HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (23.07.2025)

Sitzung gesamt öffentlich - Stand 16.07.2025

Anlage · 23.07.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Flughafen Plärrer Gostenhof Marcus König Langwasser Gibitzenhof Altstadt Ältestenrat und Finanzausschuss Schweinau St. Jobst Muggenhof Galgenhof Steinbühl Gartenstadt St. Leonhard Eibach Rechnungsprüfungsausschuss Eberhardshof Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

23.07.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Wiederberufung eines Mitglieds in den Baukunstbeirat Sitzungsvorlage Stpl/013/2025 6 Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS - BKBS) 9 Stpl/013/2025 TOP Ö 2 Änderung der Satzung zum Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis Sitzungsvorlage MRB-GST/002/2025 12 Satzung zur Änderung der Satzung über den internationalen Menschenrechtspreis 16

Alte Satzung Menschenrechtspreis MRB-GST/002/2025 17 TOP Ö 3 Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Diskriminierungsfragen Sitzungsvorlage MRB-GST/006/2025 19 Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für 22 Diskriminierungsfragen MRB-GST/006/2025 TOP Ö 4 Austritt aus dem Rainbowcities-Network Sitzungsvorlage MRB-GST/005/2025 24 Bericht Rainbowcities-Network MRB-GST/005/2025 27 TOP Ö 5 Grundsteuerreform 2025; Monitoring Grundsteueraufkommen im ersten Halbjahr

Berichtvorlage KaSt/005/2023/2 28 Bericht des ersten Halbjahres 2025 zum Grundsteueraufkommen der Stadt Nürnberg in 32 2025 KaSt/005/2023/2 TOP Ö 7 Schuldenbericht 2024 Berichtvorlage Ref.I/II/033/2025 36 Schuldenbericht 2024 Ref.I/II/033/2025 40 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2025 56 Ref.I/II/033/2025 * TOP Ö 8 Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Projekt Freezes für die Projekte Reutersbrunnenstr. 34 und Bamberger Straße Sitzungsvorlage Stk/001/2025 57 Entscheidungsvorlage Stk/001/2025 61 TOP Ö 9 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (Kostensatzung – KS); hier Änderung des kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zu § 2 KS) Sitzungsvorlage Stk/003/2025 66 Änderungssatzung KVz Stk/003/2025 69 TOP Ö 10 Sponsoring- und Spendenbericht 2024 Berichtvorlage Stk/004/2025 70 Sponsoringbericht_2024 Stk/004/2025 74 Spendenbericht_2024 Stk/004/2025 79 * TOP Ö 11 Gesamtabschluss-Richtlinie Sitzungsvorlage Stk/007/2025 85

Gesamtabschlussrichtlinie Stk/007/2025 89 Anlage 1: Konsolidierungskreis und Verfahrensablauf zur Erstellung des konsolidierten 118 Jahresabschlusses für das Geschäfts- bzw. Haushaltsjahr Stk/007/2025 Anlage 2: Ermittlungsschema Konsolidierungskreis für Aufgabenträger von 122 untergeordneter Bedeutung Stk/007/2025 Anlage 3: Rahmenterminplan Stk/007/2025 126 Anlage 4: Positionenplan Stk/007/2025 127 Anlage 5.1: Reporting Package Forderungen-Verbindlichkeiten Stk/007/2025 131 Anlage 5.2: Reporting Package Aufwendungen-Erträge Stk/007/2025 134 Anlage 5.3: Reporting Package Aktivierte Eigenleistungen Stk/007/2025 142 Anlage 6: Meldebericht IC-Unterkontensalden Stk/007/2025 150

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 23.07.2025, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Wiederberufung eines Mitglieds in den Baukunstbeirat Beschluss

Stpl/013/2025 Ulrich, Daniel

2. Änderung der Satzung zum Internationalen Nürnberger Gutachten

Menschenrechtspreis MRB-

GST/002/2025 König, Marcus

3. Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Gutachten

Beauftragten für Diskriminierungsfragen MRB-

GST/006/2025 König, Marcus

4. Austritt aus dem Rainbowcities-Network Beschluss

MRB- König, Marcus GST/005/2025

5. Grundsteuerreform 2025; Bericht

Monitoring Grundsteueraufkommen im ersten Halbjahr 2025 KaSt/005/2023/2

Brehm, Thorsten

6. Unterjährige Finanzberichterstattung Bericht

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2025 Stk/002/2025

- Unterlagen werden nachgereicht -

Brehm, Thorsten TISCHVORLAGE

7. Schuldenbericht 2024 Bericht

Bezug: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Ref.I/II/033/2025

vom 09.01.2025

Brehm, Thorsten

8. Bauinvestitionscontrolling (BIC) Beschluss

hier: Projekt Freezes für die Projekte Reutersbrunnenstr. 34 - Stk/001/2025

Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder- und

Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des

Bestandsgebäudes und Bamberger Str. - Neubau Integrierte

Leitstelle und Einheit Kabelnetz

Brehm, Thorsten

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten Gutachten

für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Stk/003/2025

Nürnberg (Kostensatzung – KS);

hier: Änderung des kommunalen Kostenverzeichnisses

(KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zu § 2 KS)

Brehm, Thorsten

10. Sponsoring- und Spendenbericht 2024 Bericht

Brehm, Thorsten

11. Gesamtabschluss-Richtlinie Beschluss

Brehm, Thorsten

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.05.2025,

öffentlicher Teil

Stpl/013/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wiederberufung eines Mitglieds in den Baukunstbeirat

Anlagen: Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS - BKBS)

Sachverhalt (kurz):

Die Amtszeit eines der fünf Mitglieder des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2025. Eine Wiederberufung in den Baukunstbeirat für weitere drei Jahre ist gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS – BKBS) möglich.

Gemäß § 3 Abs. 4 und 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BKBS) wird seitens des Planungs- und Baureferates die Wiederberufung dieses Mitglieds vorgeschlagen. Herrn Professor Ivan Reimann ist seit 01.01.2023 Mitglied des Baukunstbeirats, das Planungsund Baureferat schlägt seine Wiederberufung bis zum Ablauf des Jahres 2028 vor.

Herr Professor Reimann hat seine Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung erklärt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2025

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat beschließt auf der Grundlage der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS) vom 08.11.2010, zuletzt geändert am 15.12.2016, die Wiederberufung von Herrn Professor Ivan Reimann, Berlin.

Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg

(BaukunstbeiratsS – BKBS)

Vom 08. November 2010 (Amtsblatt S. 352),

zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 428)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Baukunstbeirat § 2 Aufgaben § 3 Besetzung und Amtszeit § 4 Pflichten der Mitglieder § 5 Geschäftsgang § 6 Geschäftsstelle § 7 Inkrafttreten

§ 1

Baukunstbeirat

(1) Die Planung, Weiterentwicklung und Gestaltung der gebauten Umwelt stellen hohe Anforderungen und Erwartungen an die zielorientierte Begleitung städtebaulich bedeutsamer Projekte. Der Baukunstbeirat nimmt deshalb in seiner stadtentwicklungs- und gesellschaftspolitischen Bedeutung eine herausragende Stellung bei der gestalterischen Beratung stadtbildprägender Vorhaben ein. (2) Die Stadt bildet deshalb einen Baukunstbeirat als öffentliche kommunale Einrichtung. (3) Der Baukunstbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten, städtebaulich und architektonisch bedeutsamen Vorhaben im Stadtgebiet Nürnberg - insbesondere in der Altstadt - auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität hin zu überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. (4) Der Baukunstbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung. Er berät bei der Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben, und gibt in Form von Gutachten Empfehlungen als Entscheidungshilfe für die sachlich zuständigen Ausschüsse und die Verwaltung.

§ 2

Aufgaben

(1) Der Baukunstbeirat befindet über Vorhaben, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische und denkmalpflegerische Gesichtspunkte einen besonderen Einfluss auf die Erhaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung des Stadtbildes haben können. (2) Alle Vorhaben, die auf Grund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, sind dem Baukunstbeirat vorzulegen. Über die Vorlage sonstiger Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild entscheidet die Geschäftsstelle.

__________________________ 65. Nachtrag Dezember 2016

(3) Für Vorhaben, die nach einem städtebaulichen Wettbewerb zur Ausführung kommen sollen, ist der Baukunstbeirat nur dann zuständig, wenn das eingereichte Vorhaben von dem prämierten Projekt wesentlich abweicht. Dessen ungeachtet ist der Baukunstbeirat über Wettbewerbsergebnisse zu informieren. (4) Der Baukunstbeirat gibt zur Beurteilung der vorgelegten Vorhaben in Form eines schriftlichen Gutachtens eine Empfehlung ab. Dieses ist von allen Mitgliedern des Baukunstbeirates öffentlich mitzutragen und zu vertreten. Die Verwaltung soll die Empfehlungen des Baukunstbeirates unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzen.

§ 3

Besetzung und Amtszeit

(1) Der Baukunstbeirat besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern aus den Fachbereichen Landschaftsarchitektur, Architektur und Städtebau und Denkmalpflege und weiteren beratenden Mitgliedern. Zum stimmberechtigten Mitglied kann nur berufen werden, wer in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor seiner Berufung keine eigenen Projekte im Gebiet der Stadt Nürnberg bearbeitet hat. (2) Die Zahl der beratenden Mitglieder, zu denen auch die Heimatpflegerin oder der Heimatpfleger gehört, ist auf zwölf begrenzt. Die Fraktionen des Stadtrates haben das Recht, jeweils ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied für den Baukunstbeirat zu benennen. (3) Die Gruppen der Beiratsmitglieder nach Abs. 1 und Abs. 2 sollen sich jeweils zu mindestens 40 % aus Frauen und zu mindestens 40 % aus Männern zusammensetzen. (4) Die Mitglieder des Baukunstbeirates werden vom Planungs- und Baureferat vorgeschlagen und vom Ältestenrat für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied entgegen § 4 Abs. 2 eigene Projekte in Nürnberg bearbeitet oder bearbeitet hat. (5) Die Dauer der Mitgliedschaft der stimmberechtigten Mitglieder darf sechs Jahre nicht übersteigen. Scheidet ein Mitglied vor dem Ende der in Abs. 3 Satz 1 bestimmten Zeit aus, so ist durch den Ältestenrat ein neues Mitglied für den Rest der Zeit zu berufen. (6) Die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder des Baukunstbeirates erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung, die nach der Zahl der Sitzungen zu bemessen ist und über deren Höhe der Ältestenrat entscheidet. (7) Die stimmberechtigten Mitglieder des Baukunstbeirates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Aufgabe der oder des Vorsitzenden ist es, den Baukunstbeirat nach außen zu vertreten und die Sitzungen des Baukunstbeirats zu leiten. (8) Die Geschäftsstelle kann beratende Sachverständige, auch aus der Verwaltung, zu den Sitzungen des Baukunstbeirats einladen. Die Beteiligung von Verbänden und Interessenvertretern erfolgt ebenfalls durch Einladung zu den Sitzungen des Baukunstbeirates.

§ 4

Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder des Baukunstbeirates sind verpflichtet, ihre Tätigkeit uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen. Sie erfüllen ihre Aufgaben fachbezogen, unabhängig und nicht als Standes- oder Interessenvertreter. (2) Aus Gründen der Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen dürfen die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates nach ihrer Berufung bis zu zwölf Monaten nach dem Ende ihrer Tätigkeit keine eigenen Projekte im Stadtgebiet, die von öffentlichem Interesse sind, bearbeiten. (3) Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn die Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist oder durch den Stadtrat oder einen seiner Ausschüsse beschlossen wurde.

_________________________ 2 65. Nachtrag Dezember 2016

(4) Ist ein Mitglied des Baukunstbeirates an einem Vorhaben, über das beraten wird, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, so ist dieses Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

§ 5

Geschäftsgang

(1) Die Einladung zu den Sitzungen des Baukunstbeirates erfolgt mit Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch die Geschäftsstelle zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Die Tagesordnung wird durch die Geschäftsstelle erstellt. Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Baukunstbeirates möglich. (2) Der Baukunstbeirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. (3) Die Sitzungen des Baukunstbeirates sind öffentlich, sofern die Bauherren oder Entwurfsverfasser der zu behandelnden Vorhaben nicht widersprechen. Die Bauten der Stadt Nürnberg sind immer öffentlich zu behandeln. (4) Die Vorstellung der Vorhaben erfolgt in der Regel durch den Bauherrn, den Entwurfsverfasser oder deren Beauftragten. Anschließend erfolgt die Diskussion und Beratung der vorgestellten Vorhaben. (5) Über jedes Vorhaben ist als Ergebnis der Beratungen ein Gutachten anzufertigen. Das Gutachten hat die wesentlichen, in der Sitzung vertretenen Argumente sowie das Ergebnis zu enthalten. Das Gutachten ist dem Bauherrn oder dessen Vertreter bekannt zu geben und zu erläutern. Stimmt der Baukunstbeirat dem Vorhaben nicht zu, ist dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung einzuräumen. Der Beirat gibt hierzu Kriterien bekannt. Das Vorhaben kann dem Baukunstbeirat dann erneut vorgelegt werden. (6) Die Öffentlichkeit und die Medien sollen nach der Sitzung in einer Konferenz am Sitzungstag durch die oder den Vorsitzenden des Baukunstbeirats und das Planungs- und Baureferat informiert werden.

§ 6

Geschäftsstelle

(1) Die Geschäftsstelle des Baukunstbeirates wird beim Planungs- und Baureferat geführt. (2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen des Baukunstbeirats ein und erstellt die Tagesordnung. Sie ist zuständig für die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, die Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben und die Organisation der Sitzungen.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Sie ersetzt die Geschäftsordnung für den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg.

__________________________ 65. Nachtrag Dezember 2016

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Gutachten

Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Satzung zum Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis

Anlagen: Satzung zur Änderung der Satzung über den internationalen Menschenrechtspreis Alte Satzung Menschenrechtspreis

Sachverhalt (kurz):

Der Stadtrat hat in seiner Haushaltssitzung 2022 für 2023 und die folgenden Jahre beschlossen, das Preisgeld für den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis von 15000,-- € auf 25000,-- € zu erhöhen. Die Satzung muss deshalb in § 1 Abs. 1 Satz 2 folgendermaßen angepasst werden: Der Preis ist mit 25000,-- € dotiert und wird im Zweijahresturnus verliehen.

Die Satzung über den Internationalen Menschenrechtspreis legt in § 4 Abs. 2 die Größe der Jury auf neun Mitglieder fest. Derzeit stehen sieben Expertinnen und Experten für die Arbeit in der Jury zur Verfügung. Auch mit sieben Jurymitgliedern ist die nötige Expertise für den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis gegeben. Um jedoch für die Zukunft auch flexibel zu sein, sollte die der § 4 Abs, 2 Satz 1 wie folgt verfasst sein: Die Jury besteht aus maximal neun Mitgliedern.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den internationalen Menschenrechtspreis (MenschenrechtspreisS – MRPS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 23.07.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den internationalen Menschenrechtspreis (MenschenrechtspreisS – MRPS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über den internationalen Menschenrechtspreis

(MenschenrechtspreisS – MRPS) vom 6. Juni 1995 (Amtsblatt S. 207), zuletzt geändert

durch Satzung vom 18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 556)

Vom ……………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „MenschenrechtspreisS“ durch die Kurzbezeichnung „Menschenrechtspreissatzung“ ersetzt.

  2. Nach dem Einleitungssatz wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:

„Inhaltsübersicht: § 1 Internationaler Nürnberger Menschenrechtspreis § 2 Preisträger § 3 Vorschläge § 4 Entscheidung durch Jury § 5 Preisverleihung § 6 Inkrafttreten“

  1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „15.000,-- Euro“ durch die Angabe „25.000,-- Euro“ ersetzt.

  2. In § 3 Abs. 2 werden nach dem Wort „Oberbürgermeister“ die Wörter „bzw. die Oberbürgermeisterin“ eingefügt.

  3. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird vor dem Wort „neun“ das Wort „maximal“ eingefügt.

b) In Satz 2 werden nach dem Wort „Oberbürgermeister“ die Wörter „bzw. die Oberbürgermeisterin“ und nach dem Wort „dem“ die Wörter „bzw. der“ eingefügt.

c) In Satz 3 werden nach dem Wort „Oberbürgermeisters“ die Wörter „bzw. der Oberbürgermeisterin“ eingefügt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

MenschenrechtspreisS

Satzung über den internationalen Menschenrechtspreis

(MenschenrechtspreisS – MRPS)

Vom 6. Juni 1995 (Amtsblatt S. 207),

zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 556)

Die Stadt Nürnberg erläßt aufgrund des Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl. S. 65, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 609) folgende Satzung:

§ 1

Internationaler Nürnberger Menschenrechtspreis

(1) Die Stadt Nürnberg stiftet einen internationalen Menschenrechtspreis. Der Preis ist mit 15.000,-- Euro dotiert und wird im Zweijahresturnus verliehen. (2) Mit diesem Preis soll ein Beitrag zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte geleistet werden als eines universalen und unteilbaren Prinzips. Dieser Preis ist zugleich Symbol dafür, daß von Nürnberg in Gegenwart und Zukunft nur noch Signale des Friedens, der Völkerversöhnung und der Menschlichkeit ausgehen sollen. (3) Der Internationale Nürnberger Menschenrechtspreis soll neben der Anerkennung für die Ausgezeichneten auch bewirken, Gefährdete zu schützen und andere zu ermutigen.

§ 2

Preisträger

(1) Ausgezeichnet werden Einzelpersonen oder Gruppen, die sich in vorbildlicher Weise und gegebenenfalls unter erheblichen persönlichen Risiken für die Wahrung der Menschenrechte eingesetzt haben. (2) Eine wiederholte Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises an dieselbe Person/Gruppe in zwei aufeinanderfolgenden Verleihungsjahren ist ausgeschlossen.

§ 3

Vorschläge

(1) Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Jury. (2) Vorschläge sind an den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg zu richten.

___________________________ 73. Nachtrag Dezember 2020 1

MenschenrechtspreisS

§ 4

Entscheidung durch Jury

(1) Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine internationale Jury. (2) Die Jury besteht aus neun Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, dem die Koordination und Durchführung des Preisverleihungsverfahrens obliegt, ist Mitglied kraft Amtes. Über die Zusammensetzung der Jury im übrigen entscheidet der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. (3) Die Berufung erfolgt jeweils für vier Jahre. Scheidet ein Mitglied der Jury während der Berufungszeit aus, so kann für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied berufen werden. (4) Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit Mehrheit.

§ 5

Preisverleihung

(1) Der Preis wird im Rahmen eines Festaktes in Nürnberg vergeben, in der Stadt, in der der Künstler Dani Karavan die „Straße der Menschenrechte“ gestaltet hat. (2) Die erste feierliche Preisverleihung findet im September 1995 statt - 60 Jahre nach der Verkündung der verabscheuungswürdigen nationalsozialistischen Rassengesetze in Nürnberg.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.

_____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 07.06.1995

___________________________ 2 73. Nachtrag Dezember 2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Gutachten

Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für

Diskriminierungsfragen

Anlagen: Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Diskriminierungsfragen

Sachverhalt (kurz):

2011 wurde die Stelle eines Beauftragten für Diskriminierungsfragen beim Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg eingerichtet. Die Ausgestaltung des Mandats wurde 2011 stadtintern unter Beteiligung des Rechtsamts und weiterer Dienststellen vereinbart, jedoch ohne damals eine Satzung zu verabschieden. In der nun vorliegenden Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Diskriminierungsfragen ist nun das Mandat umschrieben, welches seit 2011 Anwendung findet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Diskriminierungsfragen (Diskriminierungsbeauftragtensatzung – DiskBeaufS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend des Gutachtens des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 23.07.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Diskriminierungsfragen (Diskriminierungsbeauftragtensatzung – DiskBeaufS) beschlossen.

Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten

für Diskriminierungsfragen

(Diskriminierungsbeauftragtensatzung – DiskBeaufS)

Vom …………………………..

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt

geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Allgemeines und Zweck

§ 2 Rechtsstellung

§ 3 Aufgaben und Rechte innerhalb der Stadtverwaltung

§ 4 Aufgaben außerhalb der Stadtverwaltung

§ 5 Inkrafttreten

§ 1

Allgemeines und Zweck

(1) Nürnberg, als Stadt des Friedens und der Menschenrechte, steht für die Vision einer

offenen, pluralistischen und diskriminierungsarmen Stadtgesellschaft. Unterschiedliche

Biografien, Lebensentwürfe oder Lebenslagen werden wertgeschätzt und eine größtmögliche

Teilhabegerechtigkeit aller angestrebt.

(2) Die Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen soll dazu beitragen, indem sie als strukturelles,

kostenfreies und vertrauliches Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die

Beschäftigten der Stadtverwaltung zur Verfügung steht. Alle Menschen, Engagierte und

Institutionen, die sich mit Diskriminierung auseinandersetzen, sollen in der Stelle eine

kompetente Ansprechperson finden.

(3) Die Beratungsfälle werden systematisch erfasst und anonymisiert ausgewertet. Die

Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen unterstützt aus den gewonnenen Erkenntnissen die

Verwaltung beim Aufbau vielfaltsbewusster Prozesse und Strukturen.

§ 2

Rechtsstellung

(1) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen ist allein der Oberbürgermeisterin oder

dem Oberbürgermeister zugeordnet. Im Übrigen ist sie/er im Rahmen des Beratungsmandats

weisungsfrei und nicht an den Dienstweg gebunden. Darüber hinaus gelten die allgemeinen

Bestimmungen für die Beschäftigten der Stadt Nürnberg.

(2) Die Stelle ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen sachlichen Mitteln

auszustatten und verwaltet den für das Amt ausgebrachten Haushaltstitel in eigener

Zuständigkeit entsprechend der allgemeinen Verfügung zur Ausgabebefugnis für eine

Abteilungsleitung.

§ 3

Aufgaben und Rechte innerhalb der Stadtverwaltung

(1) Einzelberatung und Sprechstunden für Beschäftigte der Stadt Nürnberg werden während

der allgemeinen Dienstzeit angeboten. Für die Einzelfallbearbeitung darf die/der Beauftragte

für Diskriminierungsfragen Stellungnahmen einholen, erhält bei Bedarf Akteneinsicht und darf

sich an Gesprächen beteiligen. Notwendige Informationen sind auf Anfrage zu geben. Die

Stellungnahmen müssen im weiteren Entscheidungsprozess einbezogen werden.

(2) Zu den Aufgaben der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen gehört auch die

Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen oder

Fortbildungen zu diskriminierungsrelevanten Fragestellungen für die Beschäftigten der Stadt

Nürnberg.

(3) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen wird in vielfaltsrelevante Prozesse der

Stadtverwaltung eingebunden.

Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen ist Teil des Netzwerks der bestehenden

kommunalen Beauftragten aller Vielfaltsdimensionen, wie Integration, Gleichstellung, und

Inklusion etc.. Die Beauftragten stimmen sich in ihrer Tätigkeit nach innen und außen ab.

(4) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen gibt den jeweiligen Geschäftsbereichen

Anregungen und Hinweise zum Abbau von Diskriminierungen sowohl im Einzelfall als auch in

struktureller und institutioneller Hinsicht.

(5) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen gibt jährlich einen Bericht im Stadtrat.

§ 4

Aufgaben außerhalb der Stadtverwaltung

(1) Einzelberatung und Sprechstunden für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt

Nürnberg werden während der allgemeinen Dienstzeit angeboten. Für die

Einzelfallbearbeitung darf die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen Stellungnahmen

einholen, sich an Gesprächen beteiligen oder eine Mediation vorschlagen bzw. bei Vorliegen

entsprechender Qualifikation, selbst durchführen.

(2) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen unterstützt und fördert ein

diskriminierungsfreies Leben aller Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Nürnberg. Sie/er

zeigt Diskriminierungen auf und wirkt auf die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes im

täglichen Leben hin, indem örtliche Maßnahmen vorgeschlagen, initiiert oder selbst

durchgeführt werden.

(3) Regelmäßiger Kontakt zu Behörden, Institutionen, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen

und Fachpersonen wird gehalten und in geeigneten Themen zusammengearbeitet. Es erfolgt

ein regelmäßiger Informationsaustausch mit anderen Antidiskriminierungsbeauftragten bzw.

Antidiskriminierungsstellen und Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften auf kommunaler,

Landes- und/oder Bundesebene.

(4) Auch insoweit hat die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen die Aufgabe, selbständig

Fachveranstaltungen durchzuführen und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Austritt aus dem Rainbowcities-Network

Anlagen: Bericht Rainbowcities-Network

Sachverhalt (kurz):

Im Zuge der Sparmaßnahmen hat das Menschenrechtsbüro seine Mitgliedschaften in Netzwerken auf den Prüfstand gestellt und ist zum Ergebnis gekommen, dass ein Austritt aus dem o.g. Netzwerk vertretbar ist. Zum einen gibt es deutliche inhaltliche Überlappungen mit anderen Netzwerken, zum andern hat Nürnberg seine Arbeit im Bereich Queeres Leben so intensiv weiterentwickelt, dass es nicht mehr zwingend des verstetigten internationalen Austausches bedarf. Und schließlich ist aus dem einstmals kostenfreien europäischen Netzwerk ein globales, kosten- und arbeitsintensives Bündnis geworden, dessen Mehrwert nicht mehr im Verhältnis zum Ressourcenaufwand steht. Gegenüber der Community wurde das Vorhaben transparent gemacht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt einem Austritt aus o.g. Netzwerk zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

Austritt der Stadt Nürnberg aus dem Rainbow Cities Network

Bericht Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle

Von den zahlreichen Städtenetzwerken, in denen Nürnberg Mitglied ist, werden auch einige vom Menschenrechtsbüro administriert. So gehört die Stadt Nürnberg zu den Gründungsmitgliedern der mittlerweile mehr als 190 Mitgliedskommunen umfassenden Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR). Hier hat das Menschenrechtsbüro als langjähriges Mitglied des Lenkungsausschusses eine aktive Rolle inne, ebenso wie im weltweiten Netzwerk der Menschenrechtsstädte, für welches das Menschenrechtsbüro an der Erarbeitung der Leitprinzipien von Menschenrechtsstädten mitwirkte.

Im Jahr 2017 ist die Stadt Nürnberg dem „Rainbow Cities Network“ beigetreten, das sich den Schutz und die Unterstützung queerer Menschen auf kommunaler Ebene zum Ziel gesetzt hat. Damals noch ein kostenfreies und europäisches Netzwerk, ist das Bündnis inzwischen gewachsen und international geworden. Seit 2019 werden zudem Beiträge in Höhe von 2.000 Euro erhoben. Seit 2025 ist dieser Beitrag erneut, auf jetzt 2.400 Euro jährlich, gestiegen. Auch die jährlichen Netzwerktreffen finden nicht mehr allein in Europa, sondern weltweit statt, in diesem Jahr in Mexico City. Das bedeutet, neben den reinen Mitgliedsbeiträgen kommen erhebliche Mehrkosten für die Teilnahme an den Netzwerktreffen in Verbindung mit einem gestiegenen zeitlichen Aufwand hinzu.

Im Zuge der Sparmaßnahmen (vgl. AdO 9/2023, AdO 12/2023, AdO 8/2025) hat das Menschenrechtsbüro alle bei sich lokalisierten Netzwerke auf den Prüfstand gestellt und ist zum Ergebnis gekommen, dass ein Austritt aus dem Rainbow Cities Network, trotz des hohen symbolischen Wertes einer Mitgliedschaft, vertretbar ist, und zwar aus folgenden Gründen:

Bereich Queerness, Homophobie etc. eine immer größere Rolle.

weiterentwickelt, vor allem durch die Erstellung und Fortschreibung des Aktionsplanes „Queeres Nürnberg“, so dass es inhaltlich nicht mehr zwingend der Notwendigkeit des stetigen good-practice-Austausches bedarf.

europäischer Ebene gefunden, u.a. durch die Mitarbeit der Nürnberger Koordinierungsstelle bei der Erarbeitung des Bayerischen Landesaktionsplans Queer und dem stetigen Austausch mit einschlägigen Organisationen auf allen politischen Ebenen. Auch im Bundesnetzwerk kommunaler LSBTIQ-Stellen ist Nürnberg aktiv vertreten.

zum Beispiel in den Beziehungen zu den Partnerstädten.

Aus diesen Überlegungen heraus hält das Menschenrechtsbüro einen Austritt aus dem Rainbow Cities Netzwerk für vertretbar und plädiert dafür, die frei werdenden Ressourcen zugunsten der lokalen Arbeit einzusetzen. Mit den Vertreterinnen und Aktivisten der Community und Betroffenengruppen wurde bereits darüber gesprochen, auch diese finden den Schritt nachvollziehbar und plädieren für eine weitere Stärkung der lokalen Arbeit.

Der Ältestenrat wird deshalb um seine Zustimmung gebeten.

Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle

KaSt/005/2023/2

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Grundsteuerreform 2025;

Monitoring Grundsteueraufkommen im ersten Halbjahr 2025

Anlagen: Bericht des ersten Halbjahres 2025 zum Grundsteueraufkommen der Stadt Nürnberg in 2025

Sachverhalt (kurz):

Die Bewertungsgrundlagen zur Grundsteuer sind mit Wirkung zum 01. Januar 2025 gesetzlich neu geregelt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Das vom Bayerischen Gesetzgeber verabschiedete Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 hat zu neuen Grundsteuermessbeträgen geführt. Die veränderten Werte erforderten eine Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahre 2025, um die Grundsteuereinnahmen als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Nürnberg stabil zu halten. Der Stadtrat hat gemäß Beschluss vom 23.10.2024 die Absicht, die Grundsteuer im Gesamtergebnis für die Stadt Nürnberg einkommens- bzw. für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen aufkommensneutral zu gestalten. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, in den Jahren 2025-2027 halbjährlich ein Monitoring im Ältestenrat vorzulegen. Bei einem Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 des aufgrund des Vorjahres-Ist-Einkommens aktualisierten Planansatzes der Grundsteuer B in Höhe von 126,3 Mio. EUR mit dem derzeit erfassten Jahres-Sollwert der Grundsteuer, liegen die Grundsteuer-Soll-Einnahmen mit 6,5 %, bzw. 8,25 Mio. EUR derzeit über dem Ansatz. Bzgl. der zukünftigen Entwicklung der Grundsteuereinnahmen v.a. in den Jahren 2025 und 2026 bestehen aber auch weiterhin zahlreiche Unwägbarkeiten, die derzeit keine abschließende Prognose zum Grundsteueraufkommen zulassen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Grundsteuerreform

Monitoring des Grundsteueraufkommens der Stadt Nürnberg im ersten Halbjahr 2025

I. Ausgangslage:

Die Bewertungsgrundlagen zur Grundsteuer sind mit Wirkung zum 01. Januar 2025 gesetzlich neu geregelt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Gesetzgeber hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 eine landesgesetzliche Grundsteuerregelung erlassen, das einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer beinhaltet und zu neuen Grundsteuermessbeträgen führt. Die veränderten Werte erforderten eine Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahre 2025, um die Grundsteuereinnahmen als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Nürnberg stabil zu halten. Der Bund hat bereits im Rahmen der Bundesgesetzgebung im Jahr 2019 einen Appell an die Kommunen formuliert, die Grundsteuerreform mit ihrem Hebesatzrecht aufkommensneutral umzusetzen. Der Freistaat Bayern hat sich dem Appell angeschlossen. Auch bei der Stadt Nürnberg besteht entsprechend dem Bund-Länder-Appell der grundsätzliche Wille, die Reform insgesamt aufkommensneutral zu halten. Die Absicht, die Grundsteuer im Gesamtergebnis für die Stadt Nürnberg einkommens- bzw. für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen aufkommensneutral zu gestalten, wurde dementsprechend in den Stadtratsbeschluss vom 23.10.2024 aufgenommen. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, in den Jahren 2025-2027 halbjährlich ein Monitoring im Ältestenrat vorzulegen.

II. Berechnungsgrundlage Hebesatz ab 2025

Gemäß der Zielsetzung der Aufkommensneutralität wurde für die Ermittlung des Hebesatzes der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2025 (124,5 Mio. EUR Haushalts- SOLL/Grundsteuer B) als Plan- bzw. Referenzwert herangezogen. Die Grundsteuer- Haushaltsansätze (SOLL) werden im Wesentlichen mittels Ableitung über Vorjahreswerte bestimmt. Mittlerweile wurde als tatsächliches Aufkommen (IST) für die Grundsteuer B ein Wert in Höhe von 125,246 Mio. EUR für das Jahr 2024 festgestellt (zum Vergleich: im Jahr 2023 betrug der korrespondierende IST-Wert für die Grundsteuer B noch 123,276 Mio. EUR). Somit erhöhte sich das tatsächliche Aufkommen der Grundsteuer B in der Jahresbetrachtung zwischen 2023 und 2024 um knapp 2 Mio. EUR, was einer relativen Steigerung von ca. 1,6 % entspricht. Auch in den Vorjahren 2020 bis 2022 sind regelmäßig jeweils leicht steigende Grundsteuereinnahmen bei der Stadt Nürnberg zu verzeichnen gewesen. Die Gründe für diesen Trend liegen vor allem in der kontinuierlichen (erhöhten) Bautätigkeit im Stadtgebiet Nürnberg und den einhergehenden Veranlagungen durch das Finanzamt. Diese wurden, besonders im Referenzzeitraum 2024 - wegen vorrangiger Erledigung der Grundsteuerreform, erst Ende des Jahres bearbeitet, sodass auch noch gegenwärtig Bewertungen für das Jahr 2024 eintreffen, die nachträglich das Grundsteuervolumen erhöhen.

Bei Zugrundelegung der o.g. aktualisierten Zahlen nebst Berücksichtigung eines entsprechenden Fortschreibungstrends, ist als Referenzwert für das weitere Monitoring bezüglich des Hebesatzes Grundsteuer B - unter Zielsetzung der Aufkommensneutralität - ein aktualisierter Wert in Höhe von 126 Mio. EUR als angemessen zu betrachten (anstatt des ursprünglichen Referenzwertes in Höhe von 124,5 Mio. EUR).

III. Aktueller Stand (16.06.2025)

Grundsteuer A1: Soll-Aufkommen bei Hebesatz 332 % 85.784,95 EUR Ansatz 300.000,00 EUR aktuelles Minderergebnis - 214.215,05 EUR

Grundsteuer B: derzeitiges Soll-Aufkommen (Hebesatz 780 %) 134.469.061,97 EUR Ansatz (aktualisiert, s.o.) 126.000.000,00 EUR aktuelles Mehrergebnis 8.469.061,97 EUR abzüglich Minderergebnis Grundsteuer A - 214.215,05 EUR momentaner Stand Mehrergebnis (absolut) 8.254.846,92 EUR momentaner Stand Mehrergebnis (relativ) 6,5 %

IV. Weiterhin bestehende Unwägbarkeiten beim Grundsteueraufkommen

Die Berechnung der Hebesätze ist wegen fehlender Grundsteuermessbeträge sowie weiterer Risiken (siehe im Folgenden) nur mit Hilfe von Schätzungen möglich gewesen. Aus diesen Gründen hat der Bayerische Städtetag empfohlen, einen auskömmlichen Puffer bzw. Hebesatzaufschlag bei Bestimmung der Hebesatzhöhe zu berücksichtigten. Als wesentliche Risikopotentiale bestehen weiterhin:

A. Unplausible Steuererklärungs-, bzw. Steuermessbetragsdaten Vom Zentralfinanzamt Nürnberg wurden bereits zahlreiche Messbeträge korrigiert; nach aktueller Information besteht diesbezüglich derzeit kein größerer Rückstand. Eingehende Hinweise steuerpflichtiger Bürgerinnen und Bürger werden momentan zeitnah abgearbeitet. Auch künftig ist in Zusammenhang mit dem großen Datenbestand von kontinuierlichen Korrekturen auszugehen. Darüber hinaus - bezüglich potenzieller Ermäßigungen des Steuermessbetrages für denkmalgeschützte Gebäude (darunter Ensembleschutz) ist davon auszugehen, dass bislang noch nicht sämtliche Anträge bei der zuständigen Stelle eingereicht wurden. Ebenso werden durch das Kassen- und Steueramt nach wie vor unplausible Daten festgestellt, die mit dem Zentralfinanzamt erörtert werden und in der Regel eine tiefergehende Prüfung erfordern. Der umfassende Bereinigungsprozess der Daten ist langfristig und kann voraussichtlich noch weitere Jahre andauern.

B. Technische Umsetzungsprobleme Aufgrund von Softwareproblemen kann momentan eine gewisse Anzahl von Datensätzen nicht weiterverarbeitet werden. Eine diesbezügliche Auswirkung auf das Gesamtergebnis kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

1 Anmerkung zu Grundsteuer A: Wie bekannt, ist die Bewertung zur Grundsteuer A grundlegend verändert worden. In Anbetracht des vergleichsweisen geringen Anteils der Grundsteuer A am Gesamtaufkommen der Grundsteuer bei der Stadt Nürnberg ist die Hebesatzhöhe der Grundsteuer A nicht geändert worden.

C. Veränderungen nach dem Wertermittlungsstichtag Für die Hauptfeststellung der Bemessungsgrundlagen des neuen Grundsteuerrecht werden die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Die sich daraus ergebenden Beträge werden ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuererhebung verwendet. Es wurde festgestellt, dass Veranlagungen der Grundsteuermessbeträge durch die Finanzverwaltung für Neubauten, die bereits in den Vorjahren bis Ende 2023 fertiggestellt wurden, bereits auf Grundlage des neuen Rechts (gültig ab dem 1. Januar 2025) erfolgten. Für diese Objekte lag bislang jedoch teilweise keine Veranlagung für das Jahr 2024 vor, diese werden erst jetzt Zug um Zug nachgeholt. Auch Veränderungen, wie etwa Anpassungen der Wertverhältnisse, die im Zeitraum zwischen dem Stichtag der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 und dem Beginn der Grundsteuererhebung ab dem 1. Januar 2025 eingetreten sind, wurden im Zuge der Grundsteuerreform zunächst von der Finanzverwaltung zurückgestellt. Diese Maßnahmen dienten der Entlastung der Reformprozesse. Die entsprechenden Feststellungswerte werden nunmehr mit rückwirkender Gültigkeit übermittelt. Infolgedessen kann es zu nachträglichen Erhöhungen der Bemessungsgrundlagen für die vergangenen Jahre aber auch des laufenden Jahres 2025 kommen.

D. Erweiterter Erlass der Grundsteuer (Art. 8 BayGrStG) Das Bayerische Grundsteuergesetz sieht in Art. 8 eine erweiterte Erlassmöglichkeit vor. Gemäß Art. 8 Abs. 1 BayGrStG können Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis auf Antrag erlassen werden, soweit nach dem durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Systemwechsel nach Lage des einzelnen Falles eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt. In Art. 8 Abs. 2 BayGrStG wurden Regeltatbestände aufgenommen, wann eine unangemessen hohe Steuerbelastung vorliegt. Erlassanträge können nach der Gesetzeslage erstmals nach Ablauf des Kalenderjahres 2025 gestellt werden, es liegen jedoch bereits jetzt diesbezügliche Anträge beim Kassen- und Steueramt vor. Es ist künftig mit einer wesentlichen Anzahl von Erlassanträgen zu rechnen. Die potenziellen finanziellen Auswirkungen der Erlassanträge zulasten des gesamten Grundsteuervolumens entziehen sich derzeit einer belastbaren Prognose. Auch ist die weitere rechtliche Entwicklung, incl. einer zu Art 8 BayGrStG ggf. noch zu ergehenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu betrachten. Demnach ist eine verlässliche Quantifizierung frühestens in den Folgejahren zu erwarten. Qualitativ besteht durch Art. 8 BayGrStG ein wesentliches Risiko zur Reduzierung des Grundsteuermessbetragsvolumens.

V. Derzeitiger Sachstand

Zum momentanen Stand ergibt sich für das gegenwärtige Sollaufkommen der Grundsteuer 2025 gemäß der Auswertung zum 16.06.2025 - unter Zielsetzung der Aufkommensneutralität

relativen Abweichung von ca. 6,5 % gegenüber des fortentwickelten Haushaltsansatzes 2025 (unter Berücksichtigung des IST-Ergebnisses 2024; vgl. Ausführungen unter II.). Es wurden bei der Stadt Nürnberg 180.866 Grundabgabenbescheide im Januar 2025 erlassen. In den weiteren Folgemonaten des ersten Halbjahres 2025 ergingen im April 38.531 und im Juni 10.485 Grundabgabenbescheide, die u.a. auf vom Finanzamt geänderten, bzw. neuen Grundsteuermessbescheiden beruhen. Dies bestätigt die Einschätzung der Verwaltung aus dem zurückliegenden Jahr, dass viele Daten unvollständig, bzw. unplausibel waren.

Für die weitere Betrachtung, inwieweit der Hebesatz zur Aufkommensneutralität gem. der Absicht des Stadtrates führt, sind die unter IV. beschriebenen Unwägbarkeiten für das Grundsteueraufkommen der Stadt Nürnberg weiterhin zu implizieren. Eine diesbezügliche

Quantifizierung der Risikopotenziale kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden.

In diesem Zusammenhang erscheint auch die Einschätzung des Bayerischen Städtetages (Anlage zum Rundschreiben Nr. 131/2024) als zutreffend und sachlich angemessen:

„Die Zielgenauigkeit etwaiger Aufschläge lässt sich frühestens im Laufe des Jahres 2025, voraussichtlich aber erst in den Folgejahren feststellen. Geringfügige Abweichungen zu Gunsten des Grundsteueraufkommens widersprechen nicht dem Ziel der Aufkommensneutralität. Es kann bei der Aufkommensneutralität keine hundertprozentige Genauigkeit geben.“

Mittlerweile verfestigt sich allerdings ein Trend in den Zahlen, sodass das Referat I/II dem Stadtrat im Herbst einen Vorschlag zur Senkung des Hebesatzes unterbreiten wird. Dieser soll auf Grundlage der dann vorliegenden aktuellen Daten festgelegt und im Rahmen der Etatberatungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Veranlagungsjahres beschlossen werden.

Ref.I/II/033/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Schuldenbericht 2024

Bezug: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2025

Anlagen: Schuldenbericht 2024 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2025

Bericht:

Der Schuldenbericht der Stadt Nürnberg gibt dem Ältestenrat und Finanzausschuss einen kompakten Überblick über den Schuldenstand der Stadt zum Jahresende 2024 und über die aktuellen Maßnahmen im Kreditmanagement des laufenden Haushaltsjahres.

Die Verschuldung der Stadt Nürnberg inkl. ÖPP und ohne Eigenbetriebe erhöhte sich zum 31.12.2024 ggü. Vorjahr um 25,6 Mio. €, blieb damit aber unter der geplanten Nettoneuverschuldung von 97,4 Mio. €. Inkl. der Eigenbetriebe lag der Schuldenstand bei 2.188,2 Mio. € und 39,1 Mio. € über Vorjahr.

In diesem Jahr sind bisher knapp 106 Mio. € für Investitionen neu aufgenommen worden. Vorgesehen sind je nach Liquiditätslage in der Stadtkasse weitere 97,5 Mio. € und ein auf Planniveau liegender Schuldenstand per Ende Dezember 2025 in Höhe von 1,91 Mrd. € (inkl. ÖPP/ÖÖP).

Im Punkt 10 des Schuldenberichts wird zum Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09. Januar 2025 zur Ausgabe von Green Bonds Stellung genommen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Schuldenbericht 2024

Der Schuldenbericht der Stadt Nürnberg gibt dem Stadtrat einen kompakten Überblick über den Schuldenstand der Stadt zum 31.12.2024. Über die Maßnahmen im aktuellen Haushaltsjahr wird ebenfalls berichtet. Auf Seite 10 ff. wird zum Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2025 Stellung genommen.

1. Vorbemerkung

Verschuldung unter Plan

Zum Ende des Jahres 2024 betrug die Verschuldung des Kernhaushaltes der Stadt Nürnberg

inklusive der Öffentlich-Privaten und Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften (ÖPP bzw. ÖÖP)

1.789,7 Mio. € und lag damit um 25,6 Mio. € über Vorjahr. Im Haushaltsplan 2024 ist eine

Nettoneuverschuldung von 97,4 Mio. € veranschlagt worden. Die Planunterschreitung resultiert aus

geringeren Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Sondertilgungen aus der vorhandenen

Liquidität aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen, so dass geplante Kreditaufnahmen

aufgeschoben und die Kreditermächtigungen nicht ausgenutzt wurden. Der Schuldenstand aus

Investitionskrediten lag zum 31.12.2024 mit 1.541,5 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 1.541,7

Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten

erhöhten sich zum Jahresende 2024 auf 248,2 Mio. € (Vorjahr: 222,4 Mio. €). Die Erhöhung resultiert

aus der 3. Tranche für das ÖÖP-Projekt Maiacher Straße in Höhe von 31,2 Mio. € abzüglich der

ordentlichen Tilgungen für alle laufenden Finanzierungen.

Inklusive aller Eigenbetriebe der Stadt ist die Gesamtverschuldung um 39,1 Mio. € gegenüber Vorjahr auf 2.188,2 Mio. € gestiegen (vgl. S. 7, Tabelle 4).

Steigender Zinsaufwand

Aufgrund des gestiegenen Zinsniveau betrug der Zinsaufwand im Jahr 2024 40,9 Mio. € (Vorjahr: 36,4 Mio. €). Die Zinslastquote (das Verhältnis der Zinsaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen) lag bei 1,57 % (Vorjahr: 1,53 %).

Abbildung 1: Zinslastquote

70.000.000 6,0% 60.000.000 5,0% 50.000.000 4,0% 40.000.000 3,0% 30.000.000 2,0% 20.000.000 1,0% 10.000.000 0 0,0% 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Zinslastquote 5,3% 3,7% 3,4% 3,7% 3,5% 3,3% 3,0% 3,0% 2,6% 2,4% 2,1% 1,7% 1,6% 1,6% 1,5% 1,3%1,2%1,1% 0,9% 1,1%

1,6%
7%
%1,2
%1,1
1,1%
% 0,9%

2. Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt 2024

Der EZB-Leitzins starte mit 4,5 % in das Jahr 2024. Es folgten vier Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank bis zum 18. Dezember 2024. Am Jahresende lag der Leitzins bei 3,15 % und der Einlagensatz bei 3 %. Die Zinskurve war im Jahr 2024 invers, d.h. die kurzfristigen Geldmarktzinsen lagen deutlich über den langfristigen Zinssätzen. Der variable 6-Monats-Euribor (Referenzzins für variable Kreditgeschäfte) startete im Berichtsjahr 2024 mit 3,86 %. In der Spitze wurden 3,93 % erreicht, am Jahresende lag der variable Satz bedingt durch die Leitzinssenkungen bei 2,57 %. Die 10-jährige Bundrendite begann im Jahr 2024 mit 2,02 % und stieg bis Jahresende 2024 auf 2,39 %. Der 15-Jahresswapsatz (Referenzzins für tilgende Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit) legte eine fast parallele Entwicklung hin. Er begann im Jahr 2024 mit 2,57 %, stieg im Juni auf den Höchststand des Jahres an auf 2,94 % und sank bis Jahresende um 0,5 %-Punkte auf 2,41 % (vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2: Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt 2024 (Quelle: Finance Active)

5,00%

4,00%

3,00%

2,00%

1,00%

0,00%

-1,00% 01.24 02.24 03.24 04.24 05.24 06.24 07.24 08.24 09.24 10.24 11.24 12.24 01.25

6M-EURIBOR 15J-SWAP EUR 10J-BUND

3. Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2024

Im Berichtsjahr 2024 wurden sechs Darlehen in Höhe von insgesamt 142,3 Mio. € aufgenommen. Davon wurden für neue Investitionen 125,0 Mio. € verwendet, in Höhe von. 17,3 € wurden Darlehen umgeschuldet. (vgl. Tabelle1).

Tabelle 1: Darlehensaufnahmen 2024

Darlehensbetrag in € Valuta Verzinsung Kreditgeber Zinsbindung/
Nr. Margenzusage
1 15.02.2024 Festzins 3,85 % p. a. Geschäftsbank 15.08.2024
1 Schuldscheindarlehen
8.480.000 €
(für Umschuldung)
2 16.04.2024 Festzins 3,17 % p.a. Geschäftsbank 16.04.2037
Kommunalkredit
8.862.392,75 €
(für Umschuldung)
3 25.04.2024 Festzins 3,065 % p.a. - Landesbank 25.04.2034
Kommunalkredit
25.000.000 €
(für Investitionen KE 2022)
4 30.09.2024 Festzins 2,599 % p.a. Landesbank 30.09.2029
Kommunalkredit
30.000.000 €
(für Investitionen KE 2022)
5 30.09.2024 Festzins 2,78 % p.a. Landesbank 30.09.2034
Kommunalkredit
30.000.000 €
(für Investitionen KE 2022)
6 18.11.2024 Festzins 2,59 % p.a. KfW 30.12.2034
Kommunalkredit
40.000.000 €
(für Investitionen KE 2022)

15.08.2024

Festzins

3,85 % p. a.

2

Festzins

3,17 % p.a.

3

Festzins

3,065 % p.a.

4

Festzins

2,599 % p.a.

5

Festzins

2,78 % p.a.

6

Festzins

2,59 % p.a.

  1. Kreditportfolio der Stadt Nürnberg (Kernhaushalt) ohne Kassenkredite zum 31.12.2024

Zum 31.12.2024 bildeten 127 Einzeldarlehen (incl. Schuldscheindarlehen) das Kreditportfolio der Stadt Nürnberg. Die Restschuld ohne Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen betrug insgesamt 1.541.502.415 € und lag damit ganz leicht unter dem Vorjahr (1.541.657.742 €).

4.1. Tilgungsleistung

Im Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 77,2 Mio. € ordentlich getilgt (Vorjahr: 73,9 Mio. €). Darüber hinaus wurden Sondertilgungen in Form von Darlehensrückzahlungen in Höhe von knapp 48 Mio. € Mio. € geleistet. Für Investitionen wurden 125,0 Mio. € neu aufgenommen, in Summe lag damit die Verschuldung aus Investitionskrediten mit 1.541,5 Mio. €. fast auf dem Stand des Vorjahres.

4.2. Kreditgeber

In der Verteilung der Restschuld auf die Gläubiger hatten die öffentlich-rechtlichen Institute (Landesbanken und Sparkassen) mit 552,8 Mio. € (36 %) den größten Anteil am Kreditportfolio, gefolgt vom Kapitalmarktanteil (Schuldscheindarlehen von Investoren) mit 534,8 Mio. € bzw. 35 %. An dritter Stelle lagen KfW und die CEB mit einer Restschuld von 249,1 Mio. € bzw. 16 %. Der Anteil der Geschäftsbanken lag bei 13 % bzw. 204,9 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr haben die öffentlichrechtlichen Institute gegenüber dem Kapitalmarktanteil aufgeholt und die Plätze 1 und 2 getauscht.

Im Dezember 2024 wurde ein neuer Rahmendarlehensvertrag mit der CEB unterzeichnet. Er sieht ein Volumen von 100 Mio. € vor, das in den Jahren 2025 bis 2028 in Tranchen abgerufen werden kann. Der erste Abruf ist für Juli 2025 geplant. Das Darlehen steht ausschließlich für Investitionen in Kinderbetreuung und Bildung zur Verfügung. Mit dem Darlehen werden 50 % der Investitionsausgaben ausgewählter Maßnahmen in diesem Bereich finanziert.

Abbildung 3: Kreditgeberstruktur zum 31.12.2024

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

4.3. Zinsarten und Zinsstrukturen der Darlehen

In den von der Stadt Nürnberg abgeschlossenen Kreditverträgen sind Zinszahlungen auf variabler Basis (6-Monats-Euribor) und auf Festzinsbasis vereinbart worden. Die Darlehen mit Festzinsausstattung betrugen 1.459,6 Mio. € und machten knapp 94,7 % des Darlehensportfolios

aus. Variable Zinsvereinbarungen bestanden zum Jahresultimo für einen Anteil von 5,3 % (=81,9 Mio. €). Der „echte“ variable Anteil, der ohne Zinssicherung dem Zinsänderungsrisiko am Geldmarkt ausgesetzt war, hatte eine Höhe von 75,5 Mio. € bzw. 4,9 % gegenüber 86,6 Mio. € (= 5,7 %) im Vorjahr. Der Rückgang resultiert aus den ordentlichen Tilgungen und Rückzahlungen der variablen Darlehen. Um Zinsrisiken aus variablen Darlehen zu begrenzen, wurden in der Vergangenheit Festzinsswaps abgeschlossen, deren Volumen sich zum Jahresende 2024 auf 6,4 Mio. € (Vorjahr: 25,4 Mio. €) reduzierte. (vgl. Tabelle 2)

Tabelle 2: Darlehensarten zum 31.12.2024 und zum 31.12.2023

Darlehensarten (Verzinsung) zum 31.12.2024 Anteil zum 31.12.2023 Anteil
in Mio. € in % in Mio. € in %
Festzinsdarlehen 1.459,6 94,7 1.429,7 92,7
Variable Darlehen 75,5 4,9 86,6 5,7
Variable Darlehen mit Festzinsswap 6,4 0,4 25,4 1,6
Summe 1.541,5 100,0 1.541,7 100,0

4.4. Laufzeiten der Zinsbindung

Unter Berücksichtigung der noch verbliebenen Festzinsswaps verteilen sich die Zinsbindungen des Darlehensportfolios auf folgende Laufzeitkategorien: bis 1 Jahr, 1 bis 3 Jahre, 3 bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre und länger als 10 Jahre. Der Anteil im Bereich 1-3 Jahre hat sich um 40 Mio. € erhöht, in allen anderen Bereichen verteilten sich die Anteile ungefähr wie im Vorjahr. Mit 57,5 % hat der langfristige Zinsbindungsanteil (10 Jahre und länger) den mit Abstand größten Anteil. Darin sind viele Darlehen enthalten, die bis zum Ende der Laufzeit, d.h. bis zur vollständigen Rückzahlung, mit einem Festzins ausgestattet sind und für die daher kein Zinsänderungsrisiko besteht (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Zinsbindungen zum 31.12.2024 und zum 31.12.2023

Zinsbindung (Restlaufzeiten inkl. Derivate) zum 31.12.2024 in Mio. € Anteil in % zum 31.12.2023 in Mio. € Anteil in %
bis 1 Jahr 126,7 8,2 147,1 9,5
1 bis 3 Jahre 101,3 6,6 61,5 4,0
3 bis 5 Jahre 87,3 5,7 89,8 5,8
5 bis 10 Jahre 339,7 22,0 338,6 22,0
10 Jahre und länger 886,5 57,5 904,7 58,7
Summe 1.541,5 100,0 1.541,7 100,0

zum 31.12.2024

in Mio. €

Anteil

in %

zum 31.12.2023

in Mio. €

Anteil

in %

4.5. Zinsen

Der Zinsaufwand (einschließlich der Zinszahlungen aus Derivatgeschäften) aus dem Darlehensportfolio der Investitionsdarlehen (ohne ÖPP/ÖÖP) betrug im Haushaltsjahr 2024 40,9 Mio. € nach 36,4 Mio. € in 2023 % (+12,4 % z. Vj.). Der durchschnittliche Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 1,96 % (Vorjahr: 1,80 %).

5. Einhaltung von Richtlinien

Die Portfolio-Vorgaben der am 25.01.2012 vom Stadtrat verabschiedeten Finanzrichtlinie zum Zinsund Kreditmanagement der Stadt Nürnberg wurden eingehalten. Im Berichtsjahr 2023 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.

  1. Zinssicherung im Rahmen von ÖPP/ÖÖP-Projekten:

Für das ÖÖP-Projekt Schulzentrum Breslauer Straße wurde im Jahr 2024 zwei Zinssicherungen vorgenommen:

  1. Vorfinanzierung der FAG-Mittel (Sonderzahlungen)

Volumen: 74.000.000 € Zinssatz: 3,24 % Abschluss: 26.11.2024 Laufzeit: 30.10.2028 bis 30.08.2035 Bank: Helaba

  1. Sicherung des Aufschlages (Summe aus Liquiditätsmarge 0,72 % p.a. + Kreditmarge 0,55 % p.a.) auf den Referenzzinssatz (ziehungs-/tilgungsgewichteter ICAPEURO Briefseite) für die Endfinanzierung aufgrund sinkender Zinserwartung:

Volumen: 95.000.000 € zinsgesicherter Aufschlag: 1,27 % p.a. auf den Referenzzins ICAPEURO (Briefseite) Abschluss: 26.11.2024 Laufzeit: 30.10.2028 bis 30.09.2053 Bank: Helaba

7. Verschuldung

Die Tabelle 4 zeigt die Verschuldung der Stadt in den unterschiedlichen Abstufungen. Die Zwischensumme I umfasst den städtischen Kernhaushalt, die Zwischensumme II zusätzlich die aus Steuermitteln (teil-) finanzierten Eigenbetriebe. Die Zwischensumme III beinhaltet mit den Gebührenhaushalten SUN und ASN alle städtischen Eigenbetriebe.

Tabelle 4: Verschuldung der Kernstadt, der (teil-)steuerfinanzierten Eigenbetriebe sowie aller städtischen Eigenbetriebe zum 31.12.2024 und zum 31.12.2023 (Rundungsdifferenzen möglich)

Verbindlichkeiten aus Investitionsdarlehen (teilw. Rundungsdifferenzen) zum 31.12.2024 in Mio. € zum 31.12.2023 in Mio. € In Mio. € absolute Abweichung zum Vorjahr In % relative Abweichung zum Vorjahr
Kernhaushalt 1.541,5 1.541,7 -0,2 0,0
ÖPP/ÖÖP 248,2 222,4 25,8 11,6
Zwischensumme I 1.789,7 1.764,1 25,6 1,4
Steuerfinanzierte
Eigenbetriebe
NüSt 24,0 29,9 -5,9 -19,7
FSN 7,4 9,1 -1,7 -18,7
NüBad 54,4 44,8 9,6 21,4
SÖR 0,0 0,0 0,0
Gesamt 85,8 83,8 2,0 2,4
Zwischensumme II 1.875,5 1.847,9 27,6 1,5
Gebührenhaushalte
Eigenbetriebe
SUN 289,9 276,2 13,7 5,0
ASN 22,6 25,0 -2,4 -9,6
Gesamt 312,5 301,2 11,3 3,8
Zwischensumme III 2.188,0 2.149,1 38,9 1,8

Verbindlichkeiten

aus Investitionsdarlehen

(teilw. Rundungsdifferenzen)

Abbildung 4: Schuldenstand 2004 bis 2024

Abbildung 4

Abbildung 5

8. Bürgschaftsverpflichtungen

Hier handelt es sich i. d. R. um Sicherheiten für Darlehensgeschäfte, für die sich die Stadt zugunsten von Beteiligungen oder Vereinen verbürgt hat. Aus Tabelle 5 ergibt sich die Restvaluta der Bürgschaftsverpflichtungen zum Jahresende.

Tabelle 5: Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt zum 31.12.2024 und zum 31.12.2023

Bürgschaften (in Mio. €) 31.12.2024 31.12.2023 absolute Anteil in % an gesamt
Abweichung zum
Vorjahr in Mio. €
VAG 149,9 159,3 - 9,4 29,8
WBG 17,7 18,2 -0,5 3,5
WBG Kommunal 306,7 193,1 113,6 60,8
Stiftung 14,1 14,7 - 0,6 2,8
Staatstheater
Sonstige 15,8 18,1 -2,3 3,1
Gesamt 504,2 403,4 100,8 100,0

Bürgschaften

(in Mio. €)

Anteil in % an

gesamt

Der Erhöhung der Bürgschaftsverpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus dem ÖÖP-Projekt für das Schulzentrum Breslauer Straße bei der WBG Kommunal. Die Bürgschaftsprovisionen für das Jahr 2024 beliefen sich auf 1.365 T€ (Vorjahr: 1.103 T€). Davon entfielen auf die VAG 623 T€, auf die WBG Kommunal 616 T€, auf die Stiftung Staatstheater 72 T€ und auf die WBG 54 T€.

9. Aktuelles aus dem laufenden Haushaltjahr

9.1. Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2025

Tabelle 6: Darlehensaufnahmen 2025

Nr. Darlehensbetrag in € Valuta Verzinsung Kreditgeber Zinsbindung/ Margenzusage
1 10.01.2025 Festzins 1,66 % p. a. Förderbank 31.03.2032
Kommunalkredit
619.000 €
(für Investitionen aus KE 2022)
Jugendtreff Dianastraße
2 10.01.2025t Festzins 1,66 % p. a.. Förderbank 31.03.2032
Kommunalkredit
2.842.000 €
(für Investitionen aus KE 2022 u.
2023)
Kinder- und Jugendhaus
Nopitschstraße
3 21.01.2025 Festzins 2,71% p. a.. Geschäftsbank 21.01.2028
Kommunalkredit
20.000.000 €
(für Investitionen aus KE 2022)
4 Schuldscheindarlehen 10.000.000 € (für Investitionen aus KE 2022) 21.01.2025 Festzins 2,72% p. a.. Geschäftsbank
21.01.2028
5 21.01.2025 Festzins 2,91 % p. a.. Geschäftsbank 21.01.2032
Schuldscheindarlehen
20.000.000 €
(für Investitionen aus KE 2023

Nr.

Zinsbindung/

Margenzusage

1

31.03.2032

Festzins

1,66 % p. a.

2

Festzins

1,66 % p. a..

3

Festzins

2,71% p. a..

4

Schuldscheindarlehen

10.000.000 €

(für Investitionen aus KE 2022)

Festzins

2,72% p. a..

5

21.01.2032

Festzins

2,91 % p. a..

6 20.02.2025 Festzins 2,54 % p. a.. Geschäftsbank 20.08.2030
Kommunalkredit
6.692.752 €
(für Umschuldung)
7 20.02.2025 Festzins 2,41 % p. a.. Geschäftsbank 21.02.2028
Schuldscheindarlehen
15.349.608 €
(für Umschuldung)
8 20.02.2025 Festzins 2,67 % p. a.. Geschäftsbank 20.02.2032
Schuldscheindarlehen
15.349.608 €
(für Umschuldung)
9 29.04.2025 Festzins 2,16 % p. a.. Geschäftsbank 20.05.2028
Schuldscheindarlehen
32.500.000 €
(für Investitionen aus KE 2023)
10 20.05.2025 Festzins 2,69 % p. a.. Geschäftsbank 20.05.2031
Schuldscheindarlehen
20.000.000 €
(für Umschuldung)
11 20.05.2025 Variabler Zins 6-Monats-Euribor +0,39 % Geschäftsbank 20.05.2029
Kommunalkredit
20.000.000 €
(für Umschuldung)
12 20.05.2025 Festzins 2,89 % p. a. Geschäftsbank 20.05.2035
Kommunalkredit
20.000.000 €
(für Investitionen aus KE 2023

6

20.08.2030

Festzins

2,54 % p. a..

7

21.02.2028

Festzins

2,41 % p. a..

8

20.02.2032

Festzins

2,67 % p. a..

9

20.05.2028

Festzins

2,16 % p. a..

10

20.05.2031

Festzins

2,69 % p. a..

11

Variabler Zins

6-Monats-Euribor

+0,39 %

20.05.2029

12

20.05.2035

Festzins

2,89 % p. a.

Je nach Liquiditätslage in der Stadtkasse sind bis zum Jahresende weitere Darlehensaufnahmen für Investitionen in Höhe von ca. 95 Mio. € vorgesehen. Im Juli 2025 ist der Abruf der ersten Tranche aus dem zugesagten CEB-Darlehen in Höhe von 30 Mio. € geplant. Die Höhe der noch nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen als Summe aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 würde dann zum Jahresende 420,3 Mio. € betragen.

Die Verschuldung des Kernhaushalts (inkl. ÖÖP/ÖPP) zum 31.12.2025 wurde mit 1.912,4 Mio. € geplant, das ergäbe eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 122,7 Mio. €. Bei Redaktionsschluss wird die Verschuldung zum Ende des Jahres auf Planniveau gesehen.

  1. Green Bonds: Sinnvolles Instrument kommunaler Haushaltspolitik

(Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2025)

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellten im Januar unter Verweis auf die

Landeshauptstadt München den Antrag über einen Bericht der Verwaltung zur Emission von Green

Bonds, deren Konditionen und ihre Auswirkung auf die finanzielle Situation der Stadt Nürnberg.

Stellungnahme von Ref. I/II in Abstimmung mit Ref. III

Der Nürnberger Stadtrat hat am 18.05.2022 beschlossen, dass die gesamtstädtische

Klimaneutralität bis spätestens 2040 erreicht werden soll. Die Klimaneutralität der Stadtverwaltung

soll bereits bis spätestens zum Jahr 2035 erreicht werden. Die gesetzten Ziele erfordern ein

„Investitionsprogramm Klimaschutz“ mit erheblichen Investitionsbedarfen bei der Stadtverwaltung

und den städtischen Beteiligungen.

Hierfür gilt es, verwaltungsseitig alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die erforderlichen Mittel

zukunftsorientiert bereit zu stellen. Auch die Finanzierungsstrategie sollte dazu beitragen, dass die

notwendigen Klimaschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden und die Stadt Nürnberg ihre

Klimaziele erreicht.

10.1. Definition von Green Bonds

Green Bonds sind Anleihen, deren Emissionserlöse (oder ein äquivalenter Betrag) ausschließlich

zur anteiligen oder vollständigen (Re-)Finanzierung geeigneter grüner Projekte verwendet werden

und die an den vier Kernkomponenten der GBP ausgerichtet sind. Dabei kann es sich um neue

und/oder bereits bestehende Projekte handeln.

10.2. Die Green Bond Principles (GBP) der International Capital Market Association (ICMA)

Bei den Green Bond Principles handelt es sich um freiwillige und unverbindliche Empfehlungen, die

Emittenten zu Transparenz und Offenlegung anhalten, um die Integrität bei der Weiterentwicklung

des Green-Bond-Marktes zu fördern Folgende Kategorein beinhalten die GBP:

● Erneuerbare Energien

● Verkehr und Transport mit wenig Emissionen

● Steigerung und Erhaltung der Biodiversität, insbesondere der Artenvielfalt

● Förderung wiederverwendbarer Materialien

● Minderung der Auswirkungen auf den Klimawandel

Die vier Bausteine der Green Bond Principles

Die vier Kernkomponenten für die Übereinstimmung mit den GBP sind:

a) Verwendung der Erlöse

Mit dem Kauf eines Green Bond geben Anleger den Herausgebenden Kapital. Dieses Geld darf laut

den Principles der ICMA nur zur Finanzierung oder Refinanzierung nachhaltiger Projekte verwendet

werden.

b) Bewertung und Auswahl

Emittenten sollen gegenüber ihren Investoren klar und deutlich kommunizieren, welche Umweltziele

sie mit der Ausgabe des Green Bonds verfolgen. Die GBP raten dazu, auch die Verfahren, die

Emittenten zur Bewertung ihrer Investition nutzen, zu veröffentlichen.

c) Verwaltung der Erträge

Laut GBP müssen die Erlöse in einem designierten Portfolio oder Konto verwaltet werden, damit

die Geldströme nachvollziehbar bleiben. Das trägt zur Transparenz der Green Bonds bei.

d) Reporting

Emittenten sollen jederzeit aktuelle Informationen über die Verwendung der Emissionserlöse

bereitstellen. Über die Verwendung der Erträge soll mindestens jährlich berichtet werden. Zu den

empfohlenen Angaben zählen eine Übersicht der Projekte mit Beschreibung, die zugeflossenen

Beträge und eine kurze Prognose der Auswirkungen.

Kernempfehlungen

● Green Bond Framework

Emittenten sollen die Übereinstimmung ihrer geplanten Emission mit den vier Kernkomponenten des

GBP in einem Rahmenwerk oder in der rechtlichen Dokumentation festhalten und in einem für

Investoren leicht zugänglichen Format zur Verfügung stellen.

● Externe Verifizierung bzw. Second Party Opinion (SPO):

Emittenten wird die Beauftragung eines oder mehrerer externer Prüfer empfohlen, um durch eine

externe Prüfung vor der Emission die Übereinstimmung des Green Bonds bzw. des Green Bond

Programms und/oder des Rahmenwerks mit den vier o.g. Kernkomponenten der GBP zu attestieren

(d.h. Verwendung der Emissionserlöse; Prozess der Projektbewertung und -auswahl; Management

der Erlöse; Berichterstattung). Ohne SPO lässt sich ein Green Bond nicht vermarkten

Nach der Emission wird empfohlen, dass das Management der Erlöse durch einen externen Prüfer

oder einen anderen Dritten ergänzt wird. Damit soll die interne Nachverfolgung und Zuweisung der

Emissionserlöse der Green Bonds an geeignete Grüne Projekte verifiziert werden.

Framework und Second Party Opinion sind Grundvoraussetzungen, um überhaupt eine grüne

Anleihe begeben und entsprechend vermarkten zu können. Für die Second Party Opinion und das

Rahmenwerk ist eine Rating-Agentur (z.B. Ethi-Finance, früher: Imug Rating) zu beauftragen.

10.3. EU Green Bond Standard

Mit dem Green Bond Standard (EUGBS) hat die EU mit entsprechender Verordnung EU 2023/2631

am 30. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union einen EU-weiten Marktstandard für

grüne Anleihen gesetzt. Der große Unterschied zwischen dem Green Bond Standard und den Green

Bond Principles liegt in der Taxonomie. Der EU-Standard verlangt von den Herausgebenden,

Begriffe nur anhand der Taxonomie-Verordnung festgelegten Kriterien zu verwenden. Demnach

muss eine Anleihe, die dem EUGBS entspricht, besondere, an ökologische Nachhaltigkeitskriterien

geknüpfte Bedingungen erfüllen. Um als European Green Bond vermarktet werden zu können,

müssen die Emissionserlöse der Anleihe für ökologisch nachhaltige Zwecke gemäß der EU-

Taxonomie-Verordnung verwendet werden. Damit setzt der European Green Bond Standard für

nachhaltige Anleihen engere Leitplanken für die Emittenten als die GBP der ICMA.

10.4. Oft genannte Vorteile grüner Finanzierungsinstrumente sind:

a) Umweltfreundliche Projekte: Die Mittel werden gezielt für nachhaltige und

umweltbezogene Vorhaben eingesetzt, was zur Verbesserung der Umweltqualität beiträgt.

b) Imagegewinn: Kommunen, die grüne Anleihen emittieren, zeigen ihr Engagement für

Nachhaltigkeit, was das öffentliche Image stärkt.

c) Attraktive Konditionen: Grüne Anleihen werden oft zu günstigen Konditionen

aufgenommen, da sie bei Investoren aufgrund des nachhaltigen Fokus gefragt sind.

d) Zugang zu neuen Investoren: Die Emission kann neue Investoren anziehen, die speziell in

nachhaltige Projekte investieren möchten. Darüber hinaus könnten private Anleger Geld in

nachhaltige Projekte der Region investieren.

zu a) Unabhängig von der Nachhaltigkeit des Finanzierungsinstruments fließen der Kommune durch

die Emission einer Anleihe oder eines größeren Schuldscheins an einen bestimmten Tag je nach

geplantem Volumen mind. 100 Mio. EUR € an Liquidität zu. Der gezielte Einsatz für nachhaltige und

umweltbezogene Projekte geschieht dann in rein abstrakter Zuordnung der Mittel zu entweder schon

abgeschlossenen oder noch im Bau befindlichen Projekten. Daher ist eine gezielte Auswahl von

geeigneten umweltbezogenen und nachhaltigen Maßnahmen in der Vorbereitung eines Green

Bonds erforderlich und der Mitteleinsatz für die Maßnahmen ist nach der Emission entsprechend zu

dokumentieren und zu berichten. Die projektbezogene Betrachtung des Mitteleinsatzes weicht aus

Sicht des Referats I/II das Gesamtdeckungsprinzip auf. Kommunen dürfen bis zur Höhe der

genehmigten Kreditermächtigung Fremdkapital in Form von Kommunalkrediten,

Schuldscheindarlehen oder Anleihen aufnehmen und müssen diese grundsätzlich nicht

zweckgebunden bestimmten Investitionsvorhaben zuordnen. Diese Zuordnung ist aber erforderlich

in der fortlaufenden Berichterstattung eines Green Bonds oder grünen Schuldscheindarlehens.

Nachhaltige Projekte können derzeit genauso gut mit herkömmlichem Fremdkapital

(Kommunalkrediten und Schuldscheindarlehen) finanziert werden. Die Verbesserung der

Umweltqualität ist daher nicht abhängig von der Wahl des Finanzierungsinstruments, sondern von

der Priorisierung aller Maßnahmen im Investitionsplan nach Kriterien der Nachhaltigkeit und

Klimafreundlichkeit bei der Verabschiedung des kommunalen Haushalts und deren rasche

Umsetzung.

zu b) Ein Imagegewinn der Kommune durch grüne Emissionen ist möglich und wahrscheinlich, aber

nicht messbar und daher aus Sicht von Ref. I/II derzeit nicht maßgeblich für die Emission eines sehr

zeitaufwendigen und damit nicht wirtschaftlichen Finanzierungsinstruments.

zu c) Aktuell wird kein messbarer finanzieller Vorteil in derartigen, von einer Rating-Agentur
bestätigten Finanzierungen gesehen. Das sog. Greenium, mit dem die Investoren bei einem grünen
Schuldschein oder bei einem Green Bond den Emittenten mit einer kleinen Zinsvergünstigung
belohnen, wird durch den erheblichen Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Kosten für das
Rating, die sog. Second Party Opinion (SPO) überkompensiert.
In Vorbereitung für das Rating muss ein umfangreiches Rahmenwerk (siehe
www.hannover.de/ESG-Darlehen-LHH) erstellt werden und ist laut Aussage von Mitarbeitenden in
Hannover, Münster und München sehr zeitintensiv und mit erheblichem personellen
Ressourceneinsatz aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung verbunden. Die in Rechnung
gestellten Kosten für das Rating durch die externe Agentur liegen zwischen 20 und 30 TEUR.
Ergänzend dazu fällt die Platzierungsprovision für das Bankenkonsortium an, die unabhängig von
der Nachhaltigkeit des Finanzierungsinstruments grundsätzlich verlangt wird.
Bei einer größeren nicht als nachhaltig deklarierten Schuldscheinaktion der Stadt Nürnberg im Jahr
2023 (u.a. zur Umschuldung der Gemeinschaftsanleihe mit der Stadt Würzburg) betrug die
Platzierungsprovision 270 TEUR für ein Volumen von 180 Mio. Euro.
Vergleich kommunaler Emissionen in Deutschland
Nicht nur München, sondern auch Hannover, Münster, Köln (siehe https://www.stadt-
koeln.de/artikel/73125/index.html) und Offenbach am Main haben in den letzten Jahren bzw.
Monaten einen sog. Green Bond als Anleihe oder einen grünen größeren Schuldschein auf den
Markt gebracht. Während eine Anleihe an der Börse gehandelt wird, sind Schuldscheindarlehen
direkte Kredite zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber ohne Börsengang. Bei größeren Summen
(ab 100 Mio. €) erfolgt die Platzierung über ein Bankenkonsortium mit einem Volumen von
mindestens 100 Mio. Euro und kann auf mehrere Laufzeiten gesplittet werden. Kleinere
Schuldscheindarlehen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber sind rein bilaterale Geschäfte ohne
Außenwirkung und Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit und sind hier nicht relevant.

In der folgenden Tabelle sind die Aufschläge (=Spreads) in Basispunkten auf die mittleren

Swapsätze in den verschiedenen Laufzeiten der letzten kommunalen Emissionen dargestellt. Die

tatsächlichen Zinssätze haben hier keine Aussagekraft, weil zu unterschiedlichen Zeitpunkten agiert

wurde.

Konditionen kommunaler Emissionen im Vergleich Basispunkt (BP) = 0,01 % Stadt Valutierung Spread auf den Swapsatz (Mid Swap) der jeweiligen Laufzeiten in BP
Stadt Valutierung Spread auf den Swapsatz (Mid Swap) der jeweiligen Laufzeiten in BP
5 Jahre endfällig 7 Jahre endfällig 10 Jahre endfällig 12 Jahre endfällig 15 Jahre endfällig 20 Jahre endfällig 20 Jahre volltilgend 30 Jahre volltilgend 30 Jahre endfällig nachhaltig
Nürnberg 21.07.2023 20 30 35 38 40 XXX XXX XXX XXX SSD, weder noch
München 26.09.2024 XXX 47 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX grüne Anleihe
Offenbach 05.03.2025 XXX XXX 80 XXX 90 XXX XXX 140 XXX SSD grün
Hannover 21.05.2025 XXX XXX XXX 75 XXX 90 90 100 XXX SSD, grün und sozial
München 16.06.2025 XXX XXX XXX 70 75 85 XXX XXX 110 SSD, weder noch
Leider sind in den letzten zwei Jahren die Spreads auf den Zinssatz (Mid-Swap) erheblich
angestiegen. So lagen die Spreads im Jahr 2023 bei der Stadt Nürnberg bei einer nicht nachhaltig
deklarierten Emission deutlich unter den grünen Emissionen der Stadt Offenbach und Hannover in
diesem Jahr. Insgesamt haben sich die globalen Finanzmarktbedingungen, in Kombination aus
verschiedenen Faktoren, z. B. durch die Unsicherheit und Volatilität aufgrund geopolitischer
Spannungen, Verschlechterung von Bonitäten der öffentlichen Hand, Inflationsdruck und
wirtschaftliche Herausforderungen insgesamt verschlechtert. Investoren sind risikoscheuer und
fordern höhere Renditen, die sich in den Spreads bei den Kapitalmarkttransaktionen für Bund,
Länder und Kommunen widerspiegeln.
Im Vergleich zu einem herkömmlichen Kommunalkredit wurden bei den Emissionen der o. g. Städte
deutlich höhere Zinssätze aufgrund der hohen Spreads erzielt. Die Gründe liegen in der
abweichenden Kalkulation der Banken für einen Kommunalkredit im Vergleich zur Renditeerwartung
eines Investors. Ein exakter Vergleich ist aber aufgrund der unterschiedlichen Aktionszeitpunkte,
Laufzeiten und Volumina nicht möglich.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass ein Investor, der bei der letzten nachhaltigen Emission der
Stadt Hannover nicht die volle Zuteilung seines gewünschten Volumens erhielt, bei der Stadt
Nürnberg nachfragte, ob Interesse an einem ca. 100 Mio. Euro -Schuldscheindarlehen bestünde –
zu gleichen Spreads wie in Hannover, ohne dass die Stadt Nürnberg ein entsprechendes Rating zur
Nachhaltigkeit vorlegen müsse. Auch die kürzliche Emission der Stadt München ohne Rating (weder
grün noch sozial) war erfolgreich und konnte von einem ursprünglichen Volumen von 300 Mio. Euro
auf 500 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Nachfrage war auch ohne Nachhaltigkeitszertifikat groß
und die Spreads nicht schlechter als bei den vorherigen grünen Emissionen der anderen Städte.
Daran lässt sich erkennen, dass es derzeit keine wirtschaftlichen Argumente dafür gibt, in naher
Zukunft einen Green Bond oder ein grünes Schuldscheindarlehen zu emittieren.
zu d) Durch die Emission eines Green Bonds können neue Investoren, auch aus dem Ausland,
angezogen werden. Die Erweiterung des Gläubigerkreise ist das schlagkräftigste Argument für die
Emission eines grünen Finanzinstruments. Investoren aus den Nachbarländern, insbesondere aus
Österreich, haben bei den o g. Emissionen bis zu 20 % des zugeteilten Volumens erhalten. Damit
macht sich eine Kommune auch im benachbarten Ausland bekannt und kann bei zukünftigen
Transaktionen ggf. wieder auf interessierte Investoren zurückgreifen. Damit wird die Abhängigkeit
von Banken reduziert.

Die Diversifizierung und ständige Erweiterung des Gläubigerkreises ist ein langfristiges und

strategisches Ziel im Kreditmanagement und in der Portfoliosteuerung der Stadt Nürnberg, aktuell

aus Sicht von Ref. I/II aber kein treibendes Argument, um ein grünes Finanzierungsinstrument zu

platzieren, da das Schuldenportfolio derzeit eine gute Verteilung bei verschiedenen Kreditgebern

aufweist (siehe Punkt. 4.2 Abbildung 3 dieses Berichts). Anders verhält es sich, wenn eine Kommune

sehr große Beträge platzieren muss und die Kreditgrenzen bei den bisherigen Banken überschritten

werden und dort keine Spielräume mehr vorhanden sind.

Die Möglichkeit, dass private Anleger ihr Geld in regionale nachhaltige Projekte investieren können,

setzt die Börsenfähigkeit des Finanzinstruments voraus, d.h. das funktioniert nur mit einem Green

Bond, der in der Vorbereitung aufwendiger ist als ein grüner Schuldschein. Anlegern mit nicht-

monetären Nachhaltigkeitspräferenzen bietet ein kommunaler Green Bond eine geeignete

Anlagemöglichkeit in der Region. Privatanleger können in einen kommunalen Green Bond

investieren, wenn er in passender Stückelung (z.B. ab 1.000 Euro) vermarktet wird.

Fazit: Nachhaltige Finanzierungsformen erzielen eine gute Außenwirkung und können neue

Investoren anlocken, die auf nachhaltige Finanzanlagen setzen und die man mit den herkömmlichen

Kommunalkrediten oder Schuldscheindarlehen nicht gewinnen kann.

Die projektbezogene Betrachtung in der Finanzierung ist aufwendig und weicht das

Gesamtdeckungsprinzip auf.

Die Erstellung eines Rahmenwerks und das anschließende Reporting erfordert einen erheblichen

personellen Ressourceneinsatz und ist aktuell nicht wirtschaftlich.

Ein großer Aufwand im Vorfeld bei projektbezogener Finanzierung lohnt sich immer dann, wenn man

größere Beträge in Form eines Förderdarlehens mit nennenswerten finanziellen Vorteilen, wie z.B.

bei der KfW, erhalten kann. Neben den deutlich unter dem Marktniveau liegenden Zinssätzen sind

zusätzlich nennenswerte Tilgungszuschüsse von bis zu 20 % möglich.

Zur Diskussion steht, ob nicht alle Investitionen einer Kommune als nachhaltig zu betrachten sind,

auch die Sanierung einer Brücke oder Straße. Das häufig genannte Gegenargument, dass man den

gesamten Lebenszyklus eines städtischen Investitionsprojektes betrachten sollte und dann die

ökologische Nachhaltigkeit (Stichwort Ressourcenverbrauch bei Neubaumaßnahmen) nicht immer

gegeben sei, ist nachvollziehbar.

Dennoch sind auch anfallende Sanierungen in der Infrastruktur generationsgerecht vorzunehmen

und nicht zeitlich zu verschleppen und auch dafür müssen Finanzierungsmittel zur Verfügung

stehen. Die notwendigen Investitionen in die Klimaneutralität und in die Klimaanpassung sind

dringend. Leider ist festzustellen, dass den Kommunen für nachhaltige Finanzierungsinstrumente

sehr hohe bürokratische Hürden auferlegt werden. Es sollte das Ziel sein, für alle erforderlichen

Investitionsmaßnahmen möglichst günstige Finanzierungsbedingungen und Kreditmittel, ohne

aufwendige bürokratische Prozesse und unabhängig von der Größe einer Stadt, zu erhalten. Künftig

wären einfache Kategorisierungen bei den Investitionsvorhaben ohne aufwendige Berichtsprozesse

für nachhaltige Finanzierungsinstrumente wünschenswert und sollten auch mit messbaren

Renditevorteilen einhergehen.

Ref. I/II hat im vergangenen Jahr einen neuen Darlehensvertrag mit der CEB abgeschlossen. Die

Finanzierungsmittel der Bank sind ausschließlich für Investitionen in Kinderbetreuung und

schulische Bildung vorgesehen. Mit dem neuen zweiten Rahmendarlehen der CEB nutzt die Stadt

Nürnberg bereits das zweite nachhaltige soziale (nicht grüne) Finanzierungsinstrument.

Sollten sich die Rahmenbedingungen für grüne Finanzierungsinstrumente in naher Zukunft

verbessern und einen deutlichen finanziellen Vorteil in Aussicht stellen, wird die Verwaltung die

Emission eines „Green Bonds“ oder eines grünen syndizierten Schuldscheindarlehens in Betracht

ziehen. Im Rahmen der AG Treasury des Deutschen Städtetages findet regelmäßig ein Austausch

zwischen den Mitgliedern über die Emission von Anleihen oder Schuldscheindarlehen statt. Selbst

unter den Mitgliedsstädten, die schon grüne Finanzierungsinstrumente emittiert haben, besteht

aktuell Einigkeit darüber, dass damit kein wirklich sichtbarer wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden

konnte, sondern lediglich die Gläubigerbasis erweitert wurde.

Anlage 1

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 09.01.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Stadt hat sich ehrgeizige und zugleich notwendige Klima- und Umweltschutzziele gesetzt, die keinen Aufschub mehr dulden (z.B. Klimaneutralität bis 2035, Masterplan Freiraum, Mobilitätspakt oder Kreislaufwirtschafts-Konzept). Gleichwohl stehen wir bei der Finanzierung dieser Aufgabenbereiche durch die mehr als angespannte Haushaltslage unter starkem Konsolidierungsdruck.

Die Stadt München versucht diesem Problem durch die Ausgabe von Green Bonds zu begegnen.1 Sie möchte damit Maßnahmen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes adäquat gestalten und für eine bessere Lebensqualität ihrer Bürger:innen sorgen.

Finanziert werden damit in München die Mobilitätswende, die Gebäudeenergieeffizienz, der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie Grünflächen und Biodiversität. Green Bonds können daher eine finanziell attraktive und effektive Methode zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung sein.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

 Die Verwaltung berichtet über ihre Einschätzung zur Ausgabe von Green Bonds, deren Konditionen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Stadt Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

1 Green Bond: grüne, festverzinsliche Anleihe, die die Kommune an private Investor:innen ausgibt und die für den Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz verwendet werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauinvestitionscontrolling (BIC)

hier: Projekt Freezes für die Projekte "Reutersbrunnenstr. 34 - Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes" und "Bamberger Str. - Neubau Integrierte Leitstelle und Einheit

Kabelnetz"

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Für Baumaßnahmen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von über 750.000 Euro ist grundsätzlich nach erfolgter Entwurfsplanung die Beschlussfassung des sog. Projekt Freezes, der die „MIP-Reife“ bestätigt, durch den Ältestenrat und Finanzausschuss erforderlich.

Die Maßnahmen "Reutersbrunnenstr. 34 – Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes“ und „Bamberger Str. - Neubau Integrierte Leitstelle und Einheit Kabelnetz“ haben das BIC- Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für nachfolgende Maßnahmen wird mit den jeweiligen Gesamtkosten (jeweils inkl. Bauverwaltungskosten) bestätigt:

Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes, Gesamtkosten 50,162 Mio. €

Gesamtkosten 134,174 Mio. €

Die Erkenntnisse aus den noch ausstehenden Kostenprüfungen sind in die Kostenberechnungen einzuarbeiten; die Kostenberechnungen und ggf. der künftige MIP- Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht grundsätzlich den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahmen haben somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

Bauinvestitionscontrolling (BIC)

hier: Projekt Freeze für die Maßnahmen a) Reutersbrunnenstr. 34, Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinderund Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes b) Bamberger Straße, Neubau Integrierte Leitstelle und Kabelnetz

Für Baumaßnahmen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von über 750.000 Euro ist grundsätzlich nach erfolgter Entwurfsplanung die Beschlussfassung des sog. Projekt Freezes, der die „MIP-Reife“ bestätigt, durch den Ältestenrat und Finanzausschuss erforderlich. Auf Basis des Beschlusses kann – entsprechend der Haushaltssituation – die Aufnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) erfolgen.

Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die jeweiligen Kosten seitens Rpr noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise im geringem Maße Auswirkungen auf die vorgelegten Kostenberechnungen haben werden. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Zur Beschlussfassung des Projekt Freezes werden nachfolgende Projekte vorgelegt:

a) Reutersbrunnenstr. 34, Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder-

und Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes:

Das Gebäude in der Reutersbrunnenstraße 34 wird seit dem Wiederaufbau 1957 als Kinderund Jugendheim genutzt. Den Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ist es als Kinder- und Waisenhaus oder „Reutersbrunnenheim“ bekannt.

Seiner baulichen Struktur nach entspricht das Gebäude nicht mehr den heutigen Erfordernissen für stationäre Hilfen in Wohngruppen oder der stationären Inobhutnahme. Die Abteilungen Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) sind die Hauptnutzer des Gebäudes und Geländes Reutersbrunnenstraße 34 mit ihren Angeboten an stationären Hilfen zur Erziehung in heilpädagogischen Wohngruppen und den stationären Inobhutnahmegruppen. Insbesondere das Raumprogramm des KJND wurde von der Heimaufsicht in den letzten Jahren mehrfach scharf kritisiert. Es wurden immer wieder Auflagen erteilt, die zu Platzreduzierungen und Nutzungseinschränkungen führten.

Mit einer baulichen Neugestaltung sollen die stationären Wohn- und Inobhutnahmegruppen eine Raumstruktur bekommen, die modernen pädagogischen Anforderungen gerecht wird. Nutzungsbereiche sollen so gestaltet werden, dass eine Trennung unterschiedlicher Funktionen und Nutzungen und damit verbundener Zielgruppen erreicht wird. Unabhängig ob kurzfristige Unterbringungen im Rahmen einer Inobhutnahme oder langfristig angelegter Hilfen in stationären Wohngruppen angeboten werden, soll mit einer baulichen Neugestaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner ein sicherer und schützender Bereich zum Leben und Wohnen gestaltet werden, der Schutz und Privatsphäre bietet und als kurz- oder langfristiger Wohn und Lebensbereich wahrgenommen wird.

Die Gesamtplanung des Areals umfasst im Wesentlichen folgende Teilmaßnahmen:

Baukörpern mit Tiefgarage.

zueinander versetzt stehenden nicht unterkellerten Baukörpern.

und dem daran andockenden Riegel und Abriss des Ostflügels.

Das neue Gebäude des KJND besteht aus vier Volumen, die versetzt zueinanderstehen. Im Inneren entstehen, durch die Unterteilung in Einzelbaukörper, räumlich differenzierte Wohnbereiche, deren Zentrum die gemeinschaftlichen Bereiche der Wohngruppen darstellen. Die einzelnen Baukörper werden durch die Tiefgarage als gemeinsamen Sockel verbunden.

Analog zum Neubau West, besteht auch das Wohngebäude des KJHZ aus drei zueinander versetzt stehenden Volumen, die sich um einen Innenhof gruppieren. Die offen gestalteten, gemeinschaftlichen Wohnbereiche werden dabei ebenfalls im Zentrum angeordnet.

Der westliche Kopfbau aus 1900 und der daran andockende Riegel aus den 50ern bleiben erhalten. Auch der Erschließungstrakt zum ehemaligen Ostflügel bleibt bestehen und wird im zweiten Bauabschnitt generalsaniert. Der Ostflügel selbst, welcher den Ansprüchen moderner Pädagogik nicht mehr genügt, wird zurückgebaut. Die Räume der Verwaltung bzw. Fachdienste des KJHZs werden während der Sanierung temporär auf eine freie Fläche des Sportplatzes in einen Container ausgelagert.

Die Wohngruppen des KJND ziehen nach Fertigstellung der Neubauten in das Gebäude West, die Wohngruppen des KJHZ in das Gebäude Ost. Die Wohnbereiche der Noris Inklusion werden im zweiten und dritten Obergeschoss des Bestandsgebäudes untergebracht und über ein separates, einzig den Wohngruppen zugeordnetes, Treppenhaus erschlossen.

Im Sinne des Low-Tech Gedankens wird gänzlich auf passive Maßnahmen zum Schutz vor Wärmeeintrag gesetzt. Abgesehen von sicherheitsrelevanten Aspekten, wird die technische Ausstattung auf den gängigen Standard reduziert. Auf den Dächern der Neubauten wird großflächig eine PV-Anlage vorgesehen. Somit können große Teile des benötigten Stromes selbst erzeugt werden.

Auf dem Gelände befinden sich Stadtbiotope, welche schutzwürdige städtische Landschaftsbereiche darstellen. Im Rahmen der Biotopkartierung wurden vor allem artenreiche Lebensräume erfasst, um diese zu erhalten. Grundsätzlich soll außerdem die intensive Durchgrünung des Gebiets erhalten bleiben.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch Rpr – 50,162 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten. Es wird mit einer KFN-Förderung (Förderung für klimafreundlichen Neubau) und mit einer Förderung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) von insgesamt 930.000 € gerechnet. Für die Generalsanierung wird eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 2,256 Mio. € erwartet.

Es wird mit zusätzlichen Personalkosten von etwa 170.000 € jährlich gerechnet. Die genaue Personalbedarfsplanung wird von J zu gegebener Zeit mit DiP abgestimmt. Die Folgekosten für Unterhalt und Bewirtschaftung betragen etwa 140.000 € jährlich.

b) Bamberger Straße, Neubau Integrierte Leitstelle und Kabelnetz:

Die Integrierte Leitstelle Nürnberg (ILS) stellt für die Stadt Nürnberg, die kreisfreien Städte Fürth und Erlangen sowie die Landkreise Fürth, Nürnberger Land und Erlangen-Höchstadt die Notrufannahme, Alarmierung und Einsatzsteuerung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und aller weiteren nicht-polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sicher. Die Stadt Nürnberg betreibt die ILS im Auftrag des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN). Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe im 24-Stunden-Betrieb in einer 7-Tage-Woche.

Das im Jahr 2010 in Betrieb genommene Gebäude der ILS Nürnberg ist aufgrund Aufgabenerweiterung und neuer Stellenschaffungen, gestiegener Einsatzzahlen sowie organisatorischer Änderungen zu klein geworden. Um die räumliche Situation zu verbessern, wurden bereits Einzelbüros mindestens doppelt belegt und zusätzliche Arbeitsplätze in Besprechungsräumen eingerichtet. Eine Erweiterung des vorhandenen Betriebsgebäudes ist nicht möglich.

Außerdem wurde im Förderbescheid zur Ersterrichtung der ILS die Vorhaltung einer tragfähigen Redundanz gefordert. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses nach ISO 27001 BSI Grundschutz wurde jedoch festgestellt, dass die derzeitige Redundanz der ILS auf der Feuerwache 5 auf Dauer nicht ausreichend ist. Dies kann nur mit einer vollumfänglich funktionsfähigen Redundanz-Leitstelle am Standort Nürnberg gewährleistet werden und soll nach Inbetriebnahme des Neubaus in den Räumlichkeiten der jetzigen Leitstelle umgesetzt werden. Zukünftig soll die Redundanzleitstelle als Notleitstelle Nordbayern auch die ILS Ansbach, Bamberg-Forchheim, Bayerischer Untermain, Bayreuth / Kulmbach, Coburg, Hochfranken, Mittelfranken-Süd, Nordoberpfalz, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg vertreten. Im Auftrag des BayStMI nimmt die ILS Nürnberg außerdem die Funktion des Single Point of Contact im Kleeblattsystem von Bund und Ländern zur strategischen Aufnahme und Verlegung von Patientinnen und Patienten für das Kleeblatt Süd (Bayern) wahr. Das Kleeblattsystem ist eine bund-länderübergreifende Transportorganisation für erkrankte, verletzte und schutzsuchende Personen in Krisen-, Großschadens-, Katastrophen- und Kriegsfällen. Die ILS Nürnberg wird zudem die Koordinierungsstelle für die bayerischen Intensivtransporthaubschrauber im Auftrag des Freistaats Bayern übernehmen.

Im Regelbetrieb wird die ILS mit max. 28 Personen in unterschiedlichen Dienstmodellen ausgestattet sein. Im Großschadensfall werden zusätzlich vier Personen die Einsatzleitplätze für eine Sonderlage besetzen können. Zudem werden 13 Ausnahmeabfrageplätze vorgehalten, um bei Groß- und Flächenlagen das erhöhte Notrufaufkommen bewältigen zu können. Für die Koordinierungsstelle Intensivtransporthubschrauber sind in Kombination mit den Aufgaben im Kleeblattsystem vier Arbeitsplätze vorgesehen. Im Katastrophenfall werden sich bis zu 179 Personen in der ILS aufhalten.

Im Gebäude der neuen ILS Nürnberg sollen auch die Stabsräume für den Bevölkerungsschutz der Stadt Nürnberg, das städtische Ausfallrechenzentrum sowie der Verkehrsleitrechner der Stadt Nürnberg untergebracht werden.

Darüber hinaus wird auf dem Gelände ein Gebäude für das Sachgebiet Elektro- und Kommunikationstechnik realisiert. Das Sachgebiet ist für den Betrieb und Unterhalt von ca.1.300 Brandmeldeanlagen zuständig und betreibt das städtische Netz für Telefonie- und Datenleitungen mit über 700 km Kupfer- und ca. 580 km Glasfaserkabel innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg. Der Ausbau des städtischen Kabelnetzes ist u. a. Grundvoraussetzung für zahlreiche Bauprojekte (Brandmeldeanlagen) und hoch priorisierte Digitalisierungsprojekte (z. B. Anbindung städtischer Liegenschaften und Ampeln). Freie Ressourcen im Glasfaserbereich werden an externe Dritte über einen Betrieb gewerblicher Art gewinnbringend vermarktet.

Die für das Sachgebiet auf der neubezogenen Feuerwache 1 vorgesehenen Flächen waren bereits kurz nach Einzug in das Gebäude ausgeschöpft. Die rasante Entwicklung des Kabelnetzes auf Grund der Digitalisierung und der Übernahmen neuer Aufgabenfelder erfordern dringend zusätzliche Büro- und Lagerflächen für das Sachgebiet.

Der viergeschossige Neubau ist auf Grundlage der Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren geplant. Ziel war es den KlimaPlus- Standard, im Sinne einer Plus-Energiebilanz, zu erreichen. Die Dachflächen werden hierbei maximal durch PV-Anlagen belegt. Das Vorhaben ist Teil der kritischen Infrastruktur, wodurch sich hohe Nutzungsanforderungen, Anforderungen an Redundanz und ein erhöhter Energiebedarf ergeben. Die Gebäudehülle beinhaltet einen hohen Dämmstandard und eine wärmebrückenarme Bauweise. Aus dem geplanten hohen Versiegelungsgrad des Grundstücks, resultieren hohe Anforderungen an die Begrünung der Dachflächen. Die Dachflächen werden sowohl extensiv als zum Teil auch intensiv begrünt und als Retentionsdächer ausgeführt. Die Begrünung wirkt sich positiv auf das Mikroklima und die Wasserrückhaltung aus und dient zudem der Aufenthaltsqualität für die Nutzenden der Gebäude.

Aufgrund der hohen Nutzungsanforderungen ist in verschiedenen Gebäudeteilen eine Kühlung vorgesehen. Dies betrifft insbesondere den Leitstellenraum, die Stabsräume, sowie weitere Büroräume mit erhöhten Anforderungen. Diese werden mit Heiz-Kühldecken versehen. Darüber hinaus kommen in den Serverräumen wassergekühlte Racks zum Einsatz. In einigen wenigen Räumen finden Umluft-Kühlgeräte Anwendung.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch Rpr – 134,174 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten. Durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg wird mit einer direkten Kostenbeteiligung von ca. 65,791 Mio. € gerechnet. Derzeit erfolgt die Vertragsabstimmung mit dem ZRFN. Zusätzlich wird die Leitstellentechnik anteilig vom Freistaat Bayern gefördert. Die voraussichtliche Fördersumme beträgt 8 Mio. €.

Es wird mit jährlichen Folgekosten (ohne kalkulatorische Kosten) von etwa 710.000 € gerechnet.

Beide Maßnahmen haben das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllen somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Gutachten

Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (Kostensatzung – KS);

hier: Änderung des kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg

(Anlage zu § 2 KS)

Anlagen: Änderungssatzung KVz

Sachverhalt (kurz): Um eine Anpassung der Gebühren für das Erstellen von Bescheiden nach dem Telekommunikationsgesetz an gestiegene Personalkosten zu gewährleisten, wird das kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zu § 2 KS) um eine neue Tarifgruppe ergänzt, in dieser werden die Gebühren für die Bescheide zur Zustimmung des Trägers der Wegebaulast geregelt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag: Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (Kostensatzung – KS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 23.07.2025 wird der Erlass der beiligende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amthandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (Kostensatzung – KS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen

im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (Kostensatzung – KS) vom 12. November

2001 (Amtsblatt S. 531), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Oktober 2023

(Amtsblatt S. 504)

Vom ………..………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570), und auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember. 2024 (GVBI. S. 573) folgende Satzung:

Art. 1

In der Anlage (Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg) wird nach Tarifgruppe 63, Tarif-Nr. 634 folgende neue Tarifgruppe 64 eingefügt:

„Tarif- gruppe Tarif- Nr. Gegenstand Gebühr
64 Vollzug des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
641 Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung des Trägers der Wegebaulast (§ 223 TKG) 1. unter 100 m geplanter Verlegelänge 2. 100 bis zu 300 m geplanter Verlegelänge 3. ab 300 m geplanter Verlegelänge 150 Euro 225 Euro 225 Euro zuzüglich 2 Euro je weiterem Meter“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

________________________________________________________ 1

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Sponsoring- und Spendenbericht 2024

Anlagen: Sponsoringbericht_2024 Spendenbericht_2024

Bericht: Sponsoring wird in dezentraler Verantwortung durchgeführt. Die Entscheidung über und die Verantwortung für Sponsoring liegen bei den Geschäftsbereichen/Fachreferaten, Eigenbetrieben bzw. besonderen Einrichtungen.

In einem jährlichen Bericht an den Ältestenrat und Finanzausschuss sind für die gesamte Stadtverwaltung alle Sponsoringleistungen (ohne Betragsbegrenzung) und alle Spenden über 1.000 € im Einzelfall darzustellen. Geld- und Sachspenden unterhalb des Einzelbetrages von 1.000 € sind von der annehmenden Fachdienststelle prüfbar zu dokumentieren.

Als Anlage legt Ref. I/II - Stk die für das Haushaltsjahr 2024 gemeldeten Sponsoring- und Spendenfälle als Gesamtliste vor.

Bei der Spalte "Rechtliche Beziehungsgeflechte" wurde "ja" angegeben, wenn z.B. folgende Beziehungen vorliegen: Gläubiger-/Schuldnerbeziehungen (ermittelt über SAP-Auswertungen im Rechnungswesen), Beteiligungen, Zweckverbände, Kreditgeber, Bankgeschäfte, von der Stadt Nürnberg verwaltete Stiftungen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sponsoringbericht für das Jahr 2024

Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
1 OBM BgA Sparkasse Nürnberg Rathausclubbing 2024 ja Geldleistung ja 8.000 €
2 OBM BgA I.K. Hofmann GmbH Rathausclubbing 2024 ja Geldleistung ja 7.500 €
3 OBM BgA N-ERGIE, Nürnberg Rathausclubbing 2024 ja Geldleistung ja 15.000 €
4 OBM IB Firma Drám Mór Europe GmbH Whisky Sponsoring für das Burns Supper nein Sachleistung ja 1.000 €
5 OBM IB Firma Brown-Forman Deutschland GmbH Whisky Sponsoring für das Burns Supper nein Sachleistung ja 1.000 €
6 OBM KoM N-ERGIE, Nürnberg Sommerfest des Kommunikationsamts ja Geldleistung ja 1.000 €
7 OBM KoM wbg Nürnberg GmbH Sommerfest des Kommunikationsamts ja Geldleistung ja 1.000 €
8 OBM KoM Sparkasse Nürnberg Sommerfest des Kommunikationsamts ja Geldleistung ja 1.000 €
9 2. BM BCN Sparkasse Nürnberg Lesereihe Gäste & Buch - Nürnberger Mittagslesungen 2024 ja Geldleistung ja 1.000 €
10 2. BM BCN Sparkasse Nürnberg Kinderlesereihe "WortWeltKinder" 2024 ja Geldleistung ja 3.300 €
11 2. BM BCN wbg Nürnberg GmbH Texttage Bildungscampus Nürnberg 2024 ja Geldleistung ja 5.000 €
12 2. BM BCN Kaweco, H&M Gutberlet GmbH Nürnberg Texttage Bildungscampus Nürnberg 2024 nein Sachleistung ja 4.000 €
13 2. BM BCN Tessloff Verlag Aktion Anstoß - Ein Buch für jeden Schulanfänger ja Sachleistung ja 10.521 €
14 2. BM KuF Volkswagen Fußballakademie ja Geldleistung ja 16.065 €
15 2. BM KuF Volkswagen Fußballakademie ja Geldleistung ja 16.065 €
16 2. BM KuF Teambank AG easyCredit Fußballakademie ja Geldleistung ja 54.978 €
17 2. BM KuF Teambank AG easyCredit Fußballakademie ja Geldleistung ja 54.978 €
18 2. BM KuF wbg Nürnberg GmbH Sternenhaus ja Geldleistung ja 7.021 €
19 2. BM KuF N-ERGIE, Nürnberg Erfahrungsfeld ja Geldleistung ja 35.700 €
20 2. BM KuF N-ERGIE, Nürnberg Sternenhaus ja Geldleistung ja 11.900 €
21 2. BM KuF Sparda-Bank Erfahrungsfeld ja Geldleistung ja 6.000 €
22 2. BM KuF Sparkasse Nürnberg Sternenhaus ja Geldleistung ja 5.950 €
23 2. BM KuF Aufzugswerke Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG Science Camp 2024 ja Geldleistung ja 6.000 €
28 2. BM KuF wbg Nürnberg GmbH MUBIKIN - Projekt "Klingt gut!" 2024 ja Geldleistung ja 500 €
29 2. BM KuF Moritz Fürst GmbH & Co. KG Abdruck Logo in Erfahrungsfeld-Zeitung sowie auf den Veranstaltungsplakaten zum Science Camp ja Geldleistung ja 6.000 €
30 2. BM KuKuQ wbg Nürnberg GmbH Ausstellung Who's afraid of Stardust - "Pfeifle" ja Geldleistung ja 4.202 €
31 2. BM 2. BM / Pb Sparda-Bank Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
32 2. BM 2. BM / Pb wbg Nürnberg GmbH Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 15.470 €
33 2. BM 2. BM / Pb Holiday Inn Nürnberg City Bardentreffen 2024 nein Geldleistung ja 11.900 €
34 2. BM 2. BM / Pb GEMA Generaldirektion Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
35 2. BM 2. BM / Pb Tucher Privatbrauerei GmbH & Co. KG Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 47.600 €
36 2. BM 2. BM / Pb N-ERGIE, Nürnberg Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 35.700 €
37 2. BM 2. BM / Pb DATEV eG, Nürnberg Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 23.800 €
38 2. BM 2. BM / Pb Flughafen Nürnberg Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 5.949 €
39 2. BM 2. BM / Pb N-ERGIE, Nürnberg Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
40 2. BM 2. BM / Pb Lebkuchen-Schmidt GmbH & Co. KG Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
41 2. BM 2. BM / Pb Sparda-Bank Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 1.785 €
42 2. BM 2. BM / Pb Tucher Stiftung Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
43 2. BM 2. BM / Pb Evangelisches Siedlungswerk Bayern GmbH Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 15.470 €
44 2. BM 2. BM / Pb Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 5.950 €
45 2. BM 2. BM / Pb Sparkasse Nürnberg Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 9.520 €
46 2. BM 2. BM / Pb wbg Nürnberg GmbH Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 7.140 €
47 2. BM 2. BM / Pb Lebkuchen-Schmidt GmbH & Co. KG Stars im Luitpoldhain 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
48 2. BM 2. BM / Pb Sparda-Bank Nürnberg Stars im Luitpoldhain 2024 ja Geldleistung ja 17.850 €
49 2. BM 2. BM / Pb GMN Paul Müller Unternehmensbeteiligung GmbH & Co. KG Stars im Luitpoldhain 2024 nein Geldleistung ja 100.000 €
50 2. BM 2. BM / Pb Sparkasse Nürnberg Kulturpreisverleihung 2024 ja Geldleistung ja 2.500 €
51 2. BM 2. BM / Pb Flughafen Nürnberg Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 9.163 €
52 2. BM 2. BM / Pb Funkhaus Nürnberg Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 5.950 €
53 2. BM 2. BM / Pb Funkhaus Nürnberg Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 5.950 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
54 3. BM Tg VAG Tiergarten-Werbung auf Straßenbahnzug VAG/VGN-Logo im Tiergarten-Prospekt ja Geldleistung ja 8.025 €
55 3. BM Tg Sparkasse Nürnberg Pflanzung von Nelderräder ja Geldleistung ja 3.000 €
56 3. BM Tg Bungee-Trampolin Verleih Freigang Werbung im Tiergartenplan nein Geldleistung ja 595 €
57 3. BM Tg Noventa GmbH Werbung im Tiergartenplan ja Geldleistung ja 2.975 €
58 Ref. III UwA Nürnberg Messe GmbH Nürnberger Nachhaltigkeitskonferenz "wandel.werk.stadt" ja Geldleistung ja 5.000 €
59 Ref. III UwA N-ERGIE, Nürnberg Nürnberger Nachhaltigkeitskonferenz "wandel.werk.stadt" ja Geldleistung ja 4.000 €
60 Ref. III UwA wbg Nürnberg GmbH Nürnberger Nachhaltigkeitskonferenz "wandel.werk.stadt" ja Geldleistung ja 5.000 €
61 Ref. III UwA Sparkasse Nürnberg Nürnberger Nachhaltigkeitskonferenz "wandel.werk.stadt" ja Geldleistung ja 5.000 €
62 Ref. III UwA Hutzelhof GmbH Bewirtung der Helfer-/innen im Rahmen der BioBrotBox Lieferung von Brotscheiben zur Verteilung im Rahmen der BioBrotBox 2024 ja Dienstleistung ja 1.450 €
63 Ref. III UwA Bio-Vollwert-Bäckerei Wehr GmbH & Co. KG Lieferung von 3.600 Brotscheiben zur Verteilung im Rahmen der BioBrotBox 2024 nein Sachleistung ja 1.600 €
64 Ref. III UwA noris inklusion gGmbH Packaktion Kressesamen im Rahmen der BioBrotBox ja Dienstleistung ja 3.000 €
65 Ref. III UwA Gwächshaus, Nürnberg Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Packaktion der BioBrotBox 2024 nein Sachleistung ja 1.476 €
66 Ref. III UwA United Parcel Service Verteilung der Boxen an beteiligte Schulen im Rahmen der BioBrotBox 2024 nein Dienstleistung ja 3.000 €
67 Ref. III UwA AOK Bayern BioBrotBox 2024 ja Geldleistung ja 6.000 €
68 Ref. III UwA Catering Toleranz GmbH BioBrotBox 2024 nein Geldleistung ja 300 €
69 Ref. III UwA Ökoring Handels GmbH, Mammendorf BioBrotBox 2024 ja Geldleistung ja 1.000 €
70 Ref. III UwA Bio-Verbraucher e.V. BioBrotBox 2024 ja Geldleistung ja 300 €
71 Ref. III UwA Demeter Landesverband Bayern e.V. BioBrotBox 2024 nein Geldleistung ja 300 €
72 Ref. III UwA Franken-Gemüse Bio eG BioBrotBox 2024 nein Geldleistung ja 3.000 €
73 Ref. III UwA EPOS Bio Partner Franken GmbH Lieferung von 10.600 Äpfel, BioBrotBox 2024 nein Sachleistung ja 530 €
74 Ref. IV SchB Kinderhaus Nürnberg gGmbH Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
75 Ref. IV SchB Caritasverband Nürnberg e. V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
76 Ref. IV SchB VAG Nürnberg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
77 Ref. IV SchB Kath. Tageseinrichtungen Franken gGmbH, Schwabach Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
78 Ref. IV SchB Rudolf Steiner Schulverein Nürnberg e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
79 Ref. IV SchB Sparkasse Nürnberg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
80 Ref. IV SchB Stadt Erlangen Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
81 Ref. IV SchB Kinder(h-)ort Moggerla e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
82 Ref. IV SchB Aqua Kita, Nürnberg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
83 Ref. IV SchB ASB WunderKinder gGmbH Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
84 Ref. IV SchB Montessori Nordbayern e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
85 Ref. IV SchB Diakoniewerk Martha-Maria e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
86 Ref. IV SchB Lebenshilfe Schwabach-Roth e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
87 Ref. IV SchB Technische Hochschule Nürnberg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
88 Ref. IV SchB Technische Hochschule Nürnberg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
89 Ref. IV SchB Haus St. Antonius Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
90 Ref. IV SchB AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
91 Ref. IV SchB Bezirk Mittelfranken Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
92 Ref. IV SchB NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
93 Ref. IV SchB Kinderbewegungshaus Sportissimo gGmbH Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
94 Ref. IV SchB Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
95 Ref. IV SchB Montessori Förderkreis Nürnberg e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
96 Ref. IV SchB Noris inklusion gGmbH Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
97 Ref. IV SchB Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
98 Ref. IV SchB Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
99 Ref. IV SchB Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
100 Ref. IV SchB Stadtmission Nünberg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 ja Geldleistung ja 120 €
101 Ref. IV SchB Bayerisches Rotes Kreuz, Weißenburg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
102 Ref. IV SchB Katholische Gesamtkirchengemeinde Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
103 Ref. IV SchB Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
104 Ref. IV SchB Die Kiste e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
105 Ref. IV SchB Stadt Fürth Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
106 Ref. IV SchB Markt Cadolzburg Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
107 Ref. IV SchB Humanistische Vereinigung Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
108 Ref. IV SchB Deutsch-Französisches Institut Erlangen Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
109 Ref. IV SchB Lebenshilfe Neumarkt e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
110 Ref. IV SchB Kindertagesstätten als Ort für die ganze Familie in Erlangen e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
111 Ref. IV SchB Montessori Interessengemeinschaft Erlangen e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
112 Ref. IV SchB Lebenshilfe Fürth e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
113 Ref. IV SchB Kinderkrippe Eibach e.V. Erstellung des Jahresberichts 2024 der Beruflichen Schule 10 nein Geldleistung ja 120 €
114 Ref. IV IPSN Bäume für Nürnberg Stiftung Durchführung der Woche des Baumes an der Umweltstation ja Geldleistung ja 2.150 €
115 Ref. IV IPSN N-ERGIE, Nürnberg Insektennisthilfen die im Zuge der pädagogischen Arbeit der Umweltstation genutzt werden ja Geldleistung ja 1.500 €
116 Ref. IV SpS Eiring Lichtsysteme, Hofheim Sponsoring 14. Sportdialoge 2023 nein Geldleistung ja 1.131 €
117 Ref. IV SpS wbg Nürnberg GmbH Projekt "Mach mit - bleib fit" auf Bewegungsparks ja Geldleistung ja 1.785 €
118 Ref. IV SpS 1. FC Nürnberg e.V. "Team Nürnberg" (Netzwerk von Partnern aus Sport und Wirtschaft, die den lokalen Breiten- und Leistungssport unterstützen) ja Geldleistung ja 893 €
119 Ref. IV SpS Arena Nürnberg Betriebs GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
120 Ref. IV SpS Josef Barthelme GmbH & Co. KG "Team Nürnberg" nein Geldleistung ja 893 €
121 Ref. IV SpS FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
122 Ref. IV SpS Dorfner GmbH & Co. KG, Nürnberg "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
123 Ref. IV SpS ipp. Ingenieurbüro Dr. Volker Klügl, Nürnberg "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
124 Ref. IV SpS Dr. Bernd Langenstein "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
125 Ref. IV SpS L/M/B Druck GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
126 Ref. IV SpS Martens & Prahl Versicherungsmakler Nürnberg GmbH "Team Nürnberg" nein Geldleistung ja 893 €
127 Ref. IV SpS NCP Engineering GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
128 Ref. IV SpS Noris Brain GmbH "Team Nürnberg" nein Geldleistung ja 893 €
129 Ref. IV SpS page one GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
130 Ref. IV SpS RM Consult + Trade "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
131 Ref. IV SpS Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
132 Ref. IV SpS Otto Schminke Diamantwerkzeug KG "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
133 Ref. IV SpS Schminke Krantechnik GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
134 Ref. IV SpS Schwimmschule Flipper "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
135 Ref. IV SpS Sparkasse Nürnberg "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
136 Ref. IV SpS Stadion Nürnberg Betriebs GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
137 Ref. IV SpS Tucher Bräu GmbH & Co. KG "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
138 Ref. IV SpS tutum Nürnberg "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
139 Ref. IV SpS VIACTIV Krankenkasse "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
140 Ref. IV SpS Wahler Partyservice GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
141 Ref. IV SpS wbg Nürnberg GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
142 Ref. IV SpS werk:b events GmbH "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
143 Ref. IV SpS BMW AG "Team Nürnberg" ja Geldleistung ja 893 €
144 Ref. IV SpS N-ERGIE, Nürnberg SoccerCourts ja Geldleistung ja 1.500 €
145 Ref. V Ref. V Tucher Privatbrauerei GmbH & Co. KG Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamtsurkunde ja Geldleistung ja 15.000 €
146 Ref. V SenA Volksbank Raiffeisenbank Zuwendung für die festliche Weihnachtsgala ja Geldleistung ja 2.000 €
147 Ref. V SHA Handwerkskammer Mittelfranken Sponsoring für Videodreh Aktionsplan UN-BRK ja Geldleistung ja 1.000 €
148 Ref. V SHA Industrie- und Handelskammer Mittelfranken Sponsoring für Videodreh Aktionsplan UN-BRK nein Geldleistung ja 2.469 €
149 Ref. VII EU-Büro Lebkuchen-Schmidt GmbH & Co. KG Lebkuchen und Geschenktruhen für die Veranstaltung "Abend im Advent" in Brüssel ja Sachleistung ja 1.091 €
150 Ref. VII EU-Büro Vollrath & Co. GmbH, Nürnberg Glühwein und Geschenkboxen für die Veranstaltung "Abend im Advent" ja Sachleistung ja 279 €
151 Ref. VII EU-Büro WOLF Holding GmbH Bratwürste für die Veranstaltung "Abend im Advent" in Brüssel nein Sachleistung ja 360 €
152 Ref. VII ML Lebkuchen-Schmidt GmbH & Co. KG Unterstützung des Bühnenprogramms am Christkindlesmarkt aufgrund der gestiegenen GEMA Gebühren ja Geldleistung ja 15.000 €
Gesamtsumme 2024: 842.311 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
Gesamtsumme 2023: 1.080.524,00 €
Gesamtsumme 2022: 808.067 €
Gesamtsumme 2021: 531.279 €
Gesamtsumme 2020: 293.682 €
Gesamtsumme 2019: 986.404 €
Gesamtsumme 2018: 1.180.940 €
Gesamtsumme 2017: 947.849 €
Gesamtsumme 2016: 775.263 €
Gesamtsumme 2015: 1.088.953 €
Gesamtsumme 2014: 1.058.998 €
Gesamtsumme 2013: 852.668 €
Gesamtsumme 2012: 917.174 €
Gesamtsumme 2011: 595.106 €
Gesamtsumme 2010: 578.248 €

Spendenbericht für das Jahr 2024

erfasst sind alle Geld-, Sach- und Dienstleistungen ab einem Einzelwert i. H. v. 1.000,- €

Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
1 OBM BgA SpardaBank Nürnberg eG (Gewinnsparverein) Neujahrsempfang 2024 ja Geldleistung ja 15.000 €
2 OBM BgA Sparkasse Nürnberg Rathausclubbing 2024 ja Geldleistung ja 10.000 €
3 OBM BgA Helmut Wellenschmidt Bild für das Rathaus nein Sachleistung ja 5.000 €
4 OBM BgA Dr. Monika Frieda Ernst-Hofmann Menschenrechtsbildung, Demokratie gegen Rechtsextremismus nein Geldleistung ja 1.000 €
5 OBM BgA Inge Marie Luise Wörlein Spende für Menschenrechtspreisträger Malcolm Bidali nein Geldleistung ja 2.000 €
6 OBM BgA Ortrun Griebel Projekt Präventionsnetzwerke gegen religiös begründete Radikalisierung nein Geldleistung ja 2.000 €
7 OBM BgA Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung Muslimische Seelsorge in Nürnberg ja Geldleistung ja 4.200 €
8 OBM IB Le Méridien Grand Hotel Spende des Grand Hotel aus dem Ticketverkauf und Erlös aus einem Benefizspiel beim Burns Supper nein Geldleistung ja 2.707 €
9 OBM BA/NOS Tucher Bräu GmbH & Co. KG Unterstützung bei der Durchführung des traditionellen Kirchweihfestzugs ja Geldleistung ja 1.250 €
10 OBM BA/NOS Stadtbrauerei Spalt Unterstützung bei der Durchführung des traditionellen Kirchweihfestzugs ja Geldleistung ja 1.500 €
11 OBM BA/NOS Zeltbetriebe Schächtner GmbH, Fürth Unterstützung bei der Durchführung des traditionellen Kirchweihfestzugs nein Geldleistung ja 1.250 €
12 OBM BA/NOS Fa. Agentur Triebwerk GmbH Unterstützung bei der Durchführung des traditionellen Kirchweihfestzugs nein Geldleistung ja 1.000 €
13 2. BM BCN Bayerischer Rundfunk Drehbuchförderung Autorenstipendium 2022 (2. Teilzahlung) nein Geldleistung ja 30.000 €
14 2. BM BCN Prof. Dr. Hansjörg Biener, Karin Verscht-Biener, Nürnberg Buchpatenschaft nein Geldleistung ja 1.500 €
15 2. BM BCN Verein Deutscher Sprache e.V. Aktion Anstoß - 2025 nein Geldleistung ja 10.000 €
16 2. BM BCN Prof. Dr. Hansjörg Biener, Karin Verscht-Biener, Nürnberg Buchpatenschaft nein Geldleistung ja 1.100 €
17 2. BM KuF Ver. Sozialf. Rotary-Clubs Nürnberg, Fürth, Erlangen und Neumarkt e.V., Nürnberg Kinderkultur/"well:come" Kulturangebot für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung ja Geldleistung ja 1.500 €
18 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN nein Geldleistung ja 100.000 €
19 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN nein Geldleistung ja 6.820 €
20 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN - Kinderhaus Nikodemus nein Geldleistung ja 3.193 €
21 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN - Kindergarten Heilig Geist nein Geldleistung ja 1.665 €
22 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN nein Geldleistung ja 20.460 €
23 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN - Friedrich-Wilhelm-Herschel Grundschule nein Geldleistung ja 2.448 €
24 2. BM KuF Persönlichkeit-Stiftung MUBIKIN - Grundschule Eibach nein Geldleistung ja 6.226 €
25 2. BM KuF Lebkuchen-Schmidt GmbH &Co. KG Kinderkultur/"well:come" Kulturangebot für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung ja Geldleistung ja 1.500 €
26 2. BM KuF Staedtler-Stiftung Kinder Uni nein Geldleistung ja 5.000 €
27 2. BM KuF Sparkasse Nürnberg 11x Fair ja Geldleistung ja 11.000 €
28 2. BM KuF Kulturförderverein Gartenstadt e.V. Gartenstadt nein Geldleistung ja 1.600 €
29 2. BM KuF Petra Lihs Kulturladen Zeltnerschloss Spende Stadtteilfest nein Geldleistung ja 3.771 €
30 2. BM KuF Staedtler-Stiftung Sternenhaus nein Geldleistung ja 7.000 €
31 2. BM KuF Hildegard und Toby Rizzo Stiftung MUBIKIN ja Geldleistung ja 5.000 €
32 2. BM KuF Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg MUBIKIN ja Geldleistung ja 50.000 €
33 2. BM KuF Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH Kulturladen Röthenbach nein Geldleistung ja 2.000 €
34 2. BM KuF Rotary Club Nürnberg Sebald Steuerkanzlei Michael Willmar Kulturladen - Mobile Buchwerkstatt ja Geldleistung ja 8.300 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
35 2. BM KuF Sparkasse Nürnberg Sternenhaus ja Geldleistung ja 5.000 €
36 2. BM KuF Lauterbach Messebau GmbH + Co. KG Kulturladen Zeltnerschloss / Weihnachtsmarkt nein Geldleistung ja 3.713 €
37 2. BM KuF Retterspitz GmbH & Co. KG MUBIKIN nein Geldleistung ja 2.000 €
38 2. BM KuF Sparkasse Nürnberg Streetartfestival Betonliebe 13.07.2024 ja Geldleistung ja 1.500 €
39 2. BM KuF I.K. Hofmann GmbH Spende aus dem Erlös der Feuerzangenbowle beim Weihnachtsmarkt des GLG ja Geldleistung ja 2.160 €
40 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
41 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
42 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 2.600 €
43 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
44 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
45 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
46 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
47 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
48 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
49 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
50 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
51 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
52 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
53 2. BM KuF Förderverein Erfahrungsfeld Nürnberg e.V. Erfahrungsfeld nein Geldleistung ja 3.000 €
54 2. BM KuF Bürgerstiftung Südpunkt Kinderzirkus Gecco ja Geldleistung ja 1.500 €
55 2. BM KuF Schönfelder-Stiftung Südpunkt Mu©kis nein Geldleistung ja 3.000 €
56 2. BM KuKuQ Contemporaries e.V. Magazin Stardust nein Geldleistung ja 2.000 €
57 2. BM KuKuQ Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg 10 Jahre Kunstvilla 2024 ja Geldleistung ja 22.000 €
58 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Tafelhalle - Ensemble Kontraste ja Geldleistung ja 1.500 €
59 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Tafelhalle - Cutty Shells ja Geldleistung ja 2.000 €
60 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Tafelhalle - Co>labs ja Geldleistung ja 1.000 €
61 2. BM KuKuQ Zumikon-Kulturstiftung Kunstvilla / Katalog nein Geldleistung ja 3.000 €
62 2. BM KuKuQ Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg Kunstvilla / Katalog Kunststadt ja Geldleistung ja 1.500 €
63 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Künstlerhaus / Every Body Festival 2024 ja Geldleistung ja 2.500 €
64 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Katharinenruine / Glühwürmchen Konzert ja Geldleistung ja 2.000 €
65 2. BM KuKuQ Degirmenci Stiftung Künstlerhaus / Computergruppe nein Geldleistung ja 2.500 €
66 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Katharinenruine / Sonnenwendefestival ja Geldleistung ja 1.000 €
67 2. BM KuKuQ Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Kunsthalle / Who´s afraid of Stardust nein Geldleistung ja 3.000 €
68 2. BM KuKuQ Zumikon-Kulturstiftung Kunstvilla / Katalog "Die wiedergefundenen Gärten" nein Geldleistung ja 5.000 €
69 2. BM KuKuQ Falk-Stiftung für Gesundheit und Bildung Filmhaus / LBF #11 nein Geldleistung ja 5.000 €
70 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Tafelhalle/ A. Hintermaier "Experiment Tinder" ja Geldleistung ja 1.000 €
71 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Tafelhalle / Brachland Ensemble ja Geldleistung ja 1.500 €
72 2. BM KuKuQ Europa Cinema 2024 Filmhaus / Cinema 2024 nein Geldleistung ja 15.852 €
73 2. BM KuKuQ Kulturstiftung Sparkasse Nürnberg Tafelhalle / Co>labs ja Geldleistung ja 2.000 €
74 2. BM KuKuQ Stiftung Staatstheater Kunsthalle / "Who's Afraid Of Stardust?" nein Geldleistung ja 1.190 €
75 2. BM KuKuQ Staedtler-Stiftung Tafelhalle / ZauberWort Festival nein Geldleistung ja 3.000 €
76 2. BM KuKuQ Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz Tafelhalle / re:festival 2024 nein Geldleistung ja 30.000 €
77 2. BM KuKuQ Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz Tafelhalle / barrierefreie Vermittlungsformate nein Geldleistung ja 10.000 €
78 2. BM KuKuQ Walter Heun Tafelhalle / Lets Co-create nein Geldleistung ja 10.000 €
79 2. BM KuKuQ Stiftungsverwaltung Kunsthaus ja Geldleistung ja 3.075 €
80 2. BM KuKuQ Bernd Hauke Kunstvilla nein Sachleistung ja 4.000 €
81 2. BM KuKuQ Die Kunstvilligen e.V. Kunstvilla nein Sachleistung ja 1.200 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
82 2. BM KuKuQ Die Kunstvilligen e.V. Kunstvilla nein Sachleistung ja 6.200 €
83 2. BM KuKuQ Christoph Gerling Kunstvilla nein Sachleistung ja 2.500 €
84 2. BM KuKuQ Peter Kuczynski Kunstvilla nein Sachleistung ja 1.500 €
85 2. BM KuM Spiel des Jahres e. V. Sonderausstellung "Mensenkamp" ja Geldleistung ja 6.000 €
86 2. BM KuM Albrecht-Dürer-Haus-Stiftung e.V. Sonderausstellung "Dürer under your skin" nein Geldleistung ja 5.000 €
87 2. BM KuM Hilfswerk Lions-Club Nürnberg e.V. Memorium Nürnberger Prozesse ja Geldleistung ja 3.000 €
88 2. BM KuM Albrecht-Dürer-Haus-Stiftung e.V. Social Media Projekt Albrecht-Dürer-Haus nein Geldleistung ja 4.457 €
89 2. BM KuM Stiftergemeinschaft Museum Industriekultur in Nürnberg e. V. Inventarisierungsmaßnahmen, Konzepterstellung, Veranstaltung Museum Industriekultur ja Geldleistung ja 6.000 €
90 2. BM KuM Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg Neugestaltung Erdgeschoss Albrecht-Dürer-Haus ja Geldleistung ja 12.000 €
91 2. BM KuM Theo und Friedl Schöller-Stiftung Kostüme für Führungen Albrecht-Dürer-Haus nein Geldleistung ja 5.000 €
92 2. BM KuM Albrecht-Dürer-Haus-Stiftung e.V. Social Media Projekt Albrecht-Dürer-Haus nein Geldleistung ja 6.239 €
93 2. BM 2. BM / Pb Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg e.G., Nürnberg Zukunftsmusik 2024 ja Geldleistung ja 10.000 €
94 2. BM 2. BM / Pb Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg e.G., Nürnberg Zukunftsmusik 2024 ja Geldleistung ja 10.000 €
95 2. BM 2. BM / Pb SpardaBank Nürnberg eG (Gewinnsparverein) Bardentreffen 2024 ja Geldleistung ja 50.000 €
96 2. BM 2. BM / Pb Rudolf und Henriette Schmidt-Burkhardt-Stiftung, Nürnberg Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 68.900 €
97 2. BM 2. BM / Pb SpardaBank Nürnberg eG (Gewinnsparverein) Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 50.000 €
98 2. BM 2. BM / Pb SpardaBank Nürnberg eG (Gewinnsparverein) Familienkonzert des Klassik Open Air 2024 ja Geldleistung ja 10.000 €
99 2. BM 2. BM / Pb SpardaBank Nürnberg eG (Gewinnsparverein) Stars im Luitpoldhain 2024 (Teil 1) ja Geldleistung ja 30.000 €
100 2. BM 2. BM / Pb Gewinnsparverein der Sparda-Bank Nürnberg eG, Nürnberg Stars im Luitpoldhain 2024 (Teil 2) ja Geldleistung ja 30.000 €
101 2. BM 2. BM / Pb Sparkasse Nürnberg Stadt(ver)führungen 2024 ja Geldleistung ja 4.000 €
102 2. BM 2. BM / Pb Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg Projektbüro allgemein ja Geldleistung ja 150.000 €
103 3. BM SÖR/BK5500 Mechthild Zenk 3 Baumpflanzungen nein Geldleistung ja 2.400 €
104 3. BM SÖR/BK5500 Bäume für Nürnberg Stiftung Herbstpflanzung 2023 ja Geldleistung ja 4.800 €
105 3. BM SÖR/BK5500 Bäume für Nürnberg Stiftung Dr. Erich Mulzer Straße ja Geldleistung ja 3.600 €
106 3. BM SÖR/BK5500 Conoris e. V. Baum in der Grünanlage "Zum Nordbahnhof" nein Geldleistung ja 2.000 €
107 3. BM SÖR/BK5500 Bäume für Nürnberg Stiftung Straßenbäume 2024 ja Geldleistung ja 26.400 €
108 3. BM SÖR/BK5500 Sparda-Bank Nürnberg eG, Nürnberg Blühwiese und Beleuchtung ja Geldleistung ja 25.000 €
109 3. BM SÖR/BK1000 Freunde und Förderer der Georg-Ledebour- Schule Nürnberg e.V. Spielhof Georg-Ledebour-Grundschule: Rutsche nein Geldleistung ja 5.000 €
110 3. BM SÖR/BK1000 Bürgerverein Siedlungen Süd e.V. Am Schießplatzwäldchen: Bewegungsangebote nein Geldleistung ja 15.000 €
111 3. BM SÖR/BK1000 Baugenossenschaft Selbsthilfe eG Pumptrackanlage Hiroshimaplatz nein Geldleistung ja 25.000 €
112 3. BM SÖR/BK1000 Bürgerverein Nürnberger Westen e.V. Spielplatz Steinmetzanlage nein Geldleistung ja 4.250 €
113 3. BM SÖR/BK1000 Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg Lorenzer Platz ja Geldleistung ja 250.000 €
114 3. BM Tg Verein der Tiergartenfreunde Kulan-Transport, Auswilderung Kulane nein Geldleistung ja 90.000 €
115 3. BM Tg Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg Neubau Baumwipfelpfad ja Geldleistung ja 600.000 €
116 3. BM Tg Sparkasse Nürnberg Nelderräder ja Geldleistung ja 17.000 €
117 Ref I/II Ref. I/II Stiftung Deutschland im Plus Zur Unterstützung der Arbeit der Stiftungsinitiative Nürnberg nein Geldleistung ja 8.000 €
118 Ref I/II Ref. I/II in.media.vitae foundation Zur Unterstützung der Arbeit der Stiftungsinitiative Nürnberg nein Geldleistung ja 2.000 €
119 Ref I/II Ref. I/II Sparkasse Nürnberg Zur Unterstützung der Arbeit der Stiftungsinitiative Nürnberg ja Geldleistung ja 8.000 €
120 Ref I/II Ref. I/II UniCredit Bank AG Zur Unterstützung der Arbeit der Stiftungsinitiative Nürnberg nein Geldleistung ja 8.000 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
121 Ref. III UwA Stiftung Natureheart Foundation for Kids Förderung des Projekts "Biologische Vielfalt auf der Stadtmauer" nein Geldleistung ja 4.000 €
122 Ref. IV SchA Stiftung NÜRNBERGER Versicherung Lichterzug ja Geldleistung ja 10.200 €
123 Ref. IV SchA Stephan Barth Moves2fit nein Geldleistung ja 15.708 €
124 Ref. IV SchA Sparkasse Nürnberg Axel Niebelschütz Vorlesewettbewerb ja Geldleistung ja 1.500 €
125 Ref. IV SchA Techniker Krankenkasse Gesunde Schule nein Geldleistung ja 11.250 €
126 Ref. IV SchA MEDICON Gesundhaus e.V. Vereinsauflösung, Restkapital Spende an Schule nein Geldleistung ja 1.567 €
127 Ref. IV SchA Stiftung NÜRNBERGER Versicherung Leseclub ja Geldleistung ja 50.000 €
128 Ref. IV SchB Sparkasse Nürnberg "Nachhaltigkeitspreis für BVJ" der B5 ja Geldleistung ja 1.000 €
129 Ref. IV SchB Sparkasse Nürnberg "Preisgeld zum Nachhaltigkeitspreis" der B7 ja Geldleistung ja 1.000 €
130 Ref. IV SpS Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG Projekt "Mach mit - bleib fit" auf Bewegungsparks ja Geldleistung ja 1.700 €
131 Ref. IV SpS PSD-Bank Nürnberg eG Geräte für Bewegungsparks nein Geldleistung ja 5.500 €
132 Ref. IV SpS Fürst Stiftung Sport inklusiv ja Geldleistung ja 3.000 €
133 Ref. IV SpS Bouhon Stiftung Bewegungsförderung für Kinder nein Geldleistung ja 15.000 €
134 Ref. IV SpS adidas AG Integration durch Sport und Verein nein Geldleistung ja 10.000 €
135 Ref. V SenA Deutscher Ritterorden St. Georg Zuwendung: Projekt Begegnung im Heilig-Geist nein Geldleistung ja 2.000 €
136 Ref. V SenA Stiftungsverwaltung Nürnberg Zuwendung: Teilhabe Quartiersarbeit 2024 ja Geldleistung ja 1.505 €
137 Ref. V SenA Stiftungsverwaltung Nürnberg Zuwendung: Festliche Weihnachtsgala ja Geldleistung ja 5.000 €
138 Ref. V SHA Nürnberger Nachrichten Notfonds Freude für Alle ja Geldleistung ja 70.000 €
139 Ref. V SHA Fürst Stiftung Projekt "Hinein in den Sportverein" ja Geldleistung ja 4.000 €
140 Ref. V SHA CSC JÄCKLECHEMIE GmbH & Co. KG Projekt "Hinein in den Sportverein" nein Geldleistung ja 3.000 €
141 Ref. V SHA Baker Tilly Stiftung Projekt "Hinein in den Sportverein" nein Geldleistung ja 2.500 €
142 Ref. V SHA Retterspitz GmbH & Co. KG Projekt "Hinein in den Sportverein" nein Geldleistung ja 1.500 €
143 Ref. V SHA BayWa Stiftung Projekt "Schwimmen lernen" nein Geldleistung ja 10.000 €
144 Ref. V SHA Fürst Stiftung Projekt "Schwimmen lernen" ja Geldleistung ja 2.500 €
145 Ref. V SHA Gebr. Fraunholz Elisenlebküchnerei GmbH Projekt "Schwimmen lernen" nein Geldleistung ja 1.000 €
146 Ref. V SHA Fürst Stiftung Projekt "Ferienerlebnis" ja Geldleistung ja 3.500 €
147 Ref. V SHA Ver. Sozialf. Neumarkt Projekt "Ferienerlebnis" nein Geldleistung ja 5.000 €
148 Ref. V SHA Nürnberger Nachrichten Aktion "Freude für alle" Spende für Anschluss Elisenstraße ja Geldleistung ja 1.620 €
149 Ref. V SHA Fr. Margarethe Grüber Spende Fr. Grüber zum Nachlass Dietl nein Geldleistung ja 2.000 €
150 Ref. V SHA Sparkasse Nürnberg Zuwendung UN-Zug 2024 Behindertenrat SHA ja Geldleistung ja 1.000 €
151 Ref. V SHA wbg Nürnberg GmbH Projekte der Stadtteilläden Dianastraße / Leipziger Straße ja Geldleistung ja 3.000 €
152 Ref. V SHA N-ERGIE, Nürnberg Energiesparprojekt von SHA/2 ja Geldleistung ja 70.000 €
153 Ref. V SHA Metropolregion Nürnberg "unser klimafonds" Fond für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nein Geldleistung ja 1.474 €
154 Ref. V SHA Metropolregion Nürnberg "unser klimafonds" Fond für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nein Geldleistung ja 4.526 €
155 Ref. V SHA Metropolregion Nürnberg "unser klimafonds" Fördermittel Balkonkraftwerk für Geringverdienende nein Geldleistung ja 6.000 €
156 Ref. V J Stiftung Kinderförderung von Playmobil Familienfreundliche Schulen - Samurai-Programm nein Geldleistung ja 23.444 €
157 Ref. V J Techniker Krankenkasse Projekt Bewegte Kita, Kindergarten Elsa-Brändström-Str. 43 nein Geldleistung ja 1.425 €
158 Ref. V J Tierärztliche Praxis Dambach - Dr. med. vet. Windt Anschaffungen Kinderhort Johannes-Brahms-Str. 1 nein Geldleistung ja 10.000 €
159 Ref. V J Techniker Krankenkasse Projekt Bewegte Kita, Kinderhort Johannes-Brahms-Str. 1 nein Geldleistung ja 12.000 €
160 Ref. V J Fr. Ute Michallik Spende für Ferienfahrt 2025, Kinderhort Ritter-von-Schuh-Platz nein Geldleistung ja 1.000 €
161 Ref. V J Lions Förderverein Nürnberg-Franken e.V. Freizeitfahrt mit Fokus Jugendkultur ja Geldleistung ja 3.700 €
162 Ref. V J Rotary Club Nürnberg-Sebald e.V. Bandcamp MUJUKU (Musik, Jugend, Kunst) ja Geldleistung ja 7.000 €
163 Ref. V J BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH Leseclub, Bücher, Kreativmaterial, Schulbedarf, Popcornmaschine ja Geldleistung ja 2.000 €
164 Ref. V J Frau Stühler Anschaffungen/Aktivitäten Kindergarten nein Geldleistung ja 1.200 €
165 Ref. V J Techniker Krankenkasse Yogaprojekt Familienzentrum nein Geldleistung ja 2.570 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
166 Ref. V J Elternkurs Trau dich was Projekt Trau dich was nein Geldleistung ja 1.900 €
167 Ref. V J Stadtteilpatenschaft Langwasser Zuwendung Fußballfeld Anschaffungen nein Geldleistung ja 1.061 €
168 Ref. V NüSt Bürgerstiftung Nürnberg Musiktherapie Mahlberg nein Geldleistung ja 6.560 €
169 Ref. V NüSt Johannes Richter / Heidemarie Cabeza Gomez Demenzstation nein Geldleistung ja 1.000 €
170 Ref. V NüSt Siemens AG Veranstaltungen Friedensfest, Oktoberfest, Lichterfest ja Geldleistung ja 6.500 €
171 Ref. V NüSt Siemens AG Weihnachtsbäume und Weihnachtsmarkt ja Geldleistung ja 1.500 €
172 Ref. V NüSt Siemens AG Heimzeitung / Stiftla-Ausgabe ja Geldleistung ja 2.200 €
173 Ref. V NüSt Moritz Fürst GmbH & Co. KG Gartengestaltung ja Geldleistung ja 2.500 €
174 Ref. V NüSt Adolf und Gertraud Müller Stiftung Palliativstation ja Geldleistung ja 4.000 €
175 Ref. V NüSt Adolf und Gertraud Müller Stiftung Aufwertung Pflegeoase ja Geldleistung ja 3.000 €
176 Ref. V NüSt VOSTEI Volunteering UG Volunteering für Pflanz- und Gartengestaltung nein Geldleistung ja 1.300 €
177 Ref. V NüSt Restaurant Heilig Geist Spital Seniorenwohnanlage Heilig Geist Spital nein Geldleistung ja 1.000 €
178 Ref. V NüSt Stiftung Altenhilfe der Sparkasse Nürnberg Fördermittel 2024 BikeLabyrinth, Tisch, Entspannungssessel, Nordic Sensi Chair ja Geldleistung ja 26.000 €
179 Ref. V NüSt Ernst und Ursula Krakenberger Neubau und Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg nein Geldleistung ja 250.000 €
180 Ref. V NüSt Odd Fellows Helfen e.V. Soziale Betreuung nein Geldleistung ja 2.000 €
181 Ref. V Ref. V SpardaBank Nürnberg eG (Gewinnsparverein) "Gut leben in Nürnberg - günstige und kostenlose Angebote für Familien" Broschüre "Nürnberg kann günstig" ja Geldleistung ja 5.000 €
182 Ref. V Ref. V Alexander Brochier Stiftung München Stadteilpatenschaft Gostenhof ja Geldleistung ja 20.605 €
183 Ref. V Ref. V I.K. Hofmann GmbH Stadtteilpatenschaft Langwasser ja Geldleistung ja 21.047 €
184 Ref. V Ref. V Ver. Sozialf. Rotary-Clubs Nürnberg, Fürth, Erlangen und Neumarkt e.V. Stadtteilpatenschaft Eberhardshof-Muggenhof ja Geldleistung ja 4.440 €
185 Ref. V Ref. V Ver. Sozialf. Rotary-Clubs Nürnberg, Fürth, Erlangen und Neumarkt e.V. Stadtteilpatenschaft Eberhardshof-Muggenhof ja Geldleistung ja 10.985 €
186 Ref. V Ref. V Rotary Club Nürnberg Kaiserburg Stadtteilpatenschaft Galgenhof-Steinbühl ja Geldleistung ja 26.500 €
187 Ref. V Ref. V Siemens AG Stadtteilpatenschaft Gibitzenhof-Rabus ja Geldleistung ja 25.500 €
188 Ref. V Ref. V Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG Stadtteilpatenschaft Leonhard-Schweinau ja Geldleistung ja 25.000 €
189 Ref. V Ref. V Leihhaus Nürnberg GmbH Lokales Freiwilligenmanagement ja Geldleistung ja 13.000 €
190 Ref. V Ref. V Leihhaus Nürnberg GmbH Vereins- und Ehrenamtsakademie, Vertriebseinigungsvertrag ja Geldleistung ja 22.000 €
191 Ref. V Ref. V Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg Vereins- und Ehrenamtsakademie ja Geldleistung ja 125.000 €
192 Ref. V Ref. V uniVersa Krankenversicherungs AG Ehrenwert ja Geldleistung ja 20.000 €
193 Ref. V Ref. V Tucher Privatbrauerei GmbH & Co. KG Preisgeld "Nürnberger Herz" ja Geldleistung ja 8.000 €
194 Ref. V Ref. V Triumph-Adler Stiftung "Triumph für Kinder", Nürnberg Kulturfreunde ja Geldleistung ja 15.000 €
195 Ref. V Ref. V Aufzugswerke Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG Youngagement, Preisgelder ja Geldleistung ja 15.000 €
196 Ref. V Ref. V Staatsoberkasse Bayern Uni Augsburg Wertebündnis / Demokratie nein Geldleistung ja 3.000 €
197 Ref. V Ref. V European Commission, Brüssel Gewinn des Access City Awards (2. Platz) nein Geldleistung ja 120.000 €
Gesamtsumme 2024: 3.279.013 €
Gesamtsumme 2023: 2.777.960 €
Gesamtsumme 2022: 5.459.746 €
Gesamtsumme 2021: 5.667.669 €
Gesamtsumme 2020: 2.448.582 €
Gesamtsumme 2019: 3.609.578 €
Gesamtsumme 2018: 3.767.490 €
Gesamtsumme 2017: 4.022.864 €
Lfd. Nr. Geschäftsber./ Referat/ Eigenbetrieb Empfänger Leistungsgeber Verwendungszweck Rechtl. Beziehungs- geflechte Erläuterung Annahme entspricht den Richtlinien Wert/ Gegenwert in €
Gesamtsumme 2016: 2.587.841 €
Gesamtsumme 2015: 1.918.283 €
Gesamtsumme 2014: 2.444.891 €
Gesamtsumme 2013: 1.148.338 €
Gesamtsumme 2012: 1.626.166 €
Gesamtsumme 2011: 2.154.431 €
Gesamtsumme 2010: 928.732 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 23.07.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Gesamtabschluss-Richtlinie

Anlagen: Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 1: Konsolidierungskreis und Verfahrensablauf zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäfts- bzw. Haushaltsjahr Anlage 2: Ermittlungsschema Konsolidierungskreis für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung Anlage 3: Rahmenterminplan Anlage 4: Positionenplan Anlage 5.1: Reporting Package Forderungen-Verbindlichkeiten Anlage 5.2: Reporting Package Aufwendungen-Erträge Anlage 5.3: Reporting Package Aktivierte Eigenleistungen Anlage 6: Meldebericht IC-Unterkontensalden

Sachverhalt (kurz): Im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses gemäß den Vorschriften der GO und KommHV-Doppik (gemeinsamer Jahresabschluss der Stadt mit den in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder privater Rechtsform verselbständigten Aufgabenträgern) empfiehlt sich die Erstellung einer Gesamtabschluss-Richtlinie.

Ziel ist die Zusammenfassung aller internen Festlegungen und Verfahrensweisen in einem einzigen Dokument, Dokumentation der ausgeübten Wahlrechte/Vereinfachungsregelungen und zur Verfügungstellung einer Handreichung für die einbezogenen Aufgabenträger.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Gesamtabschlussrichtlinie für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wird zugestimmt.

Gesamtabschlussrichtlinie

FÜR DEN KONSOLIDIERTEN JAHRESABSCHLUSS DER STADT NÜRNBERG

Herausgeberin:

Stadt Nürnberg

Stadtkämmerei

Theresienstraße 7

90403 Nürnberg

Inhalt

  1. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ............................................................................ 4 2. Geltungsbereich .................................................................................................................................. 4 3. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................ 5 3.1 Aufstellungspflicht ......................................................................................................................... 5 3.2 Bestandteile ................................................................................................................................... 5 3.3 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses ........................................................................ 5 4. Organisatorische Festlegungen ........................................................................................................... 6 4.1 Zuständigkeiten ............................................................................................................................. 6 4.2 Rahmenterminplan ........................................................................................................................ 6 4.3 Einheitlicher Buchungsschluss ....................................................................................................... 7 4.4 Konzern-Kontenplan ...................................................................................................................... 7 4.5 Verwendete Buchhaltungssysteme für die Einzel- und Konzernabschlüsse ................................. 8 4.6 Auskunfts- und Meldepflichten, Reporting-Package..................................................................... 8 4.6.1 Meldepflichten der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger .............................................. 8 4.6.1.1 Teilkonzerne: Änderungen beim Konsolidierungskreis ................................................... 8 4.6.1.2 Prüfberichte ..................................................................................................................... 9 4.6.1.3 Reporting-Package I (Zahlenwerte aus den Jahresabschlüssen) ..................................... 9 4.6.1.3.1 Summen-/Saldenliste der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ...................... 9 4.6.1.3.2 Offene Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern zum Berichtsstichtag, Stand des Betriebsmittelkonto bei der Stadt (soweit vorhanden) .............................................................................................................................. 9 4.6.1.3.3 Im Berichtsjahr verbuchte Aufwendungen und Erträge gegenüber voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern ...................................................................................... 10 4.6.1.3.4 Aktivierungen von konzernintern (von voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern) bezogenen Leistungen, die im Berichtsjahr verbucht wurden .............................................. 10 4.6.1.3.5 Grundstückstransaktionen innerhalb des Vollkonsolidierungskreises .................. 10 4.6.1.3.6 Sonstige Sachverhalte gegenüber voll zu konsolidierenden Konzernpartnern, die im Berichtsjahr verbucht wurden .......................................................................................... 10 4.6.1.3.7 Allgemeine Hinweise zu den Reporting-Packages nach 4.6.1.3.2 bis 4.6.1.3.5 ..... 10 4.6.1.3.8 Sonderfall: Von den StWN (Städtische Werke Nürnberg) abzugebendes Reporting- Package I ................................................................................................................................ 11 4.6.1.3.9 Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel ........ 12 4.6.1.4 Reporting-Package II (Weitere Angaben) ...................................................................... 12 4.6.1.5 Ausgestaltung des Prozesses zur Datenmeldung, Kontaktadressen ............................. 12 4.6.2 Meldepflichten der At Equity zu konsolidierenden Aufgabenträger ................................... 13

4.6.3 Meldepflichten der Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss hat .................................................................................................... 13 4.6.4 Meldepflichten der Stadt Nürnberg als Konzernmutter, Reporting-Package ...................... 13 4.7 Aufklärung etwaiger Differenzen zwischen den Meldungen der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger bzw. der Stadt und voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern, Wesentlichkeitsgrenze ...................................................................................................................... 14 5. Erstellung des Konzernabschlusses ................................................................................................... 15 5.1 Konsolidierungskreis.................................................................................................................... 15 5.1.1 Abgestufter Konsolidierungskreis ........................................................................................ 15 5.1.2 Wesentlichkeit ...................................................................................................................... 15 5.1.3 Organisatorischer Ablauf ...................................................................................................... 17 5.2 Konsolidierungsgrundlagen und -grundsätze .............................................................................. 17 5.2.1 Konsolidierungsgrundlagen .................................................................................................. 17 5.2.1.1 Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) ............................................................................. 17 5.2.1.2 Abstellen auf Konzernabschlüsse der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger (Teilkonzernabschlüsse) ............................................................................................................ 17 5.2.1.3 Vorbereitende Arbeiten für den konsolidierten Jahresabschluss ................................. 18 5.2.2 Konsolidierungsgrundsätze .................................................................................................. 18 5.2.2.1 Vereinheitlichung des Ausweises (Überleitungstabelle) ............................................... 18 5.2.2.3 Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung (Erstellung Einzelabschlüsse II) ............ 19 5.2.2.4 Aufdeckung stiller Reserven und Lasten (Erstellung Einzelabschlüsse III) .................... 19 5.2.2.5 Erstellung des Summenabschlusses .............................................................................. 19 5.3 Konsolidierungsschritte ............................................................................................................... 20 5.3.1 Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 20 5.3.1.1 Kapitalkonsolidierung .................................................................................................... 20 5.3.1.2 Schuldenkonsolidierung ................................................................................................ 21 5.3.1.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung .......................................................................... 22 5.3.1.4 Zwischenergebniseliminierung ...................................................................................... 22 5.3.2 Equity-Methode.................................................................................................................... 23 5.3.3 At Cost-Behandlung .............................................................................................................. 25 6. Konsolidierungsbericht ...................................................................................................................... 25 7. Prüfung .............................................................................................................................................. 26 8. Inkrafttreten ...................................................................................................................................... 26 Anlagenverzeichnis ................................................................................................................................ 27 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 28

1. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie

Aufgabe dieser Richtlinie ist es, organisatorische und fachliche Festlegungen, die maßgeblich für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg sind, zu treffen. Die darin getroffenen Regelungen binden sowohl die bei der Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg angesiedelte Konsolidierungsstelle, die federführend für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses zuständig ist, als auch die mit der Stadt Nürnberg in Beziehung stehenden Aufgabenträger gemäß 102a Abs. 1 Gemeindeordnung (GO). Bei letzteren handelt es sich hauptsächlich um Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, in privater Rechtsform geführte Unternehmen, Zweckverbände und Stiftungen mit kaufmännischem Rechnungswesen. Der Umfang der zuzuliefernden Informationen ist dabei abhängig vom Grad der Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss.

Die rechtlichen Vorgaben für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg sind in Art. 102a GO, §§ 88 ff. KommHV-Doppik und im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (BayStMI) festgelegt. Diese Regelungen enthalten auch Vereinfachungsmöglichkeiten und Wahlrechte. Zweck dieser Gesamtabschlussrichtlinie ist es daher, als konkrete Arbeitsanleitung für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg, die entsprechend der örtlichen Gegebenheiten ausgeübten Wahlrechte und Vereinfachungsmöglichkeiten in Bezug auf die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses und der Vereinheitlichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu dokumentieren.

Die Gesamtabschlussrichtlinie legt weiterhin durch eine klare Definition der notwendigen Prozesse fest, welche Informationen von welchem Aufgabenträger in welchem Zeitraum an welchen Adressaten zu liefern sind. Sie dient daher als Richtschnur für alle an der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses Beteiligten und fasst die organisatorischen Festlegungen in einem Nachschlagewerk zusammen. Die Gesamtabschlussrichtlinie wird dabei ergänzt durch jährliche Schreiben der Stadt Nürnberg an die einbezogenen Aufgabenträger, die jeweils an das aktuelle Jahr angepasste, konkrete Fristen enthalten.

Die Inhalte dieser Gesamtabschlussrichtlinie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Richtlinie behandelt nicht zwingend alle für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses relevanten Sachverhalte. Sofern keine Erläuterungen zu bestimmten Themenfeldern enthalten sind, wird auf Art. 102a GO, §§ 88 ff. KommHV-Doppik und den Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des BayStMI verwiesen. Spezielle Einzelfragen sind darüber hinaus grundsätzlich mit der Konsolidierungsstelle abzustimmen.

Durch Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben oder aufgrund von Erkenntnissen aus dem Konsolidierungsprozess kann die Aktualisierung dieser Gesamtabschlussrichtlinie erforderlich werden. Etwaige Änderungen werden durch die Konsolidierungsstelle vorgenommen und sind durch Beschluss des Ältestenrats/Finanzausschusses zu genehmigen.

2. Geltungsbereich

Die Gesamtabschlussrichtlinie gilt für die Stadt Nürnberg und alle in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogenen Aufgabenträger.

Der Umfang der durch die einbezogenen Aufgabenträger beizubringenden Informationen unterscheidet sich danach, ob die Stadt Nürnberg

Vgl. dazu die Abschnitte 4.6.1 „Meldepflichten der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger“ und 5.1.1 „Abgestufter Konsolidierungskreis“ dieser Richtlinie.

Sofern ein Aufgabenträger, auf den die Stadt Nürnberg beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss hat, für die Vermittlung eines tatsächlichen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich ist (vgl. Abschnitt 5.1.2 „Wesentlichkeit“ dieser Richtlinie), so wird dieser lediglich zu Anschaffungskosten erfasst und es gelten für ihn lediglich die Berichtspflichten nach Abschnitt 4.6.3 „Meldepflichten der Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg weder beherrschenden, noch maßgeblichen Einfluss hat“ dieser Richtlinie.

Welche Aufgabenträger in welcher Form im jeweiligen Berichtsjahr in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen werden, kann dem Dokument „Konsolidierungskreis und Verfahrensablauf zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäfts- bzw. Haushaltsjahr“ (Anlage 1) entnommen werden. Dieses wird jährlich aktualisiert und an die voll bzw. At Equity einbezogenen Aufgabenträger per Mail übersandt. Der Versand erfolgt als Anlage zum jährlichen Anschreiben des Referats für Finanzen, Personal und IT (Referat I/II) zu den Berichtsterminen der berichtspflichtigen Beteiligungen der Stadt Nürnberg. Die Mail wird im Februar, der dem Berichtsjahr folgt, verschickt (siehe Abschnitt 4.2 „Rahmenterminplan“ dieser Richtlinie).

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Aufstellungspflicht

Die Stadt Nürnberg ist gemäß Art. 102a GO dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss aufzustellen.

3.2 Bestandteile

Der konsolidierte Jahresabschluss besteht nach § 88 KommHV-Doppik aus der konsolidierten Ergebnisrechnung und der konsolidierten Vermögensrechnung. Ihm sind eine Kapitalflussrechnung (§ 89 KommHV-Doppik), eine Eigenkapitalübersicht (§ 89 KommHV-Doppik) und ein Konsolidierungsbericht (§ 90 KommHV-Doppik) beizufügen. Der Konsolidierungsbericht muss auch Angaben zum nicht konsolidierten Beteiligungsbesitz enthalten (§ 90 Abs. 2 KommHV-Doppik).

3.3 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses

Der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wird nach den Regelungen der Gemeindeordnung Bayern und der KommHV-Doppik Bayern aufgestellt. Weitere Regelungen und Ausführungsvorschriften (insbesondere auch Vereinfachungsmöglichkeiten) für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses enthält der „Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO, Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO“, welcher vom BayStMI herausgegeben wurde.

Auf die Kapitalflussrechnung findet der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 21 für Bayern) zur Kapitalflussrechnung und auf die Eigenkapitalübersicht der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 7 (DRS 7) zum Eigenkapitalspiegel in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bekannt gemachten Form entsprechende Anwendung (§ 89 KommHV-Doppik, Nrn. 110 bis 112 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

4. Organisatorische Festlegungen

4.1 Zuständigkeiten

Die Konsolidierungsstelle, welche die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg koordiniert, notwendige Korrektur- und Konsolidierungsbuchungen durchführt sowie den konsolidierten Jahresabschluss mit allen Anlagen aufstellt und dem Rechnungsprüfungsamt sowie dem Stadtrat vorlegt, ist in der Stadtkämmerei (Abteilung Stk/2) der Stadt Nürnberg angesiedelt. Die Konsolidierungsstelle ist zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen bezüglich des konsolidierten Jahresabschlusses und auch zuständig für die Erfüllung der Berichtspflichten für die Stadt Nürnberg als Konzernmutter (vgl. Abschnitt 4.6.4 Meldepflichten der Stadt Nürnberg als Konzernmutter, Reporting-Package dieser Richtlinie).

Die voll zu konsolidierenden Aufgabenträger sind dafür verantwortlich, ihre Berichtspflichten nach Abschnitt 4.6.1 „Meldepflichten der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger“ dieser Richtlinie fristgerecht zu erfüllen (rechtzeitige Abgabe des Reporting-Packages) und Differenzen zwischen den Datenmeldungen mit der Stadt Nürnberg bzw. mit anderen voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern rechtzeitig abzustimmen und aufzuklären (vgl. Abschnitt 4.7 „Aufklärung etwaiger Differenzen zwischen den Meldungen der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger bzw. der Stadt und voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern, Wesentlichkeitsgrenze“ dieser Richtlinie).

Aufgabenträger, die At Equity zu konsolidieren sind, sowie alle anderen Betriebe, die nur zu Anschaffungskosten in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen sind, sind verpflichtet, ihre geprüften Jahresabschlüsse unmittelbar nach Abschluss der Prüfung an die Konsolidierungsstelle zu übersenden. Stellt der At Equity zu konsolidierende Aufgabenträger einen Konzernabschluss auf, so ist dieser nach Abschluss der Prüfung an die Konsolidierungsstelle zu übermitteln (vgl. die Abschnitte 4.6.2 „Meldepflichten der At Equity zu konsolidierenden Aufgabenträger“ und 4.6.3 „Meldepflichten der Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg weder beherrschenden, noch maßgeblichen Einfluss hat“ dieser Richtlinie).

4.2 Rahmenterminplan

Damit der konsolidierte Jahresabschluss in angemessener Frist aufgestellt werden kann und allen beteiligten Aufgabenträgern die notwendigen Arbeitsschritte und deren Erledigungsfristen bekannt sind, wird ein Rahmenterminplan erstellt, der die Abfolge der einzelnen Prozessschritte und deren Fristen beschreibt. Dieser ist in Anlage 3 beigefügt.

In einem Anschreiben des Referats für Finanzen, Personal und IT, welches im Februar im Anschluss an das Berichtsjahr an die berichtspflichtigen Eigenbetriebe und Unternehmen in Privatrechtsform per Mail übersandt wird, wird der Konsolidierungskreis für das Berichtsjahr vorgestellt. Außerdem werden die von den voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern beizubringenden Informationen (Re-

porting-Packages) genau beschrieben und insbesondere die, die Aufgabenträger betreffenden, Fristen konkretisiert. Hierfür wird dem Schreiben die Anlage „Konsolidierungskreis und Verfahrensablauf zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäfts- bzw. Haushaltsjahr“ (Anlage 1) beigefügt. Darin wird die Frist zur Abgabe der Reporting-Packages I „Zahlenwerte aus den Jahresabschlüssen“ und Reporting-Package II „Weitere Angaben“ auf jeweils ein konkretes Datum festgelegt; ebenso die Frist, bis wann die Aufklärung etwaiger Differenzen erfolgt sein muss.

4.3 Einheitlicher Buchungsschluss

Ein konzerneinheitlicher Buchungsschluss für alle voll zu konsolidierenden Einheiten wird nicht festgelegt, da dies aufgrund der für die Aufgabenträger geltenden unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften und daraus resultierenden unterschiedlichen Aufstellungsfristen und Veröffentlichungspflichten/-fristen nicht sinnvoll erscheint. Etwaige, aus Buchungen in verschiedenen Geschäftsjahren resultierende Differenzen, sind - sofern wesentlich - im Rahmen der Differenzenabstimmung aufzuklären und in der Konzernbuchhaltung nachzubuchen.

Um die aus den Energielieferungen (Gas, Wasser, Strom oder Wärme) der N-Ergie AG und ihrer Töchter an die Stadt Nürnberg und an die Eigenbetriebe resultierenden Differenzen bei den Aufwänden/Erträgen zu reduzieren, wurde jedoch folgendes festgelegt:

Für die Verbuchung der Energielieferungen bei der Stadt Nürnberg erfolgt jährlich eine Abstimmung zwischen den StWN und der Konsolidierungsstelle, wie mit den Zahlungs-Avisen und den Gutschriften/Erstattungen über den Jahreswechsel vorgegangen werden soll. Hierzu ergeht im Dezember ein Vermerk an die Stadtkasse der Stadt Nürnberg dahingehend, welche Avise ins abgelaufene und welche ins neue Geschäftsjahr gebucht werden sollen.

Für die Verbuchung der Energielieferungen bei den Eigenbetrieben wird jährlich im Dezember des Berichtsjahres ein Stichtag für das Rechnungsdatum bekanntgegeben, bis zu welchem Jahresrechnungen und etwaige beleghafte Abschlagsrechnungen ausschließlich in das vergangene Jahr gebucht werden soll. Rechnungen mit einem Rechnungsdatum nach dem Stichtag sind folglich ins neue Geschäftsjahr zu buchen. Außerdem soll im Falle von beleglosen Abschlagszahlungen, der Dezember- Abschlag noch ins vergangene Jahr gebucht werden.

4.4 Konzern-Kontenplan

Der für die Stadt Nürnberg geltende Konzern-Kontenplan (Positionenplan) für das Bundesland Bayern ist in der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente hinterlegt und liegt dieser Richtlinie als Anlage 4 bei.

Da ein verpflichtender Einsatz des konzerneinheitlichen Kontenplans für alle voll zu konsolidierenden Aufgabenträger aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften der Stadt und deren voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern nicht sinnvoll erscheint, wurde bei der erstmaligen Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses ein Mapping (Überleitung) der Kontenpläne aus den Einzelabschlüssen der Stadt Nürnberg und aller voll einzubeziehenden Aufgabenträger auf den Konzernkontenplan Bayern vorgenommen. Das Kontenmapping wird jährlich fortgeschrieben, wenn sich bei der Meldung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, dass neue Konten bebucht wurden. Im Einzelfall können auch Korrekturen von Kontenzuordnungen erforderlich werden.

Die Stadt Nürnberg und ihre voll zu konsolidierenden Aufgabenträger melden folglich auf ihren im Einzelabschluss verwendeten Konten. Diese werden durch das im Konsolidierungssystem Doppik al Dente hinterlegte Kontenmapping auf die Konzernpositionen übergeleitet.

4.5 Verwendete Buchhaltungssysteme für die Einzel- und Konzernabschlüsse

Für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wird das Buchhaltungssystem Doppik al Dente genutzt. In dieses System können die Meldungen der Stadt Nürnberg und der voll zu konsolidierten Aufgabenträger im Excel-Format übernommen werden. Dabei können Bilanz und GuV im Excel-Format aus den Buchhaltungssystemen der Stadt Nürnberg und der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger ausgewertet und anschließend in Doppik al Dente eingelesen werden. Für die Meldung der offenen Forderungen/Verbindlichkeiten, Aufwendungen/Erträge und der Aktivierungen gibt es vorgegebene Excel-Formulare, siehe unter Abschnitt 4.6 „Auskunfts- und Meldepflichten, Reporting-Package“ dieser Richtlinie. Da die IT-Landschaft der im Konzern verwendeten Buchhaltungssysteme für die Einzelabschlüsse sehr heterogen ist, bietet sich diese Vorgehensweise an.

4.6 Auskunfts- und Meldepflichten, Reporting-Package

Der Umfang der Auskunfts- und Meldepflichten der Aufgabenträger hängt davon ab, ob die Stadt Nürnberg

den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einzubeziehen ist.

Vgl. dazu auch den Abschnitt 5.1.1 „Abgestufter Konsolidierungskreis“ dieser Richtlinie.

Sofern sich bei der Wesentlichkeitsbeurteilung ergibt, dass ein voll zu konsolidierender oder ein At Equity zu konsolidierender Aufgabenträger für die Vermittlung eines tatsächlichen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich ist (vgl. Abschnitt 5.1.2 dieser Richtlinie) und deshalb nur zu Anschaffungskosten in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen ist, so gelten für diesen Aufgabenträger ab diesem Berichtsjahr die Meldepflichten nach Abschnitt 4.6.3 „Meldepflichten der Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg weder beherrschenden, noch maßgeblichen Einfluss hat“ dieser Richtlinie.

4.6.1 Meldepflichten der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger

4.6.1.1 Teilkonzerne: Änderungen beim Konsolidierungskreis

Diejenigen voll zu konsolidierenden Aufgabenträger, die einen eigenen Konzernabschluss aufstellen (Teilkonzernabschluss aus Sicht der Stadt Nürnberg), werden gebeten, der Konsolidierungsstelle baldmöglichst mitzuteilen, wenn sich an ihrem Vollkonsolidierungskreis gegenüber dem Vorjahr etwas ändert. Der Grund hierfür ist, dass infolgedessen die Reporting-Packages der Stadt Nürnberg angepasst werden müssen.

4.6.1.2 Prüfberichte

Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger sind, soweit nicht ohnehin eine gesetzliche Frist zur Aufstellung, Prüfung und ggf. Offenlegung des Jahresabschlusses vorliegt, zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und prüfen zu lassen. Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung ist der Konsolidierungsstelle ein geprüftes Exemplar in elektronischer Form zukommen zu lassen. Stellt der voll zu konsolidierende Aufgabenträger einen eigenen Konzernabschluss auf, wie das Klinikum Nürnberg, die Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) und die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (wbg), so ist der Prüfbericht des Konzernabschlusses zu übermitteln.

4.6.1.3 Reporting-Package I (Zahlenwerte aus den Jahresabschlüssen)

Das Reporting-Package I enthält Auswertungen aus dem Datenmaterial/Buchungsstoff des geprüften Jahresabschlusses des Berichtsjahres. Für das Reporting-Package I gibt es - mit Ausnahme der Summen-/Saldenliste der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - Excel-Vorlagen, in der feste Spalten und feste Spaltenreihenfolgen vorgegeben sind, welche nicht verändert werden dürfen. Die Meldung in diesen Excel-Vorlagen ist erforderlich, da nur so der automatisierte Upload dieser Meldungen in der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente durch die Konsolidierungsstelle erfolgen kann.

Das Reporting-Package I besteht aus den folgenden Dateien:

4.6.1.3.1 Summen-/Saldenliste der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Meldung hat im Excel-Format und im selben Layout, wie sie bereits für den konsolidierten Jahresabschluss des Vorjahres an die Konsolidierungsstelle übermittelt wurden, zu erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, keine Zeilen/Spalten gegenüber der Datenmeldung für das Vorjahr zu verschieben, da sonst der automatisierte Upload in die Konsolidierungssoftware nicht mehr funktioniert.

Erstmalig in den Konsolidierungskreis aufzunehmende voll zu konsolidierende Unternehmen stimmen die Form der Datenmeldung der Summen-/Saldenliste mit der Konsolidierungsstelle ab.

Aufgabenträger, die einen eigenen Konzernabschluss erstellen (Klinikum, Städtische Werke, wbg) melden lediglich die Summen-/Saldenliste aus ihrem Konzernabschluss (Teilkonzernabschluss aus Sicht der Stadt Nürnberg), da bei der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg auf vorhandene Teilkonzernabschlüsse abgestellt wird. Das Reporting nach 4.6.1.3.2 bis 4.6.1.3.5 ist hingegen grundsätzlich aus Einzelabschlusssicht für das Mutterunternehmen des Teilkonzerns sowie für alle ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften vorzunehmen, um die Aufklärung etwaiger Differenzen zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.

4.6.1.3.2 Offene Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern zum Berichtsstichtag, Stand des Betriebsmittelkonto bei der Stadt (soweit vorhanden)

Hierfür ist die Excel-Datei „Reporting Package_Forderungen_Verbindlichkeiten.xlsx“ zu verwenden (Anlage 5.1).

4.6.1.3.3 Im Berichtsjahr verbuchte Aufwendungen und Erträge gegenüber voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern

Die Meldung muss in der Excel-Datei „Reporting Package_Aufwendungen-Erträge.xlsx“ erfolgen (Anlage 5.2).

4.6.1.3.4 Aktivierungen von konzernintern (von voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern) bezogenen Leistungen, die im Berichtsjahr verbucht wurden

Hierfür ist die Excel-Datei „Reporting Package_Aktivierte Eigenleistungen.xlsx“ (Anlage 5.3) zu nutzen.

4.6.1.3.5 Grundstückstransaktionen innerhalb des Vollkonsolidierungskreises

Für die Durchführung der Zwischenergebniseliminierung haben alle voll zu konsolidierenden Aufgabenträger zu melden, wenn im Berichtsjahr innerhalb des Vollkonsolidierungskreises Grundstücke übertragen wurden. Dabei sind alle relevanten Informationen, insbesondere Konzernpartner, Gemarkung/Flurnummer, Flurstückgröße in qm, Buchwert, Verkaufspreis und Erfolg aus der Transaktion inklusive der bebuchten Sachkonten mitzuteilen.

Des Weiteren ist seitens der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger mitzuteilen, wenn eines dieser Grundstücke später den Vollkonsolidierungskreis verlässt, d. h. an einen Dritten außerhalb des Vollkonsolidierungskreis verkauft wird. Dies ist erforderlich, damit die Zwischenergebniseliminierung rückgängig gemacht werden kann.

Vergleiche hierzu auch Abschnitt 5.3.1.4 „Zwischenergebniseliminierung“ dieser Richtlinie.

4.6.1.3.6 Sonstige Sachverhalte gegenüber voll zu konsolidierenden Konzernpartnern, die im Berichtsjahr verbucht wurden

Dabei handelt es sich um Vorgänge, die nicht den o. g. Kategorien unterfallen (z. B. die Bildung/Auflösung von Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber voll konsolidierten Konzernpartnern etc.). Hierfür gibt es kein standardisiertes Formblatt. Diese Informationen sind daher in geeigneter Form zu melden.

Auch Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten etc. die gegenüber von bislang voll konsolidierten Konzernpartnern bestehen, die im Berichtsjahr den Konsolidierungskreis verlassen haben, müssen bis zur Auflösung dieser Posten gemeldet werden.

4.6.1.3.7 Allgemeine Hinweise zu den Reporting-Packages nach 4.6.1.3.2 bis 4.6.1.3.5

Die Reporting-Packages „Forderungen und Verbindlichkeiten“, „Aufwendungen und Erträge“ und „Aktivierte Eigenleistungen“ enthalten für jeden voll zu konsolidierenden Aufgabenträger (Konzernpartner) einen Reiter. Durch die voll konsolidierten Aufgabenträger sind für jeden Reiter Datenabfragen vorzunehmen, um zu prüfen, ob entsprechende Buchungen für die einzelnen Konzernpartner im Berichtsjahr vorgenommen wurden. Falls ja, sind diese Daten im entsprechenden Reiter im Reporting-Package zu melden. Reiter, die Daten enthalten, sollten der Übersichtlichkeit halber gelb gefärbt werden. Falls eines der o.g. Reporting-Packages nicht abzugeben ist, da es keine Daten enthält (keine Buchungsbeziehung zu irgendeinem Konzernpartner), wird um die Meldung einer Fehlanzeige gebeten. Zu beachten ist, dass beim Klinikum Nürnberg, den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) und der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg (wbg) für die Konsolidierung zwar auf den

Teilkonzernabschluss bei der Erstellung des Summenabschlusses aufgesetzt wird, für die Meldung von Forderungen/Verbindlichkeiten, Aufwendungen/Erträgen, Aktivierungen und sonstigen Sachverhalten zur Differenzenabstimmung es jedoch notwendig ist zu wissen, mit welcher Gesellschaft des Konzerns Klinikum, StWN bzw. der wbg die Buchungsbeziehung besteht. Deshalb sind in den Reporting-Packages nach 4.6.1.2.2 bis 4.6.1.2.5 sowohl die Muttergesellschaften als auch alle ihre Tochtergesellschaften als einzelne Reiter angelegt.

Der Stand des Betriebsmittelkontos bei der Stadt (soweit vorhanden) ist im Reporting-Package „Forderungen und Verbindlichkeiten“ im Reiter „BMK bei der Stadt“ zu erfassen.

Die Berichtsformulare müssen in der festgelegten Form und Spaltenanordnung für das Reporting verwendet werden, damit ein automatischer Upload in die Konsolidierungssoftware erfolgen kann. Etwaige Fehler in den Berichtsformularen sind der Konsolidierungsstelle mitzuteilen, damit notwendige Änderungen zentral für alle Beteiligten aufgenommen werden können. Eigenständige Änderungen der Formulare durch die voll zu konsolidierenden Aufgabenträger dürfen nicht vorgenommen werden.

Vor der Übersendung an die Konsolidierungsstelle sind die Dateinamen der Meldeformulare wie folgt abzuändern: Zu Beginn des Dateinamens ist die eigene Konzernabkürzung (siehe jeweils erster Reiter in den Reporting-Package-Dateien) voranzustellen (z. B. Umänderung der Datei „Forderungen_Verbindlichkeiten_2024.xlsx“ in „SUN_Forderungen_Verbindlichkeiten_2024.xlsx“ als Beispiel für den Eigenbetrieb SUN). Dies gilt analog für die Reporting Packages für Aufwendungen und Erträge, sowie für Aktivierte Eigenleistungen.

Sofern in den Buchungstexten der Reporting Packages personenbezogene Daten enthalten sind, wird darauf hingewiesen, dass diese elektronisch nur verschlüsselt übermittelt werden dürfen.

Um die Auswertungen für die Reporting Packages zu erleichtern, wird den voll konsolidierten Aufgabenträgern empfohlen, für die Stadt Nürnberg und alle anderen voll konsolidierten Konzernpartner Partnerkontierungen im eigenen Buchhaltungssystem anzulegen und zu bebuchen.

4.6.1.3.8 Sonderfall: Von den StWN (Städtische Werke Nürnberg) abzugebendes Reporting- Package I

Für die Städtischen Werke Nürnberg GmbH wurden gesonderte Datenmeldungsformulare („Meldebericht IC-Unterkontensalden“ im Excel-Format) entwickelt. Die StWN verwenden daher nicht die unter 4.6.1.3.2 bis 4.6.1.3.4 aufgeführten Dateien für die Meldung offener Forderungen/Verbindlichkeiten, Aufwendungen/Erträge und aktivierter Eigenleistungen, sondern melden die im Berichtsjahr gebuchten Posten als Summe je Konzernposition. Das Formular „Meldebericht IC-Unterkontensalden“ (Anlage 6) ist von den StWN für jede einzelne, im Konzernabschluss StWN voll zu konsolidierende, Tochtergesellschaft auszufüllen und abzugeben. Ergänzend sollten Einzelposten für die nach Erfahrungen der Vorjahre kritischen Positionen ausgewertet und übersandt werden.

Vor der Übersendung an die Konsolidierungsstelle ist der Dateiname des Meldeformulars wie folgt abzuändern: Zu Beginn des Dateinamens ist die Abkürzung der Konzerngesellschaft (siehe jeweils erster Reiter in den Reporting-Package-Dateien) voranzustellen (z. B. Umänderung der Datei „Meldebericht IC-Unterkontensalden.xlsx“ in „N-Ergie_Meldebericht IC-Unterkontensalden_2024.xlsx“ als Beispiel für die Meldung der N-Ergie AG für den konsolidierten Jahresabschluss 2024.

Die sonstigen Sachverhalte gemäß Abschnitt 4.6.1.3.6 „Sonstige Sachverhalte gegenüber voll zu konsolidierenden Konzernpartnern, die im Berichtsjahr verbucht wurden“ dieser Richtlinie sind auch durch die StWN in geeigneter Form je Konzernpartner zu melden. Ein standardisiertes Formular in elektronischer Form gibt es hierfür nicht.

4.6.1.3.9 Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel

Darüber hinaus sind von den voll einbezogenen Aufgabenträgern die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Anlagen- und Eigenkapitalspiegel in geeigneter Form zu übersenden.

4.6.1.4 Reporting-Package II (Weitere Angaben)

Das Reporting-Package II enthält zusätzliche Angaben, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben in den Konzernbericht zum konsolidierten Jahresabschluss aufgenommen werden müssen.

Hierfür gibt es ein standardisiertes Formular (im Word-Format), indem folgende Angaben gemacht werden müssen:

beitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

rungsperiode eingetreten sind,

über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken,

Im Rahmen der weiteren Angaben sind vor allem Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss der Konsolidierungsperiode eingetreten sind, da diese neben dem Konsolidierungsbericht auch im Konzern-Lagebericht aufzunehmen sind. Es wird gebeten, in knapper Form lediglich Angaben zur Verfügung zu stellen, die bereits im Rahmen des Geschäftsberichts veröffentlicht wurden, da die weiteren Angaben als Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses ebenso veröffentlicht werden.

Von den Teilkonzernen Klinikum Nürnberg, StWN und wbg ist das Reporting-Package II nur einmal für den gesamten Teilkonzern abzugeben.

4.6.1.5 Ausgestaltung des Prozesses zur Datenmeldung, Kontaktadressen

Die aktuellen Berichtsformulare der Reporting Packages I und II für das jeweilige Berichtsjahr werden von der Konsolidierungsstelle per Mail an die Ansprechpartner/innen bei den voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern übersandt (Termin: siehe Abschnitt 4.2 „Rahmenterminplan“ dieser Richtlinie).

Die Befüllung der Berichtsformulare erfolgt durch die voll zu konsolidierenden Aufgabenträger. Die Reporting-Packages sind vor der Versendung an die Konsolidierungsstelle einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900 durch den Wirtschaftsprüfer zu unterziehen. Die prüferische Durchsicht ist schriftlich nachzuweisen.

Alle Meldungen nach den Abschnitten 4.6.1.1 bis 4.6.1.4 dieser Richtlinie (Änderungen zum Konsolidierungskreis im Teilkonzern, Prüfberichte, Reporting Package I und II) sind per Mail an das zentrale

Postfach bei der Konsolidierungsstelle: Stk-Reporting@stadt.nuernberg.de zu übersenden. Die Reporting Packages I und II müssen dabei im Excel- bzw. Word-Format belassen werden.

4.6.2 Meldepflichten der At Equity zu konsolidierenden Aufgabenträger

Für die At Equity zu konsolidierenden Aufgabenträger (derzeit: Flughafen Nürnberg GmbH und NürnbergMesse GmbH) bestehen keine Meldepflichten gegenüber der Konsolidierungsstelle, da diese die geprüften Teilkonzernabschlüsse durch das Beteiligungsmanagement des Referates für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II) erhält.

4.6.3 Meldepflichten der Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss hat

Die Jahresabschlüsse der Beteiligungen, an denen die Stadt Nürnberg weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss hat, sind - soweit keine gesetzliche Frist zur Aufstellung, Prüfung und ggf. Offenlegung des Jahresabschlusses vorliegt - zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und prüfen zu lassen. Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung ist der Konsolidierungsstelle ein geprüftes Exemplar an das zentrale Postfach Stk-Reporting@stadt.nuernberg.de in elektronischer Form zukommen zu lassen, soweit die Berichte nicht über das Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II) übermittelt werden. Dies ist erforderlich, damit im ersten Schritt die Gesamtsumme aller folgenden Kennzahlen: Bilanzsumme, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstellungen, Anlagevermögen und ordentlicher Aufwand im Konzern ermittelt werden kann. Daraus kann im Anschluss die Wesentlichkeit der voll und At Equity zu konsolidierenden Aufgabenträger abgeleitet und damit der Konsolidierungskreis des Berichtsjahres festgelegt werden.

Diese Berichtspflicht gilt auch für voll zu konsolidierende oder At Equity zu konsolidierende Aufgabenträger, die gemäß Wesentlichkeitsbeurteilung im konsolidierten Jahresabschluss des Berichtsjahres für die Vermittlung eines tatsächlichen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich sind (vgl. Abschnitt 5.1.2 „Wesentlichkeit“ dieser Richtlinie) und deshalb nur zu Anschaffungskosten in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen werden.

4.6.4 Meldepflichten der Stadt Nürnberg als Konzernmutter, Reporting-Package

Das Reporting-Package der Stadt Nürnberg besteht derzeit aus:

Jahresabschluss,

nen voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern aus den SAP-Modulen FI und PSCD, offene Posten auf CPD-Sammeldebitoren, offene Forderungen aus vergebenen Darlehen (CML) (Excel-Datei „Reporting_Package_Forderungen_Verbindlichkeiten.xlsx“),

renden Aufgabenträgern aus den SAP-Modulen FI und PSCD, verbuchte Erträge auf CPD- Sammeldebitoren (Excel-Datei „Reporting Package_Aufwendungen-Erträge.xlsx“), Zinserträge aus vergebenen Darlehen (CML), Sozialtransferaufwendungen (ausgewertet aus dem Vorprogramm „Prosoz“),

gabenträgern, die im Berichtsjahr verbucht wurden (Excel-Datei „Reporting Package_Aktivierte Eigenleistungen.xlsx“), dabei vor allem die von SÖR erbrachten Leistungen (abgerechnet über Honorarverrechnung),

nungsabgrenzungen, Rückstellungen, Stände der Betriebsmittelkonten, Investitionszuschüsse,

lidierenden Aufgabenträgern, sowie die zugehörigen Aufwände und Erträge aus Zuführungen und Auflösungen.

4.7 Aufklärung etwaiger Differenzen zwischen den Meldungen der voll zu konso-

lidierenden Aufgabenträger bzw. der Stadt und voll zu konsolidierenden Aufga-

benträgern, Wesentlichkeitsgrenze

Nach Zugang des Reporting Packages werden die gemeldeten Beträge seitens der Konsolidierungsstelle im Hinblick auf die Höhe der Differenzen zwischen der Stadt Nürnberg und den voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern bzw. zwischen den voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern untereinander überprüft. Beläuft sich die Differenz zwischen den Forderungen des einen Konzernpartners und den Verbindlichkeiten des anderen Konzernpartners sowie zwischen den Verbindlichkeiten des einen Konzernpartners und den Forderungen des anderen Konzernpartners auf unter 100.000 € (Wesentlichkeitsgrenze), so darf von einer Aufklärung abgesehen werden. Eine Verrechnung ist dabei grundsätzlich nicht zulässig, d. h. die Wesentlichkeitsgrenze darf nicht in der Weise ausgelegt werden, dass die Salden eigener Forderungen und Verbindlichkeiten saldiert mit den fremden Forderungen und Verbindlichkeiten geringer als 100.000 € ist. Dieser Abschnitt gilt analog für die Aufklärung von Differenzen bei den Aufwendungen und Erträgen. Vgl. zu diesem Abschnitt auch die Ausführungen in den Abschnitten 5.3.1.2 „Schuldenkonsolidierung“ bis 5.3.1.4 „Zwischenergebniseliminierung“ und die Nr. 47 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

Sofern Differenzen über der Wesentlichkeitsgrenze vorliegen, werden die betroffenen Aufgabenträger alsbald durch die Konsolidierungsstelle per Mail benachrichtigt, mit der Bitte um Klärung dieser Differenzen unter Vorgabe einer konkreten Erledigungsfrist (siehe auch Abschnitt 4.2 „Rahmenterminplan“). Es können jedoch auch geringere Beträge, die unter der Wesentlichkeitsgrenze liegen, auf ihre Ursache hin untersucht werden.

Bei der Differenzenklärung ist jeder Aufgabenträger für die Klärung von Differenzen bei den eigenen Forderungen bzw. den eigenen Erträgen verantwortlich. Der Aufgabenträger mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet.

Die festgelegte Wesentlichkeitsgrenze gilt bis auf Weiteres und wird durch praktische Erfahrungen in ihrer Höhe in den nächsten Jahren überprüft und ggf. angepasst werden.

5. Erstellung des Konzernabschlusses

5.1 Konsolidierungskreis

5.1.1 Abgestufter Konsolidierungskreis

Mit dem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg sind die Jahresabschlüsse der in Art. 102a Abs. 1 GO genannten Aufgabenträger zu konsolidieren. Dabei handelt es sich vor allem um Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Unternehmen in Privatrechtsform und um Zweckverbände und von der Stadt Nürnberg verwaltete kommunale Stiftungen, soweit sie kaufmännisch Rechnung legen.

Die Art der Einbeziehung in den kommunalen Konzernabschluss ist abhängig vom Grad der Einflussnahme. Soweit unmittelbar oder mittelbar ein beherrschender Einfluss nach Art 102a Abs. 2 GO, § 290 Abs. 2 HGB vorliegt, handelt es sich um ein Tochterunternehmen und der Aufgabenträger ist mittels Vollkonsolidierung nach §§ 300 bis 309 HGB in den Konzernabschluss einzubeziehen (vgl. Abschnitt 5.3.1 „Vollkonsolidierung“ dieser Richtlinie). Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf die Möglichkeit eines solchen an.

Liegt kein beherrschender Einfluss vor, stehen der Stadt Nürnberg jedoch direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte an dem Aufgabenträger zu, so wird ein maßgeblicher Einfluss widerlegbar vermutet. Dieser maßgebliche Einfluss muss gemäß § 311 HGB auch tatsächlich ausgeübt werden. Anhaltspunkte für die tatsächliche Ausübung des maßgeblichen Einflusses enthält DRS 8.3 (vgl. auch Nr. 30 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Sofern ein maßgeblicher Einfluss zu bejahen ist, handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen, welches in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg At Equity (vgl. Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, §§ 311, 312 HGB) einzubeziehen ist (vgl. Abschnitt 5.3.2 „Equity-Methode“ dieser Richtlinie).

Liegt weder ein beherrschender Einfluss noch ein maßgeblicher Einfluss vor, so wird der Aufgabenträger mit den fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen (vgl. Abschnitt 5.3.3 „At Cost“ dieser Richtlinie).

Der Konsolidierungskreis ist jährlich daraufhin zu überprüfen, ob zusätzliche Aufgabenträger in den Konsolidierungskreis einzubeziehen sind oder ob Aufgabenträger aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden. Dabei ist zu überprüfen, ob im Berichtsjahr im Konsolidierungskreis neue Aufgabenträger gegründet oder neue Anteile an Aufgabenträgern erworben wurden. Die bislang in den Konsolidierungskreis einbezogenen Aufgabenträger sind diesbezüglich zur Meldung an die Konsolidierungsstelle verpflichtet, vgl. Abschnitt 4.6.1.1 „Teilkonzerne: Änderungen beim Konsolidierungskreis“ dieser Richtlinie. Ebenso ist eine Meldung erforderlich, wenn Beteiligungen liquidiert oder verkauft wurden oder den Konsolidierungskreis eines Teilkonzernabschlusses verlassen haben.

5.1.2 Wesentlichkeit

Sofern die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss auf einen nachgeordneten Aufgabenträger ausübt (assoziiertes Unternehmen), so kann von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn der nachgeordnete Aufgabenträger für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Nr. 33 des Konsolidierungsleit-

fadens des BayStMI). In diesem Fall ist der nachgeordnete Aufgabenträger als eine mit den (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete Beteiligung in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen.

Hat die Stadt Nürnberg einen beherrschenden Einfluss an einen nachgeordneten Aufgabenträger (Tochterunternehmen), ist dieser jedoch für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, so kann gemäß Nr. 34 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI, § 296 Abs. 2 HGB auf eine Einbeziehung im Rahmen der Vollkonsolidierung in den kommunalen Konzernabschluss verzichtet werden. Daraufhin erfolgt ebenfalls eine Aufnahme dieses Aufgabenträgers zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Voraussetzungen der Wesentlichkeit sind jährlich zu überprüfen. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, so dass der nachgeordnete Aufgabenträger als wesentlich einzustufen ist, so ist er in diesem Berichtsjahr mit der nach dem Grad der Einflussnahme relevanten Konsolidierungsmethode in den kommunalen Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einzubeziehen.

Für die Ermittlung der Wesentlichkeit von nachgeordneten Aufgabenträgern wird auf die Nummern 36 bis 38 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI verwiesen:

Für die Beurteilung einer untergeordneten Bedeutung kann auf die Bilanzsumme, die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellungen, das Anlagevermögen sowie auf den Betriebsaufwand („Positionen“) abgestellt werden. Als von untergeordneter Bedeutung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Stadt Nürnberg gewichteten Positionen dieser Aufgabenträger insgesamt höchstens jeweils 5% der nach der Beteiligungsquote der Stadt Nürnberg gewichteten Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden, nachgeordneten Aufgabenträger und der Stadt Nürnberg selbst repräsentieren. Im Interesse der Kontinuität des Konsolidierungskreises ist darauf zu achten, dass die Umstände (Bilanzpositionen), die zur Einstufung eines nachgeordneten Aufgabenträgers als von untergeordneter Bedeutung führen, nicht auf Einmaleffekten beruhen dürfen und nachhaltig sein müssen. Im Übrigen steht es der Stadt Nürnberg frei, Aufgabenträger, die nach den vorstehenden Ausführungen als von untergeordneter Bedeutung einzuordnen sind, gleichwohl in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.

Dem Konsolidierungsleitfaden des BayStMI ist als Anlage ein Ermittlungsschema im Excel-Format für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung als Anlage 2 beigefügt (vgl. Nr. 39 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Dieses wird von der Stadt Nürnberg zur Beurteilung der untergeordneten Bedeutung ihrer nachgeordneten Aufgabenträger genutzt. Für jedes Berichtsjahr ist ein separates Ermittlungsschema als Datei anzulegen und mit den o.g. Bilanzkennzahlen des Berichtsjahres aller mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Nürnberg nach Art. 102a Abs. 1 GO, unabhängig vom Grad der Einflussnahme, zu befüllen. Dabei werden diejenigen mittelbaren Beteiligungen, die in Teilkonzernabschlüssen von nachgeordneten Aufgabenträgern enthalten sind, über den Teilkonzernabschluss in das Ermittlungsschema aufgenommen. Es ist für diese Aufgabenträger daher keine einzelne Erfassung ihrer Bilanzkennzahlen erforderlich.

Das Anlegen und Befüllen des Ermittlungsschemas erfolgt durch die Konsolidierungsstelle. Damit der Konsolidierungskreis baldmöglichst feststeht, sind alle nachgeordneten Aufgabenträger verpflichtet,

ihre Jahresabschlüsse unmittelbar nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung an die Konsolidierungsstelle zu übermitteln (vgl. Abschnitt 4.6 „Auskunfts- und Meldepflichten, Reporting-Package“ dieser Richtlinie).

5.1.3 Organisatorischer Ablauf

Die bisher in den Konsolidierungskreis einbezogenen Beteiligungen werden per Anschreiben des Referats für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II) im Februar, der dem Berichtsjahr folgt, über den voraussichtlichen Konsolidierungskreis informiert (vgl. die Abschnitte 2. „Geltungsbereich“ und 4.2 „Rahmenterminplan“ dieser Richtlinie). Eine endgültige Aussage über den Konsolidierungskreis kann jedoch erst nach Vorliegen aller geprüfter Jahresabschlüsse erfolgen, weshalb diese zeitnah an die Konsolidierungsstelle zu übermitteln sind (vgl. Abschnitt 4.6 „Auskunfts- und Meldepflichten, Reporting-Package“ dieser Richtlinie).

5.2 Konsolidierungsgrundlagen und -grundsätze

Im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg werden der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg als Konzernmutter mit denjenigen der voll zu konsolidierten Aufgabenträger zusammengefasst (Summenabschluss) und im Anschluss verschiedenste Konsolidierungsmaßnahmen und Korrekturbuchungen durchgeführt.

5.2.1 Konsolidierungsgrundlagen

Als Grundlage des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg dienen die Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg als Konzernmutter und die Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der voll einzubeziehenden Aufgabenträger.

5.2.1.1 Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse)

Die Bilanzen und Ergebnisrechnungen der Stadt Nürnberg und der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger werden in den Summenabschluss übernommen, welcher den Ausgangspunkt für den konsolidierten Jahresabschluss darstellt. Diese Rechenwerke sind den testierten Abschlüssen zu entnehmen. Auf eine zeitnahe Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse ist daher seitens der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger hinzuwirken. Nach Abschluss der Prüfung sind die Jahresabschlüsse in elektronischer Form umgehend an die Konsolidierungsstelle zu übersenden (vgl. auch Abschnitt 4.6.1.2 „Prüfberichte“ dieser Richtlinie).

5.2.1.2 Abstellen auf Konzernabschlüsse der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger (Teilkonzernabschlüsse)

Im Konzerngefüge der Stadt Nürnberg gibt es auch voll zu konsolidierende Aufgabenträger, die eigene Konzernabschlüsse erstellen (Teilkonzernabschlüsse aus Sicht der Stadt Nürnberg). Hierbei handelt es sich um die Städtischen Werke Nürnberg GmbH, das Klinikum Nürnberg und die wbg Nürnberg GmbH. Auf diese Teilkonzernabschlüsse wird im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg abgestellt, d. h. in den Summenabschluss werden die geprüften Teilkonzernabschlüsse übernommen und nicht die einzelnen Jahresabschlüsse der Teilkonzernmutter und ihrer jeweiligen Konzerntöchter. Dies ist möglich, obwohl die Teilkonzernabschlüsse nicht nach den Regelungen der für die Konzernmutter Stadt Nürnberg geltenden KommHV-Doppik Bayern erstellt wurden (vgl. Nr. 41 und 42 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

5.2.1.3 Vorbereitende Arbeiten für den konsolidierten Jahresabschluss

Um die konzerninterne Abstimmung von Aufwänden und Erträgen sowie Forderungen und Schulden im Energiebereich (Strom, Wasser, Gas, Wärme) zu erleichtern, wird im Dezember des Berichtsjahres seitens der Konsolidierungsstelle von den bisher voll zu konsolidierten Aufgabenträger abgefragt:

mit den StWN-Töchtern bestehen, sowie

tung der Allgemeinzähler).

Die in der Rückmeldung mitgeteilten Informationen werden an die Städtischen Werke Nürnberg weitergeleitet und von diesen bei der Erstellung der Reporting-Packages berücksichtigt.

5.2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der konsolidierte Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den Regelungen der Konzernmutter Stadt Nürnberg aufzustellen, so dass prinzipiell eine Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse der voll einzubeziehenden Aufgabenträger sowie eine Behandlung nach den Regelungen der KommHV-Doppik vorzunehmen wäre. Ebenso wären grundsätzlich stille Reserven und stille Lasten im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufzudecken und auf den Stichtag der Erstkonsolidierung neu zu bewerten gewesen. Der Konsolidierungsleitfaden des BayStMI ermöglicht hierzu jedoch diverse Vereinfachungsmöglichkeiten. Im Folgenden wird beschrieben, inwiefern diese von der Stadt Nürnberg in Anspruch genommen werden.

5.2.2.1 Vereinheitlichung des Ausweises (Überleitungstabelle)

Die Stadt Nürnberg legt als Konzernmutter nach den Regelungen der KommHV-Doppik Rechnung. Die voll zu konsolidierenden Aufgabenträger hingegen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach anderen, ganz unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften (z. B. nach dem HGB, der EBV, der KHBV u. a.) und verwenden jeweils einen eigenen Kontenplan, der auf ihren Betriebszweck abgestimmt ist (z. B. Energieversorgung, Krankenhausbetrieb, Wohnungsbau etc.). Ein einheitlicher Kontenplan zur verpflichtenden Nutzung innerhalb des Konzerns Stadt Nürnberg existiert nicht, da dies aufgrund der unterschiedlichsten Betriebszwecke der Aufgabenträger nicht sinnvoll wäre. Auch werden keine Konzernkonten in der von den Aufgabenträgern verwendeten Software mitgebucht.

Für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg existiert vielmehr ein Positionenplan, auf den alle bebuchten Konten in Bilanz und Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg und der voll einzubeziehenden Aufgabenträger überzuleiten sind. Entsprechende Überleitungstabellen sind im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses erstellt worden. Diese sind jährlich um eventuelle neue Konten fortzuschreiben und zu aktualisieren.

Der Positionenplan der Stadt Nürnberg wurde aus den vom BayStMI veröffentlichten Mustern für die konsolidierte Vermögens- und Ergebnisrechnung abgeleitet und ist in der Konsolidierungssoftware „Doppik al dente“ hinterlegt, vgl. Abschnitt 4.4 „Konzern-Kontenplan“ dieser Richtlinie. Ebenso sind die Überleitungstabellen der Stadt Nürnberg und jedes voll zu konsolidierenden Aufgabenträgers (Überleitung der Konten aus dem Einzelabschluss auf den Konzern-Positionenplan) in „Doppik al dente“ hinterlegt. Die Meldungen durch die Stadt Nürnberg und die voll einzubeziehenden Aufgabenträger erfolgen auf deren eigenen Konten (aus ihrem Einzelabschluss). Sie werden sodann in die

Konsolidierungssoftware übernommen und über die hinterlegten Überleitungstabellen automatisiert den jeweiligen Konzernpositionen zugeordnet.

5.2.2.3 Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung (Erstellung Einzelabschlüsse II)

Aus den für die Stadt Nürnberg und die voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger geltenden unterschiedlichen Rechnungslegungsnormen resultieren unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu den Posten von Bilanz- und Ergebnisrechnung. Außerdem haben die Stadt Nürnberg und ihre nachgeordneten Aufgabenträger in ihren Einzelabschlüssen Ansatz- und Bewertungswahlrechte unter Umständen unterschiedlich ausgeübt. Im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg wären Ansatz und Bewertung der einzelnen Posten bei allen Konzernunternehmen zu überprüfen und nach den Regelungen der Stadt Nürnberg (KommHV-Doppik) konzernintern einheitlich neu auszuüben (Erstellung der Einzelabschlüsse II). Daraus wäre umfangreicher Bewertungsaufwand entstanden, verbunden mit hohen Kosten für Sachverständige und Gutachten. Gemäß Nr. 65 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI wurde daher auf die Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg verzichtet.

5.2.2.4 Aufdeckung stiller Reserven und Lasten (Erstellung Einzelabschlüsse III)

Aufgrund der bei der Vollkonsolidierung (vgl. Abschnitt 5.3.1 „Vollkonsolidierung“ dieser Richtlinie) anzuwendenden Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode, konkret nach der Neubewertungsmethode (vgl. Nr. 80 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI), wird aus Konzernsicht unterstellt, dass – anstelle der Beteiligung – alle Vermögensgegenstände und Schulden der voll einzubeziehenden Aufgabenträger einzeln erworben wurden (Fiktion des Einzelerwerbs). Die Vermögensgegenstände und Schulden wären daher grundsätzlich zum fiktiven Erwerbszeitpunkt mit dem jeweils geltenden beizulegenden Wert anzusetzen. Dadurch würden stille Reserven (z. B. aus der Unterbewertung von Anlagevermögen) und stille Lasten (z. B. aus der Unterbewertung von Rückstellung) aufgedeckt und bilanziert werden (Erstellung der Einzelabschlüsse III). Aufgrund des dadurch entstehenden umfangreichen Bewertungsaufwands, verbunden mit hohen Kosten für Sachverständige und Gutachten, wurde in Übereinstimmung mit Nr. 70 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI auf die Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten verzichtet.

5.2.2.5 Erstellung des Summenabschlusses

Als Grundlage für den konsolidierten Jahresabschluss sind der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg und die Einzelabschlüsse der nachgeordneten, voll einzubeziehenden Aufgabenträger zusammenzufassen (Summenabschluss). Dabei werden die Werte aus Bilanz und Ergebnisrechnung aus den Einzelabschlüssen auf die Konzernpositionen übergeleitet (Vereinheitlichung des Ausweises). Im Anschluss werden die Einzelabschlüsse II (Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung) und die Einzelabschlüsse III (Aufdeckung stiller Reserven und Lasten) erstellt. Aus der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse III entstehen die Summenbilanz und die Summen-Ergebnisrechnung. Erst im Anschluss darauf können eventuell aus Konzernsicht erforderliche Korrekturbuchungen durchgeführt werden.

Da auf die Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung und auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten verzichtet wurde, entspricht im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg der Einzelabschluss I dem Einzelabschluss III.

Bei denjenigen nachgeordneten und voll einzubeziehenden Aufgabenträger, die selbst einen Konzernabschluss erstellen (Teilkonzernabschluss aus Sicht der Stadt Nürnberg), wird analog zu Nr. 75

des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI auf den Teilkonzernabschluss aufgesetzt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen für den Summenabschluss die Posten von Bilanz und Ergebnisrechnung aus dem Teilkonzernabschluss als Grundlage herangezogen werden (vgl. hierzu auch Abschnitt 5.2.1.2 „Abstellen auf Konzernabschlüsse der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger (Teilkonzernabschlüsse)“ dieser Richtlinie).

5.3 Konsolidierungsschritte

5.3.1 Vollkonsolidierung

Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg beherrschenden Einfluss hat (vgl. Abschnitt 5.1.1 „Abgestufter Konsolidierungskreis“), werden mittels Vollkonsolidierung in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen. Bei der Vollkonsolidierung werden alle Vermögensgegenstände, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens vollständig in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens aufgenommen. Im Anschluss werden die konzerninternen Verflechtungen mittels der Konsolidierungsschritte Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung eliminiert. Auf diese Weise wird der Konzernverbund Stadt Nürnberg so dargestellt, als ob er eine wirtschaftliche Einheit wäre (vgl. Nr. 46 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

5.3.1.1 Kapitalkonsolidierung

Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt Nürnberg an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem (neu bewerteten) Eigenkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet. Beträgt die Beteiligungsquote der Stadt Nürnberg weniger als 100%, so wird der Beteiligungsbuchwert nur mit dem anteiligen (neu bewerteten) Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers verrechnet, die verbleibenden Anteile werden als Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ausgewiesen.

Auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten wurde verzichtet (vgl. auch Abschnitt 5.2.2.4 „Aufdeckung stiller Reserven und Lasten (Erstellung Einzelabschlüsse III)“ dieser Richtlinie), so dass der Beteiligungsbuchwert mit dem zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bilanzierten Eigenkapital des voll zu konsolidierenden Aufgabenträgers verrechnet wird und damit keine Neubewertung des Eigenkapitals erfolgte.

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB durchgeführt, vgl. Nr. 80 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt Nürnberg höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. In Einzelfällen ist es möglich, dass der Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg höher ist, als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers und dennoch kein Geschäfts- oder Firmenwert im konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen werden darf. Dies ist bei sogenannten Verlustgesellschaften der Fall. Für diese erfolgt im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg keine Teilwert- Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes aufgrund mangelnder Werthaltigkeit, da die Aufgabenträger regelmäßig einen Verlustausgleich von der Stadt Nürnberg erhalten. Bei diesen Aufgabenträgern liegt kein Geschäfts- oder Firmenwert vor.

Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) auszuweisen.

Aktive Unterschiedsbeträge werden planmäßig linear über maximal 5 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben, es sei denn eine dauerhafte Wertminderung erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung, vgl. Nr. 82 und 83 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

Passive Unterschiedsbeträge dürfen nur im Ausnahmefall aufgelöst werden, vgl. Nr. 84 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

5.3.1.2 Schuldenkonsolidierung

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Schulden zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordneten Aufgabenträgern bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern untereinander eliminiert. Dies betrifft alle Bilanzposten, die aus Sicht des Gesamtabschlusses Forderungsund Schuldencharakter haben können, wie z. B. geleistete Anzahlungen, Ausleihungen, Verbindlichkeiten, Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassen- und Bankbestände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, aber auch Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, vgl. Nr. 86 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

Auf die Durchführung der Schuldenkonsolidierung zwischen der Stadt Nürnberg und einem nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen zwei nachgeordneten Aufgabenträgern kann verzichtet werden, wenn die Beträge zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich sind (vgl. Nr. 47 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Dies kann unterstellt werden, wenn die Differenzen zwischen den Forderungen des einen Konzernpartners und den Verbindlichkeiten des anderen Konzernpartners und gleichzeitig die Differenzen zwischen den Verbindlichkeiten des einen Konzernpartners und den Forderungen des anderen Konzernpartners einen Betrag von unter 100.000 € aufweisen (vgl. auch Abschnitt 4.7 „Aufklärung etwaiger Differenzen zwischen den Meldungen der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger bzw. der Stadt und voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern, Wesentlichkeitsgrenze“ dieser Richtlinie). Sofern die Differenzen größer als 100.000 € sind, so erfolgt eine Aufklärung bis die 100.000 €-Grenze eingehalten ist. Eine darüberhinausgehende Aufklärung ist nicht erforderlich. Die Wesentlichkeitsgrenze in Höhe von 100.000 € ergibt sich auf Grundlage der 5%-Regelung der Nr. 48 Konsolidierungsleitfadens des BayStMI unter exemplarischer Berechnung anhand der Bilanzwerte aus 2015.

Ergeben sich im Rahmen der Schuldenkonsolidierung Unstimmigkeiten zwischen den gebuchten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nachgeordneten Aufgabenträgern, dann können zur Minimierung des Aufwands die bei der Stadt Nürnberg gebuchten Salden zugrunde gelegt werden (analoge Anwendung von Nr. 96 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Außerdem darf aus Vereinfachungsgründen auf die Eliminierung von Verbundbeziehungen aus Sammeldebitoren/-kreditoren bzw. aus Vorverfahren verzichtet werden (vgl. Nr. 91 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Desweiteren wird für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg in Bezug auf Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Lieferung von Gas, Strom, Wasser und Fernwärme auf die Werte der Leistungsempfänger und nicht auf die Werte aus dem IT-Abrechnungsverfahren der N-Ergie AG und ihrer Töchter abgestellt.

Zu Aufrechnungsdifferenzen vgl. Nrn. 87 bis 91 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

5.3.1.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Bei der der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen den nachgeordneten Aufgabenträgern untereinander eliminiert, so dass die konsolidierte Ergebnisrechnung ausschließlich Geschäftsvorfälle mit externen Dritten enthält (vgl. Nr. 95 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

Auf die Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwischen der Stadt Nürnberg und einem nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen zwei nachgeordneten Aufgabenträgern kann verzichtet werden, wenn die Beträge zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich sind (vgl. Nr. 47 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Dies kann unterstellt werden, wenn die Differenzen zwischen den Aufwendungen des einen Konzernpartners und den Erträgen des anderen Konzernpartners und gleichzeitig die Differenzen zwischen den Erträgen des einen Konzernpartners und den Aufwendungen des anderen Konzernpartners einen Betrag von unter 100.000 € aufweisen (vgl. auch Abschnitt 4.7 „Aufklärung etwaiger Differenzen zwischen den Meldungen der voll zu konsolidierenden Aufgabenträger bzw. der Stadt und voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern, Wesentlichkeitsgrenze“ dieser Richtlinie). Sofern die Differenzen größer als 100.000 € sind, so erfolgt die Aufklärung bis die 100.000 €-Grenze unterschritten ist. Eine darüber hinausgehende Aufklärung ist nicht erforderlich. Auch hier ergibt sich die Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € auf Grundlage der 5%-Regelung der Nr. 48 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI unter exemplarischer Berechnung anhand der Bilanzwerte 2015).

Ergeben sich im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung Unstimmigkeiten zwischen den gebuchten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nachgeordneten Aufgabenträgern, dann können zur Minimierung des Aufwands die bei der Stadt Nürnberg gebuchten Salden zugrunde gelegt werden (vgl. Nr. 96 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Desweiteren wird für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg in Bezug auf Aufwendungen und Erträge aus der Lieferung von Gas, Strom, Wasser und Fernwärme auf die Werte der Leistungsempfänger und nicht auf die Werte aus dem SAP-Abrechnungsverfahren der N-Ergie AG und ihrer Töchter abgestellt.

5.3.1.4 Zwischenergebniseliminierung

Über die Zwischenergebniseliminierung werden Gewinne oder Verluste aus Vermögensverkäufen zwischen der Stadt Nürnberg und eines voll zu konsolidierenden Aufgabenträgers bzw. zwischen zwei voll zu konsolidierenden Aufgabenträger untereinander im konsolidierten Jahresabschluss eliminiert. Grund ist, dass diese Gewinne bzw. Verluste aus Sicht des Konzerns nicht entstanden sind, sondern der verkaufte Vermögensgegenstand vielmehr lediglich an einen anderen Bereich innerhalb des Konzerns verbracht wurde (Einheitstheorie – Betrachtung des Konzerns als wirtschaftliche Einheit), vgl. Nr. 92 bis 94 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

Auf die Durchführung der Zwischenergebniseliminierung zwischen der Stadt Nürnberg und einem nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen zwei nachgeordneten Aufgabenträgern untereinander kann verzichtet werden, wenn die Beträge zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich sind (vgl. Nr. 47 des Konsolidierungsleitfadens des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

In einer Excel-Liste werden die zwischen der Stadt und voll einbezogenen Aufgabenträgern bzw. zwischen den voll einbezogenen Aufgabenträgern untereinander verkauften Grundstücke seit dem Erstkonsolidierungszeitraum 01.01.2016 laufend erfasst. Für diese Grundstücke wurde zum Zeitpunkt der zugrundeliegenden Verkaufstransaktion eine Zwischenergebniseliminierung im Konzern vorgenommen. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Alle voll zu konsolidierenden Aufgabenträger haben es dementsprechend zu melden, wenn im Berichtsjahr innerhalb des Vollkonsolidierungskreises Grundstücke übertragen wurden und alle relevanten Informationen, insbesondere Konzernpartner, Gemarkung/Flurnummer, Flurstückgröße in qm, Buchwert, Verkaufspreis und Erfolg aus der Transaktion inklusive der bebuchten Sachkonten mitzuteilen (vgl. Abschnitt 4.6.1.3.5 Grundstückstransaktionen innerhalb des Vollkonsolidierungskreises dieser Richtlinie). Auf Basis dieser Angaben kann im Konzern die Zwischenergebniseliminierung erfolgen.

Des Weiteren ist es von den voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern mitzuteilen, wenn eines dieser Grundstücke später den Vollkonsolidierungskreis verlässt, d. h. an einen Dritten außerhalb des Vollkonsolidierungskreis verkauft wird. Dies ist erforderlich, um die Zwischenergebniseliminierung rückgängig zu machen.

5.3.2 Equity-Methode

Nachgeordnete Aufgabenträger, bei denen die Stadt Nürnberg keinen beherrschenden, jedoch maßgeblichen Einfluss hat, sog. assoziierte Aufgabenträger (vgl. Abschnitt 5.1.1 „Abgestufter Konsolidierungskreis“), werden nach der Equity-Methode konsolidiert (vgl. Nr. 53 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

Bei der Equity-Methode werden im Gegensatz zur Vollkonsolidierung nicht alle Vermögensgegenstände, Schulden, Erträge und Aufwendungen des nachgeordneten assoziierten Aufgabenträgers einzeln in den konsolidierten Jahresabschluss aufgenommen; vielmehr wird nur der Beteiligungsbuchwert der Stadt Nürnberg am assoziierten Aufgabenträger unter einem besonderen Posten ausgewiesen und nach Maßgabe der Entwicklung des Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers jährlich fortgeschrieben.

Die Equity-Konsolidierung wird nach der Buchwertmethode durchgeführt, d. h. bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt Nürnberg am assoziierten Aufgabenträger aus dem städtischen Jahresabschluss gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Stellt der At Equity zu konsolidierende Aufgabenträger einen eigenen Konzernabschluss auf (Teilkonzernabschluss aus Sicht der Stadt Nürnberg), so ist auf das Eigenkapital aus dem Teilkonzernabschluss abzustellen. Die beiden derzeit At Equity konsolidierten Aufgabenträger NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH stellen beide einen Teilkonzernabschluss auf, weswegen das Konzern-Eigenkapital als Grundlage für die Equity-Konsolidierung im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg herangezogen wird.

Auch bei der Equity-Konsolidierung unterbleibt eine Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten. Bei dem ermittelten Unterschiedsbetrag handelt es sich daher vollständig um einen Geschäfts- oder Firmenwert (NürnbergMesse GmbH) bzw. einem passiven Unterschiedsbetrag (Flughafen Nürnberg GmbH). Diese sind entsprechend § 309 HGB zu behandeln.

Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem die Kommune erstmals maßgeblichen Einfluss über den in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger erlangt hat. Zum Zeitpunkt der

erstmaligen Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg bestand bereits maßgeblicher Einfluss auf die Aufgabenträger NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH, weshalb diese zum Stichtag des 01.01.2016 (Konzern-Eröffnungsbilanz) erstmalig mit der Equity-Methode konsolidiert wurden.

Bei der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung

sowie

Vgl. dazu Nr. 103 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI; die Fortschreibung stiller Reserven und Lasten ist mangels Aufdeckung dieser entbehrlich.

Ein sich aus der Fortschreibung ergebender Zuwachs (Rückgang) des Beteiligungsbuchwerts ist in der konsolidierten Ergebnisrechnung als „Erträge (Aufwendungen) aus assoziierten Unternehmen“ zu berücksichtigen. Zugleich erhöht (vermindert) sich der Wertansatz der Beteiligung am assoziierten nachgeordneten Aufgabenträgers in der Vermögensrechnung.

Aber: Dreht sich der Beteiligungsbuchwert des nachgeordneten Aufgabenträgers ins Negative, erfolgt im konsolidierten Jahresabschluss eine Fortschreibung mit „0“. Der Beteiligungsbuchwert ist sodann außerhalb des konsolidierten Jahresabschlusses jährlich fortzuschreiben. Sobald sich nach der Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts wieder ein positiver Beteiligungsbuchwert ergibt, ist dieser Wert wieder im konsolidierten Jahresabschluss auszuweisen.

Positionserhöhend, aber im konsolidierten Jahresabschluss wertneutral wirken sich – ebenfalls zu berücksichtigende – Kapitalein- bzw. -rückzahlungen aus.

Im Rahmen der Folgekonsolidierung ist weiterhin eine Zwischenergebniseliminierung durchzuführen, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Auf die Durchführung der Zwischenergebniseliminierung kann verzichtet werden, wenn die Beträge zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des konsolidierten Jahresabschlusses unwesentlich sind (vgl. Nr. 99 in Verbindung mit Nr. 48 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

Der sich aus der erstmaligen Equity-Konsolidierung ergebende Unterschiedsbetrag sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag sind im Konsolidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV-Doppik). Außerdem werden im Konsolidierungsbericht die anteiligen (entsprechend der Beteiligungsquote der Stadt Nürnberg) Schulden der assoziierten Aufgabenträger als Gesamtsumme angegeben. Ergänzend dazu können Angaben zum Vermögen, z.B. auch das anteilige Anlagevermögen des assoziierten Aufgabenträgers berichtet werden (vgl. Nrn. 108, 109 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI).

Vgl. zur Equity-Konsolidierung außerdem die Nrn. 97 ff. des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

5.3.3 At Cost-Behandlung

Nachgeordnete Aufgabenträger, auf welche die Stadt Nürnberg weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss hat, gehen zu (fortgeführten) Anschaffungskosten mit den Beteiligungsbuchwerten aus dem städtischen Einzelabschluss in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ein.

Dies gilt auch für Aufgabenträger, an denen die Stadt zwar beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss hat, die jedoch als für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, vgl. Abschnitt 5.1.1 „Abgestufter Konsolidierungskreis“ sowie die Nrn. 31, 33, 34 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI.

6. Konsolidierungsbericht

Der Konsolidierungsbericht (§ 90 KommHV-Doppik, Nrn. 113 ff. des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI) umfasst eine Erläuterung des konsolidierten Jahresabschlusses sowie den Gesamtüberblick und einen Ausblick auf die künftige Entwicklung.

Die Erläuterung des konsolidierten Jahresabschlusses besteht aus

zierungs- und Bewertungsmethoden,

fluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen, auch hinsichtlich des Verzichts auf die Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung und der Aufdeckung stiller Reserven und Lasten (betragsmäßige Darstellungen sind hierfür nicht erforderlich (vgl. Nr. 66 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI)),

dierungsmethoden; dabei: Erläuterungen dazu, dass wegen untergeordneter Bedeutung nicht einbezogene nachgeordnete Aufgabenträger hierfür die Voraussetzung erfüllen (vgl. Nr. 45 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI). Auch das Aufsetzen auf Teilkonzernabschlüssen ist im Konsolidierungsbericht zu erläutern (vgl. Nr. 76 des Konsolidierungsleitfadens des BayStMI),

genen nachgeordneten Aufgabenträger sowie Art und Höhe der Beteiligung,

mensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme für jeden in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen nachgeordneten Aufgabenträger werden im Beteiligungsbericht der Stadt Nürnberg dargestellt (vgl. Nrn. 118 - 120 des Leitfadens des BayStMI).

ger, soweit diese nicht unter dem Bilanzstrich angegeben werden,

benrechnungen,

wesentliche Beträge handelt sowie

Der Gesamtüberblick besteht aus

finanziellen Lage, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben vermittelt, einschließlich

den Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu Ziffer 3.3 und 3.4 der Bekanntmachung des BayStMI über das Kreditwesen der Kommunen, wobei an die Stelle der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in der Doppik der Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit tritt).

Der Ausblick auf die künftige Entwicklung besteht insbesondere aus

rungsperiode eingetreten sind,

über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken, und

7. Prüfung

Der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wird vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung), vgl. Art. 103 Abs. 1 GO. Die Durchführung der zugrundliegenden Prüfungshandlungen obliegt dem Rechnungsprüfungsamt; ebenso die Erstellung des Prüfberichts, welcher dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung vorgelegt wird (Art. 102 Abs. 3 Satz 2; Art. 103 GO). Nach erfolgter Begutachtung und wenn die Prüfung ergibt, dass der konsolidierte Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Feststellung. Stellt der Stadtrat den konsolidierten Jahresabschluss fest, so beschließt er auch über die Entlastung. Verweigert der Stadtrat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben (Art. 102 Abs. 3 GO).

Für die überörtliche Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zuständig (Art. 105 GO).

8. Inkrafttreten

Die vorliegende Richtlinie ist für die Aufstellung der konsolidierten Jahresabschlüsse ab dem Berichtsjahr 2024 anzuwenden. Sie tritt am 01.08.2025 in Kraft.

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Dokument „Konsolidierungskreis und Verfahrensablauf zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäfts- bzw. Haushaltsjahr“ Anlage 2: Ermittlungsschema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung Anlage 3: Rahmenterminplan Anlage 4: Positionenplan Anlage 5.1: Reporting-Package „Forderungen-Verbindlichkeiten“ Anlage 5.2: Reporting-Package „Aufwendungen-Erträge“ Anlage 5.3: Reporting-Package „Aktivierungen“ Anlage 6: Reporting-Package „Meldebericht IC-Unterkontensalden“ für die StWN

Abkürzungsverzeichnis

Art. Artikel
BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
BMK Betriebsmittelkonto
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
EBV Eigenbetriebsverordnung
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik Bayern
IC Intercompany
KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung
Stk Stadtkämmerei
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH
Vgl. Vergleiche
wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH

Anlage: Konsolidierungskreis und Verfahrensablauf zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäfts- bzw. Haushaltsjahr xx:

1.) Konsolidierungskreis:

Voll konsolidiert werden im kommunalen Konzernabschluss xx folgende Aufgabenträger:

Es besteht die Möglichkeit, dass die rechtsfähige Heilig-Geist-Spital-Stiftung für das Jahr xx konsolidierungspflichtig wird, da sie möglicherweise nicht mehr als unwesentlich eingestuft werden wird. Eine endgültige Aussage kann erst nach Vorliegen der Jahresabschlüsse aller Beteiligungen getroffen werden; dies ist vermutlich erst im Herbst dieses Jahres der Fall. Damit umgehend im Falle einer Konsolidierungspflicht reagiert werden kann, enthalten die Reporting-Packages jeweils einen Reiter für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung. Wir möchten Sie bitten, auch diesen zu befüllen.

2.) Verfahren:

Für den konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr xx ist folgendes Verfahren vorgesehen:

Die Meldung des Reporting-Packages muss bis spätestens 30.05.(Folgejahr) erfolgen.

Wir möchten Sie bitten, diese Frist einzuhalten, um die Einhaltung der gesetzlichen Aufstellungsfrist für den konsolidierten Jahresabschluss nicht zu gefährden.

Für das Reporting-Package für das Jahr xx muss vor der Meldung der Reporting-Packages eine prüferische Durchsicht gemäß IDW PS 900 durch den Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) grundsätzlich verschlüsselt zu übermitteln sind.

Das Reporting-Package beinhaltet folgende Angaben:

  1. Zahlenwerte aus dem Jahresabschluss xx: 1.1 Summen-/Saldenliste im Excel-Format und im selben Layout, wie sie bereits für den Abschluss für das Jahr (Vorjahr) an die Stadtkämmerei übermittelt wurden (bitte keine Zeilen/Spalten gegenüber der Datenmeldung für (Vorjahr) verschieben, da sonst die automatische Datenübernahme nicht mehr funktioniert). 1.2 Offene Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern zum Stichtag 31.12.xx. Hierfür ist die Excel-Datei „Reporting Package_Forderungen-Verbindlichkeiten_xx.xlsx“ zu verwenden. Ausnahme: StWN-Konzern – hier wird ein separates Muster versendet. 1.3 Im Jahr xx entstandene Aufwendungen und Erträge gegenüber voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern. Die Meldung muss in der Excel-Datei „Reporting Package_Aufwendungen_Erträge_xx.xlsx“ erfolgen. Ausnahme: StWN-Konzern – hier wird ein separates Muster versendet. 1.4 Aktivierungen von konzernintern (voll zu konsolidierenden Aufgabenträgern) bezogenen Leistungen. Hierfür ist die Excel-Datei „Reporting Package_Aktivierte Eigenleistungen_xx.xlsx“ zu nutzen. 1.5 Sogenannte sonstige Sachverhalte gegenüber voll zu konsolidierenden Konzernpartnern, die nicht den o. g. Kategorien unterfallen (z. B. Bildung/Auflösung von Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber Konzernpartnern, konzerninterne Anlagenverkäufe etc.). Hierfür gibt es kein standardisiertes Formblatt; wir bitten daher um Meldung dieser Informationen in geeigneter Form. Auch Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten etc., die gegenüber der N-Ergie Netz GmbH bestehen und vor dem 01.01.2020 auf Seiten der Main-Donau-Netz-Gesellschaft oder der N-Ergie Service GmbH entstanden sind, bitten wir bis zur Auflösung zu melden.

Falls zu einem oder mehreren Punkten der Nrn. 1.1 – 1.5 keine Daten in den Reporting Packages zu melden sind, bitten wir ebenfalls um entsprechende Mitteilung im Sinne einer Nullmeldung.

  1. Weitere Angaben (siehe Formblatt „Weitere Angaben“) 2.1 Die Zahl der im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer. 2.2 Angaben über den Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr (Lagebericht). 2.3 Angaben über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode eingetreten sind. 2.4 Angaben über die erwartete Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen, insbesondere über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken. 2.5 Angaben der wesentlichen Ziele und Strategien.

Im Rahmen der weiteren Angaben sind vor allem Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss der Konsolidierungsperiode eingetreten sind, da diese neben dem Konsolidierungsbericht auch im Konzern-Lagebericht aufzunehmen sind. Wir möchten Sie zudem bitten, uns hier in knapper Form lediglich Angaben zur Verfügung zu stellen, die von Ihnen bereits im Rahmen des Geschäftsberichts veröffentlicht wurden, da die weiteren Angaben als Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses von uns veröffentlicht werden.

Die Ihnen bereits von den Datenmeldungen für (Vorjahr) bekannten Reporting-Package-Dateien für die Auswertungen nach 1.2, 1.3. und 1.4 werden gesondert per Mail an die von Ihnen benannten bzw.

uns bekannten Ansprechpartner aus Ihrem Haus übersandt. Diese Formulare müssen in der festgelegten Spaltenanordnung für das Reporting verwendet werden, damit ein automatischer Upload in die Konsolidierungssoftware erfolgen kann. Bitte wenden Sie sich an uns, sofern Sie Fehler in den Berichtsformularen feststellen. Wir nehmen etwaige Änderungen dann zentral für alle Beteiligten auf.

Wir möchten Sie bitten, die Dateinamen der Meldeformulare für die Meldung wie folgt abzuändern: Zu Beginn des Dateinamens ist die eigene Konzernabkürzung (siehe jeweils erster Reiter in den Reporting-Package-Dateien) voranzustellen (z. B. Umänderung der Datei Forderungen_Verbindlichkeiten_xx.xlsx in SUN_Forderungen_Verbindlichkeiten_xx.xlsx als Beispiel für den Eigenbetrieb SUN).

Besonderheiten für Teilkonzerne (Klinikum, Städtische Werke, wbg): Für das Reporting nach 1.1 ist lediglich die Summen-/Saldenliste aus dem Teilkonzernabschluss zu melden. Das Reporting nach 1.2, 1.3 und 1.4 ist grundsätzlich aus Einzelabschlusssicht für das Mutterunternehmen sowie für alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften vorzunehmen, um die Aufklärung etwaiger Differenzen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Für die Städtischen Werke Nürnberg GmbH wurden gesonderte Datenmeldungsformulare entwickelt, diese verwenden nicht die unter 1.2, 1.3 und 1.4 aufgeführten Dateien. Ergänzend wird um Übersendung von Einzelposten für nach Erfahrungen der Vorjahre kritische Positionen gebeten.

Nach Zugang des Reporting Packages werden die gemeldeten Beträge seitens der Stadtkämmerei im Hinblick auf die Höhe der Differenzen überprüft. Beläuft sich die Differenz zwischen den Erträgen eines Aufgabenträgers und den Aufwendungen eines anderen Aufgabenträgers bzw. zwischen den Forderungen eines Aufgabenträgers und den Verbindlichkeiten eines anderen Aufgabenträgers auf unter 100.000 € (Wesentlichkeitsgrenze), so darf von einer Aufklärung abgesehen werden. Eine Verrechnung ist dabei grundsätzlich nicht zulässig, d. h. die Wesentlichkeitsgrenze darf nicht in der Weise ausgelegt werden, dass die Differenz der Salden eigener Forderungen und Verbindlichkeiten sowie fremder Forderungen und Verbindlichkeiten geringer als 100.000 € ist (analoges gilt für Aufwendungen und Erträge). Diese Wesentlichkeitsgrenze gilt bis auf Weiteres und wird durch praktische Erfahrungen in ihrer Höhe in den nächsten Jahren überprüft und ggf. angepasst. Es können jedoch auch geringere Beträge auf ihre Ursache hin untersucht werden.

Sofern Differenzen über der Wesentlichkeitsgrenze vorliegen, werden die betroffenen Aufgabenträger alsbald durch die Stadtkämmerei per Mail benachrichtigt, mit der Bitte um Klärung dieser Differenzen.

Die Klärung inklusive der Antwort an die Stadtkämmerei muss bis spätestens 30.06.(Folgejahr) erledigt sein.

Dabei ist jeder Aufgabenträger für die Klärung von Differenzen bei seinen Forderungen bzw. seinen Erträgen verantwortlich. Der Aufgabenträger mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Bitte teilen Sie uns die Ansprechpartner inklusive der Kontaktdaten mit, wenn sich Änderungen in den Zuständigkeiten bei den einzelnen Aufgabenträgern ergeben haben.

Wir bitten ebenso um die Zusendung des Prüfberichts in elektronischer Form.

Zusätzlich bitten wir die Eigenbetriebe, seit dem Jahreswechsel 2019/20 Folgendes zu beachten:

Zur Minimierung der Differenzen und des Abstimmaufwands im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die städtischen Eigenbetriebe (Ausnahme: SÖR) gebeten, ihre Buchungslogik für die Rechnungen für Energielieferungen von den Töchtern der städtischen Werke an den Buchungsschluss dieser Unternehmen anzupassen. Die Stadtwerke legen jedes Jahr einen Stichtag Mitte Januar fest, bis zu welchem ausschließlich in das vergangene Jahr gebucht wird (bspw. war dieser Stichtag zum Jahreswechsel xx/(Folgejahr) der (Datum Folgejahr), ab dem darauffolgenden Tag wird ausschließlich in das aktuelle Jahr gebucht.

In Anpassung an diese Buchungslogik werden die Eigenbetriebe gebeten, auch für den Jahreswechsel xx/(Folgejahr) wie folgt zu verfahren: Jahresrechnungen und beleghafte Abschlagsrechnungen (sofern vorhanden), die ein Rechnungsdatum bis einschließlich dem o. g. Stichtag aufweisen, sind im vergangenen Jahr aufwandsmäßig zu verbuchen. Sofern beleglose Abschlagszahlungen zu leisten sind (wohl der Regelfall), wird gebeten, den Dezemberabschlag, der in der Regel im Januar fällig sein wird, noch im Dezember als Aufwand zu buchen. Ab dem Stichtag sind ggf. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zu bilden.

Bitte beachten: Die Anpassung der Buchungslogik gilt nur für Energierechnungen, d. h. Rechnungen die die Lieferung von Gas, Wasser, Strom oder Wärme betreffen.

Bei der Stadt und bei SÖR wurde auf die oben beschriebene Buchungslogik bereits in den Vorjahren umgestellt, was zu einer erheblichen Reduzierung der Differenzen und der Abstimmungsarbeit führte.

Der konkrete Stichtag für den Jahreswechsel (Folgejahr)/(Folgejahr+1) wird im Dezember (Folgejahr) bekannt gegeben.

Abschließend möchten wir die Teilkonzerne (Klinikum, Städtische Werke, wbg) bitten, uns außerdem baldmöglichst mitzuteilen, wenn sich an ihrem Vollkonsolidierungskreis innerhalb ihres Teilkonzerns gegenüber dem Vorjahr etwas ändert, da dann die Reporting-Packages angepasst werden müssen.

Bitte senden Sie Ihr Reporting-Package an das speziell hierfür eingerichtete zentrale Postfach:

Stk-Reporting@stadt.nuernberg.de

Bei Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Mitarbeit.

Schritt 1: Erfassung der Bilanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstellungen, Anlagevermögen, Betriebsaufwand/ord. Aufwand (Kommune: Aufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit) sowie (bei mittelbaren Beteiligungen, für die kein Teilkonzernabschluss besteht, durchgerechneten) Beteiligungsquoten aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO, Art. 88a Abs. 1 Satz 1 LKrO) konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger Bilanzsumme (in Verbindlich- Eigenkapital Rückstellunge AnlagevermöBetriebsaufwand/orBeteiligung Mio. €) keiten (in Mio. (in Mio. €) n (in Mio. €) gen (in Mio. d. Aufwand (in Mio. s-quote (in €) €) €) %) Kommune (Konzernmutter) 100,00% Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN 100,00% wbg - TEILKONZERN 100,00% Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN 100,00% Eigenbetrieb SUN 100,00% NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 49,97% Eigenbetrieb ASN 100,00% Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 50,00% Eigenbetrieb SÖR 100,00% Eigenbetrieb NüBad 100,00% Eigenbetrieb NüSt 100,00% Heilig-Geist-Spital Stiftung 100,00% Eigenbetrieb FSN 100,00% noris inklusion gGmbH (vormals: Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg) 100,00% Kost-Pocher’sche Stiftung 100,00% Findel- und Waisenhausstiftungen 100,00% Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgruppe 16,67% Fritz-Hintermayr-Stiftung 100,00% Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00% Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00% Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung 50,00% Klee-Center GmbH Existenzgründungszentrum 100,00% Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH 100,00% NOA.kommunal GmbH 100,00% Klein’sche Brennmaterialienstiftung 100,00% Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern 4,76% IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH 56,34% Zollhof Betreiber GmbH - neu 2016 8,00% Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 100,00% noris gastro gmbH (RumpfGJ 2018) 100,00% NürnbergStift Service GmbH 100,00% Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH 35,00% KSVN Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH 100,00% Kultur und Freizeittreff der Lebenshilfe und der noris inklusion gGmbH 49,00% Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung 100,00% Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 100,00% wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00% Mediaschool Bayern gGmbH (vormals: afk-Aus-u.Fortb.Kanäle GmbH f.elektr.Medien) 1,00% WISO-Führungskräfte-Akademie (WFA) 0,75% NIK_Noris Inklusion Kommunal 100,00% Zweckverband StuB 39,66 18,06 1,65 0,94 19,01 2,85 33,33%

Kommune (Konzernmutter)

Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN

wbg - TEILKONZERN

Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN

Eigenbetrieb SUN

NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB)

Eigenbetrieb ASN

Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB)

Eigenbetrieb SÖR

Eigenbetrieb NüBad

Eigenbetrieb NüSt

Heilig-Geist-Spital Stiftung

Eigenbetrieb FSN

noris inklusion gGmbH (vormals: Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg)

Kost-Pocher’sche Stiftung

Findel- und Waisenhausstiftungen

Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgruppe

Fritz-Hintermayr-Stiftung

Noris Arbeit gGmbH (NOA)

Hafen Nürnberg-Roth GmbH

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung

Klee-Center GmbH Existenzgründungszentrum

Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH

NOA.kommunal GmbH

Klein’sche Brennmaterialienstiftung

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern

IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH

Zollhof Betreiber GmbH - neu 2016

Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung

noris gastro gmbH (RumpfGJ 2018)

NürnbergStift Service GmbH

Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH

KSVN Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH

Kultur und Freizeittreff der Lebenshilfe und der noris inklusion gGmbH

Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung

Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord

wbg Immohold Verwaltungs-GmbH

Mediaschool Bayern gGmbH (vormals: afk-Aus-u.Fortb.Kanäle GmbH f.elektr.Medien)

WISO-Führungskräfte-Akademie (WFA)

NIK_Noris Inklusion Kommunal

Zweckverband StuB

Summe 39,66 18,06 1,65 0,94 19,01 2,85

Schritt 2: Errechnung von beteiligungsquoten-gewichteten Bilanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand. Schritt 2a: Sortierung der Zeilen (nachgeordnete Aufgabenträger) ab Zeile 7 nach Größe (wahlweise nach Bilanzsumme (Spalte J), Verbindlichkeiten (Spalte K), Eigenkapital (Spalte L), Rückstellungen (Spalte M), Anlagevermögen (Spalte N) oder Betriebsaufwand (Spalte O)). Hinweis: Die Auswahl des jeweils richtigen Sortierkriteriums durch die Kommune ist von benettescilhigeuidnegsnqdueor tBeend-eutubnetge filüigr ueningesq oupottiemna-le AEbiggreennkzaupnitga dl (eins KRoüncskoslitdeilelurnugnegnsk rAenislaegse. vDearhmeör gbeintt e Buentbrieedbisnagutf awllaen sde/cohrds . gewichtete gewichtete Mio. €) (in Mio. €) (in Mio. €) Aufwand (in Mio. €) Bilanzsumme Verbindlichkeiten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 13,219 0 ,314 0,548 0 ,314 6,337 0,951
13 0 1 0 6
Schritt 3: Errechnung von anteiligen Bilanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand jeweils im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger anteilige Bilanzsu Verbindlichke Eigen- Rück- Anlage- Betriebs- mme iten kapital stellungen vermögen aufwand/ ord. Kommune (Konzernmutter) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Aufw0a,n0d% Städtische Werke Nürnberg Gm0b,H0 %(StWN) - TEI0L,K0O%NZERN0,0% 0,0% 0,0% 0,0% wbg - TEILKONZERN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kommunalunternehmen Kliniku0m,0 N%ürnberg (Kh0), 0- %TEILKO0N,Z0E%RN 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb SUN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NürnbergMesse GmbH - Konzer0n,a0b%schluss (§ 301,20 %VI HGB)0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb ASN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Flughafen Nürnberg GmbH - Kon0z,0e%rnabschluss 0(§,0 3%12 VI H0G,0B%) 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb SÖR 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb NüBad 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb NüSt 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Heilig-Geist-Spital Stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb FSN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% noris inklusion gGmbH (vormals0: W,0%erkstatt für 0B,e0h%inderte0 ,d0e%r Stadt Nü0rn,0b%erg) 0,0% 0,0% Kost-Pocher’sche Stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Findel- und Waisenhausstiftunge0n,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zweckverband Wasserversorgun0g,0 S%chwarzachg0r,u0p%pe 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Fritz-Hintermayr-Stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Hafen Nürnberg-Roth GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zweckverband Kommunale Verk0e,0h%rsüberwachu0n,0g% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Klee-Center GmbH Existenzgrün0d,u0n%gszentrum0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Stadion-Nürnberg-Betriebs Gmb0H,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NOA.kommunal GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Klein’sche Brennmaterialienstift0u,n0g% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zweckverband Tierkörperbeseiti0g,u0n%g Nordbaye0r,n0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% IGZ Innovations- und Gründerze0n,t0r%um Nürnber0g,-0F%ürth-Er0la,n0g%en GmbH0,0% 0,0% 0,0% Zollhof Betreiber GmbH - neu 2001,06% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Rudolf und Berta Mathes Wohlt0ät,0ig%keitsstiftun0g,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% noris gastro gmbH (RumpfGJ 20108,0)% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NürnbergStift Service GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesellschaft für kulturelle Freirä0u,m0%e mbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% KSVN Klärschlammverwertung R0e,0gi%on Nürnber0g, G0%mbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kultur und Freizeittreff der Lebe0n,s0h%ilfe und der0 n,0o%ris inklu0s,i0o%n gGmbH0,0% 0,0% 0,0% Wallner’sche Blinden und Stipen0d,0ie%nstiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Projektentwicklungsgesellschaft0 S,0t.% Leonhard-N0o,0r%d 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% wbg Immohold Verwaltungs-Gm0b,0H% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Mediaschool Bayern gGmbH (vo0r,m0%als: afk-Aus-0u,.0F%ortb.Ka0n,ä0l%e GmbH f.e0l,e0k%tr.Medie0n,0)% 0,0% WISO-Führungskräfte-Akademie0 (,0W%FA) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NIK_Noris Inklusion Kommunal 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Zweckverband StuB 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

 

0% 0% 0% 0% 0% 100%

Schritt 4: Errechnung von aggregierten, anteiligen Bilanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Schritt 5: Ergebnis Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde nach  konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger aggregiert anteilige Bilanzsu Verbindlichkei Eigen- Rück- Anlage- Betriebs- mme ten kapital stellungen vermögen aufwand/o rd. Kommune (Konzernmutter) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Au0fw,0a%nd Kommune (Konzernmutter) ist konsolidierungspflichtig zzgl.Städtische Werke Nürnberg GmbH (St0W,0N%) - TEILKO0N,0Z%ERN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONisZtE RkNonsolidierungspflichtig zzgl.wbg - TEILKONZERN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% wbg - TEILKONZERN ist konsolidierungspflichtig zzgl.Kommunalunternehmen Klinikum Nü0rn,0b%erg (Kh) - 0T,E0I%LKONZERN0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEisILtK kOoNnZsEoRlNidierungspflichtig zzgl.Eigenbetrieb SUN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb SUN ist konsolidierungspflichtig zzgl.NürnbergMesse GmbH - Konzernabsc0h,l0u%ss (§ 312 V0,I0 H%GB) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VIi sHtG kBo)nsolidierungspflichtig zzgl.Eigenbetrieb ASN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb ASN ist konsolidierungspflichtig zzgl.Flughafen Nürnberg GmbH - Konzerna0b,0s%chluss (§ 301,02% VI HGB) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 31i2s tV kI HoGnBso)lidierungspflichtig zzgl.Eigenbetrieb SÖR 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb SÖR ist konsolidierungspflichtig zzgl.Eigenbetrieb NüBad 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb NüBad ist konsolidierungspflichtig zzgl.Eigenbetrieb NüSt 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb NüSt ist konsolidierungspflichtig zzgl.Heilig-Geist-Spital Stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Heilig-Geist-Spital Stiftung ist konsolidierungspflichtig zzgl.Eigenbetrieb FSN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Eigenbetrieb FSN ist konsolidierungspflichtig zzgl.noris inklusion gGmbH (vormals: Wer0k,s0t%att für Beh0i,n0d%erte der S0t,a0d%t Nürnbe0r,g0)% 0,0% 0,0% noris inklusion gGmbH (vormals: Werkstatt für Behinisdte krtoen dseor lSitdaidetr Nuünrgnsbpefrlgi)chtig zzgl.Kost-Pocher’sche Stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kost-Pocher’sche Stiftung ist konsolidierungspflichtig zzgl.Findel- und Waisenhausstiftungen 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Findel- und Waisenhausstiftungen ist konsolidierungspflichtig zzgl.Zweckverband Wasserversorgung Sch0w,0a%rzachgrup0p,0e% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgruppiest konsolidierungspflichtig zzgl.Fritz-Hintermayr-Stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Fritz-Hintermayr-Stiftung ist konsolidierungspflichtig zzgl.Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Noris Arbeit gGmbH (NOA) ist konsolidierungspflichtig zzgl.Hafen Nürnberg-Roth GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Hafen Nürnberg-Roth GmbH ist konsolidierungspflichtig zzgl.Zweckverband Kommunale Verkehrsü0b,0e%rwachung0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachungist konsolidierungspflichtig zzgl.Klee-Center GmbH Existenzgründung0sz,0e%ntrum 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Klee-Center GmbH Existenzgründungszentrum ist konsolidierungspflichtig zzgl.Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH ist konsolidierungspflichtig zzgl.NOA.kommunal GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NOA.kommunal GmbH ist konsolidierungspflichtig zzgl.Klein’sche Brennmaterialienstiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Klein’sche Brennmaterialienstiftung ist konsolidierungspflichtig zzgl.Zweckverband Tierkörperbeseitigung0 N,0o%rdbayern0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ist konsolidierungspflichtig zzgl.IGZ Innovations- und Gründerzentrum0 ,N0%ürnberg-F0ü,r0t%h-Erlangen0 G,0m%bH 0,0% 0,0% 0,0% IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Füristht -kEorlannsgoelnid GiemrbuHngspflichtig zzgl.Zollhof Betreiber GmbH - neu 2016 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Zollhof Betreiber GmbH - neu 2016 ist konsolidierungspflichtig zzgl.Rudolf und Berta Mathes Wohltätigke0i,t0s%stiftung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung ist konsolidierungspflichtig noris gastro gmbH (RumpfGJ 2018) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% noris gastro gmbH (RumpfGJ 2018) ist konsolidierungspflichtig zzgl.NürnbergStift Service GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NürnbergStift Service GmbH ist konsolidierungspflichtig zzgl.Gesellschaft für kulturelle Freiräume m0,0b%H 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH ist konsolidierungspflichtig zzgl.KSVN Klärschlammverwertung Region0 ,N0ü%rnberg G0m,0b%H 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% KSVN Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmibsHt konsolidierungspflichtig zzgl.Kultur und Freizeittreff der Lebenshilf0e, 0u%nd der no0ri,s0 i%nklusion g0G,0m%bH 0,0% 0,0% 0,0% Kultur und Freizeittreff der Lebenshilfe und der norisis itn kklousniosno lgidGimebruHngspflichtig zzgl.Wallner’sche Blinden und Stipendiens0t,i0ft%ung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung ist konsolidierungspflichtig zzgl.Projektentwicklungsgesellschaft St. Le0o,0n%hard-Nord0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nordist konsolidierungspflichtig zzgl.wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% wbg Immohold Verwaltungs-GmbH ist konsolidierungspflichtig zzgl.Mediaschool Bayern gGmbH (vormals0:, 0af%k-Aus-u.F0o,r0t%b.Kanäle G0m,0b%H f.elekt0r.,M0%edien) 0,0% 0,0% Mediaschool Bayern gGmbH (vormals: afk-Aus-u.Foristbt .kKaonnäsleo lGidmiebHru fn.egleskptrf.lMicehdtiiegn) zzgl.WISO-Führungskräfte-Akademie (WFA0,)0 % 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% WISO-Führungskräfte-Akademie (WFA) ist konsolidierungspflichtig zzgl.NIK_Noris Inklusion Kommunal 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% NIK_Noris Inklusion Kommunal ist konsolidierungspflichtig zzgl.Zweckverband StuB 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Zweckverband StuB ist konsolidierungspflichtig
Kommune (Konzernmutter) ist konsolidierungspflichtig
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKO wbg - TEILKONZERN NisZtE RkNonsolidierungspflichtig ist konsolidierungspflichtig
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - T EisILtK kOoNnZsEoRlNidierungspflichtig
Eigenbetrieb SUN ist konsolidierungspflichtig
NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 V Ii sHtG kBo)nsolidierungspflichtig
Eigenbetrieb ASN ist konsolidierungspflichtig
Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 3 1i2s tV kI HoGnBso)lidierungspflichtig
Eigenbetrieb SÖR ist konsolidierungspflichtig
Eigenbetrieb NüBad ist konsolidierungspflichtig
Eigenbetrieb NüSt ist konsolidierungspflichtig
Heilig-Geist-Spital Stiftung ist konsolidierungspflichtig
Eigenbetrieb FSN ist konsolidierungspflichtig
noris inklusion gGmbH (vormals: Werkstatt für Beh inisdte krtoen dseor lSitdaidetr Nuünrgnsbpefrlgi)chtig
Kost-Pocher’sche Stiftung ist konsolidierungspflichtig
Findel- und Waisenhausstiftungen ist konsolidierungspflichtig
Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgrup piest konsolidierungspflichtig
Fritz-Hintermayr-Stiftung ist konsolidierungspflichtig
Noris Arbeit gGmbH (NOA) ist konsolidierungspflichtig
Hafen Nürnberg-Roth GmbH ist konsolidierungspflichtig
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ist konsolidierungspflichtig
Klee-Center GmbH Existenzgründungszentrum ist konsolidierungspflichtig
Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH ist konsolidierungspflichtig
NOA.kommunal GmbH ist konsolidierungspflichtig
Klein’sche Brennmaterialienstiftung ist konsolidierungspflichtig
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ist konsolidierungspflichtig
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fü ristht -kEorlannsgoelnid GiemrbuHngspflichtig
Zollhof Betreiber GmbH - neu 2016 ist konsolidierungspflichtig
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung ist konsolidierungspflichtig
noris gastro gmbH (RumpfGJ 2018) ist konsolidierungspflichtig
NürnbergStift Service GmbH ist konsolidierungspflichtig
Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH ist konsolidierungspflichtig
KSVN Klärschlammverwertung Region Nürnberg Gm ibsHt konsolidierungspflichtig
Kultur und Freizeittreff der Lebenshilfe und der nor isis itn kklousniosno lgidGimebruHngspflichtig
Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung ist konsolidierungspflichtig
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord wbg Immohold Verwaltungs-GmbH Mediaschool Bayern gGmbH (vormals: afk-Aus-u.Fo WISO-Führungskräfte-Akademie (WFA) NIK_Noris Inklusion Kommunal ist konsolidierungspflichtig ist konsolidierungspflichtig ristbt .kKaonnäsleo lGidmiebHru fn.egleskptrf.lMicehdtiiegn) ist konsolidierungspflichtig ist konsolidierungspflichtig
Zweckverband StuB ist konsolidierungspflichtig
0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Au0fw,0a%nd
(St0W,0N%) - TEILKO0N,0Z%ERN 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Nü0rn,0b%erg (Kh) - 0T,E0I%LKONZERN0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
bsc0h,l0u%ss (§ 312 V0,I0 H%GB) 0,0% 0,0% 0,0%
0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
B) 0,0%
0,0%
0,0%
0,0%

Auswertung:

  1. Modell: Einzubeziehen in den Konsolidierungskreis, wenn die Aufgabenträger insgesamt mindestens 90% der Im vorliegenden Beispielsfall wäre aufgrund der aggragierten Bilanzsummen oder Verbindlichkeiten repräsentieren oder die anteilige Bilanzsumme oder Verbindlichkeiten des Verbindlichkeiten nur die Kommune und die Gesellschaft einzelnen Aufgabenträgers mindestens 5,0% der Bilanzsummen oder Verbindlichkeiten repräsentiert: (Teilkonzernabschluss) einzubeziehen, wegen der anteiligen Verbindlichkeiten wäre zusätzlich wiederum das gemeinsame Komunalunternehmen in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.

  2. Modell: Einzubeziehen in den Konsolidierungskreis, wenn die Aufgabenträger insgesamt mindestens 90% der Im vorliegenden Beispielsfall wären nur die Kommune, die Gesellschaft Bilanzsummen und der Verbindlichkeiten repräsentieren oder die anteilige Bilanzsumme oder Verbindlichkeiten des (Teilkonzernabschluss) und das gemeinsame Kommunalunternehmen in den einzelnen Aufgabenträgers mindestens 5,0% der Bilanzsummen oder Verbindlichkeiten repräsentiert: Konsolidierungskreis einzubeziehen.

  3. Modell: Einzubeziehen in den Konsolidierungskreis, wenn die Aufgabenträger insgesamt mindestens 95% der Im vorliegenden Beispielsfall wären nur die Kommune, die Gesellschaft addierten Bilanzsummen oder der Verbindlichkeiten repräsentieren: (Teilkonzernabschluss) und das gemeinsame Kommunalunternehmen in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Eigenbetrieb 1 wäre nicht mehr einzubeziehen.

  4. Modell: Einzubeziehen in den Konsolidierungskreis, wenn die Aufgabenträger insgesamt mindestens 95% der Im vorliegenden Beispielsfall wären die Kommune, die Gesellschaft addierten Bilanzsummen und Verbindlichkeiten repräsentieren: (Teilkonzernabschluss), das gemeinsame Kommunalunternehmen und der Eigenbetrieb 1 in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.

  5. Modell: Einzubeziehen in den Konsolidierungskreis, wenn die Aufgabenträger insgesamt mindestens 97,5% der Im vorliegenden Beispielsfall wären nur die Kommune, die Gesellschaft addierten Bilanzsummen oder der Verbindlichkeiten repräsentieren: (Teilkonzernabschluss) und das gemeinsame Kommunalunternehmen in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.

  6. Modell: Einzubeziehen in den Konsolidierungskreis, wenn die Aufgabenträger insgesamt mindestens 97,5% der Im vorliegenden Beispielsfall wären die Kommune, die Gesellschaft addierten Bilanzsummen und Verbindlichkeiten repräsentieren: (Teilkonzernabschluss), das gemeinsame Kommunalunternehmen, der Eigenbetrieb 1 und der Eigenbetrieb 2 in den Konsolidierungskreis

Rahmenterminplan konsolidierter Jahresabschluss

Zeitraum/Monat Aufgabe
Anfang Februar Versenden Anschreiben und aktuelle Reporting Packages an vollkonsolidierte Aufgabenträger
bis Ende Mai Rücksendung der ausgefüllten Reporting Packages
bis Ende Juni Feststellung zu klärender Differenzen zwischen Beteiligungen (ausgenommen Stadt)
parallel ab Mai Klärung aller Differenzen und Erstellung des Konsolidierungsberichtes, der Konzernergebnisrechnung und - bilanz

Positionenplan

Position Bezeichnung im Positionenplan Kontenart
AKTIVA Aktiv
Anlagevermögen Aktiv
Immaterielle Vermögensgegenstände Aktiv
011000 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte Aktiv
017000 Geleistete Zuwendungen für Investitionen Aktiv
019000 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Aktiv
Geschäfts- oder Firmenwert Aktiv
019100 Geschäfts- o. Firmenwert a.d. Einzelabschlüssen Aktiv
019200 Geschäfts- o. Firmenwert a.d. Vollkonsolidierung Aktiv
019300 Geschäfts- o. Firmenwert a.d. Equity-Konsolidierung Aktiv
019400 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Aktiv
Sachanlagen Aktiv
020000 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Aktiv
030000 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Aktiv
040000 Infrastrukturvermögen Aktiv
050000 Bauten auf fremdem Grund und Boden Aktiv
060000 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Aktiv
070000 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Aktiv
080000 Betriebs- und Geschäftsausstattung Aktiv
090000 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Aktiv
Finanzanlagen Aktiv
120000 Sondervermögen Aktiv
100000 Anteile an verbundenen Unternehmen Aktiv
Anteile an assoziierten Unternehmen Aktiv
110000 Anteile an assoziierten Unternehmen, Buchwert Aktiv
111100 Anteile an assoziierten Unternehmen, anteiliges Eigenkapital Aktiv
111200 Anteile an assoziierten Unternehmen, Stille Reserven Aktiv
111300 Anteile an assoziierten Unternehmen, Firmenwert Aktiv
111400 Anteile an assoziierten Unternehmen, anteilige nicht ausgeschüttete Eigenkapitalveränderungen Aktiv
111500 Anteile an assoziierten Unternehmen, Gegenposten für Verluste unter null Aktiv
119000 Sonstige Beteiligungen Aktiv
130000 Ausleihungen Aktiv
141000 Wertpapiere des Anlagevermögens Aktiv
Umlaufvermögen Aktiv
Vorräte Aktiv
151000 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren Aktiv
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeugnisse und Leistungen Aktiv
155000 Unfertige/fertige Erzeugnisse Aktiv
156000 Unfertige/fertige Leistungen Aktiv
158000 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) Aktiv
159000 Sonstige Vorräte Aktiv
157000 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte Aktiv
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Aktiv
160000 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Aktiv
170000 Privatrechtliche Forderungen Aktiv
Sonstige Vermögensgegenstände Aktiv
179000 Sonstige Vermögensgegenstände Aktiv
179910 Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung Aktiv
179920 Ausleihungen an verbundene Unternehmen (umgebucht) Aktiv
179930 Geleistete Anzahlungen im Anlagevermögen (umgebucht) Aktiv
179061 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Aktiv
179062 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen Aktiv
142000 Wertpapiere des Umlaufvermögens Aktiv
180000 Liquide Mittel Aktiv
Aktive Rechnungsabgrenzung Aktiv
190000 Aktive Rechnungsabgrenzung Aktiv
190001 Differenzen Rechnungsabgrenzung Aktiv
199000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Aktiv
Verrechnung Aktiv
199001 Verrechnung (001) Aktiv
199002 Verrechnung (002) Aktiv
199003 Verrechnung (003) Aktiv
199004 Verrechnung (004) Aktiv
199005 Verrechnung (005) Aktiv
999001 Verrechnung (901) Aktiv
999002 Verrechnung (902) Aktiv
999003 Verrechnung (903) Aktiv
999004 Verrechnung (904) Aktiv
999005 Übertrag IC-Partner Aktiv
199999 Nicht zugeordnete Betriebskonten (aktiv) Aktiv
PASSIVA Passiv
Eigenkapital Passiv
Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Passiv
201000 Allgemeine Rücklage (Nettoposition)/Einzelabschlüsse Passiv
209100 Neubewertungsrücklage Passiv
209200 Erstkonsolidierungs-Eigenkapital Passiv
Verrechneter Geschäfts- oder Firmenwert Passiv
209310 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in den Konzerntöchtern Passiv
209320 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Passiv
209330 Verrechneter Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Passiv
202000 Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen Passiv
203000 Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen Passiv
204000 Ergebnisvortrag Passiv
208000 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Passiv
209400 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Passiv
209500 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Passiv
209900 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Passiv
Sonderposten Passiv
231000 Sonderposten aus Zuwendungen Passiv
232000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Passiv
239000 Sonstige Sonderposten Passiv
233000 Gebührenausgleich Passiv
Rückstellungen Passiv
250000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Passiv
260000 Umweltrückstellungen Passiv
270000 Instandhaltungsrückstellungen Passiv
281000 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen Passiv
287000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren Passiv
289000 Sonstige Rückstellungen Passiv
Verbindlichkeiten Passiv
300000 Anleihen Passiv
320000 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Passiv
330000 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Passiv
340000 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Passiv
350000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Passiv
360000 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Passiv
Sonstige Verbindlichkeiten Passiv
370000 Sonstige Verbindlichkeiten Passiv
379000 Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung Passiv
Passive Rechnungsabgrenzung Passiv
390000 Passive Rechnungsabgrenzung Passiv
390001 Differenzen Rechnungsabgrenzung Passiv
399999 Nicht zugeordnete Betriebskonten (passiv) Passiv
Gesamtergebnisrechnung Ertrag
400000 Steuern und ähnliche Abgaben Ertrag
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ertrag
410000 Zuwendungen Ertrag
418000 Allgemeine Umlagen Ertrag
420000 Sonstige Transfererträge Ertrag
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Ertrag
430000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Ertrag
438000 Erträge aus der Auflösung und dem Abgang von Sonderposten/Gebührenausgleich Ertrag
Auflösung von Sonderposten Ertrag
416000 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten Ertrag
437000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen Ertrag
440000 Privatrechtliche Leistungsentgelte Ertrag
448000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Ertrag
Sonstige ordentliche Erträge Ertrag
469900 Erträge aus der Verlustübernahme Ertrag
450000 Sonstige ordentliche Erträge Ertrag
454100 Erträge aus Verkauf von Sachanlagen Ertrag
454200 Erträge aus Verkauf von immateriellen Verm.gegenst. Ertrag
455100 Erträge aus Verkauf von Finanzanlagen (Einzelabschlüsse) Ertrag
455200 Entkonsolidierungserfolg Ertrag
459000 Differenzen aus der Aufwands- und Ertragselim. Ertrag
471000 Aktivierte Eigenleistungen Ertrag
472000 Bestandsveränderungen Ertrag
Ordentliche Gesamterträge Ertrag
Ordentliche Gesamtaufwendungen Aufwand
500000 Personalaufwendungen Aufwand
510000 Versorgungsaufwendungen Aufwand
520000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwand
Bilanzielle Abschreibungen Aufwand
571100 Abschreibungen auf immat. Verm.gegenst. Aufwand
571110 Abschr a.d. Geschäfts-/ Firmenwert a.d. Vollkons Aufwand
571200 Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen Aufwand
572000 Abschreibungen auf Finanzanlagen Aufwand
573000 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Aufwand
530000 Transferaufwendungen Aufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwand
559900 Aufwendungen aus der Gewinnabführung Aufwand
540000 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwand
544100 Steuern vom Einkommen und Ertrag Aufwand
544200 Sonstige Steuern Aufwand
544210 Nicht eliminierte Umsatzsteuer (aus Aufwand) Aufwand
544211 Nicht eliminierte Umsatzsteuer (Ertrag) Ertrag
544212 Nicht eliminierte Umsatzsteuer (aus Ertrag) Aufwand
544220 Latente Steuern Aufwand
547210 Verlust aus Abgängen des Sachanlagevermögens Aufwand
547220 Verlust aus Abgängen von imm.Verm.gegst. Aufwand
547300 Verlust aus Abgängen von Finanzanlagen Aufwand
549100 Aufwendungen aus Verlustübernahmen Aufwand
549900 Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskons. Aufwand
Ordentliche Gesamtaufwendungen Aufwand
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Ertrag
Finanzerträge Ertrag
460000 Sonstige Finanzerträge Ertrag
460010 Zinserträge Ertrag
465210 Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ertrag
Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern Ertrag
465220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen Ertrag
465300 Erträge aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) Ertrag
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Aufwand
550000 Sonstige Finanzaufwendungen Aufwand
550010 Zinsaufwendungen Aufwand
550020 Gezahlte Dividenden Aufwand
552000 Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) Aufwand
Gesamtfinanzergebnis Ertrag
Ordentliches Gesamtergebnis Ertrag
Außerordentliche Erträge Ertrag
490000 Außerordentliche Erträge, operativ Ertrag
490010 Außerordentliche Erträge, Investitionstätigkeit Ertrag
490020 Außerordentliche Erträge, Finanzierungstätigkeit Ertrag
Außerordentliche Aufwendungen Aufwand
590000 Außerordentliche Aufwendungen, operativ Aufwand
590010 Außerordentliche Aufwendungen, Investitionstätigkeit Aufwand
590020 Außerordentliche Aufwendungen, Finanzierungstätigkeit Aufwand
Außerordentliches Gesamtergebnis Ertrag
499999 Nicht zugeordnete Betriebskonten (Erträge) Ertrag
599999 Nicht zugeordnete Betriebskonten (Aufwendungen) Ertrag
Nicht zugeordnete Betriebskonten Ertrag
Gesamtjahresergebnis Ertrag
901000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Ertrag
901100 Ergebnisvortrag Ertrag
901200 Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen Ertrag
Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag Ertrag
901900 Ergebnisvortrag Ertrag

Offene Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.xx mit der Stadt bzw. den Schwestergesellschaften ("Partnergesellschaften" im

Die Auswertung wird je Partnergesellschaft benötigt (je Partnergesellschaft ist ein Reiter zu befüllen).

Bei Partnergesellschaften, mit denen keine Konzernbeziehungen bestehen, ist der Reiter leer zu lassen. Ebenso ist der eigene Reiter leer zu lassen. Je Partnergesellschaft sollen Forderungen und Verbindlichkeiten in dieser Datei zusammengefasst werden. Es werden die Einzelposten benötigt, Salden sind nicht ausreichend. Bitte keine Zwischensumme (z. B. nach Sachkonto) bilden. Einzutragen sind auch die Rechnungsabgrenzungen von Leistungen mit Partnergesellschaften

Ebenso Kreditverbindlichkeiten, die gegenüber einer Partnergesellschaft bestehen, sowie der Stand des Kontokorrentkontos zum 31.12.(Vorjahr) (im Falle eines Habensaldos = Verbindlichkeit mit "-" als Vorzeichen beim Betrag)

Bitte speichern Sie sich die Layouts ab (falls Sie kein Standard-Layout benutzen) und machen keine manuellen Nacharbeiten in der Excel- Auswertung, denn nach Abstimmung mit uns (wir müssen testen, ob wir die Listen so in unsere Software bekommen) müssen diese Daten jährlich in genau derselben Form geliefert werden. Grund: Wir erstellen eine Programmierregel, die genau auf den Aufbau der Dateien abgestimmt ist. Folglich funktioniert der Upload künftig nur, wenn die Liste immer genau denselben Aufbau hat.

Folgenden Spaltenaufbau soll die OP-Liste haben:

Belegnummer im Rech- nungswesen Referenz (= Rechnungs- nummer) Belegdatum (=Rechnungs datum) Buchungs- datum im Rechnungsw esen Betrag in EUR Buchungstext Gegenkont o (Debitor bzw. Kreditor) Bezeichnung Gegenkonto (Debitor bzw. Kreditor) Forderungs- bzw. Verbindlichk eitskonto ("Abstimmko nto") Ausgleichs- datum Fälligkeit

Bei folgenden Partnergesellschafte müssen die Intercompany-Beziehungen berücksichtigt werden:

Lfd. Nr. Teilkonzern Gesellschaft Rechtsform Adresse Abkürzung/ Verlinkung Abk. Kondad
1 Stadt Nürnberg Kommune diverse Stadt N 10000
2 Heilig-Geist Spital Stiftung Stiftung HLG
3 Stadtentwässer ung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Eigenbetrieb Adolf-Braun-Str. 33 D-90429 Nürnberg SUN SUN
4 Abfallwirtschaft sbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Eigenbetrieb Am Pferdemarkt 27 D-90439 Nürnberg ASN ASN
5 Frankenstadion Nürnberg (FSN) Eigenbetrieb Max-Morlock- Platz 1 D-90471 Nürnberg FSN FSN
6 NürnbergStift (NüSt) Eigenbetrieb Regensburger Straße 388 D-980480 Nürnberg (sowie zusätzliche Adressen der einzelnen Heime) NüSt NÜST
7 NürnbergBad (NüBad) Eigenbetrieb Allersberger Straße 120 D-90461 Nürnberg NüBad NÜBAD
8 Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Eigenbetrieb Sulzbacher Str. 2-6 D-90489 Nürnberg SÖR SÖR
9 noris inklusion gemeinnützige GmbH GmbH Bertolt-Brecht- Straße 6 D-90471 Nürnberg Noris Inkl. NOI
45 noris inklusion kommunal gemeinnützige GmbH GmbH Bertolt-Brecht- Straße 6 D-90471 Nürnberg NIK NIK
10 Noris-Arbeit gGmbH GmbH Fichtestraße 45 D-90489 Nürnberg NOA NOA
11 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Kommunalunter nehmen Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KH KH
12 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KNSG KNSG
13 Klinikum-TK ABC AmbulantesBeh andlungsCentru m GmbH GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg ABC ABC
14 Klinikum-TK Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH GmbH Simonshofer Straße 55 D-91207 Lauf a.d. Pegnitz KNL KNL
15 Klinikum-TK KDL Krankenhaus- Dienstleistungsg esellschaft mbH GmbH Simonshofer Straße 55 D-91207 Lauf a.d. Pegnitz KDL KDL
16 Klinikum-TK A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationsz entrum GmbH, Nürnberg GmbH Rosenberger Straße 5 D-90471 Nürnberg A.R.Z. ARZ
17 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Medical School GmbH, Nürnberg GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KN Med. School KNMED
18 Klinikum-TK Schaukel Kinderb egtGremubuHng Heimerichstr. 60 D- 90419 Nürnberg Kita Schaukel Schau
19 StWN-TK Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg StWN STWN
20 StWN-TK Aqua Opta GmbH Sandreuthstraß e 23 D-90441 Nürnberg Aqua Opta AQUA
21 StWN-TK N-Ergie Kundenservice GmbH GmbH Südliche Fürther Straße 14 D-90338 Nürnberg N-Ergie Kundenservic e NKS
22 StWN-TK N-Ergie Solarstrom GmbH & Co. KG Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Solarstrom NERSO
23 StWN-TK Fränkische Energie- Gesellschaft mbH GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg FEG FEG
24 StWN-TK KVN Kommunaler Versicherungsdi enst Nürnberg GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90338 Nürnberg KVN KVN
25 StWN-TK N-ERGIE Netz GmbH Sandreuthstr. 21 D-90441 Nürnberg N-Ergie Netz NNG
26 StWN-TK N-ERGIE Effizienz GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Effizienz NERE
27 StWN-TK N-ERGIE Kraftwerke GmbH GmbH Sandreuthstr. 55a D-90441 Nürnberg N-Ergie Kraftwerke NERK
28 StWN-TK N-ERGIE Regenerativ GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90338 Nürnberg N-Ergie Regenerativ NERR
29 StWN-TK N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG, Martinsheim GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg N-Ergie Sonne NERSW
30 StWN-TK Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Klosterhof 3 D-97990 Weikersheim ÜLS GmbH&Co. KG UELSG

bis 31.12.2016: CentraPlus GmbH

ab 01.01.2020: Zusammenschlu ss aus MDN und N-Ergie Service GmbH

Überlandwerk Schäftersheim Verwaltungs GmbH (UELSV) wurde zum 31.12.2022 entkonsolidiert auf Grund untergeordneter Bedeutung

31 StWN-TK VAG Verkehrs- Aktiengesellscha ft AG Südliche Fürther Straße 5 D-90429 Nürnberg VAG VAG
32 StWN-TK Photovoltaikkraf twerk Weißenbronn GmbH & Co. KG, Heilsbronn GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg PKW Weißenbronn PKWW
33 StWN-TK N-Ergie Immobilien GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Immobilien NIM
34 StWN-TK Photovoltaikkraf twerk Bonnhof GmbH & Co. KG, Heilsbronn GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg PKW Bonnhof PKWB
35 StWN-TK N-ERGIE Aktiengesellscha ft AG Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie AG NERGI
36 wbg-TK wbg Nürnberg GmbH Immobilienunte rnehmen GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg WBG
37 wbg-TK NAG Nürnberger Aufbaugesellsch aft mbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg NAG NAG
38 wbg-TK Fränkische Wohnungsbaug esellschaft mbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg FWG FWG
39 wbg-TK NORIMA Immobilien Dienstleistunge n GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg Norima NORIM
40 wbg-TK IS ImmoSolution GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg IS Immo ISIMM
41 wbg-TK WBG KOMMUNAL GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg WBG Kommunal WBGK
42 wbg-TK WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg WBG N Beteilig. WBGB
43 wbg-TK wbg Immohold GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg Immohold WBGI
44 wbg-TK wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg St.Jobst WBGJ

bis 31.12.2016: impleaPlus GmbH

N-ERGIE IT GmbH (NIT) wurde zum 01.01.2023 auf die N-ERGIE Aktiengesellschaft (NERGI) verschmolzen

Aufwendungen und Erträge vom 01.01.xx bis 31.12.xx mit der Stadt bzw. den Schwestergesellschaften ("Partnergesellschaften" im

Die Auswertung wird je Partnergesellschaft benötigt (je Partnergesellschaft ist ein Reiter zu befüllen).

Bei Partnergesellschaften, mit denen keine Konzernbeziehungen bestehen, ist der Reiter leer zu lassen. Ebenso ist der eigene Reiter leer zu lassen. Je Partnergesellschaft sollen Aufwendungen und Erträge in dieser Datei zusammengefasst werden. Es werden die Einzelposten benötigt, Salden sind nicht ausreichend. Bitte keine Zwischensumme (z. B. nach Sachkonto) bilden. Bitte versehen Sie Habensalden generell mit negativem Vorzeichen, Sollsalden mit positivem Vorzeichen ("SAP-Logik").

Bitte speichern Sie sich die Layouts ab (falls Sie kein Standard-Layout benutzen) und machen keine manuellen Nacharbeiten in der Excel-Auswertung, denn nach Abstimmung mit uns (wir müssen testen, ob wir die Listen so in unsere Software bekommen) müssen diese Daten jährlich in genau derselben Form geliefert werden. Grund: Wir erstellen eine Programmierregel, die genau auf den Aufbau der Dateien abgestimmt ist. Folglich funktioniert der Upload künftig nur, wenn die Liste immer genau denselben Aufbau hat.

Folgenden Spaltenaufbau soll die Liste der Aufwendungen und Erträge haben:

Ertrags-/ Aufwandskonto Belegnummer im Rechnungswesen Referenz (= Rechnungsnum mer) Belegdatum (=Rechnungs datum) Buchungs- datum Betrag in EUR
  1. dann aber bitte nachrichtlich eine "Übersetzungstabelle" Steuerschlüssel zu Steuersatz angeben

Bei folgenden Partnergesellschafte müssen die Intercompany-Beziehungen berücksichtigt werden:

Lfd. Nr. Teilkonzern Gesellschaft Rechtsform Adresse Abkürzung/ Verlinkung
1 Stadt Nürnberg Kommune diverse Stadt N
2 Heilig-Geist-Spital Stiftung Stiftung HLG
3 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Eigenbetrieb Adolf-Braun-Str. 33 D-90429 Nürnberg SUN
4 Abfallwirtschaftsbe trieb Stadt Nürnberg (ASN) Eigenbetrieb Am Pferdemarkt 27 D-90439 Nürnberg ASN
5 Frankenstadion Nürnberg (FSN) Eigenbetrieb Max-Morlock- Platz 1 D-90471 Nürnberg FSN
6 NürnbergStift (NüSt) Eigenbetrieb Regensburger Straße 388 D-980480 Nürnberg (sowie zusätzliche Adressen der einzelnen Heime) NüSt
7 NürnbergBad (NüBad) Eigenbetrieb Allersberger Straße 120 D-90461 Nürnberg NüBad
8 Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Eigenbetrieb Sulzbacher Str. 2- 6 D-90489 Nürnberg
9 noris inklusion gemeinnützige GmbH GmbH Bertolt-Brecht- Straße 6 D-90471 Nürnberg Noris Inkl.
45 noris inklusion kommunal gemeinnützige GmbH GmbH Bertolt-Brecht- Straße 6 D-90471 Nürnberg NIK
10 Noris-Arbeit gGmbH GmbH Fichtestraße 45 D-90489 Nürnberg NOA
11 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Kommunalunter nehmen Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KH
12 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KNSG
13 Klinikum-TK ABC AmbulantesBehand lungsCentrum GmbH GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg ABC
14 Klinikum-TK Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH GmbH Simonshofer Straße 55 D-91207 Lauf a.d. Pegnitz KNL
15 Klinikum-TK KDL Krankenhaus- Dienstleistungsgese llschaft mbH GmbH Simonshofer Straße 55 D-91207 Lauf a.d. Pegnitz KDL
16 Klinikum-TK A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszent rum GmbH, Nürnberg GmbH Rosenberger Straße 5 D-90471 Nürnberg A.R.Z.
17 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Medical School GmbH, Nürnberg GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KN Med. School
18 Klinikum-TK Schaukel Kinderbetr eguGumngb H Heimerichstr. 60 D-90419 Nürnberg K i t a S c h aukel
19 StWN-TK Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg StWN
20 StWN-TK Aqua Opta GmbH Sandreuthstraße 23 D-90441 Nürnberg Aqua Opta
21 StWN-TK N-Ergie Kundenservice GmbH GmbH Südliche Fürther Straße 14 D-90338 Nürnberg N-Ergie Kundenservic e
22 StWN-TK N-Ergie Solarstrom GmbH & Co. KG Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Solarstrom
23 StWN-TK Fränkische Energie- Gesellschaft mbH GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg FEG
24 StWN-TK KVN Kommunaler Versicherungsdiens t Nürnberg GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90338 Nürnberg KVN
25 StWN-TK N-ERGIE Netz GmbH Sandreuthstr. 21 D-90441 Nürnberg N-Ergie Netz
26 StWN-TK N-ERGIE Effizienz GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Effizienz
27 StWN-TK N-ERGIE Kraftwerke GmbH GmbH Sandreuthstr. 55a D-90441 Nürnberg N-Ergie Kraftwerke
28 StWN-TK N-ERGIE Regenerativ GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90338 Nürnberg N-Ergie Regenerativ
29 StWN-TK N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG, Martinsheim GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg N-Ergie Sonne
30 StWN-TK Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Klosterhof 3 D-97990 Weikersheim ÜLS GmbH&Co. KG
31 StWN-TK VAG Verkehrs- Aktiengesellschaft AG Südliche Fürther Straße 5 D-90429 Nürnberg VAG
32 StWN-TK Photovoltaikkraftw erk Weißenbronn GmbH & Co. KG, Heilsbronn GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg PKW Weißenbronn
33 StWN-TK N-Ergie Immobilien GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Immobilien
34 StWN-TK Photovoltaikkraftw erk Bonnhof GmbH & Co. KG, Heilsbronn GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg PKW Bonnhof
35 StWN-TK N-ERGIE Aktiengesellschaft AG Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie AG
36 wbg-TK wbg Nürnberg GmbH Immobilienunterne hmen GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg
37 wbg-TK NAG Nürnberger Aufbaugesellschaft mbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg NAG
38 wbg-TK Fränkische Wohnungsbaugesel lschaft mbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg FWG
39 wbg-TK NORIMA Immobilien Dienstleistungen GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg Norima
40 wbg-TK IS ImmoSolution GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg IS Immo
41 wbg-TK WBG KOMMUNAL GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg WBG Kommunal
42 wbg-TK WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg WBG N Beteilig.
43 wbg-TK wbg Immohold GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg Immohold
44 wbg-TK wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg St.Jobst

Aufwendungen und Erträge vom 01.01.xx bis 31.12.xx mit der Stadt bzw. den Schwestergesellschaften ("Partnergesellschaften" im

Die Auswertung wird je Partnergesellschaft benötigt (je Partnergesellschaft ist ein Reiter zu befüllen).

Bei Partnergesellschaften, mit denen keine Konzernbeziehungen bestehen, ist der Reiter leer zu lassen. Ebenso ist der eigene Reiter leer zu lassen. Je Partnergesellschaft sollen Aufwendungen und Erträge in dieser Datei zusammengefasst werden.

Bitte versehen Sie Habensalden generell mit negativem Vorzeichen, Sollsalden mit positivem Vorzeichen ("SAP-Logik").

Bitte speichern Sie sich die Layouts ab (falls Sie kein Standard-Layout benutzen) und machen keine manuellen Nacharbeiten in der Excel-Auswertung, denn nach Abstimmung mit uns (wir müssen testen, ob wir die Listen so in unsere Software bekommen) müssen diese Daten jährlich in genau derselben Form geliefert werden. Grund: Wir erstellen eine Programmierregel, die genau auf den Aufbau der Dateien abgestimmt ist. Folglich funktioniert der Upload künftig nur, wenn die Liste immer genau denselben Aufbau hat.

Umsatz- steuersatz (ggf. auch Steuerschlüss el) 1) Buchungstex t Gegenkonto (Debitor bzw. Kreditor) Bezeichnung Gegenkonto (Debitor bzw. Kreditor)
  1. dann aber bitte nachrichtlich eine "Übersetzungstabelle" Steuerschlüssel zu Steuersatz angeben

Bei folgenden Partnergesellschafte müssen die Intercompany-Beziehungen berücksichtigt werden:

Abk. Kondad

10000

SUN

ASN

FSN

NÜST

NÜBAD

SÖR

NOI

NIK

NOA

KH

KNSG

ABC

KNL

KDL

ARZ

KNMED

Schau

STWN

AQUA

NKS

NERSO

FEG

KVN

NNG

NERE

NERK

NERR

NERSW

UELSG

VAG

PKWW

NIM

bis 31.12.2016: CentraPlus GmbH

ab 01.01.2020: Zusammenschlu ss aus MDN und N-Ergie Service GmbH

Überlandwerk Schäftersheim Verwaltungs GmbH

(UELSV) wurde zum 31.12.2022 entkonsolidiert auf

Grund untergeordneter Bedeutung

bis 31.12.2016: impleaPlus GmbH

PKWB

NERGI

WBG

NAG

FWG

NORIM

ISIMM

WBGK

WBGB

WBGI

WBGJ

N-ERGIE IT GmbH (NIT) wurde zum 01.01.2023 auf die N-ERGIE Aktiengesellschaft (NERGI) verschmolzen

Aktivierungen von der Stadt bzw. von den Schwestergesellschaften ("Partnergesellschaften" im Vollkonsolidierungskreis) bezogene Leistungen vom 01.01.xx-31.12.xx. Die Auswertung wird je Partnergesellschaft benötigt (je Partnergesellschaft ist ein Reiter zu befüllen). Bei Partnergesellschaften, mit denen keine Konzernbeziehungen bestehen, ist der Reiter leer zu lassen. Ebenso ist der eigene Reiter leer zu lassen. Es werden die Einzelposten benötigt, Salden sind nicht ausreichend. Bitte keine Zwischensumme (z. B. nach Sachkonto) bilden. Die Aktivierungen sollten grundsätzlich mit positivem Vorzeichen (da Sollsaldo) gemeldet werden.

Bitte speichern Sie sich die Layouts ab (falls Sie kein Standard-Layout benutzen) und machen keine manuellen Nacharbeiten in der Excel- Auswertung, denn nach Abstimmung mit uns (wir müssen testen, ob wir die Listen so in unsere Software bekommen) müssen diese Daten jährlich in genau derselben Form geliefert werden. Grund: Wir erstellen eine Programmierregel, die genau auf den Aufbau der Dateien abgestimmt ist. Folglich funktioniert der Upload künftig nur, wenn die Liste immer genau denselben Aufbau hat.

Folgenden Spaltenaufbau soll die Liste über die Aktivierungen haben:

Belegnummer im Rech- nungswesen Referenz (= Rechnungs- nummer) Belegdatum (=Rechnungs datum) Buchungs- datum im Rechnungsw esen Betrag in EUR Buchungstext Gegenkonto (Debitor bzw. Kreditor)

Bei folgenden Partnergesellschafte müssen die Intercompany-Beziehungen berücksichtigt werden:

Lfd. Nr. Teilkonzern Gesellschaft Rechtsform Adresse Abkürzung/ Verlinkung Abk. Kondad
1 Stadt Nürnberg Kommune diverse Stadt N 10000
2 Heilig-Geist- Spital-Stiftung Stiftung HLG
3 Stadtentwässeru ng und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Eigenbetrieb Adolf-Braun-Str. 33 D-90429 Nürnberg SUN SUN
4 Abfallwirtschafts betrieb Stadt Nürnberg (ASN) Eigenbetrieb Am Pferdemarkt 27 D-90439 Nürnberg ASN ASN
5 Frankenstadion Nürnberg (FSN) Eigenbetrieb Max-Morlock- Platz 1 D-90471 Nürnberg FSN FSN
6 NürnbergStift (NüSt) Eigenbetrieb Regensburger Straße 388 D-980480 Nürnberg (sowie zusätzliche Adressen der einzelnen Heime) NüSt NÜST
7 NürnbergBad (NüBad) Eigenbetrieb Allersberger Straße 120 D-90461 Nürnberg NüBad NÜBAD
8 Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Eigenbetrieb Sulzbacher Str. 2- 6 D-90489 Nürnberg SÖR SÖR
9 noris inklusion gemeinnützige GmbH GmbH Bertolt-Brecht- Straße 6 D-90471 Nürnberg Noris Inkl. NOI
45 noris inklusion kommunal gemeinnützige GmbH GmbH Bertolt-Brecht- Straße 6 D-90471 Nürnberg NIK NIK
10 Noris-Arbeit gGmbH GmbH Fichtestraße 45 D-90489 Nürnberg NOA NOA
11 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Kommunalunter nehmen Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KH KH
12 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KNSG KNSG
13 Klinikum-TK ABC AmbulantesBeh andlungsCentru m GmbH GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg ABC ABC
14 Klinikum-TK Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH GmbH Simonshofer Straße 55 D-91207 Lauf a.d. Pegnitz KNL KNL
15 Klinikum-TK KDL Krankenhaus- Dienstleistungsg esellschaft mbH GmbH Simonshofer Straße 55 D-91207 Lauf a.d. Pegnitz KDL KDL
16 Klinikum-TK A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationsz entrum GmbH, Nürnberg GmbH Rosenberger Straße 5 D-90471 Nürnberg A.R.Z. ARZ
17 Klinikum-TK Klinikum Nürnberg Medical School GmbH, Nürnberg GmbH Prof.-Ernst- Nathan-Str. 1 D-90419 Nürnberg KN Med. School KNMED
18 Klinikum-TK Schaukel Kinderb egtGremubuHng Heimerichstr. 60 D-90419 Nürnberg K i t a S c h aukel Schau
19 StWN-TK Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg StWN STWN
20 StWN-TK Aqua Opta GmbH Sandreuthstraße 23 D-90441 Nürnberg Aqua Opta AQUA
21 StWN-TK N-Ergie Kundenservice GmbH GmbH Südliche Fürther Straße 14 D-90338 Nürnberg N-Ergie Kundenservic e NKS
22 StWN-TK N-Ergie Solarstrom GmbH & Co. KG Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Solarstrom NERSO
23 StWN-TK Fränkische Energie- Gesellschaft mbH GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg FEG FEG
24 StWN-TK KVN Kommunaler Versicherungsdi enst Nürnberg GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90338 Nürnberg KVN KVN
25 StWN-TK N-ERGIE Netz GmbH Sandreuthstr. 21 D-90441 Nürnberg N-Ergie Netz NNG
26 StWN-TK N-ERGIE Effizienz GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Effizienz NERE
27 StWN-TK N-ERGIE Kraftwerke GmbH GmbH Sandreuthstr. 55a D-90441 Nürnberg N-Ergie Kraftwerke NERK
28 StWN-TK N-ERGIE Regenerativ GmbH GmbH Am Plärrer 43 D-90338 Nürnberg N-Ergie Regenerativ NERR
29 StWN-TK N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG, Martinsheim GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg N-Ergie Sonne NERSW
30 StWN-TK Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Klosterhof 3 D-97990 Weikersheim ÜLS GmbH&Co. KG UELSG
31 StWN-TK VAG Verkehrs- Aktiengesellscha ft AG Südliche Fürther Straße 5 D-90429 Nürnberg VAG VAG
32 StWN-TK Photovoltaikkraf twerk Weißenbronn GmbH & Co. KG, Heilsbronn GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg PKW Weißenbronn PKWW
33 StWN-TK N-Ergie Immobilien GmbH Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie Immobilien NIM
34 StWN-TK Photovoltaikkraf twerk Bonnhof GmbH & Co. KG, Heilsbronn GmbH & Co. KG c/o N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg PKW Bonnhof PKWB
35 StWN-TK N-ERGIE Aktiengesellscha ft AG Am Plärrer 43 D-90429 Nürnberg N-Ergie AG NERGI
36 wbg-TK wbg Nürnberg GmbH Immobilienunter nehmen GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg WBG
37 wbg-TK NAG Nürnberger Aufbaugesellsch aft mbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg NAG NAG
38 wbg-TK Fränkische Wohnungsbaug esellschaft mbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg FWG FWG
39 wbg-TK NORIMA Immobilien Dienstleistungen GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg Norima NORIM
40 wbg-TK IS ImmoSolution GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg IS Immo ISIMM
41 wbg-TK WBG KOMMUNAL GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg WBG Kommunal WBGK
42 wbg-TK WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg WBG N Beteilig. WBGB
43 wbg-TK wbg Immohold GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg Immohold WBGI
44 wbg-TK wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH GmbH Glogauer Straße 70 D-90473 Nürnberg wbg StJobst WBGJ

Aktivierungen von der Stadt bzw. von den Schwestergesellschaften ("Partnergesellschaften" im Vollkonsolidierungskreis) bezogene Leistungen vom 01.01.xx-31.12.xx.

Bei Partnergesellschaften, mit denen keine Konzernbeziehungen bestehen, ist der Reiter leer zu lassen. Ebenso ist der eigene Reiter leer zu lassen.

Bitte speichern Sie sich die Layouts ab (falls Sie kein Standard-Layout benutzen) und machen keine manuellen Nacharbeiten in der Excel- Auswertung, denn nach Abstimmung mit uns (wir müssen testen, ob wir die Listen so in unsere Software bekommen) müssen diese Daten jährlich in genau derselben Form geliefert werden. Grund: Wir erstellen eine Programmierregel, die genau auf den Aufbau der Dateien abgestimmt ist. Folglich funktioniert der Upload künftig nur, wenn die Liste immer genau denselben Aufbau hat.

Bezeichnung Gegenkonto (Debitor bzw. Kreditor) Investitionsk onto

bis 31.12.2016: CentraPlus GmbH

ab 01.01.2020: Zusammenschlu ss aus MDN und N-Ergie Service GmbH

Überlandwerk Schäftersheim Verwaltungs GmbH

(UELSV) wurde zum 31.12.2022 entkonsolidiert auf

Grund untergeordneter Bedeutung

bis 31.12.2016: impleaPlus GmbH

N-ERGIE IT GmbH (NIT) wurde zum 01.01.2023 auf die N-ERGIE Aktiengesellschaft (NERGI) verschmolzen

Meldung IC-Unterkontensalden StWN-Konzern Beteiligung:

Habensalden bitte mit negativem Vorzeichen kenntlich machen!

Bei Meldungen auf Bilanzkonten bitte die Salden zum 31.12. eintragen, bei GuV-Konten die Summen aus den Bewegungen im Zeitraum 01.01.-31.12.

Position/ Konzernkto. Stadt Konzernkonto StWN in € Summe 12.xx in € Stadt Nürnberg 12.xx in € Heilig-Geist-Spital Stiftung 12.xx in € SUN 12.xx in € ASN 12.xx in € FSN 12.xx in € NüSt 12.xx in € NüBad 12.xx in € SÖR 12.xx in € Noris Inklusion 12.xx

AKTIVA AKTIVA

A Anlagevermögen

A.I Immaterielle Vermögensgegenstände

Anzahlungen auf immaterielle

Vermögensgegenstände an

A.I.3 Vollkonsolidierungskreis

Anzahlungen auf immaterielle

019000 Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

01000013 Gel.Anzahlungen 0,00

A.II.2 Sachanlagen

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche

Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

02000100 Grundstücke, grundstücksgleiche

030000 Rechte mit Geschäftsbauten 0,00

Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und

A.II.8 Anlagen im Bau an Vollkonsolidierungskreis

090000 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 08000100 Gel. Anzahl. und Anlagen im Bau 0,00

08000100 Anlagen im Bau - bitte hier die Summe der Werte vom 01.01. - 31.12. eintragen 0,00

A.III Finanzanlagen

A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

100000 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 09000010 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00

A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen

110000 Anteile an assoziierten Unternehmen, Buchwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 09200010 Beteilig. an assoziierte Unternehmen 0,00

A.III.4 Sonstige Beteiligungen

119000 Sonstige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

09200020 Andere Beteiliungen 0,00

A.III.5 Ausleihungen an Vollkonsolidierungskreis

130000 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

09300100 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 09500100 Sonstige Ausleihungen 0,00

Wertpapiere des Anlagevermögens vom

A.III.6 Vollkonsolidierungskreis

141000 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

09400100 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00

B Umlaufvermögen

B.I Vorräte vom Vollkonsolidierungskreis

151000 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11000100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 155000 Unfertige/fertige Erzeugnisse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11100100 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 156000 Unfertige/fertige Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11200100 Fertige Erzeugnisse und Waren 0,00

Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände gegenüber

B.II Vollkonsolidierungskreis

B.II.2 Privatrechtliche Forderungen

170000 Privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12000200 F.a.LuL bis 1 J 0,00

B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände

179000 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15000001 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00

Forderungen gegen verbundene Unternehmen,

B.II.4 Beteiligungen, Sondervermögen

Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 179061 Beteiligungen, Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13000100 F.g.verb.U.b.1J 0,00 13100200 F.g.Bet.U.b.1J 0,00 13200200 F.g.Gesell.b.1J 0,00

Aktive Rechnungsabgrenzung vom

C Vollkonsolidierungskreis

190000 Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18000100 Disagio 0,00 18200010 son.ARAP 0,00

PASSIVA PASSIVA

B Sonderposten

Sonderposten aus Zuwendungen vom

B.I Vollkonsolidierungskreis

231000 Sonderposten aus Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26000100 Sonderposten f. Investitionszuschüsse 0,00 26000200 Empfangene Ertragszuschüsse 0,00

Rückstellungen gegenüber

C Vollkonsolidierungskreis

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

C.I Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

250000 Verpflichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

27000100 Rück.f.P.u.ä.V. 0,00 28010010 Vorruhestandsverpfl./ATZ 0,00

C.II Umweltrückstellungen

260000 Umweltrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

28020070 Altlastensanierungen 0,00

C.III Instandhaltungsrückstellungen

270000 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28020100 Verpfl. zur Straßenwiederherstell. 0,00

Rückstellungen im Rahmen des

Finanzausgleichs und von

C.IV Steuerschuldverhältnissen

Rückstellungen im Rahmen des

Finanzausgleichs und von

281000 Steuerschuldverhältnissen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 27100200 RST Körperschaftsst./SolZ 0,00 27100300 RST Gewerbesteuer 0,00

C.VI Sonstige Rückstellungen

289000 Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

27100950 RST sonstige St 0,00 28010020 Urlaubsverpflicht. 0,00 28010030 Jubiläumszuwend. 0,00 28010040 Überstunden und Gleitzeitguth. 0,00 28010050 Berufsgenossenschaft 0,00 28010060 Sonstige Personalaufwend. 0,00 28020030 Besondere wirtsch. Risiken 0,00 28020050 Konzessionsabgabe 0,00

28020060 Abr.verpfl. a. Energie-/Wasserverk. 0,00 28020080 Ausstehende Abr. Energiebezug 0,00

28020090 Ausstehende Abr. Bauleist./Fremdr. 0,00 28020120 Jahresabschlusskosten 0,00 28020130 Sonstige Rückst. 0,00

D Verbindlichkeiten

D.I Anleihen an Vollkonsolidierungskreis

300000 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

32000100 Nam.Gew.Sch. 0,00

Verbindlichkeiten aus Krediten für

Investitionen gegenüber

D.II Vollkonsolidierungskreis

Verbindlichkeiten aus Krediten für

320000 Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

31000020 Darl.g.Kred.lfr 0,00 31100100 Darl.g.Kred.kfr 0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

D.V Leistungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

350000 Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

33000010 Ver.a.LuL b. 1J 0,00 35000010 Verb.g.ve.U. 1J 0,00 35100010 Verb.g.BU b.1J 0,00 35200010 Verb.g.Ges.b.1J 0,00

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber

D.VII Vollkonsolidierungskreis

370000 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32200100 Erh. Anz.a.Bestell. 0,00 36000010 Noch auszuzahl. Entgelte 0,00 36200010 So.Ver.Ste.b.1J 0,00 36300010 Verb.s.S b.1J 0,00 36400010 An.so.Verb.b.1J 0,00 36400030 An.so.Verb.ü.5J 0,00

Passive Rechnungsabgrenzung vom

E Vollkonsolidierungskreis

390000 Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 37000000 Rech.Abgrenz.Po 0,00

GUV ERGEBNISRECHNUNG

Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom

2 Vollkonsolidierungskreis

410000 Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

53000176 Zuschüsse und Förderprogr. 0,00

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom

4 Vollkonsolidierungskreis

430000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40000110 Umsatzerlöse Strom 0,00 40000120 Umsatzerlöse Gas 0,00 40000130 Umsatzerlöse Wasser 0,00 40000140 Umsatzerlöse Fernwärme 0,00 40000150 Umsatzerlöse Verkehr 0,00 40000160 Umsatzerlöse Sonstige 0,00

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

437000 aus Beiträgen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

53000171 Erträge a.Aufl. SoPo Inv.zusch. 0,00

Privatrechtliche Leistungsentgelte vom

6 Vollkonsolidierungskreis

440000 Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 53000140 Grundstücks-/Mieterträge 0,00 53000178 Erträge Werksküche/ Sozialeinr. 0,00

Sonstige ordentliche Erträge vom

8 Vollkonsolidierungskreis

450000 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 53000120 Ertr.a.d. Auflös. Rückst. 0,00 53000130 Nebengeschäftserträge 0,00 53000160 Erträge aus abgeschr. Ford. 0,00 53000173 Erträge a. Leist. Konzern 0,00 53000175 Sonstige Konzernertr. 0,00 53000179 Sonstige allgemeine Erträge 0,00 53000210 Ertrag aus Schuldenkons. 0,00 53000300 Ertrag aus Abgang 0,00 61004500 Zuschreibungen 0,00 454100 Erträge aus Verkauf von Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 53000110 Erträge aus Anlagenabg./Zuschr. 0,00 469900 Erträge aus der Verlustübernahme 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70121000 Verlustübernahme Gesellschafter 0,00

472000 Bestandsveränderung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

50000000 Erhöung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0,00

471000 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51000000 Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00

Personalaufwendungen an

11 Vollkonsolidierungskreis

500000 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

55000240 Entgelte 0,00 55000250 Sonstige Entgeltaufwendungen 0,00 55000310 Soziale Abgaben 0,00

55000330 Aufwendungen für Unterstützung 0,00

Versorgungsaufwendungen an

12 Vollkonsolidierungskreis

510000 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

55000320 Aufwendungen für Altersversorg. 0,00

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

13 an Vollkonsolidierungskreis

520000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54000135 HB-Stoffe 0,00 54000140 Aufwendungen für Gas 0,00 54000150 Aufwendungen für Wasser 0,00 54000160 Aufwendungen fü 0,00 54000170 Einsatzstoffe Wärmeerzeugung 0,00 54000180 Sonstige Aufwen 0,00 54000190 Sonstige Aufwen 0,00

54000200 Aufwendungen für bezogene Leist. 0,00 54001010 Energie- und Wasserbezug 0,00 54001110 Strombezug vKW 0,00 54001120 KWK-Einspeisung 0,00 54001130 KWK-Umlage 0,00 54001140 Bezugskosten KW 0,00 54001150 EEG-Einspeisung 0,00 54001160 EEG-Pflichtbezu 0,00 54001170 Sonstige Aufwen 0,00 54002000 Treibstoffe 0,00 54004000 Selbstkostenabrechnung 0,00

14 Bilanzielle Abschreibungen

Abschreibungen auf Finanzanlagen des

572000 Vollkonsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59002560 Barw.AfA z.Darl 0,00 61005003 An. AfA a. Fin. 0,00

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände

des Umlaufvermögens vom

573000 Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58400000 Abschr. a. UV 0,00

Transferaufwendungen an

15 Vollkonsolidierungskreis

530000 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

59002530 Förderprogramme 0,00

Sonstige ordentliche Aufwendungen an

16 Vollkonsolidierungskreis

540000 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54020300 Netznutzung 0,00 58000010 Konzessionsabgaben 0,00 59002100 An.Die.u.Frlst. 0,00 59002111 Gebühren und Beiträge 0,00 59002121 Bürobedarf, Postaufwand 0,00 59002125 IT-Leistungen, Kommunik.aufw. 0,00 59002130 freiwillige Sozialaufw. 0,00 59002200 Versicherungen 0,00 59002300 Raumkosten 0,00 59002400 Mieten und Pachten 0,00 59002500 Reisekosten 0,00

59002510 Bewirtungen/Geschenke/Spenden 0,00 59002520 Rechts- und Beratungskosten 0,00 59002540 AF-u.Weiterbil. 0,00 59002551 So Aufw.Int.JAK 0,00 59002552 So Aufw.Ext.JAK 0,00 59002700 Werbe- und Vertreterkosten 0,00 59002800 SbA-Rest 0,00 59999020 Aufwand aus Schuldenkons. 0,00 544100 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67000110 Körperschaftsteuer 0,00 67000120 Solidaritätszuschlag 0,00 67000140 Gewerbesteuer 0,00

544200 Sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

68000100 Sonstige Steuer 0,00

Verlust aus Abgängen des

547210 Sachanlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

59001100 Verluste aus Anlagenabg. 0,00 549100 Aufwendungen aus Verlustübernahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61006000 Aufwendungen aus Verlustübern. 0,00

17 Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis

460000 Sonstige Finanzerträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

61002001 So.ZinErt.verb. Unt. 0,00 61002004 Zinserträge von 0,00 61002005 Zinserträge von 0,00 61007002 Ertr.a.ü.a.WPuA 0,00

Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen

465210 und Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

61001001 Ertr.a.verb.Unt 0,00 61001002 Ertr.a.Asso's 0,00 61001003 Erträge aus anderen Beteilig. 0,00

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen an

19 Vollkonsolidierungskreis

550000 Sonstige Finanzaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61003004 Zinsaufwendunge 0,00 61003005 Zinsaufwendunge 0,00 61003006 Zin.f.Pensionsverpfl. 0,00 61003010 Aufw.Aufzin.RST 0,00

Außerordentliche Erträge vom

21 Vollkonsolidierungskreis

490000 Außerordentliche Erträge, operativ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40000170 Umsatzerlöse periodenfremd 0,00 53000150 Periodenfremde Erträge 0,00

53000177 Sonstige Erstattung/Schadensersatz 0,00 62000001 AO. Erträge 0,00

Außerordentliche Aufwendungen an

22 Vollkonsolidierungskreis

590000 Außerordentliche Aufwendungen, operativ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59001200 Aperiodische und einmalige Aufw. 0,00 62000002 AO-Aufwendungen 0,00

in € Noris Inklusion kommunal 12.xx in € NOA 12.xx in € Klinikum Nürnberg 12.xx in € Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) 12.xx in € ABC AmbulantesBehandl ungsCentrum GmbH 12.xx in € Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH 12.xx in € KDL Krankenhaus- Dienstleistungsgesell schaft mbH 12.xx in € A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentr um GmbH 12.xx in € Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 12.xx in € Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 12.xx in € wbg 12.xx in € NAG 12.xx

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

in € FWG 12.xx in € Norima 12.xx in € IS Immo 12.xx in € WBG Kommunal 12.xx in € WBG N Beteilig. 12.xx in € wbg Immohold 12.xx in € wbg St. Jobst 12.xx

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Download ↓