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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (10.07.2025)

Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände

Anlage · 10.07.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Nordstadt Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Standardbericht der Hilfen zur Erziehung 2025 Hier: Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände zu ausgewählten Aufgabenfeldern

1. Ambulante erzieherische Hilfen (AEH)

Fachkräfte der freien Träger betreuen in den AEH im Auftrag des Jugendamtes Fa-

milien in deren eigenen Wohnräumen, die meist in prekären und stark belastenden

Situationen stecken. Durch AEH werden Problemstrukturen bearbeitet und so bes-

sere Perspektiven für die Familien entwickelt.

Die AEH sehen sich dabei verstärkt mit komplexen und vielschichtigen Problemlagen konfrontiert. Wir nehmen eine deutliche Zunahme von  schwerwiegenden psychischen Störungen  familiärer Gewalt  und Problemen durch andere kulturelle Werte wahr. Immer mehr Familien sind hohen Belastungen und massiver Überforderung ihrer Erziehungskompetenz ausgesetzt. Sprachbarrieren und stereotype Lebensbilder gestalten sogar ein kultursensibles Arbeiten schwierig. Gleichzeitig sind viele Netzwerkpartner, wie der ASD, die Schulen, Kitas, psychiatrische Dienste oder spezialisierte Beratungsstellen bereits selbst durch Fachkräftemangel und Krankheit überlastet und nur sehr eingeschränkt erreichbar. Hinzu kommt, dass die AEH zunehmend als „Notnagel“ fungieren, wenn andere Jugendhilfemaßnahmen- wie stationäre Unterbringung, Tagesgruppen oder therapeutische Settings- nicht verfügbar oder überlastet sind. Eine Vielzahl von Themen und Hemmnissen treffen geballt aufeinander, so dass hier das pädagogische Arbeiten oftmals erst nach der Bewältigung/Abwendung von diversen Krisen der Existenzsicherung stattfinden kann. Neu und sehr gravierend sind die geringer werdende Bereitschaft der Familien mit den Fachkräften zusammenzuarbeiten bis hin zu akuten verbalen und körperlichen Bedrohungssituationen, denen sich Fachkräfte ausgesetzt sehen. Insgesamt entsteht das Bild einer Hilfeform, die stark beansprucht wird, von der viel erwartet wird, die oft kurzfristig einspringen muss und dabei zunehmend mit Engpässen bei den anderen Hilfesystemen, Behörden und weiteren Kooperationspartnern (Jobcenter, Ausländerbehörde…) konfrontiert ist. Dies bindet enorme zeitliche und somit finanzielle Ressourcen. AEH können stabilisierend wirken und Ressourcen aktivieren. Sie dürfen aber nicht Ersatz für passgenauere, intensivere Hilfen sein. Kurze Wege auf der kommunalen Seite würden viel Zeit sparen, z. B. die Weitergabe der Kontaktdaten der fallzuständige(n) Mitarbeiter*in.

2. Unbegleitete minderjährige ausländische Schutzsuchende

(UmaS)

Es ist festzustellen, dass derzeit fast keine Geflüchteten nach Deutschland und folglich auch nach Nürnberg kommen.

Für die freien Träger heißt das, dass die Wohngruppen für UmaS nicht mehr voll belegt sind. Auch bei der Inobhutnahme und den Clearingplätzen sind Leerstände zu verzeichnen. Diese Tendenz wird sich weiter verschärfen. Es entstehen ähnliche Probleme wie 2017-2018: laufende Mietverträge und gebundenes Personal, die beide finanziert werden müssen. Dadurch stellt sich die Frage, ob die Einrichtungen, die ausschließlich UmaS betreuen, überhaupt weiter betrieben werden können. Bei dieser Zielgruppe brauchen wir eine enge Kooperation mit dem Jugendamt, um aktuelle Bedarfe einzuschätzen. Wir brauchen in Nürnberg eine notwendige Infrastruktur in Form von UmaS Plätzen und angemieteten Räumen, die pauschal aufrechterhalten wird. Aus unserer Sicht ist diese Verfahrensweise die nachhaltigere im Gegensatz zu dem ständigen Reagieren auf akute Veränderungen indem Einrichtungen geschlossen und bei Bedarf wieder neu aufgebaut werden müssen. Wir legen auch Wert darauf, dass erzieherische Hilfen nicht mit dem Erreichen einer Altersgrenze (Volljährigkeit) beendet werden dürfen. Entscheidend muss weiter der Hilfebedarf sein, der individuell für den jeweiligen Jugendlichen notwendig ist. Das muss auch für UmaS gelten.

3. Psychische Erkrankungen und daraus folgende Betreuung

Eine zentrale Rolle bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen nimmt die Kooperation der verschiedenen Hilfesysteme ein. Konkret die Eingliederungshilfe, die Jugendhilfe die Gesundheitshilfe und andere. Die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) und der Kinder- und Jugendhilfe muss weiterhin als holprig bezeichnet werden. Faktisch liegt es nicht an der Bereitschaft der beiden Systeme zur Zusammenarbeit, sondern an der Überlastung beider Systeme. Gutgemeinte Ansätze scheitern an mangelndem Personal, hohem Krankenstand und fehlender Zeit. Erste Schritte sind erfolgt durch mehrere Gesprächsrunden, gegenseitiges Vorstellen von Verfahrensabläufen, Darstellung rechtlicher Grenzen (kein Zwangsaufenthalt in der KJP…) und persönlichem Kennenlernen. Diese Ansätze müssen dringend verstetigt und intensiviert werden. Gleichzeitig bedarf es eines vertieften fachlichen Dialogs um neue Konzepte für die „Intensivpädagogik“ zu entwickeln.

4. Qualitative Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit der Maßnahmen

Die Weiterentwicklung der Betreuungskonzepte von Kindern und Jugendlichen mit Jugendhilfebedarf geht oft von den freien Trägern aus. Methodische Veränderungen, der Einfluss wissenschaftlicher Erkenntnisse, notwendige neue Zugänge zu Zielgruppen, neue Problemlagen werden von den freien Trägern aufgenommen, in Konzepte gefasst und in Einrichtungen umgesetzt. Auch im letzten Jahr haben sich freie Träger wieder am Ausbau von verschiedenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt. Stellvertretend seien hier der Schlupfwinkel (ION und KJND), der VSJ bei der Intensivpädagogik, SOS bei Geflüchteten, die Diakonie, speziell mit der neuen intensivtherapeutischen Wohngruppe, ebenso die Caritas, z. B. beim Betreutes Wohnen für

UmA, die AWO mit einer Personalaufstockung im ambulanten Bereich genannt. Andere entwickeln gerade neue Konzepte und Einrichtungsformen für bestimmte Zielgruppen, wie die Mudra für riskant konsumierende Jugendliche. Aber weder die dazu notwendigen Vorarbeiten, noch die damit einhergehenden Risiken werden ausreichend refinanziert. Wir fordern konkret:  Die Refinanzierung von entstehenden Kosten für die zielgerichtete Entwicklung von Konzepten, Teamaufbau und den Vorarbeiten für neue Einrichtungen.  die Möglichkeit Anreize für junge Menschen durch bezahlte Praktika z. B. in der dualen Ausbildung zu setzen, um Sie als zukünftige Fachkräfte für dieses Arbeitsfeld zu gewinnen.  Notwendig sind aus unserer Sicht Maßnahmen, um die Resilienz und die psychische und physische Gesundheit der Fachkräfte besser zu sichern.  Mehr Fortbildungen für Fachkräfte für den Umgang mit neuen Störungsbildern und herausfordernden Betreuungssettings.

5. Wirtschaftliche Risiken der freien Träger

Sollten sich freie Träger (Leistungserbringer) und Kostenträger (Jugendämter) nicht über die Ausgestaltung und Refinanzierung einzelner Angebote einigen können, treten sie vor die „Schiedsstelle“, die dann vermittelt. Die häufigsten Themen der letzten Jahre waren das Wagniskapital für die wirtschaftlichen unternehmerischen Risiken und die nicht ausreichende Personalbemessung in den Einrichtungen. In den allermeisten Fällen entscheidet die Schiedsstelle zugunsten der freien Träger und erkennt so die geforderten Bedarfe als begründet an. Das zeigt, dass die Jugendhilfe sich bei der Finanzierung an der untersten Grenze bewegt, bei der das Kindes- und Jugendlichenwohl gerade noch gesichert werden kann. In den letzten Jahren wurden immer mehr wirtschaftliche Risiken auf die freien Träger abgewälzt (Betreutes Wohnen…), kirchliche Unterstützungssysteme werden fragiler, höhere Kosten entstehen bei der Gewinnung von Fachkräften. All das müssen die freien Träger schultern. Auch sie stehen wirtschaftlich in Verantwortung gegenüber ihren Fachkräften. Jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen muss Risiken einplanen und einpreisen. In der Pflege ist das inzwischen realisiert, in der Jugendhilfe noch nicht. Es wird Zeit, auch in der Jugendhilfe unternehmerische Risiken einzupreisen, damit die Träger eine gesicherte und planbare wirtschaftliche Basis haben. Hier brauchen wir eine verstärkte Unterstützung der Kommunen und des Landes.

6. Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendnotdienstes

Die jüngsten Schritte zur Überwindung des Notstandes beim KJND werden von unserer Seite sehr begrüßt. Eine vermehrt dezentrale Unterbringung nach Zielgruppen, mit einer modernen Ausstattung ist ein zeitgemäßer Ansatz, der den Problemlagen der Jugendlichen entspricht.

Die Einrichtung für Mädchen in der Nordstadt ist ein sehr gelungenes Beispiel hierfür. Folgen sollen eine Jungengruppe und eine eigene Unterbringung für Kinder. Beide Einrichtungen werden vom Schlupfwinkel e. V. betrieben. Wichtig ist, dass es gelingt, das vorhandene Personal zu binden, weiter zu fördern und so Kontinuität zu schaffen.

7. Inklusion

In der Fachdiskussion spielt die Inklusion derzeit fast keine Rolle mehr. Der neue Arbeitstitel ist „Bearbeitung von Schnittstellen“. Hier soll anscheinend nichts mehr in der Zuständigkeit oder der Struktur verändert werden, der Fokus liegt nur noch auf der Optimierung von bestehenden Verfahrensabläufen. Wenn das tatsächlich die Ultima Ratio ist, gilt es zumindest im Sinne der Kinder- und Jugendlichen Verfahren zu entbürokratisieren, Wartezeiten zu verkürzen und Angebote zu schaffen, die die Vielfalt in unserer Gesellschaft fördern.

8. Kooperation zwischen Jugendamt und freien Trägern

Qualität zu sichern wird herausfordernd – das ist das Thema im Zusammenspiel

zwischen freien Trägern und dem Jugendamt. Die tägliche fachliche Arbeit hat sich gut bewährt. Beide Seiten kennen sich, und verstehen ihr Gegenüber mit dem jeweiligen Auftrag und dessen Besonderheiten. Die Herausforderung bei knappen Kassen und einem Personalmangel, bedingt durch einen sehr hohen Krankenstand ist, nicht einfach bei der Refinanzierung von entstehenden Kosten zu sparen. Vielmehr müssen die Kernpunkte von Leistungen abgesichert werden und deren Qualität erhalten bleiben.

Aufgrund des hohen Krankenstandes erleben wir, dass

 notwendige Hilfeplangespräche seltener stattfinden  die Erreichbarkeit des ASD und der wirtschaftlichen Jugendhilfe leidet  Vertretungsregelungen nicht eingehalten werden können  durch Zuständigkeitswechsel die Verbindlichkeit von Absprachen leidet

Und trotzdem können wir feststellen, dass

 das Verständnis für die Problematiken der freien Träger größer geworden ist  viel mehr Offenheit für die Auseinandersetzung mit kritischen Themen vorhanden ist  und das Miteinander wesentlich unkomplizierter geworden ist.

Nürnberg, den 16.6.2025

Für die freie Wohlfahrt: Anita Wojciechowski – Arbeiterwohlfahrt Tobias Jenner – Caritas Johannes Mathes – Diakonie Peter Mack – der Paritätische in Mittelfranken

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