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Bericht Prüfung Jahresabschluss 2023 Stadt Nürnberg

Anlage · 04.07.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Rechnungsprüfungsamt

140-14.20.00-10/2/3

Bericht

für den

Rechnungsprüfungsausschuss am 04.07.2025

öffentlich

über die Prüfung des

Jahresabschlusses 2023

der Stadt Nürnberg

Juni 2025

Inhaltsverzeichnis

1 JAHRESABSCHLUSS 2023 DER STADT NÜRNBERG 3

1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3

1.2 Haushaltssatzung 2023 und Planung 3

1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 5

1.3.1 Formelle Feststellungen 5 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 6 1.3.3 Ergebnisrechnung 48 1.3.4 Finanzrechnung 66 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 71 1.3.6 Bürgschaften 72 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2023 73 1.3.8 Anhang 74 1.3.9 Rechenschaftsbericht 74

1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürberg 74

1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2023 74 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung) 77 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2023 79 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2023 80 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2023 81 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 82 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2023 83 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2023 84

2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 85

Seite 2 von 85 Inhaltsverzeichnis

1 Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg

1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.

Die Jahresabschlüsse 2023 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2024 begutachtet und vom Stadtrat am 11.12.2024 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2023 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2023 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2024 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.

Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.

Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.

Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.

Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.

1.2 Haushaltssatzung 2023 und Planung

Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2023 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen.

Die in der Sitzung am 17.11.2022 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 08.12.2022 vorgelegt. Mit Schreiben vom 12.01.2023 wurde der zweite Band des Haushaltsplanes, in welchem die Teilhaushalte mit den zugehörigen Dienststellen und Produkten dargestellt werden, nachgereicht. Weiter waren der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss der NürnbergStift Service GmbH (Bestandteil dritter Band) beigefügt. Das Finanzreferat führte weiter aus, dass der Wirtschaftsplan der noris inklusion gGmbH nachgereicht wird. In diesem Schreiben wurde außerdem auf die Auswirkungen der um ca. 22,8 Mio. Euro zu hoch eingeplanten Schlüsselzuweisungen hingewiesen. Das Finanzreferat führte aus, dass der Ausfall dieser Mittel durch Rücklagen aus den überplanmäßigen Steuermehreinnahmen (insbesondere Gewerbesteuer) des Jahres 2022 kompensiert werden kann.

Ebenso wurden Maßnahmen zur Begrenzung und die Höhe der noch notwendigen Kreditermächtigungen erläutert.

Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Vorlage für die Haushaltssatzung erfolgte im Haushaltsjahr 2022, die Frist wurde aber um mindestens 8 Tage überschritten.

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 24.03.2023 die für den Haushalt 2023 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Die Genehmigung enthielt keine Nebenbestimmungen.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 8 vom 12.04.2023. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.

In ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2023 führt die Regierung folgende wesentliche Punkte aus:

Die Regierung von Mittelfranken vertritt die Auffassung, dass ausweislich der Finanzplanung bis 2026 die liquiden Mittel der Stadt vollständig aufgebraucht werden und sich hieraus erwartbar dramatische Folgen für die Leistungsfähigkeit ergeben werden. Aus diesem Grund hält sie es für dringend erforderlich, dass ihre Hinweise bei künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt werden müssen.

Bei den Pflichtaufgaben fordert die Rechtsaufsicht, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird. Die anwendbaren Baustandards wären in der Zukunft mehr als bisher an die angespannten Haushaltsbedingungen anzupassen.

Die Übertragung von Haushaltsresten durch die Stadtverwaltung sollte kritisch auf Realisierbarkeit und Erforderlichkeit überprüft werden.

Projekte mit staatlicher Förderung bedingen als Voraussetzung von Zuschüssen die rechtzeitige Verfügbarkeit der zu erbringenden Eigenanteile. Dies muss mit den Fördermittelgebern transparent abgestimmt werden.

Die von der Stadt durchgeführten ÖPP- bzw. PPP Projekte initiieren Belastungen für künftige Haushalte, welche außerhalb der in der Finanzplanung abgebildeten Haushaltsperioden liegen. Die Rechtsaufsicht fordert hier von der Stadt ihr Augenmerk „in besonderer Weise“ auf diese Zeiträume zu richten. Die dauernde Leistungsfähigkeit muss auch in diesen Haushaltsjahren gewährleistet werden.

Die Regierung von Mittelfranken erkennt die Bemühungen der Stadt im Zuge des Sparpaketes, die Personalausgaben auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken und Mehrungen lediglich bei unabweisbaren Bedarfen zuzulassen an. Dies sollte ihrer Auffassung nach auch künftig Richtschnur des städtischen Handelns bleiben.

Damit die bis 2026 auflaufende Schuldenlast die verbliebenen Handlungsspielräume nicht zunichtemacht, werden nach Auffassungen der Rechtsaufsicht auch Einsparungen und Verschiebungen im Investitionshaushalt erforderlich werden.

Mit Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2023 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

Der Nachtragshaushalt betrifft den Finanzhaushalt. Er enthält neue Ansätze für bereits genehmigte nachtragshaushaltspflichtige Baumaßnahmen und den Erwerb beweglichen Sachvermögens. Insgesamt sind diese Veränderungen saldoneutral veranschlagt. Veränderungen bei den vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen werden nicht erforderlich.

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 26.10.2023 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtragshaushaltssatzung erhoben.

Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 25 vom 06.12.2023.

1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2023

1.3.1 Formelle Feststellungen

Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht allerdings nicht dem kommunalen Kontenrahmen Bayern (KommKR) und steht insofern im Widerspruch zu der seit 01.01.2007 geltenen Kommunalhaushaltsverdordnung-Doppik (KommHV-Doppik). Die Stadt Nürnberg beantragte folglich mit Schreiben vom 28.09.2010 eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für ihren Kontenrahmen. Der Stadt Nürnberg wurde eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Ab s. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung nach VVKommH-Syst-Doppik für ihren abweichenden Kontenplan mit Schreiben der Regierung vom 31.10.2011 rechtsaufsichtlich erteilt.

Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.

Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im Dokumentenmanagementsystem (DMS) erreichen.

1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)

1.3.2.1 Bilanzaufbau

Die Entwicklung der Bilanz 2023 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.

V e rä n d e ru

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3

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Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 198,68 Mio. Euro oder 3,2 % auf 6,50 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 110,05 Mio. Euro auf 5,71 Mrd. Euro. Das Umlaufvermögen stieg um 87,78 Mio. Euro auf 754,41 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.

Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.

Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt bei 18,3 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 16,9 %). Dabei stieg das Eigenkapital 2023 gegenüber dem Vorjahr um 11,7 % auf 1,193 Mrd. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.

1.3.2.2 Aktivseite

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Lizenzen 45.932,00 44.816,00
EDV-Software und Filme 10.356.307,00 6.429.926,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 234.448.593,00 236.623.314,00
Summe 244.850.832,00 243.098.056,00

Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,75 Mio. Euro bzw. 0,7 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 13,93 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 4,53 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 16,70 Mio. Euro gegenüber.

Die Unterposition EDV-Software und Filme hat sich um 3,93 Mio. Euro auf 10,33 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 5,85 Mio. Euro entfallen zum größten Teil auf die Einführung von SAP S/4 HANA (4,76 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden u.a. Aufwendungen zur Erneuerung der Datensicherungssoftware, Lizenzen und Software Upgrades aktiviert.

Der Bestand des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen hat sich um 2,17 Mio. Euro auf 234,45 Mio. Euro verringert. Dabei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 12,61 Mio. Euro Wertberichtigungen durch Abschreibungen in Höhe von 14,78 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge und Umbuchungen betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen (u.a. Montessori Förderkreis Nürnberg e.V. in Höhe von 2,58 Mio. Euro, KiTa Brunner Hauptstraße in Höhe von 1,94 Mio. Euro und Die Villa e.V. Tafelfeldstr. 41 in Höhe von 1,13 Mio. Euro).

Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 471 TEuro ausgereichte Zuschüsse über das Bayerische Breitbandförderprogramm, mit 622 TEuro Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung und mit 1,18 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn.

II. Sachanlagen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 273.600.897,89 272.608.188,05
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.548.507.806,51 1.522.353.840,49
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch 1.665.798.129,20 1.668.296.059,53
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.174.450,00 9.427.173,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.492.070,74 395.196.569,17
6. Fahrzeuge 8.937.184,00 6.612.101,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 101.161.367,50 98.312.020,50
8. Anlagen im Bau 521.755.237,48 427.984.144,13
Summe 4.524.427.143,32 4.400.790.095,87

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 125,39 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau).

Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen.

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert in Höhe von 375 TEuro (Vj.: 1,32 Mio. Euro) im Rahmen der Inventur ausgebucht, da diese nicht mehr auffindbar waren. Die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten dieser Vermögensgegenstände betragen in Summe 9,14 Mio. Euro (Vj.: 6,34 Mio. Euro). Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass vereinzelt Gegenstände zu Unrecht ausgebucht wurden. Stk wurde von Rpr darauf aufmerksam gemacht, Inventurabgänge weiterhin kritisch zu betrachten und ggf. bei den jeweiligen Dienststellen nachzufragen, falls sich Auffälligkeiten ergeben. Der relativ hohe Bestand an Inventurabgängen ist laut Stk insbesondere auf fehlende Abgangsmeldungen der Dienststellen zurückzuführen.

Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.

Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2023 Euro 31.12.2022 Euro
Grünflächen 32.808.106,15 32.711.795,86
Ackerland 68.485.492,20 65.775.913,01
Wald, Forst 20.366.208,21 20.278.109,76
Sonstige unbebaute Grundstücke 140.011.834,15 141.913.714,04
Ruhende und fließende Gewässer 11.929.257,18 11.928.655,38
Summe 273.600.897,89 272.608.188,05

Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 993 TEuro. Hierbei stehen den Zugängen (4,68 Mio. Euro) Wertminderungen durch Umbuchungen (2,14 Mio. Euro), Abgänge (1,09 Mio. Euro) und Abschreibungen (464 TEuro) gegenüber. Bei den Umbuchungen handelt es sich größtenteils um Umbuchungen von unbebauten Grundstücken in das Umlaufvermögen zur Vermarktung.

Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Zugänge und die Abschreibungen der unbebauten Grundstücke im Anlagenspiegel um 461 TEuro zu hoch dargestellt sind. Ursächlich sind Hilfsbuchungen, die in der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung durchgeführt wurden, um den Wert für die Steuerbilanz zu generieren.

Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen überwiegend Ackerland (3,29 Mio. Euro), insbesondere die Grundstücke Sandäcker (1,98 Mio. Euro), An der Wiesbadener Straße (422 TEuro) und Nähe Mühlweg (285 TEuro).

Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2023 Euro 31.12.2022
Euro
Kindertageseinrichtungen 168.092.680,00 170.261.838,00
Schulen 499.179.140,00 496.628.146,00
Wohnbauten 9.218.724,00 8.409.908,00
Verwaltungsgebäude 50.511.776,00 57.264.494,00
Betriebsgebäude 4.623.634,00 4.558.622,00
Sonstige Bauten 434.184.445,00 409.980.055,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 382.697.407,51 375.250.777,49
Summe 1.548.507.806,51 1.522.353.840,49

Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 26,15 Mio. Euro bzw. 1,7 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 68,94 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (9,68 Mio. Euro) und Abschreibungen (33,10 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlagenklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 68,94 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen

mit 22,13 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit 6,89 Mio. Euro auf Wohnbauten, mit 36,02 Mio. Euro auf sonstige Bauten und mit 6,59 Mio. Euro auf die bebauten Grundstücke.

Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (insgesamt 1,67 Mio. Euro) entfallen auf den Kinderhort in der Wandererstraße 170 (750 TEuro) und den Kinderhort in der Striegauer Straße 9 (436 TEuro).

Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 20,46 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die Volksschule Insel Schütt (7,77 Mio. Euro) und die Max-Beckmann-Schule (6,87 Mio. Euro).

Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Wohnbauten entfallen im Wesentlichen auf das Studentenwohnheim Palmenhof in Höhe von 5,34 Mio. Euro sowie auf die Witschelstraße 83 (939 TEuro) und die Grolandstraße 23 (358 TEuro).

Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Sporthalle 1 sowie Kfz- und Fahrradabstellplätze des Schulzentrums Südwest in Höhe von 12,17 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus ist die Umbuchung der Gaststätte am Kartäusertor 1 („Tucherbräu am Opernhaus“) in Höhe von 5,34 Mio. Euro zu erwähnen. Das Gebäude diente bei Erwerb als Verwaltungsgebäude, mittlerweile wird das Gebäude jedoch nur noch für gastronomische Zwecke genutzt. Aufgrund dessen erfolgte eine Umbuchung von der Anlagenklasse Verwaltungsgebäude zu den sonstigen Gebäuden. Weitere wesentliche Zugänge betreffen die Erneuerung bzw. Sanierung der Gerätehäuser der Feuerwehren Gartenstadt (4,79 Mio. Euro), Eibach (4,03 Mio. Euro) und Worzeldorf (2,64 Mio. Euro).

Die bei den bebauten Grundstücken verzeichneten Zugänge beinhalten insbesondere den Erwerb von Grundstücken in der Breslauer Straße für die Neugründung des zukünftigen Bildungscampus auf dem ehemaligen Prinovis Gelände (5,44 Mio. Euro) sowie den Erwerb von Grundstücken für den Neubau der Feuerwache 3 am Kohlenhof (1,09 Mio. Euro). Darüber hinaus sind der Stadt Nürnberg die Grundstücke Sandrartstraße 36 - 40 in St. Johannis aus einem Nachlass zugegangen (2,02 Mio. Euro).

Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Zugänge und die Abschreibungen der bebauten Grundstücke im Anlagenspiegel um 65 TEuro zu hoch dargestellt sind. Ursächlich sind Hilfsbuchungen, die in der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung durchgeführt wurden, um den Wert für die Steuerbilanz zu generieren.

Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Verkauf des Studentenwohnheims Palmenhof und den Verkauf der Sport-/Eventhalle in der Flughafenstraße.

Das Studentenwohnheim sowie Teilflächen des dazugehörigen Grundstücks und der Außenanlagen wurden an die wbg verkauft. Das Grundstück ist seit 2007 im Besitz der Stadt (Buchwert der verkauften Teilfäche: 181 TEuro), das Gebäude (AHK: 5,34 Mio. Euro) und die Außenanlagen (AHK: 358 TEuro) wurden im Jahr 2023 gebaut und fertiggestellt. Der Ausweis des Gebäudes und der Außenanlagen im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang ist nicht ordnungsgemäß, da es sich nicht um langfristiges Vermögen, sondern um Vermögen zum Weiterverkauf handelt. Der Sachverhalt hätte daher buchhalterisch als Verkauf von fertigen Erzeugnissen dargestellt werden müssen. Die Zugänge und Abgänge im Anlagenspiegel sind demnach um 5,70 Mio. Euro zu hoch dargestellt. In der GuV kommt es zu entsprechenden Verschiebungen zwischen den sonstigen betrieblichen Erträgen und der privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe des Verkaufspreises des Gebäudes und der Außenanlage von 3,51 Mio. Euro. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie der Personalaufwand sind in Summe um 5,70 Mio. Euro zu niedrig, während die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 5,70 Mio. Euro zu hoch sind. Darüber hinaus

sind sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus der Bestandsveränderung um 5,70 Mio. Euro zu niedrig angesetzt.

Die ordnungsgemäße buchhalterische Erfassung solcher Sachverhalte ist bei der Stadt nicht praktikabel, da u.a. kein korrektes Baukostencontrolling mehr gewährleistet werden könnte. Nach Aussage von Stk sind solche Sachverhalte, bei denen die Stadt Nürnberg mit vorher bekannter Verkaufsabsicht etwas für einen Dritten herstellt sehr selten.

Aufgrund der relativ geringen Bedeutung für das Gesamtbild der Vermögens- und Ertragslage erfolgt in Absprache mit Rpr keine Anpassung seitens Stk.

Die gesamte Transaktion Palmenhof (Gebäude, Grundstück und Außenanlagen) beinhaltet einen Buchwertabgang in Höhe von 5,88 Mio. Euro bei einem Verkaufspreis von 3,64 Mio. Euro und verursacht somit einen Verlust in Höhe von 2,24 Mio. Euro. Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass durch den Verkauf neben dem Wohnheim auch eine Kindertageseinrichtung geschaffen wurde und der Verkauf somit mit der städtischen Aufgabenerfüllung in Bezug auf Kinderbetreuuung korrespondiert.

Die Sport-/Eventhalle in der Flughafenstraße wurde für 40 TEuro netto an einen Autohändler verkauft. Der Restbuchwert betrug zum Verkaufszeitpunkt 1,48 Mio. Euro. Aus dem Verkauf resultiert daher ein Verlust in Höhe von 1,44 Mio. Euro. Rpr hat bereits in seinem Bericht vom 12.08.2022 darauf hingewiesen, dass nach Art. 75 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen.

Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Abschreibungen) wurde nun erstmals im Jahresabschluss 2023 teilweise bereinigt. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Bisher wurde nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer bzw. Baumaßnahme an der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Seit dem Jahresabschluss 2023 werden nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten entweder über die Restnutzungsdauer des Bestandsgebäudes abgeschrieben oder bei Baumaßnahmen, die die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängern, über eine neu geschätzte Nutzungsdauer, die dann auch für den Restbuchwert gilt.

Hinsichtlich der Höhe der verwendeten Nutzungsdauer ist an dieser Stelle Folgendes anzumerken. Die Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten entspricht einem Abschreibungssatz von ca. 1,7 %. Laut Steuerrecht (§ 7 Abs. 4 EStG) sind je nach Datum der Fertigstellung Abschreibungssätze von 3,0 %, 2,0 % oder 2,5 % zu verwenden.

Die KommHV-Doppik lässt eine höhere als in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer nur in begründeten Ausnahmefällen (6.8.2 Bewertungsrichtlinie) zu. Diese Begründung für den Ansatz eines Abschreibungssatzes von 1,7 % bei der Stadt Nürnberg liegt allerdings nicht vor. Dieser stammt noch aus der kameralen Vermögensrechnung, eine Ermittlungs- bzw. Berechnungsgrundlage hierzu kann nicht mehr nachvollzogen werden.

In Anbetracht der steuerlichen Abschreibungssätze ist es zumindest fraglich, ob die angesetzte Nutzungsdauer in Höhe von 58 Jahren und 10 Monaten bei Gebäuden der Stadt noch sachgerecht ist.

Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch

Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- meingebrauch 31.12.2023 Euro 31.12.2022
Euro
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 870.995.921,81 863.837.066,14
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 555.044.114,39 557.078.770,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 82.447.864,00 86.631.165,00
Versorgungsnetze 779.754,00 863.819,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 156.530.475,00 159.885.239,00
Summe 1.665.798.129,20 1.668.296.059,53

Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerten sich insgesamt um 2,50 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:

Euro
Anfangsbestand 01.01.2023 1.668.296.059,53
+ Zugänge/Nachaktivierungen 22.742.893,74
- Abgänge 839.559,21
+ Umbuchungen 26.317.005,35
- Abschreibungen 50.718.272,21
+ Zuschreibungen 2,00
Endbestand 31.12.2023 1.665.798.129,20

Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 22,74 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten“ (14,31 Mio. Euro), „Brücken“ (13,72 Mio. Euro), „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (9,05 Mio. Euro) und „Grund Infrastrukturvermögen“ (7,33 Mio. Euro).

Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen die Brücke Münchener Straße über die Eisenbahn (13,93 Mio. Euro), die Fuß- und Radwegbrücke Gleißhammerstraße (4,30 Mio. Euro) sowie den Helmut-Herold-Platz in der Südstadt (1,60 Mio. Euro).

Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens bewegen sich mit 50,72 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau.

Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden

Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
9.174.450,00 9.427.173,00

Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 253 TEuro und ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.

Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler

Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Kunstgegenstände 394.833.718,19 394.538.216,62
Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55
Summe 395.492.070,74 395.196.569,17

Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 296 TEuro auf 395,49 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung ist allein auf Zugänge (238 TEuro) und Umbuchungen (57 TEuro) zurückzuführen. Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen eine dem Museum für Industriekultur geschenkte Motorradsammlung im Wert von 87 TEuro sowie ein Kunstobjekt des Künstlerhauses (90 TEuro).

Zu 6. Fahrzeuge

Fahrzeuge 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Pkw 673.350,00 613.241,00
Lkw 255.069,00 246.117,00
Spezialfahrzeuge 6.284.883,00 3.945.691,00
Sonstige Fahrzeuge 1.723.882,00 1.807.052,00
Summe 8.937.184,00 6.612.101,00

Der Bilanzposten Fahrzeuge erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,33 Mio. Euro bzw. 35,2 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 3,95 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,61 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 16 TEuro gegenüber.

Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 3,34 Mio. Euro auf Spezialfahrzeuge, mit 334 TEuro auf PKW, mit 62 TEuro auf LKW und mit 212 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.

Die größten Zugänge und Umbuchungen waren ein Kran (1,38 Mio. Euro), ein Rüstwagen (501 TEuro) und ein Gerätewagen der Feuerwehr (492 TEuro).

Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)

Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Maschinen 3.837.614,00 3.773.085,00
Technische Anlagen 3.194.665,00 4.014.089,00
Betriebsvorrichtungen 23.298.843,00 22.091.054,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 70.830.245,50 68.430.815,50
GWG 0,00 2.977,00
Summe 101.161.367,50 98.312.020,50

Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,85 Mio. Euro auf 101,16 Mio. Euro.

Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen auf Betriebsvorichtungen (4,76 Mio. Euro), Betriebs- und Geschäftsausstattungen (4,21 Mio. Euro), Maschinen und Geräte (4,08 Mio. Euro), Datenverarbeitungsgeräte (3,91 Mio. Euro) sowie umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (2,17 Mio. Euro).

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden nun keine mehr ausgewiesen (Vorjahr: 3 TEuro), da diese nun vollständig abgeschrieben sind und es keine Zugänge mehr gab. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.

Zu 8. Anlagen im Bau

Anlagen im Bau 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
521.755.237,48 427.984.144,13

Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 93,77 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 174,09 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 80,32 Mio. Euro gegenüber.

Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 15,73 Mio. Euro auf den Neubau der Grundschule in der Forchheimer Straße, mit 14,16 Mio. Euro auf die Erweiterung der U-Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf, mit 10,85 Mio. Euro auf den Brückenbau Hafenstraße und mit 9,97 Mio. Euro auf den Neubau der Grundschule mit Kombiplätzen und Kinderhort im Fürreuthweg 95. Des Weiteren gehen 6,33 Mio. Euro auf die Kongresshalle (u.a. grundsätzliche Nutzbarmachung, Interimsbau) und 5,05 Mio. Euro auf den Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums zurück.

Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte sind analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Schulen und Brücken sowie auf sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens und der bebauten Grundstücke zurückzuführen.

Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2023 mit 144,49,14 Mio. Euro auf die U- Bahninfrastruktur und mit 123,73 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.

III. Finanzanlagen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen 854.384.917,07 870.656.742,23
2. Wertpapiere 22.417.845,45 20.228.436,62
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 27.567.720,90 28.820.287,80
Summe 939.328.119,58 954.663.102,81

Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Verbundene Unternehmen 664.209.513,81 690.494.703,85
Beteiligungen 147.243.662,41 137.230.797,53
Sondervermögen 42.931.740,85 42.931.740,85
Summe 854.384.917,07 870.656.742,23

Verbundene Unternehmen

Der Beteiligungsbuchwert bei den verbundenen Unternehmen verminderte sich in 2023 um 26,29 Mio. Euro. Aufgrund dauernder Wertminderung wurde eine Teilwertabschreibung in Höhe von 26,27 Mio. Euro auf die Finanzanlage Kommunalunternehmen Klinikum vorgenommen. Zudem beendete die Stadt Nürnberg in 2023 ihre Beteiligung am IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH.

Das Kommunalunternehmen Klinikum ist zum 31.12.2023 mit 101,45 Mio. Euro in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens in 2010 sowie weitere Einlagen in nachfolgenden Jahren den Beteiligungsbuchwert erhöhen durften. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem BKPV und der Stadt Nürnberg wurde die Angelegenheit der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung steht noch aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung in Höhe von 111,75 Mio. Euro gebildet. Aufgrund der Teilwertabschreibung auf die Finanzanlage wurde diese Rückstellung in gleicher Höhe – 26,27 Mio. Euro – aufgelöst. Unter Berücksichtigung der verbleibenden Rückstellung beläuft sich der Bilanzansatz des Klinikums zum 31.12.2023 wie im Vorjahr auf 16,00 Mio. Euro. Aufgrund der korrespondierenden Rückstellungsauflösung bleibt die Teilwertabschreibung ohne Auswirkung auf das Jahresergebnis.

Beteiligungen

Die Beteiligungen erhöhten sich um 10,01 Mio. Euro. Werterhöhend wirkten sich die Einlage von 10,00 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH sowie die Gründung der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH aus.

Sondervermögen

Das Sondervermögen beinhaltet die Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), NürnbergBad (NüBad), NürnbergStift (NüSt), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)

sowie Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN). Gegenüber dem Vorjahr haben sich hier keine Änderungen ergeben.

Zu 2. Wertpapiere

Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren und überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren investierten Finanzanlagen.

Zu 3. Versorgungsrücklage

Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds.

Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versorgungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2023 betrug 48,09 Mio. Euro.

Zu 4. Ausleihungen

Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften.

Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.

Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihungen an Sondervermögen.

Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.

Bei den im Jahr 1996 an eine Bank verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2023 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 61 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 153 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (61 TEuro) eine entsprechende Verbindlichkeit.

Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2023 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen reduziert. Neu ausgereicht wurde in 2023 ein Darlehen in Höhe von 800 TEuro. Die entsprechenden Unterlagen wurden im Rahmen der Prüfung vorgelegt. Zum 31.12.2023 belaufen sich die Wohnungsbaudarlehen in Summe auf 9,61 Mio. Euro.

Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2023 mit 5,11 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2023 ein Ertrag von 78 TEuro.

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Rohstoffe 94.725,00 96.975,00
Hilfsstoffe 0,00 3.522,64
Betriebsstoffe 44.884,84 46.939,95
Fertige Erzeugnisse und Waren 429.308,83 433.535,96
Grundstücke des Umlaufvermögens 33.154.651,44 30.728.783,69
Summe 33.723.570,11 31.309.757,24

Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt 140 TEuro. Im Gegensatz zu den Vorjahren setzen sich diese zum 31.12.2023 nur aus Lagerbeständen des Hochbauamtes (Rohstoffe) und der Feuerwehr (Betriebsstoffe) zusammen. Für die normalerweise bei den Zentralen Diensten vorhandenen Dienstfahrscheine (Hilfsstoffe) wird Ende 2023 jedoch ein Nullsaldo ausgewiesen.

Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 429 TEuro handelt es sich zum großen Teil (363 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des Kunst- KulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Abgangs von Beständen der städtischen Museen reduzierte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2023 in Summe um 4 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2023 auf 67 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 3 TEuro resultierte. Diesbezüglich wurden Korrekurbuchungen vorgenommen.

Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2023 in Summe nun wieder ein Anstieg um 2,41 Mio. Euro auf 33,72 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2023 insgesamt eine Zunahme von 2,43 Mio. Euro. Diese stammt größtenteils aus Umbuchungen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen.

In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV- Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.

Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Abgabenforderungen 90.839.686,93 90.068.008,84
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 5.779.543,34 4.507.375,24
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 36.114.625,63 25.775.435,50
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen 59.717.929,54 76.987.972,76
5. Sonstige Vermögensgegenstände 58.308.308,82 75.063.079,27
Summe 250.760.094,26 272.401.871,61

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe wieder um 21,64 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden wie in den Vorjahren auch für 2023 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen bewegte sich zum 31.12.2023 mit insgesamt 54,88 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (54,90 Mio. Euro) auf einem nahezu identischen Niveau. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 51,93 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 3,43 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,51 Mio. Euro).

Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (9,10 Mio. Euro), Beiträgen (3,30 Mio. Euro), Steuern (76,04 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (2,41 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2023 im Vergleich zum Vorjahr moderat um 0,77 Mio. Euro zu. Innerhalb dieser Forderungskategorie waren teilweise große Veränderungen festzustellen, die sich jedoch weitgehend miteinander saldieren. Am deutlichsten zeigt es sich am Rückgang der Gebührenforderungen (-13,96 Mio. Euro) sowie an der Zunahme der Steuerforderungen um 13,85 Mio. Euro. Leichte Zunahmen waren hingegen bei den Beitragsforderungen (+0,76 Mio. Euro) sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (+0,13 Mio. Euro) zu verzeicnen. Die stark gesunkenen Gebührenforderungen resultieren größtenteils aus dem Ausgleich von bislang offenen Posten im Zusammenhang mit den Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen (-14,07 Mio. Euro). Hier hatte sich in den Vorjahren ein hoher Forderungsbestand aufsummiert. Der bedeutsame Anstieg der Steuerforderungen geht einher mit dem Anstieg der Steuereinnahmen. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 48,24 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2023 eine Gesamthöhe von 66,71 Mio. Euro.

Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht, Bestattungsgebühren usw.) hatten zum 31.12.2023 einen Gesamtsaldo von insgesamt 5,78 Mio. Euro und damit um 1,27 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 0,90 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 0,48 Mio. Euro.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-

tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten. Deren Bestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (20,24 Mio. Euro) um weitere 9,72 Mio. Euro auf nunmehr 29,96 Mio. Euro. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Zuwächsen auf den Konten der Eigenbetriebe SUN (+11,91 Mio. Euro) und NürnbergStift (+0,35 Mio. Euro) sowie bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+4,04 Mio. Euro) und der NürnbergStift Service GmbH (+0,25 Mio. Euro). Bestandsminderungen hingegen finden sich bei den Konten des Eigenbetriebes NürnbergBad (-6,05 Mio. Euro) und der Noris-Arbeit gGmbH (-0,95 Mio. Euro). Seit dem Jahr 2023 wird hier auch das Konto der Urbanen Gartenschau (0,20 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Zunahme der gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2023 um insgesamt 10,34 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit größtenteils auf die in Summe größere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Nennenswerte Anstiege waren hier bei den Forderungen gegenüber den Eigenbetrieben aus Beihilfeerstattungen in Summe von 0,32 Mio. Euro sowie speziell gegenüber ASN aus zusätzlichen Verwaltungskostenerstattungen (+0,48 Mio. Euro) gegeben. Letztgenannte Posten summieren sich Ende 2023 auf mittlerweile 3,12 Mio. Euro.

Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten sich im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 17,27 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV allerdings um 2,42 Mio. Euro auf insgesamt 20,69 Mio. Euro zu. Die Forderungen gegen das Land sanken im Gegensatz zu den Vorjahren nun wieder deutlich um 29,24 Mio. Euro. Dies resultiert hauptsächlich aus dem zwischenzeitlichen Ausgleich von zuvor massiv gestiegenen Erstattungsansprüchen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Zum 31.12.2023 belaufen sie sich auf 15,40 Mio. Euro. Bei den Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Abrechnung von Gastschulbeiträgen und der Kosten von Heimschülern war wie schon im Vorjahr ein Anstieg (+8,74 Mio. Euro) zu verzeichnen. Die Forderungen gegen Zweckverbände nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 0,33 Mio. Euro zu. Dies lag größtenteils an den von der Stadt Nürnberg für den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachtung im Großraum Nürnberg erbrachten Leistungen im Rahmen des Vollstreckungswesens. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen verzeichnen analog zu den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg. Er beträgt für das Jahr 2023 in Summe 0,48 Mio. Euro, wodurch der Bestand bis zum Bilanzstichtag auf 7,32 Mio. Euro angewachsen ist. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2023 auf 0,96 Mio. Euro. Bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche erfolgten zudem Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,30 Mio. Euro.

Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war für das Jahr 2023 in der Mehrzahl der Fälle möglich. Lediglich bei den Gebührenforderungen, Steuerforderungen sowie Forderungen aus (sonstigen) Leistungen mussten Abweichungen festgestellt werden. Diese waren allerdings nur geringfügig und somit unwesentlich. Auch bei den im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren wurden im Gegensatz zum Vorjahr für 2023 im Hauptbuch (SAP FI) wieder zwei Abweichungen festgestellt. Diese betreffen die Gebührenforderungen sowie die Beitragsforderungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Forderungen gegen Mitarbeitende 66.874,15 62.740,95
Andere sonstige Vermögensgegenstände 49.034.534,90 66.892.595,82
Umsatzsteuerforderungen 2.144.574,79 2.546.047,01
Durchlaufende Gelder -365,00 13.782,79
Verrechnungskonten 7.062.689,98 5.547.912,70
Summe 58.308.308,82 75.063.079,27

Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschusszahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Saldo dieser Position um 4 TEuro auf 67 TEuro.

Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sich diese Posten in 2023 wieder deutlich um 17,86 Mio. Euro auf 49,04 Mio. Euro zu. Während in 2022 noch Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer sowie Gewerbesteuerumlage in Summe von 15,24 Mio. Euro abgegrenzt wurden, so sind entsprechende Abgrenzungen für das Jahr 2023 nicht mehr vorhanden, wodurch die genannte Abnahme hauptsächlich resultiert.

Ende 2023 ist in dieser Bilanzposition zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2023 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 1,54 Mio. Euro zugeschrieben. Für die Beihilfeleistungen mussten im Gegensatz zu den Vorjahren nun jedoch 659 TEuro abgeschrieben werden.

Bei den zum 31.12.2023 abgegrenzten Posten sind unter anderem Erträge aus einer Grundstücksübertragung an NüSt (2,22 Mio. Euro) vorhanden. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (845 TEuro) sowie Erstattungen von Krankenkassen gemäß §264 SGBV in Höhe von 587 TEuro abgegrenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen von nunmehr 179 TEuro ausgewiesen.

Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund einer geringeren Vorsteuer um 401 TEuro auf insgesamt 2,14 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres fällig sind.

Die durchlaufenden Gelder enthielten viele Jahre lang hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Im Gegensatz zum Vorjahr ist der debitorische Bestand (14 TEuro) zum 31.12.2023 vollständig ausgeglichen. Lediglich ein kreditorischer Posten in geringfügiger Höhe (365 Euro) ist noch vorhanden.

Die für das Jahr 2023 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen.

Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit mittlerweile insgesamt 4,02 Mio. Euro (Vorjahr: 2,12 Mio. Euro). Deren Anstieg war ein wesentlicher Grund für die Zunahme des Gesamtsaldos der debitorischen Verrechnungskonten um 2,72 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Zunahme der Verrechnung im Zusammenhang mit der einkommensorientierten Förderung von Wohnraum um 1,12 Mio. Euro auf 1,59 Mio. Euro stellt eine weitere bedeutsame Ursache für den Anstieg des Gesamtsaldos dar. Auch die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von 416 TEuro trugen hierzu bei. Die Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer der Eigenbetriebe ASN und NürnbergBad hingegen verringerten sich insgesamt um 817 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die durchlaufenden Posten der Friedhofsverwaltung von 214 TEuro zu nennen. In 2023 neu hinzugekommen sind die Verrechnungskonten im Rahmen von Heizkostenzuschüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG; 151 TEuro) sowie nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG; 161 TEuro).

III. Liquide Mittel 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Kassenbestand 944.441,24 794.181,76
2. Bankguthaben 468.979.046,10 362.118.860,32
Summe 469.923.487,34 362.913.042,08

Basis der zum 31.12.2023 ausgewiesenen Beträge waren die zum letzten Kassenabschluss des Berichtsjahres am 29.12.2023 nachgewiesenen Werte.

Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 422,6 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit 253,7 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 265,1 TEuro bilanziert. Darüber hinaus wies der Saldo des Verrechnungskontos der Rücklastschriften für die Zahlstellen 1,2 TEuro aus. Das Verrechnungskonto der Barkasse war mit einem geringen Betrag von 0,2 TEuro noch nicht ausgeglichen. An eingenommenen, aber bei KaSt noch nicht eingelieferten Barzahlungen des Gesundheitsamtes, waren 1,7 TEuro aufgeführt.

Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt 385,6 Mio. Euro. Die Abschlusssalden der Geschäftskonten konnten inklusive des unter den Sparkassenkonten subsumierten SAP-Sammelkontos „Bezahlkarten Asyl, Mietkautionen, Stiftungen“ rechnerisch mit einem Betrag von 83,3 Mio. Euro abgestimmt werden. Allerdings sind in diesem Saldo die Zahlungsvorgänge für Bezahlkarten der Asylbewerber enthalten. Diese werden über kein Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg, sondern über ein anderes Kreditinstitut abgewickelt. Die Stadtkasse wird hier für die Zukunft eine Korrektur vornehmen.

Die Clearingkonten wurden mit einem Betrag in Höhe von 116.038,56 TEuro ausgewiesen.

C. Aktive Rechnungsabgrenzung

C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Disagio 0,00 34.950,00
2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2024 18.410.715,10 18.311.246,87
3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 8.035.672,65 7.043.477,23
4. Leistungen nach dem SGB II 0,00 -43.217,40
5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 14.871.854,81 15.125.407,36
Summe 41.318.242,56 40.471.864,06

Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird.

Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 1,13 Mio. Euro ist insbesondere auf den Anstieg der vorschüssig gezahlten Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (+992 TEuro) zurückzuführen.

Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2024 wurden die auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie die verbundenen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N-ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfallenden Anteile jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt. Diese Anteile sind damit nicht in der aktiven Rechnungsabgrenzung enthalten.

Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält zudem die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2023 (PROSOZ-Läufe vom 20.12., 21.12. und 28.12.2023) im Voraus für den Monat Januar 2024 ausbezahlt wurden. Ursache für die höhere Abgrenzung waren die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Sozialleistungen.

Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betreffen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen angeforderten Mittel für Januar 2024. Da hier inzwischen eine periodengerechte Abrechnung erfolgt, sind Abgrenzungen nicht mehr erforderlich.

Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:

SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2024 rd. 9,87 Mio. Euro

Zweckverbandsumlage Stadt-Umland-Bahn für Investitionen 2024 rd. 0,37 Mio. Euro

Mitgliedsbeitrag 2024 Bayerischer Städtetag rd. 0,25 Mio. Euro

Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2023 gebildeten ak-

tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.

1.3.2.3 Passivseite

A. Eigenkapital

A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
I. Basiskapital 697.264.536,04 695.322.863,16
II. Rücklagen 513.438.672,02 390.310.883,44
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) -17.212.734,70 -16.872.149,87
Summe 1.193.490.473,36 1.068.761.596,73

Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:

I. Basiskapital 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 22.124.353,94 21.724.353,94
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.941.670,20 6.778.670,20
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfä- higen Stiftungen 2.936.715,19 2.812.615,99
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen -1.009.960,97 -2.264.534,65
Summe 697.264.536,04 695.322.863,16

Zu 1. Basiskapital Stadt

Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wie schon in den Vorjahren mussten zum 31.12.2023 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden.

Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage

Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.

Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.

Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Durch die Überführung des Grundstockvermögens der neu gegründeten nichtrechtsfähigen Peter H. Richter Stiftung in das Eigenkapital der Stadt ergab sich ein Zugang in Höhe von 400.000,00 Euro. Weitere Veränderungen ergaben sich für den Bilanzposten im Jahr 2023 nicht.

Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen

Der Bilanzposten erhöhte sich um 163.000,00 Euro auf 6.941.670,20 Euro. Diese Veränderung resultierte aus einem Nachlass zu Gunsten der Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung. Die Erblasserin vermachte hier eine Eigentumswohnung, deren Wert anhand einer Verkehrswertermittlung durch die kommunale Bewertungsstelle ermittelt wurde.

Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Der Bilanzposten erhöhte sich um 124.099,20 Euro auf 2.936.715,19 Euro.

Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.

Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:

Stiftung Zuführungen zum Grund-
stockvermögen
Euro
Eberhard und Fanny Ermann`sche Stiftung 9.953,20
Otto Lauterbach-Stiftung 9.987,00
Marie-Hack-Stiftung 49.948,00
Andreas-Winterbauer-Stiftung 2.210,00
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 10.000,00
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 26.061,00
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 4.695,00
Erich und Grete Berwind Stiftung 11.245,16
Summe 124.099,20

Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Insgesamt erhöhte sich das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen um 1.254.573,68 Euro auf -1.009.960,97 Euro. Dieser immer noch negative Saldo resultiert aus den in der Vorperiode hohen nicht ergebniswirksam und direkt gegen das Grundstockvermögen gebuchten Abwertungen auf den Wertpapierbestand. Im Berichtsjahr konnten auf Grund der Wertaufholungen der vorgehaltenen Wertpapiere wieder Aufwertungen für nicht realisierte Kursgewinne vorgenommen werden. Entsprechend des abgestimmten Buchungsschemas werden diese im Gegensatz zu den tatsächlich realisierten Kursgewinnen ebenfalls nicht ergebniswirksam, sondern direkt gegen das Basiskapital gebucht.

Bei diesen Wertpapieren handelt es sich überwiegend um festverzinsliche Anleihen der Landesbanken. Die Stiftungsverwaltung hält diese Anlagen im Regelfall bis zum Fälligkeitstermin vor, so dass dann der volle Nominal- und damit weitgehend auch der Anschaffungswert wieder realisiert wird. Insoweit die Stiftungsverwaltung diese Anlagestrategie beibehält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass spätestens zum Ende des Fälligkeitstermins die Anschaffungskosten wieder aufgeholt werden. Hinsichtlich seiner Aussagekraft ist der negative Saldo dieses Eigenkapitalpostens also relativiert zu betrachten.

II. Rücklagen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Ergebnisrücklage 505.962.924,28 382.834.381,98
2. Sonderrücklage Energiesparfonds 4.848.549,17 5.000.000,00
3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 1.820.566,77 1.797.887,39
4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen 806.631,80 678.614,07
Summe 513.438.672,02 390.310.883,44

Zu 1. Ergebnisrücklage

Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2023 auf einen Stand von 505,96 Mio. Euro. Der Anstieg um 123,13 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“, „Telekommunikationsnetz“ sowie dem Energiesparfonds in 2023 in Höhe von 123,13 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+363 TEuro), der Kostendecker Marktamt (-376 TEuro) und Friedhofsverwaltung (+69 TEuro).

Zu 2. Sonderrücklage Energiesparfonds

Im Jahr 2022 wurde die Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 5,0 Mio. Euro neu gebildet. Nach Nr. 7.3.1.4 Bewertungsrichtlinie Bayern (BewR) werden hier Mittel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert. In 2023 wurden 151 TEuro dieser Mittel verwendet, z. B. für die LED-Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Sportplätzen, wodurch sich die Sonderrücklage entsprechend verringert hat.

Zu 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)

Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung gebildet. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2023 nahmen diese Mittel um 23 TEuro auf 1,82 Mio. Euro zu.

Zu 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Der Bilanzposten erhöhte sich um 128.017,73 Euro auf 806.631,80 Euro.

Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen (höchstmögliche Einstellungen) in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so 252,1 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 124,1 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.

Auf Grund der höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2023 für 33 der 36 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden.

Für die Pocket-Opera-Company Stiftung wurden Aufwendungen zur Übertragung von Stiftungsvermögen (Bankspesen/Kosten Geldverkehr für Auslandsscheck) im Aufwand gebucht. Diese hätten jedoch bei der Passivierung des Grundstockvermögens berücksichtigt werden müssen. Durch die ergebniswirksame Erfassung reduzierte sich die berechnete Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage und wurde damit zu niedrig ausgewiesen. In der Folgeperiode wären entsprechende Korrekturbuchungen durchzuführen.

Zusätzlich konnte für die Dr. Ing. Eduard Kurz-Stiftung, die Marie-Hack-Stiftung, die Leonhard Wagner Stiftung, die Erich und Grete Berwind Stiftung, die Ernst- und Berta Wurzer Stiftung sowie die Mathilde-Gottschalk-Stiftung die jeweils nicht vollständig erreichte höchstmögliche Einstellung der Vorperiode vollständig nachgeholt werden. Damit konnte für diese sechs Stiftungen der Kapitalerhalt auch für diesen Zeitraum als erwirtschaftet angesehen werden.

Für die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung konnte aus dem Rechnungsergebnis keine Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen werden.

Für die erst im Jahr 2023 neu begründete Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung wurde keine Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen, da das Stiftungsvermögen noch nicht zur Bewirtschaftung zur Verfügung stand.

III. Verlustvortrag 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung -10.778,59 -68,55
2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) -4.397.389,36 -4.021.228,67
3. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) -12.804.566,75 -12.850.852,65
Summe -17.212.734,70 -16.872.149,87

Der „Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung“ in Höhe von 10.778,59 Euro resultiert daraus, dass der Nachlass der in 2023 gegründeten Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung noch nicht vollständig abgewickelt wurde. Allerdings bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen für die Instandhaltung der Immobilien. Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Fehlbetrages in 2023 um 376 TEuro auf 4,40 Mio. Euro. Für das Jahr 2023 konnte für den externen Kostendecker Friedhofsverwaltung im Gegensatz zu den Vorjahren nun eine leichte Reduzierung des Verlustvortrages um 46 TEuro auf 12,80 Mio. Euro ausgewiesen werden. Diese Abnahme ergibt sich aus dem Überschuss von Frh für 2023 nach Ergebnisverwendung (69 TEuro) abzüglich der Zuführung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (23 TEuro).

B. Sonderposten

B. Sonderposten 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 933.158.628,94 922.371.728,32
2. Sonderposten aus Beiträgen 101.467.636,28 101.755.918,07
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 33.077.843,00 31.114.633,61
5. Sonstige Sonderposten 26.860.368,21 24.002.903,75
Summe 1.094.564.476,43 1.079.245.183,75

Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 15,32 Mio. Euro bzw. 1,4 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 69,48 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 52,31 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 1,84 Mio. Euro.

Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Erhöhung bei den Sonderposten aus Kostenerstattungen und bei den sonstigen Sonderposten zu verzeichnen. Lediglich beim Sonderposten aus Beiträgen ist ein Rückgang festzustellen.

Die Sonderposten aus Zuwendungen erhöhten sich um 10,79 Mio. Euro auf 933,37 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 58,07 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 45,50 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 1,78 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 667,04 Mio. Euro (Vj.: 656,52 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 124,87 Mio. Euro (Vj.: 125,14 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.

Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (50,09 Mio. Euro) bzw. vom Bund (5,25 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 29,13 Mio. Euro sowie die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,45 Mio. Euro aus.

Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 288 TEuro bzw. 0,3 % auf 101,47 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge u.a. für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 4,52 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber.

Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,96 Mio. Euro auf 33,08 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 3,96 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,00 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen sowie Brücken aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die „Sonstigen Sonderposten“ enthalten mit 296 TEuro Kostenbeteiligungen nach §§ 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 24,74 Mio. Euro Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.

Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Berichtigung der aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter bereinigt werden.

C. Rückstellungen

C. Rückstellungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.701.707.713,00 1.661.425.316,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 10.051.425,00 11.454.321,00
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 17.610.900,00 18.331.100,00
4. Rückstellung für Altlasten 5.538.000,00 5.415.500,00
5. Bezirksumlagerückstellung 15.900.000,00 511.000,00
6. Steuerrückstellungen 1.304.630,01 1.898.992,26
7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 4.242.165,60 2.446.978,10
8. Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter- nehmen 5.076.500,00 1.382.000,00
9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 437.634,26 247.122,68
10. Rückstellungen für Urlaub 11.791.527,66 11.368.481,43
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 187.411,77 108.128,71
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 138.218.689,08 180.532.085,20
Summe 1.912.066.596,38 1.895.121.025,38

Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,91 Mrd. Euro und sind um 16,95 Mio. Euro höher als per Ende 2022. Dies entspricht einem Anstieg um 0,9 %. Damit machen die Rückstellungen 29,4 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 30,1 %) aus.

Die Pensions- und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2023 deutlich und zwar um 40,28 Mio. Euro bzw. 2,4 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich damit auf 89,0 % der Rückstellungen (im Vorjahr: 87,7 %).

Der größte Rückgang erfolgte – wie bereits im Vorjahr – bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik (-42,31 Mio. Euro bzw. -23,4 %). Damit sank ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen auf 7,2 %. 2021 betrug ihr Anteil an den Rückstellungen noch 13,5 %. Dies ist im Wesentlichen auf die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Kommunalunternehmen Klinikum sowie der NürnbergMesse GmbH zurückzuführen.

Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen

Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Rückstellung für aktive Beamte 235.918.209,00 234.244.860,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 194.074.327,00 189.740.554,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 467.428.155,00 455.448.452,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 463.908.050,00 453.921.555,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten 112.323,00 496.622,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand 38.890.341,00 42.308.291,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 38.306.754,00 40.632.528,00
Summe 1.438.638.159,00 1.416.792.862,00

Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2023 um 21,85 Mio. Euro bzw. um 1,5 %.

Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.

Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen enthalten. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern enthalten.

Im Einzelnen entfallen die Pensions-/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:

Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- 31.12.2023 31.12.2022
schäftigungsgruppen Euro Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.400.331.405,00 1.376.160.334,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) 33.036.754,00 35.212.528,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern 5.270.000,00 5.420.000,00
Summe 1.438.638.159,00 1.416.792.862,00

Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der

Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt.

Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.

Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2023 auf 39,12 Mio. Euro.

Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausgewiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.

Beihilferückstellungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 46.642.586,00 44.146.349,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 36.016.275,00 33.175.112,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte 92.134.718,00 85.575.849,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte 85.832.128,00 79.126.198,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 6.200,00 26.867,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.146.747,00 2.288.879,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 290.900,00 293.200,00
Summe 263.069.554,00 244.632.454,00

Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2023 sind die Beihilferückstellungen erneut stark gestiegen. Der Anstieg beläuft sich auf 18,44 Mio. Euro bzw. 7,5%.

Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 291 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klinikums. In 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions- und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen.

Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:

Beihilferückstel- Beihilferückstellung Veränderung zum Vorjahr Veränderung
lung Euro Euro zum Vorjahr %
2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1
2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0
2021 234.319.783,00 -1.445.253,00 -0,6
2022 244.632.454,00 10.312.671,00 4,4
2023 263.069.554,00 18.437.100,00 7,5

Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit

Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Beamte 2.074.944,00 2.145.540,00
Beamte Lehrkräfte 1.493.938,00 1.834.892,00
Arbeitnehmer 6.482.543,00 7.473.889,00
Summe 10.051.425,00 11.454.321,00

Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.

Nicht in die Berechnung einbezogen wurden bislang Rückstellungen im Rahmen von Sabbatvereinbarungen, obwohl diese in vielen Fällen bezüglich Laufzeit und Ausgestaltung mit den Altersteilzeitrückstellungen vergleichbar sind. Gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Doppik sind Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden, sofern diese wesentlich sind. Dies gilt nach Ansicht von Rpr auch für Sabbatvereinbarungen, da hier ebenfalls Arbeitszeit angespart wird. Nach Rücksprache mit Stk werden diese deshalb künftig bei der Rückstellungsberechnung berücksichtigt.

Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen

Die eingestellten Rückstellungen in Höhe von 17,61 Mio. Euro betreffen mit 6,18 Mio. Euro den Hoch- und mit 11,43 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Einzelne, bereits in den Vorjahren ausgeführte Maßnahmen wurden mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2023 fortgeführt. Der Rückgang der Rückstellungen um 720 TEuro ist sowohl auf die Verminderung der Hochbau-Baupauschale als auch auf eine geringere Rückstellung für Tiefbaumaßnahmen zurückzuführen.

Zu 4. Rückstellungen für Altlasten

Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um 123 TEuro auf 5,54 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine neue Altlastenverdachtsfläche in der Gemarkung Gostenhof zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.

Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen

Die in 2021 gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2023 in Höhe von 511 TEuro konnte in 2023 entsprechend ihrer Zweckbestimmung aufgelöst werden.

Da sich die Umlagekraft in Nürnberg 2025 erwartungsgemäß deutlich besser entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist mit einer Nachzahlung in Höhe von 15,90 Mio. Euro zu rechnen. In dieser Höhe wurde deshalb eine Rückstellung aufwandswirksam gebildet.

Zu 6. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,30 Mio. Euro. Sie entfallen zu 211 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.

Zum 31.12.2022 bestanden Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 1,43 Mio. Euro. Davon wurden in 2023 692 TEuro verbraucht. Weitere 255 TEuro konnten aufgelöst werden. Neu gebildet wurden 608 TEuro. Somit belaufen sich die Steuerrückstellungen für zu erwartende Ertragsteuerzahlungen auf 1,09 Mio. Euro zum 31.12.2023.

Davon betreffen 519 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2023; 575 TEuro entfallen auf das Vorjahr (2022).

Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken

Die Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken betreffen mit 3,96 Mio. Euro das Rechtsamt und mit 134 TEuro das Jugend- und das Sozialamt. Weitere 145 TEuro entfallen auf eine Rückstellung für drohende Haftungsrisiken aus einer Bürgschaft gegenüber einem Sportverein. Diese ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt.

Gegenüber dem Vorjahr wurden 306 TEuro an Rückstellungen verbraucht. Davon entfallen 300 TEuro auf den Prozess um die Delfinlagune, der in 2023 durch Vergleich beigelegt werden konnte. Weitere 7 TEuro an Rückstellungen wurden aufgelöst.

Neu gebildet wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. Euro. Davon entfallen 2,0 Mio. Euro auf ein Verfahren im Zusammenhang mit einem Beherbergungsvertrag für Asylbewerberleistungen.

Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2023 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 403 Mio. Euro (+ 63 Mio. Euro) ausgewiesen.

Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen

Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:

Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
noris inklusion gGmbH für 2022 1.478.000,00 1.000.000,00
noris inklusion gGmbH für 2023 1.500.000,00 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2023 271.000,00 0,00
Flughafen Nürnberg GmbH für 2023 1.445.000,00 0,00
NürnbergStift Service GmbH für 2021 382.000,00 382.000,00
Summe 5.076.500,00 1.382.000,00

Die Rückstellungen für Verlustausgleiche wurden um 3,69 Mio. Euro erhöht. Sie betreffen überwiegend Verluste der Tochtergesellschaften aus 2023.

Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen

Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 191 TEuro auf 438 TEuro.

Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre.

Insgesamt wurden bei 28 der insgesamt 36 nichtrechtsfähigen Stiftungen zum Jahresendbestand 2023 höhere Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand ausgewiesen und gleichzeitig wurden die vorhandenen Anfangsbestände vollständig ausgereicht. Bei drei dieser Stiftungen wurde kein oder nur ein geringer Anfangsbestand ausgewiesen.

Bei vier Stiftungen wurden die im Jahr 2022 gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen noch nicht ausgereicht. Bei drei dieser Stiftungen käme der Ausnahmetatbestand aus § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO zur Geltung, wonach eine Ausrichtung bei Erträgen unter 45 TEuro auch außerhalb der 2 Jahresfrist steuerlich unschädlich wäre. Bei der Andreas-Winterbauer- Stiftung wurden Einnahmen über 45 TEuro erzielt. Für diese Stiftungen wären die im Jahr 2022 gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen (zum Erhalt der Gemeinnützigkeit) innerhalb des Jahres 2024 auszureichen.

Bei sieben Stiftungen lagen die Jahresendbestände der Zweckausrichtungsrückstellungen niedriger als die Anfangsbestände.

Bei der im Jahr 2023 errichteten Peter H. Richter Stiftung stand das Stiftungsvermögen im Berichtsjahr noch nicht zur Verfügung, so dass im Berichtszeitraum noch keine Mittel zur Zweckausrichtung erwirtschaftet werden konnten.

Damit lag für alle nichtrechtsfähigen. Stiftungen im Jahr 2023 eine zeitnahe Verwendung der Zweckausrichtungsmittel (bzw. Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) vor.

Rpr prüfte in Stichproben, ob die Ausrichtungen in Übereinstimmung mit den in den Stiftungssatzungen getroffenen Regelungen hinsichtlich Ausrichtungsempfänger, Betragshöhe und Stiftungszweck vorgenommen wurden. Es ergaben sich hier keine Beanstandungen.

Zu 10. Rückstellungen für Urlaub

Urlaubsrückstellungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.891.282,05 3.854.460,32
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 7.900.245,05 7.511.021,11
Summe 11.791.527,66 11.368.481,43

Die Urlaubsrückstellungen sind in 2023 um 423 TEuro bzw. 3,7 % gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt.

Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte

Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in eine Rückstellung i.H.v. 187 TEuro gebildet.

Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik

Sonstige Rückstellungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR 6.700.000,00 6.700.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV 85.478.174,84 111.745.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV 9.956.415,00 8.940.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh- rungen Flughafen 2023-2026 0,00 7.000.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse 0,00 9.905.000,00
Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer 18.100.000,00 17.900.000,00
Drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Be- reich Asyl 12.775.000,00 7.833.000,00
Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver- trag 3.015.000,00 3.700.000,00
Zu erwartende Nachzahlung aus der Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bestandteile 0,00 5.820.000,00
Sonstiges 2.194.099,24 989.085,20
Summe 138.218.689,08 180.532.085,20

In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigenkapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rückstellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.

Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutreffend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstellung wurden in den vergangenen Jahren aufgrund weiterer Einlagen der Stadt Nürnberg auf 111,75 Mio. Euro erhöht. Eine abschließende Klärung ist bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt. Die Rückstellung besteht daher grundsätzlich fort. Allerdings wurde in 2023 aufgrund anhaltender Verluste des Klinikums eine Teilwertabschreibung auf die Finanzanlage in Höhe von 26,27 Mio. Euro vorgenommen. Im Gegenzug war die Rückstellung entsprechend aufzulösen. Somit beläuft sich diese zum 31.12.2024 auf 85,48 Mio. Euro.

Des Weiteren hatte die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht und diese werterhöhend bei den Einlagen berücksichtigt. Da unterschiedliche Auffassungen der Stadt Nürnberg und des BKPV bzgl. der Werthaltigkeit von Einlagen in strukturelle Verlustbetriebe bestehen und die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch offen ist, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Diese besteht weiter. Im Rahmen der Vorjahresprüfung war festgestellt worden, dass die Bewertung um 60 TEuro zu niedrig ist. Dies wurde in 2023 korrigiert.

Zugleich wurde die Rückstellung in 2023 um weitere 957 TEuro erhöht. Hintergrund ist die Übertragung eines Grundstücks in der Veilhofstraße durch die Stadt an NüSt. Da die korrespondierende Aktivierung der Finanzanlage in 2023 versehentlich unterblieben ist, ist die Rückstellung zum 31.12.2023 nicht begründet und der Rückstellungsbestand insoweit für 2023 zu hoch.

Zum 31.12.2022 bestanden Rückstellungen in Höhe von 16,91 Mio. Euro, die die Nürnberg- Messe GmbH bzw. die Flughafen Nürnberg GmbH betrafen. In 2023 wurden diese verbraucht (7,00 Mio. Euro) bzw. ertragswirksam aufgelöst (9,90 Mio. Euro).

Zum 31.12.2022 belief sich die Rückstellung für die drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Bereich Asyl auf 7,83 Mio. Euro. Da die Rückzahlung noch nicht erfolgt ist, bleibt sie zum 31.12.2023 bestehen. Allerdings war im Vorjahr im Rahmen der Rechnungsprüfung festgestellt worden, dass Erstattungen einzelner Quartale nicht gegengerechnet worden waren, so dass die Rückstellung zu hoch ausgewiesen ist. Die erforderliche Korrektur ist zum 31.12.2023 unterblieben.

In 2023 wurde die Rückstellung um weitere 4,94 Mio. Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft die drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen für das Jahr 2023.

Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U-Bahn-Pachtvertrag betrifft Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen. Die Rückstellung für 2022 in Höhe von 3,70 Mio. Euro wurde in 2023 verbraucht. Neu gebildet wurde eine Rückstellung in Höhe von 3,01 Mio. Euro für 2023.

In der Position „Sonstiges“ sind unter anderem Rückstellungen für die überörtliche Prüfung in Höhe von 920 TEuro sowie für mögliche Rückzahlungen für Coronahilfen in Höhe von 1,07 Mio. Euro enthalten.

D. Verbindlichkeiten

1. Anleihen 31.12.2023 Euro 31.12.2022 Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 0,00 80.000.000,00
Summe 0,00 80.000.000,00

Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Der Anteil der Stadt Nürnberg betrug 80 Mio. Euro. Mit Ablauf der Laufzeit von 10 Jahren wurde der städtische Anteil dieser endfälligen Anleihe im Kalenderjahr 2023 vollständig zurückgezahlt.

2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2023 Euro 31.12.2022 Euro
Investitionskredite
ο vom Land 0,00 532,81
ο von Kreditinstituten 1.297.597.053,38 1.089.095.472,32
ο vom sonstigen inländischen Bereich 211.102.354,94 220.696.376,56
ο vom sonstigen ausländischen Bereich 32.958.333,36 34.041.666,68
Kassenkredite 0,00 0,00
Zwischensumme 1.541.657.741,68 1.343.834.048,37
Kontokorrentkonten 3.352.367,91 297.998,54
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 104.158.509,15 94.564.499,42
Summe 1.649.168.618,74 1.438.696.546,33

Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land wurden im Berichtsjahr vollständig getilgt. Neue Kredite beim Land wurden nicht aufgenommen.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten sind im Berichtsjahr aufgrund von neuen Kreditaufnahmen um rd. 208,50 Mio. Euro auf nunmehr 1,30 Mrd. Euro angestiegen. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Kreditinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.

Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verringerte sich das Kreditvolumen um rd. 9,60 Mio. Euro auf nunmehr 211,10 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.

Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite verringerte sich tilgungsbedingt das Kreditvolumen um 1,08 Mio. Euro auf nunmehr 32,96 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Schuldscheindarlehen für Investitionen bei ausländischen Lebensversicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.

Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse in 2023 wurden keine Kassenkredite in Anspruch genommen.

Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge.

Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 104,16 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassenund Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2023 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt.

Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.

Kreditwirtschaft

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2011:

HJ Schuldenstand Netto-Neuver- Schuldenstand 31.12. Mio. Euro Veränderung in %
01.01. schuldung
Mio. Euro Mio. Euro
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1
2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0
2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7
2021 1.398,1 9,4 1.407,5 +0,7
2022 1.407,5 16,3 1.423,8 +1,1
2023 1.423,8 117,9 1.541,7 +8,3

Veränderung

in %

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 117,9 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt 1.764,1 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen.

Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschuldung fordert die Aufsichtsbehörde die Stadt Nürnberg auf, die Bemühungen, den Anstieg der Schuldenlast endlich zu stoppen bzw. mittelfristig zu reduzieren, deutlich zu intensivieren. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. U. E. sind das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen, unabdingbar. Andernfalls ist die „dauernde Leistungsfähigkeit“ bzw. „dauernde Zahlungsfähigkeit“, aus Sicht der Aufsichtsbehörde, immer mehr in Frage zu stellen.

Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen, ab 2023 aus der Zusammenführung durch das Bundesamt für Statistik. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).

Schulden 2021 Schulden 2022 Schulden 2023 Euro Euro Euro
pro pro pro
Einw. Einw. Einw.
2021 2022 2023
München 1.536.300.000 2.581.001.000 3.997.856.000 1.033 1.710 2.660
Nürnberg 1.509.375.000 1.660.698.000 1.767.438.000 2.847 3.177 3.370
Augsburg 395.645.000 392.072.000 441.867.000 1.334 1.308 1.465
Regensburg 77.852.000 76.504.000 111.120.000 507 489 702
Ingolstadt 0 0 0 0 0 0
Würzburg 204.585.000 194.043.000 185.872.000 1.612 1.518 1.455
Fürth 182.181.000 166.106.000 156.050.000 1.411 1.264 1.186
Erlangen 92.237.000 83.080.000 79.008.000 814 713 674
Hannover 1.991.525.000 2.303.817.000 2.219.781.000 3.728 4.253 4.061
Braunschweig 296.887.000 375.961.000 585.226.000 1.200 1.502 2.324
Dortmund 2.253.560.000 2.331.321.000 2.385.571.000 3.846 3.932 4.017
Essen 3.018.373.000 3.047.271.000 3.070.671.000 5.205 5.226 5.237
Leipzig 597.121.000 821.941.000 816.690.000 832 1.342 1.324
Dresden 29.986.000 40.453.000 0 98 72 0
Frankfurt 2.498.436.000 2.590.602.000 2.655.625.000 3.308 3.364 3.435
Kassel 514.964.000 470.489.000 469.510.000 2.572 2.321 2.302
Stuttgart 0 0 0 0 0 0
Mannheim 469.973.000 503.500.000 505.031.000 1.516 1.601 1.602
Mainz 921.000.000 649.950.000 475.051.000 4.250 2.962 2.143
Ludwigshafen 1.212.000.000 1.283.050.000 1.385.005.000 7.062 7.402 7.899

Schulden

2021

Schulden

2022

Schulden

2023

Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.128 Euro über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte Bayerns. Obwohl sich die Verschuldung der Stadt München im Berichtsjahr um

1,4 Mrd. erhöht hat, ist die städtische pro Kopf Verschuldung in Nürnberg immer noch höher als in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemeinden bundesweit 54,86 Mrd. Euro, was zum 31.12.2023 einer Verschuldung von 2.435 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche Pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um 696 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 193 Euro auf nunmehr 3.370 Euro pro Einwohner unterdurchschnittlich angestiegen. Dennoch gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking damit weiterhin zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten.

Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im
Kalenderjahr 2023 um 13,8 Mrd. Euro bzw. 9,8 % an. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche
Mit einem Anstieg der städtischen Schul-
den von 6,4 % bewegt sich die Stadt Nürnberg unter diesem Durchschnitt. Was die erreichte
Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten
Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Hannover ein noch
höheres Schuldenniveau aus.

Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird (Hafenbrücken, Ersatzspielstätte Opernhaus, Frankenschnellweg, Stadionneubau), ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die kreisfreie Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich kann mit einer Verbesserung im Ranking nicht gerechnet werden.

3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- 31.12.2023 31.12.2022
men Euro Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 60.617,31 213.381,55
Leibrentenverpflichtungen 63.536,26 63.901,05
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 222.466.926,20 236.611.014,76
Summe 222.591.079,77 236.888.297,36

Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 153 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2023 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.

Die Leibrentenverpflichtung zum Bilanzstichtag resultiert aus einem Grundstückskauf der Stadt. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.11.2022 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 26.07.2022 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2023.

Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 18 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public- Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Die Verbindlichkeiten aus Public-Private-Partnership-Projekten verringerten sich tilgungsbedingt um rund 14,14 Mio. Euro auf 222,47 Mio. Euro.

Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (39 TEuro).

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 49.035.240,92 46.484.087,66
2. verbundenen Unternehmen 113.426.397,08 165.340.346,00
3. Beteiligungen 0,00 238,00
4. Sondervermögen 4.474.695,47 2.950.613,68
5. ausländischen Kreditoren 122.851,39 122.669,96
Summe 167.059.184,86 214.897.955,30

Die Bestände zum 31.12.2023 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Gegensatz zu den Vorjahren nun wieder deutlich gesunken. Die Abnahme beläuft sich Ende 2023 auf 47,84 Mio. Euro. Dies ist auf den Rückgang um 51,91 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Demgegenüber erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren um 2,55 Mio. Euro und gegenüber Sondervermögen um 1,52 Mio. Euro. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren blieben im Vergleich zum Vorjahr mit 123 TEuro konstant. Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2025 waren die zum 31.12.2023 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,97 % ausgeglichen.

Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren

In diesem Posten werden zum 31.12.2023 insgesamt knapp 6.000 Kreditoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2023 auf 49,04 Mio. Euro (Vorjahr: 46,48 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U- Bahninfrastruktur) summieren sich auf 11,90 Mio. Euro und liegen damit 2,45 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (14,35 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2023 des Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von SAP- Lizenzen (4,46 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind Beteiligungsbeträge für das vierte Quartal 2023 (3,78 Mio. Euro) sowie Zahlungsverpflichtungen aus dem Kauf eines Krans für die Feuerwehr (1,36 Mio. Euro) verbucht. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2023 auf 1,75 Mio. Euro. Für den Schulbereich sind zum 31.12.2023 Zahlungsverpflichtungen von 3,39 Mio. Euro enthalten. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2023 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 0,91 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (2,38 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Zahlungsverpflichtungen um 1,47 Mio. Euro abgenommen. Beim Abgleich der debitorischen Kreditoren im Haupt- und im Nebenbuch musste im Gegensatz zum Vorjahr nach entsprechender Korrektur durch die Stadtkämmerei nun keine Abweichung mehr festgestellt werden.

Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Dieser Bilanzposten reduzierte sich im Gegensatz zum Vorjahr bis zum 31.12.2023 in Summe wieder deutlich um 51,91 Mio. Euro auf insgesamt 113,43 Mio. Euro. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Tilgung einer weiteren Rate in Höhe von 50,0 Mio. Euro aus den Anteilsrückkäufen der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Zudem sanken die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH aus für die Stadt Nürnberg durchgeführte Baumaßnahmen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 873 TEuro auf 3,15 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber der N-ERGIE AG aus Energielieferungen sanken um 743 TEuro auf 168 TEuro. Auch bei der noris inklusion gGmbH reduzierten sich die offenen Posten zum Bilanzstichtag 31.12.2023 um 761 TEuro auf 33 TEuro. Demgegenüber erhöhten sich allerdings die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG wieder um 526 TEuro auf 1,92 Mio. Euro. Die Steigerung resultiert zum einen aus den Leistungen des U-Bahnbaus (+216 TEuro) sowie auf eine zum Bilanzstichtag 2023 noch nicht an die VAG weitergereichte Zuweisung des Freistaates Bayern im Rahmen des Deutschlandtickets (381 TEuro). Die in den Vorjahren hier ebenfalls regelmäßig ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem noch nicht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November und Dezember des jeweiligen Jahres (3,52 Mio. Euro) sind Ende 2023 nicht mehr vorhanden. Diese Zahlungen wurden bereits unterjährig geleistet.

Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen

Ende 2023 sind keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen ausgewiesen.

Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen

Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhte sich dieser Bilanzposten um 1,52 Mio. Euro auf 4,47 Mio. Euro. Hier sind ähnlich wie auch in den Vorjahren größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber den Eigenbetrieben NürnbergBad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vorhanden. Die zum Bilanzstichtag 2023 insgesamt ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SÖR in Höhe von 1,91 Mio. Euro resultieren unter anderem aus der Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2023 in Höhe von knapp 880 TEuro sowie aus der Abrechnung für die Bewirtschaftung der Bedürfnisanstalten im Jahr 2023 (675 TEuro). Die Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad (2,30 Mio. Euro) stammen hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städtischen Bäder durch Vereine im Jahr 2023 (329 TEuro) sowie aus der Abrechnung des Schulschwimmens für 2023 (insgesamt 1,95 Mio. Euro).

Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren

In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2023 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung eines Delphins des Tiergartens (11 TEuro), mit Zuschüssen für die Partnerstadt San Carlos (21 TEuro) sowie mit der Beschaffung von Schulmöbeln (11 TEuro) verbucht.

5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
895.879,46 758.006,32

Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sachverhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich unter anderem um Leistungen verschiedener sozialer Einrichtungen wie z.B. dem Caritasverband Nürnberg e.V., dem Institut für soziale und kulturelle Arbeit gemeinnützige GmbH, der Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg und der Stadtmission Nürnberg. Der betragsmäßig größte Posten resultiert wie schon im Vorjahr aus einer zum Bilanzstichtag noch zu leistenden Erstattung an das Jobcenter Nürnberg-Stadt (246 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 138 TEuro zu.

6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 134.425.990,17 101.363.723,23
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer 3.587.280,43 5.140.816,96
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 42.370,40 49.369,13
4. Durchlaufende Gelder 12.310.794,02 20.721.382,00
5. Sicherheitseinbehalte 101.682,49 194.237,48
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 24.418.311,76 56.716.546,15
7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen 8.629.211,85 8.203.920,00
8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen 8.777.007,84 8.681.658,19
9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 1.660.998,85 4.694.690,86
10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.278.370,76 4.372.603,59
11. Verrechnungskonten 19.956.721,68 19.932.981,27
12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.345.946,31 5.981.966,61
13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 454.448,18 617.129,63
14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 78.066,46 79.474,65
Summe 225.067.201,20 236.750.499,75

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.

Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land

Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2023 ausgewiesene Saldo in Höhe von 134,43 Mio. Euro (Vorjahr: 101,36 Mio. Euro) entfällt mit 19,42 Mio. Euro (Vorjahr: 15,61 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 115,01 Mio. Euro (Vorjahr: 85,75 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.

Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um 3,80 Mio. Euro zu und betragen zum 31.12.2023 rund 19,42 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zuwendungen nach dem GVFG für die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (6,80 Mio. Euro), für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (4,96 Mio. Euro) und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (2,85 Mio. Euro). Neu hinzu kamen in 2023 u.a. Zuwendungen für die Umgestaltung der Luitpoldstraße (616 TEuro) und des Nelson-Mandela-Platzes (653 TEuro).

Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 29,26 Mio. Euro auf 115,01 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 und auf Zuwendungen nach dem Art. 10 des Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) für Baumaßnahmen an Schulen und Kindergärten zurückzuführen.

Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 13,21 Mio. Euro (Vorjahr: 4,19 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 BayFAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen und Schulen) sowie mit 18,17 Mio. Euro (Vorjahr: 16,11 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) in Höhe von 66,16 Mio. Euro (Vorjahr: 55,19 Mio. Euro).

Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer

Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember 2023 (3,36 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern reduzierten sich auf lediglich 103 TEuro, da hier im Gegensatz zu den Vorjahren Ende 2023 keine offenen Beiträge zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das erste Quartal des Folgejahres mehr enthalten sind. Dadurch sank der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens zum Bilanzstichtag um 1,55 Mio. Euro auf 3,59 Mio. Euro.

Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende

Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind.

Zu 4. Durchlaufende Gelder

Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuordenbare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.

Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2023 größtenteils aus Verwahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr sank er Ende 2023 wieder deutlich um 8,41 Mio. Euro auf 12,31 Mio. Euro. Der Rückgang bis zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ist hauptsächlich auf die nun wieder gesunkenen Einzahlungen bei den Verwahrgeldkonten des Schul- (-5,78 Mio. Euro) sowie des Sozialbereichs (-5,02 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem stehen zum Teil höhere Einzahlungen unter anderem aus dem Verkauf von Strom an die N-Ergie (+1,07 Mio. Euro) entgegen. Hierbei wird der überschüssige Strom, der durch auf städtischen Schulhausdächern befindlichen Photovoltaikanlagen erzeugt wird, ins Stromnetz eingespeist. Der oben genannte Rückgang wird zum Teil auch durch Zuweisungen vom Freistaat Bayern im Zusammenhang mit Straßenausbaupauschalen (+1,75 Mio. Euro) kompensiert. Des Weiteren sind gesunkene Einzahlungen im Rahmen der

Liegenschaftsverwaltung (-0,79 Mio. Euro) verbucht. Bei den vorgenannten Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren Anfang 2024 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen. Allerdings wurde beim Abgleich der Summe der offenen Posten im Nebenbuch (PSCD) mit dem Saldo des Hauptbuchkontos eine Abweichung von 2 TEuro festgestellt, weswegen die Abstimmung im Gegensatz zu den Vorjahren hier nicht vollständig möglich war.

Zu 5. Sicherheitseinbehalte

Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen hauptsächlich von Schul- und auch von Verwaltungsgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.

Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2023 insgesamt rund 24.000 Aufwandspositionen (Vorjahr: 21.000) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2023 im Gegensatz zum Vorjahr wieder deutlich um 32,30 Mio. Euro auf insgesamt 24,42 Mio. Euro ab. Die im Vorjahr hier noch abgegrenzten Erstattungen vom Land für die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von 34,96 Mio. Euro sind Ende 2023 nicht mehr vorhanden.

Der Bestand zum Bilanzstichtag 2023 resultiert zum einen aus den Abgrenzungen von Kosten der Unterkunft für Asylbewerber von insgesamt 1,77 Mio. Euro sowie von Honorarzahlungen an SÖR in Summe von 2,20 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um von SÖR im Jahr 2023 erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen (416 TEuro), um Bauherrenaufgaben und Planungsleistungen für den Ausbau des Frankenschnellweges (986 TEuro) sowie für die Erneuerung der Hafenbrücken (798 TEuro). Ferner enthielten die Abgrenzungen Posten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sozialtickets für Dezember 2023 (899 TEuro) sowie aus der Erstattung vom Bezirk Mittelfranken im Rahmen des Art. 109 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetztes (BayBeamtVG) (Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung; 654 TEuro). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Rohbauarbeiten für die Grundschule am Fürreuthweg (611 TEuro). Bei den hier abgegrenzten Vorgängen ist zudem der Verlustausgleich des Jahres 2022 der Noris Arbeit gGmbH (NOA) in Höhe von 512 TEuro zu finden.

Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 8,55 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 3,29 Mio. Euro höher als noch im Jahr 2022 (5,26 Mio. Euro).

Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen

Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 425 TEuro auf 8,63 Mio. Euro.

Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,78 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Zuwendungen für einen Baumwipfelpfad im Tiergarten (2,30 Mio. Euro) sowie Zuwendungen zur Neugestaltung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Fembo-Haus (1,00 Mio. Euro) enthalten.

Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen

Die bis zum Bilanzstichtag 2023 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden ist im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder leicht um 95 TEuro auf 8,78 Mio. Euro gestiegen. Bei den bislang vereinnahmten Mitteln sind nennenswerte Spenden für den Tiergarten von 3,79 Mio. Euro enthalten.

Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein.

Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten

Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Größtenteils entfallen diese mit 1,65 Mio. Euro auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.

Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder

Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf insgesamt rund 4,28 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2023 jedoch 4,28 Mio. Euro. Die Tilgung der Darlehen beläuft sich für das Jahr 2023 auf 101 TEuro, bei den Verbindlichkeiten in 2023 jedoch nur auf 94 TEuro. Zusammen mit der aus dem Vorjahr noch nachzuholenden Tilgungsrate beträgt die Summe der noch nicht berücksichtigten Tilgungen bei den Verbindlichkeiten rund 18 TEuro. Dies wäre im Folgejahr nachzuholen. Im Jahr 2020 wurde hier auf Wunsch des Schuldners auf Lastschrifteinzug umgestellt. Der seitdem existierende Schiefstand zwischen Forderungs- und Verbindlichkeitskonto resultiert daraus, dass die jeweils zum 31.12. fälligen Raten erst Anfang des Folgejahres abgebucht werden können.

Zu 11. Verrechnungskonten

Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2023 nur leicht um 24 TEuro auf insgesamt 19,96 Mio. Euro.

Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr auch zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die Verrechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist Ende 2023 einen Saldo von 15,35 Mio. Euro aus und beinhaltet zu diesem Zeitpunkt noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Stand März 2025 ist dieser Possten jedoch ausgeglichen. Im Bestand dieses Kontos wird nun hauptsächlich die Verrechnung

der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel (2,54 Mio. Euro) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind diese Sachverhalte somit noch prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungskonten.

Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege. Für das Jahr 2023 wurden hier von der Friedhofsverwaltung zumindest die ersten Buchungen zur Kontenbereinigung von Zins-Ausgleichsposten aus Vorjahren in Summe von 679 TEuro vorgenommen. Hauptsächlich dadurch reduzierte sich der Bestand des Verrechnungskontos von 1,68 Mio. Euro im Vorjahr auf 937 TEuro zum Bilanzstichtag 2023. Des Weiteren werden die neu hinzukommenden Sterbefälle nun nicht mehr über das Verrechnungskonto, sondern über das SAP-Modul PSCD verrechnet. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen.

Auch die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich wirtschaftlicher Jugendhilfe (112 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (949 TEuro) stellen noch eine bedeutsame Größe dar. Zum 31.12.2023 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit der Ausbildungsförderung BAföG (757 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (264 TEuro), zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (229 TEuro). Im Jahr 2023 sind die Verrechnungen im Zusammenhang mit den Verpflichtungserklärungen im Bereich Ausländerwesen (331 TEuro) neu hinzugekommen.

Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit über 309.000 verbuchten Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit über 185.000 verbuchten Posten, Stand März 2025) hervorzuheben.

Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskonten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fokus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Bestände erfolgten mit Wirkung zum 31.12.2022. Weitere diesbezügliche Kontenbereinigungen sollten zeitnah vorgenommen werden.

Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen

Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2023 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgelegten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 364 TEuro auf 6,35 Mio. Euro erhöht.

Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen

Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, hauptsächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen (207 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Vermietung städtischer Liegenschaften (69 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Übergangswohnungen im Sozialbereich (179 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo sank im Berichtsjahr insgesamt um 163 TEuro auf 454 TEuro.

Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten

Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusammenhang mit Pfändungen.

E. Passive Rechnungsabgrenzung

E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
39.427.978,97 54.528.678,75

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,10 Mio. Euro. Maßgebend für diesen Rückgang ist vor allem die Auflösung der im Vorjahr abgegrenzten Erträge aus Kita-Gebühren und Kita-Verpflegungsentgelten und die Tatsache, dass ab dem Berichtsjahr diese Erträge periodengerecht vereinnahmt werden.

Bei den neuen Abgrenzungsposten handelt es sich insbesondere um Gewerbesteuervorauszahlungen (19,49 Mio. Euro) von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.

Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2023 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.

1.3.3 Ergebnisrechnung

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Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 123,03 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte sich das Ergebnis damit um rund 19,72 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere Mehraufwendungen bei den Transfer-, Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie eine Verschlechterung beim Finanzergebnis.

Das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit verminderte sich im Berichtsjahr um 52,10 Mio. Euro. Dabei konnte zwar ein Anstieg der ordentlichen Erträge von 138,61 Mio. Euro festgestellt werden, doch die ordentlichen Aufwendungen stiegen sogar noch stärker an (+190,72 Mio. Euro).

Der Anstieg der ordentlichen Erträge war insbesondere auf höhere Steuererträge (+115,91 Mio. Euro) zurückzuführen, wofür insbesondere ein erneuter Anstieg beim Gewerbesteueraufkommen (+113,26 Mio. Euro) verantwortlich war. Nennenswerte Mehrerträge waren zudem bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+58,54 Mio. Euro) zu verzeichnen.

Die gestiegenen ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf höheren Transferaufwendungen (+87,77 Mio. Euro), gestiegenen Abschreibungen (+24,19 Mio. Euro) sowie Mehraufwendungen bei den Personal- (+19,27 Mio. Euro) und Versorgungsaufwendungen (+33,76 Mio. Euro).

Das städtische Finanzergebnis (-30,82 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-10,75 Mio. Euro) ist auf höhere Zinsaufwendungen (+17,67 Mio. Euro) zurückzuführen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen war der weitere Anstieg der städtischen Verschuldung sowie die im Laufe des Jahres erfolgten Leitzinserhöhungen.

Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2023 ergab einen Überschuss von 37,83 Mio. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verbesserung von 43,14 Mio. Euro.

Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2023 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2023 den gesamten Jahresüberschuss von 123,03 Mio. Euro (Vorjahr: 142,75 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist:

Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -47.207.082,91 -41.327.965,31
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -76.746.985,31 -67.198.759,55
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -180.518.215,23 -171.297.800,52
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) -25.925.803,31 -34.654.533,66
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) 27.234.936,30 -38.002.587,59
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -201.982.070,34 -197.260.542,27
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -400.757.596,94 -372.128.147,68
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -48.202.880,92 -51.173.578,94
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) -24.398.258,09 -20.924.953,81
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.101.536.693,37 1.136.720.384,82
Gesamt 123.032.736,62 142.751.515,49

Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2023 Übereinstimmung festgestellt.

Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2023: 1.232,16 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2023: 54,68 % von 566,05 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.

Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2023 näher beleuchtet.

1.3.3.1 Ordentliche Erträge

Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge umfasst. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.

Ordentliche Erträge

Abbildung 1

7,45%

1,94% 14,56%

Steuern und ähnliche Abgaben 3,84% 49,49% Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22,73%

1 Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.2023 Euro 31.12.2022 Euro je Einwohner
in Euro
2023 2023
Stadt LD1
Grundsteuer A 294.913,72 310.083,05 0,56 0,41
Grundsteuer B 123.567.037,04 123.613.021,51 235,00 217,58
Gewerbesteuer 670.431.016,55 557.175.292,90 1.175,07 1.579,16
Gemeindeanteil an der Einkommen- steuer 349.817.712,00 348.570.001,00 694,38 832,94
Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer 84.719.941,00 83.373.169,00 162,60 187,54
Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 3.329.634,33 3.206.584,30 6,28 8,04
Summe 1.232.160.254,64 1.116.248.151,76 2.273,89 2.825,67

31.12.2023

Euro

31.12.2022

Euro

Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen 82,8 % der städtischen Steuererträge ergeben. Insbesondere aufgrund der Aufholung der während der Corona-Pandemie herabgesetzten Vorauszahlungen von Unternehmen erhöhten sich die städtischen Gewerbesteuererträge 2023 um 113,26 Mio. Euro auf 670,43 Mio. Euro. Der bestehende Rückstand zum Pro- Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte beträgt im Berichtsjahr 552 Euro und hat sich damit um 29 Euro erhöht.

Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer konnte durch erhebliche Mehrerträge ein Anstieg pro Einwohner von +109,14 Euro verzeichnet werden. Bei den vergleichbaren bayerischen kreisfreien Städten ergab sich dagegen ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen pro Einwohner (-9,77 Euro). Der Rückstand wurde deshalb erheblich verringert.

Das Gewerbesteueraufkommen 2023 ist im Berichtsjahr um 113,26 Mio. Euro angestiegen. Für 2024 kann erfreulicherweise mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 27.02.2025 Erträge von 676,47 Mio. Euro (+6,04 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2024 ausgewiesen, was erneut einen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeutet.

Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2023 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträge aus der Gewerbesteuer und der Anteile an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.

1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik

Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes- 20232 20223 2023 LD4
ätze
Realsteuerkraft5
Grundsteuer A 0,17 0,18 0,11
Grundsteuer B 41,82 41,84 41,71
Gewerbesteuer 269,68 234,15 358,40
insgesamt 311,68 276,17 400,23
Finanzkraft6 1.534 1.430 1.726
Hebesätze7
Grundsteuer A 332 332 392,8
Grundsteuer B 555 555 522,6
Gewerbesteuer 467 467 470,2

Bei der Realsteuerkraft der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr um 35,51 Euro pro

Einwohner angestiegen. Da beim Landesdurchschnitt der Realsteuerkraft ein geringerer An-

stieg zu verzeichnen war (+24,20 Euro), konnte der Rückstand zu diesem um 11,31 Euro pro

Einwohner auf 88,55 Euro verringert werden.

Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.947) und Erlangen (1.682) ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft erhöhte sich im Berichtsjahr um 105 Punkte auf nunmehr 192 Punkte.

Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2018 der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte nahezu erreicht werden.

2 Ergebnisse der Finanzrechnung 3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 5 Grundbeträge in Euro je Einwohner 6 in Euro je Einwohner 7 in v. H.

2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2023 2022
Euro Euro
Schlüsselzuweisungen 229.747.328,00 245.933.684,00
Verwaltungsaufwand 18.812.456,52 18.993.746,16
Grunderwerbsteuer 25.459.429,91 44.599.053,96
Familienleistungsausgleich 26.429.373,00 28.380.022,00
Gesundheitsamt 4.268.883,52 4.309.939,48
Öffentlicher Personennahverkehr 8.029.525,75 7.591.796,63
Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 107.471.695,94 90.768.531,66
Schülerbeförderung 5.035.993,00 5.441.525,00
Kindertageseinrichtungen 95.101.860,60 87.975.781,74
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 37.475.817,96 51.314.173,94
Summe 566.049.864,20 593.525.754,57

Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen verringerten sich um 27,48 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen und der Grunderwerbsteuer. Daneben ergaben sich noch Mindererträge bei den Zuweisungen für Grunderwerbsteuer, dem Familienlastenausgleich sowie den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen (- 13,85 Mio. Euro). Mehrerträge konnten dagegen bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal (+16,70 Mio. Euro) verzeichnet werden.

Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen um 16,19 Mio. Euro auf 229,75 Mio. Euro ist insbesondere auf einen Rückgang des prozentualen Anteils der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen zurückzuführen. Ausschlaggebend hierfür war die im bayernweiten Vergleich überdurchschnittliche Steuerentwicklung in Nürnberg.

Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 19,14 Mio. Euro zurückgegangen. Die Erträge haben sich damit um rund 42,9 % vermindert, was auf die starken Umsatzrückgänge auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Auch beim sogenannten Familienleistungsausgleich waren Mindererträge von 1,95 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursächlich hierfür war ein geringerer auf die Stadt Nürnberg entfallender Umsatzsteueranteil.

Die Mehrerträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal von 16,70 Mio. Euro sind auch darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr nicht alle Lehrpersonalzuschüsse für das Kalenderjahr 2022 gebucht wurden. So wurden im Berichtsjahr Zuschüsse verbucht, die eigentlich im Vorjahr hätten berücksichtigt werden müssen.

Der Rückgang bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen um 13,85 Mio. Euro war insbesondere auf die geringeren Zuweisungen des Landes für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (Digital Pakt Schule) zurückzuführen. Während hier im Vorjahr Zuweisungen von 7,78 Mio. Euro gewährt wurden, waren im Berichtjahr lediglich noch Zuweisungen von 1,00 Mio. Euro zu verzeichnen.

3 Sonstige Transfererträge 2023 Euro 2022
Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 3.009.763,30 2.850.794,05
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 2.710.224,25 4.719.524,65
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 938.784,79 1.381.150,32
Summe 6.658.772,34 8.951.469,02

Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2023 rund 2,29 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Verantwortlich hierfür war insbesondere die in 2022 hohe Erstattung für die Unterbringung von Asylbewerbern infolge des Beginns des Ukrainekrieges. Zwischenzeitlich ist durch anderweitige Unterbringung dieses Personenkreises die Erstattung wieder entsprechend gesunken, was zu einem Rückgang von 2,01 Mio. Euro bei den Transfererträgen innerhalb von Einrichtungen führte.

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2023 Euro 2022
Euro
Verwaltungsgebühren 23.033.348,33 22.805.748,21
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 29.391.290,07 27.771.050,47
Bestattungsgebühren 2.924.718,11 2.921.346,34
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 10.432.371,30 9.020.422,49
Eintrittsgelder 12.619.121,00 12.296.453,84
Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 8.418.355,59 8.141.337,63
Sonstige Benutzungsgebühren 8.837.822,98 9.691.236,52
Summe 95.657.027,38 92.647.595,50

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,01 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich hierfür waren insbesondere Ertragssteigerungen bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie den Wohn- und/oder Verpflegungsgebühren.

Die Gebühren für öffentliche-rechtliche Nutzungen erhöhten sich um 1,62 Mio. Euro. Verantwortlich für diese Mehrerträge waren insbesondere um 1,40 Mio. Euro höhere Kita-Gebühren. So führte die zum 01.09.2023 beschlossene Erhöhung der Kitagebühren sowie eine verbesserte Auslastung der Betreuungseinrichtungen zu einem entsprechenden Anstieg der Gebühren.

Ursache für den Anstieg um 1,41 Mio. Euro bei den Wohn- und/oder Verpflegungsgebühren waren insbesondere Mehrerträge bei der Jugendschutzstelle (+0,87 Mio. Euro). Aufgrund erhöhter Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stiegen die Erstattungen der Regierung von Mittelfranken entsprechend an. Daneben ergaben sich noch Mehrerträge bei den heilpädagogischen Gruppen (+0,44 Mio. Euro).

5 Auflösung von Sonderposten 2023 Euro 2022 Euro
Zuwendungen 47.279.555,35 46.612.537,17
Beiträge 4.819.248,54 4.645.424,18
Kostenerstattungen 1.999.746,67 1.968.761,43
sonstige Sonderposten 47.481,00 57.830,00
Summe 54.146.031,56 53.284.552,78

Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter.

6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2023 Euro 2022 Euro
Erträge aus Verkauf 7.264.111,14 6.835.380,83
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 24.257.588,29 20.697.140,11
Werbeerträge 1.570.314,20 1.481.678,69
Ersatzleistungen 3.084.338,02 2.401.123,76
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.616.983,90 1.338.196,09
Teilnehmerbeiträge 4.397.989,04 3.948.014,26
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.007.988,56 5.538.165,75
Summe 48.199.313,15 42.239.999,49

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten

um 5,96 Mio. Euro. Mehrerträge waren dabei bei allen Ertragspositionen zu verzeichnen, wo-

bei insbesondere allein bei den Miet- und Pachterträgen eine Ertragssteigerung von 3,56 Mio.

Euro festzustellen war.

Die konnten im Vergleich zum Vorjahr auf
24,26 Mio. Euro gesteigert werden. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei der
Vermietung der Kia Metropolarena. Nach Wegfall der Corona-Einschränkungen und durchge-
führten Preisanpassungen bewegen sich die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten
generell nach oben.

Erwähnenswert sind dabei noch die Ertragsteigerungen bei den Ersatzleistungen (+0,68 Mio.

Euro). Diese resultieren vor allem aus Mehrerträgen bei der Stromweiterverrechnung vom Per-

sonenschifffahrtshafen an Dritte (+0,31 Mio. Euro).

7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2023 2022
Euro Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 59.865.344,40 49.935.854,25
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 18.342.156,84 16.923.419,42
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 90.675.500,19 69.172.441,51
o sonstige 821.129,26 677.902,97
Erstattung vom Land
o Sozialleistungen für Asylbewerber 47.999.999,99 57.166.863,77
o Deutschlandticket 25.812.371,00 0,00
o sonstige 17.804.950,22 9.029.712,49
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 18.900.914,16 18.687.359,28
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 14.718.287,31 11.327.824,18
Kostenersatz für Jobcenter 11.043.963,17 11.142.014,01
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 1.114.209,78 1.054.050,36
o Klinikum 4.599.149,58 6.485.552,33
o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 6.917.241,51 7.026.706,15
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00
o Sonderrechnungen 4.082.917,80 9.056.932,95
o Staatstheater Nürnberg 428.888,88 507.473,93
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 30.214.357,49 26.608.584,12
Summe 362.455.792,58 303.917.102,72

Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 58,54 Mio. Euro auf 362,46 Mio. Euro angestiegen. Diese Mehrerträge beruhen hauptsächlich auf höheren Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft sowie gestiegene Erstattungen des Landes im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets. Daneben konnten auch bei den Erstattungen vom Bezirk und den anderen Erträgen höhere Erstattungen realisiert werden. Mindererträge waren dagegen bei den Erstattungen für Sozialleistungen für Asylbewerber sowie den Erstattungen des Klinikums und aus Sonderrechnung zu verzeichnen.

Die Erstattungen des Bundes sind um 32,99 Mio. Euro auf nunmehr 169,70 Mio. Euro angestiegen. Die Mehrerträge beruhen dabei insbesondere auf höheren Erstattungen bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (+21,50 Mio. Euro) sowie der Grundsicherung im Alter (+9,93 Mio. Euro).

Die Erstattungen des Landes erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 25,42 Mio. Euro auf nunmehr 91,62 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür war insbesondere die Erstattung der Kosten durch die Einführung des Deutschlandtickets (25,81 Mio. Euro) sowie Erstattungen im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Rettungsschirm (3,95 Mio. Euro). Die Erstattungen für Asylbewerber sind dagegen erneut gesunken (-9,17 Mio. Euro) und betrugen im Berichtsjahr 48,00 Mio. Euro.

Dagegen waren bei den Erstattungen aus Sonderrechnung (-4,97 Mio. Euro) Mindererträge zu verzeichnen. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der Erstattungen für den Betrieb von Corona-Testzentren. Eine Nachzahlung der KVB für deren Betrieb im 3. und 4. Quartal 2022 führte allerdings zu Mehrerträgen bei den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+3,61 Mio. Euro).

8 Sonstige ordentliche Erträge 2023 2022
Euro Euro
Konzessionsabgabe 39.634.440,00 39.548.845,00
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 11.023.919,14 7.466.152,25
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen 60.981.306,57 70.489.037,08
Aktivierte Bauzeitzinsen 1.272.983,89 1.009.535,17
andere sonstige ordentliche Erträge 6.503.126,56 14.159.790,58
Umsatzsteuerkorrektur ILV -8.589,69 -14.347,33
Summe 119.407.186,47 132.659.012,75

Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um 13,25 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und bei den anderen sonstigen ordentlichen Erträgen zurückzuführen. Dem stehen Mehrerträge von 3,56 Mio. Euro bei den Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen gegenüber.

Der Rückgang bei den Erträgen aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen resultiert insbesondere aus der im Vorjahr erfolgten Auflösung diverser “Corona Verlustrückstellungen“. Bei den anderen sonstigen Erträgen ergaben sich insbesondere bei den Nachaktivierungen Mindererträge von 8,23 Mio. Euro. Maßgeblich hierfür waren die im Vorjahr bei den Kunstgegenständen enorm hohen Nachaktivierungen. Im Berichtsjahr waren nur noch Nachaktivierungen von 219 TEuro erforderlich.

Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen stiegen insbesondere aufgrund von um 3,41 Mio. Euro höherer Erträge aus dem Verkauf unbebauter Grundstücke auf 11,02 Mio. Euro.

9 Aktivierte Eigenleistungen 2023 2022
Euro Euro
Aktivierte Eigenleistungen 5.080.640,44 6.570.723,29

Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.

10 Bestandsveränderungen 2023 2022
Euro Euro
Bestandsveränderungen 99.172,40 1.257.471,52

Der Rückgang der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf einer beachtlichen Bestandserhöhung bei den Schulbüchern im Vorjahr.

1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen

Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 73,6 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 190,72 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere um 87,77 Mio. Euro höhere Transferaufwendungen sowie Mehraufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen von 53,04 Mio. Euro.

OrdentlichelAufwendungen

Abbildung 2

Personal- und Versorgungsaufwendungen 6,03% Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 32,34% Abschreibungen

41,25% Transferaufwendungen

14,14% Sonstige ordentliche 6,24% Aufwendungen

11 Personalaufwendungen 2023 2022
Euro Euro
Personalaufwendungen 644.560.366,65 625.285.530,07

Die Personalaufwendungen sind um rund 19,28 Mio. Euro auf nunmehr 644,56 Mio. Euro angestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die steuerfreien Einmalbeträge im Tarifbereich sowie die zum 01.12.2022 erfolgte Besoldungserhöhung.

12 Versorgungsaufwendungen 2023 2022
Euro Euro
Versorgungsaufwendungen 123.111.886,87 89.347.789,27

Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um 33,76 Mio. Euro auf 123,11 Mio. Euro ist ins-

besondere auf deutlich höhere Pensionsrückstellungen (+24,70 Mio. Euro) zurückzuführen.

Ursache hierfür war die Besoldungserhöhung zum 01.12.2022. Die Beihilferückstellungen für

Versorgungsempfänger sind ebenfalls merklich angestiegen (+9,06 Mio. Euro).

Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2023
30.06.2023 30.06.2022
Kämmereihaushalt
Beamte 2.657,72 2.684,53 2.887,97
Tarifbeschäftigte 5.411,02 5.349,14 6.421,94
Stellen insgesamt 8.068,74 8.033,67 9.309,91
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Beamte 18,61 16,53 21,87
Tarifbeschäftigte 371,85 376,26 417,06
Stellen insgesamt 390,46 392,79 438,93
NürnbergStift
Beamte 4,30 6,64 4,26
Tarifbeschäftigte 470,54 439,72 502,06
Stellen insgesamt 474,84 446,36 506,32
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Beamte 10,17 9,92 13,00
Tarifbeschäftigte 393,00 396,29 427,20
Stellen insgesamt 403,17 406,21 440,20
Franken-Stadion Nürnberg
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 3,76 2,50 3,50
Stellen insgesamt 3,76 2,50 3,50
NürnbergBad
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 77,10 77,26 89,85
Stellen insgesamt 77,10 77,26 89,85
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Beamte 68,45 70,21 84,45
Tarifbeschäftigte 843,98 859,63 967,66
Stellen insgesamt 912,43 929,84 1.052,11
Klinikum
Beamte 21,01 19,91 22,59
Staatstheater
Beamte 2,0 2,0 2,50
Gesamtsumme 10.353,51 10.310,54 11.865,91

Im Zeitraum vom 30.06.2022 bis 30.06.2023 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 42,97 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2023 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.865,91 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 343,94 VK ausgeweitet. Nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Bau- und Planungsdienststellen (+50 VK), Kinderbetreuung (+39 VK), Digitalisierungsbedarfe (+32 VK) sowie im Zuge des Mobilitätspaktes/Klimaneutralität (+23,50 VK). Weitere Stellenmehrungen erfolgten aufgrund der durch die veränderte Stadtgesellschaft gestiegenen Fallzahlen (33 VK), insbesondere bei den Bürgerämtern.

Personalausgaben im bayernweiten Vergleich8 2023 2022 Euro
Euro
Stadt je Einw. 1.392 1.333
Landesdurchschnitt je Einw. 1.567 1.457

Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist und Tariferhöhungen erfolgten, haben sich die städtischen Personalausgaben je Einwohner 2023 um 59 Euro weiter erhöht. Die städtischen Personalausgaben je Einwohner sind damit um 4,43 % auf 1.392 Euro pro Einwohner angestiegen.

Auch bayernweit haben sich die Personalkosten je Einwohner in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern erhöht. Hier fiel der Anstieg mit 110 Euro pro Kopf (+7,55 %) sogar höher aus. Die städtischen Personalkosten liegen auch 2023 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand zum Landesdurchschnitt ist um 51 Euro angewachsen und beträgt nun 175 Euro pro Einwohner bzw. 11,17 %.

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2023 Euro 2022 Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 9.589.508,54 8.602.431,16
Energie, Wasser, Abwasser 25.629.278,87 20.906.609,18
Gebäudeunterhalt 36.574.903,82 36.552.768,13
Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.856.359,96 4.285.406,25
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 27.951.733,35 26.947.448,40
Zuführung zu Rückstellungen 18.076.572,29 18.358.268,09
Schulische Aufwendungen 21.610.836,23 19.182.732,20
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8.237.025,93 7.055.687,86
Kostenerstattungen 183.129.281,88 153.705.678,96
Summe 335.655.500,87 295.597.030,23
sind im Berichtszeitraum um
40,06 Mio. Euro auf 335,66 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren
Mehraufwendungen bei den Kostenerstattungen (+29,42 Mio. Euro), im Bereich „Energie,
Wasser, Abwasser“ (+4,72 Mio. Euro) sowie der Anstieg bei den schulischen Aufwendungen

(+2,43 Mio. Euro).

Die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser sind im Berichtsjahr um rund 4,72 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 4,28 Mio. Euro für Betriebsstrom zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung waren deutlich gestiegene Stromkosten und Aufwendungen für Fernwärme.

Bei den schulischen Aufwendungen waren Mehraufwendungen von 2,43 Mio. Euro zu verzeichnen, Dieser Anstieg beruht insbesondere auf Mehraufwendungen bei den Schülerbeförderungskosten (+1,12 Mio. Euro), daneben ergaben sich noch bei der Mittagsbetreuung erwähnenswerte Mehraufwendungen von 972 TEuro.

8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung

Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+29,42 Mio. Euro) beruht insbesondere auf den erstmals in 2023 angefallenen Erstattungen an die VAG für das Deutschlandticket

Mio. Euro) und den Erträgen aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms
2021 (3,95 Mio. Euro), die die Stadt Nürnberg vom Land erhalten und an die VAG weitergelei-
tet hat.
14 Abschreibungen 2023 Euro 2022
Euro
Forderungen 3.434.367,45 1.509.523,59
Immaterielle Vermögensgegenstände 16.662.978,26 16.108.208,71
Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude- einrichtungen 33.251.830,37 26.689.487,46
Außerplanmäßig auf Gebäude und -einrichtungen 0,00 2.363.342,00
Infrastrukturvermögen 50.718.272,21 50.043.158,07
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.708.152,88 4.506.298,12
Fahrzeuge 1.611.566,08 1.341.054,74
Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.548.634,58 10.896.983,37
Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.977,00 561.307,64
Finanzanlagen 26.266.825,16 10.000.000,00
Summe 148.205.603,99 124.019.363,70

Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Abschreibungen auf Finanzanlagen von 16,27 Mio. Euro auf 26,27 Mio. Euro um 24,19 Mio. Euro auf 148,21 Mio. Euro angestiegen. So musste 2023 eine außerplanmäßige Abschreibung von 26,27 Mio. Euro bei der Finanzanlage Klinikum Nürnberg verbucht werden. Da im Gegenzug die bestehende Rückstellung in gleicher Höhe ertragswirksam aufgelöst wurde (siehe sonstige ordentliche Erträge), hatte dies jedoch keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis.

Neben dem Anstieg der Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Berichtsjahr auch Mehraufwendungen von 1,93 Mio. Euro bei den Abschreibungen auf Forderungen zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere Niederschlagungen von Alt-Forderungen (vor 2010) welche nicht mehr durchsetzbar sind. Aufgrund des hohen Investitionsniveaus waren zudem bei den Abschreibungen auf Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen Mehraufwendungen von 6,56 Mio. Euro zu verzeichnen. Im Gegenzug waren im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Gebäude erforderlich.

15 Transferaufwendungen 2023 2022
Euro Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 190.405.213,93 176.073.588,71
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 22.093.774,14 42.501.630,74
Krankenhausumlage 12.939.482,00 13.024.884,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 131.747.163,22 110.882.987,76
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 79.244.344,25 67.875.467,28
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 5.982.272,62 4.892.972,15
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 6.932,00 2.532,00
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.484.875,19 5.521.789,22
Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 43.878.094,02 63.652.578,97
Bildungs- und Teilhabepaket 10.646.041,02 7.870.423,17
Jugendhilfe 99.787.765,97 92.042.431,05
Gewerbesteuerumlage 49.652.196,00 41.383.941,00
Bezirksumlage 235.150.895,98 218.325.447,29
Zuführung verschiedene Rückstellungen 20.999.889,27 2.313.922,05
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -7.511.000,00 -27.277.979,31
sonstige Transferleistungen 55.551.187,10 51.200.727,39
Summe 979.187.407,71 891.415.624,47

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um 87,77 Mio. Euro auf den neuen Rekordwert von 979,19 Mio. Euro angestiegen. Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche Einrichtungen, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Bezirksumlage sowie den Zuführungen zu verschiedenen Rückstellungen. Der Rückgang bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen konnte diesen Mehraufwand nicht kompensieren.

Die Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen erhöhten sich um 14,33 Mio. Euro auf einen neuen Rekordwert, was maßgeblich auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie der Erhöhung des Förderbetrages pro Kind zurückzuführen ist. Minderaufwendungen entstanden allerdings bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen (-20,41 Mio. Euro). Die Ursache hierfür lag insbesondere an der im Vorjahr erforderlichen Übernahme von Coronabedingten Verlusten der Flughafen Nürnberg GmbH von 28 Mio. Euro.

Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) um 20,87 Mio. Euro beruhen im Wesentlichen darauf, dass die aus der Ukraine geflüchteten Menschen im kompletten Berichtsjahr Anspruch auf SGB II – Leistungen hatten, während sie im Vorjahr noch weitgehend nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alimentiert wurden.

Auch bei der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) ergeben sich Mehraufwendungen. Diese betrugen 11,37 Mio. Euro. Auch diese Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf Fluchtbewegungen aus der Ukraine, wodurch sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Diese Leistungen werden jedoch seit 2014 zu 100 % vom Bund erstattet. Auch für die Mehraufwendungen bei der Hilfe zur Gesundheit sind insbesondere die vielen nicht krankenversicherten Ukraineflüchtlinge verantwortlich.

Die Aufwendungen für Asylbewerber verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,77 Mio. Euro, was darauf zurückzuführen ist, dass geflüchtete Ukrainer im Gegensatz zum Vorjahr nun Leistungen nach dem SGB II erhielten.

Jugendhilfe 2023 2022
Euro Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 25.389.671,13 23.077.750,60
Leistungen in Einrichtungen 74.398.094,84 68.964.680,45
Summe 99.787.765,97 92.042.431,05

Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 7,74 Mio. Euro

angestiegen. Bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ergaben

sich Mehraufwendungen von 2,31 Mio. Euro. Bei den Leistungen in Einrichtungen betrug der

Mehraufwand 5,43 Mio. Euro, hier sind insbesondere Mehraufwendungen von 2,62 Mio. Euro

für die Inobhutnahme angefallen. Weitere 2,02 Mio. Euro betrugen die Mehraufwendungen für

die Förderung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horten.

Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich nach den Gewerbesteuereinzahlungen. Aufgrund hoher Einzahlungen im Berichtsjahr hat sich die Gewerbesteuerumlage um 8,27 Mio. Euro erhöht. Die Bezirksumlage stieg im Berichtsjahr deutlich um 16,83 Mio. Euro an, was insbesondere auf die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürnberg zurückzuführen war.

Der Anstieg bei der Zuführung zu den Rückstellungen (+18,69 Mio. Euro) beruht insbesondere auf einer Zuführung zur Rückstellung für die Bezirksumlage 2025 in Höhe von 15,90 Mio. Euro. Daneben stieg noch die Rückstellung für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen (+2,69 Mio. Euro) an. Hier belasteten den Haushalt 2023 Rückstellungen für erwartete Verluste der noris inklusion, der NOA und der Flughafen GmbH, während hier im Vorjahr nur eine Rückstellung für die noris inklusion in Höhe von 1,00 Mio. Euro gebucht wurde.

Die Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen für Verlustausgleiche sind deutlich um 19,77 Mio. Euro zurückgegangen. Ursache hierfür war insbesondere die im Vorjahr erfolgte Inanspruchnahme von während der Corona-Pandemie gebildeten Rückstellungen.

Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+4,35 Mio. Euro) beruht insbesondere auf den im Zusammenhang mit dem „Deutschen Evangelischen Kirchentag“ gewährten Zuschüssen von 2,43 Mio. Euro.

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2023 2022
Euro Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 67.136.917,68 66.017.749,96
Geschäftsaufwendungen 41.622.789,28 54.729.642,65
Aufwendungen für Beiträge 8.821.231,11 8.219.816,51
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen 6.497.234,30 16.453.328,52
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 349.176,51 6.080.137,70
Betriebliche Steueraufwendungen 873.856,74 686.774,18
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 2.298.101,38 1.929.670,25
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 21.166.929,98 28.668.738,71
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf- wendungen -5.597.253,81 -25.277.431,94
Summe 143.168.983,17 157.508.426,54

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 14,34 Mio. Euro zurückgegangen. Verantwortlich für diese Minderaufwendungen waren insbesondere um 13,11 Mio. Euro geringere Geschäftsaufwendungen, Minderaufwendungen beim Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen (-9,96 Mio. Euro) sowie um 5,73 Mio. Euro geringere Wertberichtigungen. Daneben verringerten sich zudem die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-7,50 Mio. Euro). Gleichzeitig verringerten sich die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen deutlich um 19,68 Mio. Euro.

Der weitere Rückgang bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 13,11 Mio. Euro war maßgeblich auf geringere Vergütungen für Leistungen Dritter (-13,74 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür war insbesondere der Wegfall von pandemiebedingten Aufwendungen, welche im Vorjahr noch zu Aufwendungen von 14,00 Mio. Euro führten.

Nachdem im Vorjahr erhebliche Aufwendungen durch den Abgang von Kunstgegenständen (8,60 Mio. Euro) zu verzeichnen waren, verringerte sich der Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen im Berichtsjahr wieder (-9,96 Mio. Euro).

Die Minderaufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (- 7,50 Mio. Euro) sind insbesondere durch geringere Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (-7,31 Mio. Euro) bedingt. Während hier im Vorjahr Rückstellungen für Nachzahlungen an Familien- und Ortszuschläge (5,82 Mio. Euro) gebildet wurden, waren solche im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Bei dem Posten „Neutralisierung Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen“ fielen 2023 Erträge von 5,60 Mio. Euro an, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 19,68 Mio. Euro entspricht. Ursache hierfür war insbesondere die im Vorjahr in Anspruch genommene Rückstellung für die coronabedingte Kapitalzuführung an die NürnbergMesse GmbH von 30,00 Mio. Euro.

1.3.3.3 Finanzergebnis

Finanzergebnis 2023 2022
Euro Euro
Zinserträge 9.204.295,81 1.853.358,92
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen -3.734.797,53 -12.504,61
Gewinnanteile aus Beteiligungen 4.761.025,28 1.387.255,13
Sonstige Finanzerträge 118.870,25 206.066,92
17 Finanzerträge 10.349.393,81 3.434.176,36
Zinsaufwendungen 36.374.754,20 23.195.876,91
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 411.895,42 224.780,43
Zinsaufwand für Kassenkredite 86.473,19 0,00
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 4.203.695,00 44,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 91.753,68 77.944,97
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.168.571,49 23.498.646,31
Finanzergebnis -30.819.177,68 -20.064.469,95

Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 10,76 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 6,92 Mio. Euro auf 10,35 Mio. Euro angestiegen sind, erhöhten sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 17,67 Mio. Euro auf nunmehr 41,17 Mio. Euro.

Ursache für den Anstieg der Finanzerträge sind um 7,35 Mio. Euro höhere Zinserträge sowie um 3,37 Mio. Euro gestiegene Gewinnanteile an Beteiligungen. Ursache für den enormen Anstieg der Gewinnanteile an Beteiligungen gegenüber dem Vorjahr war dabei, dass hier eine Ausschüttung des Zweckverbands „Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ i. H. v. 4,76 Mio. Euro erfolgte, welche allerdings zwei Jahre (2022 und 2023) betraf.

Die Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen sind dagegen weiterhin negativ. Ursache für den Wegfall dieser Erträge war die rückwirkend anzuwendende Zinsänderung, welche zu erheblichen Rückerstattungen für auf Steuerzeiträume ab 2019 bereits veranlagten Zinsen führte.

Die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute sind aufgrund von Leitzinserhöhungen und der gleichzeitig steigenden Neuverschuldung weiter stark angestiegen (+13,18 Mio. Euro). Daneben waren im Berichtsjahr auch wieder Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten, was zu Mehraufwendungen von 4,20 Mio. Euro führte.

1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis

Außerordentliches Jahresergebnis 2023 2022
Euro Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 358.412,74 475.526,67
periodenfremde Erträge 47.556.891,73 6.229.196,32
19 außerordentliche Erträge 47.915.304,47 6.704.722,99
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 43.189,49 270.436,95
periodenfremde Aufwendungen 10.044.506,58 11.746.369,72
20 außerordentliche Aufwendungen 10.087.696,07 12.016.806,67
außerordentliches Jahresergebnis 37.827.608,40 -5.312.083,68

Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 43,14 Mio. Euro verbessert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Anstieg der periodenfremden Erträge um 41,33 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere Erstattungen für die Corona-Impfzentren für die Jahre 2021 und 2022 von ca. 45,23 Mio. Euro.

Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Rückgang um 1,93 Mio. Euro auf 10,09 Mio. Euro feststellbar, was insbesondere auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.

1.3.3.5 Jahresergebnis

Jahresergebnis 2023 2022
Euro Euro
123.032.736,62 142.751.515,49

1.3.4 Finanzrechnung

In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).

Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.

Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:

Finanzrechnung 31.12.2023 31.12.2022
TEuro TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +210.400 +101.999
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -205.858 -177.591
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit +104.186 +26
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge +108.728 -75.566
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -5.879 +5.780
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge +102.849 -69.786
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +289.753 +359.539
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +392.602 +289.753

Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 102,85 Mio. Euro auf 392,60 Mio. Euro gestiegen. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:

Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit stieg im Gegensatz zum Vorjahr nun bedeutsam in Summe um 108,40 Mio. Euro auf 210,40 Mio. Euro. Die Zunahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem sehr starken Anstieg der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 229,88 Mio. Euro sowie einer Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 121,48 Mio. Euro. So erhöhten sich auf Seiten der Einzahlungen die Steuern und ähnlichen Abgaben massiv um 140,43 Mio. Euro (Vorjahr: +2,48 Mio. Euro). Dabei stiegen die Gewerbesteuerzahlungen um 110,37 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 29,10 Mio. Euro und an der Umsatzsteuer um 1,31 Mio. Euro. Die Einzahlungen aus Zuwendungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun in Summe um 27,22 Mio. Euro ab. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Veränderungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen anders als in 2022 wieder um 16,19 Mio. Euro ab. Zudem reduzierte sich der Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer wesentlich um 19,14 Mio. Euro. Dies wird zum Teil kompensiert durch Anstiege bei den Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal (+13,41 Mio. Euro) und bei der Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) (+7,13 Mio. Euro). Weitere Zuwächse waren mit 3,33 Mio. Euro bei den öffentlichrechtlichen sowie mit 6,11 Mio. Euro bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten aufgrund vermehrt nachgefragter Angebote der städtischen Einrichtungen zu verzeichnen. Ein sehr großen Anstieg bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war im Berichtsjahr bei den Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen und -umlagen festzustellen. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sich diese in Summe um 61,36 Mio. Euro. So stiegen die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 9,68 Mio. Euro. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) nahm im Vergleich zum Jahr 2022 um 22,22 Mio. Euro zu. Die Erstattungen vom Land verzeichneten einen sogar noch bedeutsameren Anstieg um 35,25 Mio. Euro, da neben den Zahlungen für Asylbewerberleistungen (46,09 Mio. Euro) im Jahr 2023 auch die ersten Abschlagszahlungen im Rahmen des Deutschlandtickets (insgesamt 25,81 Mio. Euro) enthalten sind. Bei den Kostenerstattungen nehmen auch die Zahlungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit insgesamt 19,45 Mio. Euro eine nennenswerte Größe ein. Diese enthalten unter anderem Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben in Höhe von 8,63 Mio. Euro. Die Erstattungen von übrigen Bereichen erhöhten sich größtenteils durch eine Zahlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern im Zusammenhang mit Corona-Testzentren für das dritte und vierte Quartal 2022 in Summe um 3,94 Mio. Euro. Neben den Kostenerstattungen finden

sich auch bei den sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nun wieder wesentliche Zuwächse (+39,40 Mio. Euro). Dies ist hauptsächlich auf die Erstattungen des Freistaates Bayern für das städtische Impfzentrum (44,88 Mio. Euro) zurückzuführen. Allerdings mussten im Rahmen der Verzinsung der Gewerbesteuer insgesamt 5,47 Mio. Euro an die Steuerschuldner zurückerstattet werden, was zu entsprechenden Auszahlungen führte. Dafür erhöhten sich die Zinseinzahlungen hauptsächlich aufgrund von Tages- und Festgeldanlagen bei inländischen Kreditinstituten um 7,50 Mio. Euro.

Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 33,15 Mio. Euro resultiert aus der Besoldungserhöhung der Beamten und aus der steuerfreien Einmalzahlung für die Angestellten. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 47,78 Mio. Euro. Diese Mehrung bei den Auszahlungen war zu einem großen Teil auf die Weitergabe der vom Freistaat erhaltenen Mittel für das Deutschlandticket (25,81 Mio. Euro) an die VAG zurückzuführen. Auch die Mittelabflüsse für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude (+3,55 Mio. Euro) sowie für den Energieverbrauch (+3,92 Mio. Euro) trugen zur genannten Erhöhung der Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen bei. Ein weiterer großer Zuwachs der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit findet sich im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2023 auf 40,83 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderungen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Verbandsumlage nur moderat (+1,38 Mio. Euro). Die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen hingegen verzeichneten einen Zuwachs um 14,11 Mio. Euro auf insgesamt 189,95 Mio. Euro. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse. Darüber hinaus resultierten höhere Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+15,17 Mio. Euro), der Jugendhilfe (+7,89 Mio. Euro) sowie bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+19,33 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierten nochmals Zuwächse (+2,56 Mio. Euro) auf insgesamt 46,16 Mio. Euro sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage; +16,83 Mio. Euro). Letztgenannte Finanzposition beläuft sich Ende 2023 in Summe auf 235,15 Mio. Euro. Dem stehen Rückgänge bei den Leistungen für Asylbewerber (-20,91 Mio. Euro) sowie bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen (-19,73 Mio. Euro) entgegen. Bei den sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war ähnlich wie in 2022 ein bedeutsamer Rückgang um 15,29 Mio. Euro zu verzeichnen. Die im Vorjahr noch höheren Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Corona-Tests und den Betrieb des Impfzentrums fielen in 2023 um 12,42 Mio. Euro niedriger aus. Die Zinsauszahlungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr bedeutsam um 15,01 Mio. Euro zu, was hauptsächlich an der höheren Verschuldung der Stadt Nürnberg sowie am gestiegenen Zinsniveau lag.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit stieg in 2023 von 177,59 Mio. Euro um 28,27 Mio. Euro auf insgesamt 205,86 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit im Gegensatz zum Vorjahr nun in Summe wieder bedeutsam ab (-45,18 Mio. Euro). Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit reduzierten sich insgesamt um 16,91 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Vergleich zu 2022 nun wesentlich niedrigeren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (-33,07 Mio. Euro). Ankäufe erfolgten in diesem Zusammenhang im Jahr 2023 zum Beispiel in den Stadtteilen Wetzendorf, Gostenhof und Mögeldorf (insgesamt 23,75 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen verringerten sich insgesamt um 4,18 Mio. Euro auf 14,84 Mio. Euro. In dieser Summe sind Anschaffungen von Software sowie von IT-Zubehör und weiterer Ausstattung unter anderem für die Feuerwehr und für den Schulbereich enthalten. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr

um insgesamt 10,96 Mio. Euro zu. Dies ist auf den bedeutsamen Anstieg bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (+18,99 Mio. Euro). In dem Zusammenhang wären unter anderem die Auszahlungen für den Neubau des Schulzentrums Südwest (12,32 Mio. Euro), die Baumaßnahmen der Grundschule Forchheimer Straße (17,17 Mio. Euro), der Grundschule Fürreuthweg inklusive Kinderhort (8,15 Mio. Euro), der Ludwig-Uhland-Schule (6,70 Mio. Euro), den dritten Bauabschnitt des Künstlerhauses (7,67 Mio. Euro) sowie für das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (3,84 Mio. Euro) zu nennen. Die Tiefbaumaßnahmen hingegen waren wie schon im Vorjahr insgesamt betrachtet rückläufig (-8,03 Mio. Euro). Dies lag an den geringeren Auszahlungen bei den Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur (-23,19 Mio. Euro). Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau erhöhten sich hierbei im Gegensatz zum Vorjahr nun um 15,16 Mio. Euro. Hier wären unter anderem die Bauarbeiten für die Emmy-Noether-Straße, die Gebersdorfer Straße und den Kreisverkehr Worzeldorf (insgesamt 15,15 Mio. Euro) zu nennen. Beim Brückenbau wären wie bereits in den Vorjahren unter anderem die Sanierung der Hafenbrücken und in diesem Zusammenhang auch die Errichtung der Behelfsbrücken hervorzuheben (insgesamt 18,72 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen stiegen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 8,86 Mio. Euro auf insgesamt 63,25 Mio. Euro. Diese Summe ergibt sich wie schon in den Vorjahren hauptsächlich aus dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen reduzierten sich insgesamt leicht um 0,28 Mio. Euro auf 17,94 Mio. Euro. Diese setzen sich größtenteils aus Baukostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen zusammen.

Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszuweisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein deutlicher Rückgang von insgesamt 33,77 Mio. Euro auf 101,04 Mio. Euro festzustellen. Hierbei nahmen die vom Bund gewährten Finanzhilfen um 9,50 Mio. Euro ab. Die hier für 2023 noch ausgewiesenen Geldmittel (6,64 Mio. Euro) beinhalten unter anderem Zuwendungen im Rahmen des Gemeindeverkehrs nach dem GVFG für die Sanierung des U-Bahnhofes Muggenhof sowie für die Errichtung von Sportanlagen. Die Zuwendungen vom Land reduzierten sich um 3,23 Mio. Euro. Sie sind mit 4,69 Mio. Euro hauptsächlich für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung (Digitalpakt Schule) bestimmt. Daneben wird unter anderem die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes (0,65 Mio. Euro) sowie die Luitpoldstraße in der südlichen Altstadt (1,03 Mio. Euro) gefördert. Ein weiterer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist zudem bei staatlichen Fördergeldern nach Art. 10 FAG für Baumaßnahmen von Schulen festzustellen (+5,96 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich unter anderem um Zuwendungen für ÖPP- und ÖÖP-Projekte. Diese Fördergelder entfallen zum Beispiel auf die Neubaumaßnahmen der Dreifachsporthalle der Grundschule am Thoner Espan (1,80 Mio. Euro), der Ludwig-Uhland-Schule (2,0 Mio. Euro), der Dreifachsporthalle des Schulzentrums Südwest (3,50 Mio. Euro) sowie der Bertolt-Brecht- Schule (6,0 Mio. Euro). Für die Sanierung der Max-Beckmann-Schule (1,60 Mio. Euro) und der Bismarckschule (2,70 Mio. Euro) sowie dem Erwerb des Tempohauses für die beruflichen Schulen (4,50 Mio. Euro) wurden ebenfalls Mittel vom Land gewährt. Die staatlichen Investitionszuweisungen im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) nahmen im Gegensatz zum Vorjahr jedoch wieder deutlich um insgesamt 20,67 Mio. Euro ab. Weitere Mindereinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gesunkenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen (-10,93 Mio. Euro) und durch den Verkauf von Wertpapieren (-0,31 Mio. Euro).

Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Einzahlungen (+216,19 Mio. Euro) und Auszahlungen (-112,0 Mio. Euro) im Rahmen der Kreditaufnahme für Investitionskredite ein Einzahlungsüberschuss von 104,19 Mio. Euro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite neu aufgenommen als getilgt. Hervorzuheben wäre allerdings, dass die im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP aufgenommenen Darlehen erst dann in voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt übergehen, wenn die erstellten Bauwerke der Stadt Nürnberg

zum Betrieb übergeben werden. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirksamkeit nicht in der Finanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich.

Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2023 auf insgesamt -5,88 Mio. Euro (Vorjahr: 5,78 Mio. Euro). Darin sind fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 7,1 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt.

Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist-Werte im Jahr 2023 war festzustellen, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüberschuss von 210,40 Mio. Euro um 117,0 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Steuern (+110,29 Mio. Euro) und Kostenerstattungen (+24,41 Mio. Euro). Die Zuwendungen hingegen waren um 17,49 Mio. Euro niedriger als die entsprechenden Ansätze. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übertrafen allerdings ebenfalls ihren Planwert um 15,82 Mio. Euro. Hier waren neben den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (+23,99 Mio. Euro) auch die Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen (+10,97 Mio. Euro) höher als geplant. Die Transferauszahlungen lagen im Gegensatz zum Vorjahr nun um 21,06 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (205,86 Mio. Euro) um 67,08 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 72,33 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken um 28,96 Mio. Euro hinter den jeweiligen Ansätzen zurückblieben. Auf der anderen Seite sind die Einzahlungen aus Investitionszuweisungen um 42,82 Mio. Euro niedriger als geplant.

Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhanden. Hierbei konnten zwar mehrere Geschäftsvorfälle in Summe von 3,22 Mio. Euro seitens der Stadtkämmerei geklärt und korrigiert werden. Dennoch verblieb für das Jahr 2023 eine nicht mehr aufklärbare Abweichung von 452 TEuro.

Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2023 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2023 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 392,60 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.

Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -52.402.488,08 -46.915.607,82
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -74.209.742,99 -51.789.183,86
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -183.738.845,07 -161.286.684,30
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) -89.667.829,76 -92.497.541,59
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) 31.056.200,84 -29.281.738,42
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -183.037.444,96 -196.846.775,82
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -360.072.095,51 -355.042.493,44
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -50.393.921,22 -45.357.529,32
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) -83.283.407,99 -74.123.900,37
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.438.351.943,16 1.342.894.698,02
Gesamt 392.602.368,42 289.753.243,08

Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit 573,63 Mio. Euro (Vorjahr: 533,84 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.238,91 Mio. Euro (Vorjahr: 1.098,48 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlungen aus Zuwendungen (54,9 % von 564,45 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser Finanzfonds enthält ebenso mit 351,72 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.

1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen

Durch die Haushaltssatzung 2023 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 1.290.584.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 17.11.2022, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, die Sanierung der Hafenbrücken, für den Rückkauf der wbg-Anteile sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).

Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt

1.547.700.000,00 Euro bzw. 382.156.000,00 Euro

zur Verfügung.

Hiervon wurden

485.616.168,00 Euro (=31,4 %) bzw. 98.540.595,00 Euro (=25,8 %)

neu freigegeben.

Im Vorjahr wurden 33,4% des Gesamtbetrages freigegeben.

Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 17.11.2022, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.

Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 33,2 % freigegeben.

1.3.6 Bürgschaften

Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:

HJ Stand 31.12.2023 urspr. verbürgter Gesamtbetrag
Anzahl Verpflichtungsbetrag
Mio. Euro Mio. Euro
2007 75 217,418 247,240
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
2018 31 253,839 283,506
2019 34 416,591 449,231
2020 36 245,162 347,602
2021 36 382,439 481,927
2022 41 340,849 398,858
2023 41 403,363 473,258

urspr. verbürgter

Gesamtbetrag

Nachdem für die WBG Kommunal GmbH eine neue Bürgschaft in Höhe von 74,4 Mio. Euro gestellt wurde, besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann bei diesem Unternehmen mit nunmehr insgesamt 193,1 Mio. Euro. Insgesamt belaufen sich auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr 40,8 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Der Anteil an bestehender Bürgschaftssumme für die WBG Kommunal GmbH, aus welchem die Stadt in Anspruch genommen werden könnte, beträgt 47,9 %.

Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg leistete im Jahr 2023 drei Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.449,84 Euro. Weitere Zahlungen für gestellte Bürgschaften fielen im Berichtsjahr nicht an.

1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2023

Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2023 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden können:

Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 73.569.760,37 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 43,11 % / weitere konsumtive Aufwendungen 56,89 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 324.354.240,77 Euro

Durch die Verfügungen von Herrn Ref. I/II vom 24.09.2024 (I2-Teilbudget) und vom 24.09.2024 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haushalts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2024 übertragen:

Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 51.577.057,85 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 50,42 % / weitere konsumtive Aufwendungen 49,58 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 273.277.922,42 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 23.10.2024 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2023 auf das Jahr 2024 vorgelegt.

1.3.8 Anhang

Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.

1.3.9 Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.

1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürberg

1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2023

Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2023 der Stadt

Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen

Folgende Prüfungen wurden im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.11.2024 dargestellt:

 Amt für Berufliche Schulen (SchB)

231100 Schulaufwand für städtische Berufliche Schulen Prüfung der Heimunterbringung von BerufsschülerInnen

 Amt für Migration und Integration (MI)

122310 Ausländer-/Staatsangehörigkeitswesen Prüfung der Integrationsmaßnahmen

 Bürgermeisteramt (BgA), Gesundheitsamt (Gh), Jugendamt (J) und Sozialamt (SHA)

Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art 5) Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg

 Friedhofsverwaltung (Frh)

553010 Bestattungsdienst Prüfung der Kostenträgerrechnung beim Bestattungsdienst der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg

 Friedhofsverwaltung (Frh)

553020 Krematoriumsbetrieb Prüfung der Kostenträgerrechnung beim Krematoriumsbetrieb der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg

 Gesundheitsamt (Gh)

414010 Gesundheitsschutz und -aufsicht Prüfung der Kostenerstattungen für die Corona-Test- und Impfzentren

 Hausverwaltende Einheit Schule und Sport (HVE SuS)

210300 HVE Schule & Sport- Gebäudemanagement Prüfung des Verfahrens der im Rahmen der Corona-Pandemie angeschafften Luftreinhaltegeräte im Zuständigkeitsbereich Ref. IV

 Kassen- und Steueramt (KaSt)

111310 Finanzbuchhaltung (Buchführung/Kasse) Prüfung des Posteingangsverfahrens

 Liegenschaftsamt (LA) sowie SportService (SpS)

111730/421020 Sondernutzungen/Sportveranstaltungen Erhebung von Einnahmen – Veranstaltungen im Altstadtbereich – Winterwelt und Winterdorf 2023/2024

 Nürnberger Märkte (ML)

573010 Marktwesen Prüfung Betrieb des Großmarktes

 Tiergarten (Tg)

253010 Tiergarten Prüfung der Leistung „Zoopädagogik und Führungen“ des Tiergartens

 Umweltamt (UwA)

554020 Naturschutz Prüfung Naturschutz bei Bauvorhaben, Freiflächengestaltung und Baumschutz

 Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF)

575100 Tourismusentwicklung Tourismusentwicklung und dessen Zuschüsse

 Dienst-/Fortbildungsreisen incl. Reisekostenerstattung

Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe

 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Wirtschaftlichkeit des Problemmüllsammlers (04.12.2023)

 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Ordnungsmäßigkeit des Fuhrparkmanagements

Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen

Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)

IT-Prüfungen

 Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg

 Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-System

 S/4HANA-Migrationsprojekt

 SAP-Archivierung

 Lizenzmanagementtool

 Vergabeprüfung im IT-Bereich

Technische Prüfungen

 Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

 Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)

 Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)

Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh-

men bzw. Beteiligungen)

Prüfung Klinikum Nürnberg

 Jahresabschluss 2023 – Prüfung/Analyse

Prüfung Staatstheater Nürnberg

 Jahresabschlussprüfung 2022/2023

Auftragsprüfungen

 Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2022 in verschiedenen externen Einrichtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.)

Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-

Zuschüsse

Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle

für Korruptionsprävention“

Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt

Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen

1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)

31.12.2023 31.12.2022

A K T I V A

in € in €

A. Anlagevermögen 5.708.606.094,90 5.598.551.254,68

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 244.850.832,00 243.098.056,00

II. Sachanlagen 4.524.427.143,32 4.400.790.095,87

1.Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 273.600.897,89 272.608.188,05 2.Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.548.507.806,51 1.522.353.840,49 3.Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.665.798.129,20 1.668.296.059,53 4.Bauten auf fremden Grund und Boden 9.174.450,00 9.427.173,00 5.Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.492.070,74 395.196.569,17 6.Fahrzeuge 8.937.184,00 6.612.101,00 7.Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.161.367,50 98.312.020,50 8.Anlagen in Bau 521.755.237,48 427.984.144,13

III. Finanzanlagen 939.328.119,58 954.663.102,81

1.Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 854.384.917,07 870.656.742,23 2.Wertpapiere 22.417.845,45 20.228.436,62 3.Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4.Ausleihungen 27.567.720,90 28.820.287,80

B. Umlaufvermögen 754.407.151,71 666.624.670,93

I. Vorräte 33.723.570,11 31.309.757,24

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 250.760.094,26 272.401.871,61

1.Abgabenforderungen 90.839.686,93 90.068.008,84

2.Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.779.543,34 4.507.375,24 3.Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 36.114.625,63 25.775.435,50 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 29.960.872,22 20.238.803,82 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4.Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 59.717.929,54 76.987.972,76 5.Sonstige Vermögensgegenstände 58.308.308,82 75.063.079,27

III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00

IV. Liquide Mittel 469.923.487,34 362.913.042,08

1.Kassenbestand 944.441,24 794.181,76 2.Bankguthaben 468.979.046,10 362.118.860,32

C. Aktive Rechnungsabgrenzung 41.318.242,56 40.471.864,06

S U M M E D E R A K T I V A 6.504.331.489,17 6.305.647.789,67

3 1 .1 2in

.2 0

2 3

3 1 .1 2in

.2 0

2 2

P A S S I V A

€

€

A . E ig e n k a p ita l

1

.1 9 3 .4 9 0 .4 7 3 ,3 6

1

.0 6 8 .7 6 1 .5 9 6 ,7 3

I. B a sisk a p ita l

6 9 7 .2 6 4 .5 3 6 ,0 4

6 9 5 .3 2 2 .8 6 3 ,1 6

6 6 5 .2 7 8 .4 0 6 ,2 8 9 9 3 .3 5 1 ,4 0 2 2 .1 2 4 .3 5 3 ,9 4 6 .9 4 1 .6 7 0 ,2 0 2 .9 3 6 .7 1 5 ,1 9 -1 .0 0 9 .9 6 0 ,9 7

6 6 5 .2 7 8 .4 0 6 ,2 8 9 9 3 .3 5 1 ,4 0 2 1 .7 2 4 .3 5 3 ,9 4 6 .7 7 8 .6 7 0 ,2 0 2 .8 1 2 .6 1 5 ,9 9 -2 .2 6 4 .5 3 4 ,6 5

1 . B a siska p ita l S ta d t 2 . K a p ita lzu sch u ss zu r V e rso rg u n g srü ckla g e 3 . G ru n d sto ckve rm ö g e n d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 4 . Z u stiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 b e i d e n n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 5 . Z u fü h ru n g a u s d e r E rg e b n isrü ckla g e d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 6 . E rg e b n isse a u s V e rm ö g e n su m sch ich tu n g e n d e r n ich tre ch tsf. S tiftu n g e n

.1 5 5 .0 2 1 .9 4 7 ,2 6

1

.0 3 2 .2 3 3 .9 8 9 ,7 9

3 7 .6 6 1 .8 9 4 ,3 0

3 5 .8 4 8 .9 9 2 ,8 7

1

.1 5 5 .8 2 8 .5 7 9 ,0 6

1

.0 3 2 .9 1 2 .6 0 3 ,8 6

II. R ü c k la g e n

5 1 3 .4 3 8 .6 7 2 ,0 2

3 9 0 .3 1 0 .8 8 3 ,4 4

5 0 5 .9 6 2 .9 2 4 ,2 8 4 .8 4 8 .5 4 9 ,1 7 1 .8 2 0 .5 6 6 ,7 7 8 0 6 .6 3 1 ,8 0

3 8 2 .8 3 4 .3 8 1 ,9 8 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .7 9 7 .8 8 7 ,3 9 6 7 8 .6 1 4 ,0 7

1 . E rg e b n isrü ckla g e 2 . S o n d e rrü ckla g e E n e rg ie sp a rfo n d s 3 . R ü ckla g e fü r G e b ü h re n a u sg le ich e xte rn e K o ste n d e cke r 4 . K a p ita le rh a ltu n g srü ckla g e d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n

III. V e rlu stv o rtra g

-1 7 .2 1 2 .7 3 4 ,7 0

-1 6 .8 7 2 .1 4 9 ,8 7

B . S o n d e rp o ste n

1

.0 9 4 .5 6 4 .4 7 6 ,4 3

1

.0 7 9 .2 4 5 .1 8 3 ,7 5

9 3 3 .1 5 8 .6 2 8 ,9 4 1 0 1 .4 6 7 .6 3 6 ,2 8 0 ,0 0 3 3 .0 7 7 .8 4 3 ,0 0 2 6 .8 6 0 .3 6 8 ,2 1

9 2 2 .3 7 1 .7 2 8 ,3 2 1 0 1 .7 5 5 .9 1 8 ,0 7 0 ,0 0 3 1 .1 1 4 .6 3 3 ,6 1 2 4 .0 0 2 .9 0 3 ,7 5

1 . S o n d e rp o ste n a u s Z u w e n d u n g e n 2 . S o n d e rp o ste n a u s B e iträ g e n 3 . S o n d e rp o ste n a u s G e b ü h re n a u sg le ich 4 . S o n d e rp o ste n a u s K o ste n e rsta ttu n g e n 5 . S o n stig e S o n d e rp o ste n

C . R ü c k ste llu n g e n

1

.9 1 2 .0 6 6 .5 9 6 ,3 8

1

.8 9 5 .1 2 1 .0 2 5 ,3 8

1

.7 0 1 .7 0 7 .7 1 3 ,0 0 1 0 .0 5 1 .4 2 5 ,0 0 1 7 .6 1 0 .9 0 0 ,0 0 5 .5 3 8 .0 0 0 ,0 0 1 5 .9 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 0 4 .6 3 0 ,0 1 4 .2 4 2 .1 6 5 ,6 0 5 .0 7 6 .5 0 0 ,0 0 4 3 7 .6 3 4 ,2 6 1 1 .7 9 1 .5 2 7 ,6 6 1 8 7 .4 1 1 ,7 7 1 3 8 .2 1 8 .6 8 9 ,0 8

1

.6 6 1 .4 2 5 .3 1 6 ,0 0 1 1 .4 5 4 .3 2 1 ,0 0 1 8 .3 3 1 .1 0 0 ,0 0 5 .4 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 .8 9 8 .9 9 2 ,2 6 2 .4 4 6 .9 7 8 ,1 0 1 .3 8 2 .0 0 0 ,0 0 2 4 7 .1 2 2 ,6 8 1 1 .3 6 8 .4 8 1 ,4 3 1 0 8 .1 2 8 ,7 1 1 8 0 .5 3 2 .0 8 5 ,2 0

1 . P e n sio n s- u n d B e ih ilfe rü ckste llu n g e n 2 . R ü ckste llu n g e n fü r A lte rste ilze it 3 . R ü ckste llu n g e n fü r u n te rla sse n e In sta n d h a ltu n g 4 . R ü ckste llu n g e n fü r A ltla ste n 5 . B e zirksu m la g e rü ckste llu n g 6 . S te u e rrü ckste llu n g e n 7 . R ü ckste llu n g e n fü r H a ftu n g s- u n d P ro ze ssrisike n 8 . R ü ckste llu n g e n fü r V e rlu sta u sg le ich e a n ve rb u n d e n e U n te rn e h m e n 9 . R ü ckste llu n g e n fü r Z w e cka u srich tu n g sve rp flich tu n g e n 1 0 . R ü ckste llu n g e n fü r U rla u b 1 1 . R ü ckste llu n g n ich t a u sg e re ich te L e istu n g se n tg e lte 1 2 . S o n stig e R ü ckste llu n g e n n a ch § 7 4 A b s. 1 S . 2 K o m m H V -D o p p ik

D . V e rb in d lic h k e ite n

2

.2 6 4 .7 8 1 .9 6 4 ,0 3

2

.2 0 7 .9 9 1 .3 0 5 ,0 6

1 . A n le ih e n 2 . V e rb in d lich ke ite n a u s K re d ite n d a vo n : I n v e s t i t i o n s k r e d i t e v o m L a n d In ve stitio n skre d ite vo n K re d itin stitu te n In ve stitio n skre d ite vo m so n stig e n in lä n d isch e n B e re ich K redite vom sonstigen ausländischen B ereich K o n to ko rre n tko n te n K o n to ko rre n tko n te n d e r ve rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ilig u n g e m ö g e n u n d re ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n

0 ,0 0 .6 4 9 .1 6 8 .6 1 8 ,7 4

8 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 .4 3 8 .6 9 6 .5 4 6 ,3 3

1

1

0 ,0 0 .2 9 7 .5 9 7 .0 5 3 ,3 8 2 1 1 .1 0 2 .3 5 4 ,9 4 3 2 .9 5 8 .3 3 3 ,3 6 3 .3 5 2 .3 6 7 ,9 1 1 0 4 .1 5 8 .5 0 9 ,1 5

5 3 2 ,8 1 .0 8 9 .0 9 5 .4 7 2 ,3 2 2 2 0 .6 9 6 .3 7 6 ,5 6 3 4 .0 4 1 .6 6 6 ,6 8 2 9 7 .9 9 8 ,5 4 9 4 .5 6 4 .4 9 9 ,4 2

1

1

n , S o n d e rve r- 1

2 2 2 .5 9 1 .0 7 9 ,7 7

2 3 6 .8 8 8 .2 9 7 ,3 6

3 . V e rb in d lich ke ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ich ko m m e n

1 6 7 .0 5 9 .1 8 4 ,8 6

2 1 4 .8 9 7 .9 5 5 ,3 0

4 . V e rb in d lich ke ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e istu n g e n

8 9 5 .8 7 9 ,4 6

7 5 8 .0 0 6 ,3 2

5 . V e rb in d lich ke ite n a u s T ra n sfe rle istu n g e n

2 2 5 .0 6 7 .2 0 1 ,2 0

2 3 6 .7 5 0 .4 9 9 ,7 5

6 . S o n stig e V e rb in d lich ke ite n

3 9 .4 2 7 .9 7 8 ,9 7

5 4 .5 2 8 .6 7 8 ,7 5

E . P a ssiv e R e c h n u n g sa b g re n zu n g

S U M M E D E R P A S S I V A

6

.5 0 4 .3 3 1 .4 8 9 ,1 7

6

.3 0 5 .6 4 7 .7 8 9 ,6 7

1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2023

Ergebnisrechnung IST Ansatz übertragene Haus- Fortgeschriebener IST VergleichIst/fort- Haushaltsjahr Haushalts- haltsermächtigung Planansatz Haushaltsjahr geschriebener 2023 jahr aus Vorjahren 1) 2022 Planansatz 2) EUR2020 EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.232.160.254,64 -1.128.619.000,00 -1.128.619.000,00 -1.116.248.151,76 -103.541.254,64 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -566.049.864,20 -581.967.704,44 2.805.350,40 -579.162.354,04 -593.525.754,57 13.112.489,84 3 + Sonstige Transfererträge -6.658.772,34 -6.813.998,00 -6.813.998,00 -8.951.469,02 155.225,66 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -95.657.027,38 -90.734.595,29 -90.734.595,29 -92.647.595,50 -4.922.432,09 5 + Auflösung von Sonderposten -54.146.031,56 -58.624.863,61 -58.624.863,61 -53.284.552,78 4.478.832,05 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -48.199.313,15 -44.680.997,15 -44.680.997,15 -42.239.999,49 -3.518.316,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -362.455.792,58 -320.407.884,71 90.683,04 -320.317.201,67 -303.917.102,72 -42.138.590,91 8 + Sonstige ordentliche Erträge -119.407.186,47 -53.480.515,56 -53.480.515,56 -132.659.012,75 -65.926.670,91 9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.080.640,44 -5.265.250,98 -5.265.250,98 -6.570.723,29 184.610,54 10 +/- Bestandsveränderungen -99172,4 -1257471,52 -99172,4 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.489.914.055,16 -2.290.594.809,74 2.896.033,44 -2.287.698.776,30 -2.351.301.833,40 -202.215.278,86 11 - Personalaufwendungen 644.560.366,65 646.136.649,44 18.691,72 646.155.341,16 625.285.530,07 -1.594.974,51 12 - Versorgungsaufwendungen 123.111.886,87 115.705.500,00 115.705.500,00 89.347.789,27 7.406.386,87 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 335.655.500,87 303.593.284,46 20.648.791,73 324.242.076,19 295.597.030,23 11.413.424,68 14 - Planmäßige Abschreibungen 148.205.603,99 108.239.483,81 108.239.483,81 124.019.363,70 39.966.120,18 15 - Transferaufwendungen 979.187.407,71 982.514.919,83 1.113.123,84 983.628.043,67 891.415.624,47 -4.440.635,96 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 143.168.983,17 133.863.273,23 33.827.429,38 167.690.702,61 157.508.426,54 -24.521.719,44 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.373.889.749,26 2.290.053.110,77 55.608.036,67 2.345.661.147,44 2.183.173.764,28 28.228.601,82 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -116.024.305,90 -541.698,97 58.504.070,11 57.962.371,14 -168.128.069,12 -173.986.677,04 17 + Finanzerträge -10.349.393,81 -5.986.850,24 -5.986.850,24 -3.434.176,36 -4.362.543,57 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 41.168.571,49 26.963.641,00 26.963.641,00 23.498.646,31 14.204.930,49 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 30.819.177,68 20.976.790,76 20.976.790,76 20.064.469,95 9.842.386,92 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -85.205.128,22 20.435.091,79 58.504.070,11 78.939.161,90 -148.063.599,17 -164.144.290,12 19 + Außerordentliche Erträge -47.915.304,47 -44.269.118,18 -44.269.118,18 -6.704.722,99 -3.646.186,29 20 - Außerordentliche Aufwendungen 10.087.696,07 268.900,00 29.939,00 298.839,00 12.016.806,67 9.788.857,07 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -37.827.608,40 -44.000.218,18 29.939,00 -43.970.279,18 5.312.083,68 6.142.670,78 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -123.032.736,62 -23.565.126,39 58.534.009,11 34.968.882,72 -142.751.515,49 -158.001.619,34

  1. Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2022 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).

  2. Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.

1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2023

Finanzrechnung IST Ansatz übertragene Haus- Fortgeschriebener IST VergleichIst/fort- Haushaltsjahr Haushalts- haltsermächtigung Planansatz Haushaltsjahr geschriebener 2023 jahr aus Vorjahren 1) 2022 Planansatz 2) 2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.238.907.682,10 -1.128.619.000,00 -1.128.619.000,00 -1.098.476.759,86 -110.288.682,10 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -564.453.866,49 -581.944.466,07 -581.944.466,07 -591.672.489,29 17.490.599,58 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.559.565,84 -6.813.998,00 -6.813.998,00 -7.591.335,72 254.432,16 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -93.529.580,89 -90.609.595,29 -90.609.595,29 -90.196.193,59 -2.919.985,60 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -47.720.914,02 -44.393.347,15 -44.393.347,15 -41.610.983,76 -3.327.566,87 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -344.813.826,28 -320.407.884,71 -320.407.884,71 -283.453.988,03 -24.405.941,57 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -96.825.056,01 -95.392.852,18 -95.392.852,18 -57.422.536,51 -1.432.203,83 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -9.046.759,17 -848.536,00 -848.536,00 -1.548.582,66 -8.198.223,17 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.401.857.250,80 -2.269.029.679,40 -2.269.029.679,40 -2.171.972.869,42 -132.827.571,40 9 - Personalauszahlungen 596.442.097,74 601.323.091,91 601.323.091,91 567.340.712,80 -4.880.994,17 10 - Versorgungsauszahlungen 130.027.565,83 127.470.000,00 127.470.000,00 125.983.349,10 2.557.565,83 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 353.922.011,42 329.930.946,70 39.919.301,26 369.850.247,96 306.137.681,56 -15.928.236,54 12 - Transferauszahlungen 961.962.193,50 983.025.919,83 201.231,45 983.227.151,28 921.134.679,32 -21.264.957,78 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 111.248.480,75 106.999.523,67 1.567,50 107.001.091,17 126.534.354,34 4.247.389,58 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 37.854.912,63 26.885.341,00 26.885.341,00 22.842.743,55 10.969.571,63 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.191.457.261,87 2.175.634.823,11 40.122.100,21 2.215.756.923,32 2.069.973.520,67 -24.299.661,45 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -210.399.988,93 -93.394.856,29 40.122.100,21 -53.272.756,08 -101.999.348,75 -157.127.232,85 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -93.800.084,40 -136.618.000,00 -136.618.000,00 -125.929.805,39 42.817.915,60 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -7.244.360,52 -2.344.000,00 -2.344.000,00 -8.885.305,42 -4.900.360,52 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -12.608.635,86 -10.500.000,00 -10.500.000,00 -23.542.615,41 -2.108.635,86 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -1.540.156,00 -4.235.000,00 -4.235.000,00 -1.854.000,00 2.694.844,00 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.144.301,88 -2.150.000,00 -2.150.000,00 -2.303.158,77 5.698,12 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -117.337.538,66 -155.847.000,00 -155.847.000,00 -162.514.884,99 38.509.461,34 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 23.747.829,67 52.710.000,00 6.794.370,52 59.504.370,52 56.819.888,22 -35.756.540,85 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 201.234.381,43 273.567.458,00 276.151.769,69 549.719.227,69 190.272.175,70 -348.484.846,26 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 16.224.188,22 23.599.542,00 26.020.714,85 49.620.256,85 20.405.760,80 -33.396.068,63 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 63.250.561,82 51.908.700,00 20.723.000,00 72.631.700,00 54.394.310,60 -9.381.138,18 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 17.938.651,71 26.321.000,00 4.157.662,85 30.478.662,85 18.213.661,55 -12.540.011,14 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 800.000,00 681.000,00 3.135.000,00 3.816.000,00 -3.016.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 323.195.612,85 428.787.700,00 336.982.517,91 765.770.217,91 340.105.796,87 -442.574.605,06 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 205.858.074,19 272.940.700,00 336.982.517,91 609.923.217,91 177.590.911,88 -404.065.143,72 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) -4.541.914,74 179.545.843,71 377.104.618,12 556.650.461,83 75.591.563,13 -561.192.376,57 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -216.188.000,00 -260.000.000,00 -260.000.000,00 -108.000.000,00 43.812.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -216.188.000,00 -260.000.000,00 -260.000.000,00 -108.000.000,00 43.812.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 97.864.306,69 74.864.300,00 74.864.300,00 91.656.704,47 23.000.006,69 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 14.137.552,14 4.989.000,00 4.989.000,00 16.317.279,83 9.148.552,14 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 112.001.858,83 79.853.300,00 79.853.300,00 107.973.984,30 32.148.558,83 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -104.186.141,17 -180.146.700,00 -180.146.700,00 -26.015,70 75.960.558,83 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -108.728.055,91 -600.856,29 377.104.618,12 376.503.761,83 75.565.547,43 -485.231.817,74 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -15.000.000,00 -15.000.000,00 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 15.000.000,00 15.000.000,00 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -7.138.524.178,15 -4.185.170.200,35 -7.138.524.178,15 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 7.144.403.108,72 4.179.389.971,51 7.144.403.108,72 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 5.878.930,57 -5.780.228,84 5.878.930,57 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -289.753.243,08 -250.000.000,00 -250.000.000,00 -359.538.561,67 -39.753.243,08 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -392.602.368,42 -250.600.856,29 377.104.618,12 126.503.761,83 -289.753.243,08 -519.106.130,25 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -392.602.368,42 -250.600.856,29 377.104.618,12 126.503.761,83 -289.753.243,08 -519.106.130,25

  1. Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2022 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)

und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.

  1. Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung

des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.

1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2023

A rten der F orderungen

S tand zu B eginn des H aushaltsjahres 01.01.2023 E U R 90.068.008,84 23.060.463,70 2.539.253,35 62.193.413,62 2.274.878,17 4.507.375,24 25.775.435,50 9.556.747,19 30.119,54 16.155.852,79 0,00 32.715,98 76.987.972,76 73.829.612,49

V eränderung im H aushaltsjahr + /- E U R 771.678,09 -13.963.708,02 757.341,52 13.846.756,47 131.288,12 1.272.168,10 10.339.190,13 2.739.411,65 239.805,90 7.392.688,56 0,00 -32.715,98 -17.270.043,22 -15.521.303,67

m it einer R estlaufzeit m it einer R estlaufzeit S tand zum E nde des m it einer R estlaufzeit von m ehr als einem von m ehr als 5 H aushaltsjahres bis zu einem Jahr bis zu 5 Jahren Jahren 31.12.2023 E U R E U R E U R E U R 90.830.230,25 9.423,68 33,00 90.839.686,93 9.093.882,56 2.850,12 23,00 9.096.755,68 3.290.044,81 6.540,06 10,00 3.296.594,87 76.040.170,09 0,00 0,00 76.040.170,09 2.406.132,79 33,50 0,00 2.406.166,29 5.779.291,34 252,00 0,00 5.779.543,34 36.114.625,63 0,00 0,00 36.114.625,63 12.296.158,84 0,00 0,00 12.296.158,84 269.925,44 0,00 0,00 269.925,44 23.548.541,35 0,00 0,00 23.548.541,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59.717.929,54 0,00 0,00 59.717.929,54 58.308.308,82 0,00 0,00 58.308.308,82

  1. Ö ffentlich-rechtliche F orderungen 1.1 G ebührenforderungen 1.2 B eitragsforderungen 1.3 S teuerforderungen 1.4 sonst. öff.rechtliche F orderungen 2. privatrechliche F orderungen aus L. u. L. 3. F ord. gg. verb. U nt, B eteilig., S V , rf. S tift 3.1 F orderungen gegen verbundene U nternehm en 3.2 F orderungen gegen B eteiligungen 3.3 F orderungen gegen S onderverm ögen 3.4 F orderungen gegen rechtsfähige S tiftungen 3.5 F orderungen gg. kom m . A rbeitsgem einschaften 4. F ord. gege. öffentl. B ereich u. T ransferlei 5. sonstige V erm ögensgegenstände

S u m m e alle r F o rd e ru n g e n

271.168.404,83

-20.408.310,57

250.750.385,58 9.675,68 33,00 250.760.094,26

1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023

V erbindlichkeiten S tand zu B eginn des H aushaltsjahres 01.01.2023 E U R 1. A nleihen 80.000.000,00 2. V erbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.343.834.048,37 2.1 vom B und 2.2 vom Land 532,81 2.3 vom sonstigen öffentlichen B ereich 2.4 von verbundenen U ntern., B eteil., S onderverm ögen 2.5 von sonst. öffentlichen S onderrechnungen 2.6 vom K reditm arkt 1.089.095.472,32 2.7 vom sonstigen inländischen B ereich 220.696.376,56 2.8. vom sonstigen ausländischen B ereich 34.041.666,68 3. V erbindlichkeiten aus K rediten zur Liquiditätssicherung 94.862.497,96 3.1 K assenkredite von K reditinstituten 0,00 3.2 K ontokorrentkonten 297.998,54 3.3 K ontokorrent der verb. U ., B et., S tiftungen 94.564.499,42 4. V erbindlichkeiten, die K reditaufnahm en gleichkom m en 236.888.297,36 4.1 H ypotheken-, G rund- und R entenschulden 213.381,55 4.2 Leibrentenverträge 63.901,05 4.3 S onstige kreditähnliche R echtsgeschäfte 236.611.014,76 5. V erbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 214.897.955,30 5.1 von S onderverm ögen 2.950.613,68 5.2 von verbundenen U nternehm en 165.340.346,00 5.3 von B eteiligungen 238,00 5.4 vom sonstigen inländischen B ereich 46.484.087,66 5.5 vom sonstigen ausländischen B ereich 122.669,96 6. V erbindlichkeiten aus T ransferleistungen 758.006,32 7. S onstige V erbindlichkeiten 236.750.499,75 7.1 gegenüber B und und Land F örderung 101.363.723,23 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten B ereich 135.386.776,52

E U R 0,00 281.237.727,67

E U R 0,00 1.109.438.486,14

-532,81 0,00

0,00

0,00

0,00

208.501.581,06 108.429.172,89 -9.594.021,62 9.594.021,62 -1.083.333,32 0,00 12.648.379,10 107.510.877,06 0,00 0,00 3.054.369,37 3.352.367,91 9.594.009,73 104.158.509,15 -14.297.217,59 -152.764,24 -364,79 -14.144.088,56 -47.838.770,44 1.524.081,79 -51.913.948,92 -238,00 2.551.153,26 181,43 137.873,14 -11.683.298,55 33.062.266,94 -44.745.565,49 56.790.658,97

242.861.641,19 38.376.086,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Laufzeit über 5 Jahre

946.306.239,30 163.132.246,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S tand am E nde des H aushaltsjahres 31.12.2023 E U R 0,00 1.541.657.741,68

1.297.597.053,38 211.102.354,94 32.958.333,36 107.510.877,06 0,00 3.352.367,91 104.158.509,15 222.591.079,77 60.617,31 63.536,26 222.466.926,20 167.059.184,86 4.474.695,47 113.426.397,08 0,00 49.035.240,92 122.851,39 895.879,46 225.067.201,20 134.425.990,17 90.641.211,03 2.264.781.964,03

8. S u m m e V e rb in d lich ke ite n 2.207.991.305,06

N achrichtlich:

  1. S chulden der S onderverm ögen m it S onderrechnung 1) 333.923.158,42 1.1 aus K rediten 1.2 aus kreditähnlichen R echtsgeschäften 6.887.260,00 1) Inklusive eines T rägerdarlehens der S tadt N ürnberg an den E igenbetrieb S Ö R (R V eränderung im Laufzeit H aushaltsjahr bis 1 Jahr + /- E U R E U R -80.000.000,00 0,00 197.823.693,31 118.023.194,51

45.738.957,80 4.295.261,34 estschuld zum 31.12.2023: 5,8 M io. €). Laufzeit von 1 bis 5 Jahre

379.662.116,22 11.182.521,34

1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2023

85,911.823.939

00,238.058.442 00,650.890.342 10,073.814.691-

09,490.606.807.5

23,341.724.425.4 78,590.097.004.4 85,941.167.559.2-

d n a t s d n E

etrew

00,779.2

18,201.366.459

86,452.155.895.5

hcuB

dnatssgnafnA

3202.10.10

€ ni

00,0

00,0

08,084.119.54-

29,766.895.411-

15,781.877.662.3-

-sruK netreisilaer ieb ruN .netnoksdnatseB fua hcis theizllov gnussapnA eid ;gnuhcuB em askriwsglofre eniek tglofre dnehcerpstnE .thcubrev "negnuthcihcsm usnegöm reV sua essinbegrE" noitisoP-latipaknegiE eid rebü negnutfitS negihäfsthcerthcin ned ieb nedrew ereipaptreW fua negnubierhcsbA dnu -uZ etreisilaer thciN .gnuhcubreV em askriwsglofre enie tglofre netsulrevsruK .wzb nenniweg )2 .lluN uz rem m i hcilrhäj thets dnatsebdnE dnu -sgnafnA reD .nehets gnahnem m asuZ netkerid m i egalnA reniek tim eid ,egnägrovsgnuhcuB relleizeps gnunhcerbA ruz tnem urtsnisfliH sehcsinhcet sla gnutlahhcubnegalnA red tneid eiS .tethciregnie 8102 edruw 89999990 essalkegalnA eiD

3202.21.13

dnatsdnE negnubierhcsuZ -eivitkahcaN negnuhcubm U

€ ni

00,0

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00,0

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00,0

00,0

00,2

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00,0

00,2

00,0

61,540.87

63,672.723.1

02,922.942.1

63,472.723.1

€ ni

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00,0

00,0

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00,0

00,0

00,0

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00,0

00,0

00,0

00,058.3-

07,132.74-

86,569.581-

89,388.431- 19,139.51- 42,015.292.4 64,787.652.61- 33,298.490.681- 49,253.173.992 89,534.823 08,842.926.2 42,880.627.4- 75,028.537.61 38,539.304.482

89,337.831-

€ ni

00,0

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00,0

00,0

00,0

00,0

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00,0

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00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

19,902 70,937.839.7 12,272.817.05- 05,720.421.167.1- 39,723.507.964.3 05,706.91 44,597.613.62 82,892.877.8- 42,631.727.22 30,780.024.924.3

00,227.51 00,014.251 00,779.2-

negnubierhcsbA

€ ni

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

19,451.706 80,665.116.1- 61,845.947.92- 33,341.196.93

74,814.071 24,200.112- 21,231.704.3- 70,661.226.21

34,552.074 62,879.266.61- 84,514.871.081- 10,202.962.144

59,498.287.1 21,702.301.33- 26,599.041.938- 03,411.969.814.2 27,297.11 02,469.276.93 22,147.764.11- 94,262.752.92 11,638.494.163.2

70,383.414.51

46,721.449.41 90,917.763.201- 51,628.891.868.2- 09,292.881.084.7 00,036.863 83,470.717.21- 47,789.740.72- 00,308.595.052 20,229.889.862.7

gnagbA

€ ni

00,0

00,0

00,0

00,0

91,980.611- 25,510.825.5- 69,027.218.62

08,609.364-

61,528.662.62- 37,890.408.18- 69,048.554.269

53,419.283.62-

07,116.314.541-

m i negnubierhcsbA dnatssgnafnA

€ ni

JG

00,0

00,0

26,106.501- 13,604.071.472

86,319.012.2- 24,985.007.92

00,399.994.2- 47,360.299.793

39,720.345.98-

08,536.670.64- 08,084.119.54

65,962.029.731.3-

3202.10.10

€ ni

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84,732.557.125

14,282.483.579.8

05,787.629.350.1

3202.21.13

dnatsdnE

€ ni

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

08,397.8 01,939.041.2- 26,347.680.1- 65,505.576.4 76,987.317.272

07,432.74 48,671.525.4 34,398.605- 24,212.729.31 84,174.672.324

07,468.514

-eivitkahcaN negnuhcubm U

negnur 3202.21.13

€ ni

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,0

00,227.51-

61,134.75

45,798.191.8-

67,506.970.1 19,330.326-

46,854.613.08-

netsoksgnulletsreH

€ ni

00,0

00,0

00,0

00,000.02-

00,014.251-

74,276.312-

60,216.031.2- 00,000.008 84,102.130.13

33,227.814.1- 51,199.474.2 41,254.657.52

93,433.965.3-

65,512.421.13-

dnu

-sgnuffahcsnA

gnagbA

€ ni

00,0

00,0

24,335.1

14,070.832 71,265.696.793

23,229.278.2 61,946.163.63

00,000.510.01 69,048.064.259

51,199.982.31

75,600.318.772

99,155.780.471 31,441.489.724

g n a g u Z

€ ni

61,636.759.43

08,216.970.64

21,503.438.21

42,425.174.637.8

47,031.602.440.1

dnatssgnafnA n e g n u r

3202.10.10 € ni

€ ni

nedoB dnu dnurG m edm erf fua netuaB

reläm kneduaB dnu ednätsnegegtsnuK

dnu ekcütsdnurG etuabebnU 98,798.006.372 50,881.806.272 24,805.965-

negöm revegalnA em m uS )1

,nem henretnU enednubreV 70,719.483.458 32,247.656.078 98,329.070.801-

ednätsnegegsnegöm reV

egalkcürsgnugrosreV

negalnaznaniF

uaB ni negalnA

negalnahcaS

elleiretam m I

ereiT ,G W G

eguezrhaF

.4 elietnastfahcsnessoneG

.3 /negnuhielsuA 09,027.765.72 08,782.028.82 25,868.231.2-

.2 ereipaptreW 61,636.759.43 61,636.759.43

.1 negöm revrednoS dnu negnugilieteB )1 54,548.714.22 26,634.822.02 15,578.493.4-

.9

.8 84,732.557.125 31,441.489.724

.7 gnuttatssuastfähcseG dnu 00,0

.6 -sbeirteB ,negalnA .nhcet ,nenihcsaM 05,763.161.101 05,340.903.89 44,589.902.891-

.5 00,481.739.8 00,101.216.6 33,959.357.03-

.4 47,070.294.593 71,965.691.593 00,399.994.2-

.3 hcuarbegniem eG m i negalnahcaS 00,054.471.9 00,371.724.9 70,617.744.3-

.2 ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu negöm revrutkurtsarfnI 02,921.897.566.1 35,950.692.866.1 37,891.709.308.1-

.1 ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu ekcütsdnurG etuabeB 15,608.705.845.1 94,048.353.225.1 97,703.164.078-

.III

.II

.I

1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2023

S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 2

V e rä n d e ru n g im H a u s h a lts ja h r + /-

S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 3

R

ü c k la g e n - u n d R ü c k s te llu n g e n

E 0 6 1 7 0 2

U R ,2 8 ,1 1 ,8 8

E 0 6 8 1 8 1

U R ,2 8 ,9 8 ,3 2

E 0 4 2 7 4

U R ,0 0 ,3 0 ,7 9

E 0 6 2 4 5 6

U R ,2 8 ,2 8 ,1 1

1 2 3

. B a s is k a p ita l (A llg e rm e in e R ü c k la g e ) . E rg e b n is -R ü c k la g e . V e rlu s tv o rtra g (b ila n z ie re n d e E in h e ite n )

6 6 5 .2 2 4 2 .5 -1 3 .7

7 5 0

8 5 4

.4 .8 .8

6 6 5 .2 3 8 2 .8 -1 6 .8

7 3 7

8 4 2

.4 .3 .0

6 6 5 .2 5 0 5 .9 -1 7 .2

7 6 0

8 2 1

.4 .9 .9

1 2 3 .1 2 8 .5 -3 2 9 .8

1V

. R ü c k s te llu n g e n fü r P e n s io n e n u n d ä h n lic h e e rp flic h tu n g e n

1 .6 5 7 .8

9

4

.4

5 0

,0 0

1 .6 7 2 .8

7

9

.6

3 7

,0 0

3 8 .8 7 9 .5

0 1

,0 0

1 .7 1 1 .7

5

9

.1

3 8

,0 0

1 P P V P P P V V 1 R R R R R R R R R R 2 3 4 5 6 R R R R R S

.1 . P e n s io n s v e rp flic h tu n g e n e n s io n s rü c k s te llu n g e n A n w a rts c h a fte n B e a m te e n s io n s rü c k s te l.A n w a rts c h a fte n B e a m te L e h rk rä fte e rs o rg u n g s rü c k s t. A n w a rts c h a fte n A rb e itn e h m e r e n s io n s rü c k s te llu n g e n V e rs o rg u n g s e m p f.B e a m te e n s io n s rü c k s te llu n g e n E rs ta tt. B e a m te B e a m tV G e n s io n s rü c k s te l.V e rs o rg u n g s e m p f.B e a m te L e h rk r. e rs o rg u n g s rü c k s te llu n g V e rs o rg -e m p f. A rb e itn e h m e e rs o rg u n g s rü c k s te llu n g E rs ta tt. R e n tn e r .2 . A lte rs te ilz e it u n d ä h n lic h e M a ß n a h m e n , B e ih ilfe n ü c k s te llu n g e n fü r A lte rs te ilz e it B e a m te ü c k s te llu n g e n f.A lte rs te ilz e it B e a m te L e h rk rä fte ü c k s te llu n g e n fü r A lte rs te ilz e it A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n fü r B e ih ilfe n B e a m te ü c k s te llu n g e n fü r B e ih ilfe n B e a m te L e h rk rä fte ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n V e rs o rg .e m p fä n g e r B e a m te ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n V e rs o rg .e m p fä n g e r L e h re r ü c k s te llu n g e n fü r B e ih ilfe n A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n V e rs o rg .e m p f.A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n E rs ta tt. R e n tn e r . A ltla s te n . U n te rla s s e n e n e In s ta n d h a ltu n g . F in a n z a u s g le ic h u n d S te u e rs c h u ld v e rh ä ltn is s e . D ro h e n d e V e rp flic h t. B ü rg s c h ., a n h ä n g . G e ric h ts v e . S o n s tig e R ü c k s te llu n g e n ü c k s te llu n g e n fü r U rla u b B e a m te ü c k s te llu n g e n fü r U rla u b A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n fü r V e rlu s ta u s g le ic h e v e rb . U n te rn . ü c k s te llu n g e n f. Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h tu n g e n ü c k s t. n ic h t a u s g e r. L e is tu n g s e n tg e lte /-b e z ü g e o n s tig e R ü c k s te ll. (g g f. § 7 4 I2 K o m m H V -D o p p ik )

1 .4 1 3 .6 2 2 8 .7 1 8 2 .1 4 4 5 2 .5 4 1 .0 4 5 6 .5 4 6 .5 5 .6 2 4 4 .2 2 .1 1 .9 5 .8 4 1 .1 3 1 .2 8 1 .1 7 8 .0

3 5 5 6 1 2 3 3 4 6 4 1 8 3 5 2 8 2 0 9 9 9 7 0 8 3 5 7 5 6 9

3 8 7 3 8 1 2 3 8 1 5 5 0 4 1 3 8 3 5 2 8 6 6 5 3 7 4 7 9 2 1

.3 .5 .6 .4 .0 .2 .6 .7 .0 .0 .6 .2 .3 .1 .7 .7 .3 .9 .7 .0 .5 .0 .4 .7 .1 .2 .9 .0 .1 .8 .9

6 9 4 5 8 0 6 5 8 3 2 6 0 2 6 8 0 0 8 1 2 4 8 8 8 6 2 6 7 3 7 7 5 0 6 1 9 6 0 0 0 0 0 0 0 5 6 3 4 3 2 2 1 2 0 0 4 6 9 8 6 3

,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,7 9 ,0 0 ,1 6 ,0 2 ,3 4 ,0 0 ,9 0 ,5 9 ,3 1

1 .4 1 6 .7 2 3 4 .2 1 8 9 .7 4 4 5 5 .4 3 5 .2 4 5 3 .9 4 2 .3 5 .4 2 5 6 .0 2 .1 1 .8 7 .4 4 4 .1 3 3 .1 8 5 .5 7 9 .1

9 4 4 9 4 1 2 0 2 8 4 3 7 4 7 7 2 2 8 9 1 3 0 4 3 5 1 8 4 0 3

2 4 0 6 8 2 1 8 0 6 5 4 3 6 5 5 6 6 8 3 5 1 9 6 7 4 4 2 7 8 2

.8 .8 .5 .6 .4 .5 .5 .2 .0 .7 .5 .8 .8 .3 .1 .8 .1 .8 .8 .2 .5 .1 .9 .9 .8 .4 .0 .0 .1 .1 .0

6 2 6 0 5 4 2 2 5 2 2 8 5 5 9 1 0 0 7 5 4 0 9 2 8 9 4 9 1 2 4 9 9 8 6 7 7 9 0 0 0 0 0 0 9 2 7 8 1 8 6 0 2 1 0 0 2 2 2 8 8 5

,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,2 6 ,1 0 ,0 2 ,3 2 ,1 1 ,0 0 ,6 8 ,7 1 ,2 0

2 1 .8 4 5 .2 1 .6 7 3 .3 4 .3 3 3 .7 -3 8 4 .2 1 1 .9 7 9 .7 -2 .1 7 5 .7 9 .9 8 6 .4 -3 .4 1 7 .9 -1 5 0 .0 1 7 .0 3 4 .2 -7 0 .5 -3 4 0 .9 -9 9 1 .3 2 .4 9 6 .2 2 .8 4 1 .1 6 .5 5 8 .8 6 .7 0 5 .9 -2 0 .6 -1 4 2 .1 -2 .3 1 2 2 .5 -7 2 0 .2 1 4 .7 9 4 .6 1 .7 9 5 .1 -3 7 .9 2 6 .0 3 6 .8 3 8 6 .2 3 .6 9 4 .5 1 9 0 .5 7 9 .2 -4 2 .3 1 3 .3

9 7 4 9 7 3 9 9 0 3 7 4 9 5 5 0 0 0 0 4 9 6 5 4 4 6 3 7 6 3 6 9 3 0 6 7 3 2 0 0 0 0 0 0 3 7 8 7 5 5 2 2 2 3 0 0 1 1 8 3 9 6

,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,7 5 ,5 0 ,2 5 ,2 9 ,9 4 ,0 0 ,5 8 ,0 6 ,1 2

1 .4 3 8 .6 2 3 5 .9 1 9 4 .0 1 4 6 7 .4 3 3 .0 4 6 3 .9 3 8 .8 5 .2 2 7 3 .1 2 .0 1 .4 6 .4 4 6 .6 3 6 .0 9 2 .1 8 5 .8

3 1 7 1 2 3 0 9 7 2 7 9 8 4 1 3 3

8 8 4 2 8 6 8 0 0 0 4 3 2 2 6 4 2 6 6 0 8 0 4 2 1 1 0 6 7 7 8

.1 .2 .3 .3 .1 .7 .0 .3 .0 .9 .9 .9 .5 .5 .2 .7 .1 .2 .7 .9 .0 .9 .6 .1 .7 .2 .2 .5 .6 .4 .6

5 9 0 9 2 7 2 3 5 5 5 4 5 0 4 1 0 0 7 9 4 4 3 8 4 3 8 6 7 5 1 8 2 8 0 0 4 7 0 0 0 0 0 0 3 0 6 5 6 2 8 2 4 5 0 0 3 4 1 1 8 9

,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 1 ,6 0 ,7 7 ,6 1 ,0 5 ,0 0 ,2 6 ,7 7 ,0 8

r

2 .4 2 5 .4 1 4 .9 2 .2 2 .3 2 7 9 .6 3 .9 7 .0 4 .5 1

2 .2 2 5 .4 1 8 .3 2 .4 2 .4 1 9 3 .6 3 .8 7 .5 1 .3 2 1 1 8 0 .5

2 .1 2 5 .5 1 7 .6 1 7 .2 4 .2 1 5 5 .7 3 .8 7 .9 5 .0 4 1 1 3 8 .2

4 9 3 1 0 4 1 9 0 7 3 8 1

rf. S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 1

2 6 3 .8

7

. S u m m e a lle r R ü c k s te llu n g e n

1 .9 6 2 .6

5

4

.2

6 1

,9 5

1 .8 9 5 .1

2

1

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2 5

,3 8

1 6 .9 4 5 .5

7 1

,0 0

1 .9 1 2 .0

6

6

.5

9 6

,3 8

2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.

Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.

Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Das Jahr 2023 schloss mit einem positiven Jahresergebnis von 123,0 Mio. Euro ab, nach einem Jahresüberschuss von 142,8 Mio. Euro im Vorjahr. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2023 um 104 Mio. Euro auf 1,764 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.

Nürnberg, 03.06.2025 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 85 von 85

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