Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
04.07.2025
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/002/2025 5 Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2022 Stadt Nürnberg Rpr/002/2025 8 TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/003/2025 43 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/004/2025 46 Bericht Prüfung Jahresabschluss 2023 Stadt Nürnberg Rpr/004/2025 49 Anhang zum Jahresabschluss 2023 Rpr/004/2025 134 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/005/2025 251 TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Rpr/006/2025 254 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2023 rechtsfähige Stiftungen Rpr/006/2025 257 TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Rpr/007/2025 303
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 04.07.2025, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der Stadt Gutachten
Nürnberg Rpr/002/2025
Berschneider, Alois
2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2022 der Stadt Gutachten
Nürnberg Rpr/003/2025
Berschneider, Alois
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg Gutachten
Berschneider, Alois
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg Gutachten
Berschneider, Alois
5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen Gutachten
kommunalen Stiftungen Rpr/006/2025
Berschneider, Alois
6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen Gutachten
kommunalen Stiftungen Rpr/007/2025
Berschneider, Alois
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.12.2024,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 04.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg
Anlagen: Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2022 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg vom 29.04.2025 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2022 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 11.542.986.451,31 Euro. Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 153.608.619,07 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 23.07.2025):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.07.2025 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2022 festgestellt.
140-14.20.00-9/2/5
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 04.07.2025
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2022
der Stadt Nürnberg
März 2025
1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2022 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Einführung 3
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.3 Vermögens- und Ertragslage 4
1.3.1 Vermögenslage 4 1.3.2 Ertragslage 9
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 10
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 10 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 11 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 14 1.4.4 Kapitalkonsolidierung 15 1.4.5 Schuldenkonsolidierung 20 1.4.6 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 22 1.4.7 At-Equity-Konsolidierung 24 1.4.8 Kapitalflussrechnung 26 1.4.9 Konsolidierungsbericht 31
2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 33
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 35
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2022 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum 31.12.2022.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2022 wäre somit der 30.06.2024 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jahresabschluss erst am 17.07.2024 im Stadtrat vorgestellt und am 02.09.2024 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum November 2024 bis einschließlich Januar 2025.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2022 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
-
Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik),
-
Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV-
Doppik),
-
Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik,
-
Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie
-
Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik).
Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
-
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der Abgleich der Meldeberichte im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente mit
den geprüften Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen,
-
die Kapitalkonsolidierung,
-
die Schuldenkonsolidierung,
-
die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH,
-
die konzerninternen Einlagen bzw. Übertragungen von Grundstücken,
-
die konzerninternen Rückstellungen,
-
die konzerninternen Vorräte,
-
die At-Equity-Konsolidierung sowie
-
die Kapitalflussrechnung.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen und Eliminierungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung korrekt wiedergegeben sind.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2022 gezeigt:
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | 31.12.2022 | Vorjahr | Bilanzposten | 31.12.2022 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||||
| 8.914.850.004,99 218.492.760,00 15.640.868,89 191.644.408,83 4.768.936,63 6.438.545,65 7.843.447.181,34 291.009.971,53 2.594.578.987,61 3.387.976.941,92 13.818.540,49 395.359.862,83 347.814.338,79 152.815.374,54 660.073.163,63 852.910.063,65 0,00 4.619.018,31 615.801.101,39 5.564.877,41 38.806.075,99 188.118.990,55 1.828.668.975,66 357.423.757,82 106.174.475,14 158.834.868,45 | |||||||
| A. | Anlagevermögen | 9.337.316.174,95 | 8.914.850.004,99 | A. | Eigenkapital | 2.105.243.933,85 | 1.934.096.974,10 |
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 228.898.713,13 | 218.492.760,00 | I. | Allgemeine Rücklage (Nettoposition) | 684.912.685,75 | 690.327.214,54 |
| 1. | Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte | 17.187.137,35 | 15.640.868,89 | II. | Rücklagen aus nicht ertragswirksam | 2.631.467,61 | 2.631.467,61 |
| 2. | Geleistete Zuwendungen für Investitionen | 200.367.953,83 | 191.644.408,83 | aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen | |||
| 3. | Anzahlungen auf immaterielle | 5.632.529,27 | 4.768.936,63 | III. | Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen | 1.010.986.520,85 | 925.983.406,29 |
| Vermögensgegenstände | IV. | Ergebnisvortrag | -19.627.514,80 | -31.870.889,87 | |||
| 4. | Geschäfts- oder Firmenwert | 5.711.092,68 | 6.438.545,65 | V. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 153.608.619,07 | 96.106.002,02 |
| II. | Sachanlagen | 8.265.097.258,66 | 7.843.447.181,34 | VI. | Ausgleichsposten für Anteile anderer | 267.881.563,66 | 246.069.181,80 |
| 1. | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche | 308.289.581,96 | 291.009.971,53 | Gesellschafter | |||
| Rechte | VII. | Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung | 4.850.591,71 | 4.850.591,71 | |||
| 2. | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche | 2.774.651.810,60 | VIII. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | |
| Rechte | B. | Sonderposten | 1.737.543.184,04 | 1.711.356.669,88 | |||
| 3. | Infrastrukturvermögen | 3.450.347.672,09 | |||||
| 4. | Bauten auf fremdem Grund und Boden | 13.456.509,94 | I. | Sonderposten aus Zuwendungen | 1.478.786.617,81 | 1.439.757.157,67 | |
| 5. | Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler | 395.224.112,10 | II. | Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen | 217.267.167,78 | 217.780.515,03 | |
| 6. | Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge | 384.379.632,06 | Entgelten | ||||
| 7. | Betriebs- und Geschäftsausstattung | 168.428.255,62 | III. | Sonstige Sonderposten | 24.003.038,45 | 20.391.973,18 | |
| 8. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 770.319.684,29 | IV. | Gebührenausgleich | 17.486.360,00 | 33.427.024,00 | |
| III. | Finanzanlagen | 843.320.203,16 | V. | Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse | 0,00 | 0,00 | |
| 1. | Sondervermögen | 0,00 | C. | Rückstellungen | 3.001.223.066,14 | 2.896.848.307,11 | |
| 2. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.593.695,46 | I. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche | 2.417.715.773,26 | 2.376.148.041,18 | |
| 3. | Anteile an assoziierten Unternehmen | 604.590.249,88 | |||||
| Verpflichtungen | |||||||
| 4. | Sonstige Beteiligungen | 6.016.585,15 | II. | Umweltrückstellungen | 33.654.533,00 | 31.188.689,55 | |
| 5. | Ausleihungen | 41.362.166,40 | III. | Instandhaltungsrückstellungen | 29.713.161,65 | 28.458.156,19 | |
| 6. | Wertpapiere des Anlagevermögens | 186.757.506,27 | 188.118.990,55 | IV. | Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs | 10.253.647,68 | 6.046.351,52 |
| B. | Umlaufvermögen | 2.152.886.060,08 | 1.828.668.975,66 | und von Steuerschuldverhältnissen | |||
| I. | Vorräte | 244.323.526,43 | 357.423.757,82 | V. | Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten | 0,00 | 0,00 |
| 1. | Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren | 120.195.475,17 | 106.174.475,14 | Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- | |||
| 2. | Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige | 60.614.352,81 | 158.834.868,45 | und Widerspruchsverfahren | |||
| Erzeugnisse und Leistungen | VI. | Sonstige Rückstellungen | 509.885.950,55 | 455.007.068,67 |
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | 31.12.2022 | Vorjahr | Bilanzposten | 31.12.2022 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||||
| 3. | Grundstücke als Vorräte (unbebaute und | 60.794.029,21 | 90.004.420,36 | D. | Verbindlichkeiten | 4.644.095.309,79 | 4.197.879.649,33 |
| bebaute) | |||||||
| 4. | Sonstige Vorräte | 2.704.355,24 | 2.394.679,87 | I. | Anleihen | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 |
| 5. | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 15.314,00 | 15.314,00 | II. | Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen | 3.107.682.520,96 | 2.933.668.844,47 |
| II. | Forderungen und sonstige | 1.249.297.969,30 | 961.540.642,01 | III. | Verbindlichkeiten aus Krediten zur | 65.521.971,11 | 179.496.352,95 |
| Vermögensgegenstände | Liquiditätssicherung | ||||||
| 1. | Öffentlich-rechtliche Forderungen und | 298.305.905,53 | 203.468.930,36 | IV. | Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen | 247.771.441,46 | 110.016.225,21 |
| Forderungen aus Transferleistungen | wirtschaftlich gleichkommen | ||||||
| 2. | Privatrechtliche Forderungen | 666.709.732,75 | 506.859.029,49 | V. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 575.516.212,11 | 486.736.714,84 |
| 3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 199.577.245,89 | 211.037.777,88 | VI. | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 187.836.411,79 | 72.678.927,66 |
| 4. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen, | 13.433.275,03 | 12.006.554,33 | VII. | Sonstige Verbindlichkeiten | 379.766.752,36 | 335.282.584,20 |
| Beteiligungen, Sondervermögen | E. | Passive Rechnungsabgrenzung | 54.880.957,49 | 46.478.745,26 | |||
| 5. | Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und | 71.271.810,10 | 28.168.349,95 | ||||
| Transferforderungen | F. | Treuhandkapital | 0,00 | 0,00 | |||
| III. | Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | 0,00 | ||||
| IV. | Liquide Mittel | 659.264.564,35 | 509.704.575,83 | ||||
| C. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 52.784.216,28 | 43.141.365,03 | ||||
| D. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | ||||
| E. | Treuhandvermögen | 0,00 | 0,00 | ||||
| Summe Aktiva (Bilanzsumme) | 11.542.986.451,31 | 10.786.660.345,68 | Summe Passiva (Bilanzsumme) | 11.542.986.451,31 | 10.786.660.345,68 |
Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)
Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2022.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonsolidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buchwerten angesetzt.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 9.337 Mio. Euro bzw. 80,9 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 2.153 Mio. Euro (18,7 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 53 Mio. Euro (0,4 %).
Mehr als die Hälfte des Konzern-Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (51,6 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über rund drei Viertel des Anlagevermögens (77,6 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:
| Zusammensetzung Anlagevermögen | Absoluter Anteil | Anteil in % | ||
|---|---|---|---|---|
| „Konzern“ Stadt Nürnberg | Euro | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 228.898.713 | 2,5 | ||
| Sachanlagen | 8.265.097.259 | 88,5 | ||
| Finanzanlagen | 843.320.203 | 9,0 | ||
| Summe Anlagevermögen | 9.337.316.175 | 100,0 |
Der weit überwiegende Teil des Konzernanlagevermögens ist in Sachanlagen gebunden (88,5 %). Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 6.290 Mio. Euro bzw. 76,1 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsgebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanlagevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs-, -gewinnungs- und -bezugsanlagen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 86,9 % (732 Mio. Euro) der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwaltung sind dies mit rd. 137 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Allerdings sind die Anteile an assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss um 10 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen, da die im Einzelabschluss der Stadt vorgenommene Teilwert-Abschreibung auf die Anteile an der NürnbergMesse versehentlich nicht korrigiert wurde. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter 1.4.7.2 verwiesen.
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
| Zusammensetzung Passivseite | Absoluter Anteil | Anteil in % | ||
|---|---|---|---|---|
| „Konzern“ Stadt Nürnberg | Euro | |||
| Eigenkapital | 2.105.243.934 | 18,2 | ||
| Sonderposten | 1.737.543.184 | 15,1 | ||
| Rückstellungen | 3.001.223.066 | 26,0 | ||
| Verbindlichkeiten | 4.644.095.310 | 40,2 | ||
| Passive Rechnungsabgrenzung | 54.880.957 | 0,5 | ||
| Summe Passivseite Konzernbilanz | 11.542.986.451 | 100,0 |
Das Eigenkapital beläuft sich auf 18,2 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von rund 268 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG beteiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 15,9 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapitalzuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen mit 2.418 Mio. Euro (80,6 %) und davon 94,4 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht auf die Anpassung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung analog zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des in 2022 gültigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 4.644 Mio. Euro. Der Großteil, 3.108 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 576 Mio. Euro.
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt:
| Ertrags- und Aufwandsarten | Ergebnis des | Ergebnis des | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||||
| Euro | Euro | ||||||||
| 1 | + | Steuern und ähnliche Abgaben | 1.109.031.210,98 | 1.097.667.714,95 | |||||
| 2 | + | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 800.929.878,24 | 710.227.841,55 | |||||
| 3 | + | Sonstige Transfererträge | 8.919.683,11 | 7.719.431,36 | |||||
| 4 | + | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 5.870.347.427,55 | 4.357.449.150,90 | |||||
| 5 | + | Auflösung von Sonderposten | 84.533.393,61 | 83.597.252,30 | |||||
| 6 | + | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 281.754.082,65 | 224.348.783,62 | |||||
| 7 | + | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 324.795.870,15 | 331.484.000,65 | |||||
| 8 | + | Sonstige ordentliche Erträge | 108.392.635,62 | 146.626.860,96 | |||||
| 9 | + | Aktivierte Eigenleistungen | 117.088.650,00 | 136.133.728,50 | |||||
| 10 | +/- | Bestandsveränderungen | -17.210.801,37 | 20.317.639,03 | |||||
| S1 | = | Ordentliche Gesamterträge | 8.688.582.030,54 | 7.115.572.403,82 | |||||
| 11 | - | Personalaufwendungen | 1.640.087.624,47 | 1.574.422.819,34 | |||||
| 12 | - | Versorgungsaufwendungen | 164.711.954,13 | 166.399.673,58 | |||||
| 13 | - | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 4.684.626.250,30 | 3.250.465.541,42 | |||||
| 14 | - | Bilanzielle Abschreibungen | 354.718.176,06 | 434.085.585,48 | |||||
| 15 | - | Transferaufwendungen | 859.320.129,30 | 860.304.725,25 | |||||
| 16 | - | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 765.067.611,82 | 687.567.688,90 | |||||
| S2 | = | Ordentliche Gesamtaufwendungen | 8.468.531.746,08 | 6.973.246.033,97 | |||||
| S3 | = | Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit | 220.050.284,46 | 142.326.369,85 | |||||
| 17 | + | Finanzerträge | 41.845.203,94 | 80.349.274,81 | |||||
| 18 | + | Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern | 0,00 | 0,00 | |||||
| 19 | - | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 100.517.363,82 | 117.591.944,25 | |||||
| 20 | - | Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) | 4.691.046,94 | 28.443.902,37 | |||||
| S4 | = | Gesamtfinanzergebnis | -63.363.206,82 | -65.686.571,81 | |||||
| S5 | = | Ordentliches Gesamtergebnis | 156.687.077,64 | 76.639.798,04 | |||||
| 21 | + | Außerordentliche Erträge | 53.089.381,27 | 68.538.849,73 | |||||
| 22 | - | Außerordentliche Aufwendungen | 34.288.973,50 | 27.185.617,31 | |||||
| S6 | = | Außerordentliches Gesamtergebnis | 18.800.407,77 | 41.353.232,42 | |||||
| S7 | = | Gesamtjahresergebnis | 175.487.485,41 | 117.993.030,46 | |||||
| 23 | +/- | Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis | -21.878.866,34 | -21.887.028,44 | |||||
| 24 | +/- | Ergebnisvortrag | 0,00 | 0,00 | |||||
| 25 | +/- | Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen | 0,00 | 0,00 | |||||
| S8 | = | Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag | 153.608.619,07 | 96.106.002,02 |
Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 153,61 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss von 96,11 Mio. Euro) wurde für das Jahr 2022 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg erneut ein positives Ergebnis erzielt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf 57,50 Mio. Euro. Hierbei stehen den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von knapp 8,69 Mrd. Euro (Vj.: 7,12 Mrd. Euro) ordentliche Gesamtaufwendungen von rund 8,47 Mrd. Euro (Vj.: 6,97 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert ein Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 220,05 Mio. Euro (Vj.: 142,33 Mio. Euro). Dieses wird durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von -63,36 Mio. Euro (Vj.: -65,69 Mio. Euro) noch verringert. Somit liegt das ordentliche Gesamtergebnis mit 156,69 Mio. Euro um 80,05 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 76,64 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von 18,80 Mio. Euro (Vj.: 41,35 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -21,88 Mio. Euro (Vj.: -21,89 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresüberschuss.
Die ordentlichen Gesamterträge (8,69 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil (67,6 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (5,87 Mrd. Euro) zusammen. Für die ordentlichen Gesamtaufwendungen (8,47 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (4,68 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,64 Mrd. Euro) ursächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 63,36 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 100,52 Mio. Euro. Die Finanzerträge verringerten sich um 35,50 Mio. Euro auf 41,85 Mio. Euro und die Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen von assoziierten Unternehmen reduzierten sich um 23,75 Mio. Euro auf 4,69 Mio. Euro.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 22,55 Mio. Euro auf nun 18,80 Mio. Euro.
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2022
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der konsolidierte Jahresabschluss 2022 demnach bis spätestens 31. Oktober 2023 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 17.07.2024 mit all seinen relevanten Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 22.07.2024 mit der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Konsolidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteili-
gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammenzustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für die Jahre 2018 bis 2021 auch für 2022 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder neue Gesellschaften gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig angelegt werden.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochtergesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeitenden vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemeldeten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Einzelsachverhalte und Problemstellungen zu klären. Das waren zum Beispiel zeitversetzte Buchungen und Abgrenzungen sowie konzerninterne Sachverhalte wie die Übertragung von Grundstücken bzw. die Veräußerung der wbg-Anteile.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden.
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufgabenträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2022 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen, brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeutung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen insgesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten
1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25.
Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteriums aufweisen.
Eine Konsolidierung „At-Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeblichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden folgende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen. Des Weiteren sind noch die sogenannten „At-Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidierungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Bedeutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Darüber hinaus wurde Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100 %-Tochterunternehmen der NOI in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Mangels eines Teilkonzernabschlusses der NOI werden die beiden Gesellschaften NOI und NIK anhand ihrer Einzelabschlüsse vollkonsolidiert.
| Konsolidierungskreis | Einbezug | Konsolidierung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Nürnberg (Konzernmutter) | Pflicht | Vollkonsolidierung | |||
| Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN | Pflicht | Vollkonsolidierung | |||
| Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN | Pflicht | Vollkonsolidierung | |||
| wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) – TEILKONZERN | Pflicht | Vollkonsolidierung | |||
| Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) | Pflicht | Vollkonsolidierung | |||
| NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) | Pflicht | At-Equity | |||
| Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) | Pflicht | Vollkonsolidierung | |||
| Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) | Pflicht | At-Equity | |||
| Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) | freiwillig | Vollkonsolidierung | |||
| Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) | freiwillig | Vollkonsolidierung | |||
| Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) | freiwillig | Vollkonsolidierung | |||
| Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) | freiwillig | Vollkonsolidierung | |||
| noris inklusion gGmbH (NOI) | freiwillig | Vollkonsolidierung | |||
| Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) | freiwillig | Vollkonsolidierung | |||
| Noris Arbeit gGmbH (NOA) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten
1.4.3.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2022 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der wesentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung.
1.4.3.2 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschlüssen
Zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses melden die in den Abschluss einbezogenen Aufgabenträger ihre konzerninternen Sachverhalte sowie ihre Summen- und Saldenlisten mittels standardisierter Berichtspakete (Reporting Package) an die Kämmerei der Stadt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rahmen einer prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ geprüft und betätigt.
Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurde die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss geprüft. Hierzu wurden die gemeldeten und in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente (Dad) übernommenen Daten mit den testierten Jahresabschlüssen abgestimmt.
Neben den üblichen Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Gliederungsschemata ergaben sich, wie bereits in den Vorjahren, insbesondere Differenzen beim Abgleich der Meldedaten des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). Die Differenzen sind wieder auf manuelle Umgliederungen von SÖR ohne tatsächliche Buchung in SAP zurückzuführen. Die Umgliederungen betreffen die Bereiche Forderungen und Verbindlichkeiten und lassen sich laut SÖR technisch nicht in SAP abbilden. Durch die fehlenden Buchungen in SAP enthält die übermittelte Summen- und Saldenliste regelmäßig die für den Jahresabschluss notwendigen Umgliederungen nicht. Um dem vorzubeugen, meldet SÖR neben der aus SAP nach Excel exportierten Summen- und Saldenliste eine weitere Liste mit den entsprechenden Umgliederungen. Die Liste mit den Umgliederungen wird dann in Doppik al dente zusätzlich verarbeitet.
Bei NüSt gibt es ebenfalls Umgliederungen, die nur in der Bilanz erfolgten und nicht in SAP nachgebucht wurden. Die Umgliederungen betreffen konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten. Da diese Sachverhalte wieder herauskonsolidiert werden, haben die in der eingespielten Summen- und Saldenliste fehlenden Umgliederungen keine Auswirkungen auf die Konzernbilanz.
Darüber hinaus wurde ein neues Konto des Eigenbetriebs ASN im konsolidierten Jahresabschluss versehentlich den Rückstellungen anstatt dem Sonderposten zugeordnet. Der Ausweisfehler beläuft sich auf 871 TEuro.
1.4.4 Kapitalkonsolidierung
Nach der Erstkonsolidierung wird die Kapitalkonsolidierung in jedem nachfolgenden Jahr erneut durchgeführt. Bei der Folgekonsolidierung werden Veränderungen im Eigenkapital der einzelnen Aufgabenträger oder Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte bei der Stadt Nürnberg durch entsprechende Kapitalkonsolidierungsbuchungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung konnten die vorgenommenen Buchungen nachvollzogen werden. Hinweise auf eine fehlerhafte oder unvollständige Konsolidierung ergaben sich mit Ausnahme der Anteile an assoziierten Unternehmen nicht.
Betrachtet man die Veränderungen im Eigenkapital, stellt sich die Kapitalkonsolidierung für 2022 wie folgt dar:
| Werte lt. Ein- zel/Teil-Kon- zernabschluss | Konzern- | Konzernbu- chungen laufen- des Jahr | At-Equity- Konsolidierung laufendes Jahr | Konsolidierungen laufendes Jahr | Ausweis in Konzernbilanz | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| buchungen/ | |||||||||||||
| Konsolidierungen | |||||||||||||
| Vorjahre | |||||||||||||
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | ||||||||
| Vollkonsolidierte Aufgabenträger | |||||||||||||
| Allgemeine Rücklage | 260.890.503 | -259.967.900 | -3.100.621 | 0 | 2.178.019 | 0 | |||||||
| Rücklage aus nicht ertragswirksam auf- zulösenden Zuwendungen | 140.583.724 | -139.850.805 | 0 | 0 | -732.919 | 0 | |||||||
| Ergebnis-/Gewinnrücklagen | 712.052.864 | -648.393.196 | 0 | 0 | -63.659.668 | 0 | |||||||
| Ergebnisvortrag | 110.646.27 | -164.274.025 | -1.874.937 | 0 | 55.502.235 | 0 | |||||||
| Jahresergebnis | 80.921.436 | 0 | -23.475.384 | 0 | -57.446.052 | 0 | |||||||
| Unterschiedsbetrag Kapitalkonsolidie- rung Tochtergesellschaften2 | 355.188 | -405.188 | 0 | 0 | 50.000 | 0 | |||||||
| Ausgl.posten Anteile and. Gesellschafter | 302.260.285 | -34.367.822 | 0 | 0 | -10.899 | 267.881.564 | |||||||
| Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag | 330.490 | -37.207 | -293.283 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Stadt Nürnberg | |||||||||||||
| Allgemeine Rücklage | 694.086.464 | -6.812.431 | 0 | -133.328 | -2.228.019 | 684.912.686 | |||||||
| Rücklage aus nicht ertragswirksam auf- zulösenden Zuwendungen | 993.351 | 1.638.117 | 0 | 0 | 0 | 2.631.468 | |||||||
| Ergebnis-/Gewinnrücklagen | 244.635.068 | 702.691.785 | 0 | 0 | 63.659.668 | 1.010.986.521 | |||||||
| Ergebnisvortrag | -13.704.803 | 56.189.946 | -6.610.423 | 0 | -55.502.235 | -19.627.515 | |||||||
| Jahresergebnis | 142.751.515 | 0 | -41.908.801 | -4.691.047 | 57.456.951 | 153.608.619 | |||||||
| Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkon- solidierung Stadt Nürnberg | 0 | 4.850.592 | 0 | 0 | 0 | 4.850.592 | |||||||
| Nicht durch EK-gedeckter Fehlbetrag | 0 |
At-Equity-
Konsolidierung
laufendes Jahr
Werte lt. Ein-
zel/Teil-Kon-
zernabschluss
Konzernbu-
chungen laufen-
des Jahr
Konsolidierungen
laufendes Jahr
Ausweis in
Konzernbilanz
2 Es handelt um Unterschiedsbeträge aus den Teilkonzernen Kh, StWN bzw. wbg.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Vorgänge kurz erläutert werden.
a) vollkonsolidierte Aufgabenträger
Konzernbuchungen bzgl. Jahresergebnis:
Die Summe der Jahresergebnisse der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen beläuft sich auf 80,92 Mio. Euro. Um das Konzernjahresergebnis ermitteln zu können, mussten Buchungen auf Konzernebene durchgeführt werden. Dadurch minderte sich das Konzernergebnis um 23,48 Mio. Euro.
| Mio. Euro | |
|---|---|
| Zwischenergebniseliminierung Stadt – Teilkonzern wbg – lt. Rpr nicht zutreffend | 31,00 |
| Anteilsveräußerung wbg-Anteile | -61,44 |
| konzerninterne Rückstellungen Kh | 3,19 |
| konzerninterne Rückstellungen StWN | 1,44 |
| Verlustübernahmen NOI | -0,78 |
| Sonstiges | 3,11 |
| Summe | -23,48 |
Die gebuchte Ergebniserhöhung um 31,00 Mio. Euro betrifft die Beziehung zwischen der Stadt Nürnberg und dem Teilkonzern wbg. Diese setzt sich aus einer fehlerhaften, ergebniserhöhenden Buchung in Höhe von 33 Mio. Euro (siehe auch 1.4.6.4) sowie aus der ordnungsgemäßen, ergebnisverringernden Zwischenergebniseliminierung in Höhe von 2 Mio. Euro zusammen. Somit ist das Konzernjahresergebnis um 33 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.
In 2022 veräußerte die StWN letztmals Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Im Teilkonzern-Abschluss der StWN war aus dem Anteilsverkauf ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 61,44 Mio. Euro enthalten. Da konzerninterne Vorgänge für den Gesamtabschluss außer Betracht bleiben, war der erzielte Veräußerungsgewinn zu eliminieren. Dadurch minderte sich das Jahresergebnis um 61,44 Mio. Euro (siehe auch 1.4.6.1).
Weitere Konzernbuchungen betreffen u.a. die Eliminierung
- von konzerninternen Rückstellungen auf Ebene des Klinikums (+3,19 Mio. Euro) bzw.
der StWN (+1,44 Mio. Euro) sowie
- von Erträgen aus Verlustübernahmen bei der NOI (-780 TEuro).
Konzernbuchungen bzgl. Ergebnisvortrag
Durch Konzernbuchungen ergab sich eine Minderung um 1,87 Mio. Euro. Diese Minderung resultiert vorwiegend aus der Eliminierung von Zwischengewinnen aus Vorjahren.
In 2021 hatte die Stadt ein Grundstück in Fischbach auf den Eigenbetrieb NüBad übertragen, woraus ein Zwischengewinn von 1,20 Mio. Euro resultierte. Bei der Prüfung des Vorjahresabschlusses hatte Rpr festgestellt, dass dieser Zwischengewinn versehentlich nicht eliminiert worden war. Dies wurde in 2022 nachgeholt. Weitere 832 TEuro betreffen die Eliminierung von Zwischengewinnen der wbg aus Vorjahren.
b) Stadt Nürnberg
Konzernbuchungen bzgl. Jahresergebnis
Das Jahresergebnis aus dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg beträgt 142,75 Mio. Euro. Durch Buchungen im Konzern minderte sich dieses um 41,91 Mio. Euro.
| Mio. Euro | |
|---|---|
| Eliminierung von konzerninternen Rückstellungen der Stadt gegenüber | |
| - Flughafen Nürnberg | -27,00 |
| - NürnbergMesse | -20,10 |
| - FSN, NOA, NOI, NüBad | -6,56 |
| Eliminierung gezahlte Verlustausgleiche an FSN, NüBad | 10,76 |
| Sonstiges | 0,99 |
| Summe | -41,91 |
Ein Großteil dieser Buchungen ist auf die Auflösung von Rückstellungen im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zurückzuführen. Soweit im Einzelabschluss Rückstellungen aufgrund konzerninterner Verpflichtungen gebildet oder aufgelöst werden, sind diese für Gesamtabschlusszwecke zu eliminieren.
In Vorjahren waren auf Ebene der Stadt Nürnberg Rückstellungen für zukünftige Verlustausgleiche bzw. Einlagen in die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. NürnbergMesse GmbH aufwandswirksam gebildet worden. In 2022 wiederum wurden diese Rückstellungen in Höhe von 27,00 Mio. Euro bzw. 20,10 Mio. Euro ertragswirksam aufgelöst. Um das Jahresergebnis des Gesamtabschlusses zu ermitteln, wurde dieser Ertrag in Höhe von insgesamt 47,10 Mio. Euro eliminiert.
Weitere Rückstellungsauflösungen, die im Gesamtabschluss ertragswirksam zu korrigieren waren, betreffen die FSN (-580 TEuro), die NOA (-680 TEuro) die NOI (-3,30 Mio. Euro) sowie NüBad (-2,00 Mio. Euro).
Von der Stadt Nürnberg gezahlte Verlustausgleiche sind für Gesamtabschlusszwecke ebenfalls zu eliminieren. Auf Ebene des Gesamtabschlusses resultiert daraus ein Ertrag. In 2022 wurden u.a. Verlustausgleiche für die FSN bzw. NüBad entrichtet. Die damit zusammenhängenden Aufwendungen in Höhe von 10,77 Mio. Euro wurden im Rahmen des Gesamtabschlusses ergebniserhöhend berücksichtigt.
At-Equity-Konsolidierte Gesellschaften
Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie die NürnbergMesse GmbH werden At-Equity in den Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen.
Im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung wurden die Beteiligungen an der Flughafen Nürnberg GmbH sowie der NürnbergMesse GmbH um die anteiligen Jahresergebnisse 2022 (- 4,69 Mio. Euro) fortgeschrieben. Die Veränderung der Rücklagen betrifft die erfolgsneutralen Veränderungen, insbesondere aus der Währungsumrechnung (-133 TEuro).
Betrachtung der Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte
| Werte lt. Einzel- abschluss Stadt Nürnberg | Konzern- | Konzernbu- | Zwischen- Summe | Werte vollkon- solidierte Auf- gabenträger | Ausweis in Konzernbilanz | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| buchungen/ | chungen/Kon- | |||||||||||
| Konsolidierun- | solidierungen | |||||||||||
| gen Vorjahre | laufendes Jahr | |||||||||||
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |||||||
| Sondervermögen | 42.931.741 | -42.198.822 | -732.919 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| Anteile an verbundenen Unterneh- men | 690.494.704 | -607.848.423 | -81.165.895 | 1.480.386 | 3.113.309 | 4.593.695 | ||||||
| Anteile an assoziierten Unternehmen in Konzernbilanz | 134.419.818 | -19.350.629 | 21.675.625 | 136.744.814 | 467.845.814 | 604.590.250 | ||||||
| Anteile an assoziierten Unternehmen nach Prüfung | 134.419.818 | -19.350.629 | 31.675.625 | 146.744.814 | 467.845.814 | 614.590.250 |
Zwischen-
Summe
Werte lt. Einzel-
abschluss Stadt
Nürnberg
Werte vollkon-
solidierte Auf-
gabenträger
Ausweis in
Konzernbilanz
Sondervermögen
Das Sondervermögen enthält die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg, die alle vollkonsolidiert werden. Die Konsolidierung des laufenden Jahres betrifft die Einlage eines Grundstücks in der Raudtener Straße durch die Stadt Nürnberg in den Eigenbetrieb NüSt in Höhe 733 TEuro. Im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg hatte sich durch diese Einlage der Wertansatz der Finanzanlagen erhöht. Da die Eigenbetriebe aber vollkonsolidiert werden, war die Werterhöhung für Gesamtabschlusszwecke rückgängig zu machen.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Durch den Kauf der wbg-Anteile durch die Stadt Nürnberg haben sich die Anteile an verbundenen Unternehmen im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg um 81,17 Mio. Euro erhöht. Durch die Kapitalkonsolidierung wird diese Werterhöhung rückgängig gemacht, da konzerninterne Veräußerung aus Sicht des Gesamtabschlusses unbeachtlich sind.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Die Anteile an assoziierten Unternehmen der Stadt Nürnberg – Flughafen Nürnberg GmbH sowie NürnbergMesse GmbH – haben sich im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung um 21,68 Mio. Euro erhöht. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg vorgenommene Teilwert-Abschreibung auf die Anteile an der NürnbergMesse GmbH für Gesamtabschlusszwecke nicht korrigiert worden war, so dass die Anteile um 10,00 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen sind. Zu Einzelheiten wird auf Punkt 1.4.7.2 verwiesen.
1.4.5 Schuldenkonsolidierung
1.4.5.1 Allgemeine Ausführungen zur Schuldenkonsolidierung
Aus konzerninternen Leistungsbeziehungen resultieren Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordneten Aufgabenträgern (vollkonsolidierte Tochtergesellschaften) bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern untereinander. Bei Betrachtung der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften als Einheit (sog. „Einheitsfiktion“) wären die aus diesen internen Geschäftsvorfällen stammenden Forderungen und Verbindlichkeiten nicht entstanden. Somit werden sie, wie in Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern gefordert, bei der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses miteinander aufgerechnet beziehungsweise eliminiert. In der konsolidierten Vermögensrechnung sollen somit nur die Forderungen und Verbindlichkeiten verbleiben, die aus Geschäftsvorfällen mit Externen, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, stammen.
Im Rahmen der Eliminierung werden zuerst konzerninterne Vorgänge, die unter der Einheitsfiktion nicht gebucht worden wären, durch Buchung auf Gesamtabschlussebene rückgängig gemacht. Das wären zum Beispiel konzerninterne Veräußerungen. Danach werden die durch Konzernbuchungen angepassten Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen eines Klärungsdialoges gegenüberstellt. Sofern sich die Soll- und Habenbeträge aus den gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen, werden diese mittels Aufrechnung eliminiert.
Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sogenannte Aufrechnungsdifferenzen entstehen. Hierbei kommt jedoch eine Toleranzgrenze in Höhe von 100 TEuro pro Konzernbeziehung zum Tragen. Diesen Wert übersteigende Abweichungen sind aufzuklären
und durch Konsolidierungsbuchungen zu bereinigen, bis der Wesentlichkeitsbetrag unterschritten ist. Die verbleibenden, nicht mehr aufklärbaren Differenzen werden unter dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ ausgewiesen. Je nach Vorzeichen werden sie den „sonstigen Vermögensgegenständen“ bzw. den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Eine Übersicht zu den wesentlichen, herauskonsolidierten Geschäftsvorfällen bei allen Positionen der Vermögensrechnung findet sich im Konsolidierungsbericht des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 (S. 55 ff.).
Die Schuldenkonsolidierung wurde für das Geschäftsjahr 2022 einer stichprobenartigen Prüfung in den Bereichen immaterielle Vermögensgegenstände und Zuwendungen sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände unterzogen. Dazu wurden die wesentlichen Buchungen auf Gesamtabschlussebene sowie die Durchführung des Klärungsdialogs im Konsolidierungsprogramm in Stichproben analysiert. Die Toleranzgrenze wurde in den geprüften Fällen eingehalten. Die Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben.
1.4.5.2 Immaterielle Vermögensgegenstände und Zuwendungen
Im konsolidierten Jahresabschluss 2022 werden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen für Investitionen in Höhe von 200,37 Mio. Euro ausgewiesen. Hiervon entfallen Posten in Höhe von 36,26 Mio. Euro auf Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg an unterschiedliche Tochterunternehmen ausgereicht hat. Nach den Festlegungen zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses sind aktuelle Zuwendungen, das heißt Investitionszuschüsse zu konsolidieren.
Die wesentlichen Posten betreffen mit 28,24 Mio. Euro das Klinikum Nürnberg und mit 7,09 Mio. Euro die wbg. Des Weiteren sind noch Posten gegenüber FSN (167 TEuro) sowie NOI (758 TEuro) enthalten. Diese internen Zuwendungen wurden im konsolidierten Jahresabschluss 2022 herauskonsolidiert, so dass das immaterielle Vermögen aus geleisteten Zuwendungen in Summe um 36,26 Mio. Euro sank.
1.4.5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die konsolidierte Vermögensrechnung für das Jahr 2022 enthält unter anderem Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Summe von 1,25 Mrd. Euro. Hiervon werden aufgrund konzerninterner Leistungsbeziehungen im Rahmen der Konsolidierung insgesamt 312,62 Mio. Euro eliminiert beziehungsweise ausgebucht. Die größten Anteile entfallen dabei auf die Kernstadt (64,65 Mio. Euro), auf StWN (166,48 Mio. Euro) und auf SÖR (35,98 Mio. Euro). Weitere nennenswerte Konsolidierungsbeträge finden sich bei ASN (23,35 Mio. Euro), NOI (3,72 Mio. Euro), NüBad (2,22 Mio. Euro), FSN (1,34 Mio. Euro) sowie bei der wbg (12,68 Mio. Euro).
Bei den die Kernstadt betreffenden Geschäftsvorfällen ist unter anderem ein konsolidierter Teilbetrag in Höhe von 6,70 Mio. Euro enthalten. Dabei handelt es sich um ein von der Stadt an SÖR ausgereichtes Trägerdarlehen. Die im Zusammenhang mit der wbg eliminierten Vorgänge (12,68 Mio. Euro) resultieren hauptsächlich aus Rechnungen der wbg gegenüber der Kernstadt (11,60 Mio. Euro). Betragsmäßig nach wie vor sehr bedeutsam ist die Konsolidierung des Freistellungsanspruches der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum aus passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für ans Klinikum ausgeliehene Mitarbeiter. Im Rahmen dieses im Jahr 2015 begründeten und seitdem jährlich angepassten Freistellungsanspruches wurden im Konsolidierungsprogramm mit Wirkung zum 31.12.2022 mittlerweile insgesamt bereits 38,23 Mio. Euro eliminiert.
Der größte Anteil im Rahmen der Schuldenkonsolidierung entfällt auf StWN mit einer Gesamtsumme von 166,48 Mio. Euro. Der Großteil dieses zum 31.12.2022 konsolidierten Betrages stammt aus dem Anteilsrückkauf der wbg von der StWN durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 157,14 Mio. Euro. Davon entfallen 81,14 Mio. Euro auf die offene Kaufpreisrate aus 2022.
Die beim Eigenbetrieb SÖR im Rahmen der Schuldenkonsolidierung berücksichtigten Geschäftsvorfälle summieren sich für das Jahr 2022 auf 35,98 Mio. Euro. Der hierbei wesentlichste Posten betrifft das Betriebsmittelkonto von SÖR, das zum 31.12.2022 einen Bestand von 27,86 Mio. Euro aufweist. Dieses Betriebsmittelkonto wird bei der Stadtkasse der Stadt Nürnberg geführt. Die Kontobewegungen hierbei sind somit konzerninterne Vorgänge und somit beim konsolidierten Jahresabschluss korrekterweise zu eliminieren.
Die Konsolidierung bei ASN in Höhe von insgesamt 23,35 Mio. Euro entfällt weitestgehend auf den Bestand auf dem Betriebsmittelkonto von ASN Ende 2022 (22,79 Mio. Euro). Wie auch bei SÖR war dieses im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses zu eliminieren.
1.4.6 Wesentliche konzerninterne Vorgänge
1.4.6.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile
Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH (wbg) zu 100 % beteiligt. Sie hält 80,9 % der Anteile unmittelbar. Die verbleibenden Anteile hält die wbg mittelbar selbst.
Mit Vertrag vom 19. Dezember 2022 hatte die StWN ihre verbleibenden Anteile an der wbg – 10,01 % – an die Stadt Nürnberg für 81,14 Mio. Euro veräußert und ist künftig nicht mehr an der wbg beteiligt. Aus dieser Transaktion erzielte die StWN einen konzerninternen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzernabschluss der StWN auf 61,44 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt. Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernabschluss der StWN At-Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortgeschrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um 9,28 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss.3
1.4.6.2 Konzerninterne Einlagen bzw. Übertragungen von Grundstü-
cken
Im Jahr 2022 brachte die Stadt Nürnberg ein Gewerbegrundstück an der Raudtener Straße zum aktuellen Wert (733 TEuro) in die Kapitalrücklage des Eigenbetrieb NüSt ein. Die Stadt erhöhte im Einzelabschluss den Beteiligungsbuchwert von NüSt um diesen Wert. Da der aktuelle Wert des Grundstücks unter dem Buchwert lag, erzielte die Stadt aus dem Vorgang einen Verlust in Höhe von 12 TEuro. Für Zwecke des Gesamtabschlusses wurde die Erhöhung der Finanzanlagen bei der Stadt gegen das Eigenkapital von NüSt konsolidiert. Zudem wurde der Zwischenverlust in Höhe von 12 TEuro eliminiert.
Zwischen dem Eigenbetrieb NüBad und der Stadt Nürnberg erfolgten im Jahr 2021 zwei Grundstücksübertragungen. Dabei wurde ein Grundstück der Gemarkung Fischbach von NüBad an die Stadt Nürnberg und ein Grundstück der Gemarkung Gostenhof von der Stadt Nürnberg an NüBad übertragen. Das Grundstück in Gostenhof wurde zu einem Verkehrswert in Höhe von 7,09 Mio. Euro bei einem Buchwert von 893 TEuro übertragen. Der entstandene
3 Im Einzelabschluss der StWN war aus der Veräußerung der wbg-Anteile ein Gewinn in Höhe von 70,71 Mio. Euro ausgewiesen.
Zwischengewinn in Höhe von 5,75 Mio. Euro wurde ordnungsgemäß eliminiert. Bei der Übertragung des Grundstücks in Fischbach (Buchwert: 74 TEuro, Verkehrswert: 1,28 Mio. Euro) hingegen war der Zwischengewinn in Höhe von 1,20 Mio. Euro im Vorjahr nicht konsolidiert worden, so dass das Anlagevermögen und die sonstigen ordentlichen Erträge bzw. der Jahresüberschuss im konsolidierten Jahresabschluss 2021 um 1,20 Mio. Euro zu hoch dargestellt worden waren. Dies wurde in 2022 korrigiert.
1.4.6.3 Konzerninterne Rückstellungen
In den Einzelabschlüssen bzw. Teilkonzernabschlüssen der einzelnen Aufgabenträger sind konzerninterne Rückstellungen enthalten, welche nicht durch die Schulden- bzw. Aufwandsund Ertragskonsolidierung erfasst werden, sondern separat und manuell konsolidiert werden müssen. Die konzerninternen Rückstellungen werden im Rahmen des Reporting Packages abgefragt und von den einzelnen Aufgabenträgern gemeldet.
Im Jahr 2022 wurden Rückstellungen in Höhe von 3,20 Mrd. Euro gemeldet, wovon 202,13 Mio. Euro konsolidiert wurden. Davon betreffen 274,75 Mio. Euro Vorjahrsbuchungen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen, die in den Einzelabschlüssen bereits in Vorjahren gebildet worden waren und für Gesamtabschlusszwecke eliminiert wurden. Im laufenden Jahr hingegen wurden in den Einzelabschlüssen, insbesondere bei der Stadt Nürnberg, vorwiegend Rückstellungen verbraucht bzw. aufgelöst. Im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung wurde diese Auflösung von Rückstellungen durch Zurechnung wieder rückgängig gemacht, so dass sich eine Zurechnung in Höhe von 46,16 Mio. Euro ergibt. Diese betreffen vor allem Rückstellungen, die im Zusammenhang mit Einlagen in die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. die NürnbergMesse GmbH gebildet worden waren und nun in 2022 aufgelöst wurden (47,10 Mio. Euro).
Des Weiteren wurden im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg Einlagen in diese assoziierten Unternehmen erbracht, für die bereits in Vorjahren Rückstellungen gebildet worden waren (36,5 Mio. Euro). Die damals gebildeten Rückstellungen wurden im Einzelabschluss der Stadt entsprechend aufgelöst. Auch diese Rückstellungsauflösung musste für Gesamtabschlusszwecke eliminiert werden. In gleichem Umfang erhöhten sich die Anteile an den assoziierten Unternehmen. Festzustellen bleibt jedoch, dass im vorliegenden Gesamtabschluss nur 26,5 Mio. Euro rückstellungserhöhend berücksichtigt wurden. Im Ergebnis sind daher die Rückstellungen – analog zu den Anteilen an den assoziierten Unternehmen – um 10,00 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen.
1.4.6.4 Fertige und unfertige Erzeugnisse
Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfassung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse im konsolidierten Jahresabschluss wurde im Berichtsjahr die Beziehung der Stadt Nürnberg zur WBG KOMMUNAL GmbH (WBGK) geprüft. Die WBG KOMMUNAL gehört zum Teilkonzern wbg und erbringt ausschließlich Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg. Auf Ebene des konsolidierten Jahresabschlusses stellen die Erzeugnisse der WBGK keine Vorräte, sondern Anlagen im Bau, sprich Sachanlagevermögen dar. Demzufolge sind entsprechende Umgliederungen in Bilanz und Ergebnisrechnung vorzunehmen sowie die Zwischenergebnisse zu eliminieren. Im Rahmen der Prüfung dieser Konsolidierungsbuchungen wurde festgestellt, dass die aktivierten Eigenleistungen sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau um rund 33 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen sind. Der Fehler wirkt sich auf das Jahresergebnis aus, welches um ca. 33 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wird. Dies wird von Stk im Folgeabschluss korrigiert.
1.4.7 At-Equity-Konsolidierung
1.4.7.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At-Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an den assoziierten Aufgabenträgern in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At- Equity-Methode ist damit erfolgsneutral.
In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben.
1.4.7.2 Folgekonsolidierung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH4 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgekonsolidierung durchgeführt.
Im Gesamtabschluss 2022 entfallen auf die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH 136,74 Mio. Euro. Nach Prüfung durch Rpr ergibt sich ein Wertansatz in Höhe von 146,74 Mio. Euro, so dass die Anteile an assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss um 10,00 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen sind. Im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg war in 2022 auf die Anteile an der NürnbergMesse eine Teilwertabschreibung in Höhe von 10,00 Mio. Euro vorgenommen worden. Diese hätte für Zwecke des Gesamtabschlusses werterhöhend korrigiert werden müssen, da im Gesamtabschluss die Anteile an der NürnbergMesse at-Equity bewertet werden, so dass sich deren Verluste – anders als im Einzelabschluss der Stadt – bereits wertmindernd ausgewirkt haben. Die Zurechnung der Teilwertabschreibung ist im Gesamtabschluss 2022 versehentlich unterblieben, wird aber nach Rücksprache mit Stk im Folgejahr nachgeholt.
Das Ergebnis des Gesamtabschlusses wird dadurch nicht beeinflusst. Zwar sind die bilanziellen Abschreibungen um 10,00 Mio. Euro zu hoch. Gleichzeitig sind die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 10,00 Mio. Euro zu niedrig, da auch die im Zusammenhang mit der Messe
4 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des Flughafens Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse GmbH bzw. Flughafen Nürnberg GmbH sind damit nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint.
in Vorjahren gebildeten und in 2022 aufgelösten Rückstellungen nicht entsprechend korrigiert wurden.
Zum 31.12.2022 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar:
| Anteile Kernstadt | Ansatz Gesamt- | Ansatz nach | Differenz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abschluss | Prüfung | ||||||
| Euro | Euro | ||||||
| Bewertung zum 31.12.2021 | 125.069.189 | 125.069.189 | 0 | ||||
| Bewertung zum 31.12.2022 | |||||||
| NürnbergMesse GmbH | 102.789.794 | 112.789.794 | -10.000.000 | ||||
| Flughafen Nürnberg GmbH | 33.955.020 | 33.955.020 | 0 | ||||
| Bewertung zum 31.12.2022 | 136.744.814 | 146.744.818 | -10.000.000 | ||||
| Veränderung zum Vorjahr | 16.265.204 | ||||||
| NürnbergMesse GmbH | |||||||
| Teilwert-Abschreibung aus Ein- zelabschluss | -10.000.000 | -10.000.000 | 0 | ||||
| Konzernbuchungen | |||||||
| Jahresergebnis 2022 (anteilig) | 1.630.306 | 1.630.306 | 0 | ||||
| Kapitaleinlage | 20.000.000 | 20.000.000 | 0 | ||||
| Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a. aus Währungsumrechnung) | -133.328 | -133.328 | 0 | ||||
| Korrektur Teilwert-Abschreibung im Gesamtabschluss | 0 | 10.000.000 | -10.000.000 | ||||
| NürnbergMesse GmbH | 11.496.978 | 21.496.978 | -10.000.000 | ||||
| Flughafen Nürnberg GmbH | |||||||
| Jahresergebnis 2022 (anteilig) | -6.321.353 | -6.321.353 | 0 | ||||
| Kapitaleinlage | 6.500.000 | 6.500.000 | 0 | ||||
| Flughafen Nürnberg GmbH | 178.647 | 178.647 | 0 | ||||
| Summe der Veränderungen in | 11.675.625 | 21.675.625 | -10.000.000 | ||||
| 2022 | |||||||
| davon erfolgswirksam | -4.691.047 | -4.691.047 | 0 | ||||
| davon erfolgsneutral | 16.366.672 | 26.366.672 | -10.000.000 |
Lässt man die ergebnisneutralen Veränderungen außer Betracht, hat sich das Gesamtergebnis um 4,69 Mio. Euro verschlechtert (Vj.: - 28,44 Mio. Euro). Zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 war der Flughafen noch durch die massiven Einschränkungen des Flugverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie geprägt. Nach Lockerung der Maßnahmen kam es ab April 2022 zu einem starken Anstieg des Flugverkehrs. Auch die NürnbergMesse war, insbesondere zu Beginn des Wirtschaftsjahres, noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen, da im ersten Quartal nahezu keine Messen stattfinden konnten.
Die Stadt Nürnberg hat in 2022 20,00 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH eingelegt. Grundlage ist der Konsortialvertrag aus 2017. Aufgrund der schwierigen Situation der NürnbergMesse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde in 2022 die Einlage aus 2027 vorgezogen. Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg in 2022 6,50 Mio. Euro in die Flughafen Nürnberg GmbH eingelegt, um dort das Eigenkapital zu stärken. Grundlage ist der in 2022 geschlossene Konsortialvertrag.
1.4.8 Kapitalflussrechnung
Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deutsche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert darzustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode.
Die auch oft als „Cashflow-Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Finanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwendung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit.
Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 im Gegensatz zum Vorjahr für 2022 eine Zunahme der Finanzmittel aus allen zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 263,53 Mio. Euro (Vorjahr: Abnahme um 101,43 Mio. Euro). Der Finanzmittelfonds stieg zum 31.12.2022 somit von 330,21 Mio. Euro auf 593,74 Mio. Euro und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2021 erhöhte er sich um 79,81 %.
| Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) | Ergebnis des | Ergebnis des | Veränderung Euro | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||
| Euro | Euro | ||||||
| 1 | Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) | 175.487.485,41 | 117.993.030,46 | 57.494.454,95 | |||
| 2 | +/- | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 350.716.448,80 | 452.724.468,54 | -102.008.019,74 | ||
| 3 | +/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 104.374.759,03 | 68.063.264,41 | 36.311.494,62 | ||
| 4 | +/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -128.269.386,79 | -143.182.184,61 | 14.912.797,82 | ||
| 5 | -/+ | Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -192.992.721,35 | -314.142.683,11 | 121.149.961,76 | ||
| 6 | +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 240.882.697,79 | 162.017.922,92 | 78.864.774,87 | ||
| 7 | -/+ | Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 12.379.066,30 | 2.492.586,58 | 9.886.479,72 | ||
| 8 | +/- | Zinsaufwendungen/Zinserträge | 62.731.058,92 | 60.127.724,89 | 2.603.334,03 | ||
| 9 | - | Sonstige Beteiligungserträge | -4.058.899,04 | -22.885.055,45 | 18.826.156,41 | ||
| 10 | +/- | Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten | -18.800.407,77 | -41.353.232,42 | 22.552.824,65 | ||
| 11 | +/- | Ertragssteueraufwand/-ertrag | -84.146,99 | 10.184.708,50 | -10.268.855,49 | ||
| 12 | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 53.089.381,27 | 68.538.849,73 | -15.449.468,46 | ||
| 13 | - | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | -34.288.973,50 | -27.185.617,31 | -7.103.356,19 | ||
| 14 | -/+ | Ertragssteuerzahlungen | 84.146,99 | -10.184.708,50 | 10.268.855,49 | ||
| 15 | = | Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) | 621.250.509,07 | 383.209.074,63 | 238.041.434,44 |
Veränderung
Euro
| Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) | Ergebnis des | Ergebnis des | Veränderung Euro | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||
| Euro | Euro | ||||||
| 16 | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens | 2.844.391,02 | 35.229,55 | 2.809.161,47 | ||
| 17 | - | Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -20.956.728,75 | -21.208.931,48 | 252.202,73 | ||
| 18 | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 78.307.024,81 | 75.767.912,41 | 2.539.112,40 | ||
| 19 | - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -840.771.435,64 | -690.940.027,67 | -149.831.407,97 | ||
| 20 | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens | 24.350.176,59 | 54.881.753,50 | -30.531.576,91 | ||
| 21 | - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -3.653.934,53 | -76.553.814,73 | 72.899.880,20 | ||
| 22 | + | Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 23 | - | Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 24 | + | Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 127.174.401,54 | 92.188.117,70 | 34.986.283,84 | ||
| 25 | - | Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | -513.829,77 | -38.102.180,24 | 37.588.350,47 | ||
| 26 | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 27 | - | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 28 | + | Erhaltene Zinsen | 7.155.205,59 | 26.850.123,06 | -19.694.917,47 | ||
| 29 | + | Erhaltene Dividenden | 34.689.998,35 | 53.499.151,75 | -18.809.153,40 | ||
| 30 | = | Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) | -591.374.730,79 | -523.582.666,15 | -67.792.064,64 |
Veränderung
Euro
| Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) | Ergebnis des | Ergebnis des | Veränderung Euro | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||||||
| Euro | Euro | ||||||||||
| 31 | + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 32 | + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern | 21.812.381,86 | 21.896.957,84 | -84.575,98 | ||||||
| 33 | - | Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 34 | - | Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 35 | + | Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten | 311.768.892,74 | 139.736.881,34 | 172.032.011,40 | ||||||
| 36 | - | Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten | 0,00 | -10.955.201,00 | 10.955.201,00 | ||||||
| 37 | + | Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 38 | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 613.617,83 | 5.150.588,59 | -4.536.970,76 | ||||||
| 39 | - | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | -18.936,53 | 708.188,97 | -727.125,50 | ||||||
| 40 | - | Gezahlte Zinsen | -69.886.264,51 | -86.977.847,95 | 17.091.583,44 | ||||||
| 41 | - | Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 42 | - | Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter | -30.631.099,31 | -30.614.096,30 | -17.003,01 | ||||||
| 43 | = | Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) | 233.658.592,08 | 38.945.471,49 | 194.713.120,59 | ||||||
| 44 | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) | 263.534.370,36 | -101.428.120,03 | 364.962.490,39 | |||||||
| 45 | +/- | Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 46 | +/- | Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 47 | + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 330.208.222,88 | 431.636.342,91 | -101.428.120,03 | ||||||
| 48 | = | Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) | 593.742.593,24 | 330.208.222,88 | 263.534.370,36 |
Veränderung
Euro
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg im Vergleich zum Vorjahr (+14,38 Mio. Euro) in 2022 sogar noch stärker in Summe um 238,04 Mio. Euro auf nunmehr 621,25 Mio. Euro. Innerhalb dieses Aktivitätsformates gab es analog zu den Vorjahren bei einzelnen Positionen teils bedeutsame Veränderungen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich der Saldo aus Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens wieder um 102,01 Mio. Euro auf 350,72 Mio. Euro. Ebenfalls gegenläufig zur Vorperiode entwickelte sich der Saldo aus Zu- und Abnahme der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Er weist mit 121,15 Mio. Euro nun sogar den relativ stärksten Zuwachs aus. Ende 2022 beläuft sich dieser Saldo auf -192,99 Mio. Euro. Bezüglich der Zu- und Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist nach dem bedeutsamen Zuwachs des Vorjahres (+150,19 Mio. Euro) auch für 2022 ein Anstieg um 78,86 Mio. Euro auf mittlerweile 240,88 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Saldo aus Zu- und Abnahme der Rückstellungen erhöhte sich nun wieder um 36,31 Mio. Euro auf 104,37 Mio. Euro. Diese zuvor abgezogenen Salden mussten dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Der Konzernjahresüberschuss des Vorjahres (117,99 Mio. Euro) stieg Ende 2022 um 57,49 Mio. Euro auf 175,49 Mio. Euro an.
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-591,37 Mio. Euro) sind wie schon in den Vorjahren die Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen die bestimmende Größe. Diese stiegen von 690,94 Mio. Euro um 149,83 Mio. Euro auf nunmehr 840,77 Mio. Euro. Dem stehen unter anderem Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens (78,31 Mio. Euro) sowie aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition (Sonderposten aus Zuwendungen) von insgesamt 127,17 Mio. Euro gegenüber. Auch erhaltene Dividenden von immerhin noch 34,69 Mio. Euro (Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) stellen hier eine bedeutsame Einflussgröße dar. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit stieg im Gegensatz zum Vorjahr wieder in Summe um 67,79 Mio. Euro, was hauptsächlich an den Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen (+149,83 Mio. Euro) lag. Der bedeutsame Anstieg des Auszahlungsüberschusses beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird teilweise kompensiert durch um 72,90 Mio. Euro gesunkene Auszahlungen für Investitionen ins Finanzanlagevermögen. Die Veränderungen bei den Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens (-30,53 Mio. Euro) sowie bei den Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition (-37,59 Mio. Euro) gleichen sich betragsmäßig größtenteils aus.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird analog zu den Vorjahren größtenteils von den Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten (311,77 Mio. Euro) geprägt. Hier ist ein starker Zuwachs um 172,03 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Des Weiteren sind Auszahlungen für Zinsen (-69,89 Mio. Euro) und Dividenden (-30,63 Mio. Euro) bestimmende Größen. Dieser Finanzmittelfonds weist wie schon in den Vorjahren auch für 2022 einen Einzahlungsüberschuss aus. Im Berichtszeitraum beläuft er sich auf 233,66 Mio. Euro und ist somit um 194,71 Mio. Euro höher als in der Vorperiode.
Wie auch schon in den Vorjahren waren auch für 2022 bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalflussrechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vorgenommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Geschäftsvorfälle zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 62,73 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umgegliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 7,16 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von 69,88 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind.
Weitere Umbuchungen erfolgten unter anderem ähnlich wie schon im Vorjahr von den Ertragssteuerzahlungen in Höhe von 10,0 Mio. Euro hin zu den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen. Diese aus der Auflösung der Verlustausgleichsrückstellungen der NürnbergMesse GmbH sowie der Flughafen Nürnberg GmbH resultierenden Posten stellen keine zahlungswirksamen Vorgänge dar. Dadurch waren damit korrespondierende Umgliederungen vorzunehmen. Zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle, die ebenfalls entsprechende Umgliederungen erforderten, umfassen unter anderem die Umbuchung eines weiteren Restbuchwerts der wbg-Anteile der StWN von 10,43 Mio. Euro. Diese resultieren analog zu den Vorjahren aus Grundstücksübertragungen von der StWN auf die Stadt Nürnberg.
Darüber hinaus waren bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens noch Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Grundstückseinbringungen ausgewiesen. Da auch diese nicht zahlungswirksam sind, mussten sie zu den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen umgebucht werden. Das betrifft die Eigenbetriebe NürnbergBad (1,28 Mio. Euro) und NürnbergStift (0,73 Mio. Euro). Zudem wird bei der Kernstadt auch eine Verminderung von Stiftungsvermögen durch Umschichtungen in Höhe von 4,05 Mio. Euro als zahlungsunwirksam umgebucht.
Im Gegensatz dazu sind die Erträge bei den Sonderposten in Summe von 127,17 Mio. Euro zahlungswirksam. Sie mussten somit zu den Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition umgegliedert werden. Bei der StWN waren noch die Anteile der Thüga in den Meldungen und Buchungen bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens enthalten. Folglich waren wie schon im Vorjahr die betreffenden Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter als Kapitalerhöhung auf die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern in Höhe von 21,81 Mio. Euro umzubuchen, um die Ergebnisverwendung zurückzudrehen.
Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anlagenspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalflussrechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjahres, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Musteraufbau der Kapitalflussrechnung.
1.4.9 Konsolidierungsbericht
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen (§90 KommHV-Doppik) oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Die Prüfung ergab, dass im Konsolidierungsbericht sämtliche Pflichtangaben enthalten sind. So wird unter anderem die wirtschaftliche und finanzielle Lage, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben vermittelt, dargestellt. Zudem sind Angaben über den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der konsolidierten Organisationseinheiten sowie den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt. Des Weiteren erfolgte eine Bewertung des konsolidierten Jahresabschlusses unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit. Weitreichende Aussagen zu den in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Beteiligungsbericht des Jahres 2022 der Stadt Nürnberg getroffen. Der Konsolidierungsbericht enthält darüber hinaus Erläuterungen
zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises, zu den angewandten Konsolidierungsmethoden und zu einzelnen Positionen sowie deren Zusammensetzung. Ergänzend wird die künftige Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen in Form von finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken sowie der wesentlichen Ziele und Strategien dargestellt.
Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögenssowie in der Ergebnisrechnung korrekt dargestellt sind. Hierbei war festzustellen, dass die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften nachvollziehbar wiedergegeben wurden. Die Veränderungen der jeweiligen Werte der Gesellschaften gegenüber dem Vorjahr wurden in absoluten und teilweise auch in prozentualen Werten angegeben. Hierbei konnte die rechnerische Richtigkeit mit Ausnahme von zwei betragsmäßig allerdings unwesentlichen Einzelwerten ebenfalls bestätigt werden. Die im Konsolidierungsbericht erwähnten Geschäftsvorfälle und wertmäßigen Veränderungen bei einzelnen Positionen der Kernstadt wurden hierbei vollumfänglich im städtischen Rechnungslegungsprogramm SAP geprüft. Hier waren im Rahmen der Prüfung Angaben zu einzelnen Teilbeträgen anfangs nicht vollumfänglich nachvollziehbar. Die im Rahmen der Prüfung aufgetretenen Fragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen konnten mit der Stadtkämmerei jedoch geklärt werden.
Zudem sind in den Erläuterungen des Konsolidierungsberichtes die im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten beziehungsweise deren Summen bei den betreffenden Positionen und teilweise differenziert nach Gesellschaften dargestellt. Diese Werte wurden rechnerisch überprüft. Die Analyse der eliminierten Posten umfasste alle systemseitig berücksichtigten Beträge wie auch alle manuell ausgebuchten Geschäftsvorfälle. Hierbei war festzustellen, dass bei sämtlichen Positionen alle relevanten Werte in die Ermittlung der jeweiligen Summen an eliminierten Posten einbezogen wurden. Dabei handelt es sich grundsätzlich neben den vom System automatisch erzeugten Buchungen auch um manuell erfasste Werte bei der Ermittlung der als „eliminiert“ ausgewiesen Posten. Sowohl im Konsolidierungsbericht wie auch im System werden die aus dieser Erfassungsmethode resultierenden Konsolidierungen in übereinstimmender Form wiedergegeben. Die Vorgehensweise ist hierbei einheitlich und somit auch nachvollziehbar. Somit kann für alle geprüften Positionen die Art der Eliminierungen als konsistent betrachtet werden. Die Eliminierungen der jeweiligen Positionen von Vermögens- und Ergebnisrechnung werden im Konsolidierungsbericht zudem gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet. Dadurch wird eine umfassendere, kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte ermöglicht.
Der Konsolidierungsbericht enthält unter anderem noch Aussagen zu ertragswirtschaftlichen Kennzahlen, wie den Aufwandsdeckungsgrad, die Steuerquote, die Personalintensität und die Zinslastquote. Diese im Bericht dargestellten Kennzahlen für die Jahre 2021 und 2022 wurden geprüft. Dabei konnte die rechnerische Korrektheit festgestellt werden.
2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wiedergegeben:
- Der konsolidierte Jahresabschluss 2022 wurde am 17. Juli 2024 im Stadtrat vorgelegt und
am 22.07.2024 vom Oberbürgermeister unterschrieben. Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2023) nicht eingehalten.
- Im Rahmen der Prüfung der Vorräte wurde festgestellt, dass die Zwischenergebnisse der
WBG KOMMUNAL GmbH zwar ordnungsgemäß heraus konsolidiert wurden, die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie die aktivierten Eigenleistungen jedoch um rund 33 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen werden. Das Jahresergebnis ist demzufolge um 33 Mio. Euro zu hoch dargestellt. Infolgedessen beläuft sich der Gesamtbilanzüberschuss nach Auffassung von Rpr nur auf 121 Mio. Euro statt auf 154 Mio. Euro.
- Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von ASN und der ins Konsolidierungs-
programm DaD übernommenen Daten wurde festgestellt, dass ein Konto der von ASN vorgelegte Summen- und Saldenliste nicht der richtigen Bilanzposition zugeordnet wurde. Dadurch sind die Rückstellungen um 872 TEuro zu hoch und der Sonderposten entsprechend zu niedrig dargestellt.
- Bei Prüfung der Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Aufgabenträger ergaben sich
keine Hinweise auf fehlerhafte oder unvollständige Buchungen. In 2022 erhöhten sich im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg die Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. Sondervermögen um 81,90 Mio. Euro aufgrund von konzerninternen Anteilsveräußerungen bzw. Grundstückseinbringungen. Diese Erhöhung wurde für Gesamtabschlusszwecke rückgängig gemacht.
- In 2022 wurde von der Stadt Nürnberg ein Grundstück an der Raudtener Straße in den
Eigenbetrieb NüSt eingelegt. Aufgrund der stillen Lasten auf dem Grundstück kam es bei Einlage zu einem Verlust in Höhe von 12 TEuro, der für Zwecke des Gesamtabschlusses eliminiert wurde.
- Im Vorjahr war bei Übertragung eines Grundstücks von NüBad an die Stadt Nürnberg ein
Zwischengewinn in Höhe von 1,20 Mio. Euro nicht konsolidiert worden. Dies wurde in 2022 ordnungsgemäß nachgeholt.
- Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden im Bereich immaterielle Vermögensge-
genstände und Zuwendungen unter anderem Investitionszuschüsse ans Klinikum Nürnberg in Höhe von 28,24 Mio. Euro und an die wbg von 7,09 Mio. Euro eliminiert.
- Im Zusammenhang mit konzerninternen Leistungsbeziehungen wurden Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände von insgesamt 312,62 Mio. Euro konsolidiert. Dies beinhaltet insbesondere den Anteilsrückkauf der wbg von der StWN durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 157,14 Mio. Euro sowie den Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum aus passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für ans Klinikum ausgeliehene Mitarbeiter (38,23 Mio. Euro).
- Weitere betragsmäßig bedeutsame Eliminierungen im Zuge der Schuldenkonsolidierung
umfassen die Bestände der Betriebsmittelkonten von SÖR (27,86 Mio. Euro) sowie von ASN (22,79 Mio. Euro).
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 33 von 35
- Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung wurden aus der konzerninternen Veräuße-
rung der wbg-Anteile Gewinne in Höhe von rd. 61 Mio. Euro eliminiert.
- Die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich lt. Gesamtabschluss in 2022 um 11,68 Mio. Euro erhöht und beläuft sich zum 31.12.2022 auf 136,74 Mio. Euro. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass der Wertansatz der assoziierten Unternehmen um 10,00 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen ist. Deren Wert beläuft sich nicht auf 136,74 Mio. Euro, sondern auf 146,74 Mio. Euro. Ursächlich ist eine im Einzelabschluss der Stadt vorgenommene Teilwert-Abschreibung auf die Anteile an der NürnbergMesse, die für Zwecke des Gesamtabschlusses hätte korrigiert werden müssen. Im Gegenzug sind die Rückstellungen im Konzern um 10,00 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen. Eine Auswirkung auf das Gesamtabschlussergebnis ist damit nicht verbunden. Nach Rücksprache mit Stk erfolgt die Korrektur im Folgejahr.
- Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21
erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) waren wie in den Vorjahren noch mehrere Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow- Positionen zu ermöglichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalflussrechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes.
- Im Konsolidierungsbericht sind die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Ver-
änderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung korrekt dargestellt. Die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen werden differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften nachvollziehbar wiedergegeben.
- Im Rahmen der Konsolidierung ist die Art der Eliminierungen innerhalb der betreffenden
Positionen konsistent. Sowohl im Konsolidierungsbericht wie auch im System sind bei den betreffenden Positionen identische Summen aus systembedingten und manuellen Buchungen vorzufinden. Die Konsolidierungen sind einheitlich und somit auch nachvollziehbar. Sie werden seit dem Jahr 2021 in Form von strukturiert aufbereiteten tabellarischen Übersichten dargestellt, wodurch eine umfassendere, kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte ermöglicht wird.
- Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt weiterhin deren Einführung.
Seite 34 von 35 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 wurde gemäß Art. 103 GO durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss, die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung, wesentliche konzerninterne Vorgänge, die At-Equity- Konsolidierung, die Kapitalflussrechnung sowie den Konsolidierungsbericht.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Berücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prüfungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns „Stadt Nürnberg“. Bezüglich der Ertragslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass der aufgestellte Jahresabschluss nicht gänzlich ein zutreffendes Bild der Ertragslage gibt. Die aktivierten Eigenleistungen und dadurch auch das Jahresergebnis sind aufgrund von nicht ordnungsgemäßen Konsolidierungsbuchungen im Rahmen der Eliminierung der Zwischenergebnisse der WBGK um rund 33 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Vielmehr hätten die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau um diesen Betrag verringert werden müssen. Daher empfehlen wir unter diesen Umständen dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Stadtrat, die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit der Auflage zu verbinden, die erforderlichen Korrekturen im Jahresabschluss 2023 vorzunehmen.
Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2022 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung der oben aufgeführten Auflage festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 29.04.2025
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 35 von 35
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 04.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 23.07.2024):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2025 festgestellten konsolidierten Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 04.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg
Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschluss 2023 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss insgesamt ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg vom 03.06.2025 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2023 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 6.504.331.489,17 Euro.
Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 123.032.736,62 Euro und wird behandelt entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2023 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 23.07.2025):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.07.2025 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2023 festgestellt.
140-14.20.00-10/2/3
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 04.07.2025
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2023
der Stadt Nürnberg
Juni 2025
1 JAHRESABSCHLUSS 2023 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2023 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 5
1.3.1 Formelle Feststellungen 5 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 6 1.3.3 Ergebnisrechnung 48 1.3.4 Finanzrechnung 66 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 71 1.3.6 Bürgschaften 72 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2023 73 1.3.8 Anhang 74 1.3.9 Rechenschaftsbericht 74
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürberg 74
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2023 74 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung) 77 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2023 79 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2023 80 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2023 81 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 82 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2023 83 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2023 84
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 85
1 Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2023 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2024 begutachtet und vom Stadtrat am 11.12.2024 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2023 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2023 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2024 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2023 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2023 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2023 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen.
Die in der Sitzung am 17.11.2022 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 08.12.2022 vorgelegt. Mit Schreiben vom 12.01.2023 wurde der zweite Band des Haushaltsplanes, in welchem die Teilhaushalte mit den zugehörigen Dienststellen und Produkten dargestellt werden, nachgereicht. Weiter waren der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss der NürnbergStift Service GmbH (Bestandteil dritter Band) beigefügt. Das Finanzreferat führte weiter aus, dass der Wirtschaftsplan der noris inklusion gGmbH nachgereicht wird. In diesem Schreiben wurde außerdem auf die Auswirkungen der um ca. 22,8 Mio. Euro zu hoch eingeplanten Schlüsselzuweisungen hingewiesen. Das Finanzreferat führte aus, dass der Ausfall dieser Mittel durch Rücklagen aus den überplanmäßigen Steuermehreinnahmen (insbesondere Gewerbesteuer) des Jahres 2022 kompensiert werden kann.
Ebenso wurden Maßnahmen zur Begrenzung und die Höhe der noch notwendigen Kreditermächtigungen erläutert.
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Vorlage für die Haushaltssatzung erfolgte im Haushaltsjahr 2022, die Frist wurde aber um mindestens 8 Tage überschritten.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 24.03.2023 die für den Haushalt 2023 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Die Genehmigung enthielt keine Nebenbestimmungen.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 8 vom 12.04.2023. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
In ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2023 führt die Regierung folgende wesentliche Punkte aus:
Die Regierung von Mittelfranken vertritt die Auffassung, dass ausweislich der Finanzplanung bis 2026 die liquiden Mittel der Stadt vollständig aufgebraucht werden und sich hieraus erwartbar dramatische Folgen für die Leistungsfähigkeit ergeben werden. Aus diesem Grund hält sie es für dringend erforderlich, dass ihre Hinweise bei künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt werden müssen.
Bei den Pflichtaufgaben fordert die Rechtsaufsicht, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird. Die anwendbaren Baustandards wären in der Zukunft mehr als bisher an die angespannten Haushaltsbedingungen anzupassen.
Die Übertragung von Haushaltsresten durch die Stadtverwaltung sollte kritisch auf Realisierbarkeit und Erforderlichkeit überprüft werden.
Projekte mit staatlicher Förderung bedingen als Voraussetzung von Zuschüssen die rechtzeitige Verfügbarkeit der zu erbringenden Eigenanteile. Dies muss mit den Fördermittelgebern transparent abgestimmt werden.
Die von der Stadt durchgeführten ÖPP- bzw. PPP Projekte initiieren Belastungen für künftige Haushalte, welche außerhalb der in der Finanzplanung abgebildeten Haushaltsperioden liegen. Die Rechtsaufsicht fordert hier von der Stadt ihr Augenmerk „in besonderer Weise“ auf diese Zeiträume zu richten. Die dauernde Leistungsfähigkeit muss auch in diesen Haushaltsjahren gewährleistet werden.
Die Regierung von Mittelfranken erkennt die Bemühungen der Stadt im Zuge des Sparpaketes, die Personalausgaben auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken und Mehrungen lediglich bei unabweisbaren Bedarfen zuzulassen an. Dies sollte ihrer Auffassung nach auch künftig Richtschnur des städtischen Handelns bleiben.
Damit die bis 2026 auflaufende Schuldenlast die verbliebenen Handlungsspielräume nicht zunichtemacht, werden nach Auffassungen der Rechtsaufsicht auch Einsparungen und Verschiebungen im Investitionshaushalt erforderlich werden.
Mit Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2023 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
Der Nachtragshaushalt betrifft den Finanzhaushalt. Er enthält neue Ansätze für bereits genehmigte nachtragshaushaltspflichtige Baumaßnahmen und den Erwerb beweglichen Sachvermögens. Insgesamt sind diese Veränderungen saldoneutral veranschlagt. Veränderungen bei den vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen werden nicht erforderlich.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 26.10.2023 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtragshaushaltssatzung erhoben.
Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 25 vom 06.12.2023.
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2023
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht allerdings nicht dem kommunalen Kontenrahmen Bayern (KommKR) und steht insofern im Widerspruch zu der seit 01.01.2007 geltenen Kommunalhaushaltsverdordnung-Doppik (KommHV-Doppik). Die Stadt Nürnberg beantragte folglich mit Schreiben vom 28.09.2010 eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für ihren Kontenrahmen. Der Stadt Nürnberg wurde eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Ab s. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung nach VVKommH-Syst-Doppik für ihren abweichenden Kontenplan mit Schreiben der Regierung vom 31.10.2011 rechtsaufsichtlich erteilt.
Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im Dokumentenmanagementsystem (DMS) erreichen.
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
Die Entwicklung der Bilanz 2023 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
V e rä n d e ru
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Im m a te rie lle V e rm ö g e n s g e g e n s tä
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S a c h a n la g e n
9 3 9
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-1
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F in a n z a n la g e n
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,2
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2 .4 1 3 .8 1 2 ,8
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,2
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 198,68 Mio. Euro oder 3,2 % auf 6,50 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 110,05 Mio. Euro auf 5,71 Mrd. Euro. Das Umlaufvermögen stieg um 87,78 Mio. Euro auf 754,41 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt bei 18,3 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 16,9 %). Dabei stieg das Eigenkapital 2023 gegenüber dem Vorjahr um 11,7 % auf 1,193 Mrd. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Lizenzen | 45.932,00 | 44.816,00 | |||
| EDV-Software und Filme | 10.356.307,00 | 6.429.926,00 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen | 234.448.593,00 | 236.623.314,00 | |||
| Summe | 244.850.832,00 | 243.098.056,00 |
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,75 Mio. Euro bzw. 0,7 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 13,93 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 4,53 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 16,70 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software und Filme hat sich um 3,93 Mio. Euro auf 10,33 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 5,85 Mio. Euro entfallen zum größten Teil auf die Einführung von SAP S/4 HANA (4,76 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden u.a. Aufwendungen zur Erneuerung der Datensicherungssoftware, Lizenzen und Software Upgrades aktiviert.
Der Bestand des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen hat sich um 2,17 Mio. Euro auf 234,45 Mio. Euro verringert. Dabei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 12,61 Mio. Euro Wertberichtigungen durch Abschreibungen in Höhe von 14,78 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge und Umbuchungen betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen (u.a. Montessori Förderkreis Nürnberg e.V. in Höhe von 2,58 Mio. Euro, KiTa Brunner Hauptstraße in Höhe von 1,94 Mio. Euro und Die Villa e.V. Tafelfeldstr. 41 in Höhe von 1,13 Mio. Euro).
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 471 TEuro ausgereichte Zuschüsse über das Bayerische Breitbandförderprogramm, mit 622 TEuro Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung und mit 1,18 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn.
| II. | Sachanlagen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 273.600.897,89 | 272.608.188,05 | ||
| 2. | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.548.507.806,51 | 1.522.353.840,49 | ||
| 3. | Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch | 1.665.798.129,20 | 1.668.296.059,53 | ||
| 4. | Bauten auf fremdem Grund und Boden | 9.174.450,00 | 9.427.173,00 | ||
| 5. | Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 395.492.070,74 | 395.196.569,17 | ||
| 6. | Fahrzeuge | 8.937.184,00 | 6.612.101,00 | ||
| 7. | Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung | 101.161.367,50 | 98.312.020,50 | ||
| 8. | Anlagen im Bau | 521.755.237,48 | 427.984.144,13 | ||
| Summe | 4.524.427.143,32 | 4.400.790.095,87 |
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 125,39 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau).
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen.
Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert in Höhe von 375 TEuro (Vj.: 1,32 Mio. Euro) im Rahmen der Inventur ausgebucht, da diese nicht mehr auffindbar waren. Die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten dieser Vermögensgegenstände betragen in Summe 9,14 Mio. Euro (Vj.: 6,34 Mio. Euro). Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass vereinzelt Gegenstände zu Unrecht ausgebucht wurden. Stk wurde von Rpr darauf aufmerksam gemacht, Inventurabgänge weiterhin kritisch zu betrachten und ggf. bei den jeweiligen Dienststellen nachzufragen, falls sich Auffälligkeiten ergeben. Der relativ hohe Bestand an Inventurabgängen ist laut Stk insbesondere auf fehlende Abgangsmeldungen der Dienststellen zurückzuführen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 31.12.2023 Euro | 31.12.2022 Euro |
|---|---|---|
| Grünflächen | 32.808.106,15 | 32.711.795,86 |
| Ackerland | 68.485.492,20 | 65.775.913,01 |
| Wald, Forst | 20.366.208,21 | 20.278.109,76 |
| Sonstige unbebaute Grundstücke | 140.011.834,15 | 141.913.714,04 |
| Ruhende und fließende Gewässer | 11.929.257,18 | 11.928.655,38 |
| Summe | 273.600.897,89 | 272.608.188,05 |
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 993 TEuro. Hierbei stehen den Zugängen (4,68 Mio. Euro) Wertminderungen durch Umbuchungen (2,14 Mio. Euro), Abgänge (1,09 Mio. Euro) und Abschreibungen (464 TEuro) gegenüber. Bei den Umbuchungen handelt es sich größtenteils um Umbuchungen von unbebauten Grundstücken in das Umlaufvermögen zur Vermarktung.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Zugänge und die Abschreibungen der unbebauten Grundstücke im Anlagenspiegel um 461 TEuro zu hoch dargestellt sind. Ursächlich sind Hilfsbuchungen, die in der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung durchgeführt wurden, um den Wert für die Steuerbilanz zu generieren.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen überwiegend Ackerland (3,29 Mio. Euro), insbesondere die Grundstücke Sandäcker (1,98 Mio. Euro), An der Wiesbadener Straße (422 TEuro) und Nähe Mühlweg (285 TEuro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 31.12.2023 Euro | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Kindertageseinrichtungen | 168.092.680,00 | 170.261.838,00 |
| Schulen | 499.179.140,00 | 496.628.146,00 |
| Wohnbauten | 9.218.724,00 | 8.409.908,00 |
| Verwaltungsgebäude | 50.511.776,00 | 57.264.494,00 |
| Betriebsgebäude | 4.623.634,00 | 4.558.622,00 |
| Sonstige Bauten | 434.184.445,00 | 409.980.055,00 |
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 382.697.407,51 | 375.250.777,49 |
| Summe | 1.548.507.806,51 | 1.522.353.840,49 |
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 26,15 Mio. Euro bzw. 1,7 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 68,94 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (9,68 Mio. Euro) und Abschreibungen (33,10 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlagenklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 68,94 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen
mit 22,13 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit 6,89 Mio. Euro auf Wohnbauten, mit 36,02 Mio. Euro auf sonstige Bauten und mit 6,59 Mio. Euro auf die bebauten Grundstücke.
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (insgesamt 1,67 Mio. Euro) entfallen auf den Kinderhort in der Wandererstraße 170 (750 TEuro) und den Kinderhort in der Striegauer Straße 9 (436 TEuro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 20,46 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die Volksschule Insel Schütt (7,77 Mio. Euro) und die Max-Beckmann-Schule (6,87 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Wohnbauten entfallen im Wesentlichen auf das Studentenwohnheim Palmenhof in Höhe von 5,34 Mio. Euro sowie auf die Witschelstraße 83 (939 TEuro) und die Grolandstraße 23 (358 TEuro).
Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Sporthalle 1 sowie Kfz- und Fahrradabstellplätze des Schulzentrums Südwest in Höhe von 12,17 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus ist die Umbuchung der Gaststätte am Kartäusertor 1 („Tucherbräu am Opernhaus“) in Höhe von 5,34 Mio. Euro zu erwähnen. Das Gebäude diente bei Erwerb als Verwaltungsgebäude, mittlerweile wird das Gebäude jedoch nur noch für gastronomische Zwecke genutzt. Aufgrund dessen erfolgte eine Umbuchung von der Anlagenklasse Verwaltungsgebäude zu den sonstigen Gebäuden. Weitere wesentliche Zugänge betreffen die Erneuerung bzw. Sanierung der Gerätehäuser der Feuerwehren Gartenstadt (4,79 Mio. Euro), Eibach (4,03 Mio. Euro) und Worzeldorf (2,64 Mio. Euro).
Die bei den bebauten Grundstücken verzeichneten Zugänge beinhalten insbesondere den Erwerb von Grundstücken in der Breslauer Straße für die Neugründung des zukünftigen Bildungscampus auf dem ehemaligen Prinovis Gelände (5,44 Mio. Euro) sowie den Erwerb von Grundstücken für den Neubau der Feuerwache 3 am Kohlenhof (1,09 Mio. Euro). Darüber hinaus sind der Stadt Nürnberg die Grundstücke Sandrartstraße 36 - 40 in St. Johannis aus einem Nachlass zugegangen (2,02 Mio. Euro).
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Zugänge und die Abschreibungen der bebauten Grundstücke im Anlagenspiegel um 65 TEuro zu hoch dargestellt sind. Ursächlich sind Hilfsbuchungen, die in der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung durchgeführt wurden, um den Wert für die Steuerbilanz zu generieren.
Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Verkauf des Studentenwohnheims Palmenhof und den Verkauf der Sport-/Eventhalle in der Flughafenstraße.
Das Studentenwohnheim sowie Teilflächen des dazugehörigen Grundstücks und der Außenanlagen wurden an die wbg verkauft. Das Grundstück ist seit 2007 im Besitz der Stadt (Buchwert der verkauften Teilfäche: 181 TEuro), das Gebäude (AHK: 5,34 Mio. Euro) und die Außenanlagen (AHK: 358 TEuro) wurden im Jahr 2023 gebaut und fertiggestellt. Der Ausweis des Gebäudes und der Außenanlagen im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang ist nicht ordnungsgemäß, da es sich nicht um langfristiges Vermögen, sondern um Vermögen zum Weiterverkauf handelt. Der Sachverhalt hätte daher buchhalterisch als Verkauf von fertigen Erzeugnissen dargestellt werden müssen. Die Zugänge und Abgänge im Anlagenspiegel sind demnach um 5,70 Mio. Euro zu hoch dargestellt. In der GuV kommt es zu entsprechenden Verschiebungen zwischen den sonstigen betrieblichen Erträgen und der privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe des Verkaufspreises des Gebäudes und der Außenanlage von 3,51 Mio. Euro. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie der Personalaufwand sind in Summe um 5,70 Mio. Euro zu niedrig, während die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 5,70 Mio. Euro zu hoch sind. Darüber hinaus
sind sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus der Bestandsveränderung um 5,70 Mio. Euro zu niedrig angesetzt.
Die ordnungsgemäße buchhalterische Erfassung solcher Sachverhalte ist bei der Stadt nicht praktikabel, da u.a. kein korrektes Baukostencontrolling mehr gewährleistet werden könnte. Nach Aussage von Stk sind solche Sachverhalte, bei denen die Stadt Nürnberg mit vorher bekannter Verkaufsabsicht etwas für einen Dritten herstellt sehr selten.
Aufgrund der relativ geringen Bedeutung für das Gesamtbild der Vermögens- und Ertragslage erfolgt in Absprache mit Rpr keine Anpassung seitens Stk.
Die gesamte Transaktion Palmenhof (Gebäude, Grundstück und Außenanlagen) beinhaltet einen Buchwertabgang in Höhe von 5,88 Mio. Euro bei einem Verkaufspreis von 3,64 Mio. Euro und verursacht somit einen Verlust in Höhe von 2,24 Mio. Euro. Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass durch den Verkauf neben dem Wohnheim auch eine Kindertageseinrichtung geschaffen wurde und der Verkauf somit mit der städtischen Aufgabenerfüllung in Bezug auf Kinderbetreuuung korrespondiert.
Die Sport-/Eventhalle in der Flughafenstraße wurde für 40 TEuro netto an einen Autohändler verkauft. Der Restbuchwert betrug zum Verkaufszeitpunkt 1,48 Mio. Euro. Aus dem Verkauf resultiert daher ein Verlust in Höhe von 1,44 Mio. Euro. Rpr hat bereits in seinem Bericht vom 12.08.2022 darauf hingewiesen, dass nach Art. 75 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen.
Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Abschreibungen) wurde nun erstmals im Jahresabschluss 2023 teilweise bereinigt. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Bisher wurde nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer bzw. Baumaßnahme an der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Seit dem Jahresabschluss 2023 werden nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten entweder über die Restnutzungsdauer des Bestandsgebäudes abgeschrieben oder bei Baumaßnahmen, die die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängern, über eine neu geschätzte Nutzungsdauer, die dann auch für den Restbuchwert gilt.
Hinsichtlich der Höhe der verwendeten Nutzungsdauer ist an dieser Stelle Folgendes anzumerken. Die Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten entspricht einem Abschreibungssatz von ca. 1,7 %. Laut Steuerrecht (§ 7 Abs. 4 EStG) sind je nach Datum der Fertigstellung Abschreibungssätze von 3,0 %, 2,0 % oder 2,5 % zu verwenden.
Die KommHV-Doppik lässt eine höhere als in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer nur in begründeten Ausnahmefällen (6.8.2 Bewertungsrichtlinie) zu. Diese Begründung für den Ansatz eines Abschreibungssatzes von 1,7 % bei der Stadt Nürnberg liegt allerdings nicht vor. Dieser stammt noch aus der kameralen Vermögensrechnung, eine Ermittlungs- bzw. Berechnungsgrundlage hierzu kann nicht mehr nachvollzogen werden.
In Anbetracht der steuerlichen Abschreibungssätze ist es zumindest fraglich, ob die angesetzte Nutzungsdauer in Höhe von 58 Jahren und 10 Monaten bei Gebäuden der Stadt noch sachgerecht ist.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
| Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- meingebrauch | 31.12.2023 Euro | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Grund und Boden des Infrastrukturvermögens | 870.995.921,81 | 863.837.066,14 | |
| Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens | 555.044.114,39 | 557.078.770,39 | |
| Gleisanlagen mit Streckenausrüstung | 82.447.864,00 | 86.631.165,00 | |
| Versorgungsnetze | 779.754,00 | 863.819,00 | |
| Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen | 156.530.475,00 | 159.885.239,00 | |
| Summe | 1.665.798.129,20 | 1.668.296.059,53 |
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerten sich insgesamt um 2,50 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
| Euro | |
|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2023 | 1.668.296.059,53 |
| + Zugänge/Nachaktivierungen | 22.742.893,74 |
| - Abgänge | 839.559,21 |
| + Umbuchungen | 26.317.005,35 |
| - Abschreibungen | 50.718.272,21 |
| + Zuschreibungen | 2,00 |
| Endbestand 31.12.2023 | 1.665.798.129,20 |
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 22,74 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten“ (14,31 Mio. Euro), „Brücken“ (13,72 Mio. Euro), „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (9,05 Mio. Euro) und „Grund Infrastrukturvermögen“ (7,33 Mio. Euro).
Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen die Brücke Münchener Straße über die Eisenbahn (13,93 Mio. Euro), die Fuß- und Radwegbrücke Gleißhammerstraße (4,30 Mio. Euro) sowie den Helmut-Herold-Platz in der Südstadt (1,60 Mio. Euro).
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens bewegen sich mit 50,72 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
| Bauten auf fremdem Grund und Boden | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 9.174.450,00 | 9.427.173,00 |
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 253 TEuro und ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
| Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Kunstgegenstände | 394.833.718,19 | 394.538.216,62 | ||
| Baudenkmäler | 658.352,55 | 658.352,55 | ||
| Summe | 395.492.070,74 | 395.196.569,17 |
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 296 TEuro auf 395,49 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung ist allein auf Zugänge (238 TEuro) und Umbuchungen (57 TEuro) zurückzuführen. Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen eine dem Museum für Industriekultur geschenkte Motorradsammlung im Wert von 87 TEuro sowie ein Kunstobjekt des Künstlerhauses (90 TEuro).
Zu 6. Fahrzeuge
| Fahrzeuge | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Pkw | 673.350,00 | 613.241,00 | ||
| Lkw | 255.069,00 | 246.117,00 | ||
| Spezialfahrzeuge | 6.284.883,00 | 3.945.691,00 | ||
| Sonstige Fahrzeuge | 1.723.882,00 | 1.807.052,00 | ||
| Summe | 8.937.184,00 | 6.612.101,00 |
Der Bilanzposten Fahrzeuge erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,33 Mio. Euro bzw. 35,2 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 3,95 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,61 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 16 TEuro gegenüber.
Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 3,34 Mio. Euro auf Spezialfahrzeuge, mit 334 TEuro auf PKW, mit 62 TEuro auf LKW und mit 212 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.
Die größten Zugänge und Umbuchungen waren ein Kran (1,38 Mio. Euro), ein Rüstwagen (501 TEuro) und ein Gerätewagen der Feuerwehr (492 TEuro).
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
| Maschinen, technische Anlagen, BGA | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Maschinen | 3.837.614,00 | 3.773.085,00 | ||
| Technische Anlagen | 3.194.665,00 | 4.014.089,00 | ||
| Betriebsvorrichtungen | 23.298.843,00 | 22.091.054,00 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 70.830.245,50 | 68.430.815,50 | ||
| GWG | 0,00 | 2.977,00 | ||
| Summe | 101.161.367,50 | 98.312.020,50 |
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,85 Mio. Euro auf 101,16 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen auf Betriebsvorichtungen (4,76 Mio. Euro), Betriebs- und Geschäftsausstattungen (4,21 Mio. Euro), Maschinen und Geräte (4,08 Mio. Euro), Datenverarbeitungsgeräte (3,91 Mio. Euro) sowie umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (2,17 Mio. Euro).
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden nun keine mehr ausgewiesen (Vorjahr: 3 TEuro), da diese nun vollständig abgeschrieben sind und es keine Zugänge mehr gab. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.
Zu 8. Anlagen im Bau
| Anlagen im Bau | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 521.755.237,48 | 427.984.144,13 |
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 93,77 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 174,09 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 80,32 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 15,73 Mio. Euro auf den Neubau der Grundschule in der Forchheimer Straße, mit 14,16 Mio. Euro auf die Erweiterung der U-Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf, mit 10,85 Mio. Euro auf den Brückenbau Hafenstraße und mit 9,97 Mio. Euro auf den Neubau der Grundschule mit Kombiplätzen und Kinderhort im Fürreuthweg 95. Des Weiteren gehen 6,33 Mio. Euro auf die Kongresshalle (u.a. grundsätzliche Nutzbarmachung, Interimsbau) und 5,05 Mio. Euro auf den Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums zurück.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte sind analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Schulen und Brücken sowie auf sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens und der bebauten Grundstücke zurückzuführen.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2023 mit 144,49,14 Mio. Euro auf die U- Bahninfrastruktur und mit 123,73 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.
| III. | Finanzanlagen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen | 854.384.917,07 | 870.656.742,23 | ||
| 2. | Wertpapiere | 22.417.845,45 | 20.228.436,62 | ||
| 3. | Versorgungsrücklage | 34.957.636,16 | 34.957.636,16 | ||
| 4. | Ausleihungen | 27.567.720,90 | 28.820.287,80 | ||
| Summe | 939.328.119,58 | 954.663.102,81 |
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verbundene Unternehmen | 664.209.513,81 | 690.494.703,85 | ||
| Beteiligungen | 147.243.662,41 | 137.230.797,53 | ||
| Sondervermögen | 42.931.740,85 | 42.931.740,85 | ||
| Summe | 854.384.917,07 | 870.656.742,23 |
Verbundene Unternehmen
Der Beteiligungsbuchwert bei den verbundenen Unternehmen verminderte sich in 2023 um 26,29 Mio. Euro. Aufgrund dauernder Wertminderung wurde eine Teilwertabschreibung in Höhe von 26,27 Mio. Euro auf die Finanzanlage Kommunalunternehmen Klinikum vorgenommen. Zudem beendete die Stadt Nürnberg in 2023 ihre Beteiligung am IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH.
Das Kommunalunternehmen Klinikum ist zum 31.12.2023 mit 101,45 Mio. Euro in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens in 2010 sowie weitere Einlagen in nachfolgenden Jahren den Beteiligungsbuchwert erhöhen durften. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem BKPV und der Stadt Nürnberg wurde die Angelegenheit der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung steht noch aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung in Höhe von 111,75 Mio. Euro gebildet. Aufgrund der Teilwertabschreibung auf die Finanzanlage wurde diese Rückstellung in gleicher Höhe – 26,27 Mio. Euro – aufgelöst. Unter Berücksichtigung der verbleibenden Rückstellung beläuft sich der Bilanzansatz des Klinikums zum 31.12.2023 wie im Vorjahr auf 16,00 Mio. Euro. Aufgrund der korrespondierenden Rückstellungsauflösung bleibt die Teilwertabschreibung ohne Auswirkung auf das Jahresergebnis.
Beteiligungen
Die Beteiligungen erhöhten sich um 10,01 Mio. Euro. Werterhöhend wirkten sich die Einlage von 10,00 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH sowie die Gründung der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH aus.
Sondervermögen
Das Sondervermögen beinhaltet die Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), NürnbergBad (NüBad), NürnbergStift (NüSt), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
sowie Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN). Gegenüber dem Vorjahr haben sich hier keine Änderungen ergeben.
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren und überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren investierten Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versorgungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2023 betrug 48,09 Mio. Euro.
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihungen an Sondervermögen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den im Jahr 1996 an eine Bank verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2023 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 61 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 153 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (61 TEuro) eine entsprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2023 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen reduziert. Neu ausgereicht wurde in 2023 ein Darlehen in Höhe von 800 TEuro. Die entsprechenden Unterlagen wurden im Rahmen der Prüfung vorgelegt. Zum 31.12.2023 belaufen sich die Wohnungsbaudarlehen in Summe auf 9,61 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2023 mit 5,11 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2023 ein Ertrag von 78 TEuro.
B. Umlaufvermögen
| I. | Vorräte | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Rohstoffe | 94.725,00 | 96.975,00 | |||
| Hilfsstoffe | 0,00 | 3.522,64 | |||
| Betriebsstoffe | 44.884,84 | 46.939,95 | |||
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 429.308,83 | 433.535,96 | |||
| Grundstücke des Umlaufvermögens | 33.154.651,44 | 30.728.783,69 | |||
| Summe | 33.723.570,11 | 31.309.757,24 |
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt 140 TEuro. Im Gegensatz zu den Vorjahren setzen sich diese zum 31.12.2023 nur aus Lagerbeständen des Hochbauamtes (Rohstoffe) und der Feuerwehr (Betriebsstoffe) zusammen. Für die normalerweise bei den Zentralen Diensten vorhandenen Dienstfahrscheine (Hilfsstoffe) wird Ende 2023 jedoch ein Nullsaldo ausgewiesen.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 429 TEuro handelt es sich zum großen Teil (363 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des Kunst- KulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Abgangs von Beständen der städtischen Museen reduzierte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2023 in Summe um 4 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2023 auf 67 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 3 TEuro resultierte. Diesbezüglich wurden Korrekurbuchungen vorgenommen.
Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2023 in Summe nun wieder ein Anstieg um 2,41 Mio. Euro auf 33,72 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2023 insgesamt eine Zunahme von 2,43 Mio. Euro. Diese stammt größtenteils aus Umbuchungen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV- Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor.
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Abgabenforderungen | 90.839.686,93 | 90.068.008,84 | ||
| 2. | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen | 5.779.543,34 | 4.507.375,24 | ||
| 3. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen | 36.114.625,63 | 25.775.435,50 | ||
| 4. | Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen | 59.717.929,54 | 76.987.972,76 | ||
| 5. | Sonstige Vermögensgegenstände | 58.308.308,82 | 75.063.079,27 | ||
| Summe | 250.760.094,26 | 272.401.871,61 |
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe wieder um 21,64 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden wie in den Vorjahren auch für 2023 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen bewegte sich zum 31.12.2023 mit insgesamt 54,88 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (54,90 Mio. Euro) auf einem nahezu identischen Niveau. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 51,93 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 3,43 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,51 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (9,10 Mio. Euro), Beiträgen (3,30 Mio. Euro), Steuern (76,04 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (2,41 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2023 im Vergleich zum Vorjahr moderat um 0,77 Mio. Euro zu. Innerhalb dieser Forderungskategorie waren teilweise große Veränderungen festzustellen, die sich jedoch weitgehend miteinander saldieren. Am deutlichsten zeigt es sich am Rückgang der Gebührenforderungen (-13,96 Mio. Euro) sowie an der Zunahme der Steuerforderungen um 13,85 Mio. Euro. Leichte Zunahmen waren hingegen bei den Beitragsforderungen (+0,76 Mio. Euro) sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (+0,13 Mio. Euro) zu verzeicnen. Die stark gesunkenen Gebührenforderungen resultieren größtenteils aus dem Ausgleich von bislang offenen Posten im Zusammenhang mit den Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen (-14,07 Mio. Euro). Hier hatte sich in den Vorjahren ein hoher Forderungsbestand aufsummiert. Der bedeutsame Anstieg der Steuerforderungen geht einher mit dem Anstieg der Steuereinnahmen. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 48,24 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2023 eine Gesamthöhe von 66,71 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht, Bestattungsgebühren usw.) hatten zum 31.12.2023 einen Gesamtsaldo von insgesamt 5,78 Mio. Euro und damit um 1,27 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 0,90 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 0,48 Mio. Euro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-
tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten. Deren Bestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (20,24 Mio. Euro) um weitere 9,72 Mio. Euro auf nunmehr 29,96 Mio. Euro. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Zuwächsen auf den Konten der Eigenbetriebe SUN (+11,91 Mio. Euro) und NürnbergStift (+0,35 Mio. Euro) sowie bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+4,04 Mio. Euro) und der NürnbergStift Service GmbH (+0,25 Mio. Euro). Bestandsminderungen hingegen finden sich bei den Konten des Eigenbetriebes NürnbergBad (-6,05 Mio. Euro) und der Noris-Arbeit gGmbH (-0,95 Mio. Euro). Seit dem Jahr 2023 wird hier auch das Konto der Urbanen Gartenschau (0,20 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Zunahme der gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2023 um insgesamt 10,34 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit größtenteils auf die in Summe größere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Nennenswerte Anstiege waren hier bei den Forderungen gegenüber den Eigenbetrieben aus Beihilfeerstattungen in Summe von 0,32 Mio. Euro sowie speziell gegenüber ASN aus zusätzlichen Verwaltungskostenerstattungen (+0,48 Mio. Euro) gegeben. Letztgenannte Posten summieren sich Ende 2023 auf mittlerweile 3,12 Mio. Euro.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten sich im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 17,27 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV allerdings um 2,42 Mio. Euro auf insgesamt 20,69 Mio. Euro zu. Die Forderungen gegen das Land sanken im Gegensatz zu den Vorjahren nun wieder deutlich um 29,24 Mio. Euro. Dies resultiert hauptsächlich aus dem zwischenzeitlichen Ausgleich von zuvor massiv gestiegenen Erstattungsansprüchen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Zum 31.12.2023 belaufen sie sich auf 15,40 Mio. Euro. Bei den Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Abrechnung von Gastschulbeiträgen und der Kosten von Heimschülern war wie schon im Vorjahr ein Anstieg (+8,74 Mio. Euro) zu verzeichnen. Die Forderungen gegen Zweckverbände nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 0,33 Mio. Euro zu. Dies lag größtenteils an den von der Stadt Nürnberg für den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachtung im Großraum Nürnberg erbrachten Leistungen im Rahmen des Vollstreckungswesens. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen verzeichnen analog zu den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg. Er beträgt für das Jahr 2023 in Summe 0,48 Mio. Euro, wodurch der Bestand bis zum Bilanzstichtag auf 7,32 Mio. Euro angewachsen ist. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2023 auf 0,96 Mio. Euro. Bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche erfolgten zudem Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,30 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war für das Jahr 2023 in der Mehrzahl der Fälle möglich. Lediglich bei den Gebührenforderungen, Steuerforderungen sowie Forderungen aus (sonstigen) Leistungen mussten Abweichungen festgestellt werden. Diese waren allerdings nur geringfügig und somit unwesentlich. Auch bei den im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren wurden im Gegensatz zum Vorjahr für 2023 im Hauptbuch (SAP FI) wieder zwei Abweichungen festgestellt. Diese betreffen die Gebührenforderungen sowie die Beitragsforderungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Forderungen gegen Mitarbeitende | 66.874,15 | 62.740,95 | ||
| Andere sonstige Vermögensgegenstände | 49.034.534,90 | 66.892.595,82 | ||
| Umsatzsteuerforderungen | 2.144.574,79 | 2.546.047,01 | ||
| Durchlaufende Gelder | -365,00 | 13.782,79 | ||
| Verrechnungskonten | 7.062.689,98 | 5.547.912,70 | ||
| Summe | 58.308.308,82 | 75.063.079,27 |
Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschusszahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Saldo dieser Position um 4 TEuro auf 67 TEuro.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sich diese Posten in 2023 wieder deutlich um 17,86 Mio. Euro auf 49,04 Mio. Euro zu. Während in 2022 noch Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer sowie Gewerbesteuerumlage in Summe von 15,24 Mio. Euro abgegrenzt wurden, so sind entsprechende Abgrenzungen für das Jahr 2023 nicht mehr vorhanden, wodurch die genannte Abnahme hauptsächlich resultiert.
Ende 2023 ist in dieser Bilanzposition zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2023 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 1,54 Mio. Euro zugeschrieben. Für die Beihilfeleistungen mussten im Gegensatz zu den Vorjahren nun jedoch 659 TEuro abgeschrieben werden.
Bei den zum 31.12.2023 abgegrenzten Posten sind unter anderem Erträge aus einer Grundstücksübertragung an NüSt (2,22 Mio. Euro) vorhanden. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (845 TEuro) sowie Erstattungen von Krankenkassen gemäß §264 SGBV in Höhe von 587 TEuro abgegrenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen von nunmehr 179 TEuro ausgewiesen.
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund einer geringeren Vorsteuer um 401 TEuro auf insgesamt 2,14 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres fällig sind.
Die durchlaufenden Gelder enthielten viele Jahre lang hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Im Gegensatz zum Vorjahr ist der debitorische Bestand (14 TEuro) zum 31.12.2023 vollständig ausgeglichen. Lediglich ein kreditorischer Posten in geringfügiger Höhe (365 Euro) ist noch vorhanden.
Die für das Jahr 2023 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit mittlerweile insgesamt 4,02 Mio. Euro (Vorjahr: 2,12 Mio. Euro). Deren Anstieg war ein wesentlicher Grund für die Zunahme des Gesamtsaldos der debitorischen Verrechnungskonten um 2,72 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Zunahme der Verrechnung im Zusammenhang mit der einkommensorientierten Förderung von Wohnraum um 1,12 Mio. Euro auf 1,59 Mio. Euro stellt eine weitere bedeutsame Ursache für den Anstieg des Gesamtsaldos dar. Auch die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von 416 TEuro trugen hierzu bei. Die Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer der Eigenbetriebe ASN und NürnbergBad hingegen verringerten sich insgesamt um 817 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die durchlaufenden Posten der Friedhofsverwaltung von 214 TEuro zu nennen. In 2023 neu hinzugekommen sind die Verrechnungskonten im Rahmen von Heizkostenzuschüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG; 151 TEuro) sowie nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG; 161 TEuro).
| III. | Liquide Mittel | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Kassenbestand | 944.441,24 | 794.181,76 | ||
| 2. | Bankguthaben | 468.979.046,10 | 362.118.860,32 | ||
| Summe | 469.923.487,34 | 362.913.042,08 |
Basis der zum 31.12.2023 ausgewiesenen Beträge waren die zum letzten Kassenabschluss des Berichtsjahres am 29.12.2023 nachgewiesenen Werte.
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 422,6 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit 253,7 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 265,1 TEuro bilanziert. Darüber hinaus wies der Saldo des Verrechnungskontos der Rücklastschriften für die Zahlstellen 1,2 TEuro aus. Das Verrechnungskonto der Barkasse war mit einem geringen Betrag von 0,2 TEuro noch nicht ausgeglichen. An eingenommenen, aber bei KaSt noch nicht eingelieferten Barzahlungen des Gesundheitsamtes, waren 1,7 TEuro aufgeführt.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt 385,6 Mio. Euro. Die Abschlusssalden der Geschäftskonten konnten inklusive des unter den Sparkassenkonten subsumierten SAP-Sammelkontos „Bezahlkarten Asyl, Mietkautionen, Stiftungen“ rechnerisch mit einem Betrag von 83,3 Mio. Euro abgestimmt werden. Allerdings sind in diesem Saldo die Zahlungsvorgänge für Bezahlkarten der Asylbewerber enthalten. Diese werden über kein Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg, sondern über ein anderes Kreditinstitut abgewickelt. Die Stadtkasse wird hier für die Zukunft eine Korrektur vornehmen.
Die Clearingkonten wurden mit einem Betrag in Höhe von 116.038,56 TEuro ausgewiesen.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
| C. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 1. | Disagio | 0,00 | 34.950,00 | |
| 2. | Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2024 | 18.410.715,10 | 18.311.246,87 | |
| 3. | Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII | 8.035.672,65 | 7.043.477,23 | |
| 4. | Leistungen nach dem SGB II | 0,00 | -43.217,40 | |
| 5. | sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 14.871.854,81 | 15.125.407,36 | |
| Summe | 41.318.242,56 | 40.471.864,06 |
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird.
Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 1,13 Mio. Euro ist insbesondere auf den Anstieg der vorschüssig gezahlten Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (+992 TEuro) zurückzuführen.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2024 wurden die auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie die verbundenen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N-ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfallenden Anteile jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt. Diese Anteile sind damit nicht in der aktiven Rechnungsabgrenzung enthalten.
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält zudem die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2023 (PROSOZ-Läufe vom 20.12., 21.12. und 28.12.2023) im Voraus für den Monat Januar 2024 ausbezahlt wurden. Ursache für die höhere Abgrenzung waren die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Sozialleistungen.
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betreffen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen angeforderten Mittel für Januar 2024. Da hier inzwischen eine periodengerechte Abrechnung erfolgt, sind Abgrenzungen nicht mehr erforderlich.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:
SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2024 rd. 9,87 Mio. Euro
Zweckverbandsumlage Stadt-Umland-Bahn für Investitionen 2024 rd. 0,37 Mio. Euro
Mitgliedsbeitrag 2024 Bayerischer Städtetag rd. 0,25 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2023 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
| A. | Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| I. | Basiskapital | 697.264.536,04 | 695.322.863,16 | ||
| II. | Rücklagen | 513.438.672,02 | 390.310.883,44 | ||
| III. | Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) | -17.212.734,70 | -16.872.149,87 | ||
| Summe | 1.193.490.473,36 | 1.068.761.596,73 |
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
| I. | Basiskapital | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Basiskapital Stadt | 665.278.406,28 | 665.278.406,28 | ||
| 2. | Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage | 993.351,40 | 993.351,40 | ||
| 3. | Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen | 22.124.353,94 | 21.724.353,94 | ||
| 4. | Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen | 6.941.670,20 | 6.778.670,20 | ||
| 5. | Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfä- higen Stiftungen | 2.936.715,19 | 2.812.615,99 | ||
| 6. | Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen | -1.009.960,97 | -2.264.534,65 | ||
| Summe | 697.264.536,04 | 695.322.863,16 |
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wie schon in den Vorjahren mussten zum 31.12.2023 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Durch die Überführung des Grundstockvermögens der neu gegründeten nichtrechtsfähigen Peter H. Richter Stiftung in das Eigenkapital der Stadt ergab sich ein Zugang in Höhe von 400.000,00 Euro. Weitere Veränderungen ergaben sich für den Bilanzposten im Jahr 2023 nicht.
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 163.000,00 Euro auf 6.941.670,20 Euro. Diese Veränderung resultierte aus einem Nachlass zu Gunsten der Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung. Die Erblasserin vermachte hier eine Eigentumswohnung, deren Wert anhand einer Verkehrswertermittlung durch die kommunale Bewertungsstelle ermittelt wurde.
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 124.099,20 Euro auf 2.936.715,19 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.
Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:
| Stiftung | Zuführungen zum Grund- | |
|---|---|---|
| stockvermögen | ||
| Euro | ||
| Eberhard und Fanny Ermann`sche Stiftung | 9.953,20 | |
| Otto Lauterbach-Stiftung | 9.987,00 | |
| Marie-Hack-Stiftung | 49.948,00 | |
| Andreas-Winterbauer-Stiftung | 2.210,00 | |
| Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten | 10.000,00 | |
| Johann und Liselotte Lehner Stiftung | 26.061,00 | |
| Ernst und Berta Wurzer Stiftung | 4.695,00 | |
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 11.245,16 | |
| Summe | 124.099,20 |
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Insgesamt erhöhte sich das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen um 1.254.573,68 Euro auf -1.009.960,97 Euro. Dieser immer noch negative Saldo resultiert aus den in der Vorperiode hohen nicht ergebniswirksam und direkt gegen das Grundstockvermögen gebuchten Abwertungen auf den Wertpapierbestand. Im Berichtsjahr konnten auf Grund der Wertaufholungen der vorgehaltenen Wertpapiere wieder Aufwertungen für nicht realisierte Kursgewinne vorgenommen werden. Entsprechend des abgestimmten Buchungsschemas werden diese im Gegensatz zu den tatsächlich realisierten Kursgewinnen ebenfalls nicht ergebniswirksam, sondern direkt gegen das Basiskapital gebucht.
Bei diesen Wertpapieren handelt es sich überwiegend um festverzinsliche Anleihen der Landesbanken. Die Stiftungsverwaltung hält diese Anlagen im Regelfall bis zum Fälligkeitstermin vor, so dass dann der volle Nominal- und damit weitgehend auch der Anschaffungswert wieder realisiert wird. Insoweit die Stiftungsverwaltung diese Anlagestrategie beibehält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass spätestens zum Ende des Fälligkeitstermins die Anschaffungskosten wieder aufgeholt werden. Hinsichtlich seiner Aussagekraft ist der negative Saldo dieses Eigenkapitalpostens also relativiert zu betrachten.
| II. | Rücklagen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Ergebnisrücklage | 505.962.924,28 | 382.834.381,98 | ||
| 2. | Sonderrücklage Energiesparfonds | 4.848.549,17 | 5.000.000,00 | ||
| 3. | Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) | 1.820.566,77 | 1.797.887,39 | ||
| 4. | Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen | 806.631,80 | 678.614,07 | ||
| Summe | 513.438.672,02 | 390.310.883,44 |
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2023 auf einen Stand von 505,96 Mio. Euro. Der Anstieg um 123,13 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“, „Telekommunikationsnetz“ sowie dem Energiesparfonds in 2023 in Höhe von 123,13 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+363 TEuro), der Kostendecker Marktamt (-376 TEuro) und Friedhofsverwaltung (+69 TEuro).
Zu 2. Sonderrücklage Energiesparfonds
Im Jahr 2022 wurde die Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 5,0 Mio. Euro neu gebildet. Nach Nr. 7.3.1.4 Bewertungsrichtlinie Bayern (BewR) werden hier Mittel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert. In 2023 wurden 151 TEuro dieser Mittel verwendet, z. B. für die LED-Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Sportplätzen, wodurch sich die Sonderrücklage entsprechend verringert hat.
Zu 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung gebildet. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2023 nahmen diese Mittel um 23 TEuro auf 1,82 Mio. Euro zu.
Zu 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 128.017,73 Euro auf 806.631,80 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen (höchstmögliche Einstellungen) in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so 252,1 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 124,1 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2023 für 33 der 36 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden.
Für die Pocket-Opera-Company Stiftung wurden Aufwendungen zur Übertragung von Stiftungsvermögen (Bankspesen/Kosten Geldverkehr für Auslandsscheck) im Aufwand gebucht. Diese hätten jedoch bei der Passivierung des Grundstockvermögens berücksichtigt werden müssen. Durch die ergebniswirksame Erfassung reduzierte sich die berechnete Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage und wurde damit zu niedrig ausgewiesen. In der Folgeperiode wären entsprechende Korrekturbuchungen durchzuführen.
Zusätzlich konnte für die Dr. Ing. Eduard Kurz-Stiftung, die Marie-Hack-Stiftung, die Leonhard Wagner Stiftung, die Erich und Grete Berwind Stiftung, die Ernst- und Berta Wurzer Stiftung sowie die Mathilde-Gottschalk-Stiftung die jeweils nicht vollständig erreichte höchstmögliche Einstellung der Vorperiode vollständig nachgeholt werden. Damit konnte für diese sechs Stiftungen der Kapitalerhalt auch für diesen Zeitraum als erwirtschaftet angesehen werden.
Für die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung konnte aus dem Rechnungsergebnis keine Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen werden.
Für die erst im Jahr 2023 neu begründete Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung wurde keine Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen, da das Stiftungsvermögen noch nicht zur Bewirtschaftung zur Verfügung stand.
| III. | Verlustvortrag | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung | -10.778,59 | -68,55 | ||
| 2. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) | -4.397.389,36 | -4.021.228,67 | ||
| 3. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) | -12.804.566,75 | -12.850.852,65 | ||
| Summe | -17.212.734,70 | -16.872.149,87 |
Der „Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung“ in Höhe von 10.778,59 Euro resultiert daraus, dass der Nachlass der in 2023 gegründeten Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung noch nicht vollständig abgewickelt wurde. Allerdings bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen für die Instandhaltung der Immobilien. Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Fehlbetrages in 2023 um 376 TEuro auf 4,40 Mio. Euro. Für das Jahr 2023 konnte für den externen Kostendecker Friedhofsverwaltung im Gegensatz zu den Vorjahren nun eine leichte Reduzierung des Verlustvortrages um 46 TEuro auf 12,80 Mio. Euro ausgewiesen werden. Diese Abnahme ergibt sich aus dem Überschuss von Frh für 2023 nach Ergebnisverwendung (69 TEuro) abzüglich der Zuführung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (23 TEuro).
B. Sonderposten
| B. | Sonderposten | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Sonderposten aus Zuwendungen | 933.158.628,94 | 922.371.728,32 | ||
| 2. | Sonderposten aus Beiträgen | 101.467.636,28 | 101.755.918,07 | ||
| 3. | Sonderposten aus Gebührenausgleich | 0,00 | 0,00 | ||
| 4. | Sonderposten aus Kostenerstattungen | 33.077.843,00 | 31.114.633,61 | ||
| 5. | Sonstige Sonderposten | 26.860.368,21 | 24.002.903,75 | ||
| Summe | 1.094.564.476,43 | 1.079.245.183,75 |
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 15,32 Mio. Euro bzw. 1,4 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 69,48 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 52,31 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 1,84 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Erhöhung bei den Sonderposten aus Kostenerstattungen und bei den sonstigen Sonderposten zu verzeichnen. Lediglich beim Sonderposten aus Beiträgen ist ein Rückgang festzustellen.
Die Sonderposten aus Zuwendungen erhöhten sich um 10,79 Mio. Euro auf 933,37 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 58,07 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 45,50 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 1,78 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 667,04 Mio. Euro (Vj.: 656,52 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 124,87 Mio. Euro (Vj.: 125,14 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (50,09 Mio. Euro) bzw. vom Bund (5,25 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 29,13 Mio. Euro sowie die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,45 Mio. Euro aus.
Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 288 TEuro bzw. 0,3 % auf 101,47 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge u.a. für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 4,52 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,96 Mio. Euro auf 33,08 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 3,96 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,00 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen sowie Brücken aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Die „Sonstigen Sonderposten“ enthalten mit 296 TEuro Kostenbeteiligungen nach §§ 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 24,74 Mio. Euro Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Berichtigung der aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter bereinigt werden.
C. Rückstellungen
| C. | Rückstellungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Pensions- und Beihilferückstellungen | 1.701.707.713,00 | 1.661.425.316,00 | ||
| 2. | Rückstellungen für Altersteilzeit | 10.051.425,00 | 11.454.321,00 | ||
| 3. | Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung | 17.610.900,00 | 18.331.100,00 | ||
| 4. | Rückstellung für Altlasten | 5.538.000,00 | 5.415.500,00 | ||
| 5. | Bezirksumlagerückstellung | 15.900.000,00 | 511.000,00 | ||
| 6. | Steuerrückstellungen | 1.304.630,01 | 1.898.992,26 | ||
| 7. | Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken | 4.242.165,60 | 2.446.978,10 | ||
| 8. | Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter- nehmen | 5.076.500,00 | 1.382.000,00 | ||
| 9. | Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen | 437.634,26 | 247.122,68 | ||
| 10. | Rückstellungen für Urlaub | 11.791.527,66 | 11.368.481,43 | ||
| 11. | Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte | 187.411,77 | 108.128,71 | ||
| 12. | Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik | 138.218.689,08 | 180.532.085,20 | ||
| Summe | 1.912.066.596,38 | 1.895.121.025,38 |
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,91 Mrd. Euro und sind um 16,95 Mio. Euro höher als per Ende 2022. Dies entspricht einem Anstieg um 0,9 %. Damit machen die Rückstellungen 29,4 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 30,1 %) aus.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2023 deutlich und zwar um 40,28 Mio. Euro bzw. 2,4 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich damit auf 89,0 % der Rückstellungen (im Vorjahr: 87,7 %).
Der größte Rückgang erfolgte – wie bereits im Vorjahr – bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik (-42,31 Mio. Euro bzw. -23,4 %). Damit sank ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen auf 7,2 %. 2021 betrug ihr Anteil an den Rückstellungen noch 13,5 %. Dies ist im Wesentlichen auf die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Kommunalunternehmen Klinikum sowie der NürnbergMesse GmbH zurückzuführen.
Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellung für aktive Beamte | 235.918.209,00 | 234.244.860,00 | ||
| Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte | 194.074.327,00 | 189.740.554,00 | ||
| Rückstellung für Beamte im Ruhestand | 467.428.155,00 | 455.448.452,00 | ||
| Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand | 463.908.050,00 | 453.921.555,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten | 112.323,00 | 496.622,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand | 38.890.341,00 | 42.308.291,00 | ||
| Rückstellung für ehemals städtische Beamte | 38.306.754,00 | 40.632.528,00 | ||
| Summe | 1.438.638.159,00 | 1.416.792.862,00 |
Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2023 um 21,85 Mio. Euro bzw. um 1,5 %.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen enthalten. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions-/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| schäftigungsgruppen | Euro | Euro | |||
| Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter | 1.400.331.405,00 | 1.376.160.334,00 | |||
| Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) | 33.036.754,00 | 35.212.528,00 | |||
| Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern | 5.270.000,00 | 5.420.000,00 | |||
| Summe | 1.438.638.159,00 | 1.416.792.862,00 |
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der
Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2023 auf 39,12 Mio. Euro.
Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausgewiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
| Beihilferückstellungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte | 46.642.586,00 | 44.146.349,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte | 36.016.275,00 | 33.175.112,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte | 92.134.718,00 | 85.575.849,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte | 85.832.128,00 | 79.126.198,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer | 6.200,00 | 26.867,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN | 2.146.747,00 | 2.288.879,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner | 290.900,00 | 293.200,00 | ||
| Summe | 263.069.554,00 | 244.632.454,00 |
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2023 sind die Beihilferückstellungen erneut stark gestiegen. Der Anstieg beläuft sich auf 18,44 Mio. Euro bzw. 7,5%.
Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 291 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klinikums. In 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions- und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen.
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
| Beihilferückstel- | Beihilferückstellung | Veränderung zum Vorjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lung | Euro | Euro | zum Vorjahr % | ||||
| 2019 | 220.279.568,00 | 16.420.566,00 | 8,1 | ||||
| 2020 | 235.765.036,00 | 15.485.468,00 | 7,0 | ||||
| 2021 | 234.319.783,00 | -1.445.253,00 | -0,6 | ||||
| 2022 | 244.632.454,00 | 10.312.671,00 | 4,4 | ||||
| 2023 | 263.069.554,00 | 18.437.100,00 | 7,5 |
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||
| Beamte | 2.074.944,00 | 2.145.540,00 | |
| Beamte Lehrkräfte | 1.493.938,00 | 1.834.892,00 | |
| Arbeitnehmer | 6.482.543,00 | 7.473.889,00 | |
| Summe | 10.051.425,00 | 11.454.321,00 |
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Nicht in die Berechnung einbezogen wurden bislang Rückstellungen im Rahmen von Sabbatvereinbarungen, obwohl diese in vielen Fällen bezüglich Laufzeit und Ausgestaltung mit den Altersteilzeitrückstellungen vergleichbar sind. Gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Doppik sind Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden, sofern diese wesentlich sind. Dies gilt nach Ansicht von Rpr auch für Sabbatvereinbarungen, da hier ebenfalls Arbeitszeit angespart wird. Nach Rücksprache mit Stk werden diese deshalb künftig bei der Rückstellungsberechnung berücksichtigt.
Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die eingestellten Rückstellungen in Höhe von 17,61 Mio. Euro betreffen mit 6,18 Mio. Euro den Hoch- und mit 11,43 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Einzelne, bereits in den Vorjahren ausgeführte Maßnahmen wurden mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2023 fortgeführt. Der Rückgang der Rückstellungen um 720 TEuro ist sowohl auf die Verminderung der Hochbau-Baupauschale als auch auf eine geringere Rückstellung für Tiefbaumaßnahmen zurückzuführen.
Zu 4. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um 123 TEuro auf 5,54 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine neue Altlastenverdachtsfläche in der Gemarkung Gostenhof zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen
Die in 2021 gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2023 in Höhe von 511 TEuro konnte in 2023 entsprechend ihrer Zweckbestimmung aufgelöst werden.
Da sich die Umlagekraft in Nürnberg 2025 erwartungsgemäß deutlich besser entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist mit einer Nachzahlung in Höhe von 15,90 Mio. Euro zu rechnen. In dieser Höhe wurde deshalb eine Rückstellung aufwandswirksam gebildet.
Zu 6. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,30 Mio. Euro. Sie entfallen zu 211 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Zum 31.12.2022 bestanden Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 1,43 Mio. Euro. Davon wurden in 2023 692 TEuro verbraucht. Weitere 255 TEuro konnten aufgelöst werden. Neu gebildet wurden 608 TEuro. Somit belaufen sich die Steuerrückstellungen für zu erwartende Ertragsteuerzahlungen auf 1,09 Mio. Euro zum 31.12.2023.
Davon betreffen 519 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2023; 575 TEuro entfallen auf das Vorjahr (2022).
Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken betreffen mit 3,96 Mio. Euro das Rechtsamt und mit 134 TEuro das Jugend- und das Sozialamt. Weitere 145 TEuro entfallen auf eine Rückstellung für drohende Haftungsrisiken aus einer Bürgschaft gegenüber einem Sportverein. Diese ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt.
Gegenüber dem Vorjahr wurden 306 TEuro an Rückstellungen verbraucht. Davon entfallen 300 TEuro auf den Prozess um die Delfinlagune, der in 2023 durch Vergleich beigelegt werden konnte. Weitere 7 TEuro an Rückstellungen wurden aufgelöst.
Neu gebildet wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. Euro. Davon entfallen 2,0 Mio. Euro auf ein Verfahren im Zusammenhang mit einem Beherbergungsvertrag für Asylbewerberleistungen.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2023 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 403 Mio. Euro (+ 63 Mio. Euro) ausgewiesen.
Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
| Rückstellung für Verlustausgleiche | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| noris inklusion gGmbH für 2022 | 1.478.000,00 | 1.000.000,00 | ||
| noris inklusion gGmbH für 2023 | 1.500.000,00 | 0,00 | ||
| Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2023 | 271.000,00 | 0,00 | ||
| Flughafen Nürnberg GmbH für 2023 | 1.445.000,00 | 0,00 | ||
| NürnbergStift Service GmbH für 2021 | 382.000,00 | 382.000,00 | ||
| Summe | 5.076.500,00 | 1.382.000,00 |
Die Rückstellungen für Verlustausgleiche wurden um 3,69 Mio. Euro erhöht. Sie betreffen überwiegend Verluste der Tochtergesellschaften aus 2023.
Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 191 TEuro auf 438 TEuro.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre.
Insgesamt wurden bei 28 der insgesamt 36 nichtrechtsfähigen Stiftungen zum Jahresendbestand 2023 höhere Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand ausgewiesen und gleichzeitig wurden die vorhandenen Anfangsbestände vollständig ausgereicht. Bei drei dieser Stiftungen wurde kein oder nur ein geringer Anfangsbestand ausgewiesen.
Bei vier Stiftungen wurden die im Jahr 2022 gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen noch nicht ausgereicht. Bei drei dieser Stiftungen käme der Ausnahmetatbestand aus § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO zur Geltung, wonach eine Ausrichtung bei Erträgen unter 45 TEuro auch außerhalb der 2 Jahresfrist steuerlich unschädlich wäre. Bei der Andreas-Winterbauer- Stiftung wurden Einnahmen über 45 TEuro erzielt. Für diese Stiftungen wären die im Jahr 2022 gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen (zum Erhalt der Gemeinnützigkeit) innerhalb des Jahres 2024 auszureichen.
Bei sieben Stiftungen lagen die Jahresendbestände der Zweckausrichtungsrückstellungen niedriger als die Anfangsbestände.
Bei der im Jahr 2023 errichteten Peter H. Richter Stiftung stand das Stiftungsvermögen im Berichtsjahr noch nicht zur Verfügung, so dass im Berichtszeitraum noch keine Mittel zur Zweckausrichtung erwirtschaftet werden konnten.
Damit lag für alle nichtrechtsfähigen. Stiftungen im Jahr 2023 eine zeitnahe Verwendung der Zweckausrichtungsmittel (bzw. Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) vor.
Rpr prüfte in Stichproben, ob die Ausrichtungen in Übereinstimmung mit den in den Stiftungssatzungen getroffenen Regelungen hinsichtlich Ausrichtungsempfänger, Betragshöhe und Stiftungszweck vorgenommen wurden. Es ergaben sich hier keine Beanstandungen.
Zu 10. Rückstellungen für Urlaub
| Urlaubsrückstellungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellungen für Urlaub Beamte | 3.891.282,05 | 3.854.460,32 | ||
| Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer | 7.900.245,05 | 7.511.021,11 | ||
| Summe | 11.791.527,66 | 11.368.481,43 |
Die Urlaubsrückstellungen sind in 2023 um 423 TEuro bzw. 3,7 % gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in eine Rückstellung i.H.v. 187 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik
| Sonstige Rückstellungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR | 6.700.000,00 | 6.700.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV | 85.478.174,84 | 111.745.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV | 9.956.415,00 | 8.940.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh- rungen Flughafen 2023-2026 | 0,00 | 7.000.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse | 0,00 | 9.905.000,00 | ||
| Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer | 18.100.000,00 | 17.900.000,00 | ||
| Drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Be- reich Asyl | 12.775.000,00 | 7.833.000,00 | ||
| Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver- trag | 3.015.000,00 | 3.700.000,00 | ||
| Zu erwartende Nachzahlung aus der Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bestandteile | 0,00 | 5.820.000,00 | ||
| Sonstiges | 2.194.099,24 | 989.085,20 | ||
| Summe | 138.218.689,08 | 180.532.085,20 |
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigenkapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rückstellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutreffend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstellung wurden in den vergangenen Jahren aufgrund weiterer Einlagen der Stadt Nürnberg auf 111,75 Mio. Euro erhöht. Eine abschließende Klärung ist bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt. Die Rückstellung besteht daher grundsätzlich fort. Allerdings wurde in 2023 aufgrund anhaltender Verluste des Klinikums eine Teilwertabschreibung auf die Finanzanlage in Höhe von 26,27 Mio. Euro vorgenommen. Im Gegenzug war die Rückstellung entsprechend aufzulösen. Somit beläuft sich diese zum 31.12.2024 auf 85,48 Mio. Euro.
Des Weiteren hatte die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht und diese werterhöhend bei den Einlagen berücksichtigt. Da unterschiedliche Auffassungen der Stadt Nürnberg und des BKPV bzgl. der Werthaltigkeit von Einlagen in strukturelle Verlustbetriebe bestehen und die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch offen ist, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Diese besteht weiter. Im Rahmen der Vorjahresprüfung war festgestellt worden, dass die Bewertung um 60 TEuro zu niedrig ist. Dies wurde in 2023 korrigiert.
Zugleich wurde die Rückstellung in 2023 um weitere 957 TEuro erhöht. Hintergrund ist die Übertragung eines Grundstücks in der Veilhofstraße durch die Stadt an NüSt. Da die korrespondierende Aktivierung der Finanzanlage in 2023 versehentlich unterblieben ist, ist die Rückstellung zum 31.12.2023 nicht begründet und der Rückstellungsbestand insoweit für 2023 zu hoch.
Zum 31.12.2022 bestanden Rückstellungen in Höhe von 16,91 Mio. Euro, die die Nürnberg- Messe GmbH bzw. die Flughafen Nürnberg GmbH betrafen. In 2023 wurden diese verbraucht (7,00 Mio. Euro) bzw. ertragswirksam aufgelöst (9,90 Mio. Euro).
Zum 31.12.2022 belief sich die Rückstellung für die drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Bereich Asyl auf 7,83 Mio. Euro. Da die Rückzahlung noch nicht erfolgt ist, bleibt sie zum 31.12.2023 bestehen. Allerdings war im Vorjahr im Rahmen der Rechnungsprüfung festgestellt worden, dass Erstattungen einzelner Quartale nicht gegengerechnet worden waren, so dass die Rückstellung zu hoch ausgewiesen ist. Die erforderliche Korrektur ist zum 31.12.2023 unterblieben.
In 2023 wurde die Rückstellung um weitere 4,94 Mio. Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft die drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen für das Jahr 2023.
Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U-Bahn-Pachtvertrag betrifft Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen. Die Rückstellung für 2022 in Höhe von 3,70 Mio. Euro wurde in 2023 verbraucht. Neu gebildet wurde eine Rückstellung in Höhe von 3,01 Mio. Euro für 2023.
In der Position „Sonstiges“ sind unter anderem Rückstellungen für die überörtliche Prüfung in Höhe von 920 TEuro sowie für mögliche Rückzahlungen für Coronahilfen in Höhe von 1,07 Mio. Euro enthalten.
D. Verbindlichkeiten
| 1. | Anleihen | 31.12.2023 Euro | 31.12.2022 Euro |
|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg | 0,00 | 80.000.000,00 | |
| Summe | 0,00 | 80.000.000,00 |
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Der Anteil der Stadt Nürnberg betrug 80 Mio. Euro. Mit Ablauf der Laufzeit von 10 Jahren wurde der städtische Anteil dieser endfälligen Anleihe im Kalenderjahr 2023 vollständig zurückgezahlt.
| 2. | Verbindlichkeiten aus Krediten | 31.12.2023 Euro | 31.12.2022 Euro |
|---|---|---|---|
| Investitionskredite | |||
| ο vom Land | 0,00 | 532,81 | |
| ο von Kreditinstituten | 1.297.597.053,38 | 1.089.095.472,32 | |
| ο vom sonstigen inländischen Bereich | 211.102.354,94 | 220.696.376,56 | |
| ο vom sonstigen ausländischen Bereich | 32.958.333,36 | 34.041.666,68 | |
| Kassenkredite | 0,00 | 0,00 | |
| Zwischensumme | 1.541.657.741,68 | 1.343.834.048,37 | |
| Kontokorrentkonten | 3.352.367,91 | 297.998,54 | |
| Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen | 104.158.509,15 | 94.564.499,42 | |
| Summe | 1.649.168.618,74 | 1.438.696.546,33 |
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land wurden im Berichtsjahr vollständig getilgt. Neue Kredite beim Land wurden nicht aufgenommen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten sind im Berichtsjahr aufgrund von neuen Kreditaufnahmen um rd. 208,50 Mio. Euro auf nunmehr 1,30 Mrd. Euro angestiegen. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Kreditinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verringerte sich das Kreditvolumen um rd. 9,60 Mio. Euro auf nunmehr 211,10 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite verringerte sich tilgungsbedingt das Kreditvolumen um 1,08 Mio. Euro auf nunmehr 32,96 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Schuldscheindarlehen für Investitionen bei ausländischen Lebensversicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse in 2023 wurden keine Kassenkredite in Anspruch genommen.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 104,16 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassenund Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2023 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2011:
| HJ | Schuldenstand | Netto-Neuver- | Schuldenstand 31.12. Mio. Euro | Veränderung in % | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01. | schuldung | |||||
| Mio. Euro | Mio. Euro | |||||
| 2011 | 1.126,2 | 87,8 | 1.214,0 | +7,8 | ||
| 2012 | 1.214,0 | 2,0 | 1.216,0 | +0,2 | ||
| 2013 | 1.216,0 | -8,8 | 1.207,2 | -0,7 | ||
| 2014 | 1.207,2 | 28,9 | 1.236,1 | +2,4 | ||
| 2015 | 1.236,1 | 10,0 | 1.246,1 | +0,8 | ||
| 2016 | 1.246,1 | 39,8 | 1.285,9 | +3,2 | ||
| 2017 | 1.285,9 | -29,0 | 1.256,9 | -2,3 | ||
| 2018 | 1.256,9 | 51,5 | 1.308,4 | +4,1 | ||
| 2019 | 1.308,4 | 66,0 | 1.374,4 | +5,0 | ||
| 2020 | 1.374,4 | 23,7 | 1.398,1 | +1,7 | ||
| 2021 | 1.398,1 | 9,4 | 1.407,5 | +0,7 | ||
| 2022 | 1.407,5 | 16,3 | 1.423,8 | +1,1 | ||
| 2023 | 1.423,8 | 117,9 | 1.541,7 | +8,3 |
Veränderung
in %
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 117,9 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt 1.764,1 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen.
Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschuldung fordert die Aufsichtsbehörde die Stadt Nürnberg auf, die Bemühungen, den Anstieg der Schuldenlast endlich zu stoppen bzw. mittelfristig zu reduzieren, deutlich zu intensivieren. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. U. E. sind das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen, unabdingbar. Andernfalls ist die „dauernde Leistungsfähigkeit“ bzw. „dauernde Zahlungsfähigkeit“, aus Sicht der Aufsichtsbehörde, immer mehr in Frage zu stellen.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen, ab 2023 aus der Zusammenführung durch das Bundesamt für Statistik. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
| Schulden 2021 | Schulden 2022 | Schulden 2023 | Euro | Euro | Euro | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pro | pro | pro | |||||||||||
| Einw. | Einw. | Einw. | |||||||||||
| 2021 | 2022 | 2023 | |||||||||||
| München | 1.536.300.000 | 2.581.001.000 | 3.997.856.000 | 1.033 | 1.710 | 2.660 | |||||||
| Nürnberg | 1.509.375.000 | 1.660.698.000 | 1.767.438.000 | 2.847 | 3.177 | 3.370 | |||||||
| Augsburg | 395.645.000 | 392.072.000 | 441.867.000 | 1.334 | 1.308 | 1.465 | |||||||
| Regensburg | 77.852.000 | 76.504.000 | 111.120.000 | 507 | 489 | 702 | |||||||
| Ingolstadt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Würzburg | 204.585.000 | 194.043.000 | 185.872.000 | 1.612 | 1.518 | 1.455 | |||||||
| Fürth | 182.181.000 | 166.106.000 | 156.050.000 | 1.411 | 1.264 | 1.186 | |||||||
| Erlangen | 92.237.000 | 83.080.000 | 79.008.000 | 814 | 713 | 674 | |||||||
| Hannover | 1.991.525.000 | 2.303.817.000 | 2.219.781.000 | 3.728 | 4.253 | 4.061 | |||||||
| Braunschweig | 296.887.000 | 375.961.000 | 585.226.000 | 1.200 | 1.502 | 2.324 | |||||||
| Dortmund | 2.253.560.000 | 2.331.321.000 | 2.385.571.000 | 3.846 | 3.932 | 4.017 | |||||||
| Essen | 3.018.373.000 | 3.047.271.000 | 3.070.671.000 | 5.205 | 5.226 | 5.237 | |||||||
| Leipzig | 597.121.000 | 821.941.000 | 816.690.000 | 832 | 1.342 | 1.324 | |||||||
| Dresden | 29.986.000 | 40.453.000 | 0 | 98 | 72 | 0 | |||||||
| Frankfurt | 2.498.436.000 | 2.590.602.000 | 2.655.625.000 | 3.308 | 3.364 | 3.435 | |||||||
| Kassel | 514.964.000 | 470.489.000 | 469.510.000 | 2.572 | 2.321 | 2.302 | |||||||
| Stuttgart | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Mannheim | 469.973.000 | 503.500.000 | 505.031.000 | 1.516 | 1.601 | 1.602 | |||||||
| Mainz | 921.000.000 | 649.950.000 | 475.051.000 | 4.250 | 2.962 | 2.143 | |||||||
| Ludwigshafen | 1.212.000.000 | 1.283.050.000 | 1.385.005.000 | 7.062 | 7.402 | 7.899 |
Schulden
2021
Schulden
2022
Schulden
2023
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.128 Euro über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte Bayerns. Obwohl sich die Verschuldung der Stadt München im Berichtsjahr um
1,4 Mrd. erhöht hat, ist die städtische pro Kopf Verschuldung in Nürnberg immer noch höher als in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemeinden bundesweit 54,86 Mrd. Euro, was zum 31.12.2023 einer Verschuldung von 2.435 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche Pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um 696 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 193 Euro auf nunmehr 3.370 Euro pro Einwohner unterdurchschnittlich angestiegen. Dennoch gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking damit weiterhin zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten.
| Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im | |
|---|---|
| Kalenderjahr 2023 um 13,8 Mrd. Euro bzw. 9,8 % an. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche | |
| Mit einem Anstieg der städtischen Schul- | |
| den von 6,4 % bewegt sich die Stadt Nürnberg unter diesem Durchschnitt. Was die erreichte | |
| Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten | |
| Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Hannover ein noch | |
| höheres Schuldenniveau aus. |
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird (Hafenbrücken, Ersatzspielstätte Opernhaus, Frankenschnellweg, Stadionneubau), ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die kreisfreie Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich kann mit einer Verbesserung im Ranking nicht gerechnet werden.
| 3. | Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| men | Euro | Euro | ||||
| Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen | 60.617,31 | 213.381,55 | ||||
| Leibrentenverpflichtungen | 63.536,26 | 63.901,05 | ||||
| Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte | 222.466.926,20 | 236.611.014,76 | ||||
| Summe | 222.591.079,77 | 236.888.297,36 |
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 153 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2023 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtung zum Bilanzstichtag resultiert aus einem Grundstückskauf der Stadt. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.11.2022 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 26.07.2022 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2023.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 18 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public- Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Die Verbindlichkeiten aus Public-Private-Partnership-Projekten verringerten sich tilgungsbedingt um rund 14,14 Mio. Euro auf 222,47 Mio. Euro.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (39 TEuro).
| 4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| gegenüber | |||||
| 1. | inländischen Kreditoren | 49.035.240,92 | 46.484.087,66 | ||
| 2. | verbundenen Unternehmen | 113.426.397,08 | 165.340.346,00 | ||
| 3. | Beteiligungen | 0,00 | 238,00 | ||
| 4. | Sondervermögen | 4.474.695,47 | 2.950.613,68 | ||
| 5. | ausländischen Kreditoren | 122.851,39 | 122.669,96 | ||
| Summe | 167.059.184,86 | 214.897.955,30 |
Die Bestände zum 31.12.2023 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Gegensatz zu den Vorjahren nun wieder deutlich gesunken. Die Abnahme beläuft sich Ende 2023 auf 47,84 Mio. Euro. Dies ist auf den Rückgang um 51,91 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Demgegenüber erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren um 2,55 Mio. Euro und gegenüber Sondervermögen um 1,52 Mio. Euro. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren blieben im Vergleich zum Vorjahr mit 123 TEuro konstant. Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2025 waren die zum 31.12.2023 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,97 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2023 insgesamt knapp 6.000 Kreditoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2023 auf 49,04 Mio. Euro (Vorjahr: 46,48 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U- Bahninfrastruktur) summieren sich auf 11,90 Mio. Euro und liegen damit 2,45 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (14,35 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2023 des Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von SAP- Lizenzen (4,46 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind Beteiligungsbeträge für das vierte Quartal 2023 (3,78 Mio. Euro) sowie Zahlungsverpflichtungen aus dem Kauf eines Krans für die Feuerwehr (1,36 Mio. Euro) verbucht. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2023 auf 1,75 Mio. Euro. Für den Schulbereich sind zum 31.12.2023 Zahlungsverpflichtungen von 3,39 Mio. Euro enthalten. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2023 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 0,91 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (2,38 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Zahlungsverpflichtungen um 1,47 Mio. Euro abgenommen. Beim Abgleich der debitorischen Kreditoren im Haupt- und im Nebenbuch musste im Gegensatz zum Vorjahr nach entsprechender Korrektur durch die Stadtkämmerei nun keine Abweichung mehr festgestellt werden.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Dieser Bilanzposten reduzierte sich im Gegensatz zum Vorjahr bis zum 31.12.2023 in Summe wieder deutlich um 51,91 Mio. Euro auf insgesamt 113,43 Mio. Euro. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Tilgung einer weiteren Rate in Höhe von 50,0 Mio. Euro aus den Anteilsrückkäufen der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Zudem sanken die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH aus für die Stadt Nürnberg durchgeführte Baumaßnahmen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 873 TEuro auf 3,15 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber der N-ERGIE AG aus Energielieferungen sanken um 743 TEuro auf 168 TEuro. Auch bei der noris inklusion gGmbH reduzierten sich die offenen Posten zum Bilanzstichtag 31.12.2023 um 761 TEuro auf 33 TEuro. Demgegenüber erhöhten sich allerdings die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG wieder um 526 TEuro auf 1,92 Mio. Euro. Die Steigerung resultiert zum einen aus den Leistungen des U-Bahnbaus (+216 TEuro) sowie auf eine zum Bilanzstichtag 2023 noch nicht an die VAG weitergereichte Zuweisung des Freistaates Bayern im Rahmen des Deutschlandtickets (381 TEuro). Die in den Vorjahren hier ebenfalls regelmäßig ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem noch nicht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November und Dezember des jeweiligen Jahres (3,52 Mio. Euro) sind Ende 2023 nicht mehr vorhanden. Diese Zahlungen wurden bereits unterjährig geleistet.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Ende 2023 sind keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen ausgewiesen.
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhte sich dieser Bilanzposten um 1,52 Mio. Euro auf 4,47 Mio. Euro. Hier sind ähnlich wie auch in den Vorjahren größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber den Eigenbetrieben NürnbergBad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vorhanden. Die zum Bilanzstichtag 2023 insgesamt ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SÖR in Höhe von 1,91 Mio. Euro resultieren unter anderem aus der Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2023 in Höhe von knapp 880 TEuro sowie aus der Abrechnung für die Bewirtschaftung der Bedürfnisanstalten im Jahr 2023 (675 TEuro). Die Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad (2,30 Mio. Euro) stammen hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städtischen Bäder durch Vereine im Jahr 2023 (329 TEuro) sowie aus der Abrechnung des Schulschwimmens für 2023 (insgesamt 1,95 Mio. Euro).
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren
In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2023 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung eines Delphins des Tiergartens (11 TEuro), mit Zuschüssen für die Partnerstadt San Carlos (21 TEuro) sowie mit der Beschaffung von Schulmöbeln (11 TEuro) verbucht.
| 5. | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 895.879,46 | 758.006,32 |
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sachverhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich unter anderem um Leistungen verschiedener sozialer Einrichtungen wie z.B. dem Caritasverband Nürnberg e.V., dem Institut für soziale und kulturelle Arbeit gemeinnützige GmbH, der Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg und der Stadtmission Nürnberg. Der betragsmäßig größte Posten resultiert wie schon im Vorjahr aus einer zum Bilanzstichtag noch zu leistenden Erstattung an das Jobcenter Nürnberg-Stadt (246 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 138 TEuro zu.
| 6. | Sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land | 134.425.990,17 | 101.363.723,23 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer | 3.587.280,43 | 5.140.816,96 | ||
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende | 42.370,40 | 49.369,13 | ||
| 4. | Durchlaufende Gelder | 12.310.794,02 | 20.721.382,00 | ||
| 5. | Sicherheitseinbehalte | 101.682,49 | 194.237,48 | ||
| 6. | Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten | 24.418.311,76 | 56.716.546,15 | ||
| 7. | Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen | 8.629.211,85 | 8.203.920,00 | ||
| 8. | Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen | 8.777.007,84 | 8.681.658,19 | ||
| 9. | Verbindlichkeiten aus Sonderposten | 1.660.998,85 | 4.694.690,86 | ||
| 10. | Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder | 4.278.370,76 | 4.372.603,59 | ||
| 11. | Verrechnungskonten | 19.956.721,68 | 19.932.981,27 | ||
| 12. | Verbindlichkeiten aus Nachlässen | 6.345.946,31 | 5.981.966,61 | ||
| 13. | Verbindlichkeiten aus Kautionen | 454.448,18 | 617.129,63 | ||
| 14. | Andere sonstige Verbindlichkeiten | 78.066,46 | 79.474,65 | ||
| Summe | 225.067.201,20 | 236.750.499,75 |
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2023 ausgewiesene Saldo in Höhe von 134,43 Mio. Euro (Vorjahr: 101,36 Mio. Euro) entfällt mit 19,42 Mio. Euro (Vorjahr: 15,61 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 115,01 Mio. Euro (Vorjahr: 85,75 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um 3,80 Mio. Euro zu und betragen zum 31.12.2023 rund 19,42 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zuwendungen nach dem GVFG für die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (6,80 Mio. Euro), für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (4,96 Mio. Euro) und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (2,85 Mio. Euro). Neu hinzu kamen in 2023 u.a. Zuwendungen für die Umgestaltung der Luitpoldstraße (616 TEuro) und des Nelson-Mandela-Platzes (653 TEuro).
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 29,26 Mio. Euro auf 115,01 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 und auf Zuwendungen nach dem Art. 10 des Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) für Baumaßnahmen an Schulen und Kindergärten zurückzuführen.
Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 13,21 Mio. Euro (Vorjahr: 4,19 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 BayFAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen und Schulen) sowie mit 18,17 Mio. Euro (Vorjahr: 16,11 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) in Höhe von 66,16 Mio. Euro (Vorjahr: 55,19 Mio. Euro).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember 2023 (3,36 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern reduzierten sich auf lediglich 103 TEuro, da hier im Gegensatz zu den Vorjahren Ende 2023 keine offenen Beiträge zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das erste Quartal des Folgejahres mehr enthalten sind. Dadurch sank der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens zum Bilanzstichtag um 1,55 Mio. Euro auf 3,59 Mio. Euro.
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuordenbare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2023 größtenteils aus Verwahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr sank er Ende 2023 wieder deutlich um 8,41 Mio. Euro auf 12,31 Mio. Euro. Der Rückgang bis zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ist hauptsächlich auf die nun wieder gesunkenen Einzahlungen bei den Verwahrgeldkonten des Schul- (-5,78 Mio. Euro) sowie des Sozialbereichs (-5,02 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem stehen zum Teil höhere Einzahlungen unter anderem aus dem Verkauf von Strom an die N-Ergie (+1,07 Mio. Euro) entgegen. Hierbei wird der überschüssige Strom, der durch auf städtischen Schulhausdächern befindlichen Photovoltaikanlagen erzeugt wird, ins Stromnetz eingespeist. Der oben genannte Rückgang wird zum Teil auch durch Zuweisungen vom Freistaat Bayern im Zusammenhang mit Straßenausbaupauschalen (+1,75 Mio. Euro) kompensiert. Des Weiteren sind gesunkene Einzahlungen im Rahmen der
Liegenschaftsverwaltung (-0,79 Mio. Euro) verbucht. Bei den vorgenannten Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren Anfang 2024 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen. Allerdings wurde beim Abgleich der Summe der offenen Posten im Nebenbuch (PSCD) mit dem Saldo des Hauptbuchkontos eine Abweichung von 2 TEuro festgestellt, weswegen die Abstimmung im Gegensatz zu den Vorjahren hier nicht vollständig möglich war.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen hauptsächlich von Schul- und auch von Verwaltungsgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2023 insgesamt rund 24.000 Aufwandspositionen (Vorjahr: 21.000) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2023 im Gegensatz zum Vorjahr wieder deutlich um 32,30 Mio. Euro auf insgesamt 24,42 Mio. Euro ab. Die im Vorjahr hier noch abgegrenzten Erstattungen vom Land für die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von 34,96 Mio. Euro sind Ende 2023 nicht mehr vorhanden.
Der Bestand zum Bilanzstichtag 2023 resultiert zum einen aus den Abgrenzungen von Kosten der Unterkunft für Asylbewerber von insgesamt 1,77 Mio. Euro sowie von Honorarzahlungen an SÖR in Summe von 2,20 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um von SÖR im Jahr 2023 erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen (416 TEuro), um Bauherrenaufgaben und Planungsleistungen für den Ausbau des Frankenschnellweges (986 TEuro) sowie für die Erneuerung der Hafenbrücken (798 TEuro). Ferner enthielten die Abgrenzungen Posten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sozialtickets für Dezember 2023 (899 TEuro) sowie aus der Erstattung vom Bezirk Mittelfranken im Rahmen des Art. 109 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetztes (BayBeamtVG) (Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung; 654 TEuro). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Rohbauarbeiten für die Grundschule am Fürreuthweg (611 TEuro). Bei den hier abgegrenzten Vorgängen ist zudem der Verlustausgleich des Jahres 2022 der Noris Arbeit gGmbH (NOA) in Höhe von 512 TEuro zu finden.
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 8,55 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 3,29 Mio. Euro höher als noch im Jahr 2022 (5,26 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 425 TEuro auf 8,63 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,78 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Zuwendungen für einen Baumwipfelpfad im Tiergarten (2,30 Mio. Euro) sowie Zuwendungen zur Neugestaltung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Fembo-Haus (1,00 Mio. Euro) enthalten.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2023 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden ist im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder leicht um 95 TEuro auf 8,78 Mio. Euro gestiegen. Bei den bislang vereinnahmten Mitteln sind nennenswerte Spenden für den Tiergarten von 3,79 Mio. Euro enthalten.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Größtenteils entfallen diese mit 1,65 Mio. Euro auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf insgesamt rund 4,28 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2023 jedoch 4,28 Mio. Euro. Die Tilgung der Darlehen beläuft sich für das Jahr 2023 auf 101 TEuro, bei den Verbindlichkeiten in 2023 jedoch nur auf 94 TEuro. Zusammen mit der aus dem Vorjahr noch nachzuholenden Tilgungsrate beträgt die Summe der noch nicht berücksichtigten Tilgungen bei den Verbindlichkeiten rund 18 TEuro. Dies wäre im Folgejahr nachzuholen. Im Jahr 2020 wurde hier auf Wunsch des Schuldners auf Lastschrifteinzug umgestellt. Der seitdem existierende Schiefstand zwischen Forderungs- und Verbindlichkeitskonto resultiert daraus, dass die jeweils zum 31.12. fälligen Raten erst Anfang des Folgejahres abgebucht werden können.
Zu 11. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2023 nur leicht um 24 TEuro auf insgesamt 19,96 Mio. Euro.
Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr auch zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die Verrechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist Ende 2023 einen Saldo von 15,35 Mio. Euro aus und beinhaltet zu diesem Zeitpunkt noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Stand März 2025 ist dieser Possten jedoch ausgeglichen. Im Bestand dieses Kontos wird nun hauptsächlich die Verrechnung
der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel (2,54 Mio. Euro) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind diese Sachverhalte somit noch prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungskonten.
Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege. Für das Jahr 2023 wurden hier von der Friedhofsverwaltung zumindest die ersten Buchungen zur Kontenbereinigung von Zins-Ausgleichsposten aus Vorjahren in Summe von 679 TEuro vorgenommen. Hauptsächlich dadurch reduzierte sich der Bestand des Verrechnungskontos von 1,68 Mio. Euro im Vorjahr auf 937 TEuro zum Bilanzstichtag 2023. Des Weiteren werden die neu hinzukommenden Sterbefälle nun nicht mehr über das Verrechnungskonto, sondern über das SAP-Modul PSCD verrechnet. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen.
Auch die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich wirtschaftlicher Jugendhilfe (112 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (949 TEuro) stellen noch eine bedeutsame Größe dar. Zum 31.12.2023 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit der Ausbildungsförderung BAföG (757 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (264 TEuro), zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (229 TEuro). Im Jahr 2023 sind die Verrechnungen im Zusammenhang mit den Verpflichtungserklärungen im Bereich Ausländerwesen (331 TEuro) neu hinzugekommen.
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit über 309.000 verbuchten Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit über 185.000 verbuchten Posten, Stand März 2025) hervorzuheben.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskonten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fokus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Bestände erfolgten mit Wirkung zum 31.12.2022. Weitere diesbezügliche Kontenbereinigungen sollten zeitnah vorgenommen werden.
Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2023 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgelegten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 364 TEuro auf 6,35 Mio. Euro erhöht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, hauptsächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen (207 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Vermietung städtischer Liegenschaften (69 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Übergangswohnungen im Sozialbereich (179 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo sank im Berichtsjahr insgesamt um 163 TEuro auf 454 TEuro.
Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusammenhang mit Pfändungen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
| E. | Passive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 39.427.978,97 | 54.528.678,75 |
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,10 Mio. Euro. Maßgebend für diesen Rückgang ist vor allem die Auflösung der im Vorjahr abgegrenzten Erträge aus Kita-Gebühren und Kita-Verpflegungsentgelten und die Tatsache, dass ab dem Berichtsjahr diese Erträge periodengerecht vereinnahmt werden.
Bei den neuen Abgrenzungsposten handelt es sich insbesondere um Gewerbesteuervorauszahlungen (19,49 Mio. Euro) von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2023 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
1.3.3 Ergebnisrechnung
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Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 123,03 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte sich das Ergebnis damit um rund 19,72 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere Mehraufwendungen bei den Transfer-, Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie eine Verschlechterung beim Finanzergebnis.
Das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit verminderte sich im Berichtsjahr um 52,10 Mio. Euro. Dabei konnte zwar ein Anstieg der ordentlichen Erträge von 138,61 Mio. Euro festgestellt werden, doch die ordentlichen Aufwendungen stiegen sogar noch stärker an (+190,72 Mio. Euro).
Der Anstieg der ordentlichen Erträge war insbesondere auf höhere Steuererträge (+115,91 Mio. Euro) zurückzuführen, wofür insbesondere ein erneuter Anstieg beim Gewerbesteueraufkommen (+113,26 Mio. Euro) verantwortlich war. Nennenswerte Mehrerträge waren zudem bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+58,54 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Die gestiegenen ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf höheren Transferaufwendungen (+87,77 Mio. Euro), gestiegenen Abschreibungen (+24,19 Mio. Euro) sowie Mehraufwendungen bei den Personal- (+19,27 Mio. Euro) und Versorgungsaufwendungen (+33,76 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis (-30,82 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-10,75 Mio. Euro) ist auf höhere Zinsaufwendungen (+17,67 Mio. Euro) zurückzuführen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen war der weitere Anstieg der städtischen Verschuldung sowie die im Laufe des Jahres erfolgten Leitzinserhöhungen.
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2023 ergab einen Überschuss von 37,83 Mio. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verbesserung von 43,14 Mio. Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2023 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2023 den gesamten Jahresüberschuss von 123,03 Mio. Euro (Vorjahr: 142,75 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist:
| Teilhaushalt/Geschäftsbereich | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -47.207.082,91 | -41.327.965,31 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -76.746.985,31 | -67.198.759,55 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -180.518.215,23 | -171.297.800,52 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) | -25.925.803,31 | -34.654.533,66 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | 27.234.936,30 | -38.002.587,59 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -201.982.070,34 | -197.260.542,27 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -400.757.596,94 | -372.128.147,68 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -48.202.880,92 | -51.173.578,94 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) | -24.398.258,09 | -20.924.953,81 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.101.536.693,37 | 1.136.720.384,82 | ||
| Gesamt | 123.032.736,62 | 142.751.515,49 |
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2023 Übereinstimmung festgestellt.
Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2023: 1.232,16 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2023: 54,68 % von 566,05 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.
Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2023 näher beleuchtet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge umfasst. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
Ordentliche Erträge
7,45%
1,94% 14,56%
Steuern und ähnliche Abgaben 3,84% 49,49% Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22,73%
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 31.12.2023 Euro | 31.12.2022 Euro | je Einwohner | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | |||||||
| 2023 | 2023 | ||||||
| Stadt | LD1 | ||||||
| Grundsteuer A | 294.913,72 | 310.083,05 | 0,56 | 0,41 | |||
| Grundsteuer B | 123.567.037,04 | 123.613.021,51 | 235,00 | 217,58 | |||
| Gewerbesteuer | 670.431.016,55 | 557.175.292,90 | 1.175,07 | 1.579,16 | |||
| Gemeindeanteil an der Einkommen- steuer | 349.817.712,00 | 348.570.001,00 | 694,38 | 832,94 | |||
| Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer | 84.719.941,00 | 83.373.169,00 | 162,60 | 187,54 | |||
| Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen | 3.329.634,33 | 3.206.584,30 | 6,28 | 8,04 | |||
| Summe | 1.232.160.254,64 | 1.116.248.151,76 | 2.273,89 | 2.825,67 |
31.12.2023
Euro
31.12.2022
Euro
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen 82,8 % der städtischen Steuererträge ergeben. Insbesondere aufgrund der Aufholung der während der Corona-Pandemie herabgesetzten Vorauszahlungen von Unternehmen erhöhten sich die städtischen Gewerbesteuererträge 2023 um 113,26 Mio. Euro auf 670,43 Mio. Euro. Der bestehende Rückstand zum Pro- Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte beträgt im Berichtsjahr 552 Euro und hat sich damit um 29 Euro erhöht.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer konnte durch erhebliche Mehrerträge ein Anstieg pro Einwohner von +109,14 Euro verzeichnet werden. Bei den vergleichbaren bayerischen kreisfreien Städten ergab sich dagegen ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen pro Einwohner (-9,77 Euro). Der Rückstand wurde deshalb erheblich verringert.
Das Gewerbesteueraufkommen 2023 ist im Berichtsjahr um 113,26 Mio. Euro angestiegen. Für 2024 kann erfreulicherweise mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 27.02.2025 Erträge von 676,47 Mio. Euro (+6,04 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2024 ausgewiesen, was erneut einen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeutet.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2023 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträge aus der Gewerbesteuer und der Anteile an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.
1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
| Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes- | 20232 | 20223 | 2023 LD4 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ätze | ||||||
| Realsteuerkraft5 | ||||||
| Grundsteuer A | 0,17 | 0,18 | 0,11 | |||
| Grundsteuer B | 41,82 | 41,84 | 41,71 | |||
| Gewerbesteuer | 269,68 | 234,15 | 358,40 | |||
| insgesamt | 311,68 | 276,17 | 400,23 | |||
| Finanzkraft6 | 1.534 | 1.430 | 1.726 | |||
| Hebesätze7 | ||||||
| Grundsteuer A | 332 | 332 | 392,8 | |||
| Grundsteuer B | 555 | 555 | 522,6 | |||
| Gewerbesteuer | 467 | 467 | 470,2 |
Bei der Realsteuerkraft der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr um 35,51 Euro pro
Einwohner angestiegen. Da beim Landesdurchschnitt der Realsteuerkraft ein geringerer An-
stieg zu verzeichnen war (+24,20 Euro), konnte der Rückstand zu diesem um 11,31 Euro pro
Einwohner auf 88,55 Euro verringert werden.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.947) und Erlangen (1.682) ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft erhöhte sich im Berichtsjahr um 105 Punkte auf nunmehr 192 Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2018 der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte nahezu erreicht werden.
2 Ergebnisse der Finanzrechnung 3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 5 Grundbeträge in Euro je Einwohner 6 in Euro je Einwohner 7 in v. H.
| 2 | Zuweisungen und allgemeine Umlagen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schlüsselzuweisungen | 229.747.328,00 | 245.933.684,00 | |||
| Verwaltungsaufwand | 18.812.456,52 | 18.993.746,16 | |||
| Grunderwerbsteuer | 25.459.429,91 | 44.599.053,96 | |||
| Familienleistungsausgleich | 26.429.373,00 | 28.380.022,00 | |||
| Gesundheitsamt | 4.268.883,52 | 4.309.939,48 | |||
| Öffentlicher Personennahverkehr | 8.029.525,75 | 7.591.796,63 | |||
| Kraftfahrzeugsteuer | 8.217.500,00 | 8.217.500,00 | |||
| Lehr-/Kinderbetreuungspersonal | 107.471.695,94 | 90.768.531,66 | |||
| Schülerbeförderung | 5.035.993,00 | 5.441.525,00 | |||
| Kindertageseinrichtungen | 95.101.860,60 | 87.975.781,74 | |||
| sonstige Zuweisungen und Zuschüsse | 37.475.817,96 | 51.314.173,94 | |||
| Summe | 566.049.864,20 | 593.525.754,57 |
Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen verringerten sich um 27,48 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen und der Grunderwerbsteuer. Daneben ergaben sich noch Mindererträge bei den Zuweisungen für Grunderwerbsteuer, dem Familienlastenausgleich sowie den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen (- 13,85 Mio. Euro). Mehrerträge konnten dagegen bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal (+16,70 Mio. Euro) verzeichnet werden.
Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen um 16,19 Mio. Euro auf 229,75 Mio. Euro ist insbesondere auf einen Rückgang des prozentualen Anteils der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen zurückzuführen. Ausschlaggebend hierfür war die im bayernweiten Vergleich überdurchschnittliche Steuerentwicklung in Nürnberg.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 19,14 Mio. Euro zurückgegangen. Die Erträge haben sich damit um rund 42,9 % vermindert, was auf die starken Umsatzrückgänge auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Auch beim sogenannten Familienleistungsausgleich waren Mindererträge von 1,95 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursächlich hierfür war ein geringerer auf die Stadt Nürnberg entfallender Umsatzsteueranteil.
Die Mehrerträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal von 16,70 Mio. Euro sind auch darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr nicht alle Lehrpersonalzuschüsse für das Kalenderjahr 2022 gebucht wurden. So wurden im Berichtsjahr Zuschüsse verbucht, die eigentlich im Vorjahr hätten berücksichtigt werden müssen.
Der Rückgang bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen um 13,85 Mio. Euro war insbesondere auf die geringeren Zuweisungen des Landes für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (Digital Pakt Schule) zurückzuführen. Während hier im Vorjahr Zuweisungen von 7,78 Mio. Euro gewährt wurden, waren im Berichtjahr lediglich noch Zuweisungen von 1,00 Mio. Euro zu verzeichnen.
| 3 | Sonstige Transfererträge | 2023 Euro | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Transfererträge außerhalb von Einrichtungen | 3.009.763,30 | 2.850.794,05 | ||
| Transfererträge innerhalb von Einrichtungen | 2.710.224,25 | 4.719.524,65 | ||
| Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge | 938.784,79 | 1.381.150,32 | ||
| Summe | 6.658.772,34 | 8.951.469,02 |
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2023 rund 2,29 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Verantwortlich hierfür war insbesondere die in 2022 hohe Erstattung für die Unterbringung von Asylbewerbern infolge des Beginns des Ukrainekrieges. Zwischenzeitlich ist durch anderweitige Unterbringung dieses Personenkreises die Erstattung wieder entsprechend gesunken, was zu einem Rückgang von 2,01 Mio. Euro bei den Transfererträgen innerhalb von Einrichtungen führte.
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 2023 Euro | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Verwaltungsgebühren | 23.033.348,33 | 22.805.748,21 | ||
| Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen | 29.391.290,07 | 27.771.050,47 | ||
| Bestattungsgebühren | 2.924.718,11 | 2.921.346,34 | ||
| Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren | 10.432.371,30 | 9.020.422,49 | ||
| Eintrittsgelder | 12.619.121,00 | 12.296.453,84 | ||
| Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten | 8.418.355,59 | 8.141.337,63 | ||
| Sonstige Benutzungsgebühren | 8.837.822,98 | 9.691.236,52 | ||
| Summe | 95.657.027,38 | 92.647.595,50 |
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,01 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich hierfür waren insbesondere Ertragssteigerungen bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie den Wohn- und/oder Verpflegungsgebühren.
Die Gebühren für öffentliche-rechtliche Nutzungen erhöhten sich um 1,62 Mio. Euro. Verantwortlich für diese Mehrerträge waren insbesondere um 1,40 Mio. Euro höhere Kita-Gebühren. So führte die zum 01.09.2023 beschlossene Erhöhung der Kitagebühren sowie eine verbesserte Auslastung der Betreuungseinrichtungen zu einem entsprechenden Anstieg der Gebühren.
Ursache für den Anstieg um 1,41 Mio. Euro bei den Wohn- und/oder Verpflegungsgebühren waren insbesondere Mehrerträge bei der Jugendschutzstelle (+0,87 Mio. Euro). Aufgrund erhöhter Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stiegen die Erstattungen der Regierung von Mittelfranken entsprechend an. Daneben ergaben sich noch Mehrerträge bei den heilpädagogischen Gruppen (+0,44 Mio. Euro).
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 2023 Euro | 2022 Euro |
|---|---|---|---|
| Zuwendungen | 47.279.555,35 | 46.612.537,17 | |
| Beiträge | 4.819.248,54 | 4.645.424,18 | |
| Kostenerstattungen | 1.999.746,67 | 1.968.761,43 | |
| sonstige Sonderposten | 47.481,00 | 57.830,00 | |
| Summe | 54.146.031,56 | 53.284.552,78 |
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter.
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 2023 Euro | 2022 Euro |
|---|---|---|---|
| Erträge aus Verkauf | 7.264.111,14 | 6.835.380,83 | |
| Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen | 24.257.588,29 | 20.697.140,11 | |
| Werbeerträge | 1.570.314,20 | 1.481.678,69 | |
| Ersatzleistungen | 3.084.338,02 | 2.401.123,76 | |
| Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen | 1.616.983,90 | 1.338.196,09 | |
| Teilnehmerbeiträge | 4.397.989,04 | 3.948.014,26 | |
| Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte | 6.007.988,56 | 5.538.165,75 | |
| Summe | 48.199.313,15 | 42.239.999,49 |
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten
um 5,96 Mio. Euro. Mehrerträge waren dabei bei allen Ertragspositionen zu verzeichnen, wo-
bei insbesondere allein bei den Miet- und Pachterträgen eine Ertragssteigerung von 3,56 Mio.
Euro festzustellen war.
| Die | konnten im Vergleich zum Vorjahr auf |
|---|---|
| 24,26 Mio. Euro gesteigert werden. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei der | |
| Vermietung der Kia Metropolarena. Nach Wegfall der Corona-Einschränkungen und durchge- | |
| führten Preisanpassungen bewegen sich die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten | |
| generell nach oben. |
Erwähnenswert sind dabei noch die Ertragsteigerungen bei den Ersatzleistungen (+0,68 Mio.
Euro). Diese resultieren vor allem aus Mehrerträgen bei der Stromweiterverrechnung vom Per-
sonenschifffahrtshafen an Dritte (+0,31 Mio. Euro).
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Erstattung vom Bund | |||||
| o Grundsicherung im Alter | 59.865.344,40 | 49.935.854,25 | |||
| o Grundsicherung bei Erwerbsminderung | 18.342.156,84 | 16.923.419,42 | |||
| o Kosten der Unterkunft (SGB II) | 90.675.500,19 | 69.172.441,51 | |||
| o sonstige | 821.129,26 | 677.902,97 | |||
| Erstattung vom Land | |||||
| o Sozialleistungen für Asylbewerber | 47.999.999,99 | 57.166.863,77 | |||
| o Deutschlandticket | 25.812.371,00 | 0,00 | |||
| o sonstige | 17.804.950,22 | 9.029.712,49 | |||
| Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler | 18.900.914,16 | 18.687.359,28 | |||
| Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) | 14.718.287,31 | 11.327.824,18 | |||
| Kostenersatz für Jobcenter | 11.043.963,17 | 11.142.014,01 | |||
| Erstattungen | |||||
| o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen | 1.114.209,78 | 1.054.050,36 | |||
| o Klinikum | 4.599.149,58 | 6.485.552,33 | |||
| o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) | 6.917.241,51 | 7.026.706,15 | |||
| o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe | 9.114.411,00 | 9.114.411,00 | |||
| o Sonderrechnungen | 4.082.917,80 | 9.056.932,95 | |||
| o Staatstheater Nürnberg | 428.888,88 | 507.473,93 | |||
| andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen | 30.214.357,49 | 26.608.584,12 | |||
| Summe | 362.455.792,58 | 303.917.102,72 |
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 58,54 Mio. Euro auf 362,46 Mio. Euro angestiegen. Diese Mehrerträge beruhen hauptsächlich auf höheren Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft sowie gestiegene Erstattungen des Landes im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets. Daneben konnten auch bei den Erstattungen vom Bezirk und den anderen Erträgen höhere Erstattungen realisiert werden. Mindererträge waren dagegen bei den Erstattungen für Sozialleistungen für Asylbewerber sowie den Erstattungen des Klinikums und aus Sonderrechnung zu verzeichnen.
Die Erstattungen des Bundes sind um 32,99 Mio. Euro auf nunmehr 169,70 Mio. Euro angestiegen. Die Mehrerträge beruhen dabei insbesondere auf höheren Erstattungen bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (+21,50 Mio. Euro) sowie der Grundsicherung im Alter (+9,93 Mio. Euro).
Die Erstattungen des Landes erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 25,42 Mio. Euro auf nunmehr 91,62 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür war insbesondere die Erstattung der Kosten durch die Einführung des Deutschlandtickets (25,81 Mio. Euro) sowie Erstattungen im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Rettungsschirm (3,95 Mio. Euro). Die Erstattungen für Asylbewerber sind dagegen erneut gesunken (-9,17 Mio. Euro) und betrugen im Berichtsjahr 48,00 Mio. Euro.
Dagegen waren bei den Erstattungen aus Sonderrechnung (-4,97 Mio. Euro) Mindererträge zu verzeichnen. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der Erstattungen für den Betrieb von Corona-Testzentren. Eine Nachzahlung der KVB für deren Betrieb im 3. und 4. Quartal 2022 führte allerdings zu Mehrerträgen bei den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+3,61 Mio. Euro).
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Konzessionsabgabe | 39.634.440,00 | 39.548.845,00 | |||
| Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen | 11.023.919,14 | 7.466.152,25 | |||
| Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen | 60.981.306,57 | 70.489.037,08 | |||
| Aktivierte Bauzeitzinsen | 1.272.983,89 | 1.009.535,17 | |||
| andere sonstige ordentliche Erträge | 6.503.126,56 | 14.159.790,58 | |||
| Umsatzsteuerkorrektur ILV | -8.589,69 | -14.347,33 | |||
| Summe | 119.407.186,47 | 132.659.012,75 |
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um 13,25 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und bei den anderen sonstigen ordentlichen Erträgen zurückzuführen. Dem stehen Mehrerträge von 3,56 Mio. Euro bei den Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen gegenüber.
Der Rückgang bei den Erträgen aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen resultiert insbesondere aus der im Vorjahr erfolgten Auflösung diverser “Corona Verlustrückstellungen“. Bei den anderen sonstigen Erträgen ergaben sich insbesondere bei den Nachaktivierungen Mindererträge von 8,23 Mio. Euro. Maßgeblich hierfür waren die im Vorjahr bei den Kunstgegenständen enorm hohen Nachaktivierungen. Im Berichtsjahr waren nur noch Nachaktivierungen von 219 TEuro erforderlich.
Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen stiegen insbesondere aufgrund von um 3,41 Mio. Euro höherer Erträge aus dem Verkauf unbebauter Grundstücke auf 11,02 Mio. Euro.
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Aktivierte Eigenleistungen | 5.080.640,44 | 6.570.723,29 |
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
| 10 | Bestandsveränderungen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Bestandsveränderungen | 99.172,40 | 1.257.471,52 |
Der Rückgang der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf einer beachtlichen Bestandserhöhung bei den Schulbüchern im Vorjahr.
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 73,6 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 190,72 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere um 87,77 Mio. Euro höhere Transferaufwendungen sowie Mehraufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen von 53,04 Mio. Euro.
OrdentlichelAufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen 6,03% Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 32,34% Abschreibungen
41,25% Transferaufwendungen
14,14% Sonstige ordentliche 6,24% Aufwendungen
| 11 | Personalaufwendungen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Personalaufwendungen | 644.560.366,65 | 625.285.530,07 |
Die Personalaufwendungen sind um rund 19,28 Mio. Euro auf nunmehr 644,56 Mio. Euro angestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die steuerfreien Einmalbeträge im Tarifbereich sowie die zum 01.12.2022 erfolgte Besoldungserhöhung.
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Versorgungsaufwendungen | 123.111.886,87 | 89.347.789,27 |
Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um 33,76 Mio. Euro auf 123,11 Mio. Euro ist ins-
besondere auf deutlich höhere Pensionsrückstellungen (+24,70 Mio. Euro) zurückzuführen.
Ursache hierfür war die Besoldungserhöhung zum 01.12.2022. Die Beihilferückstellungen für
Versorgungsempfänger sind ebenfalls merklich angestiegen (+9,06 Mio. Euro).
| Stellen | Tatsächlich besetzte Stellen am | Zahl der VK 2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2023 | 30.06.2022 | ||||||
| Kämmereihaushalt | |||||||
| Beamte | 2.657,72 | 2.684,53 | 2.887,97 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 5.411,02 | 5.349,14 | 6.421,94 | ||||
| Stellen insgesamt | 8.068,74 | 8.033,67 | 9.309,91 | ||||
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik | |||||||
| Beamte | 18,61 | 16,53 | 21,87 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 371,85 | 376,26 | 417,06 | ||||
| Stellen insgesamt | 390,46 | 392,79 | 438,93 | ||||
| NürnbergStift | |||||||
| Beamte | 4,30 | 6,64 | 4,26 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 470,54 | 439,72 | 502,06 | ||||
| Stellen insgesamt | 474,84 | 446,36 | 506,32 | ||||
| Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg | |||||||
| Beamte | 10,17 | 9,92 | 13,00 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 393,00 | 396,29 | 427,20 | ||||
| Stellen insgesamt | 403,17 | 406,21 | 440,20 | ||||
| Franken-Stadion Nürnberg | |||||||
| Beamte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 3,76 | 2,50 | 3,50 | ||||
| Stellen insgesamt | 3,76 | 2,50 | 3,50 | ||||
| NürnbergBad | |||||||
| Beamte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 77,10 | 77,26 | 89,85 | ||||
| Stellen insgesamt | 77,10 | 77,26 | 89,85 | ||||
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum | |||||||
| Beamte | 68,45 | 70,21 | 84,45 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 843,98 | 859,63 | 967,66 | ||||
| Stellen insgesamt | 912,43 | 929,84 | 1.052,11 | ||||
| Klinikum | |||||||
| Beamte | 21,01 | 19,91 | 22,59 | ||||
| Staatstheater | |||||||
| Beamte | 2,0 | 2,0 | 2,50 | ||||
| Gesamtsumme | 10.353,51 | 10.310,54 | 11.865,91 |
Im Zeitraum vom 30.06.2022 bis 30.06.2023 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 42,97 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2023 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.865,91 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 343,94 VK ausgeweitet. Nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Bau- und Planungsdienststellen (+50 VK), Kinderbetreuung (+39 VK), Digitalisierungsbedarfe (+32 VK) sowie im Zuge des Mobilitätspaktes/Klimaneutralität (+23,50 VK). Weitere Stellenmehrungen erfolgten aufgrund der durch die veränderte Stadtgesellschaft gestiegenen Fallzahlen (33 VK), insbesondere bei den Bürgerämtern.
| Personalausgaben im bayernweiten Vergleich8 | 2023 | 2022 Euro |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Stadt je Einw. | 1.392 | 1.333 |
| Landesdurchschnitt je Einw. | 1.567 | 1.457 |
Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist und Tariferhöhungen erfolgten, haben sich die städtischen Personalausgaben je Einwohner 2023 um 59 Euro weiter erhöht. Die städtischen Personalausgaben je Einwohner sind damit um 4,43 % auf 1.392 Euro pro Einwohner angestiegen.
Auch bayernweit haben sich die Personalkosten je Einwohner in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern erhöht. Hier fiel der Anstieg mit 110 Euro pro Kopf (+7,55 %) sogar höher aus. Die städtischen Personalkosten liegen auch 2023 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand zum Landesdurchschnitt ist um 51 Euro angewachsen und beträgt nun 175 Euro pro Einwohner bzw. 11,17 %.
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 2023 Euro | 2022 Euro |
|---|---|---|---|
| Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf | 9.589.508,54 | 8.602.431,16 | |
| Energie, Wasser, Abwasser | 25.629.278,87 | 20.906.609,18 | |
| Gebäudeunterhalt | 36.574.903,82 | 36.552.768,13 | |
| Unterhalt unbebauter Grundstücke | 4.856.359,96 | 4.285.406,25 | |
| Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke | 27.951.733,35 | 26.947.448,40 | |
| Zuführung zu Rückstellungen | 18.076.572,29 | 18.358.268,09 | |
| Schulische Aufwendungen | 21.610.836,23 | 19.182.732,20 | |
| Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand | 8.237.025,93 | 7.055.687,86 | |
| Kostenerstattungen | 183.129.281,88 | 153.705.678,96 | |
| Summe | 335.655.500,87 | 295.597.030,23 |
| sind im Berichtszeitraum um | |
|---|---|
| 40,06 Mio. Euro auf 335,66 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren | |
| Mehraufwendungen bei den Kostenerstattungen (+29,42 Mio. Euro), im Bereich „Energie, | |
| Wasser, Abwasser“ (+4,72 Mio. Euro) sowie der Anstieg bei den schulischen Aufwendungen |
(+2,43 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser sind im Berichtsjahr um rund 4,72 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 4,28 Mio. Euro für Betriebsstrom zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung waren deutlich gestiegene Stromkosten und Aufwendungen für Fernwärme.
Bei den schulischen Aufwendungen waren Mehraufwendungen von 2,43 Mio. Euro zu verzeichnen, Dieser Anstieg beruht insbesondere auf Mehraufwendungen bei den Schülerbeförderungskosten (+1,12 Mio. Euro), daneben ergaben sich noch bei der Mittagsbetreuung erwähnenswerte Mehraufwendungen von 972 TEuro.
8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+29,42 Mio. Euro) beruht insbesondere auf den erstmals in 2023 angefallenen Erstattungen an die VAG für das Deutschlandticket
| Mio. Euro) und den Erträgen aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms | |
|---|---|
| 2021 (3,95 Mio. Euro), die die Stadt Nürnberg vom Land erhalten und an die VAG weitergelei- | |
| tet hat. |
| 14 | Abschreibungen | 2023 Euro | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | |||||
| Forderungen | 3.434.367,45 | 1.509.523,59 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 16.662.978,26 | 16.108.208,71 | |||
| Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude- einrichtungen | 33.251.830,37 | 26.689.487,46 | |||
| Außerplanmäßig auf Gebäude und -einrichtungen | 0,00 | 2.363.342,00 | |||
| Infrastrukturvermögen | 50.718.272,21 | 50.043.158,07 | |||
| Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen | 4.708.152,88 | 4.506.298,12 | |||
| Fahrzeuge | 1.611.566,08 | 1.341.054,74 | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.548.634,58 | 10.896.983,37 | |||
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 2.977,00 | 561.307,64 | |||
| Finanzanlagen | 26.266.825,16 | 10.000.000,00 | |||
| Summe | 148.205.603,99 | 124.019.363,70 |
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Abschreibungen auf Finanzanlagen von 16,27 Mio. Euro auf 26,27 Mio. Euro um 24,19 Mio. Euro auf 148,21 Mio. Euro angestiegen. So musste 2023 eine außerplanmäßige Abschreibung von 26,27 Mio. Euro bei der Finanzanlage Klinikum Nürnberg verbucht werden. Da im Gegenzug die bestehende Rückstellung in gleicher Höhe ertragswirksam aufgelöst wurde (siehe sonstige ordentliche Erträge), hatte dies jedoch keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis.
Neben dem Anstieg der Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Berichtsjahr auch Mehraufwendungen von 1,93 Mio. Euro bei den Abschreibungen auf Forderungen zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere Niederschlagungen von Alt-Forderungen (vor 2010) welche nicht mehr durchsetzbar sind. Aufgrund des hohen Investitionsniveaus waren zudem bei den Abschreibungen auf Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen Mehraufwendungen von 6,56 Mio. Euro zu verzeichnen. Im Gegenzug waren im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Gebäude erforderlich.
| 15 | Transferaufwendungen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen | 190.405.213,93 | 176.073.588,71 | |||
| Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg | 21.128.281,00 | 21.128.281,00 | |||
| Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen | 22.093.774,14 | 42.501.630,74 | |||
| Krankenhausumlage | 12.939.482,00 | 13.024.884,00 | |||
| Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | 131.747.163,22 | 110.882.987,76 | |||
| Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) | 79.244.344,25 | 67.875.467,28 | |||
| Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) | 5.982.272,62 | 4.892.972,15 | |||
| Hilfe zur Pflege (SGB XII) | 6.932,00 | 2.532,00 | |||
| Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) | 7.484.875,19 | 5.521.789,22 | |||
| Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit | 43.878.094,02 | 63.652.578,97 | |||
| Bildungs- und Teilhabepaket | 10.646.041,02 | 7.870.423,17 | |||
| Jugendhilfe | 99.787.765,97 | 92.042.431,05 | |||
| Gewerbesteuerumlage | 49.652.196,00 | 41.383.941,00 | |||
| Bezirksumlage | 235.150.895,98 | 218.325.447,29 | |||
| Zuführung verschiedene Rückstellungen | 20.999.889,27 | 2.313.922,05 | |||
| Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche | -7.511.000,00 | -27.277.979,31 | |||
| sonstige Transferleistungen | 55.551.187,10 | 51.200.727,39 | |||
| Summe | 979.187.407,71 | 891.415.624,47 |
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um 87,77 Mio. Euro auf den neuen Rekordwert von 979,19 Mio. Euro angestiegen. Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche Einrichtungen, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Bezirksumlage sowie den Zuführungen zu verschiedenen Rückstellungen. Der Rückgang bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen konnte diesen Mehraufwand nicht kompensieren.
Die Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen erhöhten sich um 14,33 Mio. Euro auf einen neuen Rekordwert, was maßgeblich auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie der Erhöhung des Förderbetrages pro Kind zurückzuführen ist. Minderaufwendungen entstanden allerdings bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen (-20,41 Mio. Euro). Die Ursache hierfür lag insbesondere an der im Vorjahr erforderlichen Übernahme von Coronabedingten Verlusten der Flughafen Nürnberg GmbH von 28 Mio. Euro.
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) um 20,87 Mio. Euro beruhen im Wesentlichen darauf, dass die aus der Ukraine geflüchteten Menschen im kompletten Berichtsjahr Anspruch auf SGB II – Leistungen hatten, während sie im Vorjahr noch weitgehend nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alimentiert wurden.
Auch bei der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) ergeben sich Mehraufwendungen. Diese betrugen 11,37 Mio. Euro. Auch diese Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf Fluchtbewegungen aus der Ukraine, wodurch sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Diese Leistungen werden jedoch seit 2014 zu 100 % vom Bund erstattet. Auch für die Mehraufwendungen bei der Hilfe zur Gesundheit sind insbesondere die vielen nicht krankenversicherten Ukraineflüchtlinge verantwortlich.
Die Aufwendungen für Asylbewerber verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,77 Mio. Euro, was darauf zurückzuführen ist, dass geflüchtete Ukrainer im Gegensatz zum Vorjahr nun Leistungen nach dem SGB II erhielten.
| Jugendhilfe | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Leistungen außerhalb von Einrichtungen | 25.389.671,13 | 23.077.750,60 | ||
| Leistungen in Einrichtungen | 74.398.094,84 | 68.964.680,45 | ||
| Summe | 99.787.765,97 | 92.042.431,05 |
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 7,74 Mio. Euro
angestiegen. Bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ergaben
sich Mehraufwendungen von 2,31 Mio. Euro. Bei den Leistungen in Einrichtungen betrug der
Mehraufwand 5,43 Mio. Euro, hier sind insbesondere Mehraufwendungen von 2,62 Mio. Euro
für die Inobhutnahme angefallen. Weitere 2,02 Mio. Euro betrugen die Mehraufwendungen für
die Förderung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horten.
Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich nach den Gewerbesteuereinzahlungen. Aufgrund hoher Einzahlungen im Berichtsjahr hat sich die Gewerbesteuerumlage um 8,27 Mio. Euro erhöht. Die Bezirksumlage stieg im Berichtsjahr deutlich um 16,83 Mio. Euro an, was insbesondere auf die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürnberg zurückzuführen war.
Der Anstieg bei der Zuführung zu den Rückstellungen (+18,69 Mio. Euro) beruht insbesondere auf einer Zuführung zur Rückstellung für die Bezirksumlage 2025 in Höhe von 15,90 Mio. Euro. Daneben stieg noch die Rückstellung für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen (+2,69 Mio. Euro) an. Hier belasteten den Haushalt 2023 Rückstellungen für erwartete Verluste der noris inklusion, der NOA und der Flughafen GmbH, während hier im Vorjahr nur eine Rückstellung für die noris inklusion in Höhe von 1,00 Mio. Euro gebucht wurde.
Die Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen für Verlustausgleiche sind deutlich um 19,77 Mio. Euro zurückgegangen. Ursache hierfür war insbesondere die im Vorjahr erfolgte Inanspruchnahme von während der Corona-Pandemie gebildeten Rückstellungen.
Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+4,35 Mio. Euro) beruht insbesondere auf den im Zusammenhang mit dem „Deutschen Evangelischen Kirchentag“ gewährten Zuschüssen von 2,43 Mio. Euro.
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | 67.136.917,68 | 66.017.749,96 | |||
| Geschäftsaufwendungen | 41.622.789,28 | 54.729.642,65 | |||
| Aufwendungen für Beiträge | 8.821.231,11 | 8.219.816,51 | |||
| Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen | 6.497.234,30 | 16.453.328,52 | |||
| Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen | 349.176,51 | 6.080.137,70 | |||
| Betriebliche Steueraufwendungen | 873.856,74 | 686.774,18 | |||
| Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag | 2.298.101,38 | 1.929.670,25 | |||
| andere sonstige ordentliche Aufwendungen | 21.166.929,98 | 28.668.738,71 | |||
| Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf- wendungen | -5.597.253,81 | -25.277.431,94 | |||
| Summe | 143.168.983,17 | 157.508.426,54 |
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 14,34 Mio. Euro zurückgegangen. Verantwortlich für diese Minderaufwendungen waren insbesondere um 13,11 Mio. Euro geringere Geschäftsaufwendungen, Minderaufwendungen beim Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen (-9,96 Mio. Euro) sowie um 5,73 Mio. Euro geringere Wertberichtigungen. Daneben verringerten sich zudem die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-7,50 Mio. Euro). Gleichzeitig verringerten sich die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen deutlich um 19,68 Mio. Euro.
Der weitere Rückgang bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 13,11 Mio. Euro war maßgeblich auf geringere Vergütungen für Leistungen Dritter (-13,74 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür war insbesondere der Wegfall von pandemiebedingten Aufwendungen, welche im Vorjahr noch zu Aufwendungen von 14,00 Mio. Euro führten.
Nachdem im Vorjahr erhebliche Aufwendungen durch den Abgang von Kunstgegenständen (8,60 Mio. Euro) zu verzeichnen waren, verringerte sich der Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen im Berichtsjahr wieder (-9,96 Mio. Euro).
Die Minderaufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (- 7,50 Mio. Euro) sind insbesondere durch geringere Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (-7,31 Mio. Euro) bedingt. Während hier im Vorjahr Rückstellungen für Nachzahlungen an Familien- und Ortszuschläge (5,82 Mio. Euro) gebildet wurden, waren solche im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Bei dem Posten „Neutralisierung Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen“ fielen 2023 Erträge von 5,60 Mio. Euro an, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 19,68 Mio. Euro entspricht. Ursache hierfür war insbesondere die im Vorjahr in Anspruch genommene Rückstellung für die coronabedingte Kapitalzuführung an die NürnbergMesse GmbH von 30,00 Mio. Euro.
1.3.3.3 Finanzergebnis
| Finanzergebnis | 2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zinserträge | 9.204.295,81 | 1.853.358,92 | |||
| Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen | -3.734.797,53 | -12.504,61 | |||
| Gewinnanteile aus Beteiligungen | 4.761.025,28 | 1.387.255,13 | |||
| Sonstige Finanzerträge | 118.870,25 | 206.066,92 | |||
| 17 | Finanzerträge | 10.349.393,81 | 3.434.176,36 | ||
| Zinsaufwendungen | 36.374.754,20 | 23.195.876,91 | |||
| Sonstige Kreditbeschaffungskosten | 411.895,42 | 224.780,43 | |||
| Zinsaufwand für Kassenkredite | 86.473,19 | 0,00 | |||
| Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen | 4.203.695,00 | 44,00 | |||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 91.753,68 | 77.944,97 | |||
| 18 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 41.168.571,49 | 23.498.646,31 | ||
| Finanzergebnis | -30.819.177,68 | -20.064.469,95 |
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 10,76 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 6,92 Mio. Euro auf 10,35 Mio. Euro angestiegen sind, erhöhten sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 17,67 Mio. Euro auf nunmehr 41,17 Mio. Euro.
Ursache für den Anstieg der Finanzerträge sind um 7,35 Mio. Euro höhere Zinserträge sowie um 3,37 Mio. Euro gestiegene Gewinnanteile an Beteiligungen. Ursache für den enormen Anstieg der Gewinnanteile an Beteiligungen gegenüber dem Vorjahr war dabei, dass hier eine Ausschüttung des Zweckverbands „Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ i. H. v. 4,76 Mio. Euro erfolgte, welche allerdings zwei Jahre (2022 und 2023) betraf.
Die Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen sind dagegen weiterhin negativ. Ursache für den Wegfall dieser Erträge war die rückwirkend anzuwendende Zinsänderung, welche zu erheblichen Rückerstattungen für auf Steuerzeiträume ab 2019 bereits veranlagten Zinsen führte.
Die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute sind aufgrund von Leitzinserhöhungen und der gleichzeitig steigenden Neuverschuldung weiter stark angestiegen (+13,18 Mio. Euro). Daneben waren im Berichtsjahr auch wieder Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten, was zu Mehraufwendungen von 4,20 Mio. Euro führte.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
| Außerordentliches Jahresergebnis | 2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schadenersatzleistungen und andere | |||||
| außerordentliche Erträge | 358.412,74 | 475.526,67 | |||
| periodenfremde Erträge | 47.556.891,73 | 6.229.196,32 | |||
| 19 | außerordentliche Erträge | 47.915.304,47 | 6.704.722,99 | ||
| Schadenersatzleistungen und andere | |||||
| außerordentliche Aufwendungen | 43.189,49 | 270.436,95 | |||
| periodenfremde Aufwendungen | 10.044.506,58 | 11.746.369,72 | |||
| 20 | außerordentliche Aufwendungen | 10.087.696,07 | 12.016.806,67 | ||
| außerordentliches Jahresergebnis | 37.827.608,40 | -5.312.083,68 |
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 43,14 Mio. Euro verbessert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Anstieg der periodenfremden Erträge um 41,33 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere Erstattungen für die Corona-Impfzentren für die Jahre 2021 und 2022 von ca. 45,23 Mio. Euro.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Rückgang um 1,93 Mio. Euro auf 10,09 Mio. Euro feststellbar, was insbesondere auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
| Jahresergebnis | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 123.032.736,62 | 142.751.515,49 |
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
| Finanzrechnung | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | ||||
| +/- | Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit | +210.400 | +101.999 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -205.858 | -177.591 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | +104.186 | +26 | ||
| = | Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | +108.728 | -75.566 | ||
| +/- | Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen | -5.879 | +5.780 | ||
| = | Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | +102.849 | -69.786 | ||
| +/- | Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | +289.753 | +359.539 | ||
| = | Finanzmittelbestand am Ende der Periode | +392.602 | +289.753 |
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 102,85 Mio. Euro auf 392,60 Mio. Euro gestiegen. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit stieg im Gegensatz zum Vorjahr nun bedeutsam in Summe um 108,40 Mio. Euro auf 210,40 Mio. Euro. Die Zunahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem sehr starken Anstieg der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 229,88 Mio. Euro sowie einer Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 121,48 Mio. Euro. So erhöhten sich auf Seiten der Einzahlungen die Steuern und ähnlichen Abgaben massiv um 140,43 Mio. Euro (Vorjahr: +2,48 Mio. Euro). Dabei stiegen die Gewerbesteuerzahlungen um 110,37 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 29,10 Mio. Euro und an der Umsatzsteuer um 1,31 Mio. Euro. Die Einzahlungen aus Zuwendungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun in Summe um 27,22 Mio. Euro ab. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Veränderungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen anders als in 2022 wieder um 16,19 Mio. Euro ab. Zudem reduzierte sich der Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer wesentlich um 19,14 Mio. Euro. Dies wird zum Teil kompensiert durch Anstiege bei den Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal (+13,41 Mio. Euro) und bei der Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) (+7,13 Mio. Euro). Weitere Zuwächse waren mit 3,33 Mio. Euro bei den öffentlichrechtlichen sowie mit 6,11 Mio. Euro bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten aufgrund vermehrt nachgefragter Angebote der städtischen Einrichtungen zu verzeichnen. Ein sehr großen Anstieg bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war im Berichtsjahr bei den Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen und -umlagen festzustellen. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sich diese in Summe um 61,36 Mio. Euro. So stiegen die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 9,68 Mio. Euro. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) nahm im Vergleich zum Jahr 2022 um 22,22 Mio. Euro zu. Die Erstattungen vom Land verzeichneten einen sogar noch bedeutsameren Anstieg um 35,25 Mio. Euro, da neben den Zahlungen für Asylbewerberleistungen (46,09 Mio. Euro) im Jahr 2023 auch die ersten Abschlagszahlungen im Rahmen des Deutschlandtickets (insgesamt 25,81 Mio. Euro) enthalten sind. Bei den Kostenerstattungen nehmen auch die Zahlungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit insgesamt 19,45 Mio. Euro eine nennenswerte Größe ein. Diese enthalten unter anderem Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben in Höhe von 8,63 Mio. Euro. Die Erstattungen von übrigen Bereichen erhöhten sich größtenteils durch eine Zahlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern im Zusammenhang mit Corona-Testzentren für das dritte und vierte Quartal 2022 in Summe um 3,94 Mio. Euro. Neben den Kostenerstattungen finden
sich auch bei den sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nun wieder wesentliche Zuwächse (+39,40 Mio. Euro). Dies ist hauptsächlich auf die Erstattungen des Freistaates Bayern für das städtische Impfzentrum (44,88 Mio. Euro) zurückzuführen. Allerdings mussten im Rahmen der Verzinsung der Gewerbesteuer insgesamt 5,47 Mio. Euro an die Steuerschuldner zurückerstattet werden, was zu entsprechenden Auszahlungen führte. Dafür erhöhten sich die Zinseinzahlungen hauptsächlich aufgrund von Tages- und Festgeldanlagen bei inländischen Kreditinstituten um 7,50 Mio. Euro.
Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 33,15 Mio. Euro resultiert aus der Besoldungserhöhung der Beamten und aus der steuerfreien Einmalzahlung für die Angestellten. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 47,78 Mio. Euro. Diese Mehrung bei den Auszahlungen war zu einem großen Teil auf die Weitergabe der vom Freistaat erhaltenen Mittel für das Deutschlandticket (25,81 Mio. Euro) an die VAG zurückzuführen. Auch die Mittelabflüsse für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude (+3,55 Mio. Euro) sowie für den Energieverbrauch (+3,92 Mio. Euro) trugen zur genannten Erhöhung der Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen bei. Ein weiterer großer Zuwachs der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit findet sich im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2023 auf 40,83 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderungen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Verbandsumlage nur moderat (+1,38 Mio. Euro). Die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen hingegen verzeichneten einen Zuwachs um 14,11 Mio. Euro auf insgesamt 189,95 Mio. Euro. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse. Darüber hinaus resultierten höhere Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+15,17 Mio. Euro), der Jugendhilfe (+7,89 Mio. Euro) sowie bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+19,33 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierten nochmals Zuwächse (+2,56 Mio. Euro) auf insgesamt 46,16 Mio. Euro sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage; +16,83 Mio. Euro). Letztgenannte Finanzposition beläuft sich Ende 2023 in Summe auf 235,15 Mio. Euro. Dem stehen Rückgänge bei den Leistungen für Asylbewerber (-20,91 Mio. Euro) sowie bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen (-19,73 Mio. Euro) entgegen. Bei den sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war ähnlich wie in 2022 ein bedeutsamer Rückgang um 15,29 Mio. Euro zu verzeichnen. Die im Vorjahr noch höheren Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Corona-Tests und den Betrieb des Impfzentrums fielen in 2023 um 12,42 Mio. Euro niedriger aus. Die Zinsauszahlungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr bedeutsam um 15,01 Mio. Euro zu, was hauptsächlich an der höheren Verschuldung der Stadt Nürnberg sowie am gestiegenen Zinsniveau lag.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit stieg in 2023 von 177,59 Mio. Euro um 28,27 Mio. Euro auf insgesamt 205,86 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit im Gegensatz zum Vorjahr nun in Summe wieder bedeutsam ab (-45,18 Mio. Euro). Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit reduzierten sich insgesamt um 16,91 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Vergleich zu 2022 nun wesentlich niedrigeren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (-33,07 Mio. Euro). Ankäufe erfolgten in diesem Zusammenhang im Jahr 2023 zum Beispiel in den Stadtteilen Wetzendorf, Gostenhof und Mögeldorf (insgesamt 23,75 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen verringerten sich insgesamt um 4,18 Mio. Euro auf 14,84 Mio. Euro. In dieser Summe sind Anschaffungen von Software sowie von IT-Zubehör und weiterer Ausstattung unter anderem für die Feuerwehr und für den Schulbereich enthalten. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr
um insgesamt 10,96 Mio. Euro zu. Dies ist auf den bedeutsamen Anstieg bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (+18,99 Mio. Euro). In dem Zusammenhang wären unter anderem die Auszahlungen für den Neubau des Schulzentrums Südwest (12,32 Mio. Euro), die Baumaßnahmen der Grundschule Forchheimer Straße (17,17 Mio. Euro), der Grundschule Fürreuthweg inklusive Kinderhort (8,15 Mio. Euro), der Ludwig-Uhland-Schule (6,70 Mio. Euro), den dritten Bauabschnitt des Künstlerhauses (7,67 Mio. Euro) sowie für das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (3,84 Mio. Euro) zu nennen. Die Tiefbaumaßnahmen hingegen waren wie schon im Vorjahr insgesamt betrachtet rückläufig (-8,03 Mio. Euro). Dies lag an den geringeren Auszahlungen bei den Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur (-23,19 Mio. Euro). Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau erhöhten sich hierbei im Gegensatz zum Vorjahr nun um 15,16 Mio. Euro. Hier wären unter anderem die Bauarbeiten für die Emmy-Noether-Straße, die Gebersdorfer Straße und den Kreisverkehr Worzeldorf (insgesamt 15,15 Mio. Euro) zu nennen. Beim Brückenbau wären wie bereits in den Vorjahren unter anderem die Sanierung der Hafenbrücken und in diesem Zusammenhang auch die Errichtung der Behelfsbrücken hervorzuheben (insgesamt 18,72 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen stiegen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 8,86 Mio. Euro auf insgesamt 63,25 Mio. Euro. Diese Summe ergibt sich wie schon in den Vorjahren hauptsächlich aus dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen reduzierten sich insgesamt leicht um 0,28 Mio. Euro auf 17,94 Mio. Euro. Diese setzen sich größtenteils aus Baukostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen zusammen.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszuweisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein deutlicher Rückgang von insgesamt 33,77 Mio. Euro auf 101,04 Mio. Euro festzustellen. Hierbei nahmen die vom Bund gewährten Finanzhilfen um 9,50 Mio. Euro ab. Die hier für 2023 noch ausgewiesenen Geldmittel (6,64 Mio. Euro) beinhalten unter anderem Zuwendungen im Rahmen des Gemeindeverkehrs nach dem GVFG für die Sanierung des U-Bahnhofes Muggenhof sowie für die Errichtung von Sportanlagen. Die Zuwendungen vom Land reduzierten sich um 3,23 Mio. Euro. Sie sind mit 4,69 Mio. Euro hauptsächlich für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung (Digitalpakt Schule) bestimmt. Daneben wird unter anderem die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes (0,65 Mio. Euro) sowie die Luitpoldstraße in der südlichen Altstadt (1,03 Mio. Euro) gefördert. Ein weiterer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist zudem bei staatlichen Fördergeldern nach Art. 10 FAG für Baumaßnahmen von Schulen festzustellen (+5,96 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich unter anderem um Zuwendungen für ÖPP- und ÖÖP-Projekte. Diese Fördergelder entfallen zum Beispiel auf die Neubaumaßnahmen der Dreifachsporthalle der Grundschule am Thoner Espan (1,80 Mio. Euro), der Ludwig-Uhland-Schule (2,0 Mio. Euro), der Dreifachsporthalle des Schulzentrums Südwest (3,50 Mio. Euro) sowie der Bertolt-Brecht- Schule (6,0 Mio. Euro). Für die Sanierung der Max-Beckmann-Schule (1,60 Mio. Euro) und der Bismarckschule (2,70 Mio. Euro) sowie dem Erwerb des Tempohauses für die beruflichen Schulen (4,50 Mio. Euro) wurden ebenfalls Mittel vom Land gewährt. Die staatlichen Investitionszuweisungen im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) nahmen im Gegensatz zum Vorjahr jedoch wieder deutlich um insgesamt 20,67 Mio. Euro ab. Weitere Mindereinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gesunkenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen (-10,93 Mio. Euro) und durch den Verkauf von Wertpapieren (-0,31 Mio. Euro).
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Einzahlungen (+216,19 Mio. Euro) und Auszahlungen (-112,0 Mio. Euro) im Rahmen der Kreditaufnahme für Investitionskredite ein Einzahlungsüberschuss von 104,19 Mio. Euro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite neu aufgenommen als getilgt. Hervorzuheben wäre allerdings, dass die im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP aufgenommenen Darlehen erst dann in voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt übergehen, wenn die erstellten Bauwerke der Stadt Nürnberg
zum Betrieb übergeben werden. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirksamkeit nicht in der Finanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2023 auf insgesamt -5,88 Mio. Euro (Vorjahr: 5,78 Mio. Euro). Darin sind fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 7,1 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist-Werte im Jahr 2023 war festzustellen, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüberschuss von 210,40 Mio. Euro um 117,0 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Steuern (+110,29 Mio. Euro) und Kostenerstattungen (+24,41 Mio. Euro). Die Zuwendungen hingegen waren um 17,49 Mio. Euro niedriger als die entsprechenden Ansätze. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übertrafen allerdings ebenfalls ihren Planwert um 15,82 Mio. Euro. Hier waren neben den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (+23,99 Mio. Euro) auch die Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen (+10,97 Mio. Euro) höher als geplant. Die Transferauszahlungen lagen im Gegensatz zum Vorjahr nun um 21,06 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (205,86 Mio. Euro) um 67,08 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 72,33 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken um 28,96 Mio. Euro hinter den jeweiligen Ansätzen zurückblieben. Auf der anderen Seite sind die Einzahlungen aus Investitionszuweisungen um 42,82 Mio. Euro niedriger als geplant.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhanden. Hierbei konnten zwar mehrere Geschäftsvorfälle in Summe von 3,22 Mio. Euro seitens der Stadtkämmerei geklärt und korrigiert werden. Dennoch verblieb für das Jahr 2023 eine nicht mehr aufklärbare Abweichung von 452 TEuro.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2023 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2023 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 392,60 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
| Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -52.402.488,08 | -46.915.607,82 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -74.209.742,99 | -51.789.183,86 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -183.738.845,07 | -161.286.684,30 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) | -89.667.829,76 | -92.497.541,59 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | 31.056.200,84 | -29.281.738,42 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -183.037.444,96 | -196.846.775,82 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -360.072.095,51 | -355.042.493,44 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -50.393.921,22 | -45.357.529,32 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) | -83.283.407,99 | -74.123.900,37 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.438.351.943,16 | 1.342.894.698,02 | ||
| Gesamt | 392.602.368,42 | 289.753.243,08 |
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit 573,63 Mio. Euro (Vorjahr: 533,84 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.238,91 Mio. Euro (Vorjahr: 1.098,48 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlungen aus Zuwendungen (54,9 % von 564,45 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser Finanzfonds enthält ebenso mit 351,72 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2023 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 1.290.584.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 17.11.2022, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, die Sanierung der Hafenbrücken, für den Rückkauf der wbg-Anteile sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.547.700.000,00 Euro bzw. 382.156.000,00 Euro
- ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
485.616.168,00 Euro (=31,4 %) bzw. 98.540.595,00 Euro (=25,8 %)
- ohne o.g. genehmigte Aunahmen –
neu freigegeben.
Im Vorjahr wurden 33,4% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 17.11.2022, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 33,2 % freigegeben.
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
| HJ | Stand 31.12.2023 | urspr. verbürgter Gesamtbetrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Verpflichtungsbetrag | |||||
| Mio. Euro | Mio. Euro | |||||
| 2007 | 75 | 217,418 | 247,240 | |||
| 2008 | 74 | 204,356 | 243,911 | |||
| 2009 | 74 | 193,616 | 243,564 | |||
| 2010 | 71 | 170,794 | 211,064 | |||
| 2011 | 60 | 155,321 | 202,822 | |||
| 2012 | 58 | 137,253 | 192,520 | |||
| 2013 | 52 | 114,418 | 177,309 | |||
| 2014 | 44 | 102,751 | 174,429 | |||
| 2015 | 45 | 316,056 | 367,218 | |||
| 2016 | 34 | 238,279 | 265,395 | |||
| 2017 | 32 | 216,369 | 245,875 | |||
| 2018 | 31 | 253,839 | 283,506 | |||
| 2019 | 34 | 416,591 | 449,231 | |||
| 2020 | 36 | 245,162 | 347,602 | |||
| 2021 | 36 | 382,439 | 481,927 | |||
| 2022 | 41 | 340,849 | 398,858 | |||
| 2023 | 41 | 403,363 | 473,258 |
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Nachdem für die WBG Kommunal GmbH eine neue Bürgschaft in Höhe von 74,4 Mio. Euro gestellt wurde, besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann bei diesem Unternehmen mit nunmehr insgesamt 193,1 Mio. Euro. Insgesamt belaufen sich auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr 40,8 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Der Anteil an bestehender Bürgschaftssumme für die WBG Kommunal GmbH, aus welchem die Stadt in Anspruch genommen werden könnte, beträgt 47,9 %.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg leistete im Jahr 2023 drei Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.449,84 Euro. Weitere Zahlungen für gestellte Bürgschaften fielen im Berichtsjahr nicht an.
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2023
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2023 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 73.569.760,37 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 43,11 % / weitere konsumtive Aufwendungen 56,89 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 324.354.240,77 Euro
Durch die Verfügungen von Herrn Ref. I/II vom 24.09.2024 (I2-Teilbudget) und vom 24.09.2024 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haushalts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2024 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 51.577.057,85 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 50,42 % / weitere konsumtive Aufwendungen 49,58 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 273.277.922,42 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 23.10.2024 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2023 auf das Jahr 2024 vorgelegt.
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürberg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2023
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2023 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
Folgende Prüfungen wurden im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.11.2024 dargestellt:
Amt für Berufliche Schulen (SchB)
231100 Schulaufwand für städtische Berufliche Schulen Prüfung der Heimunterbringung von BerufsschülerInnen
Amt für Migration und Integration (MI)
122310 Ausländer-/Staatsangehörigkeitswesen Prüfung der Integrationsmaßnahmen
Bürgermeisteramt (BgA), Gesundheitsamt (Gh), Jugendamt (J) und Sozialamt (SHA)
Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art 5) Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg
Friedhofsverwaltung (Frh)
553010 Bestattungsdienst Prüfung der Kostenträgerrechnung beim Bestattungsdienst der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg
Friedhofsverwaltung (Frh)
553020 Krematoriumsbetrieb Prüfung der Kostenträgerrechnung beim Krematoriumsbetrieb der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt (Gh)
414010 Gesundheitsschutz und -aufsicht Prüfung der Kostenerstattungen für die Corona-Test- und Impfzentren
Hausverwaltende Einheit Schule und Sport (HVE SuS)
210300 HVE Schule & Sport- Gebäudemanagement Prüfung des Verfahrens der im Rahmen der Corona-Pandemie angeschafften Luftreinhaltegeräte im Zuständigkeitsbereich Ref. IV
Kassen- und Steueramt (KaSt)
111310 Finanzbuchhaltung (Buchführung/Kasse) Prüfung des Posteingangsverfahrens
- E-Rechnungen/Papierrechnungen
Liegenschaftsamt (LA) sowie SportService (SpS)
111730/421020 Sondernutzungen/Sportveranstaltungen Erhebung von Einnahmen – Veranstaltungen im Altstadtbereich – Winterwelt und Winterdorf 2023/2024
Nürnberger Märkte (ML)
573010 Marktwesen Prüfung Betrieb des Großmarktes
Tiergarten (Tg)
253010 Tiergarten Prüfung der Leistung „Zoopädagogik und Führungen“ des Tiergartens
Umweltamt (UwA)
554020 Naturschutz Prüfung Naturschutz bei Bauvorhaben, Freiflächengestaltung und Baumschutz
Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF)
575100 Tourismusentwicklung Tourismusentwicklung und dessen Zuschüsse
Dienst-/Fortbildungsreisen incl. Reisekostenerstattung
Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Wirtschaftlichkeit des Problemmüllsammlers (04.12.2023)
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Ordnungsmäßigkeit des Fuhrparkmanagements
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IT-Prüfungen
Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg
Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-System
S/4HANA-Migrationsprojekt
SAP-Archivierung
Lizenzmanagementtool
Vergabeprüfung im IT-Bereich
Technische Prüfungen
Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)
Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh-
men bzw. Beteiligungen)
Prüfung Klinikum Nürnberg
Jahresabschluss 2023 – Prüfung/Analyse
Prüfung Staatstheater Nürnberg
Jahresabschlussprüfung 2022/2023
Auftragsprüfungen
Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2022 in verschiedenen externen Einrichtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-
Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle
für Korruptionsprävention“
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A
in € in €
A. Anlagevermögen 5.708.606.094,90 5.598.551.254,68
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 244.850.832,00 243.098.056,00
II. Sachanlagen 4.524.427.143,32 4.400.790.095,87
1.Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 273.600.897,89 272.608.188,05 2.Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.548.507.806,51 1.522.353.840,49 3.Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.665.798.129,20 1.668.296.059,53 4.Bauten auf fremden Grund und Boden 9.174.450,00 9.427.173,00 5.Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.492.070,74 395.196.569,17 6.Fahrzeuge 8.937.184,00 6.612.101,00 7.Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.161.367,50 98.312.020,50 8.Anlagen in Bau 521.755.237,48 427.984.144,13
III. Finanzanlagen 939.328.119,58 954.663.102,81
1.Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 854.384.917,07 870.656.742,23 2.Wertpapiere 22.417.845,45 20.228.436,62 3.Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4.Ausleihungen 27.567.720,90 28.820.287,80
B. Umlaufvermögen 754.407.151,71 666.624.670,93
I. Vorräte 33.723.570,11 31.309.757,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 250.760.094,26 272.401.871,61
1.Abgabenforderungen 90.839.686,93 90.068.008,84
2.Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.779.543,34 4.507.375,24 3.Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 36.114.625,63 25.775.435,50 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 29.960.872,22 20.238.803,82 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4.Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 59.717.929,54 76.987.972,76 5.Sonstige Vermögensgegenstände 58.308.308,82 75.063.079,27
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 469.923.487,34 362.913.042,08
1.Kassenbestand 944.441,24 794.181,76 2.Bankguthaben 468.979.046,10 362.118.860,32
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 41.318.242,56 40.471.864,06
S U M M E D E R A K T I V A 6.504.331.489,17 6.305.647.789,67
3 1 .1 2in
.2 0
3 1 .1 2in
.2 0
€
€
A . E ig e n k a p ita l
.1 9 3 .4 9 0 .4 7 3 ,3 6
.0 6 8 .7 6 1 .5 9 6 ,7 3
I. B a sisk a p ita l
6 9 7 .2 6 4 .5 3 6 ,0 4
6 9 5 .3 2 2 .8 6 3 ,1 6
6 6 5 .2 7 8 .4 0 6 ,2 8 9 9 3 .3 5 1 ,4 0 2 2 .1 2 4 .3 5 3 ,9 4 6 .9 4 1 .6 7 0 ,2 0 2 .9 3 6 .7 1 5 ,1 9 -1 .0 0 9 .9 6 0 ,9 7
6 6 5 .2 7 8 .4 0 6 ,2 8 9 9 3 .3 5 1 ,4 0 2 1 .7 2 4 .3 5 3 ,9 4 6 .7 7 8 .6 7 0 ,2 0 2 .8 1 2 .6 1 5 ,9 9 -2 .2 6 4 .5 3 4 ,6 5
1 . B a siska p ita l S ta d t 2 . K a p ita lzu sch u ss zu r V e rso rg u n g srü ckla g e 3 . G ru n d sto ckve rm ö g e n d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 4 . Z u stiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 b e i d e n n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 5 . Z u fü h ru n g a u s d e r E rg e b n isrü ckla g e d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 6 . E rg e b n isse a u s V e rm ö g e n su m sch ich tu n g e n d e r n ich tre ch tsf. S tiftu n g e n
.1 5 5 .0 2 1 .9 4 7 ,2 6
.0 3 2 .2 3 3 .9 8 9 ,7 9
3 7 .6 6 1 .8 9 4 ,3 0
3 5 .8 4 8 .9 9 2 ,8 7
.1 5 5 .8 2 8 .5 7 9 ,0 6
.0 3 2 .9 1 2 .6 0 3 ,8 6
II. R ü c k la g e n
5 1 3 .4 3 8 .6 7 2 ,0 2
3 9 0 .3 1 0 .8 8 3 ,4 4
5 0 5 .9 6 2 .9 2 4 ,2 8 4 .8 4 8 .5 4 9 ,1 7 1 .8 2 0 .5 6 6 ,7 7 8 0 6 .6 3 1 ,8 0
3 8 2 .8 3 4 .3 8 1 ,9 8 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .7 9 7 .8 8 7 ,3 9 6 7 8 .6 1 4 ,0 7
1 . E rg e b n isrü ckla g e 2 . S o n d e rrü ckla g e E n e rg ie sp a rfo n d s 3 . R ü ckla g e fü r G e b ü h re n a u sg le ich e xte rn e K o ste n d e cke r 4 . K a p ita le rh a ltu n g srü ckla g e d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n
III. V e rlu stv o rtra g
-1 7 .2 1 2 .7 3 4 ,7 0
-1 6 .8 7 2 .1 4 9 ,8 7
B . S o n d e rp o ste n
.0 9 4 .5 6 4 .4 7 6 ,4 3
.0 7 9 .2 4 5 .1 8 3 ,7 5
9 3 3 .1 5 8 .6 2 8 ,9 4 1 0 1 .4 6 7 .6 3 6 ,2 8 0 ,0 0 3 3 .0 7 7 .8 4 3 ,0 0 2 6 .8 6 0 .3 6 8 ,2 1
9 2 2 .3 7 1 .7 2 8 ,3 2 1 0 1 .7 5 5 .9 1 8 ,0 7 0 ,0 0 3 1 .1 1 4 .6 3 3 ,6 1 2 4 .0 0 2 .9 0 3 ,7 5
1 . S o n d e rp o ste n a u s Z u w e n d u n g e n 2 . S o n d e rp o ste n a u s B e iträ g e n 3 . S o n d e rp o ste n a u s G e b ü h re n a u sg le ich 4 . S o n d e rp o ste n a u s K o ste n e rsta ttu n g e n 5 . S o n stig e S o n d e rp o ste n
C . R ü c k ste llu n g e n
.9 1 2 .0 6 6 .5 9 6 ,3 8
.8 9 5 .1 2 1 .0 2 5 ,3 8
.7 0 1 .7 0 7 .7 1 3 ,0 0 1 0 .0 5 1 .4 2 5 ,0 0 1 7 .6 1 0 .9 0 0 ,0 0 5 .5 3 8 .0 0 0 ,0 0 1 5 .9 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 0 4 .6 3 0 ,0 1 4 .2 4 2 .1 6 5 ,6 0 5 .0 7 6 .5 0 0 ,0 0 4 3 7 .6 3 4 ,2 6 1 1 .7 9 1 .5 2 7 ,6 6 1 8 7 .4 1 1 ,7 7 1 3 8 .2 1 8 .6 8 9 ,0 8
.6 6 1 .4 2 5 .3 1 6 ,0 0 1 1 .4 5 4 .3 2 1 ,0 0 1 8 .3 3 1 .1 0 0 ,0 0 5 .4 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 .8 9 8 .9 9 2 ,2 6 2 .4 4 6 .9 7 8 ,1 0 1 .3 8 2 .0 0 0 ,0 0 2 4 7 .1 2 2 ,6 8 1 1 .3 6 8 .4 8 1 ,4 3 1 0 8 .1 2 8 ,7 1 1 8 0 .5 3 2 .0 8 5 ,2 0
1 . P e n sio n s- u n d B e ih ilfe rü ckste llu n g e n 2 . R ü ckste llu n g e n fü r A lte rste ilze it 3 . R ü ckste llu n g e n fü r u n te rla sse n e In sta n d h a ltu n g 4 . R ü ckste llu n g e n fü r A ltla ste n 5 . B e zirksu m la g e rü ckste llu n g 6 . S te u e rrü ckste llu n g e n 7 . R ü ckste llu n g e n fü r H a ftu n g s- u n d P ro ze ssrisike n 8 . R ü ckste llu n g e n fü r V e rlu sta u sg le ich e a n ve rb u n d e n e U n te rn e h m e n 9 . R ü ckste llu n g e n fü r Z w e cka u srich tu n g sve rp flich tu n g e n 1 0 . R ü ckste llu n g e n fü r U rla u b 1 1 . R ü ckste llu n g n ich t a u sg e re ich te L e istu n g se n tg e lte 1 2 . S o n stig e R ü ckste llu n g e n n a ch § 7 4 A b s. 1 S . 2 K o m m H V -D o p p ik
D . V e rb in d lic h k e ite n
.2 6 4 .7 8 1 .9 6 4 ,0 3
.2 0 7 .9 9 1 .3 0 5 ,0 6
1 . A n le ih e n 2 . V e rb in d lich ke ite n a u s K re d ite n d a vo n : I n v e s t i t i o n s k r e d i t e v o m L a n d In ve stitio n skre d ite vo n K re d itin stitu te n In ve stitio n skre d ite vo m so n stig e n in lä n d isch e n B e re ich K redite vom sonstigen ausländischen B ereich K o n to ko rre n tko n te n K o n to ko rre n tko n te n d e r ve rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ilig u n g e m ö g e n u n d re ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n
0 ,0 0 .6 4 9 .1 6 8 .6 1 8 ,7 4
8 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 .4 3 8 .6 9 6 .5 4 6 ,3 3
0 ,0 0 .2 9 7 .5 9 7 .0 5 3 ,3 8 2 1 1 .1 0 2 .3 5 4 ,9 4 3 2 .9 5 8 .3 3 3 ,3 6 3 .3 5 2 .3 6 7 ,9 1 1 0 4 .1 5 8 .5 0 9 ,1 5
5 3 2 ,8 1 .0 8 9 .0 9 5 .4 7 2 ,3 2 2 2 0 .6 9 6 .3 7 6 ,5 6 3 4 .0 4 1 .6 6 6 ,6 8 2 9 7 .9 9 8 ,5 4 9 4 .5 6 4 .4 9 9 ,4 2
n , S o n d e rve r-
2 2 2 .5 9 1 .0 7 9 ,7 7
2 3 6 .8 8 8 .2 9 7 ,3 6
3 . V e rb in d lich ke ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ich ko m m e n
1 6 7 .0 5 9 .1 8 4 ,8 6
2 1 4 .8 9 7 .9 5 5 ,3 0
4 . V e rb in d lich ke ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e istu n g e n
8 9 5 .8 7 9 ,4 6
7 5 8 .0 0 6 ,3 2
5 . V e rb in d lich ke ite n a u s T ra n sfe rle istu n g e n
2 2 5 .0 6 7 .2 0 1 ,2 0
2 3 6 .7 5 0 .4 9 9 ,7 5
6 . S o n stig e V e rb in d lich ke ite n
3 9 .4 2 7 .9 7 8 ,9 7
5 4 .5 2 8 .6 7 8 ,7 5
E . P a ssiv e R e c h n u n g sa b g re n zu n g
S U M M E D E R P A S S I V A
.5 0 4 .3 3 1 .4 8 9 ,1 7
.3 0 5 .6 4 7 .7 8 9 ,6 7
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2023
Ergebnisrechnung IST Ansatz übertragene Haus- Fortgeschriebener IST VergleichIst/fort- Haushaltsjahr Haushalts- haltsermächtigung Planansatz Haushaltsjahr geschriebener 2023 jahr aus Vorjahren 1) 2022 Planansatz 2) EUR2020 EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.232.160.254,64 -1.128.619.000,00 -1.128.619.000,00 -1.116.248.151,76 -103.541.254,64 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -566.049.864,20 -581.967.704,44 2.805.350,40 -579.162.354,04 -593.525.754,57 13.112.489,84 3 + Sonstige Transfererträge -6.658.772,34 -6.813.998,00 -6.813.998,00 -8.951.469,02 155.225,66 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -95.657.027,38 -90.734.595,29 -90.734.595,29 -92.647.595,50 -4.922.432,09 5 + Auflösung von Sonderposten -54.146.031,56 -58.624.863,61 -58.624.863,61 -53.284.552,78 4.478.832,05 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -48.199.313,15 -44.680.997,15 -44.680.997,15 -42.239.999,49 -3.518.316,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -362.455.792,58 -320.407.884,71 90.683,04 -320.317.201,67 -303.917.102,72 -42.138.590,91 8 + Sonstige ordentliche Erträge -119.407.186,47 -53.480.515,56 -53.480.515,56 -132.659.012,75 -65.926.670,91 9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.080.640,44 -5.265.250,98 -5.265.250,98 -6.570.723,29 184.610,54 10 +/- Bestandsveränderungen -99172,4 -1257471,52 -99172,4 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.489.914.055,16 -2.290.594.809,74 2.896.033,44 -2.287.698.776,30 -2.351.301.833,40 -202.215.278,86 11 - Personalaufwendungen 644.560.366,65 646.136.649,44 18.691,72 646.155.341,16 625.285.530,07 -1.594.974,51 12 - Versorgungsaufwendungen 123.111.886,87 115.705.500,00 115.705.500,00 89.347.789,27 7.406.386,87 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 335.655.500,87 303.593.284,46 20.648.791,73 324.242.076,19 295.597.030,23 11.413.424,68 14 - Planmäßige Abschreibungen 148.205.603,99 108.239.483,81 108.239.483,81 124.019.363,70 39.966.120,18 15 - Transferaufwendungen 979.187.407,71 982.514.919,83 1.113.123,84 983.628.043,67 891.415.624,47 -4.440.635,96 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 143.168.983,17 133.863.273,23 33.827.429,38 167.690.702,61 157.508.426,54 -24.521.719,44 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.373.889.749,26 2.290.053.110,77 55.608.036,67 2.345.661.147,44 2.183.173.764,28 28.228.601,82 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -116.024.305,90 -541.698,97 58.504.070,11 57.962.371,14 -168.128.069,12 -173.986.677,04 17 + Finanzerträge -10.349.393,81 -5.986.850,24 -5.986.850,24 -3.434.176,36 -4.362.543,57 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 41.168.571,49 26.963.641,00 26.963.641,00 23.498.646,31 14.204.930,49 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 30.819.177,68 20.976.790,76 20.976.790,76 20.064.469,95 9.842.386,92 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -85.205.128,22 20.435.091,79 58.504.070,11 78.939.161,90 -148.063.599,17 -164.144.290,12 19 + Außerordentliche Erträge -47.915.304,47 -44.269.118,18 -44.269.118,18 -6.704.722,99 -3.646.186,29 20 - Außerordentliche Aufwendungen 10.087.696,07 268.900,00 29.939,00 298.839,00 12.016.806,67 9.788.857,07 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -37.827.608,40 -44.000.218,18 29.939,00 -43.970.279,18 5.312.083,68 6.142.670,78 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -123.032.736,62 -23.565.126,39 58.534.009,11 34.968.882,72 -142.751.515,49 -158.001.619,34
-
Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2022 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
-
Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2023
Finanzrechnung IST Ansatz übertragene Haus- Fortgeschriebener IST VergleichIst/fort- Haushaltsjahr Haushalts- haltsermächtigung Planansatz Haushaltsjahr geschriebener 2023 jahr aus Vorjahren 1) 2022 Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.238.907.682,10 -1.128.619.000,00 -1.128.619.000,00 -1.098.476.759,86 -110.288.682,10 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -564.453.866,49 -581.944.466,07 -581.944.466,07 -591.672.489,29 17.490.599,58 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.559.565,84 -6.813.998,00 -6.813.998,00 -7.591.335,72 254.432,16 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -93.529.580,89 -90.609.595,29 -90.609.595,29 -90.196.193,59 -2.919.985,60 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -47.720.914,02 -44.393.347,15 -44.393.347,15 -41.610.983,76 -3.327.566,87 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -344.813.826,28 -320.407.884,71 -320.407.884,71 -283.453.988,03 -24.405.941,57 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -96.825.056,01 -95.392.852,18 -95.392.852,18 -57.422.536,51 -1.432.203,83 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -9.046.759,17 -848.536,00 -848.536,00 -1.548.582,66 -8.198.223,17 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.401.857.250,80 -2.269.029.679,40 -2.269.029.679,40 -2.171.972.869,42 -132.827.571,40 9 - Personalauszahlungen 596.442.097,74 601.323.091,91 601.323.091,91 567.340.712,80 -4.880.994,17 10 - Versorgungsauszahlungen 130.027.565,83 127.470.000,00 127.470.000,00 125.983.349,10 2.557.565,83 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 353.922.011,42 329.930.946,70 39.919.301,26 369.850.247,96 306.137.681,56 -15.928.236,54 12 - Transferauszahlungen 961.962.193,50 983.025.919,83 201.231,45 983.227.151,28 921.134.679,32 -21.264.957,78 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 111.248.480,75 106.999.523,67 1.567,50 107.001.091,17 126.534.354,34 4.247.389,58 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 37.854.912,63 26.885.341,00 26.885.341,00 22.842.743,55 10.969.571,63 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.191.457.261,87 2.175.634.823,11 40.122.100,21 2.215.756.923,32 2.069.973.520,67 -24.299.661,45 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -210.399.988,93 -93.394.856,29 40.122.100,21 -53.272.756,08 -101.999.348,75 -157.127.232,85 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -93.800.084,40 -136.618.000,00 -136.618.000,00 -125.929.805,39 42.817.915,60 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -7.244.360,52 -2.344.000,00 -2.344.000,00 -8.885.305,42 -4.900.360,52 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -12.608.635,86 -10.500.000,00 -10.500.000,00 -23.542.615,41 -2.108.635,86 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -1.540.156,00 -4.235.000,00 -4.235.000,00 -1.854.000,00 2.694.844,00 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.144.301,88 -2.150.000,00 -2.150.000,00 -2.303.158,77 5.698,12 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -117.337.538,66 -155.847.000,00 -155.847.000,00 -162.514.884,99 38.509.461,34 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 23.747.829,67 52.710.000,00 6.794.370,52 59.504.370,52 56.819.888,22 -35.756.540,85 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 201.234.381,43 273.567.458,00 276.151.769,69 549.719.227,69 190.272.175,70 -348.484.846,26 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 16.224.188,22 23.599.542,00 26.020.714,85 49.620.256,85 20.405.760,80 -33.396.068,63 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 63.250.561,82 51.908.700,00 20.723.000,00 72.631.700,00 54.394.310,60 -9.381.138,18 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 17.938.651,71 26.321.000,00 4.157.662,85 30.478.662,85 18.213.661,55 -12.540.011,14 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 800.000,00 681.000,00 3.135.000,00 3.816.000,00 -3.016.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 323.195.612,85 428.787.700,00 336.982.517,91 765.770.217,91 340.105.796,87 -442.574.605,06 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 205.858.074,19 272.940.700,00 336.982.517,91 609.923.217,91 177.590.911,88 -404.065.143,72 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) -4.541.914,74 179.545.843,71 377.104.618,12 556.650.461,83 75.591.563,13 -561.192.376,57 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -216.188.000,00 -260.000.000,00 -260.000.000,00 -108.000.000,00 43.812.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -216.188.000,00 -260.000.000,00 -260.000.000,00 -108.000.000,00 43.812.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 97.864.306,69 74.864.300,00 74.864.300,00 91.656.704,47 23.000.006,69 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 14.137.552,14 4.989.000,00 4.989.000,00 16.317.279,83 9.148.552,14 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 112.001.858,83 79.853.300,00 79.853.300,00 107.973.984,30 32.148.558,83 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -104.186.141,17 -180.146.700,00 -180.146.700,00 -26.015,70 75.960.558,83 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -108.728.055,91 -600.856,29 377.104.618,12 376.503.761,83 75.565.547,43 -485.231.817,74 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -15.000.000,00 -15.000.000,00 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 15.000.000,00 15.000.000,00 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -7.138.524.178,15 -4.185.170.200,35 -7.138.524.178,15 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 7.144.403.108,72 4.179.389.971,51 7.144.403.108,72 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 5.878.930,57 -5.780.228,84 5.878.930,57 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -289.753.243,08 -250.000.000,00 -250.000.000,00 -359.538.561,67 -39.753.243,08 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -392.602.368,42 -250.600.856,29 377.104.618,12 126.503.761,83 -289.753.243,08 -519.106.130,25 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -392.602.368,42 -250.600.856,29 377.104.618,12 126.503.761,83 -289.753.243,08 -519.106.130,25
- Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2022 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)
und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
- Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung
des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2023
A rten der F orderungen
S tand zu B eginn des H aushaltsjahres 01.01.2023 E U R 90.068.008,84 23.060.463,70 2.539.253,35 62.193.413,62 2.274.878,17 4.507.375,24 25.775.435,50 9.556.747,19 30.119,54 16.155.852,79 0,00 32.715,98 76.987.972,76 73.829.612,49
V eränderung im H aushaltsjahr + /- E U R 771.678,09 -13.963.708,02 757.341,52 13.846.756,47 131.288,12 1.272.168,10 10.339.190,13 2.739.411,65 239.805,90 7.392.688,56 0,00 -32.715,98 -17.270.043,22 -15.521.303,67
m it einer R estlaufzeit m it einer R estlaufzeit S tand zum E nde des m it einer R estlaufzeit von m ehr als einem von m ehr als 5 H aushaltsjahres bis zu einem Jahr bis zu 5 Jahren Jahren 31.12.2023 E U R E U R E U R E U R 90.830.230,25 9.423,68 33,00 90.839.686,93 9.093.882,56 2.850,12 23,00 9.096.755,68 3.290.044,81 6.540,06 10,00 3.296.594,87 76.040.170,09 0,00 0,00 76.040.170,09 2.406.132,79 33,50 0,00 2.406.166,29 5.779.291,34 252,00 0,00 5.779.543,34 36.114.625,63 0,00 0,00 36.114.625,63 12.296.158,84 0,00 0,00 12.296.158,84 269.925,44 0,00 0,00 269.925,44 23.548.541,35 0,00 0,00 23.548.541,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59.717.929,54 0,00 0,00 59.717.929,54 58.308.308,82 0,00 0,00 58.308.308,82
- Ö ffentlich-rechtliche F orderungen 1.1 G ebührenforderungen 1.2 B eitragsforderungen 1.3 S teuerforderungen 1.4 sonst. öff.rechtliche F orderungen 2. privatrechliche F orderungen aus L. u. L. 3. F ord. gg. verb. U nt, B eteilig., S V , rf. S tift 3.1 F orderungen gegen verbundene U nternehm en 3.2 F orderungen gegen B eteiligungen 3.3 F orderungen gegen S onderverm ögen 3.4 F orderungen gegen rechtsfähige S tiftungen 3.5 F orderungen gg. kom m . A rbeitsgem einschaften 4. F ord. gege. öffentl. B ereich u. T ransferlei 5. sonstige V erm ögensgegenstände
S u m m e alle r F o rd e ru n g e n
271.168.404,83
-20.408.310,57
250.750.385,58 9.675,68 33,00 250.760.094,26
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
V erbindlichkeiten S tand zu B eginn des H aushaltsjahres 01.01.2023 E U R 1. A nleihen 80.000.000,00 2. V erbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.343.834.048,37 2.1 vom B und 2.2 vom Land 532,81 2.3 vom sonstigen öffentlichen B ereich 2.4 von verbundenen U ntern., B eteil., S onderverm ögen 2.5 von sonst. öffentlichen S onderrechnungen 2.6 vom K reditm arkt 1.089.095.472,32 2.7 vom sonstigen inländischen B ereich 220.696.376,56 2.8. vom sonstigen ausländischen B ereich 34.041.666,68 3. V erbindlichkeiten aus K rediten zur Liquiditätssicherung 94.862.497,96 3.1 K assenkredite von K reditinstituten 0,00 3.2 K ontokorrentkonten 297.998,54 3.3 K ontokorrent der verb. U ., B et., S tiftungen 94.564.499,42 4. V erbindlichkeiten, die K reditaufnahm en gleichkom m en 236.888.297,36 4.1 H ypotheken-, G rund- und R entenschulden 213.381,55 4.2 Leibrentenverträge 63.901,05 4.3 S onstige kreditähnliche R echtsgeschäfte 236.611.014,76 5. V erbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 214.897.955,30 5.1 von S onderverm ögen 2.950.613,68 5.2 von verbundenen U nternehm en 165.340.346,00 5.3 von B eteiligungen 238,00 5.4 vom sonstigen inländischen B ereich 46.484.087,66 5.5 vom sonstigen ausländischen B ereich 122.669,96 6. V erbindlichkeiten aus T ransferleistungen 758.006,32 7. S onstige V erbindlichkeiten 236.750.499,75 7.1 gegenüber B und und Land F örderung 101.363.723,23 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten B ereich 135.386.776,52
E U R 0,00 281.237.727,67
E U R 0,00 1.109.438.486,14
-532,81 0,00
0,00
0,00
0,00
208.501.581,06 108.429.172,89 -9.594.021,62 9.594.021,62 -1.083.333,32 0,00 12.648.379,10 107.510.877,06 0,00 0,00 3.054.369,37 3.352.367,91 9.594.009,73 104.158.509,15 -14.297.217,59 -152.764,24 -364,79 -14.144.088,56 -47.838.770,44 1.524.081,79 -51.913.948,92 -238,00 2.551.153,26 181,43 137.873,14 -11.683.298,55 33.062.266,94 -44.745.565,49 56.790.658,97
242.861.641,19 38.376.086,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Laufzeit über 5 Jahre
946.306.239,30 163.132.246,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S tand am E nde des H aushaltsjahres 31.12.2023 E U R 0,00 1.541.657.741,68
1.297.597.053,38 211.102.354,94 32.958.333,36 107.510.877,06 0,00 3.352.367,91 104.158.509,15 222.591.079,77 60.617,31 63.536,26 222.466.926,20 167.059.184,86 4.474.695,47 113.426.397,08 0,00 49.035.240,92 122.851,39 895.879,46 225.067.201,20 134.425.990,17 90.641.211,03 2.264.781.964,03
8. S u m m e V e rb in d lich ke ite n 2.207.991.305,06
N achrichtlich:
- S chulden der S onderverm ögen m it S onderrechnung 1) 333.923.158,42 1.1 aus K rediten 1.2 aus kreditähnlichen R echtsgeschäften 6.887.260,00 1) Inklusive eines T rägerdarlehens der S tadt N ürnberg an den E igenbetrieb S Ö R (R V eränderung im Laufzeit H aushaltsjahr bis 1 Jahr + /- E U R E U R -80.000.000,00 0,00 197.823.693,31 118.023.194,51
45.738.957,80 4.295.261,34 estschuld zum 31.12.2023: 5,8 M io. €). Laufzeit von 1 bis 5 Jahre
379.662.116,22 11.182.521,34
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2023
85,911.823.939
00,238.058.442 00,650.890.342 10,073.814.691-
09,490.606.807.5
23,341.724.425.4 78,590.097.004.4 85,941.167.559.2-
d n a t s d n E
etrew
00,779.2
18,201.366.459
86,452.155.895.5
hcuB
dnatssgnafnA
3202.10.10
€ ni
00,0
00,0
08,084.119.54-
29,766.895.411-
15,781.877.662.3-
-sruK netreisilaer ieb ruN .netnoksdnatseB fua hcis theizllov gnussapnA eid ;gnuhcuB em askriwsglofre eniek tglofre dnehcerpstnE .thcubrev "negnuthcihcsm usnegöm reV sua essinbegrE" noitisoP-latipaknegiE eid rebü negnutfitS negihäfsthcerthcin ned ieb nedrew ereipaptreW fua negnubierhcsbA dnu -uZ etreisilaer thciN .gnuhcubreV em askriwsglofre enie tglofre netsulrevsruK .wzb nenniweg )2 .lluN uz rem m i hcilrhäj thets dnatsebdnE dnu -sgnafnA reD .nehets gnahnem m asuZ netkerid m i egalnA reniek tim eid ,egnägrovsgnuhcuB relleizeps gnunhcerbA ruz tnem urtsnisfliH sehcsinhcet sla gnutlahhcubnegalnA red tneid eiS .tethciregnie
3202.21.13
dnatsdnE negnubierhcsuZ -eivitkahcaN negnuhcubm U
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19,902 70,937.839.7 12,272.817.05- 05,720.421.167.1- 39,723.507.964.3 05,706.91 44,597.613.62 82,892.877.8- 42,631.727.22 30,780.024.924.3
00,227.51 00,014.251 00,779.2-
negnubierhcsbA
- / +
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70,383.414.51
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3202.10.10
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3202.21.13
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08,397.8 01,939.041.2- 26,347.680.1- 65,505.576.4 76,987.317.272
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07,468.514
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negnur 3202.21.13
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.4 47,070.294.593 71,965.691.593 00,399.994.2-
.3 hcuarbegniem eG m i negalnahcaS 00,054.471.9 00,371.724.9 70,617.744.3-
.2 ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu negöm revrutkurtsarfnI 02,921.897.566.1 35,950.692.866.1 37,891.709.308.1-
.1 ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu ekcütsdnurG etuabeB 15,608.705.845.1 94,048.353.225.1 97,703.164.078-
.III
.II
.I
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2023
S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 2
V e rä n d e ru n g im H a u s h a lts ja h r + /-
S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 3
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6 6 5 .2 2 4 2 .5 -1 3 .7
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6 6 5 .2 3 8 2 .8 -1 6 .8
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6 6 5 .2 5 0 5 .9 -1 7 .2
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1 .4 1 3 .6 2 2 8 .7 1 8 2 .1
.3 .5 .6 .4 .0 .2 .6 .7 .0 .0 .6 .2 .3 .1 .7 .7 .3 .9 .7 .0 .5 .0 .4 .7 .1 .2 .9 .0 .1 .8 .9
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,7 9 ,0 0 ,1 6 ,0 2 ,3 4 ,0 0 ,9 0 ,5 9 ,3 1
1 .4 1 6 .7 2 3 4 .2 1 8 9 .7
.8 .8 .5 .6 .4 .5 .5 .2 .0 .7 .5 .8 .8 .3 .1 .8 .1 .8 .8 .2 .5 .1 .9 .9 .8 .4 .0 .0 .1 .1 .0
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,2 6 ,1 0 ,0 2 ,3 2 ,1 1 ,0 0 ,6 8 ,7 1 ,2 0
2 1 .8 4 5 .2 1 .6 7 3 .3 4 .3 3 3 .7 -3 8 4 .2 1 1 .9 7 9 .7 -2 .1 7 5 .7 9 .9 8 6 .4 -3 .4 1 7 .9 -1 5 0 .0 1 7 .0 3 4 .2 -7 0 .5 -3 4 0 .9 -9 9 1 .3 2 .4 9 6 .2 2 .8 4 1 .1 6 .5 5 8 .8 6 .7 0 5 .9 -2 0 .6 -1 4 2 .1 -2 .3 1 2 2 .5 -7 2 0 .2 1 4 .7 9 4 .6 1 .7 9 5 .1 -3 7 .9 2 6 .0 3 6 .8 3 8 6 .2 3 .6 9 4 .5 1 9 0 .5 7 9 .2 -4 2 .3 1 3 .3
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,7 5 ,5 0 ,2 5 ,2 9 ,9 4 ,0 0 ,5 8 ,0 6 ,1 2
1 .4 3 8 .6 2 3 5 .9 1 9 4 .0
.1 .2 .3 .3 .1 .7 .0 .3 .0 .9 .9 .9 .5 .5 .2 .7 .1 .2 .7 .9 .0 .9 .6 .1 .7 .2 .2 .5 .6 .4 .6
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 1 ,6 0 ,7 7 ,6 1 ,0 5 ,0 0 ,2 6 ,7 7 ,0 8
P P V P P P V V
4 5 2 .5 4 1 .0 4 5 6 .5 4 6 .5 5 .6 2 4 4 .2 2 .1 1 .9 5 .8 4 1 .1 3 1 .2 8 1 .1 7 8 .0
4 5 5 .4 3 5 .2 4 5 3 .9 4 2 .3 5 .4 2 5 6 .0 2 .1 1 .8 7 .4 4 4 .1 3 3 .1 8 5 .5 7 9 .1
4 6 7 .4 3 3 .0 4 6 3 .9 3 8 .8 5 .2 2 7 3 .1 2 .0 1 .4 6 .4 4 6 .6 3 6 .0 9 2 .1 8 5 .8
r
R R R R R R R R R R
2 .4
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5 .4 1 4 .9 2 .2 2 .3 2 7 9 .6 3 .9 7 .0 4 .5
5 .4 1 8 .3 2 .4 2 .4 1 9 3 .6 3 .8 7 .5 1 .3
5 .5 1 7 .6 1 7 .2 4 .2 1 5 5 .7 3 .8 7 .9 5 .0
rf. S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 1
R R R R R S ü c k la g e n - u n d R ü c k s te llu n g e n
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1 .8 9 5 .1
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1 6 .9 4 5 .5
,0 0
1 .9 1 2 .0
.5
,3 8
Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Das Jahr 2023 schloss mit einem positiven Jahresergebnis von 123,0 Mio. Euro ab, nach einem Jahresüberschuss von 142,8 Mio. Euro im Vorjahr. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2023 um 104 Mio. Euro auf 1,764 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 03.06.2025
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 85 von 85
Jahresabschluss
Anhang
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2 Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5 Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen .................................................................................... 6 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6 AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6 A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 6 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 6 A. II. Sachanlagen ................................................................................................................................... 7 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 8 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9 4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10 6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 11 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 11 stattung .......................................................................................................................................... 11 8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 11 A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 12 1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 15 2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 15 3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 17 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 17 4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 17 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 18 B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 18 B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 18 Vorräte ........................................................................................................................................... 18 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 19 1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 19
Inhaltsübersicht
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 19 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 20 3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 20 3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 21 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 21 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 21 5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 22 Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 23 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 23 B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 23 1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 24 C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 24 C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 24 C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 24 C. ARAP ........................................................................................................................................ 25 PASSIVA .......................................................................................................................................................... 26 A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 26 A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 26 A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 27 A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 28 A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 28 B. Sonderposten ......................................................................................................................................... 29 1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 29 2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 30 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 31 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 31 5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 32 C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 32 1. Pensions- und Beihilferückstellungen ........................................................................................ 32 2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 34 3. – 12. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 34
Inhaltsübersicht
D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 37 1. Anleihen ..................................................................................................................................... 37 2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 37 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 38 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 40 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 41 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 43 6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 43 E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 44 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 46 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 52 Erträge .............................................................................................................................................................. 54 Aufwendungen .................................................................................................................................................. 63 Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 76 Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 80 Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 81 Ertragslage ....................................................................................................................................................... 82 Vermögenslage ................................................................................................................................................. 89 Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 90 Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 93 Prognosebericht .................................................................................................................................................... 97 Risikobericht .......................................................................................................................................................... 97 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2023 ............................................................................................................... 103
Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde 08.12.2022 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Reunter Beachtung der ergänzenden Regelungen der gierung von Mittelfranken erging mit Bescheid vom Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV- 24.03.2023. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts- Doppik) erstellt. blatt Nr. 8 vom 12.04.2023. In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt Am 25.10.2023 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags- Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren haushaltssatzung beschlossen und mit Schreiben Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden vom 26.10.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgemit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge- legt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. sondert beschrieben. 25 vom 06.12.2023 (gemäß § 2 Satz 1 KommvEV). Die Haushaltssatzung 2023 wurde am 17.11.2022 Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bilanzierungs- und Bewertungsfragen der Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist zu Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs- und Be- aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert dargewertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun- stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaftgen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung liche Eigentum. Vermögensgegenstände werden der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz nach der Brutto-Methode angesetzt, d. h. Vermöwurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in- Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungs- klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay- als Sonderposten passiviert und analog des zugehöerischen Staatsministerium des Innern angewendet. rigen Anlagengutes aufgelöst. Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de- Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Vereinfa- Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen chungsverfahren angewandt: (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis 31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a • Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier- KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die garten Nürnberg Aktivierung.
- Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu-
Die zugrunde gelegten Aktivierungsgrundsätze der seen BewertR Bayern lehnen sich generell an die Regelungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen
In der Bilanz der Stadt Nürnberg wurden seit der Auf- jeweiligen Bilanzpositionen beschrieben. Der verstellung des Jahresabschlusses 2020 einige Umglie- besserten Transparenz wegen wurden in den dort derungen von Konten in andere Positionen vorge- abgebildeten tabellarischen Übersichten auch die nommen. Eine Vergleichbarkeit der betroffenen Pos- Vorjahreswerte angepasst. ten mit den Vorjahreswerten ist nicht mehr gegeben,
Bilanzposition AKTIVA IV: „Liquide Mittel“
da diese in der Bilanz nicht angepasst wurden. Ab 31.12.2023 wird das Sachkonto 28002100 Spar- Die Änderungen sind nach § 80 Abs. 2 S. 2 kasse 10625374 (Vollstreckung) unter der Bilanzpo- KommHV-Doppik zu erläutern und zu begründen. In sition „Liquide Mittel“ geführt. Bisher war dieses der diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die im Bilanzposition „Verrechnungskonten“ bei den Sonsti- Berichtsjahr vorgenommenen Änderungen gegeben. gen Vermögensgegenständen zugeordnet. Das Ausmaß dieser Änderungen auf die Vorjahreswerte ist bei den Erläuterungen im Anhang zu den
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen- den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Unstände und Schulden der Stadt mit den nachfolgen- terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz erläutert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
| Lizenzen, EDV-Software | Ansatz zu fortgeführten AHK |
|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegen- stände aus geleisteten Zuwendun- gen | Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf- gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des Zuschusses, ansonsten 10 Jahre) |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 45.932,00 | 44.816,00 |
| 10.356.307,00 | 6.429.926,00 |
| 234.448.593,00 | 236.623.314,00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen
EDV-Software
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen
| 244.850.832,00 | 243.098.056,00 |
|---|
Summe
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegen- Kiga Glitzerdrachen: 0,65 Mio. €, Kiga Gudrunstraße stände“ hat sich insgesamt um 1,75 Mio. € erhöht. 51: 0,55 Mio. €) und bildet damit den Schwerpunkt bei den immateriellen Vermögensgegenständen aus Im Bereich der EDV-Software ist ein Anstieg um 3,93 geleisteten Zuwendungen. Mio. € zu verzeichnen. Dazu trägt entscheidend die Einführung von SAP S/4 HANA (insb. auch die not- Zudem wurden über das Bay. Breitbandförderprowendige Umstellung der nutzungs- auf eine berech- gramm 0,47 Mio. € ausgereicht und zur Eigentumstigungsbasierte Lizenzierung) mit 4,76 Mio. € bei. Die förderung Investitionszuschüsse in Höhe von 0,62 Wertberichtigung durch Abschreibung beträgt 1,87 Mio. € geleistet. Die Investitionsumlage für die Stad- Mio. € tumlandbahn betrug 1,18 Mio. €. Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger Den Zugängen und Umbuchungen im Wert von von Kindertageseinrichtungen betrug 9,4 Mio. € (u. 12,61 Mio. € stehen Wertberichtigungen durch Aba. Montessori Förderkreis Nürnberg e.V.: 2,58 Mio. schreibungen in Höhe von 14,78 Mio. € gegenüber. €, Kindertageseinrichtung Brunner Hauptstr.: 1,94 Dadurch ergibt sich ein Rückgang um 2,17 Mio. €. Mio. €, Die Villa e.V. Tafelfeldstr. 41: 1,13 Mio. €,
A. II. Sachanlagen
| Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 77 Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR. |
|---|---|
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erfasst. Für das Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3 BewertR). |
| Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch | Ansatz primär auf Basis der AHK Die Ersatzbewertung der Infrastruktur- und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be- wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg. |
| Bauten auf fremden Grund und Boden | Ansatz zu fortgeführten AHK |
| Kunstgegenstände und Baudenkmäler | Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet: - AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar) - Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger - Erinnerungswert (1 €) |
| Fahrzeuge | Ansatz zu fortgeführten AHK |
| Maschinen und techni- sche Anlagen sowie Be- triebs- und Geschäfts- ausstattung | Ansatz zu fortgeführten AHK |
|---|---|
| Anlagen in Bau | Ansatz zu AHK |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 32.808.106,15 | 32.711.795,86 |
| 68.485.492,20 | 65.775.913,01 |
| 20.366.208,21 | 20.278.109,76 |
| 139.764.532,33 | 141.667.054,44 |
| 246.659,60 | 246.659,60 |
| 11.929.257,18 | 11.928.655,38 |
| 273.600.897,89 | 272.608.188,05 |
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Ruhende und fließende Gewässer
Summe
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und Rückgang von 1,9 Mio. € zu verzeichnen. Drei grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo Grundstücke am Pferdemarkt wurden zur Realisieein Plus in Höhe von 0,99 Mio. €. rung der neuen SÖR-Zentrale an den Eigenbetrieb SÖR übertragen (0,59 Mio. €). Einige Grundstücke Dieses resultiert überwiegend aus dem Erwerb von im Wert von 1,35 Mio. € wurden zur Vermarktung Ackerland (3,3 Mio. €). Hiervon entfallen 1,98 Mio. € bestimmt und daher ins Umlaufvermögen gebucht auf die Grundstücke „Sandäcker“, 0,42 Mio. €: „An (u.a. in Höfles, Nähe Züricher Straße und Gerhartder Wiesbadener Straße“ und 0,29 Mio. €: „Nähe Hauptmann-Straße). Mühlweg“. Bei den übrigen Positionen gab es keine oder mar- Bei den sonstigen unbebauten Grundstücken ist ein ginale Veränderungen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 168.092.680,00 | 170.261.838,00 |
| 499.179.140,00 | 496.628.146,00 |
| 9.218.724,00 | 8.409.908,00 |
| 50.511.776,00 | 57.264.494,00 |
| 4.623.634,00 | 4.558.622,00 |
| 434.184.445,00 | 409.980.055,00 |
| 382.697.407,51 | 375.250.777,49 |
| 1.548.507.806,51 | 1.522.353.840,49 |
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kindertageseinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Verwaltungsgebäude
Betriebsgebäude Sonstige Bauten
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Summe
Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund- Den Zugängen und Umbuchungen (5,12 Mio. €) stestücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von hen Wertberichtigungen aus Abschreibungen i. H. v. 26,15 Mio. € ist vor allem auf die Errichtung von 1,87 Mio. € entgegen. sonstigen Bauten (+ 24,20 Mio. €) zurückzuführen. Die sonstigen Bauten verzeichnen einen Anstieg von Der Bereich der Kindertageseinrichtungen entwi- 24,20 Mio. €. Die Sporthalle 1, ein erster Teil der Auckelte sich rückläufig (- 2,17 Mio. €): Bei den Kinder- ßensportflächen sowie KfZ- und Fahrradabstellhorten Wandererstraße 170 (0,75 Mio. €) und plätze wurden im 1. Bauabschnitt des Schulzentrums Striegauer Straße 9 (0,44 Mio. €) waren noch Südwest fertiggestellt (12,17 Mio. €). Das „Tucher- Schlussrechnungen fällig. In der Kita Grünewald- bräu am Opernhaus“ wurde von den Verwaltungsgestraße 4 wurde die W-LAN Infrastruktur verbessert bäuden in diese Anlagenklasse umgebucht (5,5 Mio. (0,09 Mio. €). Den Zugängen und Umbuchungen €), s.o. Die Freiwilligen Feuerwehren Gartenstadt (1,67 Mio. €) stehen hingegen Abschreibungen i. H. (4,79 Mio. €) und Eibach (4,03 Mio. €) bekamen neue v. 3,84 Mio. € gegenüber. Gerätehäuser. Die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Worzeldorf ist ebenfalls abgeschlossen Zu einem Zuwachs in Höhe von 2,55 Mio. € im Ver- (2,64 Mio. €). gleich zum Vorjahr kommt es bei den Schulen. Die (Teil-) Sanierungen der Max-Beckmann-Schule Den Zugängen (15,7 Mio. €) und Umbuchungen (6,87 Mio. €), der Volksschule Insel Schütt (7,77 (20,32 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab- Mio. €) sowie der Bismarckschule (1,36 Mio. €) wur- schreibungen i. H. v. 10,05 Mio. € entgegen. den abgeschlossen. In der Georg-Paul-Amberger- Die Position bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte steigt um 7,45 Mio. € an. Erworben wurden Grundstücke für die Neugründung des zukünftigen Bildungscampus auf dem ehemaligen Prinovis Gelände in der Breslauer Straße (5,44 Mio. €) und für den Neubau der Feuerwache 3 am Kohlenhof (1,1 Mio. €). Aus einem Nachlass gehen der Stadt Nürnberg Grundstücke in St. Johannis (Sandrartstr. Bei der Position Verwaltungsgebäude kam es zu ei- 36-40) im Wert von 2,02 Mio. € zu. nem Rückgang um 6,75 Mio. €. Ursächlich hierfür ist die Umbuchung eines Gebäudes in der Kartäuser- Die Positionen Wohnbauten (+ 0,81 Mio. €) und Begasse („Tucherbräu am Opernhaus“). Da dieses als triebsgebäude (+ 65 Tsd. €) erhöhen sich vergleichs- Gaststätte und nicht als Verwaltungsgebäude ge- weise gering. nutzt wird, erfolgte die Umbuchung in Höhe von 5,5 Mio. € auf die Anlagenklasse „Sonstige Bauten“.
Schule wurden Maßnahmen zum Brandschutz
durchgeführt (0,96 Mio. €).
Den Zugängen und Umbuchungen (20,46 Mio. €)
stehen Abgänge und Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen und Abgängen in Höhe von 17,9 Mio.
€ entgegen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 870.995.921,81 | 863.837.066,14 |
| 555.044.114,39 | 557.078.770,39 |
| 82.447.864,00 | 86.631.165,00 |
| 779.754,00 | 863.819,00 |
| 156.530.475,00 | 159.885.239,00 |
| 1.665.798.129,20 | 1.668.296.059,53 |
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch)
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung Versorgungsnetze
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
Summe
Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan- übernommen und sind nicht oder nicht mehr vorhanlagen im Gemeingebrauch)“ schrumpft um 2,5 Mio. den bzw. wurden an die jeweiligen Vereine übertra- €. gen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Die Wertberichtigungen durch Abschreibungen begibt es einen Anstieg um 7,16 Mio. €. Dahinter ste- tragen 29,75 Mio. €. hen folgende Grunderwerbe: Eslarner Straße 2,28 Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung Mio. € (Erwerbszweck: Grünfläche, Spielplatz, Radkommt es zu einem Rückgang von 4,18 Mio. €. Beund Fußweg, der die Happurger Straße mit der Eslarträchtlich investiert wurde in die Zugzielanzeiger auf ner Straße verbindet) sowie Nähe Kohlenhofstraße der U-Bahnlinie U1 (4,15 Mio. €). Den Zugängen und Sophie-Germain-Straße 4,05 Mio. € (Erwerbs- (161 Tsd. €) und Umbuchungen (4,15 Mio. €) stehen zweck: FSW Mitte | Neue Kohlenhofstraße). Wertberichtigungen durch Abschreibungen (8,5 Mio. Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ist €) gegenüber. ein Rückgang i. H v. 2,03 Mio. € zu verzeichnen. Die Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es zu einer Zugänge (10,76 Mio. €) und Umbuchungen (17,62 Reduzierung um 3,35 Mio. €. Investiert wurde in fol- Mio. €) entstehen u. a. durch folgende Maßnahmen: gende Maßnahmen: Erschließung der „Neuen Koh- Ersatzneubau Brücke Münchener Straße (9,36 Mio. lenhofstraße“ (1,05 Mio. €), 2. BA Ausbau Wittelsba- €), Sanierung Fuß- und Radwegbrücke Gleißhamcher Straße (1,26 Mio. €), Radweg Schnieglinger merstraße (4,3 Mio. €), Neugestaltung des Helmut- Straße (0,5 Mio. €), Erneuerung LSA Adolf-Braun- Herold-Platzes in der Südstadt (1,6 Mio. €), Neubau Str./Muggenhofer Str. (0,22 Mio. €.) u.v.a. Schulzentrum Südwest | 1. BA: Außenanlage/Freisportanlage 1 (1,46 Mio. €), Generalsanierung und Den Zugängen und Umbuchungen (9,03 Mio. €) ste- Erweiterung des Spielplatzes in der Annette-Kolb- hen Wertberichtigungen durch Abschreibungen in Anlage (1,34 Mio. €). Folgende Abgänge sind zu ver- Höhe von 12,39 Mio. € gegenüber. zeichnen: Verkehrsflächen am Wöhrder See (2,64 Beim Infrastrukturvermögen insgesamt stehen den Mio. €) werden vom Staatlichen Wasserwirtschafts- Zugängen (22,73 Mio. €) und Umbuchungen (26,32 amt betrieben und daher ausgebucht. Diverse Sport- Mio. €) Anlagenabgänge (8,78 Mio. €) und Wertbeanlagen (2,13 Mio. €) gehen ab, da diese bei der Inrichtigungen aus Abschreibungen in Höhe von 50,72 ventur nicht zugeordnet werden konnten: sie wurden Mio. € sowie Abschreibungen durch Abgänge in teilweise automatisch aus der Vermögensrechnung Höhe von 7,94 Mio. € entgegen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 9.174.450,00 | 9.427.173,00 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
| € | |
| 394.833.718,19 | 394.538.216,62 |
| 658.352,55 | 658.352,55 |
| 395.492.070,74 | 395.196.569,17 |
4. Bauten auf fremden Grund und Boden
Bauten auf fremden Grund und Boden
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler
Kunstgegenstände Baudenkmäler
Summe
Die Bilanzposition der Kunstgegenstände wächst im eine Motorradsammlung (87 Tsd. €). Das Künstler- Vergleich zum Vorjahr um 295 Tsd. € an. Von einer haus setzt mit einem dreidimensionalen Objekt in Privatperson erhielt das Museum für Industriekultur
Form einer pinken Flagge an einem acht Meter hohen Fahnenmast ein universelles Zeichen (90 Tsd. €).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 8.937.184,00 | 6.612.101,00 |
| 3.837.614,00 | 3.773.085,00 |
| 3.194.665,00 | 4.014.089,00 |
| 23.298.843,00 | 22.091.054,00 |
| 70.830.245,50 | 68.430.815,50 |
| 0,00 | 2.977,00 |
| 101.161.367,50 | 98.312.020,50 |
| 521.755.237,48 | 427.984.144,13 |
6. Fahrzeuge
Fahrzeuge
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus-
stattung
Maschinen Technische Anlagen Betriebsvorrichtungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008)
Summe
8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau
Die Anlagenklasse Fahrzeuge verzeichnet einen Zu- Die Position Betriebsvorrichtungen steigt um 1,21 wachs um 2,33 Mio. € auf 8,94 Mio. €. Den Zugängen Mio. € auf 23,3 Mio. € an. Den Zugängen in Höhe von (2,87 Mio. €) und Umbuchungen (1,08 Mio. €) stehen 3,32 Mio. € (u.a. Brandmelder 1,93 Mio. €, Trassen Abgänge (0,62 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Tiefbau 0,68 Mio. €, Infrastruktur Fernmeldenetz Abschreibungen (1,61 Mio. €) und Abgängen (0,61 0,48 Mio. €) stehen Abgänge in Höhe von 1,11 Mio. Mio. €) gegenüber. Die beträchtlichsten Anschaffun- € (u.a. Feuermeldeanlagen/Funkfeststation - 0,62 gen waren ein Feuerwehrkran (1,38 Mio. €) sowie ein Mio. €) und Wertberichtigungen aus Abschreibungen Gefahrgut-Gerätewagen (0,49 Mio. €) für die Feuer- in Höhe von 3,49 Mio. € entgegen. wache 4 am Hafen. Der bedeutsamste Abgang war Am stärksten ist der Zuwachs bei der Betriebs- und der Verkauf eines MAN LKW der Feuerwache 1 (- Geschäftsausstattung (+ 2,4 Mio. €). Folgende be- 170 Tsd. €). deutende Anschaffungen wurden getätigt: Spielge- Die Anlagenklasse Maschinen entwickelte nur ge- räte, Bänke u.a. für öffentliche Grünflächen (1,76 ringfügig nach oben (+0,06 Mio. €), da die Wertstei- Mio. €), neue Werkzeuge (z. B. Fräs-, Bohr- und gerungen aus Zugängen und Umbuchungen die Drehmaschinen) für die Berufsschule B2 (1,28 Mio. Wertberichtigungen aus Abschreibungen und Ab- €), Erneuerung der Netzwerkkomponenten im Vergänge nur leicht übersteigen. waltungsgebäude in der Thomas-Mann-Str. 16-20 (1,25 Mio. €), Spielturm mit Farbraum in der Annette- Die technischen Anlagen sinken um 0,82 Mio. €. Den Kolb-Anlage (0,56 Mio. €), Großspielgerät mit Netzen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 0,14 Mio. und Rutschen in der Konrad-Groß-Schule (0,27 Mio. € (Erneuerung/Digitalisierung Wachalarmierung der €). ILS Nürnberg: 155 Tsd. €) stehen Abgänge in Höhe von 0,26 Mio. € (IuK-Technik ILS Nürnberg -0,22 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Abschreibungen (0,87 Mio. €) gegenüber.
Den Zugängen (13,14 Mio. €) und Umbuchungen schule Forchheimer Straße (15,73 Mio. €), Erweite- (1,13 Mio. €) stehen Abgänge (3,08 Mio. €) und Wert- rung der U-Bahnlinie U3 - Bauabschnitt 2.2 im Südberichtigungen aus Abschreibungen (11,55 Mio. €) westen von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf gegenüber. (11,91 Mio. €), Brückenbau Hafenstraße (10,85 Mio. €), Neubau Grundschule mit Kombiplätzen und Kin- Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind nun vollderhort Fürreuthweg 95 (9,97 Mio. €), Ersatzneubau ständig abgeschrieben. Aufgrund einer Gesetzesän- Brücke Münchener Straße (8,62 Mio. €), 3. BA des derung entfällt seit dem 01.01.2019 die Inventarisie- Künstlerhauses in der Königstr. 93 (8,13 Mio. €), Sarung von beweglichem und immateriellem Sachanlanierung Mittelschule Insel Schütt (7,44 Mio. €), Kongevermögen unterhalb der Wertgrenze von 800 € gresshalle (u.a. grundsätzliche Nutzbarmachung, Innetto. terimsbau 6,33 Mio. €), Neubau Martin-Behaim- Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf- Gymnasium (5,05 Mio. €), Neubau einer 3-Feldgrund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um Turnhalle an der Grundschule Am Thoner Espan 10 93,77 Mio. €. Den Zugängen in Höhe von 174,09 Mio. (4,7 Mio. €), Sanierung Uhlandschule und Neubau 4- € stehen Umbuchungen im Wert von 80,32 Mio. € zügige Grundschule (2,38 und 4,45 Mio. €), abschliegegenüber. In den Zugängen finden sich vor allem ßender Ausbau Dokuzentrum (4,27 Mio. €), Erwerb große, über Jahre erstreckende Investitionsvorha- Grundstück für Baugebiet Stadtquartier Wetzendorf ben. Dazu zählen u.a. folgende: Neubau Grund- (4,2 Mio. €), Generalsanierung U-Bahnhof Muggenhof (3,31 Mio. €) u.a.
A. III. Finanzanlagen
| Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen | Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage, ggf. vermindert um Abschreibun- gen. Bei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung) zum Erinnerungswert von 1 € |
|---|---|
| Wertpapiere des Anlagevermögens | Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen |
| Versorgungsrücklage | Ansatz zu Anschaffungskosten |
| Ausleihungen | Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um Abschreibungen |
| Anteilsbesitz in % (31.12.2023) | 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|---|
| 0,00 | 0,00 | 20.000,00 |
| 100,00 | 430.000,00 | 430.000,00 |
| 100,00 | 101.446.373,37 | 127.713.198,53 |
| 100,00 | 25.000,00 | 25.000,00 |
1. Verbundene Unternehmen
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg- Fürth-Erlangen GmbH K lee-Center Existenzgründungszentrum GmbH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg NOA.kommunal GmbH
| 100,00 | 25.600,00 | 25.600,00 |
|---|---|---|
| 100,00 | 2.759.442,28 | 2.759.442,28 |
| 100,00 | 25.000,00 | 25.000,00 |
| 100,00* | 25.895,92* | 24.260,80* |
| 100,00 | 930.879,53 | 930.879,53 |
| 100,00 | 204.200.000,00 | 204.200.000,00 |
| 100,00 | 25.000,00 | 25.000,00 |
| 70,89 | 320.999.933,89 | 320.999.933,89 |
| 49,00 | 33.316.388,82 | 33.316.388,82 |
| 664.209.513,81 | 690.494.703,85 |
Noris Arbeit gGmbH (NOA) noris inklusion gemeinnützige GmbH NürnbergStift Service GmbH Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) wbg Immohold Verwaltungs-GmbH wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH
Summe
Der Anteil an der IGZ Innovations- und Gründerzent- aufgestockt. Damit beträgt der Anteil nunmehr 100 % rum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (vormals und war unter den verbundenen Unternehmen aus- 56,34 %) wurde in 2023 verkauft. Hauptgesellschaf- zuweisen (siehe *). Es erfolgte daher in 2023 eine ter der IGZ ist nunmehr die Stadt Erlangen; weitere Umbuchung von den Beteiligungen in die Verbunde- Gesellschafter sind die IHK Nürnberg und die Hand- nen Unternehmen. werkskammer für Mittelfranken (jeweils zu 0,7 %). Der Wertansatz für das Kommunalunternehmen Kli- Die Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürn- nikum hat sich in 2023 durch eine Abschreibung in berg wurde in 2022 aus der Projektentwicklungsge- Höhe von 26,3 Mio. € auf den Beteiligungsbuchwert sellschaft St. Leonhard-Nord mbH gegründet (dama- aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung liger Anteil der Stadt Nürnberg: 94,9%) und um 5,1 % reduziert.
| Anteilsbesitz in % (31.12.2023) | 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|---|
| 1,00 | 255,65 | 255,65 |
| 50,00 | 31.083.418,02 | 31.083.418,02 |
| 35,00 | 8.750,00 | 8.750,00 |
| 19,00 | 291.650,00 | 291.650,00 |
| 50,0 | 1,00 | 1,00 |
| 1,10 | 1,00 | 1,00 |
| 49,969 | 113.336.399,8 | 103.336.399,80 |
| 0,14 | 2.500,00 | 2.500,00 |
| 0* | 0,00* | 1.635,12* |
1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände)
Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elektronische Medien
Flughafen Nürnberg GmbH Gesellschaft für kulturelle Freiräume Hafen Nürnberg-Roth GmbH Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg NürnbergMesse GmbH Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg
| --- | 5.000,00 | 5.000,00 |
|---|---|---|
| --- | 2.491.907,00 | 2.491.907,00 |
| 0,75 | 766,94 | 766,94 |
| 8,00 | 8.000,00 | 8.000,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| --- | 1,00 | 1,00 |
| 60,00 | 15.000,00 | 0,00 |
| 147.243.662,41 | 137.230.297,53 |
Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“
Stiftung Staatstheater Nürnberg WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) Zollhof Betreiber GmbH Planungsverband Region Mittelfranken Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht Zweckverband Hochschule für Musik Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ)
Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken Zweckverband Sparkasse Nürnberg Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg Zweckverband Wasserversorgung Schwarzachgruppe
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachtal
Zweckverband zur Wasserversorgung des Knoblauchslandes
Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH
Summe
Bei der NürnbergMesse GmbH wurde im Berichts- Gegründet wurde im Berichtsjahr die gemeinnützige jahr eine Kapitaleinlage in Höhe von 10 Mio. € einge- Gesellschaft Landesgartenschau Nürnberg 2030 bracht. gGmbH mit einem Stammkapital von 15 T€. Dies erfolgte in Vorbereitung auf die Urbane Gartenschau, Die Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnwelche im Jahr 2030 in Nürnberg stattfinden wird. berg wurde in 2022 aus der Projektentwicklungsge- Die Stadt hält 60 Prozent, die Bayerischen Landessellschaft St. Leonhard-Nord mbH gegründet und um gartenschau GmbH 40 Prozent der Gesellschafter- 5,1 % aufgestockt. Damit beträgt der Anteil nunmehr anteile. 100 % und wird unter den verbundenen Unternehmen ausgewiesen (siehe *).
| 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|
| 1,00 | 1,00 |
| 1,00 | 1,00 |
| 6.280.240,00 | 6.280.240,00 |
| 7.998.102,24 | 7.998.102,24 |
| 21.953.396,61 | 21.953.396,61 |
| 6.700.000,00 | 6.700.000,00 |
| 42.931.740,85 | 42.931.740,85 |
1. Sondervermögen
Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN)
Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN)
Frankenstadion Nürnberg (FSN)
NürnbergBad (NüBad)
NürnbergStift (NüSt)
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Summe
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 1.192.657,25 | 1.109.226,83 |
| 1.626.972,47 | 1.502.261,32 |
| 839.511,49 | 759.281,24 |
| 1.234.136,11 | 1.137.596,95 |
| 3.911.741,51 | 3.691.152,99 |
| 77.958,85 | 70.888,97 |
| 260.322,78 | 235.735,28 |
| 977.153,52 | 917.899,31 |
| 172.092,04 | 159.167,16 |
| 58.221,97 | 54.468,47 |
| 2.066.216,79 | 1.930.201,15 |
| 224.621,75 | 201.354,35 |
| 87.704,60 | 83.133,50 |
2. Sonstige Wertpapiere
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung
Otto Lauterbach-Stiftung
Marie-Hack-Stiftung
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung
Andreas-Winterbauer-Stiftung
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten
Andreas-Staudt-Stiftung
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung
Johann und Liselotte Lehner Stiftung
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung
| 116.901,23 | 105.972,73 |
|---|---|
| 130.767,18 | 121.861,18 |
| 298.993,30 | 277.539,80 |
| 113.632,00 | 112.718,40 |
| 144.032,23 | 138.155,53 |
| 563.656,99 | 508.734,17 |
| 219.892,08 | 203.264,38 |
| 177.232,23 | 165.301,73 |
| 713.045,66 | 660.433,66 |
| 135.283,00 | 126.734,00 |
| 555.295,70 | 522.628,18 |
| 510.858,03 | 476.081,67 |
| 43.185,60 | 41.380,56 |
| 37.618,90 | 36.088,40 |
| 1.956.569,93 | 1.862.960,42 |
| 505.062,90 | 445.545,53 |
| 807.516,94 | 763.528,94 |
| 131.916,00 | 115.348,00 |
| 28.503,13 | 22.496,13 |
| 380.210,00 | 19.260,00 |
| 1.738.761,29 | 1.650.035,69 |
| 379.600,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 |
| 22.417.845,45 | 20.228.436,62 |
Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung
Auxiliar-Stiftung
Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung
Margarete-Weigel-Stiftung
Leonhard Wagner Stiftung
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung
Ernst und Berta Wurzer Stiftung
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
Erich und Grete Berwind Stiftung
Stiftung Klinikum Nürnberg
Mathilde-Gottschalk-Stiftung
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst
Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg
Stamm-Schmitt-Stiftung
Peter H. Richter Stiftung
Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung
Summe
Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der 22.418 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird rechtlich unselbstständigen Stiftungen erhöhte sich auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abgevon 2022 auf 2023 um 2.189 T€ auf rd.
stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge- Die Abgänge belaufen sich auf rd. 1.411 T€ (zu Anwinne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb- schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschreinisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanzsind. stichtag in Höhe von 116 T€ und buchmäßige Zuschreibungen in Höhe von ca. 1.249 T€ getätigt. Die Zugänge in 2023 betragen insgesamt rd. 2.475 T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfäl- . liger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage von liquiden Mitteln, welche als Inflationsausgleich dienen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 34.957.630,26 | 34.957.630,26 |
| 5,90 | 5,90 |
| 34.957.636,16 | 34.957.636,16 |
3. Versorgungsrücklage
Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage)
Versorgungsrücklage (noch anzulegen)
Summe
Dieser Posten enthält die von der Stadt Nürnberg Pensionsfonds (einem thesaurierenden Spezialnach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 bezugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur Anlage. Eine Neuanlage unterblieb daher.
| 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|
| 6.993.240,00 | 6.993.240,00 |
| 6.993.240,00 | 6.993.240,00 |
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Summe
In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Klinikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird.
| 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|
| 5.800.000,00 | 6.700.000,00 |
| 5.800.000,00 | 6.700.000,00 |
4. Ausleihungen an Sondervermögen
Ausleihungen an Sondervermögen
Summe
Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darlesich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei- hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be- die geleisteten Tilgungsraten. triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb
| 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|
| 60.617,22 | 213.381,46 |
| 14.713.363,68 | 14.913.166,34 |
| 500,00 | 500,00 |
| 14.774.480,90 | 15.127.047,80 |
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile
Verkaufte Darlehensforderungen
Sonstige vergebene Darlehensforderungen
Genossenschaftsanteile
Summe
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins- zum Bilanzstichtag ausgewiesene Bestand der ververbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh- kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver- dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten kauft wurden. Im Forderungskaufvertrag wurde ver- Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert. einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle- Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderunhen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbaudar- Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Darle- Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Reduden Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt. zierung des Bestandes um kumuliert rund 0,2 Mio. € Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abgegegenüber dem Vorjahr resultiert aus einer Neuausbildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlichreichung in Höhe von 800 T€, Tilgungen der bestekeit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Behenden Darlehen und der Zuschreibung für ein unrücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben werverzinsliches Darlehen. den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufsgleichkommen“ (Passiva D.2.) ausgewiesen. Der genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €.
B. Umlaufvermögen
B. I. Vorräte
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 568.918,67 | 580.973,55 |
| 33.154.651,00 | 30.728.783,69 |
| 33.723.569,67 | 31.309.757,24 |
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeugnisse
Grundstücke
Summe
Die Bestandsveränderung (- 12 T€) der Position dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d. „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4-1512.5-25). fertige Erzeugnisse“ ist vor allem den Inventurergeb- Die Erhöhung um 2,43 Mio. € ergibt sich aus folgennissen bei KuM (Spielzeugmuseum, Dokumentatiden Umbuchungen aus dem Anlagevermögen: onszentrum, Museum für Industriekultur), dem Stadt- Nähe Züricher Straße (0,36 Mio. €), Nähe Gerhartarchiv und der Kunsthalle geschuldet. Hauptmann-Straße (0,36 Mio. €), Hubertusstraße Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö- (0,28 Mio. €), unbebaute Grundstücke in Großreuth gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der b. Schweinau (0,33 Mio. €) und Höfles (0,25 Mio. €).
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|
| 9.096.755,68 | 23.060.463,70 |
| 3.296.594,87 | 2.539.253,35 |
| 76.040.170,09 | 62.193.413,62 |
| 2.406.166,29 | 2.274.878,17 |
| 90.839.686,93 | 90.068.008,84 |
1. Abgabenforderungen
Gebührenforderungen
Beitragsforderungen
Steuerforderungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Summe
Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten Die Summe der Einzel- und Pauschalwertberichtisich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 0,8 Mio. gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be- €. Der größte Anstieg ist bei den Steuerforderungen richtsjahr auf einen Betrag von 48,2 Mio. € und er- (+13,8 Mio. €) zu verzeichnen, welche die rückläufi- höht sich somit gegenüber dem Vorjahr nur gering. gen Gebührenforderungen (-14,0 Mio. €) kompensie- €. Bei den Gebührenforderungen wurden 2,4 Mio.€, ren. Bei den ausgewiesenen Beträgen sind Einzel- bei den Beitragsforderungen 0,6 Mio. € und bei den wertberichtigungen kritischer Forderungen (Insol- sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 0,7 venzanmeldung des Schuldners bzw. langjähriger Mio.€ wertberichtigt. Dies entspricht jeweils in etwa Außenstand) sowie Pauschalwertberichtigungen des dem Niveau des Vorjahres. restlichen Forderungsbestands berücksichtigt.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 5.779.543,34 | 4.507.375,24 |
| 5.779.543,34 | 4.507.375,24 |
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Summe
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsvereinund Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen barungen u.v.m.) erhöhten sich gegenüber dem Stichtag 31.12.2022 um 1,3 Mio. €. Die Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen betragen hierbei 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €).
| 31.12.2023 € | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 909.455,93 | 1.262.666,68 |
| 10.631.446,83 | 6.590.208,41 |
| 755.256,08 | 1.703.872,10 |
| 12.296.158,84 | 9.556.747,19 |
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH
Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA)
Summe
Bei den Forderungen gegen verbundene Unterneh- folgte dabei auf dem Kontokorrentkonto noris inklumen war 2023 im Vergleich zu 2022 ein Zuwachs von sion gGmbH mit 4 Mio. €. Gerade bei den Kontokor- 2,7 Mio. € zu verzeichnen. Der größte Anstieg er- rentkonten der städtischen Töchter kommt es generell zu starken Schwankungen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 269.925,44 | 30.119,54 |
| 269.925,44 | 30.119,54 |
3. Forderungen gegen Beteiligungen
Forderungen gegen Beteiligungen
Summe
Durch das im Vorjahr noch unter den Verbindlichkeiten auszuweisende Kontokorrentkonto für die NüSt Service GmbH (0,2 Mio. € zum 31.12.2023) erhöhen sich die Forderungen gegen Beteiligungen gegenüber dem Vorjahreswert um 0,2 Mio. €.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 5.230.045,51 | 4.243.845,46 |
| 5.248.393,75 | |
| 17.154.000,55 | |
| 794.962,92 | 447.039,97 |
| 169.532,37 | 6.216.573,61 |
| 0,00 | 0,00 |
| 200.000,00 | 0,00 |
| 23.548.541,35 | 16.155.852,79 |
3. Forderungen gegen Sondervermögen
Forderungen gegen Sondervermögen
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN)
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
Kontokorrentkonto Flughafen
Kontokorrentkonto Urbane Gartenschau
Summe
Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe nahm das Kontokorrentkonto aufgrund starker Invesund Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag titionstätigkeit intensiv in Anspruch (+11,9 Mio. €), entweder unter dieser Position, oder bei negativem beim Eigenbetrieb NüBad sank die Inanspruch- Saldo unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus- nahme um 6,2 Mio. €, insbesondere wegen der Übergewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten tragung eines Kfw-Kredits auf das Kontokorrent- Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag. konto. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich diese Position um 7,4 Mio. €. Insbesondere der Eigenbetrieb SUN
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 0,00 | 32.715,98 |
| 0,00 | 32.715,98 |
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu-
nale Arbeitsgemeinschaften
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion
Summe
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 20.694.649,23 | 18.278.881,85 |
| 17.532.478,18 | 46.767.591,71 |
| 12.997.588,62 | 4.261.709,97 |
| 724.524,75 | 389.600,81 |
| 113.877,78 | 69.319,27 |
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und
Transferleistungsforderungen
Forderungen gegen den Bund
Forderungen gegen das Land
Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden
Forderungen gegenüber Zweckverbänden
Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern
| 1.274.198,41 | 1.329.430,24 |
|---|---|
| 14.454,43 | 12.772,96 |
| 7.322.788,73 | 6.843.020,11 |
| -964.354,16 | |
| -956.630,59 | |
| 59.717.929,54 | 76.987.972,76 |
Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen
Forderungen gegenüber übrigen Bereichen
Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen
Summe
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 nahmen die Gesamt- 8,7 Mio. € bei den Forderungen gegenüber Gemeinforderungen der Position Forderungen gegenüber den und Gemeindeverbänden – hiervon beruhen 8,1 dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor- Mio. € auf höheren Forderungen aus Gastschulbeiderungen gegenüber dem letzten Jahr um 17,3 Mio. trägen. € ab. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Beergab sich insbesondere bei den Forderungen gereich der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungenüber dem Land eine Verminderung von 29,2 Mio. gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich € aufgrund von Korrekturen der Transferleistungen für 2023 auf 1 Mio. €. im AsylbLG. Dem gegenüber steht ein Zuwachs von
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 66.874,15 | 62.740,95 |
| 49.034.534,90 | 66.892.595,82 |
| 2.144.574,79 | 2.546.047,01 |
| 0,00 | 0,00 |
| -365,00 | 13.782,79 |
| 7.062.689,98 | 5.547.912,70 |
| 58.308.308,82 | 75.063.079,27 |
5. Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Mitarbeitende
Andere sonstige Vermögensgegenstände
Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti
Durchlaufende Gelder
Verrechnungskonten
Summe
Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbeisank gegenüber dem Vorjahr um 16,8 Mio. €. Stark tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Überschwankend sind hier unter anderem die „Anderen zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückfordesonstige Vermögensgegenstände“. Diese werden im rungen aus Überzahlungen ausgewiesen. Anschluss näher erläutert. Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstichtag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 66.420.232,70 | |
| 48.544.279,73 | |
| 310.000,00 | 310.000,00 |
| 1.404,85 | 1.404,85 |
| 178.850,32 | 160.957,77 |
| 0,00 | 0,50 |
| 49.034.534,90 | 66.892.595,82 |
Andere sonstige Vermögensgegenstände
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgrenzung)
Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen
Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF)
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Kautionen SHA)
Verrechnungskonto: Zahlungen PSCD für FI
Summe
„Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge- Die Position verringert sich zum Bilanzstichtag schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge- 31.12.2023 um 17,9 Mio. € im Vergleich zu 2022. schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz- Wesentlich für die Verminderung des Bestands war stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han- die Abgrenzung der Umsatz- Einkommensteuer, des delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren Einkommensteuerersatzes und der Gewerbesteuund Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat- erumlage i. H. v. 15,2 Mio. € aus 2023 ins Jahr 2022. tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Außerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passivierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausgewiesen.
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Summe
B. IV. Liquide Mittel
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| 944.441,24 | 794.181,76 |
| 83.375.530,13 | 61.515.245,28 |
| 385.603.515,97 | 300.603.615,04 |
| 469.923.487,34 | 362.913.042,08 |
1. Kassenbestand/2. Bankbestand
Kassenbestand
Bankbestand (Zahlungsverkehr)
Bankbestand (Festgelder)
Summe
Die liquiden Mittel zum 31.12.2023 haben sich im 31.12.2023 sind ca. 68,0 Mio. € enthalten, die per Vergleich zu 2022 um rund 107,0 Mio. € erhöht. Hier Saldo von Sondervermögen, Beteiligungen und Stifspiegeln sich u.a. die sehr guten Gewerbesteuerein- tungen bei der Stadt hinterlegt wurden (in der Bilanz zahlungen in 2023 wieder. Die Zahlungsfähigkeit und ausgewiesen unter B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontodie Liquidität der Stadt Nürnberg im Jahr 2023 waren korrentkonten)“. stets gewährleistet. Im Gesamtbestand zum
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 0,00 | 34.950,00 |
| 0,00 | 34.950,00 |
C. ARAP: Disagio
Disagio
Summe
Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 18.410.715,10 | 18.311.246,87 |
| 8.035.672,65 | 7.043.477,23 |
| 0,00 | -43.217,40 |
| 26.446.387,75 | 25.311.506,70 |
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen
Vorschüssig ausgezahlte Bezüge
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II
Summe
Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicheausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun- rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen gen und Versorgungsbezüge für Januar 2024, die zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinbereits im Dezember 2023 ausbezahlt wurden. Die derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats- Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For- und die Hilfe in anderen Lebenslagen. derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak- Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig austiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten. gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun- Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe- gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssuleistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2023 die So- chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem- sich um Beträge, die im Dezember 2023 gezahlt wurber 2023 im Voraus für den Monat Januar 2024 aus- den, tatsächlich aber bereits Leistungen für Januar bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um- 2024 sind.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 14.871.854,81 | 15.125.407,36 |
| 14.871.854,81 | 15.125.407,36 |
C. ARAP
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben und bei denen es sich um in ungefähr gleicher Höhe erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen regelmäßig wiederkehrende Beträge handelt, die wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen das Jahresergebnis nicht wesentlich beeinflussen darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um (vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB). Vorauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen, Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech- Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge. Aufgrund der nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im Vielzahl an abgrenzungsrelevanten Fällen bei der Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 0,3 Mio. € ver- Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung mindert. eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg Die größten Posten sind zum Stichtag die im Dezem- (AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal- ber 2023 für den Leistungszeitraum Januar 2024 geten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab- zahlte Monatszahlung für die Kosten der Unterkunft zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt nach SGB II i. H. v. 9,6 Mio. €.
PASSIVA
A. Eigenkapital
| 31.12.2023 € (nach Ergebnisver- wendung) | 31.12.2022 € (nach Ergebnisver- wendung) |
|---|---|
| 665.278.406,28 | 665.278.406,28 |
| 993.351,40 | 993.351,40 |
| 22.124.353,94 | 21.724.353,94 |
| 6.941.670,20 | 6.778.670,20 |
| 2.936.715,19 | 2.812.615,99 |
| -1.009.960,97 | -2.264.534,65 |
| 697.264.536,04 | 695.322.863,16 |
1. – 6. Basiskapital
Basiskapital Stadt
Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrücklage)
Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen
Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen
Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stiftungen
Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger Stiftungen
Summe
A. I. Basiskapital
Das Basiskapital der Stadt hat sich in 2023 gegen- Das Grundstockvermögen erhöhte sich um 400 T€. über dem Vorjahr nicht verändert. Dabei handelt es sich um die Grundstockausstattung für die in 2023 gegründete Peter H. Richter Die Position „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi- Stiftung. onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung Die Zustiftungen ins Grundstockvermögen lagen bei „Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für 163 T€ und stammen aus der Nachlassabwicklung die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für bei der Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung. deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu- Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrückschuss zu behandeln und werden unter der Eigenlage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Bakapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensiskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpasionsfonds/ Versorgungsrücklage)“ ausgewiesen. pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla- Ab dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Vergen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsauspflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage gleich) sicherzustellen. mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorgenommen, demzufolge wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Die Position „Ergebnisse aus Vermögensumschich- gewinne bzw. -verluste zum Bilanzstichtag abgebiltungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs- det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kursverluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu- verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutralider Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögenwurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs- sumschichtungen.
A. II. Rücklagen
| 31.12.2023 € (nach Ergebnisver- wendung) | 31.12.2022 € (nach Ergebnisver- wendung) |
|---|---|
| 505.962.924,28 | 382.834.381,98 |
| 4.848.549,17 | 5.000.000,00 |
| 1.820.566,77 | 1.797.887,39 |
| 806.631,80 | 678.614,07 |
| 513.438.672,02 | 390.310.883,44 |
1. - 2. Rücklagen
Ergebnisrücklage
Sonderrücklage Energiesparfonds
Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung)
Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen
Summe
Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten LED-Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Sportplät- Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be- zen. In entsprechender Höhe hat sich die Sonderrichtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung rücklage verringert. des Jahresergebnisses 2023 aufgrund des durch die Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried- „Kernstadt“ erwirtschafteten Überschusses um hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch 123,1 Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen, da Zusammensetzung des Jahresüberschusses finden diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung untersich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva liegen. Im Berichtsjahr erhöhte sich ihr Bestand um A. IV. „Jahresergebnis“. 23 T€, da die aus Zahngolderlösen gebundenen Mit- Die Sonderrücklage Energiesparfonds wurde im tel zugenommen haben. Haushaltsjahr 2022 mit einem Anfangsbestand von Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi- 5 Mio. € neu gebildet. Gemäß 7.3.1.4 BewR werden talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen. hier Mittel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbe- Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62 schluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert. Im Berichtsjahr Die Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähiwurden 151 T€ dieser Mittel verwendet, z. B. für die gen Stiftungen erhöhte sich in 2023 um 128 T€ auf insgesamt 806.631,80 €.
A. III. Verlustvortrag
| 31.12.2023 € (nach Ergebnisver- wendung) | 31.12.2022 € (nach Ergebnisver- wendung) |
|---|---|
| -10.778,59 | -68,55 |
| -4.397.389,36 | -4.021.228,67 |
| -12.804.566,75 | -12.850.852,65 |
| -17.212.734,70 | -16.872.149,87 |
Verlustvortrag
Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt)
Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Summe
Grund für den Verlustvortrag in Höhe von 10.778,59 Die Friedhofsverwaltung schloss in 2023 mit einem € ist, dass der Nachlass der in 2023 gegründeten geringen Überschuss in Höhe von 69 T€ ab. Der Ver- Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung noch nicht lustvortrag konnte deswegen, abzüglich der Umbuvollständig abgewickelt wurde. Allerdings bestanden chung von 23 T€ an zweckgebundenen Mittel in die bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen für die In- Zahngoldrücklage, gegenüber dem Vorjahr um 46 T€ standhaltung der Immobilien. abgebaut werden. Der Verlustvortrag des Marktamtes erhöhte sich aufgrund eines erwirtschafteten Verlustes im Haushaltsjahr 2023 um 376 T€ auf rund 4,4 Mio. €.
A. IV. Jahresergebnis
| 31.12.2023 € (vor Ergebnisverwen- dung) | 31.12.2022 € (vor Ergebnisverwen- dung) |
|---|---|
| 123.032.736,62 | 142.751.515,49 |
Jahresergebnis
Jahresergebnis
Im Haushaltsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 123 Mio. € erwirtschaftet, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
| 31.12.2023 € („-„ = Defizit) | 31.12.2022 € („-„ = Defizit) |
|---|---|
| 122.977.091,47 | 145.278.564,87 |
| 362.840,56 | 218.024,41 |
| -376.160,69 | -472.710,05 |
| 68.965,28 | -2.272.363,74 |
| 123.032.736,62 | 142.751.515,49 |
Jahresergebnis
„Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und Friedhofsverwaltung)
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Externer Kostendecker Marktamt
Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung
Summe
B. Sonderposten
Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der nahme der Altbestände aus der Vermögensrech- Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen nung konnte diese Zuordnung aus technischen Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über- Gründen teilweise nicht erfolgen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|
| € | € |
| 124.869.418,86 | 125.144.883,86 |
| 667.043.291,67 | 656.523.884,09 |
| 984.904,40 | 984.904,40 |
| 5.492,83 | 5.492,83 |
| 6.206,83 | 6.225,83 |
| 2.007.659,96 | 1.938.434,96 |
| 3.636.493,18 | 3.636.758,18 |
1. Sonderposten aus Zuwendungen
Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund
Sonderposten aus Zuweisungen vom Land
Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden
Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Bereichen
Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrechnungen
Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
| 19.472.482,88 | 19.906.051,23 |
|---|---|
| 106.293.213,55 | 105.048.704,16 |
| 8.839.464,78 | 9.176.388,78 |
| 933.158.628,94 | 922.371.728,32 |
Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen
Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen
Sonderposten aus Zuweisungen von der EU
Summe
Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen Mit den Landesmitteln nach Art. 10 FAG (29,13 Mio. verzeichnet einen Anstieg um 10,79 Mio. €. €) wurden u.a. gefördert: Erwerb Tempohaus für Berufliche Schulen (4,5 Mio. €), Neubau Bertolt- An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt Brecht-Schule (6 Mio. €) samt Turnhalle und 5,25 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurden der Neu- Außenanlagen, Neubau Schulzentrum Südwest | bau der Skateanlage an der Münchener Straße im Sporthalle 1 samt Außenanlagen und Volkspark Dutzendteich (0,68 Mio. €), die Spielplätze Freisportanlage 1 (3,5 Mio. €), Neubau VS in der Frankenstraße (0,64 Mio. €) und Annette-Kolb- Beckmannstr. 2 (2 Mio. €) und diverse Anlage (0,5 Mio. €), die Umgestaltung des Quartiers- Kindertageseinrichtungen (Hugo-Distler-Str. 34: platzes in St. Leonhard (0,34 Mio. €) sowie die Kin- 0,99 Mio. €, Brunner Hauptstr.: 0,9 Mio. €, dertageseinrichtungen Gudrunstr. 51 (0,54 Mio. €), Forchheimer Str. 85: 0,72 Mio. €). Brunner Hauptstr. (0,4 Mio. €) und Innstr. 85 (0,38 Mio. €). Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei- Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,95 sungen des Landes ein Zugang i. H. v. 10,52 Mio. € Mio. €) sinkt diese Position um 0,28 Mio. €. im Vergleich zum Vorjahr. An Fördermitteln des Landes gingen 50,01 Mio. € An Landesmitteln nach dem GVFG konnten 1,89 ein: Mio. € für die Zugzielanzeiger auf der U-Bahnlinie U1 Die Investitionspauschale betrug 9,45 Mio. €. abgerufen werden. Diverse Schulen wurden durch das Förderprogramm In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ "Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schu- sind u.a. die Sonderposten für folgende Vorgänge len" mit 4,76 Mio. € begünstigt (u.a. Berufsschule aus 2023 enthalten: Nachlass-Grundstücke in St. Jo- Schönweißstraße 7: 0,88 Mio. €, Sigena-Gymnasium hannis (Sandrartstr. 36-40): 2,02 Mio. € sowie 105 0,48 Mio. €, VS Reutersbrunnenstr.: 0,41 Mio. €, VS Tsd. € für den Umbau des Foyers im Spielzeugmu- Amberger Straße 0,36 Mio. €). seum, ebenfalls aus einem Nachlass. Die neue Feuerwache 1 wurde mit 2,8 Mio. € gefördert.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 101.467.636,28 | 101.755.918,07 |
2. Sonderposten aus Beiträgen
Sonderposten aus Beiträgen
1,57 Mio. € wurden aus dem internen Topf „Stell- Die Position Sonderposten aus Beiträgen verringert platzablöse“ für Brandschutzmaßnahmen im Bereich sich um 288 Tsd. €. 1,23 Mio. € sind an Erschlieder U-Bahn (Zugzielanzeiger) umgebucht. Die Wertßungsbeiträgen für die Triester Straße sowie 0,69 berichtigungen aus Auflösungen betragen Mio. € für den Hermann-Kesten-Ring eingegangen. 4,76 Mio. €.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 (nach Ergebnisver- wendung) € |
|---|---|
| (nach Ergebnisver- | |
| wendung) | |
| € | |
| 0,00 | 0,00 |
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich
Sonderposten aus Gebührenausgleich
In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge Das Marktamt erwirtschaftete in 2023 weiterhin Verder externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs- luste (Verlustvortrag siehe A. III), die Friedhofsververwaltung ausgewiesen. waltung einen geringen Überschuss, der den Verlustvortrag schmälern konnte.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 703.301,00 | 766.415,00 |
| 2.024.319,77 | 2.029.580,77 |
| 148.358,00 | 125.912,00 |
| 160.039,00 | 169.512,00 |
| 169.673,43 | 173.988,43 |
| 2.690.592,65 | 2.716.512,65 |
| 2.720.348,26 | 2.895.375,90 |
| 22.617.912,48 | 20.261.954,48 |
| 1.843.298,41 | 1.975.382,38 |
| 33.077.843,00 | 31.114.633,61 |
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land
Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Bereichen Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Sonderrechnungen
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen
Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen
Summe
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener- 3,96 Mio. € gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöstattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö- hung um 1,96 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. sung in Höhe von 1,99 Mio. € und Abgängen von 0,22 Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von
Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“ Verkehrsleitsystems Messe / Stadion / ARENA (VLS) sind um 5 Tsd. € gesunken. Hier sind 65 Tsd. € an Er- (149 Tsd. €) sowie die Straßenbahnschleife Johannisstattungen für Straßenausbaubeiträge (u.a. Werk- straße (100 Tsd. €) eingegangen. volkstraße, Gutzkowstraße) eingegangen. Den beträchtlichsten „Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen“ bildet der Kosten- Um 26 Tsd. € sind die „Sonderposten aus Kosteneranteil der Deutschen Bahn in Höhe von 2,62 Mio. € für stattungen von kommunalen Sonderrechnungen“ zueine Straßenbrücke an der Münchener Straße über rückgegangen. Die größten Investitionsförderungen den dreigleisigen Bahnbereich sowie die Fuß- und sind für die Ertüchtigung des Serverraums des Radverkehrsbrücke in der Gleißhammerstraße (0,84 Mio. €).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 1.828.959,82 | 1.876.440,82 |
| 296.051,00 | 314.718,00 |
| 24.735.357,39 | 21.811.744,93 |
| 26.860.368,21 | 24.002.903,75 |
5. Sonstige Sonderposten
Sonstige Sonderposten
Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB
Sonderposten für nicht verwendete Mittel
Summe
Der Rückgang der Positionen „Sonstige Sonderpos- Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gelten“ (- 47 Tsd. €) sowie „Sonderposten aus Kosten- der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO erstattungsbeträgen §135 a-c BauGB“ (- 19 Tsd. €) und aus dem Verkauf von Sozialimmobilien. Nicht ergibt sich aus den Wertberichtigungen durch Auflö- enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckgesungen. bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. Bei den „Sonderposten für nicht verwendete Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein- Die Erhöhung um 2,86 Mio. € resultiert entscheidend zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö- aus den Stellplatzablösungen (2,87 Mio. €). sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen,
C. Rückstellungen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 235.918.209,00 | 234.244.860,00 |
| 194.074.327,00 | 189.740.554,00 |
| 112.323,00 | 496.622,00 |
1. Pensions- und Beihilferückstellungen
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte
Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer
| 467.428.155,00 | 455.448.452,00 |
|---|---|
| 38.306.754,00 | 40.632.528,00 |
| 463.908.050,00 | 453.921.555,00 |
| 38.890.341,00 | 42.308.291,00 |
| 46.642.586,00 | 44.146.349,00 |
| 36.016.275,00 | 33.175.112,00 |
| 92.134.718,00 | 85.575.849,00 |
| 79.126.198,00 | |
| 85.832.128,00 | |
| 6.200,00 | 26.867,00 |
| 2.288.879,00 | |
| 2.146.747,00 | |
| 290.900,00 | 293.200,00 |
| 1.701.707.713,00 | 1.661.425.316,00 |
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte
Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte
Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer
Rückstellung für Beihilfen Beamte
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte
Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner
Summe
Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019 und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellungen kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar- von ehemaligen Beschäftigten des Klinikums hinzu, beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun- die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist hat. Wegen des mittlerweile hohen Alters vieler Verder Pensionsrückstellungsbestand 2023 gegenüber sorgungsempfänger/-innen war in 2023 ein Rück- 2022 um ca. 21,8 Mio. € angestiegen. Der Anstieg gang des entsprechenden Rückstellungsbestandes beruht vor allem auf der Erhöhung der Pensionszah- zu verzeichnen. lungen für Versorgungsempfänger/-innen zum Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als 01.12.2022 um 2,8 %, welche auch nach 2023 wirkt. prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde- Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be- liegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pensidienstete, die bei einem anderen Dienstherrn in die ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an- Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an- gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigtenteilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er- gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) ergestatten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene ben. Aufgrund steigender Verhältniszahlen in 2023 Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den (insbesondere wegen deutlich zunehmender Beihilzugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich feaufwendungen) haben sich auch die Beihilferücküberwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter- stellungen in 2023 entsprechend deutlich erhöht bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am (+18,4 Mio. € gegenüber 2022).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 2.074.944,00 | 2.145.540,00 |
| 1.493.938,00 | 1.834.892,00 |
| 6.482.543,00 | 7.473.889,00 |
| 10.051.425,00 | 11.454.321,00 |
2. Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer
Summe
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand Vor allem im Tarifbereich ist ein starker Rückgang zu der Personaldaten der maßgeblichen Altersteilzeit- beobachten, weil dort seit 2023 keine Neuabfälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen schlüsse von ATZ-Vereinbarungen mehr möglich Rechensoftware ermittelt. sind (wegen Beendigung des Tarifvertrags TV FlexAZ zum 31.12.2022).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 17.610.900,00 | 18.331.100,00 |
| 5.538.000,00 | 5.415.500,00 |
| 15.900.000,00 | 511.000,00 |
| 1.304.630,01 | 1.898.992,26 |
| 4.242.165,60 | 2.446.978,10 |
| 5.076.500,00 | 1.382.000,00 |
| 437.634,26 | 247.122,68 |
| 11.791.527,66 | 11.368.481,43 |
| 187.411,77 | 108.128,71 |
3. – 12. Aufwandsrückstellungen
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
Rückstellungen für Altlasten
Bezirksumlagerückstellungen
Steuerrückstellungen
Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Rückstellungen für Urlaub (Beamte und Arbeitnehmer)
Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
| 180.532.085,20 | |
|---|---|
| 138.218.689,08 | |
| 200.307.458,38 | 222.241.388,38 |
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik
Summe
Die zum Jahresabschluss 2022 gebildeten Rückstel- Die Altlastenrückstellungen haben sich in 2023 gelungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich ringfügig um 122 T€ erhöht. Grund für den Anstieg in Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen 2023 ist eine neue Altlastenverdachtsfläche in der Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2023 be- Gemarkung Gostenhof (ehem. Kfz-Abstellfläche sourteilt und im Jahresabschluss 2023 buchungsmäßig wie Batterielager). abgewickelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrs- Die im Jahresabschluss 2021 gebildete Bezirksuminfrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die lagerückstellung in Höhe von 511 T€ (zur Abmilde- Bildung der korrespondierenden Instandhaltungsrung der Bezirksumlage 2023) wurde dementsprerückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die chend in 2023 ertragswirksam aufgelöst. Weiterhin Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zuwurde im Jahresabschluss 2023 geprüft, ob auch ständigen Eigenbetrieb SÖR. eine Rückstellung für die Bezirksumlage 2025 gebil- Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca. det werden muss. Mit der errechneten Umlagekraft 17,6 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale der Stadt Nürnberg 2025 (vornehmlich aus den Steuund das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu- ererträgen 2023 sowie der Schlüsselzuweisung grundeliegenden Maßnahmen konnten in 2023 in- 2024) und der Information, dass die Umlagekraft folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso- 2025 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau- um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber 2024 bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass die 2022 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit Stadt Nürnberg eine erheblich überdurchschnittliche einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab- Entwicklung bei der Umlagekraft 2025 gegenüber schluss 2023 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung den anderen mittelfränkischen Gebietskörperschafnun 2024 vorgenommen werden soll. Sowohl beim ten aufweist. Damit war im Jahresabschluss 2023 Tiefbau-Jahresbauprogramm wie auch bei der Bau- eine Rückstellung der Stadt für die Bezirksumlage pauschale ergab sich bei den Rückstellungen für un- 2025 in Höhe von 15,9 Mio. € zu bilden. terlassene Instandhaltung 2023 im Vergleich zu In den Jahren seit 2018 mussten folgende Bezirks- 2022 eine Verminderung in Höhe von ca. 0,7 Mio. €. umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken geleistet werden:
| 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezirksumlagezahlungen (in T€) | 235.151 | 218.325 | 213.032 | 203.442 | 196.871 | 183.482 |
Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk- Hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und Ertrag same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi- fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeichnanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte nung „BgA“) „Klassik Open Air“, „Stars im Luitpoldin 2023 deutlich um ca. 256 T€ auf 211 T€ vermindert hain“, „Tiergarten“, „Deutsche Akademie für Fußballwerden. Grund für den Rückgang waren erhebliche kultur“ und „Bestattungsdienst“ zum Stichtag 2023 Steuernachzahlungen in 2023 an das Finanzamt bei insg. voraussichtlich ca. 357 T€ mehr Nachzahlunverschiedenen Betrieben gewerblicher Art.
gen bezüglich Körperschaftsteuer, Solidaritätszu- 31.12.2023 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte schlägen, Gewerbesteuer und Kapitalertragssteuer bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. für vergangene Geschäftsjahre an als zum Stichtag 187 T€. Diese wären grundsätzlich auch in 2023 aus- 31.12.2022. Bei den weiteren BgA’s „Krematorium“ zuschütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag und „Telekommunikation“ ergab sich hingegen eine 31.12.2022 noch vorhandene Leistungsentgeltrest Verringerung der zurückgestellten Beträge für Steu- aus 2022 i. H. v. ca. 108 T€ für die Stadt wurde auf ern vom Einkommen und Ertrag gegenüber dem Vor- das neue Leistungsentgeltvolumen 2023 angerechjahr per Saldo um 696 T€. net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die Beschäftigten ausgezahlt. Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wurden vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im Bei den sonstigen Rückstellungen nach Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts- § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi- Sachverhalte zu berücksichtigen: alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rückder Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vorstellungen in Höhe von ca. 24 T€ zu bilden, da ein genommen. Der Rückstellungsbestand 2023 ist vor Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen allem wegen eines Einzelfalls im Bereich des Sozial- Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft amtes gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,8 Mio. € anwurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoch zum gestiegen. Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit Für den erwarteten Verlust 2022 der noris inklusion des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbilwurde im Jahresabschluss 2022 eine Verlustaus- dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der gleichsrückstellung in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt. entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah- Tatsächlich fiel in 2022 ein Verlust in Höhe von 1,478 resabschluss 2022 ca. 22 T€ und war dementspre- Mio. € an, daher wurde die Differenz im Jahresab- chend um ca. 2 T€ zu vermindern. schluss 2023 zusätzlich in die Rückstellung einge- Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der stellt. überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr- Für die voraussichtlichen Verluste 2023 der noris in- liche Jahresrate (140 T€) erhöht. In 2023 wurden jeklusion, der Noris-Arbeit gGmbH und der Flughafen doch auch ca. 60 T€ wegen einer in 2023 begonne- Nürnberg GmbH wurden im Jahresabschluss 2023 nen Prüfung des BKPV entnommen. Verlustausgleichsrückstellungen in Höhe von insg. Die Rückstellung für eine drohende Rückzahlungs- 3,2 Mio. € gebildet. verpflichtung im Bereich Gewerbesteuer (Einzelfall) Die in 2021 gebildete Verlustausgleichsrückstellung wurde wegen der jährlichen Verzinsung um 0,2 Mio. für die NüSt Service GmbH (0,382 Mio. €) bleibt hin- € erhöht. gegen im Jahresabschluss 2023 weiterhin bestehen. Aufgrund der Neuausrichtung der orts- und familien- Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei- bezogenen Besoldungsbestandteile wurde im Jahner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü- resabschluss 2022 für den Zeitraum bis 2017 zurück fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver- eine Rückstellung in Höhe von 5,8 Mio. € gebildet. brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel- Die entsprechenden Nachzahlungen an die Mitarbeilung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu- ter/-innen wurden in 2023 abgewickelt, damit konnte weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab- auch die entsprechende Rückstellung in 2023 aufgehängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren löst werden. Schwankungsbreite. Bei dem Themenkomplex „Ausgleichszahlungen an Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi- die Stadt Fürth wegen des neuen U-Bahn-Pachtverlanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs- trags“ wurde in 2023 eine neue Rückstellung in Höhe tage ermittelt und bewertet. von 3,0 Mio. € gebildet, während die in 2022 diesbezüglich gebildete Rückstellung (3,7 Mio. €) aufgrund In 2023 wurde wieder eine Rückstellung für nicht Zahlung aufgelöst werden konnte. ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (analoge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im Im Jahr 2022 wurde eine Rückstellung für eventuelle Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzstichtag Rückzahlungen an die Regierung von Mittelfranken
von geleisteten Vorschüssen aus Vorjahren im Be- vorgenommen (insg. ca. 16,9 Mio. €). Aufgrund der reich Asyl gebildet (7,8 Mio. €). Nachdem hier noch Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der keine Abrechnung mit der Regierung von Mittelfran- Stadt für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnken erfolgt ist, bleibt die diesbezügliche Rückstellung berg in Höhe von 26,27 Mio. € wurde die seinerzeit in 2023 bestehen. Auch musste eine neue Rückstel- wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassung des lung in Höhe von 4,9 Mio. € für voraussichtlich anfal- BKPV und der Stadt hinsichtlich der Aktivierungslende Rückzahlungen das Jahr 2023 betreffend ge- möglichkeit einer Kapitalzuführung gebildete Rückbildet werden. stellung in dieser Höhe aufgelöst. Neu gebildet wurde hingegen in 2023 eine entsprechende Rück- Für die eventuelle Rückzahlung von November- bzw. stellung in Höhe von 1,0 Mio. € wegen der Einbrin- Dezemberhilfen 2020 wegen der weltweiten Coronagung eines Grundstücks in den Eigenbetrieb Nürn- Pandemie wurde in 2023 eine Rückstellung in Höhe bergStift. von 1,072 Mio. € gebildet. Bei den in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen hinsichtlich der coronabedingten Kapitalzuführungen für die Flughafen Nürnberg GmbH und der Nürnberg- Messe GmbH wurden in 2023 jeweils Auflösungen
D. Verbindlichkeiten
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 0,00 | 80.000.000,00 |
| 0,00 | 80.000.000,00 |
1. Anleihen
Anleihen
Summe
Die Anleihe wurde im Mai 2013 zusammen mit der €) ausgegeben, um zusätzliche Finanzierungsquel- Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio. len zu erschließen. Im Mai 2023 wurde diese zurückgezahlt und in ein Darlehen umgeschuldet.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 0,00 | 532,81 |
| 1.297.597.053,38 | 1.089.095.472,32 |
| 211.102.354,94 | 220.696.376,56 |
| 32.958.333,36 | 34.041.666,68 |
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
Investitionskredite vom Land
Investitionskredite von Kreditinstituten
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich
Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich
| 0,00 | 0,00 |
|---|---|
| -3.352.367,91 | 297.998,54 |
| 94.564.499,42 | |
| 104.158.509,15 | |
| 1.649.168.618,74 | 1.438.696.546,33 |
Kassenkredite
Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä.
Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen
Summe
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten beträgt Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die zum 31.12.2023 1,542 Mrd. € (Vorjahr: 1,424 Mrd. Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen €). Die Neuverschuldung in diesem Bereich beträgt kreditorischen Saldo aufweisen. damit 117,8 Mio. € (Vorjahr 16,3 Mio. €). Unter Ein- Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Unbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und ÖPP-/ÖÖP-Projekten (vgl. D.3.) ergibt sich ein rechtsfähigen Stiftungen“ wird nachfolgend im Detail Schuldenstand in Höhe von 1,764 Mrd. € (Vorjahr: aufgeführt: 1,660 Mrd. €) mit einer Nettoneuverschuldung von 103,68 Mio. €.
| 31.12.2022 € | |
|---|---|
| 31.12.2023 | |
| € | |
| 0,00 | |
| 0,00 | |
| 35.351.323,66 | 22.789.429,83 |
| 1.436.694,74 | 1.357.452,03 |
| 4.089.304,92 | 4.966.589,51 |
| 48.653,09 | 203.412,04 |
| 0,00 | 213,97 |
| 36.228.861,85 | 27.863.676,70 |
| 2.839.782,13 | 5.043.164,26 |
| 1.029.628,74 | 876.382,63 |
| 0,00 | 16.000.000,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde-
nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen
Kontokorrentkonto NüSt
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN)
Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater
Kontokorrentkonto Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH
Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR
Kontokorrentkonto Zweckverband KVÜ Großraum Nbg.
Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE
Kontokorrentkonto Flughafen
| 399.933,38 | 360.972,65 |
|---|---|
| 241.795,96 | 177.682,47 |
| 1.233.684,44 | 1.002.596,72 |
| 13,86 | 13,46 |
| 830.193,30 | 780.318,32 |
| 781.064,05 | 674.079,64 |
| 262.021,98 | 183.564,37 |
| 12,69 | 12,31 |
| 1.023.289,42 | 273.924,70 |
| 84.732,15 | |
| 169.172,95 | |
| 4.212.614,67 | 3.359.941,36 |
| 235.507,52 | 204.213,63 |
| 240.135,09 | 197.622,13 |
| 175.916,12 | 151.584,65 |
| 120.417,00 | 97.868,53 |
| 13.621,36 | 10.821,92 |
| 62.177,99 | 85.714,72 |
| 10.440.060,02 | 5.539.542,30 |
| 68.218,31 | 58.260,44 |
| 25.723,49 | 17.943,54 |
| 8.241,54 | |
| 9.702,14 | |
| 76.709,29 | 57.011,85 |
| 212.397,09 | 201.582,85 |
| 139.873,83 | 100.173,01 |
Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule
Verwahrkonto Paul-Moor-Schule
NOA.kommunal GmbH
Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard
Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard
Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II
Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II
Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße
Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße
Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ)
Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung
Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung
Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung
Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung
Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung
Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung
Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds
Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht
Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg
Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung
Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung
| 55.796,50 | 45.360,93 |
|---|---|
| 195.273,22 | 190.011,44 |
| 5.524,55 | 4.228,34 |
| 12.946,23 | 7.906,93 |
| 27.284,77 | 31.524,38 |
| 189.078,23 | 382.941,85 |
| 31.296,66 | 36.737,91 |
| 35.770,73 | 32.960,57 |
| 33.886,05 | 19.564,32 |
| 64.509,15 | 68.477,29 |
| 65.514,22 | 45.150,06 |
| 170.010,63 | 175.210,24 |
| 642.960,35 | 458.684,68 |
| 117.976,67 | 67.849,62 |
| 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 720,43 |
| 412.176,11 | 268.430,20 |
| 104.158.509,15 | 94.564.499,42 |
Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung
Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung
Liquide Mittel Hübschmann Stiftung
Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung
Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St
Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung
Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung
Liquide Mittel Lompa Stiftung
Liquide Mittel Hehl Stiftung
Liquide Mittel Unger Stiftung
Liquide Mittel Reichert Stiftung
Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung
Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung
Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion
Liquide Mittel Zweckverband KVÜ Großraum Nürnberg
Liquide Mittel SÖR 2010
Summe
Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 60.617,31 | 213.381,55 |
| 63.536,26 | 63.901,05 |
| 222.466.926,20 | 236.611.014,76 |
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen
Leibrentenverträge
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte
| 222.591.079,77 | 236.888.297,36 |
|---|
Summe
Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle- um Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen (vgl. hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi- Erläuterung bei A. III. Finanzanlagen 4. Sonstige tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen Ausleihungen und Genossenschaftsanteile). verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati- Mit Abstand summenmäßig am bedeutsamsten sind onen zu den verkauften Darlehen finden sich im Anin dieser Position die kreditähnlichen Rechtsgehang unter der o. a. Bilanzposition. schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus Rahmen von Public Private Partnership (PPP bzw. Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert ÖPP)-Projekten im Schulbereich (Stand zum entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin- 31.12.2023: 222,43 Mio. €, Vorjahr: 236,89 Mio. €). dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2023) durch Forderungen aus der Bauleistung respektive den Indas Bundesministerium der Finanzen vom 14. No- vestitionskosten gegenüber der Stadt Nürnberg an vember 2022. die finanzierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechtsdazu verpflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der geltes für die Investition entsprechend eines Kapitalmietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlichdienstes für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je keiten erfasst. Diese Verbindlichkeiten, sind dadurch nach Finanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahentstanden, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den haltungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Mie- Banken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der tobjekten vorgenommen haben und dafür als Gegenöffentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditioleistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten nen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen Zeitraum mietfrei nutzen dürfen. Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin- Zudem sind in der Position Hypotheken-, Grund- und gegen direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswirk- Rentenschulden enthalten, hierbei handelt es sich sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| -14.782,66 | -15.959,22 |
| 49.050.023,58 | 46.500.046,88 |
| 165.340.346,00 | |
| 113.426.397,08 | |
| 238,00 | |
| 0,00 | |
| 2.950.613,68 | |
| 4.474.695,47 |
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene Unternehmen)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligungen)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sondervermögen)
| 122.851,39 | 122.669,96 |
|---|---|
| 167.059.184,86 | 214.897.955,30 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland)
Summe
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- Die Verbindlichkeiten aus LuL (Inland) stiegen um gen (LuL) sind zum Stichtag 31.12.2023 gegenüber 2,6 Mio. €. dem Vorjahr um 47,84 Mio. € gesunken. Zum Stichtag 31.12.2023 haben sich die Verbindlich- Maßgeblich für den starken Rückgang ist eine Auflö- keiten aus LuL (Sondervermögen) um 1,5 Mio. € ersung bei den Verbindlichkeiten aus LuL (verbundene höht. Die Verbindlichkeiten aus LuL (Ausland) blei- Unternehmen) durch die Auszahlung einer weiteren ben auf Vorjahresniveau. Tranche i. H. v. 50 Mio. € für die Anteilsrückkäufe von wbg-Anteilen der Stadt von der StWN.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 895.879,46 | 758.006,32 |
| 895.879,46 | 758.006,32 |
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Summe
Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We- gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlosentlichen handelt es sich hierbei um zum Stichtag sen- und Flüchtlingshilfe. 31.12.2023 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 19.415.231,98 | 15.612.117,36 |
| 115.010.758,19 | 85.751.605,87 |
| 134.425.990,17 | 101.363.723,23 |
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För-
derung
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land
Summe
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu- Bund stiegen um rund 3,8 Mio. €. Hier kamen im Jahr schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der 2023 insbesondere noch Verbindlichkeiten aus Zuzugehörigen Anlage eingestellt. Ab Aktivierung der wendungen für die Umgestaltung der Luitpoldstraße geförderten Anlage wird der investive Zuschuss als (616 T. €) und des Nelson-Mandela-Platzes (653 T. Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im €), sowie der Generalsanierung des U-Bahnhofes Gegenzug auszubuchen. Muggenhof (900 T. €) hinzu.
Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen dem Art. 10 des Bayerisches Finanzausgleichsgedas Land“ erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um setz (BayFAG) für Baumaßnahmen an Schulen und 29,3 Mio. €. Begründet ist dieser Anstieg insbeson- Kindergärten wie z. B. dem Neubau an der Ludwigdere durch Zuschüsse für die U3 (Bauabschnitt 2.2, Uhland-Schule (2 Mio. €) oder der Generalsanierung Großreuth bei Schweinau) und Zuwendung nach der Bismarckschule (2,7 Mio. €).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 3.587.280,43 | 5.140.816,96 |
| 42.370,40 | 49.369,13 |
| 12.310.794,02 | 20.721.382,00 |
| 101.682,49 | 194.237,48 |
| 74.599.083,69 | 109.280.970,95 |
| 0,00 | 0,00 |
| 90.641.211,03 | 135.386.776,52 |
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen
und privaten Bereich
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende
Durchlaufende Gelder
Sicherheitseinbehalte
Sonstige Verbindlichkeiten
Clearingkonten
Summe
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausgesonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge- wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wagenüber dem Vorjahr um 44,75 Mio. € gesunken. ren. Hauptursächlich hierfür sind die „Sonstigen Verbind- Bei den Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Gellichkeiten“ (- 34,7 Mio. €) und die „Durchlaufenden dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu- Gelder“ (- 8,41 Mio. €). Die „Sonstigen Verbindlichordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und keiten“ werden auf der nächsten Seite näher erläu- Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. tert. Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende“ wie folgt aufschlüsseln: werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei-
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 24.418.311,76 | 56.716.546,15 |
| 0,00 | 0,00 |
| 8.629.211,85 | 8.203.920,00 |
| 8.777.007,84 | 8.681.658,19 |
| 1.660.998,85 | 4.694.690,86 |
6. Sonstige Verbindlichkeiten
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften
Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land)
Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln
Verbindlichkeiten aus Sonderposten
| 4.278.370,76 | 4.372.603,59 |
|---|---|
| 19.956.721,68 | 19.932.981,27 |
| 6.345.946,31 | 5.981.966,61 |
| 454.448,18 | 617.129,63 |
| 78.066,46 | 79.474,65 |
| 74.599.083,69 | 109.280.970,95 |
Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Verrechnungskonten
Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Verbindlichkeiten aus Kautionen
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Summe
Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs- Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu- Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab- schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bauschlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor maßnahmen eingestellt. Diese haben sich zum Vordem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt jahr nur leicht um 0.4 Mio. € erhöht. Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind. gegenüber 2022 um 3 Mio. € verringert, während Diese Position hat sich um rund 34,7 Mio. € im Ver- sich die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellgleich zum Vorjahr reduziert. Begründet ist der Un- platzgelder in 2023 auf dem Vorjahresniveau beweterschied insbesondere durch die im Jahr 2023 er- gen. folgte Abgrenzung der Erstattungen vom Land für die Über Verrechnungskonten werden solche Sachver- Aufwendungen nach dem AsylbLG aufgrund des Ukhalte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt rainekriegs. Diese beliefen sich auf 32 Mio. € und haabgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledigben die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt. in 2022 stark erhöht.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
| 31.12.2023 | |
|---|---|
| € | |
| 39.427.978,97 | 54.528.678,75 |
Passive Rechnungsabgrenzung
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungssind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- posten verringert sich im Vergleich zum Vorjahre um weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach 15,1 Mio. €. Maßgeblich für den deutlichen Rückdiesem Tag darstellen. gang ist die Systemumstellung bei der Verbuchung der Gebühren der Kindertagesstätten, durch die die
Gebühren am Monatsanfang für den laufenden Mo- Summenmäßig bedeutsame Abgrenzungsposten nat erfasst werden. Eine Abgrenzung dieser Erträge waren die Erträge aus den Vorauszahlungen der Ge- (im Vorjahr 15,8 Mio. €) ist daher nicht mehr notwen- werbesteuer (19,5 Mio. €) und die erneute Abgrendig. zung der Erträge aus der Veräußerung von Flächen an die wbg, FlNrn. 537/18 und 537/3 (Teilfläche), Gemarkung Großreuth bei Schweinau von 2022 nach 2023 (8,6 Mio. €).
a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bidenen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus
können denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön-
nen (sog. Eventualverbindlichkeiten) anzugeben (§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 € |
|---|---|
| € | |
| 18.826.363,49 174.961.149,90 130.842.388,51 15.883.802,04 340.513.703,94 | |
| 18.262.584,06 | |
| 165.744.568,96 | |
| 204.127.666,60 | |
| 15.153.727,32 | |
| 403.288.546,94 | |
| 336.280,48 | |
| 74.549,44 | |
| 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 | |
| 1,00 | |
| 1,00 | |
| 1,00 | |
| 1,00 | |
| 4,00 | |
| 403.363.100,38 | 340.489.988,42 |
Eventualverbindlichkeiten
Bürgschaften:
-
Wohnungs- und Siedlungswesen
-
Handel, Industrie und Gewerbe
-
Schule und Soziales
-
Sonstiges
Summe
Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsverhältnis begründen: Handel, Industrie und Gewerbe
Weitere Haftungsübernahmen:1
- Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau-
rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz
- Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh-
nungen zur Unterbringung von Obdachlosen
- Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli-
chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftretenden Bodenverunreinigungen.
- Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver-
bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe partizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF- Satzung)
Summe
Gesamtsumme
1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht möglich. Daher wird hierfür nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§ Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde- 86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor, nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er- da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wertgeben. minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der Schlussbilanz 2023 für unterlassene Instandhaltung Die Zunahme bei den Bürgschaften im Bereich „Soeine Rückstellung i. H. v. rund 17,6 Mio. € enthalten. ziales“ resultiert insb. aus der Übernahme einer Bürgschaft für das Neue Gymnasium Nürnberg bei der wbg-k.
c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-
geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop-
pik)
b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern
keine Wertminderung der betroffenen Vermö- Die Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsge-
gensgegenstände notwendig ist schäften zum 31.12.2023 ergeben sich aus der Bi-
lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Vergleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3). mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der
| Art | 01.01.2023 € | Zugang € | Abnahme | 31.12.2023 € |
|---|---|---|---|---|
| € (-) | ||||
| Leibrenten aus Grundstücksgeschäf- ten | 63.901,05 | - | 63.536,26 | |
| 364,79 | ||||
| Mietaufrechnungen | 45.135,75 | - | 6.536,42 | 38.599,32 |
| Verkaufte Darlehen | 213.381,55 | - | 152.764,24 | 60.617,31 |
| ÖPP-Projekt Schulen | 236.565.879,01 | 0,00 | 222.428.326,87 | 14.137.552,14 |
| Summe | 236.888.297,36 | 0,00 | 222.587.992,32 | 14.300.305,03 |
Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen sind:
| Art | Jährliche Belastung € | Vertragsdatum | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss | 732.179,00 | 30 Jahre | |
| 29.07.1999 | |||
| Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) – Übernahme von 50 % des laufenden Geschäftsbedarfs | 04.01.2002 | Auf unbestimmte Zeit | |
| (26.03.1968/ | |||
| 24.11.1982) |
| 36.800,00 | |||
|---|---|---|---|
| 11 Erbbaurechte | 719.905,59 | i. d. R. 99 Jahre | |
| diverse |
Am 31. Dezember 2023 waren bei der Stadt (ohne
d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun-
Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe)
gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und
insgesamt durchschnittlich 12.466 Personen be-
Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau-
schäftigt, davon durchschnittlich 9.371 Arbeitnehmer
ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik)
und 3.096 Beamte. Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Vermögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusawesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb- gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12 wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we- KommHV-Doppik) der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge- Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Arschmälert. beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü- der Bayerischen Gemeinden an und berechnet, cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge- Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsrenmeinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung. ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz beträgt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbaunur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungsüber kasse abgeführt. Im Jahr 2023 handelte es sich hier-
- gewerbliche Grundstücke mit einer Grund- bei um eine Gesamtsumme von ca. 22,5 Mio. €.
fläche von ca. 160.000 m², Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführenden Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige
- Grundstücke für die Nutzung durch Sport-
Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steuvereine mit einer Grundfläche von ca. erpflichtigen Arbeitslohn abzüglich der vermögens- 555.000 m² wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus-
- Grundstücke für die Nutzung durch Kinder- ses.
gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000 m² Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts (zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grundstücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän-
g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis-
kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung
tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprechern
können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B.
(vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik)
eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nießbrauch) ergeben. Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg: Marcus König (CSU)
e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und
Weitere Bürgermeister:
Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV-
Doppik 2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU)
- Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2023)
| Vorname | |
|---|---|
| Familienname | |
| Nasser | |
| Ahmed | |
| Claudia | |
| Arabackyj | |
| Jasmin | |
| Bieswanger | |
| Ulrich | |
| Dr. Blaschke | |
| Bis 30.04.2023: | Thorsten |
| Brehm | |
| Ab 01.05.2023: | Aynur |
| Kir | |
| Harald | |
| Dix | |
| Dieter | |
| Goldmann | |
| Lorenz | |
| Gradl | |
| Gerhard | |
| Groh | |
| Elke | |
| Härtel | |
| Christine | |
| Kayser | |
| Diana | |
| Liberova | |
| Fabian | |
| Meissner | |
| Gabriele | |
| Penzkofer-Röhrl | |
| Anja | |
| Dr. Prölß-Kammerer | |
| Christian | |
| Vogel | |
| Yasemin | |
| Yilmaz | |
| Michael | |
| Ziegler | |
| Nicole | |
| Alesik | |
| Claudia | |
| Bälz | |
| Kerstin | |
| Böhm | |
| Helmine | |
| Buchsbaum | |
| Bis 31.07.2023: | Daniela |
| Eichelsdörfer | |
| Ab 01.08.2023: | Markus |
| Tischner | |
| Daniel | |
| Frank | |
| Marion | |
| Grether | |
| Klemens | |
| Dr. Gsell | |
| Otto | |
| Dr. Heimbucher |
| Familienname | Vorname | |
|---|---|---|
| Familienname | ||
| Bis 23.11.2023: | Thomas | |
| Pirner | ||
| Ab 24.11.2023: | Michael | |
| Kraus | ||
| Prof. Dr. Scheurlen | Wolfram | |
| Schuh | Konrad | |
| Seel | Catrin | |
| Sendner | Kilian | |
| Arzten | Paul | |
| Bielmeier | Andrea | |
| Bock | Mike | |
| Friedel | Andrea | |
| Keller | Natalie | |
| Klaßen | Gabriele | |
| Küfner | Kai | |
| Lörincz | Reka | |
| Mletzko | Joachim | |
| Pflaum | Maik | |
| Sahin | Cengiz | |
| Sahin | ||
| Bis 14.03.2022: | Uwe | |
| Scherzer | ||
| Ab 15.03.2022: | Alexander | |
| Kahl | ||
| Schüller | Marc | |
| Yiyit | Lemia | |
| Demir | Özlem | |
| Flach Gomez | Kathrin | |
| Padua | Marion | |
| Schüller | Titus | |
| Damm | Alexander | |
| Dörfler | Jürgen | |
| Gehrke | Jan | |
| Hager | Inga |
Partei Partei
SPD CSU
SPD CSU SPD CSU SPD CSU
SPD CSU
SPD CSU SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE SPD GRÜNE
SPD GRÜNE
SPD GRÜNE CSU GRÜNE CSU GRÜNE CSU LINKE CSU LINKE
CSU LINKE
CSU LINKE CSU FWN
CSU FWN CSU ÖDP CSU ÖDP
| Heinemann | |
|---|---|
| Werner | |
| Henning | |
| Eleni | |
| Kasfiki | |
| Tatjana | |
| Körner | |
| Andreas | |
| Krieglstein | |
| Julia | |
| Prof. Dr. Lehner | |
| Max | |
| Müller | |
| Rainer | |
| Nachtigall |
| Sormaz | |
|---|---|
| Thiele | Alexandra |
| Betz | Florian |
| Feder | Michael |
| Hubscher | Roland- Alexander |
| Krestel | Klaus-Rudolf |
| Schlesinger | Willibald |
| Buholzer Sepúlveda | Ernesto |
CSU FDP CSU Guten CSU PIRATEN CSU AfD
CSU AfD CSU AfD CSU AfD CSU Politbande
Bis 30.04.2023: Harald Riedel
Ab 01.05.2023: Thorsten Brehm
Britta Walthelm
Cornelia Trinkl
Elisabeth Ries
Daniel F. Ulrich
Bis 14.09.2023: Dr. Michael Fraas
Ab 15.09.2023: Dr. Andrea Heilmaier
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder:
Referat für Finanzen, Personal und IT
Referat für Finanzen, Personal und IT
Gesundheits- und Umweltreferat
Referat für Schule und Sport
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Planungs- und Baureferat
Wirtschaftsreferat:
Wirtschaftsreferat:
Bernhard Lettenbauer
Ortssprecher:
Stadtteil Brunn:
h) Weitere Angaben
Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr.
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem Über- Dienstleistungen (32,1 Mio. €), insbesondere für Erschuss von 123,0 Mio. €. Geplant war ein Über- stattungen an die VAG (29,8 Mio. €) und den Abschuss von 23,6 Mio. €. schreibungen (40,0 Mio. €, davon 26,3 Mio. € bei Finanzanlagen (Klinikum). Die Transferaufwendungen Die höchsten Planabweichungen ergaben sich damit blieben 3,1 Mio. € unter dem Plan. Aufgrund der bei der Gewerbesteuer (112,4 Mio. € über Plan). Bei mangelnden Planbarkeit bestimmter Sachverhalte, den Zuweisungen und Zuschüssen hingegen konninsb. beim Abgang von Anlagevermögen und der Bilten die Planwerte nicht erreicht werden (15,93 Mio. € dung von Rückstellungen, ergaben sich hohe unter Plan). Bei letzterer Position bestehen die Ab- Ist-Planabweichungen bei den sonstigen ordentliweichungen vor allem bei den Schlüsselzuweisunchen Erträgen und Aufwendungen. Auch die außergen (-22,8 Mio. €), den Zuweisungen vom Land aus ordentlichen Erträge (47,9 Mio. €) – hier sind in 2023 der Grunderwerbsteuer (-17,5 Mio. €) und für Nachzahlungen für Impfzentren für 2021/2022 ent- Lehr-/ und Kinderbetreuungspersonal (13,0 Mio. €). halten – und außerordentlichen Aufwendungen Die Kostenerstattungen lagen 42,0 Mio. € über Plan, (10,1 Mio. €) lassen sich naturgemäß kaum planen. insb. mit 21,3 Mio. € bei den Erstattungen vom Land (Deutschlandticket/ÖPNV-Rettungsschirm). Die Per- Für den Verlauf der wichtigsten Erträge Gewerbesonalaufwendungen lagen insgesamt 1,6 Mio. € un- steuer, Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweiter dem Plan, Minderaufwendungen bei den Bezü- sungen im Ist ergibt sich das in Abb. 4 dargestellte gen (9,0 Mio. €) wegen nicht besetzter Stellen wur- Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Entwickden teilweise durch höhere Rückstellungszuführun- lung des Aufwands aus der Bezirksumlage dargegen (3,1 Mio. € und Beihilfen (2,4 Mio. €) kompen- stellt. siert. Bei den Versorgungsaufwendungen sorgten Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Gehöhere Rückstellungszuführungen für eine Planüberwerbesteuer in 2020 setzt sich seit 2021 der positive schreitung von 7,4 Mio. €. 59,5 Mio. € resultieren aus Trend der letzten Jahre fort. In 2021 stiegen sie um den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, 131,2 Mio. €, 2022 nochmals um 5,0 Mio. € und in insb. 36,2 Mio. € aus der Auflösung der Rückstellung 2023 folgte nun ein weiterer Höchstwert mit zur Bewertung des Klinikums und für evtl. Verluste 670,4 Mio. € ‚(+113,3 Mio. €). Auch die Erträge aus der Messe, daneben noch Instandhaltungsrücksteldem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die lungen und Rückstellungen für die Nachzahlung des seit 2010, nur unterbrochen durch einen Rückgang Orts-/und Familienzuschlags. Der Planwert überim Jahr 2020, kontinuierlich angestiegen waren verschritten wurde bei den Aufwendungen für Sach- und zeichneten starke Zuwächse in den letzten Jahren
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
(+ 23,9 Mio. € von 2021 zu 2020, +17,1 Mio. € von Die Bezirksumlage stieg in 2023 weiter auf 2021 zu 2022). In 2023 konnten sie jedoch nur leicht 235,2 Mio. €. Hier geht der Trend seit Jahren spürbar zulegen (+1,3 Mio. €). Die Erträge aus Schlüsselzu- nach oben. weisungen können starken Schwankungen unterliegen, 2023 war erstmals seit langem ein spürbarer Rückgang zu verzeichnen (- 16,2 Mio. €), nachdem sie im Vorjahr noch um 11,6 Mio. € angestiegen war.
Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushalt
500 424 436 447 421 379 384 390 400 324 332 349 350 297 308 308 262 275 249 300 228 243 229 234 246 230 210 200 220 181 200 148 153 173 181 100 145 140 152 152 159 167 183 197 203 213 218
Einkommenste ueranteil Schlüsselzuweis ung
Bezirksumlage
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen- Die ordentlichen Aufwendungen nahmen um dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei- 190,7 Mio. € (entsprechend 8,7 %) zu. Es ergibt sich ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs- dadurch ein rechnerischer Aufwandsdeckungsgrad fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs- (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendungen) in fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be- Höhe von 104,9 %. Da diese Kennzahl über 100 % urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge liegt, konnten die ordentlichen Aufwendungen vollsind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen ständig durch ordentliche Erträge gedeckt werden. und außerordentliche Positionen bereinigt. Im Vorjahr lag diese Kennzahl bei 107,7 %. In 2023 sind die ordentlichen Erträge gegenüber Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen dem Vorjahr um 5,9 % oder 138,6 Mio. € gestiegen. der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet. Gewerbesteuer
Erträge
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 |
|---|---|---|
| -294.913,72 | -290.000,00 | -310.083,05 |
| -123.567.037,04 | -124.870.000,00 | -123.613.021,51 |
| -670.431.016,55 | -558.000.000,00 | -557.175.292,90 |
| -349.817.712,00 | -358.159.000,00 | -348.570.001,00 |
| -84.719.941,00 | -84.400.000,00 | -83.373.169,00 |
| -2.221.836,74 | -2.000.000,00 | -2.154.711,01 |
| -1.107.797,59 | -900.000,00 | -1.051.873,29 |
| -1.232.160.254,64 | -1.128.619.000,00 | -1.116.248.151,76 |
Steuererträge (in €)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Summe
Steuererträge
Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2023 auf Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat 1.232,2 Mio. € und liegen damit 115,9 Mio. € über sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert und dem Vorjahreswert (+10,38 %) sowie 103,5 Mio. € überschreitet mit 349,8 Mio. € den im letzten Jahr erüber dem Planwert von 1.129 Mio. €. zielten Wert von 348,6 Mio. € um 1,2 Mio. €, respektive 0,4 %. Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbesteuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn- Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurberg begründet: Dem Planwert von 558,0 Mio. € ste- den 1,6 Mio. € mehr als im Vorjahr eingenommen, hen tatsächliche Erträge in Höhe von 670,4 Mio. € in dies entspricht der bayernweiten Entwicklung. 2023 gegenüber. Das bedeutet ein Plus von Die Erträge aus der Grundsteuer B fielen wenig, 112,4 Mio. €. Im Vergleich zu 2022 haben sich die d.h. um 0,05 Mio. € geringer aus als im Vorjahr. Gewerbesteuererträge um 113,3 Mio. € erhöht. Grundsteuer A, Hunde- und Zweitwohnungssteuer Diese Entwicklung war in diesem hohen Ausmaß weichen nur geringfügig von den Plan- und Vorjahnicht vorhersehbar und beruht zum überwiegenden reswerten ab. Teil darauf, dass ein großer Teil der Steuerpflichtigen von der Möglichkeit der Steuererleichterungen im Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Zuge der Corona-Pandemie, d. h. der Herabsetzung Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit von Vorauszahlungen auf Null, Gebrauch gemacht 1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte hat. Diese Vorauszahlungen wurden nach und nach (1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutliwieder an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhält- che Unterschiede. Die Umsatzsteuer ist durch politinisse angepasst. Zum anderen resultiert das Mehrer- sche Sondereffekte überproportional gestiegen. gebnis für 2023 auch aus dem Anstieg des Ertrags aus Veranlagungstätigkeiten für vergangene Zeiträume, überwiegend aus dem Veranlagungsjahr 2021.
Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen sind Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Ersowohl gegenüber dem Vorjahr, als auch gegenüber träge fielen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um dem Plan rückläufig. Sie liegen um 27,5 Mio. € 6,8 Mio. € höher aus, insb. wurden höhere Abschläge (2,7 %) unter dem Rechnungsergebnis des Jahres aus dem BayKiBiG gewährt. 2022 und um 15,9 Mio. € (4,6 %) unter dem Plan- Die Mehrerträge gegenüber dem Ist 2022 von wert. 16,2 Mio. € im Bereich der Zuweisungen für Kita- Die Schlüsselzuweisungen sanken im Vergleich /Schulbetrieb beruhen im Wesentlichen darauf, zum Vorjahr um 16,2 Mio. €. Ursächlich hierfür war dass in 2023 verspätet eingegangene Zahlungen an ein geringerer Anteil Nürnbergs an der Gesamt- Lehrpersonalzuschüssen für Berufsschulen zusätzmasse. Dieser resultiert aus Nürnbergs überdurch- lich enthalten sind (10,3 Mio. €). schnittlicher Steuerentwicklung des Vorvorjahres Bei den Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen, (2021) verglichen mit den restlichen Zuweisungs-
Spenden verringerte sich der Wert gegenüber 2022
empfängern. um 13,5 Mio. €. Davon resultieren aus Zuweisungen Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder- vom Land für konsumtive MIP-Maßnahmen werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 Mio. €, hier waren in 2022 z.B. 7,8 Mio. € für den 19,1 Mio. € geringer ausgefallen und damit um 43 % DigitalPakt Schule (Ausbau der digitalen Bildungsinfeingebrochen. Der Grund hierfür lag in den starken rastruktur an bayerischen Schulen) und Lehrergeräte Umsatzrückgängen auf dem Immobilienmarkt. enthalten, 2023 nur noch 1,0 Mio. €. Außerdem waren in 2022 3,5 Mio. € an Schadenersatz für den Eine Minderung von 2,0 Mio. € ergab sich beim ESt- Brand der Kita Grünewaldstraße enthalten.
Ersatz (Familienleistungsausgleich). Hier werden
auf den Landesanteil entfallende Beträge an der Um- Bei den sonstigen Transfererträgen wurden satzsteuer vom Freistaat an die Gemeinden weiter- 2,3 Mio. € weniger als im Vorjahr erzielt. Hier waren gereicht (durch Schlüsselzahlen) um Belastungen in 2022 z.B. Mehrerträge für Erstattungen für die Unaufgrund vergangener Rechtsänderungen abzufe- terbringung von Asylbewerbern (insb. als Folge des dern, dabei wirkte sich ein geringerer Umsatzsteuer- Beginns des Ukrainekriegs) sowie ein um 0,4 Mio. € anteil in 2023 negativ aus. höherer Realsteuerausgleich Gewerbeparkt Nürnberg-Feucht-Wendelstein enthalten. Die Zuweisungen vom Land erhöhten sich nur geringfügig um 0,5 Mio. €. Mit den Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -229.747.328,00 | -252.500.000,00 | -245.933.684,00 | ||
| -18.812.456,52 | -18.811.700,00 | -18.993.746,16 | ||
| -25.459.429,91 | -43.000.000,00 | -44.599.053,96 | ||
| -26.429.373,00 | -27.649.000,00 | -28.380.022,00 | ||
| -32.012.410,40 | --28.037.102,00 | -31.539.180,69 | ||
| -95.365.409,40 | -92.111.422,00 | -88.584.941,61 | ||
| -114.188.244,94 | -100.730.735,00 | -97.961.899,66 | ||
| -24.035.212,03 | -19.127.745,44 | -37.533.046,49 | ||
| -566.049.864,20 | -581.967.704,00 | -593.525.754,57 |
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
(in €)
Schlüsselzuweisungen vom Land
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer
Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
Zuweisungen vom Land
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden
Summe
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -1.214.248,80 | -1.402.766,00 | -1.159.347,59 | ||
| -445.544,73 | -227.000,00 | -419.399,99 | ||
| -1.949.669,29 | -2.151.631,00 | -2.056.301,31 | ||
| -614.432,92 | -924.299,00 | -2.544.890,36 | ||
| -2.434.190,60 | -2.108.302,00 | -2.771.529,77 | ||
| -6.658.086,34 | -6.813.998,00 | -8.949.576,30 |
Sonstige Transfererträge (in €)
Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE
Sonstige Ersatzleistungen avE
Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostenersatz. iE
Leistungen von Sozialleistungsträgern iE
Sonstiges
Summe
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich-rechtlich minderjährige Ausländer (UMA), die in der Jugendund privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden. schutzstelle untergebracht wurden, an. Aufgrund Die Leistungsentgelte waren um 9,0 Mio. € höher als deutlich erhöhter Fallzahlen bei den UMA in 2023 2022, die Planung überschritten sie um 8,4 Mio. €. war eine Überbelegung in der Jugendschutzstelle erforderlich; entsprechend wurden auch Mehrerträge Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten aus Erstattungen von der Regierung von Mittelfranbewegen sich die realisierten Erträge mit + 3 Mio. € ken realisiert. leicht über dem Vorjahreswert. Wesentliche Mehrerträge konnten vorwiegend bei den Benutzungsge- Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wabühren und bei den Wohn- und Verpflegungsgebüh- ren Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe ren erzielt werden. von 6,0 Mio. € zu verbuchen. Die Steigerungen wurden in verschiedenen Bereichen realisiert. Vor allem Die Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren entim Bereich der Mieterträge (u. a. für die Vermietung standen im Wesentlichen bei den Kita-Gebühren: der Kia Metropol Arena) und der Ersatzleistungen Für die Bereiche Kinderkrippen/-gärten und –horte (v. a. Entgelte für Stromweiterverrechnung vom Persowie für die Tagespflege wurden insgesamt sonenschifffahrtshafen an Dritte – zusätzliche Ver- 1,6 Mio. € Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr rearechnung an SÖR für die Stromabnahme für die Baulisiert. Dies resultiert daraus, dass die Buchungsgemaßnahme Hafenbrücken in 2023) konnten zusätzlibühren gemäß Satzung zum 01.09.2023 für die städche Erträge verbucht werden. Weitere wesentliche tischen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte Mehrerträge wurden im Bereich der privatrechtlichen angehoben wurden. Zudem ist die Auslastung der Teilnehmerentgelte (vorwiegend für Veranstaltungen Plätze 2023 bei den Kinderhorten im Vergleich zum des Bildungscampus Nürnberg für Veranstaltungen Vorjahr deutlich gestiegen. Ebenso sind die Plätze im der Erwachsenenbildung und des Planetariums) und Bereich Kita und Tagespflege in 2023 gestiegen. der sonstigen privatrechtlichen Entgelte (vorwiegend Die Erträge aus Wohn- und Verpflegungsgebühren für die Verpachtung von Lichtwellenleiter(LWL)-Leistiegen vorwiegend aufgrund von Erstattungen von tungen durch die Feuerwehr) realisiert. der Regierung von Mittelfranken für unbegleitete
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -95.657.027,38 | -90.734.595,29 | -92.647.595,50 | ||
| -23.033.348,33 | -19.609.425,21 | -22.805.748,21 | ||
| -29.391.290,07 | -29.466.360,00 | -27.771.050,47 | ||
| -2.924.718,11 | -3.431.000,00 | -2.921.346,34 | ||
| -10.432.371,30 | -9.774.499,66 | -9.020.422,49 | ||
| -12.619.121,00 | -11.421.485,00 | -12.296.453,84 | ||
| -17.256.178,57 | -17.031.825,42 | -17.832.574,15 | ||
| -48.199.313,15 | -44.680.997,15 | -42.239.999,49 | ||
| -4.006.638,04 | -3.703.265,30 | -3.842.405,69 | ||
| -21.038.827,37 | -18.896.092,78 | -17.871.549,93 | ||
| -3.074.557,35 | -2.954.638,39 | -2.718.436,95 | ||
| -3.084.338,02 | -2.588.929,69 | -2.401.123,76 | ||
| -1.452.889,29 | -1.422.946,97 | -1.210.715,04 | ||
| -4.397.989,04 | -4.827.041,56 | -3.948.014,26 | ||
| -11.144.074,04 | -10.288.082,46 | -10.247.753,86 | ||
| -143.856.340,53 | -135.415.592,44 | -134.887.594,99 |
Erträge aus Leistungsentgelten (in €)
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
Verwaltungsgebühren
Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen
Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl.
Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl.
Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.)
Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus Verkauf privatrechtlich
Miet- und Pachterträge
Erbbauzinsen
Ersatzleistungen
Privatrechtliche Eintrittsgelder
Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge
Sonstige privatrechtliche Entgelte
Summe
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen im Die Erstattungen vom Bezirk liegen 3,4 Mio. € über Berichtsjahr um 58,5 Mio. € (19,3 %) gegenüber dem dem Vorjahreswert. Diese Position ist abhängig von den Vorjahr an. Der Planwert wurde um 42,0 Mio. € über- durchgeführten Abrechnungen für die Delegation im schritten. Rahmen des SGB XII und entsprechend volatil. Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu- Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von nalen Sonderrechnungen sanken im Vergleich zum 33,0 Mio. € erzielt. Der Grund hierfür sind höhere Erstat- Vorjahr um marginale 0,2 Mio. €. tungen für die laufenden Kosten der Unterkunft (KdU)
Die Erstattungen vom Klinikum gingen vorwiegend
(+ 21,5 Mio. €), sowie bei den Transferleistungen für die aufgrund einer geringeren Anpassung des Freistellungs- Grundsicherung nach dem SGB XII (+11,4 Mio. €). anspruchs aus der Übernahme der Pensionsverpflich- Bei den Erstattungen vom Land stiegen die Erträge ge- tungen von der Stadt um 1,9 Mio. € zurück. genüber 2022 um 25,4 Mio. €. Wesentliche Gründe für Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unternehdie Mehrerträge sind vor allem die erstmals in 2023 an-
men u. a.“ handelt es sich um Kostenerstattungen von
fallenden Erstattungen für das Deutschlandticket öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht (25,8 Mio. €) und Erträge aus der Spitzabrechnung des überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so- ÖPNV-Rettungsschirms 2021 (4 Mio. €). Diese wurden wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemeinan die VAG weitergeleitet und stellen entsprechend Aufnützige Stiftungen). Die Mindererträge von 0,6 Mio. € gewand im Bereich Sachaufwendungen und Abschreibungenüber 2022 resultieren insb. aus den weitgehend entgen bei den Erstattungen an Dritten dar. Bei den Erstatfallenden Erstattungen der kassenärztlichen Vereinitungen vom Land (Transferleistungen) wurden gung für Corona-Testzentren an das Gesundheitsamt. 9,2 Mio. € weniger realisiert als im Vorjahr. Hierunter fal- Ansonsten sind hier noch die Erstattungen von der Zentlen insbesondere die Abrechnungen gemäß Asylbewerralen Abrechnungsstelle der Krankenkassen (ZAST) an berleistungsgesetz (AsylbLG), die entsprechend zurückdie Integrierte Leitstelle der Feuerwehr für die Durchfühgingen. rung der Alarmierung des Rettungsdienstes enthalten. Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän- Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um
den lagen um 0,3 Mio. € unter dem Vorjahresniveau, hier
die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe werden z. B. Erträge von den Mitgliedsgemeinden des an die Stadt. VGN für den grenzüberschreitenden Verkehr abgebildet. ..
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -169.704.130,69 | -179.267.498,00 | -136.709.618,15 | ||
| -91.617.321,21 | -50.786.740,44 | -66.196.576,26 | ||
| -26.563.129,46 | -22.737.391,20 | -26.879.155,32 | ||
| -14.718.287,31 | -18.491.603,48 | -11.327.824,18 | ||
| -20.325.676,06 | -16.939.991,93 | -20.571.926,74 | ||
| -277.085,55 | -221.186,00 | -287.918,38 | ||
| -740.411,87 | -971.578,21 | -753.234,11 | ||
| -4.599.149,58 | -2.864.600,00 | -6.485.552,33 | ||
| -2.216.391,97 | -2.225.421,06 | -2.321.042,08 | ||
| -392.111,19 | -236.948,00 | -353.506,62 | ||
| -15.590,29 | -15.685,20 | -31.603,39 | ||
| -3.275.650,64 | -2.884.214,00 | -3.279.401,57 | ||
| -9.114.411,00 | -9.114.401,00 | -9.114.411,00 | ||
| -18.467.556,88 | -13.082.041,19 | -19.097.858,66 | ||
| -428.888,88 | -568.585,00 | -507.473,93 | ||
| -362.455.792,58 | -320.407.884,71 | -303.917.102,72 |
Erträge aus Kostenerstattungen und
Umlagen (in €)
Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbänden
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen)
Erstattungen von Zweckverbänden, kommunalen Sonderrechnungen
Erstattungen vom NürnbergStift
Erstattungen vom ASN
Erstattungen vom Klinikum
Erstattungen von SUN
Erstattungen von NürnbergBad
Erstattungen vom FSN
Erstattungen von SÖR
VKE Eigenbetriebe
Erstattungen priv. Unternehmen u.a.
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg
Summe
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos- auf Veränderungen bei der Position „Sonstiges“ zuten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange- rückzuführen. Die Erträge gingen darin im Wesentlinen Jahren, ist gegenüber 2022 leicht gestiegen chen bei den Erträgen aus der Auflösung von Rück- (+ 0,9 Mio. €). stellungen zurück., vor allem für Verlustausgleiche und sonstige Rückstellungen (-12,1 Mio. € im Ver- Die sonstigen ordentlichen Erträge sanken gegengleich zu 2022). Während im Vorjahr insbesondere über dem Vorjahr um 13,3 Mio. €. Dies ist vor allem
die Auflösung der in 2020 und 2021 gebildeten Rück- der Neutralisation von Rückstellungen entziehen stellungen für die coronabedingten Kapitalzuführun- sich auch die Erträge aus der Auflösung/Herabsetgen für die Töchter Messe und Flughafen zung von Rückstellungen weitgehend einer Planung. (47,1 Mio. €) zu Buche schlug, fielen hier 2023 Mindererträge gegenüber dem Vorjahr waren dar- 26,3 Mio. € Auflösungen der sonstigen Rückstellunüber hinaus bei den Erträgen aus Nachaktivierungen gen im Rahmen der Anpassung der Bewertung des zu verzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass in 2022 Klinikums (korrespondierend Aufwand als außerein außergewöhnlich hoher Betrag in Höhe von planmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagever- 8,5 Mio. € nachaktiviert wurde, da die Revision der mögen und damit erfolgsneutral im Berichtsjahr) so- Kunstgegenstände abgeschlossen wurde. In 2023 wie 9,9 Mio. € im Rahmen der verbesserten Ergebwurden nur 0,2 Mio. € nachaktiviert. nissituation der NürnbergMesse GmbH an. Die Bestandsveränderungen enthalten insb. die Gegenläufig verhielten sich vor allem die Erträge aus Ergebnisse der seit 2019 durchgeführten periodider Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen; schen Inventur. In 2023 sind hier vor allem Bestanddiese nahmen um 5,1 Mio. € zu. serhöhungen bei der Kunstvilla, der Kunsthalle sowie Im Posten „Sonstiges“ sind außerdem u. a. Erträge der Feuerwehr enthalten. aus der Auflösung von Rückstellungen für Prozessrisiken und für Altlasten enthalten. Wie die Erträge aus
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -54.146.031,56 | -58.624.863,61 | -53.284.552,78 | ||
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
| -702.263,75 | -549.250,00 | -508.832,64 | ||
| -3.398.652,70 | -2.025.800,00 | -3.018.288,60 | ||
| -1.102.898,16 | -621.000,00 | -1.359.915,65 | ||
| -47.201,95 | -1.200.000,00 | -6.437,40 | ||
| -39.634.440,00 | -41.080.000,00 | -39.548.845,00 | ||
| -1.272.983,89 | -350.000,00 | -1.009.535,17 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| -73.248.746,02 | -7.654.465,56 | -87.207.158,29 | ||
| -5.080.640,44 | -5.265.250,98 | -6.570.723,29 | ||
| -99.172,40 | 0,00 | -1.257.471,52 | ||
| -119.407.186,47 | -53.480.515,56 | -132.659.012,75 |
Erträge aus der Auflösung Sonderposten
(in €)
Erträge aus Auflösung Sonderposten
Sonstige ordentliche Erträge (in €)
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder)
Verzugs- und Beitreibungsentgelte
Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewährverträge usw.
Erträge aus Ausgleichszahlungen
Konzessionsabgabe
Aktivierte Bauzeitzinsen
Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung
Sonstiges
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare
Bestandsveränderungen
Summe
Aufwendungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen Zuführung in Höhe von 0,4 Mio. € verbucht (Vorjahr: sind insgesamt um 53,0 Mio. € gegenüber dem Vor- ebenfalls 0,4 Mio. €). jahr gestiegen, gegenüber der Planung 2023 wurden Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen hingegen nur 5,8 Mio. € mehr aufgewendet. Bei den
für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem
Personalaufwendungen für aktive Mitarbeitende
Vorjahr um 7,0 Mio. € geringer aus, was an der Beliegt der Wert um 19,3 Mio. € über dem Vorjahressoldungserhöhung der Beamten/-innen zum wert, jedoch um 1,6 Mio. € unter dem Planwert 2023. 01.12.2022 (+2,8 %) lag, da diese im Abschluss Bei den Versorgungsaufwendungen entstand eine 2022 komplett verarbeitet wurde. Abweichung gegenüber dem Plan 2023 in Höhe von 7,4 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr war die Abwei- Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für chung mit 33,8 Mio. € deutlich höher. Aktive waren in 2023 fast gleich hoch wie das Ist des Vorjahres (+0,4 Mio. €). Grund für die im Vergleich Personalaufwendungen: zum Planwert relativ hohen Zuführungen 2023 waren Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbe- deutlich erhöhte Verhältniswerte von „ausgezahlten sondere Mehraufwendungen gegenüber dem Vor- Beihilfen für Versorgungsempfänger zu ausgezahljahr bei den Bezügen und Vergütungen ten Versorgungsbezügen p.a.“. Dies ist für die Beihili. H. v. 26,2 Mio. € entstanden. Der Anstieg gegen- ferückstellungen relevant, da sie sich als prozentuaüber 2022 ist auf die steuerfreien Einmalzahlungen ler Anteil (mittels obiger Verhältniswerte) von den bei den Arbeitnehmern (1.240 € im Juni 2023, jeweils Pensionsrückstellungen errechnen. 220 € von Juli bis Dezember für eine Vollkraftstelle) Versorgungsaufwendungen: sowie die Besoldungserhöhung bei den Beamten bzw. Lehrern (+2,8 % ab Dezember 2022) zurückzu- Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwieführen. gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für Versorgungsempfänger. Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erund Vergütungen jedoch um 9,0 Mio. € unter der dem höhte sich um 24,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Planwert für 2023. Bei der Ermittlung dieses Plan- Der Anstieg der Zuführung in 2023 gegenüber dem wertes wurden u.a. die Stellenschaffungen für 2023 Jahr 2022 hängt mit der Versorgungssteigerung ab berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stellen konn- Dezember 2022 (+2,8 %) zusammen, die in 2023 ten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Zudem volle Wirksamkeit entfaltet. waren gegenüber der Planung 2023 geringere Aufwendungen bei den Praktikanten zu verzeichnen. Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger gab es ebenfalls eine Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert beinhaltet im Wesentlichen die Veränderungen bei (+9,0 Mio. €). Auch hier macht sich bemerkbar (wie den Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rückbei den Aktiven siehe oben), dass die Verhältnisstellungen für nicht angetretenen Urlaub. Bei den Anwerte von „ausgezahlten Beihilfen für Versorgungsgestellten konnten wegen der befristeten Laufzeit empfänger zu ausgezahlten Versorgungsbezügen des TV FlexAZ in 2023 keine neuen ATZ-Verträge p.a.“, die maßgeblich für die Höhe der Beihilferückmehr abgeschlossen werden. Dadurch kam es zu stellungen sind, in 2023 deutlich angestiegen sind. dem Effekt, dass es per Saldo in 2022 noch eine Zuführung zur ATZ-Rückstellung in Höhe von Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu 1,5 Mio. € gab, in 2023 jedoch eine Auflösung der den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak- ATZ-Rückstellung von insg. 1,3 Mio. €. Bei den Ur- tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zulaubsrückstellungen wurde per Saldo in 2023 eine sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr
27,1 Mio. € und gegenüber dem Plan 2023 p.a.“, die maßgeblich für die Höhe der Beihilferück- 11,1 Mio. € mehr aufgewendet werden. stellungen sind, in 2022 deutlich angestiegen sind. Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu für die Versorgungsempfänger gab es hingegen eine den Pensions- und Beihilferückstellungen für akdeutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu- (+8,9 Mio. €). Auch hier macht sich bemerkbar (wie sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr bei den Aktiven siehe oben), dass die Verhältnis- 7,2 Mio. € mehr und gegenüber dem Plan 2022 werte von „ausgezahlten Beihilfen für Versorgungs- 13,7 Mio. € weniger aufgewendet werden. empfänger zu ausgezahlten Versorgungsbezügen
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| 644.560.366,65 | 646.136.649,44 | 625.285.530,07 | ||
| 95.473.762,02 | 92.870.561,95 | 91.276.256,74 | ||
| 90.851.292,00 | 90.509.728,96 | 87.232.017,30 | ||
| 305.933.224,52 | 316.907.659,52 | 288.667.332,45 | ||
| 6.811.961,02 | 7.739.296,94 | 5.690.053,6 | ||
| -900.566,71 | -255.000,00 | 1.934.600,19 | ||
| 22.488.900,59 | 22.411.000,00 | 22.315.473,44 | ||
| 62.360.710,14 | 60.584.848,63 | 61.533.049,48 | ||
| 11.979.340,07 | 9.599.999,92 | 10.445.078,87 | ||
| 38.547.083,00 | 38.902.638,52 | 45.532.723,00 | ||
| 11.014.660,00 | 6.865.915,00 | 10.658.945,00 | ||
| 123.111.886,87 | 115.705.000,00 | 89.347.789,27 | ||
| -129.130.076,50 | -126.639.500,00 | -125.140.135,03 | ||
| 102.332.211,50 | 101.570.000,00 | 99.154.055,92 | ||
| 6.396.743,75 | 7.448.000,00 | 6.810.792,06 | ||
| 21.328.277,62 | 18.460.000,00 | 20.052.445,29 | ||
| 93.567.114,35 | 98.492.000,00 | 68.901.325,05 | ||
| 28.617.616,15 | 16.375.000,00 | 19.569.305,98 | ||
| 767.672.253,52 | 761.841.649,44 | 714.633.319,34 |
Personalaufwendungen (Aktive) (in €)
Personalaufwendungen
Bezüge Beamte
Bezüge Beamte-Lehrkräfte
Vergütungen Arbeitnehmer
Weitere Vergütungen
Sonstige Rückstellungen für Aktive
Beiträge Versorgungskassen
AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt
Beihilfen für Aktive
Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive
Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive
Versorgungsaufwendungen
Neutralisation Versorgung/Beihilfen
Versorgung Beamte und Lehrkräfte
Versorgung Arbeitnehmer
Beihilfen für Versorgungsempfänger
Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung
Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung
Summe Personal- und Versorgungsaufwen-
dungen insgesamt
Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al- Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit- der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingunpunkt des Beschlusses von Besoldungserhöhungen) gen zurückgegangen. Seit 2019 war wieder ein Anstarken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu- stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit auch wieder für führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich war. zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die Seit 2023 sind nun aber wieder keine Neuabschlüsse Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013 im Tarifbereich mehr möglich, daher ist ein deutlicher beispielsweise war diese Besonderheit der langjähri- Rückgang bei den Zuführungen zu verzeichnen. gen Laufzeit des Tarifvertrags gegeben.
Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
125 120 121
8 6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 4 4 2
Ist 2008Ist 2009Ist 2010Ist 2011Ist 2012Ist 2013Ist 2014Ist 2015Ist 2016Ist 2017Ist 2018Ist 2019Ist 2020Ist 2021Ist 2022Ist 2023
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal- und Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gliederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst. Zuführung Pensionsrückstellungen
Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gung aufgrund stark angestiegener UMA (unbegleigen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um tete minderjährige Ausländer)-Fallzahlen) und der 22,7 Mio. €. Der Planwert wurde um 9,5 Mio. € über- angespannten Personalsituation nochmals verstärkt schritten. werden. Unter der Rubrik „Verbrauchsmittel und Ge- Unter der Rubrik „Lehrmittel, Schülerbeförderung brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um u. ä.“ wiederum erhöhten sich die Aufwendungen im rd. 0,5 Mio. € geringer aus als im Vorjahr. Dies resul- Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Mio. €, bewegen sich tiert im Wesentlichen aus den Aufwendungen für aber insgesamt noch innerhalb der geplanten Auf- Ausweise und Plaketten, die sich im Bereich des wendungen. Die Mehraufwendungen gegenüber Pass- und Meldewesens der Bürgerämter, sowie des dem Vorjahr fallen unter anderem bei den Vergütun- Ausländerwesens um insgesamt 0,4 Mio. € verrin- gen für Tagespflegepersonen (+ 1,2 Mio. €) an. Der gert haben. Das nach Ende der Corona-Pandemie in Anstieg resultiert aus der gestiegenen Zahl der be- 2022 stark erhöhte Aufkommen an Reisepässen und treuten Kinder und der Weitergabe der sehr deutlielektronischen Aufenthaltstiteln nähert sich damit chen Tariferhöhung im Jahr 2023 zzgl. der gestiegewieder an das Aufkommen vor der Pandemie an. nen Sozialausgaben. Die durchschnittlich gebuchten Plätze bei der Tagespflege lagen in 2023 knapp 8% Die Position „Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ beüber dem Planwert. wegt sich mit +4,7 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau, allerdings um 8,4 Mio. € geringer als ge- Die Position „Erstattungen an Dritte“ stieg gegenplant. Grund für die Mehraufwendungen gegenüber über 2022 um 29,4 Mio. € an, den Planwert überdem Vorjahr sind vorwiegend deutlich gestiegene schreitet sie um 27,9 Mio. €. Dies resultiert aus den Stromkosten (4,3 Mio. € mehr als in 2022) und Auf- erstmals in 2023 anfallenden Erstattungen für das wendungen für Fernwärme (1,3 Mio. € mehr als in Deutschlandticket (25,8 Mio. €) und Erträgen aus der 2022); leicht rückläufig waren die Aufwendungen für Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms 2021 Heizgas (- 0,4 Mio. €). (4 Mio. €), die die Stadt Nürnberg als Erstattung vom Land erhalten hat (Ertrag unter der Position „Kosten- Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ bewegen erstattungen und Umlagen“) und an die VAG weitersich die Aufwendungen etwa um den Vorjahreswert geleitet hat. (+ 0,1 Mio. €). Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In- Die Aufwendungen für den Unterhalt von sonstigem standhaltungsrückstellung (Ist 2022: 17,6 Mio. €, Grundvermögen nahmen gegenüber 2022 um Vorjahr 18,3 Mio. €) und zu den Rückstellungen für 0,4 Mio. € zu, was vorwiegend an den Aufwendun- Altlasten (Ist 2022: 0,5 Mio. €, Vorjahr 0,03 Mio. €) gen zur Sanierung von Altlasten liegt (+ 0,6 Mio. €). enthalten, die mangels valider Werte nicht geplant Die Mehrkosten wurden vorwiegend für die Saniewerden. rung des ehemaligen Gaswerks Zirndorf verursacht, für das die Stadt Nürnberg eine Sanierungsverpflich- Die Position „Neutralisierung Rückstellungszahtung hat. Hierfür besteht auch eine Rückstellung – lungen Sach-und Dienstleistungen“ dient der Geallerdings in geringerer Höhe –, welche in Anspruch genbuchung der über die regulären Aufwandskonten genommen wurde. verbuchten Inanspruchnahme der Instandhaltungsund Altlastenrückstellungen. Um rund. 1,0 Mio. € gegenüber 2022 erhöhte sich die Position „Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sons-
tige“, insb. aufgrund der Zunahme bei den sonstigen
Die Position „Abschreibungen“ beinhaltet Ab- Aufwendungen aus Gebäude- und Grundstücksbeschreibungen auf Forderungen und Abschreibungen wirtschaftung in Einrichtungen für Inobhutnahmen auf Anlagevermögen. Die planmäßigen Abschreides Jugendamtes. In den Einrichtungen für Inobhutbungen auf Sachanlagevermögen sind 2023 gegennahmen musste der Einsatz von zusätzlichem Siüber dem Vorjahr aufgrund des hohen Investitionsnicherheitspersonal wegen der andauernd schwieriveaus angestiegen (von 110,1 Mio. € auf gen Belegungssituation (u.a. durch eine Überbele- 118,5 Mio. €). Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Sachanlagevermögen erfolgten im Berichts- von 26,3 Mio. € für die Finanzanlage Klinikum Nürnjahr nur geringfügig in Höhe von 5 T€ berg verbucht, da deren Bewertung die Eigenkapital- (Vorjahr: 2,9 Mio. €, davon 2,4 Mio. € auf Gebäude ausstattung des Klinikums überstieg. Im Gegenzug aufgrund der Bereinigung von Werten von vor 2005, wurde die bestehende Rückstellung dazu in gleicher bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung Höhe ertragswirksam aufgelöst (siehe unter „Sonsdes kaufmännischen Anschaffungs- und Herstel- tige ordentliche Erträge“); eine Ergebnisauswirkung lungskostenprinzips ausgegangen werden konnte). entstand daraus somit nicht. Außerdem wurden in 2023 außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen in Höhe
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| 335.655.500,87 | 303.593.284,46 | 295.596.592,62 | ||
| 13.653.329,01 | 12.308.500,36 | 14.141.079,75 | ||
| 25.629.278,87 | 34.002.343,34 | 20.906.609,18 | ||
| 34.897.377,79 | 36.031.212,19 | 34.764.493,71 | ||
| 6.543.051,48 | 11.594.931,21 | 6.121.250,83 | ||
| 27.332.776,85 | 26.531.616,19 | 26.306.985,96 | ||
| 29.253.713,44 | 29.687.839,15 | 25.673.769,84 | ||
| 183.129.281,88 | 155.223.598,75 | 153.705.678,96 | ||
| 19.280.512,02 | -1.534.756,73 | 19.515.810,59 | ||
| -4.063.820,47 | -252.000,00 | -5.539.086,20 | ||
| 148.205.603,99 | 108.239.483,81 | 124.019.363,70 |
Sachaufwendungen und Abschreibungen (in
€)
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände
Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc.
Gebäudeunterhalt, -technik
Unterhalt sonstiges Grundvermögen
Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst.
Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä.
Erstattungen an Dritte
Sonstiges
Neutral. Rückstellungszahl. Sach-/Dienstl.
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So- Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf- Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetzwendungen.
licher oder vertraglicher Verpflichtung sind um
13,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dies
Sozialtransferauf- resultiert im Wesentlichen aus den Mehraufwendungen
Weitere Trans-
wendungen feraufwendungen für Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten. Der Grund liegt darin, dass sich der durchschnittliche monatliche Förderbetrag pro Kind gegenüber dem Vor- Sozialleistungen, Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlust- jahr erhöht hat, da der Basiswert von 2022 auf 2023 an- Zuschüsse an soziale Einrichtungen ausgleiche, Gewerbegehoben wurde. Zudem sind im Berichtsjahr neue Einsteuerumlage, Krankenhausumlage richtungen in die Betriebskostenförderung mit aufgenommen worden, was zu höheren Aufwendungen vor al- Bezirksumlage lem für die Kindergärten freier Träger (+ 1,8 Mio. €) und für die altersgemischten Kindertagesstätten freier Träger (+ 5,9 Mio. €) geführt hat. Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB
XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 12,5 Mio. € oder
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die 17,1 %, unterschreitet jedoch den Planansatz um klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra- 6,2 Mio. €. Der Grund für den Anstieg gegenüber dem gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im Vorjahr bei den Hilfen zum Lebensunterhalt liegt darin, SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu komdass aufgrund der regelmäßigen Zuerkennung des Aufmen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesonenthaltstitels nach § 24 AufenthG für die Geflüchteten dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese aus der Ukraine seit 2022 viele Personen mit Bezug ei- Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Voluner ukrainischen Altersrente, die aber noch nicht die Almen von 575 Mio. € (Vorjahr: 535 Mio. €) repräsentiert tersgrenze für die Grundsicherung im Alter erreicht haca. 24 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Geben, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt erdanklich hinzuaddieren sollte man an dieser Stelle noch langten. Besonders betroffen davon sind Leistungsbedie Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerrechtigte im Alter von 55 Jahren und älter. Für 2023 fiepunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozilen die Aufwendungen für Hilfe zum Lebensunterhalt für alausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen die geflüchteten Menschen aus der Ukraine für ein ganmit insgesamt 811 Mio. € (Vorjahr: 753 Mio. €) rd. 34,1 % zes Jahr an (im Vorjahr nur für ca. ein halbes Jahr). Die der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadt- Anzahl an leistungsberechtigten Geflüchteten aus der haushalts dar. Ukraine ist im Verlauf des Berichtsjahrs nicht ganz so Die weiteren Transferaufwendungen mit 174 Mio. € stark gestiegen wie erwartet, gleichzeitig hat die Zahl der (ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs- Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund insbesonzahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage, dere im 2. Halbjahr deutlich abgenommen, was die Ab- Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbeweichung zur Planung erklärt. Die Zunahme der Aufwentriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sodungen für die Grundsicherung gegenüber dem Vorzialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbejahr lässt sich ebenfalls durch einen zusätzlichen Anstieg reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im für geflüchtete ukrainische Menschen erklären, die im Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge- Gegensatz zum Vorjahr nun für ein ganzes Jahr angeführten tabellarischen Darstellung und in den nachfolfallen sind. Die Kosten der Grundsicherung werden seit genden Erläuterungen beinhaltet dieser Block auch die 2014 zu 100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unoben angesprochene Bezirksumlage. ter „Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen“).
Auch bei den Hilfen zur Gesundheit macht sich ein An- Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arstieg gegenüber 2022 bemerkbar (+ 2,2 Mio. €). Der An- beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a. stieg gegenüber dem Vorjahr liegt im Wesentlichen da- Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegenrin, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine, wenn über dem Vorjahr um 19,1 Mio. € (+ 17,8 %), unterschritsie keine Vorvertragslaufzeit in der gesetzlichen Kran- ten den Planwert jedoch deutlich um 10,7 Mio. €. Die kenversicherung haben, von dieser abgelehnt werden. Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr lassen sich In diesem Fall springt die Stadt mit Hilfen zur Gesundheit auch hier vorwiegend damit begründen, dass für Ukraiein. Die Aufwendungen fielen nunmehr in 2023 für ein neflüchtlinge nunmehr Aufwendungen für ein ganzes ganzes Jahr an, im Gegensatz zum Vorjahr. Jahr angefallen sind, im Vorjahr nur für ca. ein halbes Jahr sowie dem Rechtskreiswechsel der Ukraineflücht- Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtunlinge (vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II). gen hat die Stadt geringfügig weniger als im Vorjahr aufgewendet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hil- Die Mehraufwendungen für das Bildungs- und Teilhafen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die bepaket (BuT) gegenüber 2022 entstanden unter ande- Leistungen im Rahmen der Beratungs- und Integrations- rem da sich die Leistungen für Ukraineflüchtlingen nunrichtlinie. mehr auf ein ganzes Jahr bezogen (2022 nur auf ca. ein halbes Jahr) und aufgrund der Zunahme von Leistungs- Bei der Familien- und Jugendhilfe betragen die Mehrberechtigten im Wohngeldbezug (aufgrund der Erhöaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr 7,7 Mio. €. Gehung der Einkommensgrenzen für Wohngeld stieg die genüber dem Plan mussten jedoch 12 Mio. € weniger Anzahl der Leistungsberechtigten an). aufgewendet werden. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Bezirksumlage stieg in 2023 gegenüber dem Vor- Zum einen sind Mehraufwendungen für die Vollzeit- jahr spürbar an (+ 16,8 Mio. €, d. h. + 7,7 %). Dies ergab pflege außerhalb von Einrichtungen (+ 1 Mio. €) entstan- sich aus der höheren Umlagekraft der Stadt bei gleichden, was sich durch eine stark gestiegene Anzahl an bleibendem Umlagesatz. Kindern mit massiven Verhaltensauffälligkeiten, die nicht
Weitere Transferaufwendungen
im familiären Setting untergebracht werden können, erklären lässt. Zum anderen wurden 2,6 Mio. € mehr für Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten Inobhutnahmen in Einrichtungen aufgewendet, da die 87,7 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli- Zahl der Inobhutnahmen in 2023 deutlich angestiegen ist chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, (insbesondere durch stark gestiegene Fallzahlen an un- z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an die VAG im begleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) und jun- Rahmen des Sozialtickets und Innovationspakts gen Menschen, die einen erhöhten individuellen Betreu- (18,1 Mio. €), an die Nürnberger Symphoniker oder für ungsbedarf hatten). Weiterhin war die Verweildauer in den deutschen evangelischen Kirchentag (2,5 Mio. €). den Einrichtungen im Durchschnitt länger, da geeignete Ferner ist mit 12,9 Mio. € die Krankenhausumlage ent- Folgeeinrichtungen fehlten. Ein weiterer Anstieg war bei halten. den Aufwendungen für die Förderung von Kindern in Die Position „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und Krippen/Krabbelstuben in Einrichtungen zu verzeichnen,
verbundene Unternehmen“ ist um 17,6 Mio. € geringer
was an deutlichen Beitragssteigerungen bei den freien als im Vorjahr ausgefallen. 2022 wurden hier 26,5 Mio. € Trägern aufgrund von Personalkostensteigerungen an coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter (Tariferhöhungen) und weiteren Preissteigerungen we- NürnbergMesse und Flughafen ausgezahlt, 2023 nur gen der hohen Inflation in 2023 liegt. 7 Mio. € an den Flughafen (die Kapitaleinlage von Bei Asylbewerberleistungen konnten 19,9 Mio. € bzw. 10 Mio. € an die Messe konnte wieder im Finanzanlage- -31,0 % weniger aufgewendet werden als im Vorjahr. vermögen aktiviert werden). In der Ergebnisrechnung ist Gegenüber dem Plan sind 4,9 Mio. € zusätzlich angefal- der Betrag jedoch wegen der Inanspruchnahme der in len. Grund für die Minderaufwendungen gegenüber dem 2020 gebildeten Rückstellung saldoneutral, der Ertrag ist Vorjahr ist vor allem, dass geflüchtete Ukrainer bei ihrer unter der Position „Neutralisierung Rückstellzahlun- Ankunft vom Leistungsbezug her in 2023 nunmehr direkt gen Transferaufwendungen ausgewiesen. Unter Verdem SGB II unterfielen. Im Vorjahr hatten sie die ersten lustausgleichen sind des Weiteren 8,1 Mio. € an Verlust- Monate Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsge- ausgleich für den Eigenbetrieb NürnbergBad für 2023, setz und sind erst später ins SGB II gewechselt. 1,9 Mio. € für den Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) für 2023 sowie 0,7 Mio. € für die Noris-Arbeit gGmbH für die
Jahre 2021 und 2022 enthalten. Der Aufwand aus der ausgewiesen. Mit der errechneten Umlagekraft der Stadt Zuführung zu Verlustausgleichsrückstellungen beinhal- Nürnberg 2025 (vornehmlich aus den Steuererträgen tet erwartete Verluste für die noris inklusion gGmbH in 2023 sowie der Schlüsselzuweisung 2024) und der In- Höhe von 2,0 Mio. € für die Jahre 2022 und 2023, in formation, dass die Umlagekraft 2025 im gesamten Re- Höhe von 0,3 Mio. € für die Noris-Arbeit gGmbH für 2023 gierungsbezirk Mittelfranken um einen bestimmten Pround in Höhe von 1,4 Mio. € für den Flughafen für das zentsatz gegenüber 2024 gestiegen ist, konnte festge- Jahr 2023. stellt werden, dass die Stadt Nürnberg eine überdurchschnittliche Entwicklung bei der Umlagekraft 2025 ge- Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jeweigenüber den anderen mittelfränkischen Gebietskörperligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres und stieg schaften aufweist, so dass eine Rückstellung in Höhe gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Mio. € an. von 15,9 Mio. € zu bilden war. In 2022 war keine Bezirks- Unter der Position „Zuführung zu sonstigen Rückstel- umlagerückstellung für 2024 zu bilden.
lungen“ im Transferaufwandsbereich wird vor allem die
Bildung einer Rückstellung für die Bezirksumlage 2025
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| 979.187.407,71 | 982.514.919,83 | 891.415.624,47 | ||
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
| 170.892.295,40 | 165.955.753,00 | 157.168.446,53 | ||
| 19.512.918,53 | 20.236.151,00 | 18.905.142,18 | ||
| 85.226.616,87 | 91.447.500,00 | 72.768.439,43 | ||
| 6.932,00 | 1.600,00 | 2.532,00 | ||
| 7.881.807,08 | 12.020.000,00 | 5.682.342,40 | ||
| 5.654.335,30 | 5.520.100,00 | 5.698.915,39 | ||
| 99.787.765,97 | 111.765.897,83 | 92.042.431,05 | ||
| 43.994.344,83 | 39.129.000,00 | 63.800.272,05 | ||
| 131.747.163,22 | 140.637.000,00 | 110.882.987,76 | ||
| 10.646.041,02 | 15.198.500,00 | 7.870.423,17 | ||
| 15.158,64 | 20.000,00 | 11.650,59 | ||
| 575.365.378,86 | 601.931.501,83 | 534.833.582,55 |
Transferaufwendungen (in €)
insgesamt
Sozialtransferaufwendungen (in €)
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art 1/4)
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art 5)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Hilfe zur Pflege (SGB XII)
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen
Familien- und Jugendhilfe
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen)
SGB II, vor allem Kosten der Unterkunft
Bildungs- und Teilhabepaket
Sonstige
Summe
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 |
|---|---|---|
| 235.150.895,98 | 235.200.000,00 | 218.325.447,29 |
Bezirksumlage (in €)
Bezirksumlage
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| 87.751.445,58 | 93.077.174,00 | 83.793.774,58 | ||
| 21.473.102,02 | 12.017.244,00 | 39.042.936,31 | ||
| 49.652.196,00 | 41.800.000,00 | 41.383.941,00 | ||
| 17.305.389,27 | 0,00 | 1.313.922,05 | ||
| -7.511.000,00 | -1.511.000,00 | -27.277.979,31 | ||
| 176.182.132,87 | 146.894.418,00 | 165.534.573,94 |
Weitere Transferaufwendungen in €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen
Gewerbesteuerumlage
Zuführungen zu sonst. Transferaufwands-Rückstellungen
Neutralisation Rückstellungszahlung Transferaufwendungen (Erträge)
Summe
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen- Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen über dem Vorjahr um 14,3 Mio. €, entsprechend 9,1 % z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegeringer aus. genständen, die nicht geplant werden können. Das Ist 2023 betrug hierfür 6,5 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver 16,5 Mio. € an, insb. wegen der Wertüberprüfung der Zi-
MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs-
melien bei der Stadtbibliothek durch einen externen Gutfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitiachter. Dabei wurden bei einzelnen Werken höhere onen. Hier ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung Werte (sonstige ordentliche Erträge, siehe dort), bei anvon 0,5 Mio. € ersichtlich, es fallen seit der Inbetriebderen aber auch niedrigere festgestellt. Enthalten sind nahme der Bertolt-Brecht-Schule (ÖÖP) in 2022 auch außerdem Aufwendungen für Einzelwertberichtigung die Leistungen für das Gebäudemanagement an die von Forderungen (0,2 Mio. €; Vorjahr 6,0 Mio. €), Kör- WBGK an. perschaftssteuer, Kapitalertragssteuer sowie Gewerbe- Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter gingen die steueraufwendungen und entsprechende Rückstellun- Aufwendungen weiter um 13,7 Mio. € zurück. Hier waren gen für die Betriebe gewerblicher Art Telekommunikatiin den letzten Jahren Sondereffekte aus der Corona- onsnetz, Krematorium und Bestattungswesen sowie das Pandemie, d.h. vor allem Aufwendungen für Test – und Immobilienmanagement bei LA (insgesamt 2,3 Mio. €; Impfzentren beim Gesundheitsamt enthalten gewesen. Vorjahr 2,0 Mio. €). Die Mietaufwendungen stiegen moderat um 0,6 Mio. €.
Eine weitere große Reduktion im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist im Bereich der Zuführungen zu den sonstigen Rück- enthalten. stellungen zu konstatieren (10,4 Mio. €; Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstige or- Vorjahr 17,7 Mio. €). Hier sind im wesentliche Risikovor-
dentliche Aufwendungen fielen 2023 5,6 Mio. €
sorgen bzgl. drohender Ausgleichs- und Rückzahlungen Erträge aus der Inanspruchnahme in Vorjahren gebildegetroffen worden. ten Rückstellungen an, insb. z.B. für Rückzahlungen von Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städtischer U-Bahn-Pacht. Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| 6.049.346,64 | 7.497.276,46 | 5.521.361,99 | ||
| 2.369.100,19 | 2.496.647,00 | 2.386.341,77 | ||
| 29.146.378,37 | 21.219.000,00 | 28.647.583,33 | ||
| 24.997.275,40 | 28.875.417,43 | 24.405.309,45 | ||
| 5.075.569,66 | 3.714.283,40 | 4.419.214,35 | ||
| 2.026.477,85 | 1.750.000,00 | 1.893.121,01 | ||
| 3.826.567,68 | 5.212.816,30 | 4.336.496,50 | ||
| 10.765.304,54 | 12.227.336,92 | 9.997.343,94 | ||
| 15.969.551,57 | 18.609.324,88 | 29.706.823,61 | ||
| 7.382.150,19 | 7.140.546,35 | 6.795.208,98 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 41.158.514,89 | 25.120.624,49 | 64.677.053,55 | ||
| -5.597.253,81 | 0,00 | -25.277.431,94 | ||
| 143.168.983,17 | 133.863.273,23 | 157.508.426,54 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €)
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme)
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen
Mietaufwand für Heime und Pensionen
Kosten für Sachverständige und Gutachten
Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen
Vergütungen für Leistungen Dritter
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV)
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Aufwendungen
Summe
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 10,8 Mio. € schlechter sich der Ertrag in einen Aufwand umkehrte. Entspreaus als im Vorjahr und um 9,84 Mio. € schlechter als chend der Gewerbesteuererträge werden auch die im Plan 2023. Zinsen bei Rückerstattung aber weiterhin unter dem Ertragskonto gebucht. Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis gegenüber dem Vorjahr war der starke Anstieg bei Von der Wiederaufnahme der Verzinsung betroffen den Zinsaufwendungen für Investitionskredite. sind auch die Aufwendungen aus Erstattungszin- Durch die Leitzinserhöhungen seit 2022, aber auch sen aus der Gewerbesteuer, die von fast Null auf durch den Anstieg der Verschuldung sind hier 4,2 Mio. € anstiegen. 13,2 Mio. € mehr als im Vorjahr angefallen (+56,6 %). Die Zinslastquote beträgt 1,7 % (Vorjahr 1,1%) – hier Das niedrige Zinsniveau und tlw. sogar die Auszahschlägt sich der Anstieg der Kreditzinsen sehr stark lung von Negativzinsen gehören zunächst einmal der nieder. Vergangenheit an, künftig ist von einem wesentlich höheren Zinssatz bei der Neuaufnahme und Um- Positiv wirkte sich auf das Finanzergebnis aus, dass schuldung von Investitionskrediten auszugehen. Da- durch den Anstieg des Zinsniveaus wieder Zinserher ist in den nächsten Jahren bei den hohen geplan- träge aus Tagesgeld- und Festgeldanlagen erzielt ten Investitionssummen von beträchtlichen Auswir- werden konnten (9,2 Mio. €). kungen auf den Ergebnishaushalt auszugehen. Die Gewinnanteile aus Beteiligungen stiegen ge- Ein weiterer Faktor für die Reduzierung des Finan- genüber 2022 um 3,4 Mio. €. In 2023 sind zergebnisses war erneut die Gesetzesänderung bei 4,75 Mio. € an Ausschüttung des Zweckverbands den Erträgen aus der Verzinsung der Gewerbe- Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum /und Umsatzsteuer, diese betrugen +3,6 Mio. € an- Nürnberg gebucht, neben den Abschlagszahlungen stelle -0,05 Mio. € im Vorjahr. Der Zinssatz für Zinsen für 2023 enthält dieser Betrag auch 2,9 Mio. € aus nach § 233a AO wurde nach dem Änderungsgesetz der Jahresrechnung 2022. In 2022 hingegen waren 2021 auf 0,15 % pro Monat, anstelle 6 % Jahresver- nur 0,3 Mio. € aus der Jahresrechnung 2021 enthalzinsung, festgesetzt. Wegen einer verzögerten Um- ten. Der Grund für die gestiegene Ausschüttung ist setzung der gesetzlichen Änderung in der Veranla- die gesetzliche Änderung des Bußgeldkatalogs des gungssoftware war die Verzinsung in 2022 faktisch Bundes, die am 09. 11.2021 in Kraft trat. ausgesetzt, in 2023 mussten aufgrund der Rückwirkung auf Steuerzeiträume bis 2019 bereits veranlagte Zinsen wieder zurückerstattet werden, so dass .
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -10.349.393,81 | -5.986.850,24 | -3.434.176,36 | ||
| -9.207.513,75 | -848.550,24 | -1.859.425,71 | ||
| -4.832.604,51 | -2.438.300,00 | -1.444.069,21 | ||
| 3.724.238,89 | -2.500.000,00 | -48.195,44 | ||
| -33.514,44 | -200.000,00 | -82.486,00 |
Finanzergebnis (in €)
Finanzerträge
davon:
Zinserträge
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO
Stundungszinsen und andere Finanzerträge
| 41.168.571,49 | 26.963.641,00 | 23.498.646,31 | ||
|---|---|---|---|---|
| 36.374.754,20 | 24.260.805,00 | 23.195.876,91 | ||
| 4.203.695,00 | 2.500.000,00 | 44,00 | ||
| 590.122,29 | 202.836,00 | 302.725,40 | ||
| 30.819.177,68 | 20.976.790,76 | 20.064.469,95 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb. an Kreditinstitute
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)
Sonstige Zinsaufwendungen
Summe
Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Das Außerordentliche Ergebnis ist mit -37,8 Mio. € in In den periodenfremden Aufwendungen 2023 sind 2023 verhältnismäßig hoch. Dies ist im Wesentlichen insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Waszurückzuführen auf Erstattungen für die Corona- ser aus dem Vorjahr enthalten, ebenso wie bereits Impfzentren, die für die Jahre 2021 und 2022 nach- 2022 und 2021. gezahlt wurden und daher periodenfremden Ertrag Die Schadensersatzleistungen und andere außerorfür Aufwendungen aus 2021 und tlw. 2022 darstellen dentliche Aufwendungen beinhalten vor allem Scha- (45,0 Mio. €). densersatzleistungen durch z.B. nicht abgegebene Schulbücher. Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses gestaltet sich die Planung naturgemäß schwierig .
.
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -358.412,74 | -44.064.700,00 | -475.526,67 | ||
| -47.556.891,73 | -204.418,18 | -6.229.196,32 | ||
| 43.189,49 | 11.200,00 | 270.436,95 | ||
| 10.044.506,58 | 257.700,00 | 11.746.369,72 | ||
| -37.827.608,40 | -44.000.218,18 | 5.312.083,68 |
Außerordentliches Ergebnis (in €)
Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Erträge
Periodenfremde Erträge
Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Aufwendungen
Periodenfremde Aufwendungen
Summe
Erläuterungen zur Finanzrechnung
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| (+ Reste 2022) | ||||
| -210.399.988,93 | -93.394.856,29 | -101.999.348,75 | ||
| -93.800.084,40 | -136.618.000,00 | -125.929.805,39 | ||
| -7.244.360,52 | -2.344.000,00 | -8.885.305,42 | ||
| -12.608.635,86 | -10.500.000,00 | -23.542.615,41 | ||
| -1.540.156,00 | -4.235.000,00 | -1.854.000,00 | ||
| -2.144.301,88 | -2.150.000,00 | -2.303.158,77 | ||
| -117.337.538,66 | -155.847.000,00 | -162.514.884,99 | ||
| 23.747.829,67 | 52.710.000,00 | 56.819.888,22 | ||
| 201.234.381,43 | 273.567.458,00 | 190.272.175,70 | ||
| 16.224.188,22 | 23.599.542,00 | 20.405.760,80 | ||
| 63.250.561,82 | 51.908.700,00 | 54.394.310,60 | ||
| 17.938.651,71 | 26.321.000,00 | 18.213.661,55 | ||
| 800.000,00 | 681.000,00 | 0,00 | ||
| 323.195.612,85 | 428.787.700,00 | 340.105.796,87 | ||
| 205.858.074,19 | 272.940.700,00 | 177.590.911,88 | ||
| -4.541.914,74 | 179.545.843,71 | 75.591.563,13 | ||
| -216.188.000,00 | -260.000.000,00 | -108.000.000,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| -216.188.000,00 | -260.000.000,00 | -108.000.000,00 |
Finanzrechnung (in €)
Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit
-
Einzahlungen Investitionszuweisungen
-
Einzahlungen Investitionsbeiträge
-
Veräußerung von Sachvermögen
-
Veräußerung von Finanzvermögen
-
Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit
=
Einzahlungen Investitionstätigkeit
-
Auszahlungen Erwerb Grundstücke
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-
Auszahlungen bewegl. Sachvermögen
-
Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen
-
Investitionsförderungsmaßnahmen
-
Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit
=
Auszahlungen Investitionstätigkeit
=
Cashflow aus Investitionstätigkeit
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag
-
Aufnahme von Krediten für Investitionen
-
Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgängen
=
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
| 97.864.306,69 | 74.864.300,00 | 91.656.704,47 | ||
|---|---|---|---|---|
| 14.137.552,14 | 4.989.000,00 | 16.317.279,83 | ||
| 112.001.858,83 | 79.853.300,00 | 107.973.984,30 | ||
| -104.186.141,17 | -180.146.700,00 | -26.015,70 | ||
| -108.728.055,91 | -600.856,29 | 75.565.547,43 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| -15.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 15.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| -7.138.524.178,15 | 0,00 | -4.185.170.200,35 | ||
| 7.144.403.108,72 | 0,00 | 4.179.389.971,51 | ||
| -5.780.228,84 | ||||
| 5.878.930,57 | 0,00 | |||
| -289.753.243,08 | -250.000.000,00 | -359.538.561,67 | ||
| -392.602.368,42 | -250.600.856,29 | -289.753.243,08 | ||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| -392.602.368,42 | -250.600.856,29 | -289.753.243,08 |
-
Tilgung von Krediten aus Investitionen
-
Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen
=
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag
- Auflösung von Liquiditätsreserven
- Bildung von Liquiditätsreserven
=
Saldo Liquiditätsreserven
- Aufnahme von Kassenkrediten
- Tilgung von Kassenkrediten
- Einzahlungen durchlaufende Posten
- Auszahlungen durchlaufende Posten
=
Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor-
gängen
- Anfangsbestand an Finanzmitteln
=
Endbestand an Finanzmitteln
- Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreserven
=
Endbestand an Liquiditätsreserven
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- werbesteuer (+110,4 Mio. €) bzw. der Einkommenskeit 2023 erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2022 um steuer (+29,1 Mio. €) lag. Ein Hauptgrund der Steica. 108,4 Mio. € auf 210,4 Mio. €. Die Einzahlungen gerung bei der Gewerbesteuer sind die nun wieder aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind im Ver- höheren Vorauszahlungen, die während der Coronagleich mit 2022 erheblich angestiegen (+229,9 Mio. Pandemie unter bestimmten Umständen auf Null €). Allein bei den Steuereinzahlungen betrug der An- herabgesetzt werden konnten. Bei den Kostenerstatstieg ca. 140,4 Mio. €., was überwiegend an der Ge- tungen ergaben sich gegenüber 2022 Mehreinzahlungen in Höhe von 61,4 Mio. €. Wesentliche Gründe
für diese Verbesserungen sind die in 2023 erstmalig gab (siehe oben unter Einzahlungen aus Kostenererhaltenen Erstattungen für das Deutschlandticket stattungen). (+25,8 Mio. €) und die höheren Erstattungen vom Bei den sonstigen Auszahlungen aus der laufender Bund für die laufenden Kosten der Unterkunft (SGB Verwaltungstätigkeit war ein Rückgang in Höhe von II, + 22,2 Mio. €). Auch bei den sonstigen Einzahlun- 15,3 Mio. € zu verzeichnen. Die vorrangige Begrüngen aus der laufender Verwaltungstätigkeit ergab dung hierfür ist, dass die in 2022 noch hohen Vergüsich eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum tungen für Corona-Testzentren und mobile Abstrich- Vorjahr (+39,4 Mio. €) überwiegend wegen Nachzah- Stationen entsprechend der Pandemielage in 2023 lungen für Vorjahre für das städtische Impfzentrum. wieder stark zurückgegangen sind (-15,5 Mio. €). Auch bei den öffentlich-rechtlichen wie auch privatrechtlichen Leistungsentgelten sowie den Zinsen Bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen und sonstigen Finanzeinzahlungen ergaben sich je- mussten in 2023 ca. 15,0 Mio. € mehr Auszahlungen weils leichte Zuwächse im Vergleich zu 2022. Die geleistet werden als im Vorjahr. Durch die Leitzinser- Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen höhungen seit 2022, aber auch durch den Anstieg hingegen sind insg. um ca. 27,2 Mio. € zurückgegan- der Verschuldung fielen in 2023 deutlich höhere gen, was größtenteils am Rückgang des Kommu- Zinszahlungen für Investitionskredite an. nalanteils der Grunderwerbssteuer (-19,1 Mio. €) Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigliegt. Diese Verminderung resultiert aus dem deutlikeit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähigchen Rückgang der Grundstückskaufverträge in keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen 2023 verglichen mit 2022 (bedingt durch Preiskorrek- Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fituren am Immobilienmarkt und der veränderten Zinsnanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der situation). Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Auch bei den laufenden Auszahlungen ergab sich war in 2023 so hoch, dass nach Abzug der ordentligegenüber 2022 eine deutliche Zunahme um ca. chen Tilgungen noch ca. 122,4 Mio. € als Finanzie- 121,5 Mio. €. So sind z.B. die Personal- und Versor- rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten Ingungsauszahlungen gegenüber dem Vorjahr um vestitionen 2023 vorhanden waren. Für die Investitiinsg. ca. 33,1 Mio. € angestiegen (u.a. wegen der onen 2023 musste insg. ein städtischer Eigenmittelsteuerfreien Einmalzahlungen 2023 bei den Arbeit- anteil in Höhe von 205,9 Mio. € aufgebracht werden; nehmern sowie der Besoldungs- und Versorgungs- dieser konnte zu 59,4 % aus dem (nach Abzug der erhöhung bei den Beamten bzw. Lehrern sowie Ver- ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow aus sorgungsempfängern ab Dezember 2022 in Höhe laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden (gevon 2,8 %). Bei den Auszahlungen für Sach- und genüber 8,6 % im Vorjahr). Dienstleistungen ist ebenfalls ein starker Anstieg ge- Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Begenüber dem Vorjahr in Höhe von ca. 47,8 Mio. € zu richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um verzeichnen. Dies hängt zum einen damit zusam- 28,3 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahreswert men, dass die erhaltenen Kostenerstattungen für das (177,6 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der Inves- Deutschlandticket (siehe oben unter Einzahlungen titionstätigkeit verringerten sich dabei im Vergleich laufende Verwaltungstätigkeit, ca. 25,8 Mio. €) an die zu 2022 um ca. 45,2 Mio. €, wobei hier durchaus grö- VAG weitergereicht wurden. Zum anderen sind die ßere Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind. konsumtiven Bestandteile in Zusammenhang mit In- So unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und vestitionsmaßnahmen deutlich im Vergleich zum -zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela- Vorjahr um ca. 5,5 Mio. € gestiegen. Daneben gab tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förderes auch an verschiedenen anderen Stellen noch kleimitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaßnere Erhöhungen (z.B. bei den Energiekosten um ca. nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt. 3,9 Mio. €). So verringerten sich in 2023 die Einzahlungen aus Im Transferbereich wurden in 2023 40,8 Mio. € mehr Investitionszuweisungen und aus Investitionsbeiträausgezahlt als im Vorjahr, u.a. wegen einer höheren gen gegenüber 2022 um insg. ca. 33,8 Mio. €. Auch Bezirksumlage als in 2022 (+16,8 Mio. €) und Mehr- bei den Investitionsbeiträgen ist die Schwankungsauszahlungen im Bereich des SGB II (+22,1 Mio. €), breite hoch, da z.B. bei den Beiträgen die Einzahlunfür die es aber auch entsprechende Erstattungen gen davon abhängen, welche beitragspflichtigen
was an einzelnen, besonders bedeutenden Grund hen auch die in dem Zusammenhang aufgenomme stücksgeschäften lag, die in 2022 abgewickelt wur nen Darlehen in voller Höhe in den Schuldenstand den. Demgegenüber wurden bei den Auszahlungen der Stadt über. Diese Neuverschuldung ist aufgrund für Baumaßnahmen und für den Erwerb von Finanz der fehlenden Zahlungswirksamkeit nicht in der Fi vermögen insg. ca. 19,8 Mio. € mehr ausgezahlt als nanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des in 2022. Auch in diesen Bereichen können die Aus Cashflows aus laufender Finanzierungstätigkeit zahlungen von Jahr zu Jahr erheblich variieren, ab keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuver hängig von einzelnen Baumaßnahmen bzw. den Ka schuldung möglich). In der Planung wurde noch mit pitaleinlagen bei den städtischen Beteiligungen. einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von 180,1 Mio. € aufgrund höherer geplanter Kreditauf Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2023 be nahmen gerechnet. trägt 104,2 Mio. €, d.h. es wurden per Saldo im Be richtsjahr 2023 104,2 Mio. € mehr Kredite aufgenom Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln men als bestehende Kredite sowie kreditähnliche wurden die Bestände auf den jeweiligen Be Rechtsgeschäfte getilgt wurden. (Exkurs: Sobald im standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel, Rahmen von ÖÖP oder ÖPP erstellte Bauwerke der Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten Stadt Nürnberg zum Betrieb übergeben werden, ge herangezogen.
1 7, Okt. 2024
Nürnberg, den STADT NÜRNBERG
arcus König)
Oberbürgermeister
zum
Jahresabschluss
Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit
Lage der Stadt Nürnberg hoher Einkaufszentralität. Das Güterverkehrszent-
rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Export-
Geographische Lage
quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt, Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euroder zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der päischen Wirtschaftsraum profitiert. Starke Cluster Region. Nach der Bevölkerungszahl (544.876 im prägen den Wirtschaftsstandort. Nürnberger Unter- Mai 2024 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte nehmen gestalten die Zukunftsthemen Digitale Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutsch- Transformation und Nachhaltigkeit. Beim Anteil der land. Beschäftigten im digitalen Sektor an der Gesamtbeschäftigung gehört Nürnberg im Ranking der 20 Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und größten deutschen Städte gemeinsam mit München Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen und Bonn zu den TOP 3. ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu- Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehrwurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005 stechnik, Mess- und Regeltechnik sowie Automatidurch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den sierungs- und Fertigungstechnik mit bedeutenden Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge- Firmen wie Bosch, Diehl, MAN, Siemens oder Seminommen wurde. Die Europäische Metropolregion kron Danfoss. Traditionell stark ist auch die Schreib- Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen geräteindustrie mit Firmen wie Faber-Castell (Stein sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als bei Nürnberg), LYRA und Staedtler und die Nahauch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi- rungs- und Genussmittelindustrie (Nürnberger Lebscher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro- kuchen, Nürnberger Bratwürste). päischen Raumentwicklungskonzepts, Wirtschafts-
Arbeitsmarkt
wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern. Durch seinen breiten und ausgewogenen Branchenund Betriebsgrößenmix ist der Wirtschaftsstandort
Wirtschaftsstruktur
Nürnberg insgesamt robust und zukunftsorientiert Nürnberg ist High-Tech-, Industrie- und innovativer aufgestellt und verfügt über eine Fülle an Standort- Dienstleistungsstandort. Der Wirtschaftsstandort bie- vorteilen. Mit 318.779 Beschäftigten gingen im Juni tet gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hat 2023 so viele Menschen im Stadtgebiet Nürnberg eieine hohe Attraktivität als Lebens- und Arbeitsort. ner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Unternehmen schätzen das hervorragende Innovati- nach wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Vorjahr ons-Ökosystem, das durch die neu gegründete 2022 ist die Zahl der Beschäftigten um 2 484 Perso- Technische Universität Nürnberg zusätzliche Im- nen angewachsen. Das entspricht einem Anstieg um pulse erfährt. Seit den siebziger Jahren entwickelte 0,8 %. In Nürnberg gibt es heute 38.905 (+13,9 %) sich die Stadt zum Dienstleistungszentrum mit hohen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie noch vor zehn Jahren. Über die Hälfte (52,4 Prozent) Beratung, Planung, Markt- und Verbraucherfor- der Männer und Frauen, die in Nürnberg arbeiten, schung und einer hohen Beschäftigtendichte und wohnen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen Unternehmenspräsenz im Sektor der Informations- und Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Arund Kommunikationstechnik. Aktuell sind vier Fünftel beitsmarktfunktion Nürnbergs weit über die Stadt- (81 %) aller in Nürnberg sozialversicherungspflichtig grenzen hinaus für Nordbayern. Mit einer Arbeitslo- Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Im Ver- senquote im August 2024 von 6,9 Prozent hat Nürngleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürn- berg im Vergleich der größten deutschen Städte mit bergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verarbeitenden Gewerbe immer noch bemerkens- nach München, Stuttgart und knapp hinter Frankfurt wert hoch. a. M. und Dresden - die fünftniedrigste Arbeitslosenquote.
.
Ertragslage
Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen kurz zusammengefasst, die durch Abweichungen vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für den Jahresüberschuss von 123,0 Mio. € waren.
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| -670,4 | -558,0 | -557,2 | ||
| 49,7 | 41,8 | 41,4 | ||
| -349,8 | -358,2 | -348,6 | ||
| -566,0 | -582,0 | -593,5 | ||
| -25,5 | -43,0 | -44,6 | ||
| -26,4 | -27,6 | -28,4 | ||
| -1,9 | -1,9 | -1,1 | -1,1 | -12,23 |
| -362,5 | -320,4 | -303,9 | ||
| -39,8 | -9,6 | -6,7 | ||
| -95,7 | -90,7 | -92,6 | ||
| 499,1 | 508,0 | 472,9 | ||
| 171,7 | 171,7 | 160,6 | 160,6 | 144,7 |
| 126,6 | 137,3 | 107,4 | ||
| -42,0 | 0 | -50,7 | ||
| 10,4 | 0,1 | 17,7 | ||
| 148,2 | 108,2 | 124,0 |
in Mio. € (SAP-Logik: Erträge mit Minus-, Aufwendungen mit Pluszeichen)
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerumlage
Einkommensteueranteil
Zuweisungen gesamt
Davon: Zuweisungen Grunderwerbsteuer
Davon: Familienleistungsausgleich
Davon: Zuweisungen für konsumtive MIP- Maßnahmen
Kostenerstattungen
Davon: Erstattung vom Land
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Bezüge und Vergütungen
Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zuführung/Auflösung)
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II)
Auflösung von Sonstigen Rückstellungen
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen
Abschreibungen
| 3,7 | -2,5 | -0,01 |
|---|---|---|
| 36,5 | 24,3 | 23,2 |
| -47,6 | -0,2 | -6,5 |
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO
Kreditzinsen
Außerordentliche (periodenfremde) Erträge :
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung 28.09.2022) in Höhe von 5 Mio. € abzubilden, hier wurden 506,0 Mio. € (2022: 382,8 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich 2023 151 T€ entnommen. künftiger Jahresfehlbeträge. Neu kam 2022 eine Sonderrücklage gemäß BewR 7.3.1.4. Die folgende Darstellung veranschaulicht die Entwicklung hinzu, um den Energiesparfonds (Stadtratsbeschluss vom der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006
50 383 243 231221 168 135 143 118 123 102 91 99 103 81 69 62 64 65 62 49 29 32 31 3 13 16 19 17 7 18
-3 -18 -27 -13
€
nenoilliM
Jahresergebnis (Überschuss = +)
3
1
-100
Kennzahlen zur Ertragslage
Steuern und Umlagen
| Berechnung | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuern/ Einwoh- nerzahl | 2.263 €/EW | 2.063 €/EW | 2.083 €/EW | 1.782 €/EW | 1.886 €/EW | 1.826 €/EW | 1.743 €/EW | |
| Steuern/ ordentliche | 49,5 % | 47,5 % | 48,4 % | 44,8 % | 47,3 % | 47,1 % | 46,3 % | |
| Erträge | ||||||||
| Schlüsselzuweisun- gen/ Einwohnerzahl | 422 €/EW | 455 €/EW | 442 €/EW | 469 €/EW | 428 €/EW | 411 €/EW | 376 €/EW | |
| Schlüsselzuweisun- gen/ ordentliche Er- träge | 9,2 % | 10,5 % | 10,3 % | 11,8 % | 10,7 % | 10,6 % | 10,0% | |
| Zuweisungen/ or- | 22,7 % | 25,2 % | 26,6 % | 28,5 % | 24,5 % | 24,2 % | 23,6 % | |
| dentliche Erträge | ||||||||
| Bezirksumlage/ Ein- wohnerzahl | 432 €/EW | 403 €/EW | 402 €/EW | 382 €/EW | 367 €/EW | 342 €/EW | 313 €/EW |
Kennzahl
Durchschnittlicher Anteil der Steuern pro Einwohner
Steuern/ Einwoh-
nerzahl
2.263
€/EW
2.063
€/EW
2.083
€/EW
Steuerquote
Anteil der Schlüsselzuweisungen pro Einwohner
Schlüsselzuweisun-
gen/ Einwohnerzahl
422
€/EW
455
€/EW
442
€/EW
Anteil der Schlüsselzuweisungen an den ordentlichen Erträgen
Schlüsselzuweisun-
gen/ ordentliche Er-
träge
Zuwendungsquote
Bezirksumlage/ Ein-
wohnerzahl
432
€/EW
403
€/EW
402
€/EW
Anteil der Bezirksumlage pro Einwohner
Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass mit fast. zum Vorjahr um 116 Mio. € bei einem geringen Zu- 50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu- wachs der Einwohner (+ 3.311), so dass die Kenntendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel- zahl deutlich anstieg. Dieser erhebliche Anstieg bei len. In 2023 steigt die Quote im Vergleich zum Vor- den Erträgen aus Steuern hatte im Umkehrschluss jahr spürbar um 2 Prozentpunkte an. negative Auswirkungen auf die Verteilung der Schlüsselzuweisungen, weswegen die Schlüsselzu- Der Anteil der Steuern pro Einwohner war 2022 aufweisungen pro Einwohner im Vergleich zu 2022 wiegrund kaum gestiegener Steuererträge (+ 12 Mio. €) der sanken. bei einem gleichzeitigen deutlichen Zuwachs an gemeldeten Hauptwohnungen nach dem Einwohnerre- Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im gister (+ 10.881 Einwohner) leicht abgefallen. 2023 Trend immer weiter an, 2023 sogar sprunghaft um hingegen wuchsen die Steuererträge im Vergleich 7,2 %.
Kennzahlen zu Aufwendungen
| Berechnung | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ordentliche Er- | 104,9% | 107,7% | 99,7 % | 100,5 % | 103,3 % | 102,1 % | 102,9 % |
| träge/ ordentliche | |||||||
| Aufwendungen | |||||||
| Transferaufwand/ | 41,3 % | 40,8 % | 42,2 % | 38,7 % | 40,2 % | 41,2 % | 43,4 % |
| ordentliche Auf- | |||||||
| wendungen | |||||||
| Personalaufwen- | 32,3 % | 32,7 % | 29,9 % | 32,8 % | 33,8 % | 30,9 % | 31,2 % |
| dungen/ ordentli- | |||||||
| che Aufwendun- | |||||||
| gen | |||||||
| Abschreibungen | 2,5 % | 2,4 % | 2,5 % | 2,4 % | 2,5 % | 2,6 % | 2,7 % |
| auf immaterielles | |||||||
| Vermögen und | |||||||
| Sachanlagever- | |||||||
| mögen/ immateri- | |||||||
| elles Vermögen | |||||||
| und Sachanlage- | |||||||
| vermögen | |||||||
| Erträge aus der | 45,7% | 48,4 % | 49,3 % | 53,4 % | 46,1 % | 46,6 % | 48,3 % |
| Auflösung von | |||||||
| Sonderposten/ | |||||||
| Abschreibungen | |||||||
| auf Anlagevermö- | |||||||
| gen (ohne Finanz- | |||||||
| anlagen |
Kennzahl
Aufwandsdeckungsgrad
Transferaufwandsquote
Personalintensität = Personalaufwandsquote
Durchschnittliche Abschreibungsquote des Sachanlagevermögens/ Immateriellen Vermögens
Abschreibungsentlastung
Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nachordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen haltig die 40 %-Marke. 2016 bis 2020 gingen die abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah- Transferaufwendungen etwas zurück und fielen resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019 2020 kurzfristig unter die 40 %. In 2021 wird die 40 deutlich über der 100 %-Marke, während sie in 2020 % -Marke deutlich überschritten. Dies lag vor allem nur noch knapp darüber war. In 2021 rutschte der an den gestiegenen weiteren Transferaufwendungen Wert schließlich unter die 100 %-Marke. Dies lag an und hier an der Zunahme der an die Eigenbetriebe außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden und die verbundenen Unternehmen geleisteten Verder kameralen Vermögensrechnung, die unter den lustausgleiche. In 2023 stieg die Quote im Vergleich ordentlichen Aufwendungen geführt sind, während zum Vorjahr wieder leicht an und bleibt im Durchdie korrespondierenden Erträge aus Auflösungen schnitt der letzten Jahre. von Sonderposten unter den außerordentlichen Er- Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Erträgen summiert sind. Seit 2022 liegt der Wert wieder stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die deutlich über die 100 % Marke.
Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun- 2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl aufgen: 2016 war die Quote entsprechend geringerer grund der im Zuge der Grundstücksrevision gestie- Rückstellungszuführungen rückläufig. 2016 kamen genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Aberhöhte Transferaufwendungen hinzu, die den relati- schreibungen auf 2,5 % zurück, seit 2016 stieg die ven Anteil der Personalaufwendungen verringerten. Quote geringfügig an, um 2019 wieder auf 2,5 % zu- 2017 und auch wieder 2019 kamen wiederum neben rückzukehren und seither um diesen Wert zu oszillie- Besoldungserhöhungen und Stellenschaffungen ren. auch erhöhte Rückstellungszuführungen zum Tra- Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, ingen, die Quote erhöhte sich wieder. 2020 und dann wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch noch einmal 2021 fielen die Rückstellungszuführun- Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert gen jeweils geringer aus als im Vorjahr, so dass auch werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanziedie Quote leicht absank. 2022 hingegen sorgten Tarung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert rif- und Besoldungserhöhungen für einen Anstieg steigt durch Aktivierung stark geförderter Investitiowieder knapp unter das Niveau von 2020. Im Jahr nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %) 2023 sank die Quote wieder leicht um 0,4 %. und erreichte in 2020 den bisherigen Spitzenwert. Ab Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach- 2021 fällt der Wert wieder unter 50 % und erreicht im anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt, Jahr 2023 noch 45,7 %, den niedrigsten Wert seit um welchen Betrag sich das städtische Anlagever- Jahren. mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entsprechend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008
Zinsaufwand
| Berechnung | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinsaufwand/ Einwoh- | 76 €/EW | 43 €/EW | 54 €/EW | 61 €/EW | 65 €/EW | 65 €/EW | 96 €/EW | |
| nerzahl | ||||||||
| Zinsaufwand/ Steuerer- | 3,3 % | 2,1 % | 2,6 % | 3,4 % | 3,4 % | 3,6 % | 5,5 % | |
| träge | ||||||||
| Zinsaufwand/ ordentli- | 1,7 % | 1,1 % | 1,2 % | 1,6 % | 1,7 % | 1,7 % | 2,6 % | |
| che Aufwendungen |
Kennzahl
Zinsaufwand pro Einwohner
Zins-Steuerquote
Zinslastquote
Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund fiel die steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszindes geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul- sen, 2019 blieb der Wert konstant. Nach 2020 und dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit- 2021 fiel dieser in 2022 auf den bisher niedrigsten zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner). Der ver- Wert aufgrund stark gesunkener Erstattungszinsen. gleichsweise hohe Wert in 2017 kam durch stark ge- In 2023 steigt der Wert durch die stark gestiegenen stiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu- Zinsaufwendungen für Investitionskredite sowie die stande, die die Verringerung bei den Kreditzinsen Gewerbesteuer-Erstattungszinsen stark an und ermehr als ausglich. Ein ähnlicher Effekt war bereits reicht damit den höchsten Betrag seit 2017. 2014 und 2016 zu beobachten. 2018 wiederum ent- Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerverwendung für Zinsen dar. Seit 2015 sank der Wert der
Zins-Steuerquote – nur unterbrochen durch das Jahr die stark gestiegenen Zinsaufwendungen für Investi- 2017. Hier wurde der Anstieg bei den Steuererträ- tionskredite und die Gewerbesteuer-Erstattungszingen durch den Anstieg bei den Gewerbesteuer-Er- sen stattungszinsen überkompensiert und führte zu einer Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der deutlichen Erhöhung. Genau dieser Effekt verkehrte weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die Insich 2018 mit niedrigen Erstattungszinsen ins Gevestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestiegenteil, 2019 noch einmal etwas stärker. 2020 weist gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungsgeringere Zinsen, aber auch geringere Steuern aus, zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant, in so dass die Quote konstant bleibt. In 2021 wird der den Jahren 2020 bis 2022 geht die Quote Schritt für Rückgang bei den Zinsaufwendungen verstärkt Schritt zurück. Dies ergibt sich aus geringeren Zinsdurch einen deutlichen Anstieg bei den Steuern. Im aufwendungen verstärkt durch einen deutlichen An- Jahr 2022 steigen die Steuern im Vergleich zum Vorstieg bei den ordentlichen Aufwendungen. In 2023 jahr nur leicht an, jedoch sinken die Zinsaufwendunsteigt die Quote nun wieder auf das Niveau der Jahre gen nochmals deutlich. Damit wurde in 2022 mit 2019/2020. 2,1% der bisher niedrigste Wert der Kennzahl erreicht. Im Jahr 2023 kommt es wieder zu einer Überkompensierung der erhöhten Steuererträge durch
Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge
Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung er Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten:
Finanzerträge Erträge Auflösung 4,81% Sonderposten 1,94%
Sonstiges Sonstige ordentliche 14,59% Erträge 2,18%
Erträge Steuern Kostenerstattungen, 49,59% Kostenumlagen 3,85%
Leistungsentgelte Erträge aus 0,27% Zuweisungen und Zuschüsse 22,78%
Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen
Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar:
Sonstige Abschreibungen Zinsen und ähnliche ordentliche 6,14% Aufwendungen Aufwendungen 1,70% 5,93%
Personalaufwendung Aufwendungen f. en26,69% Sach-u. Dienstleistungen 13,90%
Transferaufwend Versorgungsauf ungen40,55% wendungen 5,10%
Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
| Berechnung | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoinvestitions- | 219 % | 227 % | 228 % | 239 % | 184 % | 162 % | 144 % | |
| auszahlungen/ Jah- | ||||||||
| resabschreibungen | ||||||||
| Sonderposten/ | 23,0 % | 23,2 % | 24,4 % | 25 % | 24,5 % | 24,9 % | 25,1 % | |
| Sachanlagevermö- | ||||||||
| gen |
Kennzahl
Reinvestitionsquote
Sachanlagen-Sonderpostenquote
Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt 8 Prozentpunkte auf. Im Jahr 2020 wurde ein Spit- Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fizenwert erreicht, der den bisherigen höchsten Wert nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die aus 2010 mit 201 % weit überstiegen hat. Auch in Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschreiden folgenden Jahren bewegt sich die Stadt weiter- bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonderhin auf höchstem Niveau bei dieser Kennzahl. Zum posten ausgeglichen. Die Jahre 2016, 2017 und Vergleich: In den Jahren 2005/2006 betrug diese 2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron Kennzahl nur 133 %/ 139 %. zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlaufen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anladurch die Abschreibungen verursachten Wertmindegevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposirungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen steidamit einen Indikator für den Substanzerhalt dar. gen ohne dass die Abschreibungen steigen. Damit Hier werden die Auswirkungen des in den letzten sinkt die Sachanlagen-Sonderpostenquote, die Ab- Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der
– d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn-
Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger
berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die
Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund-
Reinvestition von Abschreibungen hinaus be-
stücksbestände (3. Tranche) zurück. In den Jahren treibt. 2018, sowie 2020 bis 2023 verliefen die beiden Quoten kongruent. .
Finanzierungslage
Kennzahlen zur Finanzierungslage
| Berechnung | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital (ohne | 17,8 % | 16,5 % | 15,1 % | 15,2 % | 15,7 % | 15,5 % | 15,6 % | |
| Stiftungen)/ Bilanz- | ||||||||
| summe | ||||||||
| (Eigenkapital + | 34,7 % | 33,6 % | 32,9 % | 33,7 % | 33,9 % | 34,7 % | 35,4 % | |
| Sonderposten)/ Bi- | ||||||||
| lanzsumme | ||||||||
| Langfristiges Kapi- | 101 % | 97,9 % | 98,9 % | 101,8 % | 102,1 % | 104,5 % | 103,8 % | |
| tal/ Anlagevermö- | ||||||||
| gen |
Kennzahl
Eigenkapitalquote I
Eigenkapitalquote II
Anlagendeckung
Die Eigenkapitalquote I reduzierte sich 2017 auf- für eine niedrigere Eigenkapitalquote weisen zum grund einer Korrektur der Wertansätze im Bereich 31.12.2021 einen Wert von 6,55 % bzw. 1,93 % aus. des Stadtarchivs. Hier fiel auch 2018 noch eine klei- Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der nere Korrektur an (2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Be- Sonderposten, stellt sich die Situation um einiges wegung im Basiskapital, der in die Ergebnisrücklage freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesseeingestellte Überschuss erhöhte hingegen das Eirung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen genkapital. 2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital der Überprüfung des Grundstücksbestands erkennaufgrund der Wertgutachten der Kunstgegenstände bar. um 18,0 Mio. €, jedoch war auf der anderen Seite durch den Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verrin- Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dargerung der Eigenkapitalpositionen aufgrund der Er- stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen gebnisverwendung zu verzeichnen. In 2021 verblieb langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. die Eigenkapitalquote auf Vorjahresniveau. In den „Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt Jahren 2022 und 2023 stieg die Eigenkapitalquote I ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessive an um 1,4 % bzw. 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr an, und hatte 2011 die 100 %-Marke erstmalig überaufgrund des eingestellten Überschusses in die Er- schritten. Seitdem war der Zielwert von mindestens gebnisrücklage. Das Basiskapital blieb hingegen un- 100 % bis 2020 erfüllt. In 2021 jedoch fällt dieser verändert zum Vorjahr, die Korrekturen zur Eröff- Wert unter die 100%-Marke. Dieser Trend setzt sich nungsbilanz sind nunmehr abgeschlossen. im Jahr 2022 fort. Gerade im öffentlichen Bereich ist ein geringfügiges Unterschreiten der 100%-Marke je- Mit der Eigenkapitalquote von 17,8 % bewegt sich doch nicht als problematisch anzusehen. Im Jahr Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu- 2023 wird die 100 % Marke nun wieder überschritten. nalen Rechnungslegungsvorschriften in den verschiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich Das langfristige Kapital stieg im Vergleich zum Vorvon Städten vergleichbarer Größenordnung. In die- jahr 2022 erneut stark an (+ 282,45 Mio. €), im Versem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö- hältnis dazu war der Anstieg des Anlagevermögens heren Eigenkapitalquote von 25,77 % zum geringer (+ 107,87 Mio. €). 31.12.2022. Hingegen hatten 2022 die Städte Han- Als langfristiges Kapital werden das Eigenkapital, nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 60,1 Sonderposten, Pensions- und Beihilferückstellungen % bzw. 83,42 %. Wuppertal und Essen als Beispiel
sowie Kredit- und kreditähnliche Verbindlichkeiten Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird angesetzt. veranschaulicht durch Abbildung 4.
Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2023
Basiskapital Stadt Ergebnisrücklage Weitere inkl. Kapitalzuschuss inkl. Verbindlichkeiten Versorgungsrücklag Energiesparfonds; und Passive e; 10,24% 7,85% Rechnungsabgrenzu ng; 10,07% Eigenkapital nichtrechtsfähige Stiftungen+ Kostendecker; 0,52% Verbindlichkeiten aus Krediten, Sonderposten; Verlustvortrag Anleihen; 25,35% 16,83% Gebührenhaushalte; -0,26%
Rückstellungen; 29,40%
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten beträgt Das Anlagevermögen stieg um insg. 110,1 Mio. €, zum 31.12.2023 1.542 Mio. € (Vorjahr: 1.424 Mio. €). davon rd. 123,6 Mio. € bei den Sachanlagen, die Fi- Die zusätzliche Verschuldung am Kreditmarkt be- nanz-anlagen gingen um 15,3 Mio. € zurück. trägt damit 117,8 Mio. € (Vorjahr 16,3 Mio. €). Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten ergibt sich ein Schuldenstand Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der in Höhe von 1.764 Mio. € (Vorjahr: 1.660 Mio. €) mit langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinaneiner Nettoneuverschuldung von 103,7 Mio. € (Vor- zierung seit 2001. Im Jahr 2012 konnte die Entwickjahr: 151,0 Mio. €). lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Entschuldung erreicht werden. Seit 2014 war eine Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar.
Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe
Schuldenstand (2004-2023)
Kernstadt (ohne Eigenbetriebe mit ÖPP/ÖÖP) Stadt mit steuerfinanzierten Eigenbetrieben
2,40
Stadt mit allen Eigenbetrieben 2,15
1,99
1,79 1,85 1,81 1,781,80 1… 1,791,81 1,78 1,83 1,83 1… 1,85 1,…
1,71 1,66 1,66 1,63 1,55 1,56 1,56 1,76
1,47 1,471,50 1,66 1,42 1,43 1,37 1,37 1… 1,331,32 1,50 1,51 1,51
1,26 1,44 1,40 1,… 1,36
1,09 1,30 1,30 1,27 1,27 1,26 0,971,01 1… 1,05 1,18
1,06 1,01 0,95 0,94 0,97
2,20
2,00
1,80
€
.drM
1,60
n
1,40
1,20
1,00
0,80 0,93 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Liquiditätslage
Kennzahlen zur Liquiditätslage
Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und die Analyse der bedeutendsten Abweichungen finden sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung.
| Berechnung | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Fremdkapital - Liquide | 17 | 35 | 22 | 24 | 15 | 17 | 15 | |
| Mittel - kurzfristige Forde- | ||||||||
| rungen)/ Cashflow aus | ||||||||
| laufender Verwaltungstä- | ||||||||
| tigkeit | ||||||||
| Cashflow aus laufender | 65 | 30 | 47 | 45 | 82 | 88 | 119 | |
| Verwaltungstätigkeit/ In- | ||||||||
| vestitionsauszahlungen | ||||||||
| Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ Cashflow aus Investiti- onstätigkeit | 102 | 57 | 76 | 73 | 125 | 166 | 254 | |
| (Cashflow aus laufender | 38 | 4 | 22 | 19 | 50 | 49 | 79 | |
| Verwaltungstätigkeit - or- | ||||||||
| dentliche Tilgun- | ||||||||
| gen)/Cashflow aus Inves- | ||||||||
| titionstätigkeit | ||||||||
| Tilgungen/Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit | 53 | 106 | 68 | 58 | 47 | 45 | 42 |
Kennzahl
Dynamischer Verschuldungsgrad in Jahren
Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/
Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit
Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen II (unter Berücksichtigung investiver Einzahlungen) in %
Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen III (II nach Deckung ordentlicher Tilgungen) in %
Tilgungen/Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
Tilgungsquote (ordentliche Tilgungen und Sondertilgungen) in %
Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek- zu tilgen. Damit ist der Wert umso positiver, je niedtivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver- riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabihältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä- lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer. tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter Der bisherige Negativrekord lag in 2009 mit 194 Jahder (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre ren. 2019 und 2017 wiesen aufgrund des hohen Likonstant bleibenden Cashflows aus laufender Ver- quiditätsbestands sowie des hohen Cashflows aus waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver- der laufenden Verwaltungstätigkeit mit 15 Jahren wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver- den besten Wert seit 2005 aus. 2020 bis 2022 zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul- musste wieder eine moderate Verschlechterung hinden mittels der operativen Finanzmittelüberschüsse genommen werden. In 2023 verbessert sich der Wert wieder auf die Hälfte und kehrt damit auf das Niveau
von vor 2020 zurück. Die extremen Schwankungen der ordentlichen Tilgungen dient, nur übersteigende machen die beschränkte Aussagekraft dieser Kenn- Beträge können zur Finanzierung von Investitionen zahl deutlich. eingesetzt werden und bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter Berücksichtigung dieser Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt Priorisierung ergeben sich die Werte des Eigenfinandar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fizierungsanteils III. Hierdurch verschlechtern sich die nanzmittelüberschüssen finanziert werden können Werte wieder – ein negativer Saldo dieser Größe, und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Verwie er 2015 mit - 21 % (bereits 2014 sowie 2011 und waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves- 2009) vorlag, zeigt an, dass kein positiver Finanzietitionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt rerungsbeitrag für Investitionen erzielt werden konnte. lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei Seit 2016 lag der Wert wieder im positiven Bereich. bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions- Nach den Spitzenjahren 2017 bis 2019 ist der Wert maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert jedoch wieder kontinuierlich zurückgegangen und werden. landet 2022 auf dem niedrigsten Wert seit 2016. Im Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus Jahr 2023 erholt sich der Wert nun wieder deutlich, laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum reicht aber noch nicht an die Spitzenjahre heran. Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufenso auch sämtliche investive Einzahlungen (Eigenfider Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf, nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit andurchweg höhere Werte Beide Kennzahlen haben gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veransich 2023 im Vergleich zum Vorjahr ungefähr verdopschaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigenpelt, analog zur absoluten Höhe des Cashflows aus finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die laufender Verwaltungstätigkeit, im Verhältnis zu relaenorme Schwankungsbreite entsprechend o.g. tiv konstanten Investitionsauszahlungen. Werte über die letzten Jahre wider. Das Jahr 2023 ist Der Aussagewert auch dieser Kennzahl ist jedoch dabei besonders auffällig, weil sich der Wert des Vorbeschränkt: Dem Konzept der dauernden Leistungs- jahres mehr als verdoppelt hat. fähigkeit liegt zugrunde, dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit zunächst zur Deckung
Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag
250,00
210,40 194,35 200,00 188,60 165,07 148,07 150,00 130,66 105,22 102,00 100,00 84,40 66,35 41,41 50,00
ordentliche Tilgungen
33
0,00 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin- verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertilkel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til- gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertilgungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur modelaufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis- schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge- 2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse. 2020 mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit und 2021 ist ein moderater Rückgang, aber noch steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau- weit unter der kritischen Marke von 100%, zu verschale nach Art. 12 FAG zur Verfügung). Bei einem zeichnen. 2022 hingegen verschlechterte sich der Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem Wert deutlich und überschritt bei Einbezug der Son- Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die dertilgungen die 100%- Marke, erstmals wieder seit Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen. 2016 war damit keine ausreichende Tilgung aus dem 2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til- Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit möggung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in lich. Lässt man Sondertilgungen außer Acht bleibt deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und der Wert unter 100 % und damit ausreichend (vgl. 2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp Abbildung 6). In 2023 sinkt der Wert auf 53 % und die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss kehrt damit nun wieder auf das Niveau von vor 2022 zurück. . . oruE .oiM ni Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
Analyse der Liquiditätssituation
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si- derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfrischerstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins- Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück- belastungen drohen. sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier- Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im bei zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Jahr 2023 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht. die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi- Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbeten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auftrag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie 280 Mio. Euro. die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel- Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli- len Marktzinsen. chen Laufzeiten entweder als Tages- oder Festgel- Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kasder zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre- Kreditinstituten angelegt und verwaltet, wobei das ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durchschnittswerten.
Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2023
Monat Januar bis Dezember 2023
Prognosebericht
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2024 wurde ein Fehl- noch relativ geordnet dar. Aufgrund der positiven unbetrag von rund 64,9 Mio. € geplant. erwarteten Effekten bei der Gewerbesteuer ist der große Einbruch bei den Finanzen erst einmal ausge- Bei der Gewerbesteuer besteht jedoch sogar die blieben beziehungsweise nach hinten verschoben. Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 622 Mio. € über- Die Finanzsituation und Schuldentragfähigkeit kann troffen wird. Der Einkommensteueranteil liegt wahrgegenwärtig noch als gesichert angesehen werden. scheinlich etwas unter dem Plan von 374,0 Mio. €, Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend die Schlüsselzuweisungen hingegen liegen mit 271,2 hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände Mio. € 16,2 Mio. € über dem Plan. Damit stellt sich und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen. die Vermögens- und Finanzlage trotz der globalen volatilen politischen und wirtschaftlichen Lage immer
Risikobericht
Die aktuell noch gut laufenden Steuererträge dürfen gen des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass erhebli- jahresplanung. Gerade auch in diesem Bereich kann che Risiken für den städtischen Haushalt bestehen. die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung wenig flexibel reagieren. bis zum Jahr 2028 bestätigen das bereits im Haus- Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der halt 2024 dargestellte Problem, dass mittelfristig die immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in Trotz der vom Stadtrat beschlossenen stufenweisen Gefahr ist und eine Überschuldung droht. Den Haus- Begrenzung ist ein deutlicher Anstieg des Investitihalt 2024 hat deshalb die die Regierung von Mittelonsvolumens insbesondere ab dem Haushaltsjahr franken nur unter großen Bedenken genehmigt. Aus 2026 zu befürchten. Neben weiteren Maßnahmen diesem Grunde muss die Stadt Nürnberg bei der Aufaus dem Paket „Bildung und Betreuung“ wird künftig stellung des Haushaltsplanes 2025 alle Anstrengunauch die Erneuerung von Brücken, die Sanierung gen unternehmen, um einen genehmigungsfähigen von U-Bahnhöfen sowie weitere Maßnahmen zur Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen. Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses und der ange- Nicht nur schlagen sich die Preisanstiege bei Ener- strebten Klimaneutralität des städtischen Gebäudegie und weiteren Gütern in einem eklatanten Anstieg bestands an Bedeutung gewinnen. Auch die im Inder Sachaufwendungen nieder. Auch wäre mit einer vestitionsprogramm bereits veranschlagten Kulschlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage in der Re- turgroßprojekte sowie die Infrastrukturmaßnahmen gel ein Anstieg der Transferaufwendungen verbun- werden Investitionsmittel binden und den Handden, bei denen in den letzten 2 Jahren eine gewisse lungsspielraum für neue Investitionsprojekte begren- Entspannung eingetreten war. zen. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschreiwendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- 2025 auf 886 Mio. € gesteigert haben, insbesondere gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtunaufgrund von Tarifanpassungen zum Ausgleich der gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, hohen Inflationsrate. Damit nimmt der Personalhaus- Unterhalt etc.). halt nunmehr 34,2 % der ordentlichen Aufwendun-
Die Entwicklung des städtischen Haushalts im Fi- Mio. geplant. Die tatsächliche Zahl der Passagiere nanzplanungszeitraum 2025-2028 stellt sich so dar, lag genau im Plan. dass aufgrund der hohen Investitionsbedarfe eine Dennoch konnten eine Zunahme der Erlöse im Ver- Nettoneuverschuldung von knapp 100 Mio. € in gleich zum Plan erreicht werden: Gesteigert werden 2025, 2026-2027 sogar über 200 Mio. € zu befürchkonnten zum einen die Luftverkehrserlöse, insbesonten ist. dere durch den Sonderverkehr sowie im Non-Avia- Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung tion Bereich (Gebäudevermietung). Auch durch die der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon- Zunahme der Flugangebote der Airlines, getrieben trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes- insbesondere durch eine starke Feriennachfrage im ses intensiviert. Im Jahr 2023 wurde ein Sparpaket Sommer, konnten die Erlöserwartungen des Flughaim Umfang von 50 Mio. € aufgelegt, das sowohl Ein- fen Nürnberg, übertroffen werden. Einher mit der gesparungen bei Sachaufwendungen als auch Maß- stiegenen Nachfrage nach Flügen stiegen die Startnahmen im Personalbereich (dauerhafte Stellenein- entgelte auf 24,6 Mio. € (Vorjahr 19,7 Mio. €) und die sparungen) enthält. Aufgrund der sich abzeichnen- Passagierentgelte auf 5,3 Mio. € (Vorjahr 4,1 Mio. €). den Belastungen und Risiken in den kommenden Die Abstellentgelte konnten eine Erhöhung zum Vor- Jahren reicht dies jedoch nicht aus. Auch ist die Not- jahr auf 857 T€ (Vorjahr 826 T€) verzeichnen. Entwendigkeit jeder einzelnen Investitionsmaßnahme sprechend des mit den Airlines geschlossenen Entvor dem Hintergrund der drastisch verschlechterten geltentwicklungsvertrags wurden die Start-, Lärm-, finanziellen Prognose erneut zu hinterfragen. Passagier- und Abstellentgelte mit Wirkung zum 26. März 2023 um durchschnittlich 2,4% angehoben. Auch bei den städtischen Töchtern stellen die Inves- Insgesamt konnte durch die in 2023 höhere Anzahl titionsbedarfe der künftigen Jahre eine große Herstartender Flugzeuge, inkl. gestiegener Passagierausforderung dar. zahlen, letztlich ein Umsatzwachstum von 6,6 Mio. € bei den Flughafenleistungen verzeichnet werden.
Flughafen Nürnberg GmbH
Der Umsatz erreichte letztlich 70,1 Mio. € und lag da- Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air- mit um 3,5 Mio. € über den prognostizierten Umsatzports hat sich im Jahr 2023 gegenüber der pande- erlösen. miebedingten Krisenjahre 2020/2021/2022 verbessert. Die Miet- und Pachteinnahmen 2023 stiegen um 1,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Durch die Steige- Der Konzern schloss das Jahr 2023 mit einem nega- rungen der Mieten bei Parkanlagen sowie den Getiven Ergebnis nach Steuern in Höhe von 2,9 Mio. € bäuden konnten zusätzlich 640 T€ erwirtschaftet ab. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Er- werden. Mit der Zunahme des Flugverkehrs in 2023 gebnisverbesserung um 9,8 Mio. €. Die deutliche erhöhte sich auch die Nachfrage nach Kerosin. Die wirtschaftliche Erholung ist an der Verbesserung des Durchsatzentgelte des Tanklagers bzw. Into-Planeoperativen Ergebnisses um 6,3 Mio. € erkennbar. Entgelte stiegen um 189 T€. Weiter konnten durch Das geplante Defizit von -16,9 Mio. € konnte somit Vermietung von Werbeflächen 272 T€ zusätzlich deutlich reduziert werden. Diese positive Entwick- zum Vorjahr erzielt werden. lung erklärt sich aus einer Kombination von vielen operativen Ergebnisverbesserungen sowie zusätzli- Die Konzessions- und Umsatzabgaben erhöhten chen Einmaleffekten (Strompreisbremse, Abgang sich im Vergleichszeitraum um 553 T€. Hier ist zum von Vermögensgegenständen z. B. Feuerwehrfahr- einen die Gastronomie mit einem Anstieg von 266 T€ zeuge). Auf der Kostenseite konnten durch Einspa- zu nennen und zum anderen das Geschäft der Autorungen im Anlagenunterhalt sowie beim Gasver- vermieter in Höhe von 185 T€. Weiter konnten die brauch signifikante Einsparungen erzielt werden. Au- Shops am Airport Nürnberg mit 54 T€ sowie die Reißerdem war der Strombezug geringer als geplant. nigungsfirmen mit 15 T€ beitragen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 2 Mio. € auf 2,8 Für das Jahr 2023 waren ein Umsatz von 66,7 Mio. Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Einmalef- €, ein daraus resultierender Jahresfehlbetrag von - fekt der Einzahlung aus der Strompreisbremse in 16,9 Mio. € und Passagierzahlen in Höhe von 3,9 Höhe von 1,1 Mio. €.
schaft e. V. (AUMA). Nachdem der Beginn des Jah-
res 2022 noch von Corona-Restriktionen geprägt
war, waren im Jahr 2023 nur noch wenige Auswir-
kungen der Pandemie spürbar.
Der Materialaufwand liegt mit 8,9 Mio. € um 878 T€ über dem Vorjahreswert. Größter Kostenbestandteil ist der Anlagenunterhalt mit 6,7 Mio. €. Dieser weicht mit 797 T€ höheren Kosten vom Vorjahr ab. Der Personalaufwand stieg um 1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/innen in 2023 hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, sodass sich die Erhöhung im Wesentlichen aus den Einmalzahlungen gemäß dem Tarifabschluss nach TVöD ergibt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 5,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die darin enthaltenen allgemeinen Betriebskosten sind in 2023 um 4,7 Mio. € gestiegen. Der Anstieg ist in erster Linie auf die gestiegenen Kosten für Strom sowie auf den Anstieg der Aufwendungen für Unterstützungsleistungen der Airpart GmbH (APG) zurückzuführen. Hinzu kommt eine Erhöhung bei den Kosten für Leiharbeitskräfte sowie bei den Reinigungskosten. Im Jahr 2023 wurde am Airport Nürnberg mit 3,9 Mio. Passagieren ein Plus von rund 20% gegenüber dem Vorjahr erreicht. Für das Jahr 2024 wird mit dem Erreichen des Vor-Corona-Niveaus gerechnet, gedämpft wird die positive Erwartung jedoch durch die von der Bundesregierung verabschiedete Erhöhung der Luftverkehrsteuer und durch Kostensteigerungen im Personalbereich, die wohl nicht vollumfänglich kompensiert werden können. Der Flughafen Nürnberg pflegt ein ausführliches Risikomanagementsystem. Die wesentlichen Risiken werden in den steigenden Personalkosten, der auch aufgrund der Nachhaltigkeitsbemühungen der Wirtschaft abnehmenden Geschäftsreisen sowie den Sanierungskosten gesehen. Die mittelfristige Wirtschaftsplanung des Flughafens zeigt ab 2024 einen durchgehend positiven EBITDA, ab 2030 ist das geplante Jahresergebnis positiv. Die mittelfristige Finanzplanung sieht jedoch weitere Eigenkapitalzuführungen durch die Gesellschafter vor, die zwischen diesen jedoch noch nicht verbindlich vereinbart wurden.
Der Umsatz der NürnbergMesse GmbH betrug 2023
194,2 Mio. € (2022: 205,3 Mio. €; 2021: 48,1 Mio. €).
Nach Veranstaltungsaufwendungen, Personalauf-
wendungen, Abschreibungen, sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen, Bestandsveränderungen zu-
züglich der sonstigen betrieblichen Erträge, des Be-
teiligungsergebnisses sowie Erträgen aus Gewinn-
abführungen erzielte die Gesellschaft ein operatives
Ergebnis von -7,5 Mio. € (2022: 1,3 Mio. €; 2021: -
27,4 Mio. €).
Obwohl 2023 ein ungerades und damit üblicherweise
veranstaltungsschwaches Messejahr darstellte,
konnte der Umsatz der NürnbergMesse Group ge-
genüber dem Vorjahr auf 265,1 Mio. € gesteigert
werden (2022: 257,1 Mio. €; 2021: 68,3 Mio. €). Der
im Vorjahr in Aussicht gestellte Konzernumsatz von
230,0 Mio. € konnte damit deutlich übertroffen wer-
den. Auf Konzernebene erzielte die NürnbergMesse
Group nach Veranstaltungs- und Personalaufwen-
dungen, Abschreibungen, sonstigen betrieblichen
Aufwendungen, Bestandsveränderungen und zu-
züglich der sonstigen betrieblichen Erträge sowie
des Ergebnisses aus assoziierten Unternehmen und
des Beteiligungsergebnisses ein operatives Ergeb-
nis von 3,2 Mio. € (2022: 6,3 Mio. €; 2021: -38,4 Mio.
€) und ein Ergebnis vor Steuern von 3,6 Mio. € (2022:
5,6 Mio. €; 2021: -40,5 Mio. €).
Das Veranstaltungsjahr 2023 erreichte fast das Ni-
veau von vor der Pandemie. Auch an den internatio-
nalen Standorten der NürnbergMesse Group konn-
ten wieder Veranstaltungen ohne größere Ein-
schränkungen durchgeführt werden. Insgesamt fan-
den in Nürnberg und weltweit 150 Veranstaltungen
der NürnbergMesse Group statt (2022: 155; 2021:
57). Trotz des messezyklusbedingt veranstaltungs-
schwachen ungeraden Messejahrs stiegen die Ver-
anstaltungskennzahlen im Vergleich zum Vorjahr an:
28.135 Aussteller (2022: 23.457; 2021: 5.493), eine
belegte Gesamtnettofläche von 904.466 m² (2022:
841.612 m²; 2021: 176.558 m²) und 1.281.329 Besu-
cher (2022: 989.338; 2021: 315.440). Allerdings wir-
ken sich die Folgen des Krieges in der Ukraine ins-
besondere auf der Kostenseite belastend aus. Die
steigenden Umsätze im Veranstaltungsbereich kön-
nen bisher bei noch nicht jeder Veranstaltung die
NürnbergMesse GmbH
2023 war das erste reguläre Jahr für die deutsche
Messewirtschaft nach der Pandemie, so der Ausstel-
lungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirt-
massiv gestiegenen Kosten für Rohstoffe und
Dienstleistungen ausgleichen.
der bestehenden Konsortialverträge sind in den Jah-
ren 2023 bis 2025 von Seiten der Gesellschafter Ei-
genkapitalerhöhungen von insgesamt 60 Mio. € ein-
geplant, die der NürnbergMesse GmbH ein aktuali-
siertes Investitionsprogramm ermöglichen und die
Basis für eine Geschäftsentwicklung legen, die von
dauerhaften positiven Jahresergebnissen ausgeht.
Allein auf dem unternehmenseigenen Messegelände
in Nürnberg fanden 82 Präsenzveranstaltungen statt
(2022: 84; 2021: 27), davon 26 Messen (2022: 24;
2021: 8), 25 Kongresse (2022: 31; 2021: 5) sowie 31
weitere Veranstaltungen (2022: 29; 2021: 14). Daran
beteiligten sich 20.233 Aussteller (2022: 16.974;
2021: 2.943) und 815.565 Besucher (2022: 620.777;
2021: 180.772). Nach Jahren des Rückgangs ist die
Zahl der Beschäftigten nun wieder leicht angestie-
gen. So erhöhte sich die Mitarbeiterzahl der Nürn-
bergMesse Group 2023 auf durchschnittlich 1.097
Mitarbeitende (2022: 1.011) und die der Nürnberg-
Messe GmbH auf 546 Mitarbeitende (2022: 545).
Weiterhin investiert die NürnbergMesse Group ge-
zielt in die Ausbildung ihrer zukünftigen Mitarbeiten-
den. 2023 beschäftigte sie 38 Auszubildende, 20
DHBW-Studierende und 10 Trainees.
Klinikum Nürnberg
Das Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen) schließt 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -19,9 Mio. € schlechter als im Vorjahr (-3,37 Mio. €) aber deutlich besser als geplant (-26,3 Mio. €) ab. Die Corona-Pandemie ist seit 7. April 2023 offiziell beendet. Jegliche diesbezügliche finanzielle staatliche und krankenhauspolitische Unterstützung ist ausgelaufen und die Krankenhäuser sind mit den noch immer anhaltenden Nachwirkungen auf sich alleine gestellt. Das Deutsche Krankenhausinstitut ermittelte in seiner Umfrage 2023 eine angespannte Finanzlage der Krankenhäuser. Fast 80% der Krankenhäuser in Deutschland erwarten für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis. Nur noch 7% der Kliniken werden einen Jahresüberschuss erzielen. Maßgebliche Gründe für die äußerst schwierige wirtschaftliche Lage sind die deutlich gestiegenen Sach- und Personalkosten. Nahezu flächendeckend haben sie die Liquidität der Krankenhäuser stark beeinträchtigt. Fast kein Krankenhaus kann seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken. Ursache dafür ist nach aktueller Datenlage neben der seit Jahrzehnten anhaltenden Unterfinanzierung der Klinken bei der Investitionsförderung, vor allem der weiterhin ausbleibende Inflationsausgleich. Kliniken dürfen ihre Preise nicht eigenverantwortlich an die Inflation anpassen, haben aber dieselben erhöhten Ausgaben wie alle anderen Wirtschaftszweige. Der für die Erlösentwicklung relevante Landesbasisfallwert erhöhte sich in Bayern – unter Berücksichtigung der Ausgleiche – im Jahr 2023 von 3.825,44 € auf 3.994,59 €. Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung von 4,4 % – diese kompensiert damit aber in keiner Weise die bundesweite Inflation von 5,9 %. Für das Jahr 2024 beträgt der vereinbarte Landesbasisfallwert mit Ausgleichen 4.206,51 € und liegt somit 5,3 % über dem Vorjahreswert.
Die NürnbergMesse veröffentlicht zum dritten Mal in
Folge eine nichtfinanzielle Erklärung auf freiwilliger
Basis. Prägend für das Nachhaltigkeitsverständnis
der NürnbergMesse sind die Nachhaltigen Entwick-
lungsziele der Vereinten Nationen (UN Sustainable
Development Goals). Als entscheidend für die Zu-
kunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells betrachtet die
NürnbergMesse die Frage der Nachhaltigkeit unter
drei Aspekten. Erstens: die nachhaltige Durchfüh-
rung von Veranstaltungen; zweitens: die Nachhaltig-
keit des eigenen unternehmerischen Handelns; und
drittens: die Entwicklung der Messeformate als wich-
tige Plattformen zur Verbreitung von nachhaltigen
Technologien und Lösungen.
Für die Jahre 2024 und 2025 sind Eigenkapitalerhö-
hungen als Beitrag der Hauptgesellschafter Stadt
Nürnberg und Freistaat Bayern zur Finanzierung des
modifizierten Masterplans vorgesehen.
Für das Jubiläumsjahr 2024 (50 Jahre Nürnberg-
Messe) werden ein Konzernumsatz von ca. 340 Mio.
€, wovon ca. 262 Mio. € auf die NürnbergMesse ent-
fallen sowie ein deutlich positives Unternehmens-
bzw. Konzernergebnis erwartet.
Wesentliche Risiken werden im Bereich Cybersi-
cherheit gesehen und mit entsprechenden Gegen-
maßnahmen reagiert. Die Geschäftsentwicklung
wird insbesondere durch die nicht vollständig weiter-
reichbaren Kostensteigerungen belastet. Auf Basis
Die Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer sonstigen Umsatzerlöse um 14 Mio. €. Demgegenist weiterhin unzureichend. Insbesondere bei den über sind die Erlöse aus Krankenhausleistungen im Einzelfördermaßnahmen ist das jährlich zur Verfü- Vorjahresvergleich um 6,5 Mio. € gesunken. Verantgung stehende Finanzvolumen nicht ausreichend, wortlich hierfür war das Auslaufen der Corona-Ausum die erforderlichen baulichen Ersatz- und Erweite- gleichszahlungen im Jahr 2022. rungsinvestitionen zu finanzieren. Die staatliche Investitionsfinanzierung zum Erhalt Auch in 2023 ist es bei weitem nicht gelungen, alle und zur Weiterentwicklung der Unternehmenssuboffenen Stellen in den unterschiedlichen Dienstarten stanz ist weiterhin völlig unzureichend und belastet zu besetzen. Im Bereich Ärztlicher Dienst betrifft dies die Kapitalstruktur und Liquidität des Klinikums Nürnbeispielsweise Fach- und Oberärzt/innen der Klinik berg in erheblichem Umfang. Die Fördermittel reifür Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie chen seit Jahren bei Weitem nicht aus, um die notim Kindes- und Jugendalter. Im medizinisch-techni- wendigen Investitionen vollständig zu finanzieren, schen Dienst bestehen Vakanzen in der OP-Pflege, sodass auch insoweit eine Investitionsförderung bei Psycholog/innen sowie Sozialpädagog/innen. Im durch den Träger notwendig werden kann. Funktionsdienst werden hauptsächlich Hebammen Die Stadt Nürnberg plant deshalb ab 2024 mit einer sowie Entbindungshelfer benötigt. Weiter zugespitzt jährlichen Haushaltsbelastung durch Verlustüberhat sich die Personalsituation in der Pflege. nahmen von ca. 7 Mio. € sowie Investitionskostenzu- Zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde die 2021 vom schüssen von 10 Mio. €. Verwaltungsrat beschlossene Eingliederung der Beschäftigten der Servicegesellschaft in das Klinikum und deren Überleitung in den TVöD vollzogen. StWN Insgesamt war das Geschäftsjahr 2023 noch von den Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der StWN Nachwirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Die war im Geschäftsjahr 2023 geprägt durch die positi- Leistungsmenge konnte in 2023 nur geringfügig ge- ven Ergebnisentwicklungen der Tochtergesellschafgenüber 2022 gesteigert werden und bleibt, bezogen ten, während im Vorjahr noch die letzte Tranche des auf die Fallzahlen, um 15 % noch deutlich hinter dem Verkaufs von Anteilen an der wbg Nürnberg GmbH „Vor-Pandemie-Leistungsniveau“ von 2019 zurück. Immobilienunternehmen als relevante Größe enthalten war. Das EBITDA verschlechterte sich um 2,8 Mio. € gegenüber der Planung für 2023 (-0,3 Mio. €). Es flos- Die StWN erzielte im Berichtsjahr nach Steuern eisen weitere krankenhausindividuelle Zahlungen als nen Jahresüberschuss von 10,2 Mio. € (Vorjahr 42,4 „Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Be- Mio. €). Die sehr guten Erträge im Vorjahr prägte ein zug von Erdgas, Wärme und Strom“ für Januar bis erneuter und letztmaliger Anteilsverkauf an der wbg. Dezember 2023 (21,6 Mio. €) zu und es konnten ver- Das positive Finanzergebnis verbesserte sich infolge stärkte Apothekenverkäufe im Bereich Zytostatika eines höheren Beteiligungsergebnisses aus Verlustrealisiert werden. Ferner konnten durch Preisanpasübernahmen und Gewinnabführungsverträgen um sungen im Wahlleistungsbereich Unterkunft, zusätz- 47,9 Mio. €. Die N-ERGIE führte einen Gewinn von liche Abrechnungsmöglichkeiten über weitere ASV- 122 Mio. € (Vorjahr 79,3 Mio. €) an die StWN ab, Angebote (Ambulante spezialärztliche Versorgung) während die VAG einen Anspruch auf Verlustüberund generell fortschreitende „Ambulantisierung“ die nahme von 97,7 Mio. € (Vorjahr 102,3 Mio. €) auf- Umsatzerlöse jeweils deutlich gesteigert werden. Im wies. Vergleich zum Wirtschaftsplan stiegen die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge um insge- Der Geschäftsverlauf des StWN-Konzerns spiegelte samt 44,1 Mio. €. Jedoch nahmen auch die Betriebs- den zunehmenden Wettbewerb und die durch die aufwendungen mit 753,6 Mio. € im Vergleich zum Energiewende beeinflusste Entwicklung auf den Planansatz um 46,9 Mio. € deutlich zu. Ursächlich Energiemärkten sowie die Auswirkungen des Ukrahierfür waren gestiegene Personalaufwendungen ine-Konflikts, der Einführung des Deutschland-Tisowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Der An- ckets und der allgemeinen Kosten- und Preisentstieg der Umsatzerlöse um 2,1 % gegenüber dem wicklung wider. Vorjahr resultiert größtenteils aus der Steigerung der
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der N-ER- GIE entwickelte sich 2023, trotz der volatilen Energiemärkte und der politischen Unwägbarkeiten, insgesamt deutlich positiver als prognostiziert. Insgesamt wurde das Ergebnis der StWN 2023 vom positiven Beteiligungsergebnis dominiert. Aufgrund des Gewinns der N-ERGIE konnte unter Berücksichtigung des negativen Ergebnisses der VAG ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und strukturellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen, insbesondere die forcierte Umsetzung der Energie- und Verkehrswende, einhergehend mit gestiegenen Preisen und Finanzierungskosten werden zukünftig dämpfend auf die Beteiligungsergebnisse von der N-ERGIE und VAG wirken. Die Unsicherheiten bezüglich der Finanzierungszusagen des Bundes und des Freistaats Bayerns sowohl für die Energie- als auch für die Verkehrswende, stellen insofern das größte Risikopotenzial in den beiden wesentlichen Beteiligungsgesellschaften N-ERGIE und VAG dar. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 wird zukünftig mit deutlich schlechteren Jahresergebnissen zu rechnen sein. Im Falle eines fehlenden oder nur anteiligen Ausgleichs eines Jahresfehlbetrages der StWN durch die Stadt Nürnberg ergeben sich Risiken in der Liquidität und der Eigenkapitalausstattung der Unternehmensgruppe Die Stadt Nürnberg hat deshalb bereits ab 2023 Rückstellungen für Verluste der StWN eingeplant. Die Ergebnisbelastung des städtischen Haushalts wird ab 2024 voraussichtlich jährlich mindestens 30 Mio. € betragen.
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2023
Von der Stadtkämmerei werden folgende 28 rechtsfähige und 36 nichtrechtsfähige Stiftungen verwaltet. Im Jahr 2023 wurden zwei neue nichtrechtsfähige Stiftungen gegründet.
| Bezeichnung | Buchungs- kreis/ Finanzkreis | Geschäfts- bereich | Gründungsjahr |
|---|---|---|---|
| Rechtsfähige Kommunale Stiftungen | |||
| Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg | 2301 | 2031 | 1339 |
| Findel- und Waisenhausstiftungen | 2302 | 2032 | 1368 |
| Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung | 2303 | 2033 | 1890 |
| Kost-Pocher’sche Stiftung | 2304 | 2034 | 1921 |
| Fritz-Hintermayr-Stiftung | 2305 | 2035 | 1968 |
| Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung | 2306 | 2036 | 1966 |
| Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung | 2307 | 2037 | 2004 |
| Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind | |||
| Sigmund-Schuckert-Stiftung | 2401 | 2041 | 1948 |
| Stiftung Lokalstudienfonds | 2402 | 2042 | 1809 |
| Stiftung für Bildung und Unterricht | 2403 | 2043 | 1966 |
| Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg | 2404 | 2044 | 1961 |
| Heinrich Gröschel Stiftung | 2405 | 2045 | 1992 |
| Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung | 2406 | 2046 | 1999 |
| Heinz und Inge Tschech Stiftung | 2407 | 2047 | 2001 |
| Rudolf Volland Stiftung | 2408 | 2048 | 2002 |
| Leo und Trude Denecke Stiftung | 2409 | 2049 | 2004 |
| Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung | 2410 | 204A | 2005 |
| Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung | 2411 | 204B | 2006 |
| Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- | 2412 | 204C | 2016 |
| Rudo lf und Eberhard Bauer Stiftung | 2413 | 204D | 2017 |
| Alfred Golombek Stiftung | 2414 | 204E | 1998/2019 |
| Stiftung Lompa | 2415 | 204F | 2019 |
| Hehl Stiftung | 2416 | 204G | 2019 |
| Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) | 2417 | 204H | 2019 |
| Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung | 2418 | 204I | 2007/2021 |
| Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind |
| Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung | 2501 | 2051 | 1954 |
|---|---|---|---|
| Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung | 2502 | 2052 | 2004 |
| Bäume für Nürnberg Stiftung | 2503 | 2053 | 2013 |
| Bezeichnung | Bu- chungs- kreis/ | Geschäfts- bereich | Gründungsjahr |
|---|---|---|---|
| Nichtrechtsfähige Stiftungen | |||
| Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- | 1000 | 001A | 2000 |
| ht " Heinrich und Amalie Lang-Stiftung | 1000 | 202A | 1966 |
| Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung | 1000 | 202B | 1954 |
| Otto Lauterbach-Stiftung | 1000 | 202C | 1962 |
| Marie-Hack-Stiftung | 1000 | 202D | 1970 |
| Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung | 1000 | 202E | 1970 |
| Andreas-Winterbauer-Stiftung | 1000 | 202F | 1974 |
| Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten | 1000 | 202G | 1977 |
| Andreas-Staudt-Stiftung | 1000 | 202H | 1978 |
| Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung | 1000 | 202I | 1980 |
| Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg | 1000 | 202J | 2001 |
| Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung | 1000 | 202K | 2002 |
| Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg | 1000 | 202L | 2002 |
| Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung | 1000 | 202M | 2007 |
| Auxiliar-Stiftung | 1000 | 202N | 2008 |
| Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung | 1000 | 202O | 2008 |
| Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung | 1000 | 202P | 2008 |
| Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung | 1000 | 202Q | 2008 |
| Margarete-Weigel-Stiftung | 1000 | 202R | 2009 |
| Leonhard Wagner Stiftung | 1000 | 202S | 2009 |
| Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung | 1000 | 202T | 2010 |
| Ernst und Berta Wurzer Stiftung | 1000 | 202U | 2011 |
| Werner und Elisabeth Krauß Stiftung | 1000 | 202V | 2011 |
| Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung | 1000 | 202W | 2011 |
| Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung | 1000 | 202X | 2012 |
| Dorothea-Herzog-Kulturstiftung | 1000 | 202Y | 2013 |
| Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur | 1000 | 202Z | 2015 |
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 1000 | 2021 | 2015 |
| Stiftung Klinikum Nürnberg | 1000 | 2022 | 2012/2019 |
| Mathilde-Gottschalk-Stiftung | 1000 | 2023 | 2020 |
| Georg und Gisela Gottschalk Stiftung | 1000 | 2024 | 2020 |
| Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst | 1000 | 2025 | 2005/2020 |
|---|---|---|---|
| Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg | 1000 | 2026 | 2021 |
| Stamm-Schmitt-Stiftung | 1000 | 2027 | 2021 |
| Peter H. Richter Stiftung | 1000 | 2028 | 2023 |
| Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung | 1000 | 2029 | 2023 |
1. Vermögen der einzelnen Stiftungen
Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De- Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivkatails den einzelnen Jahresabschlüssen entnommen pital in TEUR zum 31.12.2023 (nach der Ergebniswerden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im verwendung) ausgewiesen. Rahmen des städtischen Jahresabschlusses kumuliert erläutert.
| Stiftung | Aktiva 2023 | Passiva 2023 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Eigenkapital | Fremdkapital | |||||||||
| Gesamt | Liquide Mittel | Eigenkapi | - | davon Gewinn (vor Erg.verwendung) | davon Verbind- lichkeiten | ||||||
| tal | |||||||||||
| Gesamt | |||||||||||
| Rechtsfähige Stiftun- | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | ||||||
| gen | |||||||||||
| Heilig-Geist-Spital-Stif- tung | 44.073 | 4.219 | 43.176 | 1.078 | 336 | ||||||
| Findel- und Waisenhaus- stiftungen | 4.695 | 236 | 4.628 | 115 | 2 | ||||||
| Klein’sche Brennmateria- lenstiftung | 1.662 | 240 | 1.531 | 60 | 9 | ||||||
| Kost-Pocher’sche Stif- tung | 13.371 | 176 | 13.250 | 61 | 45 | ||||||
| Fritz-Hintermayr-Stiftung | 3.326 | 120 | 3.243 | 44 | 49 | ||||||
| Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung | 169 | 14 | 166 | 2 | 0 | ||||||
| Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung | 836 | 72 | 793 | 6 | 16 |
Liquide
Mittel
davon Gewinn (vor
Erg.verwendung)
davon Verbind-
lichkeiten
| Sigmund-Schuckert-Stif- tung | 169.496 | 10.813 | 161.071 | 2.883 | 893 |
|---|---|---|---|---|---|
| Stiftung Lokalstudien- fonds | 4.192 | 68 | 4.170 | 104 | 0 |
| Stiftung für Bildung und Unterricht | 1.021 | 26 | 1.008 | 12 | 0 |
| Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg | 195 | 10 | 192 | 3 | 0 |
| Heinrich Gröschel Stif- tung | 3.207 | 77 | 3.142 | 36 | 36 |
| Dr. Hans und Dr. Elisa- beth Birkner Stiftung | 4.766 | 212 | 4.718 | 67 | 0 |
| Heinz und Inge Tschech Stiftung | 3.169 | 140 | 3.057 | 27 | 15 |
| Rudolf Volland Stiftung | 1.581 | 56 | 1.548 | 18 | 3 |
| Leo und Trude Denecke Stiftung | 499 | 195 | 332 | 9 | 152 |
| Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung | 51 | 6 | 49 | 0,4 | 1 |
| Frieda und Helmut Schweimer Stiftung | 661 | 13 | 658 | 3 | 0 |
| Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung | 144 | 27 | 123 | 3 | 17 |
| Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung | 7.311 | 195 | 7.190 | 57 | 58 |
| Alfred Golombek Stiftung | 412 | 31 | 404 | 3 | 3 |
| Stiftung Lompa | 444 | 33 | 426 | 3 | 3 |
| Hehl Stiftung | 925 | 34 | 907 | 35 | 15 |
| Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstif- tung) | 173 | 65 | 170 | 0 | 3 |
| Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung | 1.258 | 66 | 1.235 | 20 | 0 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungs- stiftung | 1.749 | 170 | 1.605 | 17 | 125 | |
| Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung | 8.621 | 643 | 8.293 | 123 | 212 | |
| Bäume für Nürnberg Stif- tung | 327 | 118 | 242 | 5 | 16 | |
| Summe rechtsfähige | 278.334 | 18.075 | 267.327 | 4.794 | 2.009 | |
| Stiftungen |
| Stiftung | Aktiva 2023 | Passiva 2023 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Eigenkapital | Fremdkapital | ||||||||
| Gesamt | liquide Mittel | Eigenkapi- tal Gesamt | davon Gewinn (vor Erg.verwen- dung) | davon Ver- bindlichkeiten | ||||||
| Nichtrechtsfähige | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |||||
| Stiftungen | ||||||||||
| Heinrich und Amalie Lang-Stiftung | 1.675 | 34 | 1.669 | 35 | 0 | |||||
| Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung | 866 | 19 | 860 | 21 | 0 | |||||
| Otto Lauterbach-Stiftung | 1.280 | 30 | 1.266 | 14 | 0,5 | |||||
| Marie-Hack-Stiftung | 8.710 | 391 | 8.448 | 104 | 182 | |||||
| Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung | 85 | 6 | 82 | 2 | 0 | |||||
| Andreas-Winterbauer-Stif- tung | 637 | 84 | 583 | 9 | 6 | |||||
| Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrich- ten | 1.025 | 37 | 999 | 9 | 17 |
Eigenkapi-
tal Gesamt
| Andreas-Staudt-Stiftung | 182 | 9 | 180 | 3 | 0 |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung | 66 | 8 | 65 | 1 | 0 |
| Johann und Liselotte Leh- ner Stiftung Nürnberg | 2.364 | 55 | 2.323 | 22 | 2 |
| Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung | 237 | 10 | 234 | 2 | 0 |
| Späth-Falk-Hammerba- cher- Stiftung Nürnberg | 99 | 10 | 94 | 0 | 4 |
| Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung | 125 | 7 | 124 | 3 | 0 |
| Auxiliar-Stiftung | 143 | 11 | 139 | 2 | 3 |
| Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendien- stiftung | 317 | 15 | 308 | 3 | 0 |
| Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung | 122 | 7 | 119 | 1 | 0 |
| Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung | 318 | 12 | 312 | 0,2 | 2 |
| Margarete-Weigel-Stif- tung | 1.131 | 137 | 1.061 | 9 | 55 |
| Leonhard Wagner Stif- tung | 235 | 13 | 231 | 2 | 2 |
| Marie und Hugo Lemnit- zer Stiftung | 190 | 11 | 188 | 4 | 0 |
| Ernst und Berta Wurzer Stiftung | 831 | 53 | 805 | 11 | 12 |
| Werner und Elisabeth Krauß Stiftung | 143 | 7 | 142 | 2 | 0 |
| Adolf-und-Gertraud-Mül- ler-Stiftung | 601 | 40 | 575 | 7 | 19 |
| Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ | 1.243 | 40 | 1.224 | 17 | 10 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung | 618 | 102 | 531 | 15 | 43 | |
| Dorothea-Herzog-Kultur- stiftung | 53 | 10 | 47 | 0,4 | 5 | |
| Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur | 42 | 4 | 41 | 0,3 | 0 | |
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 2.146 | 64 | 2.112 | 14 | 14 | |
| Stiftung Klinikum Nürn- berg | 648 | 137 | 519 | 5 | 122 | |
| Mathilde-Gottschalk-Stif- tung | 851 | 36 | 830 | 13 | 6 | |
| Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg | 329 | 33 | 258 | 1 | 70 | |
| Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst | 542 | 21 | 538 | 1 | 2 | |
| Pocket-Opera-Company Stiftung | 2.420 | 56 | 2.368 | 1 | 0 | |
| Stamm-Schmitt-Stiftung | 2.170 | 412 | 2.140 | 34 | 0 | |
| Peter H. Richter Stiftung | 393 | 8 | 383 | 4 | 0 | |
| Hanne-und-Rudolf-Mitter- meier-Stiftung | -1 | -2 | -11 | -11 | 10 | |
| Summe | 32.836 | 1.927 | 31.787 | 361 | 587 | |
| nicht-rechtsfähige Stif- | ||||||
| tungen | ||||||
| Summe insgesamt | 311.170 | 20.002 | 299.114 | 5.155 | 2.596 | |
| nicht-rechtsfähige und | ||||||
| rechtsfähige Stiftungen | ||||||
| * |
*) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge
2. Bilanzkennzahlen
In 2023 wurden keine Bilanzkennzahlen ermittelt.
3. Zweckausrichtung
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweck-ausrich- Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen tungen für 2023 und 2022 aus. Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungsstatistik 2022/2023“. 2023 sind insgesamt 5.368 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen in Höhe von 5.383 TEUR bearbeitet worden.
| Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse | Anzahl Anträge 2023 | in T€ 2023 | Anzahl Anträge 2022 | in T€ 2022 | Abweichung (in T€) | Abweichung in % (gerundet) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Stiftungsgaben 2. Stipendien 3. Zuschüsse an Institutionen | 4.982 172 214 | 3.729 152 1.502 | 5.113 196 169 | 3.954 233 1.808 | - 225 - 81 - 306 | - 6 % - 35 % - 17 % |
| Summe | 5.368 | 5.383 | 5.478 | 5.995 | - 612 | - 10 % |
Die Höhe der Zweckausrichtungen reduzierte sich Die rückläufige Anzahl der Anträge ist darauf zurückzum Vorjahr um ca. 10 % auf rund 5.4 Mio. €. Insge- zuführen, dass seitens des Allgemeinen Sozialdienssamt wurden rd. 612 T€ weniger ausgerichtet als im tes des Jugendamtes sowie des Sozialpädagogi- Vorjahr. schen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration weniger Anträge auf Stiftungsgaben aufgenommen wurden.
Zudem ist die Anzahl der evangelischen Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg weiterhin rückläufig, dadurch sind die Ausrichtungsmittel für nicht evangelische Stipendien zeitnah erschöpft.
- Beratungsleistungen durch die Stiftungs- Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von
verwaltung Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera-
tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter J/B3)“ sowie durch die des „Sozialpädagogischen bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzel-ge- Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün- soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta- Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung. Beratung.
| Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung | Anzahl Beratungsgespräche 2023 | Anzahl Beratungsgespräche 2022 | Abweichung | Abweichung in % (gerundet) |
|---|---|---|---|---|
| 1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 4. Zuschussanträge von Institutionen | 9 235 1.761 208 | 15 275 1.669 165 | - 6 - 40 92 43 | - 40 % - 15 % 6 % 26 % |
*) schriftlich, telefonisch, persönlich
5. Zweckausrichtungsstatistik 2022/2023
| Anzahl | Betrag (€) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | |
| 1. | Nichtrechtsfähige Stiftungen | |||||
| 1.1 | Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige | Stiftungsgaben | 41 | 48 | 19.350 | 21.600 |
| 1.2 | Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige | Stiftungsgaben | 19 | 16 | 9.800 | 8.000 |
| 1.3 | Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte | Stiftungsgaben | 13 | 26 | 11.800 | 18.750 |
| 1.4 | Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe | Zuschüsse | 11 | 14 | 127.445 | 136.628 |
| 1.5 | Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen | Stipendien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.6 | Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung | Stipendien | 5 | 0 | 6.700 | 0 |
| 1.7 | Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 5 | 6 | 12.360 | 11.800 |
| 1.8 | Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur | Stipendien | 1 | 1 | 600 | 800 |
| 1.9 | Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger | Stipendien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.10 | Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende | Stipendien | 33 | 20 | 24.600 | 13.200 |
| 1.11 | Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen | Zuschüsse an KJH | 1 | 0 | 1.400 | 0 |
| 1.12 | Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. | Zuschüsse durch Beschluss d e s Kuratoriums | 1 | 1 | 2.742 | 1.500 |
| 1.13 | Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes | Zuschüsse | 1 | 1 | 2.200 | 1.500 |
| 1.14 | Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte | Zuschüsse | 0 | 1 | 0 | 3.300 |
| 1.15 | Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung - Förderung Willstätter-Gymnasium | Stipendien Zuschüsse | 0 0 | 0 0 | 0 0 | 0 0 |
| 1.16 | Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende | Stipendien | 2 | 0 | 1.600 | 0 |
| 1.17 | Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg | Zuschüsse | 2 | 2 | 6.996 | 7.550 |
| 1.18 | Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder - für Mündel des Jugendamtes | Stiftungsgaben Zuschüsse | 51 1 | 30 1 | 32.000 5.000 | 18.600 3.282 |
| 1.19 | Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule | Zuschüsse | 1 | 1 | 2.800 | 2.198 |
| Anzahl | Betrag (€) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
| 1. | Nichtrechtsfähige Stiftungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.20 | Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen - Ausbau von Radwegen | Zuschüsse Zuschüsse | 2 0 | 2 0 | 2.000 0 | 1.400 0 |
| 1.21 | Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren | Zuschüsse | 1 | 4 | 4.100 | 9.434 |
| 1.22 | Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf | Zuschüsse | 1 | 1 | 1.371 | 1.800 |
| 1.23 | Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke | Zuschüsse | 1 | 5 | 4.130 | 8.248 |
| 1.24 | Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte" | Zuschüsse durch Beschluss des Stiftungsrates | 7 | 10 | 13.700 | 19.710 |
| 1.25 | Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - Einzelförderung - für die Kinder- und Jugendhilfe | Stipendien Zuschüsse | 0 12 | 25 11 | 0 34.838 | 16.350 33.620 |
| 1.26 | Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg | Zuschüsse | 1 | 3 | 2.000 | 9.300 |
| 1.27 | Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst - Förderung der Emanzipation | Zuschüsse Zuschüsse | 0 1 | 0 1 | 0 300 | 0 500 |
| 1.28 | Erich und Grete Berwind Stiftung - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe | Stiftungsgaben Zuschüsse | 0 1 | 0 1 | 0 9.630 | 0 14.000 |
| 1.29 | Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg | Zuschüsse | 0 | 4 | 0 | 4.923 |
| 1.30 | Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg | Zuschüsse | 1 1 | 1 1 | 1.800 800 | 2.400 1.000 |
| 1.31 | Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten | Zuschüsse | 3 | 4 | 2.500 | 6.723 |
| 1.32 | Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen b) Vergabe von Stipendien c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen | Zuschüsse Stipendien Zuschüsse | 0 0 1 | 0 0 2 | 0 0 1.500 | 0 0 3.500 |
| 1.33 | Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg - Förderung von Kunst und Kultur | Zuschüsse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.34 | Stamm-Schmitt-Stiftung - Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Gesundheitswesens | Zuschüsse | 1 | 1 | 10.000 | 10.000 |
| Summe nichtrechtsfähige Stiftungen | 222 | 244 | 356.060 | 391.617 |
| Anzahl | Betrag (€) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
| 2. | Rechtsfähige Stiftungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst c) Nachlass Rahnhöfer d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten e) Pro Familia d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen | Stiftungsgaben Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse | 183 1 1 1 0 0 | 317 1 1 0 0 0 | 98.710 416.564 100 5.000 -11.967 0 | 157.020 416.564 1.200 0 0 0 |
| 2.2 | Findel- und Waisenhausstiftungen a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder b) Zustiftung Petz | Zuschüsse an Kinder- und Jugendheim Ausflugsfahrten KJH | 2 1 | 1 1 | 340.934 510 | 218.400 900 |
| 2.3 | Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige | Stiftungsgaben | 208 | 143 | 128.835 | 88.010 |
| 2.4 | Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt - Zustiftung Löwinger | Zuschüsse an Institutionen | 13 1 | 25 1 | 31.743 10.000 | 48.866 4.674 |
| 2.5 | Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 8 | 6 | 39.998 | 39.550 |
| 2.6 | Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät | Stiftungsgaben Stipendien | 2 0 | 2 0 | 1.400 0 | 1.400 0 |
| 2.7 | Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger | Stiftungsgaben | 15 | 0 | 7.100 | 0 |
| 2.8 | Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger b) für bedürftige evangelische Nürnberger c) Projektförderung | Stipendien Stiftungsgaben Zuschüsse | 59 4.579 4 | 42 4.398 4 | 124.800 3.640.565 59.786 | 78.900 3.396.087 20.730 |
| 2.9 | Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen | Stipendien Zuschüsse an Institutionen | 69 0 | 39 0 | 50.400 0 | 29.950 0 |
| 2.10 | Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung b) für Bildungseinrichtungen c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder d) Zustiftung Kozempel - für Studierende | Stipendien Zuschüsse an Institutionen Stipendien Stipendien | 4 1 0 0 | 0 1 0 0 | 2.800 800 0 0 | 0 1.300 0 0 |
| 2.11 | Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek | Zuschüsse | 1 | 1 | 1.300 | 2.280 |
| 2.12 | Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens b) für würdige junge Nürnberger | Zuschüsse Stipendien | 5 1 | 5 1 | 19.142 3.100 | 20.100 3.100 |
| 2.13 | Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken b) Vergabe des Dr. Birkner Preis | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 2 4 | 4 3 | 154.617 5.000 | 105.059 4.500 |
| 2.14 | Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen | Zuschüsse | 1 | 4 | 5.000 | 14.900 |
| Anzahl | Betrag (€) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
| 2.15 | Rudolf Volland Stiftung - Unterstützung bedürftiger Künstler | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 8 | 4 | 17.160 | 13.950 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.16 | Leo und Trude Denecke Stiftung - Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen | Zuschüsse | 2 | 3 | 9.090 | 7.630 |
| 2.17 | Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. | Zuschüsse | 1 | 1 | 400 | 400 |
| 2.18 | Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 2 | 2 | 6.300 | 6.590 |
| 2.19 | Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 4 | 5 | 3.656 | 14.936 |
| 2.20 | Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke | Zuschüsse | 25 | 17 | 69.793 | 55.239 |
| 2.21 | Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose | Zuschüsse | 2 | 1 | 7.552 | 2.000 |
| 2.22 | Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen | Zuschüsse Stiftungsgaben Stipendien | 1 2 16 | 1 2 27 | 3.000 4.900 12.700 | 3.000 3.300 16.500 |
| 2.23 | Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung b) 50% Förderung Kunst und Kultur | Stipendien Zuschüsse durch Kuratorium | 6 2 | 17 4 | 5.300 5.540 | 9.800 10.000 |
| 2.24 | Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung | Zuschüsse | 6 | 5 | 6.988 | 7.716 |
| 2.25 | Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde e.V. | Zuschüsse | 1 | 1 | 19.000 | 3.900 |
| 2.26 | Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten | Zuschüsse durch Beschluss des Beirats | 2 | 3 | 9.689 | 23.223 |
| 2.27 | Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschuss gem. Satzung | 4 1 | 5 1 | 95.477 193.000 | 46.650 82.000 |
| 2.28 | Bäume für Nürnberg Stiftung - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. | Zuschüsse durch Beschluss des Vorstands | 5 | 25 | 32.985 | 31.046 |
| Summe rechtsfähige Stiftungen | 5.256 | 5.124 | 5.638.766 | 4.991.371 | ||
| Summe nichtrechtsfähige Stiftungen | 222 | 244 | 356.060 | 391.617 | ||
| Summe insgesamt | 5.478 | 5.368 | 5.994.827 | 5.382.988 |
| 2.16 | Leo und Trude Denecke Stiftung - Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen | Zuschüsse | 3 | 2 | 15.960 | 9.090 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.17 | Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. | Zuschüsse | 1 | 1 | 2.200 | 400 |
| 2.18 | Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 2 | 2 | 8.540 | 6.300 |
| 2.19 | Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 3 | 4 | 9.600 | 3.656 |
| 2.20 | Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke | Zuschüsse | 14 | 25 | 95.082 | 69.793 |
| 2.21 | Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose | Zuschüsse | 0 | 2 | 0 | 7.552 |
| 2.22 | Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen | Zuschüsse Stiftungsgaben Stipendien | 1 27 0 | 1 2 16 | 2.500 23.800 0 | 3.000 4.900 12.700 |
| 2.23 | Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung b) 50% Förderung Kunst und Kultur | Stipendien Zuschüsse durch Kuratorium | 6 2 | 6 2 | 4.350 4.100 | 5.300 5.540 |
| 2.24 | Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung | Zuschüsse | 6 | 6 | 7.400 | 6.988 |
| 2.25 | Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde e.V. | Zuschüsse | 1 | 1 | 30.000 | 19.000 |
| 2.26 | Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten | Zuschüsse durch Beschluss des Beirats | 1 | 2 | 6.896 | 9.689 |
| 2.27 | Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschuss gem. Satzung | 3 1 | 4 1 | 43.753 100.050 | 95.477 193.000 |
| 2.28 | Bäume für Nürnberg Stiftung - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. | Zuschüsse durch Beschluss des Vorstands | 3 | 5 | 30.740 | 32.985 |
| Summe rechtsfähige Stiftungen | 5.952 | 5.256 | 5.215.749 | 5.638.766 | ||
| Summe nichtrechtsfähige Stiftungen | 265 | 222 | 483.736 | 356.060 | ||
| Summe insgesamt | 6.217 | 5.478 | 5.699.485 | 5.994.827 |
- Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 04.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 23.07.2025):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2025 festgestellten Jahresabschluss 2023 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 04.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2023 rechtsfähige Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen vom 04.06.2025 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2023 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2023:
| Stiftung | Bilanzsumme zum | Jahresergebnis | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | 2023 | |||
| Euro | Euro | |||
| Heilig-Geist-Spital-Stiftung | 44.072.651,10 | 1.078.193,66 | ||
| Findel- und Waisenhausstiftungen | 4.695.256,20 | 114.649,32 | ||
| Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung | 1.661.795,65 | 60.418,83 | ||
| Kost-Pocher’sche Stiftung | 13.371.029,89 | 61.114,23 | ||
| Fritz-Hintermayr-Stiftung | 3.325.688,51 | 43.740,26 | ||
| Johanna Sofie Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung | 169.278,02 | 1.604,08 | ||
| Rudolf und Bertha Mathes Wohltätigkeitsstiftung | 836.122,72 | 6.084,97 |
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum 31.12.2023 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 23.07.2025):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.07.2025 werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt.
140-14.20.00-10/2/2
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 04.07.2025
öffentlich
über die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2023
der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Juni 2025
1 JAHRESABSCHLÜSSE 2023 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2023 und -planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 4
1.3.1 Allgemeines 4 1.3.2 Jahresabschlüsse 2023 5 1.3.3 Formelle Feststellungen 6 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 6
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 9
1.4.1 Feststellungen 9 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 11
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 16
1.5.1 Feststellungen 16 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Findel- und Waisenhausstiftungen 17
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 21
1.6.1 Feststellungen 21 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Kost-Pocher’schen Stiftung 22
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 26
1.7.1 Feststellungen 26 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Kost-Pocher’schen Stiftung 27
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 31
1.8.1 Feststellungen 31 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Fritz-Hintermayr Stiftung 32
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 36
1.9.1 Feststellungen 36 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 37
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 41
1.10.1 Feststellungen 41 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 42
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 46
1 Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 20 Abs. 2 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen.
Die Ausführungen im vorliegenden Bericht geben unter Punkt 1 die Ergebnisse aus der Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen (A-Stiftungen) wieder. Diese dienen als Grundlage für die Feststellung dieser Jahresabschlüsse und für die Entlastung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. dem Stadtrat.
Punkt 2 beinhaltet die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2023 und -planung
Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 2 BayStG und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2023 eigene Haushaltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2022 beschlossen.
Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaushaltspläne aufgestellt worden.
Für die Haushaltssatzungen 2023 der A-Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.01.2023 bestätigt.
Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen.
Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2023 durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C für die Jahre 2019 bis 2022 lagen dem Rpr vor.
Im Jahr 2024 war der BKPV mit der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2023, gemeinsam mit denjenigen der Stadt Nürnberg, befasst. Der Prüfbericht des BKPV lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht vor.
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023
1.3.1 Allgemeines
Im Prüfungsjahr 2023 erfolgten im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung bei der Stadtkämmerei 2 Neugründungen im Bereich der nichtrechtsfähigen Stiftungen. Somit bestanden zum Bilanzstichtag 36 nichtrechtsfähige (nrf.) und 28 selbständige, rechtsfähige Stiftungen. Die nrf. Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes geführt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet.
Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert:
Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
Findel- und Waisenhausstiftungen
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
Kost-Pocher`sche Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung
Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
Heinrich Gröschel Stiftung
Heinz und Inge Tschech Stiftung
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
Rudolf Volland Stiftung
Leo und Trude Denecke Stiftung
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
Alfred Golombek Stiftung
Stiftung Lompa
Hehl Stiftung
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung)
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung
Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung
Bäume für Nürnberg Stiftung
Die Stiftungen verfügten per 31.12.2023 über ein Eigenkapital von insgesamt 299,1 Mio. Euro (Vorjahr 285,5 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten im Jahr 2023 Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von rd. 5,4 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro) getätigt werden.
1.3.2 Jahresabschlüsse 2023
Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2023 gemäß Art. 20 Abs. 2 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt.
Die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt.
Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft:
| Stiftung | Bilanzsumme zum | Bilanzsumme zum | Jahresergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 2023 | ||||
| Euro | Euro | Euro | ||||
| Heilig-Geist-Spital-Stiftung | 44.072.651,10 | 43.058.452,99 | 1.078.193,66 | |||
| Findel- und Waisenhausstiftungen | 4.695.256,20 | 4.497.224,50 | 114.649,32 | |||
| Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung | 1.661.795,65 | 1.527.506,64 | 60.418,83 | |||
| Kost-Pocher`sche Stiftung | 13.371.029,89 | 13.128.434,43 | 61.114,23 | |||
| Fritz-Hintermayr-Stiftung | 3.325.688,51 | 3.116.546,97 | 43.740,26 | |||
| Johanna Sofie Wallner`sche Blin- den- und Stipendienstiftung | 169.278,02 | 154.754,69 | 1.604,08 | |||
| Rudolf und Berta Mathes Wohltä- tigkeitsstiftung | 836.122,72 | 808.036,57 | 6.084,97 | |||
| Summe | 68.131.822,09 | 66.290.956,79 | 1.365.805,35 |
Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat.
1.3.3 Formelle Feststellungen
Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahresabschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen den Vorschriften. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftungen.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste.
Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung).
Bei tatsächlicher Zuführung dieses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichtsjahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre die Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann ebenfalls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftungen war im Jahr 2023 der Nachweis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage möglich.
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen
Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung
Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein.
Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschrei-
bungen
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermögens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen abgleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter
Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch externe Immobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Überschüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt erhält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und -ausgaben, die Berechnung der Verwaltungsgebühr, die Guthaben der Mieter und die offenstehenden Außenstände aufgeführt werden. Für eine externe Immobilienverwaltung war die Abrechnung durch die Fachdienststelle LA geprüft. LA informierte die Stiftungsverwaltung mit E-Mail vom 02.12.2024 über die durchgeführte Prüfung. Hinsichtlich der anderen Jahresabrechnungen wurde Rpr kein
förmlicher Vermerk über die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch StK/3 oder des LA vorgelegt. Laut Mail vom 27.03.2025 von StK/3 wurden die Abrechnungen überschlägig geprüft und erläuternde Unterlagen für den Abgleich auch nachgefordert.
Für eine künftige und dokumentierte Prüfung der Jahresabrechnungen (der externen Immobilienverwalter) wurde von StK/3 zugesagt, sich mit LA als Fachdienststelle abzustimmen.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt
LA bucht die aus den intern verwalteten Mietverhältnissen entstehenden Forderungen und Erträge über ein Fachprogramm in die Finanzbuchhaltung ein. Für die durch LA verwalteten Vertragsverhältnisse hat die Stiftungsverwaltung über eine SAP-Auswertung Zugriff auf die offenen Mietforderungs-Posten. Der hieraus entstehende Klärungsbedarf und das weitere Vorgehen im jeweiligen Vertragsverhältnis wird dann mit LA abgestimmt. Eine genaue auf die Gesamtheit der Mietverhältnisse bezogene Prüfung der intern verwalteten Mieterträge und der daraus resultierenden Forderungen ist weder der Stiftungsverwaltung noch dem Rechnungsprüfungsamt möglich, da LA eine (von externen Verwaltern erstellten vergleichbaren) entsprechende Abrechnung nicht generieren kann. Für die von der Stiftungsverwaltung im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Auswirkungen waren auch im Jahr 2023 weiterhin Rückstellungen erforderlich.
Finanzanlagen / Wertpapiere, Ausleihungen
Insgesamt erhöhte sich bei den A-Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebundenen Mittel um 1.469,6 TEuro auf 22.667,3 TEuro. Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es wurden keine Fehler festgestellt. Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A-Stiftungen war, dass diese gemäß Art. 20 Abs. 2 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag erzielen sollen. Dabei stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht ausreichend sicher angesehen. Das damalige Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr sah in seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 die Regelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu beanstanden, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden beigemischt werden. In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des Jahres 2023) ausreichend sicher. In der Vorperiode mussten Abwertungen auf den Wertpapierbestand vorgenommen werden. Dieser Umstand ist dahingehend zu relativieren, dass diese Abwertungen ausschließlich festverzinsliche Anleihen (überwiegen von Landesbanken) betreffen. Die Stiftungsverwaltung hält diese Papiere grundsätzlich bis zum Fälligkeitstermin vor. Erfolgt die Rückzahlung zum Nominalwert ist davon auszugehen, dass bis dahin eine entsprechende Wertaufholung bzw. dann tatsächliche Kursgewinne realisiert werden. Im Jahr 2023 war nunmehr wieder eine Erholung der Börsenkurse festzustellen, so dass Wertaufholungen (maximal bis zu den Anschaffungskosten) gebucht werden konnten. Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren waren im Jahr 2019, als weitere Finanzanlage, bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils
500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft investiert worden. Vertragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge fallen unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine ausreichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpapieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grundsatz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition auf Grund der erzielten Rendite sinnvoll.
Liquide Mittel
Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forstbetriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung) über das Kassen- und Steueramt (KaSt) abgewickelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kontokorrentkonto eingerichtet.
Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprüfungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der Stadt und den Stiftungen vor.
Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2023 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokorrentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten Werten dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig-Geist-Spital-Stiftung sowie Guthaben auf von externen Immobilienverwaltern geführten städtischen Bankkonten) überein.
Für das Bankguthaben zum 31.12.2023 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des entsprechenden Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (6.306,87 Euro). Das Guthaben des auf den Namen der Stadt lautenden Mietkautionskontos (verwaltet durch externen Hausverwalter) für die Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung belief sich auf 10.096,20 Euro. Für die betreffende Liegenschaft war keine Änderung des Mietverhältnisses zu verzeichnen, so dass sich bis auf eine geringe Verzinsung keine Veränderung zum Vorjahresbestand ergab.
| Stiftung | Liquide Mittel zum | Liquide Mittel zum | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| Euro | Euro | |||
| Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg1 | 4.218.921,54 | 3.374.584,72 | ||
| Findel- und Waisenhausstiftungen | 235.507,52 | 204.213,63 | ||
| Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn- materialienstiftung | 240.135,09 | 197.622,13 | ||
| Kost-Pocher`sche Stiftung | 175.916,12 | 151.584,65 | ||
| Fritz-Hintermayr-Stiftung | 120.417,00 | 97.868,53 | ||
| Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen- dienstiftung | 13.621,36 | 10.821,92 | ||
| Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung2, | 72.274,19 | 95.803,80 |
1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2023 enthält das Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbetriebes in Höhe von 6.306,87 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt in Höhe 4.212.614,67 Euro. 2 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2023 enthält das Guthaben des auf die Stadt lautenden Hausverwaltungsbankkontos in Höhe von 10.096,20 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt in Höhe von 62.177,99 Euro.
Die Guthaben der Stiftungen auf den Kontokorrentkonten bei der Stadt Nürnberg wurden entsprechend des vereinbarten Basiszinssatz (durchschnittlicher Wochen-Euribor) verzinst.
Insbesondere für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg sollte die Stiftungsverwaltung die Notwendigkeit der Vorhaltung von liquiden Mitteln von über vier Mio. Euro hinterfragen und gegebenenfalls diese Mittel in Anlagevermögen umschichten.
Ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben
Rpr prüfte anhand von Stichproben sowohl bei den nrf. als auch bei den A-Stiftungen die ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben. Die Ausrichtungsmittel wurden in der vorgesehenen Höhe an den in den Stiftungssatzungen festgelegten Personenkreis und entsprechend des jeweiligen Stiftungszwecks ausgerichtet. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Für die Jahresabschlüsse 2023 wurde für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft.
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
1.4.1 Feststellungen
Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte (inklusive Inf-
rastrukturvermögen)
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg reduzierte sich der Bilanzposten um 385.827,00 Euro auf 26.107.479,13 Euro. Diese Reduzierung entsprach bis auf geringe Rundungsdifferenzen den Abschreibungsbeträgen des Vorjahres. Andere Veränderungen in Form von Zu- und Abgängen waren nicht zu verzeichnen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Anlagen im Bau waren nur für die die Heilig-Geist-Spital-Stiftung ausgewiesen. Der Anfangsbestand erhöhte sich um 993,64 Euro auf insgesamt 96.758,67 Euro. Ursächlich war hier die Rechnung eines Ingenieurbüros für das Brandschutzkonzept im Heilig-Geist-Spital.
Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde 2023 ein Jahresgewinn in Höhe von 1.078.193,66 Euro ausgewiesen. Damit verbesserte sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 725.094,07 Euro und damit um über das Dreifache.
Im Vergleich zum Vorjahr stellten sich die wesentlichen Veränderungen des Jahresergebnisses wie folgt dar:
Die Erträge aus den Miet- und Pachteinnahmen fielen um 119,6 TEuro niedriger (5,3 %) aus als im Vorjahr. Die Mittel der Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 582,0 Teuro konnten aufgelöst und als Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt werden (Erhöhung um 280,0 TEuro absolut, relativ 92,7 %). Auch die Zinserträge verbesserten sich im Vergleich zum Vorjahr um 180,9 TEuro (71,8 % relativ) auf 433,0 TEuro.
Waren im Vorjahr lediglich 1,6 TEuro an realisierten Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen zu verzeichnen, so konnte im Jahr 2023 ein Betrag von 73,1 TEuro ergebniswirksam gebucht werden. Auf der Ausgabenseite erhöhten sich im Vergleich zur Vorperiode zwar die Aufwendungen für den Unterhalt der Liegenschaften um 90,9 TEuro (13,3 %), jedoch reduzierten sich im Gegenzug die Einstellungen in die Instandhaltungsrückstellunge um 212,0 TEuro (63,6 %). Die Aufwendungen für Ausrichtungen wurden in Relation zum Jahr 2022 um rd. 312,3 TEuro (68,4 %) reduziert.
Kapitalerhalt
In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berechnungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 314.013,72 Euro ergeben.
Diese wurde vollständig in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Gleichzeitig wurde die geleistete Tilgung, für die im Zuge einer früheren Modernisierung des Heilig-Geist-Spitals aufgenommenen Kredite in Höhe von 19.436,20 Euro in das Basiskapital übergeführt.
Insgesamt ist Rpr der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Jahr 2023 somit als erwirtschaftet angesehen werden kann.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2023 (43.176,1 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (41.536,4 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (144,3 TEuro).
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg konnte nunmehr wieder eine positive Rentabilität (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet wird) mit rd. 1.784,00 TEuro absolut berechnet (Vorjahr -1.740,8 TEuro) werden. In Relation zum Anfangsbestand von rd. 41.536,4 TEuro ergibt sich eine Rentabilität von rd. 4,3 % (Vorjahr -4,0 %).
Das Jahresergebnis enthält keine nicht tatsächlich realisierten Kursverluste und Kursgewinne. Diese wurden entsprechend des abgestimmten Buchungsschemas direkt gegen den Eigenkapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Bei Berechnung der Rentabilität wurde dies von Rpr jedoch berücksichtigt. Die hohen Abwertungen der Vorperioden konnten nun durch die Zuschreibungen im Berichtsjahr von 691,7 TEuro zu einem großen Teil kompensiert werden.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2022 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 430,4 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden keine mehr gebildet.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Heilig-Geist-Spital-
Stiftung
1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A in € in €
| 39.504.280,47 | 39.185.256,26 |
|---|---|
| 1,00 26.354.242,87 2.999.689,50 23.091.191,63 16.628,00 0,00 149.958,07 2,00 15,00 0,00 96.758,67 13.150.036,60 0,00 12.650.036,60 500.000,00 | 1,00 26.739.046,22 2.999.689,50 23.474.375,63 19.241,00 0,00 149.958,07 2,00 15,00 0,00 95.765,02 12.446.209,04 0,00 11.946.209,04 500.000,00 |
| 4.543.606,44 | 3.862.751,59 |
| 0,00 324.684,90 0,00 127.837,21 58.495,07 0,00 4.489,22 192.358,47 4.218.921,54 0,00 6.306,87 4.212.614,67 | 0,00 488.166,87 0,00 326.899,61 58.761,69 0,00 5.707,09 155.560,17 3.374.584,72 0,00 14.643,36 3.359.941,36 |
| 24.764,19 | 10.445,14 |
| 0,00 | 0,00 |
| 44.072.651,10 | 43.058.452,99 |
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
- Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2. Wertpapiere 3. Ausleihungen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon zweifelhafte Forderungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Liquide Mittel
- Kassenbestand 2. Bankguthaben 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen)
SUMME DER AKTIVA
31.12.2023 31.12.2022
P A S S I V A in € in €
| 43.176.052,99 | 41.536.430,30 |
|---|---|
| 40.320.257,27 30.916.575,68 340.000,00 6.204.590,56 2.859.091,03 1.317.691,72 626.659,75 691.031,97 0,00 1.538.104,00 878.259,00 1.121,00 0,00 658.724,00 | 39.596.865,07 30.916.575,68 340.000,00 6.185.154,36 2.155.135,03 332.082,23 332.082,23 0,00 0,00 1.607.483,00 920.872,00 1.121,00 0,00 685.490,00 |
| 553.358,55 | 1.160.665,95 |
| 0,00 370.000,00 183.358,55 | 430.441,75 582.000,00 148.224,20 |
| 335.751,56 | 353.495,74 |
| 256.275,21 38.258,22 41.218,13 | 275.711,41 32.804,63 44.979,70 |
| 7.488,00 | 7.861,00 |
| 44.072.651,10 | 43.058.452,99 |
A. Eigenkapital
I. Basiskapital
- Grundstockvermögen 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen
II. Rücklagen
- Kapitalerhaltungsrücklage 2. Rücklage für Immobiliensanierung
III. Gewinn (+) / Verlust (-)
IV. Sonderposten
- Sonderposten aus Zuwendungen 2. Sonderposten aus Beiträgen 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 4. Sonstige Sonderposten
B. Rückstellungen
- Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D.
C. Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Krediten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Sonstige Verbindlichkeiten
D. Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME DER PASSIVA
T e ile rg e b n is re c h n u n g
Is t 2 0 2 3
P la n a n
s a tz 2 0 2 3
R E
2 0 2 2
V g l. A n s a tz
/Is t 2
0 2 3
5 1 4 1 0 0 0 0 Z u w e is u n g e n vo m L a n d ** + E rträ g e a u s Z u w e is u n g e n u n d Z u s c h ü s s e 5 4 1 1 0 0 0 0 E rträ g e a u s V e rk a u f p riva tre c h tlic h 5 4 1 2 0 0 0 0 M ie t- u n d P a c h te rträ g e a u s Im m o .(2 3 0 ) 5 4 1 2 0 0 2 0 M ie t-u n d P a c h te rträ g e a .Im m o (d e z e n t.) 5 4 1 2 0 1 0 0 E rb b a u z in s e n (2 3 0 ) 5 4 1 2 0 3 0 0 Ja g d p a c h t ** + P riva tre c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte 5 4 2 2 0 0 0 0 E rs ta ttu n g e n vo n G e m e in d e n /G d e ve rb ä n d e n 5 4 2 8 0 0 0 0 E rs ta ttu n g e n vo n ü b rig e n B e re ic h e n ** + E rträ g e K o s te n e rs ta ttu n g e n , -u m la g e n 5 1 6 1 0 0 0 0 A u flö s . v. S o n d e rp o s te n a u s Z u w . L a n d 5 1 6 5 0 0 0 0 A u flö s . v. S o P o Z u s c h . ve rb .U /B e t./S V 5 5 3 1 0 0 0 0 A u flö s u n g vo n s o n s tig e n S o n d e rp o s te n ** + E rtr. a .d . A u fl. v. S o n d e rp . f. In ve s 5 5 2 2 0 0 0 0 V e rz u g s - u n d B e itre ib u n g s e n tg e lte 5 5 5 0 0 0 0 0 E rträ g e a . A b g a n g v. F in a n z a n la g e n 5 5 8 3 0 0 0 0 E rtr. A u flö s ./H e ra b s e tz . R ü c k s te llu n g e n 5 5 8 3 2 0 0 0 E rtr.A u fl/H e ra b . In s ta n d h a ltu n g s rü c k s t. 5 8 1 2 0 0 0 0 E rlö s s c h m ä le ru n g w g . U S t-K o rre k tu r IL V ** + S o n s tig e o rd e n tlic h e E rträ g e *** = O rd e n tlic h e E rträ g e 6 0 1 3 1 0 0 0 R e g e lz a h lu n g (A rb e ite r) ** - P e rs o n a la u fw e n d u n g e n A k tiv 6 0 2 3 1 0 0 0 B e iträ g e V e rs o rg u n g s k a s s e n - A rb e ite r 6 0 3 3 1 0 0 0 A rb e itg e b e ra n te il S o z ia lve rs ic h .A rb e ite r 6 0 3 9 1 0 0 5 B e iträ g e z u r B e ru fs g e n o s s e n s c h a ft 6 4 1 2 0 1 0 0 A u fw e n d u n g A u s -/F o rtb ild u n g , U m s c h u lu n g 6 4 1 3 0 0 0 0 D ie n s tre is e n u n d D ie n s tfa h rte n 6 4 1 6 0 0 0 0 D ie n s t- u .S c h u tz k le id u n g /p e rs .A u s rü s tu n g ** - P e rs o n a la u fw e n d u n g e n P a s s iv 6 2 1 4 1 0 0 0 V e rb ra u c h s m itte l u n d B e trie b s s to ffe 6 2 2 1 0 0 0 0 A u fw e n d u n g e n fü r B e trie b s s tro m 6 2 2 3 0 0 0 0 A u fw e n d u n g e n fü r F e rn w ä rm e (6 4 0 ) 6 2 2 7 0 0 0 0 A u fw e n d u n g e n fü r W a s s e r 6 2 2 8 0 0 0 0 A b w a s s e r - N ie d e rs c h la g s w a s s e r (2 1 0 ) 6 2 2 8 0 1 0 0 A b w a s s e r - S c h m u tz w a s s e r (2 1 0 ) 6 2 3 1 0 0 0 0 F a h rz e u g u n te rh a lt-o .S te u e r/V e rs ic h e ru n g 6 2 3 2 0 0 0 3 G e b ä u d e u n te rh a lt (d e z e n tra l/K 1 ) 6 2 3 2 0 1 0 3 U n te rh a lt G e b ä u d e te c h n ik (d e z e n tra l/b w ) 6 2 3 2 0 2 0 0 U n te rh a lt G rü n -/A u ß e n a n la g e n a n G e b ä u d e n 6 2 3 2 0 3 2 0 U n te rh a lt d e r W ä ld e r 6 2 3 3 0 0 0 0 U n te rh a lt vo n S tra ß e n , W e g e n , P lä tz e n 6 2 3 6 0 1 0 0 B u c h b in d e r- u n d R e s ta u rie ru n g s a rb e ite n 6 2 3 7 0 0 2 0 R e in ig u n g s e n ts c h ä d ig .(H a u s m e is te r;S K 1 2 0 ) 6 2 3 7 0 2 0 0 S tra ß e n re in ig u n g s g e b ü h re n (2 1 0 ) 6 2 3 7 0 3 1 0 K a m in k e h re rg e b ü h re n (d e z e n tra l) 6 2 3 7 0 5 0 0 S o n s tig e r A u fw a n d G e b .-/G ru n d s tü c k s b e w . 6 2 3 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g z u r In s ta n d h a ltu n g s rü c k s t. K 5 6 2 4 6 0 0 0 0 E n ts c h ä d ig u n g u n d A rb e its p rä m ie n 6 2 5 2 0 1 0 0 E rs ta ttu n g e n a n d ie S tiftu n g s ve rw a ltu n g 6 2 5 7 0 2 0 0 E rs ta ttu n g p riva te U n te rn e h m e n ** - A u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n 6 4 4 9 0 0 0 0 A b s c h re ib u n g e n a u f F o rd e ru n g e n (K 1 -B u d g ) 9 4 1 0 1 0 0 0 A fA im m a t.V e rm ö g e n s g e g e n s t.d .A n la g e ve rm 9 4 1 0 2 0 0 0 A fA G e b ä u d e u n d G e b ä u d e e in ric h tu n g e n 9 4 1 0 3 0 0 0 A fA In fra s tru k tu rve rm ./S a c h a n l.i.G e m g e b r ** - A b s c h re ib u n g e n 6 3 1 2 3 8 1 0 A u s ric h tu n g (S tiftu n g s g a b e n ) 6 3 1 2 3 8 3 0 A u s ric h tu n g (Z u s c h u s s E in z e lp e rs /E in ri.) 6 3 9 2 0 0 0 0 Z u fü h r./A u fl. R ü c k s te llu n g Z w e c k a u s ric h t ** - T ra n s fe ra u fw e n d u n g e n .
2 0 .3 1 2 0 .3 1 1 8 5 .3 6 1 .8 3 9 .5 9 5 2 .6 9 4 7 .0 5
2 0 .0 0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 9 1 .7 0 0 1 .8 0 7 .4 0 0 4 4 .9 0 0 4 6 .1 0 0 6 0 0 .0 9 0 .7 0 0 ,0 0 4 0 0
3 9 .7 6 3 9 .7 6 2 4 1 .0 8 .8 9 6 .7 6 6 0 .2 1 4 6 .2 3
5 ,8 0 5 ,8 0 5 ,0 4 4 ,3 0 4 ,5 5 8 ,4 7 0 ,9 2 1 ,3 6 2 ,0 0 5 ,3 3 3 ,3 3
6 .3 3 3 2 .1 9 7 .7 9
2 .1 2 5 .3 0
.2 4 4 .8 9
3 4 .6 05
1 .1 7 4 .7 4 3 7 .8 6 2 6 .7 6 6 9 .3 7 3 .2 3 7 3 .1 4 7 6 .9 5 5 8 2 .0 0 1 0 .1 9 7 4 5 .5 3 2 .9 6 1 .7 0 3 3 .4 7 3 3 .4 7 2 .2 5 6 .5 9 4 .6 9
4 0 0 ,0 0 4 .7 4 5 3 7 .8 6 8 2 6 .7 6 6 6 9 .3 7 9 ,0 0
4 .7 4 3 7 .8 6 2 6 .7 6 6 9 .3 8 1 .3 3 1 .6 0
3 .2 3 7 3 .1 4 7 6 .9 5 8 2 .0 0 1 0 .1 9 4 5 .5 3 8 1 .2 2 7 .5 2 7 .5 2
6 ,6 7 7 ,9 7 2 ,4 4 0 ,0 0 5 ,0 7 2 ,1 5 2 ,6 4 4 ,4 1 4 ,4 1 0 ,4 0 4 ,0 7 7 ,3 6 0 ,0 0 0 ,0 6 8 ,2 5 5 ,3 0 9 ,2 3 1 ,8 6 3 ,2 7 8 ,0 6 0 ,4 8 0 ,0 6 0 ,0 0 9 ,6 6 3 ,9 5
3 0 2 .0 0 1 3 .2 5 3 1 8 .1 9 .6 7 2 .5 8 3 4 .2 6 3 4 .2 6 2 .6 8 6 .9 1 4 .8 0
.1 8 0 .4 7 9 ,0 0 4 1 .0 0 0 4 1 .0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 8 .1 0 0 3 .5 0 0 2 0 0 3 .0 0 0 8 0 0 1 8 .6 0 0 ,0 0 1 2 .0 0 0 2 0 .0 0 0 3 5 .0 0 0 3 .0 0 0 2 .8 0 0 1 0 .2 0 0 1 0 0 2 9 5 .1 0 0 1 0 7 .0 0 0
1 .5 0 1 .1 9
3 .3 0
2 .8 7 1 .3 3 1 8 .6 1 6 .7 4 6 .8 9 4 8 .9 0 2 .1 0 2 .4 6 8 .3 2
1 7 .2 9 1 .4 6 1 9 .0 9 6 3 .3 7 3 .7 1 2 .6 5 1 8 .4 7
1 .3 0 1 0 .5 3
2 8 .3 7
--
8 .2 7
5 6 4 .3 8 9 1 .2 3
3 1 1 .9 8 2 5 1 .7 8 1 .3 5 4 1 .1 8 3 3 .5 8 1 3 .0 0 2 2 .7 1 2 1 .2 6
6 9 .2 8 1 5 .7 6
7 0 .2 3
,0 ,0,7,0,2,2,0,0,0,6,4,8 ,0,0,8,0,1,7,3 ----------------------
2 5 .0 0 0 1 .0 0 0 1 3 .0 0 0 2 2 .0 0 0 2 1 .0 0 0 6 0 0 1 0 .0 0 0
4 5 .2 3 1 .0 0
6 ,0 7 0 ,0 0
1 3 .0 0 2 4 .4 3 2 4 .4 6
2 .4 3 3 .4 63 1 .4 9 7 0 .0 0
9 ,7 0 6 ,0 0 3 ,7 5 9 ,2 0 0 ,0 0
1 1 .4 9 3 7 0 .0 0
1 1 .8 3 5 8 2 .0 0
5 0 0 2 1 6 .9 0 0 2 .4 0 0 7 9 7 .6 0 0 ,0 0
2 1 7 .6 4 2 .3 3 1 .4 9 9 .0 9 2 .5 5
1 8 4 .4 5 4 .0 5 .5 5 5 .8 7
5 ,0 3 3 ,3 6 4 ,4 2 4 ,8 3
0 1 .4 9 2 .5 5
3 8 3 .1 8 2 .6 1 3 8 8 .3 5 1 5 7 .0 2 4 1 7 .7 6 4 3 0 .4 4 1 4 4 .3 4 ,8,8,9,3,5,4,0,3,0,3,3,0,0,0,0,6,9,4,0,0,1,6,5,5,6,9,3 ,0,7,7,7,1,2,0,5,0 ,6,0
3 8 3 .1 8 4 2 .6 1 3 3 8 5 .7 9 7 ,0 0 2 4 9 .6 0 0 4 1 7 .5 0 0
3 8 3 .1 8 2 .6 1 3 8 6 .1 3 9 8 .7 1 4 0 9 .6 9 5 1 .7 6 4 5 6 .6 3 ,8,8,3,6,0,4,0,5,0 ,0,0,0,0,0,6,0 ,0,8,5,8,1,1,3,8,0 ,9,6,7,5,6,2,0,7,7 ,4,3,9,8,6,0,1,5,3,9,0,0,8,5,5 ,0,0,0,0,0,5,9,6 --------- ------- ----
2 .5 5 9 2 .5 8
4 ,8 3 0 ,0 0 4 ,1 4 1 ,7 5 7 ,6 1 -
3 0 .4 4 2 2 .7 5
6 6 7 .1 0 0 ,0 0 --------- -----
6 4 2 1 0 0 0 0 M ie t- u n d P a c h ta u fw e n d u n g e n fü r Im m o 6 4 2 5 0 0 0 0 B a n k s p e s e n /G e ld ve rk e h r 6 4 2 5 0 1 0 0 R ü c k la s ts c h riftg e b ü h re n (2 1 0 ) 6 4 2 7 0 0 0 0 G e ric h ts -/A n w a lts -/G e ric h ts vo llz ie h e rk o s 6 4 2 7 0 1 0 0 K o s te n fü r S a c h ve rs tä n d ig e u n d G u ta c h te n 6 4 3 1 0 1 0 0 B ü ro b e d a rf u n d -a u s s ta ttu n g 6 4 3 3 0 0 0 0 Z e itu n g e n u n d F a c h lite ra tu r 6 4 3 5 0 0 0 0 F e rn m e ld e g e b ü h re n 6 4 3 9 0 0 0 0 N u tz u n g s e n tg ./P fle g e S o ftw a re /L iz e n z e n 6 4 3 9 0 1 0 0 V e rg ü tu n g e n fü r L e is tu n g e n D ritte r 6 4 3 9 0 2 0 0 A u fw e n d u n g e n fü r A b fa llb e s e itig u n g 6 4 3 9 0 4 0 0 A u fw e n d u n g e n fü r W e rb u n g u n d In s e ra te 6 4 3 9 0 7 0 0 T ra n s p o rtk o s te n , U m z u g s k o s te n 6 4 4 1 0 0 0 0 V e rs .-B e itr.(o .K fz -V e rs ic h e r.b e itr./3 0 0 ) 6 4 4 1 0 1 0 0 B e iträ g e z u r G e b ä u d e ve rs ic h e ru n g (2 3 0 ) 6 4 4 2 0 0 0 0 K fz -V e rs ic h e ru n g s b e iträ g e (3 0 0 ) 6 4 4 3 0 0 0 0 A u fw e n d u n g e n fü r M itg lie d s c h a fte n 6 4 4 9 3 0 0 0 A u fw e n d u n g e n a u s E in z e lw e rtb e ric h tig u n g 6 4 7 1 0 2 0 0 G ru n d s te u e r (d e z e n tra l) 6 4 9 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g S o n s t. R ü c k s te llu n g § 7 4 K o m m H V 6 4 9 9 0 0 0 0 V e rm is c h te A u fw e n d u n g e n ** - S o n s tig e o rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = O rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n **** = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a ltu n g s tä ti 5 7 1 2 0 0 0 0 Z in s e rträ g e G e m e in d e n /G e m e in d e ve rb ä n d e n 5 7 1 7 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo n K re d itin s titu te n 5 7 1 8 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo m s o n s t. in lä n d . B e re ic h 5 7 9 3 0 0 0 0 E rträ g e W e rtp a p ie re n d e s A n la g e ve rm ö g e n s 5 7 9 6 0 0 0 0 S tu n d u n g s z in s e n ** + F in a n z e rträ g e 6 5 1 7 0 0 0 0 Z in s a u fw e n d u n g e n a n K re d itin s titu te ** - Z in s e n u n d ä h n lic h e A u fw e n d u n g e n *** = F in a n z e rg e b n is
.72 7.574.9 .3.4.42.17.1.08.7.3.3.4.1.4.9 .9.3.3.6.984.2.0.02.1.1.1 ,0,8 ,0,7,5,8,6,0,3,9 ,0,9,3,1,9,0,9,7,9,9,8,7,0,6,9,0 ,5,3,3,2,0,0,2,2,6,6,6,6,6,6 -
.8 0
.7 0
.3 0
.0 0 .4 0 .5 0
.3 .91171.08.1.6.5.4.6.4.9
.0 0
.3 0 .0 0
2.3612
0 ,0 7 ,0 2 ,0
1.6 .53 5.874.4 .5.3.92.3.4.1.99.0.6.9 .7.2.6.3.0.4.4.6.5.9.6.5.0.0.5.0.0.0 ,0,5,5,0,7,6,3,4,0,6,6,9,0,8,7,1,3,2,9,7,7,4,4,3 ,9,9,3,7,9,4,4,5,9,0,4,4,7,7,6,5,5,5 -
-
----- ----- ---- 3.6
.5 0
.0 0
-
----- ---- 1.01 9 .6 9 .6 0 .7
7 .5
0 ,0 .4 0 0 ,0 0 ,0
.4 .5.084.2.0.02.3.3.3 ,0,1 ,0,7,4,8,6,0,6,9 ,0,9,3,8,9,0,0,7,9,9,8,7,0,6,9,0 ,5,6,6,2,0,0,2,2,6,6,6,6,6,6 - ---
3 .4 4 .1
4.0
--
***** = O rd e n tlic h e s J a h re se rg e b n is
4 .8
2 ,0
5 9 1 1 9 0 0 0 A n d e re a u ß e ro rd e n tlic h e E rträ g e 5 9 2 1 0 0 0 0 P e rio d e n fre m d e E rträ g e (K 1 ) ** + A u ß e ro rd e n tlic h e E rträ g e 6 9 2 1 0 0 0 0 P e rio d e n fre m d e A u fw e n d u n g e n (K 1 ) ** - A u ß e ro rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = A u ß e ro rd e n tlic h e s Ja h re s e rg e b n is
--
****** = J a h re se rg e b n is v o r IL V
.0.0.0
4 .8
2 ,0
---
******* = E rg e b n is n a c h IL V
4 .8
2 ,0
******** J a h re se rg e b n is n a c h E rg e b n isv o rtra g
4 .8
2 ,0
A nschaffungs- und H erstellungskosten Zu- und A bschreibungen B uchw ert
Posten des Anfangs- stand Z u g a n g A b gang U m buchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen Endstand Endstand Endstand
A nlageverm ögens (kum uliert) im im auf die Spalte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ögensgegenstände
- Konzessionen, gew erbliche Schutzrechte und ähnliche 13.532,81 13.532,81 13.531,81 13.531,81 1,00 1,00 R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Zw ischensum m e: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 13.531,81 0,00 0,00 0,00 13.531,81 1,00 1,00
II. Sachanlagen
-
U nbebaute G rundstücke und 2.999.689,50 2.999.689,50 0,00 0,00 2.999.689,50 2.999.689,50 grundstücksgleiche R echte
-
Bebaute G rundstücke und 40.221.777,72 40.221.777,72 16.747.402,09 383.184,00 17.130.586,09 23.091.191,63 23.474.375,63 grundstücksgleiche R echte 3. Infrastrukturverm ögen und Sachanlagen im 77.490,61 77.490,61 58.249,61 2.613,00 60.862,61 16.628,00 19.241,00 G em eingebrauch 4. Bauten auf frem den G rund 0,00 0,00 und Boden 5. Kunstgegenstände und 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07 Baudenkm äler 6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.195,18 2.195,18 2,00 2,00 7. M aschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und 21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00 G eschäftsausstattung 8. G eringw ertige 2.891,28 2.891,28 2.891,28 2.891,28 0,00 0,00 W irtschaftsgüter 9. Anlagen im Bau 95.765,02 993,65 96.758,67 0,00 0,00 96.758,67 95.765,02 Zw ischensum m e: 43.570.861,16 993,65 0,00 0,00 43.571.854,81 16.831.814,94 385.797,00 0,00 0,00 17.217.611,94 26.354.242,87 26.739.046,22
III.Finanzanlagen
- Verbundene U nternehm en, Beteiligungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonderverm ögen 1) 1) 2. W ertpapiere 15.730.102,01 1.100.000,00 1.026.980,47 15.803.121,54 3.783.892,97 60.930,51 691.738,54 3.153.084,94 12.650.036,60 11.946.209,04 3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zw ischensum m e: 16.230.102,01 1.100.000,00 1.026.980,47 0,00 16.303.121,54 3.783.892,97 60.930,51 691.738,54 0,00 3.153.084,94 13.150.036,60 12.446.209,04
G e s a m t s u m m e 59.814.495,98 1.100.993,65 1.026.980,47 0,00 59.888.509,16 20.629.239,72 446.727,51 691.738,54 0,00 20.384.228,69 39.504.280,47 39.185.256,26
- N icht realisierte Zu- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. N ur bei realisierten Kursgew innen bzw . Kursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen
1.5.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich um 8.326,68 Euro auf 231.131,67 Euro. Für das Jahr 2023 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 111.604,32 Euro aus dem Jahresergebnis. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde in Höhe von 119.931,00 Euro durchgeführt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2023 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2023 (4.628,2 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (4.434,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (222,5 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit 416,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 4.434,1 TEuro einer Rentabilität von 9,4 % (Vorjahr 1,1 %) entspricht. Gesteigert wurden insbesondere die Erträge aus Vermietung und Verpachtung um 45,2 TEuro sowie die Zinserträge um 24,1 TEuro. Den nicht ergebniswirksam und direkt gegen das Basiskapital gebuchten nicht realisierten Kursverlusten von 12,8 TEuro standen Wertaufholungen von 92,2 TEuro gegenüber, welche das Eigenkapital erhöhten. Damit lag die ermittelte Rentabilität der Stiftung über dem Niveau eines angenommenen marktüblichen Zinssatzes von ca. 2,0 %. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2023 von 5,9 % wurde ebenso übertroffen.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2022 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 56,8 Euro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 60,0 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 TEuro erhöht.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Findel- und Wai-
senhausstiftungen
1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A in € in €
| 4.397.073,21 | 4.194.690,01 |
|---|---|
| 0,00 2.553.342,79 320.251,79 2.233.091,00 1.843.730,42 0,00 1.843.730,42 | 0,00 2.553.411,79 320.251,79 2.233.160,00 1.641.278,22 0,00 1.641.278,22 |
| 298.182,99 | 302.534,49 |
| 0,00 62.675,47 0,00 7.343,89 0,00 0,00 55.331,58 235.507,52 0,00 0,00 235.507,52 | 0,00 98.320,86 0,00 7.343,89 0,00 0,00 90.976,97 204.213,63 0,00 0,00 204.213,63 |
| 0,00 | 0,00 |
| 4.695.256,20 | 4.497.224,50 |
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
- Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
III. Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2. Wertpapiere
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Liquide Mittel
- Kassenbestand 2. Bankguthaben 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME DER AKTIVA
in €
in €
A . E ig e n k a p ita l
4 .6 2 8 .2 0
,8
4 .4 3 4 .1 4
,3
I. B a s is k a p ita l
4 .3 9 7 .0 7
,2
4 .1 9 4 .6 9
,0
1 . G ru n d s to c k ve rm ö g e n 2 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 3 . Z u fü h ru n g e n a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e 4 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n
2 .9 0 0 .1 8 4 3 .4 3 1 .6 8 9 .2 1 -2 3 5 .7 5
,2 ,8 ,6 ,4
2 .9 0 0 .1 8 4 3 .4 3 1 .5 6 9 .2 8 -3 1 8 .2 1
,2 ,8 ,6 ,6
II. R ü c k la g e n
2 3 1 .1 3
,6
2 3 9 .4 5
,3
1 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e
2 3 1 .1 3
,6
2 3 9 .4 5
,3
III. G e w in n
,0
,0
IV . S o n d e rp o s te n
,0
,0
B . R ü c k s te llu n g e n
6 4 .8 0
,2
6 0 .8 9
,5
1 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s ve rp flic h tu n 2 . R ü c k s te llu n g e n fü r u n te rla s s e n e In s ta n d h a ltu n g 3 . R ü c k s te llu n g e n fü r A ltla s te n 4 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g n . § 7 4 I S . 2 K o m m H V -D .
g
5 9 .9 8
,5 ,0 ,0 ,6
5 6 .7 5
,8 ,0 ,0 ,7
4 .8 2
4 .1 4
C . V e rb in d lic h k e ite n
2 .2 4
,0
2 .1 8
,5
1 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n 2 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k o m 3 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n
,0 ,0 ,0 ,0
,0 ,0 ,0 ,5
m e n
e n
2 .2 4
2 .1 8
D . P a s s iv e R e c h n u n g s a b g re n z u n g
,0
,0
S U M M E D E R P A S S IV A
4 .6 9 5 .2 5
,2
4 .4 9 7 .2 2
,5
T e ile rg e b n is re c h n u n g
Is t 2 0 2 32
P la n a n s a tz
2 0 2 3
R E 2 0 2 22
V g l. A n s a tz /Is t 2 0 2 3
5 4 1 2 0 0 0 0 M ie t- u n d P a c h te rträ g e a u s Im m o .(2 3 0 ) 5 4 1 2 0 0 2 0 M ie t-u n d P a c h te rträ g e a .Im m o (d e z e n t.) 5 4 1 2 0 1 0 0 E rb b a u z in s e n (2 3 0 ) ** + P riva tre c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte 5 5 5 0 0 0 0 0 E rträ g e a . A b g a n g v. F in a n z a n la g e n ** + S o n s tig e o rd e n tlic h e E rträ g e *** = O rd e n tlic h e E rträ g e 6 2 3 2 0 0 0 3 G e b ä u d e u n te rh a lt (d e z e n tra l/K 1 ) 6 2 3 2 0 1 0 3 U n te rh a lt G e b ä u d e te c h n ik (d e z e n tra l/b w ) 6 2 3 7 0 5 0 0 S o n s tig e r A u fw a n d G e b .-/G ru n d s tü c k s b e w . 6 2 5 2 0 1 0 0 E rs ta ttu n g e n a n d ie S tiftu n g s ve rw a ltu n g 6 2 5 7 0 2 0 0 E rs ta ttu n g p riva te U n te rn e h m e n ** - A u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n 9 4 1 0 2 0 0 0 A fA G e b ä u d e u n d G e b ä u d e e in ric h tu n g e n ** - A b s c h re ib u n g e n 6 3 1 2 3 8 3 0 A u s ric h tu n g (Z u s c h u s s E in z e lp e rs /E in ri.) 6 3 9 2 0 0 0 0 Z u fü h r./A u fl. R ü c k s te llu n g Z w e c k a u s ric h t ** - T ra n s fe ra u fw e n d u n g e n 6 4 2 5 0 0 0 0 B a n k s p e s e n /G e ld ve rk e h r 6 4 4 1 0 0 0 0 V e rs .-B e itr.(o .K fz -V e rs ic h e r.b e itr./3 0 0 ) 6 4 9 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g S o n s t. R ü c k s te llu n g § 7 4 K o m m H V ** - S o n s tig e o rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = O rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n **** = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a ltu n g s tä ti 5 7 1 2 0 0 0 0 Z in s e rträ g e G e m e in d e n /G e m e in d e ve rb ä n d e n 5 7 1 7 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo n K re d itin s titu te n 5 7 9 3 0 0 0 0 E rträ g e W e rtp a p ie re n d e s A n la g e ve rm ö g e n s ** + F in a n z e rträ g e *** = F in a n z e rg e b n is
,5,0,7,3,0,0,3,7 ,5,6,4,3,0,0,0,7,7,3,0,9,2,3,0,7,1,4,2,2,3,3,3,3 -------
,5,4,7,6,0,0,6,0 ,4,1,4,9,0,0,3,2,1,3,0,9,2,3,3 ,5,5,1,1,5,5,5,5 -------
2 5 ,5 6 4 2 .0 3 7 ,9 3 - 3 7 ,2 8 - 4 2 .0 4 9 ,6 5 - 3 .0 4 5 ,0 0 3 .0 4 5 ,0 0 3 9 .0 0 4 ,6 5 - 1 7 .2 3 7 ,2 4 2 .0 0 0 ,0 0 6 .7 4 0 ,4 5 2 .3 6 4 ,6 5 - 1 .1 3 9 ,6 0 2 4 .7 5 2 ,6 4 3 1 ,0 0 3 1 ,0 0 6 .8 0 0 ,0 0 - 3 .2 2 8 ,7 3 - 1 0 .0 2 8 ,7 3 - 1 6 ,7 0 1 2 ,0 0 2 0 ,0 8 4 8 ,7 8 1 4 .8 0 3 ,6 9 2 4 .2 0 0 ,9 6 - 1 4 .4 1 4 ,7 6 1 7 .0 8 6 ,1 0 7 4 9 ,4 2 3 2 .2 5 0 ,2 8 3 2 .2 5 0 ,2 8
4 3 .4 6 2 5 6 .4 6 2 9 9 .9 5 3 .0 4 3 .0 4 3 0 2 .9 9 2 .7 6
8 5 .5 0 0 5 6 .5 0 0 4 2 .0 0 0
8 8 .6 5 2 5 6 .4 6 3 4 5 .1 4
4 2 .0 0 0 2 0 .0 0 0 2 .0 0 0 9 .5 0 0 1 4 .5 0 0 2 .6 0 0 4 8 .6 0 0 1 0 0 1 0 0 1 2 .5 0 0
3 4 5 .4 6 3 .3 7
2 .7 5 1 6 .8 6 1 .4 6 2 3 .8 466 2 1 9 .3 0 3 .2 2 2 2 2 .5 28
8 .4 9 1 4 .3 6 2 .5 7 2 8 .8 077 3 4 1 .4 4 1 0 8 .0 2 2 3 3 .4 18
1 2 .5 0 0 1 0 0 2 0 0 7 0 0 1 .0 0 0 6 2 .2 0 0 7 9 .8 0 0
2 4 7 .3 9 5 5 .5 9 1 4 .4 1 4 1 .5 8 3 .0 4 5 9 .0 5 5 9 .0 5
2 6 3 .1 4 8 2 .3 2
2 4 .5 0 0 2 .3 0 0 2 6 .8 0 0 2 6 .8 0 0
3 2 .3 6 2 .6 3 3 4 .9 9 3 4 .9 9
***** = O rd e n tlic h e s J a h re se rg e b n is
1 1 4 .6 4
0 6 .6 0 0
1 1 7 .3 1
8 .0 4 9 ,3 2
****** = J a h re se rg e b n is v o r IL V
1 1 4 .6 4
0 6 .6 0 0
1 1 7 .3 1
8 .0 4 9 ,3 2
******* = E rg e b n is n a c h IL V
1 1 4 .6 4
0 6 .6 0 0
1 1 7 .3 1
8 .0 4 9 ,3 2
******** J a h re se rg e b n is n a c h E rg e b n isv o rtra g
1 1 4 .6 4
0 6 .6 0 0
1 1 7 .3 1
8 .0 4 9 ,3 2
A nschaffungs- und H erstellungskosten Zu- und A bschreibungen B uchw ert
Posten des Anfangs- Zugang Abgang U m buchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen Endstand Endstand Endstand
A nlageverm ögens stand (kum uliert) im im auf die Spalte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ögensgegenstände
- Konzessionen, gew erbliche Schutzrechte und ähnliche R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Zw ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
-
U nbebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79
-
Bebaute G rundstücke und 2.528.316,00 2.528.316,00 295.156,00 69,00 295.225,00 2.233.091,00 2.233.160,00 grundstücksgleiche R echte 3. Infrastrukturverm ögen und Sachanlagen im G em eingebrauch 4. Bauten auf frem den G rund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkm äler 6. Fahrzeuge 7. M aschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und G eschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zw ischensum m e: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 295.156,00 69,00 0,00 0,00 295.225,00 2.553.342,79 2.553.411,79
III.Finanzanlagen
- Verbundene U nternehm en, Beteiligungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonderverm ögen 1) 1) 2. W ertpapiere 2.095.568,83 220.000,00 96.955,00 2.218.613,83 454.290,61 12.775,00 92.182,20 374.883,41 1.843.730,42 1.641.278,22 Zw ischensum m e: 2.095.568,83 220.000,00 96.955,00 0,00 2.218.613,83 454.290,61 12.775,00 92.182,20 0,00 374.883,41 1.843.730,42 1.641.278,22
G e s a m t s u m m e 4.944.136,62 220.000,00 96.955,00 0,00 5.067.181,62 749.446,61 12.844,00 92.182,20 0,00 670.108,41 4.397.073,21 4.194.690,01
- N icht realisierte Zu- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. N ur bei realisierten Kursgew innen bzw . Kursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria-
lienstiftung
1.6.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich um 8.203,83 Euro auf 118.999,63 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 50.000,00 Euro durchgeführt.
Die Veränderung des Saldos im Jahr 2023 resultierte weiter aus der steuerlich höchstmöglichen Zuführung von 58.203,83 Euro aus dem Jahresergebnis.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2023 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2023 (1.530,7 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (1.430,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (115,1 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 214,9 TEuro (Vorjahr 8,0 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 1.430,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 15,0 % (Vorjahr -0,3 %) entspricht. Damit lag sie um 15,3 %-Punkte über dem Niveau des Vorjahres.
Den nicht ergebniswirksam, sondern direkt gegen das Basiskapital gebuchten nicht realisierten Kursverlusten von 9,6 TEuro standen nunmehr Wertaufholungen von 48,9 TEuro gegenüber, welche das Eigenkapital erhöhten.
Damit lag die ermittelte Rentabilität 13,3 %-Punkte über dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 2,0 %. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2023 von 5,9 % konnte ebenso um 9,4 % übertroffen werden.
Zweckausrichtungsrückstellung
Aus dem Jahr 2022 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 90,9 TEuro vorhanden. Aus dieser Rückstellung wurden 88.0 TEuro ausgerichtet.
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind die aus dem Vorjahr noch vorhandenen Mittel in Höhe von 2.689,23 Euro innerhalb des Jahres 2024 auszureichen.
Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 115,1 TEuro gebildet, welche spätestens innerhalb des Jahres 2025 auszurichten wären.
Der Jahresendbestand der Zweckausrichtungsrückstellungen beläuft sich somit auf 118,0 TEuro und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 27,1 TEuro erhöht.
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Georg Matthias
und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A in € in €
| 1.411.659,62 | 1.320.095,22 |
|---|---|
| 0,00 477.954,19 0,00 426.825,00 0,00 0,00 51.129,19 933.705,43 0,00 933.705,43 | 0,00 477.954,19 0,00 426.825,00 0,00 0,00 51.129,19 842.141,03 0,00 842.141,03 |
| 249.532,43 | 206.656,92 |
| 0,00 9.397,34 0,00 0,00 0,00 0,00 9.397,34 240.135,09 0,00 0,00 240.135,09 | 0,00 9.034,79 0,00 0,00 0,00 0,00 9.034,79 197.622,13 0,00 0,00 197.622,13 |
| 603,60 | 754,50 |
| 1.661.795,65 | 1.527.506,64 |
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
- Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
III. Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2. Wertpapiere
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Liquide Mittel
- Kassenbestand 2. Bankguthaben 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME DER AKTIVA
3 1 .1 2 .2 0 2
in €
in €
A . E ig e n k a p ita l
1 .5 3 0 .6
,2
1 .4 3 0 .8
1 ,0
I. B a s is k a p ita l
1 .4 1 1 .6
,6
1 .3 2 0 .0
5 ,2
1 . G ru n d s to c k v e rm ö g e n 2 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 3 . Z u fü h ru n g e n a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e 4 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n
7 3 9 .5
,6 ,0 ,7 ,7
7 3 9 .5
6 ,6 0 ,0 1 ,7 3 ,1
7 9 7 .6 -1 2 5 .5
7 4 7 .6 -1 6 7 .1
II. R ü c k la g e n
1 1 8 .9
,6
1 1 0 .7
5 ,8
1 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e
1 1 8 .9
,6
1 1 0 .7
5 ,8
III. G e w in n
,0
0 ,0
IV . S o n d e r p o s te n
,0
0 ,0
B . R ü c k s te llu n g e n
1 2 2 .1
,4
9 4 .3
5 ,8
1 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h 2 . R ü c k s te llu n g e n fü r u n te rla s s e n e In s ta n d h a ltu n g 3 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g n . § 7 4 I S . 2 K o m m H V -D
tu n
1 1 8 .0
,4 ,0 ,9
9 0 .8
9 ,2 0 ,0 6 ,6
.
4 .1
3 .5
C . V e r b in d lic h k e ite n
9 .0
,0
2 .2
0 ,0
1 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n 2 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k 3 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g 4 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n
,0 ,0 ,0 ,0
0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0
o m e n g
m e n
e n
9 .0
2 .2
D . P a s s iv e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g
,0
9 ,7
S U M M E D E R P A S S IV A
1 .6 6 1 .7
,6
1 .5 2 7 .5
6 ,6
T e ile rg e b n is re c h n u n g
Is t 2 0 2 3
P la n a n s a tz11
2 0 2 3
R E 2 0 2 2
V g l. A n s a tz /Is t 2 0 2 3
5 4 1 2 0 1 0 0 E rb b a u z in s e n (2 3 0 ) ** + P riva tre c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte 5 5 5 0 0 0 0 0 E rträ g e a . A b g a n g v. F in a n z a n la g e n ** + S o n s tig e o rd e n tlic h e E rträ g e *** = O rd e n tlic h e E rträ g e 6 2 3 2 0 4 1 0 G ra b p fle g e 6 2 5 2 0 1 0 0 E rs ta ttu n g e n a n d ie S tiftu n g s ve rw a ltu n g ** - A u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n 6 3 1 2 3 8 1 0 A u s ric h tu n g (S tiftu n g s g a b e n ) 6 3 9 2 0 0 0 0 Z u fü h r./A u fl. R ü c k s te llu n g Z w e c k a u s ric h t ** - T ra n s fe ra u fw e n d u n g e n 6 4 2 5 0 0 0 0 B a n k s p e s e n /G e ld ve rk e h r 6 4 9 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g S o n s t. R ü c k s te llu n g § 7 4 K o m m H V ** - S o n s tig e o rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = O rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n **** = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a ltu n g s tä ti 5 7 1 2 0 0 0 0 Z in s e rträ g e G e m e in d e n /G e m e in d e ve rb ä n d e n 5 7 1 7 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo n K re d itin s titu te n 5 7 9 3 0 0 0 0 E rträ g e W e rtp a p ie re n d e s A n la g e ve rm ö g e n s ** + F in a n z e rträ g e *** = F in a n z e rg e b n is
1 5 7 .5 0 1 5 7 .5 0 2 .2 1 2 .2 1 1 5 9 .7 1
0055573107733640305888888 ,0,0,0,0,0,1,9,0,0,2,2,3,3,6,8,1,2,4,0,7,7,8,8,8,8 0000032500003382290113333 ----- ----------
5 7 .5 0 0 5 7 .5 0 0
--
1 5 7 .5 0 1 5 7 .5 0
,0,0,0,0,0,8,1,0,0,1,8,3,3,6,4,5 ,9,0,9,9,5,5,5,5 -----
2 .2 1 5 ,0 0 2 .2 1 5 ,0 0 2 .2 1 5 ,0 0 5 2 ,8 7 1 .3 8 6 ,0 8 1 .4 3 8 ,9 5 1 5 .2 9 0 ,0 0 2 7 .1 3 7 ,2 0 - 1 1 .8 4 7 ,2 0 - 1 6 ,7 0 1 3 ,3 3 - 3 ,3 7 1 0 .4 0 4 ,8 8 - 8 .1 8 9 ,8 8 - 7 .2 1 3 ,2 2 8 .1 2 0 ,4 9 9 7 5 ,0 0 1 6 .3 0 8 ,7 1 1 6 .3 0 8 ,7 1
5 7 .5 0 0 7 0 0 1 4 .1 0 0 1 4 .8 0 0 0 3 .3 0 0
1 5 7 .6 2
1 2 .7 1 1 3 .3 6 8 8 .0 1 2 7 .1 3 1 1 5 .1 48
1 3 .0 6 1 3 .7 0 1 2 8 .8 3 2 1 .0 8 1 0 7 .7 58
0 3 .3 0 0 1 0 0 6 0 0 7 0 0 1 8 .8 0 0 3 8 .7 0 0
1 2 9 .2 0 3 0 .5 1 7 .2 1 2 1 .7 2
1 2 2 .0 5 3 5 .5 7
1 3 .6 0 0
1 8 .0 2
2 9 .9 0 2 9 .9 0
1 3 .6 0 0 1 3 .6 0 0
1 9 .0 0 1 9 .0 0
***** = O rd e n tlic h e s J a h re se rg e b n is
6 0 .4 1
5 2 .3 0 0
5 4 .5 7
8 .1 1 8 ,8 3
****** = J a h re se rg e b n is v o r IL V
6 0 .4 1
5 2 .3 0 0
5 4 .5 7
8 .1 1 8 ,8 3
******* = E rg e b n is n a c h IL V
6 0 .4 1
5 2 .3 0 0
5 4 .5 7
8 .1 1 8 ,8 3
******** J a h re se rg e b n is n a c h E rg e b n isv o rtra g
6 0 .4 1
5 2 .3 0 0
5 4 .5 7
8 .1 1 8 ,8 3
A nschaffungs- und H erstellungskosten Zu- und A bschreibungen B uchw ert
Posten des Anfangs- Zugang Abgang U m buchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen Endstand Endstand Endstand
A nlageverm ögens stand (kum uliert) im im auf die Spalte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ögensgegenstände
- Konzessionen, gew erbliche Schutzrechte und ähnliche R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Zw ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
- U nbebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte 2. Bebaute G rundstücke und 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00 grundstücksgleiche R echte 3. Infrastrukturverm ögen und Sachanlagen im G em eingebrauch 4. Bauten auf frem den G rund und Boden 5. Kunstgegenstände und 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19 Baudenkm äler 6. Fahrzeuge 7. M aschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und G eschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zw ischensum m e: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19
III.Finanzanlagen
- Verbundene U nternehm en, Beteiligungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonderverm ögen 1) 1) 2. W ertpapiere 1.096.872,39 135.000,00 82.785,00 1.149.087,39 254.731,36 9.585,20 48.934,60 215.381,96 933.705,43 842.141,03 Zw ischensum m e: 1.096.872,39 135.000,00 82.785,00 0,00 1.149.087,39 254.731,36 9.585,20 48.934,60 0,00 215.381,96 933.705,43 842.141,03
G e s a m t s u m m e 1.574.826,58 135.000,00 82.785,00 0,00 1.627.041,58 254.731,36 9.585,20 48.934,60 0,00 215.381,96 1.411.659,62 1.320.095,22
- N icht realisierte Zu- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. N ur bei realisierten Kursgew innen bzw . Kursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung
1.7.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich um 6.959,77 Euro auf 119.949,71 Euro.
Für das Jahr 2023 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 43.040,23 Euro. Dieser Wert wurde in voller Höhe eingestellt. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde in Höhe von 50.000,00 Euro durchgeführt. Der Kapitalerhalt der Stiftung kann somit für das Jahr 2023 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2023 (13.249,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (13.042,5 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel 85,5 TEuro. Für die Stiftung wurde die Rentabilität (welche in den Kapitalerhalt und die Ausrichtung einfließt) somit mit 292,9 TEuro (Vorjahr -466,4 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 13.042,5 TEuro einer Rentabilität von 2,3 % (Vorjahr -3,4 %) entspricht. Die Rentabilität hatte sich somit um ca. 5,7 %-Punkte erhöht.
Dies ist zum einen drauf zurückzuführen, dass die Zinserträge aus den Finanzanlagen um ca. 41,5 TEuro gesteigert werden konnten und den nicht ergebniswirksam (und nicht realisierten) gegen das Basiskapital gebuchten Kursverlusten von 28,3 TEuro Wertaufholungen von 174,6 Euro gegenüberstanden, welche das Eigenkapital erhöhten. Im Vergleich zum Vorjahr wurde somit wieder eine positive Rentabilität erreicht. Diese lag über dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 2,0 % und unter der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2023 von 5,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind die zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel des Jahres 2023 innerhalb von zwei Jahren auszurichten
Aus dem Jahr 2022 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 39,9 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 71,9 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 32,0 TEuro erhöht.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Kost-Pocher’schen
Stiftung
1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A in € in €
| 13.129.984,56 | 12.915.557,06 |
|---|---|
| 0,00 8.919.900,00 0,00 8.919.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.210.084,56 0,00 3.710.084,56 500.000,00 | |
| 241.045,33 | 212.877,37 |
| 0,00 65.129,21 0,00 5.948,88 0,00 11.744,20 47.436,13 175.916,12 0,00 0,00 175.916,12 | 0,00 61.292,72 0,00 5.948,88 0,00 11.744,20 43.599,64 151.584,65 0,00 0,00 151.584,65 |
| 0,00 | |
| 13.371.029,89 | 13.128.434,43 |
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
- Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2. Wertpapiere 3. Ausleihungen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Liquide Mittel
- Kassenbestand 2. Bankguthaben 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME DER AKTIVA
3 1 .1 2 .2 0
in €
in €
A . E ig e n k a p ita l
1 3 .2 4
.9
,2
1 3 .0 4 2 .4
,5
I. B a s is k a p ita l
1 3 .1 2
.9
,5
1 2 .9 1 5 .5
,0
1 . G ru n d s to c k v e rm ö g e n 2 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 3 . Z u fü h ru n g e n a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e 4 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n
1 0 .1 1
.6 .5 .7 .9
,4 ,3 ,6 ,0
1 0 .1 1 8 .6 9 6 3 .5 8 6 9 .7 9 6 3 .5
,4 ,3 ,6 ,5
1 .1 2
II. R ü c k la g e n
.9
,7
1 2 6 .9
,4
1 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e
.9
,7
1 2 6 .9
,4
III. G e w in n
,0
,0
IV . S o n d e r p o s te n
,0
,0
B . R ü c k s te llu n g e n
.9
,6
4 3 .4
,5
1 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h tu n 2 . R ü c k s te llu n g fü r In s ta n d h a ltu n g s v e rp flic h tu n g e n 3 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g n . § 7 4 I S . 2 K o m m H V -D .
g
.8
,7 ,0 ,8
3 9 .8
,5 ,0 ,0
.1
3 .5
C . V e r b in d lic h k e ite n
.1
,0
4 2 .5
,3
1 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n 2 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k o m 3 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n 5 . K o n to k o rre n t S ta d t N ü rn b e rg
,0 ,0 ,0 ,0 ,0
,0 ,0 ,0 ,3 ,0
m e n
e n
9 .0 3 3 .5
.1
D . P a s s iv e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g
,0
,0
S U M M E D E R P A S S IV A
1 3 .3 7
.0
,8
1 3 .1 2 8 .4
,4
T e ile rg e b n is re c h n u n g
Is t 2 0 2 3
P la n a n s a tz 2 0 2 3
R E 2 0 2 266
V----
g l. A n s a tz
/Is t 2 0 2
5 1 4 8 0 0 0 0 S p e n d e n /Z u s c h ü s s e ü b rig .B e re ic h (d e z e n t.) ** + E rträ g e a u s Z u w e is u n g e n u n d Z u s c h ü s s e 5 4 1 2 0 1 0 0 E rb b a u z in s e n (2 3 0 ) ** + P riva tre c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte 5 5 5 0 0 0 0 0 E rträ g e a . A b g a n g v. F in a n z a n la g e n ** + S o n s tig e o rd e n tlic h e E rträ g e *** = O rd e n tlic h e E rträ g e 6 2 5 2 0 1 0 0 E rs ta ttu n g e n a n d ie S tiftu n g s ve rw a ltu n g ** - A u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n 6 3 1 2 3 8 3 0 A u s ric h tu n g (Z u s c h u s s E in z e lp e rs /E in ri.) 6 3 9 2 0 0 0 0 Z u fü h r./A u fl. R ü c k s te llu n g Z w e c k a u s ric h t ** - T ra n s fe ra u fw e n d u n g e n 6 4 2 5 0 0 0 0 B a n k s p e s e n /G e ld ve rk e h r 6 4 9 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g S o n s t. R ü c k s te llu n g § 7 4 K o m m H V ** - S o n s tig e o rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = O rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n **** = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a ltu n g s tä ti 5 7 1 2 0 0 0 0 Z in s e rträ g e G e m e in d e n /G e m e in d e ve rb ä n d e n 5 7 1 7 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo n K re d itin s titu te n 5 7 1 8 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo m s o n s t. in lä n d . B e re ic h 5 7 9 3 0 0 0 0 E rträ g e W e rtp a p ie re n d e s A n la g e ve rm ö g e n s ** + F in a n z e rträ g e *** = F in a n z e rg e b n is
,0,0,1,1 ,1,7,7,2,5,7,3,8,1,5,4 ,4,9,3,7,7,2,2,2,2
3 5 .3 8 3 5 .3 8 1 8 .0 7 1 8 .0 7 5 3 .4 6 1 5 .3 8 1 5 .3 8 5 3 .5 3 3 1 .9 9 8 5 .5 38
6644088987326112840554444 ,1,1,0,0,1,1,1,4,2,6,3,8,1,8,7,0,8,9,1,9,9,2,2,2,2 6600633145011937126663333 ----- ----------
3 5 .4 0 0 3 5 .4 0 0
--
3 5 .3 8 3 5 .3 8
1 3 ,8 4 1 3 ,8 4 8 .0 7 4 ,0 0 8 .0 7 4 ,0 0 8 .0 6 0 ,1 6 2 .3 8 8 ,1 3 2 .3 8 8 ,1 3 4 .9 6 0 ,5 9 1 .9 9 8 ,2 4 7 .0 3 7 ,6 5 1 6 ,7 0 4 2 ,8 1 2 6 ,1 1 9 .4 5 1 ,8 9 1 .3 9 1 ,7 3 8 .0 1 2 ,0 7 5 .3 1 8 ,8 1 4 .4 2 4 ,9 2 5 .2 5 0 ,1 6 3 .0 0 5 ,9 6 3 .0 0 5 ,9 6
--
3 5 .4 0 0 1 3 .0 0 0 1 3 .0 0 0 5 8 .5 0 0
3 5 .4 4 7 .1 9 7 .1 9 4 1 .7 4 3 3 .6 7 7 5 .4 28
5 8 .5 0 0 1 0 0 5 0 0 6 0 0 7 2 .1 0 0 3 6 .7 0 0
1 0 1 .5 5 4 8 .0 9 8 .0 1 8 8 .5 1 4 .4 2 8 .2 5 1 0 9 .2 0 1 0 9 .2 0
8 3 .2 4 4 7 .7 9
6 3 .2 0 0
7 3 .7 4 4 .2 9 7 .7 0 8 5 .7 4 8 5 .7 4
3 .0 0 0 6 6 .2 0 0 6 6 .2 0 0
***** = O rd e n tlic h e s J a h re se rg e b n is
6 1 .1 1
2 9 .5 0 0
3 7 .9 5
1 .6 1 4 ,2 3
****** = J a h re se rg e b n is v o r IL V
6 1 .1 1
2 9 .5 0 0
3 7 .9 5
1 .6 1 4 ,2 3
******* = E rg e b n is n a c h IL V
6 1 .1 1
2 9 .5 0 0
3 7 .9 5
1 .6 1 4 ,2 3
******** J a h re se rg e b n is n a c h E rg e b n isv o rtra g
6 1 .1 1
2 9 .5 0 0
3 7 .9 5
1 .6 1 4 ,2 3
A nschaffungs- und H erstellungskosten Zu- und A bschreibungen B uchw ert
Posten des Anfangs- stand Z u g a n g A bgang U m buchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen Endstand Endstand Endstand
A nlageverm ögens (kum uliert) im im auf die Spalte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ögensgegenstände
- Konzessionen, gew erbliche Schutzrechte und ähnliche R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Zw ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
- U nbebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte 2. Bebaute G rundstücke und 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 grundstücksgleiche R echte 3. Infrastrukturverm ögen und Sachanlagen im G em eingebrauch 4. Bauten auf frem den G rund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkm äler 6. Fahrzeuge 7. M aschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 G eschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zw ischensum m e: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
III.Finanzanlagen
- Verbundene U nternehm en, Beteiligungen und 0,00 0,00 Sonderverm ögen 1) 2. W ertpapiere 4.387.102,32 520.000,00 451.926,00 4.455.176,32 891.445,26 28.264,50 174.618,00 745.091,76 3.710.084,56 3.495.657,06 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zw ischensum m e: 4.887.102,32 520.000,00 451.926,00 0,00 4.955.176,32 891.445,26 28.264,50 174.618,00 0,00 745.091,76 4.210.084,56 3.995.657,06
G e s a m t s u m m e 14.316.961,32 520.000,00 451.926,00 0,00 14.385.035,32 1.401.404,26 28.264,50 174.618,00 0,00 1.255.050,76 13.129.984,56 12.915.557,06
- N icht realisierte Zu- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. N ur bei realisierten Kursgew innen bzw . Kursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung
1.8.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich um 8.026,73 Euro auf 81.683,21 Euro.
Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage von 28.012,69 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 19.985,96 Euro durchgeführt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung für das Jahr 2023 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2023 (3.242,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.049,2 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (55,1 TEuro). Für die Stiftung wurde die Rentabilität somit mit 248,8 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 3.049,2 TEuro einer Rentabilität von 8,2 % entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr (-13,0 %) verbesserte sich die Rentabilität somit um 21,2 %-Punkte.
Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass den nicht ergebniswirksam gegen das Basiskapital gebuchten (und nicht tatsächlich realisierten) Kursverlusten von 10,7 TEuro Zuschreibungen von rd. 160,6 TEuro gegenüberstanden, welche das Eigenkapital erhöhten. Es wurde im Vergleich zum Vorjahr wieder eine positive Rentabilität von 8,2 % erreicht, diese lag über dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 2,0 %. und der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2023 von 5,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten.
Aus dem Jahr 2022 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 15,9 TEuro vorhanden. Die Mittel hieraus wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 31,5 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 15,6 TEuro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Fritz-Hintermayr
Stiftung
1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
3 1 . 1 2 .2 0 2 2
A K T I V A
in €
in €
A . A n la g e v e r m ö g e n
3 .1 6 1 .2
4 4 ,9 0 2 .9 7 5 .5
6 5 ,1 7
I. Im m a te r ie lle V e r m ö g e n s g e g e n s tä n d e
0 ,0 0
0 ,0 0
1 . Im m a te rie lle V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e a u s g e le is te te n Z u w e
n
0 ,0 0
0 ,0 0
II. S a c h a n la g e n
0 ,0 0
0 ,0 0
III. F in a n z a n la g e n
3 .1 6 1 .2
4 4 ,9 0 2 .9 7 5 .5
6 5 ,1 7
1 . V e rb u n d e n e U n te rn e h m e n , B e te ilig u n g e n u n d S o n d e rv e rm 2 . W e rtp a p ie re
ö
g
e
n
0 ,0 0 4 4 ,9 0 2 .9 7 5 .5
0 ,0 0 6 5 ,1 7
3 .1 6 1 .2
B . U m la u fv e r m ö g e n
1 6 4 .4
4 3 ,6 1 1 4 0 .9
8 1 ,8 0
I. V o r r ä te
0 ,0 0
0 ,0 0
II. F o r d e r u n g e n u n d s o n s tig e V e r m ö g e n s g e g e n s tä n d e 1 . A b g a b e n -, G e b ü h re n -, B e itra g s fo rd e ru n g e n 2 . P riv a tre c h tl. F o rd e ru n g e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 3 . F o rd e ru n g e n g e g e n v e rb u n d e n e U n te rn e h m e n 4 . F o rd e ru n g e n g e g e n d e n ö ffe n tl. B e re ic h u n d T ra n s fe rle is tu 5 . S o n s tig e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e
4 4 .0
2 6 ,6 1 4 3 .1
1 3 ,2 7
0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 6 ,6 1 4 3 .1
0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 ,2 7
n d
g u
e n
n g e n
4 4 .0
III. L iq u id e M itte l
1 2 0 .4
1 7 ,0 0 9 7 .8
6 8 ,5 3
1 . K a s s e n b e s ta n d 2 . B a n k g u th a b e n 3 . K o n to k o rre n t S ta d t N ü rn b e rg
0 ,0 0 0 ,0 0 1 7 ,0 0 9 7 .8
0 ,0 0 0 ,0 0 6 8 ,5 3
1 2 0 .4
C . A k tiv e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g
0 ,0 0
0 ,0 0
S U M M E D E R A K T IV A
3 .3 2 5 .6
8 8 ,5 1 3 .1 1 6 .5
4 6 ,9 7
3 1 .1 2 .2
3 1 .1 2 .2
in €
in €
A . E ig e n k a p ita l
3 .2 4
.9
2 8 ,1 1 3 .0 4
.2
2 1 ,6 5
I. B a s is k a p ita l
3 .1 6
.2
4 4 ,9 0 2 .9 7
.5
6 5 ,1 7
1 . G ru n d s to c k v e rm ö g e n 2 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 3 . Z u fü h ru n g e n a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e 4 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n
2 .7 3
.9
7 0 ,0 0 2 .7 3 0 ,0 0 8 4 ,0 3 6 8 0 9 ,1 3 -4 4
.9
7 0 ,0 0 0 ,0 0 9 8 ,0 7 0 2 ,9 0
.2 .0
.2 .7
-2 7
II. R ü c k la g e n
.6
8 3 ,2 1 7
.6
5 6 ,4 8
1 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e
.6
8 3 ,2 1 7
.6
5 6 ,4 8
III. G e w in n (+ ) /V e r lu s t (-)
0 ,0 0
0 ,0 0
IV . S o n d e r p o s te n
0 ,0 0
0 ,0 0
B . R ü c k s te llu n g e n
.0
6 0 ,4 0 1
.2
3 5 ,2 3
1 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h tu n 2 . R ü c k s te llu n g fü r In s ta n d h a ltu n g s v e rp flic h tu n g e n 3 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g n . § 7 4 I S . 2 K o m m H V -D .
g
.4
8 0 ,4 3 1 0 ,0 0 7 9 ,9 7
.9
0 8 ,5 9 0 ,0 0 2 6 ,6 4
.5
.3
C . V e r b in d lic h k e ite n
.7
0 0 ,0 0 4
.0
9 0 ,0 9
1 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n 2 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k o m 3 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n 5 . K o n to k o rre n t S ta d t N ü rn b e rg
0 ,0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 4 0 ,0 0
0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 0 ,0 9 0 ,0 0
m e n
e n
.0
.0
D . P a s s iv e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g
0 ,0 0
0 ,0 0
S U M M E D E R P A S S IV A
3 .3 2
.6
8 8 ,5 1 3 .1 1
.5
4 6 ,9 7
T e ile rg e b n is re c h n u n g
Is t 2 0 2 3
P la n a n s a tz 2 0 2 3
R E 2 0 2 25
V g l. A n s a tz /Is t 2 0 2 3
5 5 5 0 0 0 0 0 E rträ g e a . A b g a n g v. F in a n z a n la g e n ** + S o n s tig e o rd e n tlic h e E rträ g e *** = O rd e n tlic h e E rträ g e 6 2 3 2 0 4 1 0 G ra b p fle g e 6 2 5 2 0 1 0 0 E rs ta ttu n g e n a n d ie S tiftu n g s ve rw a ltu n g ** - A u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n 6 3 1 2 3 8 3 0 A u s ric h tu n g (Z u s c h u s s E in z e lp e rs /E in ri.) 6 3 9 2 0 0 0 0 Z u fü h r./A u fl. R ü c k s te llu n g Z w e c k a u s ric h t ** - T ra n s fe ra u fw e n d u n g e n 6 4 2 5 0 0 0 0 B a n k s p e s e n /G e ld ve rk e h r 6 4 9 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g S o n s t. R ü c k s te llu n g § 7 4 K o m m H V ** - S o n s tig e o rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = O rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n **** = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a ltu n g s tä ti 5 7 1 2 0 0 0 0 Z in s e rträ g e G e m e in d e n /G e m e in d e ve rb ä n d e n 5 7 1 7 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo n K re d itin s titu te n 5 7 9 3 0 0 0 0 E rträ g e W e rtp a p ie re n d e s A n la g e ve rm ö g e n s ** + F in a n z e rträ g e *** = F in a n z e rg e b n is
1 5 .7 2 1 5 .7 2 1 5 .7 2
77708801133679478000000 ,5,5,5,2,7,9,0,8,8,3,3,6,3,8,3,4,2,0,0,2,2,2,2 77720204403392468886666 --- ---------
,0,0,0,6,0,6,5,2,7,3,3,6,0,0 ,3,0,4,4,3,3,3,3 ---
1 5 .7 2 7 ,5 7 1 5 .7 2 7 ,5 7 1 5 .7 2 7 ,5 7 2 4 9 ,7 8 1 .7 3 8 ,7 0 - 1 .4 8 8 ,9 2 - 1 4 .4 5 0 ,0 0 - 1 5 .5 7 1 ,8 4 - 3 0 .0 2 1 ,8 4 - 1 6 ,7 0 4 6 ,6 7 6 3 ,3 7 3 1 .4 4 7 ,3 9 - 1 5 .7 1 9 ,8 2 - 4 .3 7 4 ,3 4 3 7 .4 8 7 ,4 6 4 .4 9 8 ,2 8 4 6 .3 6 0 ,0 8 4 6 .3 6 0 ,0 8
9 0 0 8 .5 0 0 9 .4 0 0 2 5 .1 0 0
1 0 .2 3 1 0 .8 8 3 9 .5 5 1 5 .5 7 5 5 .1 28
9 .1 2 9 .9 4 3 9 .9 9 4 .8 9 4 4 .8 88
2 5 .1 0 0 1 0 0 3 0 0 4 0 0 3 4 .9 0 0 3 4 .9 0 0
6 6 .3 4 5 0 .6 1 4 .3 7 8 2 .4 8 7 .4 9 9 4 .3 6 9 4 .3 6
5 5 .1 6 5 4 .5 9
4 5 .0 0 0 3 .0 0 0 4 8 .0 0 0 4 8 .0 0 0
7 1 .2 0 6 .9 3 7 8 .1 4 7 8 .1 4
***** = O rd e n tlic h e s J a h re se rg e b n is
4 3 .7 4
1 3 .1 0 0
2 3 .5 5
3 0 .6 4 0 ,2 6
****** = J a h re se rg e b n is v o r IL V
4 3 .7 4
1 3 .1 0 0
2 3 .5 5
3 0 .6 4 0 ,2 6
******* = E rg e b n is n a c h IL V
4 3 .7 4
1 3 .1 0 0
2 3 .5 5
3 0 .6 4 0 ,2 6
******** J a h re se rg e b n is n a c h E rg e b n isv o rtra g
4 3 .7 4
1 3 .1 0 0
2 3 .5 5
3 0 .6 4 0 ,2 6
A nschaffungs- und H erstellungskosten Zu- und A bschreibungen B uchw ert
Posten des Anfangs- Zugang Abgang U m buchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen Endstand Endstand Endstand
A nlageverm ögens stand (kum uliert) im im auf die Spalte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ögensgegenstände
- Konzessionen, gew erbliche Schutzrechte und ähnliche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Zw ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
- U nbebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte 2. Bebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte 3. Infrastrukturverm ögen und Sachanlagen im G em eingebrauch 4. Bauten auf frem den G rund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkm äler 6. Fahrzeuge 7. M aschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und G eschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zw ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III.Finanzanlagen
- Verbundene U nternehm en, Beteiligungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonderverm ögen 1) 1) 2. W ertpapiere 3.751.444,21 250.000,00 214.286,47 3.787.157,74 775.879,04 10.672,80 160.639,00 625.912,84 3.161.244,90 2.975.565,17 Zw ischensum m e: 3.751.444,21 250.000,00 214.286,47 0,00 3.787.157,74 775.879,04 10.672,80 160.639,00 0,00 625.912,84 3.161.244,90 2.975.565,17
G e s a m t s u m m e 3.751.444,21 250.000,00 214.286,47 0,00 3.787.157,74 775.879,04 10.672,80 160.639,00 0,00 625.912,84 3.161.244,90 2.975.565,17
- N icht realisierte Zu- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. N ur bei realisierten Kursgew innen bzw . Kursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien-
stiftung
1.9.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 10.799,10 Euro um 1.401,98 Euro auf 12.201,08 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde nicht durchgeführt.
Für das Jahr 2023 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.401,98 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage voll eingestellt werden.
Der Erhalt des Stiftungsvermögens kann somit für das Jahr 2023 als erwirtschaftet gewertet werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital 2023 (166,2 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (153,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (2,7 TEuro).
Für die Stiftung wurde die Rentabilität somit mit 15,8 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 153,1 TEuro einer Rentabilität von 10,3 % entspricht. Die Vorjahresrentabilität wurde mit -17,8 % berechnet. Damit hatte sich die Rentabilität um 28,1 %- Punkte verbessert.
Auch bei dieser Stiftung erhöhten die im Vergleich zum Vorjahr in das Basiskapital eingestellten Kursgewinne des Wertpapierbestandes das Eigenkapital. Diese wurden mit 0,1 TEuro Abwertungen und 11,7 TEuro Zuschreibungen direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht.
Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr weit über dem marktüblichen Zinssatz von 2,0 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2023 von 5,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Einnahmen der Stiftung überschritten die Summe von 45.000,00 Euro nicht. Damit wäre der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Neuregelung seit 29.12.2020) gegeben, wonach eine zeitnahe Mittelverwendung innerhalb von zwei Folgejahren grundsätzlich nicht mehr erforderlich wird.
Die Stiftung hat die Ausrichtungsmittel jedoch trotzdem, wie in § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgesehen, zeitnah ausgerichtet. Aus dem Jahr 2022 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 748,43 Euro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 2.052,38 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 1.303,95 Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Johanna Sofie
Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung
1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A in € in €
| 154.024,56 | 142.307,16 |
|---|---|
| 0,00 0,00 154.024,56 0,00 154.024,56 | 0,00 0,00 142.307,16 0,00 142.307,16 |
| 15.253,46 | 12.447,53 |
| 0,00 1.632,10 0,00 0,00 0,00 0,00 1.632,10 13.621,36 0,00 0,00 13.621,36 | 0,00 1.625,61 0,00 0,00 0,00 0,00 1.625,61 10.821,92 0,00 0,00 10.821,92 |
| 0,00 | 0,00 |
| 169.278,02 | 154.754,69 |
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2. Wertpapiere
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Liquide Mittel
- Kassenbestand 2. Bankguthaben 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME DER AKTIVA
3 1 .1 2 .2 0
in €
in €
A . E ig e n k a p ita l
1 6 6 .2
,6
1 5 3
.1
,2
I. B a s is k a p ita l
1 5 4 .0
,5
1 4 2
.3
,1
1 . G ru n d s to c k v e rm ö g e n 2 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 3 . Z u fü h ru n g e n a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e 4 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n
1 6 0 .2
,4 ,0 ,4 ,3
1 6 0
.2
,4 ,0 ,4 ,7
1 9 .4 -2 5 .6
.4 .3
-3 7
II. R ü c k la g e n
1 2 .2
,0
.7
,1
1 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e
1 2 .2
,0
.7
,1
III. G e w in n (+ )/V e r lu s t (-)
,0
,0
1 . G e w in n /V e rlu s t lfd . H a u s h a lts ja h r
,0
,0
IV . S o n d e r p o s te n
,0
,0
B . R ü c k s te llu n g e n
3 .0
,3
.6
,4
1 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h tu n 2 . R ü c k s te llu n g fü r In s ta n d h a ltu n g s v e rp flic h tu n g e n 3 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g n . § 7 4 I S . 2 K o m m H V -D .
g
2 .0
,3 ,0 ,0
,4 ,0 ,0
1 .0
C . V e r b in d lic h k e ite n
,0
,0
1 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n 2 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k o m 3 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n
,0 ,0 ,0 ,0
,0 ,0 ,0 ,0
m e n
e n
D . P a s s iv e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g
,0
,0
S U M M E D E R P A S S IV A
1 6 9 .2
,0
1 5 4
.7
,6
| Teilergebnisrechnung | Ist 2023 | Planansatz 2023 | RE 2022 | Vgl. Ansatz/Ist 2023 |
|---|---|---|---|---|
| 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen | 202,10- | 48,00- | 202,10 | |
| ** + Sonstige ordentliche Erträge *** = Ordentliche Erträge | 202,10- 202,10- | 48,00- 48,00- | 202,10 202,10 | |
| 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung | 236,59 | 300 | 245,65 | 63,41 |
| ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen | 236,59 | 300 | 245,65 | 63,41 |
| 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht | 1.400,00 1.303,95 | 1.000 | 1.400,00 557,57 | 400,00- 1.303,95- |
| ** - Transferaufwendungen | 2.703,95 | 1.000 | 1.957,57 | 1.703,95- |
| 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV | 83,30 100,00 | 100 100 | 83,30 100,00 | 16,70 |
| ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen | 183,30 | 200 | 183,30 | 16,70 |
| *** = Ordentliche Aufwendungen | 3.123,84 | 1.500 | 2.386,52 | 1.623,84- |
| **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti | 2.921,74 | 1.500 | 2.338,52 | 1.421,74- |
| 57120000 Zinserträge Gemeinden/Gemeindeverbänden 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens | 428,90- 3.882,92- 214,00- | 2.000- | 3.201,30- 214,00- | 428,90 1.882,92 214,00 |
| ** + Finanzerträge | 4.525,82- | 2.000- | 3.415,30- | 2.525,82 |
| *** = Finanzergebnis | 4.525,82- | 2.000- | 3.415,30- | 2.525,82 |
| ***** = Ordentliches Jahresergebnis | 1.604,08- | 500- | 1.076,78- | 1.104,08 |
| ****** = Jahresergebnis vor ILV | 1.604,08- | 500- | 1.076,78- | 1.104,08 |
| ******* = Ergebnis nach ILV | 1.604,08- | 500- | 1.076,78- | 1.104,08 |
| ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag | 1.604,08- | 500- | 1.076,78- | 1.104,08 |
A n lag everm ö g en s stand (kum uliert) im im auf die S palte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ö g en sg eg en stän d e
K onzessionen, gew erbliche S chutzrechte und ähnliche R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Z w ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II.
S ach an lag en
U nbebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte B ebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte Infrastrukturverm ögen und S achanlagen im G em eingebrauch B auten auf frem den G rund und B oden K unstgegenstände und B audenkm äler F ahrzeuge M aschinen, techn. Anlagen, B etriebs- und G eschäftsausstattung Anlagen im B au Z w ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
-
6.7.
III. 1.
F in an zan lag en
Verbundene U nternehm en, B eteiligungen und 0,00 0,00 S onderverm ögen 1) 1) W ertpapiere 198.230,85 5.000,00 4.797,90 0,00 198.432,95 55.923,69 145,00 11.660,30 0,00 44.408,39 154.024,56 142.307,16 Z w ischensum m e: 198.230,85 5.000,00 4.797,90 0,00 198.432,95 55.923,69 145,00 11.660,30 0,00 44.408,39 154.024,56 142.307,16
- A n sch affu n g s- u n d H erstellu n g sko sten Z u - u n d A b sch reib u n g en B u ch w ert P o sten d es Anfangs- Z ugang Abgang U m buchungen E ndstand Anfangsstand Abschreibungen Z uschreibungen Abschreibungen E ndstand E ndstand E ndstand
G e s a m t s u m m e 198.230,85 5.000,00 4.797,90 0,00 198.432,95 55.923,69 145,00 11.660,30 0,00 44.408,39 154.024,56 142.307,16
- N icht realisierte Z u- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die E igenkapital-P osition "E rgebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. E ntsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e B uchung; die Anpassung vollzieht sich auf B estandskonten. N ur bei realisierten K ursgew innen bzw . K ursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich um 35.806,03 Euro auf 32.625,75 Euro.
Für das Jahr 2023 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 5.632,97 Euro ermittelt. Dieser Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 41.439,00 Euro durchgeführt.
Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2023 (793,0 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (777,5 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 15,1 TEuro. Für die Stiftung wurde die Rentabilität (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden ist) somit mit 30,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 777,5 TEuro einer Rentabilität von 3,9 % (Vorjahr - 25,7 %) entspricht. Erhöhung der Rentabilität um rd. 29,6 %-Punkte beruht hauptsächlich auf die Auflösung der Instandhaltungsrücklagen in Höhe von 14,3 TEuro sowie der nicht ergebniswirksam, sondern direkt gegen das Basiskapital gebuchten Wertaufholungen auf Grund der nicht realisierten Kursgewinne in Höhe von 10,0 TEuro. Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr über dem marktüblichen Zinssatz von ca. 2,0 % aber unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2023 von 5,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckausrichtungsmittel in Höhe von 69,28 Euro wurden nicht ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von 15.068,13 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in Höhe von 15.137,41 Euro ergab. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 15.068,13 Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Stiftung kann die in ihrer Höhe gering nicht ausgerichteten Ausrichtungsmittel des Jahres 2022, wie in § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgesehen, bis zum Ablauf des Jahres 2022 noch ausrichten.
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2023 der Rudolf und Berta
Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2023 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2023 31.12.2022
A K T I V A in € in €
| 760.342,30 | 709.021,30 |
|---|---|
| 0,00 545.884,70 0,00 545.884,70 214.457,60 0,00 214.457,60 | 0,00 554.445,70 0,00 554.445,70 154.575,60 0,00 154.575,60 |
| 75.780,42 | |
| 0,00 3.506,23 0,00 0,00 0,00 0,00 3.506,23 72.274,19 10.096,20 0,00 62.177,99 | 0,00 3.211,47 0,00 0,00 0,00 0,00 3.211,47 95.803,80 10.089,08 0,00 85.714,72 |
| 0,00 | 0,00 |
| 836.122,72 | 808.036,57 |
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
- Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
III. Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2. Wertpapiere
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Liquide Mittel
- Kassenbestand 2. Bankguthaben 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME DER AKTIVA
in €
in €
A . E ig e n k a p ita l
7 9 2 .9
,0
7 7 7 .4
,0
I. B a s is k a p ita l
7 6 0 .3
,3
7 0 9 .0
,3
1 . G ru n d s to c k v e rm ö g e n 2 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 3 . Z u fü h ru n g e n a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e 4 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n
7 1 5 .0
,0 ,0 ,1 ,8
7 1 5 .0
,0 ,0 ,1 ,8
7 4 .6 -2 9 .2
3 3 .1 -3 9 .1
II. R ü c k la g e n
3 2 .6
,7
6 8 .4
,7
1 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e
3 2 .6
,7
6 8 .4
,7
III. G e w in n (+ )/V e r lu s t (-)
,0
,0
IV . S o n d e r p o s te n
,0
,0
B . R ü c k s te llu n g e n
2 6 .8
,4
1 5 .8
,2
1 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h tu n 2 . R ü c k s te llu n g fü r In s ta n d h a ltu n g s v e rp flic h tu n g e n 3 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g n . § 7 4 I S . 2 K o m m H V -D .
g
1 5 .1 1 0 .0 1 .7
,4 ,0 ,0
,2 ,0 ,0
1 4 .3 1 .5
C . V e r b in d lic h k e ite n
1 6 .3
,2
1 4 .7
,2
1 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n 2 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k o m 3 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n 5 . K o n to k o rre n t S ta d t N ü rn b e rg
,0 ,0 ,0 ,2 ,0
,0 ,0 ,0 ,2 ,0
m e n
e n
1 6 .3
1 4 .7
D . P a s s iv e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g
,0
,0
S U M M E D E R P A S S IV A
8 3 6 .1
,7
8 0 8 .0
,5
T e ile rg e b n is re c h n u n g
Is t 2 0 2 3
P la n a n s a tz 2 0 2 3
R E 2 0 2 2
V--
g l. A n s a tz
/Is t 2 0 2
5 4 1 2 0 0 2 0 M ie t-u n d P a c h te rträ g e a .Im m o (d e z e n t.) ** + P riva tre c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte 5 5 5 0 0 0 0 0 E rträ g e a . A b g a n g v. F in a n z a n la g e n 5 5 8 3 2 0 0 0 E rtr.A u fl/H e ra b . In s ta n d h a ltu n g s rü c k s t. ** + S o n s tig e o rd e n tlic h e E rträ g e *** = O rd e n tlic h e E rträ g e 6 2 3 2 0 0 0 3 G e b ä u d e u n te rh a lt (d e z e n tra l/K 1 ) 6 2 3 2 0 1 0 3 U n te rh a lt G e b ä u d e te c h n ik (d e z e n tra l/b w ) 6 2 3 2 0 4 1 0 G ra b p fle g e 6 2 3 7 0 5 0 0 S o n s tig e r A u fw a n d G e b .-/G ru n d s tü c k s b e w . 6 2 3 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g z u r In s ta n d h a ltu n g s rü c k s t. K 5 6 2 5 2 0 1 0 0 E rs ta ttu n g e n a n d ie S tiftu n g s ve rw a ltu n g 6 2 5 5 0 0 0 0 E rs ta ttu n g e n a n ve rb . U n t./B e t./S o n d e rv. ** - A u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n 9 4 1 0 2 0 0 0 A fA G e b ä u d e u n d G e b ä u d e e in ric h tu n g e n ** - A b s c h re ib u n g e n 6 3 1 2 3 8 1 0 A u s ric h tu n g (S tiftu n g s g a b e n ) 6 3 9 2 0 0 0 0 Z u fü h r./A u fl. R ü c k s te llu n g Z w e c k a u s ric h t ** - T ra n s fe ra u fw e n d u n g e n 6 4 2 5 0 0 0 0 B a n k s p e s e n /G e ld ve rk e h r 6 4 7 1 0 2 0 0 G ru n d s te u e r (d e z e n tra l) 6 4 9 8 0 0 0 0 Z u fü h ru n g S o n s t. R ü c k s te llu n g § 7 4 K o m m H V ** - S o n s tig e o rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = O rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n **** = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a ltu n g s tä ti 5 7 1 2 0 0 0 0 Z in s e rträ g e G e m e in d e n /G e m e in d e ve rb ä n d e n 5 7 1 7 0 0 0 0 Z in s e rträ g e vo n K re d itin s titu te n 5 7 9 3 0 0 0 0 E rträ g e W e rtp a p ie re n d e s A n la g e ve rm ö g e n s ** + F in a n z e rträ g e *** = F in a n z e rg e b n is
6 0 .2 4 6 0 .2 4
,4,4,0,0,0,4,1 ,8,1,0,9,1,1,0,0 ,1,1,6 ,0,6,9,5,1,9,4,5,5,0,9,9,0,0,9,9,9,9 ------
5 8 .5 0 0 5 8 .5 0 0
--
5 8 .6 0 5 8 .6 0
,0,0
1 .7 4 9 ,4 0 1 .7 4 9 ,4 0 4 5 2 ,0 0 4 .3 0 0 ,0 0 4 .7 5 2 ,0 0 6 .5 0 1 ,4 0 8 .0 6 4 ,8 6 2 .0 0 0 ,0 0 1 0 2 ,2 0 7 .3 6 3 ,1 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .1 3 1 ,0 2 6 5 ,1 5 6 .1 3 0 ,1 9 3 9 ,0 0 3 9 ,0 0 1 .5 0 0 ,0 0 5 .0 6 8 ,1 3 3 .5 6 8 ,1 3 1 2 ,3 9 1 .9 0 0 ,0 0
1 4 .3 0 1 4 .7 5 7 5 .0 0 2 .1 3
5 8 .5 0 0 2 0 .2 0 0 2 .0 0 0 4 0 0 1 8 .4 0 0
5 8 .6 0 4 .4 2
,0,0 ,2,3,0,8,6,0,0,0,0,7,2,1 ,0,1,3,7 ,0,4,4,4,2,5,5,5,5,9,2,2,2
3 5 .7 6 1 0 .0 0 2 .5 6 2 .4 6 5 3 .2 3 8 .5 6 8 .5 6
2 0 .2 0 1 4 .3 0 3 .7 5 2 .2 8 4 5 .2 6 8 .5 6 8 .5 6 7 .1 0 6 .5 5
3 .7 0 0 2 .4 0 0 4 7 .1 0 0 8 .6 0 0 8 .6 0 0 1 .5 0 0
1 5 .0 6 1 5 .0 68
--
1 .5 0 0 1 0 0 1 .9 0 0 2 0 0 2 .2 0 0 5 9 .4 0 0 9 0 0
1 .9 1 2 ,3 9 7 .7 4 6 ,9 3 1 .2 4 5 ,5 3 3 .2 0 0 ,1 5 2 .0 1 7 ,9 1 1 1 3 ,4 8 5 .3 3 1 ,5 4 5 .3 3 1 ,5 4
7 7 .1 4 2 .1 4 3 .2 0 3 .5 1
5 4 .6 5 3 .9 5
--
1 .5 0 0 4 0 0 1 .9 0 0 1 .9 0 0
2 .5 4
7 .2 3 7 .2 3
2 .9 9 2 .9 9
***** = O rd e n tlic h e s J a h re se rg e b n is
5 .0 8
1 .0 0 0
6 .9 4
4 .0 8 6 ,0 1
5 9 2 1 0 0 0 0 P e rio d e n fre m d e E rträ g e (K 1 ) ** + A u ß e ro rd e n tlic h e E rträ g e 6 9 2 1 0 0 0 0 P e rio d e n fre m d e A u fw e n d u n g e n (K 1 ) ** - A u ß e ro rd e n tlic h e A u fw e n d u n g e n *** = A u ß e ro rd e n tlic h e s Ja h re s e rg e b n is
1 .5 2 1 .5 2
1 .5 2 7 ,9 6 1 .5 2 7 ,9 6 5 2 9 ,0 0 5 2 9 ,0 0 9 9 8 ,9 6
--
****** = J a h re se rg e b n is v o r IL V
6 .0 8
1 .0 0 0
---
7 .6 6
5 .0 8 4 ,9 7
******* = E rg e b n is n a c h IL V
6 .0 8
1 .0 0 0
7 .6 6
5 .0 8 4 ,9 7
******** J a h re se rg e b n is n a c h E rg e b n isv o rtra g
6 .0 8
1 .0 0 0
7 .6 6
5 .0 8 4 ,9 7
A n lag everm ö g en s stand (kum uliert) im im auf die S palte 3 -
W irtschaftsjahr W i r t s c h a f t s j a h r A b g ä n g e 01.01.2023 + - + / - 31.12.2023 01.01.2023 + - - 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Im m aterielle
I.
Verm ö g en sg eg en stän d e
K onzessionen, gew erbliche S chutzrechte und ähnliche R echte, sow ie Lizenzen an solchen R echten und W erten Z w ischensum m e: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II.
S ach an lag en
U nbebaute G rundstücke und grundstücksgleiche R echte B ebaute G rundstücke und 695.281,30 695.281,30 140.835,60 8.561,00 149.396,60 545.884,70 554.445,70 grundstücksgleiche R echte Infrastrukturverm ögen und S achanlagen im G em eingebrauch B auten auf frem den G rund und B oden K unstgegenstände und B audenkm äler F ahrzeuge M aschinen, techn. Anlagen, B etriebs- und G eschäftsausstattung Anlagen im B au Z w ischensum m e: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 140.835,60 8.561,00 0,00 0,00 149.396,60 545.884,70 554.445,70
-
6.7.
III. 1.
F in an zan lag en
Verbundene U nternehm en, B eteiligungen und S onderverm ögen 1) W ertpapiere 205.583,46 70.000,00 19.548,00 256.035,46 51.007,86 580,00 10.010,00 41.577,86 214.457,60 154.575,60 Z w ischensum m e: 205.583,46 70.000,00 19.548,00 0,00 256.035,46 51.007,86 580,00 10.010,00 0,00 41.577,86 214.457,60 154.575,60
- A n sch affu n g s- u n d H erstellu n g sko sten Z u - u n d A b sch reib u n g en B u ch w ert P o sten d es Anfangs- Z ugang Abgang U m buchungen E ndstand Anfangsstand Abschreibungen Z uschreibungen Abschreibungen E ndstand E ndstand E ndstand
G e s a m t s u m m e 900.864,76 70.000,00 19.548,00 0,00 951.316,76 191.843,46 9.141,00 10.010,00 0,00 190.974,46 760.342,30 709.021,30
- N icht realisierte Z u- und Abschreibungen auf W ertpapiere w erden über die E igenkapital-P osition "E rgebnisse aus Verm ögensum schichtungen" verbucht. E ntsprechend erfolgt keine erfolgsw irksam e B uchung; die Anpassung vollzieht sich auf B estandskonten. N ur bei realisierten K ursgew innen bzw . K ursverlusten erfolgt eine erfolgsw irksam e Verbuchung.
Die Jahresabschlüsse 2023 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 2 BayStG i.V.m. Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 2 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 04.06.2025
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Seite 46 von 46 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 04.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 23.07.2025):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2025 festgestellten Jahresabschlüsse 2023 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.