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CSU-Stadtratsfraktion Flughafen Ümit Sormaz Andreas Krieglstein Marcus König Langwasser Hauptmarkt Katzwang Kornburg SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Altstadt Erlenstegen Buchenbühl Großgründlach Christine Kayser Fischbach Joachim Mletzko Sportkommission Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ausschusses für Recht,

Wirtschaft und Arbeit

02.07.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2024 Berichtvorlage OA/004/2025 7 Jahresbericht des Ordnungsamts/Lebensmittelüberwachung 2024 OA/004/2025 11 TOP Ö 2 Änderung des Gebiets der Städte Erlangen (Gemarkung Tennenlohe) und Nürnberg (Gemarkung Großgründlach) im Bereich des „Reutleser Weges“ Sitzungsvorlage RA/003/2025 23 Sachverhaltsdarstellung RA/003/2025 27 Flurkarte mit vorgeschlagener neuer Grenzziehung (rote Strich-Punkte-Linie) und 31 integriertem Übersichtsplan (Ausschnitt) RA/003/2025 TOP Ö 3 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Kornburg; Sitzungsvorlage FW/003/2025 33 Entscheidungsvorlage Kornburg Kommandant und stv. Kommandant 2025 - Anlage 37 FW/003/2025 TOP Ö 4 Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark Berichtvorlage WiF/005/2025 39 Sachverhalt WiF/005/2025 43 TOP Ö 5 Nürnberger City Kongress 2025 Berichtvorlage Ref.VII/014/2025 49 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2024 Ref.VII/014/2025 53 Rückblick Nürnberger City Kongress Ref.VII/014/2025 55 Sachverhalt Ref.VII/014/2025 65 Vortrag Vitale Innenstädte 2024 Ref.VII/014/2025 69 TOP Ö 6 Zwischennutzung Kaufhof - Prüfung einer temporären Zwischennutzung des ehemaligen Kaufhofgebäudes Berichtvorlage Ref.VII/013/2025 103 Antrag der Freien Demokraten vom 09.10.2024 Ref.VII/013/2025 107 TOP Ö 7 Weiterentwicklung Zeughaus im Rahmen der Quartiersentwicklung Pfannenschmiedsgasse Berichtvorlage Ref.VII/009/2025 111 Antrag der Freien Allianz Nürnberg e.V. vom 22.11.2024 Ref.VII/009/2025 115 Sachverhalt Ref.VII/009/2025 117 Stellungnahme Contress- und Tourismuszentrale vom 30.05.2025 Ref.VII/009/2025 119 TOP Ö 8 Anpassung der Sportförderrichtlinien Sitzungsvorlage SpS/021/2025 121 Sachverhalt Anpassung der Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 125 Anlage Aktualisierte Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 127 Empfehlung Anpassung der Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 133 Beschlussauflage Anpassung Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 135 TOP Ö 9 Investitionszuschuss - Auszahlungen Sitzungsvorlage SpS/018/2025 137 Entscheidungsvorlage Investitionszuschuss - Auszahlungen SpS/018/2025 141 Anlage 2 Investitionszuschuss - Auszahlungen SpS/018/2025 143 Anlage 3 Investitionszuschuss Auszahlung SpS/018/2025 145

Empfehlung Investitionszuschuss - Auszahlungen SpS/018/2025 149 Beschluss-Auflage Investitionszuschuss - Auszahlung SpS/018/2025 151 TOP Ö 10 Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg Sitzungsvorlage SpS/014/2025 153 Sachverhalt Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg 157

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 02.07.2025, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2024 Bericht

OA/004/2025 König, Marcus

2. Änderung des Gebiets der Städte Erlangen (Gemarkung Gutachten

Tennenlohe) und Nürnberg (Gemarkung Großgründlach) im RA/003/2025

Bereich des „Reutleser Weges“

König, Marcus

3. hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Beschluss

Kommandanten FW/003/2025

Vogel, Christian

4. Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark Bericht

WiF/005/2025

Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Alexander Martin (Institutsleiter

des Fraunhofer IIS und Gründungsvizepräsident der UTN)

Heilmaier, Andrea, Dr.

5. Nürnberger City Kongress 2025 Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2024 Ref.VII/014/2025

Heilmaier, Andrea, Dr.

6. Zwischennutzung Kaufhof - Prüfung einer temporären Bericht

Zwischennutzung des ehemaligen Kaufhofgebäudes in Form einer Ref.VII/013/2025

E-Mobilitäts-Galerie (Erdgeschoss)

- Antrag der Freien Demokraten vom 09.10.2024

Heilmaier, Andrea, Dr.

7. Weiterentwicklung Zeughaus im Rahmen der Bericht

Quartiersentwicklung Ref.VII/009/2025

Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße

hier: Antrag der Freien Allianz Nürnberg e.V. vom 22.11.2024

Heilmaier, Andrea, Dr.

8. Anpassung der Sportförderrichtlinien Beschluss

Trinkl, Cornelia

9. Investitionszuschuss - Auszahlungen Beschluss

Trinkl, Cornelia

10. Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Beschluss

Nürnberg SpS/014/2025

Trinkl, Cornelia

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.05.2025,

öffentlicher Teil

OA/004/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2024

Anlagen: Jahresbericht des Ordnungsamts/Lebensmittelüberwachung 2024

Bericht:

Das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamts stellt den Jahresbericht 2024 vor und gibt damit insbesondere einen Überblick zu den Betriebskontrollen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2025

Stadt Nürnberg - Ordnungsamt

Lebensmittelüberwachung

Jahresbericht 2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Organisation der Lebensmittelüberwachung 2. Betriebskontrollen 2.1 Überwachungspflichtige Betriebe 2.2 Plankontrollen 2.3 Anlassbezogene Kontrollen 2.4 Operation Opson – Lebensmittelbetrug 2.5 Eigene Schwerpunktkontrollen 2.6 EU-Schnellwarnsystem 3. Probenahmen 4. Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen 5. Anordnungen und Ahndung bei lebensmittelrechtlichen Verstößen 5.1 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder Produkten 5.2 Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen 5.3 Bußgeldverfahren und Strafverfahren 5.4 Sonstige Verwaltungsmaßnahmen 5.5 Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB 6. Verbraucherberatung 7. Weitere Aufgaben 7.1 Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel 7.2 Ausstellen von Exportbescheinigungen 7.3 Kontrollmitteilungen des Zolls 7.4 Kontrolle von Cross-Compliance/Konditionalität 7.5 Berichterstattungen an übergeordnete Behörden 8. Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen und Behörden 8.1 Sachgebiet Veterinäramt 8.2 Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen 8.3 BELA-Team bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen 8.4 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 8.5 Zollbehörden 8.6 Polizei 9. Sonstige Aktivitäten der Lebensmittelüberwachung 10. Presseberichte und Öffentlichkeitsarbeit 11. Entwicklungen und neue Anforderungen

(Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form (generisches Maskulinum),

z. B. „der Lebensmittelkontrolleur“ verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter im

Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist

wertfrei.)

1. Organisation der Lebensmittelüberwachung

Hauptaufgabe der Lebensmittelüberwachung ist die Ausführung und Überwachung der Vorschriften für Lebensmittel im Allgemeinen und die Lebensmittelsicherheit im Besonderen, auf gemeinschaftlicher oder auf einzelstaatlicher Ebene, wobei alle Produktions-, Verarbeitungsund Vertriebsstufen von Lebensmitteln wie auch von Futtermitteln, die für der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren hergestellt oder an sie verfüttert werden, einbezogen sind (Art. 14 Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen - GVVG). Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung und Irreführung beim Verkehr mit Lebensmitteln, Mittel zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Spiel- und Tabakwaren sowie der Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Bundesländer. In Bayern liegt die

sachliche Zuständigkeit bei den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden als Kreisverwal-

tungsbehörden und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

die kreisfreien Städte ist es eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Sie erhalten hierfür vom Freistaat Bayern eine besondere Finanzzuweisung von 0,28 € je Einwohner (Art. 9 Abs. 5 FAG). Die Zuweisung deckt nur einen geringen Teil des zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Personals und wurde trotz Zunahme an Aufgaben und Anforderungen zuletzt 2019 von 0,26 € (2009 – 2018) auf 0,28 € erhöht. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wird regelmäßig in Audits durch die Regierung von Mittelfranken überprüft.

Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Nürnberg ist angesiedelt beim Ordnungsamt. Sie umfasst derzeit 1 Sachgebietsleiter, 14 Lebensmittelkontrolleure und 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen. Um den gestiegenen Aufgaben in qualitativer und quantitativer Hinsicht auch in Zukunft gerecht werden zu können, hat der Stadtrat zum Haushalt 2023 zwei zusätzliche Stellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle beschlossen. Diese wurden zum 01.07.2023 neu besetzt. Die beiden neuen Kollegen sind nach ihrer erfolgreich abgelegten Anstellungsprüfung seit dem 01.01.2025 voll einsatzfähig.

Die Lebensmittelkontrolleure arbeiten mit einem bayernweiten mobilen EDV-Systems (TI- ZIAN) mit Tablets und mobilen Druckern. Die papiermäßige Bearbeitung von Vorgängen kann somit komplett entfallen. Für die Zukunft wird die Einführung der elektronischen Betriebsakte angestrebt.

2. Betriebskontrollen

Die Lebensmittelkontrolleure führen Betriebs- und Produktkontrollen durch und gehen Verbraucherbeschwerden nach. Kontrollen finden immer unangemeldet statt und umfassen die Überprüfung der Betriebs- und Personalhygiene, die Warenvorräte, die Produktionsprozesse, die Lieferfahrzeuge, die betriebseigenen Qualitätssicherungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme, die Dokumentation und die Produktkennzeichnung. Planprüfungen für Neuoder Umbauten von Lebensmittelbetrieben und Baubegehungen, der Vollzug der Preisangabenverordnung und die Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung.

Lebensmittelkontrolleure entnehmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen (Erzeuger – Endverbraucher, einschließlich der Einfuhr) Proben zur Untersuchung und senden diese zur Begutachtung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben Lebensmittelkontrolleure uneingeschränkten Zugang zu allen Betriebsteilen und Aufzeichnungen, Eingriffsmöglichkeiten in Betriebsabläufe und können Betriebe bei gesundheitlichen Gefahren für Verbraucher sofort schließen.

2.1 Überwachungspflichtige Betriebe

Im Stadtgebiet unterlagen 2024 ca. 7.780 Betriebe der Lebensüberwachung.

Überwachungspflichtige Betriebe nach Gewerbezweigen

Landwirtschaftliche Erzeuger (Urproduktion) 149
Hersteller und Abpacker (industriell) 131
Vertrieb und Transporteure, Import- und Exporteure 499
Einzelhandel, Supermärkte 2745
Gaststätten, Imbisse und Kantinen 4092
Hersteller auf der Einzelhandelsstufe, Metzger, Bäcker, Eisdielen Direktvermarkter 167

Jeder Kontrolleur hat ca. 680 Betriebe in seinem Überwachungsbezirk zu überprüfen. Die Kontrollbereiche werden im 5-Jahres-Turnus gewechselt und neu zugeteilt (letzte Rotation 01.01.2025).

Neben dem Obst- und Gemüsegroßmarkt und den landwirtschaftlichen Erzeugern im Gemüseanbaugebiet „Knoblauchsland“ haben zahlreiche industrielle Lebensmittelhersteller aus den Sortimentsbereichen Backwaren, Fleischerzeugnisse, vegane Fleischersatzprodukte, Catering, Bier, Glühwein und Weinerzeugnisse ihren Sitz im Stadtgebiet. Ebenso haben sich eine Vielzahl von in- und ausländischen Import-, Export- und Großhandelsbetrieben, die neben Lebensmitteln auch kosmetische Mittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Tabakwaren, Spielwaren und Bedarfsgegenstände vertreiben, in Nürnberg niedergelassen.

Insgesamt werden im Stadtgebiet jeden Tag ca. 750.000 Verbraucher mit Lebensmitteln versorgt und ca. 1.800.000 Portionen an verschiedenen Lebensmitteln in den unterschiedlichsten Angebotsformen verzehrt. Bei großen Veranstaltungen und Messen wird diese Zahl entsprechend höher.

Täglich werden in Nürnberg ca. 160.000 Portionen Speisen in Großküchen hergestellt und abgegeben. In einer Handvoll speziell ausgestatteter Großküchen wird fast das gesamte Catering und die Versorgung aller städtischen Kitas, Horte, Krippen und Schulverpflegungen produziert.

Bei einer Vielzahl großer und kleiner Veranstaltungen im Stadtgebiet, im Messezentrum, in den Stadien und am Zeppelinfeld wird vor allem an den Wochenenden und in den Abendstunden die Einhaltung des EU-Rechts für Lebensmittel (einschließlich Wein), Zusatzstoffe, Tabakwaren, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Haushaltswaren, Bekleidung, Spielwaren) und der hierzu ergangenen Bundesgesetze und Spezialverordnungen überwacht.

2024 wurden insgesamt 8.990 Kontrollen in 5.376 Betrieben durchgeführt. Dabei wurden alle erforderlichen Nachkontrollen, von Aufsichtsbehörden angeordnete Kontrollen und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden durchgeführt. Kontrollen finden angepasst an die Öffnungszeiten der Betriebe auch vor 6 Uhr und nach 18 Uhr statt (insgesamt an 125 Tagen).

2.2 Plankontrollen

Risikobasierte Plankontrollen finden in festgelegten Abständen von wöchentlich bis zu 3 Jahren statt. Die Abstände ergeben sich aus einer deutschlandweit vorgegebenen Risikobewertung, die für jeden Betrieb erstellt wird. Bewertungsmerkmale sind z. B. die Betriebsart, die Betriebsgröße und Bedeutung des Betriebes, das Verbreitungsgebiet der Produkte, die Verlässlichkeit des Unternehmers, sein funktionierendes Eigenkontrollsystem, das Hygienemanagement und das Produktrisiko. Bei Bedarf werden Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prin-

zip durchgeführt. Die Hälfte der 7.780 Betriebe in Nürnberg unterliegen einem Kontrollintervall von 12 Monaten oder darunter. Bei Auffälligkeiten und Beanstandungen wird der betroffene Betrieb einer neuen Risikobewertung unterzogen und das Kontrollintervall verkürzt.

2.3 Anlassbezogene Kontrollen

Stadion, Volksfeste und Kirchweihen). An 64 Wochenenden oder Feiertagen waren Lebensmittelkontrolleure hier im Dienst. Kritisch sind hier insb. die Verpflegung von großen Besuchermassen, oftmals provisorische Bedingungen kleiner Anbieter und unterschiedlichste Wetterbedingungen. In Vorgesprächen mit den Veranstaltern werden hygienische Mindeststandards, die sich von der Schulung des Personals über bauliche Voraussetzungen der Verkaufsstände bis hin zu ausreichender Kühlung und Wasserversorgung erstrecken, festgelegt und während der Veranstaltung kontrolliert.

und Nahrungsergänzungsmittel, RAPEX für Kosmetik und Bedarfsgegenstände, AAC AA für Amtshilfeverfahren innerhalb der Länder der EU) auf Veranlassung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). 1.000 Mails oder andere Benachrichtigungen mussten hierzu verwaltungstechnisch abgearbeitet und über das Veranlasste informiert werden. Diese Arbeit erfordert mittlerweile einen hohen Personal- und Zeitaufwand. Hier wird ein dringender Bedarf gesehen, die Flut der Meldungen zu reduzieren und auf die Mitteilung tatsächlicher Gefahren und Probleme zu beschränken.

hend durchgeführt.

den zusätzlich und außerhalb der durch die Risikobeurteilung festgelegten Kontrollfristen durchgeführt. Außergewöhnliche oder gravierende Mängel konnten dabei nicht festgestellt werden und es mussten keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden. Dies macht deutlich, dass die Lebensmittelüberwachung die Kontrollen sorgfältig und verantwortungsbewusst durchführt.

Aufgrund einer Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung im April 2024 sind Unternehmer, einschließlich Importeure, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde anzuzeigen. Daraus erfolgten im Jahr 2024 ca. 100 Anzeigen von Betrieben, die zusätzliche Kontrollen nach sich ziehen.

2.4 Operation OPSON – Lebensmittelbetrug

Verstöße, die auf irreführende und betrügerische Praktiken zurückgehen, sind auch in der
Lebensmittelbranche keine Seltenheit Mit der weltweiten Operation OPSON gehen Europol
und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. Das überge-
ordnete Ziel gemeinsamer OPSON-Schwerpunktaktionen ist der Aufbau und die Stärkung
der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbrau-
cherschutz zuständigen Behörden mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll, sowohl
auf nationaler als auch internationaler Ebene. Weltweit haben sich insgesamt 72 Staaten
mit verschiedenen Untersuchungszielen an OPSON X beteiligt. Deutschland nimmt seit
OPSON V (2015/2016) jährlich an den Operationen teil.

Festgestellte Verstöße mit grenzübergreifendem Charakter werden seit Ende 2015 über

das behördeninterne Administrative-Assistance-and-Cooperation-System (AAC) in der

Rubrik „Food Fraud“ (FF) kommuniziert. So ist ein Informationsaustausch zwischen den be-

troffenen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission möglich. Drittstaaten werden durch die

EU-Kommission informiert.

Die Lebensmittelüberwachung führte im Rahmen des europäischen Programms „Lebensmittelbetrug“ Betriebskontrollen und Probenahmen zur Fahndung nach Verfälschungen durch:

Haselnusszubereitungen,

raine),

Neben der vollzugsrechtlichen Aufarbeitung eigener Kontrollergebnisse durch Erteilen von Anordnungen zur Mängelbeseitigung, Durchführung von Zwangsmaßnahmen oder der Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren müssen hier auch Beanstandungen auswärtiger Behörden abgearbeitet und geahndet werden, wenn die betroffenen Betriebe ihren Sitz in Nürnberg haben.

2.5 Eigene Schwerpunktkontrollen

Fallen bei den durchgeführten Kontrollen immer wieder die gleichen Mängel auf, wird versucht, durch eigene Schwerpunktkontrollen frühzeitig entgegen zu wirken. Im Jahr 2024 wurden dazu verstärkt überprüft:

Tabakfreie Nikotin Pouches werden nach der neuesten Rechtsprechung als Lebensmittel eingestuft und müssen als sogenanntes neuartiges Lebensmittel (Novel Food) eine amtliche Zulassung besitzen. Zulassungen sind keine vorhanden. Durch eine großangelegte Sonderkontrollaktion wurde veranlasst, dass alle tabakfreie Nikotin Pouches aus den Regalen und SB-Automaten entsprechender Betriebe im gesamten Stadtgebiet entfernt wurden.

Aufgrund von Hygienemängeln wurden Kaffeemaschinen stillgelegt und durften erst nach erfolgter Grundreinigung wieder in Betrieb gehen. Es erfolgten zwei Bußgeldverfahren, mehrere gebührenpflichtige Anordnungen und mündliche Belehrungen.

Aufgrund Schädlingsbefall mussten Betriebe vorübergehend geschlossen werden. Über 100 gebührenpflichtige Bescheide und über 100 mündliche Belehrungen folgten. Die ursächlichen Probleme durch bauliche Mängel wurden abgestellt bzw. verbessert.

2.6 EU-Schnellwarnsystem

Wie bereits in den Vorjahren, ist auch 2024 die Zahl der durchgeführten Kontrollen, Ermittlungen und Berichtspflichten im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems erneut gestiegen. Aufgrund von 850 Rückrufmeldungen musste überprüft werden, ob nicht verkehrsfähige Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren, Bekleidung, Spielwaren und kosmetische Mittel tatsächlich aus dem Verkauf genommen wurden. Vor allem in Betrieben ausländischer Inhaber musste immer wieder festgestellt werden, dass sich weiterhin nicht verkehrsfähige Ware im Verkauf befand. Es wurden beanstandete Erzeugnisse aus dem Verkauf genommen, Warenvertriebswege ermittelt, Abnehmerlisten erstellt und eigene Schnellwarnungen verfasst.

3. Probenahmen

Proben werden nicht nur von Lebensmitteln genommen, sondern auch bei Bedarfsgegenständen wie z. B. Haushaltswaren, Geschirr, Verpackung, Bekleidung, Spielwaren, Mittel zum Tätowieren, Tabakwaren und kosmetischen Mitteln.

Die Probenahmen erfolgen:

deseinheitliche Übersicht über das Produktangebot und das jeweilige Gefährdungspotential gewonnen und bewertet werden soll,

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.670 Proben entnommen, davon 122 Proben (7%) beanstandet. Beanstandungsgründe waren

Beanstandungsgründe bei Probenahmen

Verunreinigungen und falsche Zusammensetzung 40 %
Mängel bei der Kennzeichnung oder Aufmachung 38 %
mikrobiologische Verunreinigungen 19 %
andere Mängel 3 %

Fast alle Beanstandungen gab es bei Probenahmen nach eigener Risikobewertung der Lebensmittelüberwachung. Von den vorgegebenen Planproben mussten lediglich 5 % beanstandet werden. Dem LGL wurde deshalb mehrfach vorgeschlagen, die Probenahmen nach örtlicher Risikobewertung bei der Probenvorgabe stärker zu berücksichtigen.

4. Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen

Von Verbrauchern gingen 371 Beschwerden zu den unterschiedlichsten Feststellungen ein. 20 Produkte wurden wegen festgestellter Mängel zur Begutachtung dem LGL zur Untersuchung vorgelegt. Bei 6 Beschwerdeproben stellte sich heraus, dass die Hinweise und Beschwerden der Bürger berechtigt waren und die vorgelegten Produkte als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.

Beispiele für vorgebrachte Produktmängel

Beispiele für vorgebrachte Verbraucherhinweise

5. Anordnungen und Ahndung bei lebensmittelrechtlichen Verstößen

Mängel werden je nach Schwere, Anzahl, Häufigkeit und Risiko geahndet durch

Regel bis zur Mängelbeseitigung) (kostenpflichtig),

Insgesamt ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Betriebe ordentlich arbeitet und dem Verbraucher sichere Lebensmittel anbietet. Bei über 70 % der Kontrollen sind keine Anordnungen oder nur mündliche Belehrungen erforderlich.

5.1 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder nicht verkehrssicheren Produk-

ten

che Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden.

Beanstandungsquote nach Gewerbezweigen

Gaststätten, Imbissbetriebe 62 %
Gemeinschaftsverpflegung (Caterer und Kantinen) 10 %
Einzel-, Versand-, Automaten- und Internethandel 13 %
Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen und Direktvermarkter 12 %
Hersteller und Abpacker (industriell) 2 %
Vertrieb und Transporteure, Import- und Exporteure 1 %
Landwirtschaftliche Erzeuger (Urproduktion) 0 %

Die in den letzten Jahren stetig steigende Zahl der Beanstandungen bei Gaststätten und Imbissbetrieben ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in den fehlenden Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikationen für die Betriebsinhaber, der fehlenden Kenntnis beim Umgang mit den Produkten, dem fehlenden Grundwissen über hygienische Anforderungen und der geringen Finanzkraft vieler Betriebe begründet. Um die Situation zu verbessern, wäre eine stärkere Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Gastronomen sinnvoll.

5.2 Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen

Bei 87 Betrieben oder Betriebsteilen wurden derart gravierende Mängel festgestellt, dass eine vorübergehende Schließung erforderlich war, um weitere gesundheitliche Gefahren für die Verbraucher auszuschließen.

Schließungsanordnungen nach Gewerbezweigen

Gaststätten 39
Imbissbetriebe 32
Lebensmitteleinzelhandel 8
Bäckereien, Backshops 6
Küchen/Kantinen 1
Großhandelsbetriebe 0
Metzgereien/-abteilung 1

5.3 Bußgeldverfahren und Strafanzeigen

Wegen der Schwere der vorgefundenen Mängel in den Bereichen Hygiene, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Beschaffenheit und Betriebstechnik wurden 68 Bußgeldverfahren (Bußgelder zwischen 300 € und 2.000 €) und 5 Strafverfahren eingeleitet.

Bußgeld- und Strafverfahren nach Gewerbezweigen

Bußgeldv. Strafanz.
Gaststätten 34 2
Imbissbetriebe 21 1
Lebensmitteleinzelhandel 3 1
Bäckereien, Backshops 7 1
Küchen/Kantinen 1 0
Großhandelsbetriebe 0 0
Metzgereien/-abteilung 2 0

Des Weiteren wurden 76 Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen zur weiteren Verfolgung an andere Behörden weitergeleitet.

5.4 Sonstige Verwaltungsmaßnahmen

anstandungen und Rechtsänderungen wurden an Betroffene verschickt.

nen.

5.5 Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Nach § 40 Abs. 1a LFGB muss die Lebensmittelüberwachung in folgenden Fällen Betriebe

auf der Internetseite des LGL für die Dauer von 6 Monaten veröffentlichen:

ten, die dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienen, sowie vor allem Hygiene- oder Täu-

schungsvorschriften (z. B. Kennzeichnungsmängel), falls aufgrund des Verstoßes ein Buß-

geld von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten

ist.

Im Jahr 2024 wurden dort 50 Lebensmittelbetriebe aus Nürnberg veröffentlicht.

6. Verbraucherberatung

Einen hohen Stellenwert hat der präventive Verbraucherschutz. Hierzu gab es ca. 850 telefonischen Beratungen von Verbrauchern und andere Personengruppen sowie Entgegennahmen von Beschwerde- bzw. Verdachtsproben von Verbrauchern.

7. Weitere Aufgaben

7.1 Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im

Einzelhandel

Die Lebensmittelüberwachung überwacht den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel (Drogerien, Lebensmitteleinzelhandel). 2024 wurde hier über 1.000 Kontrollen durchgeführt.

7.2 Ausstellen von Exportbescheinigungen

164 Exportbescheinigungen für verschiedene Produktgruppen Nürnberger Betriebe wurden ausgestellt.

7.3 Kontrollmitteilungen des Zolls

Aufgrund der zunehmenden Einfuhr von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und Tabakwaren aus Nicht-EU-Ländern über den Internethandel müssen immer mehr Kontrollmitteilungen des Zolls zur Überlassung in den zollrechtlichen freien Verkehr bearbeitet werden. Im Jahr 2024 waren 104 Kontrollmitteilungen zu bewerten. Die Lebensmittelüberwachung prüft dabei, ob die Waren freigegeben werden können, gesperrt oder vernichtet werden müssen. Bei den Produkten handelte es sich meist um falsch oder ungenügend gekennzeichnete Waren, die weltweit online eingekauft und überwiegend über Großbritannien eingeführt werden sollten (Nahrungsergänzungsmittel, Potenzmittel, CBD-haltige Produkte, Liquids, Tabakwaren, Kosmetika usw.).

Mit den Zollämtern Nürnberg-Flughafen, Nürnberg-Hafen und Hauptzollamt-Nürnberg wurden behördliche Maßnahmen bei der Einfuhr abgestimmt und durchgeführt.

7.4 Kontrolle von Cross-Compliance/Konditionalität

Bestimmte EU-Agrarzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sind an Verpflichtungen aus

den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz

gebunden (erweitere Konditionalität nach Art. 12 VO (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-

V)). Die

bei einer festgelegten Anzahl von Betrieben die Erfüllung dieser anderweitigen Verpflichtungen der Landwirte im Bereich der pflanzlichen Lebensmittelerzeugung. Diese Aufgabe wurde aufgrund einer Änderung der Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung ab dem 01.06.2024 an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) übertragen.

7.5 Berichterstattungen an übergeordnete Behörden

Die Berichterstattung an die übergeordneten Behörden (Regierung von Mittelfranken, StMUV, LGL, BVL) ist weiterhin sehr zeitintensiv.

Audit der Regierung von Mittelfranken

Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Nürnberg wurde im Oktober 2024 durch ein Auditteam der Regierung von Mittelfranken auditiert. Es wurde ein sehr gut umgesetztes Qualitätsmanagementsystem, sehr gute statistische Aufarbeitung sämtlicher Tätigkeiten, Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns und eine effektive Aufgabenverteilung/Zuständigkeiten unserer Abteilung bescheinigt.

8. Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden

8.1 Sachgebiet Veterinäramt

Mit den tierärztlichen Sachverständigen des Veterinäramtes wurden gemeinsame Kontrollen in fleisch-, milch- und fischverarbeitenden Betrieben durchgeführt. Mehrere Großküchen- und Cateringbetriebe wurden auf eine erforderliche EU- Zulassung hingewiesen, die Schaffung der Voraussetzungen wurde angeordnet und geprüft.

8.2 Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen

Mit dem Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen erfolgt eine enge Zusammenarbeit bei Neu- und Wiedereröffnungen von Gaststätten sowie bei fortdauernden Verstößen und bei Hinweisen auf gewerbe- sowie gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit. Gegebenenfalls wird dort ein Widerruf der Gaststätten- oder der Gewerbeerlaubnis geprüft. Außerdem meldet die Lebensmittelüberwachung Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz der Gaststättenabteilung.

8.3 BELA-Team bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen

Wenn bei Krankheitsausbrüchen mit mindestens zwei Erkrankten der Verdacht auf ein ge-
meinsam verzehrtes Lebensmittel und eine Verursachung durch Bakterien, Viren, Parasiten,
Toxine oder Amine vorliegt, muss eine Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit über das bundeseinheitliche System zur Erfassung von Daten zu
Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind, erfolgen (BELA-Meldung).

Bei Verdachtsfällen wird ein BELA-Team unter Leitung der Lebensmittelüberwachung mit Gesundheitsamt und Veterinäramt gebildet, das den Krankheitsausbruch ermittelt, analysiert, bewertet, Handlungsanweisungen für die zuständigen Dienststellen erstellt und Maßnahmen und Anordnungen beschließt. 2024 wurden 13 Verdachtsfälle bearbeitet.

8.4 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Dem LGL wurden 1.670 Proben zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt, die in Hersteller-, Import-, Export-, Großhandels-, Einzelhandels- und Verarbeitungsbetrieben der Bereiche Lebensmittel, Wein, Tabakwaren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände anlässlich von Betriebskontrollen oder gezielten Überprüfungen entnommen oder von Verbrauchern reklamiert wurden. Mit Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen des LGL wurden mehrere anlassbezogene Kontrollen durchgeführt.

8.5 Zollbehörden

In Zusammenhang mit Zoll- und Einfuhrbestimmungen war eine Vielzahl von Anfragen von Gewerbetreibenden zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, des Tabakrechts, beim Import von Waren, vor allem aus Drittländern, zu beantworten.

8.6 Polizei

Von verschiedenen Polizeidienststellen gingen Meldungen über hygienische Missstände und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ein, die während polizeilicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten oder bei Lebensmitteltransporten festgestellt wurden. In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei (K12) wurden bei verschiedenen Gewerbebetrieben Ermittlungen zu Straftatbeständen durchgeführt. Entsprechende Anordnungen, Bußgeld- und Strafverfahren wurden eingeleitet.

9. Sonstige Aktivitäten der Lebensmittelüberwachung

rium für Umwelt und Verbraucherschutz

der Industrie- und Handelskammer Nürnberg

mittelchemiker in die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln

und -horten beim Jugendamt der Stadt Nürnberg und Amt für Landwirtschaft und Forsten

10. Presseberichte und Öffentlichkeitsarbeit

11. Entwicklungen und neue Anforderungen

del dar.

Zunehmend vertreiben nicht registrierte Betriebe und Personen gekaufte oder selbst hergestellte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Tabakwaren im Internet, produzieren oder lagern die Waren in Wohnungen. Solche Betriebe und Personen lassen sich häufig nicht als Lebensmittelunternehmer registrieren, die Betriebsräume fallen nicht auf und Wohnungen unterliegen aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) einer eingeschränkten Kontrollmöglichkeit. Eine große Herausforderung stellt die Überwachung neuer Produkte, zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel, CBD-Produkte, Einweg-E-Shishas, Liquids, Snus, tabakfreie Nikotin-Pouches, Insekten als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und nachgemachte Lebensmittel und Kosmetika dar.

Immer mehr auf ausländische Lebensmittel ausgelegte Einzelhandelsgeschäfte beziehen Waren direkt im Internet in den Herkunftsländern, die häufig nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU entsprechen (insb. bei der Kennzeichnung). Hier fallen dann sehr viele Kontrollmitteilungen des Zolls an (siehe Ziffer 6.3).

Neue Onlinesupermärkte mit überwiegendem Sitz in Berlin haben sich im Nürnberger Stadtgebiet angesiedelt. Diese liefern ihr gesamtes Warensortiment von 05:00 Uhr früh bis 23:00 Uhr abends mit ihren Lieferflotten (Fahrrad, Roller oder PKW) innerhalb von 10 Minuten an die Haustür.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft seit Anfang 2024 Homepages und Internetauftritte aller Nürnberger Betriebe, die Lebensmittel, Kosmetik, Tabakwaren und Bedarfsgegenstände auch online anbieten auf Rechtmäßigkeit und veranlasst bei Bedarf entsprechende Änderungen oder Abschaltungen ihrer Internetauftritte.

kaufsautomaten und Automatengeschäfte.

Mehrere neue 24/7-Läden bieten ihre Produkte täglich rund um die Uhr aus Automaten an. In der Innenstadt vermieten Ladenbesitzer Stellflächen für Lebensmittelautomaten. Hier bieten teilweise bis zu 10 verschiedene Anbieter in bis zu 15 Automaten ihre selbsterzeugten oder zugekauften Produkte an, ohne dass Personal vorgehalten werden muss und eine sofortige Kontrollmöglichkeit besteht. In solchen Automatenläden werden häufig zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel, CBD-Produkte, Einweg-E-Shishas, Liquids, tabakfreie Nikotin-Pouches angeboten.

Die Anzahl der Direktvermarkter (Landwirte mit Hofläden oder Selbstbedienungsautomaten direkt am Hof, oder im Stadtgebiet) steigt weiterhin kontinuierlich an.

Strittig ist auch, ob solche Verkaufsstellen dem Ladenschlussrecht unterliegen, und wie sie sich auf den normalen Einzelhandel auswirken.

nanzmittel, steigender Kosten und der daraus resultierenden Mängel bei der Betriebs- und Produkthygiene ein Schwerpunkt der Beanstandungen sein.

stärkte Kontrollen, Beratung, Maßnahmen und Monitoring.

neimitteln im Einzelhandel (auch online) außerhalb von Apotheken sein.

ungeklärten Rechtslage entsteht ein neues breites Aufgabenspektrum, das eine intensive, spezialisierte Überwachung erforderlich macht.

ausforderungen. Viele erfahrene Lebensmittelkontrolleure wechseln die nächsten Jahre in den Ruhestand, so dass der Ausbildungsbedarf sowohl hier als auch in den Nachbargemeinden oder -landkreisen hoch sein wird. Auch wenn der Beruf des Lebensmittelkontrolleurs inhaltlich durchaus attraktiv ist, fällt die Nachwuchsgewinnung zunehmend schwer – dem hohen Anspruch an das Berufsprofil (z.B. Innehaben eines Meistertitels), den inhaltlich immens gestiegenen rechtlichen Anforderungen und Erwartungen an eine schnelle und dennoch rechtssichere Entscheidungsfähigkeit stehen zunächst Eingruppierungen in A 8 gegenüber. Um hier den Fachkräftemangel und die Abwanderung in attraktivere Eingruppierungen in Nachbarstädte zu verhindern erarbeitet OA derzeit ein aus unserer Sicht dringend erforderliches Fachkarriere-Konzept aus. 2025 soll dies dem POA vorgelegt werden.

Nürnberg, 04.04.2025 Ordnungsamt i. A. Gruber (Sachgebietsleiter)

RA/003/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung des Gebiets der Städte Erlangen (Gemarkung Tennenlohe) und Nürnberg

(Gemarkung Großgründlach) im Bereich des „Reutleser Weges„

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Flurkarte mit vorgeschlagener neuer Grenzziehung (rote Strich-Punkte-Linie) und integriertem Übersichtsplan (Ausschnitt)

Sachverhalt (kurz):

Um im Bereich der geplanten Trasse der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen- Herzogenaurach (StUB) südlich der Bundesautobahn A3 und westlich der Bundesstraße B4 (im Bereich der Autobahnausfahrt 84 Erlangen-Tennenlohe) die Flächen für die vorgesehene Haltestelle „Reutleser Straße“ in Verbindung mit einer Wendeschleife der StUB sowie einer „Park-and-Ride“-Anlage insgesamt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Nürnberg zu ermöglichen, sollen die Grundstücke Fl. Nrn. 198/3 und 201 (je im Privateigentum befindliches Ackerland) sowie Fl. Nr. 201/2 (Straßenverkehrsfläche), je Gemarkung Tennenlohe aus dem Erlanger Stadtgebiet aus- und in das Nürnberger Stadtgebiet eingegliedert werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Stadt Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken eine Änderung des Gemeindegebiets mit folgenden Eckpunkten beantragt:

  1. Die Grundstücke Fl. Nrn. 198/3 und 201, je Gemarkung Tennenlohe (je im Privateigentum befindliches Ackerland) sowie Fl. Nr. 201/2, Gemarkung Tennenlohe (bereits vermessenes Teilstück des (noch) in der Baulast der Stadt Erlangen befindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges „Reutleser Weges“) sollen aus dem Stadtgebiet Erlangen ausgegliedert und in das Stadtgebiet Nürnberg eingegliedert werden.

  2. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung soll das Ortsrecht der Stadt Nürnberg für die unter Nr. 1 genannten Flurstücke gelten.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 02.07.2025 beantragt die Stadt Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken eine Änderung des Gemeindegebiets mit folgenden Eckpunkten:

  1. Die Grundstücke Fl. Nrn. 198/3 und 201, je Gemarkung Tennenlohe (je im Privateigentum befindliches Ackerland) sowie Fl. Nr. 201/2, Gemarkung Tennenlohe (bereits vermessenes Teilstück des (noch) in der Baulast der Stadt Erlangen befindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges „Reutleser Weges“) sollen aus dem Stadtgebiet Erlangen ausgegliedert und in das Stadtgebiet Nürnberg eingegliedert werden.

  2. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung soll das Ortsrecht der Stadt Nürnberg für die unter Nr. 1 genannten Flurstücke gelten.

Änderung des Gebiets der Städte Erlangen (Gemarkung Tennenlohe) und Nürnberg

(Gemarkung Großgründlach) im Bereich des „Reutleser Weges“

Zwischen der Stadt Erlangen (Gemarkung Tennenlohe) und der Stadt Nürnberg (Gemarkung Großgründlach) wurde folgender Vorschlag zur Änderung ihrer Gemeindegebietsgrenze im Bereich des „Reutleser Weges“ ausgearbeitet:

  1. Umgemeindung aus dem Erlanger in das Nürnberger Stadtgebiet (Eingemeindung)

Hierbei sollen jeweils der Gemarkung Tennenlohe die Grundstücke Fl. Nrn.

sowie

der Stadt Erlangen befindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges „Reutleser Weg“) aus dem Stadtgebiet Erlangen ausgegliedert und in das Stadtgebiet Nürnberg (Gemarkung Großgründlach) eingegliedert werden.

Der Umgriff der vorgesehenen Umgemeindung (Eingliederungsflächen) von insgesamt 21.613 m² ist aus der beiliegenden Flurkarte mit integriertem Übersichtsplan (Ausschnitt) ersichtlich. Dabei ist der aktuelle Verlauf der Stadtgrenze blass-rötlich markiert; die vorgeschlagene neue Grenzziehung ist in roter (Strich-Punkte-) Linie dargestellt.

Die Grenzänderung wird erforderlich, um im Bereich der geplanten Trasse der Stadt- Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach (StUB) südlich der Bundesautobahn A3 und westlich der Bundesstraße B4 (im Bereich der Autobahnausfahrt 84 Erlangen- Tennenlohe) die Flächen für die vorgesehene Haltestelle „Reutleser Straße“ in Verbindung mit einer Wendeschleife der StUB sowie einer „Park-and-Ride“-Anlage insgesamt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Nürnberg zu platzieren. Dieser Bereich ist zugleich geplanter Endpunkt des ersten Planfeststellungsabschnitts der StUB, der dann insgesamt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Nürnberg zu liegen kommen soll. Die Regierung von Mittelfranken hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Hochbauten einer solchen Anlage nicht durch eine Stadtgrenze geteilt sein sollten und empfohlen, in einem derartigen Fall vor den Genehmigungsverfahren die Stadtgrenze entsprechend anzupassen.

Die Erlanger und Nürnberger Stadtverwaltungen haben die Auffassung der Regierung von Mittelfranken in den Arbeitskreisen des Zweckverbandes StUB bestätigt. Neben den baurechtlichen Aspekten wurden auch weitere Aspekte, wie die eindeutige Zuständigkeitszuordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei angeführt. Nachfolgende Argumente zur Verschiebung der Stadtgrenze in das Gebiet der Stadt Nürnberg wurden in den Arbeitskreisen des Zweckverbands StUB und den Stadtverwaltungen erarbeitet:

 Die vom bisherigen Verlauf der Stadtgrenze geschnittene vorgesehene Haltestelle „Reutleser Straße“ bedient die Nürnberger Stadtteile Reutles und Großgründlach.  Die Bundesautobahn A3 hat eine hohe Trennwirkung des Bereichs gegenüber der Kernstadt Erlangen wie auch des nördlich der A3 gelegenen Erlanger Stadtteils Tennenlohe.

 Die Wendeschleife gehört zum Planfeststellungsabschnitt 1a der StUB, der ausschließlich die Streckenführung auf Nürnberger Stadtgebiet umfasst. Liegt auch die vorgesehene Wendeschleife mit „Park-and-Ride“-Anlage und Haltestelle vollständig in Nürnberg, kann sich die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange für die abschnittsspezifischen Themen auf die für die Stadt Nürnberg zuständigen Träger öffentlicher Belange beschränken, während sonst wegen einer kleinen Fläche auch die für die Stadt Erlangen zuständigen Träger öffentlicher Belange einzubinden wären. Insofern dient eine Umgliederung der betroffenen Flächen aus dem Erlanger in das Nürnberger Stadtgebiet auch der Verfahrensverschlankung.

In der Lenkungsgruppe des Zweckverbandes StUB konnte zudem Einigkeit erzielt werden, dass für die Kostenteilung des Zweckverbands StUB der bisherige Verlauf der Stadtgrenze maßgeblich bleiben soll, um durch die Umgemeindung keine zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt Nürnberg herbeizuführen.

In den abschließenden Beratungen des Arbeitskreises Recht, Liegenschaften und Bodenordnung des Zweckverbands StUB wurden daher folgende Bedingungen für die Verschiebung der Stadtgrenze definiert:

 „Park-and-Ride“-Gebäude und Haltestelle sollen eindeutig in einem Stadtgebiet liegen.  Der Planfeststellungsabschnitt 1a soll vollständig auf Nürnberger Stadtgebiet liegen.  Der neue Verlauf der Stadtgrenze soll bestehenden Flurgrenzen folgen, damit (außer dem betroffenen Straßengrundstück) keine Flurstücke geteilt werden müssen.

So ergeben sich die eingangs dargestellten Flächenänderungen zwischen den Städten Erlangen und Nürnberg als Ausgliederung aus dem Erlanger und Eingliederung in das Nürnberger Stadtgebiet. Damit erfolgt ein Flächenzuwachs von 21.613 m², da eine Flächenkompensation (Grundstückstausch) nicht stattfinden soll.

  1. Ergebnisse des Instruktionsverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg

Das Instruktionsverfahren innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg wurde durchgeführt. Die beteiligten Dienststellen der Stadt Nürnberg haben gegen die geplante Grenzänderung keine Einwendungen erhoben. Beispielsweise weist Vpl bestätigend darauf hin, dass die Gebietsänderung notwendig sei, damit die neue Haltestelle „Reutleser Straße“ inklusive „P+R“-Anlage, Wendeschleife und Bussteige komplett auf dem Gemeindegebiet der Stadt Nürnberg liegen. Das Vorgehen sei durch die Regierung von Mittelfranken insbesondere im Hinblick auf das Planfeststellungsverfahren empfohlen worden. Weitere ergänzend gegebene Hinweise auf die Folgen der Umgemeindung können von den Fachdienststellen der beiden Städte bewältigt werden.

Auch seitens des im Rahmen dieses Instruktionsverfahrens beteiligten Staatlichen Straßenbauamts Nürnberg bestehen keine Einwendungen gegen die geplante Grenzänderung.

  1. Weitere Verfahrensfragen

Für das von der Regierung von Mittelfranken durchzuführende Grenzänderungsverfahren bedarf es der Vorlage von Fortführungsnachweisen, deren Erstellung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur entsprechenden katastertechnischen Behandlung der beabsichtigten Grenzänderungen zu beauftragen ist. Hinsichtlich des einzugliedernden Teilstücks von 1.845 m² der Verkehrsfläche „Reutleser Weg“ ist auf Antrag der Stadt Erlangen die Vermessung (neu: Fl. Nr. 201/2, Gemarkung Tennenlohe) und Erstellung des entsprechenden Fortführungsnachweises durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Erlangen bereits erfolgt. Das im Rahmen des Instruktionsverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg außerdem bereits beteiligte Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Nürnberg hat neben seiner Mitteilung, dass keine Einwendungen gegen die geplante Grenzänderung bestehen, darauf hingewiesen, dass es die erforderlichen Änderungen im Liegenschaftskataster und Grundbuch nach Rechtskraft der Gebietsänderung veranlassen wird.

Ein Anhörungsverfahren der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wurde von der Stadt Erlangen durchgeführt.

Hinsichtlich des bereits vermessenen einzugliedernden Teilstücks von 1.845 m² (Fl. Nr. 201/2, Gemarkung Tennenlohe) des in der Baulast der Stadt Erlangen befindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges „Reutleser Weg“ soll mit der Umgemeindung die Baulast auf die Stadt Nürnberg übergehen.

Wie bereits unter Nr. 1 ausgeführt, konnte in der Lenkungsgruppe des Zweckverbandes StUB zudem Einigkeit erzielt werden, dass für die Kostenteilung des Zweckverbands StUB der bisherige Verlauf der Stadtgrenze maßgeblich bleiben soll, um durch die Umgemeindung keine zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt Nürnberg herbeizuführen: „Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Städten Erlangen und Nürnberg soll sich der Kostenteilungsschlüssel des Zweckverbands Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen- Herzogenaurach für die Bau- und Betriebsphase am bisherigen Verlauf der Stadtgrenze orientieren, da die Verschiebung der Stadtgrenze im Wesentlichen der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren im Rahmen der Errichtung der StUB-Anlagen dient.“

Die Stadt Erlangen hat mit entsprechendem Stadtratsbeschluss vom 16.01.2025 der vorgeschlagenen Änderung der Gemeindegebietsgrenze bereits zugestimmt.

Wie üblich soll mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung das Ortsrecht der Stadt Nürnberg für die eingegliederten Flurstücke gelten.

In Abstimmung mit der Stadt Erlangen soll die Antragstellung auf Änderung des Gebiets der Städte Erlangen und Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken durch die Stadt Nürnberg erfolgen.

FW/003/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten

Anlagen: Entscheidungsvorlage Kornburg Kommandant und stv. Kommandant 2025 - Anlage

Sachverhalt (kurz): n der Dienstversammlung vom 30.04.2025 wurden Herr Oliver Hartmann zum Kommandanten und Herr Martin Klausen zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Kornburg gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2025

Beschlussvorschlag:

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Oliver Hartmann, wh. Röderweg 14, 90455 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Kornburg und Herr Martin Klausen, wh. Gerichtsweg 3 a, 90455 Nürnberg als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Kornburg in ihrem Amt bestätigt.

Entscheidungsvorlage zur Anmeldung vom 30.05.2025 zur Sitzung des Ausschusses

für Recht, Wirtschaft und Arbeit (Sitzungsdatum: 02.07.2025)

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Kornburg hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten

Der Kommandant und der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Kornburg wurden zuletzt am 24.05.2019 gewählt. Ihre sechsjährige Wahlperiode begann am 24.05.2019 und endete mit Ablauf des 23.05.2025.

Seitens der Stadt Nürnberg waren daher für diese Funktionen Neuwahlen anzuberaumen.

In einer Dienstversammlung am 30.04.2025 wurden Herr Oliver H a r t m a n n zum

Kommandanten und Herr Martin K l a u s e n zum stellvertretenden Kommandanten

der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Kornburg erneut gewählt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Ihre sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 24.05.2025.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).

Die Gewählten erfüllen die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG und sind nach Auffassung von FW auch aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihnen durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.

FW schlägt daher vor, dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Kornburg die für ihre Amtsführung notwendige Bestätigung ab 24.05.2025 zu erteilen.

WiF/005/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark

Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Alexander Martin (Institutsleiter des Fraunhofer IIS und

Gründungsvizepräsident der UTN)

Bericht:

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Schlüsseltechnologie mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial. Der Aufbau und die Förderung eines KI-Clusters am Standort Nordostpark in Nürnberg eröffnet dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg große Chancen. Der Nordostpark bietet mit den Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor Ort wie dem Fraunhofer IIS, dem ADA Lovelace Center und dem neuen Department für Computer Science & KI der UTN sowie den vorhandenen Gewerbeflächenpotenzialen ideale Voraussetzungen für die Entwicklung eines zukunftsweisenden KI-Clusters. Ziel ist die Transformation des Areals in einen innovationsgetriebenen Standort, an dem Forschung, Wirtschaft und Lehre eng vernetzt zusammenarbeiten. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat unterstützt diesen Wandel durch strategische Maßnahmen zur Standortentwicklung, Akteursvernetzung und Profilbildung. Damit kann der Nordostpark zum überregional sichtbaren Zentrum der KI-Entwicklung und KI-Anwendung werden. Herr Prof. Dr. Alexander Martin (Institutsleiter des Fraunhofer IIS und Gründungsvizepräsident der UTN) wird als Sachverständiger anwesend sein und aus Sicht des Fraunhofer IIS berichten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nürnberg hängt entscheidend davon ab, ob es die lokalen Unternehmen und die hiesige Wissenschaftslandschaft schaffen, diese Schlüsseltechnologie gewinnbringend einzusetzen und anwendungsorientiert weiterzuentwickeln. Die Stadt Nürnberg kann dazu beitragen, indem sie den Aufbau eines KI-Clusters fördert.

Was ist ein KI-Cluster? Ein KI-Cluster ist ein räumlich konzentriertes Netzwerk von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Startups, Behörden und anderen Akteuren, die beim Thema KI zusammenarbeiten. Durch die räumliche Nähe und enge Vernetzung entstehen Synergien, die den einzelnen Akteuren sonst fehlen würden. Das beschleunigt Innovationen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht den Wirtschaftsstandort Nürnberg insgesamt attraktiver für Unternehmen, Investoren und Fachkräfte.

Welche Voraussetzungen für ein KI-Cluster gibt es in Nürnberg? Nürnberg weist bereits eine leistungsfähige Forschungslandschaft im KI-Bereich auf. Mit dem etablierten und renommierten Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (Fraunhofer IIS), dem dazugehörigen ADA Lovelace Center als KI-Schnittstelle zur Wirtschaft sowie der für Herbst 2025 geplanten Ansiedlung des Department Computer Science & Artificial Intelligence (AI) der Technischen Universität Nürnberg (UTN), ist schon heute ein funktionierender Nukleus eines KI-Clusters am Nürnberger Standort Nordostpark erkennbar.

Wie kann aus diesen Voraussetzungen ein erfolgreiches KI-Cluster entstehen? Damit sich aus diesem Nukleus ein Cluster mit großem Mehrwert für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg entwickeln kann, braucht es eine gemeinsame Zielvorstellung aller beteiligten Akteure sowie eine enge Abstimmung speziell zwischen den genannten Einrichtungen und der Stadt Nürnberg.

2. Nutzen eines KI-Clusters

Warum braucht Nürnberg ein KI-Cluster? Ein KI-Cluster bietet die Chance, Nürnberg zu einem Zukunftsstandort mit einer Strahlkraft weit über die Stadt und die Region hinaus zu machen. Folgende strategische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gründe sprechen für den Aufbau und die Förderung eines KI-Clusters in Nürnberg:

  1. Wettbewerbsfähigkeit sichern  Zukunftstechnologie KI: KI gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Städte, die frühzeitig in diese Technologie investieren, sichern sich langfristig einen Vorsprung.  Internationale Konkurrenz: Andere Metropolregionen wie beispielsweise München bauen ihre KI-Kompetenz stark aus und verfügen bereits über ein entsprechendes Cluster. Nürnberg darf hier nicht den Anschluss verlieren.

  2. Stärkung der regionalen Wirtschaft  Industrie 4.0: Nürnberg ist stark industriell geprägt (z.B. Siemens, MAN, Leoni). KI kann Produktionsprozesse dieser für Nürnberg wichtigen Firmen optimieren, Ausfallzeiten reduzieren und neue Geschäftsmodelle ermöglichen.  KMU-Förderung: Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Region haben Nachholbedarf bei der Digitalisierung und dem Einsatz von KI. Ein Cluster kann ihnen

den Zugang zu KI erleichtern. KI wiederum kann auch Digitalisierungschritte vereinfachen.

  1. Forschung und Innovation vernetzen  Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Die UTN, das Fraunhofer IIS und andere Einrichtungen bringen bereits exzellente Forschung ein. Ein Cluster bündelt diese Kräfte besser und fördert anwendungsorientierte Innovation.  Umfeld für Startups stärken: Ein Cluster schafft Raum für KI-Gründungen, Förderprogramme und Inkubatoren, die Talente vor Ort halten.

  2. Fachkräfte gewinnen und halten  Brain Drain vermeiden: Ein attraktives KI-Umfeld kann dabei helfen, hochqualifizierte Fachkräfte, die an den hiesigen Universitäten und Hochschulen ausgebildet werden, zu halten.  Ausbildung und Weiterbildung: Durch das Cluster könnten neue Studiengänge, Ausbildungsprogramme und Schulungen entstehen - auch für Quereinsteigerinnen und -einsteiger.

3. Nordostpark - der optimale Standort für ein KI-Cluster

Warum eignet sich der Standort Nordostpark für ein KI-Cluster? Das ca. 29 ha große Gewerbegebiet zählt mit seiner Vielzahl an technologieorientierten Unternehmen wissensintensiver Branchen, verschiedenen Einrichtungen für Forschung und Entwicklung sowie einem hohen Grünanteil neben dem Südwestpark und dem Campus Marienberg zu den drei großen Businessparks Nürnbergs.

Derzeit sind im Nordostpark ungefähr 100 Unternehmen mit rd. 4.000 Beschäftigten ansässig. Die stärksten Branchenfelder sind:  IT/Software (u.a. Cisco Optical, Paessler, Astrum IT, Siemens Industry Software),  Medizintechnik (u.a. Alma Lasers, Plusoptix),  Automotive (u.a. Schaeffler, Continental) sowie  wirtschaftsnahe Dienstleistungen.

Für den Aufbau eines KI-Clusters ist es ein entscheidender Vorteil, dass im Nordostpark bereits wichtige Forschungseinrichtungen aus diesem Bereich ansässig sind. Bereits heute forschen ca. 250 Beschäftigte am etablierten und renommierten Fraunhofer IIS im Kontext KI, Internet of Things und Nachhaltigkeit. Ca. 100 Forscherinnen und Forscher haben einen klaren KI-Schwerpunkt. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll die schon vorhandene hohe Kompetenzdichte und die strategische Bedeutung des Standorts. Das Fraunhofer IIS ist ein zentraler Baustein für den Aufbau eines KI-Clusters am Standort.

Ein weiterer Baustein wird mit der für Herbst 2025 angestrebten Ansiedlung des Departments Computer Science & Artificial Intelligence der UTN gelegt, die in der „Forschungsfabrik“ im Nordostpark 89 ihren Interimsstandort für viele Jahre beziehen wird. Dort werden ca. 120 weitere Arbeitsplätze, überwiegend für Forscherinnen und Forscher, hinzukommen. Damit wächst die Zahl der Forscherinnen und Forscher im Nordostpark auf rund 370, davon ca. 220 mit KI-Bezug. Zudem beginnt im Nordostpark erstmals der reguläre Lehrbetrieb der UTN - auch das erhöht die Standortfrequenz und Strahlkraft.

Diese räumliche Nähe von Forschung, Lehre und Wirtschaft sowie die bestehende Konzentration an KI-Kompetenz schafft beste Voraussetzungen für ein KI-Anwendungscluster im Nordostpark: Ein Standort, an dem nicht nur geforscht, sondern auch entwickelt, getestet und direkt in die Praxis umgesetzt wird.

Zukünftig werden genau diese Standortvorteile den Nordostpark überaus attraktiv für weitere Ansiedlungen von spezialisierten KI-Unternehmen oder Unternehmen mit hohem KI-Nutzungspotenzial (etwa im Verteidigungssektor) sowie von weiteren Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E) machen.

Nicht zuletzt bietet der Standort Nordostpark den großen Vorteil, über noch ausreichend Flächenpotenziale für Neuansiedlungen und Erweiterungen zu verfügen. Ein gewisser Leerstand an (Büro-)Flächen sowie unbebaute Grundstücke bieten den nötigen Freiraum, um verschiedene Bau- und oder Ansiedlungsprojekte vor Ort zu realisieren zu können. Gerade diese Standortmöglichkeiten machen den Nordostpark zukünftig überaus attraktiv für regionale und überregionale Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit KI-Bezug.

Mit der Etablierung eines KI-Clusters und der damit verbundenen Ansiedlung branchenaffiner Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, die ÖPNV-Anbindung im Nordostpark sowie die soziale Infrastruktur weiter auszubauen. Von diesen Entwicklungen profitiert das gesamte Gewerbegebiet und damit auch alle bereits ansässigen Unternehmen.

Welchen Beitrag kann das Fraunhofer IIS zum KI-Cluster leisten? Das Fraunhofer IIS (mit Hauptsitz in Erlangen) gehört zur Fraunhofer-Gesellschaft, Europas führender Organisation für angewandte Forschung. Es wurde international durch die Entwicklung des MP3-Formats bekannt und forscht heute in vielen Zukunftsfeldern der Digitalisierung. Das Institut wird von Prof. Dr. Alexander Martin geleitet. Die Kernthemen des Fraunhofer IIS am Standort Nordostpark sind KI, Internet of Things und Nachhaltigkeit.

Zum Fraunhofer IIS gehört auch das ebenfalls im Nordostpark ansässige ADA Lovelace Center for Analytics, Data and Applications.1 Es ist ein Leuchtturmprojekt, das auf einzigartige Weise KI-Forschung mit KI-Anwendungen der Industrie verbindet. Hier können sich Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen, vom Know-how des jeweils anderen profitieren und an gemeinsamen Projekten arbeiten. Mit dem ADA Lovelace Center wurde am Standort Nordostpark eine einmalige, in dieser Form in Deutschland noch nicht vorhandene Forschungsinfrastruktur zur Unterstützung vor allem der mittelständischen Wirtschaft geschaffen. Das Center unterstützt z.B. Unternehmen dabei, ihre Geschäftsprozesse zu verbessern.

In dieser Schnittstelle von Forschung und Wirtschaft liegt enormes Potenzial, ein künftiges KI-Cluster im Nordostpark zu einem international sichtbaren Leuchtturm für KI-Anwendungen, insbesondere für den Mittelstand, zu entwickeln.

Abbildung 1

Abbildung 2

Fotos: Fraunhofer IIS, Standort Nordostpark 84

Welche Kompetenzfelder ergänzt das hinzukommende Department Computer Science & Artificial Intelligence der UTN? Die UTN zieht mit den Forschungsbereichen „AI & Robotics“, „Data Systems“, „Machine Intelligence“, „Machine Learning“, „Computer Vision and Machine Perception“, „Natural Language Processing“ des Departments Computer Science & Artificial Intelligence in den Nordostpark.

1 Das Center ist ein Projekt des Fraunhofer IIS mit seiner Arbeitsgruppe für Supply Chain Services (SCS) in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Ludwig-Maximilians-Universität München unter weiterer Beteiligung der Fraunhofer-Institute IKS und IISB.

Das Department Computer Science & Artificial Intelligence führt verschiedene Fachrichtungen der Ingenieurwissenschaften zusammen und baut derzeit ein interdisziplinäres Forschungscluster KI und Robotik auf. Auch die beiden Forschungsbereiche „Analytics and Optimization“ (Prof. Dr. Alexander Martin) und „Energy Systems and Market Design“ (Prof. Dr. Veronika Grimm) des Departments Liberal Arts & Social Sciences werden ab Herbst 2025 in den Nordostpark ziehen.

Zusätzlich zum Forschungs- und Lehrbetrieb der Departments der UTN wird am Standort Nordostpark ein Makerspace, d.h. ein offener, kollaborativer Lernraum, der Zugang zu Werkzeugen, Technologien und Materialien bietet, eingerichtet. Dieser beflügelt den Technologietransfer und ermöglicht Kooperationen mit Unternehmen, die dort eigene Anwendungen entwickeln und erproben können.

4. Notwendige Unterstützung des KI-Clusters seitens der Stadt Nürnberg

Was muss seitens der Stadt Nürnberg unternommen werden, damit sich am Standort Nordostpark ein prosperierendes KI-Cluster entwickeln kann? Folgende Schritte sind entscheidend:  Die Attraktivität des Standorts u.a. mit Blick auf die ÖPNV- und soziale Infrastruktur muss ausgebaut werden.  Die systematische Vernetzung von Akteuren aus Forschung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft muss unterstützt werden.  Eine zielgerichtete Ansiedlungspolitik für Startups, KMUs und Unternehmen aus KI-Anwenderbranchen muss verfolgt werden.  Die Sichtbarkeit und Vermarktung des Standorts als Teil einer digitalen Gesamtstrategie Nürnbergs muss vorangetrieben werden.

Was macht die Wirtschaftsförderung Nürnberg bereits? Die Wirtschaftsförderung unterstützt diese Entwicklung gezielt durch eine Reihe von Maßnahmen:  Vernetzung der Akteure vor Ort: Die Wirtschaftsförderung steht bereits im engen Austausch mit den o.g. Forschungseinrichtungen zum Thema Aufbau und Förderung eines KI-Clusters im Nordostpark. Auch im Dialog mit einzelnen Unternehmen stößt der Aufbau eines KI-Clusters am Standort auf sehr positive Resonanz. Diese schätzen die betrieblichen Chancen durch Vernetzung in einem KI-Cluster als sehr groß ein. Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts durch ein lokales KI-Cluster aufzuzeigen, ist eine Vernetzungsveranstaltung mit allen Akteuren im Nordostpark bereits in Planung.  Unterstützung und Beratung bei der Flächenvermarktung: Grundstücks- und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer werden bereits jetzt bei der Vermarktung ihrer Flächen unterstützt, v.a. mit Blick auf die sich durch ein KI-Cluster ergebenden neuen Standortvorteile und Nutzungskonzepte.  Standortmarketing mit klarem KI-Profil: Die Wirtschaftsförderung arbeitet verstärkt das KI-Profil Nürnbergs mit besonderem Fokus auf das entstehende KI-Cluster im Nordostpark in ihrem Marketing für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg heraus.  Unterstützung von Startups im KI- und Digitalbereich: Bereits jetzt unterstützt und berät die Wirtschaftsförderung Startups und Gründerinnen und Gründer. Diese Beratung kann im Bereich KI und Digitales ausgebaut werden.

5. Fazit

Ziel ist es, Nürnberg als weitere KI-Metropole im süddeutschen Raum zu positionieren - mit dem Nordostpark als sichtbarem Zentrum dieser Entwicklung. Die im Nordostpark bereits vorhandenen Ansätze - der Nukleus - bieten die einmalige Chance, in Nürnberg ein KI-Cluster mit einer Strahlkraft weit über Nürnberg und die Region hinaus zu entwickeln. Im Zusammenspiel mit den weiteren KI-Aktivitäten in Nürnberg kann damit ein zweiter starker KI-Standort in Bayern entstehen, der sowohl die KI-Kompetenz Bayerns stärkt als auch für innovative und zukunftsfähige Unternehmen eine Alternative auf Augenhöhe zum KI-Standort in München schafft.

Der Aufbau eines KI-Clusters im Nordostpark bietet Unternehmen Chancen in zweifacher Hinsicht:  Zum einen, indem Unternehmen, die KI entwickeln und zu ihrem Geschäftsmodell machen, bei der Ansieldung unterstützt werden - damit wird für Nürnberg auch ein zukunftsträchtiger Wachstumsmarkt erschlossen.  Zum anderen, indem Unternehmen am Standort dabei unterstützt werden, KI-Anwendungen zu integrieren - damit werden ihre Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gesichert.

Darüber hinaus ergeben sich für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort weitere Chancen:  Neue High-Tech- und IT-Arbeitsplätze,  Startup-Gründungen im digitalen Bereich,  höhere Innovationsgeschwindigkeit durch Wissenstransfer,  internationale Sichtbarkeit als moderner Technologiestandort sowie  Spillover-Effekte in bestehende Branchen wie Industrie, Gesundheitswirtschaft, Logistik oder Energie.

Der Aufbau eines KI-Clusters ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine langfristige Stadtentwicklungsaufgabe - vergleichbar mit dem Aufbau eines neuen Wissenschafts- oder Technologiecampus. Die Grundlagen sind jedoch vielversprechend: Es gibt attraktive Gewerbeflächen, es gibt Spitzenforschung, es gibt großes Interesse aus der Wirtschaft - und es gibt ein wachsendes Bewusstsein für die strategische Bedeutung dieser Schlüsseltechnologie.

Ein KI-Cluster in Nürnberg wird die Region nicht nur wirtschaftlich stärken, sondern auch zukunftsfähig machen. Es ist ein wichtiger Schritt, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter zu sichern.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Nürnberger City Kongress 2025

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2024

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2024 Rückblick Nürnberger City Kongress Sachverhalt Vortrag Vitale Innenstädte 2024

Bericht:

Der Nürnberger City Kongress am 27. Mai 2025 im Alten Rathaus markierte den Auftakt einer neuen Phase der Zusammenarbeit für eine lebendige Nürnberger Innenstadt. Unter dem Motto „Innenstadt-Wandel gemeinsam gestalten“ diskutierten rund 180 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen über Zukunftsperspektiven. Organisiert wurde der Kongress vom Stab Innenstadt im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat in Kooperation mit zahlreichen Geschäftsbereichen und Partnern.

Die auf dem Kongress vorgestellte Studie „Vitale Innenstädte 2024“ bestätigt das starke Potenzial der Nürnberger Innenstadt. Die Studie präsentiert neue detaillierte Daten und Einschätzungen zur Situation und Entwicklungsperspektive der Innenstadt vor Ort. So bescheinigt die Analyse der Nürnberger Innenstadt ein sehr gutes Potenzial, eine hohe Weiterempfehlungsrate durch Besucherinnen und Besucher und somit ein starkes Fundament für die weitere Entwicklung.

Im Rahmen des Nürnberger City Kongresses konnten zahlreiche wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Innenstadt gesammelt werden. Diese werden derzeit ausgewertet und fließen sowohl in die künftige Arbeit des Stabs Innenstadt, als auch in den integrierten Stadtentwicklungsprozess (INSEK) ein. Zudem geben die Anregungen wertvolle Hinweise für die Arbeit in den Geschäftsbereichen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der

Christlich-Sozialen Union

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

06.02.2024 Antragsteller: Krieglstein

City-Kongress mit der Staatsregierung – Impulse zur Zukunft der Innenstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

viele Kommunen in Bayern, insbesondere die großen Städte mit ihren Innenstadt-Einkaufslagen, befinden sich derzeit durch bereits bestehenden Leerstand und weiteren drohenden Geschäftsaufgaben in einem kritischen Wandel als Einzelhandelsstandorte. Eine Herausforderung, die es gemeinsam mit dem Freistaat anzugehen gilt um auf gemeinsamer Basis Lösungsansätze auf den Weg zu bringen.

Die konkrete Situation in Nürnberg ist geprägt von der aktuellen wirtschaftlichen Lage und einer Reihe von Insolvenzen. Es gibt Ladenschließungen aufgrund rückläufiger Umsätze bei den Handelsbetrieben und insolvenzbedingte Leerstände.

Der bereits langanhaltende Leerstand im ehem. City-Point, der ungewisse Fortgang beim Areal des ehem. Schuh- Leiser, der geschlossene Kaufhof, die Insolvenz von Sport-Scheck und die unklare Situation beim Karstadt- Stammhaus (zzgl. des andauernden Leerstandes der ehem. Karstadt-Filiale im Franken-Center N-Langwasser) erzeugen das Bild einer sterbenden Innenstadt, verbunden mit dem Ruf nach städtischem Eingreifen.

Wir sind davon überzeugt, dass es jetzt darauf ankommt, die Krisen und Herausforderungen unser Zeit aktiv anzugehen. Vor diesem Hintergrund wollen wir verschiedene Handlungsfelder definieren und daraus Zielbilder für unsere Innenstadt entwickeln. Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden

plätze, mehr Grün, Bodenbelag).

plätze, Parkhäuser für Anwohner öffnen.

Showrooms.

A23120402 City-Kongress.docx

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Im Sinne eines strukturierten Dialogs und unter Beteiligung verschiedener Stakeholder (u.a. Freistaat Bayern, IHK, Handwerkskammer, Handelsverband, Hotel- und Gaststättenverband, Erlebnis Nürnberg, Bürgerverein etc.) sollen im Rahmen eines „City-Kongress“ Handlungsimpulse zur Zukunft der Innenstadt entwickelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A23120402 City-Kongress.docx 54

Abbildung 3

Abbildung 4

Innenstadt – Wandel gemeinsam gestalten

Abbildung 5

City Kongress am 27.5.2025 als Impuls für die

•

Innenstadtentwicklung

Veranstaltung für die Fachöffentlichkeit

•

Ca. 180 Teilnehmer

•

Offizieller Start der Überarbeitung des Integrierten

•

Stadtentwicklungskonzepts Altstadt (INSEK) mit

„Qualität“ als Leitlinie

=> Ergebnisse aus dem Kongress fließen in das

INSEK Altstadt ein

Quelle: Zeichen und Zeit

Abbildung 6

Abbildung 7

Basis stimmt – Studien von NIM und IFH Köln

unterstreichen Anforderungen an Nürnberg

Angebote erweitern

Infrastruktur verbessern

(Gefühlte) Sicherheit und

Leerstand vermeiden

Sauberkeit steigern

Erreichbarkeit für alle

(Pkw & ÖPNV)

Aufenthaltsqualität

verbessern

Für eine lebendige und zukunftsfähige Innenstadt

Workshop Phase 1 Themenmanagement Workshop Phase 2
Attraktive Innenstadt – Öffentliche Räume weiter denken Stadtplanungsamt Attraktive Innenstadt – öffentliche Räume weiter denken
Erreichbarkeit und Qualität für die Altstadt StabStadtentwicklung/ Verkehrsplanungsamt Stab Ökologie und Gesundheit /Ref.III Perspektiven für eine ökologisch- nachhaltige und klimaresiliente Innenstadt
TUMO: Zukunfts(t)räume für die Innenstadt –Lernen, Entdecken, Bleiben. Referat für Schule und Sport mit Nürnberg Digital Festival Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht mit Polizei Sicherheit im öffentlichen Raum als Standortfaktor
Tourismus als Impulsgeber für den Lebensraum Stadt Congress-und Tourismus-Zentrale Nürnberg Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur Zukunftsmusik oder die Rolle von Kunst und Kultur im öffentlichen Raum
Stab Innenstadt /Ref.VII

Impressionen

Abbildung 11

Abbildung 10

Abbildung 13

Abbildung 12

Abbildung 8

Abbildung 9

Impressionen

Abbildung 14

Abbildung 17

Abbildung 20

Abbildung 15

Abbildung 16

Abbildung 18

Abbildung 19

Innenstadt - Wandel gemeinsam gestalten

Gutes Fundament – viele Projekte laufen.

•

City Kongress bringt neue Impulse.

•

Strategische Weichen sind gestellt.

•

Starke Basis

Klare Richtung

Neue Impulse

Quelle: Zeichen und Zeit

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 23

Quelle Zeichen und Zeit

Dr. Andrea Heilmaier Stadt Nürnberg

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. AnWdirretsac hHafetsil-munadi eWrissenschaftsreferat

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin

Theresienstraße 9 90403 Nürnberg

mit ihrem Team Stab Innenstadt

25_FO0524a

Nürnberger City Kongress 2025

Sachverhaltsdarstellung:

Mit dem Nürnberger City Kongress am 27. Mai 2025 wurde ein starkes Signal für die

gemeinsame Weiterentwicklung der Innenstadt gesetzt. An einem intensiven Kongresstag

kamen rund 180 Vertreterinnen und Vertreter aus Bürgerschaft, Stadtverwaltung, Wirtschaft,

Handel, Immobilienwirtschaft, Kultur und Politik zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft

der Innenstadt gemeinsam zu diskutieren und neue Impulse zu setzen. Der Stab Innenstadt

im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat organisierte den Kongress in enger

Zusammenarbeit mit weiteren Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung sowie dem

Polizeipräsidium Mittelfranken und der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg.

Gemeinsam für die Innenstadt Der Nürnberger City Kongress richtete sich an die Fachöffentlichkeit und bildet auch den Auftakt für einen breiten Beteiligungsprozess im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) für die Nürnberger Altstadt (vgl. AfS vom 15.5.2025).

Die Veranstaltung war zweigeteilt aufgebaut – mit einem Plenum am Vormittag und interaktiven Formaten am Nachmittag. Alle Geschäftsbereiche wurden von Beginn an einbezogen und hatten die Möglichkeit, sich entweder als Workshop-Geber oder durch die Entsendung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern in die Fachworkshops aktiv einzubringen. Die Ausgestaltung der Workshops lag vollständig in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche. Ziel war es, möglichst alle aktuell relevanten Innenstadt-Themen abzubilden.

Insgesamt wurden sieben fachliche Workshops sowie ein gesondertes Informationsformat umgesetzt. Die Themen waren:  Attraktive Innenstadt – öffentliche Räume neu denken Themenmanagement: Stadtplanungsamt  Erreichbarkeit und Qualität in der Altstadt Themenmanagement: Stab Stadtentwicklung im Bürgermeisteramt in Kooperation mit dem Verkehrsplanungsamt  Perspektiven für eine ökologisch-nachhaltige und klima-resiliente Innenstadt Themenmanagement: Stab Ökologie und Gesundheit im Referat für Umwelt und Gesundheit  Tourismus als Impulsgeber für den Lebensraum Stadt Themenmanagement: Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg  Tumo: Zukunfts(t)räume für die Innenstadt – Lernen, Entdecken, Bleiben Themenmanagement: Referat für Schule und Sport in Zusammenarbeit mit dem Nürnberg Digital Festival  Wirtschaftsstandort Innenstadt – Erfolgreich und lebendig gestalten Themenmanagement: Stab Innenstadt im Wirtschaft- und Wissenschaftsreferat  Zukunftsmusik oder die Rolle von Kunst und Kultur im öffentlichen Raum Themenmanagement: Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur  Informationsformat zum Thema „Sicherheit im Öffentlichen Raum als

Standortfaktor“ Themenmanagement: Direktorium Bürgerservice, Digitales und

Recht in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken

Die Diskussionen waren intensiv, offen und konstruktiv. Deutlich wurde: Die Innenstadt

bewegt – im doppelten Sinne. Sie ist nicht nur räumlicher Mittelpunkt, sondern auch ein Ort,

an dem sich gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen bündeln. Umso

wichtiger ist es, dass die vielfältigen Perspektiven von Wirtschaft, Stadtgesellschaft und

Verwaltung in die Entwicklung einer zukunftsfähigen Nürnberger Innenstadt einfließen.

Studie „Vitale Innenstädte 2024“ mit positiven Signalen

Ein wichtiger Bestandteil des City Kongresses war die Vorstellung der Nürnberger

Ergebnisse der bundesweiten Studie „Vitale Innenstädte 2024“ des Marktforschungs- und

Beratungsunternehmens IFH Köln. Die Studie präsentiert neue detaillierte Daten und

Einschätzungen zur Situation und Entwicklungsperspektive der Nürnberger Innenstadt.

Besonders positiv schneidet Nürnberg in den Bereichen Fußgängerfreundlichkeit (1,9) und touristische Attraktivität (2,1) ab. Auch das Kultur- und Gastronomieangebot (jeweils 2,2) sowie die Lebendigkeit (2,3) kommen gut an. Das Einzelhandelsangebot erhält eine zwei minus (2,5). Natürlich gibt es auch Herausforderungen: Sauberkeit (3,1), Autofreundlichkeit (3,3), Grünflächenangebot (3,3) und Parkmöglichkeiten (3,6) bieten Verbesserungspotenzial.

Die Innenstadt wird von allen Altersgruppen besucht, das Durchschnittsalter ist im Vergleich mit anderen Städten aber etwas jünger. Der typische Besucher oder die typische Besucherin der Nürnberger Innenstadt ist 40 Jahre alt, nutzt öffentliche Verkehrsmittel, bleibt über zwei Stunden und kommt mindestens einmal pro Woche. Wichtigster Besuchsgrund ist nach wie vor das Einkaufen (66 %), gefolgt von Gastronomie (44 %) und Kultur- sowie Freizeitangeboten (25 %). Viele genießen zudem einfach die besondere Atmosphäre der Stadt.

Ein positiver Weiterempfehlungswert durch die Besucherinnen und Besucher unterstreicht: Die Nürnberger Innenstadt wird geschätzt – und sie hat Potenzial. Die IFH-Ergebnisse bestätigen und ergänzen die Erkenntnisse aus der bereits im Februar dieses Jahres veröffentlichten Konsumentenstudie des Nürnberg Instituts für Marktentscheidungen (NIM) (vgl. RWA vom 26.03.2025): Zentrale Erwartungen sind Verbesserung der Infrastruktur, aktives Leerstandsmanagement und vor allem Maßnahmen zur Aufenthaltsqualität.

Die Studienergebnisse von IFH und NIM bilden eine wichtige Grundlage für die nächsten Schritte und liefern wertvolle Anhaltspunkte zur Einschätzung bestehender Herausforderungen und Potenziale. Sie ermöglichen eine fundierte Priorisierung von Maßnahmen und helfen dabei, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.

Fazit: Die Ergebnisse des Nürnberger City Kongresses zeigen, dass die Basis stimmt und die Nürnberger Innenstadt großes Potenzial hat. Die fachliche Grundlage ist tragfähig, und es besteht ein gemeinsames Ziel: eine Innenstadt, die lebendig, zukunftsfähig und offen für vielfältige Nutzungen ist. Die im Verlauf des Tages gesammelten Impulse stellen einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung des Innenstadtprozesses dar. Unter dem Motto „Konsum in der Innenstadt – Ein Blick auf die Konzepte der Zukunft“ plädierte die renommierte Handels-Zukunftsforscherin Theresa Schleicher dafür, mutige Glanzlichter zu setzen, ohne dabei den Blick für den gesellschaftlichen Mainstream zu verlieren. Selbst prämierte Projekte wie das Bikini Berlin scheitern, wenn sie zu spezialisiert ausgerichtet sind und keine breite Zielgruppe erreichen. Mut zu innovativen Ideen ist wichtig – aber ebenso wichtig ist ein tragfähiges Konzept mit breiter Nutzerbasis sowie die aktive Mitgestaltung durch alle relevanten Akteure.

Aktuell werden die Ergebnisse aller Workshops systematisch ausgewertet. Sie bilden eine

wichtige Grundlage sowohl für die weitere Arbeit des Stabs Innenstadt, als auch den

weiteren integrierten Stadtentwicklungsprozess (INSEK Altstadt, vgl. AfS vom 15.05.25). Ziel

ist es, die Impulse aus dem Kongress konkret weiterzuverfolgen und in der Umsetzung

spürbar werden zu lassen.

Zusammenarbeit – sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit allen relevanten Akteuren vor Ort.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Abbildung 25

Abbildung 24

EUROPAS GRÖßTE PASSANTENBEFRAGUNG

VITALE INNENSTÄDTE 2024

… WO ANPACKEN, UM IN NÜRNBERG DIE

ZUKUNFT FÜR DIE INNENSTADT ZU SICHERN?

Nürnberg, 27. Mai 2025 Dr. Markus Preißner, IFH KÖLN

Vitalisierung der Innenstädte als Aufgabe

Abbildung 26

ZIEL:

Begeisterte

Besucher:innen

UNTERSUCHUNG VITALE INNENSTÄDTE

DATENBASIS FÜR INNENSTADTVITALISIERUNG UND ZENTRENMANAGEMENT

AUFGABENSTELLUNG IFH-WERKZEUGE FÜR VALIDE DATENBASIS Einsatzfelder

VITALE INNENSTÄDTE Besucherperspektive im Städtevergleich Anlassbezogene und laufende Bürgerbefragung und -partizipation
Messung und Bewertung der Passantenfrequenz
Bestand und Leerstand: Daten erfassen, veredeln, aufbereiten
Marktdaten: Kaufkraft, Innenstadtsortimente, Megatrends, Mobilität etc.

Kernfrage: Nutzungs-

Wie Innenstädte möglichkeiten

vitalisieren?

Abbildung 27

• Besuchsfrequenz • Pressearbeit

erhöhen/erhalten

• Stakeholder-Dialog

• Bessere Besucher-

• Strategiefindung

bewertung erzielen

• Maßnahmenpriorität

• Weiterempfehlung

erwirken

• Erfolgskontrolle

• …

VITALE INNENSTÄDTE 2024 – TEILNEHMENDE INNENSTÄDTE

Abbildung 28

Arnsberg-Neheim Ennepetal Krefeld Schmallenberg Bad Honnef Erfurt Landsberg am Lech Schramberg Bad Kreuznach Essen Langenfeld Senftenberg Bad Nauheim Falkensee Leipzig Stade Bad Nenndorf Fellbach Lengerich Stralsund Bad Oldesloe Frankfurt City Limburg Stuttgart Bad Säckingen Frankfurt Nebenlagen Lippstadt Trier Bad Sassendorf Freiberg (Sachsen) Lohr am Main Unna Baunatal Freiburg Luckenwalde Verden Bergisch Gladbach Friedberg Lüneburg Warendorf

Berlin 1 - City West Fulda Marburg Wiesbaden

Berlin 2 - Hackesche Höfe Geldern Meschede Winsen (Luhe) Berlin 3 - Steglitz Göppingen Mönchengladbach Wismar Bielefeld Goslar Monheim Wolfenbüttel Bietigheim-Bissingen Greifswald Mülheim/Ruhr Wolfsburg Bocholt Gütersloh Norden Würzburg Bramsche Hanau Nürnberg Braunschweig Hannover Eupen/Belgien Oberhausen Bremen-Vegesack Heilbronn Olten/Schweiz Oberkirch Brilon Heinsberg Oldenburg Brühl Herford Oranienburg Chemnitz Hilden Osnabrück Cloppenburg Hildesheim N=ü 6rn9b.0e0rg0: Paderborn Coburg Hof Pfullendorf

Abbildung 29

Cottbus Hückelhoven 2In.0t0e2r vIinetwers-

Potsdam Crimmitschau Ibbenbüren Ravensburg Delmenhorst Karlsruhe vvoire wOsrt Reutlingen

Düsseldorf Koblenz

Rheinbach Elmshorn Köln Rostock Emsdetten Königs Wusterhausen Saarbrücken

Erhebung im Herbst 2024 – Donnerstags und Freitags – als Passantenbefragung VITALE INNENSTÄDTE 2024 4

Innenstadt – ein Ort für alle!

PROFIL DER INNENSTADTBESUCHER:INNEN

Abbildung 30

Alter

51-65 Jahre über 65 bis 25 Jahre Jahren 10 25 18 Ø
Alter %*
18-24 10
25-44 39
40,1 26-50 48 Jahre 45-64 34
65-79 17
Stadtbevölkerung 57
Online-Shopper:innen1) 75**

(inkl. Innenstadtbewohner:innen)

Besucher:innen von außerhalb 43 No Online-Shopper:innen1) 25

  1. Online-Shopper:innen: Personen, die auch online kaufen; No Online-Shopper:innen: rein stationäre Käufer:innen

INFO n = 68.451 in 107 Innenstädten, Angaben in %; *Stadt Nürnberg; **Anteil Onlineshoppende an Internetnutzenden (2024): 83 % (Eurostat nach Destatis)

WIE SHOPPEN DIE INNENSTADTBESUCHER?

DURCHSCHNITT DER

Wie oft besuchen Sie diese Innenstadt in etwa zum Einkaufen?

BEIDEN TAGE

Nürnberg

Ortsgrößendurchschnitt 16 14 11 34 25

Nürnberg 2022 5 8 20 21 46

13 täglich

wöchentlich

monatlich

quartalsweise

seltener

INFO n = 1.995, Angaben in % der Befragten

WIE SHOPPEN DIE INNENSTADTBESUCHER?

DURCHSCHNITT DER

Wie lange werden Sie sich heute voraussichtlich in dieser Innenstadt aufhalten?

BEIDEN TAGE

Nürnberg

Ortsgrößendurchschnitt 8 12 27 54

Nürnberg 2022 8 7 31 54

unter 1 Stunde

1 bis 2 Stunden

mehr als 2

Stunden

weiß ich noch

nicht

INFO n = 1.998, Angaben in % der Befragten

„Den“ Innenstadtbesucher gibt es nicht mehr – Segmente sind zu differenzieren!

Innenstadt – ein Ort für alle!

WARUM UND WIE WIRD DIE INNENSTADT BESUCHT?

DURCHSCHNITT DER

Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie heute in die Innenstadt gekommen?

BEIDEN TAGE

Öffentliche Verkehrsmittel 57 Nürnberg

(ÖPNV, inkl. Park & Ride)

Ortsgrößendurchschnitt

PKW / Motorrad

Abbildung 31

Fahrrad / E-Bike / E-

Scooter

Gar kein Verkehrsmittel /

zu Fuß

INFO n = 1.978, Angaben in % der Befragten

WIE WIRD DIE INNENSTADT BESUCHT?

DURCHSCHNITT DER

Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie heute in die Innenstadt gekommen?

BEIDEN TAGE

Öffentliche Verkehrsmittel

(ÖPNV, inkl. Park & Ride)

PKW / Motorrad

Fahrrad / E-Bike / E-

Scooter

Besucher:innen

von außerhalb

Gar kein Verkehrsmittel /

zu Fuß lokale Bevölkerung

INFO n = 1.978, Angaben in % der Befragten

WARUM IN DIE INNENSTADT?

DURCHSCHNITT DER

Warum sind Sie heute in dieser Innenstadt?

BEIDEN TAGE

Einkaufen / Einkaufsbummel /

Shopping 68

Gastronomie (z.B. Restaurant,

Auswärtige

Café, Bar) 42

Besucher:innen

Freizeit- und Kulturangebot lokale Bevölkerung

"Verweilen" / Sightseeing

Dienstleistungsangebot (z.B. 4

Friseur, Reinigung, Bank) 5

Wohnen

Behördengang / Arzt / Arbeit / 12

Ausbildung 12

INFO n = 1.978, Angaben in % der Befragten

WARUM WIRD DIE INNENSTADT BESUCHT? BESUCHSANLASS

DURCHSCHNITT DER

Warum sind Sie heute in dieser Innenstadt?

BEIDEN TAGE

Einkauf/Einkaufsbummel/Shopping

Gastronomie

(z. B. Restaurant, Café, Bar) 46

Freizeit- und Kulturangebot Nürnberg

Ortsgrößendurchschnitt

"Verweilen"/Sightseeing

Dienstleistungsangebot

(z. B. Friseur, Reinigung, Bank) 12

Wohnen

Behörde/Praxis/Arbeit/Aus- 2

/Weiterbildung 14

INFO n = 1.995, Angaben in % der Befragten

„Den“ Innenstadtbesuchenden gibt es nicht – Segmente sind zu differenzieren!

Erfolgreich multifunktional heißt nicht Innenstadt ohne Handel … im Gegenteil

Nutzungsmix als Kompass

KÖNIGSDISZIPLIN: VERBUNDAKTIVITÄTEN

Interdependente Besuchsmotiven/-aktivitäten erfordern multifunktionale Innenstädte.

Verbundaktivitäten (wenn Besuchsmotiv …, dann auch Aktivität …)

Besuchs-

motiv

(Städte- Einkaufen/ Gastro- Verweilen/ Dienst- Amt, Arzt, Freizeit-/ durchschnitt) Shopping nomie Sightseeing leistungen Arbeit etc. Kultur

61 / 44 0 7 10 1 9 8 2 6 /
1 1
2 0
40 65 / 0 1 7 9 1
3 0
20 58 60 / 1 4 7 2
18 62 43 7 / 16 1
1 7
16 41 2 5 1 8 /
9
14 47 53 9 1 4 6 /
3 9
L k
L k esebe aufen ispiel: 44 Pr /shoppen, n
1 7
1 1

Einkauf/Shopping

1 7
1 9

Gastronomie

‚Verweilen‘/

1 4
2 8

Sightseeing

1 2

Dienstleistungen

Behörde/Praxis/

2 5
1 8

Arbeit/Ausbildung

Freizeit- und

1 4

Kulturangebot

FRAGE Warum sind Sie heute in dieser Innenstadt?

INFO Mehrfachnennungen möglich, Angaben in %; Städtedurchschnitt (n = 68.451 in 107 Innenstädten)

„Den“ Innenstadtbesuchenden gibt es nicht – Segmente sind zu differenzieren!

Erfolgreich multifunktional heißt nicht Innenstadt ohne Handel … im Gegenteil

Visitor Journey als Leitmotiv: Alle Phasen des Innenstadtbesuchs optimieren!

Abbildung 32

Abbildung 33

ANREISE &

AUFENTHALT

DURCHSCHNITT DER

Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf

? BEIDEN TAGE

Er reichbarkeit und Mobilität

sehr positiv sehr negativ

3,3

3,6

2,6

1,9

1,9

Autofreundlichkeit

Parkmöglichkeiten (PKW) Nürnberg

Fahrradfreundlichkeit Ortsgrößendurchschnitt

Fußgängerfreundlichkeit Benchmark der Ortsgröße

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus & Bahn)

1 2 3 4 5 INFO 2.001 ≥ n ≥ 1.992, Bewertung auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend)

DURCHSCHNITT DER

Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf

und Erlebnis? BEIDEN TAGE

A ufenthaltsqualität, Ambiente, Flair

sehr positiv sehr negativ

2,5

2,5

2,8

3,3

3,0

2,6

2,3

2,5

2,1

Aufenthaltsqualität / Ambiente / Flair

Gebäude / Fassaden

Wege, Plätze, Nürnberg Sitz- und Verweilmöglichkeiten

Grünflächen / Stadtbegrünung Ortsgrößendurchschnitt Sauberkeit

Benchmark der Sicherheit Ortsgröße

Lebendigkeit / Vitalität

Erlebniswert (Neues entdecken, inspirieren lassen, Spaß haben)

Touristische Attraktivität / Sehenswürdigkeiten

1 2 3 4 5

INFO 1.998 ≥ n ≥ 1.993, Bewertung auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend)

Abbildung 35

Abbildung 34

ANGEBOT

DURCHSCHNITT DER

Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf das

folgende Angebot? BEIDEN TAGE

sehr positiv sehr negativ

2,5

2,2

2,2

2,9

2,4

2,2

Einzelhandelsangebot

Gastronomieangebot Nürnberg

Kulturangebot

Ortsgrößendurchschnitt Sport-, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten

Benchmark der Dienstleistungsangebot Ortsgröße

Veranstaltungen

1 2 3 4 5 INFO 1.999 ≥ n ≥ 1.988, Bewertung auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend)

„Den“ Innenstadtbesuchenden gibt es nicht – Segmente sind zu differenzieren!

Erfolgreich multifunktional heißt nicht Innenstadt ohne Handel … im Gegenteil

Visitor Journey als Leitmotiv: Alle Phasen des Innenstadtbesuchs optimieren!

Vitalisierungsfokus richtig gesetzt? Basis- und Attraktivitätsfaktoren unterscheiden!

… auf die richtigen Themen setzen!

EXKURS: FOKUS IM HANDELN RICHTIG GESETZT?

Alle Bürger:innen und Besucher:innen

Besucher:innen der Innenstadt …besuchen Innenstadt nicht mehr. 4 1,6 %*
Stärken ausspielen – Barrieren abbauen – Fans mobilisieren! Kritische zurückgewinnen! 25,3% 54,0% 20,7%
1 Promotoren 2 Indifferente 3 Kritische

Abbildung 36

Fokus bei Vitalisierung

*Repräsentative Befragung von 10.000 Konsument:innen im Alter zwischen 18 und 69 Jahren (Quelle: IFH KÖLN 2022 im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten "Stadtlabore für Deutsch9la1nd: Leerstand und Ansiedlung" (08/2021-12/2022)). VITALE INNENSTÄDTE 2024 23

ERFOLGSFAKTOREN DER INNENSTADT AUF GESAMTATTRAKTIVITÄT

Aufenthaltsqualität weiter stärkster Erfolgstreiber.

Lesehinweis:
Höhe der Balken gibt Auskunft
10,8 9,5 über die Einflussstärke der Treiber auf die Gesamtattraktivität.
8,7 8,5 7,8 7,2
6,4 5,8 5,5
2,6 2,4 2,2 1,9 1,9 1,7 1,4 1,3
0,5 0,0

g n u t u e d e B / e k r ä t s t k e f f E

*Aufenthaltsqualität, Ambiente, Flair; **Erlebniswert ((Neues entdecken, inspirieren lassen, Spaß haben); Treiberanalyse auf Basis Penalty-Reward-Analyse; n = 68.451 in 107 Innenstädten; Balkenhöhe au 9 f 2 Basis Gesamtbedeutung der Treiber VITALE INNENSTÄDTE 2024 24 (Summe der Effektstärken = 100)

EXKURS: BARRIEREN DES INNENSTADTBESUCHS (TOP 10)

Hygienefaktoren nicht vernachlässigen.

#1 14,1 Schlechte PKW-Erreichbarkeit/-Parkmöglichkeiten

#2 7,6 Hohes Auto-/Verkehrsaufkommen in der Innenstadt

#3 7,4 Fehlende Zeit

#4 6,3 „Weite“ Wege in der Innenstadt

#5 6,3 Unzureichendes Sicherheitsgefühl in der Innenstadt

#6 6,2 Unzureichendes Einzelhandelsangebot

#7 6,1 Mangelnde Sauberkeit in der Innenstadt

#8 6,0 Schlechtes Stadtklima (Lärm-, Luft-, Verkehrsbelastung)

#9 5,4 Innenstadt nicht fußgängerfreundlich

5,3 Schlechte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

#10

FRAGE Was sind für Sie generell die größten „Barrieren“ für einen Innenstadtbesuch, also die Aspekte, die Sie persönlich am ehesten von einem Innenstadtbesuch abhalten? INFO n = 10.000, bevölkerungsrepräsentativ, Punkteverteilung, Angaben in %, Rundungsdifferenzen möglich

Quelle: IFH KÖLN 2022 im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten "Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung" (08/2021-12/2022). 93 VITALE INNENSTÄDTE 2024 25

ERFOLGSFAKTOREN DER INNENSTADT: GENERATIONENVERGLEICH

Erfolgsfaktoren wirken generationenübergreifend – junge Generation legt etwas mehr Wert auf Erlebnis

und Vitalität, ältere Generation hat klassische Themen etwas stärker im Blick.

Erlebniswert** Lebendigkeit / Aufenthaltsqualität* Vitalität Touristische g n Attraktivität u Gebäude/Fassaden t u e Einzelhandelsangebot d

Z

e B / n e Sicherheit k e Kulturangebot r G Sauberkeit ä t s t Wege/Plätze/Sitzmö k e glichkeiten f f E Veranstaltungen Grünflächen/Stadtb egrünung

Ø

Gastronomieangebot Sport, Spiel, Freizeit Fußgängerfreundlichkeit

Ø

Babyboomer

Effektstärke/Bedeutung

*Aufenthaltsqualität, Ambiente, Flair; **Erlebniswert (Neues entdecken, inspirieren lassen, Spaß haben); Treiberanalyse auf Basis Penalty-Reward-Analyse; n = 68.451 in 107 Innenstädten; Gen Z (Jg. 199 9 6 4 -2010), Babyboomer (Jg. 1946-1964); VITALE INNENSTÄDTE 2024 26 Verortung auf Basis Gesamtbedeutung der Treiber (Summe der Effektstärken = 100), angezeigt werden die 15 stärksten Einflussfaktoren.

„Den“ Innenstadtbesuchenden gibt es nicht – Segmente sind zu differenzieren!

Erfolgreich multifunktional heißt nicht Innenstadt ohne Handel … im Gegenteil

Visitor Journey als Leitmotiv: Alle Phasen des Innenstadtbesuchs optimieren!

Vitalisierungsfokus richtig gesetzt? Basis- und Attraktivitätsfaktoren unterscheiden!

Mittlerweile des Besuchenden Painpoint Nummer 1: Leerstand und Ladensterben!

… was im Pflichtenheft steht!

BESUCHERERWARTUNGEN: MAßNAHMENRELEVANZ (T0P 10)

Besucher:innen fordern Maßnahmen gegen Leerstand und lokale Aufwertung – Verkehrsthema polarisiert.

51 33 10 5

1 Maßnahmen gegen Leerstand und Brachflächen

51 33 12 4

2 Infrastrukturen: Verbessertes Toilettenangebot

42 43 13 2

3 Ausbau/Aufwertung Fußgängerzonen, Plätze etc.

39 43 16 2

Umgestaltung zu einer grüneren Innenstadt

37 40 12 12

Ausbau Angebote für Kinder und Jugendliche

31 39 25 6

Ausbau PKW-Parkmöglichkeiten

27 43 23 7

Ausbau Radverkehr

27 41 24 8

Verbesserung öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)

25 37 31 6

Mehr Veranstaltungen/verkaufsoffene Sonntage

22 37 37 5

Umgestaltung auto-/verkehrsärmere Innenstadt

unbedingt sinnvoll, aber nicht dringend unnötig/überflüssig keine Angabe/weiß nicht

FRAGE Welche Maßnahmen sollten in dieser Innenstadt ergriffen werden, um diese für Ihren Besuch attraktiver zu machen?

INFO Städtedurchschnitt (n = 68.451 in 107 Innenstädten); Angaben in %, Rundungsdifferenzen möglich.

Stadtübergreifende Ergebnisse – Ränge 1, 2, und 3 für Nürnberg hervorgehoben. VITALE INNENSTÄDTE 2024 28

LÖSUNGSANSATZ: LEAN®-TOOL

Abbildung 37

I. Flächenmanagement II. Ansiedlungsmanagement III. Zentrenmanagement

Abbildung 42

Abbildung 38

Abbildung 39

Bestand, Leer- Leerstands-/ Frequenzmessung

stand, Kartierung Gesuchsmelder Befragungen

Gesuchemelder

Marktdaten

Abbildung 40

Abbildung 43

Abbildung 41

Kennzahlen

Matchingfunktion

Datenbank

Indikatoren

Ansiedlungsvorschläge

www.le-an.de 97 VITALE INNENSTÄDTE 2024 29

„Den“ Innenstadtbesuchenden gibt es nicht – Segmente sind zu differenzieren!

Erfolgreich multifunktional heißt nicht Innenstadt ohne Handel … im Gegenteil

Visitor Journey als Leitmotiv: Alle Phasen des Innenstadtbesuchs optimieren!

Vitalisierungsfokus richtig gesetzt? Basis- und Attraktivitätsfaktoren unterscheiden!

Mittlerweile des Besuchenden Painpoint Nummer 1: Leerstand und Ladensterben!

Fokus auf Erreichbarkeit nicht verlieren, Verkehrsberuhigung nicht ideologisieren

„Den“ Innenstadtbesuchenden gibt es nicht – Segmente sind zu differenzieren!

Erfolgreich multifunktional heißt nicht Innenstadt ohne Handel … im Gegenteil

Visitor Journey als Leitmotiv: Alle Phasen des Innenstadtbesuchs optimieren!

Vitalisierungsfokus richtig gesetzt? Basis- und Attraktivitätsfaktoren unterscheiden!

Mittlerweile des Besuchenden Painpoint Nummer 1: Leerstand und Ladensterben!

Fokus auf Erreichbarkeit nicht verlieren, Verkehrsberuhigung nicht ideologisieren

Grün, Blau, Rot in die Stadt: Klima, Grün, Soziales wichtig – Wirtschaft aber auch!

AUSGANGS- UND ENDPUNKT: BEGEISTERTE BESUCHENDE!

VIELEN DANK FÜR IHR INTERESSE!

Abbildung 44

Vernetzen:

Abbildung 45

Dr. Markus Preißner

Wissenschaftlicher Leiter

+49 (0) 221 943607-41 m.preissner@ifhkoeln.de

IFH Köln GmbH

Dürener Str. 401 b 50858 Köln

+49 (0) 221 943607-10

www.ifhkoeln.de

@ifhkoeln /company/ifh-koeln-gmbh

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Zwischennutzung Kaufhof - Prüfung einer temporären Zwischennutzung des ehemaligen

Kaufhofgebäudes in Form einer E-Mobilitäts-Galerie (Erdgeschoss)

- Antrag der Freien Demokraten vom 09.10.2024

Anlagen: Antrag der Freien Demokraten vom 09.10.2024

Bericht:

Die Stadt Nürnberg hat mit Kaufvertrag vom 26. Juli 2024 das ehemalige Kaufhofgebäude in der Königstraße 42–52 erworben. Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen ob das Erdgeschoss des Gebäudes für eine temporäre E-Mobilitäts- Galerie genutzt werden kann. Die Realisierung der Vorschlags wurde im Rahmen mehrerer Gespräche – auch vor Ort – mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener E-Mobilitäts-Herstellerunternehmen intensiv beleuchtet. Dabei standen insbesondere die baurechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Anforderungen sowie das potenzielle Marktumfeld im Fokus.

Die baulichen Rahmenbedingungen sowie die Ergebnisse der aktuellen Marktrecherche lassen jedoch eine Realisierung der vorgeschlagenen Nutzung als eher unrealistisch erscheinen. Der derzeitige Zustand der technischen Gebäudeausstattung erlaubt keine Nutzung ohne umfassende Ertüchtigung. Zudem war das Interesse der angesprochenen Fahrzeughersteller verhalten. Die Rückmeldungen deuten darauf hin, dass interne Marketingstrategien, Zeitplanung und Ressourcenbindung eine kurzfristige Umsetzung erschweren. Bislang liegen weder konkrete Beteiligungszusagen oder tragfähige Betriebskonzepte vor.

Der Zwischennutzungsvorschlag wird daher zurückgestellt und aus Kosten- und Kapaziätsgründen zunächst nicht weiterverfolgt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ümit Sormaz ∙ Rathausplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Antrag: Einrichtung einer E-Mobilitäts-Galerie im

ehemaligen Kaufhof-Gebäude

Nürnberg, den 9. Oktober

Zeichen: ÜS-PM

Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen zur Förderung der

Ümit Sormaz

Mitglied des Stadtrates der emissionsfreien Mobilität stelle ich den Antrag auf die

Stadt Nürnberg

Einrichtung einer E-Mobilitäts-Galerie im Erdgeschoss des

fdp@uemit-sormaz.de www.uemit-sormaz.de ehemaligen Kaufhof-Gebäudes in der Innenstadt. Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Begründung:

T: 0911-1325250 Das leerstehende Kaufhof-Gebäude bietet eine zentrale und gut

M: 0177-2502513

erreichbare Lage, die sich hervorragend für die Errichtung eines

Showrooms zur Förderung der Elektromobilität eignet. Ziel ist

es, den Bürgern direkte und greifbare Erfahrungen mit dieser

zukunftsweisenden Technologie zu ermöglichen. Dabei könnte

ein breites Spektrum an deutschen Elektrofahrzeugen und

weiteren emissionsarmen Mobilitätslösungen vorgestellt

werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Möglichkeit, die E-

Mobilität für jedermann erlebbar zu machen. Dies könnte

durch Probefahrten sowie interaktive Präsentationen

geschehen, die den Bürgern die Vorteile von Elektrofahrzeugen

direkt näherbringen und die Hemmschwellen abbauen.

Zusätzliche technische und wirtschaftliche Vorteile:

1. Zentrale Lage und Attraktivität: Die Innenstadt wird durch

die Nutzung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes belebt und

für Bürger, die sich für Elektromobilität interessieren, zu

einem wichtigen Anlaufpunkt.

2. E-Mobilität für alle erfahrbar: Durch Probefahrten und

interaktive Elemente wird die Elektromobilität direkt zum

Bürger gebracht und erfahrbar gemacht. Diese Form der

erlebbaren Mobilität ermöglicht es den Menschen,

Berührungsängste abzubauen und sich selbst von den

Vorteilen dieser Technologie zu überzeugen.

3. Unterstützung der Automobilindustrie: Ein solcher

Showroom könnte zudem eine aktive Rolle in der

Unterstützung der deutschen Automobilindustrie

einnehmen, die aktuell mit einem schwächelnden E-Auto-

Absatz konfrontiert ist. Durch die Schaffung eines

attraktiven Verkaufs- und Informationskanals könnte das

Interesse an Elektromobilität gesteigert und somit die

Nachfrage nach E-Autos angekurbelt werden.

4. Kooperationsmöglichkeiten: Die Finanzierung und der

Betrieb der Galerie könnten in enger Zusammenarbeit mit

der deutschen Automobilindustrie sowie weiteren Partnern

aus der Ladeinfrastruktur und Solarenergie realisiert

werden. Neben den Automobilherstellern könnten auch

Unternehmen, die Solartechnologien und Balkonkraftwerke

anbieten, beteiligt werden, um die Ausstellung zu ergänzen.

Auch andere Technologien wie Wasserstoffantriebe und

Hybridfahrzeuge sollten ausgestellt werden, um einen

transparenten Kosten-Nutzen-Vergleich für die Bürger zu

ermöglichen.

5. Bildung und Information: Die Galerie bietet den Bürgern

einen übersichtlichen Zugang zu wichtigen Informationen

über Ladeinfrastruktur, Reichweiten und die tatsächlichen

Kosten von Elektrofahrzeugen. Dies unterstützt eine

fundierte Entscheidungsfindung und fördert die Akzeptanz

dieser neuen Mobilitätsform.

Aus diesem Grund stelle ich folgende Forderungen:

Ich beantrage die Durchführung einer Machbarkeitsstudie bis

Ende des Jahres, um die finanziellen, technischen und

organisatorischen Voraussetzungen für die Errichtung der E-

Mobilitäts-Galerie zu prüfen. Dabei soll auch die Möglichkeit

einer direkten Zusammenarbeit mit führenden deutschen

Automobilherstellern und Energieunternehmen untersucht

werden. Die Stadt könnte hier als Vermittler fungieren, ohne

eine größere finanzielle Belastung zu tragen.

Diese Initiative bietet nicht nur eine erlebbare Form der

Elektromobilität für die Bürger, sondern trägt auch zur

Stärkung der Automobilindustrie und einer sinnvollen Nutzung

von leerstehenden innerstädtischen Flächen bei.

Mit freundlichen Grüßen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Weiterentwicklung Zeughaus im Rahmen der Quartiersentwicklung

Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße

hier: Antrag der Freien Allianz Nürnberg e.V. vom 22.11.2024

Anlagen: Antrag der Freien Allianz Nürnberg e.V. vom 22.11.2024 Sachverhalt Stellungnahme Contress- und Tourismuszentrale vom 30.05.2025

Bericht:

Die mögliche Nutzung des Zeughauses als Tourist Information wurde im Rahmen der laufenden Überlegungen zur Quartiersentwicklung geprüft. Auch wenn eine solche Nutzung aus städtebaulicher Perspektive grundsätzlich eine interessante Ergänzung des Nutzungsmixes im Quartier darstellen könnte, ist das konkrete Objekt aus Sicht einer touristischen Nutzung nicht geeignet.

Zwar liegt das Objekt in einem Bereich mit insgesamt hoher Passantenfrequenz, jedoch nicht an der touristischen Hauptachse der Stadt: Bahnhof - Königstraße - Hauptmarkt - Kaiserburg. Die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit für ortsfremde Besucherinnen und Besucher wäre dadurch eingeschränkt. Zudem bestehen bereits zwei etablierte touristische Anlaufstellen in zentralen Lagen im Handwerkerhof und am Hauptmarkt mit hoher touristischer Relevanz, wodurch ein weiterer Standort aus wirtschaftlicher und funktionaler Sicht kaum zu rechtfertigen wäre. Hinzu kommen die baulichen Einschränkungen: Die geschlossene Fassadengestaltung des denkmalgeschützten Objekts bietet keine geeigneten Voraussetzungen für eine offen gestaltete und einladende Nutzung mit Schaufensterwirkung.

Im Kontext der Quartiersentwicklung rund um den ehemaligen Kaufhof liegt der Fokus derzeit auf der inhaltlichen und städtebaulichen Ausgestaltung der beiden zentralen Leitobjekte Kaufhof und City Point, die maßgeblich zur Profilbildung des neuen Quartiers beitragen werden. Erst auf dieser Grundlage lassen sich tragfähige und in das Gesamtkonzept eingebettete Nutzungen für kleinere Objekte wie das hier betrachtete entwickeln.

Da das Zeughaus weiterhin vermietet ist und derzeit kein konkreter Termin für eine Freistellung vorliegt, besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Freie Allianz Nürnberg

e.V.

Wählerverein im Stadtrat

Herrn OB Marcus König 22.11.2024

Rathaus

90403 Nürnberg

Vermietung Zeughaus in das Revitalisierungskonzept Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße einbetten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Polizeipräsidium Mittelfranken hat angekündigt, die Dienstelle Zeughaus in der Pfannenschmiedsgasse nicht weiter betreiben zu wollen. Dies ist einerseits bedauerlich, da die Präsenz der Polizei in dem als Waffenlager erbauten historischen Gebäude eine lange Tradition hat. Andererseits ergeben sich für die Stadt Nürnberg dadurch aber auch neue Möglichkeiten, um die Revitalisierung des Areals Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße, in dessen Mittelpunkt die Entwicklung der beiden Immobilien des ehemaligen City-Points und Kaufhofs steht, voranzutreiben.

Im ersten Halbjahr 2024 konnte die Stadt Nürnberg einen neuen Spitzenwert bei der Anzahl der Übernachtungen verzeichnen. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Stadt und die Tourismusbranche hat das Potential, weiter zu wachsen. Auch vor diesem Hintergrund war die Entscheidung, Mitte des Jahres in einem der Fachwerkhäuser des Handwerkerhofs dauerhaft eine tourist information einzurichten, sinnvoll. Das Angebot könnte aber durchaus noch erweitert werden. Im Zeughaus könnte entweder eine zusätzliche tourist information entstehen oder die im Handwerkerhof bestehende könnte dorthin umziehen und auf einer wesentlich größeren Fläche den Gästen der Stadt ein verbessertes Angebot bereitstellen. Zu denken ist dabei vor allem an eine tourist information im Sinn eines flagship store, mit dem das Konzept der tourist information in das digitale Zeitalter des 21. Jahrhunderts und die veränderten Informationsbedürfnisse und -wege überführt wird – die tourist information als eine Art Interaktionsort für Gäste, in dem die Herausforderungen durch digitale Medien und KI nicht als Bedrohung angesehen, sondern als Chance genutzt werden und die Kernaufgabe sich hin zum branding, zur tourist information als Markenbotschafterin der Stadt, verschiebt. Wir stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

Freie Allianz Nürnberg

e.V.

Wählerverein im Stadtrat

Antrag:

 Die Verwaltung prüft, inwieweit im Zeughaus eine tourist information im Sinn eines flagship store eingerichtet werden kann, um das Areal Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße weiter aufzuwerten. Es geht dabei dezidiert um ein innovatives, zukunftsorientiertes Konzept von tourist information, das als zusätzlicher Impulsgeber fungiert auf dem Weg, das Areal Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße zu einem attraktiven Standort in der Nürnberger Innenstadt zu entwickeln.

 Des Weiteren wird geprüft, ob bei einer Nutzung des unteren Bereichs als tourist information die obere Etage behördlich genutzt werden kann. Anbieten würde sich beispielsweise, diesen Teil des historischen Gebäudes der „Unteren Denkmalschutzbehörde“ als Dienstelle zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Horst Dörfler Stadtrat

Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

25_FO0520b

Weiterentwicklung Zeughaus im Rahmen der Quartiersentwicklung

Pfannenschmiedsgasse/Hallplatz/Königstraße

Sachverhalt:

Im Zuge der laufenden Quartiersentwicklung im Bereich rund um den ehemaligen Kaufhof wurde für das Zeughaus am Hallplatz der Vorschlag eingebracht, das Objekt künftig einer Nutzung als Tourist Information mit einem innovativen Konzept zuzuführen. Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang mit der Prüfung unterschiedlicher Nutzungsszenarien beauftragt.

Ausgangslage

Bei dem betreffenden Objekt handelt es sich um ein baulich weitgehend geschlossenes denkmalgeschütztes Gebäude, das aktuell noch an das Polizeipräsidium Mittelfranken vermietet ist. Es stand zwar eine Beendigung des Mietverhältnisses seitens Polizeipräsidium im Raum, eine Kündigung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Die Flächen stehen somit derzeit nicht zur Verfügung.

Das Objekt selbst nimmt im Gesamtkontext der Quartiersentwicklung eine untergeordnete Rolle ein; im Fokus stehen aktuell die Entwicklung und planerische Konkretisierung der beiden zentralen Leitobjekte Kaufhof und City Point, welche die städtebauliche und funktionale Prägung des Quartiers maßgeblich beeinflussen werden.

Bewertung der vorgeschlagenen Nutzung

Die vorgeschlagene touristische Nutzung wurde von der Verwaltung sowie von der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (Anlage 1 Stellungnahme CTZ) unter Berücksichtigung städtebaulicher, funktionaler und wirtschaftlicher Aspekte bewertet. Obwohl eine Nutzung als Tourist Information im Kontext der Quartiersentwicklung grundsätzlich als interessanter Baustein denkbar wäre, erscheint es aus Sicht einer touristischen Nutzung aus mehreren Gründen als ungeeignet.

 Lagequalität Eine erfolgreiche touristische Nutzung setzt eine zentrale Lage mit hoher Fußgängerfrequenz entlang touristischer Hauptachsen vor. Das betroffene Objekt liegt jedoch außerhalb der zentralen Bewegungsachsen Handwerkerhof – Königstraße – Hauptmarkt – Kaiserburg und weist nicht die notwendige Passantenfrequenz auf, die für eine dauerhafte Etablierung eines touristischen Angebots erforderlich wäre.  Angebotsüberschneidungen und Wirtschaftlichkeit Es sind zwei Tourist Informationen an zwei etablierten Standorten am Hauptmarkt sowie im Handwerkerhof angesiedelt. Diese verfügen über deutlich bessere Standortvoraussetzungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und Besucherfrequenz. Die Schaffung eines weiteren, dritten Standorts erscheint unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht darstellbar und würde zudem zu einer Zersplitterung bestehender Besucherströme führen.  Gebäudestruktur Die baulichen Gegebenheiten des denkmalgeschützten Objekts stehen einer touristischen Nutzung ebenfalls entgegen. Die bestehende Fassadengestaltung ist geprägt durch eine weitgehend geschlossene Struktur, die keine geeigneten Präsentationsflächen oder Schaufensterzonen zulässt. Massive Eingriffe in die äußere Erscheinung wären für eine touristische Nutzung erforderlich, sind unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten jedoch kaum vorstellbar.

Fazit und weiteres Vorgehen

Vor dem Hintergrund der genannten Punkte wird von der Nutzung des Objekts als Tourist Information abgeraten. Vielmehr wird die städtebauliche Entwicklung weiterhin auf die beiden prägenden Leitobjekte des Quartiers „Kaufhof“ und „City Point“ fokussiert werden. Erst nach deren inhaltlicher und planerischer Klärung kann eine sinnvolle und in das Gesamtkonzept eingebettete Nutzungsperspektive für das Zeughaus entwickelt werden.

Aufgrund des bestehenden Mietverhältnisses und der noch ausstehenden Klärung eines möglichen Freistellungstermins besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsdruck. Die weitere Entwicklung des Objekts sollte zu gegebener Zeit im Einklang mit der gesamtstrategischen Ausrichtung des Quartiers erfolgen.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Anlage 1: Stellungnahme der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg zur

vorgeschlagenen touristischen Nutzung

Im Rahmen der Prüfung der vorgeschlagenen touristischen Nutzung des Objekts wurde durch die Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) eine Bewertung unter funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen.

1. Lagequalität

Eine erfolgreiche touristische Nutzung als Tourist Information setzt eine zentrale Lage mit hoher Fußgängerfrequenz entlang touristischer Hauptachsen voraus. Das zur Diskussion stehende Objekt befindet sich außerhalb der Hauptachse Hauptbahnhof – Königstraße – Hauptmarkt – Kaiserburg und weist nicht die notwendige Passantenfrequenz für ein dauerhaft tragfähiges touristisches Angebot auf. Erfahrungen mit dem mobilen Info Bike haben deutlich gezeigt, dass jeder Standort außerhalb der Achse Hauptbahnhof – Hauptmarkt zu deutlich weniger Gästekontakten führt. Darüber hinaus verfügen die beiden bestehenden Tourist Informationen über zusätzliche wichtige Standortvorteile:

während des Aufenthalts am Hauptmarkt vorbei. Zudem ist er Startpunkt für einen Großteil der Gästeführungen und Stadtrundfahrten sowie in direkter Nähe zu wichtigen Großveranstaltungen wie dem Christkindlesmarkt, dem Bardentreffen und anderen publikumsstarken Events.

2. Angebotsüberschneidungen und Wirtschaftlichkeit

Neben den strukturellen Nachteilen sprechen auch wirtschaftliche Erwägungen klar gegen einen dritten Standort. Die Tourist Information am Hauptmarkt kann gemeinsam mit dem saisonalen Betrieb der Tourist Information im Handwerkerhof die Nachfrage derzeit vollständig abdecken. Es ist aus heutiger Sicht nicht von einer steigenden Besucherfrequenz auszugehen. Vielmehr wird erwartet, dass digitale Informationsangebote – insbesondere durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz – weiter an Bedeutung gewinnen, wodurch physische Anlaufstellen in ihrer Bedeutung konstant bleiben oder langfristig sogar an Relevanz verlieren könnten. Eine zusätzliche Einrichtung wäre daher nicht wirtschaftlich zu vertreten.

3. Gebäudestruktur und Denkmalschutz

Auch die baulichen Rahmenbedingungen sprechen klar gegen eine touristische Nutzung als Tourist Information:

könnte allenfalls in geringem Maße verbessert, nicht jedoch grundlegend verändert werden.

Denkmalschutzes kaum denkbar.

Schaufensterzonen zu.

Fazit: Die CTZ kommt daher zu dem Ergebnis, dass das Objekt nicht für eine touristische Nutzung als Tourist Information geeignet ist. Die ungünstige Lage abseits zentraler Besucherströme, die bestehenden leistungsfähigen Strukturen, die wirtschaftlichen Überlegungen sowie die baulichen Einschränkungen lassen eine Realisierung nicht zu.

Nürnberg, 30.05.2025 Thomas Schmidt Leitung Tourist Information

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Anpassung der Sportförderrichtlinien

Sachverhalt (kurz): In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien hervor. Die Änderungen sollen zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (Anlage 2) hervor. Die Sportkommisssion empfiehlt die seitens der Verwaltung vorgenommenen Aktualisierungen der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2026 zu übernehmen.

Beschlussvorschlag:

Anpassung der Sportförderrichtlinien

Die Sportförderrichtlinien bilden die Grundlage für die städtische Förderung im Breiten- und Leistungssport. Die aktuell gültigen Sportförderrichtlinien waren am 13. Dezember 2018 in Kraft getreten.

In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (siehe Anlage) hervor.

Neben den formalen Änderungen wurden auch folgende inhaltlichen Anpassungen vorgenommen:

 Bei den Zuständigkeiten wurde aus „der Leiter des SportService“ „die Leitung des SportService“ und der folgender Punkt „Entscheidung über die Ehrung verdienter ehrenamtlicher Mitarbeiter des Sports gestrichen (Nr. 1.3).  Beim Jubiläumszuschuss wurde ergänzt, dass der Zuschuss nur auf Antrag im Jubiläumsjahr erhalten werden kann (Nr. 3.1.6)  Bei der Gewährung von Zuschüssen zu Veranstaltungskosten wurde die Klammer „(einschließlich eventueller Gebühren und Entgelte für die Überlassung städtischer Sporthallen)“ und die Bereitstellung von Ehrenpreisen gestrichen. Ergänzt wurde, dass die Anmeldung der Veranstaltung bis zum 31.12. des Vorjahres beim SportService erfolgt sein muss (Nr. 3.1.7).  Bei der Anmeldung von Stadtmeisterschaften ändert sich das Datum auf den 31.12. des Vorjahres (3.1.8).  Die Inhalte des Punktes 3.1.9. „Beratungsleistung und Projekte“ sind, der Realität folgend, in das Kapitel Sonderzuschuss (3.2) aufgenommen worden. Außerdem wurden in den Punkt 3.2 nun auch die Möglichkeiten der Förderung von Angeboten in der Inklusions- und Seniorenarbeit aufgenommen.  Für die Investitionszuschüsse wurde ergänzt, dass abweichend von der staatlichen Richtlinie auch vereinsbetriebene Schwimmanlagen Gegenstand der Förderung sein können. Außerdem wurde im Text hinzugefügt, dass bei Großbauprojekten mit einem Zuschussvolumen ab 750 000 Euro im Einzelfall im Stadtrat entschieden wird (Nr. 3.3.1).  Der Passus „die Jedermannsportplätze stehen allen Nürnberger Gemeindeangehörigen kostenlos zur Verfügung“ wurde gestrichen (Nr. 4.1).  Im Bereich Ehrungen wurde verankert, dass auch Athletinnen und Athleten eines Nürnberger Bundesstützpunkts ausgezeichnet werden können. Aufgenommen wurde außerdem, dass ein fristgerechter Antrag eines Nürnberger Sportvereins bzw. Bundesstützpunkts eingereicht werden muss und dass kein rechtlicher Anspruch auf die Auszeichnung besteht (Nr. 5.). Hinzugefügt wurde, dass eine Ehrung auch für eine Teilnahme an Paralympischen Spielen und den Special Olympics World Games erfolgen kann. Des Weiteren wurde ergänzt, dass in einer entsprechenden Disziplin mindestens vier Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler bzw. Mannschaften teilgenommen haben müssen. Künftig sollen bei Mannschaftserfolgen auch Trainerinnen und Trainer eine Urkunde erhalten. Mannschaften bestehen aus mindestens drei Sportlerinnen oder Sportlern (Nr. 5.1)

 Für Ehrungen im ehrenamtlichen Engagement wurden die Punkte hinzugefügt, dass die Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, dass jährlich bis zu drei Personen geehrt werden können und dass jeder Verein oder Verband eine Person für die Ehrung vorschlagen kann (Nr. 5.2).

In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (siehe Anlage) hervor.

Die Sportkommisssion empfiehlt die seitens der Verwaltung vorgenommenen Aktualisierungen der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2026 zu übernehmen.

Richtlinien der Stadt Nürnberg für Zuwendungen

zur Förderung des Sports

(S p o r t f ö r d e r r i c h t l i n i e n )

Präambel 1.3 Zuständigkeiten Die Stadt Nürnberg fördert und unterstützt den Sport in seinen Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit beschließt auf verschiedenen Facetten, vom Breitensport an der Basis bis zum Empfehlung der Sportkommission über Spitzensport in Anerkennung seiner gesundheitlichen, bildungspolitischen und sozialen Bedeutung. Die Chancen, die der Sport - Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen (Nr. 2.3) unserer Stadtgesellschaft durch Gesundheitsförderung, Steigerung der Lebensqualität, Bewegung, „Einbindung des Fair Play - die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten Gedanken“, Teilhabe und Sozialisation, sowie Repräsentation sowie die Höhe der Fördersätze (Nr. 3.1 und 3.3.3) und Vorbildwirkung bietet, sind enorm.

Wichtigste Träger und flächendeckende Anbieter des Sports vor 100 000 Euro (Nr. 3.3). Ort sind die Sportverbände und -vereine. Der Vereinsbetrieb soll durch adäquate Unterstützungsmaßnahmen auf Dauer gesichert Die Leitung des SportService entscheidet auf Empfehlung der und die vielfältigen Vorteile des Sporttreibens im Verein sollen Sportkommission über möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Dabei soll vielfältiges, bedarfsorientiertes Sportangebot - die Gewährung von Investitionszuschüssen im Einzelfall bis von hoher Qualität in stabilen, zweckmäßigen und leistungsfähi- 100 000 Euro (Nr. 3.3) gen Vereinsformen ermöglicht werden.

Aufgrund ihrer Bedeutung für die städtische Sportstätteninfra- 3.1.8 und 4.4 struktur stehen Vereine mit eigenen Sportstätten im Zentrum der kommunalen Unterstützungsmaßnahmen. Die übrigen Entscheidungen im Rahmen des Vollzugs der Sportförderrichtlinien trifft die Leitung des SportService in eigener Zu- Das Hauptaugenmerk der Sportförderung liegt auf dem Breiten- ständigkeit. sport. Berufssport wird grundsätzlich nicht gefördert. Die Zuständigkeit des Stadtrates gemäß § 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat, insbesondere für Maßnahmen, die einen 1. Allgemeine Bestimmungen Aufwand von mehr als 400 000 Euro erfordern, bleibt unberührt. 1.1 Freiwillige Leistungen Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2. Förderungsvoraussetzungen nach diesen Richtlinien vergeben werden. Ein Rechtsanspruch 2.1 Förderungsfähigkeit wird durch diese Richtlinien nicht begründet; Verpflichtungen für Grundsätzlich werden nur Nürnberger Sportvereine gefördert, die Stadt können daraus nicht abgeleitet werden. die alle unten dargestellten Kriterien erfüllen.

1.2 Zweckbindung 2.1.1 Rechtsfähigkeit Die städtischen Zuschüsse sind zweckgebunden. Vom Zuwen- Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein. Dies gilt dungsempfänger ist ein schriftlicher Verwendungsnachweis vor- nicht für privilegierte Schützenvereine. zulegen. 2.1.2 Vereinssitz, Vereinszweck Auf die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Der Verein muss seinen Sitz in Nürnberg haben und in seiner Nürnberg (AFB) wird verwiesen. Die Stadt Nürnberg ist berech- Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer tigt, Buchführung und Belege zu prüfen und sich von der richtigen Sportart bestimmen, ggf. auch neben anderen Zwecken. Mittelverwendung an Ort und Stelle zu überzeugen. 2.1.3 Gemeinnützigkeit Der Verein muss wegen Förderung des Sports gemeinnützig sein.

2.1.4 Verbandszugehörigkeit Mittelfranken und Sportkreis Nürnberg) und die Mitgliedsorgani- Der Verein muss den staatlich geförderten Dachorganisationen sationen des Deutschen Olympischen Sportbundes. des bayerischen Sports (Bayerischer Landes-Sportverband, Bayerischer Sportschützenbund, Oberpfälzer Schützenbund, Bayerischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband) angehö- 2.3 Ausnahmen ren. Die Förderungsfähigkeit beginnt erst ab dem vierten Haus- In besonders begründeten Fällen können auch Vereine als förhaltsjahr nach Aufnahme in die Dachorganisation. Diese Ein- derungsfähig anerkannt werden, die nicht alle Förderungsvorausschränkung gilt nicht beim Zusammenschluss von Vereinen. setzungen erfüllen, oder es können in Einzelfällen Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen zugelassen werden. 2.1.5 Mitgliederzahl Vereine, die im Zeitraum von 2002 bis 2010 den Dachorganisationen des bayerischen Sports beigetreten sind, werden nur geför- 3. Förderungsarten dert, wenn sie mindestens 50 Mitglieder haben und mindestens 3.1 Betriebszuschüsse 50 % der Mitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Zu Beginn des Jahres werden die im Haushalt für Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung stehenden Mittel Vereine, die seit 2011 den Dachorganisationen des bayerischen auf die Förderungsarten verteilt sowie die Fördersätze für die Be- Sports beigetreten sind, werden nur gefördert, wenn sie mindes- triebszuschüsse nach Nr. 3.1.1 bis 3.1.6 festgelegt. tens 200 Mitglieder haben und mindestens 50 % der Mitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Bewilligung und Auszahlung der Betriebszuschüsse erfolgen durch den SportService. Nicht verbrauchte Mittel bei einer För- Prüfungsgrundlage ist die Mitgliederzahl am 01.01. des Jahres, derungsart können für andere Förderungsarten verwendet werfür das der Zuschuss gewährt wird. Bei Vereinen, die den bayeri- den. schen Dachverbänden angehören, wird sie den Bestandsmeldungen an die Dachverbände entnommen. 3.1.1 Mitgliederzuschuss Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss für je- Bei Förderleistungen nach Nr. 3.3 sowie Nr. 4 kann auch auf die des Mitglied. Er kann begrenzt werden auf Vereine, die be- Zahlen des Vorjahres zurückgegriffen werden, wenn diejenigen stimmte Voraussetzungen erfüllen. des laufenden Jahres noch nicht vorliegen. Berechnungsgrundlage ist die Mitgliederzahl am 01.01. des Jah- 2.1.6 Mitgliedsbeiträge res, für das der Zuschuss gewährt wird. Bei Vereinen, die den Der Verein muss monatliche Mindestbeiträge in Höhe von bayerischen Dachverbänden angehören, wird sie den Bestandsmeldungen an die Dachverbände entnommen. 10 Euro für Erwachsene (Mitglieder ab 18 Jahre) und 5 Euro für Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) 3.1.2 Jugendzuschuss Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss für jevon seinen aktiven Mitgliedern verlangen. des jugendliche Mitglied. Er kann gestaffelt werden nach dem Anteil der Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl. Jugendli- Familienbeiträge sowie Beitragsermäßigungen für bestimmte che Mitglieder sind diejenigen, die am 01.01. des Jahres, für das Gruppen (z.B. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Rent- der Zuschuss gewährt wird, das 18. Lebensjahr noch nicht vollnerinnen und Rentner, Passive) oder aus sozialen Gründen für endet haben. Die Staffelung des Zuschusses wird jährlich auf Be- Einzelfälle stehen der Förderung nicht entgegen. schluss der Sportkommission festgelegt.

2.1.7 Jugendarbeit Berechnungsgrundlage ist die Mitgliederzahl am 01.01. des Jah- Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Die Voraussetzung res, für das der Zuschuss gewährt wird. Bei Vereinen, die den ist dann erfüllt, wenn der Anteil der Jugendlichen und jungen Er- bayerischen Dachverbänden angehören, wird sie den Bestandswachsenen (Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre) 20 % der Ge- meldungen an die Dachverbände entnommen. samtmitgliederzahl beträgt. 3.1.3 Unterhaltszuschuss Sie entfällt bei Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilita- Förderungsfähige Sportvereine, die Sportanlagen betreiben und tions- und Seniorensports sowie bei Vereinen, die aufgrund ge- unterhalten, erhalten einen Zuschuss, der sich an der Zahl und setzlicher Bestimmungen nur eingeschränkt Jugendsport betrei- der Größe der Sportanlagen orientiert. Gefördert werden nur vom ben können (z.B. Schießsport, Motorsport). Verein in adäquater Form genutzte Sportanlagen, die dem Verein gehören oder für die er die Betriebs- und Unterhaltskosten zu 2.1.8 Vereins-Kennzahlen tragen hat. Der Verein muss das Formblatt „Vereins-Kennzahlen“ jährlich beim SportService vorlegen und es muss daraus ersichtlich sein, Sportanlagen, die sich außerhalb des Stadtgebiets befinden, dass der nachhaltige Bestand des Vereins gewährleistet ist. werden nur gefördert, wenn mindestens 50 % der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. 2.2 Sportverbände Ausnahmsweise können bei einigen Förderungsarten auch Berechnungsgrundlage sind die beim SportService geführten Sportverbände gefördert werden, und zwar die Dachorganisatio- Aufzeichnungen über Anzahl und Größe der Vereinssportanlanen des bayerischen Sports und ihre fachlichen Gliederungen gen. Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen im Sportstätten- (Fachverbände) sowie ihre regionalen Gliederungen (Sportbezirk bestand dem SportService mitzuteilen.

3.1.4 Übungsleiterzuschuss der zur Verfügung stehenden Mittel durch Gewährung von Zu- Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je aner- schüssen zu den Veranstaltungskosten. Die Förderung hängt dakannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im von ab, wie groß das Interesse der Stadt Nürnberg an der Veran- Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens zurückgegriffen, staltung ist. das auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außer- Die geplante Durchführung von relevanten Sportveranstaltungen schulischen Sports“ (staatliche Sportförderrichtlinien) vom muss bis zum 31.12. des Vorjahres beim SportService angemel- SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt wird. det werden.

Für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des 3.1.8 Stadtmeisterschaften Kooperationsmodells „Sport nach 1 Sport in Schule und Verein“ Für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeiswerden Übungsleiterlizenzen zusätzlich gewichtet. terschaften stellt die Stadt Nürnberg Urkunden und Plaketten zur Verfügung. Die städtischen Sportstätten werden kostenlos über- Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter und gewichteter lassen (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstel- Übungsleiterlizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel lung zuständig ist). Außerdem können im Rahmen der zur Verfü- (Nr. 3.1) durch die Summe der anerkannten und gewichteten gung stehenden Mittel Zuschüsse gewährt werden, insbeson- Übungsleiterlizenzen geteilt. dere für Miet- und Fahrtkosten (einschließlich eventueller Gebühren und Entgelte für die Überlassung städtischer Sportstät- 3.1.5 Fahrtkostenzuschuss ten). Sportvereine, die die Fördervoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.3 erfüllen, erhalten Zuschüsse für Fahrtkosten zu Die geplante Durchführung von Stadtmeisterschaften muss bis zum 31.12. des Vorjahres beim SportService angemeldet wer-

nisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (Spit- den können. zenfachverbände). Die Beantragung und Genehmigung des Zuschusses muss vor

Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ih- bezogene Beratungskompetenz des Dienstleisters ist hierbei res Sportfachverbandes und der höchsten Jugendklasse der nachzuweisen. jeweiligen Altersstufe; gibt es bei einem Sportfachverband nicht mehr als zwei Amateurklassen, beschränkt sich der Zu- 3.2 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung schuss auf Mannschaften, die sich in der obersten Klasse Bei außergewöhnlichen Herausforderungen kann zur individuelbefinden. len zukunftsfähigen Ausrichtung der Nürnberger Sportvereine auf Antrag ein Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung Der Zuschuss wird nur für Fahrten zu Austragungsorten gewährt, (z. B. durch Vereinsberatung, Personalkostenzuschuss, Fördedie mehr als 150 Kilometer von Nürnberg entfernt sind und nur rung von Vereinsfusionen und –kooperationen, Angebote im Beinsoweit, als sich der Verein an den Fahrtkosten beteiligt. reich der Inklusions- und Seniorenarbeit) gewährt werden.

Gefördert werden nur aktive Teilnehmende. Bei Mannschafts- Darüber hinaus können Aktivitäten und innovative Projekte von wettkämpfen wird der Zuschuss begrenzt auf die höchstmögliche Sportvereinen, unter anderem in den Bereichen Integration, Ge- Zahl von Teilnehmenden, die nach den Bestimmungen des je- sundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungsweiligen Fachverbandes für einen Wettkampf eingesetzt werden sport, Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg, sowie enerkönnen. giesparende Maßnahmen auf der Grundlage eines Klimachecks, gezielt gefördert werden. Seniorenwettkämpfe werden nicht gefördert. Auch können individuelle Beratungsleistungen, die förderfähige Anträge für Wettkämpfe, die länger als ein Jahr zurückliegen, Nürnberger Sportvereine im Sinne des Gesamtvereins zur nachwerden nicht mehr berücksichtigt. haltigen Vereinsentwicklung in Anspruch nehmen, bezuschusst werden. Dabei kann es sich um eine Rechts- bzw. Steuerbera- 3.1.6 Jubiläumszuschuss tung im Zuge einer Vereinsfusion oder auch um Beratungsleis- Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 tungen, Workshops o.ä. durch Unternehmens- bzw. Vereinsberabis 2.1.4 erfüllen, erhalten ab dem 25jährigen Jubiläum in jeweils ter mit sportbezogener Fachkompetenz handeln. Eine Förderung 25jährigem Abstand auf Antrag im Jubiläumsjahr einen Zuschuss klassischer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen einzelner Verzur Jubiläumsveranstaltung. einsmitglieder ist nicht vorgesehen.

Berechnungsgrundlage sind die beim SportService vorliegenden Die Beantragung und Genehmigung des Zuschusses muss vor Informationen über das Gründungsjahr des Vereins. der Durchführung der Maßnahme erfolgen. Über die Zuschussvergabe wird im Einzelfall entschieden. 3.1.7 Sportveranstaltungen Näheres regeln die Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschus- Sportveranstaltungen von förderungsfähigen Sportvereinen und ses Vereinsentwicklung. -verbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können gefördert werden durch kostenlose Überlassung von städtischen Sportstätten (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungstellung zuständig ist) sowie im Rahmen

3.3 Investitionszuschuss In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozent- 3.3.1 Zuschussvoraussetzungen punkte erhöht werden. Förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände erhalten Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen oder -anla- Zuschüsse für Neubaumaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes genteilen, die der Bestandssicherung oder Bestandsentwicklung sind anteilig zurückzuzahlen, wenn und solange die Zahl der Mitdienen. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten unter 5 000 glieder, die ihren Wohnsitz in Nürnberg haben, innerhalb von 25 Euro werden nicht gefördert. Jahren unter 50 % sinkt.

Die Förderfähigkeit der baulichen Maßnahme richtet sich nach dem Abschnitt „Förderung des Sportstättenbaus“ der staatlichen 4. Sportstättennutzung Sportförderrichtlinien. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall 4.1 Die städtischen Sportstätten stehen, soweit sie für eigene möglich. Gegenstand der Förderung sind abweichend von der Zwecke der Stadt nicht benötigt werden, vorrangig Nürnberger staatlichen Richtlinie auch vereinsbetriebene Schwimmanlagen. Sportvereinen und förderungsfähigen Sportverbänden für sport- Laufender Bauunterhalt ist von der Förderung ausgeschlossen. liche Zwecke zur Verfügung. Es gelten die Schulraumüberlassungsbedingungen (SchÜB) mit Entgeltordnung, die Sportanla- Neubaumaßnahmen werden nur gefördert, wenn der Verein min- gensatzung mit Sportanlagengebührensatzung und die Bäderdestens 100 Mitglieder hat oder eine Kooperation mit einem an- satzung mit Bädergebührensatzung. deren Verein mit dem Ziel der gemeinsamen Nutzung der Sportanlagen eingeht. Neubaumaßnahmen außerhalb des Stadtge- 4.2 Für die Nutzung von städtischen Sporthallen und Freisportbiets werden nur gefördert, wenn die Sportart in Nürnberg nicht anlagen für sportliche Zwecke gibt es für förderungsfähige Sportausgeübt werden kann oder wenn in Nürnberg kein geeignetes vereine und förderungsfähige Sportverbände günstigere Tarife Grundstück zur Verfügung steht und wenn mindestens 50 % der mit am Jugendanteil orientierten Rabatten. Mitglieder des Vereins ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. 4.3 Für die Nutzung von städtischen Bädern für sportliche Zwe- Baumaßnahmen werden in der Regel nur gefördert, wenn die cke erhalten förderungsfähige Sportvereine und förderungsfä- Grundsätze der Nachhaltigkeit und Effizienz hinsichtlich des hige Sportverbände Zuschüsse aus Sportfördermitteln. Der För- Energie- und Wasserverbrauchs beachtet werden. dersatz wird als prozentualer Anteil der Bädergebühr festgesetzt und in der Regel vom SportService direkt mit dem Eigenbetrieb Über die Zuschussvergabe für Großbauprojekte mit einem Zu- NürnbergBad verrechnet. schussvolumen ab 750 000 Euro wird im Einzelfall im Stadtrat entschieden. Aufwandsersatz, z.B. Ersatz zusätzlicher Reinigungskosten, wird nicht gefördert. Darüber hinaus kann die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage gefördert werden, 4.4 Für die Nutzung nichtstädtischer Sportstätten können in bewenn die Kosten mindestens 1 000 Euro pro Gerät betragen. sonderen Fällen Mietzuschüsse gewährt werden.

3.3.2 Zuschussverfahren Der Zuschuss wird auf Antrag und Vorlage eines Verwendungs- 5. Ehrungen nachweises gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maß- Die Stadt Nürnberg würdigt herausragende sportliche Leistungen nahme beim SportService gestellt werden. Bei Mitförderung und besonderes Engagement im Sport durch die Verleihung von durch den Freistaat Bayern ist eine Kopie des staatlichen Zuwen- Urkunden und Ehrengaben. Ausgezeichnet werden können Eindungsantrags einschließlich aller Anlagen beim SportService ein- zelsportlerinnen und -sportler, Mannschaften sowie verdiente zureichen; in diesem Fall werden die im Rahmen des staatlichen Personen. Eine Ehrung erfolgt für Mitglieder von Sportvereinen Bewilligungsverfahrens festgesetzten zuwendungsfähigen Kos- mit Sitz in Nürnberg oder für Athletinnen und Athleten, die einem ten auch dem städtischen Zuschuss zu Grunde gelegt. Aus den Nürnberger Bundesstützpunkt angehören. Anträgen muss das geplante Vorhaben und seine Finanzierung hervorgehen. Die voraussichtlichen Kosten sind durch Kostenan- Die Auszeichnung wird auf Antrag vergeben. Der Antrag muss gebote zu belegen. fristgerecht eingereicht werden - die jeweils gültige Frist ist dem Antragsformular des SportService Nürnberg unter Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Geneh- www.sportservice.nuernberg.de zu entnehmen. migung aller zuschussgebenden Stellen vorliegt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Nürnberger Sportvereine oder Bundesstützpunkte. 3.3.3 Höhe der Zuschüsse Die Zuschüsse sollen bei baulichen Maßnahmen der Bestands- Ein rechtlicher Anspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht. sicherung oder Bestandsentwicklung 45 % und bei der Anschaffung von Pflegegeräten 50 % der zuwendungsfähigen Kosten be- 5.1 Ehrungskriterien tragen. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften, die bei Wettbewerben der Mitgliedsorganisationen des Deut- Für Investitionsmaßnahmen als Folge einer Fusion, die nicht aus schen Olympischen Sportbundes (DOSB) auf nationaler oder inder Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei ternationaler Ebene besondere Erfolge erzielt haben. gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte Eine Ehrung erfolgt für: erhöhter Fördersatz gewährt werden. - Den Titelgewinn bei Deutschen Meisterschaften oder Deutschen Pokalmeisterschaften.

schaften.

lympischen Spielen oder den Special Olympics World Games.

Weltrekords.

Leistungen.

Für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben ist eine sportliche Qualifikation erforderlich, entweder durch Nominierung des zuständigen Fachverbands oder das Erreichen vorgegebener Qualifikationsnormen. Eine Ehrung setzt zudem voraus, dass in der betreffenden Disziplin mindestens vier Einzelsportlerinnen oder Einzelsportler bzw. Mannschaften teilgenommen haben.

Bei Mannschaftserfolgen wird neben den Sportlerinnen und Sportlern auch den Trainerinnen und Trainern sowie dem jeweiligen Verein eine Urkunde verliehen.

Eine Mannschaft besteht aus mindestens drei Sportlerinnen oder Sportlern. Bei Doppel- oder Duo-Formationen erfolgt die Auszeichnung im Rahmen einer Einzelehrung.

5.2 ehrenamtliches Engagement im Sport Besondere Verdienste um den Sport in Nürnberg werden mit einer Ehrengabe gewürdigt. Die Auszeichnung richtet sich an Personen, die sich über viele Jahre hinweg ehrenamtlich engagiert haben – in Sportvereinen oder -verbänden des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) oder eines Spitzenverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB). Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Die Stadt Nürnberg zeichnet jährlich bis zu drei Personen für ihre herausragenden ehrenamtlichen Leistungen aus. Jeder Sportverein oder -verband kann eine Person für die Ehrung vorschlagen und einen entsprechenden Antrag einreichen.

  1. Inkrafttreten Die geänderten Richtlinien treten durch Beschlussfassung des Stadtrats vom xx.xx.2025 am 01.01.2026 in Kraft.

Empfehlung

TOP: 12

Sportkommission

Sitzungsdatum 27.06.2025

öffentlich

Betreff: Anpassung der Sportförderrichtlinien

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (Anlage) hervor. Die Sportkommisssion empfiehlt die seitens der Verwaltung vorgenommenen Aktualisierungen der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2026 zu übernehmen.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beschluss-Auflage

TOP:

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungsdatum 02.07.2025

öffentlich

Betreff: Anpassung der Sportförderrichtlinien

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Investitionszuschuss - Auszahlungen Anlage 2 Investitionszuschuss - Auszahlungen Anlage 3 Investitionszuschuss Auszahlung Empfehlung Investitionszuschuss - Auszahlungen Beschluss-Auflage Investitionszuschuss - Auszahlung

Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 1.297.900 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 2 wird vorgeschlagen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Zuschüsse werden wie in der Anlage 2 vorgeschlagener Höhe und Verteilung empfohlen.

Beschlussvorschlag: Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Entscheidungsvorlage

Für das Jahr 2025 stehen im Haushalt 1.297.900 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Der Planansatz liegt bei 1.100.000 EUR und erhöht sich um 197.900 EUR Restmittel aus dem Jahr 2024

Haushaltsmittel in 2025 1.100.000 EUR

zzgl. Restmittel aus 2024 197.900 EUR

Verfügbare Zuschussmittel 1.297.900 EUR

abzgl. Bewilligungen SpK 14.03.2025 85.450 EUR abzgl. Bewilligungen gemäß Anlage 380.250 EUR Restmittel 832.200 EUR

In der Anlage 6.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, deren Zuschuss für das Jahr 2025 vorgesehen ist, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Herbst 2025 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Es stehen dann noch 832.200 Euro zur Verfügung. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für Maßnahmen, die vor 2019 beantragt wurden, gilt eine maximale Auszahlung von 50.000 Euro pro Jahr und Maßnahme bzw. bei Maßnahmen mit einem Gesamtzuschuss über 300.000 Euro die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

Anlage 2

Investitionszuschuss – Auszahlungen

Empfehlung

der Sportkommission vom 27.06.2025

I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:

Vorhaben- Verein

Nr. Maßnahme Zuschuss

010_35 ASV Buchenbühl e.V. 1.550 € Errichtung Ballfangzaun B-Platz 011_22 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. 7.000 € Errichtung Beregnungsanlage 061_26 Club am Marienberg e.V. 10.000 € Sanierung Hockeygebäude und Errichtung Tennisballwand 091_46 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 20.350 € Anschaffung Aufsitzrasenmäher 322_299g Post-SV Nürnberg e.V. 9.500 € Bestandsicherung Hallenbad 354_25 Reitclub Fischbach e.V. 6.500 € Errichtung Round-Pen 354_37 Reitclub Fischbach e.V. 8.500 € Sanierung Aussen-Reitplatz 409_15 SF Großgründlach e.V. 200.000 € Errichtung Kunstrasenplatz 491_44 Schützengruppe Kornburg e.V. 700 € Anschaffung Heckenschere 563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. 100.000 € Umbau Waldsportanlage Erlenstegen 563_28 TSV 1846 Nürnberg e.V. 3.200 € Reparatur Heizungs- und Lüftungsanlage 568_20 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. 5.850 € Erneuerung und Erweiterung Flutlichtanlage 570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. 100 € Sanierung B-Platz und Leichtathletikanlage 570_25 TSV Katzwang 1905 e.V. 3.000 € Instandsetzung der Spielfläche (C-Platz) 575_24 TSV Südwest Nürnberg e.V. 4.000 € Erneuerung der Heizungsanlage

Gesamtsumme 380.250 €

Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 Anlage 3

010_35 ASV Buchenbühl e.V. Antrag SpS: 22.02.2023 Kosten: 6.353 €

Errichtung Ballfangzaun B-Platz Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 5.677 €

Ballfangzaun an Stirnseite des Platzes notwendig, damit Bälle nicht in Gen. BLSV: Fördersatz: 45% den Wald fliegen. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.550 € Verw.Nachweis: 03.05.2024 bisher bewilligt: 1.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 1.550 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

011_22 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 30.05.2023 Kosten: 56.032 €

Errichtung Beregnungsanlage Antrag BLSV: 01.06.2023 zuwendungsfähig: 55.761 €

Die Brunnenpumpe ist defekt und muss dringend ersetzt werden, zudem Gen. BLSV: 07.06.2023 Fördersatz: 45% soll eine Bewässerungsanlage für die Plätze errichtet werden. Bewillig. BLSV: 29.01.2025 Zuschuss: 25.100 € Verw.Nachweis: 23.10.2023 bisher bewilligt: 18.100 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

061_26 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 01.12.2023 Kosten: 98.877 €

Sanierung Hockeygebäude und Errichtung Antrag BLSV: 14.11.2023 zuwendungsfähig: 98.877 €

Tennisballwand

Bei dem Hockeygebäude müssen Fassade, Dach, Türen und Fenster Gen. BLSV: 21.11.2023 Fördersatz: 45% sowie Elektroinstallationen saniert werden. Außerdem soll eine neue Tennisballwand inkl. Bodenbelag und Umzäunung errichtet werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 44.500 € Verw.Nachweis: 02.12.2024 bisher bewilligt: 20.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 10.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 14.500 €

091_46 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 19.08.2024 Kosten: 42.007 €

Anschaffung Aufsitzrasenmäher Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 40.666 €

Der defekte Aufsitzrasenmäher muss ersetzt werden. Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 20.350 € Verw.Nachweis: 01.04.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 20.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

322_299g Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.09.2023 Kosten: 106.988 €

Bestandsicherung Hallenbad Antrag BLSV: 26.05.2023 zuwendungsfähig: 81.098 €

Um den Betrieb des Hallenbads sicherzustellen, sind verschiedene Gen. BLSV: 23.06.2023 Fördersatz: 45% Investitionen notwendig. Bewillig. BLSV: 20.03.2025 Zuschuss: 36.500 € Verw.Nachweis: 14.06.2024 bisher bewilligt: 27.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 9.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

354_25 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 03.04.2024 Kosten: 24.402 €

Errichtung Round-Pen Antrag BLSV: 26.04.2024 zuwendungsfähig: 20.341 €

Errichtung eines Round-Pen zur Entlastung der Reithalle und Gen. BLSV: 16.05.2024 Fördersatz: 45% Dressurvierecks. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 9.150 € Verw.Nachweis: 18.09.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 6.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.650 €

Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 Anlage 6.3

354_37 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 28.09.2017 Kosten: 29.932 €

Sanierung Aussen-Reitplatz Antrag BLSV: 27.04.2024 zuwendungsfähig: 25.343 €

Sanierung des Dressurvierecks mit Abtragung der vorhandenen Gen. BLSV: 16.05.2024 Fördersatz: 45% Tretschicht und Erstellung eines wasserdurchlässigen Unterbaues und einer neuen Tretschicht. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 11.400 € Verw.Nachweis: 13.09.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 8.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.900 €

409_15 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 31.08.2023 Kosten: 1.305.806 €

Errichtung Kunstrasenplatz Antrag BLSV: 15.11.2023 zuwendungsfähig: 1.303.252 €

Der Verein plant im Rahmen des Zukunftskonzeptes "Vision 2023" die Gen. BLSV: 05.04.2024 Fördersatz: 45% Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 586.450 € Verw.Nachweis: 08.04.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 200.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 386.450 €

491_44 Schützengruppe Kornburg e.V. Antrag SpS: 15.01.2025 Kosten: 1.423 €

Anschaffung Heckenschere Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 1.423 €

Zur Pflege der sportlich genutzten Flächen wird eine Heckenschere Gen. BLSV: Fördersatz: 50% benötigt. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 700 € Verw.Nachweis: 17.02.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 700 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 03.08.2018 Kosten: 1.274.288 €

Umbau Waldsportanlage Erlenstegen Antrag BLSV: 18.10.2018 zuwendungsfähig: 1.068.959 € Das Vereinsgelände in Erlenstegen soll saniert werden. In diesem Zuge Gen. BLSV: 14.11.2018 Fördersatz: 45% werden Dach, EG und UG des Vereinsheims sowie Spielfelder saniert und ein Lichthof gebaut. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 481.050 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 199.750 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 100.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 181.300 €

563_28 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 14.11.2023 Kosten: 22.462 €

Reparatur Heizungs- und Lüftungsanlage Antrag BLSV: 20.09.2023 zuwendungsfähig: 7.161 € Im Zuge einer turnusmäßigen Sicherheitsüberprüfung der Heizungs- und Gen. BLSV: 27.09.2023 Fördersatz: 45% Lüftungsanlage der Sporthalle in der Fuggerstrasse 11 wurde diese als nicht mehr funktionsfähig befunden. Eine Reparatur ist unabdingbar und Bewillig. BLSV: 17.02.2025 Zuschuss: 3.200 € muss so schnell als möglich durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Verw.Nachweis: 13.03.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.200 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

568_20 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.03.2023 Kosten: 68.588 €

Erneuerung und Erweiterung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 29.03.2023 zuwendungsfähig: 68.588 € Energieeffiziente Erneuerung und Erweiterung der Flutlichtanlage. Gen. BLSV: 12.05.2023 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 22.01.2025 Zuschuss: 30.850 € Verw.Nachweis: 10.01.2024 bisher bewilligt: 25.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 5.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 Anlage 6.3

570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 22.07.2021 Kosten: 13.523 €

Sanierung B-Platz und Leichtathletikanlage Antrag BLSV: 24.06.2021 zuwendungsfähig: 13.523 € Oberflächen-Beton-Sanierungsarbeiten am B-Platz sowie an der Kugel- Gen. BLSV: 12.07.2021 Fördersatz: 45% Steinstoß-Anlage und Diskus-Abwurfkreis Bewillig. BLSV: 17.02.2025 Zuschuss: 6.100 € Verw.Nachweis: 01.02.2022 bisher bewilligt: 6.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 100 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

570_25 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 01.09.2022 Kosten: 26.323 €

Instandsetzung der Spielfläche (C-Platz) Antrag BLSV: 25.08.2022 zuwendungsfähig: 26.323 € Instandsetzung der Spielfläche (C-Platz) Gen. BLSV: 31.08.2022 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 26.02.2025 Zuschuss: 11.850 € Verw.Nachweis: 20.09.2023 bisher bewilligt: 8.850 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

575_24 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 11.05.2023 Kosten: 84.607 €

Erneuerung der Heizungsanlage Antrag BLSV: 19.05.2023 zuwendungsfähig: 29.329 €

Die Heizungsanlage des Vereinsheims muss erneuert werden, geplant ist Gen. BLSV: 05.06.2023 Fördersatz: 45% eine Hybridheizungsanlage (Flüssiggasheizung mit thermischer Solarunterstützung). Bewillig. BLSV: 25.09.2024 Zuschuss: 13.200 € Verw.Nachweis: 25.01.2024 bisher bewilligt: 9.200 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 4.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

Summe: 380.250 €

Empfehlung

TOP: 9

Sportkommission

Sitzungsdatum 27.06.2025

öffentlich

Betreff: Investitionszuschuss - Auszahlungen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Die Zuschüsse werden wie in der Anlage 2 vorgeschlagener Höhe und Verteilung empfohlen.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beschluss-Auflage

TOP:

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungsdatum 02.07.2025

öffentlich

Betreff: Investitionszuschuss - Auszahlungen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg

Sachverhalt (kurz): Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsverfahrens soll die bereits von SpS parktizierte Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in der Arena Nürnberger Versicherung durch die Sportkommission bestätigt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Sportkommission empfiehlt die Bestätigung der seit mehreren Jahren vom SportService durchgeführte Vergabepraxis der Kontingentstunden an die Eissportvereine in der Arena Nürnberger Versicherung.

Grundsätzlich können nur eissporttreibende Nürnberger Vereine berücksichtigt werden, die die in Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg aufgeführten Förderungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz/Vereinszweck, Gemeinnützigkeit, Verbandszugehörigkeit, Mitgliederzahl, Mitgliederbeiträge, Jugendarbeit).

Die nach Abzug der für Schulen/Universitäten zwingend zu berücksichtigenden Kontingentstunden werden unter den Sportarten wie folgt vorab aufgeteilt: a. 1.145 Stunden für Eishockey b. 845 Stunden für Eiskunstlauf c. 40 Stunden für Eisstockschießen

Innerhalb dieser Gruppen werden die jeweiligen Kontingente nach folgenden Kriterien vergeben: a. Mitgliederzahlen zum 01.01. eines Jahres (doppelt gewichtet); b. Leistungssportaspekte (Sportlerinnen/Sportler, die im Vorjahr an bayerischen Meisterschaften teilgenommen haben) (einfach gewichtet); c. Vorgaben der Dachverbände; d. Verhältnis der benötigten Eiszeiten zu den tatsächlich vorhandenen, für alle Nutzenden; e. sonstige sportliche Gründe (Härtefälle)

Sollte sich die Gesamtanzahl der der Stadt Nürnberg zustehenden Kontigentstunden verändern, erfolgt ein angepasster Vorschlag der Verwaltung, der über die Sportkommission eingebracht wird.

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg

Sachverhalt

Im Zuge der Bestellung des Erbbaurechtes für den Bau der Arena Nürnberger Versicherung im Jahr 1999 wurde festgelegt, dass es ein festes Stundenkontingent von insgesamt 1.980 Nutzungsstunden je Saison für die Nutzung der Eisflächen durch die Nürnberger Amateurvereine gibt. Die zentrale Vergabe der Stunden an die einzelnen Vereine erfolgt durch den SportService. Zusätzlich zu dem Kontingent für die Sportvereine sind im Erbbaurechtsvertrag 400 Stunden jährlich für den Eislauf der Nürnberger Schulen vorgesehen.

Darüber hinaus hat die Stadt Nürnberg mit der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH einen weiteren Vertrag über 50 zusätzliche Nutzungsstunden je Saison abgeschlossen. Somit stehen jährlich insgesamt 2.030 Nutzungsstunden für den Vereinssport und 400 Stunden für das Schuleislaufen zur Verfügung. Alle Eissportvereine haben einen höheren Bedarf an Zeiten als durch die städtischen Kontingentstunden abgedeckt werden kann. Alle über das Kontingent hinausgehenden Stunden müssen die Vereine direkt an die Arena Nürnberger Versicherung bezahlen. Hier liegt der Stundensatz bei ca. € 140,00, so dass die Kontingentstunden die einzige Möglichkeit eines unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvollen Eissportbetriebs sind.

Seit Beginn des Trainingsbetriebs in der Arena Nürnberger Versicherung wurden die Kontingentstunden, basierend auf den Bedarfen der Eissportvereine, in einem Umfang von 1.145 (Eishockey), 845 (Eiskunstlauf) bzw. 40 (Eisstockschießen) auf die Sportarten verteilt. Bei diesem Stundenumfang war das Verhältnis zwischen den Kontingentstunden und den zusätzlich zu bezahlenden Trainingsstunden für alle Vereine ähnlich.

Innerhalb der jeweiligen Sportart wurden die Kontingentstunden anhand der Mitgliederzahlen der Sportvereine verteilt. Dies war zunächst nur beim Eishockey relevant, wo es seit vielen Jahren mit dem Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. und dem 1. FCN Roll- und Eissport e.V. zwei Vereine gibt, die die städtischen Kontingentstunden nutzen. Seit dem Jahr 2016 gibt es auch in der Sportart Eiskunstlauf mit dem Eislaufclub Nürnberg e.V. und dem Turn- und Sportverein 1846 Nürnberg e.V. zwei Nürnberger Vereine. Nach mehreren Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Vereine hat der SportService seit dem Jahr 2020 für den Eiskunstlauf eine Vergabematrix erstellt, die auch das sportliche Leistungsniveau der jeweiligen Vereine abbildet:

Grundsätzlich können nur eissporttreibende Nürnberger Vereine berücksichtigt wer-

den, die die in Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg aufgeführten Förde-

rungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz/Vereinszweck, Gemein

nützigkeit, Verbandszugehörigkeit, Mitgliederzahl, Mitgliederbeiträge, Jugendarbeit)

  1. Weitere Verteilung unter den Nürnberger Vereinen: a. b. n

Mitgliederzahlen zum 01.01. eines Jahres (doppelt gewichtet);

Leistungssportaspekte (Sportlerinnen/Sportler, die im Vorjahr an bayerische

Meisterschaften teilgenommen haben) (einfach gewichtet);

Vorgaben der Dachverbände;

c. d. Verhältnis der benötigten Eiszeiten zu den tatsächlich vorhandenen, für alle

Nutzenden;

sonstige sportliche Gründe (Härtefälle).

e.

Gegen diese Vergabepraxis der Stadt Nürnberg gab es eine Klage des Eislaufclub Nürnberg e.V. vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, die im Ergebnis erfolgreich war

(Urteil des VG Ansbach vom 07.10.2024, AN 4 K 23.1197). In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass die von der Stadt herangezogenen Auswahlkriterien an sich nicht zu beanstanden seien, es lägen insoweit keine sachfremden Erwägungen vor, die Kriterien seien geeignet und objektiv nachvollziehbar. Allerdings bemängelte das Gericht, dass der konkrete Auswahlvorgang nicht transparent sei, weil die konstante Verteilung von 1.050 Stunden an den Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. nicht nachvollziehbar sei. Im Übrigen müssten sich die vollständigen Ermessenserwägungen aus der Begründung der Bescheide über die Verteilung der Eiszeiten ergeben. In der Verhandlung deutete das Gericht aber auch an, dass die Stadt an sich auch entscheiden könne, ob bzw. in welchem Umfang sie welche Sportart an den Kontingentstunden teilhaben lassen wolle.

Der SportService hält eine globale Ausweitung des bisherigen Vergabeschlüssels für Eiskunstlauf auf alle Sportarten nicht für sachlich sinnvoll. Objektiv messbare Faktoren, die für alle Sportarten gleichermaßen zutreffend wären, sind nicht zu finden. Die beim BLSV gemeldete Anzahl der Vereinsmitglieder ist als Maßstab nur sehr eingeschränkt aussagefähig, wenn es um den Vergleich von verschiedenen Sportarten geht, da die Anforderungen (Wie viele Trainingsstunden pro Woche sind notwendig? Wie viele Personen können parallel auf der gleichen Eisfläche trainieren?) sehr unterschiedlich sind. Beim Leistungssport ist ein Vergleich noch schwieriger, da die Wettkämpfe im Eishockey grundsätzlich in einem Ligabetrieb stattfinden und Turniere nur Ausnahmefälle darstellen. Beim Eiskunstlauf ist die Turnierform die gängige Wettkampfpraxis. Da z. B. fast alle Nachwuchsmannschaften des Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. zumindest in einer bayernweiten Liga spielen, ergäben sich bei Zugrundelegung der Maßstäbe des Eiskunstlaufs eine um ein Vielfaches höhere Anzahl an Leistungssportlern als bei beiden Eiskunstlaufvereinen. Bei einer musterhaften Berechnung basierend auf der Vergabematrix für den Eiskunstlauf würden daher 94% des Leistungsportanteils auf den Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. entfallen.

Zusammengefasst bedeutet dies für die Vergabe der Eiszeiten in der Arena Nürnberger Versicherung, dass vor der Aufteilung anhand der oben unter 2. genannten Kriterien eine feste Vorabaufteilung auf die Sportarten erfolgen soll. Die Abänderung der Vergabematrix führt zu folgender Empfehlung:

Empfehlung

Die Sportkommission empfiehlt die Bestätigung der seit mehreren Jahren vom SportService durchgeführte Vergabepraxis der Kontingentstunden an die Eissportvereine in der Arena Nürnberger Versicherung.

Grundsätzlich können nur eissporttreibende Nürnberger Vereine berücksichtigt wer-

den, die die in Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg aufgeführten Förde-

rungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz/Vereinszweck, Gemein-

nützigkeit, Verbandszugehörigkeit, Mitgliederzahl, Mitgliederbeiträge, Jugendarbeit).

  1. Die nach Abzug der für Schulen/Universitäten zwingend zu berücksichtigenden Kontingentstunden werden unter den Sportarten wie folgt vorab aufgeteilt: a. 1.145 Stunden für Eishockey b. 845 Stunden für Eiskunstlauf c. 40 Stunden für Eisstockschießen

  2. Innerhalb der Sportarten werden die Kontingente nach folgenden Kriterien vergeben: a. b.

Mitgliederzahlen zum 01.01. eines Jahres (doppelt gewichtet);

Leistungssportaspekte (Sportlerinnen/Sportler, die im Vorjahr an bayerischen

Meisterschaften teilgenommen haben) (einfach gewichtet);

Vorgaben der Dachverbände;

c.

Verhältnis der benötigten Eiszeiten zu den tatsächlich vorhandenen, für alle

Nutzenden;

sonstige sportliche Gründe (Härtefälle)

d.

e.

Sollte sich die Gesamtanzahl der der Stadt Nürnberg zustehenden Kontigentstunden verändern, erfolgt ein angepasster Vorschlag der Verwaltung, der über die Sportkommission eingebracht wird.

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