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Sachverhalt Öffentliche Basketballplätze in Nürnberg

Anlage · 27.06.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Basketballanlagen im öffentlichen Raum

Übersicht – Anlagen im Stadtgebiet

Eine Übersicht über die Basketballanlagen im öffentlichen Raum (frei zugänglich, zum Großteil altersbeschränkt, ohne Platzmiete) zum Spielen auf zwei Körbe liefert die Anlage Tabelle_Karte_Basketballanlagen. Die Übersicht wurde vom SportService (SpS) in Abstimmung mit dem Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) und dem Jugendamt (J) erstellt.

Alle abgebildeten Anlagen sind im Unterhalt des Servicebetriebs öffentlicher Raum (SÖR).

Basketballplätze im öffentlichen Raum (Info: Wettkampfflächengröße: 26-28m x 15m)

Adresse Bemerkung Feld- maße (m) Altersbe- schränkung
Nr.
Dorfäckerstraße quer zum Fußballfeld 19x15 keine Altersangabe
1
Uhlandstraße, Jugendtreff Nordlicht Kombianlage mit Fußball 22x15 keine Altersangbae
2
Fuchsloch 27x15 keine Altersangabe
3
Carett`scher Park 16x8 keine Altersangabe
4
Prof. Ernst Nathan Straße 16x14
5
Melanchton Gymnasium, Sulzbacher Str. 32 24x14 bis 18
6
Spittlertorgraben Betonplatz, Kombianlage mit Fußball 28x12 keine Altersangabe
7
8 Austraße keine Auslinien 18x12,5 bis 18 Jahre
Austraße keine BB Linien, Körbe niedriger (2,60m) 14x8 bis 18 Jahre
9
Jamnitzerplatz keine Abstände seitlich am Feldrand, Stein als Begrenzung, kein Zaun, keine Baugenehmigung, Graubereich, deshalb kein Zaun 28x15 Spielplatz bis 14
10
Westpark/westlicher Bereich Kombianlage mit Fußball, keine Auslinien 30 x 18 nicht bekannt
11
12 Schlossäckerstraße Kombianlage mit Fußball 24x13 bis 14 Jahre
Am Pferdemarkt Kombianlage mit Fußball, keine BB Linien 23x20 keine Altersangabe
13
Annapark Eröffnung: 28.4.25 22x15 noch nicht entschieden
14 Annapark Eröffnung: 28.4.25 22x15
Kerschensteiner Straße keine Seitenlinien, quer zum Fußballfeld, -> 20m Feldlänge, keine Sicherheitsabstände zum Zaun; 20x28 bis 14 Jahre
15
16 Bestellmeyerstraße 21x7,5 nicht bekannt
Luitpoldhain Eröffnung vssl. 2027: 2 Spielfelder, Kombianlage mit Fußball 28x15 noch nicht enschieden
17
18
Grundschule Amberger Straße Eröffnung vssl. 2025 / 2026 2 Felder, quer zu einem Fußballfeld 26x15 noch nicht entschieden
19

Allwetterplatz Maxtorgraben

Der Allwetterplatz im Maxtorgraben fällt zunächst nicht in die oben genannte Kategorie der Plätze im öffentlichen Raum: er ist eine Schulsportanlage. Die Fläche ist im Unterhalt der HVE Schule und Sport (HVE SuS).

Für eine Nutzung der Fläche über den Schulsport hinaus besteht gegenwärtig keine Baugenehmigung. Diese müsste erst bei der Bauordnungsbehörde gestellt werden und umfasst u.a. ein Lärmschutzgutachten, auf dessen Basis die Bauordnungsbehörde ggf. eine Freigabe für bestimmte Altersgruppen und Uhrzeiten erteilt. Die Fläche war in der Vergangenheit quasi ohne Genehmigung für die Öffentlichkeit im Rahmen des Konzepts der „öffentlichen Spielhöfe“ frei nutzbar.

Zuletzt ist die Fläche aufgrund von Vandalismus und Ruhestörungen und damit in Zusammenhang stehender Anwohnerinnen- und Anwohnerbeschwerden durch die HVE Schule und Sport für die Öffentlichkeit gesperrt worden. Die Basketballkörbe wurden prophylaktisch abgeschraubt. Eine Schließung war nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Verkehrssicherung der Anlage für den Schulsport von der HVE Schule und Sport mit den gegebenen Personalressourcen nicht gewährleistet werden konnte. Eine Wiederöffnung ist aufgrund der derzeit laufenden HH-Konsolidierung und der damit verbundenen Personaleinsparung derzeit kapazitativ nicht möglich (siehe Anlage Stellungnahme HVE SuS Maxtorgraben).

J weist in seiner Stellungnahme (Anlage Stellungnahme J Basketballplätze) auf die hohen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen hin und schlägt eine Multicodierung der Plätze für Schule und Öffentlichkeit vor.

Ein Abstimmungsgespräch mit der HVE SuS, J und SÖR hat nicht zum Ergebnis der Wiederöffnung der Anlage führen können.

Voraussetzungen für eine Öffnung der Anlage Maxtorgraben

Die Rahmenbedingungen für eine „Wiederöffnung“ der Anlage für die Öffentlichkeit sind keine einfachen. Es müssen die Interessen des Schulsports (reibungsloser Schulsport), der Anwohnerinnen und Anwohner (nicht mehr Lärm als erlaubt), der Kinder, Jugendlichen und ggf. Erwachsenen (Bedarf an Bewegungsflächen) und der HVE SuS (Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für den Schulsport) miteinander abgeglichen werden.

Um die Sportanlage sowohl als Schulsportanlage zu erhalten als auch wieder für die Öffentlichkeit zu öffnen, müssten aus Sicht von SpS folgende Schritte eingeleitet werden:

  1. Bauantrag bei der Bauordnungsbehörde mit Beauftragung eines Lärmemissionsgutachtens zur Prüfung, wer zu welchen Zeiten auf der Anlage Sport treiben darf. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssten zur Verfügung gestellt werden. 2. Ggf. Installation von Lärmschutzvorrichtungen (z.B. Lärmschutzwand aus Glas, leiser Zaun, geräuscharme Basketballnetze) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.

  2. Anbringung eines vandalismussicheren Zauns zur Sicherung der Anlage in den Schließzeiten. 4. Ausstattung der HVE Schule und Sport mit Ressourcen (Personal-/Finanz) zur Durchführung von täglichen morgendlichen Kontrollgängen und Reinigungsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherung der Anlage für den Schulsport. 5. perspektivisch: Sanierung der Anlage

Sanierung der Anlage Maxtorgraben

Gegenwärtig sind keine Gelder zur Sanierung der Anlage in den Haushalt eingestellt. Bei einer Sanierung ist mit Kosten von ca. 400 000 Euro zu rechnen. Die Arbeitsgruppe zur Urbanen Gartenschau (UGS) hat grundsätzliches Interesse an der Aufnahme der Anlage im Rahmen einer Multicodierung gezeigt. Das Bewerbungskonzept zur UGS enthielt die Ermöglichung der öffentlichen Nutzung der Allwetterplätze im Burggraben.

Sanierung der Anlage Spittlertorgraben

Die Anlage am Spittlertorgraben ist im Unterhalt von SÖR. Sie ist gegenwärtig intakt. Eine Sanierung ist aktuell nicht zuletzt deswegen bei SÖR nicht in Planung, weil sie Teil des Geländes der Urbanen Gartenschau ist.

Ausblick

Grundsätzlich wird bei der Schulsportstättenplanung versucht, standortabhängig eine Öffnung von Allwetterplätzen über den Schulbetrieb hinaus einzuplanen (Multicodierung), insbesondere durch eine Abgrenzung des Allwetterplatzes vom Rest des Schulspielhofes und durch einen separaten Zugang.

Diesbezügliche Planungen bestehen für:  Amberger Straße: Allwetterplatz, geplant für alle Altersgruppen  Georg-Ledebour-Schule: Allwetterplatz, geplant für alle Altersgruppen

Jedoch ist nach derzeitigem Stand eine ungeregelte Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht über die Vorgaben des Kultusministeriums gedeckt. D.h., die Regierung von Mittelfranken hat die Stadt darauf hingewiesen, dass nur eine Vergabe an organisierte Nutzergruppen erlaubt sei (also keine freie öffentliche Nutzung, unabhängig von Altersgruppe oder Spielhofnutzung)

Davon sind beide Anlagen betroffen, da diese als schulische Freisportanlagen gewidmet sind. Für anschließende Sanierungen dieser Anlagen hinterfragt die Regierung von Mittelfranken die Förderfähigkeit.

Im Rahmen der Planungen für den öffentlichen Raum ist eine Anlage im Luitpoldhain in Vorbereitung (Eröffnung voraussichtlich 2027).

Im Rahmen der Gesamtkonzeption der Landesgartenschau wird auch die Anlage am Maxtorgraben noch einmal neu betrachtet.

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