Basketballanlagen im öffentlichen Raum
Übersicht – Anlagen im Stadtgebiet
Eine Übersicht über die Basketballanlagen im öffentlichen Raum (frei zugänglich, zum Großteil altersbeschränkt, ohne Platzmiete) zum Spielen auf zwei Körbe liefert die Anlage Tabelle_Karte_Basketballanlagen. Die Übersicht wurde vom SportService (SpS) in Abstimmung mit dem Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) und dem Jugendamt (J) erstellt.
Alle abgebildeten Anlagen sind im Unterhalt des Servicebetriebs öffentlicher Raum (SÖR).
Basketballplätze im öffentlichen Raum (Info: Wettkampfflächengröße: 26-28m x 15m)
| Adresse | Bemerkung | Feld- maße (m) | Altersbe- schränkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | |||||||
| Dorfäckerstraße | quer zum Fußballfeld | 19x15 | keine Altersangabe | ||||
| 1 | |||||||
| Uhlandstraße, Jugendtreff Nordlicht | Kombianlage mit Fußball | 22x15 | keine Altersangbae | ||||
| 2 | |||||||
| Fuchsloch | 27x15 | keine Altersangabe | |||||
| 3 | |||||||
| Carett`scher Park | 16x8 | keine Altersangabe | |||||
| 4 | |||||||
| Prof. Ernst Nathan Straße | 16x14 | ||||||
| 5 | |||||||
| Melanchton Gymnasium, Sulzbacher Str. 32 | 24x14 | bis 18 | |||||
| 6 | |||||||
| Spittlertorgraben | Betonplatz, Kombianlage mit Fußball | 28x12 | keine Altersangabe | ||||
| 7 | |||||||
| 8 | Austraße | keine Auslinien | 18x12,5 | bis 18 Jahre | |||
| Austraße | keine BB Linien, Körbe niedriger (2,60m) | 14x8 | bis 18 Jahre | ||||
| 9 | |||||||
| Jamnitzerplatz | keine Abstände seitlich am Feldrand, Stein als Begrenzung, kein Zaun, keine Baugenehmigung, Graubereich, deshalb kein Zaun | 28x15 | Spielplatz bis 14 | ||||
| 10 | |||||||
| Westpark/westlicher Bereich | Kombianlage mit Fußball, keine Auslinien | 30 x 18 | nicht bekannt | ||||
| 11 | |||||||
| 12 | Schlossäckerstraße | Kombianlage mit Fußball | 24x13 | bis 14 Jahre | |||
| Am Pferdemarkt | Kombianlage mit Fußball, keine BB Linien | 23x20 | keine Altersangabe | ||||
| 13 | |||||||
| Annapark | Eröffnung: 28.4.25 | 22x15 | noch nicht entschieden | ||||
| 14 | Annapark | Eröffnung: 28.4.25 | 22x15 | ||||
| Kerschensteiner Straße | keine Seitenlinien, quer zum Fußballfeld, -> 20m Feldlänge, keine Sicherheitsabstände zum Zaun; | 20x28 | bis 14 Jahre | ||||
| 15 | |||||||
| 16 | Bestellmeyerstraße | 21x7,5 | nicht bekannt | ||||
| Luitpoldhain | Eröffnung vssl. 2027: 2 Spielfelder, Kombianlage mit Fußball | 28x15 | noch nicht enschieden | ||||
| 17 |
| 18 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundschule Amberger Straße | Eröffnung vssl. 2025 / 2026 2 Felder, quer zu einem Fußballfeld | 26x15 | noch nicht entschieden | |
| 19 |
Allwetterplatz Maxtorgraben
Der Allwetterplatz im Maxtorgraben fällt zunächst nicht in die oben genannte Kategorie der Plätze im öffentlichen Raum: er ist eine Schulsportanlage. Die Fläche ist im Unterhalt der HVE Schule und Sport (HVE SuS).
Für eine Nutzung der Fläche über den Schulsport hinaus besteht gegenwärtig keine Baugenehmigung. Diese müsste erst bei der Bauordnungsbehörde gestellt werden und umfasst u.a. ein Lärmschutzgutachten, auf dessen Basis die Bauordnungsbehörde ggf. eine Freigabe für bestimmte Altersgruppen und Uhrzeiten erteilt. Die Fläche war in der Vergangenheit quasi ohne Genehmigung für die Öffentlichkeit im Rahmen des Konzepts der „öffentlichen Spielhöfe“ frei nutzbar.
Zuletzt ist die Fläche aufgrund von Vandalismus und Ruhestörungen und damit in Zusammenhang stehender Anwohnerinnen- und Anwohnerbeschwerden durch die HVE Schule und Sport für die Öffentlichkeit gesperrt worden. Die Basketballkörbe wurden prophylaktisch abgeschraubt. Eine Schließung war nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Verkehrssicherung der Anlage für den Schulsport von der HVE Schule und Sport mit den gegebenen Personalressourcen nicht gewährleistet werden konnte. Eine Wiederöffnung ist aufgrund der derzeit laufenden HH-Konsolidierung und der damit verbundenen Personaleinsparung derzeit kapazitativ nicht möglich (siehe Anlage Stellungnahme HVE SuS Maxtorgraben).
J weist in seiner Stellungnahme (Anlage Stellungnahme J Basketballplätze) auf die hohen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen hin und schlägt eine Multicodierung der Plätze für Schule und Öffentlichkeit vor.
Ein Abstimmungsgespräch mit der HVE SuS, J und SÖR hat nicht zum Ergebnis der Wiederöffnung der Anlage führen können.
Voraussetzungen für eine Öffnung der Anlage Maxtorgraben
Die Rahmenbedingungen für eine „Wiederöffnung“ der Anlage für die Öffentlichkeit sind keine einfachen. Es müssen die Interessen des Schulsports (reibungsloser Schulsport), der Anwohnerinnen und Anwohner (nicht mehr Lärm als erlaubt), der Kinder, Jugendlichen und ggf. Erwachsenen (Bedarf an Bewegungsflächen) und der HVE SuS (Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für den Schulsport) miteinander abgeglichen werden.
Um die Sportanlage sowohl als Schulsportanlage zu erhalten als auch wieder für die Öffentlichkeit zu öffnen, müssten aus Sicht von SpS folgende Schritte eingeleitet werden:
-
Bauantrag bei der Bauordnungsbehörde mit Beauftragung eines Lärmemissionsgutachtens zur Prüfung, wer zu welchen Zeiten auf der Anlage Sport treiben darf. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssten zur Verfügung gestellt werden. 2. Ggf. Installation von Lärmschutzvorrichtungen (z.B. Lärmschutzwand aus Glas, leiser Zaun, geräuscharme Basketballnetze) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.
-
Anbringung eines vandalismussicheren Zauns zur Sicherung der Anlage in den Schließzeiten. 4. Ausstattung der HVE Schule und Sport mit Ressourcen (Personal-/Finanz) zur Durchführung von täglichen morgendlichen Kontrollgängen und Reinigungsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherung der Anlage für den Schulsport. 5. perspektivisch: Sanierung der Anlage
Sanierung der Anlage Maxtorgraben
Gegenwärtig sind keine Gelder zur Sanierung der Anlage in den Haushalt eingestellt. Bei einer Sanierung ist mit Kosten von ca. 400 000 Euro zu rechnen. Die Arbeitsgruppe zur Urbanen Gartenschau (UGS) hat grundsätzliches Interesse an der Aufnahme der Anlage im Rahmen einer Multicodierung gezeigt. Das Bewerbungskonzept zur UGS enthielt die Ermöglichung der öffentlichen Nutzung der Allwetterplätze im Burggraben.
Sanierung der Anlage Spittlertorgraben
Die Anlage am Spittlertorgraben ist im Unterhalt von SÖR. Sie ist gegenwärtig intakt. Eine Sanierung ist aktuell nicht zuletzt deswegen bei SÖR nicht in Planung, weil sie Teil des Geländes der Urbanen Gartenschau ist.
Ausblick
Grundsätzlich wird bei der Schulsportstättenplanung versucht, standortabhängig eine Öffnung von Allwetterplätzen über den Schulbetrieb hinaus einzuplanen (Multicodierung), insbesondere durch eine Abgrenzung des Allwetterplatzes vom Rest des Schulspielhofes und durch einen separaten Zugang.
Diesbezügliche Planungen bestehen für: Amberger Straße: Allwetterplatz, geplant für alle Altersgruppen Georg-Ledebour-Schule: Allwetterplatz, geplant für alle Altersgruppen
Jedoch ist nach derzeitigem Stand eine ungeregelte Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht über die Vorgaben des Kultusministeriums gedeckt. D.h., die Regierung von Mittelfranken hat die Stadt darauf hingewiesen, dass nur eine Vergabe an organisierte Nutzergruppen erlaubt sei (also keine freie öffentliche Nutzung, unabhängig von Altersgruppe oder Spielhofnutzung)
Davon sind beide Anlagen betroffen, da diese als schulische Freisportanlagen gewidmet sind. Für anschließende Sanierungen dieser Anlagen hinterfragt die Regierung von Mittelfranken die Förderfähigkeit.
Im Rahmen der Planungen für den öffentlichen Raum ist eine Anlage im Luitpoldhain in Vorbereitung (Eröffnung voraussichtlich 2027).
Im Rahmen der Gesamtkonzeption der Landesgartenschau wird auch die Anlage am Maxtorgraben noch einmal neu betrachtet.