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← Sitzung der Sportkommission (27.06.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der Sportkommission

- direkt im Anschluss an den

Werkausschuss (NüBad) -

27.06.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelles aus dem Sport Berichtvorlage SpS/010/2025 6 TOP Ö 2 Sportbericht 2024 Berichtvorlage SpS/011/2025 10 Sachverhalt Sportbericht 2024 SpS/011/2025 13 TOP Ö 3 Inklusion im Sport - Rückblick und Ausblick Berichtvorlage SpS/012/2025 43 Sachverhalt Inklusion im Sport - Rückblick und Ausblick SpS/012/2025 46 TOP Ö 4 Wassersport am Dutzendteich Berichtvorlage SpS/013/2025 49 Sachverhalt Wassersport am Dutzendteich SpS/013/2025 52 * TOP Ö 5 Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg Sitzungsvorlage SpS/014/2025 54 Sachverhalt Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg 57

TOP Ö 6 Öffentliche Basketballplätze in Nürnberg; hier Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.06.2022 und Antrag der Berichtvorlage SpS/015/2025 60 Sachverhalt Öffentliche Basketballplätze in Nürnberg SpS/015/2025 63 Anlage Tabelle Karte Basketballanlagen SpS/015/2025 66 Anlage Stellungnahme HVE SuS SpS/015/2025 68 Anlage Stellungnahme J SpS/015/2025 69 Antrag SPD Stadtratsfraktion "Basketballplätze" SpS/015/2025 70 Antrag B90/Grüne "Zeitliche Perspektive hinsichtlich Reaktivierung des Basketballplatzes 72 im Burggraben" SpS/015/2025 TOP Ö 7 Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine; hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 18.03.2025 Berichtvorlage SpS/016/2025 74 Sachverhalt Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine 77

Antrag Grüne Öffnung der städtische Freisportanlagen für migrantische (Kultur-)Vereine 79

* TOP Ö 8 Erstellung eines Bikeparks am Schmausenbuck Sitzungsvorlage SpS/017/2025 81 Sachverhalt SpS/017/2025 84 Vermerk Ref.I-II vom 04.06.2025 SpS/017/2025 86 TOP Ö 9 Investitionszuschuss - Auszahlungen Sitzungsvorlage SpS/018/2025 87 Entscheidungsvorlage Investitionszuschuss - Auszahlungen SpS/018/2025 90 Anlage 2 Investitionszuschuss - Auszahlungen SpS/018/2025 91 Anlage 3 Investitionszuschuss Auszahlung SpS/018/2025 92 Empfehlung Investitionszuschuss - Auszahlungen SpS/018/2025 95 Beschluss-Auflage Investitionszuschuss - Auszahlung SpS/018/2025 96

TOP Ö 10 Investitionszuschuss - neue Maßnahmen Berichtvorlage SpS/019/2025 97 Sachverhalt Investitionszuschuss - neue Maßnahmen SpS/019/2025 101 * TOP Ö 11 Anpassung der Sportförderrichtlinien Sitzungsvorlage SpS/021/2025 105 Sachverhalt Anpassung der Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 108 Anlage Aktualisierte Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 110 Empfehlung Anpassung der Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 115 Beschlussauflage Anpassung Sportförderrichtlinien SpS/021/2025 116

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Sportkommission

Sitzungszeit

Freitag, 27.06.2025, 14:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Aktuelles aus dem Sport Bericht

Trinkl, Cornelia mündlicher Bericht

2. Sportbericht 2024 Bericht

Trinkl, Cornelia

3. Inklusion im Sport - Rückblick und Ausblick Bericht

Trinkl, Cornelia

4. Wassersport am Dutzendteich Bericht

Trinkl, Cornelia

5. Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Empfehlung

Nürnberg SpS/014/2025

Trinkl, Cornelia

6. Öffentliche Basketballplätze in Nürnberg; hier Antrag der SPD- Bericht

Stadtratsfraktion vom 29.06.2022 und Antrag der Bündnis90/Die SpS/015/2025

Grünen-Stadtratsfraktion vom 05.11.2024

Trinkl, Cornelia

7. Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Bericht

Vereine; hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 18.03.2025 SpS/016/2025

Trinkl, Cornelia

8. Erstellung eines Bikeparks am Schmausenbuck Empfehlung

9. Investitionszuschuss - Auszahlungen Empfehlung

Trinkl, Cornelia

10. Investitionszuschuss - neue Maßnahmen Bericht

Trinkl, Cornelia

11. Anpassung der Sportförderrichtlinien Empfehlung

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2025,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelles aus dem Sport

Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung berichtet mündlich über einige Maßnahmen, die sich seit der letzten Sitzung im März 2025 ereignet haben bzw. in Planung sind: Metropolmarathon am 21./22.06. Seepferdchenkurse in den Osterferien mach mit - bleib fit Street-Soccer-Cup Start AMIF Sperrung Ballspielhalle Altenfurt. Start: Fit für Vielfalt PingPongParkinson STADA Cup am 05.04.2026 in Nürnberg – ESV Flügelrad KidsTag ASN am 01.05. (mit 138 Kindermannschaften) Adidas Sportsday am 04.06. Veranstaltungen im Projekt Sport Integrativ Bewegungstag St. Leonhard am 28.05. Walia Turnier am 07.06. und 08.06. Kamerun Turnier am 05.07. Bewegungstage vom 24.06. – 26.06. (Mittelschule Carl-von-Ossietzky) Fußballliga (Mittelschulencup) 01.07., 04.07. und 18.07.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Sportbericht 2024

Sachverhalt (kurz): Der Bericht zum Sportjahr bietet einen Überblick über den organisierten Sport in Nürnberg, die Entwicklungen in den Sportvereinen sowie über zentrale Themen des Breiten-, Leistungs- und Spitzensports in der Stadt. Im Fokus stehen die Schwerpunkte und Aktivitäten des SportService im Jahr 2024 – insbesondere in den Bereichen Sportstättenvergabe, Fördermittelvergabe, Veranstaltungsorganisation, Projektarbeit, Sportentwicklungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sport in

Nürnberg

Bericht zum

Sportjahr 2024

Inhalt

  1. Einleitung .................................................................................................................... 4 2. Der SportService der Stadt Nürnberg ............................................................................. 5 2.1 Personal und Finanzen ........................................................................................................... 5 2.2 Schwerpunkte im Überblick ................................................................................................... 5 3. Sport in Nürnberg ........................................................................................................ 6 3.1 Sport in den Vereinen ............................................................................................................ 6 3.2 Sonstige Sportanbieter .......................................................................................................... 6 3.3 Sportstätten .......................................................................................................................... 6 3.3.1 Anzahl der Sportstätten ......................................................................................................... 6 3.3.2 Besondere Sportstätten ......................................................................................................... 7 3.3.3 Vergabe von Sportstätten ...................................................................................................... 7 3.3.4 Sportstättenentwicklung ....................................................................................................... 8 3.3.4.1 Sportstättenentwicklungsplanung ................................................................................................. 8 3.3.4.2 (Schul)Sportstättenbau ................................................................................................................. 8 3.4 Sportförderung in Nürnberg .................................................................................................. 8 3.4.1 Sportförderrichtlinien ............................................................................................................ 8 3.4.2 Betriebszuschüsse.................................................................................................................. 9 3.4.2.1 Mitgliederzuschuss ..................................................................................................................... 9 3.4.2.2 Jugendzuschuss .......................................................................................................................... 9 3.4.2.3 Unterhaltszuschuss ..................................................................................................................... 9 3.4.2.4 Städtischer Übungsleiterzuschuss ............................................................................................... 9 3.4.2.5 Fahrtkostenzuschuss ................................................................................................................... 9 3.4.2.6 Jubiläumszuschuss ...................................................................................................................... 9 3.4.2.7 Sportveranstaltungen ............................................................................................................... 10 3.4.2.8 Stadtmeisterschaften ............................................................................................................... 10 3.4.2.9 Vereinsentwicklung ................................................................................................................... 10 3.4.2.10 Sonstige Zuschüsse ................................................................................................................... 10 3.4.3 Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung ........................................................ 10 3.4.4 Investitionszuschüsse .........................................................................................................111 3.4.5 Zuschuss zur Sportstättennutzung (Bäderzuschuss) ...........................................................111 4. Leistungs- und Spitzensport in Nürnberg/Sportagenda ................................................ 111 4.1 Bundesstützpunkte .............................................................................................................111 4.2 Olympiastützpunkt Regionalzentrum Nord/Metropolregion Nürnberg ............................. 122 4.3 Haus der Athleten .............................................................................................................. 122 4.4 Eliteschule des Sports ........................................................................................................ 133 4.5 Partnerhochschulen des Spitzensports .............................................................................. 133 4.6 Nürnberg in der Bundesliga................................................................................................ 144 4.7 Team Nürnberg – Starke Wirtschaft. Starker Sport. ........................................................... 144 4.8 Der Goldene Ring ............................................................................................................... 144

  2. Veranstaltungen in Nürnberg .................................................................................... 144 5.1 Sportliche Highlights 2023 ................................................................................................. 144 5.2 Regelmäßiger Wettkampfbetrieb ...................................................................................... 155 5.3 Veranstaltungen unter Federführung des SportService ..................................................... 155 5.4 Veranstaltungen mit Beteiligung oder Unterstützung........................................................ 166 6 Projekte und Arbeitsschwerpunkte ............................................................................ 166 6.1 Projekt „Bewegte Kita – Wachsen mit Bewegung“............................................................. 166 6.2 Multiplikatorenschulungen und Fortbildungen .................................................................... 17 6.3 Sport in Schule, Kita und Verein – FSJ im Sport................................................................... 177 6.4 Projekt „Seepferdchen“ ..................................................................................................... 188 6.5 Sportstättenbörse ................................................................................................................ 18 6.6 Ehrenamtsförderung ............................................................................................................ 19 6.7 Aktion „Hinein in den Sportverein“ ...................................................................................... 19 6.8 Sport integrativ – das Nürnberger Programm zur Integration in den Vereinssport ............... 19 6.9 Inklusion in und durch Sport ................................................................................................. 20 6.10 Bewegungsparks für alle Generationen .............................................................................. 221 6.11 Bewegung im öffentlichen Raum ....................................................................................... 212 7 Mitgliedschaften ....................................................................................................... 222 8 Öffentlichkeitsarbeit des SportService für den Sport in Nürnberg .................................. 222 8.1 Publikationen, Informationsmaterialien und Pressemitteilungen ...................................... 222 8.2 Internetauftritte ................................................................................................................. 222 9 Ausblick 2024 ............................................................................................................ 233 10. Anhang ................................................................................................................... 244 10.1 Anhang zu Sport in den Vereinen ....................................................................................... 244 10.2 Anhang zu Anzahl der Sportstätten ................................................................................... 255 10.3 Anhang zu Vergabe von Sportstätten ................................................................................ 255 10.4 Anhang zu Sportförderung in Nürnberg ............................................................................... 26 10.5 Anhang zu Sportförderrichtlinien ......................................................................................... 26 10.6 Anhang zu Betriebszuschüsse .............................................................................................. 26 10.7 Anhang zu Städtischer Übungsleiterzuschuss ...................................................................... 27 10.8 Anhang zu Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung ....................................... 27 10.9 Anhang zu Investitionszuschüsse ......................................................................................... 28 10.10 Anhang zu Zuschuss zur Sportstättennutzung (Bäderzuschuss) .......................................... 28 10.11 Anhang zu Sport in Schule, Kita und Verein – FSJ im Sport .................................................. 29 10.12 Anhang zu Aktion „Hinein in den Sportverein“ ..................................................................... 29 10.13 Anhang zu Internetauftritte ............................................................................................... 300

1. Einleitung

Seit 2004 informiert der SportService jährlich über die Vielfalt des Sports in Nürnberg – aus Sicht seiner verschiedenen Aufgabenfelder. Im Fokus stehen dabei die stetige Weiterentwicklung von Sport und Bewegung sowie der Umgang mit gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen. Die Nachwirkungen der zurückliegenden Krisenjahre waren auch 2024 spürbar – insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Vereinslandschaft. Unterstützungsprogramme von Freistaat und Kommune verfolgten das Ziel, entstandene Nachteile abzufedern und die Vereine bestmöglich zu stärken. Mit Erfolg: Vielen Vereinen gelang es nicht nur, den Mitgliederschwund zu stoppen, sondern wieder deutliche Zuwächse zu erzielen. Anfang 2025 meldete der BLSV den höchsten Mitgliederstand in Bayern seit Beginn der Aufzeichnungen – ein positiver Trend, der sich auch in Nürnberg klar zeigt. Ein wichtiger Schritt wurde 2024 mit der Anhebung des Betriebskostenzuschusses gesetzt – als Ausgleich für die angepassten Hallennutzungsgebühren. Damit wurde erneut eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Vereinsarbeit geschaffen. Auch die neuen Förderrichtlinien zur Unterstützung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen zeigen erste Wirkung. Immer mehr Organisationen gehen den Schritt hin zur Professionalisierung und rüsten sich so für kommende Herausforderungen. Gestützt auf die 2019 verabschiedete Sportagenda wurde das Sportstättenentwicklungskonzept konsequent weiterentwickelt – ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in unserer Stadt. Der SportService wirkt dabei aktiv an der Planung der umfassenden städtischen Schulbaumaßnahmen mit, um die Bedürfnisse des Vereinssports frühzeitig zu integrieren. So entstehen in den kommenden fünf Jahren 19 zusätzliche Halleneinheiten – ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftsfähiger Infrastruktur und ein klarer Zugewinn für den Vereinssport vor Ort. Gleichzeitig sind auch die Sportvereine gefordert, innovative Konzepte zu erarbeiten, um möglichst vielen Menschen wohnortnah attraktive Sportangebote zu ermöglichen. Künftig soll das Fachwissen der lokalen Vereine noch gezielter eingebunden werden – mit dem Ziel, bestehende Angebote weiterzuentwickeln und erfolgreiche Modelle aus anderen Regionen zu adaptieren. Ein besonderes Highlight im Jahr 2024 war der erstmals gemeinsam mit der Stadt Fürth durchgeführte Sparkassen Metropolmarathon. Die Veranstaltung verband nicht nur zwei Städte sportlich, sondern stärkte auch die Zusammenarbeit in weiteren Bereichen. Mit rund 10 000 Teilnehmenden war der Lauf ein voller Erfolg. Die nächste Auflage findet am 21. und 22. Juni 2025 in entgegengesetzter Richtung – von Nürnberg nach Fürth – statt. Ein fester Bestandteil im Kalender der Großsportveranstaltungen ist der Triathlon, bei dem sich jedes Jahr im August nationale und internationale Spitzenathletinnen und -athleten in Nürnberg messen. Im Jahr 2024 wurde der Jedermann-Triathlon erstmals auch für Para-Sportlerinnen und Sportler geöffnet – eine sehr erfreuliche Entwicklung. 2024 war darüber hinaus das Jahr der olympischen und paralympischen Spiele – mit großartigen Erfolgen für Nürnberger Athletinnen und Athleten:  Taliso Engel sicherte sich Gold über 100m Brust im Para Schwimmen.  Matthias Schindler errang Bronze im Einzelzeitfahren im Para Radsport.  Anja Renner & Maria Paulig gewannen Bronze im Para Triathlon.  Lilly Sellak belegte mit dem deutschen Rollstuhlbasketballteam den 6. Platz.  Charline Schwarz erreichte Platz 17 im Recurve-Einzel und Platz 6 mit dem Team beim Bogenschießen.  Lorena Brandl wurde Fünfte im Taekwondo in der Klasse +67kg. Gesche Schünemann, Geschäftsführerin Inklusion bei den Nürnberg Falcons e.V. war als Co-Trainerin der Rollstuhl-Basketball- Damen Team Deutschland mit vor Ort. Die Rahmenbedingungen für den Sport in Nürnberg haben sich in 2024 weiterhin spürbar verbessert. Zahlreiche große und kleine Veranstaltungen, vielfältige Trainingsmöglichkeiten in allen Stadtteilen sowie ein breites Angebot an Freizeitsportanlagen bieten nahezu allen Menschen die Möglichkeit, sportlich aktiv zu werden, Freude an der Bewegung zu erleben und gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit zu tun.

2. Der SportService der Stadt Nürnberg

2.1 Personal und Finanzen

Personal Der SportService beschäftigt derzeit 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sechs in Vollzeit und 13 in Teilzeit. Bis Mitte 2024 wurde der Bereich zusätzlich durch zwei Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJ) unterstützt. Im Laufe des Jahres waren zudem zeitweise Praktikantinnen, Praktikanten sowie Aushilfskräfte tätig. Auch Anwärterinnen, Anwärter und Auszubildende waren vorübergehend beim SportService eingebunden. Zum 1. Juli wurde die Vollzeitstelle „Baumaßnahmen Schulsportstätten“ in das Referat für Schule und Sport verlagert. Im August kam eine neue Teilzeitstelle für den Bereich Inklusion hinzu. Finanzen Die Tätigkeit des SportService wird im Produkthaushalt der Stadt in drei Produkten abgebildet, die folgendes beinhaltet:  Sportförderung: Zuschüsse, Projekte der Sportentwicklung, sonstige Sportförderung und die Verwaltung  Sportveranstaltungen: eigene Veranstaltungen und Unterstützung fremder Veranstaltungen  Bereitstellung und Betrieb von Sportstätten: Vermietung städtischer Sportanlagen an Externe, Unterhalt der Freisportanlagen Finanziell blieb der SportService im Rahmen des im städtischen Haushalt veranschlagten Budgets. Auffällige Entwicklungen gab es nicht:  Die Fördermittel zur Unterstützung der Sportvereine in Nürnberg wurden vollständig und im Sinne ihrer Zweckbestimmung vergeben.  Die Umsetzung von Projekten im Bereich Sportentwicklung und -förderung ist an eine gesicherte finanzielle Ausstattung gebunden. Für einige Vorhaben wurde mittlerweile ein Grundbudget durch die Stadt bereitgestellt, wodurch eine verlässliche Fortführung gewährleistet ist – darunter „Mach mit – bleib fit“ in den Bewegungsparks, das Schwimmförderprogramm „Projekt Seepferdchen“ sowie „Integration durch Sport“. Für eine umfassende Umsetzung sind jedoch weiterhin zusätzliche Spenden- und Sponsorengelder erforderlich.  Die städtischen Einsparmaßnahmen wurden umgesetzt.

2.2 Schwerpunkte im Überblick

Schwerpunkt-Projekte  Organisation und Durchführung des Sparkassen Metropolmarathons  Mitarbeit und Gestaltung bei der Umsetzung der Machbarkeitsstudie Stadion und dem Umfeld „Sportpark Dutzendteich“  erfolgreiche Unterstützung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein  Weiterentwicklung inklusiver Maßnahmen und Projekte auf Grundlage des Netzwerks, das im Rahmen des Host-Town- Programms entstanden ist  Umsetzung des Projekts „Seepferdchen“ sowie der Aktion „Mach mit – bleib fit“  Verstetigung des Integrationsprojekts „Fit nach vorn“  Fortführung der integrativen Projekte wie das Flüchtlingsschwimmen, einem Programm für ukrainische Sportlerinnen und Sportler, Integration internationaler Spitzensportlerinnen und -sportler in die Nürnberger Strukturen, African Turnier im Sommer und vielen weiteren Veranstaltungen  Durchführung des StreetsoccerCups in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt  erfolgreiche Plakataktion „Hinein in den Verein“  weitere Unterstützung des Leistungs- und Spitzensports mit der Eliteschule des Sports und den Bundesstützpunkten Vereinsbegleitung und Fortbildungen Die zentralen Aufgaben der Zuschussvergabe und der Sportstättenverteilung bleiben weiterhin von grundlegender Bedeutung. Auch im Berichtsjahr hat der Beirat Sonderzuschüsse in Höhe von rund 150 000 Euro bewilligt. Der seit 2018 erhöhte Investitionszuschuss in Höhe von 1 100 000 Euro wurde erneut vollständig ausgeschöpft. Aus zahlreichen Gesprächen mit Vereinen ist zudem absehbar, dass auch in den kommenden Jahren mit umfangreichen Investitionsvorhaben zu rechnen ist.

Darüber hinaus wurden Vereine in verschiedensten Fragestellungen beraten, bei der Anbahnung von Kooperationen sowie bei Fusionsprozessen begleitet und in ihrer strategischen Weiterentwicklung unterstützt. Zum 01.01.2025 konnte die Fusion zwischen dem TSV 1846 Nürnberg e.V. und den Nürnberg RAMS e.V. erfolgreich abgeschlossen werden. Die Mitwirkung bei der Planungen von Sporthallen und -plätzen im Zusammenhang mit Schulneubauten wurde auch im Jahr 2024 weiter intensiviert – nicht zuletzt aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an neuen Schulstandorten. Dabei gewinnt die Entwicklung und Begleitung von Kooperationen zwischen Stadt und Sportvereinen zunehmend an Bedeutung.

3. Sport in Nürnberg

3.1 Sport in den Vereinen

Sportvereine tragen maßgeblich dazu bei, den Bürgerinnen und Bürgern in Nürnberg ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und preiswertes Sportangebot bereitzustellen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt. Im Anhang 10.1 finden sich detaillierte Informationen zur Anzahl der beim SportService der Stadt Nürnberg registrierten Sportvereine im vergangenen sowie in den vorangegangenen Jahren. Darüber hinaus werden dort Mitgliederzahlen, Organisationsgrade und der Jugendanteil der Nürnberger Sportvereine dokumentiert. Die Mehrheit der Vereine ist in einem Dachverband organisiert: Die meisten sind dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) angeschlossen, weitere Vereine gehören dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder dem Oberpfälzer Schützenbund (OSB) an. Als wichtige Kennzahl für die Vereine gelten die durchschnittlichen jährlichen Mitgliedsbeiträge, berechnet als Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen geteilt durch die Mitgliederzahl. Dabei wird zwischen Vereinen mit eigenen Sportanlagen und solchen ohne unterschieden. Eine Übersicht zu den relativen Mitgliedsbeiträgen und deren Entwicklung ist ebenfalls im Anhang 10.1 zu finden.

3.2 Sonstige Sportanbieter

Neben dem Sport in den Vereinen sind viele Nürnbergerinnen und Nürnberger regelmäßig bei kommerziellen Anbietern aktiv, insbesondere in den zahlreichen Fitnessstudios und Fitnesscentern der Stadt. Auch verschiedene weitere Organisationen und städtische Einrichtungen, wie das Bildungszentrum sowie Dienststellen wie NürnbergBad, Jugendamt, Seniorenamt, Schulamt und Gesundheitsamt, sind im Bereich Sport engagiert – sei es durch eigene Angebote oder durch Berührungspunkte mit dem Thema. Gespräche mit diesen Anbietern finden statt, um Kooperationen zu fördern und die Zusammenarbeit zu intensivieren.

3.3 Sportstätten

3.3.1 Anzahl der Sportstätten

Um sportliche Betätigung in ausreichendem Maße zu ermöglichen, ist eine wohnortnahe und vielfältige Sportstätteninfrastruktur unverzichtbar. In einer urbanen Umgebung wie Nürnberg gehören dazu unter anderem Schwimmbäder, Sport- und Spielplätze sowie öffentlich zugängliche Grünflächen, die Raum für Bewegung und Sport im Alltag bieten. Einen wesentlichen Beitrag zur Sportversorgung der Bevölkerung leisten zahlreiche Nürnberger Sportvereine. Dabei sind sie in hohem Maße auf die Nutzung kommunaler Sportstätten – insbesondere Turnhallen – angewiesen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden. Auch im Leistungssport ist eine hochwertige Infrastruktur entscheidend: Nur, wenn Trainings- und Wettkampfstätten internationalen Standards entsprechen, können Spitzensportlerinnen und -sportler auf nationaler und internationaler Ebene erfolgreich sein. Da diese Einrichtungen überwiegend in kommunaler Trägerschaft stehen, kommt der städtischen Sportinfrastruktur auch für den Spitzensport eine zentrale Rolle zu. Neben den kommunalen Anlagen existiert in Nürnberg eine Vielzahl von Sportstätten, die im Besitz oder Betrieb der örtlichen Sportvereine sind (siehe Anhang 10.2).

3.3.2 Besondere Sportstätten

Stadion Nürnberg Das Max-Morlock-Stadion ist ein zentraler Ort für den Spitzensport in Nürnberg. Neben den Heimspielen des 1. FC Nürnberg wurden hier bereits Fußball-Qualifikationsspiele für Europa- und Weltmeisterschaften sowie Deutsche Meisterschaften in der Leichtathletik ausgetragen. Arena Nürnberger Versicherung Neben dem Max-Morlock-Stadion hat sich die Arena Nürnberger Versicherung als eine der wesentlichen Sportstätten der Stadt etabliert. Sie dient sowohl den Nürnberg Ice Tigers als auch dem HC Erlangen als Trainings- und Wettkampfstätte. Als moderne Multifunktionsarena ist sie Schauplatz von rund 120 Veranstaltungen pro Jahr – etwa die Hälfte davon sind Sportevents. Darüber hinaus wird die Arena regelmäßig von Nürnbergs eislaufsporttreibenden Vereinen genutzt. Berufsbildungszentrum (BBZ) Eine zentrale Rolle im Nürnberger Sportstättennetzwerk für verschiedene Ballsportarten, den Tanzsport und die Rhythmische Sportgymnastik spielt das Berufsbildungszentrum (BBZ) mit seiner Vierfach- und Einfachhalle. Die Kapazitäten des BBZ stoßen jedoch insbesondere im Bereich des Spitzensports zunehmend an ihre Grenzen. Zudem besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Die umfassende Generalsanierung ist für den Beginn des Schuljahres 2025/26 vorgesehen. KIA Metropol Arena Die im August 2021 eröffnete KIA Metropol Arena bietet Platz für bis zu 4 000 Zuschauerinnen und Zuschauer und eignet sich für eine Vielzahl von Sportarten – darunter Ballsportarten wie Basketball, Handball, Hallenhockey, Volleyball und Futsal sowie Disziplinen wie Ringen und Rhythmische Sportgymnastik. Die Arena erfüllt sämtliche Anforderungen der jeweiligen Ligen und Verbände für ihre Veranstaltungen. Mit ihrer Kapazität schließt sie die Lücke zwischen den kleineren städtischen (Schul-) Sporthallen und den großen Sportstätten wie dem Max-Morlock-Stadion und der Arena Nürnberger Versicherung. So tragen beispielsweise die Nürnberg Falcons BC hier ihre Heimspiele in der 2. Basketball-Bundesliga aus. Neben dem Profi- und Breitensport dient die Metropol Arena auch als Veranstaltungsort für kulturelle und gesellschaftliche Events wie Konzerte, Galas und Shows. Fuchslochwelle – Nürnbergs Surfanlage Mit der Fuchslochwelle wurde im Jahr 2022 ein niedrigschwelliges, nichtkommerzielles Angebot für alle Sport- und Surfbegeisterten sowie Besucherinnen und Besucher geschaffen. Nach einer zehnjährigen Planungs- und Bauphase treffen sich hier neben Vereinsmitgliedern regelmäßig Surffreunde aus Nürnberg und der Region. Der Verein Nürnberger Dauerwelle e.V. verfolgt gemeinnützige und gemeinschaftliche Ziele, wobei bei Planung und Bau besonders ökologische Aspekte im Fokus standen. So wurde das Gelände naturnah gestaltet und aufgewertet, unter anderem durch eine Fischtreppe, die auch von Bootsfahrern genutzt werden kann. Die Welle wird ausschließlich durch die natürliche Fließkraft des Wassers erzeugt – ein echter Treffpunkt von Surfbegeisterten für Surfbegeisterte. Sportgelegenheiten Bekanntermaßen findet ein großer Teil der sportlichen Aktivitäten unorganisiert und oft im Freien statt. Im Nürnberger Stadtgebiet gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Radfahren, Fußballspielen („Bolzen“), Skaten sowie für Beachvolleyball, Streetball, Slackline und Parkour. Besonders beliebt sind die ausgewiesenen Laufstrecken, die Calisthenics-Anlage am Wöhrder See sowie die Bewegungsparks, die intensiv genutzt werden. Zusätzlich werden bei geeigneter Witterung weitere Sportmöglichkeiten wie Eislaufflächen, Rodelbahnen und Loipen angeboten. Neben der Stadt Nürnberg stellen auch Forstämter (z. B. mit Trimm-dich-Pfaden) sowie private Organisationen und Einzelpersonen (wie Minigolf-Anlagen) vielfältige Bewegungsangebote für die sportinteressierte Bevölkerung bereit.

3.3.3 Vergabe von Sportstätten

Für die Vermietung der städtischen Sporthallen gelten die Bedingungen für die Überlassung von Schulräumen an Dritte. Die Nutzung der städtischen Freisportanlagen richtet sich nach der Spiel- und Sportanlagensatzung der Stadt Nürnberg. Es werden drei Nutzergruppen unterschieden. Förderfähige Sportvereine und Sportverbände gehören der günstigsten Gruppe 1 an und erhalten zusätzlich zum ermäßigten Nutzungsentgelt eine weitere Vergünstigung entsprechend ihres Jugendanteils. Im Jahr 2024 erzielten die städtischen Sporthallen Einnahmen in Höhe von 321 410 Euro (2023: 312 380 Euro). Die Einnahmen aus der Nutzung der Freisportanlagen beliefen sich auf 80 105 Euro (2023: 79 765 Euro). Darüber hinaus wurden für die Überlassung der Sportanlagen an nicht-sportliche Veranstaltungen 67 201 Euro eingenommen (2023: 76 201 Euro) Anhang 10.3 enthält eine Übersicht der Einnahmen der letzten Jahre.

Trotz einer gewissen Entspannung durch den Bau neuer Sporthallen in den vergangenen Jahren bleibt die Auslastung der Sportstätten sehr hoch. Dadurch konnten nicht alle Anträge auf Hallenzeiten erfüllt werden. Der Bedarf an Nutzungszeiten in den städtischen Sporthallen übersteigt weiterhin das verfügbare Angebot. Insbesondere bei den größeren Hallen liegt die Auslastung bei periodischer Nutzung nahezu bei 100 %.

3.3.4 Sportstättenentwicklung

Sportstätten fungieren als zentrale Begegnungsorte für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und fördern das soziale Miteinander. Ihre Einrichtung, Vernetzung und nachhaltige Weiterentwicklung im regionalen Umfeld sind zugleich wichtige Impulse für gesellschaftliche Teilhabe – etwa durch Barrierefreiheit – und bilden einen wesentlichen Bestandteil der Gesundheitsinfrastruktur für alle Bürgerinnen und Bürger. Daher kommt der kommunalen Sportinfrastruktur eine bedeutende Rolle in der gesellschaftlichen Entwicklung zu.

3.3.4.1 Sportstättenentwicklungsplanung

Das Ziel der Sportstättenentwicklungsplanung besteht darin, eine nachhaltige und bedarfsgerechte Versorgung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Stadtteile Nürnbergs mit ausreichend Bewegungs- und Sportflächen sicherzustellen. Dabei gilt es insbesondere, folgende Anforderungen zu bewältigen:  effektivere Einbindung der Sportstättenentwicklung in den Prozess der Stadtentwicklung  bestmögliche Auslastung der vorhandenen städtischen Sportanlagen  perspektivische Unterstützung der von den Sportvereinen angezeigten Erweiterungsbedarfe  Vermeidung des Verlusts von Vorbehaltsflächen für den Sport Diese Herausforderungen stehen im Kontext einer wachsenden Stadt, die durch Nachverdichtung und hohe Konkurrenz um Flächen geprägt ist. Zudem ist die Versorgung mit Sport- und Bewegungsflächen über das gesamte Stadtgebiet hinweg stark unterschiedlich. Derzeit stehen in Nürnberg gegenwärtig im Durchschnitt etwa 0,21m² pro Einwohner an gedeckten Sportanlagen und 2,57m² an genormten Freisportflächen pro Einwohner zur Verfügung. Die Qualität der Versorgung mit genormten Sportstätten in Nürnberg variiert deutlich zwischen den Stadtteilen. Eine gleichmäßige, wohnortnahe Grundversorgung über das gesamte Stadtgebiet hinweg ist derzeit nicht gegeben. Besonders für mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen – wie Kinder oder ältere Menschen – stellt dies eine erhebliche Barriere für regelmäßige Bewegungsangebote dar. Daher ist es künftig von zentraler Bedeutung, die Sportstättenversorgung gezielt in jenen Stadtbereichen zu verbessern, die im Vergleich zum städtischen Durchschnitt unterversorgt sind.

3.3.4.2 (Schul)Sportstättenbau

Die schulischen Sportanlagen bilden gemeinsam mit den Vereinsstätten die Basisversorgung an Sportflächen für die Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs. Die Sporthallen und Freiluftanlagen an den Schulen dienen nicht nur dem Schulsportunterricht, sondern stehen auch nach Schulschluss sowie an schulfreien Tagen regelmäßig als Trainings- und Wettkampforte für lokale Sportvereine und -gruppen zur Verfügung. Daher werden bei Schulbauprojekten sowohl die Anforderungen des schulischen Sports als auch die Bedürfnisse des Breitensports in Planung und Ausführung berücksichtigt. Im Jahr 2024 wurde die neue Dreifach-Sporthalle mit Tribüne an der Grundschule Thoner Espan eröffnet. Zudem wurde der Kunstrasenbelag der Freisportanlage Gibitzenhof erneuert, wodurch der Schulsport und Vereinssport dort wieder uneingeschränkt stattfinden können.

3.4 Sportförderung in Nürnberg

Eine Zusammenstellung der unterschiedlichen gewährten Zuschussarten sowie deren Anteil an den verfügbaren Sportfördermitteln ist in den Anhängen 10.4 bis 10.10 zu finden.

3.4.1 Sportförderrichtlinien

Im Rahmen der Sportförderung unterstützt die Stadt Nürnberg förderfähige Sportvereine unter anderem durch direkte Zuschüsse. Die Förderfähigkeit eines Vereins richtet sich dabei nach den städtischen Sportförderrichtlinien. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich ein Rückgang der Anzahl förderfähiger Vereine (siehe Anhang 10.5).

3.4.2 Betriebszuschüsse

Ein Überblick der verschiedenen gewährten Betriebszuschüsse ist im Anhang 10.6 enthalten.

3.4.2.1 Mitgliederzuschuss

Vereine, die förderfähig sind, eigene Sportanlagen besitzen und mindestens 20 % ihrer Mitglieder im Alter bis einschließlich 26 Jahre haben, erhalten einen Zuschuss von 0,70 Euro pro Mitglied.

3.4.2.2 Jugendzuschuss

Die Förderung pro jugendlichem Mitglied richtet sich nach dem Anteil der Jugendlichen im Verein und liegt zwischen 1,50 Euro (bei einem Jugendanteil von maximal 10 %) und 3,50 Euro (bei einem Jugendanteil von über 30 %).

3.4.2.3 Unterhaltszuschuss

Berechtigte Vereine mit eigenem Sportanlagenbetrieb und -unterhalt bekommen einen Zuschuss, der anhand der Anzahl sowie der Größe der Anlagen bemessen wird.

3.4.2.4 Städtischer Übungsleiterzuschuss

Förderfähigen Sportvereine wird für jede anerkannte Übungsleiterlizenz ein Zuschuss gewährt. Besondere Berücksichtigung finden dabei Lizenzen für Einsätze in Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1 in Schule und Verein“. Im Schuljahr 2023/2024 führten Nürnberger Sportvereine insgesamt 235 bei der Landesstelle Schulsport (Laspo) gemeldete SAG- Angebote durch, die wöchentlich entweder eine oder zwei Unterrichtsstunden umfassten. Dies entspricht rechnerisch 437 geförderten SAG-Einheiten pro Woche, von denen 429 durch förderfähige Vereine realisiert wurden und somit förderfähig waren. Der städtische Förderbetrag pro Übungsleitungslizenz betrug 196,00 Euro (2023: 214,19 Euro). Exkurs Vereinspauschale (staatliche Förderung) Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine durch den Freistaat Bayern erfolgt in Form einer pauschalen Zuwendung, der sogenannten Vereinspauschale. Als zuständige Kreisverwaltungsbehörde ist der Antrag auf diesen Zuschuss beim SportService der Stadt Nürnberg zu stellen, der auch für die Abwicklung verantwortlich ist. Die Anzahl der im Berichtsjahr beantragten Volllizenzen und Zusatzlizenzen ist im Anhang 10.7 aufgeführt. Die staatliche Förderung betrug im Berichtsjahr 260 Euro pro Volllizenz (entspricht 650 Mitgliedereinheiten bzw. 0,40 Euro pro Mitgliedseinheit). Insgesamt wurden im Rahmen der Vereinspauschale rund 700 000 Euro an staatlicher Sportförderung an die Nürnberger Sportvereine ausgezahlt (2023: 1 024 000 Euro). Unter Einbeziehung der staatlichen und städtischen Fördermittel ergab sich für die Vereine im Berichtsjahr durch eine qualifizierte Übungsleiterlizenz neben der fachlichen Kompetenz ein finanzieller Vorteil von 456 Euro pro Volllizenz (2023: 600 Euro).

3.4.2.5 Fahrtkostenzuschuss

Förderfähige Sportvereine erhalten Zuschüsse zu Fahrtkosten für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften sowie für Wettkämpfe im Rahmen des Spielplans ihrer Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen des jeweiligen Sportfachverbands und in der höchsten Jugendklasse der entsprechenden Altersstufe.

3.4.2.6 Jubiläumszuschuss

Ab dem 25-jährigen Bestehen erhalten förderfähige Sportvereine alle 25 Jahre einen Zuschuss zur Durchführung ihrer Jubiläumsveranstaltung. Im Berichtsjahr wurden folgende Vereine mit einem Jubiläumszuschuss bedacht:

Verein Gründungsjahr Jubiläum Zuschuss
Eisenbahnsportverein Nürnberg-Rangierbahnhof e.V. 1924 100 1 000 Euro
Tennis-Club 1. FC Nürnberg e.V. 1924 100 1 000 Euro
Reitclub Nürnberg e.V. 1924 100 1 000 Euro
Turn- und Sportverein Altenfurt e.V. 1924 100 1 000 Euro
Vereinigung freier Touristen Nürnberg 1924 e.V. 1924 100 1 000 Euro
SC Worzeldorf 1949 e.V. 1949 75 750 Euro
Tennisclub Eibach e.V. 1949 75 750 Euro
Verein für Leibesübungen Nürnberg e.V. 1949 75 750 Euro
Country-Dance-Club Chattanooga Nürnberg e.V. 1999 25 250 Euro

3.4.2.7 Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen förderfähiger Sportvereine und -verbände, die über den regulären Spielbetrieb hinausgehen, können durch Zuschüsse zu den Veranstaltungskosten, kostenlose Nutzung städtischer Sportstätten sowie Bereitstellung von Ehrenpreisen unterstützt werden.

3.4.2.8 Stadtmeisterschaften

Die Stadt Nürnberg stellt für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeisterschaften kostenfrei städtische Sportanlagen sowie Urkunden und Plaketten zur Verfügung.

3.4.2.9 Vereinsentwicklung

Die Sportförderrichtlinien beinhalten auch finanzielle Mittel zur Unterstützung einer strategisch nachhaltigen Weiterentwicklung von Sportvereinen. Dazu zählen beispielsweise Rechts- und Steuerberatung bei Vereinsfusionen sowie Beratungsangebote, Workshops und ähnliche Leistungen durch Unternehmens- oder Vereinsberater. Darüber hinaus ermöglichen die Richtlinien eine gezielte Förderung innovativer Vereinsprojekte und Aktivitäten – etwa in den Bereichen Integration, Gesundheits- und Behindertensport, Seniorensport, Nachwuchsleistungssport, Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg oder bei Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Basis eines Klimachecks. Der Projektpreis „was bewegen“ würdigt alle zwei Jahre besonders innovative und gesellschaftlich relevante Vorhaben von Nürnberger Sportvereinen. Die Auszeichnung wird von einem Expertengremium vergeben – das nächste Mal im Rahmen der Sportdialoge am 22. November 2025. Die Gewinner-Projekte der vergangenen Jahre finden sich auf der Homepage des SportService unter Vereinsservice – was bewegen. Ergänzend zum Projektpreis und den Fördermaßnahmen in dieser Kategorie steht mit dem Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung ein weiterer Fördertopf zur Verfügung, der gezielt die strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung von Vereinen unterstützt (vgl. Kapitel 3.4.3 Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung).

3.4.2.10 Sonstige Zuschüsse

Zusätzliche Zuschüsse erhielten der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e. V. in Höhe von 2 600 Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich des Behindertensports sowie der Box-Club 1. FC Nürnberg e. V. und der 1. FC Nürnberg Handball 2009 e. V. mit 1 200 Euro bzw. 1 800 Euro zur Unterstützung bei den Nutzungsentgelten für die vereinseigene Sporthalle des 1. FC Nürnberg e. V. Darüber hinaus wurde der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, mit einem institutionellen Zuschuss in Höhe von 13 000 Euro gefördert – unter anderem für die Herausgabe der Zeitschrift „Sport in Nürnberg“, die Organisation und Durchführung der Sportabzeichenabnahme, die Lehrgangsarbeit sowie den Betrieb der Geschäftsstelle.

3.4.3 Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung

Neben den bereits genannten Zuschüssen stellt der Nürnberger Stadtrat einen Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen an Sportvereine in Höhe von 210 000 Euro bereit. Im Mittelpunkt dieser Förderung steht die Qualitätssteigerung der Vereinsarbeit. Darüber hinaus sollen gezielt Anreize für Kooperationen und Fusionen zwischen Vereinen geschaffen werden, sofern diese als sinnvoll erachtet werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Beirat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Verbänden, Politik und Verwaltung zusammensetzt. Die Unterstützungsleistungen gliedern sich in folgende Förderbereiche:  Vereinsberatung Seit 2016 gibt es beim SportService eine zusätzliche Stelle zur individuellen Betreuung der Sportvereine – finanziert über den Sonderzuschuss. Darüber hinaus können auch externe Beratungsleistungen, die von Vereinen in Anspruch genommen werden, bezuschusst werden.  Personalqualität Um ehrenamtliche Vorstände zu entlasten und die Professionalisierung in der Vereinsverwaltung (Erhöhung der Hauptamtlichkeitsquote) voranzutreiben, können Sportvereine einen Personalkostenzuschuss erhalten.

Dies gilt insbesondere für Vereine, die erstmals hauptamtliches Personal einstellen oder bestehende Stellen um mindestens 10 Wochenstunden aufstocken. Seit 2023 wurde die Förderung deutlich erweitert und erfolgt nun in drei Kategorien abhängig von Aufgabenbereich, Qualifikation sowie speziellen Fördervoraussetzungen der jeweiligen Kategorie. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der Arbeitgeber-Bruttokosten, gedeckelt auf die jeweilige Maximalförderung:  Kategorie 1: Einstieg in die Hauptamtlichkeit (z.B. Verwaltungskraft, Ausbildungsstelle)  max. Fördersumme bei 40h/Woche: 1. Jahr max. 10 000 Euro; 2. Jahr 5 000 Euro  Kategorie 2: Geschäftsstellenleitung, strategische Stellen (Weiterentwicklung des Vereins)  max. Fördersumme bei 40h/Woche: 1. Jahr max. 20 000 Euro; 2. Jahr 10 000 Euro  Kategorie 3: Geschäftsführung / hauptamtlicher Vorstand  max. Fördersumme bei 40h/Woche: 1. Jahr max. 45 000 Euro; 2. Jahr 5 000 Euro Bei Kooperationen oder Fusionen von Vereinen ist ein erhöhter Personalkostenzuschuss möglich. Zusätzlich kann die Ausbildung zum lizenzierten Vereinsmanager mit 50 % der Lehrgangskosten bezuschusst werden – als Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts.  Zukunftsfähigkeit, Projektinitiierung, Seniorensport und Inklusionssport Im Rahmen von Vereinsfusionen kann eine gezielte Förderung zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit erfolgen. Zudem sind Anschubfinanzierungen für innovative Vereinsangebote möglich. Für den Seniorensport und inklusiven Sport können Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Projektinitiierungen und weitere zielgerichtete Aktivitäten gefördert werden.  Krisenintervention und Einzelfallentscheidungen Vereine, die durch unverschuldete Krisensituationen in ihrer Existenz bedroht sind, können im Rahmen des Sonderzuschusses eine individuelle Unterstützung erhalten. Details zu den ausgezahlten Sonderzuschüssen der letzten Jahre sind in Anhang 10.8 aufgeführt.

3.4.4 Investitionszuschüsse

Förderfähige Sportvereine haben die Möglichkeit, Zuschüsse für Investitionen in ihre eigenen Sportanlagen zu erhalten. Maßnahmen zur Bestandserweiterung (wie Neu-, Um- oder Ausbauten) sowie zur Bestandssicherung (z. B. Sanierungen) wurden mit 45 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und Instandhaltung der Sportanlagen betrug die Förderung 50 %. Im Berichtsjahr wurden die verfügbaren, gedeckelten Investitionsmittel auf 45 Maßnahmen verteilt, die von insgesamt 26 Vereinen beantragt wurden (zum Vergleich: 66 Maßnahmen im Jahr 2023). Einen detaillierten Überblick über die ausgezahlten Zuschüsse je Maßnahmenart bietet Anhang 10.9.

3.4.5 Zuschuss zur Sportstättennutzung (Bäderzuschuss)

Im Berichtsjahr wurde die Nutzung der städtischen Bäder für sportliche Zwecke von förderfähigen Sportvereinen und verbänden mit einem Zuschuss in Höhe von 48 % unterstützt. Vereine, die aufgrund von Kapazitätsengpässen auf alternative Bäder innerhalb Nürnbergs ausweichen mussten, erhielten ebenfalls einen anteiligen Mietkostenzuschuss in gleicher Höhe. Wegen gestiegener Nutzungsgebühren in den städtischen Bädern konnte das Förderniveau der Vorjahre (2023: 60 %, 2022: 68 %) nicht aufrechterhalten werden. Trotz zusätzlicher Mittel in Höhe von 60 000 Euro sank der Fördersatz im Berichtsjahr auf 48 %. (siehe Anhang 10.10).

4. Leistungs- und Spitzensport in Nürnberg/Sportagenda

4.1 Bundesstützpunkte

Bundesstützpunkte (BSP) sind Trainingsstätten mit entsprechender Ausstattung, hochqualifiziertem, hauptamtlichem Trainerpersonal sowie leistungsstarken Trainingsgruppen für ein sportartspezifisches Hochleistungstraining. An den BSP wird im täglichen Trainingsprozess die Leistungssportkonzeption des Spitzenverbandes umgesetzt. Die Partner Verein, Landesfachverband und Spitzenverband arbeiten eng und zielorientiert zusammen. Durchgeführt wird ein tägliches lokales, ein regelmäßiges regionales und/oder zentrales Training von Kaderathletinnen und -athleten.

In Nürnberg befinden sich aktuell Bundesstützpunkte in folgenden Sportarten:  Taekwondo (Anerkennung bis 2028)  Radsport: Bahn Ausdauer und Mountainbike (Anerkennung bis 2028)  Ringen (Anerkennung bis 2028)  Triathlon (Anerkennung bis 2028) In den Bereichen Radsport, Ringen und Triathlon besteht weiterer Optimierungsbedarf bei der leistungssportlichen Infrastruktur, um die langfristige Sicherung der Bundesstützpunkte am Standort Nürnberg zu gewährleisten. Für die Sportart Taekwondo wurde bereits 2019 im Umfeld der Bertolt-Brecht-Schule ein neuer Bundesstützpunkt errichtet – mit hervorragenden Trainingsbedingungen für die Athletinnen und Athleten.

4.2 Olympiastützpunkt Regionalzentrum Nord/Metropolregion Nürnberg

Der Olympiastützpunkt Bayern (OSP Bayern) hat seinen Hauptsitz in München. Seit 2010 besteht zudem das Regionalzentrum Nord / Metropolregion Nürnberg, das an der Bertolt-Brecht-Schule angesiedelt ist. Die Hauptaufgabe des Regionalzentrums liegt in der umfassenden und hochwertigen Betreuung von Spitzen- und Nachwuchskaderathletinnen und -athleten in olympischen und paralympischen Sportarten. Dies umfasst die tägliche Trainingsbegleitung ebenso wie die Unterstützung bei zentralen Maßnahmen der Fachverbände – insbesondere in den Bereichen Training, medizinische Versorgung, Physiotherapie und Laufbahnberatung. Das Klinikum Süd sowie weitere Partner im Bereich Gesundheitsmanagement arbeiten seit vielen Jahren eng mit dem Olympiastützpunkt Bayern zusammen – mit dem Ziel einer ganzheitlichen Betreuung der Athletinnen und Athleten. Das Institut für Sportmedizin am Klinikum Nürnberg fungiert dabei als offizielles medizinisches Behandlungs- und Versorgungszentrum für die Bereiche Innere Medizin, Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Sportorthopädie und Sporttraumatologie. Die sportpsychologische Betreuung und die trainingswissenschaftliche Begleitung erfolgen über die OSP- Zentrale in München. Im Rahmen der Partnerschaft finden regelmäßige, monatliche Besuche im Training statt. Zudem profitieren die Athletinnen und Athleten von einer bevorzugten Akutversorgung in der Notaufnahme sowie von einer schnellen und unkomplizierten Terminvergabe – was eine optimale medizinische und präventive Versorgung sicherstellt. Unabhängig vom jeweiligen Kaderstatus erhalten alle Athletinnen und Athleten einmal jährlich eine umfassende sportmedizinische Untersuchung inklusive Leistungsdiagnostik. Dem Institut angegliedert ist zudem ein ambulantes Rehazentrum, das eine professionelle physiotherapeutische und sporttherapeutische Betreuung im Verletzungsfall bietet.

4.3 Haus der Athleten

Die städtische Bertolt-Brecht-Schule, die Sportverbände sowie der Freistaat Bayern sind gemeinsam Träger des Projekts „Partnerschulen des Leistungssports“. Ein zentraler Bestandteil dieses Projekts ist die Bereitstellung von Unterkunfts- und Betreuungsmöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler, um eine überregionale Förderung talentierter Nachwuchssportlerinnen und -sportler zu gewährleisten. Erst durch das Angebot von Internatsplätzen wird die höchste Auszeichnung „Eliteschule des Sports“ verliehen. Das Internat „Haus der Athleten“ befindet sich derzeit in einem angemieteten Gebäude in der Dutzendteichstraße 24. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 bietet es ausschließlich Platz für Athletinnen und Athleten der Bundes- und Landeskader in den sommerolympischen Disziplinen. In der Vergangenheit wurden dort zeitweise auch Nachwuchsspieler des 1. FC Nürnberg e. V. untergebracht. Die Trägerschaft des Internats liegt bei der Stadt Nürnberg. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Plätzen und der dringenden Modernisierung des Angebots ist eine umfassende Neugestaltung des „Haus der Athleten“ erforderlich. Das Gebäude wird in unmittelbarer Nähe zur Bertolt-Brecht-Schule entstehen, entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 30. März 2022. Derzeit wird mit einem Baubeginn im November 2025 gerechnet.

4.4 Eliteschule des Sports

Als kooperatives Schulzentrum mit einem Gymnasium und einer Realschule in kommunaler Trägerschaft sowie einer staatlichen Mittelschule fungiert die Bertolt-Brecht-Schule für alle drei Schularten als Eliteschule des Sports. Eliteschulen des Sports sind Bildungs- und Fördereinrichtungen, die durch die enge Verzahnung von Leistungssport, schulischer Ausbildung und Wohnmöglichkeiten optimale Rahmenbedingungen schaffen. So können talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten sich sowohl auf sportliche Höchstleistungen als auch auf ihre schulische Ausbildung bestmöglich vorbereiten. Die Bertolt-Brecht-Schule verfügt über folgende sportliche Zertifizierungen:  Partnerschule des Leistungssports (seit 1998)  Eliteschule des Fußballs (seit 2008)  Eliteschule des Sports (seit 2012)  Eliteschule des Mädchenfußballs (seit 2022) In allen drei Schularten der Bertolt-Brecht-Schule ist jeweils ein Leistungssportzug integriert. Aufgrund der besonderen Anforderungen der Sportkader sind diese Leistungssportklassen mit etwa der Hälfte bis zu zwei Dritteln der Größe regulärer Klassen etwas kleiner gehalten. Darüber hinaus bieten die Bertolt-Brecht-Realschule und das Bertolt-Brecht-Gymnasium auch Ganztagesklassen mit dem Schwerpunkt Sport an; diese werden bislang bis zur achten Klasse im gebundenen Ganztag geführt und auch hier wird innerhalb der Schulorganisation in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen Sport ermöglicht. Die Bertolt-Brecht-Schule nimmt im Bereich der Sportförderung in Nordbayern eine herausragende Stellung ein. Neben München ist sie ist im Freistaat Bayern die einzige Eliteschule des Sports mit Sommersportarten. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich über ganz Nordbayern – von Bayreuth über Bamberg, Neumarkt bis Weißenburg). Insgesamt werden etwa 300 besonders talentierte Schülerinnen und Schüler an allen drei Schularten gefördert. Die Aufnahme in die Leistungssportklassen erfolgt nach einer Sichtung durch die jeweiligen Sportfachverbände. Die Athletinnen und Athleten kommen überwiegend aus Nordbayern, aber auch aus ganz Deutschland. Durch das Nachwuchssportprojekt sind in Nürnberg inzwischen mehrere Bundesnachwuchsleistungszentren und Bundesstützpunkte mit enger Anbindung an die Schule entstanden. Aktuell sind folgende Sportfachverbände im Projekt vertreten: Badminton, Basketball, Fechten (Säbel), Fußball (Jungen und Mädchen), Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Radsport (MTB, BMX, Straße, Bahn), Ringen, Schwimmen, Taekwondo und Triathlon. Die große Herausforderung für die Bertolt-Brecht-Schule besteht darin, die sportliche und schulische Entwicklung der hochbegabten Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu vereinbaren und zu fördern. Schulisch wird auf trainings- und wettkampfbedingte Fehlzeiten individuell reagiert, unter anderem durch gezielten Nachführunterricht. Durch das Konzept des kooperativen Schulzentrums sowie die Kooperation mit der Staatlichen Fachoberschule ist ein strukturiertes Übergangsmanagement mit umfassendem Monitoring und Beratung gewährleistet. Dies sichert eine nachhaltige Bildungsentwicklung nicht nur für die Leistungssportklassen. Zudem unterstützt die Schule die Vereinbarkeit von Schule und Hochleistungstraining in der gymnasialen Oberstufe durch flexible Gestaltung der Oberstufendauer, da hier viele Leistungsnachweise in die Abiturnote einfließen. Infrastrukturell wurde die Bertolt-Brecht-Schule mit Bezug des Neubaus im April 2022 nachhaltig aufgewertet, ebenso durch die damit verbundenen weitreichenden pädagogischen Maßnahmen. Der Neubau umfasste eine Dreifach- sowie eine Vierfachturnhalle, die für den Schulsport der 90 Sportklassen notwendig sind und gleichzeitig dem Nachwuchsleistungssport zusätzliche Hallenkapazitäten bieten. Zudem stehen vier Kraft- und Gymnastikräume sowie zwei Verbandstrainerräume auf dem neuen Schulgelände zur Verfügung.

4.5 Partnerhochschulen des Spitzensports

Kaderathletinnen und -athleten, die ein Studium beginnen möchten oder bereits studieren, erhalten durch die Partnerhochschulen des Spitzensports die Möglichkeit, ihr Studium mit dem anspruchsvollen Trainingsalltag zu vereinbaren. Dank spezieller Kooperationsvereinbarungen können sie von flexiblen Regelungen hinsichtlich Prüfungen und Studienzeiten profitieren, die eine individuelle und optimale Studienplanung ermöglichen.

Folgende Hochschulen kooperieren mit den Leistungsstützpunkten und bieten teilweise spezielle Quoten für Bundeskaderathletinnen und -athleten in zulassungsbeschränkten Studiengängen an: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Hochschule Ansbach, Hochschule für angewandtes Management Erding, Standorte Treuchtlingen und Neumarkt/Opf., FernUniversität Hagen. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren im Nürnberger Südosten, in unmittelbarer Nähe zur Bertolt-Brecht-Schule, die neue Technische Universität Nürnberg entstehen. Diese eigenständige Hochschule wird besonders für Leistungssportlerinnen und -sportler sowie für Schülerinnen und Schüler mit sportlichem Schwerpunkt attraktiv sein.

4.6 Nürnberg in der Bundesliga

Rund 30 Teams aus Nürnberg sind in der 1. oder 2. Bundesliga beziehungsweise in der jeweils höchsten Altersklassenliga aktiv und repräsentieren die Stadt in zahlreichen Sportarten auf nationalem Spitzenniveau. Eine Übersicht der aktuellen Mannschaften finden Sie online in der Rubrik Unsere Besten > Bundesliga

4.7 Team Nürnberg – Starke Wirtschaft. Starker Sport. Die Förderinitiative Team Nürnberg (www.team.nuernberg.de) besteht inzwischen seit über zehn Jahren und zählt mittlerweile fast 30 Mitglieder. Diese unterstützen den Nachwuchsleistungssport, semiprofessionelle Teams sowie besondere Bewegungsprojekte nicht nur durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 750 Euro, sondern auch durch gezieltes Sponsoring. Die Veranstaltungshighlights des Jahres für die Netzwerkpartner im Team Nürnberg waren der Sparkassen Metropolmarathon im Juni sowie der traditionelle Jahresabschluss im Dezember. In diesem Zuge wurden auch Team, Talent und Tat des Jahres 2024 ausgezeichnet. Den Titel Team des Jahres 2024 sicherten sich die U18-Basketballerinnen des Post SV Nürnberg e. V. Als Talent des Jahres wurde die Rhythmische Sportgymnastin Alina Ott vom TSV 1846 Nürnberg e. V. geehrt. Die Würdigung Tat des Jahres ging an die Lebenshilfe Nürnberg e. V. für das Projekt Freizeitnetzwerk Sport.

4.8 Der Goldene Ring

Zur gezielten Unterstützung von Nachwuchstalenten mit Olympiaperspektive wurde im Jahr 2015 der Goldene Ring ins Leben gerufen – eine gemeinsame Initiative der Sparkasse Nürnberg, der Deutschen Olympischen Gesellschaft Bezirk Mittelfranken und der Stadt Nürnberg. Aktuell profitieren zwölf Athletinnen und Athleten von einer monatlichen Förderung. Weitere Informationen unter: www.der-goldene-ring.com

5. Veranstaltungen in Nürnberg

5.1 Sportliche Highlights 2024

Die folgende Liste bietet eine Übersicht der wichtigsten Sportereignisse des Jahres 2024 in Nürnberg:  Nürnberger Winterwelt vom 27. Januar 2024 bis 3. März 2024 auf dem Nürnberger Hauptmarkt  Testspiel der Fußball-Nationalmannschaft am 3. Juni 2024 im Max-Morlock-Stadion  Sparkassen Metropolmarathon von Fürth nach Nürnberg am 16. Juni 2024  Norisringrennen vom 05.-07. Juli 2924 rund um die Zeppelintribüne  Kurzstreckenregatta am 13./14. Juli 2024 auf dem Dutzendteich  B2Run Nürnberg am 25.07.2024 rund um das Max-Morlock-Stadion  DATAGROUP Triathlon Nürnberg am 18. August 2024 am Wöhrder See und der Altstadt  Stadtlauf Nürnberg am 03. Oktober 2024 am Opernhaus  Backyard Ultra Weltmeisterschaft am 19. Oktober 2024 auf dem Sportgelände des TSV Katzwang e.V.  Testspiel Futsal am 6. November 2024 in der Kia Metropol Arena  Silvesterlauf am 31. Dezember 2023 an der Wöhrder Wiese

5.2 Regelmäßiger Wettkampfbetrieb

Nürnberg ist regelmäßig Austragungsort für Spiele und Wettkämpfe von Mannschaften aus den oberen Ligen, darunter auch die Heimspiele des HC Erlangen in der Arena Nürnberger Versicherung, die auf reges Zuschauerinteresse stoßen. Auch in den unteren Ligen finden an den Wochenenden zahlreiche Wettbewerbe in verschiedenen Altersklassen statt – vom Kinder- bis zum Seniorensport. Der SportService ist bei vielen dieser Veranstaltungen durch die Vergabe städtischer Sportstätten beteiligt.

5.3 Veranstaltungen unter Federführung des SportService

Sparkassen Metropolmarathon Im Juni 2024 feierte der Metropolmarathon eine erfolgreiche Premiere als gemeinsames Laufevent der Nachbarstädte Nürnberg und Fürth. Über 5 000 Läuferinnen und Läufer starteten am Sonntagmorgen auf der Fürther Freiheit in den Marathon, Halbmarathon oder den 10-Kilometer-Lauf. Bereits am Vortag sorgte der KidsMarathon in Fürth mit rund 4 000 teilnehmenden Kindern für große Begeisterung bei Eltern und Zuschauenden – damit zählt er zu den größten Kinderläufen in Deutschland. Der Metropolmarathon richtet sich an die ganze Familie und wird direkt von den Städten Nürnberg und Fürth organisiert – eine Besonderheit im bundesweiten Laufkalender. Für die Durchführung waren im Vorfeld rund 900 freiwillige Helferinnen und Helfer nötig, die vom SportService Nürnberg und dem Sportservice Fürth koordiniert wurden. Ein Alleinstellungsmerkmal der Veranstaltung ist die Streckenführung mit Start und Ziel in unterschiedlichen Städten – eine logistische Herausforderung, die jedoch für Teilnehmende ein besonderes Lauferlebnis schafft. 2025 findet der Metropolmarathon erneut an zwei Tagen statt: Am Samstag, den 21. Juni, wird in Fürth wieder der KidsMarathon ausgetragen. Parallel dazu bietet Nürnberg einen Jugendmarathon sowie neue Formate für Nordic Walker und Läuferinnen und Läufer auf der Anfänger- bzw. Speedstrecke (Zehntelmarathon, 4,2 km). Am Sonntag, den 22. Juni, starten die Hauptläufe – diesmal mit Streckenverlauf von Nürnberg nach Fürth.

Nürnberger Sportdialoge Die Nürnberger Sportdialoge bieten eine Gelegenheit zum Austausch zwischen Sportvereinen, politischen Vertretungen, Fachreferentinnen und -referenten sowie der städtischen Sportverwaltung. Seit ihrem Bestehen wurden sie vierzehnmal durchgeführt, zuletzt im Jahr 2023. Eine weitere Veranstaltung ist am 22. November 2025 zu dem Thema „Nachhaltigkeit im Verein“ geplant. Die Sportdialoge finden im zweijährigen Rhythmus statt.

Runder Tisch Vereine Am 30. Januar 2024 nahmen rund 50 Vereinsfunktionärinnen und -funktionäre am „Runden Tisch Vereine“ teil und nutzten die Gelegenheit zum Austausch mit der Referentin für Schule und Sport, Cornelia Trinkl, sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Sportverbände und der Stadtverwaltung. Erstmals konnte die Veranstaltung in Präsenz stattfinden – und das in einem passenden Rahmen: der Team Lounge des Max-Morlock-Stadions. Das während der Corona-Pandemie eingeführte Format hat sich mittlerweile etabliert. Im Mittelpunkt standen zwei Themen: ein Bericht der Projektgruppe Stadion über den aktuellen Stand der Entwicklungen sowie die bevorstehenden Herausforderungen und möglichen Handlungsansätze für Sportvereine im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern.

Sportehrung Im Rahmen der Veranstaltung Nürnberger SportStars am 1. März 2024 im Historischen Rathaussaal wurden insgesamt 140 Athletinnen und Athleten, vier Trainerinnen und Trainer sowie zwei Vereinsfunktionäre für ihre besonderen Erfolge und Leistungen im Jahr 2023 geehrt. Besondere Auszeichnungen erhielten Anna-Lena Frömming (Tae Kwon Do Özer e.V.) als Sportlerin des Jahres, Finn Jeltsch (1. FC Nürnberg e.V.) als Sportler des Jahres sowie das Frauenteam des 1. FC Nürnberg e.V. als Mannschaft des Jahres. Im Anschluss an die Ehrung lud die Stadt zu einem Empfang in der Ehrenhalle des Rathauses ein.

5.4 Veranstaltungen mit Beteiligung oder Unterstützung

Nürnberger StreetsoccerCup Das bewährte Konzept aus dem Vorjahr kam auch beim 18. StreetsoccerCup vom 22. bis 30. Juni 2024 erneut zum Einsatz. Insgesamt 79 Teams in vier Altersklassen nahmen an den Vorrundenspielen an den Standorten Jugendtreff Anna, Villa Leon und Jugendhaus Nordostbahnhof teil. Das große Finale fand auf dem Vorplatz des Max-Morlock-Stadions statt. Erstmals wurde parallel zu den Endspielen ein Bayerisches Inklusionsturnier durchgeführt – ein neues Format, das auf große Resonanz stieß. Die Veranstaltung wurde im vertrauten Netzwerk zahlreicher Partner umgesetzt: Jugendamt und SportService der Stadt Nürnberg, Kreisjugendring Nürnberg, Evangelische Jugend Nürnberg, Sportjugend Nürnberg, Fanprojekt Nürnberg, das Programm „Integration durch Sport“ des BLSV sowie die Jugend Information Nürnberg. Auch für den 19. StreetsoccerCup im Mai 2025 ist wieder ein inklusives Turnier parallel zum Finale vorgesehen.

Triathlon Nürnberg Beim 4. DATAGROUP Triathlon Nürnberg spielte das Wetter 2024 mit – das Schwimmen im Wöhrder See konnte wie geplant stattfinden, da es im Vorfeld zu keinen starken Regenfällen kam, die die Wasserqualität beeinträchtigt hätten. Die gemessenen Wasserwerte lagen durchweg im unbedenklichen Bereich. Am 16. Juni gingen rund 600 Freizeitsportlerinnen und -sportler auf der Sprint- und Olympischen Distanz an den Start. Neben zahlreichen Staffelteams konnten in diesem Jahr erstmals auch Teilnehmende mit Beeinträchtigung ins Rennen gehen. Zudem war Nürnberg erneut Austragungsort der 2. Triathlon-Bundesliga. Die nächste Ausgabe des beliebten Wettkampfs ist für den 10. August 2025 geplant. Aufgrund eines anderen Großereignisses wird Start und Ziel dann am Norikusufer des Wöhrder Sees liegen.

Das Deutsche Sportabzeichen Auch im Jahr 2024 unterstützte der SportService den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) bei der Durchführung des Deutschen Sportabzeichens. Neben der gemeinsamen Terminplanung und Öffentlichkeitsarbeit stellte der SportService kostenfrei Sportstätten an der Bertolt-Brecht-Schule und am Luitpoldhain sowie Schwimmzeiten in städtischen Bädern und bei Kooperationsvereinen zur Verfügung. Insgesamt legten im Berichtsjahr knapp 1.000 Personen das Deutsche Sportabzeichen ab. Die jährliche Ehrungsveranstaltung wurde am 5. Juni 2024 gemeinsam mit dem BLSV im Heilig-Geist-Saal durchgeführt. Ausgezeichnet wurden 199 Sportlerinnen und Sportler, die das Abzeichen erstmals oder als Familie erworben hatten, neun Jubilare sowie zwei Prüferinnen und Prüfer für ihr langjähriges Engagement. Am 20. Juli 2024 beteiligten sich zudem zahlreiche Nürnbergerinnen und Nürnberger am zweiten inklusiven Sportabzeichentag. Neben den leichtathletischen Disziplinen auf der Sportanlage bestand auch die Möglichkeit, den Schwimmnachweis im Langwasserbad zu absolvieren. Seit 2023 findet jährlich ein Schulsportabzeichentag auf der Sportanlage der Bertolt-Brecht-Schule statt.

6 Projekte und Arbeitsschwerpunkte

6.1 Projekt „Bewegte Kita – Wachsen mit Bewegung“

Das Projekt „Bewegte Kita – Wachsen mit Bewegung“ (Kita = Kindertagesstätte) fördert frühzeitig einen gesunden und aktiven Lebensstil bei Kindern im Krippen- und Kindergartenalter. Ziel ist es, durch langfristige strukturelle Veränderungen in den Einrichtungen die Bewegungsförderung nachhaltig zu verankern. Initiiert wurde das Projekt im Rahmen eines Förderimpulses von Dr. Dieter Bouhon. Es wird finanziell von der Bouhon-Stiftung unterstützt. Inhalte Zum Start des Projekts erhalten die teilnehmenden Kitas spezielle Hengstenberg-Bewegungsmaterialien, die dazu beitragen sollen, die Bewegungsförderung im Alltag der Einrichtung zu verbessern. Die Materialien regen Kinder dazu an, sich eigenständig auszuprobieren und spielerisch ihre motorischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Je nach Größe der Einrichtung werden bis zu vier pädagogische Fachkräfte im Umgang mit dem Material geschult. Ergänzend dazu durchläuft jede Kita eine zweitägige Teamfortbildung, in der sie gezielt auf dem Weg zur „bewegten Kita“ begleitet wird. Auf Basis einer gemeinsamen Analyse entwickelt jedes Team konkrete Maßnahmen, die im Laufe des Kita-Jahres in der Praxis umgesetzt werden. Darüber hinaus können die Kitas zusätzliche Fortbildungsmodule (finanziert von der Techniker Krankenkasse) in Anspruch nehmen:  Bewegungsangebote für die Kinder in der Einrichtung, durchgeführt vom 1. FCN: ca. 16 Einheiten à 45 Minuten pro Gruppe  Gesundheitliches Coaching für Kita-Personal (Entspannung, Achtsamkeit, Rückengesundheit): 6 Stunden Inhouse- Schulung für das Team  Entspannung für Kinder: 6 Stunden Inhouse-Schulung für das Team  Psychomotorik für Kinder: 3 Stunden Inhouse-Schulung für das Team  Resilienz-Training: 6 Stunden Inhouse-Schulung für das Team Aktueller Stand Im Jahr 2024 liefen parallel die Projektdurchläufe 13 (2022 / 2024), 14 (2023 / 2025) und 15 (2024 / 2026) mit folgenden Eckdaten: 2022 / 2024: zehn Einrichtungen: sieben Kindergärten und drei Krippen, 506 Kinder, 216 mit Migrationshintergrund, 103 mit Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe 2023 / 2025: neun Einrichtungen: sieben Kindergärten und zwei Krippen, 306 Kinder, 154 mit Migrationshintergrund, 66 mit Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe 2024 / 2026: neun Einrichtungen: sechs Kindergärten und drei Krippen, 467 Kinder, 258 mit Migrationshintergrund, 112 mit Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe Seit dem Projektstart im Jahr 2008 hatten rund 6.500 Kinder die Möglichkeit, ihren natürlichen Bewegungsdrang und ihre Neugier auf vielfältige Weise auszuleben. Ausblick Im Jahr 2025 wird ein weiterer Projektdurchlauf starten.

6.2 Multiplikatorenschulungen und Fortbildungen

Frühe positive Bewegungserfahrungen können das Bewegungsverhalten von Kindern langfristig beeinflussen. Kindertagesstätten und Schulen bieten daher ein ideales Umfeld für gezielte Bewegungsförderung. In diesem Kontext unterstützt der SportService pädagogische Fachkräfte durch praxisnahe Multiplikatorenschulungen. Im Jahr 2024 wurden zwei vom SportService entwickelte Fortbildungsangebote im Rahmen des PEF-Bildungsprogramms für soziale Berufe umgesetzt: „Bewegte Kooperationsspiele für Kinder aus Horten und Schülertreffs“ sowie „Bewegung im Kindergarten und Hort mit dem Hengstenberg-Bewegungsmaterial“. Darüber hinaus beriet der SportService die Fachstelle PEF bei der Konzeption weiterer Fortbildungen im Bereich Bewegung und vermittelte passende Referentinnen und Referenten.

6.3 Sport in Schule, Kita und Verein – FSJ im Sport

Das Projekt „Sport in Schule, Kita und Verein“ verfolgt das Ziel, die Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen gezielt zu stärken. Freiwilligendienstleistende im Sozialen Jahr (FSJ) Sport, die über eine sportartübergreifende Übungsleiterqualifikation verfügen, unterstützen im Rahmen des Projekts sportliche Angebote von Vereinen, Schulen und Kindertageseinrichtungen. Seit Projektbeginn im Jahr 2008 wurden so über 7.270 Übungseinheiten durchgeführt und zahlreiche Sportprojekte initiiert. Da viele Vereine aus finanziellen oder organisatorischen Gründen keine eigenen FSJ-Stellen einrichten können, bietet der SportService eine flexible Lösung an: Gegen Entgelt können Vereine FSJler stundenweise für Trainings- und Bewegungsangebote – insbesondere am Nachmittag und frühen Abend – einsetzen. Von diesem Angebot machten in den letzten Jahren unter anderem der TSV 1846 Nürnberg e.V., die SG Viktoria Nürnberg Fürth e.V. sowie der Fechterring Nürnberg e.V. Gebrauch. Darüber hinaus unterstützen die Freiwilligen auch die Scharrerschule (Mittelschule) sowie das Sonderpädagogische Förderzentrum Langwasser mit regelmäßigen Bewegungsangeboten für Kinder (siehe Anhang 10.11).

6.4 Projekt „Seepferdchen“

Das „Projekt Seepferdchen“ ist ein Kooperationsprojekt des SportService mit Nürnberger Schulen und Sportvereinen mit dem Ziel, die Zahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer in Nürnberg zu verringern und möglichst vielen Kindern das Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ zu ermöglichen. Das Projekt setzt auf drei ineinandergreifende Bausteine: Zum einen unterstützen Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJ) im Sport als Assistenzen den regulären Schwimmunterricht an Schulen (Säule 1). Ergänzend dazu werden gezielte Zusatzangebote für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer geschaffen – sowohl als langfristige Ganztagskurse über ein ganzes Schuljahr (Säule 2) als auch in kompakten Ferienkursen (Säule 3). Der Schwerpunkt liegt dabei auf Schulen mit hohen Nichtschwimmerquoten und auf Kindern aus einkommensschwachen Familien. Die Zusatzkurse werden in enger Zusammenarbeit mit Nürnberger Sportvereinen realisiert, die erfahrene und qualifizierte Übungsleitende zur Verfügung stellen. Das Projekt wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen. Für die Umsetzung stehen jährlich rund 27 000 Euro an Projektmitteln zur Verfügung, aus denen unter anderem das eingesetzte Personal sowie anteilig die anfallenden Wasserkosten finanziert werden. Übersicht der durchgeführten Aktionen im Projektjahr 2023/2024:  Projektsäule 1: Einsatz von vier Schwimmassistenzen an acht Vormittagen pro Woche in verschiedenen Bädern; davon profitierten 24 Klassen von 20 verschiedenen Schulen (überwiegend Grundschulen), Zeitraum September 2023 bis Juli 2024  Projektsäule 2:  vier Ganztagsangebote im Anfängerschwimmen mit je ca. 35 bis 38 Terminen im Schuljahr; davon profitierten 72 Kinder der teilnehmenden Schulen  drei Ganztagsangebote im Anfängerschwimmen mit 7-10 Terminen im Schuljahr, davon profitierten 35 Kinder der teilnehmenden Schulen  ein Ganztagsangebot im Anfängerschwimmen mit 18 Terminen im Schuljahr, davon profitierten 15 Kinder der teilnehmenden Schule  zwei Angebote für geflüchtete Kinder mit je 8 Terminen davon profitieren 20 Kinder  Projektsäule 3: 9 Sommerferienkurse in 2024 mit 100 Teilnehmenden diverser Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Horte, Aktivspielplätze) sowie Einrichtungen für Geflüchtete  Organisation einer Fortbildung und Rettungsschwimmausbildung zur Vorbereitung der Schwimmassistenzen auf ihren Einsatz im Schulschwimmen

6.5 Sportstättenbörse

Die Sportstättenbörse auf der Website des SportService bietet Vereinen die Möglichkeit, freie Zeiten in ihren Sportanlagen anzubieten oder gezielt nach verfügbaren Übungs- und Wettkampfstätten zu suchen. Auch nicht vereinsgebundene Sportgruppen können hier passende Trainingsmöglichkeiten finden. Der SportService übernimmt dabei ausschließlich die Rolle eines Vermittlers. Alle weiteren rechtlichen und organisatorischen Fragen – wie etwa Mietkonditionen – werden direkt zwischen den jeweiligen Parteien geregelt. Mit Stand Dezember 2024 können folgende Kennzahlen zur Sportstättenbörse aufgeführt werden:

Anträge Sportvereine Sonstige derzeit aktiv
BIETE 35 19 2 15
SUCHE 94 29 57 25

Mit der kostenlosen Online-Plattform verfolgt der SportService neben einer effizienten Auslastung der Sportstätten auch das Ziel, die allgemeine sportliche Aktivität in Nürnberg zu stärken und die Entwicklung der Vereine nachhaltig zu unterstützen.

6.6 Ehrenamtsförderung

Der SportService unterstützt ehrenamtliches Engagement im Sport auf vielfältige Weise. Dies umfasst unter anderem die finanzielle Förderung über den Übungsleiterzuschuss sowie die Würdigung langjähriger Verdienste im Rahmen der städtischen Sportehrung. Darüber hinaus setzt sich der SportService aktiv dafür ein, dem wachsenden Mangel an Ehrenamtlichen und qualifizierten Kräften in den Vereinen entgegenzuwirken. So erhalten Vereine individuelle und fachlich fundierte Beratung, werden bei Kooperationen oder Fusionen begleitet und können innovative Projekte zur Ehrenamtsgewinnung einreichen, die im Rahmen von Wettbewerben ausgezeichnet werden. Ergänzend werden regelmäßig vereinsübergreifende Informations- und Austauschformate angeboten. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht der SportService beratend zur Seite – etwa bei Fragen zur Ehrenamtsbörse oder über die Kontaktstellen des Zentrums Aktiver Bürger, über die der Einstieg in ein freiwilliges Engagement im Sportverein gelingen kann. Zudem bietet das Referat für Jugend, Familie und Soziales weitere Möglichkeiten zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements: So kann die Auszeichnung „EhrenWert – Ehrenamtliche des Monats“ verliehen und die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden, die vielfältige Vergünstigungen bei teilnehmenden Partnern ermöglicht. Im Rahmen der halbjährlichen Verleihung des „Nürnberger Herz“ werden zudem Vereinsprojekte gewürdigt, die der Wertschätzung ihrer Ehrenamtlichen – z. B. durch gemeinsame Ausflüge oder Veranstaltungen – dienen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Website des Sozialreferats: Nürnberg engagiert. Weitere Informationen zum Thema Ehrenamt finden sich auch auf der Homepage des SportService unter Sport ist Teamarbeit bzw. Vereinsservice - Vereinsentwicklung

6.7 Aktion „Hinein in den Sportverein“

Seit 2009 besteht das Angebot der Stadt Nürnberg „„Hinein in den Sportverein“, das im Bündnis für Familie entwickelt wurde und seit 2014 als gemeinsames Projekt des Sozialamts im Referat für Familie, Jugend und Soziales und des SportService im Referat für Schule und Sport organisiert ist. Das Projekt ist auf Spenden angewiesen ist, die vom Sozialamt verwaltet werden. In Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Nürnberger Sportvereinen setzt das Projekt gezielt das Leitmotiv „Bewegung und Sport für alle“ um. Es richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre aus einkommensschwachen Familien und wird vollständig durch Spenden finanziert. Gefördert werden in der Regel zusätzliche Kosten, die über den Mitgliedsbeitrag hinausgehen, aber für eine aktive und gleichberechtigte Teilhabe am Vereinsleben notwendig sind – etwa für Sportbekleidung, Ausrüstung, Trainingslager, Freizeitmaßnahmen oder Fahrtkosten. Die Aktion ergänzt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), über das bereits Mitgliedsbeiträge durch Gutscheine übernommen werden können. Zusätzlich gewährt die Stadt Nürnberg eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 75 % der anfallenden Kosten

Nürnberg-Pass oder BuT-Gutscheinen, sofern sie bereits Mitglied in einem Sportverein sind oder es werden möchten. Liegt ausschließlich ein Nürnberg-Pass vor, kann im Einzelfall auch der Mitgliedsbeitrag selbst bezuschusst werden. Im Jahr 2024 beteiligte sich mit dem ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. ein weiterer Verein an der Aktion. Inzwischen engagieren sich insgesamt 50 gemeinnützige Sportvereine dafür, dass finanzielle Einschränkungen kein Ausschlusskriterium für eine Vereinsmitgliedschaft sind. Eine Übersicht zu den finanziellen Aufwendungen, den beteiligten Vereinen sowie der Zahl der unterstützten Personen ist im Anhang 10.12 dargestellt.

6.8 Sport integrativ – das Nürnberger Programm zur Integration in den Vereinssport Seit 2022 steht die Stadtgesellschaft durch den Krieg in der Ukraine vor neuen Herausforderungen. Zahlreiche Geflüchtete, insbesondere Kinder und ihre Mütter, haben in Nürnberg Schutz gesucht. Für die Sportlandschaft und den SportService bedeutete dies, kurzfristig auf die Bedürfnisse ganzer Jugendmannschaften sowie junger Leistungssportlerinnen und -sportler zu reagieren. Gefragt waren dabei neben Erfahrung vor allem Flexibilität und kreatives Handeln – etwa bei der Entwicklung neuer Wohn- und Trainingskonzepte in Vereinen, Ankerzentren und Bundesstützpunkten. Diese Maßnahmen ergänzen die bestehende Integrationsarbeit und tragen dazu bei, sportliche Teilhabe trotz schwieriger Umstände zu ermöglichen.

Aktuell begleitet der SportService zusätzlich neun ukrainische Sport-Wohngemeinschaften mit insgesamt 64 Sportlerinnen und Sportlern. Darüber hinaus werden vier offene Trainingsangebote in den Sportarten Fußball, Schwimmen und Taekwondo bereitgestellt. Kurzüberblick der Angebote im Integrationsbereich:  Wöchentlich nehmen zwischen 360 und 420 Sportlerinnen und Sportler aus verschiedenen Ländern an 16 offenen Sportangeboten teil.  8 Mädchen-Fußballmannschaften sowie eine gemischte Mannschaft in der Altersklasse U12/U13 sind aktiv.  Gemeinsam mit den Stützpunktvereinen wurden 4 Kinder- und Jugendturniere, 2 Bewegungstage, 3 Ligaspieltage im Fußball sowie 4 Turniere für Erwachsene veranstaltet.  8 Teilnehmende mit Fluchthintergrund absolvierten C-Trainerlehrgänge.  Teilnahme am Ligabetrieb mit 8 Mannschaften.  Unterstützung und Beratung von Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern.  Mitarbeit in Netzwerken zu Sport, Bildung, Ausbildung, Wohnen und Fachstellen.  Entwicklung von Strukturen und Konzepten im Bereich „Sport integrativ“ und Leistungssport.  Teilnahme an vielfältigen Veranstaltungen, wie dem „adidas sports day“ mit geflüchteten Kindern, dem African-Turnier und weiteren Events. Der Spitzenboxer Omid Ahmadisafa stammt aus dem Iran und lebt seit Oktober 2021 in Nürnberg. Er erhält ein Sportstipendium vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und trainiert unter der Woche am Bundesstützpunkt des Bayernkaders. Bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris vertrat er Deutschland und wurde mehrfach Deutscher Meister in seiner Gewichtsklasse. Zudem wurde er für die nächsten vier Jahre erneut in den Olympiakader berufen. Derzeit befindet sich sein Antrag auf Einbürgerung in Deutschland in Bearbeitung. Ebenfalls bei den Olympischen Spielen in Paris am Start war Faysal Sawadogo aus Benin im Taekwondo. Er trainiert sowohl am Bundesstützpunkt als auch beim Verein Taekwondo Özer in Nürnberg und engagiert sich ehrenamtlich, indem er Workshops für Kinder an Schulen anbietet. Auch für ihn läuft derzeit ein Einbürgerungsverfahren. Zudem werden sechs junge Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vom SportService begleitet und gefördert.

6.9 Inklusion in und durch Sport

Im Rahmen des referatsübergreifenden Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat auch der SportService aktiv Ziele und Maßnahmen im Bereich Inklusion entwickelt. Im Jahr 2024 hat die Stadt Nürnberg entschieden, das Thema „Inklusion durch Sport“ dauerhaft zu verankern und hierfür eine feste Stelle einzurichten. Seit August 2024 ist diese Stelle besetzt, wodurch die in den vergangenen drei Jahren im Zuge des Host Town Programms 2023 und der Bewerbung für die Special Olympics Nationalen Spiele 2026 aufgebauten Strukturen weiter gestärkt und kontinuierlich ausgebaut werden können. Von besonderer Bedeutung ist die enge und unverzichtbare Zusammenarbeit des SportService mit dem „Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg“, vertreten durch Frau Kristina Höhn. Dieses Netzwerk erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum organisierten Sport und begleitet inklusive Sportangebote von Vereinen und anderen Bildungsträgern fachlich. Das umfassende Expertenwissen und die zahlreichen Kontakte von Frau Höhn sind entscheidend für die Weiterentwicklung einer inklusiven Sportlandschaft in Nürnberg. Gemeinsam werden konkrete Handlungsansätze und Maßnahmen erarbeitet, wobei die enge Kooperation mit Vereinsvertreterinnen und -vertretern, Sportlerinnen und Sportlern sowie weiteren Fachpersonen selbstverständlich ist. Ein großer Erfolg war der Gewinn des Sonderpreises für inklusive Sportinfrastruktur beim Access City Award der Europäischen Kommission. Als Begründung nannte die Jury das engagierte und strategische Konzept für Barrierefreiheit in Bereichen wie Verkehr, Beschäftigung, Sport und Freizeit, mit dem Ziel, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) umzusetzen. Mit dem Sonderpreis würdigt die EU-Kommission das besondere Engagement für barrierefreie Sportinfrastruktur in Nürnberg. Nürnberg als Best Practice Beispiel Die Verbindung der festen Stelle „Inklusion durch Sport“ mit dem „Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg“ ist in Bayern – wenn nicht sogar deutschlandweit – einzigartig. Nürnberg hat sich dadurch schnell als Vorreiter und anerkannter Experte etabliert. Der SportService wird zunehmend um Beratung, Vorträge und fachliche Unterstützung gebeten.

Stadtweites Netzwerk „Inklusion durch Sport“ Für die Weiterentwicklung ist das aktive, stadtweite Netzwerk „Inklusion durch Sport“ von zentraler Bedeutung. Es umfasst inzwischen über 160 Kontakte aus Stadtverwaltung, Politik, Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit, Sportvereinen und verbänden, Schulen, dem Behindertenrat Nürnberg, Partnerkommunen sowie engagierten Privatpersonen. Bei den vom SportService organisierten, unregelmäßigen Netzwerktreffen stehen der Sport als Mittel zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe sowie der gegenseitige Austausch im Fokus. Mit durchschnittlich 60 Teilnehmenden haben sich diese Treffen fest etabliert und sind zu einem tragenden Pfeiler für die Inklusion im Sport geworden. Ein besonderes Highlight fand am 22. Oktober 2024 an der Bertolt-Brecht-Schule, einer Eliteschule des Sports, statt. Im Rahmen des Netzwerktreffens moderierte Peter Vogt, Vorsitzender des Behindertenrats Nürnberg, die Talkrunde „Paralympics 2024: Erfolge – Herausforderungen – Inklusion“. Als Gäste nahmen die Nürnberger Paralympics-Sportler Taliso Engel und Matthias Schindler teil. Zusätzlich beteiligten sich Anja Renner, Lilly Sellak sowie Gesche Schünemann per Videobotschaft an der Gesprächsrunde. Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportService In vielen Maßnahmen der Nürnberger Sportvereine sowie in verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe wird Inklusion bereits aktiv gelebt. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen finden insbesondere beim Behinderten- und Versehrtensportverein (BVSV) sowie beim Gehörlosen Sport Club ein vielfältiges Angebot an Sportarten und Kursen. Gleichzeitig öffnen immer mehr Sportvereine ihre Angebote und gestalten sie so, dass eine Teilnahme für alle möglich ist. Diese inklusiven Angebote sind über die Online-Sportsuche des SportService leicht auffindbar – einfach über die Filteroption „Auch für Menschen mit Handicap geeignet“. Zusätzlich können die Angebote nach Entfernung zu einer gewünschten Adresse sortiert werden. So bietet die Plattform ein niedrigschwelliges und übersichtliches Suchtool für alle Interessierten. Schwerpunkte des SportService und Freizeitnetzwerks Sport für 2024 und für die Zukunft  Organisation und Durchführung regelmäßiger Netzwerktreffen  Organisation, Beteiligung und / oder Beratung von und bei Veranstaltungen, wie zum Beispiel Mottospieltage „Inklusion“ bei den Nürnberger Bundesligavereinen, StreetsoccerCup, Großsportveranstaltungen, Eislauf-Aktion für Menschen mit Beeinträchtigung in der Arena, uvm.  In Kooperation mit Special Olympics Bayern: Aufbau von Angeboten in Nürnberg, Planung von Aktionen usw.  Unterstützung / Beratung für Vereine und Verbände  Machbarkeitsstudie Stadion: Inklusivstes Stadion Deutschland  Enge Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat Nürnberg

Förderung Inklusion Der Behinderten- und Versehrtensportverein (BVSV) Nürnberg e.V. erhält zur Unterstützung seiner Aufgaben im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss von 2 600 EUR, der vom SportService verwaltet wird. Seit 2020 stellt der Stadtrat zusätzlich einen jährlichen Sonderzuschuss in Höhe von 20 000 EUR bereit, der speziell Maßnahmen zur Inklusion sowie Angebote für Seniorinnen und Senioren in Sportvereinen fördert. Gefördert werden beispielsweise benötigte Materialien, bauliche Maßnahmen für inklusiven Sport, Aus- und Fortbildungen sowie Assistenzleistungen. Auch die Initiierung von Projekten im inklusiven Bereich kann durch Zuschüsse unterstützt werden. Einen Überblick der geförderten Maßnahmen finden Sie im Kapitel 3.4.3 Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung.

6.10 Bewegungsparks für alle Generationen

Die Bewegungsparks im öffentlichen Raum bieten vielfältige Trainingsmöglichkeiten – von Kräftigungsübungen am Beintrainer bis hin zur Schulung des Gleichgewichts auf der Wackelbrücke. Die robusten Geräte sind für alle Altersgruppen geeignet und das ganze Jahr über kostenfrei nutzbar. Inzwischen umfasst das Angebot sieben Standorte in Nürnberg: Eibach, Erlenstegen, Stadtpark, Pegnitztal-West, Langwasser, Reichelsdorf und Wöhrder See. Nähere Informationen zu den einzelnen Standorten und deren Geräteausstattung finden sich auf der Homepage des SportService unter Raum für Sport - Bewegungsparks. Weitere Erweiterungen und Neugestaltungen von Bewegungsparks im Stadtgebiet – auch unter Einbeziehung aktueller Trendsportarten – werden geprüft und fließen in die Planung bei der Umgestaltung städtischer Grün- und Parkanlagen ein. Im Rahmen von Bürgerbeteiligungen hat zudem die Nürnberger Bevölkerung die Möglichkeit, eigene Ideen und Anregungen einzubringen.

Die Aktion „Mach mit – bleib fit“ konnte 2024 bereits zum elften Mal in Zusammenarbeit mit Nürnberger Sportvereinen erfolgreich umgesetzt werden. Qualifizierte Übungsleitende aus den Kooperationsvereinen leiteten kostenfreie, wöchentliche Bewegungseinheiten direkt in den Bewegungsparks an. Insgesamt fanden im Berichtsjahr 147 Trainingseinheiten mit 3.154 Teilnehmenden statt – ein erneuter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.

6.11 Bewegung im öffentlichen Raum

Laufstrecken Durch eine Initiative des SportService in Zusammenarbeit mit dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum verfügt Nürnberg heute über ausgeschilderte, insgesamt 99 Kilometer umfassende Laufstrecken im öffentlichen Grün: Pegnitztal Ost, Langwasser, Pegnitztal West, Stadtpark, Westpark, Volkspark Marienberg, Luitpoldhain, Dutzendteich, Faberpark und Rednitztal. Die Wartungs- und Ausschilderungsarbeiten sowie die Umsetzung der digitalen Darstellung im Geodaten-Service der Stadt Nürnberg sind für die kommenden Jahre geplant.

Calisthenics Im April 2024 wurde am Helmut-Herold-Platz eine neue Calisthenics-Anlage eröffnet – mittlerweile gibt es in Nürnberg insgesamt 13 solcher Anlagen. Die Calisthenics-Parks Nürnbergs sind ideale Fitnessorte für alle, die gerne draußen an Geräten trainieren. Über die ganze Stadt verteilt bieten sie vielfältige Möglichkeiten für ein effektives Workout an der frischen Luft.

7 Mitgliedschaften

Der SportService ist in mehreren Fachgremien und Netzwerken aktiv. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) und der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Sportämter (ABS) sowie der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG), des Team Nürnberg und des Goldenen Rings. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich insgesamt auf 477 Euro. Darüber hinaus wirkt der SportService in der Arbeitsgemeinschaft „Sport in Schule und Verein“ mit und engagiert sich in verschiedenen städtischen Arbeitsgruppen, etwa zu den Themen Entwicklung des Sportareals Dutzendteich und des Stadions, Reichsparteitagsgelände, Sicherheit, Parkplatzmanagement, Inklusion und Integration.

8 Öffentlichkeitsarbeit des SportService für den Sport in Nürnberg

8.1 Publikationen, Informationsmaterialien und Pressemitteilungen

Im Berichtsjahr erstellte der SportService zahlreiche Publikationen und Informationsmaterialien zu verschiedenen Veranstaltungen und Projekten, darunter vor allem Pressemitteilungen und Flyer. Sportliche Anlässe wie Vereinsjubiläen, Sportveranstaltungen oder herausragende sportliche Leistungen wurden mit Grußworten und Glückwunschschreiben geehrt, die im Namen des Oberbürgermeisters oder der Sportreferentin übermittelt wurden. Ergänzend dazu nutzte der SportService digitale Kanäle und Internetauftritte, um die Öffentlichkeit direkt und zeitnah zu erreichen. Ein besonderer Schwerpunkt im Jahr 2024 lag auf der umfassenden PR-Begleitung des Sparkassen Metropolmarathons. Außerdem wurde Ende der Sommerferien mit einer Plakataktion gezielt für das Projekt „Hinein in den Sportverein“ sowie die Sportsuche online geworben.

8.2 Internetauftritte

Der SportService betreut und pflegt redaktionell die Internetseiten seiner Dienststelle (www.sportservice.nuernberg.de) sowie der Initiative Team Nürnberg (www.team.nuernberg.de). Auf der Homepage stellt der SportService umfassende Informationen zum Nürnberger Sport bereit. Zu den vielfältigen Angeboten der Website zählen unter anderem die Sportsuche, die Sportstättenbörse und der Veranstaltungskalender. Darüber hinaus werden Themen wie Gesundheitssport, Inklusion und Integration im Sport ausführlich präsentiert. Ergänzend sind Angaben zu öffentlichen Bewegungs- und Sportmöglichkeiten (beispielsweise Laufstrecken, Bewegungsparks, Wasser- und Wintersport), zu aktuellen Veranstaltungen sowie zu weiteren Projekten und Unterstützungsangeboten des SportService verfügbar. Die Auswertung der Zugriffszahlen zeigt deutlich das anhaltend hohe Interesse an Bewegungs- und Freizeitsportangeboten. Besonders stark frequentiert werden die Sportsuche sowie – je nach Saison – die Informationsseiten zur Winterwelt, den Laufstrecken, den Sportangeboten für Kinder und der Mitmachaktion ‚Mach mit – bleib fit‘ (siehe Anhang 10.13).

Die Website der Förderinitiative „Team Nürnberg“ ist unter www.team.nuernberg.de erreichbar. Dort können sich förderungswürdige Teams, Talente und Projekte vorstellen, ebenso wie unterstützende Mitglieder und Akteure des Nürnberger Sports. Zusätzlich bietet die Seite aktuelle Informationen zu Projekten und Veranstaltungen von Team Nürnberg. Ergänzt wird das Angebot durch den Team Nürnberg-Newsletter, der regelmäßig erscheint und über Neuigkeiten, Events sowie weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen der Initiative informiert. Der Newsletter wird drei- bis viermal jährlich an derzeit knapp 400 Abonnentinnen und Abonnenten versendet.

9 Ausblick 2025

Im Jahr 2025 setzt Nürnberg weiterhin konsequent auf Vielfalt, Teilhabe und Spitzenleistungen im Sport. Der SportService wird zahlreiche Projekte in Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Partnern initiieren und begleiten, um die sportliche Landschaft der Stadt noch attraktiver und inklusiver zu gestalten. Ein besonderes Highlight bildet erneut der Metropolmarathon am 22. Juni, bei dem Tausende Läuferinnen und Läufer aus der Region und darüber hinaus auf abwechslungsreichen Strecken von Nürnberg nach Fürth an den Start gehen. Bereits am Vortag, dem 21. Juni, erwarten Besucher zusätzliche Events, die das sportliche Wochenende abrunden. Neben Großveranstaltungen stehen auch bewährte Programme in den Bereichen Integration, Inklusion sowie Bewegungsförderung im Fokus. Die enge Vernetzung mit den Vereinen bleibt zentral, unterstützt durch die im November stattfindenden Sportdialoge. Zudem wird die Entwicklung von Vereinsstrukturen und Sportstätten kontinuierlich vorangetrieben, um optimale Trainingsbedingungen und attraktive Angebote für alle Altersgruppen zu gewährleisten. Mit einem starken Netzwerk, innovativen Ideen und engagierten Partnern bleibt Nürnberg 2025 eine lebendige Sportstadt, die allen Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Bewegung bietet.

Sportbezogene Termine und Veranstaltungen

31.01.-09.03.2025 Nürnberger Winterwelt
30.01.2025 Runder Tisch Vereine
25.02.2025 Nations-League-Spiel der DFB Frauen
28.02.2025 Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften
14.03./27.06./14.11.2025 Sitzung der Sportkommission
05./06.04.2025 Deutsche Meisterschaften Synchronschwimmen
10.05.2025 Mammutmarsch
Mai bis September 2025 Aktion „Mach mit – bleib fit“ auf den Bewegungsparks
17.-25.05.2025 StreetsoccerCup
21./22.06.2025 Sparkassen Metropolmarathon
04.-06.07.2025 Norisringrennen
12./13.07.2025 Kurzstreckenregatta
22.07.2025 B2Run Firmenlauf
10.08.2025 DATAGROUP Triathlon Nürnberg
26.10.2025 SportScheck Run - Stadtlauf Nürnberg
08.11.2025 Megamarsch
14.-16.11.2025 Deutsche Meisterschaften im Para Schwimmen
31.12.2025 Nürnberger Silvesterlauf

10. Anhang

10.1 Anhang zu Sport in den Vereinen

Entwicklung der Mitgliederzahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl:

Jahr Vereine Einwohner Mitglieder Organisations Jugendliche Jugendanteil
grad
1977 243 488 755 99 225 20,3% 1)
1982 258 479 035 107 795 22,5% 1)
1987 272 474 673 109 100 23,0% 1)
1992 293 500 198 110 000 22,0% 1)
1997 310 489 758 126 956 25,9% 30 707 24,2%
2002 309 493 553 120 900 24,5% 29 270 24,2%
2007 305 503 110 109 626 21,8% 27 935 25,5%
2012 293 495 1212) 105 865 21,4% 27 315 25,8%
2017 289 532 1942) 111 842 21,0% 28 806 25,8%
2018 287 535 7462) 113 457 21,2% 28 953 25,5%
2019 291 535 8862) 117 369 21,9% 30 129 25,7%
2020 287 532 3312) 122 435 22,9% 30 842 25,2%
2021 290 530 2222) 116 871 22,0% 27 168 23,2%
2022 291 541 103 115 920 21,5% 28 128 24,3%
2023 291 541 133 120 232 22,2% 31 226 26,0%
2024 293 544 4143) 129 321 23,8% 34 779 26,9%
  1. Anteil Jugendlicher erst ab 1997 gesondert erfasst 2) Änderung der Erfassung der Einwohnerzahl durch ZENSUS 2011 3) vorläufige Einwohnerzahl

Durchschnittliche relative Mitgliedsbeiträge (Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen / Mitgliederzahl) nach Berichtsjahr:

Durchschnittlicher relativer Mitgliedsbeitrag
Vereinsart 1) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Vereine mit eigenen 134 EUR 145 EUR 148 EUR 155 EUR 155 EUR 154 EUR 162 EUR 177 EUR 179 EUR
Sportanlagen
Vereine ohne eigene 127 EUR 122 EUR 127 EUR 132 EUR 141 EUR 124 EUR 117 EUR 150 EUR 153 EUR
Sportanlagen
  1. Datenbasis sind alle Nürnberger Sportvereine mit Abgabe des Formblatts-Vereinskennzahlen im jeweiligen Jahr. Schwankungen können u. a. dadurch entstehen, dass Vereine, das Kennzahlenblatt nicht abgegeben haben oder ein Verein, der bisher keine eigene Sportanlage hatte, eine eigene Sportanlage erworben hat.

10.2 Anhang zu Anzahl der Sportstätten

Art (nur Anlagen im Betrieb der Stadt Nürnberg oder ihrer Sportvereine berücksichtigt) Anlagen insgesamt davon
Kommunale Anlagen Vereinsanlagen
2022 2023 2024 2022 2023 2024 2022 2023 2024
Beach-Felder 33 32 35 3 3 3 30 29 32
Bootshäfen / -anleger 7 6 6 - - - 6 6 6
Golfplätze 1 1 1 - - - 1 1 1
Kegelbahnen 17 17 16 - - - 17 17 16
Kunsteisflächen 1 1 1 - - - 1 1 1
L eichtathletikanlagen 49 51 51 25 25 25 24 26 26
davon Rundbahnen Asche 5 5 5 - - - 5 5 5
Rundbahnen Kunststoff 9 10 10 7 7 7 2 2 3
100m-Bahnen Asche 5 5 4 - - - 5 5 4
100m-Bahnen Kunststoff 11 12 13 8 8 8 3 4 5
sonstige Anlagen 19 19 19 10 10 10 9 9 9
Reitanlagen 4 4 4 - - - 4 4 4
Reithallen 1 1 1 - - - 1 1 1
Rollsportanlagen 1 1 1 - - - 1 1 1
Schießanlagen 14 14 14 - - - 14 14 14
Schwimmbäder 12 12 12 7 7 7 5 5 5
davon Hallenbäder 5 5 5 4 4 4 1 1 1
Freibäder 7 7 7 3 3 3 4 4 4
Spielfelder 269 267 267 37 37 37 232 230 230
davon über 5 400 m² 132 133 133 20 20 20 112 113 113
1 000 bis 5 400 m² 64 67 67 5 5 5 59 62 62
unter 1 000 m² 73 67 67 12 12 12 61 55 55
Sporthallen / Sporträume 241 244 244 126 124 124 115 120 120
davon über 900 m² 22 22 22 17 17 17 5 5 5
405 bis 900 m² 31 31 31 22 22 22 9 9 9
unter 405 m² 188 191 191 87 85 85 101 106 106
Stockbahnen 8 8 8 - - - 8 8 8
Surfwelle 1 1 1 - - - 1 1 1
Tennisfelder 236 236 236 - - - 236 236 236
Tennishallen 9 9 9 - - - 9 9 9

10.3 Anhang zu Vergabe von Sportstätten

Einnahmen aus der Vermietung von Sporthallen

2016 2017 2018 2019 2 020 2021 2022 2023 2024
292 392 EUR 290 642 EUR 335 799 EUR 320 816 EUR 11 1 733 EUR 160 269 EUR 296 272 EUR 312 380 EUR 321 410 EUR

Einnahmen aus der Vermietung von Freisportanlagen

2016 2017 2018 2019 2 020 2021 2022 2023 2024
139 380 EUR 94 842 EUR 89 196 EUR 90 627 EUR 5 3 847 EUR 61 602 EUR 82 689 EUR 79 765 EUR 80 105 EUR

10.4 Anhang zu Sportförderung in Nürnberg

Jahr Betriebszuschuss Sonderzuschuss Investitions- Bäderzuschuss Gesamt
zuschuss (Ansatz)
2015 1 413 105 EUR 37 548 EUR 560 000 EUR 200 000 EUR 2 210 653 EUR
2016 1 422 124 EUR 214 092 EUR 560 000 EUR 200 000 EUR 2 396 216 EUR
2017 1 421 802 EUR 216 616 EUR 560 000 EUR 240 000 EUR 2 438 418 EUR
2018 1 423 332 EUR 202 908 EUR 573 700 EUR 240 000 EUR 2 439 940 EUR
2019 1 442 484 EUR 200 112 EUR 1 112 500 EUR 240 000 EUR 2 995 096 EUR
2020 1 425 187 EUR 95 730 EUR 1 100 000 EUR 248 000 EUR 2 868 917 EUR
2021 1 427 117 EUR 132 150 EUR 1 336 800 EUR 1) 248 000 EUR 3 144 067 EUR
2022 1 527 846 EUR2) 211 894 EUR 1 704 650 EUR 1) 248 000 EUR 3 692 390 EUR
2023 1 440 273 EUR 222 309 EUR 1 133 450 EUR1) 248 000 EUR 3 044 032 EUR
2024 1 437 289 EUR 245 512 EUR 865 100 EUR 308 000 EUR 2 855 901 EUR
  1. inklusive zusätzlich bereitgestellter Mittel für den Bau der Surfwelle am Pegnitzgrund 2) inklusive zusätzlich bereitgestellter Mittel in Höhe von 100 000 Euro als Energiekostenzuschuss für Vereine mit eigenen Anlagen

10.5 Anhang zu Sportförderrichtlinien

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl Vereine 293 293 289 288 291 287 290 291 291 293
Davon förderfähig 129 123 125 121 123 120 118 122 120 119
- anteilig 44,0% 42,0% 43,3% 42,0% 42,3% 41,8% 40,7% 41,9% 41,2% 40,6%

10.6 Anhang zu Betriebszuschüsse

Entwicklung der als Betriebszuschuss ausgeschütteten Mittel:

Jahr Mitglieder- zuschuss Jugend- zuschuss Unterhalts- zuschuss Übungsleiter- zuschuss Fahrtkosten-
zuschuss
2015 41 941 EUR 76 793 EUR 856 113 EUR 392 000 EUR 25 169 EUR
2016 41 541 EUR 81 712 EUR 849 776 EUR 390 803 EUR 34 485 EUR
2017 42 051 EUR 82 496 EUR 849 518 EUR 394 075 EUR 26 253 EUR
2018 40 275 EUR 81 968 EUR 849 288 EUR 390 847 EUR 25 734 EUR
2019 41 226 EUR 84 448 EUR 864 966 EUR 1) 408 355 EUR 28 421 EUR
2020 40 891 EUR 85 102 EUR 872 453 EUR 391 326 EUR 22 337 EUR
2021 36 779 EUR 74 079 EUR 865 201 EUR 413 940 EUR 11 272 EUR
2022 36 485 EUR 76 627 EUR 967 069 EUR 2) 403 486 EUR 22 911 EUR
2023 38 955 EUR 85 808 EUR 868 308 EUR 398 077 EUR 32 489 EUR
2024 40 728 EUR 92 139 EUR 872 655 EUR 393 705 EUR 26 457 EUR
Jahr Jubiläums- zuschuss Sportveran- staltungen Stadtmeister- schaften Vereins- entwicklung sonstiger Zuschuss
2015 1 750 EUR 1 835 EUR 0 EUR 11 904 EUR 5 600 EUR
2016 2 750 EUR 2 209 EUR 5 539 EUR 7 708 EUR 5 600 EUR
2017 1 000 EUR 1 907 EUR 9 135 EUR 9 769 EUR 5 600 EUR
2018 1 500 EUR 3 170 EUR 8 244 EUR 16 705 EUR 5 600 EUR
2019 3 750 EUR 1 300 EUR 0 EUR 4 419 EUR 5 600 EUR
2020 3 250 EUR 0 EUR 229 EUR 4 000 EUR 5 600 EUR
2021 6 250 EUR 0 EUR 9 318 EUR 4 678 EUR 5 600 EUR
2022 4 250 EUR 425 EUR 1 499 EUR 9 493 EUR 5 600 EUR
2023 6 000 EUR 1 000 EUR 236 EUR 3 800 EUR 5 600 EUR
2024 7 500 EUR 1 257 EUR 0 EUR 0 EUR 5 600 EUR
  1. ab 2019 inklusive Unterhaltszuschuss für übergebene Sportanlagen durch Mittelumschichtung 2) inklusive zusätzlich bereitgestellter Mittel in Höhe von 100 000 Euro als Energiekostenzuschuss für Vereine mit eigenen Anlagen

10.7 Anhang zu Städtischer Übungsleiterzuschuss

Entwicklung bezuschusster Übungsleiterlizenzen (auffällig ist vor allem die starke Zunahme der Zusatzlizenzen):

Anzahl Volllizenzen Anzahl Zusatzlizenzen Fördersatz pro Lizenz 240 €

€21 1,80 €21 2,09 €21 4,19
€20 9,52 €21 0,60 €20 7,40 €20 8,13 €20 4,17
9 0 6 1 6 8 3 8 0 6 1 7 9 3 1 6 6 1 4 9 3 3 0 7 1 5 0 4 7 8 6 1 8 0 4 9 8 6 1 4 2 4 8 3 7 1 9 2 4 2 7 5 1 3 4 4 €19 6 3 6 1 6,00 5 8 4

230 €

220 €

210 €

200 €

0 190 € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

10.8 Anhang zu Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung

Vereinsberatung Personalqualität Zukunftsfähigkeit/ Einzelfall- Auszahlung GESAMT *)
Projektinitiierung entscheidung
Sonder- Betrag Maß- Betrag Maß- Maß- Betrag Maß-
zuschuss nahmen nahmen Betrag nahmen nahmen
2015 - - 18 748 EUR 3 8 480 EUR 1 10 320 EUR 2 37 548 EUR
2016 44 839 EUR 3 43 299 EUR 18 101 662 EUR 4 28 250 EUR 6 214 092 EUR
2017 70 000 EUR 1 49 330 EUR 14 54 580 EUR 2 42 706 EUR 7 216 616 EUR
2018 77 486 EUR 4 41 070 EUR 13 27 380 EUR 4 56 972 EUR 4 202 908 EUR
2019 112 760 EUR 5 33 620 EUR 13 17 119 EUR 7 41 613 EUR 3 200 112 EUR
2020 70 000 EUR 1 21 845 EUR 8 5 090 EUR 2 4 140 EUR 2 95 730 EUR
2021 93 470 EUR 2 27 530 EUR 10 9 990 EUR 4 6 160 EUR 2 132 150 EUR
2022 125 620 EUR 4 17 455 EUR 12 18 330 EUR 10 50 489 EUR 5 211 894 EUR
2023 70 000 EUR 1 54 688 EUR 16 12 745 EUR 7 84 876 EUR 10 222 309 EUR
2024 141 785 EUR 7 51 745 EUR 12 19 725 EUR 5 32 257 EUR 7 245 512 EUR

Auszahlung

GESAMT *)

*) inklusive Rückforderungen

10.9 Anhang zu Investitionszuschüsse

Abbildung 1

Jahr Neubau Sanierung Pflegegerät Gesamt
2015 116.000 EUR 429.000 EUR 15.000 EUR 560.000 EUR
2016 122.850 EUR 355.900 EUR 81.250 EUR 560.000 EUR
2017 221.450 EUR 270.950 EUR 67.600 EUR 560.000 EUR
2018 191.150 EUR 357.450 EUR 25.100 EUR 573.700 EUR
2019 103.250 EUR 936.550 EUR 72.700 EUR 1.112.500 EUR
2020 242.200 EUR 770.550 EUR 87.250 EUR 1.100.000 EUR
2021* 476.300 EUR 858.700 EUR 76.800 EUR 1.411.800 EUR
2022* 1.056.050 EUR 616.250 EUR 32.350 EUR 1.704.650 EUR
2023* 438.300 EUR 550.500 EUR 144.650 EUR 1.133.450 EUR
2024 471.500 EUR 349.150 EUR 40.600 EUR 865.100 EUR

* In den Jahren 2021 bis 2023 sind in der Kategorie Neubau auch die Zusatzmittel zur Errichtung der Surfwelle enthalten 2023: 66.000 EUR 2022: 608.650 EUR 2021: 350.000 EUR

10.10 Anhang zu Zuschuss zur Sportstättennutzung (Bäderzuschuss)

Jahr Ansatz Fördersatz Auszahlung
(gerundet) 1)
2015 200 000 EUR 54% 201 500 EUR
2016 200 000 EUR 50% 227 500 EUR
2017 240 000 EUR 50% 222 500 EUR
2018 257 900 EUR 53% 247 500 EUR
2019 250 420 EUR 52% 293 000 EUR
2020 248 000 EUR 50% 134 000 EUR
2021 248 000 EUR 55% 158 000 EUR
2022 248 000 EUR 68% 350 500 EUR
2023 248 000 EUR 60% 346 000 EUR
2024 308 000 EUR 48% 302 000 EUR
  1. aufgerundet auf volle 500 EUR

10.11 Anhang zu Sport in Schule, Kita und Verein – FSJ im Sport

FSJ-Jahr Übungsstunden KiTa Übungsstunden Schule Übungsstunden Verein
(KiGa, Hort, Schülertreff)
2008/2009 245 205 160
2009/2010 280 140 190
2010/2011 183 102 176
2011/2012 560 364 90
2012/2013 80 306 139
2013/2014 80 320 120
2014/2015 168 202 118
2015/2016 4 167 433
2016/2017 4 165 317
2017/2018 0 105 370
2018/2019 0 70 234
2019/2020* 0 80 160
2020/2021* keine Daten erhoben keine Daten erhoben keine Daten erhoben
2021/2022 0 180 270
2022/2023 0 70 177
2023/2024 0 105 135
Summe 1 604 2581 3089

* Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie

10.12 Anhang zu Aktion „Hinein in den Sportverein“

Jahr Zuschuss Anspruchsberechtigte
2014 4 600 EUR 106
2015 3 500 EUR 47
2016 4 670 EUR 84
2017 5 850 EUR 90
2018 6 350 EUR 108
2019 3 607 EUR 55
2020 3 870 EUR 61
2021 4 048 EUR 70
2022 2 833 EUR 55
2023 6 481 EUR 99
2024 6 601 EUR 99

10.13 Anhang zu Internetauftritte

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Website SportService
Besucher (unique visits) Besucher (unique visits) 47 107 55 119 49 920 45 467 42 287 75 972 55 106 49 955 107 379 107 379
Seitenansichten 105 558 111 517 103 691 91 349 78 826 122 949 102 664 88 652 127 940
(page impressions)
Eindeutige Seitenansichten 77 680 84 783 79 090 72 320 63 315 100 227 83 678 75 177 105 415
(unique page impressions)
Website Team Nürnberg
Besucher (unique visits) Besucher (unique visits) 2 920 2 977 2 527 2 920 1 722 1 941 2 598 2 316 2 624 2 624
Seitenansichten 9 946 9 078 7 384 6 323 3 781 4 228 4 958 5 022 4 124
(page impressions)
Eindeutige Seitenansichten 6 462 6 147 4 981 4 763 2 967 3 334 3 941 3 831 3 131
(unique page impressions)

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August Sportsuche Radstrecken Laufstrecken Sportabzeichen Mach mit - bleib fit
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Oktober Sportsuche Kids aktiv Sportevents Sporthallen Laufstrecken
November Sportsuche Kids aktiv Sporthallen Wintersport Laufstrecken
Dezember Wintersport Sportsuche online Sporthallen Kids aktiv Laufstrecken

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Inklusion im Sport - Rückblick und Ausblick

Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, inklusives Handeln im Sportbereich nachhaltig zu fördern. Ziel ist es, Zugänge zu erleichtern, Teilhabe zu ermöglichen, bestehende Netzwerke zu stärken und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Inklusion im Sport - Rückblick und Ausblick

Sachverhalt

Die Stadt Nürnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, inklusives Handeln im Sportbereich nachhaltig zu fördern. Ziel ist es, Zugänge zu erleichtern, Teilhabe zu ermöglichen, bestehende Netzwerke zu stärken und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.

Das umfangreiche Netzwerk von mittlerweile über 160 Mitgliedern, welches sich mit Aktivitäten rund um inklusiven Sport beschäftigt, wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. ‘Sport für alle' soll im gesellschaftlichen Alltag sichtbarer werden, damit Menschen vor Ort für das Thema begeistert werden und das gegenseitige Verständnis zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung wächst. Vorurteile und Berührungsängste sollen dabei auf einfache und natürliche Weise abgebaut werden.

Neun Monate nach der Einführung der unbefristeten Stelle „Inklusion durch Sport“ zeigt sich bereits eine erfreuliche Bilanz:  Unterstützung der Nürnberg Falcons bei der Organisation und Durchführung des Inklusions-Motto-Spieltages  Erweiterung des Netzwerks über die Stadtgrenzen hinaus: Lebenshilfe Bayern, Hochschule für angewandtes Management Ismaning, Special Olympics Deutschland, DFB Stiftung Sepp Herberger, Diakoneo Neuendettelsau und viele mehr  Netzwerktreffen an der Bertolt-Brecht-Schule: Talkrunde mit zwei Paralympics- Medaillengewinnern aus Nürnberg  Nürnberg als Best Practice-Beispiel: Teilnahme an Veranstaltungen von Special Olympics Bayern und Deutschland, der Landesarbeitsgruppe Sport DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90, dem Projekt „Familiensportgruppe inklusiv“ der Hochschule für angewandtes Management Ismaning und der Diakoneo Fachschule für Heilerziehungspflege in Neuendettelsau  Enge Zusammenarbeit mit dem 1. FC Nürnberg bei Projekten und Veranstaltungen zum Thema Inklusion  Ferienbetreuung Nürnberg: Beratung und Vermittlung von Kontakten für ein inklusives Sportcamp  Fußball-Kulturpreis der Deutschen Akademie für Fußballkultur: Beratung zur Ausschreibung, Benennung und Juryauswahl für die erste Preisverleihung an ein inklusives Fanprojekt  Unterstützung des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands (BVS Bayern) bei der Organisation der Deutschen Kurzbahnmeisterschaft Para-Schwimmen im Langwasserbad  Erleichterung und Bewerbung der Anmeldung zur Teilnahme am Sparkassen Metropolmarathon 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung – auch als Volunteer, u. a. durch kostenlose Trainingsgruppen in Kooperation mit Never Walk Alone e.V., ermäßigte Startgebühren und Hilfestellung bei der Anmeldung  Bayernweites Bewegungsprojekt „Fit für Vielfalt – Bewegung für alle!“  Stammtisch Inklusion für Nürnberger Sportvereine  Informationsstand beim Inklusionsfest des Behindertenrats Nürnberg zusammen mit Special Olympics Bayern und dem Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg  Enge und kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Freizeitnetzwerk Sport: wöchentlicher Austausch, Beratung, gegenseitige Unterstützung und Aufgabenverteilung  Aktionstag „Eislauf für Menschen mit Beeinträchtigung“  Gewinn des Sonderpreises für inklusive Sportinfrastruktur beim Access City Award der Europäischen Kommission

Ausblick

Für die zweite Jahreshälfte 2025 sind folgende Veranstaltungen und Aktionen geplant:

Juli 2025:

 Gemeinsamer Ausflug des Netzwerks zu den Special Olympics Landesspielen 2025 in Erlangen mit exklusivem Blick hinter die Kulissen  Inklusiver Sportabzeichentag am 19.07.2025: Vernetzung von BLSV und Einrichtungen im Vorfeld, um für das Abzeichen zu werben und Trainingsmöglichkeiten anzubieten  Jubiläum - 10 Jahre Freizeitnetzwerk Sport in Nürnberg  2. Inklusions-Stammtisch für Sportvereine beim TuSpo Nürnberg am 08.07.2025

September 2025:

 Gründung einer Aquaball-Sportgruppe in Kooperation mit Post SV und Lebenshilfe Nürnberg  Evaluierung der Sportangebote in den Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit und in den Wohnheimen: Unterstützung bestehender Angebote, Förderung neuer Initiativen, Kooperationen mit Vereinen  Ausbildung von Teilhabe-Tandems, die Nürnberger Sportvereine oder Sportveranstaltungen aktiv unterstützen  Fortbildung „Sportangebote inklusiv gestalten“ in Erlangen in Kooperation mit dem Landesverband der Lebenshilfe Bayern: Unterstützung der Organisation

Oktober 2025:

 Deutsche Fußball-Inklusionstage der DFB Stiftung Sepp Herberger auf dem Nürnberger Hauptmarkt vom 09.-12.10.2025  Fußball-Kulturpreis: Auszeichnung des inklusiven Fanprojekts durch die Deutsche Akademie für Fußball-Kultur am 24.10.2025

November 2025:

 Deutsche Kurzbahnmeisterschaft Para-Schwimmen im Langwasserbad vom 14.-16.11.2025

Ohne terminliche Festlegung:

 Gründung einer Steuerungsgruppe „Sportstätten barrierearm“: Gemeinsam mit der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport und dem Behindertenrat Nürnberg sollen Sportstätten nach und nach kostengünstig und mit geringem Aufwand barrierefreier gestaltet werden, sodass Menschen mit Beeinträchtigung diese Anlagen nutzen können. Ziel: drei bis vier Sportstätten pro Jahr  Motto-Spieltage Inklusion beim 1. FC Nürnberg und den Nürnberg Falcons  Runder Tisch Inklusion mit Nürnberger Bundesliga-Vereinen, Stadion- und Hallenbetreibern sowie dem Behindertenrat Nürnberg – zur Förderung gegenseitiger Teilhabe und zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Sportveranstaltungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Auch für das Jahr 2026 sind gezielte Maßnahmen und Veranstaltungen in Planung:

 1. Inklusions-Sportfest in Nürnberg  Rollstuhl-Skate Event mit der Initiative Sit´n´Skate  Motto-Spieltage der Nürnberger Bundesligavereine  Sparkassen Metropolmarathon noch inklusiver gestalten  weitere Sportvereine für inklusiven Sport öffnen  engere Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit  Special Olympics Akademie mit verschiedenen Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten neben München auch nach Nürnberg holen  Inklusion mit BLSV weiter ausbauen und vorantreiben

Alle geplanten Aktionen und Maßnahmen tragen dazu bei, die inklusive Sportlandschaft in Nürnberg weiter auszubauen und kontinuierlich zu verbessern. So sollen optimale Rahmenbedingungen für gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen und gleichzeitig den Zugang zu Sportveranstaltungen erleichtert werden.

Fazit

Der Bereich der Inklusion im Sport in Nürnberg hat in den letzten Monaten erhebliche Fortschritte erzielt. Die Einführung der unbefristeten Teilzeitstelle „Inklusion durch Sport“ hat maßgeblich zur Förderung inklusiven Handelns beigetragen, indem Netzwerke ausgebaut und Veranstaltungen organisiert oder begleitet wurden, die das Bewusstsein für Inklusion im Sport stärken. Der Erfolg zeigt sich in der kontinuierlichen Erweiterung des Netzwerks und der intensiven Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Bayerischen Landes-Sportverband, Special Olympics, dem 1. FC Nürnberg und vielen weiteren Organisationen.

Besonders hervorzuheben ist die Vielzahl durchgeführter und geplanter Veranstaltungen, die den Austausch und die Vernetzung von Akteuren im Bereich inklusiver Sportarten fördern und gleichzeitig das öffentliche Bewusstsein schärfen. Dazu zählen inklusive Sporttage, Fortbildungen und bedeutende Events wie die Deutschen Fußball-Inklusionstage der DFB-Stiftung Sepp Herberger, die neue Maßstäbe setzen.

Für die Zukunft sind viele weitere Projekte geplant, um Sportstätten barrierefreier zu gestalten, noch mehr Vereine für inklusiven Sport zu gewinnen und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung weiter zu fördern. Dabei spielt die enge Zusammenarbeit mit dem Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg eine zentrale Rolle. Seit zehn Jahren begeistert das Netzwerk Nürnberger Sportvereine für Inklusion, unterstützt bei der Schaffung von Angeboten und vermittelt Menschen mit Beeinträchtigung direkt in die Vereine. Dieses Netzwerk und die vorhandenen Kontakte bilden das Fundament für die Inklusion durch Sport.

Mittlerweile wird Nürnberg eine besondere Expertise zugestanden und ist mit einer Vorreiterrolle in Bayern bedacht, wodurch die Stadt mittlerweile als Vorbild für andere Kommunen und Landkreise dient. Die Nachfrage nach Inklusionsprojekten in Nürnberg ist inzwischen so hoch, dass leider nicht alle Ideen und Veranstaltungen umgesetzt werden können, was zu Absagen oder Vertagungen führt. Dies ist zwar bedauerlich, unterstreicht jedoch, dass Nürnberg auf dem richtigen Weg ist.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Wassersport am Dutzendteich

Sachverhalt (kurz): Am Großen Dutzendteich haben drei erfolgreiche Sportvereine ihren Standort: Der Yacht-Club Nürnberg e.V., der Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V. und der Kanu Verein Nürnberg e.V. Zu den Herausforderungen der drei Vereine fanden Gespräche und ein Runder Tisch mit den Vereinen sowie den zuständigen städtischen Diensstellen statt. Die Gespräche mit den Vereinen ergaben, dass das wichtigste Thema für die Vereine YCN und RVN die Verlegung des Fischbachs ist.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Wassersport am Dutzendteich – zum aktuellen Stand und den Herausforderungen der

Vereine

1. Einführung

Drei seit vielen Jahrzehnten sehr erfolgreiche und gut etablierte Sportvereine haben am großen Dutzendteich ihren Standort: Der Yacht-Club Nürnberg e.V. (YCN), der Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V. (RVN) und der Kanu Verein Nürnberg e.V. (KVN).

In der Sportkommission am 14. Juli 2023 wurde über die drei Vereine, ihre Sportangebote sowie ihre Bedeutung für die Stadt Nürnberg berichtet.

Um ihren Sport am Dutzendteich adäquat ausüben zu können, stehen den drei Vereine auch Hürden gegenüber. Der SportService hat sich zu diesen mit den Vereinen und den zuständigen städtischen Behörden (SÖR, LA) zunächst direkt und im Anschluss im Rahmen eines gemeinsamen runden Tisches ausgetauscht. Die Herausforderungen werden in diesem Bericht aufgezeigt.

2. Herausforderungen für die Vereine am Dutzendteich

Am 7. November 2024 fand ein Runder Tisch mit den zuständigen Dienststellen der Stadt Nürnberg (SÖR, SÖR/1-B/3, SÖR/3-VA, LA, LA/4 und SpS) und den drei Vereinen am Dutzendteich statt, bei dem die folgenden Themenbereiche dargestellt und diskutiert wurden:

a) Wasserfläche:

 Wassertiefe  Wasserqualität  Zeitraum für das Ablassen des Wassers  Einsatzhäufigkeit des Mähboots  Verunreinigungen durch Gänsekot

b) Kommunikation und Abstimmung zwischen Vereinen und Stadt

 Wunsch der Vereine zur Fortführung des Rundes Tischs als Austauschplattform zwischen Vereinen und Ämtern  zudem weiterhin enger direkter Austausch zwischen Vereinen und zuständigen Dienststellen nach Bedarf

c) Infrastruktur

 Absperrung auf dem Gehweg  Parkplatzsituation an der Beuthener Straße, Kongresshalle (YCN)  Überarbeitung der Frischwasserleitungsführung / Getrennte Wasserversorgung RVN und YCN  Versorgung Telefonie und Internet (RVN, YCN)  Infrastruktur für die Regatta des RVN: Gewährleistung der Zufahrtsmöglichkeiten bei Regatta, sowie Infrastruktur (u. a. bei Entwicklung Stadion Umfeld miteinplanen)  Parkplatzsituation: Während der Events (Noris Ring Rennen, Rock im Park, Spieltag 1. FCN) sind die Zufahrten zu den Vereinen erheblich beschwert.

d) Umleitung Fischbach

Das wichtigste Projekt für die Vereine (YCN und RVN) wäre den Fischbach zu verlegen dies ist auch für den umfangreichen und notwendigen Neubau des YCN nützlich. Da dieser Themenkomplex für den YCN und den RVN oberste Priorität hat, soll er an dieser Stelle konkreter ausgeführt werden:

Der Fischbach mündet zwischen den Vereinsgeländen des RVN und YCN in den Dutzendteich. Von einer Umleitung erhoffen sich die Vereine, das dann trockene Bachbett zur Verlegung von Versorgungsleitungen nutzen zu können. Die aktuelle Situation hinsichtlich der Versorgungsleitungen ist für die Vereine sehr ungünstig und problematisch. Parallel könnte die Aufenthalts- und Erlebnisqualität erhöht, das Uferbeschlächt leichter erneuert sowie der Uferbereich natürlich entsandet werden.

SÖR geht davon aus, dass diese Maßnahme die Aufenthalts- und Erlebnisqualität des Gebiets erhöhen würde. Hier müsste geprüft werden, ob das ursprüngliche Bachbett in Hochwassersituationen unter Umständen zeitweise trotzdem noch Wasser führen würde.

Eine technische Umsetzung des Projekts ist also möglich und wird von allen Beteiligten als positiv bewertet. Jedoch ist aufgrund der aktuell angespannten Lage hinsichtlich der vorhandenen Ressourcen sowie anderer Priorisierungen derzeit eine Realisierung der Verlegung des Fischbachs seitens SÖR nicht absehbar.

Weitere Verbesserungen in den oben genannten Inhaltspunkten des Runden Tisches (sofern umsetzbar) wären für den Vereinssport natürlich auch wünschenswert, werden von den Vereinen jedoch als nachrangig gegenüber der Fischbachverlegung eingestuft.

5. Fazit

Die Vereine am Dutzendteich leisten mit ihren vielseitigen Angeboten seit vielen Jahrzehnten herausragende Arbeit im Bereich des Wassersports und bieten Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives, abwechslungsreiches und beliebtes Sport- und Freizeitangebot.

Sehr begrüßt wurde von den Vereinen, die Initiative von Ref IV/SpS, den runden Tisch Dutzendteich wieder zu aktivieren.

Um für den YCN und den RVN die Rahmenbedingungen am Dutzendteich zu verbessern, wäre es sinnvoll die Thematik, die die beiden Vereine am höchsten priorisieren, nämlich die Verlegung des Fischbachs, weiterzuverfolgen. Damit SÖR das Projekt in Angriff nimmt, bedarf es eines Anstoßes aus der Politik.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg

Sachverhalt (kurz): Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsverfahrens soll die bereits von SpS parktizierte Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in der Arena Nürnberger Versicherung durch die Sportkommission bestätigt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Sportkommission empfiehlt die Bestätigung der seit mehreren Jahren vom SportService durchgeführte Vergabepraxis der Kontingentstunden an die Eissportvereine in der Arena Nürnberger Versicherung.

Grundsätzlich können nur eissporttreibende Nürnberger Vereine berücksichtigt werden, die die in Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg aufgeführten Förderungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz/Vereinszweck, Gemeinnützigkeit, Verbandszugehörigkeit, Mitgliederzahl, Mitgliederbeiträge, Jugendarbeit).

Die nach Abzug der für Schulen/Universitäten zwingend zu berücksichtigenden Kontingentstunden werden unter den Sportarten wie folgt vorab aufgeteilt: a. 1.145 Stunden für Eishockey b. 845 Stunden für Eiskunstlauf c. 40 Stunden für Eisstockschießen

Innerhalb dieser Gruppen werden die jeweiligen Kontingente nach folgenden Kriterien vergeben: a. Mitgliederzahlen zum 01.01. eines Jahres (doppelt gewichtet); b. Leistungssportaspekte (Sportlerinnen/Sportler, die im Vorjahr an bayerischen Meisterschaften teilgenommen haben) (einfach gewichtet); c. Vorgaben der Dachverbände; d. Verhältnis der benötigten Eiszeiten zu den tatsächlich vorhandenen, für alle Nutzenden; e. sonstige sportliche Gründe (Härtefälle)

Sollte sich die Gesamtanzahl der der Stadt Nürnberg zustehenden Kontigentstunden verändern, erfolgt ein angepasster Vorschlag der Verwaltung, der über die Sportkommission eingebracht wird.

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Verteilung der Kontingentstunden an die Eissportvereine in Nürnberg

Sachverhalt

Im Zuge der Bestellung des Erbbaurechtes für den Bau der Arena Nürnberger Versicherung im Jahr 1999 wurde festgelegt, dass es ein festes Stundenkontingent von insgesamt 1.980 Nutzungsstunden je Saison für die Nutzung der Eisflächen durch die Nürnberger Amateurvereine gibt. Die zentrale Vergabe der Stunden an die einzelnen Vereine erfolgt durch den SportService. Zusätzlich zu dem Kontingent für die Sportvereine sind im Erbbaurechtsvertrag 400 Stunden jährlich für den Eislauf der Nürnberger Schulen vorgesehen.

Darüber hinaus hat die Stadt Nürnberg mit der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH einen weiteren Vertrag über 50 zusätzliche Nutzungsstunden je Saison abgeschlossen. Somit stehen jährlich insgesamt 2.030 Nutzungsstunden für den Vereinssport und 400 Stunden für das Schuleislaufen zur Verfügung. Alle Eissportvereine haben einen höheren Bedarf an Zeiten als durch die städtischen Kontingentstunden abgedeckt werden kann. Alle über das Kontingent hinausgehenden Stunden müssen die Vereine direkt an die Arena Nürnberger Versicherung bezahlen. Hier liegt der Stundensatz bei ca. € 140,00, so dass die Kontingentstunden die einzige Möglichkeit eines unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvollen Eissportbetriebs sind.

Seit Beginn des Trainingsbetriebs in der Arena Nürnberger Versicherung wurden die Kontingentstunden, basierend auf den Bedarfen der Eissportvereine, in einem Umfang von 1.145 (Eishockey), 845 (Eiskunstlauf) bzw. 40 (Eisstockschießen) auf die Sportarten verteilt. Bei diesem Stundenumfang war das Verhältnis zwischen den Kontingentstunden und den zusätzlich zu bezahlenden Trainingsstunden für alle Vereine ähnlich.

Innerhalb der jeweiligen Sportart wurden die Kontingentstunden anhand der Mitgliederzahlen der Sportvereine verteilt. Dies war zunächst nur beim Eishockey relevant, wo es seit vielen Jahren mit dem Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. und dem 1. FCN Roll- und Eissport e.V. zwei Vereine gibt, die die städtischen Kontingentstunden nutzen. Seit dem Jahr 2016 gibt es auch in der Sportart Eiskunstlauf mit dem Eislaufclub Nürnberg e.V. und dem Turn- und Sportverein 1846 Nürnberg e.V. zwei Nürnberger Vereine. Nach mehreren Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Vereine hat der SportService seit dem Jahr 2020 für den Eiskunstlauf eine Vergabematrix erstellt, die auch das sportliche Leistungsniveau der jeweiligen Vereine abbildet:

Grundsätzlich können nur eissporttreibende Nürnberger Vereine berücksichtigt wer-

den, die die in Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg aufgeführten Förde-

rungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz/Vereinszweck, Gemein

nützigkeit, Verbandszugehörigkeit, Mitgliederzahl, Mitgliederbeiträge, Jugendarbeit)

  1. Weitere Verteilung unter den Nürnberger Vereinen: a. b. n

Mitgliederzahlen zum 01.01. eines Jahres (doppelt gewichtet);

Leistungssportaspekte (Sportlerinnen/Sportler, die im Vorjahr an bayerische

Meisterschaften teilgenommen haben) (einfach gewichtet);

Vorgaben der Dachverbände;

c. d. Verhältnis der benötigten Eiszeiten zu den tatsächlich vorhandenen, für alle

Nutzenden;

sonstige sportliche Gründe (Härtefälle).

e.

Gegen diese Vergabepraxis der Stadt Nürnberg gab es eine Klage des Eislaufclub Nürnberg e.V. vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, die im Ergebnis erfolgreich war

(Urteil des VG Ansbach vom 07.10.2024, AN 4 K 23.1197). In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass die von der Stadt herangezogenen Auswahlkriterien an sich nicht zu beanstanden seien, es lägen insoweit keine sachfremden Erwägungen vor, die Kriterien seien geeignet und objektiv nachvollziehbar. Allerdings bemängelte das Gericht, dass der konkrete Auswahlvorgang nicht transparent sei, weil die konstante Verteilung von 1.050 Stunden an den Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. nicht nachvollziehbar sei. Im Übrigen müssten sich die vollständigen Ermessenserwägungen aus der Begründung der Bescheide über die Verteilung der Eiszeiten ergeben. In der Verhandlung deutete das Gericht aber auch an, dass die Stadt an sich auch entscheiden könne, ob bzw. in welchem Umfang sie welche Sportart an den Kontingentstunden teilhaben lassen wolle.

Der SportService hält eine globale Ausweitung des bisherigen Vergabeschlüssels für Eiskunstlauf auf alle Sportarten nicht für sachlich sinnvoll. Objektiv messbare Faktoren, die für alle Sportarten gleichermaßen zutreffend wären, sind nicht zu finden. Die beim BLSV gemeldete Anzahl der Vereinsmitglieder ist als Maßstab nur sehr eingeschränkt aussagefähig, wenn es um den Vergleich von verschiedenen Sportarten geht, da die Anforderungen (Wie viele Trainingsstunden pro Woche sind notwendig? Wie viele Personen können parallel auf der gleichen Eisfläche trainieren?) sehr unterschiedlich sind. Beim Leistungssport ist ein Vergleich noch schwieriger, da die Wettkämpfe im Eishockey grundsätzlich in einem Ligabetrieb stattfinden und Turniere nur Ausnahmefälle darstellen. Beim Eiskunstlauf ist die Turnierform die gängige Wettkampfpraxis. Da z. B. fast alle Nachwuchsmannschaften des Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. zumindest in einer bayernweiten Liga spielen, ergäben sich bei Zugrundelegung der Maßstäbe des Eiskunstlaufs eine um ein Vielfaches höhere Anzahl an Leistungssportlern als bei beiden Eiskunstlaufvereinen. Bei einer musterhaften Berechnung basierend auf der Vergabematrix für den Eiskunstlauf würden daher 94% des Leistungsportanteils auf den Eishockeyclub Nürnberg 1980 e.V. entfallen.

Zusammengefasst bedeutet dies für die Vergabe der Eiszeiten in der Arena Nürnberger Versicherung, dass vor der Aufteilung anhand der oben unter 2. genannten Kriterien eine feste Vorabaufteilung auf die Sportarten erfolgen soll. Die Abänderung der Vergabematrix führt zu folgender Empfehlung:

Empfehlung

Die Sportkommission empfiehlt die Bestätigung der seit mehreren Jahren vom SportService durchgeführte Vergabepraxis der Kontingentstunden an die Eissportvereine in der Arena Nürnberger Versicherung.

Grundsätzlich können nur eissporttreibende Nürnberger Vereine berücksichtigt wer-

den, die die in Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg aufgeführten Förde-

rungsvoraussetzungen erfüllen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz/Vereinszweck, Gemein-

nützigkeit, Verbandszugehörigkeit, Mitgliederzahl, Mitgliederbeiträge, Jugendarbeit).

  1. Die nach Abzug der für Schulen/Universitäten zwingend zu berücksichtigenden Kontingentstunden werden unter den Sportarten wie folgt vorab aufgeteilt: a. 1.145 Stunden für Eishockey b. 845 Stunden für Eiskunstlauf c. 40 Stunden für Eisstockschießen

  2. Innerhalb der Sportarten werden die Kontingente nach folgenden Kriterien vergeben: a. b.

Mitgliederzahlen zum 01.01. eines Jahres (doppelt gewichtet);

Leistungssportaspekte (Sportlerinnen/Sportler, die im Vorjahr an bayerischen

Meisterschaften teilgenommen haben) (einfach gewichtet);

Vorgaben der Dachverbände;

c.

Verhältnis der benötigten Eiszeiten zu den tatsächlich vorhandenen, für alle

Nutzenden;

sonstige sportliche Gründe (Härtefälle)

d.

e.

Sollte sich die Gesamtanzahl der der Stadt Nürnberg zustehenden Kontigentstunden verändern, erfolgt ein angepasster Vorschlag der Verwaltung, der über die Sportkommission eingebracht wird.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Öffentliche Basketballplätze in Nürnberg; hier Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom

29.06.2022 und Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 05.11.2024

Sachverhalt (kurz): Der Bericht stellt eine Übersicht über die Basketballfelder im öffentlichen Raum bereit und zeigt auf, wo Basketball im Stadtgebiet möglich ist und zukünftig weitere Anlagen entstehen sollen. Die Gründe für die Schließung der Schulsportanlage Maxtorgraben werden erläutert und Voraussetzungen für eine Öffnung der Anlage aufgezeigt. Darüber hinaus werden Planungen zur Multicodierung von Schulsportanlagen und neu entstehende Basketballanlagen im öffentlichen Raum dargestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Basketballanlagen im öffentlichen Raum

Übersicht – Anlagen im Stadtgebiet

Eine Übersicht über die Basketballanlagen im öffentlichen Raum (frei zugänglich, zum Großteil altersbeschränkt, ohne Platzmiete) zum Spielen auf zwei Körbe liefert die Anlage Tabelle_Karte_Basketballanlagen. Die Übersicht wurde vom SportService (SpS) in Abstimmung mit dem Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) und dem Jugendamt (J) erstellt.

Alle abgebildeten Anlagen sind im Unterhalt des Servicebetriebs öffentlicher Raum (SÖR).

Basketballplätze im öffentlichen Raum (Info: Wettkampfflächengröße: 26-28m x 15m)

Nr. Adresse Bemerkung Feld- Altersbe- schränkung
maße
(m)
1 Dorfäckerstraße quer zum Fußballfeld 19x15 keine Altersangabe
2 Uhlandstraße, Jugendtreff Nordlicht Kombianlage mit Fußball 22x15 keine Altersangbae
3 Fuchsloch 27x15 keine Altersangabe
4 Carett`scher Park 16x8 keine Altersangabe
5 Prof. Ernst Nathan Straße 16x14
6 Melanchton Gymnasium, Sulzbacher Str. 32 24x14 bis 18
7 Spittlertorgraben Betonplatz, Kombianlage mit Fußball 28x12 keine Altersangabe
7
8 Austraße keine Auslinien 18x12,5 bis 18 Jahre
9 Austraße keine BB Linien, Körbe niedriger (2,60m) 14x8 bis 18 Jahre
10 Jamnitzerplatz keine Abstände seitlich am Feldrand, Stein als Begrenzung, kein Zaun, keine Baugenehmigung, Graubereich, deshalb kein Zaun 28x15 Spielplatz bis 14
11 Westpark/westlicher Bereich Kombianlage mit Fußball, keine Auslinien 30 x 18 nicht bekannt
11
12 Schlossäckerstraße Kombianlage mit Fußball 24x13 bis 14 Jahre
13 Am Pferdemarkt Kombianlage mit Fußball, keine BB Linien 23x20 keine Altersangabe
14 Annapark Eröffnung: 28.4.25 22x15 noch nicht
entschieden
15 Kerschensteiner Straße keine Seitenlinien, quer zum Fußballfeld, -> 20m Feldlänge, keine Sicherheitsabstände zum Zaun; 20x28 bis 14 Jahre
15
16 Bestellmeyerstraße 21x7,5 nicht bekannt
17 Luitpoldhain Eröffnung vssl. 2027: 2 Spielfelder, Kombianlage mit Fußball 28x15 noch nicht enschieden

Altersbe-

schränkung

18
19 Grundschule Amberger Straße Eröffnung vssl. 2025 / 2026 2 Felder, quer zu einem Fußballfeld 26x15 noch nicht entschieden
19

Allwetterplatz Maxtorgraben

Der Allwetterplatz im Maxtorgraben fällt zunächst nicht in die oben genannte Kategorie der Plätze im öffentlichen Raum: er ist eine Schulsportanlage. Die Fläche ist im Unterhalt der HVE Schule und Sport (HVE SuS).

Für eine Nutzung der Fläche über den Schulsport hinaus besteht gegenwärtig keine Baugenehmigung. Diese müsste erst bei der Bauordnungsbehörde gestellt werden und umfasst u.a. ein Lärmschutzgutachten, auf dessen Basis die Bauordnungsbehörde ggf. eine Freigabe für bestimmte Altersgruppen und Uhrzeiten erteilt. Die Fläche war in der Vergangenheit quasi ohne Genehmigung für die Öffentlichkeit im Rahmen des Konzepts der „öffentlichen Spielhöfe“ frei nutzbar.

Zuletzt ist die Fläche aufgrund von Vandalismus und Ruhestörungen und damit in Zusammenhang stehender Anwohnerinnen- und Anwohnerbeschwerden durch die HVE Schule und Sport für die Öffentlichkeit gesperrt worden. Die Basketballkörbe wurden prophylaktisch abgeschraubt. Eine Schließung war nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Verkehrssicherung der Anlage für den Schulsport von der HVE Schule und Sport mit den gegebenen Personalressourcen nicht gewährleistet werden konnte. Eine Wiederöffnung ist aufgrund der derzeit laufenden HH-Konsolidierung und der damit verbundenen Personaleinsparung derzeit kapazitativ nicht möglich (siehe Anlage Stellungnahme HVE SuS Maxtorgraben).

J weist in seiner Stellungnahme (Anlage Stellungnahme J Basketballplätze) auf die hohen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen hin und schlägt eine Multicodierung der Plätze für Schule und Öffentlichkeit vor.

Ein Abstimmungsgespräch mit der HVE SuS, J und SÖR hat nicht zum Ergebnis der Wiederöffnung der Anlage führen können.

Voraussetzungen für eine Öffnung der Anlage Maxtorgraben

Die Rahmenbedingungen für eine „Wiederöffnung“ der Anlage für die Öffentlichkeit sind keine einfachen. Es müssen die Interessen des Schulsports (reibungsloser Schulsport), der Anwohnerinnen und Anwohner (nicht mehr Lärm als erlaubt), der Kinder, Jugendlichen und ggf. Erwachsenen (Bedarf an Bewegungsflächen) und der HVE SuS (Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für den Schulsport) miteinander abgeglichen werden.

Um die Sportanlage sowohl als Schulsportanlage zu erhalten als auch wieder für die Öffentlichkeit zu öffnen, müssten aus Sicht von SpS folgende Schritte eingeleitet werden:

  1. Bauantrag bei der Bauordnungsbehörde mit Beauftragung eines Lärmemissionsgutachtens zur Prüfung, wer zu welchen Zeiten auf der Anlage Sport treiben darf. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssten zur Verfügung gestellt werden. 2. Ggf. Installation von Lärmschutzvorrichtungen (z.B. Lärmschutzwand aus Glas, leiser Zaun, geräuscharme Basketballnetze) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.

  2. Anbringung eines vandalismussicheren Zauns zur Sicherung der Anlage in den Schließzeiten. 4. Ausstattung der HVE Schule und Sport mit Ressourcen (Personal-/Finanz) zur Durchführung von täglichen morgendlichen Kontrollgängen und Reinigungsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherung der Anlage für den Schulsport. 5. perspektivisch: Sanierung der Anlage

Sanierung der Anlage Maxtorgraben

Gegenwärtig sind keine Gelder zur Sanierung der Anlage in den Haushalt eingestellt. Bei einer Sanierung ist mit Kosten von ca. 400 000 Euro zu rechnen. Die Arbeitsgruppe zur Urbanen Gartenschau (UGS) hat grundsätzliches Interesse an der Aufnahme der Anlage im Rahmen einer Multicodierung gezeigt. Das Bewerbungskonzept zur UGS enthielt die Ermöglichung der öffentlichen Nutzung der Allwetterplätze im Burggraben.

Sanierung der Anlage Spittlertorgraben

Die Anlage am Spittlertorgraben ist im Unterhalt von SÖR. Sie ist gegenwärtig intakt. Eine Sanierung ist aktuell nicht zuletzt deswegen bei SÖR nicht in Planung, weil sie Teil des Geländes der Urbanen Gartenschau ist.

Ausblick

Grundsätzlich wird bei der Schulsportstättenplanung versucht, standortabhängig eine Öffnung von Allwetterplätzen über den Schulbetrieb hinaus einzuplanen (Multicodierung), insbesondere durch eine Abgrenzung des Allwetterplatzes vom Rest des Schulspielhofes und durch einen separaten Zugang.

Diesbezügliche Planungen bestehen für:  Amberger Straße: Allwetterplatz, geplant für alle Altersgruppen  Georg-Ledebour-Schule: Allwetterplatz, geplant für alle Altersgruppen

Jedoch ist nach derzeitigem Stand eine ungeregelte Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht über die Vorgaben des Kultusministeriums gedeckt. D.h., die Regierung von Mittelfranken hat die Stadt darauf hingewiesen, dass nur eine Vergabe an organisierte Nutzergruppen erlaubt sei (also keine freie öffentliche Nutzung, unabhängig von Altersgruppe oder Spielhofnutzung)

Davon sind beide Anlagen betroffen, da diese als schulische Freisportanlagen gewidmet sind. Für anschließende Sanierungen dieser Anlagen hinterfragt die Regierung von Mittelfranken die Förderfähigkeit.

Im Rahmen der Planungen für den öffentlichen Raum ist eine Anlage im Luitpoldhain in Vorbereitung (Eröffnung voraussichtlich 2027).

Im Rahmen der Gesamtkonzeption der Landesgartenschau wird auch die Anlage am Maxtorgraben noch einmal neu betrachtet.

Basketballplätze im öffentlichen Raum (Info: Wettkampfflächengröße: 26-28m x 15m)

Nr. Adresse Bemerkung Feld- Altersbe- schränkung
maße
(m)
1 Dorfäckerstraße quer zum Fußballfeld 19x15 keine Altersangabe
2 Uhlandstraße, Jugendtreff Nordlicht Kombianlage mit Fußball 22x15 keine Altersangbae
3 Fuchsloch 27x15 keine Altersangabe
4 Carett`scher Park 16x8 keine Altersangabe
5 Prof. Ernst Nathan Straße 16x14
6 Melanchton Gymnasium, Sulzbacher Str. 32 24x14 bis 18
7 Spittlertorgraben Betonplatz, Kombianlage mit Fußball 28x12 keine Altersangabe
7
8 Austraße keine Auslinien 18x12,5 bis 18 Jahre
9 Austraße keine BB Linien, Körbe niedriger (2,60m) 14x8 bis 18 Jahre
10 Jamnitzerplatz keine Abstände seitlich am Feldrand, Stein als Begrenzung, kein Zaun, keine Baugenehmigung, Graubereich, deshalb kein Zaun 28x15 Spielplatz bis 14
11 Westpark/westlicher Bereich Kombianlage mit Fußball, keine Auslinien 30 x 18 nicht bekannt
11
12 Schlossäckerstraße Kombianlage mit Fußball 24x13 bis 14 Jahre
13 Am Pferdemarkt Kombianlage mit Fußball, keine BB Linien 23x20 keine Altersangabe
14 Annapark Eröffnung: 28.4.25 22x15 noch nicht
entschieden
15 Kerschensteiner Straße keine Seitenlinien, quer zum Fußballfeld, -> 20m Feldlänge, keine Sicherheitsabstände zum Zaun; 20x28 bis 14 Jahre
15
16 Bestellmeyerstraße 21x7,5 nicht bekannt
17 Luitpoldhain Eröffnung vssl. 2027: 2 Spielfelder, Kombianlage mit Fußball 28x15 noch nicht enschieden
18 Georg-Ledebour- Schule Eröffnung: ca. 25/26, 2 Spielfelder 26x15 noch nicht entschieden
19 Grundschule Amberger Straße Eröffnung vssl. 2025 / 2026 2 Felder, quer zu einem Fußballfeld 26x15 noch nicht entschieden
19

Altersbe-

schränkung

Anlage 12.2: Basketballfelder im öffentlichen Raum

8 9

11 16

Stellungnahme HVE SuS zur Basketballanlage Maxtorgraben

Bei der Basketballanlage Maxtorgraben handelt es sich um eine Schulsportanlage, welche ausnahmsweise in unterrichtsfreien Zeiten, für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben wurde.

Da es sich in erster Linie um eine Schulsportanlage handelt, muss seitens der Stadt Nürnberg der uneingeschränkte Unterrichtsbetrieb durch Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Zudem sind wir zu einer sparsamen Haushaltsführung und dem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern verpflichtet. Dies alles kann aufgrund der massiven Fehlnutzungen nicht mehr sichergestellt werden. Obendrein sind zahlreiche Beschwerden seitens der unmittelbaren Anwohner eingegangen, die stets zu Polizeieinsätzen geführt haben, die alle dokumentiert und nachweisbar sind.

Die Basketballanlage Maxtorgraben war vor der Schließung der Negativ-Hotspot Nummer eins der Liegenschaften in unserem Zuständigkeitsbereich. Bezüglich der Nutzung müssen die unterschiedlichen Interessen aller Bürger berücksichtigt werden, sowohl das Bewegungsbedürfnis einerseits als auch das berechtigte Bedürfnis nach Ruhe und Erholung der Anwohner andererseits.

Eine Sanierung des Basketballplatzes ist auf Grund der aktuellen finanziellen Lage nicht darstellbar. Die entsprechenden sicherheitsgefährdenden Zustände werden durch den Bauunterhalt der HVE SuS und für den Schulbetrieb immer behoben.

Zudem möchten wir an dieser Stelle auch noch festhalten, dass unter anderem nur einige hundert Meter weiter in Richtung Spittlertorgraben 47b ein weiterer, rein öffentlich gewidmeter Basketballplatz ohne Anwohnerproblematik bereits vorhanden ist. Dieser ist zur jeder Zeit und auch am Wochenende sowie feiertags jederzeit zugänglich.

Basketballplätze

Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2022

hier: Textbausteine J

I. J kann zum oben genannten Antrag der SPD Stadtratsfraktion Folgendes beitragen und bittet SpS um Berücksichtigung und Einbindung in die Abstimmung der Ausschussvorlage.

Allgemein fehlen in Nürnberg Treff- und Bewegungsflächen sowie Spielräume für Kinder und Jugendliche. Im Besonderen zeigen sich diese Defizite in hoch verdichteten Stadtteilen, so vor allem auch im Innenstadtbereich. Kinder und Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung aber unbedingt diese Bewegungsräume, daher muss dieser Nutzergruppe ein besonderer Vorrang eingeräumt werden. Es ist deshalb unbedingt notwendig, die bereits vorhandenen Angebote zu erhalten, auszubauen zu verbessern.

Im Spittlertorgraben finden Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene neben einer Skateanlage auch eine Parcouranlage, einen Bolz- und Basketballplatz sowie einen kleineren Rasenfußballplatz. Alle Plätze sind öffentlich zugänglich und vorrangig für die Nutzergruppe bis 18 Jahre vorgesehen. Alle Plätze im Innenstadtbereich stehen unter einem sehr hohen Nutzerdruck und müssen speziell für die Nutzergruppe bis 18 Jahre vorgehalten und weiter ausgebaut werden.

Im Maxtorgraben befinden sich diverse Schulsportanlagen der Grundschule Paniersplatz und dem Labenwolfgymnasium sowie eine Außenfläche des Kinderhort am Paniersplatz. Aus Sicht von J sind unter Berücksichtigung der immer knapper werdenden Flächenpotentiale Mehrfachnutzungen gerade von Schulsportanlagen dringend notwendig.

Der Bolzplatz der Grundschule Paniersplatz könnte auch außerhalb der Schulnutzungszeiten für die öffentliche Nutzung für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden. Besonders dringlich ist die Wiederherstellung der Öffnung des Basketballplatzes des Labenwolfgymnasiums. Dieser Sportplatz war über viele Jahre als sogenannter „öffentlicher Spielhof“ für Kinder und Jugendliche zum Basketballspielen nutzbar und wurde von vielen jungen Menschen auch beansprucht. Aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft ließ die Hausverwaltende Dienststelle des Ref. IV vor ca. 3 Jahren die Basketballkörbe abbauen und sperrte den Platz für die öffentliche Nutzung. Trotz mehrfachen Anträgen aus Verwaltung und aus „laut!“ konnte eine Öffnung für junge Menschen bisher nicht erreicht werden. Aus Sicht von J ist eine Öffnung für Kinder und Jugendliche sowie die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen und einzuplanen.

Eine Möglichkeit bietet der Zuschlag für die Urbane Landesgartenschau in 2030, besonders die Räume und Plätze im Stadtgraben besser auszustatten, zu erweitern, bei Bedarf Elemente des Lärmschutzes zu installieren und z.B die Schulsportanlagen im Sinne einer Multikodierung für alle Altersgruppen neu zu denken. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen.

II. SpS z.w.V.

Nürnberg, 04.10.2022 Jugendamt

gez. Dr. Schröder gez. Lindner (2327)

In Kopie an Ref. V. z.K.

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FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 5. November 2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

2021 wurde im Burggraben der Sportplatz mit dem dazugehörigen Basketballplatz für die Öffentlichkeit geschlossen. Gründe waren neben der Notwendigkeit von Sanierungen auch Beschwerden der Anwohner:innen wegen Lärmbelästigung. Mit der Schließung dieser Anlage ging jedoch ein weiterer Bereich des öffentlichen Raums für Kinder und Jugendliche verloren.

Dies ist umso bedauerlicher, weil es in der Stadt bei einer wachsenden Zahl an Kindern und Jugendlichen gleichzeitig immer weniger Frei- und Bewegungsräume gibt. Insbesondere bedenklich ist dies, da sich die Corona-Maßnahmen bei vielen bis heute auswirken. Im Jahr 2023 waren laut eines Berichts einer interministeriellen Arbeitsgruppe 73 Prozent der jungen Menschen auch durch die Einschränkungen während der Pandemie […] enorm gestresst.1 Doch wirken nicht nur psychische Leiden nach, auch fanden viele Kinder und Jugendliche nach Ende der Maßnahmen nicht mehr in sportliche Aktivitäten zurück. Dies betrifft vor allem jene Kinder und Jugendliche, die aus sozial benachteiligten Familien stammen.2

Vor diesem Hintergrund erfüllen öffentliche Sport- und Aufenthaltsplätze eine wichtige Rolle: Sie bieten Raum für Bewegung und soziales Miteinander – beides Komponenten, die einen positiven Effekt auf die Psyche haben.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet

1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-kinder-und-jugendliche-2163490 2 https://www.zeit.de/familie/2024-09/folgen-coronamassnahmen-mentale-gesundheit-kinder-familie-krisen

 über den aktuellen Stand und Planungen bezüglich der Reaktivierung des Basketball- und Sportplatzes im Burggraben,  über die geplanten Maßnahmen sowie die hierfür eingeplante Zeitschiene.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Gabriele Klaßen Andrea Friedel Stadträtin Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine; hier: Antrag

Bündnis90/Die Grünen vom 18.03.2025

Sachverhalt (kurz): Bereits jetzt tragen viele migrantisch gelesene Gruppen und Vereine ihre regelmäßigen Trainingseinheiten und Heimspiele auf städtischen Freisportanlagen aus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine

(Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.03.2025)

Sachverhalt

Anzahl und Auslastung der städtischen Plätze Die Stadt Nürnberg betreibt insgesamt neun Freisportanlagen mit Fußballplätzen (Bertolt- Brecht-Schule, Deutschherrnwiese, Gibitzenhof, Luitpoldhain, Muggenhof, Stadion- Nebenplatz 1, Stadion-Nebenplatz 2, Steinplatte, Zeppelinfeld). Diese Anlagen sind nicht nur für den sportlichen Betrieb der traditionellen Sportvereine, sondern auch für den Schulsport vorgesehen. Die generelle Nachfrage nach Nutzungszeiten überschreitet das potentielle Angebot seit Jahren, was zu einer vollen Auslastung der Sportanlagen führt.

Nutzung durch migrantische Vereine/Gruppen Auf den städtischen Freisportanlagen tragen derzeit bereits jetzt viele migrantisch gelesene Gruppen und Vereine ihre regelmäßigen Trainingseinheiten und Heimspiele im Ligabetrieb des Bayerischen Fußballverbandes aus:  Vatan Spor e.V.  Sportverein Eyüp Sultan e.V.  Griechischer Kultur- und Sportverein MEGAS ALEXANDROS e.V.  Türkischer Sport-Verein Gostenhof e.V.  Straßenbahn-Sportverein Elektra 1925 Nürnberg e.V.  Kultur- und Sportverein Hajduk Nürnberg e.V.

Insgesamt sind die genannten Vereine mit 26 Mannschaften (15x Erwachsene, 11x Junioren) auf den städtischen Anlagen. Zusätzlich zu den Nutzungen der Vereine gibt es noch mehrere Stunden pro Woche für kostenlose Sportangebote für Geflüchtete.

Neben den genannten Nutzungen gibt es als regelmäßige Nutzer auf den städtischen Sportanlagen auch noch:  Deutsche Jugendkraft Falke Nürnberg e.V.  Turn- und Sportverein Bar Kochba Nürnberg e.V.  Turn- und Sportverein Maccabi Nürnberg e.V.  TSV 1846 Nürnberg – American Football (Nürnberg Rams)  Nürnberg Hawks American Football e.V.  1. FCN (Juniorinnen)  die Sportverbände, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Eliteschule des Sports auf der Anlage der Bertolt-Brecht-Schule trainieren

Zuschlag für Sonntagsnutzung Der Zuschlag von 30% für Nutzungen am Wochenende liegt in dem zusätzlichen Aufwand für die Stadt Nürnberg begründet. So ist zusätzliche Pflege und Reinigung in den Sanitärbereichen (inkl. Warmwasserversorgung für Duschen) notwendig. Außerdem ist am Wochenende in der Regel kein fester Platzwart vor Ort, wodurch Mehraufwand und zusätzliche Kosten durch externes Reinigungspersonal/Schließdienste entstehen. Auch der erhöhte Vor- und Nachbereitungssaufwand für die Spielfelder ist im Regelfall nur anlässlich der Spieltage an den Wochenenden notwendig.

Bedingungen für Nutzergruppe 2 Gemäß den Festlegungen in der Sportanlagengebührensatzung umfasst die Nutzergruppe 2 alle gemeinnützigen Organisationen, die nicht in Nutzergruppe 1 fallen. Eine Untervermietung der Plätze ist bislang gemäß den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Diese Regelung ist vom SportService empfohlen, da eine Untervermietung ohne Zustimmung der Stadt Nürnberg die Steuerungsmöglichkeit der Belegung erheblich einschränken würde.

Bereits jetzt fallen alle gemeinnützigen Organisationen mindestens in Nutzergruppe 2. Sobald es sich um einen gemeinnützigeren Verein handelt, fallen migrantisch gelesene Gruppen nicht in die Nutzergruppe 3. Außer einem kommerziellen Anbieter von Leichtathletik auf der Sportanlage Deutschherrnwiese, der aber den Fußballplatz nicht beeinträchtigt, gibt es derzeit keine Nutzer der Nutzergruppe 3 auf den städtischen Freisportanlagen

Anträge auf Fremdsprachen: Derzeit sind keine Fälle bekannt, bei denen aufgrund von Sprachbarrieren keine Nutzungsvereinbarung zustande kam. Dennoch werden wir prüfen, ob ein Beiblatt mit Erläuterungen in anderen Sprachen den Anträgen beigefügt werden kann. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss jedoch die Nutzungsvereinbarung letztendlich auf jeden Fall in Deutsch verfasst sein.

Öffentlich einsehbare Belegungspläne Der SportService plant, das derzeitige Datenbankprogramm zur Belegung der Sportstätten zeitnah durch eine neue Software zu ersetzen. Diese wird es unter anderem ermöglichen, einen öffentlich einsehbaren Belegungsplan anzubieten, der den Zugang zu den Sportanlagen transparenter macht und eine effizientere Nutzung ermöglicht.

Hinsichtlich der Nutzungszeit der Naturrasenplätze ist jedoch auch zu beachten, dass Regenerationspausen und Sperrzeiten für Pflegearbeiten zu berücksichtigen sind. Der Deutsche Fußballbund empfiehlt, die Nutzungsstunden pro Woche pro Platz auf etwa 24 bis 26 Stunden zu begrenzen, um die Qualität des Rasens zu erhalten. Es wird also immer vermeintliche Lücken in dem Belegungsplan geben, die aber faktisch nicht nutzbar sind.

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 18. März 2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

öffentliche Fußballplätze in Nürnberg, die unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft genutzt werden können, sind rar. Dieser Mangel betrifft viele Gruppen und Vereine, die nicht primär im organisierten Sport tätig sind. Insbesondere migrantische Kulturvereine und internationale Gruppen stehen bei der Nutzung städtischer Sportanlagen vor Hürden.

Denn die Stadt bietet zwar eine „terminliche Sportstättennutzung“ und damit die Möglichkeit, einen Sportplatz zu mieten, allerdings ist das entsprechende Formular ausschließlich auf Deutsch. Hinzu kommen hohe Kosten. Während förderungsfähige Sportvereine- und verbände für die Anmietung eines Fußballplatzes pro Stunde 12,90 Euro zahlen (Nutzergruppe 1), beläuft sich für sonstige begünstigte Nutzer:innen (Nutzergruppe 2) der Stundensatz auf 42,50 Euro. Die dritte Gruppe der sonstigen Nutzer:innen, unter die unter bestimmten Umständen auch migrantische Kulturvereine fallen, stehen einem Stundensatz von 122,40 Euro gegenüber.

Diese Kosten erschweren es daher vor allem migrantischen Kulturvereinen, die nicht in Vereinen organisiert sind, eine gesellschaftlich-sportliche Teilhabe. Denn ein Fußballplatz ist weit mehr als nur ein Ort der Bewegung: er ist ein sozialer Treffpunkt, ein Raum der sportlichen Rivalität und Integrationsstätte.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung

 berichtet über die Anzahl der vorhandenen städtischen Fußballplätze und deren Auslastung,  berichtet über die aktuellen Anmeldezahlen sowie Nutzung von städtischen Fußballplätzen seitens migrantisch gelesener Gruppen und Kulturvereine,

 erklärt, warum sich die Grundgebühr an Sonn- und Feiertagen um 30 Prozent erhöht,  berichtet über die Bedingungen für Nutzergruppen 2 und beschließt eine Untermietenregelung für die Nutzergruppen 2,  bietet die Option, einen städtischen Sportplatz insbesondere für migrantisch gelesene Vereine, die in die Nutzergruppe 3 fallen, zu finanziell attraktiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen,  prüft die Möglichkeit, Anträge zur Sportstättennutzung in verschiedenen Sprachen anzubieten,  stellt einen öffentlich einsehbaren, anonymisierten Belegungsplan zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Arzten Achim Mletzko Stadtrat Fraktionsvorsitzender

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Erstellung eines Bikeparks am Schmausenbuck

Sachverhalt (kurz):

Die Planung und Erstellung eines Bikeparks auf einer von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) zur Verfügung gestellten Fläche und in Kooperation mit diesen wurde 2020 beschlossen. Aufgrund verscheidener Verzögerungen und notwendig gewordenen Zusatzmaßnahmen kann das Projekt erst im Herbst 25/ Frühjahr 26 umgesetzt werden. Aufgrund der Verzögerungen kommt es zu Kostensteigerungen, für welche Finanzierungsvorschläge erarbeitet wurden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Sportkommission empfiehlt die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen inklusive der Erhöhung der Investitionsmittel zur Erstellung des Bikeparks in 2026 um 50.000 Euro. Die Finanzierung wird über die Investitionspauschale „Vereinseigene Sportanlagen“ sichergestellt.

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Anlage 7.1

Umsetzung des MTB Parcours im Staatsforst

Die BMX/Mountainbike-Szene stellt eine der größten freien Trendsportszenen in Nürnberg dar. Um den aus dieser Szene heraus formulierten Bedarfen gerecht zu werden, wurde auf Empfehlung der Sportkommission vom 17. Juli 2020 die Planung und Erstellung eines Bikeparks auf einer von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) zur Verfügung gestellten Fläche am Schmausenbuck vorangetrieben. Die geplante Anlage stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den Zabo-Trails und dem Trailnetz im Reichswald dar und bereichert das Sportstättenportfolio der Stadt Nürnberg enorm. Sie soll Sportlerinnen und Sportlern aus allen Alters- und Leistungsklassen die Möglichkeit bieten, den Bikesport auf einer öffentlich zugänglichen und verkehrssicheren Anlage zu betreiben.

Der Auftrag für die Erstellung des Bikeparks wurde am 12. Mai 2022 an die Nürnberger Firma kolap UG & Co. KG vergeben. Zu diesem Zeitpunkt lag eine Aussage der Unteren Naturschutzbehörde vor, dass die Fläche naturschutzrechtlich unbedenklich sei. Leider wurde diese Einschätzung im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrags revidiert und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein Artenschutzgutachten gefordert. Dieses Gutachten ergab wiederum die Forderung der Umsiedlung der ansässigen Zauneidechsen einschließlich der Zurverfügungstellung von geeigneten Ausgleichsflächen.

Die Erstellung dieser Gutachten sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen haben zu Mehrkosten in Höhe von rund 55.000 Euro brutto geführt, die bei der Kalkulation der Maßnahme aufgrund der Erstbewertung der Unteren Naturschutzbehörde nicht absehbar waren. Zwar wurde am 7. April 2025 nun die Baugenehmigung erteilt, allerdings führte diese Situation zu einer Verzögerung des Baubeginns. Aufgrund der Kostensteigerungen im Erd- und Holzbau haben sich hierdurch die Baukosten um knapp 10 % erhöht. Insgesamt ist also eine Kostensteigerung in Höhe von rund 90.000 Euro brutto zu konstatieren. Aufgrund der Zusatzkosten lassen die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) als Bauherr gerade eine förderrechtliche Klärung durchführen.

Trotz dieser Herausforderungen besteht nach wie vor die einmalige Chance, die Anlage gemeinsam mit den Bayerischen Staatsforsten als starkem Partner umzusetzen. Als Reaktion auf die Kostenentwicklung schlägt die Verwaltung die folgenden Maßnahmen vor:

  1. Reduzierung des Leistungsverzeichnisses Ursprünglich war angedacht, im unteren Bereich des Bikeparks einen Pumptrack zu realisieren. Dieser müsste zur Reduzierung der Gesamtkosten aus dem Leistungsverzeichnis genommen bzw. auf einen späteren Bauabschnitt verschoben werden. Dies bietet ein Einsparpotential in Höhe von etwa 30.000 Euro.

  2. Einbeziehung der Nutzer Teile der Szene haben sich mittlerweile im neu gegründeten Verein Mountain Bike Club Nürnberg e.V. organisiert. Dieser steht als verlässlicher Ansprechpartner der Stadt Nürnberg in Sachen Bikepark bereit. Im Juli wird ein Vororttermin mit den Nutzern stattfinden, bei dem die Möglichkeiten der Einbeziehung der Nutzer bei der Herstellung erörtert werden sollen. Vor allem beim Shapen der Lines sieht der Bauunternehmer hier etwas Potential.

  3. Erhöhung der Investitionsmittel um 50.000 Euro Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 entschieden, sich in gleicher Höhe wie die Bayerischen Staatsforsten bis maximal 200.000 Euro (brutto) an den Investitionskosten zu beteiligen. Die BaySF haben ihren Eigenanteil durch die kostenfreie Bereitstellung von zwei Ausgleichsflächen zur Umsiedlung der Zauneidechsen bereits erhöht. Die beiden Flächen mit insgesamt 26.500 Wertpunkten haben einen Wert von rund 100.000 Euro. Die Verwaltung schlägt nun vor, auch die Investitionsmittel der Stadt Nürnberg um 50.000

Euro zu erhöhen. Aufgrund der Haushaltslage soll die Finanzierung der Erhöhung über die Investitionspauschale „Vereinseigene Sportanlagen“ erfolgen.

Im Budget Investitionszuschuss wurden aus dem Jahr 2024 insgesamt Restmittel in Höhe von 197.900 EUR in das Investitionszuschussbudget von 2025 übertragen. Aufgrund des aktuellen Abrechnungsstands der laufenden Investitionsmaßnahmen ist absehbar, dass das Budget 2025 ausreicht, um alle auszahlungsreifen Investitionszuschüsse in 2025 auszuzahlen, auch wenn 50.000 EUR Zuschuss für den MTB-Park am Schmausenbuck aus diesem Topf finanziert werden. So entsteht den Vereinen kein Nachteil; auch eine Verlängerung der Wartezeit auf eine Zuschussauszahlung steht nicht zu befürchten. Für die letzte Sportkommission im Jahr 2025 stehen insgesamt noch 832.200 EUR zur Auszahlung zur Verfügung.

Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann der Bikepark mit Ausnahme des Pumptracks wie geplant erstellt werden. Der Spatenstich ist im Herbst 2025 geplant, die Eröffnung zu Ostern 2026.

Empfehlung

Die Sportkommission empfiehlt die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen inklusive der Erhöhung der Investitionsmittel zur Erstellung des Bikeparks in 2026 um 50.000 Euro. Die Finanzierung wird über die Investitionspauschale „Vereinseigene Sportanlagen“ sichergestellt.

ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Investitionszuschuss - Auszahlungen Anlage 2 Investitionszuschuss - Auszahlungen Anlage 3 Investitionszuschuss Auszahlung Empfehlung Investitionszuschuss - Auszahlungen Beschluss-Auflage Investitionszuschuss - Auszahlung

Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 1.297.900 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 2 wird vorgeschlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Zuschüsse werden wie in der Anlage 2 vorgeschlagener Höhe und Verteilung empfohlen.

Beschlussvorschlag: Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Entscheidungsvorlage

Für das Jahr 2025 stehen im Haushalt 1.297.900 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Der Planansatz liegt bei 1.100.000 EUR und erhöht sich um 197.900 EUR Restmittel aus dem Jahr 2024

Haushaltsmittel in 2025 1.100.000 EUR

zzgl. Restmittel aus 2024 197.900 EUR

Verfügbare Zuschussmittel 1.297.900 EUR

abzgl. Bewilligungen SpK 14.03.2025 85.450 EUR abzgl. Bewilligungen gemäß Anlage 380.250 EUR Restmittel 832.200 EUR

In der Anlage 6.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, deren Zuschuss für das Jahr 2025 vorgesehen ist, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Herbst 2025 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Es stehen dann noch 832.200 Euro zur Verfügung. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für Maßnahmen, die vor 2019 beantragt wurden, gilt eine maximale Auszahlung von 50.000 Euro pro Jahr und Maßnahme bzw. bei Maßnahmen mit einem Gesamtzuschuss über 300.000 Euro die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

Anlage 2

Investitionszuschuss – Auszahlungen

Empfehlung

der Sportkommission vom 27.06.2025

I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:

Vorhaben- Verein

Nr. Maßnahme Zuschuss

010_35 ASV Buchenbühl e.V. 1.550 € Errichtung Ballfangzaun B-Platz 011_22 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. 7.000 € Errichtung Beregnungsanlage 061_26 Club am Marienberg e.V. 10.000 € Sanierung Hockeygebäude und Errichtung Tennisballwand 091_46 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 20.350 € Anschaffung Aufsitzrasenmäher 322_299g Post-SV Nürnberg e.V. 9.500 € Bestandsicherung Hallenbad 354_25 Reitclub Fischbach e.V. 6.500 € Errichtung Round-Pen 354_37 Reitclub Fischbach e.V. 8.500 € Sanierung Aussen-Reitplatz 409_15 SF Großgründlach e.V. 200.000 € Errichtung Kunstrasenplatz 491_44 Schützengruppe Kornburg e.V. 700 € Anschaffung Heckenschere 563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. 100.000 € Umbau Waldsportanlage Erlenstegen 563_28 TSV 1846 Nürnberg e.V. 3.200 € Reparatur Heizungs- und Lüftungsanlage 568_20 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. 5.850 € Erneuerung und Erweiterung Flutlichtanlage 570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. 100 € Sanierung B-Platz und Leichtathletikanlage 570_25 TSV Katzwang 1905 e.V. 3.000 € Instandsetzung der Spielfläche (C-Platz) 575_24 TSV Südwest Nürnberg e.V. 4.000 € Erneuerung der Heizungsanlage

Gesamtsumme 380.250 €

Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 Anlage 3

010_35 ASV Buchenbühl e.V. Antrag SpS: 22.02.2023 Kosten: 6.353 €

Errichtung Ballfangzaun B-Platz Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 5.677 €

Ballfangzaun an Stirnseite des Platzes notwendig, damit Bälle nicht in Gen. BLSV: Fördersatz: 45% den Wald fliegen. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.550 € Verw.Nachweis: 03.05.2024 bisher bewilligt: 1.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 1.550 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

011_22 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 30.05.2023 Kosten: 56.032 €

Errichtung Beregnungsanlage Antrag BLSV: 01.06.2023 zuwendungsfähig: 55.761 €

Die Brunnenpumpe ist defekt und muss dringend ersetzt werden, zudem Gen. BLSV: 07.06.2023 Fördersatz: 45% soll eine Bewässerungsanlage für die Plätze errichtet werden. Bewillig. BLSV: 29.01.2025 Zuschuss: 25.100 € Verw.Nachweis: 23.10.2023 bisher bewilligt: 18.100 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

061_26 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 01.12.2023 Kosten: 98.877 €

Sanierung Hockeygebäude und Errichtung Antrag BLSV: 14.11.2023 zuwendungsfähig: 98.877 €

Tennisballwand

Bei dem Hockeygebäude müssen Fassade, Dach, Türen und Fenster Gen. BLSV: 21.11.2023 Fördersatz: 45% sowie Elektroinstallationen saniert werden. Außerdem soll eine neue Tennisballwand inkl. Bodenbelag und Umzäunung errichtet werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 44.500 € Verw.Nachweis: 02.12.2024 bisher bewilligt: 20.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 10.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 14.500 €

091_46 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 19.08.2024 Kosten: 42.007 €

Anschaffung Aufsitzrasenmäher Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 40.666 €

Der defekte Aufsitzrasenmäher muss ersetzt werden. Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 20.350 € Verw.Nachweis: 01.04.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 20.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

322_299g Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.09.2023 Kosten: 106.988 €

Bestandsicherung Hallenbad Antrag BLSV: 26.05.2023 zuwendungsfähig: 81.098 €

Um den Betrieb des Hallenbads sicherzustellen, sind verschiedene Gen. BLSV: 23.06.2023 Fördersatz: 45% Investitionen notwendig. Bewillig. BLSV: 20.03.2025 Zuschuss: 36.500 € Verw.Nachweis: 14.06.2024 bisher bewilligt: 27.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 9.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

354_25 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 03.04.2024 Kosten: 24.402 €

Errichtung Round-Pen Antrag BLSV: 26.04.2024 zuwendungsfähig: 20.341 €

Errichtung eines Round-Pen zur Entlastung der Reithalle und Gen. BLSV: 16.05.2024 Fördersatz: 45% Dressurvierecks. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 9.150 € Verw.Nachweis: 18.09.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 6.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.650 €

Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 Anlage 6.3

354_37 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 28.09.2017 Kosten: 29.932 €

Sanierung Aussen-Reitplatz Antrag BLSV: 27.04.2024 zuwendungsfähig: 25.343 €

Sanierung des Dressurvierecks mit Abtragung der vorhandenen Gen. BLSV: 16.05.2024 Fördersatz: 45% Tretschicht und Erstellung eines wasserdurchlässigen Unterbaues und einer neuen Tretschicht. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 11.400 € Verw.Nachweis: 13.09.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 8.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.900 €

409_15 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 31.08.2023 Kosten: 1.305.806 €

Errichtung Kunstrasenplatz Antrag BLSV: 15.11.2023 zuwendungsfähig: 1.303.252 €

Der Verein plant im Rahmen des Zukunftskonzeptes "Vision 2023" die Gen. BLSV: 05.04.2024 Fördersatz: 45% Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 586.450 € Verw.Nachweis: 08.04.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 200.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 386.450 €

491_44 Schützengruppe Kornburg e.V. Antrag SpS: 15.01.2025 Kosten: 1.423 €

Anschaffung Heckenschere Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 1.423 €

Zur Pflege der sportlich genutzten Flächen wird eine Heckenschere Gen. BLSV: Fördersatz: 50% benötigt. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 700 € Verw.Nachweis: 17.02.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 700 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 03.08.2018 Kosten: 1.274.288 €

Umbau Waldsportanlage Erlenstegen Antrag BLSV: 18.10.2018 zuwendungsfähig: 1.068.959 € Das Vereinsgelände in Erlenstegen soll saniert werden. In diesem Zuge Gen. BLSV: 14.11.2018 Fördersatz: 45% werden Dach, EG und UG des Vereinsheims sowie Spielfelder saniert und ein Lichthof gebaut. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 481.050 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 199.750 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 100.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 181.300 €

563_28 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 14.11.2023 Kosten: 22.462 €

Reparatur Heizungs- und Lüftungsanlage Antrag BLSV: 20.09.2023 zuwendungsfähig: 7.161 € Im Zuge einer turnusmäßigen Sicherheitsüberprüfung der Heizungs- und Gen. BLSV: 27.09.2023 Fördersatz: 45% Lüftungsanlage der Sporthalle in der Fuggerstrasse 11 wurde diese als nicht mehr funktionsfähig befunden. Eine Reparatur ist unabdingbar und Bewillig. BLSV: 17.02.2025 Zuschuss: 3.200 € muss so schnell als möglich durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Verw.Nachweis: 13.03.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.200 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

568_20 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.03.2023 Kosten: 68.588 €

Erneuerung und Erweiterung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 29.03.2023 zuwendungsfähig: 68.588 € Energieeffiziente Erneuerung und Erweiterung der Flutlichtanlage. Gen. BLSV: 12.05.2023 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 22.01.2025 Zuschuss: 30.850 € Verw.Nachweis: 10.01.2024 bisher bewilligt: 25.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 5.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 Anlage 6.3

570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 22.07.2021 Kosten: 13.523 €

Sanierung B-Platz und Leichtathletikanlage Antrag BLSV: 24.06.2021 zuwendungsfähig: 13.523 € Oberflächen-Beton-Sanierungsarbeiten am B-Platz sowie an der Kugel- Gen. BLSV: 12.07.2021 Fördersatz: 45% Steinstoß-Anlage und Diskus-Abwurfkreis Bewillig. BLSV: 17.02.2025 Zuschuss: 6.100 € Verw.Nachweis: 01.02.2022 bisher bewilligt: 6.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 100 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

570_25 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 01.09.2022 Kosten: 26.323 €

Instandsetzung der Spielfläche (C-Platz) Antrag BLSV: 25.08.2022 zuwendungsfähig: 26.323 € Instandsetzung der Spielfläche (C-Platz) Gen. BLSV: 31.08.2022 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 26.02.2025 Zuschuss: 11.850 € Verw.Nachweis: 20.09.2023 bisher bewilligt: 8.850 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

575_24 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 11.05.2023 Kosten: 84.607 €

Erneuerung der Heizungsanlage Antrag BLSV: 19.05.2023 zuwendungsfähig: 29.329 €

Die Heizungsanlage des Vereinsheims muss erneuert werden, geplant ist Gen. BLSV: 05.06.2023 Fördersatz: 45% eine Hybridheizungsanlage (Flüssiggasheizung mit thermischer Solarunterstützung). Bewillig. BLSV: 25.09.2024 Zuschuss: 13.200 € Verw.Nachweis: 25.01.2024 bisher bewilligt: 9.200 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 4.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

Summe: 380.250 €

Empfehlung

TOP: 9

Sportkommission

Sitzungsdatum 27.06.2025

öffentlich

Betreff: Investitionszuschuss - Auszahlungen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Die Zuschüsse werden wie in der Anlage 2 vorgeschlagener Höhe und Verteilung empfohlen.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beschluss-Auflage

TOP:

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungsdatum 02.07.2025

öffentlich

Betreff: Investitionszuschuss - Auszahlungen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Sachverhalt (kurz): In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung.

Seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 14.03.2025 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 13.05.2025) sind insgesamt 22 Maßnahmen von 15 Vereinen neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss hinzugekommen. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft und den Vereinen zeitnah zur Antragstellung schriftlich bestätigt wurde.

Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge und auf Basis vorzulegender Verwendungsnachweise einem Bewilligungsprozess unterworfen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3 der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach den staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung. Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 14.03.2025 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 13.05.2025) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein bereits schriftlich bestätigt wurde. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

011_47 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 10.03.2025 Anschaffung Rasenstriegel Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 2.198 € Vsstl. Zuschuss: 1.100 € 061_27 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 28.02.2025 Sanierung Hockeykunstrasen und Antrag BLSV: folgt Trainingsbeleuchtung Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 532.500 € Vsstl. Zuschuss: 239.650 € 082_25 DJK BFC e.V. Antrag SpS: 26.01.2025 Errichtung Skater-Hockey-Feld Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 97.039 € Vsstl. Zuschuss: 43.650 € 085_24 DJK Falke Nürnberg e.V. Antrag SpS: 20.02.2025 Austausch Abwasserhebeanlage Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 11.900 € Vsstl. Zuschuss: 5.350 € 123_49f ESV Flügelrad Nürnberg e.V. Antrag SpS: 24.03.2025 Anschaffung Motorengeräteträger mit Fördersatz: 50% Aufsätzen Kostenschätzung: 5.800 € Vsstl. Zuschuss: 2.900 € 202_32 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.01.2025 Kanalsanierung Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 5.477 € Vsstl. Zuschuss: 2.450 €

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

202_44 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.01.2025 Ersatzanschaffung Rasentraktor Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 24.359 € Vsstl. Zuschuss: 12.200 € 322_39 Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.02.2025 Umrüstung barrierefreie Zugänge Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 13.090 € Vsstl. Zuschuss: 5.900 € 322_299i Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 13.02.2025 Sanierung Beregnungsanlage Tennis Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 25.000 € Vsstl. Zuschuss: 11.250 € 322_299j Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.03.2025 Bestandssicherung MSR-Technik Antrag BLSV: folgt Lehrschwimmbecken Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 12 300 € Vsstl. Zuschuss: 5 550 € 322_299k Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 19.03.2025 Innenausbau neue Fitnessanlage Antrag BLSV: folgt "Fitlounge 2026" Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 500.600 € Vsstl. Zuschuss: 225.250 € 408_27 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 14.03.2025 Sanierung B-Platz (Hartplatz) Antrag BLSV: 14.03.2025 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 40.000 € Vsstl. Zuschuss: 18.000 € 408_28 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 24.03.2025 Erneuerung Gerätehütte Tennis Antrag BLSV: 14.03.2025 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 30.000 € Vsstl. Zuschuss: 13.500 € 408_29 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 25.03.2025 Austausch Heizungsanlage Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 90.000 € Vsstl. Zuschuss: 40.500 € 498_25 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 19.03.2025 Erneuerung Duscharmaturen Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 12.032 € Vsstl. Zuschuss: 5.400 € 435_25 Sportvereinigung Mögeldorf 2000 Antrag SpS: 07.05.2025

e.V. Antrag BLSV: folgt

Sanierung Beregnungsanlage und D- Fördersatz: 45% Platz Kostenschätzung: 31.458 € Vsstl. Zuschuss: 14.150 € 426_22 SV Wacker Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.02.2025 Errichtung Ballfangzaun Antrag BLSV: 06.02.2025 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 19.769 € Vsstl. Zuschuss: 8.900 € 561_292 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 04.03.2025 Erneuerung Pumpensteuerung Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 12.469 € Vsstl. Zuschuss: 5.600 € 572_29 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 07.02.2025 Errichtung Photovoltaikanlage Antrag BLSV: 27.11.2024 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 73.147 € Vsstl. Zuschuss: 32.900 €

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

578_47 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 05.02.2025 Anschaffung Rasentraktor Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 29.653 € Vsstl. Zuschuss: 14.850 € 578_48 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 05.02.2025 Anschaffung Laubbläser Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 1.173 € Vsstl. Zuschuss: 600 € 591_26 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 25.04.2025 Neubau Allwetter-Tennisplatz Antrag BLSV: 05.03.2024 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 81.635 € Vsstl. Zuschuss: 36.750 €

Erläuterungen zur Übersicht:  Für bauliche Maßnahmen (Bestandserweiterungen und Sanierungen) liegt der Fördersatz bei 45% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 5 000 Euro zuwendungsfähige Kosten).  Die Anschaffung von Pflegegeräten wird mit einem Fördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 1 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) gefördert.  Für Investitionsmaßnahmen als Folge einer Fusion, die nicht aus der Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt werden. In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden.  Eine Aussage über die geplante Fertigstellung der Maßnahmen kann derzeit nicht getroffen werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden.  Bauliche Maßnahmen werden gemäß den staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich durch den Freistaat Bayern (BLSV Sportstättenbauförderung) gefördert, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 10 000 Euro übersteigen. Es sind Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht.

Aktuelle Antragslage und Ausblick

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 121 Anträge auf Investitionszuschuss von 48 Vereinen vor. Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamtkosten für Investitionen auf ca. 26,1 Millionen Euro. Ausgehend von den veranschlagten förderfähigen Kosten vorliegender Anträge beläuft sich der städtische Zuschuss auf insgesamt rund 11,0 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden aber schon erste Zuschussraten nach Baufortschritt ausgezahlt. Somit stehen nach Bewilligung der Auszahlungen in der heutigen Sitzung (vgl. separater TOP 6) insgesamt noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 8,4 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind.

Der Verwaltung liegen von mehreren Vereinen Voranfragen für die Förderung von Großbauprojekten vor, die sich bereits in fortgeschrittenen Planungsphasen befinden, aktuell jedoch noch nicht zur Förderung beantragt wurden. Die von den Vereinen geschätzten Gesamtkosten dieser Großprojekte, beispielsweise des NHTC (Bau eines Trainigszentrums), TSV Altenfurt (Verlagerung Sportgelände), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), ASC Boxdorf (Erweiterung Vereinsheim), Post SV (Sportpark Mögeldorf) und ASN Pfeil-Phoenix (Radrennbahn), liegen jeweils im Millionenbereich. Der Topf für Investitionszuschüsse ist auf Projekte dieser Größenordnung nicht ausgelegt. Eine Förderung aus dem Gesamthaushalt bzw. eine Anmeldung dieser Projekte zum MIP, wie dies beispielsweise für die Surfwelle und den Yachtclub per Stadtratsbeschluss gelungen ist, ist in diesen Fällen anzustreben. Je nach finanzieller Situation der Vereine lassen sich Großbauprojekte im Millionenbereich häufig nicht mit den regulär zu erwartenden Sportfördermitteln von Stadt (45%) und Land (20%) realisieren, da der verbleibende Eigenanteil beim Verein zu groß ist. Die Verwaltung unterstützt daher die Vereine bei der Beantragung von in Frage kommenden anderweitigen Fördermitteln (z. B. des Bundes), um eine Realisierung dieser Projekte durch zusätzliche Fördermittel wahrscheinlicher werden zu lassen (z. B. Sanierung des Freibades Bayern 07). Im Falle konkret werdender Großbauprojekte wird der Sportkommission Bericht erstattet.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.07.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Anpassung der Sportförderrichtlinien

Sachverhalt (kurz): In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien hervor. Die Änderungen sollen zum 01.01.2026 in Kraft treten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (Anlage 2) hervor. Die Sportkommisssion empfiehlt die seitens der Verwaltung vorgenommenen Aktualisierungen der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2026 zu übernehmen.

Beschlussvorschlag:

Anpassung der Sportförderrichtlinien

Die Sportförderrichtlinien bilden die Grundlage für die städtische Förderung im Breiten- und Leistungssport. Die aktuell gültigen Sportförderrichtlinien waren am 13. Dezember 2018 in Kraft getreten.

In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (siehe Anlage) hervor.

Neben den formalen Änderungen wurden auch folgende inhaltlichen Anpassungen vorgenommen:

 Bei den Zuständigkeiten wurde aus „der Leiter des SportService“ „die Leitung des SportService“ und der folgender Punkt „Entscheidung über die Ehrung verdienter ehrenamtlicher Mitarbeiter des Sports gestrichen (Nr. 1.3).  Beim Jubiläumszuschuss wurde ergänzt, dass der Zuschuss nur auf Antrag im Jubiläumsjahr erhalten werden kann (Nr. 3.1.6)  Bei der Gewährung von Zuschüssen zu Veranstaltungskosten wurde die Klammer „(einschließlich eventueller Gebühren und Entgelte für die Überlassung städtischer Sporthallen)“ und die Bereitstellung von Ehrenpreisen gestrichen. Ergänzt wurde, dass die Anmeldung der Veranstaltung bis zum 31.12. des Vorjahres beim SportService erfolgt sein muss (Nr. 3.1.7).  Bei der Anmeldung von Stadtmeisterschaften ändert sich das Datum auf den 31.12. des Vorjahres (3.1.8).  Die Inhalte des Punktes 3.1.9. „Beratungsleistung und Projekte“ sind, der Realität folgend, in das Kapitel Sonderzuschuss (3.2) aufgenommen worden. Außerdem wurden in den Punkt 3.2 nun auch die Möglichkeiten der Förderung von Angeboten in der Inklusions- und Seniorenarbeit aufgenommen.  Für die Investitionszuschüsse wurde ergänzt, dass abweichend von der staatlichen Richtlinie auch vereinsbetriebene Schwimmanlagen Gegenstand der Förderung sein können. Außerdem wurde im Text hinzugefügt, dass bei Großbauprojekten mit einem Zuschussvolumen ab 750 000 Euro im Einzelfall im Stadtrat entschieden wird (Nr. 3.3.1).  Der Passus „die Jedermannsportplätze stehen allen Nürnberger Gemeindeangehörigen kostenlos zur Verfügung“ wurde gestrichen (Nr. 4.1).  Im Bereich Ehrungen wurde verankert, dass auch Athletinnen und Athleten eines Nürnberger Bundesstützpunkts ausgezeichnet werden können. Aufgenommen wurde außerdem, dass ein fristgerechter Antrag eines Nürnberger Sportvereins bzw. Bundesstützpunkts eingereicht werden muss und dass kein rechtlicher Anspruch auf die Auszeichnung besteht (Nr. 5.). Hinzugefügt wurde, dass eine Ehrung auch für eine Teilnahme an Paralympischen Spielen und den Special Olympics World Games erfolgen kann. Des Weiteren wurde ergänzt, dass in einer entsprechenden Disziplin mindestens vier Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler bzw. Mannschaften teilgenommen haben müssen. Künftig sollen bei Mannschaftserfolgen auch Trainerinnen und Trainer eine Urkunde erhalten. Mannschaften bestehen aus mindestens drei Sportlerinnen oder Sportlern (Nr. 5.1)

 Für Ehrungen im ehrenamtlichen Engagement wurden die Punkte hinzugefügt, dass die Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, dass jährlich bis zu drei Personen geehrt werden können und dass jeder Verein oder Verband eine Person für die Ehrung vorschlagen kann (Nr. 5.2).

In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (siehe Anlage) hervor.

Die Sportkommisssion empfiehlt die seitens der Verwaltung vorgenommenen Aktualisierungen der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2026 zu übernehmen.

Richtlinien der Stadt Nürnberg für Zuwendungen

zur Förderung des Sports

(S p o r t f ö r d e r r i c h t l i n i e n )

Präambel 1.3 Zuständigkeiten Die Stadt Nürnberg fördert und unterstützt den Sport in seinen Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit beschließt auf verschiedenen Facetten, vom Breitensport an der Basis bis zum Empfehlung der Sportkommission über Spitzensport in Anerkennung seiner gesundheitlichen, bildungspolitischen und sozialen Bedeutung. Die Chancen, die der Sport - Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen (Nr. 2.3) unserer Stadtgesellschaft durch Gesundheitsförderung, Steigerung der Lebensqualität, Bewegung, „Einbindung des Fair Play - die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten Gedanken“, Teilhabe und Sozialisation, sowie Repräsentation sowie die Höhe der Fördersätze (Nr. 3.1 und 3.3.3) und Vorbildwirkung bietet, sind enorm.

Wichtigste Träger und flächendeckende Anbieter des Sports vor 100 000 Euro (Nr. 3.3). Ort sind die Sportverbände und -vereine. Der Vereinsbetrieb soll durch adäquate Unterstützungsmaßnahmen auf Dauer gesichert Die Leitung des SportService entscheidet auf Empfehlung der und die vielfältigen Vorteile des Sporttreibens im Verein sollen Sportkommission über möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Dabei soll vielfältiges, bedarfsorientiertes Sportangebot - die Gewährung von Investitionszuschüssen im Einzelfall bis von hoher Qualität in stabilen, zweckmäßigen und leistungsfähi- 100 000 Euro (Nr. 3.3) gen Vereinsformen ermöglicht werden.

Aufgrund ihrer Bedeutung für die städtische Sportstätteninfra- 3.1.8 und 4.4 struktur stehen Vereine mit eigenen Sportstätten im Zentrum der kommunalen Unterstützungsmaßnahmen. Die übrigen Entscheidungen im Rahmen des Vollzugs der Sportförderrichtlinien trifft die Leitung des SportService in eigener Zu- Das Hauptaugenmerk der Sportförderung liegt auf dem Breiten- ständigkeit. sport. Berufssport wird grundsätzlich nicht gefördert. Die Zuständigkeit des Stadtrates gemäß § 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat, insbesondere für Maßnahmen, die einen 1. Allgemeine Bestimmungen Aufwand von mehr als 400 000 Euro erfordern, bleibt unberührt. 1.1 Freiwillige Leistungen Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2. Förderungsvoraussetzungen nach diesen Richtlinien vergeben werden. Ein Rechtsanspruch 2.1 Förderungsfähigkeit wird durch diese Richtlinien nicht begründet; Verpflichtungen für Grundsätzlich werden nur Nürnberger Sportvereine gefördert, die Stadt können daraus nicht abgeleitet werden. die alle unten dargestellten Kriterien erfüllen.

1.2 Zweckbindung 2.1.1 Rechtsfähigkeit Die städtischen Zuschüsse sind zweckgebunden. Vom Zuwen- Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein. Dies gilt dungsempfänger ist ein schriftlicher Verwendungsnachweis vor- nicht für privilegierte Schützenvereine. zulegen. 2.1.2 Vereinssitz, Vereinszweck Auf die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Der Verein muss seinen Sitz in Nürnberg haben und in seiner Nürnberg (AFB) wird verwiesen. Die Stadt Nürnberg ist berech- Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer tigt, Buchführung und Belege zu prüfen und sich von der richtigen Sportart bestimmen, ggf. auch neben anderen Zwecken. Mittelverwendung an Ort und Stelle zu überzeugen. 2.1.3 Gemeinnützigkeit Der Verein muss wegen Förderung des Sports gemeinnützig sein.

2.1.4 Verbandszugehörigkeit Mittelfranken und Sportkreis Nürnberg) und die Mitgliedsorgani- Der Verein muss den staatlich geförderten Dachorganisationen sationen des Deutschen Olympischen Sportbundes. des bayerischen Sports (Bayerischer Landes-Sportverband, Bayerischer Sportschützenbund, Oberpfälzer Schützenbund, Bayerischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband) angehö- 2.3 Ausnahmen ren. Die Förderungsfähigkeit beginnt erst ab dem vierten Haus- In besonders begründeten Fällen können auch Vereine als förhaltsjahr nach Aufnahme in die Dachorganisation. Diese Ein- derungsfähig anerkannt werden, die nicht alle Förderungsvorausschränkung gilt nicht beim Zusammenschluss von Vereinen. setzungen erfüllen, oder es können in Einzelfällen Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen zugelassen werden. 2.1.5 Mitgliederzahl Vereine, die im Zeitraum von 2002 bis 2010 den Dachorganisationen des bayerischen Sports beigetreten sind, werden nur geför- 3. Förderungsarten dert, wenn sie mindestens 50 Mitglieder haben und mindestens 3.1 Betriebszuschüsse 50 % der Mitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Zu Beginn des Jahres werden die im Haushalt für Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung stehenden Mittel Vereine, die seit 2011 den Dachorganisationen des bayerischen auf die Förderungsarten verteilt sowie die Fördersätze für die Be- Sports beigetreten sind, werden nur gefördert, wenn sie mindes- triebszuschüsse nach Nr. 3.1.1 bis 3.1.6 festgelegt. tens 200 Mitglieder haben und mindestens 50 % der Mitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Bewilligung und Auszahlung der Betriebszuschüsse erfolgen durch den SportService. Nicht verbrauchte Mittel bei einer För- Prüfungsgrundlage ist die Mitgliederzahl am 01.01. des Jahres, derungsart können für andere Förderungsarten verwendet werfür das der Zuschuss gewährt wird. Bei Vereinen, die den bayeri- den. schen Dachverbänden angehören, wird sie den Bestandsmeldungen an die Dachverbände entnommen. 3.1.1 Mitgliederzuschuss Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss für je- Bei Förderleistungen nach Nr. 3.3 sowie Nr. 4 kann auch auf die des Mitglied. Er kann begrenzt werden auf Vereine, die be- Zahlen des Vorjahres zurückgegriffen werden, wenn diejenigen stimmte Voraussetzungen erfüllen. des laufenden Jahres noch nicht vorliegen. Berechnungsgrundlage ist die Mitgliederzahl am 01.01. des Jah- 2.1.6 Mitgliedsbeiträge res, für das der Zuschuss gewährt wird. Bei Vereinen, die den Der Verein muss monatliche Mindestbeiträge in Höhe von bayerischen Dachverbänden angehören, wird sie den Bestandsmeldungen an die Dachverbände entnommen. 10 Euro für Erwachsene (Mitglieder ab 18 Jahre) und 5 Euro für Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) 3.1.2 Jugendzuschuss Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss für jevon seinen aktiven Mitgliedern verlangen. des jugendliche Mitglied. Er kann gestaffelt werden nach dem Anteil der Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl. Jugendli- Familienbeiträge sowie Beitragsermäßigungen für bestimmte che Mitglieder sind diejenigen, die am 01.01. des Jahres, für das Gruppen (z.B. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Rent- der Zuschuss gewährt wird, das 18. Lebensjahr noch nicht vollnerinnen und Rentner, Passive) oder aus sozialen Gründen für endet haben. Die Staffelung des Zuschusses wird jährlich auf Be- Einzelfälle stehen der Förderung nicht entgegen. schluss der Sportkommission festgelegt.

2.1.7 Jugendarbeit Berechnungsgrundlage ist die Mitgliederzahl am 01.01. des Jah- Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Die Voraussetzung res, für das der Zuschuss gewährt wird. Bei Vereinen, die den ist dann erfüllt, wenn der Anteil der Jugendlichen und jungen Er- bayerischen Dachverbänden angehören, wird sie den Bestandswachsenen (Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre) 20 % der Ge- meldungen an die Dachverbände entnommen. samtmitgliederzahl beträgt. 3.1.3 Unterhaltszuschuss Sie entfällt bei Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilita- Förderungsfähige Sportvereine, die Sportanlagen betreiben und tions- und Seniorensports sowie bei Vereinen, die aufgrund ge- unterhalten, erhalten einen Zuschuss, der sich an der Zahl und setzlicher Bestimmungen nur eingeschränkt Jugendsport betrei- der Größe der Sportanlagen orientiert. Gefördert werden nur vom ben können (z.B. Schießsport, Motorsport). Verein in adäquater Form genutzte Sportanlagen, die dem Verein gehören oder für die er die Betriebs- und Unterhaltskosten zu 2.1.8 Vereins-Kennzahlen tragen hat. Der Verein muss das Formblatt „Vereins-Kennzahlen“ jährlich beim SportService vorlegen und es muss daraus ersichtlich sein, Sportanlagen, die sich außerhalb des Stadtgebiets befinden, dass der nachhaltige Bestand des Vereins gewährleistet ist. werden nur gefördert, wenn mindestens 50 % der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. 2.2 Sportverbände Ausnahmsweise können bei einigen Förderungsarten auch Berechnungsgrundlage sind die beim SportService geführten Sportverbände gefördert werden, und zwar die Dachorganisatio- Aufzeichnungen über Anzahl und Größe der Vereinssportanlanen des bayerischen Sports und ihre fachlichen Gliederungen gen. Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen im Sportstätten- (Fachverbände) sowie ihre regionalen Gliederungen (Sportbezirk bestand dem SportService mitzuteilen.

3.1.4 Übungsleiterzuschuss der zur Verfügung stehenden Mittel durch Gewährung von Zu- Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je aner- schüssen zu den Veranstaltungskosten. Die Förderung hängt dakannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im von ab, wie groß das Interesse der Stadt Nürnberg an der Veran- Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens zurückgegriffen, staltung ist. das auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außer- Die geplante Durchführung von relevanten Sportveranstaltungen schulischen Sports“ (staatliche Sportförderrichtlinien) vom muss bis zum 31.12. des Vorjahres beim SportService angemel- SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt wird. det werden.

Für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des 3.1.8 Stadtmeisterschaften Kooperationsmodells „Sport nach 1 Sport in Schule und Verein“ Für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeiswerden Übungsleiterlizenzen zusätzlich gewichtet. terschaften stellt die Stadt Nürnberg Urkunden und Plaketten zur Verfügung. Die städtischen Sportstätten werden kostenlos über- Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter und gewichteter lassen (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstel- Übungsleiterlizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel lung zuständig ist). Außerdem können im Rahmen der zur Verfü- (Nr. 3.1) durch die Summe der anerkannten und gewichteten gung stehenden Mittel Zuschüsse gewährt werden, insbeson- Übungsleiterlizenzen geteilt. dere für Miet- und Fahrtkosten (einschließlich eventueller Gebühren und Entgelte für die Überlassung städtischer Sportstät- 3.1.5 Fahrtkostenzuschuss ten). Sportvereine, die die Fördervoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.3 erfüllen, erhalten Zuschüsse für Fahrtkosten zu Die geplante Durchführung von Stadtmeisterschaften muss bis zum 31.12. des Vorjahres beim SportService angemeldet wer-

nisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (Spit- den können. zenfachverbände). Die Beantragung und Genehmigung des Zuschusses muss vor

Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ih- bezogene Beratungskompetenz des Dienstleisters ist hierbei res Sportfachverbandes und der höchsten Jugendklasse der nachzuweisen. jeweiligen Altersstufe; gibt es bei einem Sportfachverband nicht mehr als zwei Amateurklassen, beschränkt sich der Zu- 3.2 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung schuss auf Mannschaften, die sich in der obersten Klasse Bei außergewöhnlichen Herausforderungen kann zur individuelbefinden. len zukunftsfähigen Ausrichtung der Nürnberger Sportvereine auf Antrag ein Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung Der Zuschuss wird nur für Fahrten zu Austragungsorten gewährt, (z. B. durch Vereinsberatung, Personalkostenzuschuss, Fördedie mehr als 150 Kilometer von Nürnberg entfernt sind und nur rung von Vereinsfusionen und –kooperationen, Angebote im Beinsoweit, als sich der Verein an den Fahrtkosten beteiligt. reich der Inklusions- und Seniorenarbeit) gewährt werden.

Gefördert werden nur aktive Teilnehmende. Bei Mannschafts- Darüber hinaus können Aktivitäten und innovative Projekte von wettkämpfen wird der Zuschuss begrenzt auf die höchstmögliche Sportvereinen, unter anderem in den Bereichen Integration, Ge- Zahl von Teilnehmenden, die nach den Bestimmungen des je- sundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungsweiligen Fachverbandes für einen Wettkampf eingesetzt werden sport, Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg, sowie enerkönnen. giesparende Maßnahmen auf der Grundlage eines Klimachecks, gezielt gefördert werden. Seniorenwettkämpfe werden nicht gefördert. Auch können individuelle Beratungsleistungen, die förderfähige Anträge für Wettkämpfe, die länger als ein Jahr zurückliegen, Nürnberger Sportvereine im Sinne des Gesamtvereins zur nachwerden nicht mehr berücksichtigt. haltigen Vereinsentwicklung in Anspruch nehmen, bezuschusst werden. Dabei kann es sich um eine Rechts- bzw. Steuerbera- 3.1.6 Jubiläumszuschuss tung im Zuge einer Vereinsfusion oder auch um Beratungsleis- Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 tungen, Workshops o.ä. durch Unternehmens- bzw. Vereinsberabis 2.1.4 erfüllen, erhalten ab dem 25jährigen Jubiläum in jeweils ter mit sportbezogener Fachkompetenz handeln. Eine Förderung 25jährigem Abstand auf Antrag im Jubiläumsjahr einen Zuschuss klassischer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen einzelner Verzur Jubiläumsveranstaltung. einsmitglieder ist nicht vorgesehen.

Berechnungsgrundlage sind die beim SportService vorliegenden Die Beantragung und Genehmigung des Zuschusses muss vor Informationen über das Gründungsjahr des Vereins. der Durchführung der Maßnahme erfolgen. Über die Zuschussvergabe wird im Einzelfall entschieden. 3.1.7 Sportveranstaltungen Näheres regeln die Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschus- Sportveranstaltungen von förderungsfähigen Sportvereinen und ses Vereinsentwicklung. -verbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können gefördert werden durch kostenlose Überlassung von städtischen Sportstätten (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungstellung zuständig ist) sowie im Rahmen

3.3 Investitionszuschuss In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozent- 3.3.1 Zuschussvoraussetzungen punkte erhöht werden. Förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände erhalten Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen oder -anla- Zuschüsse für Neubaumaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes genteilen, die der Bestandssicherung oder Bestandsentwicklung sind anteilig zurückzuzahlen, wenn und solange die Zahl der Mitdienen. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten unter 5 000 glieder, die ihren Wohnsitz in Nürnberg haben, innerhalb von 25 Euro werden nicht gefördert. Jahren unter 50 % sinkt.

Die Förderfähigkeit der baulichen Maßnahme richtet sich nach dem Abschnitt „Förderung des Sportstättenbaus“ der staatlichen 4. Sportstättennutzung Sportförderrichtlinien. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall 4.1 Die städtischen Sportstätten stehen, soweit sie für eigene möglich. Gegenstand der Förderung sind abweichend von der Zwecke der Stadt nicht benötigt werden, vorrangig Nürnberger staatlichen Richtlinie auch vereinsbetriebene Schwimmanlagen. Sportvereinen und förderungsfähigen Sportverbänden für sport- Laufender Bauunterhalt ist von der Förderung ausgeschlossen. liche Zwecke zur Verfügung. Es gelten die Schulraumüberlassungsbedingungen (SchÜB) mit Entgeltordnung, die Sportanla- Neubaumaßnahmen werden nur gefördert, wenn der Verein min- gensatzung mit Sportanlagengebührensatzung und die Bäderdestens 100 Mitglieder hat oder eine Kooperation mit einem an- satzung mit Bädergebührensatzung. deren Verein mit dem Ziel der gemeinsamen Nutzung der Sportanlagen eingeht. Neubaumaßnahmen außerhalb des Stadtge- 4.2 Für die Nutzung von städtischen Sporthallen und Freisportbiets werden nur gefördert, wenn die Sportart in Nürnberg nicht anlagen für sportliche Zwecke gibt es für förderungsfähige Sportausgeübt werden kann oder wenn in Nürnberg kein geeignetes vereine und förderungsfähige Sportverbände günstigere Tarife Grundstück zur Verfügung steht und wenn mindestens 50 % der mit am Jugendanteil orientierten Rabatten. Mitglieder des Vereins ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. 4.3 Für die Nutzung von städtischen Bädern für sportliche Zwe- Baumaßnahmen werden in der Regel nur gefördert, wenn die cke erhalten förderungsfähige Sportvereine und förderungsfä- Grundsätze der Nachhaltigkeit und Effizienz hinsichtlich des hige Sportverbände Zuschüsse aus Sportfördermitteln. Der För- Energie- und Wasserverbrauchs beachtet werden. dersatz wird als prozentualer Anteil der Bädergebühr festgesetzt und in der Regel vom SportService direkt mit dem Eigenbetrieb Über die Zuschussvergabe für Großbauprojekte mit einem Zu- NürnbergBad verrechnet. schussvolumen ab 750 000 Euro wird im Einzelfall im Stadtrat entschieden. Aufwandsersatz, z.B. Ersatz zusätzlicher Reinigungskosten, wird nicht gefördert. Darüber hinaus kann die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage gefördert werden, 4.4 Für die Nutzung nichtstädtischer Sportstätten können in bewenn die Kosten mindestens 1 000 Euro pro Gerät betragen. sonderen Fällen Mietzuschüsse gewährt werden.

3.3.2 Zuschussverfahren Der Zuschuss wird auf Antrag und Vorlage eines Verwendungs- 5. Ehrungen nachweises gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maß- Die Stadt Nürnberg würdigt herausragende sportliche Leistungen nahme beim SportService gestellt werden. Bei Mitförderung und besonderes Engagement im Sport durch die Verleihung von durch den Freistaat Bayern ist eine Kopie des staatlichen Zuwen- Urkunden und Ehrengaben. Ausgezeichnet werden können Eindungsantrags einschließlich aller Anlagen beim SportService ein- zelsportlerinnen und -sportler, Mannschaften sowie verdiente zureichen; in diesem Fall werden die im Rahmen des staatlichen Personen. Eine Ehrung erfolgt für Mitglieder von Sportvereinen Bewilligungsverfahrens festgesetzten zuwendungsfähigen Kos- mit Sitz in Nürnberg oder für Athletinnen und Athleten, die einem ten auch dem städtischen Zuschuss zu Grunde gelegt. Aus den Nürnberger Bundesstützpunkt angehören. Anträgen muss das geplante Vorhaben und seine Finanzierung hervorgehen. Die voraussichtlichen Kosten sind durch Kostenan- Die Auszeichnung wird auf Antrag vergeben. Der Antrag muss gebote zu belegen. fristgerecht eingereicht werden - die jeweils gültige Frist ist dem Antragsformular des SportService Nürnberg unter Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Geneh- www.sportservice.nuernberg.de zu entnehmen. migung aller zuschussgebenden Stellen vorliegt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Nürnberger Sportvereine oder Bundesstützpunkte. 3.3.3 Höhe der Zuschüsse Die Zuschüsse sollen bei baulichen Maßnahmen der Bestands- Ein rechtlicher Anspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht. sicherung oder Bestandsentwicklung 45 % und bei der Anschaffung von Pflegegeräten 50 % der zuwendungsfähigen Kosten be- 5.1 Ehrungskriterien tragen. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften, die bei Wettbewerben der Mitgliedsorganisationen des Deut- Für Investitionsmaßnahmen als Folge einer Fusion, die nicht aus schen Olympischen Sportbundes (DOSB) auf nationaler oder inder Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei ternationaler Ebene besondere Erfolge erzielt haben. gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte Eine Ehrung erfolgt für: erhöhter Fördersatz gewährt werden. - Den Titelgewinn bei Deutschen Meisterschaften oder Deutschen Pokalmeisterschaften.

schaften.

lympischen Spielen oder den Special Olympics World Games.

Weltrekords.

Leistungen.

Für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben ist eine sportliche Qualifikation erforderlich, entweder durch Nominierung des zuständigen Fachverbands oder das Erreichen vorgegebener Qualifikationsnormen. Eine Ehrung setzt zudem voraus, dass in der betreffenden Disziplin mindestens vier Einzelsportlerinnen oder Einzelsportler bzw. Mannschaften teilgenommen haben.

Bei Mannschaftserfolgen wird neben den Sportlerinnen und Sportlern auch den Trainerinnen und Trainern sowie dem jeweiligen Verein eine Urkunde verliehen.

Eine Mannschaft besteht aus mindestens drei Sportlerinnen oder Sportlern. Bei Doppel- oder Duo-Formationen erfolgt die Auszeichnung im Rahmen einer Einzelehrung.

5.2 ehrenamtliches Engagement im Sport Besondere Verdienste um den Sport in Nürnberg werden mit einer Ehrengabe gewürdigt. Die Auszeichnung richtet sich an Personen, die sich über viele Jahre hinweg ehrenamtlich engagiert haben – in Sportvereinen oder -verbänden des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) oder eines Spitzenverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB). Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Die Stadt Nürnberg zeichnet jährlich bis zu drei Personen für ihre herausragenden ehrenamtlichen Leistungen aus. Jeder Sportverein oder -verband kann eine Person für die Ehrung vorschlagen und einen entsprechenden Antrag einreichen.

  1. Inkrafttreten Die geänderten Richtlinien treten durch Beschlussfassung des Stadtrats vom xx.xx.2025 am 01.01.2026 in Kraft.

Empfehlung

TOP: 12

Sportkommission

Sitzungsdatum 27.06.2025

öffentlich

Betreff: Anpassung der Sportförderrichtlinien

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: In den Sportförderrichtlinien wurden seitens der Verwaltung formale Änderungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. In diesem Zuge wurden auch Unschärfen in der Formulierung beseitigt, sowie überflüssig gewordene Passagen gekürzt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus den aktualisierten Sportförderrichtlinien (Anlage) hervor. Die Sportkommisssion empfiehlt die seitens der Verwaltung vorgenommenen Aktualisierungen der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2026 zu übernehmen.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Beschluss-Auflage

TOP:

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungsdatum 02.07.2025

öffentlich

Betreff: Anpassung der Sportförderrichtlinien

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Die Empfehlung der Sportkommission vom 27.06.2025 wird zum Beschluss erhoben.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

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