Berichtsvorlage Vpl/031/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 26.06.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Für mehr Sicherheit und Lebensqualität in der Innenstadt und Südstadt -
Fußgängerbeauftragten einführen
hier: Antrag der FDP vom 25.03.2025
Anlagen: Antrag der FDP vom 25.03.2025
Bericht:
Mit Schreiben vom 25.03.2025 beantragt FDP-Stadtrat Sormaz, in Form eines bzw. einer Fußgängerbeauftragten einen klaren Ansprechpartner in der Verwaltung für Belange von Fußgängerinnen und Fußgänger zu etablieren.
Für die Erstellung sowie Weiterentwicklung der Nürnberger Fußverkehrsstrategie sowie zur Umsetzung der Vorgaben des Mobilitätsbeschlusses aus dem Jahr 2021 zum Themenfeld "Fußverkehr stärken" sind derzeit 1,5 Vollzeitstellen für den Fußverkehr im Stellenplan des Verkehrsplanungsamtes enthalten und entsprechend besetzt. Darüber hinaus wird derzeit eine Rücksichtnahmekampagne erarbeitet, um das gelungene Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden weiter zu unterstützen.
Tätigkeiten wie die Präsenz vor Ort in Fußgängerzonen und das Ansprechen von Radfahrenden in Bereichen, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind, fallen in die Zuständigkeit der Polizei bzw. des Kommunalen Außendienstes der Stadt Nürnberg. Das Unfallaufkommen wird von der Unfallkommission beobachtet. In den letzten zehn Jahren hat es keine wesentlichen Änderungen bei den Unfällen von Fußgängerinnen und Fußgängern gegeben.
Da alle im Antrag genannten Aufgaben bereits heute von der Stadt bzw. der Polizei erfüllt werden, ist eine explizite Benennung eines bzw. einer Fußverkehrsbeauftragten aus unserer Sicht nicht erforderlich. Die Förderung des Fußverkehrs sowie die Berücksichtigung der Belange von Zufußgehenden müssen sich als selbstverständliche Querschnittsaufgabe etablieren, sowohl in der Bevölkerung als auch dienststellenübergreifend in der Verwaltung. Daher sind Kommunikation sowie Beteiligungsformate wie das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" von großer Bedeutung. Über Fortschritte hinsichtlich des Fußverkehrs wird regelmäßig im Rahmen des Reportings zum Mobilitätsbeschluss berichtet. Beschwerden über unzumutbare Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger können fortlaufend an das Verkehrsplanungsamt gerichtet werden, das den jeweiligen Einzelfall prüft. So wurde bereits in einigen Straßenzügen mit zugeparkten Gehwegen das angeordnete Gehwegparken neu geordnet. Auch die Einführung neuer Fußgängerzonen oder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird dort, wo sinnvoll und verkehrlich möglich, geprüft.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: