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Sitzung gesamt - öffentlich

Anlage · 25.06.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Flughafen Andreas Krieglstein Marcus König SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Altstadt Stadtplanungsausschuss Christine Kayser Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

25.06.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat III (Referat für Umwelt und Gesundheit) ab 01.05.2026 Sitzungsvorlage OBM/007/2025 5 TOP Ö 2 Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat IV (Referat für Schule und Sport) ab 01.05.2026 Sitzungsvorlage OBM/008/2025 9 TOP Ö 3 Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat V (Referat für Jugend, Familie und Soziales) ab 01.05.2026 Sitzungsvorlage OBM/009/2025 13 TOP Ö 4 Bericht Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Kaufhof-Gebäudes Berichtvorlage Ref.VII/010/2025 17 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024 Ref.VII/010/2025 21 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025 Ref.VII/010/2025 23 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024 Ref.VII/010/2025 25 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024 Ref.VII/010/2025 27 Konzeptstudie Ref.VII/010/2025 32 TOP Ö 5 Empfehlungen der Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Kaufhof-Gebäudes Sitzungsvorlage Ref.VII/011/2025 52 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024 Ref.VII/011/2025 56 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025 Ref.VII/011/2025 58 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024 Ref.VII/011/2025 60 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024 Ref.VII/011/2025 62 Entscheidungsvorlage Ref.VII/011/2025 67 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025 69 TOP Ö 6 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg Sitzungsvorlage H/017/2025 71 Entscheidungsvorlage H/017/2025 75 Energetische Leitlinien 2025 H/017/2025 78 TOP Ö 8 Änderung in der Besetzung von Abordnungen Sitzungsvorlage Ref.VI/012/2025 85 TOP Ö 9 Auflage des Referates I/II: Dringliche Anordnungen 88

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 25.06.2025, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat III Beschluss

(Referat für Umwelt und Gesundheit) ab 01.05.2026 OBM/007/2025

- Beschlussfassung über die erneute Wahl eines berufsmäßigen

Stadtratsmitglieds für das bisherige Aufgabengebiet des

Referates III und über die Dauer der Amtszeit

- Beschlussfassung über die Festlegung des Aufgabengebietes

des Referates III

König, Marcus

2. Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat IV Beschluss

(Referat für Schule und Sport) ab 01.05.2026 OBM/008/2025

- Beschlussfassung über die erneute Wahl eines berufsmäßigen

Stadtratsmitglieds für das bisherige Aufgabengebiet des

Referates IV und über die Dauer der Amtszeit

- Beschlussfassung über die Festlegung des Aufgabengebietes

des Referates IV

König, Marcus

3. Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat V Beschluss

(Referat für Jugend, Familie und Soziales) ab 01.05.2026 OBM/009/2025

- Beschlussfassung über die erneute Wahl eines berufsmäßigen

Stadtratsmitglieds für das bisherige Aufgabengebiet des

Referates V und über die Dauer der Amtszeit

- Beschlussfassung über die Festlegung des Aufgabengebietes

des Referates V

König, Marcus

4. Bericht Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Kaufhof- Bericht

Gebäudes unter Berücksichtigung des Gesamtareals Kaufhof- Ref.VII/010/2025

CityPoint

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024

Heilmaier, Andrea, Dr.

5. Empfehlungen der Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Beschluss

Kaufhof-Gebäudes unter Berücksichtigung des Gesamtareals Ref.VII/011/2025

Kaufhof-CityPoint

hier: Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024 und vom

02.06.2025

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024

6. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Beschluss

Nürnberg H/017/2025

hier: Anpassung der energetischen Leitlinien für städtische

Hochbaumaßnahmen

Ulrich, Daniel

7. Vereinfachung bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg Beschluss

hier: Vorlage der Leitlinie zur Vereinfachung beim Bauen und H/018/2025

Sanieren

ABGESETZT

Ulrich, Daniel ABGESETZT! - (TOP wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt!)

8. Änderung in der Besetzung von Abordnungen Beschluss

hier: Abordnung in den Zweckverband "Kommunale Ref.VI/012/2025

Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg"

Ulrich, Daniel

  1. Auflage des Referates I/II:

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

Kenntnisnahme

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2025,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff: Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat III (Referat für Umwelt und

Gesundheit) ab 01.05.2026

bisherige Aufgabengebiet des Referates III und über die Dauer der Amtszeit

- Beschlussfassung über die Festlegung des Aufgabengebietes des Referates III

Sachverhalt (kurz):

Am 30.04.2026 endet die Amtszeit des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Aufgabengebiet des Referates III, Frau Britta Walthelm.

Der Stadtrat hat rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit zu prüfen, ob er den Aufgabenbereich des Referates III aufrecht erhält. Demzufolge ist wiederum ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied für diesen Aufgabenbereich zu berufen (Artikel 40 der Bayer. Gemeindeordnung).

Im Hinblick auf die Bedeutung der dem Referat III zugeordneten Aufgaben wird vorgeschlagen, den Aufgabenbereich des Referates III beizubehalten.

Dem Stadtrat wird empfohlen, auf eine Ausschreibung der Stelle zu verzichten, da mit Frau Britta Walthelm eine sehr bewährte Referentin für die gestellten Aufgaben zur Verfügung steht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag (Aufgabengebiet und Dauer der Amtszeit):

Es wird festgelegt, dass für das Aufgabengebiet des Referates III wiederum ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied zu wählen ist.

Die Dauer der Amtszeit wird auf 1 Jahr und 5 Monate festgelegt, beginnend am 01.05.2026 und endend mit Ablauf des 30.09.2027.

Beschlussvorschlag (Festlegung des Aufgabengebiets):

Das Aufgabengebiet für das Referat III - Referat für Umwelt und Gesundheit - umfasst gemäß § 17 Ziff. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg folgende Dienststellen:

sowie die Erste Werkleitung für folgende Eigenbetriebe:

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)

vorbehaltlich einer Änderung durch den Stadtrat.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff: Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat IV (Referat für Schule und

Sport) ab 01.05.2026

bisherige Aufgabengebiet des Referates IV und über die Dauer der Amtszeit

- Beschlussfassung über die Festlegung des Aufgabengebietes des Referates IV

Sachverhalt (kurz):

Am 30.04.2026 endet die Amtszeit des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Aufgabengebiet des Referates IV, Frau Cornelia Trinkl.

Der Stadtrat hat rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit zu prüfen, ob er den Aufgabenbereich des Referates IV aufrecht erhält. Demzufolge ist wiederum ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied für diesen Aufgabenbereich zu berufen (Artikel 40 der Bayer. Gemeindeordnung).

Im Hinblick auf die Bedeutung der dem Referat IV zugeordneten Aufgaben wird vorgeschlagen, den Aufgabenbereich des Referates IV beizubehalten.

Dem Stadtrat wird empfohlen, auf eine Ausschreibung der Stelle zu verzichten, da mit Frau Cornelia Trinkl eine sehr bewährte Referentin für die gestellten Aufgaben zur Verfügung steht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag (Aufgabengebiet und Dauer der Amtszeit):

Es wird festgelegt, dass für das Aufgabengebiet des Referates IV wiederum ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied zu wählen ist.

Die Dauer der Amtszeit wird auf 1 Jahr und 5 Monate festgelegt, beginnend am 01.05.2026 und endend mit Ablauf des 30.09.2027.

Beschlussvorschlag (Festlegung des Aufgabengebiets):

Das Aufgabengebiet für das Referat IV - Referat für Schule und Sport - umfasst gemäß § 17 Ziff. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg folgende Dienststellen:

vorbehaltlich einer Änderung durch den Stadtrat.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff: Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat V (Referat für Jugend, Familie

und Soziales) ab 01.05.2026

bisherige Aufgabengebiet des Referates V und über die Dauer der Amtszeit

- Beschlussfassung über die Festlegung des Aufgabengebietes des Referates V

Sachverhalt (kurz):

Am 30.04.2026 endet die Amtszeit des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Aufgabengebiet des Referates V, Frau Elisabeth Ries.

Der Stadtrat hat rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit zu prüfen, ob er den Aufgabenbereich des Referates V aufrecht erhält. Demzufolge ist wiederum ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied für diesen Aufgabenbereich zu berufen (Artikel 40 der Bayer. Gemeindeordnung).

Im Hinblick auf die Bedeutung der dem Referat V zugeordneten Aufgaben wird vorgeschlagen, den Aufgabenbereich des Referates V beizubehalten.

Dem Stadtrat wird empfohlen, auf eine Ausschreibung der Stelle zu verzichten, da mit Frau Elisabeth Ries eine sehr bewährte Referentin für die gestellten Aufgaben zur Verfügung steht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag (Aufgabengebiet und Dauer der Amtszeit):

Es wird festgelegt, dass für das Aufgabengebiet des Referates V wiederum ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied zu wählen ist.

Die Dauer der Amtszeit wird auf 1 Jahr und 5 Monate festgelegt, beginnend am 01.05.2026 und endend mit Ablauf des 30.09.2027.

Beschlussvorschlag (Festlegung des Aufgabengebiets):

Das Aufgabengebiet für das Referat V - Referat für Jugend, Familie und Soziales - umfasst gemäß § 17 Ziff. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg folgende Dienststellen:

vorbehaltlich einer Änderung durch den Stadtrat.

Berichtsvorlage Ref.VII/010/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Bericht Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Kaufhof-Gebäudes unter Berücksichtigung

des Gesamtareals Kaufhof-CityPoint

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024 Konzeptstudie

Bericht:

Mit Kaufvertrag vom 26.07.2024 hat die Stadt Nürnberg das ehemalige Kaufhof-Gebäude in der Königstraße erworben. Zur Untersuchung von Nutzungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven für das Gebäude unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds wurde die Erstellung einer Konzeptstudie beauftragt.

Im Rahmen eines neunstufigen Prozesses, der eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Nutzerbefragung sowie eine fachliche Bewertung umfasste, wurden zwei zentrale Szenarien (sog. „kleine“ und „große“ Lösung) herausgearbeitet. Die kleine Lösung umfasst das Kaufhof- Gebäude einschließlich Parkhaus; die große Lösung bezieht darüber hinaus den benachbarten City-Point samt Parkhaus mit ein, welcher im Eigentum der Versicherungskammer Bayern (VKB) steht sowie das städtische Zeughaus.

Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden konkrete Empfehlungen durch den beauftragten Dienstleister formuliert. Es wird seitens des Dienstleisters empfohlen, eine vertiefte Prüfung der großen und kleinen Lösung sowie eine Marktsondierung vorzunehmen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

16.09.2024 Antragsteller: Krieglstein

Perspektive für die Innenstadt – Entwicklung des Areals Kaufhof / City-Point

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg hat nach erfolgreichen Verhandlungen des Wirtschaftsreferates das ehemalige Kaufhofgebäude in der Königstraße sowie das zugehörige Parkhaus in der Frauengasse erworben.

Bereits mit unserem Antrag zum Kauf des Gebäudes war uns ein wichtiges Anliegen, dass die zügige Planung für eine neue Verwendung höchste Priorität hat. Ziel des Erwerbs durch die Stadt Nürnberg war, das Areal gemeinsam mit Partnern und Investoren zu einem Kongress- und Bildungsstandort weiterzuentwickeln. Der erste Schritt wurde mit dem Kauf gegangen, jetzt gilt es, ein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept für das Gebäude zu entwickeln und den Leerstand in bester Innenstadtlage zu beenden.

Dabei darf der Standort „Kaufhof“ nicht isoliert betrachtet werden, sondern es gilt, die Nutzung des gesamten Areals integriert zu denken. Auch der benachbarte ehem. „City-Point“ befindet sich im Leerstand und steht zum Verkauf. Mit einer gemeinsamen Bruttogeschossfläche von über 50.000 m² bilden die beiden Gebäude enormes Potential für eine Innenstadtentwicklung als Standort für Bildung, Kongress, Co-Working und Präsentation.

Die Bündelung von verschiedenen Nutzungen durch Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Messe, Wissenschaft am Standort Innenstadt bietet Synergien durch kurze Wege, gemeinsame Nutzung von Flächen und Räumen, eine Schaufensterfunktion in bester Lage und eine hervorragende Verkehrsanbindung.

Darüber hinaus bieten beide Gebäude die Möglichkeit, in den jeweiligen Erdgeschossflächen Handel und Gastronomie unterzubringen und somit zusätzliche Frequenz in die City sowie ein Versorgungsangebot für die Nutzer.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung nimmt Kontakt zu möglichen Investoren für das City-Point-Gebäude auf. Die Verwaltung führt Gespräche mit potentiellen Nutzungsinteressenten z.B. aus den Bereichen Bildung, Kongress, Wissenschaft, Handel. Auch im Hinblick auf den geplanten City-Kongress ist die frühzeitige Einbindung weiterer Stakeholder aus der Stadtgesellschaft zielführend.

A24091101 Perspektive Innenstadt.docx

Ziel ist ein integriertes Entwicklungskonzept für das gesamte Areal. Hierzu werden verschiedenen Optionen zur Projektentwicklung geprüft, z.B. Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft, Joint-Venture bzw. ÖPP.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A24091101 Perspektive Innenstadt.docx 22

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

02.06.2025 Antragsteller: Krieglstein

Neuentwicklung des Areals Kaufhof/City-Point zum „Zeughaus-Quartier“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Konzeptstudie zum ehemaligen Kaufhof-Gebäude in der Königstraße werden alle Facetten der Nutzungsmöglichkeiten, des Umfeldes, der Gebäudestruktur sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet. Daneben sind die Ergebnisse des umfangreichen Beteiligungsprozesses eingeflossen. Nicht zuletzt auch im Rahmen des Nürnberger City Kongress wurde über die Zwischen-, Nach- und mögliche Folgenutzung diskutiert.

Für die CSU-Stadtratsfraktion steht dabei fest, dass Wissenschaft, Kongress und Bildung als Impulsgeber für die künftige Entwicklung entscheidend sind. Sie erzeugen nachhaltig Frequenz und sind in der Lage, das Umfeld positiv zu beeinflussen. Durch Kooperationen mit FAU, UTN, TH Nürnberg, HfM, Fraunhofer IIS, NIM, IHK und weiteren Partnern, wie der NürnbergMesse, kann ein überregional attraktiver Wissenschafts- und Weiterbildungsstandort entstehen.

Die Nähe zum Hauptbahnhof und Flughafen sind beste Voraussetzungen für nationale und internationale Veranstaltungen und der Standort bietet zudem das Potenzial für einen vielfältigen Nutzungsmix mit hoher Strahlkraft: Bildung, Wissenschaft, Kongress, Handel, Gastronomie.

Dabei wird jedoch auch immer deutlicher, dass der Bestand ungeeignet für eine moderne Nutzung ist. Die bauliche Struktur des ehemaligen Warenhauses ist für heutige Anforderungen untauglich: unzureichende Deckenhöhen, dichte Stützen, ineffiziente Logistik und veraltete Haustechnik. Die Umnutzung zu Büros, Wohnungen oder einem Hotel ist baulich kaum darstellbar und wirtschaftlich nicht tragfähig.

Größe, Architektur und Lage sind zwar grundsätzlich städtebauliches Potenzial – aber im aktuellen Zustand konträr zu heutigen Zielen wie Nutzungsvielfalt, Durchlässigkeit, und Aufenthaltsqualität. Moderne Stadtentwicklung verlangt flexible, durchmischte und nachhaltige Strukturen, dies wurde auch in den Diskussionen und Workshops des City Kongress nochmal deutlich. Mit dem bestehenden Gebäude ist dies aus unserer Sicht kaum zu erreichen.

Denkmalschutz sollte nicht über den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft stehen. Nur ein Neubau ermöglicht eine strukturierte und flexible Flächenkonzeption für großmaßstäbliche Nutzungen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der Konzeptstudie zur Entwicklung des Kaufhof-Areals sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Nachnutzung.

Wie gewichtet sich ein Vergleich der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge und Gebrauchsvorteile des Denkmals? Die Stadt Nürnberg als Eigentümerin des Gebäudes erstellt die dafür notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung und bereitet mit den Denkmalschutzbehörden die notwendigen Schritte einer Beurteilung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

spd@stadtnuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATS FRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus || 9900440033 NNüürrnnbbeerrgg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 16. Februar 2024 Antragsteller: Dr. Blaschke, Kayser

Machbarkeitsstudie Kaufhof-Gebäude

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das leerstehende Kaufhofgebäude in der Königstrasse mit dem danebenliegenden, seit Jahren leerstehenden „Citypoint“ entwickelt sich in unserer Innenstadt zum Problem. Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Probleme ohne fundiertes Konzept einfach dem Markt beziehungsweise einem Investor überlassen werden können.

Durch eine Ausweisung des Stadterneuerungsgebiet Altstadt Mitte im Stadtplanungsausschuss vom 16.11.2023 hat die Stadt Nürnberg ein Vorkaufsrecht für das Kaufhof-Gebäude, wodurch die Stadt die Möglichkeit hat, entweder selbst tätig zu werden oder über eine Abwendungsvereinbarung weitreichenden Einfluss auf einen Investor zu nehmen. Für eine derart weitreichende Entwicklung braucht die Stadt Nürnberg, der die Planungshoheit obliegt, eine fundierte Grundlage. Diese gilt es jetzt zu erstellen.

Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Stadtratsfraktion die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Grundlagen für die Entwicklung des Kaufhof- Gebäude in der Innenstadt.

Als Voraussetzung für die weitere Planung ist zu klären - da das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht - wo und wie evtl, nutzungsbedingte Abweichungen möglich sind. Mögliche finanzielle Vorteile durch Abschreibungen für den Denkmalschutz müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Zudem sollte geprüft werden, inwiefern die sanierungsbedürftige Meistersingerhalle, die ja auch ein Kongresszentrum und im Besitz der Stadt ist, in das Konzept mit einbezogen werden muss, um Kanibalisierungseffekte zu vermeiden und Synergieeffekte herzustellen.

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

Schließlich ist von Interesse, ob die NürnbergMesse und/oder die Stadt Nürnberg die Entwicklung und den Betrieb des Kongresszentrums übernehmen kann.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

  1. berichtet zum Planungsstand und zum Verhandlungsstand mit möglichen Investoren für die Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes;

  2. entwickelt die Grundlage für eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes in der Innenstadt und gibt auf dieser Grundlage eine Machbarkeitsstudie in Auftrag.

  3. prüft, ob die Messe ein Kongresszentrum in der Innenstadt eigenständig umsetzen kann und/oder ob für diesen Zweck eine stadteigene Gewerbe­ entwicklungsgesellschaft geschaffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Dr. Ulrich Blaschke Fraktionsvorsitzende wirtschaftspolitischer Sprecher

SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 29. Juli 2024 Antragsteller: Kayser

Ergänzungsantrag zum Antrag Machbarkeitsstudie vom 16.02.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits am 16.2.2024 forderte die SPD-Stadtratsfraktion mittels Antrag die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes - im Hinblick auf einen möglichen Kauf durch die Stadt Nürnberg.

Nachdem der Stadtrat am 17.7.2024 den Auftrag für den Erwerb des ’’Kaufhof-Gebäudes” erteilt hat, wurde der Kauf vollzogen.

Für eine derart weitreichende Entwicklung in dieser Größenordnung braucht die Stadt Nürnberg eine fundierte Grundlage für den Stadtrat zu den weiteren Entscheidungsschritten. Diese gilt es jetzt zu erstellen. Einerseits bezüglich der Wirtschaftlichkeit (siehe unter anderem Antrag vom 16.02.2024 Punkt 3) und anderseits über die Nutzungsmöglichkeiten und die Förderzusagen aus der Städtebauforderung. Dies ist und war Inhalt unseres Antrags.

Wir möchten jetzt Ergänzungen vornehmen die sich aus den laufenden Gesprächen, vor allem aber auch aus unserer Veranstaltung am 18.6.2024 ergeben haben und eine inhaltliche Grundlage für Nutzung des Gebäudes mit Umfeld bilden.

Der erste Konsens war bei der Befragung von Bürgerinnen und Expertinnen: Eine Mischnutzung hin zu einem Ort der Bildung bzw. eine zukunftsweisende Multikodierung verschiedener, sich ergänzender Nutzungen. Vorstellbar ist ein „Schaufenster der Wissenschaft in der Innenstadt“ mit Kongressräumen, Gastronomie sowie öffentlich zugänglichen Räumen für Erholung, Genuss und Teilhabe. Dieses Meinungsbild ergab sich aus Gesprächen mit Vertreterinnen der Hochschulen, der Gewerkschaften, Expertinnen für Innenstadtplanung und der Tourismus- und Kongresszentrale.

Rathaus, Wolff scher Bau Fon 0911 231 2906 sp d- stadtrats frakti on. nuemb erg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram. com/sp dnuemb erg

Expertinnen von der IHK, Messe, techn. Hochschule Nürnberg (UTN), techn. Hochschule (OHM) und Handwerkskammer wie auch weitere relevante Akteurinnen sollten mit Ihrer Expertise und konkreten Vorstellungen auch in die Erstellung der Machbarkeitsstudie mit einbezogen werden.

Die Zwischennutzungsphase bietet die Chance, Konzepte und Ideen zu testen. Wir erachten es daher für sinnvoll, die potenziellen Akteure für eine langfristige Nutzung bereits in der Zwischennutzung eng mit einzubeziehen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher als Ergänzung zu ihrem Antrag vom 16.2.2024 folgenden

Antrag:

Das Wirtschaftsreferat entwickelt zusammen mit dem Stadtplanungsamt die Machbarkeitsstudie mit Nutzungskonzept und bezieht das Kultur- sowie das Sozialreferat mit ein. Die Verwaltung:

  1. bezieht Vertreterinnen der beiden techn. Hochschulen, der IHK, der Messe und der Handwerkskammer, Expertinnen für Innenstadtplanung und der Tourismus- und Kongressbranche als potenzielle Nutzerinnen des Kaufhof-Gebäudes in die Erstellung der Machbarkeitsstudie und des Nutzungskonzepts mit ein. 2. berücksichtigt die beigefügte Dokumentation mit vielfältigen Möglichkeiten als Ausgangsposition zur Nachnutzung für das Kaufhof-Gebäude, um letztlich in einem Prozess eine zukunftsweisende Leitidee heraus zu entwickeln, die dem Standort und der Zukunft unserer Innenstadt Rechnung trägt. 3. schafft ein Zwischennutzungskonzept, in das die potenziellen Akteure für eine zukünftige Nutzung von Anfang an eng mit eingebunden werden. 4. bezieht, im Sinne einer familienfreundlichen Innenstadt, die dauerhafte Schaffung eines ’’Raumes für Familien” in die Erstellung der Machbarkeitsstudie mit ein und nutzt die Zwischennutzungsphase zur Ermittlung dahingehender Bedarfe und zur Erprobung von Konzepten. 5. legt der Machbarkeitsstudie überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Parkhaus und das Warenhaus, sowohl für die Zwischennutzung als auch für verschiedene vorstellbare Nutzungskonzepte, bei.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Fraktions vorsitzende

Anlage:

Sammlung vielfältiger Möglichkeiten zur Nachnutzung Kaufhof-Gebäude und des Umfelds

' ' V I B im Stadtrat ' . i L11P Nürnberg

Anlage zum Antrag:

Sammlung vielfältiger Möglichkeiten zur Nachnutzung

Kaufhof-Gebäude und des Umfelds

Veranstaltung SPD-Stadtratsfraktion am 18.6.2024

Erste Anregungen zur Weiterbearbeitung

Konsens: Die Chance, in Nürnberg etwas für Nürnberg passendes individuell zu entwickeln, soll genutzt werden. Eine städtische Investition an diese wichtige Stelle zu setzen, ist langfristig ein Motor für die Entwicklung der Innenstadt. Eine zukunftsweisende Multikodierung verschiedener, sich ergänzender Nutzungen ist Konsens. Der Kaufhof soll Platz für Bildung, Wissenschaft, für Tagungen, Erholung und Genuss bieten sowie Begegnungsort verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sein.

Die folgende Auflistung sind die ersten Ideen der an der Veranstaltung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern:

  1. Wissenschaft und Bildung / Kongress- und Tagungszentrum

Handwerkskammer

Flaniermeile ist, das zeiht bestimmte Bevölkerungsgruppen an, die sonst hochschulfem wären. Besonders Schaufenster & EG nutzen um U-30-Themen mit Uni zu verbinden. E-Sport (spielerischer Zugang zu späterem IT-Studium).

Innenstadt

Rathaus, Wolff scher Bau Fon 0911 231 2906 (D@O spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuemberg

BPI Fraktion Ä im Stadtrat 1 : • Nürnberg

  1. Aufenthaltsqualität im Kaufhof / Umfeld

fühlen

mit viel Grün, die zum Aufenthalt einladen (konsumfrei).

Innenstadt

Pfannenschmidgasse

außer Amazon auch Karstadt usw. Thema Ladensterben

(—> hätte auch positive Auswirkung für evtl. Nachnutzung City-Point)

kleineren Läden und Cafes und unkommerziellen, sinnlichen, lebendigen Sitzmöglichkeiten öffnen (z.B. mit einer Hundertwasser-ähnlichen Gestaltung)

erzeugen, was Innen passiert; Aktivität; niederschwellige Zugänge.

J im Stadtrat ■■F Nürnberg

  1. Zwischennutzung: Kunst und Kultur, zukünftige Nutzer eng einbinden

für Kollektive)

  1. Soziale Komponenten in der Innenstadt berücksichtigen

angemessene Miete

Vertreibung vermeiden

und sie in Begegnung zu bringen

werden können.

Abbildung 1

Abbildung 2

Image: BBE (16.10.2024)

Konzeptstudie

für die Nachnutzung des ehemaligen Galeria Kaufhof (GKKN) in

der Königstraße 42-52 in Nürnberg unter Berücksichtigung des

benachbarten City Point (CPN)

19.05.2025

Die Stadt Nürnberg sucht eine geeignete Nutzung für die Immobilie

„Kaufhof“ im Kontext mit dem „City Point“

Ausgangssituation und Zielsetzung

▪ Die Stadt Nürnberg hat das Objekt Königstraße 42-52 („Kaufhof“) als

Das Nutzungskonzept basiert auf folgenden Zielen (Z1 – Z5)*:

strategisch wichtige „Schlüsselimmobilie“ zur Sicherung von Einfluss

und Entwicklungsmöglichkeiten erworben. Z1 Wirtschaftliche Tragfähigkeit (eine Subventionierung durch die Stadt

Nürnberg ist ausgeschlossen)

▪ Öffentliches Interesse und vielfältige Nutzungsideen nach Ankauf

Z2

Hochwertigkeit der Nutzungen, die der Qualität des Makro-, Meso-

bedingen die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes. Das Nutzungs-

und Mikrostandortes entsprechen

konzept muss städtischen Zielen entsprechen. Bei der Betrachtung ist

(Makrostandort ist die Stadt Nürnberg, Mesostandort die Altstadt

das benachbarte City Point-Gebäude mit zu berücksichtigen.

und Mikrostandort die Königstraße bzw. Pfannenschmiedsgasse)

Nürnberger verankert werden. Die Arbeitsgruppe „Zwischennutzung“

schaffen

entwickelt und implementiert kreative Nutzungsideen für diese Phase.

Z4

Z5

Umsetzbarkeit der Nutzungen, um Leerstand zu vermeiden

▪ Die Projektbearbeitung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft

Städtebauliche Ziele erreichen

bestehend aus BBE Handelsberatung, IPH Handelsimmobilien und

Rosner Architekten in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Nürnberg. Inte (M re i s e s t e e n r) ten Iden B t e it d ä e ts u s t t u if n te g nde Sozialer Wert

▪ Ziel ist es, die Kaufhof-Immobilie mit einem Nutzungskonzept an einen Umsetzungsdauer Nachhaltigkeit

Investor zu veräußern, der das Konzept umsetzt. Wett B b e e d w a e r r f b s- ss u i n tu d a tion Umse N tz u b t a zu rk n e g it der Städtebauliche Ziele Vereinbarkeit mit Denkmalschutz Zielgruppe Um In b v a e u st / i t U io m n n e u n t f z ü u r n g

Bewertungsmatrix

Gese M ll e sc h h rw af e tl r i t cher Re N le u v t a z n u z n d g er Kriteriensammlung Wi d rt e s r c h N a u f t t z li u c n h g keit Einnahmen (Miete) von Nutzungsoptionen An Z k u e g r k fu ra n f k t t / io n Vertragslaufzeit

Außenwirkung

Risiko

Qualität der Ausfallrisiko

Widerstandsfähigkeit Nutzung (Resilienz) Ambiente/ Gestaltung Wechsel-/ Hinweise: * Grundsätzlich sind dies auch die städtischen Ziele für den benachbarten City Point (in Privateigentum); Bewertungsmatrix visualisiert die oben Leerstandsrisiko genannten Ziele und bricht sie auf weitere Unterziele herunter 2

Systematische Analyse - Ausgangslage und Aufarbeitung der Datengrundlage

3 34

Immobilie liegt in zentraler Lage mit attraktivem Umfeld im

kulturellen und wirtschaftlichen Zentrum Nordbayerns

Makro-, Meso- und Mikrostandort

Makrostandort Mesostandort

Abbildung 5

Abbildung 8

Mikrostandort

Abbildung 3

Abbildung 6

Abbildung 9

Abbildung 4

Abbildung 7

Abbildung 10

▫ Die EMN1 ist eine von insgesamt 11 Metropol- ▫ Der Standort befindet sich aus Einzel- ▫ Die Kaufhof-Immobilie befindet sich zwischen regionen in Deutschland mit über 3,7 Mio. handelssicht an der Schnittstelle zwischen der Königstraße im Osten, An der Mauthalle

Einwohnern 1 A-Lage und 1 B-Lage inmitten der im Süden, der Pfannenschmiedsgasse im

Innenstadt Westen und dem Wollengäßchen im Norden

▫ Mit einem Bruttoinlandsprodukt von rd. 151

Mrd. Euro und rd. 2 Mio. Erwerbstätigen zählt ▫ Die Immobilie liegt an zwei wichtigen ▫ Westlich der Pfannenschmiedsgasse grenzt die EMN mit etlichen Global Playern zu den Verbindungsachsen in der Fußgängerzone das ehemalige Shopping Center City Point an

wirtschaftsstärksten Räumen in Deutschland zwischen Altstadt und Hauptbahnhof

▫ Im unmittelbaren Umfeld sind zahlreiche

(Fußgängerzone Königstraße, Pfannen-

▫ Die Stadt Nürnberg weist ein breites Spektrum Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie

schmiedsgasse)

an akademischen Einrichtungen auf. Rund und Dienstleistungen ansässig, dadurch

25.000 Studierende sind in Nürnberg an ▫ Die räumliche Nähe zum Bahnhof begünstigt ergeben sich hohe Kopplungs- und

staatlichen oder privaten Hochschulen die Erreichbarkeit von Flughafen (U-Bahn) Synergiepotenziale

eingeschrieben sowie von und zu Hochschulstandorten

▫ Der Standort weist eine sehr gute

▫ Die NürnbergMesse veranstaltet jährlich etwa ▫ In direkter Umgebung zum Projektstandort verkehrliche Erreichbarkeit durch die

120 nationale und internationale Fachmessen sind Kaufhäuser (Wöhrl, Karstadt, fußläufige Nähe zum Bahnhof sowie einen

und Kongresse und gehört zu den 15 größten Breuninger, C&A) ansässig, die zusätzlich U-Bahn Zugang direkt vor der Immobilie und

Messegesellschaften weltweit Frequenzen generieren im UG des Gebäudes auf

  1. Europäische Metropolregion Nürnberg 4

Das Marktumfeld im Zentrum der Stadt Nürnberg zeichnet

sich durch eine Bandbreite an Nutzungen aus

Marktumfeld in der Nürnberger Innenstadt

Abbildung 11

Abbildung 12

über den ausgewählten Kartenausschnitt. In der Kaiserstraße ist in erster Linie hochpreisiger Einzelhandel ansässig, wohingegen in den Haupteinkaufsstraßen Karolinenstraße und Breite Gasse alle Preissegmente des Einzelhandels abgebildet werden.

(Bars, Cafés, Restaurants und Fast Food).

„Bildung und Forschung“ u.a. durch zwei Bibliotheken, Sprachschulen sowie den Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU in der Findelgasse angeboten.

germanische Nationalmuseum, das Neue Museum sowie das Kunsthaus im KunstKulturQuartier in der Nürnberger Innenstadt abgebildet.

mittleren und höheren Preissegment (u.a. das Paul, Hotel Avenue, Melter Hotel, IBIS).

Die ausgewählten Kategorien wurden erst im Nachgang der Analyse identifiziert, jedoch beim Marktumfeld als Grundlage herangezogen 5

Insgesamt lassen sich durch die Standortlage und der Großflächigkeit

der Immobilie neue Chancen für die Stadt Nürnberg ableiten

SWOT-Analyse

Stärken Schwächen

▪ Nürnberg als kulturelles und wirtschaftliches ▪ Ältere Gebäudesubstanz bei beiden Gebäuden

Zentrum Nordbayerns mit positiven Rahmendaten

▪ Notwendiger Investitionsbedarf (Instandhaltungsstau) im

(z.B. Bevölkerungsentwicklung, Pendlersaldo,

Kaufhof

Zentralitäts- und Kaufkraftkennziffer)

▪ Denkmalschutz auf Gebäudeteilen des Kaufhofs

▪ Ikonische Immobilie in zentraler Innenstadtlage

Abbildung 13

▪ City Point schwer im Bestand nachnutzbar wegen

▪ Unmittelbares Umfeld geprägt durch ein breites

Flächenkonfiguration und hohem Investitionsbedarf

Angebot an Einzelhandel, Gastronomie und

Dienstleistungen SWOT

▪ Hohe Lagequalität, Frequenzen, Flächengröße und

Sichtbarkeit

Chancen

Risiken

▪ Stärkung der Stadt und der ganzen Metropolregion durch

▪ Hohe Bau- und Sanierungskosten

Ansiedlung hochzentraler Funktionen

▪ Hohe Anforderungen an den Nutzungsmix für

▪ Belebung der Innenstadt sowie der (Wege-)Verbindung

Wirtschaftlichkeit

Hauptbahnhof-Lorenzkirche

▪ Wettbewerbsdruck durch Konkurrenz im Umfeld

▪ Aufwertung der großflächigen Leerstandsimmobilie(n) und

▪ Veränderungen der wirtschaftlichen und politischen

Frequenzerhöhung im unmittelbaren Umfeld

Rahmenbedingungen (z. B. Kundennachfrage)

▪ Option „Mixed Use“ erlaubt es, mehrere Bedarfe zu decken

© BBE HandelsberatungGmbH | IPH HandelsimmobilienGmbH. All rights reserved. Proprieta ry and confidential.

Im Rahmen der Konzeptstudie wurde eine kleine Lösung (Kaufhof)

sowie eine große Lösung (Kaufhof und City Point) erarbeitet

Virtuelle Gegenüberstellung der kleinen und großen Lösung

Abbildung 14

Merkmal Kleine Lösung Große Lösung
Grundstücksgröße Ca. 3.900 m² Ca. 10.600 m²
BGF Ca. 23.000 m² Ca. 50.000 m²
Nutzfläche Ca. 18.000 m² Ca. 42.000 m²
Effekt auf die Umgebung Mittel Sehr hoch

Abbildung 15

Abbildung 16

Legende

1 Kaufhof-Warenhaus Stadt Nürnberg

2 Kaufhof-Parkhaus Stadt Nürnberg

1 1

3 Zeughaus Stadt Nürnberg

2 3 2 3

4 City Point Versicherungskammer Bayern

5 City Point Parkhaus Erbbaurecht Stadt Nürnberg 5

Neben einer Standort- und Objektanalyse wurden Gespräche

mit Projektinteressierten und Bürgern geführt

Methodisches Vorgehen der Konzeptstudie (I)

  1. Dialog: Nutzer- 4. Dialog:

1. Standortanalyse 2. Objektanalyse

Gespräche Bürgerbeteiligung

Abbildung 20

Abbildung 19

Abbildung 17

Abbildung 18

Analyse und Bewertung des Standorts Objektbeschreibung und –bewertung Austausch über potenzielle Nutzungen Austausch und Sammlung möglicher Nürnberg anhand von Strukturdaten des Galeria Karstadt Kaufhof und Bedarfe Nutzungen mit verschiedenen

und City Points Bürgerbeteiligungsformaten

24.01.2025, 15:00 – 18:00 Uhr

Öffentlichkeit zum Kaufhof über eingerichtete E-Mail-Adresse

Gespräche (u.a. HWK Bayern)

In den nachfolgenden Schritten wurden die gesammelten

Nutzungsideen strukturiert und bewertet

Methodisches Vorgehen der Konzeptstudie (II)

5. Schritt 6. Schritt 7. & 8. Schritt 9. Schritt

Abbildung 21

Bildung von Kategorien mgl. Nutzungen

Abbildung 22

Abbildung 23

1 Einzelhandel 6 Stadtgesellschaft und Soziales 2 Gastronomie 7 Markt der Ideen* 3 Kongress und Tagun g 4 Bildung und Forschung 5 Kunst und Kultur Sammlung möglicher Nutzungen inner- Verortung der gesammelten Nutzungen Kuration der standort-adäquaten Bewertung möglicher Nutzungen halb 7 definierter Kategorien durch in einer Vierfeldertafel Nutzungen aus Q2/Q4 und Bewertung der anhand einer Matrix

(Eigen-)Wirtschaftlichkeit

Nürnberg Vierfeldertafel erstellt Nutzungsgruppen anhand der Schritt 7 und 8 werden anhand einer 7 Kategorien Matrix bewertet

Nutzern (X-Achse): Qualität vom Gewerbegebiet ▪ Einordnung der Nutzungen erfolgt ▪ Bewertungskriterien der Matrix: bis A-Lage in der Innenstadt anhand eines Wirtschaftlichkeits- Relevanz, Qualität, Risiko,

strahls Städtebauliche Ziele, Umsetzbarkeit mit eingerichteter E-Mail-Adresse ▪ Anforderungen der Nutzung an die und Wirtschaftlichkeit Fläche (Y-Achse): eine Etage bis ▪ Zuordnung rechts des roten Balkens

mehrere Etagen weist auf eine hohe IPH Eigenwirtschaftlichkeit hin (Einsatz

städtischer Mittel ist hierbei ob Nutzung für Kaufhof geeignet ausgeschlossen) *Sammlung von weiterenNutzungsideen, die nicht in Kategorie 1-6 fallen

Für die Darstellung verschiedener Nutzungsoptionen der

Immobilie wurde ein Baukasten-Modell entworfen

Baukastenprinzip mit Zuordnung von Kategorien

Markt der Ideen

Kongress und Bildung und Kunst und Stadtgesellschaft Hotel/ Büro/ Freizeit und

Einzelhandel Gastronomie

Tagung Forschung Kultur und Soziales Praxis Gestaltung

Abbildung 24

Dachgarten

Der Baukasten zeigt,

E 04

welche

Nutzungsoptionen

E 03 marktseitig für welche

Etagen

E 02 in Frage kommen.

Die dargestellten

E 01

Nutzungen müssen

nicht eine gesamte

E 00 Etage einnehmen,

sondern können

kombiniert werden.

E -01

Nutzung auf dieser Etage nicht empfohlen

Insgesamt wurden 43 standortadäquate Nutzungen

7 Kategorien zugeordnet

Standortadäquate Nutzungen

Kongress und Bildung und Kunst S tadtgesellschaft Markt der

Einzelhandel Gastronomie

Tagung Forschung und Kultur und Soziales Ideen

Textilgeschäft

Sportkaufhaus/ -fachmarkt

Regionale Händler

Off-Price Einzelhandel

Drogeriemarkt

Lebensmittelmarkt

Sportgeschäft

Internationale Textilgroßfläche

Pop-Up (hochwertig)

Luxus- und Premiumprodukte

Warenhaus

Marktstände

Food Market Kongresszentrum Bibliothek Konzertsaal Großflächige Hotel Freizeitnutzungen Veranstaltungs- Großflächige Universität Vertical Theater konzepte Eventflächen Tausch-Kaufhaus Farming Dach-Café Weiterbildung Kulturzentrum Dachgarten Co-Working Space Kita/ Kindergarten Restaurant Büro Eventflächen für Urban Future (Kunst) ZAM 2.0 Café/Bar kleinere Center Ausstellungen Praxis Jugendtreff/- Veranstaltungen Forschung und zentrum Food-Court Innovation Wellness Senioren-Treff TUMO 2.0 Begegnungsraum Lernräume

Die Nutzungen, welche die Standortqualität einer innerstädtischen A- oder B-Lage benötigen

(standortadäquate Nutzungen) wurden sieben Kategorien zugeordnet.

42 11

Die standortadäquaten Nutzungen werden nach potenzieller

Eigenwirtschaftlichkeit (= ohne Fördermittel) eingeordnet

Forschung und Innovation
M arkt stände Restaurant
t i e k h c i l t f a h c s t r i w n e g i E
Großflächige Freizeitnutzunge n
r e d e z n e r G

Hotel

Bibliothek ZAM 2.0 K Lernräume TUMO 2.0

Vertical Farming fé/Bar

Dach-Café

Veranstaltungs- konzepte (u.a. Show-Cooking, Kochkurs)

Büro

Urban Future Center

Konzertsaal

Dachgarten

Praxis
Einzelhandel u.a. Textilgeschäft Sportkaufhaus/ -fachmarkt Regionale Händler Off-Price-Einzelhandel Drogeriemarkt Lebensmittelmarkt Sportgeschäft Internationale Textilgroßfläche Pop-Up (hochwertig) Luxus/Premiumprodukte Warenhaus

Tausch-Kaufhaus

Senioren-Treff Theater Jugendtreff/zentrum (Kuns Ausstellu Begegnungsraum

Kongresszentrum Wellness

Kultur

Fördermittel notwendig Trägt sich selbst

Einzelhandel Gastronomie Kongress und Tagung Bildung und Forschung Kunst und Kultur Stadtgesellschaft und Markt der Ideen

Soziales 12

Beispiele - basierend auf der vorangegangenen Analyse

13 44

Drei Beispiele für die kleine Lösung

Beispiel 1 Nutzungsmix

Dachgarten

  1. OG: Bildung und Forschung

  2. OG: Bildung und Forschung

  3. OG: Bildung und Forschung

  4. OG: Handel

EG: Handel, Gastronomie

  1. UG: Handel, Technik

Denkmal: Erhalt zu prüfen, Abbruch und Aufstockung 4. Stock, Denkmalschutzauflagen erschweren Nachnutzung Wirtschaftlichkeit: möglich

Beispiel 2 Nutzungsmix

Dachgarten

  1. OG: Hotel/Büro/Praxis

  2. OG: Hotel/Büro/Praxis

  3. OG: Hotel/Büro/Praxis

  4. OG: Handel

EG: Handel, Gastronomie

  1. UG: Handel, Technik

Denkmal: Erhalt zu prüfen, Abbruch und Aufstockung 4. Stock, Denkmalschutzauflagen erschweren Nachnutzung Wirtschaftlichkeit: möglich

Beispiel 3 Nutzungsmix

Dachgarten

  1. OG: Hotel/Büro

  2. OG: Hotel/Büro

  3. OG: Kongress und Tagung

  4. OG: Kongress und Tagung

EG: Kongress und Tagung

  1. UG: Technik

Denkmal: Erhalt zu prüfen, Abbruch und Aufstockung 4. Stock, Denkmalschutzauflagen erschweren Nachnutzung Wirtschaftlichkeit: möglich

Kleine Lösung: Immobilie mit Schwerpunkt Bildung und Forschung

erfüllt ihre Funktion als Treffpunkt und Wissensaustausch

Beispiel 1

Abbildung 27

Abbildung 26

Abbildung 25

Abbildung 30

▪ Einrichtungen von Forschung und Innovation

ermöglichen die Aus- und Fortbildung unterschiedlicher

Zielgruppen und können von verschiedenen Partnern

gemeinsam genutzt und betrieben werden

(Hochschulen, IHK, HWK…)

▪ Eine ansprechbare Zielgruppe sind Studierende

Abbildung 29

internationaler Studiengänge, die wiederum ein

bedeutender Wirtschaftsfaktor sind

▪ Die Kombination aus Handel und Gastronomie

Abbildung 28

fungieren als soziale Treffpunkte und fördern die

Auswirkungen auf

Aufenthaltsqualität

▪ Frequenz: Nutzungsmix generiert hohe Frequenz und

▪ Als mögliche Mieter der Einrichtungen bieten sich

spricht ein vielfältiges Publikum an

Gastronomen, Händler und Hochschulen an z.B. IHK,

▪ Image: Bildung und Forschung in Innenstadtlage ist ein

FAU, UTN oder OHM

Alleinstellungsmerkmal und fördert die Bekanntheit der Stadt

Steigendes Interesse an Wissenschaft, Weiterbildung und

▪ Umfeld: Umliegende Nutzungen profitieren von Nutzungsmix, Forschung spiegelt die hohe Relevanz für die Stadt

potenzielle Etablierung eines Bildungs- und Forschungsclusters

Nürnberg wider.

Kleine Lösung: ein Mix aus Hotel, Büro, Praxen, Handel und

Gastronomie belebt die Innenstadt und schafft wirtschaftliche Synergien

Beispiel 2

▪ Eine Mischung aus Hotel /Büro/Praxen sowie Handel

bringt Synergieeffekte hervor

▪ Ausgezeichnete Infrastruktur: kurze Wege durch zentral

sehr gut erreichbare Innenstadtlage

▪ Hotellerie als bedeutender Wirtschaftstreiber, welche

Abbildung 31

sowohl lokale als auch internationale Besucher anwirbt

▪ Potenzielle Mieter sind die IHK sowie (Arzt)Praxen

Auswirkungen auf

▪ Frequenz: Nutzungsmix generiert hohe Frequenz und

spricht ein vielfältiges Publikum an

▪ Image: Stärkung der Stadt Nürnberg als multifunktionales

Zentrum Hotel, Büros und Praxen vereinen lokale und

▪ Umfeld: Umliegende Nutzungen profitieren von internationale Nachfrage und sichern wirtschaftliche

Nutzungsmix Auslastung am Standort.

Kleine Lösung: Kongress- und Tagungsnutzungen fungieren als

attraktiver Frequenzbringer auf nationaler und internationaler Ebene

Beispiel 3

Abbildung 33

▪ Kongress- und Tagungsräume in einer städtebaulich

attraktiven Altstadt treffen auf eine hohe nationale und

internationale Nachfrage

▪ So kommt kaufkräftiges Publikum zusätzlich in die

Innenstadt – Handel, Gastronomie und Hotellerie

profitieren

Abbildung 32

▪ Die Räumlichkeiten sind auch für lokale Bedürfnisse

flexibel nutzbar

▪ Optimale Anbindung an Hauptbahnhof und Flughafen

stärkt diese Nutzungsoption enorm

Auswirkungen auf

▪ Kombination mit Hotel/ Büro fördert Synergien

▪ Frequenz: Veranstaltungsformate generieren eine hohe

Frequenz und sprechen ein vielfältiges Publikum an ▪ Mögliche Mieter: Messe, IHK

▪ Image: Kongress- und Tagungsräume am Standort

Innenstadt ist ein Alleinstellungsmerkmal und fördert die

Durch den Ausbau der Kongress- und

Bekanntheit der Stadt Nürnberg

Tagungsräumlichkeiten wird die Positionierung der Stadt

▪ Umfeld: Umliegende Nutzungen profitieren von hohen

sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene

Besucherzahlen

gestärkt.

Große Lösung: Beste Option für Quartiersentwicklung

Anmerkungen zur großen Lösung

Kaufhof City Point

▪ Die große Lösung beinhaltet die Umnutzung des Kaufhofs zusammen mit

der Umnutzung bzw. des Neubaus des City Points

▪ Die große Lösung bietet Möglichkeiten, auch weniger rentierliche

Nutzungen denkbar machen zu lassen

▪ Dadurch wird ein breiter Nutzungsmix ermöglicht, der alle

Nutzungsmix

Gesellschaftsschichten anspricht und positiv zur Stadtentwicklung

beiträgt

Denkmal

Kaufhof: Erhalt zu prüfen, Abbruch und Aufstockung 4. Stock, Denkmalschutzauflagen erschweren Nachnutzung City Point: Abbruch und Neubau

Wirtschaftlichkeit

möglich, positiver Einfluss auf Stadtentwicklung

Empfehlung für weiteres Vorgehen

BBE und IPH sprechen folgende Empfehlungen aus:

Aus der Analyse heraus empfehlen wir die Weiterverfolgung der großen Lösung.

Falls nur die kleine Lösung in Betracht gezogen wird, empfehlen wir, die Beispiele 1 und 3

mit Alleinstellungsmerkmalen herausarbeiten zu lassen. Diese Beispiele bringen einen

besonderen Mehrwert für Stadt und Innenstadt.

BBE Handelsberatung GmbH | IPH Handelsimmobilien GmbH

Brienner Straße 45

80333 München

Ref.VII/011/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Empfehlungen der Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Kaufhof-Gebäudes unter

Berücksichtigung des Gesamtareals Kaufhof-CityPoint

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2025 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.02.2024 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.07.2024 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die Stadt Nürnberg hat das ehemalige Kaufhof-Gebäude in der Königstraße am 26.07.2024 erworben. Um Potenziale und Nutzungsmöglichkeiten auszuloten, wurde eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben, die auch das städtebauliche Umfeld einbezieht.

Der Prozess umfasste neun Stufen – darunter eine breite Öffentlichkeitsphase, eine Nutzerbefragung sowie fachliche Analysen. Am Ende standen zwei Szenarien im Fokus: eine „kleine Lösung“ mit Kaufhof und Parkhaus sowie eine „große Lösung“, die zusätzlich den City- Point (VKB-Eigentum) berücksichtigt.

Die Empfehlung der beauftragten Gutachter: Beide Varianten sollen weiterverfolgt und durch eine Marktsondierung ergänzt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Empfehlungen der Konzeptstudie zu folgen. Vorrangig soll hierzu die vertiefte Prüfung der großen Lösung vorgenommen werden. Dies soll weiterhin unter dem Aspekt wirtschaftlicher Tragfähigkeit sowie in enger Abstimmung mit der Versicherungskammer Bayern erfolgen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitgleich die Empfehlungen bezüglich der kleinen Lösung weiter zu vertiefen. Dabei ist ein wirtschaftlich tragfähiger Nutzungsmix mit einem klaren Mehrwert für die Innenstadt und die gesamte Stadt (Alleinstellungsmerkmal) vorrangig zu priorisieren.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Ergebnisse der Konzeptstudie eine Marktsondierung zur fundierten Einschätzung des Investoren- und Immobilienmarkts durchzuführen.

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

16.09.2024 Antragsteller: Krieglstein

Perspektive für die Innenstadt – Entwicklung des Areals Kaufhof / City-Point

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg hat nach erfolgreichen Verhandlungen des Wirtschaftsreferates das ehemalige Kaufhofgebäude in der Königstraße sowie das zugehörige Parkhaus in der Frauengasse erworben.

Bereits mit unserem Antrag zum Kauf des Gebäudes war uns ein wichtiges Anliegen, dass die zügige Planung für eine neue Verwendung höchste Priorität hat. Ziel des Erwerbs durch die Stadt Nürnberg war, das Areal gemeinsam mit Partnern und Investoren zu einem Kongress- und Bildungsstandort weiterzuentwickeln. Der erste Schritt wurde mit dem Kauf gegangen, jetzt gilt es, ein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept für das Gebäude zu entwickeln und den Leerstand in bester Innenstadtlage zu beenden.

Dabei darf der Standort „Kaufhof“ nicht isoliert betrachtet werden, sondern es gilt, die Nutzung des gesamten Areals integriert zu denken. Auch der benachbarte ehem. „City-Point“ befindet sich im Leerstand und steht zum Verkauf. Mit einer gemeinsamen Bruttogeschossfläche von über 50.000 m² bilden die beiden Gebäude enormes Potential für eine Innenstadtentwicklung als Standort für Bildung, Kongress, Co-Working und Präsentation.

Die Bündelung von verschiedenen Nutzungen durch Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Messe, Wissenschaft am Standort Innenstadt bietet Synergien durch kurze Wege, gemeinsame Nutzung von Flächen und Räumen, eine Schaufensterfunktion in bester Lage und eine hervorragende Verkehrsanbindung.

Darüber hinaus bieten beide Gebäude die Möglichkeit, in den jeweiligen Erdgeschossflächen Handel und Gastronomie unterzubringen und somit zusätzliche Frequenz in die City sowie ein Versorgungsangebot für die Nutzer.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung nimmt Kontakt zu möglichen Investoren für das City-Point-Gebäude auf. Die Verwaltung führt Gespräche mit potentiellen Nutzungsinteressenten z.B. aus den Bereichen Bildung, Kongress, Wissenschaft, Handel. Auch im Hinblick auf den geplanten City-Kongress ist die frühzeitige Einbindung weiterer Stakeholder aus der Stadtgesellschaft zielführend.

A24091101 Perspektive Innenstadt.docx

Ziel ist ein integriertes Entwicklungskonzept für das gesamte Areal. Hierzu werden verschiedenen Optionen zur Projektentwicklung geprüft, z.B. Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft, Joint-Venture bzw. ÖPP.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A24091101 Perspektive Innenstadt.docx 57

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

02.06.2025 Antragsteller: Krieglstein

Neuentwicklung des Areals Kaufhof/City-Point zum „Zeughaus-Quartier“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Konzeptstudie zum ehemaligen Kaufhof-Gebäude in der Königstraße werden alle Facetten der Nutzungsmöglichkeiten, des Umfeldes, der Gebäudestruktur sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet. Daneben sind die Ergebnisse des umfangreichen Beteiligungsprozesses eingeflossen. Nicht zuletzt auch im Rahmen des Nürnberger City Kongress wurde über die Zwischen-, Nach- und mögliche Folgenutzung diskutiert.

Für die CSU-Stadtratsfraktion steht dabei fest, dass Wissenschaft, Kongress und Bildung als Impulsgeber für die künftige Entwicklung entscheidend sind. Sie erzeugen nachhaltig Frequenz und sind in der Lage, das Umfeld positiv zu beeinflussen. Durch Kooperationen mit FAU, UTN, TH Nürnberg, HfM, Fraunhofer IIS, NIM, IHK und weiteren Partnern, wie der NürnbergMesse, kann ein überregional attraktiver Wissenschafts- und Weiterbildungsstandort entstehen.

Die Nähe zum Hauptbahnhof und Flughafen sind beste Voraussetzungen für nationale und internationale Veranstaltungen und der Standort bietet zudem das Potenzial für einen vielfältigen Nutzungsmix mit hoher Strahlkraft: Bildung, Wissenschaft, Kongress, Handel, Gastronomie.

Dabei wird jedoch auch immer deutlicher, dass der Bestand ungeeignet für eine moderne Nutzung ist. Die bauliche Struktur des ehemaligen Warenhauses ist für heutige Anforderungen untauglich: unzureichende Deckenhöhen, dichte Stützen, ineffiziente Logistik und veraltete Haustechnik. Die Umnutzung zu Büros, Wohnungen oder einem Hotel ist baulich kaum darstellbar und wirtschaftlich nicht tragfähig.

Größe, Architektur und Lage sind zwar grundsätzlich städtebauliches Potenzial – aber im aktuellen Zustand konträr zu heutigen Zielen wie Nutzungsvielfalt, Durchlässigkeit, und Aufenthaltsqualität. Moderne Stadtentwicklung verlangt flexible, durchmischte und nachhaltige Strukturen, dies wurde auch in den Diskussionen und Workshops des City Kongress nochmal deutlich. Mit dem bestehenden Gebäude ist dies aus unserer Sicht kaum zu erreichen.

Denkmalschutz sollte nicht über den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft stehen. Nur ein Neubau ermöglicht eine strukturierte und flexible Flächenkonzeption für großmaßstäbliche Nutzungen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der Konzeptstudie zur Entwicklung des Kaufhof-Areals sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Nachnutzung.

Wie gewichtet sich ein Vergleich der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge und Gebrauchsvorteile des Denkmals? Die Stadt Nürnberg als Eigentümerin des Gebäudes erstellt die dafür notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung und bereitet mit den Denkmalschutzbehörden die notwendigen Schritte einer Beurteilung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

spd@stadtnuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATS FRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus || 9900440033 NNüürrnnbbeerrgg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 16. Februar 2024 Antragsteller: Dr. Blaschke, Kayser

Machbarkeitsstudie Kaufhof-Gebäude

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das leerstehende Kaufhofgebäude in der Königstrasse mit dem danebenliegenden, seit Jahren leerstehenden „Citypoint“ entwickelt sich in unserer Innenstadt zum Problem. Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Probleme ohne fundiertes Konzept einfach dem Markt beziehungsweise einem Investor überlassen werden können.

Durch eine Ausweisung des Stadterneuerungsgebiet Altstadt Mitte im Stadtplanungsausschuss vom 16.11.2023 hat die Stadt Nürnberg ein Vorkaufsrecht für das Kaufhof-Gebäude, wodurch die Stadt die Möglichkeit hat, entweder selbst tätig zu werden oder über eine Abwendungsvereinbarung weitreichenden Einfluss auf einen Investor zu nehmen. Für eine derart weitreichende Entwicklung braucht die Stadt Nürnberg, der die Planungshoheit obliegt, eine fundierte Grundlage. Diese gilt es jetzt zu erstellen.

Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Stadtratsfraktion die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Grundlagen für die Entwicklung des Kaufhof- Gebäude in der Innenstadt.

Als Voraussetzung für die weitere Planung ist zu klären - da das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht - wo und wie evtl, nutzungsbedingte Abweichungen möglich sind. Mögliche finanzielle Vorteile durch Abschreibungen für den Denkmalschutz müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Zudem sollte geprüft werden, inwiefern die sanierungsbedürftige Meistersingerhalle, die ja auch ein Kongresszentrum und im Besitz der Stadt ist, in das Konzept mit einbezogen werden muss, um Kanibalisierungseffekte zu vermeiden und Synergieeffekte herzustellen.

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

Schließlich ist von Interesse, ob die NürnbergMesse und/oder die Stadt Nürnberg die Entwicklung und den Betrieb des Kongresszentrums übernehmen kann.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

  1. berichtet zum Planungsstand und zum Verhandlungsstand mit möglichen Investoren für die Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes;

  2. entwickelt die Grundlage für eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes in der Innenstadt und gibt auf dieser Grundlage eine Machbarkeitsstudie in Auftrag.

  3. prüft, ob die Messe ein Kongresszentrum in der Innenstadt eigenständig umsetzen kann und/oder ob für diesen Zweck eine stadteigene Gewerbe­ entwicklungsgesellschaft geschaffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Dr. Ulrich Blaschke Fraktionsvorsitzende wirtschaftspolitischer Sprecher

SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 29. Juli 2024 Antragsteller: Kayser

Ergänzungsantrag zum Antrag Machbarkeitsstudie vom 16.02.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits am 16.2.2024 forderte die SPD-Stadtratsfraktion mittels Antrag die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes - im Hinblick auf einen möglichen Kauf durch die Stadt Nürnberg.

Nachdem der Stadtrat am 17.7.2024 den Auftrag für den Erwerb des ’’Kaufhof-Gebäudes” erteilt hat, wurde der Kauf vollzogen.

Für eine derart weitreichende Entwicklung in dieser Größenordnung braucht die Stadt Nürnberg eine fundierte Grundlage für den Stadtrat zu den weiteren Entscheidungsschritten. Diese gilt es jetzt zu erstellen. Einerseits bezüglich der Wirtschaftlichkeit (siehe unter anderem Antrag vom 16.02.2024 Punkt 3) und anderseits über die Nutzungsmöglichkeiten und die Förderzusagen aus der Städtebauforderung. Dies ist und war Inhalt unseres Antrags.

Wir möchten jetzt Ergänzungen vornehmen die sich aus den laufenden Gesprächen, vor allem aber auch aus unserer Veranstaltung am 18.6.2024 ergeben haben und eine inhaltliche Grundlage für Nutzung des Gebäudes mit Umfeld bilden.

Der erste Konsens war bei der Befragung von Bürgerinnen und Expertinnen: Eine Mischnutzung hin zu einem Ort der Bildung bzw. eine zukunftsweisende Multikodierung verschiedener, sich ergänzender Nutzungen. Vorstellbar ist ein „Schaufenster der Wissenschaft in der Innenstadt“ mit Kongressräumen, Gastronomie sowie öffentlich zugänglichen Räumen für Erholung, Genuss und Teilhabe. Dieses Meinungsbild ergab sich aus Gesprächen mit Vertreterinnen der Hochschulen, der Gewerkschaften, Expertinnen für Innenstadtplanung und der Tourismus- und Kongresszentrale.

Rathaus, Wolff scher Bau Fon 0911 231 2906 sp d- stadtrats frakti on. nuemb erg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram. com/sp dnuemb erg

Expertinnen von der IHK, Messe, techn. Hochschule Nürnberg (UTN), techn. Hochschule (OHM) und Handwerkskammer wie auch weitere relevante Akteurinnen sollten mit Ihrer Expertise und konkreten Vorstellungen auch in die Erstellung der Machbarkeitsstudie mit einbezogen werden.

Die Zwischennutzungsphase bietet die Chance, Konzepte und Ideen zu testen. Wir erachten es daher für sinnvoll, die potenziellen Akteure für eine langfristige Nutzung bereits in der Zwischennutzung eng mit einzubeziehen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher als Ergänzung zu ihrem Antrag vom 16.2.2024 folgenden

Antrag:

Das Wirtschaftsreferat entwickelt zusammen mit dem Stadtplanungsamt die Machbarkeitsstudie mit Nutzungskonzept und bezieht das Kultur- sowie das Sozialreferat mit ein. Die Verwaltung:

  1. bezieht Vertreterinnen der beiden techn. Hochschulen, der IHK, der Messe und der Handwerkskammer, Expertinnen für Innenstadtplanung und der Tourismus- und Kongressbranche als potenzielle Nutzerinnen des Kaufhof-Gebäudes in die Erstellung der Machbarkeitsstudie und des Nutzungskonzepts mit ein. 2. berücksichtigt die beigefügte Dokumentation mit vielfältigen Möglichkeiten als Ausgangsposition zur Nachnutzung für das Kaufhof-Gebäude, um letztlich in einem Prozess eine zukunftsweisende Leitidee heraus zu entwickeln, die dem Standort und der Zukunft unserer Innenstadt Rechnung trägt. 3. schafft ein Zwischennutzungskonzept, in das die potenziellen Akteure für eine zukünftige Nutzung von Anfang an eng mit eingebunden werden. 4. bezieht, im Sinne einer familienfreundlichen Innenstadt, die dauerhafte Schaffung eines ’’Raumes für Familien” in die Erstellung der Machbarkeitsstudie mit ein und nutzt die Zwischennutzungsphase zur Ermittlung dahingehender Bedarfe und zur Erprobung von Konzepten. 5. legt der Machbarkeitsstudie überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Parkhaus und das Warenhaus, sowohl für die Zwischennutzung als auch für verschiedene vorstellbare Nutzungskonzepte, bei.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Fraktions vorsitzende

Anlage:

Sammlung vielfältiger Möglichkeiten zur Nachnutzung Kaufhof-Gebäude und des Umfelds

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Anlage zum Antrag:

Sammlung vielfältiger Möglichkeiten zur Nachnutzung

Kaufhof-Gebäude und des Umfelds

Veranstaltung SPD-Stadtratsfraktion am 18.6.2024

Erste Anregungen zur Weiterbearbeitung

Konsens: Die Chance, in Nürnberg etwas für Nürnberg passendes individuell zu entwickeln, soll genutzt werden. Eine städtische Investition an diese wichtige Stelle zu setzen, ist langfristig ein Motor für die Entwicklung der Innenstadt. Eine zukunftsweisende Multikodierung verschiedener, sich ergänzender Nutzungen ist Konsens. Der Kaufhof soll Platz für Bildung, Wissenschaft, für Tagungen, Erholung und Genuss bieten sowie Begegnungsort verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sein.

Die folgende Auflistung sind die ersten Ideen der an der Veranstaltung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern:

  1. Wissenschaft und Bildung / Kongress- und Tagungszentrum

Handwerkskammer

Flaniermeile ist, das zeiht bestimmte Bevölkerungsgruppen an, die sonst hochschulfem wären. Besonders Schaufenster & EG nutzen um U-30-Themen mit Uni zu verbinden. E-Sport (spielerischer Zugang zu späterem IT-Studium).

Innenstadt

Rathaus, Wolff scher Bau Fon 0911 231 2906 (D@O spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuemberg

BPI Fraktion Ä im Stadtrat 1 : • Nürnberg

  1. Aufenthaltsqualität im Kaufhof / Umfeld

fühlen

mit viel Grün, die zum Aufenthalt einladen (konsumfrei).

Innenstadt

Pfannenschmidgasse

außer Amazon auch Karstadt usw. Thema Ladensterben

(—> hätte auch positive Auswirkung für evtl. Nachnutzung City-Point)

kleineren Läden und Cafes und unkommerziellen, sinnlichen, lebendigen Sitzmöglichkeiten öffnen (z.B. mit einer Hundertwasser-ähnlichen Gestaltung)

erzeugen, was Innen passiert; Aktivität; niederschwellige Zugänge.

J im Stadtrat ■■F Nürnberg

  1. Zwischennutzung: Kunst und Kultur, zukünftige Nutzer eng einbinden

für Kollektive)

  1. Soziale Komponenten in der Innenstadt berücksichtigen

angemessene Miete

Vertreibung vermeiden

und sie in Begegnung zu bringen

werden können.

Empfehlungen der Konzeptstudie: Nachnutzung des ehem. Kaufhof-Gebäudes unter

Berücksichtigung des Gesamtareals Kaufhof-CityPoint

Mit Kaufvertrag vom 26.07.2024 hat die Stadt Nürnberg das ehemalige Kaufhof-Gebäude in der Königstraße erworben. Mit dem Erwerb hat die Stadt Nürnberg die Möglichkeit gewonnen, über die künftige Nutzung des Objekts zu entscheiden und zudem die Chance, die Qualität der Entwicklung proaktiv steuern zu können.

Zur Ausschöpfung dieser Möglichkeiten ist die Untersuchung von Nachnutzungs- und Entwicklungsperspektiven für das Gebäude unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds wichtig. Hierzu wurde die BBE mit der Erstellung einer Konzeptstudie durch die Stadtverwaltung beauftragt.

Im Rahmen der Konzeptstudie wurden die Potenziale des Areals aus verschiedenen Perspektiven (Handelsentwicklung, Stadtentwicklung, Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, etc.) analysiert und bewertet. Im Ergebnis wurden zwei wirtschaftlich tragfähige Nutzungsszenarien entwickelt, die als „kleine Lösung“ und „große Lösung“ bezeichnet werden. Die Szenarien können wie folgt beschrieben werden:

A) große Lösung

Die große Lösung umfasst das Kaufhof-Gebäude samt Parkhaus und das Zeughaus (alle im Eigentum der Stadt Nürnberg). Hinzu kommt das benachbarte City-Point-Gebäude mit dem zugehörigen Parkhaus (beides im Eigentum der Versicherungskammer Bayern (VKB), die bereits im Dezember 2024 ihr Interesse an einer gemeinsamen Weiterentwicklung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit öffentlich bekundet hatten).

Durch die gemeinsame Entwicklung oben genannter Gebäudeteile wären sehr großflächige, positive Effekte des Areals auf die gesamte Innenstadt möglich. Der Vorteil dieser Lösung liegt in der Möglichkeit, die Nutzungen bestmöglich auf die Gebäude zu verteilen, dadurch hohe, wirtschaftliche Synergien im Quartier zu schaffen und einen signifikanten Mehrwert für die Innenstadt und die Stadtentwicklung zu erzielen. Zudem kann so eine stärkere Frequenz und eine nachhaltigere, zukunftsfähige Nutzung des gesamten Areals erreicht werden.

Aus der Analyse und Bewertungsarbeit des beauftragten Dienstleisters geht hervor, dass insbesondere eine Nutzungskombination empfohlen wird, welche die Ansiedlung universitärer Einrichtungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Handels- und Gastronomieflächen, Büroflächen, Hotelnutzung und eines Convention Center als besonders geeignet erachtet. Die konkrete Zuordnung dieser Nutzungen zu den einzelnen Gebäudeteilen (ehem. Kaufhof, ehem. City-Point, Zeughaus) wäre im Rahmen einer vertieften Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und einer Marktsondierung detailliert zu prüfen.

B) kleine Lösung

Die kleine Lösung bezieht sich ausschließlich auf die Entwicklung des Kaufhof-Gebäudes, des zugehörigen Parkhauses und des Zeughauses. Eine eigenständige und wirtschaftlich tragfähige Entwicklung ist möglich. Ein Vorteil dieser Option liegt in der Flexibilität der Umsetzung auf drei städtische Gebäudeteile sowie in der Unabhängigkeit der Planungen für den Fall, dass eine Zusammenarbeit mit der VKB nicht zustande kommt.

Aus der Analyse und Bewertungsarbeit des beauftragten Dienstleisters geht hervor, dass im Rahmen der kleinen Lösung insbesondere folgende Nutzungskombinationen empfohlen werden:

Beispiel 1: Nutzungsmix aus Universität, Bildung und Forschung, Handel, Gastronomie

Beispiel 3: Nutzungsmix aus Hotel, Büro und Convention Center

Abwägung:

Die große Lösung bietet laut Ergebnissen der Studie größere städtebauliche und wirtschaftliche Potenziale und hat potenziell weitreichendere Effekte auf das gesamte Areal. Sie ermöglicht eine umfassendere Entwicklung des Gebiets und könnte einen bedeutenden Beitrag zur Belebung der Innenstadt leisten. Aufgrund dieser deutlich erweiterten Möglichkeiten erscheint es sinnvoll, die große Lösung als bevorzugte Variante in Betracht zu ziehen.

Die kleine Lösung bietet Vorteile hinsichtlich städtischer Eigentumsverhältnisse und Unabhängigkeit. Sie stellt eine belastbare Rückfalloption dar, sollte eine Einigung mit der Versicherungskammer Bayern nicht realisierbar sein.

Angesichts obiger Ausführungen ergeben sich folgende

Empfehlungen:

1. Vertiefte Prüfung der großen Lösung

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, den Empfehlungen der Konzeptstudie hinsichtlich der großen Lösung und deren Nutzungsverteilungen zu folgen. Dabei soll insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Lösung detailliert untersucht werden. Zudem wird weiterhin die Aufrechterhaltung der engen Abstimmung mit der Versicherungskammer Bayern empfohlen, um eine potenzielle Zusammenarbeit zu fördern und synergetische Effekte für das Gesamtareal zu realisieren.

2. Parallele vertiefte Prüfung der kleinen Lösung

Die Verwaltung empfiehlt, parallel zur Prüfung der großen Lösung auch die vom Dienstleister herausgearbeiteten Empfehlungen der kleinen Lösung weiter zu vertiefen (siehe oben Beispiel 1 + 3). Dies umfasst insbesondere die detaillierte Ausarbeitung und Weiterverfolgung desjenigen Nutzungsmixes, der die höchste wirtschaftliche Tragfähigkeit aufweist und zugleich den höchsten Mehrwert für die Innenstadt sowie die gesamte Stadtentwicklung schafft.

3. Marktsondierung

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der Empfehlungen der Konzeptstudie eine Marktsondierung sowie eine Ermittlung potenzieller Exit-Optionen durchzuführen.

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

02.06.2025 Antragsteller: Krieglstein

Neuentwicklung des Areals Kaufhof/City-Point zum „Zeughaus-Quartier“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Konzeptstudie zum ehemaligen Kaufhof-Gebäude in der Königstraße werden alle Facetten der Nutzungsmöglichkeiten, des Umfeldes, der Gebäudestruktur sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet. Daneben sind die Ergebnisse des umfangreichen Beteiligungsprozesses eingeflossen. Nicht zuletzt auch im Rahmen des Nürnberger City Kongress wurde über die Zwischen-, Nach- und mögliche Folgenutzung diskutiert.

Für die CSU-Stadtratsfraktion steht dabei fest, dass Wissenschaft, Kongress und Bildung als Impulsgeber für die künftige Entwicklung entscheidend sind. Sie erzeugen nachhaltig Frequenz und sind in der Lage, das Umfeld positiv zu beeinflussen. Durch Kooperationen mit FAU, UTN, TH Nürnberg, HfM, Fraunhofer IIS, NIM, IHK und weiteren Partnern, wie der NürnbergMesse, kann ein überregional attraktiver Wissenschafts- und Weiterbildungsstandort entstehen.

Die Nähe zum Hauptbahnhof und Flughafen sind beste Voraussetzungen für nationale und internationale Veranstaltungen und der Standort bietet zudem das Potenzial für einen vielfältigen Nutzungsmix mit hoher Strahlkraft: Bildung, Wissenschaft, Kongress, Handel, Gastronomie.

Dabei wird jedoch auch immer deutlicher, dass der Bestand ungeeignet für eine moderne Nutzung ist. Die bauliche Struktur des ehemaligen Warenhauses ist für heutige Anforderungen untauglich: unzureichende Deckenhöhen, dichte Stützen, ineffiziente Logistik und veraltete Haustechnik. Die Umnutzung zu Büros, Wohnungen oder einem Hotel ist baulich kaum darstellbar und wirtschaftlich nicht tragfähig.

Größe, Architektur und Lage sind zwar grundsätzlich städtebauliches Potenzial – aber im aktuellen Zustand konträr zu heutigen Zielen wie Nutzungsvielfalt, Durchlässigkeit, und Aufenthaltsqualität. Moderne Stadtentwicklung verlangt flexible, durchmischte und nachhaltige Strukturen, dies wurde auch in den Diskussionen und Workshops des City Kongress nochmal deutlich. Mit dem bestehenden Gebäude ist dies aus unserer Sicht kaum zu erreichen.

Denkmalschutz sollte nicht über den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft stehen. Nur ein Neubau ermöglicht eine strukturierte und flexible Flächenkonzeption für großmaßstäbliche Nutzungen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der Konzeptstudie zur Entwicklung des Kaufhof-Areals sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Nachnutzung.

Wie gewichtet sich ein Vergleich der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge und Gebrauchsvorteile des Denkmals? Die Stadt Nürnberg als Eigentümerin des Gebäudes erstellt die dafür notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung und bereitet mit den Denkmalschutzbehörden die notwendigen Schritte einer Beurteilung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

H/017/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg

hier: Anpassung der energetischen Leitlinien für städtische Hochbaumaßnahmen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Energetische Leitlinien 2025

Sachverhalt (kurz):

Seit 01.02.2022 gelten die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen".

Der rechtliche wie der finanzielle Rahmen haben sich inzwischen geändert. Mit der Anpassung und Aktualisierung der o.g. Leitlinien soll der nachhaltige Einsatz finanzieller und energetischer Ressourcen in Einklang gebracht und fortgeschrieben werden. Es werden natürlich alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, die Anforderungen des im Juli 2023 beschlossenen Umsetzungsfahrplans für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2035 ff. bleiben gewahrt. Reduziert werden aber verwaltungsinterne Standards und Ansprüche aus der Nutzung oder aus „guter Tradition“. Zudem wird bei anerkannten Regeln der Technik auf die Mindestanforderung verwiesen, nicht auf die Komfortlösung.

Damit wird dem Gebäudebestand eine größere Bedeutung zukommen. Neubauten sollen wenn möglich vermieden werden. Die energetischen Anforderungen im Neubau werden in Richtung GEG-Regelstandards angepasst, um freiwerdende Finanzmittel für eine zielgerichtete Sanierung des Gebäudebestandes und der klimaneutralen Umstellung der Wärmeerzeugung einzusetzen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Veränderung der Standards an anderer Stelle zu höheren Kosten führen kann (Verbräuche).

Die Anforderungen an den Gebäudebestand bleiben unverändert.

Durch den optimierten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel soll die CO₂- Einsparung pro investiertem Euro maximiert werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtrat beschließt die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Stand Juni 2025".

Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen Gebäuden, Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der städtischen Dienststellen, Eigenbetriebe und der WBG KOMMUNAL mit Planungsstart ab dem 01.07.2025.

Die Implementierung der hier beschlossenen Änderungen der Leitlinien erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung. Gegebenenfalls sich ändernde Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt.

Beilage ___________________________________________________________________

Betreff: Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg

hier: Anpassung der energetischen Leitlinien für städtische Hochbaumaßnahmen

Entscheidungsvorlage:

Anlass und Motivation

Angesichts der zunehmenden Notwendigkeit, Klimaschutz und Energieeffizienz wirksam umzusetzen und der aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Haushalt, ergeben sich die dahingehend angepassten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“.

Ziel ist es, mit begrenzten Mitteln größtmögliche Wirkung zu entfalten – sowohl ökologisch als auch ökonomisch.

Es soll sichergestellt sein, dass die knappen kommunalen Mittel optimal eingesetzt werden, also jeder investierte Euro ein Optimum an nutzbarer Fläche schafft und ein Maximum an fossiler Energie einspart. Dabei ist grundätzlich die energetische Sanierung zu priorisieren - Neubau ist zu vermeiden. Diese Stärkung der baulichen Ausrichtung der Stadt Nürnberg ist nicht nur eine Reaktion auf finanzielle Zwänge, sondern Ausdruck eines zukunftsorientierten, verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln und zugleich natürlichen Ressourcen. Sie verbindet Klimaschutz mit Haushaltsdisziplin und schafft die Grundlage für eine resiliente, nachhaltige Baupolitik. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Veränderung der Standards an anderer Stelle zu höheren Kosten führen kann (Verbräuche).

Der Gebäudebestand birgt ein enormes Potential zur Einsparung von grauer Energie, welches durch gezielte Sanierungsmaßnahmen aktiviert werden kann. Gleichzeitig werden die Energieverbräuche und somit Betriebskosten gesenkt, Ressourcen geschont und der Wert des Gebäudebestands gesteigert.

Neubauten sollen technikreduziert und flächeneffizient geplant werden, was die Investitionskosten senkt. Daraus resultierende höhere Betriebskosten bei Neubauten, durch die Reduktion der Anforderungen an die thermische Hülle und die Raumlufttechnik im Vergleich zum bisherigen KlimaPlus-Standard, werden in Kauf genommen. Die absolute Höhe dieser Betriebskosten lässt sich jedoch nicht quantifizieren.

Der allgemeine bauliche und technische Standard wird damit kritisch hinterfragt, ohne jedoch die Funktionalität und Nachhaltigkeit zu beeinträchtigen. Ergänzend zu dieser Beschlussvorlage wird eine Beschlussvorlage zum Einfachen Bauen - „Leitlinien zur Vereinfachung beim Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen“ vorgelegt.

Ergänzung neuer Ziele und Planungsvorgaben

Mit der Beschlussvorlage zum 25.06.2025 sollen die unten aufgeführten Zielformulierungen und Vorgaben dem Stadtratsbeschluss vom 26.01.2022 ergänzt und angepasst werden.

Formell sind neben den Ergänzungen die Inhalte neu strukturiert und in klar abgegrenzte Themenabschnitte gegliedert. Die Abschnitte geben Koordinierenden und Planenden deutliche Formulierungen von zu erfüllenden Anforderungen.

Ergänzungen / Anpassungen in den Grundsatzzielen

Erhalt und Entwicklung des Gebäudebestands: Wann immer eine Nutzung in

Bestandsgebäuden untergebracht werden kann, ist dieser Ansatz zu bevorzugen. Ohnehin erforderliche bauliche und/oder anlagentechnische Instandsetzungs- oder Renovierungsmaßnahmen werden sinnvoll mit energetischen Sanierungsmaßnahmen verknüpft, um Kostensynergien zu erzielen und den Verpflichtungen hinsichtlich Klimaschutz und Ressourcenschonung gerecht zu werden.

Suffizienzsteuerung und Flächenmanagement: Prüfung und Optimierung der

Anforderungen sowie Nutzungs- und Planungsbedarf.

Effiziente Gebäudekubatur: Bestandsgebäude und Neubauten sollen ein günstiges A/V- Verhältnis und damit eine einfache und kompakte Gebäudekubatur haben, um Wärmeverluste zu minimieren und Kosten im Bau zu sparen.

Ergänzungen / Anpassungen in der Anlage „Energetische Leitlinien“

zu 1.1.1 - Anforderungen Energieeffizienz (Neubaumaßnahmen)

Der bisherige KlimaPlus-Standard (Passivhaus) wird auf GEG+ abgesenkt. Die Option der Planung gem. Effizienzgebäude 40 bzw. aktuelle Neubauförderung wird betrachtet. Die Entscheidung zwischen den zwei Möglichkeiten soll auf Basis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs der Lebenszykluskosten erfolgen, nicht allein auf Grundlage der Investitionskosten (KG 300+400).

Der Anforderungswert für den Heizwärmebedarf bei Neubauten wird abgemindert. Ergänzend werden Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von opaken und transparenten Bauteilen vorgegeben, die strenger sind als die Vorgaben aus dem GEG 2024. Aus den erhöhten U-Wert-Anforderungen resultiert die neue Bezeichnung GEG+.

zu 1.1.2 – Neu: Anforderung Gebäudekubatur - A/V-Verhältnis (Neubaumaßnahmen) Neu aufgenommen wird ein Zielkorridor für das A/V-Verhältnis, um durch einfache Kubatur kostengünstiger und effizienter bauen zu können.

zu 1.3 – Neu: Optimierung der Ressourcen – optimierter Einsatz € je eingesparte Tonne CO Es wird ein Finanzierungskonzept zur Umstrukturierung des Einsatzes der finanziellen Ressourcen vom Neubau in Richtung Bestand eingeführt.

zu 2. Einsatz erneuerbarer Energien und Fernwärme Zukünftig soll die Versorgung über die städtische Fernwärme Vorrang haben, wo immer dies möglich ist.

zu 3. - Einfach Bauen Zeitgleich mit den vorliegenden „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ wird dem Stadtrat die Beschlussvorlage zu den „Leitlinien zur Vereinfachung beim Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen“ vorgelegt.

zu 6. - Klimaanpassungsmaßnahmen Neu aufgenommen wird die Prüfung der Kühlung in Aufenthaltsräumen oder Rückzugsräumen für ältere Menschen und Kinder.

Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei

Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg

Anpassung Stadtrat: 25.06.2025 gültig ab 01.07.2025

Der Stadtrat hat am 26.01.2022 ohne Gegenstimmen die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ beschlossen.

Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen Gebäuden, Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe mit Planungsstart nach dem 01.02.2022.

Vorausgehend dazu hat der Stadtrat am 24.07.2019 und am 17.06.2020 beschlossen, für die Stadtverwaltung die Klimaneutralität bis 2035 anzustreben. Dieses Vorhaben gilt es, durch die Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt umzusetzen. Einen Teil dazu leisten die nun weiterentwickelten energetischen Leitlinien, in dem sie für Neubau- und Sanierungsprojekte die baulichen und anlagentechnischen Voraussetzungen schaffen.

Mit den städtischen Leitlinien 2025 wird dem Bauen eine geschärfte Ausrichtung gegeben und dem Umgang mit dem Gebäudebestand energetisch und wirtschaftlich eine größere Bedeutung zugeschrieben. Der Leitsatz Optimierung der Ressourcen – optimierter Einsatz € je eingesparte Tonne CO gibt der Vereinbarkeit von Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit eine solide Grundlage. Im Sinne der Klimaneutralität und Wirtschaftlichkeit wird das Bauen im Bestand und das Einfache Bauen fokussiert. Das bedeutet, dass Neubauten, wenn möglich, vermieden werden sollen. Zudem soll Nötiges bleiben, Komfort aber stärker hinterfragt werden. Die Berücksichtigung der unten genannten Ziele hat die Absicht, Funktionalität und Nachhaltigkeit von Gebäudeneubauten und –sanierungen zu stärken und die Aspekte nachhaltigen und suffizenten Planens, Bauens und Betreibens in die jeweiligen Planungen aller Beteiligten als prinzipielle Aufgabe und Leistung zu integrieren.

Die grundsätzlichen Ziele der "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ sind wie folgt definiert:

 Erhalt und Entwicklung des Gebäudebestands: Wann immer eine Nutzung in Bestandsgebäuden untergebracht werden kann, ist dieser Ansatz zu bevorzugen Ohnehin erforderliche bauliche und/oder anlagentechnische Instandsetzungs- oder Renovierungsmaßnahmen werden sinnvoll mit energetischen Sanierungsmaßnahmen verknüpft, um Kostensynergien zu erzielen und den Verpflichtungen hinsichtlich Klimaschutz und Ressourcenschonung gerecht zu werden.  Energieeffizienz: Niedrige Verbräuche für Wärme und Strom bei Neubau und Sanierung schonen die Umwelt und reduzieren die laufenden Betriebskosten sowie den Ressourcenverbrauch. Für die Energieeffizienz stellt die Bestandsverbesserung ein essentielles Planungsziel dar.  Suffizienzsteuerung und Flächenmanagement: Prüfung und Optimierung der Anforderungen sowie Nutzungs- und Planungsbedarf.

 Flexibilität: Die formulierten Zielvorgaben geben, neben Planungs- und Gestaltungsfreiheit bei den Entwürfen für Gebäude und Anlagentechnik, auch den Gestaltungsrahmen für die jeweils beste Lösung.  Einfach Bauen: Einfache und kluge Technikkonzepte unter Einbeziehung und Mitverantwortung der Nutzenden werden fokussiert.  Effiziente Gebäudekubatur: Bestandsgebäude und Neubauten sollen ein günstiges A/V-Verhältnis und damit eine einfache und kompakte Gebäudekubatur haben, um Wärmeverluste zu minimieren und Kosten im Bau zu sparen.  Dekarbonisierung/Defossilisierung: Verringerung und sukzessive Ablösung der Verwendung von kohlenstoffbasierten (fossilen) Energieträgern und verstärkter Einsatz regenerativer Energien.  Zusammenarbeit: Es gilt, neue Schnittstellen zu bedenken, die im Zuge veränderter Mobilitäts-, Energieversorgungs- und Quartierskonzepte bereits frühzeitig in die Planung einbezogen werden müssen. Die ohnehin bereits geübte Praxis der gewerkübergreifenden Zusammenarbeit wird in diesem Sinne ausgebaut.  Klimaschutzziele: Die energetischen Leitlinien für Neubau und Sanierungen sind die Grundlage für die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung für den Gebäudebereich.

Eine Bewertung der Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz, inklusive von „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas- Ausstoß, erfolgt im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks bei allen einzelveranschlagten Maßnahmen.

Mit den oben genannten Zielsetzungen der Leitlinien 2025 sollen Mittel zweckgebunden aus dem Neubau für die energetische Sanierung des Gebäudebestands frei werden und damit dem städtischen Bauen eine intensivierte Ausrichtung hin zum energetischen und wirtschaftlichen Wert des Gebäudebestands gegeben werden.

ANLAGE

Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei

Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg

1. Energetische Standards für Neubau und Sanierung

1.1 Neubaumaßnahmen

1.1.1 Anforderungen Energieeffizienz

Ziel: GEG-PLUS: Optimierung der Ressourcen – optimierter Einsatz € je eingesparte Tonne CO Neubauten werden mindestens nach den Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut. Es werden zudem Mindestanforderungen an die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten gestellt:

Transparente Bauteile 0,95 W/(m²K)
Opake Bauteile 0,22 W/(m²K)

In Leistungsphase 2 ist eine Variantenbetrachtung durchzuführen, bei der die oben genannte Variante mit einer Variante entsprechend der aktuellen Neubauförderung des Bundes verglichen wird. Diese Variante muss die folgenden Werte für den Heizwärmebedarf einhalten.

große Gebäude ≥ 1.500 m² NRF kleine Gebäude < 1.500 m² NRF
Heizwärmebedarf* mit RLT max. 20 kWh/m²a max. 23 kWh/m²a

(* Berechnung mittels DIN V 18599 oder PHPP bzw. im Bestand mit qualifizierter Einschätzung aus Monitoringdaten)

Im Rahmen des Variantenvergleichs sind Lebenszyklusbetrachtungen durchzuführen, um den wirtschaftlichsten Entwurf zu ermitteln. Die gesamtwirtschaftlichste Variante wird realisiert.

Für besondere Gebäudetypen (z.B. Museum, Schwimmbad, u.ä.) und Pilotprojekte werden die energetischen Ziele in einer Einzelfallbetrachtung im Sinne der vorgenannten Prämissen festgelegt.

Wird ausschließlich reine Fensterlüftung oder ein Lüftungssystem mit anteiliger Wärmerückgewinnung (hybrides Lüftungssystem) gebaut, steigt der rechnerische Heizwärmebedarf um ca. 10 - 20 kWh/ (m²a) an. Damit werden bei diesen Gebäuden die obenstehenden Vorgaben für den Heizwärmebedarf nicht eingehalten. Als Nachweis soll bei diesen Belüftungsarten in der Energiebilanz eine vollständige Belüftung mittels RLT (Raumlufttechnik) und WRG (Wärmerückgewinnung) angenommen werden. In dieser Berechnung muss der obenstehende Heizwärmebedarf eingehalten werden.

1.1.2 Anforderung Gebäudekubatur - A/V-Verhältnis

Die Gebäudekubatur soll in einem effizienten Verhältnis von beheiztem Volumen zu Hüllfläche sein. Im Rahmen der Variantenbetrachtungen in Leistungsphase 2 sollen die verschiedenen Entwürfe hinsichtlich ihrer Kompaktheit bewertet werden. Suffiziente Gebäude erreichen je nach Gebäudegröße Werte zwischen 0,2 - 0,5.

1.2 Bestandssanierungen

1.2.1 Ganzheitliche Sanierung

Ziel: Niedertemperaturfähigkeit-PLUS: Sanierte Altbauten sollen uneingeschränkt mit Niedertemperatursystemen beheizt werden können. Die folgenden Werte für den Heizwärmebedarf sind einzuhalten.

große Gebäude ≥ 1.500 m² NRF kleine Gebäude < 1.500 m² NRF
Heizwärmebedarf* ohne RLT max. 40 kWh/m²a max. 50 kWh/m²a
Heizwärmebedarf* mit RLT max. 30 kWh/m²a max. 40 kWh/m²a

(* - Berechnung mittels DIN V 18599 oder PHPP bzw. im Bestand mit qualifizierter Einschätzung aus Monitoringdaten)

Ganzheitliche Sanierungen sind zu bevorzugen. Für besondere Gebäudetypen (z.B. Museum, Schwimmbad, u.ä.) sowie denkmalgeschützte Gebäude werden die energetischen Ziele in einer Einzelfallbetrachtung im Sinne der vorgenannten Prämissen festgelegt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bedeutet das, dass abhängig von der jeweils möglichen Vorlauftemperatur des eingesetzten Heizwärmeträgers (Wärmepumpe oder Fernwärme) die entsprechenden energetisch optimalen und denkmalschutzrechtlich umsetzbaren Maßnahmen als Zielstellung festgelegt werden.

1.2.2 Einzelmaßnahmen Sanierung

Anforderungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen: Bei Sanierungen einzelner Bauteile gelten bei bautechnischer und bauphysikalischer Umsetzbarkeit folgende Anforderungen an die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bzw. für nicht aufgeführte Bauteile die jeweils aktuellen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden:

Bauteile max. U-Wert in W/(m²K) Mindestdicke Dämmung
Außenwand 0,20 etwa 18 cm (035)
Dächer, oberste Geschossdecken 0,14 etwa 24 cm (035)
Decken und Wände gegen unbeheizt 0,25 etwa 14 cm (035)
Bodenplatte und Wände gegen Erdreich 0,25 etwa 14 cm (035)
Fenster 1) (U ) 0,80 W 3-Scheiben-Verglasung oder gleichwer- tig, wärmeschutztechnisch verbesserter Randverbund nach DIN 4108-4
Festverglasung, Pfosten-Riegel-Fassaden (U ) 0,70 W
Dachflächenfenster (U ) 1,00 W
Lichtkuppeln, Außentüren2) (U / U ) 1,30 W D
  1. U bezogen auf das Standardfenster nach Norm, Abmessung 1,23 x 1,48 m w 2) U bezogen auf die Standardtür nach Norm, Abmessung 1,23 x 2,18 m bzw. 2,0 x 2,18 m D

Ausnahmen von den vorgenannten Anforderungen sind aus denkmalschutz- bzw. bauordnungsrechtlichen Gründen (z.B. Schallschutzanforderungen) möglich.

1.3 Optimierung der Ressourcen – optimierter Einsatz € je eingesparte Tonne CO2

Durch den optimierten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird von der Stadtverwaltung die CO₂-Einsparung pro investiertem Euro maximiert. Mit Vorlage des Projekt-Freeze wird die Differenz der Investitionskosten zum bisher geltenden Neubau-Standard ausgewiesen. Die Ermittlung erfolgt pauschal anhand der Planung aus Leistungsphase 3 mit einem Ansatz von 1% bezogen auf die Bauwerkskosten Baukonstruktion (Kostengruppe 300) sowie pauschal mit einem Ansatz von 1,5% bezogen auf die Bauwerkskosten Technische Anlagen (Kostengruppe 400). Für die pauschal abgeschöpften Mittel legt die Stadtkämmerei eine MIP-Position „Maßnahmen zur Forcierung der Zielerreichung des klimaneutralen Gebäudebestands der Stadt Nürnberg“ an. Die (im Sinne der Energieeffizienzsteigerung und Dekarbonisierung des Bestandes) zweckgebundenen Mittel werden in Abstimmung mit dem Baureferat bewirtschaftet.

2. Einsatz erneuerbarer Energien und Fernwärme

Das Ziel der Stadtverwaltung „Klimaneutral 2035“ erfordert bei Bestand und Neubauten die Energiebedarfsdeckung mit erneuerbaren Energien. Dem Einsatz der Nürnberger Fernwärme ist Vorrang vor anderen Energieträgern zu geben. Nachrangig kommen Wärmepumpen und andere klimaneutrale Wärmeerzeuger zum Einsatz, wo ein Netzanschluss nicht zu erwarten ist.

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für die Gesamtstadt sowie der Wärmenetzausbauund Dekarbonisierungsfahrplan der N-ERGIE sind zu berücksichtigen.

Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen/Renovierungen wird eine Photovoltaikanlage eingeplant. Hierbei ist auf der verfügbaren Fläche die ertragsoptimiert größtmögliche Stromerzeugungsleistung zu installieren (Dach- bzw. Fassadenphotovoltaik). Ideal ist zudem eine Kombination von Photovoltaikanlage und extensiver Dachbegrünung. Mit Bezug zur städtischen PV- Strategie ist dem „Ablaufschema PV-Anlage bei Neubauten oder Dach- bzw. Generalsanierungen“, herausgegeben vom Hochbauamt, zu folgen. Es ist im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs die Sinnhaftigkeit von Stromspeichern zu prüfen.

Die Optimierung von Dachflächen zur aktiven Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaikanlagen (Klimaschutz) ist abzuwägen mit dem kleinklimatischen Nutzwert von Dachbegrünungen (Klimaanpassung). Eine Kombination beider Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, insbesondere in hochverdichteten Lagen (GRZ über 0,8) empfiehlt sich aber ein Fokus auf Dachbegrünungen ohne Photovoltaik.

Für Sanierungen von Dächern wird bei technischer bzw. statischer Eignung (eventuell mit statischer Ertüchtigung) ebenfalls so viel stromerzeugende Fläche wie möglich eingeplant werden.

Anforderungen des Denkmalschutzes ist lösungsorientiert und wirtschaftlich im Sinne des Klimaschutzes zu begegnen.

Wärmepumpen sollen vorrangig mit solar erzeugtem Eigenstrom versorgt werden.

3. Einfach Bauen

Bei Planungen von Gebäuden sollen zukünftig reduzierte und kluge Bau- und Technikkonzepte und innovative, kostensparende und ressourcenschonende Lösungsansätze fokussiert werden. Wichtige Ansatzpunkte bei der allgemeinen Weiterentwicklung des einfachen Bauens und in den einzelnen Projekten sind die stetige Prüfung der Bedarfe, konstruktiv und statisch einfache Strukturen, Prüfung

der Notwendigkeit einzelner Normen und gesetzlicher Vorgaben und die Reduzierung der technischen Ausstattung und Automation.

Ergänzend zu dieser Zielformulierung für das Planen und Bauen sollen die Aspekte in den baulichtechnischen Gewerkestandards integriert werden. Die genauen Vorgaben werden an die politischen und gesetzlichen Entwicklungen angepasst und sollen Spielräume umfangreich nutzen.

4. Klimaschutz- und Energieeffizienzgebot

Das bisherige Klimaschutz- und Energieeffizienzgebot bei energetischen Maßnahmen wird beibehalten und um eine Wirtschaftlichkeits- und Lebenszyklusbetrachtung ergänzt. Erreicht werden soll eine maximale CO -Minderung je eingesetztem Euro. Mittels Variantenbetrachtung in Leistungsphase 2 bei einzelveranschlagten Maßnahmen im BIC/MIP wird die wirtschaftlichste Variante zur Erreichung der CO -Minderung ausgewählt. Umweltkosten sind auf Basis der Empfehlung des Umweltbundesamtes zu berücksichtigen.

5. Nachhaltige Bauweisen und -materialien

Alle Bauprojekte sollen bzgl. der Aspekte Suffizienz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz betrachtet werden. Sanierungen sollen Vorrang vor Neubauten haben. Ist ein Neubau zwingend erforderlich, ist zu prüfen, ob ein Holz- bzw. Holzhybridbau unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher, technischer und städtebaulicher Kriterien umsetzbar ist. Für die verwendeten Hölzer müssen nachvollziehbare Herkunftsnachweise aus gesichert nachhaltig bewirtschafteten Wäldern innerhalb der EU vorgelegt werden.

Bauprodukte aus Sekundärrohstoffen (d.h. recycelt) und aus nachwachsenden Stoffen sind bevorzugt zu verwenden. Auf die Demontierbarkeit von Konstruktionen wird Wert gelegt. Trennbare Verbindungen wie Stecken, Schrauben, loses Auflegen, Klammern und Klicken, sowie lösbare Schichten sind untrennbaren Verbindungen und Verbundstoffen vorzuziehen.

Im Sinne einer ganzheitlichen nachhaltigen Bauweise sollen sich städtische Neubau- und Sanierungsprojekte bis Leistungsphase 3 planungsbegleitend an einem anerkannten Zertifizierungssystem orientieren.

Ziel ist, die Aspekte nachhaltigen und suffizienten Planens, Bauens und Betreibens in die jeweiligen Planungen aller Beteiligten als prinzipielle Aufgabe und Leistung zu integrieren.

6. Klimaanpassungsmaßnahmen

Weitergehende Klimaprognosen erfordern für alle Planungen eine Auseinandersetzung mit Extremwetterereignissen wie Sommerhitze, Trockenperioden, Starkregen und Sturmereignissen.

Um die Auswirkungen dieser Extremwetterereignisse auf den Menschen und die Umwelt abzumildern und die Bausubstanz zu schützen, sollen auch im Bereich des Hochbaus Maßnahmen zur Klimaanpassung entwurfsabhängig, je nach Einzelfall, ergriffen werden:

 Gebäudespezifisches Konzept zum sommerlichen Wärmeschutz: Bei Neubau- oder umfassenden Sanierungsmaßahmen ist immer ein Konzept für einen umfassenden sommerlichen Wärmeschutz auf der Grundlage passiver Maßnahmen zu erarbeiten. Das Gebäude ist hinsichtlich Orientierung, Zonierung, Anteil der Glasflächen, Sonnenschutz, Nachtlüftung, Begrünung, Speichermassen,

Kühlanlagen und Außenverschattung so zu konzipieren, dass möglichst keine aktive Kühlung erforderlich wird. Glasflächen sind zu minimieren. Der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum sommerliche Wärmeschutz nach GEG ist nach dem Kennwertverfahren der DIN 4108-2 nachzuweisen. Der Sonneneintragskennwert ist auf 0,03 zu begrenzen. Anzustrebendes Ziel ist, die Grenze von 26°C in den Nutzungszeiten nicht zu überschreiten. Bei einer längeren sommerlichen Hitzeperiode soll während der üblichen Nutzungszeit die Raumtemperatur jeweils etwa 3 Kelvin unter der Außenlufttemperatur liegen.  In Kenntnis der voraussichtlichen Temperaturentwicklungen in den Sommermonaten ist das aktive Kühlen, insbesondere von einzelnen Aufenthaltsräumen oder Rückzugsräumen für ältere Menschen und Kinder, zu prüfen. Weiterhin sind die technische Kühlung und Befeuchtung aus konservatorischen oder medizinischen Gründen zulässig, genauso bei besonderen Veranstaltungsräumen oder verfahrenstechnischen Prozessen. Alle umsetzbaren passiven Maßnahmen sind zunächst auszuschöpfen. Wenn sich darüber hinaus Kühlbedarf ergibt, ist ein energieeffizientes und wirtschaftliches Kühlkonzept unter Einsatz erneuerbarer Energien zu erarbeiten. Zu bevorzugen sind einfache und effiziente Kälteerzeugungs- und Übergabesysteme, die möglichst unter Verwendung regenerativ erzeugten Stroms (PV-Anlage) die notwendigen Aufenthaltsräume kühlen. Werden Wärmepumpenlösungen zum Beheizen eingesetzt, ist die Übergabe für das Beheizen in der Regel auch für die Kälteübergabe zu verwenden. Die Verantwortung für einen effizienten Einsatz der Kühlenergie obliegt den Betreibenden und Nutzenden.  Dach- und Fassadenbegrünung: Bei allen Neubaumaßnahmen und grundlegenden Sanierungen ist die Umsetzung von Flachdach- bzw. Fassadenbegrünung aufgrund deren Beitrag zu sommerlichem Wärmeschutz, Regenwasserrückhaltung und lokalem Stadtklima zu prüfen, und wenn technisch machbar, umzusetzen.  Albedogerechte Farbwahl: Bei der Farbgebung von Dächern, Fassaden und Bodenbelägen im Außenbereich sind helle, albedogerechte Farben gegen das sommerliche Aufheizen der Flächen zu wählen.  Außenbereiche: Der Grenzbereich zwischen Bauwerk und Außenanlage ist so zu konzipieren, dass sich unter sommerlichen Bedingungen verschattete Aufenthalts- und Wegebereiche ergeben. Schattenbereiche durch Baumbepflanzungen sind zu realisieren. Bei der Freiflächengestaltung sollen Wasserbereiche (Wasserflächen, Brunnen etc.) angedacht werden, sowie die Ökologie und Biodiversität berücksichtigt und insgesamt verstärkt werden.  Minimierung der Versiegelungsflächen sowie Entsiegelung und Rückhaltung/Versickerung von Regenwasser: Zur Verhinderung des Eintrags von Regenwasser in den Kanal soll möglichst viel Niederschlagswasser auf dem Grundstück gehalten und versickert werden. Auf befestigten Wegen und Plätzen im Außenbereich sollen sogenannte Klimabaustoffe verwendet werden.

Ref.VI/012/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 25.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung in der Besetzung von Abordnungen

hier: Abordnung in den Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum

Nürnberg"

Sachverhalt (kurz):

Künftig soll die Vertretung innerhalb des Planungs- und Baureferats in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg geändert werden.

Anstelle von Frau Sabine Causey soll künftig die Vertretung von Planungs- und Baureferent Herrn Daniel F. Ulrich Herr Jimmy Porcu übernehmen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VI/012/2025

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VI/012/2025

Der Stadtrat beschließt, dass künftig Herr Jimmy Porcu (Ref.VI) anstelle von Frau Sabine Causey die Vertretung für Herrn Planungs- und Baureferenten Daniel F. Ulrich in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg übernimmt und entsprechend abgeordnet wird.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 99

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 25.06.2025

Haushaltsjahr 2024

541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

111.750 € bei IA E5410137100U "Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

Deckung:

111.750 € aus IA P5515800000U "Bau und Generalsanierung von Spielhöfen" Kostenart 69926581 "Tiefbau - Sportanlagen und Spielplätze (SÖR)“

Datum: 15.05.2025

Haushaltsjahr 2025

366200 "Jugendeinrichtungen freier Träger"

33.632 € bei 366200 Kst. Z366200031 "Internationale Jugendbegegnungen/Studienfahrten" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"

Deckung:

33.632 € aus 366200 Kst. Z366200031 "Internationale Jugendbegegnungen/Studienfahrten" Kostenart 55839100 "Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Zuwendungen"

Datum: 16.05.2025

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