Bayerischer Kommunaler
BKPV
Prüfungsverband
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2024 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
Bayerischer Kommunaler
BKPV
Prüfungsverband
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Renatastraße 73, 80639 München Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883 E-Mail: poststelle@bkpv.de
Inhaltsverzeichnis
Blatt
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2 2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen 3 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle 3
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 7
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 7 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 7 4.1.2 Jahresabschluss 7 4.1.3 Lagebericht 8 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 9
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 9 5.1.1 Bilanzaufbau 9 5.1.2 Kapitalflussrechnung 11 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung) 13 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 14
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 15
7. Schlussbemerkung 20
Anlagen
1 Jahresabschluss
1.1 Bilanz zum 31.12.2024 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024 1.3 Anhang
2 Lagebericht
3 Sonstige Anlagen
3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
4 Berichterstattung zur Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.
1. Prüfungsauftrag
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Die Werkleitung des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (im Folgenden FSN genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 03.02.2025, den Jahresabschluss 2024 des FSN unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2024 zugrunde.
Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO).
Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichtserstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Des Weiteren waren die landesrechtlichen Vorschriften (§ 7 KommPrV) zu beachten.
Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Werkleitung.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk, der mit einem Zusatz versehen wird, wird in Abschnitt 6 wiedergegeben.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt.
Die rechtlichen sowie technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse und wichtige Verträge haben wir in Anlage 3 tabellarisch dargestellt.
2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Die Werkleitung hat entsprechend § 24 EBV einen Lagebericht aufgestellt, in welchem sie den Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs darstellt. Hierbei ist die Werkleitung auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des Lageberichts ist die Werkleitung als gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebs verantwortlich.
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stellung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben.
Die Werkleitung macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentliche Angaben:
„Auch im Wirtschaftsjahr 2024 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang notwendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt. (…)
Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.266 fällt um TEUR 414 geringer aus, als ursprünglich für das Wirtschaftsjahr 2024 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor allen Dingen auf die geplante Erneuerung der ZKS Anlage (Zutrittskontrollsystem) zurück. Aufgrund der fortschreitenden Planung des Vollumbaus des Stadions wurde diese nicht wie geplant erneuert, sondern es wird versucht die bestehende Anlage noch weiter zu betreiben, bis eine abschließende Entscheidung über die Zukunft des Stadions vorliegt.
Für das Jahr 2025 ist laut Wirtschaftsplan 2025 ein höherer Jahresverlust als 2024 eingeplant. Dieser beträgt TEUR 3.006. (…)
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen geplant. Für 2025 sind Investitionsmaßnahmen im Zuge des Stadionneubaus in Höhe von TEUR 2.500 geplant.
Investitionsmaßnahmen in die Substanz des bestehenden Stadions sind keine geplant. Die in 2025 durchzuführenden Maßnahmen bezüglich des Bestandsstadions werden ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet. (…)
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden.
Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet.
Im Auftrag des Stadtrats lies der Eigenbetrieb seit November 2022 eine Machbarkeitsstudie durchführen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sportareals Dutzendteich und des Stadions Nürnberg wurden im Juli 2023 dem Stadtrat vorgelegt. In Folge dessen wurde der FSN beauftragt weitere Weichenstellungen in Richtung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus des Stadions vorzunehmen. Dies beinhaltete u.a. die Durchführung von Öffentlichkeitsverfahren, die Erstellung eines Finanzierungskonzepts, die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieversorgung, Beauftragung weiterer zur Entscheidungsfindung benötigter Gutachten und Untersuchungen, die Fortführung der zur Begleitung der Machbarkeitsstudie ins Leben gerufenen Projektgruppe sowie der Einrichtung eines Lenkungskreises.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde im März 2025 durch den Rat der Stadt Nürnberg über weitere Schritte im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden. Dabei wurde bekräftigt, dass langfristig ein Vollumbau stattfinden soll und Planung und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen sollten. Es könnte voraussichtlich im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen.“
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.
Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lagebericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich
der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch die Werkleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen
Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg angewiesen. Zuschüsse, Verlustausgleichsleistungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln an ein Unternehmen können gemäß Art. 107 AEUV unzulässige Beihilfen darstellen. Die Werkleitung und die Stadt sollten die Beihilfeproblematik prüfen und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen einleiten. Wir verweisen hierzu auf die bereits in den Vorberichten gegebenen Hinweise.
2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2024 wurde der festgestellte Jahresverlust 2023 (2,117 Mio €) mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Am 23.11.2023 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2024 für das Wirtschaftsjahr 2024 ein liquiditätsmäßiger Verlustausgleich (2,262 Mio €) beschlossen, der in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen ist. Der Verlustausgleich wurde im September 2024 und im Januar 2025 in Höhe von jeweils 1,181 Mio € abgerufen und im Berichtsjahr insgesamt der Allgemeinen Rücklage zugeführt. In Höhe von 1,181 Mio € wurde eine Forderung gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung erfolgte entsprechend Art. 107 GO.
Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2024, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen
liegen in der Verantwortung der Werkleitung; dies gilt auch für die uns gemachten Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet worden sind.
Den Lagebericht haben wir darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrags.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen.
Entsprechend § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde.
Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Dazu haben wir die Betriebssatzung sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn vom Werkausschussvorsitzenden angefordert. Soweit erforderlich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungswesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren An-
wendung im Wirtschaftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zugrunde gelegt.
Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir uns durch alternative Prüfungshandlungen überzeugt. Von der Stadt Nürnberg haben wir eine Saldenbestätigung für das Betriebsmittelkonto eingeholt. Bankbestätigungen haben wir zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses u.a. Darlehensverträge eingesehen.
Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahressabschluss, der mit folgendem Zusatz versehen war: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufrieden stellend.“ (Prüfungsbericht vom 31.05.2024). Der Vorjahresabschluss wurde am 11.12.2024 durch den Stadtrat festgestellt.
Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Die Vollständigkeitserklärung der Werkleitung vom 15.05.2025 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen.
Die Prüfungsarbeiten wurden in der Zeit vom 03.04. bis 15.05.2025 durch Frau Dipl.- Kfm. Gunselmann durchgeführt.
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Zuhilfenahme der EDV-Anlage (über DATEV) ordnungsgemäß geführt.
Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
4.1.2 Jahresabschluss
Der FSN der Stadt Nürnberg ist ein Eigenbetrieb gemäß Art. 88 GO. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2024 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den Vorschriften der EBV.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 24.596.522,67 € und einem Jahresverlust von 2.266.092,52 €.
In dem vom Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs. 4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3) sowie auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt 2.3. Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufgeführt und erläutert.
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Über das Ergebnis der Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 GO, das sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt.
Entsprechend Art. 107 Abs. 3 GO erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität, die verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, auf die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlustes sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
5.1.1 Bilanzaufbau
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2024 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31.12.2023 gegenübergestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind gegeneinander aufgerechnet, soweit sie kein echtes Vermögen bzw. keine echten Schulden darstellen.
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet.
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt. Abweichend von der tatsächlichen Fälligkeit der Tilgungsleistung im Folgejahr werden langfristige Darlehen komplett den langfristigen Passivposten zugeordnet.
| Bilanzaufbau | 31.12.2023 T€ % | 31.12.2024 T€ % | ||
|---|---|---|---|---|
| Aktivseite Langfristig Sachanlagen Kurzfristig Forderungen Flüssige Mittel | 23.974 31 1.725 1.756 | 93 0 7 7 | 21.946 1.250 1.395 2.645 | 89 5 6 11 |
| Summe | 25.730 | 100 | 24.591 | 100 |
| Passivseite Langfristig Eigenkapital Verbindlichkeiten Kurzfristig Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 16.442 9.121 25.563 167 | 64 35 99 1 | 16.537 7.418 23.955 636 | 67 30 97 3 |
| Summe | 25.730 | 100 | 24.591 | 100 |
Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 1,139 Mio € oder 4 % auf 24,591 Mio € ab.
Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen um 2,028 Mio € auf 21,946 Mio € zurück. Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Das anteilige Anlagevermögen ver-
minderte sich bei einer niedrigeren bereinigten Bilanzsumme von 93 % auf 89 % der bereinigten Bilanzsumme.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten nahmen die Forderungen vor allem aufgrund des noch ausstehenden Verlustausgleichs der Stadt Nürnberg in Höhe von 1,181 Mio € auf 1,250 Mio € zu. Die flüssigen Mittel nahmen um 330 T€ auf 1,395 Mio € ab. Dem Posten flüssige Mittel wurde der Bestand des Betriebsmittelkontos bei der Stadt Nürnberg zugeordnet. Anteilig betragen die kurzfristigen Vermögenswerte 11 % (i.Vj. 7 %) der bereinigten Bilanzsumme.
Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2024 und der Zuführung der beschlossenen Verlustausgleichszahlung um insgesamt 95 T€ auf 16,537 Mio € zu. Die Eigenkapitalquote verzeichnete infolge der verminderten Bilanzsumme eine Zunahme um 3 %-Punkte auf 67 %.
Die langfristigen Verbindlichkeiten ermäßigten sich tilgungsbedingt. Insgesamt umfassen die langfristigen Kapitalposten 97 % (i.Vj. 99 %) der bereinigten Bilanzsumme.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen um insgesamt 469 T€ auf 636 T€ zu, anteilig betragen sie 3 % (i.Vj. 1 %) der bereinigten Bilanzsumme.
Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine unternehmensspezifische, hohe Anlagenintensität. Der Kapitalaufbau ist weiterhin durch eine langfristige Eigenund Fremdfinanzierung geprägt. Der Eigenkapitalanteil nahm von 64 % auf 67 % der bereinigten Bilanzsumme zu. Er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen.
5.1.2 Kapitalflussrechnung
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristiges verfügbare flüssige Mittel) mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt.
| Kapitalflussrechnung | 2023 T€ | 2024 T€ |
|---|---|---|
| Periodenergebnis | - 2.117 | - 2.266 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (AV) Abnahme (i.Vj. Zunahme) der sonstigen Rückstellungen Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferun- gen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zinsaufwendungen, saldiert mit Zinserträgen | 2.134 14 17 - 308 306 | 2.028 - 25 - 1.216 491 254 |
| Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 46 | - 734 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | - 38 | 0 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | - 38 | 0 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten Gezahlte Zinsen, per Saldo | 1.924 - 1.704 - 306 | 2.362 - 1.704 - 254 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | - 86 | 404 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | - 78 1.803 | - 330 1.725 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.725 | 1.395 |
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war aufgrund des zum Bilanzstichtag noch nicht abgerufenen hälftigen Verlustausgleichs negativ (- 734 T€).
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war insbesondere aufgrund der planmäßigen Darlehenstilgungen und des insgesamt höheren beschlossenen Verlustausgleichs positiv (404 T€).
Der Finanzmittelfonds wurde um 330 T€ abgebaut.
Der Mittelbedarf betraf insbesondere die planmäßigen Darlehenstilgungen. Die vollständige Verlustübernahme durch die Stadt Nürnberg ist auch künftig dringend erforderlich. Die Finanzlage ist weiterhin als angespannt zu beurteilen.
5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeur-
teilung)
Grundlage für die Aufwands- und Ertragsbeurteilung bilden die Gewinn- und Verlustrechnungen 2023 und 2024.
| Erfolgsvergleich | 2023 T€ | 2024 T€ | Entwicklung 2023 = 100 | 2023 % | 2024 % |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalaufwand Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen | 313 2.134 335 1.067 | 286 2.028 286 1.398 | 91 8 7 95 55 51 85 9 7 131 28 35 104 100 100 100 100 100 0 0 0 100 100 100 107 110 107 | 8 55 9 28 | 7 51 7 35 |
| Betriebliche Aufwendungen | 3.849 | 3.998 | 100 | 100 | |
| Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge | 1.701 2 | 1.700 0 | 100 0 | 100 0 | |
| Betriebserträge | 1.703 | 1.700 | 100 | 100 | |
| Betriebsergebnis | - 2.146 | - 2.298 | |||
| Finanzerträge | 29 | 32 | |||
| Jahresergebnis | - 2.117 | - 2.266 |
Der Personalaufwand war im Wesentlichen aufgrund der Veränderung der Urlaubsund Überstundenrückstellungen um 27 T€ auf 284 T€ rückläufig.
Die Abschreibungen nahmen um 106 T€ auf 2,028 Mio € ab, dabei wurden im Berichtsjahr keine langfristigen Investitionen getätigt.
Der Zinsaufwand ging vor allem tilgungsbedingt um 49 T€ auf 286 T€ zurück.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 331 T€ auf 1,398 Mio € zu. Sie beinhalten im Wesentlichen gestiegene Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Im Berichtsjahr fielen Beratungsleistungen für den geplanten Stadionumbau in Höhe von 309 T€ an.
Die betrieblichen Aufwendungen betragen 3,998 Mio € (i.Vj. 3,849 Mio €).
Die Umsatzerlöse blieben insgesamt mit 1,700 Mio € nahezu unverändert. Das Nutzungsentgelt erhöhte sich aufgrund des fortdauernden ganzjährigen Verbleibs des
- FC Nürnberg in der 2. Bundesliga nur unwesentlich in Höhe der vereinbarten Indexierung.
Im Jahr 2024 errechnet sich ein Jahresverlust von 2,266 Mio €.
Die Ertragslage des FSN ist weiterhin als unbefriedigend zu beurteilen.
5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des Art. 107 GO beachtet und berichten entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG unter Verwendung der hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet.
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2024 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 15.05.2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufriedenstellend.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
München, 15.05.2025 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Christian Baumann Wirtschaftsprüfer
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen entsprechend (IDW PS 450 n.F.) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 15.05.2025 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Christian Baumann Wirtschaftsprüfer
Anlage 1.2
Anlagennachweis vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Stadt Nürnberg - Eigenbetrieb FSN Sicherstellung des laufenden Stadionbetriebes, Nürnberg
| Posten des Anlagevermögens 1 | AHK | Abschreibungen | Restwerte | Kennzahlen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anfangs- bestand EUR 2 | Zugang Abgang- EUR 3, 4 | Umbuchungen EUR 5 | Endstand EUR 6 | Anfangs- bestand EUR 7 | im Wirtschafts- jahr EUR 8 | Angesammel- te Abschrei- bungen auf die in Spalte 4 ausgwiesenen Abgänge EUR 9 | Endstand EUR 10 | am Ende des Wirtschafts- jahres EUR 11 | am Ende des voran- gegangenen Wirtschafts- jahres EUR 12 | Durch- schnitt- licher Abschrei- bungs- satz v.H. 13 | Durch- schnitt- licher Rest- buch- wert v.H. 14 | |
| A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- Betriebs- und anderen Bauten 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 3. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Sachanlagen | 55.863.067,23 11.047.231,07 7.693.262,94 4.235.200,19 0,00 | 438,86 438,86- | 55.863.067,23 11.047.231,07 7.693.262,94 4.235.200,19 0,00 | 32.766.313,23 10.734.067,07 7.181.711,94 4.182.990,19 0,00 | 1.582.832,00 224.991,00 212.287,00 8.025,86 | 438,86 | 34.349.145,23 10.959.058,07 7.393.998,94 4.190.577,19 0,00 | 21.513.922,00 88.173,00 299.264,00 44.623,00 0,00 | 23.096.754,00 313.164,00 511.551,00 52.210,00 0,00 | 2,83 2,04 2,76 0,19 | 38,51 0,80 3,89 1,05 | |
| 78.838.761,43 | 438,86 438,86- | 78.838.761,43 | 54.865.082,43 | 2.028.135,86 | 438,86 | 56.892.779,43 | 21.945.982,00 | 23.973.679,00 | 2,57 | 27,84 | ||
| 78.838.761,43 | 438,86 438,86- | 78.838.761,43 | 54.865.082,43 | 2.028.135,86 | 438,86 | 56.892.779,43 | 21.945.982,00 | 23.973.679,00 | 2,57 | 27,84 |
3.1 Rechtliche Grundlagen
Name Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
Rechtsform Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Art. 88 Gemeinde-
ordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Betriebssatzung vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom
25.11.2019 (Anpassung § 2 Unternehmensgegenstand, § 4 Werkleitung und § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses)
Stammkapital 0 €
§ 1 Abs. 3 Betriebssatzung
Handelsregister mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag
Unternehmensgegen- Nach § 2 der Betriebssatzung ist die Aufgabe des FSN die
stand Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter
Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions. Zur Erfüllung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion auch an Dritte vermieten oder verpachten.
Organe Werkleitung (§ 4 Betriebssatzung)
Werkausschuss (§ 5 Betriebssatzung) Stadtrat (§ 6 Betriebssatzung) Oberbürgermeister (§ 7 Betriebssatzung)
Werkleitung Erster Werkleiter Herr Bürgermeister Christian Vogel
Zweiter Werkleiter Herr Detlef Stenger (bis 31.12.2024) Zweiter Werkleiter Herr Paul Kaltenegger (ab 26.02.2025)
Geschäftsanweisung Regelt insbesondere die Aufgaben sowie die Arbeits- und
für die Werkleitung Verfahrensweise der Werkleitung; außerdem sind die Zeich-
nungsbefugnisse der Werkleiter geregelt.
Der Erste Werkleiter trägt als berufsmäßiger Stadtrat im Stadtrat und in den Ausschüssen vor und stellt Anträge.
Das Aufgabengebiet des Zweiten Werkleiters umfasst die Aufgaben des kaufmännischen und des technischen Geschäftsbereichs.
Der Erste Werkleiter vertritt den FSN gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Werkausschuss Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König
sowie 15 weitere Mitglieder
Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mit dem Bürgermeisteramt am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat Dr. Nasser Ahmed.
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.2
3.2 Wichtige Verträge
Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab 01.07.2005 an eine Betreibergesellschaft, die die Bewirtschaftung und Verwaltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30.06.2015.
Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Stammkapital 100 T€, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Anteil von 74,9 % und ist seitdem alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH.
Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monatlich 188 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundesliga) bzw. 104 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Bundesliga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jährlich mit einer Indexierung von 1,5 % erhöht, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Weiterhin wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet.
Am 02.08./17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unterzeichnet. Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundesliga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgelegt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer weiter und ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Betreibervertrags vom 10.05.2005 unverändert.
3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur „FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006“ wurde der Umbau und die Erweiterung des damaligen Franken-Stadions (aktueller Name seit 01.07.2017: Max-Morlock-Stadion) erforderlich, um die aus dem FIFA-Pflichtenheft stammenden Forderungen zu erfüllen.
Nach der Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.
Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fassungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.
Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet.
Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung. Die Studie wurde im Juni 2023 abgeschlossen. Im Ergebnis hat sich ein Vollumbau des Stadions als zu wählende Alternative gezeigt. Ergänzend dazu sieht der Konzeptansatz die Integration von Mantelnutzungen vor. In der Stadtratssitzung am 19.07.2023 wurde beschlossen, die Ergebnisse der Studie der Bürgerschaft zur Information zur Verfügung zu stellen, ein Vorschlag für ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, ein Konzept für die Energieversorgung zu entwickeln sowie notwendige Gutachten und Untersuchungen zu beauftragen.
In der Stadtratssitzung am 19.06.2024 wurde hinsichtlich des Stadion-Vollumbaus Folgendes beschlossen:
− Beauftragung der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem FSN, die planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung der „großen Variante" zu schaffen
− tiefergehende Untersuchung der verschiedenen möglichen Mantelnutzungen und Vorbereitung einer Entscheidung über deren Weiterverfolgung
− Überführung der Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept
− Vorbereitung der Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin
− Vorlage eines wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Konzeptes für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Stadions inklusive aller Mantelbebauungen
Im März 2025 wurde durch den Rat der Stadt Nürnberg über weitere Schritte im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden. Dabei wurde bekräftigt, dass langfristig ein Vollumbau stattfinden soll und Planung und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen sollten. Es könnte voraussichtlich im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen.
Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung
sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Aufgabenverteilung und die in der Betriebssatzung festgelegte Einbindung des Werkausschusses in die Entscheidungsprozesse der Werkleitung sind sachgerecht und entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Wirtschaftsjahr 2024 hat eine Werkausschuss-Sitzung stattgefunden; es wurde eine Niederschrift erstellt, die wir eingesehen haben.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter ist in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien von Gesellschaften der Stadt Nürnberg tätig.
Der Zweite Werkleiter war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhielt im Berichtsjahr eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Die Vergütung beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Für die Werkleitung besteht eine Geschäftsanweisung. Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung. Diese Regelungen werden auskunftsgemäß regelmäßig überprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den aufgeführten Regelungen verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Die Bediensteten der Stadt Nürnberg unterschreiben eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, „Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern“. Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde letztmals eine Anordnung des Oberbürgermeisters mit Datum 03.12.2021 an die Mitarbeiter ausgehändigt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf der Basis von VOL und VOB.
Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Alle wichtigen Verträge des FSN sind ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des folgenden Wirtschaftsplans untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. Die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Kanzlei Dr. Storg GmbH, Nürnberg. In Anbetracht der Aufgabe des Eigenbetriebs wurde von einer Kostenstellenrechnung abgesehen.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die erforderlichen Finanzmittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg bereitgestellt. Die Konditionen sind in der „Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg“ vom 17.11./23.11.2022 festgelegt. Unterjährig erfolgen bei Bedarf Abschlagszahlungen auf den gemäß Wirtschaftsplan beschlossenen Verlustausgleich der Stadt Nürnberg, um die Liquidität zu sichern. Die laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung erfolgt durch FSN.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die geltenden Regelungen für das Cash-Management nicht eingehalten wurden.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und ausstehende Forderungen werden zeitnah und effektiv eingezogen.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die grundlegenden Controllingaufgaben werden durch das Rechnungswesen und die Stadtkasse wahrgenommen.
Die Bauherrnfunktion wird durch den Eigenbetrieb selbst wahrgenommen. Bei größeren Bauprojekten sind im Bedarfsfall Fachplaner und FSN als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Der Eigenbetrieb verwaltet die Anlagen und überwacht die Durchführung des Betreibervertrags.
Die eingesetzten Instrumente der Planungsrechnung sowie zur Geschäftsabwicklung bieten der Werkleitung grundsätzlich die Möglichkeit, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die Maßnahmen sind entsprechend der Tätigkeit des Eigenbetriebs ausgerichtet und ausreichend.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Dokumentation erfolgt im Wesentlichen in der Anpassung von Planansätzen im Wirtschaftsplan des folgenden Jahres.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Siehe Antwort c).
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und
Derivate
Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf eine Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt ist auch gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt führte im Berichtsjahr auskunftsgemäß keine Prüfungen durch.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Siehe Antwort c).
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Siehe Antwort c).
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Soweit Feststellungen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wird die Umsetzung durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes und die Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nürnberg kontrolliert.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung des Werkausschusses nicht vorlag.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen in Übereinstimmung mit Gesetz, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werkausschusses geführt worden sind.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden grundsätzlich im Wirtschaftsplan sowie unterjährig bei akutem Handlungsbedarf geplant und umfassend geprüft. Die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg werden dabei beachtet.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Bauliche Maßnahmen werden im Rahmen der in der Betriebssatzung festgelegten Wertgrenzen durch den FSN selbst verantwortet, bei Bedarf werden das Vergabemanagement und das Rechnungsprüfungsamt hinzugezogen. Das Hochbauamt wird bei Bedarf bei Gewerken der technischen Gebäudeausstattung hinzugezogen. Anhaltspunkte, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, haben sich nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden während der Bauphasen grundsätzlich durch den Zweiten Werkleiter und seinem Mitarbeiter überwacht und Abweichungen untersucht. Bei technischen Gewerken erfolgt im Bedarfsfall Unterstützung durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, UVgO, EU-Regelungen) ergeben?
Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Nach den Vorschriften der Stadt Nürnberg müssen mindestens drei Vergleichsangebote von leistungsfähigen Firmen eingeholt werden. Dies gilt auch für den Eigenbetrieb.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wurde im Rahmen der Sitzung am 11.10.2024 Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Vergleiche Antwort a).
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Über die Einnahmen und Ausgaben beim Betrieb des Stadions und die laufende Tätigkeit des Eigenbetriebs wurde der Werkausschuss im Rahmen der Vorlage des Wirtschaftsplans 2025 unterrichtet.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurde keine gesonderte Berichterstattung angefordert.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Wir verweisen auf die Antworten zu b), c) und d).
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Der Eigenbetrieb hat keine D&O-Versicherung abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Interessenkonflikte wurden lt. Auskunft nicht gemeldet.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Der Eigenbetrieb hat kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Stille Reserven bestehen bei den Grundstücken.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Vergleiche Prüfungsbericht Abschnitt 5. „Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen“.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Es besteht kein Konzern.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb erhielt im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenkapitalanteil hat sich im Berichtsjahr bei einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Jahresverlust und eines höheren Verlustausgleichs aufgrund des Wirtschaftsplans 2024 64 % auf 67 % der Bilanzsumme erhöht; er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen.
Der FSN verfügt nach § 1 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die Verluste des Eigenbetriebs werden von der Stadt Nürnberg ausgeglichen bzw. mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Abruf des beschlossenen Verlustausgleichs erfolgt grundsätzlich unterjährig auf Basis des Wirtschaftsplans über halbjährliche Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Es wurde ein Jahresverlust ausgewiesen.
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Das Unternehmen ist nicht in Segmente aufgeteilt.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Der Jahresverlust ist deutlich durch gestiegene Instandhaltungsaufwendungen gekennzeichnet. Aufgrund des Alters des Stadions sind die Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Im Berichtsjahr fielen zudem Beratungskosten für die Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung an.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Leistungsbeziehungen mit den Dienststellen der Stadt Nürnberg zu unangemessenen Konditionen vorgenommen wurden.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Jahresverlust ist wesentlich beeinflusst durch die verminderten Nutzungsentgelte aufgrund der ganzjährigen Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga und den höheren Unterhaltsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Grundsätzlich hängt die Ertragssituation wesentlich vom sportlichen Erfolg bzw. der Ligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg ab.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Siehe Fragenkreis 15 a).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbes-
serung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung, die im Juni 2023 abgeschlossen wurde. In der Stadtratssitzung am 19.06.2024 wurde FSN hinsichtlich des Stadion-Vollumbaus beauftragt die Entscheidungsgrundlagen weiter fortzuentwickeln.