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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses (05.06.2025)

Sitzung gesamt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

gemeinsame Sitzung des

Jugendhilfeausschusses und

Schulausschusses

05.06.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/012/2025 5 TOP Ö 2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören Berichtvorlage J/014/2025 9 2.1 Vereidigung Eidesformel J/014/2025 12 TOP Ö 3 Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend (Antrag SPD vom 26.07.2024) Sitzungsvorlage J/015/2025 13 3.1 Sachverhalt J/015/2025 17 3.2 Stellungnahme des Gesundheitsamtes J/015/2025 32 Antrag_Young City_SPD J/015/2025 37 TOP Ö 4 Schuleingangsuntersuchung 2017 - 2023 Berichtvorlage Gh/004/2025/1 39 Bericht Gh/004/2025/1 43 Ausblick zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in Nürnberg 55 Gh/004/2025/1 Diversity Check Gh/004/2025/1 58 TOP Ö 5 Vorstellung der aktuellen Schulraumentwicklungsplanung Berichtvorlage J/016/2025 59 5.1 Vorstellung der aktuellen Schulraumentwicklungsplanung J/016/2025 62 TOP Ö 6 Fortschreibung 2025: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.V/005/2025 192 6.1 Entscheidungsvorlage Ref.V/005/2025 196 6.2 Anlage A-Maßnahmenliste 2025 Ref.V/005/2025 205 TOP Ö 7 Bau einer Grundschule im Nürnberger Westen Berichtvorlage J/017/2025 227 7.1 Sachverhalt J/017/2025 230 7.2 Lageplan Grundschule West J/017/2025 235 Antrag_Grundschule West Wandererschule_SPD J/017/2025 236 Antrag Grundschule West Grüne J/017/2025 237 TOP Ö 8 Schulversuch "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" - Aktueller Stand in der Stadt Nürnberg Berichtvorlage J/018/2025 238 8.1 Sachverhalt J/018/2025 241

TAGESORDNUNG

Sitzung

gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 05.06.2025, 14:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Ries, Elisabeth

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden

stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die J/014/2025

nicht dem Stadtrat angehören

Ries, Elisabeth

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

3 Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend

(Antrag SPD vom 26.07.2024) J/015/2025

Ries, Elisabeth

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

4 Schuleingangsuntersuchung 2017 - 2023

Gh/004/2025/1 (Vorlage von Ref. III/Gh)

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

5 Vorstellung der aktuellen Schulraumentwicklungsplanung

Trinkl, Cornelia

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

6 Fortschreibung 2025: Masterplan zur Bedarfs- und

Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung Ref.V/005/2025

durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Ries, Elisabeth/ Trinkl, Cornelia

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

7 Bau einer Grundschule im Nürnberger Westen

hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 14.März 2024 und J/017/2025

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.Mai 2024

Trinkl, Cornelia

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

8 Schulversuch "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil

(KiPrax)" - Aktueller Stand in der Stadt Nürnberg J/018/2025

Trinkl, Cornelia/ Ries, Elisabeth

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

9 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.04.2025,

öffentlicher Teil

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

10 Mitteilungen

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

11 Auflagen

Gremien: gemeinsamer Jugendhilfe-/Schulausschuss

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 07.05.2025 öffentlich Beschluss

Stadtrat 04.06.2025 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 05.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

BDKJ Nürnberg-Stadt e.V. - stimmberechtigter Sitz: Frau Sophie Will vom BDKJ Nürnberg-Stadt e.V. wird für Frau Jennifer Winterhalder als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt Herr Daniel Dreykorn.

Polizeipräsidium Mittelfranken - beratender Sitz: Herr Martin Richter vom Polizeipräsidium Mittelfranken wird als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt Frau Heike Krämer.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

BDKJ Nürnberg-Stadt e.V. - stimmberechtigter Sitz: Frau Sophie Will vom BDKJ Nürnberg-Stadt e.V. wird für Frau Jennifer Winterhalder als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt Herr Daniel Dreykorn.

Polizeipräsidium Mittelfranken - beratender Sitz: Herr Martin Richter vom Polizeipräsidium Mittelfranken wird als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt Frau Heike Krämer.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des

Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören

Anlagen: 2.1 Vereidigung Eidesformel

Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).

Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.06.2025

Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder

im Jugendhilfeausschuss

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.

Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten

gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten

nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend

(Antrag SPD vom 26.07.2024)

Anlagen: 3.1 Sachverhalt 3.2 Stellungnahme des Gesundheitsamtes Antrag_Young City_SPD

Sachverhalt (kurz): Der Antrag der SPD-Fraktion vom 26.07.24 ist von grundlegender, strategischer jugendpolitischer Bedeutung, enthielt aber auch konkrete haushaltsrelevante Ansätze für die Etatberatungen des Stadtrats zum Haushalt 2025. Deshalb hatte die Verwaltung des Jugendamtes eine zweigleisige Bearbeitung vorgeschlagen: die Behandlung der haushaltsrelevanten Themen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.10.24, TOP 1 und die konzeptionelle und fachliche Behandlung des Antrags in der gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusssitzung am 05.06.25.

In der Sitzung des JHA am 24.10.2024 griff die Verwaltung des Jugendamts zwei Punkte aus dem Antrag auf: 1. Die Verdoppelung des Zuschusses Partizipation laut! (für Parabol, KJR) im Umfang von 85.000 € (Ziffer 6 des Antrags) und 2. die Verknüpfung dieses Punktes mit der Idee der Social-media Kampagne (Ziffer 1) und „Plakataktionen“ (Ziffer 2), zielgruppenkonform möglichst weitgehend digital. Hierfür sollten weitere Mittel in Höhe von mindestens 150.000 € bereitgestellt werden. Nach der Vorberatung im JHA wurde folgender Beschluss in die Etatberatungen zum Haushalt 2025 eingebracht: „Der Jugendhilfeausschuss sieht die fachliche Notwendigkeit, sich mit den Bedarfen von Jugendlichen intensiver auseinanderzusetzen, und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, den Antrag breit und unter Beteiligung von weiteren Partnern zu bearbeiten und die Ergebnisse im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 05.06.2025 vorzulegen. Im Vorgriff unterstützt der Jugendhilfeausschuss die oben genannten Vorschläge der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, diese in der Anhörung des JHA zum Haushalt 2025 (TOP 2) mit aufzunehmen. Über die endgültige Bereitstellung von Mitteln entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen“. Vom Stadtrat wurden dann in den Etatberatungen zum Haushalt 2025 eine Verdoppelung der personellen Ressourcen und die Bereitstellung von Socia-Media-Mitteln in Höhe von 60.000 € beschlossen, verbunden mit dem Auftrag, hierzu eine Konzeptskizze auszuarbeiten, wonach die Mittelfreigabe erfolgen kann.

Diese Konzeptskizze wird nun zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, außerdem werden die weiteren Punkte der Anfrage unter Beteiligung der Partner (Parabol, KJR, laut!) und Dienststellen (zu Ziffer 5 Grow happy Ref. III/Gh, zu Ziffer 4 JaS, Ref. IV) beantwortet. Zur fachlichen Rahmung wird ein Bezug zu Vorlagen und Berichten aus vorangegangenen Sitzungen des JHA herangezogen sowie eine verdichtete Zusammenfassung aus aktuellen empirischen Jugendstudien und Berichten hergestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen und die Kampagne richten sich gezielt an Jugendliche und ihre spezifischen Bedarfe und soll möglichst breit alle jungen Menschen sowie Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg ansprechen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.III/Gh

Ref. IV

KJR-Nürnberg-Stadt, Medienzentrum Parabol

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Kurzkonzept Social-Media-Aktionen „Nürnberg Young City (NYC)“ und das Kurzkonzept für die Weiterentwicklung von laut! und beauftragt die Verwaltung, diese gemeinsam mit den Kooperationspartnern umzusetzen. Die im Haushalt 2025 hierfür bewilligten Mittel sind freizugeben.

zur Sitzung des gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Sachverhaltsdarstellung

Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend

(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.07.2024)

A. Ausgangslage

1. Einleitung und Hinführung

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 26.07.24 ist von grundlegender, strategischer jugendpolitischer Bedeutung, enthält aber auch konkrete haushaltsrelevante Ansätze für die Etatberatungen des Stadtrats zum Haushalt 2025. Deshalb hatte die Verwaltung des Jugendamtes eine zweigleisige Bearbeitung vorgeschlagen (JHA 24.10.24, TOP 1). Im Oktober 2024 griff die Verwaltung aus dem Antrag zunächst folgende haushaltsrelevanten Punkte auf: 1. Die Verdoppelung des Zuschusses Partizipation laut! (für Parabol, KJR) im Umfang von 85.000 € (Ziffer 6 des Antrags) und 2. die Verknüpfung dieses Punktes mit der Idee der Social-media Kampagne (Ziffer 1) und „Plakataktionen“ (Ziffer 2), zielgruppenkonform möglichst weitgehend digital. Hierfür sollten weitere Mittel in Höhe von mindestens 150.000 € bereitgestellt werden. Nach der Vorberatung im JHA wurde folgender Beschluss in die Etatberatungen zum Haushalt 2025 eingebracht: „Der Jugendhilfeausschuss sieht die fachliche Notwendigkeit, sich mit den Bedarfen von Jugendlichen intensiver auseinanderzusetzen und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, den Antrag breit und unter Beteiligung von weiteren Partner zu bearbeiten und die Ergebnisse im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 05.06.2025 vorzulegen. Im Vorgriff unterstützt der Jugendhilfeausschuss die oben genannten Vorschläge der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, diese in der Anhörung des JHA zum Haushalt 2025 (TOP 2) mit aufzunehmen. Über die endgültige Bereitstellung von Mitteln entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen“.

Entschieden wurde (siehe im Einzelnen weiter unten) eine Verdoppelung der personellen Ressourcen und die Bereitstellung von Socia-Media-Mitteln in Höhe von 60.000 € verbunden mit dem Auftrag, hierzu eine Konzeptskizze auszuarbeiten, wonach die Mittelfreigabe erfolgen kann.

Der Antrag verweist auf die Jugend als eine wichtige Säule für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Nürnberg und fordert dazu auf, „Kinder und Jugendliche im Blick zu behalten und eine Politik zu betreiben, die den jungen Menschen gerecht wird“. Dafür sollen in der Initiative „Nürnberg Young City“ (NYC) von der Verwaltung strukturelle Angebote weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut und sowohl möglichst vielen jungen Menschen als auch allen Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg bekannter gemacht werden. Die Verwaltung des Jugendamts, die die hohe Wirksamkeit der benannten Angebote und Einrichtungen in vielen Analysen und Ausschussvorlagen dargestellt hat, begrüßt diese klare Botschaft an die jungen Menschen in Nürnberg und an die Fachkräfte in diesen Aufgabenbereichen. Sie hat aber bereits in der Vorlage zum 24.10.24 darauf hingewiesen, dass die Stoßrichtung des Antrags im Spannungsfeld zur angespannten Haushaltssituation steht, insb.

 zu der noch nicht abgeschlossenen Haushaltskonsolidierung (Flexi) im Personalbereich mit möglichen Folgen für die Kinder- und Jugendhilfe und somit auch für die Jugendsozialarbeit an Schulen und die Offene Kinder- und Jugendarbeit;  zum Ausbau und der Weiterentwicklung von Arbeitsfeldern, die mit verabschiedeten Konzepten der Jugendhilfeplanung einhergehen (Jugendsozialarbeit an Schulen, Offene Kinder- und Jugendarbeit: Anhebung Standard personelle Ausstattung 4. Planstelle Kinderund Jugendhäuser und Flexible Reserve, nicht gesicherte Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe, Koordinierungsstelle Internationale Jugendarbeit);  den erfolgten Budgetkürzungen (10% Kürzung bei Sachkosten als generelle Vorgabe) der Jugendarbeit und der Präventiven Jugendhilfe, insbesondere auch für Sachkosten der Öffentlichkeitsarbeit, die konträr zu den gestiegenen Anforderungen, Bedarfen und inflationär gestiegenen Kosten sind (dies gilt auch für Jugendverbände und Angebote des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt ebenso wie bei den Beteiligungsformaten für Kinder und bei Spielflächen) sowie der aktuell laufenden Verpflichtung zur Konsolidierung im laufenden Haushaltsjahr 2025 (1% vom K1-Budget, betrifft Ref. V in Höhe von ca. 440.000 €) und weiter angekündigten Restriktionen im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2025.

  1. Fachlich-inhaltliche Rahmung, oder: Hat die andauernde krisenhafte Lage (Corona, Krieg, Klima, Energie, Inflation und wirtschaftliche Unsicherheit) noch Auswirkungen auf die Jugendlichen von heute, gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse hierzu, die für

die Jugendhilfe von Bedeutung sind?

Die verschiedenen Antragsinhalte sprechen viele fachlich-inhaltlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe an, die auch Gegenstand mehrerer Sitzungen des JHA mit den entsprechenden Vorlagen der Verwaltung waren:

 Anhörung des JHA zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 (JHA 20.10.22, TOP 1)  Corona, Krieg, und Klima: Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen (JHA 27.07.23, TOP 4)  Entwicklungsplanung der Jugendhäuser (SPD-Antrag) in der Sitzung am 10.04.25, TOP 5.

Darauf muss für die weitere Sachbehandlung hingewiesen werden, auch weil in den Beratungen am 24.10.24 unterschiedliche Positionen zur Ausgangslage dargestellt und erörtert wurden (Wie geht es „der Jugend?“ Was können wir über Jugend wissen? Soll den jungen Menschen aufgrund der krisenhaften Lagen „etwas zurückgegeben“ werden?).

Parallel gibt es eine Vielzahl von Berichten und aktuellen Studien, die diese Fragen aufgreifen und empirisch beantworten, anknüpfend an die Vorlage vom 27.07.23 sollen zentrale Inhalte und Ergebnisse als Hintergrundinformation referiert werden.

Aktuelle „Jugendstudien“ in der Zusammenfassung

Die Corona Pandemie hat die Gruppe der jungen Menschen in ihrem sozialen Gefüge am stärksten eingeschränkt. Sie wurden zum Stillstand gezwungen und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark benachteiligt. An Schulen und in der Jugendhilfe sind immer noch Nachwirkungen der Pandemie und der Auswirkungen auf junge Menschen zu spüren. Dieser Krisenmodus ging nahtlos in die Unsicherheiten des Kriegs in der Ukraine, in die Ängste erzeugende Energiekrise, die Inflation und politische Instabilität über. Über allem schwebt dauerhaft die Klimakrise als ein Thema, das alle betrifft und dem Entscheidungsträger anscheinend hilflos gegenüberstehen. „Eine Gesellschaft in der immer weniger funktioniert. Für diese jungen Menschen ist der Ausnahmezustand der Normalzustand.“1 Hierbei ist hervorzuheben,

1 Mafaalani, Aladin: Die übersehene Generation. in: Der Spiegel Nr.4, 18.01.2025, S. 110.

dass die gesellschaftlichen und politischen Probleme junge Menschen besonders hart in den prägenden Jahren ihrer Entwicklung und ihres Aufwachsens treffen. Im Gegensatz dazu spielen sie im gesellschaftlichen und politischen Diskurs kaum eine Rolle. Es geht um sie, aber niemand fragt sie. Die Folge ist Adultismus, also eine strukturelle Benachteiligung der Jüngsten.2

Verschiedene wissenschaftliche Studien befassen sich mit der aktuellen Lage der Jugend in Deutschland. Sie kommen zu übereinstimmenden Erkenntnissen: Jugendliche zeichnen sich durch einen grundsätzlichen Optimismus aus und blicken zuversichtlich in die gesellschaftliche Zukunft. Auch das Vertrauen in ihre berufliche Zukunft ist hoch (84 %).3 Optimismus bedeutet nicht Naivität, sondern der Glaube daran, dass sie ihr eigenes Leben positiv gestalten können. Sie haben trotz der Herausforderungen und Krisen eine positive Grundeinstellung zur eigenen Zukunft.

Als ein möglicher Effekt der Corona Pandemie wird das subjektive Empfinden von Einsamkeit, insbesondere bei jungen Frauen (27 %) und Männern (21 %) und dem Vermissen von Gesellschaft benannt.4 Die psychischen Probleme der Jugendlichen haben zugenommen. Ängste, Depressionen sind deutlich häufiger geworden. Viele fühlen sich dauerhaft gestresst und überfordert.5 Lockdowns haben für viele jungen Menschen die sozialen Bindungen geschwächt, Kontakte sind abgebrochen und Beziehungen konnten nach den Kontaktbeschränkungen nicht wiederaufgebaut werden. Zudem haben Zukunftsängste über gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere Krieg, Klimawandel und wirtschaftliche Unsicherheit bei vielen Jugendlichen zugenommen. Die größten Ängste betreffen den Krieg in Europa (81 %) und Umweltprobleme. Aber auch die Sorge um die eigene mentale Gesundheit, die Ungewissheit über die berufliche Zukunft und soziale Ängste, die den Übergang in die Arbeitswelt erschweren, spielen für viele Jugendliche eine zentrale Rolle. „Verbindlich für die junge Generation heute ist ein Wertekanon aus sozialen Werten (Familie, Freund*innen, Treue, Altruismus, Toleranz) und individualistischen Bestrebungen (Leistung und Selbstbestimmung). Auch Gesundheit ist so gut wie allen Befragten ein wichtiger Wert. In der Vorgängerstudie [Sinus Jugendstudie] 2020 wurde das körperliche und mentale Wohlbefinden seltener und mit weniger Nachdruck von den befragten Jugendlichen angesprochen. Neben der Corona-Krise, die besonders das Leben junger Menschen durcheinandergewirbelt hat, lässt sich dieser Bedeutungszuwachs damit erklären, dass ein gesunder Lifestyle in den vergangenen Jahren immer mehr zum Megatrend geworden ist.“6

Bedingt durch ihre Sorgen suchen junge Menschen nach stabilen Rahmenbedingungen in einer Welt, die sie als zunehmend unsicher erleben. Sie haben ein gemeinsames Bedürfnis nach Orientierung und Stabilität.7 Manche Jugendliche nehmen den Aufstieg der Rechtspopulisten (nicht nur) in Deutschland als besorgniserregende Entwicklung in den Blick.8 Viele junge Menschen wünschen sich mehr Mitsprache und Unterstützung in einer sich wandelnden Welt. Das politische Interesse der Jugend ist stark gestiegen, wobei 55 % Interesse an Politik zeigen und 51 % sich sogar engagieren möchten. In Zeiten dynamischer Veränderungen ist es essenziell, jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen zu bieten, um ihre Zuversicht zu

2 vgl. ebd. 3 vgl. Dr. Matthias Albert, Prof. Dr. Gudrun Quenzel, et al.: 19. Shell Jugendstudie, Beltz, Weinheim 2024. 4 vgl. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/einsamkeit-2024/557852/sozial-eingebunden-trotzdem-einsam/ 5 vgl. Schnetzer Simon, Hurrelmann Klaus: Jugend in Deutschland – Eine Sonderauswertung für das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit, Datajockey Verlag, Kempten 2022., S. 7 6 Marc Calmbach, et al.: Wie ticken Jugendliche? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland

7 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zuversicht braucht Vertrauen. Die Lage der jungen Generation und die Situation der Kinder- und Jugendhilfe. Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen des 17. Kinder- und Jugendberichts, 1. Auflage, Berlin 2024. 8 vgl. Dr. Matthias Albert, Prof. Dr. Gudrun Quenzel, et al.: 19.Shell Jugendstudie, Beltz, Weinheim 2024, S. 31

stärken.9 Familie und Freundeskreis bleiben die wichtigsten Stützen. Weitere wichtige Ressourcen sind Gesundheit und Sport. Einbindung in einen Sportverein und Bewegung wird von den Jugendlichen als Mittel zur Stressbewältigung genutzt.

Zusammenfassend spiegeln diese Studien wider, dass Jugendliche in Deutschland trotz vielfältiger Sorgen und Herausforderungen einen bemerkenswerten Optimismus und ein hohes Maß an politischem Interesse bewahren. Gleichzeitig betonen die Studien die Notwendigkeit, jungen Menschen Sicherheit, Orientierung und Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten, um ihre Zuversicht und ihr Engagement für die Gesellschaft zu stärken. Der Optimismus der Jugendlichen ist nicht grenzenlos. Ein Großteil glaubt an die eigene persönliche Zukunft, doch Ängste gegenüber globalen Entwicklungen und wirtschaftliche Unsicherheiten sind präsent. Die Jugend zeigt ein hohes Maß an politischem Engagement. Viele glauben, dass sie aktiv zur Verbesserung der Gesellschaft beitragen können. Jugendlichen ist es wichtig, dass sie in ihren Anliegen angehört und unterstützt werden. Sie fordern Veränderungen und wollen sich engagieren, anstatt nur zu resignieren.

Die Gruppe der Jugendlichen aus prekären Lebenslagen unterscheidet sich von den beschriebenen jungen Menschen, die positiv, selbstbestimmt und optimistisch in die Zukunft blicken. Eine genaue Anzahl der Befragten wird in den Quellen der aktuellen Jugendstudien nicht angegeben. Die 19. Shell Jugendstudie befragte 2.509 Jugendliche im Alter von 12 bis 25 Jahren und stellte fest: „Trotz vielfältiger gesellschaftlicher Krisen blicken mit 56 % so viele Jugendliche wie noch nie seit 2002 zuversichtlich auf die Zukunft der Gesellschaft. Gerade in schwierigen Zeiten schätzen junge Menschen offensichtlich besonders, wie gut es ihnen in Deutschland im Vergleich zu anderen Regionen der Welt geht.“10 Umgekehrt bedeutet dies, dass 44% der jungen Menschen nicht zuversichtlich in die Zukunft der Gesellschaft blicken.

„Allerdings fällt auf, dass der Optimismus bei Jugendlichen aus der unteren Schicht erneut zugelegt hat. Aktuell blicken 47 % der Jugendlichen aus einfacheren sozialen Verhältnissen zuversichtlich in die eigene Zukunft. Gegenüber 2019 (45 %) und vor allem 2015 und 2010 (je 32 %) ist dies ein beachtlicher Anstieg. Im Gegensatz dazu ist der Optimismus bei Jugendlichen aus der oberen Schicht von 76 % im Jahr 2015 auf aktuell 55 % stark zurückgegangen.“11 Jugendliche aus schwierigen Lebenslagen sind häufiger von psychischen Belastungen betroffen, haben oft einen geringeren Selbstwert und fühlen sich weniger in der Lage ihre eigene Zukunft positiv zu gestalten. Sie benötigen individuelle Unterstützungsmöglichkeiten, die auf ihre spezifische Situation und Bedürfnisse eingehen.

Die Sinus Jugendstudie zeigt auf, dass Jugendliche in prekären Lebenslagen häufig in Milieus mit geringer Bildungsaffinität vertreten sind: „Zu formaler Bildung haben die Prekären im Lebensweltenvergleich die geringste Affinität, wenngleich allen klar ist, dass es `ohne Bildung nicht geht`. Man strebt daher in der Regel keine weiterführenden Schulen an (Mittel- bzw. Realschulabschluss genügt), sondern möchte so schnell wie möglich „raus aus der Schule“. Die Anforderung lebenslangen Lernens ist ein anstrengender Gedanke. Auch der gewöhnliche Schulalltag wird von vielen als stressig erlebt. Die Familie nimmt im Werteprofil der Prekären eine zentrale Stellung ein.(…) Dass es sich hier um eine idealisierte Vorstellung von Familie handelt, die oft kaum etwas mit dem zu tun hat, was die Jugendlichen tatsächlich erleben, ist bezeichnend.“12 Sie haben eingeschränkte Zukunftsperspektiven, schlechtere Bildungs- und Berufschancen und sind von gesellschaftlichen Entwicklungen abgehängt.

9 vgl. ebd., S. 13 10 Dr. Matthias Albert, Prof. Dr. Gudrun Quenzel, et al.: 19.Shell Jugendstudie, Beltz, Weinheim 2024, S. 26 11 ebd., S. 27 12 Marc Calmbach, et al.: Wie ticken Jugendliche? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland

Genauso verdeutlicht auch die Shell Jugendstudie, dass diese Gruppen häufiger Zukunftsängste haben und weniger optimistisch in ihre berufliche Laufbahn blicken. Sie haben außerdem ein geringeres Vertrauen in politische Institutionen. „Der Bildungserfolg unterscheidet sich immer noch nach Geschlecht und vor allem nach sozialer Herkunft. (…) So berichtet fast die Hälfte (47 %) der Jugendlichen aus der unteren Schicht, in ihrer Bildungslaufbahn einen Bruch erlebt zu haben. Aus der oberen Schicht sagt das nur ein Zehntel (10 %).“ 13

Die implizit gestellte Frage, ob die andauernden Krisenlagen insbesondere die Coronapandemie immer noch Auswirkungen auf die Jugendlichen von heute hat, kann man damit beantworten, dass die Corona-Pandemie aus Sicht vieler Jugendlicher zwar eine Krise der Vergangenheit ist, sie aber mit langfristigen Folgen in vielen Lebensläufen und Bewußtseinsinhalten noch deutlich spürbar und vorhanden ist. Etliche Jugendliche beschrieben sie trotz aller negativer Aspekte: psychischen Belastungen, Bildungseinbußen und Lernrückstände, als eine beispielhafte Erfahrung, wie eine Gesellschaft plötzliche Krisensituationen bewältigen kann. Sie sehen es positiv, dass die Digitalisierung einen Sprung nach vorne machte. Die Corona Pandemie, wird als Krise der Vergangenheit mit Blick in den Rückspiegel betrachtet, der aber noch Dinge, Erfahrungen und Hinweise mit Folgen zeigt.14

Die Erkenntnisse aus den Studien fordern die Jugendhilfe auf, sich gezielt auf benachteiligte Jugendliche zu konzentrieren, um ihre Bildungschancen, soziale Teilhabe und psychische Gesundheit zu verbessern. Es braucht hier niedrigschwellige Angebote und eine enge Vernetzung der Akteure. Diese Zielgruppe muss speziell unterstützt werden, um ihre Integration und ihr Vertrauen in die Gesellschaft zu stärken. Das Ziel sollte Chancengleichheit sein, um ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.

Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamts bestätigen diese Erkenntnisse den bisherigen Weg in Nürnberg, soziale Infrastruktur für junge Menschen in Nürnberg auf- und auszubauen und genau an diesen Zielgruppen und Themen anzusetzen. Die Einrichtungen und Anlaufstellen setzen ihren Auftrag erfolgreich um und erzielen auch durch trägerübergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit eine hohe Wirksamkeit. Mit NYC ist eine Chance gegeben, dies noch zielgruppenflexibler, breiter und mit neuen Formaten in die Öffentlichkeit zu bringen.

B. Zur Bearbeitung des SPD-Antrags im Einzelnen

Antrag Ziffer 1:

Die bestehenden Angebote der und in der Stadt werden bekannter gemacht. Dies kann z. B. durch eine Social media Kampagne mit der Vorstellung der Angebote der Stadt geschehen. Außerdem soll die Initiative NYC einen Platz auf der Landingpage nuernberg.de bekommen.

Antrag Ziffer 2:

Die Stadt organisiert eine Plakataktion mit Veranstaltungen für Jugendliche (z. B. Rat-

hausclubbing, Jugendfilmfestival, Dancefestival u.ä.)

Hierzu wurde in der JHA-Vorlage am 24.10.24 vorgeschlagen und schließlich fachlich begutachtet und beschlossen: Die Idee der Social-Media-Kampagne (Ziffer 1) und „Plakataktionen“ (Ziffer 2) sollen verknüpft werden, zunächst sollte jedoch aus Sicht der Verwaltung zielgrup-

13 Dr. Matthias Albert, Prof. Dr. Gudrun Quenzel, et al.: 19.Shell Jugendstudie, Beltz, Weinheim 2024, S. 27 14 vgl. ebd.

penkonform möglichst weitgehend digital gearbeitet werden (Integration der Plakatidee ins Digitale). Hierfür wären zusätzliche Sachmittel in Höhe von mindestens 150.000 € erforderlich (Konzept, Grafik, Begleitung, Plattformen).

In den folgenden Etatberatungen des Stadtrats wurde schließlich beschlossen: Nach Konzeptvorlage einmalig bereit gestellte Mittel für 2025 (Z366200024 Parabol: +60.000 € Social Media Young City). Parabol, KJR und Jugendamt haben dazu ein Konzept erarbeitet und abgestimmt, das hiermit vorgelegt wird.

Kurzkonzept Social-Media-Aktionen „Nürnberg Young City (NYC)“

Zielsetzungen der Social-Media-Kampagne sind:

 Bestehende Angebote für Jugendliche in der Stadt bekannter machen  Ansprache der Jugendlichen über kreative und plattformgerechte Inhalte  Junge Menschen aktiv in die Arbeit an der Kampagne einbeziehen Aufmerksamkeit für die Kampagne in Nürnberg auch außerhalb der digitalen Welt generieren

Zielgruppe:

 junge Nürnberger/-innen im Alter von 14-21 Jahren  Stadtgesellschaft

Die folgenden Inhalte und Aktivitäten sind geplant:

1. Bildung einer Redaktionsgruppe

 Auswahl der Angebote und Plattformen die bekannter gemacht werden sollen durch eine Redaktionsgruppe mit jungen Menschen, die relevante Angebote in Nürnberg recherchiert und aufbereitet  Einbeziehung der lokalen Strukturen und Schnittstellen in die Redaktionsgruppe (u.a. Jugendamt, Jugendinformation, Jugendverbandsarbeit)  Fokus auf jugendrelevante Themen wie Freizeitangebote, Kultur, Partizipation mit evtl. Erweiterung auf Beratungs- und Hilfeangebote

2. Entwicklung einer Social-Media-Strategie

 Erstellung eines eigenen Social-Media-Content mit einer wiederkehrenden Optik (Branding)  Entwicklung verschiedener Formate wie z.B. Reels, Storys, Challenges, Memes  Einbindung von lokalen Influencer/-innen zur Steigerung der Reichweite unter jungen Menschen – breite Streuung durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Jugendkultur (Tanz, Musik, Graffiti, Gaming, Sport, Klima, Cosplay…)  Einbindung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (Streuung der Kampagne, Bekanntmachen von bestehenden Angeboten)  Erreichen einer gesamtstädtischen Öffentlichkeit durch die Einbindung der Social-Media-Inhalte auf Kanälen der Landingpage nuernberg.de oder den Social-Media-Accounts des Oberbürgermeisters, der Sozialreferentin etc.

3. Produktion eines Kinospots und Werbung im ÖPNV, Radio und durch Plakatierung

(abhängig von den dafür noch zur Verfügung stehenden Mitteln)

 ggf. Produktion eines Kinospots, der auf die Kampagne aufmerksam macht  ggf. Inhalte des Spots können für Social Media weiterverwendet werden

 ggf. Erweiterung durch Werbung im ÖPNV  ggf. Erweiterung durch Plakatierung  ggf. Radiospots (Radio Energy, N1...)

Orte der Durchführung

 auf Homepages  auf Social-Media: nuernberg.de, Instagram, Youtube, TikTok etc.  im Kino, ggf. ÖPNV, Plakatwände, Radio

Beteiligte Akteure

Medienzentrum Parabol und Jugendamt Nürnberg in Kooperation mit:

 KJR Nürnberg-Stadt mit der Jugendinformation Nürnberg  ggfs. weitere relevante Träger und Partnerinnen und Partner von jugendrelevanten Angeboten, bspw. auch Sport, Kultur, Freizeit.  Angefragt werden z.B.: junge Social-Media-Profis, OBM und Frau Ref. V

Zeitplanung:

Darstellung und Beratung des Kurzkonzeptes im gemeinsamen Ausschuss am 05.06.2025. Mit der Mittelfreigabe erfolgt die Umsetzung, aufgrund der Zeitabläufe wird es voraussichtlich erforderlich sein, die Mittel anteilig auf 2026 zu übertragen. Wenn eine dauerhafte Realisierung der Projektideen und damit einer breiten Information gewünscht wird, wäre eine Verstetigung der Mittel, ggf. auch abgeschichtet, eine sinnvolle Investition. Damit könnten in diesem digitalen Arbeitsfeld die einschneidenden Budgetkürzungen in der Öffentlichkeitsarbeit der letzten Jahre kompensiert werden.

Antrag Ziffer 3:

Die Stadt unterstreicht die große Bedeutung der kommunalen und verbandlichen (offenen) Kinder- und Jugendarbeit und hält am bedarfsgerechten Ausbau der Kinder- und Jugendhäuser und der Aktivspielplätze fest.

Kinder- und Jugendarbeit ist in Nürnberg ein zentraler Baustein der sozialen Infrastruktur für junge Menschen und konnte dank einer breiten politischen Unterstützung über viele Jahre zu einem starken Netzwerk an Angeboten und Leistungen heranwachsen:  insgesamt 60 Jugendinitiativen, Jugendgemeinschaften und Jugendverbände, die sich dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt als Arbeitsgemeinschaft angeschlossen haben,  KJR selbst als Betriebsträger von sechs Einrichtungen und Leistungserbringer,  weitere freie Vereine/Träger wie Medienzentrum Parabol, Musikzentrale, Fanprojekt Nürnberg, Streetwork der Arbeiterwohlfahrt und andere (BUNI, Mädchentreff, Projekt 31),  von den freien Trägern, in der Regel Vereine, betriebenen 14 pädagogisch betreuten Spielplätze (Aktivspielplätze) nach dem „Nürnberger Modell“ sowie  kommunale Kinder- und Jugendarbeit mit zwei Spielmobilen, drei Streetworkprojekten, 10 Jugendtreffs, 17 kommunale Kinder- und Jugendhäuser und die Mobile Jugendarbeit.

Damit löst die Stadt Nürnberg die im Orientierungsrahmen für die Jugend- Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg benannte Leitlinie 3 ein: „Wir treten für die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen ein, bieten Gelegenheiten der politischen Partizipation und der Selbstorganisation, lassen sie zu Wort kommen und verschaffen ihren Anliegen

Gehör. … Junge Menschen brauchen Spiel-, Begegnungs- und Entfaltungsmöglichkeiten – auch im öffentlichen Raum. Wir unterstützen und begleiten sie dabei und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen sowie eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“

Sie folgt damit einem seit Jahrzehnten parteiübergreifenden Konsens, wonach das Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit als eine der zentralen kommunalpolitischen Aufgaben verstanden wird, die auch mit hohen Anteilen in eigener Trägerverantwortung realisiert wird. Konstitutiv für diese Entwicklung war ein jugendpolitisches (und insgesamt sozialpolitisches) Grundverständnis, das geprägt ist von einem echten partnerschaftlichen Zusammenwirken der freien und des öffentlichen Jugendhilfeträgers, einer engen und offenen Zusammenarbeit der verschiedenen freien Träger, also Kooperation statt Konkurrenz und Wettbewerb sowie einem Verständnis, das auch von der öffentlichen Hand, also der Stadt, eigene Angebote einfordert.

Neben der politischen Schwerpunktsetzung hat die Stadt Nürnberg auch die gesetzliche Aufgabe, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, die freien Träger und insbesondere die Jugendverbände und den KJR zu fördern (§§ 11,12, 74 SGB VIII) und eine mittelfristig orientierte Jugendhilfeplanung zu leisten (§§ 78 - 80 SGB VIII). Diese liegt mit der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit in drei Bänden (JHA 2017) sowie der Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt (aktuell in der Fortschreibung, erster Baustein Leitlinien zur Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen im JHA am 29.09.2022, TOP 3) vor.

Die Jugendhilfeplanung soll auch einen Beitrag zur Sicherung des „angemessenen Anteils“ der Kinder- und Jugendarbeit an der gesamten Ausgestaltung und damit der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe leisten. Dieses Grundverständnis und der breite jugend- und sozialpolitische Konsens aller relevanten politischen Kräfte bedeutet deshalb:  die Unterstützung, Entwicklung und Förderung starker und selbstbestimmter Jugendverbände;  die Unterstützung, Entwicklung und Förderung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt;  ein System der Förderung (Personalkostenförderung von Hauptamtlichen großer Verbände, Institutionelle und Maßnahmenförderung, Stadtmauertürme für die Jugendarbeit, Grundlagenvertrag KJR);  die Übertragung von Aufgaben und Trägerschaften an den KJR (Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck, Jugendinformation, DokuPäd, KiJH Luise, Quibble) und Jugendverbände (KiJH Mammut und nob Nordostbahnhof an die Evang. Jugend);  die Fortführung des „Nürnberger Modells der Aktivspielplätze“: alle, bis auf eine Ausnahme, sind in freier Trägerschaft, die Planstellen entweder in direkter Anstellung beim Träger (und dann durch das Jugendamt durch einen Personalkostenzuschuss finanziert) oder bei der Stadt Nürnberg, sowie den weiteren Ausbau auf neuen Standorten;  die Weiterentwicklung und der bedarfsgerechte Ausbau der Offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere der Kinder- und Jugendhäuser und der Jugendtreffs/mobile Angebote bei der Stadt Nürnberg;  ein offensives Grundverständnis der Kinder- und Jugendhilfe, was dazu geführt hat, dass auch in Zeiten hoher finanzieller Haushaltsbelastungen nicht auf den weiter notwendigen Ausbau von Einrichtungen und die zukunftsorientierte Förderung der Träger und Verbände verzichtet wurde.

Insofern ist die Intention des Antrags, die Bedeutung der gesamten Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Nürnberg hervorzuheben und die programmatische Aussage, am bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, pädagogisch betreute Aktivspielplätze) festzuhalten, aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes sehr zu begrüßen (siehe hierzu auch für Kinder- und Jugendhäuser, JHA 10.04.2025, TOP 5 Entwicklungsplanung der Jugendhäuser).

Für „eine Stadt der Jugend und für die Jugend“ wäre dies eine gute Grundlage, und zusammengefasst ergäben sich folgende Perspektiven:  die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderung der Jugendverbände und des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt,  die Beschleunigung des Ausbaus von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (s.o) sowie die dauerhafte Absicherung der Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe und  der Erhalt und die dringend erforderliche Generalsanierung der Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck.

Antrag Ziffer 4:

An den Zielen des Ausbaus der sozialpädagogischen Unterstützung sowie Jugendso-

zialarbeit an Schulen (JaS) an den Schulen wird festgehalten. Die Stadt Nürnberg setzt sich dabei für verbesserte Finanzierung von JAS weiterhin beim Freistaat ein.

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein professionelles Leistungsangebot der Jugendhilfe, das auf der Grundlage der fachlichen Standards und Arbeitsprinzipien des SGB VIII erfolgt. Sie stellt dabei ein intensives Handlungsfeld in der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule dar und kommt in Nürnberg bisher an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Beruflichen Schulen und an einem Gymnasium zum Einsatz. Die intensive Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule am Ort Schule in Form der Schulsozialarbeit besteht in Nürnberg seit dem Schuljahr 1975/76, in dem in Nürnberg erstmals diese Arbeitsform eingeführt wurde. Seit 2010 sind alle sozialpädagogischen Fachkräfte in der Abteilung Jugendsozialarbeit an Schulen im Jugendamt zusammengeführt.

Die Angebote und Arbeitsansätze der JaS richten sich dabei grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule, für die bereits Jugendsozialarbeit an Schulen eingerichtet wurde. Besonderer Unterstützung bedürfen dabei, entsprechend der rechtlichen Grundlage nach §13 SGB VIII, junge Menschen, die durch ihre soziale, ökonomische und kulturelle Situation benachteiligt sind, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von sozialen und/oder individuellen Schwierigkeiten erschwert ist, bzw. bei denen erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme vorliegen. Dieser Zielgruppe widmet sich die Jugendsozialarbeit an Schulen mit besonderer Priorität.

Durch die Jugendsozialarbeit an Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler in der Lebenswelt Schule ein niedrigschwelliges und kontinuierliches Beratungs- und Unterstützungsangebot. JaS stellt dabei, durch die Verortung in der Lebenswelt Schule und der damit verbundenen Niedrigschwelligkeit, insbesondere für jüngere Kinder, oft die einzig leicht wahrnehmbare Form der Beratung und Unterstützung im Bereich der Jugendhilfe dar.

Jugendsozialarbeit an Schulen steht entsprechend ihrem jeweils individuellen Unterstützungsund Hilfebedarf allen Schülerinnen und Schülern der Einsatzschule offen. Sie widmet sich dabei einesteils der individuellen Beratung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern (Einzelfallbezogene Hilfe). Anderenteils gestaltet sie durch die Durchführung von Angeboten der Bildung und Qualifizierung, von Ferienangeboten und weiteren sozialpädagogischen Angebote die Schulkultur und das Schulleben mit und bringt sozialpädagogische Perspektiven und Methoden in die Arbeit an der Schule ein. Dabei vernetzt sich die JaS auch mit verschiedensten Kooperationspartnern und vermittelt bzw. organisiert auch Angebote, welche sie nicht selbst durchführt oder begleitet.

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot der JaS wird von der Zielgruppe intensiv in Anspruch genommen. Der durchschnittliche Anteil der individuellen Leistungen bzw. einzelfallbezogenen Hilfen an der Jahresarbeitszeit lag 2024 mit 71% weiterhin auf einem hohen Niveau.

Nach einer Modellförderung in den Jahren 1999 bis 2002 beschloss das Bayerische Kabinett aufgrund der durch eine Evaluation bestätigten positiven Wirkungen der JaS am 19.03.2002 das Regelförderprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Die jährliche Zuwendung durch den Freistaat Bayern beträgt 16.360.- € (Pauschale) pro Vollzeitstelle. Der Zuschuss stagniert jedoch seit Einführung auf dem vor 25 Jahren eingeführten Niveau, was realiter eine erhebliche Reduktion des Zuschussanteils bedeutet. Die Forderung nach einer Erhöhung wurde zuletzt im Jahr 2024 auch über den Bayerischen Städtetag an das Bayerische Sozialministerium adressiert, leider erfolglos. Es ist unabdingbar, dass sich die politischen Vertreter der Stadt weiterhin beim Freistaat Bayern dafür einsetzen, dass der Freistaat die seit dem Jahr 2000 in unveränderter Höhe geltenden Sätze der Förderung endlich anhebt. Die konzeptionellen Grundlagen sowie die Bedarfs- und Ausbauplanung der JaS in Nürnberg werden seit 2009 regelmäßig fortgeschrieben und im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossen. Neben der Ausweitung von JaS auf weitere Schulen und Schularten steht vor allem die steigenden Bedarfe, die sich aus der stark angewachsenen Zahl von Jugendeinwohnern in Nürnberg ergeben, im Fokus der Planung. Die nächste Fortschreibung ist im November 2025 geplant. Aus Sicht der Verwaltung ist zu begrüßen, dass am JaS-Ausbau auch weiterhin festgehalten werden soll. Mit der im Herbst 2025 vorliegenden Fortschreibung können aus Sicht der Verwaltung kommunalpolitisch Akzente und Prioritäten für die weitere Umsetzung der Bedarfsplanung politisch gesetzt werden.

Antrag Ziffer 5:

Das Projekt „Grow Happy“ soll evaluiert und ggf. verstetigt werden

Hierzu liegt eine ausführliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes (siehe Anlage) vor, die neben einer fachlichen Einordnung zum Hintergrund des Projekts eine Projektbeschreibung und den Evaluationsansatz beinhaltet sowie auf die Verstetigung des Projekts incl. Kostenschätzung eingeht. Im Rahmen des Bundespräventionsgesetzes wird das Projekt durch die AOK Bayern für eine Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2023 - 31.12.2026) zu 90% gefördert. Das Projekt ist im Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg (Bereich Gesundheitsförderung und –planung) angesiedelt und wird neben St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl und dem Nürnberger Westen (Muggenhof/Gostenhof) auch in der Nürnberger Südstadt (Gibitzenhof/Rabus/Sandreuth und Galgenhof/Steinbühl) umgesetzt. Das Projekt fokussiert sich auf die Zielgruppe der jungen Menschen (bis 25 Jahre) und deren Familien. Ziel ist, die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern und hierfür Maßnahmen z.B. zur Stärkung von Ressourcen wie Selbstwirksamkeit und Resilienz zu entwickeln und umzusetzen. Das Projekt wird durch das Evaluationsinstitut nexus aus Berlin sowie eine externe Prozessbegleitung seit Projektbeginn unterstützt. Nexus unterstützt u.a. bei der partizipativen Bedürfnisermittlung und der Gestaltung des partizipativen Planungsprozesses der Maßnahmen. Erste Auswertungen des Evaluationsinstitutes der Befragungen und Feedbackbögen ergaben positive Rückmeldungen zur Umsetzung der Angebote. Die Ergebnisse der Evaluation werden außerdem in regelmäßigen Zwischenberichten sowie einem ausführlichen Abschlussbericht mit den wichtigsten Erkenntnissen zum Abschluss der Förderperiode (31.12.2026) zusammengefasst.

Das gesamte Projektvolumen über vier Jahre beträgt 2,9 Mio. €, wovon 2,5 Mio. € von der AOK Bayern in Form von Drittmitteln gefördert werden. Die Stadt Nürnberg trägt als Eigenbeteiligung die verbleibenden rd. 360.000 €. Wesentliches Element zur Verstetigung des Projekts GROW HAPPY NBG ist eine nachhaltige und langfristige Finanzierung. Durch die langfristige Verstetigung des Projekts sollen Ressourcen für die nachhaltige Weiterführung und Priorisierung von Gesundheitsthemen in den Netzwerken bereitgestellt und die zentrale Einbindung in die Netzwerke vor Ort gewährleistet werden. Dabei ist insbesondere der kontinuierliche Einsatz von personellen Ressourcen in den Stadtteilen entscheidend: Wie schon im Vorgängerprojekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ (2017- 2021) soll neben einer Projektleitung (19,5 WAS, E14), eine Projektassistenz (19,5 WAS, E11) sowie eine Gesundheitskoordination pro Stadtteil (39 WAS) eingesetzt werden. Hinzu kommen finanzielle Ressourcen zur Maßnahmenplanung, Evaluation und sonstige Kosten, so dass sich für die Verstetigung eine Kostenschätzung von 795.000 € Euro pro Jahr ergibt. Eine Verstetigung des Projekts GROW HAPPY NBG würde zudem auf das gesundheitspolitische Ziel der „health in and for all policies“ einzahlen, da zwar die Koordinierung der Angebote weiter beim Gesundheitsamt läge, die Umsetzung aber in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und freier Träger und somit in der Verantwortung der gesamten Stadtgesellschaft erfolgen würde. Eine Entscheidung zur Verstetigung muss im Jahr 2026 mit Blick auf den Haushalt 2027 getroffen werden. Die Federführung dazu liegt im Gesundheitsamt.

Antrag Ziffer 6:

Die Stadt Nürnberg verdoppelt die Mittel für das Beteiligungsformat laut!, damit die Projekte der jungen Menschen schneller umgesetzt werden können. Es soll dabei berücksichtigt werden, dass die Personalkosten, die in dem Zuschlag mitbeinhaltet sind, dynamisiert werden. Hierzu hatte die Verwaltung des Jugendamtes in der Vorlage am 24.10.24 vorgeschlagen: „Verdoppelung der laut! Mittel in Form von einem Zuschuss Sach- und Personalkosten (für Parabol, KJR) von 82.500 € auf 165.000 € (Ziffer 6 des Antrags): Ziel wäre hier der Auf-und Ausbau der lange geplanten und angesichts fehlender Ressourcen nicht möglichen digitalen und social-media Module von laut!. Parabol könnte mit diesen zusätzlichen Mitteln dies umsetzen. Arbeitstitel: Partizipation mit Social Media, Information und Kommunikation in relevanten Plattformen wie TikTok, Instagram, Facebook; anknüpfend an Impfkampagne laut!, Einbezug Jugendlicher in social-media-Redaktion.“ Der JHA begutachtete dies fachlich und der Stadtrat beschloss im Rahmen der Etatberatungen: Z366200035 Partizipation laut!: +84.999 € (Ansatz neu: 169.577 €)

Kurzkonzept für die Weiterentwicklung von laut!

Durch die Mittelaufstockung ist eine Weiterentwicklung von laut! möglich. Die Module können damit den aktuellen (digitalen) Gegebenheiten, Trends, Themen und Bedarfen angepasst und verändert werden. Befristete Angebote können so verstetigt, die Sichtbarkeit erhöht und die (digitalen) Angebote ausgeweitet werden, eine Verbindung zur social-media-Kampagne kann erfolgen. Dieses Konzept wurde durch Parabol, Jugendamt, Kinder- und Jugendarbeit und in Abstimmung mit dem KJR Nürnberg-Stadt erarbeitet.

1. ERWEITERUNG: Ausbau der Social-Media-Aktivitäten von laut!

Ziel:….

1.1 Kommunikationsstrategie entwickeln

 Erstellung einer nachhaltigen Social-Media-Strategie für laut!  Auswahl der Plattform (Instagram, YouTube, TikTok…)

1.2 Zielgruppengerechte Ansprache

 Integration von Memes, Challenges und Gamificationelementen  Erhöhung der Reichweite von laut! unter Jugendlichen aus Nürnberg

1.3 Content-Produktion

 Entwicklung von Content-Formaten (z.B. kurze Reels, Storys, kurze Videos, Infografiken)  ggf. Podcast-Reihe „laut! spricht“

1.4 Medienpartnerschaften ausweiten

 Zusammenarbeit mit lokalen Medien sowie überregionalen Partnern, um laut! in der Stadtöffentlichkeit bekannter zu machen

2. ERWEITERUNG: Digitalisierung der Beteiligungsprozesse

Ziel: die Beteiligung von Jugendlichen soll digitaler, sichtbarer und zugänglicher gestaltet werden.  digitale Anliegen-Sammlung und Austauschplattform  digitale Präsentation von umgesetzten Anliegen und Projekten mit Hilfe von neu zu integrierende Onlinetools (Karten, Apps…oder ähnliches)

3. NEU: „Rathausworkshops“

Unterstützt durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse ging das Projekt „Lernort Nürnberger Rathaus“ 2024/2025 zunächst befristet an den Start. Durch die Aufstockung der Mittel von laut! können die „Rathausworkshops“ nun verstetigt werden.

Fragen, die junge Menschen umtreiben, sollen in Workshops aufgegriffen werden: „Was passiert im Rathaus? Wer arbeitet dort? Was machen die Menschen dort den ganzen Tag? Was ist mir wichtig? Was stört mich? Wo möchte ich in Nürnberg etwas verändern?“  4-stündige Workshops im Rathaus  für Schulklassen ab der 8. Jahrgangstufe  Projektpartner: Medienzentrum Parabol, laut! Nürnberg, DoKuPäd, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg  Methode: Actionbound – mit vielen digitalen Elementen  Anschlusspotential an die Mikroprojektförderung von laut! cash  Optional: Weiterverfolgung von Ideen im Rahmen der „laut! Pauschale“ zur Aufwertung und/ oder Verbesserung (baulicher) Anliegen im öffentlichen Raum  die Ergebnisse der Rathaus-Workshops werden digital erfasst und veröffentlicht

4. VERÄNDERUNG: Begriffe aus Politik und Verwaltung jugendgerecht erklärt

 das Format der BlahBlase wird komplett überarbeitet  weiterhin werden (unverständliche) Begriffe aus der Politik und Verwaltung in kurzen Clips (max. 1:30 Min.) jugendgerecht erklärt  jährlich sollen 2-3 Clips entstehen  Verbreitung der Clips auf den Social-Media-Kanälen von laut!  kostenlose zur-Verfügung-Stellung der Clips für Multiplikatoren zum Einsatz im Unterricht oder bei Gruppenstunden im Rahmen der politischen Bildung  Verwendung der Clips in den Workshops von DokuPäd

5. VERÄNDERUNG: das Konzept des laut! Forum live wird überarbeitet

 Anpassung des Formats unter Einbeziehung von Multiplikator/-innen und ggf. Jugendlichen

  1. weitere Ideen:  Refresh der Webseite von laut!  Beteiligungscoaches  Ausbildung von bis zu 10 jungen Menschen in Nürnberg als „Peer-to-Peer Botschafter/-innen für Kinder- und Jugendbeteiligung“  Zusammenarbeit mit der Fach- und Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Bayern des BJR  zwei-modulige Ausbildungsreihe mit Zertifikat „Beteiligungscoach“  bayernweite Vernetzung der Coaches  Einsatz der Beteiligungscoaches bei laut!-Modulen und Veranstaltungen  Buchungsmöglichkeiten / Einbindung der Coaches für Partizipationsangebote in Jugendeinrichtungen oder bei anderen interessierten Partner/-innen aus der Jugend(verbands)arbeit oder der Jugendhilfe

Antrag Ziffer 7:

Ergänzt werden sollen die Maßnahmen durch ein „Willkommen im Jugendalter – Pa-

ket“, welches zum 14. Geburtstag an die Jugendlichen übergeben wird …Gutscheine

erhalten von Partnern aus der Wirtschaft … Angebote der Stadt für die Jugendlichen

näherbringen …Pakete in der Jugendeinrichtung in der Nähe unter Angabe der per-

sönlichen Nummer abgeholt werden können. Der Antrag zielt unter Ziffer 7 darauf ab, neben Informations- und Kommunikationsaktionen auch gezielt Marketinginstrumente einzusetzen. Gutscheinmarketing ist ein bewährtes Instrument und spricht auch junge Menschen an. Es zielt auf Emotionen ab, indem es positive Gefühle wie Freude und Überraschung hervorruft. Es schafft eine emotionale Verbindung zwischen Kunde und Marke, die über den Moment der Transaktion hinaus Bestand hat. Ähnliche Ansätze sind auch Verlosungs- oder Gewinnspielaktionen, die einen Kontakt anbahnen können.

Für gute Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auch mit derartigen Marketinginstrumenten in jeweils einem Jahrgang (rund 5.000 14-Jährige) zu werben, wäre ein interessanter Ansatz. Das dafür notwendige Know How müsste aber erst aufgebaut und dann eine entsprechende Kampagne geplant und mit den beteiligten Akteuren abgestimmt, umgesetzt und evaluiert werden. Dafür stehen im Jugendamt keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Auch an die Auswahl von geeigneten Sponsoren müssten hohe Anforderungen gestellt und diese sensibel ausgewählt werden, damit sie zu den bewusst nicht kommerziellen ausgerichteten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit passen. Der Aufwand, solche Partner zu finden und zu betreuen, sollte nicht unterschätzt werden.

Die Grundidee besteht jedoch darin, , möglichst viele junge Menschen anzusprechen, die bisher noch keine Berührung mit Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, verbandlichen Arbeit oder Partizipationsformaten haben, und sie dazu ermuntern, im Wortsinn einmal den Fuß über die Schwelle einer nahe gelegenen Einrichtung der OKJA zu setzen und sie als einen offenen Ort der Jugend zu erleben. Diese Grundidee werden die Verwaltung des Jugendamts und ihre Kooperationspartner gerne weiterverfolgen.

Eine Stärkung des Informationsangebotes und des Kommunikationsmanagements der gesamten Kinder- und Jugendarbeit könnte z.B. über die Jugendinformation des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt erfolgen. Zentrale Aufgabe der Jugendinformation ist die Informationen

für junge Menschen und die Öffentlichkeit zu Jugend, Jugendarbeit, Infrastruktur sowie Informations- und Serviceangeboten bereitzustellen. Das Angebot müsste dahingehend geprüft und ggf. die Ressourcenausstattung verbessert werden. Darüber hinaus bietet sich die Verschränkung mit der Social-Media-Kampagne an. Außerdem soll weiter nach kreativen Ideen, auch gemeinsam mit jungen Menschen gesucht werden, um z.B. durch vernetzte Aktionen in den Einrichtungen eine deutlich höhere Aufmerksamkeit zu erlangen. Die Verwaltung des Jugendamts wird zu den weiteren Planungen und Entwicklungen berichten.

C. Ansatzpunkte für weiteres Vorgehen, Prioritäten

Mit der Darstellung der fachlichen Positionierungen zu den aufgeworfenen Fragen und Anregungen des Antrags ist zunächst auf Seiten der Verwaltung die Bearbeitung der Antragsinhalte abgeschlossen. Es sind weitreichende Vorschläge und Anknüpfungspunkte enthalten, um Perspektiven für die jungen Menschen in Nürnberg zu gewinnen und in den fachpolitischen Diskurs einzuspeisen. Dank der gewährten Zuschusserhöhung für laut! und der Projektmittel für NYC können einzelne Punkte (laut! und Social Media-Kampagne) direkt nach der Mittelfreigabe umgesetzt werden. Sich kommunalpolitisch weiterhin aktiv für Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg einzusetzen, belegen die Erkenntnisse der ausgewählten Studien und insbesondere der 17. Jugendbericht, der präzise Anknüpfungspunkte an die verantwortlichen politischen Ebenen formuliert. Den Auftrag, die Angebote und Leistungen noch offensiver und auf moderne Art und in unterschiedlichsten Formaten publik zu machen, greift die Verwaltung des Jugendamts gemeinsam mit ihren Partnern Parabol und KJR gerne auf. Dafür können vor allem die gute und enge Vernetzung und die hohe fachliche Kompetenz der Beteiligten genutzt werden.

Andererseits blickt die Nürnberger Szene der Kinder- und Jugendarbeit mit Sorge auf die laufenden und weiteren angekündigten Konsolidierungsprozesse, die Einschnitte und Belastungen mit sich bringen werden. Langfristig und zukunftsorientiert gedacht muss trotz sehr schwieriger Rahmenbedingungen der Fokus weiterhin auf Themen der Kinder- und Jugendhilfe liegen. Ein erster Vorschlag im Sinne des Antrags „Nürnberg Young City - eine Stadt der Jugend und für die Jugend“ wäre eine übergreifende Schwerpunktsetzung in der Kommunalpolitik für die Jugend:

des KJR der jugendarbeitsnahen freien Träger von Aktivspielplätzen, der Muz, Parabol und Fanprojekt (ggf. auch über Personalkostenindex hinaus).

planung (letzteres siehe Entwicklungsplanung).

stellen einer vierten Planstelle in Kinder- und Jugendhäusern

zes und der notwendigen Personalressourcen im neuen Kinder- und Jugendhaus Altstadt zur Koordination von laut!.

Quellen (zu Teil A 2):

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zuversicht braucht Vertrauen. Die Lage der jungen Generation und die Situation der Kinder- und Jugendhilfe. Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen des 17. Kinder- und Jugendberichts, 1. Auflage, Berlin 2024.

Marc Calmbach, Bodo Flaig, Rusanna Gaber, Tim Gensheimer, Heide Möller-Slawinski, Christoph Schleer, Naima Wisniewski: Wie ticken Jugendliche? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland - Sinus Jugendstudie 2024, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2024.

Dr. Matthias Albert, Prof. Dr. Gudrun Quenzel, et al.: 19. Shell Jugendstudie, Beltz, Weinheim 2024.

Schnetzer Simon, Hurrelmann Klaus: Jugend in Deutschland – Eine Sonderauswertung für das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit, Datajockey Verlag, Kempten 2022.

El-Mafaalani, Aladin: Die übersehene Generation. in: Der Spiegel Nr.4, 18.01.2025, S. 110- 111.

Anne Berngruber, Lisa Hasenbein, Christine Steiner: Sozial eingebunden, trotzdem einsam? Einsamkeitsempfinden Jugendlicher und junger Erwachsener, 2024, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/einsamkeit-2024/557852/sozial-eingebundentrotzdem-einsam/ besucht am 21.02.2025.

Dr. Anja Langness: Wie einsam sind junge Erwachsene im Jahr 2024? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2024. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/GenNow_Einsamkeit_Daten06lay.pdf besucht am 21.03.2025.

zur Sitzung des gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Stellungnahme des Gesundheitsamtes zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Initiative „Nürnberg Young City“ (NYC), Punkt 5 – Das Projekt „Grow Happy“ soll evaluiert und ggf. verstetigt werden.

Das Gesundheitsamt begrüßt den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Evaluierung und Verstetigung des Gesundheitsförderungsprojekts „Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil – GROW HAPPY NBG“.

Hintergrund

Psychische Gesundheit stellt die Grundvoraussetzung für Wohlbefinden und Lebensqualität dar und beeinflusst sich mit der Leistungsfähigkeit wechselseitig. Von früher Kindheit an werden wesentliche Weichen für die psychische Gesundheit des restlichen Lebens gestellt (Klipker et al., 2018). Zu berücksichtigen ist dabei, dass insbesondere junge Menschen mit geringen familiären, sozialen und gesundheitlichen Ressourcen unter der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen gelitten haben, was sich in vielen Fällen in Verhaltens- und weiteren psychischen Auffälligkeiten wiederspiegelte (Kaman et al., 2024). Die derzeitigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen außerdem weitere Belastungen für junge Menschen dar, was sich unter anderem darin manifestiert, dass junge Erwachsene zunehmend psychisch belastet sind (Cohrde et al., 2024). Auch das Bundesjugendkuratorium beklagt in Deutschland das Fehlen von niedrigschwelligen und sozialräumlichen altersgerechten Angeboten für junge Menschen, die Silos der Angebotsstruktur und die mangelnde Erreichung vulnerabler Gruppen in Deutschland (BJK, 2023). Das Nürnberger Projektvorhaben „GROW HAPPY NBG - Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil“ leistet einen Beitrag dazu, dass junge Menschen psychisch gesund aufwachsen können. GROW HAPPY NBG ist ein Kooperationsprojekt des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg mit der AOK Bayern.

Im Rahmen des Bundespräventionsgesetzes wird das Projekt durch die AOK Bayern für eine Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2023 - 31.12.2026) zu 90% gefördert. Das Projekt ist im Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg (Bereich Gesundheitsförderung und – planung unter Leitung von Dr. Ina Zimmermann) angesiedelt und wird neben St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl und dem Nürnberger Westen (Muggenhof – Gostenhof) auch in der Nürnberger Südstadt (Gibitzenhof/Rabus/Sandreuth und Galgenhof/Steinbühl) umgesetzt.

Das Projekt fokussiert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen (bis 25 Jahre) und deren Familien. Ziel ist, die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern und hierfür Maßnahmen z.B. zur Stärkung von Ressourcen wie Selbstwirksamkeit und Resilienz zu entwickeln und umzusetzen. Die ersten Termine des „Präventionsnetzes Gesundheit – Schwerpunkt psychische Gesundheit“, dessen Aufbau ein wichtiges Projektziel darstellt, haben bereits stattgefunden. Dieses soll nun weiter etabliert werden, um sozialräumliche Kooperationen zu stärken und Maßnahmen und Angebote so zu gestalten, dass sie in besonderer Weise zur Verbesserung der psychischen und gesamtgesundheitlichen Situation von Menschen in sozial

schwierigen Lebenslagen beitragen. Zudem trägt es dazu bei, amts- und trägerübergreifend an gesundheitsbezogenen Themen zu arbeiten.

Aus Sicht des Gesundheitsamtes sollten zur Evaluierung und Verstetigung des Projekts folgende Aspekte eine besondere Berücksichtigung finden.

1. Evaluation des Projekts in Kooperation mit dem Evaluationsinstitut nexus

Das Projekt GROW HAPPY NBG erfährt, seit dem Abschluss eines Vergabeverfahrens Ende 2023, Unterstützung durch das Evaluationsinstitut nexus aus Berlin sowie eine externe Prozessbegleitung. Mit dem Beginn der Zusammenarbeit im Januar 2024 steht die Evaluation der Maßnahmen seit dem zweiten Projektjahr deutlich stärker im Fokus.

Nexus unterstützt u.a. bei der partizipativen Bedürfnisermittlung und der Gestaltung des partizipativen Planungsprozesses der Maßnahmen. Durch die Evaluation wird erhoben, ob mit den Angeboten die anvisierte Zielgruppe erreicht wird, welche Effekte bei den Teilnehmenden und welche Resultate infolge des Projekts auf struktureller Ebene erzielt werden. Diese werden durch jährliche Befragungen bzw. Fokusgruppendiskussionen erhoben, um damit langfristige Wirkungen und Zusammenhänge zu identifizieren. Für die Bedürfniserhebungen und Evaluation der Maßnahmen unterstützt nexus das Projekt mit speziell entwickelten Frage- und Dokumentationsbögen. Für die kindgerechte Befragung werden zusätzlich konstruierte Tools zur Verfügung gestellt.

Erste Auswertungen des Evaluationsinstitutes der Befragungen und Feedbackbögen ergaben positive Rückmeldungen zur Umsetzung der Angebote. So konnten beispielsweise folgende Highlights erzielt werden: Stressbewältigungsmethoden wurden erfolgreich vermittelt, Selbstregulierung und Reflexion bei Jugendlichen wurden gestärkt, Aggressionsbewältigung und Delinquenz wurden erfolgreich thematisiert, Teilnehmende erlebten persönliche Fortschritte (z. B. in Bezug auf Frustrationstoleranz) und erfuhren durch die Angebote soziale und emotionale Unterstützung. In Bezug auf die Vermittlung individueller Gesundheitskompetenzen geben 90% der Teilnehmenden an, Neues erlernt zu haben. Vor allem zum Umgang mit Stress, Entspannungstechniken oder die Bedeutung von Konsequenz, Kommunikation und Routinen im Familienalltag. Weitere positiv bewertete Erkenntnisse waren z.B.: die Stärkung von Selbstvertrauen, Umgang mit Angst, positivere Denkweise und Selbstwertschätzung, Gelassenheit und einem besseren Umgang mit Herausforderungen (nexus, 2025).

Besondere Highlights waren außerdem: An den Angeboten für Kinder und Jugendlichen waren 61,7% der Teilnehmende Mädchen und 34% Jungen. Da Mädchen bspw. nach der aktuellen HBSC-Studie 32 von einer schlechteren Lebenszufriedenheit berichten, ist dies ein Erfolg der richtigen Ansprache der Angebote. 93,6 % der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gaben an: „Ich fühlte mich im Kurs wohl“. 76,6% der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gaben an: „Ich konnte mich gut beteiligen und eigene Ideen oder Meinung einbringen“ (ebd., 2025).

„Die Ergebnisse der Prozessbegleitung und Prozessevaluation zeigen erste Wirkungen auf, die das GHN-Projekt durch seine Angebote für Förderung psychischer Gesundheit in den beteiligten Stadteilen entfaltet. Auf Ergebnisebene der Verhaltensänderungen konnten eindrückliche Belege für das Gelingen der Zielgruppenerreichung in den in den Stadtteilen und für eine hohe Akzeptanz der Angebotsvielfalt an Kurse und Aktionen, sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für ihre Eltern oder erwachsene Familienmitglieder“ (ebd., 2025).

Die Ergebnisse aus den fortlaufenden Analysen werden regelmäßig vom Evaluationsteam ausgewertet und den Projektmitarbeitenden präsentiert sowie gemeinsam interpretiert. Somit besteht eine stets zeitnahe Auswertung der Daten und ein regelmäßiges Monitoring zu den Projektaktivitäten. Zum Projektabschluss wird eine summative Evaluation erfolgen.

Die Ergebnisse der Evaluation werden außerdem in regelmäßigen Zwischenberichten sowie einem ausführlichen Abschlussbericht mit den wichtigsten Erkenntnissen zum Abschluss der Förderperiode (31.12.2026) zusammengefasst. Diese sollen neben dem Zweck des Eigennutzens für die Stadtverwaltung und den Stadtrat auch der Fachcommunity in Form von Publikationen und Vorträgen auf Tagungen und Konferenzen zur Verfügung gestellt werden.

2. Verstetigung des Projekts

Das gesamte Projektvolumen über vier Jahre beträgt 2.898.630 EUR, wovon 2.536.400 EUR (90%) von der AOK Bayern in Form von Drittmitteln gefördert werden. Die Stadt Nürnberg trägt als Eigenbeteiligung die verbleibenden 362.230 EUR (10%).

Wesentliches Element zur Verstetigung des Projekts GROW HAPPY NBG ist eine nachhaltige und langfristige Finanzierung.

Bereits während der Projektlaufzeit wird der Aspekt der Nachhaltigkeit in der kooperativen Angebotsplanung im Stadtteil berücksichtigt. Eine tatsächliche mittel- oder langfristige Verstetigung der Projektangebote ohne weitere finanzielle Ausstattung nach Projektende erscheint in den meisten Fällen jedoch weder seitens städtischer noch freier Träger realistisch.

Die Entwicklung von Konzepten und Bereitstellung dieser Konzepte auch über die Projektlaufzeit hinaus, ist ein wesentlicher Faktor zur Sicherung nachhaltiger Wirkungen im Stadtteil. Vereine und Wohlfahrtsverbände sowie zentrale Einrichtungen im Stadtteil werden im laufenden Projekt als enge Kooperationspartner vor Ort gewonnen und befähigt, Angebote zu konzipieren, zu adaptieren und langfristig zu realisieren. Damit eine gezielte Gesundheitsförderung vor Ort gelingt, empfiehlt es sich, die Maßnahmen auch langfristig zentral zu koordinieren und zu steuern. Um die durch das Projekt aufgebauten Strukturen nachhaltig zu verankern, arbeiten im Bereich des Gesundheitsamts verschiedene Bereiche zusammen: Die Leitung des Bereichs Gesundheitsförderung, die dezentrale Gesundheitsförderung und die ÖGD-Pakt-Stellen.

Durch die langfristige Verstetigung des Projekts sollen Ressourcen für die nachhaltige Weiterführung und Priorisierung von Gesundheitsthemen in den Netzwerken bereitgestellt und die zentrale Einbindung in die Netzwerke vor Ort gewährleistet werden.

Dabei ist insbesondere der kontinuierliche Einsatz von personellen Ressourcen in den Stadtteilen entscheidend. Schon im Vorgängerprojekt „Gesundheit für alle im Stadtteil (2017-2021) hat sich der Einsatz einer Projektleitung (19,5 WAS, E14), einer Projektassistenz (19,5 WAS, E11) sowie einer Gesundheitskoordination pro Stadtteil (39 WAS) bewährt und sollte so weitergeführt werden. Hinzu kommen finanziellen Ressourcen zur Maßnahmenplanung, Evaluation und sonstige Kosten (siehe Tabelle), so dass sich für die Verstetigung eine Kostenschätzung von 795.059,12 Euro pro Jahr ergibt.

Verwendungszweck Kostenschätzung pro Jahr
Projektleitung und Steuerung (E14, 0,5 VK)* 54.917,54 EUR
Gesundheitskoordination (E13, 1VK pro Stadtteil)* 439.340,32 EUR
Team Assistenz: Verwaltung und Organisation, 39.801,26 EUR 39.801,26 EUR
Öffentlichkeitsarbeit (E9c, 0,5 VK)*
Laufende Evaluation 67.000 EUR
Kosten für Maßnahmen (pro Stadtteil 30.000 EUR), 120.000 Euro 120.000 Euro
Einsatz in 4 Stadtteilen
Sonstige Kosten (Öffentlichkeitsarbeit, Material, Ca. 74.000 EUR
Fachtage, Raummieten, usw.)
Gesamt 795.059,12 EUR

*Berechnung der Personalkosten unter Berücksichtigung der Kosten für Konsolidierung/Neuschaffung + 3% anhand der durchschnittlichen Personalkosten 2024 Mitteilungen/AdOs - Stadtkämmerei (nuernberg.de)

Derzeit sind die Gesundheitskoordinatorinnen und Gesundheitskoordinatoren in den verschiedenen Stadtteilen tätig, um die Maßnahmen vor Ort zu steuern sowie durch kontinuierliche Erhebungen die Bedürfnisse, Bedarfe und Ressourcen der Zielgruppe zu erfassen, um Maßnahmen bedarfsgerecht anzupassen und weiterzuentwickeln. Diese partizipative Maßnahmenplanung, und damit die aktive Einbindung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, bedarf einer zielgruppengerechten Ansprache und Koordination mit Einrichtungen und Netzwerken im Stadtteil. Partizipativ geplante Maßnahmen stärken die Akzeptanz und Beteiligung bei den Angeboten.

Eine Verstetigung des Projekts GROW HAPPY NBG würde zudem auf das gesundheitspolitische Ziel der „health in and for all policies“ einzahlen, da zwar die Koordinierung der Angebote weiter beim Gesundheitsamt läge, die Umsetzung aber in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und freier Träger und somit in der Verantwortung der gesamten Stadtgesellschaft.

II. Ref III z.w.V.

Nürnberg, den 16.04.2025

Gesundheitsamt

Gesundheitsförderung

i.A. Dr. Ina Zimmermann Bereichsleitung Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung

i.A. Maria Forkel Interims Projektleitung GROW HAPPY NBG

i.A. Nils Weiß Gesundheitskoordinator im Projekt GROW HAPPY NBG

Abdruck Gh-L

Quellen

Bundesjugendkuratorium (BJK) (2023): Stellungnahme: Psychische Gesundheit im Kindes- Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Online verfügbar unter: https://bundesjugendkuratorium.de/presse/psychische-gesundheit-junger-menschen.html. Zuletzt geprüft am: 05.09.2024

Cohrde, C., Birgel, V., Ross, P., Harborth, A., Lepique, K. (2024): Studie zur psychischen Gesundheit von jungen Erwachsenen in Deutschland (JEPSY-Studie). Robert-Koch-Institut. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Abt2/FG26/JEPSY- Studie.html. Zuletzt geprüft am: 05.09.2024.

Kaman, A., Devine, J., Wirtz, M.A. et al. (2024): Trajectories of mental health in children and adolescents during the COVID-19 pandemic: findings from the longitudinal COPSY study. Child Adolesc Psychiatry Ment Health 18, 89. https://doi.org/10.1186/s13034-024-00776-2

Klipker, K., Baumgarten, F., Göbel, K., Lampert, T., Hölling, H. (2018): Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends. Journal of Health Monitoring (3): 37-45.

nexus. Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH (2025): 1. Zwischenbericht. Prozessbegleitung und –Evaluation des Projekts „GROW HAPPY NBG – Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“.

Fraktion im Stadtrat Nürnberg

SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 26. Juli 2024 Antragsteller: Liberova, Arabackyj, Yilmaz

Nürnberg Young City - eine Stadt der Jugend und für die Jugend

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den letzten Jahren wurde unsere Gesellschaft von einigen Krisen heimgesucht. So wurden wir mit einer Pandemie konfrontiert, die von einem Krieg mitten in Europa in der Wahrnehmung der Gesellschaft abgelöst wurde. Daraufhin bzw. daraus folgten die Energiekrise und eine große Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Hinzu kamen noch der Krieg im Nahen Osten sowie das Erstarken der Rechtsextremen und der Intoleranz in der Gesellschaft.

Vor allem bei jungen Menschen führte es teilweise zu einer sehr großen Verunsicherung, was sich in inzwischen messbaren Schwierigkeiten vor allem im Bereich der psychischen Gesundheit, Residenz und sozialem Miteinander führte. Auch die Eltern und damit die gesamten Familien stellten und stellen die Krisen vor große Herausforderungen und hat zu Verschiebungen und neuen Realitäten in den Familienstrukturen geführt. Kinder und Jugendliche im Blick zu behalten und eine Politik zu betreiben, die den jungen Menschen gerecht wird, ist eine wichtige Säule für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Das Bekenntnis zur Demokratie und das Vertrauen in unser System sind Voraussetzungen für die demokratische Stabilität unseres Landes.

Gerade während der Pandemie haben Kinder und Jugendliche vielfach Rücksicht genommen auf zu schützende Bevölkerungsgruppen und waren in ihrer Entfaltung stark eingeschränkt, was teilweise nachweisbare Folgen hatte. Diesen jungen Menschen etwas zurückgeben, um einen Ausgleich zu versuchen, muss aus unserer Sicht daher stark in den Focus gerückt werden.

Dies soll auf der strukturellen und der individuellen Ebene passieren.

Rathaus, Wolff scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg

Fraktion im Stadtrat Nürnberg

So stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

Die Verwaltung soll eine Initiative „Nürnberg Young City"(NYC) ins Leben rufen, die folgende Punkte beinhaltet:

  1. Die bestehenden Angebote der und in der Stadt werden bekannter gemacht. Dies kann z.B. durch eine social media Kampagne mit der Vorstellung der Angebote der Stadt geschehen. Außerdem soll die Initiative NYC einen Platz auf der Landingpage nuernberg.de bekommen. 2. Die Stadt organisiert eine Plakataktion mit Veranstaltungen für Jugendliche (z.B. Rathausclubbing, Jugendfilmfestival, Dancefestival u.ä.) 3. Die Stadt unterstreicht die große Bedeutung der kommunalen und verbandlichen offenen Kinder -und Jugendarbeit und hält am bedarfsgerechten Ausbau der Kinder- und Jugendhäuser und der Aktivspielplätze fest. 4. An den Zielen des Ausbaus der sozialpädagogischen Unterstützung sowie JAS an den Schulen wird festgehalten. Die Stadt Nürnberg setzt sich dabei für verbesserte Finanzierung von JAS weiterhin beim Freistaat ein. 5. Das Projekt "Grow Happy" soll evaluiert und ggf. verstetig werden. 6. Die Stadt Nürnberg verdoppelt die Mittel für das Beteiligungsprojekt "Laut", damit, die Projekte der jungen Menschen schneller umgesetzt werden können. Es soll dabei berücksichtigt werden, dass die Personalkosten, die in dem Zuschlag mitbeinhaltet sind, dynamisiert werden. 7. Ergänzt sollen die Maßnahmen durch ein „Willkommen im Jugendalter - Paket“ werden, welches zum 14. Geburtstag an die Jugendlichen übergeben wird. Dieses Paket soll auf der einen Seite Gutscheine von Partnern aus der Wirtschaft beinhalten (Sport-, Kultur oder auch Essenskleinigkeiten) und auf der anderen Seite die Angebote der Stadt für die Jugendlichen näherbringen. Deswegen soll dieses „Paket“ in der Jugendeinrichtung in der Nähe unter Angabe der persönlichen Nummer abgeholt werden können.

Die Verwaltung benennt die zur Umsetzung der genannten Maßnahmen zusätzlich notwendigen Personal- und Finanzressourcen sowie die Haushaltsjahre, in denen die Ausgaben anfallen, ausgehend von einem Umsetzungsbeginn 2025.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Diana Liberova Claudia Arabackyj Yasemin Yilmaz Fraktionsvorsitzende Stadträtin stv.. Fraktionsvorsitzende Stadträtin

Gh/004/2025/1

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Schuleingangsuntersuchung 2017 - 2023

Anlagen: Bericht Ausblick zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in Nürnberg Diversity Check

Bericht:

Der TOP greift zwei Themenstränge der Schuleingangsuntersuchung (SEU) auf: die Auswertung der SEU der Jahre 2017 bis 2023 und die Einführung der reformierten SEU (rSEU).

Der Bericht "Schuleingangsuntersuchungen 2017-2023" beschreibt die Ergebnisse der SEU für die Untersuchungsjahre 2017 bis 2023 und damit für die Erstklässler der Schuljahrgänge 2018/19 bis 2024/25. Insgesamt lässt sich anhand der Daten aus der SEU keine allgemeine Abnahme der Schulfähigkeit feststellen. Bei den Auffälligkeiten im Verhalten kann keine allgemeine Erhöhung nach der Corona-Pandemie bei der SEU 2023 festgestellt werden. Dennoch berichten die Kinderärztinnen des Gesundheitsamts von einer subjektiven Zunahme von Kindern mit sehr starken Auffälligkeiten im Verhalten. Daher bleibt die Entwicklung der Folgejahre abzuwarten. Für Auffälligkeiten hinsichtlich des Gleichgewichtes und der Grobmotorik ergeben sich uneinheitliche Befunde. Der Impfpass wurde bei der SEU 2023 um 3,5 % häufiger als noch bei der SEU 2017 vorgelegt, so auch das U-Heft, welches bei der SEU 2023 häufiger vorgelegt als noch bei den SEU 2017 und 2018. Für den BMI wo der Wert des Jahres 2023 für das Übergewicht mit 5,52% unter den Vorjahreswerten lag, war der Wert der Adipositas mit 5,94% etwas höher als in den Vorjahren.

Die SEU findet in Bayern derzeit überwiegend zwischen zwölf und drei Monaten vor Schulbeginn statt. Häufig werden dabei Entwicklungsverzögerungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt, die einem erfolgreichen Schulstart im Wege stehen. Eine frühzeitigere Diagnostik ist wichtig, damit noch genug Zeit bleibt, durch Förder- bzw. Therapiemaßnahmen gute Voraussetzungen für die ersten Schuljahre zu schaffen. Der Fokus liegt somit auf der Verbesserung der Chancengleichheit. Gleichzeitig soll auch eine Anpassung der Schuleingangsuntersuchung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgen. Um dem gerecht zu werden, sieht das Konzept der rSEU folgende Änderungen vor:

Nach derzeitigem Planungsstand wird in Nürnberg im Schuljahr 25/26 mit der Durchführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung begonnen. Die Umstellung wird dabei sprengelbezogen erfolgen. Das bedeutet, dass im Frühsommer 2026 in ersten Schulsprengeln mit der rSEU begonnen wird. Jährlich kommen dann jeweils weitere Schulsprengel dazu, bis die Umstellung vollständig abgeschlossen ist.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Reform der SEU dient der früheren Erkennung von Förderbedarfen und stellt so einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit bei der Entwicklung und Bildung von Kindern dar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht über die Schuleingangsuntersuchungen der

Untersuchungsjahre 2017/18 bis 2023/24

Das Gesundheitsamt berichtet über die Schuleingangsuntersuchungen 2017 bis 2023 mit ersten Ergebnissen. Die weiteren, ausführlichen Ergebnisse, differenziert nach Jahr der Schuleingangsuntersuchung, Muttersprache der Eltern und Geschlecht werden in einem weiteren (vollständigen) Bericht dargestellt.

1. Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung (SEU) und die Teilnahme daran sind gesetzlich geregelt.1 Die SEU dient der Beurteilung der Schulfähigkeit der Kinder durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Aus bevölkerungsmedizinischer Sicht ist sie eine der wichtigsten Datenquellen in Deutschland, weil sie eine Vollerhebung bestimmter soziodemographischer und medizinischer Parameter eines gesamten Jahrgangs von Kindern im Vorschulalter darstellt. Seit 2003 besteht die SEU in Nürnberg aus einem zweistufigen Verfahren: Alle Kinder des betreffenden Jahrgangs werden in einer ersten Stufe durch eine Kinderkrankenschwester des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes einer standardisierten Testung (Screening) unterzogen. Dabei werden die sprachliche und motorische Entwicklung sowie verschiedene Wahrnehmungsbereiche getestet. Außerdem finden folgende Erhebungen und Untersuchungen statt:

Anamnesebogen

Übernahme der Daten der letzten altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung U8 oder U9

1 Die Schulpflicht ist in Art. 37 des bayrischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) festgelegt. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist für alle Kinder in Bayern, die im nächsten Jahr (SEU) oder übernächsten Jahr (rSEU) eingeschult werden, gemäß Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz (GDVG/GDG) seit dem 16.05.2008 verpflichtend. Der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung ist in Art. 80 BayEUG festgelegt. Da der Gesetzestext Art. 80 Abs. 1 des BayEUG die Teilnahme an der SEU bisher im Jahr vor der Einschulung festgelegt hatte, wurde dieser im Hinblick auf die Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung zum 01.06.2022 auf folgenden Wortlaut geändert: „Kinder haben in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 auf Einladung des Gesundheitsamtes an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen“.

Werden in der Screeninguntersuchung Auffälligkeiten festgestellt, werden diese mit den Eltern besprochen und diese mit dem Kind gegebenenfalls zur weiteren Abklärung und Behandlung an Therapeuten, Kinder- oder Fachärzte verwiesen.

In der zweiten Stufe findet in bestimmten Fällen eine schulärztliche Untersuchung durch eine Kinderärztin des kinder- und jugendärztlichen Gesundheitsdienstes statt (bspw. wenn keine Vorsorgeuntersuchung U8 oder U9 durchgeführt wurde): In Nürnberg werden etwa 29% der Kinder eines Jahrgangs zusätzlich in einer schulärztlichen Untersuchung durch eine Kinderärztin untersucht. Zusätzlich wird ein Anamnesebogen mit der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung an die Sorgeberechtigten versandt. Dort werden Angaben zu den Sorgeberechtigten (deren Muttersprache), zu Schwangerschaft und Geburtsverlauf, der Familie (Anzahl der Personen im Haushalt, Geschwister) und zu dem Kind (Entwicklung, Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen, Mehrsprachlichkeit, Jahre in einer Kindertagesstätte) erfasst.

2. Ziele des Berichts der Gesundheitsberichterstattung

Das städtische Gesundheitsamt wertet im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) Informationen aus dem Anamnesebogen, aus der Screeninguntersuchung und aus der schulärztlichen Untersuchung nach bevölkerungsmedizinischen Gesichtspunkten aus. Die Datensätze sind anonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Schulanfänger/innen zu. Die Daten stammen aus den Export-Dateien, die aus der Software Aeskulab exportiert, an das LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) nach deren Vorgaben übermittelt, dort plausibilisiert und ggf. bereinigt an das Gesundheitsamt zurückübermittelt werden. Zusätzlich wurden Daten aus der Schuleingangsuntersuchung, die sich nicht in der Exportdatei an das LGL befinden, aus Aeskulab exportiert und anhand der ID mit den Export-Daten verknüpft. Ein Rückschluss auf Personen ist daher mit den Daten nicht möglich.

Daten zur sozialen Lage der Eltern und damit auch zu den Lebensumständen der Kinder werden im Rahmen der SEU in Bayern nicht erhoben. Damit liegt an soziodemographischen Daten nur die Muttersprache der Mutter und des Vaters vor. Die Ergebnisse der Auswertungen sollen Handlungshilfen für Maßnahmen und Interventionen bieten, besonders für Kindertagesstätten und Grundschulen.

3. Demographische Eckdaten

Die Ergebnisse, welche im Bericht vorgestellt werden, beziehen sich auf die Schuleingangsuntersuchungen der Schuljahre 2017/18 bis 2023/24. Somit liegen Daten für sieben Jahre vor, wobei im Jahr für die SEU 2020 aufgrund der im März beginnenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur der halbe Jahrgang (51,46% der Kinder) des Einschulungsjahres 2020/21 untersucht wurde. Für die SEU 2021 wurden die Kinder nicht regulär untersucht, die Eltern konnten das ganze Untersuchungsjahr die angeforderten Seiten der Kinderuntersuchungshefte kontaktlos per Post oder Mail schicken; alle Kinder, die keine U9 hatten, wurden gescreent und ärztlich untersucht. Aufgrund dieses Vorgehens wurden 4,12% der Kinder untersucht. Für die SEU 2022 wurden die Eltern persönlich zur Einsichtnahme in die Kinderuntersuchungshefte und Impfpässe in die Außenstellen eingeladen; alle Kinder, die keine U9 hatten, wurden gescreent und ärztlich untersucht. Es wurden 15,08% der Kinder untersucht. Ab August 2022 konnten die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes wieder ohne Einschränkungen ihren Tätigkeiten nachgehen. Mit der Schuleingangsuntersuchung 2023 kam wieder das reguläre, vor-pandemische Procedere zur Anwendung.

Die Stichtage für die Auswertung der Daten sind jeweils der 1. September und der 30. September des Folgejahres. So wurden im Auswertungszeitraum, welcher als 2017 bezeichnet wird, die Kinder vom 01.09.2016 bis 30.09.2017 untersucht und dann im September 2017 in die erste Klasse des Schuljahres 2017/18 eingeschult.

Anzahl der gemeldeten und untersuchten Kinder je Untersuchungsjahr

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
SEU 4.193 4.360 4.328 4.501 4.875 5.379 4.848
Gemeldete Kinder 4.730 4.844 4.965 5.197 5.306

Für die SEU 2020 und 2021 liegen keine Gesamtzahlen zu den gemeldeten Kindern vor. Insgesamt liegen 32.484 vollständige Datensätze zur Auswertung vor.

Im Mittel waren die Kinder bei der Untersuchung sechs Jahre alt, mit einer Standardabweichung von drei Monaten. 51,4% der Kinder waren männlich. Bei der letzten altersentsprechenden Untersuchung U8 oder U9 waren die Kinder im Mittel 4,51 Jahre alt, mit einer Standardabweichung von 3,41 Monaten.

Für 20.595 (63,4%) der untersuchten Kinder liegen Informationen zur Muttersprache der Sorgeberechtigten vor. 41,41% der Eltern gaben an, dass beide Elternteile Deutsch als Muttersprache hatten, bei 13,7% wurde von einem der beiden Elternteile Deutsch als Muttersprache gesprochen und 44,89% der Eltern sprachen beide nicht-Deutsch als Muttersprache. Insgesamt hatten die meisten Kinder der beidseitig nicht-Deutsch muttersprachlichen Sorgeberechtigten beidseitig türkisch als Muttersprache der Eltern, gefolgt von beidseitig russisch. Jedoch gibt ein Drittel der Mütter und Väter an, eine andere, nicht abgefragte Muttersprache zu sprechen. Insgesamt hatten damit 58,59% der Kinder mindestens ein Elternteil, das nicht Deutsch als Muttersprache gesprochen hat. Verglichen mit den Meldedaten der amtlichen Statistik haben nach dieser Definition weniger Kinder einen Migrationshintergrund. Im Jahr 2017 waren 34,7% der 3- bis 6-jährigen Kinder deutsch, stetig abnehmend im Jahr 2023 waren es 30,2% der Kinder.

Zu beachten ist, dass

den Informationen der SEU (Kinder mit einseitig oder beidseitig deutscher Muttersprache) entspricht

Sorgeberechtigten vorliegt.

Der Großteil der Kinder lebt in Haushalten mit zwei Erwachsenen im Haushalt (88,15%) und 9,39% der Kinder leben mit einem Erwachsenen im Haushalt. Von den Kindern haben 53,55% der Kinder ein Geschwisterkind, 19,34% zwei Geschwisterkinder, 18,48% kein Geschwisterkind und 8,64% drei oder mehr Geschwisterkinder.

4. Ausgewählte Ergebnisse

Im Folgenden werden Ergebnisse zu Merkmalen dargestellt, die seit der Corona-Pandemie medial immer wieder aufgegriffen wurden und zu welchen Daten für Nürnberger Kinder vorliegen. Dies sind der BMI (1) (2) der Kinder, das Gleichgewicht und die Grobmotorik (3) (4) (5), Auffälligkeiten des Verhaltens (6) (7) (8) (9) und die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen (10) (11) (12). Im vollständigen Bericht sind darüber hinaus Informationen zum Sprechscreening und Sprachverständnis, zur Visuo-Motorik, zu Gleichgewicht und Grobmotorik, zum Seh- und Hörvermögen, zu Auffälligkeiten des Verhaltens hinsichtlich Ängstlichkeit, Ausdauer, Konzentration, Kooperation, Unsicherheit und Unruhe und dem Vorsorgeverhalten

hinsichtlich der Vorlage des U-Heftes und der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen, der Vorlage des Impfpasses und dem Status der Grundimmunisierung.

Gleichgewicht und Grobmotorik

Es zeigen 6,7% der Kinder einen auffälligen Befund bei der Grobmotorik, welche anhand des Einbeinhüpfens erfasst wird. Bei dem Gleichgewicht, gemessen anhand des Einbeinstandes, zeigen 3,4% der Kinder Auffälligkeiten. Der Anteil der Jungen, welche Probleme beim Einbeinhüpfen haben, ist zweieinhalbmal so hoch wie bei den Mädchen. Im Jahr 2023 wurden im Vergleich zu den Vorjahren, die geringsten Anteile an Kindern mit Auffälligkeiten festgestellt. Unterscheidet man nach der von den Eltern gesprochenen Muttersprache (beidseitig Deutsch, einseitig Deutsch und beidseitig nicht-Deutsch), ergeben sich die wenigsten Auffälligkeiten bei Kindern mit beidseitig deutscher Muttersprache der Eltern (5,5%), gefolgt von Kindern mit einseitig deutscher Muttersprache der Eltern (6,6%) und beidseitig nichtdeutscher Muttersprache der Eltern (7,5%). Die Anteils-Werte des Jahres 2023 sind für alle drei Gruppen auf dem Minimum, verglichen mit den ausgewerteten Vorjahren. Unterscheidet man das Gleichgewicht mittels des Einbeinstandes nach Geschlecht, ergibt sich für die Jungen (5,1%) ein dreimal höherer Anteilswert an Kindern, welche Probleme mit dem Einbeinstand auf der einen oder anderen Körperseite haben als für die Mädchen (1,7%). Anders als zuvor ist der Anteilswert des Untersuchungsjahres 2023 für die Jungen auf seinem Maximum im Vergleich zu den Vorjahren, und für die Mädchen immerhin der zweithöchste Anteilswert. Unterscheidet man nach der Muttersprache der Eltern, finden sich Unterschiede der Gesamtanteile auf sehr geringem Niveau (<0,5 PP). Kinder mit einseitig deutscher Muttersprache der Eltern haben in zwei von fünf betrachteten Jahren einen höheren Anteilswert als die Kinder von Eltern mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache.

Body Mass-Index

Zur Bewertung des Körpergewichtes und des Ernährungszustandes von Gruppen wird der BMI verwendet. Dieser berechnet sich aus dem Körpergewicht in Kilogramm dividiert durch die quadrierte Körpergröße in Meter:

𝐾ö𝑟𝑝𝑒𝑟𝑔𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑖𝑛 𝑘𝑔 𝐵𝑀𝐼 = 𝐾ö𝑟𝑝𝑒𝑟𝑔𝑟öß𝑒 𝑖𝑛 𝑚2

Da sich der Körperbau von Kindern noch entwickelt und verändert, gibt es für Kinder keine festen Grenzwerte zur Klassifikation der BMI-Werte, wie sie für Erwachsene vorliegen (Erwachsene: ab BMI >= 25 moderates Übergewicht, ab BMI >= 30 Adipositas). Die gemessenen BMI-Werte der untersuchten Kinder werden alters- und geschlechtsspezifisch

anhand der Perzentilwerte der Tabelle von Kromeyer und Hauschild (2001) (13) kategorisiert. Die Perzentilkurven wurden anhand von gepoolten Daten aus 17 Datenerhebungen, welche im Zeitraum 1985 bis 1999 durchgeführt wurden, von Kromeyer und Hauschild erstellt. Dabei werden die Werte der 90. und der 10. Perzentile als Grenzwert für moderates Über- bzw. Untergewicht herangezogen, die 97. und 3. Perzentile für starkes Über- bzw. Untergewicht. Diese Definition entspricht der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft „Adipositas im Kindes- und Jugendalter“ aus dem Jahr 2001. Die körperliche Entwicklung der normalgewichtigen Kinder führt, nach den hohen BMI-Werten vor dem ersten Lebensjahr und einem darauffolgenden stetigen Abnehmen der Werte, zu einem Anstieg der Werte ab dem fünften Lebensjahr. Bei Kindern, welche bereits zuvor BMI- Werte der 90. oder 97. Perzentile hatten, erfolgt der Wiederanstieg der BMI-Werte um bis zu zwei Jahren früher. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei einem Teil der Kinder, aufgrund der altersspezifischen Entwicklung, bei der SEU ein sich ggf. später manifestierendes (moderates) Übergewicht noch nicht abgebildet wird.

Bei der Bewertung der BMI-Werte ist zu beachten,  dass deren Interpretation gerade im Kindesalter von dem körperlichen Entwicklungsstand der Kinder abweichen kann,  dass das Referenzsystem von KROMEYER-HAUSCHILD die ethnische Herkunft der Kinder und ggf. damit verbundene Unterschiede nicht berücksichtigt und auf nichtrepräsentativen Stichproben basiert,  Mädchen und Jungen nicht absolut miteinander verglichen werden können, da je nach Geschlecht ein spezifisches Referenzsystem angewendet wird, das auf den 17 gepoolten Stichproben basiert,  dass die Definition von Über- und Untergewicht und dessen Bedeutung für die (spätere) Gesundheit, gerade im Kindesalter, wissenschaftlich kontrovers diskutiert wird.

Im Vergleich mit den bayrischen Werten des LGL (13) aus dem Jahr 2019 (aktuelle Werte) zeigt sich, dass Nürnberg die vierthöchste Adipositasprävalenz in Bayern aufwies. Das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) sammelt die Daten der SEU aller 96 Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns, und stellt ausgesuchte Indikatoren online im Gesundheitsatlas Bayern (14) zur Verfügung. 2019 betrug in Bayern der Anteil adipöser Kinder 3,4% und der übergewichtigen Kinder 5,1%. In Nürnberg lag der Anteil sowohl der adipösen als auch der übergewichtigen Kinder je bei 5,2%. Im bayrischen Vergleich lag der Anteil stark übergewichtiger Kinder zwischen mind. 1,4% und max. 5,9% und zwischen mind. 2,8% und max. 8% Anteil an übergewichtigen Kindern.

Für Nürnberg zeigte sich im Vergleich, dass der Anteil stark untergewichtiger Kinder mit leichten Schwankungen recht konstant war, jedoch im Jahr 2018 mit 4,22% mehr als ein Prozentpunkt über dem Durchschnitt und den anderen Jahreswerten lag. Im Bereich der Adipositas liegen die Werte im Durchschnitt der betrachteten Jahre bei 5,48% und für das Übergewicht bei 5,98%. Während der Wert des Jahres 2023 für das Übergewicht mit 5,52% unter den Vorjahreswerten lag, war der Wert der Adipositas mit 5,94% etwas höher als in den Vorjahren.

Betrachtet man den Anteilswert der Adipositas nach Muttersprache, ergeben sich für Kinder mit beidseitig deutschsprachigen Eltern Anteilswerte von 3,38%, bei Kindern mit einem deutschsprachigen Elternteil von 5,97% und bei beidseitig nicht-deutschsprachigen Eltern von 7,66%. Das gleiche Bild findet sich auch bei moderatem Übergewicht, bei Kindern mit beidseitig deutschsprachigen Eltern ist der Anteil der übergewichtigen am geringsten, bei Kindern mit beidseitig nicht-deutschsprachigen Eltern am höchsten. Von den Kindern mit Adipositas beträgt der Anteil mit beidseitig deutscher Muttersprache der Eltern ein knappes Viertel der stark übergewichtigen Kinder, bei einseitig deutscher Muttersprache ein Sechstel und bei beidseitig nicht-deutscher Muttersprache knapp zwei Drittel der stark übergewichtigen Kinder. Zu erwarten wären mit beidseitig deutscher Muttersprache 41,41%, mit einseitig deutscher Muttersprache 13,7% und mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache 44,89%. Damit sind die Kinder mit beidseitig deutscher Muttersprache der Eltern unterrepräsentiert, während die Kinder mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache der Eltern überrepräsentiert sind.

Werden die Anteile an Unter- und Übergewicht zwischen den Mädchen und Jungen verglichen, finden sich über die sieben Untersuchungsjahre betrachtet leichte Unterschiede. So weisen etwas mehr Mädchen starkes Untergewicht (2,62% der Jungen vs. 3,26% der Mädchen) und moderates Untergewicht auf (5,66% Jungen vs. 6,43% Mädchen). Das gleiche Bild zeigt sich beim Übergewicht. Bei den Mädchen haben über die sieben Jahre betrachtet 6,39% moderates Übergewicht, bei den Jungen sind es 6,02%. Von starkem Übergewicht sind 5,95% der Mädchen und 5,62% der Jungen betroffen.

Auffälligkeiten und bedingte Auffälligkeiten des Verhaltens

Im Rahmen der Screeninguntersuchung geben die untersuchenden Kinderkrankenschwestern Einschätzungen hinsichtlich des Verhaltens ab. Bewertet werden die Ängstlichkeit, Ausdauer, Konzentration, Kooperation, Unsicherheit und Unruhe. Es können hier bei allen Verhaltenskriterien „auffällig“, „bedingt“ und „nein“ (nicht auffällig) gewählt werden, bei der Kooperation kommt noch in den Jahren 2017 bis 2019 „verweigert“ hinzu. Bei der Bewertung

geht es um ausgeprägt auffälliges Verhalten, und nicht nur leichte Tendenzen des Verhaltens, die im Rahmen der persönlichen Unterschiede vorkommen. Da es jedoch subjektive Bewertungen sind, kann es sein, dass bei Personalwechsel neue Kolleginnen anfangs vorsichtiger bewerten, als dies routinierte und langjährige Kolleginnen würden. Unterschiede zwischen den Jahren kann daher auch durch Unterschiede im Bewertungs-Verhalten des Personals mitbedingt sein.

Für die Auswertung wurde „verweigert“ zu „keine Angabe“ gezählt. Hinsichtlich des Verhaltens liegen für 19.931 von 32.484 Kindern Daten vor, wobei der größte Anteil (74,4%) der fehlenden Werte auf die ausgesetzten Untersuchungen während der Pandemie zurückzuführen ist (fehlend = 12.553). Bei den Auffälligkeiten im Verhalten zeigten 86,3% der Kinder keine Auffälligkeit, 7,4% eine Auffälligkeit und abnehmend bis zu sechs Auffälligkeiten im Verhalten bei 0,05% der Kinder. Der Anteil der Kinder ohne einen Eintrag auf einer der sechs unterschiedlichen Kategorien der Auffälligkeiten des Verhaltens ist 2023 auf seinem Maximum. Demnach konnten bei der SEU 2023 die geringsten Anteile an Kindern, welche Auffälligkeiten des Verhaltens eingetragen bekamen, festgestellt werden.

Unterscheidet man die kumulierten Häufigkeiten des auffälligen Verhaltens nach Muttersprache der Eltern, ergeben sich für 90,1% der Kinder von beidseitig muttersprachlich Deutsch sprechenden Eltern keine Auffälligkeit, während es für Kinder mit einseitig Deutsch als Muttersprache 86,2 % und für Kinder mit beidseitig nicht-Deutsch als Muttersprache der Eltern 83,4% sind. Von den Mädchen zeigten 87,9% keine Auffälligkeit während von den Jungen 84,7% keine Auffälligkeit zeigten.

Nimmt man die Auffälligkeiten und bedingten Auffälligkeiten des Verhaltens zusammen, finden sich bei 72,1% der Kinder mit beidseitig deutscher Muttersprache der Eltern keine (bedingte) Auffälligkeit, bei 65,8% der Kinder von Eltern mit einseitig-deutscher Muttersprache und bei 59% der Kinder von Eltern mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache der Eltern. Von den Mädchen zeigten 69,6% weder eine bedingte Auffälligkeit noch eine Auffälligkeit im Verhalten, von den Jungen waren es 60,6%. Der Anteil der Kinder ohne eine (bedingte) Auffälligkeit im Verhalten war im Jahr 2023 geringer als in den Vorjahren. Unterscheidet man die bedingten Auffälligkeiten und Auffälligkeiten nach Geschlecht, sind die Anteilswerte der Jungen bis auf die Unsicherheit und Ängstlichkeit höhere als die der Mädchen. Für die Unterscheidung nach der Muttersprache der Eltern ergeben sich höhere Anteile bei einseitig nicht-deutscher Muttersprache und nochmals höhere bei beidseitig nicht-deutscher Muttersprache als bei den Kindern mit beidseitig deutscher Muttersprache der Eltern.

Der größte Unterschied zwischen Kindern mit muttersprachlich beidseitig deutschem und beidseitig nicht-deutschem Hintergrund besteht bei der Ängstlichkeit, die Kinder von Eltern beidseitig nicht-deutscher Muttersprache zeigten knapp zweimal häufiger ängstliches Verhalten im Rahmen des Screenings.

Teilnahme an den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U1-U9

Vorgelegt wurde das U-Heft im Schnitt von 72,8% der Eltern. Da während der Corona- Pandemie jedoch die Rahmenbedingungen zur Vorlage andere waren als in den regulären Jahren, war die Bereitschaft im Jahr 2020 dazu offenbar hoch. Für das Jahr 2019 liegen aus technischen Gründen keine Daten vor. Bei der SEU 2020 wurden nur die Hälfte der Kinder regulär untersucht, während die Eltern der zweiten Jahreshälfte, in welcher Untersuchungstermine ausgesetzt wurden, nur die Impf- und Kinderuntersuchungshefte vorlegen mussten. Im Jahr 2021 wurden hingegen mit 57,7% weitaus seltener die U-Hefte vorgelegt als in den Vorjahren (88%).

Bei der SEU 2017 und 2018 lagen für knapp 11% der Kinder keine U-Hefte vor, 2020, 2022 und 2023 waren es unter sechs Prozent der Kinder, für welche kein U-Heft vorgelegt wurde. Kommen aufgrund größerer Flüchtlingswellen Kinder, deren Eltern umstandsgemäß kein U- Heft vorlegen können, da sie in den vorhergehenden Jahren noch nicht in Deutschland waren, sind die Werte für das Fehlen des Nachweises der U-Hefte für diese Gruppen erhöht. Grundsätzlich sind die Anteile während des pandemischen Jahres 2021 besonders niedrig, so lagen nur für 57,7% der Kinder von Eltern mit beidseitig deutscher Muttersprache ein Vorsorgeheft vor, für 70% der Kinder von Eltern mit einseitig deutscher Muttersprache und für 39,6% der Kinder mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache der Eltern. Auch im Jahr 2022 war der Anteil teils besonders niedrig, für Kinder von Eltern mit beidseitig nichtdeutscher Muttersprache lag nur in 58,3% der Fälle das Kinderuntersuchungsheft vor. In den Jahren 2017 bis 2021 gab es keinen Unterschied im Anteil der Kinder mit beidseitig und einseitig Deutsch als Muttersprache der Eltern (94,7% und 94,4%), in den beiden Jahren 2022 und 2023 war der Anteil der Kinder mit beidseitig deutscher Muttersprache der Eltern drei Prozentpunkte höher. Der Anteil der Kinder, für welche das Vorsorgeheft vorgelegt wurde, ist mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache um etwa 10 Prozentpunkte niedriger.

Teilnahme an den Schutzimpfungen

Schutzimpfungen gelten als das wirkungsvollste präventive Mittel gegen durch Viren verursachte Infektionskrankheiten. Die Morbidität und Mortalität im Kindes- und Jugendalter wurden seit Beginn des 20. Jahrhunderts bereits maßgeblich durch eine bessere Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung sowie Impfungen verringert. Die Durchführung der

Standard-Impfungen, werden einmal jährlich aktualisiert und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) in einem Impfkalender empfohlen. Da die Durchführung der Standard-Impfungen für die Eltern freiwillig ist, hängt die Impfrate von der Impf-Bereitschaft der Eltern ab. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei Kindern, deren Impfpass nicht vorgelegt wird, die Impfquote etwas geringer ist als bei Kindern, deren Impfpass vorgelegt wurde.

Vorgelegt wurde der Impfpass von 94,6% der Eltern, wobei der Anteil der vorlegenden Eltern im Laufe der Beobachtungsjahre von 92,7% (SEU 2017) auf 97,1% (SEU 2022) und 96,2% (SEU 2023) gestiegen ist. Damit stellt der Anteil des Jahres 2017 das Minimum dar, während im Jahr 2022 bisher der größte Anteil der Eltern den Impfpass vorlegte. Von insgesamt 0,52% der Eltern (n=169) wurden Impfungen vollständig abgelehnt oder waren nicht möglich, zu gleichen Teilen Eltern von Mädchen (n=83) und Jungen (n=86). Informationen zur Muttersprache liegen zu 144 der 169 Kinder vor: es waren 55,6% der Kinder von Eltern mit beidseitig deutscher Muttersprache, 12,5% von Eltern mit einseitig deutscher Muttersprache und 31,9% von Eltern mit beidseitig nicht-deutscher Muttersprache. Die Kinder mit beidseitig deutscher Muttersprache sind damit überrepräsentiert, während Kinder von beidseitig nichtdeutschen Eltern seltener alle Impfungen ablehnten oder Impfungen bei dem Kind nicht möglich waren.

Zusammenfassung

Insgesamt lassen sich anhand der Daten aus der Schuleingangsuntersuchung keine allgemeine Abnahme der Schulfähigkeit feststellen. Bei den Auffälligkeiten im Verhalten kann keine allgemeine Erhöhung nach der Corona-Pandemie bei der SEU 2023 festgestellt werden. Dennoch berichten die Kinderärztinnen von einer subjektiven Zunahme von Kindern mit sehr starken Auffälligkeiten im Verhalten. Daher bleibt die Entwicklung der Folgejahre abzuwarten. Entgegen anderen Berichten, beispielsweise Hannover (16), wo ein Anstieg des Anteils von 7,5% auf 9,1% Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten beobachtet wurde, ist der Gesamtanteil der Kinder mit mindestens einer (bedingten) Auffälligkeit des Verhaltens in Nürnberg bei der SEU 2023 auf seinem niedrigsten Anteilswert.

Für Auffälligkeiten hinsichtlich des Gleichgewichtes und der Grobmotorik ergeben sich uneinheitliche Befunde. Bei der SEU 2023 wurden im Vergleich zu den Vorjahren, die geringsten Anteile an Kindern mit Auffälligkeiten hinsichtlich der Grobmotorik/des Einbeinsprunges festgestellt. Anders als zuvor ist der Anteilswert für das Gleichgewicht/den Einbeinstand 2023 für die Jungen auf seinem Maximum im Vergleich zu den Vorjahren, und für die Mädchen immerhin der zweithöchste Wert.

Der Impfpass wurde bei der SEU 2023 um 3,5 Prozentpunkte häufiger als noch bei der SEU 2017 vorgelegt, so auch das U-Heft, welches bei der SEU 2023 häufiger vorgelegt als noch bei den SEU 2017 und 2018. Für den BMI wo der Wert des Jahres 2023 für das Übergewicht mit 5,52% unter den Vorjahreswerten lag, war der Wert der Adipositas mit 5,94% etwas höher als in den Vorjahren.

Insgesamt ist aus Rückfragen und Gesprächen mit den Kinderärztinnen zu den Daten der SEU festzustellen, dass manche Entwicklungen, wie etwa die (subjektive) Zunahme von sehr stark ausgeprägten Fällen, nicht in den Daten abgebildet wird. Zu empfehlen ist daher bei der Entwicklung von Maßnahmen die Einbeziehung der Erfahrungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.

Abschließend verweisen wir auf die Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU), an deren Implementierung das Gesundheitsamtes im Rahmen eines Projektes mit Nachdruck arbeitet und weiter berichten wird.

Quellenverzeichnis

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  2. https://www.aerzteblatt.de/archiv/gewichtsentwicklung-bei-adipoesen-kindern-und-jugendlichenwaehrend-der-covid-19-pandemie-4a69016d-cf69-4567-be06-a92bf573a158. [Online]

  3. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-untersuchung-motorische-problemebei-kindern-seit-corona_aid-120347593. [Online]

  4. https://www.news4teachers.de/2023/06/nach-corona-weiter-abwaerts-kinder-sind-wenigersportlich-denn-je/. [Online]

  5. https://www.mdr.de/wissen/corona-lockdown-entwicklung-kinder-gehemmt-mathe-sprachenmotorik-100.html. [Online]

  6. https://www.schwaebische.de/regional/sigmaringen/bingen/verhaltensauffaelligkeiten-knappein-drittel-der-schueler-braucht-hilfe-3339423. [Online]

  7. https://www.aerzteblatt.de/news/copsy-studie-psychische-gesundheit-von-heranwachsenden-istschlechter-als-vor-coronapandemie-b19d186c-dc51-4c06-8708-1f932f458a4c. [Online]

  8. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/landkreis-muenchenschulbegleitung-corona-migration-lux.2W9bqVacW1XYxeJLvD7M4x?reduced=true. [Online]

  9. https://www.spiegel.de/panorama/bildung/schulbarometer-auf-platz-drei-der-groesstenlehrersorgen-stehen-verhaltensauffaellige-kinder-a-1f56e6cd-c281-4787-b60e-c68b12d7528c. [Online]

  10. https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/bilanz-impfpflicht-masern-100.html. [Online]

  11. https://www.nzz.ch/zuerich/meinung/zunehmende-impfskepsis-schadet-kindern-ld.1863789. [Online]

  12. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kinder-krankheiten-impfungen-impfrate-who- 100.html. [Online]

  13. Kromeyer-Hauschild, K., Wabitsch, M., Kunze, D., Geller, F., Geiß, H. C., Hesse, V., & Hebebrand, J. Perzentile für den Body-mass-Index für das Kindes-und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift kinderheilkunde. 149, 2001, 807-818.

  14. https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/gesik/index.htm. [Online]

  15. https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsberichterstattung/gesundheitsatlas/ia_report/atl as.html. [Online]

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  17. RKI. Epidemiologisches Bulletin. Berlin: 23. Jg., 2024. 4.

  18. Reiter, S. und Poethko-Muller, C. Current Vaccination coverage and immunization gaps of children and adolescents in Germany, . Bundesgesundheitsblatt. 52, 2009, Bd. 11, 1037-1044.

  19. Lebensmittelsicherheit, LGL Bayrisches Landesamt für Gesundheit und. Gesundheitsatlas Bayern. [Online] [Zitat vom: 21. 10 2024.] https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsberichterstattung/gesundheitsatlas/ia_report/atl as.html.

Ausblick zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in Nürnberg

1. Entstehung und Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung

Derzeit findet die Schuleingangsuntersuchung in Bayern überwiegend zwischen zwölf und drei Monaten vor Schulbeginn statt. Häufig werden dabei Entwicklungsverzögerungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt, die einem erfolgreichen Schulstart im Wege stehen.

Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fähigkeiten nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung sekundärer Verhaltensstörungen assoziiert sein. Eine frühzeitigere Diagnostik ist wichtig, damit noch genug Zeit bleibt, durch Förder- bzw. Therapiemaßnahmen gute Voraussetzungen für die ersten Schuljahre zu schaffen. Der Fokus liegt somit auf der Verbesserung der Chancengleichheit. Gleichzeitig soll auch eine Anpassung der Schuleingangsuntersuchung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgen.

Um dem gerecht zu werden, sieht das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im Vergleich zur derzeitigen Schuleingangsuntersuchung (SEU) folgende Änderungen vor:

Diese Änderungen wurden im Rahmen des Pilotprojekts „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ (GESiK), das in den Jahren 2015 bis 2018 in sechs bayerischen Landkreisen stattfand, erprobt. Die Evaluation von GESiK zeigte positive Ergebnisse. Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung unter der Bezeichnung „reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)“ in ganz Bayern beschlossen. Die flächendeckende Einführung der rSEU in Bayern sollte ab Herbst 2019 sukzessive erfolgen. Bedingt durch die SARS-CoV2-Pamdemie hat sich der Zeitraum der Einführung deutlich nach hinten verschoben. Die Einführung rSEU muss nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention spätestens im Jahr 2027 erfolgen.

2. gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen der reformierten Schuleingangsuntersuchung sind nach wie vor Artikel 37 und Artikel 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Artikel 11, 12 und 15 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) und die Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV). Teilweise wurden die entsprechenden Gesetze in den letzten Jahren im Hinblick auf die Anforderungen der reformierten Schuleingangsuntersuchung abgeändert. Eine weitere entsprechende Änderung der Verordnung zur Schulgesundheitspflege steht noch aus.

3. Bestandteile der rSEU

Im Vergleich zur bisherigen Schuleingangsuntersuchung mit bis zu zwei Bestandteilen (Schuleingangsscreening durch die Kinderkrankenschwestern und ggf. einer schulärztlichen Untersuchung) kann die rSEU jetzt bis zu drei der folgenden Bestandteile beinhalten:

 Schuleingangsscreening (durch die Kinderkrankenschwestern)  1. schulärztliche Untersuchung (im Anschluss an das Screening)  2. schulärztliche Untersuchung (im darauffolgenden Jahr (=Vorschuljahr))

Das Screening durch die Kinderkrankenschwestern findet bei allen Kindern statt. Die Teilnahme ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Vorliegen von unter anderem folgenden Kriterien ist auch die Teilnahme an einer anschließenden ersten schulärztlichen Untersuchung bei der rSEU jetzt gesetzlich vorgeschrieben:

 auffälliger Befund im Screening der Kinderkrankenschwestern  Fehlen der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8)  kein Besuch einer vorschulischen Einrichtung  Auftreten von unklaren oder problematischen Situationen während des Screenings  offensichtliches „Ärztehopping“ oder Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung

Auch auf Wunsch der Personensorgeberechtigten kann eine schulärztliche Untersuchung erfolgen.

Eine Indikation für die zweite schulärztliche Untersuchung besteht, wenn:

 eine entsprechende Empfehlung aus der 1. schulärztlichen Untersuchung vorliegt (dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die erste schulärztliche Untersuchung unauffällig war oder eine häusliche Förderung als ausreichend erachtet wurde)  das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht  die Eltern eine weitere schulärztliche Untersuchung wünschen

4. Geplantes Vorgehen in Nürnberg

Nach derzeitigem Planungsstand wird in Nürnberg im Schuljahr 25/26 mit der Durchführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung begonnen. Da bei kompletter Umstellung der Schuleingangsuntersuchung in einem Jahr, im Jahr der Umstellung ein doppelter Jahrgang untersucht werden müsste (in Nürnberg ca. 12.600 Kinder) sieht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine mindestens dreijährige Übergangsphase vor. Ebenso ist von Seiten des LGL vorgesehen, dass auf jeden Fall erst die Untersuchung der regulär vorgesehenen Kinder durch die Schuleingangsuntersuchung erfolgt, bevor die ersten Kinder mittels rSEU untersucht werden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich im Juni 2026 die ersten Kinder zur rSEU vorgestellt werden können.

Nach derzeitigem Planungsstand wird in Nürnberg die Umstellung sprengelbezogen erfolgen. Das bedeutet, dass im Frühsommer 2026 in einigen wenigen ersten Schulsprengeln mit der rSEU begonnen wird. In diesen Schulsprengeln werden dann ab diesem Zeitpunkt alle

Kinder mittels rSEU untersucht. Jährlich kommen dann jeweils weitere Schulsprengel dazu, bis die Umstellung vollständig abgeschlossen ist.

Ab ca. Februar/März 2026 ist die Durchführung einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zur zeitgerechten Information von z.B. Personensorgeberechtigten, Schulen, Schulämtern, Jugendamt, Kindertagesstätten und niedergelassenen Kinderärzten vorgesehen.

Zur Einführung der rSEU sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, beispielsweise Gewinnung von ausreichend Personal mit der entsprechenden notwendigen fachlichen Qualifikation, Beschaffung einer geeigneten, funktionsfähigen Soft- und Hardware, Ausarbeitung des fachlichen Konzeptes und der zur Durchführung notwendigen geeigneten Prozesse, Schulungen, Bereitstellung von entsprechenden geeigneten Räumlichkeiten. Aus diesem Grund erfolgt die Einführung der rSEU im Rahmen eines Projektes (Beginn September 2024) mit zwei Projektleitungen (Dr. Broghammer (Gh/KJ2-L), Frau Rockstroh (Gh/L-Stab)).

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Der Bericht "Schuleingangsuntersuchung 2 017-2023" zeigt die Ergebnisse der S creeninguntersuchungen und der ärztlichen U ntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes von Gh. Die Ergebnisse der Kinder werden nach Geschlecht a usgegeben. c relevant c✔ teilweise relevant c nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Es werden Meldedaten (z.B. Statistikmonitor d es StA) sowie die intern erhobenen Daten der S chuleingangsuntersuchung 2017 bis 2023 a usgewertet. c relevant c teilweise relevant c nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Der Be richt kann insofern zur Chancengerechtigkeit beitragen, da über die Kenntnis von geschlechtsbezogenen Unterschieden gezielte Förderungen konzep tioniert werden können. c relevant c teilweise relevant c nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? F örderung von Kinder nach Geschlecht oder Muttersprache der Eltern ist möglich. c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant
Gesamt- relevanz D urch Kenntnis von soz. Heterogenität / Homogenität differenz. & spezif. Einsatz von öff. Mitteln c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 05.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Vorstellung der aktuellen Schulraumentwicklungsplanung

Anlagen: 5.1 Vorstellung der aktuellen Schulraumentwicklungsplanung

Bericht: Auf Basis der letzten Bevölkerungsvorausberechnung wurde die Schulraumentwicklungsplanung für die Nürnberger Schulen fortgeschrieben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die neuen Schulbauten stehen allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

Referat für Schule und Sport

zur Sitzung des gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Schulraumentwicklungsplanung

der Stadt Nürnberg

Fortschreibung 2025

Stand: 04/2025

Impressum:

Stadt Nürnberg Referat für Schule und Sport Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg

Referentin: Cornelia Trinkl

Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-74 37 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-74 50 E-Mail RefIV@stadt.nuernberg.de https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/

Inhaltliche Koordination: Sonja Bauhus sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de

Vorbemerkung

Zur konsequenten Weiterentwicklung der schulischen Infrastruktur innerhalb der Stadt Nürnberg stellt das Referat für Schule und Sport der Stadt Nürnberg, basierend auf den aktuellen statistischen Daten des Amtes für Stadtforschung und Statistik, im Rahmen eines Berichts zur Schulraumentwicklungsplanung die prognostischen Entwicklungen der Schülerzahlen aller Schularten vor; auf dieser Grundlage werden Maßnahmen, die aufgrund der demographischen, aber auch wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu ergreifen sind, identifiziert, und die Basis für die Entwicklung des Masterplans gelegt.

Die Bevölkerungsvorausberechnung im Jahr 2022 zum Einwohnerstand 31.12.2021 hat die Entwicklungen aus der Ukraine-Krise und deren Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung im Stadtgebiet nicht beinhaltet. Die neue Berechnung Stand 2024 zeigt nun, dass Nürnberg weiterhin eine wachsende Stadt durch Zuwanderung aus dem Ausland ist. Sie zeigt darüber hinaus allerdings auch, dass sich der Anstieg der Schülerpotentiale wie er noch 2021/2022 prognostiziert wurde in einzelnen Schulsprengeln verändert hat. Einflussfaktoren hierfür sind einerseits Verzögerungen bei geplanten Wohnbaumaßnahmen, andererseits machen sich die deutschlandweiten Geburtenrückgänge der letzten Jahre auch in Nürnberg bemerkbar und haben Auswirkungen auf die Schulraumentwicklungsplanung, sodass zwingend eine Neubetrachtung der Schulraumentwicklungsplanung notwendig ist. Die grundsätzlichen Aspekte der Prognosearbeit als Basis sind hier unverändert geblieben.

Der Stadt Nürnberg kommt in ihrer Rolle als wichtiger Wirtschaftsstandort in der Region und überregional auch als Bildungsstandort eine besondere Bedeutung zu. Über den institutionellen Bildungsauftrag hinaus ist Nürnberg als Stadt der Menschenrechte vor allem auch der demokratischen Willensbildung und der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung im Kontext der Nachhaltigkeitsziele verpflichtet. Dieser erweiterte Bildungsauftrag kann nur mit der dafür erforderlichen Infrastruktur erfüllt werden.

Ein essentieller Bestandteil des Bildungsangebots in Nürnberg sind die Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft. In und mit diesen kommunalen Schulen können den jeweiligen Schülerinnen und Schülern durch städtische Lehrkräfte unmittelbar Inhalte und Werte vermittelt werden, die für die Entwicklung zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern Nürnbergs wichtig, und die sich im laufenden Schulentwicklungsprozess Schule Vision 2040 widerspiegeln. Dabei bildet eine auskömmliche Versorgung mit pädagogischem Personal die unabdingbare Basis für gutes Gelingen.

Die Stadt Nürnberg ist nicht nur Schulträgerin für 47 kommunale Schulen1, sie ist darüber hinaus auch Sachaufwandsträgerin für 96 staatliche Schulen2 in Nürnberg, die von der Mehrzahl der Nürnberger Kinder und Jugendlichen besucht werden. Diese werden in den Schulentwicklungsprozess Schule Vision 2040 fakultativ einbezogen

Die Stadt hat sich im Rahmen der Umsetzung der modernen Anforderungen an Ausstattung und Unterrichtsflächen im Schulbau zum Ziel gesetzt, als Bildungsstandort optimale Voraussetzungen für innovative Bildungskonzepte zu schaffen: diese bilden eine solide Basis für die Verwirklichung und Ausgestaltung moderner Unterrichtsmethoden und Lehrplaninhalte und für optimale inklusive Beschulungsmodelle. Damit für alle öffentlichen Schulen in ausreichender Zahl und in notwendiger Qualität Unterrichtsräume zur Verfügung stehen, ist eine entsprechende Schulraumentwicklung qualifiziert fortzuschreiben. Ausgegangen wird von den Klassenbildungsvorgaben der staatlichen Stellen und ausreichend Raum für Betreuungsangebote, die im Primarbereich den Rechtsanspruch erfüllen.

Über eine auskömmliche, rein räumliche Versorgung in den Schulbauten hinaus ist in einer Großstadt auch auf eine gleichmäßige Verteilung der Unterrichtsangebote in den verschiedenen Stadtgebieten zu achten. Gerade bei Schulen mit Sprengelbindung (Grund, Mittel-, und Förderschulen) ist die bedarfsgerechte Schulraumentwicklung notwendig, zumal bei Kindern im Grundschulalter eine Versorgung im Zusammenwirken der Referate für Schule und Sport und Jugend, Familie und Soziales mit Blick auf den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung (ab 2026) bedacht werden muss.

Diese genannten Ziele will die Stadt Nürnberg mit der vorgelegten Schulraumentwicklungsplanung erreichen.

147 kommunale Schulen: 4 Realschulen, 5 Gymnasien, 25 weiterführende berufliche Schulen (Wirtschaftsschule, FOS, BOS, Fachakademien, Fachschulen, Berufsfachschulen), 11 Berufsschulen, Abendrealschule, Herman-Kesten-Kolleg

297 staatliche Schulen: 52 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 3 Realschulen, 8 Gymnasien, 6 Förderschulen, 4 berufl. Schulen (FOS I und II, BOS, WS), Schule für Kranke

1 Fortschreibungsbedarf 8 2 Schulraumentwicklungsplanung 9 3 Bevölkerungsvorausberechnung und Schülerprognose 10 3.1 Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2024 10 3.1.1 Grundlagen und Bedeutung der Bevölkerungsvorausberechnung 10 3.1.2 Entwicklung der Gesamtbevölkerung 13 3.1.3 Vorausberechnung der Kinderzahlen zum Bevölkerungstand 31.12.2024 13 3.2 Schülerprognosen 16 4 Grundschulen 17 4.1 Die Grundschulen - Überblick 17 4.2 Schülerprognose der Grundschulen 18 4.2.1 Basis der Schülerprognose 19 4.2.2 Ergebnisse der Schülerprognose 21 4.3 Unterrichtskapazitäten in Bestandsgebäuden 24 4.4 Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern 25 4.4.1 Grundlagen 25 4.4.2 Masterplan 26 4.4.3 Rechtsanspruch ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkinder 27 4.5 Betrachtung auf Ebene der Planungszonen 28 4.5.1 Planungsgebiet Nord: Knoblauchsland, Schniegling, Nordstadt, Erlenstegen, Buchenbühl 30 4.5.2 Planungsgebiet West: Großreuth b. Schweinau, Kohlenhof, Doos, Gostenhof, St. Leonhard 35 4.5.3 Planungsgebiet Mitte/Ost: Zentrum, Galgenhof, Zerzabelshof, Laufamholz 39 4.5.4 Planungsgebiet Süd: Südstadt, Maiach, Gartenstadt 43 4.5.5 Planungsgebiet Südwest: Kornburg, Eibach, Gebersdorf 46 4.5.6 Planungsgebiet Südost: Bauernfeindsiedlung, Langwasser, Altenfurt, Brunn 50 5 Mittelschulen 53 5.1 Die Mittelschulverbünde – erster Überblick 53 5.2 Schülerprognose der Mittelschulen 56 5.2.1 Prognostische Schülerzahlen der 4. Klassen 56 5.2.2 Ergebnisse der gesamtstädtischen Schülerprognose 57 5.3 Betrachtung auf Ebene der Mittelschulverbünde 58 5.3.1 Mittelschulverbund Nord: Knoblauchsland, Schniegling, Nordstadt, Erlenstegen, Buchenbühl 58 5.3.2 Mittelschulverbund West: Großreuth b. Schweinau, Kohlenhof, Doos, St. Leonhard 60 5.3.3 Mittelschulverbund Mitte: Zentrum, Galgenhof, Zabo, Mögeldorf, Laufamholz 62 5.3.4 Mittelschulverbund Süd: Südstadt, Maiach, Gartenstadt 64 5.3.5 Mittelschulverbund Südwest: Gebersdorf, Eibach, südl. Vororte 66

5.3.6 Mittelschulverbund Südost: Bauernfeindsiedlung, Langwasser, Altenfurt, Brunn 68 6 Förderzentren 70 7 Gymnasien und Realschulen 73 7.1 Realschulen in Nürnberg 73 7.1.1 Schülerprognose der öffentlichen Realschulen 74 7.1.2 Raumkapazitäten und Bedarfe der öffentlichen Realschulen im Stadtgebiet Nürnberg 75 7.1.3 Standort für die neue staatliche Realschule Nürnberg IV 76 7.2 Gymnasien in Nürnberg 77 7.2.1 Schülerprognose der öffentlichen Gymnasien- Wiedereinführung G9 78 7.2.2 Raumkapazitäten der öffentlichen Gymnasien im Stadtgebiet Nürnberg 80 7.3 Ganztag an den öffentlichen Realschulen und Gymnasien 81 8 Berufliche Schulen 82 8.1 Zentrale Einflussfaktoren für die Entwicklung der Schülerzahlen 82 8.1.1 Demografische und gesellschaftliche Einflussfaktoren 82 8.1.2 Entwicklungen der Wirtschaft – Globaltrends und Wirtschaftsstruktur des Großraums Nürnberg

8.1.3 Entwicklung der dualen Ausbildung 85 8.1.4 Bildungspolitische Entwicklungen 86 8.2 Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an den öffentlichen beruflichen Schulen 87 8.3 Vorstellung der einzelnen Direktorate (Berufliche Schulen) 88 8.3.1 Berufliche Schule – Direktorat 1 88 8.3.2 Berufliche Schule – Direktorat 2 90 8.3.3 Berufliche Schule – Direktorat 3 93 8.3.4 Berufliche Schule – Direktorat 4 94 8.3.5 Berufliche Schule – Direktorat 5 96 8.3.6 Berufliche Schule – Direktorat 6 98 8.3.7 Berufliche Schule – Direktorat 7 100 8.3.8 Berufliche Schule – Direktorat 8 101 8.3.9 Berufliche Schule – Direktorat 9 103 8.3.10 Berufliche Schule – Direktorat 10 104 8.3.11 Berufliche Schule – Direktorat 11 106 8.3.12 Berufliche Schule – Direktorat 12 107 8.3.13 Berufliche Oberschulen 109 8.3.13.1 Direktorat 13 (BON) 109 8.3.13.2 Staatliche Berufsoberschule, Staatliche Fachoberschule (Lothar-von-Faber-Schule), Staatliche Fachoberschule II 110 8.3.14 Berufliche Schule – Direktorat 14 111

9 Deutschklassen, SPRINT, InGym, Berufsintegrationsklassen 113 9.1 Deutschklassen, SPRINT und InGym an Allgemeinbildenden Schulen 113 9.2 BVJ- und BI-Klassen mit Sonderformen an den beruflichen Schulen 115 10 Sportstätten 116 10.1 Hallensportflächen an Nürnberger Schulen 118 10.1.1 Auswertung im Bereich der Grund und Mittelschulen: 118 10.1.1.1 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Nord 118 10.1.1.2 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet West 119 10.1.1.3 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Mitte 120 10.1.1.4 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Süd 121 10.1.1.5 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südwest 122 10.1.1.6 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südost 123 10.1.2 Auswertung im Bereich Realschulen und Gymnasien 123 10.1.3 Auswertung im Bereich der Beruflichen Schulen 124 10.1.3.1 Sporthallen an den beruflichen Schulen 125 10.1.4 Zusammenfassung der Auswertung im Bereich der Hallensportflächendeckung 126 10.2 Freisportflächen an Nürnberger Schulen 127 10.3 Schwimmflächenversorgung der Nürnberger Schulen 128 11 Zukünftige Themenfelder und Handlungsempfehlungen 128 12 Glossar 130

1 Fortschreibungsbedarf

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Stadt Nürnberg sind die Herausforderungen: personellen und finanziellen Kapazitäten auf die akut notwendigen Schulbaumaßnahmen Flächenbedarf zu bündeln und so effizient wie möglich einzusetzen. Daher werden unter Finanzvolumen Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Schülerentwicklung und den Rückmeldungen aus Zeitrahmen der Planungsdienststellen alle vorgesehenen Sanierungs-, Erweiterungs- und Planungskapazitäten Neubaumaßnahmen nochmals auf Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme überprüft. Dabei muss jedoch im Auge behalten werden, dass keine räumlichen Disparitäten zwischen Bestand und Neubau entstehen, die die Bildungsqualität beeinflussen könnten.

Grundlage für die Bewertungen sind die vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) im Januar 2025 zur Verfügung gestellte Bevölkerungsvorausberechnung 2024 (Basis Bevölkerungsstand zum 31.12.2024) und die Schüler- und Klassenzahlen des Schuljahres 2024/2025 zum Stand Oktober 2024.

Die bisher veröffentlichten Versionen der Schulraumentwicklungsplanung finden sich im Internet auf der Internetseite

https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulentwplan.html

Ausblick „Schulbaukarte“:

Für die Zukunft ist angedacht, die Schulraum- und Sportstättenentwicklungsplanung ausschließlich in Form einer digitalen Schulbaukarte zu entwickeln, um fortlaufend eine transparente Darstellung der Schulen und insbesondere der Baumaßnahmen zu gewährleisten. Hierzu werden bereits strukturelle und personelle Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen der städtischen Verwaltung geschaffen und erste Schritte der Projektplanung unternommen.

Hinweis: Erläuterungen zu den im Dokument verwendeten Termini sind in einem kurzen Glossar am Ende des Dokuments zu finden.

2 Schulraumentwicklungsplanung

Das Globalziel des Referates für Schule und Sport ist, bestmögliche Voraussetzungen für optimale schulische Bildung für jede Schülerin und jeden Schüler in Nürnberg und damit Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen.

Ziel der Schulraumentwicklungsplanung ist es, für die Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausreichend qualitativ hochwertige, geeignete und nachhaltig ausgestattete Räumlichkeiten und Freiflächen gemäß der sich abzeichnenden Bedarfen zeitgerecht zu planen. Hierbei arbeitet das Referat für Schule und Sport bei der Planung und Realisierung von Schulbauvorhaben eng mit allen involvierten Geschäftsbereichen und externen Stellen zusammen.

Grundlage der Schulraumentwicklungsplanung sind die aktuellen, darüber hinaus aber auch die zu erwartenden Schülerzahlen - die prognostizierte Anzahl an Schülerinnen und Schülern an allen öffentlichen Schulen im Stadtgebiet. Auf Basis dieser Schülerzahlen und einer je nach Schulart von den staatlichen Stellen im Rahmen der Klassenbildung festgelegten maximalen Klassenstärke wird die Anzahl an Klassen bzw. Unterrichtsgruppen ermittelt, die wiederum den aktuellen und zu erwartenden Bedarf an Unterrichtsräumen ergibt. Gemäß staatl. Schulbauverordnung gilt hier, dass für jede Klassen- bzw. Unterrichtsgruppe ein allgemeiner Unterrichtsraum vorzusehen ist, je nach Schulart und -größe sind entsprechende Fachunterrichtsräume und Schulsportstätten erforderlich.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Nürnberg wird auch in den nächsten Jahren noch weiter anwachsen. Ab dem Jahr 2028 ist diese Zahl allerdings rückläufig und sinkt auf das dennoch hohe Niveau vor dem Kriegsbeginn in der Ukraine (2021). Dies ergibt sich aus den Geburtenzahlen und den zu erwartenden Zuzügen auf Basis der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA). Die Ergebnisse der Fortschreibung werden im Kapitel 3 beschrieben.

Auch im Schuljahr 2024/2025 übersteigt der gesamtstädtische Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen die vorhandenen Raumkapazitäten deutlich. Viele allgemeinbildende Schulen behelfen sich durch die fachfremde Belegung von Fachunterrichtsräumen, durch Wanderklassen oder die Nutzung anderer Flächen (z.B. aus dem Ganztagsangebot). Dies wiederum geht zu Lasten eines pädagogisch notwendigen Unterrichts- und Raumangebots. Die fortgeschriebenen und angepassten Planungen sind in den Kapiteln 4 bis 7 dargestellt.

In Kapitel 8 wird ein umfassender Überblick über die Beruflichen Schulen in Nürnberg gegeben. Die sieben beruflichen Schularten unterscheiden sich u. a. hinsichtlich der Altersstruktur der Schülerschaft und des Einzugsbereichs. Die Schülerzahlenentwicklung ist neben der Entwicklung der Bevölkerungszahlen vor allem auch von konjunkturellen und strukturellen Einflüssen abgängig. Die Schülerzahlen waren bis 2022/2023 sinkend, haben sich aber in der Zwischenzweit stabilisiert. Der Schulraum ist von Größe und Anzahl der Räume über alle öffentlichen beruflichen Schulen hinweg ausreichend, es besteht jedoch starker Modernisierungs- und Sanierungsbedarf.

Ein Sachstand zur schulischen Integration von Schülerinnen und Schülern mit rudimentären oder gar keinen Deutschkenntnissen wird in Kapitel 9 gegeben.

Sportliche Betätigung und Bewegung sind für die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen enorm wichtig. Insoweit sind sowohl für den Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Sport als auch für die Pausen- und Erholungszeiten die ausreichenden und geeigneten Flächen und Gebäude gemäß Schulbaurichtlinien zu planen und zu errichten. Zusätzlich erlangen sie – nicht zuletzt durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter sukzessive ab 2026 - in der Ganztagsbetreuung eine große Bedeutung. Die im Rahmen des Schulbaus entstehenden Sportanlagen leisten durch Vereinsnutzungen darüber hinaus einen weiteren Beitrag zur Erfüllung des Auftrags der Bewegungs- und Gesundheitsförderung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Planungen zu diesem Thema finden sich im Kapitel 10.

3 Bevölkerungsvorausberechnung und Schülerprognose

Für die Planung der schulischen Infrastruktur wird im Referat für Schule und Sport eine Schülerprognose erstellt. Ausgangsbasis dafür ist die jeweils aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA), die für die kleinräumige Infrastrukturplanung allen Dienststellen der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt wird. Die kleinräumige Betrachtung ist dabei insbesondere für die schulischen Planungen für Kinder und Jugendliche in öffentlichen Grund- und Mittelschulen relevant, für die eine Grundschulsprengelpflicht gilt bzw. für die Einzugsbereiche der Mittelschulen zu beachten sind. Für diese Schülergruppen erfolgt die Schulversorgung in einem fest definierten Bereich im Umfeld der Meldeadresse.

3.1 Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2024

Die letzte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) erfolgte auf Basis der Daten zum Bevölkerungsstand 31.12.2024 mit Fortschreibung der Daten bis zum Jahr 2033. Diese Bevölkerungsvorausberechnung diente nun als Datengrundlage für die Schulraumentwicklungsplanung 2025.

3.1.1 Grundlagen und Bedeutung der

Bevölkerungsvorausberechnung

Vorausschauende Stadtplanung muss möglichst frühzeitig den zukünftigen Bedarf an Wohnbebauung und (sozialer) Infrastruktur erkennen und planerisch sichern. Bevölkerungsvorausberechnungen sind in diesem Kontext für eine bedarfsgerechte und kosteneffiziente Stadtplanung unverzichtbar.

Das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) erstellt zu diesem Fortschreibung der Zweck regelmäßig Analysen der Bevölkerungsentwicklung und darauf aufbauende Bevölkerungs- Vorausberechnungen der Bevölkerung für die Stadt Nürnberg. Solche als vorausberechnung Planungsprognosen konzipierte Bevölkerungsvorausberechnungen tragen dazu bei, die 2024 zum Bevölkerungsentwicklung besser zu verstehen, indem einerseits die Ursachen für Einwohnerstand bestimmte Entwicklungen analysiert werden und andererseits verdeutlicht wird, mit 31.12.2024 welchen räumlichen und strukturellen Bevölkerungsveränderungen in der Zukunft unter bestimmten Annahmen zu rechnen ist.

Bei der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des StA und deren Aktualisierung fließen folgende Parameter ein:

Verteilung

Die Vorausberechnung der Bevölkerung schreibt den Bevölkerungsbestand zum Jahresende auf Basis der Zu- und Fortzüge sowie der Geburten und Sterbefälle fort. Das heißt, die u.a nach Alter und Geschlecht differenzierte Bevölkerung rückt jährlich in die nächste Altersstufe auf, die Geburten und Zuzüge werden dem Bevölkerungsstand zugeschlagen und die Sterbefälle sowie die Fortzüge abgezogen. Des Weiteren werden Umzüge im Stadtgebiet und Neubau bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Abbildung der Bevölkerungsbewegungen erfolgt durch Raten und Quoten, die im Durchschnitt mehrerer Jahre (Stützzeitraum) berechnet werden. Die Bevölkerung in Altenheimen wird als Sondergruppe über den gesamten Berechnungszeitraum konstant gehalten. Personen, die an großen Unterkünften für Schutzsuchende mit mehr als 50 gemeldeten Personen leben, werden von der Vorausberechnung ausgenommen. Da die Bewegungsmuster dieser Personen nur schwer auf die übrige Bevölkerung übertragen werden können.

Für die Vorausberechnung ist es darüber hinaus wichtig, Sonderentwicklungen wie die durch globale Kriegsgeschehen ausgelösten Fluchtbewegungen zu beobachten und deren Auswirkungen zu bewerten. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorherzusehen und können daher mit Vorausberechnungen nicht abgebildet werden. Gleichzeitig ist es wenig sinnhaft, sie für die Fortschreibung der Bevölkerung zu Grunde zu legen, weil nicht anzunehmen ist, dass sich solche Ereignisse regelmäßig wiederholen.

Für weiterführende Informationen zur Fortschreibungslogik der kleinräumigen Bevölkerungsberechnung kann die Schulraumentwicklungsplanung 2022 und vor allem die Berichte aus Stadtforschung und Statistik einen Überblick geben, u.a. der Bericht zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung 2022-2035:

https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/beric hte/monatsberichte/2022/sus_bericht_m529.pdf

Ein genauerer Blick soll jedoch auf die Erwartung von Neubautätigkeiten gerichtet werden:

Mit den Neubauannahmen im Bereich Wohnen des Stadtplanungsamtes gehen in die Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung größere Bauvorhaben ein, die in den kommenden Jahren realisiert werden sollen. Aus dem Neubau kann abgeleitet werden, welche Gebiete durch zusätzliche Wohnkapazitäten stärker wachsen als aus der Vergangenheit abgeleitet wurde. Die Annahmen werden in enger Zusammenarbeit mit Neubauannahmen verschieben sich in dem Stadtplanungsamt entwickelt, dessen Erkenntnisse zur lokalen Verortung sowie zu die Zukunft voraussichtlichen Gebäudetypen und zum Fertigstellungszeitpunkt in die Vorausberechnung einfließen. Ein Vergleich der Neubauannahmen der Bevölkerungsvorausberechnung 2022 mit den Annahmen der aktuellen Vorausberechnung zeigt, dass die erwartete Anzahl der Neubaubezieher für die Jahre 2024 und 2025 zwischen der Vorausberechnung 2022 und der Vorausberechnung 2024 um rund die Hälfte gesunken ist. Allerdings werden im Vergleich ab 2030 bis 2033 deutlich mehr Neubaubezieher erwartet. Dies bedeutet, dass sich über die Jahre hinweg die Zahl der Personen, die einen Neubau beziehen, etwas nach hinten verschiebt. Besonders viele Neubaubezieher werden nun in den Jahren 2027 und 2028 erwartet, nicht wie in der Vorgängerversion 2024 und 2025, wie aus der Grafik ersichtlich ist:

Neubauannahmen der Vorausberechnungen 2022 und

2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

Vorausberechnung 2024 Vorausberechnung 2022

Quelle: Stadtplanungsamt, Neubauannahmen nach statistischen Stadtteilen, 2024

Die Entwicklungen in der Baubranche und damit die Anzahl und Dichte der Neubauaktivitäten sind immer kritisch zu betrachten, da sich erfahrungsgemäß die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung von den getroffenen Annahmen abweichend entwickeln kann. Daher muss immer wieder für jeden einzelnen Schulsprengel ein genauer Blick auf die Neubauannahmen geworfen werden, die in die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung einbezogen wurden, weggefallen sind oder eben noch nicht berücksichtigt wurden. Der Betrachtungszeitraum der der Schulraumentwicklungsplanung zugrunde liegenden Vorausberechnung endet im Jahre 2033. Aufgrund hoher planerischer Unsicherheiten ist ein längerer Zeitraum nicht

sinnvoll. Wie die weitere Entwicklung sein wird, kann nicht abgebildet werden. Dies kann nur regelmäßig von der Fachdienststelle fortgeschrieben werden.

3.1.2 Entwicklung der Gesamtbevölkerung

Dank der enormen Attraktivität der Stadt Nürnberg und der Metropolregion Nürnberg wächst die Bevölkerung in Nürnberg weiter an.

In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass die Nürnberger Bevölkerung bis 31.12.2024 auf 542.966 Personen am Ort der Hauptwohnung (546.397 inkl. Schutzsuchender in großen Unterkünften) gewachsen ist, weitere knapp 2.000 Menschen mehr als im Vorjahr und Bevölkerung in ein neuer Höchststand für die Stadt. Dieser Bevölkerungsstand zum 31.12.2024 war in Nürnberg wächst der vorangegangenen kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung 2022 erst für das durch Zuwanderung Jahr 2028 vorausberechnet worden. Bereits 2022 war die Bevölkerungszahl um ca. 11.000 Personen gewachsen, darunter ca. 7.800 neu hinzugezogene Menschen aus der Ukraine. Das sprunghafte Bevölkerungswachstum 2022 setzt sich allerdings nicht in dieser Größenordnung fort.

Die Zuwanderung, insbesondere aus dem Ausland, ist jedoch weiterhin der Wachstumsfaktor in Nürnberg (Stadt Nürnberg - Amt für Stadtforschung und Statistik (2024): Bevölkerungsbestand 2023. So viele Einwohner wie noch nie. Berichte aus Stadtforschung und Statistik (M545): https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/beric hte/monatsberichte/2024/sus2024_04_m545_jahresruckblick_bevolkerung_online.pdf).

Entsprechend den getroffenen Annahmen der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung 2024 könnten im Jahr 2033 554.704 Nürnbergerinnen

und Nürnberger im Stadtgebiet leben, zuzüglich Schutzsuchender in großen

Unterkünften, was zur Folge hätte, dass demnach weitere knapp 12.000 Menschen mehr in Nürnberg leben (zuzüglich Schutzsuchender).

3.1.3 Vorausberechnung der Kinderzahlen zum

Bevölkerungstand 31.12.2024

Bei Betrachtung der gesamtstädtischen Kinderzahlen ergibt sich bei der Vorausberechnung 2024 zum Stichtag 31.12.2024 eine noch etwas spezieller gelagerte Entwicklung:

6- bis unter 10-Jährige Gesamtstadt Nürnberg: Bevölkerungsstand und

Vorausberechnung

Die Gesamtzahl an Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge, 6 bis unter 10 Jahre alt) ist seit 2010 von ca. 16.000 auf nun rund 19.600 Kinder (ohne Schutzsuchende in großen Unterkünften, 2024 waren dies 250 Kinder dieser Altersgruppe) gestiegen. Daraus folgt für die Zahlenbasis zur Schulraumentwicklungsplanung:

 ein ähnlich hohes Niveau bis 2027  von 2028 bis 2031 ein Rückgang um 6% auf ca.18.000 Kinder  ab 2032 wieder eine leichte Zunahme

In Zahlen bedeutet dies, dass im Vergleich zu den heutigen rund 19.600 Kindern im Grundschulalter bis zum Jahr 2033 entsprechend der Vorausberechnung 18.400 Kinder, rund 1.200 Grundschulkinder weniger, in Nürnberg erwartet werden. Geflüchtete Kinder aus Krisengebieten, die in großen Unterkünften leben, müssen zu den Zahlen der Bevölkerungsvorausberechnung noch addiert werden.

6- bis unter 10-Jährige Gesamtstadt Nürnberg

Bevölkerungsstand und Vorausberechnung

20.000

18.000

16.000

14.000

12.000

10.000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Bevölkerungsvorausberechnung 2022 Bevölkerungsvorausberechnung 2024 Ist-Werte

Quelle: 1. Auswertung Einwohnermelderegisters Nürnberg, Stand 31.12.2024: Bevölkerung in der Hauptwohnung inkl. Schutzsuchenden in Unterkünften mit 50 u.m. Personen; 2. Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2022 (Bevölkerungsstand 31.12.2021) und 2024 (Bevölkerungsstand 31.12.2024) (ohne Schutzsuchende in großen Unterkünften). Darstellung: Referat für Schule und Sport, 02/2025

Die vorstehende Grafik zeigt neben dem Verlauf der Bevölkerungsvorausberechnung der 6-unter 10jährigen im Jahr 2024 auch im Vergleich den erwarteten Verlauf der Bevölkerungsvorausberechnung im Jahr 2022. Deutlich ist in den Jahren 2022 und 2023 der steilere Anstieg (2022: 19.213 statt 18.245 Kinder) der Kinderzahl in diesem Alter sichtbar, welcher durch die Ukraine-Krise ausgelöst wurde und in die Bevölkerungsvorausberechnung 2022 nicht mit einfließen konnte.

10- bis unter 15-Jährige Gesamtstadt Nürnberg: Bevölkerungsbestand und

Vorausberechnung

Bei den Kindern in der Altersgruppe zwischen 10 bis 15 Jahren findet sich, vier Jahre zeitversetzt, eine analoge Entwicklung: Die stark gestiegene und dann abnehmende Zahl an Kindern im Alter von 6 bis unter 10 Jahren kommt an den weiterführenden Schulen zeitverzögert an. Folgende Folgen ergeben sich:

 ein weiterer Anstieg bis 2028 auf 24.981 Kinder und Jugendliche  ein hohes Niveau bis 2031

 ab 2032 rückläufige Zahlen

Das heißt, dass im Vergleich zu den heutigen 23.371 Kindern und Jugendlichen der 10 bis unter 15-Jährigen bis zum Jahr 2031 ca. 1.600 Kinder mehr dieser Altersgruppe in Nürnberg leben werden (Vorausberechnung 2024 für 2031: 25.016) und diese Zahl dann zurückgeht auf ca. 24.200. Auch hier sind geflüchtete Kinder, in großen Unterkünften lebend, noch nicht berücksichtigt.

10- bis unter 15-Jährige Gesamtstadt Nürnberg

Bevölkerungsbestand und Vorausberechnung

26.000 24.000 22.000 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Bevölkerungsvorausberechnung 2022 Bevölkerungsvorausberechnung 2024, Stand 01/25 Ist-Werte

Quelle: 1. Auswertung Einwohnermelderegister Nürnberg, Stand 31.12.2024: Bevölkerung in der Hauptwohnung mit Schutzsuchenden in Unterkünften mit 50 u.m. Personen; 2. Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2024 zum Stand 01/2025 (ohne Schutzsuchende in großen Unterkünften). Darstellung: Referat für Schule und Sport, 02/2025

Der Vergleich der Anzahl der 10- bis unter 15-Jährigen zur Bevölkerungsvorausberechnung 2022 zeigt auch hier eine deutliche Zunahme, ausgelöst durch die Ukraine-Krise (2022: 22.981 statt 21.784).

Die Vorausberechnungen für die Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahren können dabei als relativ sicher eingestuft werden, da diese Kinder bereits geboren sind. Sie leben im Stadtgebiet und sind eher wenig von Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt aber auch nach außerhalb betroffen. Zu- und Fortzüge sind am stärksten bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeprägt. Die weitere Entwicklung nach 2033 (der Zeitraum der Vorausberechnung endet hier) könnte sich vermutlich auf dem heutigen hohen Niveau einpendeln, muss jedoch fortlaufend von den betroffenen Dienststellen der Stadt Nürnberg betrachtet werden.

3.2 Schülerprognosen

Bei der räumlichen Bedarfsfeststellung für die Schullandschaft in Nürnberg greift die Stadt Nürnberg auf eine Zusammenstellung der real bestehenden Klassen und Schüler zurück und schreibt diese Werte je Schulstandort bzw. Schultyp zusammen mit den Daten der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung (s.o.) für die öffentlichen Schulen Basis der Nürnbergs fort, bei Sprengelschulen geschärft nach Schulstandorten. Diese Prognosen Schülerprognose: haben in den letzten Jahren in allen Schularten zuverlässig die Entwicklungen angezeigt, Einschulungssodass hier Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Gerade für die potential je Grundschulsprengel weiterführenden Schulen ist diese Methode äußerst fundiert, da ein großer Anteil dieser Kinder bereits geboren ist und in Nürnberg wohnt bzw. der Anteil der Gastschüler in der Quote ebenfalls relativ konstant ist.

Ergänzend eine Sammlung von möglichen weiteren Einflussfaktoren, die rechnerisch nicht in die Prognosezahlen einfließen, aber bei Einzelfallentscheidungen berücksichtigt werden können.

Höhere Schülerzahlen als erwartet

Niedrigere Schülerzahlen als erwartet:

dadurch weniger Zuzug

Niedrigere Klassenzahlen als erwartet:

Auf die einzelnen Schülerprognosen der Schularten wird in dem jeweiligen Kapitel der Schulart näher eingegangen.

4 Grundschulen

4.1 Die Grundschulen - Überblick

Um eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Bildungsinfrastruktur sicherzustellen (siehe Art. 28 BayEUG) sollen staatliche Grundschulen für schulpflichtige Grundschulkinder fußläufig erreichbar sein. Die Kinder können deshalb selbständig zu Fuß in ihre Sprengelschule gehen und lernen so, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Sie sammeln dadurch im bekannten Umfeld Erfahrungen, knüpfen Kontakte und bewegen sich immer selbstverständlicher in ihrer unmittelbaren Umgebung.

Für jede öffentliche Grundschule wird ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel 52 staatliche durch die Regierung bestimmt (siehe Art. 32 Abs. 4 Satz 1 BayEUG) für das die Grundschulen Sprengelpflicht gilt. Das gesamte Stadtgebiet Nürnberg ist also bei 52 öffentlichen Grundsätzliche Grundschulen in 52 Grundschulsprengel aufgeteilt. Sprengelpflicht Die Zuständigkeit für öffentliche Schulen ist zweigeteilt: Während sich der Freistaat Bayern für die inhaltliche Ausgestaltung des Schulwesens wie Lehrpläne, Personalwesen, Prüfungen etc. verantwortlich zeichnet, trägt die Stadt Nürnberg als sog. Sachaufwandsträgerin die Verantwortung besonders für Bau, Ausstattung und den Unterhalt der Schulgebäude, die Beschaffung von Lehr- und Lernmaterial und die Betriebskosten etc. (siehe Art.10 BayEUG).

Bei Neuerrichtung einer öffentlichen Schule in Nürnberg bedarf es einer schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Schulabteilung der Regierung von Mittelfranken. In diesem Zuge werden auch staatliche Fördergelder für den Bau beantragt.

Im Rahmen der städtischen Schulraumentwicklungsplanung werden nur die Schulen betrachtet, die in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Nürnberg liegen.

Viele Nürnberger Schulen haben höhere Raumbedarfe aufgrund von

a) wachsenden Schülerzahlen b) geringeren Klassenstärken (siehe Migrationsteiler) c) pädagogischen Anforderungen wie Ganztag, Jahrgangsmischungen, Inklusion, Schulsozialarbeit und Beratung o.ä.  Aufenthaltsräume, Speiseräume/Mensa, Küche, Ruhebereiche, Garderoben, Differenzierungsräumen, Beratungszimmer, Hygiene-/Sanitärräume, Therapieräume, Server-/Technikräume o.ä. werden in diesem Zug notwendig d) neuen Lehrplaninhalten, neuen Lernformen, neuen Angeboten (z.B. Deutschklassen)  Lernwerkstätten, PC-Räume, offene Lernflächen o.ä. müssen vorgehalten werden

Zusätzlich zeigen die aktuellen Ergebnisse der kleinräumigen Betrachtung der Bevölkerungsvorausberechnung im Stadtgebiet insgesamt auf, dass die Schülerzahlen der Grundschulen auf hohem Niveau verbleiben. Daher müssen die Raumkapazitäten der Grundschulstandorte in unterschiedlichem Ausmaß und in unterschiedlicher Dringlichkeit erweitert werden. Bestehen am einzelnen Schulstandort bereits größere Schulraumbedarfe und wachsen im Sprengel durch Neubaugebiete oder konzentrierte bauliche Nachverdichtung die Schülerzahlen in der Prognose weiter an, kann die Lösung der Raumproblematik die Errichtung einer neuen Grundschule sein.

Die Neuerrichtung einer Grundschule hat zur Folge, dass für diese ein eigener Sprengel bestimmt werden muss; in der Konsequenz geht damit eine Sprengelveränderung der benachbarten Schulen einher.

Sprengelbildung und Sprengelveränderungen erfolgen immer in enger Abstimmung mit den staatlichen Stellen wie dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg, der Schulabteilung der Regierung von Mittelfranken und unter Beteiligung der Schulfamilie.

Folgende Parameter werden bei der Sprengelbildung bestmöglich berücksichtigt:

Schülerbeförderung und anderen Stellen Wege“

Gewerbegebiete, Wasserläufe, große Freiflächen…)

bauliche Gegebenheiten

Die Stadt Nürnberg hat flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet die Schulwegnetz Fußwegesituation analysiert und ein Wegenetz von sicheren Schulwegen für Schülerinnen 2 km und 3 km und Schüler definiert. Weitere Informationen finden sich bei der städtischen Verkehrsplanung im Referat VI:

https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/sicherzurschule.html

4.2 Schülerprognose der Grundschulen

Die von der Stadt Nürnberg jährlich durchgeführte Schülerprognose für Grundschulen wurde mit der vorliegenden Oktoberstatistik der Schulen des Schuljahres 2024/2025 aktualisiert. Wie oben angeführt, basieren die darin beinhalteten Annahmen zum Schülerpotential in den jeweiligen Sprengelgebieten auf den Ergebnissen der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung zum Bevölkerungsstand 31.12.2024.

Basis für die Prognosen je Grundschulstandort sind:

  1. Einschulungspotential der Bevölkerungsvorausberechnung StA 2024 zum Bevölkerungsstand 31.12.2024

  2. Oktoberstatistik 2024 des Staatl. Schulamtes

Die Berechnung erfolgt auf der Basis der hinterlegten Formeln und der Fortschreibung der Zahlen der Vorjahre.

4.2.1 Basis der Schülerprognose

Einschulungspotential der Bevölkerungsvorausberechnung 2024:

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen für jeden Grundschulstandort basiert standortgenau auf den Durchschnittswerten der vorangegangenen Jahre. Dabei wird je Grundschulsprengel das Bevölkerungspotential der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung 2024 für alle 6–Jährigen herangezogen. Das Einschulungspotential sind die in Nürnberg lebenden Kinder im Alter von 6 bis unter 7 Jahren. Dieses setzt sich aus den Geburtenzahlen im Stadtgebiet (sechs Jahre zeitversetzt) und den hinzugezogenen Kindern in diesem Altersspektrum zusammen. Zusätzlich kann in den jeweiligen Stadtteilen die Anzahl der Neubaumaßnahmen oder der Neubaubezug mit höheren Kinderanteilen als bisher ermittelt Auswirkungen auf das Einschulungspotential haben. Daher werden im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung die Einschulungspotentiale nicht nur gesamtstädtisch betrachtet, sondern vor allem auch für jeden Grundschulsprengel selbst.

Gesamtstädtisch stellt sich das Einschulungspotential für den Prognosezeitraum auf Basis der aktuellen Datenlage wie folgt dar:

Bevölkerungsvorausberechnung 2024

6-bis unter 7-Jährige

5 6 0 0 0 0 0 0 7 8 1 4 7 4 2 4 2 9 3 4 2 2 3 4 8 7 4 4 7 2 4 4 4 3 6 4 6 4 5 4 6 8 8 4 3 3 9 4 9 9 9 4 7 9 7 4 7 8 7 4 8 8 9 4 9 8 5 4 5 4 4 4 7 6 2 4 7 3 6 4 3 2 7 4 3 1 7 4

Vorausberechnung 2024

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2024; Schülerprognose Referat für Schule und Sport, 2024. Darstellung: Referat für Schule und Sport, 03/2025

Das Einschulungspotential ist in den letzten Jahren auf knapp 5000 Kinder im Alter von 6bis unter 7 Jahren angestiegen. Es geht voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026 um ca. 200 Kinder zurück, steigt 2027 noch einmal auf knapp 5000 Kinder an, sinkt mit dem Jahr 2028 bis 2030 auf knapp 4300 Kinder ab und nimmt anschließend wieder leicht zu. Diese Schwankungen entstehen hauptsächlich durch schwankende Geburtenzahlen, die jeweils zeitversetzt 6 Jahre später das Einschulungspotential darstellen.

Oktoberstatistik:

Als Berechnungsbasis für die Fortschreibung der Schülerprognose zum Schuljahr 2024/2025 wurden die Zahlen des Staatlichen Schulamtes vom 20.10.2024 (sogenannte „Oktoberstatistik“) als Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Klassen in den Grundschulen herangezogen.

Gesamtstädtisch sind folgende Zahlen zum Stichtag der Oktoberstatistik für das Schuljahr 2024/2025 zu vermerken:

Tab.: Oktoberstatistik 2024 und 2023

1. Klasse 2. Klasse 3. Klassen 4. Klassen Summe
Kinder Klassen Kinder Klassen Kinder Klassen Kinder Klassen Kinder Klassen
2023/ 2024 4512 201 4466 202 4227 192 3951 183 17156 778
2024/ 2025 4589 208 4497 207 4408 202 4164 193 17658 810

Klasse

Klassen

Quelle: Ist-Stand: Oktoberstatistik Staatliches Schulamt: Staatliche Grundschulen ohne Deutschklassen, jahrgangsgemischte Klassen verteilt.

Die vorstehende Tabelle zeigt, dass im Vergleich der Schuljahre 2023/24 und 2024/25 im Schuljahr eine Zunahme der Gesamtzahl an Kindern und an Klassen zu vermerken ist. Bei einem Anstieg der Kinderzahl um rund 500 Kinder stieg ergab sich eine Mehrung um32 Klassen. Der Grund für den Anstieg der Schülerzahlen ist das Wachstum der Bevölkerungszahlen und damit einhergehend höhere Einschulungszahlen sowie mehr Kinder in den übrigen Jahrgangsstufen. Ein Zuzug erfolgte bereits während des gesamten Schuljahres 2023/2024, wodurch die Schülerzahlen in den einzelnen Klassen anstiegen. Eine Teilung der Klassen (Vorgaben Klassenbildung) erfolgte in der Regel erst zum neuen Schuljahr 2024/2025, was zu zusätzlichen Klassen in den Jahrgansstufen 2, 3 und 4 führte. Nur aufgrund der vollzogenen Schulraumerweiterungen konnten die notwendigen Klassen räumlich versorgt werden.

Exkurs: Hinterlegte Berechnungsformel der Schülerprognose

Die tatsächlichen Einschulungen in die 1. Klassen der öffentlichen Grundschulen werden für die 2. bis 4. Klasse fortgeschrieben. Die Klassenbildung in der 1. Klasse bleibt in den meisten Fällen bis zur 4. Klasse bestehen, so dass die Anzahl der Klassen ebenfalls fortgeschrieben wird. Hier ergeben sich nur Abweichungen, wenn die Klassengröße aufgrund von Zuzügen über die Regelklassengröße steigt und der Jahrgang nochmals neu in Klassen aufgeteilt wird.

Bezüglich der Berechnungsformel wurden keine Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen. Hinterlegt ist beispielsweise, dass die angenommene künftige Einschulungsquote der Durchschnitt der Quoten der letzten 6 Jahre ist.

4.2.2 Ergebnisse der Schülerprognose

Entwicklung der Einschulungsquote

Bei Gegenüberstellung der Einschulungspotentiale der Bevölkerungsvorausberechnung 2024 zu den Schulanfängern laut Schülerprognose 2024 stellt sich folgendes Bild dar:

Gegenüberstellung Bevölkerungsvorausberechnung 6-bis

unter 7-Jährige (=Einschulungspotential) und Schulanfänger

der Schülerprognose für öffentliche Grundschulen

Vorausberechnung 2024 Schulprognose 2024

Datenquelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2024 (graue Linie); Schülerprognose Referat für Schule und Sport, 2024 (blaue Linie). Darstellung: Referat für Schule und Sport, 03/2025

Die vorstehende Grafik stellt gesamtstädtisch das Verhältnis der Kinder im Alter von 6 bis unter 7 Jahren (graue Linie) zu der daraus abgeleiteten Zahl der Schulanfänger (blaue Linie) dar.

Die Schülerprognose 2024/2025 gleicht sich im groben Verlauf an die Bevölkerungsvorausberechnung 2024 an. Das Delta (bis 2024) zwischen den tatsächlichen Schulanfängern an öffentlichen Grundschulen und den in Nürnberg wohnenden Kindern im Alter von 6 bis unter 7 Jahren bleibt dabei gesamtstädtisch betrachtet relativ konstant bei einem Anteil von 9 bis 10%. Dies entspricht einer durchschnittlichen gesamtstädtischen Einschulungsquote an öffentlichen Grundschulen (2014 bis 2024) von ca. 91%.

Punktuell betrachtet lag die Einschulungsquote nach Corona (2021) und ausgelöst durch Erhöhte die Ukraine-Krise (ab 2022) bei 92 %, so dass die sechsjährigen Durschnitte für die Einschulungsquote nächsten Jahre rechnerisch leicht erhöht sind. Dadurch werden prognostisch mehr Kinder eingeschult.

Das Verhältnis zwischen dem Einschulungspotential und den tatsächlichen Erstklässlern am ersten Schultag (=Einschulungsquote) ist je Schulstandort unterschiedlich. Folgende Aspekte führen zu teilweise erheblichen Unterschieden:

 Besuch einer Privatschule oder eines sonderpädagogischen Förderzentrums  Abmeldungen von Kindern ins Ausland bei beginnender Schulpflicht  Zahl der Neubaubezieher ist in einem Grundschulsprengel stark gestiegen  Gastschulanträge oder Zuweisungen wegen eines besonderen Schulprofils (z.B. gebundener Ganztag, jahrgangsgemischte Klassen, Schulprofil Inklusion)

Je Grundschulsprengel muss daher immer ein gesonderter Blick auf die individuelle Einschulungsquote erfolgen.

Prognostische Entwicklung der Grundschülerinnen und Grundschüler

Die prognostischen Schülerzahlen der 1. bis 4. Klassen der öffentlichen Grundschulen haben sich durch die Bevölkerungsvorausberechnung 2024 und die darauf aufbauende Schülerprognose 2024/2025 seit dem letzten Betrachtungszeitraum verändert und stellen sich nun wie folgt dar:

Im Schuljahr 2024/2025 werden 17.658 Kinder in 810 Klassen beschult. Hinzu kommen 222 Schülerinnen und Schüler in 14 Deutschklassen (siehe Kapitel 9).

Tab.: Bestand und Prognose der Schülerinnen/Schüler und Klassenzahlen aller

öffentlichen Grundschulen

Schuljahr Schüler- potential für 1. Jgst. Einschulungs- quote 1. Jgst. Deutschklassen (DK) Summe Schüler 1.-4. Klasse inkl. DK Summe 1.-4. Klassen inkl. DK
Schüler Klassen Schüler Klassen
n e hl a z r e ül h c S e h c i hl c ä s t a t 2020/2021 4634 86,2% 3996 183 179 15 15913 740
2021/2022 4546 91,7% 4170 189 171 12 16029 746
2022/2023 4886 92,5% 4520 204 166 12 16838 764
2023/2024 4933 91,5% 4512 201 185 13 17341 791
2024/2025 4999 91,8% 4589 208 222 14 17880 824
g n u n h c e r e b s u a r o V n e r o b e g d n si r e d n Ki 2025/2026 4797 91,9% 4407 200 17868 821
2026/2027 4787 91,8% 4392 203 17916 822
2027/2028 4988 92,0% 4587 209 18054 822
2028/2029 4589 91,7% 4209 190 17691 803
2029/2030 4445 92,0% 4090 189 17375 791
n e r o b e g ht c ni r e d n Ki 2030/2031 4267 92,0% 3925 183 16898 772
2031/2032 4637 91,8% 4259 194 16560 757
2032/2033 4723 91,9% 4340 197 16674 763
2033/2034 4713 92,0% 4335 196 16905 770

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

Der Höchststand der Grundschülerinnen und Grundschüler wird für das Schuljahr

2027/2028 mit ca. 18.054 Schülerinnen und Schüler in 822 Klassen erwartet. Hinzu

kommen ca. 200 Schülerinnen und Schüler in ca. 15 Deutschklassen. Dies entspricht etwa der Anzahl von 400 Grundschulkindern mehr als im Schuljahr 2024/2025.

Dieser hohe Schülerstand ist nach den aktuellen Berechnungsannahmen bis zum Schuljahr 2033/2034 (Ende der Vorausberechnung) rückläufig auf unter 17.000 Schülerinnen und Schüler in 770 Klassen (zuzüglich Deutschklassen).

Ein grafischer Vergleich der Schülerprognose 2023 und der aktuellen Schülerprognose 2024/2025 bezogen auf die gesamtstädtische Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen Grundschulen zeigt deutlich die veränderte Tendenz in der Entwicklung ab 2028. Während die Gesamtzahl der Schülerprognose 2023 weiter bis knapp 17.800 Schülerinnen und Schüler steigt (blaue Säulen), ist die Schülerprognose 2024/2025 rückläufig und sinkt deutlich unter 17.000 Schülerinnen und Schüler (orange Säulen). Die Prognose 2023 konnte die sinkenden Geburtenzahlen der Jahre 2022 bis 2024 noch nicht berücksichtigen.

Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an öff.

Grundsschulen

Vergleich Schülerprognose 2023 und 2024

1 1 8 9 0 0 0 0 0 0 8 3 8 1 4 3 7 1 0 8 8 7 1 8 6 8 7 1 6 1 9 7 1 4 5 0 8 1 1 9 6 7 1 5 7 3 7 1 8 9 8 0 6 4 7 6 5 0 9

6 1 5 6 1 6 1 6 1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Summe Schüler Prognose 2024/2025 Summe Schüler Prognose 2023

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2023 und 2024/2025, Darstellung Referat für Schule und Sport, 03/2025

Dieses gesamtstädtische Bild, weiterer Anstieg bis zum Schuljahr 2027/2028 und anschließend rückläufige Zahlen, ist jedoch nicht in jedem Sprengel bzw. jeder Planungsregion gegeben. Die Erläuterungen zu den einzelnen Planungsregionen gehen darauf noch näher ein (Kapitel 4.4).

4.3 Unterrichtskapazitäten in Bestandsgebäuden

Zum Abklären der notwendigen Raum- und Flächenanpassungen müssen zunächst immer die aktuellen Unterrichtskapazitäten je Schulstandort betrachtet werden. In den Planungsgebieten liegen teilweise auch Schulgebäude, die vor über 100 Jahren geplant und gebaut worden sind (z.B. Dr.-Theo-Schöller-Schule, Ludwig-Uhland-Schule, Bismarckschule, Sperberschule, Reutersbrunnenschule, St. Johannis). In diesen älteren Bestandsschulen ist ein Raumsoll-Ist-Abgleich im Nachhinein schwierig, da die Gebäude mit zum heutigen Stand nicht vergleichbaren Voraussetzungen gebaut wurden:

Zur Festlegung des Fassungsvermögens einer solchen Schule hinsichtlich einer auskömmlichen Anzahl von Klassen im Gebäude wurde in der Stadt Nürnberg der Begriff Unterrichtskapazität (=UK) geprägt. Die Unterrichtskapazität bezeichnet hierbei die für den jeweiligen Schulstandort angenommene, schulaufsichtlich bestimmbare größtmögliche Anzahl an Klassen im Schulgebäude, die in Allgemeinen Unterrichtsräumen („AUR“) untergebracht sind.

Aus diesem Grund wurde seitens der Stadt Nürnberg ein methodisches Vorgehen zur Bestimmung der Unterrichtskapazität an Bestandsschulen in Nürnberg (Grund- und Mittelschulen) entwickelt. Dieses wurde dem Staatlichen Schulamt der Stadt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken im Frühjahr 2021 vorgestellt.

In Absprache mit der Regierung von Mittelfranken kann die Festlegung der Unterrichtskapazität in den Bestandsgebäuden der Grund- und Mittelschulen vorläufig als Planungsgröße verwendet werden. Einige Bestandsschulen haben seit längerem einen Bedarf an weiteren AUR, den sie zwar intern durch Umnutzung von Fachräumen oder gemeinsamer Nutzung von Fachräumen mit der angegliederten Mittelschule kompensieren, die dann jedoch in der Regel pädagogisch nicht passend ausgestattet sind. Dies ist aber pädagogisch nicht auf Dauer hinnehmbar und kann nun auf diese Weise sichtbar gemacht werden. Grundsätzlich muss bei nachfolgenden Baumaßnahmen immer vorhabenbezogen das Raumangebot der betroffenen Schule neu betrachtet und angepasst werden. Hierbei muss z.B. geprüft werden, ob die bei Baugenehmigung zulässige Verwendung von Räumen nach heutigen Gesichtspunkten so noch sinnvoll und zulässig ist. Sonderräume (Verwaltung, Lehrerzimmer, Fachunterrichträume, Lernwerkstätten, Büro Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), Förderlehrkräfte, Hallen- und Freisportanlagen, Hausmeister, Lager o.ä. müssen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

4.4 Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

4.4.1 Grundlagen

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen hat in der kommunalen Bildungs- und Sozialpolitik der Stadt Nürnberg seit mehr als zehn Jahren einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2003 finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses statt, die Ausdruck eines intensiven Fachaustausches auf kommunaler Ebene sind, der Anfang der 90er Jahre begann. Auch in Zukunft wird die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein.

Gemeinsame Planungsgrundlage des Referats für Schule und Sport und des Referats für Planungsgrundlage Jugend, Familie und Soziales ist der „Nürnberger Weg“, der bereits 2017 entwickelt und „Nürnberger Weg“ dem gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30.11.2017 vorgestellt wurde. Der „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ legt die Planungs- und Steuerungsverantwortung von Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe fest. Aktuelle und zukünftige Projekte werden unter Berücksichtigung des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs mit einer Gesamt- Versorgungsquote von 90% geplant. Bei ausgewählten neuen Schulsprengeln, bei denen das Ganztagsbetreuungsangebot komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot (ohne ergänzende Horte im Sprengelgebiet) realisiert werden soll, wird die Versorgung dauerhaft durch eine 100%-Quote sichergestellt. Schulische Betreuungsangebote (Gebundener Ganztag, Offener Ganztag, Mittagsbetreuung) können das Hortangebot ergänzen und die Versorgungsquote übergangsweise oder dauerhaft erhöhen. Über die standortspezifischen Planungen einschließlich der Mengengerüste und Versorgungsquoten wird jährlich mit der Fortschreibung des „Masterplans zur Bedarfsund Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ (kurz Masterplan) dem gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss berichtet.

Die Modelle und Formen der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sind in Bayern sehr vielfältig. Die nachfolgende Grafik gibt eine Übersicht, gegliedert nach dem Umfang des Angebots und dem Mindeststandard an die Qualifikation des Personals (Qualifikationsqualität):

Abbildung 1

Entsprechend des „Nürnberger Wegs“ ist es Ziel der Stadt Nürnberg diejenigen Angebotsformen auszubauen, die den Rechtsanspruch erfüllen können (8 Stunden pro Schultag, Ferienbetreuung). Nach Beschlüssen (28.11.2024 und 10.04.2025) des gemeinsamen Jugendhilfe-/Schulausschuss wurde die Schulverwaltung der Stadt Nürnberg damit beauftragt, ein Konzept zur Erhöhung von Betreuungsplätzen im schulischen Kontext zu entwickeln und umzusetzen. Das mit dem Staatlichen Schulamt in Neues Planungsder Stadt Nürnberg entwickelte Instrument der Kooperationscluster (KC) bindet instrument: sozialräumlich benachbarte Grundschulen in sog. Betreuungsgemeinschaften zusammen, Kooperationscluster die unter Einbindung aller bereits vorhandener Strukturen und Netzwerkpartner (KC) gemeinsam die Betreuungsbedarfe der Familien im Stadtteil (auch Ferienbetreuung) quantitativ und qualitativ ergänzen kann. Das Modell wird sukzessive mit den Schulleitungen der Nürnberger Grundschulen weiterentwickelt.

4.4.2 Masterplan

Der „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ wurde 2014 entwickelt, stetig weiterentwickelt und fortlaufend optimiert. Der Masterplan ist das kommunale Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau von „Masterplan“ als Unterrichtskapazitäten (Schule) und Ganztagsangeboten (Jugendhilfe). Damit verfügt die kommunales Stadt Nürnberg als eine von wenigen Städten bereits seit mehreren Jahren über ein Planungsinstrument etabliertes Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert und miteinander in Verbindung setzt, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess

beteiligt. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist die hier beschriebene kleinräumige Schulraumentwicklungsplanung.

Folgendes Schaubild gibt eine Übersicht über die Planungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung und den beteiligten Akteuren im Zuge der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Abbildung 2

In den letzten Jahren wurde die Masterplanung jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung des Masterplans wurde letztmalig im Frühjahr 2024 erstellt und in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 20.06.2024 vorgestellt und beschlossen. Die nächste Fortschreibung des Masterplans einschließlich der A- Maßnahmenliste erfolgt 2025. Diese wird auf Basis der hier vorliegenden Schulraumentwicklungsplanung voraussichtlich in der Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses am 05.06.2025 vorgelegt und beschlossen werden. Weitere Grundlage ist hier der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.

4.4.3 Rechtsanspruch ganztägige Bildung, Betreuung und

Erziehung von Grundschulkinder

Kurz vor der Bundestagswahl im September 2021 beschlossen der Bundestag und der Bundesrat in ihren letzten Sitzungen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Ganztagsbetreuung Kindern im Grundschulalter, Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, verankert den ab 2026 Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und somit in der Kinder- und Jugendhilfe.

Für die Umsetzung des bundesgesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sukzessive aufwachsend ab 2026 wird der „Nürnberger Weg“ beibehalten. Im Rahmen der Masterplanung wird detailliert zu prüfen sein, ob in diesem Zug Betreuungsräume in den Schulen bereitgestellt werden können oder ob Neubauten errichtet werden müssen. Durch die hier vorliegende Schulraumentwicklungsplanung wird die Grundlage für die Fortschreibung des Masterplans geschaffen.

4.5 Betrachtung auf Ebene der Planungszonen

Um die derzeit 52 Grundschulen auf „handhabbare“ Bereiche zu reduzieren, wurden sechs Planungszonen gebildet, die flächenmäßig im Wesentlichen mit den Mittelschulverbünden übereinstimmen (Vergleich Kapitel 5.1), bisweilen jedoch eine grundschulsprengel-übergreifende Betrachtungsweise nötig machen. So muss z.B. die Grundschule Bartholomäusschule (Sprengelnummer 62) im Zusammenhang sowohl mit den Grundschulen Insel Schütt (25) und Paniersplatz (39), als auch mit den Grundschulen Bismarckstraße (10) und Gebrüder-Grimm (17) gesehen werden.

Im Folgenden wird für jede Planungszone tabellarisch die zugehörige Schüler- und Klassensumme dargestellt. Dabei handelt es sich bis zum Schuljahr 2024/2025 um die tatsächlichen statistischen Oktoberzahlen und ab dem Schuljahr 2025/2026 um die prognostisch fortgeführten Zahlen der Schülerprognose 2024/2025.

Abschließend werden die räumlichen Unterrichtskapazitäten und Bedarfe in den einzelnen Planungszonen textlich beschrieben. Auf Ebene dieser Planungszonen werden hier nur die Grundschulen betrachtet. Das Zusammenspiel mit den Mittelschulen wird im entsprechenden Kapitel der Mittelschulen dargestellt. Im Einzelfall gibt es erste Hinweise, wenn sich an einem Schulstandort eine Grund- und eine Mittelschule befinden.

Abbildung 3

4.5.1 Planungsgebiet Nord: Knoblauchsland, Schniegling,

Nordstadt, Erlenstegen, Buchenbühl

Das Planungsgebiet umfasst die Grundschulen:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS Name
01 6583 GS St. Johannis
10 6585 GS Bismarckstraße
17 6593 GS Gebrüder-Grimm-Schule
19 6597 GS Ziegelstein
22 6651 GS Wahlerschule
27 6794 GS Buchenbühler-Schule
34 6594 GS Friedrich-Hegel-Schule
36 6803 GS Friedrich-Staedtler-Schule incl. Dependance Almoshof, Dependance Buch
37 6776 GS Konrad-Groß-Schule
43 6659 GS Großgründlach
48 6636 GS Dr.-Theo-Schöller-Schule
52 6646 GS Thoner Espan
54 6648 GS Ludwig-Uhland-Schule
62 6580 GS Bartholomäusschule1
66 6864 GS Forchheimer Str.

1 Der Sprengel der GS Bartholomäusschule ist auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schule ist deshalb in der Planungszone (1) Nord und (3) Mitte/Ost berücksichtigt

Abbildung 4

Das Planungsgebiet lässt sich zerlegen in:

Westlicher Teil: GS Wahlerschule, GS Dr.-Theo-Schöller-Schule, GS St. Johannis, GS Thoner Espan, GS Forchheimer Str.

Mittlerer Teil: GS Ludwig-Uhland-Schule, GS Friedrich-Hegel-Schule

Östlicher Teil: GS Bismarckstraße, GS Ziegelstein, GS Konrad-Groß-Schule, GS Gebrüder- Grimm-Schule, GS Bartholomäusschule

Nördliche Vorortschulen: GS Großgründlach, GS Buchenbühl, GS Friedrich-Staedtler- Schule mit den Dependancen Almoshof und Buch

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen: Schülerprognose 2024/2025

Im Schuljahr 2024/2025 ist im Teilgebiet West (Zunahme) und im Teilgebiet Mitte (Abnahme) deutlich die Sprengeländerung ursächlich durch die Inbetriebnahme der Grundschule Forchheimer Straße zu erkennen. Dabei wurden Schülerteile von Mitte nach West verschoben. Außerdem macht sich im Teilgebiet West der Aufwuchs im neuen Quartier Wetzendorf bemerkbar. Das Teilgebiet Nördliche Vororte bleibt relativ konstant und wird erst mit dem neuen Wohnquartier Buch Süd (ab ca. 2033) zunehmen. Der östliche Bereich ist in den letzten Jahren durch Neubaubezieher angewachsen und wird

auch in den Folgejahren noch leicht steigen. Dabei ist anzumerken, dass diese hohen Schüler- und Klassenzahlen zu einer starken Überlastung der dort befindlichen Schulhäuser, vor allem des Bismarckschulhauses, führt. In den Summenzahlen ist der weitere leichte Anstieg der Schüler- und Klassenzahlen bis 2027/2028 ersichtlich, der sich anschließend mit den geringeren Geburtenzahlen (Jahrgänge 2022-2024) in einen Rückgang wandelt.

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für das Planungsgebiet Nord

West Mitte Ost Nördliche Vororte Gesamt*
Schuljahr Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen
2020/2021 1316 61 798 39 1540 70 511 24 4132+33 192+2
2021/2022 1313 60 819 39 1518 68 562 25 4187+25 190+2
2022/2023 1360 61 938 41 1620 69 557 26 4445+30 195+2
2023/2024 1422 63 963 42 1662 75 588 27 4610+25 205+2
2024/2025 1527 72 904 41 1743 81 618 28 4758+34 220+2
2025/2026 1542 75 859 39 1788 81 575 26 4763 221
2026/2027 1555 75 811 38 1790 82 589 28 4744 223
2027/2028 1562 75 782 37 1842 82 589 29 4774 223
2028/2029 1491 72 779 36 1786 80 587 31 4643 219
2029/2030 1451 70 762 35 1708 79 599 31 4520 215
2030/2031 1443 70 750 34 1640 75 564 29 4397 208
2031/2032 1439 68 725 32 1583 73 565 27 4312 200
2032/2033 1514 69 723 32 1562 72 576 26 4376 199
2033/2034 1599 74 727 32 1570 71 601 27 4497 204

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. In der Summenspalte werden sie noch einmal extra ausgewiesen. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden, d.h. die Raumbedarfe Deutschklassen werden in der Prognose nicht berücksichtigt bzw. sichtbar.

Schulraumentwicklungsplanung 2025

Nördliche Vorortschulen: GS Großgründlach, GS Buchenbühl, GS Friedrich-Staedtler-

Schule mit den Dependancen Almoshof und Buch

Dieser Planungsbereich hat im Schuljahr 2024/2025 einen Bedarf für 28 Klassen. Dem steht eine Unterrichtskapazität für 24 Klassen gegenüber.

Die Grundschule Buchenbühl dürfte auch zukünftig ausreichend Schulkinder für einen einzügigen Betrieb aufweisen.

Die Grundschule Großgründlach ist bei kaum Schulkinderzahlveränderungen in ihrem Bestand als zweizügige Schule stabil. Sprengeländerungen oder Schülerumverteilungen im großen Umfang sind zwischen der Grundschule Großgründlach und der südlich gelegenen Grundschule Friedrich-Staedtler-Schule für Grundschulkinder angesichts der geographischen Lage im Knoblauchsland nicht sinnvoll.

Die Grundschule Friedrich-Staedtler-Schule (incl. Dependancen Almoshof und Buch) wird mittelfristig Entlastung benötigen. Die Gebäude und Grundstücke in Almoshof und Buch (hellgrüne Kreise in Karte oben) sind zu klein, als dass sie den durch die Entwicklung in Buch-Süd entstehenden Bevölkerungs- und damit einhergehend Grundschulkinderaufwuchs bewältigen können. Je nach Entwicklung der Wohnbebauung im Sprengelgebiet ist es notwendig, eine neue zwei- bis dreizügige Grundschule im südlichen Knoblauchsland zu schaffen. Eine Schulvorbehaltsfläche konnte seitens der Stadt in Buch Süd auf dem Areal „Beim Bast“ gesichert werden. Die zu erwartenden künftigen Schülerzahlenzuwächse der Grundschule und der Mittelschule Friedrich- Staedtler-Schule sind in den kommenden Jahren noch zu beobachten.

Westlicher Teil: GS Wahlerschule, GS Dr.-Theo-Schöller-Schule, GS St. Johannis, GS

Thoner Espan, neue GS Forchheimer Straße

Durch die Inbetriebnahme der neuen Grundschule Forchheimer Straße zum Schuljahr 2024/2025 und der damit einhergehenden Neuordnung der Sprengel in diesem Entlastung im Stadtgebiet konnte an den benannten Schulen die angespannte Raumsituation der Stadtteil durch vergangenen Jahre gelöst werden. Dem aktuellen Raumbedarf für 72 Klassen steht in Inbetriebnahme GS Summe eine ebenso hohe Unterrichtskapazität gegenüber (Grundschule Thoner Espan UK Forchheimer Straße 16 Klassen, Grundschule Wahlerschule UK 8 Klassen, Grundschule Dr. Theo-Schöller- Schule UK 12 Klassen, Grundschule St. Johannis UK 16 Klassen, Grundschule Forchheimer Straße UK 20 Klassen).

Übergangslösungen, wie die Containeranlage an der Grundschule Thoner Espan, werden nicht mehr benötigt und können abgebaut werden. An der Grundschule Thoner Espan kann dann mit der Errichtung der Außenanlagen und Außensportflächen begonnen werden.

Ob aufgrund der geplanten Bebauung in Thon und Wetzendorf langfristig nochmals eine Entlastung im nördlichen Bereich erforderlich wird, bleibt abzuwarten. Ggfs. müssten Bedarfe bei einer neuen Grundschule im südlichen Knoblauchsland berücksichtigt werden.

Nach abgeschlossener Generalsanierung an der Grundschule St. Johannis wird sich diese dauerhaft mit einer UK für 16 Klassen auf zwei Gebäude verteilen, nämlich auf das Bestandsschulhaus Adam-Kraft-Straße 2 und auf das ehemalige Berufsschulhaus Lange Zeile 31.

Mittlerer Teil: GS Ludwig-Uhland-Schule, GS Friedrich-Hegel-Schule

Dieser Planungsbereich hat im Schuljahr 2024/2025 einen Bedarf für 41 Klassen. Dem steht eine Unterrichtskapazität für 36 Klassen gegenüber.

Für die Grundschule Ludwig-Uhland-Schule entsteht derzeit ein Neubau mit einer UK für 16 Klassen auf dem Schulgelände. Die Inbetriebnahme ist noch für das laufende Schuljahr Grundschulneubau 2024/2025 geplant. Durch den Auszug der Grundschule aus dem Bestandsschulhaus kann auf dem die Ludwig-Uhland-Mittelschule die lange notwendige räumliche Erweiterung erhalten, Schulgelände der auch zur Entlastung anderer Mittelschulen im Mittelschulverbund Nord. Zuerst wird die Ludwig-Uhland- Mittelschule jedoch ab dem Schuljahr 2025/2026 vorübergehend in dem von der Schule Berufsschule freigemachten Schulgebäude an der Pilotystraße untergebracht, um die notwendige Generalsanierung des Bestandsschulhauses zu ermöglichen.

An der Grundschule Friedrich-Hegel-Schule gibt es im Haupthaus inkl. Anbau sowie in den Pavillons insgesamt Platz für 24 Klassen (sechs Züge). Davon wird ein Zug (4 Klassen) im Sinne der Inklusion durch die Partnerklassen der Merianschule belegt, somit stehen 5 Züge für die Grundschule zur Verfügung.

Durch einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände (2. Bauabschnitt; Inbetriebnahme Erweiterungsbau geplant 2028) soll am Standort der Grundschule Friedrich-Hegel-Schule das auf dem Fachraumdefizit behoben werden. Hierzu sollen in einem Neubau - neben Flächen für Schulgelände der weitere Hortbetreuung – insbesondere Fachunterrichtsräume sowie eine Lernwerkstatt Friedrich-Hegel- Inklusion geschaffen werden. Schule

Mit Blick auf die im Zuge der Errichtung der Grundschule Forchheimer Straße zum Schuljahr 2024/25 veränderten Sprengelzuschnitte reicht die Unterrichtskapazität der beiden Schulen aus, um die Bedarfe in diesem Stadtgebiet zu decken.

Östlicher Teil: GS Bismarckstraße, GS Ziegelstein, GS Konrad-Groß-Schule, GS Gebrüder-

Grimm-Schule und GS Bartholomäusschule

Aktuell hat dieser Planungsbereich einen Bedarf von insgesamt 81 Klassen. Dem steht eine Unterrichtskapazität von aktuell 64 Klassen gegenüber.

Die Prognosen zeigen insbesondere im Bereich der Grundschule Bismarckstraße weiterhin eine hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern, so dass die Unterrichtskapazität Weiterhin hoher im Schulhaus - auch mit Blick auf die ebenfalls am Standort ansässige Mittelschule Klassenbedarf. Bismarckstraße - perspektivisch nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken. Neben Geplant ist Entlastung durch verschiedenen Varianten wird derzeit vorrangig geprüft, ob am Standort der Konrad- Erweiterungsbau für

Groß-Schule ein Erweiterungsbau umgesetzt werden kann, um damit Platz für eine

Konrad-Groß-Schule Erweiterung der Grundschule und Betreuung zu schaffen. Durch Verschiebungen von Schülerpotentialen im Grundschulbereich (Änderung der Sprengel) von der Grundschule Bismarckstraße hin zur Grundschule Konrad-Groß-Schule soll die Grundschule Bismarckstraße entlastet werden. Auch eine Verschiebung von Mittelschulpotentialen ist zu prüfen. Zudem könnte in Absprache mit den staatlichen Stellen die Berufsschulstufe der Merianschule am Standort der Konrad-Groß-Schule verortet werden. Dies bietet die Möglichkeit einer pädagogisch interessanten und innovativen inklusiven Kooperation von Mittelschule und Förderzentrum und verschafft der stark raumdefizitären Merianschule wieder etwas Raum an den anderen Standorten.

4.5.2 Planungsgebiet West: Großreuth b. Schweinau,

Kohlenhof, Doos, Gostenhof, St. Leonhard

Das Planungsgebiet umfasst die Grundschulen:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
11 6587 GS Henry-Dunant-Schule
29 6612 GS Knauerschule
38 6619 GS Carl-von-Ossietzky-Schule
42 6626 GS Reutersbrunnenschule
49 6639 GS Michael-Ende-Schule
56 6652 GS Friedrich-Wanderer-Schule
61 6578 GS Georg-Paul-Amberger-Schule1

Abbildung 5

Das Planungsgebiet lässt sich in folgende drei Teile zerlegen:

Nördlicher Teil: GS Friedrich-Wanderer-Schule, GS Reutersbrunnenschule, GS

Knauerschule, (neue Grundschule West)

Westlicher Teil: GS Henry-Dunant-Schule, (neue Grundschule Tiefes Feld)

Südöstlicher Teil: GS Carl-v.-Ossietzky-Schule, GS Michael-Ende-Schule, GS Georg-Paul- Amberger-Schule

1 Der Sprengel der GS Georg-Paul-Amberger-Schule ist auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schule ist deshalb in der Planungszone (2) West und (5) Südwest berücksichtigt.

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen: Schülerprognose 2024/2025

Für dieses Planungsgebiet ist deutlich ersichtlich, dass die Summen der Klassenzahlen in den nächsten Jahren bis 2027/2028 ebenso wie im gesamtstädtischen Vergleich noch leicht ansteigen, aber ab 2028/2029 nur minimal zurückgehen um anschließend wieder zu zunehmen. Grund dafür ist zum einen der weitere Aufwuchs auf den ehemaligen Quelle- und AEG-Arealen (nördlicher Teil) und zum anderen der erwartete Aufwuchs im neuen Stadtquartier Tiefes Feld (westlicher Teil), so dass der Rückgang aufgrund sinkender Geburtenzahlen in diesen Teilen nicht zum Tragen kommt. Die Entwicklung im südöstlichen Teil entspricht mit einer langfristigen Abnahme der Schülerzahlen der gesamtstädtischen Entwicklung.

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für das Planungsgebiet West

nördlicher Teil Westlicher Teil Südöstlicher Teil Gesamt*
Schuljahr Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen
2020/2021 1215 55 446 20 998 47 2630+29 120+2
2021/2022 1212 56 446 21 1014 47 2642+30 122+2
2022/2023 1257 57 457 22 1088 49 2766+36 126+2
2023/2024 1316 59 439 21 1138 53 2853+40 131+2
2024/2025 1330 62 447 21 1179 53 2926+30 134+2
2025/2026 1363 64 449 21 1205 54 3016 139
2026/2027 1395 64 420 19 1226 55 3041 138
2027/2028 1395 62 419 19 1228 56 3042 137
2028/2029 1397 60 430 19 1192 55 3018 134
2029/2030 1389 60 457 19 1158 53 3004 132
2030/2031 1372 60 492 21 1119 52 2983 133
2031/2032 1375 60 537 22 1090 51 3002 133
2032/2033 1372 61 588 24 1072 49 3031 134
2033/2034 1392 62 626 26 1071 49 3088 137

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. In der Summenspalte werden sie noch einmal extra ausgewiesen. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden, d.h. die Raumbedarfe Deutschklassen werden in der Prognose nicht berücksichtigt bzw. sichtbar.

Schulraumentwicklungsplanung 2025

Nördlicher Teil: GS Friedrich-Wanderer-Schule, GS Reutersbrunnenschule und GS

Knauerschule, neue GS West

Aktuell hat dieser Planungsbereich einen Bedarf für 62 Klassen, dem steht eine Unterrichtskapazität für 54 Klassen gegenüber. Durch die Wohnbebauung u. a. auf dem AEG-Nord- und Quelle-Areal steigen die Klassenzahlen in diesem Bereich bis 2026/2027 sogar auf 64 Klassen an.

Der Neubau einer weiteren Grundschule, der sogenannten Grundschule West, mit Planungsgespräche Betreuung ist daher zur Entlastung der bestehenden Schulhäuser zwingend erforderlich. für neue Die Lage des für den Bau einer 3-zügigen Grundschule erworbenen Grundstücks erlaubt „Grundschule West“ bei der Inbetriebnahme der neuen Grundschule eine Teilung des Grundschulsprengels der

Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule entlang der Fürther Straße. Bis zur

Fertigstellung (voraussichtlich Schuljahr 2030/2031) muss die GS Friedrich-Wanderer- Schule weiterhin mit den Interim-Erweiterungen die bestehenden Bedarfe abdecken, erst anschließend kann sie auf eine 5-Zügigkeit zurückgefahren werden.

An der Grundschule Reutersbrunnenschule wurde ein dauerhafter Modulbau für Erweiterung der Unterrichtsräume und Betreuung errichtet der im laufenden Schuljahr 2024/2025 in Reutersbrunnen- Betrieb genommen wurde. Der Standort hat somit endlich die notwendige Erweiterung schule mit Gebäude erhalten, um neben Klassenzimmern auch ein auskömmliches Fachraumangebot bieten in Modulbauweise zu können. Perspektivisch sollen nach Auszug der Berufsschule 5 aus dem gemeinsamen Gebäude Grundschule/Berufsschule die Räume saniert und für neue Nutzungen geordnet werden. Neben der weiteren Grundschulnutzung mit einer Unterrichtskapazität für dann 22 Klassen (inkl. Modulbau) können der wachsenden Mittelschule Johann-Daniel- Preißler-Schule dauerhaft Flächen für eine Dependance zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Betreuungsangebot für die Grundschule Reutersbrunnenschule weiter ausgebaut werden (siehe dazu auch Kapitel 8.3.5).

Die Grundschule Knauerschule (12 Klassen, 3 Züge) kann nicht erweitert werden, aktuell führt sie 4-Züge und bliebe gemäß der Schülerprognose im bestehenden Sprengel auch weiterhin 4-zügig. Nach dem Auszug der Berufsschule 5 aus der Reutersbrunnenschule und der notwendigen Sanierung kann die Grundschule Knauerschule stufenweise in Richtung Grundschule Reutersbrunnenschule entlastet und den Räumlichkeiten entsprechend von einer 4-zügigen Grundschule in eine 3-Zügigkeit mit ausreichenden Fachunterrichtsräumen zurückgeführt werden. Die Diagnose-Förderklassen des Sonderpädagogischen Förderzentrums An der Bärenschanze sollen im Sinne der Inklusion am Standort der Grundschule Knauerschule bestehen bleiben.

Westlicher Teil: GS Henry-Dunant-Schule, neue GS Tiefes Feld

Dieser Planungsbereich hat im Schuljahr 2024/2025 einen Bedarf für 17 Klassen. Dem steht eine Unterrichtskapazität für 16 Klassen gegenüber.

Die Grundschule Henry-Dunant-Schule wird mit den Nachverdichtungen im Sprengelgebiet zukünftig am Schulstandort als 5-zügige Grundschule (20 Klassen) geführt. Der Neubau soll zum Schuljahr 2026/2027 in Betrieb gehen. Zu diesem Zeitpunkt werden Ersatzneubau für auch Schülerinnen und Schüler aus dem bisherigen Sprengelgebiet der Grundschule Grundschule Henry- Friedrich-Wanderer-Schule über Sprengelanpassung verlagert, die Grundschule Friedrich- Dunant Wanderer-Schule damit entlastet und ein kürzerer Schulweg für die Kinder ermöglicht. Dies betrifft insbesondere den an der Von-der-Tann-Straße geplanten Wohnkomplex, der der Grundschule Henry-Dunant-Schule zugeordnet werden soll. Die Regelschülerinnen und -schüler der vier intensiv kooperierenden Klassen (IKON) am Standort der Jakob- Muth-Schule werden weiterhin nominell der Grundschule Henry-Dunant-Schule zugerechnet.

Die Sprengelgrundschule Henry-Dunant-Schule wird für die Schülerpotentiale, die aus dem Bauvorhaben Tiefes Feld kommen, nicht mehr ausreichen. Daher wird es notwendig eine eigene Grundschule mit eigenem Schulsprengel im Tiefen Feld zu errichten. Die

Bebauung im Tiefen Feld schiebt sich allerdings gegenüber den bisherigen Annahmen zeitlich noch weiter nach hinten. Aufgrund der jetzt vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnung sollte langfristig von einer bis zu 3-zügigen Belegung für die Grundschule Tiefes Feld ausgegangen werden. Die neue Grundschule Tiefes Feld soll zukünftig auch die Grundschülerinnen und –schüler aus Kleinreuth bei Schweinau und auch Höfen aufnehmen. Durch Letzteres kann die Grundschule Friedrich-Wanderer- Schule weiter entlastet werden.

Südöstlicher Teil: GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS

Michael-Ende-Schule

Aktuell hat dieser Planungsbereich einen Bedarf von insgesamt 53 Klassen. Dem steht eine Unterrichtskapazität von aktuell 44 Klassen gegenüber.

Aufgrund der stadtplanerischen Entwicklungen rund um die Fuggerstraße/Bernadottestraße zeigen die Prognosen für die Grundschule Carl-von- Ossietzky-Schule einen Schülerzuwachs, der voraussichtlich eine dauerhafte 3-Zügigkeit (12 Klassen) auslösen wird. Hinzu kommen weiterhin die beiden bereits jetzt am Standort untergebrachten Deutschklassen (Schuljahr 2024/2025). Im Zusammenspiel mit der ebenfalls auf dem Schulgelände ansässigen und ebenso wachsenden Mittelschule Carlvon-Ossietzky-Schule reichen die vorhandenen Unterrichtskapazitäten nicht aus. In einem ersten Schritt wurde im Schuljahr 2024/2025 ein Containergebäude mit acht zusätzlichen Klassenräumen sowie Betreuungsräumen errichtet. Durch diese interimsweise Erweiterung gelingt es wieder alle Klassen am Standort zu versorgen. Zwischenzeitlich mussten vier Mittelschulklassen als Außenklassen an der Mittelschule Schulcampus Werderau geführt werden. In einem zweiten Schritt wird derzeit geprüft, inwieweit die dauerhaften Raumbedarfe im Rahmen eines Erweiterungsbaus auf dem benachbarten Grundstück des Sportvereins gedeckt werden können bzw. ob im Rahmen der anstehenden Generalsanierung zusätzlich Erweiterungen auf dem Schulgelände (auch für Betreuung) notwendig und möglich sind.

Die Grundschule Georg-Paul-Amberger-Schule wird aufgrund von Wohnverdichtungen in den nächsten Jahren vermutlich mehr Klassen führen müssen als die vorhandene Unterrichtskapazität für 16 Klassen erlaubt. Hier wird zu prüfen sein, ob dies im Bestand abgedeckt werden kann.

4.5.3 Planungsgebiet Mitte/Ost: Zentrum, Galgenhof,

Zerzabelshof, Laufamholz

Das Planungsgebiet umfasst die Grundschulen:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
09 6666 GS Theodor-Billroth-Schule
15 6591 GS Kopernikusschule
25 6607 GS Insel Schütt
33 6615 GS Schule Laufamholz
39 6621 GS Paniersplatz
47 6632 GS Scharrerschule
53 6766 GS Thusneldaschule
55 6650 GS Zerzabelshof incl. Dependance Siedlerstr.
62 6580 GS Bartholomäusschule
63 6514 GS Holzgartenschule 1
64 6654 GS Wiesenschule 1

1 Die Sprengel der GS Holzgartenschule und GS Wiesenschule sind auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schulen sind deshalb in der Planungszone (3) Mitte/Ost und (4) Süd

Abbildung 6

Das Planungsgebiet lässt sich in folgende Teile zerlegen:

Nördlicher Teil: GS Paniersplatz, GS Insel Schütt, GS Bartholomäusschule1

Östlicher Teil: GS Theodor-Billroth-Schule, GS Laufamholz, GS Thusneldaschule, GS Zerzabelshof (incl. Dependance Siedlerstr.)

Westlicher Teil: GS Kopernikusschule, GS Scharrerschule, GS Holzgartenschule, GS

Wiesenschule2

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen: Schülerprognose 2024/2025

Die einzelnen Teilbereiche entwickeln sich entsprechend der gesamtstädtischen Entwicklung: weiterhin leichte Zunahme und anschließend Abnahme aufgrund rückläufiger Geburtenzahlen.

1 Die Bartholomäusschule muss im Zusammenhang sowohl mit den Schulen Bismarckstr. und Grimmstr., als auch den Schulen Insel Schütt und Paniersplatz gesehen werden und ist deshalb in den Planungszonen (1) Nord und (3) Mitte/Ost berücksichtigt. 2 Die Sprengel der GS Holzgartenschule und GS Wiesenschule sind auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schulen sind deshalb in der Planungszone (3) Mitte/Ost und (4) Süd

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für das Planungsgebiet Mitte

Nördlicher Teil Östlicher Teil Westlicher Teil Gesamt*
Schuljahr Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen
2020/2021 686 35 1132 49 1901 87 3650+69 166+5
2021/2022 664 33 1120 49 1848 86 3576+56 164+4
2022/2023 706 33 1170 51 1961 88 3778+59 168+4
2023/2024 738 36 1150 50 2000 91 3830+58 173+4
2024/2025 787 40 1232 54 2031 91 3973+77 180+5
2025/2026 762 36 1247 55 2017 90 4026 181
2026/2027 790 37 1232 54 1992 89 4014 180
2027/2028 820 38 1246 54 1933 87 3999 179
2028/2029 821 38 1169 51 1894 84 3884 173
2029/2030 802 38 1143 51 1823 83 3767 172
2030/2031 771 36 1095 48 1736 79 3603 163
2031/2032 745 35 1077 47 1701 78 3523 160
2032/2033 752 35 1084 50 1686 79 3522 164
2033/2034 767 35 1084 50 1697 78 3547 163

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. In der Summenspalte werden sie noch einmal extra ausgewiesen. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden, d.h. die Raumbedarfe Deutschklassen werden in der Prognose nicht berücksichtigt bzw. sichtbar.

Schulraumentwicklungsplanung 2025

Nördlicher Teil: GS Paniersplatz, GS Insel Schütt, GS Bartholomäusschule

Der Raumbestand der drei Grundschulen Grundschulen Paniersplatz, Insel Schütt und Bartholomäusschule bietet eine Unterrichtskapazität für 36 Klassen und ist derzeit mit 40 Klassen belegt, davon 5 Deutschklassen.

Die Grundschule Insel Schütt soll dauerhaft als 3-zügige Schule (12 Klassen) geführt werden. Zusammen mit der ebenfalls am Standort ansässigen Mittelschule Nürnberg Insel Schütt (14 Klassen) ergibt sich ein Raumbedarf, der die vorhandene Unterrichtskapazität deutlich übersteigt. Insbesondere Flächen für die Ganztagsangebote der Grundschule (Gebundener Ganztag, Mittagsbetreuung) stehen aktuell nur in stark reduziertem und eingeschränktem Umfang zur Verfügung (synergetische Nutzungen). Es ist deshalb notwendig, das auf dem Schulgelände befindliche bisherige Hortgebäude zu einem Haus für die schulische Betreuung weiterzuentwickeln. Nach Auszug des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in den Neubau in der „Unteren Talgasse“ soll zeitnah ein entsprechender Umbau bzw. eine Sanierung des Gebäudes stattfinden, erste Planungsgespräche laufen bereits.

Östlicher Teil: GS Theodor-Billroth-Schule, GS Laufamholz, GS Thusnelda-Schule, GS

Zerzabelshof

Bei einer Unterrichtskapazität für 46 Klassen gibt es aktuell einen Bedarf für 54 Klassen. Dauerhafte Raumbedarfe ergeben sich insbesondere an der Grundschule Laufamholz, an der Grundschule Thusneldaschule sowie an der Grundschule Zerzabelshof.

Durch den im Rahmen des Regensburger Viertels entstandenen Wohnbau wächst die Räumliche notwendige Unterrichtskapazität der Grundschule Zerzabelshof mit dem Standort in der Erweiterung der GS Viatisstraße und der Dependance in der Siedlerstraße auf insgesamt 18 Klassen. Nachdem Zerzabelshof die bauliche Substanz der Pavillons sowie der Turnhalle am Standort Siedlerstraße einen notwendig Ersatz erforderlich macht, soll im Rahmen dieser Baumaßnahme die notwendige Kapazitätserweiterung umgesetzt werden.

Im Thusneldaschulhaus müssen die Kapazitäten für die Grund- und Mittelschule Räumliche perspektivisch ausgebaut werden. Eine Erweiterung der Grundschulkapazitäten könnte Entlastung für die entweder durch einen Schulneubau oder durch den Auszug der Mittelschule in ein Thusneldaschule anderes Schulgebäude (Mittelschule Ost) erreicht werden. Verschiedene Varianten sind notwendig derzeit in Prüfung.

Für die Grundschule Laufamholz soll die Unterrichtskapazität durch die Erweiterung der Schule auf dem bereits gekauften angrenzenden Grundstück erhöht werden. Auch Räume für schulische Betreuung sind dort mitzudenken.

Westlicher Teil: GS Kopernikusschule, GS Scharrerschule, GS Holzgartenschule, GS

Wiesenschule

Einer Unterrichtskapazität für 80 Klassen stehen 91 Klassen gegenüber.

An der Scharrerschule sind die erforderlichen Kapazitäten für die Grundschule und die Mittelschule nicht dauerhaft vorhanden, zumal auch die Containeranlage auf dem Räumliche Schulgelände perspektivisch abgebaut werden muss. Um beide Schularten mit ihren Entlastung für die ganztägigen Betreuungsangeboten langfristig am Standort versorgen zu können, müssten Scharreschule die Schülerzahlen sukzessive durch entsprechende Sprengelveränderungen reduziert notwendig werden. Verschiedene Varianten unter genauer Betrachtung der Bedarfe sind derzeit in Prüfung (siehe auch Kap. 5.3.3.).

Eine Entlastung der Grundschule Wiesenschule konnte bereits zum Schuljahr 2024/2025 auf den Weg gebracht werden. Durch den Auszug der Mittelschule aus dem Gebäude der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule haben sich Flächenressourcen ergeben, die zur Erweiterung der Unterrichtskapazität der Grundschule Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule genutzt werden. Neben der Sprengelveränderung der Grundschule Wiesenschule hin zur Grundschule am Herschelplatz kann auch die Grundschule Kopernikusschule dauerhaft entlastet werden.

Sollte sich an der Grundschule Holzgartenschule ein dauerhafter Raumbedarf abzeichnen kann am Schulstandort Schönweißstraße nach Auszug der Berufsschule 14 eine neue Grundschule gegründet werden, die sich den Gebäudekomplex dann mit der verbliebenen Berufsschule 4 teilt (siehe dazu auch Kapitel 8.3.4). Hier werden Sprengeländerungen notwendig werden.

4.5.4 Planungsgebiet Süd: Südstadt, Maiach, Gartenstadt

Das Planungsgebiet umfasst die Grundschulen:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
21 6599 GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule
30 6613 GS Ketteler-Schule
32 6614 GS Schulcampus Werderau (vormals Maiacher Grundschule)
51 6643 GS Sperberschule
41 6625 GS Regenbogenschule
63 6514 GS Holzgartenschule1
64 6654 GS Wiesenschule1

Abbildung 7

1 Die Sprengel der GS Holzgartenschule und GS Wiesenschule sind auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schulen sind deshalb in der Planungszone (3) Mitte/Ost und (4) Süd

Das Planungsgebiet wird zerlegt in die Teile:

Gartenstadt, Falkenheim und Kettelersiedlung: GS Ketteler-Schule, GS

Regenbogenschule,

Werderau: GS Schulcampus Werderau,

Nördlicher Teil mit den Stadtvierteln Sandreuth, Steinbühl, Rabus, Hasenbuck: GS

Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule, GS Sperberschule, GS Holzgartenschule, GS Wiesenschule, neue Grundschule in Lichtenreuth/Brunecker Straße

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen: Schülerprognose 2024/2025

Die Teile Werderau sowie Gartenstadt, Falkenheim und Kettelersiedlung folgen in ihrer Entwicklung dem gesamtstädtischen Verlauf, Zunahme in den nächsten Jahren und dann leicht rückläufige Zahlen. Der nördliche Teil jedoch nimmt zwar in den nächsten Jahren ebenso leicht zu, sinkt jedoch in der Folge nicht so stark ab. Hier befindet sich das neue Stadtquartier Lichtenreuth dessen Aufwuchs den Rückgang der Schülerzahlen in den Südstadtschulen kompensiert.

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für das Planungsgebiet Süd

nördlicher Teil Werderau Gartenstadt, Falkenheim, Kettelersdlg. Gesamt*
Schuljahr Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen
2020/2021 1856 86 237 12 417 19 2510 117
2021/2022 1888 89 232 12 431 20 2551 121
2022/2023 2004 91 250 13 457 21 2711 125
2023/2024 1981 91 245 13 474 22 2700 126
2024/2025 2083 94 254 12 468 22 2805 128
2025/2026 2119 98 242 12 462 21 2823 131
2026/2027 2171 100 228 12 486 22 2885 134
2027/2028 2226 101 230 12 494 23 2950 136
2028/2029 2189 97 222 12 490 23 2900 132
2029/2030 2162 96 223 12 496 23 2881 131
2030/2031 2114 95 216 12 472 22 2802 129
2031/2032 2094 95 208 12 446 21 2747 128
2032/2033 2112 97 202 12 451 22 2765 131
2033/2034 2142 97 195 11 448 23 2784 131

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. In der Summenspalte werden sie noch einmal extra ausgewiesen. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden, d.h. die Raumbedarfe Deutschklassen werden in der Prognose nicht berücksichtigt bzw. sichtbar.

Schulraumentwicklungsplanung 2025

GS Schulcampus Werderau (ehemals GS Maiacher Schule)

Die Grundschule Schulcampus Werderau an der Maiacher Straße hat durch die Lage im enklavenartigen Stadtteil Werderau einen festen Sprengel und durch den dort bereits nahezu vollständigen und langjährigen Ausbau der Wohnbebauung ein stabiles und wenig schwankendes Erstklasspotential an Kindern. Der dreizügige Ersatzneubau der Schule, der gemeinsam mit der Mittelschule Schulcampus Werderau (ehemals Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule) im Jahr 2024 in Betrieb gegangen ist, soll die Bedarfe dauerhaft decken.

Gartenstadt: GS Regenbogenschule und GS Ketteler-Schule

Die gemeinsame Unterrichtskapazität von 20 Klassen reicht aus, um die dauerhaften Bedarfe zu decken (Bedarf im Schuljahr 2024/2025= 22 Klassen).

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll an der Grundschule Ketteler-Schule eine Generalsanierung Generalsanierung stattfinden. Im Rahmen der Maßnahme ist keine Ketteler-Schule Kapazitätserweiterung geplant.

Dem Schulsprengel der Grundschule Regenbogenschule ist noch das neue Stadtquartier Lichtenreuth zugeordnet (Zahlen des neuen Stadtgebiets fließen jedoch nicht in die Prognose der Schule ein, sondern werden gesondert betrachtet=Planungszone 3, nördlicher Teil). Mit den ersten Bezügen der dort geschaffenen Wohnbebauung steigt nun die Schülerzahl der Grundschule Regenbogenschule. Da die Wegeverbindung aus dem neuen Stadtgebiet zur Grundschule Regenbogenschule insbesondere für Erstklässler als Schulweg herausfordernd erscheint, werden derzeit verschiedene Interimsszenarien, bis zur Inbetriebnahme einer neuen Grundschule Lichtenreuth, geprüft.

Nördlicher Teil: Südstadt im engeren Sinn

Aktuell hat dieser Planungsbereich einen Bedarf für insgesamt 94 Klassen, dem steht eine Unterrichtskapazität von aktuell 86 Klassen gegenüber (GS Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule, GS Sperberschule, GS Holzgartenschule, GS Wiesenschule). Aufgrund der Baugebiete in Lichtenreuth wächst der Bedarf auf über 100 Klassen weiter an.

Durch den Auszug der Mittelschule aus dem Gebäude der Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule haben sich Flächenressourcen ergeben, die zur Erweiterung der Sanierung und Unterrichtskapazität der Grundschule Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule genutzt Umbau Friedrichwerden. Neben der zum Schuljahr 2024/2025 vollzogenen Sprengelveränderung der Wilhelm-Herschel- Grundschule Wiesenschule hin zur Grundschule am Herschelplatz kann auch die Schule Grundschule Kopernikusschule dauerhaft entlastet werden. Es ist zudem geplant, das Schulhaus der Grundschule Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule umzubauen und zu sanieren und dadurch an die Bedürfnisse einer mindestens sechszügigen Grundschule anzupassen. Somit kann im Bestandsschulhaus der Mangel an (Fach-)Räumen im Grundschulbereich gedeckt und eine Ganztagsbetreuung etabliert werden. Die im Hof stehenden Container können abgebaut und das Außengelände wieder in vollem Umfang für Pause und Freisport zur Verfügung gestellt werden.

Die Grundschule Wiesenschule wird durch die Verschiebung von Schülerpotentialen an die Grundschulen Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule entlastet und soll dauerhaft als 5zügige Grundschule (20 Klassen) geführt werden.

Für die Schülerinnen und Schüler im Neubaugebiet Lichtenreuth (Brunecker Straße) mit Neue Grundschule seinen erwarteten insgesamt ca. 9000 Einwohnern soll eine 5-zügige Grundschule mit in Lichtenreuth Betreuung errichtet werden. Für diese Schule muss damit auch ein neuer Sprengel (Brunecker Straße) definiert werden, der nach derzeitiger Planung auch das Stadtviertel Hasenbuck umfassen könnte und damit die Grundschule Sperberschule entlasten wird. Das notwendige Errichtungsverfahren wird zu gegebener Zeit angestoßen.

Am Standort Sperberschule steht eine Generalsanierung an. Im Rahmen dieser Generalsanierung Maßnahme sollen Raumstrukturen geschaffen werden, die im Bereich der Grundschule und Erweiterung Sperberschule eine Unterrichtskapazität für 16 Klassen ermöglichen. Die Mittelschule Sperberschule Sperberschule wird dauerhaft mit einer Unterrichtskapazität für 20 Klassen berücksichtigt. Erste Studien bzgl. des notwendigen Flächennachweises, auch mit Blick auf Betreuung laufen bereits (siehe auch Kap. 5.3.4).

Eine weitere Entlastung für die Grundschulen der Südstadt kann nach Auszug der Berufsschule 14 eine neue Grundschule in der Schönweißstraße sein. Es ist zu prüfen und zu beobachten in welchem Umfang die Grundschule Sperberschule und die Grundschule Holzgartenschule so in ihren Prognosen über die vorhandenen Unterrichtskapazitäten wachsen, dass dauerhafte Entlastungen notwendig werden.

4.5.5 Planungsgebiet Südwest: Kornburg, Eibach,

Gebersdorf

Das Planungsgebiet umfasst die Grundschulen:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. Name
08 6664 GS Max-Beckmann-Schule
12 6590 GS Erich-Kästner-Schule incl. Dep. Reichelsdorfer Schulgasse
14 6589 GS Eibach incl. Dep. Hopfengartenweg
20 6598 GS Birkenwald-Schule
28 6770 GS Katzwang
31 6662 GS Martin-Luther-King-Schule
44 6669 GS Helene-von-Forster-Schule
61 6578 GS Georg-Paul-Amberger-Schule1
65 6617 GS Gebersdorf

1 Der Sprengel der GS Georg-Paul-Amberger-Schule ist auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schule ist deshalb in der Planungszone (2) West und (5) Südwest berücksichtigt.

Abbildung 8

Die Planungszone Südwest ist unterteilt in:

Nördlicher Teil: GS Gebersdorf, GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Birkenwald-Schule, GS Helene-von-Forster Schule und GS Eibach (Fürreuthweg und Hopfengartenweg)

Mittlerer Teil: GS Erich-Kästner-Schule (incl. Reichelsdorfer Schulgasse)

Südlicher Teil: GS Katzwang, GS Max-Beckmann-Schule, GS Martin-Luther-King-Schule

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen: Schülerprognose 2024/2025

Die Prognose 2024/2025 lässt für die Jahre nach 2024 kaum Zunahmen der Schülerzahlen erwarten. Lediglich der südliche Teil, also die südlichen Vororte wachsen noch leicht an. In allen drei Teilbereichen wird ab 2028 ein Rückgang der Schülerzahlen berechnet.

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für das Planungsgebiet Südwest

Nördlicher Teil Mittlerer Teil Südlicher Teil Gesamt
Schuljahr Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen
2020/2021 1476 70 400 17 784 36 2637+23 120+3
2021/2022 1510 72 402 18 806 36 2694+24 124+2
2022/2023 1576 72 404 18 847 37 2799+28 125+2
2023/2024 1697 78 431 19 865 37 2958+35 131+3
2024/2025 1736 79 447 20 876 38 3002+57 134+3
2025/2026 1704 78 457 20 871 38 3032 136
2026/2027 1709 78 444 20 880 38 3033 136
2027/2028 1716 78 452 20 912 39 3079 137
2028/2029 1708 78 425 19 917 39 3049 136
2029/2030 1676 76 415 19 915 40 3006 135
2030/2031 1647 74 399 18 866 39 2913 131
2031/2032 1590 72 378 17 827 39 2795 128
2032/2033 1554 70 384 17 834 39 2772 126
2033/2034 1544 69 377 16 836 39 2757 124

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. In der Summenspalte werden sie noch einmal extra ausgewiesen. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden, d.h. die Raumbedarfe Deutschklassen werden in der Prognose nicht berücksichtigt bzw. sichtbar.

Schulraumentwicklungsplanung 2025

Nördlicher Teil: GS Gebersdorf, GS-Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Birkenwald-

Schule, GS Helene-von-Forster-Schule und GS Eibach (Fürreuthweg und

Hopfengartenweg)

Aktuell hat dieser Planungsbereich einen Bedarf für 79 Klassen (incl. 3 Deutschklassen), dem steht eine Unterrichtskapazität für 66 Klassen gegenüber. Folgende Maßnahmen zum Ausbau der Unterrichtskapazität sind deshalb in Umsetzung bzw. in Planung:

An der Grundschule Eibach (mit den Standorten am Fürreuthweg und der Dependance Ersatzneubau mit am Hopfengartenweg) wird ein dauerhafter Anstieg auf 20 Klassen erwartet. Mit dem Erweiterung am Ersatzneubau am Fürreuthweg, der spätestens zum Schuljahr 2026/2027 in Betrieb gehen Fürreuthweg soll, werden dort 14 Klassen (Erweiterung um 3 Klassen) verortet. 6 Klassen bleiben als langjährige Dependance am Hopfengartenweg. Am Fürreuthweg bleibt der denkmalgeschützte Altbau mit Turnhalle bestehen. Gleichzeitig werden im Neubau zusätzlich Räume für 6 Diagnose-Förderklassen (DFK) der Eva-Seligmann-Schule gebaut.

Ein Teil der DFK-Klassen ist derzeit an der Grundschule Helene-von-Forster-Schule Entlastung der untergebracht. Durch den Umzug an den Fürreuthweg werden diese Räume an der Helene-von-Forster- Grundschule Helene-von-Forster-Schule frei, wodurch eine dringend notwendige Schule durch Umzug Raumerweiterung für Schülerzuwächse an diesem Schulstandort ermöglicht wird, ohne der DFK-Klassen dass eine Baumaßnahme notwendig wird.

An der Grundschule Birkenwaldschule steht eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau des Schulgebäudes an. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Unterrichtskapazität auf 20 Klassen ausgebaut werden. Der Standort wird als dauerhafter Deutschklassenstandort geplant.

Mittlerer Teil: GS Erich-Kästner-Schule (Eichstätter Str. und Reichelsdorfer Schulgasse)

Bei den baulichen Maßnahmen in der Dependance Reichelsdorfer Schulgasse wurden die Sanierung Erich- Möglichkeiten des Grundstücks in vollem Umfang genutzt und eine dauerhafte Kapazität Kästner-Schule für 6 Klassen geschaffen. Im Haupthaus der Grundschule Erich-Kästner-Schule steht eine Sanierung bzw. ein Teilabriss/Neubau an. Im Rahmen der Maßnahme soll die Unterrichtskapazität am Standort Eichstätter Straße auf 14 Klassen erhöht werden. Im Zuge der Maßnahme soll der ungewöhnliche Verlauf der Sprengelgrenze zwischen der Grundschule Erich-Kästner-Schule und der Grundschule Katzwang begradigt werden. Das Schülerpotential an der Grundschule Erich-Kästner-Schule erhöht sich dadurch.

Südlicher Teil: GS Martin-Luther-King-Schule, GS Max-Beckmann-Schule, GS Katzwang

Durch die umgesetzte Schulraumerweiterung an der Grundschule Max-Beckmann-Schule steht perspektivisch eine Unterrichtskapazität für 17 Klassen zur Verfügung. Diese sollte ausreichen, um die prognostizierten Bedarfe zu decken.

Die Grundschule Katzwang wächst nach der aktuellen Prognose in eine dauerhafte Vierzügigkeit (16 Klassen), wobei die Unterrichtskapazität bei 12 Klassen liegt. Im Zuge der Maßnahme an der Grundschule Erich-Kästner-Schule soll der ungewöhnliche Verlauf der Sprengelgrenze zwischen der Grundschule Erich-Kästner-Schule und der Grundschule Katzwang begradigt werden. Es ist zu prüfen, ob diese Verschiebung ausreicht, um die Grundschule Katzwang dauerhaft im erforderlichen Maß zu entlasten.

4.5.6 Planungsgebiet Südost: Bauernfeindsiedlung,

Langwasser, Altenfurt, Brunn

Das Planungsgebiet umfasst die Grundschulen:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. Name
07 6582 GS Bauernfeindschule
13 6658 GS Fischbach
16 6801 GS Georg-Ledebour-Schule
18 6657 GS Altenfurt
26 6777 GS Adalbert-Stifter-Schule
45 6628 GS Astrid-Lindgren-Schule
60 6656 GS Gretel-Bergmann-Schule incl. Dep. Zugspitzstraße

Abbildung 9

Zum Planungsbereich gehören auch die im Reichswald liegenden Ortsteile Brunn, Netzstall und Birnthon.

Von folgenden Prämissen wird ausgegangen:  Die Sprengel Fischbach und Altenfurt sind in sich abgeschlossen.  Die Bahnanlagen teilen Langwasser in einen

Dependance Zugspitzstr.) und

Astrid-Lindgren-Schule).

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen: Schülerprognose 2024/2025

Die Schülerzahlen entwickeln sich gemäß der aktuellen Prognose ähnlich zur Gesamtprognose der Grundschulen. Einer geringen Zunahme bzw. gleichbleibender Schülerzahlen bis 2028 folgen leicht rückläufige Zahlen durch die geburtenschwächeren Jahrgänge 2022-2024, die dann in der Grundschule ankommen.

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für das Planungsgebiet Südost

Nord- west- licher Süd- östlicher Teil Altenfurt Fisch- bach Gesamt
Schuljahr Teil Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen Schul- kinder Klassen
2020/2021 716 36 622 31 493 21 1773+58 83+5
2021/2022 719 36 605 30 522 23 1785+61 85+4
2022/2023 724 36 636 31 554 24 1871+43 87+4
2023/2024 739 36 647 32 611 27 1945+52 91+4
2024/2025 711 36 681 34 605 27 1939+58 93+4
2025/2026 669 31 694 34 606 27 1968 92
2026/2027 689 31 669 32 600 27 1959 90
2027/2028 695 30 692 32 588 27 1975 89
2028/2029 695 30 661 30 587 27 1943 87
2029/2030 659 28 660 30 582 26 1902 84
2030/2031 630 26 640 30 577 26 1847 82
2031/2032 607 26 613 30 562 26 1782 82
2032/2033 600 26 619 30 573 27 1792 83
2033/2034 618 27 616 29 579 28 1813 84

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Grundschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. In der Summenspalte werden sie noch einmal extra ausgewiesen. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden, d.h. die Raumbedarfe Deutschklassen werden in der Prognose nicht berücksichtigt bzw. sichtbar.

Schulraumentwicklungsplanung 2025

Nordwestlicher Teil: GS Bauernfeindstr., GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstr.

Dieser Planungsbereich hat im Schuljahr 2024/2025 einen Bedarf für 36 Klassen. Dem steht eine Unterrichtskapazität für 35 Klassen gegenüber.

In einem zweiten Bauabschnitt an der Grundschule Gretel-Bergmann-Schule Dep. Mittelfristig Zugspitzstraße ist ein Ersatzneubau angedacht. Ob im Rahmen des Ersatzneubaus auch Ersatzneubau an der eine Kapazitätserweiterung notwendig wird, ist zu gegebener Zeit zu prüfen, aktuell Zugspitzstraße zeichnet sich keine Notwendigkeit ab.

Südöstlicher Teil: GS Georg-Ledebour-Schule, GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Adalbert-

Stifter-Schule

Hier ist Platz für 28 Klassen (8 + 8 + 12 UK). Es ist im Rahmen des weiteren Prozessvorgangs im Stadterneuerungsgebiet Langwasser nochmals genauer zu beleuchten, ob hier weitere Sanierungsbedarf Verdichtungen angedacht sind, die Bevölkerungszuwachs bewirken. Derzeit wird Astrid-Lindgrenersichtlich, dass die Unterrichtskapazität der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule (8 Schule Klassen) nicht ausreicht, um die prognostizierten Bedarfe zu decken. Es fand bereits eine Baumassenstudie statt, in deren Rahmen geprüft wurde, ob im Rahmen der notwendigen Sanierung des Schulhauses in der Salzbrunner Straße eine Kapazitätserweiterung auf 10 Klassen möglich ist. Ebenso wurden in der Studie die Bedarfe des Sonderpädagogischen Förderzentrums Langwasser (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE), Grundschulstufe) sowie Betreuung berücksichtigt.

Altenfurt, Fischbach

Die Grundschule Fischbach wird als dauerhaft 3-zügige Grundschule (12 Klassen) Fischbach künftig 3zügig, Ersatzneubau prognostiziert. Dies ist bei der aktuellen Maßnahme für die Horterweiterung und den Sporthalle, Ersatzneubau der Sporthalle und Freisportanlagen durch die Planung von neuen Erweiterungsbau Fachunterrichtsräumen bereits entsprechend berücksichtigt, so dass im Haupthaus mehr Hort und Fachräume Klassenzimmer Platz finden.

Die Grundschule Altenfurt hat sich in den vergangenen Jahren zu einer 4-zügigen Grundschule entwickelt. Durch eine Mitnutzung von Räumen der Mittelschule Altenfurt ist es gelungen die notwendigen Raumkapazitäten zu schaffen.

5 Mittelschulen

In der Stadt Nürnberg gibt es 23 öffentliche Mittelschulen. 16 dieser Schulen sind an einem gemeinsamen Standort oder auch in einem gemeinsamen Gebäude mit Grundschulen untergebracht, sind aber schulrechtlich eigenständig. Bei durch Klassenmehrungen oder pädagogische Anforderungen ausgelöste räumliche Bedarfe oder Änderungen im Mittelschulbereich bzw. Grundschulbereich beeinflussen sich die beiden Schularten an diesen Standorten regelmäßig wechselseitig.

Alle Mittelschulen sind in Mittelschulverbünden organisiert. Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es 6 Verbünde.

5.1 Die Mittelschulverbünde – erster Überblick

Alle Mittelschulen sind in Mittelschulverbünden organisiert. Im Stadtgebiet gibt es 6 Verbünde; im Folgenden ist bei Mittelschulen mit einer Grundschule im Gebäude(komplex) jeweils (GS) bzw. bei M-Klassen ein (M) und bei Vorbereitungsklassen ein (9+2) vermerkt.

(Info zu Vorbereitungsklassen (9 +2): Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, die nach der 9. Jgst. eine erfolgreiche Prüfung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss abgelegt haben, können in der Vorbereitungsklasse in 2 Jahren zum Mittleren Schulabschluss geführt werden.)

Durch die Anpassung der Mittelschulverbünde im Jahr 2013 wurde ermöglicht, in jedem Verbund mindestens ein gebundenes und ein offenes Ganztagsangebot, einen M-Zug und möglichst ein Modell 9+2 anbieten zu können. Gleichzeitig wurde auch versucht, die Verbünde in einem sozialräumlichen Zusammenhang zu bilden, so dass eine gute Erreichbarkeit aller Verbundmittelschulen gewährleistet ist.

Mittelschule mit einer Grundschule im Gebäude (-komplex) M-Klassen Vorbereitungs- klassen
Verbund Nord
MS Friedrich-Staedtler-Schule GS 9+2
MS Dr.-Theo-Schöller-Schule GS
MS Ludwig-Uhland-Schule GS M
MS Konrad-Groß-Schule GS
MS Bismarckstraße GS M
Verbund West
MS Carl-von-Ossietzky-Schule GS 9+2
MS Johann-Daniel-Preißler-Schule M
MS St. Leonhard 9+2
Verbund Mitte
MS Hummelsteiner Weg M
MS Insel-Schütt GS M
MS Scharrerschule GS M
MS Thusneldaschule GS M 9+2
Verbund Süd
MS Schulcampus Werderau GS M
MS Sperberschule GS M
MS Georg-Holzbauer-Schule M 9+2
Verbund Südwest
MS Katzwang GS
MS Robert-Bosch-Schule GS M
MS Schlößleinsgasse
Verbund Südost
MS Adalbert-Stifter-Schule GS M
MS Altenfurt GS M 9+2
MS Bertolt-Brecht-Schule 9+2
MS Georg-Ledebour-Schule GS M
MS Neptunweg

Abbildung 10

5.2 Schülerprognose der Mittelschulen

Die Basis für die Schülerprognosen für die Mittelschulen in Nürnberg sind die im jeweiligen Gebiet liegenden Grundschulsprengel und deren Schülerpotential für die weiterführenden Schulen (Schüler/-innen der 4. Klasse des vorherigen Schuljahres). Die Übertrittsquote an die Mittelschulen wird unter der Annahme einer Fortführung der durchschnittlichen Übertrittsquote der letzten 5 Jahre erstellt. Sollten sich beim Übertrittsverhalten Änderungen ergeben, verschieben sich ggf. die Raumbedarfe zwischen den Schularten Realschule, Mittelschule, Gymnasium und Wirtschaftsschule.

Basis für die Prognosen je Mittelschulstandort sind:

  1. Schülerpotential für die weiterführenden Schulen = Schüler/-innen der 4. Klasse des vorherigen Schuljahres

  2. Oktoberstatistik 2024 des Staatl. Schulamtes

Die Berechnung erfolgt auf der Basis der hinterlegten Formeln und der Fortschreibung der Zahlen der Vorjahre.

5.2.1 Prognostische Schülerzahlen der 4. Klassen

Die prognostischen Schülerzahlen der 4. Klassen der öffentlichen Grundschulen haben sich mit der Bevölkerungsvorausberechnung 2024 und der darauf aufbauende Schülerprognose 2024/2025 verändert und stellen sich nun wie folgt dar:

Kinder der 4. Klasse an öff. Grundschulen -

Bestand und Vergleich Prognosen

4 1 7 3 4 8 8 4 4 6 0 6 4 6 3 4 2 2 8 1 6 4 6 4 4 1 4 4000 6 3 0 9 7 3 1 9 7 3 9 3 8 3 4 9 7 3 7 1 9 3 2 2 9 3 1 5 9 3 5 3 2 0 1 4 2 2 6 4 1 4 3500 6 1 4 3 3 5 3 3 1 4 4 4 9 3

Schulprognose 2024 Schulprognose 2023 Schulprognose 2022

Datenquelle und Darstellung: Referat für Schule und Sport, 03/2025

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den 4. Klassen der öffentlichen Grundschulen steigt punktuell betrachtet bis 2030 weiter an (=4.618 Kinder in der 4. Klasse). Allerdings wird, anders als in den Prognosen der Jahre 2022 und 2023 berechnet, ein stärkerer Rückgang in den Jahren 2031 bis 2033 sichtbar. Dabei handelt es sich um die deutlich geburtenschwächeren Jahrgänge 2022 bis 2024, die dann in der 4. Jahrgangsstufe ankommen werden und die in die Vorgängerprognosen noch nicht einfließen konnten.

Da die Geburtenzahl 2024 in Nürnberg jedoch nicht weiter gesunken ist, nimmt das statistische Amt an, dass sich die Geburten in den Folgejahren mindestens auf diesem hohen Geburtenniveau befinden werden. Die Schülerprognose 2024 gleicht sich zum Ende des Prognosezeitraums wieder an die vorangegangenen Schülerprognosen der Jahre 2022 und 2023 an.

5.2.2 Ergebnisse der gesamtstädtischen Schülerprognose

Im Schuljahr 2024/2025 werden 7.922 Kinder und Jugendliche in 384 Klassen (inkl. 21 Deutschklassen) an öffentlichen Mittelschulen beschult (Oktoberstatistik des staatl. Schulamtes). Diese Zahlen bilden neben den Schülerpotentialen aus den 4. Klassen der öffentlichen Grundschulen die Basis der Schülerprognose.

Die Schülerprognose 2024/2025 zeigt, dass in den Mittelschulen die geburtenstarken Jahrgänge erst zeitlich versetzt ankommen. So ist im Schuljahr 2031/2032 mit über 8.600 Schülerinnen und Schülern (plus Schülerinnen und Schülern in Deutschklassen) in ca. 403 Klassen (plus Deutschklassen) der Höchststand zu erwarten. Dem steht eine Unterrichtskapazität (siehe Kapitel 4.3) von derzeit 348 allgemeinen Unterrichtsräumen gegenüber. Das bedeutet, dass inkl. der derzeit bestehenden 21 Deutschklassen (DK) ein Defizit von dann mindestens 76 allgemeinen Unterrichtsräumen besteht.

Damit ergibt sich stadtweit folgende Prognose für die öffentlichen Mittelschulen:

Tab.: Bestand und Prognose der Schülerinnen und Schüler bzw. Klassenzahlen aller

öffentlichen Mittelschulen

Summen und Schülerprognose öffentliche Mittelschulen
Schuljahr -o p r e ül h c S 5. r ü f al nti e t -s t t g.t ri Je r b Ü e t o u q 5. Jg. Deutschklassen e m em s su aS Kl r e ül h c S e m m u S n e s s a Kl K . l e m m u S l . K D kl. n i
r e ül h c S n e s s a Kl r e ül h c S e j e s s a Kl r e ül h c S n e s s a Kl r e ül h c S e j
n e e h hl c hli a z s ä c ül e r th a tS c 2020/2021 3839 33% 1272 61 20,85 373 27 13,8 7710 383 383
2021/2022 3794 29% 1117 55 20,31 310 23 13,5 7422 372 372
2022/2023 3917 29,7% 1163 58 20,05 326 23 14,17 7482 375 375
2023/2024 3922 32,4% 1271 61 20,84 334 23 14,52 7610 377 377
2024/2025 3951 33,5% 1322 65 20,34 287 21 13,67 7922 384 384
-h c e e r g bn su un a r o V st. g J 4. - 1. r e d n Ki 2025/2026 4164 31,2% 1298 63 20,60 7773 360 385
2026/2027 4371 31,8% 1388 65 21,35 7995 377 402
2027/2028 4488 31,5% 1414 66 21,42 8134 383 408
2028/2029 4606 32,0% 1475 71 20,77 8291 396 421
n e r o b e g d n si r e d n Ki 2029/2030 4436 31,8% 1411 67 21,06 8369 391 416
2030/2031 4422 31,8% 1407 66 21,32 8531 401 426
2031/2032 4618 31,7% 1463 69 21,20 8652 403 428
2032/2033 4235 31,9% 1350 67 20,15 8608 405 430
2033/2034 4110 31,9% 1310 64 20,47 8446 396 421

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025 *Bis einschließlich 2024/2025 sind die Deutschklassen in die Ist-Zahlen eingerechnet. Da diese Schulkinder nicht aus der Einwohnerrechnung des Sprengels erwachsen, können sie in der Prognose nicht fortgerechnet werden. Daher sind in einer gesonderten Spalte ab 2022/2023 die Klassen nochmals mit einem Aufschlag von 25 Deutschklassen berechnet.

Da der Besuch der Mittelschule an die Mittelschulverbundsprengel gebunden ist, muss wie auch bei den Grundschulen - die Betrachtung über die Mittelschulverbünde erfolgen.

5.3 Betrachtung auf Ebene der Mittelschulverbünde

5.3.1 Mittelschulverbund Nord: Knoblauchsland,

Schniegling, Nordstadt, Erlenstegen, Buchenbühl

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klassen- und Schülerzahlen Stand 10/2024 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Tab.: Mittelschulen im Mittelschulverbund Nord

Schulname Schulnr. Klassenzahl Unterrichts- kapazität Mit Grundschule
24/25
MS Friedrich- Staedtler-Schule 6663 7 6 GS
MS Bismarckstraße 6586 14 13 GS
MS Dr.-Theo- Schöller-Schule 6637 16+8 DK 27 GS
MS Ludwig-Uhland- Schule 6649 21 12 GS
MS Konrad-Groß- Schule 6618 13+2 DK 10 GS
Summe: 61 + 10 DK 68

Abbildung 11

Die Schülerprognose 2024/2025 ergibt:

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für den Mittelschulverbund Nord

Schuljahr Schülerpo- tential für 5. Jg. Summe Schüler Summe Klassen Durchschnitt- liche Klassengröße
t s I r e ül h c S 2020/2021 1103 1491 77 19,36
2021/2022 1069 1445 76 19,01
2022/2023 1133 1389 75 18,52
2023/2024 1192 1456 76 19,16
2024/2025 1182 1545 79 19,56
g n u n h c e r e b s u a r o V t s g J 4. - 1. r e d n Ki 2025/2026 1266 1455 69 21,09
2026/2027 1360 1504 72 20,89
2027/2028 1391 1563 74 21,12
2028/2029 1466 1610 80 20,12
n e r o b e g d n si r e d n Ki 2029/2030 1394 1637 77 21,26
2030/2031 1365 1694 82 20,66
2031/2032 1474 1722 82 21,00
2032/2033 1317 1711 81 21,13
2033/2034 1262 1663 77 21,60

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025; Summe der Schüler und Klassen bis 2024/2025 inkl. Deutschklassen (118 Schüler /10 Klassen), ab 2025/2026 Prognose exkl. Deutschklassen

Im Mittelschulverbund Nord liegt die aktuelle Unterrichtskapazität bei 68 Klassen. Der aktuelle Bedarf für 79 Klassen (inkl. 10 Deutschklassen) kann dadurch nur bedingt abgedeckt werden. Die Prognose zeigt bis 2031/2032 einen weiteren Bedarfsanstieg auf 82 Klassen (plus Deutschklassen), der in den Folgejahren aufgrund der zu erwartenden hohen Neubauaktivitäten nur leicht zurückgeht und über der Prognosezeitraum hinaus auch noch weitersteigen könnte.

Durch den Erweiterungsbau für die Grundschule am Standort der Ludwig-Uhland-Schule Bedarfsdeckung steht der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule nach abgeschlossener Sanierung das durch Erweiterung gesamte Bestandsgebäude zur Verfügung. Das Gebäude umfasst dann eine Ludwig-Uhland- Unterrichtskapazität für 25 Klassen und schafft so die Möglichkeit, andere Schulen des Schule Mittelschulverbunds Nord zu entlasten. Insbesondere könnte die benachbarte Mittelschule Dr.-Theo-Schöller-Schule entlastet werden, falls sich durch den Aufwuchs des Baugebiets Wetzendorf Bedarfe an AUR ergeben.

Die Prognosen zeigen im Bereich der Mittelschule Bismarckstraße weiterhin einen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern, so dass die Unterrichtskapazität im Schulhaus - Bedarfsdeckung auch mit Blick auf die ebenfalls am Standort ansässige Grundschule Bismarckstraße durch perspektivisch nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken. Neben verschiedenen Erweiterungsbau an Varianten wird derzeit vorrangig geprüft, ob am Standort der Grund- und Mittelschule der Konrad-Groß-

Konrad-Groß-Schule ein Erweiterungsbau umgesetzt werden kann, um damit Platz für

Schule eine Erweiterung der Grundschule und Betreuung zu schaffen. Durch Verschiebungen von Schülerpotentialen im Grundschulbereich (Änderung der Sprengel) von der Bismarckschule hin zur Konrad-Groß-Schule soll dann die Bismarckschule entlastet werden. Auch eine Verschiebung von Mittelschulpotentialen ist zu prüfen. Zudem könnte in Abstimmung mit den staatlichen Stellen die Berufsschulstufe der Merianschule am Standort der Konrad-Groß-Schule verortet werden. Dies bietet die Möglichkeit einer pädagogisch interessanten und innovativen inklusiven Kooperation von Mittelschule und Förderzentrum und verschafft der stark raumdefizitären Merianschule wieder etwas Raum an den anderen Standorten.

5.3.2 Mittelschulverbund West: Großreuth b. Schweinau,

Kohlenhof, Doos, St. Leonhard

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klassen- und Schülerzahlen Stand 10/2024 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Tab.: Mittelschulen im Mittelschulverbund West

Schulname Schulnr. Klassenzahl Unterrichts- Mit
24/25 kapazität Grundschule
MS Carl-von-Ossietzky- Schule 6620 17 12 GS
MS Johann-Daniel- Preißler-Schule 6623 29 23
MS St. Leonhard 6641 22 22
Summe: 68 57

Abbildung 12

Die Schülerprognose 2024/2025 ergibt:

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für den Mittelschulverbund West

Schuljahr Schüler- potential für 5. Jg. Summe Schüler Summe Klassen Durchschnitt- liche Klassen- größe
t s I r e ül h c S 2020/2021 689 1405 70 20,07
2021/2022 697 1371 66 20,77
2022/2023 721 1419 68 20,87
2023/2024 746 1417 68 20,84
2024/2025 741 1456 68 21,41
g n u n h c e r e b s u a r o V - 1. t s g J e r 4 . d n Ki 2025/2026 703 1474 66 22,34
2026/2027 804 1531 71 21,56
2027/2028 846 1566 72 21,74
2028/2029 870 1605 71 22,61
d n n sie r Ki n d e r g e b o 2029/2030 836 1620 71 22,81
2030/2031 832 1663 75 22,18
2031/2032 843 1696 76 22,31
2032/2033 840 1704 76 22,42

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025; Summe der Schüler und Klassen bis 2023/2024 inkl. Deutschklassen, 2024/2025 wurde keine Deutschklasse gebildet, ab 2025/2026 Prognose exkl. Deutschklassen

Im Mittelschulverbund West liegt die aktuelle Unterrichtskapazität bei 57 Klassen. Der aktuelle Bedarf für 68 Klassen kann dadurch also nicht abgedeckt werden. Daher sind in diesem Mittelschulverbund zwingend Maßnahmen notwendig. Die Prognose 2024/2025 zeigt langfristig einen weiteren Bedarfsanstieg auf 74 bis 76 Klassen, der jedoch perspektivisch mit konkreteren Planungen zum Aufwuchs des neuen Quartiers Tiefes Feld noch weiterwachsen könnte.

Aufgrund der stadtplanerischen Entwicklungen rund um die Fuggerstraße zeigen die Zahlen für die Mittelschule Carl-von-Ossietzky-Schule einen Schülerzuwachs. Im Zusammenspiel mit der ebenfalls auf dem Schulgelände ansässigen und ebenso wachsenden Grundschule Carl-von-Ossietzky-Schule reichen die vorhandenen Planungen für Erweiterungsbau an Unterrichtskapazitäten nicht aus. In einem ersten Schritt wurde im Schuljahr 2024/2025 der Carl-vonein Containergebäude mit 8 zusätzlichen Klassenräumen sowie Betreuungsräumen Ossietzky-Schule errichtet. Durch diese interimsweise Erweiterung gelingt es wieder alle Klassen am Standort zu versorgen. Zwischenzeitlich mussten vier Mittelschulklassen als Außenklassen an der Mittelschule Schulcampus Werderau geführt werden. In einem zweiten Schritt wird derzeit geprüft, inwieweit die dauerhaften Raumbedarfe im Rahmen eines Erweiterungsbaus auf dem benachbarten Grundstück des Sportvereins gedeckt werden können bzw. ob im Rahmen der anstehenden Generalsanierung zusätzlich Erweiterungen auf dem Schulgelände (auch für Betreuung) notwendig und möglich sind.

An der Mittelschule Johann-Daniel-Preißler-Schule steigt der Schulraumbedarf prognostisch weiter an. Da am Standort selbst keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und auch eine Verschiebung innerhalb des Mittelschulverbundes nicht darstellbar ist, kann der perspektivische Schüler- und Klassenaufwuchs nur durch einen zweiten Schulstandort (Dependance) gelöst werden. Hierfür können der Mittelschule Johann- Daniel-Preißler-Schule nach dem Auszug der Berufsschule 5 Flächen im Schulhaus der Reutersbrunnenschule zur Verfügung gestellt werden (siehe dazu auch Kapitel 8.3.5).

An der Mittelschule St. Leonhard wurde 2024 die marode Containeranlage abgebaut. Die nun freie Fläche bietet Platz für eine notwendige Fachraumerweiterung.

5.3.3 Mittelschulverbund Mitte: Zentrum, Galgenhof,

Zabo, Mögeldorf, Laufamholz

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klassen- und Schülerzahlen Stand 10/2024 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Tab.: Mittelschulen im Mittelschulverbund Mitte

Schulname Schulnr. Klassenzahl Unterrichts- Mit
24/25 kapazität Grundschule
MS Hummelsteiner Weg 6606 23 + 3 DK 22
MS Insel-Schütt 6608 14 10 GS
MS Scharrerschule 6634 20 20 GS
MS Thusneldaschule 6647 13 11 GS
Summe: 70+ 3 DK 63

Abbildung 13

Die Schülerprognose 2024/2025 ergibt:

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für den Mittelschulverbund Mitte

Schuljahr Schülerpo- tential für 5. Jg. Summe Schüler Summe Klassen Durchschnitt- liche Klassengröße
t s I r e ül h c S 2020/2021 1096 1478 71 20,82
2021/2022 1016 1425 71 20,07
2022/2023 1032 1470 72 20,42
2023/2024 1053 1517 72 21,07
2024/2025 993 1523 73 20,86
g n u n h c e r e b s u a r o V 4. - 1. t e r g s dJ n Ki 2025/2026 1067 1491 69 21,61
2026/2027 1121 1542 71 21,71
2027/2028 1157 1542 73 21,13
2028/2029 1172 1572 75 20,96
d n n sie Ki n d e r g e b o r 2029/2030 1138 1578 74 21,33
2030/2031 1128 1600 75 21,34
2031/2032 1126 1621 75 21,61
2032/2033 1036 1589 74 21,48
2033/2034 994 1564 75 20,86

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025; Summe der Schüler und Klassen bis 2024/2025 inkl. Deutschklassen (57 Schüler /3 Klassen), ab 2025/2026 exkl. Deutschklassen

Im Mittelschulverbund Mitte liegt die aktuelle Unterrichtskapazität bei 63 Klassen. Der aktuelle Bedarf für 73 Klassen (inkl. 3 Deutschklassen) kann dadurch nicht abgedeckt werden. Daher sind in diesem Mittelschulverbund ebenso Maßnahmen notwendig. Die Prognose 2024/25 zeigt im Mittelschulverbund Mitte bis 2033/34 einen Anstieg auf 74 bis 75 Klassen. Hinzu kommen ca. 3 Deutschklassen. Dies bedeutet ein Bedarfsdefizit von ca. 15 Klassen. Darüber hinaus wird prognostisch ein Rückgang auf 70 Klassen (plus ca. 3 Deutschklassen) berechnet, welcher jedoch immer noch ein Defizit von 10 Klassen darstellt.

An den einzelnen Schulstandorten bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten, ohne den Außenbereich massiv einzuschränken. Um dennoch eine Kapazitätserweiterung zu erreichen, ist ein entlastender Neubau auf einem zusätzlichen Grundstück notwendig. Neuer Schulstandort: Bereits in den letzten Jahren lief eine intensive Standortsuche um die Mittelschulklassen Prüfung verschiedener der Mittelschule Thusneldaschule und der Mittelschule Scharrerschule in einer neuen Varianten „Mittelschule Ost“ zusammenzuführen. Die in den Bestandsgebäuden verbleibenden Grundschulen könnten dann kapazitativ vergrößert und um Betreuung ergänzt werden (siehe auch Kapitel 4.5.3 Grundschulen). Eine alternative Variante könnte sein, ein neues Grundschulgebäude für die Grundschule Thusneldaschule im Schulsprengel zu errichten und so die Mittelschulkapazitäten im Bestandsschulhaus Thusneldaschule zu erhöhen. Es könnte dann sowohl Grundschul- als auch Mittelschulpotential aus der Scharrerschule sukzessive durch Sprengelveränderungen verlagert werden, es blieben aber zwei getrennte Mittelschulstandorte erhalten. Die Varianten sind derzeit in Prüfung.

An der Mittelschule Hummelsteiner Weg steht eine Sanierung bzw. Abriss/Neubau an. Im Zuge der Maßnahme soll geprüft werden, inwieweit eine dauerhafte Erhöhung der Unterrichtskapazität notwendig und möglich ist.

5.3.4 Mittelschulverbund Süd: Südstadt, Maiach,

Gartenstadt

Der Mittelschulverbund Süd wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klassen- und Schülerzahlen Stand 10/2024 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Tab.: Mittelschulen im Mittelschulverbund Süd

Schulname Schulnr. Klassenzahl Unterrichtsk Mit
24/25 apazität Grundschule
MS Schulcampus Werderau 6600 28 32 GS
MS Georg-Holzbauer- Schule 6627 13 11
MS Sperberschule 6645 19 17 GS
Summe: 60 60

Abbildung 14

Die Schülerprognose 2024/2025 ergibt:

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für den Mittelschulverbund Süd

Schuljahr Schülerpo- tential für 5. Jg. Summe Schüler Summe Klassen Durchschnitt- liche Klassengröße
t s I r e ül h c S 2020/2021 642 1277 59 21,64
2021/2022 658 1225 57 21,49
2022/2023 633 1203 59 20,39
2023/2024 672 1235 59 20,93
2024/2025 669 1293 60 21,55
g n u n h c e r e b s u a r o V t e r g s d J n 4. Ki - 1 . 2025/2026 739 1274 58 21,96
2026/2027 727 1295 60 21,59
2027/2028 733 1323 60 22,05
2028/2029 789 1357 63 21,54
d n n sie r n d e r g e b o Ki 2029/2030 754 1369 63 21,74
2030/2031 772 1389 64 21,70
2031/2032 787 1402 64 21,90
2032/2033 726 1409 65 21,68
2033/2034 723 1387 62 22,36

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025; in diesem Mittelschulverbund gibt es bislang keine Deutschklassen

Im Mittelschulverbund Süd liegt die aktuelle Unterrichtskapazität bei 60 Klassen. Der aktuelle Bedarf liegt ebenso bei 60 Klassen. Durch den Neubau der Mittelschule Schulcampus Werderau mit einer Unterrichtskapazität für 32 Klassen, in die mit Fertigstellung zum Schuljahr 2024/2025 die Mittelschule Friedrich-Wilhelm-Herschel Schule eingezogen ist, konnte die Kapazität auf 60 Klassen erweitert werden. Demnach ist aktuell eine Bedarfsdeckung gegeben. Die Prognose 2024/2025 zeigt auch für diesen

Mittelschulverbund bis 2032/2033 einen Bedarfsanstieg auf 65 Klassen, danach einen Rückgang auf 62 Klassen. Es ist jedoch anzunehmen, dass dieser Bedarf langfristig noch weiterwachsen wird, da in diesem Mittelschulverbund das Neubaugebiet Lichtenreuth liegt und auch Zuzüge von Kindern und Jugendlichen im Mittelschulalter zu erwarten sind.

Der Bedarfsausgleich kann in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt durch eine Berücksichtigung Verschiebung von Grundschulkapazitäten aus dem Bestandsgebäude der Sperberschule der in die zukünftigen Grundschulstandorte Lichtenreuth und Schönweißstraße erfolgen Mittelschülerinnen (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Grundschulen). Am und –schüler aus Standort Sperberschule steht eine Generalsanierung an. Im Rahmen dieser Maßnahme dem Neubaugebiet sollen Raumstrukturen geschaffen werden, die im Bereich der Grundschule Sperberschule Lichtenreuth in der eine Unterrichtskapazität für 16 Klassen ermöglichen. Die Mittelschule Sperberschule Sperberschule wird dauerhaft mit einer Unterrichtskapazität für 20 Klassen berücksichtigt. Erste Studien bzgl. des notwendigen Flächennachweises, auch mit Blick auf Betreuung, laufen bereits.

5.3.5 Mittelschulverbund Südwest: Gebersdorf, Eibach,

südl. Vororte

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klassen- und Schülerzahlen Stand 10/2024 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Tab.: Mittelschulen im Mittelschulverbund Südwest

Schulname Schulnr. Klassenzahl Unterrichtsk Mit
24/25 apazität Grundschule
MS Katzwang 6660 8 10 GS
MS Robert-Bosch- Schule 6667 23 + 3 DK 25 GS
MS Schlößleinsgasse 6635 13 10 --
Summe: 44 + 3 DK 45

Abbildung 15

Die Schülerprognose 2024/2025 ergibt:

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für den Mittelschulverbund Südwest

Schuljahr Schülerpo- tential für 5. Jg. Summe Schüler Summe Klassen Durchschnitt- liche Klassen- größe
t s I r e ül h c S 2020/2021 740 857 44 19,48
2021/2022 758 815 43 18,95
2022/2023 809 866 45 19,24
2023/2024 712 866 44 19,68
2024/2025 807 926 47 19,70
h c e r e g bn su un a r o V 4. - 1. . t e r g s dJ n Ki 2025/2026 853 929 43 21,59
2026/2027 874 957 46 20,81
2027/2028 912 983 48 20,48
2028/2029 921 1007 50 20,14
d n n sie r Ki n d e r g e b o 2029/2030 907 1013 49 20,68
2030/2031 868 1024 48 21,34
2031/2032 947 1041 49 21,24
2032/2033 856 1034 51 20,27
2033/2034 827 1010 47 21,50

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025; Summe der Schüler und Klassen bis 2024/2025 inkl. Deutschklassen (43 Schüler /3 Klassen), ab 2025/2026 exkl. Deutschklassen

Im Mittelschulverbund Südwest liegt die aktuelle Unterrichtskapazität bei 45 Klassen. Der aktuelle Bedarf für 47 Klassen (inkl. 3 Deutschklassen) kann somit nahezu ausreichend abgedeckt werden. Die Prognose bis 2032/2033 berechnet jedoch einen weiteren Bedarfsanstieg auf 51 Klassen (plus ca. 3 Deutschklassen). Demnach entsteht mit ca. 9 fehlenden Unterrichtskapazitäten ein größeres Defizit. Allerdings geht auch in diesem Mittelschulverbund der langfristige Rückgang der Schülerpotentiale ab 2032 mit einem Rückgang der Klassenzahlen einher. So könnte langfristig „nur“ noch ein Defizit von ca. 2 Klassen bestehen, welches aufgrund der möglichen Neubauentwicklungen in den südlichen Vororten noch deutlich größer ausfallen kann.

An der Mittelschule Robert-Bosch-Schule steht eine Sanierung des Schulgebäudes an. Im Rahmen dieser Maßnahme ist zu prüfen, ob eine dauerhafte Erweiterung der Unterrichtskapazität notwendig und möglich ist.

Am Standort der Mittelschule Schlößleinsgasse soll ein Erweiterungsbau für Schule und Betreuung entstehen. Im Zuge dieser Maßnahme ist ebenso zu prüfen, inwieweit eine dauerhafte Erweiterung der Unterrichtskapazität notwendig und möglich ist.

5.3.6 Mittelschulverbund Südost: Bauernfeindsiedlung,

Langwasser, Altenfurt, Brunn

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klassen- und Schülerzahlen Stand 10/2024 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Tab.: Mittelschulen im Mittelschulverbund Südost

Schulname Schulnr. Klassenzahl Unterrichtsk Mit Grundschule
24/25 apazität
MS Adalbert-Stifter- Schule 6609 10+ 5 DK 12 GS
MS Altenfurt 6668 7 8 GS
MS Bertolt-Brecht- Schule 6638 12 12 --
MS Georg-Ledebour- Schule 6665 15 15 GS
MS Neptunweg 6616 10 8 --
Summe: 54 + 5 DK 55

Abbildung 16

Die Schülerprognose 2024/2025 ergibt:

Tab.: Schülerprognose 2024/2025 für den Mittelschulverbund Südost

Schuljahr Schüler- potential für 5. Jg. Summe Schüler Summe Klassen Durchschnitt- liche Klassen- größe
t s I r e ül h c S 2020/2021 727 1202 62 19,39
2021/2022 782 1141 59 19,34
2022/2023 757 1135 56 20,27
2023/2024 787 1119 58 19,29
2024/2025 838 1179 57 20,68
g n u n h c e r e b s u a r o V t e r g s d J n 4. Ki - 1 . 2025/2026 812 1150 55 20,90
2026/2027 885 1166 57 20,46
2027/2028 879 1157 56 20,65
2028/2029 877 1141 57 20,01
d n n sie Ki n d e r g e b o r 2029/2030 864 1152 57 20,20
2030/2031 884 1160 57 20,35
2031/2032 946 1171 57 20,54
2032/2033 793 1160 58 20,01
2033/2034 795 1140 59 19,32

Quelle: Schülerprognose 2024/2025 für öffentliche Mittelschulen Referat für Schule und Sport, Stand 03/2025; Summe der Schüler und Klassen bis 2024/2025 inkl. Deutschklassen (69 Schüler /5 Klassen), ab 2025/2026 exkl. Deutschklassen

Im Mittelschulverbund Südost liegt die aktuelle Unterrichtskapazität bei 55 Klassen. Der aktuelle Bedarf für 59 Klassen (inkl. 5 Deutschklassen) kann dadurch nahezu abgedeckt werden. Da keine Schulraumerweiterungen geplant sind, bleibt die Unterrichtskapazität von 55 Klassen langfristig erhalten, worin auch die Mittelschule Altenfurt als sog. Angebotsschule enthalten ist. Die Prognose bis 2033/34 zeigt einen Bedarfsanstieg auf 59 Klassen (plus ca. 5 Deutschklassen). Der Bedarfsausgleich erfolgt innerhalb des Verbundes durch entsprechende Lenkung der Schülerströme.

6 Förderzentren

Die Förderzentren sind ein wesentlicher Bestandteil der Schullandschaft, die Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Förderbedarf, insbesondere Kindern mit Handicap und von Behinderung bedrohten Kindern, angeboten werden. Diese Schulen vermitteln auf Basis der speziellen Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler in kleinen Klassen und in Kleingruppen mit speziell ausgebildeten Lehrkräften nach Möglichkeit das gleiche Wissen und Können wie die Grund- und Mittelschulen. Die Schulen unterliegen der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken, die auch die Zuweisung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler vornimmt.

Folgende Förderzentren gibt es derzeit in Nürnberg:

Staatliche Förderzentren – Sachaufwandsträgerin Stadt Nürnberg:

Staatliche Förderzentren – Sachaufwandsträger Bezirk Mittelfranken:

Private / kirchliche Förderzentren:

In den kommenden Jahren werden im Förderschulbereich einige Baumaßnahmen fertiggestellt, weitere sind in Planung. Diese sind:

 Die schulvorbereitende Einrichtung (SVE) des Sonderpädagogischen Förderzentrums Nürnberg An der Bärenschanze erhält in der Erasmusstraße einen Neubau. Die Mehrere Inbetriebnahme soll zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen. Es werden dann die Baumaßnahmen mit bestehenden Standorte Lortzingstraße und Höfener Straße zusammengeführt. Förderzentren in  Die DFK-Klassen der Evi-Seligmann-Schule werden im Neubau der Grundschule Eibach Umsetzung bzw. am Fürreuthweg sechs Unterrichtsräume erhalten. Diese Kinder werden mit den Planung Kindern der ca. 14 Klassen der Grundschule gemeinsam Räume im Gebäude nutzen, die Außen- und Sportbereiche stehen allen zur Verfügung. Der Betriebsbeginn soll spätestens zum Schuljahr 2026/2027 erfolgen  Die bisher private „Regina-Stein-Schule“ wurde zum Schuljahr 2023/2024 in eine öffentliche Trägerschaft überführt werden. Vorläufig werden die sieben Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 7 im Interimsgebäude „Containeranlage Bartholomäusschule“ unterrichtet. Perspektivisch ist ein dauerhafter Schulstandort zu finden, an dem der Ausbau bis zur 9. Jahrgangsstufe erfolgen kann. Der Sprengel des neuen staatlichen Förderzentrums emotionale-soziale-Entwicklung Nürnberg ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nürnberg. Aktuell laufen Baumassenstudien, ob ein neues, dauerhaftes Schulgebäude auf dem ehemaligen Areal der Paul-Moor-Schule in der Merseburger Straße errichtet werden kann.  Für das Sonderpädagogischen Förderzentrum Nürnberg An der Bärenschanze (Standort Sielstraße) wird derzeit eine gemeinsame Lösung mit dem Dürer-Gymnasium für einen Mensabau geplant.  Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg Langwasser: Derzeit wird ersichtlich, dass die Unterrichtskapazität der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule (8 Klassen) nicht ausreicht, um die prognostizierten Bedarfe zu decken. Es fand bereits eine Baumassenstudie statt, in deren Rahmen geprüft wurde, ob im Rahmen der notwendigen Sanierung des Schulhauses in der Salzbrunner Straße eine Kapazitätserweiterung auf 10 Klassen möglich ist. Ebenso wurden in der Studie die Bedarfe des Sonderpädagogischen Förderzentrums Nürnberg Langwasser (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE), Grundschulstufe) sowie Betreuung

 Für die Gertrud-Steinl-Schule (Schule für Kranke Nürnberg-Fürth) ist am Standort Klinikum Nürnberg Nord eine Umstrukturierung der Räumlichkeiten in Planung. Konkret soll im Rahmen des Neubaus „Zentrum für seelische Gesundheit“ ein Unterrichtsraum im Akutbereich errichtet werden. Sieben weitere Unterrichtsräume sowie Verwaltungs- und Nebenräume sollen in einer weiteren Maßnahme in einem zu sanierenden, denkmalgeschützten Bestandsgebäude mit Erweiterung untergebracht werden. Die bisherigen Räume werden nach Inbetriebnahme aller neuen Flächen für eine Nutzung durch das Klinikum Nürnberg Nord abgegeben.

Im Bereich der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kam es in den vergangenen Jahren zu einem massiven Anwuchs der Schüler- und Klassenzahlen. Aus diesem Grund wurde für die Merianschule ein vorerst dauerhafter Standort im ehemaligen Berufsschulgebäude in der Pilotystraße eingerichtet. Der Aufwuchs zeigt sich in allen bayerischen Ballungszentren, weswegen von Seiten des Kultusministeriums zu prüfen sein wird, wie dem Aufwuchs begegnet werden kann. In diesem Zusammenhang wurden von staatlicher Seite bereits Dialogforen angekündigt, in deren Rahmen ein Gesamtkonzept für Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erarbeitet werden soll.

Abbildung 17

7 Gymnasien und Realschulen

Obwohl die Schularten Gymnasium und Realschule in Nürnberg grundsätzlich getrennt betrachtet werden, führen die räumlichen und ggfls. schulstrukturellen Zusammenhänge (an den kommunalen Schulen), zu Wechselwirkungen im räumlichen Bereich. Dies ist insbesondere an der Peter-Vischer-Schule, der Bertolt-Brecht-Schule sowie am Schulzentrum Südwest (Sigmund-Schuckert-Gymnasium und Peter-Henlein-Realschule) der Fall, wo beide Schularten in einem Gebäude untergebracht sind.

Die Kapazitäten der städtischen Realschulen und Gymnasien wurden per Stadtratsbeschluss vom 02.04.2008 begrenzt: Seitdem besteht eine Festschreibung einer Begrenzung auf 895 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der städtischen Realschulen und Gymnasien.

7.1 Realschulen in Nürnberg

In Nürnberg gibt es 3 staatliche, 4 städtische und 4 private / kirchliche Realschulen. Ergänzt wird das Angebot durch die städtische Abendrealschule als Realschule des zweiten Bildungsweges:

Staatliche Realschulen

Städtische Realschulen

Private / kirchliche Realschulen

Die städtische Abendrealschule als Realschule des zweiten Bildungsweges geht nicht in die folgende Gesamtbetrachtung ein, da die potentiellen Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Schülerpotential vorausberechnet werden können.

Insgesamt verteilen sich die Schülerinnen und Schüler und Klassen an den Realschulen in Nürnberg im Schuljahr 2024/25 wie folgt:

Tab.: Schüler- und Klassenzahlen an Realschulen in Nürnberg

Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl
Jahrgang 5 Jahrgang 5 Jahrgang 5-10 gesamt
staatlich 15 415 106 2.775
städtisch 15 391 103 2.635
privat / kirchlich 9 195 61 1.411
Gesamt 39 1001 270 6.821

Quelle: Oktoberstatistik der Schulen 10/2024

7.1.1 Schülerprognose der öffentlichen Realschulen

Die Basis der Schülerprognosen für die Realschulen sind die Schülerpotentiale für die weiterführenden Schulen (=Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse des vorherigen Schuljahres der öffentlichen Grundschulen, siehe dazu Kapitel 5.2.1) und die Oktoberstatistik des Staatlichen Schulamtes. Da die Realschulen nicht an Sprengel oder Einzugsgebiete gebunden sind, erfolgte ein stadtweite Berechnung der Schülerprognose.

Die Übertrittsquote an die Realschulen wird unter der Annahme einer Fortführung der durchschnittlichen Übertrittsquote der letzten 5 Jahre erstellt. Dieses errechnete Schülerpotential wird in Folge für die jeweiligen Klassenstufen der kommenden Jahre fortgeschrieben. Dafür wird ebenso eine Quote aus dem Mittel der letzten 5 Jahren für den Übertritt in die jeweilige nächste Klasse berechnet. Sollten sich beim Übertrittsverhalten maßgebliche Änderungen ergeben, verschieben sich die Raumbedarfe zwischen den Schularten Realschulen, Mittelschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschule.

Folgende Schülerprognose ergibt stadtweit sich für die öffentlichen Realschulen:

Tab.: Bestand und Prognose der Schülerinnen und Schüler bzw. Klassenzahlen aller

öffentlichen Realschulen

Schuljahr al 5. ti n ü r e f t o S t. e r p ff G J g s ül ö S c h a u s 5. Jgst. Alle Jahrgangstufen
r e ül h c S n e s s a Kl e j r e es ül s h Kl a c S ø r e ül h c S e n me ms s u Kl a S
Schuljahr
n e e h hl e c t hli a u z e a t s ä c h ül e r bi s h tS c 2020/2021 3839 805 30 26,8 5225 201
2021/2022 3794 744 29 25,7 5226 203
2022/2023 3917 770 29 26,6 5252 203
2023/2024 3922 806 30 26,9 5367 206
2024/2025 3951 806 30 26,9 5410 209
g n - su un ah rc oe Vr e b t. d e r J g s n 4. Ki- 1. 2025/2026 4164 843 32 26,6 5571 217
2026/2027 4474 899 34 26,6 5683 221
2027/2028 4552 919 35 26,6 5846 228
2028/2029 4624 938 36 26,6 6017 235
d n n sie r Ki n d e r g e b o 2029/2030 4436 898 34 26,6 6165 241
2030/2031 4422 894 34 26,6 6286 245
2031/2032 4618 933 36 26,6 6382 249
2032/2033 4235 857 33 26,6 6332 248
2033/2034 4110 832 32 26,6 6238 244

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Realschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Realschule besuchen werden, wird prognostiziert von 5.410 im Schuljahr 2024/25 auf ca. 6.200 Schülerinnen und Schüler bis Bestehender Bedarf an der zum Schuljahr 2033/34 ansteigen, dies bedeutet ein Zuwachs von knapp 800 Kindern und Neugründung einer Jugendlichen. Für die Jahre 2030 bis 2032 sind sogar noch höhere Zahlen zu erwarten (bis Realschule knapp 6.400). In dieser Zeitschiene sind alle zu berücksichtigenden Kinder bereits geboren und damit in den Bevölkerungsbeständen des StA und darauf aufbauend in den Schülerprognosen enthalten.

Entwicklung der Gesamtschülerzahl an öffentlichen

Realschulen,

ab 2025/2026 prognostische Entwicklung

6 7 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 2 2 5 6 2 2 5 2 5 2 5 7 6 3 5 0 1 4 5 1 7 5 5 3 8 6 5 6 4 8 5 7 1 0 6 5 6 1 6 6 8 2 6 2 8 3 6 2 3 3 6 8 3 2 6

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Realschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

7.1.2 Raumkapazitäten und Bedarfe der öffentlichen

Realschulen im Stadtgebiet Nürnberg

Die Raumkapazitäten an den öffentlichen Realschulen in Nürnberg zeigen im aktuellen Schuljahr 2024/25 mit 209 Klassen bereits ein Defizit von 19 allgemeinen Unterrichtsräumen (im folgenden abgekürzt „AUR“) auf. Der Raumbestand liegt bei 190 AUR. Für einen prognostizierten Schülerzuwachs auf 249 Klassen bis zum Schuljahr 2031/32 werden trotz eingeleiteter Neubauplanung und -realisierung bei der Peter- Henlein-Realschule keine Kapazitäten für diesen starken Schülerzuwachs vorhanden sein. Die Peter-Henlein-Realschule weist bereits im laufenden Schuljahr die Klassenzahl auf, die ab 2027 perspektivisch im Neubau des Schulgebäudes Platz finden wird.

Mit der Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung im April 2020 wurden bereits die Raumkapazitäten und die Bedarfe identifiziert und daraus der Auftrag zur Neugründung einer Realschule an die Verwaltung abgeleitet. Nach Beantragung erfolgte 2021 die Genehmigung durch das Kultusministerium.

Vergleich: Raumbestand AUR inkl. Neubauten -

prognostizierter Bedarf

270 241 245 249 248 244 240 217

221 228 235

231

231

231

231

231

231

197 Bildungscampus Breslauer

190 190 190

PHR Straße

Realschule AUR prognostischer Bedarf Realschule AUR Bestand

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Realschulen 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

7.1.3 Standort für die neue staatliche Realschule Nürnberg

IV

Das Gelände in der Breslauer Straße 300 im Süden Nürnbergs wird als Standort für die Gründung Bildungsneue Realschule Nürnberg IV beplant. In verschiedenen Bauabschnitten wird das Gelände campus an der auch die Berufliche Oberschule Nürnberg (BON) und ein Gymnasium umfassen, sodass Breslauer Straße: hier ein moderner und zukunftsfähiger Bildungscampus entsteht. Dabei werden Realschule, räumliche und pädagogische Synergien genutzt. Gymnasium, Berufliche Ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 wird an der Bertolt-Brecht-Schule in direkter Oberschule räumlicher Nähe zum neuen Schulstandort der erste Jahrgang mit Vorläuferklassen für die neue Realschule eingerichtet. Nach drei Jahren soll der Umzug in das neue Gebäude an der Breslauer Straße stattfinden.

7.2 Gymnasien in Nürnberg

In Nürnberg gibt es folgende Gymnasien:

Staatliche Gymnasien:

Städtische Gymnasien:

Private / kirchliche Gymnasien:

Das städtische Herman-Kesten-Kolleg als Gymnasium des zweiten Bildungsweges geht nicht in die folgende Gesamtbetrachtung ein, da die Schülerinnen und Schüler nicht aus dem dargestellten Schülerpotential vorausberechnet werden können.

Insgesamt verteilen sich die Schülerinnen und Schüler und Klassen an den Gymnasien in Nürnberg im Schuljahr 2024/25 wie folgt:

Tab.: Schüler- und Klassenzahlen Gymnasien in Nürnberg

Klassen Jahrgang 5 Schülerzahl Jahrgang 5 Klassen Jahrgang 5-11 Schüler in Oberstufen- gruppen Schülerzahl gesamt
staatlich 37 988 241 775 6801
städtisch 19 532 134 468 3809
privat/ 9 226 63 173 1627
kirchlich
Gesamt 65 1746 438 1416 12237

Klassen

Jahrgang 5

Schülerzahl

Jahrgang 5

Klassen

Jahrgang

5-11

Schüler in

Oberstufen-

gruppen

Schülerzahl

gesamt

Quelle: Oktoberstatistik der Schulen 10/2024

7.2.1 Schülerprognose der öffentlichen Gymnasien-

Wiedereinführung G9

Die Feststellung des kommenden Bedarfs an den öffentlichen Gymnasien erfolgt - wie bei allen weiterführenden Schularten in Nürnberg - über die Vorausberechnung der Schülerzahlen auf Basis der Übertrittsquote aus den öffentlichen Grundschulen. Diese wird dann für die jeweiligen Klassenstufen für die kommenden Jahre gesamtstädtisch fortgeschrieben. Dafür wird ebenso eine Quote aus dem Mittel der letzten 5 Jahre für den Übertritt in die jeweilige nächste Klasse berechnet. Schülerprognose Grundannahme der Schülerprognose ist dabei, dass die Verteilung auf die verschiedenen unter weiterführenden Schularten gemäß den errechneten durchschnittlichen Prozentanteilen Berücksichtigung erfolgt. Sollten sich wesentliche Änderungen im Übertrittsverhalten ergeben, müssen die der Raumbedarfe zwischen den Schularten angepasst werden. Private oder kirchliche Wiedereinführung Gymnasien werden hierbei nicht berücksichtigt in der Annahme, dass deren Kapazitäten G9 gleichbleiben.

Für die Gymnasien ergibt sich noch die Besonderheit, dass sich die volle Wiedereinführung des G9 ab dem Schuljahr 2025/26 statistisch niederschlägt. Die Prognoselogik für die Gymnasien wurde mit der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken abgestimmt.

Folgende Schülerprognose ergibt stadtweit sich für die öffentlichen Gymnasien:

Tab.: Bestand und Prognose der Schülerinnen und Schüler bzw. Klassenzahlen aller

öffentlichen Gymnasien

Schuljahr al 5. n ti ü r e f e r p o t . G S öffJ g st. ül h s cu Sa 5. Jgst. Alle Jahrgangstufen
r e ül h c S n e s s a Kl e j ül e r s s e c h Kl a S ø r e ül h c S e n me ms s S u Kl a 4 -n2 ee r uf j e O b e r st r u p p e n S c h ül g - s e ht n u m m e r ri c u p p e Sntg r U
Schuljahr
n e e h hl c hli a z s ä c ül e r th a tS c e t u e h s bi 2020/2021 3839 1445 56 25,8 10491 318 102 420
2021/2022 3794 1568 58 27,0 10696 330 101 431
2022/2023 3917 1590 58 27,4 10874 342 98 440
2023/2024 3922 1513 55 27,5 10786 336 100 436
2024/2025 3951 1520 56 27,1 10679 379 52 431
g n u n h c e r e b s u a r o V t. d e r J g s n 4. Ki- 1. 2025/2026 4164 1637 62 26,8 11662 387 85 472
2026/2027 4474 1774 67 26,8 12060 398 89 487
2027/2028 4552 1790 67 26,8 12389 407 92 499
2028/2029 4624 1807 68 26,8 12647 416 95 511
d n n sie r Ki n d e r g e b o 2029/2030 4436 1738 65 26,8 12808 421 96 517
2030/2031 4422 1738 65 26,8 12947 430 93 523
2031/2032 4618 1815 68 26,8 13173 440 93 533
2032/2033 4235 1662 63 26,8 13269 440 97 537
2033/2034 4110 1612 61 26,8 13279 434 104 538

Datenquelle: Schülerprognose für öffentliche Gymnasien 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

Zusammengefasst die wichtigsten Daten mit dazugehörigen Erläuterungen:

Schuljahr Schüler Klassen Oberstufen- Gruppen Summe Hinweise
Bedarf
AUR
2019/2020 10399 315 99 414 Jahr mit geringsten AUR- Klassenbedarf
2024/2025 10679 379 52 431 Aktuelles Jahr: Letzter Jahrgang im G8
2025/2026 11662 387 85 472 Erstes Jahr G9: demografischer Zuwachs und 1000 SuS in Q13
2033/2034 13279 434 104 538 Kinder der 5. Klasse bereits geboren und damit in der Bevölkerungsvorausberechnung des StA bereits berücksichtigt

Oberstufen-

Gruppen

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ein öffentliches Gymnasium besuchen werden, wird prognostiziert von 10.679 im Schuljahr 2024/25 auf 13.279 im Schuljahr 2033/34 ansteigen, dies bedeutet ein Zuwachs von 2.600 Kindern. In dieser Zeitschiene sind alle zu berücksichtigenden Kinder jetzt bereits geboren und damit bereits in den Bevölkerungsbeständen des StA und darauf aufbauend in den Schülerprognosen enthalten.

Allein mit Beginn des G9 in 2025/2026 müssen ca. 1.000 Jugendliche mehr in den Wiedereinführung Gymnasien aufgrund eines weiteren Jahrgangs beschult werden. In den folgenden Jahren G9 zum Schuljahr bis 2033 sind dies jährlich bis zu 1.300 Jugendliche in der 13. Jahrgangsstufe. 2025/2026

Entwicklung der Gesamtschülerzahl an öffentlichen

Gymnasien,

ab 2025/26 prognostische Entwicklung, Stand 01/2025

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Gymnasien 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

7.2.2 Raumkapazitäten der öffentlichen Gymnasien im

Stadtgebiet Nürnberg

Die öffentlichen Gymnasien in Nürnberg haben im Schuljahr 2024/25 einen Bestand an 414 allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) und müssen 427 Klassen und Oberstufengruppen (plus 4 Deutschklassen) unterbringen. Dies bedeutet es fehlen 13 allgemeine Unterrichtsräume (zuzüglich Deutschklassen), um den Unterrichtsbetrieb gemäß § 2 Schulbauverordnung ordnungsgemäß durchzuführen. Durch den zusätzlichen Jahrgang des G9 wird das Defizit im Schuljahr 2025/26 um ca. 40 AUR wachsen. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen an drei bestehenden Gymnasien (Martin-Behaim- Gymnasium, Neues Gymnasium und Sigmund-Schuckert-Gymnasium) und dem Neubau des Gymnasiums im Schulzentrum Breslauer Straße (vgl. Kapitel 7.1.3 Realschulen) ist die räumliche Situation der Gymnasien angespannt. Neben schulorganisatorischen Maßnahmen wie Wanderklassen und übergangsweiser Umnutzung von Fachunterrichtsräumen werden zusätzliche Ausweichräume außerhalb der Schulgebäude zur Nutzung herangezogen. Nach Abschluss aller aktuell bereits eingeleiteten gymnasialen Neu- und Erweiterungsbauten im Jahr 2028 stehen 75 zusätzliche Unterrichtsräume zur Verfügung, diese werden wegen des weiterhin stattfindenden Aufwuchses des Gymnasiums Breslauer Straße mit dem dortigen Erreichen der 13. Jahrgangsstufe vollumfänglich genutzt.

Auf Basis der aktuellen Zahlen und unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklungen für den Grundschulstandort Tiefes Feld ist das Amt für Allgemeinbildende Schulen im steten Austausch mit dem Kultusministerium.

Auf der Ebene der Klassenbedarfe stellen sich die aktuellen Planungen wie folgt dar:

Vergleich: Raumbestand AUR inkl. Neubauten -

prognostizierter Bedarf

5 6 5 0 0 0 472 487 499 511 517 523 533 537 538 500 427

489 489 489 489 489 489
414 414 414 438

NGN und

200 SSG Bildungscampus Breslauer Str.

Gymnasium AUR prognostischer Bedarf Gymnasium AUR Bestand

Quelle: Schülerprognose für öffentliche Gymnasien 2024/2025, Referat für Schule und Sport, 03/2025

7.3 Ganztag an den öffentlichen Realschulen und

Gymnasien

Alle öffentlichen Realschulen und Gymnasien in Nürnberg bieten ihren Schülerinnen und Schülern ein abgestimmtes Betreuungsangebot, das auf den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und dem Schulprofil basiert. Seit 2021 ist ein Rückgang im gebundenen Ganztag zu beobachten, während der offene Ganztag zunehmend an Beliebtheit gewinnt. Dies liegt daran, dass die Buchungszeiten und die Teilnahmeverpflichtung flexibler gestaltet werden können, ohne dass das pädagogische Angebot darunter leidet. Bei der Planung der neuen Schulgebäude für Realschulen und Gymnasien wird innerhalb der Flächenbandbreiten und der förderfähigen Flächen maximale Flexibilität gewährleistet, um auf die lokalen Bedürfnisse reagieren zu können.

Die Ganztagsangebote an den öffentlichen Realschulen und Gymnasien entwickeln sich seit 2020 dabei wie folgt:

Entwicklung Ganztagsangebote an öffentl. Realschulen

und Gymnasien

2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25

Statistik gebundener Ganztag-Klassen Statistik offener Ganztag-Gruppen

Quelle: Oktoberstatistik der Schulen 10/2024

8 Berufliche Schulen

8.1 Zentrale Einflussfaktoren für die Entwicklung der

Schülerzahlen

Eine umfassende Prognose für die Zukunft im beruflichen Schulbereich ist aufgrund der vieldimensionalen Einflussfaktoren nur sehr schwer möglich. Jede der sieben beruflichen Schularten unterscheidet sich u. a. hinsichtlich der Altersstruktur der Schülerschaft, des Vieldimensionale Einzugsbereichs und der Abhängigkeit von konjunkturellen und strukturellen Einflüssen. Einflussfaktoren Neben näherungsweise antizipierbaren demographischen Einflussfaktoren spielen für die machen die Quantifizierung beruflichen Schulen viele im Grundtrend zwar vorhersagbare Bedingungen eine wichtige einer Prognose Rolle, die jedoch ohne solide Quantifizierbarkeit sind. Beispielhaft seien hier die schwer wirtschaftlichen Strukturveränderungen und die dynamischen bildungspolitischen Entwicklungen genannt. Darüberhinausgehend ist aktuell unscharf zu prognostizieren, wie sich ein Teil der für die Berufsbildung relevanten Schülerschaft entscheidet: duale oder vollschulische Berufsausbildung, Studium oder eine „duale Mischform“.

Im Folgenden werden die wesentlichen Einflussfaktoren genauer betrachtet.

8.1.1 Demografische und gesellschaftliche

Einflussfaktoren

Wie bereits oben erwähnt, sind demografische Einflussfaktoren näherungsweise vorhersagbar. Die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Amtes Demographischer geht bis 2033, wie in Kapitel 3.1 dargestellt, von einer weiteren Zunahme der Trend bis 2033: Gesamtbevölkerung Nürnbergs aus. leichte Zuwächse

Die für die berufliche Bildung hauptsächlich relevanten Altersgruppen der 16- bis unter 19-Jährigen und der 19- bis 25-Jährigen bleiben konstant bzw. steigen leicht an.

Vorausberechnung der Bevölkerung:

16 bis unter 19 Jahre alt und

19 bis unter 25 Jahre alt

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

Bevölkerung 16 bis unter 19 Jahre alt Bevölkerung 19 bis unter 25 Jahre alt

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2024 (Bevölkerungsstand 31.12.2024) (ohne Schutzsuchende in großen Unterkünften). Darstellung: Referat für Schule und Sport, 03/2025

Die Größe der Gesamtbevölkerung wird durch Wanderungsbewegungen beeinflusst. Wie Berufsbildung mit sich die Zuwanderung entwickeln wird, hängt von den Migrationspotenzialen in den starker in den Herkunftsländern und den rechtlichen Zuwanderungsregelungen in Deutschland ab.1 Arbeitsmarkt integrierender Bildungsgänge der Berufsbildung spielen speziell für junge Menschen, die aus dem Rolle für Ausland zuwandern, eine Schlüsselrolle bei der Integration in den Arbeitsmarkt2. zugewanderte junge Menschen

Aufgrund der dargelegten demographischen Lage ist also von einem leichten Zuwachs der Schülerzahlen bis 2033 auszugehen. Dennoch ist der demographische Effekt für die Demographie Schülerzahlenentwicklung an den beruflichen Schulen nachrangig. Viel größeren Einfluss spielt in der haben wirtschaftliche Entwicklungen. Die einzige Ausnahme stellt die in ihrer Berufsbildung nur Grundgesamtheit jedoch kleine Schülerzahl in Klassen der Berufsvorbereitung dar. Diese untergeordnete Rolle Schülerinnen und Schüler besuchen das Berufsvorbereitungsjahr zur Erfüllung ihrer Schulpflicht im jeweiligen Grundsprengel: Jeder berufsschulpflichtige Jugendliche an seinem Wohnort.

1 vgl. Manuel Slupina (2018): Einflussfaktoren des demographischen Wandels, Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), S. 26. 2 vgl. u.a. Kapitel 9.2 (BVJ- und BI-klassen Berufsintegrationsklassen mit Sonderformen)

8.1.2 Entwicklungen der Wirtschaft – Globaltrends und

Wirtschaftsstruktur des Großraums Nürnberg

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg stellt in der Positionsbestimmung 2024 zum Wirtschaftsstandort Nürnberg1 eine relativ robuste Wirtschaftsstruktur Nürnbergs dank gutem Branchenmix fest. Demnach wuchs die Anzahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % auf 318.779 Personen.

Abbildung 18

Quelle: Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg: Wirtschaftsstandort Nürnberg – Positionsbestimmung 2024, März 2024, Seite 6

Die meisten Branchen in Nürnberg konnten im Jahresvergleich Beschäftigungszuwächse verbuchen, insbesondere wuchsen die Branchen Information und Kommunikation sowie Logistik. Im Handel und bei den Zeitarbeitsunternehmen kam es zu Beschäftigungsrückgängen.

Nach einem Zuwachs der Beschäftigtenzahlen in den Bereichen „Öffentliche Verwaltung“ sowie im Gesundheitswesen zwischen 2020 und 2021, ist in diesen Branchen nun ebenfalls ein leichter Rückgang zu verzeichnen.2

1 Stadt Nürnberg – Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Wirtschaftsstandort Nürnberg, Positionsbestimmung 2024, Stand März 2024, S. 5 2 Stadt Nürnberg – Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Wirtschaftsstandort Nürnberg, Positionsbestimmung 2024, Stand März 2024, S. 7

8.1.3 Entwicklung der dualen Ausbildung

Aufgrund der teils bundesweiten Fachsprengel müssen zur Beurteilung der Entwicklung der dualen Ausbildungen neben lokalen auch bundesweite Tendenzen betrachtet werden.

Die Agentur für Arbeit stellt bundesweit eine Stagnation der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Berichtsjahr 2024 (Okt. 23 bis Sept. 24) fest. Bundesweit wurden 486.700 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, das entspricht einem Minus von 0,5 % im Vergleich zur Vorjahreserhebung.

Während die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildung um 0,8 % stieg, sank das Angebot an dualen Berufsausbildungsstellen jedoch leicht um 1,2 %. Damit war das Angebot etwas geringer als die Nachfrage der Jugendlichen.

Auch die Zahl der ausbildungsinteressierten Jugendlichen, die tatsächlich in eine Berufsausbildung eintraten, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Diese beträgt 67,6 % und damit 1,3 Prozentpunkte weniger.

Daraus ergibt sich eine leicht angespannte Ausbildungsmarktlage aus Sicht der Jugendlichen. Diese zeigt sich auch an der Zahl derjenigen Jugendlichen, die 2024 erfolglos nach einem Ausbildungsplatz suchten. Hierbei handelt es sich um 12,6 % der Ausbildungsplatznachfragenden.

Positiv ist, dass im Jahr 2024 die Anzahl unbesetzter Ausbildungsplatzstellen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt rückläufig (- 4.000) war. Dennoch bleibt das Problem, dass zahlreiche Betriebe weiterhin ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können, weiterhin bestehen. Bundesweit blieben 2024 12,8 % der angebotenen Ausbildungsstellen unbesetzt.1

Vor Ort in Nürnberg unterstützen und betreuen viele Akteure die Jugendlichen dabei, dass sie den für sie passenden Ausbildungsplatz oder eine geeignete weiterführende Schule nach ihrem Abschluss der allgemeinbildenden Schule finden: Neben allen Akteuren des „Nürnberger Modells“2 sind beispielsweise auch die Kammern sehr aktiv. Im Übergangsmanagement zwischen Mittelschulen und Berufsschulen arbeiten sowohl die Schulen wie auch die Schulämter eng zusammen, u. a. im Programm „MuBiK“.

1 Weller et al (2024): Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2024. Analysen auf Basis der BIBB- Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. September, https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a11_beitrag_entwicklung_ausbildungsmarkt2024_2024_12_12.pdf, Aufruf: 24.02.2025 2 vgl. dazu Bildungsbericht 2022 der Stadt Nürnberg, S. 100

8.1.4 Bildungspolitische Entwicklungen

Weiterhin liegen Passungsprobleme zwischen Ausbildungsangebot und -nachfrage vor.

In der Stadt Nürnberg werden für 8,3 % der Bewerberinnen und Bewerber Passungsprobleme festgestellt, während die Zahl für Bayern bei 5,5 % liegt. Der bundesweite Durchschnitt beträgt im Vergleich 11,4 %. Aspekte dafür, dass Ausbildungsstellen und Ausbildungsplatzsuchende mitunter nicht zusammenpassen, sind relativ häufig verhaltens- und personenbezogen. Berufsfachlich und regional begründete Passungsprobleme spielen hier mit 11,7 % und 13 % eine untergeordnete Rolle. Inwiefern die für Berufsschulen relevanten Aspekte der Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung sowie die Schaffung einer Ausbildungsgarantie als aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Integration junger Menschen und zur Verringerung eigenschaftsbezogener Passungsprobleme wirken, gilt es abzuwarten. Unvermittelte berufsschulpflichtige Bewerberinnen und Bewerber sind Zielgruppe der Berufsvorbereitung an den beruflichen Schulen.1

Abbildung 19

Quelle: Bildung in Deutschland 2024, S. 184, https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit- 2006/bildungsbericht-2024/pdf-dateien-2024/bildungsbericht-2024.pdf, abgerufen am 25.02.2025

1 Bildungsbericht 2024, Bildung in Deutschland 2024, S. Tabelle zu Kapitel E, Tab. E2-8web, Tab. E2-7web, Tab. E2-10web, https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht- 2024/bildung-in-deutschland-2024#7, Aufruf: 24.02.2025

8.2 Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an den

öffentlichen beruflichen Schulen

Die Schülerzahlen gingen an den öffentlichen beruflichen Schulen in der Stadt Nürnberg in den letzten dreizehn Jahren von 24.405 im Schuljahr 2012/2013 auf aktuell knapp 21.000 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2024/2025 zurück.

Vergleich zu Mittelfranken: Nach einem leichten Rückgang der Schülerzahlen im Schuljahr Schülerzahlen in 2022/2023 auf 54.589 Schülerinnen und Schüler, nahmen diese im Schuljahr 2023/2024 Mittelfranken wieder zu. Es lernten in diesem Schuljahr 55.010 Schülerinnen und Schüler an den steigen langfristig beruflichen Schulen in Mittelfranken. Für die kommenden Jahre wird ein kontinuierlicher Anstieg auf 62.030 Schüler/-innen zum Schuljahr 2031/2032 erwartet.1

Es wird erwartet, dass die Schülerzahlen der öffentlichen beruflichen Schulen in der Stadt Nürnberg diesem Trend folgen.

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den kommunalen beruflichen Schulen in der Stadt Nürnberg von 2011/2012 bis 2024/2025 ist in der folgenden Grafik dargestellt:

Abbildung 20

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres für die kommunalen Schulen

Ein detaillierter Bericht zur Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen zum Stand November 2023 wurde im Schulausschuss am 13.12.2024 vorgestellt 2.

1 Bayerisches StMUK: Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose 2024, S. 121 2 vgl. Schulausschussbericht vom 13.12.2024, TOP 6

8.3 Vorstellung der einzelnen Direktorate (Berufliche

Schulen)

Im Folgenden werden alle Direktorate in Steckbriefen dargestellt. Die Entwicklung der Schülerzahlen der vergangenen Jahre für die Direktorate bzw. maßgebliche Schulen und eine Tendenz mit Ausblick in die Zukunft sind jeweils enthalten.

Insbesondere sind folgende Bauprojekte für berufliche Schulen in Planung bzw. werden aktuell ausgeführt:

 Die Sanierung der B1 Werkhallen und Werkstätten ist in Planung.  Der Neubau der BON (B13) in der Breslauer Straße wird erstellt und wird voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027 bezogen werden.  Die Projektplanung für das Bauprojekt B5/B14 erfolgt in Zusammenarbeit mit der Montag Stiftung.  Die Sanierung der Sporthallen im BBZ: Fertigstellung vor Beginn des Schuljahres 2029/2030 geplant.

„Steckbrief B1“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Baumetallberufe, Elektroberufe aus Industrie und Handwerk sowie Mechatronik, BVJ/s  Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten für Informatik  Meisterschule für das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk (Fachschule)  MEBS-Projektschule
Entwicklungsrelevante Faktoren  Exzellenzzentrum (Industrie 4.0)  Weitere Zunahme der Bedeutung der IT-Berufe  Stabile Auszubildendenzahl bei Elektroberufen  Leicht steigende Auszubildenden zahlen im Fachbereich Metalltechnik  Steigende Auszubildendenzahlen im Fachbereich Mechatronik  Fortwährend hoher Modernisierungsbedarf insbes. Maschinen, Robotik und IT (iFU)  Weiterentwicklung der Handwerksbranche sowie der Bedeutung der „Meisterprüfung“  Generalsanierungsmaßnahmen in Werkstätten und Werkhallen dringend erforderlich  Bedarf an Sporthallenkapazitäten (Turnhalle in der Werkhalle für den Schulsport nicht mehr geeignet)  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Lernenden
Standort und Schulraumsituation  Schulhaus Augustenstraße 30  Ausreichende Anzahl an allg. Unterrichtsräume (AUR)

B1: Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in den Werkhallen und Werkstätten hoch

 Fachunterrichtsräume (FUR): Sanierung der Werkhallen und Werkstätten ist dringend erforderlich  Mehrere iFU1 Maßnahmen werden realisiert
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

Die B1 ist mit ihren Ausbildungsrichtungen IT, Baumetall, Elektroberufe und Mechatronik gut aufgestellt und für die zu erwartende Herausforderung der Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche gut gerüstet. In den nächsten Jahren wird weiterhin ein leichter Anstieg der Schülerzahlen erwartet, insbesondere auch im Berufsbereich Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik als zentraler Berufsbereich, in welchem Fachkräfte ausgebildet werden, die für die Umsetzung der national gesteckten Klimaziele dringend benötigt werden.

Um den hohen Qualitätsstandard der Ausbildung halten zu können, besteht ein starker Modernisierungsbedarf insbesondere in den Fachunterrichts- und integrierten Fachunterrichtsräumen. Hierfür wurden die Landes- und Bundesfördermittel konsequent genutzt. Für differenzierte Sprachförderung (Gruppenteilungen, Intensivierungsstunden) der Schülerinnen und Schüler sind Unterrichtsräume bereitzuhalten.

Die Bausubstanz der Werkstätten und Werkhallen ist stark veraltet, eine Generalsanierung ist dringend notwendig. Der Umfang der Modernisierung der Werkstatthallen ist aktuell in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken.

Entwicklungstendenz

Abbildung 21

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

1 Die staatliche Förderung für integrierte Fachunterrichtsräume richtet sich nach dem Landesförderprogramm für integrierte Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen gem. KMBek Az. VI.3-BO1371.0/44/36 vom 28.06.2018 sowie nach der der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) vom Az. I.7-BS4400.27/330/24 vom 05.10.2021

„Steckbrief B2“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Kraftfahrzeugtechnik, Fertigungstechnik und Verkehr, BIK/s, BVJ/s  Berufsfachschule für Fertigungstechnik  Rudolf-Diesel-Fachschule  MEBS-Projektschule  Ausbildungsstätte für Fachdidaktik der Berufspädagogen/-innen Bereich Metall (FAU)  Weiterbildungsangebot BSIT1 (Berufsspezialist für Industrie Transformation)  Partnerschule ALP
Entwicklungsrelevante Faktoren  Elektromobilität mit Einfluss auf die Autoindustrie und deren Fertigungs- und Werkstattstrukturen  Strukturelle Änderung der Automobilindustrie und deren Zuliefererbetriebe  Einfluss von verkehrs- und umweltpolitischen politischen Entscheidungen (Förderung und Ausbau des Bahnverkehrs) auf die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich „Verkehr“  Investition der Bahn AG am Standort Nürnberg mit angekündigter Erhöhung der Ausbildungsplätze  Kontinuierlich hoher Bedarf an Modernisierungsinvestitionen für Maschinen, Robotik, IT in allen Schul- und Fachbereichen  Berufsschule im Kontext des Akademisierungstrends (neue Konzepte: Verbundstudiengänge, Berufsschule+)  Beteiligung an zukunftsweisenden Entwicklungen (Industrie 4.0 und Lernortkooperation mit B4, BSIT1)  Konjunkturelle und strukturelle Entwicklung der Wirtschaft, Digitalisierung und damit Bedarf an hochwertiger Weiterbildung (Rudolf-Diesel- Fachschule; RDF) Implementierung eines neuen Teilzeitmodells  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Lernenden
Standorte und Schulraumsituation B2  Schulhaus Fürther Straße 77, Äußere Bayreuther Straße 8 (BBZ)  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Laufende Modernisierungsmaßnahmen B2 Fürther Straße 77: o Einrichtung eines Bahnlabors o Erweiterung der Smart Factory um VR-AR-Labor

B2: Gute Raumausstattung; kontinuierlicher Modernisierungsbedarf

1 BSIT: Berufsspezialist für Industrie Transformation; Abschluss: DQR-Stufe 5; Projektpartner: IHK Nürnberg, Berufliche Schulen 2 und 4; Übergreifend: Kultusministerium

o Einrichtung offener Lernwelten zum selbständigen und kollaborativen Arbeiten BBZ: RDF/KFZ: o Karosseriebau: Modernisierung der Schweißwerkstatt und eines Schulungsfahrzeugs o Motorentechnik: Moderne Steuerungen Benzin/Diesel o Smart Factory o Bautechnik: Projektraum o LAN/W-LAN entspricht aktuell nicht den Anforderungen an den digital gestützten Unterricht
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl:

Die B2 ist geprägt durch die Ausbildung von und Weiterbildung in technischen Berufen auf unterschiedlichen Niveaustufen (Berufsvorbereitung und Berufsintegration, duales System, Rudolf-Diesel-Fachschule). Ihre zukünftige Entwicklung wird vom strukturellen Wandel der Fertigungstechnik und verkehrs- und umweltpolitischen Trends beeinflusst. Damit Schülerinnen und Schüler jene Kompetenzen erwerben, die sie in den Betrieben zukünftig benötigen, beteiligt sich die B2 an zukunftsweisenden Projekten, auch um die zu erwartende engere Verzahnung von technischen und kaufmännischen Ausbildungsinhalten in den Unterricht einfließen zu lassen. Die Qualität der Ausbildung wird durch praxisorientierten Unterricht in den zahlreich vorhandenen Fachunterrichtsund integrierten Fachunterrichtsräumen gewährleistet, die laufend modernisiert werden müssen.

Entwicklungstendenz

Abbildung 22

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Rudolf-Diesel-Fachschule an der B2 ist eine hoch anerkannte Weiterbildungseinrichtung. Sie bietet Erwachsenen die Möglichkeit, einen beruflichen Abschluss als „Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in“ auf der Stufe 6 des DQR und die

Fachhochschul- bzw. Hochschulreife zu erreichen. Die RDF steht mit ihren Bildungsangeboten in Konkurrenz zu privaten Weiterbildungseinrichtungen.

Die Gesamtschülerzahl hängt von der Weiterbildungsbereitschaft der (jungen) Erwachsenen ab. In Phasen der Hochkonjunktur und des Fachkräftemangels ist die Bereitschaft, nach einer Erstausbildung und beruflicher Tätigkeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, geringer. Verschlechtern sich Beschäftigungschancen, dann steigt tendenziell das Interesse an beruflicher Weiterbildung und Spezialisierung. Dabei entwickeln sich die Schülerzahlen in den einzelnen Fachrichtungen der RDF unterschiedlich: Im Schuljahr 2024/25 ging die Schülerzahlen in der Fachrichtung Elektrotechnik zurück, im Maschinenbau stiegen die Studierendenzahlen. Neu eingerichtet wurde die Fachrichtung Wirtschaftsinformatik.

Insgesamt wird an der B2 in gut ausgestatteten Räumen (FUR, iFU, IT) unterrichtet. Dem hohen technischen Anspruch wird die Schule gerecht.

Eine Prognose zur Entwicklung der Studierendenzahl ist im Diagramm als Korridor dargestellt.

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Rudolf-Diesel-Fachschule seit 2010 mit Entwicklungstendenz

Abbildung 23

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Insgesamt wird der Raumbedarf der B2 konstant bleiben, es wird auch zukünftig an der B2 ein fortwährender Modernisierungsbedarf der hochtechnisierten Anlagen bestehen. Es ist zu erwarten, dass Umwidmungen von allgemeinen Unterrichtsräumen und die Ausstattung als integrierte Fachunterrichtsräume notwendig sind.

„Steckbrief B3“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Hotellerie, Gastronomie sowie für das Lebensmittelhandwerk, BIK, BVJ/s
Entwicklungsrelevante Faktoren  Entwicklung des Gastgewerbes in Nürnberg  Entwicklung der Systemgastronomie  Entwicklung der Zahl der Betriebe sowie der Betriebsgrößen bei Bäckereien und Metzgereien (struktureller Wandel)  Entwicklung des Messestandortes Nürnberg  Erheblicher Fachkräftemangel  Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und Bewerbersituation  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Lernenden
Standort und Schulraumsituation  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  LAN/WLAN nicht ausreichend für digitalen Unterricht  Fachunterrichtsräume (FUR): Modernisierung der Großküchen notwendig – Finanzierung durch Modernisierungspauschale geplant
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

B3: Gute Raumausstattung; teure Küchensanierung nötig

Entwicklungstendenz1

Abbildung 24

1 Seit dem Schuljahr 2014/15 ist die B3 Kompetenzzentrum für das Lebensmittelhandwerk, Hotellerie, Restaurants in der aktuellen berufsbereichsbezogenen Zusammensetzung. (vorher: Abwanderung der Bereiche Augenoptik  B8, Verkehr  B2, Lagerlogistik  B14)

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Fachunterrichtsräume, deren große Anzahl durch die Anforderungen der Berufe bedingt ist, sind im Bereich Lebensmittelhandwerk sehr modern ausgestattet. Ersatzinvestitionen sind im Bereich Hotellerie/Restaurant/Großküchen notwendig: Die Modernisierung des Restaurants und mittelfristig die Erneuerung der Großküchen stehen an.

Auch an der B3 werden die Schülerinnen und Schüler berufssprachlich stark gefördert. Unterrichtsteilungen sind in den vorhandenen Räumen möglich.

„Steckbrief B4“
Merkmale des Direktorates  Kaufmännische Berufsschule für Automobilwirtschaft, Finanzwirtschaft, Groß- und Außenhandelsmanagement, Industrie, Markt- und Sozialforschung, Steuer, Versicherungen und Finanzanlagen, BVJ, BIK  Seminarschule für Berufssprache Deutsch  Universitätsschule  MEBS-Schule  Aktives Mitglied im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“
Entwicklungsrelevante Faktoren  Auswirkung der Digitalisierung in allen schulrelevanten Branchen: schnelle Veränderung der Lerninhalte sowie der Ausstattung bei SuS  Veränderungen im Ausbildungsverhalten der Betriebe  Auswirkung einer sich ändernden (Stadt-)Gesellschaft auf gelebte Werte und das schulische Miteinander  Beteiligung an zukunftsweisenden Entwicklungen (Industrie 4.0 und Lernortkooperation mit B2, BIRD, Kombiberuf)  Verbundstudiengänge (Verbundstudium „Steuerfachangestellte“, B4, und „Bachelor of Arts BWL/Steuern/Rechnungswesen“, Berufsschule Hof und Hochschule Hof/ Verbundstudium „Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen“, B4, und „Bachelor of Arts Wirtschaftswissenschaften“, FAU Erlangen- Nürnberg, ab Schuljahr 2025/26: Verbundstudium Kreditwirtschaft mit Technischen Hochschule Nürnberg)  Teilnahme am IHK-Kooperationsmodell mit zahlreichen Hochschulen

B4: Gute Raumausstattung; Digitalisierung der Räume erfolgt

 Ausweitung der internationalen Ausrichtung durch Kooperationen mit dänischen, tschechischen, spanischen und irischen Bildungspartnern  Notwendige, daher gezielte Sprachförderung bei den Lernenden (Basis: Sprachstandstest)
Standort und Schulraumsituation  Schulhaus Schönweißstraße 7  Angemessene Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  steigende Raumanforderung durch zunehmende Zahl an Unterrichtsteilungen sowie sich ändernden pädagogischen Unterrichtskonzepten (z. B. Lerninseln, inkl. Netz- und Stromanbindung)  Gestiegener Bedarf an (Team-)Arbeitsplätzen in der B4  Implementierung der iFU Maßnahmen: o Automobilwirtschaft digital o Versicherungswirtschaft: moderne Kundenberatung o digitales Projektmanagement in der Versicherungswirtschaft o digitalgestützte Bankberatung o Steuerfachangestellte: Mandantengespräche in Präsenz und Distanz o Digitale Auftragsbearbeitung und Projektmanagement im Groß- und Außenhandel
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

Wie bereits dargestellt, werden die meisten kaufmännischen Berufe an der B4 durch die zunehmende Digitalisierung in den Ausbildungsbetrieben stark tangiert.

Die Zahl der Auszubildenden war in den vergangenen Jahren rückläufig. Dies macht schnelle Anpassungen der Lerninhalte notwendig. Die Berufsschule 4 stellt sich diesen Herausforderungen mit besonderem Engagement in zukunftsweisenden pädagogischen Projekten und bietet über den Unterricht hinausgehende Zusatzqualifikationen an, die die von den Ausbildungsunternehmen gewünschten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler besonders fördern. Die folgende Grafik zeigt, dass sich die Schülerzahlen stabilisiert haben.

Um die sprachlich hohen Anforderungen der Abschlussprüfungen der jeweiligen Ausbildungsberufe meistern zu können, ist eine gezielte Sprachförderung der Lernenden notwendig.

Entwicklungstendenz

Abbildung 25

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

An der B4 stehen ausreichend Unterrichtsräume zur Verfügung. Ersatzinvestitionen sind für die Unterrichtsräume in der kaufmännischen Ausbildung kontinuierlich notwendig, insbesondere die regelmäßige Erneuerung und Aktualisierung der IT-Ausstattung.

Das Schulhaus Schönweißstraße 7 ist neu vernetzt. Im Zuge der WLAN-Ertüchtigung der Schule kommen flexible IT-Strukturen zum Tragen (z. B. Notebook-Wagen).

„Steckbrief B5“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Floristen und Friseure, BIK/Vs (schulisch), BIK/k, BIK/s, BVJ/s, BVJ/k, während des Schuljahres Einrichtung zusätzlicher Bedarfsklassen in der Berufsintegration  Modeschulen (Berufsfachschule für Bekleidung, Berufsfachschule für bekleidungstechnische Assistenten, Fachschule für Bekleidungstechnik)
Entwicklungsrelevante Faktoren  Entwicklung der Zahlen im Bereich Berufsintegration und in der Berufsvorbereitung konstant: Zahl der Klassen nahm im Schuljahr 2022/23 durch die Aufnahme unter anderem ukrainischer Schülerinnen und Schüler zu, ebenso ist ein verstärkter Zuzug von Jugendlichen aus verschiedenen Ländern während des aktuellen Schuljahres 2024/25 zu verzeichnen. Dies erfordert die Einrichtung weiterer Klassen während des Schuljahres nach dem Statistiktermin.

B5: Innovativer Schulbau in der Colmberger Straße zusammen mit B14 geplant

 Innovative Konzepte in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration  Weiterhin sehr hoher (sprachlicher) und differenzierter Unterstützungsbedarf bei BI- und BVJ- Klassen  Zahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk stabilisiert  Neuer Schulstandort gemeinsam mit der B14 in Planung
Standort und Schulraumsituation BBZ  BBZ, Deumentenstraße 1  Tempohaus, Schoppershofstr. 80: Großteil der Klassen BIK/Vs  Noch ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR); bei weiterer Zunahme der Berufsintegrationsklassen Raumknappheit im BBZ und Tempohaus  LAN/WLAN im BBZ bislang nicht ausreichend für digitalen Unterricht
Standort und Schulraumsituation Reutersbrunnenstr. 12  Angespannte räumliche Situation wegen Abgabe von Klassenräumen (AUR) an die Grundschule Reutersbrunnenstraße in den letzten Jahren  Laufende iFU-Maßnahmen werden fortgeführt.
Standort Bielefelderstraße 41  Gemeinsames Schulhaus mit Gewächshäusern und Freiflächen mit dem Berufsbereich Gärtner des Staatl. BSZ und BVJ der Alfred-Welker-Berufsschule  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Mietvertrag verlängert bis 31.07.2029 mit Verlängerungsoption bis 31.07.2034
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl:

Die Entwicklung der Schülerzahlen an der B5 gilt es in den fünf verschiedenen Schul- bzw. Fachbereichen getrennt zu betrachten:

Berufsintegrationsklassen und Berufsvorbereitung: Insbesondere die

Berufsintegrationsklassen - dies sind aktuell die Klassenformen Berufsintegrationsvorklassen, Berufsintegrationsklassen sowie ganzjährige und unterjährig zu bildende DK-BS-Klassen - verzeichnen einen deutlichen Schülerzuwachs bleiben in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 auf hohem Niveau. Es wurden zwei unterjährige Klassen eröffnet.

Berufsbereich Körperpflege: Die Ausbildung im Friseurhandwerk hat sich stabilisiert.

Floristik: Die Ausbildungszahlen im Bereich Floristik sind stabil.

Die Modeschulen umfassen die Berufsfachschule für Bekleidung, die Berufsfachschule für Bekleidungstechnische Assistenten/-innen und die Fachschule für Bekleidungstechnik. Der Rückgang der Schüler/-innen an den Modeschulen ist gestoppt, aktuell sind die Schülerzahlen stabil.

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Modeschulen seit 2010 mit

Entwicklungstendenz

Abbildung 26

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Projektplanung für das Bauprojekt B5/B14 hat in Zusammenarbeit mit der Montag Stiftung begonnen.

„Steckbrief B6“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Einzelhandelsberufe, Buchhandel, Druckberufe, Marketingkommunikation, Mediengestaltung, Fotoberufe, Medienkaufleute, Visuelles Marketing, BIK, BVJ/s  Fachakademie für Wirtschaft  Fachschule für Druck- und Medientechnik  Berufsschule Plus  Seminarschule  Universitätsschule
Entwicklungsrelevante Faktoren  Zunahme des Onlinehandels und Auswirkung auf den stationären Einzelhandel  Anhaltende Beliebtheit der Ausbildungsberufe in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Kaufleute für Marketingkommunikation) trotz Konkurrenz durch Ausbildungsberuf des/der Kaufmann/-frau im E-Commerce

B6: Gute Raumausstattung;

kontinuierlicher Modernisierungsbe darf der digitalen Ausstattung

 Rückläufige Bedeutung des Standortes Nürnberg für den Bereich Druck aber steigende Beschäftigungs- und Ausbildungsbereitschaft im Bereich Neue Medien  Hoher Innovationsgrad im Berufsbereich Informations- und Kommunikationstechnik, deshalb kontinuierliche Modernisierung der IT-Technik notwendig (iFU)  Einfluss der konjunkturellen Entwicklung und des anhaltenden Akademisierungstrends auf die Weiterbildung zum Betriebswirt  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Lernenden (BVJ/BIK, Erstausbildung)  Geringe Zahl der Fachschüler/-innen an der Fachschule für Druck- und Medientechnik
Standort und Schulraumsituation  BBZ, Äußere Bayreuther Straße 8  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl:

Betrachtet man die folgende Abbildung, hat sich im vergangenen Schuljahr die Anzahl der Lernenden an der B6 stabilisiert.

Neben der Stabilisierung der Schülerzahlen an der Fachakademie für Wirtschaft entwickelt sich an der B6 das Bildungsangebot „Berufsschule Plus“ weiterhin positiv. Dieses Angebot liegt seit dem Schuljahr 2023/24 ausschließlich bei der B6. Neben der eigentlichen Ausbildung können Schülerinnen und Schüler hier mit dem Besuch von Zusatzunterricht in allgemeinbildenden Fächern die Fachhochschulreife erzielen. Der Unterricht findet in der Regel in den Abendstunden statt. Die Unterrichtsräume am BBZ werden in den Abendstunden zusätzlich ausgelastet.

Entwicklungstendenz

Abbildung 27

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Ausstattung der B6 gilt es im Zuge der Digitalisierung kontinuierlich zu erneuern und zu modernisieren. Eine sehr gute technische Ausstattung der FUR und iFU gewährleistet die hohe Ausbildungsqualität in den einzelnen Berufen der B6.

„Steckbrief B7“
Entwicklungsrelevante Faktoren  Auswirkungen der Pflegerechtsreformen (steigende Nachfrage nach Pflegepersonal)  Zunahme der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im Bereich Pflege Schüler/-innen würdigen die Aussicht auf sicheren Arbeitsplatz  Zunahme des differenzierten Sprachförderbedarfs  Zunahme der mobilen Pflegeeinrichtungen  BFS Ernährung und Versorgung: Stabile Schülerzahlen  Struktureller Wandel: Zunahme des Fachkräftebedarfs im Bereich Pflege
Standorte und Schulraumsituation  Äußere Bayreuther Straße 61: Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Sozialpflege, Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement, BVJ/BIK  Neubaustandard  Schoppershofstraße 80: BOS Sozialwesen und Gesundheit  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR) an den beiden Standorten  Laufende iFU-Maßnahmen o Wäscherei: Digitaler Wäschekreislauf o Mensa: Bargeldloses Bezahlsystem
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl an den verschiedenen Schularten der B7 insgesamt:

B7: Gute Raumausstattung im Schulhaus Äußere Bayreuther Straße

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung sowie an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement seit 2010 mit Entwicklungstendenz

Abbildung 28

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

„Steckbrief B8“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Medizinische Fachangestellte, Tiermedizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Pharm.-kaufm. Angestellte, Chemielaboranten, Augenoptik, Zahntechnik  Berufsfachschule für Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
Entwicklungsrelevante Faktoren  Hohe Attraktivität der Berufe, v. a. für weibliche Auszubildende  Seit Jahren hohe Zahl der Auszubildenden und Klassen  Hoher Modernisierungsbedarf, insbesondere auch der FUR für die Berufsbereiche Augenoptiker/-innen, Zahntechniker/-innen und Chemielaboranten/-innen  Hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in der Außenstelle  Mittelfristige Planung: Nutzung des Schulgebäudes Sulzbacher Straße 102 nach Auszug der B14 und Generalsanierung  Sehr großer Bedarf an fachlich gut ausgebildeten Angestellten an Kliniken sowie in Arztpraxen  Konzentrationsprozess bei Laboren  Entstehung von Großlaboren mit hohem Bedarf an Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeitern  Veränderte Rahmenbedingungen seit 2023 – Berufsbild MTL: betrieblich-schulische Ausbildung – Kooperationsverträge mit Kliniken und Laboren sind

B8: Dringender Sanierungsbedarf des Schulhauses; Modernisierungen nötig

abgeschlossen: Azubis erhalten Ausbildungsvergütung; höherer Sach- und Personalkostenersatz für die Stadt Nürnberg, aber auch mittelfristig Investitionsbedarf an Laborausrüstungen in der BFS  Zunahme des differenzierten Sprachförderbedarfs
Standort und Schulraumsituation BBZ  Raumbedarf an allg. Unterrichtsräumen (AUR) wächst  Raumbedarf für differenzierten Unterricht bzw. Gruppenteilungen weiterhin hoch  Modernisierung von Fenstern und Decken im BBZ notwendig
Standort und Schulraumsituation Sulzbacher Str. 102  Dringender Sanierungsbedarf des Schulhauses (BIC- Sachstandsliste, 24.08.2021, Lfd. Nr. 100)  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Dringend sanierungsbedürftige Lehrwerkstätten für Augenoptiker/-innen und Chemielaboranten
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: gleichbleibend hoch

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist an der B8 mit aktuell 2.8571 deutlich gewachsen. Aufgrund der hohen Attraktivität der angebotenen Ausbildungsberufe, der Konzentrationsprozesse im Bereich medizinischer Labore und dem hohen Fachkräftebedarf an Kliniken ist von einem weiteren Anstieg der Schüler- und Klassenzahlen auszugehen.

Neben dem zu erwartenden Anstieg des Raumbedarfs müssen zur Aufrechterhaltung der Qualität der Ausbildung insbesondere in den Berufsbereichen Augenoptik, Zahntechnik und Chemielaboranten/-innen die FUR und iFU dringend modernisiert und erweitert werden. Auch in den weiteren Berufsbereichen besteht ein permanenter Modernisierungsbedarf bei der technischen Ausstattung.

Ähnlich wie an anderen Direktoraten gilt es, viele der Schülerinnen und Schüler zukünftig intensiv sprachlich zu fördern. Gruppenteilungen und Intensivierungsstunden werden die Raumknappheit im BBZ voraussichtlich verschärfen.

1 Quelle: SchB-Statistik zum 20.10.2024

Entwicklungstendenz

Abbildung 29

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Mittelfristig kann die beengte Raumsituation an der B8 durch die Nutzung des Schulgebäudes Sulzbacher Straße 102 nach Auszug der B14 und Generalsanierung behoben werden.

„Steckbrief B9“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Bürowirtschaft und Verwaltung, BIK  Berufsfachschule für Büroberufe  Seminarschule  Universitätsschule
Entwicklungsrelevante Faktoren  Auswirkung der Digitalisierung in den Bereichen Bürowirtschaft und Verwaltung  Starke Veränderung der Ausbildungsinhalte; zunehmender IT-Einsatz in allen Lernfeldern, IT- Ausstattung muss kontinuierlich modernisiert werden  BFS-Büroberufe: Zunahme der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund  Zunahme des differenzierten Sprachförderbedarfs
Standort und Schulraumsituation  Wieselerstraße 3, Bürowirtschaftliches Zentrum am BBZ  Neubaustandard  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

B9: Gute Raumausstattung in modernem Schulgebäude

Ähnlich wie an der Berufliche Schule 4 sind die kaufmännisch-verwaltenden Berufe der B9 von der Digitalisierung stark betroffen. Eine schnelle Anpassung der Lerninhalte und ein verstärkter Einsatz von IT in allen Lernfeldern ist erforderlich und wird an der Schule forciert.

Durch die Zunahme der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund, v. a. in der Berufsfachschule für Büroberufe, besteht ein erhöhter Bedarf an Sprachförderung.

Entwicklungstendenz

Abbildung 30

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Das moderne Schulhaus bietet der B9 in den nächsten Jahren eine angemessene Raumsituation, jedoch erfordert die hohe Zahl an Fachunterrichtsräumen mit moderner IT-Ausstattung in Zukunft Modernisierungsausgaben für die dort eingesetzte IT-Technik.

„Steckbrief B10“
Merkmale des Direktorates  Berufsfachschule für Kinderpflege und  Fachakademie für Sozialpädagogik  MEBS-Projektschule
Entwicklungsrelevante Faktoren  Starker Ausbau der Kindertagesstätten bewirkt hohen Bedarf an Fachkräften

B10: Modernes Gebäude, Anmietung weiterer Schulräume seit September 2023

1 Eigenes Direktorat für die B9 ab 2014/15, vorher B14

 Ausbau offener und gebundener Ganztagsbetreuungsangebote  Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) in der Stadt Nürnberg  Bewerbung um Teilnahme am Modellprojekt Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)  Langfristig steigende Schüler- und Studierendenzahlen  Kapazitätsausweitung der Ausbildungsplätze in der BFS Kinderpflege
Standort und Schulraumsituation  Am Fernmeldeturm 3  Neubaustandard
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Fachakademie für Sozialpädagogik seit 2010 mit Entwicklungstendenz

Abbildung 31

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

An der Beruflichen Schule Direktorat 10 werden Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger ausgebildet. Beides sind Berufe, für die in den nächsten Jahren ein hoher Bedarf bestehen wird.

Durch die dynamische Entwicklung der Schülerinnen- und Schüler- sowie Studierendenzahlen in den letzten Schuljahren war das erst im Oktober 2017 neu bezogene Gebäude am Fernmeldeturm 3 an seiner Kapazitätsgrenze angelangt. Zur Beseitigung der räumlichen Engpässe wurden zusätzliche Unterrichtsräume am Schulstandort angemietet und im September 2023 bezogen. So konnten ein zusätzlicher Zug an der BFS für Kinderpflege sowie ein zusätzliches SEJ realisiert werden.

Damit wird dem innerstädtisch hohen Bedarf an Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztag von Seiten der B10 Rechnung getragen, der sich ab dem Schuljahr 2026/27 noch einmal verstärken wird.

„Steckbrief B11“
Entwicklungsrelevante Faktoren  Weiterhin hoher Bedarf an Neubau-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten  Bedarf der Handwerksbetriebe an Auszubildenden deutlich größer als das Angebot  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Lernenden  Große Fachsprengel bei Ausbildungsberufen mit hohem Spezialisierungsgrad  Hoher Modernisierungsdruck bei den FU/iFU (Digitalisierung, Arbeitssicherheit)
Standort und Schulraumsituation  Deumentenstraße 1 (BBZ)  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  LAN/WLAN nicht überall ausreichend für digitalen Unterricht  Fachunterrichtsräume (FUR): Modernisierung im Bereich Holztechnik notwendig (Einbau von Absauganlagen gem. aktueller Arbeitsplatzrichtlinien in den Werkstätten (Holz, Trockenbau))  Abgeschlossene iFU-Maßnahmen o Schreinerei 3D-Fertigungszentrum: Design, Aufmaß und Fertigung in 3D; Objektanalyse in VR
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

B11: Gute Raumsituation Modernisierungen notwendig

Trotz der unsicheren Situation der Bauwirtschaft ist der Bedarf an Auszubildenden in Handwerksbetrieben des Bauhaupt- und Nebengewerbes im Großraum Nürnberg höher als die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber. Die tatsächliche Zahl der „neuen“ Auszubildenden bleibt in diesem Bereich aktuell konstant. Steigende Auszubildendenzahlen verzeichnet die Schule bei den teilweise deutschland- oder bayernweiten Fachsprengeln der Bauspezialberufe (z. B. Bauwerksabdichter/-innen, Rohrleitungsbauer, Stuckateur/-innen). Die hohe Qualität der Ausbildung in diesen Bereichen erzeugt einen kostenintensiven Modernisierungsdruck. Den gestiegenen Anforderungen der Arbeitssicherheit, aber auch den Herausforderungen, die durch die fortschreitende Digitalisierung Einzug in die handwerklichen Abläufe halten, ist in Zukunft Rechnung zu tragen.

Aufgrund der angespannten Bewerberlage für Ausbildungsberufe der B11 sind die Schülerinnen und Schüler durch umfangreiche sprachfördernde und pädagogische Unterstützungsmaßnahmen zu begleiten.

Entwicklungstendenz

Abbildung 32

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

An der B11 kann von einem konstanten Raumbedarf am BBZ ausgegangen werden.

Der hohe Anteil an FUR ist bedingt durch die berufliche Ausrichtung der B11. Ein weiterer Ausbau der iFU-Kapazität ist mittelfristig erforderlich. Aufgrund der Dimensionen und dem Gewicht der Maschinen gestaltet sich die Raumplanung für die integrierten Fachunterrichtsräume aktuell schwierig.

„Steckbrief B12“
Merkmale des Direktorates  Städtische und Staatliche Wirtschaftsschule, IVK-WS- Klassen, Deutschklasse
Entwicklungsrelevante Faktoren  Vergleichbare Bildungsabschlüsse sind an Mittelschulen und Realschulen zu erwerben  Auswirkungen der Einführung „LehrplanPLUS“ verbunden mit einem Anstieg der fachlichen Förderungskonzepte  Ganztagsangebot  Seit dem Schuljahr 2020/21: 6. Jahrgangsstufe (Vorklasse)  Seit dem Schuljahr 2024/25: 5. Jahrgangsstufe im Schulversuch große Nachfrage  Angebot gebundener und offener Ganztag

B12: Gute Raumsituation

Auswirkungen der Einführung „LehrplanPLUS“

verbunden mit einem Anstieg der fachlichen

Förderungskonzepte

Ganztagsangebot

Seit dem Schuljahr 2020/21: 6. Jahrgangsstufe

(Vorklasse)

Seit dem Schuljahr 2024/25: 5. Jahrgangsstufe im

Schulversuch große Nachfrage

Angebot gebundener und offener Ganztag

 Seit Schuljahr 2024/25 DLK-Klasse (schulartunabhängige Deutschklasse) – Fortführung ist geplant  9. Jahrgangstufe für Abgänger aus Gymnasien geöffnet  Stabilisierung der Klassenzahlen und Angebot von zusätzlichem, unterstützendem Unterricht  Ausgefeiltes Marketingkonzept (z. B. Besuch v. a. von Mittelschulen, um für Wirtschaftsschule zu werben)  Klassen der zweistufigen Wirtschaftsschule und IVK- WS (BI-Klassen) mit hohem Sprachförderbedarf  Hoher Modernisierungsbedarf in den FUR für die kaufmännische Grundlagenausbildung (Digitalisierung/IT)
Schulraumsituation  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Ausreichende Zahl der Fachunterrichtsräume (FUR)
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

Seit Schuljahr 2024/25 DLK-Klasse

(schulartunabhängige Deutschklasse) – Fortführung ist

geplant

  1. Jahrgangstufe für Abgänger aus Gymnasien geöffnet

 Stabilisierung der Klassenzahlen und Angebot von

zusätzlichem, unterstützendem Unterricht

Ausgefeiltes Marketingkonzept (z. B. Besuch v. a. von

Mittelschulen, um für Wirtschaftsschule zu werben)

Klassen der zweistufigen Wirtschaftsschule und IVK-

WS (BI-Klassen) mit hohem Sprachförderbedarf

Hoher Modernisierungsbedarf in den FUR für die

kaufmännische Grundlagenausbildung

(Digitalisierung/IT)

Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)

Ausreichende Zahl der Fachunterrichtsräume (FUR)

Im Schuljahr 2024/25 wurde die 5. Jahrgangsstufe im Schulversuch als Ergänzung der im Schuljahr 2020/21 eingeführten 6. Jahrgangsstufe implementiert. Diese trifft auf große Nachfrage. Auch die in 2024/25 eingeführte DLK-Klasse (schulartunabhänige Deutschklasse) soll fortgeführt werden.

Wie die folgende Grafik zeigt, haben sich die Schülerzahlen stabilisiert.

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Wirtschaftsschule seit 2010 mit

Entwicklungstendenz

Abbildung 33

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB, Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

8.3.13 Berufliche Oberschulen

8.3.13.1 Direktorat 13 (BON)

„Steckbrief B13/BON“
Merkmale des Direktorates  Fachoberschule mit den fünf Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Sozialwesen, Internationale Wirtschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung
Entwicklungsrelevante Faktoren  Alternative FOS-Angebote in der Stadt Nürnberg (seit dem Schuljahr 2016/17 zusätzlich durch Eröffnung der Staatl. FOS II)  Anhaltender Trend zur Akademisierung  Einführung der Ausbildungsrichtung "Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie" (ABU) im Schuljahr 2018/2019  Einführung der neuen Ausbildungsrichtung "Internationale Wirtschaft“ im Schuljahr 2024/2025
Standort und Schulraumsituation  Rollnerstraße 15  Angespannte räumliche Situation (AUR)  Neubau für die Berufliche Schule 13 (BON) in der Breslauer Straße 294, geplanter Unterrichtsstart zum Schuljahr 2026/27
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl bei steigender Bevölkerungszahl in Nürnberg: 

B13: Neubau in der Breslauer Straße

Seit Eröffnung der Staatlichen Fachoberschule II sank die Schüler- und Klassenzahl an der BON bis zum Schuljahr 2019/20, auch aufgrund der Attraktivität des neuen Schulstandorts der Staatlichen FOS II. Die BON (B13) hat im Schuljahr 2024/25 ihr Ausbildungsangebot weiter diversifiziert und die Ausbildungsrichtung „Internationale Wirtschaft“ eingeführt. Das neue Schulgebäude soll zum Schuljahresbeginn 2026/27 bezogen werden. Die Schülerzahlen der BON nehmen in der Tendenz zu.

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Beruflichen Oberschule (BON/B13) seit 20101 mit Entwicklungstendenz

Abbildung 34

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB, Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

8.3.13.2 Staatliche Berufsoberschule, Staatliche Fachoberschule

(Lothar-von-Faber-Schule), Staatliche Fachoberschule II

„Steckbrief Staatliche BOS, LvFS, FOS II“
Merkmale der staatlichen Oberschulen  Staatliche Berufsoberschule mit den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik; ab Schuljahr 2025/26 auch Fachoberschule in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung  Lothar-von-Faber-Schule mit den Fachrichtungen Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung  Staatliche Fachoberschule II mit den Fachrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung
Entwicklungsrelevante Faktoren  Trend zur Akademisierung  Differenzierung des Ausbildungsangebotes innerhalb der Fachoberschulen  Stetig hohe Nachfrage nach Fachkräften (Bindung der Mitarbeiter v. a. nach der Ausbildung ans Unternehmen)  Anerkennung von alternativen Bildungsabschlüssen im Rahmen des DQRs (Meister = DQR 6 = Bachelorabschluss)

Lothar-von-Faber Schule mit dringendem Sanierungsbedarf

1 Eröffnung der Staatlichen FOS II ab Schuljahr 2016/17

 Berufsschule Plus als zusätzliche Möglichkeit zur Erlangung der „FH-Reife“
Mittelfristige Prognose  Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl:  FOS   BOS 

Abb.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Staatlichen BOS seit 2010 mit

Entwicklungstendenz

Abbildung 35

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB, Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

„Steckbrief B14“
Merkmale des Direktorates Berufsschule für Rechtsberufe, Touristik und Personenverkehr, Transport- und Logistikberufe, BVJ/k
Entwicklungsrelevante Faktoren  Auswirkung der Digitalisierung in allen kaufmännischen Berufen an der Schule  Weiterer Ausbau des Nürnberger Hafens als Logistikzentrum  Speditions- und Logistikbranche expandiert weiter  Sinkende Auszubildendenzahl im Bereich Dienstleistungen/ Touristik hat sich im Schuljahr 2022/23 stabilisiert.  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Lernenden  Neuer Schulstandort gemeinsam mit der B5 in Planung
Standorte und Schulraumsituation: Schönweißstr. 7  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Laufende iFU-Maßnahmen werden fortgeführt.
Sulzbacher Str. 102  Dringender Sanierungsbedarf des Schulhauses  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Laufende iFU-Maßnahmen werden fortgeführt.
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl: 

Die B14 als Kompetenzzentrum für Spedition/Logistik und Lager beschult Schülerinnen und Schüler eines florierenden Wirtschaftszweigs, der in der Stadt Nürnberg für zunehmende Beschäftigten- und stabile bis steigende Auszubildendenzahlen sorgt (vgl. dazu Stadt Nürnberg – Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Wirtschaftsstandort Nürnberg, Positionsbestimmung 2024, S. 5). Die weiteren kaufmännischen Berufsbereiche der B14 verzeichneten hingegen in den letzten Jahren rückläufige Auszubildendenzahlen, insbesondere der Berufsbereich Touristik. Insgesamt bleiben die Schülerzahlen auf stabilem Niveau.

Abb. : Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Berufsschule 14 seit 20101 mit

Entwicklungstendenz

Abbildung 36

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB, Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Projektplanung für den Schulbau B5/B14 hat in Zusammenarbeit mit der Montag Stiftung begonnen.

1 ab Schuljahr 2014/15 Abspaltung der B9 (Büroberufe)

9 Deutschklassen, SPRINT, InGym,

Berufsintegrationsklassen

Die Erfahrungen der letzten großen Flüchtlingsbewegungen mit dem Höhepunkt im Jahr 2016 haben gezeigt: In der Regel verlassen Menschen ihr Land als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene. Seit dem Jahr 2015 machte die Altersgruppe von Menschen bis unter 25 Jahren regelmäßig mehr als die Hälfte der Asylanträge aus.1 Die Flüchtlingskrisen in der Welt wirken sich schulplanerisch extrem kurzfristig und gleichzeitig quantitativ mit hohen Spitzen aus. Da diese Zahlen nicht vorhersehbar sind, werden sie rechnerisch nicht in die Schülerprognose einbezogen.

9.1 Deutschklassen, SPRINT und InGym an

Allgemeinbildenden Schulen

„Deutschklassen werden für Schülerinnen und Schüler angeboten, die als Quereinsteiger in das bayerische Schulsystem eintreten und nur rudimentäre oder gar keine Deutschkenntnisse haben. Die Grundlage für den Unterricht in der Deutschklasse stellt der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache dar. Durch stark differenzierte Unterrichtsformen sollen die Schülerinnen und Schüler besonders in der deutschen Sprache gefordert und gefördert werden und bei entsprechendem Lernfortschritt in der deutschen Sprache in die entsprechende Jahrgangsstufe der Regelklasse zurückgeführt werden.“2

Die Entwicklung der Schülerzahlen und Klassen verlief in den letzten Jahren wie folgt (ohne InGym und Sprint-Klassen):

Abb.: Tabelle Schüler und Klassenzahlen der Deutschklassen

Deutschklassen Grundschule Deutschklassen Mittelschule Brückenklassen, ab 2024/2025 Deutschklassen Realschule Brückenklassen, ab 2024/2025 Deutschklassen Gymnasien
Schüler
Schüler Klassen Schüler Klassen Klassen Schüler Klassen
Schuljahr
2022/2023 188 13 355 23 121 7 154 10
2023/2024 185 13 334 23 68 4 69 5
2024/2025 222 14 267 21 14 1 69 4

Quelle: Staatl. Schulamt der Stadt Nürnberg, Stand: 01.10. des jeweiligen Schuljahres Hinweis: Die Schülerzahlen der Tabelle sind je die Werte zu Schuljahresbeginn, hier gibt es aufgrund von Zuund Wegzügen große Schwankungen während des Schuljahres.

1 vgl. Quelle: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265710/demografie-vonasylsuchenden-in-deutschland/ ; abgerufen am 25.03.2025 2 Staatl. Schulamt in der Stadt Nürnberg, https://nbg.schulamt.info/schulen-mit-deutschklassen-in-der-stadtnuernberg/, abgerufen 25.03.2025

Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Deutschklassen und der Berufsintegrationsklassen bleiben aufgrund der gesamtpolitischen Verhältnisse schwierig und sind aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Für die Beschulung von Zuwandernden und Schutzsuchenden in Deutschklassen wird jedoch in der Prognose ein bestehender Bedarf von 35 – 40 Klassen mitgedacht, der vor allem bei den Neu- und Erweiterungsbauten berücksichtigt werden muss. Sollten sich die Wanderungsbewegungen wieder verstärken, werden zusätzliche Deutschklassen nötig. Ähnliches gilt bei den Berufsschulen bei der Einrichtung von BIK-Klassen.

Für die Integration ist es allerdings zwingend, die Schülerinnen und Schüler der Deutschklassen Stück für Stück in die Regelklassen zu überführen. In der Regel sollten die Schülerinnen und Schüler von Grund- und Mittelschulen spätestens beim Schuljahreswechsel an die Sprengelschule ihrer aktuellen Wohnadresse wechseln, um die Integration in das Wohnumfeld zu ermöglichen.

Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass es in einigen Grundschulsprengeln große Unterkünfte für Schutzsuchende gibt, die dort z.T. auch mehrere Jahre wohnen. Diese Kinder besuchen zwar meist zunächst Deutschklassen, sind anschließend dann aber ihrem Schulsprengel zuzuordnen. Dies führt in der Folge zu einer punktuellen Überlastung dieser Sprengel (z.B. Grundschule Nürnberg Ziegelstein).

SPRINT und InGYM an Realschulen und Gymnasien

Im Realschulbereich wird seit dem Schuljahr 2015/2016 SPRINT angeboten. SPRINT (=Sprachförderung intensiv) ist ein wichtiger Beitrag der bayerischen Realschulen, um Jugendlichen mit geringen Sprachkenntnissen im Deutschen einen Realschulabschluss zu ermöglichen. SPRINT-Schülerinnen und Schüler werden für ein Schuljahr einer Realschule zugewiesen und in den Regelunterricht integriert. Seit 2016/17 übernehmen diese Aufgabe in Nürnberg die Geschwister-Scholl-Realschule und die Johann-Pachelbel- Realschule. In den Schulwochen 1-12 werden die Teilnehmenden mit einer besonderen Stundentafel unterrichtet, ab Schulwoche 13 sukzessive in den Regelunterricht integriert.

Das Projekt InGym (Integration am Gymnasium) ermöglicht Schülerinnen und Schülern aus der Jahrgangsstufe 6-9, die eine der gymnasialen Schullaufbahn vergleichbare Beschulung im Ausland begonnen haben, diese in Bayern fortzuführen und die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. Das Projekt ist in zwei Phasen gegliedert: Die Schülerinnen und Schüler werden vom wohnortnahen Stammgymnasium nach Überprüfung der gymnasialen Perspektive als Gastschüler aufgenommen. Anschließend besuchen sie in Phase I ein halbes Jahr lang einen Sammelkurs an einem der Projektgymnasien, in Nürnberg das Martin-Behaim-Gymnasium. In Phase II nehmen die Schülerinnen und Schüler an ihrem wohnortnahen Gymnasium mit gezielter zusätzlicher Förderung am Regelunterricht teil. Nach bestandener Aufnahmeprüfung und erfolgreicher Probezeit sind sie reguläre Schülerinnen und Schüler ihres Gymnasiums.

9.2 BVJ- und BI-Klassen mit Sonderformen an den

beruflichen Schulen

Die Einbindung der aus dem Ausland zugewanderten Lernenden mit oft fehlender oder mangelhafter Sprachkompetenz in das berufliche Schulsystem ist eine anspruchsvolle bildungspolitische Herausforderung. Mit Konzepten zur berufssprachlichen Förderung wird mit hohem organisatorischen und finanziellem Aufwand angestrebt, dass jugendliche Zuwanderer zügig die Ausbildungsreife erreichen. Mit diesem Ziel werden sogenannten „Berufsintegrationsklassen“ BIK gebildet. Die Bezeichnung Berufsintegrationsklassen wird in der Darstellung im weiten Sinnen angewandt, d. h. es werden alle Klassenformen des ersten und zweiten Deutschlernjahres, also auch Sonderformen (z. B. an der Wirtschaftsschule), umfasst. Die Berufsintegrationsklassen sind seit dem Schuljahr 2020/21 schulorganisatorisch unter dem Dach der Berufsvorbereitung als Klassen zum Erfüllen der Berufsschulpflicht vereint.

Die Zahl der Klassen für Schülerinnen und Schüler in der Berufsintegration (mit Sonderformen) stieg zum Schuljahr 2023/24 stark an und blieb im Schuljahr 2024/25 auf sehr hohem Niveau. Die Zahl der Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen (Mindestklassen, ohne unterjährige Bedarfsklassen) beläuft sich aktuell auf insgesamt 61. Zum 20.10.2024 konnten 1.192 Schülerinnen und Schüler hier versorgt werden.1 Unterjährig wurden weitere Klassen für neu aus dem Ausland zugezogene berufsschulpflichtige Jugendliche eingerichtet (zwei DK-BS-Klassen an der B5). Alle Klassen sind zum aktuellen Zeitpunkt voll belegt. Eine weitere DK-BS-Flexi-Klasse wurde daher genehmigt und startete am 17.03.2025 an der B7.

Abb.: Anzahl der Berufsintegrationsklassen in Nürnberg seit dem Schuljahr 2010/11

Berufsschule (+WS) Klassen der Berufsvorbereitung

BVJ-, BIK/V-, BIK-, IVK-WS-Klassen

70
56 60 61
24 37 36 33 28 23 31
14 18 18

N E 60 S S A L 50 K R E 40 D L 30 H A Z 20 N A

SCHULJAHR

Anzahl der Klassen

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

1 vgl. SchB-Statistik zum 20.10.2024

Eine besondere Beschulung der ukrainischen Schülerinnen und Schüler ist im Schuljahr 2024/25 nicht mehr vorgesehen und erfolgt im beruflichen Schulwesen in den regulären Klassen für neu nach Deutschland gezogene Schülerinnen und Schüler.

10 Sportstätten

Sporthallen und Freisportanlagen sind nach den staatlichen Planungsvorgaben bedarfsnotwendige Unterrichtsflächen an Schulen, um den nach Lehrplan verpflichtenden Sportunterricht durchführen zu können. Bei der Konzeption der Vielfältige Schulraumentwicklung sind daher neben den allgemeinen Unterrichtsräumen auch die Funktionen des Schulsports: schulischen Sportflächen mit einzubeziehen. Sportunterricht und Sportflächen stellen die notwendige Infrastruktur, um den regulären Sportunterricht an außerunterrichtden Schulen umsetzen zu können. Sie ermöglichen auch, dass den Schülerinnen und licher Sport Schülern ein breites außerunterrichtliches Angebot an Spiel, Sport und Bewegung in dafür adäquat ausgestatten Räumen angeboten wird. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Zugang zu unterschiedlichsten Sportarten und Bewegungsabläufen und erlernen grundlegende sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darüber hinaus werden wichtige soziale Kompetenzen wie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit vermittelt und wichtige Werte des Sports, z.B. Teamgeist, Fairness und Disziplin, erfahren. Der Sportunterricht als einziges Bewegungsfach der Lehrpläne ermöglicht Kindern neben den hauptsächlich kognitiv fordernden Schulfächern auf andere, besondere Weise eigene Potentiale und Fähigkeiten kennenzulernen und auszubauen. Auf Grund der positiven Effekte von Bewegung tragen der schulische Sportunterricht, aber auch Konzepte wie die bewegte Pause, Sport nach 1 oder Wahlkurse und Sportangebote während der Betreuungszeit als essentielle Bausteine zur Rhythmisierung des Schulalltags bei und steigern maßgeblich die Lern- und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Über den Schulbereich hinaus stellen die schulischen Sportflächen die grundlegende Versorgung an Sportflächen der Stadtbevölkerung sicher, da städtische Sportstätten außerhalb der schulischen Nutzungszeiten den zahlreichen Nürnberger Sportvereinen zur Bedeutung der Schulsportstätten Verfügung gestellt werden. Diese sind zur Bereitstellung ihres Angebots überwiegend auf für die städtische durch die öffentliche Hand betriebene Sportflächen angewiesen. Für eine gelungene Sportstättengemeinsame Nutzung der Sportflächen sind baulich verschiedene Grundvoraussetzungen entwicklung und zu schaffen. Neben den bisher bereits berücksichtigten Aspekten, wie z.B. separate den Vereinssport Umkleiden ohne Schulzugang, Stauraum für Sportgeräte der Vereine, wird bei Neuplanungen zukünftig ein kabelgebundener Internetzugang für Vereine in den Sporthallen, insbesondere für Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen, vorgesehen.

Sport und Bewegung trägt wesentlich zur integrativen und inklusiven Gestaltung der Schul- und Stadtgesellschaft bei. Für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Stadtbevölkerung, sind Sport und Bewegung wichtige Instrumente zur Gesundheitsförderung und -erhaltung und damit Grundlage eines gesunden Lebensstils. Räume des Sports sind Orte des sozialen Miteinanders. Hier können sich Schülerinnen und Schüler, Bewohnerinnen und Bewohner unterschiedlicher Herkunft, Prägung und Neigung treffen, austauschen und auf besonderer Ebene das Miteinander erleben und Gemeinschaft bilden.

Im Kontext des Jahres der Inklusion im Sport 2023 und im Rahmen der Gastgeberrolle Schulsportstätten Nürnbergs für die österreichische Delegation der Special Olympic World Games ist für den als Infrastruktur für Bereich des Schulsportstättenbaus besonders hervorzuheben, dass alle fertig gestellten inklusive Neubauten und in Bau und Planung befindlichen Sporthallen barrierefrei und für Sportangebote inklusionsorientierten Sport realisiert wurden bzw. werden, um eine dauerhafte Basis für ein inklusives Sportangebot in Nürnberg zu gewährleisten. Die Schulsporthallen werden beispielweise ausgestattet mit barrierefreien Funktionsräumen, breiteren Zugängen auch für Sportrollstühle, sowie mit Induktionsschleifen und taktilen Leitsystemen.

Im Zuge der Schulraumentwicklungsplanung ist in Anbetracht der geschilderten Bedeutung von Sport und Bewegung die hierfür notwendige räumliche und strukturelle Ausstattung zu schaffen und der Erhalt der vorhandenen, sowie die Realisierung Steigerung der zusätzlicher Sportinfrastruktur weiterhin voranzutreiben. Unter anderem wurden seit Hallenkapazitäten dem Jahr 2021 in Nürnberg sechs neue Halleneinheiten an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gebaut, weitere 16 Halleneinheiten sind bis 2030 bereits in Umsetzung oder in Planung.

In der nachfolgenden Schulsportstättenbilanz werden die schulisch notwendigen Sportflächen den tatsächlich an den Schulstandorten vorhandenen Flächenkapazitäten gegenübergestellt, um so die schulische Sportflächenversorgung an den Nürnberger Schulen zu evaluieren. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen eine entsprechende Berücksichtigung bei den langfristigen Planungen der Schulstandorte und zeigen Handlungsfelder auf, auf deren Basis entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.

Grundlegende Informationen zur nachfolgenden Schulsportstättenbilanz

Konkret werden in der Schulsportstättenbilanz in Einzelbetrachtung für jeden Schulstandort die nach Planungsgrundlagen bedarfsnotwendigen Sportflächen auf Basis der Schulart und der Anzahl an Schulklassen der jeweiligen Schule ermittelt. Dem quantitativ gegenübergestellt wurden die tatsächlich vorhandenen Sportflächen. Es können also zu jedem Schulstandort präzise Aussagen zu der Anzahl an Soll- und Ist- Flächen gegeben und festgestellt werden, ob die Bedarfsdeckung an schulisch notwendigen Sportstätten erfolgt ist. Bedarfsmindernd in Bezug auf die Hallensport- und Freisportflächen wirkt sich gegebenenfalls die Zuordnung zu einem Nürnberger Hallenbad im Rahmen des Schwimmunterrichts aus.

Um dem Gedanken der Schulraumentwicklungsplanung gerecht zu werden, haben die strategischen Planungen des Amtes für allgemeinbildende Schulen in Abstimmung mit dem Sportservice bei der Aufstellung der Schulsportstättenbilanz bereits Berücksichtigung gefunden, somit wurde die Bedarfserhebung basierend auf die langfristig geplanten Klassenzahlen an den Schulen durchgeführt.

10.1 Hallensportflächen an Nürnberger Schulen

Zu den Hallensportflächen zählen sowohl die regulären Sporthallen als auch an weiterführenden Schulen Konditionsräume.

10.1.1 Auswertung im Bereich der Grund und Mittelschulen:

Die Schularten Grundschule und Mittelschule sind grundsätzlich getrennt zu betrachten. Nachfolgend werden diese jedoch einer gemeinsamen Bewertung unterzogen, da an Standorten mit einer Grund- und Mittelschule die Sportflächen auf Grund der zumeist gemeinschaftlichen Nutzung nicht getrennt voneinander gesehen werden können. Die Einteilung der Bereiche angelehnt an die Planungszonen der Kapitel 4.5 der Grundschulen, welche flächenmäßig im Grunde den Mittelschulverbünden entsprechen.

10.1.1.1 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Nord

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen im Planungsgebiet Nord

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Schule Großgründlach 1 - 1 -
GS Buchenbühler-Schule 1 - 1 -
GS u. MS Friedrich-Staedtler-Schule 2 1 1 -
GS Wahlerschule 1 - 1 -
GS u. MS Dr.-Theo-Schöller-Schule 3 1 2 -
GS St. Johannis 1 - 1 -
GS Thoner Espan 1 - 3 -
GS Forchheimer Straße 2 - 2 -
GS u. MS Ludwig-Uhland-Schule 3 1 3 1
GS Friedrich-Hegel-Schule 2 - 2 -
GS u. MS Bismarckstraße 3 1 3 -
GS Ziegelstein 1 - 2 -
GS u. MS Konrad-Groß-Schule 2 1 2 -
GS Gebrüder-Grimm-Schule 1 - 1 -
GS Bartholomäusschule 1 - 1 -

Quelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die Friedrich-Staedtler-Grundschule und die Friedrich-Staedtler-Mittelschule mit den Dependancen in Buch und Almoshof verfügt aktuell über eine gemeinsame Sporthalle am Standort Neunhof. Darüber hinaus wäre derzeit und nach langfristigen Klassenzahlen eine weitere Sporthalle zur Bedarfsdeckung notwendig. Es findet daher auch Sportunterricht

in umliegenden Vereinssporthallen statt. Bei Errichtung einer Grundschule auf dem Areal „Beim Bast“ werden entsprechend der dann geplanten Klassenzahlen auch Sporthallenflächengeschaffen.

Für die neue Grundschule Forchheimer Straße sind zwei Sporthalleneinheiten bedarfsnotwendig. Diese werden am benachbarten Vereinsgelände in einer größeren Sporthalle errichtet. Erste vorbereitende Maßnahmen beginnen bereits im Jahr 2025, die Fertigstellung ist für Ende 2028 avisiert.

Am Schulgelände der Grundschule Thoner Espan wurde eine Dreifach-Sporthalle Ende 2024 in Betrieb genommen, die neben der Grundschule auch beruflichen Schulen zur Verfügung stehen wird.

Die Grundschule und die Mittelschule Dr.-Theo-Schöller-Schule verfügen über eine Einfachturnhalle sowie eine Gymnastikhalle. Nach derzeitiger Prognoselage ist langfristig eine weitere Sporthalleneinheit bedarfsnotwendig.

Der Grundschule und Mittelschule Konrad-Groß-Schule stehen zwei Einfachsporthallen am Standort zur Verfügung. Diese decken den derzeitigen Sporthallenbedarf ab. Ob perspektivisch eine weitere Halleneinheit erforderlich wird, ist abhängig von den zukünftigen Entwicklungen sowie strategischen Ausarbeitungen im Zusammenhang mit der Grund- und Mittelschule Bismarckstraße sowie der Merianschule (siehe Kapitel 4.5.1, östlicher Teil). Eine mögliche Erweiterung des Schülerpotenzials der Konrad-Groß-Schule kann in Abhängigkeit der geplanten Klassenzahlen die Notwendigkeit einer weiteren Sporthalle bedeuten.

10.1.1.2 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet West

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen im Planungsgebiet West

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Henry-Dunant-Schule 2 - 2 -
GS Knauer-Schule 1 - 2 -
GS u. MS Carl-von-Ossietzky-Schule 2 1 2 -
GS Reutersbrunnenschule 2 - 2 -
GS Michael-Ende-Schule 2 - 2 -
GS Friedrich-Wanderer-Schule 2 - 1 -
GS Georg-Paul-Amberger-Schule 1 - 1 -
MS Johann-Daniel-Preißler 3 1 3 -
MS St. Leonhard 2 1 2 -
GS West 1 - 1 -

Quelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die weiter steigenden Schüler- und Klassenzahlen an der Grundschule Friedrich- Wanderer-Schule führen im Sportbereich zu einem Bedarf an zwei Sporthalleneinheiten.

Dem gegenüber steht der Bestand einer Einfach-Halle, so dass aktuell und auf längere Sicht der Sportunterricht an die angemietete Vereinshalle des ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. mit ausgelagert werden muss.

Der Neubau einer zusätzlichen Grundschule mit eigenen Sportflächen im Gebiet West (Grundschule West, siehe Kapitel 4.5.2.2, nördlicher Teil) und die dadurch beabsichtigte Entlastung der Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule bedeutet auch eine Entlastung der Sportflächenkapazitäten an der Friedrich-Wanderer-Schule. An der Wanderer-Schule bleibt bei einer langfristigen 5-Zügigkeit (siehe Kapitel 4.5.2, nördlicher Teil) der Bedarf an zwei Sporthallen zur Durchführung des Sportunterrichts.

An der Grundschule Henry-Dunant-Schule kann durch die Realisierung einer bedarfsentsprechenden Zweifachsporthalle im neuen Gebäude der Grundschule der derzeitige Fehlbedarf von einer Sporthalleneinheit gelöst werden (derzeitiger Bestand: Einfach-Sporthalle).

Die beiden Turnhallen an der Grundschule Reutersbrunnenschule reichen auch nach Inbetriebnahme des neuen Modulbaus aus, um die Sportflächenbedarfe der Grundschule zu decken. Die Auswirkungen einer möglichen Dependance der Mittelschule Johann- Daniel-Preißler-Schule auf den Sporthallenbedarf an beiden Standorten sind im Falle einer Konkretisierung zu beobachten. Die Mittelschule verfügt derzeit über eine Zweifach- Sporthalle sowie einem Gymnastikraum, die den steigenden Bedarf augenblicklich abdecken können.

An der Grundschule Knauer-Schule sind unter Berücksichtigung der Mitnutzung durch die am Schulgelände mit untergebrachte Dependance des Sonderpädagogischen Förderzentrums Nürnberg. „An der Bärenschanze" die Turnhalle sowie die Gymnastikhalle bedarfsdeckend.

Für die geplante Grundschule Tiefes Feld (siehe Kapitel 4.5.2, westlicher Teil) sind im Rahmen der Vorbehaltsflächen auch die Flächen für Sport mitberücksichtigt. Bei einer bis zu 3-zügigen Belegung dieser neuen Grundschule ist eine Einfach-Sporthalle erforderlich.

10.1.1.3 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Mitte

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen im Planungsgebiet Mitte

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Theodor-Billroth-Schule 1 - 1 -
GS u. MS Insel Schütt 2 1 2 -
GS Schule Laufamholz 1 - 1 -
GS Paniersplatz 1 - 1 -
GS u. MS Scharrerschule 3 1 2 -
GS u. MS Thusneldaschule 3 1 2 -
GS Zerzabelshof 1 - 1 -
GS Bartholomäus-Schule 1 - 2 -
GS Holzgartenschule 2 - 2 -
GS Kopernikusschule 2 - 2 -
MS Hummelsteiner Weg 2 1 1 -

Quelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg. Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die bereits bestehenden sowie die nach derzeitiger Prognoselage fortdauernden Sporthallendefizite an der Grundschule Thusneldaschule und Mittelschule

Thusneldaschule sowie an der Grundschule Scharrerschule und Mittelschule

Scharrerschule sind im Zuge der strategischen Planungen für diesen Bereich in allen Varianten zu berücksichtigen. Jede Variante (s. Kapitel 4.5.3 und 5.3.3) der baulichen Kapazitätserweiterung muss zwingend auch eine Ausweitung der Hallensportflächen beinhalten.

Bis zur Realisierung ausreichender Halleneinheiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen nutzen beide Schulen die für den Sportunterricht angemietete Vereinshalle der Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V.

An der Mittelschule Hummelsteiner Weg übersteigt der Bedarf an zwei Sporthalleneinheiten den derzeitigen Bestand an einer Einfach-Turnhalle. Für die aktuelle Anzahl als auch die voraussichtliche langfristige Zahl an Klassen ist eine weitere Sporthalleneinheit zur Deckung des Bedarfs notwendig. Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen am Schulstandort sollen bedarfsentsprechend zwei Halleneinheiten errichtet werden.

10.1.1.4 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Süd

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen im Planungsgebiet Süd

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Friedrich-Wilhelm-Herschel- 2 - 2 -
Schule
GS Ketteler-Schule 1 - 1 -
GS u. MS Nürnberg Schulcampus 4 1 4 1
Werderau
GS u. MS Sperberschule 2 1 3 -
GS Regenbogenschule 1 - 1 -
GS Holzgartenschule 2 - 2 -
GS Wiesenschule 1 - 2 -
MS Georg-Holzbauer-Schule 1 1 1 -
GS neu im Gebiet Lichtenreuth 2 - 2 -

Quelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth wird die neue Grundschule mit langfristig 20 Grundschulklassen errichtet. Die Grundschule benötigt zur Durchführung des Sportunterrichts eine Zweifach-Halle. Diese ist Bestandteil der Planung für den neuen Schulstandort.

Für die Grundschule und Mittelschule Schulcampus Werderau werden im Sommer des Jahres 2025 die Sporthallen am Schulgelände fertig gestellt. Die Schulen erhalten damit vor Ort bedarfsentsprechende Sporthallenflächen. Durch den Umzug der Mittelschule Friedrich-Wilhelm-Herschel auf den Schulcampus Werderau wurde das Sportflächendefizit am Standort Herschel-Schule aufgelöst. Die Grundschule Friedrich- Wilhelm-Herschel-Schule ist nun alleiniger Schulnutzer der beiden Bestands-Sporthallen am Herschelplatz.

10.1.1.5 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südwest

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen im Planungsgebiet Südwest

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditons- Sporthallen- Konditons-
einheiten raum einheiten raum
GS Max-Beckmann-Schule 1 - 2 -
GS Gebersdorf 1 - 1 -
GS Erich-Kästner-Schule 2 - 2 -
GS Nürnberg-Eibach 2 - 2 -
GS u. MS Nürnberg-Katzwang 2 1 3 -
GS Birkenwald-Schule u. 3 1 4 -
MS Robert-Bosch-Schule
GS Martin-Luther-King-Schule 1 - 1 -
GS Helene-von-Forster-Schule 1 - 3 -
GS Georg-Paul-Amberger-Schule 1 1 1 -
MS Schlößleinsgasse 1 1 1 -

Datenquelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Im Zuge der Planungen zur Sanierung- bzw. Ersatzneubau an der Grundschule Erich- Kästner-Schule, Standort Hopfengartenweg, ist beabsichtigt, bedarfsentsprechend zwei Sporthallen zu errichten (derzeitiger Bestand: eine Einfach-Halle). Diese sollen auch der Dependance in der Reichelsdorfer Schulgasse für den Sportunterricht zur Verfügung stehen.

10.1.1.6 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südost

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen im Planungsgebiet Südost

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Bauernfeindschule 1 - 1 -
GS Fischbach 1 - 1 -
GS u. MS Georg-Ledebour-Schule 2 1 2 1
GS u. MS Adalbert-Stifter-Schule 2 1 2 1
GS Astrid-Lindgren-Schule 1 - 2 -
GS Gretel-Bergmann-Schule 2 - 2 -
GS u. MS Altenfurt 2 1 2 -
MS Bertolt-Brecht-Schule 7 4 7 4
mit RS und GYM Bertolt-Brecht-Schule
MS Neptunweg 1 1 1 -

Datenquelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

10.1.2 Auswertung im Bereich Realschulen und Gymnasien

Es bestehen folgende Realschulen und Gymnasien mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Tab.: Bedarf und Bestand an Hallensportflächen der öffentl. Realschulen und Gymnasien

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
RS Geschwister-Scholl-Realschule 3 1 3 -
GYM u. RS Peter-Vischer-Schule 4 1 2 1
GYM Johannes-Scharrer-Gymnasium 3 1 2 -
GYM Hans-Sachs-Gymnasium 2 1 3 1
GYM Labenwolf-Gymnasium 2 1 1 -
RS Veit-Stoß-Realschule 2 1 2 -
GYM Melanchthon-Gymnasium 2 1 2 -
GYM Willstätter-Gymnasium 2 1 2 -
GYM Dürer-Gymnasium 3 1 3 1
RS Johann-Pachelbel-Realschule 4 1 4 1
mit Staatlicher Fachoberschule II Nürnberg
RS Adam-Kraft-Realschule 2 1 2 -
GYM Martin-Behaim-Gymnasium 4 1 4 1
GYM Neues Gymnasium 3 1 3 1
GYM Sigena-Gymnasium 2 1 2 1
GYM Pirckheimer-Gymnasium 2 1 2 -
RS u. GYM Bertolt-Brecht-Schule 7 4 7 4
mit MS Bertolt-Brecht-Schule
Schulzentrum Südwest 7 2 7 2
RS Peter-Henlein-Realschule u.
GYM Sigmund-Schuckert-Gymnasium
Schulzentrum Breslauer Straße 6 1 6 1
mit Gymnasium und Realschule

Quelle: Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg. Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Die obigen Darstellungen werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die Neuerrichtung des Martin-Behaim-Gymnasiums und der Neubau des Neuen

Gymnasiums umfassen die Errichtung einer Siebenfach-Sporthalle am Schulstandort

Martin-Behaim-Gymnasium. Diese wird beiden Schulen zur Verfügung stehen. Der Rückgriff auf die Sporthalle an der Erziehungswissenschaftliche Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg wird dadurch obsolet.

Am Schulzentrum Südwest werden für die Peter-Henlein-Realschule und das Sigmund- Schuckert-Gymnasium im Zuge der laufenden Baumaßnahme eine Vierfach-Sporthalle als Ersatz der Bestandssporthalle sowie eine zusätzliche Dreifach-Sporthalle errichtet, um den Bedarf der Hallensportflächen decken zu können. Während der laufenden Baumaßnahmen wird zur Umsetzung des Sportunterrichts auch auf zwei andere städtische Schulsporthallen sowie die Sporthalle des Bezirks Mittelfranken zurückgegriffen.

Bei der Neuerrichtung des Schulzentrums an der Breslauer Straße mit Gymnasium und Realschule ist eine dem Bedarf entsprechende Realisierung von zwei Dreifach-Hallen geplant, welche auch von den Schülerinnen und Schülern der B13 genutzt werden wird.

Im Bereich der Bestandsschulen zeigen das Städtische Johannes-Scharrer-Gymnasium, das Städtische Labenwolf-Gymnasium sowie die Städtische Peter-Vischer-Schule Sporthallendefizite auf. An diesen Schulen wird dieser Bedarf bei langfristigen Maßnahmen und Planungen mit zu berücksichtigen sein.

10.1.3 Auswertung im Bereich der Beruflichen Schulen

Auch im beruflichen Schulbereich leistet der Schulsport sowie ein breites allgemeines Sportangebot wichtige Beiträge zu den fächer- und schulartübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen. Nach Maßgabe der Stundentafeln für die einzelnen Schularten und Ausbildungsrichtungen ist Sport Teil des allgemeinbildenden Unterrichts. Zentrales Ziel des Sportunterrichts an den beruflichen Schulen ist dabei die Ausbildung der Handlungskompetenz, um diese schlussendlich auch auf Arbeits- und Alltagssituationen übertragen zu können.

10.1.3.1 Sporthallen an den beruflichen Schulen

Der Schulsport an den beruflichen Schulen wird in Sporthallen direkt an den Schulstandorten selbst, in den Sporthallen des Berufsbildungszentrums sowie in Hallen von Vereinen erteilt.

So führen die Berufliche Schule Direktorat 1 und die Berufliche Schule Direktorat 4 den Sporthallenneubau Schulsport in der Sporthalle am Standort Schönweißstraße durch. Die Berufliche Schule Breslauer Straße mit Direktorat 12 verfügt über eine eigene Sporthalle am Schulstandort in der Kapazitäten für die Nunnenbeckstraße. Im Zuge des Sporthallenneubaus für den Schulcampus an der neue BON Breslauer Straße erhält die Berufliche Oberschule Direktorat 13 (BON) eigene Sporthallenkapazitäten.

Eine untergeordnete Rolle kommen im beruflichen Schulbereich Anmietungen von Sporthallen zu. Derzeit werden für den Sportunterricht der Beruflichen Schule Direktorat 9 und der Beruflichen Schule Direktorat 10 Sporthallen von Vereinen genutzt.

Bei der Versorgung mit Sporthallenflächen an den beruflichen Schulen sind die Sporthallen am Berufsbildungszentrum von besonderer Bedeutung, denn hier wird der überwiegende Teil des Sportunterrichts aller weiteren beruflichen Schulen durchgeführt. Derzeit stehen insgesamt fünf Hallenteile sowie Krafträume, ein Tischtennisraum und eine Tribüne zur Verfügung, so dass insgesamt parallel sechs Sportgruppen unterrichtet werden.

Für den gesamten Sporthallenbereich am BBZ ist eine Generalsanierung erforderlich. Generalsanierung Diese wird im ersten Quartal 2026 beginnen und soll bis zum Start des Schuljahres des 2029/2030 abgeschlossen sein. Die dadurch ausgelöste Sperrung der Sportflächen Sporthallenbereichs erfordert zur Gewährleistung des Sportunterrichts während der Baumaßnahme am BBZ umfangreiche Interimslösungen, insbesondere die Nutzung von städtischen Sporthallen an Grund- und Mittelschulen sowie die Anmietung von Hallenkapazitäten bei Sportvereinen über das gesamte Stadtgebiet.

Ziel der Generalsanierung ist, das Gebäude sowohl baulich als auch funktional zukunftsfähig zu ertüchtigen und weiter zu entwickeln, um zeitgemäße und zukunftsfähige Sporthallen zu schaffen. Für den Sport bedeutet dies die Erneuerung der technische Einrichtungen sowie der Sportausstattung. Um eine gleichberechtigte Nutzung für alle Menschen zu ermöglichen, wird die Halle sowie die Tribüne entsprechend den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit nachgerüstet. Es erfolgt zudem eine Erweiterung der Hallensportflächen, indem eine weitere Einfach-Sporthalle samt notwendiger Funktionsräume zusätzlich errichtet wird.

Die Mehrfach-Sporthalle am BBZ hat auch für den Breiten- und Vereinssport eine herausgehobene Bedeutung. Zunächst bietet der Sporthallenkomplex insgesamt fünf, zukünftig sechs, Halleneinheiten gleichzeitig. Zudem ist die Halle eine der wenigen für den Hockeysport geeigneten Hallensportflächen. Die Bedeutung ist jedoch vor allem darin begründet, dass die Halle derzeit und mittelfristig als einzige Sporthalle in Nürnberg dem Breitensport die Möglichkeit bietet, Sportveranstaltungen, Wettkämpfe und Turniere mit einem Publikum von rund 900 Besucherinnen und Besuchern durchführen zu können. Sie ist daher elementar, um regionale bis hin zu nationalen Sportveranstaltungen durchführen zu können.

10.1.4 Zusammenfassung der Auswertung im Bereich der

Hallensportflächendeckung

Über die Einzelbetrachtung hinaus kann festgestellt werden, dass bei den aktuell laufenden Schulbauprojekten im Bereich der Hallensportflächen stets mindestens die wesentliche Verbesserung bei Soll-Flächen nach dem schulischen Standard-Raumprogramm der Regierung von Sporthallen- Mittelfranken sowie nach Bedarf und Konzeption Flächen für Vereine realisiert werden. kapazitäten durch Dadurch gelingt nach Fertigstellung der Maßnahmen eine wesentliche Verbesserung bei Baumaßnahmen bis den Sporthallenkapazitäten der Schulen, da das bisher in der Regel bestehende Defizit durch die Baumaßnahmen aufgelöst wird und den Schulen die bedarfsnotwendigen Sporthallenflächen vor Ort zur Verfügung stehen.

An den bestehenden Standorten mit einer Unterdeckung ist zu überprüfen, inwieweit hier eine Entlastung der Sportflächen oder auch eine Erweiterung der Sportflächen umsetzbar ist.

Für die gesamte Bedarfserhebung ist zu beachten, dass diese auf staatliche Mindestvorgaben beruht. Deren Maßgabe ist ausschließlich, ausreichend Sportflächen für die ordnungsgemäße Durchführung des nach Lehrplan und Stundentafeln aktuell verbindlichen Sportunterrichts sicherzustellen. Bei der theoretischen Kapazitätsberechnung werden keine Bedarfe für Sport- und Bewegungsangebote außerhalb des Lehrplans, wie Bewegung im Rahmen des schulischen Ganztages, Wahlfächer oder Angebote in Zusammenarbeit mit Schule und Verein, inkludiert. Auch eine Erweiterung von Wochensportstunden im Rahmen des verbindlichen Lehrplans oder Konzepte zur Bewegungsförderung, zum Beispiel eine „Bewegungs-Halbe-Stunde“, würde eine Ausweitung des Nutzungsdrucks herbeiführen und müssten sich in der Folge auch direkt auf die Berechnung von Hallenkapazitäten auswirken.

Zu berücksichtigen bleibt auch, dass eine rechnerische Bedarfsdeckung gemäß Schulbauverordnung bei weiterführenden Schulen von der tatsächlichen Bedarfsdeckung vor Ort abweichen kann. An weiterführenden Schulen wird der Sportunterricht nicht koedukativ unterrichtet, die Schulklassen werden im Sportunterricht nach Geschlechtern getrennt. Um diese Klassenteilungen der Schulklassen auch in der Berechnung zu berücksichtigen, wird die Anzahl an Schulklassen pauschal mit dem Faktor 1,25 multipliziert. Das Produkt ergibt die heranzuziehende Anzahl an Sportklassen. Dieser theoretische Faktor reicht nicht immer aus, um die in der Praxis durch die Aufteilung nach Geschlechtern entstehenden Sportunterrichtsgruppen zu bilden und den Schulen entsteht unter Umständen ein höherer Bedarf an gleichzeitig benötigten Sporthalleneinheiten.

10.2 Freisportflächen an Nürnberger Schulen

Zu den Freisportanlagen zählen grundsätzlich Rasenspielfelder, Allwetterplätze mit Weitund Hochsprunganlagen sowie Laufbahnen und Kugelstoßanlagen (in der Regel kombiniert mit einem Beachvolleyballfeld). Größe, Anzahl und Ausgestaltung ist ebenfalls abhängig von der Anzahl an Schulklassen sowie der Schulart.

Die wichtigsten Kernaussagen des Vergleichs von Bedarf und Bestand sollen hier mit eingebracht werden:

Schulgelände wieder, dies liegt häufig vor allem an der urbanen Umgebung und der allgemein dichten Bebauung innerhalb einer Großstadt. Bei einem Großteil (ca. 79 %) der Schulen kann daher beispielsweise kein Rasenspielfeld auf Grund des benötigten Flächenbedarfs von 2.400 qm an Grundschulen bzw. 5.400 qm bei weiterführenden Nutzung städtischer Schulen umgesetzt werden. Bei näherer Betrachtung der Bedarfsdeckung an und vereinseigener Allwetterplätzen kann an über vier von zehn Schulen die notwendige Anzahl und Größe Freisportanlagen für an diesen Freisportflächen vorgehalten werden, bei zwei von zehn Schulen sind den Schulsport zumindest Allwetterplatzflächen vorhanden.

zählen vor allem die Bezirkssportanlagen Deutschherrnwiese für das westliche Einzugsgebiet und Steinplatte für das östliche Einzugsgebiet.

zur Verfügung. Diese Anlage ist eine ehemalige Bezirkssportanlage, welche an die SportGemeinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. als Vereinssportanlage übergeben ist. Der Sanierung des Rasenspielfeldes sowie der Ergänzung leichtathletischer Anlagen im Jahr 2020 soll ein weiterer Bauabschnitt folgen, in dem das Funktionsgebäude durch einen Erweiterungsbau der Ossietzky-Schule inkl. Funktions- und Betriebsräume für den Freisport ersetzt werden soll.

Schulen im südöstlichen Bereich besucht. Der Sportplatz Gibitzenhof wird von angrenzenden Schulen in der Südstadt für sportliche Aktivitäten belegt.

das Angebot für alle Schulen der Südstadt und soll neben den beiden Schulen am Standort auch von Schulen aus der Südstadt für Sportveranstaltungen und Sportfeste genutzt werden können.

mit dem benachbarten VfL Nürnberg e.V. das Vereinsgelände für den Freisport der Nürnberger Schulen zu ertüchtigen. Es sollen zwei Rasenspielfelder, eines davon mit Rundlaufbahn, Allwetterplätzen sowie Beachvolleyballanlagen mit Kugelstoß entstehen.

den vorhandenen Sportanlagen zu einer Konzentration der Nutzer, so dass diese vor allem in den Sommermonaten regelmäßig stark frequentiert sind. Hinzu kommt, dass zu jeder Anlage ein Transfer der Schülerinnen und Schüler notwendig ist. Dies ist organisatorisch sehr aufwändig, bindet finanzielle Ressourcen und bedeutet auch immer eine Reduzierung der tatsächlich für Sport vorhandenen Zeit.

10.3 Schwimmflächenversorgung der Nürnberger Schulen

Über die Hallensport- und Freisportflächen hinaus werden zur Durchführung des in den Lehrplänen verankerten Schwimmunterrichts ausreichend Schwimmhallenkapazitäten Schwimmflächen als benötigt. Auch hierzu gibt es staatliche Vorgaben zur Bedarfsberechnung. Als Fortführung Infrastruktur für den Schwimmunterricht der Schulsportstättenbilanz ist eine Auswertung in Bezug auf bedarfsnotwendige und die tatsächlich vorhandenen Schwimmflächen geplant. Diese wird im Anschluss an die Wiedereröffnung des sanierten städtischen Volksbades im Frühjahr 2026 erstellt werden, um zeitaktuell die Auswirkungen der Ausweitung der Schwimmhallenkapazitäten durch die Nutzungsaufnahme des Volksbades für den Schulsport miteinfließen lassen zu können.

11 Zukünftige Themenfelder und Handlungsempfehlungen

Der Schülerzuwachs an den Mittelschulen erfordert zeitnah Baumaßnahmen zur Notwendige Erweiterung der Unterrichtskapazitäten in fast allen Mittelschulverbünden. Dies umfasst Erweiterung von insbesondere auch die Betrachtung der Einzugsgebiete in Abstimmung mit dem Mittelschulen staatlichen Schulamt.

Eine Herausforderung stellt die Sanierung von Schulgebäuden dar. Häufig können die umfangreichen Baumaßnahmen nicht im laufenden Betrieb stattfinden und setzen eine Auslagerung des Schulbetriebs an einen anderen Standort voraus. Gleiches gilt für Neubaumaßnahmen, bei denen ein Abbruch des Bestandsschulhauses notwendig wird. Derzeit stehen mit dem Altgebäude der Bertolt-Brecht-Schule sowie mit dem wieder in Betrieb genommenen ehemaligen Berufsschulgebäude in der Pilotystraße zwei Ausweichstandorte mittel- bis langfristig zur Verfügung. Hinzu kommt voraussichtlich ab dem Sommer 2026 das Altgebäude der Grundschule Henry-Dunant-Schule. Diese Schaffung Interimsstandorte sind jedoch zum Teil zeitlich begrenzt und reichen auf Dauer nicht aus, dauerhafter um alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Es ist deshalb erforderlich, Interimsstandorte perspektivisch dauerhafte Interimsstandorte zu schaffen. Für diesen Zweck hat die Stadt Nürnberg bereits ein Grundstück in der Antalyastraße gesichert. In den Nürnberger Außenbezirken wird man zur Auslagerung jedoch nicht auf temporäre Containergebäude verzichten können, um eine wohnortnahe Beschulung zu sichern. Insgesamt ist die Belegungsplanung der Interimsgebäude eine große Herausforderung, da Verschiebungen im Bauzeitenplan einer Maßnahme die nachfolgenden Maßnahmen ebenso in ihrem Ablauf beeinflussen.

An nahezu allen beruflichen Schulstandorten ist in die Modernisierung und Ausstattung Modernisierung der der Fachunterrichtsräume und integrierten Fachunterrichtsräume zu investieren. Der FUR an Ringtausch ist mit den neuen Standorten für B 5 und B 14 und der Generalsanierung der Berufsschulen Sulzbacher Str. 102 für die B 8 voranzutreiben. Die Sanierung des BBZ ist mittelfristig zu planen.

Durch die seit 2017 bzw. 2018 geltenden Flächenbandbreiten für förderfähige Flächen im Inklusives Lernen Schulbau ist den Kommunen ein Instrument für eine pädagogische Neubetrachtung und ermöglichen moderne Schulbauplanung an die Hand gegeben worden, das Spielraum für individuelle

Planungen unter Berücksichtigung schulstandort- und schulartspezifischer Parameter eröffnet. Diese Parameter umfassen sowohl Optionen für Raumgrößen und –funktionen, als auch für Konzepte im Bereich inklusiver, individualisierter und differenzierter Beschulung und Betreuung. Bei der Planung von Schulneu- bzw. Erweiterungsbauten wird auf Basis der Flächenbandbreiten inklusives und differenziertes Lernen immer mitgedacht und –geplant.

12 Glossar

Fachbegriffe aus der Vorlage:

AUR Allgemeine Unterrichtsräume, entsprechen Klassenzimmern
BIC Bauinvestitionscontrolling der Stadt Nürnberg
DQR Deutscher Qualifikationsrahmen. abgeleitet vom Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) www.dqr.de, dadurch gleichartige Bildungsabschlüsse; Die beruflichen Schulen bilden von DQR1 bis DQR6 aus
Deutschklassen Bis 2019 „Übergangsklassen“ genannt Werden vom staatlichen Schulamt eingerichtet für Schülerinnen und Schüler, die dem Unterrichtsgeschehen aufgrund nicht ausreichenden Deutschkenntnisse nur schwer folgen können
FUR Fachunterrichtsräume
iFU Integrierte Fachunterrichtsräume (in beruflichen Schulen), IT ist integriert
JaS Jugendsozialarbeit an Schulen
Kombieinrichtung Die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen.
Kooperative Ganztagsbildung Ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Das vormalige Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in Nürnberg aktuell an der Gretel- Bergmann-Grundschule mit Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße, der Grundschule Altenfurt mit Hort Hermann-Kolb-Straße sowie der Grundschule Forchheimer Straße umgesetzt. Die Betreuungsform zeichnet sich durch die Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen Hort-Klassik, Mittagshort und gebundener Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort) aus.
MEBS Mittlere Ebene an beruflichen Schulen: Stärkung der Schulentwicklung und des Qualitätsmanagements durch Einführung eine mittleren Ebene für Lehrkräfte
MIP Mittelfristiger Investitionsplan der Stadt Nürnberg
Mittagsbetreuung Ein Angebot in der Verantwortung der jeweiligen Grundschule. Die Regelfinanzierung erfolgt über eine pauschale Förderung und Elternbeiträge werden erhoben. Mittagsbetreuungen unterscheiden sich je nach Angebotsform (regulär, verlängert, verlängert mit erhöhter Förderung) hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer und der Anzahl an Betreuungstagen.
StA Dienststelle der Stadt Nürnberg: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Stpl Dienststelle der Stadt Nürnberg: Stadtplanungsamt
Unterrichtskapazität Bezeichnet die für den jeweiligen Schulstandort schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen im Schulgebäude

Ref.V/005/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.06.2025 öffentlich Beschluss

Betreff: Fortschreibung 2025: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,

Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in

Nürnberg

Anlagen: 6.1 Entscheidungsvorlage 6.2 Anlage A-Maßnahmenliste 2025

Sachverhalt (kurz): Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung des zuletzt 2024 aktualisierten Masterplanes zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern (siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfeund Schulausschuss vom 20.06.2024). Die Fortschreibung erfolgte auf Basis der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung.

Zentrales Ergebnis der diesjährigen Fortschreibung des Masterplanes ist eine Übersicht zur aktuellen Versorgungslage sowie die Aktualisierung der Ausbauplanung (siehe Beilage „Fortschreibung A-Maßnahmen 2025“), die nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren eingespeist wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC- und MIP-Anmeldungen

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BICund MIP-Verfahren einzuspeisen.

2026 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Entscheidungsvorlage

Fortschreibung 2025: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-

gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für

Grundschulkinder in Nürnberg

Ziele und Aufbau und des vorliegenden Berichts

Die Referate IV und V/Jugendamt erstellen jedes Jahr gemeinsam auf Basis der aktuellen Entwicklungen und der geltenden Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik den Masterplan zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern.

Anfang 2025 wurde eine aktualisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Amts für Stadtforschung und Statistik auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2024 zur Verfügung gestellt. Der vorliegende Bericht fußt auf den in der gemeinsamen Sitzung vom 05.06.2025 vorgestellten Ergebnissen der Schulraumentwicklungsplanung für die öffentlichen Nürnberger Grundschulen.

Der Masterplan 2025 fokussiert sich auf die Übersicht zur aktuellen Versorgungslage im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg sowie die Fortschreibung der konkreten Ausbauplanung (siehe Anlage „Fortschreibung A- Maßnahmen 2025“). Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren1 eingespeist.

Aktueller Stand der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschul-

kinder in Nürnberg

Wie in anderen bayerischen Großstädten ist die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter auch in Nürnberg anhaltend hoch. Für sehr viele Elternhäuser ist für eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter zwingend erforderlich. Oft ist die Lebenswirklichkeit der Familien durch die Notwendigkeit der Berufstätigkeit (soweit vorhanden) beider Elternteile geprägt sowie durch hohe Anforderungen an ihre Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbetrifft. Der sogenannte „Nürnberger Weg“ (gemeinsamer Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30.11.2017) legt als langfristiges Versorgungsziel bei Einführung eines Rechtsanspruchs 90% fest.

Im Schuljahr 2024/2025 standen für knapp 17.900 Grundschulkinder ca. 12.950 Ganztagsplätze in Kinderhorten, Mittagsbetreuung oder offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung. Damit konnten ca. 72% der Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot erhalten.

Im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 standen somit etwa 1.150 Ganztagsplätze mehr zur Verfügung. Weil im selben Zeitraum auch die Gesamtzahl an Grundschulkindern um etwa 1.900 Grundschulkinder anstieg, ist trotz gestiegener Anzahl an Ganztagsplätzen kein Anstieg der prozentualen Versorgungsquote zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr (Schuljahr 2023/2024) standen im Schuljahr 2024/2025 insgesamt rund 650 zusätzliche Plätze zur Verfügung, wobei die meisten Plätze als Kombieinrichtung hinzukamen.

1 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan

Stand SJ 2021/20222 Stand SJ 2023/2024 Stand SJ 2024/2025
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Grundschulkinder3 16.000 100% 17.300 100% 17.900 100%
Hort4 ca. 8.400 53% ca. 8.100 47% ca. 8.150 46%
Kombieinrichtung5 ca. 800 4% ca. 1.500 8%
Mittagsbetreuung (Kapazität)6 ca. 2.900 18% ca. 2.400 14% ca. 2.200 12%
Mittagsbetreuung (Überbelegung)7 ca. 500 3% ca. 600 3%
Gebundene Ganztagsschule 280 1,6% 280 1,6% 280 1,6%
Offene Ganztagsschule 237 1,4% 237 1,4% 237 1,4%
SUMME ca. 11.800 74% Ca. 12.300 71% ca. 12.950 72%

Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs voraussichtlich notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der langfristig prognostizierten Anzahl von mindestens 17.500 Grundschulkindern zum Schuljahr 2029/2030 an den öffentlichen Grundschulen, werden etwa 15.800 Ganztagsplätze benötigt. Mit Blick auf die im Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung stehenden etwa 12.950 Ganztagsplätze bedeutet dies, dass weitere rund 2.850 Plätze noch zu schaffen sind.

Während der Ausbau von Plätzen der Jugendhilfe in Horten bzw. in Kombieinrichtungen in Nürnberg kontinuierlich vorangeht, liegen die Rahmenbedingungen für rechtsanspruchserfüllende schulische Angebote in Bayern noch nicht final fest. Das Referat für Schule und Sport, das Referat für Jugend, Familie und Soziales und das staatliche Schulamt der Stadt Nürnberg gemeinsam mit der Regierung von Mittelfranken haben sich trotzdem auf den Weg gemacht schulische Betreuungsangebote im Konzept von Kooperationsclustern zu schaffen. Das Konzept ergänzt die bereits bestehende Grundversorgung durch Horte und schulische Betreuungsangebote mit dem Ziel, zusätzliche Betreuungsplätze durch schulische Angebote zu schaffen. Das Konzept der Kooperationscluster (KC) ergänzt den Nürnberger Weg sowie den Masterplan als zentrales Planungsinstrument. Die KC-Idee schließt insbesondere die zeitliche Lücke bis zur tatsächlichen Umsetzung der langfristigen Ausbauplanung laut Masterplan (Konzept siehe gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 10.04.2025).

2 Vergleichsjahr 2021/2022: September 2021 Beschluss Bundestag & Bundesrat GaFöG (Rechtsanspruch) 3 Anzahl an Kindern in öffentlichen Grundschulen 4 Plätze in Horten, Häusern für Kinder usw. 5 Plätze in Kombieinrichtungen; im SJ 2021/2022 in Platzzahl „Hort“ enthalten. 6 Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl 7 Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über der Kapazität

Bericht über die Umsetzung der A-Maßnahmen seit der Fortschreibung 2024

GS Forchheimer Straße Inbetriebnahme des Neubaus (5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung) zum Schuljahr 2024/2025

GS St. Johannis: Die Sanierung des Bestandsschulhauses (1. Schritt) hat begonnen.

GS Friedrich-Hegel-Schule: Die Planungen für den Neubau des 6-gruppigen Kinderhortes mit Fachunterrichtsräumen wurden fertiggestellt, der Projekt-Freeze erreicht und die Maßnahme in den MIP aufgenommen.

GS Wahlerschule: Für den 1. Bauabschnitt (Neubau Haus für Kinder mit Allwetterplatz) konnten grundlegende Klärungen und Abstimmungen vorgenommen werden, sodass mit der konkreten Bauplanung begonnen werden kann.

GS Laufamholz: Konkretisierung des Raumprogramms und Abstimmung der Maßnahmen Osternoher Straße und Moritzbergstraße.

„Hort Fürther Straße“: Die Suche nach einem Grundstück war erfolgreich: In der Austraße ist der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts mit öffentlichem Spielhof geplant.

Neue GS West: Eigentumsübergang des Grundstücks in der Muggenhofer Straße an die Stadt Nürnberg erfolgt.

GS Reutersbrunnenschule: Inbetriebnahme des Erweiterungsgebäudes (8 Klassenzimmer und 150 Hortplätze) im April 2025.

GS Carl-von-Ossietzky-Straße: Die Bauplanungen für den Interimscontainer (1. Schritt) mit Aufnahme in den MIP sowie die Errichtung des Containergebäudes wurden auf den Weg gebracht. Die konkreten Bauplanungen für den Neubau auf dem Gelände des Sportvereins (2. Schritt) wurden begonnen.

GS Tiefes Feld: Anpassung der Planungen an die Gebietsentwicklung.

GS Erich-Kästner-Schule: Klärung der (Teil-)Auslagerung auf ein benachbartes Grundstück. Beginn mit den konkreten Bauplanungen.

GS Birkenwald-Schule: Durchführung von Voruntersuchungen für die Maßnahme und Abklärung möglicher Umsetzungsszenarien.

GS Max-Beckmann-Schule: Die Planungen für den Neubau des 3-gruppigen Kinderhortes wurden fertiggestellt, der Projekt-Freeze erreicht und die Maßnahme in den MIP aufgenommen.

GS Martin-Luther-King-Schule: Die Planungen des freien Trägers zum Neubau des „Sozialen Kompetenz-Zentrums Kornburg“ wurden weiter konkretisiert, sodass die A-Maßnahme in die Liste der realisierten A-Maßnahmen verschoben werden kann, da es sich nicht um eine kommunale Hochbaumaßnahme handelt.

GS Insel Schütt: Durchführung von Voruntersuchungen für die Maßnahme und Abklärung möglicher Umsetzungsszenarien.

GS Lichtenreuth: Die Planungen für den Neubau wurden fertiggestellt.

GS Scharrerschule: Die Planungen für den Neubau des 6-gruppigen Kinderhorts auf dem Schulgelände wurden konkretisiert.

Neue GS Süd / Schönweißstraße: Die Raumkapazitäten und Möglichkeiten des Standortes wurden genauer geprüft und die Planungen entsprechend angepasst (100 Plätze schulisches Ganztagsangebot statt 200 Plätze Kombieinrichtung).

GS Sperberschule: Die Planungen für die Sanierung des Bestandsschulhauses und des Erweiterungsbaus wurden begonnen mit dem Ziel einer zeitlichen Parallelisierung (Sanierung und Neubau gleichzeitig – wenn möglich).

GS Astrid-Lindgren-Schule: Abschluss der Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau auf der Fläche des Bestandsgebäudes notwendig ist.

Der Masterplan als Instrument zur Optimierung der Investitionskosten im kommunalen

Haushalt der Stadt Nürnberg

Der Masterplan ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des kommunalen Haushaltes der Stadt Nürnberg. Der Mittelfristige Investitionsplan der Stadt Nürnberg sieht 2025 ein Investitionsvolumen von 527 Millionen Euro vor. Ein wesentlicher Teil des Investitionsprogramms ist dabei der Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Diese Baumaßnahmen sind besonders wichtig, da sie in die Zukunft der Familien, Kinder und Jugendlichen investieren und den Wirtschaftsstandort Nürnberg stärken.

Durch den gemeinsamen Masterplan hat die Stadt Nürnberg seit vielen Jahren ein gemeinsames und zwischen beiden Referaten abgestimmtes Bauprogramm. Durch die Entwicklung der Kombieinrichtung und den gemeinsamen Bau von Grundschulen und Kinderhorten können schon seit vielen Jahren signifikante Einsparungen im Bereich der Baukosten erfolgen. Beispielsweise wird die Infrastruktur (z.B. Sanitäranlagen, Garderoben, Aufzüge) gemeinsam genutzt und somit nur einmal errichtet. Die Koordination der Baumaßnahmen reduziert die Anzahl an notwendigen Baumaßnahmen und optimiert die Flächen- und Kosteneffizienz jedes einzelnen Bauprojekts. Der Masterplan beinhaltet zudem eine referatsübergreifende Priorisierung der Baumaßnahmen und deren zeitliche Umsetzung. Der Masterplan ist somit auch ein Instrument zur Optimierung der Investitionskosten im kommunalen Haushalt der Stadt Nürnberg.

Fortschreibung Masterplan 2025

Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weiteren Ausbauplanung

Für die Fortschreibung des Masterplans 2025 wurden die festgelegten Raumzuschnitte der Planungsregionen aus dem Masterplan 2020 beibehalten.

Planungsregion Nord-Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Großgründlach 43, GS Friedrich-Staedtler- Schule 36, GS Wahlerschule 22, GS Thoner Espan 52, GS Dr.-Theo-Schöller-Schule 48, GS St. Johannis 01, GS Ludwig-Uhland-Schule 52, GS Friedrich-Hegel-Schule 34, GS Forchheimer Straße 66 und der neue Grundschulstandort im Knoblauchsland, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Mit der Inbetriebnahme der GS Forchheimer Straße zum September 2024 konnte ein wichtiger Meilenstein in der Planungsregion erreicht werden. Ein weiterer wichtiger Meilenstein wird voraussichtlich 2025 erreicht mit der Inbetriebnahme des Neubaus für die Grundschule Ludwig- Uhland-Schule (4 Züge, 16 Klassen). Der Wiederaufbau des durch den Großbrand im Mai 2022 zerstörten Haus für Kinder in der Grünewaldstraße 18b mit 100 Kindergarten- und 150 Hortplätzen konnte begonnen werden.

An der Friedrich-Hegel-Schule ist ein Neubau auf dem Schulgelände für Fachunterrichtsräume und insgesamt 150 Hortplätze geplant.

In St. Johannis werden das Bestandsschulhaus in der Adam-Kraft-Straße 2 sowie das Schulhaus in der Langen Zeile saniert und die Betreuungskapazitäten ausgebaut.

An der GS Wahlerschule ist eine Schulerweiterungsbaumaßnahme sowie der Neubau einer integrativen Kindertagesstätte sowie eines Allwetterplatzes mit Weitsprunggrube geplant.

Des Weiteren ist langfristig die Sanierung der Grund- und Mittelschule Friedrich-Staedtler- Schule sowie die Errichtung einer zusätzlichen „Grundschule im Knoblauchsland“ geplant.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Nord-Westen siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind:  GS St. Johannis  GS Wahlerschule

Mit der Fortschreibung 2025 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Friedrich-Hegel-Schule: Neubau 150 Hortplätze und Fachunterrichtsräume; Inbetriebnahme voraussichtlich 2028

Planungsregion Nord-Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Buchenbühl 27, GS Ziegelstein 19, GS Konrad- Groß-Schule 37, GS Gebrüder-Grimm-Schule 17, GS Bismarckstraße 10, GS Bartholomäusschule 62, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion führt zu einer verdichteten Belegung der Schulhäuser. Durch eine Sprengelanpassung der Grundschulen GS Bismarckstraße, GS Konrad-Groß-Schule und eventuell GS Gebrüder-Grimm-Schule kann eine Entlastung erfolgen. Ziel ist die Errichtung eines Neubaus auf dem Gelände der Konrad-Groß-Schule für Unterricht und Betreuung mit voraussichtlich 4-6 Klassenräumen und 100-125 zusätzlichen Plätzen Kombieinrichtung. Dabei soll das Betreuungsangebot nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung der gewachsenen Betreuungsstrukturen im Sprengel weiterentwickelt werden.

Weitere Details zu der aktuellen Maßnahme in der Planungsregion Nord-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese ist:  GS Konrad-Groß-Schule

Planungsregion Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Laufamholz 33, GS Theodor-Billroth-Schule 09, GS Thusneldaschule 53, GS Zerzabelshof mit Viatis- und Siedlerstr. 55, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Am Standort der GS Laufamholz ist einerseits die Sanierung (bzw. Abriss/Neubau) der Kita Osternoher Straße als Haus für Kinder mit Kindergarten und Hort mit 50 Hortplätzen geplant. Andererseits ist direkt am Schulstandort auf dem Grundstück Moritzbergstraße 29 eine Schulerweiterungsmaßnahme für Unterricht und das schulische Ganztagsangebot geplant.

An der GS Thusneldaschule ist der Neubau der Grundschule als 3-zügige Grundschule mit 150 Plätzen Kombieinrichtung geplant, wobei die zeitliche Realisierung noch offen ist. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von einer Variantenprüfung Mittelschule Ost.

An der GS Zerzabelshof ist am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Bestandsgebäudes notwendig. Die Sanierung bzw. der Ersatzneubau sind geplant für 10 Klassenzimmer sowie für rund 125 Plätze im schulischen Ganztagsangebot.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Laufamholz  GS Zerzabelshof (Dep. Siedlerstraße)

Mit der Fortschreibung 2025 kam folgende Maßnahme neu in die A-Maßnahmenliste aufgenommen werden:  GS Thusneldaschule

Planungsregion Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Friedrich-Wanderer-Schule 56, GS Reutersbrunnenschule 42, GS Knauerschule 29, GS Carl-von-Ossietzky-Schule 38, GS Michael-Ende- Schule 49, GS Henry-Dunant-Schule 11, GS Georg-Paul-Amberger-Schule 61 und die neuen Grundschulstandorte: GS West und GS Tiefes Feld, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Durch den Neubau an der GS Friedrich-Wanderer-Schule (125 Hortplätze und 4 AUR, seit 2023 in Betrieb) und den Neubau an der GS Reutersbrunnenschule (150 Hortplätze und 8 AUR, Inbetriebnahme Frühjahr 2025) wurden wichtige Meilensteine in der Planungsregion erreicht.

Für die GS West steht in der Muggenhofer Straße ein Grundstück zur Verfügung, um einen Neubau für die neue Grundschule mit 12 Klassen und 300 Plätzen Kombieinrichtung zu realisieren.

Mit dem städtischen Grundstück in der Austraße konnte für die A-Maßnahme „Hort Fürther Straße“ ein konkretes Grundstück akquiriert werden, um einen 3-gruppigen Kinderhort zu errichten.

An der GS Carl-von-Ossietzky-Schule geht 2025 der Interimscontainer mit 8 Klassenzimmern und einer Hortgruppe in Betrieb. Die konkreten Bauplanungen für den Erweiterungsbau mit Räumen der Mittelschule, der KJND-Wohngruppe, Sport-Bedarfen und einem 3-gruppigen Kinderhort wurden aufgenommen.

Im Neubaugebiet Tiefes Feld ist der Neubau einer Grundschule mit Betreuungsangebot vorgesehen.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  Hort Austraße  Neue GS West  GS Carl-von-Ossietzky-Schule  Neue GS Tiefes Feld

Mit der Fortschreibung 2025 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Carl-von-Ossietzky-Schule: Interimsgebäude 8 Klassenräume 1 Hortgruppe; Inbetriebnahme 2025

Planungsregion Süd-Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Gebersdorf 65, GS Birkenwald-Schule 20, GS Helene-von-Forster-Schule 44, GS Eibach mit Dep. Hopfengartenweg 14, GS Erich-Kästner- Schule 12, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Am Standort Erich-Kästner-Schule ist ein Teilersatzneubau für 14 Klassen und 125 Plätze als rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule) geplant.

An der GS Birkenwald-Schule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 20 Klassen (inkl. Deutschklassen) sowie 100 Plätze Kinderhort und 100 Plätze schulisches Ganztagsangebot erforderlich.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Süd-Westen siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Erich-Kästner-Schule  GS Birkenwald-Schule

Planungsregion Südliche Vororte

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Max-Beckmann-Schule 08, GS Martin-Luther- King-Schule 31, GS Katzwang 28, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt ein Neubau eines 3gruppigen Kinderhortes (mit Flex-Gruppe) auf dem Areal der Van-Gogh-Straße.

Für die Martin-Luther-King-Schule in Kornburg entsteht auf dem Grundstück der Stadt Nürnberg „Am Bruckweg“ durch einen freien Träger ein „Soziales Kompetenz-Zentrum Kornburg“, das aus einem Haus für Kinder mit Krippen-, Kindergarten und Hortgruppen sowie einem Pflegeheim besteht.

Aktuell gibt es in der Planungsregion Südliche Vororte keine A-Maßnahmen.

Mit der Fortschreibung 2025 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Max-Beckmann-Schule: Neubau 3-gruppiger Kinderhort Van-Gogh-Str.; Inbetriebnahme voraussichtlich 2027  GS Martin-Luther-King-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit Krippe, Kindergarten und Kinderhort durch einen freien Träger zusammen mit einem Pflegeheim

Planungsregion Mitte / Altstadt

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Paniersplatz 39, GS Insel Schütt 25, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

In der Altstadt erfolgt der Umbau des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in ein „Betreuungshaus“ mit einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Mitte / Altstadt siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Insel Schütt

Planungsregion Südstadt

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Wiesenschule 64, GS Kopernikusschule 15, GS Holzgartenschule 63, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 21, GS Sperberschule 51, GS Schulcampus Werderau 32, GS Scharrerschule 47 und die neuen Grundschulstandorte GS Lichtenreuth, GS Süd / Schönweißstraße, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Der Mangel an Hortplätzen ist in der Planungsregion Südstadt stadtweit am höchsten.

Im neuen Stadtteil Lichtenreuth entsteht eine neue 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung.

An der GS Scharrerschule ist ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände geplant.

Die GS Sperberschule wird für die Sanierung des Schulgebäudes inklusive Kinderhort ausgelagert. In einem Erweiterungsbau soll das Hortangebot um 100 zusätzliche Plätze auf insgesamt 150 Hortplätze am Schulstandort erweitert werden. Das bestehende schulische Ganztagsangebot bleibt im Umfang von ca. 100 Plätzen erhalten.

In der Schönweißstraße soll nach dem Auszug der B14 eine neue 2-zügige Grundschule (8 Klassen) mit 100 Plätzen schulischem Ganztagsangebot errichtet werden.

Auf dem Areal „Frankenstraße/Tiroler Straße/südlich des Z-Baus“ ist auf einer der städtischen Flächen für Gemeinbedarf ein Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes mit 100 Plätzen geplant.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Südstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule  GS Scharrerschule  GS Süd / Schönweißstr.  GS Sperberschule

Mit der Fortschreibung 2025 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Lichtenreuth: Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2028

Planungsregion Süd-Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Regenbogenschule 41, GS Bauernfeindschule 07, GS Kettelerschule 30, GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstraße 60, GS Adalbert-Stifter-Schule 26, GS Astrid-Lindgren-Schule 45, GS Georg-Ledebour-Schule 16, GS Altenfurt 18, GS Fischbach 13, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

An der GS Regenbogenschule erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes. Hierfür soll eine Baumassenstudie durchgeführt werden.

An der GS Astrid-Lindgren-Schule ist ein Neubau sowohl für die GS Astrid-Lindgren-Schule als auch für die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser geplant. Für die GS Astrid-Lindgren-Schule werden 75 Plätze Kombieinrichtung geplant. Für die Grundschulstufe des SFZ Langwasser wird ein 3-gruppiger integrativer Hort (ca. 54 Plätze) geplant.

Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Süd-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Regenbogenschule  GS Astrid-Lindgren-Schule

Weiteres Vorgehen

Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.

Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2026 erfolgen.

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Anlage: Fortschreibung A-Maßnahmen 2025

Erläuterungen zur Darstellung der aktuellen A-Maßnahmenliste

Allgemeine Anmerkungen zum Aufbau und Inhalt der Liste:  Die folgende A-Maßnahmenliste fasst die Ergebnisse der diesjährigen Fortschreibung zum Masterplan für „Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ zusammen.  Die Darstellung der A-Maßnahmen erfolgt dabei anhand von 9 Planungsregionen, beginnend mit der Planungsregion Nord-Westen und endend mit der Planungsregion Süd-Osten. Diese Planungsregionen ermöglichen eine Betrachtung von regional zusammenhängenden Grundschulsprengeln.  A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, werden in der A-Maßnahmenliste 2025 nicht mehr aufgeführt. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt sind Maßnahmen, die aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bzw. Entwicklungen nicht mehr notwendig sind oder auf der Zeitschiene niedriger priorisiert wurden. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Schule“:  In der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ werden für den Schulbereich zunächst die aktuellen Schulkinderzahlen (Schuljahr 2024/2025) und die voraussichtliche Entwicklung der Schulkinderzahlen für die Jahre 2025 (kurzfristige Betrachtung), 2030 (mittelfristige Betrachtung) sowie das Jahr 2033 (langfristige Betrachtung) dargestellt. Die voraussichtliche Entwicklung der Schulkinderzahlen erfolgt auf Grundlage der aktuellen Sprengelgrenzen bzw. auf geplanten Änderungen der Sprengelzuschnitte durch das Referat für Schule und Sport. Zukünftige Sprengelzuschnitte unterliegen jedoch Unsicherheiten und Schwankungen. Insofern kann es zu Abweichungen kommen.  Für jeden Schulstandort ist die schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen (Unterrichtskapazität) im Schulgebäude dargestellt. Eine darüberhinausgehende Aufnahme von Regelklassen erfordert Lösungen (z.B. Auflösung von grundsätzlich zwingend notwendigen Fachunterrichtsräumen, Doppelnutzung Mittagsbetreuungsräume), welche die pädagogische und schulorganisatorische Arbeit beeinträchtigen (z.B. Nachmittagsunterricht, Busshuttle an andere Standorte). Weitere Klassenmehrungen können oftmals in den Schulgebäuden nicht mehr aufgenommen werden, da bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. An diesen Standorten braucht es kurzfristige Interimslösungen (z.B. Container). Deshalb wird der Bedarf an Klassen im Abgleich zwischen Schulkinderprognose und vorhandenem Raumangebot und der Handlungsbedarf beschrieben.  In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden für den Schulbereich die Planungen zur Schulraumentwicklung auf Basis des formulierten Handlungsbedarfs konkretisiert. Unter der Überschrift „Angestrebte Zielgröße“ wird die angestrebte Anzahl an Klassen am Schulstandort nach Abschluss der Maßnahme benannt. Um für die Bewältigung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs im Zeitverlauf die notwendige Flexibilität gewährleisten zu können, plant das Referat für Schule und Sport bei den anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten von Grundschulen die Unterrichtsflächen in der Größe, dass eine Beschulung von Klassen bis zu der durch den Migrationsteiler bedingten Obergrenze von 25 Schulkindern möglich ist. Die Verbindung von Jugendhilfe- und Schulraumentwicklungsplanung steht vor der Herausforderung, dass je nach Bereich unterschiedliche Betrachtungsebenen zu Grunde gelegt werden. In der Schulraumentwicklungsplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel die Anzahl an Klassen. In der Jugendhilfeplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel das einzelne Kind bzw. der einzelne Betreuungsplatz. Deshalb müssen die Betrachtungsebenen Klasse und Betreuungsplatz aufeinander abgestimmt werden. Hierfür werden im Masterplan folgende Begriffe verwendet: o Unterrichtskapazität: Bezeichnet die für den jeweiligen Schulstandort schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen im Schulgebäude. o Kapazitätswert: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl an Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und des migrationsbedingten Klassenteilers von 25 Schulkindern pro Klasse. Bei einer 5-zügigen Grundschule beträgt der Kapazitätswert somit bis zu 500 Schulkinder (=20 Klassen * 25 Schulkinder). Der Kapazitätswert ist anzuwenden bei Baumaßnahmen, bei denen es bestehende oder durch schulische Erweiterung zusätzlich entstehende Versorgungslücken im Abgleich mit bereits vorhandenen Angeboten bzw. Einrichtungen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern im Schulsprengel zu schließen gilt. o Klassenbildungs-Richtwertkapazität: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl von Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und der jährlich neu durch Vorgaben des Kultusministeriums festgelegten Höchstschülerzahl für Klassenbildungen. Diese beträgt beispielsweise für das Schuljahr 2024/2025 28 Schulkinder pro Klasse. Bei einer 5-zügigen Grundschule beträgt die Klassenbildungs-Richtwertkapazität somit bis zu 560 Schulkinder (= 20 Klassen * 28 Schulkinder). Die Klassenbildungs-Richtwertkapazität ist anzuwenden bei Neubaumaßnahmen, bei denen das gesamte Ganztagsangebot in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot umgesetzt wird und keine externen Einrichtungen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern zur Verfügung stehen. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Mittagsbetreuung/Offener Ganztag“:  Für die Mittagsbetreuung wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ das aktuelle Angebot dargestellt. Dabei wird in der Regel die Kapazität der Mittagsbetreuung laut geprüfter Kennzahl sowie die Versorgungsquote angegeben. Für einzelne Standorte, an denen die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung signifikant von der Kapazität der Mittagsbetreuung laut geprüfter Kennzahl abweicht, wird zusätzlich auch die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2024/2025 angegeben.  Etwaige Veränderungen werden in der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ beschrieben. Bei Bedarf erfolgt die Darstellung entsprechend dem „Nürnberger Weg“ zusammen mit dem Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“:  Für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“ wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ zunächst einmal die aktuelle Versorgungssituation durch Horte im laufenden Schuljahr beschrieben.  In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden die erforderlichen Planungen für Horte bzw. Kombieinrichtungen (z.B. Kooperative Ganztagsbildung) beschrieben.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Spielhöfe“: Ergänzend zu den Darstellungen der Bedarfs- und Planungssituation zur Grundschulkinderbetreuung werden die Spielhöfe in die Betrachtung des Masterplanes mit einbezogen. Spielhöfe sind von den Planungen direkt betroffen: Bei Schulneubauten sollten diese direkt mit geplant werden, bei Um- bzw. Erweiterungsbauten gilt es, deren Bestand zu sichern bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen. Bei Maßnahmen, bei denen Spielhöfe betroffen sind, muss die DIN 18034 beachtet werden. Es muss in der Qualität mindestens die Note 3 sowie in der Inklusion mindestens die Stufe 1 erreicht werden.

Anmerkungen zur Darstellung Planungsstand

Die Darstellung orientiert sich an den Phasen des BauInvestitionsControllings (BIC). BIC-Phase 0: BIC-Anmeldung BIC-Phase 1: Freigabe Referentenrunde / Planungsauftrag BIC-Phase 2: Projektkonkretisierung BIC Phase 3: Planung BIC-Phase 4: Aufnahme im MittelfristigenInvestitionsPlan (MIP), mit sogenanntem „Projekt Freeze“ nach Beschluss im Ältestenrat BIC-Phase 5. Bauvorbereitung BIC-Phase 6: Bauausführung

Nachfolgend sind A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, nach Planungsregionen aufgeführt (nicht abschließende Aufzählung; darüber hinaus gibt es Schul- und Hortbaumaßnahmen außerhalb der A-Maßnahmenliste):  Planungsregion 1 Nord-Westen: o GS Friedrich-Hegel-Schule: Neubau 6-gruppiger Kinderhort mit Fachunterrichtsräumen; Inbetriebnahme voraussichtlich 2028 o GS St. Johannis: Sanierung Schulhaus Adam-Kraft-Straße; Beginn Sanierung 2025 o GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit 150 Hortplätzen; Inbetriebnahme voraussichtlich 2026 o GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule; Inbetriebnahme voraussichtlich 2025 o GS Forchheimer Straße: Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung; In Betrieb o GS Thoner Espan: Neubau 4-zügige Grundschule mit 250 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterungsbau „1. Bauabschnitt“ mit 150 Hortplätzen und Schulerweiterung; In Betrieb o GS Friedrich-Staedtler-Schule: Neubau Hort Neunhof mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Wahlerschule: Baumassenstudie für den Schulcampus; Durchgeführt in 2023  Planungsregion 2 Nord-Osten: o GS Gebrüder-Grimm-Schule: Neubau mit 150 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Ziegelstein: Umbau Hausmeisterwohnung in Hort; In Betrieb o Zentralhort Merseburgerstraße; Betrieb inzwischen wieder beendet durch Inbetriebnahme Kinderhort Hugo-Distler-Straße  Planungsregion 3 Osten: keine realisierten A-Maßnahmen, jedoch geplante Maßnahmen in A-Maßnahmenliste enthalten.  Planungsregion 4 Westen: o GS Carl-von-Ossietzky-Schule: Interimsgebäude mit 8 Klassenräumen und 1 Hortgruppe, Inbetriebnahme voraussichtlich 2025 o GS Reutersbrunnenschule: Erweiterungsbau mit 8 AUR und 150 Plätzen Kombieinrichtung; In Betrieb o GS Friedrich-Wanderer-Schule: Neubau Hort mit 125 Hortplätzen und 4 AUR; In Betrieb o GS Henry-Dunant-Schule: Ersatz-Neubau als 5-zügige Grundschule am Standort mit Betreuungsangebot (Kooperativer Ganztag); Inbetriebnahme voraussichtlich 2026.  Planungsregion 5 Süd-Westen: o GS Eibach-Fürreuthweg: Ersatzneubau 3,5-zügige Grundschule mit DFK-Klassen und 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2026 o GS Eibach-Fürreuthweg: Neubau 5-gruppiger Hort mit Erziehungsberatungsstelle; Inbetriebnahme voraussichtlich 2026 o GS Erich-Kästner: Ersatzneubau Hort mit 75 Hortplätzen; In Betrieb o GS Helene-von-Forster: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb  Planungsregion 6 Südliche Vororte: o GS Max-Beckmann-Schule: Neubau 3-gruppiger Kinderhort Van-Gogh-Str.; Inbetriebnahme voraussichtlich 2027 o GS Martin-Luther-King-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit Krippe, Kindergarten und Kinderhort durch einen freien Träger zusammen mit einem Pflegeheim o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterung der Grundschule mit Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Katzwang: Neubau Hort Gaulnhofer Straße (Hort Johannes-Brahms-Str.) mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterungsbau Red Box mit 75 Hortplätzen; In Betrieb  Planungsregion 7 Mitte / Altstadt: o GS Insel Schütt: Umbau des „Herrenschießhaus“ zu einem Kinder- und Jugendhaus und einen 2-gruppigen Hort; Inbetriebnahme voraussichtlich 2026 o GS Paniersplatz: Schaffung von Hortplätzen im Zuge eines Kita-Neubaus (Haus für Kinder) durch einen freien Träger

 Planungsregion 8 Südstadt: o GS Lichtenreuth: Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2028 o GS Maiacher Straße: Ersatzneubau 3-zügige Grundschule mit 150 Plätzen Kombieinrichtung; In Betrieb o GS Holzgarten: Neubau Hort Forsthofstraße; In Betrieb o GS Holzgarten: Umbau Bleiweißbunker zu Hort mit 87 Hortplätzen; In Betrieb o GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule: Interimsbau mit 8 AUR und 75 Hortplätzen; In Betrieb  Planungsregion 9 Süd-Osten: o GS Fischbach: Erweiterungsbau Hort mit 75 Plätzen und 1-fach-Sporthalle und Schulerweiterung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2027 o GS Bauernfeind: Neu- und Erweiterungsbau mit 125 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Gretel-Bergmann-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule und Hort mit 200 Hortplätzen, Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung; In Betrieb o Zentralhort Zugspitzstraße mit 75 Hortplätzen; In Betrieb o GS Altenfurt: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Kettelerschule: Neubau Hort mit Schulerweiterung (4 AUR) und Mittagsbetreuung; In Betrieb

Planungsregion 1 Nord- Westen

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
01 Schul- nummer 6583 GS St. Johannis Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2024 16 Klassen 360 Schüler/-innen 2025 16 Klassen 347 Schüler/-innen 2030 17 Klassen 325 Schüler/-innen 2033 16 Klassen 318 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen (durch Mitnutzung Schulhaus Lange Zeile und Auflö- sung von Fachunterrichtsräumen) Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten im Bestandsgebäude Adam-Kraft-Straße rei- chen nicht aus. Schule: Angestrebte Zielgröße 16 Klassen Maßnahmenart Realisierung in zwei Schritten: 1. Schritt: Sanierung des Bestandsschulhauses Adam-Kraft-Straße 2 mit einer Un- terrichtskapazität für 10 Klassen und 100 Plätzen Kombieinrichtung in zwei Bauabschnitten. Während der Sanierung Teilauslagerung der Grundschule und Auslagerung des Hortes (65 Plätze) in das Bestands- schulhaus Lange Zeile als Interim. Nach Abschluss der Sanierung Adam-Kraft-Straße und während der Sanierung des Schulhauses Lange Zeile (siehe 2. Schritt) wird das Be- standsschulhaus Adam-Kraft-Straße mit 14 Klassen und 100 Plätzen Kombieinrichtung belegt. Dabei werden vier Räume des Hortes inte- rimsweise am Vormittag für Unterricht genutzt. 2. Schritt: Sanierung und Umbau des Bestandsschulhauses Lange Zeile mit einer Unterrichtskapazität für 6 Klassen und einem nach Möglichkeit rechts- anspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung / offene Ganztagsschule) mit etwa 80 Plätzen. 1.Schritt: Sanierung Adam-Kraft- Str. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) 2. Schritt: Sanierung Lange Zeile Ref.IV (alleine) BIC-Phase: 6 (siehe realisierte Maßnahme) BIC-Phase: 1 (Planungsauftrag)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 45 Plätze 13 % Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Nach Abschluss der Sanierung des Bestandsschulhauses Adam-Kraft- Straße 2 (1. Schritt) werden Mittagsbetreuung (45 Plätze) und Kinder- hort (65 Plätze) zu einer Kombieinrichtung mit 100 Plätzen im Gebäude Adam-Kraft-Straße zusammengeführt. Rund 80 Plätze rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsange- bot (Mittagsbetreuung oder offener Ganztag) sollen nach der Sanierung im Bestandsschulhaus Lange Zeile (2. Schritt) abgedeckt werden. Errichtung eines Kinderhorts in freier Trägerschaft durch einen privaten Investor mit 108 Plätzen in der Wielandstraße.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 256 Plätze 70%
Spielhof: Vorhanden Spielhof: Neugestaltung des Spielhofs im Rahmen der Sanierung entsprechend der DIN 18034 (Qualität mindestens die Note 3 und Inklusion mindes- tens die Stufe 1).

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
22 Schul- nummer 6651 GS Wahlerschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2024 10 Klassen 209 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2025 11 Klassen 210 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2030 9 Klassen 191 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2033 9 Klassen 224 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Grundschule 4 Klassen Jakob-Muth-Schule 12 Klassen insgesamt Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Belegung mit 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen bei gleich- zeitiger Unterrichtskapazität für 8 Regelklassen und 4 Partnerklas- sen führt zu räumlichen Unterrichtsbedarfen. Schule und Hort/Ganztagsbetreuung Angestrebte Zielgröße (Schule) 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen Maßnahmenart Ergebnis der Baumassenstudie von 2023: 2023 wurde eine Baumassenstudie durchgeführt und es erfolgten Vor- untersuchungen (z.B. Baumbestand). Im Norden neben der Turnhalle werden an der Stelle des jetzigen Park- platzes die Freisportflächen (Allwetterplatz mit Weitsprunggrube) unter- gebracht. Unterhalb der Sportflächen sind Parkplätze vorgesehen, die kurze Wege für die Belieferung von der Brettergartenstraße aus ermög- lichen. Die Schulerweiterung ist als dreigeschossiger Riegel im südli- chen Bereich oberhalb des „Wäldchens“ vorgesehen. Diese Grünfläche wird wie der Schulgarten nicht angetastet und steht weiterhin als Freibe- reich zur Verfügung. Das Haus für Kinder (HfK) wird im Bereich zwi- schen Sportflächen und Schulerweiterung an der östlichen Seite des Spielhofs platziert. Die fußläufige Erschließung erfolgt getrennt vom PKW-Verkehr von der Wahlerstraße aus. Die Neubauten für das HfK und die Schulerweiterung liegen an einer gemeinsamen Achse und bil- den eine klare Eingangssituation am Campus. Der Baukörper des HfK schirmt den Freibereich des HfK gegenüber dem schulischen Spielhof ab. Der Spielhof bleibt in einer ähnlichen Form und Größe erhalten und ermöglicht weiterhin eine gute Pausenaufsicht. Der Verkehrsübungs- platz findet in der gleichen Größe und Form unterhalb des Hauptgebäu- des seinen neuen Platz. Es können nahezu alle Bäume erhalten wer- den. Im Ergebnis wurde eine Umsetzung in zwei Bauabschnitten festgelegt: 1. Bauabschnitt: Neubau Haus für Kinder (Krippe/Kindergarten) und All- wetterplatz mit Weitsprunggrube: Neubau des integrativen Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) durch die Stadt Nürnberg in Trägerschaft der Lebenshilfe Nürnberg als Ersatz für den Kindergarten in der Brettergar- tenstraße auf dem Schulgrundstück zusammen mit dem Allwetterplatz mit Weitsprunggrube. 2. Bauabschnitt: Schulerweiterung für Unterricht und Betreuung Am Schulstandort ist nach Abschluss des 1. Bauabschnitts (HfK und All- wetterplatz) noch die Errichtung eines Schulerweiterungsgebäudes möglich, welches ausreichend groß ist, um die benötigten Unterrichtsflä- chen sowie 100 Ganztagsplätze für die Grundschulkinder und Flächen der vier Partnerklassen mit vier HPT-Gruppen unterzubringen. Baumassen- studie: Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) 1. Bauab- schnitt: Ref.V+ Ref.IV/SpS (gemeinsam) 2. Bauab- schnitt: Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) (realisierte A- Maßnahmen) BIC-Phase: 3 (Planung) BIC-Phase: 0 (BIC-Anmeldung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 33 Plätze Kapazität / 38 tatsächlich betreute Kinder 18 %
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 120 Plätze 57%
Spielhof: Spielhof vorhanden. 2017 wurde das Spielhofangebot im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung erweitert. Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung be- rücksichtigen (Erweiterung bzw. ggf. Neubau abhängig von den Bauak- tivitäten).

Planungsregion 2 Nord- Osten

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
37 Schul- nummer 6676 GS Konrad-Groß-Schule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose ohne Berücksichtigung möglicher Sprengeländerungen) 2024 10 Klassen 207 Schüler/-innen 2025 10 Klassen 208 Schüler/-innen 2030 9 Klassen 189 Schüler/-innen 2033 8 Klassen 168 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Ersatz- und Erweiterungsbau für Grund- und Mittelschule mit Wir- kung in Richtung Entlastung Bismarck-Schule. Angestrebte Zielgröße Festlegung der zukünftigen Zügigkeit von Grund- und Mittelschule, ab- hängig von den Möglichkeiten. Maßnahmenart Neubau auf dem Schulgelände für 4-6 Klassenräumen, evtl. weitere schulische Räume sowie 100-125 zusätzliche Plätze Betreuungsange- bot nach „Nürnberger Weg“. Ziel ist die dauerhafte Entlastung der GS Bismarckstraße im Umfang von ca. 4 Klassen / 1 Zug zzgl. Betreuungsangebot für diese Kinder. Grundlage ist eine Gesamtbetrachtung der Grundschulen Konrad-Groß- Schule, Bismarckstraße und eventuell Gebrüder-Grimm-Schule. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 1 (Planungsauftrag)
Mittagsbetreuung / Gebundener Ganztag: Gebundene Ganztagsschule: 88 Plätze 43 % Hort / Mittagsbetreuung / Gebundener Ganztag: Erhalt des Hortes Saalfelder Str. (50 Plätze). Entwicklung eines Angebots nach dem „Nürnberger Weg“:  Einbeziehung der gebundenen Ganztagsschule und Weiterentwick- lung zu einem rechtsanspruchserfüllenden Angebot  Einbeziehung des Kinderhorts Oedenberger Straße  Möglichkeiten im Neubau  Schaffung von 100-125 zusätzlichen Plätzen (Ziel 90%)
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 75 Plätze 36 %
Spielhof: Vorhanden Sanierung und grünes Klassenzimmer („Aus 1 mach 3“) in 2023 abgeschlossen. Spielhof: Erhalt des Spielhofs und des Grünen Klassenzimmers

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsregion 3 Osten

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
33 Schul- nummer 6615 GS Laufamholz Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 14 Klassen 317 Schüler/-innen 2025 15 Klassen 322 Schüler/-innen 2030 12 Klassen 270 Schüler/-innen 2033 12 Klassen 253 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zusätzlicher Raumbedarf für 2 Klassen. Angestrebte Zielgröße 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Schulerweiterung: Das Grundstück Moritzbergstraße 29, Gemarkung Laufamholz, Flur- nummer 5/1 wurde angekauft. Erweiterung geplant für 2 Klassenzim- mer für Kapazitätserweiterung, fehlende Fachunterrichtsräume und fehlende weitere Räume für eine 3-zügige Grundschule sowie 75 Plätze rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot. Ref.IV (alleine) Ref. V (alleine) BIC-Phase: 0 (BIC-Anmeldung) BIC-Phase: 0 (BIC-Anmeldung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 123 Plätze Kapazität / 93 tatsächlich betreute Kinder 39 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Durch Schulerweiterung auf dem Grundstück Moritzbergstraße 29 soll das schulische Ganztagsangebot vom angemieteten Standort an den Schulstandort zurückgeholt und langfristig gesichert werden. Da- bei soll es zu einem rechtsanspruchserfüllenden Angebot weiterent- wickelt und von 125 Plätze auf 75 Plätze reduziert werden. Die An- gebotsform (Mittagsbetreuung / offene Ganztagsschule) der Plätze ist abhängig von den baulichen Möglichkeiten und dem pädagogi- schen Konzept.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 125 Plätze 39 % Hort / Ganztagsbetreuung Abriss/Neubau des Haus für Kinder Osternoher Straße mit zwei Kin- dergarten-Gruppen (50 KiGa-Plätze) und zwei Hort-Gruppen (50 Hortplätze). Durch die Schaffung von 50 zusätzlichen Hortplätzen in der Osternoher Straße kann die Platzzahl im schulischen Ganz- tagsangebot am Schulstandort reduziert werden und somit der Um- fang des notwendigen Schulerweiterungsgebäudes in der Moritz- bergstraße verringert werden (siehe oben).
Spielhof: vorhanden Spielhof: Abhängig der Baumaßnahmen Bestand erhalten oder Ersatzbe- schaffung mit einplanen.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
55 Schul- nummer 6650 GS Zerzabelshof mit Schulhaus Viatis- straße und Dep. Sied- lerstr. Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 19 Klassen 453 Schüler/-innen 2025 19 Klassen 451 Schüler/-innen 2030 17 Klassen 420 Schüler/-innen 2033 17 Klassen 422 Schüler/-innen (Prognose enthält Neubaugebiete Regensburger Str.) Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Dependance Siedlerstraße 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend für eine 4,5- Zügigkeit der Grundschule. Am Standort Siedlerstraße besteht drin- gender Sanierungsbedarf (Sporthalle) und dringender Handlungs- bedarf sowie die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung. Angestrebte Zielgröße Insgesamt 18 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Schulhaus Siedlerstraße 10 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau an der Dependance Siedlerstraße inklu- sive Erweiterung um zwei Klassenzimmer (von 8 auf 10 Klassenzim- mer) einschließlich der Sporthalle und nach Möglichkeit rechtsan- spruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot. Ref.IV (alleine) BIC-Phase: 0 (BIC-Anmeldung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 100 Plätze Kapazität / 62 tatsächlich betreute Kinder 22 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Viatisstraße bleibt erhalten (20 Plätze) Ersatz der Mittagsbetreuung am Standort Siedlerstraße im Ersatzneu- bau der Dependance Siedlerstraße im Umfang von rund 125 Plätzen als nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsan- gebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule).
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 273 Plätze 60 % Hort / Ganztagsbetreuung Die bestehenden Hortplätze bleiben mit Ausnahme der Regensburger Straße 402 erhalten, sodass langfristig rund 240 Hortplätze zur Verfü- gung stehen, was einer Versorgungquote von etwa 60% entspricht.
Spielhof: Viatisstraße: vorhanden Dependance Siedlerschule: vorhanden, Bedarf für Sanierung und Erweiterung bzw. Angebotsverbesserung Spielhof: Viatisstraße: erhalten Dependance Siedlerschule. Verbesserung des Spielangebots bzw. Neugestaltung in Planungen berücksichtigen (DIN 18034; Qualität min- destens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1).
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
53 Schul- nummer 6766 GS Thusneldaschule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 10 Klassen 228 Schüler/-innen 2025 10 Klassen 233 Schüler/-innen 2030 9 Klassen 208 Schüler/-innen 2033 10 Klassen 209 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Neubau einer Grundschule Thusneldaschule als 3-zügige Grund- schule (12 Klassen) in Abhängigkeit von einer Variantenprüfung Mittelschule Ost. Angestrebte Zielgröße 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Neubau einer Grundschule Thusneldaschule als 3-zügige Grundschule mit:  12 Klassenzimmer zzgl. Fachunterricht und Räumen für eine 3- zügige Grundschule  150 Plätze ganztägiges Bildungsangebot: o Variante 1: Kombieinrichtung mit 150 Plätzen o Variante 2: Hort mit 50 Plätzen und schulisches Ganz- tagsangebot mit 100 Plätzen Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 0 (BIC-Anmeldung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 60 Plätze Kapazität / 28 tatsächlich betreute Kinder 26 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Im Neubau der Grundschule sind zwei Varianten möglich: Variante 1: Beendigung der Mittagsbetreuung und Überführung in eine Kombieinrichtung mit 150 Plätzen Variante 2: Erhalt und Weiterentwicklung der Mittagsbetreuung in ein nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsan- gebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule) mit 100 Plätzen.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 150 Plätze 66 % Hort / Ganztagsbetreuung Die bestehenden Hortplätze bleiben mit Ausnahme der Thusnelda- straße 5 erhalten. Der Kinderhort Thusneldastraße 5 (50 Plätze) wird im Neubau der Grundschule entweder in eine Kombieinrichtung mit 150 Plätzen über- führt (Variante 1) oder erhält einen Ersatz im Neubau der Grundschule als Kinderhort mit 50 Plätzen (Variante 2).
Spielhof: vorhanden Spielhof: Bei Neubau berücksichtigen; Neugestaltung gemäß DIN 18034 mit Qualität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1.

Planungsregion 4 Westen

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
42 Schul- nummer 6626 56 Schul- nummer 6652 29 Schul- nummer 6612 Hort Austraße GS Reutersbrunnen- schule GS Friedrich-Wanderer- Schule GS Knauerschule [evtl. SFZ Bärenschanze] Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2024 1.330 Schüler/-innen 2025 1.363 Schüler/-innen 2030 1.372 Schüler/-innen 2033 1.392 Schüler/-innen Hort / Ganztagsbetreuung Bereits heute und in den kommenden Jahren fehlen im Nürnberger Westen in Summe rund 200 – 250 Hortplätze; trotz Hort-Erweiterung im Modulbau an der GS Reutersbrunnenschule (150 Plätze) und im Modul- bau an der GS Friedrich-Wanderer-Schule (125 Plätze). Mit dem städtischen Grundstück in der Austraße konnte für die A-Maß- nahme „Hort Fürther Straße“ ein konkretes Grundstück akquiriert wer- den, um einen 3-gruppigen Kinderhort zu errichten. Ziel ist diesen Kin- derhort schnellstmöglich zu errichten. Ref.V (alleine) BIC-Phase: 0 (BIC-Anmeldung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 87 Plätze 7 %
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 823 Plätze 62%
Spielhof: Es besteht ein großer Mangel an öffentlichen Spielflächen in die- sem Stadtgebiet. Spielhof: Das Außengelände des Kinderhorts soll analog zu den öffentlichen Spielhöfen den Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil zur Verfü- gung stehen, um die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen zu ver- bessern.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu GS West Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2024 1.330 Schüler/-innen 2025 1.363 Schüler/-innen 2030 1.372 Schüler/-innen 2033 1.392 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus GS Friedich-Wanderer 20 Klassen GS Reutersbrunnenschule 14 Klassen (Bestandsschulhaus) GS Reutersbrunnenschule 8 Klassen (Erweiterungsbau) GS Knauerschule 12 Klassen INSGESAMT 54 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Mit den seit 2025 bestehenden 54 Klassenzimmern besteht eine Kapazität für rund 1.100 bis 1.200 Schulkinder. Es bedarf der Schaffung einer zusätzlichen Grundschule im Nürn- berger Westen (sogenannte „GS West“) mit einer Kapazität im Um- fang von 3 Zügen, 12 Klassen für rund 200 bis 300 Schulkinder. Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Maßnahmenart Zur Entlastung soll eine neue 3-zügige Grundschule (angestrebte Ziel- größe: 12 Klassen) mit 300 Plätzen Ganztagsangebot als Kombieinrich- tung errichtet werden. Nachdem keine Realisierung auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule erfolgt, wird die GS West als städtisches Projekt umgesetzt. Für die GS West steht in der Muggenhofer Straße ein Grundstück zur Verfügung. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 2 (Projektkonkreti- sierung)
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote be- reits der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grund- lage der weiteren Planungen. Hort / Ganztagsbetreuung Errichtung von 300 Plätzen Kombieinrichtung in der neuen GS West.
Spielhof Noch nicht vorhanden Spielhof In Planung berücksichtigen; Neugestaltung gemäß DIN 18034 mit Qua- lität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
38 Schul- nummer 6619 GS Carl-von-Ossietzky- Schule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 16 Klassen 308 Schüler/-innen, zusätzlich 30 Kinder in 2 Deutschklassen Nachfolgende Werte ohne Prognose für Deutschklassen: 2025 16 Klassen 350 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2030 14 Klassen 321 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2033 12 Klassen 294 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Deutsch-Klassen am Standort - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule - Klassenmehrung Mittelschule durch Baugebiet Tiefes Feld Angestrebte Zielgröße: 12-16 Klassen Grundschule 2 Deutschklassen 14-18 Klassen insgesamt Maßnahmenart Es sind mehrere Maßnahmen am Standort notwendig: 1. Schritt: Interimsgebäude: Errichtung eines Interims-Containers für 8 Klassen und eine Hortgruppe (ca. 25 Plätze) zur Deckung der bestehenden Unterversorgung. Der In- terims-Container kann auch während des Neubaus und der Sanierung (2. und 3. Schritt) genutzt werden. 2. Schritt: Neubau auf dem Gelände des Sportvereins: Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Gelände der Sport- vereins SG Viktoria Nürnberg-Fürth bestehend aus: → Mittelschule: Zusätzliche Räume (ca. 10 AUR plus weitere Räume) → KJND-Wohngruppe: Ersatzbau für „Alte Bertha“ → Sport-Bedarfe: Ersatzbau für Betriebsräume der Freisportanla- gen (Umkleiden, Sanitäranlagen, Geräteräume, etc.) → Hort: 3-gruppiger Kinderhort mit 75 Plätzen 3. Schritt: Sanierung der Bestandsgebäude: Umbau / Sanierung und ggf. Erweiterung der Bestandsgebäude für Grundschule (3 Züge plus 2 Deutschklassen) und Mittelschule. Nutzung des vorab errichteten Interims-Containers. Sanierung der Kindertageseinrichtung auf dem Schulgelände und Nut- zung des Hort-Neubaus auf dem Sportplatz (2. Schritt) als Interim. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Realisierte Maß- nahmen 2. Schritt: Neu- bau Sportge- lände: BIC-Phase: 3 (Planung) 3. Schritt: Sanie- rung Bestand: BIC-Phase: 2 (Projektkonkreti- sierung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze Kapazität / 26 tatsächlich betreute Kinder 8 % Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Nach Abschluss der Sanierung der Bestandsgebäude (3. Schritt): Er- weiterung bzw. Erhalt von bis zu 50 Plätzen als nach Möglichkeit rechts- anspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule).
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 130 Plätze 42 % Hort / Ganztagsbetreuung Im Neubau auf dem Sportplatz werden zukünftig 75 Hortplätze realisiert (siehe oben 2. Schritt). Sanierung der Bestands-Kindertageseinrichtung auf dem Schulgelände (siehe oben 3. Schritt).
Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen Spielhof: Erhalten bzw. bei Neubau in Planungen berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu GS Tiefes Feld Schule Ausgangssituation Im Westen des Stadtgebietes werden die Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung in den Neubaugebieten (Tiefes Feld, ATV-Gelände an der Wallensteiner Straße und Züricher Straße) besonders sichtbar. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist geplant, das Gebiet der Planungsregion statt bisher sieben zukünftig in neun Grundschul- sprengel zu unterteilen (GS Henry-Dunant-Schule, GS Knauer- schule, GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Reutersbrunnenschule, GS Michael-Ende-Schule, GS Friedrich-Wanderer-Schule, GS Georg-Paul-Amberger-Schule und die neuen Standorte GS West und GS Tiefes Feld). Die zu erwartende Schülerzahl macht eine ei- gene Sprengelschule für das Wohnquartier Tiefes Feld notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist eine Grundschule zu er- richten. Schule Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Neubau einer Grundschule mit Betreuungsangebot. Die genaue Zügigkeit der Grundschule und deren zeitliche Realisierung ist abhängig vom konkreten Aufsiedlungsprozess sowie den Vorgaben zur Förderfähigkeit seitens des Freistaats Bayern. Eine gemeinsame Er- richtung der Grundschule zusammen mit einem Gymnasium im ÖPP- Verfahren könnte wirtschaftliche Vorteile ermöglichen. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Derzeit keine BIC-Anmeldung, da Realisierung als ÖPP-Projekt
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote be- reits der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grund- lage der weiteren Planungen. Hort / Ganztagsbetreuung Kita-Nord (Bereich BPlan 4445A): Auf einer Gemeinbedarfsfläche im Norden des Entwicklungsgebiets wird ein Haus für Kinder gebaut, in welchem auch 50 Hortplätze vorge- sehen sind. Kita-Ost (Bereich BPlan 4445B): Auf einer Gemeinbedarfsfläche im Osten des Entwicklungsgebiets in di- rekter Nachbarschaft zum Schulcampus wird eine Kindertageseinrich- tung gebaut, in welchem 75 inklusive Hortplätze vorgesehen sind. Kombieinrichtung am Schulstandort: In der neu entstehenden Grundschule Tiefes Feld werden weitere Ganztagsplätze bedarfsabhängig als Kombieinrichtung geschaffen. Bei einer zukünftigen 3-Zügigkeit werden voraussichtlich 150 Plätze Kombieinrichtung geschaffen.
Spielhof Noch nicht vorhanden Spielhof In Planung berücksichtigen; Neugestaltung gemäß DIN 18034 mit Qua- lität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1.

Planungsregion 5 Süd-Westen

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
12 Schul- nummer 6590 GS Erich-Kästner-Schule mit Dependance Reichelsdor- fer Schulgasse Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 20 Klassen 447 Schüler/-innen 2025 20 Klassen 457 Schüler/-innen 2030 18 Klassen 399 Schüler/-innen 2033 16 Klassen 377 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Standort-Erich-Kästner-Schule: 11 GS-Klassen Standort Reichelsdorfer Schulgasse: 5 GS-Klassen Insgesamt: 16 GS-Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Es besteht hoher Sanierungsbedarf. Schule: Angestrebte Zielgröße Für den Standort wird eine 5-zügige Grundschule geplant. Die Aufteilung ist wie folgt angedacht: - Erich-Kästner-Schule: 14 Klassen - Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: 6 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau am Standort Erich-Kästner-Schule (Eichstätter Str.) einschließlich einer Interims-(Teil-)Auslagerung, vor- rausichtlich auf ein benachbartes Grundstück. Ref.IV (alleine) BIC-Phase: 3 (Planung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 54 Plätze 12 % Zwei Standorte:  Mittagsbetreuungsgruppen im Mietobjekt in der Reichelsdorfer Hauptstraße 114  Mittagsbetreuungsgruppen am Standort Reichelsdorfer Schul- gasse 11 Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Die Mittagsbetreuung am Standort Reichelsdorfer Schulgasse ist im Zuge eines Neubaus nach Möglichkeit als rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot an der Erich-Kästner-Schule zu veror- ten (ca. 125 Plätze). Die dadurch freiwerdenden Raumkapazitäten am Standort Reichelsdorfer Schulgasse können dann für Unterrichtsbe- darfe genutzt werden. Das Mietobjekt in der Reichelsdorfer Haupt- straße 114 kann dann aufgegeben werden.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 265 Plätze 59 % Hort / Ganztagsbetreuung Mit dem Neubau des Hortes in der Dollnsteiner Straße kann ein aus- reichendes Hortangebot gewährleistet werden.
Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhof vorhanden, Generalsanierungsbedarf Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein ausgebauter Spielhof. Schulhof ist nach Schulnutzung öffentlich zugänglich zu halten. Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhofneuplanung berücksichtigen Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein Ausbau zum Spielhof mangels Fläche geplant.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
20 Schul- nummer 6598 GS Birkenwald-Schule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 17 Klassen 318 Schüler/-innen. zusätzlich 57 Kinder in 3 Deutschklassen Nachfolgende Werte ohne Prognose für Deutschklassen: 2025 15 Klassen 336 Schüler/-innen + 3 Deutschkl. 2030 14 Klassen 316 Schüler/-innen + 3 Deutschkl. 2033 12 Klassen 294 Schüler/-innen + 3 Deutschkl. Feststellung 2024: Durch starken Zuzug in Neubaublöcke vermut- lich künftig regelmäßig 4 Eingangsklassen mit ca. 400 Schüler/-in- nen Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Dringender Sanierungsbedarf und Erweiterungsbedarf Angestrebte Zielgröße Grundschule (Regelschule): 16 Klassen Deutschklassen: 4 Klassen Insgesamt: 20 Klassen Maßnahmenart Sanierung oder Abriss/Neubau des bestehenden Gebäudes. Umset- zung abhängig von baulicher Bewertung (Sanierung, Neubau, evtl. Rea- lisierung in Bauabschnitten). Prüfung von allen Gebäuden am Standort notwendig, also auch Hort Herriedener Straße 27, Mittelschule und Sporthalle mit Betriebsräumen in einem Gesamtkonzept. Dabei soll auch das Thema Speiseversor- gung von Hort und schulischem Ganztagsangebot der Grundschule so- wie Ganztag der Mittelschule und die Verlagerung von Fachunterrichts- räumen der Mittelschule in ein anderes Gebäude bzw. einen Neubau geprüft werden. Notwendige Lösung für eine (Voll-)Auslagerung in Abhängigkeit von an- deren Baumaßnahmen in der Planungsregion bzw. im benachbarten Stadtgebiet. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 2 (Projektkonkreti- sierung)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 56 Plätze 15% Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Nach Abschluss der Sanierung bzw. Abriss/Neubau Weiterentwicklung der Mittagsbetreuung zu einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene oder gebundene Ganztagsschule) mit rund 100 Plätzen (25-33% Versorgung).
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 159 Plätze 42% Hort Weiltinger Straße: 25 Plätze wurden Rahmen des Kindergar- ten-Notprogramms in Kindergartenplätze umgewandelt. Ab Sep- tember 2025 stehen 100 Hortplätze zur Verfügung. Hort Herriedener Straße 27 befindet sich zwischen dem Grund- schulgebäude und dem Mittelschulgebäude und hat ebenfalls einen Sanierungsbedarf. Hort / Ganztagsbetreuung Der Hort Weiltinger Straße steht auch während der Auslagerung den Kindern der GS Birkenwald-Schule zur Verfügung, evtl. muss durch ei- nen Transfer die Hortbelegung sichergestellt werden. Der Hort Herriedener Straße muss bei (Voll-)Auslagerung der Grund- schule gegebenenfalls ebenfalls ausgelagert werden. Nach Abschluss der Sanierung bzw. Abriss/Neubau kehrt der Hort Her- riedener Straße auf das Schulgelände zurück als 4-gruppiger Kinderhort mit 100 Plätzen. Damit wird eine Hort-Versorgung von 50-60% erreicht. Weiteres Vorgehen/Planung abhängig von Lösung für (Voll-)Auslage- rung in der Planungsregion bzw. im benachbarten Stadtgebiet sowie dem Ergebnis der Baumassenstudie.
Spielhof Spielhof vorhanden Spielhof Spielhoferweiterung möglich. Bei Baumaßnahmen berücksichtigen. Kinderversammlung 2025: Prüfung, ob Spielgeräte bereits vor der Bau- maßnahme im Spielhof ersetzt werden können.

Planungsregion 6 Südliche Vororte: Keine A-Maßnahme

Planungsregion 7 Mitte / Altstadt

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwortlich- keiten Planungsstand
25 Schul- nummer 6607 GS Insel Schütt Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 12 Klassen 256 Schüler/-innen 2025 12 Klassen 258 Schüler/-innen 2030 13 Klassen 267 Schüler/-innen 2033 12 Klassen 271 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen. Schule: Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Die GS Insel Schütt soll dauerhaft als 3-zügige Schule (12 Klassen) geführt werden. Zusammen mit der ebenfalls am Standort ansässi- gen MS Insel Schütt (14 Klassen) ergibt sich ein Raumbedarf, der die vorhandene Unterrichtskapazität deutlich übersteigt. Insbeson- dere Flächen für die Ganztagsangebote der Grundschule (Gebun- dener Ganztag, Mittagsbetreuung) stehen aktuell nur in stark redu- ziertem und eingeschränktem Umfang zur Verfügung (synergeti- sche Nutzungen). Es ist deshalb notwendig, das auf dem Schulge- lände befindliche bisherige Hortgebäude zu einem Haus für die schulische Betreuung weiterzuentwickeln.
Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag: Mittagsbetreuung: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze Kapazität / 31 tatsächlich betreute Kinder 12 % Gebundene Ganztagsschule: 100 Plätze 39 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag: Nach Auszug des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in den Neubau in der „Unteren Talgasse“ soll zeitnah ein entsprechender Umbau bzw. eine Sanierung des Gebäudes stattfinden. Langfristig soll in dem „Betreuungshaus“ der gebundene Ganztag (100 Plätze; 4 Klassen) und die Mittagsbetreuung bzw. der offene Ganztag (voraussichtlich 150 Plätze) mit einer entsprechenden Kü- chen- und Speiseraum-Infrastruktur untergebracht werden und zu einem nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot weiterentwickelt werden. Ref.IV (alleine) BIC-Phase 3 (Planung)
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 50 Plätze 20 % Hort: Hortneubau 2 Gruppen Herrenschießhaus/Untere Talgasse 8 (50 Plätze) (zusammen mit einem Kinder- und Jugendhaus) Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 „lang- fristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht [wird]. Auf den Aufbau von neuen Hortkapazitäten auf der Insel Schütt kann des- halb verzichtet werden.“ Ref.V (alleine) In Liste realisier- ter Maßnahmen
Spielhof: Vorhanden Spielhof: erhalten

Sprengel-

nummer

Verantwortlich-

keiten

Planungsregion 8 Südstadt

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
21 Schul- nummer 6599 GS Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2024 22 Klassen 480 Schüler/-innen 2025 22 Klassen 491 Schüler/-innen 2030 22 Klassen 484 Schüler/-innen 2033 20 Klassen 476 Schüler/-innen Inklusive neue Sprengelgrenzen zwischen GS Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule und GS Wiesenschule. Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen für Grundschule im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule im Container auf Schulgelände Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. In der gesamten Planungsregion Südstadt ist eine enorme Klas- senmehrung vorhanden (ebenso GS Wiesenschule, GS Holzgar- tenschule, GS Kopernikusschule). Angestrebte Zielgröße 26 Klassen / 6,5 Züge Änderung des Sprengelgebiets zum Schuljahr 2024/2025 (Wiesen- schule) sowie Entlastung der GS Kopernikusschule. Maßnahmenart Auszug der Mittelschule in den Neubau Schulcampus Werderau in der Maiacher Straße (Frühjahr 2024). Interims-Nutzung: Interimsbelegung durch die GS Kettelerschule, um eine Sanierung der GS Kettelerschule zu ermöglichen. Parallel Erweiterung der Mittagsbetreuung. Umbau und Kernsanierung: Umbau und Kernsanierung für Grundschule und ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Umfang von bis zu 450 Plätzen sowohl in einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot als auch über Hortplätze am Schulstandort. Rückbau Containeranlagen und Sanierung Spielhof Abschließend Abbau / Rückbau der Containeranlagen auf dem Schul- gelände und Herstellung als Außenfläche für Grundschule und ganztä- gige Bildung, Betreuung und Erziehung als öffentlicher Spielhof. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 1 (Planungsauf- trag)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze 10 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Erweiterung der Mittagsbetreuung am Standort als Angebot für die Kin- der der Grundschulen Friedrich-Herschel-Schule, Wiesenschule und Kopernikusschule. Nach Umbau und Kernsanierung: Weiterentwicklung zu einem rechts- anspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 256 Plätze 53 % Hort / Ganztagsbetreuung Nach Sanierung / Umbau: Schaffung bis zu 450 Plätze sowohl in einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot als auch über Hortplätze am Schulstandort. Anschließend Rückbau der Containeranlagen inklusive Hort.
Spielhof: War vorhanden und hatte dringenden Sanierungsbedarf. Sanierungsvorhaben wurde zurückgestellt. Alle Spielgeräte wurden in 2019 vollständig abgebaut zugunsten des Containerstandorts für Grundschule und Hort. Spielhof wurde deshalb aufgelöst. Dringender Bedarf jedoch vorhanden. Spielhof: Spielhofsanierung wurde zurückgestellt bis alle Baumaßnahmen abge- schlossen sind. Spielhof muss nach Abschluss aller Maßnahmen wieder hergestellt wer- den.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
47 Schul- nummer 6632 GS Scharrerschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 16 Klassen 349 Schüler/-innen 2025 16 Klassen 369 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 337 Schüler/-innen 2033 16 Klassen 332 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär: - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule Planungen in Abhängigkeit von einer Variantenprüfung Mittelschule Ost. Schule: Angestrebte Zielgröße Grundschul-Kapazität möglich von: 16 bis 18 Klassen / 4 bis 4,5 Züge Maßnahmenart An der Scharrerschule sind die erforderlichen Kapazitäten für die Grundschule und die Mittelschule nicht dauerhaft vorhanden, zumal auch die Containeranlage auf dem Schulgelände perspektivisch abge- baut werden muss. Um beide Schularten mit ihren ganztägigen Betreu- ungsangeboten langfristig am Standort versorgen zu können, müssten die Schülerzahlen sukzessive durch entsprechende Sprengelverände- rungen reduziert werden. Verschiedene Varianten unter genauer Be- trachtung der Bedarfe sind derzeit in Prüfung (siehe Schulraumentwick- lungsplanung, JHA/SchulA am 05.06.2025). Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Realisierung abhängig Schulraument- wicklung Mit- telschule
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 55 Plätze 16 % Gebundene Ganztagsschule: 92 Plätze 26 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag Nach Klärung der Schulraumentwicklung im Bereich der Mittelschule, Entwicklung eines langfristigen Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“ am Standort unter Einbeziehung der bestehenden gebundenen Ganztagsschule. Zeitliche und konzeptionelle Umsetzung noch offen.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 102 Plätze 29 % Hort / Ganztagsbetreuung Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts (150 Hortplätze) ohne Schuler- weiterungsflächen auf dem Schulgelände (Scharrerstraße 33). Mittel- bis Langfristig: Nach Realisierung der Schulraumentwicklung wird das Bestandge- bäude für eine ganztägige Nutzung von Grundschule und Mittelschule ertüchtigt. Die genaue Konzeption und Anzahl an Plätzen ist abhängig von der zukünftigen Zügigkeit der Schulen, den räumlichen Möglichkei- ten sowie dem Bestandsangebot im Sprengel. Die schulischen Ganz- tagsangebote (insb. gebundene Ganztagsschule) werden in das Kon- zept einbezogen. Ref.V (alleine) Hort- neubau BIC-Phase: 3 (Planung)
Spielhof: Spielhof vorhanden; Dringender Sanierungsbedarf Neubau der „Grünen Oase“ der Mittelschule in 2024 Spielhof: Sanierung des Spielhofs im Rahmen des Neubaus des 6-gruppigen Kin- derhorts auf dem Schulgelände. Erhalt von Spielhof und Grüner Oase bei Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu GS Süd / Schönweißstr. für Planungsregion Süd- stadt Schule: Neuerrichtung eines eigenen Grundschulsprengels Daraus resultierender Handlungsbedarf In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raum- mangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neubau einer 5-zügigen GS Lichtenreuth (siehe A-Maßnahme „GS Lichtenreuth“) und einer Grundschule Süd / Schönweißstraße nicht gewährleistet werden kann. Angestrebte Zielgröße: 8 Klassen / 2 Züge Maßnahmenart Zur Unterrichtsversorgung der Kinder in der Nürnberger Südstadt: Er- richtung einer 2-zügigen Grundschule nach dem Auszug der Berufs- schule 14 am Standort Schönweißstraße. Eine Herausforderung stellen die sehr geringen Freiflächen / Außenflä- chen dar. Für den Freisport ist eine Fläche am Hiroshimaplatz vorgese- hen. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.V (alleine) BIC-Phase: 1 (Planungsauf- trag) BIC-Phase: 1 (Planungsauf- trag)
Hort / Ganztagsbetreuung Der Bedarf an ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung wird durch ein rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsange- bot am zukünftigen Campus Schönweißstraße sowie durch den Neubau eines Kinderhorts abgedeckt. Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der geringen Freiflächen / Außenflächen sowie der zur Verfü- gung stehenden Flächen im Gebäude können am Standort rund 100 Plätze in einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsan- gebot realisiert werden. Neubau „Areal Frankenstraße/Tiroler Straße/ südlich des Z-Baus“: Neubau Kinderhort mit 4 Gruppen (100 Plätze) auf dem städtischen Grundstück für die GS Süd / Schönweißstraße. Bis zur Inbetriebnahme der GS Süd / Schönweißstraße Nutzung als Ersatz für Zentralhort Fran- kenstraße (befristete Baugenehmigung).
Spielhof Aktuell kein Spielhof an B4 oder B14 vorhanden. Spielhof Bei Einrichtung einer Grundschule in Planung berücksichtigen.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
51 Schul- nummer 6643 GS Sperberschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen und unter Berücksichtigung GS Lichtenreuth) 2024 24 Klassen 527 Schüler/-innen 2025 25 Klassen 543 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 323 Schüler/-innen 2033 16 Klassen 314 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 20 Klassen für Grundschule (MS am Standort benötigt zusätzliche Räume und befristete Stand- zeit von 4 AUR) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär. Dringender Sanierungsbedarf wegen Standsicherheitsgefahr. Schule: Angestrebte Zielgröße 16 Klassen / 4 Züge Maßnahmenart Maßnahme 1: Generalsanierung Bestandsgebäude: Generalsanierung der GS und MS Sperberschule inklusive des kommu- nalen Kinderhortes mit Auslagerung in die alte Bertolt-Brecht-Schule inkl. notwendige Transportkosten. Maßnahme 2: Erweiterungsbau: Neubau einer Erweiterung für Schule, Sport und ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung. Prüfung Parallelisierung von Maßnahme 1 und 2: Zeitlich parallele Durchführung beider Maßnahmen (Errichtung Erweite- rungsbau während Generalsanierung mit Auslagerung) Ref.IV (allein) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.V (allein) BIC-Phase: 3 (Planung) BIC-Phase: 2 (Projektkonkre- tisierung) BIC-Phase 1 (Planungsauf- trag)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 99 Plätze 19 % Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung und nach Möglichkeit Weiterentwicklung zu einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 177 Plätze 34 % Hort / Ganztagsbetreuung Maßnahme 1: Generalsanierung Bestandsgebäude: Auslagerung des kommunalen Kinderhorts (Sperberstraße 85 mit 50 Plätzen) zusammen mit der GS in die alte Bertolt-Brecht-Schule inklu- sive notwendiger Transportkosten. Rückkehr nach Generalsanierung in das Bestandsgebäude mit 50 Plätzen. Maßnahme 2: Erweiterungsbau: Erweiterung des Platzangebots um zusätzlich 100 Plätze durch den Neubau einer Erweiterung auf dem Schulgelände. Prüfung Parallelisierung von Maßnahme 1 und 2: Wenn eine zeitlich parallele Durchführung beider Maßnahmen (Errich- tung Erweiterungsbau während Generalsanierung) möglich ist, dann könnten im Erweiterungsbau zusammen 150 Plätze geschaffen werden statt 50 Plätze im Bestandsgebäude (Maßnahme 1) und 100 Plätze im Erweiterungsbau (Maßnahme 2). Neubau „Areal Frankenstraße/Tiroler Straße/ südlich des Z-Baus“: Neubau Kinderhort mit 4 Gruppen (100 Plätze) auf dem städtischen Grundstück für die GS Süd / Schönweißstraße. Bis zur Inbetriebnahme der GS Süd / Schönweißstraße Nutzung als Ersatz für Zentralhort Fran- kenstraße (befristete Baugenehmigung).
Spielhof Vorhanden Spielhof Erhalten, Sanierung des Spielhofs im Rahmen der Baumaßnahmen.

Planungsregion 9 Süd-Osten

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwortlich- keiten Planungs- stand
41 Schul- nummer 6625 GS Regenbogenschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 10 Klassen 219 Schüler/-innen 2025 9 Klassen 204 Schüler/-innen 2030 9 Klassen 190 Schüler/-innen 2033 11 Klassen 190 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen --- Ref.V (allein) BIC-Phase: 2 (Projektkon- kretisierung für Baumas- senstudie)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze Kapazität / 58 tatsächlich betreute Kinder 26 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung und Weiterentwicklung zu einem nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 50 Plätze 23 % Aktuell erhalten Kinder der GS Regenbogen Hortplätze im Hort Kö- nigshammerstraße und Leerstetterstraße, diese werden aber zur Versorgung der GS Kettelerschule benötigt. Hort / Ganztagsbetreuung Neubau auf dem Schulgrundstück: Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes (75/100 Plätze). Zunächst soll eine Baumassenstudie erfolgen, um ein Baufeld zwischen Ref.IV und Ref.V für die konkrete Bauplanung abzustimmen.
Spielhof: Spielhof vorhanden Spielhof: Erneuerung des Spielhofs berücksichtigen.

Sprengel-

nummer

Verantwortlich-

keiten

Planungs-

stand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
45 Schul- nummer 6628 GS Astrid-Lindgren- Schule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2024 11 Klassen 212 Schüler/-innen 2025 12 Klassen 238 Schüler/-innen 2030 10 Klassen 212 Schüler/-innen 2033 9 Klassen 201 Schüler/-innen Durch die geplante Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwasser ist von einem Bevölkerungswachstum auszugehen. Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Raumangebot ist bei genauerer Analyse nicht ausreichend und es besteht umfassender Sanierungsbedarf für das gesamte Gebäude. Im Gebäude sind neben der GS Astrid-Lindgren-Schule auch Teile der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser unterge- bracht, der andere Teil der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg- Langwasser befindet sich am Standort Glogauer Straße. Durch den Neubau des Schulzentrums in der Breslauer Straße werden die benötigten Schulsportflächen gemeinsam mit dem Vfl Nürnberg e.V. auf dem Grundstück neben der GS Astrid-Lindgren- Schule untergebracht. Angestrebte Zielgröße GS Astrid-Lindgren-Schule: 10 Klassen ca. 250 Schüler/-innen SFZ Langwasser (GS): 10 Klassen ca. 135 Schüler/-innen SVE des SFZ: 4 Gruppen ca. 40 Schüler/-innen Größe der Grundschule abhängig vom Zeitplan der Realisierung und dem quantitativen Umfang der Stadtteilerneuerung in Langwasser. Maßnahmenart Langfristig: Neubau bzw. Sanierung/Erweiterungsbau sowohl der GS Astrid- Lindgren-Schule als auch der gesamten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte). Für die GS Astrid-Lindgren-Schule werden 75 Plätze Kombieinrichtung eingeplant. Für die Grundschulstufe des SFZ Langwasser wird ein 3- gruppiger integrativer Hort (ca. 54 Plätze) eingeplant. Eine Machbarkeitsstudie wurde durchgeführt und zeigte, dass ein Er- satzneubau auf der Fläche des Bestandsgebäudes notwendig ist. Des- halb setzt die Umsetzung der Maßnahme eine Auslagerung in ein Inte- rim voraus, das momentan gesucht wird. Mittelfristig: Zur Bedarfsdeckung im Hortbereich: Prüfung der Schaffung zusätzlicher Hortgruppen in „Häusern für Kinder“ zusammen mit Kinderkrippen- und/oder Kindergartenplätzen (s.u.). Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 1 (Planungsauf- trag für Bau- maßnahme) (Machbarkeits- studie wurde abgeschlos- sen)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 23 Plätze Kapazität / 30 tatsächlich betreute Kinder 14 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Langfristig wird das Angebot der Mittagsbetreuung bei einem Neubau bzw. bei Sanierung/Erweiterung der GS Astrid-Lindgren-Schule durch das Angebot der Kombieinrichtung abgelöst bzw. ersetzt.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 110 Plätze 52 % Daraus resultierender Handlungsbedarf Im Gebiet Langwasser-Süd (GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Georg-Ledebour-Schule, GS Adalbert-Stifter-Schule) stehen insge- samt mittelfristig ca. 400 Plätze in Horten und Mittagsbetreuungen zur Verfügung, was einer Versorgungsquote von rund 70% ent- spricht. Unter Berücksichtigung der geplanten Stadtteilerneuerung in Langwasser, besteht kurz- bis mittelfristig die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Hortplätze im Gebiet dieser drei Grundschulen. Die Erweiterung des Ganztagsangebots über den Neubau bzw. über Sanierung /Erweiterung der GS Astrid-Lindgren-Schule als langfristige Lösung, kommt voraussichtlich zeitlich zu spät. Hort / Ganztagsbetreuung Langfristig: Im Neubau bzw. nach Sanierung/Erweiterung der GS Astrid-Lindgren- Schule werden 75 Plätze als Kombieinrichtung geschaffen. Die Bedarfe der Ganztagsbildung der Grundschulstufe des SFZ Langwasser werden durch den Bau eines 3-gruppigen integrativen Kinderhorts berücksich- tigt mit dem Ziel ein inklusives Angebot zu entwickeln. Mittelfristig: Durch die Planungen zur Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwas- ser entstehen u.a. Bedarfe an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen. Diese werden voraussichtlich über den Neubau einer altersübergreifen- den KiTa, ein sogenanntes „Haus für Kinder (HfK)“ geschaffen. Um im Gebiet Langwasser-Süd (GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Georg- Ledebour-Schule, GS Adalbert-Stifter-Schule) den kurz- bis mittelfristi- gen Bedarf an Hortplätzen zu decken, wird die Schaffung zusätzlicher Hortgruppen in einem „Haus für Kinder“ (HfK) geprüft.
Ref.V (alleine) Realisierungs- form noch of- fen
Spielhof: Vorhanden, Sanierungsbedarf Spielhof: Neuen Spielhof in Planungen berücksichtigen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 05.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Bau einer Grundschule im Nürnberger Westen

hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 14.März 2024 und

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.Mai 2024

Anlagen: 7.1 Sachverhalt 7.2 Lageplan Grundschule West Antrag_Grundschule West Wandererschule_SPD Antrag Grundschule West Grüne

Bericht: Die Maßnahme Neubau GS West befindet sich im BIC-Verfahren, Planungsmittel wurden bereitgestellt und die Planungen mit Ref.VI/H aufgenommen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Qualitativ gute ganztägige Bildung erhöht die Chancengerechtigkeit und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.VI/H

Ref.IV/SpS

Ref.V/J

zur Sitzung des gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Sachverhaltsdarstellung

Planungen und Bau einer GS West im Stadtteil Muggenhof

Im Westen Nürnbergs, im Stadtteil Muggenhof, in der Muggenhofer Straße 172, wird ab 2026 auf einem rund 8.300 m² großen Grundstück eine neue, dreizügige Grundschule mit einem Ganztagsangebot in Kombibauweise errichtet. Die moderne Bildungseinrichtung wird Platz für 300 Schülerinnen und Schüler im Unterricht und mit gleich vielen Ganztagsplätzen bieten. Eine Inbetriebnahme ist gemäß aktuellem Planungsstand zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen.

Situation im Grundschulbereich in der westlichen Außenstadt:

GS Friedrich-Wanderer Schule:

Trotz Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus (+ 4 AUR) im Jahr 2022 ist die Schule kapazitativ an ihrer Grenze angelangt und muss, auch aus schulorganisatorischen Gründen, von einer 7- Zügigkeit sehr zeitnah in eine 5-Zügigkeit zurückgeführt werden. Zusätzlich werden in diesem Bereich derzeit Wohnbauvorhaben fertiggestellt, die zu einer Schülermehrung führen werden, weitere sind in Planung. Im Schuljahr 2024/2025 hat die Schule zum Stand der Oktoberstatistik 2024 bereits 623 Schülerinnen und Schüler in 28 Klassen.

Es ist geplant, das aktuelle Sprengelgebiet der Friedrich-Wanderer-Schule zu teilen und im Sinne der sicheren Schulwege und des sozialräumlichen Bezugs das Gebiet nördlich der Fürther Straße zum Sprengelgebiet für die neue Grundschule West zu machen. In diesem Bereich leben bereits zum Stand 31.12.2024 über 200 (214) Kinder im Grundschulalter. Aufgrund der darauf aufbauenden Bevölkerungsvorausberechnung 2024 muss nach derzeitigem Stand eine dreizügige Grundschule (12 Klassen) vorgesehen werden für langfristig etwa 300 Schülerinnen und Schüler.

GS Reutersbrunnenschule und GS Wahlerschule

Die GS Reutersbrunnenschule und die GS Wahlerschule stellen keine dauerhafte Alternative für eine neue Grundschule West dar. Da die genannten Schulen sozialräumlich nicht dem zu entlastenden Stadtgebiet zugeordnet sind, ergäben sich zum Teil Schulwege über mehrere mehrspurige Straßen (z.B. Maximilianstraße) oder durch Gebiete ohne soziale Kontrolle (z.B. Adolf-Braun-Straße und Querung Pegnitzgrund). Insbesondere bei der GS Reutersbrunnenschule können sich zudem Schulwege ergeben die deutlich über der 2-Kilometer-Grenze liegen. Darüber hinaus sind die Schulstandorte GS Reutersbrunnenschule und GS Wahlerschule durch ihr eigenes Schülerpotential ausgelastet.

An der GS Wahlerschule ist unter Einbeziehung der Sprengelveränderung hin zur neuen Grundschule in der Forchheimer Straße langfristig von einer Zweieinhalbzügigkeit (plus 4 Partnerklassen der Jakob-Muth-Schule) auszugehen. Unter Berücksichtigung eines auskömmlichen Betreuungs- und Fachraumangebots ist dies die maximal mögliche Belegung für die vorhandenen und geplanten Raumstrukturen.

Die GS Reutersbrunnenschule befindet sich in einem Gebäude mit der Berufsschule Direktorat 5. In den Osterferien 2025 wurde neben dem Schulgebäude ein Erweiterungsbau mit 8 Unterrichtsräumen und 150 Hortplätzen in der Bauweise Kombieinrichtung in Betrieb genommen. Dadurch erhält das Schulgebäude die notwendige Entlastung. Perspektivisch ist der Auszug

der Berufsschule B5 geplant, die zukünftig ihren Standort gemeinsam mit der B14 nach Umbau im ehemaligen Siemens Gebäude in der Colmberger Straße haben wird. Die dann freiwerdenden Räume können nach Sanierung und Umbau genutzt werden, um weitere Betreuungsbedarfe der GS Reutersbrunnenschule sowie schulische Bedarfe umliegender Schulen (GS Knauerschule, MS Johann-Daniel-Preißler-Schule) zu decken.

Grundstück

Das Grundstück für die GS West hat eine Breite von etwa 65 Metern und eine Tiefe von rund 125 Metern. Das Gelände ist im Osten und Norden durch ein gewerbliches Gebäude sowie Kleingärten begrenzt, im Westen verläuft die eingleisige Ringbahn. Im Süden grenzt es an die Muggenhofer Straße, in unmittelbarer Nähe des ehemaligen AEG-Areals. Zudem befindet sich das Pegnitztal mit dem „Fuchsloch“ in der Nähe, was der Umgebung einen naturnahen Charakter verleiht.

Abbildung 37

Aktuell befinden sich auf dem Grundstück zwei Bestandsgebäude, darunter Hallen, Büros und ein Unterstand, sowie Freiflächen. Der Zugang zum Grundstück erfolgt über die Muggenhofer Straße. Im Zuge des Neubaus wird das Gelände neu strukturiert und als zukunftsfähiger Schulstandort gestaltet.

Neben den Räumen für Schule und Betreuung ist auch eine Einfachturnhalle geplant. Zusätzlich sind auf dem Gelände Freisportflächen vorgesehen, es sollen eine Laufbahn und ein Allwetterplatz realisiert werden. Das Außengelände steht zum großen Teil als öffentlicher Spielhof den Kindern aus dem Stadtteil im Rahmen der Regelöffnungszeiten zur Verfügung.

Nach einer Baumassenstudie fügt sich die geplante viergeschossige Bauweise als zweispännige Randbebauung harmonisch in das bestehende Umfeld ein. Diese Anordnung ermöglicht eine effiziente Nutzung des Grundstücks und schafft gut belichtete Räume für Schule und Betreuung, die durch die gezielte Ausrichtung der Gebäude zur Tageslichtnutzung optimiert werden.

Da das Grundstück begrenzt ist, wird eine mindestens viergeschossige Bauweise erforderlich, um den räumlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Das Gelände auf AEG Nord befand sich in Erbpacht mit einer verzweigten Form von Untermietverhältnissen. In der Referentenrunde vom 26.09.2023 wurde Ref. VII beauftragt, mit der Erbpachtnehmerin und den Mietern in Vertragsabschlüsse zu gehen, sodass der Großteil der bestehenden Untermietverhältnisse mit Gewerbetreibenden voraussichtlich bis Sommer 2026 beendet werden können und das Gelände ab dann für den Bau der neuen Grundschule zur Verfügung stehen kann. Die Bauherrenschaft liegt bei Ref VI/H.

Bedarf ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung

Am 15.03.2023 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss:

„Vor dem Hintergrund der aktuell vorgestellten Planungen des Bezirks Mittelfranken im Projektausschuss am 07.03.2023 für den Neubau des Zentrums für Hörgeschädigte und der dort übermittelten Informationen zum geplanten Interim und des dargestellten Zeitplans mit einer Inbetriebnahme der Grundschule West nicht vor dem Schuljahr 2033/34 beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts, um den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen in der westlichen Außenstadt zeitnah decken zu können.“

Infolgedessen erarbeiteten das Jugendamt und das Amt für allgemeinbildende Schulen der Stadt Nürnberg ein pädagogisches Gesamtkonzept. Dabei ist es zielführend entsprechend des „Nürnberger Wegs“ das Ganztagsangebot komplett in einem qualitativ hochwertigen Angebot am Standort zu realisieren. Auf Basis der 3-Zügigkeit der Grundschule ergibt sich somit ein Bedarf von bis zu 300 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung.

Pädagogisches Konzept der GS West mit Kombieinrichtung auf dem Standort AEG Nord

An der Grundschule West soll eine 3-Zügigkeit (12 Klassen) mit 300 Betreuungsplätzen in einer Kombieinrichtung umgesetzt werden. Die Kombieinrichtung soll sich in 4 Cluster mit je 75 Plätzen gliedern. Das bedeutet: Für alle Schülerinnen und Schüler wird ein Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Schulhaus der Grundschule West im Modell der sogenannten „Kombieinrichtung“ bzw. „Kooperativen Ganztagsbildung“ vorgehalten.

Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die Innovation im Grundschulbau in der integrierten Bauweise von Grundschule und Hort aus. Gleichzeitig können eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot gewährleistet werden. Basis der Kombieinrichtung ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Auch wenn die einzelnen Räume eine prioritäre Nutzungszuordnung haben, stehen grundsätzlich beiden Koopera-

tionspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume des Grundschul-/Hort-Gebäudes ganztägig zur Verfügung. Die Kombieinrichtung entspricht mit dem Mengengerüst für 300 Schulkinder einem 12-gruppigen Hort. Mit dieser baulichen Umsetzung will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb sowie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele „Familienfreundliches Angebot“, „Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung)“, „Inklusion“, „Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung“ sowie „Gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe“.

Das miteinander verzahnte Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen.

Bezogen auf das an der Grundschule West für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst werden dafür vier Schul-Hort-Cluster mit je 75 Betreuungsplätzen veranschlagt, die Räume des Hortes (Kombieinrichtung) mit schulischen Räumen und Flächen kombinieren. Die Struktur der Clusterung orientiert sich dabei an organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Hortpädagogik einerseits und andererseits an organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Schule.

Ein Schul-Hort-Cluster umfasst:

 3 Allgemeine Unterrichtsräume  1 schulischen Gruppenraum inkl. Lehrmittelfläche  1 Offene Lernfläche (als Fluraufweitung)  Horträume nach dem Raumprogramm Hort inkl. integrierter Speisefläche  1 Garderobenraum mit 80 Garderobenschränken  Sanitäranlagen (Kinder, Personal)  Infrastruktur (Putzmittelraum, Technikflächen,…)

Der Zugang muss so geregelt sein, dass der Hortbereich erreichbar ist ohne den Unterrichtsbereich zu betreten (z.B. in Ferienzeiten) und umgekehrt. Die übrigen schulischen Räume aus dem Raumprogramm (Verwaltung, Fachunterrichtsräume,…) werden zusätzlich zu den Schul- Hort-Clustern umgesetzt.

Die Außenflächen werden von der Schule und der Betreuungseinrichtung synergetisch genutzt und sollen im Sinne der Spielhofnutzung und gemäß den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken für die Nutzung schulischer Außensportanlagen für eine geregelte außerschulische Nutzung zugänglich gemacht werden.

Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebots auch das Erlernen von Spiel, Sport und Bewegung zu ermöglichen, werden eine Einfach-Sporthalle sowie Freisportanlagen (Allwetterplatz mit Weitsprunganlage, Laufbahn) am Schulstandort errichtet. Nur mit Hilfe der Sportflächen am Schulgelände kann die Durchführung des Sportunterrichts gewährleistet werden, da keine externen Alternativen vorhanden sind. Darüber hinaus sind die Sportflächen notwendige Basis, um eine über den Sportunterricht hinausgehende Bewegungsaktivierung der Kinder fördern zu können. Dadurch kann Sport und Bewegung integraler Bestandteil der Bildung und Erziehung an der neuen Grundschule West werden.

Die Sporthalle soll außerhalb schulischer Nutzungszeit den Nürnberger Sportvereinen zur Verfügung stehen. Sie wird daher für externe Nutzer gesondert erschlossen, so dass der Zugang ohne Querung der weiteren schulischen Flächen ermöglicht wird.

Hortsituation an der Friedrich-Wanderer-Schule

Durch den Neubau des Kinderhorts Fürther Straße konnte die Hortsituation an der Friedrich- Wanderer-Schule stark verbessert werden. Eine große Herausforderung stellt dennoch der Wegfall des Containers (Mittelbaus) dar. Um den Wegfall des Containers zu kompensieren und die Situation bis zur Inbetriebnahme der Grundschule West zu verbessern, können ab September 2025 folgende Lösungen bzw. Maßnahmen umgesetzt werden:

Maßnahme 1: Erhöhung Platzzahl Kinderhort Fürther Straße

Im Kinderhort Fürther Straße kann ab September 2025 die Platzzahl von 130 auf 150 Plätze erhöht werden, womit für 20 weitere Kinder ein Hortplatz direkt am Schulcampus zur Verfügung steht. Die Plätze sind bereits weitestgehend vergeben.

Maßnahme 2: Weitere Belegung Kinderhort Bartolino

Der Träger des Kinderhorts Bartolino und die im Jugendamt zuständige Abteilung sind in engem Kontakt miteinander und arbeiten darauf hin, dass eine Vollbelegung zum Sommer 2025 wieder möglich ist.

Maßnahme 3: Kinderhort Maiacher Straße

Anfang 2024 ist der Kinderhort Maiacher Straße in den Neubau im Schulcampus Werderau gezogen. Mit diesem Umzug konnte die Platzzahl des Kinderhorts auf 150 Plätze erhöht werden. Nach Auswertung der Vergabe der Hortplätze können 25 freie Hortplätze den Kindern der Friedrich-Wanderer-Grundschule angeboten werden. Die Eltern können das Angebot nutzen, wenn sie einen Betreuungsbedarf an mindestens vier Tagen in der Woche bis etwa 16.30 / 17.00 Uhr haben. Die Stadt Nürnberg wird voraussichtlich einen Transfer organisieren.

Maßnahme 4: Familienzentrum Marterlach

Auch im Familienzentrum Marterlach, in Trägerschaft der Diakoneo KdöR, das sich direkt neben dem Schulcampus Werderau befindet, stehen ab September 2025 freie Hortplätze zur Verfügung, die den Kindern der Friedrich-Wanderer-Schule angeboten werden können.

Maßnahme 5: Diakoneo Kinderhort Future Kids

Im April 2025 ist der neue Kinderhort Future Kids in Trägerschaft der Diakoneo KdöR an der Reutersbrunnenschule in Betrieb gegangen. Ab September 2025 stehen im Neubau noch freie Hortplätze zur Verfügung, die den Kindern der Friedrich-Wanderer-Schule angeboten werden können.

Maßnahme 6: Haus für Kinder MIO

Im Haus für Kinder MIO in Trägerschaft der ISKA gGmbH stehen einzelne freie Hortplätze zur Verfügung, die den Kindern der Friedrich-Wanderer-Schule angeboten werden können. Allerdings kann es keinen von der Stadt Nürnberg organisierten Transfer geben.

Die Eltern der Friedrich-Wanderer-Schule, die sich Anfang Mai im Kita-Portal noch auf den Wartelisten befanden, wurden per E-Mail über die Möglichkeiten informiert. Dieser Bericht wurde vor dem Anmeldeschluss für die benannten Maßnahmen, dem 23. Mai 2025, erstellt.

ÖÖ 77 Brucknerstraße e ß a r t s w o Muggenhofer t o Fl Straße © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg F ü Für rechtsverrbtinhdliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht e geeignet. Das Daturm Sdes Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information t rdaar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher ß Aufgaben zulässig. Die Weitergeabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:2 000 0 75 m Erstellungsdatum 23.02.2024 Ersteller DAlfonso, Nino

SPD

spd@stadtnuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRGERMEISTER

1 k mi 2024

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 14. März 2024 Antragsteller: Dr. Prölß-Kammerer, Claudia Arabackyj

Stand Schulneubau Grundschule West und Hortsituation Wandererschule

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung des Stadtrats am 15. März 2023 wurde der Ausstieg der Stadt aus der gemeinsam Planung mit dem Bezirk Mittelfranken am Standort des Zentrums für Hörgeschädigte in der Pestalozzistraße beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt nach alternativen Optionen für die Errichtung der Grundschule West zu suchen.

Die ehemals vierzügige Wanderer Schule wurde zwischenzeitlich 7 zügig, jetzt bereits 8 zügig. Auch in diesem Schuljahr werden voraussichtlich wieder 8 Schulklassen zustande kommen. Die räumlichen Kapazitäten der Schule reichen in diesem Jahr noch aus, in 2025 werden sie wohl erschöpft sein.

Zusätzlich verschärft sich dort gerade die Hortsituation. Der städtische Hort ist bereits jetzt voll ausgelastet und der bestehende Containerbau (Mittelbau) wird auf Grund Statik Problemen nicht weiter betrieben werden können. Zum Schuljahresende läuft endgültig die Betriebserlaubnis aus. Die Container waren nur als Interimslösung für einige Jahre vorgesehen gewesen und hätten bereits vor einigen Jahren aufgelöst werden sollen. Damit könnten hier 75 Plätze wegfallen.

Die SPD Fraktion stellt daher folgenden Antrag für den zuständigen Fachausschuss:

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand zum Thema Neubau Grundschule West und die Hortsituation an der Wanderer Schule

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzende schulpolitische Sprecherin stellv. Fraktionsvorsitzende

SPD

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36,46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 3. Mai 2024

Aktuellerstand: Grundschule West

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Jahr 2023 haben Stadt und Bezirk das Vorhaben eines gemeinsamen Konzepts für einen gemeinsamen Campus Pestalozzistraße (Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken und Grundschule West) ad acta gelegt. Ein Grund hierfür war unter anderem der angedachte Bezugstermin zum Schuljahr 2033/34, der aus Sicht der Stadt Nürnberg wegen des hohen Bedarfs zu spät gewesen wäre. Daher hat der Stadtrat in der Sitzung vom März 2023 in einem mehrheitlichen Beschluss die Verwaltung mit einer zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts beauftragt.

Obwohl die Zeit drängt und Eltern sowie Elternbeirat sich endlich eine tragfähige Lösung und eine offene Kommunikation diesbezüglich wünschen, gab und gibt es bezüglich eines alternativen Konzepts nur sehr spärliche Informationen.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über

Schülerinnen.

Mit freundlichen Grüßen

■ ■ ■

Andrea Bielmeier Gabriele Klaßen Andrea Friedel Stadträtin Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 05.06.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Schulversuch "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" - Aktueller

Stand in der Stadt Nürnberg

Anlagen: 8.1 Sachverhalt

Bericht: Mit dem Schulversuch KiPrax wird ab dem Schuljahr 2025/26 die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger in Bayern modernisiert: Eine vergütete Ausbildung wird ermöglicht, die Praxisanteile werden erhöht bei gleichbleibenden Eingangsvoraussetzungen und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung.

Es wird zum aktuellen Stand in der Stadt Nürnberg sowie zu den Perspektiven ab Schuljahr 2026/27 berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Teilnahme am Schulversuch KiPrax steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die die Aufnahmevoraussetzung dafür erfüllen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV/SchB

PA

zur Sitzung des gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 05.06.2025

Sachverhaltsdarstellung

Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“

Aktueller Stand in der Stadt Nürnberg

Rechtlicher Rahmen des Schulversuchs

Mit dem Landtagsbeschluss vom 15.12.20221 wurde die Staatsregierung aufgefordert, im engen Dialog mit den Berufsfachschulen für Kinderpflege, den Fachakademien für Sozialpädagogik sowie dem Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern eine vergütete Ausbildung zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ zu prüfen sowie der Frage nachzugehen, inwieweit der Praxisanteil erhöht werden kann.

Das StMUK initiierte deshalb die Durchführung des Schulversuchs KiPrax mit Beginn des Schuljahres 2025/26: Unter Einhaltung der Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen der KMK2, unter Beibehaltung der Aufnahmevoraussetzungen, der Ausbildungsdauer und der Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss zu erreichen, soll die Ausbildung modernisiert werden. Den staatlich geprüften Kinderpfleger/-innen soll es weiterhin möglich sein, sich zu staatlich anerkannten Erziehern/innen weiterbilden zu können. Weiteres Ziel des Schulversuches ist es, den Praxisanteil zu erhöhen und (in Konsequenz) die Unterrichtszeit entsprechend zu reduzieren. Über beide Schuljahre hinweg sind 45 Wochenstunden Unterrichtszeit (á 45 Minuten) und 24 Stunden Praxis in der Einrichtung á 60 Minuten geplant. Über die jeweilige Organisationsform entscheidet die einzelne, am Schulversuch beteiligte, Berufsfachschule für Kinderpflege.

Voraussetzung für eine optimale Vernetzung und Zusammenarbeit der Berufsfachschule und der kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung (Praxisstelle) und dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in der Praxisstelle die notwendigen Handlungskompetenzen sowie eine professionelle Haltung erwerben, ist die fachliche Betreuung in der Praxisstelle durch eine pädagogische Fachkraft. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Berufsfachschule für Kinderpflege. Lehrkräfte der Schule sollen für die fachliche Begleitung in den Einrichtungen eingesetzt werden. Sie koordinieren beide Lernorte. Basis für die Zusammenarbeit der Schule mit einem Träger der Praxisstelle ist eine Kooperationsvereinbarung. Sie regelt die wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit. Ein Mustervertrag wurde den Berufsfachschulen vom StMUK zur Verfügung gestellt.

Am Schulversuch teilnahmeberechtigt sind öffentliche wie auch staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Kinderpflege.

1 Drucksache 18/25790 2 vom 17.10.2013 in der jeweils gültigen Fassung

Beteiligung der Beruflichen Schulen 10 am Schulversuch

Die B10 bewarb sich mit Schreiben vom 17.10.2024 für die Teilnahme am Schulversuch und benannten drei sehr erfahrene Lehrkräfte für den Arbeitskreis zur Erstellung der Stundentafel sowie Anpassung des Lehrplanes. Die Auftaktveranstaltung zur Vernetzung der Lehrkräfte und zur Lehrplanentwicklung fand am 14.11.2024 am BSZ in Fürth statt. Obwohl Lehrkräfte der B10 nicht für die Lehrplankommission ausgewählt wurden, sind sie Teil des Netzwerks der am Schulversuch beteiligten Berufsfachschulen.

Aktueller Stand – Anmeldungen an der B10 zum Schuljahr 2025/26

Die B10 plant die Einrichtung einer Klasse im Schulversuch KiPrax zum Schuljahr 2025/26. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Zahl an Anmeldungen (mind. 16 Schüler/-innen). Folgende Träger schlossen mit der B10 bereits Kooperationsvereinbarungen:  BRK  ekin  PariKita  Stadt Erlangen  GGK  ISKA  Jenaplan  Kath. Gesamtkirchengemeinde  Kinderhaus Nürnberg  Kinderkrippe Eibach e.V.  Rummelsberger

Interessenbekundungen von folgenden Trägern liegen der B10 vor:  Stadt Nürnberg ab 2026/27  Stadt Lauf  Stadt Schwabach  EvVG  Montessori Lauf ab Schuljahr 2026/27

Offen ist, ob und wie viele Teilnehmer/-innen die Träger akquirieren können. Angemeldet wurden bis zum 14.04.2025 insgesamt 20 bis 25 Ausbildungsplätze.

Die vorliegenden Kooperationsvereinbarungen und Interessenbekundungen sowie die in Aussicht gestellten Ausbildungsplätze zum Start des Modellversuchs spiegeln die Bedeutung einer alternativen, praxisorientierten Ausbildungsform wider, gleichwohl die neuentstandenen Ausbildungsvergütungen die Träger finanziell belasten werden. Die Vergütung soll sich am SEJ orientieren, der Kommunale Arbeitgeberverband hält beispielsweise ein Entgelt in Höhe von 2/3 der bisherigen SEJ- Vergütung (zwischen 500 bis 650 Euro) für angemessen, aufgrund des wöchentlichen Praxisanteils von zwei Tagen. Es überwiegt aber die Hoffnung, dass diese Ausbildungsplätze zu einer besseren Einbindung ins Team mit frühzeitigerer Verantwortungsübernahme und letztlich zu einer Bindung an den Träger führen. Erfreulicherweise haben die neu am Schulversuch teilnehmenden Kita-Träger die Möglichkeit, über die aktuelle „Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus)“ einen Zuschuss für eine Praktikumsstelle zu beantragen.

Seitens der Bewerbenden wird im aktuellen Bewerbungsverfahren der Schule sehr häufig explizit nach KiPrax gefragt. Im Vordergrund dürfte die Möglichkeit stehen, finanziell von den Eltern unabhängiger zu werden, gleichwohl dafür die Ferien „geopfert“ werden und dieselben Prüfungen mit weniger Unterrichtsvorbereitung geleistet werden müssen.

Der Modellversuch verursacht für die Schule einen deutlich erhöhten Kommunikationsbedarf. Eine Beteiligung des größten sozialpädagogischen Kompetenzzentrums Nordbayern wird von allen Prozessbeteiligten erwartet. Der Schule bietet sich dadurch die Möglichkeit, die bisherigen Ausbildungsgänge „reguläre Ausbildung“ und „Teilzeitausbildung“ weiter zu diversifizieren. Vorgesehen ist ferner, analog zu PIA, dass sich die Auszubildenden nicht zweifach bewerben – beim Träger und bei der Schule – sondern bei Vorliegen der schulrechtlichen Aufnahmevoraussetzungen im Rahmen des gemeldeten Kooperationsumfangs vom Träger an der Schule angemeldet werden. Die Personalauswahl liegt also vollständig in der Hand der Träger. Weiterhin soll den Auszubildenden und ihren Trägern zugesichert werden, in einer Regelklasse beschult zu werden, sollte die Klassenmindestgröße nicht erreicht werden. Ohnehin wird erwartet, dass KiPrax-Anmeldungen nicht vollständig über neue Bewerberkreise generiert werden, sondern mindestens teilweise zu Lasten regulärer Anmeldungen gehen werden.

KiPrax – Ein wichtiger Baustein zur Deckung des Personalbedarfs in städtischen

Kitas

Zur Deckung des Personalbedarfs in städtischen Kitas wird seit Jahren bereits auf die Bereitstellung von verschiedenen Praktikumsplätzen im Jugendamt gesetzt sowie seit 2016 auf die eigene Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher (kurz PiA). Mit diesem „Portfolio“ an Praktikums- und Ausbildungsformaten ist es dem Jugendamt in den letzten Jahren erfolgreich gelungen, den jährlichen Personalbedarf mit pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen/Erzieher) gut abzusichern. Anders stellt es sich beim Personalbedarf für pädagogische Ergänzungskräfte (Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger) dar. Schon seit dem Jahr 2020 lassen sich trotz gezielter und umfangreicher Akquisemaßnahmen freie Stellen für Ergänzungskräfte mit geeigneten Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern nicht im notwendigen Umfang besetzen. Mit der Aufhebung des städtischen Fachkräftegebots für Kinderhorte und Häuser für Kinder mit Schulkindbetreuung im Jahr 2022 hat sich der Bedarf für Ergänzungskräfte nochmals deutlich erhöht.

Das Jugendamt plant, nach Abstimmung mit dem Personalamt und dem Amt für Berufliche Schulen, ab dem Schuljahr 2026/2027 mit einem Kontingent von 20 bis maximal 25 Ausbildungsplätzen in das neue zweijährige Ausbildungsformat einzusteigen. Mit diesem Kontingent an eigenen städtischen Ausbildungsplätzen sichert die Stadt einerseits den Erfolg des Schulversuchs ab, zum anderen aber auch den oben beschriebenen jährlichen Bedarf an Ergänzungskräften für die eigenen städtischen Kindertageseinrichtungen. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr 2027/2028 sollen dann durch das Jugendamt bis zu 50 Auszubildende in den städtischen Kindertageseinrichtungen ausgebildet werden. Die notwendigen Ausbilderkapazitäten für die fachliche Beratung und Begleitung der Auszubildenden plant das Jugendamt im Rahmen des jährlichen Stellenschaffungsverfahrens zu beantragen. Vorgesehen ist, dass die Stadt Nürnberg mit den Auszubildenden einen zweijährigen Ausbildungsvertrag schließt. Wie bereits in der Vergangenheit, wird das Jugendamt, gemeinsam mit den beteiligten freien Trägern und der Berufsfachschule für Kinderpflege sehr eng kooperieren, um den Schulversuch erfolgreich zu erproben und das Format dann hoffentlich auch dauerhaft zu etablieren. Dieser erneute Schulversuch ist eine weitere wichtige Maßnahme zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten und zur Absicherung des Fachkräftebedarfs in Nürnberger Kindertageseinrichtungen.

Fazit

Der Schulversuch KiPrax ist ein weiterer, wertvoller Baustein zur Fachkräfteausbildung und -sicherung für die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulkind-Betreuung in Nürnberg. Mit einer Vergütung der praktischen Arbeit der Teilnehmenden sowie der Stärkung der beruflichen Praxis ist der Schulversuch zukunftsorientiert aufgesetzt. Das neue Bildungsangebot stößt bereits jetzt auf große Resonanz bei den Schülerinnen und Schülern sowie bei vielen Trägern. Die Stadt Nürnberg plant, sich am Schulversuch ab dem Schuljahr 2026/27 mit einer deutlichen Anzahl an Ausbildungsplätzen zu beteiligen.

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