Sitzungsunterlagen
gemeinsame Sitzung des
Stadtplanungsausschusses und
Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den
Werkausschuss (ASN) -
15.05.2025
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Juraleitung – Information und Diskurs über geplante Trassenführungen Berichtvorlage OBM/004/2025 4 Entscheidungsvorlage OBM/004/2025 7 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2024 OBM/004/2025 9 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2025 OBM/004/2025 11 Antrag der Stadtratsgruppe der Freien Allianz vom 07.03.2025 OBM/004/2025 12 TOP Ö 2 Aktualisierung INSEK Altstadt Berichtvorlage OBM/006/2025 13 Sachverhalt OBM/006/2025 17 TOP Ö 3 Masterplan Freiraum - 10. Sachstandsbericht Sitzungsvorlage UwA/007/2025 21 Entscheidungsvorlage UwA/007/2025 25 Anlage_1_Projektliste_Aktionsplan UwA/007/2025 34 Anlage_2_Aktionsplan UwA/007/2025 36 Anlage_3_1_Steckbrief_Grünes_Westband UwA/007/2025 37 Anlage_3_2_Steckbrief Marie-Juchacz-Park _und_Leopoldstraße UwA/007/2025 38 Anlage_3_3_Steckbrief_Pocket_Park_Frauenholzstraße UwA/007/2025 39 Anlage_4_MIP-Projektliste_Fortschreibung 2025-2028ff UwA/007/2025 40 TOP Ö 4 Klimaveränderungen in Nürnberg Berichtvorlage UwA/008/2025 41 Sachstandsbericht Klimadaten 2024 UwA/008/2025 45
TAGESORDNUNG
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Stadtplanungsausschusses und Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den Werkausschuss (ASN) -
Sitzungszeit
Donnerstag, 15.05.2025, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Juraleitung – Information und Diskurs über geplante
Trassenführungen Bericht
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2024 OBM/004/2025
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2025
Antrag der Freie Allianz Nürnberg e.V. vom 07.03.2025
König, Marcus
Gremien: Stadtplanungsausschuss
2. Aktualisierung INSEK Altstadt
Bericht Gremien: Stadtplanungsausschuss OBM/006/2025
3. Masterplan Freiraum - 10. Sachstandsbericht
Beschluss Walthelm, Britta UwA/007/2025
Gremien: Stadtplanungsausschuss
4. Klimaveränderungen in Nürnberg
Bericht Walthelm, Britta UwA/008/2025
Gremien: Stadtplanungsausschuss
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.04.2025,
öffentlicher Teil
Gremien: Stadtplanungsausschuss
OBM/004/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 15.05.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Juraleitung – Information und Diskurs über geplante Trassenführungen
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2024
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2025
Antrag der Freie Allianz Nürnberg e.V. vom 07.03.2025
Anlagen: Entscheidungsvorlage Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2024 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2025 Antrag der Stadtratsgruppe der Freien Allianz vom 07.03.2025
Bericht:
Die Regierung von Mittelfranken wird in der gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungsausschusses und des Umweltausschusses über das Verfahren der geplanten Trassenführung der Juraleitung berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Ref. III, Ref. VI, Ref. VII
BDR
Juraleitung – Information und Diskurs über geplante Trassenführungen
Entscheidungsvorlage
Voraussichtlich im Herbst 2025 wird das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt A-West der Juraleitung (vom Umspannwerk Raitersaich-West bis zur Gemeindegrenze Winkelhaid) eingeleitet. Mit dem Projekt war der Stadtrat mehrfach befasst, zuletzt am 13.12.2023 sowie der Stadtplanungsausschuss am 27.02.2025. Im Folgenden wird auf die vorliegenden Anträge der Stadtratsfraktionen eingegangen.
Zu den Punkten des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2024 wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1.: Die Regierung von Mittelfranken wird in der gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und des Umweltausschusses anwesend sein und über den aktuellen Verfahrensstand berichten.
zu 2. und 3.: Das Raumordnungsverfahren, dass 2021/22 durchgeführt wurde, enthielt verschiedene Trassenvarianten („Schwabach-Süd/Wendelstein-Süd“, „Schwabach-Süd/Wendelstein Nord“, „Schwabach-Nord/Wendelstein-Nord“ einschließlich erweiterter Suchräume). Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde im Juni 2022 eine Trasse als Erdverkabelung zwischen Katzwang und Neu-Katzwang sowie als Freileitung südlich von Kornburg und Moorenbrunn entlang der BAB 6 als raumverträglich ermittelt. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens enthielt den Prüfauftrag, das Erdkabel von Katzwang bis hinter die BAB 6 zu verlängern und eine Kabelübergangsanlage östlich der Autobahn zu platzieren.
Vorhabens- und Planungsträger ist die TenneT TSO GmbH. Im Juni 2023 hat TenneT nach vertiefter Prüfung angekündigt, für die weiteren Planungen die Trasse nicht mehr südlich von Kornburg bauen zu wollen, sondern eine Trassierung zwischen Kornburg und Worzeldorf in das Planfeststellungsverfahren einbringen zu wollen, dessen Einleitung für Herbst 2025 vorgesehen ist. TenneT nennt als Argumente für die Freileitung via Kornburg-Nord einen höheren Abstand zur Wohnbebauung, klare Artenschutzvorteile, Vorteile in der Umweltverträglichkeit sowie wirtschaftliche, technische und bauplanerische Vorteile.
Die Regierung von Mittelfranken hat gegenüber der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass durch den abweichenden Trassenverlauf mit Blick auf die Erkenntnisse aus dem bereits durchgeführten Raumordnungsverfahren keine erheblichen überörtlichen Auswirkungen auf den Raum zu erwarten sind. Daher ist aus Sicht der Regierung kein erneutes Raumordnungsverfahren notwendig. Die finale Prüfung, ob die neue Trassenführung raumverträglich ist, erfolgt seitens der Regierung im Planfeststellungsverfahren. Dieses ist auch das förmliche Genehmigungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird.
zu 4.: TenneT muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dafür Sorge tragen, dass die Planung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt und die Auswirkungen auf den Menschen so gering wie möglich gehalten und die Eingriffe in die Natur möglichst vermieden und, wenn sie unvermeidbar sind, ausgeglichen werden. All dies wird im Planfeststellungsverfahren detailliert untersucht. Erst im Laufe dieses Verfahrens kann konkret benannt werden, welche Maßnahmen zum Tragen kommen. Die Stadt Nürnberg hat sich seit 2019 in diesen Prozess eingebracht mit dem Ziel, Mensch und Natur bestmöglich zu schützen. Sie wird das auch im Planfeststellungsverfahren tun, mit fachlicher und juristischer Expertise.
Daran, dass bestehende Stromleitungen grundsätzlich leistungsmäßig verstärkt werden müssen, zweifelt die Stadtverwaltung indes nicht. Dies ist im Hinblick auf den absehbar steigenden Strombedarf zum Beispiel durch fortschreitende (auch indiviuelle) Technisierung
und Digitalisierung, Elektroautomobilität, Künstliche Intelligenz oder Rechenzentren notwendig. Wichtig ist jedoch die Transparenz und Einbindung bei den Planungen von TenneT. Das Ziel der Stadtverwaltung ist es, für die gesamte Trasse auf Nürnberger Stadtgebiet einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung und der Natur zu erreichen.
Verfahren: Gegen den Planfeststellungsbeschluss besteht grundsätzlich ein Klageweg. Ob ein solcher beschritten wird, ist abhängig von den konkreten Ergebnissen, Maßgaben und eventuellen Auflagen des Planfeststellungsverfahrens.
Zu den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2025 und der Freie Allianz Nürnberg e.V. vom 07.03.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister haben TenneT seit Sommer 2023 mehrfach aufgefordert, Alternativtrassen vorzulegen. Dies wird im Planfeststellungsverfahren erneut gefordert werden. Die Stadtverwaltung wird dazu auf Basis der Planfeststellungsunterlagen eine Stellungnahme erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen. Eine Erarbeitung dieser Stellungnahme vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht sinnvoll, da auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen werden muss und diese vorher nicht bekannt sind. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für Herbst 2025 vorgesehen.
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
Nürnberg, 17. September 2024
Antragsteller: Goldmann, Dix
Bessere Trasse für die Juraleitung: Einladung der Regierung Mittelfranken in den Nürnberger Stadtrat – Information und Diskurs über geplanten Trassenführungen der Juraleitung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
eine erfolgreiche Energiewende benötigt den massiven Ausbau von Solar- und Windstrom, von Speicherkapazitäten sowie von Stromnetzen. Zur letzten Maßnahme gehört der Bau der Juraleitung, dessen Bedarf auch von der politischen Mehrheit des Nürnberger Stadtrates gesehen wird. Auf fast einstimmige Ablehnung fällt dagegen die aktuelle Trassenplanung, die massiv den Nürnberger Süden belasten würde.
Keine Frage: jede Trassenführung ist ein Eingriff in unsere Umwelt. Bei der Trassenführung sollte jedoch immer die Variante zum Zuge kommen, die am wenigsten Mensch, Tier und Natur belastet. Dies wären die Trassen südlich von Schwabach gewesen, die weitgehend über Waldflächen führen. Diese sind jedoch von der Regierung von Mittelfranken ohne nachvollziehbare Gründe aus der Planung genommen worden. Was zur weiteren Verwunderung führt, ist die Tatsache, dass Vertreter der Regierung von Mittelfranken einige Nürnberger Bürgerinitiativen in einem Treffen informiert haben (wenn auch da unzureichend), bis heute aber der Stadtrat seitens der Regierung von Mittelfranken keine Informationen erhalten hat.
Aus diesem Grund stellen wir folgenden
Antrag:
- Der Oberbürgermeister lädt die Regierung von Mittelfranken zu einer der nächsten Stadtratssitzung ein.
Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg
-
Die Regierung von Mittelfranken informiert detailliert über den aktuellen Planungstand der Juraleitung und über die Gründe, warum die Trassenvarianten südlich von Schwabach aus der Planung genommen wurden und warum dies zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfolgte.
-
Die Regierung von Mittelfranken legt dar, warum kein neues Raumordnungsverfahren eingefordert wurde, obwohl die räumlichen und technischen Änderungen der ursprünglichen Planung (Trasse südlich von Kornburg mit Erdverkabelung) eine erhebliche Änderung des Trassenkorridors darstellt.
-
Die Verwaltung bereitet, ggf. mit unserem Gutachter Prof. Dr. Ulrich Hösch, dazu ein Argumentationspapier vor, warum aus Sicht der Stadt Nürnberg die aktuelle Trasse durch den Nürnberger Süden und Moorenbrunn zu mehr Belastungen für Wohngebiete und Natur führen, als die Varianten südlich von Schwabach.
Außerdem informiert die Verwaltung über juristische Schritte gegen eine mögliche Entscheidung der Regierung von Mittelfranken für die aktuelle Trassenführung durch den Nürnberger Süden und Moorenbrunn, die im Rahmen der Planfeststellung möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Dieter Goldmann Harald Dix Fraktionsvorsitzende Stadtrat Stadtrat
OBM/006/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 15.05.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktualisierung INSEK Altstadt
Bericht:
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) „Mehr Qualität für die Altstadt“ aus den Jahren 2011/2012 legte Entwicklungsziele fest und arbeitete konkrete Maßnahmenpakete heraus, um übergeordnete Ziele der Altstadtentwicklung zu erreichen. Das INSEK hat in mehrfacher Hinsicht positiv gewirkt – allein die umgestalteten Bereiche entlang der Pegnitz sind eindrucksvolle Beispiele dafür. Doch in der Altstadt haben sich die Rahmenbedingungen in den letzten 13 Jahren stark verändert: der Wandel des Handels, der fortschreitende Klimawandel macht Klimaanpassungen in der steinernen Altstadt drängender, die Ausrichtung der Urbanen Gartenschau 2030 und die Entwicklung der ehemaligen Kaufhof-Filiale sind die größten Veränderungen, die im bestehenden INSEK Altstadt noch keine Berücksichtigung fanden. Außerdem sollten grundlegende Weichenstellungen des Stadtrates wie der Mobilitätsbeschluss von 2021 einfließen. All das macht es notwendig, das 13 Jahre alte INSEK nun zu aktualisieren. Dieser Prozess, der die Ermittlung von Grundlagen, die mehrmalige Beteiligung der Öffentlichkeit, Expertengespräche und mehrere Workshops umfasst, dient dazu, die Ziele neu zu justieren und zielführende Maßnahmen zu benennen und mit Bevölkerung, Verwaltung und Stadtpolitik zu diskutieren. Er wird von einem externen Büro begleitet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 120.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten fallen für das externe Büro an, das INSEK und Vorbereitende Untersuchungen gleichzeitig bearbeitet. Die Stadt Nürnberg erhält hierfür 60% Förderung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im INSEK Altstadt werden relevante Minderheiten mit bedacht und besondere Herausforderungen - soweit sie für die Stadtteilentwicklung relevant sind analysiert und besprochen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref III
Ref VI
Ref VII
Aktualisierung INSEK Altstadt
1. Was ist ein INSEK und wofür braucht Nürnberg das?
Stadtentwicklung hat schon seit vielen Jahren einen Komplexitätsgrad erreicht, dem eine stark arbeitsteilig und sektoral ausgerichtete Verwaltung nicht mehr gerecht werden kann. Integriertes Denken und Handeln, frühzeitiges und konsistentes Mitdenken aller relevanten Belange und projektbezogenes statt zuständigkeitsgetriebenes Arbeiten werden immer wichtiger. Gleichzeitig erfordern begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen zunehmend räumliche und thematische Priorisierung, um die verfügbaren Mittel möglichst effizient und zielgerichtet einsetzen zu können. Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte sind hierfür ein bewährtes und – falls richtig eingesetzt und konsequent umgesetzt – sehr wirkungsvolles Instrument. Sie fördern die fachübergreifende und projektbezogene Zusammenarbeit und geben räumliche und thematische Schwerpunkte und Priorisierungen vor.
Der „Nürnberger Weg“ integrierter Stadtentwicklung zeichnet sich durch eine pragmatische und handlungsorientierte Vorgehensweise aus. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte befassen sich mit den bekannten räumlichen und fachlichen Schwerpunkten mit hohem Handlungsbedarf, sie sind kompakt dargestellt und haben hohe Umsetzungsrelevanz. Aus Leitideen werden Entwicklungsziele formuliert und Maßnahmenpakete entwickelt, mit denen Stadtentwicklungsziele schrittweise realisiert werden sollen. All dies wird im Integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzept (INSEK) festgeschrieben und in der Regel durch die Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten in die Umsetzung gebracht. Kriterien für die Auswahl der Räume oder Themen sind das Entwicklungspotenzial oder ein besonderer Handlungsbedarf. Derzeit gibt es in Nürnberg fünf INSEKs:
Mehr Qualität für die Altstadt 2011/12 Dynamische Weststadt 2011/12 Mehrwert im Süden 2011/12 Nürnberg am Wasser 2011/12 Im Südosten vernetzen! 2015, inklusive IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 2022
Neben der Fokussierung und Konkretisierung haben INSEKs eine zweite wichtige Bedeutung: Bund und Freistaat Bayern fordern im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV Städtebauförderung Art.3 Abs. 1 ) und über die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR Nr. 4.1.1.) als Bedingung für den Einsatz von Finanzhilfen eine konzeptionelle und themenumfassende Analyse des Stadtgebiets mit übergeordneten Entwicklungsansätzen, Zielen und Konzeptbausteinen.
Diese Anforderung kann das überarbeitete INSEK teilräumlich für die Altstadt abbilden.
2. Gemeinsame Bearbeitung INSEK Altstadt / VU Altstadt-Mitte
Aufgrund der inhaltlichen Anknüpfungspunkte und Abhängigkeiten (vgl. Punkt 4) sowie um Synergieeffekte in der Bearbeitung zu heben, wurde die INSEK-Fortschreibung im Paket mit der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen für das Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte“ vergeben. Das Berliner Büro „YellowZ“ wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens als Auftragnehmer ausgewählt. Die Koordinierung des Auftragnehmers wird im Stadtplanungsamt gebündelt. Der Auftrag wird im Rahmen der Städtebauförderung zu 60% bezuschusst.
3. Aktualisierung INSEK Altstadt
Vor allem in der Altstadt haben sich die Rahmenbedingungen in den letzten 13 Jahren stark verändert: die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigten den Wandel im Handel. Ein verändertes Kaufverhalten der Menschen, mit der Folge vieler Leerstände, machte es erforderlich, dass Verwaltung und Politik den zentralen Handelsbereich der Altstadt stärker in den Blick nehmen.
Der fortschreitende Klimawandel macht Klimaanpassungen und Biodiversität in der steinernen Altstadt dringlicher. Dass dieses Thema stärker im Fokus von Politik und Gesellschaft steht, bietet auch mehr Handlungsspielraum und Potentiale für den Wandel.
Gleichfalls ist in der Altstadt die Mobilitätswende stärker in den Fokus gerückt. Hier sollte der Mobilitätsbeschluss von 2021 einfließen. Zudem sind die Ausrichtung der Urbanen Gartenschau 2030 und die Entwicklung der ehemaligen Kaufhof-Filiale weitere große Veränderungen, die im bestehenden INSEK Altstadt noch keine Berücksichtigung fanden.
All dies und die anstehende Ausweisung eines neuen Stadterneuerungsgebietes „Altstadt Mitte“ macht es notwendig, das 13 Jahre alte INSEK zu aktualisieren, wobei das Leitmotiv „Qualität“ beibehalten werden soll.
Inhalte der Aktualisierung
Die Aktualisierung erfolgt in drei Schritten:
Im ersten Schritt werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Altstadt neu ermittelt. Wichtig ist dabei, die vielen bestehenden städtischen Fachkonzepte aus allen Bereichen auf die Altstadt zu fokussieren und zusammenzufassen – so zum Beispiel auch die Machbarkeitsstudie zum Kaufhof.
Aus den Grundlagen wurden 2012 neun Themenfelder herausgearbeitet:
Städtebau, öffentlicher Raum und Baukultur; Marktplatz und Wirtschaftsstandort; Kultur- und Bildungsstandort; Eventort und Tourismusdestination; Wohnen; Soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration; Verkehr und Mobilität; Umweltsituation, Klimaschutz und Klimaanpassung; Öffentliche und private Grün- und Freiflächen.
Diese Grundlagen müssen für 2025 überdacht und neu priorisiert werden.
Im zweiten Schritt werden die sechs Ziele aus dem alten INSEK
Qualität verbessern, Attraktiver Landschaftsraum Pegnitz, Neues Wohnen „klimaangepasst und denkmalgerecht“, Mehrwert Atmosphäre, Soziale Teilhabe und Quartiersidentitäten, Arbeit am Bild der Altstadt
überprüft und neu justiert.
Im dritten Schritt wird eine Bilanz der bisherigen Umsetzung von Konzeptbausteinen gezogen. Was sollte weiterverfolgt werden? Welche Projekte kommen neu hinzu, um die gesteckten Ziele zu erreichen?
Wichtige Meilensteine der INSEK-Aktualisierung
Das externe Büro arbeitet inhaltlich eng mit einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe der Verwaltung (Gebietsteam Altstadt) unter der Federführung des Stab Stadtentwicklung im Bürgermeisteramt zusammen. Zusätzlich werden in kleineren Gruppen (Expertengespräche) spezielle Themen wie zum Beispiel Kaufhof, Altstadt als Gewerbestandort, Spielflächen etc. gesondert betrachtet. Darüber hinaus sind wichtige Prozessbeteiligte Stakeholder sowie die Nürnbergerinnen und Nürnberger.
Öffentlicher Auftakt des INSEK-Prozesses ist der City-Kongress am 27. Mai 2025. Die geladenen Gäste (Fachöffentlichkeit) können in den angebotenen acht thematischen Workshops bereits wichtige Impulse geben und Herausforderungen benennen. Neben dem City Kongress werden weitere Expertengespräche und mehrere Workshops stattfinden. Weitere wichtige Meilensteine sind eine umfassende öffentliche Beteiligung sowie eine öffentliche Abschlussveranstaltung.
Nach rund einjähriger Bearbeitungszeit fasst das Büro Anfang 2026 die Ergebnisse sowohl in einem umfassenden, mit Grafiken, Tabellen und Bildern angereicherten digitalen Textdokument, als auch in einer plakativen, verständlichen Kurzversion zusammen. Die Abschlussdokumentation soll dem Stadtplanungsausschuss im Frühjahr 2026 vorgestellt werden.
4. Zusammenhang INSEK und Vorbereitende Untersuchungen
Sanierungsgebiet
Nördliche Altstadt
Nördliche
Untersuchungsgebiet
Altstadt Mitte
Sanierungsgebiet
Altstadt-
Altstadt-Süd
Das Baugesetzbuch sieht im § 141 im Vorfeld der Ausweisung eines Sanierungsgebietes sogenannte „Vorbereitende Untersuchungen“ (VU) vor. Diese umfassen die Strukturanalyse des Stadtteils sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, der Verwaltung und der Träger öffentlicher Belange. Am Ende steht im Rahmen des Satzungsbeschlusses für das Sanierungsgebiet ein verbindliches Handlungs- und Investitionsprogramm für das Gebiet.
Als gut funktionierender zentraler Einzelhandelsstandort war der Bereich „Altstadt Mitte“ – anders als der Rest der Altstadt – bisher kein Stadterneuerungsgebiet. Eine zunehmende Verlagerung hin zum Onlinehandel sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigten jedoch den Wandel des Handels. Mit der Gründung des ‚Stab Innenstadt‘ im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat wurde im Jahr 2024 eine neue Verwaltungsstruktur aufgebaut, dessen Aufgabe es ist die Zukunftsinitiative Innenstadt umzusetzen. Das zentrale Ziel der Zukunftsinitiative Innenstadt ist es, die Attraktivität der Innenstadt auf der Basis eines gesunden Mix aus Handel, Gastronomie, Kulturangeboten, Freizeit, Bildung, Wohnen und Arbeiten deutlich zu steigern. Der Stab ist zentraler Ansprechpartner, Impulsgeber und Koordinator von Projekten für die Nürnberger Innenstadt.
Gleichzeitig beschloss der AfS im Juni 2024 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen für ein neues Stadterneuerungsgebiet ‚Altstadt-Mitte‘, um die Möglichkeiten der Städtebauförderung und des besonderen Städtebaurechts für die Weiterentwicklung des Altstadtzentrums nutzen zu können, so wie dies bereits in den Stadterneuerungsgebieten „Nördliche Altstadt“ und „Altstadt-Süd“ möglich ist. Der Satzungsbeschluss soll bis Ende 2025 nach Abschluss der VU erfolgen.
Es liegen inhaltlich viele Überschneidungen mit der Erarbeitung eines INSEKs vor. Während sich die VU mit dem Bereich „Altstadt Mitte“ befassen, bezieht sich das INSEK Altstadt auf die gesamte Altstadt und ist auch thematisch weitergefasst. Der Stab Stadtentwicklung im Bürgermeisteramt und das Sachgebiet Stadterneuerung im Stadtplanungsamt arbeiten hier Hand in Hand, um den vorgesehenen ambitionierten Zeitplan einhalten und dennoch die notwendige Bearbeitungstiefe und Ergebnisqualität erreichen zu können.
Beschlussvorlage UwA/007/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 15.05.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Masterplan Freiraum - 10. Sachstandsbericht
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1_Projektliste_Aktionsplan Anlage_2_Aktionsplan Anlage_3_1_Steckbrief_Grünes_Westband Anlage_3_2_Steckbrief Marie-Juchacz-Park _und_Leopoldstraße Anlage_3_3_Steckbrief_Pocket_Park_Frauenholzstraße Anlage_4_MIP-Projektliste_Fortschreibung 2025-2028ff
Sachverhalt (kurz):
2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage in der Freiraum- und Stadtplanung. Der Masterplan Freiraum verfolgt seitdem das langfristige Ziel, die Grün- und Freiraumversorgung in Nürnberg nachhaltig zu verbessern.
Der diesjährige 10. Sachstandsbericht nimmt die Umsetzung des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden (2022) in den Fokus, informiert über den aktuellen Stand weiterer ausgewählter Umsetzungsmaßnahmen und gibt gleichzeitig einen Einblick in die aktuellen und zukünftigen Schwerpunktthemen des Masterplans Freiraum.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen. Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Anätze im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2025 entschieden werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Belange werden bei allen Masterplan Freiraum Projekten berücksichtigt.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3.BM
BgA/SE
Ref. I/II, Ref. V, Ref. VI
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen weiter voranzutreiben und die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bei den planenden, umsetzenden und unterhaltenden Dienststellen in geeigneter Form anzumelden.
Entscheidungsvorlage UmwA/AfS 15.05.2025 Sachstandsbericht 1) Anlass
2014 brachte der Nürnberger Stadtrat den Masterplan Freiraum auf den Weg mit dem Ziel, die Grünund Freiraumversorgung in Nürnberg nachhaltig zu verbessern. Mit seinem Kernstück, dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept sowie einem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ (siehe Anlage 1) bildet er das konzeptionelle Grundgerüst für den weiteren Ausbau der Grün-Blauen Infrastruktur in der Stadt. Bindende und tragende Säulen hierbei sind der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, die Bebauungsplanung mit integrierter Grünordnungsplanung und das im Stadtrat 2020 beschlossene Plankonzept "Grüne Finger".
Die Umsetzung des Masterplans Freiraum ist eine Dauer- und Gemeinschaftsaufgabe, die seit Beginn von vielen Geschäftsbereichen und Dienststellen der Stadt Nürnberg begleitet und stetig weiterentwickelt wird. Im Kernteam agieren, unter Federführung des Umweltamts, der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), das Stadtplanungsamt, das Verkehrsplanungsamt und Jugendamt zusammen. Das Gesamtprojekt ist als laufender und langfristiger Prozess zu verstehen, in dem Strategien, Programmatiken, Konzepte und konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Die sowohl konzeptionellen als auch konkreten Umsetzungsmaßnahmen des Masterplans Freiraum besitzen eine Strahlkraft auf andere Projekte in der Stadt und integrieren neue Ansätze und Themen der Freiraumplanung. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen und klimaresilienten Stadtentwicklung, er wirkt als Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt die zahlreichen weiteren Grün- und Freiraumaktivitäten im Stadtgebiet.
Der Masterplan Freiraum und sein Aktionsplan werden regelmäßig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Über den Sachstand zum Masterplan Freiraum wird seit 2015 jährlich im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet und beschlossen. Der diesjährige 10. Sachstandsbericht nimmt die Umsetzung des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden von 2022 in den Fokus.
- Aktuelle Herausforderungen und Schwerpunktthemen
Die dreifache Innenentwicklung, die wassersensible Umgestaltung der Siedlungs- und Freiflächen nach den Schwammstadtprinzipien, Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität sowie die Entsiegelung und Stärkung des Grün- und Freiraumverbundes sind weiterhin Schwerpunktthemen und finden sich in allen laufenden oder abgeschlossenen Masterplan Freiraum Projekten wieder. Die Sicherung, Qualifizierung und Neuschaffung öffentlicher Grünflächen sowie neue Baumpflanzungen haben dabei Priorität.
Für eine effiziente Grünflächensicherung ist es von Bedeutung, öffentliche Grünflächen, die in Bebauungsplänen festgesetzt, aber noch nicht hergestellt sind, für die Bevölkerung zunächst temporär durch z.B. eine extensive Begrünung nutzbar zu machen, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt dann sukzessive für eine dauerhafte Nutzung und mit den im B-Plan festgesetzten Funktionen hergestellt werden. Dadurch stehen sie als Erholungsräume für die Bevölkerung schneller zur Verfügung und erfüllen gleichzeitig ökologische Funktionen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Luftqualität oder die Regulierung des Klimas und des Wasserhaushalts. Aktuell wird beispielsweise die Freiraumverbindung vom Hummelsteiner Park zur Grünanlage Calvinstraße (B-Plan Nr. 3775) hergestellt. Auch Zwischennutzungskonzepte, wie das Aufstellen einer Pumptrackanlage (künstlich angelegte Mountainbikestrecke, aktuell am Hiroshimaplatz), sind für eine Grünflächensicherung zielführend und sollen forciert werden.
- Aktueller Stand des Aktionsplans „Kompaktes Grünes Nürnberg“
Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält neun Handlungsfelder und listet alle bereits fertiggestellten, begonnenen und geplanten Masterplan Freiraum Projekte auf. Sie sind räumlich auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 umgesetzt. Der Aktionsplan wird stets um neue Projekte ergänzt und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Masterplan Freiraum Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne, im Stadtrat am 24.07.2019 beschlossene Kriterien herangezogen. In Verbindung mit dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ und in Kooperation mit der für die Städtebauförderung zuständigen Stadterneuerung, mit der Urbanen Gartenschau (UGS) und vielen anderen Bereichen der Stadtverwaltung werden Synergien und Fördermöglichkeiten genutzt.
Die Maßnahmen des Aktionsplans werden regelmäßig mit den Sanierungszielen und Investitionsprogrammen der Stadterneuerungsgebiete abgeglichen, um positive Effekte durch ein gemeinsames Zusammenwirken zu erzielen. Ziel ist es, Synergien bei der Finanzierung zu fördern, städtebauliche Missstände in den Gebieten zu beheben und über eine gemeinsame Priorisierung die zügige Umsetzung durch die Planungs- und Baudienststellen zu gewährleisten. Maßnahmen, die in Stadterneuerungsgebieten liegen und im Investitionsprogramm des Gebiets (Sanierungsziele) verankert sind, haben wegen der Zuschussmöglichkeiten aus der Städtebauförderung und aufgrund der begrenzten Laufzeit der Sanierungsgebiete besonders günstige Umsetzungsbedingungen.
Während zu Beginn des Aktionsplans das Handlungsfeld „Sanierung von Grünanlagen“ stärker vorangetrieben wurde, um zügig in die Umsetzung zu kommen, liegt aktuell der Schwerpunkt auf dem Handlungsfeld „Neue Grünanlagen“ und auf der Umsetzung der prioritären Maßnahmen aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden. Insgesamt wurden im Masterplan Freiraum bislang 14 Projekte aus dem Aktionsplan umgesetzt:
Umgestaltung der Freiflächen an der Christuskirche – Eröffnung 2019 Neuanlage Pocketpark Nonnengasse – Eröffnung 2019 Sanierung Cramer-Klett-Park – Eröffnung 2020 Neuanlage Quellepark – Eröffnung 2020 Sanierung Marie-Juchacz-Park – Eröffnung 2020 inklusive Integration Leopoldstraße – Eröffnung 2025 Sanierung Rechenberganlage / Bauabschnitte 1-3 – Eröffnung 2021-2022 Neuanlage Grünzug Weg am Village – Eröffnung 2022 Neuanlage Grünanlage am Aischweg – Eröffnung 2022 Umgestaltung Quartiersplatz St. Leonhard an der Marie-Beeg-Straße – Eröffnung 2023 Umgestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld / Bauabschnitte 1-3 – Eröffnung 2022-2025 Neuanlage Pocketpark Peststadel /Bauabschnitte 1-2 – Eröffnung 2023-2024 Neuanlage Züricher Park – Eröffnung 2025 Neuanlage Lichtenreuther Park (westlicher Abschnitt) – Eröffnung 2025 Sanierung Annapark / Bauabschnitt 1 – Eröffnung 2025
Dieses Jahr werden der Pocket Park Marientorzwinger und der letzte Bauabschnitt (BA) der Rechenberganlage fertiggestellt. Weitere Projekte, wie z.B. der Grünzug Ambergerstraße, der Pocket Park Frauenholzstraße, die Freiraumverbindung Calvinstraße − Hummelsteiner Park, der Berliner Platz oder der Melanchthonplatz Nord und Süd befinden sich momentan bei SÖR in Planung und Umsetzung.
Im Zuge von Grünanlagen- und Parksanierungen sowie weiteren komplexen Umsetzungsmaßnahmen bilanziert der Masterplan Freiraum in den einzelnen Steckbriefen und in
einer Übersicht u.a. neue Grünflächen, Baumpflanzungen, entsiegelte Flächen, neu angelegte Blühwiesen und Biodiversitätsflächen. In 2024/2025 wurden 57.000 m² neues öffentliches Grün, insbesondere im Züricher Park (25.000 m²) und dem westlichen Abschnitt des Lichtenreuther Parks (26.000 m²) angelegt, 451 Bäume gepflanzt sowie 10.200 m² Blüh- oder Biodiversitätsflächen über den Masterplan Freiraum geschaffen. Neben 14 Umsetzungsprojekten wurden auch vier übergeordnete Freiraumkonzeptionen fertiggestellt, deren Maßnahmen schrittweise umgesetzt bzw. für die Realisierung vorbereitet werden sollen. Grün- und Freiraumkonzept Weststadt – Fertigstellung 2012 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal – Fertigstellung 2019 Konzeptstudie Grüner Weg zum Faberwald – Fertigstellung 2021 Freiraumkonzept Nürnberger Süden – Fertigstellung 2022
Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Übersichtsliste der Projekte aus dem Aktionsplan und gibt Auskunft über deren derzeitigen Projektstatus. Anlage 2 stellt den Aktionsplan kartographisch dar und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte im Detail in Steckbriefen vorgestellt. Neu aufgenommen in den Aktionsplan wurden in 2024 der Bielefelder Park (Nr. 2.17), die Freiraumverbindung Calvinstraße – Hummelsteiner Park (Nr. 7.8), der Pocket Park Frauenholzstraße (Nr. 4.12) und der Abschnitt des Grünen Weges Nord-Süd Annapark-Langwasser (Nr. 7.2.3).
- Freiraumkonzept Nürnberger Süden – Umsetzungsstand prioritärer Maßnahmen
Das Freiraumkonzept für den Nürnberger Süden wurde 2022 fertiggestellt und im Umweltausschuss (UmwA 10/2022) und Stadtrat (StRS 10/2022) beschlossen. Seitens der Verwaltung wurden aus dem breiten Katalog an vielfältigen Maßnahmen zehn prioritäre Maßnahmen bis 2035 zur Umsetzung oder Vorbereitung vorgeschlagen, um die Süd- und Südweststadt grüner und lebenswerter zu gestalten: 1. Hiroshimapark 2. Urbane Parklandschaft „Grünes Westband“ 3. Erweiterung Grünanlage Am Pferdemarkt im Rahmen der neuen SÖR-Betriebszentrale 4. Südstadt.Klima.Meile (nördlicher Teil im Rahmen der UGS) 5. Annapark & Umfeld 6. Platz an der Gustav-Adolf Gedächtniskirche (Blau-Grüner Gustav) & Umfeld 7. Melanchthonplatz Nord & Süd als Teil der Gibitzenhofer.Meile 8. Kopernikusplatz 9. Leonharder Promenade 10. Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden
Vor allem zur Unterstützung der prioritären Maßnahmen und der Maßnahmen der Urbanen Gartenschau 2030, die in der Südstadt liegen, wurde das neue Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark“ ausgewiesen. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) laufen derzeit, das Sanierungsgebiet wird voraussichtlich bis Ende 2025 vom Stadtrat förmlich festgesetzt. Im Folgenden wird über den Umsetzungsstand und die Fortschritte der prioritären Maßnahmen berichtet, die zum Großteil bereits im Aktionsplan aufgenommen sind und aktuell vorangetrieben werden.
Hiroshimapark Der Hiroshimapark soll als ein ca. 3,5 ha großer Quartierspark entwickelt werden. Mit einem Rahmenkonzept soll begonnen werden, nachdem der Rückbau des Straßenbahntunnels und der Gleisschleife im Zuge der Tramverlängerung nach Lichtenreuth abgeschlossen ist. 2024 wurde am Hiroshimaplatz eine temporäre Pumptrack-Anlage für Kinder und Jugendliche als Zwischennutzung und zur Grünflächensicherung errichtet, bis diese Fläche als Baustelleneinrichtung für den
Tunnelrückbau erforderlich ist. Anlässlich ihres 110-jährigen Jubiläums spendete die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG 25.000 € für dieses besondere Bewegungsangebot. Über das Programm „Aus 1 mach 3“ wurde die Spende mit 50.000 Euro durch die Stadt Nürnberg erweitert.
„Grünes Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld Die urbane Parklandschaft „Grünes Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld fasst eine Vielzahl von verschiedenen Freiräumen im Nürnberger Westen zusammen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Landschaftspark im Tiefen Feld. Aufgrund der vielfältigen Projekte, wie z.B. der Sanierung und Aufwertung des Westparks selbst, der Westparkerweiterungen („ehemalige Gärtnereifläche“, Tiefgaragenrückbau an der „Von-der-Tann- Straße“) sowie der Freiraumverbindungen wurde seitens SÖR 2024 eine Gesamtkonzeption „Grünes Westband“ gestartet. Im Vorgriff und unabhängig von der Gesamtplanung wird ein Spielplatz im östlichen Bereich des Westparks über die Spielplatzpauschale aufgrund des dringenden Bedarfes vorgezogen (siehe beiliegenden Projektsteckbrief).
Ehemalige Gärtnereifläche im Westpark (Bestandteil „Grünes Westband“) Die ca. 7.000 m² große ehemalige Gärtnereifläche wurde 2023 von der Stadt Nürnberg zum Zweck der Erweiterung des Westparks erworben. Das Gelände wird ab Frühjahr 2025 freigeräumt. Erforderliche Rodungen und CEF-Maßnahmen werden bereits vorab durchgeführt. Bis zur Herstellung der neuen öffentlichen Grünfläche wird die Fläche zur Zwischennutzung als biodiverse Blühwiese und Rasen angesät.
Westparkerweiterungsfläche „Von-der-Tann-Straße“ (Bestandteil „Grünes Westband“) Die ehemals von Siemens genutzten Parkhausflächen am B4-Ring werden im Zuge der Bauleitplanung (B-Plan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Str.“) durch eine ca. 4.800 m² große öffentliche Grünfläche dem Park zugeschlagen. Eine ca. 1.800 m² große öffentliche Spielfläche wird im angrenzenden Westpark realisiert. 13 neue Bäume werden gepflanzt.
Umgestaltung der Leopoldstraße am Marie-Juchacz-Park Durch die Unterbrechung und Begrünung der Leopoldstraße zwischen den beiden Parkbereichen des Marie-Juchacz-Parks wurden die Freiräume sinnvoll räumlich verknüpft. Dabei wurden bestehende Baumscheiben vergrößert, 7 neue Straßenbäume gepflanzt, entsiegelt, 500 m² neues Grün angelegt und neue Fahrradständer aufgestellt. Die Umwandlung der Straßenfläche auf einer Länge von 80 m in einen Geh- und Radweg hat den Wechsel zwischen den beiden Parkbereichen und zum Spielplatz für alle Nutzerinnen und Nutzer erleichtert und mehr Stadtgrün geschaffen. Der erste Bauabschnitt mit den 7 Straßenbäumen wurde Ende 2024 fertiggestellt (siehe beiliegenden Projektsteckbrief).
Melanchthonplatz Nord & Süd Ziel ist es, den nördlichen und südlichen Teil inklusive angrenzendem Straßenraum klimasensitiv nach den Prinzipien der Schwammstadt zu sanieren und die beiden Parkflächen besser miteinander zu verknüpfen. Im Bereich der angrenzenden Straßen (u.a. Singerstraße, Melanchthonstraße etc.) soll das Potenzial zur Entsiegelung zu Gunsten einer Grünanlagenerweiterung und der Pflanzung von Straßenbäumen geprüft werden. 2025 ist der Beginn der Planung avisiert. Ab 2026 wird die Landgrabenstraße im Umfeld des Melanchthonplatzes umgebaut und dabei eine Haltestelle mit einem Rasengleis zwischen den beiden Parkflächen realisiert.
Südstadt.Klima.Meile Die konzipierte Südstadt.Klima.Meile führt entlang einer Freiraumkette von der Altstadt über Südstadtpark, Karl-Bröger-Straße, Aufseßplatz, Kopernikusplatz, Annapark, Platz an der Gustav-Adolf- Gedächtniskirche, geplanten Hiroshimapark bis zum Dutzendteich/Luitpoldhain und bildet einen Schwerpunktraum für eine wassersensible und hitzeangepasste Stadtentwicklung nach den
Prinzipien der Schwammstadt. Entlang dieser Freiraumachse bieten sich zahlreiche Möglichkeiten der Neuanlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen an, beispielsweise durch Entsiegelungsmaßnahmen, durch klimasensitive Aufwertungen, gezielte Umwandlung des Straßenraums zur Grün- und Freiraumerweiterung sowie durch Verknüpfung von aufgewerteten und neu geschaffenen Grün- und Freiflächen. Die Umsetzung des nördlichen Abschnitts der Südstadt.Klima.Meile (Stadtgraben bis Kopernikusplatz) wird im Rahmen der Urbanen Gartenschau 2030 (UGS) vorangetrieben. Das VgV-Verfahren wird 2025 durchgeführt. Die Umsetzung des südlichen Abschnitts der Südstadt.Klima.Meile ab Annapark wird im Rahmen des Stadterneuerungsgebiets „Quartier Annapark“ unterstützt.
Annapark & Umfeld Die Fertigstellung der Sanierung der Bolzplätze ist abhängig von der Witterung und wird voraussichtlich im April 2025 abgeschlossen. Anschließend an die Bolzplatzsanierung soll die gesamte Quartiersparkanlage Annapark und ihr Umfeld wassersensibel und zukunftsfähig saniert werden. Dabei werden die westlich liegenden öffentlichen Grünanlagen Maffeiplatz und Schuckertplatz sowie die an die Grünflächen angrenzenden Verkehrsflächen (z.B. Ritter-Von-Schuh-Platz, Schuckertplatz) in die Sanierungsplanung mit einbezogen. Hier soll geprüft werden, ob und in wie weit eine Entsiegelung durch Stellplatzreduzierung möglich ist. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, die Grünflächen zu mehren und besser miteinander zu verknüpfen und das Wegenetz sowie die Eingänge neu zu ordnen und aufzuwerten. Der Projektbeginn wird nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zum Sanierungsgebiet „Quartier Annapark“ angesetzt.
Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden Um die Straßenzüge in den dicht bebauten, stark versiegelten und thermisch belasteten Bereichen der Süd- und Südweststadt stärker zu begrünen und klimaresilient umzugestalten, wurde das Projekt „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ geschaffen. Die identifizierten prioritären Straßenabschnitte werden von den zuständigen Fachdienststellen auf potenzielle Baumstandorte im Detail geprüft und unter Nutzung von Zuschussmöglichkeiten, wie z.B. der Städtebauförderung, schrittweise umgesetzt. Um mehr Straßenbäume in der gründefizitären Süd- und Südweststadt zu pflanzen und diese Stadtteile klimafit zu gestalten, ist ein Umbau der Straßenräume, auch inklusive Spartenverlegungen oder Spartenbündelungen aus klimatischen Aspekten dringend erforderlich. Im nächsten Schritt soll im Umgriff des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden ein Straßenbegleitgrünkonzept erstellt werden. Im Rahmen der Umgestaltung des Melanchthonplatzes Nord und Süd und des Annaparks mit Umfeld ist es Ziel, die angrenzenden Straßenräume in die Planung zu integrieren, um die Grünanlagen zu erweitern, vermehrt Straßenbäume zu pflanzen, an geeigneter Stelle zu entsiegeln und die Prinzipien der Schwammstadt umzusetzen. Diese Komplexmaßnahmen erfordern eine starke dienststellenübergreifende Koordination.
- Projektstand weiterer ausgewählter Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Im Folgenden wird über den Fortschritt weiterer ausgewählter Maßnahmen aus dem Aktionsplan berichtet. Die Maßnahmen sind nach ihren Handlungsfeldern gegliedert.
Handlungsfeld Neue Parkanlagen/Grünanlagen
Lichtenreuther Park Die Neuanlage der etwa 10 ha großen Parkanlage im neuen Stadtteil Lichtenreuth wird im Rahmen der Bauleitplanung vorangetrieben. Der westliche Abschnitt des Stadtteilparks wird durch die Aurelis umgesetzt und am 08.05.2025 eröffnet. Die öffentliche Grün- und Spielfläche ist durch den Bebauungsplan Nr. 4635 mit integriertem Grünordnungsplan gesichert. Der östliche Abschnitt des
Parks wird im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4652 gesichert. Die Billigung des Bebauungsplans Nr. 4652 erfolgte im Dezember 2024. Die Umsetzung ist voraussichtlich ab 2027/2028 geplant.
Wetzendorfer Park Die Neuanlage des etwa 9 ha großen Wetzendorfer Parks im Nürnberger Nordwesten wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens B-Plan Nr. 4641 A planungsrechtlich gesichert. Der B-Plan wurde am 19.12.2024 rechtsverbindlich. Vorbereitend zur Umsetzung des Parks und des Baugebietes sind archäologische Grabungen zur Dokumentation des dort vorhandenen Bodendenkmals erforderlich. Für die Renaturierung des Wetzendorfer Landgrabens und des Seegrabens muss zudem vorab eine Planfeststellung durchgeführt werden. Der multifunktionale Park (Erholung, Spielen, Biodiversität, Hochwasserretention, Klimafunktion etc.) soll einen nachhaltigen, ökologischen und für die Bevölkerung attraktiven Freiraum bieten.
Züricher Park Der 3 ha große Züricher Park ist ein Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens und der Bauleitplanung und befindet sich im Übergang zwischen Westpark und dem zukünftigen Landschaftspark Tiefes Feld. Entstanden ist eine abwechslungsreiche Parkanlage für alle Altersstufen. Der neue Quartierspark wurde im Frühjahr 2025 fertiggestellt und am 08.04.2025 eingeweiht. Eine wichtige Funktion wird der Park für die Versickerung von Regenwasser und als Überflutungsschutz sowie Wasserrückhaltung im Sinne der Schwammstadt erfüllen, weshalb die Maßnahme mit Mitteln aus dem Förderbundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ kofinanziert wurde. Der Quartierspark wurde im Rahmen der Entwicklung eines Bewertungssystems für nachhaltige Freianlagen (FLL Publikation: Empfehlungen zur Bewertung nachhaltiger Freianlagen) mit Silber bewertet.
Grünzug Ambergerstraße Mit dem Umbau der Ambergerstraße wird Mitte 2025 begonnen. Neben der Straßenumgestaltung im Zuge der Radschnellverbindung und der Schaffung des Grünzugs wird auch der Schul-/Spielhof der Georg-Paul-Amberger-Schule umgestaltet und für die Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht. Auch die Schulsportanlage soll zukünftig der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem werden neue Spiel- und Aktionsflächen für das Quartier geschaffen. Es werden insgesamt 4.200 m² Fläche entsiegelt und ca. 50 neue Bäume gepflanzt. Der Grünzug Ambergerstraße steht beispielhaft für eine erfolgreiche, dienststellenübergreifende Komplexmaßnahme im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung im Quartier.
Handlungsfeld Grün Plus /Pocket Parks
Pocket Park Marientorzwinger Dieser Pocket Park in der Altstadt entstand mit der Sanierung des Marientorzwingers und seiner nördlich angrenzenden Freiflächen durch das Hochbauamt und SÖR. Die Freifläche im Zwinger wurde als öffentliche Grünfläche umgestaltet und in eine ruhige Oase in der historischen Wehrmauer verwandelt („Stadtmauermuseum“). Durch den Umbau der Katharinengasse und die Umgestaltung der angrenzenden Freiflächen konnte mehr Komfort für Zufußgehende erzielt werden. Die Maßnahme wurde aus dem bayerischen Sonderfonds „Innenstädte beleben“ gefördert und wird Mitte 2025 fertiggestellt.
Pocket Park Frauenholzstraße Ein weiterer Pocket Park wird aktuell in der Frauenholzstraße in Johannis aufgrund eines Antrages der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2019 realisiert, bei dem auch die Schwammstadtprinzipien umgesetzt werden. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen. Mit dem Bau wird 2025 begonnen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2026 anvisiert. Die Finanzierung erfolgt aus den
Mitteln der Grünanlagenpauschale bei SÖR und Finanzmitteln des Masterplans Freiraum (siehe beiliegenden Projektsteckbrief).
Handlungsfeld Sanierung Parkanlagen
Stadtpark inkl. Berliner Platz Die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks, inklusive Berliner Platz, ist in mehrere Bauabschnitte gegliedert. Als erster Bauabschnitt wird der Berliner Platz im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bayreuther Straße und der Straßenbahnwendeschleife umgesetzt. In diesem Bereich wird die Verkehrsführung geändert und mit Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen kann eine Aufwertung des Kirchenumfeldes erreicht werden. Am Berliner Platz wird eine Hundeauslaufzone integriert. Mit dem Bau des ersten Bauabschnitts wird Herbst 2025 begonnen. Die klimatischen Auswirkungen der heißen Sommer machen sich auch im Stadtpark bemerkbar. Immer mehr Bäume sind abgängig, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ein Baumentwicklungskonzept soll Steuerungsvorgaben für die Entwicklung der Vegetation, insbesondere des Baumbestands liefern, so dass der Stadtpark mit Blick auf Klimawandel und Biodiversität nachhaltig weiterentwickelt werden kann.
Rechenberganlage Derzeit wird der letzte Parkabschnitt hergestellt. So wurde 2024 die Lücke im Planetenrundweg auf dem Plateau geschlossen, die bestehenden Sportflächen, weitere Wegeverbindungen und Aufenthaltsflächen erneuert und aufgewertet sowie der aktive Sport- und Aufenthaltsbereich eingegliedert. 2025 entsteht ein barrierefreier Zugang von der Witzlebenstraße aus, die Möblierung wird erneuert, Heckenpflanzungen werden ergänzt und bienen- und insektenfreundliche Pflanzen integriert. Die Fertigstellung ist voraussichtlich im Dezember 2025 geplant.
Handlungsfeld Grüne Wege
Grüner Weg zum Faberwald Momentan wird die Beschilderung des Grünen Wegs konzipiert. Infostelen entlang des Weges sollen den Weg in seiner Gänze erfahrbar machen und als Orientierung dienen. Dabei werden die Ideen aus der Konzeptstudie weiterentwickelt.
Handlungsfeld Wasser in der Stadt
Nägeleinsplatz und Umfeld Im März 2025 wurde der dritte und letzte Bauabschnitt fertiggestellt. Es wurde die Karlstraße erneuert und mit 5 neuen Straßenbäumen begrünt sowie der Maxplatz umfassend aufgewertet. Am Nägeleinsplatz ist nun der Lückenschluss der durchgängigen Uferpromenade vom Hallertörchen bis zur Karlsbrücke gelungen und es wurden zwei Aufenthaltsbereiche am Wasser geschaffen. Neben dem durchgängigen Pflasterbelag wurden Bäume gepflanzt, Blumenzwiebeln gesteckt, Sträucher gesetzt sowie Sitzgelegenheiten geschaffen. Die Verwaltung der Neuapostolischen Kirche wird voraussichtlich im Herbst 2025 zwei weitere Bäume in der Karlstraße pflanzen und den Anschluss von Grünfläche und Kirchenareal fertigstellen. Die Sanierung des Nägeleinsplatzes und seines Umfeldes wurde mit Fördermitteln der Städtebauförderung unterstützt.
- Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen des Nachhaltigkeitskongresses in der Kulturwerkstatt „Auf AEG“ am 12. April 2024 und des zehnjährigen Jubiläums Masterplan Freiraum hat das Umweltamt eine Führung in der Weststadt organisiert und veranstaltet.
Im Rahmen der KommVorZone, ein Kulturprojekt von KuF, wurde am 22. Juni 2024 ein sogenanntes „Speed-Dating“ am Melanchthonplatz durchgeführt. Dabei konnten u.a. zum Thema Grün- und Freiraum interessierte Bürgerinnen und Bürgern mit Personen aus der Stadtpolitik und Verwaltung ganz persönlich und niederschwellig zusammenkommen, sich austauschen oder ihr Anliegen adressieren.
Bislang wurden seitens des Umweltamts sieben Führungen zum Thema „Grünanlagen im Wandel der Zeit“ mit dem Verein „Geschichte für Alle“ zur Historie und Zukunft der Nürnberger Parkanlagen und Freiräume durchgeführt. Im Mai 2025 findet eine weitere Führung im Nürnberger Westen statt. Mit dem Fahrrad ging es vom Marie-Juchacz-Park über den Westpark, den Züricher Park bis zum geplanten Landschaftspark Tiefes Feld.
- Finanzen und Personalressourcen
Die Gesamtkosten des aktuellen MIP-Ansatzes „Masterplan Freiraum“ Nr. 714 (Auftragsnummer E 5510071400U) belaufen sich aktuell auf 35,39 Mio. €. Verteilt auf die Jahresansätze stehen folgende Mittel zu Verfügung:
bereits auf Maßnahmen gebunden: 3.080.000 € HHR (Haushaltsrest) 2024: 2.468.000 € 2025: 3.950.000€ 2026: 4.175.000 € 2027: 7.150.000€ 2028: 10.733.000 € Plan für spätere Jahre 3.837.000 €
Wie bisher werden nicht BIC-pflichtige Projekte direkt im MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum dargestellt (2024 wurde die Wertgrenze für die BIC-Pflicht von 500.000 € auf 750.000 € angehoben). Kostenintensivere und damit BIC-pflichtige Maßnahmen über 750.000 € (bisher 500.000 €) werden aus Transparenzgründen auf jeweilige Einzelmaßnahmen umgeschichtet. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum wird jeweils dementsprechend angepasst. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde der Bau der Maßnahme Luitpoldhain (1 BA) in der MIP Fortschreibung 2025 bis 2028 zeitlich auf 2027 geschoben. Die Ausgliederung aus dem MIP 714 in einen eigenen MIP 1104 Luitpoldhain wurde bereits vollzogen. Bei den Haushaltsberatungen im November 2024 beschloss der Stadtrat, für die Pflanzung von Bäumen innerhalb der Innenstadt eine neue Pauschale in Höhe von jährlich 200.000 € zu schaffen und diese aus Mitteln des Masterplans Freiraum zu finanzieren.
Die beiliegende MIP-Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete Bearbeitung im MIP-Zeitraum 2025 bis 2028 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen-Finanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder-Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten oder aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, genutzt.
Für konsumtive Maßnahmen, die nicht über den MIP-Ansatz Nr. 714 finanziert werden können, wie beispielsweise Baumpflanzungen, Blumenzwiebelpflanzungen, Ansaat von Blühwiesen oder die Anlage von Parklets, stehen seit 2022 im SÖR-Unterhalt jährlich 100.000 € konsumtive Mittel bereit.
Die Umsetzung der Maßnahmen und Konzeptionen aus dem Aktionsplan kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen bei den planenden und umsetzenden Dienststellen nur sukzessive voranschreiten. Komplexe Maßnahmen und Konzepte, die eine wassersensible und nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der Schwammstadt, der dreifachen Innenentwicklung und der Klimaanpassung im öffentlichen Raum voranbringen, wie beispielsweise bei den Maßnahmen
Annapark und Umfeld oder Hiroshimapark, erfordern dienstellenübergreifend eine hohe Koordination und binden Personal.
Die Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse der Stadt Nürnberg mit den Stelleneinsparungsvorgaben wirken sich negativ auf den Realisierungszeitraum aus, so dass Maßnahmen zwangsläufig neu priorisiert, zeitlich geschoben oder zurückgestellt werden müssen. Wegen personeller Engpässe mussten mehrere Maßnahmen, wie zum Beispiel das Grüne Westband − Vom Westpark bis zum Tiefen Feld, der Platz an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche, der Annapark mit Umfeld, die Grünflächen an der Alten Allee, der Schweinauer Buck und der Hiroshimapark in der MIP-Fortschreibung 2025 bis 2028 zeitlich verschoben werden.
Anlagen
- Projektliste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Aktionsplan Karte 3. Modell Projektsteckbriefe 3.1 „Grünes Westband“ vom Westpark bis zum Tiefen Feld 3.2 Pocket Park Frauenholzstraße 3.3 Sanierung Marie-Juchacz-Park und Umgestaltung Leopoldstraße 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2025-2028ff
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Prio Nr. Handlungsfeld/Maßnahme
1. AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN
Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept
- 1.1
abgeschlossen)
3 1.3 Waldentwicklungskonzept "Erlenstegener Forst"
2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN
1 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge
2.3 Züricher Park
1 2.4 Lichtenreuther Park
- 2.5 Quellepark
2 2.6 Park Tiefes Feld
3 2.7 MaxGrün
1 2.10 Grünzug Ambergerstraße
1 2.11 Hiroshimapark
1 2.12 Keßlerpark (UGS)
- 2.13 Weg am Village
1 2.14 Westparkerweiterung ehem. Gärtnerei
1 2.15 Westparkerweiterung Von-der-Tann-Str./Tiefgarage
1 2.16 Luitpoldhain, 1 BA
1 2.17 Bielefelder Park
3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN
3 3.1 Dutzendteich & Co
2 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald
3 3.3 Marienbergpark
1 3.4 "Grünes Westband" (Westpark bis Tiefes Feld)
4. GRÜN PLUS
Pocket Parks*
- 4.2 Nonnengasse
- 4.3 Christuskirche
4.7 Marientorzwinger
- 4.8 Peststadel/Dr. Mulzer-Str.
3 4.11 Nopitschstraße
1 4.12 Frauenholzstraße
Räumlich nicht verortetete Maßnahmen
DA 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen
DA 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung*
DA 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen*
DA 4.13 Bäume innerhalb Innenstadt
5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN
- 5.1 Cramer-Klett-Park
3 5.2 Tullnaupark
1 5.3 Stadtpark und Berliner Platz
1 5.4 Stadtgraben (UGS)
- 5.5 Marie-Juchacz-Park
1 5.6 Rechenberganlage
1 5.7 Annapark & Umfeld
1 5.8 Melanchthonplatz Nord & Süd
2 5.9 Schweinauer Buck
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
6. GRÜNE STADTPLÄTZE
2 6.2 Bauhof
1 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz (UGS)
1 6.4 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche & Umfeld
2 6.5 Jakobsplatz
2 6.6 Andreij-Sacharow-Platz
- 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard
7. GRÜNE WEGE
1 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest)
2 7.2 Grüner Weg Nord-Süd
2 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof
2 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal
1 7.2.3 Abschnitt Annpark - Langwasser
3 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen)
3 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald)
3 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst
- 7.7 Grüner Weg zum Faberwald (Konzeptstudie abgeschlossen)
1 7.8 Freiraumverbindung Calvinstraße - Hummelsteiner Park
8. WASSER IN DER STADT
- 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld
DA 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet)
3 8.4 Prinzregentenufer
2 8.5 Hallerwiese
- 8.7 Grünanlage Aischweg
9. FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE
- 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden (Konzept abgeschlossen)
1 9.1.1 Südstadt.Klima.Meile Nord (UGS)
1 9.1.2 Südstadt.Klima.Meile Süd
1 9.1.3 KlimaQuartier Südstadt
10. Weitere Themen
DA 10.1 Öffentlichkeitsarbeit
- 10.3 Brachflächenanalyse
1 10.4 Öffnung Sportflächen
- 10.5 Freiraumversorgungs- und Erreichbarkeitsanalyse
2 10.6 Freiraumcheck
Projektstatus
Projekt fertiggestellt
Projekt begonnen
Projekt noch nicht begonnen
* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen
DA Daueraufgabe
UGS Urbane Gartenschau 2030
Arbeitsstand April 2025 / UwA1
Foto: G. Illig
Grünes Westband – Vom Westpark bis zum Tiefen Feld
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | Westliches Stadtgebiet | ||
| Fläche | ca. 120,7 ha | ||
| Handlungsfeld | Entwicklungskonzepte Urbane | ||
| Parklandschaften | |||
| Schwerpunkthema | Grünflächenmehrung, Freiraumverbund, | ||
| Freiraumqualifizierung, Entsiegelung | |||
| Freiraumbilanz Zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bilanzierbar | Entsiegelung: | ||
| Neues Grün: | |||
| Neue Bäume: | |||
| Neue Blühflächen / Biodiversität: | |||
| Neue Spielflächen: | |||
| Zeitraum | 2024/2025: Planungsphase Rahmenplan | ||
| 2026: Detailplanungen | |||
| Gesamtkosten | Projektbezogen unterschiedlich, | ||
| Finanzierung | MIP Nr. 714 Masterplan Freiraum, BIC | ||
| Förderung | ggf. Städtebaufördermittel im östlichen | ||
| Westpark (Vereinssportflächen) | |||
| Planungsbüro | n.n. 2025 |
Die Urbane Parklandschaft „Grünes Westband“ ist eine Agglomeration aus verschiedenen bestehenden Grün- und Freiflächen, wie Parkanlagen, Grünzügen, Kleingartenanlagen, Sportanlagen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk liegt auf der Verbindung des Westparks mit dem geplanten Landschaftspark Tiefes Feld. Der geplante Stadtteilpark im Tiefen Feld wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr. 4445b) gesichert.
Freiraumbilanz
Zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht
bilanzierbar
Aufgrund vielfältiger Projekte, wie z.B. der Sanierung und Aufwertung des Westparks selbst, der Westparkerweiterungen (ehemalige Gärtnereifläche, ehemalige Tiefgarage an der Von-der-Tann-Straße,) sowie der Freiraumverbindungen (Grüner Weg zum Hainberg) wurde seitens SÖR 2024 eine Gesamtkonzeption „Grünes Westband“ gestartet.
Ein mittel- bis langfristiges Ziel ist es, den westlichen Teil des Westparks durch Erwerb und Umgestaltung der landwirtschaftlichen Flächen zu vollenden.
Foto: G. Gruber
Sanierung Marie-Juchacz-Park und Leopoldstraße
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | St. Leonhard | ||
| Fläche | 10.200 m² | ||
| Handlungsfeld | Sanierung Parkanlagen | ||
| Schwerpunkthema | Schwerpunkthema | Freiräume qualifizieren, multicodieren und | |
| erweitern, Straßenbaumpflanzungen | |||
| Grünbilanz | Entsiegelung: 520 m² | ||
| Neues Grün: 520 m² | |||
| Neue Bäume & Großsträucher: 40 | |||
| Neue Blühflächen / Biodiversität: 1.000 m² | |||
| Neues Bewegungsangebot: 350 m² | |||
| Zeitraum | 2018: Mehrstufige Bürgerbeteiligung | ||
| 2018: Vor- und Entwurfsplanung | |||
| 2019: Ausführungsplanung | |||
| 2020: Bau und Fertigstellung | |||
| 2021-2022: Planung und Ausführung | |||
| Umgestaltung Leopoldstraße | |||
| 2024: Bau Leopoldstraße | |||
| Gesamtkosten | 915.000 € zuzüglich 256.000 € für | ||
| Leopoldstraße | |||
| Finanzierung | MIP Nr. 714 Masterplan Freiraum | ||
| Förderung | Städtebaufördermittel: 416.400 € zuzüglich | ||
| 148.600 € für Leopoldstraße | |||
| Planungsbüro | Planungsbüro | die grille Landschaftsarchitekten [Marie- Juchacz-Park) | die grille Landschaftsarchitekten [Marie- |
| Juchacz-Park) |
Der Marie-Juchacz-Park war stark sanierungsbedürftig und verfügte über wenig Aufenthaltsqualität. Die große freie Mitte der Parkanlage wurde erhalten, ebenso der komplette alte Baumbestand. Eine 30 Jahre alte Linde wurde mittels Großbaumverpflanzung in den Marie-Juchacz-Park umgepflanzt. die zentrale Wiese wurde mit einem Ringweg erschlossen und mit vielfältigen Pflanz- und Blühflächen ausgestattet. Aktivitätsflächen mit Bewegungsangeboten für Seniorinnen und Senioren ergänzen das Angebot und werden im Zuge des Programms „Gesundheit für alle im Stadtteil“ genutzt. Fünf Tafeln informieren über die Lebensstationen von Marie Juchacz, der Gründerin der Arbeiterwohlfahrt.
Durch die Unterbrechung und Begrünung der Leopoldstraße zwischen den beiden Parkbereichen des Marie-Juchacz-Parks wurde die Parkanlage sinnvoll verknüpft und um den bisherigen Straßenraum erweitert. Dabei wurden bestehende Baumscheiben vergrößert, sieben neue Straßenbäume gepflanzt, neue Grünflächen angelegt und neue Fahrradständer aufgestellt.
Visualisierung Pocketpark Frauenholzstraße (Büro StrasinskyLand)
Pocket Park Frauenholzstraße
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | St. Johannis | ||
| Fläche | 1.242 m² | ||
| Handlungsfeld | Grün Plus − Pocket Parks | ||
| Schwerpunkthema | Schwerpunkthema | Schwammstadt, Entsiegelung | |
| Freiraumbilanz | Entsiegelung: 350 m² | ||
| Neues Grün: 350 m² | |||
| Neue Bäume: 5 | |||
| Neue Blühflächen / Biodiversität: 250 m² | |||
| Zeitraum | 2024: Planungsphase | ||
| 2024-25: Ausführungsplanung | |||
| 2025: Baubeginn und 2026 Fertigstellung | |||
| Gesamtkosten | 739.000 € | ||
| Finanzierung | Finanzierung | MIP Nr. 714 Masterplan Freiraum 339.000 € | |
| Grünanlagenpauschale 400.000 € | |||
| Planungsbüro | StrasinskyLand | StrasinskyLand |
Die aktuell etwa 159 m² große Dreiecksfläche in St. Johannis besteht derzeit aus einem Rasen mit drei Linden und ist als Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün gewidmet.
Ziel ist es, die Fläche in einen Pocket Park als kleine grüne Oase in dem dicht besiedelten Umfeld von St. Johannis umzugestalten sowie als Grünanlage umzuwidmen.
Durch den Einbezug der angrenzenden Straßenräume werden alle Potentiale zu Gunsten von neuem Stadtgrün und mehr Freiraum ausgeschöpft. Der südliche Teil der Adam-Kraft- Straße wird zu einem Geh-/Radweg mit Aufstellflächen für die Feuerwehr umgestaltet. Der frühere begleitende Gehweg entfällt hier, so dass die Grünfläche erweitert werden kann. Da der Straßenquerschnitt der Frauenholzstraße auf 3,5 m reduziert wird und der Gehweg südlich der Fahrbahn entfällt, kann die Ausdehnung der zentralen Grünfläche nahezu verdreifacht werden. Bei der Umgestaltung der einstigen Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu einem Pocket Park werden soweit möglich die Prinzipien der Schwammstadt angewendet.
| Fremdfinanz. | Masterplan | GESAMT | HHR | MIP 2025-2028 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | Plan spätere Jahre | |||||||||
| Mittel aus Haushaltsrest 2024 und MIP 2025-2028, Auftrag: E5510071400U Masterplan Freiraum | 35.393.000 | 2.468.000 | 3.950.000 | 4.175.000 | 7.150.000 | 10.733.000 | 3.837.000 | |||||||
| Mittelbedarf abzügl. MIP Einzelmaßnahmen, UGS und bereits freigegebene Mittel | 79.403.300 | 97.402.900 | 3.251.400 | 2.965.000 | 6.930.000 | 13.500.000 | 52.854.000 | |||||||
| MIP Einzelmaßnahmen | 14.052.000 | 18.140.975 | 32.192.975 | |||||||||||
| UGS Ausgliederung | 7.400.000 | |||||||||||||
| Bereits freigegebene Mittel für Maßnahmen unter 750.000 (bis 2023: 500.000 €) | 850.000 | 3.499.000 | ||||||||||||
| Mittelbindung | 21.532.600 | 108.443.275 | 129.595.875 | |||||||||||
| Nr. | Handlungsfeld /Maßnahme | Federführung | Finanzierung | Fremdfinanz. | Masterplan | GESAMT | BIC | Maßn. Nr. | Plan Mittelbedarf Masterplan | |||||
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | spätere Jahre | |||||||||
| 2 | Neue Parkanlagen/Grünanlagen | |||||||||||||
| 2.2. | Wetzendorfer Park und Grünzüge | SÖR/1-G | Masterplan | 15.000.000 | 15.000.000 | X √ J | 10.000 | 200.000 | 400.000 | 2.400.000 | 3.900.000 | 7.570.000 | ||
| 2.3. | Züricher Park | SÖR/1-G | Masterpl/Klimaanpassung | 4.500.000 | 1.000.000 | 5.500.000 | X √ J | MIP 1108 | ||||||
| 2.6. | Park Tiefes Feld | SÖR/1-G | Masterplan | 11.000.000 | 11.000.000 | X | 30.000 | 200.000 | 10.770.000 | |||||
| 2.10. | Grünzug Ambergerstraße | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterpl/ggf.Klimaanpassung | 1.200.000 | 4.897.000 | 6.097.000 | X √ J | MIP 1207 | |||||||
| 2.11. | Hiroshimapark | SÖR/1-G | Masterplan | 3.200.000 | 3.200.000 | X | 20.000 | 250.000 | 300.000 | 2.930.000 | ||||
| 2.16. | Luitpoldhain, 1 BA | SÖR/1-G | Masterplan | 2.327.000 | 2.627.000 | X | MIP 1104 | |||||||
| 2.17. | Bielefelder Straße | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 8.000.000 | 8.000.000 | X | 20.000 | 7.980.000 | ||||||
| 3. | Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften | |||||||||||||
| 3.1. | Dutzendteich & Co. ** | BGA/SÖR/1-G/UwA/Stpl/ | Masterplan | 540.000 | 540.000 | X | 40.000 | 500.000 | ||||||
| 3.4. | Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld) ** | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 436.000 | 8.564.000 | 9.000.000 | X | M 1157 | 130.000 | 800.000 | 900.000 | 600.000 | 2.800.000 | 3.334.000 |
| 4. | Grün Plus | |||||||||||||
| Pocket Parks | ||||||||||||||
| 4.8. | Peststadel/Dr. Mulzer-Str. | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 500.000 | 565.000 | 1.065.000 | X √ J | M 01218 | ||||||
| 4.12. | Frauenholzstraße | SÖR/1-G | Masterplan/Grünanlagenpauschal | e 252.600 | 486.400 | 739.000 | 486.400 | |||||||
| Räumlich nicht verortete Maßnahmen | ||||||||||||||
| 4.13. | Bäume in die Innenstadt | SÖR/1-A | Masterplan | 600.000 | 600.000 | MIP P99 | ||||||||
| 5. | Sanierung Parkanlagen | |||||||||||||
| 5.2. | Tullnaupark | SÖR/1-G | Masterplan | 1.300.000 | 1.300.000 | X | 50.000 | 100.000 | 1.150.000 | |||||
| 5.3. | Stadtpark und Berliner Platz | SÖR/1-G | Masterplan | 9.250.000 | 9.250.000 | X √ J | 1105 | 50.000 | 800.000 | 1.000.000 | 6.680.000 | |||
| 5.3.1. | Berliner Platz | SÖR/1-G | Masterplan | 570.000 | 570.000 | 570.000 | ||||||||
| 5.5.1. | Leopoldstraße | SÖR/1-S | Masterpl./Städtebauförd. | 148.600 | 107.400 | 256.000 | ||||||||
| 5.6. | Rechenberganlage BA 1-3 | SÖR/1-G | Masterplan | 2.950.000 | 2.950.000 | X √ J | MIP 1052 | |||||||
| 5.6 | Rechenberganlage BA 4-6 | SÖR/1-G | Masterplan | 2.000.000 | 2.000.000 | X √ J | MIP1269 | |||||||
| 5.7. | Annapark und Umfeld | SÖR/1-G | Masterpl./ggf.Städtebauförd. | 1.800.000 | 3.400.000 | 5.200.000 | X | 20.000 | 300.000 | 500.000 | 900.000 | 1.680.000 | ||
| 5.7.1 | Annapark und Umfeld , 1. BA | SÖR/1-G | Masterpl./ggf.Städtebauförd. | 560.000 | 840.000 | 1.400.000 | X √ J | MIP1242 | 100.000 | |||||
| 5.8. | Melanchtonplatz Nord&Süd | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 4.400.000 | 4.400.000 | X √ J | 180.000 | 300.000 | 1.000.000 | 2.000.000 | 1.920.000 | |||
| 5.9. | Schweinauer Buck | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 2.500.000 | 2.500.000 | X | 50.000 | 80.000 | 2.370.000 | |||||
| 6. | Grüne Stadtplätze | |||||||||||||
| 6.4. | Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche & Umfeld | Stpl/4-1/SÖR/1-S | Masterpl./Städtebauförd. | 1.800.000 | 2.200.000 | 4.000.000 | X | 20.000 | 150.000 | 350.000 | 1.680.000 | |||
| 7. | Grüne Wege | |||||||||||||
| 7.7. | Grüner Weg zum Faberwald | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S | Masterplan | 1.600.000 | 1.600.000 | X | 150.000 | 250.000 | 400.000 | 790.000 | ||||
| 7.7.2. | Grünflächen an der Alten Allee | SÖR/1-G | Masterplan | 490.000 | 490.000 | 10.000 | 480.000 | |||||||
| 7.8. | Freiraumverb. Calvinstraße- Hummelsteiner Park | SÖR/1-G | Masterpl./ggf.Städtebauförd. | 400.000 | 400.000 | 15.000 | 385.000 | |||||||
| 8. | Wasser in der Stadt | |||||||||||||
| 8.1. | Nägeleinsplatz mit Umfeld | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 2.000.000 | 1.800.000 | 3.800.000 | X √ J | MIP 1118 | ||||||
| 8.5. | Hallerwiese** | SÖR/1-G | Masterplan | 1.000.000 | 1.000.000 | X | 150.000 | 100.000 | 750.000 | |||||
| 9. | Freiraumkonzepte | |||||||||||||
| 9.1.2. | Südstadt.Klima.Meile Süd | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan/ggf Städtebauförd. | 5.000.000 | 5.000.000 | X | 100.000 | 100.000 | 800.000 | 4.000.000 | ||||
| 9.2. | Freiraumkonzept Pegnitztal West | UwA/1 | Masterplan | 200.000 | 100.000 | 100.000 | ||||||||
| 10. | Sonstige Projekte | |||||||||||||
| 10.4. | Ferdinand Drexler Weg | SÖR/1-G | Städtebauf./Mpl Mehrkosten | 1.880.000 | 1.269.000 | 3.540.000 | X √ J | MIP 1225 | ||||||
| gemeldet Aufnahme Ja/Nein |
Hinweis: Abgeschlossene Projekte sind ausgeblendet. Deswegen sind die Gesamtsummen höher als die Summe der sichtbaren Spaltenbeträge.
16.01.2025
UwA/008/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 15.05.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Klimaveränderungen in Nürnberg
Anlagen: Sachstandsbericht Klimadaten 2024
Bericht:
Zur Beobachtung der Klimaveränderungen in Nürnberg wertet das Umweltamt die meteorologischen Daten seit einigen Jahren systematisch aus. Der aktuelle Bericht ordnet die klimatischen Verhältnisse des Jahres 2024 in die langjährigen klimatischen Entwicklungen ein. Die aktuellen Daten für Nürnberg zeigen – vor allem im Vergleich der 30-jährigen Mittel der Jahre 1961-1990 und 1991-2020 – weiterhin einen deutlichen Trend zur Erwärmung. Erneut wurde der Rekord der wärmsten Jahresmitteltemperatur seit Aufzeichnungsbeginn gebrochen. Global hat die Erwärmung abweichend vom vorindustriellen Niveau historisch erstmalig die Grenze von 1,5 °C in der Jahresmitteltemperatur überschritten.
Parallel dazu wurde die Entwicklung der Niederschläge betrachtet. 2024 war zwar in der Gesamtjahresniederschlagssumme überdurchschnittlich feucht, bricht aber dahingehend keine Rekorde. Wahrgenommen wurde 2024 dennoch als sehr regenreich, was insbesondere mit der Vielzahl und Intensität von Starkregenereignissen erklärt werden kann, über die jüngst im Umweltausschuss vom 02.04.2025 berichtet wurde.
Zur grafischen Veranschaulichung der klimatischen Auswertungen wird auf die beigefügte Präsentation verwiesen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Klimaveränderungen betreffen alle Bevölkerungsgruppen in Nürnberg.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Klimaveränderungen in Nürnberg
Sachverhalt
Bereits seit mehreren Jahren werden die meteorologischen Daten für das Stadtgebiet Nürnberg durch das Umweltamt systematisch ausgewertet. Der vorliegende Bericht gibt einen Rückblick auf das Jahr 2024, in dem die Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse in die langjährigen klimatischen Entwicklungen eingeordnet werden.
Auswertung der Klimadaten
Temperaturentwicklung
Die Jahresdurchschnittstemperatur markiert mit 11,41°C das wärmste Jahr seit Aufzeichnungsbeginn an der DWD-Wetterstation Nürnberg Flughafen. Die Differenz zum bisher wärmsten Jahresdurchschnitt von 11,20°C im Jahr 2018 ist merklich. Im Vergleich zum Langzeit-Mittelwert von 1961 bis 1990 ist eine Rekord-Anomalie von +2,61°C zu verzeichnen, gemessen am jüngeren Langzeit-Mittelwert von 1991 bis 2020 liegt diese bei +1,61°C. Damit setzt sich der allgemeine Erwärmungstrend weiterhin in aller Deutlichkeit fort.
Im Jahresverlauf liegt die Durchschnittstemperatur jedes einzelnen Monats über dem Langzeitmittel der obengenannten beiden Referenzperioden. Insbesondere im Februar und März werden neue Rekord-Anomalien verzeichnet. Diese lagen bei +6,78°C im Februar und +4,23°C im März bezogen auf 1961 bis 1990 bzw. bei +5,78°C im Februar und +3,03°C im März bezogen auf 1991 bis 2020.
Hinsichtlich der klimatologischen Kenntage mit winterlichem Bezug fällt die Zahl der Frosttage (Tagesminimaltemperatur < 0°C) mit 60 ausgesprochen niedrig aus und wurde in derselben Anzahl bisher erst ein einziges Mal im Jahr 1994 in Nürnberg beobachtet. Die Zahl der Eistage (Tagesmaximaltemperatur < 0°C) wiederum fügt sich mit zehn Tagen in das wechselhafte Bild der letzten Jahre. Beide Kennwerte liegen deutlich unter den Langzeitmitteln (1961-1990: 100 bzw. 23 Tage; 1991-2020: 90 bzw. 16 Tage). Damit ist der Winter insgesamt erneut als vergleichsweise mild zu bewerten.
Hinsichtlich der klimatologischer Kenntage mit sommerlichem Bezug werden 2024 am Flughafen insgesamt 70 Sommertage (Tagesmaximaltemperatur ≥ 25°C) detektiert. Besonders markant ist in diesem Zusammenhang, dass der erste klimatologische Sommertag mit dem 06.04.2024 bereits relativ früh im Jahresverlauf festzustellen war (vgl. 2023: 21.05.2023). Klimatologisch heiße Tage (Tagesmaximaltemperatur ≥ 30°C) werden 2024 am Flughafen insgesamt 21 gezählt. Von sogenannten Wüstentagen (Tagesmaximaltemperatur ≥ 35°C) blieb Nürnberg 2024 an der Station am Flughafen verschont. Auch Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20°C fällt, sind 2024 am Flughafen nicht zu verzeichnen. Am heißesten Tag des Jahres, dem 13.08.2024, wurden im Maximum 33,6°C erreicht. Die Temperaturmessungen am Flughafen belegen zudem drei Hitzewellenereignisse von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einem Temperaturmaximum von ≥ 30°C. Die erste Hitzewelle erstreckte sich über drei Tage im Juli (19.07.-21-07.2024) mit einer mittleren Tagesmaximaltemperatur von
30,6 °C, die zweite über vier Tage im August (11.08.-14.08.2024) mit 32,3°C im Mittel und die dritte über fünf Tage Ende August bzw. Anfang September (28.08.-01.09.2024) mit einem mittleren Tagesmaximum von 32,1°C.
Um den Einfluss der Bebauung und Versiegelung im Stadtzentrum auf das Lokalklima zu verdeutlichen, werden die Messwerte der Station am Nürnberger Flughafen (Stadtrand) mit der durch SUN betriebenen Messstation am Jakobsplatz (Stadtzentrum) verglichen. Demnach lassen sich folgende Tendenzen herausstellen: Mit einer Jahresmitteltemperatur von 12,79°C war es am Jakobsplatz über das Jahr gesehen deutlich über ein Grad wärmer als am Flughafen. Dies spiegelt sich auch in der Anzahl klimatologischer Kenntage wider. So werden am innerstädtischen Jakobsplatz 15 Sommertage mehr und 13 heiße Tage mehr als am stadträndischen Flughafen sowie zudem vier Wüstentage und elf Tropennächte verzeichnet. Wüstentage und Tropennächte gab es nur in der Innenstadt. Am heißesten Tag des Jahres (13.08.2024) wurde am Jakobsplatz ein Temperaturmaximum von 36,2°C und Tagesmittelwert von 27,4°C erreicht. An jenem Tag betrug der Temperaturunterschied zwischen Flughafen und Jakobsplatz im Tagesmittel 2,4°C.
Anzahl der Sommertage (T ≥ 25°C) für die Stationen Flughafen und Jakobsplatz
max
| Messstation | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nürnberg- | 42 | 59 | 61 | 61 | 98 | 66 | 61 | 54 | 77 | 77 | 70 | |||||||||||
| Flughafen | ||||||||||||||||||||||
| Nürnberg- | 63 | 62 | 73 | 69 | 103 | 76 | 67 | 65 | 98 | 94 | 85 | |||||||||||
| Jakobsplatz |
Anzahl der heißen Tage (T ≥ 30°C) für die Stationen Flughafen und Jakobsplatz
max
| Messstation | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nürnberg- | 11 | 33 | 15 | 14 | 31 | 25 | 13 | 4 | 24 | 20 | 21 | |||||||||||
| Flughafen | ||||||||||||||||||||||
| Nürnberg- | 14 | 37 | 20 | 28 | 48 | 29 | 24 | 12 | 43 | 35 | 34 | |||||||||||
| Jakobsplatz |
Analog zu den Messungen in Nürnberg zeigt auch der deutschlandweite Temperaturdurchschnitt von 10,9°C einen neuen Rekord als wärmstes Jahr seit Aufzeichnungsbeginn an. Dies entspricht einer Abweichung von 2,7°C gegenüber der international gültigen Referenzperiode von 1961-1990 und einer Steigerung des bisherigen Rekordjahrs aus dem Vorjahr um weitere außergewöhnliche 0,3°C, die einen beschleunigten Erwärmungstrend andeuten.1 Deutschlandweit wurde der Schwellwert von 10°C erstmalig 2014 und mit 2024 insgesamt bereits zum siebten Mal übertroffen.2 In Nürnberg hingegen lag die Jahresmitteltemperatur bereits 1994 zum ersten Mal über 10°C. Bis 2014 trat dies weitere drei Mal auf, zwischen 2014 und 2024 übertraf
1 Deutscher Wetterdienst (DWD) (2024): Deutschlandwetter im Jahr 2024. Beschleunigter Klimawandel: 2024 nach 2023 wieder wärmstes Jahr seit Messbeginn. 2 Deutscher Wetterdienst (DWD) (2025): Klimatologischer Rückblick auf 2024: Das bisher wärmste Jahr in Deutschland.
sie außer 2021 in jedem Jahr diese Schwelle. Grund für die überdurchschnittliche Wärme ist die wärmebegünstigte Lage Nürnbergs im Nürnberger Becken.
Zusammenfassend kann die Temperatur-Situation Nürnberg im Jahresverlauf 2024 wie folgt beschrieben werden: Nach einem milden Start in das Jahr und einer eher kurzweiligen winterlichen Phase, werden bereits im Februar frühlingshafte, Anfang April bereits sommerliche Temperaturen verzeichnet. Im weiteren Jahresverlauf stellte sich jeder einzelne Monat als überdurchschnittlich warm dar, was in der Gesamtbetrachtung zum wärmsten Jahresmittel seit Aufzeichnungsbeginn führt. Dennoch sind die extremen Temperaturspitzen wie heiße Tage nicht markant häufiger aufgetreten, die Sommertage in der Zahl sogar etwas seltener als in den beiden Vorjahren.
Niederschlagsentwicklung
Mit einer Jahresniederschlagssumme von 691 mm verteilt auf 171 Regentage im Jahresgang ist das Jahr 2024 erneut überdurchschnittlich feucht, aber in der Gesamtheit nicht rekordbrechend nass ausgefallen (vgl. Langzeitmittel 1961-1990: 644 mm bzw. 1991-2020: 600 mm).
Im Jahresverlauf lagen die monatlichen Niederschlagssummen im Januar, Februar, August und Oktober leicht über dem Langzeitmittel (1961-2020), während es im März, November und Dezember etwas trockener als im langjährigen Vergleich war. Größere Abweichungen waren im Mai zu verzeichnen, der mit 117 mm außergewöhnlich nass ausfiel und sich damit auf Platz 5 der höchsten Messungen des Mainiederschlags seit Aufzeichnungsbeginn positioniert. Etwas weniger hohe Niederschlagssummen, aber im Vergleich dennoch ungewöhnlich nass zeigte sich der September 2024 mit 94 mm, der sich auf Platz 7 im langjährigen Vergleich positioniert. Der Juni und mehr noch der Juli boten hingegen ungewöhnliche Sommertrockenheit mit lediglich 54 mm bzw. 43 mm dar, eine Platzierung innerhalb der jeweiligen trockensten Monatssummen wird jedoch nicht festgestellt.
Dass das Jahr trotz der eher unauffälligen Jahressumme subjektiv als besonders nasses Jahr wahrgenommen wurde, kann insbesondere mit der Niederschlagsverteilung und Wahrnehmung von Starkregenereignissen begründet werden. Wie bereits im Umweltausschuss vom 02.04.20253 umfangreich berichtet, war das Jahr 2024 von mehreren Starkregenereignissen geprägt. Dabei muss beachtet werden, dass Starkregen räumlich und zeitlich äußerst variabel auftritt und das Stadtgebiet nie in gleicher Weise betroffen ist. Von den zehn Starkregenereignissen, die über das gesamte Stadtgebiet aufgetreten sind, war die Station am Flughafen nur am 16.05.2024 und am 01./02.08.2024 betroffen. Betrachtet man den Anteil der Niederschlagsmenge der Starkregenereignisse an den jeweiligen Monatssummen, macht der Starkregen vom 16.05.2024 rund 25% der Monatssumme im ohnehin außergewöhnlich nassen Mai aus. Die Starkregenereignisse vom 01./02.08.2024 hingegen machten mit rund 62% deutlich mehr als
3 Sitzung des Umweltausschusses, Ö 1: Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Nürnbergs Maßnahmen gegenüber Flusshochwasser und starkregenbedingten Überflutungen (02.04.2025)
die Hälfte des August-Niederschlags aus, die binnen weniger Stunden fielen. Dies unterstreicht insbesondere die sommerliche Diskrepanz zwischen Trockenheit und Starkregen.
Schlussfolgerungen für die Klimaanpassung in Nürnberg
Die Temperatur- und Niederschlagsauswertungen für 2024 fügen sich in das Bild der Klimaprognosen für die kommenden Jahre. So ist auch in Zukunft mit weiter steigenden Temperaturen und gehäuften und intensivierten Wetterextremen zu rechnen.
Um die Folgen des Klimawandels möglichst einzudämmen, verständigt sich das Pariser Klimaabkommen von 2015 darauf, die durchschnittliche Erderwärmung deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau (1850-1900) zu halten und möglichst auf 1,5°C zu begrenzen.4 2024 verewigt sich insofern als historisch bedeutsam, da in diesem Jahr die Abweichung der globalen Jahresdurchschnittstemperatur vom vorindustriellen Niveau mit 1,55°C erstmalig jene Marke von 1,5°C überschritten hat.5 Zwar bezieht sich das Pariser Klimaabkommen auf eine langfristige Einschränkung der Erwärmung und wird mit dieser bisher einmaligen Überschreitung noch nicht als gebrochen angesehen, jedoch gilt der Erwärmungstrend und diese historisch erstmalige Überschreitung als besorgniserregend.6 Da die Temperaturaufzeichnungen in Deutschland nur bis 1881 zurückreichen, fehlen die regionalen Referenzdaten, um einen
4, Umweltbundesamt (2025): Das 1,5-Grad-Ziel nach dem Übereinkommen von Paris. 5 Deutscher Wetterdienst (DWD) (2025): Klimatologischer Rückblick auf 2024: Das bisher wärmste Jahr in Deutschland.
regionalen Vergleich zu den vorindustriellen Verhältnissen zu ziehen. Dennoch hat sich gezeigt, dass sich in Bayern die Erwärmung seit 1881 fast doppelt so stark ausgeprägt hat als im globalen Mittel. Grund hierfür ist, dass sich die Landmassen schneller erwärmen als die Meere.6 Sollte es gelingen, die globale Erwärmung auf 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, geht man in Bayern von einem mittleren Anstieg von 1,1°C im Vergleich zur Referenzperiode 1971-2000 zum Ende des Jahrhunderts hin aus. Werden keine entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen getroffen, so ist eine langfristige Erwärmung um 3,8°C prognostiziert.7
Diese Entwicklungen werden ebenfalls durch die oben analysierten, lokalen Messungen in Nürnberg bekräftigt, die die zusätzlich wärmebegünstigte Lage Nürnbergs und die entsprechend erhöhte lokale Hitzebelastung in Nürnberg umso mehr herausstellen. Konkret muss weiterhin von einer zunehmenden Intensivierung der Hitzebelastung für die Bevölkerung ausgegangen und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Wenngleich Hitze eine Betroffenheit der Gesamtbevölkerung hervorruft, gilt besondere Beachtung den vulnerablen Gruppen wie Kindern, Kranken und alten Menschen sowie räumlich betrachtet den am stärksten versiegelten Bereichen des Stadtgebiets. Die Niederschlagsverteilung wird die Stadt voraussichtlich vor weitere komplexe Herausforderungen stellen. Dabei ist von einer Verschärfung von Problemen hinsichtlich Wassermangels in Dürrephasen und Wasserüberschuss bei Starkregenereignissen auszugehen.
Aus den gegebenen Entwicklungen zeigt sich mit großer Deutlichkeit, dass der Weiterentwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen besonders hohe Priorität eingeräumt werden müssen:
Es gilt daher, insbesondere
Maßnahmen und Projekte zur Be- und Durchgrünung, insb. in den stark versiegelten und verdichteten und wenig durchgrünten und damit bioklimatisch belasteten Stadtteilen weiterhin konsequent fort- und umzusetzen. die Ergebnisse der derzeit laufenden Aktualisierung/Fortschreibung des Stadtklimagutachtens in alle Stadtentwicklungsprozesse zu integrieren. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Sommer vorliegen. Die kleinräumigere Auflösung (5x5 m) ermöglicht nicht nur eine detailliertere Bewertung anstehender Planungen, sondern auch die räumliche Abgrenzung von Bereichen, die einer besonderen Sicherung bedürfen - dazu zählen insbesondere Kaltluftleitbahnen. mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Hitzeaktionsplan konsequent fortzufahren. Im Fokus stehen hier die Akutmaßnahmen, um die gesundheitlichen Folgen der zu erwartenden Hitzeereignisse abzumildern. Mit der Erfassung von „kühlen Orten“ und der Veröffentlichung einer entsprechenden Karte, der kontinuierlichen Erweiterung der Trinkwasserbrunnen etc. wurden bereits konkrete Maßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus werden in Abstimmung mit Gh, insb. für die vulnerablen Bevölkerungsgruppen,
6 Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2021): Bayerns Klima im Wandel. Klimaregion Donau. 7 Bayerisches Klimainformationssystem (BayKIS) (o.J.): Veränderungen des Klimas. Klimaentwicklung in Zukunft.
eine Reihe von praktischen Tipps und Ratschlägen zum Umgang mit der Hitzebelastung zusammengestellt (Link). das Schwammstadt-Prinzip konsequent bei allen Planungen und Projekten umzusetzen, um zum einen Niederschlagswasser zu versickern, zu verdunsten und für Trockenzeiten zu speichern und zum anderen in Zeiten starken oder anhaltenden Regens einer Überlastung des Kanalsystems vorzubeugen. Die Umsetzung von Schwammstadtelementen wie Begrünungen, Flächenversickerung und bedarfsweise anderen Versickerungssystemen (Rigolen, Mulden, etc.) wird bereits in Projekten wie dem Mögeldorfer Plärrer, dem Grünzug an der Amberger Straße, dem Züricher Park sowie den geplanten Parkanlagen in Wetzendorf und Lichtenreuth umgesetzt. Für die Zukunft gilt es, ein kombiniertes System verschiedener Schwammstadtbausteine weiterhin in Planungen zu berücksichtigen und deren Umsetzung zu verwirklichen. weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die steigende Gefahr von Starkregenereignissen zu ergreifen. Dazu zählt insbesondere die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramm Starkregen (Link) und die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms. Beispielsweise sind den Bürger*innen seitens der Stadt nun Starkregen-FAQs online zugänglich (Link). Bei der geplanten Erstellung einer Starkregenregengefahrenkarte konnte der bislang mitgeteilte Zeitplan aus Kapazitätsgründen nicht eingehalten werden. Die Aufnahme in das StMUV-Sonderförderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ wurde zwischenzeitlich beantragt, die Förderzusage liegt jedoch noch nicht vor. Aufgrund der Dringlichkeit konnte ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabensbeginn gewährt werden, sodass die Ausschreibung für die Vergabe an ein externes Ingenieurbüro möglichst zeitnah erfolgen kann.