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← Sitzung des Kulturausschusses (09.05.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

09.05.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Kunstwerk The Only Male Geisha - Lichtinstallation am Frauentorturm Sitzungsvorlage H/008/2025 4 Protokoll für die 110. Sitzung H/008/2025 8 The Only Male Geisha Angebot NBG V2 H/008/2025 10 PROneoXL - Technische Daten H/008/2025 17 TOP Ö 2 „Ermöglichungsräume 2024“ Berichtvorlage 2. BM/003/2025 18 01_ SPD-Antrag vom 20240916_AN_162_2024 2. BM/003/2025 22 02_Bericht 2. BM/003/2025 24 03_Stk_Stellungnahme vom 20250220 2. BM/003/2025 35 TOP Ö 3 Dürerjubiläum 2028 - gegenwärtig konzipierte Vorhaben zum Jubiläumsjahr Sitzungsvorlage KuM/002/2025/1 37 01_Gem. Antrag Freie Allianz_ödp_FDP_Linke Liste_Die Guten vom 40 20250320_AN/059/2025 KuM/002/2025/1 02_Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20250402_AN/078/2025 KuM/002/2025/1 42 TOP Ö 4 Erweiterung der Dauerausstellung des Memoriums Nürnberger Prozesse Sitzungsvorlage KuM/003/2025 44 01_Diversity-Check KuM/003/2025 48 02_Entscheidungsvorlage KuM/003/2025 49 03_Memorium_Nutzungsvereinbarung KuM/003/2025 51 04_Auszug aus Nachtraghaushaltplan Freistaat 2025 KuM/003/2025 66 05_Ref. I/II-Stellungnahme vom 15.04.2025 KuM/003/2025 70 TOP Ö 5 Musikalische Bildung in Schulen und Kindertageseinrichtungen Sitzungsvorlage KuF/001/2025 71 01_Diversity-Check KuF/001/2025 75 02_Sachverhalt KuF/001/2025 76

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 09.05.2025, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Kunstwerk The Only Male Geisha - Lichtinstallation am Beschluss

Frauentorturm H/008/2025

Ulrich, Daniel

2. „Ermöglichungsräume 2024“ Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024 2. BM/003/2025

Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Dürerjubiläum 2028 - gegenwärtig konzipierte Vorhaben zum Beschluss

Jubiläumsjahr KuM/002/2025/1

Lehner, Julia, Prof. Dr.

4. Erweiterung der Dauerausstellung des Memoriums Nürnberger Beschluss

Prozesse KuM/003/2025

Lehner, Julia, Prof. Dr.

5. Musikalische Bildung in Schulen und Kindertageseinrichtungen Beschluss

KuF/001/2025 Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2025,

öffentlicher Teil

H/008/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.05.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kunstwerk The Only Male Geisha - Lichtinstallation am Frauentorturm

Anlagen: Protokoll für die 110. Sitzung The Only Male Geisha Angebot NBG V2 PROneoXL - Technische Daten

Sachverhalt (kurz):

Auf den Frauentorturm wurde schon einmal während der Ausstellung „WHO'S AFRAID OF STARDUST“ die Videoinstallation „Japans einziger männlicher Geisha“ projiziert. Der Beirat für Bildende Kunst empfiehlt nun, diese am Frauentorturm längerfristig zu präsentieren. Der Beirat schlägt ebenfalls vor, die Fläche nicht für immer für das Kunstwerk zu nutzen, sondern auch anderen Künstlern diese Fläche zu überlassen. Dafür wird die Technik einmalig angeschafft.

Das Video zeigt im Loop abwechselnd entweder die tanzende Geisha oder die Geisha im Verwandlungsprozess (Mann - Frau), geschwindigkeitsreduziert.

Der Projektor wird hierfür im Kunsthaus gegenüber installiert, ebenso wie die beiden Hypertonie Speaker, die die Tonebene auf den Turm und den Bereich davor zielgerichtet hörbar machen.

Das System ist offen für andere Installationen in Kuratierung des KuKuQ.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss folgt der Empfehlung des BBiK und stimmt dem Ankauf des Kunstwerks und der Installation am Frauentorturm zu.

Der Ausschuss übernimmt auch die Empfehlung, auch andere Kunstwerke auf der Fläche zu zeigen. Ausschlusszeiten der Verwaltung sind zu beachten.

Die Technik wird im Künstlerhaus – Kopfbau- installiert.

Niederschrift der 110. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am Donnerstag, den 27.06.2024 um 14:00 Uhr

im Konferenzraum des Baumeisterhauses, Bauhof 9

Öffentlicher Teil:

Top 1: Wettbewerb 2024 - Termine

Der Wettbewerb ist am 12.07. um 9:00 Uhr im Kulturausschuss, Plenarsaal, Fünferplatz 2, 2. OG. Herr Rösner und Herr Heinrich werden Herrn Ulrich bezüglich des Tagesordnungspunktes vertreten.

Top 2: Neuer Wettbewerb: ILS

Ein weiterer Wettbewerb wird für die Integrierte Leitstelle auseschrieben. Hierfür stehen insgesamt 100.000 zur Verfügung.

Top 3: Mahnmal „Transit“ am Plärrer von Hermann Pitz

Herr Pitz soll zu einem Ortstermin eingeladen werden. Der Beirat wird ein Statement zum Kunstwerk verfassen.

Top 4: Wandrelief von Elli und Wilhelm Kuch am Platnersberg

Der Beirat spricht sich dafür aus, einen Teil des tiefen Reliefs zu erhalten. Jedoch möchte der Beirat einen weiteren Wettbewerb ausschreiben lassen, bei dem die Belange des Altenheims berücksichtigt werden. Die Fliesen im Treppenhaus sollen dadurch teilweise erhalten werden, indem sie ausgelöst und zum Verkauf angeboten werden. Der Ausbau soll nach Interessenslage der Käufer erfolgen. Die Projektleitung bei NüSt soll als nächsten Schritt die Kosten für die Auslösung des tiefen Reliefs ermitteln. Dabei sollen Kostenaufstellungen für die jeweiligen Teile erfolgen, die durch Horizontalschnitte getrennt sind.

Top 5: Wettbewerb Hesperidengarten: Planvorstellung

Herr Metzler vom Ingenieurbüro Toponauten GmbH sowie Herr Nitschke und Frau Jenkner von SÖR haben die Planungen vom vierten Hesperidengarten vorgestellt. Es wird einen Wettbewerb geben, bei dem die beiden Skulpturen ausgelobt werden. Nachträglich hat SÖR darum gebeten, die Brunnenanlage, die ursprünglich ebenfalls ausgeschrieben werden sollte, nicht mit in die Auslobung hinein zu nehmen, da die Parameter Becken, spiegelflächige Wasserfläche sowie die Pumpentechnik schon feststehen. für das Verfahren stehen insgesamt 110.000 € inkl. Wettbewerbskosten zur Verfügung.

Top 6: Instone-Projekt SEETOR Coca-Cola-Gelände

Der Beirat empfiehlt, die Jury zum damaligen Wettbewerb noch einmal einzuberufen.

Top 7: Neuer Wettbewerb: Radrennbahn

Für das städtebauliche Projekt Radrennbahn wird es ebenfalls einen Wettbewerb geben. Der Beirat wünscht sich die Auslobung in zwei Phasen: Bewerbung und Hauptjury mit 7 Teilnehmern.

Nichtöffentlicher Teil:

Top 8: The Only Male Geisha

Der Beirat stimmt einstimmig für den Erwerb des Kunstwerks. Es wird gewünscht, dass es dauerhaft am bewährten Standort, dem Frauentorturm, unter Berücksichtigung der terminlichen Einschränkungen, wie sie schon in der Vergangenheit vorgenommen wurden, gezeigt wird. Als Stadt der Menschenrechte schätzt der Beirat das Kunstwerk als wertvollen Beitrag ein.

Top 9: Portals - Bridge to a United Planet

Der Beirat empfiehlt den Ankauf über die Wirtschaftsförderung.

Nürnberg, 03. Juli 2024

Christian Roesner Vorsitzender des Beirats für Bildende Kunst

Fassadenprojektion

The Only Male Geisha

Frauentorturm, Nürnberg Zur Ausstellung „Who’s Afraid Of Stardust“ 21.10.2023 - 11.02.2024

Hans Diernberger & Will Saunders

The Only Male Geisha ist ein Hingucker, also ein Gibt es kulturelle und historische Wurzeln und Kunstwerk im öffentlichen Raum, das sich in Verwurzelungen, die nur fiktiv sind, und andere, die Konkurrenz zur typisch disparaten Umgebung wir vielleicht gar nicht kennen oder im Laufe der eines Stadtraums Aufmerksamkeit verschafft. Die Zeit vergessen haben? Sprechen wir mittlerweile in Bewegtbildprojektion scheint der Sphäre vielen Zusammenhängen über Geschlechter und elektronischer Werbung zu entstammen. Sogar Geschlechteridentitäten, wo diese eigentlich gar einen Hauch von Times Square oder ein Fragment nicht relevant sind oder es nicht sein sollten? der Blade Runner-Welt kann man durchaus Worüber können wir uns sicher sein? Was ist assoziieren. Doch wofür wird hier geworben? konstant und stabil, was in stetem Wandel und fluid? Und was können wir darüber wissen? Genau bei dieser naheliegenden Frage zeigt die Arbeit ihre Qualität und bestätigt einen Basisfaktor The Only Male Geisha gelingt es, uns auf solche für „gute Kunst“: Ambiguität statt Eindeutigkeit, Fragen zu stoßen und zugleich ein zeichenhaftes Vielschichtigkeit statt Eindimensionalität, differente Bild zu sein, das – auch für Nürnberg – neue Lesbarkeit statt simpler Botschaft. Identifikationsmöglichkeiten schafft. Die Wirksamkeit dieser ephemeren Arbeit entfaltet sich erst auf den zweiten und dritten Blick, in dem sie weitere und vor allem grundlegende Fragen evoziert. Gibt es, trotz aller Globalisierung und Kay von Keitz kulturellen Egalisierung, noch so etwas wie Exotik? Kurator und Autor Und wenn ja, was ist das heute überhaupt? Vorsitzender des Kunstbeirats der Stadt Köln

Abbildung 1

The Only Male Geisha

Hans Diernberger & Will Saunders

Hans Diernberger, *1983 in München (DE), lebt und arbeitet in Köln (DE).

Will Saunders, *1983 in Stockton-on-Tees (GB), lebt und arbeitet in Köln (DE).

Das Projekt The Only Male Geisha beschäftigt sich mit Eitaro Matsunoya, der einzigen männlichen Geisha in Japan. Der Begriff der Geisha bezeichnet einen Beruf, der traditionell Frauen vorbehalten ist. Mit weiß geschminkten Gesichtern, kunstvoll hochgesteckten Frisuren und edlen Kimonos transformieren sich Frauen in jene Kunstfiguren, deren Aufgabe darin besteht, Gäste mit Liedern, Tänzen, Gesprächen und Spielen zu unterhalten.

Einosuke Hirose, dessen Geisha-Name Eitaro Matsunoya ist, lernte den Beruf der Geisha von seiner Mutter. Die Geisha-Tradition wollte er, unabhängig von vorherrschenden Geschlechterrollen, weiterführen. Regelmäßig verwandelt sich der junge, verheiratete Familienvater Einosuke in Eitaro, die weibliche Unterhaltungskünstlerin. Während der Arbeit ist er eine Geisha wie jede andere, ohne dass sein Geschlecht für ihn dabei eine Rolle spielt:

„People think and care too much about my gender. I don’t.“

Die beiden Künstler Hans Diernberger und Will Saunders arbeiten neben ihrem

individuellen künstlerischen Werk seit 2012 auch immer wieder gemeinsam an

Projekten.

hen Geisha der Welt, aber je näher sie der vielschichtigen Figur kamen, desto weniger greifbar wurde sie. Die Begegnung mit Einosuke Hirose/Eitaro Matsunoya, der mit seiner Lebensweise starre Geschlechterrollen und -codes infrage stellt und vermeintliche Widersprüche in der heutigen japanischen Gesellschaft aufzeigt, hat Hans Diernberger und Will Saunders dazu veranlasst, ihre eigenen Strategien zur Identifikation mit dem „Anderssein“ zu hinterfragen.

Abbildung 4

Abbildung 3

Abbildung 2

Abbildung 5

Technische Daten:

HD Video, 8 min, 2018/2023 Loopo Mediaplayer

Projektor Panasonic PT-RZ120, DLP, 12.000 ANSI- Lumen Optik Panasonic PT-DLE200, Tele-Zoom-Optik Preis der künstlerischen Arbeit: 2,5-4,0:1 12.000€ Auflage 1/5 +2EA Projektor Miete: 1 Woche für ca. 300€ + MwSt Ohne Projektor/Optik (235Media Köln, Angebot von 2023) zzgl. Aufbau

XL

OUTDOORBEAMER.COM

PROneo

®

Abbildung 9

Technische Daten

845 mm

Abbildung 7

Abbildung 6

mm55 100mm 900 mm 100mm

Front Side

Abbildung 8

Unterstützte Projektoren: EPSON, Panasonic, etc. z.B. EB-L1000 Serie, RZ970 Serie, uvm.

Äußere Abmessungen: L900mm x B845mm x H440mm

Maximale Projektorgröße: L650mm x B550mm x H250mm

(nur mit mittiger Optik, außermittige Optiken auf Anfrage)

Temperaturbereich: -20°C - +40°C (gilt für das Gehäuse)

Maximale Leistungsaufnahme Projektor: 2000W @ 230V~

Maximale Leistungsaufnahme Gehäuse: 355W @ 230V

Gewicht ohne Projektor: 50kg

Anschlüsse: POWERCON In, Out, Switched Out,

Service-Anschluss, 7 freie Neutrik-Anschlüsse

Bottom

Changes and errors excepted. Illustrations similar. ODB Projektionstechnik GmbH 49076 Osnabrück +49 (0) 541 76018063 info@outdoorbeamer.com Heinrich-Hasemeier Straße 7a GERMANY www.outdoorbeamer.com mm

Berichtsvorlage 2. BM/003/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.05.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

„Ermöglichungsräume 2024„

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.09.2024

Anlagen: 01_ SPD-Antrag vom 20240916_AN_162_2024 02_Bericht 03_Stk_Stellungnahme vom 20250220

Bericht: Derzeit befindet sich die Gesamtmaßnahme (Bestandsbau der KOH) unmittelbar vor Abschluss der Leistungsphase 3 (HOAI). Nach abschließender Konsolidierung der berechneten Kosten liegt die Kostenberechnung insbesondere für die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur (ER) rechtzeitig vor. Der Projekt-Freeze soll für die Gesamtmaßnahme KOH in der Opernhauskommission beraten und im Ältestenrat/Stadtrat im Mai dieses Jahres zum Beschluss vorgelegt werden. Der konkretisierte Bericht zu den ER erfolgt antragsgemäß vor der Beschlussfassung des Projekt-Freeze. Im Bericht werden vertiefte Überlegungen zu Strukturen und Betriebskosten, der derzeitige Stand der Gespräche mit Bund und Land hinsichtlich einer Stiftungsgründung sowie die Fördermittel-beantragung dargestellt. Insbesondere wird auf die Konsequenzen einer Verschiebung der Teilbaumaßnahme ER – einschließlich der Fördermodalitäten – eingegangen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht zum Antrag „Ermöglichungsräume 2024“ der SPD-Fraktion

1. Ausgangssituation

Für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten besteht in Nürnberg seit Jahrzehnten ein Mangel an adäquaten Räumen. Der gravierende Raummangel für die Produktion und Präsentation aktueller Arbeiten führt einerseits zu einer Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern, andererseits steht er einer nationalen und internationalen Profilierung der Nürnberger Szenen entgegen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Nürnberg im Rahmen der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 Strategien entwickelt, diesem Desiderat mit einem substantiellen Raumangebot zu begegnen.

Bereits im Oktober 2021 hat der Kulturausschuss auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie und einer gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Künste und Kulturen durchgeführten Bedarfsanalyse den Planungsauftrag für die Realisierung der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle (ER) mit großer Zustimmung erteilt.

Die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen wurden in der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2022 zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen und mit großer Mehrheit beschlossen. Für den Ausbau der ER wurden 44 Mio. Euro als grober Kostenrahmen vorgesehen.

Mit der Behandlung in der Opernhauskommission am 10. Juli 2024 und Beschluss mit großer Mehrheit in der Stadtratssitzung am 17. Juli 2024 wurden die nächsten Weichen für das ambitionierte Bau- und Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle (KOH) gestellt. Für die ER wurden zu diesem Zeitpunkt berechnete Kosten in Höhe von 44 Mio. Euro bestätigt. Diese Bestätigung auf der Grundlage der berechneten Kosten durch den Stadtrat schaffte die Voraussetzung, die in Aussicht gestellten Fördermittel vollumfänglich zu beantragen, abzurufen und so das volle Potenzial des Vorhabens für die Stadt auszuschöpfen.

Derzeit befindet sich die Gesamtmaßnahme (Bestandsbau der KOH) unmittelbar vor Abschluss der Leistungsphase 3 (HOAI). Nach abschließender Konsolidierung der berechneten Kosten liegt die Kostenberechnung insbesondere für die ER vor.

Vor Beginn des Bau- und Kulturentwicklungsvorhabens KOH war bereits seit 2019 unter dem damaligen Herrn OBM Dr. Maly festgelegt worden, die Kulturgroßbaumaßnahmen (Konzerthaus und im Weiteren Kongresshalle und Bauvorhaben Opernhaus) nicht im

klassischen BIC-Verfahren durchzuführen, sondern eine spezielle, auf das

Gesamtvorhaben hin optimierte Struktur aus Projektbaudienststelle als Stabstelle beim Planungs- und Baureferenten, Projektbauherrnvertretung 2. BM, einem Lenkungskreis mit direkter Anbindung an die Stadtspitze sowie der Opernhauskommission (zunächst als Konzerthaus-Kommission) zu schaffen.

Ziel dabei war, das komplexe Vorhaben mit seiner außergewöhnlichen Dimension erfolgreich und gleichzeitig in der erforderlichen Zeit realisieren zu können. Nach bisheriger Erfahrung und Einschätzung hat sich diese Struktur bewährt und für eine zügige Planungsphase und Baustart gesorgt. Insbesondere für den Ergänzungsbau sorgt das gewählte Vergabeverfahren weitestgehend für Kostensicherheit. Zusätzlich ist eine externe Projektsteuerung u.a. mit der Überprüfung der Kostenermittlungen und Kostenkontrollen der Planer sowie der Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele beauftragt.

Der Projekt-Freeze soll für die Gesamtmaßnahme KOH in der Opernhauskommission beraten und im Ältestenrat/Stadtrat im Mai dieses Jahres zum Beschluss vorgelegt werden.

Der Beschluss des Projekt Freeze hat Signalwirkung an alle Projektbeteiligten und kann materielle Wirkung insoweit entfalten, als relevante nachträgliche Bedarfs- und Planänderungen im weiter fortgeschrittenen Planungs- und Bauprozess vermieden werden können.

Der konkretisierte Bericht erfolgt antragsgemäß vor der Beschlussfassung des Projekt- Freeze. Im Weiteren werden vertiefte Überlegungen zu Strukturen und Betriebskosten der ER, der derzeitige Stand der Gespräche mit Bund und Land hinsichtlich einer Stiftungsgründung sowie die Fördermittelbeantragung bei Bund und Land dargestellt. Insbesondere wird auf die Konsequenzen der Verschiebung der Teilbaumaßnahme ER – einschließlich der Fördermodalitäten – eingegangen.

2. Kulturentwicklungs- und Baumaßnahme Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur

2.1 Strukturen der Ermöglichungsräume

Für die ER werden vier der insgesamt 16 Sektoren des Kongresshallen-Rundbaus ertüchtigt und für die Kunstproduktion und -präsentation aller Sparten nutzbar gemacht. Hier entstehen auf mehr als 7.000 Quadratmetern Proben- und Aufführungsräume, Ateliers, Ausstellungsräume und Orte des künstlerischen Austauschs. Darüber hinaus sind Meeting- Räume und Coworking-Spaces vorgesehen. Die ER sind in den Sektoren 1 und 2 sowie 9 und 10 der KOH verortet. Die Sektoren 1 und 2 dienen grundsätzlich als Präsentationshaus, die beiden anderen Sektoren als Produktionshaus. Das Raumprogramm wurde in einem partizipativ angelegten Prozess entwickelt und in seiner Funktionalität immer wieder in die einzeln2en Sparten rückgekoppelt.

Für das Gelingen der Ermöglichungsräume sind drei konzeptionelle Grundlagen notwendig (vgl. Kulturausschuss vom 3. Mai 2024):

 Intensive Zusammenarbeit zwischen Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Staatstheater Nürnberg, Nürnberger Symphonikern und ER, um eine Silo-Bildung zu vermeiden und die Kongresshalle als einen integrierenden Ort der historisch-politischen Bildungsarbeit und der Künste zu etablieren.

 Die Kongresshalle wird als „Dritter Ort“, als Diskurs- und Begegnungsort verstanden.

 Die Kongresshalle richtet sich inhaltlich „glokal“ mit einem Austausch zwischen lokalen Szenen und internationalen Akteurinnen und Akteuren (Artist-in-Residence-Modelle) aus.

Um inhaltliche bzw. betriebliche Strukturen fundiert und nachhaltig aufsetzten zu können, wurde im Dezember 2024 ein „Open-Call“ zur Mitarbeit in einer Projektgruppe bzw. in Arbeitsgruppen ausgeschrieben. Die Arbeit der Projektgruppe und der Arbeitsgruppe „Kuration“ – bestehenden aus Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Sparten – wurde im Februar 2025 aufgenommen.

Präsentationsräume

Die Präsentationsräume sind grundsätzlich in den Sektoren 1 und 2 verortet: Venue I – Venue II – Veranstaltungstreppen-Raum bzw. Foyer – Ausstellungsräume – Performance- Raum.

Die Präsentationsräume werden flexibel für Tanz, Theater, Literatur, Kunst und Musik genutzt. Auf eine feste Bestuhlung wird verzichtet. Weitere Funktionsräume wie z.B.

Umkleiden bzw. Backstage, Lagermöglichkeiten, Duschen und Toiletten, sind im Gebäude in unmittelbarer Nähe zu den Präsentationsflächen verortet.

Die Präsentationsräume stehen zunächst allen Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung, die in den ER einen Raum anmieten. Darüber hinaus sind temporäre Vermietungen an „externe“ Künstlerinnen und Künstler vorgesehen. Schließlich sollen – je nach räumlichen Kapazitäten – auch Kooperationen mit regional, national und international agierenden Institutionen realisiert werden.

Die Miet- und Nutzungskonditionen werden so ausgestaltet, dass sie für Künstlerinnen und Künstler, regional wie überregional, finanzierbar bleiben und attraktive Bedingungen für den angestrebten zeitgenössischen Kultur-Hotspot in der Kongresshalle bieten. Eine sinnvolle Konkretisierung der Konditionen soll in den Jahren 2025/2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Jahr 2028 festgelegt werden.

Die geplanten Präsentationsflächen sind entsprechend der Gesamtkonzeption der künftigen kulturellen Nutzung der KOH ein „offenes“ System, d.h. sie sind nicht allein für die Besuchenden der ER zugänglich, sondern in gleicher Weise auch für das Publikum aus dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und dem Staatstheater Nürnberg. Dieses Konzept zielt auf ein Höchstmaß an Öffentlichkeit, kann aber zugleich nur dann gelingen, wenn durchgängig ein künstlerisch relevantes Programm realisiert wird. Die im Detail noch zu erarbeitende und im Weiteren zu realisierende Trägerstruktur muss diesem Umstand mit einer entsprechend hochkarätig besetzten Jury Rechnung tragen. Die detaillierte Ausarbeitung wird aktuell mit der Projekt- bzw. Arbeitsgruppe entwickelt.

Produktionsräume

Die Produktionsräume sind zum größten Teil in den Sektoren 9 und 10 verortet. Produktionsräume sind Ateliers, Gemeinschaftsateliers, Bandproberäume, Tonstudio, Tanzund Theaterproberäume, eine Werkstatt für schwerere Arbeiten und Arbeitsplätze für den laufenden Betrieb der ER. Vor allem im Bereich der bildenden Kunst wird mit giftigen Stoffen, z.B. Ölfarben etc., gearbeitet. Ausgussbecken für Farben und zur Reinigung werden installiert. Ein Teil der Ateliers ist mit einer zweiten Ebene als Lagermöglichkeit ausgestattet. In einem anderen Teil sind Vorrichtungen für einen Ausbau installiert. Schließlich befinden sich in den Sektoren 9 und 10 mehrere Begegnungsräume.

Dauerhafte Vermietungen sind ebenso möglich wie temporäre Vermietungen – die Dauer der Vermietung richtet sich nach den Bedarfen der Künstlerinnen und Künstler, wobei eine Balance zwischen dauerhafter und temporärer Vermietung erzielt werden soll. Dauerhafte Vermietungen von bis zu zehn Jahren garantieren Künstlerinnen und Künstlern zwar eine gewisse Sicherheit, laufen aber in Teilen einer für das Gelingen der ER notwendigen Flexibilität zuwider. Daher schließen dauerhafte Vermietungen Rotationsmodelle nicht aus. Im Rahmen von temporären Vermietungen wird ein international ausgerichtetes Artist-in- Residence-Programm eine besondere Bedeutung haben. Insgesamt ist es das Ziel, durch ein flexibles Nutzungskonzept die ER durchlässig zu halten. Die Produktionsräume werden 24 Stunden an sieben Wochentagen zugänglich sein. Um die Zugänglichkeiten steuern zu können, sind elektronische Schließsysteme vorgesehen.

Im gesamten Bereich der ER sind – neben den Präsentations- und Begegnungsräumen – (Stand Januar 2025) 25 Ateliers und Gemeinschaftsateliers, 27 (Band-) Proberäume für die Musik, zwei Proberäume für Tanz und Theater, eine Werkstatt, ein Tonstudio und Arbeitsplätze für die Literatur geplant. Zu den diversen Nutzungen sind entsprechend funktionale Nebenräume verortet.

Die derzeitige Entwurfsplanung ist zum Zeitpunkt des Redaktionstermins noch in abschließender baurechtlich-technischer und wirtschaftlicher Prüfung. Bis zur Vorlage der freizugebenden Planung im Stadtrat können sich daher noch Änderungen gegenüber den Angaben im Kulturausschuss ergeben. Dies kann im Besonderen die Verortung einzelner Nutzungen, die Größe einzelner Flächen und auch in begrenztem Umfang die Anzahl von Räumen betreffen.

Betriebsstruktur und Nutzungskonzept

Die künftige Trägerstruktur wird sich an dem angestrebten Stiftungsmodell orientieren. Auch für den Betrieb der ER wird die Stadt Nürnberg, gemeinsam mit Bund, Land und ggf. weiteren juristischen und natürlichen Personen, Stifterin sein. Die Governance-Struktur ist zunächst unabhängig von der Rechtsform und kann vertraglich bzw. per Satzung weitgehend gestaltet werden. Ein Gremium kuratiert sowohl die Vergabe der Produktionsräume als auch das Veranstaltungsprogramm der Präsentationsflächen. Nutzerinnen und Nutzer der ER werden intensiv eingebunden. Die kuratorischen Leitlinien befinden sich in der Erarbeitung (Bestandteil des Beteiligungsprozesses des o.g. Open Calls); ein „First come, first serve“ wird es nicht geben. Darüber hinaus ist eine enge Verzahnung mit den Aktivitäten des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände und der Spielstätte des Staatstheaters geplant. Ziel ist die Entwicklung eines international relevanten künstlerischen Programms in der KOH.

Die ER werden als „Zuschussbetrieb“ konzipiert. Ein strategisches Ziel dabei sind die Gewährleistung bezahlbarer Mieten für die Räumlichkeiten und die Schaffung einer qualitativ hochwertigen Angebotsstruktur von Veranstaltungsformaten. In der Kombination aus unterschiedlichen Disziplinen wie auch in der Kooperation zwischen den in der Kongresshalle ansässigen Institutionen liegt das besondere Potenzial für innovative Projekte.

Die Auswahl der Mieterinnen und Mieter sowohl für die dauerhafte als auch die temporäre Vermietung der Produktionsräume soll durch eine Expertenjury erfolgen. Neben einer Probezeit für Mieterinnen und Mieter mit dauerhaften Mietverträgen wird ein gestaffeltes Modell für die Mietkosten in Abhängigkeit vom Professionalisierungsgrad der Künstlerinnen und Künstler vorgesehen.

Die weitere Ausarbeitung des Betriebskonzeptes und die Erstellung eines Organigramms erfolgt aktuell gemeinsam mit der Kulturberatung actori GmbH, bundesweiten Stakeholdern aus Kunst und Kultur sowie lokalen Akteurinnen und Akteuren innerhalb der Projekt- bzw. Arbeitsgruppen.

2.2 Geschätzte jährliche Betriebsausgaben und -einnahmen

Im Weiteren werden grob überschlägig Betriebsausgaben, betriebliche Einnahmen und zugrundliegende plausibilisierte Annahmen zum derzeitigen Stand erläutert. Die monetären Einschätzungen beruhen auf aktuellen (Durchschnitts-) Zahlen, Ansätzen und Tarifverträgen. Indexkostensteigerungen bis zur Inbetriebnahme der ER sind somit nicht berücksichtigt. Annahmen zum Betriebskonzept wurden teils mit Benchmarks anderer nationaler und europäischer Kultureinrichtungen abgeglichen.

Die künftigen jährlichen Einnahmen und Ausgaben der ER hängen stark vom angestrebten Umfang eines eigenen, kuratierten Programms ab. Dieses Programm soll flexibel gestaltbar sein. Eine schlanke und effiziente Organisationseinheit stellt dabei sicher, dass unvermeidliche Fixkosten so gering wie möglich ausfallen. Für ein variabel gestaltbares „Zusatzprogramm“ bieten der besondere Standort und das Konzept der ER sehr gute Möglichkeiten, Mittel über die großen, nationalen und internationalen Kulturstiftungen einzuwerben.

Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, Gespräche mit Bund und Land mit dem Ziel der Beteiligung an einer Stiftung aufzunehmen. Im Erfolgsfall würden sich hervorragende Entwicklungsperspektiven mit hoher Attraktivität bei geteiltem Finanzierungsaufwand bieten.

Für den Betrieb der ER werden in der Aufbauphase und nach Inbetriebnahme folgende geschätzte jährliche Brutto-Ausgaben bzw. -Einnahmen (Stand 1. Quartal 2025) erwartet:

Anteilige Sachkostenschätzung für Gebäudemanagement  0,9 Mio. Euro/Jahr

Energie, Bauunterhalt, Reinigung und sonstige Gebäudekosten fallen grob überschlagen (mit Durchschnittswerten je Quadratmeter) und bezogen auf die Bruttogebäudefläche (BGF) mit rund

 0,96 Mio. Euro/Jahr für vier Bestandssektoren der ER (rund 24.700 Quadratmeter BGF) an.

Korrigiert werden müssen für eine betriebswirtschaftlich zielführende Betrachtung folgenden Posten bzw. Aspekte:

 Für die an freischaffende Künstlerinnen und Künstler vermieteten Flächen der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur (rund 3.500 Quadratmeter) entstehen der Stadt keine Energie- und Reinigungskosten. Diese werden grob überschlägig in Höhe von rund 65.000 Euro/Jahr von den künftigen Mietern getragen.

Anteilige Personalkostenschätzung Gebäudemanagement  60 TEuro/Jahr

 Unter der Annahme, dass ein Objektmanager, eine Verwaltungskraft und drei Hausmeister die zu verwaltenden Flächen der HVE-KSV am ehemaligen Reichsparteitagsgelände insgesamt bearbeiten und 50 % dieser Kapazität auf die vorgesehenen künftigen Nutzungen in der KOH entfallen, ergibt sich ein Wert von rund 155.000 Euro/Jahr.  Der Gesamtwert, der für die Kongresshalle insgesamt geschätzt vorliegt, wird auf die Flächen der ER (vier von zehn künftig genutzten Sektoren) heruntergebrochen.

Betriebskosten der Ermöglichungsräume (ohne Kosten für Gebäudemanagement):

 Das Betriebskonzept und die daraus resultierenden Folgekosten werden sukzessive weiterentwickelt und entlang der zunehmend verbesserten Informationslage auf dem Weg bis zur Inbetriebnahme 2028 konkretisiert.  Insoweit haben die folgenden Angaben vorläufigen Charakter und stellen eine qualifizierte Schätzung dar. Sie geben Informationen zu Größenordnungen von Einnahmen und Ausgaben unter nach derzeitigem Stand realistischen Annahmen, um Entscheidungen in mehrfacher Hinsicht frühzeitig zu ermöglichen.  Ein Personalstamm von zunächst weniger als zehn Vollkraft-Stellen (VK) in der Startphase ist bereits vor Inbetriebnahme zur Vorbereitung des Betriebs sukzessive aufzubauen. Dies wird nach derzeitigem Stand der Überlegungen als ausreichend betrachtet. Ein inhaltliches „Basisprogramm“ lässt sich nach derzeitigen Schätzungen unter der skizzierten Prämisse nach der Startphase mit rund 15 VK an Kapazität realisieren.  Die Stellen setzen sich in etwa wie folgt zusammen: 2 VK Geschäftsführung/Leitung/Strategie, 2 VK Kommunikation, 3 VK Verwaltung und Vermietungsgeschäft, 1 VK verwaltungsbezogene Personalreserve („Springerstelle“ für allgemeine Verwaltungsaufgaben), 2 VK Veranstaltungstechniker, 2 VK Veranstaltungsmanagement, 1 VK veranstaltungsbezogene Personalreserve („Springerstelle für Veranstaltungsmanagement und -technik“), 1 VK Organisation und inhaltliche Schnittstelle zu anderen Nutzereinrichtungen (Realisierung programmatischer Synergien), projektbezogen durchschnittlich 1 VK Kuration.

 Für ein variabel gestaltbares „Zusatzprogramm“ bieten der besondere Standort und das Konzept der ER sehr gute Möglichkeiten, Mittel über die großen, nationalen und internationalen Kulturstiftungen einzuwerben.  Für die Ermittlung der jährlichen Personalkosten betriebsnotwendiger Kapazitäten wurden die derzeitigen Personaldurchschnittskosten für vergleichbare, tarifbewertete Stellen der Stadt Nürnberg angesetzt.  Die Ermittlung der jährlichen Programmmittel erfolgte aus Erfahrungswerten unter anderem aus der Kulturhauptstadtbewerbung der Stadt Nürnberg sowie der bereits jetzt laufenden Bespielung des „Segment #1“ der Kongresshalle.  Die sonstigen Sachkosten wurden überschlägig auf Basis der Ist-Werte aus dem Betrieb einer ähnlichen Nürnberger Einrichtung abgeleitet. Das dafür genutzte Gebäude befindet sich ebenfalls im Eigentum der Stadt Nürnberg (Z-Bau mit dem inhaltlichen Schwerpunkt Musik).

Geschätzte Personalkosten  900 TEuro bis 1,1 Mio. Euro/Jahr

Geschätzte Programmmittel  400 bis 500 TEuro/Jahr

Geschätzte sonstige Sachkosten  160 bis 300 TEuro/Jahr

Einnahmenschätzung Verkauf Tickets und Vermietung Räume  400 bis 500

TEuro/Jahr

 Nach Inbetriebnahme und rechtzeitiger Vorbereitung von Vermietungen und Angeboten wird mit Einnahmen von 400 bis 500 TEuro pro Jahr kalkuliert.  Einnahmen aus der Gastronomie werden von untergeordneter Bedeutung sein. Eine wirtschaftliche Realisierung veranstaltungsbegleitender Gastronomie ist vor dem Hintergrund der Marktentwicklung seit der Coronakrise eine große Herausforderung. Der Fokus der Gastronomie in den ER liegt auf dem Verkauf von Getränken. Vorstellbar ist eine Kooperation mit dem Staatstheater Nürnberg oder ein eigenständiger Betrieb durch die ER bzw. deren Trägerstruktur. Die zwei Optionen befinden sich in Prüfung. Das Angebot wird durch externe Cateringleistungen erweitert.  Grundlage einer konservativen Kalkulation sind folgende Rahmenwerte:  Aktuell ist von einer durchschnittlichen Miete pro Quadratmeter (ohne Nebenkosten) von fünf Euro/Monat auszugehen. Bei ca. 2.500 qm zu vermietender Fläche (ohne Präsentation) sind jährliche Mieteinnahmen für die Produktionsräume in Höhe von ca. 150 TEuro zu erwarten. Aufgrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Räumen wird bei rechtzeitiger, vorausschauender Vorbereitung des Betriebes von einer Vollauslastung von Beginn an ausgegangen.  Neun große Veranstaltungs- und Proberäume stehen für Vermietungen zur Verfügung (zwei Performance-Proberäume, zwei multifunktionale Veranstaltungsräume, zwei Meetingräume, ein Coworking-Raum sowie zwei Ausstellungsräume). Die multifunktionalen Veranstaltungsräume und die beiden Meetingräume können tageweise vermietet werden, die beiden Performance- Proberäume werden wochenweise vermietet, der Coworking-Raum tageweise, die Ausstellungsräume wochenweise. Überschlägig wird bei zurückhaltender Einschätzung mit Mieteinnahmen von rund 150 TEuro/Jahr aus diesem Segment gerechnet.  Einnahmen aus mindestens zehn Eigenveranstaltungen im Jahr bei unterschiedlicher Laufzeit (Vorträge, Konzerte, Performances, Ausstellungen und Installationen) bei einem durchschnittlichen Eintrittspreis von 15 Euro lassen, konservativ geschätzt, Einnahmen von rund 100 TEuro/Jahr erwarten.

In der Startphase wird Personal sukzessive aufgebaut und Sachkostenkosten werden nicht sofort in voller Höhe anfallen. Die geplanten Erträge werden sich voraussichtlich, wie die Kostenpositionen, ebenfalls schrittweise aufbauen lassen. Insgesamt wird der jährliche Finanzbedarf zunächst geringer ausfallen.

Die hier dargestellten Zahlen sind geschätzte Ausgaben- und Einnahmenpositionen nach derzeitigem Stand des grob beschriebenen Betriebskonzeptes und vorbehaltlich eintretender Indexkostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die angesetzten Durchschnittswerte und groben Kostenschlüssel zum Gebäudemanagement müssen bei exakter Ausarbeitung mit der zuständigen hausverwaltenden Einheit bei ZD (HvE) abgestimmt werden.

Aus den oben genannten Zwischensummen resultiert insgesamt ein geschätzter

jährlicher Finanzbedarf für den Betrieb der ER in einer Größenordnung von insgesamt 1,92 Mio. bis 2,46 Mio. Euro. Über die benannten Stellen- und Finanzbedarfe ist im Schaffungs- und Haushaltsplanungsverfahrens der betreffenden Haushaltsjahre zu entscheiden.

Die Schätzwerte bedürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der notwendigen Ressourcen einer exakten Betrachtung, die dann auch ein detailliert ausgearbeitetes Betriebskonzept und die dann geltenden Marktpreise und Lohntarife berücksichtigt.

Zudem können aus der Stiftungsgründung rechtsformbedingte Kosten, z.B. aus erweiterten Dokumentations- und Berichtspflichten sowie Veränderungen durch konzeptionelle Vorstellungen und Präferenzen des Bundes sowie des Freistaates Bayern, resultieren. Im Falle einer Stiftungsgründung besteht jedoch die strategische Chance, Bund und Land in einer Zuwendungsstiftung an der Finanzierung des Betriebes der ER zu beteiligen und das Erfolgspotenzial des Gesamtvorhabens erheblich positiv zu beeinflussen.

2.3 Drittmittelförderung der Ermöglichungsräume und Konsequenzen finanziell sowie

für Bauplanung und -durchführung im Falle einer Verschiebung der Maßnahmen

Implikationen bezüglich der Drittmittelförderung bei Verschiebung

Das Förderkonzept für den Ausbau der ER sieht eine Förderung durch das KulturInvest- Programm 2022 des Bundes in Höhe von 20 Mio. Euro sowie durch den Kulturfonds Bayern mit 1,75 Mio. Euro vor. Der Bund (BKM) ist der koordinierende Fördergeber bezüglich der Zuschussanträge zur Finanzierung der Investition dieser Teilmaßnahme des Vorhabens am entstehenden Kulturort Kongresshalle.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in Aussicht gestellt, die Ermöglichungsräume durch das KulturInvest-Programm 2022 zu fördern. Der Antrag ist vollständig und abschließend gestellt. Die baufachliche Prüfung äußerst umfangreicher Unterlagen durch die Landesbaudirektion Bayern im Auftrag der BKM ist ohne Beanstandung erfolgt. Das zur Prüfung vorgelegte Raumprogramm ist ebenso ohne Beanstandung bestätigt worden. Derzeit steht lediglich der formelle Zuschussbescheid aus. Mit seiner Vorlage ist erst nach Bundestagswahl und Regierungsbildung zu rechnen.

Der Verfügungszeitraum für die KulturInvest-Mittel 2022 läuft Ende 2027 aus. Mit dieser Frist wird bestimmt, bis wann die Antragsunterlagen abschließend und vollständig vorgelegt werden müssen. Rein formell bestünde die Möglichkeit, BKM zu bitten, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt (kurz vor Erstellung des Zuschussbescheides) auszusetzen und 2027 in aktualisierter Form erneut einzureichen.

Dieses Vorgehen wäre allerdings mit unabsehbaren Risiken verbunden. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Stadt und der BKM, das auf der Basis einer

zuverlässigen, professionellen Zusammenarbeit über die letzten zwei Jahre entstanden ist, würde erheblich beeinträchtigt. Dies könnte sich nachteilig auf spätere Antragstellungen auch bei anderen Vorhaben der Stadt auswirken.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses, die Fördermittel vorbehaltlich der Antragsprüfung in Aussicht zu stellen und die ER mit dem Höchstbetrag zu fördern, bedeutet jedoch noch keineswegs eine Zusage, dass diese Mittel für die Ermöglichungsräume im Bundeshaushalt unwiderruflich vorgesehen sind. Dies ist erst mit dem Erhalt des Förderbescheids nach Antragsprüfung der BKM der Fall.

Der Bund unterstreicht mit dem seltenen Fall, den Förderhöchstbetrag in Aussicht zu stellen, zum einen die nationale Bedeutung des Vorhabens und zum anderen auch das Vertrauen in die Stadt Nürnberg, ein Projekt dieser Dimension realisieren zu können. Eine (rein hypothetisch formulierte) Anfrage bei BKM ergab, dass die Vergabe bzw. Verbescheidung von Zuschüssen generell von der Haushaltslage des Bundes und den zur Verfügung stehenden Mitteln im jeweiligen Haushaltsjahr abhängig ist. Somit wäre eine Zuschussausreichung in Höhe von 20 Mio. Euro durch BKM in späteren Haushaltsjahren keineswegs garantiert. Die jährlich neu zu fassenden Haushaltsbeschlüsse des Bundes bestimmen auch hier die Fördermöglichkeit. Insofern ist das Risiko evident, dass eine aus Kostengründen intendierte Verschiebung der Ausbaumaßnahme einer dauerhaften Einstellung der Bundesförderung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur gleichkommt.

Der Zuschussantrag aus dem Kulturfonds Bayern 2025, für den in Kürze der positive Zuschussbescheid erwartet wird, könnte gemäß den Auskünften der Regierung von Mittelfranken grundsätzlich zurückgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt werden. Hier wurden aufgrund der Bedeutung des Vorhabens vom Freistaat in doppelter Hinsicht Ausnahmen durch Landtagsbeschluss eingeräumt: Zum einen erhält die Stadt Nürnberg überhaupt die Möglichkeit der Antragstellung. Die Städte Nürnberg und München sind von der Antragstellung im Regelfall nämlich ausgenommen. Die in Aussicht stehenden 1,75 Mio. Euro liegen außerdem über dem Maximalbetrag von einer Million Euro. Essenziell für den Erhalt des im Verhältnis kleinen Förderbetrags ist die Beteiligung des Bundes, ohne den die Gesamtfinanzierung der Ermöglichungsräume nicht gesichert ist. Darüber hinaus nimmt auch die künftige Haushaltslage des Freistaats Bayern an sich Einfluss auf die Fortschreibung und den Umfang dieses Förderprogramms.

Implikationen der Bauplanung, insbesondere Kostensteigerungen bei Verschiebung

Im Rahmen der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung wird mit einer Förderung von 75 % die Voraussetzung für einen Ausbau der Sektoren 1 bis 10 geschaffen. Dies beinhaltet auch die Verbindung zwischen dem Dokumentationszentrum und dem Sektor 1. In diesem „Gelenkbereich“ ist in der aktuellen Planung die barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes einschließlich des Daches über den nach oben zu erweiternden Bestandsaufzugsschacht samt Treppenhaus vorgesehen. Die Vorfläche des Aufzuges im Arkadengeschoss dient als Schaltfläche der Erschließung sowohl des Dokumentationszentrums als auch der ER und des Staatstheaters. Erstmals wird dadurch ein Zugang auch zur Aussichtsplattform auf dem Dach geschaffen, die von allen Menschen und im Besonderen auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Dieses Angebot zu machen, erschien in der Planung gerade an diesem Ort essentiell.

Die bestehenden Rampen im Außenbereich eignen sich in ihrer derzeitigen Form nicht als baurechtskonforme barrierefreie Erschließung, so dass der Wegfall des barrierefreien Zugangs bei Verschiebung des Teilvorhabens an anderer Stelle über eine aufwendige Umformung der Aufschüttungen oder einen Außenaufzug trotzdem hergestellt werden

müsste (Umplanung). Auch die Haupterschließung erfolgt im Sektor 1 mit entsprechenden Anschlüssen für Wasser, Fernwärme etc. für die Sektoren 1 bis 10 und perspektivisch möglicherweise bis Sektor 16. Auch bei Rückstellung des Ausbaus der ER müssten technische Anlagen auf die Größe einer perspektivischen Nutzung aller Sektoren ausgelegt oder mindestens erweiterbar sein, um unverhältnismäßige Mehrkosten zu vermeiden (z.B. Auslegung der Größe des Sprinklertanks, da eine nachträgliche Erweiterung im Kontext der räumlichen Gegebenheiten und Geometrien schwierig bzw. nicht umsetzbar ist).

Die Planung verfolgt das Ziel eines offenen und transparenten Hauses und bildet dieses hauptsächlich durch ein Raumkontinuum von Dokumentationszentrum, ER und Staatstheater im Arkadengeschoss, aber auch durch vielfältige Verknüpfungen in den anderen Etagen ab. Zu den zurückgestellten Sektoren 11 bis 16 ist bislang eine Abgrenzung mittels Brandwand vorgesehen. Diese könnte bei Entfall der Nutzung der Sektoren 10 und 11 (Produktionshaus der Ermöglichungsräume) voraussichtlich kostenneutral auch zwischen Sektor 8 und 9 errichtet werden.

Würden die Sektoren 1 und 2 (zunächst) nicht ausgebaut, müsste der Sektor 3 zum Sektor 2 hin ebenfalls mit einer Brandwand abgeschottet werden. Ein Durchgang zwischen Dokumentationszentrum und Staatstheater wäre (zunächst) nicht möglich, eine Durchlässigkeit nicht mehr gegeben. Dokumentationszentrum und Staatstheater stünden isoliert auf Abstand nebeneinander.

Eine theoretische Verschiebung der in den Sektoren 3 bis 8 verorteten Bereiche des Staatstheaters hin zum Dokumentationszentrum ist ohne sehr erhebliche zeit- und kostenaufwendige Umplanungen nicht möglich und beinhaltet unabsehbare Auswirkungen in Bezug auf die funktionale Nutzbarkeit des Sockelgeschosses, da aufgrund der vorgelagerten Aufschüttungen (keine Fenster, keine Zugangsmöglichkeit, keine Flucht- und Rettungswege nach außen) Nutzungen nicht einfach innerhalb der an sich gleichartigen Sektoren verschoben werden können. Die Verortung der Nutzungen des Staatstheaters im Bestand ist zudem auf den vom Rat beschlossenen Standort des Ergänzungsbaus abgestimmt. Dieser könnte nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an anderer Stelle errichtet werden; mit dem Bau wurde bereits begonnen. Hierfür müssten bereits hergestellte bauliche Anlagen wieder abgebrochen und das baurechtliche Verfahren wiederholt werden. Der Brandschutznachweis müsste mit derzeit nicht überschaubaren Auswirkungen vollständig neu geführt werden. Mit erheblichen Mehrkosten beim Totalübernehmer wäre für diesen Fall zu rechnen. Jedenfalls führt eine Verschiebung der Anordnungen der Staatstheaterbereiche im Bestand bei Beibehalt des Standortes des Ergänzungsbaus zu erheblichen Dysfunktionalitäten im Betriebsablauf.

Der Bestandsbau wurde in den 1930er Jahren ohne Dehnungsfugen monolithisch errichtet. Die nachgelagerte Durchführung von Baumaßnahmen unmittelbar neben den vom Staatstheater dann bereits genutzten Bereichen würde aufgrund der Übertragung von Schall und Erschütterungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Theaterbetriebs führen. Diese sind bautechnisch nicht vermeidbar. Ein nachgelagerter Ausbau müsste daher entweder etappenweise zu den Schließzeiten des Theaters im Sommer, alternativ in den Nachtstunden (Mehrkosten, Verzögerungen) oder erst nach Auszug des Theaters durchgeführt werden.

Gegenstand der Planung ist auch die möglichst umfassende, einheitliche und ungestörte Beibehaltung des rohen Charakters des Gebäudes durch eine zurückhaltende Einbringung neuer Objekte und Oberflächen. Aus wirtschaftlichen Gründen sind übergreifende Vergabeeinheiten gleicher, in den Bereichen des Staatstheaters und der Ermöglichungsräume erforderlicher Leistungen vorgesehen. Durch die hohen

auszuschreibenden Massen sind insgesamt niedrigere Einheitspreise, aber auch niedrigere Baustellengemeinkosten (z.B. Baustelleneinrichtung) zu erwarten.

Bei sukzessiver Umsetzung ist neben qualitativen Unterschieden grundsätzlich auch von erheblich höheren Gesamtkosten durch Baupreissteigerungen auszugehen: Die Maßnahmen zum Ausbau der ER sind mit aktuell 44 Mio. Euro (zuzüglich 500.000 Euro für Kunst am Bau) budgetiert. Der Baupreisindex für gewerbliche Betriebsgebäude ist vom 4. Quartal 2021 bis zum 4. Quartal 2022 von 104,5 auf 122,8 (Ausnahmejahr), 2023 auf 127,8 und 2024 auf 131,8 gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt; Originalwert 2021=100). Bei einer jährlichen Baupreissteigerung von rund 3 % ist anfangs bei einer Verschiebung des Teilprojektes von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 1,32 Mio. Euro auszugehen. Bei einer Verschiebung des Teilprojektes ER um fünf Jahre ist gegenüber den derzeit budgetierten Kosten in Höhe von 44 Mio. Euro rechnerisch von dann ca. 51 Mio. Euro auszugehen; bei 25 Jahren entstünden rechnerisch Kosten von rund 92 Mio. Euro.

3. Stand der Stiftungsgründung

Die Kongresshalle wird künftig das erweiterte Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, das Staatstheater Nürnberg, die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sowie die Nürnberger Symphoniker als nutzende Einrichtungen unter einer Dachmarke vereinen. Auch nach Realisierung der anstehenden Baumaßnahmen bleibt insbesondere der grundsätzliche Erhalt der denkmalgeschützten Kongresshalle eine nationale Aufgabe. Um die passende Rechtsform und Trägerschaft zu finden, wurden mehrere grundsätzlich in Frage kommende Rechtsformen geprüft, insbesondere das Stiftungsmodell, welches die empfohlene Rechtsform darstellt, um insbesondere auch eine Beteiligung von Bund und Freistaat Bayern zu ermöglichen.

Der Stadtrat hat die Verwaltung am 19. Juni 2024 damit beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Stiftungsgründung zu detaillieren und in Verhandlungen mit Bund und Freistaat Bayern über deren Beteiligung in der Stiftung zu treten.

Dazu haben zunächst Gespräche auf höchster Ebene mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ministerien von Bund und Land stattgefunden. Dabei wurden zeitliche Rahmenvorgaben, inhaltliche Erwartungen, Vorschläge zur Grundkonstruktion, Kernaufgaben einer für diese Zwecke zu gründenden Stiftung sowie die Vorzüge für Bund, Land und Stadt Nürnberg erörtert. Es zeigte sich, dass Bund und Freistaat die nationale Verantwortung grundsätzlich anerkennen, dass die Ausgestaltung einer Beteiligung an einer Stiftung dennoch einer vertieften politischen Abwägung bedarf. Vor der anstehenden Bundestagswahl im Februar dieses Jahres und der anschließenden Regierungsbildung waren indes keine konkretisierenden Absichtserklärungen zu erwarten. Gespräche mit dem Ziel konkreter Verhandlungen werden nach der Bundestagswahl erneut aufgenommen.

4. Fazit

Die ER in der KOH haben nicht nur aus einer erinnerungskulturellen Perspektive großes Potenzial, sondern sind auch für die Künste national und international ein Alleinstellungsmerkmal: Den unterschiedlichen Sparten wird ermöglicht, spartenübergreifend mit einer nationalen und internationalen Relevanz zu produzieren und zu präsentieren. Das mit den lokalen und nationalen Akteurinnen und Akteuren erarbeitete Konzept zielt auf einen Bruch mit den entstandenen Silos der vergangenen Jahrzehnte. Hierin liegt auch die Chance für das Staatstheater Nürnberg und das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände: Erinnerungskultur und Kunst weiter und neu zu denken. Für das Gelingen der neuen

Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg benötigt es die Ermöglichungsräume; ebenso umgekehrt. Für Besucherinnen und Besucher verliert die KOH bei einer Verschiebung oder gar Aufgabe der ER die zu erwartende hohe Attraktivität.

Bereits im Oktober 2021 hat der Kulturausschuss den Planungsauftrag für die Realisierung der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle (ER) erteilt. In der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2022 erfolgte der Beschluss zur Aufnahme in den MIP. Mit der Behandlung in der Opernhauskommission am 10. Juli 2024 und Beschluss in der Stadtratssitzung am 17. Juli 2024 wurden die nächsten Weichen erneut mit großer Mehrheit insbesondere auch für die ER gestellt. Dabei bestätigten sich die Investitionskosten der ER in Höhe von 44 Mio. Euro.

Eine Verschiebung des Projektes würde angesichts der beschriebenen baulichen Implikationen de facto eine Verschiebung auf die Zeit nach der Rückkehr des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz bedeuten. Die beantragten und in Aussicht gestellten Fördermittel würden damit zum Ende des Verfügungszeitraums Ende 2027 vollständig verfallen.

Ein nicht wiedergutzumachender Vertrauensverlust bei Bund, Land, den antragsprüfenden Behörden und nicht zuletzt bei den Akteurinnen und Akteuren der freien Szene würde die Stadt Nürnberg vor größte Herausforderungen stellen. Ein bundesweiter Imageschaden – neben den beschriebenen äußerst nachteiligen finanziellen Implikationen aus entgehenden Fördermitteln, Kostensteigerungen infolge einer Verschiebung des Ausbaus der ER sowie zwingend notwendiger Umplanungen für alle anderen Teilmaßnahmen – wäre nicht abzuwenden. Zudem wäre ein steigender Wegzug von Künstlerinnen und Künstlern aus Nürnberg absehbar. Zukünftige partizipative Formate der Stadt Nürnberg besitzen keine Glaubwürdigkeit mehr.

Letztendlich ist sowohl aus finanzieller als auch aus inhaltlicher Sicht eine Fortführung des Projektes ER unabdingbar – es ist eine Chance für Nürnberg, mutig in die Zukunft zu blicken.

Bericht des GB 2.BM zum Antrag „Ermöglichungsräume 2024“ der SPD-Stadtratsfraktion hier: Stellungnahme Ref. I/II

I. Der Geschäftsbereich Kultur hat auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum Fortschritt und aktuellen Entwicklungen bei den Ermöglichungsräumen im Rahmen des Bau- und Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle (KOH) berichtet. Hierzu nimmt Ref. I/II wie folgt Stellung:

Zunächst ist festzustellen, dass durch die Umsetzung des Vorhabens in der von der Kulturverwaltung vorgelegten Form der städtische Haushalt dauerhaft in einem erheblichen Umfang belastet werden würde.

Zum einen durch die hohen Investitionskosten, welche sich auf insgesamt 44 Mio. € belaufen, wobei sich abzüglich der in Aussicht stehenden Fördergelder eine verbleibende Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt i.H.v. 22,25 Mio. € ergibt. Zu beachten ist hierbei, dass sich aufgrund des nicht erfolgten BIC-Prozesses (siehe unten) die Präzision dieser Kostenschätzung nicht abschließend beurteilen lässt.

Zum anderen werden durch den laufenden Betrieb nach Schätzung des Geschäftsbereichs Kultur Aufwendungen i.H.v. jährlich ca. 1,9 bis 2,5 Millionen Euro entstehen. Da in dieser Schätzung zu erwartende (Index-)Kostensteigerungen noch nicht enthalten sind, ist weiter davon auszugehen, dass die tatsächlichen jährlichen Betriebsaufwendungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme deutlich höher liegen werden. Zudem wurden aus unserer Sicht relevante Kostenblöcke wie die entsprechenden Abschreibungen und die Verzinsung der im Zusammenhang mit der Baumaßnahme aufzunehmenden Darlehen noch gar nicht in der Berechnung berücksichtigt.

Die Stadt steht insgesamt vor sehr großen finanziellen Herausforderungen. Tiefgreifende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind unausweichlich, um die Chancen auf eine Haushaltsgenehmigung für 2026ff zu erhöhen. Im Volumen wird deutlich mehr als im letzten großen Sparpaket von 50 Mio. Euro jährlich bzw. strukturell einzusparen sein. Es besteht folglich keinerlei Möglichkeit, für eine neue Einrichtung dieser Größenordnung die im Raum stehenden Mittel zusätzlich in den Haushalt aufzunehmen, sofern nicht an anderer Stelle zusätzliche massive Einschnitte bzw. Einsparungen vollzogen werden. Ref. I/II rät deshalb dringend dazu, die Realisierung des Projekts und dessen Umfang zum jetzigen Zeitpunkt politisch grundsätzlich in Frage zu stellen.

Im Übrigen erachtet die Finanzverwaltung eine mögliche Beschlussfassung eines Projekt Freezes als nicht sachgemäß. Der Projekt Freeze bescheinigt üblicherweise die sog. MIP- Reife und bestätigt, dass die Planung nach den grundsätzlichen BIC-Prozessen erfolgte. Weder die Kulturentwicklungsmaßnahme noch der Ergänzungsbau an der Kongresshalle wurden durch die BIC-Geschäftsstelle innerhalb des BIC-Verfahrens begleitet.

Da zu keiner Leistungsphase ein baufachliches Gutachten mit Kostengrundlage vorgelegt wurde und auch keine Statusberichte zu dem Vorhaben abgegeben werden, sind zeitliche und finanzielle Risiken durch die BIC-Geschäftsstelle nicht beurteilbar und es ist aus Sicht der Finanzverwaltung auf einen Projekt Freeze zu verzichten.

II. 2.BM m.d.B. um Beilage zur Berichtsvorlage in der Sitzung

Nürnberg, den 20. Februar 2025 Referat für Finanzen, Personal und IT

(10731)

KuM/002/2025/1

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.05.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Dürerjubiläum 2028 - gegenwärtig konzipierte Vorhaben zum Jubiläumsjahr

Anlagen: 01_Gem. Antrag Freie Allianz_ödp_FDP_Linke Liste_Die Guten vom 20250320_AN/059/2025 02_Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20250402_AN/078/2025

Sachverhalt (kurz): Die Planungen für das Dürer-Jahr 2028 wurden von KuM in der Kulturausschusssitzung am 14. März 2025 erstmals in ihren Grundzügen vorgestellt. Seither werden die Konzepte kontinuierlich weiterentwickelt und konkretisiert. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch die vorübergehend erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der angedachten Maßnahmen identifiziert und in die regulären städtischen Verwaltungsprozesse eingebracht. Parallel dazu wurden verschiedene Finanzierungsmodelle geprüft. Da viele dieser Maßnahmen derzeit noch in der Ausarbeitung oder Abstimmung sind, können belastbare Ergebnisse, erkennbare Planungsfortschritte sowie Erkenntnisse aus weiteren Arbeitsprozessen – etwa aus dem für den 8. Mai 2025 angesetzten Runden Tisch – sinnvollerweise erst in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 18. Juli 2025 vorgestellt und diskutiert werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/002/2025/1

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/002/2025/1

Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 im Stadtrat der Stadt Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2

90403 Nürnberg Nürnberg, den 18.03.2025

Dürer forever – Weichen für das Jahr 2028 stellen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

viele Nürnbergerinnen und Nürnberger denken noch heute mit Freude an das Dürer-Jahr 1971 zurück. Mit einer Vielfalt an Veranstaltungen und Aktionen erinnerte damals die Stadt an ihren berühmtesten Sohn. Im GNM wurden Dürerexponate aus aller Welt gezeigt und ein „Dürerstudio“ lud zum Mitmachen ein. Am Hauptmarkt gestaltete Karl Prantl seine „Kraterlanschaft“ im Rahmen des Symposiums Urbanum. Die Multimediaausstellung Noricama wurde kontrovers diskutiert und der Tiergärtnertorplatz aufwendig saniert. Das Dürerhaus erhielt seinen Ausstellungsanbau. Und schließlich geht auch der Handwerkerhof mit seiner Butzenscheibenromantik auf das Dürer-Jahr 1971 zurück. Nürnberg wurde zudem bleibend bereichert durch den ersten Trempelmarkt und die Eröffnung des Spielzeugmuseums. Das nationale wie internationale Interesse war groß. Ansprechend für Laien, Fachpublikum sowie Einheimische und Gäste sollte das Jubiläumsjahr gestaltet sein – ein damals ganz moderner Ansatz. Kunst und Kultur von allen für alle.

Im Jahr 2028 wird sich der Todestag Albrecht Dürers zum 500sten Mal jähren. Dürer starb, kaum 57-jährig, am 06. April 1528, wahrscheinlich an den Folgen einer Lungen- oder Rippenfellentzündung. Den Faden von 1971 gilt es vor diesem Hintergrund wiederaufzunehmen und anzuknüpfen an das erfolgreiche Jubiläumsjahr, das das Bild Nürnbergs als moderne, lebenswerte und lebhafte Stadt für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in nicht zu unterschätzender Weise geprägt hat.

Der Tourismus ist in Nürnberg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Er weist eine große Dynamik auf und besitzt Wachstumspotential. Nürnberg wird 2028 in Konkurrenz zu anderen Städten wie Wien oder München stehen und sollte seine Chancen konsequent nutzen.

Zur Behandlung stellen wir deshalb folgenden Antrag

 Die Stadt begibt sich, insofern die Haushaltsrahmenbedingungen neue Stellenschaffungen und zusätzliche Sachmittelaufwendungen für das Dürer-Jahr 2028 tatsächlich nicht zulassen, frühzeitig auf die Suche nach alternativen Finanzierungen. Um vorliegende und weitergehende Konzepte und Maßnahmen zum Dürer-Jahr 2028 umsetzen zu können, konzentriert sie sich

  1. auf die Ausweitung der Drittmittelakquise und die mögliche Unterstützung durch das Land Bayern,

  2. auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt,

  3. auf die Verschiebung von personellen Ressourcen und Sachmitteln innerhalb der Dienststelle und, in Anbetracht der überregionalen Bedeutung des Ereignisses, über Dienststellen hinweg.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 10

Abbildung 11

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 12

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 2. April 2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Jahr 2028 markiert das Albrecht-Dürer-Jubiläum in Nürnberg und damit eine einmalige Gelegenheit für die Stadt, weltweit die kulturelle Bedeutung des berühmten Künstlers hervorzuheben.

Bereits in der Kulturausschusssitzung am 14.03.2025 stellten Dr. Thomas Eser, Leitung der Museen der Stadt Nürnberg, und Dr. Christine Demele, Leitung des Albrecht-Dürer-Hauses, ihr aktuell konzipiertes Vorhaben sowie die damit verbundenen Ressourcenbedarfe vor.

Zur Umsetzung dieses geplanten Konzepts benötigt das Albrecht-Dürer-Haus aber finanzielle und personelle Ressourcen – unter anderem um die Dauerausstellung neu zu gestalten und begleitende Veranstaltungen organisieren zu können.

Angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Nürnberg schlagen wir eine Umstrukturierung des Projektbüro Kultur vor, um die Kapazitäten für das Jubiläumsjahr zu ermöglichen und zu sichern.

Wir stellen deshalb zur Behandlung für die Sitzung des Kulturausschusses am 9. Mai 2025 folgenden Antrag:

Die Verwaltung

 prüft die Umstrukturierung des Projektbüros Kultur für das Jahr 2028. Der Fokus soll dabei auf folgenden Themen liegen:

 Die Identifikation von Projekten, die ausgesetzt oder verschoben werden können.  Die Freisetzung personeller und finanzieller Kapazitäten zur Unterstützung der Planung und Durchführung des Jubiläums.  Die gezielte Einbindung des Albrecht-Dürer-Hauses in die strategischen Prioritäten für 2028.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Keller Andrea Friedel Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

KuM/003/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.05.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Erweiterung der Dauerausstellung des Memoriums Nürnberger Prozesse

Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Entscheidungsvorlage 03_Memorium_Nutzungsvereinbarung 04_Auszug aus Nachtraghaushaltplan Freistaat 2025 05_Ref. I/II-Stellungnahme vom 15.04.2025

Sachverhalt (kurz): Die 2016 zwischen der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern geschlossene Nutzungsvereinbarung über Räumlichkeiten im Ostbau des Justizgebäudes konnte stadtseits noch nicht vollständig realisiert werden. Diese Nutzungsvereinbarung schlägt der städtischen Einrichtung Memorum Nürnberger Prozesss im freistaatlichen Gebäude u.a. zusätzliche Bereiche für die Erweiterung ihrer Dauerausstellung zu. Damit könnten grundlegende Schwachstellen der Einrichtung überwunden werden. Ein Hindernis bisher war, dass sich Stadt und Freistaat nicht darüber einigen konnten, wer die Kosten für den Bau übernimmt. Mit dem Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 stellt die Bayerische Staatsregierung die erforderliche Summe im Rahmen eines zusätzlichen Bauetats für das Nürnberger Justizgebäude zur Verfügung. Diese Gelegenheit ist zugleich auch eine Verpflichtung der Stadt, nun auch ihren Anteil an der Erweiterung der Dauerausstellung zu tragen. Es wird der Beschluss eingefordert, KuM mit der Erweiterung der Dauerausstellung und der Einwerbung der dafür komplementär zu den bereits eingestellten MIP-Mitteln notwendigen Drittmitteln zu beauftragen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:  Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung / KuM die Erweiterung der Dauerausstellung des Memoriums Nürnberger Prozesse voranzutreiben. Mit Abschluss der freistaatlichen Baumaßnahme soll dort eine Erweiterung der Dauerausstellung eingebaut und eröffnet werden.

Eigenmittel gestemmt werden. Die dafür im MIP bereits eingestellten Posten bedürfen einer Komplementärfinanzierung (mind. 50%). Die aktuelle Kostenschätzung für die Realisierung der Dauerausstellung beläuft sich auf 1,5 Mio. Euro. Der Kulturausschuss beauftragt KuM bzw. die Abteilung Erinnerungskultur und Zeitgeschichte, Drittmittel in Höhe von 750.000,00 € zur komplementären Finanzierung der Gestaltung, Herstellung und des Einbaus der Erweiterung der Dauerausstellung über die Gedenkstättenkonzeption des Bundes (BKM) einzuwerben. 750.000,00 € sind aus Eigenmitteln der Stadt Nürnberg zu finanzieren und bereits planmäßig im MIP eingestellt.

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die neuen Bereiche werden unter der Maßgabe d er höchst möglichen Barrierefreiheit gestaltet. Z udem gewähren sie vielfältige Zugänge, um U nterschieden in Bildungsgrad sowie hinsichtlich kognitiver Fähigkeiten der Besuchenden zu entsprechen. 4 relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? In den vergangenen Jahren wurden im M emorium Besucherstudien durchgeführt. B estehende Mängel bei Barrierefreiheit ( zielgruppenspezifisch) wurden erkannt und konnten bislang nur zum Teil behoben werden. Dies kann u.a. nun im Rahmen der Erweiterung d er Dauerausstellung erreicht werden. 4 relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Die neuen Bereiche der Dauerausstellung bieten E rmöglichungsräume, die unsere Besuch enden einladen, gemeinsam mit uns zu kuratier en und somit auf Augenhöhe zu agieren. Zudem sollen alltags- und lokalgeschichtliche Aspekte sowie ein erlebnis hafter Museumsbesuch nieders chwellige und alternative Zugänge zu dem we lthistorischen Ereignis eröffnen. 4 relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Für körperlich eingeschränkte P ersonengruppen, internationales Publikum, j üngere Zielgruppen sowie bislang thematisch n icht adressierte Personenkreise wird der Zugang erleichtert bzw. ermöglicht. 4 relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz Die neue Ausstellung steigert die Attraktivität u nd wird neue Besuchsgruppen erschließen. 4 relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Erweiterung der Dauerausstellung des Memoriums Nürnberger Prozesse

Aktuelle Situation

Das Memorium Nürnberger Prozesse ist seit seiner Eröffnung im November 2010 eine Erfolgsgeschichte:

städtischen, die vierthöchste unter sämtlichen Museen in Nürnberg).

Besuchenden kommen aus dem Ausland.

ganz weit vorne. Besonders für ein internationales Publikum steht ein Besuch im historischen Schwurgerichtssaal sowie in der Informations- und Dokumentationsstätte auf der Wunschliste der Ziele bei einem Nürnbergbesuch weit oben.

Seit seiner Eröffnung haben sich allerdings sowohl für den Besuchsbetrieb als auch für Inhalt sowie Vermittlungstechnik der Ausstellung Schwachpunkte bemerkbar gemacht, die der Lösung bedürfen. Diese könnten durch die vollständige Umsetzung der aktuell gültigen Nutzungsvereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt aus dem Jahr 2016 behoben werden, die bislang jedoch noch nicht vollständig realisiert werden konnte.

Die Schwachstellen im Einzelnen:

INFRASTRUKTUR Mit seit Jahren deutlich über 100.000 Besuchenden jährlich, 2024 sogar fast 160.000 Besuchenden, kommen sowohl die Verkehrsflächen als auch die Infrastruktur des Memoriums Nürnberger Prozesse an ihre Grenzen.

INHALTLICHE PERSPEKTIVE Die bisherige Dauerausstellung weist eine erhebliche Leerstelle auf: Die aktuell so relevante Geschichte des Völkerstrafrechts und ihre herausfordernde, teilweise sogar sehr problematische Praxis ist in der bisherigen Schau nur am Rande ein Thema. Das Interesse unserer Besucherinnen und Besucher zeigt aber deutlich, dass dies ein Thema ist, dass sie stark umtreibt und unbedingt im Memorium in angemessener Weise zu behandeln ist.

INKLUSION Die inhaltlich sehr profunde Ausstellung weist bisher kaum niederschwellige Angebote oder gar partizipative und inklusive Elemente auf. Hier haben sich die Wahrnehmung in der Gesellschaft sowie Ansprüche und Rechte der Menschen fundamental gewandelt. Gerade die Themen des Memoriums gehen alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialem Status oder geistiger oder körperlicher Gesundheit etwas an. Gerade das Memorium muss ein Museum für alle sein.

Lösungsperspektiven

Zuspruch und Anspruch der Besuchenden sind seit der Eröffnung stetig gestiegen. In Voraussicht dieser Entwicklung und angesichts der Bedeutung der historischen Stätte wurde 2016 eine weitere Nutzungsvereinbarung getroffen (Partner dieser Vereinbarung sind der Freistaat Bayern, die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) und die Stadt Nürnberg, unterzeichnet vom damaligen OBM). Diese aktuelle Vereinbarung weist der IANP Flächen sowie v.a. dem Memorium zusätzliche Flächen zu, um die Dauerausstellung inhaltlich und räumlich erweitern zu können. In dieser Nutzungsvereinbarung wird diesbezüglich darauf hingewirkt: „für die Präsentation einen Rahmen zu schaffen, der den Erwartungen des internationalen Publikums entspricht.“ Mit den nun zur Erweiterung durch die Justiz zur Verfügung gestellten Flächen können diese Erwartungen eingelöst sowie die Schwachstellen überwunden werden.

Die zur Erweiterung vorgesehenen Räumlichkeiten befinden sich in einem bisher öffentlich nicht zugänglichen Bereich um den historischen Saal 600. Die Umsetzung der 2016 geplanten Erweiterung würde die drei oben genannten Problematiken lösen, indem

  1. das Memorium seine Verkehrs- und Ausstellungsflächen fast verdoppelt;

  2. auf diesen Flächen den Schwachstellen bezgl. Inklusion, Partizipation und inhaltlichen Leerstellen durch die Erweiterung der Dauerausstellung konsequent begegnet wird.

Die Stadt hat bisher nur einen kleinen Bestandteil der Nutzungsvereinbarung – die Musealisierung des Sitzungssaals 600 mit einer Medieninstallation („Zeitreise Saal 600“) – umgesetzt. Justiz und IANP hingegen setzten diese Nutzungsvereinbarung seit März 2020 weitgehend um. Diejenigen Bereiche, die noch nicht im Sinne der 2016 geschlossenen Nutzungsvereinbarung genutzt werden, werden dies ausschließlich deshalb nicht, weil die Stadt ihren durch die Nutzungsvereinbarung eingeräumten Anteil noch nicht umgesetzt hat.

Aktuelle Entwicklung

Der Nachtragshaushalt der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2025 enthält ausdrücklich einen Posten (04 04/701 01, Anhang S. 109) einer Baumaßnahme, die der Ertüchtigung von Bereichen des Nürnberger Justizgebäudes für die Ausstellungszwecke des Memoriums Nürnberger Prozesse dient. Damit geht der Freistaat Bayern einen guten Schritt auf die Belange der Stadt Nürnberg zu, indem er bauliche Voraussetzungen in einem ihm eigenen Gebäude schafft, die die besondere Nutzung durch eine städtische Einrichtung ermöglichen. Dieses große Zugeständnis bedeutet zugleich eine Verpflichtung der Stadt Nürnberg. Eine Verpflichtung die auch zeitnah einzulösen ist; einerseits, um die museale Gestaltung mit der freistaatlichen Baumaßnahme abstimmen zu können; andererseits, weil erwartet wird, dass diese Haushaltsmittel zügig abgerufen werden – wofür klare Vorstellungen der Nutzerin (Stadt) an den Bauträger übermittelt werden müssen.

Vereinbarung

zwischen dem

Freistaat Bayern

Bayern, Regionalvertretung Mittelfranken -

der

Stadt Nürnberg

und der

Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien"

Präambel

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung, die historische Bedeutung des Internationalen Militärtribunals gegen die Hauptkriegsverbrecher des 2. Weltkrieges für die nationale und internationale Öffentlichkeit wach zu halten, schließen der Freistaat Bayern, die Stadt Nürnberg und die Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien" (IANP) diese Vereinbarung mit dem Ziel, den Nürnberger Prinzipien universale Geltung zu verschaffen, Inhalt und Bedeutung des Prozesses am authentischen Ort des Sitzungssaales didaktisch und anschaulich zu erläutern sowie für die Präsentation einen Rahmen zu schaffen, der den Erwartungen des internationalen Publikums entspricht.

1. Nutzungsgegenstand

  1. Der Freistaat Bayern überlässt der Stadt Nürnberg zum Betrieb des „Memorium Nürnberger Prozesse" folgende Räume und Flächen im Bereich des Ostbaus (Bärenschanzstraße 72) des Justizgebäudes in Nürnberg zur ausschließlichen unentgeltlichen Nutzung:

a) Das Nebentreppenhaus (Treppenhaus 02) mit rechts und links angrenzenden Räumen im EG sowie im 1. und 2. OG einschließlich des Aufzugs Nr. 18. Die Stadt Nürnberg ist damit einverstanden, dass der Aufzug im Nebentreppenhaus von Mitarbeitern und Gästen der IANP mitgenutzt wird. b) Das Steintreppenhaus (Treppenhaus 04). c) Den Vorplatz vor dem Ostbau. d) Im 3. OG: Den Dachraum (westlicher Teil) und die im Dachgeschoss des nördlichen Gebäudeteils des Ostbaus gelegenen Räume einschließlich Flur sowie den im östlichen Gebäudeteil gelegenen Abstellraum. e) Im 2. OG: Die im beigefügten Grundrissplan mit blauer Farbe gekennzeichneten Räume und Flure. f) Im 1. OG: Die im beigefügten Grundrissplan mit blauer Farbe gekennzeichneten Räume und Flure.

  1. Der Freistaat Bayern überlässt der Stadt Nürnberg zum Betrieb des Memoriums folgende weiteren Räume und Flächen im Bereich des Ostbaus des Justizgebäudes zur unentgeltlichen gemeinsamen Mitbenutzung mit dem Oberlandesgericht Nürnberg und der IANP:

a) Das Haupttreppenhaus (Treppenhaus 01) im Ostbau. b) Den Sitzungssaal 600 (Schwurgerichtssaal im 2. OG) und die im westlichen Gebäudeteil gelegene Vorhalle im 2. OG. c) Die Seminarräume 1 und 2 im 1. OG (die Stadt Nürnberg behält sich vor, nach Abschluss des musealen Konzepts den Seminarraum 2 anstatt an der im Plan eingezeichneten Stelle im nordwestlichen Gebäudeteil einzurichten).

  1. Die der Stadt Nürnberg zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räume und Flächen sind in den beigefügten Grundrissplänen - die Bestandteil dieser Vereinbarung sind - mit blauer Farbe gekennzeichnet, die zur Mitbenutzung überlassenen Räume und Flächen sind gelb/rot/blau schraffiert.

  2. Der Freistaat Bayern überlässt der IANP zum Betrieb der Akademie folgende Räume im Gebäude des Ostbaus (Bärenschanzstraße 72) des Justizgebäudes in Nürnberg

zur unentgeltlichen ausschließlichen Nutzung:

Sämtliche im Erdgeschoss gelegenen Räume und Flure mit Ausnahme der unter 1.1.a) genannten Räume, die der Stadt Nürnberg überlassen werden. Diese sind im Grundrissplan mit roter Farbe gekennzeichnet.

  1. Der Freistaat Bayern überlässt der IANP zum Betrieb der Akademie folgende weiteren Räume und Flächen im Bereich des Ostbaus des Justizgebäudes zur unentgeltlichen gemeinsamen Mitbenutzung mit dem Oberlandesgericht Nürnberg und der Stadt Nürnberg:

a) Das Haupttreppenhaus (Treppenhaus 01) im Ostbau. b) Den Sitzungssaal 600 (Schwurgerichtssaal im 2. OG) und die im westlichen Gebäudeteil gelegene Vorhalle im 2. OG. c) Die Seminarräume 1 und 2 im 1. OG. d) Den Vorplatz vor dem Haupttreppenhaus. Für die Mitarbeiter der IANP wird eine Zugangsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten des Parkplatzes geschaffen

  1. Die der IANP zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räume und Flächen sind in den beigefügten Grundrissplänen mit roter Farbe gekennzeichnet, die zur Mitbenutzung überlassenen Räume und Flächen sind gelb/rot/blau schraffiert.

  2. Die in den beigefügten Grundrissplänen mit gelber Farbe gekennzeichneten Räume im 1. OG und im 2. OG des westlichen Gebäudeteils nebst Fluren sowie sämtliche Räume und Flure im Kellergeschoss des Ostbaus werden weiterhin von den Justizbehörden in eigener Verantwortung genutzt.

  3. Änderungen des vereinbarten Nutzungszwecks oder beabsichtigte Nutzungsüberlassungen an Dritte erfordern die vorherige Zustimmung des Freistaats Bayern.

  4. Die überlassenen Räume dürfen zur Prüfung ihres Zustands oder aus anderem wichtigen Grund von Justizbediensteten oder beauftragten Dritten betreten werden.

II. Baumaßnahmen

Die von den Justizbehörden weiterhin genutzten Büroräume und Flure im 1. und 2. OG des westlichen Gebäudeteils werden durch neu geschaffene bauliche Abtrennungen vom restlichen Gebäude abgegrenzt. Die Abtrennungen werden mit Türen ausgestattet, die an die zentrale Schließanlage des Hauses angeschlossen sind.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass an den zur Nutzung oder Mitbenutzung überlassenen Räumen und Flächen Baumaßnahmen zur weiteren Gestaltung des Memoriums und der Akademie vorgenommen werden. Der Freistaat Bayern wird hierzu auch die Inanspruchnahme seiner Räumlichkeiten und Flächen für die erforderliche Durchführung von Leitungen dulden. Die Stadt Nürnberg ist berechtigt, die gemeinsam genutzte Flurfläche im 2. OG in den Ausstellungsrundgang zu integrieren und entsprechend zu gestalten, solange die Belange der gemeinsamen Nutzung aller Vertragsparteien für Veranstaltungen hierdurch nicht beeinträchtigt sind.

Die Zuständigkeiten und Bedingungen für die Durchführung der Baumaßnahmen sowie die Finanzierung werden von den Vertragsparteien durch gesonderte Vereinbarung geregelt. Spätere Ein- und Umbaumaßnahmen erfordern die vorherige Zustimmung des Freistaats Bayern.

III. Betrieb des Memoriums

Die Stadt Nürnberg übernimmt in eigener Verantwortung den Betrieb des Memoriums, stellt also insbesondere das notwendige Personal in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Die Stadt Nürnberg trägt die Kosten für die Ausstattung der ihr überlassenen Räume. Der Freistaat Bayern übernimmt, unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zustimmung durch den Bayerischen Landtag die Hälfte der Kosten der musealen Ausstattung des Sitzungssaales 600, jedoch maximal 362.500 Euro.

Der Freistaat Bayern haftet nicht dafür, dass die überlassenen Räume den technischen, gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für den Betrieb des Memoriums genügen. Die in Ziffer VII. enthaltenen Regelungen bleiben unberührt.

IV. Betrieb der Akademie

Die IANP übernimmt in eigener Verantwortung den Betrieb der Akademie, stellt also insbesondere das notwendige Personal in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Die IANP trägt die Kosten für die Ausstattung der ihr überlassenen Räume. Der Freistaat Bayern haftet nicht dafür, dass die überlassenen Räume den technischen, gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für den Betrieb der Akademie genügen. Die in Ziffer VII. enthaltenen Regelungen bleiben unberührt.

V. Besucherverkehr

Die Stadt Nürnberg stellt sicher, dass Besucher des Memoriums das Gebäude nur durch den hierfür vorgesehenen Eingang betreten und wieder verlassen; ein unkontrollierter Übertritt in andere Räume des Justizgebäudes oder der Akademie ist auszuschließen. Gleiches gilt für die IANP in Bezug auf die Räume der Justiz und des Memoriums.

VI. Sicherheitsmaßnahmen

Die Stadt Nürnberg und die IANP sorgen auf eigene Kosten dafür, dass alle Sicherheitsvorschriften, insbesondere Brandschutzvorschriften, eingehalten und sämtliche Anweisungen von Polizei, Feuerwehr oder sonstigen Sicherheitsbehörden sowie des jeweiligen Hausrechtsinhabers und seiner Hilfskräfte befolgt werden. Sie stellen hierfür auf eigene Kosten ausreichend Kontrollpersonal, dem auch die Öffnung und ordnungsgemäße Schließung der Zugänge obliegt. Die jeweilige Hausordnung des Justizgebäudes gilt auch für die überlassenen Räume. Es besteht Rauchverbot. Die Stadt Nürnberg und die IANP erklären sich damit einverstanden, dass der Außenbereich der Justizgebäude videoüberwacht wird. Sie werden ihre Mitarbeiter und Besucher in geeigneter Weise darauf hinweisen.

VII. Nutzungsentschädigung und Gebäudebewirtschaftung

Wegen der mit dem „Memorium Nürnberger Prozesse" und der IANP verfolgten Zwecke wird eine Nutzungsentschädigung nicht erhoben.

Hinsichtlich der Bewirtschaftung vereinbaren die Vertragsparteien folgende Regelung:

  1. Die Gebäudebewirtschaftung und äußere Absicherung des Ostbaus verbleiben beim Oberlandesgericht Nürnberg. Das Oberlandesgericht Nürnberg stellt die zentrale Versorgung des Ostbaus mit Strom, Wasser, Abwasser und Heizung zur Verfügung. Der Freistaat Bayern übernimmt keine Haftung für einen zeitweiligen oder dauerhaften Ausfall der Versorgungseinrichtungen, es sei denn dem Freistaat fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  2. Die Stadt Nürnberg stellt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung einen technischen Betriebsdienst, dem die Instandhaltung der Haustechnik im Ostbau einschließlich der vorhandenen Toiletten und der vorhandenen Klimatisierung sowie die Durchführung des Winterdienstes vor dem Gebäude gemäß beiliegendem Plan obliegt. Mit den Aufgabenbereichen Haustechnik und Winterdienst können auch zwei getrennte Betriebsdienste beauftragt werden. Detailfragen bleiben einer gesonderten Regelung vorbehalten.

  3. Die Stadt Nürnberg stellt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung einen Reinigungsdienst, dem die Reinigung der Räume und Flure im Ostbau, des EG im Haupttreppenhaus (01) sowie des Vorplatzes vor dem Ostbau obliegt. Mitumfasst sind auch die der IANP zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Flächen sowie die gemeinschaftlich genutzten Flächen. Die Reinigung der ausschließlich von der Justiz genutzten Räume sowie des Haupttreppenhauses (01) im 1. und 2. OG obliegt dem Oberlandesgericht.

  4. Die Stadt Nürnberg trägt die Wartungs-, Instandsetzungs- und Prüfungskosten für die im Ostbau vorhandenen Aufzugsanlagen, deren Instandhaltung abweichend von Ziffer 2 dem Oberlandesgericht obliegt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Aufzug Nr. 17 weiterhin durch das Oberlandesgericht Nürnberg für den Transport von Akten genutzt wird. Die Kosten für Unterhalt und Wartung dieses Aufzugs trägt der Freistaat Bayern.

  5. Der hausübergreifende Brandschutz, insbesondere Betrieb und Wartung der zentralen Brandmeldeanlage, wird durch das Oberlandesgericht Nürnberg

durchgeführt. Die Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Neugestaltung der Brandmeldeanlage im Ausstellungsbereich des Ostbaus trägt die Stadt Nürnberg.

  1. Für alle sonstigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV (z.B. Strom, Wasser, Heizung) zahlt die Stadt Nürnberg eine monatliche Pauschale von 5,00 €/m 2 für die ihr ausschließlich überlassenen Flächen. Eine Erfassung und Abrechnung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten erfolgt nicht. Die hierfür zugrunde zu legenden Flächen werden nach Abschluss der Umbauarbeiten gemeinsam festgelegt. Die Betriebskosten sind monatlich im Voraus an den Freistaat Bayern zu zahlen. Auf Wunsch einer Vertragspartei wird die monatliche Pauschale nach Ablauf von jeweils mindestens fünf Jahren (gerechnet seit Wirksamwerden der zuletzt festgelegten Pauschale) unter angemessener Berücksichtigung des vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindexes mit Wirkung für die Zukunft neu vereinbart.

Die Betriebskosten nach § 2 BetrKV für die der IANP überlassenen Flächen und die gemeinschaftlich genutzten Flächen trägt der Freistaat Bayern.

Sollte für den Ostbau oder einzelne seiner Flächen Grundsteuer anfallen, geht diese insgesamt zu Lasten der Stadt Nürnberg.

Für Schäden am Eigentum des Freistaats Bayern infolge der Benutzung haften die Stadt Nürnberg und die IANP nach den gesetzlichen Vorschriften.

VIII. Bauunterhalt

Alle Instandsetzungs- und lnstandhaltungsarbeiten an den konstruktiven Bauteilen des Gebäudes (Arbeiten an Dach und Fach einschl. der grundlegenden Instandsetzung/Instandhaltung von Fenstern sowie von Elektro-, Heizungs- und Wasserinstallationen) trägt der Freistaat Bayern. Soweit Räume und Flächen nach dieser Vereinbarung dem Freistaat Bayern, der Stadt Nürnberg oder der IANP zur ausschließlichen Nutzung übertragen werden, trägt der jeweilige Nutzer hierfür die Kosten der Instandsetzungen und Instandhaltungen einschließlich der fortlaufend erforderlichen Schönheitsreparaturen. Hinsichtlich der gemeinsam genutzten Räume und

Flächen tragen die Vertragsparteien die Kosten der Unterhaltsarbeiten einschließlich der fortlaufend erforderlichen Schönheitsreparaturen zu gleichen Teilen. Ausgenommen hiervon ist der Saal 600. Die Kosten hierfür tragen der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg jeweils zur Hälfte. Die Parteien stimmen sich bei der Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen ab.

IX. Haftung und Verkehrssicherungspflichten

  1. Verkehrssicherungspflichten

Für die Räume und Flächen, die nach dieser Vereinbarung dem Freistaat Bayern, der Stadt Nürnberg oder der IANP zur ausschließlichen Nutzung übertragen werden, trägt der Nutzer die alleinige Verkehrssicherungspflicht und stellt insoweit die anderen Vertragsparteien von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich der gemeinsam genutzten Räume und Flächen trägt der Freistaat Bayern im Außenverhältnis die Verkehrssicherungspflicht, im Innenverhältnis gilt das Verursacherprinzip. Kann ein Verursacher nicht festgestellt werden, werden die Kosten zu gleichen Teilen getragen. Bei Veranstaltungen trägt der veranstaltende Nutzer die Verkehrssicherungspflicht sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis. Dies gilt für alle im Rahmen der Veranstaltung genutzten Flächen. Soweit Flächen der Öffentlichkeit im Rahmen des Betriebs des Memoriums Nürnberger Prozesse zugänglich sind (einschl. Sitzungssaal 600), trifft die Stadt Nürnberg die Verkehrssicherungspflicht.

  1. Schäden von Bediensteten und Beauftragten der Stadt Nürnberg und der IANP

Entstehen einem Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Nürnberg oder der IANP im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes Schäden, so stellen die Stadt Nürnberg und die IANP den Freistaat Bayern von allen etwaigen Ansprüchen hieraus frei, es sei denn dem Freistaat oder seinen Bediensteten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

X. Besondere Vereinbarungen

  1. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Sitzungssaal 600 und die Seminarräume 1 und 2 künftig gleichberechtigt vom Freistaat Bayern, der Stadt Nürnberg und der IANP unter Beachtung der in der Präambel genannten Ziele und Zwecke für Veranstaltungen genutzt werden. Der Sitzungssaal 600 wird künftig als fester Bestandteil in den Ausstellungsrundgang des Memoriums eingebunden und grundsätzlich zu den regulären Öffnungszeiten des Ausstellungsbetriebs den Besuchern zugänglich gemacht. Die Stadt Nürnberg übernimmt daher die Koordination der Raumnutzung für den Sitzungssaal 600 und die Seminarräume 1 und 2. Die Belegung für Veranstaltungen erfolgt in gemeinsamer Absprache.

  2. Dem Freistaat Bayern und der IANP wird eingeräumt, in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg ausgewählten Gästen eine unentgeltliche Besichtigung des Sitzungssaales 600 und des Beratungszimmers zu ermöglichen.

  3. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Film-, Fernseh- bzw. Bildaufnahmen gelten die Bestimmungen der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und aller Bayerischen Staatsministerien über Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen vom 25.05.1992 (FMBI. 1992, S.378) in der jeweils aktuellen Fassung. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.

XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung Lücken aufweisen, so soll hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt werden.

Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren oder die Lücken zu ergänzen, und zwar so, dass die neu zu vereinbarenden Bestimmungen dem Zweck und der Interessenverteilung in der Vereinbarung im Übrigen möglichst nahe kommen.

XII. Laufzeit und Beendigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie beginnt zeitnah nach Bezugsfertigstellung des Strafjustizzentrums Nürnberg zu einem einvernehmlich festzulegenden Zeitpunkt. Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg über den Betrieb des Memoriums Nürnberger Prozesse vom 29. Mai 2008 gilt ab diesem Zeitpunkt als aufgehoben.

Die Vereinbarung kann von allen Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  1. die überlassenen Räume nicht (mehr) im vorbezeichneten Sinne genutzt werden, 2. die Nutzer ihren Verpflichtungen zur sorgsamen Nutzung der überlassenen Räume und Flächen in erheblicher Weise nicht nachkommen.

Bei Beendigung der Überlassung sind die Stadt Nürnberg und die IANP berechtigt, eingebrachte Gegenstände auf ihre Kosten zu entfernen. Die durch die Baumaßnahmen geschaffenen wesentlichen Bestandteile des Gebäudes verbleiben dem Freistaat Bayern entschädigungslos.

Anlage: Gebäudeplan Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss

Nürnberg, 12.09.2016 Für den Freistaat Bayern Für die Stadt Nürnberg Für die IANP

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aatsminister Prof. Dr. Oberbürgermeister Dr. Klaus Rackwitz Winfried Bausback Ulrich Maly

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Kurt Scherer, Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Mittelfranken

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Abbildung 15

Erdgeschoss

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Entwurf Geschosspläne I Ostbau Justizgebäude Nürnberg

Memorium NOmberger Prozesse

Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien m 5 •=• 10 Oberlandesgericht Nürnberg

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Ir gemeinsame Nutzung

s Stand 21.07.2016

1. Obergeschoss

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Entwurf Geschosspläne I Ostbau Justizgebäude Nürnberg

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(cid:127) Memorlum Nürnberger Prozesse Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien m 5 10 Oberlandesgericht Nürnberg

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gemeinsame Nutzung

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Stand 21.07.2016

2. Obergeschoss

Entwuri Geschosspläne I Ostbau Justizgebäude Nürnberg (cid:127) _ Memorium NOmberger Prozesse Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien

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m 5 10 - Obenandesgerlcht Nllrnberg gemeinsame Nutzung

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Stand 21.07.2016

3. Obergeschoss

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Entwurf Geschosspläne I Ostbau Justizgebäude Nürnberg (cid:127) _ Memorlum Nürnberger Prozesse

Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien

m 5 10 Oberlandesgericht NOmberg

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L gemeinsame Nutzung

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Stand 21.07.2018

Auszug!

Freistaat Bayern

Nachtragshaushaltsplan

Entwurf

Inhalt

Seite

Nachtragshaushaltsgesetz 2025

mit Gesamtplan und Begründung ............................................................................................................ 3 Übersichten zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 (einschließlich Nachtragshaushalt) ....................................................................................................... 19

Nachtragshaushaltsplan 2025

- Einzelplan 02

(Bayerischer Ministerpräsident und Bayerische Staatskanzlei) ....................................................... 53

- Einzelplan 03

(Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) ........................................... 57

- Einzelplan 04

(Bayerisches Staatsministerium der Justiz) .................................................................................... 101

- Einzelplan 05

(Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus) ............................................................ 119

- Einzelplan 06

(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) ..................................................... 175

- Einzelplan 07

(Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) ........................ 207

- Einzelplan 08

(Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus) ............ 241

- Einzelplan 09

(Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) ................................................... 273

- Einzelplan 10

(Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) ................................................. 317

- Einzelplan 12

(Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) ........................................... 347

- Einzelplan 13

(Allgemeine Finanzverwaltung) ...................................................................................................... 395

- Einzelplan 14

(Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention) ...................................... 439

- Einzelplan 15

(Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) ....................................................... 467

- Einzelplan 16

(Bayerisches Staatsministerium für Digitales) .................................................................................. 573

gedruckt auf Recycling-Papier

04 04 Gerichte und Staatsanwaltschaften

FKZ Zweckbestimmung A Bisheriger Betrag 2025 B Wegfall (-) Hinzu (+) Tsd. € Neuer Betrag 2025 Tsd. €
2 3 4 5

A Soll 2024 Titel B Ist 2023

Tsd. € 1 6

Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme

für Investitionen

686 03-2 059 Ausgaben für die Einrichtung von ambulanten Nachsorgestellen A 9.911,0 10.911,0 A 9.911,0 für unter Führungsaufsicht stehende entlassene Straftäter B +1.000,0 B 7.992,5 Gegenseitig deckungsfähig mit 04 04/685 01. Die Mittel sind übertragbar. Verpflichtungsermächtigung 2025 Tsd. € 29.700,0 Von der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung 2025 in Höhe von 29.700,0 Tsd. € werden fällig frühestens in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 jährlich Tsd. € 9.900,0

Baumaßnahmen

701 01-5 051 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten A 13.404,0 14.604,0 A 13.404,0 Verpflichtungsermächtigung 2025 Tsd. € 18.000,0 B +1.200,0 B 8.165,8 Von der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung 2025 in Höhe von 18.000,0 Tsd. € werden fällig frühestens in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 jährlich Tsd. € 9.000,0

Sonstige Sachinvestitionen

812 01-1 051 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs- A 6.000,0 5.500,0 A 6.000,0 gegenständen B -500,0 B 2.736,8 Verpflichtungsermächtigung 2025 Tsd. € 3.000,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr. 812 24-4 051 Erst- und Neuausstattung des Strafjustizzentrums München A 5.000,0 A B +5.000,0 812 26-2 051 Erst- und Neuausstattung des Strafjustizzentrums München A 5.000,0 - - - A 5.000,0 B -5.000,0

Titelgruppen

99 Kosten der Datenverarbeitung

Für neue IT-Verfahren und wesentliche Kapazitäts- und Qualitätsausweitungen kann aus den Titeln der TG bei den Kapiteln 06 04 und 06 21 die Titelgruppe 60 verstärkt werden. Vgl. Vermerk bei Tit. 231 02.

511 99-8 051 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Kommunikation A 42.068,2 46.768,2 A 42.068,2 sowie sonstige Gebrauchsgegenstände und Nebenkosten B +4.700,0 B 10.208,6 Verpflichtungsermächtigung 2025 Tsd. € 35.925,0 Von der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung 2025 in Höhe von 35.925,0 Tsd. € werden fällig frühestens in den Haushaltsjahren 2026 Tsd. € 1.725,0 2027 Tsd. € 5.200,0 2028 Tsd. € 5.400,0 2029 Tsd. € 5.600,0 2030 Tsd. € 18.000,0

04 04

Gerichte und Staatsanwaltschaften

Erläuterungen

Zu 04 04/686 03

Mehr 1.000,0 Tsd. € infolge zusätzlichen Bedarfs.

Zu 04 04/701 01

Mehr 1.200,0 Tsd. € für die Neukonzeption des Memoriums Nürnberger Prozesse.

Zu 04 04/812 01

Weniger 500,0 Tsd. € wegen haushaltsneutraler Umsetzung nach 04 04/511 99.

Zu 04 04/812 24

Mehr 5.000,0 Tsd. € infolge haushaltsneutraler Umsetzung von 04 04/812 26.

Zu 04 04/812 26

Weniger 5.000,0 Tsd. € infolge haushaltsneutraler Umsetzung nach 04 04/812 24.

Zu 04 04/511 99

Mehr 4.700,0 Tsd. € infolge zusätzlichen Bedarfs, davon haushaltsneutrale Umsetzungen in Höhe von 3.000,0 Tsd. € aus 04 04/459 21 und 500,0 Tsd. € aus 04 04/812 01.

ÖÖ

KuF/001/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.05.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Musikalische Bildung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Sachverhalt

Sachverhalt (kurz): Das Programm Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche in Nürnberg (MUBIKIN) gehört dank umfassender externer Förderung vor allem durch die Stiftung Persönlichkeit seit 2011 zu den erfolgreichsten Förderprogrammen musikalischer kultureller Bildung für Kinder in Deutschland. Zum Schuljahr 2024/25 findet MUBIKIN in acht Nürnberger Schulsprengeln statt. Beteiligt sind acht Grundschulen, 38 Kindertageseinrichtungen und ein Förderzentrum. 2.154 Kinder sind momentan ins Programm eingebunden. Sie erhalten einmal wöchentlich kostenfreien Unterricht.

Die aktuelle Kooperationsvereinbarung und damit das Programm MUBIKIN in seiner bisherigen Form enden am 31.08.2026. Dies verschärft die Situation der musikalischen Bildung für Kinder in Nürnberg.

Die Stadt Nürnberg sieht die dringende Notwendigkeit eines solchen Angebots. Mit einer Presseerklärung untermauerte die Stadtspitze nach intensiven Gesprächen am 30.07.2024 die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des musikalischen Bildungsprogramms und gab eine politische Willensbekundung zur Überführung des Musikförderprogramms in eine städtische Trägerschaft ab. Damit soll die Erfolgsgeschichte von MUBIKIN gewürdigt, vor allem aber gesichert und fortgesetzt werden.

Die Verwaltung legt ein Konzept mit Kosten- und Personalrahmen vor, das ein Musikförderprogramm ab 2026 fortschreibt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss befürwortet das vorgelegte Konzept für ein Förderprogramm zur musikalischen Bildung in Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 2026. Das Amt für Kultur und Freizeit wird beauftragt weitere Schritte in die Wege zu leiten und in diesem Rahmen aufgefordert, jährliche Sachmittel in Höhe von 25.000 Euro sowie einmalige zusätzliche Mittel von jeweils 15.000 Euro in den Jahren 2026 und 2027 zur Implementierung anzumelden. Zudem wird der Antrag auf Entfristung von sieben Stellen zum 01.09.2026 befürwortet.

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Das Recht aller Menschen auf musisch-kulturelle Bildung leitet sich aus dem Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (UN-Sozialpakt) her, der das Recht auf Bildung und auf Teilnahme am kulturellen Leben festschreibt. Die UNESCO Road Map for Arts Education aus dem Jahr 2006 schließt daran mit Handlungsempfehlungen zur kulturellen Teilhabe an. Musik eignet sich in ganz be- sonderer Weise, Heterogenität zuzulassen, Barrieren jeglicher Art abzubauen und die Teilhabe an Bildung aller zu befördern. relevant teilweise relevant nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? relevant teilweise relevant nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Musikalische Bildung in dem städtischen Angebot findet verbindlich für alle Kinder in den Kindergärten und Grundschulen der beteiligten Schulsprengel statt. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Engagement der Eltern abhängig. Der Unterricht findet im Regelunterricht der Schulen bzw. in der Kernzeit der Kitas statt. Jegliche Segregation wird dadurch vermieden. relevant teilweise relevant nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Die soziale Herkunft wirkt sich nicht nur auf die Erfolgschancen bei der formalen Bildung aus, sondern auch auf die Zugangschancen zu musisch-kultureller Bildung. Kinder aus bildungsfernen und armen Elternhäusern sind hier deutlich benachteiligt. Es liegt in der Verantwortung einer solidarischen Stadtgesellschaft, diesen Entwicklungen durch entsprechende Förderung entgegenzuwirken. relevant teilweise relevant nicht relevant
Gesamt- relevanz Ein systematisches Angebot musisch-kultureller Bildung, das Kindern unabhängig vom finanziellen oder persönlichen Engagement der Eltern offensteht, leistet einen zentralen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. relevant teilweise relevant nicht relevant

Musikalische Bildung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

in Nürnberg ab 2026

1. Ausgangslage – Ist-Zustand

Das Programm Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche in Nürnberg (MUBIKIN) gehört dank der großzügigen Förderung durch die Stiftung Persönlichkeit und die Bouhon Stiftung seit 2011 zu den erfolgreichsten Förderprogrammen musikalischer kultureller Bildung für Kinder in Deutschland. Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung Persönlichkeit dauert bis heute an. Das Programm erreicht alle Kinder der beteiligten Kindertageseinrichtungen und Klassen in den teilnehmenden Schulsprengeln, bietet ihnen so die Chance auf kostenfreie musikalische Bildung für eine bestimmte Zeit und legt die Basis für ein kreatives Leben.

Das Programm ist befristet und basiert auf einer Kooperationsvereinbarung. Die laufende Kooperationsvereinbarung für das Programm MUBIKIN endet am 31.08.2026. Das Programm wurde bisher hauptsächlich getragen von der Stadt Nürnberg und der Stiftung Persönlichkeit. Hinzu kamen weitere Stiftungs- und Fördermittel, u.a. der Zukunftsstiftung, eine Basisfinanzierung der Lehrpersonalkosten und je nach bayernweiter Antragslage und Anzahl der Kooperationen (Kindertageseinrichtungen, Schulen) angepasste Auszahlungen von Landeszuschüssen über den Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen. Zum Schuljahr 2024/25 findet MUBIKIN in acht Schulsprengeln statt. Beteiligt sind acht Grundschulen, 38 Kindertageseinrichtungen und ein Förderzentrum. 2.154 Kinder sind momentan ins Programm eingebunden. Sie erhalten einmal wöchentlich kostenfreien Unterricht.

MUBIKIN – Rückblick auf 14 Jahre Erfolgsgeschichte

Auf Initiative der Stifterfamilien Dr. Bouhon (Bouhon Stiftung) und Gierse (Stiftung Persönlichkeit) hatte die Stadt Nürnberg gemeinsam mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Hochschule für Musik Nürnberg in den Jahren 2010 und 2011 ein Konzept zur musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Nürnberg entwickelt. Ziel war, eine flächendeckende musikalische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in Nürnberg zu gewährleisten. Daraus entstand das Programm MUBIKIN. Die Umsetzung wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 8. Juni 2011 auf den Weg gebracht und zur Koordination eine Regiestelle beim Amt für Kultur und Freizeit eingerichtet. Seither wurde MUBIKIN sukzessive in die Praxis umgesetzt und vom Projekt zum Programm weiterentwickelt. Die Umsetzung erfolgt durch die Musikschule Nürnberg. Ihre Lehrkräfte unterrichten im Tandem mit dem pädagogischen Personal in Grundschulen und Kindergärten.

MUBIKIN startete im Schuljahr 2011/12 in den zwei Schulsprengeln der Friedrich-Wilhelm- Herschel-Grundschule und der Konrad-Groß-Grundschule. Neben den beiden Schulen waren elf Kindergärten in das Programm eingebunden, insgesamt nahmen 478 Kinder teil. Das Angebot im gesamten Sprengel ist einer der Grundpfeiler des Programms. So kann eine durchgängige musikalische Bildung in Kindergarten und Grundschule gewährleistet werden und der Übergang der Kinder vom Elementar- zum Primarbereich begleitet und gestaltet werden.

Die erste Ausweitung erfolgte bereits zum Schuljahr 2012/13 auf dann fünf Grundschulsprengel und bereits seit dem Schuljahr 2014/15 kann MUBIKIN in acht Sprengeln angeboten werden. Im laufenden Schuljahr 2024/25 nehmen Kinder aus acht Grundschulen, 38 Kindergärten und einem Förderzentrum teil. Beteiligt sind die Sprengel der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Grundschule, der Konrad-Groß-Grundschule, der Georg-

Ledebour-Grundschule, der Grundschule Eibach, der Knauer-Grundschule, der Friedrich- Wanderer-Grundschule, der Grundschule Fischbach und der Helene-von-Forster- Grundschule.

Im Jahr 2017 wurde die erste Kooperationsvereinbarung geschlossen. Kooperationspartnerinnen waren die Stadt Nürnberg, die Hochschule für Musik Nürnberg, die FAU Erlangen-Nürnberg, die Bouhon Stiftung und die Stiftung Persönlichkeit. Diese Vereinbarung war befristet bis zum 31.08.2020. Den Anschluss bildete eine Folgevereinbarung, diesmal ohne Beteiligung der FAU, mit einer Laufzeit bis zum 31.08.2026. Elementar ist die enge Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg. Die Trägerstruktur vereint unterschiedliche Akteurinnen und Akteure mit je eigenen Zuständigkeiten und Verpflichtungen im Programm. Die strukturierte und dauerhafte Zusammenarbeit der Musikhochschule, der Stiftungen und der beteiligten Dienststellen der Stadt Nürnberg im Rahmen einer private public partnership hat seit mittlerweile 14 gemeinsamen Jahren Bestand.

Der Unterricht in den Einrichtungen wird durch examinierte Musikschul-Lehrkräfte im Tandem mit dem pädagogischen Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen und den Grundschul-Lehrkräften erteilt. Durch diese qualitativ hochwertige frühe kindliche Bildung setzt das Programm bundesweit Maßstäbe. MUBIKIN ist für die teilnehmenden Kinder und Einrichtungen kostenlos – dies stellt eine wesentliche Gelingensbedingung des Programms dar. Die erforderlichen Instrumente werden von MUBIKIN bereitgestellt. Der hohe Qualitätsstandard wird insbesondere durch regelmäßige Fortbildungen der beteiligten Tandemkräfte durch die Hochschule für Musik Nürnberg erreicht. Sie sind für die Teilnehmenden kostenlos. Im Sinne der Nachhaltigkeit wird damit eine Musikalisierung des pädagogischen Alltags in den Einrichtungen unterstützt.

Der MUBIKIN-Unterricht findet einmal wöchentlich in der Kernzeit der Kindergärten und im Regelunterricht der Grundschulen statt. Somit werden alle Kinder unabhängig von den sonstigen Ressourcen ihres Elternhauses erreicht. Die bei fakultativen und kostenpflichtigen Angeboten oft zu beobachtende sozioökonomische Selektivität wird dadurch ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung einer solidarischen Stadtgesellschaft, Bildungszugänge für alle Kinder zu schaffen. Das Programm leistet in den beteiligten Einrichtungen nachweislich einen unschätzbaren Beitrag zu Sprachförderung, Integration und Persönlichkeitsentwicklung. All das macht junge Menschen stark für ihre Zukunft und eröffnet ihnen damit eine Perspektive für ein selbstbestimmtes und gelingendes Leben in Eigenverantwortung. Die positiven Auswirkungen bis hinein in den jeweiligen Stadtteil belegen die Nachhaltigkeit des Programms: In den Familien wird mehr musiziert (z.B. mit Singen und mit selber gebastelten Instrumenten); Familien und Einrichtungen kommen durch gemeinsames Musizieren in Kontakt und vernetzen sich (z.B. bei Mitmachkonzerten in verschiedenen Kindertageseinrichtungen); das Programm wird sichtbar durch öffentliche Auftritte (z.B. bei Stadtteilfesten wie Muggeley, Stadtteilfest Röthenbach, Gibitzenhofer Sommer); musikalische Besuche im Seniorenheim (z.B. in Schoppershof und in Gibitzenhof) sind für alle Beteiligte eine große Bereicherung. Viele der Kinder, die am MUBIKIN-Unterricht teilgenommen haben, setzten im Anschluss ihre musikalische/künstlerische Ausbildung fort. Ob im Chor, im Instrumentalunterricht, beim Theaterspiel oder in anderen Bereichen konnten diese Kinder auf solide Grundlagen und die positive Bestärkung aus dem MUBIKIN- Unterricht zurückgreifen.

Finanziert wird MUBIKIN aktuell durch die Stadt Nürnberg, die Stiftung Persönlichkeit, die Zukunftsstiftung der Sparkasse, Zuschüsse über den Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen, durch weitere private Stiftungen und Spenden. Der Einbezug freier Träger der beteiligten Kindertageseinrichtungen in die Finanzierung gelang bisher nicht, auch eine Beteiligung z.B. des Freistaats konnte über die bestehende Förderung via Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen hinaus nicht realisiert werden. Die Musikpädagoginnen und -pädagogen sind unbefristete Angestellte der Stadt Nürnberg. Diese Kontinuität im

Kollegium und im Unterrichts-Curriculum ist ein weiteres Alleinstellungsmerkmal im Programmkonzept und belegt das herausragende Engagement der Stadt Nürnberg im Bereich früher kindlicher Bildung.

Das Programm wird von einer Trägerversammlung aller Kooperationspartnerinnen und -partner unter Vorsitz von Herrn Helmut Gierse/Stiftung Persönlichkeit grundlegend gesteuert. Die konkrete Koordination des Programms und aller Trägerinnen und Träger übernimmt die bei KuF angesiedelte zentrale Regiestelle.

2. Auftrag zur Sicherung eines städtischen Musikförderprogramms

Die aktuelle Kooperationsvereinbarung und damit das Programm MUBIKIN in seiner bisherigen Form enden am 31.08.2026. Dies verschärft die Situation der musikalischen Bildung für Kinder in Nürnberg.

Die Stadt Nürnberg sieht die dringende Notwendigkeit eines solchen Angebots. Mit einer Presseerklärung untermauerte die Stadtspitze nach intensiven Gesprächen am 30.07.2024 die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des musikalischen Bildungsprogramms und gab eine politische Willensbekundung zur Überführung des Musikförderprogramms in eine städtische Trägerschaft ab (siehe https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_23796.html). Der Oberbürgermeister, die 2. Bürgermeisterin, die Referentinnen und Referenten für Finanzen und Personal, Schule und Sport sowie für Familie, Jugend und Soziales haben dies in einem gemeinsamen Gespräch mit der Stiftung Persönlichkeit bekundet. Die Verwaltungsanteile sollten dabei auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden, um möglichst viel in die direkte Arbeit mit den Kindern investieren zu können.

Damit soll die Erfolgsgeschichte von MUBIKIN gewürdigt, vor allem aber gesichert und fortgesetzt werden, der herausragenden Rolle der Stiftung Persönlichkeit, die sich als „An- Stifterin“ versteht und ihr beeindruckendes finanzielles Engagement dennoch weit über den erwartbaren zeitlichen Rahmen hinaus fortgesetzt hat, nach all den Jahren Rechnung getragen werden. Damit wird dieses Modell der public private partnership zum beispielstiftenden role model.

Die Verwaltung legt nun ein Konzept mit Kosten- und Personalrahmen vor, das ein Musikförderprogramm ab 2026 fortschreibt. Das kostenfreie musikalische Bildungsprogramm für Schulen und Kindertageseinrichtungen legt die Basis der Musikalisierung von Stadtteilen. Im Sinne einer nachhaltigen Bildungsarbeit wird weiterführend die Zukunftsvision musikalischer Kompetenzzentren, sogenannter Klingender Stadtteile eröffnet (siehe Punkt 5).

Mit dem Ende der Kooperationsvereinbarung übernimmt die Stadt Nürnberg bei entsprechender Beschlussfassung ein Musikförderprogramm unter städtischer Trägerschaft auf der Basis des bisherigen städtischen Anteils. Gerade jetzt ist ein solches Angebot angesichts der möglichen Zusammenlegung von bestimmten Fächern, darunter Musik, in den Grundschulen immer wichtiger. Oder, um es mit dem berühmten Dirigenten Simon Rattle zu sagen: „Es wäre traurig, wenn nur ein Teil der Gesellschaft, der es sich leisten kann, die Chance hat, Interessen und Talente zu entdecken und zu fördern“ (Zitat vom 25.01.25 bezüglich der möglichen Kürzung des schulischen Musikunterrichts; Nürnberger Nachrichten).

Die Stadt Nürnberg setzt bei entsprechender Beschlusslage ein deutliches Zeichen für Bildungsgerechtigkeit, kulturelle Teilhabe, nonformales Lernen und ästhetische Bildung für alle Kinder in ihrer Stadtgesellschaft. Die empirische Bildungsforschung untermauert, dass die Teilnahme an nonformalen Bildungsangeboten einen positiven Einfluss auf die Bildungschancen von Kindern hat und dazu beitragen kann, bestehende Benachteiligungen im formalen Bildungssystem abzumildern.

3. Grundpfeiler musikalischer Bildung und Kernelemente des Musikförderprogramms

ab dem Schuljahr 2026/27

Das Musikförderprogramm MUBIKIN blickt auf eine Laufzeit von nunmehr 14 Schul- bzw. Betriebsjahren zurück. Im Laufe dieser Zeit wurde MUBIKIN vom anfänglichen Pilot-Projekt zum erfolgreichen Programm frühkindlicher musikalischer Bildung weiterentwickelt. Dieser reiche Erfahrungsschatz wird für die weitere Ausgestaltung eines Nachfolgeprogramms genutzt. Das Konzept ab 2026 wurde in enger Absprache mit den beteiligten Geschäftsbereichen der Stadt Nürnberg entwickelt: OBM/Bürgermeisteramt/Bildungsbüro, Geschäftsbereich Kultur der 2. Bürgermeisterin/Amt für Kultur und Freizeit, Referat für Schule und Sport sowie Referat für Jugend, Familie und Soziales.

Wesentliche, bewährte Elemente sollen weiterhin beibehalten werden:

und Grundschulen eines Sprengels. Die Übergänge vom Kindergarten in die Grundschule werden mitgestaltet und die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen gestärkt und unterstützt.

ersten Klasse der Grundschule. Der Übertritt vom Elementar- zum Primarbereich wird aktiv mitgestaltet.

Musikpädagoginnen und -pädagogen mit einem Abschluss in Elementarer Musikpädagogik oder einem vergleichbaren Abschluss eingesetzt.

einer Kitagruppe oder einer Grundschulklasse erhalten einmal pro Woche kostenfreien Musikunterricht. Die sozioökonomische Situation sowie andere Teilnahmebeschränkungen oder Hürden einer Bildungsteilhabe entfallen somit.

Personals und flexible zielführende Anpassung im Sinne multiprofessioneller Teams.

Unterrichtsgeschehen in Schulklassen und Kitagruppen hinaus.

4. Musikalische Bildung in Nürnberg – Umsetzung eines neuen Konzepts in

städtischer Trägerschaft

Das Programm findet zukünftig in städtischer Trägerschaft statt. Für die inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich sind:

OBM/BgA/Bildungsbüro, Ref IV und Ref V

Wichtig ist weiterhin die enge fachliche und organisatorische Zusammenarbeit mit:

Fortbildung.

verantwortliche Umsetzung des Programms an den Grundschulen.

Eine Reduktion des Verwaltungsoverheads ist als Bedingung der städtischen Trägerschaft formuliert. Dies wird durch eine Veränderung der aktuellen Steuerungsaufgaben erreicht. Die musikpädagogische Betreuung erfolgt durch die Fachbereichsleitung Elementare Musikpädagogik der Musikschule.

Dennoch werden bei einer Regiestelle als zentralem Verwaltungs- und Steuerungselement im Amt für Kultur und Freizeit etliche Anforderungen entstehen.

Hierzu gehört - als neue Aufgabe - insbesondere auch die Sichtbarmachung des Programms und die Öffentlichkeitsarbeit, die im Vorgängerprogramm MUBIKIN inhaltlich wie finanziell in der Hand der Stiftung Persönlichkeit lag. Die Internetseite ist derzeit keine städtische Seite. Zu klären ist auch die Frage des zukünftigen Namens, da die bisherigen Namensrechte bei der Stiftung Persönlichkeit liegen.

Die Aufgaben einer zentralen Stelle seien hier exemplarisch kurz aufgeführt:

Alltagsproblemen

Einrichtungen

Monitorings

Schulfesten)

Eine besondere Bedeutung soll in Zukunft einem jährlichen „Jahresevent“ zukommen. Hier sollten alle Teilnehmenden an einem Tag zusammenkommen und die musikalischen Kitaund Schulkinder aller Einrichtungen kompakt auch öffentlich sichtbar werden, Lust auf Musik und Lust auf ein musikalisches, klingendes und singendes Nürnberg machen. Die Veranstaltung gibt den beteiligten Partnerinnen und Partnern (städtische Dienststellen, staatliches Schulamt, Hochschule für Musik Nürnberg, Fördernden, Stiftungen, Eltern, Kindern, Kindertageseinrichtungen, Schulen usw.) Gelegenheit zum direkten Kontakt. Sie ist ein zusätzlicher Attraktivitätsbaustein für weitere Förderungen. Zudem kann in diesem Rahmen eine jährliche Überprüfung der Programmergebnisse erfolgen. Das Musik- Förderprogramm wird fester Bestandteil des Nürnberger Kulturlebens und gibt den Kindern der beteiligten Schulklassen und Kindertageseinrichtungen eine angemessene Bühne. Oftmals wird dies für Kinder die erste Möglichkeit sein, Lernerfahrung aus einem öffentlichen Auftritt zu gewinnen.

Um die Verwaltungsstruktur zu verschlanken, aber auch zur Entlastung der Partnerinnen und Partner, werden die Laufzeiten der Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verlängert. Die Verwaltung wird - nach Beschlussfassung durch die Stadtratsgremien bestehende Prozesse prüfen und ggfs. anpassen.

4.1. Auswahl der Sprengel

Die Auswahl der beteiligten Sprengel sollte aus Verwaltungssicht künftig verstärkt nach sozial- und bildungspolitischen Kriterien erfolgen. Folgerichtig soll die Auswahl der Sprengel in Abstimmung zwischen Referat für Jugend, Familie und Soziales und Referat für Schule und Sport mit Beratung seitens des Bildungsbüros und in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt erfolgen. Neben bildungspolitisch-strategischen Überlegungen des Bildungsbüros sollten auch Planungskriterien der städtischen Quartiersentwicklung berücksichtigt werden. Die Auswahl soll demzufolge vorausschauend für die nächsten Jahre erfolgen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Planungssicherheit herzustellen und eine nachhaltige Musikalisierung entwickeln zu können. Hierfür sind auch die Planungsdaten zur Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen einzubeziehen

4.2. Fachgremien

Die pädagogische Steuerung des Programms obliegt einem zu gründenden Fachpädagogischen Rat. Ihm sollen fachlich zuständige Mitarbeitende der beteiligten Geschäftsbereiche, des Staatlichen Schulamts und weitere Fachleute von externen Partnerinnen und Partnern (z.B. der Hochschule für Musik Nürnberg, ggfs. FAU) angehören. Entsprechend der zukünftigen Förderstruktur (z.B. durch Stiftungen, Unternehmen usw.) werden sich ggf. weitere Austauschstrukturen konstituieren.

4.3. Fortbildung

Fortbildungen erfolgen zukünftig bedarfsorientiert. Das Angebot sollte weiterhin von der Hochschule für Musik Nürnberg verantwortet werden. In den beteiligten Einrichtungen werden passgenaue Angebote in kurzen Einheiten angeboten. Darüber hinaus soll es gemeinsame Fortbildungseinheiten der Lehrkräfte der Musikschule mit den Tandempartnerinnen und Tandempartnern geben.

4.4. Einrichtung von multiprofessionellen Teams

Aus der jahrelangen Erfahrung in der Zusammenarbeit im Tandem zwischen der Musikfachkraft und der Lehrkraft der Klasse bzw. der Erzieherin oder dem Erzieher einer Kitagruppe ergibt sich die Notwendigkeit, bei einer Neuaufstellung die Arbeit angesichts aktueller Herausforderungen immer wieder zu reflektieren und gegebenenfalls anzupassen.

Die vielen Jahre der Tandemarbeit im Rahmen von MUBIKIN haben gezeigt, dass diese Unterrichtsform sowohl für die Kinder in Kindertageseinrichtung und Schule als auch für alle beteiligten Lehrkräfte und das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen insgesamt sehr gewinnbringend ist, aufgrund bestimmter Faktoren wie Personalwechsel, Krankenstand oder unbesetzte Stellen die notwendige Kontinuität der Zusammenarbeit aber nicht immer gewährleistet werden konnte.

Die Zusammenarbeit zwischen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen und der Einrichtung soll künftig individueller und flexibler gestaltet und stärker an den jeweiligen Bedürfnissen der Einrichtungen ausgerichtet werden.

In den Grundschulen gibt es zudem unterschiedlich ausgebildete Lehrkräfte. Grundschullehrkräfte, die nicht musikalisch vorgebildet sind, brauchen mehr Unterstützung. Daher soll künftig noch stärker auf die individuellen Bedürfnisse vor Ort eingegangen werden. Bei Fortbildungen und der Arbeit in den Einrichtungen soll das ganze Team der Kindertageseinrichtung bzw. das Kollegium der Grundschule noch stärker in den Blick genommen werden. Dieser Ansatz konnte in den letzten beiden Jahren in den Grundschulen durch sogenannte „Team-Termine“ bereits erfolgreich umgesetzt werden. Ein Team-Termin richtet sich an alle Lehrkräfte und nicht nur an die jeweiligen aktuellen Tandemlehrkräfte. Bei diesen Terminen erhalten die Lehrkräfte einer Grundschule kompakte musikalische Fortbildungseinheiten durch eine Musikschullehrkraft. Ziel ist es, das gesamte Kollegium als multiprofessionelle Teams musikalisch zu stärken und nicht nur den Fokus auf eine Tandemlehrkraft zu legen.

4.5. Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung erfolgt in erster Linie durch persönliche Kommunikation und gemeinsame Reflexion in den beteiligten Einrichtungen. Geeignete Formate sind Hospitationen und Reflexionsgespräche, die bedarfsgerecht stattfinden. Die Planung und Durchführung erfolgen in Absprache mit der Fachbereichsleitung Elementare Musikpädagogik an der Musikschule, koordiniert durch die Regiestelle. Der Fachpädagogische Rat (siehe 4.2) übernimmt bzw. veranlasst, nach Vorarbeit der Regiestelle, auch das Monitoring und die Qualitätssicherung, gegebenenfalls auch durch Einbeziehung externer Expertise.

5. Klingende Stadtteile – eine Zukunftsvision

Eine enge Verzahnung des Programms mit dem Angebot der Musikschule im Amt für Kultur und Freizeit ermöglicht zukünftig passgenaue und individuelle musikalische Fortsetzungsangebote an den Standorten der beteiligten Grundschulen durch die Musikschule. So entstehen musikalische Kompetenzzentren, Klingende Stadtteile. Das neue musikalische Bildungskonzept denkt ganzheitlich und nachhaltig auch im Hinblick auf eine chancengerechte Stadtgesellschaft. Die Chance einer nachhaltigen Musikalisierung soll genutzt werden. Mit einem Musikförderprogramm in Schule und Kindertageseinrichtung ist der Grundstein gelegt. Musik ist ein Begleiter durch alle Lebensphasen, ermöglicht kulturelle Teilhabe und kann das Miteinander im Stadtteil durch gemeinsames Musizieren und gemeinsame Auftritte fördern. Durch aufeinander aufbauende Angebote und die Bildung von Kompetenzzentren der Musikschule entstehen „Klingende Stadtteile“.

Dies zahlt ein in die Perspektiven der beteiligten Referate IV und V. In der Vision 2040 des Referats für Schule und Sport werden Schulen als wirkmächtige Partner der Begleitung gesellschaftlicher Entwicklungen untersucht und Leitgedanken der Schulentwicklung vorgestellt. Insbesondere für die Leitlinien „Fächervernetzendes Lernen“ und „Schutzfaktoren für resiliente Systeme“ wirkt Musik nachhaltig. Gefordert wird zudem die „Öffnung der Schule ins Umfeld, die Nutzung der Kommune als Lern- und Erfahrungsraum“. Nachbarschaftsprojekte werden angeregt. Auch der Orientierungsrahmen des Referats für Jugend, Familie und Soziales fordert in 10 Leitlinien die solidarische und gerechte Stadtgesellschaft, die eine Voraussetzung für Lebensqualität und Zukunftsperspektive darstellt, gerade bei der Stärkung von Familien, dem Recht der Kinder auf Entfaltungsmöglichkeiten, Bildung als lebenslangem Prozess mit einer möglichst frühzeitigen Förderung oder dem Fokus auf Nachbarschaft, wo der große Teil an Begegnung und Teilhabe stattfindet.

6. Weitere Schritte und Finanzierung

Das Förderprogramm für musikalische Bildung in Nürnberg ist ein vielfach beachtetes und u.a. mit dem Kulturpreis der Bayerischen Landesstiftung ausgezeichnetes Erfolgsmodell, das seine Fortsetzung in städtischer Trägerschaft findet. Damit wird auch der Erfolg der public private partnership beispielhaft unterstrichen und macht deutlich, dass privates Engagement keine jahrzehntelange Selbstverständlichkeit sein darf, vielmehr als Impulsgeber geschätzt und ernst genommen wird. Dies würdigt nicht nur deren Legacy, sondern erhält diese dauerhaft.

Das neue Programm beginnt bei entsprechender Beschlussfassung nahtlos nach Ende der Kooperationsvereinbarung zu MUBIKIN am 31.8.2026. Die Umstellung und Anpassung erfolgt in den Jahren 2026 und 2027, um für alle Beteiligte einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. In der Zeit werden bei entsprechender Beschlussfassung auch die neuen Rahmenvereinbarungen auf Basis der Auswahl, wie in 4.1. ausgeführt, verhandelt und abgeschlossen, die einen längeren Zeitraum umfassen sollen. Nachdem sich Haushaltsjahr und Schuljahr nicht decken, erleichtert dieser Zeithorizont den Neustart.

Ziel der Stadt Nürnberg ist die Garantie eines festen, verlässlichen und dauerhaften Basisprogramms, das auf einem Stellenpool basiert. Es geht nicht um Neuschaffungen. In Vorgesprächen wurde von Herrn OBM, Frau 2. BM, Herrn Ref. I/II, Frau Ref. IV und Frau Ref. V ein – den Auflagen der Stellensparmaßnahmen der Haushaltskonsolidierung entsprechender – reduzierter Stellendeckel von sieben der aktuell bereits vorhandenen und mit fest angestellten Musikpädagoginnen besetzten Stellen zugrunde gelegt. Für diese sieben Stellen soll die Entfristung zum 01.09.2026 erfolgen. Ein weiterer Aufwuchs ist durch externe Förderungen möglich. Sollten die bisherigen Stiftungen ihre Förderung des beispielgebenden musikalischen Bildungsangebots weiterführen und die Zuschüsse über den Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen im Mittel - wovon ausgegangen

werden darf - wie bisher weiterfließen, könnte das Programm ggfs. in bisherigem Umfang weitergeführt werden.

Der finanzielle Umfang des vereinbarten Basisprogramms (reduzierter Stellenpool sieben Vollkraftstellen, Basis DPK 2021) beträgt 479.314 Euro und enthält 6 VK Musikpädagoginnen (404.664 Euro) und ebenfalls deutlich reduziert noch 1 VK Regiestelle (74.650 Euro).

Weiter sind Sachmittel in Höhe von 25.000 Euro bzw. befristet 2026 und 2027 von zusätzlichen 15.000 Euro nötig, die im Folgenden aufgeschlüsselt werden. Alle Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit wurden bisher von der Stiftung Persönlichkeit übernommen. Dieser Bereich muss künftig durch Sachmittel der Stadt Nürnberg abgedeckt werden, die dann auch die zentrale Kommunikation innehat. Weiter muss ein geringer Etat für Fortbildungen eingeplant werden, der nur gehalten werden kann, wenn die Hochschule für Musik weiterhin ihre konzeptionellen Leistungen erbringt. Dies wurde in Vorgesprächen geklärt, eine Kooperationsvereinbarung wird geschlossen werden.

Die jährlichen Sachkosten setzen sich wie folgt zusammen:

EDV-Ausstattung)

der Homepage, ÖA-Maßnahmen)

Dozentinnenhonorare, Erstellungskosten analoger und digitaler Materialien)

Befristet für die Übergangszeit 2026 und 2027, in der die Neukonzeption implementiert werden muss, werden für ein Jahresevent 15.000 € (z. B. Grafik, Drucksachen, Werbematerial, Bühne und Technik, Fahrkarten für teilnehmende Kinder, Hilfskräfte, Catering, Aufwandsentschädigungen, Gästemanagement, Zufahrtsgenehmigungen) benötigt. Perspektivisch sollen hierfür Drittmittel akquiriert werden. Um dies erfolgreich tun zu können, muss die Veranstaltung bekannt sein.

Zusammenfassend bedeutet das, derzeit trägt die Stadt Nürnberg 440.000 € zuzüglich tarifliche Personalkostensteigerungen. Zukünftig bewegen sich die Personalkosten mit 479.314 € auch in etwa diesem Rahmen (DPK 2021). Dazu kommen zusätzlich Sachmittel von 25.000 € sowie für die Jahre 2026 und 2027 jeweils einmalig für die Implementierung der Neukonzeption 15.000 €.

Das bisherige Förderprogramm MUBIKIN war ursprünglich mit 13,76 Vollkraftstellen ausgestattet. Davon mussten im Rahmen von Sparmaßnahmen bereits 2,93 Vollkraftstellen eingespart werden, so dass im Stellenplan aktuell noch 10,83 Vollkraftstellen stehen. Von den bisherigen 13,76 Vollkraftstellen sollen daher nun 7 Vollkraftstellen (mit bereits fest bei der Stadt Nürnberg angestellten Mitarbeitenden) zur Weiterführung entfristet werden.

Die Verwaltung strebt die weitere Akquise von Fördermitteln an. Sie sollen Zusatz- und Ergänzungsangebote ermöglichen, im Idealfall mit einer entsprechend hohen und konstanten Förderung auch eine dauerhafter angelegte Ausweitung des musikalischen Förderunterrichts, sprich mehr und längerfristig einsetzbare Personalkapazität. Eine städtische Trägerschaft verändert die Ausgangslage auch im Hinblick auf kleinere Zuwendungen. Attraktive Programmbausteine wie der Jahresevent, Sonderveranstaltungen, Zusatzkonzerte usw. können das Basisangebot ergänzen. Hier können auch Förderungen mit kürzeren Laufzeiten und kleineren Summen zielführend und flexibel eingesetzt werden. Dafür wird eine Angebotsvielfalt für externe Förderungen im Baukastensystem geschaffen. Hierbei kann der Fokus auch auf der Förderung besonderer Veranstaltungen, des Jahresevents oder von Sonderauftritten liegen.

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