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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses (10.04.2025)

Präsentation

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien -Jugendamt Hortneubau auf dem Gelände der Scharrerschule Jugendhilfe- und Schulausschuss 10. April 2025

Abbildung 1

Was ist geplant?

Neubau eines 6-gruppigen Kinderhortes (150 Plätze)  Generalsanierung des Spielhofes 

Neubau ersetzt bestehenden Kinderhort im Schulgebäude,  zusätzlich 100 Hortplätze Räume des ehemaligen Kinderhorts stehen anschließend der  Grund- und Mittelschule zur Verfügung Synergetische Nutzung des Kinderhorts durch Grund- und  Mittelschule möglich (z.B. Multifunktions- und Bewegungsräume im 2. Obergeschoss) Multicodierung des Außengeländes: Pausenhof, Hort-  Außengelände und öffentlicher Spielhof

Worauf wurde bei der Planung

Wert gelegt?

Erhalt eines großen zusammenhängenden Außengeländes für  Schule, Hort und Öffentlichkeit:  Gebäude am Rand des Grundstücks Erhalt möglichst vieler Bäume:   Vorab Prüfung der Bäume und Wahl des Standorts abhängig von Vitalität und Zustand der Bäume Möglichst wenig Flächenverbrauch:   4-geschossige Bauweise, um den „Fußabdruck“ möglichst gering zu halten Entsiegelung und Nachhaltigkeit:   Gründach, Retentionsdach, Fassadenbegrünung, Solaranlage, Fernwärme, Entsiegelung Asphaltflächen, Neupflanzungen usw. Erhalt der Grünen Oase und des Schulgartens 

Lage und Größe des Gebäudes

Abbildung 2

Gebäude:  29 m lang 15 m breit 15 m hoch Grundfläche:  ca. 450 m² Außenfläche:  ca. 4.500 m² Anforderung SchulbauVO: 2.340 m² bis 3.350 m² Synergetische Nutzung als Hort-Außenfläche Hort mit 1.500 m²  ca. 1.000 m² mehr als notwendig

Information der Eltern sowie

Schülerinnen und Schüler

Information der Elternbeiräte über die Schulleitungen 

Partizipationsverfahren mit den Schülerinnen und Schülern der  Grund- und Mittelschule für die Gestaltung des Außengeländes (Zweite Beteiligungsrunde voraussichtlich zwischen Ostern und Pfingsten 2025)

Gespräch des Jugendamts mit SMV und Klassensprechern der  Mittelschule

Informationsveranstaltung von Ref.IV und Ref.V auf dem  Schulhof

Grundstück „Supermarkt-Grundstück“

Abbildung 3

Nicht im Besitz der Stadt  Nürnberg Privater Investor hat Interesse  Grundstück zu kaufen, um einen Kinderhort (ca. 75 Plätze) zu errichten. Stadt Nürnberg unterstützt  privaten Investor Neubau wird zusätzlich benötigt,  kann nicht Hort auf dem Scharrergelände ersetzen

Grundstück „Autohaus-Grundstück“

Abbildung 4

Nicht im Besitz der Stadt  Nürnberg Kontakt aufgenommen 

Grundstück „Stephanstraße-Kupferstraße“

Abbildung 5

Nicht im Besitz der Stadt  Nürnberg

Für welche Kinder wird der Hort

auf dem Scharrergelände gebaut?

Kinder im bestehenden Kinderhort: = 55 Kinder  Aktueller Bestand an Kindern / Plätzen SJ 2024/2025 „Unversorgte“ Kinder (November 2024): ≈ 30 Kinder  Auswertung Kita-Portal November 2024 Kinder aus Neubaugebieten: ≈ 60 Kinder  Aktueller Neubaubezug und in den nächsten 1-3 Jahren (z.B. „Auto-Krauss-Gelände“)

Summe: ≈ 145 Kinder

Neubau Kinderhort mit 150 Plätzen auf dem Scharrergelände 

Für welche Kinder wird der Hort

auf dem „Supermarkt-Grundstück“ benötigt?

Kinder aus Neubaugebieten: ≈ 25 Kinder  Neubaubezug ab voraussichtlich 2029 Anstieg Nachfrage (80%  90%): ≈ 50 Kinder  Versorgungsziel Stadt Nürnberg: 90%

Summe: ≈ 75 Kinder

Neubau Kinderhort mit 75 Plätzen auf dem „Supermarkt-  Grundstück“

Schutz von Tier- und Pflanzenwelt

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung:  inklusive Prüfung von 10 Standortvarianten  Die Standortvariante der bestehenden Planung ist die empfohlene Variante mit den geringsten Auswirkungen (Bewertung „sehr günstig“) – Gründe: Erhalt des „Habitatbaum“ (Robinie, Zwiesel mit Rindenspalten als potentielle » Fledermausquartiere, 1 Nest Brut Rabenkrähe) Geringe Störung des Turmfalken (nistet im Falkenkasten am Schulgebäude) » Geringeres Risiko für Vogelschlag » Keine Xylobionten Käfer, insbesondere kein Eremit (Osmoderna eremita) » und kein Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo)

Schutz von Tier- und Pflanzenwelt

unautorisierter Entwurfsstand zur Veranschaulichung

Abbildung 6

2 Spendenbäume (Ginko) versetzen bzw. ersetzen weil 1 Baum abgestorben 2 Bäume fällen (Roteiche)  4 Ersatzpflanzungen nach BaumschutzVO auf Schulgelände

Habitat

4 Spendenbäume

baum

(Zierkirsche) versetzen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Dietzstraße 4 90443 Nürnberg

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