Beilage 2.1
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 10.04.2025
Sachverhaltsdarstellung
Hortneubau auf dem Gelände der Scharrerschule
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2025
und Antrag der Linken Liste vom 20.02.2025
Masterplan und Planungsauftrag
Am 20.06.2024 wurde zuletzt die „Fortschreibung 2024: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ durch den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossen. Der Masterplan setzt den „Nürnberger Weg“ zur Umsetzung des zukünftigen Rechtsanspruchs in konkrete Baumaßnahmen um. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist eine Aktualisierung der Ausbauplanung (sogenannte „A-Maßnahmenliste“). Nach Beschluss im gemeinsamen Ausschuss werden die Baumaßnahmen der „A-Maßnahmenliste“ in das BICbzw. MIP-Verfahren eingespeist.
Eine Baumaßnahme in der „A-Maßnahmenliste“ (Seite 20 der Liste vom 20.06.2024) ist der „Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts (150 Hortplätze) ohne Schulerweiterungsflächen auf dem Schulgrundstück (Scharrerstraße 33).“ Die Maßnahme wird als Baumaßnahme des Referats V, des Referats für Jugend, Familie und Soziales, umgesetzt und ist keine gemeinsame Baumaßnahme von Schule und Jugendhilfe. Bezogen auf den Spielhof wurde in der A-Maßnahmenliste beschlossen: „Erhalt von Spielhof und Grüner Oase bei Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück; Spielhofneuplanung erforderlich, bei Planungen berücksichtigen.“
Der geplante Neubau des Kinderhorts auf dem Schulgrundstück war bereits in den Vorjahren Teil der beschlossenen A-Maßnahmenliste (Sitzungen vom 29.06.2023, 30.06.2022 sowie 18.06.2020).
Aktueller Planungsstand: Gebäude
Die Planungen für den Neubau befinden sich in der städtischen BIC-Phase 3 „Planung“. Aktuell befindet sich die Planung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingeenieurleistungen) in der Leistungsphase 2, der Vorplanung. Bis Sommer 2025 ist der Abschluss der Leistungsphase 2 vorgesehen. Der „Projekt-Freeze“ (BIC-Phase 4) im Ältestenrat ist für das Jahr 2026 geplant, sodass eine Aufnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zum nächsten Haushaltsjahr 2027 möglich ist. Damit wäre ein Baubeginn im Jahr 2027 möglich.
In den Neubau zieht der bestehende kommunale Kinderhort Scharrerstraße (50 Plätze) ein, sodass in Summe 100 zusätzliche Hortplätze entstehen. Die ehemaligen Räume des Kinderhortes stehen dann der Grund- und Mittelschule Scharrerschule zur Verfügung. Der Hortneubau wird so errichtet, dass dieser am Vormittag auch durch Grund- und Mittelschule teilweise genutzt werden kann. Beispielsweise haben die Schulen die Möglichkeit die beiden Mehrzweckräume des Hortes im 2. Obergeschoss über das Treppenhaus direkt zu erreichen, ohne dabei durch die anderen Horträume gehen zu müssen.
Der Neubau wird als 4-geschossiges Gebäude (Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss) errichtet, um die bebaute Fläche möglichst klein zu halten. Ziel ist es dabei, möglichst viele Bäume zu erhalten. Das Gebäude soll am Rand des Grundstückes mit Anbindung an die Zerzabelshofstraße entstehen. Die Lage, Geschoss-Anzahl und Kubatur des Gebäudes ist bzw. wird mit
allen notwendigen Stellen abgestimmt, unter anderem mit dem Denkmalschutz, dem Umweltamt und der Feuerwehr. Das Dach des Gebäudes ist als begrüntes Retentionsdach mit Photovoltaik-Anlage geplant, und es soll eine Fassadenbegrünung geben. Diese Nutzung des Daches durch eine Photovoltaikanlage ist zwingend notwendig, um die Kriterien der Nachhaltigkeit zu erfüllen. Eine Nutzung des Daches als Aufenthaltsfläche für Schülerinnen und Schüler oder für Hortkinder ist nicht möglich. Das Dach wird nur ein „Auflast-Geländer“ als Absturzsicherung erhalten und darf nur von Fachpersonal zur Wartung des Gebäudes betreten werden. Würde das Dach als Aufenthaltsfläche durch Kinder und Jugendliche genutzt werden, so wären auch die entsprechenden Anforderungen umzusetzen. Beispielsweise wäre es notwendig, eine mindestens zwei Meter hohe Absturzsicherung umzusetzen, es müssten beide Treppenhäuser als zwei Fluchtwege auf das Dach geführt werden und das Dach müsste auch eine Beschattungsmöglichkeit erhalten, damit es überhaupt genutzt werden könnte. Durch diese Maßnahmen würde das viergeschossige Gebäude in der Außenansicht wie ein fünfgeschossiges Gebäude wirken.
Im Neubau des Kinderhortes ist keine Mensa für die Schule geplant. Der Neubau erfolgt ohne Schulerweiterungsflächen. Die Grund- und Mittelschule können nach Auszug des bestehenden Kinderhorts in der Scharrerstraße diese Räume nutzen.
Aktueller Planungsstand: Außenfläche (Pausenhof für Grund- und Mittelschule, Hort-
Außenfläche, öffentlicher Spielhof)
Der Hortneubau erhält keine eigene Hort-Außenfläche, sondern der bestehende Spielhof wird weiterhin allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass der gesamte Hof von Grund- und Mittelschule genutzt wird, der Kinderhort diesen als Hort-Außenfläche nutzt und der Hof allen Kindern und Jugendlichen im Sommer von 8.00 bis 21.00 Uhr und im Winter von 8.00 bis 18.00 Uhr als öffentlicher Spielhof zur Verfügung steht.
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 450 m², somit verringert sich die Spielhof- Fläche zukünftig um diese 450 m². Nach Abzug der Fläche für den Schulgarten stehen nach Abschluss der Bauarbeiten dann noch etwa 4.500 m² an gemeinsamer Außenfläche (Pausenhof Grund- und Mittelschule, Hort-Außenfläche, öffentlicher Spielhof) den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Nach den bayerischen Schulbauempfehlungen sind an Grund- und Mittelschulen 3-5 m² pro Schülerin und Schüler als Pausenhoffläche einzuplanen. Dies bedeutet konkret, dass mindestens 2.340 m² und maximal 3.350 m² für Grund- und Mittelschule gemeinsam erforderlich sind. Weil der Hort auf dem Schulgelände entsteht, kann die notwendige Hort-Außenfläche zu 100% Synergie mit dem Spielhof umgesetzt werden und es ist für den Hort keine eigene zusätzliche Außenfläche notwendig. Mit den rund 4.500 m² an gemeinsamer Außenfläche stehen der Grund- und Mittelschule und den Kindern und Jugendlichen des Stadtteils rund 1.000 m² mehr an Spielflächen zur Verfügung als für den Schulbetrieb als Maximalwert notwendig wäre. Das Minimum von 2.340 m² wird voraussichtlich auch während der Bauphase eingehalten werden können.
Der Kinderhort ist für Kinder der Grundschule Scharrerschule vorgesehen. Es handelt sich somit um dieselben Kinder, die vormittags in der Grundschule den Unterricht besuchen und im Anschluss in den Hort gehen. Allerdings wird durch den Hortneubau der Spielhof weiter verdichtet. Deshalb ist es Teil der Baumaßnahme, dass der Spielhof an sich grundlegend saniert, verbessert und erneuert wird. Im Rahmen der Baumaßnahme sollen Flächen möglichst entsiegelt werden, um auch den Bäumen gute Lebensräume zu bieten (z.B. Entfernen von Asphalt im Wurzelbereich). Gleichzeitig wird der Spielhof mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Ziel ist es eine signifikante Verbesserung der Qualität der Spielfläche zu erreichen. Von dieser Verbesserung profitieren dann auch Grund- und Mittelschule, die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil und auch die Bäume. Die Planung der Ausstattung des Spielhofs erfolgt auch unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule. Die entsprechenden Partizipationsverfahren wurden bereits begonnen.
Der Neubau entsteht auf der Fläche der aktuellen Weitsprunggrube. Die Weitsprunggrube ist veraltet und entspricht nicht den notwendigen Anforderungen (z.B. Anlauf über Asphalt). Die Grüne Oase der Mittelschule bleibt erhalten und kann eventuell durch Bäume ergänzt werden, die versetzt werden müssen. Der Schulgarten bleibt unverändert erhalten und ist von der Baumaßnahme nicht betroffen.
Der Neubau orientiert sich an der Zerzabelshofstraße und wird auch von der Zerzabelshofstraße aus angefahren und beliefert.
Bäume und Nachhaltigkeit
Für den Hortneubau wird es notwendig sein, einzelne Bäume zu entfernen. Hier ist das klare Ziel, möglichst viele Bäume zu erhalten und falls möglich zu versetzen. Es wird aber nicht gelingen alle Bäume zu erhalten. Falls Ersatzpflanzungen notwendig sein sollten, ist beabsichtigt, diese Ersatzplanzungen vor Ort im Spielhof unterzubringen. Die Lage des Gebäudes erfolgte in enger Abstimmung mit dem Umweltamt und unter Abwägung der Vitalität und des ökologischen Wertes jedes einzelnen Baumes. Durch die Lage des Gebäudes kann ein besonders schützenswerter Baum, ein sogenannter „Habitatsbaum“, erhalten bleiben, und durch die Entsiegelung des Wurzelbereichs kann der Lebensraum des Baumes wesentlich und dauerhaft verbessert werden. Teil der Neugestaltung des Spielhofes ist es auch die Lebensbedingungen der Bäume zu verbessern. Viele Bäume haben über ihrem Wurzelbereich Asphalt oder Pflasterflächen. An vielen Stellen ist der Asphalt bzw. das Pflaster durch die Wurzeln angehoben worden, was wiederum Stolperfallen für die Kinder und Jugendlichen verursacht. Durch die Sanierung kann die Lebenserwartung des teilweise alten Baumbestandes erhöht werden.
Das Gebäude selbst ist als nachhaltiges Gebäude geplant. Beispielsweise wird das Dach als Retentionsdach mit Dachbegrünung und Photovoltaikanlage geplant. Zusätzlich ist auch eine Fassadenbegrünung des Gebäudes vorgesehen. Nach aktuellem Stand wird das Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen.
In Bezug auf das Ziel den Verbrauch von Flächen zu verringern, stellt der Hortneubau an der Scharrerschule die bestmögliche Lösung dar. Durch die synergetische Nutzung des Außengeländes für den Hortbetrieb am Nachmittag wird keine zusätzliche Fläche als Hort-Außenfläche benötigt. Dies verringert den Flächenverbrauch der Stadt Nürnberg um 1.500 m². Würde der Hortneubau auf einem eigenen Grundstück errichtet werden, dann wäre für den Bau und Betrieb eines 6-gruppigen Kinderhortes eine Außenfläche von 1.500 m² notwendig. Insofern verringert sich durch den Bau des Hortes auf dem Gelände der Scharrerschule durch die Synergieeffekte der Flächenverbrauch um etwa 1.500 m².
Information der Eltern und Anwohner
In der Bauplanung ist eine Information der Eltern und Anwohner zur konkreten Bauplanung vorgesehen. Die Information der Eltern und Anwohner erfolgt in der Regel nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 und dem Beschluss des Projekt-Freezes im Ältestenrat.
Beim Neubau des Kinderhortes auf dem Gelände der Scharrerschule wurden die beiden Elternbeiräte von Grund- und Mittelschule durch die Schulleitungen informiert. Diese Information erfolgte in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg. Zudem wurden die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule über den geplanten Neubau informiert, weil die Schülerinnen und Schüler bei den Planungen zur Sanierung des Spielhofes beteiligt werden. Damit die Beteiligungsverfahren umgesetzt werden können, wurden die Schülerinnen und Schüler über den Neubau informiert. Dieses Vorgehen entspricht dem Regelprozess der Stadt Nürnberg.
Baustellen-Management
Die Stadt Nürnberg hat seit vielen Jahren Erfahrungen im Bau von Gebäuden direkt neben Schulen mit Unterrichtsbetrieb (z.B. Neubau Schulcampus Werderau, Neubau Uhland-Grundschule, Neubau Eibach-Fürreuthweg). Bei lärmintensiven Arbeiten wird sofern möglich auf den Schulbetrieb Rücksicht genommen. Hierzu werden während der Bauphase und im Vorfeld intensive Abstimmungen mit den Schulleitungen erfolgen. Während der Prüfungszeit soll gewährleistet werden, dass die Störungen durch Baulärm möglichst ausgeschlossen sind. Klar ist jedoch, dass es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen kommen wird. Da die Stadt Nürnberg bei diesem Bauprojekt selbst Bauherrin ist, kann das Mögliche unternommen werden, um die Störungen gering zu halten. Gegenüber anderen Bauherren bestünde gar keine Möglichkeit zur Steuerung des Bauablaufs.
Die Lage des Gebäudes an der Zerzabelshofstraße ermöglicht es, dass während der Bauphase die Baustellenzufahrt und Belieferung möglichst über die Zerzabelshofstraße erfolgen kann und eine Durchquerung des Hofes nicht notwendig sein könnte. Da zum aktuellen Zeitpunkt die Baustelleinrichtung und der Bauablauf noch nicht geplant sind, sind momentan jedoch noch keine verbindlichen Aussagen möglich.
Nicht-städtische Grundstücke in der Nachbarschaft („Supermarkt-Grundstück“ und
„Autohaus-Grundstück“)
Nicht nur an der Grundschule Scharrerschule, sondern auch an vielen anderen Grundschulen in Nürnberg gibt es trotz des enormen Ausbaus der Hortplätze in den letzten Jahren noch einen erheblichen ungedeckten Bedarf. Der Neubau des 6-gruppigen Kinderhorts auf dem Scharrergelände wird nicht ausreichen, um langfristig allen Kindern der Grundschule Scharrerschule einen Betreuungsplatz in einem Kinderhort, der Mittagsbetreuung oder der gebundenen Ganztagsschule anbieten zu können. Daher sind über den Neubau des Kinderhorts auf dem Scharrerglände hinaus noch weitere Bauprojekte notwendig.
Das als „Supermarkt-Grundstück“ bezeichnete Grundstück in der Velburger Straße ist nicht im Besitz der Stadt Nürnberg. Das Dienstleistungszentrum Kita-Ausbau des Jugendamts ist seit einiger Zeit in engem Kontakt mit einem privaten Investor, der das Grundstück kaufen möchte, um dort einen Kinderhort zu errichten. Dieses Anliegen des privaten Investors unterstützt die Stadt Nürnberg. Ein Hortneubau auf dem „Supermarkt-Grundstück“ kann jedoch nicht den Hortneubau auf dem Grundstück der Scharrerschule ersetzen, denn einerseits ist hier nur ein 3-gruppiger Kinderhort (75 Plätze) möglich (Scharrer-Gelände: 150 Plätze). Andererseits werden langfristig beide Kinderhorte benötigt, sowohl den Kinderhort auf dem Grundstück der Scharrerschule als auch den Kinderhort auf dem „Supermarkt-Grundstück“.
Das zweite Grundstück in der Scharrerstraße, das als „Autohaus-Grundstück“ bezeichnet wird, befindet sich ebenfalls nicht im Besitz der Stadt Nürnberg. Eine erste sehr grobe Abschätzung ergab, dass auf dem Gelände – wenn überhaupt – maximal ein 4-gruppiger Kinderhort (100 Plätze) möglich wäre. Da für die langfristige Versorgung sowohl der Kinderhort auf dem Schulgelände (150 Plätze) als auch der Kinderhort auf dem „Supermarkt-Grundstück“ (75 Plätze) benötigt wird, kann der Neubau auf dem Scharrergelände nicht durch den theoretischen Neubau von zwei Horten sowohl auf dem „Autohaus-Grundstück“ (100 Plätze) als auch auf dem „Supermarkt-Grundstück“ (75 Plätze) ersetzt werden. Berücksichtigt werden muss zudem, dass für das „Autohaus-Grundstück“ weder die Machbarkeit verlässlich geprüft werden konnte, noch konkrete Interessensbekundungen zum Hort-Bau durch einen privaten Investor auf diesem Grundstück bekannt sind.
Zu berücksichtigen ist zudem die Zeitperspektive: Ab September 2026 besteht für die Kinder im Grundschulalter, beginnend mit der ersten Klasse, ein Rechtsanspruch auf ein Ganztagsan-
gebot. Das aktuelle Umsetzungsszenario für den geplanten Hortneubau auf dem Scharrergelände sieht einen Baubeginn im Jahr 2027 vor. Unter Berücksichtigung von einer Bauzeit von zwei Jahren kann der Neubau also frühestens im Jahr 2029 oder 2030 in Betrieb gehen. Eine genaue Bauzeitenplanung liegt noch nicht vor, da sich das Projekt noch in Leistungsphase 2 (Vorplanung) befindet. Für die zeitliche Umsetzung eines möglichen Hort-Neubaus auf dem „Supermarkt-Gelände“ liegen der Stadt Nürnberg zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor. Die zeitliche Realisierbarkeit eines Hort-Neubaus auf dem „Autohaus-Grundstück“ ist aus heutiger Sicht nicht beurteilbar.