HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Werkausschusses NürnbergStift (NüSt) (10.04.2025)

Sitzung gesamt -öffentlich-

Anlage · 10.04.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sozialausschuss Marcus König Altstadt St. Johannis Wöhrd Wöhrder See Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Soziales & Gesundheit Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

NürnbergStift (NüSt)

- direkt im Anschluss an den

Sozialausschuss -

10.04.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Neufassung der AVPfleWoqG Berichtvorlage NüSt/009/2025 4 1_1_Neufassung AVPfleWoqG NüSt/009/2025 7 * TOP Ö 2 Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Senioren-Wohnanlage Platnersberg Sitzungsvorlage NüSt/013/2025 11 2_1_Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - AHP NüSt/013/2025 14 TOP Ö 3 Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Pflegezentrum Sebastianspital - Elisabeth-Bach-Haus; hier: Antrag CSU-Fraktion vom 13.09.2021 Sitzungsvorlage NüSt/008/2025 22 3_1_Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift NüSt/008/2025 26 TOP Ö 4 Aktueller Sachstand Personalbemessungsverfahren (PeBeM) Berichtvorlage NüSt/010/2025 36 4_1_Sachverhalt Aktueller Sachstand Personalbemessungsverfahren (PeBeM) 39

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses NürnbergStift (NüSt)

Sitzungszeit

Donnerstag, 10.04.2025, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Neufassung der AVPfleWoqG Bericht

Ries, Elisabeth

2. Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Senioren- Beschluss

Wohnanlage Platnersberg NüSt/013/2025

Ries, Elisabeth (Unterlagen werden nachgereicht)

3. Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Pflegezentrum Beschluss

Sebastianspital - Elisabeth-Bach-Haus; hier: Antrag CSU-Fraktion NüSt/008/2025

vom 13.09.2021

Ries, Elisabeth

4. Aktueller Sachstand Personalbemessungsverfahren (PeBeM) Bericht

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2025,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Neufassung der AVPfleWoqG

Anlagen: 1_1_Neufassung AVPfleWoqG

Bericht:

Die Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) zum Bayrischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (BayPflegWoqG) wurde zum 1. Januar 2025 novelliert, um den aktuellen Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden. Über die Änderungen im baulichen wie auch personellen Bereich wird berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

TOP: _____ 1.1

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 10.04.2025

Novellierung der Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) zum Bayerischen Pflege-

und Wohnqualitätsgesetz

S a c h v e r h a l t

Die Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (BayPflegWoqG) wurde zum 1. Januar 2025 novelliert, um den aktuellen Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden. Ein Kernanliegen der Reform ist die Entbürokratisierung. So soll durch die Abschaffung der “starren“ Fachkraftquote der Personaleinsatz in den Einrichtungen flexibler gestaltet werden. Die Anwesenheiten von Pflege- und Betreuungskräften können nun tagsüber und in der Nacht individueller an die Bedürfnisse der Bewohner und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Novellierung zielt darauf ab, die Lebensqualität pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Bayern zu sichern und zu stärken. Die Regelungen zur Differenzierung von Einrichtungs- und Wohnformen wurden aktualisiert, um den gewandelten Lebensverhältnissen gerecht zu werden. Für Einrichtungen, die vor dem 01.09.2011 bestanden, wurde ein umfassender Bestandschutz geschaffen. Dies betrifft Aspekte wie Barrierefreiheit, Zugang zu Sanitärräumen und Flächen von persönlichen Wohnräumen. Damit werden die “älteren“ Einrichtungen nicht länger verpflichtet, umfassende und teilweise kostentreibende Modernisierungen und Sanierungen im Bestandsbauten durchzuführen, an welchen die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell stark beteiligt werden. Auch die Digitalisierung wird durch die neuen Regelungen vorangetrieben. Bis 2030 müssen alle persönlichen Wohnräume über die technischen Voraussetzungen für Telefonie, Rundfunk, Fernsehen und Internetzugang verfügen.

1. Die wichtigsten Änderungen der AVPfleWoqG für das NürnbergStift

1.1 Bestandsschutz bei baulichen Anforderungen gem. § 6 AVPfleWoqG

Für Einrichtungen, die vor dem 01.09.2011 bestanden oder eine Baugenehmigung erhalten haben, wird ein umfassender Bestandsschutz geschaffen.

Folgende baulichen Mindestanforderungen gelten nicht:  Barrierefreiheit (§12)  Zugang zu Sanitärräumen (§ 13)  Flächen von persönlichen Wohnräumen (§ 13)  Lagerraum und Fäkalienspülraum (§ 14)  Zuordnung von Gemeinschaftsräumen (§ 14)

Es gelten für die vorgenannten Punkte die damaligen Regelungen der Heimmindestbauverord-

nung (HeimMindBauV).

Für die Berechnung der Wohnfläche galten bis 2011 die Vorschriften der Wohnflächenverordnung

vom 25. November 2003 entsprechend. Nach der Wohnflächenverordnung gehört der Vorraum

zu den Wohnflächen. In der neuen AV wird im §13, der jedoch für Bestandschutzeinrichtungen

nicht zählt, explizit der Vorraum bei der Berechnung der Wohnflächen herausgenommen. Dem-

nach gelten für Wohnräume nun folgende Regelungen:

Abbildung 1

Die vormals in § 13 Satz 1 und § 42 Abs. 2 Satz 1 AVPfleWoqG-E vorgesehene Änderung der Einzelzimmerregelung wird nicht umgesetzt. Es gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen weiterhin die aktuelle Formulierung, wonach ein angemessener Anteil der persönlichen Wohnräume als Einzelwohnräume ausgestaltet werden muss. Eine Quote wird in der Verwaltungsvorschrift nicht mehr geregelt. Im Februar 2025 hat NüSt auf Nachfrage bei der FQA die Zusage zum Nichtvollzug der baulichen Mindestanforderungen gem. § 2 Abs.1 Satz 1 AVPflegWoqG aufgrund der Tatbestands des Bestandsschutzes für folgende Bescheide bekommen:

 21.09.2017 für die Senioren-Wohnanlage St. Johannis, Johannisstr. 33, 90419 Nürnberg  28.08.2017 für die Senioren-Wohnanlage Platnersberg, Platnersberg 1, 90491 Nürnberg  16.01.2018 für das Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See, Veilhofstr. 38, 90489 Nürnberg

Vom Bestandsschutz nach § 6 AVPfleWoqG sind jedoch die Vorhaltung von Therapieräumen in jedem Gebäude, geeignete Haltegriffe in den sanitären Anlagen, Verbrühschutz an Badewannen, Dusch- und Waschtischarmaturen und die Vorhaltung von mindestens einem Pflegebad in der Einrichtung nicht abgedeckt (§ 14 Abs. 2 und 3 AVPfleWoqG). Diese Vorgaben sind gemäß den oben genannten Bescheiden bis zum Ablauf der gewährten Angleichungsfristen einzuhalten.

1.2 Neuerungen bei den personellen Anforderungen und Personaleinsatz gem. §19 AVPfle-

WoqG

Personaleinsatz gem. §19 AVPfleWoqG:

In der Festlegung der personellen Ausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften in stationären Einrichtungen orientiert sich das bayerische Ordnungsrecht (§ 19 AVPfleWoqG) nach den Maßgaben des Leistungsrechtes (§ 113c SGB XI). Mit der Novellierung der AVPfleWoqG des bayerischen Heimrechtes zum 01. Januar 2025 sind folgende personelle Anforderungen für die stationären Einrichtungen in Bayern maßgeblich:

 § 19 Abs. 3, Personelle Ausstattung: Wegfall der starren Fachkraftquote von 50% zu Gunsten der flexiblen Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften. In stationären Einrichtungen liegt eine ausreichende personelle Ausstattung in der Regel vor, wenn die Pflegesatzvereinbarung auf Grundlage der Personalbemessung gem. § 113c SGB XI abgeschlossen wurde. Damit soll die Personalentwicklung und -qualifizierung des

Pflege- und Betreuungspersonals auf unterschiedlichen Niveaus ermöglicht und vorangetrieben werden, um dem sinkenden Fachkraftanteil entgegenzuwirken ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.

 § 19 Abs. 4, Gerontopsychiatrische Fachkräfte: Flexibilisierung des Begriffes gerontopsychiatrische Fachkraft sowie des Vorhaltens von hochqualifizierten Pflegekräften. Ab dem 01. Januar 2025 gelten nicht nur reine ordnungsrechtliche Vorgaben von Geronto-Fachkräften im Verhältnis 1:30, sondern auch leistungsrechtlich sog. Multiplikatorinnen der Gerontopsychiatrie im Verhältnis 1:120 gem. § 113c SGB XI. Für die stationären Einrichtungen besteht somit die Möglichkeit, auch akademisch qualifizierte Pflegekräfte wie Sozialpädagoginnen, Gerontologinnen oder vergleichbare Bachelor- und Masterabsolventinnen in diesem Bereich zu beschäftigen und über den Pflegesatz zu refinanzieren. Dabei ist auf das Verhältnis zwischen Pflegefachkräften mit Zusatzqualifikation und akademisch qualifizierten Pflegekräften ohne Fachkraftausbildung zu achten. So ist beispielsweise bei zwei beschäftigten Geronto-Fachkräften mindestens eine Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation zu beschäftigen. Ferner ist sicherzustellen, dass diese Pflegekräfte ausreichend Zeit für besondere Aufgaben in der Pflege und Betreuung der gerontopsychiatrisch veränderten Pflegebedürftigen zur Verfügung haben (Freistellung im Regelbetrieb). Die Karrierewege für Pflege- und Betreuungskräfte sowie die Attraktivität im Pflegeberuf sollen gefordert und gefördert werden.

 §19 Abs. 5, Personelle Ausstattung in der Nacht: Flexibilisierung der Besetzung in den Nachtdiensten. Für die Versorgung von bis zu 40 Bewohnenden muss je eine Pflegekraft anwesend sein. Die ständige Anwesenheit von mindestens einer Pflegefachkraft ist sicherzustellen. Bei besonderen Konzepten kann die Anwesenheit einer Pflegefachkraft auch durch Rufbereitschaft erfolgen. Dabei ist die räumliche Distanz zu beachten und die Regelungen zur Kontaktaufnahme sind festzulegen. Die Sicherstellung der Versorgung im Nachtdienst soll insbesondere durch die Nutzung der Potentiale der Digitalisierung und des technologischen Fortschrittes ermöglicht werden.

 § 19 Abs. 2, Abweichende Regelungen: Die Aufsichtsbehörden des Ordnungsrechtes in Bayern (FQA) behalten sich vor, abweichend von den oben genannten Regelungen andere personelle Anforderungen an der Träger der stationären Pflegeeinrichtung zu stellen, soweit bei den Qualitätsprüfungen die festgestellten Mängel auf unzureichende personelle Ausstattung (qualitativ und quantitativ) zurückzuführen sind. Ferner kann die Aufsichtsbehörde eine Nachbesserung der vorliegenden Konzeption des Trägers einfordern.

  1. Chancen, die sich durch die Novellierung AVPfleWoqG für das NürnbergStift ergeben:

2.1 Bestandsgebäude

Senioren-Wohnanlage St. Johannis: Hier ist der Ersatzbau im Jahr 2027 bezugsfertig und der Bestandsbau verkauft. Die Neuregelung AVPfleWoqG ist demnach für den Standort Johannis wegen Verkauf des Bestandsgebäudes nicht mehr relevant.

Seniorenwohnanlage Platnersberg: Hier ist die genehmigte Bau- und Projektplanung, welche 2024 vom WerkA beschlossenen wurde, betroffen. Chancen ergeben sich im Bestandsgebäude Platnersberg, welches entsprechend der Planungen erhalten bleibt. Hier können nun zusätzlich zum geplanten Neubau voraussichtlich auch im Altbau stationäre Pflegeplätze erhalten bleiben (Bestandsschutz). Das hätte zur Folge, dass gegenüber der bisherigen Planung insgesamt ca. 30 stationäre Pflegeplätze mehr zur Verfügung stehen können. Die aktuelle Pflegebedarfsermittlung 2024 der Stadt Nürnberg zeigt den dringenden Bedarf an stationären Pflegeplätzen in den kommenden Jahren auf. Berechnet wurde ein Mehrbedarf von ca. 800 Plätzen im Raum Nürnberg bis 20351.

1 vgl. Pflegebedarfsermittlung Stadt Nürnberg Stand 20242024/ S.20

Deshalb und aufgrund nun möglicher besserer Refinanzierungschancen wird die Raum- und Nutzungsplanung aktuell auf die Möglichkeiten der Umsetzung einer Sanierung im Bestand für stationäre Pflege neu ausgerichtet. Die Folgen für die Refinanzierung des Standortes durch Erlöse aus stationären Pflegeleistungen von nunmehr 122 Pflegeplätzen zu vorher 92 Pflegeplätzen sind nun signifikant höher. Die Sanierungskosten könnten bei Erhalt des Raumbestandes im Bestandsgebäude gesenkt werden. Demgegenüber stehen nun erneute Planungskosten. Der Effekt ist jedoch auf lange Sicht zu betrachten. (s. TOP 2) Die Architekten, Fachplaner, das Hochbauamt und NüSt überprüfen aktuell die Sanierung des Bestandsgebäudes auf die neuen (bereits bestehenden) Nutzungsmöglichkeiten der stationären Pflege mit allen beteiligten Gremien (u.a. FQA, Regierung von Mittelfranken). Sollte die Möglichkeit zur Weiterführung von stationärer Pflege im Bestandsgebäude umsetzbar sein, wäre das für die wirtschaftliche und strukturelle Situation des NürnbergStifts und der Stadt Nürnberg ein Glücksfall. Zusätzlich könnten dringend benötigte Pflegeplätze (Pflegebedarfsermittlung 2024) am Standort geschaffen werden. Dies würde sich zudem positiv auf die Refinanzierbarkeit durch höhere Erlöseinnahmen aus stationärer Leistungserbringung auswirken.

Pflegezentrum Sebastianspital: Auch hier ergeben sich Chancen für die Weiterentwicklung des Standorts (siehe TOP 3).

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 10.04.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Senioren-Wohnanlage Platnersberg

Anlagen: 2_1_Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - AHP

Sachverhalt (kurz):

Der Eigenbetrieb NüSt plant und projektiert die Sanierung und den Neubau der Senioren- Wohnanlage Platnersberg. Die Novellierung AVPlewoqG Anfang 2025 und der damit eingeräumte Bestandsschutz für das alte Seniorenheim am Platnersberg machen eine Überarbeitung der bisherigen Planungsgrundlagen erforderlich. Eine Nutzungserweiterung von vormals 92 auf ca. 122 stationäre Pflegeplätze ist nun möglich. Die aktuelle Planung wird dafür angepasst. Wiederholungsplanungen seitens der Architekten und Fachplaner ist notwendig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In Teilen Wiederholungsplanungen von Architekten und Fachplanern erforderlich

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

H

Ref. VI

Beschlussvorschlag:

a) Die bauliche Weiterentwicklung des Pflegestandortes Platnersberg wird weiterhin befürwortet. Die Eckpunkte Teilabriss, Teilneubau und Sanierung zur Deckung der Bedarfe bleiben bestehen. b) Im Neubau- und Bestandsgebäude werden bei Einhaltung der Grundrisse die vormals 92 geplanten stationären Pflegeplätze auf ca. 122 stationäre Pflegeplätze angehoben. c) Im Hinblick auf den schützenswerten Baumbestand wird eine weitere Optimierung der geplanten Neubaukubatur angestrebt.

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 10.04.2025

Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift – Senioren-Wohnan-

lage Platnersberg

S a c h v e r h a l t

Bauplanerische Anpassung der Generalsanierung/ Neubau am Platnersberg wegen Geset-

zesnovellierung AVPfleWoqG 2025

Abstract

Die Chance zur Schaffung weiterer, dringend benötigter Pflegeplätze und zusätzlicher Verringerung des Footprints, um noch mehr Baumbestand erhalten zu können, macht eine Anpassung der Bauplanung am Neubau- und Sanierungsvorhaben Platnersberg notwendig. Die zusätzliche Erlössteigerung durch mehr Pflegeleistung macht die Refinanzierbarkeit des langfristig als Pflegeeinrichtung geplanten Standorts ökonomisch stabiler.

Sachlage

Die Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (BayPflegWoqG) wurde zum 1. Januar 2025 novelliert, um den aktuellen Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden. Die Novellierung zielt darauf ab, die Lebensqualität pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Bayern zu sichern und zu stärken. Ein wesentlicher Kern der erfolgten Neuerung ist die Einrichtung eines umfassenden Bestandschutzes (§ 6 AVPfleWoqG) für Einrichtungen, die vor dem 01.09.2011 bestanden haben. Damit werden “ältere“ Einrichtungen nicht länger verpflichtet, umfassende und teilweise kostentreibende Modernisierungen und Sanierungen im Bestandsbauten durchzuführen, an welchen die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell stark beteiligt werden (siehe TOP1). Beim Bauvorhaben Platnersberg trifft die Novellierung der AVPfleWoqG eine sehr intensive Planungsphase, aber auch einen Zeitpunkt, wo Veränderungen noch möglich sind. Konkret ergibt sich die Möglichkeit, bei gleichbleibendem Volumen des Neubaus im Altbestand zusätzliche Pflegeplätze durch Umbau/Sanierung zu bewahren und damit die Refinanzierbarkeit erheblich zu verbessern. Die stationären Pflegeplätze können aufgrund der Lockerung der Vorgaben zu Barrierefreiheit, Zugang zu Sanitärräumen und Gemeinschaftsräumen zum Teil erhalten bleiben (Bestandsschutz).

Im Februar 2025 hat NüSt auf Nachfrage gegenüber der FQA (Heimaufsicht) die Zusage zum Nichtvollzug der baulichen Mindestanforderungen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG aufgrund des Tatbestands Bestandsschutz für die bestehende Pflegeeinrichtung am Platnersberg erhalten. Ausgenommen vom Bestandsschutz nach § 6 AVPfleWoqG ist jedoch die Vorhaltung von Therapieräumen in jedem Gebäude, geeigneten Haltegriffen in den sanitären Anlagen, Verbrühschutz an Badewannen-, Dusch- und Waschtischarmaturen und die Vorhaltung von mindestens einem Pflegebad in der Einrichtung. Diese Vorgaben sind gemäß dem Bescheid bis zum Ablauf der gewährten Angleichungsfristen einzuhalten (2028). Die Folgen für die Refinanzierung des Standortes durch Erlössteigerungen aus stationären Pflegeleistungen von bisher 92 zu nunmehr ca. 122 Pflegelätzen ist signifikant höher. Die Erhöhung von stationären Pflegeplätzen erhöht zudem die Erlöse der Investitionskosten für stationäre Pflege, welche im Gegensatz bei Vermietung Betreutes Wohnen und SUSA nicht als Erlös verbucht werden könnten.

Die Sanierungskosten könnten bei großflächigem Erhalt der Raumbestände im Bestandsgebäude gesenkt werden. Demgegenüber stehen nun erneute Planungskosten.

Die Verteilung von Pflegeplätzen kann sich mit der (Neu-) Planung auf die Bestanderhaltung von stationären Pflegeplätzen im Altbau nun folgendermaßen darstellen:

Abbildung 2

Eine Zunahme von vormals 92 stationären Pflegeplätzen auf ca. 122 stationäre Pflegeplätze steht gegenüber der Abnahme von 23 Zimmern für Betreutes Wohnen auf 7 verbleibende Wohnungen. Die SUSA würde an diesem Standort entfallen, dafür kann die SUSA am Standort Sebastianspital durch den ebenso neuen Bestandsschutz des Elisabeth-Bach-Hauses mit 13 Plätzen erhalten bleiben. Die Personalwohnungen können mit drei Wohnungen ebenfalls erhalten bleiben. Auch an weiteren Standorten (Großweidenmühle) des NürnbergStift wird eine Kooperation mit der Noris Inklusion zur Zeit geprüft. Projektplaner, Hochbauamt und NüSt überprüfen aktuell die Sanierung des Bestandsgebäudes auf die neuen (bereits bestehenden) Nutzungsmöglichkeiten der stationären Pflege mit allen beteiligten Gremien (u.a. FQA, Regierung von Mittelfranken). Sollte die Möglichkeit zur Weiterführung von stationärer Pflege im Bestandsgebäude umsetzbar sein, wäre das für die wirtschaftliche und strukturelle Situation NürnbergStift und die Stadt Nürnberg ein Glücksfall. Zusätzlich dringend benötigte Pflegeplätze (Pflegebedarfsermittlung Nürnberg 2024) könnten am Standort erhalten werden.

Verbesserte Erlössituation

Die gegenüber der ursprünglichen Planung höhere Platzzahl von ca. 30 Pflegeplätzen führt zu einer besseren Kostendeckung der vorhandenen Fixkosten im NürnbergStift. Die Mieten für das betreute Wohnen und die Personalwohnungen werden nach Vorliegen einer validen Baukostenermittlung möglichst kostendeckend kalkuliert. Das gleiche gilt für die Verhandlung der Investitionskostensätze mit der Regierung von Mittelfranken. Für die Berechnung der höheren Investitionserlöse haben wir einen Investitionskostensatz in der allgemeinen Pflege von 34,00 Euro und in der Demenzstation von 35,18 Euro / Tag angenommen unter der Annahme der Ausschöpfung von Fördermitteln (PflegesoNah, KFW Tilgungszuschuss für energieeffizientes Bauen, Zuschüsse für eine energetische Sanierung von Bestandsbauten und Bundessondervermögen).

Insgesamt stellt sich dadurch die positive Erlössteigerung dar:  Erlössteigerung durch Investitionskostenerlöse jährlich um ca. 375.000,00 EUR  Erlössteigerung durch Leistungserbringung stationäre Pflege um ca. jährlich 2,04 Mio. EUR

Ausgangslage der Projektplanung Bauprojekt Sanierung/ Neubau Platnersberg

Für die bauliche Weiterentwicklung der Seniorenwohnanlage Platnersberg wurde mit Zustimmung des Werkausschusses 2021 der Beschluss zur Planung durch das Büro Weinbrenner.Single.Arabzadeh/ asw aus Nürtingen beschlossen.

Abbildung 3

Bild 1: Footprint auf Bestandsfläche, umgebender Artenschutz mit schützenswertem Baumbestand

Obiges Bild zeigt die Abbruchkanten und -flächen des Nordriegels. Über diesem die Zeichnung des Neubaus mit Hospiz und des beizubehaltenden Altbestandes mit Ost- West- und Südflügel.

Dieser Footprint wurde mit einstimmigen Beschluss des Werkausschusses in der Sitzung vom 29.02.2024 als Alternative 5 aus dem Workshop NürnbergStift – Hochbauamt, beschlossen. Dieser enthält ein definiertes Baufeld für den Neubau, für dessen Fläche vom NüSt- Bestandsgebäudes Teile zum Abriss freigegeben werden. Außer dem Nordflügel sind das sämtliche nördlichen Bauteile des bestehenden Hauptgebäudes.

Herausforderungen des Standortes

Das Grundstück weist aufgrund seiner Lage und seiner Historie einige herausfordernde Besonderheiten auf, welche die Planer für den Neubauteil auf dem Grundstück herausfordern.. Wertvoller alter Baumbestand, der die bestehenden Gebäude an allen Seiten umgibt und der nach Möglichkeit so umfassend wie möglich erhalten werden soll. Ein Neubau ist weitestgehend nur im Bereich abzubrechender Bausubstanz möglich, außerdem ist beim Neubau im Sinne des Baumschutzes von bestehenden Bäumen entsprechender Abstand einzuhalten.

Aktueller Stand Projektplanung Bauprojekt Sanierung/ Neubau Platnersberg

Mit Beschluss des Werkausschusses in der Sitzung vom 29.02.2024, die Alternative 5 aus dem Workshop NürnbergStift - Hochbauamt weiter zu verfolgen, war es notwendig, das Architekturbüros arabzadeh.schneider.wirth freie Architekten Partnerschaft mbb erneut zu beauftragen. Die Baumaßnahme ist weiterhin in drei Bauabschnitte aufgeteilt: Bauabschnitt 1: Teilabbruch (Nordriegel und weitere Teile des Hauptgebäudes), Bauabschnitt 2: Ersatzneubau, Bauabschnitt 3: Generalsanierung des Bestandgebäudes Mit der vorliegenden Rahmenplanung ist von einer Standortschließung während der Bauzeit auszugehen, ein Aufrechterhalten des Pflegebetriebes während der Bauzeit ist nicht möglich. Der Abbruch erfolgt vorgezogen (BA 1), anschließend sollen der Neubau und die Generalsanierung zeitgleich ausgeführt werden (BA 2 und BA 3). Sämtliche Voruntersuchungen und Gutachten behalten ihre Gültigkeit auch in der neuen Planungsphase. Aktuell:  Beendung der Leistungsphase 1 (LPH1) mit Einstieg der Architekten in die Grundleistungen  Die städtebauliche Variante 2 wurde nach Abstimmung mit Stpl und UwA weitergeführt.  Ab September 2024 erfolgte die Einbindung der externen Planer in die LPH1. Abschluss dieser Ende 2024.  19.11.2024 Kick-Off-Gespräch mit Einbindung aller bereits beauftragten Planer in die Leistungsphase 2 LPH2.  Aktuell erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphase 2 durch das interdisziplinäre Planerteam.

Die folgende Grafik zeigt den aktuellen Grobterminplan:

Abbildung 4

Abbildung 5

Anpassung der Planung

Die Chancen aus § 6 AVPfleWoqG ergeben sich aus Erhöhung der Pflegeplatzkapazitäten, welche im folgenden in der Anpassung der Raumplanung dargestellt wird. Folgende Skizzen zeigen die räumliche Bedarfsanpassung von der alten zur novellierten AVPfle- WoqG.

Abbildung 6

Bild 2: Raumplanung EG Neubau und Bestandsgebäude, bisherige Planung

Bild 2 zeigt die Raumplanung im Erdgeschoss Bestandbau mit dem Nutzungsangebot Betreutes Wohnen (braun). Diese Aufteilung der Raumplanungen bleibt wegen nicht optimaler Lichtverhältnisse für stationäres Pflegen.

Abbildung 7

Bild 3: Raumprogramm 1. OG, bisherige Planung

Abbildung 8

Bild 4: Raumprogramm 2. OG, bisherige Planung

Die obigen Skizzen zeigen die bisherige Raumplanung des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss/ 1.OG und 2.OG. Die unteren Skizzen heben den Teil des Bestandsgebäudes heraus, welcher angepasst werden soll. Der zu erhaltende Teil des Altbestands ist auf 3 Stockwerke verteilt. In den oberen zwei Stockwerken könnte weiterhin stationär gepflegt werden. Im Erdgeschoss soll keine Pflege mehr stattfinden. Durch fehlendes Tageslicht in den innenliegenden Gängen sind die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden ungenügend; dies ist beim betreuten Wohnen nicht relevant. Betreute Wohnungen (Bild 5) sollen in sieben Einheiten im Erdgeschoss erhalten bleiben. Zudem sollen die notwendigen Lagerflächen für die darüber liegenden bestehenden Pflegeplätze entstehen. Zusätzlich bekommt der Ambulante Dienst in diesem Teil des Gebäudes einen Quartiersstandort.

Abbildung 9

Bild 5: Raumplan EG Bestandgebäude, angepasste Planung AVPfleWoqG

Grafik 6 zeigt die angepasste Planung an die novellierte AVPfleWoqG. Hier können nun weiterhin die Grundrisse für die stationären Pflegezimmer bestehen bleiben. Das kann für das 1.OG und 2.OG flächengleich erfolgen. Die Zimmer haben eine Größe zwischen 17 qm und 18 qm. Durch den Bestandsschutz können ab 18 qm auch Doppelzimmer in angemessener Anzahl im Gebäude untergebracht werden. Deshalb ist von 14 Pflegeplätzen (+2) pro Etage (1.OG / 2.OG) auszugehen. Positiv zu bewerten ist, dass große Teile der Grundrisse der Zimmer des Altbestandes nun bestehen bleiben können. Anpassungen für Gemeinschaftsräume mit Wohnbereichsküchen und Dienstzimmer sind hingegen notwendig.

Abbildung 10

Bild 6: Raumplan 1. OG/ identisch 2. OG, angepasste Planung AVPfleWoqG

Im Neubau wird die Planung zugunsten einer Entzerrung der räumlichen Platzverhältnisse angepasst (siehe oben). In Teilen soll der Neubau noch von der bisherigen Baulinie (Footprint) zurücktreten. Dies wird nun möglich, weil Pflegezimmer im Bestandsgebäude erhalten bleiben können und dafür zur Gesamtwirtschaftlichkeit und Refinanzierung des Neubau- / Sanierungsprojektes beitragen.

Fazit und weiteres Vorgehen

Durch die Novellierung AVPfleWoqG 2025 und den damit verbundenen Bestandsschutz für die Pflegeeinrichtung am Platnersberg ergeben sich für das Bauprojekt Generalsanierung / Neubau zahlreiche Chancen in finanzieller sowie bautechnischer Hinsicht: Die Refinanzierbarkeit des Standorts kann signifikant verbessert werden. Auch die Baulinie (Footprint) im Neubau kann durch die verbesserten Nutzungsoptionen im Bestandsbau entzerrt werden und somit die Anpassungen an die naturschutzfachlichen Gegebenheiten verbessern. Chancen bieten die strukturellen Verbesserungen für die Gesamtstadt durch Erhöhung der benötigten Pflegeplatzkapazitäten am Standort. Die entstehenden Kosten für die Wiederholungsplanung werden langfristig durch die Refinanzierung erhöhter Pflegebettkapazitäten amortisiert.

Es sollen im weiteren Vorgehen die Planungen unter Berücksichtigung der dargestellten Chancen des Bestandsschutzes ausgerichtet werden. Insgesamt sollen nun ca. 122 stationäre Pflegeplatzkapazitäten gegenüber bislang geplanten 92 Pflegeplätzen am Standort umgesetzt werden. Die angestrebte Verschlankung des Neubau-Footprints zugunsten des schützenswerten Baumbestandes soll im gleichen Zug in die baulichen Planungen aufgenommen werden.

Unter Zugrundelegung dieser Eckpunkte wird die Beschlussfassung zur Weiterverfolgung des Vorhabens am Pflegestandort Platnersberg vorgeschlagen.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Pflegezentrum Sebastianspital - Elisabeth-

Bach-Haus; hier: Antrag CSU-Fraktion vom 13.09.2021

Anlagen: 3_1_Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift

Sachverhalt (kurz):

Die Zusage zum Bestandsschutz nach § 6 AvPfleWoqG durch die FQA (Heimaufsicht 02/ 2025) beendet die bestehende Nutzungsbeschränkung für stationäre Pflege im Elisabeth-Bach-Haus. Zeitlich unbegrenzt können nun weiterhin Pflegeleistungen im denkmalgeschützten Gebäude erbracht werden.

Neue zukunftsweisende Gelegenheiten ergeben sich dadurch aber nicht nur für den Standort Sebastianspital, auch die NürnbergStift Zentralverwaltung hat nun damit die Möglichkeit, die eigene Immobilienstruktur für die Verwaltungsräume zu nutzen.

NüSt beabsichtigt, die Gunst der Stunde zu nutzen und das etablierte Elisabeth-Bach-Haus für die Weiternutzung stationärer Pflegeangebote, Wohnangebote für SUSA und als Standort der Zentralen Verwaltung NüSt weiterzuentwickeln. Voraussetzung dafür ist die schrittweise Sanierung des Gebäudes und die Verwertung des leerstehenden Fritz-Hintermayr-Hauses. So entsteht eine Win - Win- Situation für dringend benötigte stationäre Pflegeplatz-Kapazitäten, höhere Arbeitgeberattraktivität durch den herausragenden Standort am Wöhrder See und die Nutzung freiwerdender Standortpotentiale bei Bestandsschutz durch AVPfleWoqG.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des NürnbergStift wird beauftragt, die weitere Entwicklung und Nutzung des Elisabeth-Bach-Hauses am Sebastianspital als Pflegeeinrichtung voranzutreiben. Hierfür sind Planungsgrundlagen durch Beauftragung eines Sanierungskonzeptes zu schaffen.

Ebenso wird die Verwaltung des NürnbergStift beauftragt, die Unterbringung der NüSt- Zentralverwaltung im Elisabeth-Bach-Haus zu prüfen und hierfür ein Planungskonzept zu erstellen.

Zudem wird die Verwaltung des NürnbergStift beauftragt, in Abstimmung mit den zu beteiligenden Geschäftsbereichen der Stadt Nürnberg die Verwertung des Fritz-Hintermayr- Hauses voranzutreiben. Die gutachterlich erhobene Wertsumme soll in diesem Prozess als Mindesterlös für die Investitionsbedarfe des NürnbergStift Berücksichtigung finden.

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 10.04.2025

Bauliche Weiterentwicklung des NürnbergStift - Pflegezentrum Sebastianspital

am Wöhrder See - Elisabeth Bach-Haus

hier: Antrag der CSU vom 13.09.2021

Sachverhaltsbericht und Planungsbeschluss

Chancen der Standortentwicklung des Pflegezentrums Sebastianspital am

Wöhrder See aufgrund der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

(AVPfleWoqG) zum 01.01.2025

Abstract

Die Zusage zum Bestandsschutz nach § 6 AvPfleWoqG durch die FQA (Heimaufsicht 02/ 2025) beendet die bestehende Nutzungsbeschränkung für stationäre Pflege im Elisabeth- Bach-Haus. Zeitlich unbegrenzt können nun weiterhin Pflegeleistungen im denkmalgeschützten Gebäude erbracht werden. Neue zukunftsweisende Gelegenheiten ergeben sich dadurch aber nicht nur für den Standort Sebastianspital, auch die NürnbergStift Zentralverwaltung hat nun damit die Möglichkeit, die eigene Immobilienstruktur für die Verwaltungsräume zu nutzen. NüSt beabsichtigt, die Gunst der Stunde zu nutzen und das etablierte Elisabeth-Bach-Haus für die Weiternutzung stationärer Pflegeangebote, Wohnangebote für SUSA und als Standort der Zentralen Verwaltung NüSt weiterzuentwickeln. Voraussetzung dafür ist die schrittweise Sanierung des Gebäudes und die Verwertung des leerstehenden Fritz-Hintermayr-Hauses. So entsteht eine Win - Win- Situation für dringend benötigte stationäre Pflegeplatz-Kapazitäten, höhere Arbeitgeberattraktivität durch den herausragenden Standort am Wöhrder See und die Nutzung freiwerdender Standortpotentiale bei Bestandsschutz durch AVPfleWoqG.

Standorthistorie

Seinen Namen verdankt das heutige „Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See“ – in Nürnberg auch unter dem Namen „Wastl“ bekannt – dem Pestheiligen Sebastian. Ende des 15. Jahrhunderts wurde in Nürnberg daran gedacht, ein besonderes Pesthaus zu errichten – allerdings nicht von Seiten der Stadt, sondern durch eine private Initiative Nürnberger Bürger. Am 22. November 1490 wurde der Nachlass des Nürnberger Bürgers Konrad Töppler zur Errichtung eines Hospitals für Pestkranke freigegeben. Das Haus sollte nach dem heiligen Sebastian, dem Schutzpatron der Pestkranken, benannt werden. Nach dem Kauf einer Wiese in der westlichen Altstadt, an der heutigen Großweidenmühlstraße wurde der Bau 1498 begonnen. Geldmangel und Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rat der Stadt und den Testamentsvollstreckern führten zu einer 30-jährigen Verzögerung. Im Todesjahr Albrecht Dürers, 1528, wurde das Spital fertig gestellt. In früherer Zeit hat die Stadt das Spital nur beim Ausbruch der Pest geöffnet. Hierbei kamen die im Stiftungsbrief enthaltenen Verfügungen zur Behandlung der Pestkranken zur Ausführung. Die Kranken wurden in verdeckten, mit besonderer Zeichnung versehenen Wägen ins Spital transportiert. Die ärztliche und medikamentöse Versorgung musste das Heilig-Geist-Spital leisten, welche damals eine eigene Apotheke vorzuhalten hatte. Nachdem Nürnberg im 17. Jahrhundert von der Pest längere Zeit nicht mehr heimgesucht wurde, sind nach älteren Berichten im Spital auch „andere“ kranke, arme und unvermögende Personen aufgenommen worden. Allerdings erst im 19. Jahrhundert etablierte sich das Spital endgültig zu einer Art Alten- und Pflegeheim für Bürger der Stadt Nürnberg. Damals wurde

das Sebastianspital von Stiftungen reicher Bürger getragen. Doch mit der Schnelligkeit der wachsenden Städte war früh abzusehen, dass die Finanzierung der Armen, Kranken, Waisen und Bedürftigen schnell die Kräfte engagierter Vereinigungen und Einzelpersonen übersteigen würde. Zumindest die materielle Versorgung wurde Ende des letzten Jahrhunderts zu einer öffentlichen, durch Landesgesetze geregelte, Aufgabe. Die alten Gebäude der Großweidenmühlstraße waren den hygienischen Anforderungen und dem raschen Wachstum der Stadt nicht mehr gewachsen. Die obersten Gremien der Stadt Nürnberg fassten deshalb 1909 den Entschluss, im Osten der Stadt, in der Veilhofstraße, das „neue Sebastianspital“ zu errichten. 1910 begannen die Bauarbeiten. 1914 waren drei Gebäude fertiggestellt, welche zunächst 600 Personen aufnehmen konnten. Wegen des Kriegsausbruchs wurden die Gebäude der Heeresleitung überlassen und zunächst für eine Volksküche, später zu einem Lazarett umfunktioniert. Am 15.Juli 1919 konnte das Sebastianspital schließlich seine Bestimmung als Altenheim aufnehmen. Es wurde am Pegnitzufer um das Jahr 1960 durch einen Flachbau (Fritz-Hintermayr-Haus) erweitert. Heute besteht hier die größte Pflegeeinrichtung der Stadt Nürnberg. Das Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See bietet neben stationären Pflegeplätzen eine ambulante Versorgung, eine Tagespflege, einen geriatrischen Rehaklinikbereich, eine Ergotherapie und die Wohngruppen der SUSA (selbstbestimmtes Leben im Alter für Menschen mit kognitiven Einschränkungen) an. Außerdem hat sich ein inklusiv betriebenes Café am Ort etabliert, die „Tante Noris“. Die Stadt Nürnberg bündelt an diesem Standort ein breites Spektrum an Dienstleistungsangeboten für ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg. Dieser etablierte und ein Jahrhundert gewachsene Ort soll nun für die kommenden Jahrzehnte strategisch und zukunftsfest ausgerichtet werden. Wichtige Voraussetzungen für die weiteren Planungsschritte sind im nächsten Abschnitt benannt.

Sachverhalt

Novellierung der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

(AVPfleWoqG) zum 01.01.2025

Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom Juli 2011 konkretisierte in dieser Fassung bislang die ordnungsrechtlichen Bestimmungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Anfang dieses Jahres wurde die Novellierung der AVPfleWoqG mit Wirkung zum 01.01.2025 veröffentlicht. Sie umfasst mit dem Ziel einer spürbaren Entbürokratisierung Neuerungen bezüglich baulicher Mindestanforderungen sowie Anforderungen an die personelle Ausstattung.

Fazit und Chancen durch Änderung des AVPfleWoqG zum 01.01.2025 Für das Elisabeth-Bach-Haus, die größte Pflegeeinrichtung am Standort Sebastianspital, waren aufgrund der ordnungsrechtlichen Vorgaben AVPfleWoqG (2011) die Hürden der Sanierung und Anpassung bisher baulich nicht umsetzbar. Deshalb wurde die Laufzeit wegen Nichtanpassung an das bisherige PfleWoqG durch die Heimaufsicht auf 31.12.2028 begrenzt. Durch den Bestandsschutz nach § 6 AVPfleWoqG kann nun in Zukunft das Elisabeth- Bach- Haus als Pflegeeinrichtung weiter betrieben werden. Die Angleichungsfristen zur Umsetzung der baulichen Mindestanforderungen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG a.F. werden nicht mehr vollzogen. Diese sind am 12.02.2025 von der zuständigen FQA/ Stadt Nürnberg aufgehoben worden. Zugleich kann die SUSA im Elisabeth-Bach-Haus erhalten bleiben. Auch hier gelten die bestandsschützenden Mindestanforderungen. Auch hier kann von der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2, bei bestehenden Gebäuden vor 2011, abgewichen werden, Vom Bestandsschutz nach § 6 AVPfleWoqG ausgenommen sind jedoch die Vorhaltung von Therapieräumen in jedem Gebäude, geeignete Haltegriffe in den sanitären Anlagen, Verbrühschutz an Badewannen-, Dusch- und Waschtischarmaturen und die Vorhaltung von mindestens einem Pflegebad in der Einrichtung nicht abgedeckt (§ 14 Abs. 2 und 3 AVPfleWoqG n.F).

Diese Vorgaben sind gemäß den oben genannten Bescheiden bis zum Ablauf der gewährten Angleichungsfrist (12/2028) einzuhalten.

Ausgangslage

Die Pflegebedarfsermittlung der Stadt Nürnberg hat 2024 die steigende Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen im Raum Nürnberg ermittelt. Vor allem die demographische Entwicklung führt dazu, dass bis zum Jahr 2035 die Nachfrage nach stationärer Pflege auf zusätzlich rund 800 Plätze (aktuell 6.500)1 ansteigen wird – der Nürnberger Pflegemarkt ist ein Wachstumsmarkt. Das NürnbergStift konzentriert sich auf stationäre und teilstationäre Pflegedienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen. Abgerundet wird das künftige Portfolio um Angebote zum betreuten Wohnen, der geriatrischen Rehabilitation und ambulanten Dienstleistungen. Das NürnbergStift kooperiert eng mit städtischen Töchtern, wie z.B. dem Klinikum Nürnberg, der wbg Nürnberg und der Noris Inklusion der Stadt Nürnberg. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen Expertisen und Stärken zum Nutzen der Seniorinnen und Senioren in Nürnberg gebündelt. Das Pflegezentrum Sebastianspital steht als größter Komplexanbieter für ambulante, teilstationäre, rehabilitative, präventive und stationäre Angebote der Altenpflege im Raum Nürnberg. Hier ist über ein Jahrhundert ein konzentrierter Standort der Hilfen für bedürftige und ältere Menschen entstanden. Neben Menschen mit Demenz spricht der Standort gesundheitsbewusste Seniorinnen und Senioren an. Die Geriatrische Rehabilitation und die Angebote der Kurzzeitpflege zielen darauf ab, Seniorinnen und Senioren nach Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt wieder fit für den Alltag zu Hause zu machen. Lange hatte sich die Instandhaltung und bauliche Weiterentwicklung des Standortes auf das Ursula-Wolfring-Haus und das Sparkassenhaus konzentriert. Über viele Jahre war die Auflösung des Pflegebetriebs des Elisabeth-Bach-Hauses die einzige Option für das Haus. Dementsprechend hoch sind der Investitionsstau und die sanierungsbedürftige Bausubstanz.

Das Fritz-Hintermayr-Haus wurde im Jahr 2010 nach dem Abschluss der Sanierungen im Sparkassenhaus als Pflegeheim geschlossen. Es diente in den nächsten Jahren noch als Interimsunterkunft der Musikhochschule Nürnberg. Die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung des Hintermayr-Hauses aufgrund des baulichen und technischem Zustandes ist seit langem bekannt. Durch jahrelange Stilllegung sind mittlerweile irreversible Gebäudesubstanzveränderungen entstanden, welche eine Sanierung obsolet machen. Deshalb wurde in der Vergangenheit einerseits die Option der Veräußerung des Grundstücks, aber auch die Option für einen Pflegeheim-Neubau auf diesem Grundstück in Betracht gezogen. Ein Bestandsschutz ist hier nicht möglich, da diese ehemalige Pflegeimmobilie bereits seit längerer Zeit aus der Nutzung gemeldet ist. Ein Neubau würde NüSt vor extreme finanzielle Herausforderungen stellen. Eine externe Verwertung des Grundstücks ist mit Hinblick auf das benötigte Kapital für die Sanierung des Bach-Hauses die einzig vertretbare Option für das Ensemble am Sebastianspital.

Aktueller Geländeplan Standort Sebastianspital

Abbildung 11

Abbildung1.: Sebastianspital, © Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung

Abbildung 12

Abbildung 2: Sebastianspital: © Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung

Aktuelle Belegungsnutzung der einzelnen Häuser am Standort

Haus-Nr. / Name Nutzung Anzahl der Klienten Versorgungsart - Besonderheiten
Haus 1 Ursula-Wolfring- Haus Stationäre Pflege 44 30 Gerontopsychiatrische Pflege Stationäre Langzeitpflege
Geriatrische Reha 44 Geriatrische Rehabilitation in Zusammen- arbeit mit dem Klinikum Nürnberg
Haus 2 Elisabeth–Bach- Haus Stationäre Pflege 56 Stationäre Langzeitpflege
Teilstationäre Pflege 28 Kurzzeitpflege
Teilstationäre Pflege 18 Tagespflege
SUSA Noris Inklu- sion 13 Stationäres und ambulantes Wohnen für Menschen mit Behinderung im Alter
Haus 3 Fritz-Hintermayr- Haus Außer Nutzung stillgelegt 0 Verwertung auf Grundlage Wertgutachten
Haus 4 Sparkassenhaus Stationäre Pflege 96 Stationäre Langzeitpflege
Ambulanter Dienst ca. 108 Ambulante Pflege
Ergotherapie ca. 30 Selbstständige Praxis für Ergotherapie
Café Tante Noris – Inklusionsbetrieb

Die prozentuale Auslastungsquote des letzten Jahres (Bild 3) zeigt die verhandelte Belegungs- Auslastung von 96% des Pflegesatzes. Diese wurde am Sebastianspital um 1,3 % Punkte unterschritten. Das sind insgesamt 14 Plätze, welche aufgrund von vorwiegend Krankheitsausfällen im Pflegebereich nicht belegt werden konnten.

Insgesamt zeigt sich die Auslastung am Standort solide. Die Nachfrage nach stationären und teilstationären Angeboten im Stadtteil Wöhrd ist hoch. Das Sebastianspital ist die bekannteste kommunale Adresse für Pflegeangebote in der Stadt Nürnberg. Das hängt zum einen an den Jahrhunderte langen Nutzungserfahrungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg, zum anderen an der herausragenden Lage der Einrichtungen am Wöhrder See mit seinen sehr guten infrastrukturellen und naturschutzumgebenden Faktoren.

Belegung Sebstationspital Vollstationäre Pflege 2024

100,0%

95,0%

Ø 2024: Vollstationäre Pflege: 95,95% Verhandelt: 96,20%

90,0%

85,0%

80,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Vollstationäre Pflege… Abbildung 3: Auslastung Sebastianspital 2024

Bedeutung der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) für

den Standort Sebastianspital, insbesondere Elisabeth-Bach-Haus

Die Betriebserlaubnis für das Elisabeth-Bach-Haus läuft entgegen der langjährigen Erwartung nicht aus. Durch Zusage des Bestandsschutzes seitens der FQA im Februar 2025 wird weiterhin die Betriebserlaubnis für das Haus 2 am Standort Sebastianspital gewährt. Vom Bestandsschutz nach § 6 AVPfleWoqG n.F. sind jedoch die Vorhaltung von Therapieräumen in jedem Gebäude, geeignete Haltegriffe in den sanitären Anlagen, Verbrühschutz an Badewannen-, Dusch- und Waschtischarmaturen und die Vorhaltung von mindestens einem Pflegebad in der Einrichtung nicht abgedeckt (§ 14 Abs. 2 und 3 AVPfleWoqG). Diese Vorgaben sind bis zum Ablauf der gewährten Angleichungsfrist (12/2028) einzuhalten. Folglich können die benannten, vom Bestandsschutz ausgenommenen, baulichen Anpassungen sukzessive und planbar bis 2028 durchgeführt werden. Die SUSA, eine gut etablierte Kooperation mit der Noris Inklusion gGmbH, kann am Standort im Dachgeschoss weiterhin bestehen bleiben. Trotzdem ist eine umfassende Generalsanierung notwendig. Bis zuletzt wurden aufgrund der auf 2028 gerichteten Betriebsschließung nur notwendigste und sparsamste Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. Infolgedessen hat sich Sanierungs- und Instandhaltungsstau am Haus 2 gebildet. Aufzug, Wasser- und Elektroleitungen müssen ausgetauscht werden. Die beliebten Balkone sind seit 2 Jahren gesperrt. Fenster und Türen müssen erneuert und ertüchtigt werden. Im Untergeschoss sind die technischen Anlagen auszutauschen. Außerdem sind die Wände im Untergeschoss trockenzulegen. Ein Glücksfall ist die neue Heizung mit Steuerungsanlage, welche 2025 neu eingebaut wird. Die genehmigten Mittel aus dem Energiemangelfond wurden 2023 erfolgreich abgerufen und nun investiert.

Neue Chancen – Neue Zukunftsaussichten für das Elisabeth-Bach-Haus am Standort Se-

bastianspital

Abbildung 13

Eine Swot-Analyse lässt Stärken, Schwächen, aber auch Chancen und Risiken für komplexe Entscheidungssituationen transparent und fokussiert in den Blick nehmen. Für eine Generalsanierung des Elisabeth-Bach-Hauses und damit der weiteren Betriebserlaubnis als Pflegeeinrichtung stehen viele Stärken und Chancen wenigen Risiken und Schwächen gegenüber. Zu den größten Stärken zählt der Standort mit optimalen infrastrukturellen Bedingungen und eingespielten Prozessen im Haus. Die Stationen und die drei am Standort befindlichen Häuser sind ein eingespieltes Komplexteam. Wie die Pflegebedarfsanalyse bereits aufzeigt, können wertvolle und dringend benötigt Pflegeangebote erhalten werden. Diese müssen nun nicht ausgesetzt und zu hohen Investitionssummen neu geplant oder gebaut werden. Die Risiken der Generalsanierung eines denkmalgeschützten alten Gebäudes liegen in den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen per se, aber auch in den nicht bis ins Detail zu nennenden Kosten. Die Gebäudesubstanz ist im Untergeschoss sehr feucht und schimmlig. Hier ist eine umfangreiche Sanierung notwendig. Risiko, aber auch Chance liegt in der Interpretation der AVSG (Verordnung zur Ausführung Sozialgesetze § 74 Abs. 1-2), diese kennt leider keine Sonderabschreibungen, jedoch eine sogenannte Ergänzungsinvestition. Dies könnte evtl. im Elisabeth-Bach-Haus zu tragen kommen. Diese gilt es zu verhandeln und das Haus mit wettbewerbsfähigen Pflegeplätzen auszugestalten. Als Risiko ist ein Belegungseinbruch, aber auch die erhöhte Mitarbeiterfluktuation bei einer sukzessiven Sanierung während des Betriebs möglich.

Neuer Standort für NüSt-Verwaltung

Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung des NürnbergStift sind nun Synergien möglich, welche sich durch Raumnutzungsoptionen im Elisabeth-Bach-Haus ergeben. Bereits seit längerer Zeit ist bekannt, dass die Zentrale des NürnbergStift eine neue Bleibe benötigt. Hier bietet sich nun die Möglichkeit, Weichen für die Zukunft zu stellen und die NürnbergStift-Verwaltung in geeignete Räumlichkeiten im Betriebsvermögen einzuplanen. Die Werkleitungen sind sich einig, dass dieser Standort die Attraktivität für bestehende und zukünftige Beschäftigte steigert. Die zentrale Lage und der Standort am Wöhrder See machen das Sebastianspital nicht nur für Bewohner, sondern auch für Mitarbeitende zu einem Bonus. Die Interimslösung für die NürnbergStift-Verwaltung in den alten August-Meier-Häusern sollte baldmöglich beendet werden. Extrem hohe Energiekosten (3. Stelle größter Gasverbraucher städtischer Einrichtungen), aber auch unabsehbare Instandhaltungskosten für den Betrieb der alten, denkmalgeschützten August-Meier-Häuser in der Regensburger Straße zwingen die NüSt- Verwaltung zum baldmöglichsten Umzug in eine neue Bleibe. Auch die NüSt-Großküche soll aus oben genannten Gründen einen neuen Standort erhalten. Die Küche ist längst in die Jahre gekommen und hat nun zum zweiten Mal die Erlaubnis zur befristeten Interimsnutzung erhalten. Schon viele Jahren wird an der Nutzungsaufgabe der alten August-Meier-Häuser gearbeitet. Hauptgrund für die weiteren (Interims-) Nutzungsjahre waren die Notwendigkeit für geignete alternative Räumlichkeiten für die NüSt-Verwaltung und die Großküche am Standort. Deshalb wurden die denkmalgeschützten Häuser mit einziger Option der Nutzungsaufgabe minimalst instandgehalten. Dementsprechend werden die angestauten Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen mit jedem Jahr komplexer und kostenintensiver. Die technischen Störungen sind bereits jetzt immens und stören teilweise beachtlich den Betriebsablauf. So musste 2024-2025 wegen mehrfacher Heizungsausfälle die Produktion in der Küche vorübergehend eingeschränkt werden und Mitarbeiter auf “kalte“ Büros vorbereitet werden.

Die Restnutzungsdauer der August-Meier-Häuser ist folglich mit hohen, sukzessive steigenden Kosten verbunden. Die nicht mehr originäre Nutzung als Pflegeeinrichtung seit Neubau des August-Meier-Hauses macht den weiteren Betrieb und die weitere Nutzung der August-Meier-Häuser obsolet. Der Aufgabenschwerpunkt von NüSt konzentriert sich auf stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Der Betrieb von denkmalgeschützten Immobilien liegt nicht im Aufgabenportfolio des Eigenbetriebes. Lange Zeit wurde deshalb ein Kompromiss zwischen Nutzungsoptionen und Erlösen durch Mieteinnahmen gestemmt, welches nun seine Grenzen erreicht hat. Die hohen Kosten der Instandhaltung sind nicht mehr mit Mieteinnahmen zu decken. Personelle Ressourcen können den hohen Instandhaltungsstau nicht mehr abarbeiten. Deshalb wird die schnellstmögliche Aufgabe des Altstandorts August-Meier-Heim durch Auszug der Verwaltung, Ersatz der Großküche und Beendigung der bestehenden Mietnutzungen. Über die konkreten Schritte wird in einer der nächsten Sitzungen des WerkA berichtet.

Für die Verwaltung ergibt sich nun mit dem Elisabeth-Bach-Haus eine Option. Bis vor ca. 17 Jahren war die NüSt-Verwaltung bereits am Sebastianspital ansässig, in den Häusern der heutigen Musikhochschule Nürnberg. Langjährig beschäftigte Kolleginnen und Kollegen erinnern sich noch sehr gerne an diesen Arbeitsstandort. Insgesamt sind momentan 38 Mitarbeiter in der zentralen Verwaltung NürnbergStift beschäftigt. Die beiden Werkleitungen mit den Abteilungen Bau (4 Mitarbeiter), Finanz (9 Mitarbeiter), Personal (6 Mitarbeiter), IT-NüSt (5 Mitarbeiter). Außerdem noch Mitarbeiter der NürnbergStift Service gGmbH (5 Mitarbeiter), die Fortbildungsabteilung (2 Mitarbeiter), die Stabsstellen (4 Mitarbeiter) und das Vorzimmer (3 Mitarbeiter). Wie im Stadthaus The Q könnten hybride, agile und anpassungsfähige Arbeitsplätze aktivitätsbasiertes Arbeiten unterstützen. Bei Nutzung einer halben Etage des Elisabeth-Bach-Hauses könnte sich die Arbeitgeberattraktivität NüSt durch die zentrale Lage am Wöhrder See erhöhen. Zudem wird keine Anmietung externer Büroräume notwendig.

Weiteres Vorgehen

Für die erfolgreiche Instandsetzung von Gebäuden im Bestand und für gute Sanierungsergebnisse historischer Bausubstanz ist umfangreiches Hintergrundwissen und bauphysikalische Zusammenhänge mit entsprechender Erfahrungen notwendig. Dies sollte bereits in die Instandsetzungskonzeption und später in die Ausführungsplanung fließen. Deshalb soll für die Weiterentwicklung auf solider Datenbasis und für die weiteren strategischen Überlegungen zur Entwicklung des Standortes ein Sanierungskonzept, welches durch Fachplaner die Kosten, den zeitlichen Umfang sowie die Vor- und Nachteile einer Sanierung in einem Gesamtbauabschnitt oder die sukzessive Sanierung des Elisabeth-Bach-Hauses darstellt, kompetent ermittelt werden. Für die weitere Entwicklung sollten Planungsgrundlagen geschaffen werden, welche die weiteren wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen für geeignete Maßnahmen am Standort untermauern. Für die Finanzierung der Sanierung und Modernisierung des Elisabeth-Bach-Hauses ist es unabdingbar, das im Vermögen des Eigenbetriebs befindliche, stillgelegte Fritz-Hintermayr-Haus einer Verwertung zuzuführen und angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen höchstmögliche Erlöse zu erzielen. Grundlage hierfür bietet ein Wertgutachten. Der Eigenbetrieb NürnbergStift wird mit den zu beteiligenden Geschäftsbereichen der Stadt Nürnberg (insbesondere den Finanz- und Planungsdienststellen) eine Umsetzungsstrategie entwickeln.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktueller Sachstand Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

Anlagen: 4_1_Sachverhalt Aktueller Sachstand Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

Bericht:

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Situation in der Pflege wurden seit 2019 mehrere Initiativen und Bundesgesetze beschlossen, die strategisch ineinandergreifen und zeitlich versetzt eingeführt wurden:

 Konzertierte Aktion Pflege (KAP)  Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)  Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)  Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)  Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

Über den aktuellen Sachstand im Bereich des Personalbemessungsverfahrens (PeBeM) wird berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 10.04.2025

Aktueller Sachstand Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

S a c h v e r h a l t

  1. PeBeM im Kontext gesetzlicher Grundlagen zur Verbesserung der Situation in der

Pflege

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Situation in der Pflege wurden seit 2019 mehrere Initiativen und Bundesgesetze beschlossen, die strategisch ineinandergreifen und zeitlich versetzt eingeführt wurden:

 Konzertierte Aktion Pflege (KAP)  Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)  Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)  Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)  Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

Zur Vorbereitung der Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel des GVWG wurde im Herbst 2019 eine Studie an die Universität Bremen/Prof. Rothgang in Auftrag gegeben, die am 30.06.2020 abgeschlossen und in eine „Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und schrittweisen Einführung eines neuen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ überführt wurde. Mit Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) im Februar 2021 wurde für den Bereich der stationären Langzeitpflege als Voraussetzung zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens der 01.07.2023 als Termin zur Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel festgesetzt. Zu den zentralen Ergebnissen der Rothgang-Studie gehörte jedoch auch die Erkenntnis, dass die Einführung des neuen Verfahrens nur schrittweise erfolgen könne und im Prinzip eine mittel- und langfristige Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahme darstelle. Diese könne nur mittels entsprechender Analyse und Optimierung der Arbeitsorganisation, sowie gezieltem Einsatz von Technik und Digitalisierung bewältigt werden und müsse zudem mit einer grundlegenden Reflektion des Pflegeverständnisses und einer Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einhergehen. Daher wurde von Seiten des GKV-Spitzenverbands ein Folgeprojekt zur Praxiserprobung des „Algorithmus 1.0“ der Personalbemessung nach Rothgang ausgelobt. Damit sollten deutschlandweit insgesamt zehn Einrichtungen der stationären Langzeitpflege eine einjährige Begleitung erhalten um die Forschungsergebnisse der PeBeM Studie in der Praxis einzuführen, auszuwerten und daraus einen „Algorithmus 2.0“ zu generieren. Das Modellprojekt ging im Herbst 2023 an den Start. Ergebnisse sind für Mitte 2025 angekündigt. Der GKV-Spitzenverband hat trotzdem bereits zum 22.02.2023 Empfehlungen zum Inhalt der Rahmenverträge ausgesprochen. In § 113c SGBXI wurden schließlich der Rahmen und das Verfahren beschrieben, innerhalb dessen sich – wie vorgesehen - seit dem 01.07.2023 die Pflegesatzverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern bewegen dürfen – nicht müssen.

Nachdem Bayern im bundesweiten Vergleich bereits vor diesem Termin die höchste Fachkraftquote hatte und in der Personalausstattung sogar leicht über den Zielvorgaben des Algorithmus 1.0 der Rothgang-Studie lag, hatten entsprechende Pflegesatzverhandlungen nach PeBeM bislang noch keine Auswirkungen auf die Personalausstattung in der Langzeitpflege. Eine bundesweite Umsetzung von PeBeM, unter Berücksichtigung eines praxiserprobten „Algorithmus 2.0“, ist bisher für Mitte 2025 geplant. Die sogenannte Roadmap zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens sah jedoch vor, dass Berichte und Empfehlungen aus den Modellprojekten spätestens Ende 2024 vorliegen sollten. Diese stehen bis heute aus. Jede Beschäftigung mit PeBeM erfordert jedoch zu Beginn eine Auseinandersetzung mit mehreren zentralen Begrifflichkeiten und Konzepten. Die Zielvorstellung sieht vor, dass PeBeM zu einem „bedarfsorientierten Pflegehandeln“ bzw. einem „qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz“ in der Pflege führt. Dies soll mittels langfristig aufgesetzter Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung erreicht werden. Zwei Begrifflichkeiten, die in allen Veröffentlichungen zu PeBeM eine herausgehobene Rolle spielen, aber in unterschiedlichsten Kontexten Verwendung finden sind daher:

Qualifikation Qualifikationsorientierter Personaleinsatz, Qualifikationsniveau, Qualifikationszuordnung, Qualifizierung, qualifikationsorientierte Bezugspflege,
Kompetenz kompetenzbasiertes Personalmanagement, Kompetenzerhebung, Kompetenzanalyse, Kompetenzprofil, Kompetenzentwicklung, Kernprozess der Kompetenzorientierung

In aller Munde war zu Beginn auch das Konzept einer „Stationären Tourenplanung“. Häufig wurde es im Doppelpack mit „Nettoarbeitszeiten“ in die Diskussion gebracht. Während das Konzept der Nettoarbeitszeit aus Sicht von Fachleuten eher „altem Wein in neuen Schläuchen“ entspricht, ist die Idee einer stationären Tourenplanung ein neuer Ansatz, der inzwischen jedoch mit einem veränderten Wording versehen wird. Zu groß waren offenbar Missverständnisse, die aus vorschnellen Vergleichen mit echten ambulanten Strukturen resultierten – die wiederum in einigen Einrichtungen der Langzeitpflege (z.B. Allgäupflege) schon lange vor PeBeM erprobt worden sind. Aktuell wird in zahlreichen Veranstaltungen und Publikationen daher häufiger von „veränderter Ablaufplanung“ als von „Tourenplanung“ gesprochen.

2. Aktivitäten zur Implementierung von PeBeM im NüSt

NüSt hatte sich Anfang 2023 mit dem August-Meier-Haus als Modelleinrichtung am Bewerbungsverfahren beteiligt und es in die letzte Stufe des Auswahlprozesses geschafft, aber am Ende keinen Zuschlag erhalten. NüSt intern wurde in der Folge ein PeBeM Steuerungsteam gebildet, welches die Aufgabe hatte, vorbehaltlich der Ergebnisse der Modelleinrichtungen, Grundlagen zur Einführung von PeBeM zu erarbeiten und die erforderliche Organisationsentwicklung anzubahnen.

  1. 1 Chronologie und Übersicht bisheriger Aktivitäten:

 Anmeldung und Teilnahme mehrerer Teams am Transkap Projekt  Interne Fortbildungen  Bewerbung als Modelleinrichtung

a) Einrichtung des Steuerungsteams  Erstes Treffen am 21.04.2023; danach überwiegend wöchentlich an Freitagen  Kickoff Termine in den Einrichtungen (23.05.2023 AHS & AHJ, 24.05.2023 AMH & AHP)  Kommunikation (mehrere Ticker zu Initialaktivitäten)

b) Organisation und Durchführung interner Workshops  06.11.2023 Vorbereitung zur Personalberechnung  13.11.2023 Personalberechnung  05.12.2023 Workshop zur Vorbereitung der stationären Tourenplanung  29.01.2024 Workshop zu Qualifikationsniveaus  02.02.2024 PE-Konferenz - Sonderthema Geronto-Fachkräfte  06.03.2024 Workshop Aufgabenprofil Geronto-Fachkräfte

c) Teilnahme an Tagungen, Konferenzen, Online Seminaren

 Veranstaltungen von Frau König / Frau Kämmer  Seminar in Würzburg von Frau Jurgschat-Geer (17.04.2023)  Online-Veranstaltung Contech zum Thema „Rollenverständnis“ (18.04.2024)  Fachtag Pflege in Nürnberg (26.09.24)

d) Online Beratung mit WippCARE

 21.06.2023  13.10.2023  12.01.2024  04.07.2024

e) Aufbau interner Expertiseteams, die künftig standortübergreifend aktiv werden

 Wundmanagement  Schmerz

f) Bearbeitung von Einzelthemen

 Aufbau von Reflektionskompetenz  Arbeitsplatzbeschreibungen für den Übergang von BASS Kräften und HWDs in Pflegepräsenzkräfte  Screening aller Pflegefachhelfer im NüSt zur Frage, ob Behandlungspflege übernommen werden kann oder ob dies - verbunden mit einem Wissensupdate - nochmals angeleitet werden muss. Beteiligt waren die Personalabteilung und PDLs.

3. Ausblick

Das NürnbergStift konzentriert sich im weiteren Verlauf auf die konkreten Maßnahmen zur Pflegeablaufplanung und -umsetzung hinsichtlich des qualifikationsorientierten Personaleinsatzes. Als Voraussetzung für Personalbedarfsplanung und -steuerung orientiert an vier Qualifikationsniveaus (QN1-4) im Rahmen der Pflegeablaufplanung wird ein für alle Einrichtungen einheitliches Tool entwickelt und eingeführt. Auf der Basis der Netto-Arbeitszeit sowie den Verhandlungsergebnissen der Pflegesatzverhandlung und unter Beachtung des einrichtungsindividuellen Pflegegradmixes wird den verantwortlichen Pflegedienstleitungen ein Instrument mit tagesgenauen Berechnung des Personalsolls differenziert nach Qualifikationsniveaus zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der neuen Ausrichtung der Pflegeorganisation, die, wie oben beschrieben, auf qualifikationsorientiertem Personaleinsatz aufbaut, soll mit dem Arbeitstool sichergestellt werden, dass sowohl die nötigen Soll-Bedarfe wie auch die Ist-Ressourcen an unterschiedlichen QN´s abgebildet und gesteuert werden.

Entgegen vielen Erwartungen und Hoffnungen ist es noch nicht gelungen, die Leitkonzepte von PebeM – eine Erstellung von Kompetenzprofilen mit Zuordnung von Qualifikationsniveaus für alle Mitarbeiter und eine konsequent veränderte Ablaufplanung mit zum Teil bereichsübergreifender Personaleinsatzplanung – einzuführen. Es gilt stetig am Thema zu bleiben und Schritt für Schritt die Pflegeorganisation zu verändern. Dafür wird im nächsten Schritt der Pflegeablaufplan bezüglich vier Qualifikationsniveaus in einem definierten Wohnbereich erarbeitet und begleitend umgesetzt. Die Pflegesoftware Sinfonie wird als digitale Unterstützung von Beginn an mitberücksichtigt. Die wichtigen Erkenntnisse sollen parallel anderen Wohnbereichen zur Verfügung stehen. Vorangekommen ist eine sukzessive Bearbeitung von Themen, die den notwendigen Rahmen für PeBeM bilden werden. Expertenteams, die künftig bereichs- und einrichtungsübergreifend eingesetzt werden können, sind ein wichtiger Baustein einer kompetenzbasierten Einsatzplanung. Die Teams sind noch nicht in dieser Weise arbeitsfähig, ihnen fehlt auch noch das notwendige Selbstverständnis – aber erste Schritte sind gegangen worden. Vor dem Hintergrund der Personal- und Organisationsentwicklung wird es wichtig sein die Fach- und Führungskarriere der Pflegekräfte verstärkt im Blick zu haben und die nötigen Aufgabenzuschnitte zu definieren. Schließlich wird die Pflegeorganisation der Zukunft viel stärker auf wenigen hochqualifizierten und kompetenten Pflegekräften aufbauen müssen. Als besonders brisantes Thema gilt in der Fachwelt der eng mit der Grundidee von PeBeM verknüpfte höhere Bedarf an Assistenzkräften. Bei NüSt wurden diesbezüglich zwei Maßnahmen ergriffen. Zum einen haben wir für unsere Betreuungsassistenten (BASS) und die Mitarbeitenden aus dem Hauswirtschaftlichen Dienst (HWD) ein Verfahren erarbeitet, mit dem eine Überführung zur Pflegepräsenzkraft ermöglicht wurde. Zum anderen haben wir interne Strukturen aufgebaut, um Mitarbeitende, die sich weiterqualifizieren können und wollen, direkt bei NüSt zur Pflegefachassistenz ausbilden zu können. Die Förderungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag für die Ausbildung. Der nächste Schritt der Weiterentwicklung der generalistischen Ausbildung geht mit dem Bundesgesetz zur Pflegeassistenz einher. Damit sollen die dringend benötigten Ausbildungsplätze sowie der Ausbildungsrahmen in der praktischen Ausbildung sichergestellt werden. Die Altenpflegemesse findet in diesem Jahr wieder in Nürnberg statt, und das Thema PeBeM nimmt genauso wie vor zwei Jahren mit vielfältigen Fragestellungen großen Raum ein. Im Kongress wie auch bei den Ausstellern sind viele Inhalte mit der Pflegeorganisation verbunden. Das Thema wird uns in der Pflege noch einige Jahren beschäftigen. Die vollumfängliche Einführung einer an Bewohnerbedarfen orientierten Ablaufplanung in Kombination mit einem passgenau zusammengestellten Qualifikationsmix des Personals wird wohl erst durch die Ergebnisse aus den Modelleinrichtungen richtig Fahrt aufnehmen.

Download ↓