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← Sitzung des Sozialausschusses (10.04.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 10.04.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Sozialausschuss Titus Schüller Marcus König Andrea Friedel Langwasser SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Michael Feder Almoshof Kathrin Flach Gomez Christine Kayser Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

10.04.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Einladung Kopiervorlage 5 Einladung Stadträte 7 Einladung Serienbrief 10 Öffentliche Bekanntmachung 13 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH Berichtvorlage Ref.V/002/2025 15 Sachverhalt_Mobiliätsbegleitdienst NOA.kommunal_20250410 Ref.V/002/2025 19 2025-01-20_Antrag_Die Linke_Sicherstellung des NOA-Begleitservices für Menschen mit 27 Behinderung und ältere Menschen Ref.V/002/2025 2025-01-22_Antrag_B90 Die Grünen_Begleitdienst der NOA.kommunal erhalten 29 Ref.V/002/2025 2025-01-27_Antrag_Die Guten_NOA-Begleitdienst erhalten Ref.V/002/2025 31 2025-02-21_Antrag_SPD_Beschäftigungsinstrumente der NOA NOA Begleitdienst 32 Ref.V/002/2025 TOP Ö 2 Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Berichtvorlage Ref.V/003/2025 34 Sachverhalt_kommunale AGH_20250410 Ref.V/003/2025 38 2024-05-22_Antrag_AfD_Bericht zu Beschäftigung von Asylbewerbern gemäß §5 Abs. 1 43 Satz 2 AsylbLG Ref.V/003/2025 2024-05-22Antrag_Beschäftigung Asylbewerber_CSU Ref.V/003/2025 44 2024-06-10_Antrag_Freie Allianz Nürnberg_Zweiter Arbeitsmarkt für Asylbewerber. 46 Ref.V/003/2025 Leitfaden kommunale AGH_nebst Anlagen Ref.V/003/2025 48 TOP Ö 3 Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen Berichtvorlage SHA/004/2025 71 Sachverhalt_Musterwohnung SHA/004/2025 75 2024-07-01_Antrag_SPD_Musterwohnung_seniorengerechtes_Wohnen SHA/004/2025 81 TOP Ö 4 Weltseniorentag Berichtvorlage SHA/005/2025 83 Sachverhalt_Weltseniorentag SHA/005/2025 87 2024-07-25_Antrag_SPD_Weltsenioren_innentag SHA/005/2025 93 TOP Ö 5 Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis Sitzungsvorlage SHA/006/2025 94 2025-04-10 Sachverhalt_Pflegepreis SHA/006/2025 98 2025-04-10 Beschlussvorschlag_Pflegepreis SHA/006/2025 100 2025-04-10 Richtlinien_Pflegepreis SHA/006/2025 101

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 10.04.2025, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH Bericht

Ref.V/002/2025

hier: Sachstandsbericht sowie

Antrag Die Linke Nürnberg vom 20.01.2025, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2025, Antrag Die Guten e.V. vom 27.01.2025,

Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2025

Ries, Elisabeth

2. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Bericht

(AsylbLG) Ref.V/003/2025

hier: Bereitstellung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten

nach § 5 AsylbLG in der Stadtverwaltung und bei Externen sowie

Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag der ehemaligen AFD-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V vom 10.06.2024

Ries, Elisabeth

3. Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.07.2024

Ries, Elisabeth

4. Weltseniorentag Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.07.2024

Ries, Elisabeth

5. Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis Beschluss

Ries, Elisabeth

6. Erweitertes Konzept „Digitales Bürgerbüro“ | Nachreichung Bericht

Ries, Elisabeth Unterlagen werden nachgereicht

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Sozialausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 24.03.2025

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 10.04.2025, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie, die Verwaltung und Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus König Oberbürgermeister

Öffentliche Sitzung

1. Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH Bericht

hier: Sachstandsbericht sowie

Antrag Die Linke Nürnberg vom 20.01.2025, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2025, Antrag Die Guten e.V. vom 27.01.2025,

Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2025

Ries, Elisabeth

2. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Bericht

(AsylbLG)

hier: Bereitstellung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten

nach § 5 AsylbLG in der Stadtverwaltung und bei Externen sowie

Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag der ehemaligen AFD-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V vom 10.06.2024

Ries, Elisabeth

3. Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.07.2024

Ries, Elisabeth

4. Weltseniorentag Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.07.2024

Ries, Elisabeth

5. Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis Beschluss

Ries, Elisabeth

6. Erweitertes Konzept „Digitales Bürgerbüro“ | Nachreichung Bericht

Ries, Elisabeth Unterlagen werden nachgereicht

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Sozialausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 24.03.2025

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 10.04.2025, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Öffentliche Sitzung

1. Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH Bericht

hier: Sachstandsbericht sowie

Antrag Die Linke Nürnberg vom 20.01.2025, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2025, Antrag Die Guten e.V. vom 27.01.2025,

Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2025

Ries, Elisabeth

2. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Bericht

(AsylbLG)

hier: Bereitstellung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten

nach § 5 AsylbLG in der Stadtverwaltung und bei Externen sowie

Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag der ehemaligen AFD-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V vom 10.06.2024

Ries, Elisabeth

3. Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.07.2024

Ries, Elisabeth

4. Weltseniorentag Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.07.2024

Ries, Elisabeth

5. Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis Beschluss

Ries, Elisabeth

6. Erweitertes Konzept „Digitales Bürgerbüro“ | Nachreichung Bericht

Ries, Elisabeth Unterlagen werden nachgereicht

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 10.04.2025 Seite 2 von 3

öffentlicher Teil

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 10.04.2025 Seite 3 von 3

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

Herrn 3. Bürgermeister E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de Christian Vogel Internet: www.nuernberg.de Herrnhüttestr. 62 90411 Nürnberg Datum: 26.03.2025

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES

Sehr geehrter Herr Vogel,

am Donnerstag, 10.04.2025, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus König Oberbürgermeister

Öffentliche Sitzung

1. Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH Bericht

hier: Sachstandsbericht sowie

Antrag Die Linke Nürnberg vom 20.01.2025, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2025, Antrag Die Guten e.V. vom 27.01.2025,

Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2025

Ries, Elisabeth

2. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Bericht

(AsylbLG)

hier: Bereitstellung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten

nach § 5 AsylbLG in der Stadtverwaltung und bei Externen sowie

Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag der ehemaligen AFD-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V vom 10.06.2024

Ries, Elisabeth

3. Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.07.2024

Ries, Elisabeth

4. Weltseniorentag Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.07.2024

Ries, Elisabeth

5. Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis Beschluss

Ries, Elisabeth

6. Erweitertes Konzept „Digitales Bürgerbüro“ | Nachreichung Bericht

Ries, Elisabeth Unterlagen werden nachgereicht

öffentlicher Teil

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Donnerstag, 10.04.2025, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Sozialausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH

2. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

(AsylbLG)

3. Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen

4. Weltseniorentag

5. Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis

6. Erweitertes Konzept „Digitales Bürgerbüro“ | Nachreichung

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg, 24.03.2025

Marcus König Oberbürgermeister

Ref.V/002/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH

hier: Sachstandsbericht sowie

Antrag Die Linke Nürnberg vom 20.01.2025, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2025, Antrag Die Guten e.V. vom 27.01.2025,

Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2025

Anlagen: Sachverhalt_Mobiliätsbegleitdienst NOA.kommunal_20250410 2025-01-20_Antrag_Die Linke_Sicherstellung des NOA-Begleitservices für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen 2025-01-22_Antrag_B90 Die Grünen_Begleitdienst der NOA.kommunal erhalten 2025-01-27_Antrag_Die Guten_NOA-Begleitdienst erhalten 2025-02-21_Antrag_SPD_Beschäftigungsinstrumente der NOA NOA Begleitdienst

Bericht:

Der Mobilitätsbegleitdienst wird seit Dezember 2020 von der städtischen Tochter NOA.kommunal GmbH in Zusammenarbeit mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und dem Jobcenter Nürnberg-Stadt betrieben. Dieser für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreie Dienst richtet sich an alle mobilitätseingeschränkten Menschen im Stadtgebiet, die Unterstützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel benötigen, und fördert damit die Inklusion. Der Mobiltätsbegleitdienst fußt jedoch in seiner Finanzierung auf einer Maßnahme der Arbeitsmarktförderung. Mit ihm wird die soziale Teilhabe von Menschen im Langzeitbezug von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ermöglicht. Dieser zweifache Nutzen hat die Stadt 2020 bewogen, für einen Zeitraum von 30 Monaten ein solches Angebot zu finanzieren. Zweimal konnte das Projekt kostenneutral verlängert werden. Zum 30.04.2025 ist das verfügbare Finanzvolumen aufgebraucht und endet das Projekt. Die Stadtverwaltung hat auf die große Resonanz zum Auslaufen des Projekts reagiert und prüft alternative Möglichkeiten der Fortführung und Finanzierung. Im Mittelpunkt der Prüfung steht ein mögliches Alternativangebot getragen durch Bürgerschaftliches Engagement. Eine Fortführung des bestehenden Formats ist aus Gründen der geringen Wirksamkeit für die Beschäftigungsfähigkeit der Maßnahmenteilnehmenden sowie den hohen Sparzwängen von Jobcenter und Kommune nicht angedacht. Der Bericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung in der Leitlinie 1) "Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben" und der Leitlinie 5) "Beschäftigung ermöglichen" des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien- , Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zunächst hat die Erstellung eines Projektplans mit Budgetplanung zu erfolgen. Danach wird eine Finanzierung über Drittmittel geprüft. Diese sollen Vorrang vor dem Einsatz städtischer Mittel haben.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Begleitdienst fördert die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose und hat zudem die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II / StK

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.04.2025

Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH

hier: Sachstandsbericht sowie

Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke Nürnberg „Sicherstellung des NOA-

Begleitservices für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen“ vom 20.01.2025,

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion „Begleitdienst der

NOA.kommunal erhalten“ vom 22.01.2025,

Antrag der Wählergemeinschaft Die Guten e.V. „NOA-Begleitdienst erhalten“ vom

27.01.2025,

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Beschäftigungsinstrumente der NOA – NOA

Begleitdienst“ vom 21.02.2025

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Der Mobilitätsbegleitdienst als Inklusions- sowie Beschäftigungsmaßnahme .......... 1 2. Eingliederungsmittel SGB II ..................................................................................... 4 3. Inanspruchnahme und Kosten ................................................................................. 6 4. Möglichkeiten für Nachfolgeprojekt .......................................................................... 7 5. Beschlussvorschlag................................................................................................. 8

Sachverhaltsdarstellung:

1. Der Mobilitätsbegleitdienst als Inklusions- sowie Beschäftigungsmaßnahme

Der Mobilitätsbegleitdienst wird seit Dezember 2020 von der städtischen Tochter NOA.kommunal GmbH in Zusammenarbeit mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und dem Jobcenter Nürnberg-Stadt betrieben. Dieser für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreie Dienst richtet sich an alle mobilitätseingeschränkten Menschen im Stadtgebiet, die Unterstützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel benötigen. Ob es sich dabei um Unterstützungsbedarf aufgrund einer körperlichen oder psychischen Einschränkung handelt, ob diese nur vorübergehend oder dauerhaft ist, ist unerheblich. Die mobilitätseingeschränkten Personen können den Dienst online oder telefonisch bis spätestens drei Tage vor Termin anmelden und bekommen spätestens einen Arbeitstag vor der geplanten Begleitung Bescheid, ob diese stattfinden kann. Die von VAG und Mitgliedern des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BRN) geschulten Begleiterinnen und Begleiter planen die Route, holen die Menschen zu Hause an der Wohnungstür ab und begleiten diese zum Zielort. Sie unterstützen die Menschen beim Ein- und Ausstieg und ggf. beim Fahrkartenkauf. In der Regel warten die Begleiterinnen und Begleiter auch beim Termin und begleiten die Menschen zurück nach Hause.

Förderung der NOA-Begleiterinnen und Begleiter über Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II) Der Mobilitätsbegleitdienst entstand als Maßnahme der Arbeitsförderung und fördert zugleich die Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Mit ihm wird die soziale Teilhabe von Menschen im Langzeitbezug von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ermöglicht und deren Beschäftigungsfähigkeit erhöht. Die bei der NOA.kommunal angestellten Begleiterinnen und Begleiter sind über das Teilhabechancengesetz1, kurz: THCG (§ 16i SGB II) gefördert. Zielgruppe des § 16i SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. In den ersten beiden Jahren wird die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu 100 %, im dritten Förderjahr zu 90 %, im vierten Jahr zu 80 % und im fünften Jahr zu 70 % gefördert. Die Anleitungsperson im Projekt Mobilitätsbegleitdienst ist nicht gefördert.

Der Mobilitätsbegleitdienst steht daher im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration und war aus entsprechenden Mitteln finanziert. Der zweifache Nutzen, einerseits für mobilitätseingeschränkte Menschen, andererseits für die Menschen im Langzeitleistungsbezug hat die Stadt 2020 bewogen, für einen Zeitraum von 30 Monaten ein solches Angebot zu finanzieren. Die bei den Kosten der Unterkunft (KdUs) eingesparten städtischen Aufwendungen für die geförderten Personen wurden hierbei über einen sogenannten kommunalen Passiv- Aktiv-Transfer (PAT) für die Maßnahme bei der NOA.kommunal GmbH eingesetzt. Der als freiwillige Zuschüsse bereitgestellte Betrag der Stadt Nürnberg für eine Finanzierung über 30 Monate betrug 319.074 Euro. Mit einem coronabedingt verzögerten Start des Projekts zum 01.12.2020 war das geplante Ende demnach der 31.05.2023. Dass der Mobilitätsdienst zweimal kostenneutral verlängert werden konnte (zum 19.05.2022 Zustimmung der Verlängerung bis 31.12.2024 und zum 11.10.2023 Zustimmung der Verlängerung bis 30.04.2025), lag daran, dass v.a. in der Corona-Zeit weniger Begleitungen möglich waren und daher ein Teil der Förderung nicht verbraucht wurde. Zwischen dem Referat für Jugend, Familie und Soziales und dem Referat für Finanzen, Personal und IT wurde vereinbart, dass die nicht verbrauchten Mittel über den Projektzeitraum hinaus übertragen werden konnten und städtischerseits nicht zurückgefordert wurden. Zum 30.04.2025 ist das verfügbare Finanzvolumen aufgebraucht.

Maßnahme des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK Der Mobilitätsbegleitdienst dient zugleich auch der Förderung der Inklusion und der Teilhabe. Er ist als Maßnahme bereits vor Erstellung des ersten Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entstanden. Das Projekt wurde erstmals in einem Sozialausschuss-Bericht am 10.10.2019 als eines von zehn vorab initiierten Projekten aufgeführt, die aus den Ergebnissen des Arbeitsgruppenprozesses der Inklusionskonferenzen abgeleitet wurden und den Umsetzungsprozess des Aktionsplans vorwärtstreiben sollten. Im Sozialausschussbericht vom 10.10.20192 heißt es auf Seite 8: „Projekt Mobilitätsbegleitung der Noris Arbeit gGmbH. Die NOA plant in Kooperation mit dem Jobcenter und der VAG im Rahmen einer Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration einen Begleitservice für Busse und Bahnen aufzubauen, als niedrigschwellige Form der Mobilitätsförderung.“ Im Sozialausschuss am 08.07.2021 wurde das Projekt Mobilitätsbegleitdienst als umgesetzte Maßnahme vorgestellt. So heißt es im Bericht3 auf Seite 5: „Der Bahn- und Begleitdienst der NOA in Zusammenarbeit mit der VAG konnte mit eingeschränkter Personenzahl im Winter 2020/21 starten, der Aufbau hat sich coronabedingt etwas verzögert.“ Im ersten Aktionsplan

1 Vgl. www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html, § 16i SGB 2 - Einzelnorm, letzter Zugriff: 14.03.2025. 2 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14980, letzter Zugriff: 14.03.2025. 3 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15291, letzter Zugriff: 14.03.2025.

zur Umsetzung der UN-BRK wird der Mobilitätsbegleitdienst als umgesetzte bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahme des Handlungsfelds „Mobilität im öffentlichen Raum“ im Zeitrahmen von 2020 bis 2022 aufgeführt.4

Befassung in Aufsichtsrat der NOA.kommunal GmbH und Information Zielgruppe Die NOA gGmbH und die NOA.kommunal GmbH haben als städtische Tochterunternehmen

zum Unternehmensgegenstand und führen sie regelmäßig durch. Diese Maßnahmen sind in vielen Fällen befristet. Darüber wird üblicherweise nicht im Stadtrat, sondern in den Aufsichtsräten der beiden Unternehmen berichtet. Auch das Auslaufen der Mittel für den Mobibegleitdienst wurde im Aufsichtsrat der NOA.kommunal GmbH besprochen: In den Aufsichtsrats-Sitzungen der NOA.kommunal wurde am 20.07.2023 die Weiterführung bis 30.04.2025 mitgeteilt. Am 09.07.2024 wurde die Prüfung der Umwidmung der Zuschüsse des Projekts ServiceCenter der NOA.kommunal GmbH für die Verlängerung des Mobilitätsbegleitdiensts bis 30.06.2027 angekündigt. Am 12.11.2024 wurde mitgeteilt, dass die Prüfung ergab, dass das Projekt aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten bei der aktuell schlechten Haushaltslage nicht weitergeführt werden kann und das Projekt mit den 16i-Beschäftigten ausläuft. Im Zuge der Anpassung der Arbeitsverträge an die maximal geförderte Verlängerungsdauer wurden die Beschäftigten des Mobibegleitdiensts hierzu bereits im November 2022 informiert. Die bestehenden, befristeten 16i-Beschäftigungsverhältnisse sind entweder regulär ausgelaufen, oder konnten in anderen Projekten fortgeführt werden. Die im Projekt Beschäftigten haben hierzu ein alternatives Beschäftigungsangebot von der NOA.kommunal GmbH erhalten. Neue Beschäftigungsverhältnisse wurden nicht mehr begonnen.

Die Nutzerinnen und Nutzer wurden im Dezember 2024 mit einem Schreiben der NOA offiziell über das Ende der Laufzeit informiert. Vorher waren einzelne Nutzerinnen und Nutzer aber schon durch ihre Begleiterinnen und Begleiter über das absehbare Ende informiert worden.

Ein Austausch zwischen Vertretern der Stadt Nürnberg und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) fand am 28.01.2025 statt. Über den BRN wurde im Nachgang des Gesprächs bekanntgegeben, dass nach einer Lösung gesucht wird und die Verwaltung einen Bericht zum Mobilitätsbegleitdienst in den Sozialausschuss am 10.04.2025 einbringt. Der BRN wird in dieser Sozialausschuss-Sitzung auch eine Stellungnahme zur Fortführung des Mobilitätsbegleitdienstes einbringen.

Anträge Die Stadtverwaltung wurde mit Bekanntwerden des Auslaufens des Projekts „Mobilitätsbegleitdienst“ der NOA.kommunal zum 30.04.2025 mit

 Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke Nürnberg vom 20.01.2025 unter dem Titel „Sicherstellung des NOA-Begleitservices für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen“ beauftragt, unverzüglich zu prüfen, welche finanziellen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um den Service fortzuführen;

 Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion „Begleitdienst der NOA.kommunal erhalten“ vom 22.01.2025 mit einer Stellungnahme zur Bedeutung des Dienstes (Anzahl der Nutzenden, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen etc.), zu den Gründen, die zur Einstellung des Dienstes führten, beauftragt und mit der Prüfung von Möglichkeiten einer langfristigen Weiterführung;

4 Vgl. Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg, letzter Zugriff: 14.03.2025.

 Antrag der Wählergemeinschaft Die Guten e.V. „NOA-Begleitdienst erhalten“ vom 27.01.2025 beauftragt, eine weitere Finanzierung, ggf. über Drittmittelakquise oder Verschiebung von kommunalen Mitteln über die Geschäftsbereiche hinweg, zu prüfen;

 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Beschäftigungsinstrumente der NOA – NOA Begleitdienst“ vom 21.02.2025 beauftragt, über die Auswirkungen der Reduktion der Eingliederungsmitttel im Jobcenter Nürnberg auf die Arbeitsmarktintegration in Nürnberg sowie die Wirksamkeit für Beschäftigte und Nutzerinnen und Nutzer zu berichten, sowie Möglichkeiten eines Nachfolgeprojekts zu eruieren.

2. Eingliederungsmittel SGB II

Da der Mobilitätsbegleitdienst in seiner aktuellen Form mit 16i-Kräften umgesetzt ist, ist er für das Jobcenter Nürnberg-Stadt eine kostspielige Maßnahme. Die Einsparzwänge im Bundeshaushalt führen zu der haushalterischen Notwendigkeit der Priorisierung von Leistungen. Grundsätzlich sieht die Jobcenter-Finanzierung vor, dass durch den Bund zum einen ein so genanntes Eingliederungs- und zum anderen ein Verwaltungsbudget zur Verfügung steht. Die Kommunen sind mit einem kommunalen Verwaltungskostenanteil an der Finanzierung beteiligt. Die Praxis der letzten Jahre hat bundesweit aufgrund steigender Personal-, Mietund sonstiger Kosten und nicht proportional mitwachsender Verwaltungsbudgets zunehmende Umschichtungen aus dem Eingliederungs- ins Verwaltungsbudget erforderlich gemacht. Aufgrund sinkender Haushaltsmittel sind daher in den nächsten Jahren weniger verfügbare Mittel für Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration zu erwarten.

Konkret für 2025 steht entsprechend der voraussichtlichen Zuteilungsbeträge dem Jobcenter Nürnberg-Stadt mit 74,56 Mio. Euro etwa 4,46 Mio. Euro bzw. 5,6 % weniger (Gesamt-)Budget zur Verfügung als im Haushaltsjahr 2024:

 Verwaltungsbudget: Die Verwaltungskosten werden nach aktueller Prognose im Jahr 2025 um fast 4,08 Mio. Euro bzw. 7 % steigen.  Notwendiger Umschichtungsbetrag zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben nach aktuellem Stand voraussichtlich rund 10,64 Mio. Euro  Eingliederungsbudget: verfügbares Budget etwa 7,9 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres

Aufgrund des notwendigen Umschichtungsbetrags stehen im Eingliederungstitel für das Neugeschäft, unter Berücksichtigung der Vorbindungen für bereits laufende und fortzuführende Förderleistungen, ca. 4,5 Mio. Euro (in 2024 waren es 11,7 Mio. Euro) zur Verfügung. Trotz des Wegfalls der Förderungen der beruflichen Weiterbildung und Reha, die seit dem 01.01.2025 beitragsfinanziert durch die Bundesagentur für Arbeit im SGB III finanziert werden, sind signifikante Einsparungen bei der Neuplanung von Förderleistungen notwendig. Zudem ist während der vorläufigen Haushaltführung dafür Sorge zu tragen, dass im Bedarfsfall Eingliederungsmittel den Verwaltungshaushalt stützen können.

Auswirkungen auf Förderinstrumente

Im Jobcenter Nürnberg-Stadt befinden sich derzeit 269 Kundinnen und Kunden in einem Beschäftigungsverhältnis nach §16i SGB II. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt bei erwerbswirtschaftlichen, gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern. Seit Einführung des Förderinstrumentes in 2019 wurden im Jobcenter Nürnberg-Stadt 869 Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB II gefördert. Die erforderlichen Einsparungen im Eingliederungstitel in 2025 haben deutliche Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten für die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Insgesamt sind dadurch die Förderungen nach §16i SGB II sowohl bei erwerbswirtschaftlichen, als auch gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern stark eingeschränkt.

Insgesamt werden unter Berücksichtigung der Reduktion im Eingliederungstitel die beiden Förderinstrumente §16i SGB II Teilhabe am Arbeitsmarkt und §16d SGB II Arbeitsgelegenheiten 2025 seitens des Jobcenters wie folgt beplant:

 Reduzierung der Neueintritte in §16i SGB II von 80 (2024) auf 41 (2025). Davon sind die bestehenden 269 geförderten Beschäftigungsverhältnisse nicht betroffen.  Reduzierung der Teilnehmerplätze bei Arbeitsgelegenheiten §16d SGB II von 315 (2024) auf 262 (2025)

Von der Reduzierung der Teilnehmerplätze in Arbeitsgelegenheiten sind alle Träger von Arbeitsgelegenheiten (NOA, Archeaktiv, bfw, Stadtmission) betroffen. Alle Träger wurden in die Planungen für 2025 rechtzeitig eingebunden. Mit der NOA fanden ab August 2024 in diesem Zusammenhang Gespräche zu den voraussichtlichen Planungen zum Förderinstrument Arbeitsgelegenheit für 2025 statt.

Mobilitätsbegleitdienst der NOA.kommunal GmbH

Aktuell sind mit einer Laufzeit bis 30.04.2025 insgesamt noch zehn Mobilitätsbegleiterinnen und Mobilitätsbegleiter bei der NOA.kommunal im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i SGB II beschäftigt. Davon können sieben Beschäftigte nicht weiter verlängert werden, da die Höchstdauer der Förderung von fünf Jahren erreicht ist. Die drei noch verlängerungsfähigen Beschäftigten werden voraussichtlich eine Anschlussperspektive im Rahmen der möglichen §16i SGB II Förderung in der NOA.kommunal erhalten können. Die Finanzierung dieser Verlängerung der Förderung ist seitens des Jobcenters möglich.

Grundsätzlich lässt sich der Begleitdienst nicht ausschließlich aus Fördermitteln des Jobcenter finanzieren. Bei allen Förderungen nach §16i SGB II reduziert sich die Förderhöhe ab dem dritten Jahr der Beschäftigung. Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz entstehen, wie z.B. Räume, Anleitung, Infrastruktur, Ausstattung, Materialien etc., können nicht aus den Mitteln des Jobcenter gefördert werden. Lediglich Weiterbildungskosten können im Rahmen des §16i SGB II je gefördertem Arbeitsverhältnis in Höhe von insgesamt bis zu 3.000 Euro übernommen werden.

Wirksamkeit für Beschäftigte im Mobilitätsbegleitdienst

Die Beschäftigten sind arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte die seit mehreren Jahren im Langzeitleistungsbezug sind und bisher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht integriert werden konnten. Für diese ermöglicht die Teilhabe am Arbeitsleben eine sinnstiftende Aufgabe, die sie stabilisiert und die dadurch die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen verbessert.

Eine unmittelbare Beschäftigungsperspektive in diesem Arbeitsbereich gibt es nach dem geförderten Beschäftigungsverhältnis im Mobilitätsbegleitdienst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch nicht. Die während der Tätigkeit im Mobilitätsbegleitdienst erworbenen beruflichen Kompetenzen sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Hilfstätigkeiten zum Beispiel im Bereich Betreuung und dem Pflegebereich einsetzbar.

Von den sieben Mobilitätsbegleiterinnen und Mobilitätsbegleitern, deren Teilhabe aufgrund der Förderdauer ausläuft, haben aktuell zwei eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung in Aussicht. Eine Arbeitsaufnahme bei einem mobilen Pflegedienst und eine weitere bei NOA kommunal im Bereich Security, die von einer ausstehenden Sachkundewiederholungsprüfung abhängt.

Der Einsatz geförderter Personen als Mobilitätsbegleiter würde dazu führen, dass andere Arbeitsbereiche vernachlässigt werden, in denen die Chancen auf eine nachhaltige Integration und Weiterbeschäftigung deutlich höher sind.

3. Inanspruchnahme und Kosten

Inanspruchnahme In den Jahren 2021 bis 2024 nahmen insgesamt ca. 1.132 Personen den Service in Anspruch. Von diesen liegen zu 470 Personen Informationen zur Mobilitätseinschränkung vor: 142 Personen mit Sehbehinderung, 96 Rollstuhlfahrer/-innen, 123 Personen mit Rollatoren, 109 mit anderen Mobilitätseinschränkungen.

250 Personen wurden in diesem Zeitraum als Bestandskundinnen und -kunden des Mobilitätsbegleitdienstes erfasst: 188 Frauen und 62 Männer. Das sind Personen, die nach der ersten Buchung und Begleitung registriert wurden und nicht vorab mitgeteilt haben, den Dienst nur einmalig buchen zu wollen. Von diesen 250 sind zwischenzeitlich 72 Personen ins Pflegeheim gezogen oder verstorben und zählen demnach nicht mehr zum Bestandskundenstamm.

Im Durchschnitt buchten im Jahr 2024 knapp 31 Personen monatlich den Begleitdienst (40 im März 2024, 23 im Dezember 2024).

Kosten Die Verlängerung des Projekts für zwei Jahre von 01.05.2025 bis 30.04.2027 hätte laut Berechnung der NOA ca. 230.000 EUR an städtischen Zuschussmitteln für zwei Jahre gekostet (s. Tabelle). Bei einer Zuschusssumme von knapp 61.000 Euro im Jahr 2023 kostete – gerechnet auf die insgesamt 776 stattgefundenen Begleitungen – eine Begleitung die Stadt durchschnittlich rund 79 Euro. Für das Jahr 2024 konnte die Anzahl Nutzerinnen und Nutzer sowie Begleitungen zwar gesteigert werden, dennoch bedeutete eine Begleitung bei 1.032 Fahrten und benötigten städtischen Zuschussmitteln von 95.739 Euro durchschnittlich rund 93 Euro. Die öffentlichen Mittel des Jobcenters für die Eingliederungsmaßnahme nach § 16i kommen hinzu.

Tabelle 1: Städtische Zuschüsse für Mobilitätsbegleitdienst

Haushaltsjahr Städtischer
Zuschuss
(in Euro)
2020 6.124
2021 60.158
2022 61.430
2023 60.977
2024 95.739
2025 (bis 30.04.2025) 40.753
2025 (ab 01.05.2025) 70.973
2026 127.344
2027 30.674

Datenquelle: NOA.kommunal GmbH, Stand: 18.04.2024.

Zusätzlich bezuschusst die VAG den Mobilitätsbegleitdienst jährlich mit 8.000 Euro.

Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der zukünftigen städtischen Haushalte hat die Regierung von Mittelfranken in ihrem Schreiben zur Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2024 vom 05.02.2024 eindringlich angemahnt, dass die Stadt Nürnberg die Konsolidierung ihres Haushaltes weiter klar fortzusetzen hat. Insbesondere hat sie darauf hingewiesen, dass der kommunalrechtliche Grundsatz „Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ bei künftigen Haushaltsaufstellungen noch stärker in den Vordergrund gestellt werden muss. Aktuell liegt der vom Stadtrat am 21.11.2024 beschlossene Haushaltsplan 2025 der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vor. Nach aktuellen Informationen ist davon auszugehen, dass die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 nur unter erheblichen

Auflagen erteilt wird: Vorlage eines tiefergehenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes, in dem insbesondere alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden müssen, und Forderung nach einer erheblichen Reduzierung der Nettoneuverschuldung.

Der Mobilitätsbegleitservice der NOA.kommunal GmbH ist dem freiwilligen Bereich zuzuordnen. Eine Umsetzung würde den Vorgaben der Regierung entgegenlaufen. Zumal der errechnete durchschnittliche finanzielle Aufwand je Einzelbegleitung, der als unverhältnismäßig hoch einzustufen ist und einem Teil der begleiteten Menschen eine anderweitig geförderte Alternative zur Verfügung steht.

Eine Priorisierung freiwilliger Leistungen erscheint im Kontext knapper Finanzmittel angebracht und erforderlich. Dies kann auch die Verschiebung von geplanten Haushaltsmitteln beinhalten. Allerdings wird dies vorrangig zu Gunsten der Stabilisierung des Haushalts erfolgen müssen. Aus aktueller Sicht ist nicht davon auszugehen, dass hierdurch mehr Mittel freigesetzt werden können als für die Haushaltskonsolidierung erforderlich sind.

Beim Bezirk Mittelfranken können anspruchsberechtigte Personen einen Antrag auf Übernahme von Fahrkosten stellen5 und in bestimmten Fällen werden auch Kosten für einen Fahrdienst von der Krankenkasse übernommen6.

4. Möglichkeiten für Nachfolgeprojekt

Die Stadtverwaltung hat auf die große Resonanz zum Auslaufen des Projekts reagiert und prüft alternative Möglichkeiten der Fortführung und Finanzierung. Auch die VAG hat ihr Interesse an einer Weiterführung des Projekts bekräftigt.

Die Recherche ergab, dass in Bayern nur die Stadt München einen Begleitdienst anbietet, der teilweise über Ehrenamtliche abgedeckt wird. Gleiches gilt für Berlin, wo ebenfalls ein Mobilitätsbegleitdienst angeboten wird. Ansonsten wird in Bayern grundsätzlich auf die Fahrdienste verwiesen, die bei den jeweiligen Bezirken von Menschen mit Behinderung beantragt werden können.

Eine Umsetzung des Mobibegleitdiensts durch Personen in der Maßnahme Arbeitsgelegenheiten (AGHs) ist aktuell bei der NOA aufgrund der geringen AGH-Zuweisungen durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt nicht möglich. Die derzeitigen AGH-Zuweisungen benötigt die NOA zur Aufrechterhaltung des Bestandsangebots. Bei einer Erhöhung der AGH-Stellen, könnte eine Umsetzung des Mobibegleitdiensts über diese Kräfte zwar in Betracht gezogen werden, allerdings sind die Unterschiede im Personenkreis THCG und AGH hinsichtlich „Qualitätszusicherung gegenüber den Kundinnen und Kunden“ zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Zuweisungslänge vs. Grundqualifizierung oder Ausprägung der Vermittlungshemmnisse.

Prüfung der Umsetzung über Bürgerschaftliches Engagement In Gesprächen mit dem Behindertenrat und dem Stab Bürgerschaftlichen Engagement des Referats für Jugend, Familie und Soziales kristallisierte sich heraus, dass eine Fortführung über Ehrenamtliche eine weiter zu verfolgende Option darstellt, zumal es sich hier um ein interessantes Aufgabenfeld für Ehrenamtliche handeln dürfte. Die Stadtverwaltung steht hierzu in Gesprächen mit dem Zentrum Aktiver Bürger – ZAB, einem Arbeitsbereich des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) Nürnberg.

5 Vgl. https://www.bezirk-mittelfranken.de/fileadmin/user_upload/bezirk-mittelfranken/pdf/Soziales/Behindertenfahrdienst/Richtlinie_Befoerderung_Menschen_mit_Behinderung_01_08_2022.pdf, letzter Zugriff: 14.03.2025. 6 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html, letzter Zugriff: 14.03.2025.

Finanzierung

Auch bei einer Umsetzung durch den Einsatz Ehrenamtlicher fallen Kosten an, z.B. für Fahrkarten der Ehrenamtlichen und die Finanzierung des für die Ehrenamtskoordination sowie die Anfragen der Kundinnen und Kunden zuständigem Personals. Da es sich beim Mobilitätsbegleitdienst um eine freiwillige Leistung handelt und der städtische Haushalt unter massivem Druck steht, wird eine Finanzierung über Drittmittel forciert. Über die Aktion Mensch kann grundsätzlich ein Förderantrag auf finanzielle Mittel gestellt werden. Bei Förderung könnte der Mobilitätsbegleitdienst maximal 5 Jahre mit einem Anteil von bis zu 90 % bezuschusst werden. Bei der NOA.kommunal GmbH, als 100%-ige Tochter der Stadt Nürnberg aus, ist diese Förderung allerdings nicht möglich. Sollte eine Finanzierung über Drittmittel nicht möglich sein, so kann ein Antrag an den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK in Betracht gezogen werden.

Bei der Bewerbung um den Access City Award hat die Stadt auch den Mobibegleitdienst erwähnt, da er zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits knapp vier Jahre durchgeführt wurde. Von der EU-Kommission wurde dieser aber nicht zur Begründung der Verleihung des Preises herangezogen. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen, das Preisgeld über 120.000 Euro für den zweiten Platz des Access City Awards 2025 für die Fortführung des Angebots zu nutzen. Wie weiter oben dargelegt, genügt diese Summe aber bereits für eine langfristige Finanzierung des städtischen Anteils für den Mobibegleitdienst in seiner aktuellen Form nicht, der größere Anteil der heutigen Finanzierung kommt aber aus dem Eingliederungstitel des Jobcenters, der aus den o.g. Gründen ebenfalls nicht mehr zur Verfügung steht.

5. Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Prüfung einer Umsetzung des Mobilitätsbegleitdiensts über Ehrenamtliche fortzusetzen.

Eine mögliche Finanzierung über externe Zuschüsse soll dabei Vorrang vor städtischen Mitteln haben. Sollten städtische Mittel erforderlich sein, wird in einer Ausschussitzung im Herbst erneut berichtet und Möglichkeiten zur Finanzierung über den Verfügungsfonds Aktionsplan UN- BRK geprüft.

Abbildung 2

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 20.01.2025

Betreff: Sicherstellung des NOA-Begleitservices für Menschen mit Behinderung und ältere

Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsgruppe Die Linke Nürnberg beantragt, der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Stadtrat spricht sich ausdrücklich gegen die geplante Einstellung des NOA- Begleitservices aus und bekräftigt sein Engagement für die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie älteren Menschen am öffentlichen Leben.

  2. Der Stadtrat der Stadt Nürnberg fordert die Stadtverwaltung auf, den Betrieb des NOA-Begleitservices für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen über den 1. Mai 2025 hinaus sicherzustellen.

organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um den Service fortzuführen.

Bericht vorzulegen, der die möglichen Optionen zur langfristigen Sicherung des Angebots darlegt.

Begründung: Der NOA-Begleitservice ist eine unverzichtbare Unterstützung für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Er ermöglicht den Betroffenen, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, Arztbesuche wahrzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die geplante Einstellung des Angebots ab Mai 2025 stellt einen massiven sozialen Einschnitt dar und gefährdet die Mobilität und Unabhängigkeit zahlreicher Betroffener. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Fortführung dieses Angebots geboten. Die von der Initiative „Den Wahnsinn stoppen“ beschriebenen Einzelschicksale verdeutlichen, dass der NOA-Begleitservice nicht nur praktische

Stadtratsgruppe Die Linke

Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441

Hilfestellungen bietet, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur psychischen und sozialen Stabilität der Betroffenen leistet. Die Einstellung des Dienstes würde zudem auch für die beschäftigten Begleitpersonen, die sich auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt schwertun, einen erheblichen Verlust darstellen. Die Stadtratsgruppe Die Linke Nürnberg ruft dazu auf, gemeinsam mit den Betroffenen, Initiativen und anderen politischen Akteuren eine Lösung zu finden, um diesen wichtigen Service langfristig zu sichern und einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Inklusion in unserer Stadt zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller

Stadtratsgruppe Die Linke

Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 22.01.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Begleitdienst der NOA.kommunal GmbH ist ein unverzichtbares Angebot für viele Bürger:innen unserer Stadt. Zum 30. April soll dieser jedoch eingestellt werden, was viele Betroffene und Bürger:innen rat- und auch hilflos zurücklässt (siehe auch Petition von Betroffenen im Link).

Der Begleitdienst unterstützt insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere hilfsbedürftige Personen bei Wegen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Ärzt:in, Einkauf oder wichtigen Terminen. Ohne den Dienst und die speziell geschulten Helfer:innen könnten sie diese zum Großteil nicht wahrnehmen. Damit steht der Begleitdienst auch für die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen. Neben der praktischen Unterstützung sorgt dieser auch für zwischenmenschliche Begegnung und Sicherheit. Damit ist er ein Baustein für mehr Inklusion und Teilhabe in Nürnberg.

Aus diesen Gründen wurde er offensichtlich auch bei der Bewerbung der Stadt Nürnberg für den Access- City-Award als bereits umgesetzte Maßnahme in die Waagschale geworfen1. Ihn jetzt aufzugeben, da der Preis gewonnen ist, lässt sich für uns nicht nachvollziehen. Durch das Preisgeld sollten zudem ausreichend Mittel dafür zur Verfügung stehen.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung  berichtet zur Bedeutung des Dienstes (Anzahl der Nutzer:innen, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen etc.),  berichtet zu den Gründen, die zur Einstellung des Dienstes führten,  prüft Möglichkeiten einer langfristigen Weiterführung.

1 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg, S. 9, Sitzung des Sozialausschusses, 05.12.2024.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Friedel

StRin Alexandra Thiele, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg StRin Alexandra Thiele Wählergemeinschaft Die Guten e.V. www.die-guten.de alexandra.thiele@die-guten.de
Nürnberg, den 27.01.2025 Antrag: NOA-Begleitdienst erhalten Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, angesichts einer angespannten Haushaltslage und knapper finanzieller Ressourcen stellt sich wieder einmal die Frage nach der Priorisierung. Für welche Projekte gibt die Stadt Nürnberg Geld aus? Welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens werden bedacht? Welche Gruppen profitieren und welche nicht? Der Begleitdienst der „NOA.kommunal“ soll zum 01. Mai 2025 eingestellt werden. Bei diesem handelt es sich um eine sogenannte „Freiwillige Leistung“ nach Artikel 5, das heißt die Einrichtung eines solchen Begleitdienstes ist für die Kommune nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Allerdings hat die Stadt Nürnberg das Projekt im Jahr 2020 gestartet, um seiner Verpflichtung nachzukommen, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Im Ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg wurde der Mobilitätsbegleitdienst der „NOA.kommunal“ als Maßnahme aufgeführt. Ebenso war dort auch eine zeitliche Befristung des Projektes vermerkt. In der Haushaltssitzung im Herbst 2023 war der NOA-Begleitdienst Teil des großen Haushaltspaketes. Eine Anschlussfinanzierung für diesen für das Jahr 2024 war in diesem Paket nicht ausdrücklich vorgesehen. Jedoch wurde durch die Gewährung der Verwendung von nicht abgerufenen Finanzmitteln (Corona) eine Fortführung von 2024 bis Mai 2025 ermöglicht. Da auch in der Haushaltssitzung im Herbst 2024 an dieser Sachlage keine Veränderung für das Haushaltsjahr 2025 vorgenommen wurde, also in dem von der Mehrheit des Stadtrates, insbesondere den drei großen Fraktionen beschlossenen Haushalt keine Anschlussfinanzierung enthalten war, sind die Geldmittel nun erschöpft und der Begleitdienst kann nicht weitergeführt werden. Vor diesem Hintergrund stellen DIE GUTEN folgenden Antrag: 1. Der NOA-Begleitdienst soll erhalten werden. 2. Zu diesem Zweck prüft die Verwaltung, wie eine weitere Finanzierung des Angebots gewährleistet werden kann. 3. Die Verwaltung zeigt auf, ob sich Fördergelder akquirieren lassen. 4. In enger Abstimmung mit der Kämmerei wird zudem dargelegt, ob und wie durch eine Verschiebung von Mitteln, auch über Geschäftsbereiche hinweg, eine Finanzierung des Angebots ermöglicht werden kann. (Der Einsatz von Preisgeld („Access City Award 2025“) scheint demgegenüber wenig sinnvoll, da er eine Finanzierung des Begleitdienstes lediglich über ca. ein Jahr sicherstellen würde.) Mit freundlichen Grüßen Alexandra Thiele, Stadträtin

SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 21. Februar 2025 Antragsteller: Penzkofer-Röhrl

Beschäftigungsinstrumente der NOA – NOA Begleitdienst

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit großem Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der „NOA Begleitdienst“, eine aus städtischen Mitteln sowie durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt für zunächst drei Jahre finanzierte Arbeitsmarktmaßnahme nach §16i SGBII als Kooperation zwischen NOA Kommunal, der VAG und anderen, nun leider – nach zweimaliger Verlängerung zur Ausschöpfung der Restmittel – Ende April ausläuft.

Bereits mit dem ursprünglichen Auslaufen des Projekts hatten wir uns dafür eingesetzt, nach Möglichkeiten der Verlängerung zu suchen, denn der NOA Begleitdienst ist beziehungsweise war ein ausgezeichnetes Teilhabe- und Inklusionsprojekt im doppelten Sinn: es ermöglichte den NOA-Teilnehmenden eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und erhöhte die Teilhabechancen von Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften Mobilitätseinschränkungen am öffentlichen Leben. Doch jetzt sind alle Finanzierungsmöglichkeiten aufgebraucht.

Das Auslaufen dieser Maßnahme steht auch im Gesamtzusammenhang mit der deutlichen Mittelreduktion im Bundeshaushalt für die Eingliederungsmaßnahmen der Jobcenter, die sich auch in Nürnberg auf die beruflichen Integrationschancen arbeitssuchender Menschen auswirken wird.

Die SPD stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag

 Die Verwaltung berichtet über die Auswirkungen der Reduktion der Eingliederungsmittel im Jobcenter Nürnberg auf die Arbeitsmarktintegration in Nürnberg, insbesondere auf die NOA und deren Beschäftigungsinstrumente.

Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg

 Sie stellt die Wirksamkeit sowohl für die Beschäftigten als auch für die Nutzer:innen des Begleitdienstes dar.  Sie eruiert anhand von Beispielen aus anderen Städten – auch im Austausch mit den bisherigen Kooperationspartner:innen und Hinzugewinnung neuer Kooperationspartner:innen, gegebenenfalls auch im Ehrenamt und eventueller Sponsor:innen – nach Möglichkeiten, ein Nachfolgeprojekt auf den Weg zu bringen.

Christine Kayser Gabriele Penzkofer-Röhrl

Fraktionsvorsitzende Stadträtin, stv. Aufsichtsratsvorsitzende der NOA

Ref.V/003/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

hier: Bereitstellung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in der

Stadtverwaltung und bei Externen sowie

Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag der ehemaligen AFD-Stadtratsfraktion vom 22.05.2024

Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V vom 10.06.2024

Anlagen: Sachverhalt_kommunale AGH_20250410 2024-05-22_Antrag_AfD_Bericht zu Beschäftigung von Asylbewerbern gemäß §5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG 2024-05-22Antrag_Beschäftigung Asylbewerber_CSU 2024-06-10_Antrag_Freie Allianz Nürnberg_Zweiter Arbeitsmarkt für Asylbewerber. Leitfaden kommunale AGH_nebst Anlagen

Bericht:

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. In Nürnberg sollen zukünftig entsprechende Arbeitsgelegenheiten von städtischen Dienststellen angeboten werden. Dabei sollen Leistungsempfänger/-innen nur zu einer AGH verpflichtet werden, wenn sie dazu freiwillige Bereitschaft zeigen. Die Umsetzung hat ohne zusätzliche Ressourcen zu erfolgen, daher muss auf minimalen Umsetzungsaufwand geachtet werden. Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt hat zur Umsetzung von AGHs nach § 5 AsylbLG einen Leitfaden und Formblätter erstellt. In Abhängigkeit von der erfolgreichen Einführung bei städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben sollen AGHs bei staatlichen und gemeinnützigen Stellen außerhalb der kommunalen Zuständigkeit eingerichtet werden. Eine Ausweitung der AGHs kann entsprechend der Anzahl der in Frage kommenden Asylbewerberinnen und -bewerber sowie der vorhandenen, ausfinanzierten personellen Ressourcen beim Sozialamt erfolgen. Der Bericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung in Leitlinie 6) "Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen" des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien- , Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das AsylbLG regelt die Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und einen Asylantrag gestellt haben.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SHA

PA

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.04.2025

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

hier: Bereitstellung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in der

Stadtverwaltung und bei Externen sowie

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion "Beschäftigungsmöglichkeiten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" vom 22.05.2024, der ehemaligen AFD-Stadtratsfraktion „Bericht zur Beschäftigung von Asylbewerbern gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG“ vom 22.05.2024, des Wählervereins im Stadtrat Freie Allianz Nürnberg e.V. „Zweiter Arbeitsmarkt für

Asylbewerber“ vom 10.06.2024

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Einleitung ................................................................................................................ 1 2. Umsetzungsstand in Nürnberg ................................................................................ 3 3. Anforderungen für Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten in der Stadtverwaltung .... 3 4. Anforderungen für Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten bei Externen ................... 5 5. Ausblick ................................................................................................................... 5

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeiten wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sind. Der bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, begründet die Einrichtung der AGH in einem durch das StMI veröffentlichten Leitfaden wie folgt: Arbeitsgelegenheiten (AGH) sollten Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit beispielsweise in der Landschaftspflege, im kommunalen Bauhof oder in Sport- und Freizeiteinrichtungen bieten. Gleichzeitig sollten sie die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, Vorurteile abbauen und den Spracherwerb der Leistungsberechtigten durch Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung fördern. Für die Anbieter der Tätigkeiten biete sich die Chance, Arbeitsbegabungen und Lebenserfahrungen der Asylbewerber/-innen und Geduldeten sinnvoll zu nutzen.

Mögliche Tätigkeitsfelder sind:  Landschaftspflege, z. B. Unkrautbeseitigung, Unterstützung bei Reinigungsarbeiten wie etwa Beseitigung von Unrat, Laub etc.  Wegebau, z. B. Pflege vorhandener Fuß-, Rad und Wanderwege  Werkstätten, z. B. Reparatur von gespendeten Altfahrrädern, Altmöbelaufbereitung, Möbeltransporte

 Umwelt- und Naturschutz, z. B. Pflege der Randbereiche von Bächen und Flüssen, Erhalt von Moorgebieten, Anlage und Pflege von bienenfreundlichen Blühstreifen und Streuobstwiesen etc.  Umfelderhaltung, z. B. Unterstützung bei Vorbereitungsarbeiten für die Verschönerung der Außenanlagen an Schulen und Kindertagesstätten  Soziales, z. B. Sprachmittlung oder einfache und unterstützende Tätigkeiten bei der Tagesstrukturierung von betreuungsbedürftigen älteren Menschen  Sport- und Freizeiteinrichtungen, z. B. Beseitigung von Unrat auf Spiel- und Sportplätzen und sonstigen Freizeiteinrichtungen  Einfache Tätigkeiten im Bauhof, Wertstoffhof, Grünanlagenpflege/ Gartenbau  Arbeitseinsätze bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder vergleichbaren Ereignissen, z. B. Überschwemmungen nach Starkregen oder ein Schneechaos

Die Referentenrunde unter Vorsitz des Oberbürgermeisters hat sich für Nürnberg mit einer möglichen Umsetzung befasst. Dabei wurde verwaltungsseitig festgehalten, dass angesichts der Haushaltslage keine Stellen geschaffen und keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Daher ist nur eine sehr unaufwändige Umsetzung möglich. In Nürnberg sollen daher zukünftig entsprechende Arbeitsgelegenheiten von städtischen Dienststellen angeboten werden.

Die Arbeitsgelegenheit ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Durch sie wird kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet, sondern ein öffentlich-rechtliches. Eine Arbeitserlaubnis ist daher nicht erforderlich. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes, z. B. das Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz, finden jedoch Anwendung und es besteht ein Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Für die Verrichtung der Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde gezahlt.

Für Arbeitsgelegenheiten in Betracht kommen Berechtigte nach dem AsylbLG, die gesund, nicht erwerbstätig und nicht im schulpflichtigen Alter sind.

Die angebotene Arbeitsgelegenheit muss zudem dem/der jeweiligen Leistungsberechtigten im Einzelfall zumutbar sein, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn sie seine/ihre körperlichen, geistigen und / oder seelischen Kräfte überfordert, die adäquate Betreuung eines Kindes bzw. die Versorgung eines/r pflegebedürftigen Angehörigen gefährdet oder der/die Leistungsberechtigte die Regelaltersgrenze erreicht hat. Zudem kann es weitere wichtige Gründe geben, die der Aufnahme oder auch Fortführung einer Arbeitsgelegenheit entgegenstehen können. Eine Arbeitsgelegenheit soll eine Wochenstundenzahl von 20 nicht überschreiten.

Aufgrund dieser zu berücksichtigenden objektiven und subjektiven Zumutbarkeit der Arbeitsgelegenheit für Leistungsempfangende wird derzeit davon ausgegangen, dass (Stand: Januar 2025) in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften ca. 514 Personen, in städtischen Gemeinschaftsunterkünften ca. 173 Personen für AGHs in Frage kommen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat eigens einen Leitfaden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern herausgegeben. Das PDF steht hier zum Download bereit. Zuständig für die Arbeitsgelegenheiten sind demnach die örtlichen Träger der Leistungen nach AsylbLG, in denen die Leistungsberechtigten wohnen, in Nürnberg also das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt. Dieses hat für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten durch städtische Dienststellen einen speziellen Leitfaden erarbeitet, der diesem Bericht anliegt.

Im Hinblick auf die Einordnung als personalwirtschaftliches oder sozialpolitisches Instrument überwiegt klar der sozialpolitische Charakter. Die Maßnahme dient nicht primär

der Mitarbeitergewinnung, -entwicklung, -bindung oder der Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, sondern verfolgt eine steuernde Funktion innerhalb der Asylpolitik. Sie soll verhindern, dass Asylbewerber/-innen regulären Arbeitskräften Konkurrenz machen, und gleichzeitig eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Da die Tätigkeiten zudem keinen klassischen Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Bezug aufweisen, handelt es sich bei Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG nicht um ein personalwirtschaftliches Instrument.

Da Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen, fällt ihre Verwaltung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Personalamts. Das Personalamt ist primär für die Gewinnung, Verwaltung, Entwicklung und Abrechnung von regulärem Personal zuständig. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG unterliegen nicht den gleichen arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Regelungen wie reguläre Arbeitsverhältnisse und dienen einem sozialpolitischen Zweck. Diese Aufgaben fallen somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Personalamts.

2. Umsetzungsstand in Nürnberg

Zum Stand 31.12.2024 gab es 217 Arbeitsgelegenheiten in staatlichen Einrichtungen in Nürnberg: 56 AGHs in den Nürnberger Dependancen des Zirndorfer AnkER-Zentrums und 161 AGHs in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften, die von der Regierung von Mittelfranken angemietet sind. Die bislang auf freiwilliger Basis angebotenen AGHs wurden gut angenommen. Die Tätigkeitsfelder in den Unterkünften sind die Reinigung der Unterkunft sowie weitere einfache Tätigkeiten in Rücksprache mit dem Hausmeister vor Ort. Tätigkeiten wie Rasenmähen, Nutzung einer Bohrmaschine o.Ä. sind nicht vorgesehen. Der Hausmeister vor Ort ist nicht nur für Leistungserbringung zuständig, sondern auch für die Ansprache und das Gewinnen der Personen. Der Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden wird über einen vom Hausmeister unterzeichneten Stundenzettel erbracht, der am Monatsende für Auszahlung Aufwandsentschädigung vorgelegt wird.

In städtischen Unterbringungseinrichtungen sind wegen des sog. Betreibermodells aktuell keine Arbeitsgelegenheiten möglich, da es sich hier um private Betreiber handelt, AGHs gemäß Gesetz aber nur in öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen eingerichtet werden dürfen.

Es sind aktuell noch keine Arbeitsgelegenheiten bei Dienststellen, Eigenbetrieben oder Töchtern der Stadt Nürnberg eingerichtet. Auch gibt es in Nürnberg noch keine AGHs außerhalb kommunaler und staatlicher Einrichtungen.

Die Bayerische Staatsregierung möchte die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und -bewerber kontinuierlich ausbauen – auch außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Aus diesem Grund hat sich das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Herbst 2024 an staatliche Dienststellen im Freistaat gewandt, mögliche Arbeitsgelegenheiten zu prüfen und an die jeweils örtlich zuständige Regierung zu melden (in Nürnberg: Regierung für Mittelfranken), die diese dann den jeweils zuständigen örtlichen Träger (in Nürnberg: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt) weiterleitet. Hieraus ergaben sich Anfragen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken, Polizeipräsidium Mittelfranken und Deutschem Museum Nürnberg – Zukunftsmuseum. Unabhängig davon liegt dem Sozialamt Nürnberg eine Anfrage des ASN Pfeil Phönix e.V. für die Vermittlung von Asylbewerber/-innen vor.

3. Anforderungen für Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten in der Stadtverwaltung

Unter der Grundannahme, dass das Verfahren und der Einsatz auf Freiwilligkeit beruht und das Sozialamt keine Asylbewerber/-innen vermitteln muss und auch die Anzahl der AGHs überschaubar ist, sind dies die Aufgaben des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt:

 Prüfung der abstrakten Eignung von angebotenen Arbeitsgelegenheiten  Prüfung der Angemessenheit einer AGH für eine konkrete Person sowie  Erstellung und Durchführung der erforderlichen Verwaltungsakte („Zuweisungsbescheid“ trotz Freiwilligkeit als Rechtsgrundlage erforderlich)1  Monatliche Berechnung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung auf die Bezahlkarte  Monatlicher Ersatz der ggf. entstandenen zusätzlichen Aufwendungen der beschäftigten Person

Das Sozialamt hat zur Umsetzung von AGHs nach § 5 AsylbLG einen Leitfaden und Formblätter erstellt (siehe Anlagen).

Laut Entscheidung der Referentenbesprechung werden keine zusätzlichen Ressourcen für die Verwaltung der AGH bereitgestellt. Das Sozialamt wurde beauftragt, diese Aufgabe im Rahmen der weiteren Arbeitsverdichtung zu übernehmen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei mehr als 20 parallel stattfindenden AGHs oder bei einer erforderlichen Unterstützung bei den Verwaltungsaufgaben der Einsatzstellen zusätzliche Ressourcen beim Sozialamt erforderlich sind.

Der Eigenverantwortung der Anbieter von Arbeitsgelegenheiten obliegen folgende Tätigkeiten:

 Erstellen Arbeitsplatzbeschreibung durch die Dienststellen gemäß des Formblatts 1 des Sozialamts  Kontaktaufnahme, Erstgespräch und Vereinbarungen zum Einsatz mit den Asylbewerber/-innen (die einzelnen Arbeitsgelegenheiten werden geeigneten Leistungsbeziehenden durch die Sozialdienste angeboten. Zu diesem Zweck müssen die Sozialdienste durch das Sozialamt geschult und stetig beraten werden). Eine Vermittlung durch die Stadt Nürnberg findet nicht statt.  Stellen von Arbeitskleidung und -material  Übernahme sämtlicher relevanter „Arbeitgeberpflichten“ und Verantwortlichkeit für die Einhaltung entsprechender Verpflichtungen (Arbeitsschutz, Einweisungen, Aufsicht, Haftpflicht etc.)  Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen / Festlegungen gemäß des Leitfadens des Sozialamts  Umgang mit Störungen im Verhältnis zum/r AGH-Teilnehmenden (Unpünktlichkeit, Fehlverhalten etc.)  Betreuung der AGH-Teilnehmenden und Überwachung der geleisteten Arbeit (Stundenzettel)  Kommunikation mit Sozialamt und ggf. Sozialdiensten in GUs

Ansprache potentieller Maßnahmenteilnehmender Die Erreichung und Information potenzieller Maßnahmenteilnehmender soll überwiegend durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) erfolgen. Die FIB übernehmen die soziale Beratung und Betreuung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit haben sie Einblick darin, welche Personen in den staatlichen und städtischen Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich an einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG teilnehmen könnten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sowie einen guten Zugang zur Zielgruppe für die direkte Informationsvermittlung. Informationen zu dem Ablauf der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG werden der FIB im Rahmen von

Ein Verpflichtungsbescheid ist grundsätzlich ein belastender Verwaltungsakt, gegen den mit Widerspruch und später Klage vorgegangen werden kann. Der von der Stadt Nürnberg forcierte freiwillige Ansatz wird von § 5 AsylbLG letztlich gar nicht vorgesehen. § 5 AsylbLG besagt, dass eine Verpflichtung besteht. Bei Weigerung besteht nur noch ein Anspruch auf § 1a AsylbLG. Dies sieht allerdings die hierzu veröffentlichte Sekundärliteratur sehr kritisch (Unverhältnismäßigkeit der Rechtsfolge).

zwei digitalen Informationsveranstaltungen (Ende März und Anfang April) angeboten, in denen auch das Verfahren näher vorgestellt werden. Des Weiteren sollen der Zielgruppe neben der Bereitstellung von Informationen über die FIB auch ergänzend allgemeine Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurden entsprechende Inhalte auf der Integreat-Plattform veröffentlicht und übersetzt.

4. Anforderungen für Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten bei Externen

Wie unter 2. beschrieben, liegen bereits Anfragen von Externen vor. Sobald die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten in der Stadtverwaltung erprobt wurde und ggf. Anpassungen des Umsetzungsprocederes vorgenommen wurden, wird auf die Anbieter zugegangen. Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeitsgelegenheiten zunächst bei städtischen Stellen einzurichten und erst zum 2. Halbjahr 2025 mit der Umsetzung bei Externen zu starten.

Insbesondere wird hier eine datenschutzsichere Übermittlung der personenbezogenen Daten einzurichten sein.

5. Ausblick

In Abhängigkeit von der erfolgreichen Umsetzung bei städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben sollen AGHs bei staatlichen und gemeinnützigen Stellen außerhalb der kommunalen Zuständigkeit eingerichtet werden. Hier könnten zunächst die Träger mit professionellen Strukturen berücksichtigt werden. Eine Ausweitung der AGHs kann entsprechend der Anzahl der in Frage kommenden Asylbewerberinnen und -bewerber sowie der vorhandenen, ausfinanzierten personellen Ressourcen beim Sozialamt erfolgen.

Abbildung 4

Abbildung 3

Abbildung 5

Abbildung 6

Fraktion der Chr/st/zch-Soz/a/en Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

22.05.2024 Antragstellerinnen: Böhm, Heinemann

Beschäftigungsmögiichkeiten für Berechtigte nach dem Asyibewerberlehtungsgesetz.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 6. November 2023 wurde im Bundesrat beschlossen, dass in breitem Maße bestehende Regelungen zur Be­ schäftigung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genutzt werden sollen. Gem. § 5 AsylbLG soll durch gemeinwohlorientierte Tätigkeiten Leistungsempfängern eine sinnstiftende und ta­ gesstrukturierende Tätigkeit ermöglicht werden, z. B. in Landschaftspflege, kommunalen Unterhalt oder Sportund Freizeiteinrichtungen.

Gleichzeitig wird dadurch auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht, es werden Vorurteile abgebaut und der Spracherwerb von Geflüchteten durch Kontakt mit Bürgern gefördert. Durch die Arbeitsgelegenheiten können Geflüchtete zudem eine Gegenleistung für Sozialleistungen erbringen. Innerhalb von Asylunterkünften dienen sie auch zu Aufrechterhaltung und Betrieb der Einrichtung.

Außerhalb von Asylunterkünften sollen Arbeitsgelegenheiten vor allem bei staatlichen, kommunalen und ge­ meinnützigen Trägern zu Verfügung gestellt werden, wenn dies der Allgemeinheit dient. Hierfür erhalten die Beschäftigten zusätzlich zur Ihren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufwandsentschädi­ gung, die vom Freistaat Bayern ersetzt wird.

Die CSU sieht hierin auch eine Chance für Nürnberg, Geflüchtete einerseits sinnstiftend einzusetzen, und gleich­ zeitig den Personalmangel in manchen Bereichen zu verringern.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung stellt den Leitfaden zur Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie entsprechende Einsatzmöglichkeiten bei der Stadt Nürnberg und ihrer Eigenbetriebe vor.

A24050801 Beschäftigung AsylbLG.docx

Dabei sind insbesondere

Infrastruktur)

Bürger)

in den Blick zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A24050801 Beschäftigung AsylbLG.docx

Abbildung 7

Abbildung 8

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Abbildung 9

Abbildung 14

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Abbildung 12

Leitfaden für das Angebot von Arbeitsgelegenheiten nach

§ 5 AsylbLG

Anlagen:  Anlage 1: Formblatt 1, Angebot einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG  Anlage 2: Formblatt 2, Belehrung und Anhörung zur Verpflichtung zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG  Anlage 3: Formblatt 3, Beendigung einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG

1. Hintergrund zu Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeitsgelegenheiten (AGH) sollen Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit beispielsweise in der Landschaftspflege, im kommunalen Bauhof oder in Sport- und Freizeiteinrichtungen bieten. Gleichzeitig sollen sie auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, Vorurteile abbauen und den Spracherwerb der Leistungsberechtigten durch Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung fördern. Für die Anbieter der Tätigkeiten bietet sich die Chance, Arbeitsbegabungen und Lebenserfahrungen der Asylbewerber*innen und Geduldeten sinnvoll zu nutzen.

In Nürnberg sollen zukünftig entsprechende Arbeitsgelegenheiten von städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben angeboten werden. Der nachfolgende Leitfaden dient als Information über Arbeitsgelegenheiten und zeigt auf, in welcher Weise die Stadt Leistungsempfänger*innen Arbeitsgelegenheiten eröffnen kann.

2. Rechtsnatur der Arbeitsgelegenheit

Die Arbeitsgelegenheit ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Durch sie wird kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet, sondern ein öffentlich-rechtliches. Eine Arbeitserlaubnis ist daher nicht erforderlich. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes, z. B. das Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz, finden jedoch Anwendung und es besteht ein Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII.

3. Adressaten von Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind anwendbar auf alle Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG, also auf Grundleistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG und Analogleistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG. Bleibeberechtigte Geflüchtete und Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine gehören den Rechtskreisen des SGB II bzw. SGB XII an und können daher nicht nach § 5 AsylbLG in AGH zugewiesen werden.

Die Leistungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Schaffung oder Übertragung einer Arbeitsgelegenheit.

4. Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsgelegenheiten

Die in diesem Leitfaden beschriebenen Arbeitsgelegenheiten sollen durch die Stadt als kommunalem Träger eingerichtet werden. Sie können also bei städtischen Dienststellen oder städtischen Eigenbetrieben angeboten werden.

Das Arbeitsergebnis muss der Allgemeinheit dienen. Das heißt, das Ergebnis darf nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen.

Die angebotene Arbeitsgelegenheit muss dem*der jeweiligen Leistungsberechtigten im Einzelfall zumutbar sein, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn sie seine*ihre körperlichen, geistigen und / oder seelischen Kräfte überfordert, die adäquate Betreuung eines Kindes bzw. die Versorgung eines*r pflegebedürftigen Angehörigen gefährdet oder der*die Leistungsberechtigte die Regelaltersgrenze erreicht hat. Zudem kann es weitere wichtige Gründe geben, die der Aufnahme oder auch Fortführung einer Arbeitsgelegenheit entgegenstehen können.

Eine Arbeitsgelegenheit darf außerdem nicht den Umfang einer Vollzeitstelle erreichen. Sie soll eine Wochenstundenzahl von 20 nicht überschreiten. Die Tagesarbeitszeit sollte im Hinblick auf die zu verrichtende Tätigkeit, den Zeitaufwand für das Erreichen des Arbeitsortes und die individuelle Leistungsfähigkeit des*der Leistungsempfängers*in angemessen sein. In der Regel ist eine Dauer von einem Tag bis zu 3 Monaten für eine Erstbeschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit angemessen. Diese kann im Anschluss verlängert werden, wenn dies vom Anbieter und Beschäftigten der AGH gewünscht wird. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden.

Mögliche Tätigkeitsfelder sind:

 Landschaftspflege, z. B. Unkrautbeseitigung, Unterstützung bei Reinigungsarbeiten wie etwa Beseitigung von Unrat, Laub etc.  Wegebau, z. B. Pflege vorhandener Fuß-, Rad und Wanderwege  Werkstätten, z. B. Reparatur von gespendeten Altfahrrädern, Altmöbelaufbereitung, Möbeltransporte  Umwelt- und Naturschutz, z. B. Pflege der Randbereiche von Bächen und Flüssen, Erhalt von Moorgebieten, Anlage und Pflege von bienenfreundlichen Blühstreifen und Streuobstwiesen etc.  Umfelderhaltung, z. B. Unterstützung bei Vorbereitungsarbeiten für die Verschönerung der Außenanlagen an Schulen und Kindertagesstätten  Soziales, z. B. Sprachmittlung oder einfache und unterstützende Tätigkeiten bei der Tagesstrukturierung von betreuungsbedürftigen älteren Menschen  Sport- und Freizeiteinrichtungen, z. B. Beseitigung von Unrat auf Spiel- und Sportplätzen und sonstigen Freizeiteinrichtungen  Einfache Tätigkeiten im Bauhof, Wertstoffhof, Grünanlagenpflege/ Gartenbau  Arbeitseinsätze bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder vergleichbaren Ereignissen, z. B. Überschwemmungen nach Starkregen oder ein Schneechaos

5. Pflichten der Anbieter von Arbeitsgelegenheiten

Die Teilnehmer*innen an einer AGH sind angemessen in die Tätigkeit einzuführen, insbesondere über sicherheitsrelevante Aspekte zu unterrichten, sowie angemessen zu betreuen und zu beaufsichtigen. Sofern erforderlich, sind sie mit Arbeitskleidung und -material auszustatten. Hierfür anfallende Kosten werden dem kommunalen Anbieter der Arbeitsgelegenheit durch das Sozialamt erstattet. Eine Erstattung kann beim Sozialamt formlos unter Übermittlung von Belegen beantragt werden.

Zudem sind alle sonstigen Arbeitgeberpflichten einzuhalten, insbesondere gesetzliche Arbeitsschutzbestimmungen z. B. nach dem Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Den Beschäftigten ist die von ihnen geleistete Arbeit auf Stundenzetteln zu bestätigen, damit sie hiermit eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro Stunde vom Sozialamt durch Zubuchung auf ihre Zahlkarte erhalten können. Zu diesem Zweck hat der Anbieter

sich die geleistete Arbeit druch den*die Beschäftigte*n jeweils durch Unterschriften auf einem Dokument seiner Wahl bestätigen zu lassen.

Darüber hinaus sind bei Begründung und Beendigung der Arbeitsgelegenheit Abstimmungen mit dem Sozialamt erforderlich, die im Einzelnen unter Ziffer 8 näher dargestellt werden.

Im Falle einer unbegründeten Weigerung zur Wahrnehmung einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit, zu der ein*e Leistungsempfänger*in rechtswirksam verpflichtet wurde, sind diesem*r grundsätzlich nach § 5 Abs. 4 S. 2 AsylbLG seine*ihre Leistungen zu kürzen. Der vorgesehene Leistungswegfall wird in Rechtsprechung und Literatur sehr kritisch diskutiert und darauf verwiesen, dass die Leistungseinschränkung als Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur zugrundeliegenden Pflichtverletzung stehen muss.1

Vor diesem Hintergrund sind Anbieter von Arbeitsgelegenheiten dringend angehalten, ihnen bekannt gewordene Gründe, die dem*der Teilnehmer*in an einer Arbeitsgelegenheit eine weitere Durchführung unzumutbar machen, an das Sozialamt zu melden. Eine entsprechende Aufforderung findet sich in Formblatt 3, „Beendigung einer Arbeitsgelegenheit“.

Eine Unzumutbarkeit kann sich – auch erst im Verlauf der Durchführung der Arbeitsgelegenheit – aufgrund der gesundheitlichen Verhältnisse des*r Teilnehmer*in an der Arbeitsgelegenheit ergeben. Die angebotene Arbeitsgelegenheit darf den*die Teilnehmer*in weder körperlich noch geistig noch seelisch überfordern. Ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor, wenn den Umständen, die der Ausführung der Arbeitsgelegenheit entgegenstehen, objektiv ein höheres Gewicht beizumessen ist als dem mit der zugewiesenen Arbeitsgelegenheit verfolgten Zweck. Neben der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, einer Berufsausbildung, eines Studiums oder sonstiger Qualifikations- oder Bildungsmaßnahmen können Gründe auch in der Inanspruchnahme durch Kindeserziehung, Haushaltsführung oder Pflege einer*s Familienangehörigen liegen.2

1 Cantzler, Asylbewerberleistungsgesetz, 2019, § 5 Rn. 42; Seidl, ZAR 2024, 157. 2 Cantzler, Asylbewerberleistungsgesetz, 2019, § 5 Rn. 22 ff.

6. Nicht vom Anbieter von Arbeitsgelegenheiten zu veranlassen

Die rechtlich verbindliche Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt durch das Sozialamt mittels Verpflichtungsbescheid. Dieses kümmert sich auch um die Auszahlung der Aufwandsentschädigung durch Buchung auf die Bezahlkarte sowie einen etwaigen Ausgleich weiterer Aufwendungen des*der Beschäftigten, die in Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Solche Aufwendungen kann der*die Beschäftigte vom Sozialamt gegen Vorlage von Belegen erstattet verlangen.

Da es sich bei der Aufwandsentschädigung nicht um ein Arbeitsentgelt handelt, müssen hierfür keine gesonderten Beiträge entrichtet werden. Die Tätigkeit an sich ist nicht meldepflichtig. Es bedarf keiner Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde.

7. Versicherungen und Schäden

Die Teilnehmer*innen an Arbeitsgelegenheiten zählen zum unfallversicherten Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), weil sie wie Beschäftigte tätig werden. Erst im Falle eines Unfalls oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht eine entsprechende Meldepflicht gem. § 193 SGB VII durch den Anbieter der Arbeitsgelegenheit an den Unfallversicherer. Für staatliche und kommunale Träger von Arbeitsgelegenheiten sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) die zuständigen Unfallversicherungsträger.

Eine Haftpflichtversicherungspflicht besteht nicht. Für etwaige Personenschäden an Arbeitskolleg*innen greift ein vollständiger Haftungsausschluss, solange der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde und sich nicht auf dem Arbeitsweg ereignet hat (§ 105 SGB VII). Hinsichtlich aller übrigen Schäden greifen die richterrechtlich entwickelten Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich. Danach haften die an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmenden Leistungsberechtigten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die von einer Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt wären. Sie haften ggf. anteilig, wenn sie durch mittlere Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen. Analog zu den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung erfolgt hier eine stufenweise Betrachtung nach dem Grad des Verschuldens. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt es grundsätzlich zu einer Schadensquote zwischen dem*der Teilnehmer*in an einer Arbeitsgelegenheit und dem Anbieter der Arbeitsgelegenheit. Bei geringer und leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter der Arbeitsgelegenheit alleine, für den*die Teilnehmer*in an einer Arbeitsgelegenheit scheidet eine Haftung aus. Was die Frage der

Verschuldensklärung angeht, ist der Anbieter der Arbeitsgelegenheit in der Beweispflicht.

8. Vorgehen bei Begründung und Beendigung einer Arbeitsgelegenheit

Zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnis als Arbeitsgelegenheit sind die folgenden Schritte erforderlich.

  1. Der Anbieter der Arbeitsgelegenheit meldet seine Arbeitsgelegenheit mittels Formblatt 1, „Angebot einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG“, an das Sozialamt, Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de.

  2. Das Sozialamt prüft die Arbeitsgelegenheit auf grundsätzliche Eignung und übermittelt das Angebot an potentielle Teilnehmer*innen an einer Arbeitsgelegenheit. Der Anbieter der AGH erhält eine Rückmeldung über die Genehmigung bzw. Ablehnung der angebotenen AGH.

  3. Interessierte potentielle Teilnehmer*innen an einer Arbeitsgelegenheit nehmen mit der in Formblatt 1 benannten Ansprechperson Kontakt auf und vereinbaren einen Vorstellungstermin.

  4. Im Vorstellungstermin werden dem*der potentiellen Teilnehmer*in an einer Arbeitsgelegenheit die auszuführenden Tätigkeiten, örtliche und zeitliche Bedingungen der Beschäftigung sowie Konsequenzen bei einem unbegründeten Fernbleiben nach Verpflichtung zur Arbeitsgelegenheit erläutert. Sind Anbieter und potentielle*r Teilnehmer*in grundsätzlich an einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer AGH interessiert, händigt der Anbieter das Formblatt 2, „Belehrung und Anhörung zur Verpflichtung zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG“ sowie eine schriftliche Information zum Datenschutz aus. Im Formblatt 2 hat der Anbieter der AGH zuvor die dort angezeigten Informationen zu ergänzen. Insbesondere soll er die Beschäftigung dort derart präzise beschreiben, dass für den*die Interessent*in alle wesentlichen Umstände der Tätigkeit ersichtlich sind. Außerdem ist zu bennen

 der Beginn der AGH (frühestens 14 Tage nach Vorstellungstermin).

 die Rückgabefrist, bis zu der das Formblatt an ihn zurückzugeben ist (mindestens sieben Werktage nach Vorstellungstermin).

  1. Das Formblatt 2 soll dem*der potentiellen Teilnehmer*in an der AGH Gelegenheit geben, sich über die Umstände und Konsequenzen zu informieren, die mit der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses einher gehen. Möchte er*sie daraufhin, das Beschäftigungsverhältnis eingehen, hat er*sie das Formblatt 2 unterzeichnet bis zur oben genannten Rückgabefrist an den Anbieter der AGH zurückzugeben.

  2. Der Anbieter der Arbeitsgelegenhheit übermittelt an das Sozialamt das von dem*der potentiellen Teilnehmer*in unterzeichnete und vom Anbieter ergänzte Formblatt 2 per E-Mail an Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de.

  3. Das Sozialamt verpflichtet den*die Leistungsberechtigte*n rechtsverbindlich zur Arbeitsgelegenheit nach den Maßstäben, wie diese durch Formblatt 2 kommuniziert wurden.

  4. Der Anbieter der AGH erhält einen Abdruck des Verpflichtungsbescheides und teilt den tatsächlichen Arbeitsbeginn dem Sozialamt formlos (per Mail) mit.

  5. Der Anbieter der AGH dokumentiert die tatsächlich geleistete Arbeit und lässt sich dies durch den Beschäftigten der AGH unterzeichnen (Arbeitsnachweis).

  6. Der Anbieter übermittelt dem Sozialamt monatlich den oben genannten Arbeitsnachweis. Die Aufwandsentschädigung wird durch SHA auf die Bezahlkarte der verpflichteten Person gebucht.

  7. Etwaige Aufwendungen kann der Anbieter der AGH formlos unter Vorlage der Belege beim Sozialamt geltend machen.

  8. Endet das Beschäftigungsverhältnis, teilt der Anbieter der Arbeitsgelegenheit dies dem Sozialamt mittels Formblatt 3, „Beendigung einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG“, mit. Endet das Beschäftigungsverhältnis vor der im Verpflichtungsbescheid bestimmten Zeit, soll insbesondere angegeben werden, ob Gründe bestanden, die einer Fortführung der Arbeitsgelegenheit aus Sicht der*s Beschäftigten entgegengestanden haben könnten.

Arbeitsgelegenheiten

für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ءوجللا يبلاط ايازم نوناق بجومب نيقحتسملل لمعلا صرف (AsylbLG) Employment opportunities for beneficiaries under the Asylum Seekers' Benefits Act (AsylbLG) Возможности трудоустройства для получателей пособий по Закону о пособиях для соискателей убежища (AsylbLG) Oportunidades de empleo para beneficiarios bajo la Ley de Beneficios para Solicitantes de Asilo (AsylbLG) Sığınmacı Yardımları Yasası (AsylbLG) kapsamında hak sahipleri için iş fırsatları

Abbildung 15

Angebot einer Arbeitsgelegenheit (AGH) nach § 5 AsylbLG AGH-Nr: (wird vom Sozialamt eingetragen)

Tätigkeit

(Welche Tätigkeit soll verrichtet werden? Inwiefern dient das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit?)

Zahl der angebotenen Stellen:

Einsatzort (Ort der AGH)

Dienststelle Straße Plz/Ort

Arbeitszeiten

Stunden pro Woche: Wochentage: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr

Ansprechperson in der Einsatzstelle

Sollten Sie Interesse an der oben beschriebenen Tätigkeit haben, wenden Sie sich an Name Anschrift Telefon E-Mail

Vom Anbieter der AGH an Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de

Wird vom Sozialamt ausgefüllt:

I. Die angebotene Arbeitsgelegenheit wird von einem

staatlichen kommunalen gemeinnützigen Träger zur Verfügung gestellt und das Arbeitsergebnis dient der Allgemeinheit. Die Wochenarbeitszeit von maximal 20 Stunden wird nicht überschritten.

Die Arbeitsgelegenheit entspricht den Voraussetzungen des § 5 AsylbLG. Die Arbeitsgelegenheit entspricht nicht den Voraussetzungen des § 5 AsylbLG.

II. Die angebotene Arbeitsgelegenheit

wird genehmigt. wird nicht genehmigt.

III. Bekanntgabe

Mitteilung an Anbieter der AGH (mit Angabe der AGH-Nr.): Datum

SHA/3-4 m. d. B. um Bekanntgabe in den Unterkünften.

Am SHA/1-1

Stadt Nürnberg

Stadt Nürnberg · Frauentorgraben 17· 90443 Nürnberg 500/1-1/5 Amt für Existenzsicherung

und soziale Integration – So-

zialamt

20.03.2025 Wirtschaftliche Hilfen

Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

hier: Belehrung und Anhörung zur Verpflichtung zur Wahrnehmung Frauentorgraben 17

einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG 90443 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 2 31-55 13 Fax: 09 11 / 2 31-55 14 Sehr geehrte/r , Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de www.sozialamt.nuernberg.de wir beabsichtigen Ihnen gemäß § 5 AsylbLG folgende Arbeitsgelegenheit zuzuweisen: Sprechzeiten: Montag - Freitag 8.30 - 12.30 Uhr Beschreibung der Tätigkeit: nur nach Terminvereinbarung Einsatzstelle: Zeitlicher Umfang: Öffentliche Verkehrsmittel: Dauer der Zuweisung: Von bis U-Bahn-Linie 1, 2, 3 Haltestelle Hauptbahnhof U-Bahn-Linie 2, 3 Können Sie diese Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, bitten wir Sie, dies auf Haltestelle Opernhaus der letzten Seite zu bestätigen und dieses Formular unterzeichnet an die Straßenbahnlinie 5, 7, 8 Einsatzstelle bis spätestens zurückzusenden. Sollten nach Ihrer Haltestelle Hauptbahnhof Ansicht wichtige Gründe gegen eine Aufnahme der Arbeitsgelegenheit Buslinie 43, 44 sprechen, nennen Sie diese Gründe bitte auf der letzten Seite und schi- Haltestelle Hauptbahnhof cken das Formular unterzeichnet bis zum oben genannten Datum an die Einsatzstelle zurück. Sparkasse Nürnberg IBAN: DE19760501010001005970 Wenn Sie die oben beschriebene Arbeitsgelegenheit durchführen können, Swift (BIC): SSKNDE77XXX werden Sie durch das Sozialamt der Stadt Nürnberg hierzu verpflichtet. Dies geschieht durch einen schriftlichen Verpflichtungsbescheid, der wirksam wird, wenn er Ihnen zugeht.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie zur Arbeitsgelegenheit verpflichtet worden sein und die Ausübung der Arbeitsgelegenheit unbegründet ablehnen, abbrechen oder den Arbeitsfrieden massiv stören, haben Sie künftig nur noch Anspruch auf gekürzte Leistungen entsprechend §°1a AsylbLG. Dies bedeutet, dass kein weiterer Anspruch auf Leistungen nach den §§°2, 3 und 6 AsylbLG be-

steht. Das heißt, es werden Ihnen bis zu sechs Monate grundsätzlich aus- Seite 2 von 4 schließlich Leistungen zur Deckung Ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege (vorwiegend in Sachleistungen) gewährt.

Eine solche Leistungskürzung erfolgt nicht, wenn Ihnen die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit nicht zumutbar gem. § 5 Abs. 3 AsylbLG ist. Eine Unzumutbarkeit kann sich – auch erst im Verlauf der Durchführung der Arbeitsgelegenheit – aufgrund Ihrer gesundheitlichen Verhältnisse ergeben. Die angebotene Arbeitsgelegenheit darf Sie weder körperlich, geistig noch seelisch überfordern. Das kann der Fall sein bei Erwerbsminderung, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit oder dem Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Leistungskürzung erfolgt auch dann nicht, wenn ein sonstiger wichtiger Grund Sie an der Durch- oder Weiterführung der Arbeitsgelegenheit hindert. Solche wichtigen Gründe können die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, einer Berufsausbildung, eines Studiums oder sonstiger Qualifikations- oder Bildungsmaßnahmen sein oder in der Inanspruchnahme durch Kindeserziehung, Haushaltsführung oder Pflege eines Familienangehörigen liegen.

Wenn Sie sich an der Durch- oder Weiterführung der Arbeitsgelegen-

heit gehindert sehen, ist es wichtig, dass Sie dies Ihrer Einsatzstelle

mitteilen und erklären, warum Sie die Arbeitsgelegenheit nicht

durch- oder fortführen können. Sollten Sie das nicht tun, wird das Sozi-

alamt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben und gegebenenfalls Ihre Leistungen kürzen.

Weitere Hinweise: Die Arbeitsgelegenheit begründet weder ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, noch ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. §°61 Abs.°1 Asylgesetz sowie asyl- und ausländerrechtliche Auflagen über das Verbot und die Beschränkung einer Erwerbstätigkeit stehen der Ausübung einer Arbeitsgelegenheit nach §°5 AsylbLG nicht entgegen.

Während der Ausübung der Arbeitsgelegenheit sind Sie nach §°2 Abs.°2 SGB VII unfallversichert.

Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 0,80 € pro Stunde. Die Aufwandsentschädigung buchen wir monatlich im Nachhinein auf Ihre Bezahlkarte. Eventuelle höhere notwendige Aufwendungen können Sie schriftlich beim Sozialamt, Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg, unter Vorlage von Nachweisen beantragen.

Arbeitskleidung oder sonstiges Arbeitsmaterial, das Sie zur Ausführung der Tätigkeit erhalten, ist bei Beendigung der Tätigkeit an die Einsatzstelle zurückzugeben. Sollte eine Rückgabe nicht erfolgen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Hinweise zum Datenschutz: Seite 3 von 4

Die Einsatzstelle übermittelt dem Sozialamt folgende, zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten: Ihren Namen, Angaben zum Beginn und zur Beendigung der Arbeitsgelegenheit (insbesondere auch die Gründe der Beendigung) und Nachweise über die geleisteten Arbeitsstunden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sachbearbeiter

Bitte unterschreiben und an die Einsatzstelle zurücksenden:

Ich möchte an oben genannter Arbeitsgelegenheit teilnehmen.

Ich kann aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen die Arbeitsgelegenheit nicht aufnehmen. Folgende Gründe sprechen gegen die Aufnahme der Arbeitsgelegenheit:

Nürnberg, den

X
X

Vom Anbieter der AGH unterzeichnet durch Leistungsempfänger*in an Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de

Information über den Datenschutz Stadt Nürnberg

Mit dieser Schrift informieren wir Sie darüber, warum wir Daten über Sie

Amt für Existenzsicherung

speichern und welche Rechte Sie in dem Zusammenhang haben. Wir er-

und soziale Integration – So-

füllen damit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018.

zialamt

Wenn Daten elektronisch aufgenommen werden (online), werden diese nur über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Wer ist verantwortlich für die Datenerhebung?

Verantwortlich ist die Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Fragen zum Datenschutz…

bei der Stadt Nürnberg beantwortet Ihnen

Wirtschaftliche Hilfen

Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg Frauentorgraben 17 Kontaktformular für eine verschlüsselte Übertragung: 90443 Nürnberg https://www.nuernberg.de/global/ajax_kontaktformular.html?cfid=17995 Tel.: 09 11 / 2 31-55 13 Fax: 09 11 / 2 31-55 14

Was ist der Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer

Daten?

Sozialamt-Integration@stadt.nuern- Wir benötigen Ihre Daten für die Bearbeitung Ihrer Leistungsangelegen- berg.de heiten nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG. www.sozialamt.nuernberg.de Die genaue Rechtsgrundlage können Sie gerne bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8.30 - 12.30 Uhr Die Datenerhebung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO und § 67a Abs. 2 nur nach Terminvereinbarung Satz 1 SGB X, die weitere Verarbeitung erfolgt nach § 67b Abs. 1 SGB X. Öffentliche Verkehrsmittel:

Werden Ihre Daten weitergegeben? U-Bahn-Linie 1, 2, 3

Ja, aber nur im gesetzlich geregelten Rahmen und wenn es für die Bear- Haltestelle Hauptbahnhof U-Bahn-Linie 2, 3 beitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Haltestelle Opernhaus Straßenbahnlinie 5, 7, 8

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Haltestelle Hauptbahnhof Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Buslinie 43, 44 Ihres Anliegens erforderlich ist oder nach gesetzlichen Vorgaben. Haltestelle Hauptbahnhof

Welche Rechte haben Sie?

Sparkasse Nürnberg Nach der DSGVO haben sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person IBAN: DE19760501010001005970 gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten diese unrichtig sein, haben Sie Swift (BIC): SSKNDE77XXX ein Recht auf Berichtigung. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen und Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.

Bitte beachten Sie…

dass die Datenangaben für die Leistungsgewährung, beziehungsweise für Ihre sonstigen Anliegen an das Sozialamt erforderlich sind.

Vielen Dank

Ihr Sozialamt Bereich Wirtschaftliche Hilfen

Beendigung Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG

AGH-Nr:

Beschäftigte Person

Name

Vorname

Geburtsdatum

hat am die Arbeitsgelegenheit beendet.

Falls bekannt, nennen Sie uns Gründe, die aus Sicht des/der Leistungsempfangenden einer Fortführung der AGH entgegen stehen:

Einsatzstelle

Dienststelle

Adresse

Ansprechperson

Kontakt Tel. Mail

Alle Stundennachweise und Belege auf Kostenerstattung wurden übersendet oder

Stundennachweise und/oder Belege für Kostenerstattung liegen bei oder

Stundennachweise und/oder Belege für Kostenerstattung werden nachgereicht

Nürnberg, den

gez. Einsatzstelle

Vom Anbieter der AGH an Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de

Wird vom Sozialamt ausgefüllt:

I. Die Arbeitsgelegenheit wurde regulär beendet. Die Arbeitsgelegenheit wurde abgebrochen. Verfahren zur Leistungseinschränkung wurde eingeleitet nicht eingeleitet.

Aufwandsentschädigungen an LP wurden ausbezahlt: Datum Anträge auf Erstattungen wurden bearbeitet bzw. nicht gestellt.

II. z. A. Verfahren zur Leistungseinschränkung siehe gesonderten Vermerk.

Am SHA/1-1

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Nürnberg Leitfaden für Anbieter einer Arbeitsgelegenheit Stand Februar 2025

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Leitfaden AGH nach § 5 AsylbLG in Nürnberg

Antrag auf Schaffung einer AGH

Kommunikation der AGH an Leistungsberechtigte

Verfahren zur Besetzung

Während der Beschäftigung

Beendigung der Beschäftigung

Leitfaden AGH nach § 5 AsylbLG in Nürnberg

Antrag auf Schaffung einer

AGH nach § 5 AsylbLG

• Die Dienststelle meldet entsprechende Einsatzmöglichkeiten durch das

hierfür bereitgestellte <AGH Angebot> an

Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de

• Nach Prüfung und Genehmigung reicht das Sozialamt Beschreibung und

Angaben zur Kontaktaufnahme an Ansprechpersonen in den

Gemeinschaftsunterkünften weiter.

Kommunikation der

AGH nach § 5 AsylbLG an Leistungsberechtigte

• Allgemeine Informationen zu Arbeitsgelegenheiten nach §5 AsylbLG in

Nürnberg werden bei Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Asylsuchende -

Nürnberg | Integreat eingestellt.

• Die Information der Leistungsberechtigten erfolgt über Ansprechpersonen

in den Gemeinschaftsunterkünften.

Leitfaden AGH nach § 5 AsylbLG in Nürnberg

Verfahren zur Besetzung einer

AGH nach § 5 AsylbLG

• Interessierte Leistungsberechtigte nehmen Kontakt mit dem Anbieter der

AGH auf und erhalten einen persönlichen Termin.

Einsatzort und weitere Rahmenbedingungen der AGH nach § 5 AsylbLG.

• Der Anbieter übergibt dem/der Leistungsberechtigten die genannten

Informationen schriftlich mittels Formblatt <AGH Anhörung> mit der Bitte

um Rückantwort.

• Der/die Leistungsberechtigte teilt spätestens nach sieben Werktagen über

o.g. Formblatt seine Zustimmung zur Beschäftigung/Maßnahme mit.

• Die Einsatzstelle übermittelt o.g. Formblatt an

Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de.

• Nach Erhalt verpflichtet das Sozialamt die/den Leistungsberechtigte/n per

schriftlichem Bescheid.

Leitfaden AGH nach § 5 AsylbLG in Nürnberg

Während der Beschäftigung im Rahmen einer

AGH nach § 5 AsylbLG

• Der Anbieter informiert zu Antritt der AGH an

Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de.

• Der Anbieter der AGH übernimmt

- Ausstattung und Unterweisung

- Anleitung und Begleitung

- Dokumentation der Arbeitszeiten

- Übermittlung der Arbeitszeiten an

Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de.

• Das Sozialamt veranlasst die Auszahlung der

Aufwandsentschädigung auf die Bezahlkarte des/der

Leistungsberechtigten.

• Der Anbieter macht eventuelle erstattungsfähige Aufwendungen

per Beleg beim Sozialamt geltend.

Leitfaden AGH nach § 5 AsylbLG in Nürnberg

Beendigung der Beschäftigung im Rahmen einer

AGH nach § 5 AsylbLG

• Der Anbieter informiert zum Ende der AGH

schriftlich mittels Formblatt

<AGH Beendigung> an

Sozialamt-Integration@stadt.nuernberg.de.

• Bei vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung teilt

der Anbieter dem Sozialamt den Grund der

Beendigung mit.

Leitfaden AGH nach § 5 AsylbLG in Nürnberg

- Aufgaben des Anbieters der AGH -

Beantragung und Kommunikation der AGH

• Beantragung der AGH beim Sozialamt <AGH Angebot>

Besetzung der AGH

• Information durch Erstgespräch <AGH Anhörung> • Information zur Beschäftigungsaufnahme an das Sozialamt.

Während der Beschäftigung (AGH)

• Information zu Antritt der AGH an Sozialamt • Ausstattung und Unterweisung • Anleitung und Begleitung • Dokumentation und Übermittlung der Arbeitszeiten. • Ggf. Übersendung von Belegen zu weiteren erstattungsfähigen Aufwendungen.

Beendigung der Beschäftigung (AGH)

• Meldung der Beendigung <AGH Beendigung> • Bei vorzeitiger Beendigung: Übermittlung von Gründen

Sie möchten eine Arbeitsgelegenheit anbieten? Kontakt:

Amt für Existenzsicherung +49 (0)9 11 / 2 31- 55 13 und soziale Integration – Sozialamt sozialamt-integration@stadt.nuernberg.de Wirtschaftliche Hilfen www.sozialamt.nuernbeg.de Frauentorgraben 17 90443 Nürnberg 70

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Musterwohnung seniorengerechtes Wohnen

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.07.2024

Anlagen: Sachverhalt_Musterwohnung 2024-07-01_Antrag_SPD_Musterwohnung_seniorengerechtes_Wohnen

Bericht:

Der vorliegende Bericht antwortet auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2024 und gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Realisierung einer seniorengerechten Musterwohnung als Dauerausstellung in Nürnberg. Grundbedingung hierfür wäre, dass die Stadt Nürnberg notwendige Haushaltsmittel für die Musterwohnung und deren hauptamtliche Betreuung langfristig zur Verfügung stellen kann.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sofern der Stadtrat sich für die Realisierung einer Musterwohnung entscheidet, sind Haushaltsmittel in noch zu beziffernder Höhe einzustellen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Informationen im Bericht betreffen ältere Menschen unabhängig von kulturellem, religiösem und sozialem Hintergrund oder sexueller Orientierung.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.04.2025

Seniorengerechte Musterwohnung für die Stadt Nürnberg

Mit dem Antrag der SPD vom 01.07.2024 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, a) ob in Nürnberg eine Musterwohnung nach dem Vorbild im Landkreis Roth errichtet werden kann, b) ob Kooperationspartner (z.B. Handwerkskammer, Ausstattungsfirmen) und Sponsoren hierfür akquiriert werden können, und c) ob Kooperationen mit Wohnungsunternehmen möglich sind.

1. Seniorenpolitischer Nutzen von altersgerechten Musterwohnungen

Um im Alter möglichst lange in dem gewohnten Umfeld leben zu können, ist es wichtig, dass die eigene Wohnung am besten barrierefrei und entsprechend ausgestattet ist. Das Wohnumfeld sollte dabei bedarfsgerecht sein und die Wohnung entsprechend angepasst. Beim Thema Wohnungsanpassung geht es bei weitem nicht nur um den Aspekt des Älterwerdens, sondern auch um das Leben mit Krankheitsbildern und Einschränkungen, die z.B. die Veränderung der Badgestaltung oder den Einsatz von Hilfsmitteln nötig machen. Die meisten Menschen wünschen sich auch bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit zuhause bleiben zu können.

Zudem sprechen auch die angespannte Personalsituation und die Kostenentwicklung in den stationären Pflegeeinrichtungen für diesen Ansatz. Eine professionelle Wohnungspassungsberatung kann jedoch viel mehr als die Wohnsituation an vorhandene Einschränkungen anzupassen, sie ist in der Lage präventiv zu wirken, d.h. Gefahrenstellen im Vorfeld zu erkennen und darauf basierend Veränderungen vorzuschlagen. So können oftmals Stürze verhindert werden und eine Pflegebedürftigkeit verzögert oder sogar gänzlich vermieden werden. Dieser Aspekt ist nicht nur im Einzelinteresse der betroffenen Personen, sondern angesichts der angespannten Situation in der Langzeitpflege gesellschaftlich und sozialpolitisch zunehmend wichtiger.

2. Bestehende Musterwohnungen in bayerischen Kommunen

In Bayern sind bereits in jedem Regierungsbezirk Musterwohnungen entstanden, dank großzügiger Förderung durch das Bayerische Sozialministerium1. Diese Förderung ist jedoch ausgelaufen, da es nicht das Ziel war, Musterwohnungen flächendeckend zu fördern, sondern in den sieben Regierungsbezirken jeweils eine derartige Einrichtung mit regionaler Ausstrahlung zu etablieren. Insofern muss jede Kommune nun selbst überlegen, ob und wieviel Geld sie für eine eigene Musterwohnung bereitstellen will. Zentrale Bedingung für die Einrichtung einer Musterwohnung ist in jedem Fall zwingend auch die Schaffung einer Personalstelle, die für Koordination, Kooperation mit Betrieben und Kundenbetreuung zuständig ist. Bei der Einrichtung einer Musterwohnung sollte der Mietvertrag für eine längere Laufzeit angelegt werden, auch um eigenen Ausgaben für Umbauten und Investitionen von kooperierenden Betrieben in Ausstattung zur Ausstellung gerecht zu werden. Damit einhergehen muss auch eine langfristige Sicherstellung der stellenmäßigen Koordination einer Musterwohnung. Eine Projektförderung, die im Regelfall nur auf einen kürzeren Zeitraum von ca. drei Jahren wirksam wird, scheidet daher als dauerhafte Finanzierungsgrundlage für eine Musterwohnung und deren Koordinierung aus. Eine Finanzierung des Projekts über Fördermittel könnte lediglich eine Brücke schlagen,

1 Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens des Ministeriums, bei dem pro Regierungsbezirk ein Projekt den Zuschlag erhielt.

wenn die verlässliche längerfristige Finanzierung erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt gesichert greift. Unter diesen Voraussetzungen könnten etwa vorübergehende Fördermöglichkeiten der Personalkostenbezuschussung über die Förderrichtlinie des Landes Bayern „Gute Pflege“ geprüft werden, allerdings muss auch hier die Stadt einen deutlichen Eigenanteil von 20% aufbringen.

Einige Beispiele für bestehende Musterwohnungen sind folgende2: ● Musterhaus im Landkreis Würzburg (Prosselsheimer Str. 16, 97273 Kürnach): In Zusammenarbeit mit über 40 Kooperationspartnern und Handwerksbetrieben ist hier ein Haus entstanden, in dem sich zeigen lässt, wie selbstständiges Leben im eigenen Zuhause auch im Alter oder mit Einschränkungen möglichst lange und mühelos gelingen kann. Zertifizierte Wohnberatende von WIRKOM- MUNAL (Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg) stehen vor Ort zur Verfügung, stellen praktische Lösungen für die verschiedenen Wohnbereiche vor und zeigen Möglichkeiten auf, wie ein erforderlicher Umbau des eigenen Zuhauses realisiert werden kann. ● Musterwohnung im Landkreis Augsburg (Bismarckstr. 62, 86391 Stadtbergen): Hier wird gezeigt, wie man sein Wohnumfeld bereits mit kleinen Maßnahmen barrierearm und altersgerecht gestalten kann. Die Wohnung umfasst einen barrierefreien Eingangsbereich, ein kombiniertes Wohn-/ Esszimmer mit offener Küche, ein Bad sowie ein Schlafzimmer. Es werden verschiedene Funktionsmöbel, Hilfsmittel und Beispiele für technische Assistenzsysteme (AAL) vorgestellt. ● Musterwohnung im Landkreis Hof (Ernst-Reuter-Str. 70, 95030 Hof): Die barrierefreie Musterwohnung "DEIN ZUHAUSE – jetzt und später" ist 105 Quadratmeter groß und bietet ein erlebbares Umfeld, um sich selbst ein praktisches Bild von den unterschiedlichen Möglichkeiten der Barrierefreiheit zu machen. Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt Musterwohnung von der Fakultät für interdisziplinäre und innovative Wissenschaften der Hochschule Hof, Campus Kronach. ● Musterwohnung Coburg (Pettenkofer Straße, 96450 Coburg): In der Wohnung erhalten Bürgerinnen und Bürger neutrale Beratung und Informationen zu Anpassungsmöglichkeiten wie zum Beispiel des Bades und der Küche. Außerdem stehen Technische Hilfsmittel, wie z.B. Smart Home und Alltagshilfen, bereit. ● Musterwohnung Garmisch-Partenkirchen (Parkstr. 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen): In der Musterwohnung LIVING PLUS können sich Interessierte unverbindlich und anschaulich Raum- und Möbelanpassungen aller Art erklären lassen. Die Musterwohnung gibt auch Einblicke in spezielle technische Assistenzsysteme (kurz AAL). Dazu gehören zum Beispiel steuerbare Lichtsysteme, technikgestützte Sturzmelder oder automatische Herdabschaltungen. Die Räumlichkeiten werden gemeinsam mit dem Forschungszentrum Geriatronik der Technischen Universität München genutzt. ● Lehr- und Forschungswohnung Kempten (Hauffstraße 9, 87437 Kempten): Das AAL Living Lab der Hochschule Kempten ist eine Wohnung in einer von der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Allgäu eG betriebenen Seniorenwohnanlage, die die Hochschule angemietet und zu einer Lehr- und Forschungswohnung umgestaltet hat. Sie ist mit verschiedenen technischen Assistenzsystemen ausgestattet, die Menschen mit altersbedingten oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen können. ● Musterwohnung München (Konrad-Zuse-Platz 11, 81829 München): Das „Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen“ zeigt in einer Ausstellung (ca. 450 qm), wie Wohnungen barrierefrei gestaltet oder umgebaut werden können. Es kann ausprobiert werden, wie praktisch Alltagshilfen und Hilfsmittel beim Anziehen, Essen oder bei der Körperhygiene sind. Auch technische Unterstützungssysteme können in ihrer Handhabung und Nützlichkeit getestet werden. ● Musterwohnung im Landkreis Roth (Gartenstr. 30a, 91154 Roth): In der barrierefreien „Musterwohnung Tabea“ (Akronym für „Technik, Alltag, Barrierefreiheit, Erleben, für Alle“) wird gezeigt, wie der eigene Wohnraum barrierefrei und sicher gestalten werden kann; ferner werden Hilfsmittel und Alltagshelfer präsentiert, die Menschen mit Einschränkungen der Mobilität, des Greifens, des Essens, der Seh- und Hörfähigkeit und bei demenzieller Erkrankung unterstützen können. Die Wohnung wird kontinuierlich mit neuen Produkten ergänzt. Auch werden immer wieder wechselnde Schwerpunktthemen in der Wohnung präsentiert (z.B. demenzfreundliches Wohnzimmer).

2 Quelle: https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/wohnen/altersgerechte-musterwohnungen.html

Die Realisierung und Finanzierung der bestehenden Musterwohnungen erfolgte jeweils auf sehr unterschiedliche Art und Weise. Häufig wurde auch auf vorhandene Stiftungsgelder zurückgegriffen. Im Landkreis Roth (Musterwohnung Tabea, s.o.) dagegen wurde eine ehemalige Hausmeisterwohnung zur Musterwohnung umgerüstet: die Räumlichkeiten hat der Landkreis vom Wohlfahrtsträger Diakoneo angemietet, dabei ist eine jährliche Mieterhöhung von 2 % festgeschrieben. Ferner wurden Sponsoringverträge mit verschiedenen Handwerksbetrieben geschlossen. Das Projekt wurde vom Freistaat einmalig gefördert. Die genannten Musterwohnungen werden in der Regel hauptamtlich betreut.

3. Aktuelle Situation in Nürnberg

Um sich über die Möglichkeiten altersgerechter Wohnungsausstattung, insbesondere technischer bzw. digitaler Unterstützungsformen, und den Einsatz von Hilfsmitteln zur Alltagsgestaltung bei körperlichen Beeinträchtigungen zu informieren, ist in Nürnberg der Pflegestützpunkt mit dem Angebot KO- WAB (Kompetenznetzwerk Wohnungsanpassungsberatung) die erste Anlaufstelle.

Die Wohnungsanpassungsberatung in Nürnberg ist mit dem Projekt KOWAB (Kompetenznetzwerk Wohnungsanpassungsberatung) seit 10 Jahren erfolgreich etabliert. Hier existiert eine Kooperation von mehreren Fachstellen, die sich in diesem Netzwerk zusammengefunden haben. Das Projekt KO- WAB agiert neutral, d.h. es werden keine Firmen oder Hilfsmittel besonders hervorgehoben oder bevorzugt. Diese Neutralität ist Voraussetzung, dass das Projekt an den Pflegestützpunkt „angebunden“ sein kann, da Neutralität in der Beratung im Betriebskonzept des Pflegestützpunkt mit unterschiedlichen Mittelgebern für den Pflegestützpunkt zentral vereinbart ist. Auswertungen zur Wohnberatung KOWAB können in den jeweiligen Jahresberichten des Pflegestützpunkts Nürnberg eingesehen werden.

Aktuell ist auf der Website des Pflegestützpunktes zudem ein digitaler Rundgang durch eine Musterwohnung möglich, nämlich durch die digitale Musterwohnung des Portals „Digitale Wohnberatung Bayern“ 3 (https://digitale-wohnberatung.bayern/virtueller-rundgang/); darüber hinaus ist die Musterwohnung „Tabea“ in Roth verlinkt (https://pflegestuetzpunkt.nuernberg.de/beratungsangebote/wohnungsanpassungsberatung/). Bei Bedarf bieten die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und –berater von KOWAB konkreten Austausch zu den entsprechenden, auf der Website dargestellten Möglichkeiten an, bzw. halten Vorträge hierzu (Präsentation mit Beispielen für den Umbau etc.).

Musterwohnungen, ob digital oder tatsächlich vorhanden, bieten den Menschen verschiedene Möglichkeiten und Hinweise, z.B. ● wie Hilfsmittel eingesetzt werden können, ● Tipps zu Einrichtungs- und Einrichtungsgegenständen (Tische, Sessel, Badschränke), ● zum Einsatz von kleinen Gegenständen des Alltags z.B. in der Küche (Besteck etc.), ● welche Möglichkeiten der Sturzprävention möglich und sinnvoll sind, ● feste Einbauten, die im Alltag mit körperlichen Einschränkungen unterstützen.

In der Beratungspraxis des Pflegestützpunkts wird allerdings oftmals wahrgenommen, dass sich Ratsuchende diese Möglichkeiten nicht anschaulich vorstellen können. Sie möchten die entsprechenden Gegenstände und Anpassungen real erleben. Schließlich werden oft enorme eigene Finanzen zur Investition eines Umbaus eingesetzt und dabei spielt es eine Rolle, eine genaue Vorstellung zu bekommen. Auch entstehen Fragen oft erst dann, wenn etwas haptisch erlebt und ausprobiert wird.

3 Ein weiteres Beispiel für einen virtuellen Rundgang ist über das Portal “Sicheres Pflegen zu Hause“ abrufbar, verlinkt über die Website „Digitales Demenzregister Bayern“, kurz digiDEM Bayern (https://digidem-bayern.de/digitales-angebot-portal-sicheres-pflegen-zu-hause/).

Besonders im Bereich AAL (Ambient-Assisted-Living – umgebungs unterstützendes Leben, Überbegriff für eine Vielzahl von Technologien) wird der Einsatz von miteinander vernetzter intelligenter Technik das Wohnen der Zukunft verändern und kann insbesondere den Verbleib in der Häuslichkeit für Seniorinnen und Senioren erleichtern oder gar erst ermöglichen. Die Präsentation entsprechender Lösungen in einer Musterwohnung wäre wünschenswert.

Musterwohnungen, die lediglich digital erfahren werden können, vermitteln erste Eindrücke und sind grundsätzlich zeit- und ressourcensparend. Ob sie jedoch den Zweck erfüllt, Maßnahmen der Wohnungsanpassung dann tatsächlich umzusetzen, erscheint möglicherweise fraglich. Außerdem werden damit Menschen ausgeschlossen, die (noch) nicht digital angebunden sind.

Die derzeitige Wohnungsanpassungsberatung ausschließlich durch ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater erscheint auch im Rahmen der demografischen Entwicklung kaum mehr ausreichend. Das Konzept birgt stets das Risiko, dass Ehrenamtliche etwa aufgrund von Krankheit kurzfristig aussetzen müssen und das Unterstützungsangebot dann nicht mehr stabil aufrechterhalten werden kann. Dass ältere Menschen mit Pflegebedarf so lange wie möglich gut unterstützt in der eigenen Häuslichkeit leben können und präventive Maßnahmen höhere Pflegebedarfe verhindern bzw. aufschieben, wird angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege noch viel wichtiger als bisher. Damit soll keineswegs der Einsatz und das Engagement der ehrenamtlichen Kolleginnen und Kolleginnen geschmälert werden. Vielmehr geht es darum, das hochengagierte ehrenamtliche Team durch eine hauptamtliche ausreichende kontinuierliche Begleitung mit Qualifizierung auf dem aktuellen Stand zu unterstützen. Im Rahmen der Etablierung einer Musterwohnung wäre KOWAB eng einzubetten. Die Koordinierungsstelle für die Musterwohnung sollte mit einer/m hauptamtlichen zertifizierten Wohnberater/in im Seniorenamt besetzt werden. Deren/dessen Aufgaben würden für die Musterwohnung v.a. umfassen: Konzept, Organisation, Besucherbetreuung, Koordination von Führungen (im Rahmen von fachkundigen Führungen durch eine Musterwohnung kann der sinnvolle Einsatz z.B. von Hilfsmitteln erklärt und ausprobiert werden), Kooperation mit Partnern etc. Auch die unverzichtbare Neuausrichtung von KOWAB sollte Aufgabenstellung für die Koordinierungsstelle sein. Damit wäre sichergestellt, dass KOWAB auch zukünftig ausreichend hervorragende, umfassende, bedarfsgerechte und zeitgemäße Beratungen für die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger anbieten kann. Die Zahl der Wohnberatungen erreichte im Berichtsjahr 2024 113 Anfragen, im Vergleich zu 86 Anfragen in 2023 - so viele wie noch nie seit Bestehen des Projekts.

Die Relevanz des Beratungsangebots zur Wohnungsanpassung wird in den letzten Jahren von vielen Kommunen und Landkreisen auch im Nürnberger Umland aufgenommen, da sich der Großteil der Menschen wünscht, trotz Pflegebedarf zu Hause zu leben. Ziel ist es ebenso, den Druck auf die stationäre Pflege zu verringern. So wurden vielfach neue Beratungsstellen etabliert und zertifizierte Wohnberaterinnen und Wohnberater zur Wohnungsanpassungsberatung bei den Kommunen und Landkreisen eingestellt. Ergänzend zu den persönlichen Wohnberatungen im häuslichen Kontext, ergibt sich für Kommunen, die Musterwohnungen oder Musterhäuser anbieten für die Beratung in jedem Fall ein Mehrwert.

  1. Bedingungen und Kosten der Realisierung einer altersgerechten Musterwohnung in Nürnberg

Dreh- und Angelpunkt für die Schaffung einer Musterwohnung ist die Finanzierung. Die Realisierung einer Musterwohnung in Nürnberg ist nicht ohne die langfristige Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel möglich. Dazu gehören Miet- und Betriebskosten, Ausstattungskosten sowie Personalkosten.

Die Entwicklung einer Musterwohnung oder eines Musterhauses erfordert langfristige Planungen. Vorbereitende Aufgaben sind etwa die Suche nach einem Mietobjekt, entsprechende Umbaumaßnahmen, das Finden von Kooperationspartnern, Konzeptentwicklung etc. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass von einer längeren Entwicklungsphase auszugehen ist und eine Mietphase von mindestens 10 Jahren sinnvoll ist.

Örtliche Voraussetzungen für das Objekt sind eine zentrale Lage (gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln), Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Toilettenanlagen etc.

Die Kosten für die Ausstattung sind kaum seriös anzugeben, da sich diese auf das zur Verfügung stehende Objekt und die entsprechenden Räume beziehen. Hierbei sind Kooperationspartner zu finden, ggf. könnten Einbauten/Objekte/Systeme kostenlos ausgeliehen werden. Folgende Übersicht stellt lediglich eine Schätzung dar:

Badausstattung: 40.000 Euro
Küche/Essbereich: 20.000 Euro
Schlafzimmer: 5.000 Euro
Licht/Beschattung: 4.000 Euro
AAL: 5.000 Euro
Hilfsmittel: 30.000 Euro

(Quelle: Eigene Einschätzung aufgrund persönlicher Mitteilungen)

Um aktuell zu bleiben, muss eine Musterwohnung ständig ergänzt und den neuen Entwicklungen angepasst werden. Insofern sind nicht nur einmalig finanzielle Mittel für Ausstattung einzuplanen, sondern dauerhaft.

Darüber hinaus sind jährlich anfallende Miet- und Betriebskosten (Strom, Wasser, Reinigung etc.) in den Finanzplan einzukalkulieren (abhängig von Größe des Objekts).

Die Personalkosten sind abhängig von der zu erarbeitenden Konzeption. Wie oben angemerkt ist davon auszugehen, dass angesichts der breiten Aufgabenstellung für die hauptamtliche Personalstelle 1 VZ-Stelle erforderlich ist.

Zwecks Realisierung (Bau, Vermietung) einer Musterwohnung wurden in der Vergangenheit eine Reihe von Gesprächen geführt. So ist für die wbg die kostenlose Bereitstellung einer Wohnung nicht realisierbar, abgesehen davon, dass die Nachfragesituation am Wohnungsmarkt einer derartigen Umnutzung entgegensteht.

Gespräche fanden auch mit der Investoren-Familie Raab statt, die in Langwasser eine Wohnanlage für ältere Menschen plant. Hier ging es darum, eine Begegnungsstätte in der Anlage von Beginn an als eine Art Musterwohnung anzulegen, wobei dennoch Mietkosten für das Seniorenamt anfielen und Besichtigungen bspw. zeitlich nur dann möglich wären, wenn die Begegnungsstätte nicht von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Anlage genutzt wird.

Auch wurden Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit dem Zukunftsmuseum oder für eine Heimat der Musterwohnung im ehemaligen Kaufhof angestellt. Darüber hinaus zeigte sich das ESW (Evangelisches Siedlungswerk) interessiert. Allerdings besteht auch hier die genannte Umwidmungsproblematik und die ungeklärte Frage der Übernahme der Mietkosten durch die Stadt Nürnberg.

Mit dem NürnbergStift wurde die Möglichkeit angesprochen, eine Hausmeisterwohnung im Heilig- Geist-Spital als Musterwohnung zu nutzen und mit Schwerpunkt auf digitale Assistenzsysteme (neben klassischer Barrierefreiheit und Alltagshelfern) auszustatten. Es liegt dabei insbesondere auch im Interesse des PPZ, digitale Unterstützungssysteme in der ambulanten Pflege bekannter zu machen (z.B. Sturzsensorik, telemedizinische Anbindung etc.). Nach Rückmeldung der Stiftungsverwaltung muss die anvisierte Wohnung im Heilig-Geist-Spital nach den Förderbestimmungen jedoch wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Selbstverständlich hat der Stiftungszweck und die Nutzungsbindung hier Vorrang.

Zur Weiterführung der Gespräche bedarf es, wie erwähnt, einer Grundsatzentscheidung der Stadt, ob die skizzierten Kosten zur Realisierung einer Musterwohnung langfristig übernommen werden. Aus Sicht des Seniorenamts erscheint der sozialpolitische Nutzen eines solchen Vorhabens durchaus gegeben, angesichts der auf unabsehbare Dauer angespannten Haushaltslage jedoch problematisch.

5. Alternativen

Sofern die Finanzierung und der Unterhalt einer altersgerechten Musterwohnung und deren Koordination zunächst nicht in Frage kommt, bietet sich mit entsprechendem organisatorischem Aufwand (Anmeldungen, Busunternehmen, Klärung der Versicherung, Kosten für Teilnehmende etc.) vorübergehend die Organisation von Busreisen zu bestehenden Musterwohnungen an, beispielsweise nach Roth zur Musterwohnung Tabea. Ein derartiges Angebot wurde in der Vergangenheit bereits durch den Stadtseniorenrat gemacht.

Darüber hinaus könnten Beratungstermine für kleine Gruppen im Rahmen einer virtuellen Tour, begleitet durch ehrenamtliche Wohnberaterinnen und –berater von KOWAB, organisiert werden, beispielsweise im Treff Bleiweiß.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.04.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Weltseniorentag

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.07.2024

Anlagen: Sachverhalt_Weltseniorentag 2024-07-25_Antrag_SPD_Weltsenioren_innentag

Bericht:

Der vorliegende Bericht antwortet auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion "Weltsenior:innentag" vom 25.07.2024 und gibt einen Rückblick auf die bereits erfolgte Umsetzung der Aktionen/Feierlichkeiten zum Weltseniorentag am 1. Oktober des vergangenen Jahres. Zudem werden aktuelle Planungen für 2025 und die Folgejahre genannt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote zum Weltseniorentag wenden sich an ältere Menschen, unabhängig von kulturellem, religiösem und sozialem Hintergrund oder sexueller Orientierung.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Weltseniorinnen- und -seniorentag

1 Einleitung Mit diesem Bericht wird Stellung bezogen auf den Antrag „Weltsenior:innentag“ der SPD- Stadtratsfraktion vom 25. Juli 2024.

Aufgegriffen wurde das Thema „Weltseniorentag“ auf Anregung des Arbeitskreises Kultur des Stadtseniorenrates unter der Federführung von Prof. Dorothea Geuthner und Jutta Rossmann. Am 1. Oktober 2024 wurde in Nürnberg erstmals der bereits 1990 von der UN proklamierte „Welttag für ältere Menschen“ mit verschiedenen Aktionen begangen. Ziel war es, das Thema „Älterwerden“ bzw. „Ältersein“ mit all seinen Facetten in die Öffentlichkeit zu tragen, um dort zu Diskussion, aktiver Teilhabe, (Demokratie-)Bildung, Wohlbefinden und zur Wertschätzung der Lebensleistung von Seniorinnen und Senioren beizutragen.

Daher wird hier einerseits ein Rückblick auf die erfolgreiche Umsetzung am vergangenen 1. Oktober 2024 geworfen, und andererseits ein Einblick in die aktuellen Planungen zum Weltseniorentag 2025 sowie ein Ausblick auf die Folgejahre abgebildet.

2 Rückblick Umsetzung Weltseniorentag 2024 In Zusammenarbeit mit dem Seniorenamt, freien Trägern, Museen und städtischen Einrichtungen konnte der Stadtseniorenrat am 1. Oktober 2024 ein vielfältiges Programm speziell für Seniorinnen und Senioren anbieten, das unterschiedlichsten Belangen der älteren Generationen gerecht werden konnte – vom Wunsch nach einem „offenen Ohr“ und Information, über das Bedürfnis nach Geselligkeit und spiritueller „Nahrung“, bis hin zur Befriedigung von Bildungs- und Gestaltungsansprüchen auf kultureller und gesellschaftspolitischer Ebene (vgl. 2.1 bis 2.5). Unter der Regie des Seniorenamts wurde auf die Erfordernisse einer kultursensiblen Altersarbeit eingegangen und für Multiplikatoren und Akteure ein Impulsvortrag mit anschließendem Workshop angeboten (vgl. 2.6)

2.1 Information und „Offenes Ohr“ 2.1.1 Stadtseniorenrat Infostände Zwischen 10 und 16 Uhr informierten Vertreterinnen und Vertreter des Stadtseniorenrats in Kooperation mit dem Curatorium Altern gestalten an Ständen in der Karolinenstraße nahe Breuninger, im Deutschen Museum (Zukunftsmuseum) sowie im Kulturladen Almoshof über ihre Arbeit und boten erfolgreich die städtische Seniorenkulturkarte zum Verkauf an. Viele Interessierte kamen offen auf die Delegierten zu, vor allem am Pavillon in der Fußgängerzone. Bei den Gesprächen wurden vor allem Themen wie Demenz, Krankheit und Pflege aufgegriffen, aber auch das Bedürfnis nach einem „offenen Ohr“ und die Thematik Einsamkeit kamen deutlich zum Ausdruck. Für Seniorinnen und Senioren mit schmalem Geldbeutel, die aber dennoch keinen Anspruch auf den „Nürnberg Pass“ haben, war der Ruf nach einem preisgünstigen Nahverkehrsticket laut zu vernehmen. Auf Moderationskarten konnten Interessierte auf die Fragen „Was liegt Ihnen im Alter am Herzen?“ und „Wo bringen Sie sich ein, wo können Sie mitmachen?“ antworten. Beobachtungen zeigen insgesamt, dass Seniorinnen

und Senioren, die sich selbst in Vereinen und/oder im Ehrenamt einbringen, auch von einer höheren Lebenszufriedenheit berichten können.

2.1.2 Pflegestützpunkt Im Seniorenrathaus wurde von 14.30 bis 15.30 Uhr ein Vortrag zur Arbeit des Pflegestützpunktes angeboten. Vermutlich aufgrund der Fülle der Angebote an diesem Tag, fand dieses Angebot kaum Nachfrage und fiel aus.

2.1.3 Infostand der Firma „Reha und Care“ Mitarbeitende von „Reha und Care“ stellten im Rahmen des bunten Programms zum Weltseniorentag auf Schloss Almoshof diverse Hilfsmittel für ältere Personen vor. Besonders nachgefragt wurden Rollatoren und z.B. Zangen zum Aufheben von Dingen, ohne sich bücken zu müssen. Die Angebote an diesem Stand stießen auf großes Interesse.

2.2 Kunst, Kultur, (Demokratie-)Bildung

Auch unterschiedliche kulturelle Angebote wurden im Rahmen des Weltseniorentags ganz bewusst ausgewählt und angeboten. „Die Möglichkeit, aktiv oder passiv an kulturellen Angeboten teilzunehmen, spielt eine bedeutende Rolle für das Wohlbefinden und die Lebensqualität im Alter. Kultur, verstanden als gemeinschaftliches Erbe einer Gesellschaft, eröffnet neue Perspektiven, fördert Entdeckungen und bietet zahlreiche Gelegenheiten zur Mitgestaltung. Sie ermöglicht es älteren Menschen, ihre Erfahrungen und ihr Wissen weiterzugeben, sich kreativ auszudrücken und am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Dadurch wird die soziale Integration gestärkt und der Dialog zwischen den Generationen gefördert. Verschiedene kulturelle Angebote tragen dazu bei, das Selbstwertgefühl und die Identität im Alter zu festigen. Zudem können sie Einsamkeit verringern und sich positiv auf die Gesundheit und Lebenserwartung auswirken“. (Dorothea Geuthner u. Jutta Rossmann, Sprecherinnen des AK Kultur des StSRs)

2.2.1 Museum Industriekultur Ein Spaziergang von 10 bis 11 Uhr rund um das derzeit geschlossene Museum thematisierte die Geschichte und Zukunft des Museums für Industriekultur. Dieses Angebot wurde vermutlich auch aufgrund der Baustellen-Situation nur von wenigen Besucherinnen und Besuchern angenommen.

2.2.2 Naturhistorisches Museum Bei einer Führung von 13 bis 14 Uhr durch die einzige Ausstellung Nabatäischer Kunst nördlich der Alpen wurden die Ergebnisse der über 50-jährigen Ausgrabungen und Forschungen über die Felsenstadt Petra in Jordanien präsentiert.

2.2.3 Neues Museum Spezielle Führungen für Seniorinnen und Senioren wurden angeboten.

2.2.4 Deutsches Museum (Zukunftsmuseum) Im Zukunftsmuseum wurde am 1. Oktober von 10 bis 16 Uhr ein ermäßigter Eintritt in Höhe von zwei Euro für Personen ab 65 Jahren gewährt. Mit einem eigens zusammengestellten

Programm für den Festtag, boten sich den Besucherinnen und Besuchern am Vormittag Gespräche mit dem Roboter AMECA und eine Wissenschaftsshow an. Am Nachmittag folgten u.a. Touren durch die Ausstellungen, Mitmach-Aktionen (Gedächtnistraining und BrainGym) und drei Labor-Programme: Essen, 3D und Klima. Ein Tanzprojekt Ü60 präsentierte eindrücklich seine bewegenden Künste. Zwischenzeitlich wurde eine Podcast-Folge in der Reihe „Die Zukunft spricht – Der Podcast aus dem Nürnberger Zukunftsmuseum“ mit dem Titel „Altern ist Zukunft“ veröffentlicht, in dem Susanne Grube, Leiterin des Bereichs Programme/Bildung und Labore am Zukunftsmuseum, Stadtseniorenrätin Ingrid Debler und Prof. Dr. Frieder Lang über Altersdiskriminierung, Sexualität, Einsamkeit und den Einfluss von Robotik auf das Leben älterer Menschen sprechen und auf die erstmaligen Aktionen am Weltseniorentag 2024 hinweisen.

2.2.5 Kunstausstellung im Kulturladen Almoshof

Teilnehmende Seniorinnen und Senioren konnten die Gelegenheit wahrnehmen, eine der

jährlich sieben wechselnden Ausstellungen in den Räumen von Schloss Almoshof zu besu-

chen. Präsentiert wurden regionale Künstlerinnen, Künstler und Kunstgruppen.

2.3 Gemeinschaftserfahrungen 2.3.1 Cafeteria im Heilig-Geist-Spital – Kaffee, Kuchen und Musik Viel Nachfrage erhielt das zusätzliche Angebot der Cafeteria des Seniorenamts im Kreuzigungshof, mit Musik an der Tischharfe bei Kaffee und Kuchen im Rahmen der „Pause von zu Hause“. Dienstags und donnerstags finden in Kooperation mit dem Curatorium Altern Gestalten diese besonderen Pausen an den Nachmittagen mit Blick auf die Pegnitz statt. Betreuungsbedürftige ältere Menschen werden von Ehrenamtlichen betreut, aktiviert und motiviert, während Angehörige die Gelegenheit nutzen können, Termine wahrzunehmen, Einkäufe zu erledigen oder die Zeit anderweitig für sich zu gestalten.

2.3.2 Mitsingkonzert mit Akkordeon-Begleitung Ein besonderes Gemeinschaftserlebnis bot das Seniorennetzwerk Knoblauchsland in Zusammenarbeit mit dem Kulturladen Schloss Almoshof den ca. 35 Besucherinnen und Besuchern, als zum gemeinsamen Singen zu Akkordeon-Klängen in den Seminarraum des Kulturladens eingeladen wurde. Musiker Marcus „Max“ Stadler stellte dazu Liederbücher in Großschrift zur Verfügung.

2.3.3 Kartoffelsuppe, Kuchen und Kaffee Das vielfältige Programm auf Schloss Almoshof wurde abgerundet durch das Angebot kulinarischer Köstlichkeiten im Schlosscafé. Zum Mittagstisch konnten Kartoffelsuppe und zum Nachmittag selbst gebackener Kuchen serviert werden, was regen Absatz fand.

2.4 Bewegung 2.4.1 Ermäßigter Eintritt in städtische Hallenbäder Mit der Verwaltung von NürnbergBad konnte für den Weltseniorentag ein vergünstigter Eintritt für alle Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre, gegen Vorlage des Personalausweises in allen städtischen Hallenbäder zum Eintrittspreis von € 3,60 (ganztags) vereinbart werden.

2.4.2 Mitmachangebote Sportverein Eine Kooperation des Seniorennetzwerks Knoblauchsland und des Kulturladens Schloss Almoshof sowie des Sportverein Post SV ermöglichte am Vormittag und Nachmittag Schnuppermitmach-Bewegungsangebote im Bereich Gymnastik und Sturzprävention mit den Titeln „Aktiv und Vital“ und „Mobil und Standfest im Alter“. Die jeweils ca. 20-minütigen Angebote nahmen vorwiegend weibliche Teilnehmerinnen wahr.

2.5 Andacht 2.5.1 Gemeinsame Andacht in der Kapelle des Heilig-Geist-Spitals Zum Abschluss des Tagesprogramms fanden sich etwa 30 Besucherinnen und Besucher zu einer interreligiösen Andacht mit dem Titel „Das Leben soll gefeiert werden – ganz besonders im Alter“ in der Kapelle des Heilig-Geist-Spitals ein (Zugang leider nicht barrierefrei; fünf Treppenstufen). Gemeinsam wurde über die Worte des jahrtausendealten Psalms „Meine Zeit in deinen Händen“ (Psalm 31) und dessen Neuinterpretation von Prädikantin Jutta Rossmann nachgedacht, gesungen und den Klängen von besinnlicher Geigenmusik gelauscht. Mit diesem Angebot, konnte der Stadtseniorenrat Anregungen auf Antworten von Fragen von Senior*innen geben, die sich auf religiös-philosophischer Ebene stellen.

2.6 Kultursensible Seniorenarbeit – Impulsvortrag und Workshops für Multiplikatorinnen, Multiplikatoren und Akteure mit Beteiligung der Stadtbevölkerung

Anlässlich des Weltseniorentags 2024 veranstaltete das Seniorenamt am 01. Oktober 2024 im Treff Bleiweiß den Workshop „Vielfalt im Alter – Aufgaben und Herausforderungen der interkulturellen Arbeit mit Seniorinnen und Senioren“.

Der Austausch mit knapp 60 Akteuren und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Seniorenarbeit und speziell in der interkulturellen Seniorenarbeit, mit Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppe sowie Interessierten, sollte einen Beitrag dazu leisten, die verschieden Perspektiven, Problemlagen und Bedarfe von älteren Menschen mit internationaler Familiengeschichte in unserer Stadt besser kennen zu lernen und zu berücksichtigen, um Vielfalt als Grundkonstante auch in der Seniorenarbeit noch fester zu verankern.

Wenn man die Altersgruppe 65 + betrachtet, leben in Nürnberg 21.500 Deutsche mit einem Migrationshintergrund. Das ist unter den über 65-jährigen ein Anteil von 19,8 Prozent. Hinzu kommen 16.000 über 65-Jährige ohne deutschen Pass; ein Anteil von knapp 15 Prozent.

Nach einem Impulsvortrag "Kultursensible Senior*innenarbeit – Luxus oder Notwendigkeit? Interkulturelle Senior*innenarbeit am Beispiel der Stadt Köln.“ wurde in vier Workshops im World-Café-Format mit Thementischen Herausforderungen und Impulse für die künftige Arbeit diskutiert:

I. Kultursensible Unterstützung für pflegende Angehörige Hier wurden vor allem Bedürfnisse und Problemlagen von Angehörigen diskutiert, die Pflegebedürftige mit unterschiedlichen internationalen Familiengeschichten zuhause betreuen; es wurden Informationen, Ressourcen und Best Practices ausgetauscht, um ein besseres Ver-

ständnis für die Herausforderungen im Bereich der Pflege zu entwickeln, die sich aus kulturellen Unterschieden ergeben. Dabei wurden u.a. die Bedeutung niedrigschwelliger interkultureller Informationsangebote hervorgehoben.

II. Bildungs- und Freizeitangebote; Mitmachangebote und Engagement Hier widmeten sich die Teilnehmenden der Frage, wie Teilhabe, aktives Älterwerden und Gemeinschaft für alle älteren Menschen in Nürnberg gefördert werden können, unabhängig von ihrem kulturellen Hintergrund. Es wurden unterschiedliche Erfahrungen zusammengetragen, um Angebote zu identifizieren und zu entwickeln, die den Bildungs- und Freizeitbedürfnissen sowie Fähigkeiten der Zielgruppen gerecht werden; auch Gelingensfaktoren für eine aktive Einbindung und Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren wurden thematisiert. Betont wurde dabei die Bedeutung des Kontakts zu unterschiedlichen religiösen und kulturellen Einrichtungen sowie die Bedeutung mehrsprachiger Informationen zu Angeboten, von denen auch Nicht-(bzw. Kaum-)Deutschsprechende profitieren können. Kulturübergreifende Angebote bzw. interkulturelle Feste wurden als geeignete Anlässe erarbeitet, um für eine vertiefte Zusammenarbeit im Sinne von kulturspezifischen Kooperationsangeboten in Kontakt zu kommen.

III. Kultursensible Beratung Hier stand die Frage im Fokus, welche spezifischen Bedürfnisse an Beratung und welche Beratungsthemen Seniorinnen und Senioren mit internationalen Familiengeschichten formulieren. Im Austausch wurden Kriterien erarbeitet, wie kultursensible Beratungen passgenau gestaltet werden können – mit dem Ziel, Seniorinnen und Senioren den Zugang zu Informationen, Ressourcen und Unterstützung zu erleichtern, die auf ihre kulturellen und sozialen Bedürfnisse abgestimmt sind. Hervorgehoben wurde dabei die Bedeutung von kulturellem Wissen über die verschiedenen Herkunftsländer, das Potential ehrenamtlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die konkrete Unterstützung bei Anträgen durch ehrenamtliche Ämter- und Beratungslotsinnen und -lotsen.

VI. Zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit Hier wurden Strategien und Ansätze für eine zielgruppenorientierte, erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit diskutiert, mit dem Ziel Informationen und Angebote erfolgreich an ältere Menschen mit internationalen Familiengeschichten zu vermitteln. In den Fokus rückte dabei die Bedeutung einer Bebilderung von (Veranstaltungs-)Publikationen, die der kulturellen Vielfalt der modernen Stadtgesellschaft gerecht wird. Für Angebote, von denen auch Nicht-(bzw. Kaum-)Deutschsprechende profitieren können, wurde die Produktion von Flyern in mehreren Sprachen diskutiert; neben der Bedeutung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus verschiedenen Communities wurde beispielsweise der Newsletter des Interkulturbüros als guter Kommunikationskanal für die Verbreitung entsprechender Informationen herausgestellt.

Abschließend wurde als Fazit des Workshops im Rahmen des Weltseniorentags diskutiert inwiefern für Teilgruppen mit besonderen Bedürfnislagen jeweils spezifische Angebote kreiert werden sollen, oder ob sämtliche Angebote als offen für alle konzipiert und kommuniziert

werden sollten. Offene Angebote bergen dabei das Risiko, dass sich bestimmte Teilgruppen

nicht angesprochen fühlen – etwa aufgrund kultureller Prägungen oder auch aufgrund von

vorher gemachter Marginalisierungs- oder Diskriminierungserfahrungen. Gleichzeitig steht

die Kommune vor einem Gerechtigkeitsproblem, denn es wird aufgrund begrenzter Ressour-

cen nicht gelingen, für jede kulturelle Gruppe eigene Angebote vorzuhalten. Jede Bedürfnis-

und Bedarfslage mit passgenauen Angeboten zu adressieren, muss ein Stück weit Ideal blei-

ben.

3 Planungen Weltseniorentag 2025 Neben einer Fortführung und Weiterentwicklung der Aktionen, die bereits 2024 vom Stadtseniorenrat angestoßen wurden, wird 2025 eine breitere, trägerübergreifende Mitwirkung der Akteure der Seniorenarbeit im Stadtgebiet angestrebt: Hierzu versandte das Seniorenamt im Februar 2025 einen Aufruf zur Einreichung möglicher Angebote zum Weltseniorentag an zahlreiche Einrichtungen, Organisationen, Museen, und Initiativen. Hieraus werden Stadtseniorenrat und Seniorenamt ein Veranstaltungsprogramm zusammenstellen. Zentral koordiniert von Stadtseniorenrat und Seniorenamt werden die Angebote zum Weltseniorentag via unterschiedlicher Kommunikationskanäle (Programm-Flyer, Plakataktion, Mailings, Print- Anzeigen etc.), digital wie anlog, beworben.

4 Ausblick Ein Programm mit Angeboten zum Weltseniorentag soll zukünftig in ähnlicher Form jährlich organisiert werden. Das Seniorenamt begleitet den Aktionstag federführend aufgrund anderer im zweijährigen Turnus stattfindender Großveranstaltungen (Demografie-Forum, Nürnberger Pflegepreis) alle zwei Jahre. In den Jahren dazwischen übernimmt der AK Kultur des Stadtseniorenrates die Organisation des Weltseniorentages in einem kleineren Format.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.04.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis

Anlagen: 2025-04-10 Sachverhalt_Pflegepreis 2025-04-10 Beschlussvorschlag_Pflegepreis 2025-04-10 Richtlinien_Pflegepreis

Sachverhalt (kurz):

Seit 2019 wird alle zwei Jahre der Nürnberger Pflegepreis verliehen. Um die Öffentlichkeitswirksamkeit zu vergrößern, empfahl die Jury des Nürnberger Pflegepreises im Frühjahr 2024, neben dem bisherigen Preis für herausragende Konzepte in der Pflege einen Preis an Pflegeteams mithilfe eines Onlinevotings zu vergeben. Die Verwaltung hat die Richtlinien entsprechend ergänzt und zum "Konzeptpreis Pflege" den "Teampreis Pflege" mit Angaben zu Zielsetzung, Zielgruppen, Teilnahmeberechtigung, Teilnahmebedingungen, Nominierungs- und Votingverfahren sowie Preisgeld hinzugefügt. Das erweiterte Konzept soll entsprechend der neuen Richtlinien ab 2025 umgesetzt werden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 20.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 20.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Nürnberger Pflegepreis wird verliehen an Einrichtungen/Mitarbeitende in der Pflege, unabhängig von kulturellem, religiösem und sozialem Hintergrund oder sexueller Orientierung.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt die erweiterte Konzeption des Nürnberger Pflegepreises. Diese sieht zusätzlich zur bisherigen Vergabe von Preisen für herausragende/innovative Konzepte, auch eine Auszeichnung für Pflegeteams in Nürnberger Einrichtungen/Diensten vor, welche nominiert und dann per Online-Voting durch die Öffentlichkeit ermittelt werden. Das für alle Preise zu vergebende Preisgeld insgesamt liegt maximal bei 14.500€ und damit unter dem maximal vormals vergebenen Preisgeld von 15.000 €.

Sachverhalt:

Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis

Einleitung

Seit 2019 hat die Stadt Nürnberg den Nürnberger Pflegepreis für innovative Konzepte an Einrichtungen und ambulante Dienste in der Altenpflege verliehen, um innovative Modelle, Ansätze und Leistungen in der Pflege anzuregen, bekannt zu machen und zu würdigen sowie das Bild der Pflege in der Öffentlichkeit zu verbessern. Im Laufe der Zeit – auch bedingt durch die Corona-Pandemie - gingen die Bewerbungen für den Nürnberger Pflegepreis deutlich zurück. Um weiterhin eine breite Öffentlichkeitswirksamkeit für die Pflege zu erzielen, hat die Jury im Frühjahr 2024 vorgeschlagen, den Preis in einer zusätzlichen Kategorie zu vergeben: ein Team-Preis mit öffentlichem Votum. SenA hat die Idee aufgegriffen und die Richtlinien für eine erweiterte Konzeption entsprechend überarbeitet. Diese liegen nun in der Beilage vor.

Grundlagen

Das wiederkehrende Motto des Nürnberger Pflegepreises „Gute Pflege - Innovation, Qualität und Nachhaltigkeit in der Nürnberger Pflege“ wurde an den Anfang gestellt und wird nun schon in den Grundlagen der Richtlinien genannt.

Ausschreibung

Die Preisvergabe soll in zwei Kategorien erfolgen:  Konzeptpreis Pflege  Teampreis Pflege

Konzeptpreis Pflege

Auch beim Konzeptpreis Pflege wurden einige Änderungen eingefügt. Die Zielsetzung wurde etwas gestrafft. Außerdem wurde das Preisgeld verändert. Es wurde bisher nur ein Gesamt- Preisgeld von 15.000 € genannt, das auf mehrere Preise aufgeteilt werden kann. In Zukunft sollen für den Konzeptpreis insgesamt 10.000 € zur Verfügung stehen. Prämiert werden die 1-3 besten Konzepte, mit einzelnen festgelegten Preisgeldern. Außerdem wird ein Hinweis auf die festliche, öffentlichkeitswirksame Verleihung des Pflegepreises eingefügt. Bei den Teilnahmeberechtigten wurden die Berufsfachschulen für Pflege und die Hochschulen hinzugefügt. Bei den Teilnahmebedingungen entfällt die Bedingung, dass das Projekt oder Konzept „nach Möglichkeit bereits abgeschlossen“ ist. Damit können mehr Konzepte mit einbezogen werden.

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Bei den möglichen Themen für eingereichte Konzepte wurde erweitert um: Prävention, diversity-sensible Pflegekonzepte und Nutzung digitaler oder KI-basierter Technologien. Die Bewertungskriterien wurden gestrafft und von 8 auf 3 relevante Bewertungskriterien gekürzt.

Teampreis Pflege

Neu hinzugefügt wurde der Teampreis Pflege den Richtlinien. Das Ziel des Teampreises ist es, die außerordentlichen Leistungen von Pflegeteams, die sie Tag für Tag erbringen, anzuerkennen und in ihrer Vielfalt und Qualität öffentlich wertzuschätzen. Mit dem Teampreis Pflege sollen explizit nicht die Leistungen Einzelner, sondern die Zusammenarbeit im Team hervorgehoben werden. Teilnahmeberechtigt sind Pflegeteams, die in einer Nürnberger Einrichtung der Altenpflege arbeiten (ambulant, teilstationär oder stationär). Ein Team sollte i.d.R. aus mindestens 5 und maximal 35 Personen bestehen. Pflegeteams können sich selbst bewerben oder von jemandem (bspw. Pflegebedürftige, Angehörige, Vorgesetzte) nominiert werden. Es soll in Kooperation mit den Nürnberger Nachrichten ein Online-Voting stattfinden. Die drei Pflegeteams mit den meisten Onlinestimmen werden mit jeweils 1.500 € ausgezeichnet.

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Beschluss

I.

TOP: 5.3

Sozialausschuss

Sitzungsdatum 10.04.2025

öffentlich

Betreff: Erweitertes Konzept Nürnberger Pflegepreis

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Der Sozialausschuss beschließt die erweiterte Konzeption des Nürnberger Pflegepreises.

II. Ref. V

III. Abdruck an:

Ref. I/II / OrgA Ref. I/II / Stk Ref. III

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Christian Vogel Elisabeth Ries Margit Kimberlin

Richtlinien für die Vergabe des Nürnberger Pflegepreises

Bekanntmachung des Referats für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V/SenA) der Stadt Nürnberg vom 10.04.2025

1. Grundlagen

a. Das wiederkehrende Motto des Nürnberger Pflegepreises lautet „Gute Pflege - Innovation, Qualität und Nachhaltigkeit in der Nürnberger Pflege“. b. Die Auszeichnung mit dem Nürnberger Pflegepreis erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Nürnberg. c. Der Nürnberger Pflegepreis wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

2. Ausschreibung

a. Der Nürnberger Pflegepreis wird von der Stadt Nürnberg in den zwei Kategorien „Konzeptpreis Pflege“ und „Teampreis Pflege“ ausgelobt. b. Federführend bei Ausschreibung, Annahme von Vorschlägen, Werbung und Bearbeitung ist das Sozialreferat (Ref. V)/ Seniorenamt (SenA).

3. Konzeptpreis Pflege

3.1 Zielsetzung

Ziel des Preises ist die Auszeichnung herausragender Konzepte in der pflegerischen Versorgung alter Menschen, die in der Stadt Nürnberg erbracht wurden/ werden. Gewürdigt werden die Entwicklung, Einführung und Umsetzung innovativer praktischer Konzepte, die Vorbildcharakter besitzen. Der Konzeptpreis Pflege soll dazu beitragen, die Weiterentwicklung von Angeboten, die Eigeninitiative bei Einrichtungen/ Diensten sowie die Vernetzung in der Altenpflege zu fördern.

3.2 Auszeichnung

a. Ausgezeichnet werden die ein bis drei besten Konzepte. Das Preisgeld beträgt für den 1. Platz 5.000 €, für den 2. Platz 3.000 € und für den 3. Platz 2.000 €. Auch Anerkennungen können ausgesprochen werden. b. Die Verleihung des Pflegepreises findet öffentlichkeitswirksam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft statt.

3.3 Teilnahmeberechtigte

a. Hierunter fallen alle Institutionen und Akteure der Altenpflege mit Tätigkeitsbereich in der Stadt Nürnberg. Dazu zählen ambulante Pflegedienste, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (auch einzelne Stations-/Wohnbereichsteams), Berufsfachschulen für Pflege, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Vereine und sonstige Gruppen. b. Bei Kooperationsprojekten zwischen den o.g. Akteuren und anderen Organisationen muss die einreichende Institution aus Nürnberg sein.

3.4 Teilnahmebedingungen

Das vorgeschlagene Konzept soll aus den letzten 3 Jahren stammen und in der Praxis bereits implementiert sein (zumindest Pilotphase).

3.5 Themenfelder

Eingereicht werden können Konzepte zu u.a. folgenden Themenfeldern (Liste nicht abschließend):

Behinderung, für queere Menschen)

Ausbildungsprojekte

Pflegealltags

vorpflegerischen Bereich und zur Pflegeprävention.

3.6 Bewerbung

a. Für die Bewerbung gibt es ein zweistufiges Verfahren mit einer Kurzbewerbung im ersten Schritt. Nach Entscheidung der benannten Jury fordert das Seniorenamt im zweiten Schritt die ausgewählten Einrichtungen/ Dienste zur Abgabe einer detaillierteren Bewerbung auf. b. Die Kurzbewerbung erfolgt ausschließlich online bis zum veröffentlichten Termin. Die Maske dafür findet sich online auf der Homepage des Seniorenamtes bzw. wird als Link im Anschreiben zum Aufruf mitgeteilt. c. Die detailliertere Bewerbung nach Aufforderung im zweiten Schritt beinhaltet eine Projektbeschreibung von 3 - 10 Seiten mit folgenden Inhalten: o Zielgruppe o Ziele, Vorgehen und Maßnahmen o Umsetzungsstand

o Innovationsgehalt o Übertragbarkeit auf andere Einrichtungen/ Träger o Vernetzung/ Kooperationen o Langfristige Perspektive Es besteht die Möglichkeit, zusätzliches Material beizufügen.

3.7 Bewertung

3.7.1 Bewertungsverfahren

a. Unter den eingereichten Projekten/ Konzepten wird durch das Seniorenamt (Ref. V/SenA) eine formale Vorauswahl getroffen. b. Anschließend werden die Beiträge von einer Jury (s. Punkt 3.8) inhaltlich bewertet. Diejenigen Bewerbungen, die von der Jury als aussichtsreich für den Preis bewertet werden, werden durch das Seniorenamt benachrichtigt und um eine detaillierte Bewerbung gebeten. c. Die detaillierten Einreichungen werden dann in einem zweiten Schritt nochmals durch die unabhängige Jury begutachtet. Die Bewertung orientiert sich dabei an bestimmten Bewertungskriterien (s. Punkt 3.7.2) und dient der Wahl des Preisträgers/ der Preisträger.

3.7.2 Bewertungskriterien

a. Bei der Bewertung der eingereichten Vorschläge sollen die Bedeutung für die Gesellschaft, für die Seniorinnen und Senioren, für die pflegenden Angehörigen sowie die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund stehen. b. Die eingereichten Projekte sollten folgenden Kriterien entsprechen:

Pflege?

3.8 Jury

a. Die Jury besteht aus 5 bis 9 fachkundigen Persönlichkeiten aus Stadtgesellschaft, Wohlfahrt, Wissenschaft und Stadtverwaltung, welche durch das Seniorenamt (Ref. V/SenA) der Stadt Nürnberg bis auf Widerruf berufen werden. b. Die Mitglieder sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, über das Ergebnis sind Niederschriften zu fertigen. c. Die Mitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. d. Die Jury beschließt mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. e. Den Vorsitz der Jury bestimmt das Sozialreferat/ Seniorenamt.

4. Teampreis Pflege

4.1 Zielsetzung

Das Ziel des Teampreises ist es, die außerordentlichen Leistungen von Pflegeteams, die sie Tag für Tag erbringen anzuerkennen, in ihrer Vielfalt und Qualität öffentlich wertzuschätzen und in einer breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Mit dem Teampreis Pflege sollen explizit nicht die Leistungen Einzelner, sondern die Zusammenarbeit im Team hervorgehoben werden. Besondere Teamleistungen können sich auf die direkte pflegerische Versorgung, auf Bildungsaspekte, auf den Umgang mit Veränderungsprozessen, auf intra- und interprofessionelle oder auch auf interkulturelle Zusammenarbeit im Team beziehen.

4.2 Teilnahmeberechtigte

Teilnehmen können Pflegeteams, die in einer Nürnberger Einrichtung der Altenpflege arbeiten. Dies kann eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Einrichtung sein. Ein Team sollte aus mindestens fünf und maximal 35 Personen bestehen. Ausnahmen sind mit Begründung und auf Rückfrage beim Seniorenamt möglich.

4.3 Teilnahmebedingungen

Die Pflegeteams müssen in einer ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtung der Altenpflege im Stadtgebiet Nürnberg arbeiten. Die Teammitglieder und die Einrichtung/ der Träger müssen mit der Bewerbung einverstanden sein.

4.4 Auszeichnung

c. Es findet ein Online-Voting statt. Die drei Pflegeteams mit den meisten Onlinestimmen werden mit jeweils 1.500 € ausgezeichnet und zur Preisverleihung eingeladen. Die Verleihung des Teampreises Pflege findet öffentlichkeitswirksam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft statt. d. Das Preisgeld soll unmittelbar an die Preisträger /Pflegeteams zur freien Verfügung für das Team übermittelt werden.

4.5 Bewerbung

Jeder und jede kann nominieren: Pflegeteams können vorgeschlagen werden, beispielsweise von Pflegebedürftigen, An- und Zugehörigen von Pflegebedürftigen, Kolleginnen und Kollegen oder auch Vorgesetzten. Pflegeteams können sich aber auch selbst bewerben. Folgende Angaben müssen in der Nominierung/ Bewerbung gemacht werden:

zum Pflegeteam (z.B. Angehöriger, Teammitglied, Vorgesetzter)

Pflegeteam

Die Nominierung/Bewerbung erfolgt online über das Seniorenamt (https://www.nuernberg.de/internet/seniorenamt/) bis zum veröffentlichten Termin. Mit dem Hochladen des Fotos bestätigen die Bewerber/ Nominierten, die Rechte an diesem Bild vollumfänglich zu besitzen, und garantieren, dass es frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Alle abgebildeten und erkennbaren Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Eine Einverständniserklärung zur vorgenannten Nutzung muss im Zweifelsfall vorgezeigt werden können.

4.6 Abstimmung

Die Bewerbungen und Nominierungen werden durch das Seniorenamt (Ref. V/SenA) geprüft und ggf. eine Auswahl getroffen. Beim Teampreis Pflege entscheidet keine Jury, sondern alleine die Personen, die online abstimmen. Die Abstimmung findet ausschließlich per Online-Voting über eine Webseite der Nürnberger Nachrichten statt. Alle natürlichen Personen dürfen einmal ihre Stimme abgeben, jede Person verfügt dabei über eine Stimme. Die Online-Abstimmung ist möglich bis zum veröffentlichten Termin. Das Seniorenamt behält sich das Recht vor, bereits im laufenden Wettbewerb Stimmabgaben auszuschließen, bei denen der Verdacht auf unfaires Handeln und Manipulation besteht oder der Einsatz von automatisierten Voting-Scripten, Bots oder ähnlichen Anwendungen vermutet wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Turnus der Preisvergabe

a. Der Nürnberger Pflegepreis wird alle zwei Jahre vergeben. b. Die erstmalige Auslobung fand 2019 statt. c. Ab 2025 wird zusätzlich ein Teampreis Pflege vergeben.

6. Bekanntgabe und Preisverleihung

a. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt durch das Seniorenamt der Stadt Nürnberg. b. Die Preisverleihung erfolgt durch einen/e Vertreterin der Stadtspitze der Stadt Nürnberg in einem besonderen Rahmen.

7. Zweifelsfragen, Ausnahmen

a. In Zweifelsfragen bei Auslegung und Anwendung dieser Richtlinien entscheidet Ref. V/SenA. b. Ref. V/SenA kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Richtlinien zulassen.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 10.04.2025 in Kraft.

gez. Elisabeth Ries Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg

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