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Vermerk Pädagogik rund um das Dokumentationszentrum 2025

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Jugendhilfeausschuss Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

20.22.01- 386/4/9

Jugendhilfeausschuss (JHA) am 20.02.2025, TOP 3 „Pädagogik rund um das Dokumenta-

tionszentrum“

hier: Stellungnahme Ref. I/II/Stk zur Anmeldung

I. Ref. I/II/Stk liegt die oben genannte Anmeldung zur Kenntnisnahme vor.

Die Vorlage zum TOP 3 JHA am 20.02.2025 enthält einen Beschlussvorschlag zur Unterstützung der konzeptionellen Fortschreibung der Pädagogik rund um das Dokumentationszentrum durch den Kreisjugendring. Ebenfalls soll der Kreisjugendring mit Beschluss aufgefordert werden, Verhandlungen mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) und dem Bezirk Mittelfranken aufzunehmen, um eine angemessene und dynamisierte Mitfinanzierung zu erzielen. In der beigefügten Kurzbeschreibung der Neukonzeption ist ausgeführt, dass die vorgeschlagene Form der Umsetzung sowohl eine Erhöhung der Stundenzahl der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Verwaltung als auch eine Erhöhung der Sach- und Honorarkosten erfordert.

Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

 Die Regierung von Mittelfranken hat bereits in der Haushaltsgenehmigung 2024 strikte Vorgaben für künftige Haushaltsaufstellungen gemacht. Gerade im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der zukünftigen städtischen Haushalte hat die Regierung von Mittelfranken in ihrem Schreiben zur Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2024 vom 05.02.2024

Konsolidierung ihres Haushaltes weiter klar fortzusetzen hat. Insbesondere hat sie darauf hingewiesen, dass der kommunalrechtliche Grundsatz „Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ bei künftigen Haushaltsaufstellungen noch stärker in den Vordergrund gestellt werden muss. Aktuell liegt der vom Stadtrat am 21.11.2024 beschlossene Haushaltsplan 2025 der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vor. Da die Haushaltslage 2025 und mittelfristig weiterhin prekär und die dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet ist, droht die Versagung der Haushaltsgenehmigung. Insofern ist davon auszugehen, dass die in der Haushaltsgenehmigung 2024 getroffenen Aussagen weiterhin gültig bleiben bzw. noch weiter verschärft werden. Da aus Sicht von Ref. I/II/Stk die vorgelegte Anmeldung zur Neukonzeption eher dem freiwilligen Bereich zuzuordnen ist, würde eine Umsetzung den Vorgaben der Regierung entgegenlaufen.

 In der Anordnung des Oberbürgermeisters zur Aufstellung des Haushaltsplans 2025 (AdO Nr. 9 B vom 11.03.2024) wurde folgende Regelung getroffen: „Neue Aufgaben und Aufgabenausweitungen können nur in begründeten Einzelfällen mit besonderer zwingender Notwendigkeit zur Planung angemeldet werden. Grundsätzlich stehen hierfür keine weiteren Mittel zur Verfügung. Insofern haben die Dienststellen/ Organisationseinheiten bei einer Anmeldung einen vollständigen Deckungsvorschlag, aus dem hervorgeht, dass er mit dem Geschäftsbereich/Referat abgestimmt worden ist, vorzulegen.“ Dieser Passus wird in der noch ausstehenden AdO zur Aufstellung des Haushaltsplans 2026 wieder mit aufgenommen und muss in Anbetracht der Haushaltslage konsequent umgesetzt werden. Deshalb ist auch für den Haushalt 2026 wegen der weiterhin angespannten Finanzlage und zur Erfüllung der Hinweise aus der Haushaltsgenehmigung 2024 eine Aufgabenausweitung nur bei Angabe einer vollständigen Deckung möglich. In der Anmeldung, der Kurzbeschreibung sowie dem Beschlussvorschlag fehlt dieser Deckungsvorschlag.

 Die Aufforderung, dass der Kreisjugendring Verhandlungen mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) und dem Bezirk Mittelfranken aufnehmen soll, um eine angemessene und dynamisierte Mitfinanzierung zu erzielen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Leider fehlen zu den genannten Zielgrößen für die Mitfinanzierung der weiteren Zuschussgeber die konkreten Zeiträume, in denen die Erhöhungen wirksam werden sollen. Zudem wird im Konzept selbst ausgeführt, dass die angestrebte Mitfinanzierung des Bezirks in den nächsten Jahren von 30.000 EUR nicht dem Anteil der Teilnehmenden aus dem Bezirk entspricht, der ungefähr bei 30 % liegt. Auch die angestrebte Zuschusserhöhung von 50.000 EUR auf 55.000 EUR in den nächsten Jahren auf Landesebene entspricht nicht dem Anteil der Teilnehmenden aus Bayern.

J wird gebeten, die Stellungnahme von Ref. I/II/Stk in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2025 dem TOP 3 beizulegen.

II. Ref. V m.d.B. um Auflage dieser Stellungnahme in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2025

Nürnberg, 05.02.2025 Referat für Finanzen, Personal und IT

gez. Brehm (28 56)

Abdruck je an: a) J b) Stk

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