Beilage 2.2
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.02.2025
Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2025 bis 2028
1. Grundsätzliches zu den Maßnahmenübersichtslisten für die Jahre 2025 bis 2028
In der dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Spielen“ (AG Spielen) wurden am 5. Dezember 2024 die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen nach Priorität für 2025 und 2026 festgelegt und für die Jahre 2027 und 2028 vorgeplant. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“. Hierbei werden bezüglich notwendiger Priorisierungen folgende Kriterien herangezogen:
Zum einen werden Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf vorrangig berücksichtigt. Es werden sozialräumliche Strukturdaten auf Planungsbereichsebene, z. B. Dichte der Wohnbebauung und Einwohnerdichte; Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und entsprechende Durchschnittswerte der Planungsbereiche sowie der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034 als Kriterien betrachtet. Drittmittel (z.B. Städtebauförderung, städtebauliche Verträge) sollten nach Möglichkeit genutzt werden und eine ausgeglichene Planung der Maßnahmen in Bezug auf Größe und Lage, zentrale und dezentrale Anlage sowie Nutzer- und Nutzerinnengruppen (Kinder, Jugendlichen Ballspielende, Skater und Skaterinnen etc.) muss gewährleistet sein. Voraussetzung aller Festlegungen ist, dass entsprechende planungsrechtlich gesicherte Standorte, notwendige Personalressourcen sowie die erforderliche Finanzierung für die Planung und Umsetzung zur Verfügung stehen.
In die Planung fließen weiterhin Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Anträge von Kinderversammlungen und Anliegen aus dem Partizipationsmodell laut! für Jugendliche mit ein. Die jeweiligen Nutzer- und Nutzerinnengruppen werden an der Ausgestaltung der jeweiligen Spielflächen beteiligt.
Zum anderen spielt der Zustand bei bestehenden Flächen eine wichtige Rolle und muss betrachtet werden. Die Verkehrssicherungspflicht der Bestandsflächen muss erfüllt sein. Ab einem gewissen Alter der Anlagen sind die Möglichkeiten des Unterhalts ausgereizt und eine Neuanlage der Fläche ist nötig. Durch eine rechtzeitige Planung sollen ersatzlose Schließungen bzw. der Abbau von bestehenden Flächen vermieden werden.
Der Erhalt und Ausbau wird zunehmend aber auch von den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen bei SÖR und J begrenzt. Es wurde bereits mehrfach im Werkausschuss SÖR und im Jugendhilfeausschuss über den mit dem Ausbau einhergehenden höheren Unterhaltsbedarf und den hohen Sanierungsbedarf bei Spielflächen berichtet. Dafür bedarf es nicht nur ausreichender Sanierungsmittel, sondern auch personeller Ressourcen, um die Maßnahmen (unter Beteiligung der jungen Menschen) zu planen und umzusetzen.
Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen insgesamt besser unterstützen zu können, wurde nach mehreren Anläufen erfreulicherweise im Stellenschaffungsverfahren für das Jahr 2025 eine zusätzliche halbe Stelle im Jugendamt geschaffen. Diese Stelle wird neben anderen Beteiligungsverfahren auch bei der Spielflächenplanung entlasten.
Bei SÖR sieht das anders aus: Bei Bestandflächen ist immer die Personalausstattung SÖR-Unterhalt zu berücksichtigen. Insgesamt hinkt die Personalausstattung im Spielplatzunterhalt der Gesamtentwicklung der gestiegenen Anzahl und Komplexität an Spielplatzanlagen immer noch hinterher: SÖR hat zuletzt im Werkausschuss SÖR am 24. April 2024 darüber ausführlich berichtet. Zwar wurde im Werkausschuss SÖR ein Beschluss zur Schaffung von insgesamt neun zusätzlichen Stellen für den Spielplatzunterhalt erteilt. Jedoch konnten im Ergebnis der Haushaltsberatungen 2024 für 2025 aufgrund der schwierigen Haushaltslage zunächst nur drei Stellen bewilligt werden. Insofern müssen für die verbleibende Stellenbedarfslücke von sechs Stellen in den Folgejahren weitere Stellenschaffungsanträge für den Haushalt eingereicht werden.
Zudem werden die Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse der Stadt mit den Stelleneinsparungsvorgaben auch Auswirkungen auf den Umfang der kapazitiv beplanbaren Spielplatzneubau- sowie –sanierungsmaßnahmen haben. Insofern müssen in den nächsten Jahren alle Maßnahmenbedarfe stärker priorisiert und in eine Abarbeitungsreihenfolge gebracht werden. Einzelne Maßnahmen müssen dann zwangsläufig zeitlich geschoben oder ganz zurückgestellt werden.
Hierbei soll bei Bedarf der Grundsatz gelten, dass je höher der Verbindlichkeitsgrad einer Maßnahme ist, desto weniger kommt sie für das Aussetzen in Frage. Eine hohe Verbindlichkeit liegt z.B. bei städtebaulichen Verträgen inkl. zeitlicher Fristen vor. Aber auch, wenn bereits die Nutzer- und Nutzerinnenbeteiligungen durchgeführt wurden. Auch ist von einer hohen Verbindlichkeit bei bereits erfolgten Vergaben von Aufträgen zu Baudienstleistungen und Planungsaufträgen oder bei erfolgten Zusagen von Zuschüssen vom Bund und Land auszugehen.
Die Verwaltung wird in den Folgejahren im Rahmen dieses jährlichen Berichtes bei Bedarf darstellen, ob und wenn ja, welche Maßnahmen aufgrund des Konzepts zur Personalkosteneinsparung nicht wie geplant durchgeführt, sondern verschoben werden mussten.
Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:
MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung). MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich. MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €). Weitere Finanzierung wie z.B. über Städtebauförderung, Ablösemittel privater Spielflächen, städtebauliche Verträge sowie weiteren zusätzlichen Fördertöpfen: Die Kosten für den Ausbau der Spielflächenmaßnahmen werden ganz oder teilweise durch den jeweiligen Investor getragen (bei städtebaulichen Verträgen) oder die Antragstellung und Abrechnung der Kosten erfolgt über Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung (Bereich Stadterneuerung im Stadtplanungsamt), wobei der städtische Anteil über die Spielplatz- bzw. Spielhofpauschale zu finanzieren ist.
Gemäß dem Beschluss im JHA vom 29.09.2022 sowie dem Werkausschuss SÖR vom 21.09.2022 werden bei Neuplanungen und Sanierungen von öffentlichen Spielflächen der Stadt Nürnberg die Leitlinien „miteinander spielen / Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen“ in der jeweils aktuellen Fassung zur Überprüfung von Qualität und Inklusion angewendet. Spielflächen müssen demnach mindestens die Stufe 1 in der Inklusionsbewertung und die Note 3 in Bezug auf die Qualitätsbewertung erreichen.
2. Maßnahmenlisten 2025 bis 2028
Im Folgenden werden die Planungen für die Jahre 2025ff tabellarisch dargestellt. Die Projekt- bzw. Maßnahmenlisten werden hierbei in alphabetischer Reihenfolge geführt.
Der Begriff Neugestaltung unterscheidet sich zur Neuanlage darin, dass bei einer Neugestaltung eine bereits vorhandene Spielfläche / Spielhof komplett neu geplant und ausgetauscht wird. Bei Neuanlagen war am jeweiligen Standort bisher noch keine Spielfläche.
A) Spielplätze
MIP Nr. P5515900000U mit jährlich 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. weitere Finanzierungen.
Kurzer Sachstand abgeschlossener Maßnahmen aus der Spielplatzpauschale bis 2024
o Erhardstraße, Spielplatz Fertigstellung Dezember 2024 o Jean-Paul-Platz, Spielplatz Fertigstellung September 2024
Festlegung Spielplatzpauschale 2025
(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilfinanzierung | |||||||
| aus | |||||||
| Drittmittel | |||||||
| Dr. Carlo-Schmid-Straße, Aktionsfläche | Teilfinanzierung, städteb. Vertrag | X | Neugestaltung u. Erweiterung | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | 18 | |
| Hintere Marktstraße, Spielplatz | Teilfinanzierung über Investor | Neuanlage | 2024 | 2025 | 10 | ||
| Julius-Leber-Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung | Neugestaltung und Erweiterung | 2025 | 2026 | 27 | ||
| * Westpark, östlicher Be- reich, 1 Spielplatz | Neugestaltung | 2025 | 2026 | 11 |
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
* Westpark: Wie zuletzt im JHA am 29.02.2024 berichtet, wird im Vorgriff zur Gesamtplanung Westpark ein Spielplatz im östlichen Bereich unabhängig von der Gesamtplanung im Rahmen des Masterplans Freiraum über die Spielplatzpauschale vorgezogen. Die zwei notdürftig aufgestellten mobilen Spielboxen können den Bedarf für Kinder und Jugendliche nicht mehr weiter decken bis die Gesamtplanung Westpark in die Umsetzung geht.
Festlegung Spielplatzpauschale 2026
(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilfinanzierung | |||||||
| aus | |||||||
| Drittmittel | |||||||
| Humboldtplatz, Spielplatz | * Quartier Anna- park | Neugestaltung | 2026 | 2027 | 7 | ||
| Imhoffstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 2026 / 2027 | 2027 / 2028 | 12 | |||
| Julius-Leber-Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung | Neugestaltung und Erweiterung | 2025 | 2026 | 27 | ||
| ** Westpark, Spielplatz | Neugestaltung | 2025 | 2026 | 11 |
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
* Quartier Annapark: Voruntersuchungen laufen, förmliche Festlegung per Stadtratsbeschluss steht noch aus. ** Westpark: siehe ebd
Vorplanungen Spielplatzpauschale 2027 – 2028
(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)
| Projekt | Finanzierung / Teilfinanzierung aus Drittmittel | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Brunner Zwickel, Spiel- platz | Teilfinanzierung städteb. Vertrag | Neugestaltung und Erweiterung | Ab 2028 | Ab 2029 | 53 | |
| Humboldtplatz, Spielplatz | * Quartier Anna- park | Neugestaltung | 2026 | 2027 | 7 | |
| Imhoffstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 2026 / 2027 | 2027 / 2028 | 12 | ||
| Ritterplatz, Spielplatz | Neugestaltung | Ggf. ab 2027 | 2028 | 6 | ||
| Schloßäckerstraße, Bolz- platz | * Quartier Anna- park | X | Neugestaltung | 2027 | 2028 / 2029 | 8 |
| Weltenburger Straße, Spielplatz | Neugestaltung | 2027 / 2028 | 2029 | 36 |
Finanzierung /
Teilfinanzierung
aus Drittmittel
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
* Quartier Annapark: siehe ebd.
Sollte es aufgrund des Konzepts zur Personalkosteneinsparung oder andere aktuell nicht vorhersehbaren Unwägbarkeiten zu Verschiebungen der Maßnahmenplanungen in der Spielplatzpauschale der Jahre 2025/2026 kommen, sind die Maßnahmen prioritär in den Jahren 2027/2028 zu verfolgen. Die Vorplanungen der Spielplatzpauschale der Jahre 2027/2028 werden sich dann ebenso verzögern, wobei dann wie folgt priorisiert wird: Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen oder Zuschüssen müssen vsl. Brunner Zwickel, Humboldtplatz und Schloßäckerstraße vorrangig berücksichtigt werden. Dann ist nach Bedarf, Zustand und Ergebnissen aus Beteiligungen der Spielplatz Weltenburger Straße und der Spielplatz Imhoffstraße einer Neugestaltung des Spielplatzes Ritterplatz vorzuziehen.
Kurzer Sachstand zu den abgeschlossenen Maßnahmen, die über MIP-Einzelpositionen, Zu-
schüsse bzw. Dritte finanziert wurden
(bei Bedarf zur Verbesserung des Angebots mit Aufstockung aus den Pauschalen)
o Buch, Spielplatz Neuanlage über WBG-K Fertigstellung Frühjahr 2024 o Rechenberg, BA 4-6 einschl. Aktionsfläche Neugestaltung Fertigstellung September 2024 Finanzierung: Masterplan Freiraum o Flußstraße, Spielplatz Fertigstellung im Frühjahr 2024 Finanzierung: Städtebauförderung, Masterplan Freiraum o Luitpoldviertel, Spielplatz Baufertigstellung Dezember 2023, Öffnung im Frühjahr 2024 Finanzierung: Städtebaulicher Vertrag o Regensburger Viertel, 3 Spielplätze Dienstbarkeit zugunsten einer öffentlichen Nutzung o Ostendstraße, ehem. Coca-Cola-Areal, Spielplätze Dienstbarkeit zugunsten einer öffentlichen Nutzung
Spielplätze, die über BIC/MIP-Einzelpositionen, Zuschüsse bzw. über Dritte finanziert werden -
Maßnahmen in Planung und Bau bis voraussichtlich 2029
| Projekt | Finanzierung / Teil- finanzierung aus Drittmittel | Ball- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Amberger Straße, Spiel- und Aktionsflä- chen und Spielhof | Masterplan Freiraum, Städtebaulicher Ver- trag | X | Neugestaltung, Neuordnung | 2022 / 2023 | 2025 / 2026 | 10 |
| Am Thoner Espan, Aktionsfläche | MIP | X | Wiederherstel- lung Bolzplatz nach Baustel- leneinrichtung für Schul- und Hortneubau- maßnahme / Rückbau Park- plätze | Wieder- herstel- lung | 2025 | 16 |
| Am Thoner Espan, Spielplatz | MIP | Wiederherstel- lung Spielplatz nach Abschluss der Neubau- maßnahmen | Wieder- herstel- lung, Neupla- nung | Vsl. ab 2026 | 10 | |
| Brunner Zwickel, Spiel- platz | Städtebaulicher Ver- trag, Spielplatzpau- schale | Neuanlage und Neugestaltung des bestehen- den Spielplatzes | Ab 2028 | Ab 2029 | 53 | |
| Dr. Carlo-Schmidt- Straße, Aktionsfläche | städtebaulicher Ver- trag, Wiederherstel- lung, Spielplatzpau- schale 2025 | X | Neugestaltung und Erweiterung des Angebots | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | 18 |
| Eslarner Straße, Spiel- platz | Kauf-Tausch-Vertrag | Neuanlage | Ggf. 2026 | Ggf. ab 2026 | 52 | |
| Ferdinand-Drexler-Weg, Spielflächen, BA1 | MIP, Städtebauförde- rung | Neugestaltung, Neuordnung | 2022 / 2023 | 2024 / 2025 | 26 | |
| Ferdinand-Drexler-Weg, Aktionsflächen, BA2 | MIP, Städtebauförde- rung | Neugestaltung, Neuordnung | 2022 - 2024 | 2026 | 26 | |
| Heinickeplatz, Spielplatz | Städtebauförderung, MIP | Neugestaltung | 2023 | 2024 / 2025 | 13 | |
| Hintere Marktstraße, Spielplatz | Ablöse Investor, Spielplatzpauschale | Neuanlage | 2024 | 2025 | 10 | |
| Kornburg Nord, B-Plan 4346, Spielplatz | Städtebaulicher Ver- trag (WBG) | Neuanlage | 2024 | 2025 | 33 | |
| Leipziger-/Weimarer Straße, Spielplatz | Städtebaulicher Vertrag, Ablösemittel von B-Plan 4522 | Angebotsver- besserung | 2024 | 2025 | 18 | |
| Lichtenreuth, (Brun- eckerstraße Modul I), Spielflächen | Städtebaulicher Vertrag | X | Neuanlagen | 2022 / 2023 | 2024 / 2025 | 56 |
| Lochnerstraße, Nopitschstraße, Spiel- plätze | Städtebaulicher Ver- trag, B-Plan 3748 | Neuanlagen | n.n. | n.n. | 10 | |
| Luitpoldhain (s.u.), Spiel- und Aktionsflä- chen BA1 – Aktionsflächen BA2 – Spielflächen | BIC – Planungsmittel vorhanden, ggf. Bay. Förderprogramm, | X | Neugestaltung, Neuordnung | 2022 / 2023 | BA1: 2027 BA2: un- bestimmt | 6 |
Finanzierung / Teil-
finanzierung aus
Drittmittel
Ball-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
| Melanchthonplatz, Sin- gerstraße, Spiel- und Aktionsflächen | BIC, Städtebauförde- rung, Masterplan Freiraum | X | Neugestaltung | 2026 | Ab 2027 | 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neumühlweg, Gebers- dorf, Spielplatz | Städtebaulicher Ver- trag, Ablöse aus B- Plan 4624 | Neugestaltung | 2027 / 2028 | 2029 | 40 | |
| Regensburger Straße, Velburger- / Parsberger Straße („Raketenspiel- platz“) | Städtebaulicher Vertrag, Ablöse aus B-Plan 4522 | Neugestaltung und Erweiterung | Vsl. 2025 | Vsl. 2026 | 6 | |
| Regensburger Viertel, B-Plan Nr. 3490, Spiel- platz | Städtebaulicher Vertrag | Neuanlage | 2024 | 2025 | 20 | |
| Wetzendorfer Park, Spielflächen | Masterplan Freiraum | Neuanlagen | n.n. | n.n. | 14 | |
| Züricher Park, Spielflä- chen | MIP, Fördermittel vom Bund | Neuanlage | 2021 | 2023 / 2025 | 57 |
Aktuelle Informationen zur Planung im Luitpoldhain (s.o. in der Liste): Der Planungsbereich des Projekts Luitpoldhain umfasst den sanierungsbedürftigen Spielplatz, die Fläche der ehemaligen Minigolfanlage und den Parkplatz Bayernstraße. Ein Planungskonzept für die Gesamtfläche wurde im Frühjahr 2024 im Werkausschuss SÖR vorgestellt. Auf den Flächen sollen ein großer, runderneuerter Spielplatz, eine Pumptrack, eine Mini-Ramp und mehrere Sport- und Bolzflächen entstehen. Die bauliche Umsetzung sollte bauabschnittsweise ab 2025 durchgeführt werden. In den Haushaltsberatungen für 2025 ff. wurde aufgrund der schwierigen Haushaltslage die Realisierung des 1. Bauabschnitts auf 2027 und des 2. Bauabschnitts auf unbestimmte Zeit verschoben. Für die geplanten Spielflächen im Luitpoldhain liegt inzwischen Umsetzungsreife vor, d.h. die Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen haben bereits stattgefunden und die Planungen wurden mit den jeweiligen Zielgruppen final abgestimmt. Die Beteiligten wurden vom Jugendamt darüber informiert, dass die Aktionsflächen (d.h. Ballspielflächen, Fitnessangebote und Pumptrack) erst 2027 und der neue Spielplatz bis auf weiteres nicht kommen werden. Wie bereits mehrmals ausgeführt, verliert die gute Beteiligungskultur in Nürnberg deutlich an Glaubwürdigkeit, wenn Planungen deutlich verspätet oder ggf. gar nicht in die Umsetzung gehen.
Weitere noch nicht finanzierte, dringliche Spiel- und Aktionsflächenmaßnahmen sowie erforderliche Neugestaltungen:
| Projekt | Mögliche | Ball- | Maßnahmentyp | PB | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung | spiel | (Planungs- | |||||
| bereich) | |||||||
| Annapark, Spielplatz | BIC/MIP-relevante Maßnahme, ***Quar- tier Annapark | Neugestaltung | 7 | ||||
| An der Marterlach, Spiel- und Aktionsfläche | BIC-relevante Maß- nahme | X | Neuanlage nach Fertigstellung Schulcampus Werderau vsl. ab 2026 möglich | 9 | |||
| Anton-Müller-Platz, Spiel- und Aktionsfläche | BIC-relevante Maß- nahme | X | Neugestaltung | 6 | |||
| Budapester Platz, Spiel- und Aktionsflächen | BIC/MIP-relevante Maßnahme, ***Quar- tier Annapark | Neugestaltung | 7 | ||||
| Breslauer Straße, Spielplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | Neugestaltung | 26 | ||||
| Carrettscher Park / Innere Kobergerstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 3 | |||||
| Elisabeth-Selbert-Platz, Ge- meinschaftshaus Langwas- ser, Spielplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | Neugestaltung | 26 |
| Gleiwitzer-/Bunzlauer Straße, Langwasser Bolzplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | X | Neugestaltung | 26 |
|---|---|---|---|---|
| Gleiwitzer Straße, Spielplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | Neugestaltung | 26 | |
| Gleiwitzer-/Jauerstraße, Langwasser, Spielplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | Neugestaltung | 26 | |
| Hans-Seiler-Straße, Boxdorf, Spielplatz | Angebotsverbesserung | 47 | ||
| Hans-Christoph-Seebohm- Straße | Neugestaltung und Angebotsverbes- serung | 34 | ||
| Happurger Str./ Bhf Laufamholz, Spielplatz | Neugestaltung, Sanierungsbedarf (aktuelle Interimslösung ist eine mo- bile Spielebox seit 2022) | 52 | ||
| Hautschstraße, Spiel- und Basketballplatz | X | Erweiterung, Angebotsverbesserung | 13 | |
| Kochstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 9 | ||
| Kuhweiher / IDEAL, Spiel- platz | Verlegung/Neuanlage, Spielplatz in Kleingartenanlage verlegen | 39 | ||
| Marienberg, Spielfächen | BIC-relevante Maß- nahme | X | Neugestaltung | 17 |
| Maiach, Innstraße | X | Erweiterungspotential vorhanden, Angebotsverbesserung | 35 | |
| Militscher-/Oppelner Straße, Bolzplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | X | Neugestaltung | 27 |
| Mühlweg Spiel- und Bolz- platz, Unterstand | X | Neugestaltung | 14 | |
| Nesselwangerstraße, Wor- zeldorf, Spielplatz | Neugestaltung | 32 | ||
| Reichelsdorfer Schulgasse, Spielplatz + Streetballange- bot am Bolzplatz | Neuanlage eines Spielplatzes und Erweiterung um ein Streetballange- bot (Antrag Kinderversammlung) | 36 | ||
| Reitackerstraße, Spielplatz | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | Neugestaltung | 12 | |
| Rosenau | Fläche liegt im Städ- tebauförderungsge- biet | BIC relevante Maßnahme | 12 | |
| Schweinauer Buck, Skatean- lage, Pumptrack | BIC-relevante Maß- nahme, Masterplan Freiraum | Neuanlage / Neugestaltung | 10 | |
| Schornbaumstraße, Altenfurt, Spielplatz | Neugestaltung und Erweiterung | 22 | ||
| * Stadtpark, Spiel- und Aktionsflächen | BIC relevante Maß- nahme, Masterplan Freiraum | X | Neugestaltung Leistungsphase 1 bis 3 im BIC wurde gestoppt | 3 |
| Südstadtpark, Spielplatz | *** Quartier Annapark | Neugestaltung | 7 | |
| Tilsiter Straße, Spielplatz | Neugestaltung | 34 | ||
| Veilhofstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 5 | ||
| Westpark**, Spiel- und Aktionsflächen | BIC-relevante Maß- nahme, Masterplan Freiraum | X | Neuordnung und Neugestaltung | 57 / 11 |
| Wohlauer Straße, Altenfurt, Spielplatz | Neugestaltung Sanierung/Neuanlage | 22 |
* Stadtpark: Sollte sich die Gesamtplanung weiterhin verzögern und kann der Unterhalt die Spielbereiche nicht mehr in einem vernünftigen Maße nutzbar erhalten, wird ein Spielbereich im Rahmen der Spielplatzpauschale aufgrund des dringendes Bedarfs vorgezogen. Aktuell sieht sich der Unterhalt noch in der Lage, die Spielflächen erhalten zu können.
** Westpark siehe auch Seite 3 *** Quartier Annapark: Voruntersuchungen laufen, förmliche Festlegung per Stadtratsbeschluss steht noch aus.
Die eben dargestellten Listen führen unter anderem auch Spielflächen auf, die in größeren Parkanlagen verortet sind. Beispielhaft können hier die Spielflächen im Stadtpark, Luitpoldhain oder Westpark genannt werden. Oft sind in diesen Parkanlagen nicht nur die Spielflächen, sondern die gesamte Anlage in die Jahre gekommen und eine Weiterentwicklung der Anlagen als Ganzes wäre wünschenswert. Aus Synergiegründen wird oft die Neugestaltung der Parkanlage mit der Neugestaltung der Spielflächen im Rahmen einer größeren Maßnahme betrachtet und von der Verwaltung in das BIC/MIP-Verfahren eingebracht.
Das Bauinvestitionscontrolling (BIC) ist ein notwendiges Steuerungsinstrument der Stadt Nürnberg, um kostenintensiven Maßnahmen über den MIP finanzieren zu können. Die Notwendigkeit einer Baumaßnahme wird durch den Bedarfsträger J ermittelt und durch SÖR angemeldet. Nach erfolgreicher Aufnahme erfolgen die Planungen bis zum Entwurf einschließlich der Kostenberechnung als Entscheidungsgrundlage, ob diese Maßnahmen in den kommenden MIP aufgenommen werden kann. Diese Entscheidung erfolgt nach vorgegangenen Prüfungen während der beiden MIP-Beratungen unter Berücksichtigung des jährlich zur Verfügung stehenden MIP-Rahmens. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat in den jährlichen Haushaltsberatungen.
Dieses Verfahren ist sinnvoll, um kommunale personelle und finanzielle Ressourcen zielführend einzusetzen. Allerdings muss aus Sicht der Spielflächenplanung folgende Einschränkung formuliert werden: In diesem Verfahren können nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah berücksichtigt werden. Oft dauert es mehrere Jahre bis es zu einer Berücksichtigung kommt. Dies kann zur Folge haben, dass Spielflächen (trotz ursprünglich rechtzeitiger Anmeldung zum BIC/MIP-Verfahren) nicht rechtzeitig neugestaltet werden können. Die Flächen können ab einem gewissen Alter und Verschleiß nicht mehr unterhalten werden, und es droht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Schließung oder ein Abbau von bestehenden Spielflächen.
Oft sind solche Spielflächen aber für viele Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Quartieren wichtige Orte und es besteht keine ausreichende und erreichbare Alternative im Umfeld. In einem solchen Fall müssen Spielflächen notfalls als Einzelmaßnahmen über die entsprechende Pauschale finanziert werden. Dies ist immer die zweitrangige Option nach einem BIC/MIP-Verfahren. Um aber Jahre der Unterversorgung an Spielflächen in den betroffenen Gebieten zu vermeiden, unterbreiten bei Bedarf J und SÖR bei der jährlichen Beschlussfassung diesbezügliche Vorschläge (Siehe hierzu das Beispiel Westpark auf Seite 3).
B) Spielhöfe
MIP Nr. P5515800000U, jährlich 290.000 €
Kurzer Sachstand abgeschlossener Spielhof-Maßnahmen Pauschale 2023 / 2024
o Schlößleinsgasse, Spielhof, Mittelschule Neugestaltung Fertigstellung Juni 2024
Festlegungen Spielhofpauschale 2025
| Projekt | Finanzie- rung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| Heroldsberger Weg, Grundschule | „Teilfinanzie- rung Aus 1 mach 3“ | Angebotsverbesserung | 2025 | 2025 | 17 | |
| Max-Beckmann-Schule, Grundschule | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2025 | 2025 / 2026 | 31 |
Festlegungen Spielhofpauschale 2026
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| Max-Beckmann-Schule, Grundschule | Neugestaltung, Angebots- verbesserung | 2025 | 2025 / 2026 | 31 | ||
| Leerstetterstraße, Kettel- erschule, Grundschule | Neugestaltung, Angebots- verbesserung | 2026 | 2027 | 28 |
Vorläufige Planungen Spielhofpauschale 2027 / 2028
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| Bartholomäusschule, Grundschule | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2027 | 2028 | 5 | ||
| Leerstetterstraße, Kettel- erschule, Grundschule | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2026 | 2027 | 38 | ||
| Wandererstraße, Grund- schule | Angebotsverbesserung | 2028 | 2029 | 13 |
Sollte es aufgrund des Konzepts zur Personalkosteneinsparung oder andere aktuell nicht vorhersehbaren Unwägbarkeiten zu Verschiebungen der Maßnahmenplanungen in der Spielhofpauschale der Jahre 2025/2026 kommen, sind die Maßnahmen in den Jahren 2027/2028 prioritär zu verfolgen. Die Vorplanungen der Spielhofpauschale der Jahre 2027/2028 werden sich dann ebenso verzögern.
Weitere vordringliche Spielhofmaßnahmen
| Projekt | Maßnahmentyp | PB | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Altenfurt, GS + MS | Neugestaltung des großen Spielhofs der GS u. Ver- besserungen des Angebots der MS | 22 | |||
| Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule | Neugestaltung im Rahmen des vorgesehenen Schul- neubauprojekts | 26 | |||
| Billrothschule, Grundschule | Neugestaltung im Zusammenspiel mit der Pausenhof- belagsanierung | 19 | |||
| Neunhofer Hauptstraße, MS | Neuanlage für Mittelschule (Prüfung noch erforderlich) | 47 | |||
| Neptunweg, MS | Angebotsverbesserung, ggf. Neugestaltung | 23 | |||
| Regenbogenschule, GS | Neugestaltung Spielhof (Prüfung baulicher Maßnah- men muss noch erfolgen) | 26 | |||
| Siedlerschule, GS | Angebotsverbesserung / Baumaßnahmen Schule bzw. Hort zunächst abwarten | 20 | |||
| Thusneldaschule, Grundschule | Neugestaltung | 19 | |||
| Veit-Stoß-Realschule | Neuanlage wünschenswert, Umstrukturierungen Schule müssen aber erst abgewartet werden | 18 |
Kurzer Sachstand abgeschlossener Spielhof-Maßnahmen Finanzierung aus Drittmitteln 2024
o Schulcampus Werderau, Spielhof der GS und MS Maiacher Straße Spielhof GS – Fertigstellung 2025 Spielhof MS – Fertigstellung Frühjahr 2024 Finanzierung: MIP o Spielhof Forchheimer Straße, GS Fertigstellung September 2024 Finanzierung: MIP
Spielhofprojekte über Finanzierung Dritter
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Bau | PB | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Adam-Kraft-Straße, Johannis, GS | MIP | Neubau | 2027 | 2 | |||||
| Amberger Straße, GS | MIP, Master- plan Freiraum | Neugestaltung, Neuordnung | 2025 / 2026 | 10 | |||||
| Am Thoner Espan, GS | MIP | Neuanlage im Rahmen der Neubauplanungen Schule und Hort | 2025/ 2026 | 16 | |||||
| Bruneckerstraße, GS Gertrud-Steinl-Schule | MIP | Neubau | Ab 2025 | 56 | |||||
| Fischbach, GS | MIP | Im Zuge von Erweiterungs- maßnahmen | Ab 2026 | 21 | |||||
| Fürreuthweg, Eibach, GS | MIP | Neubau | 2026 / 2027 | 38 | |||||
| Grundschule West | BIC | Neuanlage | n.n. | 13 | |||||
| Henry-Dunant-Schule, GS | MIP | Neubau | 2026 | 57 | |||||
| Helene-von-Forster-Schule, GS | SÖR-Unterhalt | Angebotsverbesserung | 2025 | 39 | |||||
| Ludwig-Uhland-Schule, GS + MS | MIP | Im Zuge von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnah- men | 2025 - 2028 | 3 | |||||
| Maiacher Straße, GS + MS Schulcampus Werderau | MIP | Neubau | 2024 / 2025 | 9 | |||||
| Martin-Behaim-Gymnasium | MIP | Im Zuge von Erweiterungs- baumaßnahmen | 2028 | 6 | |||||
| Neues Gymnasium | MIP | Neubau | Ab 2028 | 6 | |||||
| Schulzentrum Südwest, Realschule u. Gymnasium | MIP | Neubau | 2028 - 2032 | 38 | |||||
| Scharrerstraße, GS + MS | BIC | Neugestaltung im Zuge der Baumaßnahmen | Ab 2027 | 6 | |||||
| Schulcampus Breslauer Straße 296, Gymnasium + Realschule | BIC | Neuanlagen | 2026 - 2028 | 26 |
C) Programm „Aus 1 mach 3“
MIP Nr. P5515400000U, Ansatz 207.000 € (städtischer Anteil 138.000 € / Spenden 69.000 €)
Kurzer Sachstand zu den abgeschlossenen Projekten aus dem Programm „Aus 1 mach 3“ in
o Spielplatz Steinmetzanlage Erweiterung Angebot für Kleinkinder o Spielhof Grundschule Ledebourschule Ergänzung einer Hangrutsche im Spielhof o Anschaffung einer mobilen Pumptrack-Anlage Erster Aufstellungsort – Hiroshimaplatz o Spielekiste – Spielplatz Brunn Angebotsverbesserung o Bewegungspark Am Schießplatzwäldchen Angebotsverbesserung / Neuanlage
Anträge für das Programm „Aus 1 mach 3“ für 2025
| Projekt | Maßnahmentyp | PB | |
|---|---|---|---|
| (Planungsbereich) | |||
| Am Schießwäldchen, Bewegungspark | Projektübertragung aus 2024 - Bewegungspark für alle Generationen in Grünanlage im Umfeld des Sportvereins – ggf. Nachfinanzierung in 2025 er- forderlich | 28 | |
| Am Weiher, Boxdorf, Spielplatz | Angebotserweiterung | 45 | |
| Heroldsberger Weg, Spielhof Grundschule | Verbesserung des Spielhofangebots / Kletterturm (Antrag Kinderversammlung) Die Maßnahme wird im Rahmen der Angebotsver- besserung Spielhofpauschale 2025 zusammenge- legt | 17 | |
| Wohlauer Straße, Altenfurt, Spielplatz | Angebotsverbesserung | 22 |
3. Laut! – Partizipation von Jugendlichen
Die Spielplatzpauschale des Jugendamts beinhaltet aktuell 99.000 € konsumtive Mittel für die Umsetzung von - durch Jugendliche im Rahmen von laut! - angestoßene Maßnahmen im öffentlichen Raum. Ihre Anliegen bringen die jungen Menschen über die verschiedensten Kanäle des Jugendbeteiligungsmodells laut! als auch bei Veranstaltungen von und mit laut! an. Sie beziehen sich z.B. auf die Verbesserung der Ausstattung, der Aufenthaltsqualität, der Nutzungszeiten und -möglichkeiten, der Beleuchtung sowie der Pflege und den Unterhalt von öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Aktionsflächen und Sportflächen für diese Altersgruppe.
Beteiligt an der Prüfung der Umsetzung sowie an der Realisierung möglicher Maßnahmen ist laut! bestehend aus den Kooperationspartnern KJR Nürnberg-Stadt, Medienzentrum Parabol e.V. und das Jugendamt der Stadt Nürnberg zusammen mit dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR). In Abhängigkeit des Anliegens sind meist zusätzliche Akteure aus verschiedensten Dienststellen einzubeziehen u.a. das Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, Hochbauamt, Bauordnungsbehörde. Das Vor-Ort-Team von laut! vertritt im Prozess die Interessen der Jugendlichen, hält mit ihnen Kontakt und bezieht sie soweit wie möglich in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse mit ein.
Die Anliegen der Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind meist nicht langfristig im Voraus planbar. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aber Voraussetzung für eine gelungene Partizipation.
Dies stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der beteiligten Dienststellen. 2024 führten Personalvakanzen beim laut! –Büro zu verringerten Umsetzungspotenzial baulicher Anliegen für junge Menschen. Dennoch ist es laut! mit Hilfe von SÖR, dem Stadtplanungsamt und anderen beteiligten Dienststellen gelungen viel zu bewegen. Eine besonders große Maßnahme war dabei die Aufwertung der Jugendaktionsflächen im Spittlertorgraben. Hierfür gab es zusätzlich Mittel aus dem Sonderfonds Innenstädte beleben. Neben attraktiven Sitzmöbeln, dem Einbau von Gummimatten zur Reduzierung von Steinen auf der Skatebahn und der Neumarkierung des Basketballfeldes gibt es dort nun auch Unterstände. Im Frühjahr 2025 wird der Abschluss der Maßnahme feierlich mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadtverwaltung und Politik zelebriert. Noch nicht sichtbar ist eine weitere große Maßnahme, die im Hintergrund aber bereits konkrete Züge annimmt, ein Jugendanliegen von 2022: der Kickerkäfig in der Weststadt Fürther Str. / Frankenschnellweg.
Umgesetzte Anliegen 2024
| Projekt | Finanzie- | Maßnahmetyp | Beteili- | Planung | Bau | PB | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rung | gung | |||||||
| Bauernwald: Sa- nierung des Bolz- platzes | Laut! Pau- schale | Instandsetzung | 2023 | 2023 | 2024 | 17 | ||
| Langwasser Un- terstand Teen II: Solarsäule (Be- leuchtung & Stromzugang) | Laut! Pau- schale | Erweiterung des Angebots | 2021-2022 | 2022- 2023 | 2024 | 27 | ||
| Spittlertorgraben: Basketballplatz | Laut! Pau- schale | Instandsetzung und Angebotsver- besserung | 2021 | 2023- 2024 | 2024 | 1 | ||
| Spittlertorgraben: Gummimatten am Skatepark | Laut! Pau- schale | Angebotsverbes- serung | 2023 | 2023- 2024 | 2024 | 1 | ||
| Spittlertorgraben: Sitzmöglichkeiten | Laut! Pau- schale | Neubau | 2021 | 2023- 2024 | 2024 | 1 | ||
| Spittlertorgraben: Unterstände | Sonder- fonds „In- nenstädte beleben!“ | Neubau | 2021 | 2023- 2024 | 2024 | 1 | ||
| Weststadt: Kickerkäfig | Städtebau- förderung + Laut! Pau- schale | Neubau | 2022-2025 | 2022- 2025 | 2025/ 2026 | 13 | ||
| Jugendtreff Con- tainer: Reparatur am Unterstand | SÖR Unter- halt | Instandsetzung | 2023 | 2024 | 2024 | 25 | ||
| Mühlweg: Sitz- möglichkeiten am Unterstand | SÖR Unter- halt | Erweiterung des Angebots | 2023 | 2024 | 2024 | 14 | ||
| An der Wied: Sitzmöglichkeiten am Unterstand | SÖR Unter- halt | Erweiterung des Angebots | 2020 | 2022- 2024 | 2024 | 39 |
Für 2025/2026 geplante Maßnahmen
| Projekt | Finanzie- rung | Maßnahmetyp | Beteili- | Planung | Bau | PB | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gung | ||||||||
| Weststadt: Kickerkäfig | Laut! Pau- schale + Städtebau- förderung | Neubau | 2022-2025 | 2022-2025 | 2025/ 2026 | 13 | ||
| Radmeisterstr.: Basketballkorb, Tischtennis- platte, Unter- stand mit Sitz- möglichkeit | Laut! Pau- schale | Neubau | 2021 | 2024 | 2025/ 2026 | 31 | ||
| Langwasser: Torschließung Bürgergarten | Laut! Pau- schale | Angebotsverbesse- rung | 2023 | 2025 | 2025 | 26 | ||
| Pferdemarkt: Anpassung Be- leuchtungszeit | Laut! Pau- schale | Angebotsverbesse- rung | 2021 | 2022-2025 | 2025/ 2026 | 11 | ||
| Cramer-Klett- Park: Aschen- becher | Laut! Pau- schale | Angebotsverbesse- rung | 2023 | 2024 | 2025 | 5 | ||
| Katzwang: Bolz- platz | Laut! Pau- schale | Erweiterung des An- gebots | 2024-2025 | 2025 | 2025/ 2026 | 34 |
Eine Prüfung der Realisierbarkeit der Vorhaben, die für 2025 geplant sind, muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2025 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.
weitere Maßnahmen, die sich in Prüfung zur Realisierung befinden sind:
| Projekt | Finanzie- rung | Maßnahmetyp | Beteili- | Planung | Bau | Bau | PB | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gung | ||||||||
| Neuröthenbach: Beleuchtung | Laut! Pau- schale | Erweiterung des An- gebots | 2024 | Ungeklärt | Unge- klärt | 39 | ||
| Anton-Müller- Platz: Bolzplatz | Bisher un- geklärt | Neubau | 2023-2025 | Ungeklärt | Unge- klärt | 6 | ||
| Altstadt: Beach- volleyballplatz | ungeklärt | Neubau | 2024 | Ungeklärt | Unge- klärt | 1 | ||
| Altenfurt: Bas- ketballplatz | Laut Pau- schale! | Neubau | 2023-2024 | Ungeklärt | 2025 | 22 |
4. Spielplatz in Katzwang, Gaulnhofer Straße
Im JHA am 29.04.2021 und zuletzt im JHA am 29.02.2024 wurde über die Spielflächensituation in Katzwang, Gaulnhofer Straße berichtet (Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.11.2020). Mit der Aufstellung der Bauleitpläne für den B-Plan 4482 wurde frühzeitig eine Ausweisung eines öffentlichen Kinderspielplatzes gefordert. Ein öffentlicher Kinderspielplatz wurde jedoch nicht berücksichtigt.
Im Jugendhilfeausschuss am 29.04.2021 hat die Verwaltung angekündigt, mögliche Potentialflächen zu prüfen. Hierbei konnte als möglicherweise geeignete Fläche das städtische Grundstück Fl-Nr. 577/2
Gemarkung Katzwang identifiziert werden. Das städtische Grundstück Fl-Nr. 577/2 Gemarkung Katzwang wurde daraufhin instruiert. Als Ergebnis ist nun leider festzuhalten, dass einer Nutzung als öffentliche Spielfläche seitens UwA/3 nicht zugestimmt werden kann. Bei der Fläche handelt es sich um einen Bestandteil einer Ausgleichmaßnahme für nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Zauneidechsen, welche sich aus unterschiedlichen Bauvorhaben ergaben. Im Sommer 2021 wurde der Ausgleich für 115 Zauneidechsen durchgeführt und ist nach Angaben UwA/3 dauerhaft zu erhalten.
Am Beispiel Katzwang kann veranschaulicht werden, dass die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien frühzeitig berücksichtigt werden müssen. Es ist nachträglich oft kaum bzw. nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich, die öffentlichen Bedarfe zufriedenstellend zu decken.
Als letzte Alternative in Katzwang wird nun der Spielplatz Hans-Christoph-Seebohm-Straße in die Liste der zu sanierenden Projekte aufgenommen. Der Spielplatz ist in die Jahre gekommen und könnte durch eine Überplanung deutlich an Attraktivität gewinnen. Aufgrund des hohen Baumbestands wird aber eine flächenmäßige Erweiterung des Spielplatzes nicht möglich sein.
5. Aktionsflächen im Annapark
In den vergangenen Jahren, zuletzt im JHA am 29.02.2024, wurde über den dringend sanierungsbedürftigen Zustand der Bolz- und Basketballplätze berichtet. Klassische Interimslösungen waren kaum möglich, daher wurden kreative Lösungen, wie z.B. mit Minitoren in der Wiese im Annapark, einer Tischtennisplatte vor der Gustav-Adolf-Kirche sowie der Anschaffung einer mobilen Pumptrack-Anlage mit vorübergehender Aufstellung am Hiroshimaplatz, die gut ankam, angeboten, um zumindest einen gewissen Ausgleich für die jungen Menschen und Familien zu schaffen. Die Aktionsflächen im Annapark sind bekanntermaßen stark frequentiert.
Daher ist es sehr erfreulich, dass die Fertigstellung der Aktionsflächen weit fortgeschritten ist und sie nach der Frostphase im Frühjahr 2025 abgeschlossen werden kann. Dann stehen die Flächen der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung.
Eine kurzfristige Öffnung des Schulgeländes der Adam-Kraft-Realschule direkt gegenüber des Annapark konnte bisher nicht umgesetzt werden. Die Prüfungen, den Schulhof zu öffnen und zum Spielhof umzugestalten, werden im Rahmen des „Quartiers Annapark“ mittelfristig weiterverfolgt und zeitlich mit den anstehenden Gebäudesanierungsmaßnahmen abgestimmt.