Berichtsvorlage Vpl/079/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 16.01.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
E-Scooter Konzept für Nürnberg
hier: Antrag der FDP vom April 2023
Anlagen: Antrag der FDP vom April 2023
Bericht:
Mit Antrag vom April 2023 bittet die FDP um einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung eines E-Scooter Konzeptes.
Am 07. Juli 2022 hat der Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrats ein E-Scooter-Konzept für Nürnberg beschlossen, das eine Systemumstellung vom free-floating auf ein stationsbasiertes System im Gebiet innerhalb des Bundesstraßenrings B4R beinhaltet. Die Systemumstellung fand Anfang Mai 2024 zunächst für die Altstadt (Zone A) statt und wurde im November 2024 mit der Einrichtung aller weiteren Standorte innerhalb des B4-Rings (Zone B) abgeschlossen. Seitdem wird die Systemumstellung beobachtet, um eventuelle Probleme zu erkennen und zukünftig notwendige Änderungen vornehmen zu können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/079/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/079/2024