Berichtsvorlage Vpl/073/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 16.01.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Neuschaffung Fußgängerzonen
hier: Antrag der FDP vom 27.03.2023
Anlagen: Antrag der FPD vom März 2023
Bericht:
Die FDP fordert in einem Antrag vom März 2023, dass bei der Neuschaffung von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen die Interessen des Einzelhandels und der Gastronomie berücksichtigt werden sollen.
Gastronomie und Einzelhandel profitieren in extremer Weise von den durch den Rat beschlossenen Regelungen in Nürnbergs Altstadt – die hohe Attraktivität für Besucher wird vor allem gesichert durch eine bunte Angebotsmischung und ein weitgehend störungsfreies Flanieren zwischen Hauptbahnhof und Kaiserburg. Aus diesem Grund hat Nürnberg, anders als manche Nachbarstadt, weiterhin sehr gute Besucherzahlen. Die Veränderungen im Handel (online-Versand) führen zu einer Änderung des Branchenmixes, auch in Nürnberg mit mehr Gastronomie und weniger Handel. Der Prozess ist schmerzhaft, aber nicht in Verbindung mit dem Anreiseverhalten zu bringen – auch große Outlet-Center mit Autobahnanschluss leiden unter der Kundenabwanderung. Im Gegenteil – der überwiegende Teil der Kaufkraft in Innenstädten stammt bundesweit von Menschen zwischen 16 und 30 Jahren, insbesondere solchen Menschen, die stark konsumorientiert sind. Ohne einen „Mehrwert“ in Form von Kultur, Gastro oder städtebaulichem Reiz wandern diese essentiellen Kunden ab.
In der Konsequenz wird Nürnberg seinen Weg einer starken multifunktionalen City weiter vorangehen, da primäres Ziel nicht das Wohlergehen einer Branche ist, sondern die Schaffung einer attraktiven Innenstadt die alle Menschen aller Alters- und Kaufkraftgruppen zur Gemeinsamkeit im Sinne einer „Stadtgesellschaft“ einlädt. Der Austausch zwischen den Generationen und den verschiedenen anderen Milieus der Stadt findet am Besten im öffentlichen Raum statt, Nürnberg ist nach wie vor in der Lage, hier eine herausragende funktionale Altstadt anbieten zu können.
Bei wesentlichen Änderungen auch innerhalb der Altstadt werden Bürgervereine, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende eingebunden. Beispiele hierfür sind der Weinmarkt, der nach drei Planungswerkstätten mit den Anwohnern und den betroffenen Gewerbetreibenden zu einer Fußgängerzone umgestaltet wurde oder die Änderung der Verkehrsführung in der Äußeren Laufer Gasse und der Beckschlagergasse, denen ebenfalls Planungswerkstätten und eine Befragung und Information aller anliegenden Geschäfte vorausging. Auch bei der Erweiterung der Fußgängerzone in der Königstraße wurden die Belange der betroffenen Anlieger abgefragt und die Ausnahmen bei der Zufahrtsbeschränkung entsprechend geregelt. Gleiches war und ist bei den Planungen zur Breiten Gasse der Fall.
Es gibt keine Notwendigkeit und keine rechtliche Grundlage für Parkbevorrechtigungen für Kundinnen und Kunden des Einzelhandels. Allein in der Altstadt bestehen rd. 4.700 Stellplätze in Parkhäusern, die an das Parkleitsystem angeschlossen, für alle nutzbar sind und direkt am Rand oder mitten in der Fußgängerzone liegen. Diese Parkhäuser sind lediglich an den
Adventssamstagen über einige Stunden voll ausgelastet. Außerhalb dieser Zeiten sind immer freie Parkplätze verfügbar.
Die Gastronomie wurde nach der Pandemie bis heute mit der unkomplizierten Genehmigung von Freischankflächen unterstützt. Ladenleerstand besteht im Wesentlichen außerhalb der Fußgängerzonen, wo Parkplätze direkt vor der Tür existieren. Dies weist darauf hin, dass das Parken direkt am Laden nicht die Lösung für die Probleme des Einzelhandels oder der Gastronomie darstellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche stellen Schutzzonen für Fußgänger dar und tragen zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: