Eine Promenade vom Plärrer in die Altstadt: Aufwertung der Ludwigstraße
hier: Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stadtratsgruppe ÖDP vom 22.02.2024
Bericht
Die Ludwigstraße stellt für Fußgängerinnen und Fußgänger, aber auch für den Kfz- und Radverkehr eine wichtige Achse in die Altstadt dar. Gleichzeitig liegen an ihr viele Restaurants und Geschäfte. Daher beantragen die Stadtratsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen sowie die Stadtratsgruppe der ÖDP im Antrag vom 22.02.2024 die Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs, eine Umgestaltung der Ludwigstraße sowie Verbesserungen am Ausgang des U-Bahnhofs Plärrer am Ludwigstor.
Ausgangslage Eine mögliche Verkehrsberuhigung der Ludwigstraße muss das umliegende Umfeld mit betrachten. Folgende Verkehrsmengen wurden im Juli 2023 an den für den Kfz-Verkehr freigegebenen Toren im Südwesten der Altstadt erhoben:
| Kfz/16h | Rad/16h | Zufußgehende/16h | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Westtor | 4.337 | 1.511 | 2.188 | |||
| Fürther Tor | 4.653 | 927 | 1.336 | |||
| Ludwigstor | 3.193 | 1.407 | 14.087 | |||
| Färbertor | 8.675 | 945 | 5.124 |
Das Kfz-Verkehrsaufkommen an den Altstadttoren ist grundsätzlich in den letzten Jahrzehnten rückläufig, was zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs wirksam sind. Für den Anliegerverkehr und die Zufahrten zu den Parkhäusern muss die Erreichbarkeit der Altstadt für den Kfz-Verkehr weiterhin gewährleistet bleiben.
Aufgrund des Schleifensystems in der Altstadt handelt es sich heute schon bei allen Kfz, die über das Ludwigstor einfahren, um Zielverkehr. Das Ludwigstor und die Ludwigstraße gehören zum „blauen Quartier“ des Parkleitsystems Altstadt, in dem das Parkhaus Jakobsmarkt, Maximum, Sterntor sowie Galeria Kaufhof und City Point, die bei einer Neunutzung der beiden Objekte wieder in Betrieb gehen werden, liegen. Eine Durchfahrtmöglichkeit vom nördlich angrenzenden Quartier, das über das Westtor und das Fürther Tor erschlossen wird, besteht lediglich untergeordnet über die Schlehengasse zur Ludwigstraße.
Das Ludwigstor und die Ludwigstraße können vom Kfz-Verkehr aufgrund der Einbahnstraßenregelung ausschließlich stadteinwärts befahren werden. Die Einbahnstraße ist für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.
Das Fürther Tor ist höhenbeschränkt auf 3,40 m. Fahrzeuge über dieser Höhenbeschränkung (insbesondere Sonderfahrzeuge und Busse) müssen auf das Ludwigstor, Westtor oder Färbertor ausweichen. Würde die Zufahrt über das Ludwigstor unterbunden werden, würden alle höheren Fahrzeuge über die Färberstraße zufahren müssen bzw. über das Westtor, das allerdings in der angrenzenden Schleife liegt. Vor allem für Ziele in der Ludwigstraße würden sich die Fahrten durch die Altstadt verlängern.
Am Ludwigstor sowie in der Ludwigstraße gibt es derzeit 51 Kurzzeitparkplätze, die von 8 Uhr bis 22 Uhr kostenpflichtig mit Parkschein und Zeitbegrenzung von maximal vier Stunden, außerhalb dieser Zeiten frei genutzt werden können, sowie zwei Behindertenparkplätze.
Im Zuge des Plärrerumbaus soll nach derzeitigem Planungsstand die Durchfahrtsmöglichkeit von der Gostenhofer Hauptstraße in die Ludwigstraße für den Kfz-Verkehr unterbunden werden. So kann künftig der Kfz-Verkehr nur noch rechtsabbiegend vom Frauentorgraben bzw. der Steinbühler Straße kommend in das Ludwigstor einfahren. Dies wird die Kfz-Menge am Ludwigstor jedoch nicht reduzieren, da der Verkehr am Ludwigstor ausschließlich Zielverkehr des Quartiers ist und dieser weiterhin vorrangig die kürzeste Zufahrt in die Ludwigstraße und ins Quartier wählen wird.
Prüfung Varianten der Verkehrsberuhigung der Ludwigstraße Es wurden verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung der Ludwigstraße bzw. des Ludwigstors geprüft. Die einzelnen Varianten hätten folgende Konsequenzen:
Verkehrsberuhigung durch Unterbrechung des Ludwigstors für den allgemeinen Kfz-Verkehr, gleichzeitig weiterhin Befahrbarkeit der Ludwigstraße Eine Unterbrechung der Zufahrt vom Plärrer über das Ludwigstor in die Ludwigstraße für den Kfz-Verkehr würde bedeuten, dass die zuletzt knapp 3.200 Kfz/16h plus der dazugehörige Nachtanteil auf andere Altstadttore oder andere Verkehrsmittel verlagert werden müssten. Problematisch wird dies insbesondere hinsichtlich von Fahrzeugen über 3,40 m, die das Fürther Tor nicht als Alternative nutzen können. Vom Färbertor in die Ludwigstraße müsste umständlich über Jakobstraße, Zirkelschmiedsgasse, Schottengasse, Entengasse und Ottostraße zugefahren werden. Somit würde unerwünschter Mehrverkehr erzeugt. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich Jakobstraße/Färberstraße wird aus Sicht der Feuerwehr kritisch gesehen, weil diese Straßen die Hauptausrückstrecke in die Südstadt bilden. Zudem müssten zumindest die neun Kurzzeitparkplätze am Ludwigstor ersatzlos entfallen, da diese nicht mehr angefahren werden könnten.
Einführung einer Fußgängerzone Eine Fußgängerzone darf vom Kfz-Verkehr nicht mehr befahren werden. Radverkehr muss eigens zugelassen werden und Schrittgeschwindigkeit einhalten. Erfahrungsgemäß werden Fußgängerzonen, die nicht baulich als eine solche gestaltet sind, weiterhin unzulässigerweise durch Kfz befahren. Auch als Fußgängerzone hätte die Ludwigstraße
weiterhin eine Erschließungsfunktion für die anliegenden Geschäfte und Gastronomen, sodass die bisherige Straße als Trasse nicht vollends entfallen kann. Eine Rechtsabbiegespur vom Plärrer würde es für den Lieferverkehr und weitere Berechtigte weiterhin benötigen, sodass der Plärrer nicht überstaut. Die Einführung einer Fußgängerzone müsste Wendemöglichkeiten an den Übergängen vorsehen und würde zu Mehrverkehr im Umfeld, zum Beispiel auch auf den Ausrückrouten der Feuerwache am Jakobsplatz, führen.
Verkehrsberuhigter Bereich Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt eine Mischverkehrsfläche dar, in der alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt sind und von allen Fahrzeugarten, einschließlich dem Radverkehr, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist. Die Akzeptanz eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Ludwigstraße ist ohne niveaugleichen Ausbau als gering einzuschätzen, da durch die Gehwege, Bordstein und Fahrbahn bislang eine klare Trennung der Verkehrsflächen vorhanden ist. Zudem beträgt die Strecke von der Einfahrt vom Plärrer ins Ludwigstor bis zum Jakobsplatz rund 250 Meter, sodass die Schrittgeschwindigkeit voraussichtlich nicht eingehalten werden würde.
Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Laut Straßenverkehrsordnung können „in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h ausgewiesen werden. Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich wird oft als Tempo 20-Zone angeordnet. Abgesehen von der reduzierten Höchstgeschwindigkeit sind keine weiteren verkehrsberuhigenden Effekte zu erwarten, die Aufenthaltsqualität profitiert ohne entsprechende bauliche Begleitmaßnahmen hiervon ebenfalls nur indirekt durch ggfs. reduzierten Verkehrslärm. Eine Geschwindigkeitsreduzierung in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich müsste von umfangreicher Verkehrsüberwachung begleitet werden, wenn heute schon Beschwerden über erhöhte Geschwindigkeiten und Lärmbelästigung von „Autoposern“ bestehen.
Fahrradstraße Fahrradstraßen werden insbesondere dort eingerichtet, wo ein hoher Radverkehrsanteil vorhanden ist oder in Zukunft zu erwarten ist. In Fahrradstraßen müssen Kraftfahrzeuge mit entsprechender Zusatzbeschilderung explizit zugelassen werden, was bislang in jeder Nürnberger Fahrradstraße so gehandhabt wird. Derzeit beträgt der Anteil des Radverkehrs am Fahrzeugverkehr am Ludwigstor rund 31%. Auch wenn die Ludwigstraße für den Radverkehr eine signifikante Bedeutung besitzt, bestehen derzeit keine Planungen, dort eine Fahrradstraße einzurichten. Sobald die Feuerwache am Jakobsplatz ausgezogen ist, wird die Fortführung der geplanten Fahrradstraße in der Dr.-Kurt-Schumacher-Straße Richtung Westen detaillierter betrachtet und dabei auch Verbesserungen im Umfeld des Jakobsplatzes für den Radverkehr geprüft.
Fazit Eine vollständige Sperrung des Ludwigstors ist aus verkehrlicher Sicht nicht zielführend und kann nicht empfohlen werden, da hierdurch vorrangig die weitere südwestliche Altstadt mit mehr Kfz-Verkehr und entsprechenden Umwegefahrten belastet werden würde. Stattdessen sollte langfristig der Querschnitt der Ludwigstraße zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger verändert werden. Im Seitenraum stehen zwar Gehwegflächen zur Verfügung, diese werden jedoch umfangreich durch Auslagen oder andere Sondernutzungen belegt. Insbesondere die Areale, die am stärksten vom Fußverkehr frequentiert werden, wie die Brücke über den Stadtgraben, das Umfeld des Spittlertorturms und der Zugang zum Verteilergeschoss des Plärrers, weisen oftmals nicht genug Flächen für Zufußgehende auf. Für einen Gewinn an Aufenthaltsqualität in der Ludwigstraße und einen Mehrwert für das gesamte Quartier wäre ein vollständiger Umbau der Straße erforderlich, für den aktuell weder finanzielle noch personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen.