Sitzungsunterlagen
Sitzung des Ältestenrats und
Finanzausschusses
11.12.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 3 Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär" Sitzungsvorlage Ref.III/023/2024/2 5 Sachverhalt Ref.III/023/2024/2 9 Maßnahmenkatalog Ref.III/023/2024/2 38 Anlage Circular-Cities-Declaration Ref.III/023/2024/2 70 TOP Ö 4 Verwendung von Edelmetallerlösen für die Co-Finanzierung einer Personalkapazität zur Restaurierungskoordination und damit verbundenen Digitalisierungsarbeiten der Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus Sitzungsvorlage Frh/002/2024 72 TOP Ö 5 Metropolmarathon 2024 und 2025 Sitzungsvorlage SpS/016/2024 76 2_1_Metropolmarathon2024_Entscheidungsvorlage SpS/016/2024 79 2_2_Metropolmarathon2024_ARGE_Vertrag SpS/016/2024 82 2_3_Metropolmarathon_ARGE_Ergänzungsvereinbarung SpS/016/2024 87 TOP Ö 6 Neuberufung und Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Sitzungsvorlage Geo/011/2024 88 Entscheidungsvorlage Geo/011/2024 91
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 11.12.2024, 11:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Nachhaltigkeitsmonitoring
- Weiterentwicklung der städtischen
Nachhaltigkeitsberichterstattung -
- Unterlagen werden nachgereicht -
2. (Rechtliche) Grundlagen zur Erhebung einer
Übernachtungssteuer
hier:
Gemeinsamer Antrag der SPD und Bündnis90/Die Grünen vom
11.10.2024
- Unterlagen werden nachgereicht –
3. Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär" Beschluss
hier: Mitgliedschaft Circular Cities Decleration Ref.III/023/2024/2
Hier:
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.14.2019
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020
Antrag ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.01.2021
Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022
Walthelm, Britta
4. Verwendung von Edelmetallerlösen für die Co-Finanzierung einer Beschluss
Personalkapazität zur Restaurierungskoordination und damit Frh/002/2024
verbundenen Digitalisierungsarbeiten der Friedhöfe St. Johannis
und St. Rochus
Walthelm, Britta
5. Metropolmarathon 2024 und 2025 Beschluss-
Auflage Trinkl, Cornelia SpS/016/2024
6. Neuberufung und Wiederberufung von Mitgliedern des Gutachten
Umlegungsausschusses Geo/011/2024
Heilmaier, Andrea, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2024,
öffentlicher Teil
Ref.III/023/2024/2
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 11.12.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär"
hier: Mitgliedschaft Circular Cities Decleration
Hier: Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.14.2019
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020 Antrag ÖDP-
Stadtratsgruppe vom 21.01.2021
Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022
Sachverhalt (kurz):
Das Konzept "Nürnberg zirkulär", das am 2. Oktober 2024 vom Umweltausschuss verabschiedet wurde, umfasst 24 Maßnahmen, die Veränderungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft anstoßen sollen.
Dabei ist eine Maßnahme die Unterzeichnung der sogenannten „Circular Cities Declaration“ (CCD), die von ICLEI - Local Governments for Sustainability koordiniert wird. Mit der Absichtserklärung verpflichtet sich die Stadt, Kreislauforientierung zur Grundlage ihres Denkens und Handelns zu machen und ihre Handlungsspielräume zu nutzen. Zudem ermöglicht die Mitgliedschaft das Netzwerken mit anderen Städten, die sich auf den Weg einer Kreislaufstadt gemacht haben. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In Abstimmung mit Ref. I/II / Stk wird die inhaltliche Vorlage in den Umweltausschuss eingebracht. Und die notwendigen finanziellen Mittel werden für den Haushalt 2025 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen des Konzepts "Nürnberg zirkulär" versuchen die gesamte Bürgerschaft zu erreichen. Dabei wird auch zielgruppenspezifische Kommunikation und Projektgestaltung notwendig sein.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Maßnahmen wurden mit den jeweiligen GB/Dienst-
stellen abgestimmt.
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt, die Circular Cities Declaration zu unterzeichnen.
ZIRKULÄR
Übersicht
- Die Kreislaufwirtschaft – eine zirkuläre Wirtschaftsweise ................................................ 3 1.1. Warum braucht es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie? ............................................ 3 1.2. Was verstehen wir unter dem Begriff „Kreislaufwirtschaft“? ..................................... 3 1.3. Implementierung der Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen ....................... 4 2. Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaftsstrategie für die Stadt Nürnberg ...................... 7 2.1. Konsumgüter von Privathaushalten ......................................................................... 7 2.2. Öffentliche Beschaffung .......................................................................................... 9 2.3. Lebensmittelverschwendung ..................................................................................10 2.4. Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft ....................................................................11 2.4.1. Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung .................................................11 2.4.2. Verpackungsmüll im öffentlichen Raum ..........................................................13 2.5. Bausektor ...............................................................................................................15 3. Ziele und Maßnahmen für ein zirkuläres Nürnberg ........................................................17 3.1. Ziele .......................................................................................................................17 3.2. Vorgeschlagene Maßnahmen ................................................................................18 4. Finanzen .......................................................................................................................20 6. Bestehende Stadtratsanträge zum Thema ....................................................................22 6.1. Zero Waste ............................................................................................................23 6.2. Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung .......................................................24 6.3. Vermeidung von Elektroschrott ..............................................................................25 6.4. Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung ..................................28
1. Die Kreislaufwirtschaft – eine zirkuläre Wirtschafts-
weise
1.1. Warum braucht es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie?
Rohstoffknappheit und –abhängigkeiten, Energieengpässe, Klimawandel, Artensterben, Biodiversitätsverlust und Landnutzungsänderungen, – die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, sind vielfältig. Ein Haupttreiber dieser multiplen Krisen ist das aktuelle, lineare Wirtschaftsmodell, das der Systematik – „produzieren, nutzen, wegwerfen“ folgt. Oftmals sprechen wir deshalb in diesem Zusammenhang auch von einer „Wegwerfwirtschaft“ oder „Wegwerfgesellschaft“. Diese Produktions- und Konsummuster führen zu einer exzessiven Produktion von Abfall und einem nicht nachhaltigen Verbrauch von Rohstoffen [1]. Aktuelle Prognosen sagen einen weiteren Anstieg der Nachfrage und des Verbrauchs von Ressourcen in den kommenden Jahrzehnten voraus [1]. Da eine Reihe wichtiger Rohstoffe, wie z.B. seltene Erden, nur begrenzt verfügbar ist, und die EU etwa die Hälfte aller von ihr genutzten Rohstoffe importiert, nehmen Rohstoffabhängigkeiten und Versorgungsrisiken stetig zu [2; 3]. Auch Deutschland ist ein rohstoffarmes Land und ist deshalb stark auf Rohstoffimporte, zumeist aus wenigen, oft instabilen Ländern, angewiesen. Diese Abhängigkeiten und Lieferkettenrisiken bestehen insbesondere im Energiebereich, bei Metallen und zahlreichen Industriemineralien.
Während in der Linearwirtschaft Rohstoffe nach der Nutzungsdauer der Produkte dem Wertstoffkreislauf entzogen werden, zielt die Kreislaufwirtschaft darauf ab, den absoluten Ressourcenverbrauch durch Wiedernutzbarmachung von Rohstoffen und Produkten zu senken und Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren.
1.2. Was verstehen wir unter dem Begriff „Kreislaufwirtschaft“?
Die sog. Circular Economy, im Deutschen als Kreislaufwirtschaft bekannt, bezeichnet eine regenerative und zirkuläre Wirtschaftsweise, welche darauf abzielt, Stoffkreisläufe möglichst vollständig zu schließen und so Ressourcen und Umwelt zu schonen [4; 5]. Die Kreislaufwirtschaft ist so konzipiert, dass der Wert und die Lebensdauer von Materialien, Produkten und Einzelteilen so lange wie möglich – und in höchster Wertigkeit – erhalten wird [4]. Hiermit orientiert sich die Kreislaufwirtschaft an den natürlichen Stoffkreisläufen, „in denen Abfälle gleichsam Ressourcen für andere Lebewesen darstellen oder durch biogeo-chemische Prozesse umgewandelt werden, ohne schädliche Wirkungen zu entfalten“ [4, S.10]. Dadurch werden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch bestehende Abhängigkeiten von importierten Rohstoffen vermindert.
In Deutschland wird der Begriff Kreislaufwirtschaft traditionell mit Mülltrennung, Recycling und Abfallwirtschaft in Verbindung gebracht. Die Abfallwirtschaft ist jedoch nur ein Bereich einer zirkulären Wirtschaft, die die Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Blick nimmt. Hierfür wird der Wertstoffkreislauf vom Design bis zum Lebensende von Produkten mitgedacht: alle Material- und Produktlebenszyklen spielen eine wichtige Rolle. Dieses Verständnis legen wir diesem Dokument zu Grunde.
Die Kreislaufwirtschaft verfolgt verschiedene Strategien, sogenannte Werterhaltungsoptionen/ -prinzipien (siehe Abbildung 1). Im allgemeinen Sprachgebrauch sind diese Strategien oft als „R-Strategien“ bekannt, die ihren Namen durch die englische Vorsilbe „re“ erhalten haben. Es
können bis zu 10 verschiedene R-Strategien unterschieden werden,1 von denen die drei bekanntesten reduce, reuse und recycle (Reduzieren, Wiederverwendung und materielle Verwertung) sind. Die Werterhaltungsoptionen können hinsichtlich ihres Wirkungsgrads zur Zirkularität priorisiert werden [6; 7]. Strategien, die eine Einsparung, bessere Nutzung und/oder klügere Herstellung von Produkten verfolgen, haben den höchsten Wirkungsgrad. Darauf folgen Strategien, die zu einer längeren Lebensdauer von Produkten oder Produktteilen führen, beispielsweise die funktionale Wiederverwendung von Produkten. Den mit Abstand geringsten Beitrag zur Zirkularität leisten Recyclingstrategien und die energetische Verwertung von Materialien. Dies ist bei der Entwicklung und Implementierung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie für die Stadt Nürnberg zu berücksichtigen.
Abbildung 1: Werterhaltungsoptionen und –prinzipien der Kreislaufwirtschaft [8].
1.3. Implementierung der Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen
Die Implementierung und Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft wird auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben.
Auf internationaler Ebene ist das Konzept der Kreislaufwirtschaft in bestehenden Nachhaltigkeitszielen, wie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, zu deren lokalen Umsetzung sich die Stadt Nürnberg im Jahr 2017 verpflichtet hat, verankert. Insbesondere bei den Zielen „SDG 11 – nachhaltige Städte und Gemeinden“, „SDG 12 – nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, und „SDG 14 – Leben unter Wasser“ besteht ein starker Zusammenhang zum Thema Kreislaufwirtschaft.
Die Europäische Union hat im März 2020 im Rahmen des Green New Deals eine Neuauflage des „Circular Economy Action Plan“ verabschiedet. Ziel ist dabei der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bis 2050. Damit sollen nicht nur Klima- und Naturschutzziele erreicht, sondern - nicht zuletzt vor den Erfahrungen der Covid-19-Krise - die Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft von externen Ressourcen reduziert werden.
1 Diese lauten: R0: Refuse, R1: Rethink, R2: Reduce, R3: Reuse, R4: Repair, R5: Refurbish, R6: Remanufacture, R7: Repurpose, R8: Recycle, R9: Recover (Potting et al., 2017).
Zu konkreten Maßnahmen, die auf eine Kreislaufwirtschaft „einzahlen“, gehören das Recht auf Reparatur, welches im April 2024 verabschiedet wurde oder die Novellierungen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte oder der EU-Verpackungsverordnung.
Auf der deutschen Bundesebene ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft bisher vor allem im Kontext der Abfallwirtschaft rechtlich verankert. Zusätzlich zu dem bereits existierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess I, II, III), welche sich v.a. auf die Abfallwirtschaft und Ressourceneffizienz fokussieren, arbeitet die Bundesregierung an einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Diese umfasst in Einklang mit dem europäischen Rahmen weitere Bereiche (u.a. Textilien und Bekleidung, Fahrzeuge und Mobilität, Elektrogeräte, Bau und Gebäude, Metalle und Kunststoffe). Die Instrumente reichen von rechtlichen Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen für zirkuläre Produktgestaltung und Langlebigkeit bis hin zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Die Strategie befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Der Ministeriumsentwurf sieht – in Anlehnung an die europäischen Zielsetzungen – folgende übergeordneten Ziele vor:
- Halbierung des Verbrauchs neuer (primärer) Rohstoffe von 16 Tonnen auf 8 Tonnen
pro Kopf im Jahr 2045.
- Stoffkreisläufe schließen, indem der Anteil der Sekundärrohstoffe am Rohstoffver-
brauch bis 2030 verdoppelt wird.
-
Unabhängigkeit von Rohstoffimporten stärken.
-
Abfall vermeiden. Pro Kopf sollen bis zum Jahr 2030 zehn Prozent und bis zum Jahr
2045 20 Prozent weniger Abfall produziert werden, jeweils im Vergleich zum Jahr
Die Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft für die Kommunen werden auf übergeordneten Ebenen gesetzt. Gesetze und Regelungen mit direkter Auswirkung auf die kommunale Ebene bestehen bisher vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft. Zuletzt sind hier die Umsetzung des Einwegkunststofffondgesetzes2 (am 01.01.2024 in Kraft getreten) und die Einführung einer Mehrwegpflicht3 im Rahmen des Verpackungsgesetzes (am 01.01.2023 in Kraft getreten) zu nennen.
Ohne Frage sind die Städte als Orte des Konsums und Ressourcenverbrauchs, aber auch als Ort der Innovation, wichtige Faktoren bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Kommunale Verwaltungen besitzen direkte Handlungsmöglichkeiten, vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft (Getrenntsammlung von Abfällen, Information und Beratung zu Abfallvermeidung und entsorgung), öffentlichen Beschaffung und des öffentlichen Auftragswesens, z.B. im Baubereich. Sie sind zudem „Gesicht des Staates“ für die Bürgerschaft und Unternehmen vor Ort und haben Zugriff auf relevante lokale Netzwerke und Akteure und können vermittelnd und moderierend wirken. Zuletzt kann die Stadt auch eine ermöglichende und fördernde Rolle einnehmen, z.B. durch Informations- und Weiterbildungsinitiativen (wie bspw. bei der Teilnahme
2 Das Einwegkunststofffondsgesetz nimmt Hersteller von Einwegkunststoffprodukten in die Pflicht und soll Kommunen für ihre Reinigungsleistung finanziell entlasten: Hersteller müssen nun eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte (z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter und -becher) in einen Fonds einzahlen, durch den Kommunen einen Kostenausgleich für die Reinigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll im öffentlichen Raum erhalten. 3 Seit Einführung der Mehrwegpflicht müssen Unternehmen (ab einer Größe von 80 m² oder fünf Beschäftigten), die Essen oder Getränke zum Mitnehmen (also mit einer Verpackung) an die Kundschaft ausgeben, eine Mehrwegalternative zu Einweggeschirr- und bechern anbieten und auch auf diese hinweisen.
des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg an der bundesweiten Aktion „Biotonne“), finanzielle Unterstützung und regulierende Instrumente (wie bspw. die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen) [9].
Einige deutsche Städte, wie beispielsweise München, Leipzig und Kiel haben das Ziel des Umbaus zu einer Kreislaufwirtschaft bzw. Zero-Waste-Stadt schon per Stadtratsbeschluss verankert und arbeiten entsprechende Strategien aus. Weitere Städte wie Berlin, Aachen, Frankfurt und Freiburg haben zudem die Circular Cities Declaration (CCD) der Europäischen Union unterzeichnet.
In Nürnberg liegen seitens des Stadtrats mehrere Anträge zu Kreislaufwirtschaftsthemen vor, die in die gleiche Zielrichtung gehen. Es wurde zudem eine beim Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelte „Kümmerer-Stelle“ Kreislaufwirtschaft geschaffen, die seit Frühjahr 2024 besetzt ist. Das Referat für Umwelt und Gesundheit und die Wirtschaftsförderung der Stadt Nürnberg beteiligen sich derzeit gemeinsam am Verbundprojekt „Kreislaufstadt - Chancen für lokale und regionale Resilienz & Wertschöpfung:“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die ausgewählten Projektstädte erarbeiten hier gemeinsam Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, die in der Folge als Blaupause für andere deutsche Städte dienen können.
2. Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaftsstrategie für
die Stadt Nürnberg
Die Kreislaufwirtschaft hat einen Querschnittscharakter. Ein Blick in die Kreislaufwirtschaftsstrategien anderer Städte und Institutionen zeigt, dass es sehr vielfältige Themenfelder gibt, die unter dem Gesichtspunkt der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden können. So hebt die „Circular Cities Declaration“ eine Vielzahl verschiedener Sektoren hervor: den Bausektor, Elektronik und ICT-Waren (Informations- und Kommunikationstechnologie), Textilien, organische Abfälle, Verpackungen sowie Plastik, Wasser und Energie. Das Forschungsprojekt „bergisch.circular“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den Kommunalverwaltungen des Bergischen Städtedreiecks fokussiert sich hingegen lediglich auf drei Themen: Zirkuläres Bauen, Öffentliche Beschaffung und Abfallvermeidung. Andere Städte, wie z.B. die Stadt Hamburg, nehmen neben den Themen Bau und Gebäude auch Verpackungen und Kunststoff, Lebensmittel und Ernährung sowie Textilien in den Fokus. Diese Vielfalt an Ansätzen zeigt, dass das Thema Kreislaufwirtschaft unterschiedliche Sektoren und Themen umfassen kann. Gleichzeitig greifen die Themen oft ineinander und sind nicht klar voneinander zu trennen.
Im Folgenden werden fünf Handlungsfelder vorgestellt, die für die Stadt Nürnberg vertieft betrachtet werden sollen: (1) Konsumgüter, (2) öffentliche Beschaffung, (3) Lebensmittelverschwendung, (4) Abfallvermeidung und -wirtschaft und (5) Bausektor. Die Handlungsfelder wurden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Themen öffentliche Beschaffung sowie Abfallvermeidung/-wirtschaft wurden ausgewählt, weil sie Kernaufgaben der Stadt darstellen und dementsprechend hier ein großer Handlungsspielraum vorliegt. Die Themen Konsumgüter sowie Lebensmittelverschwendung sind bürgernahe Themen, die dazu beitragen können, die Grundgedanken und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu vermitteln. Der Bausektor wurde mit aufgenommen, da hier sehr große Ressourcen und CO2-Einsparungspotenziale zu verorten sind – wenn auch bestehende Regularien zirkuläre Baumaßnahmen stark erschweren.
2.1. Konsumgüter von Privathaushalten
Als ein Haupttreiber für Ressourcenverbrauch bringt unser Konsumverhalten erhebliche negative Umweltauswirkungen mit sich. Laut aktuellen Prognosen wird der ohnehin schon sehr hohe Ressourcenverbrauch in Europa auch in Zukunft weiter steigen [1]. Trotz technologischer Fortschritte und Effizienzgewinne ist eine absolute Entkopplung von Konsum und Ressourcenverbrauch sowie anderen Umweltauswirkungen nicht absehbar [1; 10]. Dies wird beispielsweise im Bereich Elektronik deutlich: so wird die bereits sehr hohe, jährliche Menge an Elektroschrott in Europa von 16,2 kg pro Person laut Prognosen weiter um 2-5% pro Jahr steigen [11]. Auch der Bereich Textilien weist Handlungsbedarf auf: Durch die „Fast Fashion“-Industrie hat die Menge der produzierten und weggeworfenen Kleidungsstücke stark zugenommen. Derzeit verursacht der durchschnittliche Textilverbrauch eines EU-Bürgers 270 kg CO2, 391 kg Rohstoffe, 9m3 Wasser und 400 m2 Landfläche [12].
Zeitgleich sind Umwelt- und Klimaschutz, und somit auch die negativen Umweltauswirkungen des Konsums, seit der Jahrtausendwende zunehmend in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt [13]. So wird, laut einer repräsentativen Studie des Umweltbundesamts (UBA), Umwelt- und Klimaschutz als eines der fünf gesellschaftlich relevantesten Themen angesehen: 57% der Deutschen erachten das Thema als „sehr wichtig“. Dies spiegelt sich auch zunehmend im Konsumverhalten der Deutschen wider, beispielsweise in der gestiegenen Nachfrage nach Bioprodukten, Ökostrom und der gemeinschaftlichen Nutzung von Kraftfahrzeugen [14].
Es gibt jedoch weiterhin noch viele Marktsegmente und zirkuläre Geschäftsmodelle, welche ungenutzte Potenziale zur Ressourceneinsparung bergen. Neben dem Verzicht auf Neukäufe, beispielsweise durch eine längere Nutzung, Reparatur, Ausleihe oder Tausch von Produkten, sind hierbei vor allem Second-Hand-Geschäftsmodelle hervorzuheben. In Nürnberg gibt es zahlreiche Möglichkeiten Gebrauchtwaren zu erwerben. Die Stadt Nürnberg ist mit 25 Secondhandläden, die die ganze Produktpalette abdecken, pro 100.000 Einwohnende und sieben Einkaufsmöglichkeiten pro 10 km2 deutschlandweit Vorreiterin [15]. Obendrein ist Nürnberg schon lange für den „Trempelmarkt“, Deutschlands größten Flohmarkt, der zweimal jährlich stattfindet, bekannt. Neben dem Trempelmarkt gibt es zudem eine Vielzahl von Floh- und Tauschmärkten wie bspw. die Hofflohmärkte oder den Mobilitätsflohmarkt. Trotz dieser positiven Bilanz bleibt zu bedenken, dass in Deutschland, insbesondere im europäischen Vergleich, der Anteil wiederverwendeter Produkte im Verhältnis zu Neuprodukten noch sehr niedrig ist [16]. Bei Elektro- und Elektronikgeräten beträgt der Anteil wiederverwendeter Produkte beispielsweise noch unter 1% [16].
Weiterhin kann, trotz der relativ hohen Dichte an Second-Hand Einkaufsmöglichkeiten, keine Aussage darüber getroffen werden, in wie weit das bestehende Angebot von Second-Hand Einkaufsmöglichkeiten unterschiedliche sozioökonomische Personengruppen erreicht. So sprechen die bestehenden Second-Hand Geschäfte vor allem bedürftige Menschen (z.B. durch Sozialkaufhäuser), junges Klientel sowie gut betuchte Menschen, die sich für seltene Sammlerstücke interessieren, an. Die breite Masse wird somit derzeit kaum erreicht. Durch die Förderung von Second-Hand-Geschäftsmodellen und anderen zirkulären Geschäftspraktiken, welche die breite Mittelschicht ansprechen, kann sowohl der Konsum-Fußabdruck der Bürgerschaft gesenkt als auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Je nach Standort und geschickt gewähltem Modell könnte zudem die Innenstadt belebt werden. Insbesondere ein SecondLife-Kaufhaus, nach dem Vorbild der Noch-Mall in Berlin [17], Wiederschön in Leipzig [18], oder der ReTuna Återbruksgalleria in Eskilstuna, Schweden [19], ist hierbei interessant. Als SecondLife-Kaufhaus bezeichnet man ein Kaufhaus, das durch den Verkauf von Gebrauchtwaren eine Alternative zum Neukauf von unterschiedlichsten Warengruppen – von Bekleidung, Deko- und Haushaltsartikeln, Sportartikeln, über Elektroartikel – bietet. Zudem sollen neben dem Verkauf von Gebrauchtwaren weitere zirkuläre Geschäftsmodelle, z.B. Verleih, generalüberholte Produkte oder Produkte mit lebenslangen Garantien und/ oder kostenloser Reparatur, eingesetzt werden, um den Erfolg des Konzeptes zu maximieren. Das SecondLife- Kaufhaus fördert die Wiederverwendung, Weiternutzung und Reparatur von Produkten und kann dadurch die Prinzipien und Werte der Kreislaufwirtschaft erfahrbar machen und einen Erlebnisort für Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung darstellen. Ein solches Projekt hat gerade in einer Innenstadtlage sehr gute Umsetzungschancen (siehe Maßnahme Nr. K-01).
Neben einem erschwinglichen und leicht zugänglichen Angebot von zirkulären Produkten und Dienstleistungen, kann Bildungs- und Aufklärungsarbeit nachhaltige Konsummuster in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen fördern (siehe z.B. Maßnahmen Nr. K-02 und K-03). Gezielte Aktionen und Themenwochen ermöglichen eine kritische Reflektion von Konsum und den einhergehenden Umweltwirkungen sowie die Auseinandersetzung mit nachhaltigeren Alternativen. Neben spezifischen Maßnahmen zu bestimmten Produktgruppen, wie beispielsweise Textilien (wie kommt die „Wegwerfmode aus der Mode“4?, siehe auch Maßnahme Nr. K-06), hilft Sensibilisierungsarbeit, um das Konzept der Kreislaufwirtschaft und weiterer nachhaltiger Wirtschaftsweisen stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Hierfür bietet es sich an, mit bestehenden zivilgesellschaftlichen Initiativen und Unternehmen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Zero Waste, Reparatur und Upcycling, wie beispielsweise Bluepingu e.V.,
4 Siehe EU-Kampagne „ReSet the Trend“, welche den Slogan „Make fast fashion out of fashion“ verwendet.
zusammenzuarbeiten, da so ein höherer Grad an Sichtbarkeit erzielt und eine schnellere und effizientere Umsetzung von Maßnahmen realisiert werden kann (siehe Maßnahme Nr. K-05).
2.2. Öffentliche Beschaffung5
Mit etwa 15 % des Bruttoinlandproduktes hat die öffentliche Hand bei der Beschaffung als größte Nachfragerin in Deutschland erhebliches Einflusspotential [20]. Allein in Nürnberg wurden im Jahr 2021 ca. 126 Mio. € für die öffentliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen ausgegeben. Die Stadt Nürnberg hat somit einen Hebel, bei der Beschaffung eine Vorbildrolle zu übernehmen und die Verwirklichung zirkulärer Nachhaltigkeitsziele voranzubringen. Neben der Verbesserung der Umweltbilanz kann zirkuläre Beschaffung auch Ressourcen und Geld sparen (z.B. durch eine Analyse der Lebenszykluskosten), Innovationen vorantreiben und/oder die lokale Wirtschaft stärken.
Zirkuläre Beschaffung geht über die umweltorientierte Beschaffung (auch als „Green Procurement Practices“ - GPP bekannt) hinaus und zielt darauf ab, „dass der Beschaffungsprozess geschlossene Materialkreisläufe innerhalb von Lieferketten fördert, um negative Umweltauswirkungen und die Entstehung von Abfall über den gesamten Lebenszyklus zu minimieren und im besten Fall zu vermeiden“ [21, S. 20]. Derzeit fehlen noch allgemein anerkannte Kriterien für zirkuläre Beschaffung oder sind zu vage formuliert, weshalb sich die Anwendung zirkulärer Beschaffung im Anfangsstadium befindet [22]. Mögliche Kriterien beinhalten bei weitem nicht nur den Kauf von Produkten mit hohem Recycleanteil oder Ökolabels, sondern in erster Linie zirkuläre Geschäftsmodelle, die beispielsweise die Reparatur, Weiternutzung, Generalüberholung (Refurbishment) von Produkten in den Vordergrund stellen. Ebenso muss bei der Implementierung zirkulärer Beschaffung das kritische Hinterfragen der Bedarfe angeregt werden.
In einigen Produktbereichen engagiert sich die Stadt Nürnberg hier schon vorbildlich. So wird in der gesamten Stadtverwaltung und im Schulbereich ausschließlich Recyclingpapier mit dem Zertifikat „Blauer Engel“ verwendet. 2022 wurde die Stadt Nürnberg vom „Papieratlas“ sogar zur recyclingpapierfreundlichsten Stadt Deutschlands gekürt. Der Bereich Recyclingpapier zeigt exemplarisch die große Hebelwirkung, welche durch eine nachhaltige öffentliche Beschaffung erreicht werden kann. Laut des Nachhaltigkeitsrechners der Initiative Pro Recyclingpapier konnten im Jahr 2019 durch die beinahe ausschließliche Nutzung von Recyclingpapier ca. 40.528 kg CO Äquivalente gegenüber der Verwendung von Frischfaserpapier eingespart werden, was einer Einsparung von rund 15% entspricht.6 Weitere Beispiele für nachhaltige Beschaffung umfassen Arbeitskleidung (zertifiziert nach der Fair-Wear-Foundation und Standard 100 by OEKO-TEX), die Beschaffung energieeffizienter IT-Hardware (PC, Notebooks, etc.) sowie die Anlieferung von Hygienepapier und Büromaterialien in Mehrwegverpackungen und über eine möglichst emissionsarmen Transportlogistik.
Die oben genannten Bausteine sind auf das Engagement von der Beschaffungsstelle bei den Zentralen Diensten der Stadt Nürnberg (ZD/3) und vorhandene Sensibilität bei Bedarfsträgern/Dienststellen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelange zurückzuführen. Jedoch gibt es bisher noch keine umfassende, nachhaltige Beschaffungsstrategie, und das Thema Ressourcenverbrauch (über Energieeffizienz hinaus) ist derzeit noch kaum im Fokus.
Ein weiterer Ansatz, um nachhaltige und zirkuläre Beschaffungskriterien bei der Stadt Nürnberg stärker in den Vordergrund zu rücken, wird deshalb innerhalb des Pilotprojekts Checkliste
5 Exklusive Bausektor, da separat aufgeführt. 6 Bei einem Papieraufkommen von 272 t (233 t Recyclingpapier A4 und 39 t Recyclingpapier A3).
„Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben“ ab August 2024 für ein Jahr bei ausgewählten Pilotdienststellen beim Referat für Umwelt und Gesundheit erprobt (siehe Maßnahme Nr. Be-01). Das Projekt zielt darauf ab, Bedarfsträger bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren (Beschaffungen die eine Wertgrenze von 5.000 € netto übersteigen) für Nachhaltigkeitsbelange zu sensibilisieren. Dabei werden auch Themen der zirkulären Beschaffung wie z.B. Lebenszykluskosten von Produkten aufgegriffen.
Eine zentrale Herausforderung für den Bereich Beschaffung ist weiterhin, dass das Beschaffungsmanagement von ZD bei Einkäufen unter einer Wertgrenze von 5.000 € netto (Direktauftrag) kaum Einfluss auf die Dienststellen hat. Einkäufe unter dieser Wertgrenze unterliegen in Bayern nicht dem formellen Vergaberecht und können somit durch die Dienststellen im Rahmen ihrer Budgethoheit dezentral getätigt werden. In wie weit die Dienststellen auch bei kleineren Ausgaben bereits Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ist unterschiedlich. Da keine direkten Steuerungsmöglichkeiten bestehen, kann man hier nur beratend und unterstützend bspw. durch Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten, sowie bei dem Ausbau nachhaltiger Rahmenvereinbarungen des eShops-Stadt Nürnberg aktiv werden (siehe Maßnahme Nr. Be-02).
2.3. Lebensmittelverschwendung
Rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel wurden 2020 in Deutschland verschwendet. Lebensmittelabfälle fallen entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette an – von der (Prä-) produktion bis hin zu den privaten Haushalten. Dabei entfällt mit 59% der Großteil auf die privaten Haushalte (ca. 78 kg pro Person und Jahr), gefolgt von der Außer-Haus Verpflegung (17%) und der Verarbeitung (15%)7 [24]. Durch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, vom Acker bis zum Teller, könnten nach Berechnungen des Thünen-Instituts 18,8% der ernährungsbedingten THG-Emissionen eingespart werden, sowie 19,7 % des Energieaufwands und 10,3% der Landnutzung [23]. Aufgrund dieser Zahlen, sollen, laut der EU-Abfallrichtlinie, Lebensmittelabfälle bis 2030 um 30% gesenkt werden (im Vergleich zu 2020).
In Nürnberg gibt es bereits engagierte Lebensmittelretter, die es sich zum Ziel gemacht haben, Lebensmittel zu retten und die Bevölkerung für die Problematik zu sensibilisieren, z.B. Foodsharing e.V., LEBENS-mittel-RETTEN & mehr e.V. und die Nürnberger Tafel. Bei der Plattform Foodsharing e.V. sind inzwischen bspw. 1.260 Aktive registriert, von denen im letzten Jahr 234 Personen insgesamt 8.773 Abholungen gemacht haben. Es bestehen derzeit 73 Kooperationen mit Supermärkten, Bäckereien, Restaurants, Caterern, Firmen, Kitas und Schulen. Zudem erhält die Nürnberger Tafel regelmäßig große Mengen an Lebensmitteln von Obst- und Gemüsehändlern, Marktketten, Bäckereien und anderen Lebensmittelherstellern. Allein bei der BIOFACH-Messe hat die Tafel im Jahr 2024 10t Lebensmittel, das entspricht ungefähr dem Gewicht von einem afrikanischen Elefanten, gerettet. Kooperationsveranstaltungen zwischen Lebensmittelrettern und der Stadtverwaltung können noch mehr Menschen auf die Arbeit von Lebensmittelrettern aufmerksam machen und für die einhergehende Problematik sensibilisieren (siehe Maßnahme Nr. L-03).
7 Es gibt jedoch durchaus Kritik an der Berechnungsmethode. Erstens bezieht sich die Zahl auf vermeidbare und nicht-vermeidbare Lebensmittelabfälle. Bei den privaten Haushalten fällt eine Vielzahl von nicht vermeidbaren Abfällen (z.B. Bananenschalen) an. Zweitens ist der Anteil der Primärproduktion nur sehr niedrig, da nur die Mengen erfasst werden, die tatsächlich von den landwirtschaftlichen Betrieben entsorgt werden. Nicht-normgetreues Gemüse, das sofort untergegraben oder kompostiert wird, zählt somit nicht in die Statistik. Dadurch steigt der Anteil, den die privaten Haushalte, die Außer- Hausverpflegung und Verarbeitung an der Lebensmittelverschwendung haben.
Auch bei der Stadt Nürnberg gibt es einige Akteure und Projekte, die bereits mit Lösungsansätzen experimentieren. So haben die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und der 1. FC Nürnberg bereits erfolgreich mit Foodsharing e.V. kooperiert und so Lebensmittelabfälle reduziert. Weiterhin soll bei der Ausschreibung des künftigen Caterers für das „Stadthaus Q“ das Thema Lebensmittelverschwendung aufgegriffen und gefordert werden, dass der Caterer spätestens vier Wochen vor Beginn des Regelbetriebs ein Konzept vorlegen muss, wie mit übriggebliebenen Speisen und Getränken am Ende des Tages umgegangen wird. Trotz dieser Good-Practice Beispiele stellt das Thema Lebensmittelverschwendung viele Dienststellen vor Herausforderung, weshalb weitere Lösungsansätze entwickelt werden sollten. Ein Baustein ist die Weiterentwicklung des im September 2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossenen Leitbilds „Green Events Nürnberg“8, das sich mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Veranstaltungen beschäftigt, im Bereich Catering um Aspekte der Lebensmittelverschwendung zu ergänzen und umzusetzen (Maßnahme Nr. L-02).
2.4. Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft Im Folgenden wird zunächst ein allgemeiner Einblick in das Thema Abfalltrennung und –Vermeidung gegeben. Anschließend wird auf die Problematik des Mülls im öffentlichen Raum eingegangen.
2.4.1. Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung
Der beste Müll ist zweifelsohne der Müll, der gar nicht erst entsteht. Grundlage für die Arbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg (ASN) ist die Abfallhierarchie des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Vermeidung – Wiederverwendung – Recycling - sonstige (energetische) Verwertung - Beseitigung. Um dieser Abfallhierarchie Rechnung zu tragen, hat der ASN vielfältige Maßnahmen ergriffen und Entsorgungsangebote aufgebaut, wobei zwei Grundsätze die Arbeit prägen: 1. Abfall vermeiden, wo sinnvoll möglich, sowie 2. aus unvermeidbarem Abfall das Maximum herausholen (Abfallverwertung). Abfallvermeidung Gezielte Müllvermeidung fängt mit Information an und setzt sich, über die bewusste Ausrichtung des eigenen Verhaltens im Alltag hinaus, in konkrete, flankierende und unterstützende Maßnahmen fort. ASN bietet auf nahezu allen Kanälen konkrete Informationen zur Abfallvermeidung an (siehe auch Maßnahme Nr. A-04):
-
persönliche Ansprache der Bürgerschaft durch die Abfallberatung,
-
Informationsmaterial in Form von Flyern (in diversen gebräuchlichen Sprachen),
-
klassische Medien wie Radio und Print,
-
Internet, und
-
Social Media.
Im Fokus der Informationskampagnen stehen dabei Maßnahmen, die relativ leicht in den Alltag zu integrieren sind. Dazu zählen beispielsweise der Verzicht auf die Einweg-Verpackungen und Einweg-Einkaufsbeutel, die Möglichkeit, „gute“ Gebrauchtgegenstände (z.B. Möbel) nicht
8 Bisher umfasst das Leitbild folgende Nachhaltigkeitskriterien: (1) Abfallvermeidung, -trennung, und Entsorgung; (2) Energieverbrauch und Klimaschutz; (3) Mobilität; (4) Catering (Lebensmittel bio-regional-saisonal-fair); (5) Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen; (6) Soziale Aspekte; (7) Kommunikation. Das Leitbild wurde federführend von Ref. III, in Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen, erarbeitet. Eine Evaluation der Anwendung des Leitbilds steht noch aus (siehe Maßnahme A-02).
in den Sperrmüll, sondern z.B. an karitative Einrichtungen zur Weiterverwendung zu geben, bei privaten Veranstaltungen auf Einweg-Geschirr zu verzichten u.Ä. Letzterer Appell wird durch die Ausleihmöglichkeit von Geschirr und kompletten Geschirrmobilen unterstützt, die per Online-Leihe für die (größere) Veranstaltung zu Hause gebucht werden können (siehe Maßnahme Nr. A-08). Zudem müssen Veranstaltungen mit Fest- / Festival-Charakter bei ASN ein Abfallkonzept vorlegen, das im Kern auf die Vermeidung von Abfällen (Verpackungen) oder zumindest Trennung und damit die Möglichkeit zur Weiterverwendung und Recycling der im Zuge der Veranstaltung anfallenden Abfälle, abzielt (siehe Maßnahme Nr. A-06). Um Bürgerschaft (und Veranstalter) noch intensiver beraten zu können, hat ASN Kapazitäten im Bereich der Abfallberatung mit einem eigenen Kanal auf Instagram aufgebaut (siehe Maßnahme Nr. A-04). Mittelfristig sollten diese Maßnahmen dazu führen, dass die Pro-Kopf-Menge an Siedlungsabfall von gut 180 kg im Jahr 2023 auf 150 kg im Jahr 2033 reduziert werden kann. Für den Bereich Sperrmüll strebt der ASN eine Abnahme von gut 60 kg / Kopf auf 50kg / Kopf an. Es ist dabei allerdings darauf hinzuweisen, dass die anvisierte Abnahme nur zum Teil durch den ASN und die Nürnberger Bürgerschaft beeinflussbar ist. Wesentlichen Einfluss haben die Hersteller von Konsumgütern über die Wahl der Materialien ihrer Produkte und deren Aufbau und Zusammensetzung: Nur was sich gut trennen und leicht zerlegen lässt, kann auch – am Restmüll vorbei – den richtigen Verwertungskanälen zugeführt werden. Über den klugen Aufbau und das Design von Produkten liegt ein sehr großer Hebel außerhalb des Einflussbereichs des ASN. Hier ist ganz klar der (europäische oder Bundes-) Gesetzgeber gefordert, durch regulierende oder fördernde Maßnahmen die Weichen zu stellen. Die Stadtverwaltung bringt sich deshalb über den Deutschen Städtetag in die entsprechenden Aushandlungs- und Ausgestaltungsprozesse ein. Zudem entbindet die begrenzte Einflussnahme auf das Produktdesign die kommunale Hand nicht von der Verantwortung, wo möglich, entsprechende Beiträge zur Vermeidung zu leisten. Deshalb wird ASN bspw., im Zuge des Neubaus eines Wertstoffhofs, den Bau eines Repair- Cafés vorsehen, um so den Gebrauch von Produkten zu verlängern und so die Vermeidung von Müll zu unterstützen. Verwertung Verwertung ist nur dann (relativ leicht) möglich, wenn es gelingt, möglichst sortenreine und somit „saubere“ Abfall- bzw. dann besser gesagt: Material- oder Wertstoffströme zu erhalten. Daher zielt ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des ASN darauf ab: a) materialbezogene, leicht nutzbare Entsorgungsangebote zu schaffen, und b) intensiv über den Sinn der Trennung des (Haus-)Mülls aufzuklären. Nürnberg verfügt über ein dichtes Netz an dezentralen Entsorgungsangeboten:
- ein Schadstoffsammelmobil, das regelmäßig im Wechsel an den Wertstoffhöfen anzu-
treffen ist,
- sechs Wertstoffhöfe mit einem breiten Spektrum an Entsorgungsmöglichkeiten für die
verschiedensten Materialien und Beratungsangeboten,
- sieben Gartenabfallsammelstellen, davon drei mit Personal vor Ort und breiterem Ser-
viceangebot,
-
neun Standorte für die Abgabe von Alt-Speiseöl und –fett,
-
dreiundzwanzig E-Tonnen für die Abgabe von E-Schrott (Kleingeräten), und
-
über sechshundert Standorte zur Abgabe von Altglas und Altkleidern.
ASN wird in den nächsten Jahren einen neuen Wertstoffhof in der Uffenheimer Straße errichten sowie das gesamte obige Spektrum an dezentralen, materialspezifischen Entsorgungsangeboten ausbauen. Deutlich wird dies u.a. an dem klaren Trend, Gartenabfallsammelstellen mit Personal zu betreiben, die Entsorgung so zu unterstützen und um weitere Angebote ergänzen zu können. Für eine einfache Entsorgung, stellt ASN zudem Tonnen für die getrennte
Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papiermüll (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) zur Verfügung und sorgt für die Bereitstellung von gelben Tonnen für die Sammlung von Verpackungsmüll. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit („Kampagnefähigkeit“) wird ASN seine Aktivitäten weiter ausbauen. Durch publikumswirksame und zielgruppenspezifische Aktionen sollen zum einen Mythen („Landet eh alles in der Müllverbrennung“) aufgeklärt und die Aufmerksamkeit auf die Sinnhaftigkeit der Mülltrennung gerichtet werden (siehe Maßnahme A-04). Die (erstmalige) Teilnahme an bundesweiten Aktionen wie „Mülltrennung wirkt“ oder „Aktion Biotonne“ und die dafür erarbeiteten Maßnahmenpakete (siehe Maßnahme Nr. A-07) können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn diese Themen immer wieder in die Breite der Stadtgesellschaft kommuniziert werden. Klares Ziel des ASN ist es, Störstoffe (Plastik, Metall) im Biomüll und den Anteil des Biomülls in der Restmülltonne zu minimieren: Die richtige Sortierung erleichtert die Erzeugung von hochwertigen Kompost, steigert die erzeugbare Menge und reduziert den Aufwand für die Nachsortierung. Hierfür ist ein Kanon an Aufklärung, Kontrolle und Sanktionen nötig, der sich noch in der praktischen Erprobung befindet. Erste Schritte sind aber durch die Teilnahme an der „Aktion Biotonne“ und durch den intensiven und institutionalisierten Austausch mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in der Region („Runder Tisch örE“), den ASN ins Leben gerufen hat, getan. Als Betreiber der Müllverbrennungsanlage für den Großraum Nürnberg (angeschlossene Gebietskörperschaften: die Städte Schwabach, Fürth und Nürnberg sowie die Landkreis Fürth und Nürnberger Land) steht ASN zudem in der Verantwortung, aus der energetischen Verwertung von Abfällen einen maximalen energetischen Ertrag (Erzeugung von Hochdruckdampf zur Gewinnung von Strom und Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung) bei gleichzeitiger maximaler Schonung der Umwelt durch einen minimalen Schadstoffaustrag zu gewährleisten.
2.4.2. Verpackungsmüll im öffentlichen Raum
Die Abfallmenge im öffentlichen Raum in Nürnberg ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Im Jahr 2022 betrug sie zuletzt 7.857 Tonnen. Ein wichtiger Faktor für die steigende Abfallmenge ist die Zunahme des Außer-Haus-Verzehrs und das damit verbundene Verpackungsaufkommen. Allein Einwegkunststoffe machen bundesweit einen Volumenanteil von 22% des Müllaufkommens im öffentlichen Raum aus [25], und die Tendenz ist steigend – in den letzten 30 Jahren hat der Verbrauch von Kunststoffverpackungen um 138,6% zugenommen [26; 27]. Dieser Trend hat sich zuletzt auch durch die Corona-Pandemie noch weiter verstärkt [27].
Die Müllverschmutzung ist nicht nur für das Stadtbild ein Problem, sondern mit ihr gehen auch erhebliche Kosten einher: laut einer Studie des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) kostet der Umgang mit Verpackungsabfällen die kommunalen Stadtreiniger 8,30 Euro pro Person und Jahr [28]. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich dadurch eine Summe von 4.515.200 Euro pro Jahr. Durch die Einführung des Einwegkunststofffondsgesetzes9 haben Kommunen nun erstmals die Möglichkeit, die Kosten für ihre Reinigungsleistung (anteilig) erstattet zu bekommen. Erste Auszahlungen sind für das vierte Quartal 2024 geplant.
Um das hohe Aufkommen des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum zu reduzieren, gab es in der Vergangenheit Bemühungen seitens der Stadtverwaltung Mehrwegalternativen zu stärken. So wurden bereits im August 2018, in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Pfandsys-
9 Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von Einwegprodukten (z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Luftballons, etc.) eine jährliche Abgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte zu entrichten, die sog. Einwegkunststoffabgabe.
tem Recup, ein eigener „Nürnberg-Becher“ eingeführt. Dieser zielte darauf ab, den Einwegabfall von Getränkebechern zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld der Einführung zudem ein runder Tisch mit Politik, Verwaltung und Gastronomiebetrieben sowie der Firma Recup veranstaltet.
Zudem hat die Stadtverwaltung, im Vorfeld der Einführung der Mehrwegangebotspflicht (§ 33 VerpackG) zum 1. Januar 2023, eine digitale Infoveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie angeboten. Durch die Mehrwegangebotspflicht müssen Anbieterinnen und Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anbieten oder es ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Ziel der Vorgabe war es, weniger Verpackungsmüll in Umlauf zu bringen. Trotz der seit 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht wird in Nürnberg die Nutzung von Mehrwegbehältern für den Außer-Haus-Verzehr nur wenig angenommen. Die fehlende Akzeptanz für Mehrwegbehältnisse wurde bereits im Umweltausschuss am 10. April 2024 diskutiert.
Auch andere Städte kämpfen mit fehlender Akzeptanz und Schwierigkeiten mit der Umsetzung und attraktiven Gestaltung von Mehrwegangeboten. Der Mehrweganteil lag 2023 deutschlandweit bei etwa 1,6%, dies ist, im Vergleich zum Vorjahr, zwar eine Verdopplung, aber der Anteil liegt immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau [29]. Eine bundesweite Studie zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen der TU Berlin, welche auf einer Repräsentativbefragung basiert, hat sich deshalb mit den Präferenzen und Hemmnissen bei der Nutzung von Mehrwegbehältern befasst [28]. Laut der Studie zählen zu den Nutzungshemmnissen vor allem Unsicherheiten zur Funktionsweise von Mehrwegsystemen (Hygiene, Rückgabeort, Funktionsweise des Systems), die wahrgenommene mangelnde Verfügbarkeit und alltagspraktische Herausforderungen (Transport, Aufbewahrung und Reinigung sowie eine fristgerechte Rückgabe). Derzeit experimentieren einige deutsche Städte, z.B. Wiesbaden, Mainz, Haar und Stuttgart (in Planung), mit sogenannten „Return-Anywhere“ Systemen, die die Rückgabe von Mehrweggeschirr für die Kundschaft vereinfachen und Betriebe durch die Schaffung einer gemeinsamen Spülinfrastruktur entlasten. Die Pilotprojekte zeigen, dass zwar eine bessere und einfachere Verfügbarkeit und Rückgabe von Mehrweggeschirr möglich ist, dies jedoch nur bedingt die Annahme und Nutzung von Mehrwegbehältnissen erhöht.
Um die Abfallmenge nachhaltig zu begrenzen und Ressourcen zu schonen, braucht es eine Nachbesserung bestehender Regelungen (wie bspw. die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht für alle Lebensmittelverpackungen wie Papier oder Aluminium, da die Mehrwegangebotspflicht derzeit nur für Einwegplastikverpackungen) sowie weitere gesetzliche Vorgaben, Anreize und Regelungen, die sicherstellen, dass weniger Verpackungsmüll in Umlauf gebracht wird. Die Einführung eines bundesweiten Pfandsystems für Mehrweggeschirr könnte bspw. zu mehr Einheitlichkeit führen und dazu beitragen, dass Mehrweggeschirr schnell und unkompliziert zurückgegeben werden kann. Derzeit gibt es nämlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern, denn neben den führenden Systemanbietern wie Recup, VYTAL, CUNA, etc. gibt es auch zahlreiche Individuallösungen (wie bspw. die Mehrwegbecher von „Der Beck“ oder „BackWerk“).
Zudem ist die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen ein interessanter Ansatzpunkt, um mit finanziellen Anreizen den Umstieg auf Mehrwegbehältnisse zu unterstützen. Derzeit befindet sich die Stadt Tübingen jedoch noch in einem Rechtsstreit mit McDonald´s. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 entschieden hatte, dass die Steuer im Grundsatz rechtmäßig ist, hat der Konzern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerG) eingereicht. Das Urteil steht noch aus. Sollte das BVerG die Verpackungssteuer grundsätzlich als rechtmäßig erklären, so wird der Druck auf den Bundesgesetzgeber steigen, eine (deutschlandweite einheitliche) Einführung zu prüfen. Auch die Stadtverwaltung Nürnberg
wurde vom Umweltausschuss am 26.07.2023 beauftragt, die Auswirkungen einer Verpackungssteuer sowie Unterstützungsoptionen ergebnissoffen zu prüfen. Hierbei sollen die Vorgehensweisen auf Landes- bzw. Bundesebene, der Stand zugehöriger, aktueller Rechtsprechung sowie die Verhältnismäßigkeit zwischen Wirtschaftlichkeit und konkreter Steuerungsbzw. Lenkungswirkung berücksichtigt werden.
Unabhängig von den rechtlichen Regelungen kann die Stadtverwaltung eine Vorbildrolle bei selbstdurchgeführten Veranstaltungen sowie bei Kooperationen mit Veranstaltern bezüglich der Nutzung von Mehrweggeschirr einnehmen (siehe oben). Hierbei soll v.a. der Stadtratsbeschluss vom 30. September 2020, im Rahmen des Leitbilds Green Events, zur Nutzung von Mehrweggeschirr, noch konsequenter umgesetzt werden. Eine Evaluierung der Umsetzung hinsichtlich Erfolge und Hindernisse, die ebenfalls vom Stadtrat beschlossen wurde, aber aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht durchgeführt werden konnte, wird angestrebt (siehe Maßnahme Nr. A-03).
2.5. Bausektor
Der Bausektor ist ein besonders ressourcenintensiver Wirtschaftszweig, der erhebliche Umwelteinsparungspotenziale birgt. Fast 40% des gesamten Rohstoffverbrauchs in Deutschland gehen auf den Bau von Gebäuden und Infrastruktur zurück [30]. Neben Rohstoffverbrauch trägt die Baubranche zu Biodiversitätsverlusten, CO2-Emissionen und Flächenverbrauch bei. Der Bausektor bringt demnach erhebliche Einsparungspotenziale, wobei zwischen dem Bereich Hoch- und Tiefbau unterschieden werden kann. Im Bereich Hochbau kann kreislaufgerechtes Bauen laut einer Studie zu einer Reduktion von bis zu 18% Treibhausgasemissionen, 26% Rohstoffkonsum, 24% Gesamtmaterialaufwand und 18% Landnutzung beitragen [31; 32]. Dem deutschlandweiten Szenario „Model Deutschland Circular Economy“ (MDCE) zufolge ist der Hochbausektor zudem der Wirtschaftsbereich, wo, in absoluten Zahlen, das größte Einsparungspotenzial von CO2-Äquivalenten besteht (59,3 Mega-Tonnen) [32]. Der Bereich Tiefbau, also der Bau von Straßen-, Gleis, Tunnel, und Kanalanlagen sowie der Bau von Ver- und Entsorgungsnetzen, birgt wiederum die größten Potenziale zur Minderung des Rohstoffkonsums: rund 49 Mt (Mega-Tonnen) könnten deutschlandweit laut des MDCE-Szenarios jährlich im Bereich Tiefbau eingespart werden.
Zudem produziert der Bausektor sehr viel Müll. Bauabfälle betragen über die Hälfte (54%) des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Trotz hoher Recyclingquoten werden derzeit nur rund 12% der Materialien tatsächlich wiederverwendet, weshalb Bauabfälle einen wichtigen Sekundärrohstoffmarkt darstellen [33]. Insbesondere die Materialien Zement und Stahl sind aus Perspektive der Rohstoffknappheit und schlechter CO2-Bilanz (vor allem bei Zement) ein zentrales Handlungsfeld.
Trotz dieser Einsparungs- und Nachhaltigkeitspotenziale findet zirkuläres Bauen noch wenig Anwendung. Recycling-Baustoffe werden nur zu geringen Anteilen verwendet, und es dominiert der Neubau gegenüber Umnutzungen, Sanieren und Bauen im Bestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen gibt es regulatorische Hemmnisse, die die Umsetzung von zirkulären Bauverfahren erschweren. Fehlende Standards und unklare Haftungsfragen beim Einsatz von Sekundärmaterialien stellen Bauprojekte vor Herausforderungen. Eine weitere Schwierigkeit ist das Zulassungsrecht: Bauordnungen sind in erster Linie auf neue Materialien ausgerichtet, weshalb vereinfachte Zulassungen für Güter in der Zweitverwertung benötigt werden. Zum anderen ist zirkuläres Bauen, wenn nicht die gesamten Lebenszykluskosten betrachtet werden, nicht immer günstig. Ausgebaute Bauteile und -materialien müssen oftmals kostenintensiv (extern) zwischengelagert werden, da der Wiedereinbau selten auf der gleichen Baustelle bzw. zu einem ähnlichen Zeitpunkt stattfindet wie Rück- und Ausbau [34]. Zudem
werden wiederverwertete Baumaterialien derzeit doppelt besteuert: sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitverwertung. Weiterhin wurden zirkuläre Herangehensweisen noch nicht in großem Maßstab erprobt, weshalb wirtschaftliche Risiken nicht gänzlich auszuschließen sind. Die genannten Aspekte erschweren die Verbreitung von Ansätzen zirkulären Bauens und schlagen sich in einer fehlenden Nachfrage nach Ansätzen zirkulären Bauens nieder.
In Nürnberg gibt es bereits erste Umsetzungen des Themas zirkulären Bauens. Bei der Sanierung des historischen Volksbads wurde z.B. Recycling-Beton verwendet, dessen Gesteinskörnung teilweise aus Betonabbruch hergestellt wurde. Dadurch konnten 750 Tonnen natürliches Material eingespart werden. Darüber hinaus hat das Hochbauamt bei der Generalsanierung des Künstlerhauses mit dem Wiedereinbau einiger Bauelemente (z.B. Wandverkleidung, Theken, Steine) experimentiert. Auch der Nachhaltigkeits-Check für Hochbaumaßnahmen ab 500.000 Euro, der am 26. Januar 2022 einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, greift Aspekte zirkulären Bauens (z.B. durch die Berücksichtigung der „grauen Energie“, also von CO -Emissionen bei der Materialherstellung über alle Lebenszyklusphasen hinweg) auf.
Leuchtturmprojekte, die zirkuläres Bauen umsetzen und deren Potenziale für alle Beteiligten sichtbar machen, können hilfreich sein, um noch mehr Interesse für das Thema zu wecken. Als weiteres Leuchtturmprojekt mit großer Sichtbarkeit und Medienwirksamkeit bietet sich die Weiterentwicklung des Max-Morlock-Stadions an. Das Referat für Umwelt und Gesundheit ist in die Projektstruktur des Projektes „Stadionumbau“ einbezogen und beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit Aspekten der Nachhaltigkeit. Dabei wird Ref. III das Thema zirkuläres Bauen, wie beispielsweise den Einsatz von Recycelbeton und das Recycling von Stahlträgern, in das Projekt einbringen.
Langfristig ist, über vereinzelte Leuchtturmprojekte hinaus, die Errichtung von Baustoffbörsen eine wichtige Maßnahme, da beim Rückbau von Gebäuden oft Material anfällt, welches bei anderen Baustellen eingebaut werden könnte. Da der Bedarf von Neubauten in der Regel jedoch nicht selten von laufenden Rückbauten gedeckt werden kann, braucht es die Errichtung von Baustofflagern. Das trifft nicht nur auf Bauschutt zu, sondern auch auf unbelastetes Bodenmaterial. Weiterhin kann die Stadt die Wiederaufbereitung von Baumaterialien aus den eigenen Abrissen, Gebäuden und Renovierung steigern, wodurch der Markt für recyceltes Baumaterial aktiviert wird. Die Implementierung solcher Maßnahmen ist jedoch mit einem hohen Koordinationsaufwand der verschiedenen betroffenen Dienststellen sowie externer Akteure verbunden und müsste geschäftsbereichsübergreifend abgestimmt werden.
3. Ziele und Maßnahmen für ein zirkuläres Nürnberg
In diesem Kapitel werden zunächst einige übergeordnete Ziele für die Handlungsfelder Konsum, Lebensmittelverschwendung, Beschaffung, Abfallwirtschaft und Bau aufgeführt. Anschließend wird der vorgesehene Maßnahmenkatalog, sortiert nach Handlungsfeldern, vorgestellt. Für jede Maßnahme werden zudem konkrete Unterziele formuliert. Angesichts der Komplexität des Themas wird hier ein pragmatischer Einstieg gewählt, der in den nächsten Jahren sukzessive fortentwickelt werden soll.
3.1. Ziele Im Folgenden werden insbesondere die Ziele vorgestellt, die für die Handlungsfelder und Maßnahmen relevant sind und sinnvoll auf kommunaler Ebene bilanziert und somit umgesetzt werden können (siehe Box 1).
Box 1: Ziele für ein zirkuläres Nürnberg je Handlungsfeld im Überblick
KONSUM
Reparatur und Reuse-Geschäftsmodelle für Textilien sind weit verbreitet und kos-
tengünstig nutzbar. Diese Zielformulierung ist aus der Vision der „Strategie für
nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ abgeleitet.
Erhöhung der Anzahl der Betriebe, die ein zirkuläres Geschäftsmodell (Product-
as-a-Service, Verleih, Tausch, Second-Hand) haben, sowie der Beschäftigten
und des Umsatzes in solchen Betrieben. Die Festlegung einer quantifizierbaren
Zahl wird bis 2026 angestrebt. Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf
der Nationalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG
Die Stadt Nürnberg bekennt sich zum Ziel der Bundesregierung, die Lebensmit-
telverschwendung auf Einzelhandels-, Gastronomie- und Verbraucherebene so-
wie in der Stadtverwaltung bis 2030 zu halbieren (siehe „Nationale Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“). Die Stadt Nürnberg trägt, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
bei. Aufgrund der fehlenden Datengrundlage auf kommunaler Ebene können die
Bemühungen jedoch nicht quantifiziert werden.
BESCHAFFUNG
Bis 2030 gibt es eine Negativliste für nicht-nachhaltige Produktgruppen10 (siehe
Maßnahme-Nr. Be-02). Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf der Na-
tionalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
Lebenszykluskosten können, wenn fachlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll,
als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für elektro-
nische Artikel genutzt werden. Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf
der Nationalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
10 Eine Negativliste benennt Produkte und Dienstleistungen, die grundsätzlich nicht beschafft werden, da sie nicht mit ökologischen oder sozialen Mindeststandards für nachhaltige Produkte vereinbar sind. Als Beispiel ist hier Einweggeschirr zu nennen.
ABFALLWIRTSCHAFT
Bis 2033 wird die Restmüllmenge in der Stadt Nürnberg von 180 kg im Jahr 2023
auf 150 kg / Kopf reduziert.
Bis 2033 wird die Sperrmüllmenge von gut 60 kg / Kopf im Jahr 2023 auf 50kg /
Kopf reduziert.
Die Obergrenze für Störstoffe im Biomüll überschreitet 1% nicht. Dieser Zielwert
orientiert sich an der Novelle der Bioabfallverordnung.
3.2. Vorgeschlagene Maßnahmen Im Folgenden werden 24 Maßnahmen für die Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft vorgestellt. In Tabelle 1 sind alle Maßnahmen nach Handlungsfeldern aufgelistet. Die ausführlichen Maßnahmensteckbriefe, inklusive Zielformulierung, sind in Anhang 1 zu finden. Die Maßnahmensteckbriefe sind nach Handlungsfeldern sortiert und folgendermaßen strukturiert:
Kurzbeschreibung Ziele Beitrag zur Nachhaltigkeit Handlungsschritte Federführung Beteiligte Akteure Nötige Finanzmittel & Personal Erfolgsindikatoren Flankierende Maßnahmen
Tabelle 1: Zusammenfassung aller ausgewählten Maßnahmen
| Nr. | Titel der Maßnahme | Flankie- rende Maß- nahmen | |
|---|---|---|---|
| Konsum | |||
| K-01 | SecondLife-Kaufhaus | K-03 | |
| K-02 | Bibliothek der Dinge | K-05 | |
| K-03 | Reparatur-, DIY- und Skilling-Workshopreihe | K-06 | |
| K-04 | Reparaturbonus | ||
| K-05 | Leihen, tauschen, reparieren – ein Guide für Nürnberg | K-02 | |
| K-06 | Zirkulär & fair – Alternativen zu Fast Fashion | K-03 | |
| K-07 | Zirkuläre Stadtführungen | ||
| Beschaffung | |||
| BE-01 | Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben | ||
| BE-02 | eShop-Stadt Nürnberg nachhaltiger gestalten | A-02 | |
| Lebensmittelverschwendung | |||
| L-01 | Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in städtischen Einrichtungen | L-02 | |
| L-02 | Lebensmittelabfälle bei Nürnberger Veranstaltungen reduzieren | L-01, L-03 | |
| L-03 | Kooperation zwischen Stadt und Lebensmittelrettern intensivie- ren | L-02, L-04 |
| L-04 | Schülerschaft für Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sensibilisieren | L-03 | |
|---|---|---|---|
| Abfallwirtschaft | |||
| A-01 | Circular Cities Declaration | ||
| A-02 | Mehrweggeschirr bei städtischen Veranstaltungen | BE-02 | |
| A-03 | Mehrweg im To-Go-Bereich stärken | ||
| A-04 | Abfallberatung der Stadtbevölkerung & Öffentlichkeitsarbeit | A-05 | |
| A-05 | Abfallberatung an Kitas und Schulen | A-04 | |
| A-06 | Abfallkonzepte bei Veranstaltungen | ||
| A-07 | Qualitätssicherung des Biomülls | ||
| A-08 | Verleih Geschirrmobil | ||
| A-09 | Markt der langen G´sichter | ||
| Bau | |||
| BA-01 | Leuchtturmprojekt Stadion | ||
| Übergreifende Maßnahme | |||
| Ü-01 | Teilnahme am Difu-Projekt „Kreislaufstadt“ |
Neben den hier aufgeführten Maßnahmen gibt es in diversen Dienststellen bereits eine Reihe von Projekten, die sich dem Thema Kreislaufwirtschaft zuordnen lassen. Um diese Projekte und Maßnahmen zu erfassen, Synergien zu schaffen und Arbeitsprozesse zu harmonisieren, ist für Ende 2024/Anfang 2025 eine referatsübergreifende Maßnahmenabfrage geplant.
Weitere wünschenswerte Schritte in Richtung einer langfristigen Strategie sind eine, über die Daten des Abfallwirtschaftsbetriebs hinausgehende, Analyse der Material- und Stoffströme für das Stadtgebiet, um daraus eine Priorisierung von Zielen und Maßnahmen ableiten zu können sowie das Etablieren von Beteiligungsformaten für Akteure außerhalb der Stadtverwaltung. Die Erkenntnisse aus dem Verbundprojekt „Kreislaufstadt“, des Difu-Instituts (Deutsches Institut für Urbanistik) werden hier handlungsleitend einfließen. Im Rahmen des Projekts, für das die Stadt Nürnberg in Kooperation zwischen Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) und Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) ausgewählt wurde, werden Ansätze für Kommunen, für den Umbau von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft, erarbeitet.
4. Finanzen
| Projekt + Kosten insge- samt | Kosten | Verwendung des Gel- des | Zeitpunkt | Rhythmus |
|---|---|---|---|---|
| KONSUM | ||||
| Zirkuläres Kaufhaus (50.000 €) | 50.000 € | Externe Machbarkeits- studie | 2025 | Einmalig |
| Bibliothek der Dinge (11.000 €) | 8.000 € | Anschaffung neuer Ge- genstände („Dinge“) | 2025 | Jährlich |
| 1.000 € | Vitrinen für Ausstellung der Gegenstände | 2025 | Einmalig | |
| 500 € | Instandhaltung, Wartung, Reparatur | 2025 | Jährlich | |
| 1.500 € | Bewerbung und Bil- dungsarbeit | 2025 | Jährlich | |
| Repair- und Skilling Work- shopreihe (4.000 €) | 3.000 € | Honorare für Work- shopleitende | 2025 | Jährlich |
| 500 € | Bewerbung der Work- shops | 2025 | Jährlich | |
| 500 € | Räumlichkeiten | 2025 | Jährlich | |
| „Leihen, tau- schen, reparie- ren“-Guide (3.500 €) | 3.500 € | Recherche von Orten des Tauschens, Reparie- rens und Verleih sowie die Übertragung in ein di- gitales Format | 2026 | Einmalig |
| Zirkulär & fair – Alternativen zu Fast Fashion (4.000 €) | 2.000€ | Honorare für Referie- rende (mindestens 6 Workshops und Vor- träge) | 2025 | Jährlich |
| 1.000€ | Öffentlichkeitsarbeit | 2025 | Jährlich | |
| 1.000€ | Kleidertauschparty mit Musik | 2025 | Jährlich | |
| Zirkuläre Stadt- führungen (1.200 €) | 1.050 € | Honorare | 2025 | Jährlich |
| 150 € | Bewerbungskosten | 2025 | Jährlich | |
| BESCHAFFUNG | ||||
| Checkliste Nachhaltig- keitskriterien in Vergaben (1.000 €) | 1.000 € | Benutzerfreundliche Auf- bereitung der Checkliste | 2025 | Einmalig |
| LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG | ||||
| Kooperation zwischen Foodsharing und Stadtver- waltung intensi- vieren (6.000 €) | 1.200 € (2 x 600 €) | Übernahme der Mietkos- ten (alternativ: Bereitstel- lung von Räumlichkeiten) | 2025 | Jährlich |
| 2.000 € (2x 1.000 €) | Anschaffung von der nö- tigen Erstausstattung (Kühlschränke und/oder Regale) | 2025 | Einmalig | |
| 200 € (2 x 100 €) | Pauschale für laufende Betriebskosten | 2025 | Jährlich |
| 1.000 € (2 x 500 €) | Zuschuss zur Anschaf- fung und/oder Instand- haltung von Transport- mitteln | 2025 | Jährlich | |
|---|---|---|---|---|
| 1.600 € | Sensibilisierungsveran- staltungen und Bildungs- formate zum Thema Le- bensmittelverschwen- dung | 2025 | Jährlich | |
| Vermeidung von Lebensmit- telverschwen- dung in städti- schen Einrich- tungen (3.000 €) | 3.000 € | Zuschuss für Anschaf- fung einer Kitro-Waage | 2025 | Jährlich (da Miete) |
| Schülerschaft für Lebensmit- telverschwen- dung sensibili- sieren (1.300 €) | 1.300 € | Honorare für Teilneh- mende der Podiumsdis- kussion | Einmalig | |
| ABFALLWIRTSCHAFT | ||||
| Mehrweg im To-Go Bereich fördern | Zu ermitteln | Erarbeitung einer Strate- gie durch externe Dienst- leister; Öffentlichkeitsar- beit | Offen | Zu klären |
Insgesamt betragen die benötigten Haushaltsmittel 50.000 € für die Machbarkeitsstudie des Second-Life Kaufhauses und 35.000 € für die Umsetzung der R-Strategien. Die Folgekosten betragen derzeit 26.200 € pro Jahr. Die Maßnahmen werden immer wieder auf den Prüfstand hinsichtlich Erfolg, Nachfrage und Akzeptanz gestellt.
6. Bestehende Stadtratsanträge zum Thema
Tabelle 2 gibt einen Überblick über noch offene Anträge (siehe auch Anhänge 4 bis 8) mit Bezug zu Kreislaufwirtschaftsthemen. Im Folgenden werden die Anträge chronologisch, insofern nicht mehrere Anträge thematisch zusammengefasst werden können, beantwortet. Für die Bearbeitung des Antrags Nr. 4 „Mehrwegsysteme fördern – Verpackungsmüll reduzieren“ wird das Urteil des Verfassungsgerichts zur Verpackungssteuer abgewartet. Anschließend wird ein Bericht sowie Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Tabelle 2: Anträge mit Bezug zum Thema Kreislaufwirtschaft, nach Erscheinungsdatum sortiert
| Nr. | Antrag | Antragsnummer | Fraktion/Gruppe/Aus- | |
|---|---|---|---|---|
| schussgemeinschaft | ||||
| 1 | Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City | AN/485/2019 | Bündnis 90/ Die Grünen | |
| 2 | Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung | AN/216/2020 | Bündnis 90/ Die Grünen | |
| 3 | Vermeidung von Elektroschrott | AN/018/2021 | ÖDP | |
| 4 | Mehrwegsysteme fördern – Verpa- ckungsmüll reduzieren | AN/050/2021 | SPD | |
| 5 | Nürnberg wird Zero Waste City | AN/011/2022 | CSU | |
| 6 | Konzept zur Eindämmung von Le- bensmittelverschwendung | AN/057/2022 | Bündnis 90/ Die Grünen |
6.1. Zero Waste Es folgt eine Stellungnahme zu den Anträgen Nr. 1 „Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City“, von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4.12.2019 und Nr. 5 „Nürnberg wird Zero Waste City“ der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022 bezüglich des Themas Zero Waste und einer Zero Waste City Mitgliedschaft.
Begriffserklärung – Zero Waste
Der Begriff „Zero Waste“, der mit „keine Verschwendung“ zu übersetzen ist, zielt auf den Erhalt aller Ressourcen durch verantwortungsvolle Produktion und Konsum sowie auf die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Produkten, Verpackungen und Materialien ab. Nach dem Zero Waste-Prinzip werden keine Ressourcen verbrannt, und es werden keinerlei Abfälle in Land, Wasser oder Luft eingetragen, die der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit schaden könnten (Zero Waste International Alliance, 2018). Um das Ziel der Abfallvermeidung umzusetzen, orientiert sich Zero Waste an einer fünfstufigen Abfallhierarchie (refuse, reduce, reuse, recycle, rot), welche die Prioritätenreihenfolge der Strategien widerspiegelt.
Hintergrundinformationen zu Zero Waste Cities
Die Zero Waste Bewegung organisiert sich durch Dachverbände auf verschiedenen Ebenen, welche sich für eine abfallfreie Gesellschaft einsetzen. Für die kommunale Ebene ist vor allem das Zero Waste Cities Programm relevant, welches von Zero Waste Europe (ZWE) ins Leben gerufen wurde. Das Zero Waste Cities Programm beinhaltet zwei Phasen: Durch eine offizielle Interessensbekundung gibt die Stadt (1) ihre Kandidatur bekannt, wo konkrete Ziele festgehalten werden und ein Zeitrahmen für eine Zero Waste Strategie erarbeitet werden muss. Darauf folgt eine (2) zweijährige Zertifizierungsphase, welche die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur stetigen Verringerung der Abfallmenge in den Vordergrund stellt.
Fokus der Zertifizierungs-Kriterien der Zero Waste Cities liegt derzeit vor allem auf Reduktion der Abfallmengen. Durch den gewählten Fokus bleiben andere wichtige Ziele und Maßnahmen, wie bspw. der Einsatz von Sekundärrohstoffen oder Ressourceneffizienz, teilweise auf der Strecke.
Stellungnahme
Das in den Anträgen von der CSU-Fraktion und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Konzept zur Abfallvermeidung wird mit dieser Vorlage angestoßen (siehe Maßnahmen A-02, A-03, BE-01, L-01, L-02, L-03, L-04, K-01, K-02, K-03, K-04, K-05, K-06). Allerdings wird vorgeschlagen, die Erstellung und Umsetzung des Konzepts nicht zwingend an eine Zero Waste Cities Mitgliedschaft zu knüpfen, da sich die Kooperation mit Zero Waste Europe (ZWE) laut Erfahrungen anderer deutscher Städte nicht immer ganz einfach gestaltet. Dieses Themas hat sich auch bereits der Deutsche Städtetag angenommen und die derzeitigen Schwierigkeiten benannt:
- Intransparenter Hintergrund von ZWE – es bestehen Unklarheiten, wie sich ZWE finanziert und welche Akteure dahinterstecken; 2. Vertragsgestaltung mit interessierten Städten sind rechtlich bedenklich (u.a. Nutzung der Marke, Datenübergabe durch die Stadt, Kündigungsrechte); 3. Inhaltliche Diskrepanzen, v.a. mit Bezug auf thermische Abfallverwertung; 4. Intransparente Kosten für die Zertifizierung und Evaluation. Des Weiteren würde eine Zero Waste Cities Mitgliedschaft die Stadt Nürnberg auch an die Verwendung des Begriffs „Zero Waste“ binden.
Circular Cities Declaration (CCD) – eine Alternative zur Zero Waste Mitgliedschaft
Neben den Zero Waste Cities gibt es weitere Organisationen, die sich ebenfalls mit den Themen Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung befassen. Hier ist vor allem die Circular Cities Declaration (CCD) zu nennen. Die CCD ist thematisch weiter gefasst als die Zero Waste Mitgliedschaft. Sie orientiert sich an dem Konzept der Circular Economy und verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz, der auch Sekundärrohstoffe, Ressourceneffizienz, zirkuläres Produktdesign und eine möglichst intensive, langjährige Nutzung mit einbezieht.
Neben den rechtlichen Schwierigkeiten, die mit einer Zero Waste City Mitgliedschaft einhergehen, scheint das Konzept der Circular Economy daher auch inhaltlich besser als „Zero Waste“ oder der deutsche Kreislaufwirtschaftsbegriff geeignet zu sein, um einen echten Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Das spiegelt sich ebenfalls in einer Verschiebung des gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurses in Deutschland wider. So wird das Zero Waste und Kreislaufwirtschaftskonzept zunehmend von der Circular Economy bzw. Circular Society abgelöst.
So hat die lokale Zero Waste Gruppe in Nürnberg ihre Ansprache von Mitgliedern dahingehend angepasst, dass sie neben dem Begriff Zero Waste auch auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft und Circular Society verweisen.
Im Unterschied zum zweistufigen Zertifizierungsverfahren der Zero-Waste Cities, stellt die Circular Cities Declaration jedoch lediglich eine Absichtserklärung dar und ist somit weniger verbindlich.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Circular Cities Declaration für die Stadt Nürnberg zu unterzeichnen. Sobald alle Bedenken bezüglich einer Zero-Waste City Mitgliedschaft seitens des Deutschen Städtetags erfolgreich ausgeräumt wurden, wird eine mögliche Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg erneut geprüft.
6.2. Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 3 „Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung“ von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020. Zunächst berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand des Müllaufkommens und bezieht Stellung zu den verschiedenen Forderungen aus dem Antrag.
Bericht über das Müllaufkommen insgesamt sowie das Müllaufkommen im öffentlichen
Raum
Im Jahr 2022 ist die durch die Systemabfuhr (Restmüllbehälter 60 – 1.100 l) abgefahrene Restmüllmenge aus Nürnberger Haushalten und Geschäften mit 101.222 t im Vergleich zum Vorjahr (100.121 t) um 1,1 % gestiegen. Aus diesen Werten errechnet sich eine Restmüllmenge von 188,1 kg (Vorjahr 188,9 kg) pro Einwohner/in und Jahr. Im öffentlichen Raum betrug das Aufkommen der Abfallmenge für 2022 7.857 t. Auch hier ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen (2021 betrug die Abfallmenge 7.445 t).
Weitere, noch detailliertere Zahlen, bespielweise das Abfallaufkommen getrennt nach Sorten, können immer dem aktuellsten Abfallbericht und dem SÖR Jahresbericht (öffentlicher Raum) entnommen werden.
Strategie zur Müllvermeidung
Das Thema Müllvermeidung wird seit Jahren in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung aufgegriffen. Für den Bereich öffentliche Beschaffung wurde in jüngerer Zeit beispielsweise in den Rahmenvereinbarungen für Hygienepapier (seit 2023) und Bürobedarf (seit Juni 2024) vereinbart, dass die Produkte ausschließlich in klimafreundlichen Mehrwegboxen und Mehrwegtaschen angeliefert werden. Dies trägt maßgeblich zur Reduktion von Verpackungsmüll und damit zur Nachhaltigkeit der Stadtverwaltung bei. Auch im Bereich Bildungsarbeit gab es zuletzt bei ASN personelle Aufstockungen. Im Juli 2023 wurden vier neue Stellen für hauptamtliche Abfallberater beschlossen, von denen bisher zwei besetzt werden konnten. Ziel der Abfallberatung ist es, die richtige Abfalltrennung und Abfallvermeidung zu vermitteln. Zudem hat die Stadtverwaltung im November 2022 eine digitale Informationsveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie angeboten, um die Nürnberger Betriebe bei der Umsetzung der neuen Mehrwegpflicht, im Rahmen der Novelle des Verpackungsgesetztes, zu unterstützen. Im Rahmen der Mehrwegpflicht müssen Unternehmen, die Getränke und Essen zur Mitnahme anbieten und über 80 m² groß sind bzw. mindestens fünf Mitarbeitende haben, Mehrwegbehältnisse anbieten und über das Angebot informieren.
Diese Neuerungen zeigen beispielhaft, dass die Stadtverwaltung und Eigenbetriebe sich dem Thema Müllvermeidung widmen. Das vorliegende Kreislaufwirtschaftskonzept stellt zudem eine Reihe von Zielen und kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen vor, welche das Müllaufkommen der Stadt Nürnberg direkt oder indirekt senken (siehe Maßnahmen K-01, K-02, K-03, K- 04, K-05; K-06; BE-01, BE-02, L-01, L-02, L-03, L-04, A-02, A-03, A-04, A-05, A.08, A-09, BA- 01). Diese Maßnahmen decken unterschiedliche Bereich, u.a. Müllvermeidung in öffentlichen Einrichtungen (Veranstaltungen), von Privatpersonen und Handel sowie Bildungsarbeit und nachhaltige öffentliche Beschaffung ab. Für die Erarbeitung einer längerfristigen Strategie sind finanzielle Mittel und ggfs. Personalressourcen, wie in Kapitel 6 „Finanzen“ ausgeführt, notwendig.
Zero Waste Europe
Für eine Stellungnahme zur Forderung einer Zero Waste Europe Mitgliedschaft, siehe Antwort zu Anträgen Nr. 1 und 2 (Kapitel 6.1).
Kümmerer-Stelle Kreislaufwirtschaft
Eine Kümmerer-Stelle für das Thema Kreislaufwirtschaft wurde, wie gefordert, geschaffen und im März 2024 besetzt.
Nachhaltige Beschaffung
Das Konzept „Nürnberg zirkulär“ deckt das Handlungsfeld „Nachhaltige Beschaffung“ (siehe Kapitel 2.2.) mit drei Maßnahmen ab (BE-01, BE-02 und L-01). Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde beigelegt.
6.3. Vermeidung von Elektroschrott Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 4 „Vermeidung von Elektroschrott“ von der ÖDP vom 21.01.2021.
A. Stellungnahme zum Thema Vermeidung von Elektroschrott in der Stadtverwaltung
Darstellung der aktuellen Beschaffungssituation bei der Stadt Nürnberg
Die Stadtverwaltung stellt bei der Beschaffung von IT-Produkten die Vermeidung von Elektroschrott in den Vordergrund. So werden die in der Stadtverwaltung und im Rechenzentrum eingesetzten IT-Produkte grundsätzlich geleast. In der Regel beträgt die Nutzungsdauer der eingesetzten IT-Produkte fünf Jahre. Haushaltsgeräte (z.B. Kaffeemaschinen), auch weiße Ware genannt, für einen Einsatz bei der Stadt Nürnberg, werden im Rahmen von Direktaufträgen derzeit durch die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe in eigener Verantwortung beschafft. Die Beschaffungsabteilung bei ZD wirkt dabei in der Regel nicht mit.
Verbesserungspotenziale bei der Beschaffung von Elektrogeräten
Auszug aus Stellungnahme ZD/3 vom 30.06.2021:
Im Bereich der Haushaltsgeräte wird ZD/3 prüfen, ob sich bei den dezentralen Beschaffungen die Mengenbedarfe an weißer Ware der Dienststellen und Eigenbetriebe bündeln lassen. Hierfür müssen die notwendigen Informationen für die Ausschreibungen bei den Bedarfsstellen erhoben werden (Mengenbedarfe etc.). Erst wenn ZD/3 entsprechende Aussagen der Dienststellen zu den genauen Mengen und Mindestabnahmemengen vorliegen, können Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben und wirtschaftliche Angebote erwartet werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung könnten Kriterien, wie z.B. die Reparaturfreundlichkeit der Geräte und die Zusicherung von Ersatzteillieferungen, über einen bestimmten Zeitraum ab Auslieferung der Geräte gefordert werden.
Die Aufnahme von Produkten, die aufgrund ausgeschriebener Rahmenvereinbarungen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen (z.B. längere Garantiezeiten, Möglichkeit von Reparaturen, Gütesiegel etc.) in das städtische Katalogshopsystem hätte den Vorteil, dass die bedarfstragenden Dienststellen und Eigenbetriebe verpflichtet wären nachhaltige Haushaltsgeräte über das städtische Katalogshopsystem zu bestellen. Es gibt eine Abnahmeverpflichtung für alle per Rahmenvereinbarung geregelten Produktangebote im Katalogshopsystem. Diese Angebote sind besonders gekennzeichnet.
Update ZD/3 vom 22.08.2024:
Aus dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit sollte ein funktionierendes Weißgerät z.B. Kühlschrank möglichst lange verwendet werden. Jedes Neugerät verbraucht während des Herstellungsprozesses wertvolle Ressourcen und verursacht erhebliche Umweltbelastungen (Entstehung von Treibhausgasemissionen etc.). Diese können über die durchschnittliche Laufzeit des Neugerätes und der erzielten Energieeinsparung nur unzureichend kompensiert werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf einen Artikel im Ökotest verweisen:
Ein vollständiger Austausch, so das Öko-Institut, ist nur bei Kühlschränken sinnvoll, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden – oder bei solchen, die zum Kauf-Zeitpunkt die Energieeffizienzklasse B oder schlechter hatten. Bei solchen Kühlgeräten raten die Fachleute dann nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus ökologischer Sicht dazu, es gegen ein modernes Gerät mit möglichst hoher Energieeffizienzklasse auszutauschen“ [36].
Ein verpflichtender Austausch von Weißgeräten nach einer bestimmten Laufzeit ist bei der Stadt Nürnberg nicht vorgeschrieben. Aktuell werden alle Weißgeräte bei der Stadt Nürnberg bis an ihr Lebensende genutzt, so dass sich die Beschaffung von Neugeräten wie z.B. Kühlschränke in den meisten Fällen auf eine Ersatzbeschaffung defekter Geräte beschränkt. Da nur kurzfristig erkennbar ist, wann ein Weißgerät sein Lebensende erreicht, ist eine adäquate Mengenbedarfs- und Kostenschätzung, die als Grundlage für eine Rahmenvereinbarung benötigt wird, nicht ermittelbar. Weitere Hemmnisse im Hinblick auf eine Rahmenvereinbarung sind aus Sicht von ZD/3 die bereits vorhandenen örtlichen Gegebenheiten, welche bei jedem Bedarfsträger individuell sind (z.B. feste Maßvorgaben, Ein- und Ausbau der Geräte durch geschultes Fachpersonal notwendig) und nicht standardisiert werden können.
Aus diesen Gründen hat sich ZD/3 entschieden, aktuell keine Rahmenvereinbarung für Weißgeräte wie z.B. Kühlschränke anzustreben.
Entsorgungswege
Sofern Elektroschrott nicht vermieden werden kann, ist grundsätzlich eine zertifizierte Entsorgung der Elektroaltgeräte zu gewährleisten. Die in der Stadtverwaltung und im Rechenzentrum eingesetzten IT-Produkte (z.B. PC) werden nach insgesamt fünf Jahren ausgetauscht und je nach Zustand entweder weiterverkauft oder durch einen zertifizierten Entsorger verwertet. Ausgenommen von dieser festgelegten Nutzungsdauer sind u.a. Bildschirmmonitore. Diese werden verwendet, bis die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist und die Kosten für eine Reparatur den Anschaffungspreis übersteigen würden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006 hatte ergeben, dass die Entsorgung der Elektroaltgeräte über die Recyclinghöfe/Sammel-stellen des Eigenbetriebes ASN mit hohen Entsorgungskosten verbunden wäre. Daher wurde für die Entsorgung der defekten Elektroaltgeräte zwischen der Stadt Nürnberg und der Noris-Arbeit gGmbH (NOA), als zertifiziertes Entsorgungsunter-nehmen gemäß § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die technischen Einrichtungen der NOA entsprechen allen Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und werden gemäß § 21 Abs. 4 ElektroG alle 12 Monate durch einen externen Sachverständigen überprüft. Alle funktionierenden Altgeräte, die nicht gemietet oder geleast wurden, werden bei der Stadt Nürnberg zentral gesammelt und von ZD/3-IT einmal im Jahr Unternehmen zum Kauf angeboten. Das meistbietende Unternehmen erhält dann die Geräte. Sind die Altgeräte Bestandteil einer Rahmenvereinbarung, werden diese zu einem festgeschriebenen Preis von dem jeweiligen Vertragspartner zurückgenommen. Gemietete Geräte, wie z.B. Multifunktionskopierer werden nach Ende des Mietvertrags dem Vermieter zurückgegeben. Die funktionierenden Elektroaltgeräte (z.B. Leasinggeräte, Mietgeräte) werden von den Unternehmen oder Händlern häufig weiterverkauft. Ein Käufermarkt für funktionierende Elektrogeräte befindet sich z. B. in Osteuropa. Die auf den Altgeräten gespeicherten Datensätze (z.B. auf Festplatten) werden gemäß den BSI-Datenschutzvorgaben (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unkenntlich gemacht.
Identifizierte Problemschwerpunkte bei der Entsorgung
Durch die steigende Anzahl an Softwareprodukten und deren laufende Weiterentwicklung innerhalb der städtischen Verwaltung – insbesondere durch die laufende Digitalisierung - werden immer höhere technische Anforderungen an die verschiedenen in der Stadtverwaltung eingesetzten IT-Produkte (z.B. PC) gestellt, sodass diese nach fünf Jahren durch ein neues Modell ersetzt werden müssen. Für die Stadt Nürnberg ist es derzeit schwierig, den weiteren Lebensweg der funktionierenden Elektroaltgeräte, insbesondere der späteren Entsorgungswege, tatsächlich nachzuvollziehen ZD/3 wird zukünftig in den Ausschreibungsverfahren einen Hinweis aufnehmen, dass von den Bietern die einschlägigen Bestimmungen des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) und des Kreislaufwirtschafts-gesetzes eingehalten werden müssen.
Lösungsansätze in der Beschaffung
Stellungnahme ZD/3 vom 30.06.2021:
ZD möchte mit den Händlern und Leasingpartnern, welche funktionierende Altgeräte aufkaufen oder zurücknehmen Gespräche führen, um herauszufinden welchen weiteren Lebensweg diese Altgeräte beschreiten und wie die Entsorgung dieser Altgeräte durchgeführt wird.
Update ZD/3 vom 22.08.2024
Aktuell konnte uns von den Händlern und Leasingpartnern zugesichert werden, dass alle funktionierenden Altgeräte weiterverwendet werden. Märkte für diese Altgeräte finden sich vornehmlich in Osteuropa (z.B. Rumänien, Bulgarien). Eine festgeschriebene Vereinbarung, dass alle unsere Altgeräte nach Ihrem Lebensende in Osteuropa zertifiziert entsorgt werden, konnte uns von keinem angefragten Händler/Leasingpartner zur Verfügung gestellt werden.
B. Stellungnahme zum Thema Funkwasserzähler der N-ERGIE
Seit dem 01.01.2024 baut die N-ERGIE nur noch fernablesbare Ultraschallwasserzähler ein. Die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler hatten eine Standzeit von 6 Jahren im Netzbetrieb und wurden danach ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die neu eingesetzten Ultraschallwasserzähler haben eine – vom Hersteller garantierte – Standzeit von 12 Jahren im Netzbetrieb und sind damit deutlich nachhaltiger als die herkömmlichen Wasserzähler. Für die Kunden (mehrheitlich Verwalter in Mehrparteienhäuser) ergibt sich eine signifikante prozessuale Verbesserung, da die Zählerstände nicht mehr manuell erfasst und an die N-ERGIE gemeldet werden müssen. Dieser Aufwand entsteht bei der jährlichen Ablesung, beim Austausch der Zähler aber vor allem auch häufig bei Mieterwechseln. Die Auslesung der Ultraschallwasserzähler erfolgt über ein LoRa/mioty Kommunikationsnetzwerk, welches in ganz Deutschland Anwendung findet, insbesondere im Kontext „SmartCity“, und den Stand der Technik abbildet.
C. Weitere Ansätze zur Vermeidung von Elektroschrott – über die Stadtverwaltung hin-
aus
Zudem schlägt das Kreislaufwirtschaftskonzept an mehreren Stellen Maßnahmen zur Vermeidung von Elektroschrott außerhalb der Stadtverwaltung vor. Hervorzuheben sind hierbei die Maßnahmen K-03 bis K-05. Diese beinhalten (1) einen Reparaturbonus für die Reparatur von Elektroartikeln, (2) die Stärkung von zirkulären Geschäftsmodellen wie bspw. den Verkauf von refurbisheden Elektroartikeln innerhalb des SecondLife-Kaufhauses, (3) die Erstellung eines „Leihen, tauschen, reparieren“-Guides, der Reparaturhändler von Elektroartikeln Sichtbarkeit verleiht. Alle drei Maßnahmen beugen dem Neukauf von Elektroartikeln vor und tragen somit zur Vermeidung von Elektroschrott bei.
Das Thema Elektroschrott soll weiterhin Teil in der langfristig angelegten Strategie aufgegriffen werden.
6.4. Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 6 „Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung“ von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022.
Gesamtkonzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung
Das Kapitel 2.3 des Kreislaufwirtschaftskonzepts nimmt ausführlich zum Themenkomplex „Lebensmittelverschwendung“ Stellung und präsentiert insgesamt vier Maßnahmen (L-01 bis L- 04), um die Lebensmittelverschwendung im Stadtgebiet zu minimieren. Die Maßnahmen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung nehmen insbesondere die Stadt Nürnberg und ihre Töchter ins Visier, beispielsweise bei den Caterern und Kantinen der Stadt und bei Veranstaltungen. Weitere Maßnahmen sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Problematik und schaffen Orte, die allgemein zugänglich sind und zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung beitragen. Somit fokussieren sich die Maßnahmen auf die Bereiche Außer-Haus-Verpflegung, private Haushalte und Lebensmittelhandel, welche, laut der Ernährungsstrategie Bayern, zusammengenommen zwei Drittel der vermeidbaren Verluste ausmachen.
Kooperation mit Lebensmittelrettern
Eine enge Zusammenarbeit mit Lebensmittelrettern im Stadtgebiet Nürnberg – wie beispielsweise Foodsharing-Initiativen und der Tafel – ist ein grundlegender Baustein, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Insbesondere bei den Maßnahmen L-03 (Lebensmittelabfälle auf Nürnberger Veranstaltungen reduzieren) und L-04 (Kooperation zwischen Stadt und Lebensmittelrettern intensivieren) ist eine enge Abstimmung notwendig. Darüber hinaus will die Stadtverwaltung Vernetzungs- und Austauschformate zum Thema Lebensmittelverschwendung aufbauen, um Lebensmittelretter mit relevanten städtischen Einrichtungen mit Verpflegungsangeboten (z.B. Schulen, Kitas und Kantinen) und weiteren Akteuren wie beispielsweise Supermärkte vernetzen. Welche Formate hierfür am besten geeignet sind, soll zusammen mit den Lebensmittelrettern entschieden werden.
Die im Antrag geforderte Mitgliedschaft im Bündnis „Städte gegen Food Waste“, kann leider nicht umgesetzt werden, da die Initiative offiziell zum 15. Februar 2024 endete. Das Thema wird jedoch, wie in den Maßnahmen L-01 bis L-04 beschrieben, aufgenommen.
Keine Lebensmittelabfälle bei städtischen Veranstaltung – mit gutem Beispiel voran
Um die Lebensmittelverschwendung in Nürnberg langfristig zu reduzieren, muss die Stadt bei diesem Thema mit gutem Beispiel vorangehen. Daher begrüßt die Stadtverwaltung den Vorschlag, dass bei sämtlichen Veranstaltungen übrig gebliebene Lebensmittel nicht mehr weggeschmissen werden dürfen, sondern zur Rettung zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine entsprechende Maßnahme (L-02) wurde in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.
Lebensmittel-Outlet & Verteilstationen
Der Vorschlag, ein Lebensmittel-Outlet einzurichten, wurde von der Verwaltung eingehend geprüft. Aufgrund der personellen Auslastungen und der angespannten Haushaltslage spricht sich die Verwaltung vorerst gegen ein Lebensmittel-Outlet aus. Stattdessen soll probeweise mindestens eine öffentliche Verteilstation für übriggebliebene Lebensmittel, ein sogenannter „Fairteiler“, eingerichtet werden (siehe Maßnahme Nr. L-03). Dies ist mit wesentlich weniger Aufwand umsetzbar, wenn auch für die Umsetzung ebenfalls finanzielle Mittel und Ressourcen benötigt werden (siehe Kapitel 5 „Finanzen“). Der Vorteil von Verteilstationen gegenüber einem Lebensmittel-Outlet ist weiterhin, dass diese, bei einer sukzessiven Ausweitung, in unterschiedlichen Stadtteilen errichtet werden können und somit mehr Menschen erreichen können.
Nationale Bemühungen
Neben den Bemühungen, Lebensmittelverschwendung lokal zu reduzieren, setzt sich die Stadtverwaltung auch in nationalen Gremien, zuletzt bei der Kommentierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie über den Deutschen Städtetag, für rechtliche Änderungen ein, wie beispielsweise, nach Vorbild Frankreichs, die Einführung eines Verbots für den Handel, unverkaufte Lebensmittel wegzuschmeißen.
Anlage 1 – Maßnahmenkatalog
SECONDLIFE-KAUFHAUS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-01 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Das SecondLife-Kaufhaus bietet eine Alternative zum Neukauf von
KURZBESCHREIBUNG
unterschiedlichsten Warengruppen – von Bekleidung, Deko- und Haushaltsartikeln, Sportartikeln, über Elektroartikel – und fördert somit die Wiederverwendung und Weiternutzung von Produkten. Hierbei sollen unterschiedliche zirkuläre Geschäftsmodelle, z.B. Gebrauchtwaren, Verleih, refurbishede Produkte oder Produkte mit lebenslangen Garantien und/oder kostenloser Reparatur, sowie Pop-up Stores und Gastronomiebetriebe eingesetzt werden. Das Kaufhaus ist aber auch ein Umweltbildungsort. Neben Repair- und Upcyclingworkshops sowie Veranstaltungen rund um das Thema Kreislaufwirtschaft, sollen die Räumlichkeiten auch für Bildungsformate zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen, wie z.B. Klima oder Ernährung, genutzt werden. Durch den Mix aus verschiedensten Angeboten kann das SecondLife-Kaufhaus auch auf weniger beliebten Flächen, wie bspw. 1. OG oder Untergeschoss, betrieben werden. Es fügt damit einerseits der Nutzung von Innenstadtimmobilien eine räumliche Erweiterung zu, kann das Feld der Waren erweitern und mehrere Stakeholder integrieren, die sonst keine Flächen in der Innenstadt nutzen würden. Das bedeutet auch, dass die Wirtschaftlichkeit besser gewährleistet ist, da das Kundenerlebnis gesteigert, ein höherer Umsatz generiert und eine ständige Anpassung an die Bedarfe und Wünsche der Kunden erreicht werden kann. Die geplante Ladenund Veranstaltungsfläche beträgt 1.000 – 2.500 m². Der derzeitige Arbeitstitel des SecondLife-Kaufhauses lautet Zirkuläres Kaufhaus (ZirKa).
ZIEL/E Bis 2027 gibt es ein SecondLife-Kaufhaus in Nürnberg. Durch das
SecondLife-Kaufhaus wird die breite Mitte der Gesellschaft als neue Zielgruppe für Gebrauchtwaren erschlossen und die Verkaufsfläche für Second-Hand Geschäfte in der Innenstadt erhöht. Weiterhin wird dadurch ein Erlebnisort für das Thema Kreislaufwirtschaft geschaffen. Bezug zu relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung der thermischen Verwertung von
NACHHALTIGKEIT Gebrauchtgegenständen durch Verlängerung des
Lebenszyklus von Produkten Bewusstseinsbildung HANDLUNGSSCHRITTE Austausch mit Best-Practice Beispielen (z.B. Halle 2 München, & MEILENSTEIN/E Noch-Mall Berlin, Stilbruch, Hamburg und Wiederschön, Leipzig) Beauftragung eines externen Partners zur Erstellung sowie Umsetzung eines detaillierten Konzepts und Begleitung in der Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stadtortanalyse, Mieterauswahl, etc.
Identifikation und Anmietung/Kauf eines geeigneten Objektes Identifikation von und Gespräche mit potenziellen Pachtenden Ausarbeitung der Vertragsbedingungen
FEDERFÜHRUNG Ref. III
BETEILIGTE Ref. VII (Innenstadtteam), WiF, ASN (Wertstoffhöfe),
AKTEURINNEN/ Liegenschaftsamt
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 50.000 € für Machbarkeitsstudie
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Umsatz des SecondLife-Kaufhauses
Besuchszahlen, Conversionsrate Kostenstruktur, insbesondere Miete und Personalkosten
BIBLIOTHEK DER DINGE
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-02 Privatpersonen ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Die Bibliothek der Dinge, auch als Leihladen bekannt, bezeichnet eine Sammlung von Gegenständen, die – genau wie Bücher in einer Bücherei – umsonst ausgeliehen werden können. Das Repertoire eines Leihladens reicht von Werkzeugen, Gartengeräten, Küchengeräten und Sportgeräten bis hin zu Nähmaschinen. Typischerweise werden insbesondere solche Alltagsgegenstände angeboten (und nachgefragt), die nicht ständig, sondern eben nur zu bestimmten Anlässen oder zum Ausprobieren benötigt werden. Dadurch soll eine Bibliothek der Dinge verhindern, dass Privatpersonen Produkte anschaffen, die sie nur selten benötigen. Mehrere Akteure in Nürnberg experimentieren in Ansätzen bereits mit dem Konzept oder sind an einer Umsetzung interessiert, z.B. die Stadtbibliothek Nürnberg. Das Angebot der Stadtbibliothek Nürnberg umfasst bereits seit Jahren Gegenstände (Dinge) zum Ausleihen. Diese werden gemäß dem Bestandprofil der Stadtbibliothek sowie teilweise auch im Hinblick auf mögliche Synergieeffekte mit dem Bildungszentrum angeschafft. Beispiele sind: Musikinstrumente, Spiele (Brettspiele, Konsolenspiele, Outdoor-Spiele), Tonieboxen1 und einiges mehr. Der Grundgedanke einer „Bibliothek der Dinge“ innerhalb der Stadtbibliothek ist die Verknüpfung von bestehendem Bestand und Gegenständen, weshalb es keinen eigenen Standort für die „Bibliothek der Dinge“ gibt, sondern die „Dinge“ sich in den Ausleihbestand eingliedern. So können für die Musikinstrumente direkt die passende Notenschule sowie ein dazugehöriges Sachbuch entliehen werden, oder für die Toniefiguren die passende Box. Zudem orientiert sich eine „Bibliothek der Dinge“ am Bildungsauftrag der Stadtbibliothek. In Zusammenarbeit von Ref. III und der Stadtbibliothek soll der Bestand, abhängig von den finanziellen Ressourcen, weiter ausgebaut werden. Der Ausbau wird sich auf folgende Kategorien beschränken: Ausbau bestehender Angebote (s.o) MINT: Robotik, Coding, Maker-Boxen und neue Technologie wie VR-Brillen (neue Produktkategorie im Hinblick auf den MINT-Schwerpunkt am Bildungscampus) Geräte zum Produzieren von (digitalem) Content: Kameras, Mikrofone, Licht, Green-Screen, Aufnahmegeräte, Sofortbildkamera, Ladekabel. Dies auch unter dem Aspekt des bereits bestehenden Klangstudios, in welchem die Kundinnen und Kunden Podcasts, Hörspiele usw. produzieren können. Ebenso ist eine Kooperation mit weiteren Akteuren, die eine Bibliothek der Dinge aufbauen (wollen), wie z.B. Blue Pingu/Essbare Stadt und vereinzelte Stadtteilläden, zu prüfen.
ZIEL/E Bis 2027 wird das Angebot der Stadtbibliothek um neue
Produktkategorien erweitert. Durch die Bibliothek der Dinge können
1 Tonies sind Hörspielfiguren für Kinder ab 3 Jahren, die eine spezifische Geschichte, Musik oder Lernmaterial repräsentieren, mit einer passenden Toniebox können diese Inhalte abgespielt werden.
Privatpersonen Güter im Sinne der Sharing Economy („Wirtschaft des Teilens“) gemeinschaftlich nutzen. Bezug zu relevanten SDGs: 4, 12 und 13
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung durch Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Bewusstseinsbildung niedrigschwellige Nutzbarkeit und Förderung von Teilhabe
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche mit relevanten Akteuren führen
& MEILENSTEIN/E Recherche geeigneter Gebrauchsgegenstände/ Umfrage
„Welche Gegenstände wünschen Sie sich zur Ausleihe?“ Sicherung der Finanzierung und Anschaffung der Gegenstände Gegenstände in Onlineausleihplattform einpflegen Bibliothek der Dinge bewerben Vermittlungsarbeit und Kooperationsveranstaltungen im Kontext Bibliothek der Dinge, um relevante, gesellschaftspolitische Themen aufzugreifen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
BCN/StB, Blue Pingu, Stadtteilläden
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 8.000 € für die Anschaffung neuer „Dinge“
& PERSONAL 500 € Instandhaltung, Wartung, Reparatur
1000 € Vitrinen für Ausstellung der Gegenstände 1500 € für Bewerbung und gemeinsame Veranstaltungen
ERFOLGSINDIKATOREN
Anzahl ausgeliehener Gegenstände
REPAIR- UND SKILLING-WORKSHOPREIHE
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-03 Privatpersonen ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Repair- und DIY-Workshops bieten die Möglichkeit, kaputte
Alltagsgegenstände (z.B. Elektrogeräte, Textilien, Möbelstücke) unter Anleitung von Fachkundigen selbst zu reparieren oder durch Upcycling etwas Neues draus zu schaffen. Weiterhin bieten sie die Möglichkeit zur nachbarschaftliche Vernetzung und schaffen intergenerationale Lern- und Begegnungsorte. In Nürnberg gibt es bereits mehrere Reparaturorte und –cafés. Als Kommune kann die Stadt Nürnberg das bürgerschaftliche Reparieren unterstützen, sichtbarer machen und so einen ganz konkreten, alltagspraktischen Beitrag zu Müllvermeidung, Ressourcen- und Umweltschutz leisten.
ZIEL/E Bis 2026 werden mindestens fünf, idealerweise aber zehn, kostenfreie Repair-, Upcycling, oder Skillingsworkshops für Privatpersonen angeboten. Bezug zu relevanten SDGs: 4 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Konzipierung der Workshopreihe
& MEILENSTEIN/E Austausch mit bestehenden Repair-Initiativen
Recherche geeigneter Referierender und Räumlichkeiten Erstellung von Info- und Werbematerialien (z.B. eine „DIY- Reparatur-Broschüre“) Bewerben der Workshopreihe
FEDERFÜHRUNG
BCN, Ref. III
BETEILIGTE
Kulturläden, Fab Lab Region Nürnberg e.V., Repair Cafés,
AKTEURINNEN/
Fahrradwerkstätte, Anstiftung, Netzwerk Reparatur-Initiativen
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.000 € für Honorare für Workshopleitende (300 € pro
& PERSONAL Workshop à 4 Stunden)
500 € für die Bewerbung der Workshops 500 € für Räumlichkeiten Hinweis: Materialkosten werden von Teilnehmenden gedeckt
ERFOLGSINDIKATOREN Annahme des Angebots (Anmeldungszahlen)
Evaluationsbogen
REPARATURBONUS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-04 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Bei dem Reparaturbonus handelt es sich um die Erstattung eines Teilbetrags der angefallenen Reparaturkosten für Elektrogeräte. Dadurch wird ein finanzieller Anreiz geschaffen und Verbrauchende dazu angehalten, die Reparatur von elektrischen Geräten einem Neukauf vorzuziehen. Die zu erstattenden Reparaturkosten können nach erfolgter Reparatur beantragt werden.
ZIEL/E Bis 2027 gibt es einen Reparaturbonus für Elektroartikel in
Nürnberg (Größenordnung: 50% der Kosten, maximal aber 200€). Dadurch wird die Lebensdauer von Elektrogeräten erhöht und Elektroschrott vermieden. Bezug zu relevanten SDGs: 8 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Unterstützung mittelständischer Betriebe Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer
HANDLUNGSSCHRITTE Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
& MEILENSTEIN/E erarbeiten
Budget und ggfs. Personalressourcen für Umsetzung klären Prüfung der Finanzierung
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
WIF (Wirtschaftsförderung), Ref. I/II /StK
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln.
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Anzahl der Anträge
LEIHEN, TAUSCHEN, REPARIEREN – EIN ONLINE GUIDE FÜR NÜRNBERG
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-05 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Leihen, tauschen, reparieren – der digitale Nürnberg-Guide soll Orte des Tauschens, Verleih sowie Reparaturbetriebe bekannter und sichtbarer machen. Der Online-Guide zeigt auf, an welchen Orten, welche Gegenstände getauscht oder ausgeliehen werden können. Denn davon gibt es in Nürnberg schon eine ganze Menge: die Stadtbibliothek verleiht z.B. Musikinstrumente und Brettspiele, die Halle für Alle führt Lastenräder, das Geschirrmobil von ASN verleiht Geschirr für Feste und bei Gentlemachine gibt es Kostüme. Zudem umfasst der Guide unterschiedliche Reparaturdienstleister und Repair-Cafés – von Schneidereien und Schuhreparaturen bis zu Fahrradwerkstätten, Möbeln und Elektroartikeln. Dies ist v.a. hinsichtlich der oftmals in der Produktion beabsichtigten verkürzten Lebensdauer von Produkten (geplanter Obsoleszenz) relevant. Für den Guide soll eine Onlineplattform eingerichtet werden, die regelmäßig aktualisiert wird. Somit ist der Online-Guide als Ergänzung zum bereits bestehenden „Leihbu“2 zu verstehen, die auf mehr Reichweite abzielt.
ZIEL/E Bis 2026 wird ein digitaler „Leihen, tauschen, reparieren“-Guide
erstellt. Dadurch bekommen Orte im Stadtgebiet Nürnberg, die im Sinne der Sharing-Economy eine Alternative zum Konsum darstellen, mehr Sichtbarkeit. Bezug zu relevanten SDGs: 12 und 13
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Unterstützung mittelständischer Betriebe (insbesondere bei Reparaturangeboten) Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Budget für Umsetzung sichern
& MEILENSTEIN/E Externe Partner mit der Recherche der Reparaturdienstleister, sowie Orte des Tauschens und Verleih beauftragen Erstellung einer digitalen Plattform beauftragen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Leihbu
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.500 € für die Recherche der Orte des Tauschens, Verleih und
& PERSONAL Reparaturbetriebe sowie Einbettung in eine Homepage oder
App
2 https://stadtmacherei-nuernberg.de/projekte/leihbu/
ERFOLGSINDIKATOREN
Klickzahlen Homepage
ZIRKULÄR & FAIR – ALTERNATIVEN ZU FAST FASHION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-06 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Es werden Aktionstag(e) durchgeführt, welche(r) den ökologischen und sozialen Fußabdruck von Fast Fashion problematisiert sowie zirkuläre und faire Alternativen vorstellt. Im Rahmen der Aktionstage soll es neben fachlichen Vorträgen (bspw. zur Problematik von Lieferketten oder Textilexporten in den Globalen Süden) auch Reparatur- und Upcycling-Workshops und eine Kleidertausch-Party geben. Die Aktionstage nehmen unterschiedliche Zielgruppen, von der Schülerschaft bis zur Outdoor-Community, ins Visier. Insbesondere bietet sich eine Kooperation mit der Global Learning Veranstaltungsreihe an, um das Thema an die Schülerschaft heranzutragen, da Jugendliche und junge Erwachsene typischerweise besonders für Fast Fashion empfänglich sind. Vor allem Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind leichter manipulierbar und deshalb im Visier der Textilindustrie.
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird mindestens ein, idealerweise zwei, Aktionstag(e) zum Thema Kleidung – zirkuläre und faire Alternativen zu Fast Fashion – durchgeführt. Bezug zu relevanten SDGs: 12 und 17
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE Konzeptentwicklung
& MEILENSTEIN/E Auswahl geeigneter Referierender
Budget für Umsetzung sichern
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Global Learning Veranstaltungsreihe, Unternehmen mit zirkulärem
AKTEURINNEN/
Geschäftsmodell (z.B. Second-Hand Geschäfte, Geschäfte mit
AKTEURE (U.A.)
nachhaltiger Produktpalette, Beratungsfirmen für nachhaltige Lieferketten), BCN
NÖTIGE FINANZMITTEL 2.000€ für die Erstellung einer DIY-Reparatur-Broschüre
& PERSONAL 750€ für den Druck
1000 € für Honorare der Referierenden/ Workshopleitenden (3 x 2 Stunden Input) 250 € für Verpflegung der Teilnehmenden
ERFOLGSINDIKATOREN Annahme des Angebots (Anmeldungszahlen)
Evaluationsbogen
ZIRKULÄRE STADTFÜHRUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-07 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
An vielen Orten in Nürnberg gibt es bereits Bemühungen, Stoffkreisläufe zu schließen. Die zirkulären Stadtführungen sind ein spannendes und niedrigschwelliges Format für die Bürgerschaft um zirkuläre Initiativen, Orte, Geschäfte und Projekte in Nürnberg zu entdecken und dabei Konzept der Kreislaufwirtschaft greifbar zu machen. Es sollen sowohl Töchterunternehmen der Stadt Nürnberg als auch Unternehmen der Privatwirtschaft und zivilgesellschaftliche Initiativen besucht werden. Die zirkulären Stadtführungen sollten kostenfrei zugänglich sein.
ZIEL/E Bis Ende 2025 werden mindestens drei zirkuläre Stadtführungen
durchgeführt. Dadurch werden den Teilnehmenden Orte in Nürnberg nähergebracht, wo eine Kreislaufwirtschaft (in Ansätzen) bereits praktiziert wird. Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung und besseres Verständnis der
NACHHALTIGKEIT Kreislaufwirtschaft in der Praxis
HANDLUNGSSCHRITTE Konzeptentwicklung
& MEILENSTEIN/E Sichtung von geeigneten Referierenden und Partnern
Budget für Umsetzung sichern
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Tiergarten Nürnberg, Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN),
AKTEURINNEN/
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN),
AKTEURE (U.A.)
Geschäfte mit zirkulärem Geschäftsmodell (z.B. Second-Hand Geschäfte), Reparaturinitiativen
NÖTIGE FINANZMITTEL 1050 € (3 x 350 €) für Honorare
& PERSONAL 150 € Bewerbungskosten
ERFOLGSINDIKATOREN
Anmeldezahlen
CHECKLISTE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN IN VERGABEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BE-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Die Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben zielt darauf ab, die Dienststellen bei der Beschaffung bereits von Anfang an zu unterstützen und ihnen Kriterien bzw. Beispiele an die Hand zu geben, die einen nachhaltigen und zirkulären Beschaffungsprozess erleichtern können. Hierbei werden unterschiedliche Nachhaltigkeitskriterien mit einbezogen, u.a. Aspekte der Kreislaufwirtschaft, ökologische/ umweltbezogene Aspekte (z.B. Energieverbrauch, Gütesiegel und CO2-Emissionen), Lebenszykluskosten, sowie soziale und inklusive und innovative Aspekte.
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird die Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in
Vergaben im Rahmen eines Piloten mit einigen Dienststellen erprobt. 2026 wird die Checkliste stadtweit eingeführt. Dadurch wird eine nachhaltige Beschaffung stärker in alle Ausschreibungen und Vergaben mit eingebunden. Festlegung quantitativer Ziele für zirkuläre Beschaffung für 2030 (in Anlehnung an die NKWS). Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR
Bewusstseinsbildung/Sensibilisierung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE Erprobung der Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben
& MEILENSTEIN/E innerhalb eines einjährigen Piloten (Beginn: 1. August 2024)
Halbzeitevaluierung zum 1. Januar 2025 mit anschließender Überarbeitung der Checkliste Finale Überarbeitung der Checkliste bis September/Oktober
Information der Ergebnisse und Evaluierung der Pilotphase in der Referentenrunde. Entscheidungsfindung zum stadtweiten Einsatz bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen Ausweitung des Pilot-Projektes Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben auf weitere Bedarfsdienststellen
FEDERFÜHRUNG
ZD/3 und Ref. III
BETEILIGTE
Für den Piloten: ASN, SUN, Frh, UwA und Ref. III
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Ca. 1000 € für eine benutzerfreundliche Aufbereitung der
& PERSONAL Checkliste
ERFOLGSINDIKATOREN
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
ESHOP-STADT NÜRNBERG NACHHALTIGER GESTALTEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BE-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg sowie definierte Externe Stellen (ZV-KVÜ, JCN, Staatstheater) beschaffen über den eShop-Stadt Nürnberg ihre Bedarfe der Verwaltung und für den Dienstbetrieb. Allein im Jahr 2023 wurden Bestellungen in einem Wert von ca. 1.450.000 € aufgegeben. Primär sind hier Produkte aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen (z.B. Büromaterial, Büromöbel, Kopierpapier) abrufbar, für die nach der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie der Stadt Nürnberg ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Nachhaltigkeitsaspekte sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus sind Produkte bestellbar, die die Verwaltung benötigt aber aufgrund der niedrigen Mengen bisher nicht sinnvoll ausgeschrieben werden konnten oder nicht standardisierbar und bündelbar sind. Obwohl der eShop-Stadt Nürnberg bereits ein Sortiment nachhaltiger Produkte führt, gibt es hier an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Der Anteil nachhaltiger Produkte am Sortiment sollte erhöht werden sowie bestimmte, nicht-zirkuläre Produkte durch sogenannte Negativlisten benannt werden, die nicht mehr über den eShop beschafft werden können (sofern diese nicht vertraglich in ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen fixiert sind). Hierbei werden nicht einzelne Hersteller, sondern vielmehr Produkte oder Produktbestandteile ausgeschlossen (als Vorbild für eine gute Umsetzung ist hier die Stadt Ludwigsburg anzuführen).
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird eine Negativliste für die Beschaffung erarbeitet. Bis Ende 2026 wird das Sortiment des eShop-Stadt Nürnberg sukzessive angepasst, sofern technisch umsetzbar. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR
Durch Angebotsstrukturen nachhaltige Einkäufe in den
NACHHALTIGKEIT
Vordergrund rücken.
HANDLUNGSSCHRITTE Analyse des derzeitigen Sortiments des eShop-Stadt Nürnberg
& MEILENSTEIN/E hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien
Erarbeitung der Negativliste Prüfung, ob für die Implementierung der Negativliste neue Funktionalitäten programmiert werden müssen und ob die Auftragsänderung vergaberechtlich zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, würde ZD/3 ein Infoangebot einholen, da der eShop- Stadt Nürnberg als Software as-a-Service lizenziert wird. Anschließende Prüfung und zur Zurverfügungstellung der Haushaltmittel für die Implementierung der neuen Funktionalitäten seitens Ref. III. Ausweitung des eShop-Angebots mit nachhaltigen Produkten (zumindest exemplarisch für einen Bereich, z.B. Lebensmittel und Getränke)
Identifizierung von Rahmenverträgen, die perspektivisch (bei Laufzeitende und Neuausschreibung) im Einvernehmen mit dem Bedarfsträgern nachgebessert werden müssen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
ZD/3
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln.
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
KONZEPT ZUR VERMEIDUNG VON LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG IN
STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Bei den Caterern, Kantinen und Mensen der städtischen
Organisationseinheiten sollen Lebensmittelabfälle in Zukunft deutlich reduziert werden und/oder überschüssige Lebensmittelreste weitergegeben bzw. weiterverwendet werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Ansätze: (1.) Um sicherzustellen, dass Caterer diesen Aspekt proaktiv angehen, sollen zukünftig Konzepte zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung bereits in der Leistungsbeschreibung der Vergabeverfahren mitgedacht und gefordert werden. Die entsprechende Gestaltung eines Vergabeverfahrens ist zunächst innerhalb eines Pilotprojekts zu erproben. Für die Durchführung eines ersten Piloten bieten sich die Kindertagesstätten an, da eine Neuausschreibung ab dem Jahr 2026 ansteht und J hier dieses Thema angehen möchte. (2.) Es braucht Monitoring-Systeme, um die Mengen und die Ursachen von Lebensmittelverschwendung zu erfassen. Hierfür bietet sich die Erprobung einer „intelligenten Waage“ an, die mit einer KI-Technologie gestützten Lösung mit Kamera und Waage, Lebensmittelabfälle misst und analysiert. Dadurch können Großküchen gezielter Bestellungen und Produktion planen und sich an den Präferenzen der Kundschaft orientieren. Der Einsatz einer solchen Waage ist innerhalb eines Pilotprojekts zu testen. (3.) Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Optimierung der Bestellvorgänge, des Lebensmitteleinsatzes und der Verwendung der überschüssigen Lebensmittel.
ZIEL/E In der Neuausschreibung für die Caterer der Kindertagesstätten ab
dem Jahr 2026 soll ein Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gefordert oder als Leistungskriterium, sofern vergaberechtlich möglich, abgefragt. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird eine „intelligente Waage“ als Instrument gegen Lebensmittelverschwendung getestet. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird die Menge an verschwendeten Lebensmitteln in städtischen Einrichtungen gesenkt. Bezug zu den relevanten SDGs: 2, 12 und 13
BEITRAG ZUR
CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT
Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche zwischen J, ZD/3 und Ref. III für die Vorbereitung
& MEILENSTEIN/E des Vergabeverfahrens
Kooperation mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Evaluation des Piloten und Prüfung einer stadtweiten Einführung
Überblick erstellen, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Dienststellen Neuausschreibungen vorgenommen werden Gespräche mit relevanten Großküchen, die für die Erprobung einer „intelligenten Waage“ in Frage kommen Messung und Analyse der Lebensmittelabfälle (vor und während des Pilotprojekts, um Veränderung sichtbar zu machen)
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
J, ZD/3
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.000 € Bezuschussung für die Erprobung des digitalen
& PERSONAL Monitorings (z.B. intelligenten Waage)
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
LEBENSMITTELABFÄLLE AUF NÜRNBERGER VERANSTALTUNGEN
REDUZIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Auf städtischen Veranstaltungen der Stadt Nürnberg sowie ihrer
Töchterunternehmen mit gastronomischen Angeboten werden, am Ende der Veranstaltung, die übriggebliebenen Lebensmittel häufig entsorgt. Dieser Verschwendung von Lebensmitteln kann entgegengewirkt werden, indem auf Nürnberger Events Konzepte zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung gefordert werden und Kooperationen mit Foodsharing-Akteuren, der Nürnberger Tafel und/oder der App „Too Good To Go“ eingegangen werden. Für die Entwicklung und Erprobung eines Konzepts bietet sich die Durchführung eines Pilotprojektes an.
ZIEL/E Bis zum Jahr 2025 wird die Erarbeitung eines Konzepts, inklusive
einer Kooperation mit Foodsharing-Akteuren im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt. Durch die Weitergabe von Lebensmitteln werden Lebensmittelabfälle reduziert. Bezug zu den relevanten SDGs: 2, 12 und 13
BEITRAG ZUR CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg
HANDLUNGSSCHRITTE Leitbild „Green Events“ wird im Unterpunkt „Catering“ um das
& MEILENSTEIN/E Themenfeld Lebensmittelverschwendung erweitert
Kontaktaufnahme & Prüfung etwaiger Kooperationen mit lokalen Lebensmittelrettern (Foodsharing e.V., LEBENS-mittel- RETTEN & mehr e.V., Nürnberger Tafel) sowie der App „Too Good To Go“ Entwicklung eines Hygienekonzeptes Durchführung und Evaluation des Piloten Prüfung einer stadtweiten Einführung
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
BGA/2, 2.BM/Projektbüro, KUF
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Diese Maßnahme benötigt voraussichtlich keine weiteren
& PERSONAL Finanzmittel.
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
KOOPERATION ZWISCHEN STADT UND LEBENSMITTELRETTERN
INTENSIVIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-03 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Eine Intensivierung der Kooperation zwischen der Stadt Nürnberg
und Aktiven aus der Lebensmittelrettungs-Szene, zielt darauf ab, das Thema Lebensmittelverschwendung an Privatpersonen herangetragen werden. Sie dazu ermuntert werden, selbst aktiv zu werden und genießbare Lebensmittel vor der Mülltonne zu retten. Hierfür gibt es eine unterschiedliche Ansätze, z.B.: (1) Durchführung von gemeinsamen, öffentlichen Veranstaltungen, wie bspw. eine Schnippeldisko oder eine öffentliche Verteilaktion an einem zentralen Ort, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. (2) Erarbeitung von Bildungskonzepten, z.B. für die Schülerschaft (siehe Maßnahme L-04). (3) Errichten eines Fairteilers (innerhalb eines Pilotprojekts). Fairteiler sind öffentlich zugängliche Orte, mit Kühlschränken und/oder Regalen für gerettete Lebensmittel, mit dem Ziel, dass Lebensmittel umverteilt werden können. Durch Fairteiler soll Überschuss dorthin verteilt werden, wo dieser Verwendung findet, um damit der Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln entgegen zu wirken. Die Fairteiler werden nach festen Regeln kontrolliert und gereinigt. Grundsätzlich dürfen sich hier alle Menschen kostenlos bedienen. Mit den entsprechenden Erfahrungen sollen sukzessive weitere Fairteiler gegründet werden.
ZIEL/E Bis zum Jahr 2026 wurden mindestens ein Fairteiler gegründet und
zwei Veranstaltungen zum Thema Lebensmittelverschwendung zur Sensibilisierung der Bevölkerung durchgeführt. Bezug zu den relevanten SDGs: 12 und 13
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung
NACHHALTIGKEIT CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
HANDLUNGSSCHRITTE Erstellung eines Leitfadens für öffentliche Lebensmittel-
& MEILENSTEIN/E Fairteiler zur Förderung des zivilgesellschaftlichen
Engagements in den Stadtteilen Kontaktaufnahme & Kooperation mit lokalen Lebensmittelrettern Erstellung eines Hygienekonzepts Eröffnung der Fairteiler Unterzeichnung der Motivationserklärung „Foodsharing-Stadt“
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Foodsharing, Lebensmittel retten & mehr, Nürnberger Tafel
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 1.200 € (2 x 600 €) für Übernahme der Mietkosten oder
& PERSONAL Bereitstellung von Räumlichkeiten
2.000 € (2 x 1000 €) Anschaffung von der nötigen Infrastruktur (Kühlschränke und/oder Regale) 200 € (2x 100 €) Pauschale für laufende Betriebskosten 1.000 € (2 x 500 €) Zuschuss zur Anschaffung und/oder Instandhaltung von Transportmitteln 1.600 € für gemeinsame Sensibilisierungsveranstaltungen und Bildungsformate zum Thema Lebensmittelverschwendung Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
Anzahl der ins Quartiersleben eingebundenen „Lebensmittel- Fairteiler“ im Stadtgebiet
SCHÜLERSCHAFT FÜR VERMEIDUNG VON
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG SENSIBILISIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-04 Schülerschaft, ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Lehrkräfte ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Um das Bewusstsein der Schülerschaft für die negativen
KURZBESCHREIBUNG
Umweltauswirkungen (z. B. unnötiger CO2-Ausstoß, Flächen- und Wasserverbrauch), sowie für Fragen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung zu schärfen, wurde das Thema innerhalb des EU-Projekts SchoolFood4Change aufgegriffen. Im kommenden Schuljahr kommen verschiedene Formate zum Tragen: Veranstaltung einer „Foodwaste-Messwoche“ (Interessierte Schülerinnen und Schüler messen an ausgewählten Schulen entstandene Lebensmittelabfälle); Veranstaltung einer „Schnippeldisko“ mit geretteten Lebensmitteln und anschließender Podiumsdiskussion; Veranstaltung von intergenerationalen Kochevents mit dem Fokus „Resteverwertung“ sowie „Haltbarmachung von Lebensmitteln“; Die frühzeitige Sensibilisierung der Schülerschaft bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, kann ihr zukünftiges Verhalten maßgebend beeinflussen.
ZIEL/E Bis Ende 2025 werden insgesamt mindestens 3
bewusstseinsbildende Veranstaltungen zum Thema Lebensmittelverschwendung durchgeführt (diese können sich auf unterschiedliche Schulen, die am EU-Projekt SchoolFood4Change teilnehmen, verteilen). Bezug zu den relevanten SDGs: SDG 12 und 4
BEITRAG ZUR
CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT
Bewusstseinsbildung Entwicklung von Botschafterinnen und Botschaftern Vernetzung mit weiteren relevanten Akteurinnen und Akteure
HANDLUNGSSCHRITTE
Umsetzung der Einzelmaßnahmen
& MEILENSTEIN/E
FEDERFÜHRUNG
Ref. IV und SchA/SchoolFood4Change
BETEILIGTE
Ref. III, Foodsharing und Weitere
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 1.300 € für Honorare der Podiumsdiskussion
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Siehe Konzept SchoolFood4Change
CIRCULAR CITIES DECLARATION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Mit der Absichtserklärung verpflichtet sich die Stadt,
KURZBESCHREIBUNG
Kreislauforientierung zur Grundlage ihres Denkens und Handelns zu machen und ihre Handlungsspielräume zu nutzen. Die Circular Cities Declaration (CCD3) sieht vor, dass der Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gestaltet werden soll. In der Praxis sollen unter anderem Geschäftsmodelle und Verhalten gefördert werden, die den Wert und Nutzen von Produkten, Komponenten, Materialien und Nährstoffen so lange wie möglich aufrechterhalten. Über 80 europäische Städte, u.a. Aachen, Frankfurt, Freiburg, Genua, Göteborg und Murcia haben bereits die CCD unterzeichnet. Dadurch ist ein großes Netzwerk entstanden, in dem Wissen und Erfahrungen geteilt und Kooperationen ermöglicht werden.
ZIEL/E Bis Ende 2024/ Anfang 2025: Unterzeichnung der Circular Cities
Declaration Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Vorbildfunktion
NACHHALTIGKEIT Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche mit ICLEI - Local Governments for Sustainability,
& MEILENSTEIN/E einem weltweiten Verband von Städten, Gemeinden und
Landkreisen für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung, der die CCD koordiniert Einbringung in Stadtrat Unterzeichnung der CCD Umsetzung der CCD durch Maßnahmen und Überprüfung durch ein Monitoringsystem
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
ICLEI - Local Governments for Sustainability
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Es werden keine zusätzlichen Finanzmittel benötigt. Die
& PERSONAL Mitgliedschaft ist kostenlos.
ERFOLGSINDIKATOREN
Regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstands von den genannten Maßnahmen.
FLANKIERENDE
Alle weiteren Maßnahmen
MASSNAHMEN
3 https://circularcitiesdeclaration.eu/
MEHRWEGGESCHIRR BEI STÄDTISCHEN VERANSTALTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Abfallvermeidung stellt ein zentrales Handlungsfeld bei städtischen
KURZBESCHREIBUNG
Veranstaltungen dar. Durch die Umstellung von Einweg- auf Mehrweggeschirr kann laut einer Studie das Abfallaufkommen auf Großveranstaltungen um bis zu 30 % reduzieren [35]. Das Thema Abfallvermeidung, -trennung und –entsorgung bei Veranstaltungen ist auch für die Stadt Nürnberg von großer Relevanz. So wurde bereits im April 2020 das Leitbild „Green Events“, einstimmig vom Stadtrat verabschiedet. Das Leitbild fordert u.a. die Verwendung von pfandpflichtigen Mehrwegbehältnissen für Speisen und Getränke. Die damals beschlossene Evaluierung hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses wurde jedoch aufgrund des Aussetzens von Veranstaltungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie, nie durchgeführt. Deshalb soll die Evaluierung nun nachgeholt werden, um Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen zu ziehen.
ZIEL/E Eine Evaluierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien des
Leitbilds Green Events wird bis 2026 durchgeführt. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR Vorbildfunktion
NACHHALTIGKEIT Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Abfrage, in wie weit bei städtischen Veranstaltungen
& MEILENSTEIN/E Mehrweggeschirr genutzt wird, sowie Erfassung möglicher
Herausforderungen und Lösungsansätze Sammlung von stadtweiten Best-Practice Beispielen Prüfung, ob eine Anpassung des Leitbilds/ des Beschlusses notwendig ist Bericht über Umsetzungsstand im Umweltausschuss
FEDERFÜHRUNG
Ref, III
BETEILIGTE
Geschäftsbereichsübergreifend
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Keine zusätzlichen Sachkosten für die Evaluierung
& PERSONAL Mittel- bis langfristig noch zu ermittelnde Finanzmittel für
Umsetzung von Mehrwegprojekten
ERFOLGSINDIKATOREN
Abgeschlossene Evaluierung
MEHRWEG IM TO-GO BEREICH STÄRKEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-03 Stadtverwaltung ☐ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
Trotz der neuen Mehrwegpflicht, welche 2023 eingeführt wurde,
KURZBESCHREIBUNG
werden Mehrweg-Alternativen im To-Go Bereich von der Kundschaft kaum angenommen. Deshalb braucht es Ansätze, die die Nutzung von Mehrweg im To-Go Bereich attraktiver machen. Insbesondere die Nutzung rechtlicher Instrumente ist erfolgversprechend. Deshalb ist zu prüfen, ob und welche rechtlichen Instrumente, wie bspw. die Einführung einer Verpackungssteuer (je nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Präzedenzfall in Tübingen) oder die Erprobung von „Mehrweg als Standard“ für die Stadt Nürnberg geeignet sind. Wie bereits im UmwA Juli 2023 berichtet, soll die Einführung der Verpackungssteuer ergebnisoffen geprüft werden. Vor der entsprechenden Prüfung soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Zudem wird das Thema in den Deutschen Städtetag eingebracht, um eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben.
ZIEL/E Bis 2026: Prüfung möglicher rechtlicher Instrumente
Bis 2027: Schaffung der nötigen finanziellen Ressourcen und Personalstellen Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR CO2 und Ressourceneinsparung
NACHHALTIGKEIT Müllvermeidung (insbesondere im öffentlichen Raum)
HANDLUNGSSCHRITTE Einberufung eines Runden Tisches zum Thema Mehrweg
& MEILENSTEIN/E Prüfung rechtlicher Instrumente
Interkommunale Vernetzung mit Schwabach, Erlangen und Fürth Öffentlichkeitskampagne, um das Thema Mehrweg stärker ins Bewusstsein zu bringen
FEDERFÜHRUNG
Vorschlag: Ref. I/II und Ref. III
BETEILIGTE
Ref. VII und 3. BM
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln. Sie umfassen voraussichtlich folgende Aspekte:
& PERSONAL personelle Ressourcen
Öffentlichkeitsarbeit
ERFOLGSINDIKATOREN
Anteil/Anzahl von To-Go Essenausgaben, welche im Mehrweg gekauft werden
ABFALLBERATUNG DER STADTBEVÖLKERUNG & ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-04 Nürnberger ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) bietet verschiedene
Formate der Abfallberatung für die Nürnberger Bürgerschaft an. Dazu gehören mündliche, telefonische, schriftliche und elektronische Information und Beratung der Nürnberger Bürgerschaft zu allen Fragen der Abfallvermeidung und korrekten Abfallentsorgung. Die Abfallberater stehen nicht nur für Rückfragen seitens der Bevölkerung zur Verfügung, sondern kontaktieren und beraten die städtische Bevölkerung, bei aufgefallenen und zuordenbaren Problemen hinsichtlich Fehlwürfen, Problemen usw. Neben der hauptamtlichen Abfallberatung, ist auch eine ehrenamtliche Abfallberatung im Einsatz. Diese bietet Haushaltsberatungen und Vorträge an und betreut Infostände im gesamten Stadtgebiet. Insbesondere durch Einsatz der ehrenamtlichen Abfallberatung ist es möglich vor Ort die Bevölkerung in deren Muttersprache zu erreichen und aufzuklären. Die Abfallberatung unterstützt entsprechend des Abfallvermeidungsgrundsatzes der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Ressourcenschonung durch die Bevölkerung und trägt durch ihre Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit dazu bei, dass eine höhere Quote der Wertstoffverwertung erreicht werden kann. Weiterhin wird Öffentlichkeitsarbeit über Presse, Homepage, Social-Media-Kanäle, Aktionen und Flyer betrieben. Durch die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Leistungen des ASN und über Abfallvermeidung, Verwertung und korrekte getrennte Entsorgung, wird das Bewusstsein der gesamten Stadtbevölkerung im Sinne der Kreislaufwirtschaft gestärkt. Seit Frühling 2024 hat ASN bspw. auch einen Instagram-Kanal. In Form von regelmäßigen Postings über korrekte Mülltrennung und Tipps und Tricks rund um das Thema Abfallvermeidung informieren sie die Bürgerschaft und ermöglichen darüber hinaus einen Einblick in den Arbeitsalltag des ASN (und weiterer Betriebe der Abfallwirtschaft).
ZIEL/E Systematische Verbesserung der Abfallvermeidung und
Entsorgung durch Aufklärung und Beratung
BEITRAG ZUR Müllvermeidung, Stärkung der richtigen Mülltrennung und
NACHHALTIGKEIT Ressourcenschonung
SDGs 4, 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Beratung am Telefon, elektronisch und schriftlich
MEILENSTEIN/E Betrieb von Infoständen im gesamten Stadtgebiet (z.B. auf
Stadtteilfesten) Durchführung von Haushaltberatungen in Wohnblöcken (direkt an der Wohnungstür) Halten von Vorträge in Vereinen, Schulen, Kindergärten, etc.
Für Instagram: Content sammeln und Brainstorming, welche Themen und Fotos für unseren Account relevant sind und somit für die Zielgruppe relevant wären Regelmäßig stattfindende Q&A Runden, bei denen Follower Fragen zur Mülltrennung stellen können, z.B. Wo entsorgt man ein altes Handy? Wohin bringe ich eine alte Tapete?
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/B
BETEILIGTE Mitarbeitende der hauptamtlichen Abfallberatung
AKTEURINNEN/AKTEURE Ehrenamtliche Abfallberatung (mehrsprachig)
(U.A.) Organisationen, Vereine u.a. vor Ort (verteilt über das
gesamte Stadtgebiet)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten sowie Ehrenamtspauschale für
PERSONAL Einsätze werden aus den aus den Nürnberger Abfallgebühren
finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN erfasste Zahlen zu Abfallmengen, Fehlwürfen, wilden
Müllablagerungen jeweils im Vergleich zum Vormonat(en) bzw. Vorjahr(en) Statistikerfassung der Anzahl der Beratungen Reaktionen der Bevölkerung
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit; Presse, Radio und Erstellung von Infozetteln
MASSNAHMEN sowie Aufklebern, Informationen der Medien
ABFALLBERATUNG AN KITAS UND SCHULEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-05 Kinder/Familien ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg führt seit 1998
Abfallberatung an Kitas und Schulen durch. Inzwischen haben sich die Angebote und die Tätigkeit hier stark intensiviert und fokussiert sowohl inhaltlich wie auch personell. Das Vor-Ort-Angebot ist kostenfrei, je nach Alter und Jahrgangsstufe beträgt die Dauer zwischen 60 Minuten und 3 Schulstunden. Im Vordergrund steht eine interaktive, kindgerechte Herangehensweise an das Thema Abfallvermeidung u. -trennung durch Besprechen verschiedener Abfallarten und Mülltonnen sowie aktives Mülltrennen und einsortieren mit Hilfe exemplarischem Abfalls. Um die Bedeutung von Müllvermeidung und richtiger Mülltrennung zu vermitteln, wird gemeinsam und interaktives erarbeitet, aus welchen endlichen Rohstoffen welche Produkte entstehen und welche teils verheerenden Folgen der Rohstoffabbau für die Umwelt bedeutet. Darüber hinaus werden zwei ASN-Medienkoffer zur Wissensvermittlung durch Lehrende oder Erziehende in Kitas und Schulen, usw. verliehen. Zu guter Letzt können Kindertagesstätten und Schulen einen Komposter-Zuschuss in der Höhe von bis zu 100 €, auf Antrag und gegen Vorlage der Rechnung, einmalig pro Einrichtung, stellen, um den Kindern und Jugendlichen die Eigenkompostierung und Verwertung von organischen Abfällen zu vermitteln.
ZIEL/E Systematische Verbesserung der Mülltrennung und -vermeidung
durch Aufklärung, Ressourcenschonung, durch nachhaltigeres Wirtschaften sowie Reduktion wilder Müllablagerungen (Stadtbild verbessern). Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR
Müllvermeidung und Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE & Das Konzept ist bereits etabliert und wird gut
MEILENSTEIN/E angenommen. In Hochphasen können nicht alle Anfragen
bedient werden. Bei Auslastung werden die Anfragen auf das nächste Schuljahr verschoben. ASN-Medienkoffer-Verleih zur Wissensvermittlung (kostenfrei für je 4 Wochen). Je ein Medienkoffer für Kindertagesstätten und ein Medienkoffer für Schulen. Inhalt: Bücher, DVDs, Spiele, Arbeitsblätter, Müllautos, Mülltonnen, Lehrer-/ Erzieher-Infos rund zum Thema Abfallvermeidung und -trennung Aktuelle Planung: Ausweitung des Angebots auch auf weiterführende Schulen mit erweitertem Programm und Aufbau weiterer „Bausteine“ zum Thema. Kooperation mit dem Kindermuseum Nürnberg durch Aktion „Gold im Müll“ für Grundschüler, finanzielle und teils bzw. nach Möglichkeit personelle Unterstützung und/oder die Interessierten an Aktionen vom Kindermuseum vermittelt.
FEDERFÜHRUNG
ASN/A-E/B
BETEILIGTE Lehr- und Erziehungskräfte in Schulen und Kitas, vereinzelt
AKTEURINNEN/AKTEURE Initiative über Eltern
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL &
Personal- und Sachkosten, 2 Abfallberaterinnen mit Schwerpunkt
PERSONAL
Müllpädagogik (in Teilzeit), werden über Abfallgebühren finanziert
ERFOLGSINDIKATOREN
Rückmeldungen von Schulen/Lehrkräften bzw. Kitas/Erzieherinnen
ABFALLKONZEPTE BEI VERANSTALTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-06 Veranstalter im ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Stadtgebiet Nürnberg ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Bei Veranstaltungen in Nürnberg gilt grundsätzlich das
Mehrweggebot entsprechend § 7 Abfallwirtschaftssatzung (AbfS). Auf Verlangen ist dem ASN ein Abfallkonzept vorzulegen, das die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –trennung enthält. Nach der Veranstaltung ist dem ASN ein Abfallbericht über die angefallenen Abfälle nach Art und Menge vorzulegen.
ZIEL/E Abfallvermeidung durch Mehrweggebot sowie bessere
Verwertungsquote des anfallenden Abfalls Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT Bessere Sauberkeit der öffentlichen Flächen
HANDLUNGSSCHRITTE & Anschreiben von Veranstaltern
MEILENSTEIN/E Intensive persönliche Beratung von Veranstaltern
Kontrolle der Veranstaltung
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/B
BETEILIGTE Alle Dienststellen, die Veranstaltungen genehmigen (OA, LA,
AKTEURINNEN/AKTEURE SÖR) sowie Veranstaltungsorganisatoren
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten werden aus den Abfallgebühren
PERSONAL finanziert
ERFOLGSINDIKATOREN Geringere Abfallmengen auf Veranstaltungen (Abfallbericht)
Reduktion der Einwegprodukte auf Veranstaltungen
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit
MASSNAHMEN Abfallberatung
QUALITÄTSSICHERUNG DES BIOMÜLLS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-07 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Um einen möglichst störstoffarmen Biomüll zu gewährleisten führt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kontrolle hinsichtlich Störstoffe in Biomülltonnen durch. Dies geschieht durch (1) den Einsatz eines elektronischen Biomülldetektors und (2) Störstofferkennung durch Mitarbeitende. Falsch befüllte Tonnen werden als Restmüll entleert und der entsprechenden Person in Rechnung gestellt. Des Weiteren nimmt ASN an der bundesweiten Aktion „Saubere Biotonne“, als Themenschwerpunkt bei der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Stadtquartieren, teil.
ZIEL/E Verringerung des Störstoffanteils in der Biotonne, um
hochwertigeren Kompost zu erhalten
BEITRAG ZUR Geringere Belastung des Biomülls bspw. durch Mikroplastik
NACHHALTIGKEIT
Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Einsatz des Biomülldetektors: Ein Gerät zur Erkennung
MEILENSTEIN/E von Störstoffen im Biomüll, wird auf verschiedenen Touren
im Stadtgebiet eingesetzt. Störstofferkennung durch Mitarbeiter: Mitarbeiter der Biomülltour kontrollieren stichpunktartig den Inhalt der Biotonnen auf Störstoffe. Inrechnungstellung bei falscher Befüllung. Abfallberatung vor Ort mit Infoständen, Haushaltsberatungen, Infofahrrad durch das Stadtquartier, Vorträgen usw. zur korrekten Entsorgung von Biomüll Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe von Plakaten, Presse, Radio, Handzetteln, ASN-Website und Social Media usw.
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/V
BETEILIGTE Mitarbeiter von ASN/A-E/V, Müllwerkerinnen/Müllwerker
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten werden aus den Abfallgebühren
PERSONAL finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN Verbesserung der Biomüllqualität, weniger Feststellungen des
Detektors und bei Sichtkontrollen sowie bessere Qualität beim Verwerter
VERLEIH GESCHIRRMOBIL
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-08 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Für größere Familienfeste oder andere Anlässe im Freien, zu
denen viel Geschirr gebraucht wird, bietet die Stadt Nürnberg einen besonderen Service an: das Geschirrmobil. Alle Nürnbergerinnen und Nürnberger können sich im Wertstoffhof in der Egenhauser Straße größere Mengen Suppenteller, flache Teller, Fleischplatten, Terrinen, Kaffeekannen, Kaffeegedecke sowie Besteck ausleihen. Ein Set besteht aus mindestens 50 Teilen. Die Benutzung ist kostenlos. Bei der Abholung muss eine geringe Kaution hinterlegt werden. Insgesamt stellt die Stadt zwei voll ausgestattete PKW-Anhänger inklusive Geschirrspülmaschine mit allen nötigen Anschlüssen bereit. Diese sind in den späten Frühjahres-/Sommermonaten nahezu ausgebucht. Durch das Verwenden von Mehrweggeschirr und Besteck wird im Sinne des Abfallvermeidungsgrundsatzes der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sichergestellt, dass durch die Vermeidung von Einweggeschirr gar kein Abfall entsteht.
ZIEL/E Gute Annahme des Geschirrmobils seitens der Nürnberger
Bevölkerung.
BEITRAG ZUR Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT SDGs 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Öffentlichkeitsarbeit, Hinweise auf Einrichtungen der
MEILENSTEIN/E Abfallwirtschaft in den einschlägigen Medien
FEDERFÜHRUNG ASN
BETEILIGTE Betriebsführer der Wertstoffhöfe, derzeit BRK
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & In den Betriebskosten der Wertstoffhöfe einkalkuliert
PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Auslastung des Angebots
MARKT DER LANGEN G´SICHTER
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-09 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Markt der langen G´sichter, das Nachweihnachtsevent zum
Thema Abfallvermeidung, macht seit 1997 darauf aufmerksam, dass zu viele neuwertige Geschenke zu Weihnachten unmittelbar im Müll landen. ASN unterstützt mit Hilfe der Versteigerung aktiv die Abfallvermeidung.
ZIEL/E Sensibilisierung der Bevölkerung Nürnberg hinsichtlich eines
sinnvollen, ressourcenschonenden Schenkens - sowohl bezüglich der Verpackung als auch inhaltlich. Geschenke können auch immaterieller Art sein, z.B. Zeit schenken oder es sollte sich mit dem Beschenken befasst werden um zu vermeiden, dass die Geschenke direkt im Abfall landen. Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR Müllvermeidung und Ressourcen schonen.
NACHHALTIGKEIT Sensibilisierungsarbeit (Problematisierung der
Wegwerfgesellschaft)
HANDLUNGSSCHRITTE & Bewerbung der Veranstaltung durch Öffentlichkeitsarbeit
MEILENSTEIN/E (Presse, Radio, Instagram usw.)
jährliche Durchführung der Veranstaltung
FEDERFÜHRUNG ASN/ÖA
BETEILIGTE Haupt- und ehrenamtliche Abfallberatung
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Die Personal- und Sachkosten werden aus den Müllgebühren
PERSONAL finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN Anzahl der Teilnehmenden (2023 ca. 750
Besucherinnen/Besucher) Anzahl der Ware, die versteigert wird Spendenhöhe
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit auf mehreren Kanälen
MASSNAHMEN
LEUCHTTURMPROJEKT STADION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BA-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Verwendung von zirkulären Bauverfahren und Materialien für den
KURZBESCHREIBUNG
Umbau des Stadions. Hier sind bspw. Bauschuttrecycling und die Nutzung von biobasierten Materialsubstituten (bspw. Holz) zu nennen. Eine erfolgreiche Umsetzung kann die Akzeptanz für das Thema zirkuläres Bauen erhöhen.
ZIEL/E Verwendung von Sekundärrohstoffen
Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 13
BEITRAG ZUR CO2 und Ressourceneinsparung
NACHHALTIGKEIT Vorbildfunktion
HANDLUNGSSCHRITTE Machbarkeitsstudie im Rahmen des Gesamtprojekts
& MEILENSTEIN/E „Stadionumbau“
Bearbeitung im Rahmen der AG Nachhaltigkeit Stadion Berücksichtigung bei Planungsvorgaben
FEDERFÜHRUNG
Projektleitung „Umbau Stadion“
BETEILIGTE Ref. III, 3. BM, 1. FC Nürnberg, Projektgruppe Stadionumbau, Ref.
AKTEURINNEN/ VI, Ref. I/II
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Bei Planung und Bau des sanierten Stadions wurde in den Ausschreibungen und in der Ausführung entsprechende Baurecyclingverfahren umgesetzt.
TEILNAHME AM DIFU-PROJEKT „KREISLAUFSTADT“
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
Ü-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Das Projekt „Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale
KURZBESCHREIBUNG
Resilienz & Wertschöpfung: Beitrag und Rolle der kommunalen Wirtschaftsförderungen“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) unterstützt Kommunen dabei, auf Grundlage der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf Basis von Erkenntnissen bereits aktiver Kreislaufwirtschaftsstädte und initiativen, eine eigene gesamtstädtische Strategie zu entwickeln und Fortschritte zu evaluieren. In dem Projekt arbeiten sowohl Städte, die ganz am Anfang ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema „Kreislaufwirtschaft“ stehen, als auch Städte und ihre Wirtschaftsförderungen, die bereits erste Schritte und Maßnahmen eingeleitet haben und Teil entsprechender Netzwerke sind. Neben der Stadt Nürnberg sind u.a. folgende Städte beteiligt: Hamburg, Leipzig, Frankfurt und Hannover.
ZIEL/E Vernetzung und Austausch von Erfahrungen mit anderen
deutschen Städten. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR Weiterbildung und Sensibilisierung der städtischen
NACHHALTIGKEIT Mitarbeitenden
HANDLUNGSSCHRITTE Teilnahme an den Verbundtreffen
& MEILENSTEIN/E Teilnahme an den digitalen kollegialen Austauschformaten
Bilateraler Austausch mit Projektpartnern zu gemeinsamen Themen (z.B. zum Thema Monitoring) und ausgewählten Maßnahmen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE Ref. VII/ WiF
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Die Stadt Nürnberg lernt durch die Teilnahme am Projekt Best- Practice Beispiele und Ansätze zur Strategieentwicklung kennen.
European Circular Cities Declaration
City Name
In light of the socio-economic impact of the current crisis and of the ongoing climate emergency, we take this opportunity to commit to a circular recovery and a more resilient future. A systemic shift to a regenerative economic model is fundamental to achieving climate neutrality, fostering a thriving society, and keeping resource consumption within planetary boundaries.
A circular city is one that promotes the transition from a linear to a circular economy in an integrated way across all its functions in collaboration with citizens, businesses and the research community. This means in practice fostering business models and behaviour which decouple resource use from economic activity by maintaining the value and utility of products, components, materials and nutrients for as long as possible, in order to close material loops and minimise harmful resource use and waste generation. Through this circular transition, we seek to improve human wellbeing, reduce emissions, protect and enhance biodiversity, and promote social justice, in line with the Sustainable Development Goals.
We believe that
→ T ransitioning from a linear to a circular economy is central to our efforts to decouple economic growth from resource use, and achieve a climate neutral, fair and prosperous society
→ L ocal and regional governments have a critical role to play in achieving the systemic and transformative change required and must work actively with all levels of government and stakeholders from civil society, the private sector and the research community in this mission
→ P roviding a shared, common vision of a circular city can help ensure we are all travelling in the same direction
We welcome the opportunity this declaration provides to
→ Show leadership in choosing a resource efficient, low- carbon and socially responsible development path
→ Demonstrate our commitment to act across our administration
→ Collaborate with a group of like-minded, ambitious local and regional governments
→ Benefit from access to implementation support of expert organisations from across Europe
By signing this declaration, we commit to using the levers at our disposal coherently across the organisation, including:
1 Establishing clear circular economy goals and 6 Applying economic incentives and seeking strategies to provide a common direction for the opportunities to use fiscal measures designed local circular transition to encourage circular economic and social behaviour 2 Raising awareness of circular practices across our administration and amongst local citizens 7 Fostering an enabling local regulatory framework and businesses which allows and encourages secondary material markets, repair, reuse and sharing schemes 3 Directly engaging local stakeholders from civil society, the private sector and the research 8 Collaborating with national governments and community in the development of circular European institutions to establish an appropriate economy plans and initiatives, striving to make policy and regulatory framework for the circular the transition inclusive and helping to nurture transition circular business models such as the sharing and repairing economy 9 Monitoring the progress made and impacts of our circular economy activities 4 Embedding circularity principles in urban planning, infrastructure and asset management procedures 10 Reporting to ICLEI on progress in achieving the above commitments 5 Leveraging public procurement to promote the market for circular products and services
Title Firstname Lastname City Name
Partners
Frh/002/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 11.12.2024 öffentlich Beschluss
Betreff: Verwendung von Edelmetallerlösen für die Co-Finanzierung einer Personalkapazität zur Restaurierungskoordination und damit verbundenen Digitalisierungsarbeiten der Friedhöfe
St. Johannis und St. Rochus
Sachverhalt (kurz):
Beim Evangelisch-Lutherischen Friedhofsverband St. Johannis und St. Rochus besteht eine Projektstelle für die Restaurierungskoordination an den Friedhöfen St. Johannis und St. Rochus, die aktuell bis Februar 2025 befristet ist. Diese Stelle wird bereits aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln co-finanziert. (Beschluss Ältestenrat und Finanzausschuss vom 19.05.2021 – geändert hinsichtlich eines angepassten Förderzeitraums durch Beschluss vom 18.05.2022) Von Seiten der Kirchenverwaltung besteht der Wunsch diese Stelle einmalig für zwei weitere Jahre fortzuführen verbunden mit der Bitte der Fortsetzung der städtischen Finanzierungsbeteiligung in Höhe der hälftigen Kosten. Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Friedhofsverband für zwei Jahre von März 2025 bis Februar 2027 auf ca. 84.800 Euro. Die Stelleninhaberin hat in 2024 bereits im Ältestenrat über ihre Arbeit inhaltlich berichtet. Das Projekt dient aus Sicht der städtischen Friedhofsverwaltung der Förderung einer Kultur der Pietät, des Sterbens und der Totenruhe im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 5 der AGB des Krematoriums Nürnberg. Daher wird vorgeschlagen die Fortführung der Stelle finanziell aus den Edelmetallerlösen des Krematoriums zu unterstützen. Der Beschluss lautet über 60.000 Euro, um für ungeplante Mehrkosten keinen neuerlichen Beschluss herbeiführen zu müssen, allerdings begrenzt auf 50 % der anfallenden Kosten für die Stelle. Dies entspricht der ursprünglich beschlossenen Co-Finanzierung der Kapazität mit 50 % der Personalkosten, maximal jedoch 30.000 Euro jährlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 60.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 60.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Edelmetallerlöse sind in ausreichender Höhe vereinnahmt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: keine Relevanz für den Stellenplan der Stadt Nürnberg
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
Dem Evangelisch-Lutherischen Friedhofsverband Nürnberg St. Johannis und St. Rochus wird gemäß § 2 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Krematorium Nürnberg ein Zuschuss zur Projektstelle für die Restaurierungskoordination in Höhe von 50 % der Kosten, maximal 60.000 Euro für zwei Jahre gewährt.
SpS/016/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 15.11.2024 öffentlich Empfehlung
Ältestenrat und Finanzausschuss 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Metropolmarathon 2024 und 2025
Anlagen: 2_1_Metropolmarathon2024_Entscheidungsvorlage 2_2_Metropolmarathon2024_ARGE_Vertrag 2_3_Metropolmarathon_ARGE_Ergänzungsvereinbarung
Sachverhalt (kurz):
Die Entscheidungsgrundlage blickt auf den gemeinsam mit der Stadt Fürth durchgeführten Metropolmarathon vom 16.6.2024 zurück und gibt einen Ausblick auf die Veranstaltung in 2025. Darüber liegt eine Ergänzungsvereinbarung zum gültigen ARGE Vertrag der beiden Kommunen zur Abstimmung vor, um die vertragliche Grundlage für die zweite gemeinsame Durchführung zu schaffen. Des weiteren sollen die beiden Kommunen beauftragt werden, die Planungsgrundlagen für eine gemeinsame Weiterführung des Metropolmarathon über 2025 hinaus zu erarbeiten, so dass in den zuständigen Ausschüssen der Städte im März 2025 darüber entschieden werden kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/016/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/016/2024
Empfehlungsvorschlag:
Die Sportkommission begutachtet die Ergänzungsvereinbarung ARGE Metropolmarathon (siehe Anlage 2_3) und empfiehlt dem Ältestenrat und Finanzausschuss, diese Ergänzungsvereinbarung zu beschließen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Verwaltung der Stadt Fürth die Planungsgrundlagen für eine gemeinsame Weiterführung des Metropolmarathon über 2025 hinaus zu erarbeiten, so dass in den zuständigen Ausschüssen der Städte im März 2025 darüber entschieden werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 15.11.2024 wird zum Beschluss erhoben.
Anlage 2.1
Metropolmarathon 2024 und 2025
Metropolmarathon 2024
von der Fürther Freiheit zum Nürnberger Hauptmarkt
Rückblick
Am Wochenende 15./16.06.2024 fand der Sparkassen-Metropolmarathon erstmalig mit Start in Fürth und Ziel am Nürnberger Hauptmarkt statt. Insgesamt war es eine gelungene Premiere, die viel positives Feedback erhielt. Bereits am Samstag nahmen über 4.000 Kinder am Pillenstein Kidsmarathon in Fürth teil. Der Kidsmarathon ist damit einer der teilnehmerstärksten Läufe in ganz Deutschland und kann in diesem Bereich mit den ganz großen Veranstaltungen wie Berlin und München mithalten. Über 5.000 erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer gingen am Sonntag auf die unterschiedlichen Strecken (10km, Halbmarathon und Marathon). Viele Tausend Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Läufe in beiden Kommunen, ein Schwerpunkt war dabei der Zielbereich am Nürnberger Hauptmarkt.
Für die reibungslose Durchführung des Events waren knapp 900 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz. Diese wurden z.B. als Streckenposten, bei den zahlreichen Verpflegungsstellen, bei der Startnummernausgabe oder in der Nachzielverpflegung eingesetzt. Als ausrichtende Vereine haben das Laufteam Fürth und das Team Klinikum Nürnberg das Event umfangreich unterstützt. Beide Vereine waren am Eventwochenende selbst, aber auch in der Vorbereitung im erweiterten Orgateam maßgeblich beteiligt.
Die Berichterstattung in den Medien war sehr positiv und es gab keine nennenswerten Zwischenfälle. Auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger hielten sich trotz teils weitreichender Absperrungen und Umleitungen in Grenzen. Die umfangreiche Kommunikation im Vorfeld der Veranstaltung hat sich hierbei positiv bemerkbar gemacht. Die schwerpunktmäßige Kommunikation über die sozialen Medien hat sich als zielführend erwiesen.
Für die Veranstaltung konnten zahlreiche Sponsoren gewonnen werden. Hier sind allen voran die Sparkassen Nürnberg und Fürth zu nennen. Durch die Beauftragung einer professionellen Vermarktungsagentur konnten mehr als ein Dutzend weitere regionale und überregionale Partner für die Veranstaltung akquiriert werden. Auch das Feedback der Sponsoren war durchwegs positiv. Für die Auflage 2025 gibt es daher schon wieder erfolgsversprechende Signale und Anfragen. Der Vertrag mit den Titelsponsoren, der Sparkassen Nürnberg und Fürth, wurde für zwei Jahre geschlossen und beinhaltet auch die Veranstaltung 2025 von Nürnberg nach Fürth.
Finanzen
Der sehr erfolgreichen Gewinnung von neuen Sponsoren stehen stark erhöhte Infrastrukturkosten gegenüber. Es sind derzeit noch nicht alle Rechnungen eingetroffen und alle Kosten erfasst. Voraussichtlich trifft das vorher prognostizierte Trendszenario ein. Im Vorfeld wurde mit drei Szenarien gearbeitet, einem sehr positiven Szenario, einem „Worst- Case“ und dem eben genannten Trendszenario, welches die wahrscheinlichste Kostenschätzung darstellte. Dies wurde im Vorfeld in der Sportkommission präsentiert.
Durch unterschiedliche Aspekte wie die Trennung von Start und Ziel, wodurch doppelte Infrastrukturkosten anfallen, einen organisatorischen Mehraufwand und die Tatsache, dass die Startgebühren für Familien erschwinglich sein sollen, wird eine kostendeckende Durchführung bei gleichem Veranstaltungsdesign auch zukünftig schwer darstellbar sein.
Nach jetzigem Stand wird daher für jede Kommune ein Defizit von 60.000 € bis 70.000 € anfallen. Die Gewinnung neuer Sponsoren ist an Grenzen gestoßen, weil jeweils sinnvolle Gegenleistungen gefunden werden müssen. Für eine weitere Steigerung der Sponsoringeinnahmen sollen für das nächste Jahr kreative Ideen entwickelt werden. Eine Ausweitung der Einnahmensituation ist auch durch eine Steigerung der Teilnehmerzahlen möglich. Der gegenwärtige Anmeldestand von ca. 750 bereits acht Monate vor dem Event (Stand 17.10.) stellt ein erstes positives Signal dar.
Alle Kosten werden hinsichtlich Einsparpotentialen auf den Prüfstand gestellt, auch wenn erstere aufgrund der oben genannten Gründe (Start und Ziel liegen auseinander) nicht im großen Stil reduzierbar sind. Letztendlich muss eine gute Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Attraktivität gefunden werden.
Metropolmarathon 2025 – Ausblick
vom Nürnberger Hauptmarkt zur Fürther Freiheit
Am 22. Juni 2025 wird der Metropolmarathon von Nürnberg aus auf die Fürther Freiheit führen. Der Kidsmarathon wird weiterhin am Samstag vorher in Fürth stattfinden, weil hier die Prozesse gelernt und eingespielt sind. In Nürnberg wird im Gegenzug der Jugendmarathon (Zielgruppen: weiterführende Schulen und Sportvereine) stattfinden, welchen wir intensiv bewerben werden, um die Teilnehmerzahl zu erhöhen. Hierfür ist eine Kooperation mit den Schulen angedacht.
Da die Strecken der Erwachsenenläufe aus unterschiedlichen Gründen nicht auf gleichem Weg rückwärts gelaufen werden können, ist die Neuplanung der Streckenführung erforderlich.
Das Veranstaltungsdatum am letzten Wochenende der bayerischen Pfingstferien hält als weitere Herausforderung die Gewinnung von knapp 1.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bereit. Hier wird vor allem auf die Unterstützung der Ehrenamtlichen des letzten Metropolmarathons gesetzt.
Die Preisstruktur (Startgebühren) wird beibehalten, weil Sport und Bewegung für die ganze Familie ermöglicht werden sollen.
Die Planungen für 2025 sind in vollem Gange. Die Gespräche zur Streckenführung laufen bereits. Es wird abgewogen, wie Kosten eingespart werden können, ohne die Charakteristik der Veranstaltung komplett zu ändern. Derzeit wird geprüft, ob weitere Strecken und Angebote, also z.B. eine 5km-Strecke oder Nordic Walking angeboten werden sollten und ob diese auf den Samstagabend verlegt werden können.
Ergänzungsvereinbarung ARGE Vertrag
Laut ARGE Vertrag aus dem Juni 2022 (siehe Anlage 2_2) war die Durchführung der ersten beiden gemeinsamen Veranstaltungen für 2023 und 2024 geplant. Aufgrund der Verschiebung der ersten Durchführung auf 2024 muss der ARGE Vertrag in Bezug auf die Laufzeit angepasst werden.
Die bisherige Klausel würde dazu führen, dass die Vereinbarung zum 31.12.2024 auslaufen würde, weil nicht bis zum 01.10.2023 ein Beschluss über die dauerhafte Installation des Metropolmarathons gefasst wurde. Um sicherzustellen, dass wichtige Erfahrungen mit der Vorbereitung der zweiten Durchführung des Metropolmarathons gesammelt werden können, bevor ein Beschluss über die dauerhafte Installation des städteübergreifenden Metropolmarathons gefasst wird, ist es erforderlich, die Laufzeitklauseln dahingehend anzupassen, dass die grundsätzliche Laufzeit um ein Jahr zum 31.12.2025 verlängert wird und der Zeitpunkt, bis zu dem der oben genannte Beschluss gefasst sein müsste, in die Vorbereitungsphase der zweiten Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2025 auf den 01.04.2025 verschoben wird.
Die notwendigen Änderungen sollen über eine Ergänzungsvereinbarung (siehe Anlage 2_3), die durch beide Partner unterzeichnet wird, wirksam werden.
Empfehlungsvorschlag
Die Sportkommission begutachtet die Ergänzungsvereinbarung ARGE Metropolmarathon (siehe Anlage 2_3) und empfiehlt dem Ältestenrat und Finanzausschuss, diese Ergänzungsvereinbarung zu beschließen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Stadt Fürth die Planungsgrundlagen für eine gemeinsame Weiterführung des Metropolmarathons über 2025 hinaus zu erarbeiten, so dass in den zuständigen Ausschüssen der Städte im März 2025 darüber entschieden werden kann.
§6
Aufgaben des Lenkungskreises
(1) Der Lenkungskreis bestellt namens und im Auftrag der Städte die Geschäftsführung.
(2) Der Lenkungskreis überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung.
(3) Er entscheidet insbesondere über folgende Sachverhalte:
-
die Verwendung der verfügbaren Finanzmittel,
-
die Feststellung des Wirtschaftsplans der Arbeitsgemeinschaft.
(4) Der Lenkungskreis schließt die Verträge unter Beachtung der jeweils geltenden kommuna len Vorschriften namens und im Auftrage aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ab, die nicht über die Vollmachten der Geschäftsführung abgedeckt sind.
(5) Entscheidungen des Lenkungskreises werden im Einvernehmen getroffen.
§7
Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung obliegt den jeweiligen Leitern des Sportservice Fürth und des SportService Nürnberg.
(2) Die Aufgaben der Geschäftsführung umfassen insbesondere die Sicherstellung der Erfül lung der notwendigen Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Durchführung des Metropo lmarathons Fürth-Nürnberg. Die jeweilige Dienstaufsicht bleibt davon unberührt.
(3) Die Geschäftsführung schließt Verträge namens und im Auftrage aller Mitglieder der Ar beitsgemeinschaft im Rahmen der ihr erteilten Vollmachten.
(4) Sitz der Geschäftsführung im steuerrechtlichen Sinne ist Fürth.
§8
Innenverhältnis
Jede Stadt bringt den gleichen Personalanteil und Arbeitsumfang ein. Eine Verrechnung der Personalkosten wird ausgeschlossen.
Der Überschuss bzw. der Verlust der Veranstaltung wird nach der Gesamtabrechnung jeweils hälftig auf die Kommunen aufgeteilt.
Für diese Veranstaltung wird in einer Kommune (Fürth) ein eigener Buchführungskreis einge richtet, über die alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben (ausgenommen Personalkosten) abgerechnet und verbucht werden.
Wird im Außenverhältnis ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft durch Dritte für gemeinsam ein gegangene Verbindlichkeiten alleine in Anspruch genommen, so erfolgt im Innenverhältnis grundsätzlich ein Ausgleich dahingehend, dass die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft jeweils die Hälfte der Kosten zu tragen haben.
Etwas Anderes gilt für Ersatzansprüche Dritter im Zusammenhang mit Schäden, die durch schuldhafte Vertragsverletzungen entstanden sind. Werden derartige Ansprüche durch eine/n Vertragspartnerin geltend gemacht, so richtet sich die Zahlungspflicht im Innenverhältnis da nach, welches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft den Schaden schuldhaft verursacht hat. Wird im Mitglied im Außenverhältnis wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den das an dere Mitglied allein oder weit überwiegend verursacht hat, so besteht im Innenverhältnis ein Regressanspruch in Höhe des im Außenverhältnis zur Befriedigung des Schadenersatzan spruchs aufgewendeten Betrages.
§9
Außenverhältnis
Für Verträge mit Dritten wird die Zustimmung (Unterschrift) von allen Mitgliedern der Arbeits gemeinschaft benötigt.
Ausschreibungen für die Leistungen Dritter werden intern abgestimmt. Die Ausschreibung selbst wird dann von einer Kommune (Nürnberg) im Namen aller Mitglieder der Arbeitsgemein schaft durchgeführt. Entstehende Kosten mit Ausnahme von Personalkosten werden zu Las ten der Arbeitsgemeinschaft erfasst.
§10
Dauer der Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft wird für die Dauer vom 27.04.2022 bis zum 31.12.2024 geschaffen. Im Falle der Entscheidung der dauerhaften Installation des Metropolmarathons (spätestens zum 01.10.2023) verlängert sich die Arbeitsgemeinschaft über den 31.12.2024 hinaus auf unbestimmte Zeit.
In diesem Fall ist die Kündigung der Arbeitsgemeinschaft, mit der Folge den Metropolmara thon ab einem bestimmten Jahr nicht mehr gemeinsam durchzuführen, seitens einer Kom mune bis zum 01.04. des Vorjahres ohne Angaben von Gründen möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ausschlaggebend für die Frist ist das Datum des Zugangs der Kündi gungserklärung.
§11
Schriftform
Änderungen dieser Vereinbarung sind nur im Einvernehmen aller Mitglieder möglich und be dürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung/Aufhebung der Schriftformklausel.
§12
Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Re gelung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Be stimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die
interkommunale Arbeitsgemeinschaft
„Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“
vom 20.06.2022
Ergänzungsvereinbarung
Laut ARGE Vertrag aus dem Juni 2022 war die Durchführung der ersten beiden gemeinsamen Veranstaltungen für 2023 und 2024 geplant. Aufgrund der Verschiebung der ersten Durchführung auf 2024 muss der ARGE Vertrag in Bezug auf die Laufzeit angepasst werden. Die bisherige Klausel würde dazu führen, dass die Vereinbarung zum 31.12.2024 auslaufen würde, weil nicht bis zum 01.10.2023 ein Beschluss über die dauerhafte Installation des Metropolmarathons gefasst wurde. Um sicherzustellen, dass wichtige Erfahrungen mit der Vorbereitung der zweiten Durchführung des Metropolmarathons gesammelt werden können, bevor ein Beschluss über die dauerhafte Installation des städteübergreifenden Metropolmarathons gefasst wird, ist es erforderlich, die Laufzeitklauseln dahingehend anzupassen, dass die grundsätzliche Laufzeit um ein Jahr zum 31.12.2025 verlängert wird und der Zeitpunkt, bis zu dem der oben genannte Beschluss gefasst sein müsste, in die Vorbereitungsphase der zweiten Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2025 auf den 01.04.2025 verschoben wird.
Folgende Änderungen im ARGE Vertrag vom 20.06.2022 werden ab Unterzeichnung dieser Ergänzungsvereinbarung durch beide Vertragspartner wirksam:
Im §10 (1) wird die Angabe 31.12.2024 jeweils durch die Angabe 31.12.2025 ersetzt. Die Angabe 01.10.2023 wird ersetzt durch 01.04.2025.
Fürth, den ………………….. Nürnberg, den …………………..
Dr. Thomas Jung Marcus König Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadt Fürth Stadt Nürnberg
Geo/011/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 11.12.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Neuberufung und Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Frau Ulrike Rödel - Architektin - soll als Mitglied des Umlegungsausschusses sowie Frau Simone Courtois als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses für 3 Jahre neu berufen werden. Herr Daniel Ulrich - berufsmäßiger Stadtrat - soll für weitere 3 Jahre als stellvertretendes Mitglied berufen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Frau Rödel, Frau Courtois und Herrn Ulrich sind keine weiteren Personen bekannt, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erüllen könnten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2024
Gutachtenvorschlag (Ältestenrat und Finanzausschuss):
Dem Vorschlag Frau Ulrike Rödel - Architektin - als Mitglied des Umlegungsausschusses sowie Frau Simone Courtois als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu berufen und Herrn Daniel Ulrich - berufsmäßiger Stadtrat - als stellvertretendes Mitglied wiederzuberufen, wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag (Stadtrat):
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 11.12.2024 wird die Neuberufung von Frau Ulrike Rödel - Architektin - als Mitglied des Umlegungsausschusses sowie Frau Simone Courtois als stellvertretendes Mitglied und die Wiederberufung von Herrn Daniel Ulrich - berufsmäßiger Stadtrat - als stellvertretendes Mitglied, beschlossen.
Neuberufung und Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Entscheidungsvorlage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in seiner gültigen Fassung, als Sachverständige in der Bewertung von Grundstücken, Herr Günther Popp - Architekt - als Mitglied und Frau Ulrike Rödel - Architektin - als stellvertretendes Mitglied sowie Herr Daniel Ulrich – berufsmäßiger Stadtrat - als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses als Bausachverständiger mit einer Amtszeit von 3 Jahren berufen.
Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Günther Popp, Frau Ulrike Rödel und Herrn Daniel Ulrich enden am 14.12.2024.
Herr Günther Popp scheidet auf eigenen Wunsch mit Ablauf der Berufungszeit aus. Dieses Amt gilt es neu zu besetzen.
Gemäß § 2 Abs. 4 i. V. m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung wird aus dem Kreis der Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken Frau Ulrike Rödel (bisherige Stellvertreterin von Herrn Popp) als ordentliches Mitglied vorgeschlagen. Als stellvertretendes Mitglied aus dem Kreis der Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken wird für eine Amtszeit von 3 Jahren Frau Simone Courtois vorgeschlagen. Das zur Berufung anstehende Mitglied sowie das stellvertretende Mitglied erfüllen die Kriterien und haben einer Berufung zugestimmt.
Das zur Wiederberufung anstehende stellvertretende Mitglied des Umlegungsausschusses Herr Daniel Ulrich erfüllt die Kriterien und hat einer erneuten Berufung zugestimmt.