Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
10.12.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Nachreichung - öffentlich - 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Nürnberg Berichtvorlage PA/101/2024 5 Bericht PA/101/2024 8 Stellungnahme GSBV PA/101/2024 23 * TOP Ö 2 Personalbericht, Berichtsjahr 2023 Berichtvorlage Ref.I/II/058/2024 27 Personalbericht Berichtsjahr 2023 Ref.I/II/058/2024 30
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses
Sitzungszeit
Dienstag, 10.12.2024, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Bericht
Menschen bei der Stadt Nürnberg PA/101/2024
Brehm, Thorsten
2. Personalbericht der Stadt Nürnberg Bericht
Basisdaten und Fakten zum Berichtsjahr 2023 Ref.I/II/058/2024
Brehm, Thorsten
- Unterlagen werden nachgereicht -
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2024,
öffentlicher Teil
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2024,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 02.12.2024
NACHREICHUNG
ZUR SITZUNG
DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 10.12.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu
Öffentliche Sitzung
2. Personalbericht der Stadt Nürnberg Bericht
Basisdaten und Fakten zum Berichtsjahr 2023
Brehm, Thorsten
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Berichtsvorlage PA/101/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 10.12.2024 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt
Nürnberg
Anlagen: Bericht Stellungnahme GSBV
Bericht:
Im aktuellen Bericht zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei der
Stadt Nürnberg für die Jahre 2022 und 2023 wird die Entwicklung seit dem letzten Bericht
im Oktober 2022 dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/101/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auf die Ausführungen im Bericht wird verwiesen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/101/2024
Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 10.12.2024
Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Nürnberg
I. Bericht
- Berichtszeitraum
Alle zwei Jahre wird der Personal- und Organisationsausschuss von der Verwaltung über die Beschäftigungssituation der bei der Stadt Nürnberg beschäftigten schwerbehinderten Menschen unterrichtet. Im Anschluss an den letzten Bericht im Oktober 2022 (Berichtszeitraum 2020 und 2021) wird aktuell die Entwicklung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2022 und 2023 dargestellt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt Nürnberg in den Jahren 2022 und 2023 die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen von 5 v. H. jeweils erneut deutlich überschritten hat (2022: 10,06 v. H. und 2023: 9,83 v. H.).
In den Jahren 2022 und 2023 waren durchschnittlich 4,15 v. H. der neu eingestellten Mitarbeitenden schwerbehinderte Menschen.
2022 wurden Aufträge im Umfang von 1.305.048,41 Euro an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. Dies stellt einen neuen Höchstwert des anrechenbaren Gesamtvolumens dar.
- Gesetzliche Grundlagen/ Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sind private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen grundsätzlich verpflichtet auf wenigstens 5 v.H. der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Beschäftigt ein Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen, so hat er nach § 160 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Durch intensive Bemühungen aller Beteiligten ist es in den letzten Jahren gut gelungen, diese gesetzliche Pflichtquote mehr als zu erfüllen. Die Beschäftigungssituation der bei der Stadt Nürnberg beschäftigten schwerbehinderten Menschen wird im Folgenden ausführlich dargestellt:
- Situation bei der Stadt Nürnberg
3.1 Vorbemerkung
Die nach §§ 156 ff. SGB IX zu berücksichtigenden Arbeitsplätze weichen von den tatsächlichen Beschäftigtenzahlen bzw. dem Stellenplan-Soll ab.
Auf die Pflichtquote anrechenbar sind grundsätzlich Personen mit einem Beschäftigungsumfang, der mindestens 18 Wochenarbeitsstunden entspricht, sowie Auszubildende. Voraussetzung ist in jedem Fall ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr (= schwerbehinderter Mensch, § 2 Abs. 2 SGB IX) bzw. bei einem GdB von mindestens 30 und weniger als 50 die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit (= gleichgestellter behinderter Mensch, § 2 Abs. 3 SGB IX). Wird ein schwerbehinderter Mensch direkt im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung in ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis übernommen, erfolgt im ersten Jahr der Beschäftigung die Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze.
Anmerkung: In den folgenden Ausführungen wird – soweit nicht relevant – nicht zwischen „schwerbehindert“ und „gleichgestellt“ unterschieden.
3.2 Arbeitsplätze und schwerbehinderte Menschen bei der Stadt Nürnberg im Zeitraum 2019 bis 2023
Die Stadt Nürnberg überschreitet die Pflichtquote von 5 v.H. auch 2023 deutlich.
Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Der Anteil der von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Nürnberg besetzten Arbeitsplätze – im Jahresdurchschnitt betrachtet – ist in der Vergangenheit stetig angestiegen, ab dem Jahr 2021 trotz weiterer Zunahme der absoluten Zahlen jedoch leicht gesunken. Der Grund hierfür liegt unter anderem darin, dass die Anzahl an Abgängen (Aberkennungen und Austritte) höher ist als die Anzahl an Zugängen (Neuanerkennungen und Eintritte). Die Zahl der Neuanerkennungen (Zahl der Beschäftigten, deren Schwerbehinderung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses anerkannt wurde) ist in den Berichtsjahren 2022 und 2023 wieder gestiegen, es gab insgesamt 196 Anerkennungen (2020 und 2021: 129 Anerkennungen; 2018 und 2019: 160 Anerkennungen). Es ist zu vermuten, dass im Nachgang zur Corona-Pandemie Beschäftigte ihre Bemühungen zur Ausstellung/Verlängerung von Nachweisen nachgeholt haben, die während der Pandemie nicht stattgefunden haben bzw. nicht stattfinden konnten.
Gleichzeitig ist die Anzahl von aberkannten Schwerbehinderungen (Zahl der Beschäftigten, deren Schwerbehinderung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses aberkannt wurde/abgelaufen ist) in der Summe auf 58 gestiegen (2020 und 2021 in der Summe 45; 2018 und 2019 in der Summe 32).
In den vergangenen Jahren hat sich die Quote wie folgt entwickelt:
| Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Quote | 10,61 | 10,35 | 10,28 | 10,06 | 9,83 |
Bei Nichterfüllung der Pflichtquote (5 v.H.) ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Erfüllung der Pflichtquoten ist nach § 154 SGB IX zu ermitteln. Diese stellen sich für die Jahre 2022 und 2023 wie folgt dar und wurden sowohl 2022 als auch 2023 in jedem Monat erfüllt.
| Soll | Ist | % - Satz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Monat | ||||||
| 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | |
| Januar | 575 | 575 | 1.180 | 1.137 | 10,27 | 9,88 |
| Februar | 575 | 577 | 1.17 18. 162 | 1.142 | 10,25 | 9,90 |
| März | 577 | 578 ( | 1.167 | 1.142 | 10,12 | 9,87 |
| April | 576 | 577 ( | 1.155 | 1.140 | 10,02 | 9,87 |
| Mai | 576 | 576 ( | 1.162 | 1.143 | 10,08 | 9,92 |
| Juni | 576 | 575 ( | 1.166 | 1.143 | 10,13 | 9,94 |
| Juli | 574 | 573 | 1.174 | 1.136 | 10,22 | 9,92 |
| August | 573 | 570 | 1.166 | 1.119 | 10,17 | 9,81 |
| September | 582 | 579 | 1.164 | 1.128 | 10,00 | 9,74 |
| Oktober | 584 | 580 | 1.151 | 1.125 | 9,86 | 9,69 |
| November | 583 | 583 | 1.146 | 1.133 | 9,82 | 9,72 |
| Dezember | 583 | 582 | 1.149 | 1.131 | 9,86 | 9,72 |
| Jahresdurchschnitt | 578 | 577 | 1.163 | 1.135 | 10,06 | 9,83 |
3.3 Entwicklung der Beschäftigungsquote und Schwerbehindertenarbeitsplätze in den Jahren 2019 bis 2023
Die weiteren differenzierteren Ausführungen zur Entwicklung der Arbeitsplatz- und Beschäftigtenzahlen werden jeweils zum Stichtag 31.12. eines Jahres angegeben, da die jahresdurchschnittliche Ermittlung der Zahlen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
Diese Zahlen stellen sich hierbei – jeweils angegeben zum Stichtag des 31.12. eines Jahres – wie folgt dar:
| Stich- | Arbeits- | Beschäfti- | Anzurechnende Beschäftigte | v.H.- | unbesetzte | Abgabe | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tag 31.12. | plätze | gungssoll | Anzahl | +Mehrfach- anrechnung | =Plätze | Satz | Plätze | |
| 2019 | 10.947 | 547 | 1.075 | 66 | 1.141 | 10,42 | -,- | -,- |
| 2020 | 11.343 | 567 | 1.078 | 74 | 1.152 | 10,16 | -,- | -,- |
| 2021 | 11.516 | 576 | 1.105 | 81 | 1.186 | 10,30 | -,- | -,- |
| 2022 | 11.653 | 583 | 1.088 | 61 | 1.149 | 9,86 | -, | -, |
| 2023 | 11.632 | 582 | 1.068 | 63 | 1.131 | 9,72 | -, | -, |
Bei einer Betrachtung der Entwicklung der Beschäftigungsquote über einen Zeitraum von 20 Jahren zeigt sich eine Zunahme des Anteils der schwerbehinderten Beschäftigten von 6,51 v.H. am 31.12.2003 auf 9,72 v.H. am 31.12.2023.
Entwicklung der Quote zum 31.12.
Quote
3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Nachfolgend wird das Geschlecht (auch im Vergleich zum Gesamtpersonal) und die Altersstruktur der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter näher dargestellt.
Geschlecht: zum Vergleich:
| Stichtag 31.12. | Anzahl | Anteil an Schwerbehinderten | Anteil am Gesamtpersonal | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer | Frauen | Männer | Frauen | ||||
| 2019 | 1.075 | 545 (50,7 v.H.) | 530 (49,3 v.H.) | 44,9 v.H. | 55,1 v.H. | ||
| 2020 | 1.078 | 557 (51,7 v. H.) | 521 (48,3 v. H.) | 44,8 v. H. | 55,2 v. H. | ||
| 2021 | 1.105 | 573 (51,9 v. H.) | 532 (48,1 v. H.) | 44,6 v. H. | 55,4 v. H. | ||
| 2022 | 1.088 | 657 (52,1 v. H.) | 604 (47,9 v. H.) | 44,8 v. H. | 55,2 v. H. | ||
| 2023 | 1.068 | 548 (51,4 v. H.) | 519 (48,6 v. H.) | 45,0 v. H. | 55,0 v. H. |
Stichtag
31.12.
Altersstruktur der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in v.H.):
| Stichtag 31.12. | < 30 Jahre | 30 – 39 Jahre | 40 – 49 Jahre | 50 – 59 Jahre | ≥ 60 Jahre | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 4,3 | 8,9 | 15,8 | 49,1 | 21,9 | |
| 2020 | 4,7 | 9,6 | 16,3 | 45,5 | 23,8 | |
| 2021 | 5,2 | 10,0 | 15,8 | 45,3 | 23,7 | |
| 2022 | 5,9 | 11,2 | 14,5 | 40,2 | 28,2 | |
| 2023 | 5,0 | 11,4 | 14,8 | 42,3 | 26,5 |
Stichtag
31.12.
3.4 Beschäftigung nach Geschäftsbereichen
Bezogen auf die städtischen Geschäftsbereiche - es handelt sich dabei nicht um Dienststellen im Sinne des § 163 SGB IX - und alle Beschäftigten ergab sich zum 31.12. der beiden Berichtsjahre jeweils folgendes Bild (die Werte aus dem Berichtsjahr 2022 sind in Klammern gesetzt):
Beschäftigungssituation in den städtischen Geschäftsbereichen zum Stand 31.12.2023 (bzw. in Klammern zum Stand 31.12.2022):
| Ge- | Beschäftigte | Schwerbeh./Gleichgest. | Anzahl der Dienststellen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| schäftsbe- | ||||||
| reich | insges. 1) | Soll | Ist 2) | Soll er- füllt | Soll nicht erfüllt | |
| OBM | 196 (192) | 10 (10) | 12 (13) | 5 (5) | 3 (3) | 2 (2) |
| BDR | 688 (533) | 34 (27) | 85 (82) | 7 (7) | 6 (6) | 1 (1) |
| 2. BM | 893 (883) | 45 (44) | 56 (66) | 6 (6) | 4 (4) | 2 (2) |
| 3. BM | 768 (743) | 38 (37) | 39 (42) | 3 (3) | 2 (2) | 1 (1) |
| Ref. I/II | 735 (723) | 37 (36) | 100 (98) | 6 (6) | 6 (6) | -- (--) |
| Ref. III | 694 (695) | 35 (35) | 76 (75) | 4 (4) | 4 (3) | -- (1) |
| Ref. IV | 2.120 (2.121) | 106 (106) | 126 (116) | 26 (25) | 8 (7) | 18 (18) |
| Ref. V | 3.006 (2.997) | 150 (150) | 217 (223) | 4 (5) | 3 (4) | 1 (--) |
| Ref. VI | 624 (607) | 31 (30) | 71 (75) | 6 (6) | 5 (5) | 1 (1) |
| Ref. VII | 234 (232) | 12 (12) | 27 (29) | 5 (5) | 4 (5) | 1 (--) |
| ASN | 414 (424) | 21 (21) | 67 (71) | 1 (1) | 1 (1) | -- (--) |
| NüSt | 550 (535) | 28 (27) | 54 (56) | 1 (1) | 1 (1) | -- (--) |
| SUN | 422 (425) | 21 (21) | 37 (44) | 1 (1) | 1 (1) | -- (--) |
| NüBad | 91 (90) | 5 (5) | 14 (12) | 1 (1) | 1 (1) | -- (--) |
| SÖR | 964 (976) | 48 (49) | 146 (151) | 1 (1) | 1 (1) | -- (--) |
| nicht zuge- | 22 (30) | |||||
| ordnete | ||||||
| Auszubil- | ||||||
| dende | ||||||
| Insgesamt | 12.399 (12.176) | 620 (609) | 1.131(1.149) | 77 (77) | 50 (50) | 27 (26) |
- zugrunde gelegt sind auch die bei der Ermittlung der Pflichtquote nicht berücksichtigungsfähigen Arbeitsplätze und die Beschäftigten, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden; die Zahl der Beschäftigten insgesamt ist daher größer als die unter 3.2 angegebenen Pflichtarbeitsplätze 2) angegeben sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten beschäftigten Menschen einschließlich der Mehrfachanrechnungen
3.5 Zugänge
| Jahr | Neuanerkennungen | Neueintritte | Summe |
|---|---|---|---|
| 2022 | 115 | 52 | 167 |
| 2023 | 81 | 53 | 134 |
| insgesamt | 196 | 105 | 301 |
Enthalten sind bei den Neueintritten insgesamt 12 schwerbehinderte Auszubildende (3 Neueintritte in 2022 und 9 Neueintritte in 2023).
3.6 Bewerbungs- und Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen
Im Jahr 2023 gingen insgesamt 16.655 (2022: 18.737) Bewerbungen ein, wovon 954 (2022: 989) Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerbenden waren. Dies entspricht einem Anteil von 5,7 v. H. (2022: 5,3 v. H.).
Im Kalenderjahr 2023 wurden insgesamt 1.563 Personen (2022: 1.808) eingestellt, davon waren 57 (2022: 59) Bewerbende schwerbehindert oder gleichgestellt. Dadurch liegt die Einstellungsquote schwerbehinderter Menschen insgesamt im Jahr 2023 bei 3,7 v. H. (2022: 3,3 v. H.).
Durch diese Neueinstellung schwerbehinderter Menschen ist sichergestellt, dass die Stadt Nürnberg auch weiterhin die Schwerbehindertenquote deutlich mit 9,72 % (Stand: 31.12.2023) „übererfüllt“ und ihrer Vorbildrolle als sozialer Arbeitgeberin in der Metropolregion weiterhin gerecht wird.
3.7 Abgänge
| Jahr | Ablauf von | Austritte | Summe |
|---|---|---|---|
| Anerkennungen | |||
| 2022 | 21 | 175 | 196 |
| 2023 | 15 | 137 | 152 |
| insgesamt | 36 | 312 | 348 |
Bei den Abgängen stellen die Austritte (z. B. Renten-/Ruhestandseintritte) mit knapp 90 v.H. den Hauptgrund dar.
3.8 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen
Auf eine bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht zu zahlende Ausgleichsabgabe sind gemäß § 223 Abs. 1 Satz 1 SGB IX 50 % des auf die Arbeitsleistung der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar. Die Dienststellen werden daher regelmäßig durch das Personalamt gebeten, geeignete Aufträge an Werkstätten zu vergeben. Anrechenbar ist der Gesamtrechnungsbetrag abzüglich der Materialkosten. Die Höhe der Arbeitsleistung und das
Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt
ausgewiesen. Im Jahr 2022 war das Gesamtvolumen der Arbeitsleistungen – vermutlich pan-
demiebedingt – geringer als in den Vorjahren; im Jahr 2023 erreichte das Gesamtvolumen ei-
nen neuen Höchstwert.
Da die Stadt Nürnberg seit 1998 die vorgeschriebene Beschäftigungsquote erfüllt, ist ein Rückgriff auf die Aufträge an anerkannte Werkstätten nicht notwendig.
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | |||||
| 1.183.346,26 | 991.797,77 | 1.194.249,08 | 1.305.048,41 | 1.471.210,36 | |
| Gesamtvolumen | |||||
| davon | 467.109,89 | 397.601,73 | 495.971,29 | 547.102,50 | 620.540,96 |
| anrechenbar1) |
- anrechenbar sind 50% des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags (alle Angaben in Euro)
- Reha-Arbeitsplätze, Sicherung der Beschäftigung, Arbeitsplatzgestaltung und Weiterbildung
4.1 Reha-Arbeitsplätze
Das vom Stadtrat zur Eingliederung schwerstbehinderter Menschen geschaffene Kontingent an Reha-Arbeitsplätzen im Umfang von 7,0 VK wurde auch in den Jahren 2022 und 2023 ausgeschöpft.
Fünf schwerstbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. d. R. mit einem GdB von 100), die bereits seit längerer Zeit unbefristet über das Reha-Kontingent beschäftigt werden, konnten trotz guter Integration in der jeweiligen Dienststelle leider immer noch nicht auf eine Planstelle des Stellenplans Teil A vermittelt werden. Dem entsprechend sind 3,41 VK des Kontingents bis auf weiteres wie folgt gebunden:
| VK | Beschäftigung als… | Dienststelle |
|---|---|---|
| 0,50 | Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst | 2.BM |
| 1,00 | Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst | GSBV |
| 0,50 | Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst (Die Mitarbeiterin konnte mit weiteren 0,50 VK auf einer Planstelle im Stellenplan A ein- geteilt werden.) | KoM |
| 0,77 | Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst | Gh |
| 0,64 | Technischer Zeichner | Stpl |
| = 3,41 |
Um die verbleibenden 3,59 VK möglichst nutzbringend für schwerstbehinderte Menschen und sinnstiftend im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung des Reha-Kontingents zu verwenden, wurden diese Kapazitäten in enger Abstimmung mit der GSBV für Teilzeitbeschäftigungen in Kombination mit auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge genutzt. Diese Stellenanteile in Höhe von 3,59 VK waren zum Stand 31.08.2024 wie folgt verplant:
| VK | Beschäftigung als… | Dienststelle |
|---|---|---|
| 0,59 | Fachinformatiker | IT |
| 1,00 | Mitarbeiter in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen | SHA |
| 1,00 | Die Stelle wird für den späteren Einsatz einer Telekommuni- kationsoperatorin freigehalten, wobei die Mitarbeiterin dort be- reits ein über Access geschlossenes Praktikum absolviert. | BAM/Service- Center |
| 1,00 | Die Stelle wird für den späteren Einsatz eines Fachinformati- kers freigehalten, wobei der Mitarbeiter zeitnah ein mit Access geschlossenes Praktikum beginnen wird. | Ref. IV/IT |
| = 3,59 |
Im Vorfeld der Anbahnung neuer Beschäftigungsverhältnisse mit Schwerstbehinderten im Rahmen des Reha-Kontingents (verbliebene 3,59 VK) wird vor diesem Hintergrund besonders darauf geachtet, dass bei den generierten zusätzlichen Beschäftigungen der Einsatz in Bereichen erfolgt, in denen eine möglichst hohe Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht. Zugleich wird bei der Personalauswahl darauf geachtet, dass mit Blick auf eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit die schwerstbehinderten Menschen entweder
- eine Ausbildung mitbringen, die in der Stadtverwaltung generell nachgefragt wird (z. B.
Bachelor BWL (w/m/d), Verwaltungsfachangestellter (w/m/d), Diplom-Sozialpädagoge
(w/m/d), Fachinformatiker (w/m/d))
oder
- auf der Basis einer verwaltungsnahen Ausbildung die Bereitschaft besteht, sich in diesen
zwei Jahren über den Beschäftigtenlehrgang I weiter zu qualifizieren.
Im Rahmen von Initiativbewerbungen, die manchmal auch über das Inklusionsamt initiiert werden, werden die Bewerbungen der schwerstbehinderten Menschen in Abstimmung mit der GSBV gesichtet und zur Prüfung von Einsatzmöglichkeiten zu Vorstellungsgesprächen mit den in Betracht kommenden städtischen Dienststellen eingeladen. In diesem Prozess werden alle Bewerbenden im Hinblick auf eine erfolgreiche Inklusion mit dem Ziel der anschließenden Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Nürnberg bewertet.
Die Reha-Arbeitsplätze haben sich aus Sicht der Verwaltung sehr bewährt, um das Thema Beschäftigung und Inklusion von schwerstbehinderten Menschen im ersten Arbeitsmarkt sensibel und über einen sanften Einstieg zu fördern.
Klar zu kommunizieren ist aber auch, dass trotz des zusätzlichen Reha-Kontingents für die Beschäftigungsdienststellen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich neben ihren Kernaufgaben und dem bestehenden Leistungsdruck auf die Inklusion einer/ eines schwerstbehinderten Mitarbeitenden einlassen, zusätzliche und besondere Anstrengungen hinsichtlich Anleitung und Unterstützung sowie der Organisation von Prozessen mit der Inklusion verbunden sind. Gleichwohl wird der Inklusionsprozess selbst von den Dienststellen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als bereichernd erlebt.
4.2. Sicherung der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen
Nach dem SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenem Umfang auch schwerbehinderte Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind, im Rahmen ihres Leistungsvermögens zu beschäftigen. Dabei können Arbeitgeber Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (Tarifbeschäftigten) verbunden sind, erhalten. Das Inklusionsamt kann in diesen Fällen dem Arbeitgeber im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur (teilweisen) Abdeckung dieses besonderen Aufwands gewähren (§ 185 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e SGB IX i. V. m. § 27 SchwbAV). Durch den sogenannten Beschäftigungssicherungszuschuss werden anteilige Lohnkosten für schwerbehinderte Menschen kompensiert, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt von vergleichbaren Beschäftigten im Betrieb zurückbleibt.
Die Antragsstellung beim Inklusionsamt erfolgt durch die Abteilung „Personalservice/ Bewirtschaftung“ bei PA, nachdem die Beschäftigungsdienststelle den Antrag mit der bzw. dem Betroffenen und der Schwerbehindertenvertretung – oftmals bereits im Vorfeld unter Einbindung des Integrationsfachdienstes – erörtert hat. Der Antrag erfordert eine detaillierte Begründung für die besonderen Aufwände bei der Beschäftigung (z. B. dauerhaft notwendige Unterstützungsleistungen durch Kolleginnen und Kollegen).
Grundsätzlich wird der Beschäftigungssicherungszuschuss halbjährlich gezahlt und kommt in der Regel dem Produktbudget der Dienststelle zugute, aus dem die Personalkosten der schwerbehinderten Mitarbeiterin bzw. des schwerbehinderten Mitarbeiters bestritten werden.
Vor der Corona-Krise betrug der Bewilligungszeitraum grundsätzlich zwei Jahre. Im Zuge der Pandemie wurde er jedoch – bis auf Weiteres – auf ein Jahr verkürzt. Auch die Fallgestaltungen für die Zuschüsse gezahlt werden reduziert. Beamte bzw. Beamtinnen werden beispielweise gar nicht mehr vom Inklusionsamt gefördert.
Für das Kalenderjahr 2022 wurden seitens des Inklusionsamtes Beschäftigungssicherungszuschüsse im Umfang von 365.414,33 Euro und für das Kalenderjahr 2023 wurden 367.940,61 Euro gewährt.
Seit dem 01.01.2016 wird den Beschäftigungsdienststellen zusätzlich zu dem durch das Inklusionsamt bereit gestellten Beschäftigungssicherungszuschuss aus Haushaltsmitteln ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 50% des Zuschusses gewährt. Um die Inklusion schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr zu unterstützen bzw. zu fördern, wurde der städtische Aufstockungsbetrag durch Herrn Ref.I/II ab dem 01.01.2019 auf 100% erhöht. Diese zusätzlichen Mittel können von den Dienststellen im Zuge des Jahresabschlusses bei Stk beantragt werden.
Dem Antrag an Stk ist eine Aussage zur Mittelverwendung beizulegen. Die gewährten Zuschläge sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Integration bzw. Inklusion der bezuschussten Mitarbeiterin bzw. des bezuschussten Mitarbeiters eingesetzt werden.
Der Mittelansatz für den städtischen Aufstockungsbetrag wurde von Dienststellen entsprechend der oben genannten Regelung in Anspruch genommen und über die Stadtkämmerei (Stk) vollständig ausgereicht. Aufgrund der Außerkraftsetzung von Budgetregelungen war es möglich, die Ansprüche direkt im Rahmen der Budgetabschlüsse zu verrechnen. Die meisten Dienststellen haben diese Möglichkeit genutzt, so dass eine Auswertung über die tatsächliche Höhe der städtischen Aufstockungsbeträge für die Jahre 2020 bis 2023 nicht mehr ohne weiteres möglich ist.
4.3 Behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
Zur Kompensation von Behinderungen steht eine Vielzahl von technischen und elektronischen Arbeitshilfen zur Verfügung. Das Inklusionsamt unterstützt die Arbeitgeber bei der Beschaffung durch die Gewährung von Zuschüssen (§ 185 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB IX i. V. m. § 26 SchwbAV). Jedoch wurde im Zuge der Corona-Pandemie die ursprüngliche Förderquote von 90 %, zunächst auf 65 % und schließlich sogar auf 50 % sehr stark reduziert. Seit dem 01.04.2021 beträgt zwar die Förderquote wieder in der Regel 75 %, jedoch hat sich im Jahr 2022 die Corona-Pandemie stark auf die Antragszahlen ausgewirkt.
Für das „Pandemiejahr“ 2022 gewährte das Inklusionsamt insgesamt Zuschüsse in Höhe von 6.308,19 Euro für Hilfsmittel. Im Jahr 2023 belief sich die Förderung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen auf 64.898,05 Euro.
Diese Leistungen des Inklusionsamtes wurden schwerpunktmäßig für die Förderung der behinderungsgerechten Einrichtung von Blinden- und Sehbehinderten-Arbeitsplätzen eingesetzt. Dabei handelt es sich überwiegend um spezielle Monitore, Braillezeilen, Tastaturen und Software.
4.4 Berücksichtigung der Belange von schwerbehinderten Menschen bei der Planung der Mietflächen Stadthaus Q
Die Stadt Nürnberg wird die Mietflächen im Stadthaus Q auf dem ehemaligen Quelle-Gelände
in der Fürther Straße nach aktuellem Terminplan im 4. Quartal 2025 übernehmen.
Nach anschließender Ausstattung und Möblierung werden dort rund 1.500 Mitarbeitende der Stadtverwaltung arbeiten. Zusätzlich wird öffentlicher Publikumsverkehr im Umfang von ca. 2.800 Personen pro Tag erwartet.
Die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer des Stadthauses Q sind das Jugend- und das Sozialamt einschließlich der Servicestelle KiTa, das Amt für Migration und Integration, das Amt für Informationstechnologie, das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, die Zentralen Dienste, das Service-Center von BAM und ein Bürgerservice sowie das städtische Schulungszentrum des Personalamts. Zudem werden der Behindertenrat der Stadt Nürnberg, die Gesamtschwerbehinderten- sowie die Personalvertretung und einzelne Partnerorganisationen im Gebäude untergebracht.
Im Stadthaus Q soll ein zukunftsorientiertes Verwaltungskonzept mit einer modernen und
kommunikativen Arbeitskultur umgesetzt werden. Wie im POA im Januar 2022 beschlossen,
wird dafür auf ein aktivitätsbasiertes Bürokonzept gesetzt, bei welchem die Mitarbeitenden für
unterschiedliche Tätigkeiten die jeweils anforderungsgerechten Arbeitsumgebungen mit ent-
sprechender Infrastruktur wählen können.
Barrierefreiheit ist ein wesentliches Anliegen im gesamten Haus, sowohl für die Mitarbeitenden
als auch im Publikumsbereich. Die notwendigen baulichen Maßnahmen für das Gesamtge-
bäude sind im mit den Interessensvertretungen abgestimmten Konzept zur Barrierefreiheit
festgeschrieben.
Das Projekt wurde in den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
aufgenommen, da hier die Barrierefreiheit im Publikumsbereich beispielhaft gestaltend geplant
wurde.
Um die Belange von schwerbehinderten Mitarbeitenden aufzunehmen, wurde die Ge-
samtschwerbehindertenvertretung am Planungsprozess aktiv beteiligt. Für die öffentlichen Flä-
chen konnten Expertisen vom Behindertenrat der Stadt Nürnberg eingeholt werden. In einem
Kompendium, dem Maßnahmenkatalog für Barrierefreiheit, wurden alle notwendigen Maßnah-
men mit Hilfe einer externen Beraterin für Barrierefreiheit festgeschrieben und gemeinsam mit
allen Projektbeteiligten abgestimmt. Danach erfolgt nun die Ausführungsplanung.
Neben dem Leit-und Orientierungssystem wird ein taktiles Leitsystem in den öffentlichen Ge-
bäudebereichen umgesetzt. Das Leit- und Orientierungssystem soll gewährleisten, dass sich
alle Nutzergruppen selbständig im Gebäude zurechtfinden. Im Sinne der Wiedererkennung
werden die Ämter im Wegeleitsystem mittels eines Farbkonzeptes entsprechend differenziert,
um die Orientierung zu unterstützen. Deshalb bietet das Leitsystem neben den gängigen
Übersichten und Wegweisern auch eine intuitive Ebene. Sie erleichtert durch grafische Ele-
mente mit Fernwirkung die Orientierung. Farbkontraste gewährleisten die Lesbarkeit für Men-
schen mit Sehbehinderungen.
In den öffentlichen Bereichen erfolgt die Orientierung über allgemeine Übersichten und eine
aktive Führung an Stelen und Wänden sowie einer intuitiven Orientierung an Wänden. Für die
nicht öffentlich zugänglichen Bereiche sind Übersichten in Treppenhäusern, Geschossüber-
sichten, Bauteilbezeichnungen an den Zugangstüren der Nutzungseinheiten und Türschilder in
Braille- und Pyramidenschrift sowie ggf. Piktogrammen vorgesehen.
Taktile Bodenindikatoren und taktile Übersichtspläne, die mit dem Rollstuhl unterfahrbar sind,
helfen blinden Personen bei der Orientierung.
Im Untergeschoss sind barrierefreie Stellplätze für die städtischen Mitarbeitenden vorgesehen.
Die Aufzüge sind für eine barrierefreie Nutzung ausgestaltet, u.a. mit geneigten Bedientab-
leaus und Tasten in Pyramidenschrift sowie Sprachansagen, mit Spiegeln und beidseitigen
Handläufen, einem visuellen und auditiven Notruf. Alle Aufzüge sind grundsätzlich für Roll-
stühle geeignet, speziell gekennzeichnete Aufzüge für E-Rollstühle.
Die Digitalisierung der Beleuchtung in Erschließungsbereichen und Sanitärräumen ermöglicht
Blinken im Gefahrenfall und ersetzt Blitzleuchten.
Im Gebäude sind mehrere Behinderten WCs verortet.
Tendenziell gibt es immer mehr Menschen, die auf Hörunterstützungen angewiesen sind, da-
rauf wurde im Projekt entsprechend reagiert. Im Bereich des Frontoffice wird eine bestimmte
Anzahl von Schalterbereichen mit vertikalen Hörschleifen mit ein- oder beidseitigem Mikrofon
ausgestattet. Fest verbaute horizontale Hörschleifen werden im 3.OG im Bereich der flexiblen
Besprechungsräume und im großen Schulungsraum des Personalamts angeordnet. Weiterhin
wird es mobile Hörunterstützungen geben, die im Bedarfsfall ausgeliehen werden können.
Hörunterstützungen ermöglichen Personen mit einer Einschränkung des Gehörs, besser zu
hören und zu kommunizieren.
Um die Schalterbereiche im Frontoffice und die Versorgungsräume im Backoffice für Rollstuhl-
fahrende erreichbar zu machen, wurden die entsprechenden Schalterplätze und die Spülen in
den Küchenzeilen unterfahrbar geplant. Weiterhin sind in den Versorgungsräumen diverse Ar-
beitsplatten auszieh- und unterfahrbar sowie die Anordnung von Mikrowellen in entsprechen-
der Höhe vorgesehen.
In den Backoffice-Bereichen sind weitestgehend alle Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende er-
reichbar, auch die Unterfahrbarkeit der Tische in den Besprechungsräumen wurde berücksich-
tigt. Die Einzelräume in den Geschossen sind rollstuhlgerecht geplant.
Um die Mitarbeitenden mit körperlichen Einschränkungen auf die zukünftige Arbeitswelt vorzu-
bereiten und sie bei der optimalen Nutzung des Gebäudes zu unterstützen, bietet die GSBV
den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern eine umfassende Beratung an.
4.5 Weiterbildung und Aufstiegschancen schwerbehinderter Menschen
Träger der zentralen Qualifizierung bei der Stadt ist grundsätzlich das Personalamt. Für Qualifizierungsaufgaben bei speziellen Aufgaben und Berufsgruppen sind das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (3. BM/IPSN), der Bereich Aus- und Weiterbildung des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), die Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe im Referat V (PEF:SB) oder die Feuerwehr (FW) zuständig.
Qualifizierungen, die nicht unverzichtbare Konzernaufgaben darstellen und somit nicht in der Verantwortung des Personalamtes liegen, werden von den Dienststellen selbst konzipiert, finanziert und durchgeführt. Hierzu zählen vor allem fachliche und IT-Qualifizierungen. Das Personalamt kann beratend hinzugezogen werden.
Während das Personalamt für die Umsetzung der gesamtstädtischen Personalentwicklungsschwerpunkte verantwortlich ist, haben die unmittelbaren Vorgesetzten bzw. die jeweiligen Dienststellen und Geschäftsbereiche die Aufgabe, die Qualifizierungsbedarfe einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln und dezentrale Qualifizierungsziele festzulegen.
Seit 01.01.2006 arbeiten die vier Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach in der Städteakademie auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zusammen. Das Fortbildungsprogramm der Städteakademie bildet das Rückgrat der Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten der vier Städte. Diese Qualifizierungsmaßnahmen stehen selbstverständlich auch schwerbehinderten Menschen offen und werden von diesen auch genutzt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird nicht erfasst, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schwerbehindert sind. In den Schulungsräumen in der Äußeren Cramer-Klett-Straße 3 (7.OG.) und im Nordostpark 89 (3.OG) steht ein Aufzug zur Verfügung. Die Seminarräume sind maximal 300 Meter vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel entfernt. Kostenfreie Parkplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Seminaranmeldung können Mitarbeitende ergänzende organisatorische Hinweise (z.B. Rollstuhlnutzung) angeben, auf die nach Möglichkeit im Einzelfall eingegangen werden kann.
Neben Aufstiegsmöglichkeiten in die dritte und vierte Qualifikationsebene durch die Ausbildungsqualifizierung (Art. 37 Leistungslaufbahngesetz) und die modulare Qualifizierung (Art. 20 LlbG und Rechtsverordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung) werden berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen angeboten (z. B. Beschäftigtenlehrgänge, Fachkraft für Kindertageseinrichtungen, berufsbegleitender Bachelor und Master Public Management, Weiterbildungen zu staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern sowie Meisterinnen und Meistern). Auch diese Weiterqualifizierungsmöglichkeiten können von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden.
4.6 Intensivierung der Ausbildungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können bei individueller Eignung einen wichtigen Beitrag zur Besetzung freier Stellen bei der Stadt Nürnberg leisten. Die bedarfsgerechte Ausbildung ist dabei eine wichtige Möglichkeit zur Gewinnung neuer Kräfte. Die Eignung wird auch bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern anhand der Anforderungen der jeweiligen Ausbildung bewertet. Soweit bei den Bewerberinnen und Bewerbern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bekannt ist, werden sie grundsätzlich - ungeachtet des erzielten Rangplatzes in einem vorgeschalteten Test (z. B. LPA für 2. und 3. QE bzw. Eignungsdiagnostik VFA-K) – zu den Auswahlgesprächen eingeladen, es sei denn, es sind besondere gesundheitliche und/oder körperliche Anforderungen (z. B. gewerblich-technischer Bereich) zu erfüllen. Auf Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber werden ihre besonderen Bedarfe im Auswahlverfahren entsprechend berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg erfüllt alle besonderen Anforderungen, die an öffentliche Arbeitgeber bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen um einen Ausbildungsplatz gestellt werden. Insofern wird den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich Rechnung getragen; die Stadt Nürnberg sorgt dafür, dass die Chancen maximal sind. Bei den Auswahlentscheidungen ist die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.
Aktuell werden bei der Stadt Nürnberg 22 (Stand Dezember 2023; Stand Dezember 2022: 30) schwerbehinderte Menschen ausgebildet.
4.7 Sensibilisierung der Führungskräfte
Für die ca. 750 Führungskräfte hat die Stadt Nürnberg 2019 ein Führungsleitbild, ein dreistufiges Konzept zur Führungskräfteentwicklung sowie einen Überfachlichen Kompetenzkatalog für alle Mitarbeitenden eingeführt.
Führungsleitbild
Das Führungsleitbild legt bereits großen Wert auf Inklusion, indem es eine Kultur der offenen und respektvollen Kommunikation, der Wertschätzung und der gemeinsamen Lösungsfindung fördert. Es betont die Bedeutung der Einbindung aller Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse und die Schaffung von Gestaltungsspielräumen, die es jedem ermöglichen, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Durch die frühzeitige Einbindung der Mitarbeitenden in Veränderungsprozesse und die Förderung ihrer individuellen Weiterentwicklung soll auch die Akzeptanz für Veränderungen gestärkt werden. Zudem wird die Vielfalt der Mitarbeitenden berücksichtigt und ihre Weiterentwicklung aktiv unterstützt. Diese Leitgedanken tragen dazu bei, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und eingebunden werden. Es beschreibt was die Stadt Nürnberg unter guter Führung versteht und damit tragen Führungskräfte bei der Stadt Nürnberg auch die Verantwortung, dieses Versprechen im Alltag der Zusammenarbeit einzulösen. Das Leitbild ist auch in der Führungskräfteentwicklung integriert, um die Werte und die Haltungen lebendig zu gestalten und im Arbeitsalltag fest zu verankern.
Führungskräftequalifizierung
In dem dreistufigen System
-
Stufe 1: Interessiert an Führung
-
Stufe 2: Erstmalig in Führung
-
Stufe 3: Erfahren in Führung
besteht die Stufe 1 aus dem Mentoringprogramm für Frauen und dem Kurs Führungseinblick, der Frauen und Männern offensteht.
In der Stufe 2 (FKE 2) werden über einen Zeitraum von 18 Monaten Mitarbeitende, die erstmalig bei der Stadt Nürnberg mit Führungsaufgaben betraut werden, systematisch in einem gemeinsamen Lehrgang qualifiziert.
Für die erfahrenen Führungskräfte (mindestens dreijährige Führungserfahrung) in der Stufe 3 (FKE 3) führt das Personalamt seit Februar 2020 ebenfalls ein modulares Kursprogramm durch.
In dem Modul „Führungsverantwortung“ wird in der FKE 2 und FKE 3 auf die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen als Führungsaufgabe eingegangen.
Seit 2019 haben mehrere hundert Führungskräfte an den verschiedenen Maßnahmen der Führungskräfteentwicklung teilgenommen.
Überfachlicher Kompetenzkatalog
Der Überfachliche Kompetenzkatalog beschreibt Schlüsselkompetenzen für Mitarbeitende der Stadt Nürnberg. Dabei wurden neben fünf Führungskompetenzen 16 weitere „Schlüsselkompetenzen“ festgelegt. Im Fortbildungsprogramm der Städteakademie (www.staedteakademie.de) wird zwischenzeitlich ein breites Spektrum an Seminaren für Führungskräfte und Mitarbeitende zum Aufbau überfachlicher Kompetenzen angeboten. Einen wichtigen Bestandteil der wertebasierten Kompetenz bildet die Diversity-Kompetenz. Darunter ist die Kompetenz zu verstehen, die Vielfalt von Menschen und Gruppen als Chance zu erkennen und sich daraus ergebende Stärken zu nutzen. Dies umfasst auch die Fähigkeiten zur besseren Inklusion schwerbehinderter Menschen im Dienstbetrieb.
4.8 Wissenssicherung
Gemeinsam mit den Nachbarstädten Erlangen, Fürth und Schwabach sowie mit wissenschaft-
licher Begleitung durch die Hochschule Ansbach wurde ein Leitfaden zur Eigensicherung von
Erfahrungswissen entwickelt.
Seit 2017 steht der Leitfaden allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung (https://intranet.stadt.nuernberg.de/intranet_2/personalamt/personalentwicklung_wissensmanagement.html). Der Leitfaden wird durch Seminare für ausscheidende Mitarbeitende und Beratungsangebote des Personalamtes ergänzt (vgl. POA vom 20.07.2021).
Der digitale Assistent zur Wissenssicherung, der im Intranet zur Verfügung steht, dürfte auch für schwerbehinderte beschäftigte Menschen eine Erleichterung darstellen, da er sie Schritt für Schritt mit Erklär-Videos und Präsentationen bei der anspruchsvollen Aufgabe der eigenen Wissensdokumentation bzw. Wissenssicherung unterstützt.
- Vergleichszahlen
5.1 Informationen zu den städtischen Tochterunternehmen
Die Abfrage zur Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen bei den städtischen Tochtergesellschaften ergab Folgendes :
| Beschäftigungsquote der städtischen Tochtergesellschaften (in v.H.) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| StWN | 14,90 | 14,28 | 13,52 | 13,19 | 12,62 |
| NOA | 10,16 | 11,86 | 14,52 | 15,77 | 14,91 |
| noris inklusion | 10,34 | 8,22 | 7,53 | 10,65 | 9,73 |
| NüStSG | 8,58 | 7,93 | 6,37 | 6,08 | 5,08 |
| Kh | 7,88 | 7,87 | 7,58 | 7,26 | 6,70 |
| WBG | 5,13 | 4,92 | 4,75 | 4,10 | 4,43 |
Die Beschäftigungsquote bei der noris inklusion umfasst alle festangestellten Mitarbeitende. Die WBG Nürnberg GmbH konnte die Pflicht, mindestens 5 v. H schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen seit 2020 aufgrund einer schlechteren Bewerberlage nicht erfüllen. Mit Unterstützung des Inklusionsamtes und des EAA (Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern) arbeitet die WBG derzeit daran, weitere schwerbehinderte Mitarbeitende zu gewinnen. Während in den Jahren 2020 und 2021 zum Ausgleich Rechnungen von Behindertenwerkstätten angerechnet werden konnten, musste 2022 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 2.979,09 Euro und 2023 in Höhe von 1.400,01 Euro bezahlt werden.
5.2 Informationen zu den städtischen Beteiligungen
Für eine bessere Darstellung der Beschäftigungssituation im „Konzern Stadt Nürnberg“ wurden, neben den städtischen Tochterunternehmen auch wichtige städtische Beteiligungen um Mitteilung der Beschäftigungsquoten gebeten:
| Beschäftigungsquote der Beteiligungen (in v.H.) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | NürnbergMesse GmbH | Flughafen Nürnberg GmbH | AirPart GmbH | Staatstheater Nürnberg |
| 2020 | 3,23 | 10,30 | 6,10 | 6,93 |
| 2021 | 3,18 | 8,97 | 6,46 | 7,03 |
| 2022 | 3,42 | 7,40 | 5,07 | 5,37 |
| 2023 | 3,23 | 7,26 | 5,39 | 5,08 |
Die NürnbergMesse GmbH wies in beiden für diesen Bericht maßgeblichen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich mehr als 25 Arbeitsplätze aus. Die Pflicht auf wenigstens 5 v.H. der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, konnte in beiden Jahren nicht erreicht werden. Die NürnbergMesse GmbH musste daher für das Beschäftigungsjahr 2022 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 13.300,00 Euro und im Beschäftigungsjahr 2023 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 14.219,71 Euro zahlen.
5.3 Vergleich mit den statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jedes Jahr die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) für die Vorjahre (Daten sind aktuell bis einschließlich 2022 verfügbar). Neben der Beschäftigungsquote aller Arbeitgeber im Bundesgebiet werden auch die Zahlen einzelner regionaler Gebiete veröffentlicht. Zum Vergleich wurden die Beschäftigungsquoten der Stadt Nürnberg aufgeführt.
Beschäftigungsquote aller Arbeitgeber in Deutschland (in v.H.):
| Nach Arbeitgebern | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Private Wirtschaft | 4,1 | 4,1 | 4,1 | 4,1 | 4,3 | 4,2 |
| Öffentlicher Dienst | 6,5 | 6,5 | 6,5 | 6,4 | 6,3 | 6,2 |
| Gesamtquote | 4,5 | 4,6 | 4,6 | 4,6 | 4,8 | 4,7 |
| zum Vergleich: | ||||||
| Stadt Nürnberg | 10,74 | 10,86 | 10,61 | 10,35 | 10,28 | 10,06 |
Beschäftigungsquote aller Arbeitgeber mit Sitz in Nürnberg (in v.H.):
| Nach Arbeitgebern | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Private Wirtschaft | 4,3 | 4,3 | 4,8 | 4,5 | 4,8 | 4,7 |
| Öffentlicher Dienst | 9,6 | 9,8 | 10,5 | 10,6 | 10,7 | 10,8 |
| Gesamtquote | 6,7 | 6,8 | 7,1 | 7,3 | 7,5 | 7,4 |
| zum Vergleich: | ||||||
| Stadt Nürnberg | 10,74 | 10,86 | 10,61 | 10,35 | 10,28 | 10,06 |
- Zusammenfassende Beurteilung
Die Quote schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Nürnberg liegt seit Jahren weit über dem Durchschnitt. Die gesetzlichen Vorgaben werden deutlich übertroffen. Im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg (Bericht und Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021) sind darüber hinaus Maßnahmen der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg insbesondere im Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung dargestellt (z. B. Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeitende im Kontext Inklusion und Vielfalt, Beratung bei psychosozialen Herausforderungen, Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement), die bereits laufend umgesetzt werden. Die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe praktizieren in Zusammenarbeit mit den zuständigen internen und externen Stellen die Inklusion schwerbehinderter Menschen seit Jahren sehr erfolgreich. Auch vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels wird die Stadt Nürnberg ihre Inklusionsbemühungen fortsetzen und damit auch in Zukunft eine attraktive und zuverlässige Arbeitgeberin für viele schwerbehinderte Menschen sein.
II. Herrn Ref. I/II
III. Ref. I/II POA
Nürnberg, 27.09.2024 Personalamt
gez. Sembritzki (2 02 86)
Abdruck an: GSBV GPR
NÜRNBERG
Stellungnahme zu der Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten Menschen bei der
Stadt Nürnberg von PA/D vom 27.09.2024
Die GSBV bedankt sich für den Beschäftigungsbericht 2022 bis 2023 und die Darstellung der Be schäftigungssituation Schwerbehinderter Menschen sowie für Ihre intensive Bemühungen, Schwer behinderte Menschen in die Dienststellen zu integrieren.
I. Gesetz
Am 22.07.2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) veröffentlicht. Nach einer Übergangsfrist wird es am 28.06.2025 in Kraft treten. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienst leistungen für Verbraucher. Der Berichtszeitraum liegt in diesem Übergangszeitraum. Die Stadt Nürnberg ist als Arbeitgeberin von diesem Gesetz zwar nicht direkt betroffen, es sind aber be reits jetzt Bemühungen der Hersteller bezüglich Barrierefreiheit ihrer (digitalen) Produkte be merkbar. Dies wird unserer Meinung nach dazu führen, dass verstärkt Produkte mit digitaler Barrierefreiheit auf dem Markt und damit für die Stadt Nürnberg verfügbar sein werden.
Situation bei der Stadt Nürnberg
Schwerbehindertenquote
Wie bereits im Bericht erwähnt, ist die Beschäftigtenquote weiterhin rückläufig (2022: 10,06 %, 2023: 9,83 %). Diese Entwicklung beruht überwiegend auf Beschäftige, die vorzeitig in den Ru hestand gehen und Abschläge in Kauf nehmen. Vermehrt gibt es auch Beschäftigte die auf Grund von Erwerbsunfähigkeiten aus dem Arbeitsleben scheiden. Ein Indikator hierfür ist die steigende Arbeitsbelastung und die damit verbundene Überlastung der Beschäftigten.
Erfreulich ist die steigende Zahl der neu eingestellten Schwerbehinderten Beschäftigten.
Reha-Arbeitsplätze
Damit arbeitslose Schwerbehinderte Menschen eine Möglichkeit für den ersten Arbeitsmarkt er halten, hat der Stadtrat im POA vom 20.09.1988 die Möglichkeit beschlossen, Reha-Arbeits plätze zur Verfügung zu stellen. Diese speziellen Stellen sind auf zwei Jahre begrenzt, um den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb der Stadtverwaltung zu integrieren und werden aus dem Gesamthaushalt finanziert.
Zu unserem Bedauern sind 3,41 VK von insgesamt 7,0 VK dauerhaft besetzt, d.h. bereits viel länger als die eigentlich vorgesehenen zwei Jahre. Hiermit sind fast 50% nicht im vorgesehenen Sinn verwendbar. Die Bemühungen der Dienststellen, die Beschäftigten auf Stellen im Stellen plan A zu überführen bzw. Stellen zu schaffen, haben bisher nur begrenzt zum Erfolg geführt. Als Beispiel kann hier der jährliche Stellenschaffungsantrag für die GSBV (seit 2013, Nr. 70) ge nannt werden. Dieser scheiterte wiederholt an der nicht korrekten Stellungnahme von DiP sowie am politischen Willen.
Auch die Stelle für die Beratung von Menschen mit Behinderung (Nr. 124) beim Sozialamt wurde nicht geschaffen. Daher wird diese sozialpädagogische Beratungsleistung zukünftig nicht mehr erfolgen können, da diese Befristung demnächst endet.
Die GSBV sowie das Personalamt ermitteln bei den Vorstellungsgesprächen bereits geeignete Schwerbehinderte Menschen, die zwar nicht für die ausgeschriebene Stelle, aber für einen be fristeten Reha-Arbeitsplatz in Frage kommen.
„schwerbehindert“ und „gleichgestellt“ unterschieden.
NÜRNBERG
Die GSBV bedankt sich, dass die Möglichkeit der Reha-Arbeitsplätze grundsätzlich gegeben ist und wünscht sich für die Zukunft, dass sie auch dem angedachten Zweck entsprechend ge handhabt werden. Damit könnte die Politik die Inklusion in der Stadtverwaltung vorantreiben und gezielt umsetzen. Unser besonderer Dank gilt daher den Dienststellen, die sich auf die In klusion eines Schwerbehinderten Menschen einlassen.
Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten Beschäftigte durch Maßnahmen
zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen/Beschäftigungssicherungszuschuss
Das Inklusionsamt gewährte in den Jahren 2022 und 2023 für 125 Personen der Stadt Nürn berg (ohne NüSt und SÖR) Zuschüsse zur Abgeltung von außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten Menschen verbunden sind. Die Beträge lagen zwischen 180 und 1.360 EURO und fließen in das K2-Budget der Dienststellen. Leider wurden diese Zuschüsse, seit Mitte 2022, vom Inklusionsamt deutlich reduziert, sowie für Beamte gänz lich gestrichen. Die reduzierte Bezuschussung des Inklusionsamtes wird jedoch teilweise durch die von der Stadtverwaltung befürwortete Aufstockung auf 100% aufgefangen.
Wir bedanken uns für diese vorausschauende Haltung des damaligen Personalreferenten im Herbst 2019 und dem Derzeitigen für die Beibehaltung. Die von der Stadtkämmerei zu bewilli gende Mittelaufstockung erwirkt einen individuellen Spielraum in den Dienststellen für Aus gleichsmöglichkeiten wie z.B. Stundenerhöhungen für unterstützende Beschäftigte während des Bewilligungszeitraums.
Unabhängig davon existiert seit Oktober 2023 ein vom Jobcenter geförderter Arbeitsplatz bei AV. Dieser wird zu 90% gefördert.
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
Die Entwicklung bei der Stadt Nürnberg, dass das Antragsverfahren für elektromotorisch höhen verstellbare Schreibtische erleichtert wurde, sowie die Ausweitung der Möglichkeiten, im Home office oder mobil zu arbeiten, freut uns sehr.
So wird die Beschaffung der benötigten Laptops für die Ausstattung des Stadthaus Q geplant, um das aktivitätsbasierte Bürokonzept umzusetzen. Die Planungen für die barrierefreie Ausstat tung der Arbeitsplätze und Umsetzung der personenbezogenen Voraussetzungen schreitet vo ran.
Weiterbildung
Einen großen Dank möchten wir für die von PA finanzierten Fortbildungen für die Vertrauens personen und deren Stellvertretern aussprechen. In den Jahren 2022 und 2023 hat die GSBV wieder zahlreiche Fortbildungen (2022 - acht; 2023 - elf) für die örtlichen Schwerbehinderten vertretungen organisiert und durchgeführt. Die Organisation wird von der Verwaltungskraft der GSBV erledigt. In den elf Fortbildungen im Jahr 2023 waren die notwendigen Schulungen für die neu gewählten Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen inkludiert.
Die Fortbildungen erfreuen sich großem Zuspruch, sodass meist nicht alle Anmeldungen be rücksichtigt werden können. Sie wurden wie immer sehr kostengünstig ggf. auch kostenfrei or ganisiert.
Zur Fortbildung „barrierefreie Dokumente“ im Jahr 2022 wurden zusätzlich auch die Dienststel lenleiterinnen und -leiter der IT, PA, DIP und ZD eingeladen.
Auch die Durchführung der Gesundheitstage für Beschäftigte mit Handicap von PA erfreuen sich großer Beliebtheit und werden gerne angenommen.
„schwerbehindert" und „gleichgestellt“ unterschieden.
---- sX?
NÜRNBERG
Intensivierung der Ausbildungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte Menschen
Ein großes Anliegen der GSBV ist es, Schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit einer Aus bildung bei der Stadt Nürnberg zu eröffnen.
Leider ist die Zahl der eingestellten Schwerbehinderten Auszubildenden leicht rückläufig. Auch im Hinblick auf den immer stärker werdenden Fachkräftemangel, wünschen wir uns zu sätzliche Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte Menschen, die auch von der Agentur für Ar beit gefördert werden können.
Wir sehen hier noch Verbesserungsbedarf und hoffen auf eine höhere Akquise von Schwerbe hinderten Menschen.
Die GSBV wird sich weiterhin als Ausbildungsdienststelle engagieren, da die Auszubildenden und Anwärter hier einen sehr umfangreichen Überblick über die Stadtverwaltung erhalten.
Sensibilisierung der Führungskräfte
Wir freuen uns, dass das PA im Modul Führungsverantwortung auf die Beschäftigung von Schwerbehinderten Menschen als Führungskräfte eingeht. Gerne kann zukünftig die GSBV die sen Part übernehmen oder unterstützen.
Wissenssicherung
Der Assistent für Wissenssicherung ist ein wichtiges Hilfsmittel für Einarbeitung und Wissens übermittlung. Leider ist sie nicht ganz barrierefrei (z.B. Videos ohne Untertitel für Gehörlose und nicht beschriebene und inhaltlich erklärte Bilder/Grafiken für Blinde). Hier ist noch eine Nach besserung notwendig.
Besonders wichtig ist allerdings die Schulung der Ersteller der digitalen Wissenssicherungsdo kumentation und ihre Sensibilisierung, wie sie dies barrierefrei gestalten können.
Digitale Stadtverwaltung/Barrierefreie Software
Der ausgelöste Digitalisierungskick geht in die nächste Runde. ChatGPT hat mit einem Pauken schlag künstliche Intelligenz für ein breites Publikum erfahr- und erlebbar gemacht. Auch der „Vorgänger“ Robot Process Automation (RPA) ist bereits im Einsatz bei der Stadt Nürnberg. Mit diesen Techniken können alle Kolleginnen und Kollegen, derzeit ungeachtet einer Behinderung von Arbeitserleichterungen profitieren. Das Thema, das dabei immer wichtiger wird, die digitale Barrierefreiheit, ist - auch dank des vehementen Einsatzes der GSBV - mehr Entscheidungs trägern bewusster geworden.
Im Berichtszeitraum wurden vereinzelt mutige Entscheidungen für barrierefreie Software getrof fen, aber auch die Hersteller erkennen die Notwendigkeit barrierefreier Software auch für Be schäftigte und nicht nur für Bürger an. Damit können alle Kolleginnen und Kollegen arbeiten, ungeachtet einer Behinderung oder nicht. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit mit IT und ZD/3 bedanken.
Beim Thema Barrierefreiheit liegt eine große Herausforderung darin, nicht nur den Augenblick zu betrachten, sondern auch die zukünftigen Auswirkungen. Dies gilt besonders dann, wenn be reits am Anfang eines Projekts absehbar ist, dass mehrere Dienststellen oder die ganze Stadt verwaltung betroffen sein könnten. Hier sollten mehr Kooperationen innerhalb der Stadtverwal tung ermöglicht werden.
Für die Markterkundung wurde ein Fragebogen zur Barrierefreiheit, zusammen mit der IT, der Beschaffungsstelle und Herrn Ref. I/Il entwickelt. Dieser soll bei allen Beteiligten bereits frühzei tig das Thema Barrierefreiheit ins Bewusstsein rücken. Im nächsten Berichtszeitraum kann dar über mehr berichtet werden.
„schwerbehindert“ und „gleichgestellt“ unterschieden.
--- Aj*
NÜRNBERG
Zukunft
Wir wünschen uns, dass
- die Stadt Nürnberg die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Software weiter vehement
fordert und Vorreiterin bei Barrierefreiheit bleibt. Hier ist noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Dieser Herausforderung möchten wir uns als GSBV gerne stellen,
-
die Inklusion der Reha-Arbeitsplätze in den Stellenplan A stattfindet und
-
alle Führungskräfte sensibilisiert werden, bei Schwerbehinderten Beschäftigten ein großes
Augenmerk auf deren Stärken zu haben und sie entsprechend einzusetzen.
Dies wird die GSBV weiterhin vorantreiben.
II. Ref. I/Il z. K.
III. Ref. I/Il POA
Nürnberg 15.11.2024 GSBV
47 67
In Abdruck: GPR Inklusionsbeauftragte
„schwerbehindert" und „gleichgestellt“ unterschieden.
Berichtsvorlage Ref.I/II/058/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 10.12.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Personalbericht der Stadt Nürnberg
Basisdaten und Fakten zum Berichtsjahr 2023
Anlagen: Personalbericht Berichtsjahr 2023
Bericht:
siehe Vorlage
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/058/2024
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht enthält Informationen u. a. zur Alters - und Geschlechtsverteilung städtischer Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichen Sachbezügen. Maßnahmenvorschläge sind nicht enthalten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/058/2024
Referat für Finanzen, Personal und IT
Personalbericht
der Stadt Nürnberg
Basisdaten und Fakten zum Berichtsjahr 2023
Eckdaten des Personalberichts der Stadt Nürnberg
Die Zahlen beinhalten die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg.
| Vollkraftstellen | Ist | Ist 2023 (01.01.) | Veränderung gegenüber dem Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ||||
| (01.01.) | ||||
| Anzahl der Vollkraftstellen | 11.894,50 | 11.722,56 | 1,45% |
| Personalstand | Ist | Ist 2022 (31.12.) | Veränderung gegenüber dem Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | ||||||
| (31.12.) | ||||||
| Personalstand (Beschäftigte) | 12.402 | 12.423 | - 21 | |||
| Personalaufwand | 644.560.366 € | 625.285.530 € | 19.274.836 € | |||
| Frauenanteil | 54,98% | 55,24% | - 0,26 Prozentpunkte | |||
| Teilzeitquote | 39,82% | 39,04% | 0,78 Prozentpunkte | |||
| Altersdurchschnitt | 45,40 Jahre | 45,34 Jahre | 0,06 Jahre | |||
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit | 777 | 777 | 747 | 30 | ||
| ausländischer Staatsbürgerschaft | ||||||
| Schwerbehindertenquote | 9,83% | 10,06% | - 0,23 Prozentpunkte | |||
| Ausbildungsplätze | 226 | 250 | - 24 | |||
| Krankheitsquote | 7,69% 7,12% 9,94% | 8,08% 7,46% 10,62% | - 0,39 Prozentpunkte - 0,34 Prozentpunkte - 0,68 Prozentpunkte | |||
| - insgesamt | ||||||
| - Kernverwaltung | ||||||
| - Eigenbetriebe |
Personalstand
7,69%
7,12%
9,94%
Impressum
Herausgeberin: Stadt Nürnberg Referat für Finanzen, Personal und IT Theresienstr. 7 Fotos: Stadt Nürnberg 90403 Nürnberg
PERSONALBERICHT BERICHTSJAHR 2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats, liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr 2023 war ein ereignisreiches und heraus- Digitalisierung: Die fortschreitende Digitaforderndes Jahr für die Stadt Nürnberg – auch in per- lisierung erfordert neue Qualifikationen und sonalwirtschaftlicher Hinsicht. Unsere Stadtverwal- Arbeitsweisen. Wir müssen sicherstellen, tung steht, wie viele andere öffentliche Arbeitgeber, dass unsere Mitarbeitenden in diesen Bevor tiefgreifenden Veränderungen und Anforderun- reichen gut ausgebildet sind und digitale gen. Es ist uns ein zentrales Anliegen, den Bürgerin- Prozesse effektiv umgesetzt werden können und Bürgern unserer Stadt auch weiterhin eine nen. qualitativ hochwertige und zuverlässige Daseinsvor- Work-Life-Balance und flexible Arbeitssorge zu bieten. Dies gelingt nur mit einem engagier- modelle: Die Erwartungen an eine moten, kompetenten und motivierten Team. derne Arbeitswelt, insbesondere in Bezug auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Be- Zum Jahreswechsel 2023/2024 beschäftigte die ruf und Privatleben, sind gestiegen. Diese Stadt Nürnberg 12.402 Mitarbeitende in knapp Ansprüche zu erfüllen, ist notwendig, um 11.900 Vollkraftstellen. Diese Zahlen verdeutlichen, auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wie bedeutend unser Beitrag zur Sicherstellung öf- wahrgenommen zu werden. fentlicher Dienstleistungen ist. Gleichzeitig spiegeln sie die personellen Kapazitäten wider, die es In diesem Personalbericht möchten wir Ihnen einen braucht, um die Vielzahl an Aufgaben erfolgreich zu Überblick über die Entwicklungen und Trends des bewältigen. vergangenen Jahres geben. Gleichzeitig zeigt er auf, wo wir aktuell stehen und welche Maßnahmen wir er- Doch die personalwirtschaftlichen Herausforderun- greifen, um auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein. gen sind auch in diesem Jahr nicht kleiner geworden: Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachkräftemangel: Wie viele öffentliche Stadt Nürnberg für ihr tägliches Engagement und ih- Arbeitgeber stehen auch wir vor der Auf- ren unermüdlichen Einsatz. Gemeinsam werden wir gabe, qualifiziertes Personal zu gewinnen auch in den kommenden Jahren die Herausforderunund zu halten. Der zunehmende Wettbe- gen meistern und die Zukunft unserer Stadt aktiv gewerb um gut ausgebildete Fachkräfte betrifft stalten. nahezu alle Bereiche unserer Verwaltung. Demografischer Wandel: Eine alternde Nürnberg, im September 2024 Belegschaft stellt uns vor die Herausforderung, Wissenstransfer zu sichern und rechtzeitig für eine geordnete Nachfolgeplanung Thorsten Brehm zu sorgen. Gleichzeitig müssen wir uns da- Referent für Finanzen, Personal und IT rauf einstellen, dass mehr Mitarbeitende in den Ruhestand treten als Nachwuchs gewonnen werden kann.
!
Wäre es Ihnen aufgefallen? Das Vorwort wurde vollständig von künstlicher Intelligenz geschrieben. Auch so hoffen wir, einem Teil unserer personalwirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre begegnen zu können. 1
1 mit Chat GPT und dem Prompt: „Schreibe mir ein Vorwort für den Personalbericht 2023 der Stadt Nürnberg und zeige die personalwirtschaftlichen Herausforderungen auf und integriere, dass die Stadt zum Jahreswechsel 2023/2024 12.402 Mitarbeitende und knapp 11900 Vollkraftstellen hat., 09.09.2024“
Inhaltsverzeichnis
A Stellenplan
A.1 Entwicklung der Vollkraftstellen (Stadt Nürnberg inkl. Eigenbetriebe)
A.2 Entwicklung und Vergleich der Vollkraftstellen und des Personalstands
A.3 Verteilung der Beschäftigtengruppen auf die Geschäftsbereiche, Referate und Eigenbetriebe
A.4 Aufteilung der Vollkraftstellen nach Fach- und Berufsgruppen
A.5 Differenzierung der Vollkraftstellen nach Qualifikationsebenen, Besoldungsgruppen und
Entgeltgruppen
A.6 Führungsebenen
B Personal- und Versorgungsaufwendungen
C Personal
C.1 Personalgewinnung
C.2 Personalstruktur
C.3 Teilzeitbeschäftigung
C.4 Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen
C.5 Führungsebenen
C.6 Altersstruktur
C.7 Ausländische Beschäftigte
C.8 Ausbildung
C.9 Schwerbehinderte Beschäftigte
C.10 Krankenstandquote, Fehlzeiten
C.11 Anmerkungen aus der Gleichstellungsstelle
A. Stellenplan
Der Stellenplan enthält alle für den Aufgabenvollzug bereitgestellten Stellen, unabhängig davon, ob sie besetzt sind oder nicht. Er bildet den quantitativen Rahmen für die Personalwirtschaft. Außerdem enthält der Stellenplan Angaben darüber, wie viele Stellen in den einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen jeweils zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zum Stellenplan gibt der Personalstand Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Stellenplan für die bei der Stadt Nürnberg tätigen Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten ist Teil des Haushaltsplans (Art. 64 BayGO). Er wird ergänzt durch verschiedene Stellenübersichten.
Die folgenden Auswertungen basieren auf den Stellenplanangaben für die Stadtverwaltung einschließlich der sechs Eigenbetriebe „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“, „NürnbergStift“, „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“, „Frankenstadion Nürnberg“, „NürnbergBad“ und „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“. Die Zahlen beinhalten auch die Stellen für die als Gestellungskräfte bei der NürnbergStift Service GmbH und für die beim JobCenter eingesetzten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Generell unberücksichtigt bleibt das Personal des Klinikums (seit 01.01.1998 selbständiges Kommunalunternehmen) und des Staatstheaters Nürnberg (wurde zum 01.01.2005 in eine Stiftung übergeführt). Stichtag ist – soweit nichts anderes vermerkt – jeweils der erste Januar.
A.1 Entwicklung der Vollkraftstellen (Stadt Nürnberg inklusive Eigenbetriebe)
(einschließlich der Schaffungen zum jeweiligen Haushaltsjahr;
ohne die dem Staatstheater und dem Klinikum zugewiesenen Beamten)
| Vollkraftstellen | Schaffungen | Einzüge | Stellenveränderung | |
|---|---|---|---|---|
| 11.894,50 | 194,50 | -22,56 | 171,94 | |
| 11.722,56 | 241,98 | -24,30 | 217,68 | |
| 11.504,88 | 293,27 | -16,24 | 277,03 | |
| 11.227,85 | 319,58 | -19,17 | 300,41 | |
| 10.927,44 | 190,09 | -14,97 | 175,12 | |
| 10.752,32 | 374,67 | -12,30 | 362,37 | |
| 10.389,95 | 226,69 | -32,38 | 194,31 | |
| 10.195,64 | 219,94 | -17,11 | 202,83 | |
| 9.992,81 | 164,68 | -42,05 | 122,63 | |
| 9.870,18 | 76,75 | -- | 76,75 | |
| 9.793,43 | 380,32 | -47,44 | 332,88 |
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Vollkraftstellen (VK)
Stadtratsbeschluss insg. 194,50 Vollkraftstellen, davon vollständig gedeckt 51,58 Vollkraft- stellen, Schaffungen für die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen 6,00 Vollkraftstellen, Schaf- fungen im Bereich Bildung 11,00 Vollkraftstellen, sonstige dringende Bedarfe, die keiner Ka- tegorie der Stellenplan-AdO zugeordnet werden können 106,92 Vollkraftstellen, sowie 4,00 Vollkraftstellen, die erst im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt und daher keiner Kategorie mehr zugeordnet wurden, außerdem Schaffungen für den Eigenbetrieb Stadtent- wässerung und Umweltanalytik im Umfang von 1,00 Vollkraftstellen und für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg im Umfang von 14,00 Vollkraftstellen
Stadtratsbeschluss insg. 241,98 Vollkraftstellen, davon vollständig gedeckt 21,12 Vollkraftstellen, Schaffungen für Kinderbetreuung 18,75 Vollkraftstellen, Schaffungen im Bereich Bildung 16,00 Vollkraftstellen, Schaffungen für gesetzliche und unabweisbare Stellenbedarfe 15,03 Vollkraftstellen, Schaffungen wegen Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung 2,37 Vollkraftstellen, Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen 3,00 Vollkraftstellen, Schaffungen für Digitalisierungsbedarfe 18,92 Vollkraftstellen, Schaffungen für Mobilitätspakt/Klimaneutralität 31,50 Vollkraftstellen, Schaffungen für Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen 23,00 Vollkraftstellen, Schaffungen in der Kategorie Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen 60,73 Vollkraftstellen, Sonstige Bedarfe 28,06 Vollkraftstellen; außerdem Schaffungen für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg im Umfang von 3,50 Vollkraftstellen Stadtratsbeschluss insgesamt 293,27 Vollkraftstellen, davon vollständig gedeckte Schaffungsanträge 54,85 Vollkraftstellen, Schaffungen für Kinderbetreuung 30,50 Vollkraftstellen, Schaffungen für den Bereich Bildung 0,75 Vollkraftstellen, Schaffungen für gesetzliche und unabdingbare Stellenbedarfe 14,49 Vollkraftstellen, Schaffungen wegen Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung 27,50 Vollkraftstellen, Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen 6,00 Vollkraftstellen, Schaffungen für Digitalisierungsbedarfe 34,27 Vollkraftstellen, Schaffungen für Mobilitätspakt/Klimaneutralität 23,50 Vollkraftstellen, Schaffungen für Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen 18,00 Vollkraftstellen, Schaffungen in der Kategorie veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen 48,73 Vollkraftstellen, sonstige Bedarfe 33,68 Vollkraftstellen, ohne Kategorie 1,00 Vollkraftstellen
Stadtratsbeschluss insgesamt 319,58 Vollkraftstellen, davon vollständig gedeckte Schaffungsanträge 23,96 Vollkraftstellen, Schaffungen für Kinderbetreuung 35,51 Vollkraftstellen, Schaffungen für Schule und Bildung 29,51 Vollkraftstellen, Schaffungen für gesetzliche und unabdingbare Sonderbedarfe (Notfälle) 16,88 Vollkraftstellen, Schaffungen wegen Corona: aktuelle Maßnahmen 2021 25,51 Vollkraftstellen, Folgen 15,00 Vollkraftstellen, Schaffungen für Digitalisierungsbedarfe 101,28 Vollkraftstellen, Schaffungen für Mobilitätspakt / Klimaneutralität 23,84 Vollkraftstellen, sonstige Bedarfe 20,90 Vollkraftstellen, Schaffungen aufgrund von Nachreichungen 17,24 Vollkraftstellen; außerdem Schaffungen für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg im Umfang von 9,95 Vollkraftstellen Stadtratsbeschluss insgesamt 190,09 Vollkraftstellen, davon vollständig gedeckte Schaffungsanträge 81,05 Vollkraftstellen, Schaffungen für Kinderbetreuung 55,00 Vollkraftstellen sowie für Schule und Bildung 10,75 Vollkraftstellen, Schaffungen für unabdingbare Sonderbedarfe - "Notfälle" 33,38 Vollkraftstellen, außerdem Schaffung von 4,91 Vollkraftstellen für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik und von 5,00 Vollkraftstellen für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Stadtratsbeschluss insgesamt 374,67 Vollkraftstellen, davon vollständig gedeckte Schaffungsanträge 70,49 Vollkraftstellen, Schaffungen aufgrund gesetzlicher Anforderungen bzw. für den Kommunalen Außendienst 25,41 Vollkraftstellen, Schaffungen zur Kinderbetreuung 84,78 Vollkraftstel- 2019 len sowie für Schule und Bildung 20,19 Vollkraftstellen, Schaffungen für die Flüchtlingsarbeit 7,75 Vollkraftstellen, Sonderpaket „Wachsende Stadt“ 15,32 Vollkraftstellen, Sonderpaket „Digitalisierung“ 62,00 Vollkraftstellen, Stellen ohne Sonderstellung 88,73 Vollkraftstellen (Doppelpersonalhaushalt 2019/2020) Stadtratsbeschluss insgesamt 226,69 Vollkraftstellen, davon Stellendeckel 33,79 Vollkraftstellen, vollständig gedeckte Schaffungsanträge 72,18 Vollkraftstellen, Schaffungen aufgrund gesetzlicher Anforderungen bzw. für den Kommunalen Außendienst 62,83 Vollkraftstellen, Schaffungen zur Kinderbetreuung 21,25 Vollkraftstellen sowie für Schule und Bildung 36,64 Vollkraftstellen
Stadtratsbeschluss insgesamt 218,94 VK, davon Stellendeckel 23,02 VK und Sonderpaket zum
Stellendeckel 24,00 VK (Sonderpaket umfasst Stellenbedarfe für Bewerbung zur Kulturhauptstadt
Europas, Betreuung anstehender Kulturgroßprojekte, Sanierung Delfinlagune, Sonderpaket Jugend-
amt, Umsetzung Bundesmeldegesetz, Sicherheitsmaßnahmen Rathausbereich, Personalausstat-
tung Jugendtreff „Diana“)
Stadtratsbeschluss insgesamt 164,68 VK, davon Stellendeckel 21,69 VK; Sonderpaket zum Stel-
lendeckel 49,75 VK (inkl. 15,75 VK für Flüchtlingsarbeit); Nachtrag Projekt Werk-/ Sonderverträge
8,04 VK
- Nachtragshaushalt 2015 (76,75 VK) (Stadtratsbeschluss vom 28.10.2015)
Stellendeckel 60 VK; Stadtratsbeschluss 350,94 VK, Nachtragshaushalt 29,38 VK (Stellenbedarf
aufgrund steigender Flüchtlingszahlen, Bereinigung Stellenplan 2015)
Die im Berichtszeitraum neu geschaffenen 194,50 Voll- Sozialamt kraftstellen verteilen sich wie folgt: Die 30,00 Vollkraftstellen für das Sozialamt verteilen sich wie folgt: 25,00 Vollkraftstellen wurden für die Um- Feuerwehr setzung der Wohngeldnovelle 2023 geschaffen, 4,00 Von den 30,30 Vollkraftstellen der Feuerwehr entfallen Vollkraftstellen entfalllen auf den Bereich Wirtschaftli- 15,30 Vollkraftstellen auf Personalmehrbedarf bei der che Hilfen und 1,00 Vollkraftstellen auf den Bereich Integrierten Leitstelle. 12,00 Vollkraftstellen wurden für Wohnungsvermittlung/Zusatzförderung. den Wachdienst und je 1,00 Vollkraftstellen für die Bereiche a) Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, b) Jugendamt Wachalarmierung sowie c) Elektro-und Kommunikati- Von den 17,04 Vollkraftstellen entfallen 2,00 Vollkraftonstechnik geschaffen. stellen auf die Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses Schweinau, 3,62 Vollkraftstellen auf die
Umsetzung des Ausgleichs für Regenerationstage im das Projekt DIGiN (Digitalisierung Infektionsschutz Ge- Erziehungsbereich, 1,50 Vollkraftstellen auf Inklusions- sundheitsamt in Nürnberg) zur Verfügung gestellt. fachkräfte für integrative Horte und 2,00 Vollkraftstellen (Hauswirtschaftskräfte) auf den Kinder- und Jugend- Bei 3 Dienststellen wurden zwischen 5,00 und 10,00 notdienst. Die übrigen 7,92 Vollkraftstellen verteilen Vollkraftstellen geschaffen. Es sind dies sich auf die unterschiedlichsten Bereiche des Jugendamtes. -- das Referat IV (6,00 Vollkraftstellen) -- der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (5,00 Sevicebetrieb Öffentlicher Raum Vollkraftstellen) -- das Bürgeramt Mitte (5,00 Vollkraftstellen) Die 14,48 Vollkraftstellen verteilen sich wie folgt: 8,00 Vollkraftstellen wurden zur Umsetzung des im Ferien- Insgesamt 37,18 Vollkraftstellen verteilen sich auf 20 ausschuss vom 27.01.2021 beschlossenen Mobilitäts- weitere Dienststellen. beschlusses für Nürnberg geschaffen. 4,25 Vollkraftstellen wurden aufgrund des Glasfaserausbaus der Telekom, 2,00 Vollkraftstellen für den Bereich Aufgrabungen der N-Ergie und 0,23 Vollkraftstellen für den Betrieb und die Wartung des Bikeparks Schmausenbuck zur Verfügung gestellt.
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Beim Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurden 5,00 Vollkraftstellen für die verstärkte und schnellere Beseitigung wilder Müllablagerungen, 4,00 Vollkraftstellen für die Abfallberatung, 2,00 Vollkraftstellen für die Ausweitung der IT-Kapazitäten und je 1,00 Vollkraftstellen für die Bereiche a) integriertes Managementsystem, b) Nachhaltigkeitsmanagement und Berichtswesen sowie c) Verwaltung und Abrechnung Wertstoffwirtschaft geschaffen, insgesamt somit 14,00 Vollkraftstellen.
Amt für Migration und Integration Von den 13,00 Vollkraftstellen für das Amt für Migration und Integration wurden 8,00 Vollkraftstellen für die Umsetzung des Gesetzes zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts zur Verfügung gestellt. 5,00 Vollkraftstellen wurden für aufenthaltsbegleitende Maßnahmen für Geflüchtete geschaffen.
Amt für Allgemeinbildende Schulen Von den 11,50 Vollkraftstellen für das Amt für Allgemeinbildende Schulen entfallen 11,00 Vollkraftstellen auf Lehrkräfte an Gymnasien und 0,50 Vollkraftstellen auf das Nürnberger MINT-Netzwerk.
Gesundheitsamt Die 11,00 Vollkraftstellen für das Gesundheitsamt verteilen sich wie folgt: 7, 00 Vollkraftstellen wurden für die Durchführung einer 2. Leichenschau, weitere 3,00 Vollkraftstellen aufgrund der Reform der Schuleingangsuntersuchung geschaffen. 1,00 Vollkraftstellen wurden für
A.2 Entwicklung und Vergleich der Vollkraftstellen und des Personalstands
Vorbemerkung: Lohngruppen ausgewiesen wurden. Nicht enthalten Bereits zum Haushaltsjahr 2013 wurde der Stellenplan sind in der folgenden Tabelle die bei PA für das Produkt in einen Teil A und einen Teil B aufgeteilt. Im Teil A „Stellenplanteil B und Nachwuchskräfte“ ausgewiesefinden sich die Planstellen, die zur Aufgabenerfüllung nen 170,20 Vollkraftstellen. benötigt werden und im Stellenschaffungsverfahren im Rahmen der Haushaltsberatungen zu diesem Zweck Ebenso wie die Anzahl der Vollkraftstellen wurde auch geschaffen wurden. Der Teil B des Stellenplans enthält der Personalstand ohne die Beschäftigten des Klini- Planstellen, die früher aus personalwirtschaftlichen kums und des Staatstheaters, aber einschließlich der Gründen überplanmäßig zur Verfügung gestellt worden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eigenbetriebe erwaren. Er wird vom Personalamt bewirtschaftet. mittelt. Außerdem beziehen sich alle Personalstände jeweils auf die Zahl der vollbeschäftigten wie auch teil- Seit der Umstellung auf den Produkthaushalt zum zeitbeschäftigten Personen. Soweit nichts anderes ver- Stichtag 01.01.2014 werden die Planstellen den defi- merkt ist, werden die zu ihrer Ausbildung beschäftigten nierten Produkten zugeordnet. Für die Ermittlung der Personen (Anwärter/innen, Auszubildende, Praktikan- Gesamtzahl der Vollkraftstellen wird daher neben den ten/Praktikantinnen) und die nebenberuflich bzw. ge- Stellen aus dem Stellenplan Teil A nur noch ein Teil der ringfügig Beschäftigten nicht vom Personalstand er- Stellen aus dem Teil B des Stellenplans, nämlich die fasst. Stichtag der folgenden Zahlen ist grundsätzlich sog. dauerhaften personalwirtschaftlichen Zuweisun- der 1. Januar (Vollkraftstellen) bzw. der 31. Dezember gen (Stellenplannummern xxx.91xx) im Umfang von des vorangegangenen Jahres (Personalstand). 53,31 Vollkraftstellen und beim Amt für Allgemeinbildende Schulen sowie beim Amt für Berufliche Schulen Bei der Betrachtung der Tabellen ist zu berücksichtidie Krankheitsvertretung für Lehrkräfte im Umfang von gen, dass in der Zahl der Vollkraftstellen die zum 36,27 Vollkraftstellen berücksichtigt. 01.01.2024 neu geschaffenen Stellen bereits enthalten sind. Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen Außerdem sind in der Gesamtzahl die geschäftsbe- können die zum 01.01. eines Kalenderjahres neu gereichs-/referatsübergreifenden Ansätze (92,50 Voll- schaffenen Vollkraftstellen erst nach der Genehmigung kraftstellen) und in der Zahl für 2017 zusätzlich 12,80 des Haushalts im Laufe des ersten Halbjahres besetzt Vollkraftstellen enthalten, die wegen fehlender Überlei- werden. Das Personal für die „neuen“ Stellen ist daher tungsbeschlüsse noch nicht in die Entgeltgruppensys- in den nachfolgenden Tabellen noch nicht berücksichtematik des TVöD überführt werden konnten und des- tigt. halb im Stellenplan noch nach den alten Vergütungs-/
| Vollkraftstellen | Personalstand | Beamtinnen und Beamte | Tarifbeschäftigte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalstand | Personalstand | ||||||
| 11.724,30 | 12.402 | 3.132 | 9.270 | ||||
| 11.552,86 | 12.423 | 3.088 | 9.335 | ||||
| 11.332,44 | 12.299 | 3.082 | 9.217 | ||||
| 11.063,41 | 12.052 | 3.052 | 9.000 | ||||
| 10.767,00 | 11.689 | 3.002 | 8.687 | ||||
| 10.591,47 | 11.407 | 2.943 | 8.464 | ||||
| 10.231,32 | 11.188 | 2.928 | 8.260 | ||||
| 10.036,86 | 10.945 | 2.911 | 8.034 | ||||
| 9.835,04 | 10.681 | 2.847 | 7.834 | ||||
| 9.632,66 | 10.336 | 2.853 | 7.483 |
Gegenüber dem letzten Berichtszeitraum hat sich Der Vergleich des Personalstandes mit der Zahl der nach dieser Tabelle die Zahl der Vollkraftstellen um Vollkraftstellen kann als Indikator für den Umfang der 171,44 erhöht. Die Differenz zum Wert auf Seite 5 Teilzeitarbeit bei der Stadt Nürnberg dienen. (plus 171,94 Vollkraftstellen) beruht auf den unterschiedlichen Werten für den Stellenplan Teil B beim Personalamt (2024 um 0,50 Vollkraftstellen höher als 2023). Der Personalstand ist um 21 Personen gesunken.
A.3 Verteilung der Beschäftigtengruppen auf die Geschäftsbereiche, Referate und Eigenbetriebe
| Vollkraft- stellen | Personal- stand | Beamtinnen | Tarif- beschäftigte | nachrichtlich | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| und Beamte | ||||||
| Personalstand | Personalstand | dauerhafte personalwirt- schaftliche Zuweisungen | ||||
| 174,97 | 198 | 60 | 138 | 0,50 | ||
| 665,73 | 698 | 245 | 453 | 3,92 | ||
| 605,84 | 891 | 47 | 844 | 6,92 | ||
| 821,44 | 771 | 473 | 298 | 2,77 | ||
| 754,82 | 754 | 266 | 488 | 4,53* | ||
| 513,92 | 515 | 75 | 440 | 4,36 | ||
| 1.907,70 | 2.110 | 1.435 | 675 | 5,65 | ||
| 2.704,75 | 3.062 | 212 | 2.850 | 13,41 | ||
| 682,51 | 665 | 107 | 558 | 5,56 | ||
| 239,72 | 228 | 88 | 140 | 0,44 | ||
| 2.560,40 | 2.510 | 124 | 2.386 | 5,25 | ||
| insgesamt | 11.631,80 | 12.402 | 3.132 | 9.270 | 53,31 |
* )inklusive 0,31 VK aus dem Stellenpool für die Gesamtstadt
Die Tabelle zeigt die Verteilung der Vollkraftstellen In der Zahl der Vollkraftstellen sind die dauerhaften perbzw. der Beschäftigten auf die Geschäftsbereiche und sonalwirtschaftlichen Zuweisungen enthalten, beim Referate entsprechend der organisatorischen Zuord- Referat für Schule und Sport zusätzlich 36,27 Vollkraftnung der Dienststellen. Stichtag ist der 01.01.2024 stellen für Krankheitsvertretungen bei Lehrkräften. (Vollkraftstellen) bzw. der 31.12.2023 (Personalstand). Letztere sind jeweils direkt den einzelnen Schulen zu- Beamtenanwärter/innen und Auszubildende sind nicht geordnet und daher hier nicht separat ausgewiesen. berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wurden Jugendamt. Da dem Stellenplan für den Referatsbe- die Stellen, die für gesamtstädtische Zwecke aus- reich im Berichtszeitraum auch Stellen(anteile) entgewiesen wurden (zentrale Ansätze, insgesamt nommen wurden, errechnet sich im Vergleich zum Vor- 92,50 Vollkraftstellen), jahr per Saldo ein Plus von 45,77 Vollkraftstellen (pro- die beim Personalamt unter dem Produkt „Stellen- zentualer Zuwachs 1,69%). planteil B und Nachwuchskräfte“ ausgewiesenen Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters Stellen (insgesamt 170,20 Vollkraftstellen). Hierbei Im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters ergibt sich handelt es sich um Stellen, die im gesamtstädtieine Differenz zum Vorjahr von plus 36,43 Vollkraftstelschen Interesse und/oder aus sozialen Erwägunlen. Hauptgrund sind die Stellenschaffungen im Gegen zentral bei PA bewirtschaftet werden. schäftsbereich von 35,43 Vollkraftstellen, sowie die Zuweisung von 0,50 Vollkraftstellen für einen Digitalkoor- In fast allen Geschäftsbereichen/Referaten und bei den dinator/eine Digitalkoordinatorin. Die prozentuale Ver- Eigenbetrieben sind im Vergleich zum Vorjahr zum Teil änderung beträgt plus 4,43%. erhebliche Zuwächse zu verzeichnen. Hier machen sich die Stellenschaffungen zum Haushalt 2024, von Eigenbetriebe denen alle Bereiche in unterschiedlichem Maße profi- Die Stellenschaffungen zum Haushalt 2024 sind auch tieren, bemerkbar. Eine Ausnahme bildet der Geder Grund für den Zuwachs bei den Eigenbetrieben schäftsbereich des Oberbürgermeisters der einen (plus 29,49 Vollkraftstellen). Vor allem die Schaffungen Rückgang aufweist. für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (14,48 Vollkraftstellen) und den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Die vier Bereiche mit den nominal größten Verände- Nürnberg (14,00 Vollkraftstellen) schlagen hier zu Burungen sind das Direktorium Bürgerservice, Digitales che. und Recht, der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters, das Referat für Jugend, Familie und Soziales und Der prozentuale Anstieg bei den Eigenbetrieben fällt die Eigenbetriebe. aufgrund der hohen Zahl an Vollkraftstellen in diesem Bereich mit 1,15% vergleichsweise niedrig aus. Die vier Bereiche mit den prozentual größten Verän- Dagegen ist der prozentuale Anstieg beim Referat für derungen sind der Geschäftsbereich des Oberbürger- Umwelt und Gesundheit mit 2,23% bei einem Plus von meisters, das Direktorium Bürgerservice, Digitales und 11,48 Vollkraftstellen relativ hoch. Dies liegt darin be- Recht, der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters sogründet, dass es sich hier um ein kleines Referat hanwie das Referat für Umwelt und Gesundheit. delt, bei dem bereits eine niedrige nominale Erhöhung der Vollkraftstellen zu einem hohen prozentualen An- Nachfolgend wird auf einige Besonderheiten in den gestieg führt. nannten Geschäftsbereichen und Referaten eingegan- Im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters, im Plagen: nungs- und Baureferat, im Wirtschafts- und Wissen- Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters schaftsreferat und bei den Eigenbetrieben sowie mini- Im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ist im mal im Referat für Finanzen, Personal und IT übersteigt Vergleich zum Vorjahr ein Minus zu verzeichnen. Zwar die Zahl der Vollkraftstellen die der Beschäftigten. wurden im Geschäftsbereich zum Haushalt 2024 3,50 Ein Grund ist auch hier, dass die zum 01.01.2024 neu Vollkraftstellen geschaffen, da jedoch gleichzeitig Stelgeschaffenen Vollkraftstellen in der obigen Tabelle belen weggefallen sind, errechnet sich ein Minus von 3,42 reits enthalten sind, das Personal für diese Stellen aber Vollkraftstellen (minus 1,95%). noch nicht. Insoweit wird auf die Ausführungen auf Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht Seite 8 verwiesen. Außerdem waren zum Stichtag 01.01.2024 in den genannten Bereichen weitere Stel- Für den Bereich des Direktoriums Bürgerservice, Digilen unbesetzt. tales und Recht ergibt sich ein Zuwachs von 19,54 Vollkraftstellen. Hauptursache sind Stellenschaffungen im Nach wie vor sind die meisten Mitarbeiterinnen und Mit- Umfang von 19,50 Vollkraftstellen. Der prozentuale Zu- arbeiter in den Geschäftsbereichen der Referate IV wachs beträgt 2,94%. (Schule und Sport) und V (Jugend, Familie und Soziales) sowie bei den Eigenbetrieben beschäftigt. Referat für Jugend, Familie und Soziales Insgesamt wurden im Bereich des Referats 47,54 Vollkraftstellen geschaffen. Zum größten Teil handelt es sich um Stellenschaffungen für das Sozialamt und das
A.4 Aufteilung der Vollkraftstellen nach Fach- und Berufsgruppen
Folgende Stellen waren zum Stand 01.01.2024 im Stel- Kurz erklärt: lenplan keiner Fach- oder Berufsgruppe zugeordnet Als Fach- bzw. Berufsgruppe bezeichnet man eine und blieben in den nachfolgenden Tabellen daher un- Gruppe von Berufen mit bestimmten gemeinsamen (Tätigkeits)Merkmalen. Im Beamten- und im ehemali- berücksichtigt: gen Angestelltenbereich spricht man von Fachgrup- 170,20 Vollkraftstellen, die beim Personalamt unter pen, im ehemaligen Arbeiterbereich von Berufsgrup- „Stellenplanteil B und Nachwuchskräfte“ ausgewiepen. sen sind. 60,72 weitere Vollkraftstellen. Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um dauerhafte perso- Von den insgesamt 11.894,50 Vollkraftstellen entfallen nalwirtschaftliche Zuweisungen aus dem Stellen- 3.037,99 Vollkraftstellen (25,54%) auf Beamtinnen und planteil B. Beamte und 8.856,51 Vollkraftstellen (74,46%) auf Tarifbeschäftigte. Die Anteile haben sich im Vergleich Die übrigen Stellen waren den Fach- und Berufsgrupzum Vorjahr (Beamtinnen und Beamte 2.995,46 Vollpen wie folgt zugeordnet: kraftstellen, 25,55%, Tarifbeschäftigte 8.727,10 Vollkraftstellen, 74,45%) kaum verändert.
Aufteilung der Vollkraftstellen nach Fachgruppen
| Beamtinnen und Beamte | Tarifbeschäftigte | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fachgruppen | Vollkraftstellen | Anteil | Vollkraftstellen | Anteil | ||||
| Allgemeiner Verwaltungsdienst | 885,97 | 29,65% | 2.233,68 | 31,81% | ||||
| Technischer Dienst | 161,70 | 5,41% | 1.040,41 | 14,81% | ||||
| Lehrkräfte und Dozenten | 1.323,22 | 44,29% | 251,55 | 3,58% | ||||
| Verwaltungstechnischer Dienst | 19,50 | 0,65% | 194,04 | 2,76% | ||||
| Betriebstechnischer Dienst | 13,00 | 0,44% | 311,38 | 4,43% | ||||
| Sozialdienst | 2,00 | 0,07% | 2.345,80 | 33,40% | ||||
| Feuerwehr | 464,00 | 15,53% | 104,80 | 1,49% | ||||
| Medizinischer/Veterinärdienst | 9,00 | 0,30% | 75,03 | 1,07% | ||||
| Kommunale Wahlbeamte | 9,00 | 0,30% | 0,00 | 0,00% | ||||
| Sonstige Dienste | 100,46 | 3,36% | 466,18 | 6,64% | ||||
| insgesamt | 2.987,85 | 100,00% | 7.022,87 | 100,00% |
Aufteilung der Vollkraftstellen nach Berufsgruppen
| Tarifbeschäftigte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Berufsgruppen | Vollkraftstellen | Anteil | ||
| Bau | 110,00 | 6,66% | ||
| Metall | 119,96 | 7,26% | ||
| Gartenbau/Landwirtschaft/Holz | 233,35 | 14,12% | ||
| Kfz/Verkehr | 270,50 | 16,37% | ||
| Reinigung | 470,62 | 28,47% | ||
| Gesundheitsdienst | 88,48 | 5,35% | ||
| Elektro | 114,50 | 6,93% | ||
| Sonstige Berufsgruppen inkl. Nahrungsmittel und Textil | 245,45 | 14,85% | ||
| insgesamt | 1.652,86 | 100,00% |
Durch die Zuordnung der neu geschaffenen Stellen zu Bei den übrigen Fachgruppen und Berufsgruppen erden einzelnen Fach- und Berufsgruppen verschieben geben sich nur kleinere (unter 0,10 Prozentpunkte) sich die prozentualen Anteile der Vollkraftstellen. Einen oder gar keine Veränderungen. gewissen Anteil machen auch die zum Haushalt 2024 vorgenommenen Stellenanpassungen (Ausweisung Im Beamtenbereich stellen die Lehrkräfte nach wie vor von ehemaligen Stellen für Beamtinnen und Beamte die größte Gruppe, gefolgt vom Allgemeinen Verwalals Stellen für Tarifbeschäftigte und umgekehrt) aus. tungsdienst und der Feuerwehr. Bei den Tarifbeschäf- Bei nahezu allen Fach- und Berufsgruppen ergeben tigten sind die meisten Stellen den Fachgruppen „Sozisich im Vergleich zum Vorjahr Abweichungen. aldienst“, „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und „Technischer Dienst“ sowie der Berufsgruppe „Reinigung“ Im Beamtenbereich gibt es größere Verschiebungen in zugeordnet. den Fachgruppen Allgemeiner Verwaltungsdienst (plus 0,34 Prozentpunkte, Technischer Dienst (minus 0,23 Prozentpunkte) und Lehrkräfte und Dozenten (minus 0,15 Prozentpunkte).
Bei den Tarifbeschäftigten gibt es größere Veränderungen zum Vorjahr in den Fachgruppen Allgemeiner Verwaltungsdienst (plus 0,43 Prozentpunkte), Sozialdienst (minus 0,46 Prozentpunkte) und Feuerwehr (plus 0,23 Prozentpunkte).
Bei den nachfolgenden Berufsgruppen ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr von mindestens 0,15 Prozentpunkten: Gartenbau/Landwirtschaft/Holz plus 0,22 Prozentpunkte, Kfz/Verkehr plus 0,15 Prozentpunkte, Sonstige Berufsgruppen minus 0,34 Prozentpunkte.
A.5 Differenzierung der Vollkraftstellen nach Qualifikationsebenen, Besoldungsgruppen und
Entgeltgruppen
Vorbemerkung: Die beim Personalamt unter „Stellenplanteil B und Bei der nachfolgenden Differenzierung nach Nachwuchskräfte“ geführten Stellen (Beamtenbereich Qualifikationsebenen, Besoldungs- und Entgelt- 27,00 Vollkraftstellen, Beschäftigte TVöD VKA 127,20 gruppen ist zu beachten, dass doppelt bewertete Vollkraftstellen, Sozial- und Erziehungsdienst 16,00 Stellen bei der höheren Besoldungs-/Entgeltgruppe Vollkraftstellen) und die geschäftsbereichs-/referatsberücksichtigt wurden. übergreifenden Ansätze (Beamtenbereich inklusive der Beamtenstellen beim Klinikum und beim Staatstheater insgesamt 27,09 Vollkraftstellen, Beschäftigte TVöD VKA 90,50 Vollkraftstellen) wurden in den folgenden Tabellen nicht berücksichtigt.
Differenzierung nach Qualifikationsebenen (Beamtinnen und Beamte)
| Besoldungs- ordnung B/ Wahlbeamtinnen und -beamte | Qualifikations- ebene 4 (vormals: höherer Dienst) | Qualifikations- ebene 3 (vormals: gehobener Dienst) | Qualifikations- ebene 2 (vormals: mittlerer Dienst) | Qualifikations- ebene 1 (vormals: einfacher Dienst) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vollkraft- | Anteil | Vollkraft- stellen | Anteil | Vollkraft- stellen | Anteil | Vollkraft- stellen | Anteil | Vollkraft- stellen | Anteil |
| stellen | |||||||||
| 19,75 | 0,66% | 1.243,75 | 41,33% | 1.070,36 | 35,57% | 667,13 | 22,17% | 8,00 | 0,27% |
| 19,00 | 0,64% | 1.233,72 | 41,59% | 1.056,64 | 35,62% | 647,60 | 21,83% | 9,50 | 0,32% |
| 17,00 | 0,58% | 1.210,85 | 41,30% | 1.039,58 | 35,46% | 654,83 | 22,34% | 9,50 | 0,32% |
| 19,00 | 0,65% | 1.202,90 | 41,27% | 1.027,65 | 35,26% | 655,74 | 22,50% | 9,50 | 0,32% |
| 18,00 | 0,62% | 1.189,09 | 41,17% | 1.019,54 | 35,30% | 652,48 | 22,59% | 9,00 | 0,31% |
| 16,00 | 0,56% | 1.185,30 | 41,52% | 1.004,57 | 35,19% | 640,02 | 22,42% | 9,00 | 0,31% |
| 15,00 | 0,53% | 1.174,46 | 41,30% | 1.012,19 | 35,59% | 633,27 | 22,27% | 9,00 | 0,31% |
| 17,00 | 0,60% | 1.167,13 | 41,35% | 996,43 | 35,30% | 632,00 | 22,39% | 10,00 | 0,36% |
| 17,00 | 0,61% | 1.136,02 | 40,94% | 984,11 | 35,47% | 627,48 | 22,62% | 10,00 | 0,36% |
| 17,00 | 0,62% | 1.134,21 | 41,35% | 960,90 | 35,03% | 620,71 | 22,63% | 10,00 | 0,37% |
Der Vergleich der absoluten Zahlen der Jahre 2023 und Bei den Stellen der Qualifikationsebene 1 handelt es 2024 zeigt größere Veränderungen bei den Beamten- sich um Stellen für Messgehilfen/Messgehilfinnen beim stellen der Qualifikationsebenen 2 (plus 19,53 Vollkraft- Amt für Geoinformation und Bodenordnung (8,00 Vollstellen), 3 (plus 13,72 Vollkraftstellen) und 4 (plus 10,03 kraftstellen). Weitere 1,50 Vollkraftstellen, die bisher Vollkraftstellen). der Qualifikationsebene 1 zugeordnet waren, wurden aufgrund geänderten Aufgabenzuschnitts neu bewertet Die Zuwächse in den Qualifikationsebenen 2, 3 und 4 und sind nun Stellen der Qualifikationsebene 2. beruhen zum Teil darauf, dass ehemalige Stellen für Tarifbeschäftigte nun mit Beamtinnen/Beamten besetzt Anmerkung: sind und deshalb im Stellenplan entsprechend anzu- Das Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht ist passen waren. Daneben wurden zum Haushalt 2024 organisatorisch im Geschäftsbereich des Oberbürgerauch einige Beamtenstellen der Qualifikationsebenen meisters verortet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit 2, 3 und 4 geschaffen bzw. in geringem Umfang Stellen werden die auf das Direktorium entfallenden Stellen in in die Qualifikationsebenen 2, 3 und 4 gehoben. den nachfolgenden Übersichten jedoch gesondert ausgewiesen. Per Saldo ergibt dies die Erhöhungen um 19,53, 13,72 bzw. 10,03 Vollkraftstellen in den Qualifikationsebenen 2, 3 und 4.
In vielen Geschäftsbereichen/Referaten hat sich in den Qualifikationsebenen 2, 3 und 4 die Zahl der Beamtenstellen im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Die größten Zuwächse gibt es in der Qualifikationsebene 2 im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (plus 10,10 Vollkraftstellen), in der Qualifikationsebene 3 im Referat für Umwelt und Gesundheit (plus 4,95 Vollkraftstellen) und in der Qualifikationsebene 4 im Referat für Schule und Sport (plus 13,00 Vollkraftstellen).
Rückgänge sind in den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbereichen/Referaten zu verzeichnen:
In der Qualifikationsebene 2: im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters im Referat für Finanzen, Personal und IT im Planungs- und Baureferat im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat bei den Eigenbetrieben
In der Qualifikationsebene 3: im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin Im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters im Referat für Jugend, Familie und Soziales im Planungs- und Baureferat im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat
In der Qualifikationsebene 4: im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin im Referat für Finanzen, Personal und IT im Planungs- und Baureferat im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat
Differenzierung nach Besoldungsgruppen
| Beamtinnen und Beamte | ||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vollkraft- stellen | Wahl- be- amte | B3 | B2 | A16 | A15 | A14 | A13/ A14 | A13 | A12 | A11 | A10 | A9/ A10 | A9 | A8 | A7 | A6/ A7 | A6 | A5/ A6 | A5 | A4/ A5 | ||
| 49,12 | 1,00 | 4,00 | 4,00 | 0,17 | 6,80 | 3,00 | 4,20 | 8,01 | 7,58 | 2,00 | 6,86 | 1,50 | ||||||||||
| 223,36 | 1,00 | 0,75 | 3,00 | 14,75 | 7,00 | 24,23 | 3,00 | 14,64 | 31,57 | 13,80 | 32,70 | 18,35 | 35,56 | 19,30 | 3,71 | |||||||
| 43,53 | 1,00 | 1,00 | 3,00 | 1,00 | 3,00 | 1,00 | 1,00 | 3,28 | 3,00 | 8,00 | 10,34 | 4,50 | 3,41 | |||||||||
| 491,81 | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 5,00 | 1,00 | 4,00 | 8,00 | 10,71 | 24,50 | 32,00 | 2,00 | 147,10 | 137,50 | 117,00 | ||||||||
| 250,90 | 1,00 | 1,00 | 3,00 | 10,00 | 3,50 | 26,99 | 12,00 | 40,21 | 51,94 | 14,26 | 47,18 | 4,00 | 19,05 | 13,27 | 3,50 | |||||||
| 65,01 | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 5,50 | 2,07 | 9,00 | 2,00 | 9,00 | 13,81 | 8,50 | 4,00 | 1,00 | 4,00 | 3,00 | 0,13 | |||||||
| 1.369,96 | 1,00 | 24,00 | 224,50 | 5,00 | 782,78 | 134,00 | 25,00 | 145,93 | 8,00 | 1,00 | 7,50 | 8,50 | 2,75 | |||||||||
| 193,44 | 1,00 | 1,00 | 2,00 | 2,00 | 2,85 | 11,16 | 28,47 | 9,58 | 88,15 | 1,00 | 31,30 | 4,64 | 10,29 | |||||||||
| 105,19 | 1,00 | 3,00 | 6,00 | 6,00 | 7,83 | 12,00 | 19,15 | 29,71 | 4,50 | 8,50 | 3,50 | 2,00 | 2,00 | |||||||||
| 90,84 | 1,00 | 3,00 | 4,00 | 3,00 | 6,63 | 4,30 | 11,00 | 14,00 | 4,45 | 16,50 | 1,00 | 6,46 | 5,00 | 2,50 | 8,00 | |||||||
| 125,83 | 5,00 | 6,00 | 8,00 | 6,00 | 10,00 | 22,47 | 17,00 | 8,00 | 20,75 | 1,98 | 9,00 | 8,76 | 2,87 | |||||||||
| insgesamt | 3.008,99 | 9,00 | 2,00 | 8,75 | 43,00 | 284,75 | 36,74 | 879,26 | 192,15 | 168,54 | 368,22 | 98,09 | 243,36 | 177,43 | 271,07 | 187,47 | 31,16 | 8,00 |
Die höchste Zahl an Beamtenstellen weisen der Ge- Von den genannten 3 Bereichen mit den höchsten noschäftsbereich des 3. Bürgermeisters und das Referat minalen Veränderungen erreicht nur das Direktorium für Schule und Sport auf. Ursache sind die Feuerwehr- Bürgerservice, Digitales und Recht mit 5,91% einen beamten (am 01.01.2024: 464,00 Vollkraftstellen) und ähnlich hohen prozentualen Wert. die verbeamteten Lehrkräfte an den städtischen Schulen (am 01.01.2024: 1.242,58 Vollkraftstellen*). Dagegen sind die prozentualen Veränderungen im Referat für Schule und Sport mit seinem hohen Anteil an Die 3 Bereiche mit den größten nominalen Veränderun- verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trotz gen sind das Direktorium Bürgerservice, Digitales und hoher nominaler Zuwächse mit 1,35 % vergleichsweise Recht (plus 13,20 Vollkraftstellen), der Geschäftsbe- gering. reich des 3. Bürgermeisters (plus 9,60 Vollkraftstellen) und das Referat für Schule und Sport (plus 18,50 Voll- Im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters beträgt die kraftstellen). Bei den Eigenbetrieben verzeichnet der prozentuale Veränderung 1,95%. Servicebetrieb Öffentlicher Raum den größten Zuwachs an Beamtenstellen (plus 2,25 Vollkraftstellen).
Hauptgrund für die Zuwächse beim Referat für Schule _________________________________________ und Sport ist die Schaffung von Stellen für Lehrkräfte *) In dieser Zahl sind die zum Haushalt 2024 geschafan Gymnasien beim Amt für Allgemeinbildende Schu- fenen Stellen für Lehrkräfte an Gymnasien im Umfang len im Umfang von 11,00 Vollkraftstellen von 11,00 Vollkraftstellen enthalten. Diese waren zum Stichtag 01.01.2024 noch beim Amt für Allgemeinbil- Ein weiterer Grund ist, dass zahlreiche Stellen, die bis- dende Schulen verortet. her mit Tarifbeschäftigten besetzt waren, nun mit Beamtinnen und Beamten besetzt sind und entsprechend anzupassen waren.
Derartige Stellenanpassungen sind auch der Hauptgrund für den Zuwachs an Beamtenstellen im Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht.
Grund für den Zuwachs im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters ist die Schaffung von 12,00 Vollkraftstellen bei der Feuerwehr. Da gleichzeitig bisherige Beamtenstellen zum 01.01.2024 als Stellen für Tarifbeschäftigte ausgewiesen wurden, errechnet sich hier per Saldo ein Plus von 9,60 Vollkraftstellen.
Prozentual betrachtet weisen der Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (plus 8,04%), das Referat für Umwelt und Gesundheit (plus 12,48%), das Planungs- und Baureferat (minus 6,30%) und das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (minus 7,38%) die größten Veränderungen auf. Dies beruht auf der Tatsache, dass dort nur wenige verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, so dass sich bereits relativ geringe nominale Veränderungen prozentual stark auswirken.
Differenzierung nach Entgeltgruppen (ohne Sozial- und Erziehungsdienst)
| Tarifbeschäftigte (ohne Sozial- und Erziehungsdienst) | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vollkraft- stellen | AT | E 15 | E 14/15 | E 14 | E 13 | E 12 | E 11 | E 10 | E 9C | E 9B | E 9A | E 8 | E 7 | E 6 | E 5 | E 4 | E 3 | E 2UE | E 2 | E 1 | |||
| 124,68 | 3,00 | 3,00 | 7,95 | 18,30 | 18,15 | 24,82 | 12,90 | 1,10 | 7,40 | 4,00 | 10,34 | 6,52 | 2,00 | 5,00 | 0,20 | ||||||||
| 442,37 | 1,00 | 5,00 | 18,37 | 13,00 | 11,15 | 16,50 | 14,10 | 47,18 | 38,64 | 96,74 | 130,38 | 5,77 | 35,58 | 8,96 | |||||||||
| 545,14 | 2,00 | 10,00 | 16,00 | 57,55 | 7,64 | 34,22 | 44,38 | 27,00 | 106,13 | 24,10 | 35,04 | 41,48 | 40,68 | 45,28 | 23,15 | 4,04 | 26,45 | ||||||
| 329,63 | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 3,00 | 5,62 | 2,77 | 5,00 | 31,60 | 7,90 | 10,51 | 83,78 | 56,82 | 41,92 | 31,76 | 41,20 | 1,50 | 3,25 | ||||||
| 501,04 | 1,00 | 8,00 | 11,61 | 28,95 | 17,74 | 62,34 | 86,55 | 14,46 | 82,63 | 20,28 | 41,46 | 53,00 | 8,66 | 29,71 | 30,35 | 2,68 | 1,62 | ||||||
| 427,43 | 19,49 | 4,00 | 24,26 | 33,02 | 25,37 | 17,00 | 11,96 | 9,00 | 26,50 | 21,31 | 14,92 | 56,53 | 36,25 | 25,35 | 75,43 | 22,02 | 5,02 | ||||||
| 505,52 | 1,00 | 4,00 | 34,50 | 31,90 | 2,00 | 24,26 | 106,42 | 7,29 | 22,74 | 26,00 | 21,86 | 29,47 | 65,39 | 103,98 | 3,73 | 0,50 | 20,48 | ||||||
| 645,46 | 2,00 | 4,00 | 15,50 | 16,18 | 4,00 | 18,50 | 34,21 | 159,97 | 39,04 | 43,45 | 64,41 | 68,15 | 9,10 | 58,20 | 11,77 | 9,00 | 87,98 | ||||||
| 577,32 | 3,00 | 7,00 | 25,00 | 44,72 | 127,03 | 150,65 | 43,50 | 8,50 | 41,56 | 23,95 | 48,20 | 11,85 | 20,52 | 19,84 | 1,50 | 0,50 | |||||||
| 148,44 | 3,00 | 4,00 | 18,75 | 8,11 | 17,75 | 21,28 | 3,00 | 16,44 | 11,00 | 14,72 | 16,89 | 2,00 | 7,50 | 3,00 | 1,00 | ||||||||
| 2.088,56 | 4,00 | 4,00 | 18,00 | 28,28 | 96,34 | 127,50 | 48,07 | 43,36 | 106,39 | 188,74 | 199,30 | 131,02 | 325,49 | 158,92 | 376,88 | 157,71 | 11,50 | 49,56 | 13,50 | ||||
| insgesamt | 6.335,59 | 17,00 | 64,49 | 5,00 | 164,82 | 301,64 | 322,15 | 493,19 | 457,37 | 295,68 | 506,52 | 485,25 | 603,81 | 587,21 | 547,62 | 525,56 | 541,27 | 197,15 | 11,50 | 194,86 | 13,50 |
Die meisten Tarifbeschäftigten finden sich bei den Eigenbetrieben und hier wiederum – wie im Vorjahr beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten um 121,42 Vollkraftstellen erhöht. Primäre Ursache für den Zuwachs ist die zum Haushalt 2024 geschaffene Stellenkapazität für Tarifbeschäftigte im Umfang von rd. 140 Vollkraftstellen. Da gleichzeitig zahlreiche Planstellen, die bisher mit Tarifbeschäftigten besetzt waren, nun mit Beamtinnen und Beamten besetzt sind und daher im Stellenplan entsprechend anzupassen waren, errechnet sich per Saldo die genannte Erhöhung um 121,42 Vollkraftstellen.
Die 3 Bereiche mit den größten nominalen Zuwächsen zum Vorjahr sind der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (plus 26,83 Vollkraftstellen), das Referat für Jugend , Familie und Soziales (plus 32,37 Vollkraftstellen) und die Eigenbetriebe (plus 23,91 Vollkraftstellen). Bei den Eigenbetrieben verzeichnen der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg mit 14,00 Vollkraftstellen und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum mit 8,87 Vollkraftstellen die größten Zuwächse an Stellen für Tarifbeschäftigte.
Betrachtet man die Zuwächse nach Prozenten so liegen hier ebenfalls der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters mit 8,14% und das Referat für Jugend, Familie und Soziales mit 5,02% vorne. Die prozentuale Erhöhung bei den Eigenbetrieben beträgt dagegen nur 1,14%, was auf den hohen Anteil an Stellen für Tarifbeschäftigte bei den Eigenbetrieben zurückzuführen ist, wodurch sich auch höhere nominale Zuwächse prozentual nur wenig auswirken.
Ein Bereich mit einem hohen prozentualen Zuwachs bei gleichzeitig geringer nominaler Erhöhung ist das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (plus 8,48 Vollkraftstellen, plus 5,71%) Dies beruht auf der Tatsache, dass es sich um ein kleines Referat mit nur wenigen Tarifbeschäftigten handelt, so dass sich bereits geringe nominale Veränderungen prozentual stark auswirken.
Differenzierung nach S-Entgeltgruppen (Sozial- und Erziehungsdienst)
| Tarifbeschäftigte (Sozial- und Erziehungsdienst) | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vollkraft- stellen | S 18 | S 17 | S 16 | S 15 | S 14 | S 13 | S 12 | S 11B | S 11A | S 11 | S 10 | S 9 | S 8B | S 8A | S 8 | S 7 | S 6 | S 5 | S 4 | S 3 | S 2 | ||
| 1,17 | 0,20 | 0,97 | |||||||||||||||||||||
| 17,17 | 4,00 | 1,78 | 0,92 | 8,97 | 1,50 | ||||||||||||||||||
| 2,88 | 1,78 | 0,60 | 0,50 | ||||||||||||||||||||
| 15,48 | 0,30 | 0,50 | 1,00 | 9,43 | 4,25 | ||||||||||||||||||
| 32,22 | 6,49 | 15,31 | 10,42 | ||||||||||||||||||||
| 1.865,85 | 23,00 | 34,28 | 28,00 | 142,27 | 118,09 | 86,00 | 183,79 | 59,08 | 5,00 | 59,00 | 147,18 | 693,02 | 85,22 | 201,92 | |||||||||
| 0,44 | 0,26 | 0,18 | |||||||||||||||||||||
| 7,02 | 6,52 | 0,50 | |||||||||||||||||||||
| insgesamt | 1.942,23 | 23,30 | 40,82 | 28,00 | 145,43 | 118,09 | 86,00 | 207,75 | 89,58 | 5,00 | 59,00 | 148,68 | 703,44 | 85,22 | 201,92 |
Betrachtet man die Veränderungen zum Vorjahr, so ergibt sich folgendes Bild:
Im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 1,50 Vollkraftstellen (minus 8,03%). Im Referat für Umwelt und Gesundheit ist ebenfalls ein Rückgang um 1,50 Vollkraftstellen zu verzeichnen. Da es in diesem Referat weniger nach S-Entgeltgruppen bewertete Stellen gibt als im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin wirkt sich der gleiche nominale Rückgang hier prozentual stärker aus und beträgt 8,83%. Zuwächse sind im Referat für Jugend, Familie und Soziales (plus 11,22 Vollkraftstellen, plus 0,60%) sowie beim Eigenbetrieb NürnbergStift (plus 2,83 Vollkraftstellen, plus 40,31%) zu verzeichnen.
Wie bereits im Vorjahr sind die größten nominalen Zuwächse beim Referat für Jugend, Familie und Soziales zu verzeichnen. Dies hängt damit zusammen, dass die meisten Stellenschaffungen im Sozial- und Erziehungsdienst auf dieses Referat entfallen (11.82 Vollkraftstellen beim Jugendamt). Da gleichzeitig im Referatsbereich bei den S- Entgeltgruppen Stellen(anteile) weggefallen sind, errechnet sich per Saldo der Zuwachs von 11,22 Vollkraftstellen. Im Referat für Jugend, Familie und Soziales finden sich mit Abstand die meisten nach S-Entgeltgruppen bewerteten Vollkraftstellen (mehr als 1.860 Vollkraftstellen).
Bei der Betrachtung der prozentualen Veränderungen zeigt sich erneut, dass die Geschäftsbereiche/Referate mit nur wenigen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bzw. das NürnbergStift bei geringen Zubzw. Abgängen hohe prozentuale Veränderungen verzeichnen. Beim Referat für Jugend, Familie und Soziales dagegen wirkt sich der hohe nominale Zuwachs prozentual kaum aus.
Differenzierung nach P-Entgeltgruppen (Pflegekräfte)
| Tarifbeschäftigte (Pflegekräfte) | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Voll- kraft- stellen | P 16 | P 15 | P 14 | P 13 | P 12 | P 11 | P 10 | P 9 | P 8 | P 7 | P 6 | P 5/P 7 | P 5 | ||
| 6,00 | 2,00 | 1,00 | 3,00 | ||||||||||||
| 338,99 | 7,99 | 1,00 | 18,00 | 2,00 | 11,50 | 17,00 | 14,00 | 267,50 | |||||||
| insgesamt | 344,99 | 7,99 | 1,00 | 20,00 | 2,00 | 12,50 | 20,00 | 14,00 | 267,50 |
Nach P-Entgeltgruppen bewertete Stellen gibt es bei der Stadt Nürnberg nur beim Gesundheitsamt (6,00 Vollkraftstellen) und beim Eigenbetrieb NürnbergStift (338,99 Vollkraftstellen).
Im Vergleich zum Vorjahr ist ihre Gesamtzahl beim Gesundheitsamt um 0,50 Vollkraftstellen zurückgegangen. Grund ist der Wegfall von Stellenkapazität im Umfang von 0,50 Vollkraftstellen für eine Kinderkrankenschwester/einen Kinderkrankenpfleger.
Beim Eigenbetrieb NürnbergStift erhöhte sich die Stellenkapazität im Pflegebereich zum 01.01.2024 um 0,50 Vollkraftstellen. Grund ist eine Stellenschaffung in entsprechendem Umfang.
A.6 Führungsebenen
Bei der Stadt Nürnberg einschließlich der sechs Eigen- und „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“, jedoch ohne betriebe „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- die Lehrkräfte in Schulen, waren zum Stand 01.01.2024 berg“, „NürnbergStift“, „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt im Stellenplan ausgewiesen: Nürnberg“, „Frankenstadion Nürnberg“, „NürnbergBad“
| Abteilungsleitungen/ Bereichsleitungen Qualifikationsebene 3 | Abteilungsleitungen/ Bereichsleitungen Qualifikationsebene 4 | insgesamt |
|---|---|---|
| 54 | 130 | 184 |
| 53 | 126 | 179 |
| 52 | 122 | 174 |
| 53 | 122 | 175 |
| 58 | 113 | 171 |
| 64 | 113 | 177 |
| 62 | 115 | 177 |
| 58 | 113 | 171 |
Soweit Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter die Funk- In der Qualifikationsebene 4 hat sich die Zahl der Abtionen einer Abteilungsleitung wahrnehmen, sind sie in teilungs-/Bereichsleitungen um 4 auf 130 erhöht. Dies der obigen Tabelle entsprechend berücksichtigt. beruht zum einen auf dem Zugang aus der QE 3 (plus 2) und zum anderen darauf, dass zum 01.01.2024 beim In der Qualifikationsebene (QE) 3 waren 3 Stellen beim Amt für Kultur und Freizeit, beim Jugendamt und bei Jugendamt zum 01.01.2024 neu als Abteilungslei- der Wirtschaftsförderung Nürnberg je 1 Stelle neu als tungsstellen ausgewiesen. Gleichzeitig war je 1 Stelle Abteilungsleitungsstelle der QE 4 ausgewiesen wurde. beim Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht 1 Stelle beim Amt für Migration und Integration wurde und beim Bürgeramt Nord/Ost/Süd, die bisher als Ab- einer anderen Führungsebene zugeordnet und ist dateilungsleitung/Bereichsleitung in der QE 3 ausgewie- her bei der Auswertung nicht mehr zu berücksichtigen. sen war, zum Stichtag 01.01.2024 der QE 4 zuzurech- Per Saldo ergibt sich somit eine Erhöhung um 4 Stelnen. Per Saldo erhöht sich die Zahl der Abteilungs-/Be- len. reichsleitungen in der QE 3 damit um eine Stelle.
B Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind um 7,0 Mio. € geringer aus, was an der Besoldungserinsgesamt um 53,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ge- höhung der Beamten/-innen zum 01.12.2022 (+2,8 %) stiegen, gegenüber der Planung 2023 wurden hingegen lag, da diese im Abschluss 2022 komplett verarbeitet nur 5,8 Mio. € mehr aufgewendet. Bei den Personalauf- wurde.
wendungen für aktive Mitarbeitende liegt der Wert um
19,3 Mio. € über dem Vorjahreswert, jedoch um 1,6 Mio. Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für € unter dem Planwert 2023. Bei den Versorgungsauf- Aktive waren in 2023 fast gleich hoch wie das Ist des wendungen entstand eine Abweichung gegenüber dem Vorjahres (+0,4 Mio. €). Grund für die im Vergleich zum Plan 2023 in Höhe von 7,4 Mio. €, gegenüber dem Vor- Planwert relativ hohen Zuführungen 2023 waren deutlich jahr war die Abweichung mit 33,8 Mio. € deutlich höher. erhöhte Verhältniswerte von „ausgezahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger zu ausgezahlten Versorgungs- Personalaufwendungen: bezügen p.a.“. Dies ist für die Beihilferückstellungen re- Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbeson- levant, da sie sich als prozentualer Anteil (mittels obiger dere Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr bei Verhältniswerte) von den Pensionsrückstellungen erden Bezügen und Vergütungen i. H. v. 26,2 Mio. € ent- rechnen. standen. Der Anstieg gegenüber 2022 ist auf die steuerfreien Einmalzahlungen bei den Arbeitnehmern (1.240 € Versorgungsaufwendungen: im Juni 2023, jeweils 220 € von Juli bis Dezember für Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwiegend eine Vollkraftstelle) sowie die Besoldungserhöhung bei Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und den Beamten bzw. Lehrern (+2,8 % ab Dezember 2022) Beihilfen für Versorgungsempfänger. Die Zuführung zurückzuführen. zu den Pensionsrückstellungen erhöhte sich um 24,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg der Zufüh- Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge und rung in 2023 gegenüber dem Jahr 2022 hängt mit der Vergütungen jedoch um 9,0 Mio. € unter der dem Plan- Versorgungssteigerung ab Dezember 2022 (+2,8 %) zuwert für 2023. Bei der Ermittlung dieses Planwertes wur- sammen, die in 2023 volle Wirksamkeit entfaltet. den u.a. die Stellenschaffungen für 2023 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stellen konnten jedoch nicht voll- Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für ständig besetzt werden. Zudem waren gegenüber der die Versorgungsempfänger gab es ebenfalls eine deutli- Planung 2023 geringere Aufwendungen bei den Prakti- che Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert (+9,0 kanten zu verzeichnen. Mio. €). Auch hier macht sich bemerkbar (wie bei den Aktiven siehe oben), dass die Verhältniswerte von „aus- Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ be- gezahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger zu ausinhaltet im Wesentlichen die Veränderungen bei den gezahlten Versorgungsbezügen p.a.“, die maßgeblich Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rückstellungen für die Höhe der Beihilferückstellungen sind, in 2023 für nicht angetretenen Urlaub. Bei den Angestellten deutlich angestiegen sind. konnten wegen der befristeten Laufzeit des TV FlexAZ in 2023 keine neuen ATZ-Verträge mehr abgeschlossen Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu den werden. Dadurch kam es zu dem Effekt, dass es per Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mit- Saldo in 2022 noch eine Zuführung zur ATZ-Rückstel- arbeiter und Versorgungsempfänger zusammen, lung in Höhe von 1,5 Mio. € gab, in 2023 jedoch eine mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr 27,1 Mio. € und Auflösung der ATZ-Rückstellung von insg. 1,3 Mio. €. gegenüber dem Plan 2023 11,1 Mio. € mehr aufgewen- Bei den Urlaubsrückstellungen wurde per Saldo in 2023 det werden. eine Zuführung in Höhe von 0,4 Mio. € verbucht (Vorjahr: ebenfalls 0,4 Mio. €).
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für
aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem Vorjahr
| Ist 2023 | Plan 2023 | Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Personal- und Versorgungsaufwen- | 767.672.253,52 | 761.841.649,44 | 714.633.319,34 | |
| dungen | ||||
| Personalaufwendungen | 644.560.366,65 | 646.136.649,44 | 625.285.530,07 | |
| Bezüge und Vergütungen | 499.070.239,56 | 508.027.247,37 | 472.865.660,09 | |
| Bezüge Beamte | 95.473.762,02 | 92.870.561,95 | 91.276.256,74 | |
| Bezüge Beamte-Lehrkräfte | 90.851.292,00 | 90.509.728,96 | 87.232.017,30 | |
| Vergütungen Arbeitnehmer | 305.933.224,52 | 316.907.659,52 | 288.667.332,45 | |
| Weitere Vergütungen | 6.811.961,02 | 7.739.296,94 | 5.690.053,6 | |
| Beiträge Versorgungskassen | 22.488.900,59 | 22.411.000,00 | 22.315.473,44 | |
| AG-Anteile Sozialversicherung, | 62.360.710,14 | 60.584.848,63 | 61.533.049,48 | |
| Pauschale Lohnsteuer | ||||
| Beihilfen für Aktive | 11.979.340,07 | 9.599.999,92 | 10.445.078,87 | |
| Rückstellungen | 48.661.176,29 | 45.513.553,52 | 58.126.268,19 | |
| Sonstige Rückstellungen für | -900.566,71 | -255.000,00 | 1.934.600,19 | |
| Aktive | ||||
| Zuführung/Auflösung | 38.547.083,00 | 38.902.638,52 | 45.532.723,00 | |
| Pensionsrückstellung Aktive | ||||
| Zuführung/Auflösung | 11.014.660,00 | 6.865.915,00 | 10.658.945,00 | |
| Beihilferückstellung Aktive | ||||
| Versorgungsaufwendungen | 123.111.886,87 | 115.705.000,00 | 89.347.789,27 | |
| Versorgung Beamte und | 102.332.211,50 | 101.570.000,00 | 99.154.055,92 | |
| Lehrkräfte | ||||
| Versorgung Arbeitnehmer | 6.396.743,75 | 7.448.000,00 | 6.810.792,06 | |
| Beihilfen für Versorgungs- | 21.328.277,62 | 18.460.000,00 | 20.052.445,29 | |
| empfänger | ||||
| Neutralisation Versorgung/ | -129.130.076,50 | -126.639.500,00 | -125.140.135,03 | |
| Beihilfen | ||||
| Rückstellungen Versorgungs- | 122.184.730,50 | 114.867.000,00 | 88.470.631,03 | |
| empfänger | ||||
| Zuführ./Aufl. Pensionsrückst. | 93.567.114,35 | 98.492.000,00 | 68.901.325,05 | |
| Versorgung | ||||
| Zuführ./Aufl. Beihilferückst. | 28.617.616,15 | 16.375.000,00 | 19.569.305,98 | |
| Versorgung |
C Personal
Auch in den kommenden Jahren wird die Bewältigung des demografischen Wandels, die fortschreitende Digi- Personalgewinnung, Recruiting, Marketing talisierung und damit die verbundene, notwendige Qua- Geschäftsbereiche sowie Fach-/Berufsgruppen lifizierung sowie die Bindung des Personals an die Ar- Geschlecht beitgeberin Stadt Nürnberg im Fokus der Personalarbeit Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit) stehen. Entgeltform Im Jahr 2023 hat - wie im Vorjahr - der sich stetig ver- Führung schärfende Fach- und Arbeitskräftemangel zu einer Re- Alter duzierung der Bewerbungen geführt, auf die mit geeig- Ausländische Beschäftigte neten Maßnahmen zu reagieren war. Nachwuchskräfte Schwerbehinderte Beschäftigte Investitionen in Digitalisierung und Prozessoptimierung Krankenstandquote, Fehlzeiten werden auch im Personalbereich immer wichtiger, da sowohl die Personalgewinnung als auch die Personalbindung zusätzliche Anstrengungen erfordern. Die Auswertungen basieren auf dem Personalbestand zum Stichtag 31.12.2023. Die Personalstruktur wird im vorliegenden Bericht unter Berücksichtigung folgender Aspekte, Kriterien oder Zuordnungen analysiert:
C.1 Personalgewinnung
Das Online-Bewerbermanagementsystem („BeeSite“) hat
sich seit Ende 2019 als zentrales Instrument der Personal-
gewinnung etabliert und ermöglicht die fast vollständige di-
gitale Abwicklung von Stellenausschreibung, Bewerberver-
waltung und Bewerberauswahl.
vier Plakatkampagnen in der Innenstadt, Nürnber-
ger Stadtgebiet sowie an Schulen
intensive Pflege der Arbeitgeberprofile auf
- LinkedIn (9.213 Follower, Steigerung um 4.006
Follower)
- Xing/ Kununu (3.043 Follower / Kununu-Score
3,7 und Weiterempfehlungsrate von 66%)
- diversen Ausbildungsplattformen wie z. B. aus-
bildung.de, azubiyo (5.925 Besuche auf städti-
schen Ausbildungsanzeigen)
Messeauftritte bei 20 Job- bzw. Ausbildungsmes-
sen und Recruiting-Veranstaltungen
12 Schulbesuche als Unterrichtsvorträge (er-
reichte Schülerzahl ca. 430)
Werbemaßnahmen für die städtische Karrie-
reseite, die zu insgesamt 265.263 Besuchen im
Jahr 2023 geführt haben. Im Vergleich zu 2022 ein
Einbruch der Seitenaufrufe.
Durchführung einer Fotokampagne mit Mitarbei-
tenden
Bildschirmwerbung in U-Bahn / Bus und Straßen-
bahn sowie in ausgewählten EDEKA-Märkten
Allerdings hat die von 2019 bis 2021 zunächst deutlich ge-
stiegene Anzahl an Bewerbungen seit 2022 stark abge-
nommen. Insgesamt sind im Jahr 2023 16.655 Bewerbun-
gen (rund 1.800 intern und rund 14.700 extern) eingegan-
gen. Der Anteil an Bewerberinnen lag bei rund 51%. Es
sind bei den zu bearbeitenden Stellenbesetzungsverfahren
(Vakanzen) 1.077 Verfahren mit 1.590 einzelnen Stellen-
ausschreibungen zu verzeichnen. Von den 1.077 Stellen-
besetzungsverfahren
los, davon 25 auch nach der zweiten Ausschreibung und 9 nach mehrmaligen Ausschreibungen.
Rund 32% der Bewerberinnen und Bewerber wurden zu ei-
nem Vorstellungsgespräch eingeladen.
1.372 neue Mitarbeitende wurden im Wege des Direktein-
stiegs bei der Stadtverwaltung Nürnberg gewonnen.
Zusätzlich wurden u. a. für spezielle Zielgruppen beson-
dere Werbemaßnahmen durchgeführt. Dazu gehörten
Imageanzeigen bzw. Banner in analogen und digitalen
Hochschul-Magazinen für Studierende und rund 20 An-
zeigen zur Bewerbung unserer Ausbildungsangebote in
Schülerzeitungen, Jahrbüchern und Ausbildungsfüh-
rern. Zur Gewinnung von Lehrkräften gab es eine
Social-Media-Kampagne im März 2023 in LinkedIN.
Grundsätzlich stellt die rückläufige Entwicklung am Be-
werbermarkt mit anhaltendem Fachkräftemangel, der
sich zu einem grundsätzlichen Arbeitskräftemangel
ausgeweitet hat, eine enorm herausfordernde Zeit für
das Recruiting dar.
2023 wurden viele Maßnahmen fortgeführt, um die
Wahrnehmung der Stadt Nürnberg als attraktive Arbeit-
geberin zu stärken und auf einem hohen Niveau zu hal-
ten. Dazu gehörten zum Beispiel:
C.2 Personalstruktur
Am 31.12.2023 waren bei der Stadt Nürnberg 12.402 Nicht im Personalstand enthalten sind die zu ihrer Aus- (31.12.2022: 12.423) Mitarbeitende beschäftigt. Dieser bildung beschäftigten Personen (Anwärterinnen und Personalstand umfasst alle voll- und teilzeitbeschäftig- Anwärter, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktiten Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten. kanten), beurlaubte Mitarbeitende sowie Mitarbeitende, die sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, da diese nicht mehr aktiv beschäftigt sind.
Der Personalbestand ist erstmalig seit knapp einem Jahrzehnt leicht gesunken . Personal nach Geschäftsbereichen, Beschäftigtenstatus, Geschlecht und Arbeitszeit
Bei den einzelnen Geschäftsbereichen bzw. Eigenbetrieben waren die Berufsgruppen bzw. Männer und Frauen in folgendem Umfang vertreten:
| Personal- stand | Beamtinnen und Beamte | Tarifbeschäftigte | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts-be- reiche, Referate, Eigenbe- triebe | Männer | Frauen | Männer | Frauen | |||||
| Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | ||
| OBM inkl. GPR | 198 | 24 | 4 | 11 | 21 | 37 | 10 | 37 | 54 |
| BDR | 698 | 107 | 8 | 80 | 50 | 93 | 12 | 199 | 149 |
| 2.BM | 891 | 16 | 4 | 16 | 11 | 110 | 207 | 133 | 394 |
| 3.BM | 771 | 452 | 8 | 9 | 4 | 162 | 24 | 61 | 51 |
| Ref. I/II | 754 | 123 | 14 | 75 | 54 | 246 | 25 | 115 | 102 |
| Ref. III | 515 | 32 | 8 | 14 | 21 | 155 | 28 | 110 | 147 |
| Ref. IV | 2.110 | 512 | 124 | 323 | 476 | 218 | 77 | 113 | 267 |
| Ref. V | 3.062 | 68 | 11 | 68 | 65 | 333 | 201 | 945 | 1.371 |
| Ref. VI | 665 | 35 | 7 | 31 | 34 | 226 | 47 | 122 | 163 |
| Ref. VII | 228 | 49 | 4 | 24 | 11 | 57 | 6 | 47 | 30 |
| SUN | 424 | 13 | 2 | 1 | 3 | 250 | 49 | 51 | 55 |
| NüSt | 589 | 1 | 1 | 2 | 0 | 62 | 44 | 208 | 271 |
| ASN | 427 | 5 | 1 | 3 | 2 | 384 | 10 | 17 | 5 |
| NüBad | 96 | 0 | 0 | 0 | 1 | 44 | 24 | 12 | 15 |
| SÖR | 970 | 38 | 8 | 25 | 18 | 705 | 55 | 51 | 70 |
| FSN | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 1 |
| Gesamt | 12.402 | 1.475 | 204 | 682 | 771 | 3.085 | 819 | 2.221 | 3.145 |
Personal-
stand
Am 31.12.2023 waren demnach bei der Stadt Nürnberg 3.132 Beamtinnen und Beamte (davon 975 in Teilzeit) Der Anteil der weiblichen Beschäftigten am Personal und 9.270 Tarifbeschäftigte (davon 3.964 in Teilzeit) be- betrug damit 54,98% und ist damit erneut ganz leicht schäftigt. gesunken (2022: 55,24%, 2021: 55,37%, 2020: 55,22%, 2019: 55,09%, 2018: 54,46%). Differenziert nach Geschlecht sind dies 6.819 Mitarbeiterinnen (davon 3.916 in Teilzeit) und 5.583 Mitarbeiter (davon 1.023 in Teilzeit). Die Differenzierung des Geschlechts erfolgt dabei nach Frau/ Mann/ Divers.
Personal nach Fach- bzw. Berufsgruppen und Geschlecht
Die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten resultiert auch die vielmals veröffentlichte Aussage, können entsprechend ihrer Tätigkeit und Qualifikation dass gut jede/r Vierte bei der Stadt Nürnberg in der allsogenannten Fach- bzw. Berufsgruppen zugeordnet gemeinen Verwaltung arbeitet. werden. Der allgemeine Verwaltungsdienst umfasst dabei weiterhin den größten Bereich. Aus dieser Kennzahl
| Personalstand | Männer | Frauen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fach- / Berufsgruppen | ||||||
| Allgemeiner Verwaltungsdienst | 3.402 | 1.123 | 2.279 | |||
| Sozial- und Erziehungsdienst | 2.823 | 536 | 2.287 | |||
| Lehrkräfte und Dozentinnen/Dozenten | 1.711 | 718 | 993 | |||
| Gewerblicher Bereich | 1.745 | 1.445 | 300 | |||
| Technischer Dienst | 1.181 | 691 | 490 | |||
| Feuerwehr | 527 | 509 | 18 | |||
| Betriebstechnischer Dienst | 349 | 266 | 83 | |||
| Verwaltungstechnischer Dienst | 167 | 128 | 39 | |||
| Medizinischer/Veterinärdienst | 100 | 11 | 89 | |||
| Kommunale Wahlbeamte | 9 | 4 | 5 | |||
| Sonstige Dienste | 388 | 152 | 236 | |||
| Gesamt | 12.402 | 5.583 | 6.819 |
C.3 Teilzeitbeschäftigung
Die bei der Stadt Nürnberg angebotenen vielfältigen Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung werden sehr gut angenommen.
In der Auswertung sind alle Teilzeitbeschäftigungen enthalten, bei denen die individuelle Arbeitszeit weniger als die regelmäßige Arbeitszeit von 39 Wochenstunden (Tarifbeschäftigte) bzw. 40 Wochenstunden (Beamtinnen und Beamte) beträgt.
Entwicklung der Voll- und Teilzeitbeschäftigungen (2019 - 2023)
| Jahr | Vollzeit | Teilzeit | Teilzeitquote | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 7.463 | 4.939 | 39,82% | |||
| 2022 | 7.573 | 4.850 | 39,04% | |||
| 2021 | 7.571 | 4.728 | 38,44% | |||
| 2020 | 7.504 | 4.548 | 37,74% | |||
| 2019 | 7.410 | 4.279 | 36,61% |
Der Trend der vergangenen Jahre setzt sich mit einem Anstieg der Teilzeitquote auf 39,82% fort.
Entwicklung der Voll- und Teilzeitbeschäftigungen nach Geschlecht (2019 - 2023)
| Jahr | Vollzeit | Teilzeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer | Frauen | Männer | Frauen | |||
| 2023 | 4.560 | 2.903 | 1.023 | 3.916 | ||
| 2022 | 4.591 | 2.982 | 970 | 3.880 | ||
| 2021 | 4.579 | 2.992 | 910 | 3.818 | ||
| 2020 | 4.532 | 2.972 | 865 | 3.683 | ||
| 2019 | 4.496 | 2.914 | 754 | 3.525 |
Erkennbar ist ein Anstieg der Männer als auch der Frauen mit Teilzeitbeschäftigung, wobei sich die Quote in 2023 analog der vergangenen Jahre auf rund 20 % Männeranteil und rund 80 % Frauenanteil eingependelt hat.
C.4 Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen
Besoldungsgruppen aller Beamtinnen und Beamten und Verteilung auf Frauen und Männer sowie Teilzeitquote:
| Personalstand | Männer | Frauen | Teilzeitquote | Teilzeitquote | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer | Frauen | ||||||||||||||
| Besoldungs- | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr | |||||||
| gruppen | |||||||||||||||
| A5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | ||||||
| A6 | 59 | 24 | 2 | 29 | 4 | 8% | 0% | 13% | 28% | ||||||
| A7 | 248 | 180 | 2 | 29 | 37 | 0% | 4% | 56% | 46% | ||||||
| A8 | 227 | 157 | 6 | 35 | 29 | 4% | 3% | 45% | 49% | ||||||
| A9 | 276 | 197 | 6 | 62 | 11 | 3% | 3% | 15% | 13% | ||||||
| A10 | 317 | 123 | 17 | 97 | 80 | 12% | 11% | 45% | 44% | ||||||
| A11 | 300 | 117 | 26 | 66 | 91 | 18% | 15% | 58% | 58% | ||||||
| A12 | 159 | 78 | 12 | 34 | 35 | 13% | 14% | 51% | 49% | ||||||
| A13 | 608 | 238 | 52 | 155 | 163 | 18% | 17% | 51% | 52% | ||||||
| A14 | 621 | 196 | 64 | 102 | 259 | 25% | 25% | 72% | 73% | ||||||
| A15 | 256 | 126 | 15 | 55 | 60 | 11% | 11% | 52% | 50% | ||||||
| A16 | 42 | 27 | 1 | 13 | 1 | 4% | 0% | 7% | 7% | ||||||
| B2 | 8 | 6 | 1 | 0 | 1 | 14% | 33% | 100% | 100% | ||||||
| B3 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | ||||||
| B5 | 5 | 1 | 0 | 4 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | ||||||
| B6 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | ||||||
| B8 | 2 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | ||||||
| B10 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | ||||||
| Gesamt | 3.132 | 1.475 | 204 | 682 | 771 |
Knapp 50 % der Beamtinnen und Beamten gehören wei- die Berufsgruppe der Lehrkräfte (rund 1.200 Personen) terhin den Besoldungsgruppen der 4. Qualifikationse- am stärksten vertreten ist. bene in A13-A16 (rund 1.500 Personen) an, wobei hier
Bei den Beamtinnen und Beamten der zweiten Qualifi- Den Besoldungsgruppen B5 bis B10 gehören die bezierungsebene (A5 bis A8) dominiert der Feuerwehrvoll- rufsmäßigen Stadträte und Stadträtinnen, die Bürgerzugsdienst (mit rund 500 Personen) gefolgt vom Verwal- meister und Bürgermeisterin sowie der Oberbürgertungsdienst. meister an.
Entgeltgruppen der Tarifbeschäftigten im Verwaltungsdienst und Verteilung auf Frauen und Männer sowie Teilzeitquote:
| Personal- stand | Männer | Frauen | Teilzeitquote | Teilzeitquote | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal- | Männer | Frauen | ||||||||||||||
| Entgelt- | stand | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr | |||||||
| gruppen | ||||||||||||||||
| E1 | 41 | 1 | 7 | 3 | 30 | 88% | 100% | 91% | 92% | |||||||
| E2 | 467 | 9 | 111 | 21 | 326 | 93% | 95% | 94% | 95% | |||||||
| E2 UE | 12 | 0 | 0 | 5 | 7 | 0% | 0% | 58% | 67% | |||||||
| E3 | 242 | 161 | 26 | 14 | 41 | 14% | 12% | 75% | 57% | |||||||
| E4 | 578 | 450 | 55 | 27 | 46 | 11% | 9% | 63% | 65% | |||||||
| E5 | 519 | 262 | 31 | 89 | 137 | 11% | 12% | 61% | 57% | |||||||
| E6 | 599 | 378 | 37 | 85 | 99 | 9% | 7% | 54% | 59% | |||||||
| E7 | 549 | 168 | 23 | 190 | 168 | 12% | 10% | 47% | 46% | |||||||
| E8 | 623 | 280 | 36 | 171 | 136 | 11% | 12% | 44% | 43% | |||||||
| E9a | 400 | 200 | 24 | 79 | 97 | 10% | 11% | 55% | 58% | |||||||
| E9b | 568 | 168 | 70 | 121 | 209 | 29% | 29% | 63% | 59% | |||||||
| E9c | 295 | 76 | 16 | 100 | 103 | 17% | 16% | 51% | 50% | |||||||
| E10 | 388 | 147 | 33 | 92 | 116 | 18% | 18% | 56% | 58% | |||||||
| E11 | 464 | 174 | 42 | 116 | 132 | 19% | 26% | 53% | 54% | |||||||
| E12 | 323 | 138 | 48 | 57 | 80 | 26% | 24% | 58% | 58% | |||||||
| E13 | 324 | 87 | 40 | 77 | 120 | 31% | 30% | 61% | 58% | |||||||
| E14 | 157 | 52 | 9 | 50 | 46 | 15% | 18% | 48% | 48% | |||||||
| E15 | 62 | 29 | 4 | 11 | 18 | 12% | 14% | 62% | 66% | |||||||
| E15 UE | 12 | 11 | 0 | 1 | 0 | 0% | 0% | 0% | 0% | |||||||
| Außer- | 4 | 2 | 0 | 2 | 0 | 0% | 25% | 0% | 75% | |||||||
| tariflich1 | ||||||||||||||||
| Gesamt | 6.627 | 2.793 | 612 | 1.311 | 1.911 |
1 Die Kategorie „Außertariflich“ umfasst Kräfte, deren Aufgaben außerhalb der Eingruppierungsmöglichkeiten der von der Stadt anzuwendenden Tarifverträge liegen, hier (im Vergleich zur EGr. E15 UE) B-Besoldung analog.
Entgeltgruppen der Tarifbeschäftigten weiterer Dienstleistungsbereiche und Verteilung auf Frauen und Männer sowie Teilzeitquote
in Pflege- und Betreuungseinrichtungen:
| Entgelt- grupen | Personal- stand | Männer | Frauen | Teilzeitquote Män- | Teilzeitquote Frauen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ner | ||||||||||
| Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr | |||
| P5 | 156 | 11 | 12 | 53 | 80 | 52% | 50% | 60% | 69% | |
| P6 | 42 | 5 | 3 | 21 | 13 | 38% | 0% | 39% | 0% | |
| P7 | 154 | 19 | 10 | 80 | 45 | 35% | 38% | 36% | 40% | |
| P8 | 10 | 2 | 0 | 5 | 3 | 0% | 0% | 38% | 43% | |
| P10 | 2 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0% | 0% | 100% | 0% | |
| P12 | 16 | 4 | 0 | 10 | 2 | 0% | 0% | 17% | 17% | |
| P14 | 7 | 1 | 0 | 4 | 2 | 0% | 0% | 33% | 33% | |
| Gesamt | 387 | 43 | 25 | 174 | 145 |
Personal-
stand
im Sozial- und Erziehungsdienst:
| Personal- stand | Männer | Frauen | Teilzeitquote Män- | Teilzeitquote | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ner | Frauen | |||||||||||||||||
| Entgelt- | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr | ||||||||||
| gruppen | ||||||||||||||||||
| S2 | 2 | 0 | 1 | 0 | 1 | 100% | 0% | 100% | 0% | |||||||||
| S3 | 258 | 26 | 9 | 114 | 109 | 26% | 27% | 49% | 46% | |||||||||
| S4 | 56 | 0 | 2 | 18 | 36 | 100% | 75% | 67% | 61% | |||||||||
| S8A | 933 | 96 | 75 | 314 | 448 | 44% | 44% | 59% | 56% | |||||||||
| S8B | 153 | 17 | 32 | 29 | 75 | 65% | 63% | 72% | 71% | |||||||||
| S9 | 45 | 7 | 1 | 17 | 20 | 13% | 17% | 54% | 43% | |||||||||
| S11A | 4 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0% | 0% | 50% | 50% | |||||||||
| S11B | 172 | 19 | 11 | 49 | 93 | 37% | 33% | 66% | 69% | |||||||||
| S12 | 203 | 33 | 25 | 39 | 106 | 43% | 53% | 73% | 75% | |||||||||
| S13 | 82 | 9 | 2 | 35 | 36 | 18% | 14% | 51% | 41% | |||||||||
| S14 | 104 | 9 | 4 | 30 | 61 | 31% | 40% | 67% | 70% | |||||||||
| S15 | 147 | 17 | 15 | 50 | 65 | 47% | 45% | 57% | 53% | |||||||||
| S16 | 26 | 3 | 0 | 12 | 11 | 0% | 0% | 48% | 45% | |||||||||
| S17 | 39 | 5 | 2 | 19 | 13 | 29% | 20% | 41% | 43% | |||||||||
| S18 | 26 | 7 | 1 | 9 | 9 | 13% | 0% | 50% | 47% | |||||||||
| N2 | 6 | 0 | 2 | 0 | 4 | 100% | 75% | 100% | 25% | |||||||||
| Gesamt | 2.256 | 249 | 182 | 736 | 1.089 |
2 Sonstige nebenberufliche Vergütung, z. B. nebenamtliche Lehrkraft, Wasseraufsicht bei NüBad.
Gesamtübersicht aller Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten:
| Gesamt | Männer | Frauen | Teilzeitquote Männer | Teilzeitquote | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauen | ||||||||||||||||
| Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr | |||||||||
| alle Tarifbe- schäftigten | 9.270 | 3.085 | 819 | 2.221 | 3.145 | 21% | 20% | 59% | 58% | |||||||
| Beamtinnen und | 3.132 | 1.475 | 204 | 682 | 771 | 12% | 12% | 53% | 53% | |||||||
| Beamte | ||||||||||||||||
| Gesamt | 12.402 | 4.560 | 1.023 | 2.903 | 3.916 |
alle Tarifbe-
schäftigten
Die Teilzeitquote ist bei Frauen und Männern im Bereich der Tarifbeschäftigen leicht gestiegen, bei den Beamtinnen und Beamten im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben.
C.5 Führungsebenen
| Führungsebene | Anzahl | Männer | Frauen | Frauen- | Teilzeit- | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| quote | quote | |||||
| Berufsmäßige Stadträte (Referen- tinnen und Referenten) mit Oberbürgermeister | 9 | 5 | 4 | 44% | 0% | |
| Leitungen (Dienststellen, Eigenbe- triebe) | 52 | 33 | 19 | 37% | 21% | |
| Leitungen (Schulen) | 22 | 12 | 10 | 45% | 14% | |
| Stellvertretungen der Leitungen ohne gleichzeitige Abteilungsleitung | 33 | 16 | 17 | 52% | 15% | |
| Stellvertretungen der Leitungen mit gleichzeitiger Abteilungsleitung | 39 | 24 | 15 | 39% | 21% | |
| Abteilungsleitungen | 155 | 78 | 77 | 50% | 35% | |
| Sachgebietsleitungen, Kita-Leitun- gen, Leitungen Kulturläden und ver- gleichbare Leitungskräfte | 594 | 256 | 338 | 57% | 36% | |
| Gesamt | 905 | 425 | 480 | 53% | 33% | 33% |
Die Frauenquote sowie die Teilzeitquote in den oberen Führungsebenen der Stadt Nürnberg hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur marginal verändert.
C.6 Altersstruktur
Analog der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ist das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Nürnberg mit Eigenbetrieben leicht gestiegen.
Das Durchschnittsalter am 31.12.2023 liegt rechnerisch bei 45,40 Jahren. Bisher ist es gelungen, Abgänge durch Renteneintritt und Ruhestandsversetzung durch jüngere Kräfte zu ersetzen. Da die altersbedingten Abgänge in den nächsten Jahren zunehmen werden, sind zusätzliche Anstrengungen zur Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich. Ein wichtiger Beitrag dazu ist nach wie vor die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften bei der Stadt Nürnberg sowie ein Fokus auf Marketing und Active Sourcing in der Personalgewinnung.
| Durchschnittsalter in Jahren | |||
|---|---|---|---|
| 2023 | 45,40 | ||
| 2022 | 45,34 | ||
| 2021 | 45,40 | ||
| 2020 | 45,57 | ||
| 2019 | 45,75 |
C.7 Ausländische Beschäftigte
Alle personellen Aktivitäten der Stadt Nürnberg orien- nach Auskunft des Deutschen Städtetags auch keine tieren sich an beruflich-fachlichen und dienstlichen An- valide statistische Datenbasis über den Anteil von Beforderungen. Weder im Rahmen des Einstellungsver- schäftigten mit Migrationshintergrund bei den kommufahrens noch während der Beschäftigung stellen Ab- nalen Arbeitgebern. stammung und Herkunft (z. B. ein Migrationshintergrund) einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers bzw. Die Staatsangehörigkeit von Bewerberinnen und Bevon Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein zulässiges werbern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird Differenzierungskriterium dar. regelmäßig als persönliches Merkmal erfasst. Die Zahl der ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Die Erfassung derartiger Merkmale durch die Arbeitge- der Stadt Nürnberg ist erneut 2023 im Trend der letzten ber ist deshalb grundsätzlich nicht zulässig. Die statisti- Jahre weiter gestiegen. sche Auswertung des Kriteriums „Migrationshintergrund“ ist deshalb nicht möglich. Unverändert gibt es
| Summe | Quote | insgesamt | EU-Staaten | Nicht-EU-Staaten | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer | Frauen | Männer | Frauen | Männer | Frauen | ||||||||||||
| 2023 | 777 | 6,27% | 243 | 534 | 120 | 250 | 123 | 284 | |||||||||
| 2022 | 747 | 6,01% | 233 | 514 | 120 | 236 | 113 | 278 | |||||||||
| 2021 | 705 | 5,73% | 226 | 479 | 119 | 226 | 107 | 253 | |||||||||
| 2020 | 687 | 5,70% | 222 | 465 | 126 | 230 | 96 | 235 | |||||||||
| 2019 | 608 | 5,20% | 198 | 410 | 119 | 192 | 79 | 218 |
Seit 2014 erfolgt im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeitender (inklusive Pflegedienst bei NüSt3) eine anonymisierte Abfrage zum Migrationshintergrund auf freiwilliger Basis.
Die Auswertung der freiwilligen Rückmeldungen ergab folgendes Ergebnis:
| Einstellungs- jahr | Eingestellte | Eingestellte ohne Migrations- hintergrund | keine auswertbaren Angaben | Anteil mit Migrations- hintergrund | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mit Migrations- | ||||||
| hintergrund | ||||||
| 2023 | 97 | 150 | 8 | 38,0% | ||
| 2022 | 100 | 167 | 13 | 35,7% | ||
| 2021 | 89 | 174 | 15 | 32,0% | ||
| 2020 | 179 | 314 | 33 | 34,0% | ||
| 2019 | 205 | 446 | 32 | 31,5% | ||
| 2018 | 188 | 445 | 18 | 29,7% |
Einstellungs-
jahr
2023 wurde auf Basis der vorliegenden Rückmeldungen mit 38,0% ein neuer Höchstwert bei der Einstellung von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund im Direkteinstieg erreicht.
Bei den Nachwuchskräften inklusive Pflegeberufe bei NüSt sowie Praktikanten und Praktikantinnen ergibt sich ein ähnliches Bild:
| Einstellungs- jahrgang | Eingestellte mit Migrations- hintergrund | Eingestellte ohne Migrations- hintergrund | keine auswertbaren Angaben | Anteil mit Migrations- hintergrund |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 108 | 176 | 10 | 36,7% |
| 2022 | 98 | 171 | 8 | 35,4% |
| 2021 | 117 | 263 | - | 30,8% |
| 2020 | 78 | 194 | - | 28,7% |
| 2019 | 134 | 236 | - | 36,2% |
| 2018 | 130 | 253 | - | 33,9% |
Die Stadt Nürnberg ist sich ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion beim Thema „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ bewusst. Zudem stellt die gezielte Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Ausbildungs- und Arbeitgebermarketings eine gute Möglichkeit dar, dem zukünftigen Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen. Dazu werden Maßnahmen zur zielgruppengerechten Ansprache unterschiedlicher Gruppen der Stadtgesellschaft laufend weiterentwickelt und angepasst.
3 Kräfte für den Pflegedienst werden durch NüSt eingestellt.
C.8 Ausbildung
Nachwuchsförderung durch Ausbildung
Die Stadt Nürnberg ist nach wie vor einer der größten Um die Gewinnung von ausreichend qualifiziertem Ausbildungsbetriebe in Nordbayern und nach der Lan- Nachwuchs zur Deckung der städtischen Bedarfe auch deshauptstadt München der zweitgrößte kommunale zukünftig sicherstellen zu können, richtet das Ausbil- Ausbildungsbetrieb in Bayern. Die Stadtverwaltung bil- dungsmarketing laufend den richtigen Mix zwischen alldet derzeit Nachwuchskräfte in 27 unterschiedlichen gemeinen und spezifischen Maßnahmen und auf die Ausbildungsberufen und in verschiedenen Ausbil- junge Zielgruppe (Generation Z) aus. Es ist jedoch festdungsformen (duale Ausbildung, duales Studium und zustellen, dass Suche und Auswahl von ausreichend Vorbereitungsdienst, Referendariat) aus. Nachwuchskräften für die Bedarfe der Stadtverwaltung zunehmend schwieriger werden. Seit Herbst 2021 werden in Kooperation mit der TH Nürnberg neue technische duale Studiengänge u. a. in der Fachrichtung Bauingenieurwesen und Elektrotechnik angeboten. In Kooperation mit der OHM Professional School, der Technischen Hochschule Nürnberg, bietet die Stadt Nürnberg seit 2021 den Masterstudiengang Public Management zur Weiterqualifizierung im Verwaltungsbereich an.
Ausbildungsverhältnisse
Im Jahr 2023 haben 226 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung angetreten:
| Einstellungen in | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungs- | 2023 | ||||||||||||
| verhältnisse | |||||||||||||
| ges. | weibl. | ges. | weibl. | ges. | weibl. | ges. | weibl. | ges. | weibl. | ||||
| Verwaltungsberufe | 99 | 57 | 97 | 56 | 98 | 70 | 98 | 60 | 108 | 59 | |||
| gewerbliche Berufe | 27 | 8 | 36 | 4 | 35 | 12 | 34 | 12 | 20 | 7 | |||
| technische Berufe | 19 | 2 | 28 | 8 | 21 | 4 | 44 | 10 | 27 | 6 | |||
| Pflege | 18 | 11 | 19 | 10 | 23 | 17 | 26 | 19 | 25 | 19 | |||
| PiA4 | 34 | 26 | 37 | 29 | 47 | 38 | 48 | 41 | 46 | 36 | |||
| Gesamt | 197 | 104 | 217 | 107 | 224 | 141 | 250 | 142 | 226 | 127 |
4 PiA: Praxisintegrierte Ausbildung zum/r Erzieher/in (ehemals OptiPrax).
C.9 Schwerbehinderte Beschäftigte
§ 154 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) verpflichtet alle öf- Die Stadt Nürnberg erfüllt die Pflichtquote i.H.v. 5% seit fentlichen und privaten Arbeitgeber auf wenigstens 5 vielen Jahren. Der Anteil der von schwerbehinderten v.H. der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu Menschen bei der Stadt Nürnberg besetzten Arbeitsbeschäftigen. plätze ist 2023 allerdings im Jahresdurchschnitt aufgrund der hohen Neueinstellungszahlen und etwas ge- Im Jahr 2023 konnte ein Anteil an schwerbehinderten sunkenem Personalbestand nochmals geringfügig ge- Bewerberinnen und Bewerbern von 5,19% sowie ein sunken: Anteil an neu eingestellten Menschen mit Schwerbehinderung von 2,82% verzeichnet werden.
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|
| Quote in v.H. | 10,28 | 10,06 | ||
| 9,83 |
Die Entwicklung der Arbeitsplatz- und Beschäftigtenzahlen stellt sich hierbei – jeweils angegeben zum Stichtag des 31.12. eines Jahres von 2021 - 2023 – wie folgt dar:
| Stich- | Arbeits- plätze | Beschäfti- gungssoll | Anzurechnende Beschäftigte | v.H.- Satz | unbesetzte Plätze | Abgabe | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tag | ||||||||||||||||
| 31.12 | ||||||||||||||||
| Anzahl | + Mehrfach- anrechnung | = Plätze | ||||||||||||||
| 2021 | 11.516 | 576 | 1.105 | 81 | 1.186 | 10,30 | -,- | -,- | ||||||||
| 2022 | 11.653 | 583 | 1.088 | 61 | 1.149 | 9,86 | -,- | -,- | ||||||||
| 2023 | 11.632 | 582 | 1.068 | 63 | 1.131 | 9,72 | -,- | -,- |
Arbeits-
plätze
Beschäfti-
gungssoll
Anzurechnende Beschäftigte
v.H.-
Satz
Die nach § 156 SGB IX für die Ermittlung der Aus- Ausführliche Informationen können dem regelmäßigen gleichsabgabe zu berücksichtigenden Arbeitsplätze Bericht über die Beschäftigungssituation schwerbehinentsprechen nicht den tatsächlichen Beschäftigtenzah- derter Menschen bei der Stadt Nürnberg im Personallen. Nicht gezählt werden zum Beispiel schwerbehin- und Organisationsausschuss (letzter Bericht in der Sitderte Auszubildende, kurzfristig Beschäftigte oder Be- zung vom 18.10.2022) entnommen werden. urlaubte, solange für diese eine Vertretung eingestellt ist sowie Stellen, auf denen schwerbehinderte Beschäftigte mit weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
C.10 Krankenstandquote, Fehlzeiten
Entwicklung der Fehlzeiten
Erfasst sind alle Krankheits-/Fehltage aller Beschäftigten (Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamten, ohne Nachwuchskräfte) auf der Basis von 365 Kalendertagen eines Jahres.
| Krankenstandquote | Fehltage | Personalstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Krankenstandquote | Fehltage | Personalstand | ||||
| 2023 | 7,69% | 348.229 | 12.402 | |||
| 8,08% | 366.475 | 12.423 | ||||
| 2021 | 6,21% | 278.746 | 12.299 | |||
| 6,49% | 285.492 | 12.052 | ||||
| 2019 | 6,51% | 277.988 | 11.689 |
Aufgrund der körperlichen Anforderungen (z. B. Heben Interkommunaler Vergleich und betriebliche Geund Tragen schwerer Gegenstände, Arbeiten im Freien, sundheitsförderung Lärm- oder Hitzebereich) fallen die krankheitsbedingten Fehlzeiten im ehemaligen Arbeiterbereich höher aus als Der Deutsche Städtetag hat zuletzt für 2023 eine Kranin anderen Beschäftigungsbereichen. Vor diesem Hin- kenstandquote von 8,36% in den unmittelbaren Mittergrund zeigt die Auswertung der Fehlzeitenstatistik gliedsstädten des Deutschen Städtetages ermittelt „erwartungsgemäß“, dass die Krankenstandquote in (2022: 8,89%, 2021: 7,28%, 2020:7,46%, 2019:7,33%). der Kernverwaltung mit 7,12% niedriger liegt als in den Eigenbetrieben mit 9,94%, in denen ein Großteil der Ar- Für Kommunen der Größenklasse I (mehr als 500.000 beiterinnen und Arbeiter beschäftigt ist. Einwohner/innen), zu der auch die Stadt Nürnberg gehört, lag die Krankenstandquote bei 8,77% (2022: Die jährlich von der AOK im Rahmen des Betrieblichen 9,28%, 2021: 7,46%, 2020: 7,91%, 2019: 7,80%) und Gesundheitsmanagements zur Verfügung gestellten ist deutlich gesunken im Vergleich zum Vorjahr. statistischen Informationen zeigen eine deutliche und beständig zunehmende Zahl der Muskel-Skelett-Er- Zum 21. Mal wurden diese krankheitsbedingten Fehlkrankungen, Erkrankungen des Kreislaufsystems sowie tage in den unmittelbaren Mitgliedsstädten des Deut- Erkrankungen aus dem psychischen Formenkreis bei schen Städtetages erhoben. Die Krankenstandquote ist den „typischen“ Verwaltungsberufen. im Vergleich wieder gesunken.
Insgesamt ist die Krankenstandquote in der Kernver- Die Krankenstandquote bei der Stadt Nürnberg ist verwaltung (2022: 7,4 %) und in den Eigenbetrieben (2022: glichen mit dem bundesweiten Trend bei Mitgliedsstäd- 10,62%) während der Corona-Pandemie und der fort- ten der Größenklasse I ähnlich gesunken, liegt jedoch schreitenden demographischen Entwicklung in der Be- wie in den Vorjahren noch weit darunter. legschaft von 2020 bis 2022 stark angestiegen, in 2023 jedoch erfreulicherweise wieder etwas gesunken.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement des Perso- Die Angebote der Personalberatung (betriebliche Sozinalamts wird beständig weiterentwickelt und trägt we- alberatung, Supervision, Coaching) für Mitarbeitende sentlich dazu bei, den Krankenstand bei der Stadt Nürn- sowie Führungskräfte runden das Präventionsangebot berg zu senken oder zumindest stabil zu halten. Die der Stadt ab und tragen zusätzlich zur Zufriedenheit, Kosten dieses Angebots werden durch erhebliche Ein- Motivation und Gesundheit der Belegschaft bei. sparungen bei den Personalkosten für Vertretungskräfte sowie durch die Vermeidung von Dienstbetriebsstörungen und die Förderung eines positiven Betriebsklimas in den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben mehr als ausgeglichen. Angesichts der gestiegenen Lebensarbeitszeit trägt es dazu bei, das krankheitsbedingte Frühausscheiden zu verhindern und dadurch erfahrene Mitarbeitende länger im Dienstbetrieb zu halten. Im Berichtsjahr 2023 ist es wieder gelungen interessante Angebote (Online und Präsenz) zu machen und die etablierten und sehr beliebten Betrieblichen Gesundheitswochen im Herbst 2023 durchzuführen.
C.11 Anmerkungen aus der Gleichstellungsstelle
Frauenanteil bei der Stadtverwaltung leichten Steigung im Vergleich zum Vorjahr bei 17,57% (2022: 16,76%). Der Anteil der Mitarbeiterinnen an der gesamten Stadtverwaltung, der seit einigen Jahren um die 55% Im Bereich Technischer Dienst liegt die Frauenquote beträgt, ist erneut leicht gesunken und liegt Ende erfreulicherweise bei 41,49%. Der Gewerbliche Be- 2023 bei 54,98% (2022: 55,24%). Dies stellt ein rela- reich hat jedoch eine Frauenquote von nur 17,19%. tiv ausgewogenes Geschlechterverhältnis dar. Wichtig ist es jedoch, die Geschlechterverteilung in einzel- Arbeitszeitreduzierung nen Bereichen genauer zu betrachten. Die Teilzeitquote in der Stadtverwaltung steigt seit
Frauen- und Männerdomänen Jahren leicht aber kontinuierlich an und liegt Ende
2023 bei 39,82%. Von den 6.819 bei der Stadt be- Eine weiterhin geschlechterspezifische und ge- schäftigten Mitarbeiterinnen arbeiten 57,43% in Teilschlechterstereotypische Aufteilung nach Berufs- zeit (2022: 56,54%). Bei den Männern dagegen gruppen in der Stadtverwaltung Nürnberg weisen die zeichnet sich ein anderes Bild. Von den 5.583 bei der vorliegenden Zahlen für den Personalbericht 2023 Stadt beschäftigten Mitarbeitern arbeiten nur 18,32% auf. Es arbeiten noch immer doppelt so viele Frauen (2022: 17,44%) in Teilzeit. wie Männer im Allgemeinen Verwaltungsdienst, obwohl die Frauenquote in diesem Bereich erneut mini- Ein markanter Aspekt aus der 2021 von der Gleichmal gesunken ist (von 67,22% auf 66,99%). stellungsstelle und dem Bündnis für Familie durchgeführten Väter- und Mütterbefragung war, dass Eltern Im Sozial- und Erziehungsdienst ist die Männerquote im Gewerblichen Bereich und besonders im Schichtund Wechselschichtdienst die Vereinbarkeit von Faleicht gestiegen (bei den Tarifbeschäftigten von milie und Beruf in allen abgefragten Aspekten 18,40% auf 19,10%), jedoch arbeiten in diesem Beschlechter beurteilen als Eltern mit anderen Arbeitsreich noch immer mehr als vier Mal so viele Frauen zeitmodellen (z. B. Gleitzeit). Seit 2023 arbeitet ein wie Männer. Eine noch geringere Männerquote liefert dienststellenübergreifender Runder Tisch „Teilzeitardie Auswertung der Pflege- und Betreuungseinrichbeit für Väter und Mütter – besonders im Schicht- und tungen. Hier liegt der Anteil der Männer nach einer
Wechselschichtdienst“ zu dieser Thematik. Die betei- Im Kontext Führen mit reduzierter Arbeitszeit zeigen ligten Bereiche und Dienststellen überprüfen derzeit die Zahlen erneut, dass die Teilzeitquote in den unmögliche passende Teilzeit- und Schichtdienstmo- teren Leitungsebenen weiterhin am höchsten ist. delle für ihre Kontexte. Fazit: Zentrale Fragen aus der Väter- und Mütterbefragung sind im Fragenkatalog der Mitarbeitendenbefragung, Die erste Frauenbeauftragte bei der Stadt Nürnberg die Ende 2024 durchgeführt wird, aufgenommen. wurde 1986 bestellt. Ein Schwerpunkt der Arbeit war Hier erhofft sich die Gleichstellungsstelle wichtige Erseitdem der Einsatz für mehr Frauen in Führung. Die kenntnisse über die stadtinternen Entwicklungen im Maßnahmen, die im Laufe der Jahre ergriffen wur- Bereich Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf. den, wie z. B. das Mentoringprogramm für Frauen oder im Kontext Führen mit reduzierter Arbeitszeit, Beschäftigte nach Besoldungs- und Entgeltgrup- haben zu mehr Ausgewogenheit auf der Leitungs-
pen ebene der Stadt Nürnberg beigetragen. In einigen
Bereichen zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2023 so- In den höchsten Besoldungsgruppen nach den Refe- gar eine paritätische Aufteilung. rentinnen und Referenten sowie der Stadtspitze (B2 und B3) dominieren Männer. Hier beträgt die Frau- Ein großer Baustein in der Arbeit der Gleichstellungsenquote nur 10%. Auch bei der höchsten A-Besol- stelle bleibt jedoch das aktive Entgegenwirken von dung A16 erhalten diese 28 Männer und 14 Frauen, Rollenstereotypen und Geschlechterklischees. Eine was einer Frauenquote von 33,33% entspricht. Diese langjährige Maßnahme des Ansprechpartners für Quote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen Männer in diesem Kontext ist zum Beispiel die Koordination des stadtinternen AK Männer in Kitas. Zu- (2022: 31,82%) weil sich die Zahl der Männer in diedem ist die Stadt Nürnberg Ende 2023 der Initiative ser Besoldungsgruppe um zwei verringert hat. In die- Klischeefrei beigetreten. Diese setzt sich für eine Besen höchsten Besoldungsgruppen sind Frauen, gerufs- und Studienwahl sowie eine Arbeitswelt frei von messen an ihrem Anteil an städtischen Beschäftigten Geschlechterklischees ein. Die Stadt Nürnberg wird von ca. 55%, noch nicht entsprechend vertreten. die Impulse dieser Initiative zur klischeefreien Gestaltung von Arbeitgebermarketing und Recruiting Auch bei den Tarifbeschäftigten sind in den obersten von potenziellen Nachwuchskräften nutzen. Entgeltgruppen (ab E15 aufwärts) noch mehr Männer (59,46%) als Frauen (40,54%) vertreten. Der Un- Im Kontext Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der terschied ist jedoch nicht mehr so groß wie bei den Stadtverwaltung Nürnberg wurde in Sachen Ausge- Beamtinnen und Beamten. wogenheit in der Führungsebene einiges erreicht, aber vor allem im Bereich geschlechterstereotype
Frauen in Leitungsebenen Berufsaufteilung gibt es noch großen Handlungsbe-
darf. Sehr zu begrüßen ist die fast paritätische Besetzung an der Stadtspitze mit Oberbürgermeister, Bürgermeisterin und Bürgermeister, sowie Referentinnen und Referenten.
Erfreulich ist auch die kontinuierlich steigende Frauenquote auf Dienststellenleitungsebene von 26% im Jahr 2021 auf 33% im Jahr 2022 auf 37% Ende 2023. Die Schulleitungen sind fast paritätisch besetzt mit 12 Männern und 10 Frauen (Frauenquote von 45%). In den unteren Führungsebenen liegt die Frauenquote in einigen Bereichen etwas unterhalb und in anderen etwas oberhalb der 50%-Marke, was einer Gesamtfrauenquote auf der Leitungsebene von 53% entspricht. Damit ist fast die Gesamtfrauenquote der Stadtverwaltung in Höhe von 55% erreicht.