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Sitzung gesamt -öffentlich-

Anlage · 05.12.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sozialausschuss Titus Schüller Marcus König Kathrin Flach Gomez St. Johannis Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

NürnbergStift (NüSt)

- direkt im Anschluss an den

Sozialausschuss -

05.12.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sachstandsbericht NürnbergStift Service GmbH - Antrag Linke - Wiedereingliederung SGmbH vom 22.03.2021 / Antrag Grüne - Weitergehender Bericht SGmbH vom 16.01.2024 / Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V. - Mehr Transparenz SGmbH vom 23.01.2024 Berichtvorlage NüSt/025/2024 4 210322_Die Linke - Wiedereingliederung der NürnbergStift Service GmbH ins 7 NürnbergStift NüSt/025/2024 240116_Antrag Bündnis 90 Die Grünen - Weitergehender Bericht zur NürnbergStift 9 Service GmbH NüSt/025/2024 240123_Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V. - Mehr Transparenz in Bezug auf die 10 NürnbergStift Service GmbH NüSt/025/2024 1_1 Sachverhalt Sachstandsbericht NüSt Service GmbH NüSt/025/2024 11 NüSt-SG - Geschäftsbericht 2023 unterschrieben NüSt/025/2024 17 TOP Ö 2 Satzungsänderung NürnbergStift - hier: Überführung der Service GmbH in die Gemeinnützigkeit zum 01.01.2025 Sitzungsvorlage NüSt/024/2024 49 2_1 Sachverhalt Satzungsänderung NÜSt zum 01.01.2025 NüSt/024/2024 53 Entwurf Änderungssatzung NüSt 01.01.2025 NüSt/024/2024 56 Entwurf Satzung NüSt 01.01.2025 NüSt/024/2024 59

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses NürnbergStift (NüSt)

Sitzungszeit

Donnerstag, 05.12.2024, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Sachstandsbericht NürnbergStift Service GmbH - Antrag Linke - Bericht

Wiedereingliederung SGmbH vom 22.03.2021 / Antrag Grüne - NüSt/025/2024

Weitergehender Bericht SGmbH vom 16.01.2024 / Antrag Freie

Allianz Nürnberg e.V. - Mehr Transparenz SGmbH vom 23.01.2024

Ries, Elisabeth

2. Satzungsänderung NürnbergStift - hier: Überführung der Service Gutachten

GmbH in die Gemeinnützigkeit zum 01.01.2025 NüSt/024/2024

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2024,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage NüSt/025/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 05.12.2024 öffentlich Bericht

Betreff: Sachstandsbericht NürnbergStift Service GmbH - Antrag Linke - Wiedereingliederung SGmbH vom 22.03.2021 / Antrag Grüne - Weitergehender Bericht SGmbH vom 16.01.2024 /

Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V. - Mehr Transparenz SGmbH vom 23.01.2024

Anlagen: 210322_Die Linke - Wiedereingliederung der NürnbergStift Service GmbH ins NürnbergStift 240116_Antrag Bündnis 90 Die Grünen - Weitergehender Bericht zur NürnbergStift Service GmbH 240123_Antrag Freie Allianz Nürnberg e.V. - Mehr Transparenz in Bezug auf die NürnbergStift Service GmbH 1_1 Sachverhalt Sachstandsbericht NüSt Service GmbH NüSt-SG - Geschäftsbericht 2023 unterschrieben

Bericht:

Über die grundlegende und aktuelle Organisation und Aufbau, die wirtschaftliche Lage und die Anzahl der Mitarbeitenden wird berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage NüSt/025/2024

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt und der ServiceG ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnberger/innen eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen zu bieten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage NüSt/025/2024

,M stadtrat nürnbeec An den OBERBÜRGERMEISTER Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 2 !,;</ 2, 2021 Herrn Marcus König i .......................... Rathausplatz 2 Y Zur Stellungnahme Zur 90403 Nürnberg Kts,

4 Antwort vor Abaeiv"”

t/t K clung vor'span 22.03.2020

D Antwort züZLlnter- j

Z.W.V. Schrift vorfeqan Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE

Wiedereingliederung der NürnbergStift Service GmbH ins

NürnbergStift

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir stellen den Antrag, dass die Verwaltung ein Konzept zur Wiedereingliederung der NürnbergStift Service GmbH ins NürnbergStift entwickelt und die Beschäftigten nach TVÖD bezahlt werden.

Begründung: Am 24.03.2003 wurde die NürnbergStift Service GmbH gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem NürnbergStift; die Leistungen umfassen die Durchführung von Aufgaben im Facilitybereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege.

Die Verwaltung führte als Ziele der Gründung ausschließlich finanzielle Aspekte an: "Die Marktfähigkeit von NürnbergStift auf Dauer sicherzustellen, -Handlungsspielräume zur personellen Unterstützung der "Pflege" zu schaffen, -Möglichkeiten einer Verbesserung des Personalschlüssels für die Pflege ohne zusätzliche Entgelterhöhungen zu eröffnen, den Zuschussbedarf aus dem Gesamthaushalt weiter zu reduzieren, finanzielle Möglichkeiten für die Finanzierung von Sanierungsbedarfen zu erschließen." (Beilage zur Sitzung des Werkausschusses NüSt vom 05.12.2002)

Das heißt, dass die Beschäftigten, die zuvor im NürnbergStift nach den unteren Gehaltsstufen des TVÖD bezahlt wurden - die Beschäftigten der Reinigungsdienste, der Küchen, der Hauswirtschafts- und Serviceleistungen sowie der Hausmeisterdienste - die finanzielle Sanierung des NürnbergStifts leisten sollten, indem sie aus dem Bereich des TVÖD ausgegliedert wurden und geringere Gehälter bezogen.

Aktuell richtet sich die Vergütung nach den Tarifen der Gebäudereinigeninnen. Beschäftigung im Niedriglohnsektor führt regelmäßig in Armut. (Der EU-Konvention folgend, zählt jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt.)

Stadtratsgruppe DIE LINKE

Titus Schüller, Stocftrot Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441

Der Paritätische Wohlfahrtsverband betont im Armutsbericht 2020, dass mit 15,9 % die Armutsquote in Deutschland einen historisch hohen Wert erreicht hat. In Nürnberg liegt die Armutsquote bei 23,1 % - weit über der Armutsquote von z.B. Berlin mit 19,3%.

Entgegen der gängigen Einschätzung sind 33% der Armen erwerbstätig, über 29% in Rente und eine Minderheit von 8% arbeitslos!

Was sind die Folgen von Armut bei Erwerbstätigen? Außer der gesellschaftlichen Ausgrenzung der betroffenen Familien durch begrenzte Teilhabemöglichkeiten, werden die öffentlichen Haushalte - auch der Stadt Nürnberg - durch Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II bei „Aufstockern", Wohngeld oder Grundsicherung im Alter belastet.

In Zeiten von Covid 19, in denen auch die Arbeitsbedingungen von Reinigungs- oder Servicekräften durch die erhöhte Ansteckungsgefahr erschwert sind (vgl. K. Flach Gomez, Nicht auf dem Rücken der Beschäftigten - Gesundheitsversorgung in Zeiten der Corona- Krise, Nürnberg 2020) kann die Stadt Nürnberg eine Vorbildfunktion erfüllen und ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, indem sie die Beschäftigten aus dem Niedriglohnsektor in den Geltungsbereich des TVÖD holt und die NürnbergStift Service GmbH wieder ins NürnbergStift eingliedert.

Somit wird sie dem Leitbild der Nürnberger Stadtverwaltung gerecht: „Die Stadt Nürnberg versteht sich als soziale Arbeitgeberin, die auf die jeweiligen Lebensverhältnisse der Beschäftigten Rücksicht nimmt und für humane Arbeitsbedingungen sorgt".

Mit freundlichen Grüßen

Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller

Stadtratsgruppe DIE LINKE

Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441

O B E t WJT^CF^VJ E f m ^

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 16.01.2024

Weit er gehend er Bericht zur Nürnbergstift Service GmbH

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das NürnbergStift ist ein städtischer Eigenbetrieb, der ambulante und stationäre Pflege sowie Rehabilitation und Kurzzeitpflege aus einer Hand anbietet. Es unterhält zudem die Nürnberg Stift Service GmbH. Im Gegensatz zum Klinikum Nürnberg, das auch eine Servicegesellschaft betreibt, gibt es im Wirtschaftsplan des NürnbergStift keine Ausweisung der Zahlen der Servicegesellschaft.

Der Werkausschuss NürnbergStift, den wir als Stadträtünnen bilden, beschließt über die Angelegenheiten des Eigenbetriebs NürnbergStift. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel, aber auch, um möglichst zielführende Entscheidungen im Werkausschuss treffen zu können, sind konkrete Angaben wie beispielsweise in einem Geschäftsbericht notwendig (z. B. Jahresabschluss, Personalzahlen, Lage- und Prognosebericht).

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet

GmbH, insbesondere wie viele Mitarbeitende die GmbH hat und in welchen Bereichen diese eingesetzt werden,

Nürnberg Service GmbH - der TVöD angewendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Friedei stellv. Fraktionsvorsitzende

Freie Allianz Nürnberg

e.v.

Wählerverein im Stadtrat

Herrn OB Marcus König

Rathaus

90403 Nürnberg

Mehr Transparenz in Bezug auf die NürnbergStift Service GmbH

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg betreibt zur bedarfsgerechten Versorgung der älteren Bevölkerung im Bereich ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege den NürnbergStift. Dem Eigenbetrieb NürnbergStift ist seit 2002/03 die NürnbergStift Service GmbH zugeordnet. Diese Servicegesellschaft erbringt gegenüber dem NürnbergStift Werk- und Serviceleistungen vor allem im operativen Facility- Management.

Trotz dessen, dass die Stadt Nürnberg für die Tochter der Tochter haftet, sind die betriebswirtschaftlichen Zahlen der Servicegesellschaft im zuständigen Gremium bislang nicht in ausreichendem Maß Gegenstand der Besprechung gewesen. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im sachlich zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Es wird ein Geschäftsbericht zur NürnbergStift Service GmbH vorgelegt, der zum einen Informationen über den Jahresabschluss enthält, zum anderen einen Lagebericht umfasst.

Mit freundlichen Grüßen

j>

C'

Jürgen Horst Dörfler Stadtrat

Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

TOP: 1.1

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 05.12.2024

Sachstandsbericht Nürnberg Stift Service GmbH - NüStSG

Stellungnahme der NürnbergStift Service GmbH zu den Anträgen von

Grundlagen des Unternehmens

Die NüStSG ist eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg.

Der Gesellschaftsvertrag der NüStSG wurde am 16.12.2002 notariell beurkundet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 24.03.2003. Die Eintragung erfolgte unter HRB 19976 beim Amtsgericht Nürnberg – Registergericht. Zum 01.10.2003 hat die NüStSG ihren Betrieb aktiv aufgenommen.

Die NüStSG erbringt als Kernaufgabe mit ca. 95% ihrer Umsatzerlöse Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem NürnbergStift (NüSt), einem Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Damit ist der Bestand der Gesellschaft abgesichert. Seit 2006 werden in geringem Umfang (aktuell ca. 5% der Umsatzerlöse) einrichtungsübergreifende Reinigungs-, Verpflegungs- und Hausmeisterleistungen für Dritte z.B. für die Rummelsberger Dienste, Noris inklusion (SUSA) sowie dem Tiergarten Nürnberg erbracht.

Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen:

 Reinigungsdienste  Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege, inbesondere Leistungen zur Essensversorgung  hauswirtschaftliche Leistungen  Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes  sowie der für die Service GmbH notwendige Verwaltungsbedarf

Zuständige Organe für die Gesellschaft sind die Geschäftsführerin und die Gesellschafterversammlung (§ 4 des Gesellschaftsvertrages). Geschäftsführerin der Gesellschaft ist seit dem 01.03.2024 Frau Melanie Miermeister, sie ist gleichzeitig Technisch-Organisatorische Werkleitung des NürnbergStift.

Vom 01.10.2023 bis 29.02.2024 war Frau Indira Schmude-Basic Geschäftsführerin und zugleich zweite Werkleiterin des NürnbergStift.

Frau Dr. Barbara Sterl war vom 01.09.2022 bis zum 30.09.2023 Geschäftsführerin und zugleich zweite Werkleiterin des NürnbergStift. Als Prokuristen (Einzelprokura) sind Herr Jürgen Riehl und Frau Indira Schmude-Basic bestellt.

Organigramm:

NürnbergStift Stadt Nürnberg

Werkleitung Oberbürgermeister

  1. Werkleiter: Fr. Ries Stadtrat 2. Werkleiter: Fr.Schmude-Basic Fr. Miermeister

Gesellschafterversammlung

Frau Ref. V: Fr. Ries

Zentrale Dienste Geschäftsführung Beauftragte / Vertretungen

Personal Geschäftsführung Betriebsrat

Leitung: Hr. Riehl Geschäftsführerin: Fr. Miermeister Betriebsratsvorsitzender: Herr Schneider Prokuristen: Hr. Riehl u. Fr. Schmude-Basic

Zentrale Angelegenheiten

Leitung: Hr. Riehl Mitarbeiter der Geschäftsführung Hr. Riehl Pflegezentrum Sebastianspital

Vorarbeiterin: Frau Oguz / Frau Sawin

Gebäudereinigung

August-Meier-Haus

Objektleitung: Fr. Grinda Vorarbeiterin: Frau Aztepe / Frau Doanoulakis

Seniorenwohnanlage St. Johannis

Vorarbeiterin: Frau Grinda

Seniorenwohnanlage Platnersberg

Vorarbeiterin: Frau Niestroj

Tiergarten

Vorarbeiterin: Frau Pregartner

Küche

Küche im August-Meier-Heim

Leitung: Hr. Lederer Leitung Betriebsstätte AHR: Herr Polster

Betriebsdienst

Transportdienste

Leitung: Hr. Wick Leitung: Hr. Wick

Zentrale Hauswirtschaftsleistungen/Näherei

Werkstatt, technische Dienste

Leitung: Fr. Grinda Leitung: Hr. Wick

Ausgangslage Nürnberg Stift Service GmbH und abgeleitete Maßnahmen

Der Betriebszweck günstige Dienstleistungen für den Eigenbetrieb NürnbergStift anzubieten wurde durch eine steuerliche Überprüfung im Jahr 2022 als verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten des NürnbergStift beanstandet. In einer seit dem Jahr 2017 durchgeführten und im Jahr 2022 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung der Perioden 2012-2019 bei der NürnbergStift Service GmbH qualifizierte die Finanzverwaltung die Verluste aus der Speisenversorgung (Segment Küche) für die Einrichtungen des NürnbergStift als verdeckte Gewinnausschüttung.

Im Jahresabschluss 2021 wurden deshalb für die zum Teil auch pandemiebedingten Verluste im Bereich der Speisenversorgung der Jahre 2020 und 2021 zusätzlich entsprechende Rückstellungen für Steuernachzahlungen gebildet. Vor allem aufgrund der daraus resultierenden erheblichen Rückstellungen für Steuer- und Zinsnachzahlungen ist ein Verlust i. H. v. 456.534,30 EUR und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i. H. v. 376.423,35 EUR bei der NürnbergStift Service GmbH zum 31.12.2021 entstanden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und der finanziellen Folgen der Betriebsprüfung wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Segmentverlusten ab dem Jahr 2023 getroffen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2022 beauftragte diese die Geschäftsführung mit einem Prüfauftrag zur Untersuchung der künftigen Gesellschaftsform der NürnbergStift Service GmbH. Die „Gutachterliche Stellungnahme zur Prüfung und Bewertung alternativer Handlungsoptionen im Hinblick auf die Fortsetzung der Tätigkeiten der NürnbergStift Service GmbH“ vom 06.07.2023, erstellt von der Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ergab aufgrund steuerlicher Vorzüge die Empfehlung der Überführung der NürnbergStift Service GmbH in eine Gemeinnützigkeit/ gGmbH.

Die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit beruhen darauf, dass der Lieferungs- und Leistungsaustausch mit dem steuerbegünstigten NürnbergStift von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit ist. Zu den steuerlichen Ersparnissen ergibt sich künftig auch die Möglichkeit der flexiblen Preisgestaltung für die Verrechnung der Leistungen an NürnbergStift, da ein Fremdvergleich mit anderen Marktanbietern in der Gemeinnützigkeit nicht maßgeblich ist. Auf die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service GmbH unter Beibehaltung der Personalstruktur hat die Überführung in die Gemeinnützigkeit keine Auswirkungen.

Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2024 beschloss daher, die empfohlenen Maßnahmen zur Überführung der NürnbergStift Service GmbH in eine Gemeinnützigkeit, einzuleiten.

Für die Reduzierung des Verlustvortrages i. H. v. 360.255,68 Euro (per 31.12.2023) beschloss der Stadtrat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung, dass die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin eine andere Zuzahlung (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) in das Eigenkapital (Kapitalrücklage) in Höhe von EUR 300.000 leistet. Ferner wurde beschlossen, dass der zugegangene Betrag sogleich wieder aus der Kapitalrücklage zur Deckung des aus dem Geschäftsjahr 2021 vorgetragenen Verlustes entnommen werden soll.

Gewinn- und Verlustrechnung:

2023 EUR EUR 2022 EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand: a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon gegenüber dem Gesellschafter 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.Ergebnis nach Steuern 5.743.204,89 94.840,38 5.838.045,27 1.480.830,96 383.585,81 1.864.416,77 2.789.075,52 580.642,30 3.369.717,82 14.079,47 497.727,95 674,12 7.566,48 (7.429,39) 18.516,73 66.694,17 795,75 65.898,42 5.008.829,47 123.715,81 5.132.545,28 1.250.020,39 391.052,84 1.641.073,23 2.502.326,93 508.843,63 3.011.170,56 15.764,53 511.526,09 4,80 1.940,12 (0,00) 344,93 -49.269,38
11.Sonst ige Steuern 461,37
12.Jahresfehlbetrag/-überschuss -49.730,75

Segmentergebnisse:

Die Leistungsbereiche, sogenannte Segmente, verzeichnen folgende Ergebnisse:

Segmentbezogene Darstellung des Jahresergebnisses 2023 EUR 2022 EUR
Reinigung Küche Betriebsdienst Sonstige (HWD, Café, etc.) 1.746,86 6.951,47 37.741,70 19.458,39 94.867,23 -171.702,90 2.121,70 24.983,22
insgesamt 65.898,42 -49.730,75

Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer („Anzahl“ bzw. „Vollkräfte“) betrug im Berichtsjahr 2023 bzw. zum Stichtag 31.12.2023 (ohne Gestellungskräfte):

Im Verlauf des Jahres 2023 Anzahl der umgerechnet Arbeitnehmer/innen in Vollkräfte Zum Stichtag 31.12.2023 Anzahl der umgerechnet Arbeitnehmer/innen in Vollkräfte
135 77,87 136 79,25

Am 31.12.2023 waren 7 Personen, die nach dem TVöD bezahlt werden, vom NürnbergStift an die NürnbergStift Service GmbH per Vertrag gestellt (Gestellungskräfte). Davon befindet sich eine Person seit Juli 2023 in der Passivphase der mit der Stadt Nürnberg vereinbarten Altersteilzeit.

Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2023 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen:

Funktionen 31.03.2023 30.06.2023 30.09.2023 31.12.2023 2023
Gebäudereinigung Küche Betriebsdienst Sonstige (Verw./HW) 67 35 19 8 72 37 22 9 70 39 21 9 69 37 21 9 69,50 37,00 20,75 8,75
Gesamt 129 140 139 136 136,00

Entlohnung

Die Entlohnung der Mitarbeitenden erfolgt tariflich. Die Entlohnung der Mitarbeiter ist in den Tarifverträge für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung (Tarifpartner sind der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt) abgebildet.

 für gewerblich Mitarbeitende gilt: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 2. Juni 2022 - gültig seit 01.10.2022 Gewerblich Mitarbeitende erhalten Stundenlöhne nach dem Lohntarifvertrag.

 für Angestellte gilt: Haustarifvertrag für die Angestellten der NürnbergStift Service GmbH vom 20.07.2015 (Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Gebäudereiniger-Handwerk in Bayern vom 05.12.2002 - gültig seit 1. Januar 2003). Angestellte erhalten ein Monatsgehalt nach Regelungen aus dem Haustarifvertrag.

Da die Gehälter der Angestellten bei den Tarifverhandlungen seit dem Jahr 2003 nicht angepasst wurden, wurde bei der Service GmbH der Haustarifvertrag im Jahr 2015 abgeschlossen.

Die Eingliederung der NürnbergStift Service GmbH in das NürnbergStift ist nicht geplant. Es gelten nach wie vor die Tarifverträge für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Darstellung der Entwicklung der tariflich festgelegten und abgerechneten Löhne seit

(nach Lohntarifverträgen für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung)

Lohngruppe 1 Lohngruppe 6
ab 01.01.2021 11,11 € 14,45 €
Erhöhung in Euro 0,31 € 0,35 €
Erhöhung in Prozent 2,90% 2,50%
ab 01.01.2022 11,55 € 14,81 €
Erhöhung in Euro 0,44 € 0,36 €
Erhöhung in Prozent 3,96% 2,49%
ab 01.10.2022 13,00 € 16,20 €
Erhöhung in Euro 1,45 € 1,39 €
Erhöhung in Prozent 12,55% 9,39%
ab 01.01.2024 13,50 € 16,70 €
Erhöhung in Euro 0,50 € 0,50 €
Erhöhung in Prozent 3,85% 3,09%
Lohnerhöhung im Jahr 2022 (Vergleich Dez'22 zu Dez'21)
Erhöhung in Euro 1,89 € 1,75 €
Erhöhung in Prozent 17,01% 12,11%

Trotz deutlicher Steigerungen der Tariflöhne in den letzten Jahren (Beispiel: Lohngruppe 1, Vergleich 2024 zu 2021 = +21,5%) ist die Annäherung der Löhne/Gehälter an den TVÖD ab dem Jahr 2025 stufenweise vorgesehen. Entsprechende Mehrkosten werden ab dem Geschäftsjahr 2025 in den Planungen berücksichtigt und in die Verrechnungspreise für Dienstleistungen an das NürnbergStift einkalkuliert.

ÖÖ

Beschlussvorlage NüSt/024/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 05.12.2024 öffentlich Gutachten

Stadtrat 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzungsänderung NürnbergStift - hier: Überführung der Service GmbH in die

Gemeinnützigkeit zum 01.01.2025

Anlagen: 2_1 Sachverhalt Satzungsänderung NÜSt zum 01.01.2025 Entwurf Änderungssatzung NüSt 01.01.2025 Entwurf Satzung NüSt 01.01.2025

Sachverhalt (kurz):

Um künftig steuerliche Nachteile zu vermeiden, wurde auf der Gesellschafterversammlung der NürnbergStift Service GmbH vom 12.03.2024 beschlossen, die NürnbergStift Service GmbH zum 01.01.2025 in die Gemeinnützigkeit einer gGmbH zu überführen.

Zu diesem Zweck ist nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung mit Wirkung vom 01.01.2025 neben dem Gesellschaftsvertrag der NürnbergStift Service GmbH auch die Betriebssatzung für das NürnbergStift anzupassen.

Eine ausführliche Sachverhaltsschilderung erfolgt in der Anlage.

Die Anpassung der Kurzbezeichnung von Stadtrecht erfolgt sukzessive bei allen städtischen Satzungen und Verordnungen.

Die Änderungssatzung wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mit der Überführung der NüSt Service GmbH in die Gemeinnützigkeit endet die Betriebsaufspaltung bei NürnbergStift im steuerpflichtigen Bereich. Die bei den Finanzbehörden angeforderte verbindliche Auskunft zur Aufdeckung von stillen Reserven bei NüSt wird in Kürze erwartet. Sollte diese Auskunft bis zum Sitzungstermin vorliegen, wird sie nachgereicht. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Änderungen in der Betriebssatzung haben keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (Werkausschuss Ö 05.12.2024):

Der Werkausschuss NüSt begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (Stadtrat Ö 11.12.2024):

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses NüSt vom 05.12.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS

TOP: 2.1

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 05.12.2024

Satzungsänderung NüSt zum 01.01.2025

1. Ausgangslage Nürnberg Stift Service GmbH

In einer seit dem Jahr 2017 durchgeführten und im Jahr 2022 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung der Perioden 2012-2019 bei der NürnbergStift Service GmbH qualifizierte die Finanzverwaltung die Verluste aus der Speisenversorgung (Segment Küche) für die Einrichtungen des NürnbergStift als verdeckte Gewinnausschüttung.

Im Jahresabschluss 2021 wurden deshalb für die zum Teil auch pandemiebedingten Verluste im Bereich der Speisenversorgung der Jahre 2020 und 2021 zusätzlich entsprechende Rückstellungen für Steuernachzahlungen gebildet. Vor allem aufgrund der daraus resultierenden erheblichen Rückstellungen für Steuerund Zinsnachzahlungen ist ein Verlust i. H. v. 456.534,30 EUR und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i. H. v. 376.423,35 EUR bei der NürnbergStift Service GmbH zum 31.12.2021 entstanden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und der finanziellen Folgen der Betriebsprüfung wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Segmentverlusten ab dem Jahr 2023 getroffen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2022 beauftragte diese die Geschäftsführung mit einem Prüfauftrag zur Untersuchung der künftigen Gesellschaftsform der NürnbergStift Service GmbH. Die „Gutachterliche Stellungnahme zur Prüfung und Bewertung alternativer Handlungsoptionen im Hinblick auf die Fortsetzung der Tätigkeiten der NürnbergStift Service GmbH“ vom 06.07.2023, erstellt von der Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ergab aufgrund steuerlicher Vorzüge die Empfehlung der Überführung der NürnbergStift Service GmbH in eine Gemeinnützigkeit/ gGmbH.

Die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit beruhen darauf, dass der Lieferungsund Leistungsaustausch mit dem steuerbegünstigten NürnbergStift von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit ist. Zu den steuerlichen Ersparnissen ergibt sich künftig auch die Möglichkeit der flexiblen Preisgestaltung für die Verrechnung der Leistungen an NürnbergStift, da ein Fremdvergleich mit anderen Marktanbietern in der Gemeinnützigkeit nicht maßgeblich ist. Auf die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service GmbH unter Beibehaltung der Personalstruktur hat die Überführung in die Gemeinnützigkeit keine Auswirkungen.

Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2024 beschloss daher, die empfohlenen Maßnahmen zur Überführung der NürnbergStift Service GmbH in eine Gemeinnützigkeit, einzuleiten.

Für die Reduzierung des Verlustvortrages i. H. v. 360.255,68 Euro (per 31.12.2023) beschloss der Stadtrat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung, dass die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin eine andere Zuzahlung (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) in das Eigenkapital (Kapitalrücklage) in Höhe von EUR 300.000 leistet. Ferner wurde beschlossen, dass der zugegangene Betrag sogleich wieder aus der Kapitalrücklage zur Deckung des aus dem Geschäftsjahr 2021 vorgetragenen Verlustes entnommen werden soll.

2. Überführung NürnbergStift Service GmbH in die Gemeinnützigkeit

Für die Überführung in die Gemeinnützigkeit mussten des Gesellschaftsvertrags bei der NürnbergStift Service GmbH und die Satzung von NüSt überarbeitet werden. Mit den überarbeiteten Änderungen des Gesellschaftsvertrags bei der NürnbergStift Service GmbH und der Satzung von NüSt wurden auch die wechselseitigen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen als planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO festgelegt. Die informelle Abstimmung mit der Finanzverwaltung ergab im August 2024, dass der Entwurf des Gesellschaftervertrages der NürnbergStift Service GmbH und der Satzung von NürnbergStift die steuerlichen Bestimmungen der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt.

Mit der Überführung der NürnbergStift Service GmbH in die Gemeinnützigkeit endet die Betriebsaufspaltung bei NürnbergStift im steuerpflichtigen Bereich. Die bei den Finanzbehörden angeforderte verbindliche Auskunft zur Aufdeckung von stillen Reserven bei NürnbergStift wird in Kürze erwartet. Diese Auskunft wird bis zum Sitzungstermin nachgereicht. Die Überführung der NürnbergStift Service GmbH zur Gemeinnützigkeit soll unabhängig von den sich aus der verbindlichen Auskunft für das NürnbergStift ergebenden einmaligen steuerlichen Konsequenzen erfolgen.

Der Beschluss zur Überführung der NürnbergStift Service GmbH musste aus zeitlichen Gründen vorgezogen werden auf die Sitzung des Stadtrats am 21. November. Nachfolgend wird die Zeitschiene dargestellt:

 Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der NürnbergStift Service GmbH kann erst nach dem Beschluss des Stadtrates durch die Gesellschafterversammlung bei einem Notar beschlossen werden.  Die Überführung der NürnbergStift Service GmbH in die Gemeinnützigkeit wird erst rechtsgültig mit dem Eintrag in das Handelsregister.  Die rechtsgültige Eintragung in das Handelsregister dauert im Schnitt vier bis sechs Wochen.  Erfolgt die Eintragung ins Handelsregister erst nach dem 31.12.2024, so ist die NürnbergStift Service GmbH erst mit dem Kalenderjahr 2026 gemeinnützig.

3. Satzungsänderung bei NüSt

Wie schon zuvor ausgeführt wurde, ist neben der Änderung des Gesellschaftsvertrages bei der NürnbergStift Service GmbH auch eine Satzungsänderung bei NüSt notwendig. Die beiliegende neue Entwurfsatzung bei NüSt zum 01.01.2025 wurde mit dem zuständigen Finanzamt und dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg abgestimmt.

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS –

NüStS) vom 7. Oktober 1998 (Amtsblatt S. 532), zuletzt geändert durch Satzung vom

9. März 2022 (Amtsblatt S. 113)

Vom …………………………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „NürnbergStiftS“ durch die Bezeichnung „NürnbergStiftSatzung“ ersetzt.

  2. Nach der Einleitungsformel wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:

„Inhaltsübersicht:

§ 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital § 2 Gegenstand des Unternehmens § 3 Steuerbegünstigte Zwecke § 4 Für das NürnbergStift zuständige Organe § 5 Werkleitung § 6 Zuständigkeit des Werkausschusses § 7 Zuständigkeit des Stadtrats § 8 Zuständigkeit des Oberbürgermeisters § 9 Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung § 10 Verpflichtungserklärungen § 11 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen § 12 Wirtschaftsjahr § 13 Auflösung der Körperschaft § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 3 Steuerbegünstigte Zwecke“.

b) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Das NürnbergStift verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Die Zwecke des NürnbergStifts sind die Förderung der Berufsbildung, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die in § 2 dieser Satzung dargestellten Maßnahmen.“

c) In Abs. 2 wird Satz 2 aufgehoben.

d) In Abs. 3 wird folgender neuer Satz 3 angefügt:

„Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des NürnbergStift oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke in ihrer Eigenschaft als Trägerkörperschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.“

e) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des NürnbergStift fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“

f) Folgende neue Abs. 5 und 6 werden angefügt:

„(5) Das NürnbergStift verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Stadt Nürnberg gehörenden Betrieben gewerblicher Art sowie Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen.

(6) Die Satzungszwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.“

  1. Nach § 12 wird folgender neuer § 13 eingefügt:

„§ 13

Auflösung der Körperschaft

Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Nürnberg, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.“

  1. Der bisherige § 13 wird § 14 und die Überschrift wie folgt gefasst:

„§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Betriebssatzung für das NürnbergStift

(NürnbergStiftSatzung – NüStS)

Vom 07. Oktober 1998 (Amtsblatt S. 532),

zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2024 (Amtsblatt Nr.X

Seite X)

Die Stadt Nürnberg erläßt auf Grund von Art. 23 und 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. d. Bek. vom 06. Januar 1993 (GVBl. S. 65), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 1998 (GVBl. S. 424) sowie § 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom 29. Mai 1987 (GVBl S.195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. März 1998 (GVBl. S. 220) folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital § 2 Gegenstand des Unternehmens § 3 Steuerbegünstigte Zwecke § 4 Für das NürnbergStift zuständige Organe § 5 Werkleitung § 6 Zuständigkeit des Werkausschusses § 7 Zuständigkeit des Stadtrats § 8 Zuständigkeit des Oberbürgermeisters § 9 Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung § 10 Verpflichtungserklärungen § 11 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen § 12 Wirtschaftsjahr § 13 Auflösung der Körperschaft § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“

§ 1

Eigenbetrieb, Name, Stammkapital

(1) Die ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen nach Pflegewohnqualitätsgesetz, SGB V und SGB XI werden als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) geführt. (2) Das Unternehmen führt den Namen „NürnbergStift“ (NüSt). (3) Das Stammkapital des Unternehmens beträgt 620.000 Euro.

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

(1) Aufgabe des NürnbergStift ist es, insbesondere zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der älteren Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Trägervielfalt ambulante, teilstationäre und vollstationäre Angebote und Einrichtungen nach Pflegewohnqualitätsgesetz, SGB V und SGB XI zu betreiben.

NüSTS

(2) Das NürnbergStift kann darüber hinaus alle Maßnahmen durchführen, die den Betriebszweck fördern. Dieser umfasst z. B. Leistungen im Bereich der Vor- und Nachsorge, der Hilfsmittelversorgung, der geriatrischen Rehabilitation, der Ergotherapie, der physikalischen Therapie, der Krankengymnastik und der Ausund Fortbildung. Hierzu gehört auch der Abschluß von Zweckvereinbarungen.

§ 3

Steuerbegünstigte Zwecke

(1) Das NürnbergStift verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Zwecke des NürnbergStifts sind die Förderung der Berufsbildung, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die in § 2 der Satzung dargestellten Maßnahmen.

(2) Das NürnbergStift ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des NürnbergStift dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält keine Gewinne oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des NürnbergStift.

Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des NürnbergStift oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke in ihrer Eigenschaft als Trägerkörperschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des NürnbergStift fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Das NürnbergStift verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Stadt Nürnberg gehörenden Betrieben gewerblicher Art sowie Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen.

(6) Die Satzungszwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.

§ 4

Für das NürnbergStift zuständige Organe

Zuständige Organe für die Angelegenheiten des NürnbergStift sind: Werkleitung (§ 5) Werkausschuß (§ 6) Stadtrat (§ 7) Oberbürgermeister (§ 8)

2 67. Nachtrag Januar 2025

§ 5

Werkleitung

(1) Die Werkleitung besteht aus der Referentin / dem Referenten für Jugend, Familie und Soziales als Erste Werkleiterin / Erster Werkleiter und bis zu zwei weiteren Werkleiterinnen bzw. Werkleitern. Die Amtszeit der weiteren Werkleiterinnen und Werkleiter kann befristet werden; in diesem Fall ist eine erneute Bestellung zulässig. Die weiteren Werkleiterinnen und Werkleiter sind gleichberechtigt. Weiteres wird durch Geschäftsanweisung geregelt.. (2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des NürnbergStift. Laufende Geschäfte sind insbesondere: 1. Die selbständige verantwortliche Leitung des NürnbergStift einschließlich Organisation und Geschäftsleitung. 2. Wiederkehrende Geschäfte, z. B. Werk- und Dienstverträge, Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern des laufenden Bedarfs, auch soweit die Gegenstände auf Lager genommen werden. 3. Der Abschluß von Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern. (3) Die Werkleitung ist Dienstvorgesetzter der Beamten im Eigenbetrieb und führt die Dienstaufsicht über sie und die im NürnbergStift tätigen Angestellten und Arbeiter. Die Werkleitung ist auch zuständig für den Personaleinsatz. (4) Die Werkleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten, die der Stadtrat nach Art. 88 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 und Abs. 2 Satz 1 GO auf die Werkleitung übertragen hat. (5) Die Werkleitung bereitet in den Angelegenheiten des NürnbergStift die Beschlüsse des Stadtrates und des Werkausschusses verwaltungsmäßig vor. Stadtrat und Werkausschuß geben ihr in Angelegenheiten des NürnbergStift die Möglichkeit zum Vortrag. (6) In Angelegenheiten des NürnbergStift vertritt die Werkleitung, soweit es sich um laufende Geschäfte handelt, die Stadt nach außen. Näheres wird in der Geschäftsanweisung geregelt. (7) Die Werkleitung hat dem Oberbürgermeister und dem Werkausschuß halbjährig Zwischenberichte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich vorzulegen.

§ 6

Zuständigkeit des Werkausschusses

(1) Der Werkausschuß kann jederzeit von der Werkleitung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Berichterstattung verlangen. (2) Der Werkausschuß ist als vorberatender Ausschuß in allen Angelegenheiten des NürnbergStift tätig, die dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorbehalten sind. (3) Der Werkausschuß entscheidet als beschließender Ausschuß über alle Angelegenheiten des Unternehmens, soweit nicht die Werkleitung (§ 5), der Stadtrat (§ 7) oder der Oberbürgermeister (§ 8) zuständig ist, insbesondere über 1. Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Werkleitung; 2. Projektgenehmigungen bei Bauvorhaben mit Baukosten von mehr als 500.000 Euro, sowie Genehmigung neuer Gesamtkosten bei Überschreitung der genehmigten Kosten um mehr als 10 %, mindestens aber 250.000 Euro; 3. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplans, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 250.000 Euro übersteigen; 4. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu sowie sonstige Liegenschaftsangelegenheiten aller Art (z. B.: Erwerb, Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall 150.000 Euro übersteigt; 5. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, sowie über den Abschluß sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen, soweit sie den Betrag von 75.000 Euro überschreiten;

NüSTS

  1. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, wenn der Wert 100.000 Euro (VOL, VOF und bei besonderen Leistungen) bzw. 250.000 Euro (VOB) übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen); 7. Erlaß von Forderungen und Abschluß von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 25.000 Euro beträgt; 8. die Einleitung eines Rechtsstreits (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als 25.000 Euro beträgt; 9. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Oberbürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist. Die Bestellung der Heimleitungen des Pflegezentrums Sebastianspital, des August-Meier-Heims, der Senioren-Wohnanlage St. Johannis und der Senioren-Wohnanlage Platnersberg fällt in die Zuständigkeit des Werkausschusses; 10. den Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluß festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden.

§ 7

Zuständigkeit des Stadtrats

(1) Der Stadtrat beschließt über: 1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung. 2. Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder. 3. Bestellung der Werkleitung sowie Berufung und Abberufung ihrer Mitglieder und Regelung der Dienstverhältnisse.

  1. Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höherstufung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Mitarbeitenden, soweit nicht Werkausschuß, Oberbürgermeister oder Werkleitung zuständig ist. 5. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans. 6. Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluß. 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung der Werkleitung. 8. Rückzahlung von Eigenkapital. 9. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, sowie sonstige Liegenschaftsangelegenheiten aller Art (z. B. Erwerb, Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Enteignungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall den Betrag von 1 Mio. Euro überschreitet, sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich Grundstücke) unter ihrem Wert und die Verpflichtung hierzu. 10. Wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges des NürnbergStift. 11. Änderungen der Rechtsform des NürnbergStift. (2) Der Stadtrat kann die Entscheidung in weiteren Angelegenheiten, für die der Werkausschuß zuständig ist, im Einzelfall an sich ziehen.

§ 8

Zuständigkeit des Oberbürgermeisters

(1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Dienstvorgesetzter der im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung und Vorgesetzter der nicht im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung. (2) Der Oberbürgermeister erläßt anstelle des Stadtrats und des Werkausschusses für das NürnbergStift dringliche Anordnungen und besorgt für diesen unaufschiebbare Geschäfte.

4 67. Nachtrag Januar 2025

§ 9

Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung

Die Werkleitung kann mit Einverständnis des Oberbürgermeisters Fachdienststellen der Stadtverwaltung gegen Kostenerstattung mit der Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen. Die Leistungsbeziehungen zwischen NürnbergStift und Stadt werden durch Vereinbarungen geregelt.

§ 10

Verpflichtungserklärungen

(1) Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „NürnbergStift“. Übersteigt die Verpflichtungserklärung den Betrag von 250.000 Euro, sind die Unterschriften von jeweils 2 Vertretungsberechtigten erforderlich. (2) Die Werkleiterinnen und Werkleiter unterzeichnen ohne Beifügung eines Vertretungszusatzes, ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit dem Zusatz „in Vertretung“, andere Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „Im Auftrag“.

§ 11

Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

(1) Das NürnbergStift ist als Dienstleistungsunternehmen sparsam und wirtschaftlich zu führen. Im übrigen gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, sowie die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV). (2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluß, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Schluß des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und vorzulegen.

§ 12

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr des NürnbergStift ist das Kalenderjahr.

§ 13

Auflösung der Körperschaft

Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Nürnberg, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 14

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Altenwohnheime und die Altenund Pflegeheime der Stadt Nürnberg vom 11. Mai 1979 (Amtsblatt S. 86), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 1994 (Amtsblatt S. 292) und die Satzung für die geriatrische Rehabilitationseinrichtung vom 10. Dezember 1992 (Amtsblatt S. 495), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 1994 (Amtsblatt S. 292), außer Kraft.

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