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← Sitzung des Kulturausschusses (29.11.2024)

05 Sachverhalt

Anlage · 29.11.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Ümit Sormaz Kulturausschuss Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Neufassung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und

Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Vereinfachung und Vereinheitlichung des Tarifsystems

Im Rahmen der vom Kulturausschuss im Mai 2023 beauftragten Vereinfachung und Vereinheitlichung des bestehenden Tarifsystems der Sehenswürdigkeitengebührensatzung (SeGebS) wurde im Geschäftsbereich Kultur eine umfassende Abwägung der vielfältigen Interessen, rechtlichen Vorgaben sowie bestehenden Abhängigkeiten vorgenommen. Ziel dieses Prozesses war es, eine nutzerfreundlichere und transparentere Gebührengestaltung zu entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher als auch den Anforderungen an eine nachhaltige und faire Finanzierung unserer kulturellen Einrichtungen gereicht wird. Insbesondere galt es auch die im November 2022 vom Stadtrat beschlossenen Auflagen zur Haushaltskonsolidierung, die bereits im Mai 2023 in die Satzung eingearbeitet wurden, weiterhin dauerhaft umzusetzen.

Der vorliegende Entwurf der überarbeiteten Satzung spiegelt die Ergebnisse der umfassenden Prüfung wider und zielt darauf ab, eine ansprechende und transparente Kostenstruktur für Bürger und Gäste unserer Stadt zu schaffen. Die Anpassungen sollen durch klarere Regelungen und eine reduzierte Tarifstruktur die Arbeitsabläufe des Kassenpersonals vereinfachen und eine gerechte sowie nachvollziehbare Gebührenerhebung gewährleisten. Die SeGebS wurde dabei eingehend geprüft und überarbeitet, was zu folgenden zentralen Ergebnissen geführt hat:

 Das Planetarium wird der SeGebS entnommen und stattdessen werden entsprechende Regelungen in eine Entgeltordnung des Bildungscampus Nürnberg (BCN) überführt, da das Planetarium nach Einschätzung des BCN und RA privatwirtschaftlich und nicht hoheitlich organisiert werden sollte.  Die Ausstellung Krone - Macht - Geschichte wurde als eigenständige Ausstellung aus der Satzung entnommen und bleibt weiterhin im Fembo-Haus zugänglich.  Die bisherigen acht Tarifstufen wurden auf fünf reduziert, wobei sich die neuen Tarife an vergleichbaren Einrichtungen orientieren. Hierbei wurde darauf geachtet, dass sich die finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Zielgruppen, wenn überhaupt, nur geringfügig ändern.  Die Regelungen für freien Eintritt wurden weitestgehend in § 3 für alle vereinheitlicht, für KuKuQ bestehen nur noch vier separate Ausnahmeregelungen (vormals acht im KuKuQ und vier im KuM).  Die Bestimmungen für Tages- und Jahreskarten wurden angepasst und ebenfalls vereinheitlicht.  Der Umfang der Satzung wurde von ursprünglich neun auf nunmehr fünf Seiten reduziert.

Die Verwaltung schlägt zudem eine moderate Erhöhung der Kulturkartenpreise für Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung um 1,00 bis 2,00 Euro pro Jahr vor. Die letzte Preisanpassung in diesem Bereich fand im Jahr 2011 statt. Außerdem soll das Mindestalter zur Berechtigung einer Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren von 60 auf 63 Jahre angehoben werden (frühestes Renteneintrittsalter). Abgesehen von geringfügigen strukturellen Anpassungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Tarifstufen sind keine weiteren Preiserhöhungen für die Nürnberger Museen vorgesehen (siehe Anlage „Überblick über die Gebühren für verschiedene Zielgruppen“).

Ermäßigter oder kostenfreier Eintritt in Museen für bestimmte Zielgruppen

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung in eine der ermäßigten Tarifstufen 2 oder 3 mit aufzunehmen wurde seitens der Verwaltung geprüft. Ebenso der Vorschlag des FDP Stadtrates Ümit Solmaz auf kostenfreie Museumeintritte für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende. Eine Umsetzung wird aus verschiedenen Gründen jedoch nicht empfohlen:

 Aus Sicht der Verwaltung erscheint der Kreis der zu begünstigenden Personen bei Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung zu weit gefasst, um eine allgemeine Ermäßigung zu rechtfertigen. Neben dem Grundsatz der Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 BayKAG) und dem Äquivalenzprinzip (Art. 8 Abs. 4 BayKAG) fordert das Gebührenrecht die Umsetzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Weitere Merkmale dürfen berücksichtigt werden, wenn dies durch öffentliche Belange gerechtfertigt ist (Art. 8 Abs. 4 BayKAG). Verfassungsrechtlich zulässig ist daher auch die Berücksichtigung sozialer Zwecke, die zur Rechtfertigung von unterschiedlichen Tarifen, Gebührenstaffelungen oder Ermäßigungen für bestimmte Gruppen herangezogen werden können. Auch Lenkungszwecke darf der Gebührengläubiger grundsätzlich verfolgen, wobei die Bemessung zum Zweck der Verhaltenslenkung den Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Geeignetheit und Erforderlichkeit der Gebühr zur Erreichung des angestrebten Verhaltens sowie ihre Angemessenheit) und des allgemeinen Gleichheitssatzes entsprechen muss. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet die Gleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Ungleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Differenzierungen werden damit nicht untersagt, bedürfen aber stets der sachlichen Rechtfertigung in einer Weise, die Art und Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher öffentliche Belang eine Ungleichbehandlung von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung rechtfertigen könnte, wenn die Ermäßigung einkommensunabhängig erfolgt. Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese Gruppen ein geringeres Einkommen zur Verfügung haben. Eine Gleichstellung mit Kindern und Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern, Freiwilligendienstleistenden und Studierenden erscheint daher unverhältnismäßig. Insbesondere sind die genannten Gruppen untereinander so heterogen und unterschiedlich finanzstark, dass eine pauschale Ermäßigung für alle Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung willkürlich wirken würde. Für Menschen, die aus sozialpolitischer Perspektive begünstigt werden sollten, gibt es den Nürnberg-Pass und entsprechende Tarife. Die hier zu Grunde gelegte rechtliche Auffassung wurde mit dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg besprochen und entwickelt.

 Eine pauschale Ermäßigung für alle Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung wäre zudem im Hinblick auf die vom Stadtrat beschlossenen Anforderungen zur Haushaltskonsolidierung nicht finanzierbar. Die städtischen Museen stehen vor der Herausforderung, bis 2026 zusätzliche Einnahmen in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. EUR zu generieren. Dies ist besonders anspruchsvoll, da sich die Besucherzahlen nach der Pandemie erst langsam wieder erholen, die Tarife bereits 2023 erhöht wurden und gleichzeitig laufende Budgetkürzungen bestehen. Sollten den genannten Personengruppen vergünstigte Eintrittspreise gewährt werden, müssten an anderer Stelle die Gebühren signifikant erhöht werden, um die entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen. Dies könnte wiederum zu einem Rückgang der Besucherzahlen und somit zu sinkenden Einnahmen führen. Alternativ wären entweder eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses aus dem städtischen Etat oder eine Anpassung der Einnahmeerwartungen für die Museen erforderlich. Zudem besteht die Herausforderung, die finanziellen Auswirkungen einer solchen Tarifumstrukturierung genau zu kalkulieren. Aus Erfahrung lässt sich nicht abschätzen, wie groß der Anteil der Museumsbesucher ist, die bislang den regulären Eintritt im Tarif 1 entrichten, jedoch zur Gruppe der Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderung zählen. Es liegen keine

genauen statistischen Zahlen hierzu vor. Ohne aufwändige Besucherbefragungen oder gesonderte Tarife ist dies nicht erfassbar. Das Risiko eines finanziellen Ausfalls wäre unter den gegebenen Voraussetzungen unwägbar groß.

 Aus diesen Überlegungen ergibt sich die Empfehlung, auf kostenfreie Museumseintritte für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende zu verzichten. Innerhalb der bisherigen Tarifgruppen 2, 3 und 7 sowie der Schülerkulturkarte werden Einnahmen in Höhe von 200.000 Euro generiert. Diese Einnahmen müssten durch Erhöhungen an anderer Stelle kompensiert werden, was zu einem Rückgang der Besucherzahlen führen könnte. Das Einwerben von Drittmitteln wird von den Museen bereits intensiv betrieben, sodass keine signifikanten zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten zu erwarten sind. In Bereichen, in denen es sinnvoll erscheint, wird das Gastronomieangebot erweitert, jedoch erfordert dies zunächst erhebliche Investitionen. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Stadt Nürnberg mit der Schülerkulturkarte ein herausragendes Angebot für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende im Tarifportfolio hat. Für lediglich 0,50 Euro pro Monat bietet die Schülerkulturkarte unbegrenzten Zugang zu allen Museen der Stadt Nürnberg sowie zum Germanischen Nationalmuseum, zum DB Museum und zum Museum für Kommunikation. Diese günstige Zugangsmöglichkeit fördert die kulturelle Bildung und den Museumsbesuch junger Menschen in Nürnberg maßgeblich.

Vertrieb der Kulturkarten über die Museen der Stadt Nürnberg zur weiteren Bekanntmachung Die Nachfrage nach Kulturkarten in allen Kategorien ist weiterhin hoch und befindet sich seit dem Jahr 2023 über dem relevanten Vergleichsniveau aus den Jahren vor der Corona-Pandemie. Waren 2019 insgesamt 14.881 Schülerkulturkarten ausgegeben worden, waren es 2023 15.753 Stück. Im selben Vergleichszeitraum stehen 540 Kulturkarten für Seniorinnen und Senioren 1.004 Kulturkarten gegenüber, die Behindertenkulturkarte wurde 2019 150 Mal nachgefragt, 2023 insgesamt 306 Mal. Für das laufende Jahr 2024 stabilisieren sich diese Zahlen weiterhin auf hohem Niveau.

Umfassende Daten über die Käuferinnen und Käufer von Kulturkarten werden nicht erhoben. Zumindest für den Schulbereich lässt sich aber die Distribution nach Schularten gliedern. So verteilen sich die bislang im Jahr 2024 vertriebenen 16.282 Schülerkulturkarten wie folgt:

Berufs(fach)schulen: 2.409 Förderzentren: 440 Gesamtschulen: 999 Grundschulen: 5675 Grund- und Mittelschulen: 432 Gymnasien: 2.889 Mittelschulen: 1.046 Realschulen: 832 Universitäten und Hochschulen: 336 Sonstige Schularten/Barverkäufe: 1224

Für die Ausgabe der Kulturkarten zeichnet die Kulturinformation im KunstKulturQuartier verantwortlich. Bislang sind Kulturkarten über folgende Vertriebswege erhältlich: Über Sammelbestellungen der Schulen, die zu Jahresbeginn erfolgen, über die Kassen der Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers, die Bürgerämter Nord, Süd und Ost sowie in der KulturInformation analog und seit Oktober 2023 auch über den webshop der KulturInformation im KunstKulturQuartier. Bbislang wurden auf diesem Weg 834 Kulturkarten ausgegeben (Stand 24.9.2024). Neben den regelmäßigen

Informationsschreiben an alle Nürnberger Schulen wirbt die KulturInformation gezielt über die Informationskanäle der Dienststelle, über den Behördenwegweiser der Stadt Nürnberg sowie auch in Kooperationen wie 2024 erstmals mit dem Stadtseniorenrat, der Kulturkarten im Rahmen seines Informationstages aktiv vertreibt.

Von der Möglichkeit eines Erwerbs der Kulturkarten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung ab dem Frühjahr 2025 an allen Kassen der Museen der Stadt Nürnberg darf sich, bei gleichbleibender positiver Resonanz, eine weitere Steigerung der Bekanntheit sowie der Absatzzahlen erhofft werden. Es ist gleichsam zu erwarten, dass das Angebot hierdurch auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt und ihrer Museen, die die für den Erwerb notwendigen Voraussetzungen erfüllen, an Attraktivität gewinnen wird. Mit dem Erwerb der Karten erfährt man bereits beim Besuch des zweiten (Menschen mit Behinderung) bzw. dritten Museums (Seniorinnen und Senioren) eine Vergünstigung. Außerdem sind nicht nur städtische Häuser inkludiert. Somit sind die Kulturkarten nicht nur für Menschen aus Nürnberg sowie der Region attraktiv, sondern auch für „Wochenendtouristen“, insbesondere durch die baldige Möglichkeit des flächendeckenden Erwerbs.

Statistik über Kartenverkäufe

Anzahl 2019 Anzahl 2020 Anzahl 2021 Anzahl 2022 Anzahl 2023 Anzahl 2024*
Schülerkulturkarte 14.881 15.526 5.640 10.286 15.753 16.282
Kulturkarte für Seniorinnen + Senioren 540 455 297 742 1.004 583
Kulturkarte für Menschen mit Behinderung 150 149 81 212 306 208

* Januar bis einschließlich September 2024

bisheriger Tarif Beschreibung Anzahl*
Tarif 1 Vollzahler ab 18 162.049
Tarif 2 Kinder und Jugendliche bzw. Schülerinnen und Schüler 2.161
Tarif 3 Studierende sowie Jugendfreiwilligendienst etc. 30.050
Tarif 4 Nürnberg-Pass 1.823
Tarif 5 Kleingruppen mit einem Erwachsenen 6.719
Tarif 6 Kleingruppen mit 2 Erwachsenen 14.693
Tarif 7 Schülerinnen und Schüler im Klassenverband / Integrationskurse 23.149
Tarif 8 Gruppen ab 15 Personen 17.371

*Zeitraum: 01.09.2023 – 31.08.2024

Auffällig ist, dass Schülerinnen und Schüler den Museumsbesuch in erster Linie über die Schülerkulturkarte bzw. im Klassenverband organisieren.

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