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← Sitzung des Kulturausschusses (29.11.2024)

Sitzungsvorlage

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Kulturausschuss Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage 2. BM/018/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Gutachten

Stadtrat 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Neufassung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und

Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2023

Antrag der FDP vom 08.11.2023

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.09.2024

Anlagen: 01_Antrag_Bündnis 90_Die Grünen vom 20230503_AN_093_2023 02_Antrag_FDP vom 20231108_AN_205_2023 03_Antrag_Bündnis 90_Die Grünen vom 20240917_AN_167_2024 04_Diversity Check 05_Sachverhalt 06_SehenswürdigkeitenGebS_Entwurf 07_Aktuelle SehenswürdigkeitenGebS 08_Vergleich der bisherigen und neuen Version der SeGebS 09_Übersicht Gebühren Zielgruppen SeGebS

Sachverhalt (kurz): Im Mai 2023 beauftragte der Kulturausschuss die Verwaltung damit, bis Jahresnde 2024 das Tarifsystem der Sehenswürdigkeitengebührensatzung (SeGebS) mit dem Ziel der Vereinfachung und wo möglich der Vereinheitlichung grundlegend zu überarbeiten und dem Kulturausschuss einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Die SeGebS wurde seitdem mit folgendem Ergebnis geprüft und überarbeitet:

Entgeltordnung des Bildungscampus Nürnberg (BCN) überführt, da es nach Einschätzung von BCN und RA privatwirtschaftlich und nicht hoheitlich zu organisieren wäre,

kann weiterhin über das Fembo-Haus besichtigt werden,

reduziert, hierbei wurde grundsätzlich darauf geachtet, dass sich, wenn überhaupt, nur geringe betragliche Auswirkungen auf die Eintritte der jeweiligen Zielgruppen ergeben,

lediglich bei KuKuQ bestehen noch 4 Ausnahmeregelungen (ehemals acht bei KuKuQ und vier bei KuM),

In diesem Zuge schlägt die Verwaltung auch eine moderate Erhöhung im Bereich von 1,00 Euro bis 2,00 Euro pro Jahr für die Kulturkarten für Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung vor. Die letzte Anpassung erfolgte hier 2011. Ebenso soll das Alter zur Berechtigung einer Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren von 60 auf 63 Jahre angehoben werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Grundsätzlich werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet, da die entsprechenden Änderungen saldoneutral erfolgen sollen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I//Stk

Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 29.11.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) beschlossen.

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