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← Sitzung des Kulturausschusses (29.11.2024)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand 26.11.2024)

Anlage · 29.11.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Flughafen Plärrer Ümit Sormaz Boxdorf Gostenhof Langwasser Katzwang Dutzendteich Mögeldorf Laufamholz Erlenstegen Buchenbühl Wetzendorf Almoshof St. Johannis Schweinau St. Jobst Ziegelstein Sündersbühl Muggenhof Wöhrd Thon Kraftshof Gartenstadt Reichelsdorf Werderau St. Leonhard Kommission für Integration Wöhrder See Kulturausschuss St. Peter Gleißhammer Eibach Weststadt Eberhardshof Schoppershof Schniegling St. Sebald Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

29.11.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 2. BM / Geschäftsbereich Kultur - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage 2. BM/023/2024 6 01_Entscheidungsvorlage 2BM 2. BM/023/2024 9 02_Personal- und Finanzdaten 2. BM/023/2024 15 TOP Ö 2 Meistersingerhalle - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage MSH/001/2024 18 01_Entscheidungsvorlage MSH MSH/001/2024 21 02_Personal- und Finanzdaten MSH/001/2024 25 TOP Ö 3 Stadtarchiv - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage Av/004/2024 28 01_Entscheidungsvorlage Av Av/004/2024 31 02_Personal- und Finanzdaten Av/004/2024 34 TOP Ö 4 Bildungscampus Nürnberg - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage BCN/002/2024 38 01_Entscheidungsvorlage BCN BCN/002/2024 41 02_Personal- und Finanzdaten BCN/002/2024 45 TOP Ö 5 Amt für Kultur und Freizeit - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage KuF/003/2024 47 01_Entscheidungsvorlage KuF KuF/003/2024 50 02_Personal- und Finanzdaten KuF/003/2024 55 03_Ausblick Termine und Ereignisse 2025 KuF/003/2024 57 04_Kooperationspartner_KuF KuF/003/2024 60 TOP Ö 6 KunstKulturQuartier - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage KuKuQ/003/2024 70 01_Entscheidungsvorlage KuKuQ KuKuQ/003/2024 73 02_Personal- und Finanzdaten KuKuQ/003/2024 77 TOP Ö 7 Museen der Stadt Nürnberg - Jahreskontrakt 2025 Sitzungsvorlage KuM/002/2024 89 01_Entscheidungsvorlage KuM KuM/002/2024 92 02_Personal- und Finanzdaten KuM/002/2024 95 TOP Ö 8 Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS) Sitzungsvorlage 2. BM/024/2024 96 01_Diversity Check 2. BM/024/2024 99 02_Änderungssatzung SeS_Entwurf 2. BM/024/2024 100 03_Aktuelle Satzung 2. BM/024/2024 102 TOP Ö 9 Neufassung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Sitzungsvorlage 2. BM/018/2024 105 01_Antrag_Bündnis 90_Die Grünen vom 20230503_AN_093_2023 2. BM/018/2024 109 02_Antrag_FDP vom 20231108_AN_205_2023 2. BM/018/2024 111 03_Antrag_Bündnis 90_Die Grünen vom 20240917_AN_167_2024 2. BM/018/2024 113 04_Diversity Check 2. BM/018/2024 114

05_Sachverhalt 2. BM/018/2024 115 06_SehenswürdigkeitenGebS_Entwurf 2. BM/018/2024 119 07_Aktuelle SehenswürdigkeitenGebS 2. BM/018/2024 124 08_Vergleich der bisherigen und neuen Version der SeGebS 2. BM/018/2024 133 09_Übersicht Gebühren Zielgruppen SeGebS 2. BM/018/2024 147 TOP Ö 10 Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Nürnberg Sitzungsvorlage BCN/003/2024 148 01_Diversity Check BCN/003/2024 152 02_Entgeltordnung_Planetarium_Entwurf BCN/003/2024 153

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 29.11.2024, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. 2. BM / Geschäftsbereich Kultur - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Meistersingerhalle - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

MSH/001/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Stadtarchiv - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

Av/004/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

4. Bildungscampus Nürnberg - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

BCN/002/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

5. Amt für Kultur und Freizeit - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

KuF/003/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. KunstKulturQuartier - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

KuKuQ/003/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

7. Museen der Stadt Nürnberg - Jahreskontrakt 2025 Beschluss

KuM/002/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

8. Gutachten

Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS –

SeS)

Lehner, Julia, Prof. Dr.

9. Neufassung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Gutachten

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen 2. BM/018/2024

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Lehner, Julia, Prof. Dr.

10. Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Gutachten

Nürnberg BCN/003/2024

Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2024,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

2. BM / Geschäftsbereich Kultur - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage 2BM 02_Personal- und Finanzdaten

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der im Jahreskontrakt behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 des Geschäftsbereiches Kultur zu.

Entscheidungsvorlage: Jahreskontrakt 2025 2. BM – Geschäftsbereich

Kultur

 Strategisches Portfoliomanagement für Kulturentwicklungsvorhaben am ehem. Reichspar-

teitagsgelände (eRPTG)

o Die Kulturbau- und Kulturentwicklungsprojekte in der Kongresshalle (KOH) sind – neben dem Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/-tribüne – für das Kulturleben, das Image und die Attraktivität der Stadt Nürnberg sowie unter Stadtentwicklungsaspekten von immenser Bedeutung. Die Vielzahl der Anspruchsgruppen mit unterschiedlichen Interessen sowie die überregionale, teils europaweite Aufmerksamkeit bringen eine hohe Dynamik mit sich. Um die Komplexität der Vorhaben am eRPTG, insbesondere in der KOH, beherrschbar zu halten, wurde 2022 das strategische Projektportfoliomanagement als Ergänzung zur (hierarchischen) Organisationsstruktur etabliert. Daran geknüpft ist der Anspruch, übergreifende Abstimmungs- und Steuerungsprozesse sowie Aufgaben, die sich zentral effizienter erledigen lassen (etwa Bedarfsträgeraufgaben, Drittmittelmanagement, Vorbereitung des Betriebes und Kommunikation), „vor die Klammer zu ziehen“ und aus einer ganzheitlichen Perspektive heraus zu bearbeiten. o Das strategische Portfoliomanagement bei 2.BM entfaltet im Zusammenspiel mit 2.BM/Stab ZEP, 2.BM/Bauherrnvertretung für Kulturgroßbauten und Ref. VI/Projektbaudienststelle die gewünschte Wirkung. Die erreichten Ergebnisse zeigen, dass das Portfoliomanagement die gestellten Ansprüche erfüllt. o Alle Signale der Fördermittelgeber (Bund, Land und Europäische Union) sprechen dafür, dass das angestrebte Fördermittelkonzept (Bund, Land und EU) realisiert werden kann. o Aus dem Fond für Regionale Entwicklung der Europäischen Union wurden 6 Mio. Euro für die Schadstoffsanierung bewilligt. o Der Antrag über Fördermittel in Höhe von 14,75 Mio. Euro für Substanzerhalt und grundsätzliche Nutzbarmachung des Kongresshallen-Rundbaus wird vom Freistaat Bayern final geprüft.. Dasselbe gilt für den Förderantrag in Höhe von 29,5 Mio. Euro Bundesmittel. o Für die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur ist die finale Antragstellung beim Bund erfolgt: Aus KulturInvest-Mitteln werden hier voraussichtlich 20 Mio. Euro Zuschüsse fließen. Aus Haushaltsmitteln des Freistaats kommen eine Mio. Euro (Kulturfond Bayern) sowie 750.000 Euro auf Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Prüfung dieser Förderanträge läuft in intensiver Abstimmung mit den Fördergebern. o Für die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle (Ergänzungsbau im sogenannten Innenhof, Ausbau von sechs Segmenten im Rundbau) wurden Fördermittel in Höhe von 75 % der tatsächlichen Investitionskosten beantragt. Die berechneten Investitionskosten liegen bei 175,5 Mio. Euro. Mit dem finalen Förderbescheid wird noch in diesem Jahr gerechnet;. Ergänzend wurden bzw. werden weitere Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt. o Für die Entwicklung des Kulturareals wurde eine Projektstruktur geschaffen, um die Bauplanung adäquat zu unterstützen und den zukünftigen Betrieb vorzubereiten. Die Prioritäten lagen dabei auf den Teilprojekten Strategie, Gastronomie und Facility-Management sowie der Rechtsformgestaltung. o Ergänzt wird die Projektarbeit durch ein eng verzahntes Vorgehen bei der Umsetzung einer mit dem Staatstheater Nürnberg sowie anderen städtischen Dienststellen abgestimmten Kommunikationsstrategie. Trotz minimaler Ressourcenausstattung ist es gelungen, kommunikative „Basics“ zu etablieren und auszubauen (Medienarbeit, Stakeholder-Analyse, Website Kulturareal Kongresshalle, monatlicher Newsletter, Instagram-Account, Bewerben von Veranstaltungen in Segment #1, Rundgänge durch den Kongresshallen-Torso). o Ein wesentlicher Meilenstein war die Sitzung des Stadtrats am 17. Juli 2024: Das Gremium bestätigte die Gesamtfinanzierung der Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle und entschied über die Vergabe des Ergänzungsbaus. Die Vorbereitung dieser Beschlüsse war in Hinblick auf die Komplexität der Finanzierung sowie die Erfordernisse des Vergabeverfahrens ein großer Kraftakt, der die Ressourcen des strategischen Portfoliomanagements (und der Projektbaudienststelle) grenzwertig belastet hat. Auch die mediale Vor- und Nachbereitung der Stadtratsbeschlüsse im Rahmen der Projektkommunikation oblag im Wesentlichen dem Portfoliomanagement.

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o Aufbauend auf dem bislang Erreichten soll das strategische Portfoliomanagement – abhängig von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln und Personalressourcen – effektiv weiterentwickelt werden. Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird es 2025 eine Reihe signifikanter Ereignisse und Entwicklungen geben, die seitens des Portfoliomanagements initiiert und/oder begleitet und umgesetzt werden müssen. In den Workshops und Diskussionen des Teilprojekts „Strategie und Narrativ“ wurde in einem intensiven Prozess von den beteiligten Institutionen eine Vision für das künftige Kulturareal Kongresshalle erarbeitet. Eine sinnvolle, von den Besucherinnen und Besuchern aus zu entwickelnde Digitalisierungsstrategie ist eine weitere zentrale, strategische Aufgabe, die jetzt gemeinsam begonnen und gestaltet werden muss. o Auf der Basis strategischer Erwägungen hat sich unter den Akteuren ebenfalls schnell die Einsicht in die Notwendigkeit ergeben, dass für diesen einzigartigen und innovativen Kulturort eine Dachmarke zu entwickeln ist. Sie setzt ein deutliches Signal, dass die kreativen Synergien der Akteure vor Ort einen Mehrwert für die Kulturszene schaffen. Sie ist Voraussetzung, die Kongresshalle als Kulturort in der Stadtgesellschaft, national und international zu positionieren. In einem Vergabeverfahren wurde 2024 die Agentur ausgewählt, um die Dachmarke gemeinsam mit den beteiligten Institutionen und relevanten Stakeholdern zu entwickeln. 2025 werden folgende Schritte folgen: Namensfindung für den Kulturort Kongresshalle, Entwicklung eines Logos und Corporate Designs, Konzeption einer Website. o Für die Beantragung bzw. das Abrufen der Fördermittel ist es erforderlich, die Erkenntnisse aus der Bauplanung sowie -realisierung ständig zu monitoren und in die Förderkulisse einzupassen (Reporting etc.). Dieses engmaschige Controlling in Abstimmung mit der Bauverwaltung und dem Projektsteuerer ist die Voraussetzung für eine weiterhin solide Finanzierung. o Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, Gespräche mit Bund und Land über die Beteiligung an einer Stiftung aufzunehmen. Diese Stiftungsgründung bietet die strategische Chance, durch die Einbindung von Bund und Land die Entwicklungsperspektiven des Kulturareals Kongresshalle zu fördern, insbesondere der Ermöglichungsräume. Die Sondierungsgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes sowie des Freistaats Bayern werden vorangetrieben. o In enger Zusammenarbeit mit 2.BM/Stab ZEP wird ein Betriebskonzept für die Ermöglichungsräume entwickelt. Im Wesentlichen sind Formate und Strukturen zu schaffen, die die zukünftige Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure vor Ort ermöglichen und intensivieren. Zudem sollen Fragen der möglichen Rechtsform, des Business Plans sowie der Finanzplanung vorbereitet werden. Diese Themenfelder werden in entsprechenden Teilprojekten bearbeitet (siehe auch unten 2.BM/Stab ZEP). o Die bislang realisierten Kommunikationsmaßnahmen reichen nicht aus, um der Stadtgesellschaft sowie der nationalen und internationalen (Fach-)Öffentlichkeit Nutzen und Potenzial der Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle zu vermitteln. Deshalb wird die Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich erweitert. Vorgesehen ist beispielsweise ein Imagefilm. Des Weiteren sind zur Positionierung der Dachmarke eine Plakatkampagne sowie der Launch einer Website geplant. Mit den (sichtbaren) Fortschritten auf der Baustelle im Rundbau und im Innenhof der Kongresshalle rückt die Information über die Bautätigkeit in den Fokus.. Dementsprechend wird in Abstimmung und Zusammenarbeit mit PBD ein Informationskonzept erarbeitet. Dieses wird mit der Meilensteinplanung synchronisiert.

 975 Jahre Nürnberg 2025 jährt sich nicht nur die Ausstellung der Sigena-Urkunde zum 975. Mal, sondern in ungewöhnlich hoher Dichte eine Vielzahl weiterer Ereignisse, die zum großen Teil das Leben der Menschen in der Stadt maßgeblich veränderten und bis heute prägend sind. Neben der punktuellen Gestaltung von Einzeldaten und -jubiläen adressiert der Geschäftsbereich Kultur als Themenschwerpunkte zum einen den Komplex 80 Jahre Kriegsende, Beginn der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse etc., zum anderen 500 Jahre Nürnberger Religionsgespräch. Der GB Kultur koordiniert und organisiert in Abstimmung mit dem Evang.-Luth. Dekanat Nürnberg und weiteren Beiträgern ein diverses Veranstaltungsprogramm, das mit einer öffentlichen internationalen Tagung am 14./15 März am authentischen Ort, dem Historischen Rathaussaal starten soll. Die GW-Zusage des Ministerpräsidenten liegt vor. Die wissenschaftlichen Erträge sollen unter Haushaltsvorbehalt in der Schriftenreihe des Geschäftsbereichs nachhaltig gesichert werden.

 Kulturstrategie Im Februar 2023 wechselte die Koordinatorin des Umsetzungsprozesses in den Mutterschutz. Die Durchführung der weiteren Umsetzungsschritte war deshalb – auch in Hinblick auf das komplexe Vorgehen mit Kulturkonferenzen, Workshops und Fokusformaten unter Einbindung von Stakeholdern und Multiplikatoren der Nürnberger Kunst- und Kulturlandschaft noch nicht möglich und kann erst bei Wiederbesetzung geleistet werden.

 MIP-Maßnahmen des Geschäftsbereiches Im mittelfristigen Investitionsplan des Haushalts 2025 sind folgende Einzelmaßnahmen aufgenommenen:

 2. BM/Stab ZEP und Kongresshalle - Entwicklung des historisch- Lern- und Begegnungs-

ort Zeppelinfeld/-tribüne

Angesichts des sich weiter verstärkenden Auftretens von menschenverachtenden Ideologien, insbesondere des Antisemitismus, kommt der Aufklärung über die NS-Zeit und der Vermittlung der Lehren hieraus gerade am Ort der nationalsozialistischen Reichsparteitage und der rassistischen „Volksgemeinschafts“-Ideologie eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für unser gesellschaftliches Zusammenleben in Gegenwart und Zukunft zu. Neben der anstehenden räumlichen Erweiterung und neuerarbeiteten Dauerausstellung im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände stehen hierbei die historischen Orte auf dem Areal von der Zeppelintribüne und dem Zeppelinfeld mit dem früheren Bahnhof Dutzendteich bis hin zum ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Exponate und Instrumente für die historisch-politische Bildungsarbeit in den nächsten Jahren im Fokus. 2.BM/Stab ZEP koordiniert stadtintern sowie extern gegenüber den Fördergebern die einzelnen Projekte und vermittelt deren jeweiligen Inhalte in unterschiedlichen Formaten der interessierten Öffentlichkeit.

Zeppelinfeld und Zeppelintribüne

Der 2023 begonnene Partizipationsprozess für einen Reflexionsort auf dem Zeppelinfeld mit Gegenwartsbezug wurde am 14. Mai 2024 mit der Vorstellung verschiedener Ideen und deren Online- Dokumentation (https://www.nuernberg.de/internet/nuernbergkultur/beteiligungsprozess.html) zu einem Ende geführt. Verschiedene Elemente daraus fanden Eingang in die weitere Bauplanung. Die Entwurfsplanung wurde als Objektplan am 17. Juli 2024 vom Stadtrat beschlossen und wird seither als Werk- und Detailplanung für die Umsetzung fortgeführt. Die bauliche Hauptmaßnahme startet im 4. Quartal 2024 mit der Einrichtung der Großbaustelle an der Zeppelintribüne und dem früheren Bahnhof Dutzendteich. Zuvor fanden im Jahresverlauf bereits umfangreiche Entfernungen verschiedener Schadstoffe und alter Einbauten statt. In Folge dessen wurde im Frühjahr 2024 die Begehbarkeit des „Goldenen Saals“ in der Zeppelintribüne im Rahmen regelmäßiger öffentlicher Rundgänge beendet. Aus diesem Grund wird es ab 2025 vorläufig keinen großen Informationstag geben. Aktuell werden als Alternative für 2025 baustellengerechte Informationsformate erarbeitet. Für 2025 ist außerdem die Durchführung des förderrechtlich vorgegebenen Wettbewerbs für Kunst am Bau vorgesehen. Der Kulturausschuss hat am 18.10.2024 der von 2.BM/Stab ZEP vorgeschlagenen Verfahrensweise als geschlossener Teilnahmewettbewerb zugestimmt.

Ermöglichungsräume in der Kongresshalle

Am 8. Oktober 2021 wurde der Geschäftsbereich Kultur durch den Kulturausschuss auf Grundlage der ersten baulichen Machbarkeitsstudie und einer unter Kulturschaffenden durchgeführten Bedarfsanalyse beauftragt, die bauliche und inhaltliche Umsetzung einer künstlerischen und kulturellen Nutzung eines Segments der unfertig gebliebenen Kongresshalle (KOH) auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände zu konkretisieren – mit dem Ziel, die baulichen Planungen zu detaillieren und eine konkrete Kostenschätzung vornehmen zu können. Das bislang in Workshops mit Stakeholdern der Künste und Kulturen in Nürnberg entwickelte Nutzungskonzept wurde in einem breit aufgestellten partizipativen Prozess ausgearbeitet und präzisiert. Als Ergebnis des von der actori GmbH moderierten Prozesses konnten im Frühjahr 2023 die Anforderungen an die Räumlichkeiten in der KOH detailliert aufgezeigt werden. Auf dieser Grundlage entwickelte die Stabsstelle in Abstimmung mit der Bauverwaltung für vier von insgesamt 16 Sektoren des KOH-Rundbaus ein Raumprogramm. In den Ermöglichungsräumen stehen insgesamt über 7.000 Quadratmeter zur künstlerischen und kulturellen Entfaltung zur Verfügung. Im Produktionshaus sind 25 Bandproberäume geplant. Neben einem Tonstudio, Werkstätten und Lagerräumen sind 26 Räume als Ateliers (Einzel- und Gemeinschaftsateliers) vorgesehen. Ein großer Tanzraum mit knapp 200 Quadratmetern befindet sich in Planung. Etwa 750 Quadratmeter sind vorgesehen für Begegnungsflächen und Multifunktionsräume. Im Präsentationshaus stehen auf rund 1.800 Quadratmetern diverse Veranstaltungs- und Ausstellungsräume zur Verfügung. Alle Geschosse und Räume sind bestmöglich barrierefrei erschlossen und die einzelnen Sektoren untereinander durchlässig: Vom Produktionshaus gelangt man ohne Umwege ins Aufführungshaus, passiert hierbei die neuen Räumlichkeiten des Staatstheaters (in den Sektoren drei bis acht) und hat dann direkten Zugang zum Dokumentationszentrum. Synergien zwischen allen Agierenden, die die unterschiedlichen Räumlichkeiten nutzen, sind unbedingt erwünscht. Aufbauend auf dem partizipativ erarbeiteten Raumprogramm fanden weitere öffentlich durchgeführte Formate u.a. zur Betreiberstruktur und zur Trägerschaft statt. Der Kulturausschuss wurde darüber in seiner Sitzung am 03. Mai 2024 informiert. Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 dem Gesamtkonzept zur zukünftigen kulturellen Nutzung der Kongresshalle zugestimmt. Für den Ausbau der Ermöglichungsräume wurden 44 Mio. Euro bewilligt. Die Informationstage zur KOH mit kostenlosen Rundgängen durch sonst nicht zugängliche Bereiche durch die KOH wurden 2024 fortgesetzt. Am 27. April und 27. Oktober fanden insgesamt 35 Rundgänge statt, an denen ca. 800 Personen teilnahmen, After-Work-Angebote im August wurden ebenfalls intensiv nachgefragt. Das Veranstaltungsprogramm im Segment#1 war ebenso regional wie international ausgerichtet. Hervorzuheben ist die Kooperation mit der diesjährigen Biennale di Venezia und dem Institut für Auslandsbeziehungen, die sich auf die Präsentation der diesjährigen Künstlerinnen und Künstler des Deutschen Pavillons in Venedig in der Kongresshalle bezog; die Ausstellung „The Art of Remembrance“ wird von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen flankiert. Ein weiterer Höhepunkt war am 13. September die szenische Lesung von Albert Ostermeiers „Das Stahltier“ mit John Malkovich und Veronika Ferres statt. Daneben veranstaltete das Schauspiel des Staatstheaters im Segment#1 das Import/Export-Wochenende, das sich mit künstlerischen Positionen der Erinnerungskultur auseinandersetzte. Im Sommer beschäftigte sich das Jugendtanzensemble tänzerisch mit der nationalsozialistischen Architektur der Kongresshalle und präsentierte seine Ergebnisse einem breiten Publikum vor Ort. Die Musikzentrale war wieder zu Gast in der Kongresshalle, und aktuell läuft die vielbeachtete Ausstellung der fotoszene nürnberg e.v., bei der neben 12 Künstlerinnen und Künstler aus der Region auch 11 Künstlerinnen und Künstler aus Europa ihre aktuellen Arbeiten zum Thema „Vis-à-Vis“ präsentieren. Den Prozess der Information, Partizipation und Diskussion gilt es auch in 2025 fortzusetzen, um die Anforderungen der unterschiedlichen künstlerischen Sparten an Räumlichkeiten und die konzeptionellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die KOH weiter zu schärfen. Ziel ist es, im kommenden Jahr die grundsätzlichen Fragen zu Betreiberstruktur und Trägerschaft zu klären und in die übergreifende Betriebsstruktur der KOH einzubinden. 2025 werden zudem die Aktivitäten vom Segment#1 in das Segment#15 verlagert. Hier soll ein breit gefächertes Angebot entwickelt werden, das wiederum auch die internationale Perspektive schärfen soll. Auf Grund der hohen Nachfrage nach den öffentlichen Rundgangstagen wird es weiterhin die Möglichkeit geben, sich in kostenlosen Rundgängen einen Eindruck von den Innenräumen der KOH zu verschaffen; die Rundgänge werden der aktuellen Baustellensituation angepasst.

Ehemaliger Bahnhof Märzfeld

Im April 2024 stellte die Stadtspitze gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg die Konzeption für den Erinnerungsort Bahnhof Märzfeld der Öffentlichkeit vor. Seit Juli 2024 finden die Planungen für die Freianlagen und Wegeverbindung durch adlerolesch Landschaftsarchitekten und für die Gestaltung der historischen Informationselemente durch Lendler Ausstellungsarchitektur statt. Im 1. Quartal 2025 ist eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit angedacht. Daneben soll 2025 auch der Befreiung des Kriegsgefangenenlagers Langwasser und des Endes des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren am historischen Ort Bahnhof Märzfeld gedacht werden.

 Kulturförderung Zu den im Geschäftsbereich Kultur angesiedelten Fördermöglichkeiten (Kultur in der Stadt, Fonds für Initiativgruppen, Fördertopf Kindertheater, feste Kostenstellen, Heimatpflege sowie den Kulturpreisen der Stadt Nürnberg) finden sich nähere Informationen in der Anlage.

 Das Projektbüro In der städtischen Kulturlandschaft ist das Projektbüro im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin für die Realisierung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und an besonderen Orten und Gebäuden zuständig. Neben der Organisation bewährter erfolgreicher Großveranstaltungen wie Bardentreffen, Klassik Open Air und Die Blaue Nacht gehört auch die Neukonzeption von innovativen Veranstaltungsformaten angesichts gesellschaftlicher Transformationen und der Einbezug der vielfältigen Stadtgesellschaft zu den Aufgaben des Projektbüros.

Rückblick 2024

Die Ziele für 2024 konzentrierten sich auf aktuelle Nürnberger Themen, Digitalisierung, überregionale Sichtbarkeit und die Einbindung der diversen Stadtgesellschaft in künftige Programme. Erste Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, darunter der Relaunch der analogen und digitalen Werbemittel des Projektbüros, der ein einheitliches Erscheinungsbild für Plakate, Programmhefte und die Website umfasst. Zudem wurden Social-Media-Auftritte erfolgreich zusammengeführt. Der Instagram-Kanal erreichte durch gezielte Ansprache fast doppelt so viele Follower und entsprechend eine erhöhte Reichweite.

Die Personalsituation im Projektbüro ist angesichts seiner komplexen und verantwortungsvollen Aufgaben für die Stadt Nürnberg mit 10 festen Mitarbeitenden (inkl. Kollegin aus dem Verwaltungsteam und einer Werkstudentin) bzw. 9,03 VK angespannt. 2024 war besonders herausfordernd durch Personalwechsel, Mutterschutz und krankheitsbedingte Ausfälle, die nur durch den intensiven Einsatz des Teams und die Unterstützung der Leitung kompensiert werden konnten. Die angespannte Haushaltssituation der Stadt Nürnberg hat unmittelbare Auswirkungen. Die Erhöhung des Budgets des Projektbüros kompensierte die Kostensteigerungen aus 2023. Allerdings sind auch 2024 die Kosten, für externes Personal und für alle im öffentlichen Raum notwendigen Gewerke wie Bühnen und Technik nachweislich überproportional gestiegen.

Die drei Open-Air-Konzerte im Luitpoldhain (die Klassik Open Airs und Stars im Luitpoldhain) zogen etwa 155.000 Besucher an, was wetterbedingt etwas weniger war, als in anderen Jahren. 2024 wurde der individuelle Charakter jedes Konzerts betont, etwa durch verschiedene Moderatorinnen bzw. Moderatoren oder ein neues Lichtkonzept. Beim Bardentreffen spielten über 400 Künstlerinnen und Künstler bei etwa 100 Programmpunkten auf acht Bühnen. Unter dem Motto „Mediterranean Crossing“ traten viele Künstler aus verschiedenen Mittelmeerländern auf. Das Publikum spiegelte die kulturelle Vielfalt Nürnbergs wider. Erstmals gab es eine erfolgreiche Gastronomie- Kooperation mit den Betreibern des „Lieblingsstrands“ auf der Insel Schütt. Sehr erfolgreich fanden vom 20. bis 22. September die Stadt(ver-führungen) unter dem Motto „Schätze“ mit folgenden Kennzahlen statt: 524 Führungsthemen, 1052 Einzelführungen, 4416 Türmchenbesitzerinnen und -besitzer, ca. 21.700 Führungsbesuche. Sie sind Deutschlands „größter Führungsmarathon“.

Zukunftsmusik – ein stadtweit wichtiges Sonderprojekt

Das Projektbüro entwickelte das Konzept "Zukunftsmusik – Transformation des ehemaligen Kaufhofs", um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und Fördermittel aus dem Programm „Innenstädte beleben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr zu erhalten. Da im Laufe des Insolvenzverfahren die geplante Bespielung der Fassade des Gebäudes, der Schaufenster und des Innenraums nicht möglich war, wurde in einem Ausschreibungsverfahren das Kunst-Architekturkollektiv raumlaborberlin für die Gestaltung des öffentlichen Raums gewonnen. Im Juli 2024 wurden in einem Open Call 70 Ideen eingereicht, wovon 20 Projekte umgesetzt wurden, darunter Kooperationen mit dem Z-Bau und lokalen Künstlerinnen und Künstlern. Das Eröffnungswochenende im September 2024 zog ca. 5.000 Besucherinnen und Besucher an. Der Erwerb des Gebäudes durch die Stadt Nürnberg ab dem 1. Oktober 2024 macht nun auch eine Bespielung der Schaufenster und der Ladengeschäfte möglich. Bereits am 16. November waren zu einer weiteren Tagesveranstaltung alle Außenflächen des Gebäudes mit Neuen Medien, Klangkunst, Design und Bildender Kunst bespielt.

Ausblick 2025

o Im Rahmen der Zukunftsmusik sind bereits bis Ende Mai 2025 Projekte in Kooperationen mit vielen lokalen Akteuren und Kooperationspartnern wie dem Internationalen Figurentheaterfestival sowie international tätigen Künstlerinnen und Künstler im und am ehemaligen Kaufhof geplant, um den Ort auch zu einem Hot Spot während der Blauen Nacht zu machen. o Die Blaue Nacht wird am 17. Mai 2025 mit einer Preview am 16. Mai stattfinden. Inspiriert von 80 Jahre Kriegsende, der farbenfrohen Hippiezeit und neuen Demokratiebewegungen steht Die Blaue Nacht unter dem Motto „Love and Peace“ und setzt auf vielfältige, besonders auch partizipative Angebote von über 40 Kulturinstitutionen. Um Kosten zu reduzieren werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt. Unter anderem wird das gedruckte Programmheft durch einen Folder mit Stadtplan und verstärkte Online-Kommunikation ersetzt. Der internationale Blaue- Nacht-Kunstwettbewerb zeigt acht bis zehn Kunstinstallationen und -Aktionen statt bisher zwölf. Das Blaue Nacht-Ticket gilt erstmals für Preview und Die Blaue Nacht und vereinfacht damit den spontanen Kunstbesuch. Es dient aber aus Kostengründen nicht mehr als Fahrschein. o „Dürers Echo“ wird das Motto einer neuen Reihe sein, die Nürnberg als Dürer-Stadt in der Gegenwart ins Bewusstsein bringt und stärkt. Im Jahr 2024 vorbereitet, wird 2025 ein erster Aufschlag gemacht und „Shooting-Stars“ der Gegenwart präsentiert, die in Nürnberg leben und arbeiten. Auch Aktionen mit den Galerien Nürnberg sind in Planung. Ziel ist es Nürnberg weiterhin als bedeutende Kunststadt zu verorten und auch international stärker zu positionieren. o Die Klassik Open Air-Konzerte beginnen wie jedes Jahr mit einem Konzert der Nürnberger Staatsphilharmonie am Sonntag, 27. Juli 2025. Auf der großen Bühne im Luitpoldhain folgt am Samstag, 9. August das Konzert der Nürnberger Symphoniker. o Das Bardentreffen läutet vom Freitag, 1. bis Sonntag, 3. August 2025 den Beginn der bayerischen Sommerferien ein. Thematisch präsentiert das Weltmusikfestival dann Konzerte zu Gender-Fragen, Emanzipation und Gleichberechtigung. o Die Stadt(ver)führungen finden von Freitag, 19. bis Sonntag, 21. September 2025 statt.

Unterstützt werden die Kulturfestivals weiterhin u.a. von: Albrecht Dürer Airport Nürnberg, Bayerischer Rundfunk, Bayern LB, Datev, ESW Bayern, Funkhaus Nürnberg, GEMA, GMN, Henriette- Schmidt-Burkhardt-Stiftung, Hüttinger Interactive Exibitions, Koch Invest, Lebkuchen Schmidt, N-Ergie Aktiengesellschaft, NÜRNBERGER Versicherung, Sparda-Bank Nürnberg, Sparkasse Nürnberg, Schutzverband Nürnberger Bratwürste, Tucher Privatbrauerei, VAG, VR Bank Metropolregion Nürnberg, wbg Nürnberg.

Anlage: Jahreskontrakt 2024 2. BM – Geschäftsbereich Kultur

 Personal- und Finanzsituation

2025** 2024* 2023
2025** 2024* 2023
Sollvollkraftstellen Gesamt (2. BM inkl. Projektbüro, KPZ und PR) 42,09 38,59 38,59
Istvollkraftstellen Gesamt (2. BM inkl. Projektbüro, KPZ und PR) --- 37,61 36,46

*Stand: 08.11.2023, ohne vorübergehende budgetfinanzierte Beschäftigung **Sollkraftstellen 2025 voraussichtlicher Wert

Die Zahl der Vollkraftstellen blieb in 2024 konstant. Für das Jahr 2025 wurde für die Haushaltsberatungen zusätzliche Kapazität in den Bereichen Kommunikation sowie Projektmanagement für Kulturgroßprojekte, für eine rechtlich notwendige Umstellung im Bereich des KPZ sowie im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Zuschusssachbearbeitung beantragt.

 Finanzdaten zur Kulturförderung Bei 2. BM-Kultur sind folgende Fördermöglichkeiten angesiedelt:

2025** 2024* 2023
Kultur in der Stadt (lt. HH-Plan) darin sind enthalten: 320.900 320.900 € 320.900 €
Anträge an Kultur in der Stadt Zur Verfügung stehende Mittel: Zweckbindung für Meistersinger- Wettbewerb*** Zuschussvergabe**** 280.900 € 10.000 € 158 290.900 € 313.119 € 133 280.900 € 10.000 € 280.900 €
Anträge an 2.BM-Kultur Zur Verfügung stehende Mittel für die 2. BM-Kultur: Zuschussvergabe 30.000 € 7 30.000 € 18.500 € 25 30.000 € 30.000 €
Fonds für Initiativgruppen Anträge Lt. HH-Plan zur Verfügung ste- hende Mittel: Zuschussvergabe**** 41.000 € 3 41.000 € 15.000 € 5 41.000 € 41.000 €
Fördertopf Kindertheater Anträge Lt. HH-Plan zur Verfügung ste- hende Mittel Zuschussvergabe 30.000 € 8 30.000 € 18.200 € 11 30.000 € 30.000 €
Feste Kostenstellen/ Zu- schüsse Anträge Lt. HH-Plan zur Verfügung ste- hende Mittel* 58 7.109.527 € 59 6.541.619 € 57 6.000.788 €
Heimatpflege Anträge Lt. HH-Plan zur Verfügung ste- hende Mittel Zuschussvergabe 42.700 € 20 42.700 € 42.700 € 22 42.700 € 42.700 €
Literaturzuschüsse Anträge Lt. HH-Plan zur Verfügung ste- hende Mittel Zuschussvergabe 3.800 € 5 3.800 € 3.800 € 4 3.800 € 3.800 €
„Kulturpreise“ ***** 20.000 € 30.000 € 20.000 €

* Stand 23.10.2024 ** Vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für 2025 *** Im Jahr 2024 findet der Meistersinger-Wettbewerb nicht statt **** Die Fördertöpfe „Fonds für Initiativgruppen“ und „Kultur in der Stadt“ sind gegenseitig deckungsfähig. ***** Im Jahr 2024 wird der „Große Kulturpreis“ turnusmäßig vergeben, daher erhöht sich der Ansatz um 10.000 €

Haushaltsjahr 2023: Trotz der angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg wurden keine Kürzungen der Zuwendungen vorgenommen, was ein tolles Zeichen der Stadtkämmerei und der Politik an die Kulturschaffenden in Nürnberg ist. Auch im Jahr 2023 hat sich die Förderung auf neue Formate konzentriert, ohne dabei die etablierten Projekte aus den Augen zu verlieren und eine Unterstützung gewähren zu können. Viele Kulturschaffende fassten nach der Corona-Pandemie wieder den Mut, neue kreative Projekte zu planen und beantragten Fördermittel beim Geschäftsbereich Kultur der 2. Bürgermeisterin. Nicht zuletzt aufgrund der vor allem zu Beginn des Jahres 2023 hohen Inflation und der infolgedessen gestiegenen Kosten hat sich auch die Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen für die Kulturschaffenden verteuert und zu einer hohen Anzahl von Anträgen bereits in der ersten Jahreshälfte geführt, die aber nicht alle mit den vorhandenen Mitteln gedeckt werden konnten.

Haushaltsjahr 2024:

Abbildung 1

Für 2024 stand zu erwarten, dass die Kulturschaffenden aufgrund der spürbar gestiegenen Kosten vermehrt Förderanträge oder auch solche in größerer Höhe stellen würden, was absehbar dazu führen würde, dass bei gleichbleibender Deckung die Mittel der Fördertöpfe schon früher im Jahr zur Neige gehen werden oder weniger Anträge bewilligt werden können. Es ist zu mutmaßen, dass sich innerhalb der freien Szene herumgesprochen hat, dass die Anzahl der abgelehnten Anträge aufgrund leerer Fördertöpfe bereits im Oktober 2023 stark zugenommen hat, weswegen die große Mehrzahl aller Anträge für das Haushaltsjahr 2024 bereits im ersten Quartal 2024 eingereicht wurde. Beides zusammen führte tatsächlich dazu, dass die Mittel aus den Fördertöpfen bereits zur Jahresmitte 2024 zum größten Teil aufgebraucht waren, wobei das noch laufende Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren seit 2018 auch mit Abstand die meisten eingegangenen aber auch bewilligten Förderanträge zu verzeichnen hat.

Entsprechend konnte bis dato eine Vielzahl wiederkehrender und neuer Projekte gefördert werden und aus der Anzahl an eingereichten Anträgen lässt sich schließen, dass post-pandemische Hemmnisse mittlerweile der Vergangenheit angehören und sich die freie Szene wieder ganz auf die Umsetzung von Projekten konzentrieren kann.

Haushaltsjahr 2025:

Die Mittel der beim Geschäftsbereich Kultur angesiedelten Fördertöpfe werden voraussichtlich wieder in gleicher Höhe zur Verfügung stehen wie in den Vorjahren, was aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg nicht selbstverständlich ist. Die Vorzeichen sind ähnlich wie 2024, da das Preisniveau weiter auf hohem Niveau verbleibt, auch wenn die Inflation sich wieder stark abgeschwächt hat und insofern zu erwarten steht, dass mit den vorhandenen Mitteln nicht alle eingehenden Anträge auch gedeckt werden können. Nichtsdestotrotz wird sich der Geschäftsbereich Kultur dafür einsetzen, weiterhin eine Vielzahl neuer und bereits etablierter Projekte zu fördern und dadurch zur Umsetzung zu verhelfen und die kulturelle Vielfalt in der Stadt insgesamt weiter zu fördern.

MSH/001/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Meistersingerhalle - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage MSH 02_Personal- und Finanzdaten

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MSH/001/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der im Jahreskontrakt behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MSH/001/2024

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 der Meistersingerhalle zu.

Entscheidungsvorlage zum Jahreskontrakt 2025 – Meistersingerhalle (MSH)

Seit einigen Jahren prägen gravierende Unwägbarkeiten den Betrieb der Meistersingerhalle. Erst die Pandemie, die sich bis heute auf die Buchungssituation der Meistersingerhalle auswirkt, ferner auch gravierende innenpolitische und weltpolitische Krisen. 2019 war die Meistersingerhalle mit über 960 Veranstaltungen und über 320.000 Besuchern bestens belegt und sehr gut ausgelastet. Die Buchungslage 2024 ist bislang inzwischen besser als 2023. Eine Gesamtstatistik der Veranstaltungsund Besucherstatistik stellt die Kennzahlen der Jahre 2019, 2023 und 2024 gegenüber (vgl. Anlage 1: Auslastung Übersicht 2019, 2023 und 2024).

In der Veranstaltungsbranche ist das deutschlandweit signifikant. Eine Studie des Meeting- & Eventbarometers Deutschland (Mai 2024 veröffentlicht) belegt eine Steigerung der Veranstaltungen, bildet aber immer noch nicht den gewünschten Bereich ab (vgl. Anlage 2: Entwicklung der Veranstaltungen deutschlandweit).

Die Unsicherheit der Veranstalter drückt sich zudem in kurzfristigen Buchungsanfragen bzw. –absagen aus und bestimmen den Arbeitsalltag. Ansatzplanungen aus den Jahren 2021-2023 für die Jahre 2024 ff. sind nicht mehr realistisch, was sich besonders auf der Ausgabenseite signifikant erkennen lässt.

Für 2025 wird eine weiter steigende Tendenz und Stabilisierung der Buchungslage angestrebt, die aber nach wie vor durch unterschiedliche Unwägbarkeiten weiterhin nicht verlässlich planbar ist. Die Erträge der Meistersingerhalle werden maßgeblich von den Einnahmen durch Konzerte, Tagungen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen generiert. Hierfür setzen die Mitarbeitenden der Meistersingerhalle alles daran einen reibungskosen Betrieb zu gewährleisten.

Sanierung und langfristige Planungen:

Die Meistersingerhalle wurde 1963 errichtet und seither nur instandgehalten, niemals aber grundlegend saniert. Die Gebäudehülle und der Großteil der technischen Gebäudeausrüstung stammen noch aus der Erbauungszeit. Durch den Austausch von nur einzelnen Elementen sind Insellösungen entstanden, die nicht gut ineinandergreifen und einen modernen Veranstaltungsbetrieb nahezu unmöglich machen. Durch das geplante Konzerthaus, dem Opern-Interim in der Meistersingerhalle mit anschließend angedachter Generalsanierung des Bestandes, wurden in den letzten Jahren Instandhaltungsbudgets reduziert und bauliche Maßnahmen zurückgestellt. Der Ausfall der Baupauschalen in den Jahren 2020 - 2023 hat zu einer weiteren Verschlechterung der gesamten Bausubstanz geführt. Hinsichtlich der technischen Gebäudeausrüstung ist festzustellen, dass immer häufiger Ersatzteile vom Markt genommen werde, so dass nur noch der Komplettaustausch erfolgen kann, teilweise aus dem Nottopf finanziert, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Alle weiter zur Aufrechterhaltung des Betriebs der MSH zwingend erforderlichen Maßnahmen können nicht ausschließlich über Bauunterhalt und Baupauschalen abgewickelt werden. Die Gelder für Baupauschalen sind bereits bis 2026 verplant, außerdem überschreiten viele der Maßnahmen die finanziellen Grenzen von Bunterhalt und Baupauschale. Selbst wenn diese Grenzen für die MSH erhöht würden, ist es nicht zielführend und vor allem nicht wirtschaftlich weiterhin nur Insellösungen zu generieren.

Um keine Umplanungen, Umbauten und daraus resultierende erhebliche Doppelkosten zu generieren, müssten aus Sicht der Meistersingerhalle alle Maßnahmen (Notfall-, Vorweg- und Sanierungsmaßnahmen) mit einer Fortführung der Planungen bis mind. Leistungsphase 3 nach HOAI weitergeführt und umgesetzt werden. Nur so kann ein weiterer Betrieb gewährleistet werden. Abstimmungen dazu werden innerhalb der Verwaltung noch zeitnah stattfinden.

Mögliches Risiko von Ertragsausfällen, Schadensersatz- und Regressforderungen:

Der Ertragsverlust (Jahresumsatz ca. 2,7 Mio. Euro) und die Schadensersatz- und Regress-Forderungen in bedeutender Höhe bei Schließung über Nacht hätten massive finanzielle Folgen und würden die Kosten weiter in die Höhe treiben, dem Ansehen der MSH insbesondere als verlässlicher Partner massiven Schaden zufügen.

Nach Rücksprache mit dem Verband EVVC, dem MSH als Mitglied angehöret, kann man feststellen, dass es ähnliche Situationen mit vergleichbaren Größenordnungen in anderen Häusern bereits gibt. Die Schadensforderung pro Konzert bezieht Künstlergagen, Technik, Ausfallgebühren, Besuchertickets etc. ein. Des Weiteren können keine Erträge erwirtschaftet werden und bestehende Verträge mit Dienstleistern müssen zumindest für einen gewissen Zeitraum aufrechterhalten werden (bzw. Schadensersatzforderungen geleistet werden). Aufgrund der drohenden hohen Schadenersatz- und Regressforderungen bei plötzlicher Schließung bis hin zu siebenstelligen Summen laufen derzeit intensive Gespräche mit dem Rechtsamt. Ziel ist es, das rechtliche und finanzielle Risiko besser einschätzen zu können und in die weitere Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Machbarkeitsstudie:

„Nicht nur aufgrund der Denkmalschutzeigenschaft handelt es sich hier ohne Zweifel um ein

herausragendes Bespiel gelungener, wegweisender Nachkriegsarchitektur.“ (Volker Bernsdorf,

Architekt)

„Meistersingerhalle und Luitpoldhain gelten heute als hochrangiges Gesamtkunstwerk der

Nachkriegsmoderne, wie es angesichts seines umfassenden gesellschaftlichen Anspruchs, seiner

künstlerisch-gestalterischen Ausprägung und seines hohen Erhaltungsgrades kein zweites Mal in der

Bundesrepublik zu finden sein dürfte.“ (Helmut Wiegel, Landschaftsarchitekt)

„Über die Maßnahmen einer behutsamen Generalsanierung kann die Halle wieder so modern und

wegweisend werden, wie sie es zu ihrer Erbauungszeit schon einmal war – jedoch diesmal im

unverwechselbaren Kontext eines herausragenden Denkmals, was sie im Vergleich zu modernen, oft

als Zweckbauten empfundenen Neubauten, einzigartig macht.“ (Volker Bernsdorf, Architekt)

Es wäre nach hiesiger Auffassung mehr als sinnvoll die Planungen der Sanierung mit den Fachplanern zeitnah weiter voranzutreiben, um einer kurzfristigen Schließung vorzubeugen. Da eine verlässliche Planungsgrundlage derzeit noch fehlt, wird der Betrieb auch unter der dargestellten Risikosituation fortgeführt und Verträge werden geschlossen. Eine zielführende und einschätzbare Planung hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen ist für die Meistersingerhalle dringend notwendig, um gegenüber den Kunden weiterhin als verlässlicher und strukturierter Partner auftreten zu können.

Um Veränderungen und Anforderungen der stetigen schnell entwickelten Veranstaltungsbranche nachzukommen, muss immer wieder das Anforderungsprofil auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel ist es als innovatives, agiles Team im Bereich Veranstaltungen und Sanierung den Anforderungen der Branche Stand zu halten und diese zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Zukunft Meistersingerhalle: Mehr denn je muss sich die Veranstaltungsbranche aktiv darum bemühen, geeignete Fachkräfte und Experten für diese Aufgaben zu gewinnen, auszubilden und zu binden, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Denn ohne die vielen motivierten Mitarbeitenden an den Mischpulten, in der Haustechnik, in der Lichtregie, in der Veranstaltungsplanung und den zahlreichen weiteren Gewerken, sind keine Konzerte, Kongresse, Messen und Events aller Art möglich und realisierbar.

Gerade in Zeiten eines enormen Fachkräftemangels müssen Stellen entsprechend besetzt werden, um die Aufgaben zielführend, effizient und gewinnbringend für die Stadt Nürnberg voranbringen zu können. Die Arbeitsbelastung in diesem Wirtschaftszweig ist sehr hoch. Die außergewöhnlich hohen Leistungsanforderungen sind ein stetig steigendes Merkmal der Branche. Ein Konzert- und Kongresshaus in dieser Größe muss internationaler Standards entsprechend aufgestellt sein, um im Rahmen zur Erfüllung der von der Stadt Nürnberg vorgegebenen Zielvorgaben (besonders im Kongressund Messegeschäft) auch in Zukunft effizient und wirtschaftlich agieren zu können.

Die Meistersingerhalle ist, wenn sie mit einem künftig aktualisierten Stellenplan und entsprechend der Anforderungen der Branche agieren kann, gewinnbringender aufgestellt (gerade mit Blick auf vergleichbare Häuser). Die wichtigste Infrastruktur zur Durchführung von Veranstaltungen ist das Veranstaltungszentrum selbst.

Entstehende wirtschaftliche direkte und indirekte Effekte kommen der Stadt, der Region und deren Wirtschaft zugute. Veranstaltungszentren entfalten erhebliche makroökonomische Wirkungen am Standort. Veranstaltungen generieren Hotelübernachtungen, Gastronomiebesuche und Einkaufsbummel. Eine hohe Zahl von Arbeitsplätzen wird geschaffen und gesichert sowie hohe Steuereinnahmen für die Kommune generiert., kaum Geschäftsreisen – entsprechend leiden viele Branchen.

Die Anpassung der Personalausstattung wird seit Jahren gefordert und war bereits ohne die Zusatzaufgabe „Sanierung“ eminent. Die Studien von „actori“ und „bevenue“ sowie das Personaltableau der „Kulturexperten“ (Studie Herbst 2020) beleuchten diese Problematik mehrfach und tiefgreifend. Die Folgen des Personalmangels, einer aus MSH-Sicht nicht der Arbeitsleistung entsprechenden branchenüblichen Bezahlung (Eingruppierung) befördern die Mehrbelastung der vorhandenen Belegschaft, beschränken die Angebote und folglich weitere Ertragserwirtschaftung, steigende Arbeitskosten durch externe Dienstleister, Verlust von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftemangel (Attraktivität des Arbeitsgebers muss maßgeblich vorangetrieben werden, um erhöhte Fluktuation zu vermeiden).

Gerade deshalb ist es so wichtig, die Meistersingerhalle nach den Einschränkungen mit Weitsicht schnellstmöglich zielführend für die nächsten Jahrzehnte aufzustellen, um die Verfügbarkeit von Tagungs- und Kongresskapazitäten in Nürnberg zu erhöhen und weiter voranzubringen.

Konzertsaal – die Meistersingerhalle als „Leuchtturmprojekt“: Ein Gesamtkunstwerk der Nachkriegsmoderne, denkmalgeschützt kann durch zielführende Planung durch einen hochrenommierten Fachplaner „Akustik“ (Prof. Eckard Kahle), wie bereits in der Machbarkeitsstudie geprüft und entwickelt den Konzertsaal der Meistersingerhalle wieder zum Strahlen bringen. Akustik und Sichtlinien wurden in verschiedenen Ansätzen und Studien erarbeitet. Es gibt eine Möglichkeit sowohl herausragende akustische Bedingungen als auch weitestgehend gute Sichtlinien für das Konzerterlebnis mit doch überschaubaren Mitteln zu optimieren.

MSH arbeitet an einer zukunftsfähigen Konzeption, die die Meistersingerhalle auf einen

konkurrenzfähigen Stand bringt und den „Alten Glanz“ in unsere neue Zeit trägt. Die Halle könnte so

für die künftigen Jahrzehnte wieder nachhaltig und modern aufstellt werden. Was war die

Meistersingerhalle für ein Vorzeigeobjekt: 60 Jahre später ist einiges geblieben, das dringend erhalten

werden muss.

Die Veränderungen dafür müssen jetzt eingeleitet und künftig mit Weitsicht weiter vorangetrieben

werden. Nur so können auch die durchaus hohen wirtschaftlichen Potentiale entwickelt und realisiert

werden.

Anlage: Jahreskontrakt 2025 der Meistersingerhalle Nürnberg

 Anlage 1: Auslastung Übersicht 2019, 2023 und 2024

Der nachfolgende Vergleich stellt die Kennzahlen der Jahre 2019, 2023 und 2024 dar. Im Vergleich 2019 zu 2023 lag die MSH noch unter dem Vor-Corona-Niveau. Sowohl im Vergleich 2019 zu 2023 als auch im Vergleich 2023 zu 2024 konnte die Auslastung gesteigert werden – im Durchschnitt um etwa 5-10%.

Belegtage Mögl. / Belegt Veranstaltungen Besucher* innen Auslastung in %
Großer Saal 2019 2023 2024 334 / 213 327 / 228 297 / 225 192 196 197 243.480 232.320 261.050 63,8 69,7 75,8
Kleiner Saal 2019 2023 2024 334 / 208 327 / 167 266 / 189 184 151 174 54.735 52.005 65.200 62,3 51,1 71,1
Konferenzräume * 2019 2023 2024 334 / 533 2.289 / 379 2.079 / 429 518 309 349 29.980 19.165 23.830 159,6 16,6 20,6

* Eine Auslastung über 100% resultiert daraus, dass an einem Tag mehrere Konferenzräume mit mehreren Veranstaltungen belegt sein können. Ab dem Jahr 2022 wurden die möglichen Belegtage mit den sieben Konferenzräumen multipliziert.

 Anlage 2: Entwicklung der Veranstaltungen deutschlandweit (Darstellung des Meeting- & Eventbarometers Deutschland, Mai 2024)

Abbildung 2

 Anlage 3: Personal- und Finanzsituation

2025* 2024 2023
Sollvollkraftstellen Gesamt 18,64 18,64 18,64
Istvollkraftstellen Gesamt --- 18,64 18,64

Stand:05.09.2024 *Sollkraftstellen 2025 voraussichtlicher Wert

 Anlage 4: Finanzdaten konsumtiv

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Planungsstand 08.04.2024 Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
K1 Erträge -2.531.000 -2.667.939 -2.304.974 -2.872.175
K1 Aufwendun- gen 2.355.610 1.602.658 990.725 1.803.218
K1 Sachbudget -175.390 -1.065.281 -1.314.248 -1.068.957*

*Aus dieser Sicht könnte sich zum Jahresende ein minimaler Budgetüberschuss abzeichnen. Dies resultiert aus gesteigerten Veranstaltungszahlen, der Erhöhung der Pauschalen für Garderobe und Brandschutzposten sowie der Einführung des neuen Parkplatzmanagementsystems.

Weiterhin bestehen bleiben hohe Ausgaben durch kleinere und größere Unterhaltsmaßnahmen bis zur Sanierung sowie der Personalbezug von externen Dienstleistern, damit der Betrieb der Halle gewährleistet werden kann sowie die stark gestiegenen Preise durch die Inflation und der Lohnerhöhungen.

Die geplanten Erträge konnten bis dato erreicht und übertroffen werden. Zum Jahresende werden die Vorgaben wahrschein nicht erreicht. Dies ergibt sich durch verschiedene (welt-)wirtschaftliche Einflüsse. Es kommt zudem immer wieder zu kurzfristigen Veranstaltungsabsagen oder Verlegungen in kommende Jahre.

 Anlage 5: Finanzdaten investiv (I1)

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
Immaterielles / Bewegliches Vermö- gen 0 0 8.231 8.231
I1 Auszahlungen 0 0 8.231 8.231

 Anlage 6: Ziele und Kennzahlen

Das Ziel ist es weiterhin die Halle an einen möglichst hohen Auslastungsgrad zu bringen. Aufgrund verschiedener Einflüsse ist dies jedoch aktuell schwer umzusetzen. Mit den kommenden Sanierungsabschnitten und damit einhergehender längeren Schließzeiten ist eine Vollauslastung ebenfalls schwer umzusetzen.

Ansatz 2025 Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
Gesamtzahl Veranstaltungen 731 750 469 732

Av/004/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Stadtarchiv - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage Av 02_Personal- und Finanzdaten

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Av/004/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der im Jahreskontrakt behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Av/004/2024

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 des Stadtarchivs zu.

Entscheidungsvorlage: Jahreskontrakt 2025 des Stadtarchivs

Haushalt und Personal

In einem Jahr, das von wachsender Digitalisierung und steigenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung geprägt war, standen u.a. die Verbesserung der Arbeitsabläufe und die Anpassung der Archivorganisation im Vordergrund. Die notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung stellen Av insbesondere hinsichtlich der Erschließung von Bild-, Film- und Tonmedien vor Herausforderungen, bieten jedoch gleichzeitig die Chance, kreative und effiziente Lösungen zu finden. Die organisatorische Einordnung des bisherigen Sachgebietes in die Abteilungsstruktur stellt hier eine Maßnahme dar, mit der die Abteilungsleitung den Wegfall der Kräfte nach bereits erfolgtem Ruhestandseintritt der Sachgebietsleitung effizient selbst begleiten kann, dennoch wird der Verlust von 2,0 VK im Bereich der Bild-, Film- und Tonarchivierung dazu führen, dass merkliche Erschließungsrückstände entstehen – und dies nur kurze Zeit nachdem dem Stadtarchiv etwa mit dem Nachlass des Fotografen Horst Schäfer bedeutende Bestände in diesem Bereich zugegangen sind. Die wegfallenden Kräfte waren zudem für den Ausstellungsaufbau und die Ausstellungstechnik maßgeblich zuständig. Auch hier wird sich ihr Fehlen deutlich bemerkbar machen und die Möglichkeiten von Av in diesem wichtigen Bereich der Öffentlichkeitsarbeit einschränken. Für die gesamte Abteilung bedeutet die Einsparmaßnahme zudem eine weitere Arbeitsverdichtung. Grundsätzlich werden die Stelleneinsparungen bei Av zu merklichen Einschränkungen in der Öffentlichkeitsarbeit führen; es werden nicht (mehr) alle Formate (z.B. Tag der offenen Tür, Stadt(ver)führungen, Archivpädagogik & Demokratiebildung) im gewohnten und wünschenswerten Umfang bespielt werden können.

Digitale Fachstrategie

Die Arbeiten im Rahmen der digitalen Fachstrategie sind bei Av inzwischen weit fortgeschritten; der Prozess steht im siebten von zehn Trimestern. 2024 wurden vor allem die großen archivfachlichen Themen in Angriff genommen. Im Kulturausschuss im März war das Leitbild angenommen worden. Währenddessen lief bereits die Arbeit am Dokumentationsprofil des Stadtarchivs zur Systematisierung der Überlieferungsbildung, wodurch Stadt und Stadtgesellschaft zukünftig in einem wachsenden modularen System aus Aspekten der lokalen Lebenswelten (z.B. Mobilität) abgebildet werden. Diesen können Überlieferungsbildner (z.B. Flughafen Nürnberg GmbH, U-Bahnbauamt) zugeordnet werden, zu welchen wiederum erreichte und angestrebte Dokumentationsgrade definiert werden. Ein weiterer großer Arbeitsbereich ist die Formulierung von Erschließungsrichtlinien, nach denen Archivgut im Stadtarchiv zukünftig bearbeitet werden und die eine Effizienzsteigerung in der Verzeichnung sowie eine Verbesserung der Anbindung an Rechercheverbünde bewirken sollen.

Auf dem Weg zum Digitalen Lesesaal

Nach intensiven Vorarbeiten 2022/23 und in enger Abstimmung mit dem Hersteller der archivischen Fachanwendung ‚Faust‘ erfolgte eine grundlegende Überarbeitung des Moduls ‚Lesesaal‘. Damit ist seit dem 3. Quartal 2024 eine mit IT entwickelte Serverlandschaft aufgebaut und befindet sich seither im Testbetrieb. Bedingt durch die unabdingbaren, hohen Sicherheitsstandards handelt es sich um eine komplexe Lösung, die sowohl jenseits wie diesseits der städtischen Firewall Daten durch externe Kunden bzw. Benutzer im Lesesaal des Stadtarchivs erfassen kann. Bis Anfang 2025 soll der Testbetrieb abgeschlossen sein und spätestens im 2. Quartal 2025 mit dem Echtbetrieb begonnen werden. Damit sind zentrale Arbeitsprozesse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Kundschaft im Lesesaal (Benutzerverwaltung, Bestellung, Nachweis des Aushebens im Magazin, Dokumentation von Vorlage, Rückgabe und Reponierung) weitgehend digital umgesetzt. In einem zweiten Schritt soll dann die Bestellung von Reproduktionen integriert werden.

Einführung eines Vorpraktikums Restaurierung

2024/25 bietet Av in Abstimmung mit PA erstmals einen Platz für das einjährige, studienvorbereitende Pflichtpraktikum Restaurierung (Fachrichtung Archiv- und Bibliotheksgut) an. Zu den Schwerpunkten zählen neben der Vorbereitung auf die Hochschul-Aufnahmeprüfungen die Vermittlung von Kenntnissen der Papier- und Einbandrestaurierung, Materialkunde, Notfallvorsorge und Integrated Pest Management. Die Stelle ist seit 9/24 besetzt, unsere Erfahrungen sind ebenso wie die Rückmeldungen der Praktikantin bisher durchweg positiv: Mit ihrem Einsatz trägt sie nicht nur maßgeblich zur Entlastung unserer Restauratorin im Arbeitsalltag bei, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum fachlichen Austausch mit restaurierungswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, die Stelle als besonderes Ausbildungsverhältnis i. S. von § 26 BBiG fest im Praktikumsangebot der Stadt zu verankern und regelmäßig, möglicherweise auch in Kooperation mit BCN/StB, anbieten zu können.

Übung des Notfallverbunds der Archive im Großraum Nürnberg

Der 2016 gegründete Notfallverbund der Archive im Großraum Nürnberg hat die gegenseitige Hilfe in Unglücks- und Katastrophenfällen (vergleichbar dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder dem Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar) zum Ziel. Gemäß § 3 der Gründungsvereinbarungen gehören regelmäßige Schulungen sowie Übungen zu Maßnahmen im Havariefall zu seinen Kernaufgaben. 2025 soll erstmals eine mehrtägige Notfallübung unter Anleitung eines professionellen Dienstleisters und renommierter Experten auf dem Feld des Kulturgutschutzes abgehalten werden. Die Beantragung von Fördermitteln bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des Schriftlichen Kulturguts (KEK) sowie der Kulturstiftung der Länder ist vorgesehen. Nach der Vermittlung theoretischer Grundlagen zum zielgerichteten und problemorientierten Reagieren auf Katastrophenfälle werden die Bergung, Erstversorgung und Verpackung von löschwassergeschädigtem, verbranntem und stark verschmutztem Archivgut unter Beachtung besonderer Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Biostoffverordnung) Schwerpunkte des praktischen Übungsteils sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fungieren zukünftig als Multiplikatoren in den entsendenden Archiven und sorgen damit für die langfristige Sicherung der erworbenen Kenntnisse.

Ausstellungen

Von Januar bis Dezember 2025 wird die Online-Ausstellung mit einem analogen Teaser zum Thema „Neu im Stadtarchiv. Neuzugänge aus den Jahren 2022–2024“ zu sehen sein. Hierzu wird monatlich ein Objekt vorgestellt, Social-Media-Beiträge begleiten die Präsentation. Diese wird von Abteilung 3 für nichtamtliches Archivgut und Sammlungen konzipiert und umgesetzt. Von Juni bis Anfang Oktober 2025 wird im Großen Foyer die Wanderausstellung „Ausgewiesen! 28. Oktober 1938 – Die Geschichte der ‚Polenaktion‘“ präsentiert. Diese wurde vom Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin zusammen mit dem Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. erarbeitet. Die Ausstellung soll inhaltlich mit der Geschichte der „Polenaktion“ in Nürnberg und Fürth ergänzt werden. Anlässlich des Gedenkjahrs „90 Jahre Grundsteinlegung Kongresshalle“ ist eine z.B. digitale Präsentation der Baupläne des Gebäudes im Kleinen Foyer vorgesehen. Ebenso soll die Sommerausstellung im Handwerkerhof von Mitte Juli bis Ende August 2025 stattfinden. Zum geplanten Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm siehe die Anlage.

Social-Media-Kanäle und Blog

2024 war ein geringes, aber konstantes Wachstum auf den Social-Media-Kanälen zu verzeichnen, so dass auf instagram rund 10.700 und auf facebook rund 3.500 Personen dem Angebot folgen. Damit gehört Av zu den reichweitestärksten Archiven im deutschsprachigen Raum. Mit rund 70 % ist der Großteil der erreichten Personen zwischen 18 und 44 Jahre alt. Durch Kommentare und Nachrichten von Nutzerinnen und Nutzern sowie interaktive Formate kann eine positivere und intensivere Wahrnehmung der Dienststelle Av festgestellt werden. Auf den Kanälen angekündigte Veranstaltungen werden wahrgenommen und besucht. 2025 sollen bislang vereinzelt stattfindende Kooperationen ausgebaut werden, so z.B. zu KuM (Museum Industriekultur, Dürerhaus, Fembohaus). 2025 werden die Synergien zwischen den Social-Media-Kanälen und dem Blog „Stadtarchive in der Metropolregion“ durch mehrere Blogreihen und deren Verknüpfung mit insta und fb verstärkt. Geplant sind die Themen 80 Jahre Kriegsende, 125 Jahre 1. FCN, True Crime und die Präsentation von Neuzugängen der Jahre 2022 bis 2024. Die Inhalte werden auf unterhaltsame Art und Weise (Stichwort Histotainment) präsentiert, um auch bislang noch unerreichte Nutzergruppen zu erschließen.

Topo N (Projekt Nürnberger Häuserbuch)

Die Arbeiten für das Projekt TopoN wurden im Kernbereich an der Pegnitz fortgesetzt. Nach Abschluss der Bearbeitung des eigentlichen Zentrums der Lorenzer Stadtseite folgten erstmals Häuserblöcke des Elisabethviertels zwischen Pegnitz, An der Fleischbrücke und Kaiserstraße mit einem bedeutenden Badehaus und einem Färberhaus. Auch die eng mit dem Fluss verbundenen Ensembles wurden mit der Schwabenmühle begonnen. Parallel wurden die Arbeiten auf der Sebalder Seite angefangen, und zwar mit dem zentralen Häuserblock des Salzmarktviertels zwischen Pegnitz, An der Fleischbrücke, Hauptmarkt und Plobenhofstraße. 2025 wird der Fokus auf dem Abschluss der zentralen Pegnitzbereiche mit Pfannenmühle, Fleischbänkebad, Fleischhaus und Fleischbrücke sein. Parallel wird die Bearbeitung des östlichen Hauptmarkts bis St. Sebald begonnen.

GSI-Datenbank zu den historischen Nürnberger Friedhöfen

Das 2021 begonnene wissenschaftliche Projekt zur Gesamterfassung aller historischen Gräber und Epitaphien auf den Friedhöfen St. Johannis und St. Rochus (s. Jahreskontrakt 2024) ist mit geringen Haushaltsmitteln und hauptsächlich aus Drittmitteln finanziert (Linnhuber-Saar-Stiftung und Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg) weiter fortgeschritten. Der erste Projektschritt, eine Erfassung aller Grabstellen und Epitaphien überwiegend vom 17. bis frühen 19. Jahrhundert, ist abgeschlossen und im Lesesaal benutzbar. Die Anschlussfähigkeit an die Dokumentation von Gräbern und Epitaphien aus der frühindustriellen und industriellen Zeit bis in die Gegenwart ist durch die Kooperation mit der kirchlichen Verwaltung gegeben. Die Dokumentation der Grabbelegung als zweite Ausbaustufe wird 2025 fortgeführt. Zudem wurde bei der Haller’schen Forschungsstiftung ein Antrag auf Förderung für den nächsten Projektschritt gestellt.

Anlage: Jahreskontrakt 2025 des Stadtarchivs

 Personal- und Finanzsituation

2025* 2024 2023
Sollvollkraftstellen Gesamt 37,70 (35,45**) 37,70 37,95
Istvollkraftstellen Gesamt --- 36,26 35,85

*Sollkraftstellen 2025 voraussichtlicher Wert ** inkl. Abzug der Stellen für FlexiKonsolidierung / Personalkosteneinsparung ab 2025

 Finanzdaten konsumtiv

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
K1 Erträge 165.350 180.250 57.317 194.770
K1 Aufwendun- gen 558.276 579.411 266.097 560.346
K1 Sachbudget 392.926 399.161 208.780 365.576

 Finanzdaten investiv (I1)

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrech- nung 2024
Immaterielles / Bewegliches Vermögen 20.000 21.500 13.184 19.500
Geringwertige Wirtschaftsgüter Entfällt seit 01.01.19, bis 800 € Gebrauchsgegen- stände berücksichtigt im K1.
I1 Auszahlungen 20.000 21.500 13.184 19.500

Historische Bildungsarbeit: Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen

  1. Ausstellungen und Veranstaltungen 2024 und Planung 2025:

  2. Februar 2024: Vorstellung der Bände I, II und III der Nürnberger Briefbücher in der Reihe „Quellen und Forschungen zur Geschichte der Kultur der Stadt Nürnberg“ (im Rahmen der Vortragsreihe des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Sebalder Pfarrhof, Kapitelsaal)

  3. März 2024: Beteiligung am 11. bundesweiten Tag der Archive (Haus- und Themenführungen, Vorträge, Präsentationen, Mitmachaktionen, Bücherbasar)

Frühjahr 2024:

Beiträge zu 600 Jahre Ostermarkt

  1. Mai 2024: Vorstellung des Bandes „‚Der schlechteste Weg der Erziehung geht über den Verstand.‘ – Einblicke in das höhere Schulwesen Nürnbergs im Nationalsozialismus“ in der Reihe „Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte“ (im Rahmen der Vortragsreihe des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Sebalder Pfarrhof, Kapitelsaal)

  2. Juni bis 20. Oktober 2024: Ausstellung „Brückengeschichten – Neues aus alten Zeiten: Was Archivbestände über Nürnberger Brücken erzählen“ mit Begleitband und Begleitprogramm (Norishalle, Großes Foyer; Begleitprogramm: Führungen, Fotowalks und Brückenmärchen)

  3. Juni 2024: Vorstellung des vierten und letzten Bandes der Edition von Müllners Annalen in der Reihe „Quellen und Forschungen zur Geschichte der Kultur der Stadt Nürnberg“ (Rathaus, Historische Ratsstube)

  4. Juni 2024: Erzähl-Café anlässlich der Brandkatastophe des Ringkaufhauses 1962 in Zusammenarbeit mit BgA (Kulturscheune der Altstadtfreunde)

  5. Juli bis 25. August 2024: Fotoausstellung „Vor den Toren der Stadt – Nürnbergs Stadtteile“ (Sommerausstellung im Handwerkerhof)

  6. September 2024: Präsentation von Norica Heft 20 (Schwerpunktthema „Märkte und Messen“ im Rahmen eines Gesprächsabends (IHK, Marktvorstehersaal)

  7. bis 8. November 2024: Tagung zur Migration in der Vormoderne (Kooperationsveranstaltung des zum Städte-Qudralog ausgeweiteten Städte-Trialogs Krakau – Nürnberg – Prag in Wien)

  8. November 2024: Vorstellung des Bandes „1000 Jahre Mögeldorf“ in der Reihe „Quellen und Forschungen zur Geschichte der Kultur der Stadt Nürnberg“ zusammen mit dem Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. (Hallerschloss in Mögeldorf)

Januar bis Dezember 2025: Online-Ausstellung „Neu im Stadtarchiv „Neu im Stadtarchiv. Neuzugänge aus den Jahren 2022–2024“ mit monatlich aktuellem Teaser und Social-Media-Beiträgen (Norishalle, Kleines Foyer)

  1. Mai 2025:

Beteiligung an der Blauen Nacht

Juni bis Anfang Oktober 2025: Wanderausstellung „Ausgewiesen! 28. Oktober 1938 – Die Geschichte der ‚Polenaktion‘“ (Norishalle, Großes Foyer)

Mitte Juli bis Ende August 2025:

Sommerausstellung im Handwerkerhof

19./21. September 2025:

Evtl. Beteiligung an den Stadt(ver)führungen

September 2025:

Vorstellung von Norica Heft 21 (Thema Sport)

  1. Oktober 2025:

Evtl. Beteiligung an der Veranstaltung „Türen auf mit der Maus!“

24./25. Oktober 2025:

Tagung Topo N

  1. Oktober 2025:

Beteiligung an der „Langen Nacht der Wissenschaften“ zum Thema Topo N

  1. Publikationen 2024 und Planung 2025 ff.:

Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg (QGKN): QGKN 44: Die Nürnberger Briefbücher I, 1404-1408. Bearbeitet von Sabrina Späth, VIII + 610 S. QGKN 45: Die Nürnberger Briefbücher II, 1408/1409. Bearbeitet von Anna Bub, Julian Krenz, Martin Mayr, Katharina Neumeier, VIII + 349 S. QGKN 46: Die Nürnberger Briefbücher III, 1409-1412. Bearbeitet von Simon Bürcky, Julian Krenz, Martin Mayr, Katharina Neumeier, VII + 619 S. QGKN 47: Die Annalen der Reichsstadt Nürnberg von 1623 von Johannes Müllner, Teil IV: 1545- 1600. Bearbeitet von Michael Diefenbacher unter Mitwirkung von Horst-Dieter Beyerstedt, Walter Gebhardt, Helge Weingärtner, XI + 1175 S. QKGN 48: Die Nürnberger Bürgerbücher IV. Das Meisterbuch von 1462 bis 1496 und das Papierene Bürgerbuch für die Vorstadt von 1462 bis 1496. Bearbeitet von Peter Fleischmann, VII + 355 S. QKGN 49: 1000 Jahre Mögeldorf, hrsg. vom Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V., bearbeitet von Horst-Dieter Beyerstedt, XV + ca. 400 S. (zur Zeit der Erstellung des Jahreskontrakts im Druck)

Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte (NW), herausgegeben von Arnold Otto in Verbindung mit Werner K. Blessing, Franz Fuchs und Georg Seiderer: NW 80: Wolf-Martin Hergert: „Der schlechteste Weg der Erziehung geht über den Verstand“ – Das Höhere Nürnberger Schulwesen im Nationalsozialismus, IX + 835 S. In Vorbereitung: Harald T. Leder: Hoffen auf die Jugend. Amerikanische Initiativen und deutsch - amerikanische Ko operation beim Neubeginn der Jugendarbeit und Jugendwohlfahrt nach 1945 in Nürnberg Maria Horn: Die „wohlgeformte Stadt“. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Kommunalpolitik in Nürnberg 1956 bis 1978

Ausstellungskataloge des Stadtarchivs Nürnberg: Nr. 31: „BrückengeschichteN – Neues aus alten Zeiten: Was Archivbestände über Nürnberger Brücken erzählen“, 218 S.

Außerdem: NORICA. Berichte und Themen aus dem Stadtarchiv Nürnberg, Heft 20 (Themenschwerpunkt: Messen und Märkte) In Vorbereitung: NORICA, Heft 21 (2025) (Themenschwerpunkt: Sport) Jahreskalender 2025: „Vor den Toren der Stadt“ In Vorbereitung: Jahreskalender 2026

Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg (MVGN): MVGN Bd. 111 (2024) (erscheint im Dezember 2024) In Vorbereitung: Bd. 112 (2025)

BCN/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bildungscampus Nürnberg - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage BCN 02_Personal- und Finanzdaten

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der im Jahreskontrakt behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 des Bildungscampus Nürnberg zu.

Bildungscampus Nürnberg (BCN) – Jahreskontrakt 2025

Der Bildungscampus Nürnberg versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit einem breit gefächerten und kontinuierlichen Bildungs-, Lern- und Medienangebot an zahlreichen Standorten in der Stadt. Er befördert das lebenslange Lernen, bietet niederschwellig den freien Zugang zu Informationen und Wissen und ermöglicht dadurch kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe.

Finanzen und Organisation

Im Laufe des Jahres 2024 konnte in nahezu allen Bereichen des BCN die Erholungstendenz der Vorjahre auf einem guten Niveau stabilisiert werden. In einzelnen Aufgabenfeldern werden die Leistungs- und Kennzahlen des Jahres 2019 bereits kontinuierlich übertroffen. In den Vorjahren wurden regelmäßig Überschüsse im K1-Budget erzielt, dies wird laut Prognose auch für das Jahr 2024 erwartet. Mit der Umsetzung der neuen Entgelte und Gebühren seit Sommer 2023 wurden die Voraussetzungen für eine nachhaltige Finanzierung des BCN gelegt und gleichzeitig ein Beitrag zur gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung geleistet. Gegenwärtig haben die neu gefassten Entgelte und Gebühren nur eine sehr geringe Auswirkung auf das Nutzungsverhalten die Kundinnen und Kunden. Allerdings zeigten sich im Laufe des Jahres 2024 erste Tendenzen, dass ein finanzielles Plateau erreicht wurde. An den Leitlinien eines ausgewogenen Qualitäts- und Kostenmanagements mit sozial verträglichen Entgelten und Gebühren bei gleichzeitiger Beachtung der kostenbeeinflussenden Faktoren und der Wettbewerbssituation wird daher auch weiterhin festgehalten. Die Vergabe der neuen Verwaltungssoftware für den Kurs- und Veranstaltungsbetrieb des gesamten BCN ist für November 2024 geplant, BCN-seitig wurden alle erforderlichen Arbeiten abgeschlossen. Mit der Implementierungsphase ab dem Jahresbeginn 2025 können somit erste Schritte in Richtung der angestrebten Effizienzsteigerung unternommen werden. Die vollständige Realisierung dieser Potenziale ist jedoch erst mit dem Live-Betrieb der Software ab Mitte/Ende 2026 zu erwarten. Vor dem Hintergrund der noch laufenden Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin Planungsungewissheit über die konkreten Auswirkungen der Stelleneinsparungen in den jeweiligen Angeboten des BCN. Trotz kontinuierlicher Effizienzsteigerungen werden sich eine Priorisierung und teilweise auch Ausdünnung von Angeboten im Laufe des Jahres 2025 nicht gänzlich vermeiden lassen.

Kurzrückblick 2024

Neben den beiden etablierten Ankerveranstaltungen Nicolaus-Copernicus-Symposium und texttage.nuernberg fanden eine Reihe an regelmäßigen jährlichen Events statt, z.B. der Sprachentag, der Gesundheitstag im südpunkt sowie die Tanzschnuppertage. Ergänzt wurden diese Sonderformate durch Ausstellungen und Themenwelten in der Stadtbibliothek sowie Premieren neuer Shows im Planetarium. Neben diesen exemplarisch genannten Sonderveranstaltungen fand der reguläre Kurs- und Besucherbetrieb auf dem Niveau des Vorjahres statt. Auf Grund der in der ersten Hälfte des Jahres bestehenden Restriktionen bei Stellenbesetzungen und der zu erbringenden Freihaltequote kam es im Jahr 2024 allerdings zu einer überdurchschnittlichen Häufung von kurzfristigen Einschränkungen der Öffnungszeiten und Angebote, weil Personalausfälle nicht mehr kompensiert werden konnten. Weiterhin begrenzen limitierende Faktoren, wie z.B. eine erhebliche Raumknappheit im Bereich des Bildungszentrums die vollständige Erfüllung der bestehenden Nachfrage insbesondere im Bereich der Deutsch- und Integrationsangebote. Eine Nachfolgeliegenschaft für das im Sommer 2021 geräumte DaF/DaZ-Schulungszentrum in der Bayreuther Straße konnte noch nicht gefunden werden. Die Abstimmung mit den beteiligten Partnern dauert weiterhin an.

Auszug aus den Arbeitsschwerpunkten 2025

Veranstaltungen In 2025 werden im Rahmen der Internationalisierung der texttage.nuernberg erstmals Autoren aus einem Gastland, den Niederlanden, teilnehmen. Durch eine Erweiterung des Festivalprogramms um einen Tag wird neben der inhaltlichen Weiterentwicklung eine Steigerung der Besuche erwartet. Im Januar 2025 feiert die Musikbibliothek in der Stadtbibliothek mit einem viertägigen vielfältigen Programm ihr 100jähriges Jubiläum. Seit 100 Jahren ist die Musikbibliothek ein Treffpunkt und Informationszentrum für alle Musikinteressierten und Musikschaffenden der Stadt, der Metropolregion und darüber hinaus. Im April 2025 findet zum ersten Mal bundesweit die Nacht der Bibliotheken statt. Unter dem Motto „Wissen.Teilen.Entdecken“ beteiligt sich die Stadtbibliothek mit einem attraktiven Programm an diesem Format, bei dem es vor allem darum geht, Aufmerksamkeit auf die vielfältigen Angebote und Services von Bibliotheken zu richten und die Menschen einzuladen, ihre Bibliotheken neu zu erleben. Für den Herbst ist unter dem Arbeitstitel „Nürnberger Büchermesse“ ein am Sprachentag des Bildungszentrums orientiertes Format geplant, das lokalen Literaturschaffenden ein Forum zur Präsentation und Vernetzung bieten wird. Im November findet der Bayerische Bibliothekstag in Nürnberg statt und es werden Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Freistaat zu diesem Fachforum erwartet. Die im Aufbau befindliche Reihe mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten wird in 2025 fortgesetzt und ausgebaut. So konnte bereits unter anderem eine Literaturnobelpreisträgerin als Gast begrüßt werden. Besondere Formate wie Sprachgestöber, Sprachentag, Working Moms, Gesundheitstag und Cosmic Chill werden weiterhin angeboten. Ende 2024 wird zudem der Bereich Barrierefrei Lernen sein 50-jähriges Jubiläum feiern. Im Sommer 2025 feiert die Azubi-Akademie (eine Kooperation zwischen Bildungszentrum, IHK und Schöller-Stiftung) ihr 20jähriges Bestehen. Das Bildungszentrum wird vermehrt auf neue und interessante Kurzformate sowie besondere Orte setzen und reagiert damit auf die sich wandelnden Bedürfnisse des Publikums. Anmeldungen werden zunehmend kurzfristiger getätigt, Formate sollen einen Eventcharakter haben, nicht zu lange dauern und nicht über mehrere Termine angeboten werden. In den letzten Jahren wurden unter dem Oberbegriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ neue Formate und Angebote etabliert, deren Ausbau auch in den kommenden Jahren vorangetrieben werden wird. Ergänzend zu den exemplarisch genannten Veranstaltungen und Kursangeboten ist im Ausstellungskabinett eine Begleitausstellung zum 500sten Jubiläum der Nürnberger Religionsgespräche geplant, die sich mit der Bibliothek des 1543 erloschenen Dominikanerklosters beschäftigen wird. Darüber hinaus wird ein Stadtrundgang in der LiteraTouren App zu acht der im Stadtgebiet gelegenen ehemaligen Klöster erarbeitet. Mit den Themenwelten hat sich zudem ein Format innerhalb der Stadtbibliothek etabliert. Auch im kommenden Jahr werden die aktuellen Themen am BCN durch dieses Format wieder flankierend begleitet.

Digitale Angebote Die Nutzung der digitalen Angebote in der Stadtbibliothek steigt weiterhin an. Aufgrund der hohen Nachfrage im Bereich E-Learning, soll dieses Angebot in 2025 erweitert werden. Auch der Ausbau des digitalen Angebots für Kinder und Jugendliche spielt weiterhin eine große Rolle. Im Kursangebot des Bildungszentrums hat sich die Onlinequote verstetigt, es bestehen somit neben den klassischen Präsenzformaten sowohl hybride als auch rein online durgeführte Kurse. Insbesondere im Bereich der Beratungen bestätigt sich der Trend der letzten Jahre zur digitalen Nachfrage. Fester Bestandteil in der Planung des BCN zum Thema Digitalisierung bleibt zudem die erfolgreiche Kooperation mit dem Nürnberg Digital Festival. Mit der Virtuellen Schatzkammer betreibt die Stadtbibliothek eine Plattform zur Digitalisierung von historisch wertvollem und bedeutendem Schriftgut. Die Zahl der abrufbaren Werke beläuft sich mittlerweile auf 1.550 Exemplare und konnte somit im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt werden. Des Weiteren wurden die Inhalte aus der weltweit genutzten Datenbank

der Nürnberger Hausbücher erfolgreich in die Virtuelle Schatzkammer migriert. Eingespielt wurden zudem in digitaler Form (Born Digitals) erschienene amtliche Veröffentlichungen der Stadt Nürnberg und ihrer Dienststellen.

Leseförderung Leseförderung ist auch im kommenden Jahr ein Aufgabenschwerpunkt der Stadtbibliothek. Die bewährten Leseförderkonzepte werden fortgeführt. Die Vermittlung und Vertiefung von Medienkompetenz stellt einen weiteren Baustein der Angebotspallette dar, der sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext zunehmend wichtiger wird. Das Bewerten von Informationen, Erkennen von Fake-News sowie generell digitale Medienkompetenz wird in bewährten Vermittlungsformaten der Stadtbibliothek verstärkt in den Blick genommen.

Bestands- und Veranstaltungsprofil Im Jahr 2023 wurde begonnen, das Bestandsprofil der Stadtbibliothek zu aktualisieren. Das Bestandsprofil legt die strategischen Leitplanken für das Medienangebot fest und dient damit als Grundlage für die Medienauswahl durch die Bestandsverantwortlichen. Es werden wichtige Aspekte des Medienangebotes, wie z.B. die hybride Bibliothek, die Bewahrung des Kulturellen Erbes, die Leseförderungsfunktion oder die Abbildung von Diversität im Medienangebot beleuchtet. Mit dem voraussichtlichen Abschluss im kommenden Jahr wird das Folgeprojekt zum Veranstaltungsprofil der Stadtbibliothek eingeläutet. Hierbei sollen insbesondere Aspekte künftiger Veranstaltungs- und Vermittlungsformate in den Blick genommen werden.

Verbesserung der Aufenthaltsqualität Mit dem neu sanierten Zeitungs-Café Hermann Kesten wird es neben dem Café-Betrieb einen attraktiven Veranstaltungsort im BCN geben. Im Katharinenkloster ist das neue Frankenkabinett mit einer zum Verweilen einladenden Möblierung als neues Angebot für literarisch und historisch Interessierte an den Start gegangen. Hier soll in 2025 eine zentrale Anlaufstelle für Recherchen zu Stadt- und Regionalgeschichte, ein Schaufenster auf die in den Magazinen aufbewahrten Norica-Bestände und ein weiterer Treffpunkt für lokal Interessierte geschaffen werden. Eine Ausweitung der in Langwasser sehr erfolgreich laufenden der Open Library auf den südpunkt ist in der Umsetzung, ein weiterer dezentraler Standort soll 2025 hinzukommen. Ebenso stehen die Vorplanungen zum Umbau des Katharinensaals und des kleinen Saales zur Attraktivitätssteigerung als Veranstaltungsorte auf der Agenda. Nach einigen Verzögerungen beginnen in 2025 die Umbauarbeiten für das neue Servicebüro im Gewerbemuseum. Als neue Anlaufstelle des Bildungszentrums führt es Beratung, Anmeldung und Kursbetrieb am zentralen Schulungsstandort zusammen und erleichtert den Kunden die Orientierung.

Ort der Literatur Seit Einrichtung der Koordinierungsstelle Literatur wurden zahlreiche Formate, Strukturen und die Sichtbarmachung Nürnbergs als Literaturort realisiert. In enger Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Akteuren werden in Kooperationen weitere analoge und digitale Beteiligungsformate geschaffen. Schwerpunktmäßig werden in 2025 die Inhalte und technischen Möglichkeiten der digitalen Komponenten ausgebaut. Die Sichtbarmachung aller Akteure und Veranstaltungen in der Metropolregion auf literatur.nuernberg.de und neue literarische Touren zur inhaltlichen Vermittlungsarbeit von literarischen Geschichten in der LiteraTouren App werden erarbeitet. Inhaltich werden auch die texttage.nuernberg und das Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch weiterentwickelt.

Zielgruppen / Audience Development / CRM Die zunehmende Differenzierung der Zielgruppen in den Einrichtungen des BCN ist das Ergebnis gesellschaftlicher Entwicklungen und Trends und spiegelt die zunehmende Individualisierung und Vielfalt der Gesellschaft wider. Mit Audience Development sollen definierte Zielgruppen nachhaltig entsprechend ihrer Präferenzen und Nutzungsprofile nach Weiterbildungsangeboten, -bedürfnissen und -formaten entwickelt werden. Eine kontinuierliche Betrachtung der bereits definierten Zielgruppen soll helfen, die Angebote

fortwährend an die neuen Bedürfnisse anzupassen. Im Zuge der kontinuierlichen Arbeit mit dem Instrument der Personas wurde dieses auf die Angebotsentwicklung der Stadtbibliothek übertragen. Die aktive Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer durch verbesserte Feedbackmöglichkeiten und systematische – überwiegend online stattfindende – Befragungen soll zudem die Partizipationsmöglichkeiten erhöhen. Zur Anreicherung der intern erhobenen Daten werden externe Daten aus breit angelegten Sozialforschungsstudien sowie Daten des Amts für Statistik verwendet, um ein noch differenzierteres Bild der Zielgruppen zu erstellen. Das städtische Pilotprojekt zur Implementierung eines CRM-Systems befindet sich derzeit in der Ausschreibungsvorbereitung. Die Inbetriebnahme der Software wurde neu terminiert worden und soll 2025 realisiert werden.

Kursleitermanagement Ein Arbeitsschwerpunkt im Bildungszentrum liegt 2025 weiterhin im Kursleitungsmanagement. Dazu fand 2023 erstmals ein Kongress für die Kursleiterinnen und Kursleitung unter dem Namen „BZ-X-Change“ statt, bei dem neben Workshops zu verschiedenen Themen auch Zeit für den fachlichen Austausch geboten wurde. Das Format wird im kommenden Jahr fortgesetzt und weiterentwickelt.

Kooperationsmanagement Am Bildungszentrum soll ein strukturiertes Kooperationsmanagement etabliert werden. Dies soll künftig eine aktuell gehaltene Aufstellung der vorhandenen Kooperationen beinhalten sowie Standards für spezifische Kooperationsmodelle. Das Management vorhandener und Etablierung neuer Kooperationen soll dabei im Fokus stehen. Ein Kriterienkatalog soll Unterstützung bieten bei den Fragen was eine Kooperation charakterisiert und was eine gute Kooperation ausmacht.

Kommunikationsmaßnahmen Um die vielfältigen Angebote des BCN für die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger zu bewerben, wird das 2022 neu entwickelte Campaigning weiterhin fortgeführt. Durch die Bündelung von Ressourcen und Inhalten konnte so über verschiedene Online- und Offline- Kommunikationskanäle mehr Sichtbarkeit, Werbedruck und Reichweite erzeugt werden. Auch 2025 sind drei größere crossmediale Kampagnen geplant, die neben dem kontinuierlichen Grundrauschen der Kommunikation zu einzelnen Angeboten, das Bildungszentrum, das Planetarium, die Stadtbibliothek und den BCN als übergreifende Dachmarke sichtbar platzieren. Im Jahr 2025 werden ergänzend dazu die datengestützte Kommunikation intensiviert und die systematischen Kundebefragungen ausgebaut. Eine gezielte Ansprache der Kundinnen und Kunden über die Instrumente der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenanzeigen (SEA) haben sich 2024 als erfolgreich erwiesen, und sind auch für 2025 eingeplant, um bei relevanten Zielgruppen höhere Reichweiten zu erzeugen. Für die Marke Planetarium ist eine Neupositionierung vorgesehen. Dies beinhaltet unter anderem eine neue benutzerfreundlichere Website sowie den Ausbau von Social-Media- Aktivitäten.

Perspektiven auf die Folgejahre

Vor dem Hintergrund eines kontinuierlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfes in Verbindung mit der laufenden Haushaltskonsolidierung und einer sich zunehmend dynamisierenden Stadtgesellschaft sind in den kommenden Jahren intensivierte strategische Überlegungen geboten, die Angebote des BCN bedarfsgerecht auszubauen und weiterzuentwickeln. Mit knapp 1,2 Millionen jährlichen Besuchen zählt der BCN zu den am stärksten frequentierten öffentlichen Einrichtungen in Nürnberg. Es gilt daher weiterhin Handlungs- und Gestaltungsfreiräume zu erhalten, um den erfolgreichen Weg der letzten Jahre fortzusetzen, denn die Verwirklichung eines umfassenden Bildungs-, Lern- und Medienangebot ermöglicht kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe und bildet das wesentliche Fundament eines funktionierenden Gemeinwesens.

Anlage: Jahreskontrakt 2025 des Bildungscampus Nürnberg (BCN)

 Personalsituation

2025* 2024 2023
Sollvollkraftstellen Gesamt 229,17 227,92 230,82
Istvollkraftstellen Gesamt --- 201,47 206,27

Quelle: SAP-HCM; Stand: 01.10.2024 *Sollkraftstellen 2025 voraussichtlicher Wert

Die Differenz zwischen Soll- und Ist-Besetzung ist bedingt durch unbesetzte Stellen/Stellenanteile auf Grund des Ausscheidens von Beschäftigten, Langzeiterkrankungen, Elternzeit- und Sabbat-Vereinbarungen. Zudem ist auch eine hohe, teils sehr kurzfristige, Fluktuation bei den Servicemitarbeitenden und/oder befristeten Projektstellen gegeben. Bedingt durch eine zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle kommt es zudem vermehrt zu befristeten Reduzierungen, die jedoch nicht unmittelbar durch entsprechende Aufstockungen andere Beschäftigter kompensiert werden können.

 Finanzdaten konsumtiv

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
K1 Erträge -7.397.666 -8.531.787 -4.072.208 -8.443.319
K1 Aufwendungen 7.494.165 7.859.487 4.204.241 7.339.280
K1 Sachbudget 96.499 -672.300 132.033 -1.104.039

Quelle: SAP – BW4HANA; Stand: 02.10.2024

Die Differenz zwischen den Ertragsansätzen 2024 und 2025 resultiert aus einer von Stk gewünschten Umschichtung der Personalkostenzuschüsse aus Drittmittelprojekten ins K2-Budget. Der reduzierte Ansatz bei den K1-Aufwendungen ist durch eine abgeschlossene Maßnahme begründet. Die Hochrechnung bis Jahresende 2024 prognostiziert einen Überschuss im K1-Budget in Höhe von 431.739 € gegenüber der Ermächtigung.

 Finanzdaten investiv (I1)

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
Immaterielles Vermögen 0 0 0 0
Bewegliches Vermögen 65.000 110.885 22.154 70.783
I1 Auszahlungen 65.000 110.885 22.154 70.783

Quelle: SAP – BW4HANA; Stand: 02.10.2024

Die investiven Mittel werden im Jahr 2024 voraussichtlich vollständig verbraucht, u. a. für die zeitgemäße Ausstattung der Kursräume des Bildungszentrums und die Funktionserweiterung der Stadtteilbibliotheken im südpunkt und in der Villa Leon zu Open Libraries.

Anlage zum Jahreskontrakt 2025 BCN

 Ziele und Kennzahlen

Stadtbibliothek

2024 (01 – 09) 2023 (01 – 09) 2023 Gesamt
Entleihungen 1.369.320 1.348.376 1.807.320
davon digitale Entleihungen 257.218 238.651 320.774
Besuche 576.962 552.739 751.706
Veranstaltungsbesuche 88.095 95.433 135.419
aktive Nutzer (stichtagsbezogen) 51.858 51.437 53.166
Neuanmeldungen 8.882 9.914 15.006

Quelle: KeZa-Cockpit StB; Stand: 02.10.2024

Die Nachfrage an physischen und digitalen Medien hat sich zum Vorjahr nochmal gesteigert und wird die Zahlen des Vorjahres übersteigen. Auch die Besucherzahlen entwickeln sich positiv und konnten monatlich die Werte von 2023 um durchschnittlich 5% übertreffen. Da teils deutlich weniger Veranstaltungen als im Vorjahr durchgeführt werden konnten, spiegelt sich dies auch in der Anzahl der Veranstaltungsbesuche wider, welche den Wert vom letzten Jahr voraussichtlich nicht erreichen werden. Die aktiven Nutzerinnen und Nutzer haben sich zum Vorjahr positiv entwickelt. Hier kann eine leichte Steigerung festgestellt werden, welche sich auf einem konstanten Niveau bewegt. Die Zahl der Neuanmeldungen ist im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas gesunken.

Bildungszentrum (ohne Planetarium)

2024 (01 – 09) 2023 (01 – 09) 2023 Gesamt
Belegungen 32.364 34.643 47.760
Veranstaltungen 3.840 3.097 4.245
Unterrichtseinheiten 75.054 64.276 93.146
Beratungen 2.084 1.973 2.957

Quelle: Kennzahlenbericht BW4HANA; Stand: 02.10.2024

Die Anzahl der Belegungen für den Zeitraum 01-09/2024 liegt unter den Vorjahreszahlen und wird zum Jahresende nicht den Wert des Vorjahres übertreffen, was primär auf die Erhöhung der Teilnehmerentgelte zuzuführen ist. Die Unterrichtseinheiten konnten jedoch gegenüber 2023 gesteigert werden und auch die Veranstaltungen verzeichnen ein Plus im Vergleich zum Vorjahr. Die Beratungen werden den Vorjahreswert bis zum Jahresende voraussichtlich erreichen.

Nicolaus-Copernicus-Planetarium

2024 (01 – 09) 2023 (01 – 09) 2023 Gesamt
Besuche 49.865 50.418 72.201
Veranstaltungen 521 564 782

Quelle: APEX-Erfassungsformular; Stand: 02.10.2024

Aufgrund von personellen Vakanzen sowie technischen Störungen wie den Ausfällen eines Laserbeamers und der Hubanlage zu Jahresbeginn können 2024 weniger Veranstaltungen angeboten werden wie im Vorjahr, was sich auch in den damit verbundenen voraussichtlich geringfügig rückläufigen Besucherzahlen widerspiegelt.

Anlage zum Jahreskontrakt 2025 BCN

KuF/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Amt für Kultur und Freizeit - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage KuF 02_Personal- und Finanzdaten 03_Ausblick Termine und Ereignisse 2025 04_Kooperationspartner_KuF

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/003/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich. Die Beachtung der verschiedenen Diversity- Dimensionen ist für KUF selbstverständlich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/003/2024

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 des Amtes für Kultur und Freizeit sowie der vorgeschlagenen Mittelverwendung zu.

Amt für Kultur und Freizeit, Jahreskontrakt 2025

1. Rückblick 2024

2024 war von der Reaktion auf gesamtgesellschaftliche Spannungen und der zeitgleichen Notwendigkeit geprägt, die vom Stadtrat beschlossenen Einsparungen zu erbringen. Teils massiv zeitlich verzögerte Stellenbesetzungen oder Elternzeiten verschärften die Arbeitssituation. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen und damit auf Besuchszahlen.

Inhaltlich stand für das Amt für Kultur und Freizeit ein umfassender Themenschwerpunkt zum 75. Bestehen des Grundgesetzes insbesondere bei den Nürnberger Kulturläden im Mittelpunkt. Im Rahmen der Reihe „11xFAIR: Von der Würde des Menschen“ realisierten alle Kulturläden dank einer externen Förderung rund 400 einschlägige Veranstaltungen, Diskussionen oder Workshops rund um das Thema Menschenwürde. 2024 konnten so u.a. das Community-Art-Projekt Inside Out mit 129 großformatigen Fotos von Röthenbacher*innen an (Hochhaus)Fassaden oder der Bürger*innensprechchor „Würdevolle Sprechakte – Langwasser bezieht Stellung“ realisiert werden. In den Reaktionen der Stadtteilbewohnenden zeigte sich die große Wirksamkeit aufsuchender Kulturarbeit. Parallel verständigten sich die Nürnberger Kulturläden auf ein gemeinsames Commitment1, um angesichts zunehmender Ressentiments und Polarisierungen in unserer Gesellschaft gemeinsam ein Zeichen für ein gleichberechtigtes Miteinander, friedliches Zusammenleben und gegen jede Art von Menschenfeindlichkeit zu setzen. Das Commitment wurde in jeder Einrichtung gemeinsam mit den Gruppen, Vereinen und Besuchenden diskutiert und meist unterschrieben. Die unterschriebenen Tafeln hängen weiterhin in den Einrichtungen aus.

Die KommVorZone konnte im Jahr 1 als dauerhaft etablierter mobiler Kulturladen erfolgreich die bisherige Zusammenarbeit mit den Anwohnenden des Annaparks in die vorbereitenden Untersuchungen der Stadtplanung für das Quartier Annapark einbringen. Parallel knüpfte sie ein Akteur*innen-Netzwerk an sechs neuen Orten im Stadtteil – besonders in der Dianastrasse und am Melanchthonplatz – und bot zahlreiche Kulturveranstaltungen, das beliebte Speed-Dating mit Politik und Verwaltung oder ein Stadtteilparlament an.

Demokratieerziehung, Wertebildung und das Gefühl, die eigene Zukunft mit bauen zu wollen und zu können, ist insbesondere auch für Kinder wichtig. KuF hatte daher in all seinen Bereichen der kulturellen Bildung zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes besondere Akzente gesetzt.

Die Abteilung kulturelle und politische Bildung kann auf eine erfolgreiche Jubiläumssaison zurückblicken. Das 30. Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne erfuhr mit 72.905 Gästen eine Steigerung (Vorjahr: 66.508). Weiter bot es 120 Einsätze des PolitMobils, ebenfalls durch externe Unterstützung finanzierte 40 Workshops Klimadetektive für Schulen und führte abschließend mit ca. 300 Grundschüler*innen eine große Kinder-Klima-Konferenz durch.

Der Stab Kinderkultur realisierte „well.com“ - Willkommenstage für 327 Schüler*innen von Deutsch-, Brücken und Integrationsklassen. Die KinderUni und das Sternenhaus wurden als feste Formate fortgeführt.

Die Deutsche Akademie für Fußballkultur blickte u.a. im Rahmen der Gala zum Deutschen Fußball-Kulturpreis auf ihr 20-jähriges Engagement zurück. In Kooperation mit dem Museum für Kommunikation thematisierte sie Diskriminierungen auf dem Fußballplatz und erarbeitete im Rahmen des Kinder- und Jugendfilmfestivals „Open Eyes 2024“ den Bogen vom Fußball zum demokratischen Miteinander.

Die neue gegründete Abteilung Kulturelle Vielfalt und Koordination Integrationsprogramm vereint die beiden ehemaligen Stabsstellen „Koordination Integrationsprogramm“ und „Inter-Kultur-

1 Von der Würde des Menschen - KUF Kultur (nuernberg.de)

Büro“. Aufgrund sehr langer Besetzungsverfahren sind zwei Teilzeitstellen seit April 2024 immer noch unbesetzt. Dennoch fanden Veranstaltungen statt wie z.B. die Lesung von Said Hashemi, Überlebender des rechtsextremen Terroranschlags in Hanaus. Die Abteilung reagierte zudem auf die vielen Fragen zum Umgang mit einer sich zunehmend ausdifferenzierenden Gesellschaft, auch teils forderndem Verhalten von Besuchenden oder den Umgang mit antidemokratischen Gruppen (z.B. Reichsbürger*innen) mit einem zunächst internen Fortbildungsprogramm, darunter Umgang mit Extremismus, Schulungen zu Anti-Rassismus und (aufgrund der großen Nachfrage) zu Jahresende anvisierten Antisemitismusschulungen. Weiter beteiligt sie sich an gesamtstädtischen Strategieprozessen. Im Bereich Koordination Integration wurde – mit Bezug auf die Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg - eine Bestandsaufnahme der städtischen Aktivitäten aller Geschäftsbereiche in der Koordinierungsgruppe durchgeführt, die für eine Darstellung auf der Homepage „Integration und Migration“ sowie als Basis einer weiteren Befassung mit der Überarbeitung der Leitlinien dient. Weiter führte die Koordination Integrationsprogramm am 23. November die 9. Nürnberger Integrationskonferenz durch, die sich erstmals mit dem Themenkomplex Nachhaltigkeit im Kontext von Migration und Integration beschäftigte.

Den Musikschulmonat März stellte die Musikschule Nürnberg erstmals unter das Motto „Musizieren für Frieden und gegen Rassismus, aufeinander Zugehen, miteinander in Verbindung treten, Zuhören und gemeinsam Handeln“. Allen 13 Konzerten wurde die Beschäftigung mit einem Menschenrecht vorangestellt, wofür die Kinder zudem kleine Videos produzierten. Seit September 2024 ist die Anmeldung bei der Musikschule Nürnberg online möglich.

Der Raumkompass wurde nach Durchführung des ersten und sehr erfolgreichen Raumkompass- Festivals entfristet.

2. Ausblick 2025

2.a. Zentrale Themen

KuF beschäftigen – in aller Kürze – die Klärungen von Prozessen im Nachgang der Abgabe von zwei Vollzeitstellen an die Hausverwaltende Einheit (HVE) und die daraus resultierenden Herausforderungen, wie Öffnungszeiten zukünftig gewährleistet werden können, das Halten von externen Förderungen sowie bauliche Herausforderungen, sei es weiterhin fehlende Barrierefreiheit in den Kulturläden Gartenstadt, Vischers und Villa Leon oder der seit langem bekannte Sanierungsstau im Loni-Übler-Haus. Hier drohen nun Nutzungseinschränkungen, weshalb die Sanierung dringlich für das BIC-Verfahren angemeldet wurde. Auch der weiterhin viel zu geringe Etatposten Bewegliches Vermögen führt zu einem massiven Veralten der Einrichtungen, was in der Kulturladenumfrage vom Publikum entsprechend negativ bemerkt wurde. Für die dringend notwendige Weiterentwicklung der Digitalstrategie ist die nun erfolgte Ausschreibung der neuen Veranstaltungssoftware für den Geschäftsbereich elementar, denn erst nach deren Einführung kann KuF den Kundinnen und Kunden mit einem Webshop endlich ein zeitgemäßes Angebot für die Buchung von Veranstaltungen und den Kartenvorverkauf bieten. Ein zentrales Thema bleibt für das Amt für Kultur und Freizeit die Weiterentwicklung des großen Netzwerks von Partner*innen und Partnern (inzwischen fast 800, siehe Anlage), die Zusammenarbeit mit der Freien Szene sowie die Förderung des kulturellen Nachwuchses.

Aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Personaleinsparungen müssen 2025 weitere, für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare Konsequenzen gezogen werden, wie z.B. der Wegfall von bewährten Angeboten sowie die Einschränkung von Öffnungszeiten wie z.B. voraussichtlich die Schließung des Erfahrungsfelds zur Entfaltung der Sinne während der Schulzeit an Montagen.

Gleichzeitig sieht sich KuF angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen dringend gefordert, demokratiefördernde kulturelle Angebote fortzusetzen. Wie Studien zeigen, setzt das Bewusstsein für Demokratie und demokratische Prozesse sowie die Bereitschaft, sich daran zu beteiligen, Empowerment, das Gefühl der Selbstwirksamkeit, Information und Zugänglichkeit voraus. Viele Menschen, gerade jenseits der Innenstadt, fühlen sich von öffentlichen Institutionen nicht mehr gesehen, koppeln sich vom Gemeinwesen ab. Einige Stadtteile wachsen nach der Realisierung großer Bauprojekte rasant, die kommunale kulturelle Infrastruktur müsste entsprechend

mit“wachsen“, um die Bedarfe zu erfüllen. In einigen Stadtteilen verschärft sich die Situation spürbar.

Immer wieder erreichen das Amt – auch aus der Politik - Fragen, welche Möglichkeiten der Förderung eines diskriminierungsfreien demokratischen Miteinanders es im Bereich der Kultur sieht. Die Erfahrungen aus dem diesjährigen Demokratieschwerpunkt zeigen, dass insbesondere in einigen Stadtteilen eine umfassende aufsuchende Kulturarbeit als äußerst wirksame Möglichkeit der Förderung und Etablierung von Teilhabe und Bürgerbeteiligung (und damit Stärkung unseres demokratischen Gemeinwesens) in den Stadtteilen ratsam wäre. Dieser Notwendigkeit steht die inzwischen sehr dünne Personaldecke insbesondere in den Kulturläden entgegen. Ohne entsprechende Kapazitäten wird aufsuchende Stadtteilkulturarbeit immer nur eine punktuelle Ausnahme bleiben müssen.

2b. Aktivitäten und Angebote 2025

Die Nürnberger Kulturläden feiern 2025 mit einem fulminanten Festwochenende in der Kulturwerkstatt Auf AEG Jahre ihren 50. Geburtstag. Eine Installation der Künstlergruppe Kollektiv LOCI wird die Schwerpunkte der Stadtteilkulturarbeit sinnlich wie interaktiv erfahrbar machen. Die „Kulturladen-EXPO“ am 16. Mai stellt die Angebotsvielfalt aller 12 dezentralen Einrichtungen vor und mündet in ein Fest zu 50 Jahren Miteinander, das von und für Zeitzeug*innen, Wegbegleiter*innen, Mitstreiter*innen, Freund*innen und Unterstützer*innen gestaltet wird. Am Folgetag befasst sich ein bundesweites Symposium mit den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und fragt nach Möglichkeiten wie auch Grenzen der soziokulturellen Arbeit, um Austausch und Engagement in einer Gesellschaft der Vielfalt zu fördern. Neben der wissenschaftlichen Betrachtung können die Teilnehmenden anschließend praktische Impulse gelungener Projekte selbst erleben. Die Publikation zum Jubiläum erzählt – aufbereitet als Graphic Novel – von der Entwicklung der Kulturladenarbeit bis zur Gegenwart und wirft einen Blick in unsere gemeinsame, gesamtgesellschaftliche Zukunft. Die Umsetzung ist dank einer Förderung der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg möglich geworden. Ebenfalls 2025 feiert der Kulturladen Röthenbach sein 40jähriges Bestehen, der Kulturladen Gartenstadt sein 35jähriges.

Die Kulturläden setzen, soweit personell und finanziell möglich, die wichtige Demokratiearbeit mit ihrer Themenreihe unter dem Titel 12xDA ganzjährig fort (nach 11xGRÜN, 11xFAIR). Es gilt, Menschen direkt in Kontakt zu bringen, verschiedene Meinungen auszutauschen - also die eigenen Echokammern zu überwinden - und den Blick auf die kulturellen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der eigenen Nachbarschaft zu lenken. Hierbei ist die Rolle der Statteilkulturarbeit zentral, da kulturelle Angebote die Stadtteilbevölkerung in ihrer Pluralität (unabhängig vom sozialen Status) erreichen können. So bringt das Projekt „Zusammen sich befreien!“, gefördert durch den Kulturfonds Bayern2, Vertreter*innen aus der sogenannten postsowjetischen Sphäre zusammen. Gemeinsam entwickeln sie ein Theaterprojekt, das die sich ändernden Perspektiven in Osteuropa auf das postsowjetische Erbe und dessen Spuren in der eigenen Herkunft und Gegenwart reflektieren möchte (KuF im südpunkt). In Zusammenarbeit mit dem Straßenkreuzer und Betroffenen erarbeitet Vischers Kulturladen eine Reihe zu Klassismus und Teilhabe, der Kulturladen Zeltnerschloss gedenkt gemeinsam mit den Bürger*innen aus Gleißhammer dem 20. Todestag von İsmail Yaşar und das Kulturbüro Muggenhof entwickelt weitere Angebote zusammen mit den rumänischen Communities sowie den Roma und Sinti. Auch bereits bestehende Formate wie der Mögeldorfer Adventskalender binden die verschiedensten Personenkreise in das weihnachtliche Nachbarschaftsfest ein (Kulturladen Loni-Übler-Haus). Der erfolgreiche KinderKulturSommer (Kulturladen Villa Leon in Zusammenarbeit mit Theater Mummpitz und Kindermuseum) ermöglicht zahlreichen Kindern im sozial angespannten St. Leonhard niedrigschwellig Kontakt durch Kultur. Das Gemeinschaftshaus Langwasser sieht die Notwendigkeit der Entwicklung einer Demokratiemeile Langwasser, die sich mit einer künstlerischen Installation durch den Stadtteil bewegt und Bürger*innen zum Austausch, der Diskussion und Begegnung einlädt. Eine

2 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Demokratiemeile Langwasser wird wohl aufgrund geringer personeller Ressourcen nur als Idee andeutbar sein.

Die KommVorZone setzt im Jahr 2 als dauerhafter mobiler Kulturladen ihre Arbeit rund um den Melanchthonpark fort. Im Vorfeld geplanter Sanierungsmaßnahmen spielt sie u.a. mögliche Umbaumaßnahmen des Platzes zusammen mit der Bevölkerung vor Ort praktisch durch: Diese ganzheitliche Bürger*innenbeteiligung reicht von der selbstgebauten Holzliege über Wasserspiele aller Art bis hin zum Dog-Walk für Mensch und Tier. Ziel ist, die verschiedenen Nutzenden durch das gemeinsame Tun in die Aushandlung darüber zu bringen, was jede*r sich von seinem/ihren Aufenthalt im Melanchthonpark erhofft. Ein Open Call zur Förderung von Kulturprojekten wird erstmals realisiert. Parallel finden Gespräche mit städtischen Ämtern und der technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm statt, um eine Verstetigung der aufsuchenden Arbeit am Melanchthonplatz zu planen.

2025 planen die Kulturläden zudem erstmals die Erstellung einer Klimabilanz mit Hilfe des „CO2 Kulturrechners“, der sich auf bundesweit vergleichbare Daten stützt, die durch Bund, Länder und Kommunen mit einem einheitlichen Klimabilanzstandard für Kultureinrichtungen hinterlegt sind.

Die Abteilung für kulturelle und politische Bildung wird beim Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne 2025 das Thema „Hören/Klang“ weiterentwickeln. Hierzu gehören ebenso Angebote der Themenkomplexe Nachhaltigkeit und Inklusion. Das Projekt Klimadetektive kann durch die weitere externe finanzielle Unterstützung in gleichem Umfang fortgeführt werden. Die Zusammenarbeit beim PolitMobil mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist bis Ende 2026 vertraglich vereinbart und umfasst jetzt 125 Einsätze jährlich. Das Science Camp wird als Sommer-Ferienprogramm wieder vier Wochen im August stattfinden.

Die Musikschule Nürnberg ergänzt ihr Portfolio im Bereich der Musikgeragogik um ein Angebot für Veeh Harfe, den Familienbereich um z.B. „Babykonzerte“. Neu im Fachbereich Popular ist ein Angebot für Improvisation und eine Kinderband. In Kooperation mit dem Labenwolf Gymnasium und der Hochschule für Musik beteiligt sich die Musikschule an der Entwicklung eines Exzellenzprogramms. Zur lokalen Verankerung wirkt die Musikschule am Chorfest 2025 mit. So werden die „Stimmen der Zukunft“ und das Singen der MUBIKIN Kitas auf dem Richard-Wagner-Platz in das Kinderprogramm des Chorfests integriert. Weitere MUBIKIN Kitas nehmen am Caruso Singtag teil. Im Rahmen der Demokratiearbeit hat die Musikschule für 2025 ein neues Leitbild entwickelt und setzt sich in verschiedenen Workshops verstärkt mit der diversitätssensiblen Öffnung der Musikschule und rassismuskritischer Musikpädagogik auseinander. Auch 2025 nimmt die Musikschule an den Wochen gegen Rassismus teil. Als besonderen Höhepunkt richtet die Musikschule im Oktober 2025 den Bayerischen Musikschultag aus.

Die Stabstelle Kinderkultur kann 2025 ihre Angebote wie die Kindertheaterreihe, das vorweihnachtliche Kinderkulturangebot Sternenhaus oder die KinderUni fortführen. Der KinderKunstRaum verstärkt innerhalb seines erfolgreichen Programms die Inhalte und Bezüge zu gesellschaftlichen Themen wie Inklusion, Diversität und Digitalisierung und erweitert die künstlerischen Ausdrucksformen über klassische Malerei/Grafik hinaus (Medien/Trickfilm, Werken mit Holz/Ton, Rauminstallation). Nachdem die Kooperationsvereinbarung mit dem Rotary Club Nürnberg-Sebald für weitere drei Jahre unterzeichnet wurde, kann die Mobile Buchwerkstatt erneut an Nürnberger Schulen eingesetzt werden. 2025 soll das Format des „well.come“ (siehe Rückblick), gerne in Kooperation mit Ref V und Ref IV, etabliert und weiterentwickelt werden, soweit die Fördermittel gesichert werden können.

Die Arbeit von MUBIKIN (Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche in Nürnberg) wurde an acht Grundschulsprengeln mit 35 Kindertageseinrichtungen, acht Schulen und einem Förderzentrum fortgeführt. Nachdem die Stadt in einer Pressemitteilung im Juli 2024 die Weiterführung des Musikförderprogramms MUBIKIN ab 2026 (nach Auslaufen der befristeten Kooperationsverträge) in städtischer Trägerschaft angekündigt hat wurde KuF beauftragt, in

Zusammenarbeit mit BgA, Ref IV und Ref V ein zukunftssicheres Konzept zur möglichst umfassenden Versorgung von Kitas und Schulen mit musikalischer Bildung für die Jahre nach 2026 zu erarbeiten.

Die Abteilung für Kulturelle Vielfalt und Koordination Integrationsprogramm bearbeitet die Themenfelder Vielfalt, migrations- und integrationspolitische Fragen, Teilhabe der superdiversen Stadtgesellschaft, Inter-Kulturarbeit, Unterstützung und Beratung von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Bei der Koordination des städtischen Integrationsprogramms steht als Schwerpunkt die Überarbeitung der städtischen Leitlinien zur Integrationspolitik und damit das Sichtbarmachen der städtischen Programme und Prozesse rund um die Leitlinien an. Nach einer Befassung in der Kommission für Integration 2025 wird die Bearbeitung dann dem Stadtrat vorgelegt werden. Zudem arbeitet die Abteilung in der städtischen AG Diversity intensiv an der Sensibilisierung für das Potential der Vielfalt in Nürnberg. Das Inter-Kultur-Büro wird die Netzwerkarbeit mit Migrant*innenorganisationen und Initiativen nach Besetzung der beiden offenen Teilzeitstellen wieder intensivieren können. Hierzu gehören u.a. Projekte wie die diversitätssensible Öffnung der Nürnberger Museen sowie Kooperationsveranstaltungen mit aktiven Akteur*innen.

Das Jahr 2025 steht für die Deutsche Akademie für Fußball-Kultur unter dem Motto „Heimvorteil“. Sie nimmt dafür den angeblich so vereinenden Sport Fußball kritisch unter die Lupe. Weiter bringt die Akademie im Februar eine Ausstellung über Sinti und Roma im Sport in die Kulturwerkstatt auf AEG, beteiligt sich an der Entwicklung eines Fußball-Theaterstücks zum Thema „Identitäten“ und ist Ko-Gastgeberin einer mehrtägigen Fußball-Kultur-Konferenz im Z-Bau.

Anlage: Jahreskontrakt 2025 Amt für Kultur und Freizeit

 Personal- und Finanzsituation

2025 2024 2023
Sollvollkraftstellen Gesamt (Stellenplan A) 144,88 149,08 148,34
Istvollkraftstellen Gesamt (Stellenplan A) -- 131,27* 119,83*

Stand: jeweils 31.07.

*Abweichende Ist-Besetzung in 2023 und 2024 zu großen Teilen aufgrund der Wiederbesetzungssperre im Geschäftsbereich; zum Stichtag waren deshalb viele Stellen noch nicht wiederbesetzt. 2025: Abgabe Hausmeisterkapazität an die Hausveraltende Einheit und Umsetzung Haushaltskonsolidierung Wirksamkeit 2024/2025.

 Finanzdaten konsumtiv

Euro Euro Euro Euro
Budget Budget Ansatz 2025 Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024 Hochrechnung 2024
Entwurf
K1 Erträge -2.876.149 -2.760.279 -1.475.694 -2.760.557
K1 Aufwendungen 2.805.233 2.545.379 1.255.839 2.648.912
K1 Sachbudget -70.916 -214.900 -219.855 -111.645

Seit 2022 ist die fortgeschriebene Kürzung des K1 Budget um 10% der beinflussbaren Sachkonten enthalten (=243.866 €). Seit 2023 gibt es ein zusätzliches Sparpaket im Bereich der Gästebewirtung, Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentationen. Der Ansatz 2024 und 2025 des K1 Sachmittelbudgets ist nach wesentlichen Aufgabenverschiebungen zum aktuellen Stand noch nicht vollständig bereinigt, insbesondere durch den Übergang der Integrationskurse von KuF zu BCN und durch Mittelumschichtungen im Rahmen des Hausverwaltungsübergangs der Kultur-Gebäude zur HVE Kultur-Soziales-Verwaltung. Für 2025 werden nach aktuellem Haushaltsplanentwurf einige einmalige Mittel zur Verfügung gestellt, z.B. für die Ausrichtung des bayrischen Musikschultages, das 50jährige Jubiläum der Kulturläden und die Bausicherungsmaßnahme des Loni-Übler-Hauses. Das hochgerechnete Minus des K1 Sachmittelbudgets basiert auf den oben genannten Aufgabenverschiebungen und kann bis zum Jahresabschluss noch ausgeglichen werden, da die damit zusammenhängenden Prozesse inzwischen überwiegend gelöst sind.

 Finanzdaten investiv (I1)

Euro Euro Euro Euro
Budget Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2025 Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Januar - Juli Hochrechnung 2024 Hochrechnung
Entwurf (Ermächtigung 2024 2024
inkl. Gelder
aus dem UN-
BRK Verfü-
gungsfonds)
Immaterielles / 42.034 45.935 45.935 25.007 109.225 109.225
Bewegliches Vermögen

Die Zuweisungen aus der Pauschale bewegliches Vermögen reichen nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken.

Anlage zum Jahreskontrakt 2025 Amt für Kultur und Freizeit

 Kennzahlen

Besuche

Produkt Plan Januar bis Juli Hochrechnung Ergebnis
2025 2024 2024 2023
263000 Musikschule 45.000 45.000 0 * 0 * 45.000 45.000 51.716 51.716
273000 Kulturläden/ 400.013 250.230 389.062 410.230
Soziokultur. Stadtteilarbeit
273010 Sonderaufgaben 273010 Sonderaufgaben 3.025 451 2.100 2.162
353021 Integrations- und 1.610 250 680 1.628 1.628
Menschenrechtsarbeit
367040 Kulturelle und 107.253 60.747 106.428 107.519
politische Bildung
Summe 556.901 311.678 543.270 573.255

*wird erst am Jahresende erfasst

Termine

Produkt Plan Januar bis Juli Hochrechnung Ergebnis
2025 2024 2024 2023
263000 Musikschule 280 280 0 * 0 * 245 245 279 279
273000 Kulturläden/ 17.974 10.767 16.478 17.576
Soziokultur. Stadtteilarbeit
273010 Sonderaufgaben 25 13 21 22
353021 Integrations- und 43 10 21 32
Menschenrechtsarbeit
367040 Kulturelle und 1.129 376 757 1.166
politische Bildung
Summe 19.451 11.166 17.522 19.075

*wird erst am Jahresende erfasst

Belegungen

Produkt Plan Januar bis Juni Hochrechnung Ist 2023
2025 2024 2024
263000 Musikschule 4.800 4.418 4.525 4.769

Anlage zum Jahreskontrakt 2025 Amt für Kultur und Freizeit

Ausblick auf ausgewählte Ereignisse - Jahreskontrakt 2025, Amt für Kultur und Freizeit

Januar/Februar

 Martin Turner Ausstellung, 18.01.2025, Kulturladen Röthenbach  Krimilesung Susanne Reiche: Kommissar Kastner und das perfekte Weihnachtsdinner, 22.01.2025, Kulturladen Schloss Almoshof  Franken Staunt!, 24.-26.01.2025, KUF im südpunkt  62. Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“; 24.-25.01.2025, Musikschule Nürnberg, Kulturwerkstatt Auf AEG  48. Lateinamerikawoche, 25.01.-01.02.2025, Kulturladen Villa Leon  Neujahrskonzert mit Norman Widjaja, 26.01.2025, Kulturladen Schloss Almoshof  Familienkreativtag im KinderKunstRaum, 26.01.2025, Kulturwerkstatt auf AEG  Kulturfestival „Tanz trifft Kunst“, 07.02.2025, Gemeinschaftshaus Langwasser  KinderKunstNacht im KinderKunstRaum, 07.02.2025, Kulturwerkstatt auf AEG  Stadtkanalkongress, 08.02.2025, Kulturbüro Muggenhof, Kulturwerkstatt auf AEG  Winterfest, 09.02.2025, Kulturladen Röthenbach  Preisträgerkonzert Jugend musiziert, 09.02.2025, Musikschule, Kulturwerkstatt Auf AEG  Ausstellung Sinti und Roma im Sport, 20.02.-20.03.2025, Deutsche Akademie für Fußball- Kultur, Kulturwerkstatt auf AEG  Krimilesung Lars Sommer: Die Innere Führung, 26.02.2025, Kulturladen Schloss Almoshof

März/April

 KinderUni in den Faschingsferien, 03.03.-07.03.2025, Stab Kinderkultur, verschiedene Orte  Kindertheaterreihe, 16.03 -21.03.2025, verschiedene KuF-Spielorte  Konzertwochen Musikschule! Total! Super! 22.03.-05.04.2025, Musikschule Nürnberg, Kulturwerkstatt Auf AEG  Krimilesung Ralf Nestmeyer: Glutroter Luberon, 26.3.2025, Kulturladen Schloss Almoshof  Trällerpfeifen & LGBTQ-Chor Krakau "krakofonia", 29.-30.03.2025, KUF im südpunkt  "Waßd ders nu?!" Mundart-Kabarett mit Sven Bach, 05.04.2025, Kulturladen Röthenbach  Tag der offenen Tür im KinderKunstRaum, 06.04.2025  Wochen gegen Rassismus  Die große Bühnenshow des Hauses, Gemeinschaftshaus Langwasser  Frauenkabarett, Kulturladen Loni-Übler-Haus

Mai

 Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne, 01.05.-14.9.2025, Wöhrder Wiese  „1000 Jahre Mögeldorf“ - Fotoausstellung, 08.05.2025, Kulturladen Loni-Übler-Haus  Fußball-Kultur Theaterpremiere, 09.05.2025, Dt. Akademie für Fußball-Kultur, Tafelhalle  50 Jahre Nürnberger Kulturläden, Das Fest, 16.05.2025, Kulturwerkstatt Auf AEG  50 Jahre Nürnberger Kulturläden, Die Ausstellung, 16.05.2025, Kulturwerkstatt Auf AEG  50 Jahre Nürnberger Kulturläden, Das Symposium, 17.05.2025, Kulturwerkstatt auf AEG  Mobile Buchwerkstatt, 19.05.-21.05.2025, Gretel Bergmann Schule  Clean up Week, 19.-22.05.2025, Kulturladen Röthenbach  Tag der offenen Tür im Schlösschen, 23.05.2025, Musikschule, Schlösschen Ziegenstraße  Stadtteilfest Muggeley, 25.05.2025  Stimmen der Zukunft, 30.05.2025, Musikschule Nürnberg, Staatstheater  MUBIKIN Kitas Singen zum Chorfest, 30.05.2025  Preisverleihung Fränkischer Preis für junge Literatur, Kulturladen Röthenbach  4. Kinderkultursommer, Kulturladen Villa Leon  KommVorZone, Mai-Juli, Start auf dem Melanchthonplatz  Markt der Nachhaltigkeit, Kulturladen Röthenbach  Pop up Bar mit Jamsession, Kulturladen Ziegelstein  Zusammen sich befreien!, KUF im südpunkt

Juni

 Kinderolympiade Weltkindertag, 01.06.2025, Gemeinschaftshaus Langwasser  Gedenkfeier zum 20. Todestag von İsmail Yaşar und Informations- /Diskussionsveranstaltung zur NSU- Mordserie, 09.06.2025, Kulturladen Zeltnerschloss  Pfingstferienprogramm im KinderKunstRaum 10.06.-12.06.2025, Kulturwerkstatt auf AEG  35 Jahre Kulturladen Gartenstadt, Kulturladen Gartenstadt  Langwasser Entdecken, Gemeinschaftshaus Langwasser  Nachbarschaftsfest, Villa Leon  StadtteilPicknick für Menschenrechte, Kulturladen Zeltnerschloss  Nachhaltigkeitswoche, Kooperationsveranstaltung mit SustaiNable Conference, Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne  Familienfest am Helmut-Herold-Platz, KommVorZone an der Markuskirche  Sommersounds, Kulturladen Röthenbach  Back to the Hood, Gemeinschaftshaus Langwasser  Frischluft Auf AEG mit Konzerten von Schülerinnen und Schülern der Musikschule Nürnberg, Kulturwerkstatt Auf AEG  Ausstellung der Kulturtage Grund-, Mittel,- und Förderschulen, Kulturwerkstatt AUF AEG

Juli

 König*in Fußball - Fachtage zu Fußballkultur, Politik & Gesellschaft, 03.-05.07.2025, Z-Bau  41. Stadtteilfest Gartenstadt, 12.07.2025, Kulturladen Gartenstadt  Streetartfestival Betonliebe, 12.07.2025, Gemeinschaftshaus Langwasser  Chor:Begegnung, Musikschule, 12.07.2025., Kulturwerkstatt Auf AEG  Sommerfest, 13.07.2025, Gemeinschaftshaus Langwasser  well:come Kulturtage, Stab Kinderkultur, 04.07.-16.07.2025, Kulturwerkstatt Auf AEG  Mehr Musik, 20 Jahre jungerChor nürnberg, 26.07.2025, Musikschule, Staatstheater  Hofflohmärkte St. Johannis, Vischers Kulturladen  Bühne im Grünen, Kulturladen Gartenstadt  Nachbarschaftsfest Dianastraße, KommVorZone, in der Dianastraße  Stadtteilfest Eibach und Röthenbach, Kulturladen Röthenbach

August/September

 Science Camp, 04.-29.08.2025, Erfahrungsfeld  Sommerfest, Kulturladen Ziegelstein  Friedenstafel zur Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis, 21.09.2025, Kornmarkt  Start der Kindertheaterreihe 2025/2026, verschiedene Spielorte

Oktober

 20. Gala zum Deutschen Fußball-Kulturpreis, 24.10.2025; Tafelhalle  Bayerischer Musikschultag, 23.-25.10.2025, Musikschule, verschiedene Orte in der Stadt  40 Jahre Kulturladen Röthenbach, Kulturladen Röthenbach  Ostanders Festival, Kulturbüro Muggenhof, Kulturwerkstatt Auf AEG  7. Iranische Kunst- und Kulturtage, Kulturladen Villa Leon  Frauen*Raum, Kulturladen Ziegelstein

November/Dezember

 KinderUni Herbstferienangebot, 03.11.-7.11.2025, verschiedene Orte  KinderKunstNacht, 07.11.2025, KinderKunstRaum Kulturwerkstatt auf AEG  Sisters of Comedy, 10.11.2025, Gemeinschaftshaus Langwasser  Nachhaltiger Weihnachtsmarkt Langwasser, 27.11.2025, Gemeinschaftshaus Langwasser  Weihnachtssingen der Musikschule, 16.12.2025, Kulturwerkstatt Auf AEG

 Weihnachtskonzerte der Musikschule, 17./18.12.2025, Kulturwerkstatt Auf AEG  Eröffnung Sternenhaus, Start des Kinderkulturangebotes, 29.11.2025, Heilig-Geist-Spital  Eröffnung des Christkindlesmarkts und Auftritte vieler Ensembles der Musikschule Nürnberg; Dezember; Christkindlesmarkt  Weihnachtsmarkt, Kulturladen Zeltnerschloss  Schweinauer Winterfest, Kulturladen Villa Leon

791 Partner*innen, Kulturausschuss, Jahreskontrakt KuF 2025

  1. Boogie Woogie Club Nürnberg e.V.

100 Dancibel

11mm Fußballfilmfestival, Brot und Spiele e.V.

6aufKraut e.V.

Abenteuerland

Abenteuerspielplatz Amselstraße

Abenteuerspielplatz Fuchsloch

Abenteuerspielplatz Goldbachwiese

Abenteuerspielplatz Megilo

Abenteuerspielplatz Röthenbach

ACCESS - Inklusion im Arbeitsleben

ADFC Nürnberg

Afrikuco Institut

Afrodeutsche e.V.

AK Buntes Langwasser

AK Flüchtlinge Ziegelstein

AK Johannis

AK Kinder und Jugendliche im Knoblauchsland

AK Langwasser Nord

AK Ökologie

AK Streetart

AK Thon

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg

Akademie für Schultheater und performative Bildung

Aktivspielplatz Wöhrder See e. V. (AKI am See)

Albrecht-Dürer-Gymnasium

Alewitisches Kulturzentrum

Alexander Beck Kinderfonds Stiftung

Alle Kindertagesstätten aus St. Leonhard/Schweinau

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) – Kreisverband Nürnberg und Umgebung

Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion (AK Sport)

Allianz Generalvertretung Wölfel

alpha01 | design + kommunikation

Altenakademie e.V.

Amerika Haus Nürnberg / DAI

amnesty international

Antakya-Nürnberg Kultur- und Solidaritätsverein

AQUA-KITA

Arabisches Haus, Nablus Initiative

Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs

Ars vivendi verlag

Art community e.V.

Artischocken e.V.

ARTogether, Kunsttherapieprojekt der Rummelsberger

ASN Pfeil

Astrid-Lindgren-Grundschule

Atelier Art90459

Atelier Der Bunte Hund

Atelier Extra

Äthiopischer Kulturverein Nürnberg e.V.

ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V.

Auftakt Nürnberger Gewerkschaftschor

Aura e.V.

autofrei leben! e.V.

Autorenverband Franken e.V.

AWO Familienzentrum

AWO Gunda-Fuchs-Kinderhaus

AWO Mehrgenerationenhaus

AWO Nürnberg

AWO Ortsverein Gartenstadt

AWO SeniorInnen Großreuth

AWO Streetwork

AWO Türk. SeniorInnen

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte

Bahai Gemeinde

Bauernhausfreunde e.V.

Bayerische Musikakademie Schloss Alteglofsheim

Bayerische Musikakademie Hammelburg

Bayerischer Flüchtlingsrat

Bayerischer Jazzverband e.V.

Bayerischer Landessportverband

Bayerischer Musikrat

Bayerisches Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Nürnberg

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayko, Dauerwelle

Bayrischer Lehrer- und Lehrinnenverband

BBS Zentrum für Blinde und Sehbehinderte

BBSB, Bezirksgruppe Mittelfranken in Nürnberg

Beach cleaner Nürnberg

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Bertolt-Brecht-Schule

Berufsfachschule für Kinderpflege - Berufliche Schule 10

Betreutes Wohnen am Tafelhain

Bezirksjugendring Mittelfranken

bfz gGmbH Nürnberg

Bibiafrica-records

Big Band Langwasser e.V.

Big Roo

Bionicum

Birkenwaldschule

Blue Pingu e.V.

BNP Paribas, Consorsbank, Corporate Social Responsibility

Bolingo Nürnberg e.V.

Borgo Ensemble

Botanischer Garten Erlangen

Brachland-Ensemble

Bridge für alle e.V.

Bridging Arts

BRK Kindertagesstätte Werderau

BRK Kreisverband

Brochier Gruppe

Buddhistisch-Vietnamesische Gemeinde in Nürnberg und Umgebung e.V.

Bulgarisch Kulturverein samodivi

Bund Naturschutz Ortsgruppe Eibach/Röthenbach

Bund Naturschutz Ortsgruppe Knoblauchsland

Bund Naturschutz Ortsgruppe Zabo/Gleißhammer/Dutzendteich

Bund Naturschutz Ortsgruppe Ziegelstein / Buchenbühl

Bund Naturschutz Kreisgruppe Nürnberg Stadt

Bundesverband Bunter Kreis

Bundesverband Soziokultur e.V.

Bunter Tisch Gartenstadt / Siedlungen Süd e. V.

Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V.

Bürgerstiftung Nürnberg

Bürgerverein Eibach-Maiach

Bürgerverein Gostenhof Kleinweidenmühle

Bürgerverein Nürnberg-Langwasser e.V.

Bürgerverein Röthenbach

Bürgerverein Siedlungen Süd

Bürgerverein St. Johannis

Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau

Burgtheater

Büro Freilich

BUTA Aserbaidschanischer Kulturverein

Café Gusto

Capoeira Ibeca

Caritas Pirckheimer Haus

Carl-von-Ossietzky-Mittelschule

Casablanca Filmkunsttheater

Çayhaus - Kneipe in der Villa Leon

Ceclam e.V.

Centro Espanol

Chöre der Eibacher Chorgemeinschaft

Chorinho e.V.

Christliche Initiative Romero e.V.

Club am Marienberg e.V.

Come Together Cup, Köln

Comedy Mix

ComicBuchClub Nürnberg

Conoris e.V. Nürnberg

Corazón de Tango

Crêpes Company

Cuba Danza Tanzschule

Culutrajacaranda Deutschland

Curatorium Altern gestalten

Curt Nürnberg

D.A.M.N. – vier Frauen, vier Welten (Künstlerinnengruppe)

Dans Anadolu

Das Theaterprojekt – Nikolaus Struck

Datev

DB Museum

Demokatrie Innovation e.V.

Derwishe Mevlana e.V.

Deutsch Amerikanisches Insitut

Deutsch Norwegische Gesellschaft

Deutsche Fußball-Liga, Abteilung Fanangelegenheiten

Deutsche Gesellschaft für Stereoskopie

Deutscher Anwaltsverein

Deutscher Erfinder Verband Nürnberg e.V.

Deutscher Evangelischer Kirchentag

Deutscher Familienverband Nbg. Süd

Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung

Deutscher Musikrat

Deutsches Gewürzmuseum

Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Jugendherbergswerk

Deutsches Museum Nürnberg

Deutsch-Indische Gesellschaft

Deutsch-Irischer Freundeskreis Franken e.V. (DIFF)

Deutsch-Norwegische Freundschaft e.V.

Deutsch-Polnische Gesellschaft

Deutsch-Türkischer Frauenclub Nordbayern e.V.

DFB-Kulturstiftung

DGB

Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V.

Diakonieverein Kraftshof/Almoshof

Diakonieverein Nürnberg-Süd e.V.

Dialog der Kulturen

Die Autodidakten

Die Fotogruppe NORIS

Die Lebensgemeinschaft e.V., Münzinghof in Velden

Die Linke

Die Physikkiste

Die Polizeihundefreunde e.V.

Discover Football e.V., Berlin

Diversity Media e.V.

DJK Falke e.V.

DJK Nürnberg-Eibach

Dr. Theo-Schöller-Schule

DSVG-Regionalgruppe

Dürer Gymnasium

Ecstatic Dance

Eibacher Kärwaboum & -madla

Eine-Welt-Laden Eibach

Elternbeirat der Grundschule Eibach

Energie- und Umweltstation Nürnberg

Ensemble Farasha

Erfolgsfaktor Frau

Erzählkunst e.V.

Erziehungsberatungsstelle Fürreuthweg

Ethio Community Nürnberg

Ev. Gemeinde St. Georg, Kraftshof

Ev. Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V, Quartier Langseestraße

Ev. Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V.

Ev. Kirchengemeinde St. Peter

Evang. Kita Emmaus

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg-Eibach

Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Niklaus und St. Ulrich

Evang.-Luth. Pfarrei Röthenbach-Eibach-Reichelsdorf

Evangelische Gemeinde St. Leonhard

Evangelische Hochschule Nürnberg

Evangelische Hochschule Nürnberg - Lehrgebiet Kultur Ästhetik Medien

Evangelische Kindertagesstätte Eibach

Evangelische Medienzentrale Heilbronn

Evangelische Melanchthongemeinde in Nürnberg- Ziegelstein

Evangelische Posaunenchöre in Bayern e.V.

Evangelischer Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf gGmbH

Evangelisches Siedlungswerk

Eva-Seligmann-Schule

EZB Schweinau

F_in Netzwerk Frauen im Fußball

FabLab Region Nürnberg e.V.

Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken

Fachstelle für Alleinerziehende im eckstein

Familienclub Mischpaha e.V.

Familienzentrum Materlach

Fanprojekt Nürnberg

FAU

FAUst aufs Auge e.V.

FiA e.V. – Feminists in Action

Filmclub 88 Stammtisch

Firma Hüttinger

Fit für Inklusion – Der Paritätische Mittelfranken

FMGZ Nürnberg

Fomidable Events GbR

Fonds Soziokultur

Förderkreis Ingenieurstudium e.V.

Förderverein „Historisches Kornhaus“ Spalt

Förderverein Christopher-Street-Day Nürnberg e.V.

Förderverein der Gartenstädter Feuerwehr e.V.

Förderverein der SoLawi Initiative e. V.

Förderverein des städt. Kindergartens Almoshof

Förderverein Erfahrungsfeld e.V.

Förderverein Krakauer Turm e.V.

Förderverein Mittelschule St. Leonhard

Förderverein Theater Dreamteam

Forschungsgruppe Höhle und Karst Franken e.V.

Fotoclub nuefo e.V.

Franken Staunt

Franken-Center

Franken-Gemüse Knoblauchsland eG

Frankenhammer, mobile Schmiede

Fränkischer Wanderverein Nürnberg

Franz KAfkA e.V.

Frauennetzwerk

Frauennotruf Nürnberg e.V.

Freie Evangelische Gemeinde Nürnberg

Freiwillige Feuerwehr Eibach

Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Löschzug Almoshof

Freundeskreis Deutsche Einheit

Freundeskreis Indien e.V.

Fridays for Future Nürnberg

Friedrich-Staedtler Schule

Friedrich-Wanderer-Schule

Fritz Wölfel Biobauer

Fuchsbau e.V.

Fuss//Ball Kunst (Fußballliteraturfestival Rostock)

Fußballbibliothek Stadt Wien

Gaga e.V., Selbsthilfeverein für kreative Menschen mit psychischen Problemen

Galathea Kreis Nürnberger Entomologen e.V.

Galerie Anzo

Galeriehaus Defet

GEDOK

Gemeinschaftsunterkunt Hintere Markstraße

Georgisches Kulturzentrum INKO

Germanisches Nationalmuseum

Geschichte für Alle e.V.

Geschwister Scholl-Realschule

Gesellschaft für kritische Philosophie Nürnberg

Gesellschaftsspiele e.V.

GfG Stadtteilforum

Glas~Stad’l (Oberrieden)

Global Art Nürnberg e.V.

Global Elternverein

Göcmen Kandinlar - Initiative Zugewanderte Frauen Bayern

Goethe Institut, Zentrale

GQmed

Graffit-Projekt Sprej Grad

Greenpeace Nürnberg

Griechische Gemeinde

Griechische Privatschule Nürnberg

Griechischer Kulturverein ohne grenzen

Griechischer Kunstclub

Griechischer Trikala verein

Groove Legend Orchestra

Grundschule Michael-Ende-Straße

Grundschule Amberger Straße

Grundschule Bartholomäusschule

Grundschule Eibach

Grundschule Katzwang

Grundschule Laufamholz

Grundschule Max-Beckmann

Grundschule Ossietzky Straße

Grundschule Regenbogenstr.

GrünNatürlich

GU Am Rangierbahnhof

GU Hintere Markstraße

Gut Schuss Boxdorf

Hadihopsasa

Haltner Immobilien Nürnberg

Hanns-Seidel-Stiftung

Harmlose Kunst e.V.

Hauptzollamt Nürnberg

Haus der Heimat Nürnberg e.V.

Haus des Spiels Nürnberg

Haus f. Kinder Regenbogenstraße

Haus Großweidenmühlstraße

Hawelti

Hebamme Christine Bleisteiner

Hebamme Silke Klose

Hehani e.V.

Heizhaus e.V.

Helene-von-Forster-Grundschule

Helferkreis für Geflüchtete in Langwasser

Helferkreis Mögeldorf

Helferkreis St. Johannis

Helga Tischler / LIchtblüte

Hermann Kesten Kolleg

Himalaya Friends e.V.

Hochschule für Musik Nürnberg

Hort Bertolt-Brecht-Schule

Hort Herman-Kolb-Str.

Hort Herriedener Straße

Hühnerglück Eckershof

Humanistische Vereinigung

Humanistischer Kindergarten

Humanistisches Haus f. Kinder

Ideal Wohnbau

IG Musikalischer Salon Lyra

IHK Nürnberg für Mittelfranken

IK Hofmann

Imedana e.V. / Rosa Asyl

ImproLAB Nürnberg

Improtheater Rollenrausch

Indische Sprachschule Maiam Tamil e.V.

Initiative !Nie wieder - Erinnerungstag im Deutschen Fußball

Initiative aus erster Hand e.V.

Initiative der Kunst– und Kulturförderung aus Anatolien

Initiative für mehr gesellschaftliche Veranwortung im Breitensport Fußball (IVF)

Initiative Komitas

Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD)

Inklusives Kinderzentrum Mögeldorf Marthastraße

Inklusives Kinderzentrum Mögeldorf Ostendstraße

Inklusives Netzwerk Nürnberg Ost / Lebenshilfe Nürnberg e.V.

Inside Out Project - Can Art Change The World

Integral e.V.

Integration Nürnberg e.V.

Integro e.V.

Interessensgemeinschaft trockener Alkoholiker

Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht

Interforum e.V.

Internationaler Bund

Internationaler Kunst- und Kulturverein Nürnberg e.V.

Internationales Cafe St. Johannis

Internationales Frauen- und Mädchenzentrum e.V.

Internationales Zentrum für Kunst und Kultur Bravissimo

Iranischer Kulturverein Khayam e.V.

Irepodun Association of Nürnberg e.V.

ISPN Nachhilfe

It Isn´t Happening Kulturinitiative

JAS Birkenwaldschule

JAS Friedrich Staedtler-Schule

JAS Mittelschule St. Leonhard

JAS MS Ossietzky

JAS Peter-Henlein-Realschule

Jazzstudio e.V.

Jenaplan-Schule Nürnberg

JesusCentrum Nürnberg

JH Bertha

JH Oase

JKK Quibble

Johanniter e.V.

Johanniter-Kindertagesstätte „Abenteuerland“

Jugendhaus Container

Jugendhaus Phönix

Jugendherberge Nürnberg

Jugendrotkreuz Nürnberg

Juhubelbox GbR, Juhubelhaus

Junge Stimme e. V.

Jurahaus-Vereins e.V.

Just For Fund Künstler:innen mit Engagement

Kampfkunstschule "Schwert und Bogen"

Kärwaburschen Almoshof

Kath. Gemeinde St. Karl-Borromäus

Kath. Kindergarten Heilige Dreifaltigkeit

Kath. Kindergarten Maria am Hauch

Kath. Kindergarten St. Karl-Borromäus

Kath. Kirchengemeinde St. Kunigund

Kath. Kita St. Franziskus

Katholische Gemeinde St. Georg in Nürnberg- Ziegelstein

Katholisches Medienzentrum

KEB Stadtbildungswerke

Kenyan Women in Bavaria

Ketteler Grundschule

kicker, Nürnberg

KickIn – Beratungsstelle Inklusion im Fußball

Kinder- und Jugendhaus CUBE

Kinder- und Jugendhaus Geiza

Kinder- und Jugendhaus SUSPECT

Kinder- und Jugendhaus Treffpunkt MIKADO

Kindergarten Hopfengartenweg

Kindergarten Noris-Zwerge e.V.

Kindergarten Saarbrückender Str.

Kindergarten Werderau

Kinderhaus Bullerbü

Kinderhaus Krakauer Straße

Kinderhaus Nikodemuskirche

Kinderhort Ketteler Siedlung

Kinderhort Krakauer Straße

Kinderhort Salzbrunner Straße

Kinderhort Thusneldastraße

Kinderinsel Wandererstrasse

Kinderladen Jenaplan

Kinderladen Schloss Almoshof e.V.

Kindermuseum Nürnberg

Kinderschutzbund

Kindertagesstätte Zauberwürfel

KiTa Finkenbrunn

KiTa Globus

Kizz-N Nürnberg

KJH Cube

KJH Tetrix

KKV Mercator Nürnberg e.V.

Klangfärben mit Nina Lindemann

Klanggenuss

Klimazirkus Nürnberg

Klüpfel

KoFaS - Kompetenzgruppe Fankulturen & Sportbezogene Soziale Arbeit

Kollektiv Solidarische Gesundheit Nürnberg

Koordinationsstelle Fanprojekte

Kopernikusschule

KPMG Wirtschaftsprüfergesellschaft

Kult und Tumult - Initiative

Kulturförderverein Gartenstadt

Kulturidee GmbH

Kulturladenverein Schloss Almoshof e.V.

Kulturschock e.V.

Kulturschockverein e.V.

Kulturverein Studio EINS

KUNO Literaturzentrum Nord

Kunst und Design Schule Nürnberg

Kunstcafé Schloss Almoshof

KunstProstIR

Kunstverein Kohlenhof

Kunstverein Stein

Labenwolf-Gymnasium

Landesmediendienste Bayern e. V.

Landesbund für Vogelschutz

Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.

Landschaftspflegeverband Nürnberg

Landsmannschaft der Deutschen aus Russland

Langwasser Guides

Langwasser TV

Latente Talente e.V.

Lauer Immobilien | ISG Immobilien-Service GmbH u. Co. für Wohn- und Geschäftsraum

LAWRAYS Dance

LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz

Lebenshilfe Nürnberg e.V.

Lebensraum Regenwald e. V.

Lernfördermaßnahmen – Stadt Nürnberg

Lernort Stadion e.V.

Lionsclub

Litauische Gemeinschaft in Deutschland e.V.

LitCam Frankfurter Buchmesse

Literaturhaus Nürnberg e.V.

Literaturnetzwerk Runder Tisch Literatur

Little Language Company

LJKE, Landesverband der Jugendkunstschulen

LKB:BY, Landesvereinigung kultureller Bildung

Loci Kollektiv

Lothar-von-Farber-Schule

Ludwig Uhland Grundschule

Luise - the cultfactory

MA Dialog

Mädchentreff e.V.

Madema Flamenco

Malteser Hilfsdienst

Mamaprotest e.V.

Männer Forum Nürnberg

Maria Ward Grundschule

Maria Ward Realschule

MarthaCafé

Martin-Luther-Haus in Nürnberg

Medien.Bayern GmbH

Medienzentrum Parabol

Medya Volkshaus e.V.

Megilo

Mehrgenerationenhaus Schweinau

Mentor – Die Leselernhelfer Nürnberg im Zentrum Aktiver Bürger (ZAB)

Messie Selbsthilfegruppe

Metallgestaltung Langer

Metropolmusikverein

Mevlana e.V.

MGV Kraftshof-Almoshof

Mieter helfen Mietern

Migrantenkulturverein aus Antakya

Mikrokosmos Amateurfußball e.V., Bayern

Mischpacha e.V.

Mission Einewelt

Mittelschule Insel Schütt

Mittelschule Ossietzky

Mittelschule St. Leonhard

Mk Architektur

Mobiles Kino e.V.

Modern Accapella e.V.

Mögeldorfer Kärwaleut

MOiN e.V.

Monessori Zentrum Nürnberg

Moritz Fürst GmbH & Co KG

Moves2fit

Mudra Nürnberg

MuFFiN Mädchen und Frauen Fach Forum

Muggenesia e.V.

MUKJ UG Restaurant Esskultur

Musenkuss e.V.

Museum für Kommunikation

Musikation – private Musikschule, Nürnberg

Musikpunkt e.V.

Mütterzentrum Fürth e.V.

MUZ, Musikzentrale

Nachhaltigkeitsgruppe Siedlungen Süd

Nächtliches Theater e.V.

Nadiya Pankova Art

Naturfreunde Nürnberg Mitte

Natürliche Lebenshilfe

Naturspielplatz Neulichtenhof

NCK Krakau

Nemo Bundesverband e.V.

N-Ergie

Netzwerk Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage

Netzwerk Sport & Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde bei der Deutschen Sportjugend

Neue Bühne Nürnberg

NGO NDE (Kamerunischer Kulturverein in Gründung)

NOA Nürnberg

Nordbayerischer Musikbund

Noris Folkclub

Noris Inklusion

Noris Inklusion Künstlergruppe Chroma Omada

Noris-Arbeit gGmbH

Novum Sozial GmbH Kita

Nuermberg International Human Rights Film Festival

Nürnberg Fürther Stadtkanal

Nürnberg Stift

Nürnberg Süd e.V.

Nürnberg Unposed Collective

Nürnberger Akkordeonorchester Willi Münch e.V.

Nürnberger Initiative für Afrika NIfA e.V.

Nürnberger Jazzmusiker e.V.

Nürnberger Medienakademie e.V.

Nürnberger Menschenrechtszentrum

Nürnberger Nachrichten

Nürnberger Photoklub e.V.

Nürnberger Versicherung

NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH

Objektiftheater

Ökumenisches Arbeitslosenzentrum / Stadtmission Nürnberg

Ökumenisches Gemeindezentrum Thon

Orca Bräu

Ornina Gruppe

OTTi – Offenes Improtheatertraining Nürnberg

PAHN e.V.

Partnerschaftsverein Charkiw-Nürnberg

Pegnesischer Blumenorden

Peter-Henlein-Realschule

Peter-Vischer-Schule

Pfadfinder VCP Stein

Pfadfinder Weltenbummler e.V.

Pfarrverband Nürnberg-Südwest/Stein

Pflegedienst Saravo

Philippine culture club e.V.

Phillipine Contact Center Metropol Nürnberg e.V.

Philoscience gGmbHG, Museum Turm der Sinne

Philosophisches Nachtcafé

PioPio Fammiliengruppe

Planmee (Eva Borrmann)

Plant-for-the-Planet

Planungsbüro Wolfgang Graubner

Poetentreff @stellavommeer

Polizeiinspektion Nürnberg West

Ponte Cultura e.V.

Posaunenchor Eibach

Posaunenchor Schniegling

Post SV Nürnberg e.V.

Praxisintitut für systemische Beratung Süd OHG

Presseclub Nürnberg

Priya Nirtaki Dance Space

Pro Asyl

Pro Familia Nürnberg

Projekt „Gesundheit im Stadtteil“

Projektstelle der Evang.-Luth. Kirche Bayern

Purzeltraumtheater

Quartiersbüro Weststadt

Quartierscafé Langseestraße

Radio Z

Rampenschweinerei e.V.

RE:NUE Bürgerinnen Institut

Refukitchen

Regineo

Relevanzreporter gUG

Richter Spielgeräte

Robert-Bosch-Mittelschule

Rolli-Treff Franken

Romanima e.V.

Rote Galerie

Rückenwind e.V.

Russisch-Deutsches Kulturzentrum

Russisches Theater Nürnberg

Salon Inge

Samo Divi e.V.

Schachclub Noris-Tarrasch 1873 e.V.

Schachclub Schwarz-Weiß Nürnberg

Schachclub Stein 1998 e.V.

Scharrer Grundschule

Scharrer Mittelschule

Schembartgesellschaft e.V.

Schmarrnintelligenz, die

Schmitt + Sohn Aufzüge

Schreinerwerkstatt und Metallbauwerkstatt der Rudolf-Steiner-Schule

Schule am Westpark, Förderzentrum Sprache

Schwan Cosmetics International GmbH

Schwanenritter e.V. Nürnberg

Schweden Produkte

Schwertbund Nürnberg

Schwimmerbund Bayern 07 e.V.

Scleroderma Liga e.V.

seawatch.org

Seniorenbegegnungstätte Gartenstadt e. V.

Seniorennetzwerk Eberhardshof/Weststadt

Seniorennetzwerk Eibach/Röthenbach

Seniorennetzwerk Gartenstadt / Siedlungen Süd

Seniorennetzwerk Knoblauchsland

Seniorennetzwerk Langwasser

Seniorennetzwerk Mögeldorf/Zabo

Seniorennetzwerk St. Jobst/Erlenstegen

Seniorennetzwerk St. Johannis

Seniorennetzwerk SüdstadtOst

Seniorennetzwerk SüdstadtOst bzw. West

Seniorennetzwerk Thon / Wetzendorf /Schniegling

Seniorennetzwerk Wöhrd

Seniorenstammtisch 60+ Röthenbach

Service-Wohnen Seepark Mögeldorf

Shadjam Music (Indische Musikgruppe)

Shanty Chor Nürnberg

Siedlungswerk Ost

Siemens AG, Regionalreferat

Sigena Mögeldorf, Lebenshilfe

Sigena Stützpunkt Langwasser

Sigena Sündersbühl

Sigmund-Schuckert-Gymnasium

Singkreis Wesselka (Olga Voropayeva)

SOKE e.V. (Selbstorganisierte Kindertageseinrichtungen)

Solidarische Landwirtschaft Nürnberg (SoLaWi)

Sorwant

Sozialkreis Mögeldorf - Mögeldorf hilft

Sparda-Bank Nürnberg

Sparkasse Nürnberg

Sperberschule

Spielmobil Mobbl und Ratz

Spin Off Theater

Sportissimo Mögeldorf

SpVgg Mögeldorf 2000 e.V.

Stadtteilarbeitskreis Kinder- und Jugendlichen Wöhrd/Schoppershof

StadtEnsemble

Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden

Stadtkultur, Netzwerk bayerischer Städte e.V.

Stadtrandimker

Stadtseniorenrat

Stadtteilgruppe gegen Flughafenlärm

Stadtteilkoordination St. Leonhard

Stadtteilkreis Mögeldorf

Stadtteilmagazin St. Johannis

Stadtteilpatenschaft Langwasser

Staedtler Stiftung

Start with a friend e.V.

Steps2education e.V.

Stiftung Fußball & Kultur EURO 2024 gGmbH

Stiftung Journalistenakademie

Strassenshowkultour / Carmen La Tanik

Studienkreis Nürnberg-Röthenbach

Studio Amar

Studio Eins e.V.

Studio Yalla-Dance

Sudanesischer Kulturverein e.V.

Südart Ateliertage

SustaiNable Conference

Syrisch in Vegan

Tanzfabrik Julia Kempken und Kulturverein Theater rote Bühne e.V.

tanzn GbR

TeamBank AG, Nürnberg

Teatr Sorvantsy

Techinkervereinigung Nürnberg

Technische Hochschule Nürnberg

Tek-der e.V.

Tellerrand Gastro GmbH

The Ruf Band

Theater Die Lachfalten

Theater Kunstfabrik (Burcu Uygur)

Theater Morgenroth & Schwester

Theater Mummpitz

Theater Salz+Pfeffer

Theatergruppe Kunstfabrik

Theatergruppe Warte

Theaterlabor Irfan Taufik

Theaterlabor Nürnberg e.V.

THEATERtRÄUME

Theodor-Billroth-Schule

Theo-Schöller-Mittelschule

Thusnelda Grund- und Mittelschule

Tibet Initiative Nürnberg

Tinnitussis

Tiny Griffon Galerie

TMA 459

Trägerkreis Lateinamerikawoche

Trällerpfeifen e.V.

Transferfilm

Treffpunkt e.V.

Türen Öffnen, ISKA gGmbH

Türkisch-Deutscher Verein zur Integration behinderter Menschen e.V.

Ukrainer in Franken e.V.

Ukrainischer Bildungs- und Kulturverein e.V.

Unesco Bayern

Ungarischer Kulturverein Nürnberg e.V.

UNICEF-Hochschulgruppe Nürnberg

Urban Lab

VAG Verkehrsaktiengesellschaft

VEN - Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V.

Verband Bayerischer Musikschulen

Verband Deutscher Musikschulen

Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Bayern e.V.

Verband Deutscher Sportjournalisten

Verdi

Verein für Philatelie und Philokartie e.V.

Verein Historischer Büttnertanz e.V.

Verein Vieleck

Vereinigung der vietnamesischen Flüchtlinge

VfL Nürnberg e.V.

Vietnamesischer Kulturverein

Vinty’s Secondhand Shop

Vischers Blues Jam e.V.

Vision21

Viva con Aqua Nürnberg

Vokaloni

Volkswagen CSR-Sports

Vorstadtverein Gleißhammer/St.Peter e.V.

Vorstadtverein Nürnberg Nord (VNN)-Ortsgruppe Almoshof

Vorstadtverein Nürnberg Wöhrd

Vorstadtverein Nürnberg-Eibach/Maiach e.V.

Vorstadtverein Zabo e.V.

VSJ Soziale Gruppenarbeit

Wahlverwantschaften e.G.

Walderlebniszentrum Tennenlohe

Wanderbühne

Wbg Nürnberg GmbH

We Integrate e.V.

Weinelf Deutschland e.V.

Wellnessscheune Kraftshof

Wendepunkt e.V.

Werbegemeinschaft Eibach aktiv

Wilhelm Lohse Schule

win e.V., Mehrgenerationenhaus Marthastraße

Wohn + Design Forum

Wohnzimmer zur Mitte

Wortkünstler Mittelfranken

Xenos e.V.

Yacka Collective

Yara Linns

Yenigün Külturzentrum

YFU - Youth for Understanding (Schüleraustauschprogramm)

ZAB

Zachmusik

Zauberwort

Z-Bau Haus für Gegenwartskultur

Zeidlerverein für Nürnberg und Umgegend e.V.

Zentralhort Ahornstraße

Zentralhort Veilhofstraße

Zentralhort Weiltinger Straße

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Zentrum Aktiver Bürger

Zirkus Aufwärts

Zirkus Quartier Franken e.V.

KuKuQ/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

KunstKulturQuartier - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage KuKuQ 02_Personal- und Finanzdaten

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuKuQ/003/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der im Jahreskontrakt behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuKuQ/003/2024

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 des KunstKulturQuartiers zu.

Entscheidungsvorlage: Jahreskontrakt 2025 KunstKulturQuartier

In allen Einrichtungen, Ausstellungshäusern, Service, Theater, Kinos, Clubs der Dienststelle finden sich unisono die Begriffe: Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit, spartenübergreifend, Kooperation, Digitalisierung, niederschwellig…das Miteinander in jedem Wortsinn ist Programm im KunstKulturQuartier und sucht sich immer neue Wege zum Publikum, zur Bürgerin, zum Bürger. Künstlerisch, kommunikativ, kulturell, das Verbindende suchend.

Das waren die Werte, die es zu erreichen galt bei der Gründung der Dienststelle 2008. Heute, 16 Jahre später, ist das KunstKulturQuartier angekommen.

Die Rahmenbedingungen sind geschaffen: Gründung der Kunstvilla und Restaurierung des Gebäudes, Generalsanierung der Tafelhalle, Standortsicherung der Ruine der ehemaligen Katharinenkirche, energetische Dachsanierung der Kunsthalle, Schaffung von Depotflächen für die Unterbringung der von der Kunstvilla betreuten Städtischen Sammlung, Dritter und letzter Bauabschnitt des Künstlerhauses, Klimatisierung der Kinoräume des Filmhauses.

2024 konnte der 2019 begonnene Organisationsprozess abgeschlossen werden. Alle Einrichtungsleitungen, die u.a. aus demografischen Gründen neu zu besetzen waren, sind besetzt: zuletzt die Leitung des Filmhauses; davor die Leitungen der Tafelhalle, des Künstlerhauses, des Kunsthauses, der Kunsthalle, der Kultur Information und der neu geschaffenen Einheit „Technische Leitung Dienststelle“ mit sechs Leiterinnen und zwei Leitern. Als neue Herausforderung ist dann Ende 2025 die Verwaltungs- und Dienststellenleitung neu zu besetzen.

Die Dienststelle bittet um Zustimmung zu folgenden Planungen (alle Details siehe Anhang):

Kunsthalle Nürnberg – Kunsthaus - Kunstvilla

Neben dem abwechslungsreichen Ausstellungsprogramm (siehe Anlage) wird die

voranschreitende Neukonzeption des Foyers für die Kunsthalle Nürnberg 2025 eine große

Rolle spielen, sowie der weitere Ausbau eines auf neue Besucherinnen- und

Besuchergruppen abgestimmtes Vermittlungs- und Begleitprogramm. An den in 2024

eingeleiteten Maßnahmen, die eine höhere Aufmerksamkeit, Sichtbarkeit und Besucherinne

und Besucheraufkommen bereits erbrachten, wird weiter intensiv gearbeitet.

Dies betrifft Kunsthalle Nürnberg, Kunsthaus und Kunstvilla.

n

Noch bis zum 2. März 2025 präsentiert die Kunsthalle Nürnberg die internationale

Gruppenausstellung Delikatessen. Zwischen Kunst und Küche. Die Ausstellung

präsentiert anhand von 23 künstlerischen Positionen eine breite Vielfalt an Aspekten:

Angefangen von der Ebene der ästhetischen Reflexion über die der sinnlichen Erfahrung bis

hin zum Feld der politischen und ethischen Problemstellungen.

Vom 22. März bis 8. Juni 2025 präsentiert die Kunsthalle Nürnberg Gemälde, Skulpturen, Fotografien, Installationen und Videoarbeiten aus einer Kölner Privatsammlung, die seit Mitte

der 1980er Jahre gewachsen ist und Werke von so international profilierten Künstlerinnen

und Künstlern wie Ed Atkins, Cosima von Bonin, Miriam Cahn, Fischli/Weiss, Isa Genzken,

Petrit Halilaj, Georg Herold, Michael Sailstorfer, Gregor Schneider, Cindy Sherman und

Wolfgang Tillmans umfasst. Rund 70 Werke von 40 Künstlerinnen und Künstlern wurden für

die Ausstellung ausgewählt. Im Anschluss präsentiert die Kunsthalle Nürnberg vom 27. Juni

bis 5. Oktober 2025 das Künstlerduo Mrzyk & Moriceau: „One drawing a day keeps the

doctor away!“ – diesem Motto folgend haben Petra Mrzyk (*1973 in Nürnberg) und Jean

François Moriceau (*1974 in Saint-Nazaire, FR) seit dem Beginn ihrer Zusammenarbeit im

Jahr 1998 ein umfangreiches und inhaltlich dichtes zeichnerisches Werk aus surrealen,

kaleidoskopartigen Bildern voller Humor und Erotik geschaffen.

Das Jahr endet mit der internationalen Gruppenausstellung THE BEST SHOW EVER! (02.

November 2025 bis 22. Februar 2026), die kritisch, aber zugleich mit viel Humor und Ironie

eine Gesellschaft thematisiert, in der die Generierung von Aufmerksamkeit einen immer

größeren Stellenwert zu gewinnen scheint.

,

Seit Oktober 2024 wird in der Kunstvilla die Dialogausstellung „Die wiedergefundenen Gärten – Verena Waffek / Hubertus Hess“ gezeigt. Ab April 2025 widmet sich die Kunstvilla mit der Gruppenausstellung „Exit Leipzig“ Kunstschaffenden, die ihre kreativen Wurzeln in Nürnberg haben, ihre künstlerischen Karrieren aber in Leipzig fortsetzten. Zu sehen ist das aktuelle Schaffen der fünf Exilanten Anna Bittersohl (*1982), Philipp Kummer (*1979), Anna- Maria Kursawe (*1973), Birgit Nadrau (*1971) und Lisa Wölfel (*1988). Im Oktober 2025 präsentiert die Kunstvilla die umfangreiche Retrospektive „Oskar Koller – Aus Freude am Malen“ anlässlich des 100. Geburtstags eines der bekanntesten Nürnberger Künstlers seiner Generation. Im Bereich Sammlung steht die Inventarisierung zwischenzeitlich zugegangener Künstlernachlässe, u.a. von Thomas Bachmeier und Heinz Karlicek, im Mittelpunkt. Begleitend der Umzug der Sammlungsbestände in die neuen Depoträumen.

Im Kunsthaus endet die Ausstellung Floating Spaces von Gudrun Kemsa endet am 2. Februar. Im Anschluss wird vom 14. Februar bis 2. März das junge Ausstellungsformat

SHIFT/WALLS im Kunsthaus zu sehen sein. Wie schon bei den drei

Vorgängerausstellungen werden junge Urban Art Künstlerinnen und Künstler das Kunsthaus in ein offenes Atelier verwandeln und in Beziehung zueinander an ihren Werken arbeiten. Am 14.03. eröffnet das Kunsthaus die Ausstellung Decollagen (Arbeitstitel) von Arianne Kipp (Berlin) und Cris Koch (München). Im Anschluss wird die jährliche Erfolgsschau des

NN Kunstpreises zu Gast sein. Im Herbst wird das Kunsthaus eine der wichtigsten

Pionierinnen der Fotografie eine umfangreiche Ausstellung widmen: Ruth Orkin. Für 2025 ist im Glasbau u.a. eine Präsentation zur Hersbrucker Bücherwerkstatt geplant, sowie das digital partizipative Projekt Mother Milk der Künstlerin Cutty Shells.

Künstlerhaus – Filmhaus – Tafelhalle

Das Künstlerhaus erlebte im Jahr 2024 endlich den erwarteten Durchbruch: nach vielfacher Verschiebung ist das Haus seit Oktober voll umfänglich in Betrieb. Seit 1. Oktober hat das Haus einen Pächter für die Innengastronomie und den KulturGarten. Der Betrieb soll im Dezember starten. 2025 wird das Künstlerhaus unter dem Motto „Kultur im Zentrum“ seinen Regelbetrieb mit allen Gruppen, Vereinen und Werkstätten voll umfänglich fortsetzen, intensivieren und zugleich der neu gewonnenen Multifunktionalität des Hauses frische Akzente in allen Sparten setzen. Bereits fest im Spielplan stehen das Festival Zauberwort, ein paar Vorstellungen des Int. Figurentheaterfestival, das Filmfestival Türkei-Deutschland, das mehrfach verschobene 30. Jubiläum von Blues will eat, die Beteiligung am Deutschen

Chorfest, die Fortsetzung von The Art of Jazz und Jazz in the Garden mit dem

Veranstalter Jazzstudio e.V. sowie eine erneute Auflage von Nbg Pop und der Linken Literaturmesse. Auch der Winterkiosk kehrt in der Vorweihnachtszeit zurück. Neu geplant ist eine Familienmesse, ein neues After Work Format Sober Sensation, das einen wichtigen gesellschaftlichen Aspekt von Feierkultur aufgreift: feiern ohne Alk. Die neue Gesprächsreihe How to Stadtmitgestaltung? widmet sich den partizipatorischen Möglichkeiten einer engagierten Stadtgesellschaft.

Zu Beginn des Jahrs setzt das Filmhaus mit dem neuen Festival Around the World in 14 Films einen ersten großen Akzent: Mit 14 Nürnberger Premieren werden die Highlights des aktuellen Weltkinos präsentiert. Daneben unterstützt das Filmhaus auch 2025 wieder die Filmfestivalszene maßgeblich u.a. mit NIHRFF und dem Filmfestival Türkei-Deutschland Neu ist Film Focus: Burkina Faso, ein Schaufenster des aktuellen burkinischen Films – frisch vom größten afrikanischen Filmfestival FESPACO. In Kooperation mit der Botschaft von Burkina Faso. Bis zum 25-jährigen Jubiläum des Filmhauskinos im Künstlerhaus am 29. September werden auch beide Kinosäle vollklimatisiert sein und damit steht auch den Sommer über vollen Kinosälen nichts im Wege, sicher sehr zur Freude all der vielen Tausend Schülerinnen und Schüler die wir auch 2025 wieder in unseren zahlreichen Schulvorstellungen von Cinéfête und Britfilms bis zu den Schulkinowoche Bayern im Kino erwarten.

In der Tafelhalle stand das Jahr 2024 im Zeichen intensiver Bestrebungen, Veranstaltungen zugänglicher zu gestalten (z. B. durch Übersetzung in Gebärdensprache, Audiodeskription, „relaxed performances“, in enger Zusammenarbeit mit Everybody e. V. und gefördert durch den BLZT). Das zeigte sich auch in der zweiten Edition des EveryBody Festivals für mixedabled Tanz. Die neue Jam-Session-Reihe Finest Fusion in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik zieht junges, musikbegeistertes Publikum an.

Bereits bestehende Vermittlungsprogramme werden weiter ausgebaut und verstetigt (Nachbarschaftsfest, Perlentauchen und INS BLAUE! – Die Musik/Tanz/Theater-Sneak), ebenso die erfolgreiche Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationspartnern (z. B. HfM, club stereo). Mit Sparks of Metropolmusik wurde eine neue Konzertreihe ins Leben gerufen, das Internationale figuren.theater.festival, das Südwind-Festival für junges Publikum und das re:festival sind mit ihren hochkarätigen Gastspielen die Highlights des kommenden Jahres. Als Spielort der freien Szene stehen auch vernetzende Aktivitäten mit Szenen in ganz Deutschland und darüber hinaus im Vordergrund. In der Katharinenruine gelang beim st. katharina open air eine erfolgreiche Kooperation mit dem club stereo. Die Konzerte, die gemeinsam kuratiert und umgesetzt wurden, hat das Publikum sehr gut angenommen und es konnten neue Zielgruppen erschlossen werden. Stadtinterne Kooperationen wie die Zusammenarbeit mit dem Projektbüro, den nürnberger texttagen oder den Abschlusskonzerten der Hochschule für Musik werden genauso erfolgreich fortgeführt.

Digitalisierung und Vermittlung, Kultur Information

Als Pilotdienststelle für das Community-Management-Tool Social Hub sammelt das Quartier im Umgang mit Social Media und wichtigen Internet-Plattformen wie Google Erfahrung im übergreifenden Reputationsmangement für die gesamtstädtische Verwaltung. Das frisch

eingeführte Teamwire wird zur Kommunikation im Team Tafelhalle erprobt. Nachdem sich die Dienstelle bereits in der Vergangenheit stark mit dem Thema (digitale) Barrierefreiheit beschäftigte, geht sie 2025 weiter und entwickelt unter dem Motto „Zugänglichkeiten schaffen“ den inklusiven Gedanken positiv weiter. Dafür wird die Veranstaltungsdatenbank erweitert durch Merkmale wie „Übersetzung in Gebärdensprache, induktive Höranlage, einfache Sprache, mit Untertitel oder mehrsprachige Übersetzung“. Aber auch Kriterien wie „Eintritt frei“, „Online-Veranstaltung“ oder „barrierefreier Zugang“ können Menschen zu inklusiverer Teilhabe bringen. Zielgruppenspezifische Filter wie „queer“, „für Familien“ oder „für Frauen“ sind mit dem Relaunch 2025 darstellbar. Die Websites kunstkulturquartier.de und nuernberg.de sowie die Veranstaltungskalender zoom:in App werden die neuen Merkmale als erste ausgeben, die dann auch dem gesamten ARGE-Verbund, also den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, zur Verfügung stehen.

Kultur Information: Schwerpunkt 2025 wird ein Pilotprojekt mit KuM sein, indem für das Dokumentationszentrum und das Memorium ein Onlineshop mit eigenem branding im Mantel der Kulturinformation umgesetzt wird. So wird die Kultur Information ihre Expertise von über 15 Jahren Onlineticketing verstärkt anderen Dienststellen zur Verfügung stellen und diese auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützen und beraten können.

Finanzen

Die bestehende und wohl auch noch weiterhin anhaltende Inflation wird im Jahr 2025 die finanzielle Lage verschärfen. Zum einen steht zu befürchten, dass die Einnahmen aufgrund geringerer Kaufkraft zurückgehen und die Kosten weiter ansteigen. Es wird sich zeigen, ob das auskömmliche Budget für 2025 die gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten umfassend berücksichtigt und KuKuQ mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstattet.

Anlage: Jahreskontrakt 2025 KunstKulturQuartier

Produkt 1

Verwaltung

Das Jahr 2023 konnte KuKuQ mit einem positiven Budgetergebnis in Höhe von -125.059 EUR abschließen.

Wegen der bereits für das Jahr 2024 zu erwartenden hohen finanziellen Belastungen für den Gesamthaushalt der Stadt Nürnberg wurden die Budgetregelungen für den Übertrag von Budgetresten aus dem Jahr 2023 auf das Jahr 2024 außer Kraft gesetzt. Ein Übertrag war deshalb nur für zweckgebundene Ansätze möglich. Hierbei handelte es sich insbesondere um einen Übertrag in Höhe von 31.123 EUR für die Beschaffung des neuen digitalen Filmprojektors für das Filmhauskino.

Im Jahr 2024 stellt sich die Personal- und Finanzsituation bei KuKuQ wie folgt dar:

 Personalsituation

2025* 2024 2023
Sollvollkraftstellen Gesamt 53,39 55,85 54,84
Ist-Vollkraftstellen Gesamt 49,85 50,29

Stand:10.10.2024 *Sollkraftstellen 2025 voraussichtlicher Wert

Mit dem Sparpaket wird KuKuQ verpflichtet, seinen Anteil an der Sparvorgabe von 11% der Vollkraftstellen einzubringen. Aufgrund der ohnehin hohen Belastungen für das Personal kann dies nur über eine Aufgabenkritik erfolgen. Der Prozess wurde bei KuKuQ bereits angestoßen und mit dem Geschäftsbereich abgestimmt. So wurde der Counter der Kultur Information aufgelöst. Im Gegenzug wurden vorrangig die digitalen Informations-, Kommunikations- und Bezahlangebote im Ticketing ausgebaut. Die Aufgabenkritik wird auch im Jahr 2025 fortgeführt werden, um das gesetzte Sparziel zu erreichen. Welche detaillierten Auswirkungen sich hierbei für das Jahr 2025 und die Folgejahre ergeben werden, kann derzeit noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden.

Der allgemein bestehende Fachkräftemangel wird auch bei KuKuQ sichtbar. Insbesondere im gewerblichen Bereich wird es immer schwieriger geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren. So müssen Stellen mehrfach ausgeschrieben werden mit der Folge, dass diese länger unbesetzt bleiben.

Zusätzlich erschwert wurde die Personalbewirtschaftung durch die bis Mitte des Jahres außer Kraft gesetzten Budgetregelungen für das Teilbudget K2. Die Steuerungsmöglichkeiten der Dienststelle liefen gegen Null. Nachdem die Budgetregelung entsprechend dem Budgethandbuch wieder in Kraft gesetzt wurden besteht für 2025 die Möglichkeit, zumindest bei freien Mitteln, kurzfristig bedarfsbezogen zu reagieren und personalwirtschaftliche Beschäftigungsmaßnahmen zu ergreifen.

 Finanzdaten konsumtiv

Im 1. Halbjahr 2024 konnten trotz der verspäteten Wiedereröffnung des Künstlerhauses höhere Einnahmen als erwartet erwirtschaftet werden. Zum Stichtag (31.7.2024) liegen die bisherigen K1 Erträge i. H. v. -678.563 EUR über der anteiligen Ermächtigung i. H. v. -626.470 EUR.

Mit den bisherigen Aufwendungen i. H. v. 1.405.821 EUR wurde die anteilige Ermächtigung i. H. v. 1.512.277 EUR nicht ausgeschöpft. Ursächlich hierfür ist neben einem intensiven Bemühen um sparsames Wirtschaften unter anderem auch, dass zahlreiche Rechnungen, die den Juli betreffen, erst im August beglichen werden und deshalb das Budget erst später belasten.

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
K1 Erträge -1.183.855 -1.074.011 -646.149 -1.157.552
K1 Aufwendungen 2.758.947 2.593.754 1.181.188 2.768.365
K1 Sachbudget 1.575.092 1.519.743 535.039 1.610.813

Nach dem derzeitigen Planungs- und Kenntnisstand wird KuKuQ das K1 im Haushaltsjahr 2024 mit einem Defizit in Höhe von 51.070 EUR abschließen.

Ursächlich hierfür sind folgende Sachverhalte:

Information.

Sachkonten der Querbewirtschaftung führen auf Jahressicht zu einem Defizit in Höhe von 43.203 EUR. (z.B. Mehraufwendungen für Heizgas in Höhe von 18.906 EUR, nicht geplante Erstattung in Höhe von 19.149 EUR an Pächter des Tafelhallen Cafe´s aufgrund Corona bedingter Regulierung und dauerhafter Pachtreduzierung durch LA, Mehrkosten für Abwasser und Schmutzwasser sowie der Abfallbeseitigungsgebühren oder aufgrund der Verzögerung der Baufertigstellung des Künstlerhauses nicht erwirtschaftete Pachten für Gastronomie)

EUR.

Die o.g. Sachverhalte und die nach mehrjähriger Bautätigkeit verspätete Eröffnung des Künstlerhauses beeinflussten das Ergebnis bei den konsumtiven Sachaufwendungen und -erträgen erheblich und in einer Größenordnung, die KuKuQ trotz aller einsparenden Maßnahmen nicht kompensieren kann und im Endeffekt zu einem Defizit in K1 führen wird. Die bestehende und wohl auch noch weiterhin anhaltende Inflation wird im Jahr 2025 die finanzielle Lage verschärfen. Zum einen steht zu befürchten, dass die Einnahmen aufgrund geringerer Kaufkraft zurückgehen und die Kosten weiter ansteigen. Es wird sich zeigen, ob das auskömmliche Budget für 2025 die gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten umfassend berücksichtigt und KuKuQ mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstattet.

 Finanzdaten investiv

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
Immaterielles / Bewegliches Vermögen 21.400 61.123 97.346 113.036

Im 1. Halbjahr wurde der notwendige Ersatzbedarf eines digitalen Filmprojektors in Höhe von ca. 50.000 EUR fällig. Die Teilfinanzierung eines Drittels des Filmprojektors erfolgt durch Drittmittel. Des Weiteren war eine zwingend erforderliche Ersatzbeschaffung des Transportfahrzeugs mit Kosten in Höhe von 28.276,87 EUR erforderlich. Diese beiden Sachverhalte sind maßgeblich für leider nicht vermeidbare Überziehung des I1 Budgets. um den Veranstaltungsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Bei einer Kürzung des investiven Ansatzes für 2025 steht zu befürchten, dass notwendige Ersatzbeschaffungen nicht mehr vorgenommen werden können. Dies hätte unausweichlich Auswirkungen auf den Spielbetrieb.

 Ziele und Kennzahlen

Die Einsparmaßnahmen bei den Personalkosten und die dadurch bedingte Umstrukturierung der Kultur Information (Schließung des Ticketcounters, Umstellung auf online) werden in den Kundenkontakten deutlich. Zudem machen sich die Auswirkungen der verspäteten Eröffnung des Künstlerhauses bei den Besuchendenzahlen bemerkbar. Im Kunstbereich liegen die Besuchendenzahlen erfreulicherweise über den Erwartungen.

Produkt Kennzahlen-Text Einheit Ist 01-07/2024 Plan 01-12/2024
252010 Kundinnen-,Kundenkontakte Kultur Information ANZ 8.105 18.500
252020 Besuchende Kunst und Ausstellungen ANZ 21.115 32.500
261001 Besuchende Kultur und Theater ANZ 68.468 171.000

Digitalisierung und Vermittlung, Kultur Information

Mit der für 2025 geplanten Einführung der neuen Veranstaltungsmanagement Software, die bei der Planung, Organisation, Umsetzung und Abwicklung von Veranstaltungen hilft, werden Prozesse der Dienststelle neu digital abgebildet, um Abläufe zu optimieren. Damit wird das KunstKulturQuartier mit ausbaufähigen Schnittstellen zum

Datenmanagementsystem (DMS), SAP, Veranstaltungskalender-, Personalplanung- oder Raumdatenbanken zukunftsfähig gemacht.

Als Pilotdienststelle für das Community-Management-Tool Social Hub sammelt das Quartier im Umgang mit Social Media und wichtigen Internet-Plattformen wie Google Erfahrung im übergreifenden Reputationsmangement für die gesamtstädtische Verwaltung. Das frisch eingeführte Teamwire wird zur Kommunikation im Team Tafelhalle erprobt und gegebenenfalls auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Nachdem sich die Dienstelle bereits in der Vergangenheit stark mit dem Thema (digitale) Barrierefreiheit beschäftigte, geht sie 2025 weiter und entwickelt unter dem Motto „Zugänglichkeiten schaffen“ den inklusiven Gedanken positiv weiter. Dafür wird die Veranstaltungsdatenbank erweitert durch Merkmale wie „Übersetzung in Gebärdensprache, induktive Höranlage, einfache Sprache, mit Untertitel oder mehrsprachige Übersetzung“. Aber auch Kriterien wie „Eintritt frei“, „Online-Veranstaltung“ oder „barrierefreier Zugang“ können Menschen zu inklusiverer Teilhabe bringen. Zielgruppenspezifische Filter wie „queer“, „für Familien“ oder „für Frauen“ sind mit dem Relaunch 2025 darstellbar. Die Websites kunstkulturquartier.de und nuernberg.de sowie die Veranstaltungskalender zoom:in App werden die neuen Merkmale als erste ausgeben, die dann auch dem gesamten ARGE- Verbund, also den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, zur Verfügung stehen.

Mit einem neu aufgesetzten Wiki will die Dienststelle die Sicherung und den Ausbau beim Wissensmanagement vorantreiben. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in allen Bereichen der Dienstelle wird laufend geprüft und erprobt.

Kultur Information

Die Kultur Information setzt ihre erfolgreiche Transformation ins Digitale fort. Im vergangenen Jahr konnte der Ticketverkauf über den Onlineshop gegenüber dem Vorjahr um 55 % gesteigert werden, die Einnahmen sogar um ca 60 %. Neben den eigenen Veranstaltungen wird der Onlineverkauf anderer städtischer Dienststellen weiter ausgebaut, neben den langjährigen Partnern wie KUF, Seniorenamt oder dem Amt für internationale Beziehungen sind im Jahr 2024 auch Veranstaltungen der Stadtbibliothek oder der Stabstelle ehemaliges Reichsparteitagsgelände dazugekommen.

Kultur Information: Schwerpunkt 2025 wird ein Pilotprojekt mit KuM sein, indem für das Dokumentationszentrum und das Memorium ein Onlineshop mit eigenem branding im Mantel der Kulturinformation umgesetzt wird.

So wird die Kultur Information ihre Expertise von über 15 Jahren Onlineticketing verstärkt anderen Dienststellen zur Verfügung stellen und diese auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützen und beraten können.

Produkt 2

Kunsthalle Nürnberg – Kunstvilla – Kunsthaus

Rück- und Ausblick

Kunsthalle Nürnberg

Noch bis zum 2. März 2025 präsentiert die Kunsthalle Nürnberg die internationale

Gruppenausstellung Delikatessen. Zwischen Kunst und Küche: Koch-Shows auf allen TV

Sendern, Kochbücher als Bestseller, Gourmet Festivals und Street-Food-Märkte, unzählige

Essensfotos in den sozialen Netzwerken und ein wachsendes Bewusstsein für eine gesund

und nachhaltige Ernährung. Essen spielt in unserer Gesellschaft eine immer bedeutendere

Rolle und prägt viele unserer alltäglichen Lebensbereiche. Essen ist heute nicht mehr nur ei

Grundbedürfnis, sondern ein kulturelles Phänomen und politisches Statement.

e

n

Kulinarik und Bildender Kunst lassen sich viele Parallelen finden: Hier wie dort geht es um Kreativität, Können, Konzeption, Komposition und sinnliches Erleben. Die Ausstellung präsentiert anhand von 23 künstlerischen Positionen eine breite Vielfalt an Aspekten:

Angefangen von der Ebene der ästhetischen Reflexion über die der sinnlichen Erfahrung bis

hin zum Feld der politischen und ethischen Problemstellungen.

Vom 22. März bis 8. Juni 2025 präsentiert die Kunsthalle Nürnberg Gemälde, Skulpturen, Fotografien, Installationen und Videoarbeiten aus einer Kölner Privatsammlung, die seit Mitte der 1980er-Jahre gewachsen ist und Werke von so international profilierten Künstlerinnen und Künstlern wie Ed Atkins, Cosima von Bonin, Miriam Cahn, Fischli/Weiss, Isa Genzken,

Petrit Halilaj, Georg Herold, Michael Sailstorfer, Gregor Schneider, Cindy Sherman und

Wolfgang Tillmans umfasst. Rund 70 Werke von 40 Künstlerinnen und Künstlern wurden für

die Ausstellung ausgewählt und ergeben einen abwechslungsreichen Parcours durch die

acht Oberlichtsäle der Kunsthalle Nürnberg. Mit dem Namen S

erinnert der leidenschaftlich sammelnde Unternehmer, der ungenannt bleiben möchte, an

seine beiden Großväter Wilhelm und Otto.

Im Anschluss präsentiert die Kunsthalle Nürnberg vom 27. Juni bis 5. Oktober 2025 das

Künstlerduo Mrzyk & Moriceau: „One drawing a day keeps the doctor away!“ – diesem

Motto folgend haben Petra Mrzyk (*1973 in Nürnberg) und Jean-François Moriceau (*1974 i

Saint-Nazaire, FR) seit dem Beginn ihrer Zusammenarbeit im Jahr 1998 ein umfangreiches

und inhaltlich dichtes zeichnerisches Werk aus surrealen, kaleidoskopartigen Bildern voller

Humor und Erotik geschaffen. Oft greifen sie dabei auf Sujets aus der Populärkultur zurück,

die sie aus ihrem ursprünglichen Kontext lösen und in einen neuen Sinnzusammenhang

n

setzen. Es ist eine skurrile Welt, in der es von scharf beobachteten Alltagsabsurditäten und surrealen Wesen nur so wimmelt.

Das Jahr endet mit der internationalen Gruppenausstellung THE BEST SHOW EVER! (02.

November 2025 bis 22. Februar 2026), die kritisch, aber zugleich mit viel Humor und Ironie,

eine Gesellschaft thematisiert, in der die Generierung von Aufmerksamkeit einen immer

größeren Stellenwert zu gewinnen scheint.

Neben dem abwechslungsreichen Ausstellungsprogramm wird die voranschreitende

Neukonzeption des Foyers für die Kunsthalle Nürnberg 2025 eine große Rolle spielen

,

sowie der weitere Ausbau eines auf neue Besucherinnen- und Besuchergruppen

abgestimmtes Begleitprogramm.

Kunstvilla

Rückblick Im Juni 2024 feierte die Kunstvilla ihr 10-jährigen Bestehen mit der Jubiläumsausstellung „10 Jahre Kunstvilla“. Das Ziel, verschiedene Bevölkerungsschichten partizipativ zu beteiligen, wurde erreicht: Die Ausstellung zeigte unter Einbindung der Nürnberger Künstlerschaft insgesamt 22 zuvor noch nicht in der Kunstvilla ausgestellte künstlerische Positionen, die zum Teil als Interventionen in die bestehende Dauerausstellung eingebracht und zum Teil im Sonderausstellungsbereich präsentiert wurden. Das Jubiläum und die Ausstellung wurden von vielen Veranstaltungen begleitet, darunter ein Festakt auf Einladung des Oberbürgermeisters, ein Museumsfest und eine Geburtstagsparty, mit welchen verschiedene Zielgruppen angesprochen wurden. Zum Jubiläum erschien der deutschlandweit vertriebene, umfangreiche Band „Kunststadt Nürnberg – 10 Jahre Kunstvilla“, in dem die Kunstgeschichte Nürnbergs anhand der bislang von der Kunstvilla realisierten 39 Ausstellungen dokumentiert ist und Highlights aus den Sammlungszugängen der letzten Jahre verzeichnet sind. Dank des Fördervereins Die Kunstvilligen e.V. konnte unter den Besuchenden ein Publikumsvoting ausgeschrieben werden, bei dem sechs der ausgestellten Werke für einen Erwerb zur Auswahl standen. Werke von Stefanie Pöllot und Axel Gercke wurden von den Kunstvilligen für die Kunstvilla erworben. Seit Oktober 2024 wird die Dialogausstellung „Die wiedergefundenen Gärten – Verena Waffek / Hubertus Hess“ gezeigt. Im Schaffen von Verena Waffek und Hubertus Hess spielen Imagination und die kulturelle Überformung von natürlichen wie künstlichen Artefakten eine große Rolle. Titelgebend war im Ursprung der Garten der Kunstvilla, die als Villa der jüdischen Hopfenhändler- und Bankiersfamilie Hopf einst von einem Park umgeben war. Der Garten kann mangels Archivalien und aufgrund der Nachkriegsbebauung nicht mehr rekonstruiert werden. Er ist ein verlorener Garten. In diese Leerstelle setzen Waffek und Hess einen „Jardin artificiel“, einen künstlichen wie künstlerischen Garten. Im Bereich Sammlung wurde Ende 2024 begonnen, die zuvor in der Meistersingerhalle archivierten Bestände in die neu als Depot eingerichteten Räume in der Peuntgasse umzulagern. Damit verbunden war die Bereinigung der Daten in Museumplus sowie im Nachgang der Abschluss der Revision der Sammlungsbestände, d.h. der Datenabgleich mit KuM.

Ausblick Ab April 2025 widmet sich die Kunstvilla mit der Gruppenausstellung „Exit Leipzig“ Kunstschaffenden, die ihre kreativen Wurzeln in Nürnberg haben, ihre künstlerischen Karrieren aber in Leipzig fortsetzten. Zu sehen ist das aktuelle Schaffen der fünf Exilanten Anna Bittersohl (*1982), Philipp Kummer (*1979), Anna-Maria Kursawe (*1973), Birgit Nadrau (*1971) und Lisa Wölfel (*1988). Im Oktober 2024 präsentiert die Kunstvilla die umfangreiche Retrospektive „Oskar Koller – Aus Freude am Malen“ anlässlich des 100. Geburtstags eines der bekanntesten Nürnberger Künstlers seiner Generation. Vorbereitend wurden seit 2023 die umfangreichen städtischen Bestände von Oskar Koller (1924 – 2004) wissenschaftlich bearbeitet und restauriert. Der geplante Begleitband mit einem Text von Hans Peter Miksch, ehemaliger Mitarbeiter von Oskar Koller und langjähriger Leiter der kunst galerie fürth, wird diesen Sammlungsbestand, der Kollers Schaffen seit den 1950er-Jahren abbildet, zum ersten Mal vollständig vorstellen und in den Kontext seiner Zeit und in den Vergleich mit Zeitgenossen stellen. Ergänzt wird der städtische Bestand dafür um hochkarätige Leihgaben aus dem Nachlass.

Im Bereich Sammlung steht die Inventarisierung zwischenzeitlich zugegangener Künstlernachlässe, u.a. von Thomas Bachmeier und Heinz Karlicek, im Mittelpunkt, des Weiteren die fortschreitende Restaurierung des Sammlungsbestands und die weitergehende Onlinestellung der Bestände.

Kunsthaus

Rückschau 2024 Ab 22. März zeigte das Kunsthaus die Ausstellung Unterwegs von Michael Jostmeier. Jostmeier, emeritierter Professor und Dekan an der TU Nürnberg für Kommunikationsdesign und einer der Pioniere für fotografische Computergrafik, besitzt ein eigenes großes fotografisches Oeuvre, das in dieser institutionellen monografischen Einzelschau erstmals dem deutschen Publikum vorgestellt wurde. In einem Ausstellungsraum wurden auch dokumentarische Fotografien, aus dem Ruhrpott der 1950er Jahre, seines Vaters Heinrich Jostmeier präsentiert, die zuvor nur in den 1990er Jahren im Folkwang Museum Essen und in Amsterdam und Bremen zu sehen waren. Im Anschluss wurde die jährliche Erfolgsschau Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten gezeigt. Die Ausstellung hat mit über 16 000 Besuchenden einen neuen Besuch Rekord in diesem Jahr aufgestellt. Parallel dazu wurde Johannes Paul Maria Lenzgeiger aus Zirndorf als diesjähriger Preisträger der Debütanten des BBK Nürnberg-Mittelfranken im Glasbau, Deck 1 mit einer ersten Ausstellung und Katalogvorstellung präsentiert.

Das Herbstprogramm im Kunsthaus wird von der Einzelausstellung Floating Spaces von

Gudrun Kemsa getragen. Die Professorin für bewegte Bilder und Fotografie an der

Fachhochschule Niederrhein in Krefeld zeigt in dieser monografischen Ausstellung ihre neuesten Video- und fotografischen Arbeiten des bewegten Bildes. Die Ausstellung ist vom 12. Oktober 2024 bis 2. Februar 2025 zu sehen.

Ausblick 2025 Die Ausstellung Floating Spaces von Gudrun Kemsa endet am 2. Februar mit einer Finissage und Feier. Zur Ausstellung wurde ein Katalog zusammen mit der Künstlerin erstellt. Die Ausstellung zieht weiter ins Stadtmuseum nach Siegburg und Beckum.

Im Anschluss wird vom 14. Februar bis 2. März das junge Ausstellungsformat SHIFT/WALLS im Kunsthaus zu sehen sein. Wie schon bei den drei Vorgängerausstellungen werden junge Urban Art Künstlerinnen und Künstler das Kunsthaus in ein offenes Atelier verwandeln und in Beziehung zueinander an ihren Werken arbeiten. Das Format richtet sich vornehmlich an ein junges und junggebliebenes Publikum, das sich gerne überraschen lassen und Neues kennen lernen will und findet in Kooperation mit dem Künstlerhaus statt.

Am 14.03. eröffnet das Kunsthaus die Ausstellung Decollagen (Arbeitstitel) von Arianne Kipp (Berlin) und Cris Koch (München). Arianne Kipp beschäftigt sich in ihren jüngsten Arbeiten seit 2022 intensiv mit der Umarbeitung von Plakaten aus dem öffentlichen Raum zu skulpturalen Objekten. Die farbprächtigen Arbeiten werden aus dem versteiften Papier der Plakatwände zu eigenen Skulptur Objekten ge- und verformt und anschließend in Epoxidharz gegossen und somit fixiert. Die Künstlerin legt einen großen Schwerpunkt auf das dekonstruierende Moment der ursprünglichen Werbebotschaften in der Sprache und die

Neukontextualisierung dieser durch den künstlerischen Eingriff. Cris Koch arbeitet am gleichen Objekt. Auch er entnimmt den städtischen Werbelandschaften auf Plakatflächen Ausschnitte und kontextualisiert diese neu. Während bei Kipp das Wort im Fokus steht, ist es für den an der Nürnberger Akademie bei Jochen Flinzer studierten Cris Koch vor allem das Bild, das im Zentrum steht. Koch entdeckt sowohl das Bild hinter dem Bild neu, als auch durch die Ausschnitte den Bezug zu einer visuell gegebenen eigenen Formensprache. Die Ausstellung der geistesverwandten Künstlerin und des Künstlers ist im Grenzbereich zwischen zeitgenössischer Kunst, Fotografie und Literatur angesiedelt und bezieht sich auf die Affichisten aus den 1950er-Jahren in Frankreich.

Im Anschluss wird die jährliche Erfolgsschau des NN Kunstpreises zu Gast sein. Ob es parallel dazu wieder im Glasbau 1. OG die Debütanten des BBK Nürnberg-Mittelfranken geben wird ist sehr unsicher, da die Modalitäten für die Vergabe des Debütanten Preises durch das Ministerium für Kunst und Wissenschaft geändert wurde und künftig nicht mehr der langjährige Partner des Kunsthauses, der BBK Mittelfranken, der Ausrichter sein wird, sondern die AdBK Nürnberg. Die derzeit laufenden Gespräche sind noch ergebnisoffen.

Im Herbst wird das Kunsthaus eine der wichtigsten Pionierinnen der Fotografie eine umfangreiche Ausstellung widmen: Ruth Orkin. Ruth Orkin gehörte zu den professionellen Fotografinnen der 1940er und 1950er Jahre. Obwohl sie in zahlreichen Zeitungen und Magazinen, wie New York Times, Life oder Look, publizierte und ihre Fotografien Teil der legendären Ausstellung The Family of Man im MoMA waren, ist ihr Werk, das sich mit dem der großen Fotografinnen und Fotografen ihrer Zeit messen lässt, international noch wenig bekannt. Eine ihrer wichtigsten Aufnahmen ist American Girl in Italy aus dem Jahr 1951, die zu einem Sinnbild der Frauenbewegung der 1960er und 1970er Jahren wurde. Mit beißendem Humor erdachte die Fotografin Reportagen, wie Who Works Harder?, die das Leben einer Hausfrau und Mutter mit dem einer Karrierefrau vergleicht. Was Ruth Orkins subtile aber radikal subversive Aufnahmen einfangen, sind Bilder von Frauen im Aufbruch, die beginnen, die ihnen auferlegten Konventionen abzustreifen und ihre eigenen Wege zu gehen: selbstbewusst, stylisch, smart und ihrer Zeit voraus. Daneben fotografierte sie auch die großen Stars aus Hollywood: Lauren Bacall, Jane Russel oder Doris Day. Die Ausstellung wird vom 27.09.25 bis Anfang 2026 zu sehen sein.

Künstlerhaus/Glasbau

Die Ausstellungsfläche im Glasbau des Künstlerhauses stand nur sporadisch zur Verfügung, da sie als Ausweichort für Veranstaltungen und Kaffeebetrieb während des kba_3 vorgehalten wurde. 2024 fand die Überblicksausstellung der Werkbundwerkstatt Nürnberg sowie die Ausstellung der Preisträgerinnen und Preisträger der Debütanten des BBK Mittelfranken statt, sowie die Comic-Ausstellung Das war Schwermetall zur Geschichte dieses Pioniermagazins der Comic-Kunst. Eine Kooperation des Künstlerhauses mit dem Comic-Salon Erlangen. Für 2025 ist u.a. eine Präsentation zur Hersbrucker Bücherwerkstatt geplant, sowie das digital partizipative Projekt Mother Milk der Künstlerin Cutty Shells. Darin folgt Cutty Shells der Vision, interdisziplinäre Hybridräume zwischen darstellender Kunst sowie bildender Kunst und dem virtuellen Raum zu entwickeln, die eine neue Form der Partizipation und des Zusammenseins ermöglichen sollen.

Produkt 3

Künstlerhaus – Filmhaus – Tafelhalle – St. Katharina –

Künstlerhaus

Rückblick Das Künstlerhaus erlebte im Jahr 2024 endlich den erwarteten Durchbruch: nach vielfacher Verschiebung ist das Haus seit Oktober voll umfänglich in Betrieb. Bereits im Juli feierte der Festsaal mit der inklusiven Tanzproduktion EveryBody Premiere, die neu geschaffenen Clubräume im 2. UG - Kulturkellerei und Softspot - mit den Initiativem Kulturkellerei, Musikverein und Café Kaya eröffneten im September und Oktober. Lediglich im Bereich der Offenen Werkstätten laufen noch kleinere Nachbesserungsarbeiten, die aber bis Jahresende abgeschlossen sein sollen. Seit 1. Oktober hat das Haus auch wieder einen neuen Pächter für die Innengastronomie und den KulturGarten. Der Betrieb soll im Dezember starten. Programm-Highlights waren die Kooperation mit dem Comicsalon Erlangen bei der Retrospektive Das war Schwermetal in Deck 1, das Jubiläumsprogramm zu 50 Jahre

KOMMkino sowie die Beteiligung mit gentle machine und den Hauswerkstätten an der

nachhaltigen MAKE SOMETHING WEEK. Nachdem das Künstlerhaus mit der diesjährigen Ausgabe von Nbg Pop erfolgreich die Vollauslastung in allen Räumen erprobt hat, stehen Herbst und Winter im Zeichen zahlreicher (Nachhol-)Theater- und Tanzproduktionen von theater4, Barish Karademir, Co>labs und Nick Struck, die Griechische Filmtage kehren mit einem vielseitigen Programm zurück und im Dezember beschließt ein neues Festivalformat in between ears die erfolgreiche zweite Jahreshälfte. Das zweitägige Festival lauscht, resoniert, forscht und fragt: was ist Hören? Künstlerinnen und Künstler beschäftigten sich mit Phänomenen des Hörens und akustischen sowie visuellen Verknüpfungen in Räumen. Ein Festival für Raumkonstellationen, fluide Formen und veränderbare Netzwerke.

Ausblick 2025 wird das Künstlerhaus unter dem Motto „Kultur im Zentrum“ seinen Regelbetrieb mit allen Gruppen, Vereinen und Werkstätten voll umfänglich fortsetzen, intensivieren und zugleich der neu gewonnenen Multifunktionalität des Hauses frische Akzente in allen Sparten setzen. Alte und neue Verbindungen im Netzwerk des Hauses aus Handwerk und Programmarbeit sollen herausgearbeitet und sichtbar gemacht werden. Wechselseitige Vernetzung kann und soll der wichtige Motor für die Erneuerung des Hauses sein. Das verschobene Hausfest/Tag der offenen Tür soll spätestens im Juli stattfinden. Bereits fest im Spielplan stehen das Festival Zauberwort, ein paar Vorstellungen des Int. Figurentheaterfestival, das Filmfestival Türkei-Deutschland, das mehrfach verschobene 30. Jubiläum von Blues will eat, die Beteiligung am Deutschen Chorfest, die Fortsetzung von The Art of Jazz und Jazz in the Garden mit dem Veranstalter Jazzstudio e.V. sowie eine erneute Auflage von Nbg Pop und der Linken Literaturmesse. Auch der Winterkiosk kehrt in der Vorweihnachtszeit zurück. Neu geplant ist eine Familienmesse mit Rahmenprogramm in Kooperation mit dem Elternmagazin ELMA. Ein neues After Work Format greift unter dem (Arbeits-)Titel Sober Sensation einen wichtigen gesellschaftlichen Aspekt von Feierkultur auf: es geht um Feiermöglichkeiten ohne Alkohol. Die neue Gesprächsreihe How to Stadtmitgestaltung? widmet sich den partizipatorischen Möglichkeiten einer engagierten Stadtgesellschaft.

Filmhaus

Rückschau Im Jahr 2024 konnte das Filmhaus wieder starke inhaltliche Akzente setzen und ein qualitativ hochstehendes Programm mit vielen Gästen anbieten. Z.B. im Januar zusammen mit dem Bezirk Mittelfranken das Heimat! Das Filmfestival, diesmal unter dem Motto „Starke Frauen und Kino“. Mit einem Kinofest im April und einem lachenden und einem weinenden Auge verabschiedete sich Christiane Schleindl, die langjährige Leiterin des Filmhauses zum 1. Mai in den Ruhestand. Seit August 2024 leiten Mikosch Horn und Matthias Fetzer das Filmhaus als Doppelspitze. Die beiden neuen Leiter sind ausgewiesene Kenner der Nürnberger Film- und Kulturszene und seit langem in die Abläufe und Strukturen des Filmhauses eingebunden. Auch unter ihrer Leitung wird das Filmhaus die hohe Qualität und Relevanz des Programms beibehalten und fortentwickeln, Horizonte erweitern und Zuschauende gewinnen. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung der Kino-Flatrate Cineville. Am 15. August startete das neue deutschlandweite Kino-Abo-Modell. Das Filmhaus gehört zu den Initiatoren und Gründungsmitgliedern. Ansonsten war das Jahr geprägt von großen Werkschauen wie etwa die zu Jane Campion oder Vittorio de Sica, vielfältigen Kooperationen, wie z. B. mit der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien oder den Universitäten Bayreuth und Jena. Diese Arbeit evoziert auch 2024 hochkarätige Auszeichnungen für eben dieses erfolgreiche Wirken in die Nürnberger Stadtgesellschaft: den Kinopreises des Kinematheksverbunds als „Kino, das verbindet“. Damit bleibt das Filmhaus das am häufigsten ausgezeichnete Kommunale Kino in Deutschland.

Ausblick Zu Beginn des Jahrs wird ein großer Akzent mit dem neuen Festival Around the World in 14 Films gesetzt: Mit 14 Nürnberger Premieren werden Highlights des aktuellen Weltkinos präsentiert. Daneben unterstützt das Filmhaus auch 2025 wieder die Filmfestivalszene maßgeblich. Das Internationale Nürnberger Filmfestival der Menschenrechte NIHRFF (15.10. bis 22.10.) und das Filmfestival Türkei-Deutschland (7.3. bis 16.3.) sind fest im Kinojahr verankert. Neu hingegen ist Film Focus: Burkina Faso, ein Schaufenster des aktuellen burkinischen Films – frisch vom größten afrikanischen Filmfestival FESPACO. In Kooperation mit der Botschaft von Burkina Faso. Aber auch jenseits der Festivals wird es 2025 viel Film und Filmgeschichte zu entdecken geben: In Kooperation mit dem Nationalen Filmarchiv Prag gibt es im Februar eine Retrospektive der tschechoslowakischen „Neuen Welle“. Die beispielhafte Erneuerungsbewegung des Kinos in den 1960er Jahren wurde auch als das Kino des Prager Frühlings bekannt. Im April wird in Zusammenarbeit mit dem Locarno Film Festival und dem Arsenal – Institut für Film_Videokunst in Berlin The Lady with the Torch – 100 Jahre Columbia Pictures präsentiert. Eine große Hommage an Columbia Pictures in deren Rahmen sowohl beliebte Filmklassiker als auch bisher unentdeckte cineastische Schätze des Hollywood-Kinos gezeigt werden. Bis zum 25-jährigen Jubiläum des Filmhauskinos im Künstlerhaus am 29. September werden auch beide Kinosäle vollklimatisiert sein. Damit steht auch dem Sommer über vollen

Kinosälen nichts im Wege. Sicher sehr zur Freude all der vielen tausenden Schülerinnen und Schülern, die auch 2025 wieder in zahlreiche Schulvorstellungen von Cinéfête und Britfilms bis zu den Schulkinowoche Bayern im Kino erwartet werden.

Fortgesetzt wird in 2025 der Ansatz, über partizipative und diskursive Veranstaltungen und Projekte das Kino als zentralen Kommunikationsort zu stärken. In diesem Sinne soll ein diskursives Format wie der Filmclub, der dazu einlädt, gemeinsam Filme zu sehen und anschließend darüber zu sprechen, zu einem partizipativen Format weiterentwickelt werden, indem dem Publikum ermöglicht wird, sich aktiv am Auswahlprozess der Filme zu beteiligen.

Tafelhalle, St. Katharina, Int.figuren.theater.festival

In der Tafelhalle stand das Jahr 2024 im Zeichen intensiver Bestrebungen, Veranstaltungen zugänglicher zu gestalten (z. B. durch Übersetzung in Gebärdensprache, Audiodeskription, „relaxed performances“, in enger Zusammenarbeit mit Everybody e. V. und gefördert durch den BLZT). Das zeigte sich auch in der zweiten Edition des EveryBody Festivals für mixedabled Tanz, diesmal mit internationaler Ausrichtung.

Die neue Jam-Session-Reihe Finest Fusion in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik zieht junges, musikbegeistertes Publikum an.

Bereits bestehende Vermittlungsprogramme wurden weiter ausgebaut und verstetigt (Nachbarschaftsfest, Perlentauchen und INS BLAUE! – Die Musik/Tanz/Theater-Sneak), ebenso die erfolgreiche Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationspartnern (z. B. HfM, club stereo). Mit Sparks of Metropolmusik wurde eine neue Konzertreihe ins Leben gerufen, bei der herausragende Projekte der lokalen Musikszene und deren kreative Vielfalt präsentiert werden. Darüber hinaus hat sich die Tafelhalle bei der zweitägigen Fachtagung

Let’s co-create happier, die zusammen mit dem TANZ_TAUSCH_NETZWERK

durchgeführt wurde, als Ort der nachhaltigen Vernetzung und des zeitgemäßen Produzierens in den freien darstellenden Künsten etabliert.

Das Internationale figuren.theater.festival, das Südwind-Festival für junges Publikum und das re:festival sind mit ihren hochkarätigen Gastspielen die Highlights des kommenden Jahres. Als Spielort der freien Szene stehen auch vernetzende Aktivitäten mit Szenen in ganz Deutschland und darüber hinaus im Vordergrund. Im Rahmen des internationalen figuren.theater.festivals soll die bereits begonnene Plattform- und Netzwerkarbeit mit einer weiteren Fachtagung ausgebaut werden. Neben der Zusammenarbeit mit etablierten Künstlerinnen wie Alexandra Rauh und Susanna Curtis, wird die Tafelhalle auch mit neuen, lokalen Kollektiven kooperieren. Besonders hervorzuheben ist die Produktion Tell me

Morlock (Călinescu/Karaçaylı/Meienreis), die sich im Morlock-Jubiläumsjahr als

vielschichtiges Kammerspiel mit dem Stellenwert von Fußballkultur auseinandersetzt. Im Zuge der Vergabe der Impulsförderung der Stadt Nürnberg für 2025-2027 wird sich durch die enge Zusammenarbeit mit den Geförderten ein weiterer inhaltlicher und ästhetischer Schwerpunkt ergeben, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden ist. Vermittlungsformate wie Perlentauchen und Ins Blaue werden weitergeführt, um nachhaltig Schwellen abzubauen und bisheriges Nicht-Publikum mit dem Kulturort Tafelhalle vertraut zu machen.

2025 wird auch das Jahr der planerischen Vorbereitung einer umfangreichen energetischen

Dachsanierung, die in 2026 dann durchgeführt und den Spielbetrieb entscheidend

beeinflussen wird.

In der Katharinenruine gelang beim st. katharina open air eine erfolgreiche Kooperation mit dem club stereo. Die Konzerte, die gemeinsam kuratiert und umgesetzt wurden, hat das Publikum sehr gut angenommen und es konnten neue Zielgruppen erschlossen werden. Stadtinterne Kooperationen wie die Zusammenarbeit mit dem Projektbüro, den nürnberger texttagen oder den Abschlusskonzerten der Hochschule für Musik wurden erfolgreich fortgeführt.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Kooperationspartnern werden diese in 2025 fortgesetzt, um weiterhin ein vielfältiges Programm anbieten zu können, neues Publikum für diesen außergewöhnlichen Veranstaltungsort zu begeistern und mehr Reichweite zu generieren.

KuM/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Museen der Stadt Nürnberg - Jahreskontrakt 2025

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage KuM 02_Personal- und Finanzdaten

Sachverhalt (kurz): Als Bestandteil des Berichtswesens ist dem Kulturausschuss jährlich ein Jahreskontrakt zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem werden dem Kulturausschuss - neben einer kurzen Bewertung des noch laufenden Jahres mit seinen finanziellen und strukturellen Entwicklungen die Planungen für das neue Jahr zur Vereinbarung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/002/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Vielzahl der im Jahreskontrakt behandelten Themen und Angebote ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/002/2024

Der Kulturausschuss stimmt dem Jahreskontrakt 2025 für die Museen der Stadt Nürnberg zu.

Museen der Stadt Nürnberg (KuM)

Entscheidungsvorlage zum Jahreskontrakt 2025

In drei seiner acht Häuser wird der Museumsverbund in 2025 die grundlegenden Hauserneuerungen weiter voranbringen. Teils sind diese in vollem Lauf, wie im Museum Industriekultur, teils stehen sie bald vor dem Abschluss, wie im Dokuzentrum. Naturgemäß wirken sich die damit verbundenen sanierungsbedingten Schließungen temporär einschränkend auf die Besuchendenzahlen aus. Schließungsbereinigt nimmt die Zahl der Besucher der städtischen Museen aber wieder Jahr für Jahr zu. Zudem verspricht das dann runderneuerte Dokuzentrum um den übernächsten Jahreswechsel 2025/2026 zum neuen Besuchermagnet zu werden.

Die Zusammenarbeit mit den anderen Kulturdienststellen im Bereich Digitales wird 2025 weiter ausgebaut. Beispielhaft hierfür stehen die inzwischen gemeinsame Digitalkoordination von KuKuQ und KuM, wodurch Austausch und Synergien zwischen den Dienststellen noch einmal deutlich verbessert werden können, sowie eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Ticketing unter Federführung der KulturInformation. Nach mehrjähriger Ausschreibungsphase wird 2025 eine neue Veranstaltungsmanagement- Software zum großen (ebenfalls dienststellenübergreifenden) Digitalisierungsleitprojekt für KuM. Kurzfristig wird deren Implementierung allerdings personelle Ressourcen binden. Begleitend wird die Anbindung ans DMS weiter vorangetrieben und erstmals eine digitale Fachstrategie aufs Gleis gesetzt.

Bereits jetzt ist das Dürerjahr 2028 in Planung zu nehmen: In drei Jahren wird sich Dürers Todestag zum 500sten mal jähren. Das Albrecht-Dürer-Haus konzipiert dafür unter dem Arbeitstitel „Dürer unsterblich (Dürer forever)“ eine temporäre, markante Umgestaltung des Dürer-Hauses, das unter dem Motto „Wo ist Dürer?“ den Dürerhaus-Besuch zu einem spektakulären Erlebnis machen soll. Bereits in 2025 muss das Augenmerk – neben der Profilschärfung dieses Jubiläumsprogramms – der gemeinsamen Ressourcen-Ermittlung und –beschaffung für dieses Jubiläumsjahr 2028 gelten.

A) Langfristiges, Sanierungsvorhaben

 Erneuerung Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände. Das Foyer des Dokuzentrums wird ab Januar/Februar 2025 – vorbehaltlich der Freigabe durch die Bauordnungsbehörde – in seiner nun runderneuerten Dimension wieder öffentlich zugänglich sein. Bei der dortigen Gastro ergeben sich leichte Verzögerungen durch den Bau, deren Eröffnung erfolgt deshalb erst im Juni 2025. Entwurfsfreigabe für die zukünftige Dauerausstellung ist erfolgt (Drehbücher, Wandabwicklung und Gestaltung sind abgeschlossen). Mediendrehbücher und Texte werden derzeit erstellt, die Möblierung und die Medienhardware im nächsten Schritt vergeben und ausgeführt bzw. bestellt. Die letzten der zahllosen komplexen Vergabeverfahren werden (Stand Nov. 2024) im September 2025 abgeschlossen sein. Gegenwärtig bildet das beauftrage Gestaltungsbüro den Gesamtabschluss aller Maßnahmen – und damit den potenziellen Eröffnungstermin – realistisch für die Anfangsmonate 2026 ab.

 Brandschutz, energetische Sanierung und Überarbeitung der Dauerausstellung

im Museum Industriekultur. Nach einem anspruchsvollen Jahr 2024, das vor allem

dem Ausräumen, der Einrichtung des Ausweichdepots, der Begleitung der baulichen

Maßnahmen und der europaweiten Ausschreibung der Gestaltersuche gewidmet waren, konzentriert sich die Aufgabe nun voll auf die Neukonzeption der neuen Ausstellung. Baulicherseits wird in 2025 die energetische Sanierung von Dach und Fenstern der Südseite abgeschlossen, ebenso die Abdichtung der durchfeuchtenden Nordwand. Die Brandschutzsanierung im Innenraum begann im Herbst 2024. Zeitgleich konnte das europaweite Vergabeverfahren für ein Gestalterbüro abgeschlossen werden, mit dem zu Jahresbeginn 2025 das gestalterische Konzept der neuen Ausstellung ausgearbeitet wird. Wiedereröffnung ist für das 3. Quartal 2026 geplant.

 Teilsanierung Stadtmuseum im Fembo-Haus. Bis April 2025 ist der Abschluss der Leistungsphase 3 des BIC-Verfahrens (Sanierung und technische Modernisierung des Rückgebäudes, Ausbau des Kellergeschosses und Umbau des Foyers) geplant. Anschließend wird unter Federführung des Hochbauamtes der Bauantrag eingereicht und im Juli 2025 der Project Freeze angemeldet. Aufgrund von Kostensteigerungen bei der TGA-Planung und einer möglichen Neuausschreibung in Lph3 könnte sich das Projekt jedoch um bis zu einem Jahr verzögern. Parallel dazu wird die museale Neukonzeption weiterentwickelt und eine Gestalterausschreibung durchgeführt.

B) Ausgewählte Ausstellungen und Veranstaltungen für das Jahr 2025

80 Jahre Kriegsende. Hausübergreifende Veranstaltungsreihe der Museen ab Januar 2025

Laufzeit: 23. Januar bis 23. November 2025

2025 jähren sich gleich mehrere weltpolitisch epochale, und zugleich für das Alltagsleben in Nürnberg existenzielle Ereignisse zum 80sten mal. 1945 war für Vieles ein Ende, für Manches ein Anfang, für alle existenziell. Unter dem Format 80 Jahre Kriegsende in Planung sind bei den Museen der Stadt Nürnberg fünfzehn Veranstaltungen, beginnend am 23. Januar im Hirsvogelsaal mit einem Vortrag zum Überleben im zerstörten Nürnberg vor 80 Jahren (Feuerstürme vom Januar und Februar 1945), und endend im November mit einem Tag der Offenen Tür im Memorium, anlässlich des 80sten Jahrtags des Beginns der Hauptkriegsverbrecherprozesse. Beteiligt sind neben diesen beiden Häusern auch Fembo- Haus, Museum Industriekultur, Spielzeugmuseum und Haus des Spiels, das Dürer-Haus und natürlich das Doku-Zentrum – somit sämtliche acht Einrichtungen des Museumsverbunds.

Comic-Spielzeug

voraussichtlich Juni-November 2024

Spielzeugmuseum

Die Comic-Kunst hat sich seit einem Jahrhundert zu einem Alltagsmedium entwickelt, das nicht nur von Kindern und Jugendlichen geliebt wurde und wird. Comics zeigen die künstlerische Kombination aus Bild und Text, wobei der Text neben klassischem Storytelling kurz, knackig und prägnant in Sprech- und Gedankenblasen dargestellt ist. Früh sind die Heldinnen und Helden aus US-amerikanischen Comics auch als Merchandising- und Lizenz- Produkte produziert worden und damit dreidimensionales Spielzeug geworden. Figuren von Micky Maus, Donald Duck oder Goofy – sie animierten und animieren Kinder wie Erwachsene auf der ganzen Welt, Comic spielerisch zu vertiefen oder sich an die

zahlreichen Abenteuer der Protagonistinnen und Protagonisten zu erinnern. In seiner ersten Ausstellung zu diesem Thema zeigt das Spielzeugmuseum Comic-Spielzeug, das in den USA und in Europa von 1950 bis Mitte 1980 hergestellt wurde.

Moritz Goetze. Amor & Psyche. Eine Love Story in Emaille

22.Mai bis einschließlich 6.Oktober 2025

Renaissancegarten des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal

Der international renommierte Maler, Grafiker und Objektkünstler Moritz Götze aus

Halle/Saale gilt als zeitgenössischer Vertreter des deutschen Pop. Beeinflusst von

mittelalterlicher Buchmalerei, Comic-Kunst und amerikanischer Pop Art, stecken seine

Arbeiten stets voller Anspielungen, greifen historische Vorlagen auf, versetzen sie mit

aktuellen Motiven und kreiert so neue Bedeutungsebenen. Besonders bekannt sind seine

figürlichen Emaille-Malereien, die er zu Skulpturen erweitert. Für seine Ausstellung lässt sich

Moritz Götze unmittelbar von Episoden aus der antik-mythologischen Liebesgeschichte von

Amor und Psyche auf Geschirrteilen des berühmten Tucher’schen Tafelservice im Museum

Tucherschloss inspirieren. Er wird die Szenen des Tucherservice zeitgemäß interpretieren

und im Garten des Museums Tucherschloss zu neuem Leben erwecken.

Auswahl weiterer digitaler Ausstellungsvorhaben und Veranstaltungen bei den

städtischen Museen in 2025:

 Neukonzeption „Mona Lisa Flur“ im 2. OG des Albrecht-Dürer-Hauses, Content-

Erstellung für den neuen Audio-Guide im Dürer-Haus, der dann zeitgemäß als Web-

App zur Verfügung stehen wird

 Machbarkeitsstudie „Historischer Rathausaal in 3D“. In Kooperation mit der

Architectura Virtualis GmbH (TU Darmstadt) soll das 3D-Erlebnis des Historischen

Nürnberger Rathaussaals perspektivisch in der Dauerausstellung des Fembo-

Hauses angeboten werden. Es verlebendigt den Saal in seinen verschiedenen

historischen Zuständen – von der mittelalterlichen Erscheinung über die Dürerzeit bis

zu Zerstörung und Wiederaufbau im 20. Jahrhundert.

 im Memorium Nürnberger Prozesse wird 2025 ein umfangreiches digitales

Lernspiel (sog. Serious Game) erarbeitet. Titel: „Krieg. Verbrechen. Urteil? Wie

würdest du entscheiden? Es ist mit einer Summe von 620.000.- € gefördert von der

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)“. Via mobiler App wird es

dem immersiven Erleben der Dauerausstellung im Memorium dienen, vermittelt

Geschichte und Gegenwart des Völkerstrafrecht und soll trotz des ernsten Themas

Lernspaß wecken. Zielgruppe sind unsere medienaffinen, internationalen

Einzelbesuchenden der Altersgruppe 19 bis 49 Jahre.

 das Haus des Spiels erarbeitet im Rahmen des Forschungsprojekts „Computerspiele

im Museum“ mit der Uni-Bibliothek Köln eine Ausstellung, die sich mit dem

Themenkomplex „Retrogaming“ beschäftigt und den Fokus auf intermediale

Beziehungen zwischen Brett- und Computerspielen legt (Eröffnung Ende Februar

2025).

Anlage: Jahreskontrakt 2025 der Museen der Stadt Nürnberg (KuM)

 Personal- und Finanzsituation

2025 2024 2023 Stellenplan Stand 31.12.
Voraussichtlicher Wert Stellenplan
(Stand 30.09.24) Stand 30.09.
Sollvollkraftstellen Gesamt 65,13 61,43 60,21
Istvollkraftstellen Gesamt 60,14 54,75

Voraussichtlicher Wert 2025: zzgl. 2 x 1,0 Abt. Erinnerungskultur, 1,0 + 0,7 Abt. Kunsthistorische Museen (abhängig vom Ergebnis Stellenschaffungsverfahren 2025, Entscheidung POA noch nicht bekannt)

 Finanzdaten konsumtiv (K1)

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Planungsstand 30.10.24 (V.0 / Rd. 1) - vor Kämmereipaket - Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024 Stand 31.07.
K1 Erträge -2.979.515 -2.980.015 -1.521.549 -3.047.902
K1 Aufwendungen 2.753.793 2.420.727 1.344.954 2.816.185
K1 Sachbudget -225.722 -559.288 -176.595 -231.717
K1 Ermächtigung -519.399 -153.326 -479.717

 Finanzdaten investiv (I1)

Euro Euro Euro Euro
Budget Ansatz 2025 Entwurf Planungsstand 30.10.24 (V.0 / Rd. 1) Ansatz 2024 Januar - Juli 2024 Hochrechnung 2024
Immaterielles / Bewegliches Vermö- gen 9.800 10.000 10.000 10.000
Geringwertige Wirtschaftsgüter
I1 Auszahlungen 0 0 10.000

 Relevante Kennzahlen

Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
Kennzahl Ansatz 2025 Entwurf Ansatz 2024 Januar – Juli 2024 Hochrechnung 2024
Gesamtzahl Besucher 613.000 590.000 328.365 612.000
Gesamtzahl Öffnungsstunden 16.940 16.940 10.453 17.900

Anlage zum Jahreskontrakt 2025 Museen der Stadt Nürnberg (KuM)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Gutachten

Stadtrat 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und

Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS)

Anlagen: 01_Diversity Check 02_Änderungssatzung SeS_Entwurf 03_Aktuelle Satzung

Sachverhalt (kurz): Die Ausstellung „Krone - Macht - Geschichte“ wird der Sehenswürdigkeitensatzung entnommen.

Da das Planetarium künftig über eine Entgeltordnung organisiert wird, ist § 2 der SeS entsprechend anzupassen und ein neuer § 4 zu den Benutzungsregelungen einzufügen.

Die Lochgefängnisse werden § 3 entnommen, was bereits in der letztjährigen Änderung der Satzung hätte erfolgen müssen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitensatzung – SeS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 29.11.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitensatzung – SeS) beschlossen.

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die Änderung der Sehenswürdigkeitensatzung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die das beschriebene kulturelle Angebot wahrgenommen haben bzw. künftig wahrnehmen werden. relevant teilweise relevant nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Angebotsanpassung. relevant teilweise relevant nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. relevant teilweise relevant nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. relevant teilweise relevant nicht relevant
Gesamt- relevanz relevant teilweise relevant nicht relevant

Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und

Ausstellungen (Sehenswürdigkeitensatzung – SeS) vom 31. Juli 2000 (Amtsblatt S. 406),

zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 329)

Vom ……..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

Art. 1

  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 4 Benutzungsregelungen“.

b) Die Angaben zu den bisherigen §§ 4 bis 7 werden die Angaben zu den §§ 5 bis 8.

  1. § 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1

Geltungsbereich

Die Stadt Nürnberg unterhält und betreibt die folgenden städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen als öffentliche Einrichtungen: 1. Albrecht-Dürer-Haus, 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus, 3. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal, 4. Museum Industriekultur, 5. Spielzeugmuseum, 6. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, 7. Memorium Nürnberger Prozesse, 8. Kunsteinrichtungen (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) im KunstKulturQuartier, 9. Planetarium.“

  1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb dieser Einrichtungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) durch Förderung von Kunst und Kultur (§ 1 Nrn. 1 bis 8) und durch Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung (§ 1 Nr. 9).“

__________________________________________________________

  1. § 3 wird wie folgt gefasst:

„§ 3

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden für das Planetarium vom Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg, für die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier vom KunstKulturQuartier, im Übrigen von den Museen der Stadt Nürnberg festgesetzt und am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.“

  1. Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt:

„§ 4

Benutzungsregelungen

(1) Das Benutzungsverhältnis des Planetariums wird vom Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg durch privatrechtliche Regelungen (insbesondere Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen) gestaltet. Bei der Festlegung der Entgelte ist die Entgeltordnung zu beachten.

(2) Für die in § 1 Nrn. 1 bis 8 genannten öffentlichen Einrichtungen gelten die folgenden Benutzungsregelungen.“

  1. Die bisherigen §§ 4 bis 7 werden die §§ 5 bis 8.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft

__________________________________________________________

Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten

und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitensatzung – SeS)

Vom 31. Juli 2000 (Amtsblatt S. 406),

zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 329)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. März 2000 (GVBl. S. 136), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Gemeinnützigkeit § 3 Öffnungszeiten § 4 Hausordnung § 5 Haftung § 6 Fundsachen § 7 Inkrafttreten

Geltungsbereich

Die Stadt Nürnberg unterhält und betreibt die folgenden städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen als öffentliche Einrichtungen: 1. Albrecht-Dürer-Haus, 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus, 3. Stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht - Geschichte“), 4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal, 5. Museum Industriekultur, 6. Spielzeugmuseum, 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, 8. Memorium Nürnberger Prozesse, 9. Kunsteinrichtungen (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) im KunstKulturQuartier, 10. Planetarium.

___________________________

Gemeinnützigkeit

(1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb dieser Einrichtungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) durch Förderung von Kunst und Kultur (§ 1 Nrn. 1 – 10) und durch Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung (§ 1 Nr. 11). (2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für Zwecke der jeweiligen städtischen Sehenswürdigkeit und Ausstellung verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (4) Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der öffentlichen Einrichtungen nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Darüber hinausgehende Vermögenswerte werden nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet. (5) Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Betriebs der städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden für die Lochgefängnisse vom Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, für das Planetarium vom Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg, für die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier vom KunstKulturQuartier, im Übrigen von den Museen der Stadt Nürnberg festgesetzt und am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.

Hausordnung

(1) Das Rauchen in den Räumen und das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden sind untersagt. (2) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Kommt ein Besucher ihnen nicht nach oder erregt er durch sein Verhalten Anstoß, so kann ihn das Aufsichtspersonal aus den Räumen weisen. Die Gebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. (3) Auf Verlangen müssen Stöcke, Schirme, Aktentaschen und ähnliche Gegenstände an der Garderobe abgeben werden. Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ sowie Videoaufnahmen sind für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Der anderweitige Gebrauch sowie das Fotografieren mit Blitz und Stativ bedarf der Einwilligung der Leitung der jeweiligen Einrichtung in Textform.

Haftung

(1) Die Stadt Nürnberg haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

_________________________

(2) Für Personen- oder Sachschäden, die den Besuchern durch Dritte zugefügt werden, haftet die Stadt Nürnberg nicht. (3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Fundsachen

(1) Gegenstände, die in den Räumen der Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen der Stadt Nürnberg gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal abzugeben. (2) Der Verlierer haftet für jeden Schaden, der durch die Fundsache verursacht wird.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Sammlungen vom 08. August 1989 (Amtsblatt S. 250) außer Kraft.

_________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.08.2000

___________________________

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Gutachten

Stadtrat 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Neufassung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und

Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Anlagen: 01_Antrag_Bündnis 90_Die Grünen vom 20230503_AN_093_2023 02_Antrag_FDP vom 20231108_AN_205_2023 03_Antrag_Bündnis 90_Die Grünen vom 20240917_AN_167_2024 04_Diversity Check 05_Sachverhalt 06_SehenswürdigkeitenGebS_Entwurf 07_Aktuelle SehenswürdigkeitenGebS 08_Vergleich der bisherigen und neuen Version der SeGebS 09_Übersicht Gebühren Zielgruppen SeGebS

Sachverhalt (kurz): Im Mai 2023 beauftragte der Kulturausschuss die Verwaltung damit, bis Jahresnde 2024 das Tarifsystem der Sehenswürdigkeitengebührensatzung (SeGebS) mit dem Ziel der Vereinfachung und wo möglich der Vereinheitlichung grundlegend zu überarbeiten und dem Kulturausschuss einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Die SeGebS wurde seitdem mit folgendem Ergebnis geprüft und überarbeitet:

Entgeltordnung des Bildungscampus Nürnberg (BCN) überführt, da es nach Einschätzung von BCN und RA privatwirtschaftlich und nicht hoheitlich zu organisieren wäre,

kann weiterhin über das Fembo-Haus besichtigt werden,

reduziert, hierbei wurde grundsätzlich darauf geachtet, dass sich, wenn überhaupt, nur geringe betragliche Auswirkungen auf die Eintritte der jeweiligen Zielgruppen ergeben,

lediglich bei KuKuQ bestehen noch 4 Ausnahmeregelungen (ehemals acht bei KuKuQ und vier bei KuM),

In diesem Zuge schlägt die Verwaltung auch eine moderate Erhöhung im Bereich von 1,00 Euro bis 2,00 Euro pro Jahr für die Kulturkarten für Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung vor. Die letzte Anpassung erfolgte hier 2011. Ebenso soll das Alter zur Berechtigung einer Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren von 60 auf 63 Jahre angehoben werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Grundsätzlich werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet, da die entsprechenden Änderungen saldoneutral erfolgen sollen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I//Stk

Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 29.11.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) beschlossen.

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die Änderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die eine dort geregelte kulturelle Einrichtung besuchen möchten. relevant teilweise relevant nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Es werden Preisanpassungen durchgeführt relevant teilweise relevant nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. relevant teilweise relevant nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. relevant teilweise relevant nicht relevant
Gesamt- relevanz relevant teilweise relevant nicht relevant

Neufassung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und

Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Vereinfachung und Vereinheitlichung des Tarifsystems

Im Rahmen der vom Kulturausschuss im Mai 2023 beauftragten Vereinfachung und Vereinheitlichung des bestehenden Tarifsystems der Sehenswürdigkeitengebührensatzung (SeGebS) wurde im Geschäftsbereich Kultur eine umfassende Abwägung der vielfältigen Interessen, rechtlichen Vorgaben sowie bestehenden Abhängigkeiten vorgenommen. Ziel dieses Prozesses war es, eine nutzerfreundlichere und transparentere Gebührengestaltung zu entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher als auch den Anforderungen an eine nachhaltige und faire Finanzierung unserer kulturellen Einrichtungen gereicht wird. Insbesondere galt es auch die im November 2022 vom Stadtrat beschlossenen Auflagen zur Haushaltskonsolidierung, die bereits im Mai 2023 in die Satzung eingearbeitet wurden, weiterhin dauerhaft umzusetzen.

Der vorliegende Entwurf der überarbeiteten Satzung spiegelt die Ergebnisse der umfassenden Prüfung wider und zielt darauf ab, eine ansprechende und transparente Kostenstruktur für Bürger und Gäste unserer Stadt zu schaffen. Die Anpassungen sollen durch klarere Regelungen und eine reduzierte Tarifstruktur die Arbeitsabläufe des Kassenpersonals vereinfachen und eine gerechte sowie nachvollziehbare Gebührenerhebung gewährleisten. Die SeGebS wurde dabei eingehend geprüft und überarbeitet, was zu folgenden zentralen Ergebnissen geführt hat:

 Das Planetarium wird der SeGebS entnommen und stattdessen werden entsprechende Regelungen in eine Entgeltordnung des Bildungscampus Nürnberg (BCN) überführt, da das Planetarium nach Einschätzung des BCN und RA privatwirtschaftlich und nicht hoheitlich organisiert werden sollte.  Die Ausstellung Krone - Macht - Geschichte wurde als eigenständige Ausstellung aus der Satzung entnommen und bleibt weiterhin im Fembo-Haus zugänglich.  Die bisherigen acht Tarifstufen wurden auf fünf reduziert, wobei sich die neuen Tarife an vergleichbaren Einrichtungen orientieren. Hierbei wurde darauf geachtet, dass sich die finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Zielgruppen, wenn überhaupt, nur geringfügig ändern.  Die Regelungen für freien Eintritt wurden weitestgehend in § 3 für alle vereinheitlicht, für KuKuQ bestehen nur noch vier separate Ausnahmeregelungen (vormals acht im KuKuQ und vier im KuM).  Die Bestimmungen für Tages- und Jahreskarten wurden angepasst und ebenfalls vereinheitlicht.  Der Umfang der Satzung wurde von ursprünglich neun auf nunmehr fünf Seiten reduziert.

Die Verwaltung schlägt zudem eine moderate Erhöhung der Kulturkartenpreise für Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung um 1,00 bis 2,00 Euro pro Jahr vor. Die letzte Preisanpassung in diesem Bereich fand im Jahr 2011 statt. Außerdem soll das Mindestalter zur Berechtigung einer Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren von 60 auf 63 Jahre angehoben werden (frühestes Renteneintrittsalter). Abgesehen von geringfügigen strukturellen Anpassungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Tarifstufen sind keine weiteren Preiserhöhungen für die Nürnberger Museen vorgesehen (siehe Anlage „Überblick über die Gebühren für verschiedene Zielgruppen“).

Ermäßigter oder kostenfreier Eintritt in Museen für bestimmte Zielgruppen

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung in eine der ermäßigten Tarifstufen 2 oder 3 mit aufzunehmen wurde seitens der Verwaltung geprüft. Ebenso der Vorschlag des FDP Stadtrates Ümit Solmaz auf kostenfreie Museumeintritte für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende. Eine Umsetzung wird aus verschiedenen Gründen jedoch nicht empfohlen:

 Aus Sicht der Verwaltung erscheint der Kreis der zu begünstigenden Personen bei Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung zu weit gefasst, um eine allgemeine Ermäßigung zu rechtfertigen. Neben dem Grundsatz der Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 BayKAG) und dem Äquivalenzprinzip (Art. 8 Abs. 4 BayKAG) fordert das Gebührenrecht die Umsetzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Weitere Merkmale dürfen berücksichtigt werden, wenn dies durch öffentliche Belange gerechtfertigt ist (Art. 8 Abs. 4 BayKAG). Verfassungsrechtlich zulässig ist daher auch die Berücksichtigung sozialer Zwecke, die zur Rechtfertigung von unterschiedlichen Tarifen, Gebührenstaffelungen oder Ermäßigungen für bestimmte Gruppen herangezogen werden können. Auch Lenkungszwecke darf der Gebührengläubiger grundsätzlich verfolgen, wobei die Bemessung zum Zweck der Verhaltenslenkung den Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Geeignetheit und Erforderlichkeit der Gebühr zur Erreichung des angestrebten Verhaltens sowie ihre Angemessenheit) und des allgemeinen Gleichheitssatzes entsprechen muss. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet die Gleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Ungleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Differenzierungen werden damit nicht untersagt, bedürfen aber stets der sachlichen Rechtfertigung in einer Weise, die Art und Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher öffentliche Belang eine Ungleichbehandlung von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung rechtfertigen könnte, wenn die Ermäßigung einkommensunabhängig erfolgt. Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese Gruppen ein geringeres Einkommen zur Verfügung haben. Eine Gleichstellung mit Kindern und Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern, Freiwilligendienstleistenden und Studierenden erscheint daher unverhältnismäßig. Insbesondere sind die genannten Gruppen untereinander so heterogen und unterschiedlich finanzstark, dass eine pauschale Ermäßigung für alle Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung willkürlich wirken würde. Für Menschen, die aus sozialpolitischer Perspektive begünstigt werden sollten, gibt es den Nürnberg-Pass und entsprechende Tarife. Die hier zu Grunde gelegte rechtliche Auffassung wurde mit dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg besprochen und entwickelt.

 Eine pauschale Ermäßigung für alle Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung wäre zudem im Hinblick auf die vom Stadtrat beschlossenen Anforderungen zur Haushaltskonsolidierung nicht finanzierbar. Die städtischen Museen stehen vor der Herausforderung, bis 2026 zusätzliche Einnahmen in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. EUR zu generieren. Dies ist besonders anspruchsvoll, da sich die Besucherzahlen nach der Pandemie erst langsam wieder erholen, die Tarife bereits 2023 erhöht wurden und gleichzeitig laufende Budgetkürzungen bestehen. Sollten den genannten Personengruppen vergünstigte Eintrittspreise gewährt werden, müssten an anderer Stelle die Gebühren signifikant erhöht werden, um die entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen. Dies könnte wiederum zu einem Rückgang der Besucherzahlen und somit zu sinkenden Einnahmen führen. Alternativ wären entweder eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses aus dem städtischen Etat oder eine Anpassung der Einnahmeerwartungen für die Museen erforderlich. Zudem besteht die Herausforderung, die finanziellen Auswirkungen einer solchen Tarifumstrukturierung genau zu kalkulieren. Aus Erfahrung lässt sich nicht abschätzen, wie groß der Anteil der Museumsbesucher ist, die bislang den regulären Eintritt im Tarif 1 entrichten, jedoch zur Gruppe der Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderung zählen. Es liegen keine

genauen statistischen Zahlen hierzu vor. Ohne aufwändige Besucherbefragungen oder gesonderte Tarife ist dies nicht erfassbar. Das Risiko eines finanziellen Ausfalls wäre unter den gegebenen Voraussetzungen unwägbar groß.

 Aus diesen Überlegungen ergibt sich die Empfehlung, auf kostenfreie Museumseintritte für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende zu verzichten. Innerhalb der bisherigen Tarifgruppen 2, 3 und 7 sowie der Schülerkulturkarte werden Einnahmen in Höhe von 200.000 Euro generiert. Diese Einnahmen müssten durch Erhöhungen an anderer Stelle kompensiert werden, was zu einem Rückgang der Besucherzahlen führen könnte. Das Einwerben von Drittmitteln wird von den Museen bereits intensiv betrieben, sodass keine signifikanten zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten zu erwarten sind. In Bereichen, in denen es sinnvoll erscheint, wird das Gastronomieangebot erweitert, jedoch erfordert dies zunächst erhebliche Investitionen. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Stadt Nürnberg mit der Schülerkulturkarte ein herausragendes Angebot für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende im Tarifportfolio hat. Für lediglich 0,50 Euro pro Monat bietet die Schülerkulturkarte unbegrenzten Zugang zu allen Museen der Stadt Nürnberg sowie zum Germanischen Nationalmuseum, zum DB Museum und zum Museum für Kommunikation. Diese günstige Zugangsmöglichkeit fördert die kulturelle Bildung und den Museumsbesuch junger Menschen in Nürnberg maßgeblich.

Vertrieb der Kulturkarten über die Museen der Stadt Nürnberg zur weiteren Bekanntmachung Die Nachfrage nach Kulturkarten in allen Kategorien ist weiterhin hoch und befindet sich seit dem Jahr 2023 über dem relevanten Vergleichsniveau aus den Jahren vor der Corona-Pandemie. Waren 2019 insgesamt 14.881 Schülerkulturkarten ausgegeben worden, waren es 2023 15.753 Stück. Im selben Vergleichszeitraum stehen 540 Kulturkarten für Seniorinnen und Senioren 1.004 Kulturkarten gegenüber, die Behindertenkulturkarte wurde 2019 150 Mal nachgefragt, 2023 insgesamt 306 Mal. Für das laufende Jahr 2024 stabilisieren sich diese Zahlen weiterhin auf hohem Niveau.

Umfassende Daten über die Käuferinnen und Käufer von Kulturkarten werden nicht erhoben. Zumindest für den Schulbereich lässt sich aber die Distribution nach Schularten gliedern. So verteilen sich die bislang im Jahr 2024 vertriebenen 16.282 Schülerkulturkarten wie folgt:

Berufs(fach)schulen: 2.409 Förderzentren: 440 Gesamtschulen: 999 Grundschulen: 5675 Grund- und Mittelschulen: 432 Gymnasien: 2.889 Mittelschulen: 1.046 Realschulen: 832 Universitäten und Hochschulen: 336 Sonstige Schularten/Barverkäufe: 1224

Für die Ausgabe der Kulturkarten zeichnet die Kulturinformation im KunstKulturQuartier verantwortlich. Bislang sind Kulturkarten über folgende Vertriebswege erhältlich: Über Sammelbestellungen der Schulen, die zu Jahresbeginn erfolgen, über die Kassen der Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers, die Bürgerämter Nord, Süd und Ost sowie in der KulturInformation analog und seit Oktober 2023 auch über den webshop der KulturInformation im KunstKulturQuartier. Bbislang wurden auf diesem Weg 834 Kulturkarten ausgegeben (Stand 24.9.2024). Neben den regelmäßigen

Informationsschreiben an alle Nürnberger Schulen wirbt die KulturInformation gezielt über die Informationskanäle der Dienststelle, über den Behördenwegweiser der Stadt Nürnberg sowie auch in Kooperationen wie 2024 erstmals mit dem Stadtseniorenrat, der Kulturkarten im Rahmen seines Informationstages aktiv vertreibt.

Von der Möglichkeit eines Erwerbs der Kulturkarten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung ab dem Frühjahr 2025 an allen Kassen der Museen der Stadt Nürnberg darf sich, bei gleichbleibender positiver Resonanz, eine weitere Steigerung der Bekanntheit sowie der Absatzzahlen erhofft werden. Es ist gleichsam zu erwarten, dass das Angebot hierdurch auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt und ihrer Museen, die die für den Erwerb notwendigen Voraussetzungen erfüllen, an Attraktivität gewinnen wird. Mit dem Erwerb der Karten erfährt man bereits beim Besuch des zweiten (Menschen mit Behinderung) bzw. dritten Museums (Seniorinnen und Senioren) eine Vergünstigung. Außerdem sind nicht nur städtische Häuser inkludiert. Somit sind die Kulturkarten nicht nur für Menschen aus Nürnberg sowie der Region attraktiv, sondern auch für „Wochenendtouristen“, insbesondere durch die baldige Möglichkeit des flächendeckenden Erwerbs.

Statistik über Kartenverkäufe

Anzahl 2019 Anzahl 2020 Anzahl 2021 Anzahl 2022 Anzahl 2023 Anzahl 2024*
Schülerkulturkarte 14.881 15.526 5.640 10.286 15.753 16.282
Kulturkarte für Seniorinnen + Senioren 540 455 297 742 1.004 583
Kulturkarte für Menschen mit Behinderung 150 149 81 212 306 208

* Januar bis einschließlich September 2024

bisheriger Tarif Beschreibung Anzahl*
Tarif 1 Vollzahler ab 18 162.049
Tarif 2 Kinder und Jugendliche bzw. Schülerinnen und Schüler 2.161
Tarif 3 Studierende sowie Jugendfreiwilligendienst etc. 30.050
Tarif 4 Nürnberg-Pass 1.823
Tarif 5 Kleingruppen mit einem Erwachsenen 6.719
Tarif 6 Kleingruppen mit 2 Erwachsenen 14.693
Tarif 7 Schülerinnen und Schüler im Klassenverband / Integrationskurse 23.149
Tarif 8 Gruppen ab 15 Personen 17.371

*Zeitraum: 01.09.2023 – 31.08.2024

Auffällig ist, dass Schülerinnen und Schüler den Museumsbesuch in erster Linie über die Schülerkulturkarte bzw. im Klassenverband organisieren.

Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)

Vom …………………………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

I. Allgemeines

§ 1 Gebührenpflicht § 2 Tarifgruppen § 3 Freier Eintritt § 4 Kulturkarte für Schülerinnen und Schüler § 5 Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren § 6 Kulturkarte für Menschen mit Behinderung § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)

§ 8 Gebühren § 9 Veranstaltungen § 10 Freier Eintritt

III. Museen der Stadt

§ 11 Gebühren § 12 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse

IV. Schlussbestimmungen

§ 13 Übergangsregelung § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

I. Allgemeines

Gebührenpflicht

(1) Für die Besichtigung oder den Besuch

  1. des Albrecht-Dürer-Hauses, 2. des Stadtmuseums Fembo-Haus, 3. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal, 4. des Museums Industriekultur, 5. des Spielzeugmuseums, 6. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände, 7. des Memoriums Nürnberger Prozesse und 8. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)

werden Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte, Online- Ticket oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen sowie im Internet auf den jeweiligen Seiten der Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg bekannt gegeben.

Tarifgruppen

  1. Tarif 1: Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr;

  2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen), c) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinne des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, d) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten, e) Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte;

  3. Tarif 3: a) Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen) im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler in der geltenden Fassung, c) Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen;

  4. Tarif 4: Gruppen ab 15 Personen;

  5. Tarif 5: Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchst. a, bei nachweislich eigenen Kindern gilt die Einschränkung der Anzahl an Kindern nicht.

Freier Eintritt

Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:

  1. Ehrenbürgerinnen und -bürger der Stadt sowie Inhaberinnen und Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson;

  2. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr;

  3. Kindergartengruppen;

  4. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind;

  5. Lehrpersonen und ggf. weitere notwendige Aufsichtspersonen beim Besuch von Schulklassen mit einem Schlüssel von einer Aufsichtsperson je zehn Kinder und Kindergartengruppen mit einem Schlüssel von einer Aufsichtsperson je fünf Kinder;

  6. Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen (Regelschulen einschließlich Berufs- und Fachschulen) bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs;

  7. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind;

  8. Förderer, Partner und Leihgeber;

  9. Mitglieder des ICOM (International Council of Museums) sowie des Deutschen Verbands für Kunstgeschichte e. V. gegen entsprechenden Nachweis;

  10. Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“.

Kulturkarte für Schülerinnen und Schüler

(1) Die Kulturkarte für Schülerinnen und Schüler berechtigt

  1. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen)

  2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten

im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen.

(2) Die Gebühr beträgt 6,00 Euro.

(3) Die Karte berechtigt auch zum (kostenlosen oder ermäßigten) Besuch des Planetariums, des Germanischen Nationalmuseums, des DB Museums und des Museums für Kommunikation. Nähere Informationen hierzu werden üblich vor Ort und online bekannt gemacht.

Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren

(1) Die Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 63. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen.

(2) Die Gebühr beträgt 20,00 Euro. Für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 10,00 Euro.

(3) Die Karte berechtigt auch zum (kostenlosen oder ermäßigten) Besuch des Planetariums, des Germanischen Nationalmuseums, des DB Museums und des Museums für Kommunikation. Nähere Informationen hierzu werden üblich vor Ort und online bekannt gemacht.

Kulturkarte für Menschen mit Behinderung

(1) Die Kulturkarte für Menschen mit Behinderung berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen.

(2) Die Gebühr beträgt 14,00 Euro. Für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,00 Euro.

(3) Die Karte berechtigt auch zum (kostenlosen oder ermäßigten) Besuch des Planetariums, des Germanischen Nationalmuseums, des DB Museums und des Museums für Kommunikation. Nähere Informationen hierzu werden üblich vor Ort und online bekannt gemacht.

Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

(1) Für besonders kostenaufwendige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen.

(2) Für Sonderaktionen (z. B. bei Ausstellungskooperationen) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden.

(3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigungen von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden.

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)

Gebühren

(1) Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in

  1. Tarif 1: 6,00 Euro; 2. Tarif 2 Buchst. a: 0,00 Euro; 3. Tarif 2 Buchst. b bis e: 4,00 Euro; 4. Tarif 3 Buchst a: 0,00 Euro; 5. Tarif 3 Buchst. b und c: 2,00 Euro; 6. Tarif 4: 4,00 Euro.

(2) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro in Tarif 1 und 1,00 Euro in Tarif 2 Buchst. b bis e kann die Eintrittskarte für Einrichtungen des KunstKulturQuartiers als Tageskarte für alle Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 genutzt werden. Für Tarif 3 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen.

(3) Eine Jahreskarte des KunstKulturQuartiers berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen Kunsthalle, Kunsthaus und Kunstvilla. Die Gebühr für die Jahreskarte beträgt in Tarif 1 35,00 Euro, in Tarif 2 Buchst. b bis e 20,00 Euro und für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes 10,00 Euro.

Veranstaltungen

(1) Für Führungen und ausstellungsbegleitende Veranstaltungen wird zusätzlich zur Eintrittsgebühr eine Teilnahmegebühr abhängig vom jeweiligen pädagogischen Partner erhoben. Die Gebühren werden in den jeweiligen Printmedien, auf den jeweiligen Internetseiten sowie vor Ort bekanntgegeben.

(2) Die Gebühren für gebuchte Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe:

  1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 105,00 Euro und für 90 Minuten 120,00 Euro;

  2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 140,00 Euro und für 90 Minuten 160,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.

Freier Eintritt

Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 genannten Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch

  1. Kinder und Jugendliche vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;

  2. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen) im Klassenverband;

  3. Studierende der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis;

  4. alle Besucherinnen und Besucher jeden Mittwoch von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

III. Museen der Stadt

Gebühren

(1) Für die Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 betragen die Gebühren in

  1. Tarif 1: 7,50 Euro; 2. Tarif 2: 2,50 Euro; 3. Tarif 3: 2,00 Euro; 4. Tarif 4: 7,00 Euro; 5. Tarif 5: 8,00 Euro.

(2) Gegen einen Aufschlag von 4,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes (Tarif 3 Buchst. c) und für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband (Tarif 3 Buchst. a) gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen.

(3) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7. Die Gebühr beträgt für die Jahreskarte in Tarif 1 40,00 Euro, die Jahreskarte XL (zwei Erwachsene mit Kindern) 60,00 Euro und die Jahreskarte für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes 10,00 Euro.

Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse

Für pädagogische Programme wird zusätzlich zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis erhoben. Die Höhe steht in Abhängigkeit zu den Preisstrukturen der jeweiligen Institutionen, welche die Programme durchführen; sie wird von der jeweiligen Einrichtungsleitung festgelegt und wie üblich vor Ort und online bekannt gemacht.

IV. Schlussbestimmungen

Übergangsregelung

Kulturkarten für Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Juni 2023 (Amtsblatt S. 277), außer Kraft.

Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)

Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251),

zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Juni 2023 (Amtsblatt S. 277)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

I. Allgemeines

§ 1 Gebührenpflicht § 2 Tarifgruppen § 3 Freier Eintritt § 4 Kulturkarte für Schüler § 5 Kulturkarte für Senioren § 6 Kulturkarte für Behinderte § 6a Bayerische Ehrenamtskarte § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) § 8 Gebühren § 9 Führungen § 10 Tageskarte KunstKulturQuartier § 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier § 12 (aufgehoben) § 13 Freier und vergünstigter Eintritt

III. Museen der Stadt

§ 14 Gebühren § 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse § 16 Freier Eintritt

IV. Planetarium

§ 17 Gebühren § 18 (aufgehoben) § 19 (aufgehoben)

V. Schlussbestimmungen

§ 20 Übergangsregelung § 21 Inkrafttreten

I. Allgemeines

Gebührenpflicht

(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses, 2. des Stadtmuseums im Fembo-Haus, 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht - Geschichte“), 4. des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal, 5. des Museums Industriekultur, 6. des Spielzeugmuseums, 7. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände, 8. des Memoriums Nürnberger Prozesse, 9. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 10. des Planetariums werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.

Tarifgruppen

  1. Tarif 1: Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; 2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler); 3. Tarif 3: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten; 4. Tarif 4: Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen; 5. Tarif 5: a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a),

b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 6. Tarif 6: a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 7. Tarif 7: a) Schüler im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler; 8. Tarif 8: Gruppen ab 15 Personen.

Freier Eintritt

Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten: 1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen; 4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind; 5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium).

Kulturkarte für Schüler

(1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt 1. Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und deren Lehrpersonen; 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

Kulturkarte für Senioren

(1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

Kulturkarte für Behinderte

(1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 6a

Bayerische Ehrenamtskarte

Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrichtungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3.

Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

(1) Für besonders kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden. (3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigungen von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden.

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)

Gebühren

Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 6,00 Euro; 2. Tarif 2: freier Eintritt; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 6,00 Euro; 6. Tarif 6: 12,00 Euro; 7. Tarif 7: freier Eintritt; 8. Tarif 8: 4,00 Euro.

Führungen

(1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 4,00 Euro pro Person erhoben. (2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 105,00 Euro und für 90 Minuten 120,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 140,00 Euro und für 90 Minuten 160,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.

Tageskarte KunstKulturQuartier

(1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.

Jahreskarte KunstKulturQuartier

(1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den beliebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.

[aufgehoben]

Freier und vergünstigter Eintritt

(1) Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung; 2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e. V.) gegen entsprechenden Nachweis; 3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker gegen entsprechenden Nachweis; 4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“; 6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr; 7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; 8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e. V.) gegen entsprechenden Nachweis. (2) Die Gebühr für Teilnehmende an Kursen des Bildungszentrums im Rahmen der jeweils in den Arbeitsplänen ausgedruckten Führungen beträgt pauschal 2,50 Euro.

III. Museen der Stadt

Gebühren

(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für: 1. Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro; 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus 7,50 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht - Geschichte“) 4,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal 7,50 Euro; 5. Museum Industriekultur 7,50 Euro; 6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro; 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro; 8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro.

(2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 bis 8 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 2,50 Euro; 2. Tarif 3: 2,50 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 8,00 Euro; 5. Tarif 6: 15,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 7,00 Euro. (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 2,00 Euro; 2. Tarif 3: 2,00 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 5,00 Euro; 5. Tarif 6: 9,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 bis 8 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (5) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt 50,00 Euro.

Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und

Memorium Nürnberger Prozesse

(1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro. (2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die erste Stunde 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro. (3) Die Gebühren für die 90-minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger Prozesse betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70,00 Euro. (4) Für Online-Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate können abweichende Gebühren erhoben werden.

(5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.

Freier Eintritt

Freien Eintritt in den städtischen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen; 2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM); 3. Besitzer der „Nürnberg-Card“; 4. Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule.

IV. Planetarium

Gebühren

Die Gebühren betragen in 1. Tarif 1 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  1. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen und Vorträge 6,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  2. Tarif 4 für: a) Vorführungen und Vorträge 3,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 1,00 Euro;

  3. Tarif 5 und Tarif 6 für: jede Person der Kleingruppe erhält eine Ermäßigung von 2,00 Euro auf den jeweiligen Tarif.

  4. Tarif 7 für: a) Vorführungen und Vorträge 4,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  5. Tarif 8 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro.

[aufgehoben]

[aufgehoben]

V. Schlussbestimmungen

Übergangsregelung

Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS – SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399), außer Kraft.

___________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.07.2014

Vergleich der bisherigen und neuen Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

Bisherige Version Neue Version 2024
§ 1 Gebührenpflicht (1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses, 2. des Stadtmuseums im Fembo-Haus, 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht - Geschichte“), 4. des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal, 5. des Museums Industriekultur, 6. des Spielzeugmuseums, 7. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände, 8. des Memoriums Nürnberger Prozesse, 9. der Kunsthalle im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 10. des Planetariums werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben. § 1 Gebührenpflicht (1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses, 2. des Stadtmuseums im Fembo-Haus, 3. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal, 4. des Museums Industriekultur, 5. des Spielzeugmuseums, 6. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände, 7. des Memoriums Nürnberger Prozesse und 8. der Kunsthalle im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte, Online-Ticket oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen sowie im Internet auf den jeweiligen Seiten der Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg bekannt gegeben.
§ 2 Tarifgruppen 1. Tarif 1: Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; § 2 Tarifgruppen 1. Tarif 1: Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr;
2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler); 2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen), c) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinne des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, d) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten, e) Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte;
3. Tarif 3: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten; - in Tarif 2 integriert -
4. Tarif 4: Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen; 3. Tarif 3: a) Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen) im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler in der geltenden Fassung, c) Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen;
4. Tarif 4: Gruppen ab 15 Personen
5. Tarif 5: a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechen-der Nachweis vorzulegen; 5. Tarif 5: Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchst. a, bei nachweislich eigenen Kindern gilt die Einschränkung der Anzahl an Kindern nicht.
6. Tarif 6: a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechen-der Nachweis vorzulegen; - entfällt -
6. Tarif 7: a) Schüler im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler; - in Tarif 2 integriert -
7. Tarif 8: Gruppen ab 15 Personen. - neuer Tarif 4 -
§ 3 Freier Eintritt Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten: 1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen; 4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind; 5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium). § 3 Freier Eintritt Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 1. Ehrenbürgerinnen und -bürger der Stadt sowie Inhaberinnen und Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 3. Kindergartengruppen; 4. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 5. Lehrpersonen und ggf. weitere notwendige Aufsichtspersonen beim Besuch von Schulklassen mit einem Schlüssel von einer Aufsichtsperson je zehn Kinder und Kindergartengruppen mit einem Schlüssel von einer Aufsichtsperson je fünf Kinder; 6. Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen (Regelschulen einschließlich Berufs- und Fachschulen) bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs 7. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind; 8. Förderer, Partner und Leihgeber; 9. Mitglieder des ICOM (International Council of Museums) sowie des Deutschen Verbands für Kunstgeschichte e. V. gegen entsprechenden Nachweis; 10. Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“.
§ 4 Kulturkarte für Schüler (1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt 1. Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und deren Lehrpersonen; 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation. § 4 Kulturkarte für Schülerinnen und Schüler (1) Die Kulturkarte für Schülerinnen und Schüler berechtigt 1. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen); 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 6,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum (kostenlosen oder ermäßigten) Besuch des Planetariums, des Germanischen Nationalmuseums, des DB Museums und des Museums für Kommunikation. Nähere Informationen hierzu werden üblich vor Ort und online bekannt gemacht.
§ 5 Kulturkarte für Senioren (1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. § 5 Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren (1) Die Kulturkarte für Seniorinnen und Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 63. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen.
(2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro. (3) Die Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation. (2) Die Gebühr beträgt 20,00 Euro. Für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 10,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum (kostenlosen oder ermäßigten) Besuch des Planetariums, des Germanischen Nationalmuseums, des DB Museums und des Museums für Kommunikation. Nähere Informationen hierzu werden üblich vor Ort und online bekannt gemacht.
§ 6 Kulturkarte für Behinderte (1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro. (3) Die Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation. § 6 Kulturkarte für Menschen mit Behinderung (1) Die Kulturkarte für Menschen mit Behinderung berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 14,00 Euro. Für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum (kostenlosen oder ermäßigten) Besuch des Planetariums, des Germanischen Nationalmuseums, des DB Museums und des Museums für Kommunikation. Nähere Informationen hierzu werden üblich vor Ort und online bekannt gemacht.
§ 6a Bayerische Ehrenamtskarte Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrichtungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3. - in Tarif 2 integriert -
§ 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund-und Sonderkarten (1) Für besonders kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden. (3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigungen von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden. § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund-und Sonderkarten (1) Für besonders kostenaufwendige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. bei Ausstellungskooperationen) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden. (3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigungen von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden.
§ 8 Gebühren Für den Besuch der Ausstellungen in der Kunsthalle im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 6,00 Euro; (Besuchende ab 18) § 8 Gebühren (1) Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 6,00 Euro; (Besuchende ab 18)
2. Tarif 2: freier Eintritt; (Kinder und Jugendliche, Schüler/innen ab 18) 2. Tarif 2a: freier Eintritt; (Kinder und Jugendliche)
3. Tarif 3: 2,50 Euro; (Jugendfreiwilligendienst, Studierende, Ehrenamtskarte) 3. Tarif 2b-e: 4,00 Euro; (Schüler/innen ab 18, Jugendfreiwilligendienst, Studierende, Ehrenamtskarte)
4. Tarif 4: 1,00 Euro; (NürnbergPass) 4. Tarif 3 a: freier Eintritt (Schüler/innen im Klassenverband)
5. Tarif 5: 6,00 Euro; Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern 5. Tarif 3 b) + c): 2,00 Euro; (NürnbergPass, Integrationskurse)
6. Tarif 6: 12,00 Euro; Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern 6. Tarif 4: 4,00 Euro; (Gruppen ab 15 Personen)
7. Tarif 7: freier Eintritt; (Schüler/innen im Klassenverband, Integrationskurse) 7. Tarif 5 Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern wird in der Satzung selbst nicht aufgelistet, da Kinder eh freien Eintritt genießen und somit 6,00 Euro für einen Erwachsenen anfielen (wie bisher)
8. Tarif 8: 4,00 Euro; (Gruppen ab 15 Personen)
(2) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro in Tarif 1 und 1,00 Euro in Tarif 2 Buchst. b bis e kann die Eintrittskarte für Einrichtungen des KunstKulturQuartiers als Tageskarte für alle Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 genutzt werden. Für Tarif 3 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (3) Eine Jahreskarte des KunstKulturQuartiers berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen Kunsthalle, Kunsthaus und Kunstvilla. Die Gebühr für die Jahreskarte beträgt in Tarif 1 35,00 Euro, in Tarif 2 Buchst. b bis e 20,00 Euro und für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes 10,00 Euro..
§ 9 Führung (1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 4,00 Euro pro Person erhoben. § 9 Veranstaltungen (1) Für Führungen und ausstellungsbegleitende Veranstaltungen wird zusätzlich zur Eintrittsgebühr eine Teilnahmegebühr abhängig vom jeweiligen pädagogischen Partner erhoben. Die Gebühren werden in den jeweiligen Printmedien, auf den jeweiligen Internetseiten sowie vor Ort bekanntgegeben.
(2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 105,00 Euro und für 90 Minuten 120,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 140,00 Euro und für 90 Minuten 160,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben. (2) Die Gebühren für gebuchte Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 105,00 Euro und für 90 Minuten 120,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 140,00 Euro und für 90 Minuten 160,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.
§ 10 Tageskarte KunstKulturQuartier (1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4. - in § 8 Abs. 2 integriert -
§ 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier (1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den beliebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 nd Tarif 4. - in § 8 Abs. 3 integriert -
§ 12 [aufgehoben]
§ 13 Freier Eintritt Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung; 2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e.V.) gegen entsprechenden Nachweis; 3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker gegen entsprechenden Nachweis; 4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“; 6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr; 7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e.V.) gegen entsprechenden Nachweis. § 10 Freier Eintritt Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 genannten Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (einschließlich Berufs- und Fachschulen) im Klassenverband; 3. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 4. alle Besucherinnen und Besucher jeden Mittwoch von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr; - teilweise auch in § 3 integriert -
§ 14 Gebühren (1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 (Vollzahler ab 18) für: 1. Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro; 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus 7,50 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht - Geschichte“) 4,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 7,50 Euro; 5. Museum Industriekultur 7,50 Euro; 6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro; 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro; 8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro. (2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 bis 8 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 2,50 Euro; (Kinder und Jugendliche, Schüler/innen ab 18) 2. Tarif 3: 2,50 Euro; (Jugendfreiwilligendienst, Studierende, Ehrenamtskarte) 3. Tarif 4: 2,00 Euro; (NürnbergPass) 4. Tarif 5: 8,00 Euro; Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern 5. Tarif 6: 15,00 Euro; Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern 6. Tarif 7: 2,00 Euro; (Schüler/innen im Klassenverband, Integrationskurse) 7. Tarif 8: 7,00 Euro. (Gruppen ab 15 Personen) (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 2,00 Euro; § 11 Gebühren (1) Für die Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 7,50 Euro; (Vollzahler ab 18) 2. Tarif 2: 2,50 Euro; (Kinder, Jugendliche, Schüler/innen ab 18 Jugendfreiwilligendienst, Studierende, Ehrenamtskarte) 3. Tarif 3: 2,00 Euro; (Schüler/innen im Klassenverband, NürnbergPass, Integrationskurse) 4. Tarif 4: 7,00 Euro; (Gruppen ab 15 Personen) 5. Tarif 5: 8,00 Euro. (1 Erwachsener, 3 Kinder)
2. Tarif 3: 2,00 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 5,00 Euro; 5. Tarif 6: 9,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 bis 8 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (5) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt 50,00 Euro. (2) Gegen einen Aufschlag von 4,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes (Tarif 3 Buchst. c) und für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband (Tarif 3 Buchst. a) gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (3) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7. Die Gebühr beträgt für die Jahreskarte in Tarif 1 40,00 Euro, die Jahreskarte XL (zwei Erwachsene mit Kindern) 60,00 Euro und die Jahreskarte für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes 10,00 Euro.
§ 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse (1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120 Euro; für jede weitere Stunde 40,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60 Euro; für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro; § 12 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse Für pädagogische Programme wird zusätzlich zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis erhoben. Die Höhe steht in Abhängigkeit zu den Preisstrukturen der jeweiligen Institutionen, welche die Programme durchführen; sie wird von der jeweiligen Einrichtungsleitung festgelegt und wie üblich vor Ort und online bekannt gemacht.
(2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80 Euro; für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60 Euro; für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro; (3) Die Gebühren die 90-minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger Prozesse betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70 Euro; (4) Für Online-Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate können abweichende Gebühren erhoben werden. (5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.
§ 16 Freier Eintritt Freien Eintritt in den städtischen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen; 2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM); 3. Besitzer der „Nürnberg-Card“; 4. Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule. - in §3 integriert -
§§ 17 - 19 - Planetarium wird der Sehenswürdigkeitengebührensatzung entnommen - - Planetarium wird der Sehenswürdigkeitengebührensatzung entnommen -
§ 20 Übergangsregelung Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit. § 13 Übergangsregelung Kulturkarten für Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.
§ 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS – SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399), außer Kraft. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Juni 2023 (Amtsblatt S. 277), außer Kraft.

BCN/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 29.11.2024 öffentlich Gutachten

Stadtrat 11.12.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Nürnberg

Anlagen: 01_Diversity Check 02_Entgeltordnung_Planetarium_Entwurf

Sachverhalt (kurz): Im Zuge der Überarbeitung der Sehenswürdigkeitengebührensatzung wird das Planetarium aus dieser entnommen und die entsprechenden Regelungen in eine eigene Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Nürnberg überführt.

Hintergrund ist die organisatorische Zuordnung des Planetariums zum Bildungszentrum Nürnberg. Da das BZ ebefalls privatrechtlich organisiert ist, können die dort vorhandenen Regelungen auf das Planetarium übertragen werden, ohne das es einer eigenständigen öffentlich-rechtlicher Regelung bedarf.

Die Tarife und Ermäßigungen wurden aus der bisherigen Sehenswürdigkeitengebührensatzung unverändert in die neue Entgeltordung für das Planetarium überführt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Nürnberg betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus- Planetarium Nürnberg und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 29.11.2024 wird der Erlass der beiliegenden Entgeltordnung für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Nürnberg beschlossen.

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die Entgeltordnung des Nicolaus-Copernicus- Planetariums Nürnberg betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die die Einrichtung besuchen möchten. relevant teilweise relevant nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Die in der Entgeltordnung festgelegten Preise und Ermä- ßigungen sollen den unterschiedlichen Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. relevant teilweise relevant nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern, je nach Lebenslage, einen Besuch der Einrichtung zu ermöglichen. relevant teilweise relevant nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Nutzung der Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. relevant teilweise relevant nicht relevant
Gesamt- relevanz relevant teilweise relevant nicht relevant

Entgeltordnung

für das Nicolaus-Copernicus-Planetarium Nürnberg

Präambel

Für die Veranstaltungen des Nicolaus-Copernicus-Plantariums Nürnberg (nachfolgend Planetarium) werden, soweit Angebote nicht entgeltfrei sind, privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.

Das Planetarium legt die Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen pro Veranstaltung fest. Die Festlegung wird unter pädagogisch-inhaltlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung allgemein verbindlicher Qualitätsindikatoren vorgenommen.

1. Entgelte

(1) Das Veranstaltungsentgelt für Veranstaltungen aus dem regulären Veranstaltungsprogamm des Planetariums (Themen- und Musikshows, Vorträge und Live-Vorführungen) beträgt 10 Euro.

Für Sonderveranstaltungen gelten abweichende Entgelte, die individuell festgesetzt werden.

Die Leitung des Bildungszentrums kann hierfür je nach Zielsetzung, Inhalt, Aufwand und Nachfrage das Entgelt festsetzen, wenn sich daraus im Gesamtergebnis kein negativer Deckungsbeitrag ergibt.

Die Leitung des Bildungszentrums kann festlegen, dass unter bestimmten inhaltlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Veranstaltungen entgeltfrei stattfinden.

(2) Bei der Festlegung der Entgelte wird von folgenden Grundsätzen ausgegangen:

  1. Es wird von einem Mindestentgelt ausgegangen, welches die Leitung des Bildungszentrums intern festlegt. Die Entgeltfestlegungen werden im Zusammenhang mit der Programmkalkulation dokumentiert.

  2. Bei Angeboten mit Teilnahmezahlen, die unterhalb der jeweils kalkulierten Mindestteilnahmezahl liegen, ist das Planetarium berechtigt, die Veranstaltung abzusagen

oder neu zu kalkulieren.

  1. Bei Veranstaltungen mit besonderem Aufwand ist das Planetarium berechtigt, entsprechend höhere Entgelte zu erheben. Das gilt auch bei Kooperationen mit externen Anbietern. Ebenso sind Aufschläge oder Minderungen aus marktpolitischen und pädagogischdidaktischen Gründen zulässig.

2. Ermäßigungen

Für die nachstehend benannten Personengruppen können die genannten Ermäßigungen für Veranstaltungen gewährt werden. Eine Ausnahme stellen Sonderveranstaltungen dar.

a) Für Kinder und Jugendliche, ab dem vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendetem 18. Lebensjahr, für Schülerinnen und Schüler einschließlich Berufs- und Fachschülerinnen und –schüler bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (gültiger Schülerausweis), für Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr), für Studierende bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (gültiger Studienausweis), für Auszubildende bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (Ausbildungsvertrag), sowie für Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler beträgt das Veranstaltungsentgelt 6,50 Euro pro Person.

b) Kleingruppen mit bis zu zwei Erwachsenen und Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten 2 Euro Ermäßigung pro Person.

c) Für Schulklassen und KiTa-Gruppen beträgt das Veranstaltungsentgelt 4,50 Euro pro Person, mit Ausnahme der Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuerinnen und Betreuer), s. 3..

d) Für Inhaberinnen und Inhaber der KulturKarte der Stadt Nürnberg für Seniorinnen und Senioren sowie der KulturKarte der Stadt Nürnberg für Menschen mit Behinderung beträgt das Veranstaltungsentgelt für Vorträge und Live-Vorführungen, von Montag bis Freitag, 6,50 Euro pro Person.

e) Für Inhaber/-innen des Nürnberg-Pass beträgt das Veranstaltungsentgelt, bei Vorlage des Nürnberg-Passes, 3 Euro für Veranstaltungen aus dem regulären Veranstaltungsprogramm des Planetariums, sowie 50% des regulären Verstaltungsentegelts bei Sonderveranstaltungen.

3. Freier Eintritt

Für die nachstehend benannten Personengruppen ist der Eintritt in das Planetarium unter den genannten Voraussetzungen frei. Eine Ausnahme stellen Sonderveranstaltungen dar.

a) Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Nürnberg sowie Inhaberinnen und Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson b) Mitglieder des Planetariumsbeirats c) Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuerinnen und Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und KiTa-Gruppen d) Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind e) Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr f) Inhaberinnen und Inhaber der KulturKarte der Stadt Nürnberg für Schülerinnen und Schüler und Studierende g) Inhaberinnen und Inhaber der KulturKarte der Stadt Nürnberg für Seniorinnen und Senioren, von Montag bis Freitag, bei allen Shows h) Inhaberinnen und Inhaber der KulturKarte der Stadt Nürnberg für Menschen mit Behinderung, von Montag bis Freitag, bei allen Shows

4. Entstehen der Entgeltschuld und Zahlungsmodalitäten

Die Anmeldung ist verbindlich, wenn das Planetarium die Anmeldung in die jeweilige Veranstaltung vorgenommen hat und der Teilnahmeausweis bzw. bei Barzahlungen der Zahlungsbeleg zugegangen ist. Der Zugang des Teilnahmeausweises/des Zahlungsbeleges erfolgt entsprechend der gewählten Anmeldeform durch persönliche Übergabe, per Post, als E-Mail-Anhang bzw. per E- Mail mit Link zum Teilnahmeausweis nach einer Anmeldung über das Benutzerkonto. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

Das Entgelt ist bei Veranstaltungsbeginn fällig. Entgeltschuldner ist die anmeldende bzw. reservierende Person.

5. Stornoregelungen

Sollte die Veranstaltung nicht wahrgenommen werden können, ist eine Stornierung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Dazu muss dem Planetarium der Stornierungswunsch rechtzeitig in Textform mitgeteilt oder persönlich beim Planetarium (Am Plärrer 41) abgegeben werden.

6. Veranstaltungsabsagen

6.1 Allgemeine Regelungen

Das Planetarium behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen. Ein evtl. bereits entrichtetes Veranstaltungsentgelt wird dann zurückerstattet.

6.2 Rückzahlungen

Die Rückzahlung zu viel entrichteter Veranstaltungsentgelte erfolgt auf dem gleichen Zahlungsweg wie die Einzahlung. Rückzahlungen zu viel entrichteter Veranstaltungsentgelte in Form von Bareinzahlungen sind gegen Vorlage der Barzahlerquittung im Planetarium möglich. Bei EC- Kartenzahlung ist eine Rückzahlung nur bargeldlos möglich.

7. Teilnahme an Veranstaltungen

Zur Teilnahme an den Veranstaltungen im Planetarium sind nur die im Teilnahmeauswei namentlich genannten Personen berechtigt, bzw. die Personen, die das jeweilige Veranstaltungsentgelt vor Ort entrichtet haben. Die mehrmalige Teilnahme an einer Veranstaltung, ohne Entrichtung des jeweiligen Entgelts, ist nicht zulässig.

Die Teilnehmenden von Veranstaltungen sind nicht berechtigt, diese aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.

8. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 1.1.2025 in Kraft.

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