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Amtsblatt 16/2025

Amtsblatt · 30.07.2025 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de berg
amtliche Bekanntmachungen Nr. 16 / 30. Juli 2025 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Berufsfachschule „Inhaltsübersicht: für Kinderpflege der Stadt Nürnberg § 1 I nternationaler Nürnberger Menschenrechtspreis

(Berufsfachschule für KinderpflegeGebS – BFSKiGebS) § 2 Preisträger

§ 3 Vorschläge vom 6. Februar 2015 (Amtsblatt S. 42), § 4 Entscheidung durch Jury

zuletzt geändert durch Satzung vom 30. September 2022

§ 5 Preisverleihung

(Amtsblatt S. 412) § 6 Inkrafttreten“

Vom 28. Juli 2025 3. In § 1 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „15.000,-- Euro“ durch die Angabe „25.000,-- Euro“ ersetzt. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 4. In § 3 Abs. 2 werden nach dem Wort „Oberbürger- (GVBl. S. 573), folgende Satzung: meister“ die Wörter „bzw. die Oberbürgermeisterin“ eingefügt.

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „Berufsfachschule für KinderpflegeGebS“ durch die Kurzbe- 5. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert: zeichnung „Berufsfachschule für KinderpflegeGebührensatzung“ ersetzt. a) In Satz 1 wird vor dem Wort „neun“ das Wort „maximal“ eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: b) In Satz 2 werden nach dem Wort „Oberbürgera) In Abs. 1 wird die Angabe „1.870,--“ durch die Angabe „2.435,--“ ersetzt. meister“ die Wörter „bzw. die Oberbürgermeisb) In Abs. 3 wird die Angabe „70,--“ durch die Angabe „89,--“ ersetzt. terin“ und nach dem Wort „dem“ die Wörter „bzw. der“ eingefügt.

Art. 2 c) In Satz 3 werden nach dem Wort „Oberbürger-

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. meisters“ die Wörter „bzw. der Oberbürgermeisterin“ eingefügt.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. Juli 2025 beschlossen. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- Nürnberg, 28. Juli 2025 chung im Amtsblatt in Kraft.

Stadt Nürnberg

Marcus König Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am

Oberbürgermeister 23. Juli 2025 beschlossen.

 Nürnberg, 28. Juli 2025

Stadt Nürnberg

Satzung zur Änderung der Satzung über den

internationalen Menschenrechtspreis (MenschenrechtspreisS – MRPS) Marcus König

Oberbürgermeister

vom 6. Juni 1995 (Amtsblatt S. 207), zuletzt geändert durch Satzung

vom 18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 556)

 Vom 28. Juli 2025

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „MenschenrechtspreisS“ durch die Kurzbezeichnung „Menschenrechtspreissatzung“ ersetzt.

  2. Nach dem Einleitungssatz wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:

AAAmmmtttsssbbblllaaatttttt NNNüüürrrnnnbbbeeerrrggg NNNrrr... 111666 /// 333000... JJJuuullliii 222000222555 222555999

Satzung der Stadt Nürnberg über die Beauftragte bzw. den Beauftragten § 4

für Diskriminierungsfragen Aufgaben außerhalb der Stadtverwaltung

(Diskriminierungsbeauftragtensatzung – DiskBeaufS) (1) Einzelberatung und Sprechstunden für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Nürnberg Vom 28. Juli 2025 werden während der allgemeinen Dienstzeit angeboten. Für die Einzelfallbearbeitung darf die/der Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fas- Beauftragte für Diskriminierungsfragen Stellungnahsung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom men einholen, sich an Gesprächen beteiligen oder 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung: eine Mediation vorschlagen bzw. bei Vorliegen entsprechender Qualifikation, selbst durchführen. Inhaltsübersicht: (2) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen § 1 Allgemeines und Zweck unterstützt und fördert ein diskriminierungsfreies § 2 Rechtsstellung Leben aller Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt § 3 Aufgaben und Rechte innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg. Sie/er zeigt Diskriminierungen auf und wirkt auf die Verwirklichung des Gleichheitsgrund- § 4 Aufgaben außerhalb der Stadtverwaltung satzes im täglichen Leben hin, indem örtliche Maß- § 5 Inkrafttreten nahmen vorgeschlagen, initiiert oder selbst durchgeführt werden.

§ 1

(3) Regelmäßiger Kontakt zu Behörden, Institutio-

Allgemeines und Zweck

nen, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und Fach- (1) Nürnberg, als Stadt des Friedens und der Menschenrechte, steht für die Vision einer offenen, pluralistischen personen wird gehalten und in geeigneten Themen und diskriminierungsarmen Stadtgesellschaft. Unterschiedliche Biografien, Lebensentwürfe oder Lebenslagen zusammengearbeitet. Es erfolgt ein regelmäßiger werden wertgeschätzt und eine größtmögliche Teilhabegerechtigkeit aller angestrebt. Informationsaustausch mit anderen Antidiskriminie- (2) Die Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen soll dazu beitragen, indem sie als strukturelles, kostenfreies rungsbeauftragten bzw. Antidiskriminierungsstellen und vertrauliches Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten der Stadtverwaltung und Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften auf komzur Verfügung steht. Alle Menschen, Engagierte und Institutionen, die sich mit Diskriminierung auseinander- munaler, Landes- und/oder Bundesebene. setzen, sollen in der Stelle eine kompetente Ansprechperson finden. (4) Auch insoweit hat die/der Beauftragte für Diskri- (3) Die Beratungsfälle werden systematisch erfasst und anonymisiert ausgewertet. Die Anlaufstelle für Dis- minierungsfragen die Aufgabe, selbständig Fachverkriminierungsfragen unterstützt aus den gewonnenen Erkenntnissen die Verwaltung beim Aufbau vielfaltsbe- anstaltungen durchzuführen und Öffentlichkeitsarwusster Prozesse und Strukturen. beit zu betreiben.

§ 2 § 5

Rechtsstellung Inkrafttreten

(1) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen ist allein der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger- Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmameister zugeordnet. Im Übrigen ist sie/er im Rahmen des Beratungsmandats weisungsfrei und nicht an den chung im Amtsblatt in Kraft. Dienstweg gebunden. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Beschäftigten der Stadt Nürnberg. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am (2) Die Stelle ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen sachlichen Mitteln auszustatten und ver- 23. Juli 2025 beschlossen. waltet den für das Amt ausgebrachten Haushaltstitel in eigener Zuständigkeit entsprechend der allgemeinen Verfügung zur Ausgabebefugnis für eine Abteilungsleitung.

Nürnberg, 28. Juli 2025

Stadt Nürnberg

§ 3

Aufgaben und Rechte innerhalb der Stadtverwaltung

Marcus König

(1) Einzelberatung und Sprechstunden für Beschäftigte der Stadt Nürnberg werden während der allgemeinen Oberbürgermeister Dienstzeit angeboten. Für die Einzelfallbearbeitung darf die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen Stellungnahmen einholen, erhält bei Bedarf Akteneinsicht und darf sich an Gesprächen beteiligen. Notwendige  Informationen sind auf Anfrage zu geben. Die Stellungnahmen müssen im weiteren Entscheidungsprozess einbezogen werden. (2) Zu den Aufgaben der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen zu diskriminierungsrelevanten Fragestellungen für die Beschäftigten der Stadt Nürnberg. (3) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen wird in vielfaltsrelevante Prozesse der Stadtverwaltung eingebunden. Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen ist Teil des Netzwerks der bestehenden kommunalen Beauftragten aller Vielfaltsdimensionen, wie Integration, Gleichstellung, und Inklusion etc.. Die Beauftragten stimmen sich in ihrer Tätigkeit nach innen und außen ab. (4) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen gibt den jeweiligen Geschäftsbereichen Anregungen und Hinweise zum Abbau von Diskriminierungen sowohl im Einzelfall als auch in struktureller und institutioneller Hinsicht. (5) Die/der Beauftragte für Diskriminierungsfragen gibt jährlich einen Bericht im Stadtrat.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für b) In der Angabe zur Anlage wird die Angabe Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg „Abs. 1“ durch die Angabe „Abs. 2“ ersetzt. (Kostensatzung – KS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 531), 2. § 2 wird wie folgt geändert: zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Oktober 2023 (Amtsblatt S. 504) a) In der Überschrift werden die Wörter „Anzahl der notwendigen“ durch das Wort „Notwendige“ er- Vom 28. Juli 2025 setzt. b) Folgender neuer Abs. 1 wird eingefügt: Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570), und auf „(1) Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 Stellplätze und Fahrradabstellplätze in ausrei- (GVBI. S. 573), folgende Satzung: chender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Bei Änderungen oder

Art. 1

Nutzungsänderungen von Anlagen sind Stellplätze und Fahrradabstellplätze herzustellen, In der Anlage (Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg) wird nach Tarifgruppe 63, wenn dadurch zusätzlicher Zu- oder Abfahrts- Tarif-Nr. 634 folgende neue Tarifgruppe 64 eingefügt: verkehr zu erwarten ist. Hiervon ausgenommen sind Dachgeschossausbauten, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen. Ebenfalls ausgenommen sind Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken, soweit die bisherige Nutzung nicht durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Nürnberg gesichert ist.“ c) Die bisherigen Abs. 1, 2 und 3 werden die Abs. 2, 3 und 4. d) Der bisherige Abs. 4 wird aufgehoben. 3. § 3 wird wie folgt geändert:

„Tarif- gruppe Tarif- Nr. Gegenstand Gebühr
64 Vollzug des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
641 Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung des Trägers der Wegebaulast (§ 223 TKG) 1. unter 100 m geplanter Verlegelänge 2. 100 bis zu 300 m geplanter Verlegelänge 3. ab 300 m geplanter Verlegelänge 150 Euro 225 Euro 225 Euro zuzüglich 2 Euro je weiterem Meter“

Art. 2

a) In der Überschrift werden vor dem Wort „Ablösung“ die Wörter „Herstellung und“ eingefügt. Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft. b) Folgender neuer Abs. 1 wird eingefügt: „(1) Die Stellplatzpflicht kann erfüllt werden Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. Juli 2025 beschlossen. durch die Herstellung der notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf ei-

Nürnberg, 28. Juli 2025 nem geeigneten Grundstück in der Nähe des

Stadt Nürnberg Baugrundstücks, wenn dessen Benutzung für

diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der

Marcus König Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist.“

Oberbürgermeister c) Der bisherige Abs. 1 wird Abs. 2 und wie folgt

geändert:  aa) Nach dem Wort „Stellplatzpflicht“ wird die Angabe „nach Abs. 1 auch“ eingefügt. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung bb) Die Wörter „Ablösung erfolgen (Ablösungsund Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen vertrag)“ werden durch die Wörter „die (Stellplatzsatzung – StS) vom 14. Dezember 2007 Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den

(Amtsblatt S. 457, ber. 2008 S. 15), zuletzt geändert durch Satzung

Bauherrn gegenüber der Gemeinde (Ablö-

vom 22. Juli 2024 (Amtsblatt S. 271)

sungsvertrag) erfolgen“ ersetzt. d) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und wie folgt Vom 28. Juli 2025 geändert: Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 der Bayerischen Bauordnung Die Angabe „13.000 Euro“ wird durch die An- (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch gabe „15.000 Euro“ und §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom die Angabe „11.000 Euro“ durch die Angabe 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), folgende Satzung: „11.500 Euro“ ersetzt. e) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.

Art. 1

  1. § 4 wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort „Gestaltung“ a) Die Angaben zu §§ 2, 3 und 4 werden wie folgt gefasst: durch das Wort „Beschaffenheit“ ersetzt. „§ 2 Notwendige Stellplätze und Abstellplätze b) In Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „wer- § 3 Herstellung und Ablösung den“ die Wörter „, soweit nicht Gründe des § 4 Beschaffenheit der Stellplätze und Abstellplätze“. Umweltschutzes dagegensprechen“ eingefügt.

c) Die bisherigen Abs. 2 bis 5 werden aufgehoben. d) Die bisherigen Abs. 6 bis 9 werden die Abs. 2 bis 5. 5. § 5 wird wie folgt gefasst:

„§ 5

Barrierefreie Stellplätze

Von je 50 notwendigen Stellplätzen nach § 2 ist ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung auf dem Grundstück mit den Anforderungen nach DIN 18040-2 herzustellen, wenn nicht Sonderbauverordnungen nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BayBO andere Anforderungen an die Zahl solcher Stellplätze stellen.“

  1. Die Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 2 StS) wird wie folgt gefasst:

„Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 2 StS)

Nr. Nutzung Zahl der notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze (St.) Zahl der notwendigen Fahrradabstellplätze (ASt.)
1. Wohnnutzungen
1.1 Wohnungen ≤ 50 m² WF Wohnungen > 50 m² WF bis ≤ 100 m² WF Wohnungen > 100 m² WF 1 St./WE 1 St./WE 2 St./WE 1 ASt./WE 2 ASt./WE 3 ASt./WE. Bei Ein- und Zweifamilienhäu- sern ist kein ASt. notwendig.
1.2 Geförderte Mietwohnungen *) 1 St./2 WE 1 ASt./WE
1.3 Kinder-, Schüler- und Jugendheime 1 St./20 B, jedoch mindestens 2 St. 1 ASt./3 B
1.4 Studierendenwohnungen, Studierendenwohnheime, sonstige Wohnheime **) sowie geförderte Wohnheime *) 1 St./6 B 1 ASt./2 B
1.5 Altenwohnheime, Altenheime, Langzeit- und Kurzzeitpflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen u. ä. 1 St./15 B bzw. Pflegeplätze, jedoch mindestens 2 St. 1 ASt./20 B
1.6 Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1 St./30 B, jedoch mindestens 2 St. 1 ASt./10 B
2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Geschäfts- und Praxisräumen
Büro- und Verwaltungsräume, Räume mit erheblichem Besucherverkehr, Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen, Kanzleien usw. 1 St./40 m² NUF 1 ASt./70 m² NUF
3. Läden, Verkaufsstätten
3.1 Läden, Waren- und Geschäftshäuser (einschließlich Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben) 1 St./40 m² VK 1 ASt./80 m² VK
3.2 Ausstellungs- und Verkaufsplätze mit Kundenverkehr (Pkw-Verkaufsplätze, Flohmärkte) 1 St./200 m² NUF
4. Versammlungsstätten, Kirchen
Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Theater, Konzert- häuser, Mehrzweckhallen), sonstige Versammlungsstätten (z. B. Lichtspiel- theater, Schulaulen, Vortragssäle) und Kirchen, Moscheen, Synagogen 1 St./30 SP 1 ASt./25 SP
5. Sportstätten
5.1 Sportplätze und -stadien ohne/mit Besucherplätzen 1 St./500 m² SpF, in Stadien mit Besucherplätzen zusätzlich 1 St./20 BP 1 ASt./250 m² SpF, in Stadien mit Besucherplätzen zusätzlich 1 ASt./50 BP
5.2 Turn- und Sporthallen ohne/mit Besucherplätzen 1 St./100 m² HF, in Hallen mit Besucherplätzen zusätzlich 1 St./20 BP 1 ASt./100 m² HF, in Hallen mit Besucherplätzen zusätzlich 1 ASt./50 BP
5.3 Freibäder und Freiluftbäder 1 St./300 m² GF 1 ASt./50 m² GF
Nr. Nutzung Zahl der notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze (St.) Zahl der notwendigen Fahrradabstellplätze (ASt.)
5.4 Hallenbäder ohne/mit Besucherplätzen 1 St./10 Kleiderablagen, in Bädern mit Besucherplätzen zusätzlich 1 St./20 BP 1 ASt./10 Kleiderablagen, in Bädern mit Besucherplätzen zusätzlich 1 ASt./12 BP
5.5 Tennis- oder Squashplätze oder -hallen ohne/mit Besucherplätzen 2 St./Spielfeld, auf Plätzen / in Hallen mit Besucherplätzen zusätzlich 1 St./15 BP 1 ASt./Spielfeld, auf Plätzen / in Hallen mit Besucherplätzen zusätzlich 1 ASt./50 BP
5.6 Minigolfanlagen 5 St./Anlage 5 ASt./Anlage
5.7 Kegel-, Bowlingbahnen 2 St./Bahn 1 ASt./2 Bahnen
5.8 Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 St./5 Boote
5.9 Schießbahnen, Schießstände 1 St./Bahn
5.10 Fitnessstudios 1 St./50 m² SpF 1 ASt./25 m² SpF
6. Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe
6.1 Gaststätten 1 St./40 m² Gastfläche 1 ASt./80 m² Gastfläche
6.2 Freischankflächen mit mehr als 100 m² 1 St./100 m² Gastfläche 4 ASt./50 m² Gastfläche
6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime, Ferienwohnungen, Boardinghäuser, Motels und andere Beherbergungsbetriebe 1 St./6 B; für zugehörigen Restaurationsbetrieb Zuschlag 10 v. H. der Werte nach Nr. 6.1 1 ASt./20 B
6.4 Jugendherbergen **) 1 St./25 B 1 ASt./10 B
7. Vergnügungsstätten
Spiel- und Automatenhallen, Billard-Salons, sonst. Vergnügungsstätten 1 St./20 m² NUF, jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./30 m² NUF
8. Krankenhäuser
8.1 Krankenhäuser 1 St./10 B 1 ASt./6 B
8.2 Fachkrankenhäuser 1 St./15 B 1 ASt./10 B
9. Schulen***), Einrichtungen der Jugendförderung
9.1 Schulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen 0,5 St./Klasse 4 ASt./Klasse
9.2 Fachhochschulen, Hochschulen 1 St./10 Studierende 1 ASt./5 Studierende
9.3 Tageseinrichtungen für Kinder 0,5 St./Gruppe 1 ASt./Gruppe
9.4 Jugendfreizeitheime und dgl. 1 St./50 BP 1 ASt./5 BP
10. Gewerbliche Anlagen
10.1 Handwerks- und Industrieanlagen 1 St./500 m² NUF
10.2 Lagerplätze ohne wesentlichen Kundenverkehr, Lagerräume, Lagerhallen 1 St./2.000 m² NUF
10.3 Kraftfahrzeugwerkstätten und -prüfzentren, Reifenmontagewerkstätten 3 St./Wartungs- und Reparaturstand
10.4 Kfz-Waschanlagen 5 St./Waschanlage; zusätzlich ein Stauraum von 5 Pkws
11. Verschiedenes
11.1 Kleingartenanlagen 1 St./10 Kleingärten
11.2 Friedhöfe 1 St./2.500 m² GF, jedoch mindestens 3 St.
Erläuterungen:
*) Nur bei einer Belegungsbindung von mindestens 25 Jahren und einer Sicherung der Zweckbindung durch Eintragung einer beschränkten persön- lichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg. Endet die Bindung vorzeitig, entsteht die Stellplatzpflicht nach Maßgabe der Nrn. 1.1 bzw. 1.4 der Richtzahlenliste.
**) Die Sicherung der Nutzung hat durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu erfolgen.
***) Klassen im Sinne der StS sind Schulklassen und Oberstufengruppen, bei Teilzeitbeschulung/Blockbeschulung ist in Vollzeitäquivalente umzurech- nen, bei anderen Organisationsformen ist regelmäßig der Schlüssel 25 Schüler für eine Klasse heranzuziehen.
ASt. Fahrradabstellplatz
B Bett
BP Besucherplatz
GF Grundstücksfläche (Nutzfläche nach BauNVO)
HF Hallenfläche
NUF Nutzungsfläche nach DIN 277 Tabelle 2 Nrn. 1 bis 6
SP Sitzplatz
SpF Sportfläche
St. Kraftfahrzeugstellplatz
VK Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
WE Wohneinheit
WF Wohnfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV), jedoch ohne Terrassen, Balkone und überdachte Bereiche, die nicht beheizt sind. “

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. Juli 2025 beschlossen.

Nürnberg, 28. Juli 2025

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von

Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung – StS)

Vom 28. Juli 2025

Die Vollzugsanweisung vom 11. März 2015 (Amtsblatt S. 146), zuletzt geändert durch Vollzugsanweisung vom 22. Juli 2024 (Amtsblatt S. 275), wird wie folgt geändert:

  1. Im Einleitungssatz wird die Kurzbezeichnung „StellplatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Stellplatzsatzung“ ersetzt. 2. In Nr. 1 wird die Angabe „Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 1 StS“ ersetzt. 3. Nr. 10 wird aufgehoben. 4. Die bisherige Nr. 11 wird Nr. 10. 5. Die Änderung der Vollzugsanweisung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und § 5

das Verbot von Bodenversiegelungen Abweichungen

(Begrünungssatzung – BegrS) (1) Von den Vorschriften dieser Satzung sollen Ab-

weichungen insbesondere von den Regelungen der §§ 3 und 4 ermöglicht werden, wenn das konkrete Vom 28. Juli 2025 Vorhaben die Ziele aus § 2 auf andere geeignete Weise erreicht. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom (2) Aus Gründen des Brandschutzes sowie für Bau- 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in denkmäler und in Ensembles ist auf Antrag eine Abder Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 weichung zu erteilen, wenn gewichtige Gründe einer des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 Begrünung entgegenstehen. (GVBl. S. 619), folgende Satzung:

§ 6

Inhaltsübersicht: Ordnungswidrigkeiten

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit § 2 Ziel der Satzung Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig § 3 Verbot von Bodenversiegelungen § 4 Begrünung von Flachdächern 1. entgegen § 1 Abs. 4 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder § 5 Abweichungen Abgang nicht ersetzt, § 6 Ordnungswidrigkeiten 2. entgegen § 3 Grundstücke gestaltet, § 7 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift 3. entgegen § 4 Dachflächen nicht oder nicht recht- § 1 zeitig begrünt.

Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 7

(1) Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher

Inkrafttreten, Übergangsvorschrift

Anlagen, außer im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). (1) Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft. (2) Sie gilt für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, die nach Art. 58 bis 60 BayBO genehmigungs- Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg freigestellt oder baugenehmigungspflichtig sind. § 3 dieser Satzung gilt auch für die nach Art. 57 BayBO über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauverfahrensfreien Vorhaben. ter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) vom (3) Festsetzungen in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen sowie in Vorhaben- und Erschließungsplänen und 5. Mai 2022 (Amtsblatt S. 194) außer Kraft. städtebaulichen Satzungen nach dem BauGB, die abweichende Regelungen zu den §§ 3 und 4 treffen, gehen (2) Die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern dieser Satzung vor. (§ 4) gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (4) Ein dieser Satzung entsprechender Zustand ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder der Satzung bestehende oder genehmigte Gebäude. Abgang zu ersetzen.

§ 2

Ziel der Satzung

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am Die Satzung bezweckt aus stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der 23. Juli 2025 beschlossen. Stadt an die Folgen des Klimawandels die Sicherstellung und Förderung entsiegelter Grundstücksflächen und eine verbesserte Gestaltung der baulichen Anlagen. Dabei steht eine qualitätsvolle Begrünung im Sinne der Nürnberg, 28. Juli 2025 Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes sowie eines klimaangepassten, gesunden Wohn- und Arbeitsumfel- Stadt Nürnberg des im Vordergrund.

Marcus König

§ 3 Oberbürgermeister

Verbot von Bodenversiegelungen

(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grund-  stücke dürfen nicht versiegelt werden, soweit nicht deren zulässige Zweckbestimmung eine Versiegelung erfordert. (2) Einer Versiegelung stehen nicht oder nur geringfügig bepflanzte Grundstücksflächen, wie nicht begrünte Steingärten oder ähnlich eintönige Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert, gleich.

§ 4

Begrünung von Flachdächern

(1) Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Dies gilt auch für Dächer von Tiefgaragenzufahrten, Carports, Garagen und sonstigen Nebengebäuden. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern. (2) Die Begrünung ist innerhalb von neun Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes herzustellen.

Satzung über Kinderspielplätze Nutzung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu sichern. Dies gilt (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) auch dann, wenn der Bauherr Eigentümerin bzw. Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist.

§ 4

Vom 28. Juli 2025 Größe des Kinderspielplatzes (1) Die Fläche des Kinderspielplatzes muss mindestens 7 m² je 100 m² Gesamtwohnfläche, jedoch mindestens Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 60 m² betragen. Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der (2) Bei der Ermittlung der Gesamtwohnfläche werden Wohnungen nicht angesetzt, für die ein Kinderspielplatz Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 wegen der Art der Wohnung nicht erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Einzimmerwohnungen unter (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 30 m² Wohnfläche, Boardinghäuser, Lehrlings- oder Altenwohnheime oder geförderte Altenwohnungen. Dardes Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) über hinaus sind auch die Wohnungen nicht anzusetzen, denen Gartenflächen mit mindestens 30 m² unmitund durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 telbar und ausschließlich zugeordnet sind. (GVBl. S. 619), folgende Satzung:

§ 5

Inhaltsübersicht:

Ausstattung des Kinderspielplatzes

§ 1 Geltungsbereich (1) Kinderspielplätze sind mit einer abgegrenzten Sandspielfläche in einer Mindestgröße von 10 m² auszu- § 2 Allgemeine Anforderungen statten. § 3 Lage des Kinderspielplatzes (2) Kinderspielplätze sind außerdem mit einem Gerätespielplatz mit mindestens einer Spielfunktion, ab § 4 Größe des Kinderspielplatzes 10 Wohnungen mit mindestens drei Spielfunktionen und ab 15 Wohnungen mit mindestens sechs Spielfunk- § 5 Ausstattung des Kinderspielplatzes tionen auszustatten. Als Spielfunktionen kommen insbesondere Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte § 6 Betrieb und Unterhalt und -einrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks und Hangelgeräte in Betracht. § 7 Ablösung (3) Kinderspielplätze sind mit mindestens drei ortsfesten Sitzgelegenheiten auszustatten. § 8 Abweichungen

§ 6

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

Betrieb und Unterhalt

§ 10 Inkrafttreten Kinderspielplätze sind auf Dauer und in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Schadhafte Ausstat- § 1 tungen sind unverzüglich instand zu setzen oder zu erneuern.

Geltungsbereich

§ 7

(1) Diese Satzung gilt für private Kinderspielplätze. Ablösung Sie sind bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr (1) Die Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes kann auch dadurch erfüllt werden, dass vor Erteilung als fünf Wohnungen nachzuweisen. der Baugenehmigung die Kosten für die Herstellung oder Unterhaltung von örtlichen Kinder- und Jugendfrei- (2) Notwendige Kinderspielplätze sind vorrangig vor zeiteinrichtungen gegenüber der Stadt Nürnberg übernommen werden. Soweit die Verpflichtung für Gebäude ebenerdigen Kfz-Stellplätzen nach Art. 47 BayBO entsteht, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, wird dem Antragsteller ein Recht auf Ablöse und der Satzung über die Herstellung und Bereithal- dieser Pflicht eingeräumt. tung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradab- (2) Die Kostenübernahme erfolgt durch einen pauschalierten Ablösebetrag. stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) herzustellen. (3) Der Ablösebetrag beträgt je m² Fläche des Kinderspielplatzes (3) Regelungen in Satzungen nach dem Baugesetzin der Zone 1: 1.800 Euro, buch gehen den Bestimmungen nach dieser Satzung in der Zone 2: 1.000 Euro, vor. jedoch maximal 5.000 Euro, soweit die Verpflichtung für Gebäude, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, entsteht.

§ 2

Allgemeine Anforderungen (4) Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der Bundesstraße 4R, somit begrenzt durch: Nordring, Hintermayrstraße, Welserstraße, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße, Cheruskerstraße, Passauer Straße, Marienbader Straße, Ben- (1) Kinderspielplätze sollen von Bäumen beschattet, Gurion-Ring, Jitzhak-Rabin-Straße, Bayernstraße, Frankenstraße, Ulmenstraße, Dianaplatz, Nopitschstraße, Gustavwindgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflä- Adolf-Straße, Von-der-Tann-Straße, Jansenbrücke, Maximilianstraße und Nordwestring. Die Zone 2 beinhaltet die chen sowie andere Anlagen wie Stellplätze, Lüf- Flächen außerhalb der Zone 1. tungsauslässe von Tiefgaragen oder Standplätze für Abfallbehälter ausreichend abgeschirmt angelegt (5) Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg (Bauordnungsbehörde) abzuschliewerden. Sie müssen gefahrlos und barrierefrei er- ßen. Der Ablösebetrag ist vom Bauherrn in einer einmaligen Summe an die Stadt Nürnberg vor der Erteilung reichbar und nutzbar sein. der Baugenehmigung zu zahlen. (2) Kinderspielplätze müssen für Kinder bis vierzehn § 8 Jahren geeignet und ausgestattet sein. Abweichungen (1) Die Stadt kann unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen von den Anforderungen

§ 3

dieser Satzung zulassen.

Lage des Kinderspielplatzes

(2) Eine Abweichung soll auf Antrag zugelassen werden, soweit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (1) Der Kinderspielplatz soll vorrangig auf dem Bauein öffentlicher Spielplatz hergestellt und auf Grund öffentlich-rechtlichen Vertrags durch einen anderen als grundstück errichtet werden. die Stadt Nürnberg errichtet oder finanziert wird. Dies gilt auch für einen noch nicht hergestellten öffentlichen (2) Auf einem anderen Grundstück in der Nähe des Spielplatz, wenn dessen Herstellung vertraglich gesichert ist. Baugrundstücks darf der Kinderspielplatz nur angelegt werden, wenn dieses geeignet und gefahrlos § 9 erreichbar ist. Die fußläufige Entfernung vom Bau- Ordnungswidrigkeiten grundstück soll 300 m nicht überschreiten. Gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt (3) Können Kinderspielplätze nicht auf dem Bau- werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 2 schadhafte Ausstattungen nicht umgehend ingrundstück hergestellt werden, so sind Bestand und stand setzt oder erneuert.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 29. Juni 2021 (Amtsblatt S. 362) außer Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. Juli 2025 beschlossen.

Nürnberg, 28. Juli 2025

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

Satzung zur Änderung der

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) vom 23. September 2024 (Amtsblatt S. 350)

Vom 28. Juli 2025

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 101 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In § 8 Abs. 2 wird jeweils nach der Angabe „Abs. 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung - Straßengruppenverzeichnis - aufgeführt.

Ord.-Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
A Veranstaltungen
A01 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächenin- anspruchnahme Tag von 15,30 bis 1.524,00
A02 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächenin- anspruchnahme pauschal bis 10 % der Einnahmen
A03 Veranstaltungen im Bereich des Volksparks Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 148.905,00
A04 Altstadtfest Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 26.688,00
Kirchweihen
A11 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Ord.-Nr. A12-14) Frontmeter, Durchmesser Tag 4,05
A12 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,75
A13 Imbissstände Frontmeter Tag 6,10
A14 Zeltaufstellungen m² Tag 0,72
Ord.-Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
B Verkaufsstände
B01 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 4,60 bis 60,00
B02 Imbissstände (soweit nicht unter Ord.-Nr. B03 und B04 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 293,00
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 25,70 / 41,50 / 60,00
B03 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) je angefangene 9 m² Monat 183,00
- im übrigen Stadtgebiet je angefangene 9 m² Monat 121,90
B04 Heringsbratstände je angefangene 9 m² Monat 35,60
B05 Lotterieverkaufsstände je angefangene 9 m² Jahr 166,70 / 241,30 / 334,30
B06 Zeitungsverkaufsstände m² Monat 10,70 / 20,90 / 31,70
B07 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufsperson Monat 41,30
B08 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 25,60
B09 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer, auch anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau m² Monat 25,60 / 41,00 / 58,70
B10 Warenautomaten im Luftraum Jahr
bis 0,40 m Breite lfd. Meter 14,80
über 0,40 m Breite lfd. Meter 29,40
B11 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 65,60
B12 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m² Januar bis Mai 372,00
m² Juni bis November 506,00
B13 Ticketverkaufsstände m² Monat 58,70
C Bedarfsnutzungen gewerblich
C01 Tisch- und Stuhlaufstellung m² Saison (01.02. bis 15.11.) 17,70 / 25,60 / 33,10
Eine Gebühr für eine außerhalb der Saison vollzogene Son- dernutzung ist anteilig in Monaten von der Saisongebühr zu berechnen.
C02 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m² Tag 0,43 / 0,71 / 0,86
C03 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 32,80 / 45,50 / 58,20
C04 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,29 / 0,29 / 0,43
C05 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m² Jahr 56,80 / 82,40 / 106,70
C06 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m² Tag 0,43 / 0,71 / 0,86
C07 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Stand- personal) m² Tag 12,20
Mindestgebühr 50,00
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 50,00
Ord.-Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
C08 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen Stunde 30,00 / 56,80 / 81,70
C09 Schaufenstervitrinen m² Monat 21,50 / 25,70 / 31,30
C10 Gewerbliches Abstellen von E-Scootern Stück Jahr 50,00
C11 Streugutkästen Behälter, je angefangene 100 Liter Jahr 20,50
C12 Altkleidercontainer Stück Jahr 610,00
C13 Aufstellen von Standmarkisen und Schirmen, die eine großflächige Überdachung bilden, in Zusammenhang mit genehmigten Tisch- und Stuhlaufstellungen m² überdachte Fläche Saison (01.02. bis 15.11.) 50 % der Gebühr nach Ord.-Nr. C01
D Bedarfsnutzen nicht-gewerblich
D01 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) je angefangene 9 m² Tag 15,00
D02 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Mitgliedschaften je angefangene 9 m² Tag 30,00
D03 Aufstellen von Fahrradständern und anderen ähnlichen Nutzobjekten Stück Jahr 10,10 / 17,20 / 25,60
E Plakatierung und Werbung
E01 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksstän- der bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtan- sichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,50
E02 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsflä- che (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m² Jahr 464,00
E03 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² =, z. B. DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 6,10
E04 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis ein- schließlich 10 m² Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m² Tag 1,95
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m² Tag 1,00
E05 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 156,00
E06 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 461,00
F Privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen
F01 Unterkellerung Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung im Einzelfall
F02 Unterirdische Tanks Stück (je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 330,00
- nicht gewerblich 164,00
F03 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,40
pauschal mindestens 45,60
F04 Kanäle und Entwässerungsrinnen lfd. Meter Jahr 1,45
pauschal mindestens 46,40
F05 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwen- dungszweck Rahmen pro Jahr von 3,90 bis 33,10
pauschal jedoch mindestens 53,00
F06 Aufgrabung und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 195,10
Ord.-Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
F07 Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig 76,20
F08 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung im Einzelfall
F09 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung im Einzelfall
G Bauliche Sondernutzungen
G01 Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeits- bühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegen- ständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je angefangene Woche 20,40
G02 Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahres- erlaubnis Stück Monat 93,00
G03 Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwe- cken dienen m² Monat 12,80 / 20,60 / 29,50
G04 Masten Stück Jahr 22,50 / 40,60 / 60,00
Stück Monat 3,15 / 4,80 / 6,40
G05 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 12,80 / 21,50 / 30,00
G06 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 12,70
G07 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 30,00
G08 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 18,40
G09 Postablage-, Brief-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 164,00
G10 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² bis 10 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 5,80 / 11,40 / 17,70
ab 10 m² zusätzlich pro m² Jahr 5,80 / 11,40 / 17,70
G11 Bodenhülsen Stück Jahr 5,80 / 11,40 / 17,70
G12 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 22,80
H Unerlaubte Sondernutzungen
H01 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 31,00
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 61,00
- größer DIN A0 Stück Tag 92,00
H02 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwer- bung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 68,00
H03 Unerlaubt abgestellte oder genutzte Kfz-Anhänger, Fahr- räder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 68,00
H04 Abstellen von nicht fahrbereiten und sonstigen nicht zuge- lassenen Fahrzeugen („Rot-Punkt-Fahrzeugen“)
Einspurige Fahrzeuge Fahrzeug je angefangener Tag 15,30
Pkw, Pkw-Anhänger Fahrzeug je angefangener Tag 28,60
Transporter Fahrzeug je angefangener Tag 42,70
Wohn-, Verkaufs-, Bauanhänger Fahrzeug je angefangener Tag 56,90
Lkw und Sonderfahrzeuge Fahrzeug je angefangener Tag 56,90
H05 Unerlaubte Flächennutzung für Ablagerung von Wertstof- fen bzw. von Wertstoffbehältern m² je angefangener Tag 21,00
H06 Unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (z. B. Verkauf, Vermietung) Fahrzeug je angefangener Monat 200,00
H07 Unerlaubt abgestellte Einkaufswägen Stück Tag 5,00
Ord.-Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
I Sonstige Positionen
I01 Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind.
Regelgebühr m² Tag 6,50 maximal 1.500,00
Rahmengebühr m² Tag 0,12 bis 50,00
Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbe- sondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt.“
  1. Die Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung - Straßengruppenverzeichnis - wird wie folgt geändert: a) Bei der Straßengruppe 2 werden folgende Angaben gestrichen: „Brunnengasse,“, „Karlstraße,“, „Krebsgasse,“, „Obere Wörthstraße,“, „Spitalgasse,“, „Trödelmarkt,“, „Weinmarkt,“, „Obere Wörthstraße,“ und „, Zwischen den Fleischbänken“. b) Bei der Straßengruppe 3 werden folgende Angaben entsprechend der alphabetischen Reihenfolge eingefügt: „Brunnengasse,“, „Karlstraße,“, „, Krebsgasse“, „Obere Wörthstraße,“, „Trödelmarkt,“, „Weinmarkt,“ und „Zwischen den Fleischbänken.“.

  2. Die Anlage 3 zur Sondernutzungsgebührensatzung - Zuschlagszonenverzeichnis Innenstadt - wird wie folgt geändert: a) Im Satzteil nach der Überschrift wird die Angabe „gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3“ gestrichen. b) Die Zone 100 % Zuschlag wird wie folgt geändert: aa) Nr. 23 wird aufgehoben. bb) Die bisherige Nr. 24 wird Nr. 23. c) Die Zone 50 % Zuschlag wird wie folgt geändert: aa) Die Nrn. 4, 10, 12, 13, 18 bis 21, 23, 24, 27, 30, 33, 35 und 36 werden aufgehoben. bb) Die bisherigen Nrn. 5 bis 9 werden die Nrn. 4 bis 8. cc) Die bisherige Nr. 11 wird Nr. 9. dd) Die bisherigen Nrn. 14 bis 17 werden die Nrn. 10 bis 13. ee) Die bisherige Nr. 22 wird Nr. 14. ff) Die bisherigen Nrn. 25 und 26 werden die Nrn. 15 und 16. gg) Die bisherigen Nrn. 28 und 29 werden die Nrn. 17 und 18. hh) Die bisherigen Nrn. 31 und 32 werden die Nrn. 19 und 20. ii) Die bisherige Nr. 34 wird Nr. 21.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. Juli 2025 beschlossen.

Nürnberg, 28. Juli 2025

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

Satzung zur Änderung der Veröffentlichung im Internet des Ent-

Veröffentlichung im Internet

Satzung über die Vermeidung, wurfs zur Änderung des Bebauungs-

Die Unterlagen können vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter

Verwertung und Beseitigung von plans Nr. 3713

Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS)

vom 13. März 2009 (Amtsblatt S. 85), Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3713 ist erforderlich, um den zentralen Versorgungsbereich mit

https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html

zuletzt geändert durch Satzung

seiner Bedeutung für die Nachbarschaft und die dort

vom 28. Oktober 2022

Nur die innerhbeastelhben dde Weoshn fuRnktaionh zmu sicehenrn.s befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die

(Amtsblatt S. 454)

eingesehen werden.

VeröffentlichuDner gräu milmiche GAelmtungtssbebreilcha dtets Bebauungsplans Vom 28. Juli 2025 ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Gleichzeitig können die Unterlagen im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, im 1. Obergeschoss (Zimmer 105, bitte Eingang Stadtplanungsamt benutzen) im o.g. Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte zur Planung werden nach vorheriger Terminvereinbarung durch das Stadtplanungsamt erteilt. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 0911 231 78237 oder per Mail unter stpl-verfahren@ stadt.nuernberg.de erfolgen.

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemein- 3173 für das Gebiet Langwasser „Nachbarschaft U“ deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung zwischen Otto-Bärnreuther-Straße (früher: Oppelner der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. Straße), Ringbahn, Münchener Straße und Karl- S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom Schönleben-Straße (früher: Beuthener Straße) wurde 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), auf Grund von mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom Art. 3 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur 17.07.2025 gebilligt. Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung Der Entwurf wird vom 04.08.2025 bis einschließder Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. lich 12.09.2025 im Internet veröffentlicht (§ 3 S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Abs. 2 Baugesetzbuch). Der Bebauungsplan soll im Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), und beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne auf Grund von § 7 der Verordnung über die Bewirt- Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 schaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und BauGB aufgestellt werden. Ferner kann von der Anvon bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vom gabe, welche Arten umweltbezogener Informationen 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), zuletzt geändert verfügbar sind, abgesehen werden. durch Art. 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700), folgende Satzung:

Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll elektronisch über die Dialogfunktion auf der Internetseite oder per E-Mail erfolgen. Bei Bedarf ist die Abgabe der Stellungnahme auch in anderer schriftlicher Form sowie während der Dienststunden zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Art. 1

2 18

Abbildung 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „AbfallwirtschaftsS“ durch die Kurzbezeichnung „Abfallwirtschaftssatzung“ ersetzt.

  2. § 21 Abs. 4 wird aufgehoben.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. Juli 2025 beschlossen.

Nürnberg, 28. Juli 2025

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

 GMKG: GIBITZENHOF,

LANGWASSER

ohne Maßstab

LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3713 für das Gebiet Langwasser

Nachbarschaft U zwischen Otto-Bärnreuther-Straße (früher: Oppelner Straße), Ringbahn, Zugspitzstraße, Stuibenweg, Münchener Straße und Karl-Schönleben-Straße (früher: Beuthener Straße) Grenze des räumlichen Änderungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

Amtsblatt Nürnberg Nr. 16 / 30. Juli 202 5 272

BA-rs_700_WTNE_EA_3173 :EMANNALP

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die

Veröffentlichung im Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg ezogener Daten erfolgt 6 Abs. 1 Buchstabe e und dem BayDSG. So- ohne Absenderangaben Mitteilung über das Er- Informationen entneh- „Datenschutzrechtliche uleitplanverfahren“ das Regensburger ekannt gemacht. Straße anungsamt auungsplans Bahnlinie es August-Meier- Nürnberg - Regensburg rung der Wohnnutzung, g sowie eine maßvolle e für Wohnnutzung un- tädtebaulichen Struktur nswerten Baumbestan- s hat am 17.07.2025 GMKG: GLEISSHAMMER wischen der Regensbur- ohne Maßstab n Grenze der Flurstücke je Gemarkung Gleiß- LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4696 "EHEMALIGES AUGUST-MEIER-HEIM" für ein nberg-Regensburg und Gebiet zwischen der Regensburger Straße, der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 452, 452/9 urstücke 450/8, 450/9, und 452/11-13 je Gemarkung Gleißhammer, der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg und südöstlichen Grenze der Flurstücke 450/8, 450/9, 450/14, je Gemarkung Gleißhammer hammer einen Bebau- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. zbuch wird dies hiermit . Zum räumlichen Gel- abgedruckten Lageplan In Nürnberg bohrt und sägt das Team Findeis anungsamt www.findeis.com info@findeis.com T: 09122-7011
(cid:46)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:69)(cid:129)(cid:85)(cid:82)(cid:29) (cid:36)(cid:69)(cid:73)(cid:79)(cid:88)(cid:86)(cid:86) (cid:3)(cid:89) (cid:72) (cid:85) (cid:86) (cid:87) (cid:82) (cid:83) (cid:73) (cid:87) (cid:3) (cid:34) (cid:49) (cid:28) (cid:19) (cid:72) (cid:23) (cid:88) (cid:80) (cid:23) (cid:28) (cid:129) (cid:3) (cid:75) (cid:49) (cid:79) (cid:129) (cid:90) (cid:85) (cid:72) (cid:81) (cid:74) (cid:69) (cid:3) (cid:72) (cid:20) (cid:85) (cid:21) (cid:74) (cid:28) (cid:90)(cid:90)(cid:90)(cid:17) (cid:17) (cid:138) (cid:71)(cid:72) (cid:53) (cid:82) (cid:75) (cid:85) (cid:69) (cid:85) (cid:88) (cid:70) (cid:75) (cid:3) (cid:34) (cid:55)(cid:72) (cid:79) (cid:17)(cid:3) (cid:11)(cid:19) (cid:28) (cid:20) (cid:20) (cid:12) (cid:3)(cid:25) (cid:27) (cid:3) (cid:28) (cid:22) (cid:3)(cid:25)(cid:27)(cid:19) (cid:17)(cid:71)(cid:72) (cid:41)(cid:68)(cid:91)(cid:3)(cid:11)(cid:19)(cid:28)(cid:20)(cid:20)(cid:12)(cid:3)(cid:25)(cid:27)(cid:3)(cid:23)(cid:21)(cid:3)(cid:24)(cid:24) (cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:53)(cid:82)(cid:75)(cid:85) (cid:54)(cid:68)(cid:81)(cid:76)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74)
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(cid:36)(cid:88)(cid:88)(cid:88)(cid:86)(cid:86)(cid:86)(cid:69)(cid:69)(cid:69)(cid:76)(cid:76)(cid:76)(cid:79)(cid:79)(cid:79)(cid:71)(cid:71)(cid:71)(cid:88)(cid:88)(cid:88)(cid:81)(cid:81)(cid:81)(cid:74)(cid:74)(cid:74)(cid:86)(cid:86)(cid:86)(cid:16) (cid:73)(cid:68)(cid:68)(cid:68)(cid:70)(cid:75)(cid:75)(cid:75)(cid:69)(cid:69)(cid:69)(cid:72)(cid:87)(cid:85)(cid:76)(cid:76)(cid:76)(cid:72)(cid:72)(cid:72)(cid:69)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Regensburger Straße Bahnlinie Nürnberg - Regensburg

BEBAUUNGSPLAN NR. 4696 "EHEMALIGES AUGUS r Regensburger Straße, der nordwestlichen Grenze de emarkung Gleißhammer, der Bahnlinie Nürnberg-Regen ke 450/8, 450/9, 450/14, je Gemarkung Gleißhammer Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung he Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnach

BA-rs_100_LNIE_6964 :EMANNALP

Einstellung des Verfahrens zur

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 27. Änderung - Bereich Alte Parler Straße 0 100 200 300 400 500

F F F F F

T T N T U Zeichenerklärung FNP27 - UB - 01 Umgriff des einzustellenden Änderungsbereichs Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

27. Änderung des Flächennutzungs-

plans mit integriertem Landschafts-

plan, Bereich Alte Parlerstraße

Der Stadtrat hat am 23.07.2025 beschlossen, das Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, Bereich: Alte Parlerstraße einzustellen.

Abbildung 2

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Für den räumlichen Änderungsbereich wird auf den abgedruckten Lageplan hingewiesen.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Anwesen Heerwagenstraße 31,

Gemarkung/Flurnr.: Schoppershof 31/28

Baugenehmigung für die Nutzungs-

änderung im Erdgeschoss von einer

Wohnung und einem Laden in 3 Woh-

nungen

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 21.07.2025, Aktenzeichen B2-2025-28 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Anwesen Fürther Straße 205 - 215, gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Gemarkung/Flurnr.: Höfen 656 kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80

Baugenehmigung für die Nutzungs-

Rechtsbehelfsbelehrung Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann

änderung von Versandhandel zu Ge-

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht

schäfts- und Wohngebäude mit bauli-

nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektroer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen chen Änderungen und Anpassung des 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Form gestellt werden. Geländeniveaus - 2. Vorbescheidsver-

oder elektronisch in einer für den Schriftfor- längerung

Hinweise zur Akteneinsicht: mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- berg vom 23.07.25 Aktenzeichen V2-2024-24 wur- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch de die Verlängerungsgenehmigung des Vorbescheids (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 einreichen. für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

(0911) 231-43 76 im Amtsgebäude Johannesgas- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbse 3, Zimmer 230, einsehen. Sie können auch einen Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öfelektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-  gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- LORENZ Rechtsbehelfsbelehrung waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Morensgebühr fällig. BAYERISCHES WUNNER nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay-

ZIMMERERHANDWERK

LEISTUNGSFÄHIG er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-

Holzbau · Zimmerei · Treppenbau Hinweis: 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- oder elektronisch in einer für den Schriftfor- (cid:31)66 24 10,Fax (09 11) 66 84 86 aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- @ holzbau-wunner@web.de mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Anwesen Rohledererstraße 15, te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 246/4 einreichen. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-

Baugenehmigung für die Grundriss-

bauberechtigte von benachbarten Grundstücken

und Nutzungsänderung einer Praxis in

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Wohnung im EG E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnelektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie berg vom 21.07.2025, Aktenzeichen B2-2025-183 bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Rechtsbehelfsbelehrung wurde die Baugenehmigung für das oben genannte tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Vorhaben unter Auflagen erteilt. Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Baywaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbrensgebühr fällig. 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift bauberechtigte von benachbarten Grundstücken oder elektronisch in einer für den Schriftfor- beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Hinweis: mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir- te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden einreichen. Rechtsbehelfsbelehrung Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederelektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur schrift oder elektronisch in einer für den lassenen Form gestellt werden. elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Schriftformersatz zugelassenen Form erhobitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- ben werden. Hinweise zur Akteneinsicht: tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden rensgebühr fällig. einreichen. (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00

(0911) 231-7587 im Amtsgebäude Johannesgas- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher se 3, Zimmer 12, einsehen. Sie können auch einen aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft  beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Anwesen Nunnenbeckstraße 6 - 8, nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen rensgebühr fällig. Form gestellt werden. Gemarkung/Flurnr.: Hinweis:

Gärten b. Wöhrd 86 / 11 Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-

Hinweise zur Akteneinsicht: Baugenehmigung für die Brandschut- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungszertüchtigung des Gebäudes vom 3. UG verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirbis 4.OG - Tektur über Herstellung Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00

2. Rettungswege gemäß Auflage aus

Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann

dem BS-Prüfbericht. beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht

(0911) 231-43 53 im Amtsgebäude Johannesgas- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektrose 3, Zimmer 232, einsehen. Sie können auch einen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. berg vom 18.07.2025, Aktenzeichen B1-2024-301 Form gestellt werden. wurde die Baugenehmigung für das oben genannte

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Vorhaben unter Auflagen, unter Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 63 der 

Abbildung 3

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Hinweise zur Akteneinsicht: Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Form gestellt werden. Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 Hinweise zur Akteneinsicht: Form gestellt werden.

(0911) 231-4 26 29 im Amtsgebäude Johannesgas- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Hinweise zur Akteneinsicht: se 3, Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde (0911) 231-4353 im Amtsgebäude Johannesgas- (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 se 3, Zimmer 232, einsehen. Sie können auch einen - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter  Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. (0911) 231-1 03 70 im Amtsgebäude Johannesgasse 3, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Anwesen Sittenbacher Straße, Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Gemarkung/Flurnr.: Laufamholz 116 / 7

 Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Baugenehmigung für den Neubau eines

Reihenendhaus Haus A mit Stellplätzen

Anwesen Walter-Meckauer-Straße 14, 

Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 30/19

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-

Baugenehmigung für Umbau und

berg vom 25.06.2025, Aktenzeichen B2-2024-873 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Sanierung des Studentenwohnheims Vorhaben unter Auflagen, und unter Zulassung von Ab- Gebäude Walter-Meckauer-Str. 14 weichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-

Neubau oder

erteilt. berg vom 17.07.2025, Aktenzeichen B1-2024-280 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Renovierung? Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Vorhaben unter Auflagen erteilt. bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Rechtsbehelfsbelehrung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-

nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay- Rechtsbehelfsbelehrung

er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay- Wir bieten Garagentore, oder elektronisch in einer für den Schriftfor- er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24mersatz zugelassenen Form erhoben werden. 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service.

oder elektronisch in einer für den Schriftfor-

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- mersatz zugelassenen Form erhoben werden. te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Tore · Antriebe · Elektrotechnik einreichen. Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- I M nn ei u s n te g r s b b e e t t r r i i e e b b S ru e n rv d i c u e m seit 1987 die Uhr te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: einreichen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: S T p e or l t e pl f a o tzs n tra 0 ße 9 2 1 · 9 91 2 36 - 7 9 W 2 e i 9 ße 1 no 0 he rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher

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elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwalwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft rensgebühr fällig. Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Feuchte Mauern? waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-

Schimmel? Salpeter?

Hinweis: rensgebühr fällig. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Abdichtung von feuchten Wänden, aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Hinweis: nassen Kellern und Tiefgaragen, Schimmelpilz verhindern, Innendämmung, gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Mauerrisse schließen, Baugrundverfestigung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Beratung vor Ort? Einfach anrufen bei: kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. bautenschutz katz GmbH  0 91 22 / 79 88-0 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Ringstraße 51 · 91126 Rednitzhembach beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 www.bautenschutz-katz.de

Ergänzende Bestimmungen Wasser der N-ERGIE Aktiengesellschaft zu den All- Aufgebot verlorener Sparurkunden

gemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) – gültig

ab 01.08.2025 Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind, wie

glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Die Ziffern 4, 5 und 18 der Ergänzenden Bestimmungen Wasser werden mit Wirkung zum 01.08.2025 geän-

Nrn. der Sparurkunden

dert. Die übrigen Regelungen der Ergänzenden Bestimmungen Wasser bleiben unberührt und gelten unverändert fort. 3784489878

3010215212

Die Ziffer 4 wird ergänzt um den Punkt (7): Für diese Sparurkunden werden hiermit, gemäß Ar- 4. Hausanschlusskosten gemäß § 10 AVBWasserV tikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und die Inhaber der Sparurkunden auf- (7) E in erteilter Kundenauftrag bleibt für eine Dauer von 18 Monaten ab dem Datum der Auftragserteilung gefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkungültig. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Auftrag seine Gültigkeit und es besteht keine Verpflichtung de innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse mehr, den Auftrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen auszuführen, es sei denn, die Parteien Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, vereinbaren ausdrücklich schriftlich eine Verlängerung. werden die Sparurkunden für kraftlos erklärt.

Die Ziffern 5 und 18 werden ersetzt durch:

Nürnberg, den 15. Juli 2025

SPARKASSE NÜRNBERG

  1. Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke gemäß § 22 Abs. 3 und 4

Der Vorstand

AVBWasserV

(1) Die Herstellung eines Wasseranschlusses für die Wasserabgabe für Bau- oder weitere  vorübergehende Zwecke (vorübergehender Wasseranschluss) ist gesondert zu beauftragen. Kraftloserklärung einer Sparurkunde (2) Die Kosten für die Herstellung trägt der Anschlussnehmer pauschal wie folgt: Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB Herstellung eines vorübergehenden die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde Wasseranschlusses an einer Entnahmestelle Netto 458,60 € für kraftlos erklärt.

Brutto 490,70 €

Nr. der Sparurkunde: (3) Entnahmearmaturen inkl. Systemtrenner für den Anschluss werden von der N-ERGIE vermietet. Die Kosten trägt der Anschlussnehmer tagesscharf wie folgt: Sparkassenbuch 3000045009

Entnahmearmaturen inkl. Systemtrenner ohne Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlore- Zähler Q = 4 oder Q = 10 pro Kalendertag Netto 1,00 € nen Sparurkunde sind damit erloschen. 3 3

Brutto 1,07 €

Nürnberg, den 11. Juli 2025

Entnahmearmaturen inkl. Systemtrenner ohne SPARKASSE NÜRNBERG Zähler Q = 16 pro Kalendertag Netto 1,50 € Der Vorstand 3

Brutto 1,60 €

 (4) Die Bereitstellung des Zählers sowie die Wasserentnahme erfolgt zu den jeweils im aktuellen Preisblatt N-ERGIE WASSER öffentlich bekannt gegebenen Preisen. (5) Die N-ERGIE wird den vorübergehenden Wasseranschluss nur dann erstellen, wenn die N-ERGIE – entsprechend den Angaben zum vorübergehenden Wasserbezug – das örtlich zuständige Wasserunternehmen ist.

Abbildung 5

18. Inkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungen Wasser“ zum 1. August 2025 wird die bisherige Fassung der „Ergänzenden Bestimmungen Wasser“ ersetzt.

30.07.2025

N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg

Abbildung 4

Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg

Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 05.06.2025 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen:

ZAUBERHAFTE FENSTER & TÜREN

Sanierung Für ubau

und Ne QUALITÄT Beratung, Herstellung, Montage und Kundendienst aus einer Hand.

Art der Lieferung bzw. Leistung Auftrag erteilt an Firma:

Zeppelinstr. 10 – Lern- und Begegnungsort Georg u. Fritz Knörr GmbH & Co. KG Zeppelinfeld und Zeppelintribüne Bahnhofstr. 20, 91560 Heilsbronn Hier: Vergabe der Stahlbeton- und Maurerarbeiten Seitenflügel

Abbildung 6

Bayernstr. 110 – Dokumentationszentrum Körling Interiors GmbH & Co. KG Nürnberg – DZR Feldbachacker 11, 44149 Dortmund Hier: Vergabe Neukonzeption Dauerausstellung, Ausstelltungsmöbel

Pommernstr. 10, Neubau Schulzentrum Südwest Leonardo Estrich GmbH Hier: Vergabe Estricharbeiten, Bauabschnitt 2 Verlängerte Freiimfelder Str. 3, 06112 Halle

U-Bahn Nürnberg, Neubau Bauabschnitt 2.2 Funkwerk Security Solutions GmbH

Zentrale Bahnhofsüberwachung

U-Bahn Nürnberg, U3 Südwest Bahnhöfe Schindler Aufzüge & Fahrttreppen GmbH Kleinreuth und Gebersdorf – Schindler-Platz, 12105 Berlin Drei Verkehrsfahrttreppen

Bayernstr. 100, Kongresshalle Bobyk GmbH

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

  1. Öffentlicher Auftraggeber: 1) Öffentlicher Auftraggeber: 1.1 Beschaffer: Stadt Nürnberg - Feuerwehr (FW/5), Stadt Nürnberg - Feuerwehr (FW/5), Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Reutersbrunnenstr. 63, 90429 Nürnberg, Reutersbrunnenstr. 63, 90429 Nürnberg, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Deutschland, Telefon: +49 911/231-0, Deutschland, Telefon: +49 911/231-0, Kontakt: Sarah Leßner E-Mail: fw-kabelnetz@stadt.nuernberg.de E-Mail: fw-kabelnetz@stadt.nuernberg.de Telefon: +49 911/231-2 37 84 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] E-Mail: Sarah.Lessner@stadt.nuernberg.de 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der 2.1 Verfahren Leistungserbringung: Leistungserbringung: Jahresausschreibung Titel: Zeppelinstraße 5, Lernort Zeppelinfeld - Jahresausschreibung Glasfaserspleißmuffen ODF-Gestelle und Zubehör ehemaliger Bahnhof Dutzendteich, 2_2_112 Rahmenvereinbarung für Lieferung von Glasfa- Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmen- Außenputz/WDVS sermaterial, insbesondere Spleißmuffen, Wand- vertrages über die Lieferung von ODF-Gestellen Interne Kennung: 2025003630 gehäuse und Patchpanel (Glasfaserschränken) sowie Spleiß-Baugruppen- Die Stadt Nürnberg hat mit den Bauten auf dem Ort der Leistungserbringung: 90429 Nürnberg träger und Patchkassetten. ehemaligen Reichsparteitagsgelände ein verant- 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ort der Leistungserbringung: 90429 Nürnberg wortungsvolles Erbe von nationaler Bedeutung Von: 01.09.2025, Bis: 31.08.2026 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: übernommen. Der Bahnhof Dutzendteich ist der 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- Von: 01.09.2025, Bis: 31.08.2026 zentrale Anlaufpunkt für das Besuchspublikum unterlagen abgerufen werden können oder die 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- des Lernortes Zeppelinfeld. Das Planungsfeld Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die unterlagen abgerufen werden können oder die umfasst das ehemalige Bahnhofsgebäude mit Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge- Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die offener Bahnsteighalle (Westflügel), zweigesehen werden können: Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge- schossigem Mittelbau und eingeschossigem https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ sehen werden können: Ostflügel. Ferner umfasst es die dazugehörievergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ gen Außenanlagen. Das Grundstück verläuft subproject/415e5838-2917-43d7-a471-ea34ac- evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ auf nordöstlicher Seite entlang der Gleise der 7da9be subproject/ce5236fe-033a-4901-8a26-66f6e- Deutschen Bahn; im Südwesten wird es durch 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 435de5b die Zeppelinstraße begrenzt (Länge gesamt 06.08.2025, 23:59:00 Uhr, 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: ca. 220 m, Breite zw. ca. 18,0 m und 38,0 m). Bindefrist: 21.08.2025 06.08.2025, 23:59:00 Uhr, Die zwischen Beuthener und Zeppelinstraße ge- Bindefrist: 21.08.2025 legene Grün - und Verkehrsfläche kann in die  Planungen für die Wegeführung mit einbezogen 

werden, fällt aber sonst nicht in den zu bepla- den Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: nenden Bereich. Das Gebäude selbst misst eine Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); Bau- Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Gesamtlänge von ca. 72,0 m; die Flügelbauten leistung - VOB 26.06.2025 sind ca. 11,0 bzw. 13,0 m breit, der Mittelbau 2.1.2 Erfüllungsort: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich ca. 17,0 m. Die Bahnsteighalle und der einge- 90471 Nürnberg, Zeppelinstr. 10 digital über die Deutsche eVergabe angeboschossige Ostflügel sind nicht unterkellert. Der 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- Mittelbau ist zweigeschossig und unterkellert. Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- renfrei zur Verfügung unter: Das Leistungsverzeichnis Außenputzarbeiten / meanträge: 28.08.2025, 09:10:00 Uhr https://bieterzugang.deutsche-evergabe. WDVS beinhaltet unter anderem: Putzgrundvor- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ behandlung, Wärmedämmschichten, Oberputz Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: deeplink/subproject/d4f28dde-4264-47b1und Anstrich, Profile, Kanten, Abschlüsse 28.07.2025 9b82-4bb55eeb1ae4 Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- Bauleistung - VOB digital über die Deutsche eVergabe angebo- gabe des oben genannten Titels unter 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- www.deutsche-eVergabe.de 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: renfrei zur Verfügung unter: Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- https://bieterzugang.deutsche-evergabe.  meanträge: 26.08.2025, 09:20:00 Uhr de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: deeplink/subproject/7be8280c-9c4e-44c0- a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 9199-b5cb3b46eae0 Stadt Nürnberg – Hochbauamt, 23.07.2025 Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich gabe des oben genannten Titels unter Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00, digital über die Deutsche eVergabe angebo- www.deutsche-eVergabe.de E-Mail: h@stadt.nuernberg.de, ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- Tel.: +49 911/231-1 03 96, renfrei zur Verfügung unter:  E-Mail: Stefan.Leidel@stadt.nuernberg.de https://bieterzugang.deutsche-evergabe. b) Gewähltes Vergabeverfahren: de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 1.1 Beschaffer: Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Öffentliche Ausschreibung [VOB] deeplink/subproject/8df40767-372a-45c2- Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge a5d2-3176cc433018 Kontakt: Nadine Geßner, darf nur elektronisch erfolgen Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- Telefon: +49 911/231-1 44 26, d) Art des Auftrags: Bauleistung gabe des oben genannten Titels unter E-Mail: Nadine.Gessner@stadt.nuernberg.de e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg www.deutsche-eVergabe.de 2.1 Verfahren: f) Art und Umfang der Leistung: Titel: Pommernstr. 10 - Neubau Schulzentrum Tiergarten Nürnberg, Generalsanierung Giraffen-  Südwest / 2.BA - B3.3600 haus, Elektroinstallation

Bodenbelagsarbeiten Generalsanierung und Erweiterung des Giraffen-

1.1 Beschaffer: Interne Kennung: 2025003473 hauses. Stadt Nürnberg – Hochbauamt, - ca. 16.000 m² Untergrundvorbehandlung Elektrotechnische Arbeiten Installation und Inbe- Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, - ca. 12.500 m² Bodenbelag Linoleum triebnahme von: Kontakt: Patrick Bradley, - ca. 2.250 m² Bodenbelag Kautschuk · Photovoltaikanlage; Telefon: +49 911/231-21283, - ca. 1.250 m² Bodenbelag Teppichfliesen · Unterverteilungen; E-Mail: Patrick.Bradley@stadt.nuernberg.de - ca. 6.000 m Sockelleisten aus Holz · Kabeltragsysteme; 2.1 Verfahren: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); · Installationsrohre und Kanäle; Titel: Zeppelinstraße, Lern- und Begegnungs- Bauleistung - VOB · Kabel und Leitungszug; Installationsgeräte; ort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne, 2.1.2 Erfüllungsort: 90451 Nürnberg · Installationsmaterial; 430 Lüftung 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: · KNX; Interne Kennung: 2025004150 Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- · Leitungsnetz; Ausgeschrieben der Lüftungsbauarbeiten für meanträge: 29.07.2025, 09:00:00 Uhr · Beleuchtungsanlagen;

Wir bauen auf und für Sie!
Daher bilden wir stetig neue Fachkräfte aus um folgende Bereiche abzudecken:
□ Hochbau □ Gussasphaltbau für
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Abbildung 7

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmeanträge: 31.07.2025, 09:20:00 Uhr Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutscheevergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/210050ac-ca39-4fca- 8972-61c70e27d60d Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben genanntem Projekttitel unter www.deutsche-evergabe.de

1.1 Beschaffer: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Kontakt: Patrick Bradley, Telefon: +49 911/231-2 12 83, E-Mail: Patrick.Bradley@stadt.nuernberg.de

Bitte Aufzählungskästchen ganz in weiß!!!!!

2.1 Verfahren: gabe des oben genannten Titels unter Beschreibung: Es handelt sich um 2 Gebäu- Titel: Zeppelinstraße, Lern- und Begegnungsort www.deutsche-eVergabe.de de (Altbau + Neubau), die direkt aneinander Zeppelinfeld und Zeppelintribüne, anschließen. Im Altbau sind die Fenster und 480 MSR  Türen abzubrechen und zu entsorgen. Im Interne Kennung: 2025004155 Neubau und Altbau sind neue Fenster und Ausgeschrieben der MSR-Bauarbeiten für den a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Türen in Aluminiumkonstruktion einzubauen. Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren (EU) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, 2.1.1 Zweck: Bauleistung - VOB Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00, Art des Auftrags: Bauleistung 2.1.2 Erfüllungsort: E-Mail: h@stadt.nuernberg.de, Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: 90471 Nürnberg, Zeppelinstr. 10 Tel.: +49 911/231-4 24 78, 45421130-4 Einbau von Türen und Fenstern 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: E-Mail: Jonathan.Weiher@stadt.nuernberg.de 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- b) Gewähltes Vergabeverfahren: 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: meanträge: 28.08.2025, 09:00:00 Uhr Öffentliche Ausschreibung [VOB] Frist für den Eingang der Angebote: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge 22.08.2025, 23:59:00 Uhr Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: darf nur elektronisch erfolgen 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 28.07.2025 d) Art des Auftrags: Bauleistung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich e) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg 18.07.2025 digital über die Deutsche eVergabe angebo- f) Art und Umfang der Leistung: Die Anforderung der vollständigen Vergabeunten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- Fürther Tor, 2020_Fuetor_KITA, terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahrenfrei zur Verfügung unter: Zimmerer- und Holzbauarbeiten ren ist nur noch elektronisch über den Projekthttps://bieterzugang.deutsche-evergabe. 1 Werkstattplanung, safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 130 m² Aussenwände-Holztafelbauweise F0, Download der Vergabeunterlagen unter: deeplink/subproject/96985572-0d0f- 110 m² Aussenwände-Holztafelbauweise F60, https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 4802-81ba-d2cf2e973cfb 12 m³ Verstärkungen Aussenwände KVH, evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- 5 m³ Verstärkungen Aussenwände BSH, ubProjectId=S5Xb1MsnokU%253d gabe des oben genannten Titels unter 220 m² Installationsebene Aussenwand Detailseite der Ausschreibung unter: https:// www.deutsche-eVergabe.de 260 m² tragende Innenwände 195 mm, bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- 140 m² tragende Innenwände 295 mm, gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/  24 m³ Verstärkungen Innenwände KVH, subproject/77631101-ea9f-49b4-9053- 2 m³ Verstärkungen Innenwände BSH, 0b4ad672ac03 1.1 Beschaffer: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, 270 m² CLT-Decken, 1 CLT-Treppenelement, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, 900 m Dachsparren-Stegträger,  Kontakt: Nadine Geßner, 300 m² Zwischensparrendämmung, Telefon: +49 911/231-1 44 26, 300 m² Holzfaser-Aufdachdämmung, 1.1 Beschaffer: E-Mail: Nadine.Gessner@stadt.nuernberg.de 600 m Konterlattung, Offizielle Bezeichnung: 2.1 Verfahren: 47 m Traufkastenkonstruktion, Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt Titel: Pommernstr. 10 - Neubau Schulzentrum 240 m² hinterlüftete Putzträgerplatten, Art des öffentlichen Auftraggebers: Südwest / 2.BA - B3.2700 80 m² hinterlüftete Holz-Fassade, Kommunalbehörde Tischlerarbeiten I (Innentüren) 500 kg verzinkte Verbindungsmittel Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Interne Kennung: 2025003472 n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung ca. 520 St. Innentüren, einschl. Zubehör, träge: 21.07.2025, 09:00:00 Uhr 2.1 Verfahren: ca. 4 St. Festverglasungen und Innenfenster, Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Titel: U-Bahn Nbg. U3, BA 2.2, BW 331.2 BF 1 St. Mobile Trennwand, Verfügung unter: Gebersdorf, Metallbauarbeiten - Metalca. 230 m² Wand- und Deckenbekleidungen, https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ leinbauten ca. 14 St. feste Möblierungskombinationen evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Beschreibung: Die Leistungen beinhalten das mit Waschtischen (Lerninseln) subproject/7cefa050-b2e8-4cde-beb8-8a2ffb- Herstellen, Liefern und Montieren von ver- Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); 71cade schiedenen Metalleinbauten im Bahnsteig- Bauleistung - VOB Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- bzw. Gleisbereich, als auch im Außenbereich 2.1.2 Erfüllungsort: 90451 Nürnberg nanntem Projekttitel unter an den Zugangsbauwerken und im Außen- 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: www.deutsche-evergabe.de raum, im Folgenden der Einbau von Infokäs- Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- ten auf Bahnsteig- und auf Straßenebene, meanträge: 30.07.2025, 09:00:00 Uhr  einschl. der Unterkonstruktionen und sonsti- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: ger Einbauteile, Ausführung zweier U-Maste, Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 1.1 Beschaffer: Einbau von Brüstungsabdeckungen (Treppen 26.06.2025 Offizielle Bezeichnung: u. Fenster), Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt Anbringen der Beschriftung des Bahnhofsnadigital über die Deutsche eVergabe angeboten. Art des öffentlichen Auftraggebers: men an den Wandfliesen der Bahnsteigau- Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Kommunalbehörde ßenwände und an den Zugangsbauwerken Verfügung unter: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- auf Straßenebene, https://bieterzugang.deutsche-evergabe. bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Montage von 4 St. Abfallbehältern auf dem de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 2.1 Verfahren: Bahnsteig und 6 St. Abfallbehältern auf der deeplink/subproject/dec50135-75cf-455e- Titel: Notleitstelle Kafkastraße, Straßenebene, bf19-fe55c0795c14 U-Bahn Nürnberg: Vergabepaket 17 Einsetzen von 4 St. Revisionstüren an den Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- - Metallbau Fenster, Außentüren Rolltor-Techniknischen, zweiflügelig mit Stahlrohr-Unterkonstruktion,

Einbau von 5 St. Revisionstüren für Reini- 1.1 Beschaffer: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg gungsöffnungen, Offizielle Bezeichnung: vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Liefern und Montieren eines Feuerwehrplan- Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, depots, Art des öffentlichen Auftraggebers: Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, Anbringen von 4 St. Feuerwehrschildern, Kommunalbehörde Fax: +49 911/8004-201, Einbau von 2 St. Blechtüren für die Löschwas- Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de sereinspeisung, bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung b) Gewähltes Vergabeverfahren: Montage einer Blechtüre für das Feuerwehr- Öffentliche Ausschreibung [VOB] informationszentrum, 2.1 Verfahren: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Einbau von 11 m Boden-Abschlusswinkeln, Titel: Notleitstelle Kafkastraße, Bauleistung LOR, Aufzugsanlage Montage eines Geländers, 2 St., U-Bahn Nürnberg: Vergabepaket 16 e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg Länge je ca. 51,5 cm, - Schleusentüren f) Art und Umfang der Leistung: Anbringen von 4 St. Hausordnungsschildern, Beschreibung: Das System Personenschleuse LOR - KiTa Lortzingstraße 8-10 - Aufzugsanlage Einbau von 3 St. Blechverkleidungen und umfasst folgende Bestandteile: Neubau einer Kita (Kindergarten und -krippe) in 4 St. Wandtürstoppern (E5470068717U) - Schleusentür außen Türöffner (Freigabetaster) Nürnberg (Muggenhof) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) - Magnetkontakt VDS C Errichtung von einem Aufzug mit einer Traglast 2.1.1 Zweck: - Schleusentür innen von 630 kg und drei Haltestellen Art des Auftrags: Bauleistung - Statusanzeige o) Frist für den Eingang der Angebote: Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: - Fluchtwegterminal 11.09.2025, 09:00:00 Uhr, 45262670-8 Metallbauarbeiten - Schlüsselschalter Bindefrist: 09.10.2025 45442120-4 Anstricharbeiten und Auftrag von - Türöffner (Freigabetaster) l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Schutzanstrichen für Konstrukti- - Schleusensteuerung Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur onen Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren (EU) Verfügung unter: 45442200-9 Auftrag von Korrosionsschutz- 2.1.1 Zweck: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ schichten Art des Auftrags: Bauleistung evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ 2.1.2 Erfüllungsort: 90449 Nürnberg Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: subproject/c84a5c30-1ef8-4b3b-b544-70db1a- 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: 45421131-1 Einbau von Türen 11b7a5 Frist für den Eingang der Angebote: 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg 02.09.2025, 09:00:00 Uhr 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:  11.1 Informationen zur Bekanntmachung: Frist für den Eingang der Angebote: Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20.08.2025, 23:59:00 Uhr a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg 21.07.2025 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Die Anforderung der vollständigen Vergabeun- Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- 18.07.2025 Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, ren ist nur noch elektronisch über den Projekt- Die Anforderung der vollständigen Vergabeun- Fax: +49 911/8004-201, safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de Download der Vergabeunterlagen unter: ren ist nur noch elektronisch über den Projekt- b) Gewähltes Vergabeverfahren: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. Öffentliche Ausschreibung [VOB] evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Download der Vergabeunterlagen unter: ht- d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: ubProjectId=KlCxPbEXQqk%253d tps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Bauleistung LOR, Erdarbeiten Detailseite der Ausschreibung unter: https:// evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- ubProjectId=IZh%252f0VYF6z8%253d f) Art und Umfang der Leistung: gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Detailseite der Ausschreibung unter: https:// LOR - KiTa Lortzingstraße 8-10 - Erdarbeiten subproject/e1c66101-84f9-4ed7-8ea2-bc- bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- Neubau einer Kita (Kindergarten und -krippe) in 11d887aabb gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Nürnberg (Muggenhof) - Erdbauarbeiten subproject/75007141-7f66-419c-a886- o) Frist für den Eingang der Angebote:  bdd37aba35b9 13.08.2025, 09:10:00 Uhr, Bindefrist: 10.09.2025  l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutscheevergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/87bc4fbe-f34b-451a- 9ad7-c9cb63833c7a

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a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, Fax: +49 911/8004-2 01, E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de Neu: b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks:

Bauleistung DGH, Fassadenarbeiten o) Frist für den Eingang der Angebote: 1. Öffentlicher Auftraggeber: e) Ort der Ausführung: 90482 Nürnberg 21.08.2025, 09:10:00 Uhr, Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste - Abt. 3 f) Art und Umfang der Leistung: Fassadenarbeiten Bindefrist: 18.09.2025 – Beschaffungsmanagement, Winklerstr. 33,

Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 50/52 Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Submissionsstelle: Stadt Nürnberg - Zentrale Sanierung Haus für Kinder Dr.-Gustav-Heine- Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Dienste (ZD/V), Zentrale Submissionsstelle, mann-Straße. Es sollen im Rahmen der Fassa- evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 90403 Nürnberg denarbeiten Glasscheiben ausgetauscht werden nal/deeplink/subproject/16d1f0d8-b0ef-4231- 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung und neue Fenster- und Türelemente eingebaut 91d1-7629587e7c4f 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote werden. einzureichen sind: ausschließlich elektronisch Grobmassen:  über das Vergabemanagementsystem (VMS) Glasscheibenaustausch: 665 m² 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der 1.1 Beschaffer: Neue Türen: ca. 20 m² Leistungserbringung, Offizielle Bezeichnung: Neue Festverglasungen: ca. 300 m² Maßnahme: Hortbusfahrten („große Busse“)

Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste

o) Frist für den Eingang der Angebote: für das Jugendamt der Stadt Nürnberg Art des öffentlichen Auftraggebers: 13.08.2025, 09:20:00 Uhr, Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg Kommunalbehörde Bindefrist: 01.09.2025 6. Losbildung: Ja Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggel) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Los 1 Busfahrten der Einrichtung Hort bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Dr. Gustav-Heinemann-Straße/ Interimunterkunft 2.1 Verfahren: Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- in Ingolstädter Straße von Bartholomäusschule Titel: Hardware Medientechnik evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- (GROSSBUSSE) für die neue Dauerausstellung Dokumentatinal/deeplink/subproject/5243cd95-d4be-43a0- Los 2 Busfahrten aus der Friedrich-Wandereronszentrum Reichsparteitagsgelände abc8-3a97533fde16 Schule zum Kinderhort Future Kids, Reutersbrun- Beschreibung: Hardware Medientechnik für nenstraße 14 (GROSSBUSSE) die neue Dauerausstellung Dokumentations-  7. Nebenangebote sind nicht zugelassen zentrum Reichsparteitagsgelände 8. Auftragsdauer von: 01.09.2025 bis 31.08.2026 Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) 9. die elektronische Adresse, unter der die Vergaba) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg 2.1.1 Zweck: eunterlagen abgerufen werden können oder die vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Art des Auftrags: Lieferleistung Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge- Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, 31710000-6 Elektronische Ausstattung sehen werden können, www.auftraege.bayern.de, Fax: +49 911/8004-2 01, 2.1.2 Erfüllungsort: 90478 Nürnberg https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: Frist für den Eingang der Angebote: subproject/cdeaa911-0c51-4fe4-a821- Öffentliche Ausschreibung [VOB] 25.07.2025, 23:59:00 Uhr ef1af4177fb4 d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist: Bauleistung FWGH Katzwang, Landschaftsbauar- Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30.07.2025, 23:59:00 Uhr, beiten 17.06.2025 Bindefrist: 29.08.2025 e) Ort der Ausführung: Die Anforderung der vollständigen Vergabeun- 13. mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vor- Strawinskystraße, 90455 Nürnberg terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für f) Art und Umfang der Leistung: ren ist nur noch elektronisch über den Projektdie Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder FWGH Katzwang - Landschaftbauarbeiten safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschluss- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Nürn- Download der Vergabeunterlagen unter: htgründen verlangt: berg Standort Katzwang tps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Die Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage Leistung: Landschaftsbauarbeiten evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s eines Präqualifizierungszertifikats, welches im Erd- und Bodenarbeiten u.a. ubProjectId=7PkoEGFk378%253d amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehca. 1.500 m² Pflasterbeläge, sowie Frost- und Detailseite der Ausschreibung unter: https:// men für den Liefer- und Dienstleistungsbereich Schottertragschicht herstellen, bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen ca. 35 m Schwerlastrinnen einbauen, gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzepca. 120 m Zäune, subproject/76bcb89d-0686-4403-971ctieren. Informationen und Zertifikat sind erhältca. 22 m Winkelstützwände, 728ad43503c3 lich unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de. Die Lieferung und Einbau von Ausstattungselementen wie Fahrradständer und Betonblöcke, sowie Ein-  Vergabestelle akzeptiert bei europaweiten Vergabeverfahren über dem Schwellenwert auch die zelfundamente für weitere Einbauten herstellen, „Einheitliche europäische Eigenerklärung“ (EEE) diverse Pflanzarbeiten und dazugehörige Fertiggem. § 48 Abs. 3 VgV. stellungspflege,

sowie ca. 550 m² Rasen herstellen. nate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist)

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Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des zeit nicht ausreichend sind, muss eine Erklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation. Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfrei- abgegeben werden, dass sie bei Auftragsertei- 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese en Handwerksgewerbe oder eine Kopie des lung angepasst werden. Selbiges gilt für den nicht in den Vergabeunterlagen genannt wer- Nachweises über die Eintragung in das Be- Fall, dass der Vertragszeitraum nicht vollständig den: Niedrigster Preis rufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe über den Nachweis des Versicherers abgedeckt der Rechtsvorschriften des Staates der Europä- ist.  ischen Union, in dem das Unternehmen nieder- - Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen gelassen ist. Voraussetzungen für die Ausführung der an- 1.1 Beschaffer:

i.V.m. § 123 GWB genannten Ausschlussgrün- - SCHUTZERKLÄRUNG: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste de nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Be- Art des öffentlichen Auftraggebers: oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße werber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunalbehörde bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). oder die Abgabe einer wissentlich falschen bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

i.V.m. § 124 GWB genannten Ausschlussgründe gabeverfahren zur Folge hat. Beschreibung: Datensicherung Diskspeinicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagsertei- chersystem für Commvault 2025 inklu- § 125 GWB). lung: sive Wartung

letzten drei Jahren (ab Schuljahr 2022/23) gegenwärtig sowie während der gesam- 2.1.1 Zweck: erbrachten Leistung, die mit der zu vergeben- ten Vertragsdauer die Technologie von L. Art des Auftrags: Lieferleistung den Leistung (Beförderung von Hortkindern) Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder Haupteinstufung (cpv): vergleichbar ist, mit Angabe der Leistungszeit in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kur- Code Bezeichnung sowie der öffentlichen und privaten Empfänger se oder Seminare nach dieser Technologie 30200000-1 Computeranlagen und Zubehör der Leistung mit Ansprechpartner und Telefon- besucht und Beschäftigte oder sonst zur 30233100-2 Computerspeichereinheiten nummer als Anlage hoch. Erfüllung des Vertrags eingesetzte Perso- 2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg Als geeignet gelten Referenzen, die der ausge- nen keine Kurse oder Seminare nach dieser 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: schriebenen Leistung nahe kommen und dieser Technologie besuchen lässt; - dass nach Frist für den Eingang der Angebote: entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des 26.08.2025, 23:59:00 Uhr gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Ver- Vertrags eingesetzten Personen die Techno- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: gabekammer Baden-Württemberg, Beschluss logie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11). oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kur- 24.07.2025 Als vergleichbar anerkannt werden Leistungen, se oder Seminare nach dieser Technologie Die Anforderung der vollständigen Vergabeunwenn es sich dabei um den Transport von Hort- besucht. terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahkindern oder Schulkindern mit Bussen über min- 2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche ren ist nur noch elektronisch über den Projektdestens ein Schulhalbjahr bei einem Auftragge- zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Perso- safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. ber handelt. Im Zweifelsfall gelten die Angaben nen von der weiteren Durchführung des Ver- Download der Vergabeunterlagen unter: htdes Referenzgebers. trags unverzüglich auszuschließen, die wäh- tps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Bitte nutzen Sie die Vorlage unter Workflowpunkt rend der Vertragsdauer die Technologie von L. evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s „Anlagen“! Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger ubProjectId=6d%252bps5joi2I%253d

ten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes nach dieser Technologie besuchen. bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im 2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklä- gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Gewerbezentralregisterauszug geführt hat und rung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß subproject/65b82de1-0a3c-4cbc-832binsbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 5d640648b441 Jahren nicht: berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung → gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzar- aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer  beitsbekämpfungsgesetz oder Frist. Weitergehende Rechte des Auftragge- → gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendege- bers bleiben unberührt. setz oder - E igenerklärungen über die Mitgliedschaft → gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz in einer Berufsgenossenschaft, über die Bemit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Mo- zahlung von Steuern und Abgaben sowie naten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.

Abbildung 8

pflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 3.000.000 EUR; Personenschäden 3.000.000 EUR oder pauschal 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden. Sofern die Versicherungssummen der-

Amtliche BekanVnetrmgaabceh vuonng Aernb edietern Stadt Nürnberg

Vergabe des Servicebetriebs b) Gewähltes Vergabeverfahren: und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. Öffentlicher Raum Nürnberg Öffentliche Ausschreibung [VOB] o) Frist für den Eingang der Angebote: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 18.08.2025, 09:00:00 Uhr, Bauleistung Bindefrist: 13.09.2025 1) Öffentlicher Auftraggeber: e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Stadt Nürnberg, SÖR, f) Art und Umfang der Leistung: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Einkauf/Materialwirtschaft ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg,

Container evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter-

Deutschland, Telefon: +49 911/231-7421, Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwal- nal/deeplink/subproject/00394347-a100-494c- E-Mail: soer-V-2-M@stadt.nuernberg.de tungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. b6e9-f58f08af9a70 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] o) Frist für den Eingang der Angebote: 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der  18.08.2025, 09:10:00 Uhr, Leistungserbringung: Bindefrist: 18.09.2025 Kastenwagen ca. 3 t, 90425 Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- Stadtentwässerung und Umweltanalytik Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur unterlagen abgerufen werden können oder die Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die 90429 Nürnberg, Deutschland, evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge- Telefon: +49 911/231-0, nal/deeplink/subproject/058c6f20-b8ee-4c9asehen werden können: E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de 8f12-88385e0749a2 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Öffentliche Ausschreibung [VOB] subproject/bc794953-43f0-4561-8fd1-afcd-  d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bau- 149c3d82 leistung 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg 19.08.2025, 15:00:00 Uhr, Stadtentwässerung und Umweltanalytik f) Art und Umfang der Leistung: Bindefrist: 30.09.2025 Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – 90429 Nürnberg, Deutschland, Estricharbeiten  Telefon: +49 911/231-0, Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwal- E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de tungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1.

Vergaben der Stadtentwässerung und

b) Gewähltes Vergabeverfahren: o) Frist für den Eingang der Angebote:

Umweltanalytik Nürnberg

Öffentliche Ausschreibung [VOB] 18.08.2025, 09:30:00 Uhr, d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bindefrist: 13.09.2025 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Bauleistung l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Stadtentwässerung und Umweltanalytik e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, f) Art und Umfang der Leistung: Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- 90429 Nürnberg, Deutschland, ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Telefon: +49 911/231-0, Dämmung nal/deeplink/subproject/76051183-6f54-4867- E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwal- 82cf-71c0aa47428b b) Gewähltes Vergabeverfahren: tungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1.  Öffentliche Ausschreibung [VOB] o) Frist für den Eingang der Angebote: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 14.08.2025, 09:40:00 Uhr, a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Bauleistung Bindefrist: 13.09.2025

Stadtentwässerung und Umweltanalytik

e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, f) Art und Umfang der Leistung: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur 90429 Nürnberg, Deutschland, ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Telefon: +49 911/231-0,

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E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwal- nal/deeplink/subproject/f7c99143-6902-46a6b) Gewähltes Vergabeverfahren: tungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. 977a-456036af26e4 Öffentliche Ausschreibung [VOB] o) Frist für den Eingang der Angebote: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 18.08.2025, 09:40:00 Uhr,  Bauleistung Bindefrist: 13.09.2025 e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - f) Art und Umfang der Leistung: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Stadtentwässerung und Umweltanalytik ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-

Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, Heizung

evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 90429 Nürnberg, Deutschland, Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwalnal/deeplink/subproject/e5e2bd33-37ac-4e49- Telefon: +49 911/231-0, tungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. 8c71-6e4dbdc673e9 E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de o) Frist für den Eingang der Angebote: b) Gewähltes Vergabeverfahren: 14.08.2025, 09:30:00 Uhr,  Öffentliche Ausschreibung [VOB] Bindefrist: 13.09.2025 d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Bauleistung Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Stadtentwässerung und Umweltanalytik e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, f) Art und Umfang der Leistung: evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 90429 Nürnberg, Deutschland, ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – nal/deeplink/subproject/41d56449-c97e-4480- Telefon: +49 911/231-0, Elektro a2d9-f53b24b5e38a E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwaltungs- 

Amtliche BekanVnetrmgaabceh vuonng Aernb edietern Stadt Nürnberg

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwaltungs- a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, o) Frist für den Eingang der Angebote: Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland, 14.08.2025, 09:10:00 Uhr, 90429 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-0, Bindefrist: 13.09.2025 Telefon: +49 911/231-0, E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bauleistung nal/deeplink/subproject/a05914fb-329a-4745- Bauleistung e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg bbbe-9673864e7669 e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: f) Art und Umfang der Leistung: ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 –  ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 –

RLT- Anlagen Trockenbauarbeiten

Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwal- a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Sanierung des Trinkwassernetztes im Verwaltungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. Stadtentwässerung und Umweltanalytik tungs- und Betriebsgebäude H30 am Klärwerk 1. o) Frist für den Eingang der Angebote: Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, o) Frist für den Eingang der Angebote: 14.08.2025, 09:20:00 Uhr, 90429 Nürnberg, Deutschland, 18.08.2025, 09:20:00 Uhr, Bindefrist: 13.09.2025 Telefon: +49 911/231-0, Bindefrist: 18.09.2025 l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur b) Gewähltes Vergabeverfahren: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: Öffentliche Ausschreibung [VOB] Verfügung unter: https://bieterzugang.deutschehttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exterevergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Bauleistung Kanalbauarbeiten, nal/deeplink/subproject/be41488b-178b-44a7subproject/b621852f-6c2b-4c5b-b0bc-92da93f- Straßenbauarbeiten 9057-e95a613679e7 422db e) Ort der Ausführung:  90429 und gesamtes Stadtgebiet Nürnberg  f) Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag für Kanalunterhaltsarbeiten eina) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg schließlich Notstandsfälle im Stadtgebiet Nürn-

Stadtentwässerung und Umweltanalytik

berg im Jahr 2026. Die Leistung ist in sechs Lose Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, aufgeteilt. 90429 Nürnberg, Deutschland, o) Frist für den Eingang der Angebote: Telefon: +49 911/231-0, 25.08.2025, 09:00:00 Uhr, E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de Bindefrist: 30.11.2025 b) Gewähltes Vergabeverfahren: l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Öffentliche Ausschreibung [VOB] Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Verfügung unter: Bauleistung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ f) Art und Umfang der Leistung: subproject/5949919f-5fd1-45dc-b670-ee1a0f- ÜTWN H30 - Trinkwassersanierung Klärwerk 1 – d2c8d5

Sanitär

Abbildung 9

Amtliche BAAemmkttassnbbnllaatmtttt addceehrru nSSttgaaeddntt dNNeüürrr Snntbbaeedrrtgg Nürnberg

Nunnenbeckstraße 6 - 8, Aufgebot verlorener Sparurkunden 277 Gem. / Fl.- Nr.: Gärten b. Wöhrd 86 / 11 275

Inhalt Seite

Kraftloserklärung einer Sparurkunde 277 Rohledererstraße 15, Gem. / Fl.- Nr.: St. Johannis 246 / 4 276 Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg 278 Satzung zur Änderung der Berufsfachschule Sittenbacher Straße, für KinderpflegeGebührensatzung 259 Gem. / Fl.- Nr.: Laufamholz 116 / 7 276 Vergaben der Stadt Nürnberg 278

Satzung zur Änderung der Walter-Meckauer-Straße 14, Vergabe des Servicebetriebs Menschenrechtspreissatzung 259 Gem. / Fl.- Nr.: St. Peter 30/19 276 Öffentlicher Raum Nürnberg 284

Diskriminierungsbeauftragtensatzung 260 N-ERGIE- Aktiengesellschaft – Vergaben der Stadtentwässerung und Ergänzende Bestimmungen Wasser 277 Umweltanalytik Nürnberg 284 Satzung zur Änderung der Kostensatzung 261

Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung 261 B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Rathaus, Fünfer- Änderung der Vollzugsanweisung zur platz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 0911/2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion kommunal gGmbH, Stellplatzsatzung 264 Bertolt-Brecht-Straße 6, 90471 Nürnberg.

Begrünungssatzung 265

QUALITÄT IST SICHER

Kinderspielplatzsatzung 266 SEIT 1946

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung 267

Anzeigenschluss Fallert & Schmidt GmbH & Co KG -Bauunternehmung

Satzung zur Änderung der Löwenberger Straße 30 | 90475 Nürnberg Abfallwirtschaftssatzung 272

für die nächste Tel.: 0911 | 98 38 78 - 0

Fax: 0911 | 98 38 78 - 99 info@fallert-schmidt-bau.de Bebauungsplans Nr. 3713 – fallert-schmidt-bau.de

Ausgabe

Veröffentlichung des Entwurfs im Internet 272

Fensterwelt Schöne neue Alles aus einer Hand: (cid:31) Fenster (cid:31) Markisen (cid:31) Haustüren (cid:31) Raffstores (cid:31) Rollläden (cid:31) Wintergärten/ Überdachungen www.bauer-fenster.de Am Sternbach 2 · 91477 Markt Bibart Tel. 09162 9898-0 · Fax 09162 9898-40

QUALITÄT NACH MASS, SERVICE UND BERATUNG

Bebauungsplan Nr. 4696 - vom „Ehemaliges August-Meier-Heim“ – Aufstellung 273 13.08.2025

  1. Änderung des Flächennutzungsplans

ist der

„Alte Parlerstraße“ – Einstellung des Verfahrens 274

07.08.2025

Heerwagenstraße 31, Gem. / Fl.- Nr.: Schoppershof 31 / 28 274

Fürther Straße 205 - 215, Gem. / Fl. - Nr. Höfen 656 274

Abbildung 10

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AAAmmmtttsssbbblllaaatttttt NNNüüürrrnnnbbbeeerrrggg NNNrrr... 111666 /// 333000... JJJuuullliii 222000222555 Nr. 16 / 30. Juli 2025 222888666

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