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Amtsblatt 26/2025

Amtsblatt · 17.12.2025 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de berg
amtliche Bekanntmachungen Nr. 26 / 17. Dezember 2025 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG);

Feuerwerksverbot in der Innenstadt am 31.12.2025 und 01.01.2026

Die Stadt Nürnberg erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Zwischen 31.12.2025, 0 Uhr, und 01.01.2026, 24 Uhr, dürfen innerhalb der in den beiliegenden Karten Karte 1 vom 08.12.2025 (Bereich zwischen Königstraße und Burgstraße; Maßstab 1:5.000) und Karte 2 vom 08.12.2025 (Bereich Jakobsplatz; Maßstab 1:1.500) rot eingefassten Bereiche keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Maßgeblich sind die Außenwände der an diesen Bereich angrenzenden Gebäude und Umfriedungen. Die Karten sind als Anlagen Bestandteile dieser Allgemeinverfügung. 2. Die durch die Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15.12.2016 festgesetzten Verbotszonen im Bereich der Burg (in Karte 1 blau gekennzeichnet) bleiben hiervon unberührt. 3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet. 4. Die Allgemeinverfügung gilt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt als bekanntgegeben. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 5. Für die Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

  1. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 2. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. 3. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung des Widerspruchs bzw. der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Nürnberg (www.nuernberg. de/internet/stadtportal/zugangseroeffnung.html) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). 4. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“

Hinweise zur Bekanntgabe und zu Ordnungswidrigkeiten

  1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BayVwVfG erfolgt die öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, indem sein verfügender Teil ortsüblich bekannt gemacht wird. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, Zimmer 304/3.OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden (Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils 8:00 Uhr - 15:30 Uhr, Mittwoch, Freitag jeweils 8:00 Uhr - 12:30 Uhr) sowie auf der Internetseite des Ordnungsamtes (https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/). 2. Der Verstoß gegen das Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§ 46 Nr. 8 Buchst. b 1.SprengV, § 41 Abs. 1 Nr. 16, Abs. 2 SprengG), der Verstoß gegen das Abbrennverbot in den übrigen Bereichen der Verbotszone kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 EUR geahndet werden (Art. 23 Abs. 3 LStVG, § 17 Abs. 1 OWiG).

Nürnberg, 08.12.2025

Ordnungsamt

gez. Pollack

Stv. Dienststellenleiter

AAAmmmtttsssbbblllaaatttttt NNNüüürrrnnnbbbeeerrrggg NNNrrr... 222666 /// 111777... DDDeeezzzeeemmmbbbeeerrr 222000222555 444333333

Abbildung 1

Abbildung 2

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Abbildung 3

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Abbildung 4

Abbildung 5

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Abbildung 6

AAmmttssbbllaatttt NNüürrnnbbeerrgg NNrr.. 2266 // 1177.. DDeezzeemmbbeerr 22002255 443355

Verordnung zur Änderung der zungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch nungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicher- Verordnung der Stadt Nürnberg die Zuwegungen (insbesondere Treppen, Rampen heit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgeund die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren setz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung

über das Verbot von alkoholischen

des Bahnhofsgebäudes) zu den oberirdischen öf- vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt ge-

Getränken im Bereich des

fentlichen Flächen. Hiervon ausgenommen sind ändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 Hauptbahnhofs und der die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur (GVBl. S. 570), folgende Verordnung: Königstorpassage (Alkoholverbots- Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes. verordnung – AlkVVO) Inhaltsübersicht: vom 16. Dezember 2024 (2) Öffentliche Flächen im Sinne von Absatz 1 sind § 1 Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich (Amtsblatt S. 459) a) dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- § 2 Cannabisverbot ßen, Wege und Plätze im Sinne des Bayeri- § 3 Ausnahmen schen Straßen- und Wegegesetzes; Vom 12. Dezember 2025 § 4 Ordnungswidrigkeiten b) im Eigentum der öffentlichen Hand stehende § 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des Flächen, die öffentlich zugänglich sind; Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordc) im Privateigentum stehende Flächen, die für § 1 nungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich und Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt ge- (3) Die in § 2 geregelten Verbote gelten täglich in (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung ändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.“ erstreckt sich auf öffentliche Flächen außerhalb von (GVBl. S. 570), folgende Verordnung: Gebäuden und genehmigten Freischankflächen in 4. Folgender § 3 wird eingefügt: folgenden Bereichen:

Art. 1

  1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahn- „§ 3 hofstraße; 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Ausnahmen 2.den Zentralen Omnibusbahnhof; „Verordnung über das Verbot des Aufgrund besonderer Gründe kann die Stadt Nürn- 3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Konsums und des Mitführens von alkoholischen berg Ausnahmen vom Verbot des § 2 zulassen.“ Königstor zwischen der äußeren und inneren Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs, der Stadtmauer; Königstorpassage und des Aufseßplatzes 5. Die bisherigen §§ 3 und 4 werden die §§ 4 und 5. 4. den Nelson-Mandela-Platz; (Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO)“ 5. die Straße Hinterm Bahnhof; 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: 6. Die Karte des Ordnungsamts vom 17.09.2024 6. den Celtisplatz; wird durch die beiliegenden Karten des Ordnungsa)Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: amts vom 04.11.2025, die als Anlagen 1 und 2 7. den Südstadtpark; „§ 1 Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich“. Bestandteil dieser Verordnung sind, ersetzt. 8. den Karl-Bröger-Tunnel; b) Nach der Angabe zu § 2 wird folgende Angabe 9. die Celtisunterführung; eingefügt: Art. 2 10. die Celtisstraße; „§ 3 Ausnahmen“. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt- 11. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 3 und 4 wer- machung im Amtsblatt in Kraft. im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatden die Angaben zu den §§ 4 und 5. zes (Königstorpassage). 3. § 1 wird wie folgt gefasst: Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich „§ 1 Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am der Nrn. 1 bis 10 ergibt sich aus der beiliegenden Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich 10. Dezember 2025 beschlossen. Karte des Ordnungsamts vom 04.11.2025 (Maßstab 1:3.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verord- (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Verord-

Nürnberg, 12. Dezember 2025 nung ist. Maßgeblich ist die Innenkante der Begren-

nung erstreckt sich auf öffentliche Flächen außer-

Stadt Nürnberg zungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die

halb von Gebäuden und genehmigten Freischank- Zuwegungen (insbesondere Treppen, Rampen und flächen in folgenden Bereichen: Marcus König die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des

Oberbürgermeister

  1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahn- Bahnhofsgebäudes) zu den oberirdischen öffentlihofstraße; chen Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Trep- [Aus drucktechnischen Gründen befinden sich die 2. den Zentralen Omnibusbahnhof; penanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalbeiden zugehörigen Karten (Anlage 1 und Anlage 2) le des Bahnhofsgebäudes. 3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum am Ende des Amtsblatts.] Königstor zwischen der äußeren und inneren (2) Öffentliche Flächen im Sinne von Absatz 1 sind Stadtmauer;  a) dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, 4. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen Wege und Plätze im Sinne des Bayerischen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplat- Verordnung über das Verbot des Straßen- und Wegegesetzes; zes (Königstorpassage); Konsums und des Mitführens von b) im Eigentum der öffentlichen Hand stehende 5. den Aufseßplatz. Cannabisprodukten Flächen, die öffentlich zugänglich sind; Die genaue Grenze des Geltungsbereichs ergibt (Cannabisverbotsverordnung – c) im Privateigentum stehende Flächen, die für sich hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 aus der Anlage 1 CanVVO) den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. und hinsichtlich der Nr. 5 aus der Anlage 2 der beiliegenden Karten des Ordnungsamts vom Vom 12. Dezember 2025 (3) Die in § 2 geregelten Verbote gelten täglich in der 04.11.2025 (Maßstab 1:2.000), die als Anlagen Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. 1 und 2 Bestandteil dieser Verordnung sind. Maß- Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des geblich ist jeweils die Innenkante der Begren- Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verord-

§ 2 Art. 1 Art. 2

Cannabisverbot

  1. In § 2 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt: (1) Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Ver- Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmaordnung Cannabisprodukte zu konsumieren sowie „(3) Der Eigenbetrieb NürnbergStift ist zur Erfül- chung im Amtsblatt in Kraft. lung der ihm übertragenen Aufgaben befugt, Ver- Cannabisprodukte mit sich zu führen, wenn diese waltungsakte zu erlassen.“ den Umständen nach zum dortigen Konsum bestimmt sind. 2.§ 6 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am (2) Andere gesetzliche Regelungen, insbesondere die „(3) Der Werkausschuss entscheidet als beschlie- 10. Dezember 2025 beschlossen. des Gesundheitsschutzgesetzes, bleiben unberührt. ßender Ausschuss über alle Angelegenheiten des Unternehmens, soweit nicht die Werkleitung (§ 5), Nürnberg, 12. Dezember 2025

§ 3 der Stadtrat (§ 7) oder der Oberbürgermeister (§ 8) Stadt Nürnberg

Ausnahmen zuständig sind, insbesondere über: Aufgrund besonderer Gründe kann die Stadt Nürn- 1. Erlass einer Geschäftsanweisung für die Werk- Marcus König berg in Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot des § 2 leitung; Oberbürgermeister zulassen. 2. Projektgenehmigung bei Bauvorhaben mit Baukosten von mehr als 1,0 Mio. Euro, sowie

§ 4

Genehmigung neuer Gesamtkosten bei Über-

Ordnungswidrigkeiten

schreitung der genehmigten Kosten um mehr Nach Art. 30 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt als 10 %, mindestens aber 500.000,-- Euro; werden, wer entgegen § 2 Abs. 1 Cannabisprodukte 3. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Verkonsumiert oder mit sich führt. mögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 500.000,-- Euro

§ 5

übersteigen;

Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Verfügungen über Anlagevermögen und die Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt- Verpflichtung hierzu sowie sonstige Liegenmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf schaftsangelegenheiten aller Art (z. B. Erwerb, des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Enteignungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 250.000,-- Euro übersteigt; 10. Dezember 2025 beschlossen. 5. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von

ZAUBERHAFTE FENSTER & TÜREN

Sanierung Für ubau

und Ne QUALITÄT eratung, Herstellung, Montage und Kundendienst us einer Hand.

Nürnberg, 12. Dezember 2025 Bürgschaften sowie über den Abschluss sons-

Stadt Nürnberg tiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme

Abbildung 7

von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen

Marcus König im Rahmen der Kreditermächtigung für be-

Oberbürgermeister triebliche Zwecke, soweit sie den Betrag von

150.000,-- Euro überschreiten; 6. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistun- [Aus drucktechnischen Gründen befindet sich die zu- gen, Konzessionen, Bauleistungen und freigehörige Karte am Ende des Amtsblatts.] beruflichen Dienstleistungen, wenn der Wert 750.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen); 7. Erlass von Forderungen und Abschluss von

Satzung zur Änderung der B

gerichtlichen und außergerichtlichen Verglei-

Betriebssatzung für das NürnbergStift

chen, soweit der Gegenstandswert im Einzel- a

(NürnbergStiftSatzung – NüStS)

fall mehr als 25.000,-- Euro beträgt;

vom 7. Oktober 1998

  1. die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), (Amtsblatt S. 532), zuletzt geändert soweit der Streitwert mehr als 50.000,-- Euro durch Satzung vom beträgt; 16. Dezember 2024 (Amtsblatt S. 466) 9. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Oberbür- Vom 12. Dezember 2025 germeister oder die Werkleitung zuständig ist; die Bestellung der Heimleitungen des Pflege-

LORENZ

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 zentrums Sebastianspital, des August-Meier- Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeinde- Hauses, der Senioren-Wohnanlage St. Johannis WUNNER

BAYERISCHES

ordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fas- und der Senioren-Wohnanlage Platnersberg ZIM L M EI E S R T E U R N H G A S N F D Ä W HI E G RK sung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 fällt in die Zuständigkeit des Werkausschusses; Holzbau · Zimmerei · Treppenbau 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Geset- 10. den Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresab- (cid:31)66 24 10,Fax (09 11) 66 84 86 zes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende schluss festzustellen und über die Behandlung Satzung: des Ergebnisses zu entscheiden.“ @ holzbau-wunner@web.de

Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FwKES) vom 25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249),

zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2024 (Amtsblatt S. 281)

Vom 12. Dezember 2025

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2025 (GVBl. S. 215), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

Art. 1

Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

  1. Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„1. Stundensätze für Personal
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat, sowie Angehörige oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 61,00 €
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 68,00 €
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 13 innehat 89,00 €“
  1. Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 191,00 €
Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen 357,00 €
Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 415,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie A je angefangene 15 Minuten 325,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie B je angefangene 15 Minuten 463,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie C je angefangene 15 Minuten 821,00 €
Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden 158,00 €
Insektenbekämpfung 174,00 €
Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 82,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr 166,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders 176,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders und eines Schlosskastens 187,00 €
Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz 50,00 €“
  1. Nr. 6 wird wie folgt gefasst:
„6. Sicherheitswachen
Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betragen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundensätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2.
Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat, je Wachstunde 61,00 €
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat, je Wachstunde 68,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamtin oder Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat 61,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamtin oder Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 68,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteilter Beamtin oder eingeteiltem Beamten 61,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat, sowie Angehörige oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr je Wachstunde 32,00 €
Beamtin oder Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat, je Wachstunde 35,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamtin oder Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat, sowie Angehöriger oder Angehörigem der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamtin oder Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die oder der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat 35,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteilter Beamtin oder eingeteiltem Beamten sowie Angehöriger oder Angehörigem der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit von dienstfreien Beamtinnen und Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr möglich.“
  1. Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
„8. Ausbildungen pro Teilnehmende
Grundausbildungslehrgang 25.000,00 €
Führungslehrgang 4.000,00 €
Fachspezifische Wahlfortbildung Gruppenführer im Einsatzdienst 9.000,00 €
Grundlehrgang „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 2.750,00 €
Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 2.750,00 €
Rettungssanitäter Ausbildung 3.000,00 €
Rettungssanitäter Abschlusslehrgang 1.000,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmodul 2 5.500,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul 1 8.600,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul 2 13.100,00 €
Taucherlehrgang 11.000,00 €
Taucherabschlusslehrgang 10.000,00 €
Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben 175,00 €
Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben für Firmen 316,00 €
Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ 1.027,00 €
Brandschutzunterweisung 178,00 €
Feuerlöscherunterweisung 112,00 €“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 10. Dezember 2025 beschlossen.

Nürnberg, 12. Dezember 2025

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten

(Tiergartengebührensatzung – TiergGebS) vom 16. März 2018 (Amtsblatt S. 118),

zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023 (Amtsblatt S. 521)

Vom 12. Dezember 2025

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBI. S. 573), folgende Satzung:

Art. 1

§ 3 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1. Tiergarteneintritt Für Tageskarten, die zum Besuch des Tiergartens während der Öffnungszeiten eines Kalendertages berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben:

1.1 Einzelkarten für

a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 21,00 Euro, b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 15,80 Euro, c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 9,80 Euro, d) Erwachsene mit Ermäßigung S chülerinnen und Schüler (einschl. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Fachschülerinnen und Fachschüler), Studierende, Rentnerinnen und Rentner, schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitsuchende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen (jeweils gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises): 19,00 Euro, e) schwerbehinderte Jugendliche gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 14,00 Euro, f) schwerbehinderte Kinder gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 7,50 Euro, g) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 8,20 Euro, h) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 4,40 Euro;

1.2 Familienkarten für den Besuch durch

a) einen Eltern- oder Großelternteil mit eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 26,50 Euro, b) Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 47,50 Euro;

1.3 für den Besuch durch Schulklassen im Klassenverband

a) Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe: 7,50 Euro, b) Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe: 14,00 Euro; Eine begleitende Lehrkraft je 10 Schülerinnen und Schüler bzw. je 5 Förderschülerinnen und Förderschüler hat freien Eintritt.

1.4 für den Besuch durch Kindergärten, Horte und Kinderheime im Gruppenverband

a) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 14,00 Euro, b) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,50 Euro; Eine Aufsichtsperson je 10 Kinder bzw. je 5 Vorschulkinder hat freien Eintritt.

1.5 für den Besuch durch Gruppen mit mindestens 15 Personen

a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 19,00 Euro, b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 14,00 Euro, c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,50 Euro; Busfahrerinnen bzw. Busfahrer und Reiseleiterinnen bzw. Reiseleiter als Begleitpersonen haben gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises freien Eintritt.

1.6 am Tiergarten-Tag (jeder letzte Montag im Monat, wenn dieser kein Feiertag ist) sowie an der Abendkasse (die Zeiten gibt die Tiergartenverwaltung durch Aushang bekannt) a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 19,00 Euro, b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 14,00 Euro, c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,50 Euro.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.02.2026 in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 10. Dezember 2025 beschlossen.

Nürnberg, 12. Dezember 2025

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) nicht Wahlvorschlag einreichen. wählbar ist.

Bekanntmachung

3.2 Werden mehrere gültige Wahlvorschläge ein- 5. Wählbarkeit zum Oberbürgermeister

über die Aufforderung zur

gereicht, findet die Wahl oder zur Oberbürgermeisterin

Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Stadtrats und des hältniswahl, Oberbürgermeisterin ist jede Person wählbar, Oberbürgermeistersin Nürnberg - des Oberbürgermeisters oder der Oberbür- die am Wahltag: germeisterin nach den Grundsätzen der

am Sonntag, 8. März 2026 - Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des

Mehrheitswahl mit Bindung an die sich be- Grundgesetzes ist;

1. Durchzuführende Wahl werbenden Personen

A m Sonntag, dem 8. März 2026, findet statt. - für die Wahl zum Oberbürgermeister oder zur die Wahl von 70 Stadtratsmitgliedern und 3.3 Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag Oberbürgermeisterin kann auch eine Person des Oberbürgermeisters oder der Ober- eingereicht, findet die Wahl gewählt werden, die weder eine Wohnung bürgermeisterin statt. - des Stadtrats nach den Grundsätzen der noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der 2. Wahlvorschlagsträger Mehrheitswahl, Stadt hat. Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und - des Oberbürgermeisters oder der Oberbür- 5.2 Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) germeisterin nach den Grundsätzen der Person, die nach Art. 39 Abs. 2 GLKrWG nicht eingereicht werden. Der Begriff der politischen Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewer- wählbar ist. Partei richtet sich nach dem Gesetz über die bende Personen

6. Aufstellungsversammlungen

politischen Parteien (Parteiengesetz). Wähstatt. 6.1 Alle sich bewerbenden Personen werden von lergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen 4. Wählbarkeit zum Stadtratsmitglied einer Partei oder einer Wählergruppe in einer oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. 4.1 Für das Amt eines Stadtratsmitglieds ist jede Versammlung aufgestellt, die zu diesem Zweck Parteien und Wählergruppen, die verboten Person wählbar, die am Wahltag für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist. sind, können keine Wahlvorschläge einreichen. - Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Diese Aufstellungsversammlung ist 3. Aufforderung zur Einreichung von Wahl- Grundgesetzes oder Staatsangehörige der - eine Versammlung der Anhänger einer Partei vorschlägen übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen oder Wählergruppe, 3.1 Die Wahlvorschlagsträger werden durch eine Union ist; - eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern einer Partei oder Bekanntmachung zur Einreichung von Wahl- - das 18. Lebensjahr vollendet hat; Wählergruppe für die bevorstehende Aufvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge - seit mindestens drei Monaten in der Stadt stellung sich bewerbender Personen gewählt können ab Erlass dieser Bekanntmachung, je- eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohwurden, oder doch spätestens am nung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu

Donnerstag, dem 8. Januar 2026, 18.00 haben sich in der Stadt gewöhnlich aufhält. die nach der Satzung einer Partei oder einer

Uhr (59. Tag vor der Wahl) Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verlo-

Wählergruppe allgemein für bevorstehende dem Wahlleiter zugesandt oder während der ren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit Wahlen bestellt wurde. allgemeinen Dienststunden im Wahlamt der dem Wegzug in die Stadt zurückkehrt, ist mit Stadt Nürnberg, dem Zuzug wieder wählbar. Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung darf nicht früher als Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, Zi. 17 4.2 Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag übergeben werden. Person, die nach Art. 21 Abs. 2 des Gemeinde-

liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder lung die Erklärung, dass die Mehrheit der Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eineiner Wählergruppe gewählt worden sein, die Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor gereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsim Zeitpunkt der Wahl der Delegierten in der dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von trägers als Kennwort, bei einem gemeinsamen Stadt wahlberechtigt waren. den Mitgliedern einer Partei oder einer Wäh- Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher Die Teilnehmer der Aufstellungsversammlung lergruppe gewählt worden ist, die im Zeit- daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts punkt der Wahl der Delegierten in der Stadt in der im Wahlvorschlag genannten Reihenin der Stadt wahlberechtigt sein. Die Aufstel- wahlberechtigt waren, folge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, lungsversammlung darf nicht früher als 15 - der Verlauf der Aufstellungsversammlung, aber getrennt eingereichte Wahlvorschläge Monate vor dem Monat stattfinden, in dem - das Wahlverfahren, nach dem die sich bewer- zur Oberbürgermeisterwahl kein oder kein geder Wahltag liegt. benden Personen gewählt wurden, meinsames Kennwort, gelten die Kennworte Die sich bewerbenden Personen werden in - die Ergebnisse der Wahl der sich bewerben- der Wahlvorschläge in alphabetischer Reihengeheimer Abstimmung gewählt. Jede an der den Personen, ihre Reihenfolge und ihre et- folge als gemeinsames Kennwort. Aufstellungsversammlung teilnahmeberech- waige mehrfache Aufführung, 8.3 Organisierte Wählergruppen haben einen tigte und anwesende Person ist hierbei vor- - auf welche Weise ausgeschiedene sich be- Nachweis über die Organisation vorzulegen, schlagsberechtigt. Den sich für die Aufstellung werbende Personen ersetzt werden, sofern wenn sie als organisiert behandelt werden bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu ge- die Aufstellungsversammlung Ersatzleute sollen. ben, sich und ihr Programm der Versammlung aufgestellt hat. 8.4 Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte in angemessener Zeit vorzustellen. 7.2 Die Niederschrift ist von der die Aufstellungs- Person und ihre Stellvertretung bezeichnen, 6.2 Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens versammlung leitenden Person und zwei die in der Stadt wahlberechtigt sein müssen. einer sich bewerbenden Person in den Wahl- Wahlberechtigten, die an der Versammlung Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste untervorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise teilgenommen haben, zu unterschreiben. Jede zeichnende Person als beauftragte Person, die wie sich bewerbende Personen aufzustellen. wahlberechtigte Person darf nur eine Nieder- zweite als ihre Stellvertretung. Die beauftragte schrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen 6.3 Mehrere Wahlvorschlagsträger können ge- Personen dürfen die Niederschrift unterzeich- zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenmeinsame Wahlvorschläge einreichen. Genen, wenn sie an der Versammlung teilgenom- zunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung meinsame Wahlvorschläge sind in einer gemen haben. der beauftragten Person. meinsamen Versammlung aufzustellen (bei 7.3 Der Niederschrift muss eine Anwesenheits- 8.5 Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlider Wahl des Oberbürgermeisters siehe auch liste beigefügt sein, in die sich diejenigen cher sich bewerbender Personen in erkennba- Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und rer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung Wahlvorschlagsträger. Unterschrift eingetragen haben, die an der in der Niederschrift über die Aufstellungsver- 6.4 Bei Stadtratswahlen kann die Versammlung Versammlung teilgenommen haben. sammlung nach Familienname, Vorname, Tag beschließen, dass sich bewerbende Personen 7.4 Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand und zweimal oder dreimal auf dem Stimmzettel dem Wahlvorschlag beizulegen. Anschrift enthalten. aufgeführt werden sollen.

8. Inhalt der Wahlvorschläge 8.6 Angegeben werden können

6.5 Besonderheiten bei der Wahl des Oberbürger- 8.1 Bei Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag a) Geburtsname, falls sich die Namensführung meisters oder der Oberbürgermeisterin: höchstens so viele sich bewerbende Personen innerhalb von 2 Jahren vor dem Wahltag Soll eine Person von mehreren Wahlvor- enthalten, wie Stadtratsmitglieder zu wählen geändert hat, schlagsträgern als sich gemeinsam bewerben- sind. In Nürnberg darf daher ein Wahlvorschlag b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz de Person aufgestellt werden, sind folgende höchstens 70 sich bewerbende Personen ent- und in der Verfassung vorgesehene Ämter, Verfahrensarten möglich: halten. Wenn sich bewerbende Personen im falls diese in den Stimmzettel aufgenommen 6.5.1 Die sich bewerbende Person wird in einer Wahlvorschlag mehrfach aufgeführt werden, werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehgemeinsamen Aufstellungsversammlung der verringert sich die Zahl der sich bewerbenden renamtliche erste, zweite oder dritte Bürger- Parteien und der Wählergruppen aufgestellt, Personen entsprechend. meisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter oder die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einrei- Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, chen. für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stellvertretende Landrätin, stellvertretender 6.5.2 Die Parteien und die Wählergruppen stellen stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräeine sich bewerbende Person in getrennten werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem sidentin, Bezirkstagspräsident, stellvertreten- Versammlungen auf und reichen getrennte Wahlvorschlag benannt werden. de Bezirkstagspräsidentin, stellvertretender Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Ver- Bei der Oberbürgermeisterwahl darf jeder Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin, Bezirkssammlungen aufgestellte Person muss gegen- Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Per- rat, Mitglied des Europäischen Parlaments, über dem Wahlleiter schriftlich erklären, ob son enthalten. des Bundestags, des Landtags. sie als sich gemeinsam bewerbende Person 8.2 Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Dreifach aufzuführende sich bewerbende Perauftreten will oder, falls diese Möglichkeit Partei oder der Wählergruppe als Kennwort sonen erscheinen auf dem Stimmzettel vor beschlossen wurde, ob sie sich nicht auf allen tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen den zweifach aufzuführenden und diese vor Wahlvorschlägen bewerben will. die Namen sämtlicher daran beteiligter Partei- den übrigen sich bewerbenden Personen. 7. Niederschrift über die Versammlung en oder Wählergruppen tragen. Kurzbezeich- 8.7 Die sich bewerbende Person muss erklären, dass nungen, bei denen der Name der Partei oder sie der Aufnahme ihres Namens in den Wahl- 7.1 Über die Aufstellungsversammlung ist eine der Wählergruppe nur durch eine Buchstaben- vorschlag zustimmt und dass sie bei Wahlen für Niederschrift zu fertigen. Aus der Niederschrift folge oder in anderer Weise ausgedrückt wird, ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattmuss ersichtlich sein: reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist finden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt wird.

lungsversammlung, das zur deutlichen Unterscheidung der Wahl- hat die sich bewerbende Person dem Wahlleiter

sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. ziehung einzelner Unterschriften, der Verlust - Wahlberechtigte, die sich in eine andere Un- Die sich bewerbende Person muss außerdem des Wahlrechts oder der Tod eines Unter- terstützungsliste eingetragen haben, erklären, dass sie nicht von der Wählbarkeit zeichnenden des Wahlvorschlags berührt die - Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag ausgeschlossen ist. Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht. unterzeichnet haben. 8.8 Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Oberbürger- 10. Unterstützungslisten für 10.3 Während der Eintragungszeiten ist in dem meisters oder der Oberbürgermeisterin muss Wahlvorschläge Gebäude, in dem sich der Eintragungsraum ferner, wenn die sich bewerbende Person in 10.1 Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlags- befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang Nürnberg weder eine Wohnung noch ihren trägern müssen nicht nur von zehn Wahlbe- zu dem Gebäude jede Behinderung oder ergewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Bescheini- rechtigten unterschrieben werden, sondern hebliche Belästigung der sich Eintragenden gung der Gemeinde, in der die sich bewerben- zusätzlich von mindestens 610 Wahlberech- verboten. de Person ihre Wohnung, die nicht ihre Haupt- tigten durch Unterschrift in Listen, die bei der 10.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung Stadt aufliegen, unterstützt werden. Neue wirkungslos. zu haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wäh- 10.5 Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, über ihre Wählbarkeit enthalten. lergruppen, die im Stadtrat seit dessen letzter die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und Das Gleiche gilt für Ersatzleute. Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvor- die Ausstellung von Eintragungsscheinen an 8.9 Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Stadtrats schlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor kranke und körperlich behinderte Personen oder des Oberbürgermeisters oder der Ober- dem Wahltag (8. Dezember 2025) vertreten werden von der Stadt Nürnberg gesondert bebürgermeisterin muss, wenn sich die Person waren; sie benötigen allerdings dann keine zu- kannt gemacht. sätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn nicht in der Gemeinde bewerben will, in der 11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Haupt- letzten Europawahl mindestens fünf v. H. der Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganwohnung hat, eine Bescheinigung dieser im Land insgesamt abgegebenen gültigen zen ist nur bis zum Donnerstag, 8. Januar Gemeinde, bei Personen ohne Wohnung der Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl 2026, 18.00 Uhr zulässig. Über die Zurückletzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass mindestens fünf v. H. der im Land abgegebe- nahme von Wahlvorschlägen im Ganzen besie nicht von der Wählbarkeit ausgeschossen nen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. schließen die Wahlvorschlagsträger in gleicher ist. Die Gemeinde darf diese Bescheinigung Maßgeblich sind die vom Landeswahlleiter Weise wie über die Aufstellung der Wahlvornur einmal ausstellen. früher als drei Monate vor dem Wahltag be- schläge. Die beauftragte Person kann durch Das Gleiche gilt für Ersatzleute. kannt gemachten Ergebnisse. die Aufstellungsversammlung verpflichtet 9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf kei- werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag zurückzunehmen. Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahl- ner zusätzlichen Unterstützungsunterschrifberechtigten unterschrieben sein, die am ten, wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ih-

Am 9. Dezember 2025

Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor rer Gesamtheit im Stadtrat seit dessen letzter der Wahl), wahlberechtigt sind. Die Unter- Wahl auf Grund des gleichen gemeinsamen Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg zeichnung durch sich bewerbende Perso- Wahlvorschlags bis zum 90. Tag vor dem Kuch nen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags Wahltag (8. Dezember 2025) vertreten waren ist unzulässig. Die Unterschriften auf dem oder wenn mindestens einer der beteiligten  Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unwerden. Die Unterzeichner/innen müssen Fa- terstützungsunterschriften benötigt. milienname, Vorname und Anschrift angeben 10.2 In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht und in der Stadt Nürnberg wahlberechtigt eintragen: sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen - die in einem Wahlvorschlag aufgeführten Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Zurück- sich bewerbenden Personen und Ersatzleute,

Abbildung 8

Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Stadtrats und der Oberbürgermeisterin oder des

Oberbürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

  1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familiennamen, Vornamen und Anschrift in eine Unter-stützungsliste eintragen.

  2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. des Eintragungs- raums Anschrift des Eintragungsraums Eintragungszeiten barriere- frei ja / nein
1 Servicestelle „Mein Nürnberg“, Äußere Laufer Gasse 29 • Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Montag, den 19.01.2026 nur von 9.00 bis 12.00 Uhr ja
2 Infopoint, Hauptmarkt 18 • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Montag, den 19.01.2026 nur von 8.00 bis 12.00 Uhr • Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr, zusätzlich: • Langer Donnerstag, 15.01.2026 von 8.00 bis 20.00 Uhr, • Samstag, 17.01.2026 von 10.00 bis 13.00 Uhr ja
3 Bürgeramt Nord, Großgründlacher Hauptstraße 21 • Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr, Montag, den 19.01.2026 nur von 8.00 bis 12.00 Uhr • Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr nein
4 Bürgeramt Ost, Fischbacher Hauptstraße 121 nein
5 Bürgeramt Süd, Hans-Traut-Straße 8 nein

An den allgemein dienstfreien Tagen, und zwar am Mittwoch, den 24. Dezember 2025, am Donnerstag, den 25. Dezember 2025, am Freitag, den 26. Dezember 2025, am Mittwoch, den 31. Dezember 2025, am Donnerstag, den 01. Januar 2026 und am Dienstag, den 06. Januar 2026, sind alle Eintragungsräume geschlossen.

  1. Die Wahlberechtigten können sich in jedem Eintragungsraum in der Stadt Nürnberg eintragen.

  2. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) beim Wahlamt der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

  3. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Am 9. Dezember 2025

Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg

Kuch

Eintragungsstellen in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026 1 Servicestelle "Mein Nürnberg", Äußere Laufer Gasse 29 3!P 2 Infopoint, Hauptmarkt 18 3 Bürgeramt Nord, Großgründlacher Hauptstraße 21 4 Bürgeramt Ost, Fischbacher Hauptstr. 121 5 Bürgeramt Süd, Hans-Traut-Str. 8 1t® 2t® 4!P Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth Eintragungsstellen ± 5!P Unterstützungslisten t® barrierefrei !P nicht barrierefrei 0 1 2 3km Raumbezugssystem 2025 (Wahlamt / Amt für Stadtforschung und Statistik)

Amtsblatt Nürnberg Nr. 26 / 17. Dezember 2025 445

Einstellung des Verfahrens zur Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Für

  1. Änderung des Flächennutzungsplans den räumlichen Änderungsbereich wird auf den abgedruckten Lageplan hingewiesen. mit integriertem Landschaftsplan,

Bereich: „Bereich Brunecker Straße“ Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Der Stadtrat hat am 22.10.2025 beschlossen, das  Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, Bereich „Brunecker Straße“ einzustellen.

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 0 100 200 300 400 500 8. Änderung - Bereich Brunecker Straße ND E ND LB E S LB ND ND HL

U LB S HO M M U N Zeichenerklärung FNP8 - UB - 01 Umgriff des einzustellenden Änderungsbereichs Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

Abbildung 13

Abbildung 11

Abbildung 10

Abbildung 9

Abbildung 12

Abbildung 14

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die

Veröffentlichung im Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Einstellung des Bebauungsplan -

Verfahrens Nr. 4600

Straße Ingolstädter Münchener Straße Brunecker Straße NHOF, Rangierbahnhof M ER ab

UM BEBAUUNGSPLAN NR. 4600 "BRUNECKER STRASSE" für Brunecker Straße, nördlichdes Rangierbahnhofs zwischen Ingolstädter ße Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung yerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeig

„Brunecker Straße“

Der Stadtplanungsausschuss hat am 08.10.2025 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 „Brunecker Straße“ für ein Gebiet beiderseits der Brunecker Straße, nördlich des Rangierbahnhofs zwischen Ingolstädter Straße und Münchener Straße einzustellen.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Für den räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten Lageplan hingewiesen.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Kleinweidenmühle 145 / 4

Baugenehmigung für die Errichtung

eines Außenaufzugs im Innenhof

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 05.12.2025, Aktenzeichen B2-2025-521 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.

GMKG: GIBITZE

GLEISSHAM

ohne Maßst

LAGEPLAN Z ein Gebiet

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

beiderseits der Straße und Münchener Stra

Geobasisdaten © Ba net.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift

gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Anwesen Lehrberger Straße, Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Gemarkung/Flurnr.: Höfen 591 / 7 kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Baugenehmigung für die Errichtung ei- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann

nes Mehrfamilienhauses mit 6 Wohn-

BA-rs_60805202_SNIE_0064 :EMANNALP Anwesen Kontumazgarten 2, Gemarkung/Flurnr.:

beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht

oder elektronisch in einer für den Schriftfor-

einheiten und 6 PKW Stellplätzen

Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.12.2025, Aktenzeichen B2-2025-487 Hinweise zur Akteneinsicht: wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bau- (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 ordnung (BayBO) erteilt.

mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann-

te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

(0911) 231-1 04 64 im Amtsgebäude Johannesgas- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbse 3, Zimmer 228, einsehen. Sie können auch einen bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines

Hinweis: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-

Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem

Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade Rechtsbehelfsbelehrung Anwesen Schweinauer Hauptstraße 29, 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 26 schrift oder elektronisch in einer für den nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay-

Baugenehmigung für die Nutzungs-

Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-

änderung im 2. Obergeschoss von

werden. 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor- Büroräumen in eine familienähnliche Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Wohngruppe te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch - 1.Tektur über Überarbeitung der einreichen. Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann-

Raumaufteilung für nun 5 statt vorher

te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch

8 Bewohner

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: einreichen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnrechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher berg vom 11.12.2025, Aktenzeichen B2-2025-623 elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine wurde die Baugenehmigung für das oben genannte bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Vorhaben unter Auflagen erteilt. tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft bauberechtigte von benachbarten Grundstücken rensgebühr fällig. Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Hinweis: rensgebühr fällig. fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Hinweis: gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Rechtsbehelfsbelehrung Ein Antrag auf Anordnung der auf-schiebenden Wir- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mokung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann oder elektronisch in einer für den Schriftfornisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht mersatz zugelassenen Form erhoben werden. Form gestellt werden. Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO ge-

Hinweise zur Akteneinsicht: Form gestellt werden. nannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elekt- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsronisch einreichen. verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Hinweise zur Akteneinsicht: Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher

E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine (0911) 231-43 50 im Amtsgebäude Johannesgas- (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur se 3, Zimmer 14, einsehen. Sie können auch einen - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. (0911) 231-9 05 88 im Amtsgebäude Johannesgasbitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwalse 3, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-  Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde rensgebühr fällig.

Anwesen Pillenreuther Straße 68, Ge- 

Hinweis:

markung/Flurnr.: Gibitzenhof 252 / 4

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Baugenehmigung für die Nutzungs- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bauänderung von einem erdgeschossigen gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Lager (ca. 30 m²) in eine Ferienwoh- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80

Abbildung 15

nung als Ein-Zimmer-Apartment

Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektroberg vom 28.11.2025, Aktenzeichen B2-2025-568 nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Form gestellt werden. Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Hinweise zur Akteneinsicht: bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsbeteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter

(0911) 231-9 05 88 im Amtsgebäude Johannesgas- Hinweise zur Akteneinsicht: se 3, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Hinweis: Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt

Erhöhung des mm-Preises

Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 für Veröffentlichungen im

 (0911) 231-43 56 im Amtsgebäude Johannesgasauf 0,50 Euro netto. se 3, Zimmer 8, einsehen. Sie können auch einen Anwesen Sigmundstraße 189, Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Gemarkung/Flurnr.:

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Großreuth b. Schweinau 430 / 4

Baugenehmigung für die Nutzungs-

änderung eines Büro- und Logistikge-

bäudes zu einem Gebäude für Mon-

Nürnberger Christkindlesmarkt 2026

tage, Logistik und Verwaltung mit

inneren baulichen Änderungen Die Stadt Nürnberg veranstaltet vom 27. November bis 24. Dezember 2026 auf dem Hauptmarkt den Christkindlesmarkt als Spezialmarkt gemäß § 68 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Weitere Verkaufsbuden stehen auf Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn- dem Hauptmarkt Richtung Rathausplatz und an der Lorenzkirche. Auf dem Rathausplatz stehen außerdem die berg vom 05.12.2025, Aktenzeichen B1-2025-111 Buden des vom Amt für internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg organisierten Marktes der Partnerwurde die Baugenehmigung für das oben genannte städte, der ein separater Markt ist. Vorhaben unter Auflagen, erteilt.

1. Öffnungs- und Verkaufszeiten

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Eröffnungstag (27.11.) 10:00 Uhr – 21:00 Uhr bauberechtigte von benachbarten Grundstücken (Unterbrechung während der Eröffnungsfeier 17:25 Uhr – 18:00 Uhr), beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Montag bis Sonntag 10:00 Uhr – 21:00 Uhr, Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Heiliger Abend (24.12.) 10:00 Uhr – 14:00 Uhr. fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Eine Gewähr dafür, dass der Christkindlesmarkt tatsächlich und zur angegebenen Zeit stattfindet, wird nicht übernommen. Rechtsbehelfsbelehrung

2. Teilnehmerkreis

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay- Insgesamt werden Verkaufsflächen für folgende Anbietergruppen bereitgestellt: ca. er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24- 2.1 Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, belegten Brötchen und ähnlichen 28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Speisen zum sofortigen Verzehr 115 lfm

oder elektronisch in einer für den Schriftfor-

mersatz zugelassenen Form erhoben werden. 2.2 Glühwein- und Spirituosenausschank 50 lfm 2.3 Herstellung von gebrannten Mandeln und Nüssen, Zuckerwatte und Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- sonstigem Zuckerwerk, glasiertes Obst, Lebkuchen-, Früchtebrot-, te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Back- und Süßwarenverkauf 100 lfm einreichen. 2.4 Lebkuchen-, Früchtebrot-, Back- und Süßwarenverkauf (ohne Herstellung im Marktbereich) 94 lfm Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: 2.5 Zwetschgenmännchen 22 lfm Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine 2.6 Spielzeug, Bücher 75 lfm rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur 2.7 Rauschgoldengel, Krippen mit Zubehör, Christbaumschmuck, Kerzen, elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Räuchermännchen und ähnliche für die Advents- und Weihnachtszeit typische Waren 201 lfm bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- 2.8 Strick-, Textil- und Lederwaren (Gebrauchsartikel) 41 lfm tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft 2.9 Keramik-, Porzellan-, Glas- und sonstige Haushaltswaren (Gebrauchsartikel) 15 lfm Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- 2.10 Sonstige Waren, die sich nach ihrer Art besonders als Weihnachtsgeschenke rensgebühr fällig. eignen, wie z. B. Musikalien, Zinn-, Kupfer-, Messingartikel, Bilder, Schmuck, Mineralien, Gewürze 230 lfm Hinweis: 2.11 Platz zum Verkauf von ausschließlich alkoholfreien Heißgetränken Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- (z. B. Tee und Kaffee) einschließlich der entsprechenden Waren 7 lfm aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Zugelassen werden nur Hersteller, Händler und andere Gewerbetreibende, deren Waren der Tradition des gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Nürnberger Christkindlesmarktes entsprechen und zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen oder üb- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirlicherweise als Weihnachtsgeschenke verwendet werden, besonders Erzeugnisse des heimischen Handwerks kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 oder Kunstgewerbes. Für die Plätze der Anbietergruppe 2.1 werden grundsätzlich zwei Antragsteller gemein- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann sam zugelassen. beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Schau-, Fahr-, Belustigungsgeschäfte sowie der Verkauf von Kriegsspielzeug, volksfestüblichen Gegenständen nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (z. B. Luftballons, Feuerwerkskörper, Horoskope), das Vorführen von Artikeln (sog. Neuheitenverkauf) und die Form gestellt werden. unentgeltliche Abgabe von Warenproben sind ausgeschlossen.

  1. Verkaufseinrichtungen sichtigt. Nur vollständig und gut leserlich ausgefüllte des regulären Antragsverfahren auch solche Ansowie eigenhändig unterschriebene Anträge können bieter zulassen, die am regulären Antragsverfahren Grundsätzlich sind die von der Stadt aufgestellten bearbeitet werden. Genaue Beschreibungen des Ver- nicht beteiligt waren, jedoch aufgrund ihrer Markt- Verkaufsbuden oder -stände zu verwenden. Sie bekaufsangebotes sowie andere geeignete Unterlagen kenntnis und Berufserfahrung als fachlich geeignet dürfen eines besonderen Ausbaus durch die Markt- (z.B. Prospekte, Fotos) sind den Anträgen beizufü- erscheinen und die erforderliche Leistungsfähigkeit beschicker. gen, damit bei Überangebot eine sachgerechte Aus- nachweisen. Für die Anbietergruppe 2.1 sind ausnahmslos Eigen- wahl getroffen werden kann. Die Nürnberger Märkte aufbauten notwendig, die vom Hochbauamt, Abtei- – Marktamt behält sich vor, beim beantragten Wa- Über die Zulassungsanträge wird voraussichtlich im lung Denkmalpflege/Stadtbildpflege, begutachtet renangebot Veränderungen vorzunehmen. Mai/Juni 2026 Bescheid erteilt. worden sind. Anträge oder Zulassungen zum Nürnberger Christ- 5. Vorschriften des Marktortsrechtes

4. Anträge

kindlesmarkt in früheren Jahren begründen keinen Das Antragsformular auf Zulassung zum Christkindles- Rechtsanspruch auf erneute Zulassung oder auf Für die Durchführung des Marktes und die Gebühmarkt 2026 und auf Zuweisung eines Verkaufsplatzes einen bestimmten Platz. Auch geben frühere Zulas- renerhebung gelten die Satzung über die Jahr- und muss bis zum 28.02.2026 bei der Stadt Nürnberg, sungen keine Gewähr dafür, dass Betriebsführung Spezialmärkte der Stadt Nürnberg (Jahrmarktsatzung Nürnberger Märkte – Marktamt, Leyher Str. 107c, und -gestaltung weiterhin den Vorstellungen des - JahrMS) vom 09. Oktober 1997 (Amtsblatt S. 456) 90431 Nürnberg eingegangen sein. Antragsunterla- Veranstalters zur Durchsetzung der Marktkonzep- und die Marktgebührensatzung vom 15. Oktober 2010 gen können während der Antragsfrist im Internet unter tion entsprechen. Weder Zulassung noch Antrag ist (Amtsblatt S. 318) in der jeweils aktuellen Fassung www.nuernberger-maerkte.de abgerufen oder beim vererblich oder übertragbar; sie sind an die jeweilige sowie die allgemeinen Vorschriften und die jeweiligen Marktamt angefordert werden. Gleichzeitig ist von je- Person gebunden. besonderen Auflagen des Zuweisungsbescheides. dem Antragssteller ein Kostenvorschuss von 30 Euro je Antrag durch Überweisung auf das Girokonto der Stadt Wird nach Ablauf der Antragsfrist ein Mangel an ge- Die Verwendung von Einweggeschirr ist nicht zuge- Nürnberg, Nürnberger Märkte - Marktamt, bei der Spar- eigneten Anträgen in Anbietergruppen festgestellt, lassen. kasse Nürnberg, IBAN: DE47760501010001182006, die dem Veranstalter nach seinem Gestaltungswillen BIC: SSKNDE77, zu entrichten. Der Kostenvorschuss wichtig sind, kann der Veranstalter zur Sicherstellung muss bis zum 28.02.2026 auf dem Konto der Stadt eines ausgewogenen Marktangebots und des tradi- Stadt Nürnberg Nürnberg gutgeschrieben sein. tionellen Marktbildes für diese Anbietergruppen ein Nürnberger Märkte - Marktamt Verspätet oder ohne Kostenvorschuss eingehende ergänzendes, verkürztes Auswahlverfahren durch- Anträge können nicht berücksichtigt werden. Dies führen. Das ergänzende Auswahlverfahren erfolgt  gilt ausdrücklich auch für einen rechtzeitigen Kos- nach denselben Auswahlkriterien und Grundsätzen tenvorschuss ohne fristgerechten Antragseingang. wie das reguläre Verfahren, wird jedoch ausschließlich für die betroffenen Anbietergruppen eröffnet. Bei Ablehnung des Antrags oder bei Nichtbearbei- Die Fristen für die erneute Bewerbung können unter tung des Antrags aufgrund verspäteter Abgabe wird Berücksichtigung der Dringlichkeit angemessen verder Kostenvorschuss in Höhe von 30 Euro nicht zu- kürzt werden. rückgezahlt. Zur Wahrung des traditionellen Marktbildes und Für jede Anbietergruppe gemäß Ziff. 2.1 - 2.11 sowie des reibungslosen Veranstaltungsablaufs kann der für jede Person ist ein gesondertes Antragsformular Veranstalter bei kurzfristigen Absagen oder Auseinzureichen. Sammelanträge werden nicht berück- fällen von zugelassenen Anbietern nach Abschluss

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Abbildung 16

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ändert ihre Wasserpreise zum 1. Januar 2026.

Aufgrund § 4 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden anstelle einer Zustellung im Einzelnen folgende Änderungen der Trinkwasserpreise öffentlich bekannt gegeben:

Trinkwasserpreise

1. Arbeitspreise

Die Arbeitspreise für Trinkwasser erhöhen sich zum 01.01.2026:

(netto) von bisher 2,61 €/m³ auf 2,74 €/m³ bzw. (brutto) 1) von bisher 2,79 €/m³ auf 2,93 €/m³

2. Grundpreise

Die Grundpreise für Trinkwasser erhöhen sich zum 01.01.2026:

3 (netto) von bisher 88,93 €/Jahr auf 97,38 €/Jahr bzw. (brutto) 1) von bisher 95,16 €/Jahr auf 104,20 €/Jahr

3 (netto) von bisher 123,12 €/Jahr auf 134,82 €/Jahr bzw. (brutto) 1) von bisher 131,74 €/Jahr auf 144,26 €/Jahr

3 (netto) von bisher 246,26 €/Jahr auf 269,65 €/Jahr bzw. (brutto) 1) von bisher 263,50 €/Jahr auf 288,53 €/Jahr

3 (netto) von bisher 492,54 €/Jahr auf 539,33 €/Jahr bzw. (brutto) 1) von bisher 527,02 €/Jahr auf 577,08 €/Jahr

3 (netto) von bisher 738,80 €/Jahr auf 808,99 €/Jahr bzw. (brutto) 1) von bisher 790,52 €/Jahr auf 865,62 €/Jahr

3 (netto) von bisher 985,06 €/Jahr auf 1.078,64 €/Jahr bzw. (brutto) 1) von bisher 1.054,01 €/Jahr auf 1.154,14 €/Jahr

1)Mehrwertsteuer Die Bruttopreise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer (zzt. 7 % - Stand 1. Januar 2021). Die Beträge sind auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.

17.12.2025

N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg

Ergänzende Bestimmungen Wasser der N-ERGIE- Aktiengesellschaft zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung

mit Wasser (AVBWasserV) – gültig ab 01.01.2026

Die Ziffer 5 Absatz 3 und Ziffer 18 der Ergänzenden Bestimmungen Wasser werden mit Wirkung zum 01.01.2026 geändert. Die übrigen Regelungen der Ergänzenden Bestimmungen Wasser bleiben unberührt und gelten unverändert fort.

Die Ziffern 5 Absatz 3 wird ersetzt durch:

  1. Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke gemäß § 22 Abs. 3 und 4 AVBWasserV

(3) Entnahmearmaturen inkl. Systemtrenner für den Anschluss werden von der N-ERGIE vermietet. Die Kosten trägt der Anschlussnehmer tagesscharf wie folgt:

Entnahmearmaturen inkl. Systemtrenner ohne Zähler Q = 4 oder Q = 10 pro Kalendertag Netto 1,00 € 3 3

Brutto 1,19 €

Entnahmearmaturen inkl. Systemtrenner ohne Zähler Q = 16 pro Kalendertag Netto 1,50 € 3

Brutto 1,79 €

18. Inkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungen Wasser“ zum 1. Januar 2026 wird die bisherige Fassung der „Ergänzenden Bestimmungen Wasser“ ersetzt.

17.12.2025

N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg

Änderung der Wärmecontracting-Preise der N-ERGIE Aktiengesellschaft zum 1. Januar 2026

Für die Bereitstellung und Lieferung von Wärme im Rahmen des N-ERGIE Wärmecontractings gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Preise.

Die folgenden Preise N-ERGIE WÄRME KOMPAKT sind gültig für Wärmecontracting-Verträge, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen wurden:

Wärmepreise für Raumheizung und die Erwärmung von Trinkwasser, für die Wärmeerzeugung im gewerblichen und industriellen Bereich und für sonstige Zwecke:

N-ERGIE WÄRME KOMPAKT Netto Brutto
1. Arbeitspreis 107,82 €/MWh 128,31 €/MWh
Das entspricht 10,78 ct/kWh 12,83 ct/kWh
2. Servicepreis Für Bedienung, Betrieb und Wartung der Wärme-erzeugungsanlage, Durchführung der gesetzlich vorgeschriebe- nen Prüfungen (BGV A3 und Gas-Dichtheitsprüfung), Koordination und Beauftragung der Kaminkehrerleistung sowie für den 24-Stunden-Entstörungsdienst wird ein Servicepreis verrechnet. Die Basis hierfür ist der Preis für eine Serviceeinheit. 66,42 € 79,04 €
3. Die Verrechnungspreise für Objektzähler bleiben unverändert auf dem Stand vom 1. Januar 2013.
4. Umlagenpreis Wärme Für die seit 1. Oktober 2022 eingeführten Preise die für gesetzlichen Umlagen aus der Gasspeicher- sowie der Bilanzierungsumlage ergeben sich folgende Um- lagenpreise für Wärme:
Gasspeicherumlage-Wärme 0,00 €/MWh 0,00 €/MWh
Das entspricht 0,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh
Bilanzierungsumlage-Wärme 0,00 €/MWh 0,00 €/MWh
Das entspricht 0,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh

Die folgenden Preise N-ERGIE Wärmecontracting sind gültig für Wärmecontracting-Verträge, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2012 abgeschlossen wurden:

Wärmepreise für Raumheizung und die Erwärmung von Trinkwasser, für die Wärmeerzeugung im gewerblichen und industriellen Bereich und für sonstige Zwecke:

N-ERGIE Wärmecontracting Netto Brutto
1. Wärmepreise
Bei einem Jahresverbrauch von bis zu 150 MWh 129,74 €/MWh 154,39 €/MWh
Das entspricht 12,97 ct/kWh 15,44 ct/kWh
Bei einem Jahresverbrauch von über 150 MWh 122,60 €/MWh 145,89 €/MWh
Das entspricht 12,26 ct/kWh 14,59 ct/kWh
2. Umlagenpreis Wärme
Für die seit 1. Oktober 2022 eingeführten Preise die für gesetzlichen Umlagen aus der Gasspeicher- sowie der Bilanzierungsumlage ergeben sich folgende Um- lagenpreise für Wärme:
Gasspeicherumlage-Wärme 0,00 €/MWh 0,00 €/MWh
Das entspricht 0,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh
Bilanzierungsumlage-Wärme 0,00 €/MWh 0,00 €/MWh
Das entspricht 0,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh

Die folgenden Preise N-ERGIE Wärmecontracting Classic sind gültig für Wärmecontracting-Verträge, die bis zum 31. Dezember 2000 abgeschlossen wurden und für Wärmeversorgungsverträge in den Versorgungsgebieten Nürnberg-Herpersdorf und Nürnberg-Reichelsdorf.

Wärmepreise für Raumheizung und die Erwärmung von Trinkwasser, für die Wärmeerzeugung im gewerblichen und industriellen Bereich und für sonstige Zwecke:

N-ERGIE Wärmecontracting Classic Netto Brutto
1. Arbeitspreis 94,51 €/MWh 112,47 €/MWh
Das entspricht 9,45 ct/kWh 11,25 ct/kWh
2. Grundpreis 30,55 €/kW 36,35 €/kW
3.Der Verrechnungspreis für Messung und Abrechnung bleibt unverändert auf dem Stand vom 1. Oktober 2008 in Höhe von 40,90 €/Jahr (netto) und 48,67 €/Jahr (brutto).
4. Umlagenpreis Wärme
Für die seit 1. Oktober 2022 eingeführten Preise die für gesetzlichen Umlagen aus der Gasspeicher- sowie der Bilanzierungsumlage ergeben sich folgende Umlagenpreise für Wärme:
Gasspeicherumlage-Wärme 0,00 €/MWh 0,00 €/MWh
Das entspricht 0,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh
Bilanzierungsumlage-Wärme 0,00 €/MWh 0,00 €/MWh
Das entspricht 0,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh

Die Beträge sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Die Bruttopreise beinhalten die seit 1. April 2024 geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Die Wärmepreise enthalten den für 2026 gültigen CO-Preis in Höhe von 65 Euro/t CO. 2 2

Die neuen Wärmepreise werden durch deren Veröffentlichung hiermit wirksam und sind gültig zum 1. Januar 2026.

Nürnberg, den 17. Dezember 2025

N-ERGIE Aktiengesellschaft

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ändert zum 01.01.2026 Ihre Preise in den WÄRME KOMFORT-Produkten

Für die Bereitstellung und Lieferung mit Wärme gelten ab 1. Januar 2026 folgende Preise:

Für Gasheizungen mit einer Nutzereinheit / Einfamilienhaus:

WÄRME KOMFORT Mini / WÄRME KOMFORT Standard

Netto Brutto
Wärmepreis ct/kWh 10,52 12,52
Gasspeicherumlage ct/kWh 0,00 0,00
Bilanzierungsumlage ct/kWh 0,00 0,00

Für Gaszentralheizungen mit mehreren Nutzereinheiten / Mehrfamilienhaus:

WÄRME KOMFORT Maxi

Netto Brutto
Wärmepreis ct/kWh 116,24 138,33
Gasspeicherumlage ct/kWh 0,00 0,00
Bilanzierungsumlage ct/kWh 0,00 0,00

Die Beträge sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Die Bruttopreise beinhalten die seit 1. April 2024 geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Die Wärmepreise enthalten den für 2026 gültigen CO-Preis in Höhe von 65 Euro/t CO. 2 2

Der Wärmepreis sowie die Umlagen unterliegen der Preisanpassung gemäß § 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen WÄRME KOMFORT.

Die neuen Wärmepreise werden durch deren Veröffentlichung hiermit wirksam und sind gültig zum 1. Januar 2026.

Nürnberg, den 17. Dezember 2025

N-ERGIE Aktiengesellschaft

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft streicht Der Umwandlungsfaktor UF beträgt 0,69 und be- Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmundie Gasspeicherumlage-Wärme für ihre rücksichtigt den Jahresnutzungsgrad des Wärmeer- gen für die Versorgung mit Fernwärme“ zum 1. zeugers und des Wärmetransports sowie die Ener- Januar 2026 wird die bisherige Fassung der „Er-

Fernwärmeprodukte zum 01.01.2026

gieverluste bei der Kondensation des H2O im Abgas gänzenden Bestimmungen für die Versorgung mit während des Verbrennungsprozesses. Fernwärme“ ersetzt. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Kosten, die bis- Ziffer 14 der Ergänzenden Bestimmungen – LINE für her über die Gasspeicherumlage erhoben wurden, Aktuell wird nur die Bilanzierungsumlage-Wärme die Versorgung mit Fernwärme ändert sich wie folgt: durch den Bundeshaushalt finanziert. Dies führt (BU-W) angesetzt. Diese ermittelt sich wie folgt: auch dazu, dass ab 1. Januar 2026 die daraus ab- Mit Inkrafttreten dieser „Ergänzenden Bestimmungeleiteten Gasspeicherumlagen-Wärme aus unseren BU-W = (Bilanzierungsumlage RLM x Anteil Erdgas gen – LINE für die Versorgung mit Fernwärme“ zum Fernwärme-Preisblättern entfernt werden. AG)/(Umwandlungsfaktor UF) 1. Januar 2026 wird die bisherige Fassung der „Ergänzenden Bestimmungen – LINE für die Versorgung

A: Anpassung hinsichtlich des Entfalls der

Die Bilanzierungsumlage RLM wird in der Einheit mit Fernwärme“ ersetzt.

Gasspeicherumlage-Wärme

€/MWh als Nettopreis in die Formel eingesetzt. Die Höhe dieser Umlage kann sich nach gesetzlichen 17.12.2025 Ziffer 8.1.4 der Ergänzenden Bestimmungen für die Vorgaben jährlich jeweils zum 01.10. eines Jahres N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg Versorgung mit Fernwärme sowie Ziffer 8.1.2 der Erändern. gänzenden Bestimmungen – LINE für die Versorgung mit Fernwärme ändern sich wie folgt: Der Umrechnungsfaktor Ferndampf (m³) zu Heizwasser (MWh) beträgt 1,499 m³/MWh. Erfolgt die Versor- Die Umlagenpreise für Wärme ergeben sich aus den gung aus dem Dampf-Verbundnetz, wird der jeweils jeweils gültigen Preisen für erdgasbezogene Umlagültige Umlagenpreis in €/MWh durch den Umrechgen, die beim Endverbrauch anfallen. Diese werden nungsfaktor dividiert und in €/m³ abgerechnet. mit dem Anteil Erdgas AG in der Erzeugung multipliziert und dann durch den Umwandlungsfaktor UF Die Umlagenpreise Wärme werden auf zwei Nachzur Umwandlung von Erdgas in vom Kunden nutzbakommastellen gerundet und jeweils analog zum re Wärme dividiert. Anpassungsturnus der Bilanzierungsumlage RLM zum 1. Oktober eines jeden Jahres überprüft und Die jeweils gültigen Preise der Umlagen werden von bei einer Veränderung der Umlagen entsprechend der Trading Hub Europe unter www.tradinghub.eu/ angepasst. de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlicht.

B: Aktualisierung hinsichtlich des

Inkrafttretens der Änderungen

Der Anteil Erdgas AG berücksichtigt den regulären Anteil des Erdgaseinsatzes in der Fernwärmeerzeu- Ziffer 17 der Ergänzenden Bestimmungen für die gung und wird mit 70 Prozent angesetzt. Der Anteil Versorgung mit Fernwärme ändert sich wie folgt: Erdgas AG geht in die Formel als Prozentsatz in Dezimalform ein und beträgt somit 0,70.

Abbildung 17

QUALITÄT IST SICHER

SEIT 1946

Fallert&SchmidtGmbH&CoKG(cid:14)Bauunternehmung

LöwenbergerStraße30|90475Nürnberg Tel.: 0911| 98 38 78 - 0 Fax: 0911 |98 38 78 - 99 info@fallert-schmidt-bau.de fallert-schmidt-bau.de

(cid:46)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:69)(cid:129)(cid:85)(cid:82)(cid:29) (cid:36)(cid:69)(cid:73)(cid:79)(cid:88)(cid:86)(cid:86) (cid:3)(cid:89) (cid:72) (cid:85) (cid:86) (cid:87) (cid:82) (cid:83) (cid:73) (cid:87) (cid:3) (cid:34) (cid:49) (cid:28) (cid:19) (cid:72) (cid:23) (cid:88) (cid:80) (cid:23) (cid:28) (cid:129) (cid:3) (cid:75) (cid:49) (cid:79) (cid:129) (cid:90) (cid:85) (cid:72) (cid:81) (cid:74) (cid:69) (cid:3) (cid:72) (cid:20) (cid:85) (cid:21) (cid:74) (cid:28) (cid:90)(cid:90)(cid:90)(cid:17) (cid:17) (cid:138) (cid:71)(cid:72) (cid:53) (cid:82) (cid:75) (cid:85) (cid:69) (cid:85) (cid:88) (cid:70) (cid:75) (cid:3) (cid:34) (cid:55)(cid:72) (cid:79) (cid:17)(cid:3) (cid:11)(cid:19) (cid:28) (cid:20) (cid:20) (cid:12) (cid:3)(cid:25) (cid:27) (cid:3) (cid:28) (cid:22) (cid:3)(cid:25)(cid:27)(cid:19) (cid:17)(cid:71)(cid:72) (cid:41)(cid:68)(cid:91)(cid:3)(cid:11)(cid:19)(cid:28)(cid:20)(cid:20)(cid:12)(cid:3)(cid:25)(cid:27)(cid:3)(cid:23)(cid:21)(cid:3)(cid:24)(cid:24) (cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:53)(cid:82)(cid:75)(cid:85) (cid:54)(cid:68)(cid:81)(cid:76)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74)

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Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg Bekanntmachung zur Auflösung des

Vereins - Der Griechische Bildungsver-

Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 23.10.2025 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, ein in Bayern e.V. Leistungen und Dienstleistungen beschlossen:

Der Griechische Bildungsverein in Bayern e.V. ist auf- Art der Lieferung bzw. Leistung Auftrag erteilt an Firma: gelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich beim Rahmenvereinbarung mit mehreren NSS – Nürnberger Sicherheit & Service Liquidator zu melden. Unternehmen für Sicherheitsleistungen GmbH, 90441 Nürnberg bei der Stadt Nürnberg (/RVSD3) Die Liquidatoren, SecOne GmbH safety&service, Griechischer Bildungsverein in Bayern e.V. 90455 Nürnberg der Vorstand Nürnberger Bewachungs Service GmbH, 90491 Nürnberg POWER PERSONEN-OBJEKT-WERK-SCHUTZ GMBH, 90491 Nürnberg Blunck Dienstleistungen-Sicherheit GmbH, 85399 Hallbergmoos Detektei-Security-Service Pappenberger e.K, 82061 Neuried SAYV - Sicherheit und Service GmbH & Co. KG, Neubau oder 90763 Fürth

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Abbildung 18

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1.1 Beschaffer: - Bauaufzug 1 Stck Planungsleistung für die Technische Gebäude- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, - Treppenaufgang 1 Stck ausrüstung für die Sanierung und Umbau eines Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg - Schutzdach als Kassettendach 860 m² bestehenden Hortgebäudes sowie Neuerrich- Kontakt: Nadine Geßner - Einsatz eines Autokrans tung eines Anbaus, zusammengefasst zu einem Telefon: +49 911/231-1 44 26, - Gerüstbekleidung ca. 750 m² Betreuungshaus der Grundschulkinder. E-Mail: Nadine.Gessner@stadt.nuernberg.de - Innengerüst als Modulgerüst fahrbar ca. 70 m³ Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teil- 2.1 Verfahren: Titel: Pommernstr. 10 - Neubau n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- nahmewettbewerb (EU); Dienstleistung - VgV Schulzentrum Südwest / 2.BA - träge: 14.01.2026, 09:30:00 Uhr 2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg B3.3000 Blendschutzarbeiten Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: Interne Kennung: 2025006640 Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahca. 330 St. Blendschutzanlagen, Höhe von evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- meanträge: 26.01.2026, 23:59:00 Uhr ca. 1.700 mm bis ca. 2.500 mm, Breite von nal/deeplink/subproject/df0df791-b2df-41c5- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: ca. 575 mm von bis ca. 2.525 mm, 97fb-dedaaa50025f Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: ca. 90 St. Vollverdunkelungsanlagen, Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- 05.12.2025 Höhe bis ca. 2.400 mm, nanntem Projekttitel unter Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich Breite von ca. 900 mm bis 2.300 mm, www.deutsche-evergabe.de digital über die Deutsche eVergabe angebo- 4 St. Verdunkelungsanlagen Auladecke, Zwei- ten: https://bieterzugang.deutsche-evergabe. wellen-System, motorischer Antrieb, Einzel-  de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ flächen von ca. 29 bis 32 m² deeplink/subproject/d11b697e-c295-41ae- 4 St. Verdunkelungsanlagen Auladecke, Zwei- a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): b0b6-3e6b7b48f20c wellen-System, motorischer Antrieb, Einzel- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Anflächen von ca. 29 bis 32 m² Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, gabe des oben genannten Titels unter Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00, www.deutsche-eVergabe.de Bauleistung - VOB E-Mail: h@stadt.nuernberg.de 2.1.2 Erfüllungsort: 90451 Nürnberg Tel.: +49 911/231-1 46 61,  5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: E-Mail: Jenny.Rothe@stadt.nuernberg.de Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- b) Gewähltes Vergabeverfahren: a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): meanträge: 21.01.2026, 09:00:00 Uhr Öffentliche Ausschreibung [VOB] Stadt Nürnberg – Hochbauamt, 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Datum der Übermittlung der Bekanntma- darf nur elektronisch erfolgen Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00, chung: 27.11.2025 d) Art des Auftrags: Bauleistung E-Mail: h@stadt.nuernberg.de, Die Vergabeunterlagen werden ausschließ- e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg Tel.: +49 911/231-1 46 61, lich digital über die Deutsche eVergabe f) Art und Umfang der Leistung: E-Mail: Jenny.Rothe@stadt.nuernberg.de angeboten. Die Auftragsunterlagen stehen Am Tiergarten 30, Generalsanierung Giraffen- b) Gewähltes Vergabeverfahren: gebührenfrei zur Verfügung unter: https:// haus, Heizungsbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung [VOB] bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- Das Giraffenhaus wird komplett saniert und er- c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ weitert. Im Zuge dessen wird die gesamte Haus- darf nur elektronisch erfolgen subproject/0e3f24d8-a65a-44d1-b11e- technik im Objekt erneuert d) Art des Auftrags: Bauleistung 592a2a27e514 n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- träge: 14.01.2026, 09:20:00 Uhr f) Art und Umfang der Leistung: gabe des oben genannten Titels unter Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Am Tiergarten 30, Generalsanierung Giraffenwww.deutsche-eVergabe.de Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- haus, Lüftungsbauarbeiten evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Das Giraffenhaus wird komplett saniert und er-  nal/deeplink/subproject/5a11fcb9-9d44-468d- weitert. Im Zuge dessen wird die gesamte Haus- 8a06-47058598e99d technik im Objekt erneuert a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, nanntem Projekttitel unter träge: 14.01.2026, 09:10:00 Uhr Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, www.deutsche-evergabe.de Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- E-Mail: h@stadt.nuernberg.de  evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Tel.: +49 911/231-2 02 69, nal/deeplink/subproject/32dbe1b6-dd49-4e63- E-Mail: Kim.Keller@stadt.nuernberg.de 1.1 Beschaffer: aa30-fe3fd1d3ab9b b) Gewähltes Vergabeverfahren: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- Öffentliche Ausschreibung [VOB] Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, nanntem Projekttitel unter c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge Kontakt: Benjamin Hüttinger, www.deutsche-evergabe.de darf nur elektronisch erfolgen Telefon: +49 911/231-43 08, E-Mail: d) Art des Auftrags: Bauleistung Benjamin.Huettinger@stadt.nuernberg.de e) Ort der Ausführung: 90491 Nürnberg 2.1 Verfahren: f) Art und Umfang der Leistung: Titel: Hintere Insel Schütt 7, Sanierung und a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Äußere Sulzbacher Str.62, Tafelhalle Dachsanie- Erweiterung zum Betreuungshaus, VgV Stadt Nürnberg – Hochbauamt, rung - 001 Gerüstarbeiten Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA) Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Arbeits- und Schutzgerüste mit Wetterschutzdach. Interne Kennung: 2025004542 Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00,

E-Mail: h@stadt.nuernberg.de

Tel.: +49 911/231-2 12 82,

E-Mail: Monika.Weichinger@stadt.nuernberg.de

b) Gewähltes Vergabeverfahren: 1.1 Beschaffer: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Nürnberg neue Hauptverteilerräume in beste- Öffentliche Ausschreibung [VOB] Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg henden Betriebsräumen der U-Bahnhöfe einc) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge Kontakt: Nadine Geßner, zurichten. Hierzu sollen mit dieser Maßnahme darf nur elektronisch erfolgen Telefon: +49 911/231-1 44 26, die baulichen Grundlagen geschaffen werden, d) Art des Auftrags: Bauleistung E-Mail: Nadine.Gessner@stadt.nuernberg.de indem die hierfür vorgesehenen Räume entspree) Ort der Ausführung: 90471 Nürnberg 2.1 Verfahren: chend den veränderten Nutzungsanforderungen f) Art und Umfang der Leistung: Titel: Pommernstr. 10 - Neubau Schulzentrum umgebaut werden. Zeppelinstraße 10, Tribüne Sicherung Stufenanla- Südwest / 2.BA - B3.3901 WC-Trennwände n) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge / Ange 2026, Natursteinarbeiten Interne Kennung: 2025006639 gebotsfrist: 20.01.2026, 09:40:00 Uhr Begehung der Tribüne ca. 370 x 21 m zur Fest- - Kabinentrennwandanlage in verschiedenen l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. stellung von Schäden an den Stufen Abmessungen ca. 40 Stk Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Reparatur nach Schadbild: mit Mörtelergänzun- - Urinal Schamwand ca. 40 Stk Verfügung unter: https://bieterzugang.deutschegen oder kompletter Stufenaustausch mit Ortbe- - Trennwandtüren ca. 130 Stk evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exterton - Liege elektrisch höhenverstellbar 2 Stk nal/deeplink/subproject/7899e934-a32a-4f04n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- - Wickeltisch klappbar 2 Stk 9ef3-390d57acca5d träge: 12.01.2026, 09:20:00 Uhr Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Bauleistung - VOB  Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- 2.1.2 Erfüllungsort: 90451 Nürnberg evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: 1.1 Beschaffer: nal/deeplink/subproject/f1d69ce3-9924-416a- Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- Offizielle Bezeichnung: bd0e-d44365387c2a meanträge: 19.01.2026, 09:30:00 Uhr Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: Art des öffentlichen Auftraggebers: nanntem Projekttitel unter Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Kommunalbehörde www.deutsche-evergabe.de 01.12.2025 Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung  digital über die Deutsche eVergabe angebo- 2.1 Verfahren: ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- Titel: Notleitstelle Kafkastraße, 1.1 Beschaffer: renfrei zur Verfügung unter: U-Bahn Nürnberg: Vergabepaket 22 Stadt Nürnberg - Hochbauamt SöR, https://bieterzugang.deutsche-evergabe. - Doppel- und Hohlraumboden BA2 Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leis- Kontakt: Panteha Abdi, deeplink/subproject/2805cb9b-05bd-4ce3- tungen handelt es sich um das Vergabepaket Telefon: +49 911/231-1 07 20, 8dda-0592dd281749 22 Doppel- und Hohlraumboden BA2. Dieses E-Mail: Panteha.Abdi@stadt.nuernberg.de Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- Vergabepaket umfasst folgende Arbeiten: 2.1 Verfahren: gabe des oben genannten Titels unter - Baustelleneinrichtung Titel: Am Pferdemarkt 23-26, Neubau SÖR www.deutsche-eVergabe.de - Technische Bearbeitung Betriebszentrale, Spinde - Doppel- und Hohlraumboden: Interne Kennung: 2025006556  · Doppelboden Bemusterung, Werk- / Montageplanung, · Trockenhohlraumboden Stahl-Garderobenschränke mit Abluft + a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, · Linoleum o Textiler Bodenbelag Schrägdach + 250 mm tiefe Sitzfläche: U-Bahnbauamt, Königstorgraben 1, · Sockelleisten 402 St. (30 x 60 x 209 cm), 90402 Nürnberg, Deutschland, Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren (EU) 402 St. (60 x 60 x 209 cm), Telefon: +49 911/231-44 81, 2.1.1 Zweck: Zubehör (je Spind: Nummerierung, Schlüsse- Fax: +49 911/231-49 78, Art des Auftrags: Bauleistung lanhänger etc.) ca. 804 St. E-Mail: ub@stadt.nuernberg.de Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU); b) Gewähltes Vergabeverfahren: 44112220-6 Doppelböden Bauleistung - VOB Öffentliche Ausschreibung [VOB] 45432120-1 Verlegen von Zwischenböden 2.1.2 Erfüllungsort: 90439 Nürnberg d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: Frist Bauleistung VOB Teil C: ATV; Allgemeine Rege- 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- lungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 Frist für den Eingang der Angebote: träge: 20.01.2026, 09:00:00 Uhr e) Ort der Ausführung: 90459 Nürnberg 07.01.2026, 23:59:00 Uhr 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: f) Art und Umfang der Leistung: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: Datum der Übermittlung der Bekanntma- Erneuerung Hauptverteilung HV/SV; Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: chung: 27.11.2025 U-Bahnhöfe Aufseßplatz und Maffeiplatz 09.12.2025 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich An den U-Bahnhöfen Aufseßplatz (AP) und Die Anforderung der vollständigen Vergabeundigital über die Deutsche eVergabe angebo- Maffeiplatz (MP) der U-Bahn Linie U1 in Nürn- terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- berg plant die Verkehrsaktiengesellschaft (VAG) ren ist nur noch elektronisch über den Projektrenfrei zur Verfügung unter: safe auf https://bieterzugang.deutsche-evergabe. de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ deeplink/subproject/6e7a1017-c8eb-43e9- 844d-7889ce935e3e Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Angabe des oben genannten Titels unter www.deutsche-eVergabe.de

In Nürnberg bohrt und sägt das Team Findeis www.findeis.com info@findeis.com T: 09122-7011

www.auftraege.bayern.de möglich. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Download der Vergabeunterlagen unter: evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s de/evergabe.bieter/api/supplier/exterhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ubProjectId=fbcyAuR9LqE%253d nal/deeplink/subproject/4559e60devergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Detailseite der Ausschreibung unter: https:// dd76-4a18-961c-c208a224cada ubProjectId=bVEYPcsbh%252bQ%253d bieterzugang.deutsche-evergabe.de/everga- Detailseite der Ausschreibung unter: https:// be.bieter/api/supplier/external/deeplink/subbieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- project/a21f3abc-a731-4cfb-93c6-e17cagabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ 1be8813 1.1 Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: subproject/c0f8998f-9c1b-4f43-9723-c8ce- Stadt Nürnberg vertreten durch 0317be12 

WBG KOMMUNAL GmbH

Art des öffentlichen Auftraggebers:  1.1 Beschaffer: Kommunalbehörde Offizielle Bezeichnung: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- 1.1 Beschaffer: Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Offizielle Bezeichnung: Art des öffentlichen Auftraggebers: 2.1 Verfahren:

Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt Kommunalbehörde

Titel: GRB - Wiederaufbau KITA Art des öffentlichen Auftraggebers: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Grünewaldstr. 18b, Außenanlagen Kommunalbehörde bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschreibung: Im Ortsteil Gärten h.d. Veste in Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- 2.1 Verfahren: Nürnberg wird ein Kindergarten mit Hort neu bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Titel: Notleitstelle Kafkastraße, errichtet. Der erste und zweite Teil der Außen- 2.1 Verfahren: U-Bahn Nürnberg: Vergabepaket 28a anlagen werden in mehreren Bauabschnitten Titel: Notleitstelle Kafkastraße, - Tischlerarbeiten BA2 zeitlich gestaffelt hergestellt. Die Bauleistung U-Bahn Nürnberg: Vergabepaket 26b Beschreibung: Dieses Vergabepaket umfasst BA1 umfasst die Erstellung von Pflasterflä-

chen, Spielplatzflächen, Baukonstruktionen, Beschreibung: Dieses Vergabepaket umfasst 1. Baustelleneinrichtung Begrünung sowie Ausstattungselemente. folgende Arbeiten: 2. Teeküche (4,8 m) und 8 Fensterbänke Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) 1. Baustelleneinrichtung Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren (EU) 2.1.1 Zweck: 2. Technische Bearbeitung 2.1.1 Zweck: Art des Auftrags: Bauleistung 3. Innentüren, 18 Stk. Metall mit Brandschutz- Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: anforderung Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: 45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren (EU) 44112220-6 Doppelböden 2.1.2 Erfüllungsort: 90408 Nürnberg 2.1.1 Zweck: 45432120-1 Verlegen von Zwischenböden 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: Art des Auftrags: Bauleistung 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg Frist für den Eingang der Angebote: Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: 21.01.2026, 09:20:00 Uhr 44112220-6 Doppelböden Frist für den Eingang der Angebote: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 45432120-1 Verlegen von Zwischenböden 13.01.2026, 23:59:00 Uhr Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 05.12.2025 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe:Frist Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Die Anforderung der vollständigen Vergabeunfür den Eingang der Angebote: 12.01.2026, 10.12.2025 terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- 23:59:00 Uhr Die Anforderung der vollständigen Vergabeunren ist nur noch elektronisch über den Projekt- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahsafe auf www.auftraege.bayern.de möglich. Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: ren ist nur noch elektronisch über den Projekt- Download der Vergabeunterlagen unter: 10.12.2025 safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Die Anforderung der vollständigen Vergabeun- Download der Vergabeunterlagen unter: evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ubProjectId=kIwhZj0ApP4%253d ren ist nur noch elektronisch über den Projekt- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Detailseite der Ausschreibung unter: https:// safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. ubProjectId=OAdFxpC22NU%253d bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- Download der Vergabeunterlagen unter: Detailseite der Ausschreibung unter: gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ subproject/bdf3afb3-25f6-4960-b2e1f6f9651f495d

www.frankenrecycling.de a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg

vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, Fax: +49 911/8004-201, E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Neu: Bauleistung LOR,

Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten

e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg 45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauf) Art und Umfang der Leistung: vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, leistungen für Sport- und Freizeitanlagen LOR - KiTa Lortzingstraße 8-10 Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, 2.1.2 Erfüllungsort: Parlerstr., 90425Nürnberg

Neubau einer Kita (Kindergarten und -krippe) in Fax: +49 911/8004-201, Frist für den Eingang der Angebote: Nürnberg (Muggenhof) E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de, 04.02.2026, 09:10:00 Uhr o) Frist für den Eingang der Angebote: b) Gewähltes Vergabeverfahren: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 20.01.2026, 09:20:00 Uhr, Öffentliche Ausschreibung [VOB] Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Bindefrist: 17.02.2026 d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 02.12.2025 l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Bauleistung LOR Lüftungs- und Kälteinstallation Die Anforderung der vollständigen Vergabeun- Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- f) Art und Umfang der Leistung: ren ist nur noch elektronisch über den Projektevergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- LOR - KiTa Lortzingstraße 8-10 - Lüftungs- und safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. nal/deeplink/subproject/ee74d180-8a6f-41bc- Kälteinstallationen Download der Vergabeunterlagen unter: 84d9-2a33d0a933af Neubau einer Kita (Kindergarten und -krippe) in https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Nürnberg (Muggenhof) evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s  Zentral-Lüftungsanlage bis 2.000 m³/h inkl. ubProjectId=UDXuB8CK5gc%253d Luftkanäle, Brandschutzklappen mit Steuerung Detailseite der Ausschreibung unter: https:// 1.1 Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: und Zubehör. bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- WBG KOMMUNAL GmbH 1 St. Split-Kälteanlage 3,5 kW als Set sowie gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Art des öffentlichen Auftraggebers: 1 St. VRF-Kälteanlage 12,0 kW mit 4 Innenein- subproject/5cbd33dc-1623-4fac-ae22- Kommunalbehörde heiten und 1 Außeneinheit. 1c3a502d75fe Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- o) Frist für den Eingang der Angebote: bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 14.01.2026, 09:40:00 Uhr,  2.1 Verfahren: Bindefrist: 11.02.2026 Titel: NGN, Fachraumausstattung Natur- l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen: I.1) Vergabestelle: WBG KOMMUNAL GmbH, wissenschaften, Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, Neues Gymnasium Nürnberg Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, Beschreibung: Ausstattung für naturwissen- evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Fax: +49 911/989 970, schaftliche Fachräume, nal/deeplink/subproject/5239e3bc-f967-4b3c- E-Mail: Vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de jeweils 7 Deckenversorgungssysteme, 8644-f215f302ecc1 II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: NGN, Vorhänge, 14 Laborspülen, Neues Gymnasium Nürnberg 3 Lehrertische festinstalliert,  II.1.2) CPV-Code Hauptteil: Code Bezeichnung: 4 Lehrertische fahrbar, 44115810-0 Vorhangschienen und Vorhänge 110 Sammlungsschränke, 1.1 Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: 45421100-5 Einbau von Türen und Fenstern 2 Abzüge mobil, Stadt Nürnberg vertreten durch sowie Zubehör 1 Abzug wandständig, usw. WBG KOMMUNAL GmbH IV.1.1) Verfahrensart: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Art des öffentlichen Auftraggebers: Offenes Verfahren (EU) nach VOB 2.1.1 Zweck: Kommunalbehörde IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote Art des Auftrags: Bauleistung Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- oder Teilnahmeanträge: Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 20.01.2026, 09:10:00 Uhr 45214220-8 Bau von weiterführenden Schulen 2.1 Verfahren: VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an 2.1.2 Erfüllungsort: 90478 Nürnberg Titel: PAR – Neubau 3-fach Sporthalle, das EU-Amtsblatt: 01.12.2025 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: Sportplatzbau Direktlink zur Detailseite der Ausschreibung: Frist für den Eingang der Angebote: Beschreibung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe. 13.01.2026, 09:20:00 Uhr Erstellung eines 6.200 m² Kunstrasen-Fuss- de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: ballplatzes mit 1.300 m Linierung, deeplink/subproject/17cb1a83-87f0-48d6- Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 4 Toren, 1.600 m Dränage, 8775-e5ecaa36d6c4 05.12.2025 Oberbau und Ballfangzaun. Direktlink zum Download der Vergabeunter- Die Anforderung der vollständigen Vergabe- Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) lagen: https://bieterzugang.deutsche-evergaunterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- 2.1.1 Zweck: be.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles. verfahren ist nur noch elektronisch über den Art des Auftrags: Bauleistung ashx?subProjectId=uRrYa2z26To%253d Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: möglich. 45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten  Download der Vergabeunterlagen unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Ryschka GbR ubProjectId=R57bK0xOmew%253d Detailseite der Ausschreibung unter: https:// Blitzschutz- und Erdungstechnik bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- Planungen · Montagen · Prüfungen gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ subproject/6efdce96-004e-4339-bedb- Klingenfeldstraße 2 ∙ 90453 Nürnberg 62a5f7bd2455 Tel. 0911/6 37 04 12 ∙ Fax 0911/6 37 04 14 g.ryschka@blitzschutz-ryschka.de  LGA geprüfter Betrieb

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die - Leistungszeitraum (Beginn und Ende) vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingese- - Auftragswert Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, hen werden können, www.auftraege.bayern.de, - Art der Leistung Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ A ls geeignet gelten Referenzen, die der aus- Fax: +49 911/8004-201, evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ geschriebenen Leistung nahe kommen und E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de subproject/7a8822ac-aa4a-47fa-923c-40ec- dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen b) Gewähltes Vergabeverfahren: 35ba8ea3 in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad auf- Öffentliche Ausschreibung [VOB] 10.Teilnahme- oder Angebotsfrist: weisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 14.01.2026, 23:59:00 Uhr, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK Bauleistung DUN Bindefrist: 05.05.2026 54/11). Lieferung und Montage eines Trennvor- 13.Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegen- Bieter können beliebig viele Aufträge aus dem hangs in der 2-fach-Turnhalle den Unterlagen, die der Auftraggeber für die Be- geforderten Zeitraum referieren. Referenzen e) Ort der Ausführung: urteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters der Stadt Nürnberg dürfen auch eingereicht Erasmusstraße 11, 90431 Nürnberg und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen werden. f) Art und Umfang der Leistung: verlangt: - Die eingereichten Referenzen werden nach Ab- DUN, Neubau Grundschule, Lieferung u. Monta- • Aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als lauf der Angebotsfrist telefonisch verifiziert. Es ge eines Trennvorhangs in der 2-fach-Turnhalle, 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabe- gelten die Aussagen des Referenzgebers. Nürnberg frist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. Wird keine vollständige Referenzbeschreibung Lieferung und Montage eines Trennvorhangs für des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungs- hochgeladen oder können die aufgeführten die 2-fach-Turnhalle freien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Leistungen nicht vollständig verifiziert werden, o) Frist für den Eingang der Angebote: Nachweises über die Eintragung in das Berufs- wird das Angebot nicht gewertet und muss 26.01.2026, 09:00:00 Uhr, und/oder Handelsregister nach Maßgabe der ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn Bindefrist: 20.02.2026 Rechtsvorschriften des Staates der Europäi- die referierten Leistungen den o. g. Anfordel) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. schen Union, in dem das Unternehmen nieder- rungen nicht genügen. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur gelassen ist. Das Kriterium ist erfüllt, sobald EINE einge- Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- • Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO reichte Referenz den Anforderungen entevergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- i.V.m. § 123 GWB genannten Ausschlussgrün- spricht. nal/deeplink/subproject/ca332343-9c9c-47a9- de nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung • Freistellungsbescheinigung des zuständigen Fi- 9d8d-2247d2d73d52 oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nanzamtes bzw. ist die Steuernummer und das bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. zuständige Finanzamt  Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). • Eigenerklärung gewerberechtliche Vorausset-

  1. Öffentlicher Auftraggeber: i.V.m. § 124 GWB genannten Ausschlussgrün- • Eigenerklärung Insolvenzverfahren oder Liqui- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste - Abt. 3 de nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung dation

90403 Nürnberg, Deutschland, • Eigenerklärung über eine bestehende Betriebs- • Eigenerklärung Zuverlässigkeit / Einhaltung AE- Submissionsstelle: Stadt Nürnberg - Zentrale haftpflichtversicherung mit folgenden Min- ntG / MiLoG Dienste (ZD/V), Zentrale Submissionsstelle, destdeckungssummen: Sach- und Vermögens- 14.Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese 90403 Nürnberg, schäden: 3.000.000 EUR; Personenschäden: nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung 5.000.000 EUR; Niedrigster Preis 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote • Mindestens eine Referenz aus den letzten drei einzureichen sind: ausschließlich elektronisch Jahren (01.12.2022 - 30.11.2025), die mit der zu  über das Vergabemanagementsystem (VMS) vergebenden Leistung (Beschallung und Beleuch- 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der tung bei einer Großveranstaltung mit einem Auf- Leistungserbringung, tragswert von mindestens 100.000,00 € netto) Maßnahme: Beschallung und Beleuchtung vergleichbar ist. Diese muss erfüllen: der Veranstaltung “Klassik Open Air“ in den Jah- - mit der zu vergebenden Leistung (Beschalren 2026, 2027 und 2028 und Stars im Luitpold- lung und Beleuchtung bei einer Großveranhain in den Jahren 2026 und 2028 staltung) vergleichbar sein. Ort der Leistungserbringung: 90478 Nürnberg - innerhalb der letzten drei Jahre (01.12.2022 6. Losbildung: Nein - 30.11.2025) erbracht worden sein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen - einen Auftragswert von mindestens 100.000,00 8. Auftragsdauer von: 22.07.2026 bis 10.08.2026; EUR netto gehabt haben und folgende Anga- Anmerkungen zur Auftragsdauer: Bitte beachten ben enthalten: Sie die Festlegungen der Leistungsbeschreibung. - Auftraggeber mit Kontaktadresse 9. die elektronische Adresse, unter der die Vergab- - Ansprechperson des Auftraggebers mit Teleeunterlagen abgerufen werden können oder die fonnummer

Abbildung 19

Vergaben des Servicebetriebs 1) Öffentlicher Auftraggeber: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Öffentlicher Raum Nürnberg Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentli- evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/

cher Raum, Einkauf/Materialwirtschaft, subproject/ba5bb742-6c99-4b20-82e4-

Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, b75d178500c7 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Deutschland, Telefon: +49 911/231-76 37, 10)Teilnahme- oder Angebotsfrist: Servicebetrieb Öffentlicher Raum, E-Mail: soer-V-2-M@stadt.nuernberg.de 20.01.2026, 23:59:00 Uhr, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] Bindefrist: 20.02.2026 Deutschland, Telefon: +49 911/231-76 37, 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de Leistungserbringung: Leasingvertrag für ein  b) Gewähltes Vergabeverfahren:

Bestattungsfahrzeug

Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg Vergaben der Stadtentwässerung und 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- Bauleistung Umweltanalytik Nürnberg unterlagen abgerufen werden können oder die e) Ort der Ausführung: 90451 Stadtgebiet Nürnberg Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die f) Art und Umfang der Leistung: Blindenplatten- 1.1 Beschaffer: Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein-

verlegung für LSA534 und LSA544 Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg -

gesehen werden können: https://bieterzugang. Verlegen eines Blindenleitsystems an zwei Kreu- Stadtentwässerung und Umweltanalytik deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supzungen Nürnberg plier/external/deeplink/subproject/50806f16- Kreuzung Münchener Str.-Bauernfeindstr. LSA 534 Art des öffentlichen Auftraggebers: a25a-46f2-9170-a2bde299d896 Kreuzung Zollhausstr.-Breslauer LSA 544 Kommunalbehörde 10)Teilnahme- oder Angebotsfrist: Gehwegplatten & Blindenplatten verlegen. Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- 19.01.2026, 23:59:00 Uhr, Randsteine anpassen und Asphaltarbeiten. bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Bindefrist: 18.02.2026 o) Frist für den Eingang der Angebote: 2.1 Verfahren: 20.01.2026, 09:30:00 Uhr, Titel: Ersatzbeschaffung eines Elektro Bindefrist: 23.02.2026  Fahrgestells mit Aufbau als Absetzkipper l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Beschreibung: Im Zuge der Ersatzbeschaffung Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur 1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - bei der Stadtentwässerung und Umweltana- Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Servicebetrieb Öffentlicher Raum lytik wird vorgesehen einen rein Elektrischen evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, LKW als Ersatz für das vorhandene Dieselnal/deeplink/subproject/fc6f887c-f3ba-4a58- Deutschland, Telefon: +49 911/231- 59 07, Fahrzeug zu beschaffen, mit einem Aufbau 9e31-193a95042a07 E-Mail: soer-V-2-M@stadt.nuernberg.de als Absetzkipper. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU)  5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der 2.1.1 Zweck: Leistungserbringung: Lkw 12 t mit 3-Seitenkip- Art des Auftrags: Lieferleistung a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - per und Ladekran Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg 34142000-4 Kranwagen und Muldenkipper Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- 2.1.2 Erfüllungsort: 90429 Nürnberg Deutschland, Telefon: +49 911/231-76 37, unterlagen abgerufen werden können oder die 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe: E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Frist für den Eingang der Angebote: b) Gewähltes Vergabeverfahren: Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein- 09.01.2026, 23:59:00 Uhr Öffentliche Ausschreibung [VOB] gesehen werden können: https://bieterzugang. 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/sup- Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: Bauleistung plier/external/deeplink/subproject/e2ab24c1- 28.11.2025 e) Ort der Ausführung: 90469 Stadtgebiet Nürnberg a53a-4e5e-b135-b813d6350689 Die Anforderung der vollständigen Vergabeunf) Art und Umfang der Leistung: 10)Teilnahme- oder Angebotsfrist: terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- Neu- und Umbau von Lichtsignalanlagen in 28.01.2026, 23:59:00 Uhr, ren ist nur noch elektronisch über den Projekt- Nürnberg 2026 - Projekt Minervastraße Bindefrist: 26.02.2026 safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. !! Nur Erdbau/Tiefbau keine Signaltechnik !! Erd-, Download der Vergabeunterlagen unter: Kabelverlege- und Fundamentierungsarbeiten, https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ sowie das Stellen der LSA-Maste einschl. Liefe- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s rung 1) Öffentlicher Auftraggeber: ubProjectId=gzECw1Jykyo%253d o) Frist für den Eingang der Angebote: Stadt Nürnberg, - Servicebetrieb Öffentli- Detailseite der Ausschreibung unter: https:// 15.01.2026, 09:20:00 Uhr, cher Raum, Einkauf/Materialwirtschaft, bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- Bindefrist: 20.03.2026 Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Deutschland, Tel.: +49 911/231-76 37, subproject/d1bbd097-e6b4-4e04-b54f- Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur E-Mail: soer-V-2-M@stadt.nuernberg.de c9e887f28f78 Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der  nal/deeplink/subproject/8dd808d1-1523-40a3- Leistungserbringung: 8f3f-23184b20d1c3 Mobile Streugutsilos (4 Stück) 1.1 Beschaffer: Ort der Leistungserbringung: 90431 Nürnberg Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg -  9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- Stadtentwässerung und Umweltanalytik unterlagen abgerufen werden können oder die Nürnberg Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Art des öffentlichen Auftraggebers: Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge- Kommunalbehörde sehen werden können: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2.1 Verfahren: 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Titel: Ersatzbeschaffung eines Fahrge- Von: 19.01.2026, Bis: 27.02.2026, alternativ der Stadtentwässerung und Umweltanalytik stells mit Aufbau als Absetzkipper Beginn der Leistung spätestens in 14 Kalenderta- Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, Beschreibung: Im Zuge der Ersatzbeschaffung gen nach Auftragserteilung. 90429 Nürnberg, Deutschland, für das vorhandene Fahrzeug, wird ein neuer 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- Telefon: +49 911/231-0, Absetzkipper bei der Stadtentwässerung und unterlagen abgerufen werden können oder die E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de Umweltanalytik benötigt. Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die b) Gewähltes Vergabeverfahren: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein- Öffentliche Ausschreibung [VOB] 2.1.1 Zweck: gesehen werden können: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Art des Auftrags: Lieferleistung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Bauleistung Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg 34142000-4 Kranwagen und Muldenkipper subproject/183c2461-8aa0-4566-83fe-d47a2f- f) Art und Umfang der Leistung: KW1-H50: 2.1.2 Erfüllungsort: 90429 Nürnberg 527d5b Austausch der Mittelspannungshauptver- 5.1.12Bedingungen für die Auftragsvergabe 10)Teilnahme- oder Angebotsfrist: teilung Einlauf Frist für den Eingang der Angebote: 10.12.2025, 23:59:00 Uhr, Austausch der Mittelspannungshauptverteilung 09.01.2026, 23:59:00 Uhr Bindefrist: 09.01.2026 mit Verrechnungsmessung im Einlaufgebäude: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung - Mittelspannungsschaltanlage 12 Felder Datum der Übermittlung der Bekanntmachung:  - EZA-Regler mit Steuerschrank 28.11.2025 - Zählerschrank Die Anforderung der vollständigen Vergabeun- o) Frist für den Eingang der Angebote: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg terlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfah- 19.01.2026, 09:10:00 Uhr,

Stadtentwässerung und Umweltanalytik

ren ist nur noch elektronisch über den Projekt- Bindefrist: 31.03.2026 Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, safe auf www.auftraege.bayern.de möglich. l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. 90429 Nürnberg, Deutschland, Download der Vergabeunterlagen unter: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Telefon: +49 911/231-0, https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Verfügung unter: E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: ubProjectId=VomhSzJWaIU%253d evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Öffentliche Ausschreibung [VOB] Detailseite der Ausschreibung unter: https:// subproject/1d61a557-81bb-4ef3-924d-c48fbd) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever- 8ba5fc8 Bauleistung gabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg subproject/5ee74cac-11b3-4e64-ad41-7bfcf) Art und Umfang der Leistung:  beb2ad1d FeCI3 Dosieranlage J1C2

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg -  Lieferung und Montage von:

Stadtentwässerung und Umweltanalytik

Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - - 1 x Befüllschrank 90429 Nürnberg, Deutschland,

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Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, - 2 x Wago I/O Knoten

E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de 90429 Nürnberg, Deutschland, - 1 x Siemens SPS b) Gewähltes Vergabeverfahren: Telefon: +49 911/231-0, - Kabelverlegung und Anschluss Öffentliche Ausschreibung [VOB] E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de - Inbetriebnahme d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] - Dokumentation Bauarbeiten für Abwasserkanäle G_18306 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der o) Frist für den Eingang der Angebote:

Kanalbauarbeiten

Leistungserbringung: Dienstleistung 22.01.2026, 09:10:00 Uhr, e) Ort der Ausführung: 90475 Nürnberg Fischbach

BV Schlammverwertung, Bindefrist: 20.02.2026

bzw. weiterer Innenstadtgürtel Nürnberg-Nord RRB_16 Braunsbacher Weg l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. f) Art und Umfang der Leistung: Kanalrenovierung Der im RRB_16 Braunsbacher Weg abgesetzte, ge- Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Fischbacher Hauptstr.; Riemenschneider- und trocknete Schlamm ist zu beladen und zu verwer- Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Grünewaldstr. ten. Die Beckenböschung ist anschließend wieder- evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Kanalrenovierung mittels Schlauchliner herzustellen. nal/deeplink/subproject/acee1137-0f43-419f-

Los 1: Fischbacher Hauptstraße hinter den Häu-

Es sind zwei Haufwerke vorhanden: 882c-fdf7646f961d sern im Wald ca. 290 m DN 200 Haufwerk 1 ca. 300 - 350 m³ und Haufwerk 2

Los 2: Riemenschneider- und Grünewaldstraße

ca. 200 - 240 m³  ca. 260 m DN 300 Haufwerk 1: o) Frist für den Eingang der Angebote: Klasse BG-F3, Verwertungsklasse Z 1.2, 22.01.2026, 09:00:00 Uhr, Deponieklasse DK III und PFAS von 0,26 bis 0,5 Feuchte Mauern? Bindefrist: 20.02.2026 µg/L im 2:1 Eluat l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Haufwerk 2: Schimmel? Salpeter? Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Klasse BG-F0*, Verwertungsklasse Z 1.1, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Abdichtung von feuchten Wänden, Deponieklasse DK II und PFAS von 0,2 bis 0,36 nassen Kellern und Tiefgaragen, evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exterµg/L im 2:1 Eluat Schimmelpilz verhindern, Innendämmung, nal/deeplink/subproject/78b2ed5f-87e3-4055- Die genauen Werte sind dem Prüfbericht der Mauerrisse schließen, Baugrundverfestigung. a196-31da58b8e456 Haufwerksbeprobungen zu entnehmen. Beratung vor Ort? Einfach anrufen bei: Ort der Leistungserbringung: 90427 Nürnberg, bautenschutz katz GmbH0 91 22 / 79 88-0  Kreuzung Braunsbacher Weg / Alte Reutstraße Ringstraße 51 · 91126 Rednitzhembach www.bautenschutz-katz.de

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg -

Stadtentwässerung und Umweltanalytik

Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-0, E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bauleistung G_18306 Kanalbauarbeiten e) Ort der Ausführung: 90491 Nürnberg, Thumenberger Weg f) Art und Umfang der Leistung: Kanalsanierung Thumenberger Weg bei Äußerer Sulzbacher Str. 5 Stück Schachterneuerungen ca. 600 m² Baugrubenverbau ca. 600 m³ Aushub 90 m Kanalrenovierung mittels Schlauchliner o) Frist für den Eingang der Angebote: 15.01.2026, 09:00:00 Uhr, Bindefrist: 27.03.2026 l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutscheevergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/a206320c-cee8-4a9e- 99ed-18a3c9d6a57a

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N-ERGIE Aktiengesellschaft – Vergabe von Bauleistungen und Leistungen Änderung der Wasserpreise 451 durch die Stadt Nürnberg 455

Inhalt Seite

N-ERGIE- Aktiengesellschaft – Bekanntmachung zur Auflösung des Vereins 455 Ergänzende Bestimmungen Wasser (AVBWasserV) 451 Vergaben der Stadt Nürnberg 456 Allgemeinverfügung Feuerwerksverbot 433 N-ERGIE Aktiengesellschaft – Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Verordnung zur Änderung der Änderung der Wärmecontracting-Preise 452 Raum Nürnberg 461 Alkoholverbotsverordnung 436 zwei zugehörige Karten (je DIN A3) N-ERGIE Aktiengesellschaft – Vergaben der Stadtentwässerung und als Anlage 1 465 Änderung der WÄRME KOMFORT-Produkten 453 Umweltanalytik Nürnberg 461 und Anlage 2 466 N-ERGIE Aktiengesellschaft – Amtsblatt Preiserhöhung 463 Cannabisverbotsverordnung 436 Streichung der Gasspeicherumlage-Wärme zugehörige Karte (DIN A3) als Anlage 467 für ihre Fernwärmeprodukte 454

Satzung zur Änderung der NürnbergStiftSatzung 437

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Nürnberger Christkindlesmarkt 2026 449

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg = (cid:12) (cid:19)(cid:30)^3 = (cid:12) (cid:25) (cid:19) (cid:19) (cid:20) (cid:30) ^ (cid:3) 3 ^ = (cid:2)(cid:19) (cid:12) = H (cid:21) ^ (cid:30) (cid:19) (cid:12) (cid:25) ^ (cid:29) ^ (cid:30) (cid:19) (cid:10) (cid:1) 3 (cid:19) H (cid:22) 3 H (cid:30) (cid:30) (= ((cid:2)(cid:2)# (cid:20) (cid:21) (cid:13) =(cid:12)(cid:19)(cid:30)^(cid:17)(cid:0)(cid:30)=(cid:11)(cid:30)=(cid:28)3(cid:30)=(cid:2)(cid:2)’ (cid:19) H (cid:21) (cid:31) " (cid:19) (cid:20) H^=(cid:30)(cid:22))(cid:21)(cid:30)(cid:15)H(cid:11) = (cid:12) (cid:19)(cid:30)^ (cid:17) (cid:2) = (cid:2)(cid:2)=(cid:30)3(cid:28)=(cid:30)(cid:11)=(cid:30)+ (cid:28) (cid:13)(cid:30)^ (cid:17) =^ $ ’ (cid:1) (cid:22) (cid:13) (cid:21) H (cid:21) (cid:19) (cid:20) (cid:14) (cid:30) = ^ =(cid:12)(cid:19)(cid:30)^3(cid:2)(cid:21)) (H (cid:18) (cid:28)(cid:12)(=(cid:2)% = = (cid:12) (cid:12) (cid:19) (cid:19) (cid:30) (cid:30) ^ ^ 3 3 H (cid:22) >6C5L0K<-J1>6C11-A<-I(cid:0)-GF12<-E0D(cid:0)8(cid:0)46C(cid:0)>6C64<.6-4.D(cid:0)46C(cid:0)6.250A<.B62.-,(cid:0)<;B(cid:0)5A@(cid:0)?><-/6<;:(cid:0)54059(cid:0)8(cid:0)76-5041210/.-, = (cid:13) (cid:20)(cid:19)(cid:21)H(cid:21)(cid:13)(cid:22)3S(cid:2)(cid:19)^(cid:3) (cid:22) S (cid:21) (cid:13) H (cid:18) (cid:21) (cid:19) H=(cid:28) H (cid:19) = (cid:30) (cid:28) (cid:11) (cid:19) (cid:30) (cid:30) (cid:13) (cid:11) ^ (cid:30) 3 (cid:13)^ (cid:11)( 3(cid:11) ( H(cid:10) (cid:1) (cid:20) (cid:3) ^ (cid:19) (cid:2) H (cid:10) (cid:1) S 3 (cid:22) (cid:13) (cid:21) (cid:15) (cid:21) (cid:13) (cid:22) ^ (cid:13) (cid:30) H (cid:21) (cid:19) (cid:19) 3 (cid:20) ((cid:11) (cid:20) (cid:30)=(cid:15)(cid:19) H (cid:14)(cid:30)(cid:13)^3(cid:11)(H(cid:10) (cid:10) (cid:30) (cid:1) ^(cid:13) H (cid:1) = (cid:15) (cid:19) (cid:30) (cid:16) 5-6>2-->(cid:0)5GF26(cid:0)12-KGF061AC56->2P(cid:0)1L0(cid:0)-5<0O<CLN(cid:0)<-4(cid:0)>6CLL-51<0M *=(cid:2)^(3(cid:15)H^=(cid:30)(cid:22))(cid:21)(cid:30)(cid:15)H(cid:11) = = 3 (cid:12) 3 ^(cid:30)(cid:19) -6240:(cid:0)?<-B<Z46->-Y (cid:19) (cid:11) 3 ^ ((cid:11) H H (cid:15) (cid:10) = (cid:1) (cid:1)(cid:2)(cid:19)(cid:30)(33=HS(cid:2)(cid:19)^(cid:3) WRTRVQQVUT (cid:29) A WX TTT(cid:0)R7Q/051\0[(cid:0)<;B(cid:0)5LL-51<P = 3 3 (cid:19) (cid:11) (cid:19) (cid:30) (cid:19)(cid:2) = (cid:12) (cid:19) (cid:30) ^ H (cid:30) (cid:11) (cid:19) 3 3 = = (cid:12) (cid:19) (cid:30) ^ 3 ^ (cid:15) (cid:1) 3 = ^ (cid:11)(cid:2)( d_cba‘_] AC5041>6CLL-51<P <-LL-51<P (cid:25) (cid:2) (cid:17) & (cid:13) S ^( = (cid:30) T = (cid:15) ^ (cid:24) H( H 7-5<0(cid:8)(cid:0)<-4(cid:0)52-O>25GF2(cid:7)(cid:0)-24(cid:0)<;N (cid:18) = (cid:28) (cid:19) WRTRVQQVUT?><-/6<;: (cid:30) (cid:11) (cid:30) (cid:13) (cid:30) ^ ><-/6<;:(cid:0)54059 5A01>6C64<(cid:9) 62<.5O-<2454059 =33(cid:19)(cid:11)H(cid:30)=^(cid:17)=(cid:30)=(cid:25)(cid:30)(cid:13)(cid:27) = H <<C(cid:8)(cid:0)62<50(cid:8) (cid:15) = (cid:19)(cid:3)^(cid:19) (cid:15) (cid:2) (cid:14) (cid:19) (cid:30) (cid:29) (cid:30) ^ (cid:13) (cid:2)(cid:25) (cid:16) (cid:1)(cid:19)(cid:30)(cid:2) (cid:20)(cid:30)(cid:10)(cid:11)=(cid:30) (cid:26)(cid:15)HH=(cid:2) (cid:6)(cid:9)IIOL@h(cid:0)>6C64<.<-J15./<-JL.G.OL@(cid:0)<Cg(cid:0)Q(cid:0)->0L6@ .zeg H = =(cid:12)(cid:19)(cid:30)^3(cid:22)(cid:13)(cid:21)(cid:2)=(cid:22)(cid:19)(cid:26) = (cid:22) (cid:15) (cid:21) V6-11.LGF1-/(cid:0)VVVVVVVVVV5VV2VV0VV2VV (cid:3) ^ (cid:30) (cid:19) 3 ! 1GF2-<-/1>6C5L-,(cid:0)1-4(cid:0)-g6-<, A0(cid:0)50<54059(cid:0)A.J(cid:0)-4<CK(cid:0)>6C64<.<-I(cid:0)-2M (cid:19)(cid:2) (cid:16) ((cid:30) S(cid:2)(cid:2) (cid:18) (cid:19) 3 = (cid:18) =33(cid:19)(cid:11)3(cid:30)=3(cid:19)(cid:30)% H (cid:15) (cid:12) (cid:19) (cid:6)(cid:5)@(cid:0):(cid:4)Mh VVVV5VV2VV0VV2VV (cid:11) (cid:30) (cid:19) ^ (cid:30)(cid:13)^H(cid:30)=^(cid:17) 3 GF2-<-/1>6C5L-, VrVeVVbVVmVVVeVzVVeVVDVV (cid:31) (cid:25) H (cid:19) 7>6C<fLO<-6-GF2-e TTT(cid:0)R7Q7/051\0[ <-512-A<-><;/<-/(cid:9) ^ (cid:17) (cid:23) VrVeVVbVVmVVeVVzVVeVVDVV ><-/6<;:(cid:0)54059 (cid:30) V.V2VV1(cid:0)?><-/6<;: >26Z(cid:8)(cid:0)1CF<0[ (cid:19) (cid:14) H (cid:30) V.V0VV1VVVVV (cid:13) .zeg (cid:1)
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7-5<0(cid:8)(cid:0)<-4(cid:0)52-O>25GF2(cid:7)(cid:0)-24(cid:0)<;N WRTRVQQVUT?><-/6<;: ><-/6<;:(cid:0)54059 5A01>6C64<(cid:9) 62<.5O-<2454059 <<C(cid:8)(cid:0)62<50(cid:8) (cid:26)(cid:15)HH=(cid:2) (cid:6)(cid:9)IIOL@h(cid:0)>6C64<.<-J15./<-JL.G.OL@(cid:0)<Cg(cid:0)Q(cid:0)->0L6@ .zeg (cid:20)(cid:30)(cid:10)(cid:11)=(cid:30) (cid:1)(cid:19)(cid:30)(cid:2) V6-11.LGF1-/(cid:0)VVVVVVVVVV5VV2VV0VV2VV 1GF2-<-/1>6C5L-,(cid:0)1-4(cid:0)-g6-<, A0(cid:0)50<54059(cid:0)A.J(cid:0)-4<CK(cid:0)>6C64<.<-I(cid:0)-2M = (cid:6)(cid:5)@(cid:0):(cid:4)Mh VVVV5VV2VV0VV2VV (cid:12) (cid:19) (cid:30) ^ GF2-<-/1>6C5L-, 3 VrVeVVbVVmVVVeVzVVeVVDVV (cid:25) H (cid:19) 7>6C<fLO<-6-GF2-e TTT(cid:0)R7Q7/051\0[ <-512-A<-><;/<-/(cid:9) (cid:17) VrVeVVbVVmVVeVVzVVeVVDVV ><-/6<;:(cid:0)54059 V.V2VV1(cid:0)?><-/6<;: >26Z(cid:8)(cid:0)1CF<0[ V.V0VV1VVVVV .zeg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg (cid:25) %(cid:13) %(cid:26) (cid:28) P (cid:17)(cid:13)(cid:8)P(cid:27):(cid:18)(cid:0)(cid:12)(cid:2)(cid:10)(cid:8)(cid:10)(cid:19)(cid:20) (cid:27) E (cid:21) (cid:24) % (cid:2) (cid:25) : (cid:7) 0 (cid:30) (cid:27) : %[ P (cid:13) (cid:13)(cid:8) (cid:21) (cid:24) (cid:27)%P(cid:13)00P:(cid:2)[(cid:27) (cid:27) % P (cid:27) %(cid:2) %0 P (cid:27)%P(cid:13)0(cid:30)%(cid:2)P(cid:28) (cid:27) (cid:28) (cid:1)(cid:2)%E(cid:27)(cid:8)(cid:10)(cid:19)(cid:20)0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:18) (cid:18) (cid:11) (cid:17) (cid:27) [ (cid:2) (cid:19) P : (cid:3) (cid:18) 0 (cid:2) ! (cid:27) (cid:13)(cid:27) 0 : %(cid:21) (cid:12) (cid:8) (cid:15) (cid:8) (cid:13)(cid:11) (cid:15) : P 0 (cid:2) (cid:7) (cid:27) 0 (cid:2) : E (cid:27) : 0 P : : P: (cid:2) (cid:24) (cid:21)(cid:22) (cid:2) [ P: [ (cid:27) (cid:2) (cid:27) [ (cid:12)(cid:19)E(cid:27)(cid:8)0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:27) (cid:24)(cid:27)P(cid:27):(cid:21)(cid:17)(cid:27)(cid:8)%(cid:27)(cid:13)(cid:8)(cid:21)(cid:22)P:(cid:2)[(cid:27) (cid:12) (cid:11) %(cid:18) (cid:24)(cid:27)P(cid:27):(cid:21)(cid:17)(cid:27)(cid:8)%(cid:27)(cid:13)(cid:8)(cid:21)(cid:22)P:(cid:2)[(cid:27) (cid:2) (cid:25)(cid:27)(cid:8)(cid:15)%(cid:27):0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:8) (cid:8) 0 # P : (cid:2) (cid:2) (cid:20) [ (cid:27) (cid:27) %(cid:20) (cid:27) % (cid:15) (cid:22) 0 (cid:13)(cid:27) P : (cid:16) (cid:2) (cid:27) [ (cid:29) (cid:8) (cid:12):(cid:27)(cid:13)P0(cid:14)(cid:10)(cid:27)(cid:13)(cid:15)0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:27) %(cid:27) (cid:31) (cid:27) " (cid:27) (cid:2) 0 (cid:8) 0 (cid:15) P (cid:27) : (cid:2) (cid:29)(cid:11)(cid:20)0(cid:27)[(cid:30)%(cid:2)P(cid:28) : 0 [ P (cid:27) : (cid:2) [ (cid:27) (cid:25)(cid:13)(cid:27)0(cid:27)(cid:8)0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:24) (cid:13)% %(cid:27) (cid:8) : (cid:27) (cid:11) (cid:7)%(cid:14)(cid:31)(cid:27):(cid:8)0P:(cid:2)[(cid:27) P (cid:10) (cid:27) (cid:25) : (cid:0) (cid:22) P : (cid:2) [ $(cid:2)(cid:8)(cid:15)E:(cid:2)(cid:16)(cid:27)(cid:8)0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:27) (cid:3) (cid:19) (cid:30) (cid:27) : (cid:8) (cid:22)(cid:13)(cid:27)(cid:18)(cid:27)(cid:8)0(cid:30)%(cid:2)P(cid:28) (cid:13)(cid:31) (cid:11) 0 (cid:30) %(cid:2) P(cid:28) (cid:1) (cid:29) (cid:16)(cid:19)%(cid:15)P0P:(cid:2)[(cid:27) (cid:12) (cid:2) (cid:18) (cid:7) (cid:16) (cid:27) (cid:18) (cid:17)(cid:11)(cid:18) # (cid:2) (cid:20) (cid:27) %(cid:20) (cid:27) %(cid:15) 0 (cid:8) (cid:27) : 0 P : (cid:2) [ (cid:27) %0 (cid:16) (cid:27) : E (cid:27) : 0 (cid:2) (cid:8) 0 P : (cid:2) [ (cid:27) P : (cid:2) P : (cid:2) [ [ (cid:27) (cid:27) %(cid:15)P0P:(cid:2)[(cid:27) 9 / F * 7 ’ (cid:0)L (cid:0) U = 6 (cid:0) 9 F I ( A ( F C ’ 6) ( . + C ’ 6( 6 - / = / 7(cid:0)V9FIBBWX (cid:17) (cid:11) (cid:18) (cid:16) (cid:19) (cid:3)(cid:19)(cid:30)(cid:27):(cid:8)(cid:13)(cid:31)(cid:11)00P:(cid:2)[(cid:27) Y ’ , @A ’ / ’ 6 I F Z 6 = / 7 1 H 5 6 (cid:0) - ,’ (cid:0) ^ , @ A ., 7 I ’ ,.(cid:0) - ’ 6 (cid:0)_ *6 .’ 1 & 6 ’ / U ’ (cid:0) - ’ + (cid:0) & ’ F. = / 7 + ) ’ 6 ’ ,@ A + (cid:12):(cid:19)0(cid:2)(cid:18)(cid:27):0P:(cid:2)[(cid:27) & ’ F . = / 7 + ) ’ 6 ’ , @ A 4 5 6 / ) ’ 6 7 8 M N O K K OL M L Q 3.*-.(cid:0)456/)’67 W6-/=/7+*;. ‘*a+.*)1K1L(cid:0)MMM VG\4(cid:0)9]X (cid:23) (cid:19) G,’(cid:0)B’6(6-/=/7(cid:0)D=6-’(cid:0)C(;(cid:0)3.*-.6*.(cid:0)*; %P (cid:2) OOOOOO1OO0OO.O ODOOeOOzOOeOOmOOObOOeOOrO O2OO0OO2O5OOOOOOOOO(cid:0))’+@AF(++’/O 0 P &’()*+,+-*.’/1(cid:0)2(cid:0)3.*-.(cid:0)456/)’678(cid:0)9;.(cid:0)<56(cid:0)&’(,/<(6;*.,(/(cid:0)=/-(cid:0)>(-’/(6-/=/7(cid:0)=/-(cid:0)2(cid:0)>*?’6,+@A’(cid:0)B’6;’++=/7+C’6D*F.=/7 : (cid:2) g e z . G * 6 + . ’(cid:2) F F = [ / (cid:27)7 (cid:0) -’ 6 (cid:0)H F = 6 I* 6. ’ (cid:0) * F + (cid:0)J,7’/.=;+/*@AD’,+(cid:0)/,@A.(cid:0)7’’,7/’. 4 3. 5 * 6 - / . ) (cid:0)4 ’6 5 7 6 8 / (cid:0)O ) O1O ’ O2O 6 O 7 .O ODOOeOOzOOeOOmOOObOOeOrOO O2OO0O2OO5OO [ _ (cid:27) * . 6 , / (cid:0) _ = 66 0P(cid:27):(cid:10)(cid:2)(cid:11)0(cid:27) (cid:8) b c 0 d P e : (cid:4) (cid:5) c (cid:6) (cid:7):(cid:8)(cid:27):0P:(cid:2)[(cid:27) 3 .* - . - , 6’ I .(6,/ (cid:9) J 6 + . ’ F F . (cid:0) < 5 6(cid:0) ‘ * a + . * ) K 1 L (cid:0) M M M (cid:3) M RQ ; gez. J6+.’FF=/7+-*.=; MNOKKOLMLQ ‘*6@=+(cid:0)_T/,7 J6+.’FF’6 S’7’/-T6<’68(cid:0)4*-,/’ W)’6)567’6;’,+.’6
(cid:17)(cid:11)(cid:18)(cid:16)(cid:19)%(cid:15) 9/F*7’(cid:0)L(cid:0)U=6(cid:0)9FI(A(FC’6)(.+C’6(6-/=/7(cid:0)V9FIBBWX Y’,@A’/’6IFZ6=/71 H56(cid:0)-,’(cid:0)^,@A.,7I’,.(cid:0)-’6(cid:0)_*6.’1 &6’/U’(cid:0)-’+(cid:0)&’F.=/7+)’6’,@A+ &’F.=/7+)’6’,@A 456/)’678MNOKKOLMLQ 3.*-.(cid:0)456/)’67 W6-/=/7+*;. ‘*a+.*)1K1L(cid:0)MMM VG\4(cid:0)9]X (cid:23) (cid:19) G,’(cid:0)B’6(6-/=/7(cid:0)D=6-’(cid:0)C(;(cid:0)3.*-.6*.(cid:0)*; %P (cid:2) OOOOOO1OO0OO.O ODOOeOOzOOeOOmOOObOOeOOrO O2OO0OO2O5OOOOOOOOO(cid:0))’+@AF(++’/O 0 P :gez. (cid:2) 456/)’678(cid:0)OO1OO2OO.O ODOOeOOzOOeOOmOOObOOeOrOO O2OO0O2OO5OO [ 3.*-.(cid:0)456/)’67 _ (cid:27)* . 6, / (cid:0) _ = 66 0P(cid:27):(cid:10)(cid:2)(cid:11)0 3 .* - . - , 6’ I .(6,/ (cid:9) gez. ‘*6@=+(cid:0)_T/,7 W)’6)567’6;’,+.’6
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