| Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de | berg |
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| amtliche Bekanntmachungen Nr. 26a / 18. Dezember 2025 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t |
Wegerechtsverfahren 3. Nähere Informationen zur elektronischen Einle-
gung des Widerspruchs bzw. der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Nürnberg Amtsblatt Berichtigung: (www.nuernberg.de/internet/stadtportal/zugangseroeffnung.html) bzw. der Bayerischen Verwal- Gemäß Beschluss des Werkausschusses vom 17.12.2025, wird der Beschluss vom Werkausschuss vom tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). 15.10.2025 dahingehend ergänzt, dass die Abschnitte der Kreisstraße N4 gem. Art. 6 BayStrWG gewidmet werden. 4. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung Folgende Abschnitte werden zur Kreisstraße N4 gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG gewidmet: eine Verfahrensgebühr fällig. km 0,000 – km 1,344 Ö stlicher Verbindungsarm zur Kreisstraße N 4.
Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher
Vom Endpunkt der Autobahn A73 bis zur Einmündung in die Kreisstraße N 4.
Raum Nürnberg – Straßenbaubehörde
km 0,000 – km 0,901 Westlicher Verbindungsarm zur Südwesttangente. Von der Kreisstraße N 4 bis zur Einmündung in die Südwesttangente. km 0,000 – km 0,291 Nördliche Abbiegespur zur Südwesttangente. Vom westlichen Verbindungsarm der Kreisstraße N 4 bis zur Einmündung in B 1228 B die Südwesttangente. Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Rathaus, Fünkm 0,000 – km 0,400 Nördliche Verbindungsstraße zur Südwesttangente. ferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon Von der Ortsstraße Finkenbrunn-Verbindungsstraße bis zur Einmündung in die 0911/2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Amt für Kom- Südwesttangente. munikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg, Tekm 0,000 – km 0,818 S üdliche Verbindungsstraße zur Ortsstraße Hafenstraße- lefon 09 11 / 2 31-5088, Druck: noris inklusion kommu- Verbindungsstraße. nal gGmbH, Bertolt-Brecht-Straße 6, 90471 Nürnberg. Von der Südwesttangente bis zur Einmündung in die Ortsstraße Hafenstraße- Verbindungsstraße.
Inhalt Seite
km 0,000 – km 0,393 Südliche Abbiegespur zur Kreisstraße N 4. Von der Südwesttangente bis zur Einmündung in die Kreisstraße N 4. Wegerechtsverfahren 468 km 0,000 - km 0,663 Verbindungsschleifen. Von der südlichen Verbindungsstraße Kreisstraße N4 bis zur Einmündung in die nördliche Verbindungsstraße.
Anzeigenschluss für die nächste
Für die Auf- und Abfahrtsrampen der neuen Kreisstraße N 4 werden keine straßenrechtlichen Ortsdurchfahrten
festgesetzt. Ausgabe vom 02.01.2026
Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam. ist der 22.12.2025
Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planunterlagen) können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Hinweis: Nürnberg, Wegerecht, Sulzbacher Str. 2-6, 1. Stock, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Erhöhung des mm-Preises für
Veröffentlichungen im Amtsblatt
Rechtsbehelfsbelehrung
ab 01.01.2026 auf 0,50 Euro netto. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach.
Wir wünschen unseren Kundinnen und Kunden
frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2026! Ihr Akquise-Team
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Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung 1. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
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