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| amtliche Bekanntmachungen Nr. 3a / 30. Januar 2026 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t |
Satzung zur Änderung der Satzung ung. Anschließend erfolgt die Vergabe entspre- wöchentlichen Bedarfs an Früh- bzw. Spätbetreufür die Kindertageseinrichtungen chend den von den Antragstellern priorisierten ung. Anschließend erfolgt die Vergabe entspre- Einrichtungen. Im Übrigen erfolgt das Losverfah- chend den von den Antragstellern priorisierten
der Stadt Nürnberg (Kindertages-
ren. Einrichtungen. Im Übrigen erfolgt das Losverfah-
einrichtungssatzung – KitaS) vom
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberech- ren. 10. August 2015 (Amtsblatt S. 328), tigten zusammen, so tritt diese Person an die Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechzuletzt geändert durch Satzung vom Stelle der Erziehungsberechtigten. tigten zusammen, so tritt diese Person an die 22. Juli 2024 (Amtsblatt S. 281) Ein Kinderhortplatz wird grundsätzlich bis zum Stelle der Erziehungsberechtigten. Ende des Betriebsjahres vor dem Wechsel in die Ein Kinderhortplatz wird grundsätzlich bis zum Vom 29. Januar 2026 fünfte Klasse vergeben; in Ausnahmefällen kön- Ende des Betriebsjahres vor dem Wechsel in die nen Kinder bis zum Ende des Betriebsjahres vor fünfte Klasse vergeben; in Ausnahmefällen kön- Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und dem Wechsel in die siebte Klasse Mittelschule im nen Kinder bis zum Ende des Betriebsjahres vor 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Frei- Hort bleiben.“ dem Wechsel in die siebte Klasse Mittelschule im staat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung Hort bleiben.“ vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geän- 2. Folgender neuer Abs. 4 wird angefügt: dert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 „(4) Die Vergabe der Plätze in städtischen Kin- Art. 2 (GVBl. S. 573), folgende Satzung: derhorten nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 für Kin- Diese Satzung tritt am 01.02.2026 in Kraft. der, die keinen Rechtsanspruch auf einen Hort-
Art. 1
platz haben, erfolgt nachrangig zur Platzvergabe § 9 wird wie folgt geändert: an Kinder mit Rechtsanspruch entsprechend den Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 1. Abs. 3 wird wie folgt gefasst: folgenden Kriterien: 28. Januar 2026 beschlossen. „(3) Die Vergabe der Plätze in städtischen Kin- 1. ein Geschwisterkind besucht oder mehrere derhorten nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 erfolgt Geschwisterkinder besuchen bereits bei Annach den folgenden Kriterien: tragstellung und im kommenden Betriebsjahr Nürnberg, 29. Januar 2026 1. vorrangig werden Hortplätze an Kinder ver- die Einrichtung; Stadt Nürnberg geben, die einen Rechtsanspruch auf För- 2. das Kind wird bereits in einer altersgemisch-
Marcus König
derung in einer Tageseinrichtung nach § 24 ten Einrichtung nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 betreut;
Oberbürgermeister
Abs. 4 SGB VIII (in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 3. eine Erziehungsberechtigte oder ein Erzie- Buchst. a des Gesetzes vom 2. Oktober 2021 hungsberechtigter (BGBl. I S. 4602) mit Gültigkeit ab 1. August a) ist erwerbstätig oder 2026) haben; b) befindet sich in einer beruflichen Bildungs- Änderung des Bebauungsplans 2. ein Geschwisterkind besucht oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits bei An- maßnahme, Schulausbildung oder Hoch- Nr. 3760 für das Gebiet beiderseits schulausbildung oder tragstellung und im kommenden Betriebsjahr der Elsnerstraße zwischen Rothenburdie Einrichtung; c) erhält Leistungen zur Eingliederung in Ar-
ger Straße, Gostenhofer Hauptstraße
beit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwei- 3. das Kind wird bereits in einer altersgemisch- und Bauerngasse tritt in Kraft tes Buch oder Leistungen zur Aktivierung ten Einrichtung nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 betreut. und beruflichen Eingliederung im Sinne des Vorrangig werden Kinder aufgenommen, die alle Der Stadtplanungsausschuss hat am 18.12.2025 Sozialgesetzbuches Drittes Buch. Kriterien erfüllen. gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Vorrangig werden Kinder aufgenommen, die alle Dazu nachrangig werden Kinder aufgenommen, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3760 für ein Kriterien erfüllen. Werden nur zwei Kriterien erdie nur Kriterium 1 und gleichzeitig Kriterium Gebiet beiderseits der Elsnerstraße zwischen Rofüllt, so erfolgt die Platzvergabe vorrangig, wenn 2 oder 3 erfüllen. Dazu wiederum nachrangig thenburger Straße, Gostenhofer Hauptstraße und Kriterium 3 erfüllt ist. Nachrangig werden Plätze werden Plätze an die Kinder vergeben, die nur Bauerngasse als Satzung beschlossen. an die Kinder vergeben, die nur Kriterium 3 erfül- Kriterium 1 erfüllen. Hierzu wiederum nachrangig len. Hierzu wiederum nachrangig werden Plätze Das Vergnügungsstättenkonzept definiert Bereiche werden Plätze an die Kinder vergeben, die Kritean die Kinder vergeben, die Kriterium 1 und 2 im Stadtgebiet, in denen die Ansiedlung von Vergnürium 2 erfüllen. erfüllen. gungsstätten gebietsverträglich ist. Eine Ansiedlung Bei Gleichrang erfolgt die Vergabe zunächst von Vergnügungsstätten außerhalb dieser Verträg- Bei Gleichrang erfolgt die Vergabe zunächst gestaffelt nach benötigter Ferienbetreuung an lichkeitsbereiche führt zu städtebaulich-funktionalen gestaffelt nach benötigter Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen in den Schulferien, Unverträglichkeiten. Kommt es dennoch zu einer mehr als zehn Betriebstagen in den Schulferien, anschließend nach der Anzahl des regelmäßigen gehäuften Ansiedlung außerhalb der definierten Veranschließend nach der Anzahl des regelmäßigen wöchentlichen Bedarfs an Früh- bzw. Spätbetreu- träglichkeitsbereiche, entsteht für die Stadt Handlungsbedarf.
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Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die
Veröffentlichung im Amtsblatt
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Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 3760 laut dem Vergnügungsstättenkonzept nicht zu einem Gebiet der Stadt Nürnberg, in dem eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten als verträglich eingestuft werden kann. Aktuell existiert im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3760 keine genehmigte Vergnügungsstätte. Im Kontext des Ausschlusses von Spielhallen und Wettbüros in unmittelbar angrenzenden Gebieten (Bebauungsplan Nr. 4674) soll durch die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3760 verhindert werden, dass sich die Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in diesen Bereich verlagert. Der Katalog der zulässigen Nutzungen wird somit eingeschränkt und die Art der Nutzung konkretisiert, die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3760 bestehen weiterhin. Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 105 während der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan deutlich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß
GMKG: GOSTENHOF
§ 4 Abs. 3 BauGB. ohne Maßstab 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf §44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner-halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchsherbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). 3. Unbeachtlich werden
LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3760 für das Gebiet beiderseits der
Elsnerstraße zwischen Rothenburger Straße, Gostenhofer Hauptstraße und Bauerngasse
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs/ Änderungsbereich Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
-
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
-
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
Mängel des Abwägungsvorgangs
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Inhalt Seite Verfahrens- und Formvorschriften,
- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die-
ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Satzung zur Änderung der Flächennutzungsplans und Kindertageseinrichtungssatzung 39
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3713
Nürnberg, 21. Januar 2026
- Inkrafttreten 40
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Amtsblatt Nürnberg Nr. 3a / 30. Januar 2026 40 BA-rk_13104202_WTNE_EA_0673 :EMANNALP