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Amtsblatt 4/2026

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de berg
amtliche Bekanntmachungen Nr. 4 / 11. Februar 2026 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrats

am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungs- zahl Nr. Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Bewerberin oder Bewerber (Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) Jahr der Geburt
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) König, Marcus, Oberbürgermeister 1980
02 FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER) Estrada, Thomas, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Polizei 1985
03 Alternative für Deutschland (AfD) Hübscher, Roland-Alexander, Dipl.-Kaufmann (FH), Stadtratsmitglied 1960
04 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Grüne) Walthelm, Britta, Umweltreferentin 1980
05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Dr. Ahmed, Nasser, Projektleiter, Stadtratsmitglied 1988
06 Die Linke Schüller, Titus, Orthopädiemechaniker, Stadtratsmitglied, Bezirksrat 1986
07 Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Gehrke, Jan, Dipl.-Kaufmann, Reha-Ausbilder, Stadtratsmitglied 1970
10 LINKE LISTE Nürnberg Padua, Marion, Pädagogische Fachkraft, Stadtratsmitglied 1965
11 Wählergemeinschaft Die Guten e.V. (Die Guten) Schleindl, Christiane, Kinomacherin i.R. 1958

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

Am 2. Februar 2026 Stadt Nürnberg

Der Wahlleiter

Kuch

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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats

am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Stadtrats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungszahl Nr. Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
02 FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER)
03 Alternative für Deutschland (AfD)
04 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Grüne)
05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
06 Die Linke
07 Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
08 Freie Demokratische Partei (FDP)
09 politbande
10 LINKE LISTE Nürnberg
11 Wählergemeinschaft Die Guten e.V. (Die Guten)
14 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
15 PIRATEN & Humanisten e.V.
16 Tierschutz und Sozialpolitik (TSP)
17 Volt Deutschland (Volt)

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus den nachfolgend abgedruckten Anlagen Nr. 1 bis 11 und Nr. 14 bis 17.

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

Am 2. Februar 2026 Stadt Nürnberg

Der Wahlleiter

Kuch

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 1 Kennwort: Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
101 König, Marcus,Oberbürgermeister 1980
102 Krieglstein, Andreas, Bankbetriebswirt, Stadtratsmitglied 1976
103 Buchsbaum, Helmine, Studienrätin Grundschule i. R., Stadtratsmitglied 1960
104 Seel, Catrin, Steuerberaterin, Stadtratsmitglied 1980
105 Frank, Daniel, Lehrer, Stadtratsmitglied 1993
106 Müller, Max, Sportökonom, Stadtratsmitglied 1987
107 Dr. Körner, Tatjana, Bauingenieurin, Stadtratsmitglied 1976
108 Grether, Marion, Museumsdirektorin, Stadtratsmitglied 1973
109 Prof. Dr. Djanatliev, Anatoli, Informatikprofessor 1981
110 Heinemann, Rita, Altenpflegerin, Stadtratsmitglied 1964
111 Kraus, Michael, Geschäftsführer, Stadtratsmitglied 1975
112 Dworschak, Rudolf, Gärtnermeister 1974
113 Dr. Heimbucher, Otto, Dipl.-Geologe, Stadtratsmitglied 1952
114 Bälz, Claudia, Heilpraktikerin, Stadtratsmitglied 1969
115 Deinlein, Theo, Kaufmann (IHK) 1996
116 Nachtigall, Rainer, Polizeibeamter, Stadtratsmitglied 1964
117 Sendner, Sabine, selbst. Logopädin 1979
118 Baier, Jenny, Bankfachwirtin, Bezirkstagsmitglied 1974
119 Pirner, Vanessa, Betriebswirtin 1980
120 Böhm, Kerstin, Rechtsanwältin, Stadtratsmitglied 1971
121 Alesik, Nicole, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Stadtratsmitglied 1994
122 Eckardt, Carsten, Dipl.-BW (FH), Referent Erneuerbare Energien 1973
123 Henning, Werner, Handwerksmeister, Stadtratsmitglied 1954
124 Dr. Lenk, Lisa-Marie, Fachfrau f. Sozial.- und Gesundheitswesen 1988
125 Prof. Dr. Scheurlen, Wolfram, Kinderarzt i. R., Stadtratsmitglied 1957
126 Tischner, Markus, Metzgermeister, Stadtratsmitglied 1972
127 Aichele, Stephanie, Angestellte i. öff. Dienst 1990
128 Pfanner, Bea, Augenoptikermeisterin 1982
129 Tiefel, Stefan, Kriminalhauptkommissar 1977
130 Brommer, Dorothee, Dipl.-Vw. (Univ.), Unternehmerin 1979
131 Straußberger, Dominik, Unternehmer 1991
132 Plaschka, Marion, Eventmanagerin Pharma 1948
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
133 Lutz, Diana, Regierungsamtsrätin 1984
134 Dr. Giersdorf, Fabian, Oberregierungsrat 1990
135 Kappler, Gerald, Rundfunkjournalist 1963
136 Fahlke, Nicolai, Wirtschaftsinformatiker 1998
137 Gurklies, Nadine, Mitarbeiterin Vertriebsinnendienst 1992
138 Bielmeier, Peter, Pfarrer i. R. 1958
139 Schreyer, Günter, Elektrotechnikermeister 1963
140 Hartnagel, Karl, Schausteller 2002
141 Haspel, Heike, Bundesbeamtin im Personalbereich 1969
142 Gruber, Martin, Unternehmer 1963
143 Müller, Julius, Ministerialrat 1982
144 Urban, Markus, Geschäftsführer 1989
145 Bengl, Michael, Dipl.-Ing. (FH), Architekt 1973
146 Tenner, Elisabeth, Flugbegleiterin 1964
147 Heinl, Stefan, Zollbeamter 1968
148 Ackermann, Anna, Gesundheits- und Krankenpflegerin 1984
149 Mair, Benjamin, Berufsberater 1983
150 Gambato, Flavio, Mittelschullehrer 1983
151 Herweg, Markus, Key Account Manager 1982
152 Schenk-Schäfer, Sabine, Dipl.-Sozialpädagogin 1978
153 Löser, Kilian, Automatisierungs-Ing. 1989
154 Alscher, Luitgard, Polizeibeamtin 1970
155 Hilbig, Armin, Polizeibeamter 1993
156 Frank, Sabina, Verwaltungssekretärin 1993
157 Staufer, Vanessa, Betriebswirtin 1996
158 Häußler, Elfriede, Rentnerin 1950
159 Tuchscherer, Leon, Organisationsentwickler 2002
160 Schulz, Andreas, Verwaltungsbeamter 1982
161 Nöhrenberg, Wan, Verwaltungsfachwirtin im Vorbereitungsdienst 2003
162 Missal, Carmen, Angestellte 1994
163 Gür, Muhammed, Bankkaufmann 1999
164 Lissak, Alexander, International Sales & Business Management 1987
165 Gartner, Cosimo, Soldat 2006
166 Gisbert, Mona, Schülerin 2006
167 Garbas, Holger, Beratender Volks- und Betriebswirt 1974
168 Lauth, Michael, Gebietsverkaufsleiter 1979
169 Brehm, Carl-Philipp, Student 2004
170 Sindersberger, Stefan, Kälteanlagenbauer 1982

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 2 Kennwort: FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
201 Estrada, Thomas, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Polizei 1985
202 Dr. Mahler, Robert, Polizist 1982
203 Schubert, Thomas, Kriminalhauptkommissar 1968
204 apl. Prof. Dr. med. Biber, Roland, Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie 1975
205 Ataibiş, Aylin, Steuerfachangestellte 1971
206 Müller, Giona, Risikomanager Informationssicherheit & Industrieversicherung 2002
207 Brütting, Robert, Rechtsanwalt, Katzwang 1963
208 Radloff, Michael, Dipl.-Ing. (Univ.), Gärtner 1964
209 Steger, Gertrud, Tourismuskauffrau 1958
210 Röhrer, Dirk, Kriminalhauptkommissar, Neunhof 1971
211 Nether, Heinz, Schornsteinfegermeister 1962
212 Szepan, Lars, Student 2002
213 Dick, Violetta, Schichtleitung, Altenfurt 2005
214 Dr. med. Georgomanos, Evangelos, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie 1978
215 Päge, Martin, IT-Systemadministrator 1961
216 Sessann, Alexander, Polizeibeamter, Katzwang 1976
217 Drexel, Daniela, Berufsschullehrerin, Neunhof 1973
218 Glupe, Gerrit, Rechtsanwalt 1970
219 Schuh, Erika, Immobilienmaklerin 1965
220 Klemenz, Christopher, Kriminalpolizist 1989
221 Kohl, Claudia, Angestellte 1964
222 Mildenberger, Alexander, Bilanzbuchhalter, Herpersdorf 1977
223 van Rees, Willem, Journalist 2000
224 Dölze-Pittner, Silvio, Angestellter 1978
225 Özdemir, Mustafa, Buchhalter 1996
226 Murk, Andreas, Dipl.-Ing. (FH) Versorgungstechnik, Fachprojektleiter Hochbauamt 1980
227 Mümmler, Tobias, IT-Systemkaufmann 1981
228 Mailer, Manuel, Kita-Leitung 1994
229 Gerardi, Bettina, Kauffrau 1974
230 Kress, Stephan, IT-Systemelektroniker 1989
231 Dr. Harl, Johannes, Dipl.-Kfm., Bankdirektor i. R. 1952
232 Stauber, Josef, Rentner 1955
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
233 Steger, Werner, Touristiker 1958
234 Dr. med. dent. Vogel, geb. Knepper, Ines, Zahnärztin, Katzwang 1996
235 Schubert, Sebastian, Elektrotechniker 1994
236 Geiling, Horst, Verpacker 1962
237 Bauerfeld, Frank, Fachinformatiker 1989
238 Stergianoudis, Themelis, Verwaltungsfachangestellter 1972
239 Höhn, Rudolf, Brandschutzfachmann 1958
240 Gora, Matthias, M.Eng., Ingenieur, Kornburg 1976
241 Meyerhöfer, Ruth, Kinderkrankenschwester i. R. 1959
242 Böhm, Peter, Informatiker 1957
243 Racariu, Andrei, Schüler 2006
244 Akgül, Seyhan, Yumeiho-Masseurin 1971
245 Ceylan, Esma, angehende Heilpraktikerin 1995
246 Thiele, Thomas, Handwerksmeister 1969
247 Geiling, Birgit, Verkäuferin 1961
248 Bijangi, Mohammad, Laserschweißer 1962
249 Rohm, Ruth, IT-Service-Dispatcher 1970
250 Eisner, Norbert, Lehrer 1956
251 Maurer, Michael, Logistiker 1977
252 Jungkunz, Edith, OM Managerin-Qualitätsmanagement 1958
253 Masel, Thomas, Pflegekraft 1963
254 Çakmaz, Victoria, selbst. Gebäudereinigung 1974
255 Coyle, Patrick, Senior Sales Manager 1986
256 Dr. Schuchardt, Matthias, Dipl.-Physiker 1963
257 Sessann, André, Anlagenmechaniker Heizungsbau & Sanitär, Katzwang 2001
258 Daniel, Sebastian, geschäftsführender Gesellschafter 1980
259 Müllerke, Wilhelm, Verwaltungsangestellter i. R. 1955
260 Zantner, Alexandra, Hausfrau 1990
261 López-Pérez, Delmiro, Maler 1967
262 Leigh, Carmen, Rentnerin 1964
263 Huber, Patrick, Masseur und med. Bademeister 1991
264 Kohl, Jürgen, Angestellter 1966
265 Mußgiller, Eva, Rentnerin 1957
266 Richter, Berndt, Schreinermeister 1969
267 Hoffmann, Barbara, Rentnerin 1948
268 Biber, Helga, Rentnerin 1951
269 Wuzer, Carmen, Rentnerin 1964
270 Brand, Jürgen, Dipl.-Kaufmann 1965

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 3 Kennwort: Alternative für Deutschland (AfD) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
301 Hübscher, Roland-Alexander, Dipl.-Kaufmann (FH), Stadtratsmitglied 1960
302 Feder, Michael, Dipl.-Kaufmann (FH), Stadtratsmitglied 1975
303 Aiwohi, Daryl, Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik 1992
304 Glombeck, Waltraud, Bäckerin 1963
305 Vogler, Matthias, Rettungsassistent, Stadtratsmitglied, MdL 1981
306 Dr. sc. nat. Dörner, Wolfgang, Dipl.-Chemiker 1960
307 Neumayr, Erik, Selbst. Herrenschneidermeister 1970
308 Wittmann, Harald, Stuckateurmeister 1969
309 Kuhn, Steffen, Dipl.-Ingenieur 1973
310 White, Monika, Kauffrau für Büromanagement 1972
311 Herrmann, Bernhard, Speditionskaufmann, Fischbach 1978
312 Egger, Maximilian, Entwicklungsingenieur 1994
313 Träger, Armin, Flachdrucker 1970
314 Knoll, Arthur, Finanzanlagenfachmann (IHK), Altenfurt 1959
315 Bimüller, Christian, Bürokaufmann, Altenfurt 1979
316 Wenk, Erhard, Lokführer i. R. 1947
317 Hebel, Stefan, Berufskraftfahrer, Fischbach 1975
318 Behringer, Peppo, Lagerist 1983
319 Bühner, Helmut, Raumausstatter i. R. 1956
320 Mittelsdorf, Mario, Seefrachtleiter i. R. 1974
321 Krauß, Werner, Dipl.-Betriebswirt (univ.) 1967
322 Mack, Reinhold, Konditor i. R. 1952
323 Ganzmann, Rudolf, Braumeister i. R., Pillenreuth 1941
324 Sedat, Gerhard, Gastronom 1949
325 Neumayr, Sabine, selbst. Physiotherapeutin 1985
326 Fiegl, Klaus, selbst. Wirtschaftsprüfer 1966
327 Wenk, Gudrun, Verkäuferin i. R. 1945
328 Scherer, Julian, Wirtschaftsinformatiker (FH) 1988
329 Siebold, Claudia, Staatl. gepr. Übersetzerin 1957

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 4 Kennwort: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
401 Walthelm, Britta, Umweltreferentin 1980
402 Şahin, Cengiz, Geschäftsführer, Stadtratsmitglied 1973
403 Friedel, Andrea, Hebamme, Stadtratsmitglied 1965
404 Kahl, Alexander, B.Eng.,M.Sc., Bau- und Verkehrsingenieur, Stadtratsmitglied 2001
405 Keller, Natalie, Bildungsreferentin, Stadtratsmitglied 1980
406 Schüller, Marc, M.A., Bio-Imker, Stadtratsmitglied 1964
407 Lőrincz, Réka, Gleichstellungsbeauftragte, Stadtratsmitglied, Herpersdorf 1985
408 Mletzko, Joachim, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Stadtratsmitglied 1957
409 Hammerbacher, Claudia, Dipl.-Juristin 1996
410 Bock, Mike, Ingenieur für Machinensicherheit, Stadtratsmitglied 1979
411 Klaßen, Gabriele, Schulleiterin a. D., Stadtratsmitglied 1953
412 Dr. Şahverdi, Umut, Ph.D., Politikwissenschaftler 1985
413 Löffler, Anja, Master, Dipl.-Sozialwissenschaftlerin 1974
414 Arzten, Paul, Erzieher, Stadtratsmitglied 1992
415 Badura, Irmgard, M.A., Politikwissenschaftlerin 1973
416 Tischler, Florian, Historiker 2001
417 Erdem, Hediye, Qualitätskontrolleurin 1962
418 Mawlahi, Sorush, Fachinformatiker, Integrationsratsmitglied 1999
419 Guireh, Saada Moumin, Sozialbetreuerin 1976
420 Lamprecht, Reinhard, Dipl.-Komm.-Designer, Verleger 1971
421 Tayari, Johanna, Lehrerin 1983
422 Wulfmeyer, Hauke, Dipl.-Kfm., Experte für Unternehmensentwicklung 1973
423 Kamm, Franziska, Mathematikerin 1994
424 Wächtler, Jens, M.Sc., Informatiker 1989
425 Glöckl, Birgitt, Kulturwissenschaftlerin 1979
426 Stockmann, Matti, Student 2003
427 Schönfeld, Jessica, M.A., Projektmanagerin 1976
428 Zohsel, Rainer, Dipl.-Übersetzer 1964
429 Rudloff, Susanne, Kommunikationsassistentin 1980
430 Klante, Maximilian-Ronaldo, Softwareentwickler 2001
431 Yiyit, Lemia, Verkäuferin, Stadtratsmitglied 1962
432 Beyer, Frank, M.Sc., Ingenieur 1986
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
433 Meisner, Kerstin, Projektmanagerin 1964
434 Lang, Jonas, Student 1999
435 Heck, Andrea, Dipl.-Informatikerin (Univ.) 1965
436 Vogt, Peter, Bürokaufmann, Behindertenratsmitglied 1962
437 Leo, Elke, Rentnerin 1954
438 Arnold, Daniel, IT-Netzwerk-Spezialist, Bezirksrat 1980
439 Goldhammer, Wiebke, Öffentlichkeitsarbeit 1972
440 Nagel, Nico, IT-Support 2000
441 Metzner, Erika, Leitung Suchthilfeeinrichtung 1965
442 Dr. Reuter, Andreas, Patentanwalt 1974
443 Watzl, Carola, Dipl.-Ing., Angestellte 1965
444 Hemmer, Sebastian, Soziologe 1981
445 Cotte, Céline-Michelle, Dipl.-Designerin, Geschäftsführerin 1979
446 Dr. med. Klose, Ingo, Kardiologe 1959
447 Hartz, Marie, M.Sc., Standortleitung Technologietransferzentrum 1993
448 Dr. rer. nat. Pluschke, Peter, Pensionär 1949
449 Eberl, Evelyn, Geschäftsführerin 1978
450 Röttger, Albrecht, Arbeitsvermittler 1968
451 Dr. rer. nat. Thiele, Claudia, Dipl.-Biologin 1974
452 Schmitt, Hans, Dipl.-Ing., Elektrotechniker 1956
453 Conradi-Bloser, Petra, Rentnerin 1952
454 Grindle, Ronald, selbst. Dipl.-Informatiker (FH) 1961
455 Lenhard, Rebecca, Mitglied des Bundestages 1995
456 Brandl, Christian, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) 1978
457 Osgyan, Verena, Mitglied des Landtages 1971
458 Leich, Pierre, Astronomiehistoriker 1960
459 Wellhöfer, Brigitte, Krankenschwester i. R. 1954
460 Riegger, Martin, Krankenpfleger i. R. 1959
461 Hiller, Ida, Dipl.-Soz.-Päd. (FH), Rentnerin 1953
462 Müller, Sascha, Mitglied des Bundestages 1970
463 Mohr, Xenia, Personalleiterin, Stadtratsmitglied 1968
464 Langholf, Philipp, Dipl.-Ing., Luftfahrt-Ingenieur 1973
465 Bielmeier, Andrea, Krankenschwester, Stadtratsmitglied 1962
466 Mohr, Stefan, Erzieher 1970
467 Seer, Christine, Finanzbeamtin 1963
468 Klemm, Wolfgang, Beamter i. R. 1959
469 Kappius, Corinna, Product ownerin 1961
470 Jehle, Bernhard, Institutsleiter i. R. 1952

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 5 Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
501 Dr. Ahmed, Nasser, Projektleiter, Stadtratsmitglied 1988
502 Kayser, Christine, Dipl.-Ing., Innenarchitektin, Stadtratsmitglied 1957
503 Ziegler, Michael, Erzieher, Stadtratsmitglied 1967
504 Yilmaz, Yasemin, M.A., Soziologin, Stadtratsmitglied 1988
505 Groh, Gerhard, Beamter, Stadtratsmitglied 1963
506 Arabackyj, Claudia, Kaufmännische Angestellte, Stadtratsmitglied 1972
507 Altun, Anil, Jurist 2000
508 Reinke, Linda, Projektmanagerin 1996
509 Dix, Harald, Werkzeugmacher, Stadtratsmitglied, Kornburg 1961
510 Ries, Elisabeth, Referentin für Jugend, Familie und Soziales 1973
511 Brehm, Thorsten, Stadtkämmerer 1984
512 Schönwetter-Cramer, Ina, Dipl.-Pflegewirtin (FH), Gesundheits- und Krankenpflegerin 1983
513 Ringelmann, Christoph, Rechtsanwalt 1967
514 Kaltenegger, Julia, Wissensch. Mitarbeiterin 1992
515 Meissner, Fabian, M.A., Geschäftsführender Jugendreferent, Stadtratsmitglied 1984
516 Kir, Aynur, Sozialarbeiterin im Klinikum, Stadtratsmitglied 1969
517 Ursinus, Matthias, Zollbeamter 1981
518 Görgen, Nina, Gewerkschaftssekretärin 1995
519 Goldmann, Dieter, M.A., Leiter Mitarbeiterkommunikation, Stadtratsmitglied 1966
520 Bieswanger, Jasmin, Intensivkrankenschwester, Stadtratsmitglied 1983
521 Starke, Thorben, Bundesbeamter 1981
522 Motzig, Dorina, Angestellte, Integrationsratsmitglied 1982
523 Knoll, Marco, Elektrotechnikermeister 1986
524 Hüblein, Sarah, Veranstaltungsorganisation 1986
525 Hoppe, Johannes, Religionslehrer 1960
526 Manthey, Sandra, Master, Projektleiterin Digitalisierung für Energie und Versorgung 1993
527 Engelhardt, Arne, Lehrer im Bereich Pflege und Soziales, Schöffe 1985
528 Weber, Susanne, Verwaltungsangestellte 1968
529 Helmreich, Leon, Jurist 2000
530 Koch-Zessin, Helga, Handwerksmeisterin 1947
531 Schrage, Klaus, Journalist, Schöffe 1958
532 Dr. Kupfer-Schreiner, Claudia, Lehrerin i. R. 1953
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
533 Hauck, Michael, Werbefachwirt 1970
534 Falk, Annette, Fachärztin für Anästhesiologie 1960
535 Taşkin, Eren, Werkstudent 2003
536 Ringler, Julia, Dipl.-Informatikerin, Angestellte 1972
537 Singh, Gagandeep, M.Sc., IT-Projektleiter 1988
538 Dotzauer, Janina, Referendarin für Kunst, Boxdorf 1991
539 Šćekić, Miljan, staatlich geprüfter Heizungstechniker, Integrationsratsmitglied 1978
540 Reis, Olesya, M.A. Gesundheits- und Sozialmanagement., Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Geschäftsbereichsleiterin 1980
541 Choukhlov, Ilia, Sachbearbeiter, Integrationsratsmitglied 1983
542 Schirl, Gerda, Tanzlehrerin 1942
543 Brandenstein, Christian, M.A., Programmierer 1975
544 Klier, Anja, Wissensch. Mitarbeiterin 1985
545 Dr. rer. nat. Schitthelm, Oliver, Physiker 1983
546 Nöth, Theresa, Sozialpädagogin 1988
547 de Souza Santos, Fábio Franly, Pflegefachmann 1994
548 Wagner, Nadja, Wirtschaftspädagogin 1986
549 Geckert, Daniel, IT-Projektleiter, Altenfurt 1988
550 Reuter, Brigitte, Rentnerin 1947
551 Ghoreishi, Diaco, Bildungsarbeiter 1998
552 Kukla, Isabella, Theaterpädagogin, Boxdorf 1993
553 Fettahoglu, Turan, Dipl.-Kfm., Softwareentwickler i. R. 1954
554 Buck, Stephanie-Christiane, Einzelhandelskauffrau, Moorenbrunn 1969
555 Meindl, Jürgen, Rentner 1961
556 Kopp, Katrin, Industriekauffrau 1986
557 Bohm, Andreas, Dozent, Schöffe 1966
558 Girndt, Brigitte, Erzieherin i. R., Moorenbrunn 1951
559 Schuseil, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), Rentner 1949
560 Scharrer, Nicole, Wissensch. Mitarbeiterin 1990
561 Wolf, Martin, Stahlhärter 1995
562 Martini, Vanessa, Referentin Öffentlichkeitsarbeit 1993
563 Braun, Boris, Brauereigeograf 1962
564 Erlspeck-Tröger, Katja, B.A., Sozialmanagerin 1976
565 Treziak, Samuel, Rettungssanitäter 1996
566 Amigo Pombo, Shana, Studentin 2000
567 Schwerdtner, Falk, Manager Operations Marketing, Schöffe, Neukatzwang 1973
568 Henning, Silvia, Hausfrau, Katzwang 1960
569 Strogies, Victor, Rechtsanwalt 1980
570 Kaib, Maria, Unternehmerin 1956

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 6 Kennwort: Die Linke folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
601 Schüller, Titus, Orthopädiemechaniker, Stadtratsmitglied, Bezirksrat 1986
602 Flach Gomez, Kathrin, M.A., Kulturgeografin, Stadtratsmitglied 1986
603 Horn, Susanne, M.A., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin 1993
604 Zeitler, Simon, Werkstudent 2003
605 Pihan, Debora, Gesundheits- und Krankenpflegerin 1984
606 Stecker, Bert, Pädagoge i. R. 1957
607 Distel, Johanna, Physiotherapeutin i.A. 2003
608 Marlin, Ophélie, Geologin 1984
609 Hauptmann, Antje, Personalrätin 1979
610 Kokkas, Konstantinos, Reisebürokaufmann 1956
611 Bauer, Thia, Vertriebsmanagerin 1971
612 Zarrouf, Taha, Auszubildender 1997
613 Torzillo, Emily, B.A., Soziologin 1995
614 Gritschke, Lothar, Großhandelskaufmann 1950
615 Lang-Pariyani, Andrea, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) 1962
616 Dr. Hartz, Bernd, Kinderarzt 1985
617 Bittner, Nicole, Telefonistin 1987
618 Greim, Mechthild, Dipl.-Sozialpädagogin 1956
619 Halla, Uwe, Dipl.-Ing., Vertrauensperson für Schwerbehinderte 1979
620 Kuk, Katharina, Bankkauffrau 1997
621 Dr. Niepel, Verena, Mitarbeiterin Personalgewinnung 1992
622 Lesemann, Marlene, Pharmazeutisch-technische Assistentin 1996
623 Heym, Felix, Grafikdesigner 1985
624 Lüdemann, Angelika, Mathematisch-technische Assistentin 1952
625 Treiber, Hans, Maurer i. R. 1957
626 Gritschke, Britta, Verkäuferin i. R. 1958
627 Gomez Centeno, Medardo, Facharzt 1980
628 Leupold, Hanna, Studentin 2000
629 Dr. med. Sörgel, Helmut, Nervenarzt 1943
630 Jörend, Anna, Einzelhandelskauffrau 1995
631 Schötz, Valentin, Fachinformatiker 2001
632 Korn, Martina, Erzieherin 1955
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
633 Borchardt, Lars, Fachinformatiker 1973
634 Morgenroth, Laura, Speditionskauffrau 1989
635 Hoppe, Gabriel, Gewerkschaftssekretär 1994
636 Metzger, Anita, Heilpädagogin 1980
637 Miller, Benjamin, IT Manager ÖPNV 1985
638 Stroheker, Christine, Bautechnikerin 1961
639 Stroheker, Stefan, Dipl.-Mathematiker 1961
640 Eichhorn, Dorothea, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) 1962
641 Fischer, Gerd, Dipl.-Sozialwirt, Fachreferent Arbeitsrecht 1943
642 Sieburg, Heike, B.A., Sprachlehrerin 1967
643 Steindorff, Albrecht, Rentner 1954
644 Krapf, Christa, Lehrerin 1950
645 Radke, Dieter, Radiomoderator 1961
646 Filipsky, Elisabeth, Musiklehrerin i. R. 1955
647 Dr. Pooth, Roland, Sprachwissenschaftler 1972
648 Nast, Dorota, Psychologin 1988
649 Reinhart, Christoph, Projektmanager Bewegung 1999
650 Pühlhöfer, Sarah, Verwaltungsfachangestellte 1990
651 Ulfig, Sven, Übersetzer 1991
652 Lechner, Eva, Pädagogin 1983
653 Kitzke, Benjamin, Rechtsreferendar 2000
654 Leipold-Anderl, Natascha, Ärztin 1992
655 Sert, Metin, Suchtberater 1958
656 Sörgel, Hanni, Großhandelskauffrau 1951
657 Bischoff, Agneta, Buchhändlerin i. R. 1948
658 Lembeck, Silvia, Sozialpädagogin 1993

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 7 Kennwort: Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
701 Hager, Inga, Physiotherapeutin, Stadtratsmitglied 1968
702 Gehrke, Jan, Dipl.-Kfm., Reha-Ausbilder, Stadtratsmitglied 1970
703 Anschütz, Hans, Dipl.-Informatiker (Univ.), Kornburg 1964
704 Brendel, Laura, Bachelor, Lehramtsanwärterin 1999
705 Mitesser, Stephan, Fachreferent Sozialverband 1990
706 Hager, Ludwig, Entwicklungsingenieur 1968
707 Springer, Beatrix, Kirchenmusikerin 1971
708 Heimbach, Michael, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik/Nachrichtentechnik 1967
709 Hager, Tabea, Sozialpädagogin 1995
710 Kraft-Burkhardt, Christine, Krankenschwester 1961
711 Hellmich, Peter, Team-Assistent 1963
712 Schrollinger, Thomas, Dipl.-Theol., Klinikseelsorger 1968
713 Laugisch, Caroline, Pfarrsekretärin 1964
714 Bengl, Stefan, Lehrer 1981
715 Kolk, Felix, Elektronikentwickler 1977
716 Kaufmann, Jürgen, Dipl.-Theologe, City-Seelsorger 1961
717 Ott, Heinrich, Finanzbeamter i. R. 1950
718 Weinheimer, Frieder-Christian, Zimmerermeister 1996
719 Klose, Bettina, Landschaftsarchitektin 1969
720 Zankl, Claudia, B.A., Qualitätsmanagerin, Kornburg 1988
721 Günzel, Andreas, Ingenieur 1960
722 Hellmich, Johannes, Ingenieur Energietechnik 2000
723 Lucht, Roland, Elektrotechniker 1968
724 Mayer, Rita, Dipl.-Betriebswirtin 1973
725 Dr. Trunk, Dieter, Rentner 1958
726 Stryz, Franz, Rentner 1954
727 Schrollinger, Sandra, Lehrerin 1970
728 Glück, Christian, Dipl.-Physiker 1965
729 Lau, Carmen, selbst. Modedesignerin, Fischbach 1974
730 Thomas, Christoph, Elektroingenieur 1969
731 Beier, Patrizia, Lehrerin i. R. 1959
732 Beier, Eduard, Rentner 1959
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
733 Meßthaler, Constanze, Betriebswirtin 1968
734 Hartmann, Elisabeth, Masseurin und Bewegungstherapeutin 1953
735 Jäger, Katharina, Dipl.-Verwaltungswirtin 1973
736 Dr. rer. pol. Dischinger, Norbert, Physiker 1968
737 Wiedmann, Reiner, Biobauer 1970
738 Mackenrodt, Christian, Statistiker 1980
739 Tatay, Simone, Zollbeamtin 1975
740 Scheffler, Ernst, Kaufmännischer Angestellter i. R. 1955
741 Müller, Norbert, Techniker 1965
742 Müller, Elisabeth, Handelsfachwirtin 1968
743 Anschütz, Ute, Industriekauffrau, Kornburg 1968
744 Becker, Reinhard, Drucker 1961
745 Biener, Stephanie, Dipl.-Biologin 1965
746 Wieding, Oda, Dipl.-Biologin 1965
747 Rechholz, Johannes, Dipl.-Betriebswirt (FH), Praxismanager 1979
748 Schreiner, Joachim, Softwareentwickler 1963
749 Ortlieb, Monika, Diakonin 1944
750 Rechholz-Schoenauer, Elisabeth, Krankenschwester 1942
751 Neuberger, Annika, Grundschullehrerin 1992
752 Dr. med. Grau-vom Scheidt, Marion, Kinderärztin i. R. 1957
753 Mohr, Dorothee, Musiklehrerin 1963
754 Davies, Lawrence, Bachelor, Dozent 1963
755 Löw, Elisabeth, Dipl.-Kfm. (Univ.), Finanzberaterin 1960
756 Löw, Wolfgang, Wirtschaftsinformatiker 1959
757 Kestler, Gisela, Rentnerin 1956
758 Hager, Anna, M.Sc. Chemie 1993
759 Back, Joachim, Softwareentwickler 1972
760 Tasche, Alexander, Dipl.-Ing., Maschinenbauingenieur 1977
761 Neumann, Simone, Tanzpädagogin 1974
762 Treutter, Ingrid, Geschäftsstellenleitung 1959
763 Beutel, Steffen, Buchhändler 1965
764 Dr. med. Kolb-Eisner, Elfriede, Ärztin 1956
765 Ziegler, Friedrich, Rentner, Großgründlach 1947
766 Gburek, Viola, Dipl.-Biologin, Online-Redakteurin 1972
767 Dr. Kusterer, Joachim, Zahnarzt 1951
768 Merkle, Detlef, Rentner 1953
769 Kretzschmar, Klaus, Energieberater 1962
770 Schiller, Verena, Rentnerin 1956

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 8 Kennwort: Freie Demokratische Partei (FDP) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
801 Sormaz, Ümit, Schulleiter, Stadtratsmitglied 1979
802 Wegner, Birgit, Prokuristin 1977
803 Hechtel, Nick, Geschäftsführer 2000
804 Pischel, Lisa-Marie, Dipl. Jur. (Univ.), Juristin 2001
805 Dürrschmidt, Wolfgang, MBA, Bankangestellter 1977
806 Schindler, Emil, Speditionskaufmann 2005
807 Dr.-Ing. Schneider, Martin, Wissenschaftler 1980
808 Güth, Bernhard, IT-Ingenieur 1978
809 Hessel, Katja, Steuerberaterin 1972
810 Maser, Wolf, Kaufmann 1953
811 Pahlke, Jannic, Student 2005
812 Krauß, Sybille, Apothekerin 1975
813 Dr.-Ing. Behrschmidt, Joachim, Sachverständiger 1957
814 Kuffer, Johannes, Lehrer 1991
815 Lenhardt, Silke, Leitende Bauingenieurin 1974
816 Brochier, Pascal, B.A., M.Sc., Geschäftsführender Gesellschafter 1992
817 Riedel, Leonhard, Student 2006
818 Sydorova, Luiza, Nachwuchswissenschaftlerin 1997
819 Leinfelder, Eva, Dipl. Jur., Projektcontrolling 1978
820 Kuffer-Kurtulan, Şerife, Wissensch. Mitarbeiterin 1991
821 Dr. rer. nat. Tziridis, Konstantin, Neurobiologe 1974
822 Trâñ, Tiển, Student 2000
823 Büttner, Alexander, Bauingenieur 1996
824 Dürr, Matthias, Dipl.-Ingenieur 1968
825 Lenhardt, Adrian, Arzt 1975
826 Fink, Helmut, Dipl.-Physiker 1965
827 Ferreira Lima, Paulo, Bachelor, Unternehmensleiter 1970
828 Lütke, Uwe, Dipl.-Kaufmann, Unternehmer i. R. 1950
829 Prof. Dr. Rode-Breymann, Susanne, Professorin 1958
830 Franke, Sven, Investment-Manager 1984
831 Rosenthal, Felix, Finanzdienstleister 1993
832 Schultheiß, Jonas, Erzieher 1986
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
833 Fink, Thomas, Bauingenieur 1954
834 Alberti, Felicitas, Diätassistentin 1988
835 Neumann, René, Automatisierungsingenieur 1993
836 Dr. med. Klein, Tilman, Facharzt für Urologie 1985
837 Hardt, Elisabeth, Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement 2007
838 König, Sandro, Fachinformatiker 1996
839 Öncel, Muhammed, Automobilkaufmann 1995
840 Paul, Karl, Dipl.-Kfm., Pensionist 1936
841 Raab, Michael, IT-Berater i. R. 1958
842 Engesser, Wencke, Residenzleiterin 1973
843 Groß, Daniel, Student 2002
844 Scheuerlein, Wolfgang, Kaufmann 1963
845 Rupprecht, Felix, KFZ-Mechatroniker 2000
846 Vogeler, Volkhard, Vorstand 1967
847 Hofmann, Simon, M.Sc., Steuerberater 1988
848 Müller, Marcus, Unternehmer und Geschäftsführer 1998
849 Schmeußer, Gerhard, Dipl.-Ing., Elektroingenieur, Großgründlach 1963
850 Seibert, Christoph, Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst 1989
851 Thomas, Robert, Account Manager 1974
852 Dr. Thürmer, Stefan, Arzt 1950
853 Avermiddig, Elmar, Unternehmer 1963
854 Kozuschnik, Frank, Dipl.-Inf., Referent 1966
855 Dr. Rotermund-Fritsche, Annette, Nervenärztin i. R. 1954
856 Schwab, Moritz, Informatiker 1996
857 Pahlke, Jonas, Student 2003
858 Twardawa, Wolfgang, Dipl.-Kaufmann 1943
859 Sommer, Torsten, M.A., Förderlehrer 1960
860 Dr. rer. nat. Alt, Henrik, Strategieleiter 1968
861 Ahles, Stephan, M.Sc., Dipl.-Ingenieur 1971
862 Hoeppel, Alexander, Verhandlungstrainer 1984
863 Fink, Angelika, Jur. Angestellte 1963
864 Liebel, Angelika, Verwaltungsfachwirtin a. D. 1951
865 Rasch, Volker, Dipl.-Ingenieur 1948
866 Antkiewicz, Damian, Beamter 1986
867 Kellner, Karla, Dipl.-Sozialwissenschaftlerin i. R. 1939
868 Sommer, Agnes, Architektin 1978
869 Rasch, Marie-Luise, Dipl.-Kauffrau 1953
870 Liebel, Alexander, Dipl.-Hdl., Oberstudiendirektor a.D. 1950

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 9 Kennwort: politbande folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
901 Buholzer Sepulveda, Ernesto, Strategieberater, Stadtratsmitglied 1992
902 Diemer, Hannah, Innovations- und Wissensmanagerin 1994
903 Lohr, Sarah, Kulturschaffende 1988
904 Weber, Andii, Dozent*in für visuelle Effekte und Film 1992
905 Petzoldt, Leonie, Sozialpädagogin 1993
906 Seeger, Christof, Architekt 1968
907 Metzger, Maximilian, Softwareprojektleiter 1997
908 Münch, Lisa, Wissensch. Mitarbeiterin, Schöffin 1991
909 Buholzer Sepulveda, Natalia, Studienrätin 1990
910 Geyermann, Julia, Kulturagentin 1971
911 Ungvari, Andrea, Fachkraft für Öffentlichkeitsarbeit 1995
912 Rüfer, Merlin, Student 1994
913 Würzberger, Silke, Regisseurin 1987
914 Joest, Gawain, Erlebnispädagoge 1993
915 Ernst, Julia, Berufseinstiegsbegleiterin 1991
916 Thummerer, Angélique, Unternehmerin 1998
917 Strauß-Nürnberger, Maximilian, Angestellter 1989
918 Maubach, Anna, Sozialarbeiterin 1993
919 Gosoge, Marian, Wirt 1990
920 Siebert, Nina, Bildungsreferentin 1990
921 Radomsky, René, Bildender Künstler 1989
922 Petersen, Dorothee, Sozialpädagogin 1986
923 Steinheimer, Tim, Kulturmanager 1994
924 Richter, Marie-Theres, Programmleitung 1991
925 Böhlig, Martin, Software-Ingenieur 1979
926 Mahlein, Chiara, Studentin 2000
927 Fischer, Manuela, Kulturmanagerin 1993
928 Kenner, Florian, Veranstaltungstechniker 1985
929 Mackenzie, Emily, Historikerin 1994
930 Seeger, Justin, Wirt 1992
931 Stömer, Luisa, Illustratorin 1992
932 Heinrich, Benjamin, Landschaftsarchitekt 1975
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
933 Sperber, Julia, Sozialpädagog*in 1991
934 Schwarz, Gerhard, Sachbearbeiter 1964
935 Bernreuther, Margret, Redakteurin 1979
936 Weber-Brenner, Felix, Lehrer 1987
937 Goltz, Laura, Studentin 1988
938 Weichelt, Johannes, Musiker 1992
939 Herzing, Eva, Angestellte im Musikverein 1970
940 Giese, Jakob, Freiberufler 1992
941 Lenhard, Vera, Leitung eines Jugendkulturzentrums 1993
942 Dr. Fuchs, Theobald, Wissenschaftler 1969
943 Strößner, Sebastian, Musiker 1993
944 Strobel, Sandra, Sozialarbeiterin 1999
945 Singh, Manuel, Sozialarbeiter 1980
946 Senger, Irene, Unternehmerin 1961
947 Seidl, Michael, Angestellter 1976
948 Weinberg, Carlotta, Angestellte 1992
949 Kamdem, Moses, Musiker 1997
950 Hacker, Tobias, Künstler 1973
951 Schulz, Melissa, Leitung eines Kulturorts 1992
952 Eradi Bahrani, Jonas, Stadtführer 1981
953 Ettl, Katrin, Soziologin 1987
954 Specht, Paul, Gastronom 1990
955 Haas, Charlotte, Geografin 1986
956 Zimmermann, Steffen, Geschäftsführung 1976
957 Meussling, Erdmuth, Pfarrerin (ev) 1991
958 Riedl, Wolfgang, Softwarearchitekt 1977
959 Jakob, Lena, Sozialarbeiterin 1995
960 Cmiel, Adam, Künstler 1982
961 Inzenhofer, Kathrin, European Patent Attorney 1983
962 Elpelt, Sebastian, Software-Entwickler 1991
963 Müller, Ulla, Studentin 1992
964 Thai, Tung, Student 1998
965 Rohmer, Ruth, arbeitslos 1999
966 Ezel, Philip, Weinhändler 1995
967 Krupar, Robert, Angestellter 1984
968 Pöhlmann, Stephan, Grafiker 1989
969 Hämmerling, Maren, Sozialpädagogin 1989
970 Dietrich, Moritz, Student 2003

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 10 Kennwort: LINKE LISTE Nürnberg folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1001 Padua, Marion, Pädagogische Fachkraft, Stadtratsmitglied 1965
1002 Özdemir, Kamber, Maschinenanlageführer 1965
1003 Lauer, Susanne, B.A., Sozialpädagogin 1998
1004 Akram, Aroon-Engel, Kinderpfleger 1997
1005 Müller-Ballin, Gabriele, Dipl.-Politologin 1954
1006 Roese, Klàdï, Rentner*in 1955
1007 Sambale, Tatjana, Pflegefachkraft 1986
1008 Weidenbach, Maik, Werkzeugmacher 1969
1009 Knispel, Tina, Pflegefachfrau, Altenfurt 2002
1010 Weiskirchen, Ben, B.A., Sozialarbeiter 1994
1011 Padua, Monika, Gleichstellungsbeauftragte 1962
1012 Köroğlu, Münür, Dreher 1980
1013 Wiedenmann, Christine, Erzieherin 1956
1014 Kautz, Wolfgang, Gärtnermeister 1953
1015 Loose, Ayşe, Gastronomin 1969
1016 Papadopoulos, Nikolaos, Angestellter 1995
1017 Ludwig, Birgit, Angestellte i. R. 1960
1018 Schimpf, Markus, Rentner 1958
1019 Terborg, Joana, Gewerkschaftssekretärin 1988
1020 Stiegler, Christian, Student 1992
1021 Kleemann, Katrin, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) 1970
1022 Windisch, Jonas, Auszubildender zum Erzieher 2005
1023 Mazbouh, Emilia, Studentin 2003
1024 Henze, Alexander, Bürohilfe 2002
1025 Schwemmer, Elisabeth, Mitarbeiterin im Frauenhaus 1969
1026 Schütz, Alois, Rentner 1956
1027 Padua, Rosa, M.A., Soziologin 1993
1028 Scheller, Raphael, Ingenieur 1994
1029 Scharf, Lea, Auszubildende in der Krankenpflege 1999
1030 Mihm, Sebastian, Gesundheitskaufmann in Ausbildung 2001
1031 Köhler, Rosita, Rentnerin 1953
1032 Moser, Fabian, Angestellter 1986
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1033 Maier, Rune-Marie, Team-Assistentin 1969
1034 Ballin, August, Drucker i. R. 1951
1035 Plivelić, Tajana, B.A., Angestellte 1991
1036 Beck, Sebastian, B.Eng., Softwareentwickler 1991
1037 Özdemir, Seher, Logistik-Fachkraft 1982
1038 Scheibinger, Hubert, Maschinenschlosser i. R. 1953
1039 Gallus, Ulrike, Mediengestalterin 1978
1040 Leman, Eric, EDV-Berater 1970
1041 Khamsei, Maral, Bachelor, Arbeitnehmerin 1995
1042 Ezati, Farzaneh, Angestellte 1998
1043 Ballin, Felix, Trainer 1984
1044 Maier, Heidelinde, Dolmetscherin 1967
1045 Sporkenbach, Joachim, Rentner 1957
1046 Maier, Gudrun, Rentnerin 1960
1047 Frühm, Benjamin, Schulbetreuer 1986
1048 Fischer, Margit, Bürokauffrau 1961
1049 Karakulak, Hasan, Rentner 1955
1050 Bullmer, Andrea, Studiendirektorin a. D. 1950
1051 Mooslehner, Karl, Industriekaufmann 1960
1052 Mühlstraßer, Tamara-Ayda, B.Sc., Geographin 1996

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 11 Kennwort: Wählergemeinschaft Die Guten e.V. (Die Guten) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1101 Schleindl, Christiane, Kinomacherin i. R. 1958
1102 Thiele, Alexandra, Dipl.-Sozialpädagogin, Berufsberaterin, Stadtratsmitglied 1969
1103 Feichtner, Andrea, Verwaltungsangestellte 1967
1104 Dietrich, Helmuth, Berufsberater 1959
1105 Körner, Christian, selbst. Softwareentwickler 1964
1106 Reichel, Willi, M.A., Rechtsanwalt 1968
1107 Brandt, Kerstin, Dipl.-Psychologin 1964
1108 Faußner, Hedwig, Psycholog. Psychotherapeutin 1963
1109 Wiesner, Jacqueline, Lehrerin 1964
1110 Deuerlein, Thomas, Buchhändler 1963
1111 Kastner, Dieter, Palliativ-Krankenpfleger 1963
1112 Gevekoht, Norman, Postfacharbeiter 1961
1113 Sarne, Christa, Ausbilderin i. R. 1959
1114 Prof. Kraus, Lilo, Harfenistin i. R. 1956
1115 Romig, Udo, Werkzeugmacher 1952
1116 Bäumler, Verena, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Kulturpädagogin 1981
1117 Rous, Christine, Kinderkrankenschwester 1973
1118 Rous, Christoph, Angestellter 1971
1119 Fülöp, Kinga, M.A., Angestellte 1973
1120 Rauschenbach, Kerstin, Angestellte 1965
1121 Rauschenbach, Volker, Unternehmer 1967
1122 Ehret, Heidemarie, Rentnerin 1949
1123 Kauper, Hans, Rentner 1946
1124 Rößner, Claudia, Dekorationsmalerin 1965
1125 Dr. Psoma, Elene, Kino Kuratorin 1974
1126 Hohn-Beer, Eva, Rentnerin 1955
1127 Kunze, Nadin, Personaldisponentin 1972
1128 Crämer, Sandra, Dipl.-Sozialpädagogin 1973
1129 Kick, Stefan, Lehrer 1971
1130 Gabler, Jutta, Angestellte 1971
1131 Reinhold-Somm, Ulrike, Schauspielerin 1975
1132 Schuster, Gerhard, Dipl.-Kommunikationsdesigner 1973
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1133 Thoma, Matthias, Fahrer 1961
1134 Blättner, Martin, Kunsterzieher 1961
1135 Ramke, Rüdiger, Jurist 1962
1136 Samari, Ali, Rentner 1958
1137 Dietrich-Sußner, Rosanna, Heilpraktikerin für Psychotherapie 1993
1138 Hornauer, Martin, Thekenkraft 1975
1139 Fuhrmann, Günter, Dipl.-Lauftherapeut 1956
1140 Heimerl, Ralph, Dipl.-Hdl., Oberstudienrat 1964
1141 Erhard, Jens, Dipl.-Geologe 1960
1142 Neuendank, Katrin, Flughafen Bodenpersonal 1978
1143 Schumann, Robert, Autor und Filmemacher 1969
1144 Rudolf, Michael, Elektroinstallateur i. R. 1967
1145 Wieserner, Jörg, Redakteur 1968
1146 Feichtner, Rosalie, Auszubildende zur Ergotherapeutin 2005
1147 Stenzel, Gottfried, Baumpfleger i. R. 1958
1148 Rößner, Christa, Rentnerin 1943
1149 Scharstein, Ute, Sekretärin 1967
1150 Schuppe, Nikolas, Angestellter 1989
1151 Phillips, Tony, Schreiner, Fischbach 1956
1152 Ober, Frank, Zweiradmechanikermeister 1961
1153 Wagner, Stefan, Sozial- & Kulturarbeiter 1967
1154 Noll, Philipp, Sicherheitsassistent 1997
1155 Körner, Regina, Rechtsanwaltsfachangestellte 1962
1156 Rösler, Sabine, Dipl.-Sozialpädagogin 1958
1157 Schönig, Brigitte, Kulturpädagogin i. R. 1953
1158 Schaller, Manfred, Dipl.-Graph., Künstler 1961
1159 Struck, Nikolaus, Schauspieler, Regisseur und Filmemacher 1961

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 14 Kennwort: Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1401 Dietzsch, Nathalie, Studentin 1998
1402 Schade, André, B.Eng., Betriebsingenieur 1989
1403 Vischer, Bärbel, Kfm. Angestellte 1964
1404 Müller, Jochen, Angestellter 1980
1405 Neumann, Katja, Studentin 1996
1406 Bretschneider, Stefan, Angestellter 1991
1407 Zeidler, Laura, Wissensch. Mitarbeiterin 1998
1408 Neubauer, Alexander, Lehrer 1995
1409 Schwalbe, Janine, Grafikdesignerin 1984
1410 Gorski, Paul, Speditionskaufmann 1995
1411 Maslankow, Elisabeth, Einzelhandelskauffrau 1990
1412 Feldmeier, Lukas, Volkswirt 1984
1413 Zapf, Vivian, Werbefotografin 1981
1414 Vogel, Marie Luise, Kommunikationsassistenz 2001
1415 Eigner, Leon, Schüler 2004
1416 Lämmerzahl, André, Marketing Manager 1988
1417 Ulsenheimer, Amelie, Studentin 1999
1418 Micello, Tiziano, Student 1998
1419 Maluk, Michelle, Studentin 1998
1420 Schmitt, Carina, Sozialversicherungsfachangestellte 1989
1421 Meyer, Daniela, Lackiererin 1980
1422 Landfried, Lena, Studentin 2000
1423 Vötzsch, Petra, Rentnerin 1955
1424 Steinhauer, Johannes, Wirtschaftsingenieur 1987
1425 Bayer, Michael, Lehrer 1972
1426 Alberti, Simone, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) 1969
1427 Grünbaum, Guillaume, selbst. Marketingberater 1995
1428 Sahl, Sabrina, Angestellte 1984
1429 Minnich, Vivien, Restaurantkauffrau 1994
1430 Appel, Jonas, B.Sc., Qualitätsmanager 1993
1431 Morgenstern, Sonja, Angestellte in der Friedhofsverwaltung 1985
1432 Zühlsdorff, Jayce, Student*in 2005
1433 Nüßlein, Silvia, Erzieherin 1982

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 15 Kennwort: PIRATEN & Humanisten e.V. folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1501 Küffner, Lukas, B.Sc., Masterstudent 2001
1502 Lehmann, Jesse, M.A., Lehrer 1985
1503 Betz, Florian, Fachinformatiker, Stadtratsmitglied 1981
1504 Schindelbeck, Marianne, Fachinformatikerin 1982
1505 Wehner, Karsten, Datenschutzbeauftragter 1973
1506 Özer, Carolin, Studienrätin FS 1988
1507 Küffner, Markus, Dipl.-Betriebsw. (FH), Key Account Manager Commercial Real Estate 1965
1508 Lazić, Jasna, Lehrerin 1977
1509 Küffner, Julius, Illustrator 2001
1510 Weber, Ria, Rentnerin 1955
1511 Glikzon, Andreas, Verwaltungsfachangestellter 2002
1512 Schütte, Wolfgang, Staatl. gepr. Grafik-Designer 1980
1513 Küffner, Alexandra, Dipl.-Betriebswirtin (FH), Prozessmanagerin 1967
1514 Schindelbeck, Thomas, Patentvermarkter 1970
1515 Zhong, Ou, Unternehmerin 1991
1516 Ledina, Philip, Analyst 1995
1517 Dr. László, Andrea, Ärztin 1985
1518 Kalisz, Adam, M.Sc., Wissensch. Mitarbeiter 1987
1519 Hirschberg, Inna, Gesetzliche Betreuerin 1963
1520 Weber, Anton, Rentner 1956
1521 Richter, Daniel, Fachinformatiker 1996
1522 Lehmann, Leonidas, Freiwilligendienstleister 2007
1523 Koller, Stefan, Master, Lehrer 1984
1524 Pogrebnyak, Oleg, Technischer Redakteur 1987
1525 Warsinke, Stefan, DevOps Engineer 1993
1526 Linnert, Patrick, Fachinformatiker 1985
1527 Körber, Hayo, Geschäftsführer 1983

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 16 Kennwort: Tierschutz und Sozialpolitik (TSP) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1601 Schüller, Siegfried, Galerieleiter 1975
1602 Oltean, Catalina-Nicoleta, B.A., B.A., Ökon.- u. Politik-Wissenschaftlerin 1992
1603 Langeneck, Silke, Physiotherapeutin 1970
1604 Wechsler, Annalena, Servicetechnikerin 1997
1605 Thaut, Elena, M.Sc., Grafikdesignerin 1989
1606 Butsch, Beate, Kauffrau 2001
1607 Bagavac, Michelle, Altenpflegerin 1998
1608 Weimer, Natalie, SAP-Beraterin 1983
1609 Beyer, Florian, Musikschulleiter 1984
1610 Eckrich, Sabrina, Bürokauffrau 1991
1611 Eckrich, Christian, Angestellter 1987
1612 Fait, Florian, Redaktionsleiter 1995
1613 di Carlo, Adriano, MBA, Trade Manager 1997
1614 Bakkal, Jülide, Schülerin 2007
1615 Hartmann, Karin, Krankenschwester 1953
1616 Marginean, Sabina, Betreuungsassistenz 1970
1617 Thyzel, Colin, Ingenieur 1997
1618 Zhdanovskaia, Greta, Verwaltungsangestellte 1996
1619 Strobel, Hannah, Schreinerin 2001
1620 Strobel, Tanja, Angestellte 1975
1621 Bauer, Antonia, Erzieherin 1994
1622 Strobl, Gabriela, Reinigungsfachkraft 1973
1623 Schulze, Lena, Key Account Managerin 1994
1624 Müller, Sarah, Bachelor, IT-Testmanagement 1991
1625 Milyukova, Elizaveta, Musikpädagogin 1987
1626 Müller, Rico, Schausteller 1988
1627 Maisel, Tobias, Servicetechniker 1994
1628 Michalko, Stella, Studentin 2002
1629 Lasarew, Nicole, Verkäuferin 2002
1630 Lasarew, Tatiana, Verkäuferin 1968
1631 Koch, Darja, Angestellte 2002
1632 Kader, Kim, Candidate Manager 1995
1633 Kamenicek, Nathalie, Event- und Marketing-Managerin 1994
1634 Hoadrea, Patricia-Cristina, Dipl.-Einkaufsfrau 1984
1635 Holzhauser, Johannes, Dualer Student 1983

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

Für die Stadtratswahl wurden beim Wahlvorschlag: 17 Kennwort: Volt Deutschland (Volt) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl. Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
1701 Süssner, Isaura, Angestellte 1998
1702 Penninger, Christian, B.A., B.Sc., Produkt- & Projektmanager 1984
1703 Elter, Constanze, M.A., Steuerjournalistin 1968
1704 Dr. Hummert, Markus, Chemiker 1973
1705 Kuhn, Hadwig-Maria, Teamleiterin IT Servicemanagement 1972
1706 Knöller, Jochen, Dipl.-Soziologe 1981
1707 Diller, Gina, Geschäftsführerin 1983
1708 Meier, Markus, Student 2000
1709 Falter, Ines, Systemische Coachin für Eltern 1987
1710 Höpfl, Franz-Joseph, Pädagoge 1996
1711 Strauß, Tabea, DevOps Engineer 1992
1712 Vaysband, Georg, Student 2003
1713 Selter, Patrizia, M.Sc., Sustainability Managerin 1991
1714 Bunge, Jens, IT-Administrator, Schöffe 1967
1715 Dr.-Ing. Tsakalaki, Elpiniki, IT-Beraterin 1984
1716 Petrich, Tim, M.A., Geograph 1994
1717 Wunder, Nicola, Sozialpädagogin 1991
1718 Göne-Weidinger, Nils, B.A. Architektur, Ingenieur 2000
1719 Cosravani, Elżbieta, Bachelor, Softwareentwicklerin 1980
1720 Kohler, Daniel, Umweltberater 1997
1721 Holzmann, Godela, Dipl. Musikpäd., Musiklehrerin 1968
1722 Bolland, Florian, B.Eng., Vertriebsingenieur 1985
1723 Kadić, Ermina, Geschäftsführerin 1990
1724 Dr. Lobinger, Christoph, Archäologe 1985
1725 Dr. Runge, Philipp, Energieökonom - Referent Regulierung 1990
1726 Clausing, Felix, M.Sc., Data Analyst 1995
1727 Bärthlein, Benjamin, Teamleitung Produktentwicklung 1984
1728 Prof. Dr. Sachsenheimer, Dirk, Professor 1987

Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass den Wahlschein ausgestellt hat, ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegan-

Bekanntmachung

5.2 durch Briefwahl. gen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag den. für die Wahl des Stadtrats und der Oberbür- 6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene 9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können germeisterin oder des Oberbürgermeisters wahlberechtigte Person. auch durch die Wahlberechtigten persön-

am Sonntag, 8. März 2026

Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026, lich abgeholt werden. An andere Personen

15.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Nürn- können diese Unterlagen nur ausgehändigt

  1. Das Wählerverzeichnis für die Stimmbezirke der berg, EG, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, werden, wenn die Berechtigung zur Empfang- Stadt Nürnberg wird an den Werktagen wähschriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht nahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollrend der allgemeinen Dienststunden in der Zeit aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei macht und einen amtlichen Ausweis nachgevom nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den wiesen wird und die bevollmächtigte Person Montag, 16. Februar 2026 Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; bis zum Freitag, 20. Februar 2026 Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang am Montag und Donnerstag in der Zeit Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr beantragen. bevollmächtigte Person muss bei Abholung am Dienstag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetra- der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet 12.00 Uhr gene wahlberechtigte Person, wenn haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. am Mittwoch und Freitag in der Zeit Kann eine wahlberechtigte Person infolge eia) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr ner Behinderung weder die Unterlagen selbst die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wähim Wahlamt der Stadt Nürnberg, Un- lerverzeichnis nach § 15 Abs. 6 Gemein- abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erschlittplatz 7a, Schalterhalle/EG, barrie- de- und Landkreiswahlordnung oder die teilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres refrei Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und sie entsprechend dem Willen der wahlberech- Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Landkreiswahlgesetz (vgl. Nrn. 1 und 3) vertigten Person handelt. Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler- säumt hat, verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. b) ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der unter a) 10. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten genannten Antrags- oder Beschwerdefristen unkundig oder wegen einer Behinderung an von anderen im Wählerverzeichnis eingetra- entstanden ist, der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann genen Personen können Wahlberechtigte nur sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen c) ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festüberprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht Person bedienen. Die Hilfsperson muss das gestellt worden ist und sie nicht in ein Wähwerden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleislerverzeichnis eingetragen wurde. Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er- tung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe Diese Wahlberechtigten können bei der in Nr. geben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht einer von der stimmberechtigten Person selbst 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteinicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig- getroffenen und geäußerten Wahlentscheilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, ten, für die im Melderegister eine Auskunfts- dung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfe- 15.00 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündsperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmelde- leistung, die unter missbräuchlicher Einlich (nicht aber telefonisch) stellen. gesetzes eingetragen ist. flussnahme erfolgt, die selbstbestimmte 7. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, Willensbildung oder Entscheidung der 2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichmuss durch Vorlage einer schriftlichen Voll- wahlberechtigten Person ersetzt oder nis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. macht nachweisen, dass sie oder er dazu be- verändert oder wenn ein Interessenkon- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder rechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person flikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperunvollständig hält, kann innerhalb der oben infolge einer Behinderung weder den Wahl- son ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse vergenannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. schein selbst beantragen noch einem Dritten pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Er- eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unter- Wahl einer anderen Person erlangt hat. klärung zur Niederschrift eingelegt werden. stützung einer Person ihres Vertrauens bedie- 11. Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerver- nen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich zeichnis eingetragen sind, erhalten spä- glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung der Wahlschein und der verschlossene Stimmtestens am 15. Februar 2026 eine Wahl- dem Willen der wahlberechtigten Person ent- zettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen benachrichtigung samt Vordruck für einen spricht. Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahl- Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer 8. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte briefumschlag angegebenen Stelle spätestens keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, Person am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einle- a) je einen Stimmzettel für jede oben bezeich- Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl ausgen, andernfalls besteht die Gefahr, das Wahl- nete Wahl, zuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die recht nicht ausüben zu können. b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimm- Briefwahl. zettel, 4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen Am 5. Februar 2026 c) einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in Stadt Nürnberg an die der Wahlbrief zu übersenden ist, dem Stimmbezirk abstimmen, in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis besteht. d) ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlleiter Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden Kuch 5. Wer einen Wahlschein hat, kann das Stimmübersandt oder amtlich überbracht. Verlorene recht ausüben  Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert 5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in

Satzung zur Änderung der Bestattungs- und 1.4.4 Ausgrabung/Entnahme einer Urne

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) inkl. Beisetzung im Ewigkeitsgrab 269,00 €

vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 321), 1.4.5 Räumen einer Gruft 1.199,00 €

zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023

(Amtsblatt S. 519) B Grabgebühren Gebühr/Jahr

2 Grabarten für Erdbestattungen

Vom 29. Januar 2026

2.1 Reihengräber Neuerwerb

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des 2.1.1 Reihengrab Erwachsene 99,00 € Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom

3 Grabarten für Urnenbestattungen

  1. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Satzung:

3.1 Urneneinzelgräber

Art. 1 Neuerwerb/Verlängerung

Die Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg 3.1.1 Urnenerdgrab 0,85 x 0,85 m (nur Verlängerung) 55,00 € (BFGebS) wird wie folgt gefasst: 3.1.2 Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m 75,00 € „Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung 3.1.3 Urnenerdgrab 1,00 x 1,50 m 105,00 €

der Stadt Nürnberg (BFGebS) 3.1.4 Urnenerdgrab 1,00 x 2,00 m 125,00 €

A Bestattungsgebühren 3.1.5 Urnenerdgrab 1,50 x 1,50 m 149,00 €

1 Leistungen Gebühr 3.1.6 Urnenerdgrab 2,00 x 2,00 m 249,00 €

1.1 Bestattung eines Sarges 3.1.7 Urnenerdgrab 3,00 x 3,00 m 509,00 €

1.1.1 A nnahme einer/eines Verstorbenen im Sarg 59,00 €

3.2 Urnengemeinschaftsanlagen

1.1.2 Beisetzung einer/eines Erwachsenen 1.569,00 € Neuerwerb/Verlängerung 1.1.3 Beisetzung eines Kindes 475,00 € 3.2.1 Urnennische einfachbreit 125,00 € 1.1.4 Beisetzung in einer Gruft 1.215,00 € 3.2.2 Urnennische doppeltbreit 159,00 € 1.1.5 Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten 3.2.3 Urnenhaingrab 189,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) 250,00 € 3.2.4 Sammelgruft (nur Neuerwerb) 89,00 € 1.1.6 Beisetzung im Grabfeld für Stillgeborene 3.2.5 Baumgrab 168,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) 250,00 € 3.2.6 Urnengartengrab 139,00 €

1.2 Bestattung einer Urne 3.2.7 Urnenkulturgrab 89,00 €

1.2.1 Annahme einer Urne/Überurne 34,00 € 3.2.8 Pflanzenfeldgrab 91,00 € 1.2.2 Urnenbeisetzung einer/eines Erwachsenen oder eines Kindes 279,00 € 4 Grabarten für Erd- und Urnenbeisetzungen 1.2.2.1 Urnenbeisetzung doppelttief 4.1 Wahlgräber Neuerwerb/Verlängerung (vorwiegend auf kirchlichen Friedhöfen) 1.299,00 € 4.1.1 Wahlgrab einfachtief/einfachbreit 79,00 € 1.2.3 Urnenbeisetzung in der Sammelgruft 89,00 € 4.1.2 Wahlgrab einfachtief/doppeltbreit 158,00 €

1.3 Nutzungsgebühren 4.1.3 Wahlgrab einfachtief/dreifachbreit 237,00 €

1.3.1 Kühlzelle (je Tag) 47,00 € 4.1.4 Wahlgrab einfachtief/vierfachbreit 316,00 € 1.3.2 Einbettungsraum 129,00 € 4.1.5 Wahlgrab doppelttief/einfachbreit 158,00 € 1.3.3 Schauzelle (je angefangene 60 min) 99,00 € 4.1.6 Wahlgrab doppelttief/doppeltbreit 316,00 € 1.3.4 Abschiedsraum (je angefangene 60 min) 299,00 €

4.2 Familiengräber

1.3.5 Große Trauerhalle 30 min (Südfriedhof, Westfriedhof,

Neuerwerb/Verlängerung

Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach) 480,00 € 4.2.1 Familiengrab einfachtief/einfachbreit 99,00 € 1.3.6 Kleine Trauerhalle 30 min (übrige Friedhöfe) 420,00 € 4.2.2 Familiengrab einfachtief/doppeltbreit 198,00 € 1.3.7.1 Verlängerung Nutzung große Trauerhalle 4.2.3 Familiengrab einfachtief/dreifachbreit 297,00 € (je angefangene 30 min) 240,00 € 4.2.4 Familiengrab einfachtief/vierfachbreit 396,00 € 1.3.7.2 Verlängerung Nutzung kleine Trauerhalle (je angefangene 30 min) 210,00 € 4.2.5 Familiengrab einfachtief/fünffachbreit 495,00 € 1.3.8 Audioanlage für Tonträger/Datenträger von Dritten 89,00 € 4.2.6 Familiengrab doppelttief/einfachbreit 198,00 € 1.3.9 Zusätzlicher Kranz-/Blumenwagen 45,00 € 4.2.7 Familiengrab doppelttief/doppeltbreit 396,00 € 4.2.8 Familiengrab doppelttief/dreifachbreit 594,00 €

1.4 Leistungen des Bestattungsbetriebs

4.2.9 Familiengrab doppelttief/vierfachbreit 792,00 € 1.4.1 A nbringen oder Versetzen der Beschriftung an der Urnennischenverschlussplatte 189,00 € 4.3 Wahlgräber für Kinder 1.4.2.1 Anbringen der Beschriftung an einem Pflanzfeldgrab 259,00 € 4.3.1 Kindergrab 0,45 x 0,90 m 19,00 € 1.4.2.2 Anbringen der Beschriftung an einem Baumgrab 259,00 € 4.3.2 Kindergrab 0,60 x 1,20 m 19,00 €“ 1.4.3 Ausgrabung eines Sarges bzw. von Gebeinen 1.589,00 €

Art. 2 Satzung über die Teilaufhebung der § 1

Diese Satzung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Satzung der Stadt Nürnberg über Teilaufhebung der Sanierungssatzung

die förmliche Festlegung Die Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche

Festlegung des Sanierungsgebietes Langwasser

des Sanierungsgebietes Langwasser

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am (Sanierungsgebietssatzung Langwasser – SANSLW)

(Sanierungsgebietssatzung

  1. Januar 2026 beschlossen. vom 12. März 2019 (Amtsblatt S. 86 – 88) wird für

Langwasser – SanSLW) einen Teilbereich aufgehoben. Der räumliche Gel-

Nürnberg, 29. Januar 2026 vom 12. März 2019 tungsbereich der Satzung zur teilweisen Aufhebung Stadt Nürnberg (Amtsblatt S. 86 – 88) ergibt sich aus dem Satzungsplan vom 03.12.2025 (M 1:20.000), der Bestandteil dieser Satzung ist.

Marcus König

Vom 03. Februar 2026

Oberbürgermeister § 2

Inkrafttreten

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August Amtsblatt in Kraft. 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember Nürnberg, 03. Februar 2026 2024 (GVBl. S. 573), und auf Grund von § 162 des Stadt Nürnberg Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. Marcus König 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom Oberbürgermeister 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), folgende  Satzung:

Sanierungsmaßnahme "Langwasser" Teilaufhebung

Sanierungsmaßnahme "Langwasser" Teilaufhebung

Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet

Zeichenerklärung Begrenzung des Sanierungsgebietes räumlicher Geltungsbereich zur Teilaufhebung des Sanierungsgebietes

Abbildung 1

Abbildung 2

Satzung zur Änderung der Satzung 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Vorplatz entlang der Fassade des ehemaligen Bahnder Stadt Nürnberg über die förmli- a) § 1 „Festlegung des Sanierungsgebietes“ hof Märzfeld zurück bis zur Kreuzung Groß-Strehlitche Festlegung b) § 2 „Verfahren“ zer Straße / Breslauer Straße und weiter in nordöstc) § 3 „Genehmigungspflichten“ wird hinzugefügt licher Richtung der nördlichen Grenze der Breslauer

des Sanierungsgebietes Langwasser

d) § 4 „Sanierungsfrist“ wird hinzugefügt Straße folgend bis zur Einmündung des südöstlich (Sanierungsgebietssatzung Langwas- e) der bisherige § 3 „Inkrafttreten“ wird der neue § 5. hinter der Sportanlage gelegenen Fußwegs (Flst. ser – SanSLW) vom 12. März 2019 Nr. 146/403). Dessen östlicher Grenze, südöstlich (Amtsblatt S. 86 – 88) 2. § 1 erhält folgende Fassung: folgend, bis zur Flurstücksgrenze 146/372 folgend, führt sie entlang der Flurstücksgrenzen Flst. Nr.

§ 1 146/346, Nr. 180/2287und Nr. 180/321 in Richtung

Vom 03. Februar 2026 Festlegung des Sanierungsgebietes Nordosten bis zum Schnittpunkt mit der Gleiwitzer (1) Die Grenze des Sanierungsgebietes verläuft, aus- Straße. Von dort verläuft sie der Gleiwitzer Straße in Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der gehend von der Kreuzung Liegnitzer Straße mit der Richtung Südosten entlang bis zur Kreuzung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Zollhausstraße und der Breslauer Straße, in nordöst- Liegnitzer Straße und folgt dieser dem südwestlichen Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 licher Richtung entlang der nördlichen Grenze der und nordwestlichen Straßenverlauf zurück bis zum (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geän- Breslauer Straße bis zur Kreuzung Groß-Strehlitzer- Ausgangspunkt an der Kreuzung Liegnitzer Straße dert durch § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2024 Straße. Von dort folgt sie der nordwestlichen Flur- mit der Zollhausstraße und der Breslauer Straße. (GVBl. S. 573), und auf Grund von §§ 142 und143 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der stücksgrenze des Flst.Nr. 180/2263 sowie dem (2) Die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes er- Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. Fuß- Radweg in nordwestlicher Richtung durch die geben sich aus der Übersichtskarte des Stadtplanungs- 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom Unterführung ehemaliger Bahnhof Märzfeld und der amtes vom 03.12.2025 (Maßstab 1:10.000), die als 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), folgende Unterführung am Stellwerk der VAG bis zur Thomas- Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Als Sanierungs- Änderungssatzung: Mann-Straße. Von hier verläuft die Grenze über den gebietsgrenze gilt die durchgezogene Begrenzungslinie.

Sanierungsmaßnahme "Langwasser" Übersichtskarte

Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet

Zeichenerklärung Begrenzung des Sanierungsgebietes Als Sanierungsgebietsgrenze gilt die durchgezogene Begrenzungslinie.

Abbildung 3

(3) Das in Abs. 1 beschriebene Gebiet wird hiermit Satzung der Stadt Nürnberg westlichen „Schuckertplatz“ und knickt von dort in gemäß § 142 BauGB förmlich als Sanierungsgebiet über die förmliche Festlegung westliche Richtung in die „Schuckertstraße“ ein. Im festgelegt und erhält die Bezeichnung „Sanierungs- Weiteren folgt die Begrenzung der „Schuckertstra-

des Sanierungsgebietes

gebiet Langwasser“. ße“ bis zur Kreuzung mit der „Gugelstraße“, folgt

Quartier Annapark

(4) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeich- dieser dann Richtung Norden bis zur Kreuzung mit nungen der im Sanierungsgebiet gelegenen Grund- (Sanierungsgebietssatzung Quartier der „Körnerstraße“ und verläuft dann entlang dieser stücke berühren die festgesetzte Grenze des Sanie- Annapark – SanQAS) in östliche Richtung, bis sie wieder in die „Voltarungsgebietes nicht. straße“ Richtung Norden abknickt. Die Grenze führt Vom 03. Februar 2026 weiter entlang der „Voltastraße“ Richtung Norden, 3. § 2 erhält folgende Fassung: Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 quert die „Humboldtstraße“ und verläuft der „Tader Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in felfeldstraße“ folgend bis zum Kreuzungsbereich mit § 2 der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August der „Peter-Henlein-Straße“, wo sie dieser in westli- Verfahren 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt che Richtung bis zum Kreuzungsbereich „Peter-Hen- (1) Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember lein-Straße, Gugelstraße“ folgt, von dort in nördliche Verfahren durchgeführt (§ 142 Abs. 4 BauGB). 2024 (GVBl. S. 573), und auf Grund von §§ 142 und Richtung entlang der „Gugelstraße“ verläuft und (2) Die Anwendung der besonderen sanierungs- 143 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung zum Ausgangspunkt auf Höhe des Kreuzungsberechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. reichs der „Schloßäckerstraße“ und „Tunnelstraße“ ist ausgeschlossen. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- führt. setzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257): (2) Die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes er- 4. § 3 erhält folgende Fassung: geben sich aus der Übersichtskarte vom 03.12.2025

Inhaltsübersicht (Maßstab 1:10.000), die Bestandteil dieser Satzung

§ 3

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes und als Anlage beigefügt ist. Als Sanierungsgebiets-

Genehmigungspflichten

§ 2 Verfahren grenze gilt die durchgezogene Begrenzungslinie. (1) In der Sanierungssatzung gilt die Genehmigungs- § 3 Genehmigungspflicht Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnunpflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB. Demnach bedürfen § 4 Sanierungsfrist gen der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstüder schriftlichen Genehmigung § 5 Inkrafttreten cke berühren die festgesetzte Grenze des Sanie- 1. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorha- rungsgebietes nicht. ben und sonstigen Maßnahmen (z.B. Vorhaben, § 1 (3) Das in Abs. 1 beschriebene Gebiet wird hiermit die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsände- Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB förmlich als Sanierungsgebiet rung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben); (1) Im nachfolgend beschriebenen Gebiet liegen festgelegt und erhält die Bezeichnung „Sanierungs- 2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtli- städtebauliche Missstände vor. Der Bereich soll durch gebiet Quartier Annapark“. ches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder und umgestaltet werden und wird daher hiermit als § 2 Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als ei- Sanierungsgebiet mit der Bezeichnung „Sanierungs- Verfahren nem Jahr eingegangen oder verlängert wird (z.B. gebiet Quartier Annapark“ förmlich festgelegt. (1) Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Mietverträge). Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft aus- Verfahren durchgeführt (§ 142 Abs. 4 BauGB). (2) Auf Grundlage von § 142 Abs. 4 BauGB finden gehend vom Kreuzungspunkt „Schloßäckerstraße“ (2) Die Anwendung der besonderen sanierungsdie Vorschriften des § 144 Abs. 2 BauGB über ge- und „Tunnelstraße“ in nordöstliche Richtung ent- rechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB nehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgän- lang der „Tunnelstraße“ über die „Tafelfeldstraße“ ist ausgeschlossen. ge keine Anwendung. bis zur nordwestlichen Grenze des „Südstadtparks“. Der nördlichen Begrenzung des „Südstadtparks“ § 3 5. der bisherige §3 wird der neue § 4 und erhält folgt sie in Richtung Osten über den „Celtisplatz“ bis Genehmigungspflicht folgende Fassung: zum Schnittpunkt mit einer gedachten Verlängerung (1) In der Sanierungssatzung gilt die Genehmigungs- § 4 der „Comeniusstraße“, verläuft dann Richtung Sü- pflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB. Demnach bedürfen Inkrafttreten den bis zur südlichen Grenze des „Celtisplatzes“ und der schriftlichen Genehmigung folgt von hier dem „Celtisplatz“ nach Westen bis zur Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im 1. die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben Kreuzung mit der „Pillenreuther Straße“. Dann ver- Amtsblatt in Kraft. und sonstigen Maßnahmen; läuft die Grenze entlang der „Pillenreuther Straße“ in südliche Richtung bis zur „Wölckernstraße“, folgt 2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrecht-

Nürnberg, 03. Februar 2026

dieser in östliche Richtung bis zum Kreuzungspunkt liches Vertragsverhältnis über den Gebrauch

Stadt Nürnberg

mit der „Allersberger Straße“, biegt hier in Richtung oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäu- Süden auf die „Allersberger Straße“ ab und folgt des oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von

Marcus König

dem Straßenverlauf bis zur Höhe der „Gudrunstra- mehr als einem Jahr eingegangen oder verlän-

Oberbürgermeister

ße“. Auf Höhe der „Gudrunstraße“ biegt die Grenz- gert wird.  linie nach Westen in diese ab, verläuft dann ab der (2) Die Vorschriften des § 144 Abs. 2 BauGB über Kreuzung mit der „Kleestraße“ in südliche Richtung genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorder „Kleestraße“ folgend, dreht ab dem Kreuzungs- gänge finden keine Anwendung. bereich mit der „Pflugstraße“ nach Westen, verläuft (3) Für die Beurteilung genehmigungspflichtiger bis zur Kreuzung „Pflugstraße, Schönweißstraße“, Vorhaben werden die Zielsetzungen des Integrierten folgt dann der „Schönweißstraße“ nach Südwesten Stadtteilentwicklungskonzeptes (INSEK) Nürnberger bis zur „Pillenreuther Straße“ und führt von hier Süden und der vorbereitenden Untersuchungen zum südlich bis zur Kreuzung „Pillenreuther Straße, Gal- Quartier Annapark sowie deren künftige Fortschreivanistraße“. Von dort verläuft die Grenze entlang der bungen zugrunde gelegt. „Galvanistraße“ nach Westen bis zur „Voltastraße“, folgt dieser in nordwestliche Richtung bis zum nord-

§ 4 Satzung zur Aufhebung der Satzung Art. 1

Sanierungsfrist der Stadt Nürnberg über die förm- Die Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Die Sanierungsmaßnahme wird in einer Frist von 15 liche Festlegung des Sanierungs- Festlegung des Sanierungsgebietes Südstadt – Gal- Jahren durchgeführt. genhof/Steinbühl (San-Südstadt-Galgenhof/Stein-

gebietes Südstadt – Galgenhof/

bühlS) vom 17. April 1996 (Amtsblatt S. 197), zuletzt

Steinbühl (San-Südstadt-Galgenhof/

§ 5 geändert durch Satzung vom 21. Juli 2010 (Amts-

Inkrafttreten SteinbühlS) vom 17. April 1996 blatt S. 237) wird aufgehoben.

(Amtsblatt S. 197), zuletzt geändert

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft. durch Satzung vom 21. Juli 2010 Art. 2

(Amtsblatt S. 237) Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im

Nürnberg, 03. Februar 2026 Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.

Stadt Nürnberg Vom 03. Februar 2026

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am Marcus König der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in 28.01.2026 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer- Oberbürgermeister der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August tigt und amtlich bekannt gemacht.  1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember Nürnberg, 03. Februar 2026 2024 (GVBl. S. 573), und auf Grund von §§ 142 und Stadt Nürnberg 143 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. Marcus König I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- Oberbürgermeister setzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257): 

Sanierungsmaßnahme "Quartier Annapark" Übersichtskarte

Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet

Zeichenerklärung Begrenzung des Sanierungsgebietes Als Sanierungsgebietsgrenze gilt die durchgezogene Begrenzungslinie.

Abbildung 4

Satzung zur Aufhebung der Satzung Straßenbenennung Die Verfügung und Rechtsbehelfsbelehrung, die

der Stadt Nürnberg über die förm- zugrundeliegenden Beschlüsse des Verkehrsaus-

liche Festlegung des Sanierungsge- Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenen- schusses vom 22.01.2026 sowie die Planunterlagen nungen gemäß Art. 52 des Bayerischen Straßen- und können beim Amt für Geoinformation und Boden-

bietes Gleißhammer/St. Peter vom

Wegegesetzes. ordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, 4. Mai 1992 (Amtsblatt S. 206), In seiner Sitzung am 22.01.2026 hat der Verkehrsaus- Zimmer 426, während der üblichen Dienststunden zuletzt geändert durch Satzung vom schuss folgende Straßenbenennungen beschlossen: eingesehen werden.

14. Oktober 1999 (Amtsblatt S. 476)

Der Platz an der Wilhelm-Spaeth-Straße (Höhe Her- Stadt Nürnberg Vom 03. Februar 2026 bartstraße – Holzgartenstraße) wird als Amt für Geoinformation und Bodenordnung Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der

Ruth-Schloss-Platz

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der  (nach der Malerin und Illustratorin Ruth Schloss, Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 1922-2013) (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geänbenannt. dert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und auf Grund von §§ 142 und 143 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Die Uferpromenade südlich des Nägeleinsplatzes Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I wird als S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-

Innerer Merianin-Uferweg

zes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257): und

Art. 1 Äußerer Merianin-Uferweg

(nach der Naturforscherin und Künsterlin Maria Die Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Sibylla Merian, 1647-1717) Festlegung des Sanierungsgebietes Gleißhammer/ benannt. St. Peter vom 4. Mai 1992 (Amtsblatt S. 206), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Oktober 1999 (Amtsblatt S. 476) wird aufgehoben.

Art. 2

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 28.01.2026 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.

Abbildung 5

Nürnberg, 03. Februar 2026

Stadt Nürnberg

Marcus König

Oberbürgermeister

Abbildung 6

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Veröffentlichung im Internet zum ungsplan 4445 B „Tiefes Feld Süd“, Nürnberg bauung 2 / 3a Entwurf des Bebauungsplans Entwässerungskonzept, Henning Larsen GmbH, o Aussagen zum Flächenverbrauch sowie zu Flä- 25.11.2025 chennutzung und Erschließung 1 / 2 / 3a / 3b

Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“

  1. Erschütterungstechnische Untersuchung, Möhler + Partner Ingenieure AG, 09.07 2020 Schutzgut Wasser: Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gemisch- 12. Schalltechnische Untersuchung, Bebauungsplan o Aussagen zu Grundwasser und Bewertung der ten Quartiers im Sinne der Stadt der kurzen Wege Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“, Obermeyer Infra- Auswirkungen der geplanten Bebauung 1 / 2 / rund um die neue U-Bahnstation „Kleinreuth“. Nestruktur GmbH & Co. KG, 05.06.2025 3a / 3c / 9 ben einer kompakten Wohnbebauung mit ergänzen- 13. Schalltechnische Bewertung der Anpassungen o Aussagen zur Versorgung des Baugebietes mit dem Angebot an Einzelhandel, Dienstleistungen und des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Trink-, Brauch- und Löschwasser, zur Regelung sozialer Infrastruktur soll auch ein Bildungszentrum Süd“, Notiz, Obermeyer Infrastruktur GmbH & der Entsorgung von Ab- und Niederschlagswasbestehend aus Gymnasium, einer Grundschule im Co. KG, 19.11.2025 ser 1 / 2 / 3a / 10 Kombimodell mit Hort und dazugehörigen Außenanlagen, Pausenhofflächen, Sport- und weiteren Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene In- Schutzgut Klima/Luft: Freibereichen planungsrechtlich gesichert werden. formationen zu den folgenden Themenfeldern: Durchzogen wird die Bebauung von öffentlichen o Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen, Vorgaben Grünzügen, die im Süden der Bebauung in einen des Stadtklimagutachtens und Bewertung/Ein- Übergeordnete Vorgaben: Stadtteilpark münden. Der räumliche Geltungsbe- stufung der Planung 2 / 3a / 7 reich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem ab- o Landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- o Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsgedruckten Lageplan. und Regionalplanung 1 / 2 / 3a / 3c maßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Klima/ o Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) zu Luft 1 / 2 / 3a / 7 übergeordneten naturschutzfachlichen Zielen Der Entwurf 2. Fassung des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ für ein Gebiet südlich der 2 / 4 Schutzgut Kultur/Sachgüter: o Aussagen aus dem wirksamen Flächennutzungs- Straße „Am Tiefen Feld“, westlich der Bahnlinie/Gü- o Aussagen zu Bodendenkmälern im Plangebiet und Landschaftsplan zu landschaftsplaneriterzugstrecke Nürnberg-Fürth, östlich der Südwest- und Bewertung/Einstufung der Planung 1 / 2 schen Zielvorgaben 1 / 2 / 3a / 3b tangente und nördlich der Alten Wallensteinstraße wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses Schutzgut Landschaftsbild: vom 22.01.2026 gebilligt. Schutzgut Pflanzen und Tiere: o Aussagen zur Einbindung der Bauflächen in die o Beschreibung der vorhandenen Flora und Fauna Landschaft 1 / 2 / 3a / 3b Der Entwurf 2. Fassung des Bebauungsplans mit Be- 1 / 2 / 4 gründung und Umweltbericht sowie allen umweltre- o Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Be- Schutzgut Mensch (Erholung, Gesundheit) levanten Stellungnahmen wird vom 12.02.2026 bis bauung auf die vorhandene Flora und Fauna 2 / einschließlich 13.03.2026 im Internet veröffentlicht 3a / 3b / 4 o Aussagen zu vorhandenen Lärmbelastungen und und zusätzlich öffentlich ausgelegt. o Aussagen zu geplanten Bepflanzungen 1 / 2 / 3a zum Immissionsschutz (Lärmkontingente/ Lärmschutzmaßnahmen) 1 / 2 / 3a / 3b / 3c / 12 / 13 o Aussagen zum Waldausgleich, Ersatzaufforstun- Folgende Arten umweltbezogener Informationen gen 1 / 2 / 3a / 3b / 4 / 5 o Aussagen zu vorhandenen Erschütterungen 1/ 2 sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 o Aussagen zu vorhandenen Artvorkommen aus / 11 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB): der Artenschutzkartierung Bayern und aus den Sonstige umweltrelevante Informationen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen 1. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4445 B Prüfung durchgeführten Kartierungen im Gel- o Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den 2. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4445 B tungsbereich und dessen Umgebung 1 / 2 / 3a / Schutzgütern 2 3. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen 3b / 4 / 5 o Prognose des Umweltzustands unter Berücksich-  3a von Behörden und Ämtern o Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf tigung der Durchführung der Planung und einer  3b von Verbänden geschützte Arten und zu artenschutzfachlichen Null-Variante sowie Diskussion anderer Bauvari-  3c aus der Öffentlichkeit Konfliktvermeidungs- und Kompensationsmaß- anten innerhalb des Geltungsbereichs 2 4. Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen ar- nahmen 1 / 2 / 3a / 3b / 4 / 5 tenschutzrechtlichen Prüfung (saP) o Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Veröffentlichung im Internet

Die Unterlagen können vom 12.02.2026 bis ein- GSP, 10.06.2025 o Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur schließlich 13.03.2026 auf der Internetseite des 5. Maßnahmenkonzept Artenschutz Tiefes Feld, Konfliktvermeidung und zur Sicherung der kontinu- Stadtplanungsamts unter GSP, 11.06.2025 ierlichen ökologischen Funktionalität 1 / 2 / 4 / 5 6. Luftbildauswertung zur Einschätzung von Kampf- o Ermittlung der Eingriffsintensität durch Erhebung https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ mittelbelastungen - Kampfmitteldetailauswer- des Vegetationsbestandes sowie der Zustände oeffentlichkeitsbeteiligung.html tung - Nürnberg „Tiefes Feld“, PD Bohr- und der übrigen Schutzgüter und Gegenüberstellung oder direkt auf der Beteiligungsseite von DiPlanung Sondiergesellschaft mbH, 05.06.2019 mit den geplanten Nutzungen 2 / 3a Bayern unter 7. Kleinräumiges Klimagutachten zum Bebauungs- o Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnah- https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/tiefesplan Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“, GEO-NET Um- men 1 / 2 / 3a / 3b / 5 feldsued weltconsulting GmbH, 14.04.2025 o Hinweise zum Monitoring: Kontrolle der Entwickeingesehen werden. 8. Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des lung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Untergrundes im Rahmen des Bebauungsplan- Überprüfung der erwarteten Umweltauswirkun- Gleichzeitig können die Unterlagen im Stadtplaverfahrens Nr. 4445, Tiefes Feld Stadtentwäs- gen 2 / 3b nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, im serung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 1. Obergeschoss (Zimmer 105, bitte Eingang Stadt- 26.03.2014 Schutzgut Boden: planungsamt benutzen) im o.g. Zeitraum während 9. Grundwasser Monitoring, CDM Smith Consulting o Aussagen zu Bodenarten, Geologie, Bodenun- der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag GmbH, 15.12.2017 tersuchungen im Geltungsbereich, Altlasten und von 7.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Aus- 10. Erläuterungsbericht Regenwasserkonzept Bebau- Bewertung der Auswirkungen der geplanten Be- künfte zur Planung werden nach vorheriger Termin-

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die

Veröffentlichung im Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

vereinbarung durch das Stadtplanungsamt erteilt. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 0911 231 78 237 oder per Mail unter stpl-verfahren@ stadt.nuernberg.de erfolgen. W b e n A lic l e

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N St i e e l d lu e n rs g c n h a r h if m t m en ö g k li ö ch n . n N en ic h b t e f i r is d t e g r e r B e e ch sc t h a l b u g ss e f g a e s b su e n n g e Bahnlinie/ über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS- GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das e D b ie e s n f w a i l r ls d ö h f i f e e r n m tl i i t c o h r a ts u ü s b li l e ic g h t . bekannt gemacht. Südwesttangente Wallensteinstraße

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Alte

 GMKG: GROSSREUTH B.

SCHWEINAU

ohne Maßstab

Veröffentlichung im Internet der

LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4445 B "TIEFES FELD SÜD" für ein Gebiet südlich der Straße "Am Tiefen Feld", westlich der Bahnlinie/Güterzugstrecke Nürnberg Fürth, östlich der Südwesttangente und nördlich der Alten Wallensteinstraße Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

32. Änderung des Flächennutzungs-

plans der Stadt Nürnberg mit

integriertem Landschaftsplan

Ziel der 32. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ebenso hat der Stadtplanungsausschuss am Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene In- Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungs- 22.01.2026 beschlossen, den Bebauungsplans Nr. formationen zu den folgenden Themenfeldern: plans Nr. 4682 „Solarpark Katzwang“ aus dem 4682 „Solarpark Katzwang“ im Internet zu veröf- Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch fentlichen. Übergeordnete Vorgaben: (BauGB)). o Landschaftsplanerische Vorgaben der Landes- Der Umgriff des Änderungsbereiches ergibt sich und Regionalplanung 1 / 2 / 3a Durch die 32. FNP-Änderung wird für den Ände- aus dem abgedruckten Lageplan. Der Entwurf der o Aussagen aus dem Arten- und Biotopschutzprorungsbereich die Darstellung von landwirtschaftli- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung gramm (ABSP) zu übergeordneten naturschutzcher Fläche zu einer Sonderbaufläche gemäß § 11 und Umweltbericht sowie allen umweltrelevanten fachlichen Zielen 2 / 3a / 3b Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovol- Stellungnahmen wird vom 12.02. bis einschließlich taik sowie eine nachrichtliche Übernahme des LSGs 16.03.2026 im Internet veröffentlicht und liegt zu- Schutzgut Fläche: nach § 5 BauGB geändert. sätzlich öffentlich aus. o Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen 1 / Die Aufstellung der FNP-Änderung erfolgt im Paral-

2 / 3a / 3b

lelverfahren gemäß (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Somit Folgende Arten umweltbezogener Informationen ist im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB sichergestellt, sind verfügbar und werden zur Verfügung gestellt Schutzgut Boden: dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB): o Aussagen zu Geologie und Hydrologie (geologi- Nr. 4682 „Solarpark Katzwang“ aus dem FNP entwickelt ist. 1. Begründung zur Flächennutzungsplanänderung sche Ausgangssituation) 2 / 3a vom 02.12.2025 Schutzgut Wasser: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.01.2026 2. Umweltbericht zur Flächennutzungsplanändeden Entwurf zur 32. Änderung des Flächennut- rung vom 02.12.2025 o Aussagen zu Grundwasser, Untergrundschichzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ge- tung, Versickerung (hydrologischen Ausgangssi-

3. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen

billigt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die tuation) 2 / 3a / 3b Veröffentlichung im Internet des Entwurfs gemäß § 3a Von Behörden und Ämtern o Grundaussagen zum geplanten Versickerungs- 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 3b Von Verbänden konzept 1 / 2 / 3a / 3b 1BA-rk_11215202_WTNE_B 5444 :EMANNALP Geltungsbereich Planteil

Schutzgut Pflanzen Veröffentlichung im Internet mit integriertem Landschaftsplan unberücksichtigt o Beschreibung der vorhandenen Vegetation (Kar- Die Unterlagen können vom 12.02. bis einschließ- bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht tierung) 2 / 3a / 3b lich 16.03.2026 auf der Internetseite des Stadtpla- kannte und nicht hätte kennen müssen und deren o Beurteilung der biologischen Vielfalt 1/ 2 / 3a / nungsamts unter Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht 3b https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB). o Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Be- oeffentlichkeitsbeteiligung.html bauung auf die vorhandene Vegetation (Eingriffs- Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in-tensität) 1 / 2 / 3a / 3b eingesehen werden. Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (Umo Ermittlung des naturschutzrechtlichen Aus- wRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 gleichsbedarfs und der Minimierungsmaßnah- Gleichzeitig können die Unterlagen im Stadtpla- Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit men 1 / 2 / 3a nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Raho Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen 2 / 3a im 1. Obergeschoss (Zimmer 105, bitte Eingang men der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig Stadtplanungsamt benutzen) im o.g. Zeitraum wäh- geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen Schutzgut Tiere: rend der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis können (§ 3 Abs. 3 BauGB). o Aussagen zum vorhandenen Artvorkommen, den Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. geschützten Arten und deren Fortpflanzungs- Auskünfte zur Planung werden nach vorheriger Ter- Datenschutz und Ruhestätten 2 / 3a / 3b minvereinbarung durch das Stadtplanungsamt er- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt o Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf ge- teilt. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DSschützte Arten (artenschutzrechtliche Bewertung 0911 231 744 18 oder per Mail unter GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern des Vorhabens (einzelne Arten und Gesamtvor- stpl-verfahren@stadt.nuernberg.de erfolgen. Sie eine Stellungnahme ohne Absenderan-gaben haben)) 2 / 3a / 3b abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ero Darlegung/ Beschreibung von vorgesehenen Während der Frist können Stellungnahmen abge- gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh- Konfliktvermeidungs-, Minderungs- und CEF- geben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Maßnahmen (zur Sicherung der kontinuierlichen soll elektronisch über die Dialogfunktion auf der Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ökologischen Funktionalität) 2 / 3a Internetseite oder per E-Mail erfolgen. Bei Bedarf ebenfalls öffentlich ausliegt. o Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur ist die Abgabe der Stellungnahme auch in anderer Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Sicherung eines günstigen Erhaltungszustan-des schriftlicher Form sowie während der Dienststunden (FCS-Maßnahmen) 3a zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgege- Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt o Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnah- bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfasmen 2 / 3a sung über die Änderung des Flächennutzungsplans  Schutzgut Landschaftsbild: o Aussagen zum Landschaftsbild sowie zur Bewertung/Einstufung der Planung 1 / 2 / 3a / 3b Fl Schutzgut Mensch (Erholung, Gesundheit: Lärm, m Störfallvorsorge): 32. o Aussagen zu vorhandenen Lärmbelastungen (Straßen- und Schienenverkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm) sowie Beurteilung und Bewertung der Belastungen im Kontext der geplanten Nutzungen 1 / 2 / 3a o Aussagen zu möglichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrs- und Gewerbe- bzw. Industrielärm 1 / 3a o Aussagen zur Störfallvorsorge 1 / 2 o Aussagen zu Erschütterungen und elektromagnetischen Feldern 1 / 2 Schutzgut Klima/Luft: L o Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen, Darstellung Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation im Änderungsbereich sowie Bewertung/ Einstufung der Planung 1 / 2 o Aussagen zur Lufthygiene 1 / 2 / 3a Schutzgut Kultur/Sachgüter: o Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern im Änderungsbereich und in der Umgebung 1 / 2 Sonstige umweltrelevante Informationen o Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 2 Ze o Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung der Planung und einer Null-Variante sowie Diskussion anderer Varian- Kart ten innerhalb des Änderungsbereichs 2

ächennutzungsplan der Stadt Nürnberg it integriertem Landschaftsplan Änderung Bereich Solarpark Katzwang 0 100 200 300 400 500 T

L N

PV L

ichenerklärung FNP32 - E - 01 Änderungsbereich engrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

Abbildung 7

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die

Veröffentlichung im Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn berg

Veröffentlichung im Internet des

731 770/6

vorhabenbezogenen Bebauungsplan-

Entwurfs Nr. 4682

456/9

„Solarpark Katzwang“

730/19 717/17730/18

730 717/7 A6 M 730/20 2 a in -D o L NN n a u 718 NN -K

Der Investor beabsichtigt, südlich von Katzwang eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf bislang landwirtschaftlich genutzen Flächen zwischen der Bundesautobahn A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße zu errichten und für einen begrenzten Zeitraum maximal 30 Jahre zu betreiben. Nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer ist der vollständige Rückbau der Anlage gesichert, sodass die betroffenen Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Zur Schaffung des Baurechts ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Parallelverfahren mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Mit der Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde eine Sonderzone zur Nutzung erneuerbarer Energien festgelegt und das Vorhaben somit im Landschaftsschutzgebiet ermöglicht. Die städtebauliche Planung sieht eine landschaftsverträgliche Einbindung der Anlage vor, ergänzt durch Eingrünungs- und naturschutzfachliche Maßnahmen sowie ein begleitendes Monitoring. Das Vorhaben trägt zur Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen der Stadt Nürnberg bei, welche bereits 2023 beschlossen wurden. GMKG: KATZWANG ohne Maßstab Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan. LAGEPLAN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4682 "SOLARPARK Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4682 für ein Gebiet KATZWANG" für ein Gebiet zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Hirschenholzstraße wurde mit Beschluss des Stadt- Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung planungsausschusses vom 22.01.2026 gebilligt. Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Der Entwurf wird vom 12.02. bis einschließlich 16.03.2026 im Internet veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 Umweltbezogene Informationen zu Boden und und Ruhestätten 2 / 3a / 3b / 4 Baugesetzbuch (BauGB)) und liegt zusätzlich öffent- Wasser: o Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf gelich aus. o Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen 1 / schützte Arten (artenschutzrechtliche Bewertung Parallel dazu, findet das FNP-Änderungsverfahren statt. 2 / 3a / 3b / 3c / 4 des Vorhabens (einzelne Arten und Gesamtvoro Aussagen zu Geologie und Hydrologie (geologi- haben)) 2 / 3a / 3b / 4 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sche Ausgangssituation) 2 / 3a / 4 o Darlegung/ Beschreibung von vorgesehenen sind verfügbar und werden zur Verfügung gestellt o Aussagen zu Grundwasser, Untergrundschich- Konfliktvermeidungs-, Minderungs- und Aus- (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB): tung, Versickerung (hydrologischen Ausgangssi- gleichsmaßnahmen 1 / 2 / 3a / 4 1. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebau- tuation) 2 / 3a / 3b / 3c o Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnahungsplan vom 02.12.2025 o Grundaussagen zum geplanten Versickerungs- men 1 / 2 / 3a / 4 2. Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebau- konzept 1 / 2 / 3a / 3b / 4 Umweltbezogene Informationen zu Landschaft, ungsplan vom 02.12.2025 Umweltbezogene Informationen zu Pflanzen und Mensch und Lärm:

730/4 730/5

719 a n a l 717/3

729/2 L 730/13

1

729

734/1 723/1

734 729/1 S P O V 456

728 728/1 730/6 GRZ 0,5 720

723

735/2 NN

727 727/1 2

L

725 Hirschenholzstra 7

e 643 L

ß 27/1

GMKG: KATZWANG

ohne Maßstab

644

726 645/8

3. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen

Tiere: o Aussagen zum Landschaftsbild sowie zur Bewer-

3a Von Behörden und Ämtern

o Beschreibung der vorhandenen und der geplan- tung/Einstufung der Planung 1 / 2 / 3a / 3b / 3c

3b Von Verbänden

ten Vegetation (Kartierung) 2 / 3a / 3b / 4 / 5 o Aussagen zu vorhandenen Lärmbelastungen

3c Aus der Öffentlichkeit

o Beurteilung der biologischen Vielfalt 1 / 2 / 3a / (Straßen- und Schienenverkehrslärm, Indust- 4. Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen 3b / 3c / 4 / 5 rie- und Gewerbelärm) sowie Beurteilung und Prüfung (saP) vom 28.05.2025 o Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Be- Bewertung der Belastungen im Kontext der ge- 5. Biotop- und Nutzungstypen des Bestandes und bauung auf die vorhandene Vegetation (Eingriffs- planten Nutzungen 1 / 2 / 3a der Planung vom 02.12.2025 gem. Anlage 2 zur intensität) 2 / 3a / 3b / 4 o Aussagen zu möglichen aktiven und passiven Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kos- o Ermittlung des naturschutzrechtlichen Aus- Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Vertenerstattungsbeträgen (Stand 08.2006) gleichsbedarfs und der Minimierungsmaßnah- kehrs- und Gewerbe- bzw. Industrielärm 1 / 3a Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene In- men 1 / 2 / 3a / 4 o Aussagen zur Störfallvorsorge 1 / 2 formationen zu den folgenden Themenfeldern: o Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen 1 / 2 / 3a / 4 o Aussagen zu Erschütterungen und elektromago Aussagen zum vorhandenen Artvorkommen, den netischen Feldern 1 / 2 geschützten Arten und deren Fortpflanzungs- BA-4T_20215202_WTNE_2864 :EMANNALP L 731/1 456/8 717/8

Umweltbezogene Informationen zu Luft, Klima, Kul- Veröffentlichung im Internet zum eurwesen Consultance mbH, 09.10.2025 tur- und Sachgüter: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4673 • [12] Stellungnahme Angrenzende Vorbehaltso Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen, Darstellung „Worzeldorf Ortsrand“ für ein Gebiet fläche Sport – Basic Gesellschaft für Bauphysik Bestand und Bewertung der klimatischen Aus- Akustik Sonderingenieur Consultance mbH,

nördlich „An der Radrunde“

gangssituation im Änderungsbereich sowie Be- 04.07.2025 wertung/ Einstufung der Planung 1 / 2 • [13] Maßnahmenbeschreibung zur Entwicklung o Aussagen zur Lufthygiene 1 / 2 / 3a Ziel des Bebauungsplans Nr. 4673 „Worzeldorf Orts- und Erhaltung von Ackerbrache mit Winterfuto Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern im Än- rand“ ist es, die im Flächennutzungsplan mit inte- ter und 2 Lerchenfenster sowie eines Erdwalls derungsbereich und in der Umgebung 1 / 2 griertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg mit Wildstauden und -kräutern – WLG Wollborn o Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den als Wohnbaufläche dargestellte Fläche baulich und Landschaftsarchitekten, 24.09.2025 Schutzgütern 2 grünordnerisch zu entwickeln. • [14] Pflege- und Entwicklungskonzept für die o Prognose des Umweltzustands unter Berücksich- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan- Ausgleichsfläche in Nürnberg Kornburg, Getigung der Durchführung der Planung und einer Entwurfs ergibt sich aus dem abgedruckten Lage- markung Kornburg, Fl.-Nr. 560 – WLG Wollborn Null-Variante sowie Diskussion anderer Varian- plan. Landschaftsarchitekten, 24.09.2025 ten innerhalb des Änderungsbereichs 2 Die Änderung des Geltungsbereichs – Erweiterung • [15] Gutachten zur speziellen artenschutzrechtliim Süden „An der Radrunde“ - des Bebauungs- chen Prüfung – WLG Wollborn Landschaftsarchi- Veröffentlichung im Internet plan-Entwurfs Nr. 4673 Worzeldorf Ortsrand für tekten, 10.06.2024 Die Unterlagen können vom 12.02. bis einschließ- ein Gebiet nördlich „An der Radrunde“ wurde mit • [16] Verkehrsmengenermittlungen/Beurteilung lich 16.03.2026 auf der Internetseite des Stadtpla- dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom neue Einmündung – Ingenieurbüro Christofori nungsamts unter 18.12.2025 beschlossen. und Partner, 03.08.2023

https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4673 „Worzeldorf Basic Gesellschaft für Bauphysik Akustik Sonderoeffentlichkeitsbeteiligung.html Ortsrand“ für ein Gebiet nördlich „An der Radrun- ingenieurwesen Consultance mbH, 08.03.2023 eingesehen werden. de“ wurde mit dem Beschluss des Stadtplanungs- • [18] Entwurf Freianlagen, Dachaufsicht – WLG ausschusses vom 18.12.2025 gebilligt. Wollborn Landschaftsarchitekten PartGmbB, Gleichzeitig können die Unterlagen im Stadtpla- 01.10.2025 nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Der Entwurf wird vom 13.02.2026 bis einschließlich im 1. Obergeschoss (Zimmer 105, bitte Eingang 16.03.2026 im Internet veröffentlicht und zusätz- Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene In- Stadtplanungsamt benutzen) im o.g. Zeitraum wäh- lich öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch formationen zu den folgenden Themenfeldern: rend der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis (BauGB)). Übergeordnete Vorgaben: Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen Auskünfte zur Planung werden nach vorheriger Ter- sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 • Planungsrechtliche Vorgaben der Raumordnung minvereinbarung durch das Stadtplanungsamt er- Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 BauGB): und Landesplanung [1], [2], [3a], [3c] teilt. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter • Aussagen zu Naturschutz- und Landschafts- 0911 231 744 18 oder per Mail unter • [1] Begründung zum Bebauungsplan schutzgebieten, geschützten Landschaftsbestpl-verfahren@stadt.nuernberg.de erfolgen. • [2] Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil der standteilen, Naturdenkmälern, Wasserschutzge- Begründung) bieten, FFH- und SPA-Gebieten [1], [2], [8] Während der Frist können Stellungnahmen abgege- • [3] Eingegangene umweltrelevante Stellungnah- • Entwicklung der Planung aus dem FNP [1], [2], ben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll men [3a], [3b] elektronisch über die Dialogfunktion auf der Inter- o [3a] Eingegangene umweltrelevante Stellung- • Eingriff in festgesetzte Überschwemmungsgebienetseite oder per E-Mail erfolgen. Bei Bedarf ist die nahmen der Behörden und Ämtern te [8] Abgabe der Stellungnahme auch in anderer schrift- o [3b] Eingegangene umweltrelevante Stellung- • Aussagen zum Klimabaukasten Nürnberger Baulicher Form sowie während der Dienststunden zur nahmen der Verbände und von sonstigen Trä- leitplanung [1] Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene gern öffentlicher Belange • Aussagen zum Landesentwicklungsprogramm Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung o [3c] Eingegangene umweltrelevante Stellung- Bayern – Erhalt von land- und forstwirtschaftliüber den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. nahmen aus der Öffentlichkeit chen Nutzflächen [3a], [3c]

Datenschutz • [5] Biotop- und Nutzungstypen im Bestand ge- • Aussagen zum Kaltluftentstehungsgebiet [1], [2], Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt mäß Kostenerstattungsbetragssatzung – WLG [3c] auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS- Wollborn Landschaftsarchitekten, 26.02.2025 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern • [6] Bilanzierung gemäß Kostenerstattungsbe- Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben tragssatzung Planung – WLG Wollborn Land- • Aussagen zum Artenschutz [1], [2], [3a], [3b] abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- schaftsarchitekten 14.10.2025 • Aussagen zu Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh- • [7] Energiekonzept zum Bebauungsplan Nr. 4673 und Biologische Vielfalt [2], [3c], [15]. men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Worzeldorf Ortsrand - Planungsbüro Vogelsang • Aussagen zu vorhandenen Biotop- und Nut- Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das GbR, 19.03.2025 zungstypen im Bestand [2], [5] ebenfalls öffentlich ausliegt. • [8] Erläuterung zum Entwässerungs- und Nieder- • Aussagen zur Kostenerstattungsbetragssatzung Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. schlagswasserbewirtschaftungskonzept – Ingeni- und Biotop- und Nutzungstypen in der Planung eurbüro Christofori und Partner, 10.11.2025 [2], [6] Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt • [9] Hydrologische Stellungnahme – Dr. Ruppert • Maßnahmen zum Ausgleich der betroffenen Bound Felder, 26.07.2023 denbrüter [1], [2], [13]  • [10] Kampfmittelvorerkundung – Luftbilddaten- • Aussagen zu Maßnahmen und zum Pflege- und bank, 28.06.2023 Entwicklungskonzept für die Ausgleichsfläche

Gesellschaft für Bauphysik Akustik Sonderingeni- [2], [13], [14]

und Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzen- Schutzgut Klima/Luft Sonstige umweltrelevante Informationen arten durch das Bauvorhaben [15] • Aussagen zu Auswirkungen auf Klima und Luft • Aussagen zu erwartenden Verkehrsmengen [1],

tinuierlichen ökologischen Funktionalität [15] • Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung • Stellplätze, Stellplatzschlüssel, Parkdruck [3a],

cken, Sträuchern [1], [3a] • Aussagen zur Lufthygiene [1], [2], [3a] • Verkehrsaufkommen, Verkehrsbelastung, Mobili-

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo- mit erneuerbaren Energien [1], [7] • Radverkehr, Radwegeverbindungen [1], [3a], [3c] den, Natur und Landschaft [3a], [3b] • Kaltluftentstehungsgebiet [1], [2], [3c], • Müllentsorgung [1], [2], [3a], [3c]

[2], [3a] Veröffentlichung im Internet

Leitungen [1], [2], [3a], [3b] • Aussagen zu Auswirkungen auf Kultur- und Sach- schließlich 16.03.2026 auf der Internetseite des

zenden Grünstreifen [3a] • Aussagen zum Denkmalschutz und zu Boden- https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/

eingesehen werden. gen auf angrenzende Bestandsgebäude [9] Schutzgut Boden

Boden [2] • Schäden an benachbarten Bestandsimmobilien 1. Obergeschoss (Zimmer 105, bitte Eingang Stadt-

[3a] • Wertverlust bereits installierter Solaranlagen [3c] künfte zur Planung werden nach vorheriger Termin-

[4], [8], [9] Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 0911

231 4962 oder per Mail unter stpl-verfahren@stadt.

chenversiegelung, Verlust von Grünflächen, An- gestaltung [18] merkungen zum Verlust von Ackerflächen, Verlust • Aussagen zu Auswirkungen auf das Landschafts- Während der Frist können Stellungnahmen abgegeunbebauter Fläche, Kulturfläche [1], [2], [3a], bild [2] ben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll [3b], [3c] • Eingeschränkte Aussicht durch mehrgeschossige elektronisch über die Dialogfunktion auf der Inter-

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo- • Aussagen zur Beeinflussung des Orts- und Land- Abgabe der Stellungnahme auch in anderer schriftden, Natur und Landschaft [1] schaftsbilds [1], [2], [3c] licher Form sowie während der Dienststunden zur

Parallel dazu findet eine Wiederholung der Beteiliden und Fläche [2] [3a] gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Schutzgut Wasser Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz

konzept, Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge Gesundheit [1], [2] Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt und Grundwasser [1], [2], [3a], [8] • Aussagen zum Immissionsschutz [1], [2], [11], auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e

ung durch Grundwasserabsenkung [9] • Aussagen zu Kampfmittelbelastungen [1], [10] fern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben

[8] stellten Sportfläche auf das Plangebiet in Bezug gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh-

mit anfallendem Niederschlagswasser [8] • Verschattung und Besonnung [1], [2], [18], [3a], Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das

wasser [1], [2], [3a], [8] • Baulärmbelastung [3c]

Baumaßnahme auf den Grundwasserleiter [9] [3c]

[2], [3a], [8] • Freizeitangebot [3c]

schen Gutachtens [3a] • Verlust von Naherholungsgebieten [3c]

tebeckens [3a] [3c]

Nutzung [3b]

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich f�r die

Verüffentlichung im Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg

193/2

Präambel I22

84/2

110 174/12 113 188/9

Die Bereitstellung von Bauland ist für die Stadt Nürnberg mit erheblichen Folgekosten und Folgelasten verbunden. Diese resultieren aus der Verpflichtung zur Herstellung der „grünen“, „blauen“ und sozi- I I I I II I51 I 53 I I a R l ä e u n m e In , f d ra e s r t r S u i k ch tu e r r , st a e l l s lu o n g q u e a in li e tä r t g vo u l t l e e n r ö ö f f f f e e n n t t l l i i c c h h e e n r 112 115 II I I I I 93 7 5 3 3 II49 I II33II13 II I I I I92 II I 45I I47I II72I I I52II32 12 Grünausstattung, der Bereitstellung eines Wohnrau- II14 mangebotes auch für Menschen mit einem niedri- II34 II91II71II51II31 I11 g B e a n u g E e in b k ie o t m e. m Z e u n r u n n o d tw d e e n r d P ig fl e ic n h t I n z f u ra r s E t r r s u c k h t l u ie r ß g u e n h g ö d re e n r 31IV 29IV I63 I83 I04 174/5 41I a b u a c u h te K n. inderbetreuungs-, Schul-, Pflege- und Sozial- 108 111 114 116 117 V 6IV 27IV I0323II43 9I 175 18 1 8 8 / 8 4 /3 21I 176 1 / 7 7 6/ 7I 3 Der Baulandbeschluss verfolgt das Ziel, die von einer 118 121/49 121/48 4IV 2IV 25IV I426I2I28 7I 188/5 01I 5I Tg P k t e d r b e e o i l e ü n a i c s r l n h e n i t g d P e t u e e s n fl n a n c l i t g u h c . u e h c n n E n B h t e d r e A l f l s z ü g - e n o u l r ü a f r B o n g s n d a t r s t u e e d t u t n f i n e z l ü g a r e r t P e u n e n l i e n d a n n . i g m n e n D e u a r e o i n e n n B b f g g a a i s i l e m s i i i u r n s b m e r i d e e e B e g L c r a s R u a h ü s u n a s t n e l s t h g a s n e s t m , n c n ig h d v a v e t e a b n e n e r f e r n b f t s d u u e , u c e n n i n h d l n d u g d l a u n e s z O F s g n u o s B r u i l a g b e g m n u n e e e i d - - - - - t 112/2 T I V I g T T g g 21IV 9bII 9 9c II II 9a 9 I d I II9eII9fII 19IV 17IV 7bII7 7 cI I I I 7 7 d aI I I I7eII7fII 15IV HsNr. 23 5bII 5 5cI II I 5aII 5 5 d f II5 II e 5g II II 13IV 121/5 /17 1 1 1 6 1 2 2 2 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 2 / 2 / 3 / 1 3 2 / 1 3 1 3 7 1 / 6 1 / 5 3 / 3 3 2 1 2 / 2 3 1 1 2 9 0 / 1 II 2 4II6II / 8 I 7 2 01I21I41 6 II6 / 1II81 6 II02 8 II22 121/28 121/34 1 1 7 7 4 4 1 / / 1 1 8 7 0 7 4 4 5I 3I /1 /3 HsNr. 3a 1 175/3 I 17 1 5 7 / 8 5 6 6 /2 18 I I 8 a2 /6 18 4 I 8 I /7 I HsNr. a 6 6 6 7 I b a I . I rNsH t u i n er d u P n l g a n fü u r n g v s e b rt e r g a ü g n lic s h ti e g t R em eg . e D lu ie n g Z e u n st ä z n w d is ig c k h e e i n te S n t a d d er t Tg LSW 3 121 a3 /39 /70 2 121/38 1I 2II II I 8II II I II II einzelnen Geschäftsbereiche und Dienststellen blei- II I3I1 I 11 ben unberührt. b I 3 aI 1 31 III I IIa9 II 9 II7 II5

191 190

84/2

187/2 174 188 187 121/58 121 / / 5 5 4 3 //111154 /79

121/4 121/3 121/169 121/168 121/170 121 / / 1 1 7 7 3 1 /174 121/172 121/57 121/ / 5 1 5 6 2 5 1/40 121/59/60/61/62 121/6 /6 5 3/64/// 111 222 210 25/121 109 116/1

3 15,0

118 121/7 Am Wiesengrund WH352,7 IV WH349,6 IV IV W W G G Fo H D R F A Z Z 3 5 4 1 0 0 , , 0 8 ,5 I W V W H A 35 0 3 ,6 Gartenäckerweg Gustav-Zindel-Straße 121/175 /25//6676 Habermannstraße WH351,3 GG FoD FRZZ10,6,4 IV WH352,0 WH347,1 GG WW FR HA ZZ 3 2 15 0, 5 4, , 7 9 FDo G o G W WFR H A ZZ 3 2 1 5 0 F , 2 5, ,D 4 4 IV An der Radrunde /151/153 2/831 )E( (E) 2/831 118 WA 5 GG FR ZZ 20,3,6 oFD 337.57 7/831

13,0 13,0 2 9,0 R + G G(E) 15,5 10,0 338,21 6,0 1 338,88 118 4,09,0 339,55 15,0118 6,0 340,05 7,5 138/7 118 An der Radrunde G+F

12 121/133

1/42 //// 1111 6555 0987 121/78 /11 59/ //111176 121/2 //1 /11// 2 8 // 2 8 2 88 5 3 4 2 3 10 121/77 121/6

/94/96 / / 1 1 5 2/13121/14 811/911/ 192 82/4

/88/22/23121/24 174/7 121/47 89/

176 176/6 176/5 176/9 01/671 /10

176/2

132 169/3 5 34 21 6 66 66 1 11 11 / // // 138/7 /152 174/2 122/2 138/14 138/11 170/3 127 125 123 122 170/1 124 122/4 170/4 170/5 541/ 741/ /150 441/ /148 641/ 941/ /69/71/72/73/74/75/76121/51 174/4175/5 175/4 341/ 121/111121/130 121 766611// 121/109 041/ 121/46 /137 /136 /135 /134 141/ 121/139 121/138 011/121 241/121 121/43 115/2 121/45 121/44 /107 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 / / / 1 1 1 1 1 2 / 2 2 / 1 1 9 8 7 2 0 6 8 121/112 /113 1 1 1 2 2 1 2 1 1 1 2 1 2 / / 1 1 1 / 1 1 / 0 0 / / 1 1 0 1 2 3 0 0 1 0 4 6 5 138/10 138/2 121/131 121/132 121/100 451/ Friedrich-Overbeck-Straße 192

Das Regelwerk des Baulandbeschlusses gewährleistet dem Planungsbegünstigten Transparenz, Gleichbehandlung und Kalkulierbarkeit der Bindungen. Es dient einem gerechten Interessenausgleich zwischen den Gemeinwohlinteressen und dem rechtlich geschützten Interesse des Planungsbegünstigten, aus Grundeigentum Erträge zu erzielen und mit Folgekosten nur in einem wirtschaftlich vertretbaren Maße belastet zu werden. Zwingend für Art und Umfang der Beteiligung an Folgekosten und -lasten sind die Kriterien Kausalität und Angemessenheit. E) Sicherung der Verpflichtungen vorhaben ausgelösten Kosten und Lasten Hilfreich kann eine die Baurechtschaffung begleitende Wirtschaftlichkeitsberechnung sein. F) Geltung übernimmt, > der Planungsbegünstigte sich am geförderten Die Anwendung des Baulandbeschlusses stellt einen Anhang 1: SÖR-Standards für Materialeinbau Wohnungsbau beteiligt und Prozess dar. Zentrale Weichenstellungen sind die Anhang 2 (nachrichtlich): Städtebauliche Kennwerte > der Planungsbegünstigte sich zur zügigen Grundzustimmungserklärung durch den Planungs- Anhang 3: Regelungen zum preisgedämpften Miet- Umsetzung der Planung verpflichtet. begünstigten sowie ein Eckpunktebeschluss, der we- wohnungsbau Alle im Baulandbeschluss genannten Belange sind sentliche Kennwerte und Ziele der Planung für das mit- und gegeneinander im Lichte der Ziele des weitere Verfahren fixiert. A) Allgemeines Stadtrates und seiner Ausschüsse abzuwägen. 1. Zielsetzung Hierbei sollen der Sozialraumtyp im Plangebiet Der Baulandbeschluss ist einer nachhaltigen, sozial und seinem Umfeld, Belange des geförderten Woh- 2. Anwendungsbereich gerechten und zukunftsweisenden Stadtentwicklung nungsbaus und die tatsächliche Ausstattung und verpflichtet. Besonders zu berücksichtigen sind die 3. Grenzen Erreichbarkeit von Grünflächen sowie sozialer Infra- Klimaziele der Stadt Nürnberg, die als Klimafahrplan 4. Einleitung von Verfahren struktur besonders gewürdigt werden. und Klima-Baukasten für die Bauleitplanung vom 5. Stadteigene Grundstücke Stadtrat und seinen Ausschüssen beschlossen sind. Die Letztentscheidung trifft der Stadtplanungsausschuss. A 1 Zielsetzung Nachteilige Auswirkungen aus Lichtemissionen auf Flora und Fauna sollen reduziert werden. Der Baulandbeschluss dient der Baulandmobilisie- A 2 Anwendungsbereich Inhalt: rung. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu Anwendungsbereich sind alle Verträge zur Sicher- A) Allgemeines einer Neubegründung, Erweiterung oder Änderung stellung der vorgenannten Ziele, insbesondere städvon Baurecht, etwa durch Umwidmung, führen, sol- tebauliche Verträge (§ 11 BauGB), Erschließungs- B) Wohnungsbau len davon abhängig gemacht werden, dass verträge, Durchführungsverträge zu Vorhaben-, und C) Gewerbe Erschließungsplänen (§ 12 BauGB) sowie sonstige, > der Planungsbegünstigte die vom Planungs- D) Bauverpflichtung auch privatrechtliche, Verträge. Hierzu tritt beglei- 9089// 121/1 /16 174/6 1299// /93/ / 1 2 7 0 /18121/19 /87 68/ /21 4588// //115565 /97 /99 121/8121/9

GMKG: WORZELDORF

ohne Maßstab

LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4673 "WORZELDORF ORTSRAND" f�r ein Gebiet

nürdlich "An der Radrunde"

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

BA-011152_WTNE_3764 :EMANNALP

tend die Bauleitplanung mit deren Steuerungs- und 6.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbin- > Planung und Herstellung der nötigen Licht- Sicherungsinstrumenten. dungen signal- und Beleuchtungsanlagen nach den Bei der Angebotsplanung werden die im Bauland- 6.3 Erschließungsstandards jeweils aktuellen Vorgaben und Standards des Verkehrsplanungsamtes und des Servicebeschluss zusammengefassten Regelungen, soweit 6.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen betriebes Öffentlicher Raum möglich, über Festsetzungen im Bebauungsplan um- 6.5 Kunst im öffentlichen Raum gesetzt. Die Regelungen zur Bodenordnung nach §§ > Freimachung (z.B. Gebäuderückbau, Entfer- 45 ff BauGB werden konsequent angewendet. nung von Auffüllungen und Schadstoffen,

B 1 Verfahrensweg Kampfmittelfreiheit)

A 3 Grenzen Ein Anspruch auf Bauleitplanung besteht nicht. Vo- > Erwerb, Planung, Herstellung und Entwick- Der Baulandbeschluss wird nicht angewandt, wenn raussetzung für die Einleitung eines Bauleitplanver- lungspflege der ökologischen Ausgleichsund soweit für ein Vorhaben bereits Baurecht be- fahrens ist eine Grundzustimmungserklärung, die maßnahmen nach § 1a BauGB sowie der steht. der Planungsbegünstigte vor dem Beginn der städ- Ausgleichsflächen nach § 30 BNatSchG i. V. tebaulichen Planung als Grundlage für das weitere m. Art. 23 BayNatSchG Verfahren unterzeichnet. In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, in de- > Planung, Herstellung und Entwicklungs- Der Planungsbegünstigte verpflichtet sich darin zur nen die Anwendung der Vorschriften der §§ 152 bis pflege von Artenschutzmaßnahmen (CEF-, Übernahme der der Stadt entstehenden Verwal- 156a nicht ausgeschlossen ist, und in förmlich fest- FCS-Maßnahmen) und kohärenzsichernden tungskosten und erklärt sich grundsätzlich bereit, gelegten Entwicklungsbereichen sind die Besonder- Maßnahmen (Natura 2000 Gebiete) mit noteinen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB heiten dieser Verfahren zu beachten. wendigem Grunderwerb sowie der Flächen abzuschließen. In der Grundzustimmungserklärung für Waldersatz nach Eingriffen in Wald im werden die einzelnen maßgeblichen Folgelasten und A 4 Einleitung von Verfahren Sinne des Waldgesetzes -kosten benannt. Die Einleitung von Planungen er- Ziel planungsrechtlicher Verfahren ist immer die folgt mit einem Eckpunktebeschluss, in dem die we- > Planung und Herstellung der Grün-, Frei- und schnelle Realisierung des neuen Baurechts. Bauleit- sentlichen Kennwerte und Ziele der Planung für das Spielflächen (sowie deren Entwicklungs- und planverfahren werden bevorzugt eingeleitet, wenn weitere Verfahren fixiert werden. Gewährleistungspflege) oder Ablöse durch die Stadt Eigentümerin von mindestens 50 % der Leistung eines Finanzierungsbeitrages Grundstücksfläche ist. Alternative vertragliche Lö- Nach dem Einleitungsbeschluss wird parallel zur > Herstellung der sozialen Infrastruktur des sungen sind möglich. Bauleitplanung der städtebauliche Vertrag ausge- Gemeinbedarfs, insbesondere Herstellung handelt. Die Offenlegung des Bebauungsplan-Entvon Kindertagesstätten und Schulplätzen A 5 Stadteigene Grundstücke wurfes zum Bebauungsplan wird nur durchgeführt, in Grund- und Mittelschulen oder Ablöse wenn der Vertrag vom Planungsbegünstigten und Die Stadt kann beim Verkauf bebaubarer städtischer der Kosten durch Geldzahlungen. Zu tragen der Stadt Nürnberg unterzeichnet ist. Sollte eine Grundstücke abweichende oder über den Bauland- durch den Planungsbegünstigten ist nur das Einigung nicht zustande kommen, wird der Bebaubeschluss hinausgehende Zielsetzungen verfolgen, anteilige, durch die Bebauungsplanung ausungsplan nicht weitergeführt. z.B. die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen, gelöste Maß. Zu beachten bei der Herstellung Konzeptauswahlverfahren, abweichender Anteil an der sozialen Infrastruktur ist auch der Bedarf

B 2 Folgekostenregelung

gefördertem Wohnungsbau etc. an Pflegeinfrastruktur. B 2.1 Verpflichtung > Anforderungen, die sich aus der Umsetzung B) Wohnungsbau Der Planungsbegünstigte muss sich vertraglich ver- der städtischen Klima- und Mobilitätsziele pflichten, die ursächlich durch die Planung und deren 1. Verfahrensweg ableiten Umsetzung notwendig werdenden städtebaulichen 2. Folgekostenregelung Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen und > Kosten für das Monitoring gem. § 4c BauGB und das artenschutzrechtliche Monitoring 2.1 Verpflichtung die der Stadt entstehenden Kosten und Aufwendun- (§§ 44ff. BNatSchG) gen für die Entwicklung des Baugebietes zu tragen. 2.2 Ausführungsvorbehalt Geschieht dies nicht, wird die Entscheidung über die 2.3 Flächenabtretungen Weiterführung der Planung dem Stadtplanungsaus- B 2.2 Ausführungsvorbehalt 3. Geförderter Wohnungsbau schuss vorgelegt. Die Herstellung der Erschließungsanlagen (incl. Planung) ist im Vertrag terminlich festzulegen. Die 3.1 Quotenregelung Zu den städtebaulichen Maßnahmen und Kosten ge- jeweils betroffenen Eigenbetriebe und / oder Dienst- 3.2 Wert- und Kostengrenzen hören insbesondere: stellen haben im Rahmen der vertraglich zu verein- 3.3 Bonusregelung > Verfahrenskosten (z.B. Gutachter- und Pla- barenden Fristen ein Erstzugriffsrecht auf Planung nungskosten) sowie Bauverwaltungskosten und Ausführung. 3.4 Flexibilisierung bei kleinen Baugebieten > Wettbewerbs- und Konzeptkosten, Kosten der Ist es den Eigenbetrieben und / oder Dienststellen 3.5 Baupflicht, rechtliche Sicherung gesetzlich notwendigen oder einvernehmlich nicht möglich, Termine anzubieten, die dem Projek- 4. Eingriff/Ausgleich, Grünflächenausstattung vereinbarten Bürgerbeteiligung und weiterer tablauf entsprechen, führt der Planungsbegünstigte 4.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen vergleichbarer Leistungen, auch Dritter die Maßnahmen in eigener Verantwortung aus. Die > Planung und Herstellung der nötigen Erschlie- Vereinbarungen dazu werden bereits vor Projektbe- 4.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto ßungsanlagen und Immissionsschutzanlagen ginn vertraglich getroffen. Die Leistungen müssen 4.3 Artenschutzrecht unter Beachtung der einschlägigen geltenden unter Beachtung der einschlägigen geltenden ge- 4.4 Grünflächenversorgung gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen 4.5 Grünflächen Normen sowie der anerkannten Regeln der und anerkannten Regeln der Technik erbracht wer- Technik in Abstimmung mit der Stadt den. 4.6 Gebietsumwandlungen > Planung und Herstellung der Ver- und Entsor- Im Falle der Ausführung durch den Planungsbegüns- 5. Soziale Einrichtungen gungsanlagen in Abstimmung mit der Stadt so- tigten müssen die Leistungen vor Übernahme durch 6. Erschließung wie Planung und Herstellung der nötigen Anlagen die Stadt abgenommen werden. Bei Leistungen auf 6.1 Privatstraßen für die Entwässerung nach den jeweils aktuellen Vegetationsflächen erfolgt dies erst mit Ablauf der Vorgaben und Standards von Bund und Land Entwicklungs- und Gewährleistungspflege (i.d.R.

nach 3 Jahren), es sei denn, in Abstimmung mit der gedämpfter Mietwohnungsbau gemäß Anhang 3 die Quotenregelung zur Anwendung kommt. Dazu Stadt werden die Leistungen durch den Planungsbe- errichtet und gesichert werden. müssen bei dem Ersatzgrundstück alle baurechtgünstigten VOB-konform ausgeschrieben und verge- lichen und sonstigen Voraussetzungen für die geben und vertraglich die Begleitung der Entwicklungs- 3.1.4 Nach Ziffer A 3 bleiben bestehende Baurech- forderte Bebauung nachweislich vorliegen. Insbeund Gewährleistungspflege mit den entsprechenden te vom Baulandbeschluss unberührt. Die Errichtung sondere muss gewährleistet sein, dass keine sozial Durchgriffsrechten der Stadt (Servicebetrieb Öffentli- von Wohnraum wird durch die Vorgaben zum geför- instabilen Bewohnerstrukturen entstehen. Bei Abcher Raum - SÖR) übertragen. derten Wohnungsbau nicht beeinflusst, wenn und schluss des städtebaulichen oder sonstigen Vertrasoweit Wohnungsbauvorhaben bereits zulässig sind. ges ist an dem Ersatzgrundstück grundbuchrechtlich B 2.3 Flächenabtretungen Erfordert das Wohnungsbauvorhaben hingegen ei- ein Ankaufsrecht zu Gunsten der Stadt für den Fall Folgende Flächen sind - soweit erforderlich und kau- nen Bebauungsplan, so gilt Folgendes: zu sichern, dass der vereinbarte geförderte Wohsal - unentgeltlich, kosten-, nutzen- und lastenfrei an > Bei gemischt nutzbaren Flächen, wie etwa nungsbau nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Kommune abzutreten: Mischgebieten, Dorfgebieten oder Gemen- verwirklicht wird. > Verkehrsflächen und Flächen für Immissions- gelagen mit Prägung durch Wohnbebauung schutz, sofern diese von der Stadt unterhalten gelten die Vorgaben zum geförderten Woh- B 3.5 Baupflicht, rechtliche Sicherung werden müssen nungsbau nur insoweit, als die Wohnbebau- Der geförderte Wohnungsbau ist innerhalb einer in > Flächen für den Durchgangsverkehr und ung über den Umfang des planungsrechtlich der Bauverpflichtung festzulegenden Frist umzusetübergeordnete Verbindungsfunktionen Zulässigen hinausgeht. zen. Die Umsetzung ist durch ein Ankaufsrecht zu > Flächen für Ver- und Entsorgung sowie die > Bei rein gewerblich nutzbaren Flächen wie einem vertraglich definierten Preis zu sichern. erforderlichen Nebenflächen (z.B. Regenrück- Industriegebieten, Gewerbegebieten oder Die Bindungen für den geförderten Mietwohnungshalteanlagen) Sondergebieten und im Außenbereich gelten bau sind im Grundbuch durch eine beschränkt-perdie Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau > Gemeinbedarfsflächen (Kitas etc.) sönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg ohne Einschränkungen, unabhängig vom > Öffentliche Grünflächen und Spielflächen baulichen Bestand. zu sichern. > Flächen für Maßnahmen des ökologischen B 4 Eingriff/Ausgleich, Ausgleiches und Ersatzes sowie des Arten- B 3.2 Wert- und Kostengrenzen

Grünflächenausstattung

schutzes 3.2.1 Der Betrag, der im Rahmen der Förderung für B 4.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen Wenn die Flächen in Privatbesitz verbleiben können, den Bodenwert der Nettowohnbaulandfläche für ist deren Bindung durch beschränkt persönliche den Mietwohnungsbau angesetzt werden darf, ist Der ökologische Ausgleich in Bebauungsplänen nach Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt zu sichern. auf einen Wert begrenzt, der sich bei einer fiktiven § 1a BauGB sowie der erforderliche Ausgleich nach § Basis-Geschossflächenzahl (GFZ nach § 20 BauN- 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG B 3 Geförderter Wohnungsbau VO) von 1,6 aus der entsprechenden Geschossflä- soll soweit möglich im Plangebiet stattfinden, um die che und einem Basis-Betrag von 200 Euro je m² direkten Nutzer des Gebiets vom naturräumlich-öko- B 3.1 Quotenregelung Geschossfläche ergibt. Über- und Unterschreitung logischen Mehrwert profitieren zu lassen. Vermei- 3.1.1 Werden mehr als 30 Reihen- und/oder Dop- der genehmigten Geschossfläche werden mit einem dung und Verminderung von Eingriffen haben erste pelhäuser oder mehr als 30 Wohneinheiten im Ge- Zu- bzw. Abschlag von 100 Euro je m² Geschossflä- Priorität. Es ist anzustreben, Hochwasserschutz- und schosswohnungsbau errichtet, sind 40 Prozent der che berücksichtigt. Der Bodenwert wird gleichzeitig Regenrückhalteflächen, Ausgleichsflächen, Grünflä- Geschossfläche im Sinne des § 20 Abs. 3 BauNVO durch den Kaufpreis begrenzt, wenn das Grundstück chen nach Nr. B 4.4 und Artenschutzflächen zu überfür den geförderten Wohnungsbau bereitzustellen. innerhalb von zwei Jahren vor Abschluss des städte- lagern und zusammenzufassen, soweit es rechtlich Der geförderte Geschosswohnungsbau kann nur baulichen Vertrags erworben wurde. und technisch möglich ist. als Mietwohnungsbau nachgewiesen werden. Die Regelung ist grundsätzlich in städtebaulichen Ver- 3.2.2. Die Kostenobergrenze für geförderte Eigen- B 4.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto trägen oder sonstigen Verträgen zu vereinbaren. Die heime einschließlich Erwerbskosten liegt derzeit bei Kann der Ausgleich nicht oder nicht vollständig im Bewilligung des geförderten Bauvorhabens erfolgt 455.000 Euro (Stand 2023). Plangebiet erfolgen, können auch eine Kostenüberunter besonderer Berücksichtigung der regionalen nahme für Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt und wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse, den B 3.3 Bonusregelung Nürnberg, ein stadtexterner Flächenerwerb oder besonderen Anforderungen des zu versorgenden Wurde Wohnraum im geförderten Wohnungsbau sonstige geeignete Maßnahmen vereinbart werden. Personenkreises, der Schaffung und Erhaltung sozial weder auf Grund einer vertraglichen, städtebaulich stabiler Bewohnerstrukturen sowie ausgewogener begründeten Bindung, noch auf Grund einer Fest- B 4.3 Artenschutzrecht Siedlungsstrukturen (BayWoFG Art.8). setzung in einem Bebauungsplan geschaffen, wird Für artenschutzrechtliche oder weitere Anforderunein Bonus gewährt. Dies erfolgt in der Weise, dass 3.1.2 Die Umsetzung der 40 Prozent-Quote erfolgt die Anzahl der so „freiwillig“ errichteten Wohnein- gen gelten B 4.1 und B 4.2 analog. in der Regel im Geförderten Wohnungsbau. Im heiten mit einem Faktor von 0,5 angerechnet wird. Einzelfall können auch Wohnungen im genossen- Eine Anrechnung ist nicht möglich, wenn deren Fer- B 4.4 Grünflächenversorgung schaftlichen Neubau angerechnet werden, wenn die tigstellung länger als fünf Jahre zurückliegt. Liegt de- 4.4.1 Öffentlich nutzbare Grünflächen sind wesent- Einhaltung der Mietobergrenzen analog der Kriteri- ren Fertigstellung nicht länger als 18 Monate zurück, licher Teil eines qualitätsvollen städtischen Raumes. en im geförderten Wohnungsbau gesichert und der beträgt der Anrechnungsfaktor 1,0. Bei der Baurechtsneuschaffung sind öffentliche Anteil auf maximal ein Drittel der für geförderten Grünflächen zu schaffen. Diese sollen – wo tech- Wohnungsbau nachzuweisenden Geschossfläche B 3.4 Flexibilisierung bei kleinen Baugebieten nisch und rechtlich möglich - multicodiert sein, also begrenzt ist. den Belangen von Hochwasserschutz, Schwamm- Werden bis zu 50 Wohneinheiten im Geschosswohstadt, Freizeit, Natur- und Artenschutz sowie Spiel nungsbau errichtet, kann die Quote für den geför- 3.1.3 Sind 12 Monate vor der geplanten Antrag- und Sport parallel Raum geben. Bereits vorhandene derten Wohnungsbau im begründeten Einzelfall auf stellung Fördermittel voraussichtlich nicht verfügbar Grün- und Freiflächen in Planungsbereichsnähe soleinem alternativen Grundstück (Ersatzgrundstück) oder ausgeschöpft, können 50 % der Geschossflä- len bei der Ermittlung der Gesamtbedarfe angemesim Eigentum des Investors innerhalb des Stadtgeche, die rechnerisch zur Erreichung der in B 3.1.1 sen berücksichtigt werden. Die Spielflächen sind in biets erfüllt werden, wenn die Errichtung zeitgleich festgelegten 40 %-Quote erforderlich ist, als preis- einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung mit der Bebauung des Baugebiets erfolgt, bei dem

zu planen. Dieser ist im Einzelfall bedarfsgerecht 4.4.6 Für generationsübergreifende und integrative rechenbaren Fläche von 2 m² rechnerischem festzulegen. Angebote ist eine Mindestgröße zentraler Grünflä- Fassadengrün je Einwohner. 4.4.2 Für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflä- chen von 0,3 ha anzustreben. Die Mindestgröße von Die Zuordnung erfolgt über den Städtebaulichen chen werden folgende Orientierungswerte Nachbarschaftsspielflächen beträgt 500 m². Grün- Vertrag und unterstützende planungsrechtliche Festzugrunde gelegt: züge sollen kompakt sein und eine Mindestbreite setzungen. von 15 m nicht unterschreiten. Eine Mindestbreite pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m² von 50 m soll bei Parkanlagen nicht unterschritten B 5 Soziale Einrichtungen pro Einwohner im Familieneigenheimgebiet werden. Die Kosten für die sozialen Infrastruktureinrichtun- (Wohnen auf eigener Parzelle mit Garten): 10 m² gen wie Pflegeinfrastruktur, Einrichtungen der Kin- 4.4.7 Sollten die nach planungsrechtlichen Grund- Davon jeweils Spielplatz- oder Jugendspielfläche pro der- und Jugendarbeit, Kinderkrippen, Kindergärten sätzen erforderlichen Grünflächen nicht in vollem Einwohner: 3,4 m² und Kinderhorte, sowie für Grund- und Mittelschu- Umfang im Planungsgebiet realisierbar sein, soll ein len, Sportplätze und sonstige Flächen werden auf Kostenersatz für eine qualitative Aufwertung besteden Planungsbegünstigten umgelegt, soweit durch 4.4.3 Die Berechnung des Grünflächenbedarfs für hender oder die Neuschaffung von Grünflächen im die Baurechtschaffung ein Bedarf für solche Einrichdas Bebauungsplangebiet erfolgt auf der Grundlage räumlich-funktionalen Zusammenhang, in der Regel tungen entsteht. der zu erwartenden Einwohnerzahl. Der Prognose nicht weiter als 250 m zum Baugebiet entfernt, geder Einwohnerzahl werden folgende Richtwerte zu- leistet werden.

B 6 Erschließung

grunde gelegt: 4.4.8 Öffentliche Spielflächen sind in jedem Fall B 6.1 Privatstraßen > Einwohner je 100 m² Geschossfläche im Favorrangig herzustellen. Hierbei werden die Leitlini- Alle Verkehrsflächen sind grundsätzlich öffentlich milieneigenheimbau: 1,7 en „miteinander spielen | Nürnberger Leitlinien für zu widmen. Privatstraßen in Wohngebieten wer- > Einwohner je 100 m² Geschossfläche im Ge- Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen den nur bis zu einer maximalen Länge von ca. 100 schosswohnungsbau: 1,9 und Aktionsflächen“ angewendet. Metern akzeptiert, es sollen darüber maximal zehn > Einwohner je 100 m² Geschossfläche Wohneinheiten erschlossen werden. Privatstraßen bei Kleinwohnungen bzw. Appartements: 2,7 B 4.5 Grünflächen für Durchgangsverkehr oder für Verkehrswege mit In Grünanlagen ist ein Wegeanteil von nicht mehr Straßen und Plätze neuer Baugebiete sind aus städ- übergeordneter Verbindungsfunktion sind ausgeals 20 %, in der Regel versickerungsfähig, als Teil der tebaulichen Gründen und zur Anpassung an den Kli- schlossen. Grünanlage anrechenbar. mawandel möglichst zu durchgrünen. Pflanzungen von Hecken, Straßen- und Platzbäumen, Dachbe- B 6.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbindungen 4.4.4 Die Orientierungswerte beziehen sich auf öf- grünungen sowie die Anlage von Wasserflächen sind Fuß- und Radwegeverbindungen sind öffentlich zu fentlich nutzbare Grünflächen, die mit der Zweck- in den Ausgleich nach B 4.1 und die Bedarfe nach widmen. bestimmung Parkanlage, Spielplatz oder öffentliche B 4.4 einzurechnen. Grünfläche oder als gestalteter öffentlicher Platz in B 6.3 Erschließungsstandards Bebauungsplänen festgesetzt oder dargestellt oder B 4.6 Gebietsumwandlungen Planung, Dimensionierung und Herstellung der Erin Baugenehmigungen oder (städtebaulichen) Ver- Bei Umwandlungen bereits bestehender beplanter schließungsanlagen sowie ihrer Anbindung erfolgen trägen verankert werden. Gebiete oder Überplanungen im Innenbereich sind unter Beachtung der einschlägigen geltenden geunter Berücksichtigung des Ziels der dreifachen In- setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen 4.4.5 Sicherung von Grün- und Spielflächen nenentwicklung angemessene Werte im Einzelfall sowie der anerkannten Regeln der Technik. 1. Grünflächen bis 1.500 m² können im privaten Ei- zu definieren. Öffentliche Spielflächen sind unein- Bei Eingriffen in Grund und Boden sind die §§ 6 bis 8 gentum verbleiben und als private Grünfläche (ohne geschränkt herzustellen (3,4 m²/EW, siehe auch B des Bundesbodenschutzgesetzes zu beachten. Dienstbarkeit) festgesetzt werden. 4.4.8). Mindestens weitere 6,6 m² Grünflächen je Einwohner sind im Plangebiet herzustellen, 4.4.6 ist Die der Stadt zu übertragenden Flächen sind kampf- 2. Grünflächen zwischen 1.500 m² und 3.000 m² anzuwenden. mittelfrei zu übergeben. Sämtliche Auffüllungen und sollen im Regelfall öffentlich gewidmet werden und Einbauten sind zu entfernen. In Abstimmung mit der ins Stadteigentum übergehen. Sie können im priva- Zusätzlich erforderliche Grünflächen können, wenn Stadt (Servicebetrieb öffentlicher Raum - SÖR) kann ten Eigentum verbleiben und als private Grünflä- ein Nachweis im Plangebiet nicht möglich ist, auf in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werche (ohne Dienstbarkeit) festgesetzt werden, wenn andere Weise nachgewiesen werden; der Nachweis den. Gründe wie Lage, Zuschnitt oder Multicodierung soll iterativ erfolgen: (Unterbauung mit Tiefgargen, Entwässerung) einer 1. Herstellung neuer Grünflächen im funktional Einzubauendes Bodenmaterial hat den Anforderun- Übernahme in das städtische Eigentum entgegen- verknüpften Umfeld, in der Regel nicht weiter gen des SÖR nach Anlage 1 zu genügen. stehen. als max. 250 m zum Baugebiet entfernt. 3. Grünflächen über 3.000 m² gehen immer in das B 6.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen 2. Aufwertung von Grünflächen im funktional Eigentum der Stadt Nürnberg über und werden als verknüpften Umfeld, in der Regel nicht weiter Entwässerungsanlagen werden vom SUN (Stadtentöffentliche Grünfläche festgesetzt. als 250 m vom Baugebiet entfernt. wässerung und Umweltanalytik Nürnberg) grundsätzlich nur übernommen, wenn mindestens zwei 3. Pflanzung von Straßenbäumen im Plangebiet Bauplanungsrechtlich geforderte Spielflächen für wirtschaftlich voneinander unabhängig nutzbare oder an unmittelbar an das Baugebiet an- Kinder und Jugendliche werden als öffentliche Grün- Grundstücke über diese Anlage erschlossen werden grenzenden Straßen, Anrechnung mit 100 m² fläche - i.d.R. als Teil der Grünflächen nach Ziffer 1-3 und die Anlagenteile in öffentlich gewidmeten und je Baum (bei Bäumen I. oder II. Ordnung).

setzt. Die Flächen gehen in das Eigentum der Stadt 4. Intensive Dachbegrünung, Anrechnung mit Nürnberg über, es erfolgt eine öffentliche Widmung. 0,5. B 6.5 Kunst im öffentlichen Raum Davon nicht berührt sind Spielplätze nach BayBO. 5. Extensive Dachbegrünung, Anrechnung mit Bei Baugebieten mit mehr als 10.000 m² Gesamt- Spielplätze nach Baulandbeschluss bzw. Städte- 0,2. grundstücksfläche und entsprechender Eignung sind baulichem Vertrag ersetzen jedoch Spielplätze nach 6. Fassadenbegrünung, Anrechnung mit 0,1 je je m² Gesamtgrundstücksfläche 3 € für Projekte der BayBO. m² begrünter Fassade mit einer maximal an- Kunst im öffentlichen Raum anzustreben. Die an-

teiligen Kosten der städtischen Flächen werden im C 2 Folgekostenregelung C 2.2 Ausführungsvorbehalt Titel „Kunst im öffentlichen Raum“ verbucht, die C 2.1 Verpflichtung Die Herstellung der Erschließungsanlagen (incl. Projekte über diesen Titel und den Beirat Bildende Planung) ist im Vertrag terminlich festzulegen. Die Kunst abgewickelt. Die Kunstwerke sollen spätestens Der Planungsbegünstigte muss sich vertraglich jeweils betroffenen Eigenbetriebe und / oder Dienstzwei Jahre nach Bezug der ersten 30 % der Gebäu- verpflichten, die ursächlich durch die Planung und stellen haben im Rahmen der vertraglich zu vereinde errichtet sein, Kunstprojekte dürfen auch räumlich deren Umsetzung notwendig werdenden städtebau- barenden Fristen ein Erstzugriffsrecht auf Planung zusammengefasst werden. lichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzufüh- und Ausführung. ren und die der Stadt entstehenden Kosten und Auf- C) Gewerbe wendungen für die Entwicklung des Baugebietes zu Ist es den Eigenbetrieben und / oder Dienststellen tragen. Geschieht dies nicht, wird die Planung durch nicht möglich, Termine anzubieten, die dem Projekdie Stadt nicht weitergeführt. tablauf entsprechen, führt der Planungsbegünstigte 1. Verfahrensweg die Maßnahmen in eigener Verantwortung aus. Die 2. Folgekostenregelung Zu den städtebaulichen Maßnahmen und Kosten ge- Vereinbarungen dazu werden bereits vor Projektbe- 2.1 Verpflichtung hören insbesondere: ginn vertraglich getroffen. Die Leistungen müssen 2.2 Ausführungsvorbehalt > Verfahrenskosten (z.B. Gutachter- und Pla- unter Beachtung der einschlägigen geltenden genungskosten) sowie Bauverwaltungskosten setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen 2.3 Flächenabtretungen und anerkannten Regeln der Technik erbracht wer- > Wettbewerbs- und Konzeptkosten, Kosten den. der Bürgerbeteiligung und weiterer vergleich- 3. Eingriff/Ausgleich, Grünflächenausstattung barer Leistungen, auch Dritter Im Falle der Ausführung durch den Planungsbegüns- 3.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen > Planung und Herstellung der nötigen Erschlie- tigten müssen die Leistungen vor Übernahme durch 3.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto ßungsanlagen und Immissionsschutzanlagen die Stadt abgenommen werden. Bei Leistungen auf unter Beachtung der einschlägigen geltenden Vegetationsflächen erfolgt dies erst mit Ablauf der 3.3 Artenschutzrecht gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Entwicklungs- und Gewährleistungspflege (i.d.R. 3.4 Grünflächenversorgung Normen sowie der anerkannten Regeln der nach 3 Jahren), es sei denn, in Abstimmung mit der 3.5 Grünflächen Technik in Abstimmung mit der Stadt Stadt werden die Leistungen durch den Planungsbegünstigten VOB-konform ausgeschrieben und verge- 3.6 Gebietsumwandlungen > Planung und Herstellung der Ver- und Entsorben und vertraglich die Begleitung der Entwicklungsgungsanlagen in Abstimmung mit der Stadt und Gewährleistungspflege mit den entsprechenden Sowie Planung und Herstellung der nötigen 4. Erschließung Durchgriffsrechten der Stadt (SÖR) übertragen. Anlagen für die Entwässerung nach den je- 4.1 Privatstraßen weils aktuellen Vorgaben und Standards von 4.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbin- Bund und Land C 2.3 Flächenabtretungen dungen > Planung und Herstellung der nötigen Licht- Folgende Flächen sind - soweit erforderlich und kau- 4.3 Erschließungsstandards signal- und Beleuchtungsanlagen nach den sal - unentgeltlich, kosten-, nutzen- und lastenfrei an 4.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen jeweils aktuellen Vorgaben und Standards die Kommune abzutreten: des Verkehrsplanungsamtes und des Service- > Verkehrsflächen und Flächen für Immissions- 4.5 Kunst im öffentlichen Raum betriebes Öffentlicher Raum schutz, sofern diese von der Stadt unterhalten > Freimachung (z.B. Gebäuderückbau, Entfer- werden müssen

C 1 Verfahrensweg

nung von Auffüllungen und Schadstoffen, > Flächen für den Durchgangsverkehr und Ein Anspruch auf Bauleitplanung besteht nicht. Vo- Kampfmittelfreiheit) übergeordnete Verbindungsfunktionen raussetzung für die Einleitung eines Bauleitplanver- > Erwerb, Planung, Herstellung und Entwick- > Flächen für Ver- und Entsorgung sowie die fahrens ist eine Grundzustimmungserklärung, die lungspflege der ökologischen Ausgleichs- erforderlichen Nebenflächen (z.B. Regenrückder Planungsbegünstigte vor dem Beginn der städmaßnahmen nach § 1a BauGB sowie der halteanlagen) tebaulichen Planung als Grundlage für das weitere Verfahren unterzeichnet. Ausgleichsflächen nach § 30 BNatSchG i.V. > Gemeinbedarfsflächen soweit erforderlich m. Art. 23 BayNatSchG > Öffentliche Grünflächen und Spielflächen so- Der Planungsbegünstigte verpflichtet sich darin zur > Planung, Herstellung und Entwicklungs- weit erforderlich Übernahme der der Stadt entstehenden Verwalpflege von Artenschutzmaßnahmen (CEF-, tungskosten und erklärt sich grundsätzlich bereit, > Flächen für Maßnahmen des ökologischen FCS-Maßnahmen) und kohärenzsichernden einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB Ausgleiches und Ersatzes sowie des Arten- Maßnahmen (Natura 2000 Gebiete) mit notabzuschließen. In der Grundzustimmungserklärung schutzes, soweit erforderlich wendigem Grunderwerb sowie der Flächen werden die einzelnen maßgeblichen Folgelasten und für Waldersatz nach Eingriffen in Wald im Wenn die Flächen in Privatbesitz verbleiben können, -kosten benannt. Die Einleitung von Planungen er- Sinne des Waldgesetzes ist deren Bindung durch beschränkt-persönliche folgt mit einem Eckpunktebeschluss, in dem die we- Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt zu sichern. > Planung und Herstellung der Grün-, Frei- und sentlichen Kennwerte und Ziele der Planung für das (soweit im Einzelfall erforderlich) Spielflächen weitere Verfahren fixiert werden. C 3 Eingriff/Ausgleich, (sowie deren Entwicklungs- und Gewährleis-

Grünflächenausstattung

Nach dem Einleitungsbeschluss wird parallel zur tungspflege oder Ablöse durch Leistung eines Bauleitplanung der städtebauliche Vertrag ausge- Finanzierungsbeitrages) C 3.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen handelt. Die Offenlegung des Bebauungsplan-Ent- > Anforderungen, die sich aus der Umsetzung Der ökologische Ausgleich in Bebauungsplänen nach wurfes zum Bebauungsplan wird nur durchgeführt, der städtischen Klima- und Mobilitätsziele § 1a BauGB sowie der erforderliche Ausgleich nach § wenn der Vertrag vom Planungsbegünstigten und ableiten 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG der Stadt Nürnberg unterzeichnet ist. Sollte eine > Kosten für das Monitoring gem. § 4c BauGB soll soweit möglich im Plangebiet stattfinden, um die Einigung nicht zustande kommen, wird der Bebauund das artenschutzrechtliche Monitoring (§§ direkten Nutzer des Gebiets vom naturräumlich-ökoungsplan nicht weitergeführt. 44ff. BNatSchG) logischen Mehrwert profitieren zu lassen. Vermeidung und Verminderung von Eingriffen haben erste

Priorität. Es ist anzustreben, Hochwasserschutz- und setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen D 2 Überplanung nichtstädtischer Flächen Regenrückhalteflächen, Grünflächen nach Nr. C 3.4, sowie der anerkannten Regeln der Technik. Der Planungsbegünstigte muss sich einer Bauver- Ausgleichsflächen und Artenschutzflächen zu über- Bei Eingriffen in Grund und Boden sind die §§ 6 bis 8 pflichtung unterwerfen, die die Nutzung des Baulagern und zusammenzufassen, soweit es rechtlich des Bundesbodenschutzgesetzes zu beachten. rechts in einer für den Einzelfall angemessenen und technisch möglich ist. Die der Stadt zu übertragenden Flächen sind kampf- Frist sicherstellt. Vertraglich ist zu vereinbaren, dass mittelfrei zu übergeben. Sämtliche Auffüllungen und bei nicht fristgerechter Umsetzung des Baurechts C 3.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto Einbauten sind zu entfernen. In Abstimmung mit der der Stadt ein Ankaufsrecht zu einem zum Vertrags- Kann der Ausgleich nicht oder nicht vollständig im Stadt (Servicebetrieb öffentlicher Raum - SÖR) kann schluss definierten Preis zugesichert wird. Plangebiet erfolgen, können auch eine Kostenüber- in begründeten Einzelfällen davon abgewichen wernahme für Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt den. E) Sicherung der Verpflichtungen Nürnberg, ein stadtexterner Flächenerwerb oder Einzubauendes Bodenmaterial hat den Anforderunsonstige geeignete Maßnahmen vereinbart werden. gen des SÖR nach Anlage 1 zu genügen. Für alle vertraglichen Verpflichtungen des Planungsbegünstigten müssen Sicherheiten geleistet werden. Für kurz- und mittelfristig zu erfüllende Verpflich- C 3.3 Artenschutzrecht C 4.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen tungen sollen unbefristete selbstschuldnerische Für artenschutzrechtliche oder weitere Anforderun- Entwässerungsanlagen werden von SUN in der Bürgschaften nach dem städtischen Muster gestellt gen gelten B 4.1 und B 4.2 analog. Regel nur übernommen, wenn mindestens zwei werden. wirtschaftlich voneinander unabhängig nutzbare Im Übrigen sollen die Möglichkeiten der grundbuch- C 3.4 Grünflächenversorgung Grundstücke über diese Anlage erschlossen werden rechtlichen Sicherung ausgeschöpft werden. und die Anlagenteile in öffentlich gewidmeten und Bei der Baurechtsneuschaffung für Gewerbe soll im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen liegen. eine angemessene Ausstattung mit öffentlichen F) Geltung Grünflächen festgelegt werden. Anzustreben sind für die jeweilige gewerbliche Struktur geeignete Flä- C 4.5 Kunst im öffentlichen Raum Der Baulandbeschluss gilt ab seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg. Nachteilige, den Plachendimensionierungen. Bei Baugebieten mit mehr als 10.000 m² Gesamtnungsbegünstigten stärker belastende Neuregelungrundstücksfläche und entsprechender Eignung sind gen, gelten nur für solche Bebauungsplanverfahren, C 3.5 Grünflächen je m² Gesamtgrundstücksfläche 3 € für Projekte der für die noch kein Billigungsbeschluss (Auslegungsbe- Kunst im öffentlichen Raum anzustreben. Die an- Straßen und Plätze neuer Baugebiete sind aus städ- schluss) vorliegt. In seinem Anwendungsbereich tritt teiligen Kosten der städtischen Flächen werden im tebaulichen Gründen und zur Anpassung an den Kli- der Baulandbeschluss an die Stelle der bisherigen Be- Titel „Kunst im öffentlichen Raum“ verbucht, die mawandel möglichst zu durchgrünen. Pflanzungen schlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Projekte über diesen Titel und den Beirat Bildende von Straßenbäumen sowie von Hecken und Wasser- Kunst abgewickelt. Die Kunstwerke sollen spätestens flächen sind in den Ausgleich nach C 3.1 einzurech- Anhang 1: SÖR-Standards für Materialeinbau zwei Jahre nach Bezug der ersten 30 % der Gebäunen. Anzustreben sind mindestens 10 m² öffentliche de errichtet sein, Kunstprojekte dürfen auch räumlich 1. Geltungsbereich oder öffentlich gewidmete Grünfläche je 150 m² zusammengefasst werden. bebauter Fläche. Die Stoffsituation am Einbauort darf grundsätzlich nicht nachteilig verändert werden. Anzustreben ist In Gewerbe- und Industriegebieten sind Fassaden- D) Bauverpflichtung eine stetige Verbesserung sämtlicher Bodenfunktiound Dachbegrünungen sowie ausreichende Baum- 1. Verkauf städtischer Flächen nen mit dem Ziel der nachhaltigen, uneingeschränkpflanzungen sowohl zum Ausgleich nach C 3.1 als auch aus städtebaulichen Gründen und zur Anpas- 2. Überplanung nichtstädtischer Flächen ten Wiederverwertbarkeit der Einbaumaterialien bei nachfolgenden Maßnahmen. Die Anforderungen alsung an den Klimawandel vorzusehen. D 1 Verkauf städtischer Flächen ler relevanten rechtlichen Vorgaben (z.B. zum Abfall-, Der Verkauf städtischer Flächen erfolgt gemäß der Boden und Wasserrecht) sind dabei zu beachten. C 3.6 Gebietsumwandlungen „Richtlinie über den Verkehr mit Liegenschaften und Bei Umwandlungen bereits bestehender beplanter die Verwaltung der Liegenschaften“ mit Bauver- 2. Erforderliche Nachweise Gebiete oder Überplanungen im Innenbereich sind pflichtung. Ziffer 2.2.5 (Stand 08.06.2022) lautet Bereits vorhandene Böden/verbleibende Böunter Berücksichtigung der Ziele der dreifachen In- wie folgt: den: nenentwicklung angemessene Werte im Einzelfall zu definieren. „Bei Veräußerung zur Bebauung oder bestimmter Nach Aushub der Auffüllungen und Rückbau ist eine Verwendung ist ein Bebauungs- bzw. Verwendungs- Bestandsaufnahme durchzuführen. Vor Materialein- C 4 Erschließung gebot festzulegen, das zeitlich zu befristen ist (in der bau ist die Ist -Situation durch einen Sachverständi- Regel 3 Jahre). Es ist zu gen zu prüfen und zu bewerten. Die Einhaltung der C 4.1 Privatstraßen geltenden Vorschriften und der projektbezogenen Grundsätzlich sind Verkehrsflächen öffentlich zu vereinbaren, dass die Stadt bei Nichteinhaltung des Anforderungen ist durch diesen zu bestätigen. SÖR widmen. Privatstraßen im gewerblichen Bereich sind Bebauungs- bzw. Verwendungsgebotes zum Rück- ist eine Dokumentation hierüber vorzulegen. SÖR im Einzelfall zu beurteilen. kauf berechtigt ist. Für den Rückkauf ist der Ver- gibt die Fläche zum Einbau frei. kehrswert, höchstens jedoch der Preis festzulegen, zu welchem das Grundstück verkauft wurde. Einbaumaterial: C 4.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbindungen Das Bodenmaterial hat den gesetzlichen Regelungen Fuß- und Radwegeverbindungen sind öffentlich zu Der Ersatz von Aufwendungen des Käufers oder Drit- zu genügen. Die Bestandssituation (vor Ausbau der widmen. ter, mit Ausnahme von zwischenzeitlich bezahlten Er- Auffüllungen) darf nicht verschlechtert werden. schließungskosten oder Beiträgen nach Ortsrecht ist Die Verwendung von Recyclingmaterial ist im Rahmen auszuschließen. Außerdem ist zu vereinbaren, dass C 4.3 Erschließungsstandards das zu veräußernde Grundstück vor vollständiger Be- der gesetzlichen Regelungen gleichrangig zu prüfen. Planung, Dimensionierung und Herstellung der Er- bauung bzw. vor Verwirklichung der vorgesehenen Die Eignung des verwendeten Materials für den schließungsanlagen sowie ihrer Anbindung erfolgen Verwendung nicht an Dritte veräußert werden darf. Einbau und die vorgesehene Nutzung ist durch eiunter Beachtung der einschlägigen geltenden ge- Die Ansprüche der Stadt aus diesen Verpflichtungen nen Sachverständigen zu prüfen, zu bewerten und sind, soweit möglich, dinglich zu sichern.“ zu bestätigen. SÖR ist eine Dokumentation hierüber

vorzulegen. Ein eventuell erforderlicher Bodenaus- Anmeldung an den Nürnberger am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurücksteltausch ist durch einen gem. § 18 BBodSchG zuge- Grundschulen und Förderzentren lung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt lassenen Bodengutachter zu begleiten, zu dokumen- werden; sie ist noch bis zum 30. November 2026

mit Klassen der Grundschulstufe

tieren und zu bestätigen. Vor der Maßnahme ist der zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist he-

für das Schuljahr 2026/2027

Stadt ein Konzept vorzulegen. Die Anforderungen al- rausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zuler relevanten rechtlichen Vorgaben (z.B. zum Abfall-, rückstellung gegeben sind. Vor der Entscheidung Boden und Wasserrecht) sind dabei zu beachten. I. Schulanmeldung haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich zu äußern. Über die Zurückstellung

3. Dokumentation/Schlussbericht Am Mittwoch, den 18. März 2026, findet von

entscheidet die zuständige Schule. Die Pflicht zur

14 bis 18 Uhr in den unter Ziffer VI. aufge-

Vor Übergabe der Flächen ist ein Abschlussbericht Schulanmeldung besteht auch in diesem Fall.

führten Schulgebäuden die Schulanmeldung

durch den baubegleitenden Gutachter vorzulegen, in statt. dem die vorgenannten Punkte mit sämtlichen Maß- Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundnahmen und Ergebnissen dargestellt (einschließlich Der Termin zur Schulanmeldung gilt für alle Kinder, schule, in deren Schulsprengel sie ihren ge- Fotodokumentation), bewertet und bestätigt sind. die im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werden wöhnlichen Aufenthalt haben, oder an einer

Anhang 2 (nachrichtlich): oder Verschiebung der Einschulung auf das darauf- meldet werden (die zuständige Sprengelgrundschule

Städtebauliche Kennwerte

folgende Schuljahr. ist im Internet auf www.schulen-in-nuernberg.de Als Übersicht werden im Folgenden Rechenwerte Gemäß des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Ge- unter „Häufig nachgefragt“ ersichtlich). dargelegt, die zur Ermittlung der Wohneinheiten und setz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten Einwohner in einem Baugebiet verwendet werden. (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses oder Sie werden so lange verwendet, bis der Bebauungs- 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), den Besuch einer Klasse im gebundenen Ganztagsplan genauere Aussagen ermöglicht. das zuletzt durch das Gesetz vom 25.07.2025 (GVBl. unterricht beantragen wollen. Diese Anträge können Einwohner S. 260) geändert worden ist, werden für das Schul- frühestens bei der Schulanmeldung gestellt werden je 100 m² Geschossfläche im Familieneigenheimbau jahr 2026/2027 grundsätzlich alle Kinder schul- und sollen bis spätestens 31. März 2026 vorliegen, 1,7 Einwohner/innen pflichtig, die bis zum 30. September 2026 sechs wenn der beantragte Schulbesuch zu Beginn des Jahre alt werden. Schuljahrs wirksam werden soll. je 100 m² Geschossfläche im Geschosswohnungsbau Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit 1,9 Einwohner/innen

je 100 m² Geschossfläche bei Kleinwohnungen * 30. September 2026 sechs Jahre werden, gilt verhindert sind, müssen sie eine Vertretung beauftra- 2,7 Einwohner/innen der Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen gen, mit dem Kind zur Schulanmeldung zu gehen. * Als Kleinwohnungen bzw. Apartments gelten Kinder können nach Beratung und Empfehlung Die Vertretung muss eine Vollmacht vorlegen. Wohneinheiten bis 40 m² Geschossfläche. durch die Schule frei entscheiden, ob ihr Kind Familien, die am Tag der Schulanmeldung nicht anzum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr wesend sein können, vereinbaren mit der zuständi-

Anhang 3: Regelungen zum preisgedämpften

später eingeschult werden soll. Wollen Eltern die gen Schule einen anderen Termin.

Mietwohnungsbau

Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schul- Die Erziehungsberechtigten oder ihre Vertretungen

1. Mietobergrenzen (Beispielformel)

jahr verschieben, müssen sie dies der zuständi- müssen bei der Schulanmeldung die nach dem An- Die Mietobergrenze der preisgedämpften Wohnungen Grundschule schriftlich bis spätestens zum meldeblatt erforderlichen Angaben machen und die gen wird wie folgt festgelegt: Die Miete zu Beginn 10. April 2026 mitteilen. Wird bis zum Stichtag Geburtsurkunde, sowie den Nachweis über den Mades Mietverhältnisses darf die ortsübliche Verkeine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht sernschutz des Kindes vorlegen. gleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB) höchstens um zum kommenden Schuljahr ein. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so 10 Prozent übersteigen.

  1. Einkommenszielgruppe Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden. Der ständnis vornehmen. Die Sorgerechtsbescheinigung Berechtigt sind Haushalte mit Einkommen der EOF- Zurückstellungsbescheid ist bei der Schulanmel- ist vorzulegen. Die Unterschrift eines Erziehungsbe- Stufe II und III. dung vorzulegen. rechtigten auf dem Anmeldeblatt ist ausreichend. In 3. Bindungsdauer & Sicherung • Die Schulpflicht tritt auch für die Kinder ein, Zweifelsfällen und beim Antrag auf Schulaufnahme Bindungsdauer: mindestens 25 Jahre; Sicherung: deren Einschulung im Vorjahr aufgrund des Ein- soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftbeschränkt-persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch; schulungskorridors auf das Schuljahr 2026/2027 lich zustimmen. Verwaltung: Vermietung/Belegung erfolgt direkt verschoben worden ist. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, köndurch den Vermieter nach Vorlage des entspre- • Für Eltern, deren Kinder im Oktober, November nen auch von der Heimleitung angemeldet werden. chenden Wohnungsberechtigungsscheins. Die Bele- und Dezember 2026 sechs Jahre alt werden, begungslisten werden jährlich an den Stab Wohnen zur steht die Möglichkeit, ihr Kind auf Antrag ebenfalls II. Erklärung der Erziehungsberechtigten Kontrolle der sachgerechten Belegung übermittelt. einzuschulen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Grundschu-

4. Kontrolle & Indexierung

kann. Eine eingehende Beratung bei der zuständi- len erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vor- Eine Erhöhung der Miete kann entsprechend der gen Schule und im Kindergarten ist hier angezeigt. druck ausgehändigt für die in Art. 49 Abs. 2 BayEUG Regelungen des BGB stattfinden, erstmals jedoch

3 Jahre nach Mietbeginn. Die Einhaltung der Mietosechs Jahre alt wird, auf Antrag der Erziehungs- Kindes in eine Klasse mit Schülerinnen und Schübergrenze wird durch die Stadt Nürnberg regelmäßig berechtigten eingeschult werden, muss zusätzlich lern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für den überprüft; der Vermieter ist verpflichtet, auf Anfordedurch ein schulpsychologisches Gutachten Schülerjahrgang zwei oder mehr Klassen (Parallelrung Nachweise über die Miethöhe vorzulegen. nachgewiesen werden, dass das Kind mit Erfolg klassen) gebildet werden. Von der Ausgabe dieses am Unterricht teilnehmen kann (Schulfähigkeit). Vordruckes wird abgesehen an Grundschulen, an

Nürnberg, 03.02.2026

Stadt Nürnberg

tens sechs Jahre alt ist, kann von der Aufnahme sen nicht zu erwarten ist. Bei mehreren Erziehungs-

Marcus König

in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn berechtigten gilt für die Abgabe der Erklärung das

Oberbürgermeister

auf Grund der körperlichen oder geistigen Ent- Gleiche wie bei der Schulanmeldung.  wicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg Die Erklärung bleibt für die Dauer des Besuchs einer

öffentlichen Schule wirksam, wenn sie nicht widerru- ist nach Art. 12 Abs. 3 Satz 5 GDG die Vorlage vor- berger Straße 135; Grundschule Nürnberg Carl-vonfen wird. Der Widerruf wird bei Änderung des Be- handener Impfausweise und Impfbescheinigungen Ossietzky-Schule, Ossietzkystraße 2; Grundschule kenntnisses sofort, im Übrigen erst mit Beginn des gesetzlich vorgeschrieben. Nürnberg Paniersplatz, Paniersplatz 37; Grundschule folgenden Schuljahres wirksam. Die Schuleingangsuntersuchungen finden in Nürn- Nürnberg Regenbogenschule, Regenbogenstraße Für die schriftliche Anmeldung sind das Anmel- berg in der Zeit von Oktober 2025 bis September 73; Grundschule Nürnberg Reutersbrunnenschule, deblatt und das Blatt für die genannte Erklärung bei 2026 im Allgemeinen in den Außenstellen des Ge- Reutersbrunnenstraße 12; Grundschule Nürnberg den Grundschulen erhältlich. sundheitsamts statt. Dazu erhalten die Personensor- Großgründlach, Reutleser Straße 6; Grundschule geberechtigten rechtzeitig vorher eine schriftliche Nürnberg Astrid-Lindgren-Schule, Salzbrunner Stra- III. Schulanmeldung von Kindern mit sonder- Einladung zusammen mit einem ärztlichen Fragebo- ße 61; Grundschule Nürnberg Scharrerschule, Scharpädagogischem Förderbedarf gen. Dieser sind nähere Informationen zum Ablauf rerstraße 33; Grundschule Nürnberg Dr.-Theo-Schölzu entnehmen. ler-Schule, Schnieglinger Straße 38; Grundschule Erziehungsberechtigte eines Kindes mit festgestell- Nürnberg Sperberschule, Sperberstraße 85; Grundtem oder vermutetem sonderpädagogischem Förder- VI. Die Anmeldung erfolgt an folgenden schule Nürnberg Thusneldaschule, Thusneldastraße bedarf sollen sich rechtzeitig über die möglichen Grundschulen 5; Grundschule Nürnberg Ludwig-Uhland-Schule, schulischen Lernorte an einer schulischen Beratungs- Uhlandstraße 33; Grundschule Nürnberg Zerzabelsstelle informieren. Zu der Beratung können weitere a) Öffentliche Grundschulen: hof, Viatisstraße 270; Grundschule Nürnberg Fried- Personen, z.B. der Schulen, der Mobilen Sonderpäda- Grundschule Nürnberg St. Johannis, Adam-Kraft- rich-Wanderer-Schule, Wandererstraße 170; Grundgogischen Dienste sowie der Sozial- oder Jugendhilfe, Straße 2; Grundschule Nürnberg Helene-von- schule Nürnberg Wiesenschule, Wiesenstraße 68. beigezogen werden (Art. 41 Abs. 3 BayEUG). Forster-Schule, Am Röthenbacher Landgraben 25; Grundschule Nürnberg Thoner Espan, Am Thoner b) Öffentliche Förderzentren mit Klassen der Die Schulanmeldung erfolgt in der Regel an der Espan 10; Grundschule Nürnberg Georg-Paul- Grundschulstufe: Sprengelschule. Die Anmeldung an einem Förder- Amberger-Schule, Ambergerstraße 25; Grundschule Bertha-von-Suttner-Schule, Förderzentrum mit dem zentrum mit Klassen der Grundschulstufe kann im Nürnberg Bartholomäusschule, Bartholomäusstra- Förderschwerpunkt körperliche und motorische Ent- Allgemeinen nur bei Kindern erfolgen, die einen son- ße 16; Grundschule Nürnberg Bauernfeindschule, wicklung Nürnberg, Bertha-von-Suttner-Straße 29; derpädagogischen Förderbedarf im entsprechenden Bauernfeindstraße 24; Grundschule Nürnberg Max- Jean-Paul-Platz, Sonderpädagogisches Förderzen- Förderschwerpunkt aufweisen. Für die Aufnahme an Beckmann-Schule, Beckmannstraße 2; Grundschule trum Nürnberg, Jean-Paul-Platz 10; Merianschule, einer Förderschule sind die Feststellung des sonder- Nürnberg Gretel-Bergmann-Schule, Bertolt-Brecht- Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige pädagogischen Förderbedarfs und ein sonderpäda- Straße 35; Grundschule Nürnberg Theodor-Billroth- Entwicklung, Merianstraße 1; Eva-Seligmann-Schule, gogisches Gutachten erforderlich. Schule, Billrothstraße 16; Grundschule Nürnberg Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg, Bismarckstraße, Bismarckstraße 20; Grundschule Eibach-Röthenbach, Motterstraße 3; Paul-Ritter- IV. Schulanmeldung ist Pflicht (§ 2 der Schul- Nürnberg Henry-Dunant-Schule, Dunantstraße 10; Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt ordnung für die Grundschulen in Bayern) Grundschule Nürnberg Erich-Kästner-Schule, Eich- Hören, Pestalozzistraße 25; Sonderpädagogisches stätter Straße 11; Grundschule Nürnberg Fischbach, Förderzentrum Nürnberg-Langwasser, Salzbrunner Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule Fischbacher Hauptstraße 118; Grundschule Nürn- Straße 61; Paul-Moor-Schule, Sonderpädagogisches entscheidet die Schule. Sie kann die Teilnahme an berg Forchheimer Straße, Forchheimer Straße 90; Förderzentrum Nürnberg, Schafhofstraße 27; An der einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit Grundschule Nürnberg Eibach, Fürreuthweg 95; Bärenschanze, Sonderpädagogisches Förderzentrum verlangen. Grundschule Nürnberg Kopernikusschule, Gabels- Nürnberg, Sielstraße 15; Staatliches Förderzentrum Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung muss spätes- berger Straße 41; Grundschule Nürnberg Gebersdorf, für emotionale und soziale Entwicklung, Bartholotens bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Er- Gebersdorfer Straße 175; Grundschule Nürnberg mäusstraße 14. ziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufge- Georg-Ledebour-Schule, Georg-Ledebour-Straße 7; nommenes Kind nach dem 31. Juli 2026 nicht mehr Grundschule Nürnberg Gebrüder-Grimm-Schule, abmelden. Grimmstraße 16; Grundschule Nürnberg Altenfurt, Erziehungsberechtigte, die die Anmeldung einer oder Hermann-Kolb-Straße 53; Grundschule Nürnberg eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund, vor- Ziegelstein, Heroldsberger Weg 42a; Grundschule sätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Nürnberg Birkenwald-Schule, Herriedener Straße 25; Art. 119 Abs. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt wer- Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschelden. Schule, Herschelplatz 1; Grundschule Nürnberg Insel Schütt, Hintere Insel Schütt 5; Grundschu- V. Schuleingangsuntersuchung durch das Ge- le Nürnberg Wahlerschule, Holsteiner Straße 2a;

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Abbildung 8

sundheitsamt Nürnberg Grundschule Nürnberg Holzgartenschule, Holz-

gartenstraße 14; Grundschule Nürnberg Adalbert- Nach Art. 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) Stifter-Schule, Julius-Leber-Straße 108; Grundschule und Art. 80 BayEUG haben alle Kinder, vor der Auf- Nürnberg Buchenbühler Schule, Kalchreuther Straße nahme in die Jahrgangsstufe 1 an der Schulein- 130; Grundschule Nürnberg Katzwang, Katzwanger gangsuntersuchung durch das Gesundheits- Hauptstraße 19; Grundschule Nürnberg Knauerschuamt teilzunehmen. Dabei ist der Nachweis über die le, Knauerstraße 20; Grundschule Nürnberg Ketteler- Teilnahme an der altersgemäß zuletzt fälligen Vor- Schule, Leerstetter Straße 3; Grundschule Nürnberg sorgeuntersuchung (derzeit in der Regel die U9) vor- Martin-Luther-King-Schule, Luther-King-Straße 14; zulegen (zum Beispiel das gelbe Vorsorgeheft). Liegt Grundschule Nürnberg Schulcampus Werderau, dieser Nachweis nicht vor oder kann er nicht in an- Maiacher Straße 8; Grundschule Nürnberg Michagemessener Zeit nachgereicht werden, ist zusätzlich el-Ende-Schule, Michael-Ende-Straße 20; Grundeine schulärztliche Untersuchung vorgeschrieben. schule Nürnberg Laufamholz, Moritzbergstraße Auch bei Vorliegen bestimmter anderer Gegeben- 21; Grundschule Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule, heiten, z. B. Vorhandensein von Entwicklungsauf- Neue Hegelstraße 17; Grundschule Nürnberg Friedfälligkeiten oder chronischen Erkrankungen, ist eine rich-Staedtler-Schule, Neunhofer Hauptstraße 73; schulärztliche Untersuchung vorgesehen. Außerdem Grundschule Nürnberg Konrad-Groß-Schule, Oeden-

c) Private Förderzentren mit Klassen der Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben Rechtsbehelfsbelehrung

Grundschulstufe: werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-

bbs Nürnberg, Privates Förderzentrum mit dem För- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem derschwerpunkt Sehen der Blindenanstalt Nürnberg Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade e.V. Brieger Straße 21; Martin-Luther-Schule, Privates te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotio- einreichen. schrift oder elektronisch in einer für den nale und soziale Entwicklung, Neumeyerstraße 53; Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben Jakob-Muth-Schule, Privates Förderzentrum mit dem Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: werden. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Waldaus- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher traße 21; Karl-König-Schule, Privates Förderzentrum E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannmit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Zerzabelshofer Hauptstraße 3 - 7. elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie einreichen. bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Die Anmeldung in einem Schulgebäude ist tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: nicht dafür bestimmend, dass das angemel- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher dete Kind eine Klasse besuchen kann, die in waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine diesem Schulgebäude untergebracht ist. Die rensgebühr fällig. rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Erziehungsberechtigten werden aufgrund der elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie Schulanmeldung durch die Schule verstän- Hinweis: bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaldigt, welche Klasse in welchem Schulgebäu- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft de ihr Kind besuchen wird. aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Vergesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- Stadt Nürnberg Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- rensgebühr fällig.

Marcus König kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80

Oberbürgermeister Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Hinweis: beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-  Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baunisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Anwesen Hutbergstraße, Form gestellt werden. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Gemarkung/Flurnr.: kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Fischbach b. Nürnberg 44 / 5 Hinweise zur Akteneinsicht: Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Baugenehmigung für den Neubau Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-

eines Mehrfamilienhauses mit 6 Car-

Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen

ports und 1 Stellplatz - Tektur über

(Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 Form gestellt werden.

Entfall der Fassadenbegrünung und

des Baumes Nr. 1 (0911) 231-43 77 im Amtsgebäude Johannesgasse Hinweise zur Akteneinsicht: 3, Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Ab- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.02.2026, Aktenzeichen Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden B2-2025-664, wurde die Tektur Genehmigung für Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter  (0911) 231-75 91 im Amtsgebäude Johannesgasse Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- 3, Zimmer 232, einsehen. Sie können auch einen

Anwesen Parkstraße 28, Gemarkung/

bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Flurnr.: Gärten h. d. Veste 161 / 25

beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Baugenehmigung für die Umnutzung Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung eines Gewerbegebäudes zu vier Feri-  gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. enwohnungen und 18 Studierendenapartments Anwesen Schopflocher Straße 21, Rechtsbehelfsbelehrung Gemarkung/Flurnr.: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Röthenbach b. Schweinau 485 / 158 Nürnberg vom 27.01.2026, Aktenzeichen Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade Baugenehmigung für den Abriss und

B2-2024-557, wurde die Baugenehmigung für das

24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Wiederaufbau eines Gartenkellers oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter

schrift oder elektronisch in einer für den

Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.02.2026, Aktenzeichen LORENZ Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- B2-2025-594, wurde die Baugenehmigung für das bauberechtigte von benachbarten Grundstücken oben genannte Vorhaben erteilt.

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ZIM L M E B I E A S R T Y E U E R N R H G IS A S C N F H D Ä E W H S I E G RK beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Holzbau · Zimmerei · Treppenbau Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer (cid:31)66 24 10,Fax (09 11) 66 84 86 gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- @ holzbau-wunner@web.de fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung

gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbgilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Rechtsbehelfsbelehrung beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Rechtsbehelfsbelehrung Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öfnats nach seiner Zustellung Klage bei dem Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mofentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade nats nach seiner Zustellung Klage bei dem gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade schrift oder elektronisch in einer für den 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder- Rechtsbehelfsbelehrung Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben schrift oder elektronisch in einer für den Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mowerden. Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben nats nach seiner Zustellung Klage bei dem werden. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann-

24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann-

schrift oder elektronisch in einer für den

einreichen. te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch

Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben

einreichen. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine einreichen. elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verrensgebühr fällig. elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahbitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- Hinweis: rensgebühr fällig. tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Hinweis: Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Veraufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahgesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- rensgebühr fällig. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirgesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Hinweis: Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die baukung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Form gestellt werden. kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Hinweise zur Akteneinsicht: Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Form gestellt werden. Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Hinweise zur Akteneinsicht: Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Form gestellt werden.

(0911) 231-2 47 58 im Amtsgebäude Johannesgas- (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsse 3, Zimmer 10, einsehen. Sie können auch einen - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. (0911) 231-43 72 im Amtsgebäude Johannesgasse 3, Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Ab- (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-56 51 im Amtsgebäude Johannesgasse 3,

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Feuchte Mauern?

Nürnberg vom 22.01.2026, Aktenzeichen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt

B1-2025-97, wurde die Baugenehmigung für das Schimmel? Salpeter?

Nürnberg vom 26.01.2026, Aktenzeichen oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter B2-2025-307, wurde die Baugenehmigung für das Abdichtung von feuchten Wänden, Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayoben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der nassen Kellern und Tiefgaragen, erischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Schimmelpilz verhindern, Innendämmung, Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau Mauerrisse schließen, Baugrundverfestigung. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- festgelegter Bäume nach Festlegung im genehmig- Beratung vor Ort? Einfach anrufen bei: bauberechtigte von benachbarten Grundstücken ten Baumschutzplan sowie nach Art. 63 der Bayeri-

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Bekanntmachung des Jahresabschlus- Vollzug des Personenbeförderungsge- ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (Art. 98 ses 2024 des NürnbergStift, ein Eigen- setzes (PBefG); Satz 1 BayVwVfG i. V. m. Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG in der bis 31.12.2024 geltenden

betrieb der Stadt Nürnberg Planfeststellungsverfahren für die

Fassung). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist

Gleissanierung in der Landgraben-

an den genannten Stellen des Internets ebenso Der Jahresabschluss des NürnbergStift, bestehend straße zwischen der Gibitzenhofstra- zugänglich. aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, ße und der Gugelstraße im Gebiet der III. dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Förder-

Stadt Nürnberg Gegenstand des Vorhabens

nachweise sowie dem Lagebericht, schließt für das Geschäftsjahr 2024 (1. Januar 2024 bis 31. Dezem- Gegenstand des mit Planfeststellungsbeschluss vom I. ber 2024) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.01.2026 zugelassenen Vorhabens ist die ist die Mit Planfeststellungsbeschluss (einschließlich 734.360,22 EUR ab. Ertüchtigung des Gleisdreiecks Landgrabenstraße/ Rechtsbehelfsbelehrung) der Regierung von Mittel- Gibitzenhofstraße sowie die Errichtung der neuen franken vom 21.01.2026, Gz. RMF-SG32-4354-6-33,

Nürnberg, 27.01.2026 Haltestelle Melanchthonplatz (die Haltestelle Hey-

ist der Plan für die Gleissanierung in der Landgranestraße wird aufgelassen) in der Nürnberger Süd-

gez. Ries Melanie Miermeister benstraße zwischen der Gibitzenhofstraße und der

stadt. Zudem wird die Haltestelle Landgrabenstraße Erste Werkleiterin zweite Werkleitung Gugelstraße im Gebiet der Stadt Nürnberg gemäß in beiden Richtungen barrierefrei ausgebaut sowie § 28 Abs. 1 PBefG und Art. 74 Abs. 1 Satz 1 des ein Gleisabschnitt südlich der Haltestelle und des Der Werkausschuss (NüSt) hat in seiner Sitzung am Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) Gleisdreiecks saniert. Zur Nutzung von Synergieef- 02.10.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt worden. fekten soll neben der fahrdynamischen Optimierung begutachtet.

II. und des barrierefreien Ausbaus eine gesamtheitliche

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sit- Aufwertung in der Landgrabenstraße erreicht wer- 1. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschluszung am 03.12.2025 der örtlichen Prüfung des Jah- den. Hierbei wird der Straßenraum neu geordnet ses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der resabschlusses 2024 zugestimmt. Die Prüfungser- und mit Baumpflanzungen aufgewertet, insbesonfestgestellten Planunterlagen in der Zeit vom gebnisse wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss dere der Bereich zwischen der neuen Haltestelle vom 18.02.2026 bis zum 04.03.2026 übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss Melanchthonplatz und der Gugelstraße. Der Umbau empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresab- bei der Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffent- ermöglich zudem eine fahrdynamisch günstigere schlusses 2024 des Eigenbetriebs „NürnbergStift“ licher Raum, Wegerecht und Planfeststellung, Gleistrassierung nach Auflassung der Haltestelle gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.“ Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg, Zim- Heynestraße. Die Ordnung und Regelung des ruhenmer 103, 1. OG während der Dienststunden am den Verkehrs ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Der Stadtrat hat am 10.12.2025 den Jahresab- Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr Umgestaltung der Landgrabenstraße, ebenso wie die schluss des NürnbergStift für das Geschäftsjahr 2024 bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von verkehrssichere Führung des Fußgängerverkehrs und (01. Januar bis 31. Dezember 2024) wie folgt festge- 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht die barrierefreie Gestaltung der Bestandshaltestelle stellt und beschlossen (Beschlusstext): aus. Landgrabenstraße in der Gibitzenhofstraße sowie „Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses der neuen Haltestelle Melanchthonplatz. 2. Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. des Vorhabens und denjenigen, über deren Ein- Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigen- Stadt Nürnberg wendungen entschieden worden ist, zugestellt. betriebes NüSt zum 31.12.2024 mit folgendem Er- Servicebetrieb Öffentlicher Raum 3. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende gebnis festgestellt: der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen als Marco Daume 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Technischer Werkleiter 72.066,634,89 Euro. 4. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der  2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen bei einem Jahresfehlbetrag von 734.360,22 Euro ab. der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung 91522 Ansbach, schriftlich angefordert werden. vorgetragen. 5. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahres- und eine den festgestellten Planunterlagen inabschlusses 2024 des Eigenbetriebes NüSt wird haltlich entsprechende Fassung der Unterlagen gem. §25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgege- während des unter 1. genannten Zeitraums im ben.“ Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. „Service“ > „Planfeststellung“ > „Planfest- „Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss stellungsbeschlüsse“ eingesehen werden. Für vom 10.12.2025 festgestellten Jahresabschluss die Vollständigkeit und Übereinstimmung der 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den GO die Entlastung.“ amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht Der Jahresabschluss 2024 des NürnbergStift liegt in der Zeit vom 23.03. bis 27.03.2025 in der Verwaltung des NürnbergStift, Regensburger Str. 388, Haus 5, Zi. 5.009 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

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Wegerechtsverfahren Der nachstehend aufgeführte beschränkt-öffentliche Weg

wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird bekannt gemacht: Netzstaller Weg Von der Stadtgrenze zwischen den Aufgrund des Beschlusses des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum - Verbindungsweg Grundstücken Fl.Nr. 237 und 240 Gmkg. Brunn vom 15.10.2025 wird folgende wegerechtliche Entscheidung verfügt bis zur Nordseite des Grundstückes Fl.Nr. 248/1 Gmkg. Brunn wird der Weg in seiner Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen gesamten Länge eingezogen. (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

Uffenheimer Straße Von der Ortsstraße Uffenheimer Straße Der nachstehend aufgeführte Eigentümerweg wird eingezogen

Gmkg. Großreuth b. Schweinau wird die Stichstraße auf ihrer gesamten Länge eingezogen. Löwenberger Straße Von der östlichen Grundstücksgrenze Durch Überbauung hat die Stichstraße jegliche - Verbindungsweg Fl.Nr. 232/1 Gmkg. Fischbach b. Nürnberg bis Verkehrsbedeutung verloren. zur westlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 246 Gmkg. Fischbach b. Nürnberg. Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwege Die einzuziehende Teilstrecke hat jegliche werden eingezogen Verkehrsbedeutung verloren.

(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Träger der Baulast: Die jeweiligen

Grundstückseigentümer Rothenburger Straße Von der Rothenburger Straße bis zum

Straße Nr. 6876/03 (sog. Gebersdorfer Weg) wird der Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planunterlagen) können beim Serviöffentliche Feld- und Waldweg auf seiner cebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Wegerecht, Sulzbacher Str. 2-6, 1. Stock, gesamten Länge eingezogen. während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Bedingt durch Überbauung hat der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Hinweis: Klage erhoben werden bei dem Im Zuge des angedachten Einziehungsverfahrens, werden zum jetzigen Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Zeitpunkt Teilstücke eingezogen. Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach. Träger der Baulast: Die Beteiligten Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Rothenburger Straße Von der Südwesttangente bis zur Südgrenze 1. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-

nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung Großreuth b. Schweinau wird die Teilstrecke eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine des öffentlichen Feld- und Waldweges rechtlichen Wirkungen! eingezogen. Bedingt durch Überbauung hat diese 2. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen Teilstrecke jegliche Verkehrsbedeutung verloren. grundsätzlich elektronisch einreichen. Hinweis: 3. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung des Widerspruchs bzw. der Im Zuge des angedachten Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Nürnberg Einziehungsverfahrens, werden zum jetzigen (www.nuernberg.de/internet/stadtportal/zugangseroeffnung.html) Zeitpunkt Teilstücke eingezogen. bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Träger der Baulast: Die Beteiligten 4. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg –

Straßenbaubehörde

Kraftloserklärung von Sparurkunden

Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35- Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus verlorenen 38 AGBGB) werden hiermit nach Artikel 39 AGBGB Sparurkunden sind damit erloschen. die verlorenen, nachfolgend genannten Sparurkunden für kraftlos erklärt. Nürnberg, den 30. Januar 2026

SPARKASSE NÜRNBERG

Nrn. der Sparurkunden:

Der Vorstand

Sparkassenbuch 4010010199  Sparkassenbuch 3971168699

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Die Anforderung der vollständigen Vergabe- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor- bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabegraben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, 2.1 Verfahren: verfahren ist nur noch elektronisch über den Tel.: +49 911/231-42 00, Titel: Am Pferdemarkt 23-26, SÖR Neubau Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de E-Mail: h@stadt.nuernberg.de, Betriebszentrale, Beschilderungen und möglich. Tel.: +49 911231-1 46 61, Leitsysteme für Gebäude Download der Vergabeunterlagen unter: E-Mail: Jenny.Rothe@stadt.nuernberg.de Beschreibung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: Bemusterung, evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Öffentliche Ausschreibung [VOB] Werk- / Montageplanung, ubProjectId=Z7c1xEcjfvw%253d c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge ca. 310 St. Raumbeschilderung, feuerver- Detailseite der Ausschreibung unter: darf nur elektronisch erfolgen zinktem Stahl-Glattblech, 80x300x2 mm; https://bieterzugang.deutsche-evergabe. d) Art des Auftrags: Bauleistung 350 St. Sicherheitsmarkierung, Hochleis- de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ e) Ort der Ausführung: 90449 Nürnberg tungsfolie, 80x300 mm; deeplink/subproject/47920dc8-551d-4f1df) Art und Umfang der Leistung: 26 St. Geschossbezeichnung, feuerverzink- 8e02-fbf4f89ea2f9 Energieträgerumstellung Aktivspielplatz tem Stahl-Glattblech, Schriftgröße 20 cm; Röthenbacher Hauptstr. 64 1 St. Übersichtstafel, feuerverzinktem  Umbau der Wärmeversorgungsanlage – Aktivspiel- Stahl-Glattblech, mit Beschriftung / Grafik, platz Röthenbacher Hauptstraße 64, Nürnberg 2000x640x2 mm; a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt der Um- 2 St. Platten aus feuerverzinktem Stahl-Glatt- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientorbau der bestehenden Wärmeversorgungsanlage. blech, ohne Beschriftung, 80x300x2 mm; graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, Ziel ist der vollumfängliche Betrieb gemäß den 8 St. Wegweiser, Hochleistungsfolie als Tel.: +49 911/231-42 00, technischen Planungsstandards für klimaneutrale Klebefolie, 400x400 mm; E-Mail: h@stadt.nuernberg.de, Neubauten und 2 St. Beschilderung, Hochleistungsfolie als Tel.: +49 911/231-2 02 69, Sanierungen. Die Gaswärmeerzeugung soll voll- Klebefolie, 600x1000 mm; E-Mail: Kim.Keller@stadt.nuernberg.de, ständig ersetzt bzw. außer Betrieb genommen 225 St. Montage bauseitig gestellter b) Gewähltes Vergabeverfahren: werden Beschriftungen, im Außenbereich, feuerver- Öffentliche Ausschreibung [VOB] n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- zinktem Stahl-Glattblech, 350x250 mm, c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge träge: 03.03.2026, 09:00:00 Uhr in Buchstaben/Zahlen darf nur elektronisch erfolgen Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) d) Art des Auftrags: Bauleistung Verfügung unter: https://bieterzugang.deut- 2.1.1 Zweck: e) Ort der Ausführung: 90491 Nürnberg sche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/ Art des Auftrags: Bauleistung f) Art und Umfang der Leistung: external/deeplink/subproject/c3394ace-842e- Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Äußere Sulzbacher Str. 62, Tafelhalle Dachsanie- 4cd1-83e6-4ba9dc6feb9f 34928470-3 Beschilderung rung - 021 Dachabdichtungsarbeiten Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- 35261000-1 Informationstafeln Rückbau Dachbelag bis Tragschicht nanntem Projekttitel unter 44423400-5 Schilder und Zubehör (Trapezblech bleibt erhalten): www.deutsche-evergabe.de 45450000-6 Sonstige Baufertigstellungsar- - ca. 700 m² Kunststofffolie beiten - ca. 630 m² Mineralfaserdämmung KMF  2.1.2 Erfüllungsort: 90439 Nürnberg - ca. 700 m² Dampfsperrfolie 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: - Rückbau 2 RWA-Kuppeln 1.1 Beschaffer: Frist für den Eingang der Angebote: - Rückbau und Teilerneuerung Attikaverblechun- Offizielle Bezeichnung: 04.03.2026, 09:00:00 Uhr gen (Kupfer) Stadt Nürnberg - Hochbauamt SöR 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: - Rückbau Regenwasserfallleitungen Art des öffentlichen Auftraggebers: Datum der Übermittlung der Bekanntma- Neuaufbau 2-lagig Wärmedämmung (Mineral- Kommunalbehörde chung: 29.01.2026 faser), Dachdichtung (Bitumen), 3 neue RWA-

Abbildung 9

Abbildung 10

Kuppeln, Attikaabdeckungen, Regenwasserfall- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich leitungen, Montage System zur Absturzsicherung digital über die Deutsche eVergabe angebon) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebühträge: 19.02.2026, 09:00:00 Uhr renfrei zur Verfügung unter: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- deeplink/subproject/b0e850e2-4dbe-47d2nal/deeplink/subproject/8d9bceee-2c5c-4ad0- 8cfc-a4a3b8ae2fd0 878a-444033ce4cd3 Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- gabe des oben genannten Titels unter nanntem Projekttitel unter www.deutsche-eVergabe.de www.deutsche-evergabe.de   1.1 Beschaffer: a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, die Stadt Nürnberg demontiert und wieder mon- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor- Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, tiert. Gerüst, Bauzaun, Baustrom und Mobiles graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, Kontakt: Miriam Fischer, WC werden bauseits gestellt. Tel.: +49 911/231-42 00, Telefon: +49 911/231-1 07 29, Der Ausführungszeitraum ist E-Mail: h@stadt.nuernberg.de, E-Mail: Miriam.fischer@stadt.nuernberg.de 18.05.2026-19.06.2026. Tel.: +49 911/231-7 51 65, 2.1 Verfahren: n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- E-Mail: Marcus.Paulus@stadt.nuernberg.de Titel: Pommernstr. 10 - Neubau Schulzentrum träge: 02.03.2026, 09:20:00 Uhr b) Gewähltes Vergabeverfahren: Südwest / 2.BA - B3.3103 Metallbau IV Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Öffentliche Ausschreibung [VOB] Interne Kennung: 2026000227 Verfügung unter: https://bieterzugang.deutc) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge - ca. 110 m² Wandbekleidungen (innen) aus sche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/ darf nur elektronisch erfolgen Stahlblechkassetten in Fluren (Technikpaneele) external/deeplink/subproject/dae6f85b-d33cd) Art des Auftrags: Bauleistung - ca. 350 m² Deckenbekleidungen (innen) aus 49db-b031-916f5c6306a7 e) Ort der Ausführung: Stahlblechkassetten mit seitlichen Schürzen, Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- Saarbrückener Str.26, 90469 Nürnberg Bekleidung revisionierbar nanntem Projekttitel unter f) Art und Umfang der Leistung: Saarbrückener Str. - ca. 80 m² Wandbekleidungen (innen) aus www.deutsche-evergabe.de 26, Mittelschule, Sanierung Dachstehfalz zu Aluminium-Blech (Aulatreppe und Kiosk),

Gründach, Dachabdichtungsarbeiten zzgl. integrierte Klappen, teilweise faltbar

 Rückbau Stehfalzdach, neuer Dachaufbau für ex- - 1 St. Stützenbekleidung (innen) aus Alumitensive Flachdachbegrünung 313 m² nium-Blech (Infosäule Aula), rund, Radius ca. 1.1 Beschaffer: In der Georg-Holzbauer-Mittelschule, Saarbrücke- 500 mm, Länge ca. 3.950 mm

Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marien-

ner Str. 26 soll ein Teil des Stehfalzdaches saniert - 2 St. 2-flg. Toranlagen (Einfriedung außen) torgraben 11, 90402 Nürnberg, werden. Das Dach weist in einem Teilbereich von aus Stahlrahmenkonstruktion und Füllung Kontakt: Andrea Braune, 313 m² Beschädigungen auf, welche ohne Besei- aus Aluminium-Blech, Seitenteile Telefon: +49 911/231-15 21, tigung zur Undichtheit des Daches führt. - 1 St. Briefkastenanlage, freistehend E-Mail: andrea.braune@stadt.nuernberg.de Im Zuge der Baumaßnahme wird das Dach- Verfahrensart: 2.1 Verfahren: blech, Dämmung und Unterkonstruktion bis zur Offenes Verfahren (EU); Bauleistung - VOB Titel: Adam-Kraft-Straße 2 - Putzarbeiten BA1 Dampfsperre entfernt, und als leichtes extensives 2.1.2 Erfüllungsort: 90451 Nürnberg Interne Kennung: 2026000068 Innenputz- Gründach (Wassergesättigt ca.81kg/m²) neu auf- 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

arbeiten Inkl. Dämmputz

gebaut. Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- Verfahrensart: Als Absturzsicherung soll ein Geländer (75° ge- meanträge: 24.02.2026, 09:20:00 Uhr Offenes Verfahren (EU); Bauleistung - VOB neigt) mit Ballastgewichten montiert werden. 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 2.1.2 Erfüllungsort: 90419 Nürnberg Die Bestandsdämmung wurde von der Stadt Datum der Übermittlung der Bekanntma- 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: Nürnberg untersucht und kann als nicht gefährli- chung: 20.01.2026 Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahcher POP-Abfall fachgerecht entsorgt werden. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich meanträge: 24.02.2026, 09:00:00 Uhr Die Entwässerungsrinnen, Regenfallrohre und digital über die Deutsche eVergabe angebo- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: die Lichtkuppel werden ebenfalls erneuert. ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- Datum der Übermittlung der Bekanntma- Blitzschutzanlage und Leitungen werden durch renfrei zur Verfügung unter: chung: 22.01.2026

(cid:46)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:69)(cid:129)(cid:85)(cid:82)(cid:29) (cid:36)(cid:69)(cid:73)(cid:79)(cid:88)(cid:86)(cid:86) (cid:3)(cid:89) (cid:72) (cid:85) (cid:86) (cid:87) (cid:82) (cid:83) (cid:73) (cid:87) (cid:3) (cid:34) (cid:49) (cid:28) (cid:19) (cid:72) (cid:23) (cid:88) (cid:80) (cid:23) (cid:28) (cid:129) (cid:3) (cid:75) (cid:49) (cid:79) (cid:129) (cid:90) (cid:85) (cid:72) (cid:81) (cid:74) (cid:69) (cid:3) (cid:72) (cid:20) (cid:85) (cid:21) (cid:74) (cid:28) (cid:90)(cid:90)(cid:90)(cid:17) (cid:17) (cid:138) (cid:71)(cid:72) (cid:53) (cid:82) (cid:75) (cid:85) (cid:69) (cid:85) (cid:88) (cid:70) (cid:75) (cid:3) (cid:34) (cid:55)(cid:72) (cid:79) (cid:17)(cid:3) (cid:11)(cid:19) (cid:28) (cid:20) (cid:20) (cid:12) (cid:3)(cid:25) (cid:27) (cid:3) (cid:28) (cid:22) (cid:3)(cid:25)(cid:27)(cid:19) (cid:17)(cid:71)(cid:72) (cid:41)(cid:68)(cid:91)(cid:3)(cid:11)(cid:19)(cid:28)(cid:20)(cid:20)(cid:12)(cid:3)(cid:25)(cid:27)(cid:3)(cid:23)(cid:21)(cid:3)(cid:24)(cid:24) (cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:53)(cid:82)(cid:75)(cid:85) (cid:54)(cid:68)(cid:81)(cid:76)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74)

(cid:135)(cid:3)(cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:85)(cid:72)(cid:81)(cid:82)(cid:89)(cid:68)(cid:87)(cid:76)(cid:82)(cid:81)(cid:3)(cid:18)(cid:3)(cid:44)(cid:81)(cid:79)(cid:76)(cid:81)(cid:72)(cid:85)(cid:87)(cid:72)(cid:70)(cid:75)(cid:81)(cid:76)(cid:78) (cid:135)(cid:3)(cid:53)(cid:82)(cid:75)(cid:85)(cid:16)(cid:15)(cid:3)(cid:36)(cid:69)(cid:73)(cid:79)(cid:88)(cid:86)(cid:86)(cid:16)(cid:15)(cid:3)(cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:81)(cid:76)(cid:74)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:135)(cid:3)(cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:85)(cid:72)(cid:83)(cid:68)(cid:85)(cid:68)(cid:87)(cid:88)(cid:85)(cid:3)(cid:18)(cid:3)(cid:46)(cid:88)(cid:85)(cid:93)(cid:79)(cid:76)(cid:81)(cid:72)(cid:85)(cid:87)(cid:72)(cid:70)(cid:75)(cid:81)(cid:76)(cid:78) (cid:55)(cid:68)(cid:74)(cid:14)(cid:49)(cid:68)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:3)(cid:49)(cid:82)(cid:87)(cid:71)(cid:76)(cid:72)(cid:81)(cid:86)(cid:87)(cid:3) (cid:135)(cid:3)(cid:43)(cid:82)(cid:70)(cid:75)(cid:71)(cid:85)(cid:88)(cid:70)(cid:78)(cid:86)(cid:83)(cid:129)(cid:79)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:9)(cid:3)(cid:16)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:81)(cid:76)(cid:74)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:135)(cid:3)(cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:76)(cid:81)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:81)(cid:71)(cid:86)(cid:72)(cid:87)(cid:93)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:18)(cid:3)(cid:40)(cid:71)(cid:72)(cid:79)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:75)(cid:79)(cid:75)(cid:129)(cid:79)(cid:86)(cid:72)(cid:81)(cid:87)(cid:72)(cid:70)(cid:75)(cid:81)(cid:76)(cid:78) (cid:135)(cid:3)(cid:41)(cid:72)(cid:87)(cid:87)(cid:68)(cid:69)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:76)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:72)(cid:81)(cid:87)(cid:79)(cid:72)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:135)(cid:3)(cid:49)(cid:72)(cid:88)(cid:89)(cid:72)(cid:85)(cid:79)(cid:72)(cid:74)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:11)(cid:78)(cid:82)(cid:86)(cid:87)(cid:72)(cid:81)(cid:79)(cid:82)(cid:86)(cid:72)(cid:3)(cid:54)(cid:72)(cid:85)(cid:89)(cid:76)(cid:70)(cid:72)(cid:81)(cid:88)(cid:80)(cid:80)(cid:72)(cid:85)(cid:12) (cid:135)(cid:3)(cid:39)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:75)(cid:72)(cid:76)(cid:87)(cid:86)(cid:83)(cid:85)(cid:129)(cid:73)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:11)(cid:36)(cid:55)(cid:57)(cid:15)(cid:3)(cid:39)(cid:44)(cid:49)(cid:16)(cid:40)(cid:49)(cid:3)(cid:17)(cid:17)(cid:17)(cid:12) (cid:135)(cid:3)(cid:36)(cid:69)(cid:71)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:86)(cid:89)(cid:72)(cid:85)(cid:73)(cid:68)(cid:75)(cid:85)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:74)(cid:72)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:42)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:90)(cid:68)(cid:86)(cid:86)(cid:72)(cid:85) (cid:135)(cid:3)(cid:53)(cid:82)(cid:75)(cid:85)(cid:16)(cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:16)(cid:55)(cid:57)(cid:16)(cid:56)(cid:81)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:86)(cid:88)(cid:70)(cid:75)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:135)(cid:3)(cid:44)(cid:81)(cid:81)(cid:72)(cid:81)(cid:69)(cid:72)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:81) (cid:11)(cid:19)(cid:27)(cid:19)(cid:19)(cid:16)(cid:25)(cid:27)(cid:28)(cid:22)(cid:25)(cid:27)(cid:19) (cid:135)(cid:3)(cid:46)(cid:68)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:16)(cid:53)(cid:82)(cid:75)(cid:85)(cid:16)(cid:54)(cid:68)(cid:81)(cid:76)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:135)(cid:3)(cid:54)(cid:70)(cid:75)(cid:68)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:86)(cid:68)(cid:81)(cid:76)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:81) (cid:135)(cid:3)(cid:47)(cid:72)(cid:76)(cid:87)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:86)(cid:82)(cid:85)(cid:87)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:135)(cid:3)(cid:40)(cid:76)(cid:81)(cid:69)(cid:68)(cid:88)(cid:3)(cid:89)(cid:82)(cid:81)(cid:3)(cid:53)(cid:129)(cid:70)(cid:78)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:88)(cid:86)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:15)(cid:3) (cid:135)(cid:3)(cid:54)(cid:76)(cid:74)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:81)(cid:72)(cid:69)(cid:72)(cid:79)(cid:69)(cid:72)(cid:85)(cid:68)(cid:88)(cid:70)(cid:75)(cid:88)(cid:81)(cid:74) (cid:41)(cid:72)(cid:87)(cid:87)(cid:68)(cid:69)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:76)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:81)(cid:15)(cid:3)(cid:54)(cid:70)(cid:75)(cid:108)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:88)(cid:86)(cid:90)(cid:17) (cid:135)(cid:3)(cid:53)(cid:68)(cid:87)(cid:87)(cid:72)(cid:81)(cid:16)(cid:54)(cid:70)(cid:75)(cid:88)(cid:87)(cid:93)(cid:78)(cid:79)(cid:68)(cid:83)(cid:83)(cid:72)(cid:3)(cid:88)(cid:17)(cid:89)(cid:17)(cid:80)(cid:17)

(cid:36)(cid:88)(cid:88)(cid:88)(cid:86)(cid:86)(cid:86)(cid:69)(cid:69)(cid:69)(cid:76)(cid:76)(cid:76)(cid:79)(cid:79)(cid:79)(cid:71)(cid:71)(cid:71)(cid:88)(cid:88)(cid:88)(cid:81)(cid:81)(cid:81)(cid:74)(cid:74)(cid:74)(cid:86)(cid:86)(cid:86)(cid:16) (cid:73)(cid:68)(cid:68)(cid:68)(cid:70)(cid:75)(cid:75)(cid:75)(cid:69)(cid:69)(cid:69)(cid:72)(cid:87)(cid:85)(cid:76)(cid:76)(cid:76)(cid:72)(cid:72)(cid:72)(cid:69)

https://bieterzugang.deutsche-evergabe. sowie einer weitgehenden Barrierefreiheit. Das Planungsfeld umfasst das ehemalige de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ In die Maßnahme integriert ist weiterhin die Bahnhofsgebäude mit offener Bahnsteighaldeeplink/subproject/a7b8d13e-399e-4f57- Sanierung und Neugestaltung der Freiflächen le (Westflügel), zweigeschossigem Mittelbau 8500-e47caebeeaf0 durch SÖR, sowie eine statische und restau- und eingeschossigem Ostflügel. Ferner um- Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- ratorische Sanierung der, das Grundstück be- fasst es die dazugehörigen Außenanlagen. gabe des oben genannten Titels unter grenzenden, Stadtmauer. Das Grundstück verläuft auf nordöstlicher www.deutsche-eVergabe.de Verfahrensart: Seite entlang der Gleise der Deutschen Bahn; Offenes Verfahren (EU); Bauleistung - VOB im Südwesten wird es durch die Zeppelinstra-  2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg ße begrenzt (Länge gesamt ca. 220 m, Breite 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: zw. ca. 18,0 m und 38,0 m). Die zwischen 1.1 Beschaffer: Frist für den Eingang der Angebote/Teilnah- Beuthener und Zeppelinstraße gelegene Grün Stadt Nürnberg – Hochbauamt, meanträge: 23.02.2026, 09:00:00 Uhr - und Verkehrsfläche kann in die Planungen Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: für die Wegeführung mit einbezogen werden, Kontakt: Kimberly Elsner, Datum der Übermittlung der Bekanntma- fällt aber sonst nicht in den zu beplanenden Telefon: +49 911/231-1 44 23, chung: 22.01.2026 Bereich. Das Gebäude selbst misst eine Ge- E-Mail: Kimberly.Elsner@stadt.nuernberg.de Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich samtlänge von ca. 72,0 m; die Flügelbauten 2.1 Verfahren: digital über die Deutsche eVergabe angebo- sind ca. 11,0 bzw. 13,0 m breit, der Mittelbau Titel: Umbau zu einem Kinder- und Jugend- ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebüh- ca. 17,0 m. Die Bahnsteighalle und der einhaus und einem Kinderhort, Untere Talgasse renfrei zur Verfügung unter: geschossige Ostflügel sind nicht unterkellert. 8, 90403 Nürnberg, Schlosserarbeiten https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Der Mittelbau ist zweigeschossig und unter- Interne Kennung: 2025007025 de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ kellert. Hier: Zimmerer- und Dachdeckerarbei- Die Stadt Nürnberg - vertreten durch das deeplink/subproject/7836810e-66a7-4f45- ten am Dach des Ostflügels Hochbauamt der Stadt Nürnberg - führt im ab91-c13202e51e05 Verfahrensart: Herrenschießhaus (im Folgenden Südflügel Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An- Offenes Verfahren (EU); Bauleistung - VOB genannt) und dem anschließenden Speicher- gabe des oben genannten Titels unter 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg gebäude (im Folgenden Westflügel genannt) www.deutsche-eVergabe.de 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: in der Unteren Talgasse 8 in 90403 Nürnberg Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahden Umbau zu einem Kinder und Jugendhaus  meanträge: 18.02.2026, 09:50:00 Uhr und einem Kinderhort durch. Das Anwesen 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: der Unteren Talgasse 8 ist ein hochrangiges 1.1 Beschaffer: Datum der Übermittlung der Bekanntma- Baudenkmal der Stadt Nürnberg. Des Wei- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, chung: 28.01.2026 teren befindet sich ein Naturdenkmal, eine Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich ca. 300 Jahre alte Platane, im alten Schieß- Kontakt: Monika Weichinger digital über die Deutsche eVergabe angebograben des Gebäudes. Als neue Nutzungen Telefon: +49 911/231-2 12 82, ten. Die Auftragsunterlagen stehen gebühwerden in das Gebäude das Kinder- und E-Mail: renfrei zur Verfügung unter: Jugendhaus im Erdgeschoss und in der Säu- Monika.Weichinger@stadt.nuernberg.de https://bieterzugang.deutsche-evergabe. lenhalle integriert, sowie der Kinderhort im 1. 2.1 Verfahren: de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Obergeschoss. Die Räume im Gewölbekeller, Titel: Zeppelinstraße 5, Lernort Zeppelinfeld - deeplink/subproject/a6ab8d85-d8b4-4507unterhalb des Westflügels, werden für die ehemaliger Bahnhof Dutzendteich, 2_1_137 a8a8-6a682752f02e technischen Installationen vorgesehen. Der Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Anöstliche Anbau im Gartengeschoss erhält Dach-Ostflügel gabe des oben genannten Titels unter WC-Anlagen. Die Umbaumaßnahme beinhal- Interne Kennung: 2026000401 www.deutsche-eVergabe.de ten u. a. eine Schadstoffsanierung, die stati- Die Stadt Nürnberg hat mit den Bauten auf sche Ertüchtigung des Dachstuhles inkl. der dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände  Dachdeckung, die Sanierung der Fassaden ein verantwortungsvolles Erbe von nationaler und Weiterführung, der bereits durchgeführ- Bedeutung übernommen. Der Bahnhof Dut- 1.1 Beschaffer: ten energetischen Sanierung - unter Berück- zendteich ist der zentrale Anlaufpunkt für das Offizielle Bezeichnung: sichtigung des geforderten Brandschutzes, Besuchspublikum des Lernortes Zeppelinfeld. Stadt Nürnberg, Projektbaudienststelle

Kulturgroßbauprojekte

Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2.1 Verfahren: Titel: Kongresshalle Nürnberg - Alu-/Glase-

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lemente inkl. Blendschutz (Grundsätzli-

che Nutzbarmachung und Substanzerhalt)

Abbildung 11

Beschreibung: Leistungen: 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: 3.) Ausbau -Aufmaß- und Planungsleistungen -Fertigung Frist für den Eingang der Angebote: 4.) Ergänzungsbau Gegenstand der Ausund Montage von ca. 66 Alufenstern, teil- 25.02.2026, 09:00:00 Uhr schreibung ist die übergeordnete Baustelweise großformatig, teilweise mit gebogenen 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: leneinrichtung der Substanzsicherung und Modellformen Datum der Übermittlung der Bekanntma- grundsätzlichen Nutzbarmachung. -Fertigung und Montage von ca. 28 Au- chung: 30.01.2026 Die Leistungen umfassen eine Gestellung von ßentüren als Aluminium-Rohrrahmentüren, Die Anforderung der vollständigen Vergabe- übergeordneten Elementen bestehend aus z.T. mit Oberlichtern, z.T. mit gebogenen unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- Sanitär- und Waschcontainer, sowie mobilen Modellformen verfahren ist nur noch elektronisch über den Toiletten, Besprechungscontainer, Baufeldab- -Fertigung und Montage von ca. 18 Pfos- Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de grenzungen, Beschilderung und Videoüberwatenriegelkonstruktionen in Aluminium mit möglich. chung. Die Aufteilung der Flächen erfolgt nach Einsatzelementen Download der Vergabeunterlagen unter: „Äußeren“ und „Inneren“ Baustelleneinrich- -Montage von ca. 4 RS- Innentüren Alu https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ tungsflächen, deren Abgrenzungen aus Bau- -Montage von Zubehör/ Ausstattung wie Tür- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s zäunen und Toren durch den AN gestellt und schließer, Drehtürantriebe, Fensterantriebe, ubProjectId=TfES43CDP1c%253d über die Bauzeit vorgehalten werden. Dem AN Türpuffer, Haftmagnete, Fensterbänke, Absturz- Detailseite der Ausschreibung unter: obliegt die Verkehrssicherungsarbeiten inkl. sicherungen etc. -Montage von innenliegenden https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Erstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung Blend- und Sonnenschutzanlagen als Kasset- de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ und verkehrsplanerischen Erfassung. tenrollos, größtenteils elektr. angesteuert deeplink/subproject/417df54b-e82a-490e- Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) -Elektroarbeiten: Verkabelung und Anschluss 956f-b338819b25d9 2.1.1 Zweck: der elektr. Komponenten Die Baustelle be- Art des Auftrags: Bauleistung findet sich im sogenannten Torso, bestehend  Haupteinstufung (cpv): aus Rundbau und Langbau, der Kongresshal- Code Bezeichnung: le am Dutzendteich in Nürnberg. Die Arbeiten 1.1 Beschaffer: 45113000-2 Baustelleneinrichtung finden in Abschnitten an der Straßenfassade Offizielle Bezeichnung: 45262100-2 Gerüstarbeiten im SG (Sockelgeschoss), sowie in den Ge- Stadt Nürnberg, Projektbaudienststelle 2.1.2 Erfüllungsort: schossen E0 bis E3 an der Hoffassade statt. Kulturgroßbauprojekte Bayernstr. 100, 90471 Nürnberg, Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durch- Art des öffentlichen Auftraggebers: 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: führung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Kommunalbehörde Frist für den Eingang der Angebote: Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- 23.02.2026, 09:30:00 Uhr Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichs- bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: parteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der 2.1 Verfahren: Datum der Übermittlung der Bekanntmaunvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Titel: Kongresshalle Nürnberg - Baustellen- chung: 23.01.2026 Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis einrichtung II (Grundsätzliche Nutzbarma- Die Anforderung der vollständigen Vergabe- 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errich- chung und Substanzerhalt) unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabetet und ist eine der größten baulichen Hin- Beschreibung: Die Stadt Nürnberg plant auf verfahren ist nur noch elektronisch über den terlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegen- in Nürnberg den Ausbau der Kongresshalle möglich. stand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen für kulturelle Nutzungen. Zu diesem Kultur- Download der Vergabeunterlagen unter: umgesetzt werden, die den späteren Aus- entwicklungsvorhaben zählen insbesondere https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ bau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts eine weitere Spielstätte des Staatstheaters evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Nürnberg, die Ermöglichungsräume für Kunst ubProjectId=IYNQHWn1yVI%253d Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des und Kultur (Ateliers), Lager- und Archivräume Detailseite der Ausschreibung unter: Rohbaus und die Herstellung einer dichten sowie die volksfestnahen Nutzungen, wie z.B. https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Gebäudehülle. Polizei, BRK, Feuerwehr, Schaustellerverband. de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Neben dem Ausbau der Kongresshalle wird deeplink/subproject/536caf08-49a4-4353- 2.1.1 Zweck: im sogenannten Innenhof ein Ergänzungsbau a7f3-26ce6a4c7479 Art des Auftrags: Bauleistung für die Spielstätte des Staatstheaters Nürn- Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: berg gebaut. Die in der Kongresshalle werden  44115900-8 Sonnenschutzvorrichtungen aus baulicher Sicht in folgende (Teil-) Maß- 45262670-8 Metallbauarbeiten nahmen gegliedert: 1.1 Beschaffer: 45421100-5 Einbau von Türen und Fenstern 1.) Dekontamination Offizielle Bezeichnung: sowie Zubehör 2.) Substanzsicherung & grundsätzliche Nutz- Stadt Nürnberg, Projektbaudienststelle 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg barmachung Kulturgroßbauprojekte Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörde

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bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Kommunalbehörde ubProjectId=ei4ctBaNXQ8%253d 2.1 Verfahren: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Detailseite der Ausschreibung unter: Titel: Kongresshalle Nürnberg - Sicherheits- bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung https://bieterzugang.deutsche-evergabe. und Schutzleistungen (Grundsätzliche 2.1 Verfahren: de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Nutzbarmachung und Substanzerhalt) Titel: Kongresshalle Nürnberg - deeplink/subproject/ab5ca344-1470-47d2- Beschreibung: Die Stadt Nürnberg plant auf Wärmedämmputz Fenster/ Türen b1f3-c21371cedccd dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Subsin Nürnberg den Ausbau der Kongresshalle tanzerhalt)  für kulturelle Nutzungen. Zu diesem Kultur- Beschreibung: Leistungen: entwicklungsvorhaben zählen insbesondere Leistungen: 1.1 Beschaffer: eine weitere Spielstätte des Staatstheaters -Innenputzarbeiten als mehrlagigen Dämm- Offizielle Bezeichnung: Nürnberg, die Ermöglichungsräume für Kunst putzaufbau best. aus Haftbrücke, Putzträger, Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt und Kultur (Ateliers), Lager- und Archivräume Dämmputz, Armierungslage und Oberputz im Art des öffentlichen Auftraggebers: sowie die volksfestnahen Nutzungen, wie z.B. Bereich der neu eingebauten Fenster- und Tü- Kommunalbehörde Polizei, BRK, Feuerwehr, Schaustellerverband. relemente, Ausführung vorwiegend in Klein- Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Neben dem Ausbau der Kongresshalle wird flächen und als Leibungsputz bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung im sogenannten Innenhof ein Ergänzungsbau -Ausführungsmengen: ca. 1.500 m² Wandflä- 2.1 Verfahren: für die Spielstätte des Staatstheaters Nürn- che, ca. 340 Stck Kleinflächen, ca. 3.730 m Titel: U-Bahn Nbg. U3, BA 2.2, BW 331.2, BF berg gebaut. Die in der Kongresshalle werden Leibungsputz Gebersdorf aus baulicher Sicht in folgende (Teil-) Maß- Die Baustelle befindet sich im sogenannten - Naturwerkstein-, Fliesen- u. Plattenarnahmen gegliedert: Torso, bestehend aus Rundbau und Langbau, beiten, Elektroanlagen 1.) Dekontamination der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürn- (elektrische Fußbodenheizung) 2.) Substanzsicherung & grundsätzliche Nutzbar- berg. Die Arbeiten finden in Abschnitten an Beschreibung: machung der Straßenfassade im E0 bis E2, sowie in Leistungen baulicher Teil: 3.) Ausbau den Geschossen SG bis E3 an der Hoffassade ca. 32 m² Entwässerungsrinnen vorbereiten u. 4.) Ergänzungsbau Gegenstand der Ausschrei- statt. mit Flüssigkunststoff auskleiden Untergrund bung ist die Sicherheits- und Schutzleistun- Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durch- reinigen, anschleifen, absaugen, in Teilbereigen bestehend aus einer Videoüberwachung führung von Maßnahmen zur grundsätzlichen chen fräsen, Risse schließen, Grundierungen, und einem Sicherheitsdienst Leistungsbe- Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Voranstriche und Dichtungsschlämmen aufstandteil. Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichs- tragen Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) parteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der ca. 267 m Fugenabdichtungen ausführen 2.1.1 Zweck: unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren ca. 121 m Randdämmstreifen aus Steinwolle, Art des Auftrags: Dienstleistung: Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis d = 12 mm, h = 50 bis 100 mm einbauen, Haupteinstufung (cpv): 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errich- ca. 7,4 m Trennstreifen aus Steinwolle, d = 12 Code Bezeichnung: 79710000-4 Dienstleis- tet und ist eine der größten baulichen Hin- mm, h = 180 mm tungen von Sicherheitsdiensten terlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der ca. 29 m Abstell- bzw. Abschlusswinkel V4A 2.1.2 Erfüllungsort: erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegen- montieren Bayernstr. 100, 90471 Nürnberg, stand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen ca. 62 m Bewegungs-Gebäudetrennfugen- 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: umgesetzt werden, die den späteren Aus- profil B 53mm/H 35 - 90 mm einbauen Frist für den Eingang der Angebote: bau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts ca. 31,5 m² Haftbrücke u. Zementestrich ein- 23.02.2026, 23:59:00 Uhr der grundsätzlichen Nutzbarmachung und bringen 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des ca. 345 m² Untergrund ausgleichen Datum der Übermittlung der Bekanntma- Rohbaus und die Herstellung einer dichten ca. 515 m² trockengepresste Fliesen/Platten chung: 23.01.2026 Gebäudehülle R11, 60/60 cm, D 20 mm, Anmutung Natur- Die Anforderung der vollständigen Vergabe- Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) stein, hell/weiß verlegen unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- 2.1.1 Zweck: ca. 13,6 m² Belag Blindenleitsystem, schwarz, verfahren ist nur noch elektronisch über den Art des Auftrags: Bauleistung Noppenplatten trockengepresst, R 11, 30/30 Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: ausführen möglich. 45321000-3 Wärmedämmarbeiten ca. 64,4 m² Belag Blindenleitsystem, trocken- Download der Vergabeunterlagen unter: 45410000-4 Putzarbeiten gepr. Fliesen/Platten, schwarz, Rippenplatten, https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 2.1.2 Erfüllungsort: R 11, 30/30 cm ausführen evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Bayernstr. 100, 90471 Nürnberg, ca. 180 m Belag Blindenleitsystem, troubProjectId=FuIGqbb8o3U%253d 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: ckengepr. Fliesen/Platten, schwarz, Be- Detailseite der Ausschreibung unter: Frist für den Eingang der Angebote: gleitstreifen, Oberfläche eben, B = 15 cm https://bieterzugang.deutsche-evergabe. 25.02.2026, 09:10:00 Uhr ausführen ca. 112 m Sockelleiste h = 7 cm, de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: trockengepresst, Anmutung Naturstein, helldeeplink/subproject/9cc83ad9-f757-4e6a- Datum der Übermittlung der Bekanntma- weiß, verlegen 9d6e-a02f40f0a578 chung: 30.01.2026 ca. 180 m Bahnsteigabschlusskante aus Na- Die Anforderung der vollständigen Vergabe- turstein, 600/1200/70 mm, Granit hell-weiß  unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- Tittlinger Feinkorn, sandgestrahlt u. gebürstet, verfahren ist nur noch elektronisch über den R 11, einbauen ca. 6 m² Granitplattenbelag 1.1 Beschaffer: Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de Treppenpodest Naturstein, b = 31 cm, h = 7 Offizielle Bezeichnung: möglich. cm, Einzellängen variierend, bis max. 273 cm Stadt Nürnberg, Projektbaudienststelle Download der Vergabeunterlagen unter: ca. 32 St. Winkel- u. Blockstufen beheizbar, Kulturgroßbauprojekte https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ L= 273 cm, Tittlinger Feinkorn, hell-weiß Art des öffentlichen Auftraggebers: evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s ca. 39 St. Winkel- u. Blockstufen unbeheizt, L

= 273 cm, Tittlinger Feinkorn, hell-weiß 45431100-8 Verlegen von Bodenfliesen 2.1.1 Zweck: ca. 65 St. Zulage für Einlage Kontraststreifen 45432112-2 Verlegen von Bodenplatten Art des Auftrags: Lieferleistung aus Naturstein 5/1/222 cm - 265 cm 2.1.2 Erfüllungsort: 90449 Nürnberg Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: ca. 58 m Auffüllen, Untergrund ausgleichen, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: 48517000-5 IT-Softwarepaket Kehrrinne, Mörtel d = 75 mm Frist für den Eingang der Angebote: 2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg ca. 58 m Auskleidung Kehrrinne, Naturstein- 02.03.2026, 09:00:00 Uhr 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: platten, L/B/d 60/16,5/2 cm Tittlinger Fein- 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: Frist für den Eingang der Angebote: korn, hell-weiß, in Mörtelbett 1 cm, Oberfl. Datum der Übermittlung der Bekanntma- 02.03.2026, 07:00:00 Uhr poliert chung: 28.01.2026 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: ca. 130 St. Seitenbekleidung Stirnseiten Trep- Die Anforderung der vollständigen Vergabe- Datum der Übermittlung der Bekanntmapenstufen in Kehrrinne, Zementputz geglät- unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- chung: 29.01.2026 tet, d = 15 mm, weiß, in Kleinflächen, b/h = verfahren ist nur noch elektronisch über den Die Anforderung der vollständigen Vergabe- 22/12 cm Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeca. 12 St. Sitzbänke aus Naturstein auf Bahn- möglich. verfahren ist nur noch elektronisch über den steig, B/L/H 480/1250/150 mm, Granit, Hell/ Download der Vergabeunterlagen unter: Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de weiß Tittlinger Feinkorn, sandgestrahlt u. ge- https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ möglich. bürstet in Mörtelbett 15 mm, massive Werk- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Download der Vergabeunterlagen unter: stücke ubProjectId=I5dG%252bN3Iqf8%253d https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ca. 1 St. Sitzbank wie vor, jedoch B/L/H Detailseite der Ausschreibung unter: evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s 480/1700/150 mm, https://bieterzugang.deutsche-evergabe. ubProjectId=eXla%252bNut1Ek%253d ca. 4 St. Betonwerksteine, Format 30/30/3 cm, de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Detailseite der Ausschreibung unter: zwischengelagert, verlegen einschl. allgemei- deeplink/subproject/ab62f774-7bcd-40bf- https://bieterzugang.deutsche-evergabe. ne vorbereitende Maßnahmen, Anpassungs- a4d2-07003d297640 de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ arbeiten und Muster herstellen, Leuchtdichte- deeplink/subproject/c7bb56a0-f3b3kontraste ermitteln  4579-8308-24f57f75effe Leistungen Elektrotechnischer Teil: ca. 830 m Heizleitungen einbauen a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertre-  ca. 480 m integrierte Kaltleiter einbetten ten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beutheca. 480 m Leerrohre in Kehrrinne verlegen ner Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland, 1. Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg ca. 160 St. Schrumpfmuffen fertigen u. be- Telefon:+49 911/8004-0, - Zentrale Dienste - Abt. 3 – Beschaffungstriebsfertig herstellen Fax: +49 911/8004-201, management, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, ca. 750 m halogenfreie Anschlussleitungen E-Mail: vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de Deutschland, montieren u. betriebsfertig anschließen b) Gewähltes Vergabeverfahren: Submissionsstelle: ca. 4 St. Regelanlage, Module für Treppenhei- Öffentliche Ausschreibung [VOB] Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V), Zentrazungen einbauen, anschließen u. abgleichen d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: le Submissionsstelle, 90403 Nürnberg ca. 12 St. Temperaturfühler mit Leitung, Ein- Bauleistung LOR, Innenputzarbeiten 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung zellänge 20 m einbauen u. anschließen e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote ca. 80 m Verlängern von Fühlerleitungen und f) Art und Umfang der Leistung: LOR - KiTa Lort- einzureichen sind: ausschließlich elektronisch über das Vergabemanagementsystem (VMS) betriebsfertig anschließen zingstraße 8-10 - Innenputzarbeiten 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der ca. 160 m Fühlerleitung einbauen u. betriebs- Neubau einer Kita (Kindergarten und -krippe) in Leistungserbringung, fertig anschließen Nürnberg (Muggenhof) – Innenputz- und Spach- Maßnahme: Ausstellungsvitrinen ca. 30 h Anpassungs- u. Anschlussarbeiten an telarbeiten (ca. 1.750 m² Kalkzementputz und Lieferung und Aufstellung von 4 transportierbabauseitigen Leistungen Kalkspachtel) ren und zerlegbaren Ausstellungsvitrinen ca. 8 St. Abdichtung der Kabeldurchführungen o) Frist für den Eingang der Angebote: inkl. Aufbewahrungslösungen ca. 4 St. Niederspannungs-Isolierstoff-Regel- 19.02.2026, 09:20:00 Uhr, Ort der Leistungserbringung: 90402 Nürnberg verteilung montieren u. anschließen Bindefrist: 19.03.2026 6. Losbildung: Nein ca. 2 St. Niederspannungs-Einspeisefeld, l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen Hauptanschluss anschließen u. betriebsfertig Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunverdrahten Verfügung unter: https://bieterzugang.deutscheterlagen abgerufen werden können: ca. 2 St. Metallrahmen-Träger-Unterkonstruk- evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exterwww.auftraege.bayern.de, tion montieren nal/deeplink/subproject/2b1f4f1e-2c28-4e51https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ca. 2 St. Isolierstoff-Anschlusskasten montie- b90e-b05435b13826 evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ ren u. betriebsfertig anschließen subproject/d890fa30-1746-4115-b7f7-2c3aca. 1 St. Verteilerschema, Elektropläne u.  0fefccd4 Mess-Prüfprotokolle für die gesamte Anlage 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist: erstellen sowie übergeben (E5470068717U) 1.1 Beschaffer: 25.02.2026, 23:59:00 Uhr, Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Offizielle Bezeichnung: Bindefrist: 13.03.2026 2.1.1 Zweck: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste 13. Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzule- Art des Auftrags: Bauleistung Art des öffentlichen Auftraggebers: genden Unterlagen, die der Auftraggeber für Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Kommunalbehörde die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder 45261420-4 Abdichtungsarbeiten gegen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschluss- Wasser bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung gründen verlangt: 45262321-7 Estricharbeiten (Fußboden) 2.1 Verfahren: - Eine aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter 45262511-6 Steinmetzarbeiten Beschreibung: als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsab- 45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektro- Microsoft Teams EEA ab April 2026 gabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister installationen in Gebäuden Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulas-

sungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Ko- Ort der Leistungserbringung: 90451 Nürnberg - eine Eigenerklärung, dass der Bieter eine pie des Nachweises über die Eintragung in das 6. Losbildung: Nein marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder Berufs- und/oder Handelsregister nach Maß- 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum gabe der Rechtsvorschriften des Staates der 8. Auftragsdauer von: 30.04.2026 bis 30.09.2026 Ausführungsbeginn abgeschlossen haben wird Europäischen Union, in dem das Unternehmen Anmerkungen zur Auftragsdauer: Der Ver- und auch während der gesamten Vertragslaufniedergelassen ist. trag hat eine Festlaufzeit vom 30.04.2026 bis zeit aufrechterhält. Marktüblich ist ein Versiche-

UVgO i.V.m. § 123 GWB genannten Ausschluss- jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Sachschäden: 2,5 Mio. Euro gründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurtei- Monate zum 31.12. des jeweiligen Jahres gekün- Personenschäden: 2,5 Mio. Euro lung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geld- digt wird, längstens bis zum 30.09.2030. Zu die- Schlüsselrisiko: 25.000 Euro buße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; sem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne Vermögensschäden: 1 Mio. Euro ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). dass es einer Kündigung bedarf. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht

UVgO i.V.m. § 124 GWB genannten Aus- terlagen abgerufen werden können: Eigenerklärung abgegeben werden, dass sie schlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis www.auftraege.bayern.de, bei Auftragserteilung/Zuschlagserteilung angezur Heilung nach § 125 GWB). https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ passt werden.

setzungen subproject/8feea641-d55f-477a-bd69- in den Vergabeunterlagen genannt werden:

Liquidation 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist:

tung AEntG / MiLoG 13. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag 1. Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg

Laden Sie die Referenzliste mit mindestens für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers management, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, drei (3) Referenzen der wesentlichen, in den oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus- Deutschland, letzten drei Jahren (Zeitraum 26.02.2023 – schlussgründen verlangt: Submissionsstelle: 25.02.2026) erbrachten Leistungen, die mit der - eine Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V), Zentrazu vergebenden Leistung (Lieferung und Aufbau UVgO i.V.m. § 123 GWB genannten Aus- le Submissionsstelle, 90403 Nürnberg von Ausstellungsvitrinen) vergleichbar sind, mit schlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung Angabe des Rechnungswertes, des Lieferda- Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote tums sowie der Angabe öffentlicher und/oder einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten einzureichen sind: ausschließlich elektronisch privater Empfänger der Leistung mit Ansprech- Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § über das Vergabemanagementsystem (VMS) partner und Telefonnummer als Anlage hoch. 125 GWB). 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Als geeignet gelten Referenzen, die der aus- - eine Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 Leistungserbringung, geschriebenen Leistung nahe kommen und UVgO i.V.m. § 124 GWB genannten Aus- Maßnahme: Laufende Innen-, Grund- und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen schlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis Glasreinigung im Kindergarten und Jugendin etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad auf- zur Heilung nach § 125 GWB). treff, Dianastraße 98 und 100, 90441 Nürnberg, weisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, - eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 vom 01.05.2026 bis 30.04.2027 (Festlaufzeit). Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg 54/11). Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des 6. Losbildung: Nein Bieter können beliebig viele Aufträge aus dem Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfrei- 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen geforderten Zeitraum referieren. Referenzen der en Handwerksgewerbe oder eine Kopie des 8. Auftragsdauer von: 01.05.2026 bis 30.04.2027 Stadt Nürnberg dürfen auch eingereicht wer- Nachweises über die Eintragung in das Be- Anmerkungen zur Auftragsdauer: Festlaufzeit den. rufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe vom 01.05.2026 bis 30.04.2027. Nach Ablauf 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht der Rechtsvorschriften des Staates der Europä- der Festlaufzeit gelten folgende Vertragsbedinin den Vergabeunterlagen genannt werden: ischen Union, in dem das Unternehmen nieder- gungen: Der Vertrag verlängert sich auf unbe- Niedrigster Preis gelassen ist. stimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist

 rentsendegesetz (AentG) und Mindestlohnge- werden (erstmalig zum 30.04.2027). setz (MiLoG). 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun- 1. Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - eine Eigenerklärung, dass im Fall der Auftrags- terlagen abgerufen werden können:

management, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, Arbeitnehmerinnen nicht unterhalb der in Bay- https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Deutschland, ern für Tarifvertragsparteien geltenden Lohn- evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Submissionsstelle: tarife für Sicherheitsdienstleistungen erfolgen subproject/5b80e368-c2a1-454d-a3d8- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V), Zentra- wird. Bei einem Einsatz von Nachunternehmern ad9adb08f217 le Submissionsstelle, 90403 Nürnberg sind diese entsprechend von Ihnen zu verpflich- 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist: 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung ten. 02.03.2026, 23:59:00Uhr, 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote - eine Eigenerklärung, dass die gewerberechtli- Bindefrist: 19.04.2026 einzureichen sind: ausschließlich elektronisch chen Voraussetzungen für die Ausführung der 13. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag über das Vergabemanagementsystem (VMS) angebotenen Leistung erfüllt sind. vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der - eine Kopie des Bescheides zum Nachweis der für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers Leistungserbringung, Erlaubnis gem. § 34a GewO zum gewerbsmä- oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus- Maßnahme: Bestreifung des Betriebsgeländes ßigen Tätigwerden im Bewachungsgewerbe. schlussgründen verlangt: am Personenschifffahrtshafen Nürnberg am Eu- 1. Eigenerklärungen Präqualifizierung und EEE ropakai 2. Eigenerklärung Gewerberechtlichen Voraus-

setzungen Leistungserbringung, Erklärung, dass Bieter in den letzten zwei Jahren 3. Eigenerklärung Berufsgruppe/Unternehmensart Maßnahme: Rahmenvereinbarung über nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschrif- 4. Eintragung Berufs-/Handelsregister (I) Scandienstleistungen für das Amt für Migra- ten, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralre- Aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate, bezo- tion und Integration gisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe gen auf die Angebotsabgabefrist) des Eintrags Ort der Leistungserbringung: 90478 Nürnberg von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe in das Verzeichnis der zulassungsfreien Hand- 6. Losbildung: Nein von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuwerksgewerbe oder Kopie des Nachweises über 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen ße von mehr als 2.500 € belegt worden ist die Eintragung in das Berufs- und/oder Handels- 8. Auftragsdauer von: 01.04.2026 bis 31.03.2028, Erklärung, dass die gewerberechtlichen Vorausregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften Anmerkungen zur Auftragsdauer: Mindestver- setzungen für die Ausführung der angebotenen des Staates der Europäischen Union, in dem das tragslaufzeit 24 Monate, maximale Vertragslauf- Leistungen erfüllt werden Unternehmen niedergelassen ist. zeit bei Vertragsverlängerung 72 Monate Angaben Umsätze 2022-2024 5. Erklärung Eintragung Berufs-/Handelsregister 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun- Erklärung über eine bestehende Betriebshaft- (II) terlagen abgerufen werden können: pflichtversicherung mit folgenden Mindestde- 6. Eigenerklärung Ausschlussgründe Nichteig- www.auftraege.bayern.de, ckungssummen: Sachschäden über 1.000.000 nung § 31 UVgO (I) https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ EUR, Personenschäden 3.000.000 EUR, Ver- 7. Eigenerklärung Ausschlussgründe Nichteig- evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ mögensschäden 500.000 EUR oder pauschal nung § 31 UVgO (II) subproject/549c261f-1af6-4386-a551- 3.000.000 EUR für Personen, Sach- und Vermö- 8. Eigenerklärung Angaben zur Insolvenzverfah- 766148dac96e gensschäden. Sofern die Versicherungssummen ren und Liquidation 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist: derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Ange- 9. Eigenerklärung Steuern und Abgaben 25.02.2026, 23:59:00 Uhr, bot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei 10. Eigenerklärung Berufsgenossenschaft Bindefrist: 31.03.2026 Auftragserteilung angepasst werden. 11. Eigenerklärung Berufsgenossenschaft Detail 12. wesentlichen Zahlungsbedingungen oder die An- Erklärung Berufsgenossenschaft 12. Erklärung Bietergemeinschaft I gabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Referenz: Nachweis mindestens einer Referenz 13. Erklärung Bietergemeinschaft II siehe Vergabeunterlagen über die quantitative und qualitative Leistungsfä- 14. Erklärung Abfrage KMU 13. Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegen- higkeit unter Angabe des Rechnungswertes, der 15. Erklärung Daten für die Abfrage GZR bzw. de Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beur- Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Wettbewerbsregister teilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und 16. Referenzliste der wesentlichen in jedem der und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Telefonnummer letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit verlangt: a) Quantität = Kontinuierliche Kapazität zur Verder zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die arbeitung von 215.000 Blatt pro Kalenderjahr mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungs- Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, wel- (im Durchschnitt: 13.000 Blatt im dreiwöchizeit sowie der öffentlichen und privaten Auftrag- ches im amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter gen Turnus bei 16 Übergabetagen pro Jahr), geber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Unternehmen für den Liefer- und Dienstleis- Vertragsverhältnis mit mindestens 2-jähriger 17. Erklärung über eine Betriebshaftpflichtver- tungsbereich (oder alternativ in der älteren auch Laufzeit in einem Zeitraum in den letzten 4 sicherung mit folgenden Mindestdeckungssum- noch gültigen PQ-VOL-Datenbank) eingetragen Jahren (2022 bis 2025) men: ist, zu akzeptieren. Darüber können die bis hier b) Qualität = Erfahrung mit Verarbeitung von Sachschäden 1.000.000 EUR, geforderten Eigenerklärungen und Nachweise Dokumenten der öffentlichen Hand (Daten- Personenschäden 3.000.000 EUR, automatisch mit abgedeckt werden und müssen schutzrechtliche Anforderungen) Vermögensschäden 500.000 EUR, oder pauschal daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewett- c) Verarbeitung = Rücklieferung der qualitätsge- 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermö- bewerben unserer Vergabestelle nicht mehr ge- prüften und - gesicherten Scanergebnisse bingensschäden, sondert nachgewiesen werden. nen 48 Stunden nach Abholung der Papierakte Bearbeitungsschäden 250.000 EUR, Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter d) ausreichende logistische Kapazitäten = die Schlüsselrisiko 50.000 EUR. www.amtliches-verzeichnis.ihk.de erforderlichen datenschutzgerechten Kapazi- 18. Erklärung Umsätze 2022-2024 Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, täten für eine Abholung im 3wöchentlichen 19. Nachweis Objektbesichtigung bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Ein- Rhythmus und die umgehende Verarbeitung 20. Erklärung Bevorzugter Bewerber trags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in der übergebenen Akten werden gewährleistet 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerks- Zwingend gefordert wird mindestens eine Rein den Vergabeunterlagen genannt werden: gewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte ferenz aus dem Bereich öffentlicher Auftragge- Wirtschaftlichstes Angebot oder Kopie des Nachweises über die Eintragung ber. Berechnungsmethode: in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Angabe des Gründungsjahres der anbietenden Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Firma Gewichtung: 60%: 40% Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansäs- Nachweis einer DIN EN ISO 9001:2015 (Qualisig ist tätsmanagement) Zertifizierung im Bereich der  Erklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO in Ver- Systemintegration und Digitalisierungsleistung bindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Aus- bzw. Erklärung, dass das vorhandene Quali- 1. Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg schlussgründe nicht zutreffen tätsmanagement der Zertifizierung entspricht.

management, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren anbietenden Firma Deutschland, weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag SCHUTZERKLÄRUNG: Submissionsstelle: auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Be- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V), Zentra- wurde und sich das Unternehmen nicht in Liqui- werber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die le Submissionsstelle, 90403 Nürnberg dation befindet. Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung Erklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder die Abgabe einer wissentlich falschen 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzli- Erklärung den Ausschluss von diesem Vergaeinzureichen sind: ausschließlich elektronisch chen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und beverfahren zur Folge hat. über das Vergabemanagementsystem (VMS) Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Un- 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der fallversicherung 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert - dass er

gegenwärtig sowie während der gesamten verfahren ist nur noch elektronisch über den das Unternehmen niedergelassen ist. Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de 4. Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsende- Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sons- möglich. gesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und tiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Se- Download der Vergabeunterlagen unter: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Schwarzminare nach dieser Technologie besucht und https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ArbG). Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Ver- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s 5. Erklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung trags eingesetzte Personen keine Kurse oder ubProjectId=jALRQ%252f7TARc%253d zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Seminare nach dieser Technologie besuchen Detailseite der Ausschreibung unter: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung lässt; - dass nach seiner Kenntnis keine der https://bieterzugang.deutsche-evergabe. (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversichezur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Per- de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ rung) einschließlich der Unfallversicherung ordsonen die Technologie von L. Ron Hubbard deeplink/subproject/0a45398b-37f8-4b36- nungsgemäß nachgekommen ist. anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise ver- a13f-f4ed6eaab4f8 6. Erklärung, dass für das Vermögen des Anbiebreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser ters kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt Technologie besucht.  worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte 2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Per- 1. Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg 7. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen sonen von der weiteren Durchführung des - Zentrale Dienste - Abt. 3 – Beschaffungs- Voraussetzungen für die Ausführung der angebo- Vertrags unverzüglich auszuschließen, die management, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, tenen Leistung erfüllt sind. während der Vertragsdauer die Technologie Deutschland 8. Ich/wir erklären verbindlich (ggf. zugleich in von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in Submissionsstelle: Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V), Zentra- Vertretenen auch für diese): Seminare nach dieser Technologie besuchen. le Submissionsstelle, 90403 Nürnberg 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören 2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklä- 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verrung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote ordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 einzureichen sind: ausschließlich elektronisch Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung über das Vergabemanagementsystem (VMS) des Rates vom 8. April 2022 über restriktive aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ- Frist. Weitergehende Rechte des Auftragge- Leistungserbringung, lands, die die Lage in der Ukraine destabilisiebers bleiben unberührt. Maßnahme: Loadbalancer-Landschaft (LB) ren, genannten Personen oder Unternehmen, Angabe der Unternehmensgröße gem. EU- Verlängerung (250 UHMC-Lizenzen /4x Lifetime die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- Empfehlung 2003/361: Daten für die Abfrage im RMA) schrift aufweisen, Wettbewerbsregister Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg a) durch die russische Staatsangehörigkeit des 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht 6. Losbildung: Ja Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des in den Vergabeunterlagen genannt werden: 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen Bewerbers/Bieters in Russland, Niedrigster Preis 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun- b) durch die Beteiligung einer natürlichen Perterlagen abgerufen werden können: son oder eines Unternehmens, auf die eines  www.auftraege.bayern.de; der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Behttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ werber/Bieter über das Halten von Anteilen im 1.1 Beschaffer: evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Umfang von mehr als 50%, Offizielle Bezeichnung: subproject/075a8199-89ec-4ba7-9ee6-1612cd- c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im

Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste c808b3 Namen oder auf Anweisung von Personen

Art des öffentlichen Auftraggebers: 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist: oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Kommunalbehörde 25.02.2026, 23:59:00 Uhr, Buchstaben a und/oder b zutrifft. Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Bindefrist: 15.03.2026 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer oder bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 13. Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzule- Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusam- 2.1 Verfahren: genden Unterlagen, die der Auftraggeber für menhang mit der Erbringung des Eignungs- Titel: Laufende- Innen-, Grund und Glas- die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder nachweises in Anspruch genommen werden, reinigung in der B12, Nunnenbeckstraße Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschluss- beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % 40, 90489 Nürnberg gründen verlangt: des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls Beschreibung: Laufende- Innen-, Grund und 1. Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO nicht zu dem in der Vorschrift genannten Per- Glasreinigung in der B12, Nunnenbeckstraße i.V.m. § 123 GWB genannten Ausschlussgründe sonenkreis mit einem Bezug zu Russland im 40, 90489 Nürnberg, vom 01.10.2026 bis nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder Sinne der Vorschrift. 30.09.2027 (Festlaufzeit) rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße be- 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) züglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nach- während der Vertragslaufzeit keine als Unter- 2.1.1 Zweck: weis zur Heilung nach § 125 GWB). auftragnehmer oder Unternehmen, deren Ka- Art des Auftrags: Dienstleistung 2. Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO pazitäten im Zusammenhang mit der Erbrin- Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: i.V.m. § 124 GWB genannten Ausschlussgründe gung des Eignungsnachweises in Anspruch 90911200-8 Gebäudereinigung nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § genommen werden, beteiligten Unternehmen 2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg 125 GWB). eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: 3. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als Auftragswerts entfällt. Frist für den Eingang der Angebote: 12 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) des 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht 16.03.2026, 23:59:00 Uhr Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in den Vergabeunterlagen genannt werden: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: in das Verzeichnis der zulassungsfreien Hand- Niedrigster Preis Datum der Übermittlung der Bekanntma- werksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises chung: 02.02.2026 über die Eintragung in das Berufs- und/oder Han-  Die Anforderung der vollständigen Vergabe- delsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrifunterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- ten des Staates der Europäischen Union, in dem

Amtliche BekanVnetrmgaabceh vuonng Aernb edietern Stadt Nürnberg

Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Vergaben des Servicebetriebs Leistungen: Stadt Nürnberg Öffentlicher Raum Nürnberg Zaunabbruch 90 m, Abbruch Spielgeräte und Ausstattungen 7 St, Erdarbeiten 200 m³, 1.1 Beschaffer: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Oberbodenlieferung 50 m³, Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzba- Betonpflaster 160 m², Einzeiler Beton 45 m, Abfallwirtschaftsbetrieb cher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland, Zweizeiler Granit-Kleinstein 60 m, Art des öffentlichen Auftraggebers: Telefon: +49 911/231-76 37, Betontiefbord 60 m, Kommunalbehörde E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de Betonblockstufen 35 m, Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- b) Gewähltes Vergabeverfahren: Kastenrinnen 50 m, bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Öffentliche Ausschreibung [VOB] 1 Gartenschuppen Holz 10 m² mit Vordach 25 m², 2.1 Verfahren: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 1 Balancier- und Hangelanlage, Titel: Lieferung von Weißfeinkalk Bauleistung 1 Schaukel, Beschreibung: Lieferung von Weißfeinkalk für e) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg Lorenz 1 Spielhaus, die Müllverbrennungsanlage Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Breite Gasse BA 2 1 Schwengelpumpe, Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) zwischen Färberstraße und Krebsgasse Robinienholzeinfassung 75 m, 2.1.1 Zweck: Frostschutzschicht herstellen: 680 m³ Findlinge 24 St, Art des Auftrags: Lieferleistung Schottertragschicht herstellen: 2.670 m² Fallschutz Holzschnitzel 155 m², Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Asphalttragschicht herstellen WDL: 2.000 m² Sitzstufen Natursteinblöcke 40 m, 44921200-4 Kalk Granitgroßsteinpflaster herstellen: 1.800 m² Maschendrahtzaun 115 m, 2.1.2 Erfüllungsort: 90441 Nürnberg Betonpflaster herstellen: 700 m² Tore 4 St, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: o) Frist für den Eingang der Angebote: Geländer 45 m, Frist für den Eingang der Angebote: 10.03.2026, 09:10:00 Uhr, Bäume 5 St, 27.02.2026, 23:59:00 Uhr Bindefrist: 15.05.2026 Strauchflächen 200 m², 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Wiese 200 m² Datum der Übermittlung der Bekanntma- Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur o) Frist für den Eingang der Angebote: chung: 22.01.2026 Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- 25.02.2026, 09:30:00 Uhr, Die Anforderung der vollständigen Vergabe- evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Bindefrist: 27.03.2026 unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- nal/deeplink/subproject/9d1e8ae5-b35d-4df8l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. verfahren ist nur noch elektronisch über den 8cd4-b4f9a463545b Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutmöglich.  sche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/ Download der Vergabeunterlagen unter: external/deeplink/subproject/86096e30-afb6https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - 41be-b662-14ab8f2eceee evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Servicebetrieb Öffentlicher Raum, SulzbaubProjectId=y7Sz5otvMrI%253d cher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland,  Detailseite der Ausschreibung unter: Telefon: +49 911/231-76 37, https://bieterzugang.deutsche-evergabe. E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: Vergaben der Stadtentwässerung und deeplink/subproject/78a34b8d-c32c-4880- Öffentliche Ausschreibung [VOB] Umweltanalytik Nürnberg b9ef-72558f521a72 d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bauleistung Landschaftsbauarbeiten a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg -  e) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg Stadtentwässerung und Umweltanalytik f) Art und Umfang der Leistung: Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürn- Fürther Tor - Landschaftsbauarbeiten berg, Deutschland, Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Grup- Telefon: +49 911/231-0, pen inklusive Außenanlage auf der Zwingerebe- E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de ne der Stadtmauer (Ludwigstorzwinger). b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bauleistung e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: rekoSUN - Sanierung Schulen - PV-Anlage Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Errichtung

www.frankenrecycling.de

eines Solarcarports im Zuge der bereits abgeschlossenen Sanierung und Umnutzung zweier ehemaliger Schulgebäude in der Fürther Str. 352 und 354 in Nürnberg-Muggenhof. Gegenstand der Ausschreibung ist die PV-Anlage für den Carport. o) Frist für den Eingang der Angebote: 25.02.2026, 09:40:00 Uhr, Bindefrist: 23.03.2026 Neu: l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Amtliche BekanVnetrmgaabceh vuonng Aernb edietern Stadt Nürnberg

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- o) Frist für den Eingang der Angebote: 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunevergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 26.02.2026, 09:00:00 Uhr, terlagen abgerufen werden können: nal/deeplink/subproject/1521f438-a605-45d9- Bindefrist: 11.05.2026 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 9ffe-9efcfc9b91b7 l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur subproject/3cd912e7-7bba-4e95-86f8-246b4c-  Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- 21cd94 evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - nal/deeplink/subproject/b2c60a64-4e42-4769- 06.02.2026, 23:59:00 Uhr,

Stadtentwässerung und Umweltanalytik 9a19-0b8e3a50334b Bindefrist: 25.02.2026

Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürn-

berg, Deutschland,   Telefon: +49 911/231-0, E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de 1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] Stadtentwässerung und Umweltanalytik Stadtentwässerung und Umweltanalytik 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürn- Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürn- Leistungserbringung: Lieferleistung berg, Deutschland, berg, Deutschland, Lieferung von Schachtabdeckungen 2026 Telefon: +49 911/231-0, Telefon: +49 911/231-0, Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um- E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de weltanalytik Nürnberg (SUN) beabsichtigt die 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Lieferung von Schachtabdeckungen Klasse D 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Öffentliche Ausschreibung [VOB] 400 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Leistungserbringung: Dienstleistung e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg nach den Grundsätzen der UVgO zu vergeben. Verlängerung von Sophos-Antiviruslizen- f) Art und Umfang der Leistung: Die Schachtabdeckungen werden für die Sanie- zen für drei Jahre (optional für fünf Jahre) Absorptionsanlage KW1 rung von Schachtköpfen im Rahmen des Ka- Die noch laufenden Antiviruslizenzen von Sophos - Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen nalunterhaltes und für die Schachtsanierungen werden um weitere drei Jahre ((optional für wei- KG420, 434 mit Eigenpersonal benötigt. tere fünf Jahre) verlängert. Umbau der Kälteerzeugung am Klärwerk1 Nürn- Ort der Leistungserbringung: Für Angebotsabgabe sind folgende Anforderun- berg. 90429 Nürnberg, Muggenhofer Str. 208 gen zu erfüllen: Dies umfasst die Installation einer funktionsfähi- 8) Ausführungsfrist: - Der Anbieter muss seinen Firmensitz in Deutsch- gen Kälteabsorptionsanlage vom Anschluss und Von: 01.04.2026, Bis: 31.12.2026, land haben (Gerichtsstand in Deutschland) Übergabe des Nahwärmeverbunds, der Verteialternativ der Beginn der Leistung spätestens in - Der Anbieter muss nachweislich gegenüber So- lung der Heisswasserleitungen sowie dem Aus- 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung für die phos den Partner-Level „Platinum“, „Gold“ oder und Umbau der Kältezentrale. Dauer bis 31.12.2026. „Silver“ haben ( die Prüfung des Nachweises er- o) Frist für den Eingang der Angebote: 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun- folgt über die Seite: https://sophos2.my.site.com/ 24.02.2026, 09:30:00 Uhr, terlagen abgerufen werden können: sophospartnerportal/s/partner-finder Bindefrist: 26.03.2026 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Ort der Leistungserbringung: l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ 90429 Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33 Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur subproject/6a560f2a-1b7c-4219-b246-f3a91cf- 8) Ausführungsfrist: Verfügung unter: https://bieterzugang.deutschedaff5 Von: 01.03.2026, Bis: 28.02.2029, evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: alternativ die Auftragslaufzeit: nal/deeplink/subproject/8c1f988e-49ce-4c53- 25.02.2026, 23:59:00 Uhr, 01.03.2026-28.02.2031, der Beginn der Leis- 996a-b297e5006f0b Bindefrist: 27.03.2026 tung spätestens in 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung für die Dauer von drei bzw. fünf   Jahren.

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg -

Stadtentwässerung und Umweltanalytik

Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürn-

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Abbildung 12

berg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-0, E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bauarbeiten für Abwasserkanäle G_18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen e) Ort der Ausführung: 90482 Nürnberg; Tizianstraße, Katzwanger Hauptstraße, Galileistraße f) Art und Umfang der Leistung: Kanalsanierung Tizianstraße - Schlauchliner Kanalrenovierung mittels Schlauchliner, ca. 20 m DN 300, ca. 95 m Eiprofil 600/900, ca. 330 m Eiprofil 700/1050, ca. 32 Anschlüsse öffnen, Tiefbauarbeiten für Kopflöcher und Abbau von Konen

Bitte Aufzählungskästchen ganz in weiß!!!!!

Amtsblatt der Stadt Nürnberg

B 1228 B

Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Rathaus, Fünfer- Inhalt Seite platz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 0911/2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-50 88, Druck: noris inklusion kommunal gGmbH, Bertolt-Brecht-Straße 6, 90471 Nürnberg.

Jahresabschluss 2024 Kommunalwahl 2026 – Anmeldung an den Nürnberger Grundschulen – Eigenbetrieb NürnbergStift 92 zugelassene Wahlvorschläge und Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufe für die Wahl des Oberbürgermeisters 41 – Schuljahr 2026/2027 88 Planfeststellungsverfahren 92

Kommunalwahl 2026 – Hutbergstraße, Fl.- Nr.: 44 / 5, Wegerechtsverfahren 93 zugelassene Wahlvorschläge Gem. Fischbach b. Nürnberg 90 für die Wahl des Stadtrats 42 Kraftloserklärung von Sparurkunden 93 Parkstraße 28, Fl.- Nr.: 161 / 25, Kommunalwahl 2026 – Einsicht in die Wählerver- Gem. Nürnberg - Gärten h. d. Veste 90 Vergaben der Stadt Nürnberg 94 zeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen 68 Schopflocher Straße 21, Fl.- Nr.: 485 / 158, Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Satzung zur Änderung der Bestattungs- Gem. Röthenbach b. Schweinau 90 Nürnberg 103 und Friedhofsgebührensatzung 69 Sophie-Germain-Straße, Fl.- Nr.: 59 / 33, Vergaben des Servicebetriebs Teilaufhebungsatzung der Satzung über die förmli- Gem. Gostenhof 91 Öffentlicher Raum Nürnberg 103 che Festlegung des Sanierungsgebietes Langwasser

Gem. Erlenstegen 91 und Umweltanalytik Nürnberg 103 Änderungsatzung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Langwasser

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Satzung über die förmliche Festlegung

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des Sanierungsgebietes Quartier Annapark

Aufhebungsatzung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Südstadt – Fallert & Schmidt GmbH & Co KG -Bauunternehmung Galgenhof/Steinbühl 73 Löwenberger Straße 30 | 90475 Nürnberg Tel.: 0911 | 98 38 78 - 0 Aufhebungsatzung der Satzung der Satzung über Fax: 0911 | 98 38 78 - 99 info@fallert-schmidt-bau.de die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes – fallert-schmidt-bau.de Gleißhammer/St. Peter 74 Anzeigenschluss

für die nächste

Abbildung 13

Straßenbenennung 74

Ausgabe

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4445 B „Tiefes Feld

vom

Süd“ – Veröffentlichung im Internet 76

25.02.2026

  1. Änderung des Flächennutzungsplans

19.02.2026

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4682 „Solarpark Katzwang“

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4673 „Worzeldorf Ortsrand“

Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg 82

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