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Amtsblatt 5a/2026

Amtsblatt · 02.03.2026 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de berg
amtliche Bekanntmachungen Nr. 5a / 2. März 2026 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t

WAHLBEKANNTMACHUNG 2.2 Durch Briefwahl: werber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert für die Wahl des Stadtrats und der Oberbür- 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies annehmen, indem sie in der Kopfleiste den germeisterin oder des Oberbürgermeisters bei der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a, EG, Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags

am Sonntag, 8. März 2026 Schalterhalle oder einer der weiteren auf der

kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen Wahlbenachrichtigung angegebenen Brief- 1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 und Bewerber Stimmen erhalten, wird das wahlausgabestellen beantragen und erhält Uhr. Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerdann folgende Unterlagen: bern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen a) einen Stimmzettel für jede oben bezeichne- können innerhalb der ihnen zustehenden ausgeübt werden: te Wahl Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und 2.1 Im Abstimmungsraum: Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmauch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen 2.1.1 Die Stadt ist in 363 allgemeine Stimmbezirke zettel und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, c) einen hellroten Wahlbriefumschlag für den erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter die den Wahlberechtigten bis spätestens 15. Wahlschein und den Stimmzettelumschlag Bewerberinnen und Bewerber können gestri- Februar 2026 übersandt worden sind, sind mit der Anschrift der Behörde, an die der chen werden. Die übrigen Bewerberinnen und der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum Wahlbrief zu übersenden ist Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlangegeben, in dem die Stimmberechtigten vorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet abstimmen können. Sie enthalten einen Hin- d) ein Merkblatt für die Briefwahl wurde. Die Stimmberechtigten können ihre weis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden ist. auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merk- Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern 2.1.2 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen blatt für die Briefwahl. aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Wahlschein besitzen, nur in dem Abstim- Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, der Stimmenzahlen. ten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmin dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen zetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis 4.2 Wahl der Oberbürgermeisterin/des sind. zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf Oberbürgermeisters: 2.1.3 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behör- Jede stimmberechtigte Person hat eine Stim- Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in de eingeht. me. Auf dem Stimmzettel ist erläutert, wie die jedem Abstimmungsraum der Stadt, die den 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung Stimmzettel zu kennzeichnen sind. Wahlschein ausgestellt hat. des Briefwahlergebnisses ab 15.00 Uhr in den 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehr- 2.1.4 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenach- ihnen zuvor schriftlich zugewiesenen Wahl- fach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. richtigung oder ihren Wahlschein und ihren räumen zusammen. Die Anschriften der Wahl- Personalausweis, ausländische Unionsbürge- räume der Briefwahlvorstände sind im Inter- 5. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, net veröffentlicht unter: https://go.nuernberg. recht nur einmal und nur persönlich ausüben. oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzu- de/briefwahlraum. Die Unterlagen aus den Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen bringen. Stimmbezirken werden in neun dezentralen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Per- Annahmestellen abgegeben und von dort ins son ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des 2.1.5 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden Wahlamt gebracht. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Eine beim Betreten des Abstimmungsraums aus- wahlberechtigte Person, die des Lesens ungehändigt. Sie müssen von den Stimmberech- 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der kundig oder wegen einer Behinderung an der tigten allein in einer Wahlkabine des Abstim- Stimmzettel: Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich mungsraums gekennzeichnet werden. Gewählt wird mit amtlich hergestellten hierzu der Hilfe einer anderen Person bedie- 2.1.6 Die Durchführung der Abstimmung und die Stimmzetteln. Die Stimmzettelmuster liegen nen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe Feststellung des Abstimmungsergebnisses während der allgemeinen Dienststunden beim bei der Kundgabe einer von der wahlberechsind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit Wahlamt, Unschlittplatz 7a, EG Schalterhalle, tigten Person selbst getroffenen und geäußerdas ohne Beeinträchtigung der Abstimmung aus. ten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig möglich ist. ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchli- 4.1 Wahl des Stadtrats: cher Einflussnahme erfolgt, welche die selbst- 2.1.7 Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl der Es gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. bestimmte Willensbildung oder Entscheidung Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der wahlberechtigten Person ersetzt oder veraufzubewahren, da sie für eine etwaige Stich- Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele ändert oder wenn ein Interessenkonflikt der wahl benötigt wird. Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinkönnen nur die auf den amtlichen Stimmzetde- und Landkreiswahlgesetzes). teln vorgedruckten Bewerberinnen und Be-

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  1. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).

Am 6. Februar 2026

Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg

Kuch

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Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters 123

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5a / 2. März 2026 124

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