| Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürn Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de | berg |
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| amtliche Bekanntmachungen Nr. 14 / 1. Juli 2026 der Stadt Nürnberg 2 Euro A m t s b l a t t |
Satzung zur Änderung der Satzung 2. Nr. 3 der Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie Art. 1 über den Ersatz von Kosten für folgt geändert: § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b wird wie folgt gefasst: Einsätze und andere Leistungen der a) In der Tabellenzeile „Falschalarm durch eine Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehr- private Brandmeldeanlage bei einem Objekt „b) Städtische Rudolf-Diesel-Fachschule Nürnberg der Kategorie A je angefangene 15 Minuten“ mit den Fachrichtungen Bau-, Elektro-, Maschi-
kostenersatzsatzung – FwKES) vom
wird die Angabe „325,00 Euro“ durch die An- nenbau-, Informatik-, Mechatroniktechnik und 25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, gabe „203,00 Euro“ ersetzt. Wirtschaftsinformatik,“.
ber. S. 249), zuletzt geändert durch
Satzung vom 12. Dezember 2025 b) In der Tabellenzeile „Falschalarm durch eine Art. 2 private Brandmeldeanlage bei einem Objekt
(Amtsblatt S. 438) Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekannt-
der Kategorie B je angefangene 15 Minuten“ machung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. wird die Angabe „463,00 Euro“ durch die An- Vom 26. Juni 2026 gabe „407,00 Euro“ ersetzt.
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28
Art. 2
Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekannt- 17. Juni 2026 beschlossen. machung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2025 (GVBl. S. 215), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 Nürnberg, 26. Juni 2026 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Stadt Nürnberg Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2026 beschlossen. Marcus König 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Sat- Oberbürgermeister
Nürnberg, 26. Juni 2026
zung:
Stadt Nürnberg
Art. 1
Marcus König
- § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Satzung zur Änderung der Satzung
Oberbürgermeister
zur Erhebung der Hundesteuer
„(1) Die Stadt Nürnberg verlangt bei Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren im Rahmen von Art. 28 (Hundesteuersatzung – HStS) vom Abs 1 und 2 BayFwG Kostenersatz insbesondere 15. Dezember 2014 (Amtsblatt
Satzung zur Änderung der Satzung S. 487), zuletzt geändert durch
- für Einsätze;
der Stadt Nürnberg für die Schulen Satzung vom 16. November 2023
- für Sonderlöschmittel sowie Leistungen Dritter (Schulsatzung – SchulS) (Amtsblatt S. 520): bei Einsätzen;
vom 29. Januar 2014
- für Sicherheitswachen; (Amtsblatt S. 26), zuletzt geändert Vom 26. Juni 2026 4. für das Ausrücken bei vorsätzlicher oder grob durch Satzung vom Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 fahrlässiger Falschalarmierung; 4. Juni 2024 (Amtsblatt S. 209) und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in 5. für das Ausrücken bei Falschalarmen, die der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 durch private Brandmeldeanlagen ausgelöst Vom 26. Juni 2026 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom wurden; 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Sat- Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der zung: 6. für das Ausrücken bei Falschalarmen, die durch Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der ein System zum Absetzen eines automatischen Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 Artikel 1 Notrufs oder zur automatischen Übertragung (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Geeiner Notfallmeldung an eine ständig besetzte 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 werden die Wörter setzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), und Stelle (eCall) ausgelöst wurden; „(Schwerbehindertenausweis mit Merkzeiauf Grund von Art. 27 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 4 des chen „Bl“, „Gl“ oder „H“)“ durch die Wörter 7. wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf ohne Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Un- „(Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeibelegbare Anhaltspunkte für die Notwendig- terrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung chen „Bl“, „Gl“, „TBl“, „H“, „aG“ oder „B“)“ keit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt ersetzt. hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Ret- geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2025 (GVBl. tung oder Bergung von Menschen erforderlich S. 260), folgende Satzung: 2. § 4 wird wie folgt neu gefasst: war.“
AAAmmmtttsssbbblllaaatttttt NNNüüürrrnnnbbbeeerrrggg NNNrrr... 111444 /// 111... JJJuuullliii 222000222666 222666333
„§ 4 Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. ten des Gruppenunterrichts genutzt werden kön- Steuermaßstab und Steuersatz S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom nen. Über die Zusammensetzung von Gruppen 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Sat- und deren Änderung entscheidet die jeweilige (1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 144 zung: Fachlehrkraft zusammen mit der Leitung der Mu- Euro und für jeden weiteren im Haushalt gesikschule Nürnberg in Rücksprache mit den behaltenen Hund 168 Euro im Kalenderjahr.
Art. 1 treffenden Schülerinnen und Schülern oder deren
(2) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Hunde- 1. In § 2 Abs. 1 wird ein neuer Satz 4 eingefügt. Der gesetzlichen Vertretern.“ steuer bisherige Satz 4 wird dann zu Satz 5: 6. In § 11 Abs. 2 Satz 4 wird die Formulierung 1. für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 1 bis „Erwachsenen steht das Angebot der Musikschu- „Schulleitung“ durch „Leitung“ ersetzt. 4 im Kalenderjahr 1.152 Euro; le Nürnberg offen, soweit die Kapazitäten nicht 7. § 15 wird wie folgt geändert: 2. für Hunde im Sinne des § 5 Abs. 5 im Ka- durch Anmeldungen von Kindern und Jugendlia) Abs. 3 Ziff. 1 wird wie folgt gefasst: chen erschöpft sind. Ziel der Musikschule Nürnlenderjahr 288 Euro. berg ist die dezentrale Bereitstellung von Unter- „1. Unterricht im Elementarbereich: (3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach richtsorten und dadurch die Teilnahme möglichst Bei der „Musik für die Kleinsten“ werden § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der wohnortnah zu ermöglichen; dazu gehören auch Kinder ab sechs Monaten bis drei Jahren, Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit.“ in die Musikalische Früherziehung Kindie die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als der im Vorschulalter, in die Musikalische 2. § 5 Satz 4 wird wie folgt geändert: erste Hunde. Grundausbildung Kinder im Grundschulal- „Die Anmeldung hierzu erfolgt durch die Fach- ter und in das Instrumentenkarussell Kin- (4) In den Fällen des § 10 Abs. 2 und 3 wird die lehrkraft nach Rücksprache mit den Schüle- der aus der ersten Klasse der Grundschule Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht im rinnen und Schülern sowie deren gesetzlichen aufgenommen.“ Kalenderjahr entsprechenden Teilbetrag festge- Vertretern.“ setzt.“ b) In Abs. 3 Ziff. 3 wird die Formulierung „Schul- 3. § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert: leitung“ durch „Leitung“ ersetzt. 3. § 5 Abs. 6 wird aufgehoben. a) Ziff. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: 8. § 16 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: 4. In § 8 Abs. 2 werden nach dem Wort „Steuer- „Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Grup- „(5) Die Musikschule Nürnberg kann das Untersatzes“ die Wörter „für einen ersten Hund“ einpen für Kinder im Alter von sechs Monaten richtsverhältnis auch während eines Musikschulgefügt. bis drei Jahren angeboten und dauert zwei jahres aus wichtigem Grund beenden. Ein solcher 5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Jahre.“ liegt insbesondere vor, a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1. b) Der 2. Abs. in Ziff. 2 entfällt. 1. bei ungenügender Leistung; b) Es wird folgender neuer Satz 2 angefügt: 4. § 8 erhält folgende neue Fassung: 2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbe- „Liegen gleichzeitig die Voraussetzungen für „(1) Das Unterrichtsfach Solo- und Ensemble- sondere wenn Schülerinnen/Schüler beziemehrere Ermäßigungsgründe vor, wird die gesang wird in Einzel- und Gruppenunterricht hungsweise Eltern trotz schriftlicher Abmah- Steuer nur einmal ermäßigt.“ erteilt. Bei Bedarf kann das Fach Korrepetition nung den Unterricht nachhaltig stören); angeboten werden. 3. soweit der Gebührenschuldner mit der Zah- 6. In § 14 wird die Angabe „Abs. 6“ durch die An- (2) Der Fachbereich Chor der Musikschule Nürn- lung von mehr als zwei Monatsraten der für gabe „Abs. 7“ ersetzt. berg besteht aus dem Chor „UNISONO“ mit den den Unterricht der Schülerin / des Schülers nach Alter gestaffelten Chorstufen, den Chor- geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist; Artikel 2 klassen und weiteren Chorangeboten. Der Chor 4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrück- UNISONO verbindet die Bestandteile Singen im barer Meinungsverschiedenheiten zwischen Chor, Stimmbildung und eine musiktheoretische der Schülerin / dem Schüler oder den Eltern Diese Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ausbildung. Die Teilnahme an allen Unterrichts- und der Musikschule Nürnberg insbesondere teilen von UNISONO ist verpflichtend. Die Stimm- über Unterrichtsinhalte und Ausbildungsziele bildung wird dabei in der Regel als Gruppenun- der Musikschule Nürnberg (§ 2) eine weitere Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am terricht durchgeführt. Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist.“ 17. Juni 2026 beschlossen. (3) Die Stadtstimmen sind ein Chor für Erwach- 9. In § 18 Abs. 2 Satz 3 wird die Formulierung sene aller Altersgruppen. Dieser Chor beinhaltet „Schulleitung“ durch „Leitung der Musikschule“
Nürnberg, 26. Juni 2026
chorische Stimmbildung und Chorunterricht. ersetzt.
Stadt Nürnberg
(4) Über die Aufnahme in die Chöre entscheiden
Marcus König die jeweiligen Chorleiter in Abstimmung mit der Art. 2
Oberbürgermeister Leitung der Musikschule.“ Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft. 5. § 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert: „(3) Der Unterricht wird in der Regel als Grup- Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am penunterricht von 45 Minuten Dauer oder als 6. Mai 2026 beschlossen und redaktionell im Ein- Satzung zur Änderung der Satzung Einzelunterricht von 30 Minuten Dauer wöchent- leitungssatz und in Art. 1 Nrn. 2 und 4 am der Musikschule Nürnberg (Musik- lich angeboten. Bei entsprechender Eignung 24. Juni 2026 angepasst. und Leistung der Schülerin / des Schülers kann
schulsatzung – MusS) vom
im Einzelfall seitens der Musikschule Nürnberg Nürnberg, 26. Juni 2026
27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 327)
ein individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Stadt Nürnberg Minuten Dauer je Woche angeboten werden. Die Vom 26. Juni 2026 Entscheidung über die Unterrichtsart bzw. -dauer Marcus König trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg. Oberbürgermeister Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vor- Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so nung für den Freistaat Bayern in der Fassung der zusammengesetzt, dass die besonderen Qualitä-
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung – MusGebS)
vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 335)
Vom 26. Juni 2026 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642) folgende Satzung:
Art. 1
- § 1 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg ist pro Schülerin / Schüler je Schuljahr eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € zu entrichten.“ b) Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
| Jahresgebühr | mtl. Rate | Jahresgebühr mit Nürnberg Pass | mtl. Rate mit Nürnberg Pass | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Musikalische Früherziehung | 336,00 € | 28,00 € | 168,00 € | 14,00 € |
| Musikalische Grundausbildung | 336,00 € | 28,00 € | 168,00 € | 14,00 € | |
| Musik für die Kleinsten | 384,00 € | 32,00 € | 192,00 € | 16,00 € | |
| Elementare Musikpädagogik für Erwachsene | 384,00 € | 32,00 € | 192,00 € | 16,00 € | |
| 2. | Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) | 636,00 € | 53,00 € | 318,00 € | 26,50 € |
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 624,00 € | 52,00 € | 312,00 € | 26,00 € | |
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 480,00 € | 40,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 792,00 € | 66,00 € | 396,00 € | 33,00 € | |
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 672,00 € | 56,00 € | 336,00 € | 28,00 € | |
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | ||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 792,00 € | 66,00 € | 396,00 € | 33,00 € | |
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.200,00 € | 100,00 € | 600,00 € | 50,00 € | |
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.608,00 € | 134,00 € | 804,00 € | 67,00 € | |
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 492,00 € | 41,00 € | 246,00 € | 20,50 € |
| 6. | Chor UNISONO | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € |
| Stadtstimmen-Chor | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| 7. | Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför- derung) und Studienvorbereitende Ausbildung | 1.200,00 € | 100,00 € | 600,00 € | 50,00 € |
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) Streicherklasse (zzgl. Instrument) | 444,00 € | 37,00 € | 222,00 € | 18,50 € | |
| b) Bläserklasse (zzgl. Instrument) | 444,00 € | 37,00 € | 222,00 € | 18,50 € | |
| c) Blockflötenklasse | 444,00 € | 37,00 € | 222,00 € | 18,50 € | |
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 276,00 € | 23,00 € | 138,00 € | 11,50 € | |
| 9. | Ensemble | ||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei“ |
- § 3 wird wie folgt geändert: b) Abs. 2 Ziffer 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: gung eine hiervon abweichende Sperrzeit haben, „(1) Die Gebührenschuld entsteht bei der Ver- „Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie ist diese einzuhalten. waltungspauschale und der Jahresgebühr mit den gebührenpflichtigen Instrumental- oder Die Sperrzeitverkürzung gilt innerhalb des von dem ersten Unterrichtstag, die Gebührenschuld Vokalunterricht, so wird für das dritte Kind folgenden Straßen umfassten Bereichs (im Norbei der Überlassungsgebühr beginnt mit dem eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 % den beginnend im Uhrzeigersinn; die Straßen ersten Überlassungstag. gewährt, für das vierte Kind und alle weiteren selbst sind nicht inbegriffen): Kinder wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % Vestnertorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, (2) Vorspiele und Konzerte als Bestandteil des gewährt.“ Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgra- Unterrichts im Sinne von § 13 MusS sind in der ben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Am Plärrer, Jahresgebühr enthalten. Die Teilnahmepflicht an c) Abs. 2 Ziffer 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben. diesen Veranstaltungen begründet keine zusätzli- „Belegt eine Schülerin / ein Schüler mehrere Für die Nacht von Sonntag, 02.08.2026, auf che Gebührenschuld. gebührenpflichtige Fächer, so kann auf schrift- Montag, 03.08.2026, gelten die normalen Sperrlichen Antrag bei besonderer musikalischer (3) Ergänzende Angebote wie Kurse, Workshops zeiten gemäß der Sperrzeitverordnung der Stadt Begabung für das zweite und jedes weitere beoder Exkursionen im Sinne von § 13 MusS un- Nürnberg (Sonntag 23:00 Uhr) bzw. die in der legte Fach eine Ermäßigung von 15 % gewährt terliegen gesonderten Gebühren. Sie werden Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder in werden.“ mit der Ankündigung des Angebots bekannt ge- einem gesonderten Sperrzeitbescheid für den Bemacht. Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn d) Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: trieb festgesetzte Sperrzeit. der jeweiligen ergänzenden Angebote wie Kurse, „Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, 2. Beschallungen oder Musikdarbietungen (z.B. Workshops oder Exkursionen. der dem Antrag in Textform folgt, gewährt.“ durch Musiker, Aufstellen von Lautsprechern, (4) Kurzfristige Absagen 5. § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Tonübertragung durch geöffnete Fenster) auf Außenbewirtschaftungsflächen von Gaststätten 1. Bei freiwilligen ergänzenden Angeboten „Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im sind nur zulässig, wenn dies in der Sondernutkann bei Absage später als 72 Stunden vor laufenden Musikschuljahr aus, so werden die zungserlaubnis oder der Gaststättenerlaubnis Beginn der ergänzenden Angebote eine Gebühren ab der fünften ausgefallenen Stunde erlaubt ist. Ausfallentschädigung erhoben werden, anteilig zurückerstattet.“ sofern die Verhinderung zu vertreten ist. 3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird Die Ausfallentschädigung beträgt maximal Art. 2 angeordnet. 75 % der vereinbarten Gebühr. Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft. 4. Die Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. 2. Eine Ausfallentschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Verhinderung auf Gründen 5. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt Nr. 14 beruht, die die Schülerin / der Schüler nicht Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am am 01.07.2026 öffentlich bekannt gegeben und zu vertreten hat (z. B. Krankheit mit ärztli- 6. Mai 2026 beschlossen und redaktionell im Ein- tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. chem Attest, Unfall, höhere Gewalt).“ leitungssatz und in Art. 1 Nr. 2 am 24. Juni 2026 Gründe angepasst. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: I. a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Nürnberg, 26. Juni 2026 Vom 30.07. bis 02.08.2026 findet das Bardentreffen „Die Verwaltungspauschale wird mit Fälligkeit Stadt Nürnberg auf mehreren Plätzen verteilt in der Innenstadt statt. der ersten Unterrichtsgebühr fällig. Die zwölf Es ist eines der größten Open-Air-Musikfestivals in Monatsraten für die Jahresgebühr und die Marcus König Deutschland und zieht jedes Jahr mehr als 200.000 Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten Oberbürgermeister Menschen auch weit über die Region hinaus an. Die des Monats im Voraus fällig. Die Fälligkeit der Spielzeit auf den Bühnen geht an jedem Tag jeweils Gebühren für freiwillige ergänzende Angebote bis 23:00 Uhr. Viele Besucherinnen und Besucher wird individuell mit der Ankündigung des An- trinken anschließend noch auf den Veranstaltungsgebots bekannt gemacht.“ Vollzug des Gaststättengesetzes flächen ihre Getränke aus, geben Gläser zurück oder gehen in die Kneipen und Cafés in der Innenstadt,
(GastG) und der Bayerischen Gaststät-
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: deren Außenbewirtschaftungsflächen gerade bei tenverordnung (BayGastV); „Kommt ein Gebührenschuldner mit zwei schönem Wetter gut gefüllt sind. Die Menschen ste- Monatsraten der Jahresgebühr in Verzug oder Sperrzeitverkürzung für Außenbewirt- hen dann vor den Lokalen oder auf den Straßen und bleibt eine Schülerin / ein Schüler vor Ablauf schaftungen in der Innenstadt Plätzen. des Musikschuljahres ohne Austrittsgenehmi- während des Bardentreffens am II. gung aus Gründen, die sie bzw. er oder die ge-
31.07. und 01.08.2026 Die Stadt Nürnberg ist zum Erlass der Allgemeinver-
setzlichen Vertreter zu vertreten haben, mehr fügung sachlich und örtlich zuständig (Art. 8 Abs. 1 als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fern, BayGastV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bay. Verwaltungsverfahso wird die Gebühr für das restliche Unter- Die Stadt Nürnberg erlässt folgende rensgesetz - BayVwVfG). richtsjahr sofort zur Zahlung fällig.“ Allgemeinverfügung: Zu Ziffer 1: 4. § 5 wird wie folgt gefasst: 1. Anlässlich des Bardentreffens vom 30.07. bis Nach Art. 8 Abs. 1 BayGastV können die Gemeinden a) Abs. 2 Ziffer 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: 02.08.2026 wird der Beginn der Sperrzeit für bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder „Die Ermäßigung gilt nur für die Belegung Außenbewirtschaftungsflächen im nachfolgend besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgeeines instrumentalen oder vokalen Hauptfachs. genannten Bereich der Innenstadt in den Näch- mein verlängern, verkürzen oder aufheben. Die Stadt Werden weitere Fächer belegt, erfolgt eine Er- ten von Freitag, 31.07.2026, auf Samstag, Nürnberg hat für den Gaststättenbetrieb auf öffentmäßigung nur nach schriftlichem Antrag durch 01.08.2026, und von Samstag, 01.08.2026, auf lichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und pridie Entscheidung der Leitung der Musikschule Sonntag, 02.08.2026, auf jeweils 01:00 Uhr ver- vaten Flächen im Freien (z. B. Wirtschaftsgärten und Nürnberg.“ schoben. Sofern Gaststätten in der Baugenehmi- Terrassen) eine Sperrzeit von 23:00 Uhr bis 06:00
Uhr festgelegt, während der „Blauen Nacht“ von den Außenbewirtschaftungsflächen ist geeignet und Rechtsbehelfsbelehrung 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr (§ 1 Nr. 2 Verordnung über erforderlich, um auf den Außenbewirtschaftungs- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Modie Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnü- flächen über den Unterhaltungslärm hinaus nicht nats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben gungsstätten - SperrzeitVO). Die Sperrzeit kann bei noch weitere Lärmbelastungen für Anwohner zu er- werden bei dem Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses verkürzt zeugen. Beschallungen und Musikdarbietungen zur Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, werden (§ 3 SperrzeitVO). Aufgrund der Bedeutung Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher sind Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach. des Bardentreffens als eines der größten kostenlosen auch nicht erforderlich, da das kostenlose Programm Open-Air-Festivals in Deutschland, der vielen Besu- des Bardentreffens bereits eine umfangreiche Musik- Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung cherinnen und Besuchern, die sich auch noch nach unterhaltung bietet. Außerdem besteht die Gefahr, 1. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, dem Ende der Spielzeiten in der Innenstadt aufhal- dass sich rund um die beschallten Außenbewirtzur Niederschrift oder elektronisch in einer für ten sowie der Sommerzeit und der Ferienzeit besteht schaftungsflächen weitere Personen zum Zuhörern den Schriftformersatz zugelassenen Form mögein öffentliches Bedürfnis dafür, dass sich die vielen aufhalten, so dass es dort zu Menschenansammlunlich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per ein- Menschen auch noch nach dem Ende der Spielzeiten gen kommt, die die öffentliche Sicherheit und Ordfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet des Bardentreffens auf Außenbewirtschaftungsflä- nung gefährden und für die der Gastwirt selbst keine keine rechtlichen Wirkungen! chen der Gaststättenbetriebe in der Innenstadt auf- Verantwortung mehr trägt. Auf öffentlichen Straßen, 2. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO gehalten können. Wegen und Plätzen sind solche Darbietungen genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elek- Die Sperrzeitverkürzung auf 01:00 Uhr wie bei der nehmigungspflichtige Sondernutzungen nach Art. 18 tronisch einreichen. „Blauen Nacht“ ist geeignet, das öffentliche Bedürf- BayStrwG. In den Sondernutzungserlaubnissen für nis an längeren Öffnungszeiten im Außenbereich an Außenbewirtschaftungsflächen auf öffentlichen 3. Nähere Informationen zur elektronischen Einlediesen beiden Tagen zu befriedigen und stellt gegen- Straßen, Wegen und Plätzen sind in der Regel solche gung des Widerspruchs bzw. der Klage entnehüber dem nächtlichen Ruhebedürfnis von Anwoh- Beschallungen ausgeschlossen. Soweit eine solche men Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Nürnnerinnen und Anwohnern einen verhältnismäßigen Erlaubnis nicht vorliegt, handelt es sich um eine Ord- berg (www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ Ausgleich dar. Außerdem sind Freitag- und Samstag- nungswidrigkeit nach Art. 66 Nr. 2 BayStrWG. Inso- zugangseroeffnung.html) bzw. der Bayerischen nacht in der Regel immer sehr viele Menschen in der weit muss das Interesse von Gastwirten an eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit Innenstadt unterwegs. musikalischen Darbietungen gegenüber der Begren- (www.vgh.bayern.de). zung der Lärmbelastung für die Anwohner und die 4. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor Die Spielzeit auf den Bühnen geht bis 23:00 Uhr. Allgemeinheit zurückstehen. den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung Danach ist die Innenstadt auch ohne eine Sperrzeiteine Verfahrensgebühr fällig verkürzung stark gefüllt, da viele Besucherinnen und Zu Ziffer 3: Besucher noch Gläser und Flaschen an den Veran- Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung staltungsflächen zurückgeben, Kneipen und Cafés in (VwGO) kann die sofortige Vollziehung im öffentli- Nürnberg, 24.06.2026 der Innenstadt aufsuchen oder in den Straßen und chen Interesse oder im überwiegenden Interesse ei- Ordnungsamt auf den Plätzen verweilen. Viele Gaststätten in der nes Beteiligten angeordnet werden. Die Möglichkeit, Im Auftrag Innenstadt haben auch eine betriebliche Sperrzeit- im Sommer und in der Ferienzeit bei einer so großen verkürzung bis 24:00 Uhr. Das hohe Menschenauf- und bedeutenden Open-Air-Veranstaltung in der In- gez. Steyer kommen und die Lärmbelastung in den Straßen der nenstadt über das Veranstaltungsende hinaus noch Innenstadt werden deshalb durch die Sperrzeitver- zwei Stunden auf Außenbewirtschaftungsflächen kürzung nicht wesentlich erhöht. verweilen zu können, liegt im öffentlichen Interesse Da sich die Bühnen nur in der Innenstadt befinden, und bedarf einer Planbarkeit für die Gaststättenbeverbleiben die meisten Besucherinnen und Besucher treiber. Ebenso liegt es im öffentlichen Interesse, dass nach Bühnenende auch in der Innenstadt. Es ist des- die zusätzliche Lärmbelastung für die Anwohner und halb verhältnismäßig, die Sperrzeitverkürzung auf die Allgemeinheit nicht noch durch zusätzliche Bedie Innenstadt zu beschränken. schallungen auf den Außenbewirtschaftungsflächen Eine Sperrzeitverkürzung für die Nacht von Sonntag erhöht wird. auf Montag ist nicht erforderlich, da in dieser Nacht Zu Ziffer 4: weniger Besucher in der Innenstadt sind, die Besu- Die Kostenfreiheit beruht auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Koscher eher nach Hause gehen und dem nächtlichen tengesetz (KG). Ruhebedürfnis der Anwohner wegen des folgenden Werktags eine höhere Bedeutung zukommt. Zu Ziffer 5: Zu Ziffer 2: Die Anordnung konnte nach Art. 35 Satz 2 BayVwVfG als Allgemeinverfügung erlassen werden. Ihre öf- Das Verbot von Beschallung und Musikdarbietungen fentliche Bekanntmachung erfolgt nach Art. 41 auf den Außenbewirtschaftungsflächen stützt sich Abs. 3 und 4 BayVwVfG. Die öffentliche Bekanntauf Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungsvergabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwalfahrensgesetz (BayVwVfG) i.v.m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 und tungsakts wird dadurch bewirkt, dass sein verfügen- Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG). Danach können der Teil ortsüblich bekanntgemacht wird und in der gegenüber Gaststättenbetrieben jederzeit Auflagen ortsüblichen Bekanntmachung angegeben wird, wo zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen der Verwaltungsakt und seine Begründung eingeseim Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und hen werden können (Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG). Die sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Allgemeinverfügung wird mit Begründung im Amts- Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundblatt bekanntgemacht. Sie kann mit Begründung im stücks oder der Nachbargrundstücke sowie der All- Ordnungsamt, Zi. 304/III, während der allgemeinen gemeinheit erlassen werden. Die Beschallung von Öffnungszeiten eingesehen werden (Montag, Diens- Außenbewirtschaftungsflächen ist in der Innenstadt tag, Donnerstag 8:00 – 15:30 Uhr, Mittwoch, Freitag in den Gaststättenerlaubnissen untersagt. Das Ver- 8:00 – 12:30 Uhr). bot von Beschallung und Musikdarbietungen auf
Bekanntmachung der Haushaltssatzung (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
der Stadt Nürnberg „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2026 wird
für das Haushaltsjahr 2026 a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. in den Erträgen mit 94.464.000 € der Bek. vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch und in den Aufwendungen mit 103.487.000 € § 2 der Verordnung vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), hat der Stadtrat am 17.06.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die ab. hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt I.
§ 1 in den Einnahmen und Ausgaben mit 29.993.000 €
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird ab. hiermit festgesetzt; er schließt (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 1. im Ergebnishaushalt mit „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2026 wird dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.741.290.521 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.809.971.323 € a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 68.680.802 € er schließt 2. im Finanzhaushalt in den Erträgen mit 1.768.900 € a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit und in den Aufwendungen mit 3.801.070 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.665.746.600 € ab. dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.576.591.416 € und einem Saldo von 89.155.184 € b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 311.484.000 € in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.810.726 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 503.450.200 € ab. und einem Saldo von - 191.966.200 € (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes c) aus Finanzierungstätigkeit mit „NürnbergBad“ für 2026 wird dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 170.000.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 102.140.500 € a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: und einem Saldo von 67.859.500 € er schließt d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 34.951.516 € in den Erträgen mit 8.760.000 € und in den Aufwendungen mit 19.817.263 € ab. ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2026 wird b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.340.421 € in den Erträgen mit 116.211.000 € ab. und in den Aufwendungen mit 111.893.000 € (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ab. „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2026 wird b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 131.020.000 € in den Erträgen mit 54.371.956 € ab. und in den Aufwendungen mit 180.903.428 € (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ab. „NürnbergStift“ für 2026 wird b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt er schließt in den Erträgen mit 51.460.048 € in den Einnahmen und Ausgaben mit 69.444.000 € und in den Aufwendungen mit 57.245.532 € ab. ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.394.534 € ab.
§ 2 (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt derungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2026 Nürnberg“ wird auf 15.744.000 € festgesetzt. sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kre- (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben ditermächtigungen erforderlich. Die im Finanzhaushalt für das Haushalts- nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ jahr 2026 veranschlagten Einzahlungen aus Kreditaufnahmen in Höhe von wird auf 1.500.000 € festgesetzt. 170 Mio. € können aus den fortgeltenden Kreditermächtigungen der Vorjahre vollumfänglich gedeckt werden. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- 9.900.000 € festgesetzt. derungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 91.000.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- Raum Nürnberg“ wird auf 26.470.000 € festgesetzt. derungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 3.870.000 € festgesetzt. § 6 (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft. Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. II. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 13.05.2026, RMF-SG 12-1512-5-18-45 genehmigt. (6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 17.000.000 € festgesetzt. III. (7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Der Haushaltsplan steht gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur Nürnberg“ wird auf 61.485.000 € festgesetzt. nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung unter www.stadtfinanzen-verwaltung.nuernberg.de öffentlich zur Verfügung.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Aus-
Nürnberg, 26. Juni 2026
zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künfti-
STADT NÜRNBERG
gen Jahren wird auf 1.103.294.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Marcus König Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf Oberbürgermeister 162.364.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 73.793.000 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan *) Nachrichtlich: des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 20.028.000 € festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 31. Oktober 2025 und für die Gewerbesteuer in der Satzung vom 5. April 2017 (5) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des wie folgt festgesetzt: Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 880.000 € festgesetzt. 1. Grundsteuer (6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 7.900.000 € festgesetzt a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 750 v.H. des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 2. Gewerbesteuer 467 v.H. 8.960.000€ festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 19.400.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 8.376.598 € festgesetzt.
Verordnung zur Änderung des Gebiets
der Stadt Nürnberg und der Stadt
Erlangen;
Hinweis auf die Bekanntmachung im
Mittelfränkischen Amtsblatt
Die folgende Verordnung zur Änderung des Gebiets der Stadt Nürnberg und der Stadt Erlangen vom 20. Mai 2026 wurde im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 6 am 15. Juni 2026, S. 93 amtlich bekannt gemacht.
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Nürnberg, 25. Juni 2026 Stadt Nürnberg Rechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde Eckstein
„ Verordnung zur
Änderung des Gebiets der Stadt Nürnberg
und der Stadt Erlangen
Vom 20. Mai 2026
Aufgrund des Art. 11 und Art. 12 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert worden B ist, verordnet die Regierung von Mittelfranken: a § 1 In die Stadt Nürnberg, Gemarkung Großgründlach werden aus der Stadt Erlangen folgende Flurstücke der Gemarkung Tennenlohe eingegliedert: Flurstücknr. m2 1. 201/2 1.845 2. 201 11.970
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B2-2026-181, wurde die Baugenehmigung für das Baugenehmigung für die Errichtung
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oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter von Balkonen Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge- Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri- Nürnberg vom 22.06.2026, Aktenzeichen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt schen Bauordnung (BayBO) erteilt. B2-2025-411, wurde die Baugenehmigung für das Nürnberg vom 19.06.2026, Aktenzeichen Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter B2-2026-266, wurde die Baugenehmigung für das bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Zulassung einer Abweichung nach Art. 63 der Baye- oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer rischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Rechtsbehelfsbelehrung Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-28, Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer.
oder elektronisch in einer für den Schrift-
nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-28, formersatz zugelassenen Form erhoben werden. Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch oder elektronisch in einer für den Schrift- formersatz zugelassenen Form erhoben werden. einreichen. formersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann-
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht- einreichen. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtder Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht- lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektrichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt- ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge- Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verder Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge- richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). fahrensgebühr fällig. richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Hinweis: Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver- fahrensgebühr fällig. aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- fahrensgebühr fällig. Hinweis: gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Hinweis: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baukung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirbeim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektrokung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Form gestellt werden. beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- Hinweise zur Akteneinsicht: Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht: Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststun- Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsden (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt 9.00 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden unter (0911) 231-43 77 im Amtsgebäude Johannes- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00
- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter
(0911) 231-4 26 28 im Amtsgebäude Johannesgas- Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher se 3, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht- Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektbeim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgenisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Form gestellt werden. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver- Hinweise zur Akteneinsicht: fahrensgebühr fällig.
Anwesen Keßlerstraße 10, Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-
Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 2/7 verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Hinweis: Baugenehmigung für die Nutzungsän- Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00 aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-
derung eines bestehenden Büroraums
- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung.
im EG zu Wohnraum sowie die Erwei-
(0911) 231-75 91 im Amtsgebäude Johannesgasse Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirterung des EG um ca. 15 m² 3, Zimmer 232, einsehen. Sie können auch einen kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Nürnberg vom 22.06.2026, Aktenzeichen Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- B2-2026-125, wurde die Baugenehmigung für das nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Form gestellt werden. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Hinweise zur Akteneinsicht: bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Anwesen Seuffertstraße 6, Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsbeteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 102 / 9 verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Baugenehmigung für die Errichtung Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung (Mo., Di. und Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 9.00
einer Balkonanlage und Nutzungsän-
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-28, Nürnberg vom 23.06.2026, Aktenzeichen Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift
B2-2026-117, wurde die Baugenehmigung für das
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Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann-
bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Aufgebot verlorener Sparurkunde te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer einreichen. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Die nachfolgend genannte Sparurkunde ist, wie Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht- Nr. der Sparurkunde 4751751274 Rechtsbehelfsbelehrung lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Moronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte Für diese Sparurkunde wird hiermit, gemäß Artikel nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge- 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre an- Verwaltungsgericht in Ansbach, Promenade 24-28, richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). geordnet und der Inhaber der Sparurkunde aufge- 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den fordert, seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde
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Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver- innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnformersatz zugelassenen Form erhoben werden. fahrensgebühr fällig. berg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, wird die Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genann- Sparurkunde für kraftlos erklärt. Hinweis: te Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die baueinreichen. Nürnberg, den 18. Juni 2026 aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-
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a) Öffentlicher Auftraggeber: Westen sowie Norden des Hauptgebäudes. Diese o) Frist für den Eingang der Angebote: Stadt Nürnberg - Feuerwehr (FW/5) sollen als Gründächer ausgebildet werden. Die 07.07.2026, 09:10:00 Uhr, Reutersbrunnenstr. 63, 90429 Nürnberg, bestehende Dachabdichtung/ Dachbauteile sind Bindefrist: 06.08.2026 Deutschland, mit KMF, Asbest sowie PAK belastet. l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Telefon: +49 911/231-06 15 62 o) Frist für den Eingang der Angebote: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur E-Mail fw-kabelnetz@stadt.nuernberg.de 07.07.2026, 09:20:00 Uhr, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutscheb) Gewähltes Vergabeverfahren: Bindefrist: 05.08.2026 evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Öffentliche Ausschreibung [VOB] l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. nal/deeplink/subproject/febfb642-bdda-4eead) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur 9605-89fe2d0ba1ec Bauleistung Verfügung unter: https://bieterzugang.deutschee) Ort der Ausführung: evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- 90429 Nürnberg (gesamtes Stadtgebiet) nal/deeplink/subproject/dfec3c1b-0dd9-41f3f) Art und Umfang der Leistung: 9771-06feb02c1014 a) Öffentlicher Auftraggeber:
Jahresausschreibung Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-
Erd-, Kabel- und Rohrverlegungsarbeiten graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, 2026/2027 Telefon: +49 911/231-42 00, Bauleistungen für Tiefbau und Kabelzug zur Un- a) Öffentlicher Auftraggeber: E-Mail: h@stadt.nuernberg.de terhaltung und Erweiterung des städtischen Ka- Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor- b) Gewähltes Vergabeverfahren: belnetzes graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, Öffentliche Ausschreibung [VOB] n) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge / Telefon: +49 911/231-42 00, d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Angebotsfrist: 10.08.2026, 09:00:00 Uhr E-Mail: h@stadt.nuernberg.de Bauleistung Metallbauarbeiten l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen: b) Gewähltes Vergabeverfahren: e) Ort der Ausführung: 90461 Nürnberg Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Öffentliche Ausschreibung [VOB] f) Art und Umfang der Leistung: Verfügung unter: d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Hintere Bleiweißstr. 15_2026_Dachsanierung_ https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Bauleistung Gerüstarbeiten Metallbauarbeiten evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ e) Ort der Ausführung: 90461 Nürnberg Sanierung Gründach der beiden Gebäude Hintesubproject/38daf678-0f3a-4f97-ac44- f) Art und Umfang der Leistung: re Bleiweißstr. 15 und Vordere Bleiweißstr. 2 in d1f199f3c271 Hintere Bleiweißstr. 15_2026_Dachsanierung Nürnberg bei laufendem Betrieb. _Gerüstarbeiten Metallbauarbeiten: Sanierung Gründach der beiden Gebäude Hinte- -Baustelleneinrichtung mit Mobilbaukran re Bleiweißstr. 15 und Vordere Bleiweißstr. 2 in -Witterungsschutzzelte 2 Stck a) Öffentlicher Auftraggeber: Nürnberg bei laufendem Betrieb. -Demontage u. Entsorgung vorhand. Sattelda-
Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Marientor- Gerüstbauarbeiten: choberlichte
graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, Kindergarten: - Neue Satteldachoberlichte Pfosten-Riegel-Kon- Telefon: +49 911/231-42 00, Aufbau/Abbau/Vorhalten(ca. 40 Wo) von 300 m struktion mit spezieller Wärmeschutzverglasung E-Mail: h@stadt.nuernberg.de Bauzaun, (mit mikroperforierter Sonnenschutzfolie) b) Gewähltes Vergabeverfahren: 580 m² Arbeits-Schutzgerüst SW09, (Kindergarten b/l /h ca 5,0/21,8/2,50; Altenta- Öffentliche Ausschreibung [VOB] 8 Fußgängertunnel, gesstätte l/b/h ca 5,2/11,1/2,60m) d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: 1 Bauaufzug, - Renovierung Kaltdachoberlichte 3 Stck b/l/h Bauleistung 1 Gerüsttreppe ca 2,80/3,85/1,40m); Lüftungsfenster/Lamellene) Ort der Ausführung: fenster 90443 Nürnberg -Gibitzenhof-/Steinbühl Altentagesstätte: o) Frist für den Eingang der Angebote: f) Art und Umfang der Leistung: Aufbau/Abbau/Vorhaltung (ca. 40 Wo) von 180 14.07.2026, 09:20:00 Uhr,
Gründach- und Flaschnerarbeiten m Bauzaun, Bindefrist:13.08.2026
Das Verwaltungs- und Werkstattgebäude in der 900 m² Arbeits-Schutzgerüst SW 06 stützenfrei l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen: Max-Planck-Str. 1 soll energetisch ertüchtigt wer- mit Ballastgewicht, Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur den. Sowohl die Fassaden als auch Dächer wer- 1 Arbeitsbühne, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutscheden überarbeitet. Bestandteil dieser Ausschrei- 1 Gerüstaufzug, evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exterbung sind die erdgeschossigen Flachdächer im 1 Gerüsttreppe nal/deeplink/subproject/ad31af81-4445-4434- 83bf-be8819add767
a) Öffentlicher Auftraggeber:
www.frankenrecycling.de
Stadt Nürnberg - U-Bahnbauamt, Königstor-
graben 1, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel. +49 911/ 231 - 44 81 und +49 911/ 231 - 49 78 E-Mail: ub@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Bauleistung Gleisbauarbeiten
Neu: e) Ort der Ausführung: 90431 Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
U3-SW, BA 2.2, Kleinreuth bis Gebersdorf - Ausführung in 3 Bauteilen (NGB, NGC, NGD). 1.1 Beschaffer:
- Sicherheitsraumüberwege/ Stromschienenüber- - Einschl. graphischer Leistungen, Layouts, Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg
tritte W+M-Planung. vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Ausführung von allen erforderlichen Sicherheits- o) Frist für den Eingang der Angebote: Art des öffentlichen Auftraggebers: raumüberwegen und Stromschienenübertritten 08.07.2026, 09:40:00 Uhr, Kommunalbehörde im Gleisbereich des Neubauabschnittes 2.2: Bindefrist: 05.08.2026 Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge-
-
01.01 Materiallieferung, l) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
-
01.02 Baustelleneinrichtung, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- 2.1 Verfahren:
-
01.03 Montage von, evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Titel: GRB - Wiederaufbau KITA Grünewaldstr.
-
Übertritte: ca. 54 St, nal/deeplink/subproject/536611fa-bf0c-4f84- 18b, Landschaftsbauarbeiten
-
Überwege: ca. 40 St, be35-181c0fe1fbaa Beschreibung: Landschaftsgärtnerische Leis-
-
Trittstufen: ca. 7 St und tungen zur Gestaltung des Vorplatzes in
-
Einpaßschnitte und Anpassungsarbeiten zwei Bauabschnitten wie Abbrucharbeiten,
o) Frist für den Eingang der Angebote: Erd- und Fundamentarbeiten, Belagsarbeiten, 06.07.2026, 09:30:00 Uhr, 1.1 Beschaffer: Holzpodest, Ausstattungselemente, Wurzel- Bindefrist: 04.08.2026 Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg brücke, Wurzelkammern, Pflanzung mit Ferl) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen: vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH tigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Art des öffentlichen Auftraggebers: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Kommunalbehörde 2.1.1 Zweck: evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter- Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Art des Auftrags: Bauleistung nal/deeplink/subproject/a540505d-5ee7-42bc- bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: b4f9-8c2a2550e9d6 2.1 Verfahren: 45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten Titel: DUN, Neubau Grundschule, Fassade, 2.1.2 Erfüllungsort: 90408 Nürnberg Erasmusstraße 11, Nürnberg 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: Beschreibung: Fassadenarbeiten für Grund- Frist für den Eingang der Angebote: a) Öffentlicher Auftraggeber: schule (55,60m x 36,40m; E+II mit Sporthal- 20.07.2026, 09:00:00 Uhr WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthener Str. 41, le und Grünfassade) BRI= 50.247m³: 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: 90471 Nürnberg, Deutschland, - Vorhangfassade mit Plattenbekleidung aus Datum der Übermittlung der Bekanntma- Telefon: +49 911/8004-0, Fax: +49 911/989970, Faserzement und Holzarbeiten chung: 12.06.2026 E-Mail: Vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de - Metallunterkonstruktion für Faserzement- Die Anforderung der vollständigen Vergabeb) Gewähltes Vergabeverfahren: platten unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- Öffentliche Ausschreibung [VOB] -Metallunterkonstruktion für Lisenen verfahren ist nur noch elektronisch über den d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: -Wärmedämmung, nicht brennbar Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de Bauleistung NGN Beschilderung -Verstabung als Wandbekleidung möglich. e) Ort der Ausführung: 90478 Nürnberg -Verblechung im Sockelbereich Download der Vergabeunterlagen unter: f) Art und Umfang der Leistung: NGN, Beschilde- - Fensterbleche/ Attikaverkleidung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ rung BA 1, Neues Gymnasium Nürnberg -Rankgitter mit Spannkonsolen für Grünfassade evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s
- Tür- / Wandschilder, System mit Alu-Rahmen -Fassadenbekleidung von 3 Nebengebäuden ubProjectId=vq%252ffq45nLHY%253d
und Acrylglasplatte, Größen ca. 15/15 cm Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Detailseite der Ausschreibung unter: (ca. 89 Stück; 2.1.1 Zweck: Art des Auftrags: Bauleistung https://bieterzugang.deutsche-evergabe. mit taktiler und Brailleschrift ca. 125 Stück), Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ A4 (ca. 62 Stück), A3 (ca. 43 Stück) 45443000-4 Fassadenarbeiten deeplink/subproject/1c98c251-3913-42bb- A0 (ca. 26 Stück), Fahnenschilder (ca. 40 2.1.2 Erfüllungsort: b6c7-05e2602ecee4 Stück), Standschilder (A3 9 Stück, A4 9 Stück), Erasmusstraße 11, 90431 Nürnberg alle mit Papiereinlegern. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
- Klebefolien, Frist für den Eingang der Angebote:
z. T. in Streifen als Durchlaufschutz (ca. 60 m), 15.07.2026, 09:10:00 Uhr 1) Öffentlicher Auftraggeber: z. T. als Einzelfolien (ca. 103 Stück). 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthener Str. 41,
- Zahlenmarken für Schließfächer NGC Datum der Übermittlung der Bekanntma- 90471 Nürnberg, Deutschland,
(ca. 198 Stück). chung: 12.06.2026 Telefon:+49 911/8004-0, Fax: +49 911/989970,
- Etagennummern als Malerarbeiten Die Anforderung der vollständigen Vergabe- E-Mail: Vergabenwbgk@wbg.nuernberg.de
(ca. 30 Stück). unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] verfahren ist nur noch elektronisch über den 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de Leistungserbringung: BBS Schlosser - Prüfung möglich. und Wartung von Brandschutztüren Download der Vergabeunterlagen unter: Prüfung und Wartung von Brandschutztüren mit/ https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ohne Feststellanlagen sowie Kraftbetätigte Drehevergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s flügeltüren und Kraftbetätigte Schiebetore ubProjectId=ThxiQonks4k%253d Ort der Leistungserbringung: 90471 Nürnberg Detailseite der Ausschreibung unter: 8) Ausführungsfrist: https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Von: 01.08.2026, Bis: 31.12.2029, de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 4 Jahre (01.07.2026 – 31.12.2029) deeplink/subproject/6eb88358-9ee9- 4ece-913c-04fa34eb727d
- Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun- 1.1 Beschaffer: Kommunalbehörde terlagen abgerufen werden können: Offizielle Bezeichnung: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggehttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ Art des öffentlichen Auftraggebers: 2.1 Verfahren: subproject/9618bfeb-8218-464a-ae75- Kommunalbehörde Titel: Lehr- und Unterrichtsmaterialien bfd5aab5a811 Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- für die Fachbereiche Physik und Biologie für 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung den Neubau der B13 24.06.2026, 23:59:00 Uhr, 2.1 Verfahren: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Bindefrist: 24.07.2026 Titel: Rahmenvereinbarung für Hygiene- 2.1.1 Zweck:
papiere 15.09.2026 bis max. 14.09.2029 Art des Auftrags: Lieferleistung
Beschreibung: Die Dienststellen und Eigen- Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: betriebe der Stadt Nürnberg benötigen für 39162100-6 1.1 Beschaffer: den Zeitraum vom 15.09.2026 bis maximal Lehrmittel Offizielle Bezeichnung: 14.09.2029 Hygienepapiere (Kleinrollen, 2.1.2 Erfüllungsort: 90471 Nürnberg Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste Großrollen und Handtücher). 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Art des öffentlichen Auftraggebers: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Frist für den Eingang der Angebote: Kommunalbehörde 2.1.1 Zweck: 25.06.2026, 23:59:00 Uhr Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftragge- Art des Auftrags: Lieferleistung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: bers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Datum der Übermittlung der Bekanntma- 2.1 Verfahren: 33760000-5 Toilettenpapier, Taschentücher, chung: 21.05.2026 Beschreibung: Laufende Innen-, Grund-, Handtücher und Servietten Die Anforderung der vollständigen Vergabe- Glas- und Kehrreinigung in der Grund- 33761000-2 Toilettenpapier unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeschule Bartholomäusstraße 16, und Staatli- 33763000-6 Papierhandtücher verfahren ist nur noch elektronisch über den ches Förderzentrum in der Bartholomäusstra- 33770000-8 Hygienepapier Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de ße 14, 90489 Nürnberg, vom 01.01.2027 bis 2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg möglich. 31.12.2027 (Festlaufzeit) 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: Download der Vergabeunterlagen unter: Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) Frist für den Eingang der Angebote: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 2.1.1 Zweck: 20.07.2026, 23:59:00 Uhr evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Art des Auftrags: Dienstleistung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: ubProjectId=SDwi2oAW088%253d Haupteinstufung (cpv): Code Bezeichnung: Datum der Übermittlung der Bekanntma- Detailseite der Ausschreibung unter: 90911200-8 Gebäudereinigung chung: 19.06.2026 https://bieterzugang.deutsche-evergabe. 2.1.2 Erfüllungsort: 90403 Nürnberg Die Anforderung der vollständigen Vergabe- de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- deeplink/subproject/ee8ee73a-06f4-4867- Frist für den Eingang der Angebote: verfahren ist nur noch elektronisch über den bc18-e92f0e9d0d43 03.08.2026, 23:59:00 Uhr Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de 11.1 Informationen zur Bekanntmachung: möglich. Datum der Übermittlung der Bekanntma- Download der Vergabeunterlagen unter: chung: 22.06.2026 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 1. Öffentlicher Auftraggeber: Die Anforderung der vollständigen Vergabe- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Abt. 3 – unterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabe- ubProjectId=SWjMB4hPW04%253d Beschaffungsmanagement, verfahren ist nur noch elektronisch über den Detailseite der Ausschreibung unter: Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, Deutschland Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de https://bieterzugang.deutsche-evergabe. Submissionsstelle: möglich. de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V), Zentra- Download der Vergabeunterlagen unter: deeplink/subproject/86487190-5d9b-49e7- le Submissionsstelle, 90403 Nürnberg https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 893e-f40477783277 2. Verfahrensart: UVgO, Öffentliche Ausschreibung evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s 3. Form: in der Teilnahmeanträge oder Angebote ubProjectId=fNAOZkp%252bvcU%253d einzureichen sind, ausschließlich elektronisch Detailseite der Ausschreibung unter: über das Vergabemanagementsystem (VMS) https://bieterzugang.deutsche-evergabe. 1.1 Beschaffer: 5. Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der de/evergabe.bieter/api/supplier/external/ Offizielle Bezeichnung: Leistungserbringung: deeplink/subproject/419a421b-cd6f-4fa7- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste Maßnahme: Spielpodest für die Mittagsbetreuafc8-ed3a6eda8db0 Art des öffentlichen Auftraggebers: ung der Grundschule Thoner Espan
Firmensitz: ® Abfluss v e r s t o p f t ? N 9 0 e 4 u m 4 9 ü h N l ü w r e n g b e 1 r 2 g 9 www. .de R o h r b r u c h ? Te l . (0 9 1 1 ) 6 8 9 3 680 .de Fax (0911) 68 42 55 Kanal und Rohr Das Original seit 1972 Sanierung
Unsere Leistungen: • Rohr-, Abfluss-, Kanal-Reinigung • 24 Stunden Notdienst Tag+Nacht Notdienst, • K In a li n n a e l r r t e e n c o h v n a i t k ion / • • H Ka o n c a h l d - r T u V c - k U s n p t ü e l r u s n u g c h & u n -r g einigung Hilfe rund um die Uhr! • Kanalreparatur / • Dichtheitsprüfung entsprechend Kurzlinertechnik Vorgaben der Stadt/Gemeinde 0911-6893680 • Kanalinstandsetzung / • Kanal-Rohr-Sanierung Edelstahlhülsentechnik • Leitungsortung
Mitglied der Handwerkskammer
Nürnberg
Spielpodest für die Mittagsbetreuung der Grund- Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). schule Thoner Espan - Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg i.V.m. § 124 GWB genannten Ausschlussgründe 6. Losbildung: Nein nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen § 125 GWB). 8. Ausführungsfrist: - Eigenerklärung über eine bestehende marktüb- Anmerkungen zur Auftragsdauer: Auslieferung liche Betriebshaftpflichtversicherung mit einem und Einbau nach Zuschlagserteilung in Abspra- Mindestumfang von 100.000 EUR spätestens che mit dem Bedarfsträger. Der Einbau muss in zum Ausführungsbeginn. Zwingend gefordert den bayerischen Schulferien (Sommerferien oder ist die Vorlage von mindestens ZWEI vergleich- Herbstferien KW45) erfolgen (spätestens bis baren Referenzen über früher ausgeführte Auf- 31.12.2026 muss die Leistung komplett abge- träge der in den letzten höchstens drei Jahren schlossen sein). [03.07.2023 - 02.07.2026] erbrachten wesent- 9. Die elektronische Adresse, unter der die Vergabe- lichen Leistungen mit Angabe des Werts, des unterlagen abgerufen werden können: Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts www.auftraege.bayern.de, sowie des öffentlichen oder privaten Empfän- LORENZ https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ gers.
WUNNER
evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ - Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn BAYERISCHES
ZIMMERERHANDWERK
subproject/2c75d6b6-9742-4d83-8198- - es sich um Spielpodeste handelt LEISTUNGSFÄHIG Holzbau · Zimmerei · Treppenbau 4480a2ffaaef - ab einem Auftragswert von 20.000 € netto 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 10. Teilnahme- oder Angebotsfrist: - es sich insbesondere für individuelle Einbau- (cid:31)66 24 10,Fax (09 11) 66 84 86 02.07.2026, 23:59:00 ten für Kinder im Grundschulalter handelt. @ holzbau-wunner@web.de Bindefrist: 03.08.2026 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht 11. Die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen, in den Vergabeunterlagen genannt werden: 13. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag Niedrigster Preis Feuchte Mauern? vorzulegende Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers Schimmel? Salpeter? oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus- Abdichtung von feuchten Wänden, schlussgründen verlang: nassen Kellern und Tiefgaragen, Schimmelpilz verhindern, Innendämmung,
- Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Mo-
Mauerrisse schließen, Baugrundverfestigung. nate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Beratung vor Ort? Einfach anrufen bei: Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des
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In Nürnberg bohrt und sägt das Team Findeis www.findeis.com info@findeis.com T: 09122-7011
- Eigenerklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO
i.V.m. § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf.
Amtliche BekanVnetrmgaabceh vuonng Aernb edietern Stadt Nürnberg
Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs 8 St. Tische außenraumgeeignet 90441 Nürnberg - Schweinau Stadt Nürnberg (ca. 230x90x75 cm); f) Art und Umfang der Leistung: Ambergerstraße - 140 St. Stühle stapelbar, ohne Armlehne; Fahrradstraße - Straßenbauarbeiten ca. 3 St. Stühle stapelbar, mit Armlehne; Ausbau Ambergerstraße zwischen Nopitschstra- 1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg – 50 St. Stühle stapelbar, ohne Armlehne, außen- ße und Zweibrückener Straße (inkl. Kreuzungsbe-
Abfallwirtschaftsbetrieb, Hintere Marktstra-
raumgeeignet; reiche) zur Fahrradstraße ße 4, 90441 Nürnberg, Deutschland, 38 St. Barhocker, Sitzhöhe 65-76 cm; o) Frist für den Eingang der Angebote: Telefon: +49 911/231-0, 31 m Garderobenständer mit Schuhregal, mit 09.07.2026, 09:10:00 Uhr, E-Mail: ASN-Einkauf@stadt.nuernberg.de Rollen; Bindefrist: 07.08.2026 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] Ort der Leistungserbringung: 90439 Nürnberg l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Leistungserbringung: träge: 22.07.2026, 23:59:00 Uhr Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-
Zertifizierungsleistungen für ein integrier-
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exter-
tes Managementsystem
evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ nal/deeplink/subproject/0b3bac17-b0fe-43a4- (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001, DIN EN subproject/7b0412f6-4948-47e1-91e1- be65-dc63c8ab6b55 ISO 50001) 1cf723cbc5c8 Ort der Leistungserbringung: 90439 Nürnberg Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge- 8) Ausführungsfrist: nanntem Projekttitel unter Von: 01.11.2026 - Bis: 31.10.2032; www.deutsche-evergabe.de a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Die Grundzeit für den Auftrag läuft vom
Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzba-
01.11.2026 bis zum 31.10.2029. cher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland, Wenn der Vertrag nicht bis zum 31.07.2029 Telefon: +49 911/231-76 37, gekündigt wird, verlängert er sich automatisch 1) Öffentlicher Auftraggeber: E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de um drei weitere Jahre. Der Auftrag endet zum Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentli- b) Gewähltes Vergabeverfahren: 31.10.2032 ohne das es einer Kündigung bedarf.
cher Raum, Einkauf/Materialwirtschaft, Sulzba- Öffentliche Ausschreibung [VOB]
- Elektronische Adresse, unter der die Vergabeuncher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: terlagen abgerufen werden können: Telefon: +49 911/231-74 21 Bauleistung VOB/C Bauleistung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ E-Mail: soer-V-2-M@stadt.nuernberg.de e) Ort der Ausführung: evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ 2) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung [UVgO] 90471 Nürnberg-Langwasser subproject/d4e0e6e8-775f-409a-97b0- 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der f) Art und Umfang der Leistung: Thomas-Mann- 970e84127a95 Leistungserbringung: Straße - Erinnerungsort Bahnhof Märzfeld 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist:
Schmalspurfahrzeug, zul. Gesamtgewicht Umgestaltung des ehemaligen Bahnhofs
27.07.2026, 23:59:00 Uhr, 2,6 to. mit Dreiseiten-Kippvorrichtung Märzfeld zu einem Erinnerungsort Bindefrist: 25.08.2026 Ort der Leistungserbringung: 90469 Nürnberg Gesamtfläche: ca. 1.150 m² 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun- ca. 450 m² Strauchfläche H 100-500cm roden terlagen abgerufen werden könne: entsorgen https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ ca. 745 m² Oberboden abtragen laden fördern
Vergaben des Servicebetriebs
evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/ aufsetzen
Öffentlicher Raum Nürnberg
subproject/260dddc2-7928-45e4-9bd6- ca. 170 t Oberboden Z0 AVV170504 BG1 OH 5d861f5706a3 Verwertung zuführen a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: ca. 320 t Abfall nicht gefährlich AVV170504 Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffent- 15.07.2026, 15:00:00 Uhr, transp. entsorgen licher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Bindefrist: 31.08.2026 ca. 49 m Einfassung Winkelstützel. Stahlbeton Nürnberg, Deutschland, XF4 40/55 cm L100 cm Telefon: +49 911/231-0, ca. 170 m² Asphalt Bk0,3 mit Fertiger E-Mail: H-Soer-zentrale@stadt.nuernberg.de 71 St. Großformat Betonpl. L/B/D Tel.: +49 911/231-1 44 00, a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - 2.300/1.000/140 mm C35/45 SB4 grau b) Gewähltes Vergabeverfahren: Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzba- ca. 105 m Einfassungen aus Natursteinpflaster Öffentliche Ausschreibung [UVgO] cher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland, (auch mehrzeilig) c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge Telefon: +49 911/231-76 37, ca. 46 m Randeinfassung Flachstahl 200/8 mm darf nur elektronisch erfolgen E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de Schwarzstahl e) Ort der Ausführung: 90439 Nürnberg b) Gewähltes Vergabeverfahren: 1 psch Sitzbank als Stahl-/Holzkonstruktion, f) Art und Umfang der Leistung: Öffentliche Ausschreibung [VOB] europäische Eiche, lasiert Am Pferdemarkt 23-26, SÖR Neubau Betriebs- d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: ca. 8 m Zaun Sonderanfertigung H 1.590 mm zentrale, Loses Mobiliar Bauleistung Straßenbauarbeiten 1 psch freitragende Toranlage LW 3.800 mm Bemusterung; e) Ort der Ausführung: H 1.590 mm ca. 20 St. Tische (ca. 230-300x90x75 cm);
Amtliche BekanVnetrmgaabceh vuonng Aernb edietern Stadt Nürnberg
ca. 476 m² Oberboden laden fördern auftragen Vergabe der Stadtentwässerung und o) Frist für den Eingang der Angebote: ca. 376 m² Netzförmiges Wasserspeichervlies Umweltanalytik Nürnberg 14.07.2026, 09:30:00 Uhr, 500 g/m² D 6 mm Bindefrist: 18.08.2026 2 St. Baumpflanzung, Solitär l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg ca. 476 m² Sträucher, Bodendecker, Stauden, Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Gräser liefern pflanzen Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-
Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürn-
1 psch Fertigstellungs- und Entwicklungspflege evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/exterberg, Deutschland o) Frist für den Eingang der Angebote: nal/deeplink/subproject/87846b19-ab16-48ad- Telefon: +49 911/231-0, 14.07.2026, 09:10:00 Uhr, 9da3-eae1a18e4074 E-Mail: sun@stadt.nuernberg.de Bindefrist: 30.09.2026 b) Gewähltes Vergabeverfahren: l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen. Öffentliche Ausschreibung [VOB] Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur d) Art des Auftrags und Angabe des Gewerks: Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Bauarbeiten für Abwasserkanäle evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/extere) Ort der Ausführung: nal/deeplink/subproject/f51599a1-19e3-4bcf- 90411 Nürnberg, Ziegelstein, Buchenbühl b7ca-29e172d69ca7 f) Art und Umfang der Leistung: Erneuerung
Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl
Abbruch und Neubau eines Drosselbauwerkes am Ende des Stauraumkanales Buchenbühl Überschlägige Massen: ca. 5 m DN 500 Stz, ca. 5 m DN 1200 StB 100 m² Verbau nach DIN 18303 374 m³ Erdaushub 40 m³ Abbruch Stahlbeton 10 m³ Abbruch Beton 140 m² zweihäuptige Wandschalung 20 m² Deckenschalung 35 m³ Beton 10 to Betonstahl 8 m² Verbundestrich und Fliesen 12 m Schachtleiter 25 m² Rasengitterpflaster Bettung Splitt 12 m² Plattenbelag im Mörtelbett 1 St Schachtabdeckung 1m x 1m, RC3, mit klappbarem Sicherheitsgitter 1 St Schaltschranksockel als Stahlbetonfertigteil 1,98m x 0,58m x 1,10m 1 St Schaltschranksockel als Stahlbetonfertigteil 1,78m x 0,58m x 1,10m 1 St Schaltschranksockel als Stahlbetonfertigteil 1,18m x 0,38m x 1,10m 1 St F-Stück 1.4571, PN 10, DN 200, 670mm 1 St F-Stück 1.4571, PN 10, DN 300, 670mm 50 m Kabelleerrohr PVC-U DA110
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Inhalt Seite
Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung 263
Satzung zur Änderung der Schulsatzung 263 B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Rathaus, Fünfer- Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung 263 platz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 0911/2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-50 88, Druck: noris inklusion kommunal gGmbH, Satzung zur Änderung der Musikschulsatzung 264 Bertolt-Brecht-Straße 6, 90471 Nürnberg.
Fensterwelt Schöne neue Alles aus einer Hand: (cid:31) Fenster (cid:31) Markisen (cid:31) Haustüren (cid:31) Raffstores (cid:31) Rollläden (cid:31) Wintergärten/ Überdachungen www.bauer-fenster.de Am Sternbach 2 · 91477 Markt Bibart Tel. 09162 9898-0 · Fax 09162 9898-40
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Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung 265
Allgemeinverfügung – Regelungen zur Sperrzeitverkürzung beim „Bardentreffen 2026“ 266
Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg
- Haushaltsjahr 2026 268
Verordnung zur Änderung des Gebiets der Stadt Nürnberg und der Stadt Erlangen; Hinweis auf die Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt 270
Anzeigenschluss
Bogenstraße 35, Fl.- Nr.: 22 / 35, Gem. Tafelhof 272
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Dianastraße 51, Fl.- Nr.: 380, QUALITÄT IST SICHER Gem. Gibitzenhof 272 Ausgabe SEIT 1946 Heisterstraße 36 - 38, Fl.- Nr.: 339 / 21, vom Gem. Gibitzenhof 272
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ist der Tel.: 0911 | 98 38 78 - 0
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Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde 273
Vergaben der Stadt Nürnberg 274
Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg 278
Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 278
Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 279