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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) (24.10.2024)

2.1 Entscheidungsvorlage JHA-Etat 2025 TISCHVORLAGE

Anlage · 24.10.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Südstadt Jugendhilfeausschuss Altstadt St. Leonhard Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

TISCHVORLAGE (die aktualisierten Passagen sind grau hinterlegt)

Hinweis zur Tischvorlage: Die Abstimmungen mit dem Kämmerer über das Kämmereipaket konnten bis

zur Sitzung des JHA am 24.10.2024 nicht abgeschlossen werden. Daher werden die Zuschusspositionen, die

in den Unterlagen zur Nachreichung vom 14.10.2024 als Kategorie „Anmeldung zum Kämmereipaket“ geführt

wurden, nun als Empfehlung zum Haushalt ausgewiesen. Damit ergeben sich Änderungen in der

Entscheidungsvorlage im Kapitel 2.1.

Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans

der Stadt Nürnberg für das Jahr 2025 gemäß § 71 SGB VIII

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-

gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-

nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der

Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-

chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die

dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2025 anzumelden.

Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss

außerdem die Aufgabe, die Produkte des Haushaltsplans der Organisationseinheit Jugendamt vorzu-

beraten. Dies geschieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den

Haushaltsberatungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand

der Haushaltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungs-

stand zum Kämmereipaket) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die bis zu

diesem Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten und welche

davon aus Sicht des Jugendamts fachlich dringend geboten wären. Die Mitglieder des JHA können

entscheiden, ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen gestellt wer-

den sollen. Der Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haushaltsberatungen befassen

und über eine tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stellen beschließen.

Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr

dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II

abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden die zwischenzeitlich abgestimm-

ten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Ausschuss zur

Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.

Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt:

Die großen (weltpolitischen) Krisen und deren Folgen treffen auch Nürnberg und wirken sich auf die

Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien aus. Außerdem ist Nürnberg eine weiter-

hin wachsende Großstadt mit einer großen gesellschaftlichen Vielfalt. Vielfalt ist Grundkonstante

menschlicher Gemeinschaften und bereichert das Zusammenleben, muss aber auch immer wieder ak-

tiv gestaltet und der offene und respektvolle Umgang miteinander verteidigt werden.

Auch wenn in den letzten beiden Jahren die Geburtenentwicklung rückläufig ist, konnte die dringend

notwendige soziale Infrastruktur, wie z.B. ein bedarfsgerechtes Angebot für Bildung, Betreuung und

Erziehung oder für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die deutlichen gestiegenen Bedarfe nicht

decken, die sich aus dem Zuwachs an jungen Menschen und Familien der letzten Jahre in Nürnberg

ergeben. Der weitere konsequente Ausbau von Einrichtungen und Angeboten ist dabei nicht nur stadt-

weit im Blick zu behalten, sondern der Fokus muss auf die Quartiere gelenkt werden, in denen dringend

notwendiger Wohnraum, häufig in Form von Nachverdichtungen und durch den Bau von Sozialwoh-

nungen, entsteht. Beispiele sind hier das Regensburger Quartier oder Lichtenreuth. In diesen Quartie-

ren müssen bereits parallel zum Bezug notwendige Anlaufstellen, wie z.B. für die Erziehungsberatung

oder den Allgemeinen Sozialdienst, oder Kitas und Familienzentren entstehen und die „Aufsiedlung“

aktiv begleitet werden.

Wir erleben, dass Angebote und Träger von Angeboten unter Druck stehen, wenn Fachkräfte fehlen

oder sie mit deutlich steigenden Kosten für Personal und laufenden Betrieb umgehen müssen. Gleich-

zeitig ist das Jugendamt selbst von diesen Kostenentwicklungen betroffen und muss, um der schwieri-

gen Haushaltslage in Nürnberg Rechnung zu tragen, nicht unerhebliche Einsparungen erbringen.

Keine kurzfristige Entspannung erwarten wir bei der Versorgung von jungen Menschen, die dringend

einen Platz in einer stationären Einrichtung suchen, und für die wir trotz intensivster Anstrengung kei-

nen Platz finden. Das Warten und die Ungewissheit belasten die jungen Menschen und es vergeht

wertvolle Zeit, gemeinsam an ihrer Entwicklung zu arbeiten. Es fordert und bindet aber auch die Fach-

kräfte des ASD so stark, dass andere, meist präventive Aufgaben häufig zurückgestellt werden müssen.

Und diese Entwicklung bringt unsere Kindernotwohnung, Jugendschutzstelle und die Bereitschaftsbe-

treuung unter Druck, die weder von den Kapazitäten noch konzeptionell auf längere Aufenthalte aus-

gerichtet sind.

Parallel dazu werfen weitere wichtige Themen ihre Schatten voraus bzw. müssen gelöst werden:

 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: für den Start zum Schuljahr 2026/2027, beginnend mit

den ersten Klassen, müssen bereits im nächsten Jahr wichtige Weichen in Richtung Ausbau der

schulischen Angebote gestellt und die bereits geplanten Maßnahmen und Bauprojekte konsequent

weiter vorangetrieben werden.

 Wegen der Kündigung der Modellförderung zur integrierten und kooperativen Ganztagsbildung

durch die Staatsregierung müssen für diese Standorte neue Konzepte entwickelt, abgestimmt und

deren Finanzierung gesichert werden.

 Das formale Gesetzgebungsverfahren zur dritten Stufe der großen inklusiven Lösung ist nun nach

einem langen deutschlandweiten Dialogprozess gestartet. Da es in Bayern noch keinen abgestimm-

ten Ansatz gibt, wie die Gesamtzuständigkeit für alle jungen Menschen unter dem Dach des örtli-

chen Trägers der Jugendhilfe im Zusammenspiel mit den Bezirken gestaltet werden soll, wird es

dazu in den nächsten Monaten intensive Beratungen und Klärungen geben. Unabhängig von dem

Gesetzesvorhaben gibt es aber bereits heute dringend zu lösende Versorgungsengpässe für Kinder

mit erhöhtem Förder- und Unterstützungsbedarf, die durch den Bezirk Mittelfranken bzw. durch das

Jugendamt und in Kooperation mit den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern gelöst werden

müssen.

 Das Jugendamt nutzt konsequent die Chancen der Digitalisierung, um sowohl die Zusammenarbeit

mit den Bürgerinnen und Bürgern als auch interne Prozesse möglichst schlank und effizient zu

gestalten. Der Umzug ins neue Stadtteilhaus Q wird 2025 weiter mit Hochdruck vorbereitet.

Unter schwierigen Rahmenbedingungen setzt die Stadt Nürnberg weiter auf den dringend notwendigen

Kita-Ausbau, im Jahr 2025 sind rd. 950 neue Plätze zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern

im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter geplant. Wie mehrfach im JHA berichtet, ist dafür das

Engagement der freien Träger unverzichtbar. Allerdings geraten auch die Kita-Träger hinsichtlich Fach-

kräftegewinnung und auch finanziell unter Druck. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozia-

les (StMAS) sieht hier zwischenzeitlich einen Nachsteuerungsbedarf auf bayerischer Ebene. Für das

Jahr 2023 und 2024 gab es zwischenzeitlich eine deutliche Anhebung des sog. Basiswertes. So wichtig

eine bessere Finanzausstattung für alle Kita-Träger wäre, wird damit eine ebenfalls steigende kommu-

nale Mitfinanzierung notwendig, die den städtischen Haushalt zusätzlich belasten wird.

Im Haushaltsplanentwurf für 2025 berücksichtigt wurde der neue Standort zur Versorgung von Unbe-

gleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der kommunalen Zusammenarbeit mit beteiligten Ju-

gendämtern der Nachbargemeinden Fürth, Erlangen und Schwabach, der voraussichtlich im vier-

ten Quartal 2024 in Betrieb gehen wird.

Bei den Sachkosten (K1-Budget) werden auch weiterhin, wie bereits in den Haushalten 2021 bis

2024, erneut die festgelegte 10 % Kürzung auf alle in der Dienststelle steuerbaren Ausgabenpositionen

(zum Stand der Einsparsumme 2022) vorgenommen (hierzu zählen z. B. auch die Budgets der städti-

schen Kitas, der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder des Ferienprogramms). Die

10%ige Kürzung entspricht einer Einsparsumme von rd. 716.000 EUR im Haushaltsjahr. Das hat zur

Folge, dass damit spürbar für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg in den pädagogischen

Angeboten Einschnitte wie z. B. Standardabsenkungen, Reduzierungen von Veranstaltungen, Öffent-

lichkeitsarbeit unvermeidlich werden, gleichwohl die Ausweitung z. B. der pädagogischen Angebote

erforderlich wäre.

Auf der Einnahmeseite werden bei den Gebühren der kommunalen Kindertageseinrichtungen die zweite Stufe der Gebührenerhöhung vom 01.09.2024 für das volle Haushaltsjahr, die Anpassung des Verpflegungsgeldes in den Kindertageseinrichtungen sowie die Anpassung der Kostenbeiträge für die Betreuung in der Nürnberger Tagespflege ab 01.02.2025 wirksam. Diese Maßnahmen führen zu entsprechenden Mehreinnahmen im Haushalt 2025.

Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt wie bereits 2021 bis 2024 die Vorgabe, in der Personal-

bewirtschaftung 5 % der tatsächlichen Kosten pro Jahr als Dienststelle einzusparen (im Jugendamt ist

der Kita-Bereich explizit von dieser Regelung ausgenommen). Für das Jugendamt bedeutet dies, dass

Einsparungen in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR durch Vakanzen bzw. verzögerte (Nach-)Besetzungen von

Stellen erbracht werden müssen. An welchen konkreten Stellen bzw. in welcher Form diese Kürzungen

erbracht werden, kann die Dienststelle weitgehend selbst festlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können

diese von der Verwaltung des Jugendamts aber noch nicht im Einzelnen benannt werden. Um an fach-

lich entscheidenden und für die Kinder, Jugendlichen und Familien wichtigen Punkten die Angebote

auf dem bisherigen Niveau halten zu können, werden auch im Jahr 2025 deutliche Einschnitte an an-

deren Stellen im Haushalt des Jugendamts notwendig sein.

Parallel dazu wird in 2025 final die langfristige Haushaltskonsolidierung im Umfang von rd. 22 Vollkraft-

stellen umgesetzt werden müssen.

Die für das Haushaltsjahr 2025 beantragten Stellenschaffungen orientieren sich daher an den absolut

notwendigen Bedarfen, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten sowie die Wahrnehmung neuer ge-

setzlicher Aufgaben sowie im Kinderschutz und in der Kinderbetreuung sicherstellen zu können.

Insbesondere gehören dazu Personalbedarfe

 zur Sicherstellung des Kinderschutzes sowie im Zusammenhang mit der bedarfsgerechten Unter-

bringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in den Standorten des

Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), im ASD und im Sachgebiet Vormundschaft;

 zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Jugendamts im Flüchtlingskontext;

 zur Umsetzung eines inklusiven Konzepts in städtischen Kindertageseinrichtungen und für die zent-

rale Essensversorgung in Kitas;

 zur Vorbereitung der Inbetriebnahme des neuen Kinder- und Jugendhauses Altstadt und Weiter-

entwicklung des Jugendpartizipationsmodells laut!;

 für die vom JHA beschlossenen Projekte und Planungen, wie z. B. der Personalausbau in den

Kinder- und Jugendhäusern, die Erweiterung des Teams der Erziehungsberatung Südstadt, die

Internationale Jugendarbeit, der Jugendmedienschutz, die Spielflächenplanung und für die Jugend-

sozialarbeit an Schulen;

 zur Berücksichtigung des Themas Suchtprävention psychoaktiver Substanzen, insbesondere im

Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis;

 für die Etablierung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur in den neuen Stadtteilen, insbeson-

dere Lichtenreuth und Regensburger Viertel;

 zur Vorbereitung des Betriebs im Frontoffice als Serviceteam für Besucherinnen und Besucher im

Frontoffice des neuen Stadthaus Q sowie zur Etablierung neuer Prozesse und Arbeitsabläufe im

Sinne eines zukunftsfähigen und bürgernahen Dienstleistungsbereiches des Jugendamts und

 im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen des TV SuE (Regene-

rationstage), um die Sicherstellung des Dienstbetriebs vor allem in den kinderschutzrelevanten Auf-

gabengebieten weiter gewährleisten zu können.

Für wichtige Stellen insbesondere im Kontext geflüchteter junger Menschen wurde eine Fristverlänge-

rung bzw. Entfristung beantragt.

In der Vorlage sind bereits die Vorschläge der Querschnittsverwaltung (Stand 10.10.2024.), welche die

Grundlage für die Beschlussfassung im Personal- und Organisationausschuss am 22.10.2024 sein

werden, dargestellt. Insgesamt werden dort von den vom Jugendamt beantragten Stellen 50,08 Voll-

kraftstellen für die Aufgabenfelder des Jugendamts zur Schaffung vorgeschlagen.

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-

tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände, die einen entsprechenden An-

trag gestellt haben, erhöht werden. Für das Jahr 2025 wurde durch Ref I/II eine maximale Erhöhung

um 3 % vorgegeben. Personalkostensteigerungen wurden in beantragter Höhe, maximal um 3 % be-

reits eingeplant. Ebenso wurden vertraglich bedingte Anpassungen sowie einzeln nachgewiesene und

dringend erforderliche Anpassungen von Ref. V beantragt und teilweise im Haushaltsplanentwurf auf-

genommen.

Die Planansätze für das bewegliche Vermögen wurden bereits für das kommende Haushaltsjahr fest-

gelegt und bewegen sich in etwa auf dem Niveau von 2024. Der Mittelfristige Investitionsplan (MIP)

enthält alle laufenden Maßnahmen für den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und

Jugendarbeit.

Aufbau der JHA-Vorlage

Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 460 Leistungen, 89 Zuschuss- und 8 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.

Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:

3 Inhaltsverzeichnis

4 Rückblick Rechnungsergebnis 2023

5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2021 bis 2023

6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung

7 Begründungen zu Stellenschaffungen

8 Begründungen zu Zuschussanträgen

9 Übersicht 2025 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen und erweiterte Zuschussliste

10 Produkthaushalt 2025 Übersicht

11 Budgetbericht 2025

12 Produktdatenblätter 2025

13 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen

14 - 16 Mittelfristiger Investitionsplan 2025-2028

17 Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungs-

plätze für 2024 und 2025

1. Stellenschaffungen
Die AdO zum Stellenplan 2025 vom 26.02.2024 gibt auch für das kommende Haushaltsjahr einen en-
gen Rahmen für Stellenschaffungsanträge vor und verweist auf das im Rahmen der Haushaltskonsoli-
dierung zum Haushaltsjahr 2023 beschlossene Personaleinsparungskonzept für die nächsten Jahre.
Somit müssen auch für das kommende Haushaltsjahr Stellenschaffungsanträge generell restriktiv be-
handelt werden. Der weiterhin deutlich eingeschränkte Handlungsspielraum sieht daher erneut nur Stel-
lenschaffungsanträge für die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen insbesondere der Kinderbetreuung,
der Kinder- und Jugendarbeit und für Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen Drittmittel-
finanzierung vor. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen nur in äußerst begrenztem Umfang möglich.
Stadtrat und Verwaltung haben sich mit Beschluss vom 31.01.2024 verpflichtet, für die Haushaltsjahre
2025-2030 einen „Stellendeckel“ für ungedeckte Stellenschaffungen von maximal 100 Vollkraftstellen
für dringende Bedarfe einzuführen. Darüberhinausgehende Bedarfe sind dann durch Umorganisation
und Umschichtung von Personalkapazitäten zu decken.
Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel-
lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice,
Digitales und Recht (BDR).
Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2025 werden nach der Zuordnung zu
den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet:
1.1 Dringende Stellenbedarfe
Es folgen nachrichtlich:
1.2 Hebungsanträge
1.3 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung
Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2025 sowie der
aktuelle Begutachtungsvorschlag der Verwaltung (zum POA am 22.10.2024) . An vier Stellen, die für
den Betrieb und den Kinderschutz im Jugendamt essenziell sind, konnten noch Verbesserungen erzielt
werden. Dies betrifft in der folgenden Übersicht 1.1 aufgelisteten Nummern 3, 15, 18 und 23.
1.1 Dringende Stellenbedarfe
Nr. Produkt Bezeichnung Eingruppie- rung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Begutachtungs- vorschlag zum POA 22.10.2024 VK
1 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - hauswirtschaftliche Hilfs- kräfte in Einrichtungen, Vertretungskräfte E2 E2 2,00 0,50 Berechnung des Perso- nalbedarfs erfolgen in Abstimmung mit DiP und Stk E2: 2,00 E2: 0,50 mit Stellen- vermerk X
2 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Inklusionsfachkraft in Ein- richtungen mit inklusivem Betreuungsangebot S12 11,00 S12: 11,00 mit Stellen- vermerk X
3 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Konzept Familienzentrum, Erzieher/in zur Freistellung der Leitung im FamZ Re- gensburger Straße S8a 1,00 S8a: 1,00
4 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV-SuE - Umwandlungs- tage (Personal in Einrich- tungen), Regenerations- tage (Personal in der Verwaltung J/B1) S3 S8a 1,00 1,00 S3: 0,50 S8a: 1,00
5 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Fachberatung S15 0,77 S15: 0,77
6 363101 J/B2-Suchtprävention Can- nabis und psychoaktive Substanzen – Sozialpädagoge/in S15 1,50 Platzhalter* S15: 1,00
7 363101 J/B2-Jugendmedienschutz - Sozialpädagoge/in S15 0,50 0,00
8 365101 J/B2-Spielen in der Stadt, Spielflächenplanung – Sozialpädagoge/in S15 1,00 S15: 0,50
9 363100 J/B2-Jugendsozialarbeit an Schulen, Ausbauplanung Grundschulen – Sozialpädagoge/in S12 1,25 S12: 1,25 mit Stellen- vermerk Z
10 366100 J/B2-Kinder- und Jugend- häuser, Ausbau Jugendhil- feplanung (Standard) – Sozialpädagoge/in S12 2,00 0,00
11 362100 J/B2-Fachstelle Internatio- nale Jugendarbeit – Sozialpädagoge/in S15 1,00 Platzhalter* S12: 0,50 mit Stellen- vermerk Z, X, F12/27
12 367500 J/B2-Erziehungsberatung, Inbetriebnahme neuer Standort - Psychologe/in E13 1,00 Platzhalter* E13: 1,00 mit Stellen- vermerk Z, X
13 367500 J/B2- Erziehungsberatung, Inbetriebnahme neuer Standort – Verwaltungskraft E5 0,50 E5: 0,50
14 366100 J/B2-Kinder-und Jugend- häuser, Inbetriebnahme Kinder- und Jugendhaus Altstadt mit Jugendpartizi- pationsmodell laut! – Ein- richtungsleiter/in, Sozialpä- dagoge/in, Erzieher/in S17 S12 S12 S8b 1,00 0,75 0,50 0,25 Anrechnung vorhandener Stellen im Stellenplan- bereich 0,00 Platzhalter* S11b: 0,75 Platzhalter* S11b: 0,50 S8b: 0,25 je mit Stellen-ver- merk X
15 366100 J/B2-Kinder- und Jugend- arbeit, Vorläuferbetrieb für ein Kinder-und Jugend- haus Brunecker/ Lichten- reuth – Einrichtungslei- ter/in, Erzieher/in S15 S8b 1,00 1,00 Platzhalter* S12: 1,00 S8b: 1,00
16 363500 J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft - Vormund A10/ E9c/ S12 2,00 E9c 1,00
17 363400 J/B3-KJND, Jugendschutz- stelle/ Kindernotwohnung (Aufnahmegruppen) – Sozialpädagoge/in, Kinder- und Jugendpsychologe (Fachdienst) S12 E13 11,08 0,46 Anrechnung vorhandener Stellen im Stellenplan- bereich S12: 6,08 teilweise mit Stel- len- vermerk X E13: 0,38
18 363400 J/B3-KJND, Jugendschutz- stelle/ Kindernotwohnung (Aufnahmegruppen) - Gruppendienst-Leitungen S15 1,50 Platzhalter* S15: 1,50
19 363400 J/B3-KJND, Interkommu- naler Standort UMA - Sozi- alpädagoge/in, Erzieher/in, Kinder- und Jugendpsy- chologe (Fachdienst) S12 S8b E13 3,00 4,00 0,50 S12: 2,40 S8b: 4,00 E13: 0,50

S8b:

20 363400 J/B3-KJND, Interkommu- naler Standort UMA – Leiter/in S17 1,00 S17: 1,00 mit Stellen- vermerk U
21 363400 J/B3-KJND, Steuerungsun- terstützung Abteilungslei- tung - Sachbearbeiter/in E9c 1,00 E9b: 0,50
22 363900 J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Personalbe- messung Zuweisung UMA - Sozialpädagoge/in S14 4,00 S14: 0,50
23 363900 J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Personalbe- messung – Sozialpädagoge/in S14 6,00 S14: 3,00 mit Stellen- vermerk X
24 363900 J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Infrastruktur neue Stadtviertel – Sozialpädagoge/in S14 2,00 S14: 1,00
25 363900 J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Reorganisa- tion - Verwaltungskraft E5 0,50 E5: 0,50 mit Stellen- vermerk X
26 363300 J/B3-Wirtschaftliche Ju- gendhilfe, Fallzahlbemes- sung UMA – Sachbearbeiter/in E9c 1,00 E9b: 0,50
27 364000 J/B4-3 Buchhaltung für J/B3 UMA – Verwaltungsfachkraft E7 0,50 E7: 0,50
28 364000 J/B5-Bürgerdienstleistun- gen, Eingangsmanage- ment/ Serviceteam – Verwaltungsfachkraft E7 4,00 E6: 1,00
29 364000 J/B5-Bürgerdienstleistun- gen, Steuerungsunterstüt- zung der Bereichsleitung - Sachbearbeiter/in E9c 0,70 E9c: 0,70
30 364000 J/Gesamt-Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarif- verhandlungen SuE - Re- generationstage und Um- wandlungstage J (ohne J/B1), Sozialpädagoge/in S12 S12 S14 0,15 0,12 0,18 0,00 0,00 0,00
1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe 74,21 50,08

Platzhalter*: die Festlegung des endgültigen Stellenwerts liegt noch nicht vor. Es besteht noch Abstimmungsbedarf.

1.2 Hebungsanträge
Nr. Produkt Bezeichnung/ Stellenplan- nummer Eingruppie- rung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Begutachtungs- vorschlag zum POA 22.10.2024
31 363500 520.5601 Abteilungsleiter/in A14 1,00 kein Begutachtungs- vorschlag
32 363700 Stellenplanbereich: 520.8111-520.8120 520.8131-520.8140 520.8151-520.8160 Sachbearbeiter/in A9 (2.QE) 7,50 kein Begutachtungs- vorschlag
1.2 Gesamtbedarf Hebungsanträge 8,50
1.3 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll
Nr. Stellen- plannum- mer Bezeichnung Eingruppie- rung Umfang/ VK Antrag Begutachtungs- Vorschlag zum POA 22.10.2024
33 520.0551 520.0552 520.6146 J/B1/ J/B4-Pädagogische Qualitätsbegleitung, Sozialpädagoge/in S15 S15 1,67 0,83 Fristverlänger- ung bis 01.12.2025 Begutachtung POA am 17.09.2024: Fristverlängerung bis 31.12.2026
34 520.0831 J/B1-Modellprojekt Kooperativer Ganztag, Erzieher/in S8a 0,50 Entfristung keine Begutachtung zum Haushalt 2025: Befristung bleibt zu- nächst bestehen bis 31.08.2025
35 520.0510 J/B1-Beschaffungswesen für Kitas, Sachbearbeiter/in E9a 0,26 Entfristung Entfristung
36 520.1401- 520.1405 J/B1-Personalbonus, Verwaltungskraft E5 5,00 Fristverlänger- ung bis 31.12.2025 Fristverlängerung bis 31.12.2025
37 520.1010- 520.1021 J/B1-Personalbonus, päd. Fachkräfte, Kinderpfleger/in S3 11,38 Fristverlänger- ung bis 31.12.2025 Fristverlängerung bis 31.12.2025
38 520.3589 J/B2-Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt, Sozialpädagoge/in S15 1,00 Entfristung Entfristung
39 520.4243 J/B2- Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe, Sozialpädagoge/in S15 1,00 Entfristung keine Begutachtung zum Haushalt 2025
40 520.5194 520.5196 J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Umsetzung Bun- desteilhabegesetz (BTHG) S14 2,00 Entfristung Entfristung
41 520.5234 J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Verwaltungskraft Team UMF E5 0,50 Entfristung Entfristung
42 520.5251 J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Leiter/in Team UMF S17 1,00 Entfristung Entfristung
43 520.5252- 520.5255 520.5261 520.5262 J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozialpädagoge/in Team UMF und GU S14 6,00 Entfristung Entfristung
44 520.5653 520.5654 520.5655 J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft, Sachbearbeiter/in E9c S12 1,00 1,50 Entfristung Entfristung
45 520.5656 J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft, Verwaltungskraft E5 0,50 Entfristung Entfristung
46 520.6426 520.6428 520.6429 520.6430 J/B3-Wirtschaftliche Jugendhilfe, Sachbearbeiter/in A9/A10 E9b 3,00 0,50 Entfristung Entfristung
47 520.6407 J/B3-Wirtschaftliche Jugendhilfe, Verwaltungskraft E5 0,50 Entfristung Entfristung
48 520.6145 J/B4- Koordination Kita-Einstieg, Sozialpädagoge/in S15 0,21 Entfristung Teilentfristung
49 520.6229 J/B4-3 Buchhaltung für J/B3 UMA – Verwaltungsfachkraft E6 0,40 Entfristung Entfristung
1.3 Gesamt Anträge Fristverlängerung / Entfristung 38,75

2. Zuschüsse und Sachkosten

Die Verwaltung des Jugendamts meldete im Frühjahr seine Positionen zum Haushalt 2025 an. Nach

Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden weitere, zwischenzeitlich notwendige Anpassungen be-

reits im Haushaltsplanentwurf für 2025 eingesetzt bzw. werden ins Kämmereipaket aufgenommen.

Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich Kämmereipaket“ bzw. „nachrichtlich – be-

reits im Haushaltsplanentwurf“ ausgewiesen.

2.1 Zuschüsse

Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen gemäß durchschnittlicher tarifli-

cher Steigerung sind in den Haushaltsplanentwurf 2025 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte für

2025 eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 3 %. Außerdem wurden weitere vertraglich bedingte

Anpassungen sowie einzeln nachgewiesene und dringend erforderliche Anpassungen fachlich vom Ju-

gendamt begutachtet und teilweise bereits im Haushaltsplanentwurf oder im Kämmereipaket berück-

sichtigt. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist

in der Beilage 9.1 und zusätzlich in Form der im Haushaltsplanentwurf abgedruckten Erweiterten Zu-

schussliste (gegliedert nach Produktbereichen, Beilage 9.2) aufgeführt. In Beilage 8 finden sich die

jeweiligen Begründungen zu den Zuschüssen.

Die unten aufgeführten zusätzlichen Anpassungen hat das Jugendamt ebenfalls zum Kämmereipaket

angemeldet, die Verhandlungen mit Ref. I/II dazu sind zum Zeitpunkt des Jugendhilfeausschusses

(Etat) aber noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung des Jugendamts sieht bei diesen Positionen

dringenden Anpassungsbedarf und empfiehlt fachlich dem Jugendhilfeausschuss, dies zu unterstützen.

Daher werden diese Zuschusspositionen, welche zur Nachreichung vom 14.10.2024 als Kategorie

„Anmeldung zum Kämmereipaket“ geführt wurden, nun als Empfehlung zum Haushalt ausgewiesen.

Nr. Produkt Kostenstelle Bezeichnung Empfehlung zum Haushalt 2025 Veränderung
zum Planent-
wurf 2025
1 366200 Z366200005 KJR – Förderung der Ver- bandsarbeit 655.387 € +9.400 €
2 366200 Z366200035 Partizipation „laut“ 90.770 € +6.193 €
Medienzentrum Parabol
und Kreisjugendring
3 366200 Z366200037 Fliederlich e. V. – 35.093 € +16.640 €
Jugendinitiative
4 366200 Z366200015 AWO – Streetwork Lang- 160.893 € +16.395 €
wasser Jugendmigration
5 366200 Z366200016 AWO - Streetwork 123.365 € +15.992 €
St. Leonhard
6 367500 Z367500016 Agentur Familie und Beruf 188.032 € +7.000 €
7 367500 Z367500003 Caritas Eichstädt – Erzie- 50.300 € +50.300 €
hungsberatungsstelle
8 367500 Z367500018 Pro Familia - Unterstüt- 37.000 € +4.951 €
zung der Familienberatung
9 367601 Z367601001 Schlupfwinkel e. V. - 432.826 € +17.518 €
SleepIn
10 363900 Z363900007 ISKA gGmbH (ZAB) – 243.164 € +47.285 €
Begleiteter Umgang
Empfehlung zum
Haushalt 2025
Nr .

Kostenstelle

Bezeichnung

3

Z366200037

35.093 €

+16.640 €

4

Z366200015

160.893 €

+16.395 €

5

Z366200016

123.365 €

+15.992 €

6

Z367500016

188.032 €

+7.000 €

7

Z367500003

50.300 €

+50.300 €

8

Z367500018

37.000 €

+4.951 €

9

Z367601001

432.826 €

+17.518 €

10

Z363900007

243.164 €

+47.285 €

11 363900 Z363900021 ISKA gGmbH (ZAB) 65.189 € +1.249 €
Sprach- u. Kulturvermittler
12 363900 Z363900005 Frauennotruf e. V. - frauen- 175.494 € +18.893 €
Beratung
13 363900 Z363900neu Frühe Hilfen 539.089 € +24.230 €
Gesamt Zuschüsse (Positionen 1-13) +236.046 €

11

12

13

Frühe Hilfen

Folgende Anträge und Erhöhungen werden fachlich von der Verwaltung des Jugendamts befürwortet aber nicht zum Haushalt 2025 empfohlen1:

Produkt Kostenstelle Bezeichnung Begründung
366200 Z366200031 KJR – Internationales Ju- +20.000 € Finanzierung über Dritt- mittel (z.B. Stiftungen)
366200 Z366200030 Fanprojekt – Fanbetreuung +6.428 € Keine Empfehlung auf- grund der Haushalts- situation
366200 Z366200035 Partizipation laut! (siehe TOP 1, JHA 18.10.2024) +85.000 €
366200 Z366200neu Social media (siehe TOP 1, JHA 18.10.2024) +150.000 €
363900 Z363900neu Frühe Hilfen Lotsinnen (Klinik Hallerwiese, St. Theresien-Krankenhaus) +95.655 € Keine Empfehlung auf- grund der anstehenden strukturellen Veränderun- gen in den beiden Kran- kenhäusern, erneute Prü- fung 2026

Kostenstelle

Bezeichnung

Frühe Hilfen Lotsinnen

(Klinik Hallerwiese,

St. Theresien-Krankenhaus)

2.2 Sachkosten K1 Budget

Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2023 bis 9/2024 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2025 bzw. keine Aufnahme ins Kämmereipaket 2025 erfolgen:

Nr. Produkt Leistung/ Kostenstelle Bezeichnung Empfehlung zum Haushalt 2024 Veränderung zum Haushalts- planentwurf 2025
1 363101 Aufwand Prävention Cannabis auf- grund des neuen Gesetzes zum Cannabiskonsum 28.000 € +28.000 €
Gesamt Sachkosten +28.000 €

1 Siehe 2.1 Nachreichung JhA-ETAT vom 14.10.2024 weitere beantragte Positionen

2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan 2025-2028

Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2025 – 2028 (MIP 2025 – 2028) weist für Maßnahmen

des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind,

insgesamt ein Volumen von 54,7 Mio. EUR aus 2(entspricht rd. 8 % am Gesamtvolumen des MIP 2025

– 2028) aus und wurde mit den aktuellen Maßnahmen fortgeschrieben. Die Einbringung neuer Maß-

nahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des Haushalts zu den Stadtratsberatun-

gen erfolgen.

Angemeldet zum MIP 2025-2028 wurden seitens des Geschäftsbereichs Ref. V folgende Maßnahmen

des Jugendamtes bzw. Schnittstellenprojekte zur Schulkindbetreuung:3

2 daneben sind noch weitere Baumaßnahmen Grundschule mit Betreuung (Kombi oder Hort in versch. Schnittstellenprojekten) im Mittelansatz des Schulbereiches (rund 204 Mio. bei Ref. IV) enthalten. 3 Projekt-Freeze ist Oktober 2024 vorgemerkt.

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