TISCHVORLAGE (die aktualisierten Passagen sind grau hinterlegt)
Hinweis zur Tischvorlage: Die Abstimmungen mit dem Kämmerer über das Kämmereipaket konnten bis
zur Sitzung des JHA am 24.10.2024 nicht abgeschlossen werden. Daher werden die Zuschusspositionen, die
in den Unterlagen zur Nachreichung vom 14.10.2024 als Kategorie „Anmeldung zum Kämmereipaket“ geführt
wurden, nun als Empfehlung zum Haushalt ausgewiesen. Damit ergeben sich Änderungen in der
Entscheidungsvorlage im Kapitel 2.1.
Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans
der Stadt Nürnberg für das Jahr 2025 gemäß § 71 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-
gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-
nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der
Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-
chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die
dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2025 anzumelden.
Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss
außerdem die Aufgabe, die Produkte des Haushaltsplans der Organisationseinheit Jugendamt vorzu-
beraten. Dies geschieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den
Haushaltsberatungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand
der Haushaltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungs-
stand zum Kämmereipaket) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die bis zu
diesem Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten und welche
davon aus Sicht des Jugendamts fachlich dringend geboten wären. Die Mitglieder des JHA können
entscheiden, ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen gestellt wer-
den sollen. Der Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haushaltsberatungen befassen
und über eine tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stellen beschließen.
Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr
dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II
abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden die zwischenzeitlich abgestimm-
ten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Ausschuss zur
Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.
Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt:
Die großen (weltpolitischen) Krisen und deren Folgen treffen auch Nürnberg und wirken sich auf die
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien aus. Außerdem ist Nürnberg eine weiter-
hin wachsende Großstadt mit einer großen gesellschaftlichen Vielfalt. Vielfalt ist Grundkonstante
menschlicher Gemeinschaften und bereichert das Zusammenleben, muss aber auch immer wieder ak-
tiv gestaltet und der offene und respektvolle Umgang miteinander verteidigt werden.
Auch wenn in den letzten beiden Jahren die Geburtenentwicklung rückläufig ist, konnte die dringend
notwendige soziale Infrastruktur, wie z.B. ein bedarfsgerechtes Angebot für Bildung, Betreuung und
Erziehung oder für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die deutlichen gestiegenen Bedarfe nicht
decken, die sich aus dem Zuwachs an jungen Menschen und Familien der letzten Jahre in Nürnberg
ergeben. Der weitere konsequente Ausbau von Einrichtungen und Angeboten ist dabei nicht nur stadt-
weit im Blick zu behalten, sondern der Fokus muss auf die Quartiere gelenkt werden, in denen dringend
notwendiger Wohnraum, häufig in Form von Nachverdichtungen und durch den Bau von Sozialwoh-
nungen, entsteht. Beispiele sind hier das Regensburger Quartier oder Lichtenreuth. In diesen Quartie-
ren müssen bereits parallel zum Bezug notwendige Anlaufstellen, wie z.B. für die Erziehungsberatung
oder den Allgemeinen Sozialdienst, oder Kitas und Familienzentren entstehen und die „Aufsiedlung“
aktiv begleitet werden.
Wir erleben, dass Angebote und Träger von Angeboten unter Druck stehen, wenn Fachkräfte fehlen
oder sie mit deutlich steigenden Kosten für Personal und laufenden Betrieb umgehen müssen. Gleich-
zeitig ist das Jugendamt selbst von diesen Kostenentwicklungen betroffen und muss, um der schwieri-
gen Haushaltslage in Nürnberg Rechnung zu tragen, nicht unerhebliche Einsparungen erbringen.
Keine kurzfristige Entspannung erwarten wir bei der Versorgung von jungen Menschen, die dringend
einen Platz in einer stationären Einrichtung suchen, und für die wir trotz intensivster Anstrengung kei-
nen Platz finden. Das Warten und die Ungewissheit belasten die jungen Menschen und es vergeht
wertvolle Zeit, gemeinsam an ihrer Entwicklung zu arbeiten. Es fordert und bindet aber auch die Fach-
kräfte des ASD so stark, dass andere, meist präventive Aufgaben häufig zurückgestellt werden müssen.
Und diese Entwicklung bringt unsere Kindernotwohnung, Jugendschutzstelle und die Bereitschaftsbe-
treuung unter Druck, die weder von den Kapazitäten noch konzeptionell auf längere Aufenthalte aus-
gerichtet sind.
Parallel dazu werfen weitere wichtige Themen ihre Schatten voraus bzw. müssen gelöst werden:
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: für den Start zum Schuljahr 2026/2027, beginnend mit
den ersten Klassen, müssen bereits im nächsten Jahr wichtige Weichen in Richtung Ausbau der
schulischen Angebote gestellt und die bereits geplanten Maßnahmen und Bauprojekte konsequent
weiter vorangetrieben werden.
Wegen der Kündigung der Modellförderung zur integrierten und kooperativen Ganztagsbildung
durch die Staatsregierung müssen für diese Standorte neue Konzepte entwickelt, abgestimmt und
deren Finanzierung gesichert werden.
Das formale Gesetzgebungsverfahren zur dritten Stufe der großen inklusiven Lösung ist nun nach
einem langen deutschlandweiten Dialogprozess gestartet. Da es in Bayern noch keinen abgestimm-
ten Ansatz gibt, wie die Gesamtzuständigkeit für alle jungen Menschen unter dem Dach des örtli-
chen Trägers der Jugendhilfe im Zusammenspiel mit den Bezirken gestaltet werden soll, wird es
dazu in den nächsten Monaten intensive Beratungen und Klärungen geben. Unabhängig von dem
Gesetzesvorhaben gibt es aber bereits heute dringend zu lösende Versorgungsengpässe für Kinder
mit erhöhtem Förder- und Unterstützungsbedarf, die durch den Bezirk Mittelfranken bzw. durch das
Jugendamt und in Kooperation mit den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern gelöst werden
müssen.
Das Jugendamt nutzt konsequent die Chancen der Digitalisierung, um sowohl die Zusammenarbeit
mit den Bürgerinnen und Bürgern als auch interne Prozesse möglichst schlank und effizient zu
gestalten. Der Umzug ins neue Stadtteilhaus Q wird 2025 weiter mit Hochdruck vorbereitet.
Unter schwierigen Rahmenbedingungen setzt die Stadt Nürnberg weiter auf den dringend notwendigen
Kita-Ausbau, im Jahr 2025 sind rd. 950 neue Plätze zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter geplant. Wie mehrfach im JHA berichtet, ist dafür das
Engagement der freien Träger unverzichtbar. Allerdings geraten auch die Kita-Träger hinsichtlich Fach-
kräftegewinnung und auch finanziell unter Druck. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozia-
les (StMAS) sieht hier zwischenzeitlich einen Nachsteuerungsbedarf auf bayerischer Ebene. Für das
Jahr 2023 und 2024 gab es zwischenzeitlich eine deutliche Anhebung des sog. Basiswertes. So wichtig
eine bessere Finanzausstattung für alle Kita-Träger wäre, wird damit eine ebenfalls steigende kommu-
nale Mitfinanzierung notwendig, die den städtischen Haushalt zusätzlich belasten wird.
Im Haushaltsplanentwurf für 2025 berücksichtigt wurde der neue Standort zur Versorgung von Unbe-
gleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der kommunalen Zusammenarbeit mit beteiligten Ju-
gendämtern der Nachbargemeinden Fürth, Erlangen und Schwabach, der voraussichtlich im vier-
ten Quartal 2024 in Betrieb gehen wird.
Bei den Sachkosten (K1-Budget) werden auch weiterhin, wie bereits in den Haushalten 2021 bis
2024, erneut die festgelegte 10 % Kürzung auf alle in der Dienststelle steuerbaren Ausgabenpositionen
(zum Stand der Einsparsumme 2022) vorgenommen (hierzu zählen z. B. auch die Budgets der städti-
schen Kitas, der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder des Ferienprogramms). Die
10%ige Kürzung entspricht einer Einsparsumme von rd. 716.000 EUR im Haushaltsjahr. Das hat zur
Folge, dass damit spürbar für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg in den pädagogischen
Angeboten Einschnitte wie z. B. Standardabsenkungen, Reduzierungen von Veranstaltungen, Öffent-
lichkeitsarbeit unvermeidlich werden, gleichwohl die Ausweitung z. B. der pädagogischen Angebote
erforderlich wäre.
Auf der Einnahmeseite werden bei den Gebühren der kommunalen Kindertageseinrichtungen die zweite Stufe der Gebührenerhöhung vom 01.09.2024 für das volle Haushaltsjahr, die Anpassung des Verpflegungsgeldes in den Kindertageseinrichtungen sowie die Anpassung der Kostenbeiträge für die Betreuung in der Nürnberger Tagespflege ab 01.02.2025 wirksam. Diese Maßnahmen führen zu entsprechenden Mehreinnahmen im Haushalt 2025.
Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt wie bereits 2021 bis 2024 die Vorgabe, in der Personal-
bewirtschaftung 5 % der tatsächlichen Kosten pro Jahr als Dienststelle einzusparen (im Jugendamt ist
der Kita-Bereich explizit von dieser Regelung ausgenommen). Für das Jugendamt bedeutet dies, dass
Einsparungen in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR durch Vakanzen bzw. verzögerte (Nach-)Besetzungen von
Stellen erbracht werden müssen. An welchen konkreten Stellen bzw. in welcher Form diese Kürzungen
erbracht werden, kann die Dienststelle weitgehend selbst festlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können
diese von der Verwaltung des Jugendamts aber noch nicht im Einzelnen benannt werden. Um an fach-
lich entscheidenden und für die Kinder, Jugendlichen und Familien wichtigen Punkten die Angebote
auf dem bisherigen Niveau halten zu können, werden auch im Jahr 2025 deutliche Einschnitte an an-
deren Stellen im Haushalt des Jugendamts notwendig sein.
Parallel dazu wird in 2025 final die langfristige Haushaltskonsolidierung im Umfang von rd. 22 Vollkraft-
stellen umgesetzt werden müssen.
Die für das Haushaltsjahr 2025 beantragten Stellenschaffungen orientieren sich daher an den absolut
notwendigen Bedarfen, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten sowie die Wahrnehmung neuer ge-
setzlicher Aufgaben sowie im Kinderschutz und in der Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
Insbesondere gehören dazu Personalbedarfe
zur Sicherstellung des Kinderschutzes sowie im Zusammenhang mit der bedarfsgerechten Unter-
bringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in den Standorten des
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), im ASD und im Sachgebiet Vormundschaft;
zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Jugendamts im Flüchtlingskontext;
zur Umsetzung eines inklusiven Konzepts in städtischen Kindertageseinrichtungen und für die zent-
rale Essensversorgung in Kitas;
zur Vorbereitung der Inbetriebnahme des neuen Kinder- und Jugendhauses Altstadt und Weiter-
entwicklung des Jugendpartizipationsmodells laut!;
für die vom JHA beschlossenen Projekte und Planungen, wie z. B. der Personalausbau in den
Kinder- und Jugendhäusern, die Erweiterung des Teams der Erziehungsberatung Südstadt, die
Internationale Jugendarbeit, der Jugendmedienschutz, die Spielflächenplanung und für die Jugend-
sozialarbeit an Schulen;
zur Berücksichtigung des Themas Suchtprävention psychoaktiver Substanzen, insbesondere im
Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis;
für die Etablierung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur in den neuen Stadtteilen, insbeson-
dere Lichtenreuth und Regensburger Viertel;
zur Vorbereitung des Betriebs im Frontoffice als Serviceteam für Besucherinnen und Besucher im
Frontoffice des neuen Stadthaus Q sowie zur Etablierung neuer Prozesse und Arbeitsabläufe im
Sinne eines zukunftsfähigen und bürgernahen Dienstleistungsbereiches des Jugendamts und
im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen des TV SuE (Regene-
rationstage), um die Sicherstellung des Dienstbetriebs vor allem in den kinderschutzrelevanten Auf-
gabengebieten weiter gewährleisten zu können.
Für wichtige Stellen insbesondere im Kontext geflüchteter junger Menschen wurde eine Fristverlänge-
rung bzw. Entfristung beantragt.
In der Vorlage sind bereits die Vorschläge der Querschnittsverwaltung (Stand 10.10.2024.), welche die
Grundlage für die Beschlussfassung im Personal- und Organisationausschuss am 22.10.2024 sein
werden, dargestellt. Insgesamt werden dort von den vom Jugendamt beantragten Stellen 50,08 Voll-
kraftstellen für die Aufgabenfelder des Jugendamts zur Schaffung vorgeschlagen.
Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-
tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände, die einen entsprechenden An-
trag gestellt haben, erhöht werden. Für das Jahr 2025 wurde durch Ref I/II eine maximale Erhöhung
um 3 % vorgegeben. Personalkostensteigerungen wurden in beantragter Höhe, maximal um 3 % be-
reits eingeplant. Ebenso wurden vertraglich bedingte Anpassungen sowie einzeln nachgewiesene und
dringend erforderliche Anpassungen von Ref. V beantragt und teilweise im Haushaltsplanentwurf auf-
genommen.
Die Planansätze für das bewegliche Vermögen wurden bereits für das kommende Haushaltsjahr fest-
gelegt und bewegen sich in etwa auf dem Niveau von 2024. Der Mittelfristige Investitionsplan (MIP)
enthält alle laufenden Maßnahmen für den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit.
Aufbau der JHA-Vorlage
Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 460 Leistungen, 89 Zuschuss- und 8 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.
Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:
3 Inhaltsverzeichnis
4 Rückblick Rechnungsergebnis 2023
5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2021 bis 2023
6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung
7 Begründungen zu Stellenschaffungen
8 Begründungen zu Zuschussanträgen
9 Übersicht 2025 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen und erweiterte Zuschussliste
10 Produkthaushalt 2025 Übersicht
11 Budgetbericht 2025
12 Produktdatenblätter 2025
13 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen
14 - 16 Mittelfristiger Investitionsplan 2025-2028
17 Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungs-
plätze für 2024 und 2025
| 1. Stellenschaffungen | ||
|---|---|---|
| Die AdO zum Stellenplan 2025 vom 26.02.2024 gibt auch für das kommende Haushaltsjahr einen en- | ||
| gen Rahmen für Stellenschaffungsanträge vor und verweist auf das im Rahmen der Haushaltskonsoli- | ||
| dierung zum Haushaltsjahr 2023 beschlossene Personaleinsparungskonzept für die nächsten Jahre. | ||
| Somit müssen auch für das kommende Haushaltsjahr Stellenschaffungsanträge generell restriktiv be- | ||
| handelt werden. Der weiterhin deutlich eingeschränkte Handlungsspielraum sieht daher erneut nur Stel- | ||
| lenschaffungsanträge für die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen insbesondere der Kinderbetreuung, | ||
| der Kinder- und Jugendarbeit und für Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen Drittmittel- | ||
| finanzierung vor. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen nur in äußerst begrenztem Umfang möglich. | ||
| Stadtrat und Verwaltung haben sich mit Beschluss vom 31.01.2024 verpflichtet, für die Haushaltsjahre | ||
| 2025-2030 einen „Stellendeckel“ für ungedeckte Stellenschaffungen von maximal 100 Vollkraftstellen | ||
| für dringende Bedarfe einzuführen. Darüberhinausgehende Bedarfe sind dann durch Umorganisation | ||
| und Umschichtung von Personalkapazitäten zu decken. | ||
| Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel- | ||
| lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice, | ||
| Digitales und Recht (BDR). | ||
| Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2025 werden nach der Zuordnung zu | ||
| den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet: | ||
| 1.1 Dringende Stellenbedarfe | ||
| Es folgen nachrichtlich: | ||
| 1.2 Hebungsanträge | ||
| 1.3 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung | ||
| Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2025 sowie der | ||
| aktuelle Begutachtungsvorschlag der Verwaltung | (zum POA am 22.10.2024) | . An vier Stellen, die für |
| den Betrieb und den Kinderschutz im Jugendamt essenziell sind, konnten noch Verbesserungen erzielt | ||
| werden. Dies betrifft in der folgenden Übersicht 1.1 aufgelisteten Nummern 3, 15, 18 und 23. |
| 1.1 Dringende Stellenbedarfe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung | Eingruppie- rung Antrag | Umfang/ VK | Aktueller Stand | Begutachtungs- vorschlag zum POA 22.10.2024 VK | ||
| 1 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - hauswirtschaftliche Hilfs- kräfte in Einrichtungen, Vertretungskräfte | E2 E2 | 2,00 0,50 | Berechnung des Perso- nalbedarfs erfolgen in Abstimmung mit DiP und Stk | E2: 2,00 E2: 0,50 mit Stellen- vermerk X | ||
| 2 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Inklusionsfachkraft in Ein- richtungen mit inklusivem Betreuungsangebot | S12 | 11,00 | S12: 11,00 mit Stellen- vermerk X | |||
| 3 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Konzept Familienzentrum, Erzieher/in zur Freistellung der Leitung im FamZ Re- gensburger Straße | S8a | 1,00 | S8a: | 1,00 | ||
| 4 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV-SuE - Umwandlungs- tage (Personal in Einrich- tungen), Regenerations- tage (Personal in der Verwaltung J/B1) | S3 S8a | 1,00 1,00 | S3: 0,50 S8a: 1,00 | |||
| 5 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrich- tungen, Kinderbetreuung - Fachberatung | S15 | 0,77 | S15: 0,77 | |||
| 6 | 363101 | J/B2-Suchtprävention Can- nabis und psychoaktive Substanzen – Sozialpädagoge/in | S15 | 1,50 | Platzhalter* S15: 1,00 | |||
| 7 | 363101 | J/B2-Jugendmedienschutz - Sozialpädagoge/in | S15 | 0,50 | 0,00 | |||
| 8 | 365101 | J/B2-Spielen in der Stadt, Spielflächenplanung – Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | S15: 0,50 | |||
| 9 | 363100 | J/B2-Jugendsozialarbeit an Schulen, Ausbauplanung Grundschulen – Sozialpädagoge/in | S12 | 1,25 | S12: 1,25 mit Stellen- vermerk Z |
| 10 | 366100 | J/B2-Kinder- und Jugend- häuser, Ausbau Jugendhil- feplanung (Standard) – Sozialpädagoge/in | S12 | 2,00 | 0,00 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 11 | 362100 | J/B2-Fachstelle Internatio- nale Jugendarbeit – Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | Platzhalter* S12: 0,50 mit Stellen- vermerk Z, X, F12/27 | |
| 12 | 367500 | J/B2-Erziehungsberatung, Inbetriebnahme neuer Standort - Psychologe/in | E13 | 1,00 | Platzhalter* E13: 1,00 mit Stellen- vermerk Z, X | |
| 13 | 367500 | J/B2- Erziehungsberatung, Inbetriebnahme neuer Standort – Verwaltungskraft | E5 | 0,50 | E5: 0,50 | |
| 14 | 366100 | J/B2-Kinder-und Jugend- häuser, Inbetriebnahme Kinder- und Jugendhaus Altstadt mit Jugendpartizi- pationsmodell laut! – Ein- richtungsleiter/in, Sozialpä- dagoge/in, Erzieher/in | S17 S12 S12 S8b | 1,00 0,75 0,50 0,25 | Anrechnung vorhandener Stellen im Stellenplan- bereich | 0,00 Platzhalter* S11b: 0,75 Platzhalter* S11b: 0,50 S8b: 0,25 je mit Stellen-ver- merk X |
| 15 | 366100 | J/B2-Kinder- und Jugend- arbeit, Vorläuferbetrieb für ein Kinder-und Jugend- haus Brunecker/ Lichten- reuth – Einrichtungslei- ter/in, Erzieher/in | S15 S8b | 1,00 1,00 | Platzhalter* S12: 1,00 S8b: 1,00 | |
| 16 | 363500 | J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft - Vormund | A10/ E9c/ S12 | 2,00 | E9c 1,00 | |
| 17 | 363400 | J/B3-KJND, Jugendschutz- stelle/ Kindernotwohnung (Aufnahmegruppen) – Sozialpädagoge/in, Kinder- und Jugendpsychologe (Fachdienst) | S12 E13 | 11,08 0,46 | Anrechnung vorhandener Stellen im Stellenplan- bereich | S12: 6,08 teilweise mit Stel- len- vermerk X E13: 0,38 |
| 18 | 363400 | J/B3-KJND, Jugendschutz- stelle/ Kindernotwohnung (Aufnahmegruppen) - Gruppendienst-Leitungen | S15 | 1,50 | Platzhalter* S15: 1,50 | |
| 19 | 363400 | J/B3-KJND, Interkommu- naler Standort UMA - Sozi- alpädagoge/in, Erzieher/in, Kinder- und Jugendpsy- chologe (Fachdienst) | S12 S8b E13 | 3,00 4,00 0,50 | S12: 2,40 S8b: 4,00 E13: 0,50 |
S8b:
| 20 | 363400 | J/B3-KJND, Interkommu- naler Standort UMA – Leiter/in | S17 | 1,00 | S17: 1,00 mit Stellen- vermerk U | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 21 | 363400 | J/B3-KJND, Steuerungsun- terstützung Abteilungslei- tung - Sachbearbeiter/in | E9c | 1,00 | E9b: 0,50 | |
| 22 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Personalbe- messung Zuweisung UMA - Sozialpädagoge/in | S14 | 4,00 | S14: 0,50 | |
| 23 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Personalbe- messung – Sozialpädagoge/in | S14 | 6,00 | S14: 3,00 mit Stellen- vermerk X | |
| 24 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Infrastruktur neue Stadtviertel – Sozialpädagoge/in | S14 | 2,00 | S14: 1,00 | |
| 25 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Reorganisa- tion - Verwaltungskraft | E5 | 0,50 | E5: 0,50 mit Stellen- vermerk X | |
| 26 | 363300 | J/B3-Wirtschaftliche Ju- gendhilfe, Fallzahlbemes- sung UMA – Sachbearbeiter/in | E9c | 1,00 | E9b: 0,50 | |
| 27 | 364000 | J/B4-3 Buchhaltung für J/B3 UMA – Verwaltungsfachkraft | E7 | 0,50 | E7: 0,50 | |
| 28 | 364000 | J/B5-Bürgerdienstleistun- gen, Eingangsmanage- ment/ Serviceteam – Verwaltungsfachkraft | E7 | 4,00 | E6: 1,00 | |
| 29 | 364000 | J/B5-Bürgerdienstleistun- gen, Steuerungsunterstüt- zung der Bereichsleitung - Sachbearbeiter/in | E9c | 0,70 | E9c: 0,70 | |
| 30 | 364000 | J/Gesamt-Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarif- verhandlungen SuE - Re- generationstage und Um- wandlungstage J (ohne J/B1), Sozialpädagoge/in | S12 S12 S14 | 0,15 0,12 0,18 | 0,00 0,00 0,00 | |
| 1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe | 74,21 | 50,08 |
Platzhalter*: die Festlegung des endgültigen Stellenwerts liegt noch nicht vor. Es besteht noch Abstimmungsbedarf.
| 1.2 Hebungsanträge | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung/ Stellenplan- nummer | Eingruppie- rung Antrag | Umfang/ VK | Aktueller Stand | Begutachtungs- vorschlag zum POA 22.10.2024 |
| 31 | 363500 | 520.5601 Abteilungsleiter/in | A14 | 1,00 | kein Begutachtungs- vorschlag | |
| 32 | 363700 | Stellenplanbereich: 520.8111-520.8120 520.8131-520.8140 520.8151-520.8160 Sachbearbeiter/in | A9 (2.QE) | 7,50 | kein Begutachtungs- vorschlag | |
| 1.2 Gesamtbedarf Hebungsanträge | 8,50 |
| 1.3 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Stellen- plannum- mer | Bezeichnung | Eingruppie- rung | Umfang/ VK | Antrag | Begutachtungs- Vorschlag zum POA 22.10.2024 |
| 33 | 520.0551 520.0552 520.6146 | J/B1/ J/B4-Pädagogische Qualitätsbegleitung, Sozialpädagoge/in | S15 S15 | 1,67 0,83 | Fristverlänger- ung bis 01.12.2025 | Begutachtung POA am 17.09.2024: Fristverlängerung bis 31.12.2026 |
| 34 | 520.0831 | J/B1-Modellprojekt Kooperativer Ganztag, Erzieher/in | S8a | 0,50 | Entfristung | keine Begutachtung zum Haushalt 2025: Befristung bleibt zu- nächst bestehen bis 31.08.2025 |
| 35 | 520.0510 | J/B1-Beschaffungswesen für Kitas, Sachbearbeiter/in | E9a | 0,26 | Entfristung | Entfristung |
| 36 | 520.1401- 520.1405 | J/B1-Personalbonus, Verwaltungskraft | E5 | 5,00 | Fristverlänger- ung bis 31.12.2025 | Fristverlängerung bis 31.12.2025 |
| 37 | 520.1010- 520.1021 | J/B1-Personalbonus, päd. Fachkräfte, Kinderpfleger/in | S3 | 11,38 | Fristverlänger- ung bis 31.12.2025 | Fristverlängerung bis 31.12.2025 |
| 38 | 520.3589 | J/B2-Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt, Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | Entfristung | Entfristung |
| 39 | 520.4243 | J/B2- Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe, Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | Entfristung | keine Begutachtung zum Haushalt 2025 |
| 40 | 520.5194 520.5196 | J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Umsetzung Bun- desteilhabegesetz (BTHG) | S14 | 2,00 | Entfristung | Entfristung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 41 | 520.5234 | J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Verwaltungskraft Team UMF | E5 | 0,50 | Entfristung | Entfristung |
| 42 | 520.5251 | J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Leiter/in Team UMF | S17 | 1,00 | Entfristung | Entfristung |
| 43 | 520.5252- 520.5255 520.5261 520.5262 | J/B3-Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozialpädagoge/in Team UMF und GU | S14 | 6,00 | Entfristung | Entfristung |
| 44 | 520.5653 520.5654 520.5655 | J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft, Sachbearbeiter/in | E9c S12 | 1,00 1,50 | Entfristung | Entfristung |
| 45 | 520.5656 | J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft, Verwaltungskraft | E5 | 0,50 | Entfristung | Entfristung |
| 46 | 520.6426 520.6428 520.6429 520.6430 | J/B3-Wirtschaftliche Jugendhilfe, Sachbearbeiter/in | A9/A10 E9b | 3,00 0,50 | Entfristung | Entfristung |
| 47 | 520.6407 | J/B3-Wirtschaftliche Jugendhilfe, Verwaltungskraft | E5 | 0,50 | Entfristung | Entfristung |
| 48 | 520.6145 | J/B4- Koordination Kita-Einstieg, Sozialpädagoge/in | S15 | 0,21 | Entfristung | Teilentfristung |
| 49 | 520.6229 | J/B4-3 Buchhaltung für J/B3 UMA – Verwaltungsfachkraft | E6 | 0,40 | Entfristung | Entfristung |
| 1.3 Gesamt Anträge Fristverlängerung / Entfristung | 38,75 |
2. Zuschüsse und Sachkosten
Die Verwaltung des Jugendamts meldete im Frühjahr seine Positionen zum Haushalt 2025 an. Nach
Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden weitere, zwischenzeitlich notwendige Anpassungen be-
reits im Haushaltsplanentwurf für 2025 eingesetzt bzw. werden ins Kämmereipaket aufgenommen.
Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich Kämmereipaket“ bzw. „nachrichtlich – be-
reits im Haushaltsplanentwurf“ ausgewiesen.
2.1 Zuschüsse
Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen gemäß durchschnittlicher tarifli-
cher Steigerung sind in den Haushaltsplanentwurf 2025 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte für
2025 eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 3 %. Außerdem wurden weitere vertraglich bedingte
Anpassungen sowie einzeln nachgewiesene und dringend erforderliche Anpassungen fachlich vom Ju-
gendamt begutachtet und teilweise bereits im Haushaltsplanentwurf oder im Kämmereipaket berück-
sichtigt. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist
in der Beilage 9.1 und zusätzlich in Form der im Haushaltsplanentwurf abgedruckten Erweiterten Zu-
schussliste (gegliedert nach Produktbereichen, Beilage 9.2) aufgeführt. In Beilage 8 finden sich die
jeweiligen Begründungen zu den Zuschüssen.
Die unten aufgeführten zusätzlichen Anpassungen hat das Jugendamt ebenfalls zum Kämmereipaket
angemeldet, die Verhandlungen mit Ref. I/II dazu sind zum Zeitpunkt des Jugendhilfeausschusses
(Etat) aber noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung des Jugendamts sieht bei diesen Positionen
dringenden Anpassungsbedarf und empfiehlt fachlich dem Jugendhilfeausschuss, dies zu unterstützen.
Daher werden diese Zuschusspositionen, welche zur Nachreichung vom 14.10.2024 als Kategorie
„Anmeldung zum Kämmereipaket“ geführt wurden, nun als Empfehlung zum Haushalt ausgewiesen.
| Nr. | Produkt | Kostenstelle | Bezeichnung | Empfehlung zum Haushalt 2025 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zum Planent- | |||||||||
| wurf 2025 | |||||||||
| 1 | 366200 | Z366200005 | KJR – Förderung der Ver- bandsarbeit | 655.387 € | +9.400 € | ||||
| 2 | 366200 | Z366200035 | Partizipation „laut“ | 90.770 € | +6.193 € | ||||
| Medienzentrum Parabol | |||||||||
| und Kreisjugendring | |||||||||
| 3 | 366200 | Z366200037 | Fliederlich e. V. – | 35.093 € | +16.640 € | ||||
| Jugendinitiative | |||||||||
| 4 | 366200 | Z366200015 | AWO – Streetwork Lang- | 160.893 € | +16.395 € | ||||
| wasser Jugendmigration | |||||||||
| 5 | 366200 | Z366200016 | AWO - Streetwork | 123.365 € | +15.992 € | ||||
| St. Leonhard | |||||||||
| 6 | 367500 | Z367500016 | Agentur Familie und Beruf | 188.032 € | +7.000 € | ||||
| 7 | 367500 | Z367500003 | Caritas Eichstädt – Erzie- | 50.300 € | +50.300 € | ||||
| hungsberatungsstelle | |||||||||
| 8 | 367500 | Z367500018 | Pro Familia - Unterstüt- | 37.000 € | +4.951 € | ||||
| zung der Familienberatung | |||||||||
| 9 | 367601 | Z367601001 | Schlupfwinkel e. V. - | 432.826 € | +17.518 € | ||||
| SleepIn | |||||||||
| 10 | 363900 | Z363900007 | ISKA gGmbH (ZAB) | – | 243.164 € | +47.285 € | |||
| Begleiteter Umgang |
| Empfehlung zum | |
|---|---|
| Haushalt 2025 |
| Nr | . |
|---|
Kostenstelle
Bezeichnung
3
Z366200037
35.093 €
+16.640 €
4
Z366200015
160.893 €
+16.395 €
5
Z366200016
123.365 €
+15.992 €
6
Z367500016
188.032 €
+7.000 €
7
Z367500003
50.300 €
+50.300 €
8
Z367500018
37.000 €
+4.951 €
9
Z367601001
432.826 €
+17.518 €
10
Z363900007
243.164 €
+47.285 €
| 11 | 363900 | Z363900021 | ISKA gGmbH (ZAB) | 65.189 € | +1.249 € | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sprach- u. Kulturvermittler | ||||||
| 12 | 363900 | Z363900005 | Frauennotruf e. V. - frauen- | 175.494 € | +18.893 € | |
| Beratung | ||||||
| 13 | 363900 | Z363900neu | Frühe Hilfen | 539.089 € | +24.230 € | |
| Gesamt Zuschüsse (Positionen 1-13) | +236.046 € |
11
12
13
Frühe Hilfen
Folgende Anträge und Erhöhungen werden fachlich von der Verwaltung des Jugendamts befürwortet aber nicht zum Haushalt 2025 empfohlen1:
| Produkt | Kostenstelle | Bezeichnung | Begründung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 366200 | Z366200031 | KJR – Internationales Ju- | +20.000 € | Finanzierung über Dritt- mittel (z.B. Stiftungen) | |
| 366200 | Z366200030 | Fanprojekt – Fanbetreuung | +6.428 € | Keine Empfehlung auf- grund der Haushalts- situation | |
| 366200 | Z366200035 | Partizipation laut! (siehe TOP 1, JHA 18.10.2024) | +85.000 € | ||
| 366200 | Z366200neu | Social media (siehe TOP 1, JHA 18.10.2024) | +150.000 € | ||
| 363900 | Z363900neu | Frühe Hilfen Lotsinnen (Klinik Hallerwiese, St. Theresien-Krankenhaus) | +95.655 € | Keine Empfehlung auf- grund der anstehenden strukturellen Veränderun- gen in den beiden Kran- kenhäusern, erneute Prü- fung 2026 |
Kostenstelle
Bezeichnung
Frühe Hilfen Lotsinnen
(Klinik Hallerwiese,
St. Theresien-Krankenhaus)
2.2 Sachkosten K1 Budget
Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2023 bis 9/2024 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2025 bzw. keine Aufnahme ins Kämmereipaket 2025 erfolgen:
| Nr. | Produkt | Leistung/ Kostenstelle | Bezeichnung | Empfehlung zum Haushalt 2024 | Veränderung zum Haushalts- planentwurf 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 363101 | Aufwand | Prävention Cannabis auf- grund des neuen Gesetzes zum Cannabiskonsum | 28.000 € | +28.000 € |
| Gesamt Sachkosten | +28.000 € |
1 Siehe 2.1 Nachreichung JhA-ETAT vom 14.10.2024 weitere beantragte Positionen
2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan 2025-2028
Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2025 – 2028 (MIP 2025 – 2028) weist für Maßnahmen
des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind,
insgesamt ein Volumen von 54,7 Mio. EUR aus 2(entspricht rd. 8 % am Gesamtvolumen des MIP 2025
– 2028) aus und wurde mit den aktuellen Maßnahmen fortgeschrieben. Die Einbringung neuer Maß-
nahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des Haushalts zu den Stadtratsberatun-
gen erfolgen.
Angemeldet zum MIP 2025-2028 wurden seitens des Geschäftsbereichs Ref. V folgende Maßnahmen
des Jugendamtes bzw. Schnittstellenprojekte zur Schulkindbetreuung:3
-
Neue Hegelstraße - Neubau Hort (6-gruppig) mit GS und Fachunterricht
-
Lorenz-Hagen-Straße – Neubau Kita Lichtenreuth (2 Krippen-, 3 Kindergartengruppen)
-
Neubau/Erweiterung Hort Van-Gogh (3-gruppig)
-
Abriss, Neubau + Erweiterung Kita Lortzingstraße (2 Krippen-, 2 Kindergartengruppen).
2 daneben sind noch weitere Baumaßnahmen Grundschule mit Betreuung (Kombi oder Hort in versch. Schnittstellenprojekten) im Mittelansatz des Schulbereiches (rund 204 Mio. bei Ref. IV) enthalten. 3 Projekt-Freeze ist Oktober 2024 vorgemerkt.