Überlastungssituationen in der Nürnberger Stadtverwaltung –
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.04.2024
hier: Stellungnahme des Gesamtpersonalrats
I. Mit Schreiben vom 29.04.2024 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion Auskünfte zu folgenden Fragen bzw. Sachverhalten:
- die jeweilige Anzahl der Überlastungsanzeigen in den einzelnen Geschäftsbereichen
der Stadtverwaltung,
- die Entwicklung der Überlastungsanzeigen in den letzten 5 Jahren, in den jeweiligen
Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung,
- die Bandbreite der bisherigen Beratungstätigkeit von PA gegenüber den Dienststellen
sowie
- Darstellung der Maßnahmen, wie die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem GPR der
Überlastungssituation in den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung konzeptionell begegnen will.
Seitens des Gesamtpersonalrats ist festzustellen, dass die Fragen 1 bis 3 nur sehr rudimentär beantwortet werden. Lediglich bei Frage 4 wird aufgezeigt, dass letztendlich die Dienststellen und Teile der Querschnittsverwaltung die Problemlagen aktiv angehen müssen. Dabei stellt PA u. a. fest, dass „weder aktuelle noch vergangenheitsbezogene Informationen zu Überlastungs- /Gefährdungsanzeigen aus der Stadtverwaltung vorliegen.“
Nach unseren Informationen haben leider keine Anfragen bei den Geschäftsbereichen, die den Sachverhalt hätten aufklären können, stattgefunden. Dem GPR liegen jedoch Informationen der örtlichen Personalvertretungen vor, dass durchaus eine Vielzahl an Belastungs-/Gefährdungsanzeigen von Beschäftigten gestellt wurden und werden. Von den Dienststellen wird gegenüber örtlichen Personalräten regelmäßig bemängelt, dass sie sich bei gestellten Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen Unterstützung durch den Querschnitt wünschen würden. Dass eine rechtliche Beratung bei PA nicht nachgefragt werden würde, ist für uns daher nicht nachvollziehbar. Dies vor allem deswegen, da Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen häufig auf strukturellen, personellen und finanziellen Problemen beruhen, die selten von den Dienststellen allein gelöst werden können. Das Thema wird nach unserer Kenntnis auch immer häufiger in Gesprächen mit der Personalberatung angesprochen.
Richtig ist, dass das Instrument der Überlastungs-/Gefährdungsanzeige tarifvertraglich nicht geregelt ist, das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung aber durchaus ein Tätigwerden vorschreibt. Sie wird aus der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis hergeleitet (§ 611 BGB, § 611a BGB in Verbindung mit § 241 BGB, § 242 BGB - Treu und Glauben). Dies bedeutet, dass die Beschäftigten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, eine Überlastung bzw. eine Gefährdung der Arbeitsleistung anzuzeigen, wenn absehbar ist, dass die Arbeit aus eigener Kraft nicht mehr so zu leisten ist und Schäden sowie arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Ständige Überlastung im Berufsleben kann bei den Beschäftigten zu ernsten Erkrankungen führen. Es ist daher auch aus Gründen der Fürsorge und des Gesundheitsschutzes die Pflicht der Stadt Nürnberg, sich einen Überblick zur Belastungssituation zu verschaffen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Leidtragende einer Überlastung der Beschäftigten sind immer auch die Bürgerinnen und Bürger, die dadurch unter Fehlern, Mängeln oder längeren Bearbeitungszeiten leiden. Termin- bzw. Fristversäumnisse oder Regressansprüche können die Folge für die Stadt sein. Andere Kommunen, wie z. B. die Stadt Bonn, haben hier bereits Dienstvereinbarungen abgeschlossen. In Nürnberg wird dies bisher abgelehnt, obwohl im gesamtstädtischen Arbeitsschutzausschuss das Thema intensiv diskutiert wurde und z. B. das Klinikum Nürnberg 2019 eine Dienstanweisung für ein standardisiertes Verfahren herausgegeben hat.
Im Gegensatz zu der in der Vorlage vom 12.09.2024 geäußerten Auffassung kommt der GPR zu einer anderen Schlussfolgerung: Aus GPR-Sicht ist es notwendig das der Querschnitt, Kenntnis von Problemlagen in den Dienststellen und der Belastungs-/Gefährdungssituation für Beschäftigten erlangt und Zuständen zum Nachteil der Stadt Nürnberg proaktiv begegnet sowie tragfähige Lösungen erarbeitet. Dies wäre nicht zuletzt auch aufgrund der durch die Haushaltskonsolidierung veranlassten Stellenkürzungen, die dadurch verursachten Mehrbelastungen sowie den seit Jahren bestehenden vorhandenen Stellenvakanzen zwingend erforderlich.
Daher fordert der GPR weiterhin ein standardisiertes Verfahren bei Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen und diese gesamtstädtisch zu dokumentieren. Ferner sollte den Dienststellen ein Instrumentenkasten zur Behebung der Überlastung zur Verfügung gestellt werden. Den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung hält der GPR daher weiterhin für wünschenswert und sinnvoll.
II. Herrn Ref. I/II - POA
Nürnberg, 17.10.2024 Gesamtpersonalrat
F. Körber (32 69)