Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
22.10.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Stellenbedarfe „Digitalisierung der Stadt Nürnberg“ für das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) und für das Amt für Informationstechnologie (IT) für die Haushaltsjahre 2025-2027 Berichtvorlage DiP/015/2024 5 Sachverhalt DiP/015/2024 9 * TOP Ö 2 Stellenplan 2025 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/048/2024 31 1_Sachverhalt Ref.I/II/048/2024 34 2_Schaffungsanträge zum Haushalt 2025 Ref.I/II/048/2024 39 3_Stellungnahmen zu den Schaffungsanträgen 2025 Ref.I/II/048/2024 79 TOP Ö 3 Stellenplan 2025 Sitzungsvorlage DiP/012/2024 281 Sachverhaltsdarstellung DiP/012/2024 284 Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2025" DiP/012/2024 286 TOP Ö 4 Novellierung der modularen Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte im feuewehrtechnischen Dienst Sitzungsvorlage PA/083/2024 299 Gutachten PA/083/2024 303 Anlage 1 PA/083/2024 307 Anlage 2 PA/083/2024 321 * TOP Ö 4.1 Personalgewinnung bei der Feuerwehr Sitzungsvorlage PA/088/2024 326 Gutachten_Dienstanfänger_ILS PA/088/2024 330 TOP Ö 5 Ergänzung der Beförderungsrichtlinien (HdV 120.50) im Rahmen der Doppelbewertung der Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst nach BGr. A7/A8 BayBesG Sitzungsvorlage PA/075/2024 335 Gutachten POA20241022 Ergänzung BeförderungsRL A7 A8_FW PA/075/2024 338 * TOP Ö 6 Überlastungssituationen in der Nürnberger Stadtverwaltung Berichtvorlage PA/073/2024 340 Bericht_Ueberlastungsanzeigen_CSU-Antrag_POA_22.10.2024 PA/073/2024 343 Antrag_Überlastung Stadtverwaltung_CSU PA/073/2024 347 GPR-Stellungnahme vom 17.10.2024 - TISCHVORLAGE - 349
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses
Sitzungszeit
Dienstag, 22.10.2024, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Stellenbedarfe „Digitalisierung der Stadt Nürnberg“ für das Amt Bericht
für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) und für das Amt DiP/015/2024
für Informationstechnologie (IT) für die Haushaltsjahre 2025-2027
König, Marcus
2. Stellenplan 2025 Gutachten
hier: Stellenschaffungen Ref.I/II/048/2024
Brehm, Thorsten
3. Stellenplan 2025 Beschluss
hier: Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2025 DiP/012/2024
König, Marcus
4. Novellierung der modularen Qualifizierung für Beamtinnen und Beschluss
Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst; PA/083/2024
Änderung des Konzepts der Stadt Nürnberg zur Durchführung der
modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft
und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer
Dienst
Brehm, Thorsten
4.1 Personalgewinnung bei der Feuerwehr; Beschluss
Dienstanfängerverhältnis bei der Integrierten Leitstelle PA/088/2024
Brehm, Thorsten
- T I S C H V O R L A G E –
5. Ergänzung der Beförderungsrichtlinien (HdV 120.50) im Rahmen Beschluss
der Doppelbewertung der Eingangsstellen der zweiten PA/075/2024
Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst nach BGr.
A7/A8 BayBesG
Brehm, Thorsten
6. Überlastungssituationen in der Nürnberger Stadtverwaltung Bericht
Brehm, Thorsten
7. Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Bericht
Menschen bei der Stadt Nürnberg PA/074/2024
- abgesetzt -
Brehm, Thorsten Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2024,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage DiP/015/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff: Stellenbedarfe „Digitalisierung der Stadt Nürnberg„ für das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) und für das Amt für Informationstechnologie (IT) für die
Haushaltsjahre 2025-2027
Sachverhalt (kurz):
Ohne Stellenschaffungen können weder das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP), das Amt für Informationstechnologie (IT) noch die Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe des Konzerns Stadt Nürnberg ihren Aufgaben und Verpflichtungen in den nächsten Jahren nachkommen. Denn die bisher durchgeführten Maßnahmen reichen insgesamt noch nicht aus, um die Herausforderungen der Digitalisierung effektiv zu bewältigen.
DiP und IT greifen in ihren zentralen Rollen inhaltlich eng ineinander: In der Beratung, Konzeption, Unterstützung, Begleitung, Realisierung, dem Betrieb und vielen weiteren Punkten sind sie zentrale Anlaufstelle für Dienststellen und Eigenbetriebe und können ihre Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit erbringen.
Weder DiP noch IT sind derzeit für diese Aufgaben personell ausreichend ausgestattet. Es fehlt sowohl an Kapazität als auch an fachspezifischer Qualifikation, um den Aufgaben gerecht zu werden.
Daher ist eine Breitstellung der im Sachverhalt dargestellten Stellenkapazitäten bei DiP und IT in den Jahren 2025-2027 erforderlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 3.746.406 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 3.746.406 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 44,0 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stellenbedarfe „Digitalisierung der Stadt Nürnberg“ für das Amt für Digitalisie-
rung und Prozessorganisation (DiP) und für das Amt für Informationstechnologie
(IT) für die Haushaltsjahre 2025–2027
Zusammenfassung
Ohne Stellenschaffungen können weder das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP), das Amt für Informationstechnologie (IT) noch die Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe des Konzerns Stadt Nürnberg ihren Aufgaben und Verpflichtungen in den nächsten Jahren nachkommen. Denn die bisher durchgeführten Maßnahmen reichen insgesamt noch nicht aus, um die Herausforderungen der Digitalisierung effektiv zu bewältigen. Gesetzliche Vorgaben, Änderungen technischer, organisatorischer und personeller Rahmenbedingungen an Markt und Mitarbeiterschaft machen die folgenden Stellenschaffungen notwendig, wenn der Konzern Stadt Nürnberg zukunftsfest seinen vielfältigen Aufgaben nachkommen und dabei Digitalisierung zum Ausschöpfen von Potenzialen nutzen will. DiP und IT greifen in ihren zentralen Rollen inhaltlich eng ineinander: In der Beratung, Konzeption, Unterstützung, Begleitung, Realisierung, dem Betrieb und vielen weiteren Punkten sind sie zentrale Anlaufstelle für Dienststellen und Eigenbetriebe und können ihre Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit erbringen. In den Dienststellen und Eigenbetrieben sind die notwendigen fachlichen und personellen Kapazitäten für die vielfältigen Aufgabenstellungen nicht oder nur eingeschränkt vorhanden. DiP und IT als zentrale Dienstleister decken hier qua Auftrag diese Bereiche ab. Dabei müssen Themen rund um Digitalisierung immer ganzheitlich betrachtet und erbracht werden: Prozesssicht, IT-Konzeption und IT-Betrieb können nur im Zusammenspiel Effizienzgewinne generieren. Aus diesem Grund ist dieses kombinierte Stellenschaffungspaket von DiP und IT erarbeitet worden. Rückmeldungen der Dienststellen- und Eigenbetriebsleitungen der Stadt Nürnberg fordern Unterstützung ein für die Dienststellen, schnellere Umsetzung von Querschnittsaufgaben sowie notwendige Anpassungen an Prozessen und Produkten aufgrund der aktuellen Krisen und Herausforderungen. Diese Anforderungen werden in den nächsten Jahren nicht weniger, die Herausforderungen werden eher weiter steigen. Weder DiP noch IT sind derzeit für diese Aufgaben personell entsprechend ausgestattet. Es fehlt sowohl an Kapazität als auch an fachspezifischer Qualifikation, um den Aufgaben gerecht zu werden. Um in den nächsten Jahren den genannten Anforderungen gerecht zu werden, ergäben sich in den nächsten Jahren die in der Tabelle genannten zusätzlichen Stellenbedarfe. Detaillierte Begründungen finden sich ab Kapitel 2.2.
| zusätzliche Stellenbedarfe | Summe | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2026 | 2027 | ||||||
| Amt für Digitalisierung und Pro- zessorganisation (DiP) | 3,0 VK | 4,0 VK | 3,0 VK | 10,0 VK | ||||
| Amt für Informationstechnologie (IT) | 10,0 VK | 16,0 VK | 4,0 VK | 30,0 VK | ||||
| Aufbau Kompetenzteam Künstliche Intelligenz (KI) | 1,0 VK | 2,0 VK | 1,0 VK | 4,0 VK | ||||
| Summe | 14,0 VK | 22,0 VK | 8,0 VK | 44,0 VK |
Tabelle 1: Übersicht zusätzlicher Stellenbedarfe von DiP und IT in den Jahren 2025–2027
Tabelle 2: Detaillierte Übersicht zusätzlicher Stellenbedarfe von DiP und IT in den Jahren 2025–20271
1 Stellenwert E11 als Platzhalter bis zur genauen Stellenwertermittlung
1. Ausgangssituation und Ziele
Die Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg haben vielfältige Digitalisierungsbedarfe, die sich u. a. aus gesetzlichen Vorgaben oder organisatorischen Herausforderungen ergeben. Zu den gesetzlichen Vorgaben können beispielsweise neue Regulierungen oder Compliance-Anforderungen gehören, die eine Digitalisierung erfordern. Auf der organisatorischen Seite spielen Faktoren wie der Fachkräftemangel oder die Haushaltskonsolidierung (HHK) eine wichtige Rolle. Digitalisierung gestaltet hierbei Prozesse effizienter und spart Kosten (insbesondere im Bereich der Automatisierung).
Technische Weiterentwicklungen (z. B. Microsoft 365, Serviceportal Mein Nürnberg…), wirken sich ebenfalls stark auf Strukturen, Abläufe und Organisation aus. Ihre Einführung muss intensiv begleitet werden. Die seit 2020 eingetretenen Krisen sowie die in zunehmend kürzeren Zeitabständen auftretenden Gesetzesänderungen konnten in den Strategieprojekten 22 und 33, die mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 24.10.2017 initiiert wurden, nicht vorhergesehen werden. Sie sind folglich in den damals vorgeschlagenen Strukturen nicht abgebildet. Die vergangenen sowie die aktuellen Krisen wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die Energiekrise erfordern Anpassungen in vielen Bereichen der Stadtverwaltung. Dies reicht von notwendigen Umstrukturierungen über Organisationsuntersuchungen, Prozessoptimierungen, Schaffung effizienter digitaler Angebote bis zur Notwendigkeit der Schaffung neuer Stellen in den Fachbereichen. Die Stadtverwaltung muss sich diesen Herausforderungen stellen und die Strukturen entsprechend anpassen, um weiterhin effektiv und zukunftsfähig zu bleiben. Die diesjährige Dienststellenleitungstagung der Stadt Nürnberg hat wichtige Erkenntnisse und Handlungsbedarfe für die Stadtverwaltung aufgezeigt: Ein zentraler Punkt war der Ruf der Dienststellenleitungen nach mehr Unterstützung. Viele der Dienststellen und Eigenbetriebe fühlen sich in ihrer täglichen Arbeit von der Querschnittsverwaltung alleine gelassen und wünschen sich eine „stärkere Rückendeckung“. Es ist wichtig, dass wir DiP und IT als zentrale Dienstleister so aufstellen, dass diese Anforderungen auch gedeckt werden können. Wichtig war den Leitungen auch die Notwendigkeit einer schnelleren Umsetzung von Querschnittsaufgaben. Entscheidungen und Initiativen aus den Querschnittsbereichen sollen zügiger in die Praxis umgesetzt werden. Beratung, Prozessoptimierung, Projektunterstützung und Schaffung digitaler Lösungen müssen dafür auf- und ausgebaut werden. Derzeit sind DiP und IT für die Menge der Anfragen nicht aufgestellt. Anpassungen auf Grund aktueller Krisensituationen oder (kurzfristiger) Gesetzesänderungen können mit dem derzeitigen Personalbestand nicht zufriedenstellend durchgeführt werden. Wenn wir die Anliegen der Führungskräfte ernst nehmen wollen, dann müssen wir Personal aufbauen. Die Digitalisierung in den Dienststellen schreitet stetig voran. Doch das Umsetzungstempo ist noch nicht optimal. Es gibt häufig Diskrepanzen zwischen den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen und deren praktischer Realisierung. Einer der wichtigsten Gründe hierfür sind fehlende Ressourcen bei DiP und IT. Um Digitalisierung weiter erfolgreich umzusetzen, muss hier auch die entsprechende Unterstützung sowohl von organisatorischer Seite als auch von IT-Seite zuverlässig ermöglicht werden. Digitale Fachstrategien Die Entwicklung und Umsetzung der digitalen Fachstrategien der Ämter hat zu einem großen Projektvolumen für die nächsten ein bis drei Jahre geführt. Jede digitale Fachstrategie umfasst zwischen 50 und 70 Maßnahmen. Mittlerweile sind in der Stadtverwaltung bereits 30 Fachstrategien implementiert bzw. befinden sich in der Umsetzung. Sobald die Umsetzung der digitalen Fachstrategie voranschreitet und erste
2 Strategieprojekt 2: Digitalisierung / IT 3 Strategieprojekt 3: Struktur und Organisation der neuen Dienststelle DIP und Neuausrichtung OrgA/1
Erfolge erzielt werden, ergeben sich in der Regel weitere Handlungsbedarfe und Möglichkeiten zur Optimierung. Das Potenzial für Effizienzsteigerung ist sehr groß – und geht einher mit den Anforderungen an DiP und IT, dies professionell zu begleiten. Das kann nicht geleistet werden. Digitalkoordinatorinnen und Digitalkoordinatoren Sowohl DiP als auch IT arbeiten eng mit den sogenannten Digitalkoordinatorinnen und Digitalkoordinator (kurz: DiKo) in den Dienststellen zusammen. Diese Expertinnen und Experten treiben in den verschiedenen Fachbereichen gemeinsam mit DiP und IT das Thema Digitalisierung voran. In den letzten Jahren hat die Anzahl der DiKo stetig zugenommen. Zwischen 2020 und 2023 stieg ihre Anzahl von einem DiKo auf 30. Dies unterstreicht nachdrücklich die steigende Relevanz des Themas Digitalisierung in den Dienststellen. Durch die Bündelung der Kräfte von DiKo, DiP und IT kann die Digitalisierung innerhalb der Stadtverwaltung gezielt vorangetrieben werden. Die DiKo bringen ihr Fachwissen aus den jeweiligen Bereichen ein, während die Mitarbeitenden von DiP und IT über die notwendigen Kompetenzen im Bereich Digitalisierung und Prozessmanagement sowie über das technische Know-how verfügen. Zusammen werden innovative Lösungen und optimierte Abläufe entwickelt und so die digitale Transformation der Stadtverwaltung gestaltet. Auch durch diese enge Zusammenarbeit können die Chancen der Digitalisierung bestmöglich genutzt werden. Dabei sind längst nicht alle Potenziale ausgeschöpft, sowohl DiP als auch IT benötigen hier mehr Kapazitäten. Prozessoptimierung und Projektmanagement Die Stadtverwaltung steht vor der Herausforderung, ihre internen Strukturen und Prozesse an die gestiegenen Anforderungen anzupassen. Hierunter fällt u.a. auch das Thema Robotic Process Automation (RPA). RPA ermöglicht die Automatisierung von Routineaufgaben und kann so die Effizienz und Produktivität der Verwaltung steigern. Es liegen aktuell rund 70 Bedarfsmeldungen von Dienststellen vor, die RPA einsetzen möchten. Die hohe Nachfrage nach RPA innerhalb der Stadtverwaltung zeigt, dass die Technologie als Lösung für viele Herausforderungen gesehen wird. Durch die Automatisierung von Routineaufgaben können Mitarbeitende von diesen Tätigkeiten entlastet werden und sich auf strategischere und kreativere Tätigkeiten konzentrieren. Gleichzeitig verspricht RPA eine Steigerung der Effizienz, Genauigkeit und Compliance. Angesichts des hohen Interesses ist davon auszugehen, dass RPA in den kommenden Jahren eine zunehmend wichtige Rolle in der digitalen Transformation der Stadtverwaltung spielen wird. Zudem befinden sich aktuell etwa 25 verschiedene Projektanforderungen im Backlog4 der Projektplanung bei DiP, welche schrittweise umgesetzt werden sollen. Dieses umfangreiche Projektportfolio zeugt von der Innovationskraft und dem Gestaltungswillen der Verwaltung5. DiP benötigt für die Bedienung dieser steigenden Herausforderungen zusätzliches Personal, um das bisher als positiv und professionell erbrachte Leistungsportfolio auch in Zukunft anbieten zu können. eGovernment/Online-Dienste Die Bedeutung der Online-Dienste im Kontext der Digitalisierung nimmt einen bedeutenden Stellenwert ein. Mit ihnen werden Produkte effizienter und effektiver angeboten und betrieben. Eine Professionalisierung bzw. Verwaltungsmodernisierung nach innen wird mit ihnen generiert. Nach außen sind sie das Bild, das die Stadt Nürnberg gegenüber Nutzenden und Unternehmen als moderner, leistungsfähiger Konzern abgibt. Je mehr Prozesse, Projekte und Produkte in den Dienststellen und Eigenbetrieben optimiert werden, desto mehr Online-Dienstleistungen müssen erbracht und betrieben werden. DiP und IT sind für den sich abzeichnenden wachsenden Bedarf nicht ausreichend aufgestellt. Fazit: Themen rund um die Digitalisierung müssen immer sowohl für die Digitalisierung der Prozesse als auch für die IT-Konzeption und den IT-Betrieb betrachtet werden. Eine isolierte Betrachtung einzelner
4 Backlog ist der aufgelaufene Arbeitsrückstand, der noch abgearbeitet werden muss. 5 Dazu gehören u.a. Registermodernisierung, Organisationsuntersuchung (OU) bei Gh, Entwicklung GIS-Strategie „EinGIS 2.0“ (Geoinformationssystem), digitale Erfassung Straßenreinigung, Software für betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Aspekte, das zeigen Erfahrungen der letzten Jahre, führt häufig nicht zum gewünschten Erfolg. Nur eine ganzheitliche Sichtweise, die alle relevanten Bereiche einbezieht, kann die Digitalisierung wirklich wirksam und erfolgreich umsetzen. Genau aus diesem Grund ist dieses kombinierte Stellenschaffungspaket von DiP und IT erarbeitet worden. Die einzelnen Stellen sind jede für sich, aber oftmals auch in Abhängigkeit zu einer anderen Stelle wichtig, dazu wird in der jeweiligen Einzelfallbegründung genauer Stellung genommen.
2. Abgeleitete Stellenbedarfe
2.1. Tabelle DiP & IT gesamt
Die nachfolgende Tabelle ist eine Übersicht über die konkreten Stellenbedarfe bei DiP und IT. Über die Jahre 2025, 2026 und 2027 wird insgesamt folgender unabdingbarer Stellenbedarf im Umfang von 40,0 VK gesehen, davon 10,0 VK bei DiP und 30,0 VK bei IT. Zusätzlich wird der Bedarf zum Aufbau eines Kompetenzteams für Künstliche Intelligenz (KI) mit 4,0 VK in 2025, 2026, 2027 gesehen. Die Tabelle enthält darüber hinaus die Zuordnung der erforderlichen Stellen zu den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten sowie die Information darüber, in welchem Haushaltsjahr (2025, 2026, 2027) der Stellenbedarf existiert.
2.2. Begründung Einzelbedarfe
2.2.1 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP)
Stab Strategie, Kommunikation, Steuerung (DiP/SKS): 1,00 VK Innovationsmanager/-in (für 2026) Der Einsatz innovativer Technologien und Methoden bietet große Chancen, aktuellen Herausforderungen, wie dem Fachkräftemangel, zu begegnen. Während die Vorteile im Allgemeinen schnell auf der Hand liegen, beispielsweise bei Künstlicher Intelligenz, ist der konkrete Nutzen für die Verwaltung und der Einsatz unter den spezifischen Bedingungen der Organisation mit vielen, oft neuen Fragestellungen verbunden. Diese reichen von der Beschaffung über Datenschutz- und IT-Sicherheit, von Veränderungen der Ablauf- und Aufbauorganisationen bis zu einem stabilen Betriebsszenario. Hinzu kommt, dass sowohl in den Phasen der Erprobung als auch bei der Verstetigung von Lösungen, das Neue zusätzlich zur bestehenden Routine bewältigt werden muss. Innovationsmanagement ist hier als Querschnittsaufgabe definiert. Es denkt und projektiert die Einführung neuer Technologien von der Organisation ausgehend und soll den digitalen Transformationsprozess der Stadt Nürnberg vorantreiben. Wirksam ist diese Transformationsarbeit, wenn sie dabei neue Anforderungen rechtlicher (z.B. "Artificial Intelligence Act" der Europäischen Union (EU AI Act)) und bestehende Rahmenbedingungen organisatorischer Art (z.B. Ressourcen, Vorschriften) in den Blick nimmt und neue Möglichkeiten mitgestaltet. Die Anforderungen der Dienststellen, Themen im Backlog sowie der hochvolatile Markt benötigen den Ausbau der personellen Kapazitäten. Ein/-e Innovationsmanager/-in soll zukunftssichernde Entwicklungen initiieren und im Detail voranbringen. Abteilung Prozesse und Organisation (DiP/PrO) In der Abteilung Prozesse und Organisation werden Leistungen von der Prozessoptimierung über die Projektunterstützung bis zur umfänglichen Bereichsbetreuung erbracht. Hier läuft die Steuerung und Zusammenarbeit mit der IT, den Dienststellen und Eigenbetrieben zentral zusammen. Eine zeitnahe, wirksame und nachhaltige Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Verbesserungspotenziale ist essentiell. Das bestehende Personal kann die sich stetig erweiternden Aufgaben nicht mehr zielgerichtet erbringen. Daher werden die folgenden Stellen notwendig: » Sachgebiet 1: Projektmanagement (DiP/PrO-1): 3,00 VK Projektleitung (2,00 VK für 2025 und
1,0 VK für 2027)
Die zunehmende föderale Digitalisierungsgesetzgebung und entsprechende Initiativen wie das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0), die BundesCloud, Open Data und Künstliche Intelligenz (KI) sowie das Bayerische Digitalisierungsgesetz führen stadtweit zu einem wachsenden Bedarf Projekte umzusetzen. Hinzu kommen zahlreiche Projekte aus den digitalen Fachstrategien der Dienststellen und Eigenbetriebe, die erkannte Optimierungspotenziale rasch und nachhaltig heben sollen. Insbesondere für aufwändige, dienststellenübergreifende oder stadtweite Lösungen gestaltet DiP in Absprache mit IT federführend mit. Dieser Bereich erfordert eine enge Zusammenarbeit und Koordination samt ausgewiesener – auch methodischer - Projektmanagement-Kompetenz, um die Digitalisierungsvorhaben erfolgreich umzusetzen. Durch DiP mitgestaltete Projekte führen bei Evaluierungen durchschnittlich zu einer hohen bis sehr hohen Ergebniszufriedenheit der beauftragenden Dienststellen und Eigenbetriebe. Aufgrund von Personalengpässen müssen jedoch laufend mindestens jeweils zehn wertschöpfende Projektideen zurückgestellt werden. Darüber hinaus verlängern sich begonnene Projekte durchschnittlich um ein Drittel. Diese Verzögerungen und Rückstellungen behindern den effektiven Fortschritt zahlreicher Digitalisierungsinitiativen. Beispiele hierfür sind die zurückgestellten Planungen und Umsetzungen (geförderter) Smart City-Projekte, die nicht in Projekten gebündelte Digitalisierung zentraler Personalprozesse wie der Rollout einer Personaldisposition bzw. -planung oder der Zeiterfassung von Saisonkräften, die verzögerte Einführung einer Kanzleisoftware, des Fördermittelmanagements oder etwa die Digitalisierung handschriftlicher Eingänge für eine softwareseitige Bearbeitung. Die
o.g. Stellen für Projektleitung sind erforderlich, um derartige und weitere Potenziale künftig kraftvoller und nachhaltig für die Gesamtstadt zu heben. » Sachgebiet 2: Bereichsbetreuung (DiP/PrO-2): Bereichsbetreuung (1,00 VK für 2027) Die Bereichsbetreuerinnen und Bereichsbetreuer bei DiP sind die erste Anlaufstelle für alle Leistungen, die DiP für die Dienststellen und Eigenbetriebe bereitstellt. Neben den klassischen Organisationsaufgaben gewinnen dabei Digitalisierungsthemen und das Geschäftsprozessmanagement an Bedeutung. Das Aufgabenspektrum der Bereichsbetreuung hat sich in den letzten Jahren beträchtlich erweitert: ‒ Kapazitätsbemessungen (inkl. Stellenschaffungsverfahren) unter Berücksichtigung digitaler Potentiale ‒ Organisationsberatung und -unterstützung ‒ Prüfung und Abstimmung der Arbeitsplatzbeschreibungen als Grundlage für Stellenbewertungen und Kapazitätsverteilungen ‒ Initialer Ansprechpartner bei Projektvorhaben der Dienststellen und Eigenbetriebe, ggf. auch Mitarbeit in der Projektumsetzung und Übernahme der Projektleitung ‒ Erarbeitung Digitaler Fachstrategien mit den Geschäftsbereichen, Dienststellen und Eigenbetrieben; Beratung und Beteiligung bei deren Umsetzung und Fortführung in Zusammenarbeit mit dem IT-Kundenmanagement ‒ Optimierung der Ablauforganisation durch Unterstützung der Dienststellen/Eigenbetriebe bei der Erstellung von Prozesslandkarten, Erhebung von Ist-Prozessen und Entwicklung von Soll-Prozessen unter Berücksichtigung der digitalen Potenziale ‒ Beratung zu den Digitalisierungspotenzialen im Rahmen des DiP-Portfolios und Begleitung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen Dabei müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Prozessoptimierung verstärkt in den Focus genommen werden, um dem Mangel an Fachkräften und eingeschränkten finanziellen Ressourcen wirksam begegnen zu können und um die Dienststellen und Eigenbetriebe bei einer auf die Zukunft gerichteten Ausrichtung zu unterstützen. In diesem Kontext wurde durch die Erarbeitung digitaler Fachstrategien gemeinsam mit den Dienststellen ein erster Grundstein gelegt. Deren Umsetzung und Fortschreibung ist jedoch für das Erreichen der gesteckten Ziele unabdingbar, allerdings auch mit hohem Zeitaufwand verbunden. Darüber hinaus wird durch die Etablierung des Geschäftsprozessmanagements ein wesentlicher Baustein für eine effizientere Gestaltung der Arbeitsabläufe geschaffen. Hierbei hat die Bereichsbetreuung eine maßgebliche Rolle, indem sie die Dienststellen und Eigenbetriebe bei allen Prozessthemen aktiv unterstützt. Dies führt bereits jetzt zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Um eine den Anforderungen entsprechende Betreuung der Dienststellen und Eigenbetriebe gewährleisten zu können sind zwei weitere VK erforderlich. » Sachgebiet 3: Prozessmanagement (DiP/PrO-3): 2,00 VK (je 1,00 VK für 2026 und 2027) ‒ Prozessanalyst/-in (1,00 VK für 2026) Der hohe Bedarf an Automatisierungspotenzialen verlangt eine Stärkung bei der Prozesserhebung, Prozessanalyse und Koordination der Anforderungen. Bei DiP/PrO-3 liegen, Stand März 2024, rd. 70 Vorschläge und Anfragen zur Prozessautomatisierung aus der Stadtverwaltung vor. Ergänzend zu diesen Anfragen werden fortlaufend weitere Potenziale identifiziert, z. B. durch ein Screening von Prozesslandkarten und digitalen Fachstrategien. Um die Potenziale bewerten zu können, müssen die Prozesse modelliert und untersucht werden. Anschließend werden zwischen DiP, IT und Fachbereichen die Automatisierungspotenziale eruiert und beschlossen, durch welchen Technologieeinsatz wann umgesetzt wird.
DiP/PrO-3 begleitet diesen Prozess insbesondere bei RPA-Lösungen bis in die Umsetzung, übernimmt die Dokumentation, koordiniert und steuert. Um dem hohen und sich weiter entwickelnden Bedarf an Prozessautomatisierung in der Stadtverwaltung nachkommen zu können, ist eine VK Prozessanalyse erforderlich. Parallel ist ein Kapazitätsaufbau bei der technischen RPA-Entwicklung (IT im Zusammenspiel mit dem externen RPA-Dienstleister) unabdingbar, da die Erbringung der Leistung nur in enger Kooperation mit der IT möglich ist. ‒ Prozessberater/-in (1,00 VK für 2027)
Die digitale Transformation hat die Bedeutung ergebnisoffener Prozessuntersuchungen stark erhöht. Für eigenständige dezentrale Prozessuntersuchungen sind die Dienststellen und Eigenbetriebe nicht aufgestellt. Diese Rolle wird von der Querschnittsverwaltung erwartet und erbracht. Um den wachsenden Anforderungen nach Beratung, Analyse, Koordination von Fachbereich und technischen Bereichen bis zu Projektbegleitung nachkommen zu können, benötigt DiP/PrO-3 eine zusätzliche VK Prozessberatung. Ansonsten können auch künftig die Bedarfe nicht zeitgerecht gedeckt werden.
Abteilung eGovernment (DiP/eGov): 3,00 VK (1,00 VK für 2025 und 2,00 VK für 2026)
Die Bedeutung der Online-Dienste im Kontext der Digitalisierung nimmt einen bedeutenden Stellenwert ein. Die Abwicklung über ein zentrales Serviceportal ist erklärtes Ziel der Stadt Nürnberg. Die Zahl der angebotenen Online-Dienste steigt kontinuierlich. Dies zeigt sich u.a. in der steigenden Zahl der Mein Nürnberg Konten (Stand März 2024: 66.950 bestätigte MN Konten und über 94.000 Konten insgesamt)
Abb.: Entwicklung der Anzahl von Mein Nürnberg-Konten Die Farben geben die Art der Kontenbestätigung wieder.6
Derzeit werden über 290 externe Online-Dienste über das Serviceportal Mein Nürnberg der Stadt Nürnberg angeboten. In 2023 wurden über 320.000 Anträge über das Serviceportal gestellt.
Mit der Zahl der zu betreibenden Online-Dienste steigt auch der Anpassungsaufwand auf Grund von gesetzlichen und/oder technologischen Änderungen, Nutzenden- oder Dienststellenbedarfen. Im Durchschnitt werden pro Monat über 40 Änderungsanträge umgesetzt und mehrere neue Online- Dienste veröffentlicht. Einher geht mit diesen Aufwänden immer auch ein hoher Informations-, Kommunikations- und Steuerungsaufwand.
Bei dem Serviceportal Mein Nürnberg haben sich technologische Schulden aufgestaut. Diese müssen mit hoher Priorität abgearbeitet werden, um weiterhin Online-Services anbieten zu können. Daher sind die folgenden Stellen notwendig:
6 Gelb: noch nicht bestätigtes Konto Juristische Personen; Hellblau: noch nicht behördenbestätigtes Konto; Mittelblau: mit eID-Funktion bestätigtes Konto; Dunkelblau: Behördenbestätigtes (bei Servicestelle) Konto
‒ Senior Technical Workflowmanager/-in (1,00 VK für 2026)
Es werden vermehrt komplexe bis hochkomplexe Online-Dienste erstellt. Diese können bzw. sollen mit Drittsystemen interagieren, um verbesserte Leistung aus der Perspektive der Nutzenden abzubilden. Darüber hinaus können ggf. Teilschritte für die Sachbearbeitung automatisiert werden. Hierfür ist technische Expertise notwendig.
Ferner bedarf es neben der Erstellung der Online-Dienste der kontinuierlichen technisch-strategischen Weiterentwicklung des Serviceportals Mein Nürnberg. Diese Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit einer klaren Fokussierung auf die Nutzenden, der Beachtung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf Barrierearmut, Nutzerführung etc. Da dies neben dem operativen Tagesgeschäft nicht zu leisten ist, wird eine VK zusätzlich benötigt.
‒ Workflowmanager/-in (1,00 VK für 2026)
Workflowmanager/-innen sind für die Erstellung von Online-Diensten und Ende-zu-Ende Workflows verantwortlich. Sie arbeiten eng mit der Bereichsbetreuung und den Fachdienststellen zusammen.
Aufgrund des steigenden Wartungsaufwandes (Änderungsanträge) bei den produktiven Online- Diensten (s.o.) sowie des kontinuierlich steigenden Auftragsaufkommens an neuen Online-Diensten wird für die Erfüllung der Dienststellenaufträge eine VK zusätzlich benötigt.
‒ Senior eGovernment Coordinator (1,00 VK für 2025)
In das Aufgabengebiet der/des Senior eGovernment Coordinators fallen eine Vielzahl an Tätigkeiten. Darunter u. a. die Weiterentwicklung der Bedienbarkeit und Nutzendenfreundlichkeit des Serviceportals Mein Nürnberg und der Online-Dienste, die Prozessanalyse im Kontext der Erstellung von neuen Online-Diensten, die Erstellung von Schulungs-/Weiterbildungskonzepten zur Nutzung des Serviceportals sowie die Kommunikation und das Marketing rund um das Thema Online-Dienste und eGovernment. Hinzu kommt die Durchführung von eGovernment-Projekten (z.B. im Kontext der Registermodernisierung), die Etablierung eines Feedbackmanagementsystems sowie das Umsetzen und Analysieren von eGovernment-Standards und rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. Erfüllung des OZG).
Ferner ist die Rolle des OZG-Programmmanagements in die Abteilung eGovernment überführt worden, was zu einer zusätzlichen Arbeitsverdichtung führt. Zur Erfüllung all dieser Anforderungen ist eine VK zusätzlich erforderlich. Ansonsten können diese notwendigen Dienste nicht erbracht werden.
2.2.2 Amt für Informationstechnologie (IT)
Sachgebiet Projektmanagement (IT-PM): 2,00 VK IT-Projektmanager/-in (je 1,00 VK für 2026 und
2027)
Das IT-Projektmanagement ist verantwortlich für das IT-Maßnahmencontrolling aller städtischer IT- Maßnahmen. Zudem stellt es Projektleitungen, die für Planung, Steuerung, Controlling und Qualitätssicherung von IT-Projekten verantwortlich sind. Aufgrund der anhaltend hohen und - auf Basis der Digitalen Fachstrategien abgeleiteten Digitalisierungsmaßnahmen - zunehmenden Anzahl von IT-Maßnahmen, ist die aktuelle Personalausstattung ein Nadelöhr für den Fortschritt der stadtinternen Digitalisierung. Aktuell werden zur Kompensation fehlender eigener Personalkapazität über Rahmenvereinbarungen Projektmanagementleistungen eingesetzt. Diese zusätzlichen Kapazitäten sind ebenfalls bereits weitestgehend verplant und ausgereizt. Zudem sind sie mit deutlichem und zunehmenden finanziellen Aufwand (ca. 1.500 EUR pro Personentag) verbunden. Die regelmäßige Integration von externen Dienstleistern in städtische IT-Projekte führt häufig zu Reibungsverlusten.
Eine Stärkung des IT-Projektmanagements versetzt IT in die Lage, die anstehende hohe Anzahl von IT- Maßnahmen zu bewältigen und die notwendige Steuerungsfunktion in den IT-Projekten zu übernehmen um die Projekte zeitgerecht und mit möglichst minimalen Ressourceneinsatz umzusetzen. Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. Sachgebiet Verwaltung (IT-V): 2,00 VK ‒ Sachbearbeiter/-in Öffentlichkeitsarbeit/Marketing (1,00 VK für 2026) Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsprozessen steigt der Bedarf nach Informationen zu vorhanden/laufenden und geplanten IT-Systemen und -Projekten sowie über absehbare Entwicklungen oder Leuchtturmprojekte in diesem Bereich. Die zur Verfügung gestellten Informationen müssen dabei möglichst proaktiv, professionell, zielgruppengerecht und über die bisherigen „Minimal-Lösungen“ hinaus bereitgestellt werden, um die Akzeptanz von Digitalisierungs- und IT-Maßnahmen zu erhöhen. Daneben wurde festgestellt, dass die Stadt Nürnberg bislang nicht als besonders attraktive Arbeitgeberin im Bereich IT mit einer Vielzahl an Themen und Aufgaben wahrgenommen wird. Unter Einbindung einer externen Agentur durch Ref. I/II wurden zwischenzeitlich verschiedene Maßnahmen identifiziert, die hier eine Verbesserung versprechen können. Hierzu ist der Aufbau und die professionelle und beständige Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit bei IT notwendig, u.a. sind gezielt und zuverlässig verschiedene Kanäle zu bespielen (Internet- und Intranetauftritt, LinkedIn etc.). Seit der Trennung von IT und DIP gibt es IT-seitig hierfür keine Kapazitäten mehr. Ein Aufbau würde die Professionalisierung der Außendarstellung von IT (gegenüber den Kunden innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch gegenüber externen Interessenten) ermöglich. Stadtintern könnte hierdurch ein breite Kommunikation über die IT und aktuelle Entwicklungen erfolgen. Durch ein professionelleres Auftreten nach Extern könnte die Attraktivität der Arbeitgeberinnenmarke Stadt Nürnberg im Bereich IT gestärkt werden, was Recruitingbemühungen unterstützen und damit die Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte erleichtert. Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. ‒ Ausbildungskoordination IT (1,00 VK für den HH 2026) Bei IT werden Auszubildende der Fachrichtung Fachinformatiker Systemintegration (FINF) und Anwärterinnen und Anwärter der 3. QE Naturwissenschaft und Technik (Verwaltungsinformatiker – VINF) betreut. IT obliegt dabei die inhaltliche Ausbildung, Betreuung in den Praktikumsphasen vor Ort sowie bei den Praxisprojekten etc. Bei PA ist die übergeordnete personalwirtschaftliche Administration angesiedelt. Die Betreuung der Azubis und Anwärterinnen/Anwärter wird bei IT durch derzeit zwei Ausbildungskoordinatoren gesteuert. Diese üben diese Funktion hauptsächlich „nebenamtlich“ zu ihrer eigentlichen Tätigkeit aus. IT bildet dabei nicht nur für den eigenen Bedarf, sondern z.T. auch für Bedarfe in anderen Dienststellen mit aus. Die letzten Einstellungsrunden haben gezeigt, dass es für die Stadt Nürnberg zunehmend schwieriger wird, benötigte Nachwuchskräfte für eine Ausbildung bzw. ein duales Studium von sich zu überzeugen. Gleichzeitig steigt das Erfordernis, dass sich die Stadt Nürnberg interessante Arbeitgeberin im IT- Bereich präsentiert. Dazu ist es notwendig, über die bisherigen Angebote (Schüler-, Orientierungsund unentgeltliche Praktika, Teilnahme am Girls-Day und Berufsbasaren) weitere Anstrengungen
zu unternehmen (Ausweitung von Praktika, Werbeveranstaltungen, intensivere Betreuung der eigenen Nachwuchskräfte), um im Wettbewerb mit anderen (öffentlichen) Arbeitgebern in der Region nicht abgehängt zu werden bzw. aufzuholen. Über PA besteht zudem die Möglichkeit, die Ausbildungsrichtungen im IT-Bereich insbesondere durch das Angebot eines Studiums mit vertiefter Praxis auszuweiten. Bislang konnten diese Themen nicht angegangen, sondern mit den zur Verfügung stehenden (hauptsächlich nebenamtlichen) Kapazitäten nur der Status Quo aufrechterhalten werden. Die zusätzliche Kapazität ermöglicht eine weitere notwendige Professionalisierung der IT-Ausbildung und eine begrenzte Ausweitung auf weitere sinnvolle Ausbildungsrichtungen/-zweige. Durch die eigene Ausbildung können Stellenbedarfe (der IT oder anderer Dienststellen) teilweise durch die Förderung eigener Nachwuchskräfte gedeckt werden. Die Dienststellen profitieren von einer größeren Anzahl an IT-Fachkräften bei der Stadt Nürnberg, die durch die von Anfang an erfolgte Integration in städtische Strukturen bereits eine Bindung und Identifikation mit der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg haben und über die Abläufe und Prozesse der Stadtverwaltung eine größere Kenntnis haben, als externe Kandidaten und Kandidatinnen. Sachgebiet Governance, Risk and Compliance (IT-GRC): 1,00 VK Lizenzmanager/-in (1,00 VK für 2025) Der Bereich Lizenzmanagement ist für die Stadt Nürnberg mit hohen finanziellen Risiken verbunden (aktuelle Beispiele: SAP- und Oracle-Lizenzierung). Gleichzeitig wird deutlich, dass IT die gesamten städtischen Lizenzen an einer Stelle managen muss, da Aktivitäten anderer städtischer Stellen auch Auswirkungen für die Gesamtstadt haben. Mit der Entwicklung hin zu Cloud-/Mietlizenzen steigt zudem die Notwendigkeit eines Cloud-Managements. Damit werden Risiken durch eine einfache Cloud-Nutzung, die im Nachgang zu Kosten führt, frühzeitig bewertet sowie Prozesse und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken etabliert. Der Wechsel von Kauf- zu Cloudbasierten Mietlizenzen macht es notwendig, Lizenzen zeitgerecht zu beschaffen bzw. zu verlängern, da ansonsten der Betrieb gefährdet ist. Mit dem (zwangsweisen) Umstieg auf eine benutzerbasierende Lizenzierung ist notwendig, auf Veränderungen im Personalbestand (z. B. bei Ausscheiden von Personal) zeitnah zu reagieren, um unnötige Kosten zu vermeiden. Durch die Stärkung der bislang vorhandenen Kapazität von 1,00 VK wird IT ermöglicht, dass Lizenzmanagement gesamtstädtisch zu implementieren und künftig proaktiv handeln zu können. Zudem werden im Lizenzmanagement durch mehr Kapazitäten erstmals ausreichende Stellvertretung möglich. Für die Stadt Nürnberg bzw. die Dienststellen bieten sich folgende Vorteile: » Minimierung der finanziellen Risiken im Lizenzbereich für die Stadt und Dienststellen, Sicherstellung der Compliance » Proaktive Steuerung und Optimierung des Lizenzeinsatzes » Cloud-Management: Bewertung der lizenzrechtlichen Risiken und Maßnahmen zur deren Optimierung beim Einsatz von Cloud-Produkten. Hintergrund ist, dass viele Cloud-Portale Leistungen im Rahmen von Self-Service-Funktionalitäten zur Verfügung stellt. Eine ungesteuerte Nutzung kann sowohl erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, aber auch andere negative Seiteneffekte bei Datenschutz und Informationssicherheit nach sich ziehen. Abteilung Kundenservices » Kundencenter 1 (IT/1-KC): 3,00 VK Kundenmanager/-in (2,00 VK für 2026, 1,00 VK für 2027) Die IT-Kundencenter fungieren als Schnittstelle zwischen Nutzenden/Dienststellen und den IT-Fachbereichen. Dabei sind sie zentrale Ansprechpartner für die Anliegen der Nutzenden, koordinieren innerhalb der IT die benötige Servicebereitstellung sowie die erforderlichen Ressourcen und Dienstleistungen und unterstützen bzw. beraten bei der Planung und Implementierung von IT-Lösungen und IT-Systemen.
Um dem Mangel an Fachkräften und eingeschränkten finanziellen Ressourcen wirksam begegnen zu können und um die Dienststellen und Eigenbetriebe bei einer Ausrichtung auf die Zukunft zu unterstützen, müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Prozessoptimierung verstärkt in einem gemeinsamen Ansatz von IT, DiP und den Dienststellen/Eigenbetrieben in den Focus genommen werden. Die Kundencenter sind bereits intensiv bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Digitalen Fachstrategien engagiert. Mittlerweile sind ca. 30 hauptamtliche DiKo etabliert, zudem steigt die Zahl der DV-Beauftragten durch die Übernahme der staatlichen Schul-IT. Um die Dienststellen bei ihrem Umsetzungsprozess intensiv und steuernd begleiten zu können, ist ein kontinuierlicher Personalaufbau (möglichst im Gleichklang mit den entsprechenden Kapazitäten bei DiP) erforderlich. Dies erfolgt vor folgenden Einflussfaktoren: ‒ Zusatzaufwand (für staatliche Schulen gelten städt. Regelungen nicht automatisch, Cloud-Themen erhalten größere Bedeutung) ‒ Erhöhter Digitalisierungsdruck aufgrund von Aufgabenmehrungen in den Dienststellen, Personalkürzungen, technologischer Schulden (auch in den Dienststellen sind veraltete, oftmals selbstprogrammierte Verfahren im Einsatz, die dringend zu ersetzen sind) und rechtlicher Anforderungen ‒ höherer Aufwand bei der wirtschaftlichen Bewertung von Anforderungen, um die Nutzenaspekte der Maßnahmen im Vorfeld genauer beurteilen zu können ‒ höherer Aufwand aufgrund steigender Informationssicherheitsanforderungen (z. B. infolge der Informationssicherheit-Geschäftsanweisung (ISGA).“ ‒ Erhöhte Aufwände im Beschaffungsumfeld ‒ Forderungen der Dienststellen nach mehr Unterstützungsleistungen ‒ höherer Aufwand bei Vertragsfragen aufgrund komplexerer Rahmenbedingungen, insbesondere gibt es schwierige vertragliche Cloud-Fragen zu klären. ‒ gestiegene Anforderungen in der Fachverfahrensverwaltung: ca. 230 Fachverfahren in der Anwendungsbetreuung der KC (Software as a Service-Verfahren nehmen zu) Durchführung von regelmäßigen Audits in Abstimmung mit den Dienststellen Vorbereitende Klärungen für anstehende Wartungsarbeiten der IT Ansprechpartner zur Klärung von Sicherheits- und Lizenzfragen jährliche Fachverfahrensabfrage bei den Dienststellen und Dokumentation Beratung zu veränderten Arbeitsplatzkonzepten der Dienststellen und Ermittlung von passgenauen Lösungen für die individuellen Gegebenheiten (Mobiles Arbeiten, Desksharing, hybride Besprechungskonzepte) Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. » Service Desk (IT/1-SD): 1,00 VK IT-Sachbearbeiter/-in Service Desk - Zentrales Benutzendenma-
nagement (1,00 VK für 2026)
‒ Die Einführung von Microsoft 365 (M365) bietet in umfangreiche Möglichkeiten zur Etablierung von Rechte- und Rollenkonzepten. Um diese Funktionalitäten strukturiert einzuführen, die bisherige Active-Directory-Verwaltung entsprechend weiterzuentwickeln und dabei neue Anforderungen der Informationssicherheit wie 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder Single-Sign-On
(SSO) und deren Rollout auf ca. 11.000 städtischer Benutzer umzusetzen, bedarf es der beantragten Personalkapazität. ‒ Der Stelle obliegt die Verwaltung von städt. Benutzern im EntraID (cloudbasiertes Microsoft Active Directory), Betrieb und Administration von EntraID bei der Stadt Nürnberg sowie das Monitoring der EntraID-Dienste und deren Optimierung inkl. der Unterstützung bei (externen) Security-Audits. Weiterhin muss die Verwaltung des weiterhin bestehenden on-premise Active- Directory, welches dann nach EntraID gespiegelt wird, betreut werden. ‒ Auch eine Automatisierung und Optimierung mit den neu geschaffenen Clouddiensten soll die tägliche Aufgabenerledigung neu definieren und wird von dieser Stelle vorangetrieben. Abteilung Business Services (IT/2) » Document & Data Management Systems (IT/2-DMS): Insgesamt 3,00 VK (für 2025, 2026) ‒ Data-Engineer/-in (1,00 VK in 2026) und Data Analyst/-in (1,00 VK für 2025) Der Aufbau eines stadtweiten, fachbereichsübergreifenden Data Management unter Beachtung des Datenschutzes und der Informationssicherheit dient der Umsetzung strategischer Ziele der Stadt Nürnberg. Bereits in der Roadmap der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ (vgl. Handlungsempfehlung #11 und Beschluss im Stadtrat am 23.10.2019) sowie dem Konzept „Digitale Stadtverwaltung“ (vgl. Abschnitt 4.3.6 und Beschluss am 26.06.2019 im Stadtrat) wurde die Notwendigkeit eines Datenmanagements in der Stadtverwaltung verankert. Mit POA-Beschluss vom 12.03.24 wurden DiP und IT beauftragt ein Data Governance Board zu etablieren, welches den Aufbau des Datenmanagements begleitet, ein übergreifendes Datenmanagement (inkl. technischer Umsetzung) in der Stadtverwaltung zu pilotieren und basierend auf den Ergebnissen der Erprobungsphase in Abstimmung mit dem Data Governance Board eine Datenstrategie zu konzipieren. Die Stadtverwaltung wurde zur Einhaltung und Weiterentwicklung der Datenethik verpflichtet. Aktuell gibt es in der IT lediglich 1 VK „Data Scientist“. Die durch den POA-Beschluss anstehenden Aufgaben bedürfen einer personellen Verstärkung mit anderen Tätigkeits- und Wissensschwerpunkten. Um die Potentiale aus einem umfassenden Data Management heben zu können, muss in die Schaffung von organisatorischen und technischen Grundlagen investiert werden. Die Stadt Nürnberg ist aufgrund der sich immer schneller wandelnden Rahmenbedingungen mit stetig neuen Herausforderungen konfrontiert, welche aufgrund ihrer Komplexität und Dynamik vermehrt innovative technologische Lösungen erfordern. Eine essenzielle Grundlage hierfür sind Daten. Sie bilden das Fundament für Information und Wissen und sind die Basis für die Erschließung einer Vielzahl an Potenzialen, welche im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung eröffnet werden, u.a.: Entwicklung zu einer datengetriebenen Organisation und Sensibilisierung für die Wertschöpfung durch Daten Konzeption, Etablierung und Weiterentwicklung der Datenstrategie Umsetzung von Maßnahmen und Projekten für die Zielerreichung der Datenstrategie und der Data Governance Aufbau und kontinuierlicher Betrieb einer technischen Integrationslösung für Daten (Datenplattform, Datenkatalog) Zielgerichtete Bereitstellung und Nutzung von Daten, deren Qualitäts- und Sicherheitsstandards Erschließung und Zusammenführung von Datenquellen (auch fachbereichsübergreifend), Betrieb und Qualitätssicherung von Data Pipelines Erhöhung der Datenqualität, Festlegung und Wahrung von übergreifenden Standards
Erstellung von Datenanalysen, Auswertungen und Berechnung und Visualisierung von Key Performance Indicators (KPIs, dt. Schlüsselkennzahlen) Strategische Steuerung der Verwaltung durch evidenzbasierte Entscheidungen Vereinfachung des Zugangs zu kommunalen Daten für die Stadtgesellschaft Erschließung externer Datenquellen (Gewässerdaten, Verkehrsdaten…) für die Verwaltung Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung Prozessoptimierung durch den Einsatz von modernen technologischen Lösungen wie Künstlicher Intelligenz (KI) Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Registermodernisierungsgesetz) Evaluierung und Weiterentwicklung der Datenethik Erhöhung der Qualität von Dienstleistungen für die Bürgerschaft und Unternehmen Steigerung der Effizienz von Verwaltungsabläufen Der Stellenbedarf Data-Engineer/-in wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. ‒ DMS Senior Projekt- und Prozessmanager/-in (1,00 VK für 2026) Die digitale Akte und automatisierte Geschäftsprozesse sind ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Nürnberg. Die Dienststellen erstellen digitale Fachstrategien, in denen das Dokumentenmanagementsystem (DMS) ein Kernstück ist. Zu Hebung der Potenziale der Digitalisierung sind Prozesse „Ende-zu-Ende“ abzubilden - mit Schnittstellen zu weiteren verwendeten Systemen. Der DMS-Basis-Rollout wurde zum 30.06.2022 abgeschlossen. Im fachlichen DMS-Rollout spielt das Prozessmanagement und vor allem auch die technische Ausgestaltung und Implementierung im DMS durch Schnittstellen zu Fachverfahren und stadtweiten Systemen wie SAP und dem Serviceportal Mein Nürnberg eine immer größere Rolle. Die Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Einbindung von Input- und Outputmanagement als Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Nürnberg insgesamt und der digitalen Fachstrategien im Besonderen, erfordern weitere Kapazitäten mit einer wesentlich höheren IT-Kompetenz in der Beratung der Dienststellen, bei der Konzeption von Lösungen auf Basis der Anforderungen sowie in der Umsetzung und Implementierung von Lösungen. Das Produkt Fabasoft eGov-Suite entwickelt sich stetig weiter und bietet ein stark erweitertes Lösungsspektrum für die Automatisierung und künstliche Intelligenz. Aktuell arbeiten über 4.000 Benutzerinnen und Benutzer mit dem DMS, Zunahme weiter steigend. In den letzten 5 Jahren hat sich die Zahl der Nutzenden um 85% gesteigert. In den nächsten drei Jahren wird eine Ausweitung auf 5.500 Nutzende angestrebt und erwartet. Die Stadt Nürnberg ist aufgrund der sich immer schneller wandelnden Rahmenbedingungen mit stetig neuen Herausforderungen konfrontiert, welche aufgrund ihrer Komplexität und Dynamik vermehrt innovative technologische Lösungen erfordern. Auch Dokumente sind Daten und somit Grundlage für die Erschließung einer Vielzahl an Potenzialen, welche im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung eröffnet werden, u.a.: Automatisierte Zuordnung von gescannter Eingangspost und digital eingehenden Dokumenten (Mail, Bürgerservices) Automatisierte Initialisierung von Geschäftsprozessen
Prozessoptimierung durch den Einsatz von modernen technologischen Lösungen wie Künstlicher Intelligenz (KI) Dienststellenübergreifendes digitales Arbeiten Erfüllung gesetzlicher Anforderungen z.B. digitale Übersendung von Gerichtsakten (Digitaler Rechtsverkehr, eRechnung etc.) » Application Management (IT/2-AM): 5,00 VK (für 2025–2027) ‒ Anwendungsbetreuer/-in (3,00 VK, 2,00 VK für 2026, 1,00 VK für 2027) Die Umsetzung vielfältiger Anforderungen aus priorisierten und genehmigten IT-Maßnahmen zur Digitalisierung geht in den meisten Fällen einher mit einer IT-technischen Unterstützung der entsprechenden Geschäftsprozesse. Hierdurch werden manuelle Aufwände in den Fachdienststellen deutlich reduziert und Kapazitäten frei. Die hierbei eingesetzten Lösungen/Fachsoftware muss bei IT/2-AM zentral administriert, betreut und unter Einhaltung aller Vorgaben (IT-Sicherheit, Datenschutz) betrieben und aktualisiert werden. Sofern keine geeignete Branchensoftware zum Kauf identifiziert werden kann, sind i.d.R. Eigenentwicklungen durch IT/2-AM notwendig. Auch hier fallen die vorgenannten Betriebsaufwände an. Aus Gründen der Konsolidierung der von der Stadt betriebenen Fachverfahren und Anwendungen und um den gestiegenen technischen Anforderungen bei der Betreuung zu begegnen, steigt die Anzahl der von AM zentral betriebenen Fachverfahren. Gleichzeitig sind technologischen Schulden bei vorhandenen Verfahren zu identifizieren und zu beseitigen und – wo möglich – abzulösen. Um dem zunehmenden Aufwand und den dabei auftretenden Anforderungen der IT-Sicherheit und den Betreuungsbedarfen der Dienststellen zu begegnen, sind die drei VK notwendig. Ein Stellenbedarf im Umfang von 1,00 VK wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. ‒ Automatisierungsarchitekt/-in (RPA) (1,00 VK für 2025) Aktuell hat die Stadt Nürnberg keinen Architekten mit Background in der Automatisierung von Geschäftsprozessen. Die in den IT-Kundencenter vorhandenen Lösungsarchitekten haben im Kundenkontakt mit den Dienststellen einen globaleren Ansatz und Auftrag und sind zudem mit den sonstigen IT-Maßnahmen vollständig ausgelastet. Die Steuerung der Automatisierungsprojekte erfolgt daher derzeit im Tagesgeschäft nebenbei, im Wesentlichen durch die betreffenden Leitungsfunktionen. Der beantragte Stellenbedarf ermöglicht die Einrichtung einer zentralen Ansprechperson für die Zusammenarbeit mit DiP/Pro-3, Kunden und Dritte für alle Automatisierungsvorhaben in der IT. Aufgaben sind: Entwicklung und Bewertung des SOLL-Prozesses aus technischer Sicht: Evaluierung der technischen Möglichkeiten, Passgenauigkeit RPA gegenüber anderen Automatisierungsmöglichkeiten, Erarbeiten möglicher technischer Lösungen über RPA hinaus im Rahmen einer Prozessoptimierung (z.B. Abbildung als UC4-Automatisierungsjob, Anpassung bestehender Fachverfahren, Einbindung von Webservices o.ä.) Sicherstellung der benötigten Voraussetzungen für die Entwicklung (Zugänge, Berechtigungen etc.) auch für Anwendungen, die im Rahmen der Automatisierungen benötigt werden Entwicklung und Sicherstellung der Einhaltung standardisierter Entwicklungsprozesse für RPA, die in den Gesamtprozess (mit DiP abgestimmt) eingebettet sind
Steuerung der internen und externen Entwicklung: Ansprechpartner für technische Fragen, technische Abnahme der entwickelten Roboter; Eskalationsinstanz zur Lösung technischer Probleme Steuerung der Plattformkapazitäts- und -lizenzbedarfe hinsichtlich der geplanten Roboterabläufe und Volumen (z.B. insbes. Anzahl der benötigten Bots) Controlling und Reporting zu den Automatisierungsprozessen Konzeption des Automatisierungslabors mit der DiP Programmmanagerin Aufwandsabschätzung: Aufnahme und Überprüfung der Machbarkeit/Auswirkungen/Aufwände für Prozessautomatisierungen und Change Requests /Konfigurationsänderungen, Einführung weiterer Module etc. der Plattform UiPath an sich RPA Advisory Board Mitglied als Entscheider zur Festlegung der Automatisierungsvorhaben aus technischer Sicht Der Mehrwert einer solchen Stelle für die Stadtverwaltung ergibt sich aus der deutlichen Reduktion der Abhängigkeit von externen Dienstleistern. Denn diese Stelle muss eine objektive Bewertung von Maßnahmen im Sinne der Stadtverwaltung führen. Daneben können durch IT klare Handlungsempfehlungen zur Art der Automatisierung und zur Architektur der Umsetzung gemacht werden, die auch zur gesamtstädtischen IT-Landschaft passt. Bei voller Auslastung ist das Einsparpotenzial bei externen Tagessätzen von derzeit 950 EUR (Tendenz steigend) immens, die Auslastung ist durch das bereits vorhandene Backlog bei DiP für Jahre sichergestellt. Insgesamt übersteigt das laufend eingesparte Arbeitszeitvolumen bei den Dienststellen durch die Automatisierungen den Implementierungsaufwand der Automatisierungen deutlich, so dass sich für die Stadtverwaltung ein Mehrwert ergibt, der erheblich zur Erreichung des Einsparpakets in den Dienststellen beitragen kann. Wird diese Stelle nicht besetzt, sieht IT ein erhebliches Risiko bei der effektiven Umsetzung der geplanten Automatisierungen und der Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards für nachhaltige Automatisierungslösungen. ‒ RPA-Entwickler/-in (1,00 für 2026) Aktuell gibt es in der Stadtverwaltung nur Kapazitäten im Umfang von 1,00 VK bei DiP, die sich mit der Entwicklung von RPA beschäftigen. Bestehendes weiteres Personal bei IT/2-AM hat keine gleichartigen Vorkenntnisse, keine entsprechenden Aufgabenschwerpunkte und ist zudem in absehbarer Zukunft vollständig mit Fachverfahrensbetreuungen und Projektgeschäft ausgelastet. Gleichzeitig ist das DiP Backlog an Automatisierungsanfragen sehr lang (derzeit ohne aktive Anfrage bei Dienststellen bereits rund 70 Themen) und wird die Entwicklung auf Jahre auslasten. Aufgaben des beantragten Stellenbedarfs sind Konzeption, Entwicklung, technische Tests, Inbetriebnahme und anschließender Support neuer Automatisierungen bzw. Change Requests zu bestehenden Automatisierungen auf der Plattform UI-Path und der Support bei technischen Problemstellungen im produktiven Betrieb der Automatisierungen. Mehrwerte für die Stadtverwaltung ergeben sich durch eine breitere interne Aufstellung. Die Absicherung für laufende Prozesse erfolgt derzeit nur durch externe Dienstleister, deren Verfügbarkeit durch parallele Projektarbeiten auch für andere Kunden nicht immer zu 100% gewährleistet ist. Weiterhin führen perspektivisch die intern zusätzlich geleisteten Aufwände zu einer Reduzierung der externen Kosten für die Umsetzung der Prozessautomatisierungen (MIP-Neuanmeldung zum Haushalt 2025). Bei voller Auslastung ist das Einsparpotenzial bei externen Tagessätzen von derzeit 950 EUR (Tendenz steigend) immens, die Auslastung ist durch die bereits vorhandene Pipeline bei DiP für Jahre sichergestellt.
Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. » Competence Center SAP (IT/2-SKN): 3,00 VK (für 2025, 2026) SKN betreibt eine zentrale digitale Infrastruktur der Stadtverwaltung, die aufgrund der anstehenden HANA-Migrationen bereits jetzt hoch belastet ist. Hierbei sind zahlreiche und vielfältige Schnittstellen zu weiteren Systemen, Add-ons etc. zu berücksichtigen. Gleichzeitig stehen mit Projekten wie der elektronischen Personalakte (ePA) und dem technologischen Wandel (z.B. digitale Bezahlfunktionen) weitere Themen an, deren erfolgreiche Umsetzung eine Vielzahl von Dienststellen betreffen und Bestandteil von Digitalisierungsmaßnahmen oder Digitalen Fachstrategien sind. ‒ Qualitäts- und Integrationsmanager/-in (1,00 VK für 2025) Die bisherige Kapazität ist aufgrund der HANA-Migrationen bereits vollständig ausgelastet. Die Rolle einer/s SAP-Lösungsarchitekt/-in/SAP-Integrationsmanager/-in kann damit aktuell nicht ausgeführt werden. In der Folge fehlt häufig eine ganzheitliche Betrachtung, inwieweit Digitalisierungsthemen Schnittpunkte zu SKN haben bzw. wie eine SAP-basierte Umsetzung denkbar wäre. Durch die Schaffung der beantragten Kapazität können Freiräume für Innovationen geschaffen werden. Daneben wird es möglich, den Anforderungen der IT-Sicherheit und Digitalisierung/Automation gerecht zu werden und den Abbau technologischer Schulden im SKN-Umfeld anzugehen. ‒ Senior Modulbetreuer/-in FI, stellv. Teamleitung (1,00 VK für 2025) Die Teamleitung SKN/FI ist durch die HANA-Migrationen und die dort in Bearbeitung befindlichen Arbeitspakete vollständig ausgelastet und überlastet. Durch den Projektfreeze werden viele eigentlich anstehende Themen bis nach der Migration geschoben, was zu einem weiteren Umsetzungsstau in diesem Bereich und Belastung der Stelle führen wird. Notwendig ist daher eine zusätzliche Kapazität mit hohem Skilllevel, welche die Teamleitung inhaltlich deutlich unterstützen kann. Die Dienststellen profitieren dabei durch eine schnellere Umsetzung von IT-Maßnahmen und/oder Digitalisierungsprojekten mit Schnittstellen zur SAP-FI. ‒ Modulbetreuer/-in HCM (davon 1,00 VK für den HH 2026) Durch die im Vorgriff auf die HANA-Migrationen aus Gründen des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit durchzuführenden Mandantentrennung in SAP-HCM, entstehen dauerhaft zusätzliche Aufwände. Die bislang in einem Mandanten vorgenommenen Änderungen, Einstellungen und Anpassungen sind künftig mehrfach vorzunehmen. Daneben sind zukünftige Anforderungen aus dem Bereich der Personalverwaltung (hier insbesondere Klinikum und Staatstheater) schwer planbar. Die Umsetzung gesetzlicher und tariflicher Anforderungen sind jedoch unabweisbar. Abteilung Technical Services (IT/2) » System Services (IT/3-SYS): 9,00 VK (für 2025, 2026, 2027) ‒ IT-Softwarearchitekt/-in Microsoft 365 (1,00 VK für 2026) Mit der Entscheidung der Stadtverwaltung M365 als strategische Plattform einzusetzen wird eine umfangreiche und voraussichtlich stetig wachsende Anzahl von Applikationen und Online- Systemen zur Verfügung stehen. Es ist daher notwendig, die einzelnen Funktionalitäten strategisch zu bewerten, diese Betrachtung fortzuschreiben und (technische) Integrations- bzw. Ablösestrategien unter Berücksichtigung der Geschäftsprozesse und z. B. Informationssicherheitsvorgaben zu erstellen. Dies betrifft auch Applikationen und Softwareprodukte, die M365-
Funktionalitäten als Basis voraussetzen, wie es beispielsweise bei einigen Social-Intranet-Anbietern der Fall ist. Dabei sind bestehende Abhängigkeiten und Voraussetzungen der städtischen IT-Landschaft, insbesondere Schnittstellen und technische Anforderungen von Fachverfahren bzw. weiterer Fachsoftware zu berücksichtigen. Der sinnvolle Einsatz des M365-Produktportfolios bietet die Möglichkeit bestehende Aufwände durch die Nutzung enthaltener Funktionalitäten zu reduzieren und schafft an weiteren Stellen (z.B. Social Intranet) überhaupt erst die Voraussetzungen für weitere Digitalisierungsmaßnahmen. Hierzu sind die Anforderungen, Möglichkeiten und Szenarien strukturiert und ganzheitlich zu betrachten. Der beantragte Stellenbedarf unterstützt damit maßgeblich die Anstrengungen zur Digitalisierung der Stadtverwaltung. Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. ‒ IT-Systemplaner/-in Cloud-Conectivity-Strategie (1,00 VK für 2026) Mit der Entscheidung der Stadtverwaltung M365 als strategische Plattform und dem abzusehenden weiteren Einsatz von SaaS-Diensten ist es notwendig eine Strategie für die Anbindung des städtischen Netzes bzw. der städtischen Applikationen zu erstellen und in praktische Maßnahmen/Konzepte umzusetzen. Dies betrifft auch mögliche Kopplungen zwischen verschiedenen Cloud-Diensten unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit. Ohne ein ständig den Anforderungen angepasstes Handeln entstehen hier erhebliche Betriebsund Sicherheitsrisiken. Um die Anforderungen mit den bestehenden Möglichkeiten bestmöglich für die Belange der Stadtverwaltung nutzbar zu machen, ist die Weiterentwicklung der städtischen Cloud-Strategie und deren Implementierung unter Einbeziehung der Anforderungen und Möglichkeiten von M365 zwingend notwendig. Der beantragte Stellenbedarf schafft damit Grundlagen für die Digitalisierung der Stadtverwaltung. Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. ‒ IT-Systemplaner/-in Zentrales Benutzermanagement (1,00 VK für 2025) Die Einführung von M365 bietet in der M365-Produktsuite umfangreichere Möglichkeiten zur Etablierung von Rechte- und Rollenkonzepten. Um diese Funktionalitäten strukturiert einzuführen, die bisherige Active-Directory-Verwaltung entsprechend weiterzuentwickeln und überzuleiten sowie dabei weitere Anforderungen wie 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder Single-Sign-On (SSO) und die jeweiligen Anbindungen/Schnittstellen zu Fachverfahren etc. konzeptionell zu bearbeiten, bedarf es die beantragte Personalkapazität. Der Stelle obliegt die Konzeption, Einrichtung und Verwaltung administrativer Benutzeraccounts im EntraID (cloudbasiertes Microsoft Active Directory), die Konzeption, Betrieb und Weiterentwicklung von EntraID bei der Stadt Nürnberg sowie das Monitoring der EntraID- Dienste und deren Optimierung inkl. der Durchführung von Security-Audits. Daneben ist die Verwaltung des Conditional Access im M365 hier verortet. Die durch die M365-Einführung in der Produktsuite enthaltenen zusätzlichen Möglichkeiten des Benutzermanagements kann in Kombination mit den Möglichkeiten zu 2FA und SSO zu
geringeren Aufwänden bei weiteren Verfahren führen. Voraussetzung hierfür ist eine systematische und ganzheitliche Planung und die Bereitstellung gemäß aktueller Sicherheitsvorgaben. ‒ IT-Sachbearbeiter/-in Zertifikatsmanagement (1,00 VK für 2025) Für die Verfahren eRechnung und ePersonalakte müssen Anträge für Smartcard-Zertifikate bearbeitet, verwaltet und administriert werden. Es müssen mindestens 1000 zusätzliche Benutzer und Zertifikate innerhalb der Bayern-PKI gepflegt und eine entsprechende Zahl von Smartcards im Omnitracker verwaltet werden. Ohne ausreichende zusätzliche personelle Verstärkung kann der Mehraufwand nicht bewältigt werden. Daneben sind technologische Entwicklungen zu beobachten, bewerten und ggf. umzusetzen, die Anpassungen der Schnittstellen der Bayern-PKI durch deren geplante Umstellung auf eine neue Version erforderlich machen. Die M365-Einführung bedingt zudem die Ausweitung der internen PKI auf Cloudsysteme, wobei zusätzliche Anforderungen, wie bspw. AzureKeyVault (AKV,) zu berücksichtigen sind. Hierfür ist der Aufbau entsprechender Kompetenz notwendig. Aktuelle Entwicklungen, wie bspw. die Verwendung der ELSTER-ID als zentrales Zertifikat für weitere digitale Verwaltungsverfahren oder Online-Dienste, zeigen, dass der Bedarf für ein zentral gesteuertes und verwaltetes Zertifikatsmanagement (in enger Abstimmung mit dem Lizenzmanagement) besteht. Aktuell sind bei der Stadt Nürnberg unterschiedlichste Arten von Zertifikaten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Der Aufbau eines Zertifikatsmanagements soll diesen historisch entstandenen Bestand konsolidieren, ggf. Synergien heben und an die aktuellen Bedarfe an den technologischen und regulatorischen (insb. auch Anforderungen aus der IT-Sicherheit) Entwicklungen ausrichten. ‒ IT-Serviceingenieur/-in DMS-Plattform (je 1,00 VK für 2025 und 2027) Seit 2018 haben sich die DMS-Nutzerzahlen von 2.200 auf ca. 4.000 erhöht, mittelfristig ist ein Anwachsen auf ca. 5.500 Nutzende zu erwarten. Nach Abschluss des Basis-Rollouts steht vermehrt die fachliche Anbindung einzelner Prozesse, wie auch ganzer Organisationseinheiten (insb. die künftigen The Q-Dienststellen) im Fokus. Derzeit sind rund 20 Fachverfahren (insb. großer Publikumsdienststellen) per Schnittstellen ans DMS angebunden, ein Ausbau ist gemäß der Digitalen Fachstrategien im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung unumgänglich. Somit handelt es sich beim DMS um eine strategische digitale Infrastruktur der Stadt Nürnberg, deren störungs- und unterbrechungsfreier Betrieb systemkritisch für die Aufgabenerledigung der Stadtverwaltung ist. Hinzu kommt, dass Microsoft spätestens ab 2025 seine On-Premise-Produktstrategie in die sog. Microsoft Azure Cloud verlagern. Zentrale Plattformsysteme wie z.B. DMS sind allein schon durch die Umstellung der automatisierten Dokumentverarbeitung von Office2016-Dokumenten auf Office365 betroffen, aber ebenso tangiert von der Umstellung auf hybride Cloudsysteme. Die beantragen Personalkapazitäten sollen die technische Weiterentwicklung der DMS-Plattformen sicherzustellen und damit die Digitalstrategie der Stadt Nürnberg zu unterstützen. Dadurch wird das notwendige IT-Expertenwissen bei IT/3-SYS für einen stabilen DMS-Betrieb und dessen Steuerung ausgebaut sowie den Anforderungen der Digitalisierung (Umsetzung von Digitalprojekten mit DMS, Cloudintegration mit DMS, Integration von Businessprozessen, Serviceportal Mein Nürnberg) Rechnung getragen. ‒ IT-Serviceingenieur/-in RPA-Plattform (1,00 VK für 2025) Durch die (Teil-)Automatisierung von Geschäftsprozessen bzw. Prozessschritten über eine Automatisierungsplattform sollen stadtweit Dienststellen (insb. von Routinetätigkeiten entlastet und unterstützt werden. Die Erstellung einzelner „Roboter“ erfolgt durch IT/AM in Zusammenarbeit mit DiP und den Fachdienststellen. Die bereits bestehenden und im Rahmen von Digitalisierungsprojekten
künftig geplanten „Roboter“ müssen für ihren Einsatz auf einer technischen Plattform betrieben und betreut werden. Hierbei handelt es sich um einen bei IT/3-SYS/TAS betreuten Basisdienst mit systemtechnischer Betreuung. Dies umfasst: Tägliches Monitoring der internen Prozesse der RPA-Plattform Störungsbehebung Aufnahme und Umsetzung von Requests Durchführen von Version-Upgrades sowie weiterer notwendiger Anpassungen Für den Betrieb einer RPA-Plattform stehen bislang bei IT keine Personalkapazitäten zur Verfügung. Ohne Einrichtung entsprechender Kapazitäten, kann ein Betrieb – wie bislang – nur als Projektaufgabe erfolgen. Eine zeitnahe Umsetzung und ein störungsfreier Betrieb der bei DiP vorgemerkten RPA-Projekte ist auf absehbare Zeit nicht möglich. ‒ IT-Serviceingenieur/-in ITSM-Tool (1,00 VK für 2026) Das ITSM-Tool (Omnitracker) wurde bislang primär für den IT-internen Einsatz konzipiert und ausgestaltet. Mittlerweile bestehen vermehrt Wünsche der Dienststellen nach einer Nutzung des Ticketsystems sowie der IT-Stammdatenpflege. Geplant ist eine Erweiterung der Nutzenden um 50%, die sich auf 12 Dienststellen verteilen. Durch das zusätzliche Anbinden von weiteren Nutzenden kommt es zu weiteren Anforderungen und Schnittstellen an das Tool, die bewertet, konzipiert und mit AM umgesetzt werden müssen. Vorgaben der IT-Sicherheit, wie die Einhaltung der SBK-3-Anforderungen oder Konzeption und Implementierung eines Rollen- und Rechtekonzepts sind umzusetzen. Durch die umzusetzenden fachlichen und technischen Anforderungen der geplanten Systemerweiterungen werden weitere Themen im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt unterstützt, wie: » Erweiterung des ITSM-Tools für die Implementierung von Businessprozessen » Schnittstellenanpassung des ITSM-Tools an EntraID (cloudbasierte Nutzerverwaltung) » Umstellung des Anmeldeverfahrens auf SAML (Single-Sign-On-Technologie und Authentifizierungsmöglichkeit) » Erweiterung auf Rest-Schnittstelle auf Vorgabe der IT-Enterprise-Architektur Der Stellenbedarf wird zur Erreichung der mit der Stellenschaffung verbundenen Ziele aus fachlicher Sicht bereits ab 2025 gesehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgte eine Verschiebung nach 2026, die zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Themen führen kann. » Network Services (IT/3-NET): IT-Netzwerkspezialist/-in GLT, IoT, NAC (je 1,00 VK für 2025 und 2026) Das städtische Datennetzwerk wächst, bezogen sowohl auf die Anzahl der angebundenen Standorte als auch der aktiven Nutzenden, kontinuierlich weiter. Zusätzlich werden an IT/3-NET/ENS laufend neue Bedarfe herangetragen, welche die Anforderungen einer immer enger vernetzten Datenwelt abbilden. Neben den klassischen Büroarbeitsplätzen müssen zusätzliche sonstige Geräte mit dem Datennetzwerk verbunden werden, Tendenz steigend. Unter dem Begriff IoT (Internet of Things) wird eine Vielzahl an Systemen betrieben, welche immer mehr Einzug bei der Stadt erhalten. Dazu gehören Datensammler, Sensoren sowie Steuer-, Mess- und Regeltechnik für Maschinen, Heizungen, Beleuchtungen und vieles mehr. Die Übergänge zur - ebenfalls stark wachsenden - Gebäudeleittechnik (GLT) sind fließend. IT/3-NET versucht hier einen ganzheitlichen Denk- und Planungsprozess zu etablieren.
Der Bereich IT-Sicherheit, inklusive der physikalischen Sicherheit, wird in diesem Zusammenhang immer wichtiger. Die Installation einer zunehmenden Anzahl an Zugangssystemen, IP-Sprechanlagen und IP-Videosystemen in Neu- und Bestandsbauten muss dabei den vor Hintergrund der IT-Sicherheitsanforderungen geplant und durchgeführt werden. Um die Datensicherheit zu erhöhen sollen alle Netzwerkports vor einer Nutzung durch nicht städtisches Personal gesichert werden. Die Lösung dafür (Network Access Control - NAC) ist sehr aufwändig, bindet zusätzliche personelle Ressourcen ist aber dringend notwendig. Im Bereich Internet of Things (IoT) steigen Bedarfe und Nachfragen der Dienststellen insbesondere durch die aktuellen technischen Entwicklungen. Beispielsweise kommen zunehmend Bezahlterminals, Systeme zur Steuerung und Erfassung von Besuchern oder der Bereitstellung von Informationen (Infoterminals) zum Einsatz. Aber auch Projekte an städtischen Berufsschulen wie z.B. der Einsatz von Virtual Reality-Brillen wären hier zu nennen. Im Bereich der Gebäudeleittechnik (GLT) erfolgt zunehmende Integration in das Datennetzwerk. Eine autarke, lokale Datenhaltung bei der GLT ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Sämtliche Steuerungen und Regelungen müssen auch aus der Ferne heraus und zentral unmittelbar möglich sein. Dazu gehört die Erfassung und Bereitstellung einer Vielzahl an Messwerten, Prozessdaten und Störmeldungen in Echtzeit. Auch im Kontext der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz werden zusätzliche Anforderungen an das Datennetzwerk gestellt. Als Beispiel wären hier Heizungssteuerungen über WLAN von überall im Gebäude oder die Anbindung von Photovoltaikanlagen zur Überwachung und zum zentralen Energiemanagement zu nennen. Die Umsetzung in diesen Bereichen unterstützt durch die Bereitstellung der notwendigen IT-Infrastruktur die Bemühungen der Stadt zur klimaneutralen Stadtverwaltung. Zu den oben genannten Bereichen werden an IT/3-NET laufend An- und Nachfragen aus städtischen Projekten herangetragen. Nachdem hierfür keine eigenen Kapazitäten vorgesehen sind, können diese Vorhaben nur punktuell bearbeitet werden oder müssen sogar zurückgestellt werden. Die vorgesehenen Systeme müssen zunächst geplant, installiert und später dauerhaft supportet und betrieben werden. Daher ist das zusätzliche Personal zur Erweiterung des Aufgabenbereichs dringend notwendig.
2.2.3 Kompetenzteam Künstliche Intelligenz (KI): 4,0 VK (davon 2,0 VK in 2026 und je 1,0 VK 2025+2027) Ein Thema, das mit großer Geschwindigkeit Einzug in die Verwaltung hält und viele Bereiche tangiert, ist die Künstliche Intelligenz. Derzeit laufen erste Piloten u.a. bei DiP und IT, wie z.B. die Klassifizierung von Kundenfeedbacks und eine Vollständigkeitsprüfung mittels KI im Kontext von Dokumentenverarbeitung (Wohngeldstelle, Standesamt…). Bisher völlig unklar ist, wie diese neuen Aufgaben und Kompetenzen innerhalb des Querschnitts erbracht und aufgebaut werden können. Sicher ist allerdings, dass gerade durch Künstliche Intelligenz hohe Nutzenpotenziale in der Stadtverwaltung existieren und die hohe Dynamik bzgl. dieses Themas nicht abnehmen wird. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass DiP und IT frühzeitig damit beginnen, Einsatzbereiche für die Dienststellen und Eigenbetriebe zu identifizieren, Pilotprojekte zu initiieren, die dazu erforderlichen Technologien zu erproben und Strukturen aufzubauen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, im ersten Schritt pauschal 4,0 VK für den Aufbau eines KI-Kompetenzteams zur Verfügung zu stellen. Die exakte Verortung der Stellen bei DiP und IT wird aus den konkreten Anwendungsfällen und Zuständigkeiten abgeleitet werden. Die erste Stelle wird mit Stellenschaffung zum Haushalt 2025 bei DiP verortet.
3. Weitere Ideen und Ausblick
Um mit den sich stets weiter verästelnden Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung auch künftig Schritt halten können – und um aus ihnen gezielt Mehrwerte für die Dienststellen und Eigenbetriebe herauszuarbeiten – müssen DiP und IT sich laufend an die Anforderungen von Dienststellen/Eigenbetrieben
sowie den Entwicklungen des Marktes anpassen. Ob, wo, wann weitere Themen Relevanz für die Stadtverwaltung entwickeln ist derzeit nicht absehbar. Sicher ist jedoch, dass die Stadt Nürnberg, um auch künftig ihre Herausforderungen und die Daseinsvorsorge erfüllen zu können, in Personal bei DiP und IT investieren muss. Auch wenn dies über das vorliegenden (Sonder-) Stellenschaffungspaket Digitalisierung noch nicht berücksichtigt werden kann. So wird es als Reaktion auf ein zunehmend dynamischeres Umfeld künftig u.a. entscheidend sein, die professionelle Arbeit in lösungsorientierten Projekten noch besser organisieren zu können. Dazu vertieft DiP das methodische Projektmanagement stetig und erweitert sein Leistungsangebot, beispielsweise in den Bereichen gezielter methodischer Beratung unserer internen Kundinnen und Kunden. Damit Dienststellen und Eigenbetriebe ihr Fachwissen zum richtigen Zeitpunkt in Projekte einbringen können, sind Lösungen für die temporäre verlässliche Freistellung von Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträgern zu finden. DiP wirbt hier für die Pilotierung eines sog. Projektstellenpools. Dieser könnte Dienststellen und Eigenbetrieben temporär Stellen(-anteile) für die Mitarbeit in Projekten zuordnen. Andere Städte wie beispielsweise Leipzig pilotieren diesen Ansatz bereits mit ersten guten Erfahrungen. Ergänzend soll das Thema Veränderungsmanagement innerhalb und außerhalb der Projektarbeit gestärkt werden: Die Akzeptanz künftiger, in Projekten erarbeiteter Digitalisierungslösungen muss mit Blick auf die oft immer dynamischeren Umstände stärker durch begleitendes Veränderungsmanagement gefördert werden. Nur so entfaltet der Rollout rasch und nachhaltig die erhofften Verbesserunen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Einführung des Social Intranet oder der Microsoft 365-Lösungen, welche ohne eine Mitwirkung und Nutzung der Beschäftigten ihr Potenzial nicht entfalten werden. Einmal erarbeitete Lösungen müssen vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen anschließend sukzessive hinterfragt und weiterentwickelt werden. DiP will auch hier Grundlagen schaffen durch die Professionalisierung der eingesetzten Methoden; beispielsweise durch eine kundigere begleitende Veränderungskommunikation, effektive Dialogmethodiken, die stärkere Einteilung in Projektphasen inklusive Reviews oder die begleitende Bereitstellung von Methodenexpertinnen und -experten für Veränderungsprozesse in den Dienststellen und Eigenbetrieben. Ein Pool an entsprechendem Fachwissen in der Querschnittsverwaltung sollte dafür zentral aufgebaut und zielgruppengerecht bereitgestellt werden.
Ref.I/II/048/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2025
hier: Stellenschaffungen
Anlagen: 1_Sachverhalt 2_Schaffungsanträge zum Haushalt 2025 3_Stellungnahmen zu den Schaffungsanträgen 2025
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 8.078.116 € Folgekosten 16.156.233 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 8.078.116 € davon Personalkosten 16.156.233 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/048/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 257,63 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/048/2024
Gutachtenvorschlag (POA am 22.10.2024)
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2025" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 257,63 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben SUN (nicht gebührenfinanziert), NüSt, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
Beschlussvorschlag (StR am 21.11.2024)
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2025" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 257,63 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben SUN (nicht gebührenfinanziert), NüSt, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge beschlossen.
vom 22.10.2024
Stellenplan 2025
hier: Stellenschaffungen
I. Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2024 bei 11.894,50 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegenüber dem Haushalt 2023 um netto 171,94 Vollkraftstellen erhöht.
Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurden vom Stadtrat zum Haushalt 2024 Stellenkapazitäten schwerpunktmäßig für Bedarfe der Feuerwehr (30,30 VK), der Existenzsicherung und sozialen Integration (30 VK), von Kinder, Jugendliche und Familien (15,50 VK), des Service Öffentlicher Raum (14,48 VK) und zur Migration und Integration (13 VK) beschlossen. Zudem wurde die Schaffung von zahlreichen Stellenkapazitäten für Bildung und Gesundheit genehmigt. Mit den Stellenschaffungen 2024 wurde unter Abwägung der dringenden Bedarfe und der schwierigen Haushaltssituation ein dennoch beachtlicher Teil der beantragten Stellenschaffungen geschaffen. Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte und der weiterhin angespannten Haushaltslage wurde zum Haushalt 2024 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein Personaleinsparkonzept für die Jahre 2023 ff. beschlossen. Die aktuelle Haushaltssituation der Stadt ist nach wie vor angespannt und wird von der Regierung von Mittelfranken besonders kritisch gesehen. Hinsichtlich der Schaffung von Stellen muss deshalb deutlich restriktiver umgegangen werden. Die Aufgabenkritik ist damit in den Geschäftsbereichen auch weiter zu verfolgen. Mit Beschluss des Stadtrates am 31.01.2024 verpflichten sich die Verwaltung und der Stadtrat für die Haushaltsjahre 2025-2030 einen Stellendeckel für ungedeckte Schaffungen von maximal 100 Vollkraftstellen für die Kategorie dringende Bedarfe einzuführen. Darüberhinausgehende Stellenbedarfe sind dann durch Umorganisation und Umschichtung von Personalkapazitäten zu decken. Wegen des eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraums können über den Stellendeckel hinaus nur noch Stellen für neue Einrichtungen (insbesondere Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen) oder bei einer nachgewiesenen vollständigen Drittmittelfinanzierung geschaffen werden.
2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe
Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt, NüBad, SUN und SÖR liegen zum Haushalt 2025 Anträge auf Schaffung von insgesamt 375,26 Vollkraftstellen vor.
Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt. Zum Haushalt 2025 wurden für ASN und SUN Schaffungsanträge im Umfang von 15,50 VK eingestellt.
Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet:
| Kategorie Schaffungsanträge | Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) |
|---|---|
| Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) | 44,46 VK |
| Inbetriebnahme neuer Einrichtungen (Kat. 2) | 36,00 VK |
| Bildung (Kat. 3) | 13,74 VK |
| Dringende Bedarfe (Kat. 4) | 167,07 VK 2 |
| Stärkung Querschnitt (Kat. 5) | 28,50 VK |
| Integrationspauschale (Kat. 6) | 34,75 VK |
| Ohne Zuordnung zu einer Kategorie der AdO Stellen- plan 2025 | 50,74 VK |
Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaffungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbereich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.
Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenübergestellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft.
Nach eingehender Überprüfung werden 257,63 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:
Vollkraftstellen
Geschäftsbereich OBM
-
Bürgermeisteramt 2,00
-
Bürgeramt Nord, Ost, Süd 1,00
-
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 4,00
-
Amt für Stadtforschung und Statistik 0,23
-
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing 1,50
-
Ordnungsamt 4,00
-
Bürgeramt Mitte 6,50
-
Amt für Migration und Integration 26,00
Geschäftsbereich 2. BM
-
- Bürgermeisterin 8,19
-
Museen der Stadt Nürnberg 4,00
-
Amt für Kultur und Freizeit 2,00
-
KunstKulturQuatier Nürnberg 0,50
-
Bildungs Campus Nürnberg 1,25
Geschäftsbereich 3. BM
-
Feuerwehr 10,00
-
Tiergarten 1,00
Geschäftsbereich Referat I/II
-
Referat für Finanzen, Personal und IT 2,00
-
Zentrale Dienste 8,00
-
Amt für Informationstechnologie 10,00
-
Personalamt 10,00
-
Kassen- und Steueramt 1,00
Geschäftsbereich Referat III
-
Umweltreferat 1,00
-
Umweltamt 2,18
Geschäftsbereich Referat IV
-
Referat für Schule und Sport 15,86
-
Hausverwaltende Einheit Schule 3,50
-
Amt für Allgemeinbildende Schulen 16,20
-
Amt für Berufliche Schulen 4,70
Geschäftsbereich Referat V
-
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 6,50
-
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 50,08
Geschäftsbereich Referat VI
-
Stadtplanungsamt 1,00
-
Verkehrsplanungsamt 1,50
-
Bauordnungsbehörde 2,50
-
Hochbauamt 4,50
Geschäftsbereich Referat VII
-
Wirtschaftsreferat 1,50
-
Liegenschaftsamt 3,50
Eigenbetriebe1
- Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (nicht ge-
bührenfinanziert) 3,00
-
Nürnberg Stift 1,94
-
NürnbergBad 15,00
-
Service Öffentlicher Raum 20,00
1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).
2 Teildeckung im Umfang von 2,75 VK;
Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:
| Kategorie Schaffungsanträge | Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) | Davon ungedeckt |
|---|---|---|
| Ohne Zuordnung zu einer Kategorie der AdO Stel- lenplan 2025 | 3,50 VK | 3,50 VK |
| Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1v) | 37,88 VK | 0,00 VK |
| Inbetriebnahme neuer Einrichtungen (Kat. 2) | 29,40 VK | 21,29 VK |
| Bildung (Kat. 3) | 13,74 VK | 13,74 VK |
| Dringende Bedarfe (Kategorie 4) | 118,36 VK2 | 114,012 VK |
| Stärkung Querschnitt (Kat. 5) | 25,00 VK | 25,00 VK |
| Integrationspauschale (Kat. 6) | 29,75 VK | 29,75 VK |
| Summe | 257,63 VK | 207,29 VK |
Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2025 zur Schaffung beantragten Vollkraftstellen im Umfang von 375,26 (Kosten der beantragten Stellen: 29.556.800 Euro) insgesamt 257,63 Vollkraftstellen (Kosten: 20.023.321 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 207,29 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von jährlich 16.156.233 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkosten 2024).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.
4. Zusammenfassung
Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen der Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag berücksichtigt wird.
II. Beilagen
-
Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2025"
-
Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen
III. Gutachtensvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2025" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 257,63 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben SUN (nicht gebührenfinanziert), NüSt, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
Schaffungsanträge zum Haushalt 2025 Stand: 09.10.2024
Wirtschaftspläne/jährlich
Geschäftsbereich OBM
1 BgA Koordinierung / ressortübergreifende Steuerung beim Aufbau von Bürgerzentren ohne Deckung 1,00 WISS. MITARBEITER/IN E 13 1,00 95.870 €
2 BgA Grundbildung - Projekt "Mind the Gap" mit Deckung, Fristvermerk F 09.27, Sperrvermerk X und Zuschussvermerk Z 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEIT E 13 1,00 -
3 BA/NOS Gesetzesänderungen und PIN- Rücksetzung ohne Deckung 1,00 SCHALTERKRAFT BÜRGERDIENSTE E 7 1,00 60.659 €
4 DiP Bedarfe DiP Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. 4,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 11 4,00 340.584 €
5 StA Aufstockung der Kapazität für die Geschäftsstelle SIKURS mit Deckung 0,23 SACHBEARBEITER/IN E 13 0,23 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
ÖÖ
Wirtschaftspläne/jährlich
6 StA Vorzimmer, Assistenz der Amtsleitung, Unterstützung bei Wahlen ohne Deckung 0,25 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
7 StA Demographie mit Teildeckung 1,00 WISSENSCHAFT. MITARBEITER/IN 0,00 -
8 KoM CMS-Kundenbetreuung ohne Deckung 1,00 CMS-KUNDENBETREUER/IN E 10 1,00 80.120 €
9 KoM Bürgerbeteiligungs-Redakteur/in ohne Deckung 0,50 BÜRGERBETEILIGUNGSREDAKTEUR/IN E 11 0,50 42.573 €
10 KoM Webdeveloper ohne Deckung 1,00 WEBDEVELOPER/IN 0,00 -
11 KoM Video-Medienredakteur/in ohne Deckung 1,00 VIDEO-MEDIENREDAKTEUR/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
12 KoM Social Intranet-Redakteur ohne Deckung 1,00 SOCIAL INTRANET-REDAKTEUR/IN E 11 0,00 -
13 KoM Reputationsmanagement ohne Deckung 1,00 SACHB. REPUTATIONSMANAGEMENT 0,00 -
14 KoM Interne Kommunikation ohne Deckung 0,13 ONLINE-REDAKTIONSDIENST 0,00 -
15 RA Vollzug Konsumcannabisgesetz - Zentrale Bußgeldstelle ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
16 OA Fahrerlaubnisse - Auswirkungen Cannabisgesetz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 1,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,50 109.808 €
17 OA Personenbeförderungsrecht, insbes. Fahrdienstvermittlung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 1,00 72.867 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
18 OA IT-Aufgaben ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 73.205 €
19 OA Gaststättenanmeldung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 8 0,50 31.856 €
20 OA Konsumcannabisgesetz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,00 -
21 OA Führerscheinstelle: Umschreibung ukrainischer Führerscheine ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 3 0,00 -
22 BAM Gesetzesänderungen und PIN- Rücksetzung ohne Deckung; davon 0,5 VK mit Fristvermerk F 12.26 1,00 AUSBILDER/IN E 8 1,00 63.712 €
1,00 GRUPPENLEITER/IN E 9b 1,00 73.205 €
0,50 SCHALTERKRAFT MELDEWESEN E 7 0,50 30.330 €
1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN E 9a 1,00 72.867 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
23 BAM Änderung Staatsangehörigkeitsrecht, Änderung Namensrecht ohne Deckung 2,00 STANDESBEAMTER/IN E 9b 2,00 146.410 €
24 BAM Gesetzesänderung Namensrecht ohne Deckung 0,50 STANDESBEAMTER/IN E 9c 0,50 38.642 €
25 BAM Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Namensrecht ohne Deckung 0,50 STANDESBEAMTER/IN E 9b 0,50 36.602 €
26 MI Staatsangehörigkeitsrecht ohne Deckung; davon insgesamt 7,0 VK mit Fristvermerk F 12.26 und mit Sperrvermerk X 1,00 SACHBEARBEITER/IN KRM E 9a 1,00 72.867 €
6,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 6,00 382.272 €
8,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 8,00 585.640 €
27 MI Fachkräfteeinwanderungsgesetz ohne Deckung 0,00 0,00 -
5,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 5,00 364.335 €
5,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 5,00 366.025 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
28 MI Ausbau der digitalen Prozesse ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT E 8 1,00 63.712 €
Geschäftsbereich 2. BM
29 2.BM Pädagogische Führungen KPZ mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z 0,00 0,00 -
2,69 MUSEUMSPÄDAGOGIK E 9b 2,69 -
1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 0,50 29.884 €
30 2.BM Veranstaltungsmanagementsoftware ohne Deckung; Stellenwert EGr. 9b als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,50 109.807 €
31 2.BM Zuschusssachbearbeitung im Geschäftsbereich Kultur ohne Deckung 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,50 109.807 €
32 2.BM Online-Kommunikation ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 73.205 €
33 2.BM Erinnerungskultur: Vermittlung, Partizipation, Kommunikation und Projektmanagement ohne Deckung 1,00 SB VERANSTALTUNGSMANAGEMENT 0,00 -
1,00 SACHBEARBEITER/IN PROJEKTE E 11 1,00 85.146 €
34 2.BM Aufstockung Festivalmanager/in im Projektbüro ohne Deckung 0,50 FESTIVALMANAGER/IN 0,00 -
35 2.BM Veranstaltungstechnik im Projektbüro ohne Deckung 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 0,00 -
36 2.BM Umstrukturierung "Zukunft Meistersingerhalle" ohne Deckung 0,36 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
37 KuM Digitales Ausstellungsprojekt der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (Memorium) mit Deckung; Fristvermerk F 12.25, Zuschussvermerk Z 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9a 0,50 -
1,50 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEIT E 13 1,50 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
38 KuM Leitung Museumstechnik ohne Deckung 1,00 LEITUNG MUSEUMSTECHNIK E 9a 1,00 72.867 €
39 KuM Projektkoordination und wissenschaftliche Leitungsassistenz der Erinnerungskultur ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 0,50 47.935 €
40 KuM Erschließung künstlerischer Werke Albrecht Dürers - Online Veröffentlichung, Dürer II mit Deckung; Fristvermerk F 05.26, Zuschussvermerk Z 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 0,50 -
41 KuM Neukonzeption der Dauerausstellung im Albrecht-Dürer-Haus ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEIT 0,00 -
42 KuM Koordinierung und administrative Betreuung des Veranstaltungs- und Ausstellungsbetriebs in den Altstadthäusern der Museen Aufstockung Stelle Nr. 410.2020, ohne Deckung 0,70 VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,00 -
43 Av Verwaltung und Haushaltsangelegenheiten ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
44 KuF Demokratieerziehung im Rahmen der politischen Bildungsarbeit (Politmobil) ohne Deckung, Fristvermerk F 12.26 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E 9b 1,00 73.205 €
45 KuF Veranstaltungsassistenz ohne Deckung 1,50 VERANSTALTUNGSASSISTENZ E 4 1,00 58.458 €
46 KuF Veranstaltungstechnik (Gemeinschaftshaus Langwasser) ohne Deckung 1,00 FK FÜR VERANSTALTUNGSTECHN. 0,00
47 KuF Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Amt für Kultur und Freizeit ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖA UND MARKETING 0,00 -
48 KuF Kulturstrategie: Etablierung von Schul- und Kulturmanager/in für Vernetzung ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
49 KuKuQ Programmkoordination und Öffentlichkeitsarbeit (Künstlerhaus) ohne Deckung 0,50 SACHB. PROGRAMMKOORD. E 10 0,50 40.060 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
50 KuKuQ Vermittlung von Bildungsangeboten (Kunstvilla) Aufstockung der Stelle Nr. 418.2230, ohne Deckung 0,27 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
51 BCN Anpassung der Kapazitäten im Bereich Verwaltung/ IT des Bildungscampus Nürnberg ohne Deckung 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN E 10 0,50 40.060 €
52 BCN Grundbildung - Projekt "Mind the GAP" mit Deckung; Fristvermerk F 09.27, Zuschussvermerk Z 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEIT. E 13 0,50 -
53 BCN Kommunales Programm Deutschspracherwerb ohne Deckung, Sperrvermerk X, Fristvermerk F 12.26 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,25 15.165 €
54 BCN Neue Stadtteil- und Schulbibliothek im Schulzentrum Südwest in Eibach ohne Deckung 2,00 FACHANGESTELLTE/R MEDIEN 0,00 -
1,00 FACHANGESTELLTE/R MEDIEN 0,00 -
1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
55 BCN Anpassung der Verwaltungskapazitäten der Infopunkte des Bildungscampus Nürnberg ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,00 -
56 BCN Ausweitung der Kapazitäten im Bereich Gesellschaft und Kultur des Bildungscampus Nürnberg ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 KURSPLANER/IN (SONDERAUFGABEN) E 10 0,00 -
57 BCN Historisch-Wissenschaftliche Stadtbibliothek ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 0,00 -
Geschäftsbereich 3. BM
58 FW Personalbedarfsplanung Wachdienst - Besetzung Kleinalarmfzg. auf Feuerwache 1 ohne Deckung; Die Stellen Oberbrandmeister/in werden im Stellenplan in BGr. A 7/A 8 ausgewiesen. 2,00 BRANDMEISTER 0,00 -
4,00 BRANDINSPEKTOR A 9 2,00 164.514 €
3,00 OBERBRANDMEISTER/IN A 8 2,00 157.332 €
59 FW Elektro- und Kommunikationstechnik Mit Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
2,00 SYSTEMADMINISTRATOR/IN E 9a 2,00 -
60 FW Personalbedarf Wachdienst ohne Deckung 2,00 BRANDINSPEKTOR/IN A 9 2,00 164.514 €
61 FW Versorgung der Bevölkerung, Unterstützung der Streitkräfte, Stabs- und Führungskomponenten ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 1,00 77.284 €
62 FW Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen ohne Deckung 1,00 GERÄTEWART E 8 1,00 63.712 €
63 FW Sachbearbeitung Spezialsoftware MP-Feuer ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
64 FW Dienstplanung Feuerwehr- und Sicherheitswachdienst ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 0,00 -
65 FW Elektro- und Kommunikationstechnik ohne Deckung 1,00 FERNMELDEHANDWERKER/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
66 FW Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Social-Media ohne Deckung 1,00 SOCIAL-MEDIA-REDAKTEUR/IN 0,00 -
67 Tg Bestell- und Vergabewesen mit Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,00 -
Geschäftsbereich Referat I/II
68 Ref. I/II Beteiligungsmanagement ohne Deckung 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 1,00 95.870 €
69 Ref. I/II Geschäftsführung Stiftungsinitiative ohne Deckung 1,00 GESCHÄFTSF. STIFTUNGSINITIATIVE E 13 1,00 95.870 €
70 Ref. I/II Sachbearbeitung GSBV ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
71 ZD Weiterer Aufbau und Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung mit Teildeckung; aufgrund der Umstrukturierung werden die Stellenwerte der jeweiligen Stellen, mit Ausnahme der Kapazität für die Verantwortlliche Elektrofachkraft, als Platzhalter vorgesehen; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. 3,00 HAUSHANDWERKER/IN, HAUSMEISTER/IN E 5 3,00 169.239 €
1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 1,00 80.120 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 1,00 80.120 €
1,00 VERANTWORTLICHE ELEKTROFACHKRAFT E 8 1,00 15.712 €
1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,00 60.659 €
72 ZD Buchhaltung - Objektübernahme zur Bewirtschaftung ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 7 1,00 60.659 €
73 IT Digitalisierung Stadtverwaltung ohne Deckung Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. 1,00 IT-NETZWERKSPEZIALIST/IN GLT, IOT, NAC E 11 1,00 85.146 €
1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN DMS-PLATTFORM E 11 1,00 85.146 €
1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN ZERT. MANAG E 11 1,00 85.146 €
1,00 LIZENZMANAGER/IN E 11 1,00 85.146 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
74 IT HANA-Kapazitäten ohne Deckung Stellenwerte EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. 1,00 QUALITÄTS-/ INTEGRATIONSMANGER/IN E 11 1,00 85.146 €
1,00 SENIOR MODULBETREUER/IN FI E 11 1,00 85.146 €
75 IT Robot Process Automation (RPA) Ohne DeckungS tellenwert Stellenwerte EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. 1,00 AUTOMATISIERUNGSARCHITEKT/IN (RPA) E 11 1,00 85.146 €
1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN RPA-PLATTFORM E 11 1,00 85.146 €
76 IT Data Management ohne Deckung Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 1,00 DATA-ANALYST VISUALISIERUNG E 11 1,00 85.146 €
77 IT M365 ohne Deckung Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,00 SERVICEINGENIEUR/IN ZENTR. BEN.MNGMT. E 11 1,00 85.146 €
78 PA Intensivierung des städtischen Recruitings (Kapazitätsaufstockung) mit Deckung; Fristvermerk F 12.28
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
5,00 SACHBEARBEITER/IN RECRUITING TYP 2 E 9b 4,00 292.820 €
79 PA Individualisierung Personalbetreuung zur Stärkung der städt. Personalbindung (Kapazitätsausweitung) ohne Deckung 4,00 SACHBEARBEITER/IN BEW TYP2 E 9b 3,00 219.615 €
80 PA Aufstockung Personalentwicklung - zusätzlicher Bedarf Führungs- und PE-Instrumente ohne Deckung 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 1,00 95.870 €
81 PA Ausbildungsoffensive (Kapazitätsaufstockung Ausbilder/innen) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.27 1,50 AUSBILDER/IN A 11 1,00 93.590 €
82 PA Intensivierung/Ausbau Personalmarketing – Social Media ohne Deckung 1,00 SB MARKETING, SOCIAL MEDIA E 9b 1,00 73.205 €
83 KaSt Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der bestehenden Payment-Landschaft ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN PAYMENT E 9b 1,00 73.205 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
Geschäftsbereich Referat III
84 Ref. III Klimaschutzmanagement ohne Deckung; Fristvermerk F 12.35 2,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN E 11 0,50 42.573 €
85 Ref. III Nachhaltigkeit ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 0,50 47.935 €
86 UwA Boden- und Gewässerschutz ohne Deckung 0,50 SB BODEN- UND GEWÄSSERSCHUTZ E 10 0,50 40.060 €
87 UwA Umweltbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 36.602 €
88 UwA Naturschutzrecht ohne Deckung 0,50 SB VERWALTUNG E 9c 0,50 38.642 €
89 UwA Klimawandel / Klimaanpassung ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
0,45 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 0,45 43.142 €
90 UwA Bodenschutz und Flächenrecycling ohne Deckung 0,23 SACHBEARBEITER/IN E 12 0,23 22.113 €
91 Gh reformierte Schuleingangsuntersuchung ohne Deckung 1,90 KINDER- UND JUGENDÄRZTIN 0,00 -
2,50 KINDERKRANKENSCHWESTER 0,00 -
Geschäftsbereich Referat IV
93 Ref. IV Schul-IT - Betrieb, Ausbildung und IT-Koordination ohne Deckung; Sperrvermerk X für die Ausbilderkapazität (siehe Text) Stellenwert als Platzhalter für Teilbereich Ausbilderkapazität, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 2,00 FACHINFORMATIKER/IN E 10 2,00 160.240 €
0,75 FACHINFORMATIKER/IN E 9a 0,75 54.650 €
2,00 FACHINFORMATIKER/IN E 9b 2,00 146.410 €
1,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE E 11 1,00 85.146 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
94 Ref. IV Kapazitätsanpassung Baukoordination und -controlling ohne Deckung; teilweise mit Fristvermerk F 12.30 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 3,00 231.852 €
95 Ref. IV Kapazitätsanpassung für Neubau, Erweiterungen, Sanierungen von Schulen ohne Deckung; teilweise mit Fristvermerk F 12.30 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. LTG E 9b 1,00 73.205 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 1,00 72.867 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 73.205 €
96 Ref. IV SpS - Ausbau Kapazität Integration im Sport vollständige Deckung; Stellenvermerk Z; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.27. Stellenwerte EGr. 10 als Platzhalter; nach Klärung offener Fragen erfolgen die Bewertungen. 1,75 SACHBEARBEITER/IN E 10 1,75 -
97 Ref. IV SpS - Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Umfeld Stadionneubau ohne Deckung; Fristvermerk F 12.31 Stellenwert EGr. 12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 1,00 96.144 €
98 Ref. IV Kapazitätsanpassung Anmietungen im Schulbereich ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 36.602 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
99 Ref. IV Kapazitätsanpassung für bauliche und strategische Maßnahmenplanung beim (Schul-) Sportflächenmanagement ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 11 0,50 42.573 €
100 Ref. IV IPSN - Kapazitätsanpassung Verwaltungsleitung ohne Deckung 0,21 VERWALTUNGSLEITUNG E 9c 0,21 16.230 €
101 Ref. IV SpS - Vergabe Eislaufzeiten für Schulen ohne Deckung 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,15 9.099 €
102 Ref. IV Aufstockung Kapazität für Inklusion ohne Deckung 0,53 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
103 Ref. IV IPSN - Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Schulen ohne Deckung 0,50 SCHULPSYCHOLOGE/IN 0,00 -
104 Ref. IV IPSN - Berufliche und Erwachsenenbildung an der Energie- und Umweltstation ohne Deckung 0,50 PÄD. MITARBEITER/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
105 Ref. IV SpS - Bedarfsträgerschaft Bewegungsräume im öffentlichen Raum ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
106 Ref. IV SpS - Projektbüro Großsportveranstaltungen ohne Deckung; Fristvermerk 06.26 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
107 HVE SuS Anpassung der Springerkapazität an den Bedarf im Betriebsdienst der HVE Schule und Sport ohne Deckung 3,00 HSM SPRINGKRAFT POOL E 5 2,00 112.826 €
1,00 PLATZ-/HALLENWART SPRINGKRAFT POOL 0,00 -
108 HVE SuS Inbetriebnahme des Schulneubaus Brunecker Straße ohne Deckung; Sperrvermerk X 1,00 HSM BRUNECKER STR. E 5 1,00 56.413 €
109 HVE SuS Anpassung des Betriebsdienstes der Sport- und Veranstaltungshalle Kia-Metropol-Arena an die Auslastung ohne Deckung 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9a 0,50 36.434 €
110 SchA Einstellungskorridor Stufe 3 ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 11,00 1.268.080 €
111 SchA Schülerbeförderung ohne Deckung 3,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 3,00 191.136 €
112 SchA Rechnungswesen ohne Deckung 1,40 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 1,20 71.722 €
113 SchA Finanzrechnung ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 1,00 72.867 €
114 SchA Schulernährungsbildung ohne Deckung 0,50 PROJEKTLEITUNG 0,00 -
115 SchB Teamlehrkräfte an beruflichen Schulen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 2,16 TEAMLEHRKRAFT E 11 2,16 183.915 €
116 SchB Pädagogischer Mitarbeiter/in IT ohne Deckung 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN E 13 1,00 95.870 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
117 SchB COOL-Trainer ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 0,58 LEHRKRAFT A 13/A 14 0,58 66.862 €
118 SchB Gastschulbeitragswesen ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 0,50 36.602 €
119 SchB Berufsschulpflicht ohne Deckung 0,26 SACHBEARBEITER/IN E 8 0,26 16.565 €
120 SchB Buchhaltung konsumtiver Haushalt und Verträge ohne Deckung 0,26 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,20 12.132 €
Geschäftsbereich Referat V
121 SHA Wirtschaftliche Hilfe ohne Deckung; Sperrvermerk X 4,50 SACHBEARBEITER/IN E 9c 4,50 347.778 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
122 SHA Betreuungsstelle ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1,00 77.440 €
123 SHA Modellprojekt zur Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Stellenvermerke X, Z 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1,00 -
124 SHA Beratung von Menschen mit Behinderung ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00 -
125 J Inklusionsfachkräfte in Kindergärten mit inklusivem Betreuungsangebot mit Deckung; Stellenvermerk X 11,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 11,00 -
126 J KJND - Neuorganisation und Anpassung des Personalschlüssels an die Betriebserlaubnis mit Deckung; teilweise Sperrvermerk X Stellenwert EGr. S15 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,50 LEITUNG GRUPPENDIENST S 15 1,50 -
0,46 PSYCHOLOGE/IN E 13 0,38 -
11,08 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 6,08 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
127 J Inbetriebnahme neuer Standort Kinder- und Jugendnotdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA) mit Deckung Die Stelle in S17 wird mit ein offenen ku-Vermerk ausgewiesen. 4,00 ERZIEHER/IN S 8b 4,00 -
0,50 PSYCHOLOGE/IN E 13 0,50 -
3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 2,40 -
1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 17 1,00 -
128 J ASD - Anpassung der Kernprozesse BTHG und KJSG ohne Deckung; Sperrvermerk X (Sperr) 6,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 3,00 243.774 €
129 J Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte für neue Einrichtungen mit Deckung; Stellenvermerk X 2,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 2,00 -
0,50 VERTRETUNGSKRAFT VERTEILERKÜCHEN E 2 0,50 -
130 J Kapazitätsanpassung Fallzahlentwicklung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 36.602 €
4,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 0,50 40.629 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,50 30.330 €
2,00 VORMUND E 9c 1,00 77.284 €
131 J Vorläuferbetrieb Offene Kinder- und Jugendarbeit Lichtenreuth ohne Deckung Stellenwert EGr. S12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,00 EINRICHTUNGSLEITUNG S 12 1,00 77.440 €
1,00 ERZIEHER/IN S 8b 1,00 73.907 €
132 J Ausgleich für die Regenerations- und Umwandlungstage im Bereich J/B1 mit Teildeckung 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 1,00 66.553 €
1,00 KINDERPFLEGER/IN S 3 0,50 27.036 €
133 J Aufsuchende Erziehungsberatung (EB) für die Dependance in der Südstadt mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X; Stellenwert EGr. 13 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,00 PSYCHOLOGE/IN E 13 1,00 76.170 €
0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 0,50 28.206 €
134 J Inbetriebnahme neues Kinder- und Jugendhauses (KiJH) Altstadt und Jugendpartizipationsmodell "laut!" mit Teildeckung; Sperrvermerk X Stellenwerte EGr. S11b als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 EINRICHTUNGSLEITER/IN 0,00 -
0,25 ERZIEHER/IN S 8b 0,25 18.477 €
0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN LAUT! S 11b 0,50 37.689 €
0,75 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 0,75 56.534 €
135 J Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z 1,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1,25 76.350 €
136 J Familienzentrum Regensburger Straße - Freistellung der Leitung Deckung nicht bestätigt; 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 1,00 66.553 €
137 J Suchtprävention und Jugendschutz: Cannabis und Psychoaktive Substanzen ohne Deckung Stellenwert EGr. S15 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 1,00 85.370 €
138 J Sicherung sozialer Infrastruktur für die neuen Stadtteile Lichtenreuth und Regensburger Viertel ohne Deckung 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 1,00 81.258 €
139 J Serviceteam - Bürgerleistungen Jugendamt ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
4,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 1,00 59.768 €
140 J Fachberatung in städtischen Kindertageseinrichtungen ohne Deckung 0,77 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 0,77 65.735 €
141 J Steuerungsunterstützung Bereichsleitung J/B5 ohne Deckung 0,70 SACHBEARBEITER/IN E 9c 0,70 54.099 €
142 J Beteiligung von Kindern bei der Spielflächenplanung ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 0,50 42.685 €
143 J Fachstelle internationale Jugendarbeit mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X; Fristvermerk F12.27 Stellenwert EGr. S12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 0,50 16.370 €
144 J Neuorganisation ASD - neue Sozialregion 10 ohne Deckung; Sperrvermerk X 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 0,50 28.206 €
145 J Steuerungsunterstützung der Abteilungsleitung Kinder- und Jugendnotdienst mit Teildeckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SACHBEABREITER/IN E 9b 0,50 10.981 €
146 J Jugendmedienschutz ohne Deckung 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00 -
147 J Anhebung des personellen Standards in den Kinder- und Jugendhäusern der OKiJA ohne Deckung 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00 -
148 J Ausgleich Regenerationstage und Umwandlungstage mit Teildeckung 0,15 SOZIALPÄDAGOGE/IN (REG.TAGE) 0,00 -
0,12 SOZIALPÄDAGOGE/IN (UMW.TAGE) 0,00 -
0,18 SOZIALPÄDAGOGE/IN (UMW.TAGE) 0,00 -
Geschäftsbereich Referat VI
149 Stpl Städtebauliche Vereinbarungen ohne Deckung 0,00 0,00 -
1,00 SACHBEARBEITER/IN STBV E 11 1,00 85.146 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
150 Stpl Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung 1,00 SACHB ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 0,00 -
151 Stpl Stadterneuerungsgebiete und Abwendungsvereinbarungen Großprojekte ohne Deckung, Sperrvermerk X 1,00 PROJEKTLEITER/IN 0,00 -
152 Stpl Neue städtebauliche Planungsgebiete ohne Deckung 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
153 Stpl Internetauftritt und Social Media ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN INTERNETAUFTRITT 0,00 -
154 Stpl Transformation Altstadt / Urbane Gartenschau ohne Deckung 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
155 Vpl Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (Straßenverkehrsrecht, Verkehrstechnik) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 SACHBEARBEITER/IN SVR 0,00 -
1,00 BAUTECHNIKER/IN FSW E 9a 0,50 36.434 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 INGENIEUR/IN FSW E 11 0,50 42.573 €
156 Vpl Aufstockung Sachbearbeitung Verwaltung (künftig Verwaltungsleitung) ohne Deckung Die vorhandene Halbstelle ist in BGr. A12 ku A11 ausgewiesen. Diese Stellenwertigkeit gilt auch für die Kapazität für die beantragte Aufstockung um 0,50 VK. 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG A 12 0,50 52.689 €
157 Vpl Technikerkapazität Straßenplanung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 TECHNIKER/IN E 9a 0,00 -
158 BoB Betriebssicherheit bei der E-Bau-Akte ohne Deckung 1,00 IT SYSTEMBETREUER/IN E 10 1,00 80.120 €
159 BoB Immisionsschutz ohne Deckung 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 1,00 85.146 €
160 BoB Archäologie ohne Deckung 0,50 STADTARCHÄOLOGE/IN E 13 0,50 47.935 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
161 BoB Umwandlung in Wohneigentum ohne Deckung; F 12.25 1,00 BAUINGENIEUR/IN 0,00 -
162 BoB Überwachung der Begrünungs-/ Stellplatzsatzung ohne Deckung 3,00 BAUTECHNIKER/IN 0,00 -
1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
163 BoB Prüfung und Genehmigung Bauanträge ohne Deckung 2,00 BAUINGENIEUR/IN 0,00 -
164 H Gesetzänderungen bei Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen ohne Deckung Stellenwerte EGr. 11 und EGr. 12 als Platzhalter; nach Klärung der Arbeitsprofile erfolgen die Bewertungen. 1,00 BAUINGENIEUR/IN KOORDINATION VGV E 12 1,00 96.144 €
1,00 BAUINGENIEUR/IN UMSETZUNG VGV 0,00 -
1,00 BAUINGENIEUR/IN UMSETZUNG VGV E 11 1,00 85.146 €
165 H Klimaneutralität städtischer Gebäude ohne Deckung Stellenwert EGr. 12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 BAUINGENIEUR/IN 0,00 -
1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 12 1,00 96.144 €
166 H Novelle Gebäudeenergiegesetz ohne Deckung Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung, 1,00 INGENIEUR/IN GEBÄUDEAUTOMATION E 11 1,00 85.146 €
167 H Bau Betriebszentrale SÖR - Umsetzung Mit Deckung; Fristvermerk 12.28, Stellenplanvermerk Z Stellenwert EGr. 10 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 0,50 BAUINGENIEUR/IN E 10 0,50 -
168 H Tiefes Feld Bürgerzentrum ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 0,00 -
0,50 INGENIEUR/IN TECHNIK E 11 0,00 -
Geschäftsbereich Referat VII
169 Ref. VII Stab Innenstadt ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 1,00 80.120 €
170 Ref. VII Kommunikationsmanager/in ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 13 0,50 47.935 €
171 LA Liegenschaftsrechtliche u. -wirtschaftliche Beratung ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. MA STAB-BETRW 0,00 -
1,00 WISSENSCHAFTL. MA JURIST/IN E 13 1,00 95.870 €
172 LA Portfoliomanagement ohne Deckung Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 1,00 GRUNDSTÜCKSPORTFOLIOMANAGER/IN E 11 1,00 85.146 €
173 LA Abwicklung strategischer Immobiliengroßprojekte ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 PROJEKTMANAGER/IN SONDERPROJEKTE E 13 1,00 95.870 €
174 LA Betreuung stiftungseigener Immobilien mit Deckung, Zuschussvermerk Z 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
175 LA Handwerker ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 0,50 HANDWERKER/IN 0,00 -
176 Geo Betrieb GIS und Realisierung GIS Projekte ohne Deckung 2,00 GEOINFORMATIKER/IN 0,00 -
177 WiF Standortmarketing ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
Eigenbetriebe
92 SUN Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Gebäuden mit Deckung. Entsprechende Erhöhung des Globalbudgets durch Ref.I/II bestätigt; Fristvermerk F 12.28 1,00 CHEMIELABORANT/IN E 8 1,00 -
1,00 CHEMOTECHNIKER/IN E 9a 1,00 -
1,00 PROJEKTINGENIEUR/IN E 11 1,00 -
178 NüSt Pflegepraxiszentrum Nürnberg (PPZ) mit Deckung; Fristvermerk F 05.29; Stellenvermerk Z
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
0,77 SACHBEARBEITER/IN IT E 9b 0,77 -
0,90 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 11 0,90 -
0,25 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 8 0,25 -
0,02 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 0,02 -
179 NüBad Volksbad ohne Deckung; Stellenwert für Fachangestellte für Bäderbetriebe, stv. SL EGr. 6 sowie alle Stellenwerte für Kapazitäten für Meister Bäderbetriebe (EGr. 8, 9a, 9b) als Platzhalter, nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. 3,00 FACHANG. F. BÄDERBETR, STV. SL E 6 3,00 179.304 €
3,00 FACHANGESTELLTE/R F. BÄDERBETRIEBE E 5 3,00 169.239 €
1,00 HANDWERKER/IN E 7 1,00 60.659 €
1,00 HAUSMEISTER/IN E 4 1,00 58.458 €
1,00 KASSIERER/IN E 4 1,00 58.458 €
1,00 MEISTER F. BÄDERBETR., BETRIEBSL. E 9b 1,00 73.205 €
3,00 MEISTER F. BÄDERBETR., SCHICHTL. E 8 3,00 191.136 €
1,00 MEISTER F. BÄDERBETR., SCHICHTLT., STV E 9a 1,00 72.867 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 1,00 60.659 €
180 SÖR Hafenbrücken Stellenplanbereinigung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30; Stellen f. Projektleiter/in und stv. Projektleiter/in erhalten einen offenen ku-Vermerk.
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 PROJEKTLEITER/IN E 14 1,00 106.636 €
0,50 SACHBEARBEITER/IN PROZESSE E 8 0,50 31.856 €
1,00 STV. PROJEKTLEITER/IN E 13 1,00 95.870 €
1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN FSW E 12 1,00 96.144 €
1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN HAS E 12 1,00 96.144 €
1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN SPARTEN/GUTACHT. E 12 1,00 96.144 €
1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN VERKEHR.ANL. E 12 1,00 96.144 €
181 SÖR Spielplatzmehrung ohne Deckung 3,00 HELFER/IN, SPIELPLATZKONTROLLE E 4 1,00 58.458 €
2,00 SCHLOSSER/IN E 7 1,00 60.659 €
1,00 SCHREINER/IN E 7 1,00 60.659 €
182 SÖR Mobilitätsbeschluss ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIG >3,5T E 5 2,00 112.826 €
183 SÖR Brückenbauwerke Hafenbrücken ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN FSW E 12 1,00 96.144 €
1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN HAS E 12 1,00 96.144 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
184 SÖR Öffentlichkeitsarbeit Frankenschnellweg ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 2,00 SACHBEARBEITER/IN ÖFFENTLK.ARB E 12 1,00 96.144 €
185 SÖR KRITIS-IT ohne Deckung 1,00 INGENIEUR/IN KRITIS-IT E 11 1,00 85.146 €
186 SÖR Verkehrsanlagen Hafenbrücken ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 INGENIEUR/IN VERKEHRSANLAGEN E 11 1,00 85.146 €
187 SÖR Außenanlagen / Spielplätze Schulen, KiTAs, Horte ohne Deckung 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 11 1,00 85.146 €
188 SÖR Personaldienstleistung ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB E 8 1,00 63.712 €
189 SÖR Aufstockung Baummanagement ohne Deckung 0,50 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 10 0,50 40.060 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
190 SÖR Aufstockung Verkehrssicherheitskontrolle Baum ohne Deckung 0,50 GARTENBAUTECHNIKER/IN E 9a 0,50 36.434 €
191 SÖR Verträge Telekommunikationsunternehmen mit Deckung; Stellenvermerk Z; Fristvermerk F 12.28; Sperrvermerk X; 0,50 INGENIEUR/IN E 11 0,50 -
192 SÖR Wassersensible Stadt ohne Deckung 1,00 INGENIEUR/IN ENTWÄSSERUNG 0,00 -
1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
193 SÖR Sanierung Baumscheiben / zusätzliche Baumpflanzungen ohne Deckung 1,00 GARTENBAUTECHNIKER/IN 0,00 -
1,00 INGENIEUR/IN LANDESPFLEGE 0,00 -
194 SÖR Nassreinigung Fußgängerzone ohne Deckung 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIGER/IN 0,00 -
195 SÖR Werkstudierende ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Wirtschaftspläne/jährlich
2,00 WERKSTUDENT/IN 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst.
Schaffungsanträge zum Haushalt 2025 ÖÖ 22
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 1 Tätigkeitsbereich Koordinierung / ressortübergreifende Steuerung beim Aufbau von Bürgerzentren
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISS. MITARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISS. MITARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Diese ressortübergreifende Stelle soll die zentrale vorbereitende Steuerung bei der Projektierung von Bürgerzentren und vergleichbaren Einrichtungen in neuen Stadtteilen und bestehenden Quartieren übernehmen. Aktuell sind dies die neu entstehenden Stadtteile Tiefes Feld, Lichtenreuth und Wetzendorf. So soll u.a. die ressortübergeifende Bauherrenfunktion während der Konzeption, Planung und Umsetzung der Projekte (nicht deren späterer Betrieb) übernommen werden. Eine frühzeitige Einbindung der Akteure vor Ort (Bürgervereine, Interessengruppen, Entwickler und Politik, Verwaltung) in Prozesse und Planungen von Bürgerzentren und vergleichbaren Einrichtungen soll den sozialen Zusammenhalt schon in der Aufwuchsphase sichern. Individuelle Lösungen und Konzepte für größere und kleinere Quartierseinrichtungen (Quartiersbüros, Quartierstreffs, Quartierszentren) sollen entwickelt werden.
Stellungnahme DiP: Die zentrale Koordination von Bürgerzentren kann verschiedene Vorteile bieten. So können Ressourcen effizienter genutzt werden. Gemeinsame Planung, gemeinsame Dienstleistungen und einheitliche Standards können Kosten senken und die Effiektivität erhöhen. Ebenso ermöglicht eine solche Stelle den Austausch von Fachwissen und Best Practices zwischen verschiedenen Bürgerzentren. Dadurch können sie voneinander lernen und ihre Angebote verbessern. Eine zentrale Koordination fördert zudem die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Bürgerzentren. Es sind Synergien nutzbar, es können gemeinsame Projekte initiiert und deren Reichweite erhöht werden. Nichzt zuletzt können einheitliche Qualitätsstandards für die Arbeit der Bürgerzentren festgelegt werden und zur Verbesserung der Dienstleistungen sowie zur Vertrauensbildung beitragen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 2 Tätigkeitsbereich Grundbildung - Projekt "Mind the Gap"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEIT E 13 95.870 € 95.870 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEIT E 13 95.870 € 95.870 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung, Fristvermerk F 09.27, Sperrvermerk X und Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Verbundvorhaben richtet sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund und junge Menschen am Übergang in die Arbeitswelt. Für ausdifferenzierte Zielgruppen werden vorhandene Grundbildungsangebote anschlussfähig und passgenau mit weiterführenden Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft. Das Verbundvorhaben zielt insbesondere auf die Schließung von Angebotslücken, die sich im Kontext der Maßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der aktiven Arbeitsförderung in den Regelzuständigkeiten der Jobcenter und Arbeitsagenturen zeigen. Die zielgruppenspezifischen Grundbildungsbedarfe werden im Kontext der vorhandenen Angebote in zwei Grundbildungsnetzwerken an den Standorten Nürnberg und München in Koordination des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg sowie der Münchner Volkshochschule in Zusammenarbeit mit den Jobcentern und Arbeitsagenturen und den auf lokaler Ebene agierenden Beratungsstellen, Berufsschulen, Beschäftigungsbetrieben, Bildungseinrichtungen und Trägern einschlägiger Maßnahmen (BAMF, AZAV, Alpha+) analysiert. Für die Herstellung der Anschlussfähigkeit sind voraussichtlich Anpassungen und möglicherweise die Entwicklung neuer Grundbildungs- und Lückenkonzepte erforderlich. Die Erstellung und passgenaue Adaption von Konzepten erfolgt unter Federführung des Bildungszentrums der Stadt Nürnberg. Die Konzepterprobung in Nürnberg wird vom Bildungsbüro in Zusammenarbeit mit den relevanten Kooperationspartnern im Netzwerk organisiert und in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum ausgewertet. Die Ergebnisse führt der Koordinator auf Verbundebene zusammen und macht sie zur weiteren Verwertung verfügbar. .
Stellungnahme DiP: Nürnberg würde zusammen mit München einen gegenseitigen Transfer der jeweils erprobten Grundbildungspfade sowie den Transfer in weitere lokale Grundbildungsnetzwerke vereinbaren. Diese haben ihr Interesse an der Implementierung und ihren spezifischen Bedarf für die Zielgruppen der Erwachsenen mit Migrationshintergrund und junger Menschen am Übergang Schule-Arbeitswelt in Absichtserklärungen dargelegt. Nach Projektende wird der Transfer mit agilen Anpassungen in den Regelaufgaben der Fach- und Koordinierungsstelle für Alphabetisierung in Bayern verstetigt, die beim Koordinator des Verbundvorhabens angesiedelt ist. Der Stellenschaffung wird vorbehaltlich der Finanzierung zugestimmt, sie erhält den Fristvermerk F
09.27
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Nord Ost Süd lfd. Nr. 3 Tätigkeitsbereich Gesetzesänderungen und PIN- Rücksetzung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SCHALTERKRAFT BÜRGERDIENSTE E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SCHALTERKRAFT BÜRGERDIENSTE E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung deutlich erleichtert. Es wird eine Vervierfachung der Einbürgerungen erwartet. Jede Person benötigt einen Reisepass und/oder Personalausweis. Ferner hat das Bundesministerium des Innern den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst eingestellt, d.h. die Aktivierung der Online- Ausweisfunktion und das Neusetzen der PIN kann nur noch vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Auch tritt das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts zeitnah in Kraft. Damit werden Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen für Ehegatten und Kinder erweitert und auch
zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten erstmalig geschaffen. Darüber hinaus werden
geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglicht und durch Änderungen im Internationalen Privatrecht in Fällen mit Auslandsbezug neue Wahlmöglichkeiten geschaffen. Auch das Selbstbestimmungsgesetz wirkt sich im Bereich Bürgerservice aus, da jeweils eine Änderung im Melderegister sowie die Neuausstellung von Reisepass und/oder Personalausweis notwendig wird. Darüber hinaus bringt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zusätzliche Anmeldungen in Nürnberg mit sich.
Stellungnahme DiP: Die Situation in der Melde-, Personalausweis- und Passbehörde im Bürgeramt Nord - Ost - Süd ist nach wie vor angespannt: Die Terminverfügbarkeit ist nach wie vor unbefriedigend und die Nachfrage sehr hoch. Künftig muss auch die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden können.
Um die Terminsituation zu entschärfen, sind aufgrund des zu erwartenden Antragsvolumens dauerhaft zusätzliche Personalkapazitäten im Schalterbereich erforderlich. Es wird empfohlen, zusätzlich 1,0 VK zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation lfd. Nr. 4 Tätigkeitsbereich Bedarfe DiP
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 383.480 € 0 € 383.480 € 4,00 Vorschlag: 4,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 11 340.584 € 0 € 340.584 € 4,00
Anmerkungen, Stellenver- Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen. merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme DiP: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik lfd. Nr. 5 Tätigkeitsbereich Aufstockung der Kapazität für die Geschäftsstelle SIKURS
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN E 13 22.050 € 22.050 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN E 13 22.050 € 22.050 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die weiterhin steigende Zahl der SIKURS-Mitglieder wird der Betreuungs-, Beratungs- und Schulungsaufwand wesentlich größer. Die Mitgliederversammlung der KOSIS-Gemeinschaft SIKURS hat deshalb am 04.07.2024 einstimmig beschlossen, die Stelle im Umfang von statt bisher 30 WAS (0,77 VK) zukünftig mit 39 WAS (1,0 VK) zu finanzieren.
Stellungnahme DiP: Mit steigender Anzahl an Mitgliedern steigt auch der administrative Aufwand. Die Schaffung der beantragten Stundenaufsockung wird somit organisatorisch befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik lfd. Nr. 6 Tätigkeitsbereich Vorzimmer, Assistenz der Amtsleitung, Unterstützung bei Wahlen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN E 7 15.165 € 0 € 15.165 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Aufstockung der Vorzimmerstelle von 0,75 VK auf 1,0 VK ist aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen dringend notwendig: Die bei dieser Stelle u.a. verankerten Dienstleistungen wie Hotline, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Backoffice im Amt, Scan von Fragebögen im Zusammenhang mit Befragungen (Wohaus: 10- 20.000 Teilnehmende und Imagebefragung: 10.000 Teilnehmende) haben aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen (Datenschutz, Vertragswesen) an Komplexität und Umfang stark zugenommen. Kritische Rückfragen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung sind gestiegen, die Anfragen müssen entsprechend beantwortet werden.
Die Anzahl der Bewerbungen und zu meldenden Bewerbenden zur Schöffen- und
Verwaltungsrichterwahl hat deutlich zugenommen (Schöffen von 2008 mit 684 Personen zu 2024 mit 1080 Personen, das entspricht einem Anstieg von 52 Prozent; ehrenamtliche Verwaltungsrichter von 2015 mit 58 Personen zu 2020 mit 86 Personen, das entspricht einem Anstieg von 48 Prozent). Anfragen der Bewerbenden müssen beantwortet werden. Der Eingang von Bewerbungen muss dokumentiert, die Bewerbungen erfasst, Bewerberlisten für die Entscheidungsfindung im Stadtrat bzw. Ausschuss müssen aufbereitet, Rückfragen der Bewerbenden zum Bearbeitungsstand beantwortet werden. Die Assistenz der Dienststellenleitung kann seit geraumer Zeit nicht mehr wahrgenommen werden. Es gibt keine weitere Stelle, welche diese Aufgabe vertretungsweise übernehmen kann.
Stellungnahme DiP: Die Aufgabenmehrung ist durchaus nachvollziehbar und eine Aufstockung der Vorzimmerstelle von 0,75 VK auf 1,0 VK aus organisatorischer Sicht sinnvoll. Allerdings besteht aller Voraussicht nach die Möglichkeit aus Vakazen die notwendigen Kapazitäten im Laufe des kommenden Haushaltsjahres zu decken. Deshalb wird für 2025 keine Schaffung empfohlen. Sollte sich dies als nicht realisierbar herausstellen, sollte ein Schaffungsantrag zum Folgehaushalt gestellt werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik lfd. Nr. 7 Tätigkeitsbereich Demographie
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFT. MITARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) wird in interkommunaler Zusammenarbeit (IZ) betrieben. Die Stadt Fürth trägt nach der Verwaltungsvereinbarung u.a. einen Anteil von 15,08 Prozent aller auf die Statistik entfallenden Personalkosten. Nach der IZ-Vereinbarung ergibt sich ein Anteil von 4,0 VK-Stellen, welche damit von Fürth finanziert werden und für die Stadt Fürth arbeiten. Im IST - Stellenplan von StA ergibt sich derzeit aufgrund von Ruhestandseintritten und des Ausscheidens der Fürther Beschäftigten ein zu niedriger Anteil. Entsprechend der Vereinbarungen aus der IZ (4,0 VK), ist eine Finanzierung des Stellenschaffungsantrags gegeben. Das Delta zu 4,0 VK (1 VK) ergibt eine Drittmittelfinanzierung der zu schaffenden Stelle in Höhe von 100 Prozent.
Stellungnahme DiP: Die Stellenschaffung wird u.a. damit begründet, dass im IST-Stellenplan ein zu niedriger Anteil an Beschäftigten ausgewiesen wird, der die bereits jetzt von Fürth finanzierten 4,0 Stellen und die damit zu übernehmenden Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt. Die Verteilung der Aufgaben müsste von StA entsprechend neu verteilt und angepasst werden. Eine weitere Stelle würde eine Ausweitung des Stellenplans zu Lasten des Haushalts bedeuten. Eine Stellenschaffung wäre somit eine Erhöhung der Nürnberger Anteile, die durch die interkommunale Zusammenarbeit nicht finanziert wäre. Eine Begutachtung ohne vollständige Deckung kann nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 8 Tätigkeitsbereich CMS-Kundenbetreuung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 CMS-KUNDENBETREUER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 CMS-KUNDENBETREUER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit der sich vergrößernden Stadtverwaltung wächst auch der Bedarf an Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Geschäftsbereichen und Fachdienststellen, das Interesse an dieser Arbeit ist seit Jahren hoch. Die Online-Darstellung der eigenen Angebote und Dienstleistungen der jeweiligen Dienststellen erfolgt dabei in der Regel in einem Miniweb, welches das städtische Content Management System (CMS) "Imperia" als Basis hat. Nur in Einzelfällen entscheiden sich Dienststellen für die direkte Zusammenarbeit mit einer externen Internet-Agentur, da eine Entscheidung für das städtische CMS Imperia den entscheidenden Vorteil bringt, dass sich die Dienststelle auf die fachlichen Inhalte konzentrieren kann. KoM übernimmt die laufende umfassende Betreuung des fachlichen Dienststellen-Miniwebs im CMS, u.a. alle Fragen zum Hosting, Routing, den notwendigen sicherheitstechnischen Updates und Bugfixes, der Weiterentwicklung der zugrundeliegenden Templates und die ständige Anpassung an die Richtlinien im Bereich Barrierefreiheit und Datenschutz.
Stellungnahme DiP: Immer mehr Dienststellen nutzen das städtische CMS. Eine zentrale Betreuung durch KoM bedeutet nicht nur eine effizientere Erledigung der Aufgaben, sondern erleichtert auch die Kommunikation und Koordination untereinander. Das zentrale Team bei KoM kann Ressourcen wie Wissen, Tools und Schulungen effektiver teilen. Dies führt zu einer optimierten Nutzung und vermeidet Redundanzen, die tiefere Expertise liefert zudem bessere Lösungen. Eine zentrale CMS-Kundenbetreuung stellt die Einhaltung gewisser Standards sicher und trägt somit zu einem einheitlichen Erscheinungsbild der Stadt bei. Der Ausbau der CMS-Kundenbetreuung ist demnach aus organisatorischer Sicht sinnvoll. Die Stellenschaffung wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 9 Tätigkeitsbereich Bürgerbeteiligungs-Redakteur/in
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 BÜRGERBETEILIGUNGSREDAKTEUR/IN E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50 Vorschlag: 0,50 BÜRGERBETEILIGUNGSREDAKTEUR/IN E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Stadtrat am 20.03.2024 wurden sowohl ein Rückblick auf die im Jahr 2023 durchgeführten Online- Formate als auch die Vorschläge der zu realisierenden Verfahren für 2024 präsentiert. Dabei beschloss der Stadtrat die Durchführung von fünf weiteren Bürgerbeteiligungsprojekten (Vorbereitende Untersuchung Annapark / Mobile Bürgerversammlungen / Radständer in den Stadtteilen / Integriertes Klimaschutzkonzept / Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser) und beauftragte den "Stadtinternen Dienstleister ePartizipation" (SiDePa), eine Querschnittsprojektgruppe aus Bürgermeisteramt (BgA), Amt für Digiatlisierung und Prozessorganisation (DiP) und dem Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) mit der Durchführung und Begleitung dieser Maßnahmen. Zwei weitere Verfahren (Carsharing/Mobilstationen sowie Fußgängerfreundliche Stadtteile) kamen seit Redaktionsschluss der Stadtratsvorlage noch hinzu. Eine Halbstelle "Bürgerbeteiligungs-Redakteur/in" mit Schwerpunkt auf redaktioneller Betreuung der Bürgerbeteiligungsverfahren könnte die täglich anfallenden Tätigkeiten wie die Abstimmung über Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger oder das Moderieren abgegebener Kommentare übernehmen und den Usern dadurch einen schnelleren und besseren Dialog bieten als dies bisher leistbar war. Zudem könnte diese Kapazität den Anforderungen an Organisation, Kommunikation und auch Technik gerecht werden. Eine solche operative Unterstützung soll es dem stadtinternen Dienstleister stärker als bisher ermöglichen, den deutlich gewachsenen Beratungsaufwand adäquat zu bewältigen, sich auf konzeptionelle Fragen sowie die methodische und kommunikative Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung zu konzentrieren und neue Verfahrensgestaltungen auszuprobieren.
Stellungnahme DiP: Die insgesamt deutlich zunehmenden Anforderungen können nur mit entsprechenden Ressourcen erfolgreich realisiert werden. Neben einem Budget für öffentlichkeitswirksame Präsentation (wie z.B. Kampagnen auf Social Media-Kanälen, digitales Material, technische Ausstattung für Termine vor Ort) ist dabei vor allem redaktionelle Unterstützung erforderlich. Nur so kann die qualitativ hochwertige und kontinuierliche Betreuung der Bürgerbeteiligungsverfahren auch bei Ausbau und Weiterentwicklung einzelner Beteiligungsformate sichergestellt werden und die Projektleitung der koordinierenden und verantwortenden Fachdienststellen BgA, DiP und KoM von der laufenden redaktionellen Arbeit entlastet werden. Dadurch ergeben sich mehr Möglichkeiten zur konzeptionellen Beschäftigung mit dem Format an sich sowie zur intensiven Beratung der Fachdienststellen. Nicht zuletzt wird der Dialog mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durch die redaktionelle Fokussierung auf das tägliche Community-Management verbessert. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 10 Tätigkeitsbereich Webdeveloper
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WEBDEVELOPER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Arbeitsdruck für das Webdevelopment steigt auch beim Betrieb der aus dem Jahr 2013 stammenden rund 2.000 Kontaktformulare, die funktionell und technisch dringend aktualisiert werden müssen. Im Frühjahr 2024 wurde von DSB, ISB, IT und KoM/PID eine externe Beschaffung diskutiert, um die Entwicklung und den Betrieb der Formulare vom städtischen Webserver nuernberg.de zu entfernen. Die Prüfung hat am Ende weder technische Vorteile in der Administration, Funktionalität oder Entwicklung gezeigt, noch Synergie-Effekte gebracht. Daher hat man sich nach eingehender Prüfung gegen ein externes Produkt entschieden, das jährliche Lizenzkosten von 21.000 Euro mit sich gebracht hätte. Stattdessen wird das Webdevelopment bei KoM/PID die Kontaktformulare selbst
aktualisieren und weiterhin mit steigendem Arbeitsaufwand aufgrund höherer IT-
Sicherheitsanforderungen den Betrieb auf den städtischen Servern gewährleisten. Ein finanzieller oder kapazitätsmäßiger Ausgleich für KoM ist dabei bisher nicht vorgesehen. Das Webdevelopment bewältigt bereits jetzt einen umfangreichen laufenden Betriebsaufwand. Features und Anwendungen, die ohne Personalmehrung und ohne Kostenerstattung in den letzten Jahren übernommen wurden:
Bislang durch die städtische IT betreut:
• Internes Telefonbuch
• Interner Formularserver (= Interne Vorlagen)
Vorher von einer externen Agentur bzw. Firma betreut:
• URL-Verkürzungsdienst / QR-Code Generator
• Mängelmelder SÖR
• Umweltdaten SUN
• Website KuF-Kultur
• Website Bündnis für Familie
Bisher mit einem externen Softwareprodukt betrieben:
• ServiceCenter
• Behördenwegweiser
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 11 Tätigkeitsbereich Video-Medienredakteur/in
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VIDEO-MEDIENREDAKTEUR/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Online-Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadt Nürnberg beinhaltet auch schon lange das Medium "Video". So wurde bereits im September 2011 der städtische YouTube-Kanal "nbgpresse" eröffnet, auf dem bis heute über 940 Videos veröffentlicht wurden. Dabei handelte es sich um Videos, die die Stadt Nürnberg von externen Firmen oder Agenturen produzieren hat lassen. Alleine seit Beginn des Jahres 2023 wurden 83 neue Videos auf dem zentralen städtischen YouTube- Kanal hochgeladen, vielfach in städtische Websites eingebunden und auf den anderen Social Media- Kanälen der Stadt eingesetzt. Das beliebteste Dutzend der städtischen YouTube-Videos hat Aufrufzahlen von jeweils über 20.000 Klicks bis hin zu über 105.000 Klicks (beim Kurzfilm "We love Nürnberg") – und das alleine direkt aus dem YouTube-Kanal heraus. Über das Teilen der Inhalte auf Social Media-Kanälen ist der tatsächlich erreichte Personenkreis nochmals deutlich größer.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 12 Tätigkeitsbereich Social Intranet-Redakteur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOCIAL INTRANET-REDAKTEUR/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Derzeit arbeitet das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) gemeinsam mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) an der Einführung eines Social Intranets. Dieses wird unser bestehendes Intranet ablösen und statt dessen Möglichkeiten zur Personalisierung von Inhalten bieten, eine optimierte Suche, individualisierte Informationsbereitstellung und einiges mehr. Das Projektleitungsteam befindet sich aktuell in der Phase der Ausschreibungsvorbereitung. Nach Vergabe an einen Softwareanbieter wird die erforderliche Anpassung auf den in Nürnberg gewünschten Standard folgen (Customizing, Corporate Design-Branding, Ausgestaltung von Rollen und Rechten, Definition einer Navigations- und Informationsstruktur). Da die neue Plattform nicht ohne jeden Inhalt für städtische Mitarbeitende eröffnet werden kann, fallen vor ihrem ersten Launch als Testphase in ausgewählten Pilotdienststellen zudem umfangreiche inhaltliche Arbeiten an. Inhalte des bisherigen Intranets müssen migriert und im Vorfeld auf Aktualitaät geprüft werden, ggf. müssen Themen auch komplett neu aufgebaut und strukturiert werden, um das Social Intranet schon zu Beginn mit Leben zu füllen und es damit ansprechend zu gestalten. Alle zentral und dezentral daran Beteiligten müssen zudem im sicheren Umgang mit der neuen Plattform geschult werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 13 Tätigkeitsbereich Reputationsmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHB. REPUTATIONSMANAGEMENT E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Inzwischen müssen mehr als 340 städtische Profile alleine auf Google betreut werden, und zwar in manueller Sichtung zusätzlich zu den einzelnen Abstimmungen mit den Fachdienststellen, bei denen selbst kritische oder vorwurfsvolle Rezensionen aufgefallen sind und die entsprechend Rücksprachebedarf haben. Für manche städtischen Beteiligten ist ein solcher Online-Dialog Neuland und bedarf entsprechend intensiver fachlicher und kommunikativer Begleitung. Die inhaltlich zuständige Abteilung KoM/V (Verwaltung) ist dabei mit aktuell 29,5 Wochenarbeitsstunden Kapazität für die Betreuung der Online-Reputation der gesamten Stadtverwaltung deutlich zu schlecht ausgestattet. Bereits jetzt muss durch möglichst zeitnahe und flexible Planung die Kapazität der Sachbearbeitung so eingesetzt werden, dass an allen Werktagen Auskunft gegeben werden kann und sich jemand um besonders kritische Rezensionen kümmern kann, die nicht unkommentiert im Internet stehen gelassen werden sollten. Urlaubs- und vor allem Krankheitszeiten bringen Qualitätseinbußen mit sich. Eine zusätzliche Stelle könnte die inhaltliche Qualität der Sachbearbeitung noch deutlich weiter ausbauen und auch die Beratung und Betreuung der stadtinternen Beteiligten besser sicherstellen als dies jetzt möglich ist.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 14 Tätigkeitsbereich Interne Kommunikation
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,13 ONLINE-REDAKTIONSDIENST E 12 12.499 € 0 € 12.499 € 0,13 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Intranet ist DIE Informationsbasis für die städtischen Mitarbeitenden. Es enthält eine große Menge an Informationen, welche auf begrenzt zur Verfügung stehender Fläche so übersichtlich und zugänglich wie möglich präsentiert werden müssen. Darüber hinaus müssen oft sehr kurzfristig aktuelle Meldungen veröffentlicht werden. Auch die absoluten Aufrufzahlen zeigen die immense Bedeutung des internen städtischen Webauftritts. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die städtischen Intranet - Inhalte durchschnittlich rund 4 Mio. Mal pro Jahr von den städtischen Mitarbeitenden aufgerufen. Die bestehende Stelle (0,87 VK) "Online-Redaktionsdienst" pflegt das Intranetportal sowie den KoM - Intranetauftritt, unter anderem durch das Schreiben aktueller Meldungen (ca. 300 Teaser / Jahr), erstellt nach Abstimmung mit Dienststellen sogenannte Themenseiten oder berät Dienststellen. Die Mitarbeiterzeitschrift betrifft: findet sich mehr und mehr auch in digitaler Form im Intranet, zudem hat sich der Arbeitsaufwand durch die Einführung des OBM - Newsletters erhöht und neue Projekte, wie das Social Intranet, bedürfen intensiver interner Kommunikation, um alle Mitarbeitenden mitzunehmen. Deshalb soll die bisherige Kapazität von 0,87 VK um 0,13 VK auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Rechtsamt lfd. Nr. 15 Tätigkeitsbereich Vollzug Konsumcannabisgesetz - Zentrale Bußgeldstelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Am 27. März 2024 wurde das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) als Teil des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) veröffentlicht. Die Regelungen zum Konsum, Besitz und privaten Eigenanbau von Cannabis sind bereits zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 25. März 2024 wurde zudem der Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“ bekanntgemacht. Da es sich vorliegend um eine neue gesetzliche Aufgabe handelt, ist zusätzliches Personal für den Vollzug notwendig. Der Umfang wird derzeit auf 1,0 VK geschätzt.
Stellungnahme DiP: Dem Rechtsamt obliegt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeldbescheide oder gleichgestellte Bescheide. Es berät alle städtischen Dienststellen in dieser Angelegenheit und
koordiniert den Anzeigen- und Verfahrensablauf mit den Verfolgungsbehörden, der
Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht. Eine Fallzahlentwicklung bzw. der damit verbundener Mehraufwand ist bisher noch nicht bewertbar. Im Bereich von RA/2 wurden in den letzten Jahren zusätzliche Kapazitäten befristet bis F 12.25 geschaffen. Auf dieser Basis kann derzeit keine Empfehlung zur Schaffung erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 16 Tätigkeitsbereich Fahrerlaubnisse - Auswirkungen Cannabisgesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 109.808 € 0 € 109.808 € 1,50 Vorschlag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 109.808 € 0 € 109.808 € 1,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch das neue Cannabisgesetz (CanG) wird mit einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen bei der Eignungsüberprüfung von Fahrerlaubnisinhabern gerechnet. Es ist ferner zu erwarten, dass im Rahmen der durchzuführenden Kontrollen weitere Umstände, wie z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, psychische Auffälligkeiten und gesundheitliche Einschränkungen zu Tage treten, die wiederum neue Fälle im Bereich Fahreignung produzieren. Auch die Zahl der Meldungen in Folge der Überprüfung der Fahreignung bei Seniorinnen und Senioren und bei Erkrankungen nimmt aufgrund des demografischen Wandels deutlich zu. In der Bearbeitung der Fahrerlaubnisverfahren bestehen unbearbeitete Rückstände, u.a. hat sich die Anzahl der eingehenden Mails deutlich erhöht. Die Wartezeit auf Entscheidung über einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug beträgt derzeit ca. 5-6 Monate. Die aktuellen Wartezeiten liegen somit in einem für Bürgerinnen und Bürger unzumutbaren Bereich. Die Stellen werden befristet bis 12/2028 beantragt.
Stellungnahme DiP: Bereits aktuell gibt es eine hohe Zahl an Rückständen bei der Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen, eine Zunahme der Fälle wird durch das CanG erwartet. Diese Situation kann für die Betroffenen deutliche Einschränkungen im privaten wie beruflichen Umfeld entfalten, daher sind regelmäßige Beschwerden die Folge. Gleichzeitig könnten im Bereich der Fahrerlaubnisentziehung Haftungs- oder Regressansprüche auf die Stadt Nürnberg zukommen, wenn Fahrzeugführer aufgrund ihres wegen fehlender Fahreignung bestehenden Fahrverhaltens (weitere) Sach- und Personenschäden verursachen, obwohl die Fahrerlaubnisbehörde ihnen bereits die Fahrerlaubnis hätte entziehen müssen. Zur Beseitigung und dauerhaften Verhinderung der rechtlich bedenklichen Rückstände, zur Schaffung einer erhöhten Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und zur Erhöhung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine Erweiterung der Kapazitäten notwendig. Die Schaffung der beantragten Stellen wird zunächst bis 12.28 begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 17 Tätigkeitsbereich Personenbeförderungsrecht, insbes. Fahrdienstvermittlung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Personenbeförderungsmarkt kommt es in Nürnberg aktuell zu gravierenden Veränderungen, da in Nürnberg ein Fahrdienstvermittler aufgetreten ist. Es ist daher von einem weiteren Zuwachs der Mietwagen auszugehen. Diese Mietwagen betreiben taxi-ähnlichen Verkehr, was erhebliche Auswirkungen sowohl auf den Verkehr mit Taxen als auch auf den ÖPNV haben wird. Auf Antrag mehrerer Fraktionen im Stadtrat prüft die Verwaltung derzeit die Auswirkungen dieser Entwicklungen. Insbesondere ist zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, den ÖPNV zu schützen und wie gegen Zuwiderhandlungen beim Mietwagenverkehr vorgegangen werden kann. Dazu ist insbesondere die Festlegung von Mindestpreisen bei den Beförderungsentgelten gemäß § 51 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Wege des Erlasses einer Allgemeinverfügung zu prüfen. Die vorhandenen Kapazitäten von ca. 0,65 VK für den Vollzug des Personenbeförderungsrechts reichen für diese zusätzlichen Aufgaben bei weitem nicht aus.
Stellungnahme DiP: Aufgrund gesetzlicher Änderungen bzw. konkreter neuer Anforderungen in Nürnberg entstehen neue Aufgaben im Personenbeförderungsrecht. Dies wurde auch im Stadtrat am 15.5 2024 und im RWA am 24.4.2024 vorgestellt. Derzeit wird der Bereich des Personenbeförderungsrechts im Ordnungsamt - zusammen mit dem Bereich Güterkraftverkehr – im Stab der Fahrerlaubnisbehörde von einer Vollzeitstelle bearbeitet. Dieser Stelle obliegen schwerpunktmäßig strategische Aufgaben und Grundsatzangelegenheiten. Die auf der Stelle für den Vollzug des Personenbeförderungsrechts vorhandenen Kapazitäten von ca. 0,65 VK genügen für die zusätzlichen neuen Aufgaben nicht. Für die zu bearbeitenden Themen besteht ein hohes öffentliches Interesse, insbesondere der Schutz des ÖPNV und der öffentlichen Verkehrsinteressen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Mietwagenverkehr müssen in den Focus genommen werden. Es wird eine zusätzliche Kapzität im Umfang von 1,0 VK empfohlen. Der tatsächliche Arbeitsanfall, der für eine genaue Berechnung des Personalbedarfs erforderlich ist, und die Dauer des Personalbedarfs können derzeit noch nicht ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund wird 1 VK zunächst befristet bis 12.28 befürwortet. Eine exakte Bemessung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 18 Tätigkeitsbereich IT-Aufgaben
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Umsetzung des OZG sowie der Einführung der elektronischen Aktenführung hat sich die Notwendigkeit ergeben, dass die digitale Prozessausgestaltung bei OA zeitnah und konsequent in allen Bereichen deutlich ausgebaut werden muss. Hierzu ist die Ablösung der bisherigen Fachverfahren im Bereich Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnisbehörde und Gewerbewesen erforderlich, um neue Funktionalitäten sowie die sog. VOIS-Oberfläche mit übergreifenden Basiskomponenten zukünftig im Bedienbereich nutzen zu können. Weiterhin werden bei OA neben drei sog. Örtlichen Basisregistern mit unterschiedlichen Schnittstellen eine Vielzahl von Datenbanken geführt. Im Rahmen der anstehenden Registermodernisierung wird eine Vielzahl von Anpassungen von Fachverfahren, Datenbanken und Prozessen zur Datenpflege erforderlich. Darüber hinaus müssen in den unterschiedlichsten Abteilungen/Sachgebieten die zwischenzeitlich eingeführten Online-Dienste in den publikumsintensiven Bereichen laufend ertüchtigt und an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Auch müssen im Bereich der Eingriffsverwaltung und Sicherheitsbehörde die Einführung von DMS sowie die Einführung neuer Fachverfahren vorangetrieben werden.
Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung der Stelle soll sichergestellt werden, dass operative und strategische Ziele von OA erreicht werden und die Vorgaben des Gesetzgebers auf EU-, Bundes- und Landesebene auch zukünftig fristgerecht erfüllt werden. Auch seitens der Dienststelle IT wird die Schaffung der Stelle befürwortet: es gibt keine Überschneidungen zu Aufgaben der IT, der Bedarf an mehr Betreuung vor Ort ist erforderlich. Zudem sind weitere Fachverfahren vorgesehen, zu deren Einführung und Begleitung Unterstützung notwendig ist. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 19 Tätigkeitsbereich Gaststättenanmeldung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 8 31.856 € 0 € 31.856 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 8 31.856 € 0 € 31.856 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Bereich Gaststättenerlaubnisse und – gestattungen wird festgestellt, dass immer mehr unerfahrene Betreiber/innen Gaststätten übernehmen wollen. Neben den qualitativ immer schlechter werdenden gastronomischen Vorkenntnissen hat sich auch die Wahrnehmung der betrieblichen Nachbarschaft geändert, die Bereitschaft, Einschränkungen durch Lärm oder Geruch hinzunehmen hat abgenommen (Zunahme der Beschwerden um 50% auf 549 in 2023). Daher sind verstärkt Außendienste und gaststättenrechtliche Anordungen erforderlich. Um diesem Missverhältnis von Beginn an entgegensteuern zu können, die Gastronomie in Nürnberg zu unterstützen und nachbarschaftsverträglich gestalten zu können, ist ferner ein enormer Beratungsbedarf und zeitlicher Aufwand bereits bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis erforderlich (in 2023 ca 1.500 Auskünfte). Zudem müssen Reisegewerbekarteninhaber seit Änderung der Rechtslage ab 01.11.2021 den Ausschank von alkoholischen Getränken nicht nur anzeigen sondern auch eine Erlaubnis nach §12 GastG (Gestattung) beantragen. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge bringt ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Auch kurzfristige Anfragen und Anträge sollen bearbeitet werden, die Erreichbarkeit des Bereiches kann mit den bisherigen 1,5 VK nicht gewährleistet werden.
Stellungnahme DiP: Die Beratungsbedarfe sind im Bereich der Gaststättenanmeldungen gestiegen, die Fallzahlen haben zugenommen. Mit der Schaffung der Stelle können die Betreiber hinsichtlich gastronomischer Erforderlichkeiten und damit Sicherung eines Qualitätsstandards besser informiert und unterstützt werden. Sowohl
Gäste als auch im Betrieb Beschäftigte werden besser geschützt sowie schädliche
Umwelteinwirkungen und Belästigungen für die Anwohner reduziert. Die Erreichbarkeit des Bereiches auch bei sehr kurzfristigen Anfragen und Anträgen soll gewährleistet werden. Eine Schaffung der beantragten Kapazität wird daher empfohlen. Da die höhere Anzahl an
Neueröffnungen bzw. Betriebswechseln ggf. aber noch Nachwirkungen aus den
Coronaeinschränkungen im Gastronomiebereich sind, wird an der Stelle zunächst eine Befristung auf 4 Jahre bis 12.2028 angebracht.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 20 Tätigkeitsbereich Konsumcannabisgesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Am 27. März 2024 wurde das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) als Teil des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz- CanG) veröffentlicht. Die Regelungen zum Konsum, Besitz und privaten Eigenanbau von Cannabis sind nach Art. 15 CanG bereits zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 25. März 2024 wurde zudem der Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“ in Kraft gesetzt. Für die Verfolgung und Ahndung der v. a. besitz - und konsumbezogenen Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden sachlich zuständig. Neben der rechtlichen Bewertung der Sachverhalte (z.B. Anzeigen der Polizei, Vorbereitung und Prüfung entsprechender Verordnungen) fallen zahlreiche weitere Aufgaben für die Kreisverwaltungsbehörden an. Beispielsweise wird den Kreisverwaltungsbehörden empfohlen, vor Erstellung des Bußgeldbescheids das Beweismittel ggf. erneut zu wiegen und den Prozess fotografisch zu dokumentieren. Da es sich vorliegend um eine neue gesetzliche Aufgabe handelt , ist zusätzliches Personal notwendig.
Stellungnahme DiP: Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) entstehen neue gesetzliche Aufgaben. Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg soll die fachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der v. a. besitz - und konsumbezogenen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt angesiedelt werden. Aber auch alle weiteren Themen in Bezug auf das KCanG (z.B. Ausweisung von Konsumverbotszonen, Klärung von Verfahrensabläufen mit der Polizei, Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung und für die Bevölkerung („Was ist erlaubt?“), Pressearbeit usw. sollen zentral bei OA bearbeitet werden. Ein erhöhter Arbeitsanfall steht außer Frage. Der tatsächliche Arbeitsanfall und die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten, die für eine genaue Berechnung des Personalbedarfs erforderlich sind, können derzeit noch nicht ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund wird 1 VK befristet bis 12.29 begutachtet. Eine exakte Bemessung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 21 Tätigkeitsbereich Führerscheinstelle: Umschreibung ukrainischer Führerscheine
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 3 E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit Wirkung vom 27.07.2022 wurde die EU-Verordnung 2022/1280 erlassen, die die unionsweite
Harmonisierung der Regelungen zur Handhabung von ukrainischen Führerscheinen und
Fahrerqualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer behandelt. Sie betriift Personen aus der Ulraine, denen vorübergehender bzw. angemessener Schutz in der EU gewährt wird. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat daraufhin eine Ukraine-Ausnahme-Verordnung auf den Weg gebracht. Hieraus ergibt sich für die betreffenden Personen eine preisgünstige prüfungsfreie Umschreibung ihrer Fahrerlaubnis. Er ist anzunehmen, dass die derzeit in Nürnberg lebenden ukrainischen Staatsangehörigen von dieser Möglichkeit sehr zeitnah nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen und in großem Umfang Gebrauch machen werden. Es wird prognostisch von einer Umschreibungsquote von 75 % der erwachsenen Ukrainer (1.607 Fälle) und 50 % der Ukrainerinnen (2.163 Fälle) ausgegangen. Auch wird angenommen dass ein nicht unerheblicher Teil der Ukrainer/innen eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in anstreben wird. Aufgrund des anhaltend hohen Fachkräftebedarfs im Bereich der Berufskraftfahrer besteht sowohl bei den Speditionen als auch bei der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) das Interesse und die entsprechende Nachfrage, Fachkräfte entsprechend auszubilden und einzusetzen. Für die Erteilung des entsprechenden Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) ergibt sich ein weiterer Stellenbedarf.
Stellungnahme DiP: Die neue gesetzl. Regelung wird 2025 erwartet. Der Bedarf zur Erteilung der Fahrerlaubnisse für die ukrainischen Neuzugewanderten wird gesehen, denn die zügige Umschreibung und Ausstellung der Fahrerdokumente ermöglicht den betreffenden Personen die berufliche, wirtschaftliche und soziale Teilhabe in Nürnberg. Allerdings ist derzeit noch nicht bekannt, wann die Neuregelung in Kraft tritt und welche Übergangsregelungen es geben wird. Auch ist nicht plausibel zu ermitteln, ob tatsächlich so viele Personen einen Führerschein besitzen und ihn auch umgehend umschreiben wollen. Zudem wird sich das Umschreiben ggf. über einen längeren Zeitraum erstrecken können. Es wird empfohlen, zunächst die vorhandenen Stellenplankapazitäten besser auszuschöpfen. Der Antrag kann in einem späteren Stellenschaffungsverfahren nochmals vorgelegt werden. Derzeit wird die Stellenplankapazität nicht zur Schaffung vorgeschlagen. Der Deckungsvorschlag umfasst nur einen Teil der Personalkosten und wird seitens Stk nicht akzepiert.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 22 Tätigkeitsbereich Gesetzesänderungen und PIN- Rücksetzung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 AUSBILDER/IN E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 1,00 AUSBILDER/IN E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00
Antrag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Antrag: 0,50 SCHALTERKRAFT MELDEWESEN E 7 30.330 € 0 € 30.330 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SCHALTERKRAFT MELDEWESEN E 7 30.330 € 0 € 30.330 € 0,50
Antrag: 1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; davon 0,5 VK mit Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird die Einbürgerung deutlich erleichtert. Es wird eine Vervierfachung der Einbürgerungen erwartet. Jede Person benötigt einen Reisepass und/oder Personalausweis. Ferner hat das Bundesministerium des Innern den PIN- Rücksetz- und Aktivierungsdienst eingestellt, d.h. die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion und das Neusetzen der PIN kann nur noch vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts werden Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen für Ehegatten und Kinder erweitert und zusätzliche geschaffen. Es werden geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglicht und durch Änderungen im Internationalen Privatrecht in Fällen mit Auslandsbezug neue Wahlmöglichkeiten geschaffen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz wird jeweils eine Änderung im Melderegister sowie die Neuausstellung von Reisepass und/oder Personalausweis notwendig. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung bringt zusätzliche Anmeldungen in Nürnberg mit sich.
Stellungnahme DiP: Die Situation in der Melde-, Personalausweis- und Passbehörde ist nach wie vor angespannt. Auch wenn sich die Beschwerdesituation in den letzten Monaten durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Pop- Up Bürgeramt Frankenstraße, neues Terminkonzept) deutlich verbessert hat, ist die Terminverfügbarkeit nach wie vor unbefriedigend und die Nachfrage sehr hoch. Künftig muss auch die Erfüllung der zusätzlichen gesetzlichen Pflichtaufgaben sichergestellt werden. Um die Terminsituation zu entspannen, werden die zusätzlichen Kapazitäten analog zum bereits vorhandenen Pop-Up Bürgeramt Frankenstraße in einer eigenen Gruppe gebündelt, die im Vorgriff auf das Stadthaus Q im Interims-Bürgeramt Eberhardshof eingerichtet und durch Schalterkräfte, die aus vorhandener Stellenplankapazität bereitgestellt werden können, verstärkt. Aufgrund des zu erwartenden Antragsvolumens sind dauerhaft insgesamt 3,0 zusätzliche VK erforderlich. Zum Abbau vorhandener Rückstände wird empfohlen, zusätzlich befristet 0,5 VK (Fristvermerk F 12.26) zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 23 Tätigkeitsbereich Änderung Staatsangehörigkeitsrecht, Änderung Namensrecht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 STANDESBEAMTER/IN E 9b 146.410 € 0 € 146.410 € 2,00 Vorschlag: 2,00 STANDESBEAMTER/IN E 9b 146.410 € 0 € 146.410 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung deutlich erleichtert. Es wird eine Vervierfachung der Einbürgerungen erwartet. Ein großer Teil der Personen kommt aus Ländern, deren Namenssystem nicht dem deutschen System mit Einteilung in Vor- und Familienname entspricht. Sie führen beispielsweise Eigennamen,
Namensketten oder dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile wie Vaters- oder
Zwischennamen. Mit dem geplanten Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts werden nicht nur die Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen für Ehegatten und Kinder erweitert, sondern auch zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten erstmalig geschaffen. Es sollen geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglicht werden und durch Änderungen im Internationalen Privatrecht auch in Fällen mit Auslandsbezug neue Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem wird es eine Altfallregelung für bereits bestehende Ehen geben, die die Neufestlegung der Namensführung in der Ehe erlaubt, die ggf. auch Auswirkungen auf die Namensführung der Kinder hat.
Stellungnahme DiP: Personen, die Namenserklärungen abgeben möchten, muss dies zeitnah ermöglicht werden. Insbesondere neu eingebürgerte Personen, deren Namenssystem vom deutschen abweicht, müssen
ihre Namensführung zeitnah klären können, um einen deutschen Reisepass und/oder
Personalausweis beantragen zu können. Die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben im Standesamt - Sachgebiet Nachbeurkundungen, Namensrecht, Berichtigungen muss sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden können. Aufgrund des zu erwartenden Antragsvolumens sind dauerhaft zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die Bereitstellung von 2,0 VK wird deshalb befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 24 Tätigkeitsbereich Gesetzesänderung Namensrecht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN E 9c 38.642 € 0 € 38.642 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN E 9c 38.642 € 0 € 38.642 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts soll zum 01.05.2025 in Kraft treten. Damit werden nicht nur die Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen für Ehegatten und Kinder erweitert, sondern auch zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten erstmalig geschaffen. Es sollen geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglicht werden und durch Änderungen im Internationalen Privatrecht auch in Fällen mit Auslandsbezug neue Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Die Möglichkeiten der Namensgebung für ein neugeborenes Kind werden dadurch vielfältiger, sowohl bei Maßgeblichkeit deutschen Rechts als auch im internationalen Bereich, wodurch sich der Beratungsaufwand bei der Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes erhöht.
Stellungnahme DiP: Die Geburt eines Kindes muss zeitnah und mit dem richtigen, von den Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gewünschten Familiennamen, beurkundet werden. Ferner sind die entsprechenden Geburtsurkunden auszustellen. Die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben im Standesamt - Sachgebiet Geburten muss sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden können. Aufgrund des zu erwartenden Antragsvolumens sind dauerhaft zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die Schaffung von 0,5 VK wird deshalb befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 25 Tätigkeitsbereich Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Namensrecht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht sowohl trans- als auch intersexuellen Personen, Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags sowie der Vornamen beim Standesamt beurkunden zu lassen. Neu ist hier nicht nur das Verfahren, sondern v. a. die Zuständigkeit der Standesämter auch für transsexuelle Personen. Ferner soll das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts zeitnah in Kraft treten. Damit werden nicht nur die Erklärungsmöglichkeiten
zum Familiennamen für Ehegatten und Kinder erweitert, sondern auch zusätzliche
Erklärungsmöglichkeiten erstmalig geschaffen. Es sollen geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglicht werden und durch Änderungen im Internationalen Privatrecht auch in Fällen mit Auslandsbezug neue Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem wird es eine Altfallregelung auch für die Namensführung von Kindern geben.
Stellungnahme DiP: Personen, die Namenserklärungen für sich und / oder ggf. ihr Kind abgeben möchten, muss dies zeitnah ermöglicht werden. Die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben im Standesamt - Sachgebiet Urkunden muss sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden können. Aufgrund des zu erwartenden Antragsvolumens ist die Bereitstellung von zusätzlicher Stellenplankapazität angezeigt. Die Schaffung einer Halbstelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 26 Tätigkeitsbereich Staatsangehörigkeitsrecht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN KRM E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN KRM E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Antrag: 6,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 382.272 € 0 € 382.272 € 6,00 Vorschlag: 6,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 382.272 € 0 € 382.272 € 6,00
Antrag: 8,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 585.640 € 0 € 585.640 € 8,00 Vorschlag: 8,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 585.640 € 0 € 585.640 € 8,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; davon insgesamt 7,0 VK mit Fristvermerk F 12.26 und mit Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht zielt darauf ab, den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu erleichtern und den Integrationsprozess von Migranten zu unterstützen. Es enthält Bestimmungen zur Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens, wie zum Beispiel verkürzte Aufenthaltszeiten und erleichterte Sprachanforderungen. Außerdem werden Doppelstaatsbürgerschaften unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Damit einhergehend ist eine umfangreiche Sachbearbeitung und Prüfung der Antragsvoraussetzungen erforderlich. Nach Auswertung des Gesetzes zu den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrechts und fachlicher Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Einbürgerungsbehörde ist mit einer Vervierfachung der Antragszahlen und einer Vielzahl von Verfahrensveränderungen zu rechnen. Aufgrund der verschiedenen erheblichen Neuerungen im Zuge der geplanten Gesetzesregelungen ist ferner ein erhöhter Informations- und Auskunftsbedarf abzudecken. Gleichzeitig ist die Sachbearbeitung von Anfragen, Terminvereinbarungen und Unterstützungstätigkeiten (z.B. Erstellung der Einbürgerungsurkunden) zu entlasten, um eine gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Die Situation beim Amt für Migration und Integration (MI) ist seit längerer Zeit angespannt. Die Ausländerzahlen in der Stadt stiegen in den letzten Jahren konstant an, ferner sind vielfältige Gesetzesänderungen im Bereich des Ausländerrechts umzusetzen. Die Fallzahlenentwicklung, aber auch die sich verändernde Gesetzeslage betrifft insbesondere die Abteilung „Staatsangehörigkeit und Namensrecht“ (MI/4). Sämtliche Aufgaben der Abteilung sind gesetzliche Pflichtaufgaben, die umfassende rechtliche Prüfungen erfordern. Die Mehrbelastung kann mit der vorhandenen Stellenkapazität nicht aufgefangen werden, es ist zusätzliches Personal im Bereich der
Sachbearbeitung Einbürgerung sowie zur Verstärkung des dienststelleninternen
Kunden(reaktions)managements (KRM) erforderlich, das bereits im Vorfeld überplanmäßig begutachtet wurde. Die dauerhafte Bereitstellung dieser Kapazitäten ist vor dem Hintergrund der bereits eingetretenen Fallzahlensteigerung erforderlich und wird befürwortet. Darüber hinaus wurde eine weitere erhebliche Fallzahlensteigerung prognostiziert. Damit bei Bedarf unverzüglich nachgesteuert werden kann, sind im Bereich der Sachbearbeitung vorsorglich weitere Kapazitäten (7,0 VK) befristet zur Verfügung zu stellen, die auf einer Schätzung der Fallzahlensteigerung beruhen und an denen vorerst bis zu deren tatsächlichem Nachweis der Sperrvermerk X angebracht wird. Da eine exakte Bemessung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, werden diese 7,0 VK ferner vorerst befristet zur Verfügung gestellt (Fristvermerk F12.26).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 27 Tätigkeitsbereich Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 364.335 € 0 € 364.335 € 5,00 Vorschlag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 364.335 € 0 € 364.335 € 5,00
Antrag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 366.025 € 0 € 366.025 € 5,00 Vorschlag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 366.025 € 0 € 366.025 € 5,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Juni 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) beschlossen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft innerhalb des bestehenden migrationspolitischen Ordnungsrahmens die Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, nach Deutschland bzw. nach Nürnberg kommen können. Die von Seiten der Arbeitgeber und auch vom Gesetzgeber gewünschten kurzen Bearbeitungszeiten sind ohne zusätzliche Personalkapazität nicht leistbar und führen zu Kritik bei Arbeitgebern und Antragstellern: Arbeitsstellen können nicht so schnell wie geplant und erforderlich angetreten bzw. gewechselt werden. Dies hat wiederum Folgen für die Betroffenen, da dieser Personenkreis durch lange Bearbeitungszeiten bis zu einer Entscheidung unter Umständen den Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft sicherstellen kann, obwohl grundsätzlich alle Voraussetzungen vorliegen.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der geschilderten gesetzlichen Änderungen hat sich eine Aufgabenmehrung ergeben. Damit die Anträge in einem angemessenen Zeitrahmen bearbeitet werden können, sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen wurden die Kapazitäten bereits im Vorfeld überplanmäßig begutachtet. Da es sich um eine dauerhafte neue gesetzliche Aufgabe handelt, ist die Bereitstellung der beantragten Kapazitäten weiterhin erforderlich und wird daher befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 28 Tätigkeitsbereich Ausbau der digitalen Prozesse
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Einführung der elektronischen Aktenführung sowie der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz hat sich die Notwendigkeit ergeben, digitale Prozessausgestaltung bei MI/4 zeitnah und konsequent auszubauen. In der Folge der Grundsatzentscheidung von IT, die Anbindung weiterer Fachverfahren erst nach Ertüchtigung der zentralen Systeme des Bürgerservice - Kontos „Mein Nürnberg" weiter zu verfolgen, ist eine automatisierte Zuordnung und Veraktung (analog der Verfahrensweise bei ausländerrechtlichen Anträgen) für den Bereich Einbürgerung in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Dies führt dazu, dass die ohnehin durch vielfältige andere Projektarbeiten (z. B. Planungen für den Umzug auf The „Q“) gebundenen IT - Kapazitäten im Bereich MI/2 als nicht ausreichend bewertet werden, um die durch die Umplanung und die anstehenden gesetzlichen Änderungen (z. B. Registermodernisierungsgesetz) nun kurzfristig erforderliche technische Unterstützung der Sachbearbeitung bei den gesetzlich vorgegebenen Prüfschritten einzurichten. Darüber hinaus finden auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) umfangreiche Prozessoptimierungen innerhalb der Abteilung MI/4 in enger Abstimmung mit DiP und IT statt.
Stellungnahme DiP: Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen finden bereits umfangreiche Prozessoptimierungen innerhalb der Abteilung MI/4 in enger Abstimmung mit DiP und IT statt. Neben automatisierten Datenabfragen bei verschiedenen Registern und Behörden sind u.a. auch Berechnungen von zu berücksichtigenden Zeiträumen erforderlich sowie Textvorlagen und Textbausteine systemtechnisch zu hinterlegen, um zukünftig den Mitarbeitenden die Konzentration auf die eigentliche Antragssachbearbeitung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die geschilderten
Herausforderungen ist eine Verzögerung oder Verschiebung der bereits begonnenen
Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Einbürgerungsbehörde auch angesichts der sich durch die Reform abzeichnenden deutlichen Steigerung der Antragszahlen nicht zielführend. Die beantragte Kapazität wird als notwendig erachtet und wurde zur Bewältigung dieser Herausforderungen bereits im Vorfeld überplanmäßig begutachtet. Damit diese Aufgaben in der notwendigen Tiefe und Stetigkeit wahrgenommen werden können, ist die dauerhafte Bereitstellung der beantragten Kapazität erforderlich und wird daher befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 29 Tätigkeitsbereich Pädagogische Führungen KPZ
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 2,69 MUSEUMSPÄDAGOGIK E 9b 196.921 € 196.921 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,69 MUSEUMSPÄDAGOGIK E 9b 196.921 € 196.921 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 29.884 € 0 € 29.884 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Kulturpädagogische Zentrum (KPZ) ist ein gemeinsamer Dienst der Stadt Nürnberg und der Stiftung Germanisches Nationalmuseum (GMN). Zu den Hauptaufgaben des KPZ gehört die Organisation von Museumsführungen und pädagogischen Veranstaltungen für ein breites Spektrum von Zielgruppen, angefangen vom Kindergartenkind bis hin zu Senioren. Darüber hinaus agiert das KPZ als Service- und Beratungsdienstleister für die Museen. Es unterstützt sie in Fragen der
Publikumsorientierung und der Inklusion und entwickelt auf Anfrage interaktive
Ausstellungseinheiten oder Mediaguides. Führungen für Schulklassen und Kindergartengruppen sowie für Kindergeburtstagsfeiern werden aktuell von Freiberuflerinnen und Freiberuflern für das KPZ durchgeführt. Nachdem es sich hier nach aktueller Rechtsauffassung jedoch um abhängige Beschäftigung handelt, müssen für die Mitarbeitenden Planstellen geschaffen werden. Die organisatorische und personalrechtliche Verwaltung der neuen Mitarbeitenden stellt einen erheblichen Mehraufwand im Bereich der Verwaltung dar, der nicht durch bestehende Kapazitäten aufgefangen werden kann. Daher ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in der Verwaltung erforderlich.
Stellungnahme DiP: Damit das KPZ in den Museen auch weiterhin Schulführungen und Kindergeburtstage anbieten kann, wird es aus rechtlichen Gründen künftig erforderlich sein, diese Aktivitäten von festangestellten Mitarbeitenden und nicht mehr wie bisher freiberuflich arbeitenden Personen durchführen zu lassen. Daher wird die Schaffung der museumspädagogischen Stellen im beantragten Umfang von 2,69 VK empfohlen. Die Stellen werden zu 100% über das KPZ drittmittelfinanziert und erhalten deshalb einen Zuschussvermerk Z. Durch die zusätzlichen Mitarbeitenden wird ein administrativer Mehraufwand in der Verwaltung entstehen. Für die Verwaltungskapazitäten stehen keine Drittmittel zur Verfügung. Entgegen dem Schaffungsantrag wird zunächst die Schaffung einer Halbstelle als ausreichend erachtet und zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 30 Tätigkeitsbereich Veranstaltungsmanagementsoftware
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 320.480 € 0 € 320.480 € 4,00 Vorschlag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 109.807 € 0 € 109.807 € 1,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Stellenwert EGr. 9b als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die merke, Deckungshinweise: Bewertung.
Begründung Dienststelle: Im Geschäftsbereich 2.BM und den weiteren Kulturdienststellen Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Amt für Kultur und Freizeit (KUF) und KunstKulturQuartier (KuKuQ) ist im Jahr 2024 die Einführung einer neuen Software für Veranstaltungsmanagement geplant. Perspektivisch wollen KuF und KuKuQ den gesamten Prozess der Veranstaltungsplanung und -durchführung medienbruchfrei und digital in der neuen Software abbilden und organisieren. Die Einführung von Online-Ticketing und die Möglichkeit eines Customer Relationship Managements, das über die reine Adressverwaltung hinausgeht, sind ebenfalls wichtige Aspekte. Mit der Einführung der neuen Software als zentrales Element in vielen Arbeitsbereichen wird die Anzahl der Nutzenden deutlich steigen. Dies geht mit einem erhöhten und aufgrund von entsprechender Personalfluktuation kontinuierlichem Schulungsbedarf einher. Die Verwaltung von Lizenzen und Accounts sowie das entsprechende Berechtigungsmanagement dürfen hierbei nicht vernachlässigt werden. Die neue Software wird voraussichtlich ein Cloud-Produkt sein, was bedeutet, dass die IT nur noch eingeschränkt als Ansprechpartner oder Dienstleister zur Verfügung stehen wird. Die oben genannten Anforderungen entstehen somit vollständig in den nutzenden Dienststellen selbst. Hierfür stehen aufgrund der Rezentralisierung der IT Anfang der 2000er Jahre keine entsprechenden Ressourcen mehr zur Verfügung.
Stellungnahme DiP: Die geplante Einführung einer neuen Software für das Veranstaltungsmanagement ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Damit die Umstellung auf die neue Software gelingt, muss diese ausreichend vorbereitet und begleitet werden. Auch nach der Einführung wird für den laufenden Betrieb IT Unterstützung erforderlich sein. Da die vier Kulturdienststellen dieselbe Software nutzen werden, ist davon auszugehen, dass sich Synergieeffekte erzielen lassen werden, die den Bedarf an individuellen Stellen pro Dienststelle reduzieren. Eine gemeinsame Kapazität von 1,5 VK wird als ausreichend erachtet, um die IT Unterstützung hinsichtlich der neuen Software für alle Dienststellen abzudecken.
Entgegen dem Schaffungsantrag kann eine Schaffung daher nur im reduzierten Umfang von 1,5 VK empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 31 Tätigkeitsbereich Zuschusssachbearbeitung im Geschäftsbereich Kultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 219.615 € 0 € 219.615 € 3,00 Vorschlag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 109.807 € 0 € 109.807 € 1,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die städtische Kulturförderung umfasst verschiedene kommunale „Fördertöpfe“ und ermöglicht die Unterstützung von Kulturprojekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Jährlich werden insgesamt mehr als 9 Millionen Euro ausbezahlt. Für die vollumfängliche Sachbearbeitung im Bereich der Kulturförderung stehen derzeit ca. 1,5 VK verteilt auf drei Dienststellen zur Verfügung. Im Vergleich zu den Städten München, Augsburg, Ingolstadt und Regensburg ist die personelle Ausstattung in Nürnberg für diesen Aufgabenbereich sehr gering und die Arbeitslast für die einzelnen Mitarbeitenden in Nürnberg dementsprechend um ein Vielfaches höher. Auch seitens des Rechnungsprüfungsamtes wird darauf hingewiesen, dass die Anträge kritisch und intensiv zu prüfen sind. Mit der Schaffung der Stellen sollen die Steigerung der Qualität im Bereich der Zuschusssachbearbeitung durch gründliche Prüfung und Bearbeitung erreicht sowie die Compliance-Anforderungen erfüllt werden.
Stellungnahme DiP: Der Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen für die Sachbearbeitung von Zuschüssen wurde vom Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin (GB 2.BM) ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Der derzeitige Personalstand ist angesichts der Menge der Anträge und der Komplexität der Aufgaben tatsächlich knapp bemessen. Aktuell entwickelt der GB 2.BM einen neuen Prozess für die Zuschusssachbearbeitung, der darauf abzielt, die Effizienz und Qualität der Antragsprüfung und -bearbeitung durch organisatorische Veränderungen und Digitalisierung zu steigern. Es wird vorgeschlagen, die Auswirkungen des neuen Prozesses nach einer angemessenen Evaluationsperiode insbesondere im Hinblick auf den Kapazitätsbedarf zu prüfen. Zudem sollte erwogen werden, ob durch eine zentrale Bearbeitung aller Fördermittelanträge im Geschäftsbereich 2.BM zusätzliche Synergieeffekte erzielt werden könnten.
Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die
Zuschusssachbearbeitung empfohlen, jedoch entgegen dem Antrag nur im reduzierten Umfang von 1,5 VK.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 32 Tätigkeitsbereich Online-Kommunikation
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Kulturgroßbauprojekte in der Kongresshalle sind für das Image der Stadt Nürnberg sowohl deutschlandweit als auch auf internationaler Ebene von immenser Bedeutung. Eine positive Positionierung in der Stadtgesellschaft, aber auch über die Grenzen Nürnbergs hinaus, bedarf einer kontinuierlichen, transparenten Begleitung auf eigenen Kommunikationskanälen. In der Öffentlichkeit wird das ehemalige Reichsparteitagsgelände als Ganzes wahrgenommen, sodass die Themen Kulturgroßbauprojekte in der Kongresshalle sowie die Entwicklung des Lern- und Begegnungsorts Zeppelintribüne/-feld eng miteinander verbunden sind. Letzteres konnte bislang aufgrund der zu geringen Kapazität noch nicht bearbeitet werden. Besonders digitale Kommunikationskanäle spielen eine entscheidende Rolle, um eine nationale und internationale Community zu informieren und zu begeistern. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung der personellen Ressourcen für Online-Kommunikation und insbesondere Social-Media- Aktivitäten erforderlich.
Stellungnahme DiP: Es wird eine Erweiterung der bestehenden Kapazitäten im Bereich Online-Kommunikation in der Verwaltung beantragt. Der Fokus liegt dabei auf der strategischen und strukturierten Weiterentwicklung sowie der weiteren Professionalisierung der Aktivitäten in den Bereichen Social Media, Website und Newsletter.
Der Bedarf in diesem Bereich ist vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der
Kulturgroßbauprojekte nachvollziehbar. Zwar unterstützt und berät das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing bezüglich Online-Kommunikation, der jeweilige Geschäftsbereich ist jedoch für die Ausgestaltung und Sicherstellung der Aktualität der Inhalte zuständig. Vor diesem Hintergrund trägt eine Ausweitung der Kapazitäten für die Online-Kommunikation zweifellos zur Verbesserung der Qualität, Quantität und Aktualität der bereitgestellten Informationen bei. Die Schaffung der Stelle wird daher im beantragten Umfang von 1,0 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 33 Tätigkeitsbereich Erinnerungskultur: Vermittlung, Partizipation, Kommunikation und
Projektmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SB VERANSTALTUNGSMANAGEMENT E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN PROJEKTE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN PROJEKTE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit den Schaffungsanträgen für den Stab ZEP werden folgende Ziele verfolgt:
- Konkretisierung der Nutzungspotenziale der Kongresshalle im Zusammenspiel mit Künstlerinnen
und Künstlern der freien Szenen, dem Staatstheater und dem Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände im Rahmen von Partizipationsformaten und insbesondere der Organisation von Veranstaltungen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, Diskussionsrunden etc.).
- Wahrnehmung von Aufgaben der Bedarfsträgerschaft für die Baumaßnahmen im Zusammenhang
mit Zeppelintribüne und Zeppelinfeld, Bahnhof Dutzendteich, Kongresshalle und Bahnhof Märzfeld.
- Entwicklung und Umsetzung von Formaten der Öffentlichkeitsarbeit für Zeppelinfeld und
Zeppelintribüne, Bahnhof Märzfeld und Ermöglichungsräume in der Kongresshalle. Dadurch Beitrag zur Schaffung einer breiten öffentlichen Akzeptanz für die Transformationsprozesse auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände. Die Aktivitäten sind Teil der vom Portfoliomanagement verantworteten übergreifenden Kommunikationsstrategien.
- Reduzierung der Überstundensituation des Stab ZEP (in Summe mehr als 300 bei 3,2 VK mit
steigender Tendenz) Perspektivisch soll der Stab ZEP auch den Umbau des Opernhauses betreuen, im Jahr 2024 sollen grundlegende Entscheidungen bezüglich der Generalsanierung getroffen werden.
Stellungnahme DiP: Im Stellenplan Teil A des Geschäftsbereichs sind bereits einige Stellen ausgewiesen, die die geschilderten Aufgaben partiell wahrnehmen. Mit der bisherigen Personalausstattung können diese Aufgaben jedoch nicht mit der beabsichtigten Intensität angegangen werden, ggf. müsste umpriorisiert werden. Für die Vielzahl der geplanten Aktivitäten wird daher vor dem Hintergrund der hohen öffentlichen und politischen Bedeutung des Themas eine Aufstockung der Kapazitäten im beantragten Umfang empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 34 Tätigkeitsbereich Aufstockung Festivalmanager/in im Projektbüro
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 FESTIVALMANAGER/IN E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den letzten Jahren ist der Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand bei großen Veranstaltungen erheblich gestiegen. Die Beachtung sowie Umsetzung zusätzlicher gesetzlicher Vorschriften und entsprechender Auflagen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Mittelgewinnung und Umweltschutz erfordert ungleich mehr Aufwand und damit Kapazität als noch vor wenigen Jahren. Die Stadt Nürnberg hat sich fest vorgenommen, Festivals und Veranstaltungen umweltfreundlicher zu gestalten und nachhaltige Praktiken zu implementieren, sei es in Bezug auf Energieverbrauch, Abfallmanagement oder Transport. Die Stelle Nr. 002.1016, auf der das Projektbüro die konzeptionelle Prozesssteuerung, die sich aus dem vom Stadtrat beschlossenen Ziel der Klimaneutralität ableitet, verortet hat, organisiert außerdem das landesweit beachtete Klassik Open Air sowie das Festival Stars im Luitpoldhain. Im Bereich dieser Stelle zeigt sich ein deutlich erhöhter Arbeitsanfall und es besteht die Sorge, dass es ohne zusätzliche personelle Ressourcen zu Einbußen hinsichtlich Sicherheit und Qualität und ggf. sogar zu Absagen von Veranstaltungen kommen könnte. Somit sieht 2. BM den dringenden Bedarf, die genannte Stelle 002.1016 dauerhaft aufzustocken.
Stellungnahme DiP: Da keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 35 Tätigkeitsbereich Veranstaltungstechnik im Projektbüro
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei 2. BM/Projektbüro besteht seit Jahren dringender Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen im Bereich der Veranstaltungstechnik. Die gesetzlichen Anforderungen an Veranstaltungstechnik werden immer umfangreicher und strenger. Zurzeit ist dieses Aufgabengebiet für sämtliche Veranstaltungen des Projektbüros nur mit 1,0 VK besetzt. Es ergeben sich regelmäßig grenzwertige Auswirkungen für die Arbeitszeitregelungen bzw. wird gegen entsprechende Gesetze verstoßen (z.B. erweiterter Arbeitszeitrahmen über 10 Stunden, Nichteinhaltung der Ruhezeiten). Rein finanziell gesehen fallen für externe Dienstleister aufgrund der aktuellen Besetzung pro Jahr mindestens 15.000 Euro an. Ohne eine Vertretung der technischen Leitung bei kurzfristiger Erkrankung müssten Veranstaltungen abgesagt werden. Oder es können bei Nichtabsage Situationen entstehen, die zur Gefährdung von Personen führen, da das Knowhow der technischen Leitung hochsicherheitsrelevant ist (Sicherheitskonzepte, Entflechtung, Besucherstromsteuerung). Sollten unter diesen Voraussetzungen Personen zu Schaden kommen, würde das neben den Folgen für die Personen die Stadt Nürnberg auch medial in ein äußerst schlechtes Bild setzen. Daher ist die Schaffung der hier beantragten Stelle dringend erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an die Sicherheit von Veranstaltungen (veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen) sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Umstand führt laufend zu höheren Arbeitslasten, die mit der vorhanden Vollkraftstelle Meister für Veranstaltungstechnick nicht mehr vollumfänglich bewältigbar sind. Die fehlenden Kapazitäten wurden bisher und sollen auch künftig extern vergeben werden. Da keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 36 Tätigkeitsbereich Umstrukturierung "Zukunft Meistersingerhalle"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,36 SACHBEARBEITER/IN E 9a 26.232 € 0 € 26.232 € 0,36 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Meistersingerhalle wird in den kommenden Jahren durch vielschichtige Aufgaben, insbesondere im Bereich Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Nachhaltigkeit gefordert sein. In einem international agierenden Konzert- und Kongresszentrum muss entsprechend gehandelt werden, um den Ansprüchen, die die Kundinnen und Kunden gegenüber der Meistersingerhalle haben, nachkommen zu können. Das ist einerseits die dringend anstehende Sanierung, um weiterhin am Markt bestehen zu können. Andererseits müssen aber auch die strengeren gesetzlichen Vorgaben im Bereich Nachhaltigkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit beachtet werden. Dem Ziel langfristiger Ertragssteigerungen muss bereits jetzt umfassend und effizient durch Marketing- und Medienarbeit sowie einen effektiven Internetauftritt Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, die Stelle Nr. 002.2040 auf eine Vollzeitstelle aufzustocken.
Stellungnahme DiP: Die in der Meistersingerhalle angesiedelte Verwaltungsstelle (Stelle Nr. 002.2040) soll zum einen von derzeit 0,64 VK auf 1,0 VK aufgestockt werden und zum anderen einen neuen Aufgabenzuschnitt erhalten. Letzteres ist derzeit in der Umsetzung. Im Rahmen eines Stellenwertüberprüfungsantrages wurden dieser Stelle neue Aufgaben mit Wirkung ab 01.11.2024 zugewiesen. Die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte werden einerseits im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, andererseits im Corporate-Social-Responsibility-Management (CSR) liegen. Diese Bereiche hat die Meistersingerhalle als relevant für eine erfolgreiche Zukunft identifiziert und beantragt deshalb hierfür mehr personelle Ressourcen.
Es wird empfohlen, zunächst zu beobachten, wie sich die Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte auf für die Meistersingerhalle wichtige Kennzahlen, z.B. auf die Anzahl der positiven Einträge in sozialen Netzwerken auswirkt. Nach erfolgter Evaluation, insbesondere auch hinsichtlich der für die neuen Aufgabenschwerpunkte benötigten Kapazitäten, könnte eine erneute Beantragung der Aufstockung auf eine Vollstelle im nächsten Haushalt erfolgen.
Da keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 37 Tätigkeitsbereich Digitales Ausstellungsprojekt der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
(Memorium)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9a 36.434 € 36.434 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9a 36.434 € 36.434 € 0 € 0,00
Antrag: 1,50 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEIT E 13 143.805 € 143.805 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,50 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEIT E 13 143.805 € 143.805 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.25, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch diese 100% drittmittelmittelfinanzierten Stellen soll im Memorium das pädagogische und mediale Vermittlungsspektrum erweitert werden, um eine vielfältige Ansprache der Besuchenden sowie eine Vertiefung von Ausstellungsinhalten zu realisieren. Ziel ist die Erstellung eines interaktiven, digitalen Lernraums, der Nutzende in der Ausstellung mit kritischen Fragen zu Aufarbeitung, Recht und Gerechtigkeit konfrontiert, um ein individuelles Lernen zu ermöglichen und historische Kontexte neu zu vermitteln.
Stellungnahme DiP: Für das im Memorium angesiedelte Projekt "Krieg. Verbrechen. Urteil? - Wie würdest du entscheiden?" konnten Fördermittel der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" akquiriert werden. Der Förderzeitraum läuft seit April 2024. Um den Projektstart zu ermöglichen, wurde für die hier beantragten Stellen ein Antrag auf Budgetfinanzierte Beschäftigung von April bis Dezember 2024 genehmigt.
Um die Fortführung des 100% drittmittelfinanzierten Projekts für die verbleibende Laufzeit des Förderzeitraums bis Ende 2025 sicherzustellen,, wird die Schaffung der beantragten Kapazitäten empfohlen. Die Stellen erhalten jeweils einen Fristvermerk F 12.25 und einen Zuschussvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 38 Tätigkeitsbereich Leitung Museumstechnik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 LEITUNG MUSEUMSTECHNIK E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 LEITUNG MUSEUMSTECHNIK E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Museen der Stadt Nürnberg (KuM) richten eine neue Organisationseinheit ein, für die eine Leitungsstelle geschaffen werden soll, die einerseits im Memorium die komplexen technischen Anlagen vor Ort betreut (z..B. Saal 600 sowie die anfällige Ausstellungstechnik im Memorium) und andererseits die Organisationseinheit mit Personaleinsatzplanung und Prioritätensetzung hinsichtlich der Aufgaben im Kontext der Ausstellungs- und Veranstaltungstechnik leitet. Zu den anstehenden Sanierungsmaßnahmen verspricht sich KuM durch diese Personalie darüber hinaus qualifizierte Beratung bezüglich technischer Möglichkeiten.
Stellungnahme DiP: Nachdem Ende 2023 Kapazitäten für Hausmeistertätigkeiten von KuM zur Hausverwaltende Einheit Kultur, Soziales, Verwaltung (HVE-KSV) verlagert wurden, sollen die bei KuM verbliebenen Kapazitäten für museumstechnische Tätigkeiten neu organisiert und in einer eigenen Organisationseinheit "Museumstechnik" gebündelt werden. Dies soll eine effizientere Ressourcennutzung und Standardisierung technischer Prozesse ermöglichen, was wiederum zu einer Verbesserung der Qualität und Konsistenz der technischen Betreuung in allen Häusern des Museumsverbundes führen soll.
Für die neue Einheit ist eine Leitung erforderlich. Sie soll für die Planung, Implementierung und Wartung museumstechnischer Systeme in den Häusern des Museumsverbunds verantwortlich sein sowie die Zusammenarbeit zwischen Museumstechnikern, Museumsleitungen, der HVE und externen Dienstleistern koordinieren.
Die Schaffung einer Stelle "Leitung Museumstechnik" wird im beantragten Umfang empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 39 Tätigkeitsbereich Projektkoordination und wissenschaftliche Leitungsassistenz der Erinnerungskultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,50 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände ist das meistbesuchte Museum der Stadt Nürnberg und das Memorium Nürnberger Prozesse ist das Haus mit dem aktuell stärksten Besucherwachstum. Beide Häuser sind Teil der Abteilung „Erinnerungskultur und Zeitgeschichte“. Im Dokuzentrum läuft bereits eine umfangreiche Erneuerungsmaßnahme, welche eine komplexe Drittmittelkoordination erforderlich macht. In naher Zukunft kommt zudem die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen hinzu (Informationsstelle Bahnhof Dutzendteich, Zeppelintribüne mit Lern- und Reflexionsorten Zeppelinfeld sowie der Bahnhof Märzfeld). Auch beim Memorium ist eine Erneuerungsmaßnahme mit ausgeprägter Förderkulisse geplant. Nach Abschluss der aktuellen Neukonzeptionen wird in beiden Häusern die Fördermittelakquise dauerhaft fortgeführt werden müssen. (Sonder-)Projekte können nicht (mehr) allein aus dem städtischen Etat finanziert werden. Auf diesen Strukturwandel muss nun reagiert werden. Dafür ist es erforderlich, eine Stelle für die wissenschaftliche wie projektsteuernde Begleitung einschließlich des Controllings zu schaffen. Die Abteilungsleitung trägt Verantwortung dafür, dass die strategischen wie förderpraktischen Bedarfe erfüllt und daneben die fachlichen und personenbezogenen Führungsaufgaben erledigt werden. Außerdem ist eine umfangreiche Kommunikation innerhalb der Stadt Nürnberg und zu externen Partnern erforderlich. Diesen Aufgaben kann eine Abteilungsleitung alleine nicht mehr nachgekommen. Daher bedarf es einer Unterstützung, die der Abteilungsleitung direkt unterstellt ist, um in strategischen und wissenschaftlichen Bereichen zu unterstützen.
Stellungnahme DiP: Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und das Memorium Nürnberger Prozesse befinden sich derzeit in einer Umbruchphase. Das Dokuzentrum wird von Grund auf erneuert und um neue Einrichtungen erweitert und auch im Memorium steht eine Generalüberholung und Erweiterung an. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl an Projekten, für die eine wissenschaftliche Begleitung und Projektsteuerung, sowie häufig auch die Akquise und Koordination von Drittmitteln notwendig ist. Die hier beantragte Stelle soll diese Aufgaben übernehmen und dadurch die Abteilungsleitung „Erinnerungskultur und Zeitgeschichte“ unterstützen und entlasten. Da die Konzeption und Umsetzung neuer Sonderausstellungen und innovativer Bildungsangebote im Bereich „Erinnerungskultur und Zeitgeschichte“ auch in Zukunft ganz oder teilweise auf Fördermittel angewiesen sein werden, ist die Schaffung der beantragten Stelle nicht nur befristet für die Phase der Umgestaltung, sondern auch darüber hinaus zu empfehlen.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 40 Tätigkeitsbereich Erschließung künstlerischer Werke Albrecht Dürers - Online Veröffentlichung, Dürer
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 47.935 € 47.935 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 47.935 € 47.935 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 05.26, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch diese 100% drittmittelmittelfinanzierte Stelle soll die Verfügbarkeit digitaler, hochwertig wissenschaftlicher Informationen zu Nürnbergs bedeutendstem Künstler Albrecht Dürer und damit die internationale Verbreitung zu Bildungs- und Forschungszwecken gesteigert werden. Das kommunale Kunstwerkgut (städtischer Vermögensbesitz) soll durch erstmalig vertiefte Digitalisierung gesichert werden. Ziel ist die wissenschaftliche Erschließung der künstlerischen Werke Albrecht Dürers in städtischem Besitz zur Online-Veröffentlichung auf der Forschungsplattform „duerer.online“.
Stellungnahme DiP: Das 100% drittmittelfinanzierte Gesamtprojekt "duerer.online" ist auf insgesamt sechs Jahre angelegt und gliedert sich in zwei Phasen. Hier beantragt wird Personalkapazität für die 2. Projektphase. Der Förderzeitraum der 2. Projektphase läuft seit April 2024. Um den Projektstart zu ermöglichen, wurde für die hier beantragte Stelle ein Antrag auf Budgetfinanzierte Beschäftigung von April bis Dezember 2024 genehmigt.
Um die Fortführung des Projekts für die verbleibende Laufzeit des Förderzeitraums bis Mai 2026 sicherzustellen, wird die Schaffung der beantragten Kapazitäten im Umfang von 0,5 VK empfohlen. Die Stelle erhält einen Zuschussvermerk Z und den Fristvermerk F 05.26.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 41 Tätigkeitsbereich Neukonzeption der Dauerausstellung im Albrecht-Dürer-Haus
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEIT E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das 2028 anstehende Dürer-Jubiläum zum 500. Todestag des weltweit berühmten Künstlers benötigt aufwändige Vorbereitungen:
1. Partielle Überarbeitung der über 10 Jahre alten Dauerausstellung
- Konzeption eines Multimedia-Guides als Web-App als Ersatz für die bereits schadhaften und überalterten Audio-Geräte.
3. Verfassen eines neuen Museumsführers mit englischer Ausgabe, die bisher fehlt
- Konzeption und Durchführung des Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramms im Albrecht-Dürer- Haus für das Jubiläumsjahr. Die Museumsleitung benötigt hierfür dringend personelle Unterstützung, um diese Zusatzaufgaben bewältigen zu können.
Stellungnahme DiP: Die Museen der Stadt Nürnberg werden i.d.R. jeweils von einer Museumsleitung geführt, die von mindestens einer bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeitenden unterstützt wird. Diese Unterstützung ist unerlässlich, um fundierte Recherchen und fachkundige Analysen zu gewährleisten, die wiederum für die Entwicklung und Umsetzung wissenschaftlich fundierter Ausstellungen und Programme entscheidend sind. Das Albrecht-Dürer-Haus ist in dieser Hinsicht bisher eine Ausnahme. Hier ist der Leitung keine weitere Personalkapazität für wissenschaftliche Tätigkeiten zur Seite gestellt. Jedoch ist selbst für den Normalbetrieb eines Museums diese Basis-Ausstattung an wissenschaftlicher Personalkapazität empfehlenswert. Für die Bewältigung der aktuell anstehenden Aufgaben bzgl. Planung und Durchführung des Dürer-Jubiläumsjahres und der Erneuerung der Dauerausstellung ist eine weitere wissenschaftliche Fachkraft zweifellos hilfreich.
Da allerdings keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann eine Schaffung der beantragten Stelle nicht befürwortet werden. Es wird vorgeschlagen, die beantragte Stelle zum nächsten Haushalt erneut zu beantragen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 42 Tätigkeitsbereich Koordinierung und administrative Betreuung des Veranstaltungs- und
Ausstellungsbetriebs in den Altstadthäusern der Museen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,70 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 44.598 € 0 € 44.598 € 0,70 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- Aufstockung Stelle Nr. 410.2020, ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Drei kulturhistorische Häuser der Museen der Stadt Nürnberg, die sich in unmittelbarer Nähe zueinander im Zentrum der Sebalder Altstadt befinden, haben durch Stellenschaffungsantrag für 2023 eine Stelle im Umfang von 0,3 VK für die Organisation des Veranstaltungs- und Ausstellungsbetriebs im Stadtmuseum Fembo-Haus, im Haus des Spiels mit dem Deutschen Spielearchiv und im Albrecht Dürer Haus bewilligt bekommen. Die bisherige Verwaltungspersonalausstattung ist für die Aufrechterhaltung des Regelbetriebs in drei unterschiedlichen Museen nicht ausreichend, um den hierfür erforderlichen breiten Fächer an organisatorischen, koordinierenden und administrativen Aufgaben mit massiv angestiegenen Zahlen an Führungen abzudecken. Der Vergleich zwischen dem Jahr 2022 mit einer Gesamtbesucherzahl von 70.000 und 425 gebuchten Agnes-Führungen und dem Jahr 2023 mit einer Gesamtbesucherzahl von 83.000 und 540 gebuchten Agnes-Führungen zeigt alleine in einem Museum eine Steigerung von 16 % bei den Besuchenden und um 21 % bei den kostümierten Agnesführungen. .
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Stadtarchiv lfd. Nr. 43 Tätigkeitsbereich Verwaltung und Haushaltsangelegenheiten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit Anfang der 1990er Jahre hat sich der Stellenbestand von Av aufgrund von neuen Aufgaben von 18,5 auf 37,95 Stellen verdoppelt. Infolge des Aufgaben- , Personal- und Raumzuwachses sind die Fallzahlen bei den Querschnittsaufgaben (Personal -, Raum -, Magazin - und Finanzverwaltung) massiv angestiegen. Auch qualitativ haben sich die Anforderungen deutlich erhöht. Nicht mitgewachsen (abgesehen von 0,25 VK für die neue Aufgabe Digitalkoordination) ist die „Verwaltung“ bei Av. Die beantragte Stelle ist dringend erforderlich zur Entlastung des Inhabers der Stelle Nr. 412.1035, der in seiner Funktion als Digitalkoordinator einerseits für die IT bei Av zuständig ist und andererseits die Dienststellenleitung im Rahmen der digitalen Fachstrategie bei der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung von Av unterstützt. Daneben nimmt der Stelleninhaber faktisch die Aufgaben eines Verwaltungsleiters wahr. Bei Av gibt es keine andere für diese beiden wichtigen Aufgaben geeignete Person. Aufgrund der im Dezember 2023 aktenkundig gewordenen Überlastung des Inhabers der Stelle Nr. 412.1035 ist eine zweite Sachbearbeitungsstelle bei Av für Verwaltungsaufgaben dringend erforderlich. Mit der vorhandenen Personalausstattung kann die Vielzahl an Verwaltungsaufgaben nicht mehr bewältigt werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht vorgeschlagen werden. Es wird empfohlen, im Rahmen des bestehenden Stellenplans ausreichend Kapazität für die genannten Querschnittsaufgaben bereitzustellen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 44 Tätigkeitsbereich Demokratieerziehung im Rahmen der politischen Bildungsarbeit (Politmobil)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung, Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Politmobil kann die Anfragen von Grundschulen derzeit nur sehr eingeschränkt bedienen. Insbesondere die Anfragen aus Nürnberg stiegen stark an, weshalb hier zusätzliche Stellenkapazitäten benötigt werden. Zusätzlich besteht der Bedarf in weiterführenden Schulen in
Nürnberg nach erfahrungsbezogenen Ansätzen und Methoden der politischen
Bildung/Demokratieerziehung (siehe auch Schulausschuss vom 26.04.2024). Diese Zielgruppe ist aktuell noch nicht versorgt. Politische Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft beinhaltet nicht nur die Freiheit mitzuentscheiden, sondern auch die Fähigkeit, verantwortungsvolle und konstruktive Entscheidungen zu treffen und diese gemeinsam auszuhandeln. Auch diese Fähigkeiten müssen frühzeitig gelernt werden. Diese politische Bildung an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu fördern ist eine der dringendsten Notwendigkeiten im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass großes Interesse seitens der Lehrkräfte und in den Klassengemeinschaften großer Bedarf an politischen Bildungsangeboten besteht.
Stellungnahme DiP: Das Politmobil ist als Kooperationsprojekt zwischen KuF und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ) seit September 2022 tätig und vermittelt grundlegende Informationen zu Globalisierung, Grund- und Menschenrechten sowie Werteerziehung für Grundschüler und Grundschülerinnen. Aufgrund der positiven Resonanz und der vielen Anmeldungen zur Teilnahme am Politmobil wurde der Kooperationsvertrag zwischen KuF und BLZ ab September 2024 um weitere 2,5 Jahre bis Ende 2026 verlängert.
Im Rahmen des Kooperationsprojektes führt KuF mit dem Politmobil Workshops in ganz Bayern durch. Die hier beantragte Stelle soll jedoch zusätzlich und ausschließlich an Nürnberger Schulen tätig werden. Darüber hinaus sollen nicht nur Grundschulen (wie bisher), sondern auch weiterführende Schulen in Nürnberg vom Einsatz des Politmobils profitieren. Eine Vollzeitstelle könnte Workshops in ungefähr 60 Grundschulklassen und 45 Klassen in weiterführenden Schulen pro Schuljahr abhalten. Die für dieses Thema derzeit zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten von 0,58 VK reichen nicht aus, um die Nachfrage nach dem Politmobil befriedigen zu können. Es liegen offene Anfragen von 33 Nürnberger Schulen (für ca. 330 Schulklassen) vor. Ohne zusätzliche Personalkapazität könnten Einsätze des Politmobils jedoch nur in 20 Grundschulklassen durchgeführt werden. Weiterführende Schulen könnten nicht berücksichtigt werden. Um auf die hohe Nachfrage reagieren zu können, sind deshalb zusätzliche Kapazitäten im kulturpädagogischen Bereich erforderlich.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird zunächst für die Dauer der zwischen KuF und BLZ laufenden Kooperation empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk (F 12.26).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 45 Tätigkeitsbereich Veranstaltungsassistenz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 VERANSTALTUNGSASSISTENZ E 4 87.688 € 0 € 87.688 € 1,50 Vorschlag: 1,00 VERANSTALTUNGSASSISTENZ E 4 58.458 € 0 € 58.458 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2024 werden im Rahmen der Stellenplanbereinigung Personalkapazitäten zur Hausverwaltenden Einheit Kultur, Soziales und Verwaltung (HVE-KSV) übertragen. Durch die
Trennung der Aufgaben und Zuordnung auf zwei Dienststellen ist künftig für die
Versammlungsstätten Gemeinschaftshaus Langwasser (GLW) und Kulturwerkstatt auf AEG statt bisher zwei nur noch jeweils eine Person für die verbleibenden Aufgaben vorhanden. Mit nur einer Person kann der Zwei-Schicht-Betrieb im Gemeinschaftshaus Langwasser nicht mehr aufrechterhalten werden (Schichtdienst Montag bis Freitag 7:00-22:00, Samstag 10:00-15:00 Uhr). Insgesamt hat das Gemeinschaftshaus Langwasser eine Gesamtfläche von momentan 5.166 qm inkl. Pachtbereich und Stadtbibliothek und dafür nur einen „Veranstaltungshausmeister“ zur Verfügung. Insgesamt hat die Kulturwerkstatt Auf AEG eine Gesamtfläche von rund 4.800 qm. Auch hier kann mit der verbleibenden Kapazität von 0,92 VK der Veranstaltungsbetrieb mit entsprechendem Dienstplan nicht mehr wie bisher fortgesetzt werden. Neben der Abdeckung von Präsenzzeiten sind auch die veranstaltungsbezogenen Aufgaben durch die fehlende Personalunion in beiden Häusern nun nicht mehr leistbar. Ohne zusätzliche Kapazitäten können weder die Hausöffnungszeiten noch die Veranstaltungs- und Vermietungsangebote im bisherigen Umfang beibehalten werden. Durch die Lage in einem sozial angespannten Quartier, insbesondere am Heinrich-Böll-Platz, ist die Präsenz hauptamtlichen Personals während der Öffnungszeiten unabdingbar. Eine Reduzierung würde nicht nur negative monetäre Effekte bei dann zwangsläufig reduzierten Erträgen mit sich bringen, sondern auch dem Zweck der Häuser, einen lebendigen Veranstaltungsund Begegnungsort für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, zuwiderlaufen.
Stellungnahme DiP: Die beim Amt für Kultur und Freizeit (KuF) im GLW und in der Kulturwerkstatt auf AEG verorteten Hausmeister haben bisher in Personalunion sowohl Hausmeister- als auch Veranstaltungsassistenz- Tätigkeiten je nach Bedarf übernommen, wodurch sichergestellt war, dass der Veranstaltungsbetrieb ordnungsgemäß ablaufen konnte. Nach der Umsetzung des POA-Beschlusses vom 08.05.2018 zur Verlagerung der Hausmeisterkapazitäten von KuF zur HVE-KSV und dem damit einhergehenden Verlust von nahezu 40% des Hausmeister-/Veranstaltungsassistenzpersonals bei KuF, kann der Schichtbetrieb im GLW und die Abdeckung von Präsenzzeiten und veranstaltungsbezogenen Aufgaben auf AEG zukünftig nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Um eine Reduzierung der Hausöffnungszeiten und der Veranstaltungs- und Vermietungsangebote bei KuF zu vermeiden, wird die Schaffung der erforderlichen Kapazitäten im Bereich Veranstaltungsassistenz empfohlen. Durch Neu-Organisation der Aufgaben des verbleibenden KuF Personals und ggf. punktueller Fremdvergabe für veranstaltungsbezogene Tätigkeiten sollte allerdings eine zusätzliche Kapazität in geringerem Umfang als beantragt ausreichen. Es wird daher die Schaffung von 1,0 VK vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 46 Tätigkeitsbereich Veranstaltungstechnik (Gemeinschaftshaus Langwasser)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 FK FÜR VERANSTALTUNGSTECHN. E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2021 wurde das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet (siehe auch Kulturausschuss vom 09.10.2020). Neu ist u. a. die regelmäßige Samstagsöffnung, wodurch sich die Hausöffnungstage von fünf auf sechs erhöhten. Insgesamt hat das Gemeinschaftshaus Langwasser eine Gesamtfläche von momentan 5.166 qm und dafür nur eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik zur Verfügung. Die Arbeitsverdichtung bei nur einer hauptamtlichen Veranstaltungstechnikstelle ist auch mit externem Zukauf so nicht weiter vertretbar, die Belastungssituation ist so hoch, dass KuF hier reagieren muss. Die zusätzlich angeschaffte Technik ist zudem komplexer und erfordert in der Bedienung mehr Aufwand. Derzeit werden Leistungen auch extern eingekauft. Die zugrundeliegende Ausschreibung ist in der Anwendung komplex und im Veranstaltungsbetrieb hinsichtlich Beauftragung und Dokumentation sehr zeitaufwändig und in Teilen nicht praktikabel. Zudem braucht es neben Fremdvergaben immer eine im Haus ansässige dauerhafte Kontinuität, die mit nur einer Fachkraft nicht herstellbar ist. Um dies sicherzustellen und perspektivisch dann auch Fremdvergaben reduzieren zu können ist die Schaffung einer zweiten Stelle erforderlich, es sind dauerhafte Personalressourcen notwendig.
Stellungnahme DiP: Zum Haushalt 2023 hatte KuF bereits mehr Kapazität im Bereich Veranstaltungstechnik beantragt. Der zusätzliche Bedarf nach der Wiedereröffnung des Gemeinschaftshaus Langwasser wurde zwar gesehen, aber da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend erkennbar war, ob eine zweite Fachkraft dauerhaft ausgelastet wäre, wurde empfohlen, zunächst weiterhin je nach Bedarf externe Fachkräfte für Veranstaltungstechnik einzusetzen und den Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu evaluieren.
Die Statistik zeigt, dass für über 60% der Veranstaltungen, die eine Betreuung durch eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik erforderten, eine externe Unterstützung eingekauft werden musste. Es ist
davon auszugehen, dass der Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für Fachkräfte für
Veranstaltungstechnik im Gemeinschaftshaus Langwasser weiterhin und dauerhaft bestehen wird.
Da jedoch keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann eine Schaffung nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 47 Tätigkeitsbereich Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Amt für Kultur und Freizeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖA UND MARKETING E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat sich im letzten Jahrzehnt grundlegend gewandelt, weil neue Maßnahmen hinzukamen und die bestehenden wesentlich dezidierter durchgeführt werden müssen, um die Zielgruppe(n) zu erreichen. Ferner ist eine Einnahmeerhöhung ohne Marketingaktivitäten nicht möglich. Hierfür gibt es bei KuF bisher kaum Kapazität. Im Einzelnen haben sich in folgenden Bereichen signifikante Mehrungen ergeben: Presse: Wandel der lokalen Medienlandschaft, persönliche Kontaktpflege ist erforderlich. Anstieg der von KuF initiierten Pressemitteilungen in den letzten acht Jahren um 40 Prozent. Website, Redaktion und Evaluation Website: KuF hat den zweitgrößten Webauftritt der gesamten Stadtverwaltung. Der technische Betreuungsaufwand ist stark gestiegen, zudem sind die Unterstützung der Abteilungen beim Miniweb, Schulungen für die KuF-Redakteure, Einhaltung der redaktionellen Standards und Suchmaschinenoptimierung nötig. Nach Verdoppelung der Zugriffszahlen ist regelmäßige Evaluation erforderlich. Leichte Sprache: Neben dem großen Umstellungsaufwand bis zur Fertigstellung 2024/2025 bleibt auch im Anschluss ein dauerhafter Pflegeaufwand und kontinuierlicher Ausbau. Social Media: Steigerung von fünf Kanälen 2013 auf heute 22; ein gemeinsamer KuF-Kanal für Darstellung und Werbung ist unabdingbar, aktuell aber aus Kapazitätsgründen nicht realisierbar. Mehraufwand Technik/Schnittstellenbetreuung neue Aufgabe Reputationsmanagement: seitens KoM erfolgt kein Support, muss von KuF geleistet werden. Neue Einrichtungen: In den letzten Jahren kamen die KommVorZone als Mobiler Kulturladen und der Raumkompass als neue Einrichtungen zu KuF dazu. Beide Formate benötigen eine kontinuierliche Betreuung. Die Kapazitäten der Öffentlichkeitsarbeit bei KuF sind noch nie angepasst worden, wenn neue Einrichtungen hinzukamen. So auch bei der Musikschule Nürnberg (1,1 Mio € Einnahmen, über
4.000 Schülerinnen und Schüler)
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen
werden
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 48 Tätigkeitsbereich Kulturstrategie: Etablierung von Schul- und Kulturmanager/in für Vernetzung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bildung ist einer der wichtigsten Schlüssel zur Zukunftsgestaltung und Grundlage für ein demokratisches Miteinander. Kulturelle Bildung gehört zu den Voraussetzungen für persönliches Wachstum und gesellschaftliche Teilhabe und ist gerade in Zeiten der Streichung von Fächern wie Musik und Kunst zu Gunsten von MINT-Fächern und Deutsch in der Grundschule von besonderer Bedeutung. In der vom Stadtrat verabschiedeten Kulturstrategie ist unter Ziel 3 „Umgang mit Diversität und Teilhabe an Schulen und Kitas stärken“ die Maßnahme 1 „Schul- und Kulturmanager für Vernetzung etablieren“ genannt. Darüber hinaus ist ein Ergebnis der Untersuchung der quantitativen Erhebung zum Verständnis, zur Bedeutung, zu Potentialen und Bedarfen kultureller Bildung in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, dass eine bessere Vernetzung von externen kulturellen Bildungsangeboten mit Schulen notwendig ist.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen
werden
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 49 Tätigkeitsbereich Programmkoordination und Öffentlichkeitsarbeit (Künstlerhaus)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHB. PROGRAMMKOORD. E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHB. PROGRAMMKOORD. E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Nach der Wiedereröffnung des Künstlerhauses mit zusätzlichen 7.000 qm kommen künftig zusätzlich zum bisherigen Angebot ca. 500 weitere Kurs- und Veranstaltungsangebote hinzu. Diese müssen neu aufgebaut und mit geeigneten Kommunikationsmitteln und -strategien beworben und vermittelt werden. Die Grundlage für die beantragte Erhöhung bilden Erfahrungswerte bezüglich der Konzeption und Betreuung von neuen Vermittlungsangeboten.
Mit der zusätzlichen Veranstaltungsfläche soll der politische Auftrag, das Angebot an handlungs- und beteiligungsorientierter Bildung insbesondere für junge Menschen zu erhöhen, umgesetzt werden. Das Bildungsangebot liefert einen Beitrag zum formulierten Ziel, die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu fördern.
Stellungnahme DiP: Im Zuge der Generalsanierung des Künstlerhauses sind die dortigen Veranstaltungsflächen erweitert worden. Um diese auch bespielen zu können, bedarf es zusätzlicher Personalkapazität für die Akquise, die logistische Planung und Organisation von Angeboten sowie den (Wieder-) Aufbau und die Pflege von Zielgruppenverteilern.
Bisher sind im Künstlerhaus 1,0 VK mit diesen Aufgaben betraut. Um die Kapazität der neuen Räumlichkeiten vollumfänglich nutzen zu können und dort insgesamt ca. 2000 Angebote pro Jahr anbieten zu können, wird die Schaffung der beantragten Halbstelle empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 50 Tätigkeitsbereich Vermittlung von Bildungsangeboten (Kunstvilla)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,27 SACHBEARBEITER/IN E 10 21.632 € 0 € 21.632 € 0,27 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- Aufstockung der Stelle Nr. 418.2230, ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Ziel der Aufstockung ist die Stärkung der Kunstvilla, also des Ortes der städtischen Sammlung, als außerschulischer bzw. außerinstitutioneller Bildungsort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dort sollen Partizipationsprojekte mit regionalen Künstlerinnen und Künstlern für Bildungseinrichtungen realisiert werden, die Ansprache von Vereinen, Verbänden und Serviceclubs in der Stadtgesellschaft zielgruppengerecht ausgebaut werden und jüdische Geschichte für die Stadtgesellschaft anhand von jüdischen Künstlerinnen und Künstlern seit 1900 sichtbar gemacht werden. Mit der hier beantragten Aufstockung könnten zusätzlich 20 Bildungsangebote pro Monat ermöglicht werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 51 Tätigkeitsbereich Anpassung der Kapazitäten im Bereich Verwaltung/ IT des Bildungscampus Nürnberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50 Vorschlag: 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die gestiegene Anzahl an Mitarbeitenden im Bildungscampus Nürnberg (BCN) führt zu einem
erhöhten Aufwand im Team IT, u. a. sind ein vermehrter Schulungsaufwand für das
Kursverwaltungssystem, die Vergabe von Zugriffsrechten etc. zu verzeichnen. Das Thema Datenschutz nimmt mittlerweile einen erheblichen Zeitanteil ein. Softwareprojekte werden häufiger, komplexer und umfangreicher. Zur Umsetzung weiterer dringend anstehender Aufgaben, wie z.B. der Abbildung von Beratungsleistungen im Fachverfahren oder der Umstieg auf ein Ersatzprodukt für die vom Hersteller nicht mehr unterstützte Software vhs.layout werden zusätzliche Kapazitäten benötigt. Inkompatibilitäten und Softwareausfälle können dazu führen, dass das Kursprogramm des Bildungszentrums (BZ) nicht mehr erstellt werden kann. Die Folge wären Kundenverluste sowie finanzielle Einbußen. Die von BCN verfolgte Digitalisierungsstrategie („virtueller BCN“) kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn auch personelle Ressourcen im Bereich IT zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist auch die Beschaffung und Betreuung einer CRM-Software als neue Daueraufgabe bei BCN/IT angesiedelt.
Stellungnahme DiP: Die beantragte Stelle soll für die Betreuung und Weiterentwicklung der bei BCN eingesetzten Fachanwendungen zuständig sein sowie für die Kommunikation mit und Betreuung von internen und externen Anwendern dieser Fachanwendungen. Der Bedarf für eine Stelle in diesem Bereich wurde bereits im Stellenschaffungsverfahren 2022 gesehen. Allerdings wurde die Stelle damals nur teilweise begutachtet, es wurden Kapazitäten im Umfang von 0,5 VK anstatt der beantragten 1,0 VK geschaffen.
Es hat sich herausgestellt, dass die zum Haushalt 2022 geschaffene Kapazität nicht ausreicht, um den umfangreichen Aufgaben im Bereich Verwaltung/IT, insbesondere den wachsenden Anforderungen der Digitalisierung in vollem Umfang gerecht zu werden.
Die Schaffung der beantragten zusätzlichen Kapazität im Umfang von 0,5 VK wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 52 Tätigkeitsbereich Grundbildung - Projekt "Mind the GAP"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEIT. E 13 47.935 € 47.935 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEIT. E 13 47.935 € 47.935 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 09.27, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Verbundvorhaben richtet sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund und junge Menschen am Übergang in die Arbeitswelt. Für ausdifferenzierte Zielgruppen werden vorhandene Grundbildungsangebote anschlussfähig und passgenau mit weiterführenden Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft. Das Verbundvorhaben zielt insbesondere auf die Schließung von Angebotslücken, die sich im Kontext der Maßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der aktiven Arbeitsförderung in den Regelzuständigkeiten der Jobcenter und Arbeitsagenturen zeigen. Die zielgruppenspezifischen Grundbildungsbedarfe werden im Kontext der vorhandenen Angebote in zwei Grundbildungsnetzwerken an den Standorten Nürnberg und München in Koordination des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg sowie der Münchner Volkshochschule in Zusammenarbeit mit den Jobcentern und Arbeitsagenturen und den auf lokaler Ebene agierenden Beratungsstellen, Berufsschulen, Beschäftigungsbetrieben, Bildungseinrichtungen und Trägern einschlägiger Maßnahmen (BAMF, AZAV, Alpha+) analysiert. Für die Herstellung der Anschlussfähigkeit sind voraussichtlich Anpassungen und möglicherweise die Entwicklung neuer Grundbildungs- und Lückenkonzepte erforderlich. Die Erstellung und passgenaue Adaption von Konzepten erfolgt unter Federführung des Bildungszentrums der Stadt Nürnberg. Die Konzepterprobung in Nürnberg wird vom Bildungsbüro in Zusammenarbeit mit den relevanten Kooperationspartnern im Netzwerk organisiert und in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum ausgewertet. Die Ergebnisse führt der Koordinator auf Verbundebene zusammen und macht sie zur weiteren Verwertung verfügbar.
Stellungnahme DiP: Es wird auf den gleichlautenden Schaffungsantrag bei BgA verwiesen.
Die Schaffung der 100% drittmittelfinanzierten Stelle im Umfang von 0,5 VK wird empfohlen. Zusätzlich zu dem Fristvermerk F 09.27 erhält die Stelle einen Zuschussvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 53 Tätigkeitsbereich Kommunales Programm Deutschspracherwerb
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 15.165 € 0 € 15.165 € 0,25 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 15.165 € 0 € 15.165 € 0,25
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung, Sperrvermerk X, Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seitens des Bürgermeisteramtes (BgA) wird angestrebt, dass das 2020 gestartete Kommunale Programm Deutschspracherwerb mindestens bis Ende 2026 in der bisherigen Weise fortgeführt wird. Die für die Assistenz der Gesamtkoordination des Projekts sowie die Koordination der Sprachkursteilnehmenden und die Einbettung der Gesamttätigkeit in den Regelbetrieb des Bildungszentrums/Bildungscampus Nürnberg (BCN) erforderlichen Verwaltungskapazitäten müssen daher für die Projektdauer am BCN geschaffen werden.
Stellungnahme DiP: Für die Umsetzung des kommunalen Programms Deutschspracherwerb sind neben den Koordinierungsaufgaben, die im Bildungsbüro wahrgenommen werden auch Verwaltungstätigkeiten erforderlich. Diese übernimmt der Bildungscampus Nürnberg (BCN). Zum Haushalt 2021 wurden Kapazitäten für diese Verwaltungsaufgaben geschaffen. Die Stelle wurde zunächst bis 12.21 befristet und anschließend noch einmal bis 12.22 verlängert. Zum Haushalt 2023 wurde eine weitere Verlängerung aufgrund der angespannten Haushaltslage abgelehnt.
Um die reibungslose Fortführung des Programms zu gewährleisten, wird die Schaffung der beantragten Verwaltungskapazitäten im Umfang von 0,25 VK befristet für die Dauer des Projektes empfohlen.
Zusätzlich zum Fristvermerk F 12.26 erhält die Stelle einen Sperrvermerk X bis der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025 und 2026 Mittel für die Fortführung des Projektes Kommunales Programm Deutschspracherwerb bereitstellt.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 54 Tätigkeitsbereich Neue Stadtteil- und Schulbibliothek im Schulzentrum Südwest in Eibach
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 FACHANGESTELLTE/R MEDIEN E 7 121.318 € 0 € 121.318 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 FACHANGESTELLTE/R MEDIEN E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 77.284 € 0 € 77.284 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In der Sitzung des Stadtrats vom 23.10.2013 wurde die Errichtung einer Stadtteil- und Schulbibliothek im Schulzentrum Südwest beschlossen. In den Anlagen zur Sitzung sind sowohl die dafür erforderlichen Flächen- und Kostenberechnungen enthalten, als auch die für den Betrieb notwendige Personalausstattung mit 5 Vollkraftstellen.
Nachdem zwischen Beschlussfassung und Baubeginn über 10 Jahre liegen, wurden die
Aufgabenbeschreibungen der beschlossenen Stellen auf die aktuellen Anforderungen im Bibliotheksbetrieb angepasst. Die Bibliothek wird im Rahmen des 2. Bauabschnitts des Bauvorhabens Schulzentrum Südwest gebaut. Die Eröffnung war für Herbst 2026 geplant. Der aktuelle Zeitplan des Hochbauamts sieht eine Übergabe an die Nutzer nun erst zum Jahresende 2027 vor. Mit einer Inbetriebnahme ist derzeit also Anfang 2028 zu rechnen. Die Inbetriebnahme dieser zusätzlichen Bibliothek kann nur mit den erforderlichen neuen Planstellen erfolgen. Die Besetzung der neuen Stellen kann gestaffelt erfolgen.
Stellungnahme DiP: Im Vorfeld der Eröffnung der Bibliothek müssen insbesondere der Bestandsaufbau und Konzepte für die Zusammenarbeit mit den beiden Schulen im Schulzentrum Südwest in Angriff genommen werden. Deshalb ist die Besetzung der Stellen für die Leitung und Sachbearbeitung ein Jahr vor Übergabe des Hauses an die Nutzenden zu empfehlen. Die beiden beantragten Stellen für Fachangestellte Medien sollten ca. 4 – 6 Monate vor Nutzungsübergabe des Gebäudes besetzt werden, um die Bestandsarbeiten, die im Vorfeld bewältigt werden müssen, abzuarbeiten. Da sich der Zeitplan für das Bauvorhaben weiter verzögert hat, ist mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2028 nicht zu rechnen. Es wird daher vorgeschlagen, die Stellen zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beantragen. Die Schaffung der Stellen zum Haushalt 2025 wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 55 Tätigkeitsbereich Anpassung der Verwaltungskapazitäten der Infopunkte des Bildungscampus
Nürnberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ein adäquater Kundenservice an den verschiedenen Standorten (südpunkt, Gewerbemuseumsplatz 2, Servicebüro etc.) ist sehr wichtig für eine am Markt und im Wettbewerb agierende Dienststelle wie dem Bildungscampus Nürnberg (BCN). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice repräsentieren die Dienststelle nach außen, sind erste Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden und tragen signifikant zur Kundenzufriedenheit und –bindung bei. Wie sich bereits seit einiger Zeit zeigt, sind die vorhandenen personellen Kapazitäten für die zu erledigenden Aufgaben nicht mehr ausreichend, so dass die Öffnungszeiten reduziert werden mussten. Äußere Bedingungen und Bedarfe ändern sich stetig, so dass eine schnelle Reaktion und permanente Anpassung notwendig sind. Mit der Schaffung der Stelle soll sichergestellt werden, dass ein adäquater Kundenservice angeboten werden kann. Es wird eine Springerkraft im Umfang von einer Vollstelle beantragt. Diese Stellenschaffung ist aus Sicht der Dienststelle für die Sicherstellung des Dienstbetriebes unabweisbar
Stellungnahme DiP: Der Antrag auf Aufstockung der Personalressourcen für die Infopunkte des BCN ist zwar nachvollziehbar, da aber keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann eine Schaffung zum Haushalt 2025 nicht vorgeschlagen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 56 Tätigkeitsbereich Ausweitung der Kapazitäten im Bereich Gesellschaft und Kultur des
Bildungscampus Nürnberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KURSPLANER/IN (SONDERAUFGABEN) E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlage für den Stellenbedarf bildet der gesellschaftspolitische Auftrag des Fachteams Gesellschaft und Kultur, die vielfältigen Herausforderungen der Stadtgesellschaft in seiner Angebotspalette entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb wird eine Stelle beantragt, die sich schwerpunktmäßig mit der Neukonzeption und Entwicklung der Fachgruppe „Nürnberg entdecken“ befassen soll. Dabei sollen die vielfältigen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bildungsinhalte mit den lokalen Gegebenheiten der Stadt Nürnberg verknüpft werden. Für eine gelungene Integration ist es sehr wichtig, die Neubürgerinnen und -bürger Nürnbergs mit ihrer neuen Heimat vertraut zu machen und ihnen das Kennenlernen der städtischen Einrichtungen, Unternehmen, Akteurinnen und Akteure und wichtiger, auch historischer Orte, zu ermöglichen. Damit dient das Angebot der Erschließung neuer Zielgruppen. Nicht zuletzt soll sich das zu konzipierende, spezifisch auf Nürnberg zugeschnittene Programm an die Geflüchteten aus der Ukraine richten, deren Zahl immer größer wird. In den Angeboten sowie im Profil des Bildungsprogramms soll der Bezug zu den SDGs (Sustainable Development Goals) – den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Stadt Nürnberg - herausgestellt werden.
Stellungnahme DiP: Die Kurse und Veranstaltungen der Abteilung Gesellschaft und Kultur sind thematisch in Fachgruppen gebündelt, von denen „Nürnberg entdecken“ eine ist. Die beantragte Stelle soll dazu dienen, diese Fachgruppe neu zu konzipieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, das Angebotsspektrum zu erweitern, um die Teilhabe und aktive Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an der Stadtgesellschaft stärker zu fördern und besonders die Integration von Neubürgerinnen und Neubürgern zu unterstützen. Neben dem Schwerpunkt "Integration" soll auch das Thema "Nachhaltigkeit" im Vordergrund stehen, welches den Bürgerinnen und Bürgern niederschwellig und interaktiv zugänglich gemacht werden soll.
Die in der Abteilung vorhandenen Personalkapazitäten sind bereits mit der Entwicklung und Betreuung der Angebote zu den gesellschaftspolitischen Themen der anderen Fachgruppen ausgelastet, so dass für die Neukonzeption und Weiterentwicklung der Fachgruppe „Nürnberg entdecken“ eine Aufstockung der Kapazitäten im Bereich Kursplanung erforderlich wäre.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird zunächst für einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren empfohlen, um die Wirksamkeit und den Bedarf evaluieren zu können. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.26.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 57 Tätigkeitsbereich Historisch-Wissenschaftliche Stadtbibliothek
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Am 07.07.2017 hat der Kulturausschuss dem vorgestellten Konzept „Virtueller BCN: Lernen, Informationen bereitstellen, Medienkompetenz vermitteln im digitalen Zeitalter“ inkl. der Beantragung der für die Realisierung der Strategie notwendigen Haushaltsmittel und der Konkretisierung des zusätzlichen Personalbedarfs grundsätzlich zugestimmt. In der Folge sind Mittel und Personal für das Teilprojekt „Virtuelle Schatzkammer“ wie beantragt bewilligt worden, die Datenbank mit digitalisierten Kulturgütern ist freigeschaltet und mit ersten Exponaten gefüllt. Parallel zur Umsetzung des Konzepts "Virtueller BCN" soll die digitale Strategie des Bildungscampus fortgeschrieben werden unter Ausnutzung aller Potentiale der neu angeschafften Software. Aktuell liegen diese Aufgaben bei der Abteilungsleitung; im Hinblick auf die 2027 bevorstehende Pensionierung ermöglicht die beantragte Stelle eine offensive und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des genannten Aufgabenbereiches sowie langfristig eine Sicherung des grundlegenden Wissens um die Bestandsgeschichte.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der digitalen Strategie des Bildungscampus Nürnberg soll auch in der Historisch- Wissenschaftlichen Abteilung der Stadtbibliothek die Neu- und Weiterentwicklung digitaler Angebote vorangetrieben werden. Für diesen Aufgabenbereich wurde bereits zum Haushalt 2023 eine Stelle beantragt, eine Stellenschaffung erfolgte jedoch nicht. Der Wunsch nach zusätzlichen Kapazitäten im Bereich wissenschaftlicher Mitarbeit ist zwar verständlich, doch da keine der in der AdO genannten Kriterien vorliegen, kann auch für den Haushalt 2025 eine Schaffung nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 58 Tätigkeitsbereich Personalbedarfsplanung Wachdienst - Besetzung Kleinalarmfzg. auf Feuerwache 1
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 BRANDMEISTER A 7 138.690 € 0 € 138.690 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 4,00 BRANDINSPEKTOR A 9 329.028 € 0 € 329.028 € 4,00 Vorschlag: 2,00 BRANDINSPEKTOR A 9 164.514 € 0 € 164.514 € 2,00
Antrag: 3,00 OBERBRANDMEISTER/IN A 8 235.998 € 0 € 235.998 € 3,00 Vorschlag: 2,00 OBERBRANDMEISTER/IN A 8 157.332 € 0 € 157.332 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Die Stellen Oberbrandmeister/in werden im Stellenplan in BGr. A 7/A 8 ausgewiesen. merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020
wurde der bestehende Feuerwehrbedarfsplan turnusgemäß durch ein externes
Beratungsunternehmen fortgeschrieben und an die Stadtentwicklung angepasst. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass das Kleinalarmfahrzeug der Feuerwache 3 (Klaf 3) eine nicht mehr vertretbare Einsatzbelastung erfährt. Kurzfristig muss daher auf der benachbarten Feuerwache 1 ein weiteres Kleinalarmfahrzeug (Klaf 1) in Dienst genommen werden, um Einsätze in den bisher dem Klaf 3 zugewiesenen Bereichen übernehmen zu können und so zu einer spürbaren Verringerung der Einsatzbelastung beitragen zu können. Die Feuerwehrbedarfsplanung und der festgestellte Stellenbedarf für die permanente Besetzung mit 3 Einsatzkräften für das zusätzliche Fahrzeug wurde auch im Stadtrat im Juni 2024 vorgestellt.
Stellungnahme DiP: Die 2024 von einem externen Gutachter erstellte Feuerwehrbedarfsplanung wurde am am 19.6.2024 im Stadtrat eingebracht. Der Stadtrat hat einstimmig dem in der Feuerwehrbedarfsplanung begutachteten neuen Einsatzkonzept und der damit verbundenen Erhöhung der Wachdienstfunktionen um drei Funktionen von 85 auf 88 zugestimmt (= Besatzung für Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1). FW wurde beauftragt,
in Abstimmung mit Ref. I/II und DiP die dafür notwendigen Stellen im Rahmen der
Stellenschaffungsverfahren der kommenden Jahre einzubringen. Die Erhöhung um 3 Wachdienststellen ergibt insgesamt 13,5 Vollkraftstellen, weil für eine permanente Besetzung die drei Funktionen mit dem aktuellen Personalbedarfsfaktor von 4,51 zu multiplizieren sind. Für 2025 werden von den 9 beantragten Stellen 4 Stellen zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 59 Tätigkeitsbereich Elektro- und Kommunikationstechnik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SYSTEMADMINISTRATOR/IN E 9a 145.734 € 145.734 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 SYSTEMADMINISTRATOR/IN E 9a 145.734 € 145.734 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- Mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Brandmeldeempfangsanlage ist ein vernetztes Anlagensystem über 5 Standorte mit 12 Bedienterminals und Fernzugängen. In diesem IT-System können Übertragungseinrichtungen in Revision genommen werden, so dass Wartungsfirmen bei den Kunden arbeiten können, ohne Fehlalarme zu produzieren. Die Verantwortlichkeit für Planung, Installation, Konfiguration, Administration und Dokumentation der verschiedenen informationstechnischen Systeme wie z. B. Server/Clients, IT-Infrastruktur, zentraler und dezentraler Netzkomponenten, Durchführen von Update- und Patch-Management für Hard- und Software sowie die Überwachung der Systemleistung und Analyse von Ereignisprotokollen der unterschiedlichen Hard- und Software liegt bei FW. Auf Grund dieser Anforderungen müssen hier zwei zusätzliche Stellen geschaffen werden, um die Herausforderungen der bestehenden Gebäude (in denen die Bussysteme eingebaut sind) und der sich ändernden Anforderungen an die Betriebstechnik einer Feuerwache sicherzustellen.
Stellungnahme DiP: Aktuell gibt es im Stadtgebiet 1270 Brandmeldeanlagen, die über das öffentliche Brandmeldenetz auf die 11 Brandmeldeempfangsanlagen der 5 städtischen Feuerwachen aufgeschaltet sind. Von dort werden Alarme an die Integrierte Leitstelle übertragen. Die Zahl der zu betreuenden Brandmeldeanlagen steigt jährlich um ca. 40 - 50, gleichzeitig werden aufgrund von Gebäudeabrissen oder -umnutzungen jedes Jahr ca. 20 Anlagen zurückgebaut. In den kommenden Jahren müssen etwa 1050 Brandmeldeanlagen, die auf Empfangsanlagen der alten Generation (über 30 Jahre alt) aufgeschaltet sind, auf die Empfangsanlagen der neuen Generation umgestellt werden. Für die professionelle und reibungslose Umstellung auf die neuen Systeme, die laufende Administration und die Weiterentwicklung dieses Brandmeldenetzes wird qualifiziertes Personal für die Systembetreuung benötigt. Zudem sind im Rahmen der Wartung der lokalen Brandmeldenanlagen jährlich ca. 10.000 Revisionsschaltungen notwendig, die mit FW abgestimmt werden müssen. Auch die Wachzentralisten können die steigende Zahl an eingehenden Störungsmeldungen fachlich nicht bewältigen. Daher sind 2 Systemadministratoren erforderlich, die sich in diesen Aufgaben auch gegenseitig vertreten können. Durch die höhere Zahl der zu betreuenden Brandmelder steigen auch die entsprechenden Gebühreneinnahmen (einmalige Anschlusskosten und monatliche Gebühren), wodurch eine komplette Refinanzierung der zusätzlichen Stellen gesichert ist. Die Gebührenhöhe wird regelmäßig angepasst, zuletzt mit Beschluss des Stadtrates am 17.07.2024. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet, zur Dokumentation der Kostendeckung wird an den Stellen der Stellenvermerk Z angebracht.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 60 Tätigkeitsbereich Personalbedarf Wachdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 BRANDINSPEKTOR/IN A 9 164.514 € 0 € 164.514 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BRANDINSPEKTOR/IN A 9 164.514 € 0 € 164.514 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Auf Grundlage des Stellenplans der Feuerwehr (FW) zum Stand: 01.01.2023 und der in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2022 (im Jahr 2020 wurde aufgrund der Pandemie keine Berechnung durchgeführt, da die Zahlen im Hinblick auf die Ausfallschichten nicht repräsentativ waren) ermittelten Ausfallschichten wurde die Personalbedarfsberechnung für die 24/7 zu besetzenden 85 Funktionen auf den fünf Wachen der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Ergebnisse sind: 1. Aus der Personalbedarfsberechnung vom 13.04.2023 ergibt sich eine Erhöhung der Planstellen des Wachdienstes um neun Stellen. 2. Zudem ist prospektiv absehbar, dass ab 2025 bis voraussichtlich 2032 der Bedarf an Ausbilderinnen und Ausbildern die Abstellung von fünf Personalen aus dem Wachdienst in den Tagesdienst erfordern wird. Damit diese Ressource in 2025 zur Verfügung stehen, müssen in 2024 die Voraussetzungen geschaffen werden, damit fünf Anwärter /-innen eingestellt werden können und für diese 2025 fünf zusätzliche Stellen im Wachdienst zur Verfügung stehen. Zum Haushalt 2024 wurden von den insgesamt benötigten 14 Stellen nur 12 geschaffen. Die Bereitstellung der noch fehlenden 2 Stellen wird nun zum Haushalt 2025 beantragt.
Stellungnahme DiP: Der Personalfaktor bei FW gibt an, wie viele Stellen benötigt werden, um eine Funktion (derzeit sind 85 Funktionen vorhanden) bei FW durchgängig rund um die Uhr zu besetzen. Bei einem steigenden Personalfaktor werden zusätzliche Stellen im Wachdienst zur Verfügung gestellt, bei einem sinkenden Personalfaktor werden die überzähligen Stellen gesperrt. Seit dem Jahr 2004 (4,11) ist der Personalfaktor auf zuletzt 4,42 (2018) angestiegen. Ferner ist bei FW ein erheblicher altersbedingter Personalwechsel in den Jahren 2025 bis voraussichtlich 2032 absehbar, der durch die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten abgefangen werden muss. Dieser Personalmehrbedarf muss durch weitere Abstellungen aus dem Wachdienst bewältigt werden, die kompensiert werden müssen. Im Hauhalt 2024 wurden aufgrund dieses Sachverhaltes bereits 12 VK geschaffen. In diesem Schaffungsverfahren wird nun die Schaffung der 2 ausstehenden und beantragten VK begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 61 Tätigkeitsbereich Versorgung der Bevölkerung, Unterstützung der Streitkräfte, Stabs- und
Führungskomponenten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 77.284 € 0 € 77.284 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aus dem "Konzept Zivile Verteidigung des Bundesministerium des Innern" erwachsen für den Bevölkerungsschutz Aufgaben, die sich vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und den Beistandsverpflichtungen Deutschlands an der NATO-Ostflanke und ebenso aus der wachsenden Terrorgefahr durch den Konflikt in Nahost ergeben. Außerdem muss durch die Feuerwehr auf die Auswirkungen des Klimawandels angemessen reagiert werden. Ziele der Stellenschaffung sind:
- Versorgung der Bevölkerung: Planung für alle Bereiche des tägl. Lebens (Güter und Leistungen),
Ernährungsnotfallvorsorge (Pflichaufgabe), Koordination der Gesamtmaßnahmen bei einem Ausfall der Energieversorgung in enger Abstimmung mit der N-ERGIE.
- Unterstützung der Streitkräfte: Planung der noch engeren Zusammenarbeit; Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung von Übungen gemeinsam mit der Bundeswehr; Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung und Errichtung der Führungsstabsräume.
- Stabs- und Führungskomponente: Die Krisenstabsarbeit gewinnt nach den Erfahrungen der letzten
Jahre weiter an Bedeutung und die Stadt steht als untere Kreisverwalatungsbehörde in der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung für den pflichtgemäßen Betrieb.
Stellungnahme DiP: Eine Fallzahlensteigerung wird aufgrund der Zunahme von verschiedenartigen Krisen gesehen: Vor dem Hintergrund der zunehmenden Risiken hinsichtlich Auswirkungen des Klimawandels, Energieversorgung und Sicherheit müssen die Führungsstrukturen und die Personalkapazitäten der Stadt im Bereich der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) bzw. der Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) mit Personal für Ausbildung und Übung sowie für den Einsatzbetrieb verstärkt werden. Die politischen Veränderungen bedingen auch einen engeren Zusammenschluss der Streitkräfte mit dem Bereich der „unteren Katastrophenschutzbehörde“. Die Koordination der Gesamtmaßnahmen für die Stadt Nürnberg mit den vielen zu beteiligenden stadtinternen und externen Stellen und die Zusammenführung in einen Katastrophenschutzplan stellt eine komplexe und dauerhafte Aufgabe dar. Die Schaffung der beantragten Stelle im Sachgebiet Bevölkerungsschutz wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 62 Tätigkeitsbereich Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 GERÄTEWART E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GERÄTEWART E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den Jahren 2020 bis 2022 wurden bereits drei Gerätewartstellen geschaffen. Diese sind für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der feuerwehrtechnischen Ausstattungen und Einsatzgeräte auf den Einsatzfahrzeugen sowie des Sondergerätelagers verantwortlich. Die Schaffung der Stellen wurde notwendig, da die Geräteprüfung nicht mehr aus dem Pool der Schichtdienstbeamten/innen bewältigt werden konnte. Gründe hierfür waren ein höheres Einsatzaufkommen, die notwendige Reduzierung des Arbeitsanteils von Werkstattarbeiten zugunsten von Ausbildungstätigkeit, steigende Sonderausbildungen und acht zusätzliche AZV -Tage pro Schichtdienstbeamten. Die nun zusätzliche beantragte Gerätewartstelle ist für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen in den Bereichen Umweltschutz, Messtechnik und Bekleidung auf der Feuerwache 1 vorgesehen. In den vergangenen Jahren erfolgten die o.a. Prüfungen mitunter durch Unterstützung von Kollegen/innen aus dem Einsatzdienst. Diese Mitarbeitenden stehen aber aktuell nicht mehr zur Verfügung, da regelmäßig Personalvakanzen im Umfang von täglich rund 7,0 VK in der Integrierten Leitstelle Nürnberg aufgefangen werden müssen, um dort den Dienstbetrieb zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 63 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung Spezialsoftware MP-Feuer
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 5 56.413 € 0 € 56.413 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Zuge der Digitalisierung wurde bei FW vor rund zwei Jahren die Verwaltungssoftware für Feuerwehren „MP-Feuer“ eingeführt. Dadurch sollte u.a. die gesetzeskonforme und rechtssichere Dokumentation von Beständen, Verwendungen und Prüfungen für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr sichergestellt werden. Auch andere Angaben werden erfasst, wie z.B. UVV- Unterweisungen, arbeitsmed. Untersuchungen, Ausbildungen etc. Es war ursprünglich beabsichtigt, die laufende Verwaltung (Betrieb und Pflege) der Software durch die im Schichtdienst befindlichen Einsatzkräfte aus dem feuerwehrtechnischen Dienst durchführen zu lassen, was sich als nicht praktikabel erwiesen hat: Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Anwendern/innen keine einheitliche und sinnvolle Nutzung des Programms möglich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass Einsatzkräfte mitunter kurzfristig ausrücken müssen und somit eine kontinuierliche Bearbeitung von Vorgängen nicht möglich ist. Durch diese fehlende permanente Sachbearbeitung und damit verbundene Erfahrung mit MP-Feuer erfolgt nur eine mangelhafte Einhaltung der erforderlichen einheitlichen Nomenklatur bei der Anlage und Benennung der Datensätze durch den Nutzer. Eine spätere Nachvollziehbarkeit bzw. effiziente Bearbeitung mit der Software ist dadurch nicht möglich. Zudem ist die Sachbearbeitung MP-Feuer der erste Ansprechpartner (First-Level-Support) sowohl intern für die Berufsfeuerwehr als auch für die Kommandanten der 18 Freiwilligen Feuerwehren, die zukünftig die Daten der rund 650 ehrenamtlich Aktiven selbständig erfassen sollen.
Stellungnahme DiP: Für die Eingabe der Grunddaten in die Spezialsoftware MP Feuer wurde 2022 befristet eine budgetfinanzierte Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Der Aufgabenbereich der nun beantragten Stelle umfasst Aktualisierung der Daten, Pflege der Software, First-Level-Support und Schulungen. Für diesen Aufgabenumfang ist nach derzeitigem Stand eine zusätzliche Personalkapazität zwar wünschenswert um die aktuell auf mehrere Einsatzkräfte verteilte Aufgabe zu bündeln und die Einsatzkrädte zu entlasten, aber nicht zwingend erforderlich und wird zum Haushalt 2025 nicht begutachtet. Sobald die Daten der Freiwilligen Feuerwehren in nennenswertemm Umfang in die Datenbank aufgenommen wurden, kann eine erneute Prüfung des Kapazitätsbedarfes im Hinblick auf die erforderliche Unterstützung bei der Datenbearbeitung und -auswertung auf Grundlage eines neuen Schaffungsantrags erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 64 Tätigkeitsbereich Dienstplanung Feuerwehr- und Sicherheitswachdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Derzeit ist der Tätigkeitsbereich "Dienstplanung" noch vollumfänglich dem Sachgebietsleiter "Personal, Dienstvorschriften, Dienstaufsicht" zugeordent, der diesen, wegen zunehmend komplexer werdender Aufgaben in der Personalführung seit vielen Jahren nicht mehr selbst durchführen kann. In der Vergangenheit wurden aus wirtschaftlichen Gründen im Rahmen des Delegationsprinzips zur Entlastung des Sachgebietsleiters bereits Stellen des Wachdienstes mit Unterstützungsaufgaben betraut. Durch die Abnahme der Verfügbarkeit der Wachdienstbeamten über die Jahre (u.a. nur noch 96 statt ehemals 107 Nettoschichttage, höhere Einsatzfrequenz) ist dieses System nicht mehr haltbar. Weitere Aufgaben im Rahmen der Dienstplanung können nicht ausreichend erfüllt werden ,z.B. Auswertungen, Kontrollen Ruhezeiten und Überschreitung Wochenstundengrenzen. Auch ist der Personalbestand der Berufsfeuerwehr in den vergangenen Jahren kontinuierlich angewachsen, mehr Mindestfunktionen sollen vorgehalten werden. Um diese Problemfelder zeitgemäß, rechtssicher und zukunftsorientiert bearbeiten zu können, ist die Zusammenführung der Dienst- und Personalplanungskomponenten in einer fachlich qualifizierten Sachbearbeiter-Stelle unabdingbar.
Stellungnahme DiP: Die Einteilung der Dienste für die fünf Dienstgruppen sowie die Disposition der
Sicherheitswachdienste, die bei Sportveranstaltungen, Volksfesten oder anderen
Großveranstaltungen und bei allen Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr zu stellen sind (Pflichtaufgabe), erfolgte in der Vergangenheit unter Federführung des Sachgebietsleiters durch Mitarbeiter des Einsatzdienstes im Rahmen des Schichtdienstes. Bei der Einteilung der Dienste sind vielfältige arbeitszeitrechtliche Vorgaben, u.a. die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit, zu beachten, wobei gleichzeitig Mehrarbeitszeitstände, die aus dienstlichen Gründen nicht durch Freizeitausgleich abgebaut werden können, zu vermeiden sind. Ferner ist ein stringentes Dienstplancontrolling notwendig, gleichzeitig sind die sozialen Belange der Beschäftigten (Teilzeit, Elternzeit, Diensttausch) zu beachten. Die Zahl der zu beplanenden Wachdienstfunktionen wird mittelfristig von 85 auf 88 steigen (Beschluss des Stadtrates am 19.06.2024), d.h. der zu organisierende Personalbestand wird weiter wachsen, die Dienstpläne werden noch komplexer. Durch die oben beschriebene reduzierte Verfügbarkeit der Einsatzdienstbeamten sind bei der Dienstplanung und Dienstplanauswertung im Feuerwehrdienst Kapazitätsengpässe entstanden, eine rechtskonforme Dienstplanung kann damit nicht zuverlässig gewährleistet werden. Zusätzliche Personalkapazität, auf der die genannten Aufgaben gebündelt werden können, ist erforderlich, wobei eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK derzeit als ausreichend erachtet wird. Dennoch wird die Schaffung von 1,0 VK befürwortet. Auf dieser Stelle sollen dann mit einer Kapazität von 0,5 VK auch Aufgaben für die Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Social-Media übernommen werden (ebenfalls und gesondert beantragt). Auch bei diesen Tätigkeiten soll der Einsatzdienst entlastet und die Aufgaben gebündelt werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 65 Tätigkeitsbereich Elektro- und Kommunikationstechnik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 FERNMELDEHANDWERKER/IN E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zum Haushaltsjahr 2023 wurde bereits die Stellenschaffung von 3 Fernmeldehandwerkern/innen beantragt. Geschaffen wurde letztendlich jeweils 1 Stelle zum Haushalt 2023 und 1 Stelle zum Haushalt 2024. Die Schaffung der dritten Stelle wird nun erneut beantragt. In den vergangenen Jahren war ein zunehmender Breitbandausbau und in der Folge eine Zunahme der Digitalisierung innerhalb der Behörden, Schulen, Jugendeinrichtungen und der städtischen Dienststellen zu verzeichnen. Die Länge des Lichtwellenleiternetzes wurde dabei innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt, entsprechend sind auch die Anforderungen für den Betrieb und Unterhalt gestiegen. Die Aufgaben können mit dem derzeitigen Personal nicht mehr bewältigt werden, teilweise werden bereits Arbeiten an Fremdfirmen vergeben (z. B. Spleiß- und Kabelzugarbeiten). Folgende städtische Projekte wurden in den letzten Jahren vom Sachgebiet Kabel- und Elektrotechnik realisiert bzw. befinden sich noch in der Umsetzung: Anbindung von ca. 100 Schulen und ca. 190 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Anbindung von 5 Kulturläden, WLAN-Rollout der Stadt Nürnberg, Umverlegungen wegen Brückensanierungen, Umzug des städtischen Rechenzentrums in die Stöpselgasse, Auflösung des passiven Hauptknotens der „Alten Feuerwache 1“, Ausbau der Kritischen Infrastruktur für die Stadt Nürnberg (z. B. KIK-Netz). Das städtische Netz ist dynamisch und muss sich auch zukünftigen Erfordernissen anpassen. Die derzeit vorhandenen 680 Kilometer Glasfaserleitung sind oft durch aktuelle Baumaßnahmen (z. B. Nachverdichtung, Straßenumgestaltung, Parkplatzgestaltung) beeinträchtigt, was einen permanenten Unterhalt erforderlich macht: Es müssen Kabel umverlegt oder neue eingezogen/aufgelegt und zum Teil Ersatzstrecken geschaltet werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 66 Tätigkeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Social-Media
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOCIAL-MEDIA-REDAKTEUR/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In der Abteilung "Einsatz, Organisation und Bevölkerungsschutz" ist der Sachgebietsleiter
"Grundsatzfragen, Alarm- u. Ausrückordnung" unter anderem für die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit und die interne Kommunikation der Dienststelle FW verantwortlich. Seit der Stellenschaffung zu Beginn der 1990er-Jahre ist er für eine Fülle weiterer zentraler Aufgaben der Feuerwehr Nürnberg zuständig. Um unter haushaltstechnischen Gesichtspunkten Stellenschaffungen zu vermeiden, wurden in der Vergangenheit im Rahmen des Delegationsprinzips zur Entlastung des Sachgebietsleiters nur Stellen des Wachdienstes mit Unterstützungsaufgaben betraut. Da die Verfügbarkeit der Wachdienstbeamten über die Jahre abgenommen hat (u.a. nur noch 96 statt ehemals 107 Nettoschichttage, höhere Einsatzfrequenz), muss der Sachgebietsleiter wieder verstärkt in diesen Bereichen tätig werden. Die nach außen gerichtete Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit) hat sich in den letzten Jahren nahezu vollständig von den althergebrachten Printmedien auf die sozialen Onlinemedien (SoMe) verlagert. Diese Art der digitalen Kommunikation ist wesentlich direkter, schnelllebiger und spontaner, davon profitiert auch der städtische Bevölkerungsschutz in Krisen, der eine schnelle und flexible Warnung und/oder Information erfordert. Auch die Qualität und Intensität bei der Online- Nachwuchswerbung müsste gesteigert werden. Um die aktuellen Defizite zu beseitigen, die bisher erzielten Erfolge in der Social-Media-Arbeit der Berufsfeuerwehr zu verstetigen und nachhaltig zu sichern und eine Betreuung des ehrenamtlichen Feuerwehrbereichs dauerhaft zu gewährleisten, ist es erforderlich diese Tätigkeit bei FW zu professionalisieren. Die bisher nebenbei bearbeiteten Themen der Social-Media-Arbeit sollen gebündelt, dadurch Ressourcen geschont (Mehrarbeitszeitanfall) und die Qualität weiter gesteigert werden.
Stellungnahme DiP: Die Erläuterungen von FW sind nachvollziehbar und eine intensivere Bearbeitung der Öffentlichkeitsarbeit sicherlich wünschenswert. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Ado liegt aber kein zwingendes Erfordernis vor, so dass die Schaffung der beantragten Stellenkapazität nicht begutachtet werden kann.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Tiergarten lfd. Nr. 67 Tätigkeitsbereich Bestell- und Vergabewesen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 60.659 € 60.659 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 60.659 € 60.659 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Sowohl die Verfahren als auch der Umfang der im Tiergarten umgesetzten Ausschreibungen, Vergaben, Abrechnungen und Kontrollen haben in den letzten 10 Jahren ein nicht mehr in das normale Tagesgeschäft der betroffenen Abteilungen integrierbares Volumen erreicht. Im Jahr 2015 wurde der Abteilung Technik, die einen Ausschreibungs - und Vergabeumfang von rund 700.000 Euro pro Jahr verzeichnet, eine Stelle zugeordnet. Nur dadurch können die Investitionen und vor allem die vielen Kleinaufträge und Bestellungen betriebsintern abgewickelt werden. Inzwischen ist der Bearbeitungsumfang der anderen gewerblichen Abteilungen ähnlich komplex geworden. Faktisch zu spät muss jetzt zwingend eine Stelle auch für die Abteilungen Tierpflege, Garten- und Landschaftsgestaltung, Forst, Landwirtschaft und Futterbewirtschaftung geschaffen werden, da es für die Abteilungsleitungen nicht mehr möglich ist, neben dem Tagesgeschäft vor Ort im Tiergarten, in den städtischen Wäldern und den landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich die Verwaltungstätigkeit persönlich leisten zu können.
Stellungnahme DiP: Die Anzahl und das Volumen der im Tiergarten getätigten Ausschreibungen, Vergaben, Abrechnungen und Kontrollen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In der Abteilung Technik wurde hierfür Kapazität zur Verfügung gestellt, in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Forst, Landwirtschaft und Futterbewirtschaftung sowie Tierpflege werden die Tätigkeiten durch die Abteilungsleitungen ausgeführt. Dies führte zu einer steigenden Überlastung der Abteilungsleitungen, die dadurch auch weniger Zeit für ihre originären Führungsaufgaben zur Verfügung hatten. Neben der Entlastung der Abteilungsleitungen sollen durch die qualifizierte Sachbearbeitung die Verfahren über die Abteilungen hinweg vereinheitlicht und damit effizienter gestaltet werden.
Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird demzufolge empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT lfd. Nr. 68 Tätigkeitsbereich Beteiligungsmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Beteiligungsmanagement steht vor wachsenden Herausforderungen, insbesondere durch gestiegene gesetzliche Anforderungen und zunehmende Betreuungsaufwände für bestehende Beteiligungsunternehmen. Im Vordergrund stehen insbesondere das europäische Wettbewerbsrecht (EU-Beihilfe) sowie die nichtfinanzielle Berichterstattung nach dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) von Unternehmen. Eine Kapazitätsaufstockung ist dringend erforderlich. Zudem können aufgrund neuer Projekte wie dem Stadion-Umbau oder der Landesgartenschau die bestehenden Aufgaben im Beteiligungsmanagement nicht mehr mit den bisherigen Kapazitäten erfüllt werden.
Stellungnahme DiP: Die Notwendigkeit, die Kapazitäten im Beteiligungsmanagement zu erweitern, ergibt sich aus mehreren Faktoren. Erstens sind die gesetzlichen Anforderungen in den letzten Jahren gestiegen,
was zu einem erhöhten Betreuungsaufwand führt. Zweitens erfordern bestehende
Beteiligungsunternehmen eine kontinuierliche Überwachung und Unterstützung, die mit steigender Anzahl von Beteiligungen zunimmt. Drittens sind neue Projekte wie der Stadion-Umbau oder die Landesgartenschau geplant, wodurch zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Insgesamt ist ein dauerhafter Mehraufwand in den Bereichen Konzeptionierung, Controlling und Steuerung zu erwarten.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT lfd. Nr. 69 Tätigkeitsbereich Geschäftsführung Stiftungsinitiative
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 GESCHÄFTSF. STIFTUNGSINITIATIVE E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GESCHÄFTSF. STIFTUNGSINITIATIVE E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stiftungsinitiative wurde seit ihrer Gründung im Jahr 2010/11 kontinuierlich erweitert. Das Netzwerk umfasst mittlerweile sieben Partner und vergibt den vielbeachteten Nürnberger Stiftungspreis. Der Stiftungstag hat sich als bedeutende Veranstaltung im regionalen Stiftungswesen etabliert. Die zunehmende Komplexität erfordert eine professionelle Bearbeitung. Der frühere Verantwortliche für die Stiftungsinitiative (vormals bei Ref.V) wird in Kürze aus dem Dienst ausscheiden, die dortigen Aufgaben sollen auf das Thema Ehrenamtliches Engagement fokussiert und bei Ref. V verortet sein. Durch die Schaffung für den Themenkomplex Stiftungen bei Ref.I/II wird eine stärkere Anbindung an den Geschäftsbereich der Stiftungsverwaltung angestrebt.
Stellungnahme DiP: Die Stiftungsinitiative hat sich seit ihrer Gründung stetig erweitert, umfasst ein Netzwerk von sieben Partnern und vergibt den Nürnberger Stiftungspreis. Die zunehmende Komplexität erfordert professionelles Management und Ressourcen. Mit Hilfe der neuen Stelle soll die Stiftungsinitiative auf neue Zielgruppen ausgerichtet, digitale Inhalte und soziale Medien genutzt sowie die Beteiligung in überregionalen Netzwerken gefördert werden. Durch die Verortung bei Ref.I/II wird eine engere Verbindung zur Stiftungsverwaltung erreicht. Dies fördert eine ganzheitliche Bearbeitung des Themas und unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Stiftungslandschaft.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT lfd. Nr. 70 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung GSBV
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die GSBV wird alle 4 Jahre von den örtlichen Schwerbehindertenvertrauenspersonen gewählt und setzt sich daher aus unterschiedlichen ggf. neuen, unerfahrenen Vertrauenspersonen zusammen. Die GSBV hat eine Freistellungskapazität von derzeit 2 Vollzeitstellen. Die kontinuierliche Zunahme von schwerbehinderten Beschäftigten, aber auch die gesellschaftliche Veränderung durch den demographischen Wandel zeigen eine deutliche Erhöhung der Mehrarbeit und sind ohne zusätzliche Stellenkapazität von der GSBV nicht mehr in der gewohnten Qualität zu leisten. Die erforderliche Verwaltungsfachkraft soll daher die Schnittstelle zu den örtlichen Vertrauenspersonen sein. Das neue SGB IX hat dies im § 179 Abs. 8 letzter Satz SGB IX verankert. Die Stelle wird benötigt um die Gesamtvertrauenspersonen von Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Stellungnahme DiP: In Betrieben/Dienststellen mit in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson auf Antrag freigestellt. Vertrauenspersonen sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts/der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der Stadt Nürnberg sind aktuell (neben der GSBV im Umfang von 2,0 VK) Personalkapazitäten im Umfang von 6,3 VK freigestellt. Die tatsächlich gewährten Freistellungen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten gehen damit deutlich über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinaus. Zusätzlich wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung seit 2013 durch einen schwerbehinderten Mitarbeitenden (verbucht auf einen Reha-Arbeitsplatz mit 1,0 VK) unterstützt. Dieser entlastet die
Vertrauenspersonen in Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wie sie in der
Arbeitsplatzbeschreibung der beantragten Kapazität beschrieben sind. Damit übernimmt die Stadt Nürnberg auch die Kosten dieser Bürokraft wie in §179 Abs. 8 Satz 3 SGB IX gefordert.
Eine Kapazitätserhöhung über den bereits gewährten Freistellungsumfang sowie die weiteren zur Verfügung gestellten Ressourcen hinaus kann nicht befürwortet werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität/en kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 71 Tätigkeitsbereich Weiterer Aufbau und Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 HAUSHANDWERKER/IN, HAUSMEISTER/IN E 5 169.239 € 0 € 169.239 € 3,00 Vorschlag: 3,00 HAUSHANDWERKER/IN, HAUSMEISTER/IN E 5 169.239 € 0 € 169.239 € 3,00
Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT (CAFM, PROZESSE) E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00
Antrag: 1,00 VERANTWORTLICHE ELEKTROFACHKRAFT E 10 80.120 € 90.000 € -9.880 € -0,12 Vorschlag: 1,00 VERANTWORTLICHE ELEKTROFACHKRAFT E 8 63.712 € 48.000 € 15.712 € 0,25
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; aufgrund der Umstrukturierung werden die Stellenwerte der jeweiligen Stellen, mit merke, Deckungshinweise: Ausnahme der Kapazität für die Verantwortlliche Elektrofachkraft, als Platzhalter vorgesehen; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Die zu bewirtschaftende Fläche im Gebäudemanagement der Hausvewaltenden Einheit Kultur- Soziales-Verwaltung (HVE-KSV) hat sich 2023-2024 durch die Übertragung der Bewirtschaftung der Immobilien von den Kulturdienststellen KuF, KuM und KuKuQ weiter erhöht. Bedingt durch die Interimsnutzung der Kongresshalle durch das Staatstheater Nürnberg und die zusätzliche Schaffung der Ermöglichungsräume, Übertragung der Bewirtschaftung der Ehrenhalle im Luitpoldhain von LA, Kauf des ehemaligen Bahnhofs Dutzendteich, Übertragung der Bewirtschaftung des Goldenen Saals, der Zeppelintribühne, des Zeppelinfeldes mit seinen Türmen, wurden der HVE KSV 2024 außerplanmäßig 40 Immobilien mit 122.114 m² Bruttogrundfläche (BGF) zur Bewirtschaftung übertragen. Der Gebäudebestand (394), alle darin verorteten technischen Anlagen und Geräte sowie deren vorgeschriebenen Wartungsintervalle, wie auch die Dokumentation der Durchführung müssen mittels aktuell zu entwickelnder Software erfasst und fortgeführt werden. Grundlagen der Speicherung und der Ablagesystematik sind zu klären, zu implementieren und weiterzuentwickeln. Für die objektive Bewertung erbrachter Gebäudereinigungsleistungen wird ein stadtweit nutzbares QM-Modul entwickelt und nach erfolgreichem Test ausgerollt. Der zwischenzeitlich umfangreiche administrative Betreuungs- und Entwicklungsbedarf für Hard- und Software bedarf einer Verwaltungskraft mit ausgewiesenem IT-Sachverstand. Kostenaufwändig an Unternehmen vergebene kleinere elektrotechnische Prüf-, Reparatur- und Instandsetzungsaufgaben sollen künftig in eigener Zuständigkeit durch das vorhandene Personal erledigt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch die Bestellung einer übergeordneten verantwortlichen Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 i.V.m §§ 2, 3 ArbSchG, § 13 DGUV-V1, DGUV-V3, die die Aus-/Weiterbildung und Aufgabenausführung des internen Personals verantwortlich überwachen muss. Die externen Ausgaben 2023 übersteigen die für die Stellendeckung notwendigen Mittel. Das ausführende Personal ist bereits vorhanden. Die HVE-KSV bewirtschaftete zum Jahresende 2022 rund 487.000 m². 2023 und 2024 wurden zusätzlich 104 Immobilien mit insgesamt 220.579 m² übernommen (Stand: 01.05.2024).
Stellungnahme DiP: Die an die HVE übertragene Betreiberverantwortung bringt eine immense Mehrbelastung bei ZD/1
(Hausverwaltende Einheit) mit sich. Es wurden zwar Stellenanteile aus den
Arbeitsplatzbeschreibungen (APBs) der abgebenden Dienststellen wie KuF, KuM etc. identifiziert, die sich bisher mit der Bewirtschaftung der Gebäude beschäftigt haben. Die Anteile decken aber nicht annähernd den Bedarf, der tatsächlich notwendig ist, die Betreiberverantwortung sicherzustellen. Zudem war die Hausmeistertätigkeit nicht separiert, sondern wurde in Personalunion mit anderen Tätigkeiten, die in diesen Dienststellen anfallen - wie Auf- und Abbau von Veranstaltungen, Ausstellungen etc.- erledigt. Die tatsächlich benötigte Zeit spiegelte sich nur zu einem geringen Anteil in den bisherigen APBs wider. Gesetzlich erforderliche Aufgaben müssen derzeit teilweise an Externe vergeben werden, z.B. die einer verantwortlichen Elektrofachkraft. Bislang müssen kleinere elektrotechnische Prüf-, Reparaturund Instandsetzungsaufgaben, wie z. B. der Austausch defekter Leuchtmittel oder Lampen, Reparatur eines Lichtschalters oder einer Steckdose, Störungsbeseitigung nach Auslösen einer Sicherung usw. an Unternehmen vergeben werden. Im Jahr 2023 wurden ca. 90.000 EUR an Unternehmen für die Erledigung solcher Aufgaben gezahlt. Um das künftig wirtschaftlicher in eigener Zuständigkeit durch das vorhandene Personal durchführen lassen zu können, muss es zwingend als sog. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) geschult werden (Unternehmerpflicht). Saldiert können hierdurch ca. 48.000 EUR an externen Vergaben eingespart werden. Der stark angewachsene zu bewirtschaftende Immobilienbestand (aktuell 394) kann nicht mehr mit den klassischen Microsoft-Produkten verwaltet werden. Zahlreiche Dateien werden von zahlreichen Mitarbeitenden individuell gepflegt, mit zum Teil abweichendem Aufbau und Inhalt und abgelegt an unterschiedlichen Speicherorten mit unterschiedlichem Ablagesystem. Eine gesicherte, zuverlässige Dokumentation ist nicht mehr gegeben. Eine Exkulpation in Schadensersatzverhandlungen bezüglich der Betreiberhaftung wegen (grober) Fahrlässigkeit ist bei einem Schadensfall nicht garantiert. Dies begründet die Schaffung einer Sachbearbeitung Computer Added Facility Management (CAFM).
Die Schaffung der beantragten Stellen wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 72 Tätigkeitsbereich Buchhaltung - Objektübernahme zur Bewirtschaftung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der Übernahme weiterer Objekte zur Bewirtschaftung von den Kultur-Dienststellen KuM, KuF, KuKuQ sowie künftig das Stadthaus Q und die Kongresshalle erweitert sich der Aufgabenbereich und das Arbeitsvolumen in der Buchhaltung.
Stellungnahme DiP: Bei der Übernahme der Objekte zur Bewirtschaftung wurden keine Stellenanteile für die Buchhaltung berücksichtigt, sondern lediglich die der Hausmeister/innen bzw. Techniker/innen. Es müssen bei der Dienstsetelle Zentrale Dienste (ZD) nicht nur mehr Objekte verwaltet werden, sondern mehr Budget und die damit zusammenhängenden Kostenstellen etc. Die Belastung der Buchhaltung war bisher schon sehr groß, ist durch die Übernahme dieser zusätzlichen Objekte noch gestiegen und wird ab 2025 weiter steigen. Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen führen ebenso zu einem erheblichen Mehraufwand. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 73 Tätigkeitsbereich Digitalisierung Stadtverwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT-NETZWERKSPEZIALIST/IN GLT, IOT, NAC E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-NETZWERKSPEZIALIST/IN GLT, IOT, NAC E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Antrag: 1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN DMS-PLATTFORM E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN DMS-PLATTFORM E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Antrag: 1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN ZERT. MANAG. E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN ZERT. MANAG E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Antrag: 1,00 LIZENZMANAGER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 LIZENZMANAGER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme DiP: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 74 Tätigkeitsbereich HANA-Kapazitäten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 QUALITÄTS-/INTEGRATIONSMANGER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 QUALITÄTS-/ INTEGRATIONSMANGER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Antrag: 1,00 SENIOR MODULBETREUER/IN FI E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SENIOR MODULBETREUER/IN FI E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwerte EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme DiP: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 75 Tätigkeitsbereich Robot Process Automation (RPA)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 AUTOMATISIERUNGSARCHITEKT/IN (RPA) E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 AUTOMATISIERUNGSARCHITEKT/IN (RPA) E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Antrag: 1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN RPA-PLATTFORM E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SERVICEINGENIEUR/IN RPA-PLATTFORM E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- Ohne DeckungS tellenwert merke, Deckungshinweise: Stellenwerte EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme DiP: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 76 Tätigkeitsbereich Data Management
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 DATA-ANALYST VISUALISIERUNG E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DATA-ANALYST VISUALISIERUNG E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen
Stellungnahme DiP: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 77 Tätigkeitsbereich M365
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SERVICEINGENIEUR/IN ZENTR. BEN.MNGMT. E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SERVICEINGENIEUR/IN ZENTR. BEN.MNGMT. E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme DiP: Es wird auf die geplante POA-Vorlage "Stärkung Querschnitt" verwiesen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 78 Tätigkeitsbereich Intensivierung des städtischen Recruitings (Kapazitätsaufstockung)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN RECRUITING TYP 2 E 9b 366.025 € 0 € 366.025 € 5,00 Vorschlag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN RECRUITING TYP 2 E 9b 292.820 € 0 € 292.820 € 4,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Personalarbeit bei der Stadt Nürnberg erfolgt unter zunehmend schwierigeren Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere die steigende Betreuungsintensität der Dienststellen, die intensivere Behandlung von Einzelfällen/Themen, die Individualisierung der Sachbearbeitung zur passgenauen Lösungsfindung, eine abnehmende Planbarkeit in der Sachbearbeitung, stark rückläufige
Bewerbendenzahlen und eine Abnahme der Bewerbendenqualität. Den Erwartungen der
Dienststellen, Nachwuchskräfte und Interessensvertretungen zur Unterstützung der
Personalgewinnung und Begleitung in schwierigen Phasen im Ausbildungsverlauf soll verstärkt nachgekommen werden.
Stellungnahme DiP: Vor dem Hintergrund eines spürbaren Rückgangs bei Bewerberquantität und -qualität benötigen alle städtischen Dienststellen eine verstärkte Betreuung, ebenso wie die (potenziell) Bewerbenden. Dies erfordert angepasste Herangehensweisen im Bereich Recruiting bei PA. Um die dadurch entstehenden tatsächlichen Bedarfe für das Tagesgeschäft darstellen und bemessen zu können, wird dringend empfohlen Kennzahlen für den Bereich des Personalservices einzuführen. Außerdem sollten Prozessoptimierungen unter Berücksichtigung von Digitalisierungspotentialen im bestehenden Aufgabenbereich vorgenommen werden, um den operativen Anforderungen effizient begegnen zu können. Um jedoch den von PA beschriebenen Aufgaben gerecht zu werden, wird die Schaffung von 4 VK dennoch empfohlen. Es werden 4 VK zur Schaffung befristet bis 12.28 vorgeschlagen. Bis dahin können die Auswirkungen oben geschilderter Möglichkeiten evaluiert werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 79 Tätigkeitsbereich Individualisierung Personalbetreuung zur Stärkung der städt. Personalbindung
(Kapazitätsausweitung)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN BEW TYP2 E 9b 292.820 € 0 € 292.820 € 4,00 Vorschlag: 3,00 SACHBEARBEITER/IN BEW TYP2 E 9b 219.615 € 0 € 219.615 € 3,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Personalarbeit bei der Stadt Nürnberg erfolgt unter zunehmend schwierigeren Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere die steigende Betreuungsintensität der Dienststellen, die intensivere Behandlung von Einzelfällen/Themen, die Individualisierung der Sachbearbeitung zur passgenauen Lösungsfindung, eine abnehmende Planbarkeit in der Sachbearbeitung, stark rückläufige Bewerbendenzahlen und eine Abnahme der Bewerbendenqualität. Durch die Schaffung der Stellen soll die Personalbewirtschaftung insbesondere in die Lage versetzt werden, die Dienststellen in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten stärker zu unterstützen. Insbesondere folgende neue bzw. intensiver zu bearbeitenden Aufgaben sieht das Personalamt: Rückgruppierungen, Zulagenregelungen, kürzere Verbleibedauern, schwierigere Vermittlung, Offboarding sowie die starke Zunahme von Teilzeitvereinbarungen.
Stellungnahme DiP: U m den Personalservice grundsätzlich zu verbessern und auch auf neue Rahmenbedingungen einzugehen, möchte das Personalamt die Betreuungsintensität erhöhen. Diese würde die (intensivere) Abarbeitung folgender Aufgaben ermöglichen: Rückgruppierungen, Zulagenregelungen, kürzere Verbleibedauern, schwierigere Vermittlung, Offboarding sowie die starke Zunahme von Teilzeitvereinbarungen. A ktuell fehlen präzise Kennzahlen für die bisherigen und zukünftigen Aufgaben. Analysen einzelner Prozesse zeigen nur geringfügige Veränderungen im Zeitverlauf, und die gemeldeten Fallzahlsteigerungen betreffen hauptsächlich Prozesse, die kaum Einfluss auf die wöchentliche Arbeitszeit haben. Ohne fundierte Daten zu den bisherigen oder zukünftigen Aufgaben ist die Einführung neuer Aufgaben nicht sinnvoll. Eine datenbasierte Entscheidungsfindung ist entscheidend für effiziente Maßnahmen. Eine langfristige Personal- und Ressourcenplanung sollte angestrebt werden, zum Beispiel durch gezielte Prozessoptimierungen. D ie Prozessautomatisierung/-digitalisierung wird insb. im Personalservice seit diesem Jahr stark gefördert. Beispielsweise werden derzeit vier Prozesse für den Robotikeinsatz (RPA4PA) vorbereitet, w as zu einer spürbaren Entlastung führen und den Auftakt für weitere Einsatzbereiche darstellen soll. Die Investition in Automatisierungstechnologien bietet erhebliche langfristige Vorteile. Sie führt nicht nur zu einer nachhaltigen Entlastung der Mitarbeitenden, sondern auch zu einer kontinuierlichen Effizienzsteigerung.
Um jedoch den von PA beschriebenen Aufgaben gerecht zu werden, wird die Schaffung von 3 VK dennoch empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 80 Tätigkeitsbereich Aufstockung Personalentwicklung - zusätzlicher Bedarf Führungs- und PE-
Instrumente
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 191.740 € 0 € 191.740 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Führungskräfteentwicklung ist ein gezieltes Förderprogramm, das darauf abzielt, die Führungskompetenzen von Führungspersonen zu stärken und weiterzuentwickeln. Die gestiegene Nachfrage nach Führungskräfteentwicklung ist erfreulich. Zukünftige Renteneintritte und steigende
Anforderungen an überfachliche Kompetenzen der Führungskräfte deuten auf weitere
Nachfrageerhöhungen hin. Zusätzlich besteht eine gesteigerte Nachfrage nach
Netzwerkveranstaltungen für Führungskräfte im Vergleich zu 2023. Das Development Center, ein Element des Strategieprojekts Personal aus dem Jahr 2019, wurde bisher nicht umgesetzt. Künftig soll dieses Insturment den Absolventinnen und Absolventen der FKE1 "Interessiert an Führung"zur Verfügung stehen, um ihr Potenzial für Führungsaufgaben zu analysieren. Außerdem können auch interessierte Mitarbeitende, die nicht an den Führungskräfte-Lehrgängen teilnehmen, das Development Center nutzen.
Stellungnahme DiP: Der Anstieg der Nachfrage nach Führungskräfteentwicklung ist erfreulich, ebenso wie die Idee, Development Center erstmalig und auch für interessierte Mitarbeitende außerhalb der Führungskräfte- Lehrgänge anzubieten. Dabei sollte jedoch die bestehende personelle Kapazität berücksichtigt werden. Der Aufbau einer Angebotserweiterung sollte zunächst in einem Konzept erläutert und geprüft werden, sodass beispielsweise durch die Bündelung organisatorischer Belange Synergien entstehen. Ob und in welchem Rahmen die Führungskräfteentwicklung für das Jahr 2025 und die Folgejahre ausgebaut wird und mit finanziellen Ressourcen ausgestattet werden kann, steht zum
jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Denn für die genannten, neuen Aufgaben bzw. eine
Aufgabenausweitung liegt derzeit kein dezidierter Beschluss vor, im April wurde lediglich ein Erfahrungsbericht in den POA eingebracht. Zudem sind aktuell im Sachgebiet Personalentwicklung aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen 2,4 VK unbesetzt, insofern wird angeregt den vorhandenen Stellenplan zunächst auszuschöpfen.
Um den von PA beschriebenen Aufgaben gerecht zu werden, wird dennoch die Schaffung 1 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 81 Tätigkeitsbereich Ausbildungsoffensive (Kapazitätsaufstockung Ausbilder/innen)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 AUSBILDER/IN A 11 140.385 € 0 € 140.385 € 1,50 Vorschlag: 1,00 AUSBILDER/IN A 11 93.590 € 0 € 93.590 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.27 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Verwaltungsausbildung steht vor großen Herausforderungen. Demografischer Wandel, fehlende Ausbildungskapazitäten, sinkende Bewerbungszahlen und vor allem ein steigender Bedarf an individueller Unterstützung für Auszubildende mit erhöhtem Betreuungsbedarf beeinflussen die Situation. Die individuelle Betreuungszeit ist knapp, da auch übergreifende Aufgaben anfallen. Eine angemessene Betreuung ist essenziell, um qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Der Hauptzweck der Ausbildung besteht darin, junge Menschen zu fördern und an die Stadt Nürnberg zu binden. Dafür benötigen hauptamtliche Ausbilder*innen ausreichend Zeit für individuelle Ausbildungsplanung, Feedbackgespräche, Beratung und fachtheoretischen Unterricht. Die aktuellen Ausbildungskapazitäten reichen jedoch nicht aus, und der Anstieg nicht bestandener Prüfungen bereitet Sorge.
Stellungnahme DiP: Die Herausforderungen in der Verwaltungsausbildung (derzeit: 3 VK Ausbilder*innen) nehmen aufgrund des demografischen Wandels und sinkender Bewerbungszahlen bereits seit einigen Jahren stetig zu. Um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, wird derzeit an der PA-internen Umwandlung einer Stelle zu einer Ausbildungsstelle gearbeitet. Dadurch steht in Kürze 1 VK mehr (künftig: 4 VK) für die individuelle Betreuung der Auszubildenden zur Verfügung.
Daher wird zunächst nur die Schaffung von 1 VK befristet bis 12.27 empfohlen. In diesem Zeitraum können die Auswirkungen der zusätzlichen Stelle auf die individuelle Betreuung, die Prüfungsergebnisse und die Zufriedenheit der Auszubildenden durch entsprechende Kennzahlen evaluiert werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 82 Tätigkeitsbereich Intensivierung/Ausbau Personalmarketing – Social Media
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SB MARKETING, SOCIAL MEDIA E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Personalarbeit bei der Stadt Nürnberg steht vor wachsenden Herausforderungen. Dazu gehören intensivere Einzelfallbehandlung und individuelle Sachbearbeitung. Das Personalmarketing der Stadt Nürnberg bündelt sich in der Abteilung Personalservice bei der Abteilungsleitung. Neue Aufgaben
umfassen die Intensivierung von Social Media, erweiterte Marketingmaßnahmen für
Studienabsolventinnen und -absolventen sowie verstärktes Reputationsmanagement. Auch dezentrales Personalmarketing ist wichtig, erfordert aber zentrale Koordination.
Stellungnahme DiP: Die Konzeption und Umsetzung der Marketingmaßnahmen, insbesondere im Bereich Social Media, sind bereits in der Dienststelle etabliert. Im Jahr 2023 wurde eine neue Stelle (0,5 VK; 120.2035; EGr. 9b) bei PA geschaffen. Zudem wurden im Jahr 2023 die Aufgaben einer weiteren Stelle (1 VK; 120.2030; EGr. 11) neu ausgerichtet, um die Konzeption und Umsetzung von Marketingmaßnahmen, insbesondere im Bereich Social Media, federführend zu übernehmen. Die zentrale Koordination der städtischen Social-Media-Aktivitäten liegt beim Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM). PA stieß im Rahmen eines Verbesserungsvorschlags im Sommer 2024 die Zusammenarbeit mit KoM zur Ausarbeitung eine Konzepts zum Thema Employer Branding und Social Media an.
Um den von PA beschriebenen Aufgaben gerecht zu werden, wird die Schaffung der beantragten 1 VK dennoch empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Kassen- und Steueramt lfd. Nr. 83 Tätigkeitsbereich Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der bestehenden Payment-Landschaft
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN PAYMENT E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN PAYMENT E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die erstmalige Schaffung einer zentralen Stelle für Payment-Prozesse soll eine Optimierung der Bezahlprozesse bei KaSt und den betroffenen Fachdienststellen sichergestellt werden und die Digitalisierungsrendite im Zahlungsverkehr erheblich gehoben werden. Es sollen neue Bezahlmethoden evaluiert und ggf. eingesetzt werden, sodass die Stadt vor Ort und online auf dem Stand der Technik ist. Die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten sollen künftig vorrangig in digitaler Form angeboten werden. Nicht nur der Bürgerservice soll dadurch verbessert werden, sondern auch interne Arbeitsprozesse optimiert werden.
Stellungnahme DiP: Die zentrale Stelle ermöglicht eine Zentralisierung und Automatisierung der Bezahlprozesse, was zu effizienteren Abläufen führt. Zudem haben h die Fachdienststellen eine kompetente, zentrale Ansprechstation. Bürgerinnen und Bürger profitieren von schnelleren und zuverlässigeren Zahlungsmöglichkeiten, während interne Arbeitsprozesse optimiert werden. Insgesamt bietet die zentrale Payment-Stelle die Chance, Prozesse zu verbessern, Kosten zu senken und den Service für die Bevölkerung zu optimieren.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 84 Tätigkeitsbereich Klimaschutzmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN E 12 192.288 € 0 € 192.288 € 2,00 Vorschlag: 0,50 KLIMASCHUTZMANAGER/IN E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.35 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für das Klimaschutzmanagement werden folgende Stellen beantragt: a) Klimaschutzmanager/in mit Schwerpunkt Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), klimaneutrale Stadtverwaltung, Unterstützung der städtischen Beteiligungen: Ausgehend vom Beschluss des Klimaschutzfahrplans 2030 wurde seitens des Referats für Umwelt und Gesundheit eine erstmalige Treibhausgasbilanzierung der gesamten Stadtverwaltung erstellt und darauf aufbauend ein Umsetzungskonzept mit über 200 Einzelmaßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus wurde am 14.12.2022 vom Stadtrat die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) für die Gesamtstadt. 2025 wird die Konzepterstellung abgeschlossen sein. b) Klimaschutzmanager/in mit Schwerpunkt Energie- und Klimaschutzberatung: Organisation von Informationsveranstaltungen, Aktionen zur Bewusstseinsbildung sowie die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Immobilienbesitzenden und Gewerbetreibenden zu den Themen Klimaschutz, erneuerbare Energien sowie Sanierung und Energieeffizienz gehören zu den Kernaufgaben eines kommunalen Klimaschutzmanagements. Der Stab Klimaschutz bietet gemeinsam mit externen Kooperationspartnern bereits seit vielen Jahren entsprechende Beratungs- und Veranstaltungsformate an. Es ist aufgrund der gesetzlichen, politischen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen absehbar, dass die Zahl der Anfragen weiter steigen wird
Stellungnahme DiP: zu a: Der Stadtrat hat sich zu klaren Klimazielen bekannt (Klimaschutzfahrplan 2030). Um die Ziele zu erreichen, muss mit der Umsetzung weiterer Maßnahmen begonnen werden. Mit Blick auf die 200 Einzelmaßnahmen im Rahmen der klimaneutralen Stadtverwaltung ist ein hoher Unterstützungs- und Abstimmungsbedarf mit den betroffenen (städtischen) Stellen vorhanden. Zusätzlich soll die beantragte Stelle die operative Umsetzung des Klimafahrplans ab 2025 unterstützen. Aufgrund des frühen Stadiums der Umsetzungsprojekte kann der tatsächliche Personalbedarf jedoch nicht verlässlich ermittelt werden. Die beantragte Stelle wird daher in reduziertem Umfang (0,5 VK) und befristet bis 12.35 begutachtet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird in einem späteren Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. zu b: Durch das zum 1. Januar 2024 novellierte Gebäudeenergiegesetz in Verbindung mit dem zeitgleich in Kraft getretenen Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ergeben sich für Gebäudebesitzende im Stadtgebiet eine Vielzahl an neuen Regelungen in Bezug auf die Gebäudesanierung und zur Umstellung der Wärmeversorgung. Zum Haushalt 2022 wurden bereits 1,0 VK Klimaschutzmanager/in mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme- Kopplung geschaffen, mit dem Ziel Stadtteilaktionen und Fachveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Die Errichtung eines städtischen Energieberatungszentrums ist zwar wünschenswert, aber zum Haushalt 2025 nicht zwingend erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 85 Tätigkeitsbereich Nachhaltigkeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50 Vorschlag: 0,50 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 14.06.2024 ist es Ziel, ein möglichst nachhaltiges Stadion zu errichten. Dafür gibt es eine neu eingerichtete gesamtstädtische Projektstruktur, in der festgelegt wurde, dass der Themenbereich der ökologischen Nachhaltigkeit in der Federführung von Ref. III liegt. Alle Punkte, wie z.B. Energie, Klimaschutz, Klimaanpassung, Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Catering, die sich auf eine ökologische Nachhaltigkeit bei der Planung, beim Bau und dem Betrieb beziehen, sollen konzeptionell in das Projekt eingebracht werden. Hierfür werden zusätzliche Stellenkapazitäten benötigt.
Stellungnahme DiP: Die Errichtung eines möglichst nachhaltigen Stadions wurde in der Stadtratsvorlage vom 14.06.2024 beschlossen. Um den Themenbereich Nachhaltigkeit bei der Projektierung Rechnung zu tragen, werden zusätzliche Kapazitäten erforderlich.
Die Schaffung im Umfang von 0,5 VK wird befristet empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F12.30.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 86 Tätigkeitsbereich Boden- und Gewässerschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SB BODEN- UND GEWÄSSERSCHUTZ E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SB BODEN- UND GEWÄSSERSCHUTZ E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Pflichtaufgaben des Umweltamtes im Bereich des Wasserrechts haben sowohl durch gesetzgeberische Entscheidungen des Bundes als auch durch eine wachsende Zahl von EU- Richtlinien sowie Gerichtsurteilen deutlich zugenommen und sind mit den vorhandenen Personalressourcen schon jetzt nicht in den gewünschten Zeithorizonten zu bewältigen. Ziel ist es mit der neuen Stellenkapazität Rechts- und Planungssicherheit für Investoren, Planungsbüros sowie für Fachdienststellen der Stadt Nürnberg im Rahmen der Bodenschutz- und Wassergesetze z.B. für den Stadionumbau und die Gestaltung des Stadionumfeldes zu schaffen. Die Erfahrungen mit Großprojekten, wie z.B. diversen Schulneubauten oder Umbau Wöhrder See haben gezeigt, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht mit der vorhandenen Personalkapazität in der gewünschten Bearbeitungstiefe und -zeit zu bewältigen sind bzw. die Überlastung der Mitarbeiter/innen zunimmt.
Stellungnahme DiP: Auf der Stelle sollen die wasserrechtlichen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Großbauprojekte mit hoher politischer Relevanz bearbeitet werden. Explizit genannt sei hier der Stadionumbau und die Neukonzeption des Stadionumfeldes. Weitere derzeit besonders prominente Großprojekte, die die intensive Einbindung von UwA/3 durch wasserrechtlich komplexe Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren notwendig machen, sind beispielsweise die Ingolstädter Straße, die Technische Universität Nürnberg und das AEG-Nordareal. Ohne die zusätzliche Stellenkapazität können die gesetzten Zeitziele der mit hoher politischer und fachlicher Relevanz behafteten Vorhaben des Freistaats Bayern (z.B. Technische Universität Nürnberg) und der Stadt Nürnberg (z.B. Schulneubauten, Stadionumfeld) nicht eingehalten werden. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 87 Tätigkeitsbereich Umweltbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die beschlussmäßige Implementierung und kontinuierliche personelle Aufstockung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) sowie durch städtische Kampagnen, die zu Müllvermeidung und ordnungsgemäßer Abfallbeseitigung anhalten sollen, wird die politische Absicht verfolgt, der im Stadtbild zunehmenden allgemeinen Vermüllung, insbesondere im Bereich der Altglas und Altkleiderstandorte und der damit einhergehenden Beeinträchtigung des allgemeinen Sicherheitsempfindens der Bevölkerung entgegenzuwirken. Mit verstärkten Kontrollen des ADN werden vermehrt Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten bei illegal entsorgten Abfällen gegen tatverdächtige Personen erstattet. Ziel ist die konsequente Ahndung abfallrechtlicher Zuwiderhandlungen. Weiterhin zeigt sich auch eine deutliche Zunahme im Bereich der Beschwerden und der Anzeigen wegen Lärmbelästigungen.
Stellungnahme DiP: Durch die steigende Anzahl an Anzeigen aufgrund wilder Abfallablagerungen durch den ADN (Außendienst Nürnberg), die Polizei und die Bürger/innen sind durch die Sachbearbeitung bei UwA
regelmäßig zeitintensive Nachermittlungen und weitere gesetzlich vorgeschriebene
Verfahrensschritte zu veranlassen. Die sehr aufwendigen Ordnungswidrigkeitsverfahren können nur bei ausreichender Personalkapazität aufgegriffen und bearbeitet werden. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 88 Tätigkeitsbereich Naturschutzrecht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SB VERWALTUNG E 9c 38.642 € 0 € 38.642 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SB VERWALTUNG E 9c 38.642 € 0 € 38.642 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit den beschlossenen Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) in Umsetzung des Bayerischen Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit“ wird der rechtliche Vollzug der neuen Vorschriften zusätzliche Verwaltungskapazitäten erfordern, denn künftig sind deutlich mehr Verfahren zur Prüfung von Ausnahmen, zum Vollzug und zur Ahndung von Verstößen zu erwarten. Weitere Aufgabenmehrungen ergeben sich durch die Stadtbiotopkartierung des Bayerischen Landesamts für Umwelt, welche bei zahlreichen kartierten Biotoptypen konkrete Schutzvorschläge benennt. Durch diese Vorschläge ergeht ein Auftrag an die Verwaltung, diese auch in Form von Unterschutzstellungen (z.B. Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) umzusetzen und ihrem Auftrag gemäß § 1 und § 2 BNatSchG sowie § 1 BayNatSchG nachzukommen. Unabhängig von der Novellierung des BayNatSchGs steigt der Aufgabenumfang durch Bauprojekte (insbesondere Großprojekte z.B. Technische Universität Nürnberg, Brückensanierung Frankenschnellweg, Stadionumbau, Stadt-Umland-Bahn)) im planungsrechtlichen Außenbereich mit Eingriffen in geschützte Landschaftsbestandteile, die entsprechend gewürdigt und bearbeitet werden müssen.
Stellungnahme DiP: Eine Aufgabenmehrung entsteht durch die Novellierung des BayNatSchG, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Aufgrund der vergleichsweise jungen Novellierung des BayNatSchG liegen derzeit jedoch noch keine belastbaren Statistiken / Kennzahlen vor. Vergleichbare Aufgaben werden bereits auf den Stellen Nr. 370.3355 und 370.3360 wahrgenommen. Die naturschutzrechtliche Würdigung von Großprojekten stellt mit 10% lediglich einen kleinen Teil der auf der Stelle wahrzunehmenden Aufgaben dar (dies entspricht ca. 2 Wochenarbeitsstunden). Die Stelle wird zum Haushalt 2025 nicht zur Schaffung empfohlen. Eine erneute Prüfung des Bedarfs kann zu einem späteren Zeitpunkt nach entsprechender Antragstellung erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 89 Tätigkeitsbereich Klimawandel / Klimaanpassung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,45 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 43.141 € 0 € 43.141 € 0,45 Vorschlag: 0,45 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 43.142 € 0 € 43.142 € 0,45
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Aufgabenbereich hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert, die Aufgaben
haben stetig zugenommen. Das Thema „Klimawandel / Klimaanpassung“ und dessen
Berücksichtigung in der Bauleitplanung hat immer stärker an Bedeutung gewonnen. Das spiegelt sich u.a. in den entsprechenden Novellierungen des BauGB und aktuell in der Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetztes (12/2023) wider. Die Zunahme der Aufgaben resultiert u.a. aus der kontinuierlich wachsenden Anzahl an zu bearbeitenden Bauleitplan- und Wettbewerbsverfahren. Für alle derzeit ca. 45 laufenden Verfahren werden stadtklimatologische Bewertungen in unterschiedlicher Detailschärfe, z.T. mit Vergabe kleinräumiger Gutachten, erstellt und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für das jeweilige Verfahren formuliert. Mit Beschluss vom 10.10.2018 hat der Umweltausschuss die Fortführung der bereits laufenden Arbeiten und die Bearbeitung weiterer Handlungsfelder zur Klimaanpassung beschlossen. Im Fokus stehen derzeit die Handlungsfelder: Niederschlag / Starkregen und Hitzevorsorge. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, das Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen fortzuführen bzw. zu ergänzen. Die Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für neue Handlungsfelder, die Realisierung konkreter Maßnahmen sowie das Monitoring umgesetzter Maßnahmen erfordern einen deutlich erhöhten Koordinationsaufwand und Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch mit externen Partnern.
Stellungnahme DiP: Die Aufgaben können nur durch die Aufstockung einer vorhandenen Stelle bewältigt werden. Das Aufgabenspektrum hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht, auch durch entsprechende Beschlüsse der Stadtratsgremien zur Fortschreibung des Stadtklimagutachtens, zur Erarbeitung von Leitlinien zur wassersensiblen Stadtentwicklung, etc.. Hintergrund ist bzw. war beispielsweise die Häufung von sehr intensiven Starkniederschlagsereignissen in der vergangenen Zeit, die nun einen neuen Aktionsplan zur Ergänzung zu dem bestehenden Vorgehen notwendig machen. Die Bewältigung der Aufgaben konnte bislang nur durch eine Aufstockung auf 32 Wochenarbeitsstunden durch Übernahme von Stundenkontingenten anderer Mitarbeiter/innen ermöglicht werden. Die Schaffung der beantragten Stellenanteile wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 90 Tätigkeitsbereich Bodenschutz und Flächenrecycling
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN E 12 22.113 € 0 € 22.113 € 0,23 Vorschlag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN E 12 22.113 € 0 € 22.113 € 0,23
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anforderungen an den Aufgabenbereich Bodenschutz und Flächenrecycling sind aufgrund der in den vergangenen Jahren zunehmenden Anzahl der zu bearbeitenden Verfahren (z.B. Bauleitplan-, Planfeststellungs-, Raumordnungsverfahren) und komplexeren gesetzlichen Vorgaben stetig gestiegen. Ferner kommt durch die Teilnahme der Stadt Nürnberg an dem Projekt GeoMaN – Schaffung von Grundlagendaten und Konzepten für das Geologische Untergrundmanagement im Raum Nürnberg, welches durch das Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert und federführend von der TU München bearbeitet wird, ein neuer Aufgabenbereich hinzu. Die Koordination für die Bereitstellung der in der Stadt Nürnberg vorhandenen Daten, das Datenmanagement und die Koordination/Abstimmung innerhalb der Verwaltung, obliegt einer im Fachbereich vorhandenen Stelle. Die kontinuierliche Fortführung, Pflege und fachliche Beurteilung des Datenbestandes sowie der entsprechenden, praxisorientierten EDV-Anwendung wird eine dauerhafte Aufgabe sein, um wasserwirtschaftliche Fragen, auch für Aspekte der kommunalen Wärmeplanung (z.B. Potential für Wärmepumpen) beantworten zu können.
Stellungnahme DiP: Die bislang zur Verfügung stehende Personalkapazität im Umfang von 0,77 VK wurde noch vor dem Jahr 2000 geschaffen. Seitdem ist die Anzahl der zu bearbeitenden Bauleitplan- und sonstigen Planverfahren stetig gestiegen bei gleichzeitiger Zunahme der zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen. Lt. Aussage der Dienststelle ist keine Abnahme des geförderten Wohnungsbaus zu verzeichnen. Hinzu kommt die Teilnahme Nürnbergs an dem GeoMAN Projekt und die 2023 im
Umweltausschuss beschlossenen Ausweitung/Ergänzung des
Grundwasseruntersuchungsprogramms. Mit dem derzeit vorhandenen Stundenpotential von 30 Wochenarbeitsstunden können die neuen Aufgaben nicht bewältigt werden. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 91 Tätigkeitsbereich reformierte Schuleingangsuntersuchung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,90 KINDER- UND JUGENDÄRZTIN E 14/E 15 229.478 € 0 € 229.478 € 1,90 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 2,50 KINDERKRANKENSCHWESTER E 6 149.420 € 0 € 149.420 € 2,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) soll ab 2026 die den Gesundheitsämtern als Pflichtaufgabe zugewiesene, derzeitige Schuleingangsuntersuchung (SEU) ersetzen. Im Einzelnen gliedert sich der erforderliche zusätzliche Bedarf folgendermaßen:
- 0,5 VK Kinder- und Jugendärztin, unbefristet, für die Durchführung der Impfberatung in den 6.
Klasen aller Schularten,
-
0,4 VK Kinder- und Jugendärztin und 2,0 VK Kinderkrankenschwester für den Übergangszeitraum,
-
1,0 VK Kinder- und Jugendärztin und 0,5 VK Kinderkrankenschwester, vorerst mit Sperrvermerk, da
noch Erfahrungswerte in Bezug auf die Zahl der zur zweiten schulärztlichen Untersuchung anfallenden Kinder fehlen. Zudem ist noch unklar, wann die angekündigte Änderung der Verordnung zur Schulgesundheitspflege erfolgen wird, die dann die Teilnahme an der zweiten schulärztlichen Untersuchung zur gesetzlichen Pflicht machen würde.
Stellungnahme DiP: Im Bereich der Schuleingangsuntersuchung (SEU) wurde Anfang des Jahres eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Die Durchführung der Impfberatung in den 6. Klassen als auch der Personalbedarf während der 3-jährigen Übergangszeit von der SEU auf die reformierte SEU waren Bestandteil der Personalbedarfsbemessung. Hiernach weist der Bereich ein Personaldefizit frühestens im 2. Übergangsjahr (frühestens Oktober 2026) in Höhe von 0,05 VK Arzt/Ärztin auf, für die Kinderkrankenschwestern erst im 3. Übergangsjahr. Bislang fehlen Erfahrungswerte, wie viele Kinder zur 2. schulärztlichen Untersuchung einzuladen sind. Des Weiteren ist unklar, ob und wann eine Gesetzesänderung kommt, die die Teilnahme an der 2. schulärztlichen Untersuchung für alle Kinder zur Pflicht macht. Erste Erfahrungswerte bzgl. der Anzahl der Kinder, die zur 2. schulärztlichen Untersuchung eingeladen werden, liegen frühestens im Laufe des Jahres 2026 vor. Es besteht daher keine Notwendigkeit, die beantragten Stellenanteile bereits zum Haushalt 2025 zu schaffen. Die Stellen werden nicht zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg lfd. Nr. 92 Tätigkeitsbereich Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Gebäuden
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 CHEMIELABORANT/IN E 8 63.712 € 63.712 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 CHEMIELABORANT/IN E 8 63.712 € 63.712 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 CHEMOTECHNIKER/IN E 9a 72.867 € 72.867 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 CHEMOTECHNIKER/IN E 9a 72.867 € 72.867 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 PROJEKTINGENIEUR/IN E 11 85.146 € 85.146 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTINGENIEUR/IN E 11 85.146 € 85.146 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung. Entsprechende Erhöhung des Globalbudgets durch Ref.I/II bestätigt; Fristvermerk F merke, Deckungshinweise: 12.28
Begründung Dienststelle: Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Gebäuden herrschen immense Rückstände (mehrere hundert Gebäude). Um diese Rückstände abzuarbeiten, wurde in der Referentenrunde vom 10.10.2023 beschlossen, dass die Erhebung und Beseitigung dieser in den Jahren 2024 bis 2028 erfolgen soll. Die hierfür notwendigen Kapazitäten sollen über das Stellenschaffungsverfahren zum Wirtschaftsplan 2025 mit einem Fristvermerk bis 12.28 bereitgestellt werden. Die finanziellen Mittel hierfür wurden seitens Ref.I/II durch die Erhöhung des Globalbudgets SUN zugesagt.
Stellungnahme DiP: Um zeitnah mit der Bearbeitung der Rückstände bei den gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen beginnen zu können, wurde eine befristete budgetfinanzierte Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Somit konnte mit der zeitkritischen Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Auftragsvergabe an geeignete Ingenieurbüros bereits im Frühjahr 2024 gestartet werden. Zusätzlich zu dieser Projektingenieurs-Stelle ist eine Chemotechniker/insowie eine Chemielaborant/in-Stelle zur Abarbeitung der Rückstände notwendig. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird empfohlen. Die Stellen sollen zunächst für die Dauer der zugesagten Finanzierung befristet geschaffen werden und erhalten den Fristvermerk F 12.28. Auch im Hinblick auf die parallel stattfindende Organisationsuntersuchung (OU) im Bereich Umweltanalytik ist die Anbringung des Fristvermerks notwendig, um Ergebnissen der OU nicht auf Dauer vorzugreifen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 93 Tätigkeitsbereich Schul-IT - Betrieb, Ausbildung und IT-Koordination
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 FACHINFORMATIKER/IN E 10 160.240 € 0 € 160.240 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FACHINFORMATIKER/IN E 10 160.240 € 0 € 160.240 € 2,00
Antrag: 0,75 FACHINFORMATIKER/IN E 9a 54.650 € 0 € 54.650 € 0,75 Vorschlag: 0,75 FACHINFORMATIKER/IN E 9a 54.650 € 0 € 54.650 € 0,75
Antrag: 2,00 FACHINFORMATIKER/IN E 9b 146.410 € 0 € 146.410 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FACHINFORMATIKER/IN E 9b 146.410 € 0 € 146.410 € 2,00
Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X für die Ausbilderkapazität (siehe Text) merke, Deckungshinweise: Stellenwert als Platzhalter für Teilbereich Ausbilderkapazität, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Im Bereich Schul-IT ist zusätzliche Kapazität im Projektmanagement bedingt durch die Menge aktueller und künftiger Projekte erforderlich, insbesondere für die Themen Serverumstrukturierung aus Gründen der IT-Sicherheit, Übernahme schulischer Endgeräte in ein zentrales Management sowie Übernahme der staatlichen Schulverwaltungen durch die städtische IT. Darüber hinaus ist eine Kapazitätsanpassung Fachinformatiker bedingt durch Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, gesteigertem Supportbedarf durch Serverablösungen (wegen des technologischen Wandels sowie IT- Sicherheit, d.h. bislang extern verwaltete Geräte müssen nun zentral betreut werden) sowie durch die seitens des Freistaats angekündigte 1:1-Geräteausstattung (sukzessive ab dem Schuljahr 2024/2025) erforderlich. Aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels im IT-Bereich sollte aus Sicht von Ref. IV eine gesamtstädtische Ausbildungsoffensive erfolgen, von der auch die städtische IT profitiert. Das Strategiepapier IT-Ausbildung wird derzeit erarbeitet und mit Ref. I/II abgestimmt. Eine Umsetzung eines solchen gesamtstädtischen Konzepts zur Verstärkung sowie Professionalisierung der Ausbildung Fachinformatiker ist von zusätzlicher Ausbilderkapazität bei der Schul-IT abhängig.
Stellungnahme DiP: Zur Optimierung von bislang fehleranfälligen und teils langwierigen Projekten (zusätzlich 1,0 VK Koordinator/in IT-Projekte), zur Umsetzung schwieriger technischer Wandlungsprozesse (zusätzliche 2,75 VK Fachinformatiker/in) sowie zur Stärkung der Ausbildung im Bereich Informatik (zusätzliche 2,0 VK Fachinformatiker/in Ausbildungskoordination) wird die Schaffung der beantragten Kapazitäten für die drei unterschiedlichen Sachthemen empfohlen. Der zuletzt genannte Bedarf (Ausbilderkapazität) tritt jedoch nur ein, wenn die Entscheidung für die Umsetzung eines gesamtstädtischen Strategiekonzepts gefallen ist. Abhängig von der finalen Ausgestaltung eines künftigen Strategiekonzepts ist in der Folge der Verabschiedung auch der Umfang der für die Umsetzung erforderlichen Ausbilderkapazität bei der Schul-IT neu zu betrachten. Unter Umständen müssen auch die Inhalte der Arbeitsplatzbeschreibung noch angepasst werden. Vor diesem Hintergrund erhält die hierfür beantragte Kapazität im Umfang von 2,0 VK Fachinformatiker/in zunächst einen Sperrvermerk X.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 94 Tätigkeitsbereich Kapazitätsanpassung Baukoordination und -controlling
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 231.852 € 0 € 231.852 € 3,00 Vorschlag: 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 231.852 € 0 € 231.852 € 3,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; teilweise mit Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund von erhöhtem Sanierungs- und Erweiterungsbedarf, des teilweise schwierigen Zustands der Bausubstanz und der Notwendigkeit einer hohen Anzahl von Neubaumaßnahmen, Großbauprojekten und diversen größeren Schulumbaumaßnahmen, die durch den demographischen Zuwachs und schulrechtliche Änderungen (Wiedereinführung des G 9) bedingt sind, verwaltet der Bereich Baukoordination und – controlling bei Ref. IV ein seit mehreren Jahren stetig steigendes Investitionsvolumen, das einen großen Anteil des gesamtstädtischen Haushalts beansprucht. Neben der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im Mittelfristigen Investitionsplan bedarf es parallel einer adäquaten Personalausstattung des Sachgebiets Baukoordination und - controlling, um die notwendigen Prozesse im Rahmen des Vor-BIC- , BIC- und MIP-Verfahrens steuern zu können. Bislang werden die sachbearbeitenden Aufgaben im Sachgebiet von zwei Mitarbeitenden wahrgenommen. Das stetig wachsende Bau - und Finanzvolumen bedingt eine personelle Aufstockung des Sachgebietes, um durch einen Personalausfall eine gravierende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes (einschließlich Folgen für die städtischen und Bürgerinteressen) und damit eine unmittelbare Auswirkung auf den städtischen Haushalt zu verhindern (z.B. durch Nichteinhaltung der avisierten Bauzeitenpläne, Verzögerungen in den Baufortschritten). Mit einem Investitionsvolumen von 2,1 Mrd. Euro bildet der Schul - und Sportbereich in der Mittelfristigen Investitionsplanung 2024 bis 2027 einen Schwerpunkt der gesamten städtischen Ausgaben. In den letzten zehn Jahren hat sich das Investitionsvolumen verfünffacht.
Stellungnahme DiP: Auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Bereitstellung von notwendigen Flächen für Sportund Schulbedarfe ist zur Bewältigung der Aufgabenmehrung bei der Steuerung von Prozessen im Rahmen des Vor-BIC- , BIC- und MIP-Verfahrens insbesondere aufgrund von erhöhtem Sanierungsund Erweiterungsbedarf, zusätzliche Kapazität bei Ref. IV erforderlich. Die Verfünffachung des von Ref. IV verantworteten Investitionsvolumens im MIP in den letzten 10 Jahren ist ein Anhaltspunkt für das gestiegene Aufgabenvolumen, müsste aber um inflationsbedingte Kostensteigerungen bereinigt werden, um als aussagekräftigere Datengrundlage zu dienen. Unbestritten ist jedoch die zunehmende Komplexität von Baumaßnahmen insbesondere bei Sanierungs- und Erweiterungsfällen. Die beschlossenen MIP-Maßnahmen für den Zeitraum 2024-2027 sowie die in der Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses am 20.06.2024 aufgelegte Ausbauplanung für den mittelfristigen Betrachtungszeitraum bis 2030 sind ein Anhaltspunkt für den Bedarfszeitraum der zusätzlichen Kapazität. Danach ist die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten, um den Kapazitätsbedarf für die Themen Baukoordination und -controlling beurteilen zu können. Ab dem Jahr 2022 nahm die Geburtenrate in Bayern ab. Ob dies eine Schwankung darstellt oder eine Trendumkehr hin zu einem anhaltend niedrigeren Geburtenniveau einleitet, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Es wird daher die Schaffung von zusätzlicher Kapazität im Umfang von 1,0 VK Sachbearbeiter/in zunächst befristet bis 12/2030 sowie weiterer zusätzlicher Kapazität im Umfang von 2,0 VK Sachbearbeiter/in unbefristet empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 95 Tätigkeitsbereich Kapazitätsanpassung für Neubau, Erweiterungen, Sanierungen von Schulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. LTG E 9c 77.284 € 0 € 77.284 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. LTG E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 77.284 € 0 € 77.284 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; teilweise mit Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Sachgebiet Neubau mit Ausstattung wurde zum 01.07.2024 im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen im Baubereich organisatorisch als Gruppe zu Ref. IV in das dort neu gebildete Sachgebiet "Schul- und Sportstättenbau" verlagert und trägt nun den Namen "Neubau,
Erweiterung, Sanierung". Wie bereits im nicht genehmigten Schaffungsantrag
Sanierungsmaßnahmen an (allgemeinbildenden) Schulen zum Haushalt 2023 dargelegt, liegt eine gravierende Zunahme von Sanierungsmaßnahmen vor. Die Ausrichtung der Sachbearbeitungen soll weiterhin maßnahmenbezogen, jedoch zukünftig neben Neubaumaßnahmen auch erweitert auf Sanierungsmaßnahmen ausgelegt werden. Für den Bereich Sachbearbeitung Schulbauten wurden maßnahmenbezogene Personalkapazitätsbemessungen erarbeitet. Bei der Maßnahmenbezogenheit wurde zudem der jeweilige zu erwartende Projektfortschritt im Sinne von BIC-Phasen einschließlich der jeweils dazugehörigen Teilprojektaufgaben einbezogen. Für den Bereich Sachbearbeitung Inbetriebnahmen wurden ebenfalls maßnahmenbezogene Personalkapazitätsbemessungen erarbeitet.
Stellungnahme DiP: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Bereitstellung von notwendigen Flächen für Sport- und Schulbedarfe ist zur Bewältigung der Aufgabenmehrung im Bereich der Sachbearbeitung für Neubau- , Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen zusätzliche Kapazität bei Ref. IV erforderlich. Die Verfünffachung des von Ref. IV verantworteten Investitionsvolumens im MIP in den letzten 10 Jahren ist ein Anhaltspunkt für das gestiegene Aufgabenvolumen. Der Umfang der beantragten zusätzlichen Sachbearbeiterkapazität ergibt sich aus einer maßnahmenbezogenen Bedarfsberechnung. Dabei wurde abgestellt auf die beschlossenen MIP-Maßnahmen für den Zeitraum 2024-2027 sowie die in der Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses am 20.06.2024 aufgelegte Ausbauplanung für den mittelfristigen Betrachtungszeitraum bis 2030. Danach ist die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten, um den Kapazitätsbedarf für die Themen Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen beurteilen zu können. Ab dem Jahr 2022 nahm die Geburtenrate in Bayern ab. Ob dies eine Schwankung darstellt oder eine Trendumkehr hin zu einem anhaltend niedrigeren Geburtenniveau einleitet, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Es wird daher die Schaffung von zusätzlicher Kapazität im Umfang von 1,0 VK für die Sachbearbeitung Schulbauten zunächst befristet bis 12/2030 sowie von weiterer zusätzlicher Kapazität für die Sachbearbeitung Schulbauten inkl. Stellv. Gruppenleitung und die Sachbearbeitung Inbetriebnahmen im Umfang von insgesamt 2,0 VK unbefristet empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 96 Tätigkeitsbereich SpS - Ausbau Kapazität Integration im Sport
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,75 SACHBEARBEITER/IN E 10 140.210 € 140.210 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,75 SACHBEARBEITER/IN E 10 140.210 € 140.210 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- vollständige Deckung; Stellenvermerk Z; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.27. merke, Deckungshinweise: Stellenwerte EGr. 10 als Platzhalter; nach Klärung offener Fragen erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Das Programm "Sport integrativ" in Nürnberg besteht seit 2015. In dieser Zeit wurde ein Netzwerk mit Kooperationspartnern geschaffen, welches durch den SportService mit ins Leben gerufen wurde. Der SportService hat außerdem die Voraussetzungen für die Integrationsarbeit in den Sportvereinen auf den Weg gebracht. Dieses Projekt gilt es zu vertiefen. Die Verstetigung, Ausweitung und Weiterentwicklung der Projekte erscheint vor dem Hintergrund, Bundesmittel dafür zu beantragen und mit einem starken Partner in der Region kooperieren zu können, nahezu kostenneutral für die Stadt möglich.
Stellungnahme DiP: Die Koordinationsleistungen und Tätigkeiten von SpS im Themenfeld "Integration im und durch Sport" sind als freiweillige Aufgabe zu klassifizieren. Die Ausweitung sportlicher Angebote mit dem Fokus auf Integration ist wünschenswert und kann befristet für die Dauer einer noch zu beantragenden Mittelbewilligung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds voraussichtlich kostenneutral erfolgen. Die Schaffung der beantragten Teilstellen wird empfohlen. Sie erhalten einen Fristvermerk für die voraussichtliche Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.27), einen Stellenvermerk Z (Zuschuss) sowie zunächst einen Sperrvermerk X. Der Sperrvermerk kann entnommen werden, sobald die Zusage über die vollständige Drittmittelfinanzierung vorliegt.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 97 Tätigkeitsbereich SpS - Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Umfeld Stadionneubau
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.31 merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie Stadion wurde sich nicht nur mit dem Stadionneubau auseinandergesetzt, sondern auch mit der Entwicklung des gesamten Sportareals am Dutzendteich und dessen Möglichkeiten. Es soll die Chance genutzt werden, das Stadionumfeld mit seinem aktuell begrenzten Freizeitwert zu einem attraktiven Mittelpunkt für die gesamte Bevölkerung im Bereich Erholung, Freizeit- und Breitensport zu entwickeln.
Stellungnahme DiP: Ref. IV/SpS wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 19.06.2024 mit den notwendigen Schritten zur Weiterbearbeitung der Umfeldentwicklung beauftragt und benötigt für diese zusätzliche Aufgabe entsprechende Kapazitäten. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 1,0 VK Sachbearbeiter/in wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 98 Tätigkeitsbereich Kapazitätsanpassung Anmietungen im Schulbereich
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Anmietungen im Schulbereich fallen in die Pflichtaufgaben einer Kommune im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft. Insgesamt haben sich in allen Aufgabenbereichen im Rahmen der Anmietungen im Referat für Schule und Sport die Fallzahlen durch gestiegene Bedarfe an Schulräumen/ -gebäuden, Räumen für die Mittagsbetreuung, Sporthallen und Freisportflächen erhöht. Auch in den kommenden Jahren stehen aufgrund einer Vielzahl geplanter Generalsanierungen von Schulgebäuden zahlreiche Interimsanmietungen an. Weiterhin ergeben sich durch Einführung und Zunahme neuer Mietvertragsmodelle (sog. nicht-konventionelle Mietvertragsformen) neue Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Stellungnahme DiP: Auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Bereitstellung von notwendigen Flächen für Sportund Schulbedarfe ist zur Bewältigung der Aufgabenmehrung insbesondere aufgrund der steigenden Zahl von Interimsanmietungen, die für die Generalsanierungen von Schulgebäuden benötigt werden, zusätzliche Kapazität bei Ref. IV erforderlich. Die Schaffung einer zusätzlichen Teilstelle im Umfang von 0,5 VK Sachbearbeiter/in wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 99 Tätigkeitsbereich Kapazitätsanpassung für bauliche und strategische Maßnahmenplanung beim
(Schul-) Sportflächenmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der wachsenden Stadt werden in den nächsten Jahren zusätzliche Schulen und Sportstätten benötigt und auch errichtet. Darüber hinaus sind für immer mehr Bestandsbauten dringend Sanierungs- oder Ersatzbaumaßnahmen nötig. Die Errichtung von geeigneten und
bedarfsgerechten Schulsportanlagen ist zum einen Pflichtaufgabe im Rahmen der
Sachaufwandsträgerschaft und darüber hinaus wichtiger Bestandteil der kommunalen
Daseinsvorsorge, da diese Sportstätten gleichzeitig Infrastruktur für den Breiten- und Vereinssport darstellen. Zukunftsorientiertes, nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen kann nur gewährleistet werden, wenn der Planungsprozess intensiv und qualitativ hochwertig begleitet werden kann.
Stellungnahme DiP: Für die sportfachliche Beurteilung bei schulischen Baumaßnahmen und die Einbeziehung sportpädagogischer Anforderungen und aktueller Entwicklungen bei der Aufstellung von Raumprogrammen nach den Planungsgrundlagen für den Sportunterricht wurde zum Haushalt 2021 zusätzliche Kapazität geschaffen. Die ursprünglich vorhandene Teilstelle im Umfang von 0,25 VK wurde damals befristet bis 12/26 um 0,75 VK aufgestockt. Die Aufstockung ist teilweise intern gegenfinanziert. Die zur Teildeckung verwendete Stelle Nr. 040.01030 (ehem. 040.0225) erhielt aus diesem Grund einen ebensolang befristeten Sperrvermerk im Umfang von 0,12 VK. Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bedeutung der Bereitstellung von notwendigen Flächen für
Sport- und Schulbedarfe ist zur Bewältigung der Aufgabenmehrung für die konkrete
Maßnahmenplanung beim (Schul-) Sportflächenmanagement aufgrund einer insgesamt erhöhten Anzahl von Maßnahmen zusätzliche Kapazität bei Ref. IV erforderlich. Die Schaffung einer zusätzlichen Teilstelle im Umfang von 0,5 VK Sachbearbeiter/in wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 100 Tätigkeitsbereich IPSN - Kapazitätsanpassung Verwaltungsleitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,21 VERWALTUNGSLEITUNG E 9c 16.230 € 0 € 16.230 € 0,21 Vorschlag: 0,21 VERWALTUNGSLEITUNG E 9c 16.230 € 0 € 16.230 € 0,21
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit der Schaffung der Funktion der Verwaltungsleitung hat sich durch deutlichen Ausbau der Abteilungen und damit steigender Anzahl der zu betreuenden Mitarbeitenden die Quantität der Arbeit erhöht und andererseits sind auch die Stellenanforderungen qualitativ gestiegen. Anhand des Stellenplans lässt sich in den vergangenen zwölf Jahren ein Stellenzuwachs von 7,65 VK und damit 42 % verzeichnen. Hinzu kommen deutlich gestiegene qualitative und quantitative Anforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Führungsarbeit. Bei IPSN war in den vergangenen Jahren deutlich erkennbar, dass eine Aufstockung der Verwaltungsleitungsstunden dringend erforderlich ist, um den gestellten Erwartungen und der Geschwindigkeit des Wandels gerecht werden zu können.
Stellungnahme DiP: Die Kapazität Verwaltungsleiter/in im Umfang von 0,77 VK bzw. 0,79 VK wurde im Jahr 2011 implementiert - damals noch in der Organisationseinheit SPI - Pädagogisches Institut und Schulpsychologie, deren Personalkörper zur damaligen Zeit 18,88 VK umfasste. Durch den zwischenzeitlich erfolgten bedarfsgerechten fachlichen Ausbau des IPSN besteht der Personalkörper derzeit aus insgesamt 26,03 VK. Dies schlägt sich in einer Zunahme von Verwaltungsaufgaben sowie einer Zunahme des Arbeitsaufwandes für die effiziente Gestaltung von Arbeitsabläufen innerhalb des IPSN nieder. Vor diesem Hintergrund wird die Aufstockung der bisherigen Teilstelle auf eine ganze Stelle empfohlen, um die Verwaltungskapazität an den fachlichen Ausbau des IPSN anzupassen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 101 Tätigkeitsbereich SpS - Vergabe Eislaufzeiten für Schulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 15.165 € 0 € 15.165 € 0,25 Vorschlag: 0,15 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 9.099 € 0 € 9.099 € 0,15
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Erbbaurechtsvertrag für die Arena Nürnberger Versicherung von 1999 ist festgelegt, dass den Nürnberger Schulen von Oktober bis März 20 Wochenstunden kostenlos für den Schuleislauf zur Verfügung stehen. Die Vergabe dieser Zeiten soll ab Herbst 2024 zentral über SpS erfolgen. Die bisherige Abwicklung erfolgte über eine Lehrkraft der Bertolt-Brecht-Schule, die zum Schuljahresende 2023/24 in Ruhestand geht. Ziel ist das Aufrechterhalten des Angebotes von kostenlosen Eislaufzeiten für Nürnberger Schulen.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Bis dato wurde die Einteilung der Eislaufzeiten von einer Sportfachberaterin des Staatlichen Schulamtes miterledigt, die nun jedoch in den Ruhestand geht. Durch deren Engagement hat sich eine zentrale Eislaufzeiteneinteilung eingebürgert und in der Praxis bewährt. Eine Beibehaltung des Eislaufzeitenangebots für Nürnberger Schulen ist wünschenswert. Die organisatorische Verortung der Aufgabe der Eislaufzeitenvergabe im Sachgebiet Sportstätten des SportService wäre sinnvoll, da diese Organisationseinheit bereits die Schwimmzeiten für Schulen vergibt. Der beantragte Stellenanteil im Umfang von 0,25 VK kann jedoch aus organisatorischer Sicht nicht validiert werden. Eine Analyse der voraussichtlichen Zeitaufwände ergab einen geschätzen jährlichen Bedarf von 230 Stunden. Es wird daher die Schaffung zusätzlicher Kapazität im Umfang von 0,15 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 102 Tätigkeitsbereich Aufstockung Kapazität für Inklusion
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,53 SACHBEARBEITER/IN E 9b 38.799 € 0 € 38.799 € 0,53 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Projektstelle Inklusion hat in den vergangenen Jahren unentbehrliche Expertise im Bereich Inklusion in Schule sowie teils Sport und Kultur entwickelt. Eine Aufstockung der Arbeitszeit dieser Stelle auf den ehemaligen Rahmen stellt sicher, dass die Arbeit und die erreichten Fortschritte effektiv fortgesetzt werden können.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Die für diese Aufgabe vorhandene Kapazität ist für die effektive Fortsetzung der Arbeit und für den Ausbau der erreichten Fortschritte grundsätzlich ausreichend. Die Schaffung zusätzlicher Kapazität ist jedoch wünschenswert, um das Themengebiet intensiver bearbeiten zu können.
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 103 Tätigkeitsbereich IPSN - Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Schulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SCHULPSYCHOLOGE/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlagen des Schaffungsantrages sind Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, die Umsetzung des städtischen Gleichstellungsaktionsplans und der Bericht im Schulausschuss vom 26.04.2024. Ziel ist der präventive Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften vor sexualisierter Gewalt sowie reaktive kompetente Hilfe, falls Lehrende und Lernende Erfahrungen sexueller Gewalt machen mussten. Dadurch sollen physische und psychische individuelle und gesellschaftliche Folgen gemindert werden. Zielgruppen sind neben Schülerinnen und Schüler sowie Schulleitungen und Lehrkräften auch die Eltern.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Eine Schaffung wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 104 Tätigkeitsbereich IPSN - Berufliche und Erwachsenenbildung an der Energie- und Umweltstation
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 PÄD. MITARBEITER/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2019 wurde die Energie- und Umweltstation Nürnberg in Betrieb genommen. Diese hat die
Aufgabe, das wichtige Thema Umweltbildung und Nachhaltigkeit für verschiedene
Bevölkerungsgruppen zu leisten (sowohl Kinder und Jugendliche als auch Er- wachsene). Pandemiebedingt konnte in den ersten Jahren nur ein eingeschränktes Angebot generiert werden. Durch die nun vorhandenen Erfahrungswerte kann belegt werden, dass der Bedarf an BNE- Angeboten in der Stadtbevölkerung so hoch ist, dass ein personeller Ausbau wesentlich ist, um alle Bevölkerungsschichten in Nürnberg adäquat zu erreichen.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Eine Schaffung wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 105 Tätigkeitsbereich SpS - Bedarfsträgerschaft Bewegungsräume im öffentlichen Raum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Besonders im Fall der Bewegungsräume im öffentlichen Raum für Erwachsene wird deutlich, dass in diesem Bereich aufgrund der nicht definierten und personell untermauerten Bedarfsträgerschaft aktuell keine systematischen und bedarfsgerechten Planungen stattfinden. Ziel ist es, die Sport- und Bewegungsflächenversorgung für die Bevölkerung von Jung bis Alt nachhaltig zu erhalten und zu verbessern und damit zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität in Nürnberg gemäß den Richtlinien des Deutschen Städtetages beizutragen.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Eine Schaffung wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 106 Tätigkeitsbereich SpS - Projektbüro Großsportveranstaltungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk 06.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg tritt zunehmend als Veranstalter oder als mit in der Verantwortung stehender Ausrichter von Großsportveranstaltungen auf. Im Besonderen ist hier der im Jahr 2024 aufgelegte und sich jährlich wiederholende Metropolmarathon gemeinsam mit der Stadt Fürth zu nennen. Die Rolle des „Veranstalters“ bringt neue Aufgaben und Zuständigkeiten mit sich.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Allerdings liegt hier die Konstellation vor, dass die Stadt Nürnberg für die Durchführung des Metropolmarathons in 2025 bereits Verpflichtungen eingegangen ist und SpS bereits jetzt Planungsleistungen für dessen Durchführung erbringt. Inhaltlich lassen jedoch die von SpS vorgelegten Informationen noch keine valide Bererechnung des zusätzlichen Aufwands für die Durchführung der beiden städtischen (Groß-)Sportveranstaltungen Metropolmarathon und Winterwelt (Eislauffläche am Hauptmarkt) zu. Aus diesem Grund plant Ref. IV, den in 2024 durchgeführten Metropolmarathon zu evaluieren, um so die tatsächlichen Aufwände den bei SpS für die Durchführung von Veranstaltungen bereits bei mehreren Stellen vorhandenen Kapazitäten gegenüberzustellen. Eine wichtige Rolle für den Umfang des Kapazitätsbedarfs spielt zudem die Entscheidung, wie nach der Durchführung des Metropolmarathons im Jahr 2025 die künftige Durchführung ab dem Jahr 2026 ablaufen soll. Bisher gibt es eine vertragliche Grundlage mit der Stadt Fürth für die gemeinsame Durchführung mit Kapazitäten der jeweiligen Stadt nur für das Jahr 2024 und 2025. Aus Komplexitäts- und Kostengründen haben sich andere Großstädte gegen eine Organisation von Marathonveranstaltungen mit eigenem Personal entschieden und nutzen dafür spezialisierte Agenturen. Zur Klärung dieser Fragestellung ist eine Grundsatz-Gremienentscheidung herbeizuführen. Auf Basis der nach der o.g. Evaluation vorliegenden Zahlen und Fakten, inkl. zur ab 2026 geplanten Vorgehensweise bei der Organisation des Metropolmarathons, kann im Anschluss seitens DiP der künftige Kapazitätsbedarf beurteilt werden. Als Zwischenschritt wird daher empfohlen, zum Haushalt 2025 für die Durchführung von Großsportveranstaltungen bei SpS pauschal zusätzliche Kapazität im Umfang von 0,75 VK zu schaffen. Des weiteren wird empfohlen, einen Fristvermerk F 06.26 anzubringen, da der künftige Kapazitätsbedarf stark abhängig ist von der noch zu treffenden strategischen Make-or-buy-Entscheidung bezüglich des Metropolmarathons 2026ff. .
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 107 Tätigkeitsbereich Anpassung der Springerkapazität an den Bedarf im Betriebsdienst der HVE Schule
und Sport
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 HSM SPRINGKRAFT POOL E 5 169.239 € 0 € 169.239 € 3,00 Vorschlag: 2,00 HSM SPRINGKRAFT POOL E 5 112.826 € 0 € 112.826 € 2,00
Antrag: 1,00 PLATZ-/HALLENWART SPRINGKRAFT POOL E 5 56.413 € 0 € 56.413 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei der HVE SuS waren in den letzten drei Jahren von 127 Schulhausmeistern/Platzwarten/Koordinatoren durchschnittlich 25 Mitarbeiter an insgesamt 2.816 Tagen im Jahr im Krankenstand. Da im genannten Betrachtungszeitraum die langen Ausfälle nicht ausschließlich durch den Einsatz von Hausmeistern bzw. Platzwarten des jeweiligen Bezirks kompensiert werden konnten, mussten zum einen Hausmeister aus anderen Bezirken eingesetzt sowie die gegenseitige Vertretung der beiden Berufsgruppen (Hausmeister/Platzwarte) - obwohl fachfremd – angeordnet werden. Zudem mussten Koordinatoren vertretungsweise hausmeisterliche Tätigkeiten in erheblichem Umfang übernehmen. In der Praxis zeigte sich, dass diejenigen Mitarbeiter, die Lanzeitvertretungen übernehmen mussten, in der Folge durch die Zusatz- und Überbelastungen vermehrte Arbeitsunfähigkeitszeiten aufwiesen. Eine Krankheitsspirale wurde losgetreten. Die sich bei der HVE SuS im Einsatz befindenden 20 VK Springerkapazität (inkl. Springer für J- Objekte) ist ausschließlich auf die Vertretung kurzer Erkrankungszeiträume (bis 41 Tage) sowie der Urlaubszeiträume das Bezirkspersonals ausgelegt; darüber hinaus erfüllen sie Hausmeisteraufgaben an ihrem Stammschulhaus. Bei Stammschulhäusern handelt es sich meist um die größten Schulobjekte im jeweiligen Bezirk, deren infrastrukturelles und technisches Gebäudemanagement mehrere Hausmeister erfordert.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht keiner der vier Kategorien der Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 6 A vom 26.02.2024. Jedoch sorgt der Umfang der bisher vorhandenen Springerkapazität seit längerem im praktischen Betrieb für Probleme bei der ordnungsgemäßen Betreuung der schulischen Liegenschaften sowie der zugewiesenen Sportflächen und verursacht zum anderen eine Überlastungssituation bei denjenigen Mitarbeitern, die aufgrund bisher nicht ausreichender Springerkapazität über lange Zeiträume eine Vertretung übernehmen. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass es nur selten gelingt, Vertretungsbedarfe über eine budgetfinanzierte Beschäftigung zu decken. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Betreuung der Liegenschaften wird daher empfohlen, zusätzliche Springerkapazität als zentale Pool-Lösung für alle 11 Bezirke zu schaffen. Ziel der zentralen Bewirtschaftung im Sinne eines Stellenpools ist es, die zusätzliche Kapazität so effektiv wie
möglich einzusetzen, da sie rechnerisch lediglich einen Teil der langfristigen
Vertretungserfordernisse abdeckt. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Finanzsituation wird die Begutachtung auf das absolut notwendige Mindestmaß im Umfang von 2,0 VK (Hausmeister Springkraft) beschränkt.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 108 Tätigkeitsbereich Inbetriebnahme des Schulneubaus Brunecker Straße
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 HSM BRUNECKER STR. E 5 56.413 € 0 € 56.413 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HSM BRUNECKER STR. E 5 56.413 € 0 € 56.413 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs durch schulhausmeisterliche Betreuung des neuen Schulgebäudes mit einer Bruttogrundfläche der Gebäude von insgesamt 11.952,11 qm (Schule, Hort, Turnhalle) zzgl. Außenflächen (Pausenhof, Sportflächen) für eine Grundschule und einem Hort mit Nachmittagsbetrieb bis 16:00 Uhr ist zusätzliche Kapazität im Umfang einer Stelle erforderlich. Die Betreuung kann mit den vorhandenen Personalressourcen im Bereich der HVE SuS nicht gewährleistet werden. Mit der Fertigstellung des Schulneubaus Brunecker Str. ist voraussichtlich im 2./3. Quartal 2025 zu rechnen.
Stellungnahme DiP: Für die schulhausmeisterliche Betreuung des neuen Schulstandorts in der Brunecker Straße ist zusätzliche Kapazität erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Die Stelle erhält bis zur Inbetriebnahme des Schulgebäudes den Sperrvermerk X.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 109 Tätigkeitsbereich Anpassung des Betriebsdienstes der Sport- und Veranstaltungshalle Kia-Metropol-
Arena an die Auslastung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9a 36.434 € 0 € 36.434 € 0,50 Vorschlag: 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9a 36.434 € 0 € 36.434 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die beantragte Kapazität ist für den Betrieb der Veranstaltungshalle unter Einhaltung aller gesetzlichen und tariflichen Vorgaben erforderlich. Gem. § 40 VStättV muss bei Veranstaltungen mindestens ein Veranstaltungsmeister anwesend sein. Die Auslastungssituation wurde bereits im vergangenen Jahr detailliert dargestellt. Die HVE SuS hatte hierbei 1,0 VK beantragt, jedoch wurden leider letztendlich nur 0,5 VK genehmigt. Da sich keine Änderungen an den damals geschilderten Bedingungen ergeben haben, beantragen wir somit erneut die dringend benötigten 0,5 VK
Stellungnahme DiP: Die Anpassung des Betriebsdienstes der Sport- und Veranstaltungshalle Kia-Metropol-Arena an die Auslastung war bereits im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2024 Thema. Der damals beantragte Bedarf für zusätzliche Kapazität mit der Funktion Meister/in Veranstaltungstechnik war von DiP ursprünglich im Umfang von 1,0 VK befürwortet worden. Im Zuge weiterer Abstimmungsrunden erfolgte eine Reduzierung um 0,5 VK. Die damalige Einschätzung seitens DiP hat nach wie vor Bestand. Die Schaffung von 0,5 VK Meister/in Veranstaltungstechnik wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 110 Tätigkeitsbereich Einstellungskorridor Stufe 3
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 1.268.080 € 0 € 1.268.080 € 11,00 Vorschlag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 1.268.080 € 0 € 1.268.080 € 11,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Auch der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose 2023 für Gymnasien ist unverändert der Trend zu entnehmen, dass es 2025 aufgrund des neuen neunjährigen Gymnasiums zu der einmaligen Sondersituation kommen wird: Einem Bedarf von rund 3 400 Lehrkräften werden dann nur etwa 1 700 Bewerber/-innen gegenüberstehen. Hier kann die Stadt nur durch ein eigenes fortgeführtes Konzept dem drohenden Lehrpersonaldefizit entgegenwirken und damit die Unterrichtsversorgung gewährleisten. Für das Jahr 2025 werden auf Grund des bereits zwei Jahre laufenden iterativen Vorgehens erneut weitere 11 VK für Lehrkräfte beantragt. Die in Summe aufgebauten 33 VK werden im Sommer 2025 nach Schulgröße auf einzelne Stellenplanbereiche der städtischen Gymnasien verteilt. Im dann anlaufenden voll ausgebauten G9- Unterrichtsbetrieb erfolgt die weitere Bewirtschaftung und der Unterrichtseinsatz nach Schülerzahl bzw. Lehrpersonalwochenstunden.
Stellungnahme DiP: Die Stadt Nürnberg steht mit der Vorhaltung eines städtischen Schulwesens in der Pflicht, ausfallsicheren Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten. Der für das Schuljahr 2025/26 prognostizierte Zuwachs an 393 Schülerinnen und Schüler in den Oberstufen der städtischen Gymnasien bedeutet bei regelmäßigen 23 Wochenstunden pro Lehrkraft ca. 33,0 VK Stellenmehrbedarf. Aufgrund des iterativen Vorgehens werden für das Haushaltsjahr 2025 im dritten und abschließenden Schritt 11 Lehrkraftstellen benötigt, um den Bedarf decken zu können. Aufgrund der unveränderten Werte der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose und aufgrund des ausgebauten G-9 Unterrichtsbetriebes wird die Schaffung von 11,0 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 111 Tätigkeitsbereich Schülerbeförderung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 191.136 € 0 € 191.136 € 3,00 Vorschlag: 3,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 191.136 € 0 € 191.136 € 3,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Gesetz zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (Inkrafttreten seit 01. August 2023)
hat maßgebliche Auswirkungen auf die benötigen Verwaltungsressourcen im Bereich
Schülerbeförderung. Die dort geregelte Absenkung der Familienbelastungsgrenze auf 320 EUR bzw. 490 EUR führt zu einem grundsätzlichen (Teil-) Rückerstattungsanspruch, soweit die nächstgelegene Schule besucht und die gesetzliche Mindestschulweglänge überschritten wird. Hinzu kommen nun jährlich 3720 neue Anspruchsberechtigte (Fälle) der Jahrgänge 11,12 und 13 mit allen damit verbundenen Folgetätigkeiten (z.B. Widerspruchsbearbeitung, Beschwerdemanagement). Die Prozesse in der Schülerbeförderung sind im Frontend bereits digital optimiert worden und können keiner weiteren signifikanten systemgestützten Optimierung mehr unterzogen werden. Gleichzeitig greift die Gesetzesänderung bereits zum Schuljahr 2023/2024, so dass bereits im Vorgriff auf mögliche Stellenausweitungen die Bearbeitungslast steigt (Gesetzesänderung publizieren, Internetauftritte anpassen, Information an die Betroffenen herausgeben).
Stellungnahme DiP: Der Fallzahlenanstieg und die Bedarfsprognose im Bereich Schülerbeförderung aufgrund der genannten Gesetzesänderung sind nachvollziehbar dargelegt. Die Prozesse in der Rückerstattung wurden zusammen mit DiP bereits im Vorfeld digitalisiert und optimiert. Die Fallzahlensteigerung für das Schuljahr 2023/2024 wirkt sich bereits zur Einreichungsfrist im Oktober 2024 aus. Die Personalsituation im Sachgebiet ist bereits sehr angespannt, zumal nun auch eine Anbindung an eine neue Datenbank mit erheblichem Erprobungsaufwand startet. Der beantragte Bedarf in Höhe von 3,0 VK wird zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 112 Tätigkeitsbereich Rechnungswesen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,40 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 83.676 € 0 € 83.676 € 1,40 Vorschlag: 1,20 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 71.722 € 0 € 71.722 € 1,20
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Eine neue Gesetzesanpassung führt zu abrechnungsintensiven Mehraufgaben bei der Rechnungssachbearbeitung der Schülerbeförderung (Absenkung Belastungsgrenze der Vorauszahler ab Jahrgang 11 mit der Folge erheblicher Mehranträge und - buchungsvorfälle). Zudem ist die Personalkapazität beim Rechnungswesen für die 105 SchA-Schulen inclusive Fachamtsbudget mit bis zu 400 abzurechnenden Einzel-Budgets seit Jahren sehr angespannt (Fachamtsbuget, Abwicklung von Zuschussverfahren, Abwicklung pädagogischer Projektmittel, Abwicklung Trägerleistungen Ganztags-und Mittagsbetreuungen). Um die Jahresabrechnungen rechtzeitig zu erledigen, wurden bereits Verbesserungen geprüft (z.B. hinsichtlich Struktur, Themenvielfalt und Bearbeitungsintensität, Anteilsquoten E-Rechnungen, Arbeitsschritte Einreichungen). Die vom Referat IV mit entsprechenden Aufgaben für Rechnungssachbearbeitung abgegebenen 0,15 VK sind nach einer Bedarfsanalyse nicht auskömmlich, eine zeitweise Aufgabenverschiebung zulasten der Rechnungssachbearbeitung an Schulen kann nicht fortgeführt werden. Eine Bedarfsanalyse ergibt zusätzliche Kapazitäten im Umfang von 0,77 VK für die Rechnungssachbearbeitung der SchA- Schulen und des Fachamtsbudgets und zusätzliche Personalkapazitäten in Höhe von 0,61 VK für die Rechnungssachbearbeitung der Schülerbeförderung.
Stellungnahme DiP: Der Mehrbedarf setzt sich aus der bestehenden gesetzlichen Pflichtaufgabe mit Rechtsänderung und Fallzahlensteigerung in der Schülerbeförderung (s. hierzu entspr. Schaffungsantrag) und der Mehrung der Pflichtaufgaben für die SchA-Schulen und des Fachamtsbugdets zusammen. Die von Referat IV erhaltenen 0,15 VK sind in der Personalbemessung zu berücksichtigen. Buchungsengpässe führten bereits zu Beschwerden auch der Busunternehmungen und zu negativer Berichterstattung in den Medien. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Kapazitäten (inkl. der von Ref. IV übertragenen), ergibt sich ein Bedarf von 1,2 VK. Um eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung im Rechnungswesen aufrechtzuerhalten, wird die Schaffung dieser Kapazitäten empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 113 Tätigkeitsbereich Finanzrechnung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Stellenbedarf basiert auf unterschiedlichen neuen Entwicklungen (auszubauende Kontenstruktur im Teilhaushalt Finanzrechnung mit einheitlicher Software für Zahlungsverkehr und Vorgaben für schulische Kontenführer, Einführung Zahlstellenleitung SchA mit Kontoprüfpflichten für städtische Schulen, tax compliance), die zu einer Erweiterung im Pflichtaufgabenbereich führen. Die Notwendigkeit, die schulischen Konten neu aufzusetzen, resultiert aus Gesetzesänderungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) im April 2023 und einem Hinweis des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (mit Auswirkungen zu Erweiterung der Schulkontenzahl, erstmaliger Aufnahme aller Zahlungsströme in die Haushaltsbilanz der Stadt, Zurechnung sämtlicher Kontenführungsaufwendungen zur Sachaufwandsträgerschaft, Einrichtung einer Zahlstelle mit Prüfpflicht bei SchA). Durch das neue Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand (§ 2b UStG) wird die Umsatzbesteuerung unternehmerischer Tätigkeit von Schulen notwendig. SchA ist im Rahmen des tax compliance dazu verpflichtet, quartalsbezogen Sondervorgänge zu identifizieren und steuerlich zu bewerten, sowie folgerichtige Schlüsse für umzusteuernde Prozessabläufe zu treffen und steuerrelevante Schulaktivitäten neu zu regeln (z.B. Einführung Quittungsworkflow, Schuletataufnahme von Jahresberichtsaufgaben, Steuerrelevanz von Schulaktivitäten, Marktzugänge bei Schulverkäufen, Bewertung von Schulfesten).
Stellungnahme DiP: Durch die zum 01. 05. 2023 erfolgte Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und des Art. 89 Abs. 1 S.3 Nr. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und eine Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes muss die Stadt als Sachaufwandsträger die ca. 600 städtischen und staatlichen Schulkonten zur Abwicklung der schulbetrieblichen Zahlungsströme neu aufsetzen. Die Einrichtung einer Zahlstellenfunktion bei SchA zur Durchführung der Kontenprüfpflichten wird erforderlich. Aufgrund der Komplexität und Volumina der Geschäftsvorfälle bei SchA ist der beantragte Mehrbedarf von 1,0 VK erforderlich und wird zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 114 Tätigkeitsbereich Schulernährungsbildung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 PROJEKTLEITUNG E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das EU Forschungsprojekt SchoolFood4Change endet nach derzeitigem Kenntnisstand 12/2025. Initiiert durch diese Projektstelle wurde das für die schulische Landschaft elementare Thema der Schulernährungsbildung erstmals projektgestützt aufgegriffen. Das Thema erfährt hohe Anerkennung im Stakeholder Treffen . Eine zusätzliche Stelle in diesem Kontext wurde im Referat für Schule und Sport zum Haushalt 2024 geschaffen. SchA wird im Sommer 2024 eine weitere Vorlage zur Schulverpflegung in den Schulausschuss einbringen. Mit der Vorlage verbunden sein soll neben einem umfassenden Konzept zur Umsetzung einer sinnvollen Ernährungsstrategie an Nürnbergs Schulen auch die Offenlegung der perspektivisch nötigen finanziellen und personellen Ressourcen. Grundsätzlich notwendig ist aus Sicht von SchA, die Projektergebnisse von School-Food4Change zu festigen.
Stellungnahme DiP: Informationen, die eine verlässliche Einschätzung des kapazitativen Bedarfes ermöglichen, stehen seitens Referat IV und SchA noch aus. Zum Haushalt 2024 wurden 0,5 VK im Stellenplan Referat IV geschaffen (Wiss. Mitarbeiter/in Ernährungsstrategie, Stelle Nr. 040.0026). Diese Stelle wurde im Juni 2024 zur Besetzung ausgeschrieben.Darüber hinaus ist seit 01.01.2023 eine halbe, bis 12.25 befristete Projektleitungsstelle School Food for Change vorhanden. Frühestens ab Oktober 2024 sind über eine (derzeit) geplante Schulausschussvorlage weitere Informationen zu erwarten.Eine Refinanzierung der beantragten 0,5 VK wurde ebenfalls nicht dargelegt. Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 115 Tätigkeitsbereich Teamlehrkräfte an beruflichen Schulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,16 TEAMLEHRKRAFT E 11 183.915 € 0 € 183.915 € 2,16 Vorschlag: 2,16 TEAMLEHRKRAFT E 11 183.915 € 0 € 183.915 € 2,16
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit dem Wegfall der Klassen für Jugendliche ohne Ausbildung (JoA-Klassen) sind alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen in Berufsvorbereitungsklassen zu unterrichten, vgl. Schulausschuss am 19.07.2024. Die Heterogenität, das Leistungsvermögen und die Motivation der Jugendlichen in BVJ/s- Klassen divergiert stark. In den Klassen häufen sich besonders unterstützungsbedürftige und problematische Schüler/-innen (vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/43 vom 22.02.2024). Die Berufsschulen sammelten während der Corona-Schuljahre durchweg positive Erfahrungen mit Teamlehrkräften. Dies können Lehramtsstudierende aber auch Praktiker/-innen sein, z. B. Meister/-innen oder langjährige betriebliche Ausbilder/-innen. Pro BVJ/s- Klasse soll den Berufsschulen ein Teamlehrkräfte-Budget von vier Unterrichtswochenstunden zur Erprobung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 zur Verfügung gestellt werden.
Stellungnahme DiP: Das Unterrichten in Berufsvorbereitungsklassen stellt für Lehrkräfte eine besondere Herausforderung dar. Eine differenzierte Unterrichtsgestaltung in der BVJ-Klasse bei gleichzeitiger individueller Betreuung unterstützungsbedürftiger und problematischer Schüler/-innen lässt sich von einer Lehrkraft alleine schwer organisieren. Die Teamlehrkräfte dienen vor diesem Hintergrund auch dazu, die eigentlichen Lehrkräfte zu entlasten. Eine Finanzierung, etwa durch Lehrpersonalzuschüsse, erfolgt nicht. Die Schaffung der beantragten 2,16 VK Lehrkraft-Stellen wird empfohlen. Aufgrund des Erprobungszeitraumes bis Ende 2026 wird ein Fristvermerk F 12.26 angebracht.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 116 Tätigkeitsbereich Pädagogischer Mitarbeiter/in IT
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Amt für Berufliche Schulen ist keine Stelle vorhanden, die den notwendigen Umstieg von veralteter, nicht mehr wartungsfähiger Software und Datenbanken auf neue Programme und die Product – Ownership in Entwicklung und Pflege der neuen Programme begleiten kann. Es wird dazu eine Stelle benötigt, die derartige Aufgaben für die Dienststelle strategisch plant, steuert und gemeinsam mit den Lehrkräften und Schulleitungen auch pädagogisch bewerten, organisieren und begleiten kann. Hierbei handelt es sich um Herausforderungen wie die Sicherstellung des Betriebs von Pflichtaufgaben (Heimschulwesen, Gastschulwesen, Lehrkräfte-Rechte & Rollenkonzept, Überwachung Berufsschulpflicht), die Digitale Transformation der Schulverwaltung durch neue Anwendungen für die beruflichen Schulen und das Amt, die Entwicklung und Implementierung eines Lehrerdatenprogramms zur Sicherstellung der Gehaltszahlungen der Lehrkräfte mit der Stadt-IT oder auch die Entwicklung und Implementierung eines funktionsfähigen Lehrkräfte-Beurteilungssystems .
Stellungnahme DiP: Von der Einführung und Implementierung neuer Datenbanken und Software in der Dienststelle hängt die funktionierende Sachbearbeitung und Verwaltung im Rahmen der Pflichtaufgaben der Dienststelle ab. Die kontinuierliche Erneuerung der Datenbanken und Software wird derzeit mangels weiterer Kapazitäten durch die Stellvertretung der Leitung betrieben, die gleichermaßen in den verwaltungsrechtlichen Arbeitsvorgängen und in den technischen Abläufen Know-how vorhält. Dies ist jedoch seitens der Dienststelle kapazitativ nicht mehr zu leisten. Die pädagogische Fachexpertise ist jedoch erforderlich, die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 117 Tätigkeitsbereich COOL-Trainer
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,58 LEHRKRAFT A 13/A 14 66.862 € 0 € 66.862 € 0,58 Vorschlag: 0,58 LEHRKRAFT A 13/A 14 66.862 € 0 € 66.862 € 0,58
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Schulausschuss befürwortet die Einrichtung der Cool-Lehrkräfte: Im Rahmen der Strategie Schule Vision 2040 (vgl. Sitzung des Stadtrats am 20.03.2024, Beschluss TOP2 sowie Sitzung des Schulausschusses am 26.04.2024, Beschluss TOP2) sollen Lehrkräfte der städtischen Schulen dazu befähigt werden, kooperatives, offenes Lernen im Unterricht umzusetzen. Wegen einer deutlich steigenden Heterogenität der Schülerschaft ist dies zukünftig erforderlich. Für Lehrkräfte erfordert die Umsetzung von COOL eine grundlegende Neugestaltung des Unterrichts, die nicht nur eine stärkere Einbindung der Schüler/-innen in Entscheidungsprozesse, sondern auch eine aktive Mitgestaltung ihres Lernumfelds einschließt.
Stellungnahme DiP: Zertifizierte COOL-Trainer/-innen der B6 und B14 übernehmen die Kurs-Module. Sie müssen dafür von einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden. Insgesamt sind pro Schuljahr 14 Anrechnungsstunden für die Laufzeit der Kurse (fünf Schuljahre) erforderlich. Dazu sollen jeder beruflichen Schule (insgesamt 14 Direktorate) pro Schuljahr eine Anrechnungsstunde zur Verfügung gestellt werden. Die so eingesetzten Kräfte sollen die Lehrerschaft in neuen Lehr- und Lernformen stärken und schulen. Die Schaffung der hierfür erforderlichen 0,58 VK Lehrkraftstelle wird empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F12.29. Referat IV ist aufgefordert, in diesem Zeitraum geeignete Kennzahlen zu evaluieren (z.B. Anzahl teilnehmender Lehrkräfte und Anzahl der Schulen, die offenes Lernen umsetzen).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 118 Tätigkeitsbereich Gastschulbeitragswesen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Antrag dient der Sicherstellung des rechtssicheren Vollzugs des Gastschulbeitragswesens nach Art. 10 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und damit der Sicherstellung der Einnahmen und Minimierung der Ausgaben. Erhebliche Zinsverluste durch eine verzögerte Refinanzierung der Ausgaben drohen. Das Finanzvolumen umfasst ca. 22,0 Mio. € Einnahmen und ca. 4,7 Mio. € Ausgaben. Das Verfahren zur Realisierung der Gastschulbeitragsansprüche im Bereich der berufsbildenden Schulen ist sehr aufwändig und erfordert eine sehr hohe Anzahl an Einzelfallprüfungen mit großer Komplexität. Mehraufwand ergibt sich durch hohe Schülerzahlen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Gleichzeitig leistet die Stadt Nürnberg Kostenersatz an ca. 100 Kostenträger. Es häufen sich zeitraubende Anfragen von erstattungspflichtigen Kostenträgern, in denen die Richtigkeit der von der Stadt Nürnberg erstellten Abrechnungen in Frage gestellt wird.
Stellungnahme DiP: Fallzahlensteigerungen und Rückstände wurden aufgezeigt, Schüler mit Asyl-oder Flüchtlingsstatus erschweren die Sachbearbeitung. Der Mehrbedarf ist nachvollziehbar und begründet die beantragte Kapazität. Das Gastschulbeitragswesen ist eine hoheitliche Aufgabe. Der Bedarf ist zur Sicherung der Einnahmen notwendig. Juristische Klärungen mit der Regierung von Mittelfranken und den angrenzenden Kommunen nehmen zu. Die beantragte Kapazität von 0,5 VK wird zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 119 Tätigkeitsbereich Berufsschulpflicht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN E 8 16.565 € 0 € 16.565 € 0,26 Vorschlag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN E 8 16.565 € 0 € 16.565 € 0,26
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Es hat sich herausgestellt, dass das Arbeitsvolumen für die Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsschulpflicht nicht mit dem vorhandenen Stellenumfang von 0,5 VK erledigt werden kann. Auch liegt eine Fallzahlsteigerung vor. Es handelt sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die überwiegend kurzfristig oder termingebunden erfüllt werden müssen. Eine Unterstützung aus anderen Sachgebieten ist auf Grund der allgemein knappen Personalkapazitäten und des speziellen Arbeitsgebiets (rechtliche Basis Bayerisches Gesetz
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG zzgl. Jährlich neuer
Kultusministeriumsschreiben) nicht möglich. Die Stelle soll daher um 10 Stunden aufgestockt werden.
Stellungnahme DiP: Die neue gesetzliche Regelung (Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, schulrechtliche Änderung mit endgültiger Umsetzungsfrist Schuljahr 22/23) zur Erfüllung der Pflichtaufgabe (Berufsschulpflicht) sowie der Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Pflichtschulen (ganzjährig) bedingt den Mehrbedarf. Mit der Neuregelung kommt es zu Fallzahlensteigerungen und aufwendigen Sonderfällen in der Bearbeitung (Beratungen, Prüfung von Befreiungstatbeständen). Die bisherige Kapazität (0,5 VK) reicht nicht mehr aus, Rückstände sind überdies aufgelaufen. Der Anstieg des Bedarfes wurde anhand einer Personalbemessung erläutert und ist nachvollziehbar. Eine Aufstockung der Stelle um 0,26 VK wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 120 Tätigkeitsbereich Buchhaltung konsumtiver Haushalt und Verträge
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,26 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 15.771 € 0 € 15.771 € 0,26 Vorschlag: 0,20 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 12.132 € 0 € 12.132 € 0,20
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die für den Aufgabenbereich Vertragswesen vorhandene Stelle soll aus folgenden Gründen um 10 Stunden aufgestockt werden:
•Z unahme der Wartungsverträge der beruflichen Schulen
- Bearbeitung der Verträge im Bereich der Semper-Schulen (fachpraktische Ausbildung als
Dienstleistung, öffentlich auszuschreiben und zu vergeben in Kooperation mit ZD und RA)
Stellungnahme DiP: Die Wartungsverträge und die Sachbearbeitung der Verträge für die Semper-Schulen (Durchführung von fachlichem Unterricht -Vertragsüberwachung, Rechnungen Vertragsanpassungen und die Mitwirkung im Ausschreibungsverfahren) sind auf der Stelle als Aufgabe neu hinzugekommen bzw. haben sich erhöht. Die vorgelegte Bedarfsberechnung ergibt einen Mehrbedarf für die auf der Stelle verorteten Aufgaben. Die Aufstockung der Stelle um 0,20 VK wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 121 Tätigkeitsbereich Wirtschaftliche Hilfe
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,50 SACHBEARBEITER/IN E 9c 347.778 € 0 € 347.778 € 4,50 Vorschlag: 4,50 SACHBEARBEITER/IN E 9c 347.778 € 0 € 347.778 € 4,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der derzeit geltenden Rechtsgrundlage und stetigen Veränderungen in der Sozialhilfe (SGB XII), im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie in den vorrangigen Leistungsbereichen, darunter Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Wohngeld (WoGG) oder Kinderzuschlag, werden die Fallzahlen und der damit einhergehende Gesamtbedarf an Stellenkapazitäten als gleichbleibend hoch bzw. weiterhin steigend prognostiziert. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die ursprünglich ab 01.01.2025 geplante Kindergrundsicherung erst zum 01.01.2026 umgesetzt wird.
Zur Aufgabenerfüllung und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes ist es erforderlich, die Personal- und Stellenkapazität auf Basis der vereinbarten Fallrate beim Erreichen definierter Schwellenwerte an die Fallzahlentwicklung anzupassen.
Stellungnahme DiP: Der personelle Mehrbedarf in der Sachbearbeitung ist aufgrund der dargestellten Fallzahlenentwicklung und Prognose aus organisatorischer Sicht plausibel. Für eine Stellenmehrung im Stellenplan liegen weiterhin die im Jahr 2006 festgelegten Fallraten zugrunde. Für die fallzahlenabhängige Umsetzung hat sich das Anbringen eines Sperrvermerkes X bewährt. Der Sperrvermerk kann entnommen werden, sobald die entsprechende Fallzahlengrenze erreicht wird.
Es wird deshalb eine Schaffung von 4,5 VK Sachbearbeitung mit Sperrvermerk X zum Haushalt 2025 empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 122 Tätigkeitsbereich Betreuungsstelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 77.440 € 0 € 77.440 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 77.440 € 0 € 77.440 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ausgebaut. Die Änderungen traten zum 01.01.2023 in Kraft. Damit kamen für die Betreuungsstelle neue Aufgaben hinzu. Gleichzeitig steigt das Aufgabenvolumen linear zur Bevölkerungszahl der Stadt Nürnberg und wird inhaltlich zunehmend komplexer, nicht zuletzt durch eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur (Demografie, Migration). Da die Aufgaben nicht vollumfänglich mit vorhandenen Stellenkapazitäten abgedeckt werden können, wurde die Betreuungsstelle bislang im Rahmen des Mobilitätsmanagements unterstützt. Diese Unterstützung soll zum Mai 2025 wegfallen. Damit die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben weiterhin gewährleistet werden kann, müssen die Kapazitäten im Stellenplan entsprechend angepasst werden.
Stellungnahme DiP: Zur Einführung der neuen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts konnten Umfang und Erforderlichkeit neuer Stellenkapazitäten noch nicht abschließend verifiziert werden. Daher wurden für die Betreuungsstelle zum Haushalt 2022 2,00 VK in der Sachbearbeitung sowie eine Vollzeitstelle Sozialpädagoge/in geschaffen. Inzwischen liegen hierzu neue Fallzahlen vor, der zusätzliche Stellenbedarf ist aus organisatorischer Sicht nachvollziehbar. Trotz einer Tendenz steigender Fallzahlen werden nur Stellenkapazitäten nach aktueller Fallzahlenlage beantragt. Die Schaffung einer Vollzeitstelle wird demzufolge vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 123 Tätigkeitsbereich Modellprojekt zur Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 77.440 € 77.440 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 77.440 € 77.440 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Stellenvermerke X, Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen des Modellprojektes zur Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) sollen Instrumente der erweiterten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren erprobt werden. Dies umfasst, dass in geeigneten Fällen in einer Art Fallmanagement der Unterstützungsbedarf festgestellt wird und daraufhin weitreichende Maßnahmen zur Vermeidung einer Betreuung ergriffen werden können. Außerdem soll das Projekt Erkenntnisse ermöglichen, wie sich die Anwendung der Instrumente auf die Zahl der rechtlichen Betreuungen und die entstehenden Kosten auswirkt. Darüberhinaus sollen verschiedene übergeordnete Tätigkeiten, wie z. B. die Vorstellung des Bayerischen Modellprojektes bei verschiedenen Veranstaltungen, erfolgen.
Die Projektstelle wird während der Projektdauer drittmittelfinanziert.
Stellungnahme DiP: Der Bundesgesetzgeber hat im BtOG das Instrument der erweiterten Unterstützung eingeführt und gleichzeitig den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, dieses, soweit das gerichtliche Verfahren betroffen ist, auf Modellprojekte für einzelne Kommunen zu beschränken und finanziell zu unterstützen. Nach Beendigung der Modellprojekte muss die erweiterte Unterstützung durch alle Betreuungsstellen in Bayern dauerhaft durchgeführt werden. Die Schaffung der beantragten Vollzeitstelle wird unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Drittmittel empfohlen. Neben einem Stellenvermerk Z (Zuschuss) erhält sie bis zur Bestätigung der Finanzierung durch Stk einen Sperrvermerk X sowie einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.26).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 124 Tätigkeitsbereich Beratung von Menschen mit Behinderung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 77.440 € 0 € 77.440 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Nachfrage an Beratung hat sich in den Jahren 2022 und 2023 nahezu verdoppelt. Es wird angenommen, dass ein Teil der Anfragen bei der städtischen Beratungsstelle aus der Umstrukturierung der EUTBs (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) resultiert: Durch die Reduzierung von vormals vier in Nürnberg aktiven EUTBs auf zwei EUTBs, wovon ein EUTB-Anbieter für den gesamten mittelfränkischen Raum mit Schwerpunkt Gehörlosigkeit zuständig ist, verteilt sich das Anfragevolumen nun auf andere Anbieter von Beratungsleistungen.
Da die Aufgabe bisher interdisziplinär mit einer „personalwirtschaftlichen Zuweisung“ bzw. mit der Einrichtung eines befristeten Reha-Arbeitsplatzes erfüllt wurde, kann das Beratungsangebot der Fachstelle Inklusion nur durch die beantragte Stellenschaffung aufrechterhalten werden. Die übrigen Mitarbeitenden der Fachstelle Inklusion verfügen nicht über die erforderliche fachliche Qualifikation (Sozialpädagoge/in) und können aufgrund ihrer Aufgaben außerhalb der Beratungstätigkeit nicht die erforderlichen zeitlichen Ressourcen einbringen.
Stellungnahme DiP: Da es sich hierbei nicht um eine originäre Aufgabe der Stadt Nürnberg handelt, sondern um eine gesetzliche Aufgabe des Bezirks Mittelfranken, liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht befürwortet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 125 Tätigkeitsbereich Inklusionsfachkräfte in Kindergärten mit inklusivem Betreuungsangebot
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 11,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 851.840 € 851.840 € 0 € 0,00 Vorschlag: 11,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 851.840 € 851.840 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die integrative bzw. inklusive Betreuung in städtischen Kitas konnte in den vergangenen Jahren erfolgreich vorangetrieben werden. Um den Auftrag, der sich aus dem KJSG für die Kinderbetreuung ableitet, in den kommenden Jahren erfüllen zu können, müssen die bisherigen Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung möglichst wohnortnah und im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe ausgeglichen werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, die städtischen Kindertageseinrichtungen nicht nur gleichermaßen für alle Kinder zu öffnen, sondern auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass die individuellen Unterstützungsbedarfe der Kinder vor Ort auch gewährleistet werden können. Die Anzahl der Kinder mit besonderen Förderbedarfen steigt seit Jahren nicht nur kontinuierlich an, es ist auch zu festzustellen, dass die Beeinträchtigungen wesentlich diverser - egal ob im sozialemotionalen, im motorischen oder im kognitiven Bereich - und vielschichtiger geworden sind, auch bedingt durch die Ausgangslage der jeweiligen Familien.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Weiterentwicklung der städtischen Kindergärten mit regelmäßig drei und mehr behinderten Kindern hin zu integrativen Kindergärten soll ein einrichtungseigener Fachdienst mit jeweils einer Inklusionsfachkraft installiert werden, der die bisher extern beauftragen heilpädagogischen Fachdienststunden sowie die Team- und Elternberatung erbringt. Das Konzept der inklusiven Kindergärten wurde im Jugendhilfeausschuss am 18.07.2024 beschlossen. Ziel ist die Sicherung des gesetzlichen Auftrags zur inklusiven Betreuung in städtischen Kitas, Gewährleistung des individuellen Unterstützungsbedarfs und eine Weiterentwicklung der Betreuungsqualität von Kindern mit (drohender) Behinderung.
Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte erfolgt über die vom Bezirk bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliederungshilfe sowie durch die Inanspruchnahme der kindbezogene Förderung des Faktors 4,5 plus X als Personalkostenzuschuss durch den Freistaat. Der Deckungsvorschlag wurde in der Planungskalkulation von Stk bestätigt. Bis zur Bestätigung der Umsetzung im Pilotbetrieb der inklusiven Horte erhalten die Stellen einen Stellenvermerk X (Sperr). Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 126 Tätigkeitsbereich KJND - Neuorganisation und Anpassung des Personalschlüssels an die
Betriebserlaubnis
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 LEITUNG GRUPPENDIENST S 15 128.055 € 128.055 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,50 LEITUNG GRUPPENDIENST S 15 128.055 € 128.055 € 0 € 0,00
Antrag: 0,46 PSYCHOLOGE/IN E 13 44.100 € 44.100 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,38 PSYCHOLOGE/IN E 13 36.431 € 36.431 € 0 € 0,00
Antrag: 11,08 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 858.035 € 1.251.430 € -393.395 € -5,08 Vorschlag: 6,08 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 470.835 € 470.835 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; teilweise Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. S15 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Seit 2003 wird der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in gemeinsamer Trägerschaft zwischen dem Jugendamt und dem Schlupfwinkel e.V. betrieben. Seit 2017 hat sich die Situation im KJND aufgrund verschiedener Herausforderungen verschärft. Dazu gehören zunehmende Problemfälle, hohe Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA), Fachkräftemangel und damit verbundene fehlende Anschlusshilfen bei den freien Trägern. Eine Neuorganisation des KJND wird angestrebt, die eine klare Trennung der Aufgaben zwischen dem städtischen Jugendamt und dem Schlupfwinkel e.V. vorsieht. Der städtische KJND übernimmt hoheitliche Aufgaben, während der Schlupfwinkel e.V. längere Betreuungen und das SleepIn betreibt. Diese Neuorganisation soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein und wird von der Heimaufsicht positiv begleitet. Die Personalausstattung des künftigen Kinder- und Jugendnotdienstes sowie der Einrichtungen des Schlupfwinkel e.V. ergibt sich aus den Vorgaben der Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken und damit der Betriebserlaubnis.
Stellungnahme DiP: Der KJND betreut als zentrale Anlaufstelle gemeinsam mit dem Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. in Obhut genommene Kinder und Jugendliche in der Kindernotwohnung, der Jugendschutzstelle und dem Sleep-In. Ziel ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterbringung und Betreuung inländischer Minderjähriger, die Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben der Betriebserlaubnis und die Sicherung des Dienstbetriebs. Die personelle Ausstattung der Einrichtung basiert auf der von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde erteilten Betriebserlaubnis, nach der pädagogische Fachkräfte wie Diplom-Sozialpädagog/innen bzw. staatliche anerkannte Erzieher/innen eingesetzt werden müssen. Das Personal wird von den beiden Kooperationspartnern gestellt. Die Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit multiplen und ausgeprägten Problemlagen hat die Struktur des KJND zunehmend an die Grenzen gebracht. Hinzu kamen weitere Herausforderungen, wie die hohen Zugangszahlen an unbegleiteten minderjährigen Ausländern. In der Folge hat die Heimaufsicht eine Reihe von Auflagen erteilt, die ebenfalls eine grundlegende Neuorganisation des KJND erfordern. Die Planungen der Neuorganisation sollen bis Jahresende 2024 weitgehend abgeschlossen sein, so dass die Umsetzung ab 2025 erfolgen kann. Der Bedarf für zusätzliche Stellen ist aufgrund der Neuzuordnung der Betreuungsangebote und der vorläufig erteilten Betriebserlaubnisse grundsätzlich nachvollziehbar. Er wurde zuletzt im JhA vom 18.07.2024 dargelegt. Entsprechend der Platzangebote werden die Tagessätze nach der Belegung und Gebührenkalkulation abgerechnet. Die Schaffung der beantragten Stellen wird, im Rahmen der Vorgaben der Betriebserlaubnis, empfohlen. Ein Teil der Stellen erhält zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr), der nach Festlegung des konkreten Bedarfs entnommen werden kann.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 127 Tätigkeitsbereich Inbetriebnahme neuer Standort Kinder- und Jugendnotdienst für unbegleitete
minderjährige Ausländer (UmA)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 ERZIEHER/IN S 8b 295.628 € 295.628 € 0 € 0,00 Vorschlag: 4,00 ERZIEHER/IN S 8b 295.628 € 295.628 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 PSYCHOLOGE/IN E 13 47.935 € 47.935 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PSYCHOLOGE/IN E 13 47.935 € 47.935 € 0 € 0,00
Antrag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 232.320 € 232.320 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,40 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 185.856 € 185.856 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 17 91.723 € 91.723 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 17 91.723 € 91.723 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise: Die Stelle in S17 wird mit ein offenen ku-Vermerk ausgewiesen.
Begründung Dienststelle: Aufgrund der steigenden Zahl an unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden mit Betreuung an verschiedenen Standorten im KJND bedarf es einer Gesamtleitung für die umfangreichen Aufgaben rund um die Unterbringung und Betreuung der jungen Menschen, einschließlich Steuerung und Koordination der Zusammenarbeit mit der Clearingstelle des freien Trägers und ggf. mit dem Kooperationspartner, Vernetzungsaufgaben und konzeptioneller Weiterentwicklung des KJND. Mit der interkommunalen Erstaufnahmeeinrichtung sollen Strukturen geschaffen werden, mit denen auf die sehr dynamischen Zugangsentwicklungen im Bereich der UMA adäquat reagiert werden kann. Ferner sollen Risiken bei der Unterbringung, die sich aus ungeeigneten Unterbringungsformen in der Vergangenheit ergeben haben, minimiert werden.
Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll der Aufbau einer zukunftsfähigen Organisationsstruktur im KJND erreicht und der laufende Dienstbetrieb auch vor dem Hintergrund einer anhaltenden Fluchtbewegung sichergestellt werden. Die Standortleitung bezieht sich auf die neue interkommunale Erstaufnahmeeinrichtung in der Oberen Seitenstraße als neue Organisationseinheit innerhalb der Kinder- und Jugendnotdienstes. Die Stellen sind gemäß der vorläufigen Betriebserlaubnis durch die Regierung von Mittelfranken/Heimaufsicht erforderlich (1,0 Leitungsanteil, 0,5 Fachdienst, 9,40 Pädagogische Fachkräfte, 3,60 Ergänzungskräfte). Die Ergänzungskräfte werden durch externe Leistungen gestellt. Die beantragten Stellen wurden bereits großteils überplanmäßig begutachtet. Eine Refinanzierung ist durch externe Entgelte vorgesehen. Durch die geplante Gebührenanpassung soll eine vollständige Finanzierung möglich sein. Diese kann jedoch erst nach Inbetriebnahme (voraussichtlich Mitte September) und Platzbelegung erfolgen. Die Stellen werden im Rahmen der vorläufigen Betriebserlaubnis zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 128 Tätigkeitsbereich ASD - Anpassung der Kernprozesse BTHG und KJSG
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 6,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 487.548 € 0 € 487.548 € 6,00 Vorschlag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 243.774 € 0 € 243.774 € 3,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X (Sperr) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die anhaltende Flüchtlingssituation und Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) verbunden mit neuen gesetzlichen Anforderungen wirkt sich unmittelbar auf die Aufgabenerfüllung im ASD aus. Die vor diesem Hintergrund eingereichten Anträge auf Stellenschaffung sowie Stellenentfristung beim ASD und ASD Team 10 müssen nach Ansicht J in der Gesamtbetrachtung dieses Aufgabenbereichs gesehen werden. Neben der Entwicklung der Flüchtlingssituation führen auch aktuelle Fallzahlsteigerungen, ein fallimmanenter zeitlicher
Arbeitsmehraufwand bei verschiedenen Hilfen, neu hinzugekommene Aufgaben und ein
Kompensationsbedarf für Beratungsleistungen nach §§16, 17, 18 SGBVIII zu einem erhöhten
Personalbedarf. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist auch der anvisierte
Reorganisationsprozess im ASD zu sehen, mit dem tragfähige Organisationsstrukturen für die Aufgabenerfüllung implementiert werden sollen. Auf Grund der prozessimmanenten Arbeitszeitmehrung wären zusätzlich 2 neue Stellen für 2025 zu schaffen. Zusätzlich müssen 2 weitere Stellen für die nominale Steigerung der Fallzahlen in oben aufgeführten Kernprozessen ausgewiesen werden. Sollte der Rückgang der o. g. Beratungsleistungen nur ansatzweise aufgefangen werden, müssen mind. 2 weitere Stellen neu geschaffen werden.
Stellungnahme DiP: Zum 01.01.2022 wurden die aktualisierten Kernprozesse im Kontext der ASD Personalbemessung in Kraft gesetzt. Hintergrund für eine Anpassung der Kernprozesse waren gesetzliche Änderungen, z.B. im Rahmen des BTHG (Bundesteilhabegesetz) und KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) sowie
einhergehende, fachlich notwendige Anpassungen bspw. im Aufgabenbereich des
Kinderschutzes/sexualisierte Gewalt. Es zeigt sich, dass durch die Einführung des KJSG und des BTHG die Fallzahlen in den Kernprozessen (Pflichtaufgaben) seit 2020 ansteigen. Aufgaben im Beratungsbereich wurden in der Folge reduziert angeboten. In 2021 und 2022 wurden jeweils 4,0 VK auf Basis der Fortschreibung der Personalbemessung (PeB) und Prozessanpassung geschaffen. Die beiden derzeit noch befristeten Stellen werden ab 2025 zur unbefristeten Weiterführung vorgeschlagen. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses in Nürnberg, aber auch durch veränderte gesetzliche Vorgaben ist ein erhöhter Ressourcenbedarf im sozialpädagogischen Bereich anzunehmen. Auf Basis der aktuellen Fallzahlentwicklung werden 2,00 VK Sozialpädagoge/in EGr. S 14 zur Schaffung vorgeschlagen. Bis zum Abschluss des Personalbemessungsverfahrens erhalten die Stellen einen Sperrvermerk X (Sperr).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 129 Tätigkeitsbereich Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte für
neue Einrichtungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 116.235 € 232.470 € -116.235 € -2,50 Vorschlag: 2,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 92.988 € 92.988 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 VERTRETUNGSKRAFT VERTEILERKÜCHEN E 2 23.247 € 23.247 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 VERTRETUNGSKRAFT VERTEILERKÜCHEN E 2 23.247 € 23.247 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zur Sicherstellung der vom Jugendamt organisierten Essensversorgung in Kitas werden weitere Kapazitäten an hauswirtschaftlichen Hilfskräften aufgrund der Neuschaffung von städtischen Kindertageseinrichtungen erforderlich. Dies gilt auch für bereits vorhandene Einrichtungen, die aufgrund der gestiegenen Einrichtungsgröße ihre Platzzahl angepasst haben. Zusätzlich wird eine Vertretungskraft für die Arbeit in den sog. Verteilerküchen, die zwischenzeitlich an 18 Kindertageseinrichtungen vorhanden sind, benötigt. In diesen Küchen werden nur Hauswirtschaftskräfte eingesetzt, das pädagogische Personal hat keinen Zugang. Die Bedienung der Großgeräte (Spülmaschine, Herd etc.) ist deutlich komplexer und anspruchsvoller und in der Regel nicht ohne Einarbeitung möglich. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für die laufende Organisation aufgrund der hohen Anzahl an Essensportionen (i.d.R. für die gesamte große Einrichtung) zeitlich deutlich umfangreicher ist. Die Kosten der Vertretungskraft wurden in die neue Kalkulation des Verpflegungsgelds 2024 bis 2026 mit aufgenommen.
Stellungnahme DiP: Die Personalbemessung für die hauswirtschaftlichen Kräfte erfolgt nach einem abgestimmten
Bemessungsverfahren unabhängig vom Verpflegungssystem anhand eines über alle
Einrichtungsarten und -größen ermittelten Durchschnittswertes. Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung mit Inbetriebnahmen neuer Einrichtungen und Erweiterungen ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von rd. 2,0 VK (insg. 87 VK) und 0,5 VK für die Vertretung in den Verteilerküchen (insg. 3,5 VK). Die Finanzierung über die Elternbeiträge (Gebühren und Verpflegungsgeld) wurde bestätigt. Die Ausweitung der Vertretung ist in der neuen Gebührenkalkulation enthalten. Ein Teil der beantragten Platzausweitungen kann über bestehende Stellenplankapazitäten gedeckt werden. Daher wird die Schaffung von 2,0 VK Hauswirtschaftskräfte für neue Einrichtungen bzw. Platzaufstockungen und 0,5 VK für Verteilerküchen empfohlen. Die 2,0 VK erhalten einen Stellenvermerk X (Sperr), der bei entsprechendem Nachweis der Inbetriebnahme entnommen werden kann.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 130 Tätigkeitsbereich Kapazitätsanpassung Fallzahlentwicklung bei unbegleiteten minderjährigen
Ausländern (umA)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 0 € 36.602 € 0,50
Antrag: 4,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 325.032 € 0 € 325.032 € 4,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 40.629 € 0 € 40.629 € 0,50
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 30.330 € 0 € 30.330 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 30.330 € 0 € 30.330 € 0,50
Antrag: 2,00 VORMUND E 9c 154.568 € 0 € 154.568 € 2,00 Vorschlag: 1,00 VORMUND E 9c 77.284 € 0 € 77.284 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der anhaltende Flüchtlingssituation erfolgte bereits eine überplanmäßige Begutachtung. Im Folgenden sind die Anträge der unterschiedlichen Bereiche im Jugendamt zusammengefasst dargestellt: J/B3 Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe (ASD): Die anhaltende Flüchtlingssituation und Zuweisung von umA, verbunden mit neuen gesetzlichen Anforderungen, wirkt sich auch unmittelbar auf die Aufgabenerfüllung im ASD aus. Die vor diesem Hintergrund eingereichten Anträge auf Stellenschaffung sowie Entfristung der befristeten Stellen beim ASD und ASD Team 10 müssen nach Ansicht J in Gesamtbetrachtung dieses Aufgabenbereichs gesehen werden. J/B3-5 Amtsvormundschaft (Av): Aufgrund der geschilderten Fallzahlentwicklung mit aktuell 90 Vormundschaften umA und der gesetzlich festgeschriebenen Höchstfallzahlgrenze von max. 50 Fällen pro VK ist es dringend erforderlich, 2,00 VK unbefristet zu schaffen. J/B3-6 Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi): Die gestiegenen Fallzahlen und ein entsprechend höherer Arbeitsaufwand führen vor dem Hintergrund der Gesamtfallzahlentwicklung im Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe zu einem zusätzlichen Personalbedarf in der Sachbearbeitung. J/B4-3 Finanzwesen: Der Aufwand für die Abwicklung der Betreuung der umA bringt zusätzliche Aufgaben im Vergleich zur regulären Inobhutnahme (ION) mit sich wie z. B. Auszahlung von Vorschüssen für Verpflegung, Sonderzahlungen wie z. B. für Bekleidung, Abrechnung Lebensmittel und Hygienebedarfe, Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Sicherheitsdienste. Auch ist der Aufwand für Abrechnung, Monitoring und Rechnungsstellung an Kostenträger und Abrechnung mit der WiHi hier größer.
Stellungnahme DiP: Der Zugang von unbegleiteten minderjährigen Ausländern bzw. deren Zuweisung aus anderen Bundesländern auf Grundlage der deutschlandweiten Verteilungsquoten führt zu einer weiterhin hohen Arbeitsmehrung im Jugendamt. Die umA verbleiben meist für mehrere Jahre in der Jugendhilfe. Durch den deutlichen Fallzuwachs ist der Mehraufwand auch in den anderen Aufgabengebieten, wie dem ASD, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und in der Buchhaltung signifikant.
Der Aufgabenbereich im ASD umfasst neben der Betreuung von Geflüchteten in
Gemeinschaftsunterkünften die Betreuung der umA. Die steigende Zahl wirkt sich zudem gleichermaßen auf die Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe aus. Die aufgrund des Anstiegs
aufgelaufenen Rückstände in der Fallbearbeitung sind Zug um Zug aufzuarbeiten. Die Einhaltung der Fristwahrung für Kostenerstattungsanträge ist von entscheidender zeitlicher Relevanz. Vor allem die zeitnahe Abrechnung der hohen umA -Kosten mit dem Bezirk Mittelfranken ist zu gewährleisten. Eine Schaffung der vorab überplanmäßig begutachten Kapazitäten von insg. 2,5 VK wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 131 Tätigkeitsbereich Vorläuferbetrieb Offene Kinder- und Jugendarbeit Lichtenreuth
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 EINRICHTUNGSLEITUNG S 15 85.370 € 0 € 85.370 € 1,00 Vorschlag: 1,00 EINRICHTUNGSLEITUNG S 12 77.440 € 0 € 77.440 € 1,00
Antrag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8b 73.907 € 0 € 73.907 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8b 73.907 € 0 € 73.907 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. S12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Im neuen Stadtteil Lichtenreuth werden lt. Stpl bis zur Vollaufsiedelung ca. 5.300 bis 6.000 Einwohner/-innen zu verzeichnen sein, auf Basis der bisher genehmigten Bauanträge und Angaben der Bauträger für die nächsten Jahre bereits 3.270 Einwohner/-innen. Bis Ende des Jahres 2024 ziehen ca. 1.000 Personen in eine lange Zeile an Neubauten entlang der Ingolstädter Straße ein. Der Gebäuderiegel wird hauptsächlich aus sozialem Wohnungsbau bestehen. Einen relevanten Anteil der Bewohner/-innen stellen dabei Kinder und Jugendliche dar. Um für die im Quartier lebenden jungen Menschen sinnvolle bedarfsgerechte Bildungs-, Unterstützungs- und freizeitpädagogische Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten, soll ein Vorläuferbetrieb für das zukünftige Kinder- und Jugendhaus vor Ort aufgebaut werden.
Stellungnahme DiP: Die Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (JHA 28.09.2017) trifft für den Planungsbereich Brunecker Straße die Aussage, entsprechend der Bevölkerungszahl eine Offene Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen. Maßgeblich für Art und Umfang sind dabei die Festlegung, dass es für jeden Planungsbereich mit Bewohner/-innen eine Grundversorgung mit mindestens 19,5 bis 39 Stunden Fachkraft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geben soll. Für die weitere Planung werden Schwellenwerte herangezogen, d.h. erst ab einer Zielgruppengröße von 1.500 Kinder und Jugendlichen soll eine Einrichtung geplant werden. Perspektivisch ist für die nächsten Jahre ein Ausbau des Standortes geplant. Mit der Realisierung der Einrichtung als Kinder- und Jugendhauses ist nicht vor 2027/2028 zu rechnen. In der ersten Phase stehen Zielgruppenanalyse und konzeptionelle Planungen im Vordergrund. Entsprechend dem Zuwachs an Bewohner/innen im neuen Stadtteil und gemäß dem Rahmen der Jugendhilfeplanung wird für den Vorläuferbetrieb abweichend zur Antragstellung die Schaffung von 1,0 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 132 Tätigkeitsbereich Ausgleich für die Regenerations- und Umwandlungstage im Bereich J/B1
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 66.553 € 0 € 66.553 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 66.553 € 0 € 66.553 € 1,00
Antrag: 1,00 KINDERPFLEGER/IN S 3 54.072 € 0 € 54.072 € 1,00 Vorschlag: 0,50 KINDERPFLEGER/IN S 3 27.036 € 0 € 27.036 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Einigung Sozial- und Erziehungsdienst (SUE) 2022 wurden die sogenannten Regenerationstage und die SUE-Umlage eingeführt. Rückwirkend zum 1.7.2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 bei Tätigkeiten in der Fallgruppe 6) erhalten rückwirkend zum 1.7.2022 eine Zulage in Höhe von 180 Euro. Die SuE-Zulage kann auf Antrag der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). J hat die Anträge des Jahres 2023 auf Umwandlung im Bereich 1 ausgewertet und kommt auf 369 Tage. Zur Deckung der rund 370 Umwandlungstage sind etwa 1,62 VZÄ notwendig. Nachdem diese VZÄ durch den Verzicht auf die Zulage voll gegenfinanziert sind, wird der Stellenumfang in Höhe von 1,62 VZÄ für den Vertretungspool beantragt. Auch für die Regenerationstage der J/B1–Zentrale konnte bisher kein Ausgleich berücksichtigt werden. Die Auswertung hat hier einen Ausgleichsbedarf von 0,48 VK ergeben.
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung des Alltagsbetriebs in den Einrichtungen von J/B1 ist der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen zumindest teilweise nachvollziehbar. Ziel ist, neben alternativen Lösungen, eine umsetzbare Kompensation für die Tarifregelung zu erreichen. Aus diesem Grund bleiben Sachgebiete mit wenigen SuE-Beschäftigen und damit einer geringen Zahl an möglichen Regenerations- und Umwandlungstagen unberücksichtigt, da hier durch interne Zeitplanung eine vertretbare Umsetzung erfolgen kann.
Eine Deckung erfolgt beim Ausgleich der Umwandlungstage durch die nicht gezahlte tarifliche Zulage. Für den Fachbereich der Kindertageseinrichtungen werden insgesamt 1,5 VK als mobile Reserve zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 133 Tätigkeitsbereich Aufsuchende Erziehungsberatung (EB) für die Dependance in der Südstadt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PSYCHOLOGE/IN E 13 95.870 € 19.700 € 76.170 € 0,79 Vorschlag: 1,00 PSYCHOLOGE/IN E 13 95.870 € 19.700 € 76.170 € 0,79
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 28.206 € 0 € 28.206 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 28.206 € 0 € 28.206 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X; merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 13 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Im Vorgriff auf den künftigen, für die Südstadt dringend benötigten EB-Standort sind seit Anfang 2023 zwei Sozialpädagoge/innen tätig. Sie sind interimsweise an zwei bestehenden EB-Standorten angegliedert und betreuen von dort aus die Südstadt nach dem Konzept der aufsuchenden EB. Da sich die Inbetriebnahme des geplanten neuen Standorts am Aufseßplatz weiter verzögert, werden ab Juni 2024 angemietete Büroräume in der Allersberger Str. 130 im Gebäude der Noris-Arbeit (NOA) eine räumliche Zwischenlösung für die beiden Sozialpädagoginnen und für das weiter aufzubauende Team bieten, bis das Schocken-Carré am Aufseßplatz beziehbar ist. Ein wichtiges Fundament der Erziehungsberatung ist die Arbeit in einem multidisziplinären Team, das den Erziehungsberatung in der Südstadt zu ergänzen und um eine wichtige Aufstockung von dringend benötigter personeller Kapazität zu realisieren. Darüber hinaus wird eine Verwaltujngskraft benötigt.
Stellungnahme DiP: Die Südstadt-Dependance soll mit Fertigstellung des neuen "Schocken-Carré" bezogen werden. Hierfür wurden in den Vorjahren bereits 2,0 VK Sozialpädagoge/in geschaffen, um einen Vorbetrieb zu realisieren. Bis zur finalen Inbetriebnahme der neuen Dependance erfolgte die Anmietung von Büroräumen in der Allersberger Straße als Interimsstandort. Eine Büro-Erweiterung für neue Stellen wurde von der NOA optional zugesagt. Die vorhandenen vier multiprofessionellen Teams der Erziehungsberatung bestehen aus Psychologe/in, Sozialpädagogen und einer halbe Stelle Verwaltungskraft. Eine Besonderheit der aufsuchenden Erziehungsberatung für die Nürnberger Südstadt ist die gezielte Ausrichtung auf eine zugehende Beratung (sog. Geh-Struktur). Mit der Ausrichtung auf die Geh-Struktur arbeitet das Team mobil und flexibel, um potentielles Klientel im sozialen Brennpunkt zu erreichen.
Für die Psychologen-Stelle erfolgt eine Teildeckung im Umfang von 19.700 € durch Fördermittel des Bay. Staatsministeriums für Familie Arbeit und Soziales. Aktuell ist die Förderrichtlinie auf die Jahre 2022-2025 befristet. Das Konzept der aufsuchenden Erziehungsberatung für die Nürnberger Südstadt wurde im JhA am 25.4.2024 beschlossen. Eine Schaffung der beantragten Kapazitäten wird vorgeschlagen. Bis zum Vorliegen der Förderbestätigung erhält die geförderte Stelle einen Sperrvermerk X (Sperr).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 134 Tätigkeitsbereich Inbetriebnahme neues Kinder- und Jugendhauses (KiJH) Altstadt und
Jugendpartizipationsmodell "laut!"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 EINRICHTUNGSLEITER/IN S 17 91.723 € 0 € 91.723 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,25 ERZIEHER/IN S 8b 18.477 € 0 € 18.477 € 0,25 Vorschlag: 0,25 ERZIEHER/IN S 8b 18.477 € 0 € 18.477 € 0,25
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN LAUT! S 12 38.720 € 0 € 38.720 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN LAUT! S 11b 37.689 € 0 € 37.689 € 0,50
Antrag: 0,75 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 58.080 € 0 € 58.080 € 0,75 Vorschlag: 0,75 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 56.534 € 0 € 56.534 € 0,75
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise: Stellenwerte EGr. S11b als Platzhalter; nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Die Neuinbetriebnahme des KiJH Altstadt ist im Herrenschießhaus, als Ersatz für den 2011 geschlossenen Standort des KiJH im Fünfeckturm, geplant. Damit erfolgt die Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates vom 25.10.2017. Ziel ist neben dem Betrieb des Kinder- und Jugendhauses Altstadt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtteil, die Gewährleistung des kompletten Angebotsportfolios eines Kinder- und Jugendhauses und den Bedarf an offener Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil und in angrenzenden Stadtteilen zu decken. Für die strukturelle Steuerung von Jugendbeteiligung in Nürnberg, das bedeutet Gewährleistung von Partizipationsstrukturen für Jugendliche in der Gesamtstadt, soll die zentrale Verortung des Jugendpartizipationsmodells laut! Im KiJH Altstadt mit eigenem Konzept, eigener Koordinierung und unter einer strategischen Gesamtleitung erfolgen.
Stellungnahme DiP: Nach der Schließung des KiJH Fünfeckturm wurde 2012 im Stadtrat ein Konzept für die zukünftige
Ausrichtung des neuen KiJH Altstadt in Zusammenhang mit der Verstetigung des
Partizipationsprojekts "laut!" beschlossen. Als Vorläuferbetrieb zum neuen KiJH sollten im Jugendbüro Altstadt Angebote für Jugendliche im begrenzten Rahmen stattfinden. Auch die Steuerung des kommunalen Teils des Partizipationsprojekts "laut!“ wurde im Jugendbüro angesiedelt, da dieses Projekt langfristig in der Angebotsstruktur des KiJH integriert sein sollte. Dafür benötigte Ressourcen sollen mit 0,5 VK innerhalb des Bestands des KiJH (insg. 4,0 VK) gedeckt werden. Das Jugendbüro Altstadt mit laut! wird bis zur Inbetriebnahme mit insg. 2,5 VK fortgeführt. Der Start des neuen KiJH ist bis Ende 2025 geplant. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kapazitäten auf insg. 4,0 VK aufgebaut werden. Die zusätzlich beantragte Einrichtungsleitung ist nicht erforderlich, da die bisherige Leitungsstelle (Stelle Nr. 520.4621) des KiJH Fünfeckturm bzw. Jugendbüros weiterhin vorhanden ist. Aus diesem Grund werden, abweichend zur Antragstellung, insg. 1,5 VK zur Schaffung vorgeschlagen. Die zusätzlichen Stellenkapazitäten erhalten bis zur Inbetriebnahme des neuen KiJH einen Sperrvermerk X.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 135 Tätigkeitsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 96.800 € 20.450 € 76.350 € 0,99 Vorschlag: 1,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 96.800 € 20.450 € 76.350 € 0,99
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Grundschulen sind der erste Ort im formalen Bildungssystem, an dem Kinder aus allen Schichten der Gesellschaft mit unterschiedlichen intellektuellen und sozialen Voraussetzungen sowie Biographien gemeinsam unterrichtet werden. Die Zielgruppe in den Grundschulen braucht frühzeitig eine ausreichende, bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung in der Lebenswelt Schule. An den Grundschulen lag der Anteil der Einzelfallhilfen an der Jahresarbeitszeit zuletzt bei 71,7 % (2023). Eine weitere bedarfsgerechte Ausweitung der notwendigen Einzelfallhilfen ist organisatorisch ohne zusätzliche Personalressourcen nicht mehr möglich. Die beantragten Stellen werden benötigt, um an den entsprechenden Einsatzorten eine ausreichende Basisversorgung an Beratung und Unterstützung für die Kinder in der Lebenswelt Schule sicherzustellen. Die besonders intensiven Fälle, in denen eine Kooperation mit dem ASD notwendig wurde, liegen an den Grundschulen weiterhin auf einem hohen Niveau von 20 % der Einzelfälle. In der Grundschule ist es nötig, den Kindern einen direkten, flexiblen und unbürokratischen Kontakt zu ermöglichen. Der Freistaat Bayern hat eine Förderung von weiteren JaS-Stellen ab dem 01.09.2024 beschlossen. Die Sicherstellung der finanziellen Beteiligung und Förderung von weiteren JaS-Stellen in Nürnberg durch den Freistaat Bayern soll mit der vorliegenden Stellenschaffung genutzt werden.
Stellungnahme DiP: Die Bedarfs- und Ausbauplanung und Sicherstellung der Basisversorgung an den
Grundschulstandorten wurde durch den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss
beschlossenen. Die neu beantragten Kapazitäten beziehen sich auf JaS-Standorte, die in der Ausbaustufe 2 in der höchsten Priorität gelistet werden.
Eine Teilfinanzierung erfolgt über die Förderung von 16.360 € pro Stelle durch den Freistaat Bayern und wurde von Stk bestätigt. Die Stellenschaffung wird im beantragtem Umfang empfohlen. Die Stellen erhalten einen Zuschussvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 136 Tätigkeitsbereich Familienzentrum Regensburger Straße - Freistellung der Leitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 66.553 € 0 € 66.553 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 66.553 € 0 € 66.553 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- Deckung nicht bestätigt; merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im neuen Stadtteil Regensburger Viertel wird zum Kitajahr 2024/2025 das neue Familienzentrum Regensburger Straße mit 24 Kinderkrippen- und 50 Kindergartenplätzen an den Start gehen. Die Gesamtleitung in Nürnberger Familienzentren ist für die fachliche Steuerung und Organisation der Angebote, Veranstaltungen und Kooperationen des Familienzentrums vom Kinderdienst freigestellt. Als Ausgleich bedarf es einer pädagogischen Fachkraft in Vollzeit. Das Familienzentrum ist in diesem neu entstehenden Stadtteil von besonderer Bedeutung, da es die zentrale Anlaufstelle für Familien im Stadtteil sein wird. Die Freistellung der Leitung soll mit Beginn des Betriebsjahres 2025/2026 erfolgen. Ziel der Familienzentren ist die Weiterentwicklung der familienintegrierten Arbeit in Kindertageseinrichtungen und die Förderung der Vernetzung im Stadtteil und Kooperation mit Trägern, Bildungseinrichtungen und Institutionen.
Stellungnahme DiP: Eltern v.a. in benachteiligten Lebensverhältnissen können einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Alltagsgestaltung und im Erziehungsverhalten haben. Der Ausbau des Praxismodells der "Familienzentren" wurde entsprechend dem Bedarf geplant. Ab 2025 soll am Aufseßplatz (Betrieb freier Träger) und an der Regensburger Straße jeweils ein weiteres Familienzentrum hinzukommen (JHA vom 29.4.2021), so dass es dann insgesamt 14 Familienzentren geben soll. Das Angebot der familienintegrierten Arbeit in Familienzentren wird über das Förderkonzept der Qualitativen Weiterentwicklung mit Personal- und Projektkostenzuschüssen im laufenden Betrieb unterstützt. Durch die Freistellung der Leitung soll die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes „Familienzentren in Nürnberg“ sowie der Organisation und Steuerung der Elternbildungs- und Beratungsangebote gewährleistet werden.
Die Anerkennung der Finanzierung aus Mitteln der Qualitativen Weiterentwicklung (QW) wurde seitens Stk nicht bestätigt. Aus diesem Grund kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Empfehlung zur Schaffung gegeben werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 137 Tätigkeitsbereich Suchtprävention und Jugendschutz: Cannabis und Psychoaktive Substanzen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 128.055 € 0 € 128.055 € 1,50 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 85.370 € 0 € 85.370 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. S15 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Zum 01.04.2024 tritt das Bundesgesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für Erwachsene für den Eigenkonsum erlaubt sein. Das Bundesgesetz regelt den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen, sowie den privaten Anbau von Cannabis. Von diesem Vorhaben sind die Kommunen in vielfältiger Form betroffen. Die Umsetzung muss durch ausreichende Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen begleitet werden. Dazu gehört insbesondere der erzieherische und ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz. Auf Grundlage des wissenschaftlichen Fachdiskurses zur Prävention von Cannabis und psychoaktiver Substanzen werden pädagogische Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Jugendhilfe entwickelt. Ziel ist beim erzieherischen Kinder- und Jugendschutz die Konzeptionierung von Maßnahmen und somit Initiierung von bedarfsgerechten Projekten und Angeboten für die unterschiedlichen Zielgruppen. Zur Entwicklung und Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen zur Prävention von Cannabis und Psychoaktiven Substanzen wird daher ein Stellenbedarf geltend gemacht.
Stellungnahme DiP: Das Cannabisgesetz (CanG) als Mantelgesetz sowie das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind zum 01.04.2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung des KCanG muss durch ausreichende Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen begleitet werden. Neben dem Jugendmedienschutz, Sucht-, Alkohol- und Gewaltprävention sind neue Angebote, Kampagnen und Formate für den Umgang mit Cannabis und Cannabinoid-Produkten zu entwickeln und umzusetzen. Um den Aufgaben des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes und der Suchtprävention gerecht zu werden, bedarf es weiterer personeller Ressourcen. Entsprechend der Heterogenität des Aufgabenfeldes sowie der Zielgruppen sind unterschiedliche Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention zu entwickeln und der ordnungsrechtliche Jugendschutz umzusetzen. Die Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten für die genannten Aufgaben ist erforderlich, abweichend vom Antrag wird allerdings eine Schaffung im Umfang von 1,0 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 138 Tätigkeitsbereich Sicherung sozialer Infrastruktur für die neuen Stadtteile Lichtenreuth und
Regensburger Viertel
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 162.516 € 0 € 162.516 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 81.258 € 0 € 81.258 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Planungen zur Aufsiedlung der neuen Stadtviertel Lichtenreuth und ggf. auch Regensburger Viertel erfordern eine angemessene Sicherung der sozialen Infrastruktur durch den ASD. Allein in Lichtenreuth muss nach heutigem Kenntnisstand auf Basis der möglichen Szenarien mit einem Korridor von 5.300 bis 6.000 Einwohnern gerechnet werden. Bisher war von 3.300 Einwohnern ausgegangen worden. Die Erstaufsiedlung wird in den ersten Jahren zum Großteil vom geförderten Wohnungsbau dominiert sein. Dies betrifft ca. 1.700 von 2.300 Einwohnern, die zwischen 2024 und 2026 neu nach Lichtenreuth zuziehen werden. Besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist es, dass Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Betreuung sowie auch Angebote der Kinder und Jugendarbeit zum Zeitpunkt dieser "kritischen" Erstaufsiedlung noch nicht zur Verfügung stehen. Zwei ASD-Fachkräfte sollen die pädagogische Arbeit im neuen Stadtviertel aufnehmen und die sehr schwierige Aufbauphase (anfänglich keine soziale Infrastruktur vorhanden) unterstützen.
Stellungnahme DiP: Ein zusätzlicher Bedarf in der Aufbauphase des neuen Stadtviertels Lichtenreuth ist nachvollziehbar begründet. Die Ansiedlung wird neben dem Zuzug neuer Einwohnerinnen und Einwohner voraussichtlich zu zwei Dritteln aus innerstädtischen Umzügen aus stark verdichteten Stadtteilen und aus Gemeinschaftsunterkünften (GU - Fehlbelegung) erfolgen. Aufgrund des zeitlich versetzten Aufwachsens des neuen Stadtviertels wird ein sukzessiver Personalaufbau vorgeschlagen. Aus diesem Grund wird eine Kapazitätsausweitung abweichend vom beantragten Umfang von 1,0 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 139 Tätigkeitsbereich Serviceteam - Bürgerleistungen Jugendamt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 242.636 € 0 € 242.636 € 4,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 59.768 € 0 € 59.768 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Gewährleistung des Dienstbetriebs sowie des Frontoffice-Betriebs im neuen Dienstgebäude Stadthaus Q ist von Beginn an sicherzustellen. Das Serviceteam übernimmt die Besuchersteuerung und Eingangsberatung der Besucherinnen und Besucher im künftigen Frontofficebereich des Jugendamtes, stellt die reibungslose und störungsfreie Nutzung der Räumlichkeiten des Besucherbereiches sicher und fungiert als zentrale digitale und telefonische Anlaufstelle für Bürgeranliegen für das gesamte Jugendamt. Durch die räumliche Abkopplung und strikte Trennung der Bereiche, in denen sich Besucherinnen und Besucher bewegen können von den Bereichen, in denen die Sach- und Aufgabenbearbeitung stattfindet, sind neue Prozesse zur Kundensteuerung und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig. Bei den Besuchern wird es sich um Bürgerinnen und Bürger, Kooperationspartner des Jugendamtes und auch Mitarbeitende von J aus externen Standorten handeln. Das Konzept der Arbeitswelt in The Q sieht ausdrücklich vor, dass Personen, die dort nicht beschäftigt sind, keinen Zugang in die Backofficebereiche der jeweiligen Aufgabengebiete haben werden. Der gesamte Besucherverkehr wird ausschließlich über die Zugänge der öffentlichen bzw. halböffentlichen Bereiche erfolgen. Entsprechende Strukturen müssen daher bereits im Vorfeld des Umzugs in die neuen Räumlichkeiten entwickelt und eingerichtet werden. Es soll ein effizientes, modernes, zukunftsorientiertes und bürger- bzw. serviceorientiertes Verwaltungshandeln aufgebaut und dauerhaft sichergestellt werden. Das Vorhaben steht im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Stellungnahme DiP: Für einen einfachen Zugang zu Leistungen und Angeboten ist ein bedarfsgerechtes Eingangsmanagement mit Wegweisung, Kundensteuerung und Auskunftserteilung sicher zu stellen. Durch die neuen aktivitätsbasierten Arbeitsplätze im Backofficebereich ist es notwendig, eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen von Besucherinnen und Mitarbeitenden zu schaffen. Insbesondere im Rahmen des aufwändigen Eingangs- und Ausgangsmanagements und des Frontoffice-Betriebs sind die teils komplexen Strukturen und vielschichtigen fachlichen sowie organisatorischen Belange aller Aufgabenbereiche des Jugendamts zu berücksichtigen. Der Zeitpunkt des Umzugs in das neue Dienstgebäude ist aktuell noch nicht bekannt, wird jedoch voraussichtlich ab Ende 2025 erfolgen. Die (Teil-)Schaffung der Stellen ist bereits im Vorgriff des Umzugs notwendig, um die Besetzung bis zum Umzug sicherzustellen und den Stelleninhabern die Einarbeitung in die neuen Aufgaben mit dem notwendigen umfangreichen Hintergrundwissen zu ermöglichen. Fallzahlsteigerung im Leistungsbereich der letzten Jahre ohne Kapazitätserhöhung lassen keinen Spielraum zur Umwandlung von Sachbearbeiterstellen in Serviceteam-Stellen. Eine Teilkompensation aus Gesamt-J wird aufgrund des Einzugs freier Stellen wegen der Haushaltskonsolidierung als schwierig umsetzbar bewertet. Das Serviceteam kann sukzessive aufgebaut werden. Um die Ablaufplanung weiter zu führen und einen Echtbetrieb zu starten, werden vorab 1,0 VK zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 140 Tätigkeitsbereich Fachberatung in städtischen Kindertageseinrichtungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,77 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 65.735 € 0 € 65.735 € 0,77 Vorschlag: 0,77 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 65.735 € 0 € 65.735 € 0,77
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Kommunalen Kindertageseinrichtungen (J/B1) verfügen seit Januar 2017 über eine Fachberatung mit 27,5 WAS, deren Hauptaufgabe in der bereichsspezifischen Ermittlung und Konzipierung von Fort- und Weiterbildungsbedarfen hinsichtlich aktueller Fachthemen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle PEF:SB liegt. Dazu beplant und steuert sie bzgl. der individuellen Bedarfe das bereichsinterne Fortbildungsbudget. Der Fachbereich ist in den vergangenen Jahren nicht nur gewachsen (2017: rund 1.400 Beschäftigte und 8.900 Plätze, 2024: 1.900 Beschäftigte und 10.500 Plätze), sondern es sind vier neue zentrale
Themenschwerpunkte hinzugekommen: 1. Gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung eines
Schutzkonzeptes für jede Kita, 2. Gesetzlicher Auftrag - Umsetzung der Partizipation in Kitas, 3. Umsetzung des medienpädagogischen Auftrags in allen städtischen Kitas und 4. Entwicklung eines Konzepts zur Sicherung der Ausbildung.
Stellungnahme DiP: Für die Erstellung von einrichtungsbezogenen Konzepten ist grundsätzlich die Kita-Leitung verantwortlich. Neben der Unterstützung durch die jeweilige Abteilungsleitung stehen für die Qualitätssicherung durch Weiterbildung und Entwicklung übergreifender Konzepte für verschiedene Einrichtungsarten 1,0 VK wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sowie 0,71 VK Fachberatung zur Verfügung. Neue Themen und Anforderungen wie z.B. die Entwicklung von Schutzkonzepten für Kitas oder Medienpädagogik greift die Fachstelle „Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)" des Referates für Jugend, Familie und Soziales auf und behandelt diese in Fachtagungen bzw. bietet Fortbildungen für Kitas an. Die Einführung und Verstetigung des gesetzlich vorgegebenen Gewaltschutzkonzepts mit den
begleitenden Maßnahmen und regelmäßiger Prüfung der Standards wird durch die
Fachberatungsstelle koordiniert und fachlich begleitet. Zudem erarbeiten die Fachberatung und die anleitenden Mitarbeitenden gemeinsam Konzepte, welche die fachliche Weiterentwicklung ermöglichen und Standards definieren, die die Ausbildungsqualität sowie die Anleitung und Einarbeitung von Quereinsteiger-Modellen in der Kita fachlich und organisatorisch unterstützen. Aufgrund des wachsenden Ausbaus der Kindertageseinrichtung und zur Sicherstellung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wird eine Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 141 Tätigkeitsbereich Steuerungsunterstützung Bereichsleitung J/B5
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,70 SACHBEARBEITER/IN E 9c 54.099 € 0 € 54.099 € 0,70 Vorschlag: 0,70 SACHBEARBEITER/IN E 9c 54.099 € 0 € 54.099 € 0,70
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der neue Bereich J/B5-Bürgerdienstleistungen im künftigen Sozialrathaus „TheQ“ muss in der letzten Phase des Organisationsprozesses J entwickelt und aufgebaut werden In diesem Zusammenhang sind vielfältige Koordinierungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau des Frontoffice mit Serviceteam sowie bei Implementierung des Eingangs- und Ausgangsmanagements bereits im Vorfeld des Umzugs zu bewältigen. Um der zeitlichen Perspektive bis zum Umzug Rechnung zu tragen, bedarf es für die Entwicklung einer tragfähigen Organisationsstruktur dringend einer Aufstockung der zum Haushalt 2024 geschaffenen Stellenkapazität auf zumindest 1,00 VK. Die Stelle soll als Unterstützung der neuen Bereichsleitung Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau übernehmen. In einem ersten Schritt sollen die notwendigen Strukturen für den Frontoffice- Betrieb und das Kundenmanagement beschrieben und Prozessabläufe ausgearbeitet werden. Mit diesem Schritt gehen umfangreiche Koordinations- und Organisationsaufgaben einher, um den Dienstbetrieb dort sicherzustellen. Die den künftigen Betrieb unterstützenden Systeme (z.B. Inputmanagement mit einem Scandienstleiter, Betrieb von TEVIS) müssen bereits vorher eingeführt sowie getestet werden und möglichst schon im Echtbetrieb zum Einsatz kommen, damit mit dem Betriebsstart im Sozialrathaus nicht zu viele neue technische Systeme gleichzeitig in Betrieb gehen. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Aufgabenerfüllung wird die hierfür erforderliche Stellenkapazität beantragt.
Stellungnahme DiP: Neben der Unterstützung der Bereichsleitung bei Steuerungsaufgaben und der Übernahme von Controlling- und Projektaufgaben sollen der Stelle Tätigkeiten bei der Konzeptentwicklung sowie Koordinierungsaufgaben für das gesamte Jugendamt übertragen werden. Hierbei sollen u. a. ein Grundsatzkonzept für den Frontofficebetrieb und das Servicemanagement erstellt sowie Arbeits- und Prozessabläufe (weiter-)entwickelt, optimiert und anschließend umgesetzt werden. Der Aufbau und die Einführung eines Kundenmanagements im Frontoffice bedeutet einen Planungsaufwand im Vorfeld, um entsprechende Systeme und Prozessabläufe zu testen, einzuführen und arbeitsfähig zu gestalten. Der Antrag zur Aufstockung der Kapazitäten für die Sachbearbeitung mit dem Aufgabenschwerpunkt der Entwicklung von neuen Prozessabläufen und der Erarbeitung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung ist nachvollziehbar begründet. Vor diesem Hintergrund wird eine Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 142 Tätigkeitsbereich Beteiligung von Kindern bei der Spielflächenplanung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 85.370 € 0 € 85.370 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 42.685 € 0 € 42.685 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Umsetzung des Jugendhilfeplans „Spielen in der Stadt“ beinhaltet eine umfassende und vielschichtige Spielraumplanung. Das Jugendamt hat in Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen/Töchtern einzelne innovative Wege der Partizipation und somit Berücksichtigung des Kindeswohls erproben können. Diese Expertise muss nun genutzt und in die Breite getragen werden. Es sind die bisherigen Beteiligungsstrukturen zu sichern, auszubauen und neue zu entwickeln. Andere städtische Dienststellen sind im Sinne einer Fachberatung zu begleiten. In der Stadt Nürnberg gibt es über 300 Spielflächen mit deutlich steigender Tendenz aufgrund zunehmender Bevölkerungszahlen. Darüber hinaus müssen auch bestehende Spieflächen wegen Sanierungsbedarf komplett neu gestaltet werden. Beteiligung ist bei all diesen Maßnahmen in einem mehrstufigen Verfahren laut Stadtratbeschluss aus 2008 zwingend vorgesehen. Aufgrund der Nachverdichtung, Flächenmangel und diverser Multicodierungen werden die hierfür nötigen Verhandlungen, Abstimmungen und Planungen immer komplexer, konflikthafter und langwieriger. Die Zunahme der Planungsaufgaben und deren deutlich erhöhte Komplexität sowie die Nachpflegesicherung bedingen dringend eine Ausweitung der vorhandenen Personalkapazität, da nicht mehr alle laufenden Projekte betreut werden können.
Stellungnahme DiP: Für die Umsetzung der Spielflächenplanung sind derzeit 1,25 VK vorgesehen. Für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans "Spielen in der Stadt" ist ergänzend eine Projektstelle tätig. Im Rahmen der verpflichtenden Beteiligung haben die Aufgaben deutlich in der Komplexität zugenommen. Aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahlen müssen nicht nur zahlreiche neue Flächen entstehen, sondern auch eine Vielzahl an Spielflächen wegen Sanierungsbedarfs komplett neu gestaltet werden. Ziel der Stellenschaffung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Verankerung der Beteiligung von Minderjährigen als prozeduraler Mechanismus in kommunalen
Entscheidungsstrukturen sowie die Konzipierung, Planung und Durchführung von
Beteiligungsverfahren für Kinder in der Stadtentwicklung, Stadtplanung und Spielflächenplanung. Abweichend zur Antragstellung werden 0,5 VK zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 143 Tätigkeitsbereich Fachstelle internationale Jugendarbeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 85.370 € 44.700 € 40.670 € 0,48 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 38.720 € 22.350 € 16.370 € 0,21
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X; Fristvermerk F12.27 merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. S12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Die Internationale Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII leistet als integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung, zur Europäisierung sowie Internationalisierung und ist ein Zeichen von zivilgesellschaftlichem Engagement. Internationaler Austausch trägt dazu bei, Wissenshorizonte zu öffnen, Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt zu erweitern und Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken. Die Erfahrung mit anderen Menschen und Kulturen hilft jungen Menschen und Fachkräften, eigene Ansichten zu reflektieren und Vorurteile abzubauen. Mit der beantragten Stellenschaffung sollen die angeschobenen Aktivitäten der Projektgruppe
Internationale Jugendarbeit, die für das Jahr 2022 durch das Förderprogramm
„Fachkräfteinitiative.International“ des IJAB e.V. aufgebaut wurde, im Bereich der Internationalen Jugendarbeit in einer dauerhaften personellen Struktur verstetigt werden.
Stellungnahme DiP: Bis zum Jahr 2018 stand für den internationalen Jugendaustausch Kapazität im Umfang von 0,50 VK zur Verfügung. Auf Antrag des Jugendamtes wurde diese Ressource für den ordnungsrechtlichen Medienschutz umgewidmet, da sich das Aufgabengebiet zurückgebildet hat. Sofern sich wieder Bedarf für die Vertiefung des Themas ergibt, müsste zunächst eine Priorisierung im Rahmen der vorhandenen Stellen erfolgen. Die Ergebnisse der Projektgruppe Internationale Jugendarbeit und die Akquise weiterführender Förderprogramme für die Umsetzung sollten dabei mit einbezogen werden. Der Finanzierungsvorschlag im Umfang von einmalig ca. 44.700 € der Stiftung Jugendaustausch Bayern wird von Stk geprüft. Eine Stellenschaffung kann, abweichend vom Antrag im Umfang von 0,5 VK befristet empfohlen werden. Zusammen mit dem umgewidmeten Anteil können die beantragten 1,0 VK erreicht werden. Bis zur Bestätigung der Finanzierung erhält die Stelle einen Sperrvermerk X (Sperr) und einen Fristvermerk F12.27.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 144 Tätigkeitsbereich Neuorganisation ASD - neue Sozialregion 10
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 28.206 € 0 € 28.206 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 28.206 € 0 € 28.206 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Zuge des anvisierten Reorganisationsprozesses im ASD soll eine neue Sozialregion 10 etabliert werden. Diese Neuorganisation beim ASD macht eine Aufstockung des vorhandenen Stellenanteils Verwaltungskraft für die Sozialregion 10 erforderlich. Der Verwaltungsaufwand in dieser (neuen) Sozialregion 10 ist deutlich komplexer, als im Fachteam 10, da neben den Verwaltungsaufgaben zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Arbeit in den Gemeinschaftsunterkünften, die Standortverwaltung zu den Regelaufgaben einer Sozialregion hinzukommen und somit eine Aufgabenmehrung beinhaltet.
Stellungnahme DiP: Eine fachliche Behandlung der Neuorganisation erfolgte im JhA am 18.07.2024. Auf der Grundlage der Analyse von soziodemografischen und städtebaulichen Daten sowie Leistungsdaten im Bereich des
SGB VIII und dem Anspruch, inklusive Aspekte in der Kinder- und
Jugendhilfe nachhaltig abzusichern, soll das Team 10 aufgelöst und stattdessen eine zehnte „Regelregion“ eingerichtet werden. In den dann zehn Regelregionen werden für die Familien alle Leistungen nach dem SGB VIII erbracht. Dies beinhaltet auch die dort jeweils verorteten Gemeinschaftsunterkünfte. Im derzeitigen Standard wird jede Region im Umfang von 1,0 VK Verwaltungskraft unterstützt. Im bisherigen Team 10 ist bereits eine Verwaltungskraft mit 0,5 VK vorhanden. Der Prozess der Neuorganisation des ASD soll im Zeitraum 2024/2025 in mehreren Phasen erfolgen. Zur genauen organisatorischen Anbindung in die Struktur des Bereichs 3 werden derzeit noch Details ausgearbeitet. Auf dieser Basis wird eine Schaffung von 0,5 VK empfohlen. Bis zum Abschluss der Ausarbeitung erhält die Stelle einen Sperrvermerk X (SPERR).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 145 Tätigkeitsbereich Steuerungsunterstützung der Abteilungsleitung Kinder- und Jugendnotdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEABREITER/IN E 9c 77.284 € 54.099 € 23.185 € 0,30 Vorschlag: 0,50 SACHBEABREITER/IN E 9b 36.602 € 25.621 € 10.981 € 0,15
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die inzwischen umfangreichen Verwaltungsaufgaben im KJND sind neben der pädagogischen Gesamtverantwortung von der Abteilungsleitung alleine nicht mehr zu bewerkstelligen. Die
vielfältigen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Personalmanagement
(Personalbewirtschaftung und Einsatzplanung) für die pädagogischen Fachkräfte auch in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V., Vorbereitung und Bearbeitung von Verträgen, insbesondere mit Sicherheitsfirmen zur Leistungserbringung, sowie Prüfung und Abrechnung diverser mtl. Betriebskosten für die einzelnen Standorte des KJND und die verwaltungstechnische Abwicklung der Kostenerstattungen mit der Regierung von Mittelfranken
benötigen Ressourcen und Kompetenzen aus verwaltungsrechtlicher Perspektive als
Steuerungsunterstützung für die Abteilungsleitung. Dabei steht die verwaltungsseitige Umsetzung der Vorgaben aus den Betriebserlaubnissen im Vordergrund.
Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll der Aufbau einer zukunftsfähigen Organisationsstruktur im KJND erreicht und der laufende Dienstbetrieb auch vor dem Hintergrund einer anhaltenden Fluchtbewegung sichergestellt werden. Konkret müssen dafür unter anderem die Meldepflichten gegenüber der Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken zuverlässig erfüllt und die Vorgaben für eine fristgerechte Abrechnung der Platzbelegung mit den Kostenträgern eingehalten werden. Die beantragte Stelle wurden bereits im Umfang von 0,5 VK überplanmäßig begutachtet. Eine Refinanzierung ist durch externe Entgelte vorgesehen. In der neuen Gebührenkalkulation wird diese Kapazität berücksichtigt. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gebührenanpassung wurde nach Prüfung von Stk eine Teildeckung von 70% bestätigt. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Begutachtung wird eine Schaffung von 0,5 VK vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 146 Tätigkeitsbereich Jugendmedienschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 42.685 € 0 € 42.685 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz wurde am 16.12.2021 im Jugendhilfeausschuss behandelt und stellt die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutz dar. Der Jugendmedienschutz besteht aus drei Säulen: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, struktureller Jugendschutz und ordnungsrechtlicher Jugendschutz. Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen die stark gestiegene Online-Mediennutzung von Heranwachsenden sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Hierfür präventive Angebote vorzuhalten, ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen können die nötigen niederschwelligen, dezentralen pädagogische Angebote in Nürnberg nicht konzeptioniert, geplant, umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt werden.
Stellungnahme DiP: Der Jugendmedienschutz ist Teil des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes, für den 1,00 VK zur Verfügung stehen. Darüber hinaus konnte zuletzt zum Haushalt 2019 eine Halbstelle mit dem Schwerpunkt "ordnungsrechtlicher Jugendmedienschutz/Onlinehandel" geschaffen werden. Eine Ausweitung der Ressourcen auf kommunaler Ebene ist hinsichtlich der Themenrelevanz wünschenswert, jedoch nicht unabdingbar. Eine Schaffung der beantragten Kapazitätsausweitung kann vor diesem Hintergrund für das nächste Haushaltsjahr nicht empfohlen werden. Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 147 Tätigkeitsbereich Anhebung des personellen Standards in den Kinder- und Jugendhäusern der OKiJA
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 154.880 € 0 € 154.880 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Gemäß Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) soll die Personalausstattung in den Kinder- und Jugendhäusern angesichts der gestiegenen Anforderungen (Planungsbereichsgröße, Ansprüche aus den Stadtteilen, mehr und unterschiedliche Zielgruppen, Komplexität der Aufgaben, Integration der Methode aufsuchende Arbeit/Streetwork) grundsätzlich verbessert werden: Langfristig sollen mindestens 4 Planstellen als Standard angenommen werden (2 Sozialpädagogen/-innen, 2 Erzieher/-innen). Außerdem soll die Leitung mit der Installierung einer nominellen Stellvertretung entlastet werden. Zur Umsetzung werden die genannten Stellenbedarfe für KiJH „Suspect“ und KiJH „Wiese 69 “beantragt.
Stellungnahme DiP: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 die Verbesserung der Personalausstattung der Kinder- und Jugendhäuser (KiJH) mit grundsätzlich 2,00 VK Sozialpädagoge/in sowie 2,00 VK Erzieher/in beschlossen. Bevor zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sollte jedoch zunächst die Auslastung der "Vor-Corona-Zeit" zumindest annähernd wieder erreicht werden. Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung wird nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 148 Tätigkeitsbereich Ausgleich Regenerationstage und Umwandlungstage
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,15 SOZIALPÄDAGOGE/IN (REG.TAGE) S 12 11.616 € 0 € 11.616 € 0,15 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,12 SOZIALPÄDAGOGE/IN (UMW.TAGE) S 12 9.293 € 0 € 9.293 € 0,12 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,18 SOZIALPÄDAGOGE/IN (UMW.TAGE) S 14 14.626 € 0 € 14.626 € 0,18 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung zwei sog. Regenerationstage pro Jahr und die SuE-Zulage vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die monatliche SuE-Zulage in 1-2 Regenerationstage umwandeln. Diese Regelung betrifft alle pädagogischen Fachkräfte. Zum Ausgleich sind zusätzliche Stellenkapazitäten erforderlich. Für die Umwandlungstage und in einzelnen Aufgabenbereichen J auch für die Regenerationstage konnte bisher kein Ausgleich berücksichtigt werden. Eine Kompensation des Personalausfalls kann in den Sachgebieten jedoch nicht erfolgen. Insbesondere ist im Sachgebiet Vormundschaft eine Kompensation wegen der gesetzlichen Fallzahlbemessungsgrenze nicht angezeigt.
Stellungnahme DiP: Die Beantragung von zusätzlichen Ressourcen ist in Teilen nachvollziehbar begründet. Ziel ist eine umsetzbare Kompensation für die Tarifregelung zu erreichen. In der Berechnung der Regenerationsund Umwandlungstage sind die Ausgleichskapazitäten im geringen Umfang auf die einzelnen Abteilungen und Fachbereiche verteilt. In der Beurteilung der dauerhaft notwendigen Kapazitäten bleiben Einheiten mit wenigen Umwandlungstagen unberücksichtigt, da hier durch interne Regelung eine vertretbare Umsetzung erfolgen kann. Im Ergebnis bedeutet das, dass für die Umsetzung der tariflichen Leistungen vorerst keine Schaffung vorgeschlagen wird.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 149 Tätigkeitsbereich Städtebauliche Vereinbarungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN STBV E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN STBV E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Anwendungsbereich Städtebaulicher Vereinbarungen ist durch das Gesetz zur Mobilisierung von Wohnbauflächen (§ 9 Abs. 2 BauGB, „Sektoraler Bebauungsplan) in Verbindung mit einer offensiven Befreiungspraxis (Einführungserlass Paragraph 31 Abs. 3 BauGB, „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“) als mögliches Instrument zur Abschöpfung von Planungsgewinnen gemäß des Nürnberger Baulandbeschlusses im Grundsatz erweitert worden. Aus der 2019 bei Stpl durchgeführten Organisationsuntersuchung hat sich ergeben, dass dieses sehr spezialisierte Tätigkeitsfeld auch auf die Erarbeitung neuer Städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen auszuweiten ist. Neben dem Vollzug der Verträge sind die Digitalisierung der Altakten, das Erstellen und die Pflege der Datenbanken, die Pflege der Daten im GIS und die Einführung des DMS damit verbunden. Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erfolgt eine interne Qualitätssicherung um die Prozesse zu verbessern, die Vertragsinhalte durchzusetzen und Defizite der Verträge an die planenden Sachgebiete zu kommunizieren. Hierfür werden zusätzliche Personalkapazitäten benötigt.
Stellungnahme DiP: Städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sind aus der Praxis der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken und stellen auch in Nürnberg ein wichtiges Instrumentarium zur Baulandmobilisierung dar. Steigende Vertragszahlen der letzten Jahre belegen deren zunehmende Relevanz und erfordern im Vollzug angepasste Personalkapazitäten. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung inhaltliche und prozessuale Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Effizienzsteigerungen im Verfahrensablauf ermöglichen und den rechtskonformen Vollzug der Vertragswerke durch die Sachbearbeitung sicherstellen. Die Schaffung der beantragten Stelle in der Sachbearbeitung wird vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 150 Tätigkeitsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHB ÖFFENTLICHKEITSARBEIT E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In Folge der aus der Digitalen Fachstrategie von Stpl abgeleiteten Maßnahmen ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich auszubauen, zu stärken und zu optimieren. Darin beinhaltet ist die Entwicklung einer Social-Media-Strategie für die Dienststelle und die Etablierung einer durchgängig projektbezogenen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit, auch in Koordination mit anderen öffentlichen Stellen, um letztlich durch eine gezielte Medienarbeit u.a. eine bessere Agilität und Klarheit in der Kommunikation von Stadtentwicklungsthemen zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 151 Tätigkeitsbereich Stadterneuerungsgebiete und Abwendungsvereinbarungen Großprojekte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTLEITER/IN E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung, Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 16.11.2023 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, für das Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte“ in 2024 vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB einzuleiten. Ein Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet "Altstadt Mitte" ist
bis Ende 2025 vorgesehen. Weiterhin soll in 2025 die Ausweisung eines neuen
Stadterneuerungsgebietes "Brunecker Straße" (Jugendhaus, Aktivspielplatz, Straßen - /Platzgestaltung, Quartiersmanagement) erfolgen. Insbesondere für die Ausweisung des Stadterneuerungsgebietes "Brunecker Straße" stehen derzeit keine Personalkapazitäten bei Stpl zur Verfügung. Dies gilt u.a. auch für die Koordinierung von Abwendungsvereinbarungen für Großprojekte (Vollzug, Monitoring, Koordinierung (auch) der städtischen Stakeholder). Der Vollzug der immer komplexer werdenden Vertragswerke gestaltet sich dabei als sehr personalintensiv.
Stellungnahme DiP: Während für die Bearbeitung des Stadterneuerungsgebietes "Altstadt Mitte" bestehende Personalkapazitäten aus den in 2024 auslaufenden Sanierungsgebieten "Gleißhammer/St. Peter" und "St. Leonhard/Schweinau" herangezogen werden können, fehlen bei Stpl ab 2025 für die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes "Brunecker Straße" sowie weitere Förderprojekte Projektleitungskapazitäten in Höhe von 1,0 VK. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher
begutachtet. Bis zur finalen Beauftragung der Verwaltung zur Ausweisung des
Stadterneuerungsgebietes "Brunecker Straße" durch den Stadtrat wird die Planstelle mit einem Sperrvermerk X versehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 152 Tätigkeitsbereich Neue städtebauliche Planungsgebiete
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Auf Grundlage des bei Stpl eingesetzten Personalbemessungstools wurde durch die Prognose der Fallzahlen der nächsten Jahre bei komplexen städtebaulichen Planungsgebieten, hier insbesondere die Steuerung und Koordination der planungsrechtlich erforderlichen Bauleitplanung durch umfangreiche Umwidmung bestehender planungsrechtlich gesicherter Gewerbeflächen in künftige urbane Gebiete von ca. 18 ha auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen, Rahmenplanungen und Ergebnissen städtebaulicher Wettbewerbe, der Personal-Ist-Bestand mit dem Personal-Soll-Bestand abgeglichen. In der Abteilung Mitte, Sachgebiet Planung hat sich u.a. bei den Aufgaben “strategische räumliche Planung“ sowie „städtebauliche Planung“ ein Mehrbedarf von 1,0 VK ergeben.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden, die tatsächliche Entwicklung der Fallzahlen sollte zunächst beobachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 153 Tätigkeitsbereich Internetauftritt und Social Media
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN INTERNETAUFTRITT E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In Folge der aus der Digitalen Fachstrategie von Stpl abgeleiteten Maßnahmenl gilt es den Internetund Social-Media-Auftritt neu zu gestalten, kontinuierlich auszubauen und zu optimieren. Darin einbezogen ist die Umsetzung von Barrierefreiheit und leichter Sprache sowie die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Corporate Design der Stadt Nürnberg.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 154 Tätigkeitsbereich Transformation Altstadt / Urbane Gartenschau
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Gestaltung des öffentlichen Raums spielt gerade bei der Transformation der Altstadt (leerstehende Läden, leerstehende Kaufhäuser und Geschäfte, in die Jahre gekommene Plätze und Straßen) eine wichtige Rolle. Wenn die Altstadt ihre zentrale Rolle als Magnet für Einkaufen und Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Wohnen gerecht werden will, muss der öffentliche Raum attraktiv und anziehend sein. Derzeit sind viele öffentliche Räume mit ihrem Erscheinungsbild dringend überarbeitungsbedürftig. Hinzu kommt die im Jahr 2030 stattfindende Urbane Gartenschau, die ein Besuchermagnet werden und viele Gäste nach Nürnberg ziehen soll. Hierbei spielt ein städtebaulich attraktiv wirkender öffentlicher Raum eine Schlüsselrolle. Um diesen ansprechenden öffentlichen Raum zu erhalten, sind umfangreiche Planungen erforderlich. Die beantragte Stelle soll dazu beitragen, Lösungen für die Gestaltung der Räume und Plätze zu finden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 155 Tätigkeitsbereich Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (Straßenverkehrsrecht,
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN SVR E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 TECHNIKER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 0,50 BAUTECHNIKER/IN FSW E 9a 36.434 € 0 € 36.434 € 0,50
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN FSW E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlage bildet der Sachstandbericht Frankenschnellweg (FSW) inkl. Beschluss aus dem Stadtrat vom 17.04.2024. Für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen stehen sowohl in der Abteilung Verkehrstechnik als auch im Stab Straßenverkehrsrecht nicht ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung. Von ursprünglich für den HH 2013 beantragten 3,0 VK (2,0 VK Ingenieurwesen, 1,0 VK Techniker) sind derzeit in der Abteilung Verkehrstechnik 1,0 VK vorhanden. Die Komplexität der Verkehrslenkung über alle Mobilitätsformen hinweg, aber auch der intensive Abstimmungsaufwand mit allen Beteiligten, erfordert bereits ab der Planungsphase einen erhöhten Personaleinsatz bei Vpl. Für die große Anzahl an dauerhaften Verkehrsregelungen, welche im Umgriff des FSW durch die Anordnung von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung und weiterem Straßeninventar zu treffen sind, werden ebenfalls zusätzlich Sachbearbeitungskapazitäten notwendig.
Stellungnahme DiP: Neben den zahlreichen verkehrsrechtlichen Anordnungen von mobilen (Baustellen-)Beschilderungen und temporären Fahrbahnmarkierungen rund um den Frankenschnellweg durch SÖR sind über die gesamte Projektlaufzeit eine Vielzahl von dauerhaften verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erlassen. Der verantwortliche Stab Straßenverkehrsrecht bei Vpl hat über die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 einen Stellenzuwachs von 4,0 VK auf insgesamt 10,5 VK erfahren. Es wird empfohlen zu prüfen, ob die Personalkapazitäten innerhalb des Stabs so priorisiert werden können, dass notwendige Aktivitäten für den FSW entwickelt werden können. Die beantragte Planstelle im Stab Straßenverkehrsrecht wird nicht zur Schaffung vorgeschlagen. Im Bereich der Planung und Umsetzung der Signaltechnik im Projekt FSW ist, auch in Zusammenhang mit der Bereinigung des laufenden Bauprojektes Hafenbrücken, ein zusätzlicher Personalbedarf erkennbar. Es wird eine anteilige Schaffung (0,5 VK Ingenieur/in, 0,5 VK Bautechniker/in) über die Projektlaufzeit vorgeschlagen. Die beiden Planstellen erhalten einen Fristvermerk (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 156 Tätigkeitsbereich Aufstockung Sachbearbeitung Verwaltung (künftig Verwaltungsleitung)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG A 12 52.689 € 0 € 52.689 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG A 12 52.689 € 0 € 52.689 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Die vorhandene Halbstelle ist in BGr. A12 ku A11 ausgewiesen. Diese Stellenwertigkeit gilt auch für die Kapazität für die beantragte Aufstockung um 0,50 VK.
Begründung Dienststelle: In den letzten Jahren ist Vpl vor allem aufgrund der Stellenmehrung durch den Mobilitätsbeschluss stetig in seinen Personalkapazitäten gewachsen (von 43 MA in 2007, 50 MA in 2012, 70 MA in 2021 bis aktuell 89 MA bzw. 87 VK lt. Stellenplan). Darüber hinaus wurde die bisher bestehende Bürogemeinschaft zwischen Vpl und Stpl zunehmend aufgelöst. Sie wird aufgrund des geplanten Umzuges von Vpl im 1. Quartal 2026 eine dauerhafte Trennung erfahren. Daneben erfordert der geplante Umzug der gesamten Dienststelle schon heute umfangreiche Vorarbeiten, die vorwiegend in der Verwaltung geleistet werden müssen. Durch die zusätzliche Kapazität soll die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und somit des ganzen Amtes sichergestellt werden. Die Ausübung der Tätigkeiten im Personalbereich kann in ihrer Quantität und notwendigen Qualität nur mit einer vernünftigen personellen Ausstattung effektiv funktionieren.
Stellungnahme DiP: Die Entwicklung einer nachhaltigen, über alle Mobilitätsformen hinweg, bürgerfreundlichen Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet von Nürnberg hat höchste Priorität in der Stadtverwaltung und wird durch eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen bei Vpl begleitet. Die damit einhergehende Steigerung der Mitarbeitendenzahlen in den letzten Jahren sowie die sichtbaren Veränderungen im Arbeitsalltag (verstärkte Tätigkeiten im Homeoffice, höhere Fluktuation von Kolleginnen und Kollegen oder zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen) müssen nicht nur über die jeweiligen Führungskräfte in den Abteilungen und Sachgebieten, sondern insbesondere auch durch eine leistungsfähige Personalbewirtschaftung in der Dienststelle begleitet werden. Die Aufstockung einer vorhandenen Verwaltungsstelle um 0,5 VK wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 157 Tätigkeitsbereich Technikerkapazität Straßenplanung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 TECHNIKER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund des Mobilitätsbeschluss vom 27.01.2021 hat die Abteilung Straßenplanung bei Vpl in den vergangenen Jahren einen Stellenzuwachs von 11 VK im Bereich der Ingenieurstellen erfahren. Um deren Planungsarbeiten entsprechend zu unterstützen, ist nun auch eine Aufstockung der Kapazitäten im Technikerbereich für die Ausarbeitung der Ingenieurtrassierungen mit dem Zeichenmodul von CARD/1 erforderlich. Auf absehbare Zeit besteht ein Aufgabenstau, der dazu führt, dass Ingenieurinnen und Ingenieure diese Arbeiten durchführen müssen. Dies führt zu einem nicht durchgängig effektiven Arbeitsablauf und damit zu unwirtschaftlichem Arbeiten.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der signifikant gestiegenen Planungsleistung bei Vpl über alle Mobilitätsformen hinweg liegt auch eine erhöhte Anzahl an zu erstellenden Planwerken in der Straßenplanung vor. Zur Gewährleistung der notwendigen Qualität und Quantität in der Trassierung und in der zeichnerischen Ausarbeitung von Planungen (Lage- und Höhenpläne) mittels CAD ist eine Stellenmehrung unumgänglich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der Arbeiten an den Maßnahmen des Mobilitätsbeschlusses (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 158 Tätigkeitsbereich Betriebssicherheit bei der E-Bau-Akte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT SYSTEMBETREUER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT SYSTEMBETREUER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Systembetreuung der E-Bau-Akte wird derzeit nur durch eine Vollkraftstelle gewährleistet. Bei der im Rahmen des Pilotprojekts des Geschäftsprozessmanagements erfolgten Ist- Prozessaufnahme zur Optimierung des Baugenehmigungsverfahrens wurde dies als großes Sicherheitsrisiko bewertet. Es wurden auch zahlreiche Pain-Points der dienststellenübergreifenden Nutzer an der vorhandenen Version des Fachverfahrens herausgearbeitet, die mit der aktuellen Personalausstattung nicht zeitnah angegangen werden können. Zudem startete im Jahr 2023 aufgrund gesetzlicher Vorgabe der „Digitale Bauantrag“, welcher auf dem genannten Fachverfahren aufsetzt.
Stellungnahme DiP: Das Fachverfahren wird von über 500 dienststellenübergreifenden Nutzerinnen und Nutzer zur täglichen Arbeit benötigt. Derzeit wird dieses Fachverfahren nur von einer Person betreut und weiterentwickelt. Zum einen stellt dies ein hohes Sicherheitsrisiko dar, zum andern erfordert die weitere Optimierung des Verfahrens zusätzliche Kapazität. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 159 Tätigkeitsbereich Immisionsschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung im April 2013 haben sich die Bauanträge, bei denen eine immissionsschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen ist, nahezu verdoppelt (Anträge 2013:102, 2018:165, 2022:191). Derzeit ist die Fachstelle mit 1 Vollzeit- sowie 1 Teilzeitkraft (32 WAS) besetzt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 150 Tage.
Interne Steuerungsversuche zur Reduzierung des Arbeitsaufkommens konnten keinen
durchschlagenden Erfolg erzielen. Auf Grund des speziellen Aufgabenzuschnitts des Sachgebiets mit sehr unterschiedlicher Fachexpertise (Brandschutz, Immissionsschutz, Feuerbeschau/ Versammlungsstättenüberprüfung) wird ein Teamverantwortlicher für den Immissionsschutz benötigt, von der Sachgebietsleitung ist dies künftig fachlich nicht mehr leistbar. Durch die neue Stelle ist eine deutliche Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit auf ca. 100 Tage zu erwarten. Es wird darüber hinaus angenommen, dass bei einem nicht unerheblichen
Anteil an Bauanträgen die Bearbeitungszeit noch deutlich darunter liegen wird
Stellungnahme DiP: Die vorzugsweise Nutzung von Innenentwicklungsflächen, verbunden mit der daraus resultierenden Verdichtung der Städte, führt unweigerlich zu einem erhöhten Konfliktpotenzial konkurrierender Nutzungsinteressen. Wohnen und Gewerbe rücken immer näher zusammen. Will man die Attraktivität der Stadt erhalten sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichern, bedarf dies im Baugenehmigungsverfahren zunehmend einer intensiven Auseinandersetzung mit Störungen (wie Lärm und Gerüchen). Diese kann auf Grund der Komplexität nur von entsprechendem Fachpersonal geleistet werden. Da die Fachstelle in der Regel erst dann im Baugenehmigungsverfahren beteiligt wird, wenn zumindest die planungsrechtliche Zulässigkeit abschließend geregelt ist, führt die lange Bearbeitungszeit zu erheblichen Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess. Unverständnis seitens der Antragsteller und wirtschaftliche Schäden durch verspätete Baugenehmigungen sind die Folge. Die beantragte Stelle kann zweifelsohne zu einer Beschleunigung des Baugenehmigungsprozesses insgesamt beitragen. Die Schaffung wird daher befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 160 Tätigkeitsbereich Archäologie
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STADTARCHÄOLOGE/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STADTARCHÄOLOGE/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Fallzahlen für archäologische Funde sind aufgrund der Bauentwicklung und der Ausweisung neuer Baugebiete signifikant gestiegen (Verdoppelung seit 2019). Diese Tendenz wird in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Bautätigkeit und der intensiven Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen ungebrochen anhalten. Damit verbunden finden komplexere und größere Grabungen statt, die bspw. zum Fund des Pestfriedhofs in Johannis führten. Vorhaben wie die Umgestaltung des Plärrers, der Obstmarkt und die Landesgartenschau erfordern ebenfalls den Einbezug der Stadtarchäologie. Mit Aufstockung der Stelle Nr. 630.2040 um 0,5 VK stünden insgesamt zwei archäologische Stellen für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung, wodurch dem erhöhten Beratungs- und Bearbeitungsaufwand Rechnung getragen werden könnte. Die Verfahren könnten beschleunigt und die Baustellen nach Grabungen schneller freigegeben werden.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der oben geschilderten Zunahme der Bautätigkeit und der daraus resultierenden Mehrbelastung der Stadtarchäologie ist eine Aufstockung der Stellenkapazität für diesen Bereich um eine Halbstelle angezeigt. Ein weiterer positiver Effekt wäre die zügigere Freigabe von Baustellen und damit eine Beschleunigung des Baufortschritts. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 161 Tätigkeitsbereich Umwandlung in Wohneigentum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit dem 01.06.2023 benötigen die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Genehmigung, wenn sie Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchten. Der bay. Ministerrat hat am 25.04.2023 die Verordnung zur Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau für das sog. „Umwandlungsverbot“ beschlossen. Diese Verordnung gilt vorerst bis 31.12.2025. Aufgrund der künftig zusätzlich anfallenden gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben wird ein erheblicher Mehraufwand an Personalkapazität gesehen, da im Detail auf die neuen Vollzugshinweise einzugehen ist, um rechtssichere und für alle Beteiligten nachvoll-ziehbare Entscheidungen treffen zu können.
Stellungnahme DiP: Es wird empfohlen zu prüfen, ob das Thema innerhalb der BoB so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können.
Eine Schaffung wird derzeit nicht befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 162 Tätigkeitsbereich Überwachung der Begrünungs-/ Stellplatzsatzung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 219.615 € 0 € 219.615 € 3,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Begrünungssatzung (BegrS) ist zum 01.06.2022 in Kraft getreten. Bereits bei der Beschlussfassung (Stadtplanungsausschuss am 07.04.2022, Stadtrat 27.04.2022) wurde festgelegt, dass der Vollzug durch den Außendienst der Bauordnungsbehörde erfolgen soll. Die erforderlichen Personalkapazitäten stehen in den 3 Abteilungen (Nord, Mitte, Süd) bisher nicht zur Verfügung, es sind mindestens ein/e zusätzliche/r Bautechniker/in je Abteilung und Verwaltungskapazitäten im Sachgebiet Baurecht erforderlich, um die Forderungen der Begrünungssatzung in der Praxis umzusetzen. Die Stellplatzsatzung (StellplatzS) wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Auch hier obliegt es dem Außendienst die geforderten Stellplätze zu kontrollieren und die erforderlichen Verfahren einzuleiten, wenn diese nicht wie genehmigt hergestellt werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 163 Tätigkeitsbereich Prüfung und Genehmigung Bauanträge
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 170.292 € 0 € 170.292 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anzahl der Bauanträge bewegt sich seit vielen Jahren auf konstant hohem Niveau. Die Arbeitsbelastung ist in den Sachgebieten Planprüfung und Genehmigung immens hoch. Bauanträge
mit erhöhter Wohnungszahl (Mikrowohnungen), auch immer häufiger in Form von
Wohnbauquartieren, Bauanträge für Baugebiete, für die es keine (oder noch keine rechtskräftigen) B- Pläne gibt wie bspw. Baulücken und ähnliche Grundstückskonstellationen führen zu erhöhter Komplexität. Hinzu kommen größere Wohnbauvorhaben, die zwar im Geltungsbereich von Bebauungsplänen liegen, aber signifikant von deren Festsetzungen abweichen. Auch hier sind im Zuge der Genehmigungsverfahren oft komplexere Sachverhalte zu klären. Die Stadtbevölkerung und damit der Wohnraumbedarf werden weiterwachsen, neue Flächenpotentiale müssen erschlossen und erhöhte Anforderungen an Genehmigungsverfahren bewältigt werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 164 Tätigkeitsbereich Gesetzänderungen bei Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN KOORDINATION VGV E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN KOORDINATION VGV E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN UMSETZUNG VGV E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN UMSETZUNG VGV E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN UMSETZUNG VGV E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwerte EGr. 11 und EGr. 12 als Platzhalter; nach Klärung der Arbeitsprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Zum 24.08.2023 wurde Satz 2 im §3 Absatz 7 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) gestrichen. Bei der Prüfung ob Leistungen (Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen freiberuflich Tätiger) EU-weit ausgeschrieben werden müssen, wird bei den freiberuflichen Dienstleistungen nun die Summe aller jeweiligen Leistungsarten / Auftragswerte zusammengerechnet und im Hinblick auf den Schwellenwert geprüft. Vor der Gesetzesänderung wurde jede Leistungsart / Auftragswert getrennt einer Schwellenwertbetrachtung unterzogen. Vor der Gesetzesänderung wurden die meisten freiberuflichen Dienstleistungen nur national ausgeschrieben, nun steigt der Anteil an EU-weiten Ausschreibungen, die komplexer und aufwendiger sind, enorm an. Eine Erhöhung der Personalkapazitäten ist daher notwendig.
Stellungnahme DiP: Durch die Gesetzesänderung haben sich die Aufwände für die Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen deutlich erhöht, da nun ein beträchtlicher Anteil in EU-weite Ausschreibungsverfahren mündet. Im Gegensatz zu vergleichsweise niederschwelligen nationalen Ausschreibungen ( i.d.R. einstufige Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) werden EU-weite Ausschreibungen in zweistufigen Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Hierbei werden aus einer unbegrenzten Zahl an Bewerbern zunächst drei bis fünf fachlich geeignete ausgewählt und diese in der anschließenden Verhandlungsrunde hinsichtlich der besten Eignung bewertet. Bei einer rückwärtigen Betrachtung der betroffenen Vergabevorgänge der letzten drei Jahre wurde ermittelt, dass unter Berücksichtigung der nun gültigen Gesetzeslage mit einer Steigerung der EUweiten Vergabevorgänge um den Faktor 2,7 zu rechnen ist. Zunächst wird die Schaffung von zusätzlichen 2,0 VK empfohlen, soweit diese Kapazitäten nicht ausreichen sollten, wäre in den Folgejahren zusätzliche Kapazität zu beantragen..
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 165 Tätigkeitsbereich Klimaneutralität städtischer Gebäude
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 12 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. In der Sitzung am 26.01.2022 wurde das sogenannte „Klimaschutzpaket“ beschlossen. Mit der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wird neben dem BIC-Prozess ein neues Verfahren „Klimaneutralität“ eingeführt, das kürzere Genehmigungswege verspricht und gleichzeitig für Maßnahmen von 500.000 EUR – 2 Mio. EUR längere Ausführungszeiträume ermöglicht. Um die beschlossenen Klimaziele erreichen zu können, sind zusätzliche Kapazitäten notwendig.
Stellungnahme DiP: Für das neue Verfahren „Klimaneutralität“ wurden 24 Mio. Euro im MIP 24-27 aufgenommen. Zur Bearbeitung und Umsetzung der Transformations- und Sanierungsmaßnahmen im neuen Verfahren, insbesondere der energetischen Verbesserungen der Gebäudehüllen sowie der Umrüstung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen als zentrale Bestandteile der Klimawende, wird zunächst die Schaffung einer zusätzlichen Stelle vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 166 Tätigkeitsbereich Novelle Gebäudeenergiegesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN GEBÄUDEAUTOMATION E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN GEBÄUDEAUTOMATION E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung,
Begründung Dienststelle: Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches novelliert wurde und am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wird für alle neu zu errichtenden Nichtwohngebäude „ein technisches Inbetriebnahmemanagement einschließlich der Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen“ gefordert, um einen optimalen Betrieb zu erhalten. Weiterhin wird gefordert: „Das technische Inbetriebnahme-Management … muss mindestens den Zeitraum einer Heizperiode für Anlagen zur Wärmeerzeugung und mindestens eine Kühlperiode für Anlagen zur Kälteerzeugung erfassen.“ Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den in der VOB/C formulierten Inbetriebnahme-Vorgaben ein technisches Inbetriebnahme-Management für die Dauer einer kompletten Heiz-/Kühlperiode erfolgen muss. Für die Konzipierung, Begleitung, Überwachung und Auswertung dieser zusätzlichen gesetzlichen GEG-Forderungen sind entsprechende Personalkapazitäten erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an Gebäude hinsichtlich Energieeffizienz, Gesundheitsschutz und Nutzungsflexibilität wachsen ständig. Dies führt vielfach zum Einsatz komplexer und anspruchsvoller technischer Gebäudeausrüstung (TGA), deren Komponenten intelligent gesteuert, geregelt und vernetzt werden müssen. Um den gesetzlichen GEG-Anforderungen entsprechen zu können, müssen die Leistungen „Inbetriebnahme-Management“ und „Technisches Monitoring“ erbracht werden. Als Ergebnis soll ein gesetzeskonform erstelltes und dauerhaft funktionsfähiges Gebäude mit allen Anlagen der TGA stehen, welches den vollen funktionalen und energieeffizienten technischen Gebäudebetrieb ermöglicht. Um diese gesetzlich geforderten Aufgaben erledigen zu können, wird die Schaffung der beantragten Stelle empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 167 Tätigkeitsbereich Bau Betriebszentrale SÖR - Umsetzung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN E 10 40.060 € 40.060 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN E 10 40.060 € 40.060 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- Mit Deckung; Fristvermerk 12.28, Stellenplanvermerk Z merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 10 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Der neu ermittelte Personalbedarf für die Betriebszentrale SÖR macht eine Mehrung der Kapazitäten bei H notwendig. Der Bedarf ergibt sich aus dem Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des H.
Stellungnahme DiP: Der Stellenmehrbedarf wurde an Hand des Kapatools berechnet. Die Maßnahme wird aus dem Wirtschaftsplan SÖR finanziert und wird als Deckung von Stk anerkannt. Die Schaffung der beantragten 0,5 VK wird vorgeschlagen. Sie erhält einen Fristvermerk F (F 12.28) und einen Stellenplanvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 168 Tätigkeitsbereich Tiefes Feld Bürgerzentrum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN TECHNIK E 11 42.573 € 0 € 42.573 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für das Neubaugebiet Tiefes Feld ist der Bau eines Bürgerzentrums geplant. Die Anmeldung zum BIC ist für den September 2024 vorgesehen. Als Baufertigstellungstermin ist das 3. Quartal 2029 als Ziel definiert. Für die Projektierung der Maßnahme wird eine baufachliche Projektleitung benötigt. Für eine Maßnahme in dieser Größenordnung steht im Hochbauamt jedoch aktuell kein Personal zur Verfügung.
Stellungnahme DiP: Das Tiefe Feld ist eines der großen Neubaugebiete Nürnbergs. Perspektivisch sollen hier bis zu 3.800 Bewohnerinnen und Bewohner leben; die Aufsiedlung erfolgt bis in die 2030er Jahre hinein. Zur Umsetzung des geplanten Bürgerzentrums werden zusätzliche Kapazitäten benötigt. Der Bedarf wurde an Hand des Kapazitätsberechnungsmoduls (Kapatool) des H ermittelt.
Allerdings wird eine Schaffung zum nächsten Haushalt nicht als zwingend notwendig beachtet. Eine Beantragung kann erneut zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Wirtschaftsreferat lfd. Nr. 169 Tätigkeitsbereich Stab Innenstadt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 80.120 € 0 € 80.120 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit dem 1. Februar 2024 fungiert der Stab Innenstadt als zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung für alle Akteurinnen und Akteure rund um das Thema Innenstadt. Dabei agiert er als Impulsgeber für neue Projekte und Motor für laufende Prozesse im gesamten Innenstadtbereich. Der Stab erfüllt die wichtige Funktion als Koordinator und Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung und den Interessensgruppen der Innenstadt. Ziel ist es , die Innenstadt und damit den Einzelhandelsstandort in der Phase der Transformation auch vor dem Hintergrund des demographischem Wandels, der Städtekonkurrenz, von neuen Kundenerwartungen und Online- Handel zukunftsfest zu machen. Mit den neu zu schaffenden Stellen soll eine Verbesserung der Situation erfolgen und dem erhöhten Koordinations- und Moderationsaufwand Rechnung getragen werden.
Stellungnahme DiP: Das Thema Innenstadtentwicklung war bisher bei der Wirtschaftsförderung (WiF) angesiedelt und wurde zu Beginn des Jahres 2024 unter zentraler Verantwortung bei Ref. VII verortet. Im Stab Innenstadt befinden sich derzeit 3,0 VK der 4. und 1,0 VK der 3.Qualifikationsebene (QE), die sich um die Fortführung/Neuerstellung und Umsetzung umfassender Strategien und Konzepte sowie um die Betreuung und Vernetzung der in der Innenstadt ansässigen Akteure und Unternehmen kümmern. Der Themenkomplex Innenstadt hat aufgrund der stattfindenden Transformation des Einzelhandels und dem bereits vorhandenen massiven Leerstand für die Stadt Nürnberg und ihre Fußgängerzone eine große Bedeutung. Daher wird zur Umsetzung der erarbeiteten Strategien und Konzepte sowie zur Betreuung der ansässigen Unternehmen eine weitere Stelle in der 3.QE befürwortet. Die Notwendigkeit einer weiteren Stelle der 4.QE muss nach einer noch durchzuführenden Evaluation der bis dahin erreichten Ergebnisse in den Folgejahren erneut betrachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Wirtschaftsreferat lfd. Nr. 170 Tätigkeitsbereich Kommunikationsmanager/in
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 13 47.935 € 0 € 47.935 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zur Professionalisierung und Weiterentwicklung der Social-Media-Aktivitäten wird eine Vollzeitstelle benötigt, um die zahlreichen veröffentlichungsfähigen Themen der vier Ämter und vier Stäbe des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates zu strukturieren und zu koordinieren sowie im stets zeitlich engen und hoch priorisierten Kontext zu präsentieren. Die bereits vorhandene Teilzeitstelle mit 0,5 VK kann den zahlreichen fachlichen Anforderungen nicht im notwendigen Umfang gerecht werden. Dazu zählen unter anderem das Erstellen von Inhalten, die Interaktion mit der Community, das Analysieren von Daten, die Planung von Kommunikationskampagnen sowie die Reaktionsfähigkeit in der schnelllebigen Welt der sozialen Medien.
Stellungnahme DiP: Die Stelle ist zuständig für das operative und strategische Kommunikationsmanagement für das Ref. VII, die zugehörigen Stäbe sowie die Dienststellen Geo und LA. Dazu wurden in 2024 bereits vorhandene Kapazitäten im Stellenplan im Umfang von 0,5 VK herangezogen. Um den umfangreichen Aufgaben in vollem Umfang gerecht werden zu können bedarf es einer Vollzeitstelle. Die Schaffung der zusätzlichen 0,5 VK zur Aufstockung der bestehenden Stelle wird aus organisatorischer Sicht befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Liegenschaftsamt lfd. Nr. 171 Tätigkeitsbereich Liegenschaftsrechtliche u. -wirtschaftliche Beratung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MA STAB-BETRW E 14 106.636 € 0 € 106.636 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MA STAB-JURIST E 15 120.778 € 0 € 120.778 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MA JURIST/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den zurückliegenden Monaten wurden durch das Liegenschaftsamt unter Zurückstellung eigener Aufgaben vermehrt für andere Bedarfsträger komplexe Projekte abgewickelt, die neben eingehender rechtlicher Expertise spezielle immobilienwirtschaftliche Kenntnisse erforderten. Zwar verfügt das Liegenschaftsamt mit dem strategischen Immobilienmanagement (SIM) über eine auf strategischer Ebene im Aufbau befindliche Einheit. Das SIM ist aber weder personell noch inhaltlich darauf ausgerichtet, konkrete Umsetzungsprojekte zu begleiten, sondern bereitet strategische Entscheidungen vor. Die nun beantragten Stabsfunktionen sollen dagegen individuell, schnell und effizient potentielle Möglichkeiten für Immobilienentwicklungen aufgreifen und hierfür operativ umsetzbare Lösungen entwickeln. Dies erfordert hochqualifiziertes Know-how sowohl auf juristischer Seite also auch auf immobilienwirtschaftlicher Ebene. Dabei sollen in anderen Fachdienststellen bestehende Ressourcen nicht ersetzt werden. Vielmehr sollen sich diese Ressourcen ergänzen, eine enge fachliche Abstimmung mit anderen Fachdienststellen wird ausdrücklich angestrebt.
Stellungnahme DiP: Zur Schaffung beantragt werden jeweils 1,0 VK für juristische und für betriebswirtschaftliche Mitarbeit. a) Jurist/in: Die Immobilienprojekte werden zunehmend komplexer und erfordern die Berücksichtigung einer Vielzahl von Beteiligten. Zusätzlich bedingt der Eintritt in eine Marktphase auf dem Immobilienmarkt, in welcher opportunistische Einkaufsmöglichkeiten wieder wahrscheinlicher werden, ein schnelles Handeln seitens des Liegenschaftsamtes. Die Notwendigkeit der juristischen Begleitung in komplexen Verhandlungen ist darüber hinaus durch neue Anforderungen, Gesetze, Regulierungen und Verordnungen in den letzten Jahren gestiegen. Die privatwirtschaftlich geprägte Immobilienbranche hat sich in den letzten zehn Jahren stark professionalisiert, oft werden Anwälte hinzugezogen. Auf Seiten LA wird daher ein/e adäquate Verhandlungspartner/in benötigt. Die Kapazitäten des Rechtsamtes können in der Regel nur eingeschränkt für flexible, kurzfristige Verhandlungen genutzt werden. Aufgrund nicht vorhandener Budgetmittel erfolgt auch keine Beauftragung externer Kanzleien. Die Schaffung dieser Stelle wird empfohlen. B) Betriebswirtschaft: Auf der Stelle sollen vor allem Aufgaben im Bereich Immobilienmanagement
wahrgenommen werden. Dies entspricht dem Aufgabenzuschnitt der ebenfalls in das
Schaffungsverfahren eingebrachten Stelle für Portfoliomanagement. Eine Schaffung dieser zusätzlichen Kapazität wird demnach nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Liegenschaftsamt lfd. Nr. 172 Tätigkeitsbereich Portfoliomanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MA STAB E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GRUNDSTÜCKSPORTFOLIOMANAGER/IN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert EGr. 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Parallel zur Organisationsanalyse bei LA/2 gab es am 10.09.2018 einen Antrag der CSU- Stadtratsfraktion sowie am 10.10.2018 einen Antrag von Bündnis 90 Die Grünen, die beide auf eine Weiterentwicklung des strategischen Umgangs mit städtischen Grundstücken gerichtet waren (u.a. strategische Bevorratung von Grundstücken, Bodenstrategie, vermehrte Vergabe von Erbbaurechten, vermehrte Ausübung von Vorkaufsrechten). Die Themen Portfoliomanagement, Flächeninformationssystem und Erarbeitung einer städtischen Bodenstrategie sind nicht mit der vorhandenen personellen Kapazität realisierbar. Zentrales Element ist der Aufbau des Portfoliomanagements bei LA. Das Portfoliomanagement setzt auf proaktive, strategische Überlegungen auf. Um mit dem Aufbau einer nachhaltigen städtischen Bodenstrategie beginnen zu können, ist das Portfoliomanagement und dessen Abwicklung durch eine/n städtische/n Portfoliomanager/in bei dem bei LA aufgebauten SIM (Strategisches Immobilienmanagement) in Zusammenarbeit mit der bestehenden SIM-Arbeitsgruppe der zentrale Lösungsansatz.
Stellungnahme DiP: Aufgrund nicht vorhandener Personalkapazität konnte bislang kein strategischer Portfoliomanagementansatz konzipiert und eingeführt werden. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Umsetzung einer aktiven Liegenschaftspolitik. Die aktuelle Lage auf dem Bau- und Immobilienmarkt unterstreicht die Wichtigkeit, da der Immobilienmarkt in eine Marktphase wechselt, in der opportunistische Einkaufsmöglichkeiten wieder wahrscheinlicher werden. Mit der bestehenden Krise im Immobiliensektor wachsen jedoch auch die Risiken bei Immobilienentwicklungen und strategische Entscheidungen. Der formulierte Anspruch der Politik, strategisch marktzyklusunabhängig, lebenszyklus- und generationenübergreifen Boden zu bevorraten und dabei die bestehenden Flächenkonkurrenzen zu managen, lässt sich ohne Portfoliomanagement nicht bearbeiten, denn lediglich in der Gesamtschau kann sichergestellt werden, dass Flurstücke ihrem vorrangigen Nutzungszweck zugeführt und damit optimal für die Stadtentwicklung eingesetzt werden. Die Schaffung der Stelle wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Liegenschaftsamt lfd. Nr. 173 Tätigkeitsbereich Abwicklung strategischer Immobiliengroßprojekte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN SONDERPROJEKTE E 14 106.636 € 0 € 106.636 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN SONDERPROJEKTE E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stelle soll die Abwicklung von strategischen Immobiliengroßprojekten wie z.B. Kaufhof, Prinovis, Gut Königshof usw. unterstützen. Die Entwicklungen in den letzten Jahren beim Liegenschaftsamt haben gezeigt, dass personelle Kapazitäten für die Abwicklung von liegenschaftlichen Großprojekten notwendig sind.
Stellungnahme DiP: Die zur Schaffung beantragte Stelle soll LA/2 bei der Abwicklung des strategischen Großprojektes Kaufhof umsetzen. Eine Schaffung der Stelle wird daher befristet empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.26.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Liegenschaftsamt lfd. Nr. 174 Tätigkeitsbereich Betreuung stiftungseigener Immobilien
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 36.602 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 36.602 € 36.602 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Immobilien im Bestand von StK/3 steigen kontinuierlich an. Die Betreuung der Immobilien erfolgt als Dienstleistung durch LA. Der letzte Abgleich der Kapazitätsauslastung erfolgte 2008. Aufgrund der Aufgabenmehrung wird die Schaffung von 0,5 VK beantragt.
Stellungnahme DiP: Durch die Stelle sollen bestehende Rückstände aufgefangen und Personalkapazität an die gestiegene Anzahl an zu verwaltenden Immobilien angepasst werden. Die Stelle ist zu 100% drittmittelfinanziert. Eine Schaffung der Stelle wird empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenplanvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Liegenschaftsamt lfd. Nr. 175 Tätigkeitsbereich Handwerker
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 HANDWERKER/IN E 6 29.884 € 0 € 29.884 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Mai 2024 soll der ehemalige Kaufhof durch LA erworben werden. Für das seit Mitte 2023 leerstehende, inzwischen unter Denkmalschutz stehende Kaufhofgebäude Königstr. 42-52 in prominenter und auch touristisch stark frequentierter Lage besteht die Gefahr, durch einen weiteren längeren Leerstand zunehmend zu verwahrlosen. Bis zur Übernahme des Besitzes wurde das Objekt zuletzt nicht mehr technisch betrieben und unterhalten. Pläne, Wartungsberichte oder sonstige technische Unterlagen liegen der Stadt nicht vor. LA ist bereits zum Bedarfsträger und zur verwaltenden Dienststelle bestimmt worden und trägt somit die Verantwortung für die gesetzlichen Verpflichtungen als Gebäudeeigentümer. Um dieser nachzukommen, muss umgehend eine Prüfung der technischen Anlagen durch die einschlägigen Fachdienststellen erfolgen. Um den Zustand der Gebäude schnellstmöglich zu prüfen und zu sichern, diese im Leerstand zu verwalten sowie Zwischennutzungen in den leerstehenden Geschäftseinheiten des EG ermöglichen zu können, ergibt sich die Notwendigkeit eine tragfähige Immobilienbetreuung zu entwickeln. Dafür und um die Folgekosten der Stadt in der Gebäudebewirtschaftung möglichst gering zu halten, wird unter anderem das Know-how im Umfang einer halben Hausmeisterstelle benötigt.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Amt für Geoinformation und Bodenordnung lfd. Nr. 176 Tätigkeitsbereich Betrieb GIS und Realisierung GIS Projekte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 GEOINFORMATIKER/IN E 11 170.292 € 0 € 170.292 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Geo stellt mit dem Geodaten-Service einen wichtigen und zentralen Baustein der Geodateninfrastruktur Nürnberg (GDI-N) bereit und betreibt mit dem GeoPortal Nürnberg eine GIS- Plattform für Bürgerinnen und Bürger im Internet. Die Nutzung und die Anzahl der Aufrufe des Geodaten-Service ist im Zeitraum 2014 – 2021 um 53,9 Prozent gestiegen und auch zukünftig ist mit einer weiteren Steigerung zu rechnen. Neben dieser intensiveren Nutzung des Geodaten-Service werden auch die Anforderungen von Dienststellen und Eigenbetrieben an die von Geo umzusetzenden GIS-Projekte zunehmend komplexer. Um die Anforderungen der Dienststellen und Eigenbetriebe insbesondere bei der Bereitstellung von Geodaten im Internet erfüllen zu können, wird Geo weitere technische Komponenten zur GDI-N in Betrieb nehmen. Für den Betrieb der neuen Softwarekomponenten, insbesondere unter den inzwischen stark gestiegenen Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit sowie zur Umsetzung von GIS-Projekten, ist es unabdingbar im Fachbereich Geo/2-GIS zusätzliche personelle Ressourcen zum Haushalt 2025 zu schaffen.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Wirtschaftsförderung Nürnberg lfd. Nr. 177 Tätigkeitsbereich Standortmarketing
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Standortmarketing gehört zu den Aufgaben, für die WiF zuständig ist und deren Bedeutung insbesondere im Wettbewerb der Standorte untereinander kontinuierlich zunimmt. Die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit kann aufgrund der verringerten Personalkapazitäten bei WiF derzeit nicht gewährleistet werden.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 178 Tätigkeitsbereich Pflegepraxiszentrum Nürnberg (PPZ)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,77 SACHBEARBEITER/IN IT E 11 65.562 € 65.562 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,77 SACHBEARBEITER/IN IT E 9b 56.368 € 56.368 € 0 € 0,00
Antrag: 0,90 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 11 76.631 € 76.631 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,90 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 11 76.631 € 76.631 € 0 € 0,00
Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 11 21.286 € 21.286 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 8 15.928 € 15.928 € 0 € 0,00
Antrag: 0,02 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1.549 € 1.549 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,02 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1.549 € 1.549 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 05.29; Stellenvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit der Neuausrichtung des Pflegepraxiszentrums (PPZ) in der Metropolregion Nürnberg soll der sozialpolitische, ethische und ökonomische Diskurs zur Technisierung und Digitalisierung der Pflege weiter vorangetrieben werden. Eine gelingende Mensch-Technik-Interaktion bietet die Chance für höhere Selbstkompetenz und Lebensqualität der Menschen in Pflegeheimen und Kliniken. Eine noch stärkere Vernetzung der einzelnen PPZs in Nürnberg, Freiburg, Hannover, Berlin mit dem Pflegeinnovationszentrum in Oldenburg soll dazu beitragen Multiplikatoren in unterschiedlichen pflegerischen Settings auszubilden und die Diffusion von Pflegetechnologien zu beschleunigen.
Stellungnahme DiP: Unter der Voraussetzung einer vollständigen Deckung der anfallenden Kosten durch Drittmittel werden die zusätzlich beantragten Stellenkapazitäten für die Fortführung und Weiterentwicklung des Pflegepraxiszentrums Nürnberg zur Schaffung empfohlen. Sie erhalten einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 05.29) sowie den Zuschussvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle NürnbergBad lfd. Nr. 179 Tätigkeitsbereich Volksbad
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 FACHANG. F. BÄDERBETR, STV. SL E 6 179.304 € 0 € 179.304 € 3,00 Vorschlag: 3,00 FACHANG. F. BÄDERBETR, STV. SL E 6 179.304 € 0 € 179.304 € 3,00
Antrag: 3,00 FACHANGESTELLTE/R F. BÄDERBETRIEBE E 5 169.239 € 0 € 169.239 € 3,00 Vorschlag: 3,00 FACHANGESTELLTE/R F. BÄDERBETRIEBE E 5 169.239 € 0 € 169.239 € 3,00
Antrag: 1,00 HANDWERKER/IN E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HANDWERKER/IN E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Antrag: 1,00 HAUSMEISTER/IN E 4 58.458 € 0 € 58.458 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HAUSMEISTER/IN E 4 58.458 € 0 € 58.458 € 1,00
Antrag: 1,00 KASSIERER/IN E 4 58.458 € 0 € 58.458 € 1,00 Vorschlag: 1,00 KASSIERER/IN E 4 58.458 € 0 € 58.458 € 1,00
Antrag: 1,00 MEISTER F. BÄDERBETR., BETRIEBSL. E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MEISTER F. BÄDERBETR., BETRIEBSL. E 9b 73.205 € 0 € 73.205 € 1,00
Antrag: 3,00 MEISTER F. BÄDERBETR., SCHICHTL. E 8 191.136 € 0 € 191.136 € 3,00 Vorschlag: 3,00 MEISTER F. BÄDERBETR., SCHICHTL. E 8 191.136 € 0 € 191.136 € 3,00
Antrag: 1,00 MEISTER F. BÄDERBETR., SCHICHTLT., STV. E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MEISTER F. BÄDERBETR., SCHICHTLT., STV E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Stellenwert für Fachangestellte für Bäderbetriebe, stv. SL EGr. 6 sowie alle merke, Deckungshinweise: Stellenwerte für Kapazitäten für Meister Bäderbetriebe (EGr. 8, 9a, 9b) als Platzhalter, nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgen die Bewertungen.
Begründung Dienststelle: Die Grundlagen für den Stellenbedarf basieren auf verschiedenen Faktoren. Zum einen ist die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Badewesens gesetzlich vorgeschrieben und erfordert eine angemessene Personalausstattung. Darüber hinaus sind auch die steigende Zahl an Badegästen und die damit einhergehende höhere Belastung der technischen Anlagen und des Personals zu berücksichtigen. Des Weiteren haben sich die Anforderungen an die Betriebsführung im Badewesen in den letzten Jahren durch gesetzliche Änderungen erhöht. Hierzu zählen beispielsweise höhere Anforderungen an die Wasserqualität, eine verstärkte Überwachung der Hygienevorschriften und eine verbesserte Sicherheitstechnik. Zudem wird sich durch die Inbetriebnahme des Volksbades die Leistungserbringung von NürnbergBad quantitativ massiv erhöhen. Der Betrieb des Volksbades für
die Dauer von mindestens 25 Jahren ist eine zwingende Bedingung um die Fördermittel in Höhe von rund 32 Millionen Euro, die von Bund und Land für die Instandsetzung des Bades als Zuschüsse gewährt werden, nicht zu gefährden. Aufgrund dieser Faktoren ist eine angemessene Anzahl an qualifiziertem Personal notwendig, um eine sichere und reibungslose Betriebsführung des Volksbades Nürnberg zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Durch die hohe Öffentlichkeitswirkung ist beim Volksbad vom ersten Tag an ein sicherer und reibungsloser Bade- und Betriebsablauf nötig. Neben den originären Tätigkeiten eines Bäderbetriebes in den Bereichen Wasser und Sauna kommen beim Betrieb des Volksbades auch noch weitere wichtige Tätigkeitsfelder hinzu. Dazu zählen u.a. die Bereiche Gastronomie, die Vermarktung und der Betrieb der Veranstaltungsräume, das Volksbad als Teil der Stadtteilentwicklung sowie der Denkmalschutz in diesem historischen Gebäude. Durch diese weiteren Faktoren und die in den letzten Jahren gestiegenen technischen und hygienischen Anforderungen ergibt sich für den Betrieb des Volksbades auch ein dementsprechender Stellenbedarf.
Eine Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 180 Tätigkeitsbereich Hafenbrücken Stellenplanbereinigung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTLEITER/IN A 14 119.321 € 0 € 119.321 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTLEITER/IN E 14 106.636 € 0 € 106.636 € 1,00
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN PROZESSE E 8 31.856 € 0 € 31.856 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN PROZESSE E 8 31.856 € 0 € 31.856 € 0,50
Antrag: 1,00 STV. PROJEKTLEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00 Vorschlag: 1,00 STV. PROJEKTLEITER/IN E 13 95.870 € 0 € 95.870 € 1,00
Antrag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN FSW E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN FSW E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Antrag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN HAS E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN HAS E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Antrag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN SPARTEN/GUTACHT. E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN SPARTEN/GUTACHT. E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Antrag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN VERKEHR.ANL. E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN VERKEHR.ANL. E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30; Stellen f. Projektleiter/in und stv. Projektleiter/in erhalten einen merke, Deckungshinweise: offenen ku-Vermerk.
Begründung Dienststelle: Nach der Beschlussfassung des Stadtrats zur Projektumsetzung "Sanierung Hafenbrücken" im Jahre 2015 wurden zur Bewältigung der Aufgaben vorerst keine neuen Stellen geschaffen, sondern u.a. freie Stellenanteile aus dem Projekt "Frankenschnellweg (FSW)" zur Deckung herangezogen. Möglich wurde dies aufgrund laufender Rechtsverfahren zum Ausbau des FSWs und einer damit
einhergehenden längerfristigen Projektverzögerung. Der Stellenplan FSW soll nach
Stadtratsbeschluss vom 17.04.2024 aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum
Planfeststellungsverfahren FSW durch die Schaffung neuer Stellen im Projekt Hafenbrücken bei SÖR/1-B bereinigt werden. Die hierdurch freiwerdenden Planstellen FSW sind schnellstmöglich mit neuen Projektmitarbeitenden zur Wiederaufnahme der Arbeiten im Projekt FSW wiederzubesetzen.
Stellungnahme DiP: Am 21.03.2024 fand am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die mündliche Verhandlung bzgl. der Klagen des Bund Naturschutz und einer Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss statt. Der BayVGH hat mit seinem Urteil vom 27. März 2024 zum kreuzungsfreien Ausbau des FSW die Planungen der Stadt Nürnberg bestätigt. Danach sind die Pläne für das Verkehrsprojekt rechtens. Die Planungstätigkeiten FSW werden zeitnah wiederaufgenommen, wofür bislang anderweitig verwendete Personalkapazitäten in der Abteilung SÖR/FSW freigemacht werden müssen. Die notwendigen Personalkapazitäten zur Stellenplanbereinigung FSW für das Projekt "Hafenbrücken" sind bei SÖR/1- B derzeit nicht vorhanden, die Schaffung der beantragten Personalkapazitäten wird befürwortet. Die
Stellen erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 181 Tätigkeitsbereich Spielplatzmehrung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 HELFER/IN, SPIELPLATZKONTROLLE E 4 175.374 € 0 € 175.374 € 3,00 Vorschlag: 1,00 HELFER/IN, SPIELPLATZKONTROLLE E 4 58.458 € 0 € 58.458 € 1,00
Antrag: 2,00 SCHLOSSER/IN E 7 121.318 € 0 € 121.318 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SCHLOSSER/IN E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Antrag: 1,00 SCHREINER/IN E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SCHREINER/IN E 7 60.659 € 0 € 60.659 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anzahl der Spielplätze, Spielgeräte und Sonderanlagen ist seit 2009 um 45 % gewachsen (vgl. Spielplatzbericht, Werkausschuss SÖR April 2024). Zudem steigt das Durchschnittsalter der Spielgeräte. Die Sichtkontrolle durch die Bezirke dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen wie Bruch, Glasscherben, sonstiger Verunreinigungen, Vandalismus und der Überprüfung der Füllhöhen in den Fallschutzflächen. Kleinere Reinigungstätigkeiten bzw. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Beseitigung von Spritzen und Scherben, Demontage eines defekten Schaukelbretts o.ä.) werden direkt von den Sichtkontrolleuren ausgeführt. Je nach Nutzungsintensität müssen die Anlagen wöchentlich oder arbeitstäglich kontrolliert werden. Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht werden weitere Stellen für die Sichtkontrolle benötigt. Gleiches gilt für den Unterhalt der Spiel- und Sondereinrichtungen durch die Werkstätten. Trotz intensiver Zuarbeit aus anderen Teilen des Werkbetriebs ist die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit der Spielplätze ohne zusätzliches, operativ in der Wartung tätiges Personal (SchlosserIinnen und Schlosser, Schreinerinnen und Schreiner) nicht mehr zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Aus den im Spielplatzbericht 2024 dargelegten Zahlen und Fakten in Bezug auf die Veränderungen bei den von SÖR zu betreuenden Spieleinrichtungen in den letzten 15 Jahren werden personelle Defizite in der Kontrolle und in der Wartung deutlich. Zum Haushalt 2025 wird zunächst die anteilige Schaffung der beantragten Stellen (1,0 VK Helfer/in Spielplatzkontrolle; 1,0 VK Schreiner/in; 1,0 VK Schlosser/in) vorgeschlagen. Ggf. ist eine erneute Prüfung weiterer Personalkapazitäten zum Haushalt 2026 nach entsprechender Antragstellung anzustreben.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 182 Tätigkeitsbereich Mobilitätsbeschluss
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIGER/IN E 5 112.826 € 0 € 112.826 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIG >3,5T E 5 112.826 € 0 € 112.826 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels
beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane
Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die SÖR mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Zum Haushalt 2022 wurden für den Umsetzungsstart unentbehrliche Stellenbedarfe bereit gestellt. Auch zu den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wurden entsprechende Planstellen geschaffen. Für das kommende Haushaltsjahr werden zwei weitere Stellen in der Straßenreinigung benötigt. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 183 Tätigkeitsbereich Brückenbauwerke Hafenbrücken
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN FSW E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN FSW E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN HAS E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEILPROJEKTLEITER/IN HAS E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Eine Entscheidung des Werkausschusses zur Eigenabwicklung des Projektes „Neubau Hafenbrücken“ auf Grundlage Stadtratsbeschluss 29.07.2015 liegt vor. Der Organisationsaufbau folgt der Empfehlung der externen Berater im Rahmen der Projektstudie zum Neubau der Hafenbrücken unter dem Ansatz Eigenerledigung bei einer weitestreichenden Vergabe von Leistungen. Bis zur Genehmigungsplanung waren für die Umsetzung des nach vorläufigen Kostenrahmen ca. 150 Mio. EUR teuren Projektes im gesamten 7,0 Vollkräfte vorgesehen. Bereits zur Beschlussfassung wurden weitere Personalbedarfe für die planerische und bauliche Begleitung der Maßnahme als erforderlich
erachtet und mit Realisierung der Straßenbaumaßnahmen Wiener Straße/Marthweg und
Anschlussstelle Königshof auch geschaffen. Im Rahmen der voranschreitenden Planung hat sich herausgestellt, dass zusätzlich zum vorhandenen Personal weitere Bedarfe erforderlich werden. Der Projekt - und Kostenumfang des Projektes Hafenbrücken hat sich gegenüber den Annahmen in der Projektstudie erheblich vergrößert. Mit aktueller MIP-Fortschreibung sind die Projektkosten auf ca. 395 Mio. Euro angestiegen. Gestiegen ist insbesondere auch der Umfang der Objektplanung (Erweiterung Rampenverbindungen, Verbesserungen für den Radverkehr, zusätzliche Stahlbrücken, Fußgängerunterführung, etc). Zur planerischen und baulichen Umsetzung des erhöhten Projektumfangs werden für die Brückenwerke Hafenstraße und Frankenschnellweg jeweils eine zusätzliche Ingenieurstelle Brückenbauwerke erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Baumaßnahmen haben Ende 2022 mit dem Bau der Behelfsbrücken neben der Hafenstraße begonnen. Die Bauarbeiten für die Behelfsumfahrung neben der Hafenstraße befinden sich in der Ausschreibung und sollen im Oktober 2024 beginnen. Direkt nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung beginnt die Hauptmaßnahme Hafenstraße. Die Baumaßnahme Hafenstraße wird voraussichtlich Ende 2030 fertiggestellt. Parallel erfolgt in den Jahren 2024 bis 2029 der Ersatzneubau der Brücke Frankenschnellweg. In allen Teilprojekten sind gegenüber den ursprünglichen Planungen
erhöhte Projektumfänge und eine gesteigerte Komplexität in den Planprüfungs- und
Bauüberwachungsleistungen festzustellen. Diesbezüglich wurden bereits in der Untersuchung eines möglichen Organisationsmodells für die Erneuerung der spannungsrissgefährdeten Brücken im Hafenbereich zusätzliche Ingenieursstellen in den weiteren Planungsphasen gesehen. Diese werden zum aktuellen Projektzeitpunkt notwendig. Die Schaffung der beantragten Bauingenieursstellen wird empfohlen. Die Stellen erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 184 Tätigkeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit Frankenschnellweg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN ÖFFENTLK.ARB E 12 192.288 € 0 € 192.288 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖFFENTLK.ARB E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlage bildet der Sachstandbericht zum Frankenschnellweg (FSW) inkl. Beschluss aus dem Stadtrat vom 17.04.2024. Das Projekt FSW bedarf aufgrund des Umfangs einer besonderen Begleitung in der Öffentlichkeitsarbeit. Das oberste Ziel ist die Verbesserung der Informationsbereitstellung an Politik, Presse und Bürgerschaft. Darüber hinaus soll eine homogenere und optimierte Verteilung der anfallenden Arbeit im Team der Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Offene bzw. geschobene Themen sollen aufgegriffen und abgearbeitet werden. Die derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen sind dafür nicht ausgelegt. Es bedarf daher einer gezielten Nachsteuerung durch die Schaffung zweier Stellen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit FSW.
Stellungnahme DiP: Aktuell existieren im Werkleitungsbüro bei SÖR 3,0 VK Sachbearbeitung "Öffentlichkeitsarbeit",
darunter sind gemäß Arbeitsplatzbeschreibungen 1,5 VK direkt für die Presse- und
Kommunikationsarbeit zum Frankenschnellweg vorgesehen. Die dauerhafte Auslastung von zwei weiteren Vollzeitkräften für die Öffentlichkeitsarbeit Frankenschnellweg über die Projektlaufzeit wird derzeit nicht gesehen. Auch ist keine Deckung vorhanden. Es wird daher eine anteilige Stellenschaffung mit 1,0 VK vorgeschlagen. Die Planstelle erhält einen Fristvermerk über die Projektlaufzeit FSW (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 185 Tätigkeitsbereich KRITIS-IT
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN KRITIS-IT E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN KRITIS-IT E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die derzeitige Personalsituation im Team der „Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS-Team) wurde im Audit 2021 bemängelt. In der Mängelliste wird die vorherrschende Personalsituation gerügt und auf die Gefahr der Vernachlässigung des Informationssicherheitsprozesses hingewiesen. Im aktuellen Auditbericht aus dem Jahr 2023 wurde die Empfehlung nun, auf Grund der mangelnden Beseitigung, zu einer geringfügigen Abweichung bzw. Sicherheitsmängel heraufgestuft. Unabhängig davon stehen in den kommenden Jahren bei SÖR mehrere Maßnahmen an, u.a. der Umzug des Verkehrsrechners (VSR) an einen neuen Standort bis 2028, die Erneuerung der Kommunikationsinfrastruktur zwischen Lichtsignalanlagen (LSA) und VSR (konzeptionell und Koordinierung der Umsetzung), die Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans zur Erneuerung der Kamerastandorte inkl. Übertragungsinfrastruktur zur Verbesserung der Ausfallsicherheit und Steigerung der Nutzerzufriedenheit (insb. Polizei und Verkehrsplanungsamt) sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der bestehenden Systeme zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs durch Nutzung von Optimierungen oder technischen Weiterentwicklungen. Die knapp bemessenen personellen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des Informationssicherheitsmanagementsystems sollen daher aufgerüstet werden.
Stellungnahme DiP: Das Rechnernetzwerk Verkehrsrechner-Lichtsignalanlagen-Verkehrsleitsystem (VSR-LSA- VLSRechnernetzwerk) ist Teil der Kritischen Infrastrukturen Verkehr (KRITIS-V). Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind dauerhaft und regelmäßig Überprüfungen des Schutzes der Kritischen Infrastruktur, insbesondere der Hardware (Firewalls, Router etc.), durchzuführen, die zu
dokumentieren und dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden sind. Dabei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung bußgeldbewehrt ist. Ferner sind regelmäßig Audits zur IT-Sicherheit der Infrastruktur zu organisieren, durchzuführen und entsprechende (Anpassungs-) Maßnahmen zu veranlassen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann neben den zusätzlich anfallenden Maßnahmen mit der vorhandenen Personalausstattung nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Kapazität (1,0 VK) wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 186 Tätigkeitsbereich Verkehrsanlagen Hafenbrücken
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN VERKEHRSANLAGEN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN VERKEHRSANLAGEN E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Eine Entscheidung des Werkausschusses zur Eigenabwicklung des Projektes „Neubau Hafenbrücken“ auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.07.2015 liegt vor. Der Organisationsaufbau folgt der Empfehlung der externen Berater im Rahmen der Projektstudie zum Neubau der Hafenbrücken unter dem Ansatz Eigenerledigung bei einer weitestreichenden Vergabe von Leistungen. Bis zur Genehmigungsplanung waren für die Umsetzung des nach vorläufigem Kostenrahmen ca. 150 Mio. EUR teuren Projektes 7,0 Vollkräfte vorgesehen. Bereits zur Beschlussfassung wurden weitere Personalbedarfe für die planerische und bauliche Begleitung der Maßnahme als erforderlich erachtet und mit Realisierung der Straßenbaumaßnahmen Wiener Straße/Marthweg und Anschlussstelle Königshof auch geschaffen. Im Rahmen der voranschreitenden Planung hat sich herausgestellt, dass zusätzlich zum vorhandenen Personal weitere Bedarfe erforderlich werden. Der Projekt - und Kostenumfang des Projekts Hafenbrücken hat sich gegenüber den Annahmen in der Projektstudie erheblich vergrößert. Mit aktueller MIP-Fortschreibung sind die Projektkosten auf ca. 395 Mio. Euro angestiegen. Gestiegen ist insbesondere auch der Umfang der Verkehrsanlagenplanung (Umplanung Verkehrsknoten Hafenstraße, Finkenbrunn / Südwesttangente). Zu Bewältigung der darin verorteten Aufgaben wird eine zusätzliche Ingenieursstelle "Verkehrsanlagen" benötigt.
Stellungnahme DiP: Die Baumaßnahmen haben Ende 2022 mit dem Bau der Behelfsbrücken neben der Hafenstraße begonnen. Die Bauarbeiten für die Behelfsumfahrung neben der Hafenstraße befinden sich in der Ausschreibung und sollen im Oktober 2024 beginnen. Direkt nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung beginnt die Hauptmaßnahme Hafenstraße. Die Baumaßnahme Hafenstraße wird voraussichtlich Ende 2030 fertiggestellt. Parallel erfolgt in den Jahre 2024 bis 2029 der Ersatzneubau der Brücke Frankenschnellweg. In allen Teilprojekten sind gegenüber den ursprünglichen Planungen
erhöhte Projektumfänge und eine gesteigerte Komplexität in den Planprüfungs- und
Bauüberwachungsleistungen festzustellen. Diesbezüglich wurden bereits in der Untersuchung eines möglichen Organisationsmodells für die Erneuerung der spannungsrissgefährdeten Brücken im Hafenbereich zusätzliche Ingenieursstellen in den weiteren Projektphasen gesehen. Um die Bauherrenaufgaben während des Baus der Brücken und Verkehrsanlagen umzusetzen, ist die Schaffung einer zusätzlichen Ingenieursstelle für die Verkehrsanlagen erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Die Stelle erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 187 Tätigkeitsbereich Außenanlagen / Spielplätze Schulen, KiTAs, Horte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die hohe Anzahl an notwendigen Neubau- und Sanierungsprojekten im Bereich städtischer
Kindertagesstätten, Horte und Schulen, resultierend aus dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 01.08.2026 sowie aufgrund von langjährigem Sanierungsstau, tangiert nicht nur die Aufgabenfülle und Personalkapazitäten beim Hochbauamt, sondern in ca. 40 % aller Projektaufträge auch SÖR/1-G als Fachbaudienststelle mit einer vollumfänglichen Projektleitung in allen Leistungsphasen über den gesamten Projektzeitraum von 4 bis 12 Jahren. Die Auswertung der Personalbemessung für SÖR/1-G bzgl. der Abarbeitung des Bauprogramms mit Stand vom 27.03.2024 beziffert die zusätzlich benötigten Stellen für die Jahre 2025 und 2026 bei der Gruppe SÖR/1-G/3 Planung und Bau Grün an öffentlichen Einrichtungen mit durchschnittlich fünf Stellen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend eine Vollkraftstelle (Ingenieur/in Landespflege) beantragt.
Stellungnahme DiP: Wie dem aktuellen Spielplatzbericht 2024, vorgestellt im SÖR Werkausschuss am 24.04.2024, entnommen werden kann, ist die Anzahl an Spielplätzen in Kitas, Horten, Kindergärten und Schulen seit 2009 um über 30 % gestiegen. Zahlreiche Neubau- und Sanierungsprojekte inklusive der Auslegung und Neugestaltung von Grünflächen und Spielplätzen sind für die nächsten Planungsjahre im Finanzhaushalt vorgesehen. Das im Sachgebiet SÖR/1-G festgestellte Personaldefizit aufgrund der Ausweitung des Bauprogramms bei Kindertagesstätten, Horten und Schulen wird durch die beantragte Stellenschaffung im notwendigen Umfang reduziert. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 188 Tätigkeitsbereich Personaldienstleistung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB E 8 63.712 € 0 € 63.712 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Eine Stelle Verwaltungsfachkraft/Sachbearbeitung in der Dienstleistung hatte nach SÖR-Gründung 2010 145 Mitarbeitende zu bearbeiten, heute sind es 225 Mitarbeitende, also ein Anstieg von 55 Prozent. Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass sowohl die gesetzlichen, tariflichen als auch sonstigen städtischen und betrieblichen Vorgaben, Erfordernisse und Änderungen (z.B. Gesetzesänderungen, Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, extreme Ausweitung des Homeoffice sowie von Teilzeitwünschen, jährliche Urlaubsanschreiben, Regelung der Gewährung von Zulagen für höherwertige Tätigkeiten, Einführung einer flexibleren Sommerarbeitszeit, Anpassungen / Änderungen von bestehenden Dienstvereinbarungen und Dienstplänen oder des Winterdienstes) immer komplexer und umfangreicher wurden und somit die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Fall erheblich gestiegen ist. Vermehrte Grundsatzaufgaben und verschiedenste Projektarbeiten binden zusätzliche Kapazitäten in den Leitungsfunktionen, welche für die originäre Sachbearbeitung ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine weitere Stelle in der Personaldienstleistung bei SÖR/V ist daher dringend erforderlich.
Stellungnahme DiP: Um die Erfüllung der Kernaufgaben der Personaldienstleistung im Sachbereich SÖR/V-1/D bei der heute vorliegenden Mitarbeitendenzahl auch zukünftig in der notwendigen Qualität und Zeit zu gewährleisten und dabei auch die gestiegenen Aufgabenumfänge (z.B. Homeofficeanträge, Flexibilisierung des Arbeitszeitmodells im gewerblichen Bereich) bewältigen zu können, sind zusätzliche Personalkapazitäten im Sachgebiet SÖR/V-1/D notwendig. Die beantragte Stelle wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 189 Tätigkeitsbereich Aufstockung Baummanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50 Vorschlag: 0,50 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 10 40.060 € 0 € 40.060 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Einrichtung einer zentralen Stelle für das Stadtbaummanagement bei SÖR im Haushaltsjahr 2019 hat sich bewährt. Der Aufgabenumfang für die Entwicklung, Steuerung und Koordination von Vorgaben und Richtlinien zu Erhaltungs-, Bepflanzungs- und Sanierungskonzepten und für die Öffentlichkeitsarbeit hat zugenommen. Mit der Aufstockung der Stelle soll die Koordination der Fachaufgaben und die transparente Kommunikation sowohl innerhalb des Betriebes und der Stadtverwaltung als auch zu Politik und Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden.
Stellungnahme DiP: Baumfällungen und Baumpflanzungen erfolgen im SÖR aus organisatorischen Gründen in verschiedenen Fachabteilungen. Deshalb ist die Einrichtung einer zentralen Stelle sinnvoll, auf der Vorgaben und Richtlinien zu Erhaltungs-, Bepflanzungs- und Sanierungskonzepten und Pflanzung und Pflege entwickelt, gesteuert und koordiniert werden, und die als zentrale Anlaufstelle sowohl innerhalb des Betriebes und der Stadtverwaltung als auch zu Politik und Bürgerinnen und Bürgern fungiert. Die Aufstockung einer vorhandenen Planstelle um zusätzlich 0,5 VK wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 190 Tätigkeitsbereich Aufstockung Verkehrssicherheitskontrolle Baum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 GARTENBAUTECHNIKER/IN E 9a 36.434 € 0 € 36.434 € 0,50 Vorschlag: 0,50 GARTENBAUTECHNIKER/IN E 9a 36.434 € 0 € 36.434 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ergeben sich bei der Regelkontrolle von Bäumen Zweifel über die Verkehrssicherheit (Bruchund/oder Standsicherheit) und/oder Zweifel über die zu treffenden Maßnahmen, sind eingehende Baumuntersuchungen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erforderlich. Mit diesen werden „Gutachter“ beauftragt (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige). Bereits seit mehreren Jahren besteht ein signifikanter Aufgabenüberhang. Aufgrund der zunehmenden Schadensmerkmale an Bäumen, die nicht über die visuelle Kontrolle beurteilt werden können, steigen die notwendigen Beauftragungen der Gutachten in den nächsten Jahren nochmals an. Die Technikerstelle Nr. 850.2653 bei SÖR/1-A/2 organisiert neben der Vergabe der Schnittaufträge für die Bäume in Historischen Parkanlagen die Vergabe dieser Baumgutachten. Eine Aufstockung der Planstelle ist daher dringend notwendig.
Stellungnahme DiP: Jeder erfasste Baum im Stadtgebiet wird jährlich durch SÖR auf seine Verkehrssicherheit geprüft. Wenn dabei aufgrund besonderer Schadensmerkmale der Bedarf einer eingehenderen Untersuchung festgestellt wird, wird in der Regel ein externer Baumgutachter hinzugezogen. Durch das zunehmende Alter der Bäume und veränderte klimatischen Bedingungen befindet sich die Zahl notwendiger Gutachten seit mehreren Jahren auf einem hohen Niveau, wobei ein weiterer Anstieg in den Jahren ab 2025 schon heute absehbar ist. Die Aufstockung einer vorhandenen Planstelle um zusätzliche 0,5 VK wird daher befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 191 Tätigkeitsbereich Verträge Telekommunikationsunternehmen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN, STV. LEITUNG FK/S E 12 48.072 € 48.072 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN E 11 42.573 € 42.573 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk Z; Fristvermerk F 12.28; Sperrvermerk X; merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen vorgenommen. Alleine die Telekom nimmt seit 2021 gebietsbezogen jährlich über 35 km Aufgrabungen vor. Diese Aufgrabungen schwächen die Substanz der Straßen und Gehwege im Stadtgebiet. Umso wichtiger ist es für den SÖR als Baulastträger die Aufgrabungen zu überwachen und zu dokumentieren. Bei Folgeschäden durch die Verlegung von Glasfaserleitungen können etwaige Kosten für die Schadensbehebung dem Verursacher nur angelastet werden, wenn die Leitungen und ihre Eigentümer entsprechend dokumentiert sind. Um darüber hinaus die Leitungsverlegung möglichst gut abgestimmt und entsprechend der technischen Vorgaben zu
ermöglichen, werden bei größeren Verlegemaßnahmen Vereinbarungen mit den
Telekommunikationsunternehmen geschlossen. Zudem sind in diesen Vereinbarungen die Bauverwaltungskosten für die Aufwände geregelt, welche der Stadtverwaltung durch die Überwachung der Oberflächenwiederherstellung entstehen. Hierfür ist bei SÖR/2 die Schaffung einer halben Stelle erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung in Folge der Aufgrabungen der Telekom im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung ist zwingend zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk X angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt, erhält die Stelle einen Fristvermerk (F 12.28).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 192 Tätigkeitsbereich Wassersensible Stadt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN ENTWÄSSERUNG E 12 96.144 € 0 € 96.144 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 WISS. SACHBEARBEITER/IN E 14 106.636 € 0 € 106.636 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Nach der bundesgesetzlichen Regelung in § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer (u. a. Fluss, Bach) eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Auf Basis dieser gesetzlichen Verpflichtung und weiteren Vorschriften wurde in der gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses vom 16.11.2023 der Beschluss gefasst, die Verwaltung, Planung und Ausführung aller Vorhaben in der Stadt unter dem Aspekt der in der Vorlage beschriebenen "wassersensiblen Stadt" zu betreiben. Die Anpassung interner Standards soll ebenso wie die ggf. nötige Anpassung von Satzungen der Stadt Nürnberg vorangetrieben werden. Für die
Umsetzung der Anforderungen sind in einem ersten Schritt sowohl eine SÖR-seitige
Gesamtkoordination als auch eine Ingenieurskapazität bei SÖR/2-FK/S zu implementieren.
Stellungnahme DiP: Es wird empfohlen zu prüfen, ob das Thema innerhalb von SÖR so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können.
Eine Schaffung wird derzeit nicht befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 193 Tätigkeitsbereich Sanierung Baumscheiben / zusätzliche Baumpflanzungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 GARTENBAUTECHNIKER/IN E 9a 72.867 € 0 € 72.867 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN LANDESPFLEGE E 11 85.146 € 0 € 85.146 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Wie im aktuellen Baumbericht 2023 (Werkausschuss SÖR April 2024) dargelegt, sind 5.432 ältere Baumscheiben mit Bäumen im Stadtgebiet zu klein bemessen (>12 m² Fläche). Um in Zukunft den Erhalt des Altbaumbestands zu gewährleisten, ist zwingend ein Sanierungsprogramm zur Vergrößerung und Verbesserung der Standortbedingungen der Baumscheiben mit Baumbestand in den nächsten Jahren durchzuführen. Zudem sollen leere Baumscheiben ebenfalls an die Qualitätsstandards angepasst und wieder bepflanzt werden. Für die Planung und Bauleitung von 155 Sanierungen je Jahr von Baumstandorten mit vorhandenem Baum (erhöhter Baumschutzaufwand) entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf. Die Maßnahmenvorbereitung, Vergabe und Bauleitung soll durch SÖR fachlich betreut werden. Die Ausführung der Leistung soll über externe Vergaben an Firmen beauftragt werden.
Stellungnahme DiP: Nachweislich sind Stadtbäume ein wichtiger Bestandteil zur Bewältigung der steigenden klimatischen Herausforderungen in dicht bebauten Ballungszentren. Eine kontinuierliche Schaffung neuer Baumstandorte in Kombination mit einer zunehmenden Entsiegelung von Flächen im Stadtgebiete wird daher seit mehreren Jahren in Nürnberg forciert. Der Baumerhalt bzw. der Unterhalt von Baumscheiben muss parallel in die Planungen und Umsetzung einbezogen werden. Es wird daher empfohlen zu prüfen, ob das Thema innerhalb von SÖR so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können.
Eine Schaffung wird derzeit nicht befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 194 Tätigkeitsbereich Nassreinigung Fußgängerzone
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIGER/IN E 5 112.826 € 0 € 112.826 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: An vielen Stellen in der Fußgängerzone der Nürnberger Innenstadt, aber auch in zentralen Lagen anderer Stadtteile, sind starke Verunreinigungen der Gehwege und Plätze mit Kaugummiresten und anderen hartnäckigen Verschmutzungen festzustellen. Die herkömmliche Reinigung mit Kehrmaschinen kann diese z.T. jahrelang festsitzenden Verschmutzungen meist nicht entfernen. Eine aufwändige Entfernung per Hand ist zeitintensiv, mit hohem Personaleinsatz verbunden und muss z.T. unter Einsatz von starken Chemikalien erfolgen. Daher soll nach Beschluss des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) am 21.02.2024 die Anschaffung von zwei Spezial-Kehrmaschinen erfolgen. Für den Betrieb der Kehrmaschinen abseits der normalen Arbeitszeiten wird zusätzliches Personal (Fahrer/in, Straßenreiniger/in) in Höhe von 2,0 VK benötigt.
Stellungnahme DiP: Die Kosten für die Nassreinigung können gemäß Sachstandsbericht (Werkausschuss, 21.04.2024) nicht über die Straßenreinigungsgebühren finanziert werden. Nach Prüfung des Sachverhalts kommt das Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass nur Reinigungsleistungen, die für die Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, über die Straßenreinigungsgebühren abgedeckt werden können. Bei der Nassreinigung handelt es sich jedoch um eine ästhetische Aufwertung, nicht um eine Frage von Sicherheit und Ordnung. Die Nassreinigung der Fußgängerzonen erscheint zwar wünschenswert, angesichts der angespannten Haushaltssituation kann eine Begutachtung zusätzlicher Personalkapazitäten ohne Deckung jedoch nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 195 Tätigkeitsbereich Werkstudierende
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 WERKSTUDENT/IN E 10 160.240 € 0 € 160.240 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich zunehmend schwieriger gestaltet, wird als gute Gelegenheit gesehen, Studierende frühzeitig an den
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg zu binden und den Bekanntheitsgrad der
unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten innerhalb des SÖR, aber auch innerhalb der gesamten Stadtverwaltung bei Studierenden zu steigern. SÖR als Eigenbetrieb möchte hier weiterhin analog des POA-Konzeptes vom 18.02.2020 reagieren und die Möglichkeiten von Werkstudententätigkeiten im gesamten SÖR für verschiedene Studiengänge weitgreifend anbieten. Nachdem die Bewerberlage in den letzten Jahren zunehmend schlechter geworden ist, soll die Beschäftigung von weiteren Werkstudierenden in unterschiedlichen Bereichen ermöglicht werden, um dem mittelfristig entgegenzuwirken. Eine Schaffung von zusätzlichen 2,0 VK für Werkstudierende im Stellenteil Teil B des Stellenplans von SÖR wird daher angestrebt.
Stellungnahme DiP: Es liegen keine der in der AdO genannten Kriterien vor. Eine Schaffung kann daher nicht empfohlen werden, wenngleich die mit dem Schaffungsantrag verfolgten Ziele nachvollzogen werden können.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
DiP/012/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2025
hier: Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2025
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2025"
Sachverhalt (kurz):
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 6.628.746 € Folgekosten 6.628.746 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 6.628.746 € davon Personalkosten 6.628.746 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/012/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/012/2024
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen.
Personal- und
vom 22.10.2024
Stellenplan 2025
hier: Fortführung befristeter Stellen
I. Sachverhalt
1. Verlängerung von befristeten Planstellen
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird.
Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2024 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2025 ihr Befristungsende erreichen, geprüft, ob und für wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist. Als Ergebnis dieser Prüfung sollen die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) beschlossen werden.
Nicht alle beantragten Fristverlängerungen bzw. Entfristungen konnten berücksichtigt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste ein strenger Maßstab hinsichtlich der Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen angewandt werden.
Drittmittelfinanzierte befristete Stellen werden meist in einem bestimmten Turnus (jährlich oder alle zwei Jahre) verlängert, da der Drittmittelgeber die Förderbescheide aus haushaltsrechtlichen Gründen immer nur für einen kurzen Zeitraum ausstellen kann. Die Verwaltung wurde durch den Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Fristvermerke für weitere Förderzeiträume zu verlängern, soweit die Finanzierung durch Drittmittel im bisherigen Umfang nachgewiesen wird. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden mit dieser Vorlage dennoch einige drittmittelfinanzierte Stellen zur Verlängerung vorgeschlagen, anderenfalls müssten zahlreiche Einzelentscheidungen auf Ebene der Verwaltung getroffen werden.
2. Verlängerung von Stellen deren Befristungsende noch nicht erreicht ist
Im Regelfall wird über die Fortführung befristeter Stellen erst entschieden, wenn das Ende der Befristung unmittelbar bevorsteht also die Befristung zum Jahresende oder im Laufe des folgenden Haushaltsjahres ausläuft.
In besonders begründeten Einzelfällen wird, wenn bereits vorab absehbar ist, dass Stellen länger benötigt werden als im Befristungsvermerk angegeben, eine Verlängerung vorgeschlagen (vgl. AdO Nr. 006 vom 26.02.2024). Ziel ist es in diesen Fällen, Planungssicherheit sowohl für die Dienststellen als auch für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.
Zudem werden auch gesonderte Vorlagen zur Verlängerung befristeter Stellen außerhalb dieser Vorlage zum Haushalt in den POA eingebracht.
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP | 19.09.2024 | Latus, Matthias, Dr. | Schlusszeichnen | |
| BDR | 19.09.2024 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
Nürnberg, 19.09.2024 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Dr. Latus (51 25) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Fortführung befristeter Stellen
Geschäftsbereich OBM
Bürgermeisteramt
Die Projektstelle "Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung" wird zu 90% aus Mitteln des Freistaates finanziert. Aufgrund der hohen thematischen Priorität kann von einer Verlängerung ausgegangen werden. Eine mündliche Rückmeldung, bei der die Förderweiterführung seitens des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Aussicht gestellt wurde, liegt bereits vor. Die Fristverlängerung wird befürwortet, die weitere Besetzung der Stelle hängt von der tatsächlichen Erteilung eines Verlängerungsbescheids ab. Dies ist durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z sichergestellt.
001.0114 1,00 Sachbearbeiter/in E 10 F 12.24 F 12.25
Die Stelle wird zu 90% über Drittmittel finanziert. Sie ist Teil des Netzwerkes FiBA+ („Flüchtlinge nachhaltig in Bildung, Beruf und Ausbildung begleiten“). Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von acht Trägern mit Sitz in München, Nürnberg, Regensburg und Landshut und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Das Projekt „FiBA+“ wurde mit Bescheid vom 19.12.2022 für eine Laufzeit vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2026 bewilligt. Um die bereits bewilligten Fördermittel des ESF Plus komplett in Anspruch nehmen zu können, soll der Bewilligungszeitraum voll ausgeschöpft werden. Langjährige Erfahrungen seit 2015 mit den Vorgängernetzwerken FiBA und FiBA 2 legen darüber hinaus nahe, dass auch nach dem 30.09.2026 gute Chancen auf eine Verlängerung des Projektes um ein weiteres Jahr bestehen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann jedoch noch keine schriftliche Zusage erfolgen. Der Verlängerung wird aus den o.g. Gründen zugestimmt. Die Stelle erhält den Fristvermerk 09.26. Der Zuschussvermerk Z an der Stelle bleibt bestehen.
001.3030 0,97 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.25 F 09.26
Rechtsamt
Die WBG KOMMUNAL GmbH wird auch in 2025 weiterhin Großbauprojekte für die Stadt durchführen. Den größten Aufwand wird die Maßnahme Neubau Neues Gymnasium verursachen, da der Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums sich in der Endphase befindet . Zur Abwicklung dieser und weiterer ÖÖP-Vergaben fragt die WBG KOMMUNAL GmbH die Dienstleistungen von VMN an. Das Vergabemanagement ist mit den Bauvergaben der Stadt und der Eigenbetriebe vollständig ausgelastet. Mit dem vorhandenen Personal ist der angekündigte Mehraufwand nicht zu bewältigen. Die WBG KOMMUNAL GmbH hat für ein weiteres Jahr die vollständige Finanzierung dieser Stelle zugesichert. Eine weitere Verlängerung über 2025 hinaus ist sehr wahrscheinlich. Eine Fristverlängerung entsprechend der Beantragung bis 12/2025 wird befürwortet. Der Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.
300.3195 0,50 Bauingenieur/in E 12 F 12.24 F 12.25
Das Rechtsamt bzw. das Justiziariat ist interner Dienstleister und trägt maßgeblich zur Aufgabenerfüllung in allen Bereichen der Stadtverwaltung bei. Die Stelle Nr. 300.1270 (ab 01.01.2025: Stelle Nr. 300.1220) ist zum 01.01.2018 wegen der enormen Fallzunahme im Bereich Ausländerrecht zur Unterstützung von MI geschaffen worden. An der angespannten Situation hat sich seither nichts geändert, vielmehr ist ein Rückgang der Fallzahlen auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Nur wenige Rechtsgebiete waren in den letzten Jahren derart häufigen gesetzlichen Änderungen bzw. Entwicklungen unterworfen wie das Gebiet des Ausländerrechts. Die Stelle Nr. 300.1340 (ab 01.01.2025: Stelle Nr. 300.1240) wurde 2013 zur baubegleitenden juristischen Betreuung der Großbauprojekte geschaffen. Aufgrund der amhaltenden intensiven Bautätigkeit wurde der Fristvermerk bis F 12.25 verlängert. Die in der Planungsphase befindliche Großprojekte im Kulturbereich, Stadion-Areal, Hafenbrücken und Frankenschnellweg begründen einen dauerhaften Bedarf an Rechtsberatung während der Planungs- und Bauphase. Organisatorisch ist der Aufgabenbereich „Ausländerrecht“ und "Großbauprojekte" zwischenzeitlich durch Aufgabentausch bei anderen Stellen verortet. Eine dementsprechende neue Zuordnung der Fristvermerke erfolgte in der Vergangenheit nicht. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der beiden Aufgabenbereiche hinsichtlich eines langfristigen Bedarfs wird eine unbefristete Weiterführung vorgeschlagen.
300.1270 0,50 Juristische/r Sachbearbeiter/in A 13/A 14 F 12.25 unbefristet
300.1340 1,00 Juristische/r Sachbearbeiter/in A 13/A 14 F 12.25 unbefristet
Diese Stelle wurde im Zuge der beginnenden Planungen zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs geschaffen, um damals bereits absehbare, entstehende Mehrbelastungen durch die bei der Umsetzung des Bauvorhabens anfallenden Vergabeleistungen aufzufangen. Mit POA-Beschluss vom 24.10.2017 (Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2018) wurde der damalige Fristvermerk F 12.17 bis F 12.25 verlängert. In der Stadtratsitzung vom 17.04.2024 hat der für die Planung und Umsetzung des Projekts „Ausbau Frankenschnellweg“ zuständige Eigenbetrieb SÖR einen aktuellen Sachstandsbericht zum Bearbeitungsstand des Projekts vorgelegt und dargestellt, welche Sofortmaßnahmen nötig sind, um das Projekt nach der Klageabweisung des BayVGH sowie der Förderzusage des Freistaates Bayern schnellstmöglich in die Umsetzung zu bringen. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt auch die Stelle Nr. 300.3160 (analog der Stellen bei SÖR) über den 31.12.2025 hinaus zu verlängern. Es wird eine Verlängerung bis 31.12.2030 vorgeschlagen.
300.3160 0,50 Gutachter/in E 12 F 12.25 F 12.30
Amt für Migration und Integration
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" (Rückführungsverbesserungsgesetz) wurde darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung für die Akzeptanz von Migration in der Gesellschaft und für die funktionierende Integration von Schutzsuchenden ist, dass wer kein Bleiberecht hat, Deutschland auch wieder verlassen müsse. Der Ausländerbehörde kommt daher eine noch wichtigere Rolle bei der Aufenthaltsbeendigung, insbesondere auch bei Straftätern oder Personen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehen, zu. Die Stellen wurden im Sachgebiet "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen" ursprünglich befristet zur Verfügung gestellt, um die Fallzahlenentwicklung abzuwarten. Aufgrund der neuen Gesetzeslage ist eine Entfristung angezeigt, die Kapazitäten sind bis auf Weiteres zur Aufgabenerfüllung erforderlich. Die Entfristung wird empfohlen.
335.3030 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 11 12.25 unbefristet 335.3035 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 11 12.25 unbefristet 335.3040 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 11 12.25 unbefristet 335.3060 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 12.25 unbefristet
Geschäftsbereich 2. BM
2. Bürgermeister
Um die Auslastung der Meistersingerhalle weiter steigern zu können, wurde die Stelle Nr. 002.2155 zum Haushalt 2017 befristet geschaffen, wodurch die Kapazität im Bereich Veranstaltungsassistenz/Hausmeister bei der Meistersingerhalle von 3,0 auf 4,0 Vollzeitkräfte erhöht wurde. Die Befristung dieser Stelle wurde in der Folgezeit zweimal verlängert. Bei der Verlängerung im Jahr 2019 wurde die vorgeschlagene Deckung aus Erträgen seitens der Stadtkämmerei anerkannt.
Veranstaltungshelfer sind wesentlich an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen beteiligt. Der Bedarf an einer dauerhaft verfügbaren Kapazität im Bereich Veranstaltungsassistenz/Hausmeister ist daher nachvollziehbar. Dennoch sollte die noch ausstehende Organisationsentwicklung der Meistersingerhalle abgewartet werden, um zu prüfen, ob die Entfristung der Stelle auch im Rahmen der neuen Organisationsstruktur sinnvoll ist. Aus diesem Grund wird die Stelle, entgegen dem ursprünglichen Antrag nicht entfristet, sondern um ein weiteres Jahr verlängert. Die Stelle erhält einen neuen Fristvermerk F 12.25.
002.2155 1,00 VERANSTALTUNGSHELFER/IN E 4 F 12.24 F 12.25
Amt für Kultur und Freizeit
Die Stabsstelle Kinderkultur organisiert verschiedene kulturelle Bildungsformate und Kinderkulturveranstaltungen, u.a. die Kindertheaterreihe, die KinderUni und die KinderKulturOffensive. Die Nachfrage ist im Feld der kulturellen Bildung für Kinder aus Kindertageseinrichtungen und für Familien bei allen Formaten sehr hoch.
Für Organisation und Durchführung dieser Veranstaltungen sind weiterhin Personalkapazitäten im Umfang von 0,13 VK erforderlich. Die Finanzierung der Kapazitäten erfolgt zu 100% aus dem Paula-Maurer-Nachlass. Die Verlängerung der Stellenkapazität wird daher vorgeschlagen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.25 und einen Zuschussvermerk Z.
416.0061 0,13 Pädagogische/r Mitarbeiter/in E 9b F 12.24 F 12.25
BildungsCampusNürnberg
Die Stelle Nr. 420.3504 wurde 2023 mit einem Fristvermerk F 12.23 und einem Zuschussvermerk für die Fortführung der Online-Kurse neben den Präsenzangeboten in der Abteilung Grundbildung und der nachzuholenden Schulabschlüsse geschaffen. Zum Haushalt 2024 wurde die Befristung der Stelle um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängert. Die Prüfung, ob weiterhin Fördergelder aus dem Bereich der nachzuholenden Schulabschlüsse für die Deckung der Personalkosten der vorliegenden Stelle akquiriert werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Die Verlängerung der Befristung bis Ende 2025 (Fristvermerk F 12.25) wird daher unter Anbringung eines Sperrvermerks X befürwortet. Für die Entfernung des Sperrvermerks wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung über Drittmittel nachweisen. Der vorhandene Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) bleibt bestehen.
420.3504 0,77 Kursplaner/in E 9b F 12.24 F 12.25
Beantragt wird die Fristverlängerung von zwei Stellen zur Durchführung von Berufsintegrationsklassen (BIK). Die Prüfung, ob das Bildungszentrum des Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ) im Schuljahr 2024/2025 erneut Berufsintegrationsklassen anbieten kann, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Deshalb wird vorgeschlagen, die drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3121 und 420.3128, die derzeit bis 31.12.2024 befristet und mit einem Sperrvermerk und Zuschussvermerk versehen sind, für eine etwaige Fortführung des Projekts BIK bzw. Folgeprojekte bis 31.12.2025 zu verlängern. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen.
420.3121 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.24 F 12.25 420.3128 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.24 F 12.25
Geschäftsbereich 3. BM
Tiergarten
Die Stellen Nr. 415.5165 (Metallbauer/in) und 415.5170 (Anlagenmechaniker/in (HKS)) wurden zum Haushalt 2017 für die voraussichtliche Dauer der Lagunensanierung geschaffen und sind derzeit bis Ende 2025 befristet. Entgegen der ursprünglichen Planungen vor der Inbetriebnahme der Lagune und des Manatihauses werden die beiden Stellen dauerhaft benötigt, um einen störungsfreien Betrieb inklusive einer permanenten Aufrechterhaltung der technischen Notdienste zu gewährleisten. Dies wurde auch in einem Gutachten der Firma GCA projektmanagement + consulting GmbH festgestellt.
415.5165 1,00 Metallbauer/in E 6 F 12.25 unbefristet 415.5170 1,00 Anlagenmechaniker/in (HKS) E 6 F 12.25 unbefristet
Geschäftsbereich Referat I/II
Amt für Informationstechnologie
Zum Haushalt 2018 wurden eigens für die Umsetzung der ITStrategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im digitalen Zeitalter“ Stellen bei Ref. IV und IT geschaffen, welche bis 12.26 befristet wurden. Ein Teil dieser Stellen wurde bereits in der Vergangenheit entfristet. Die restlichen Stellen bei Ref. IV sollen nun ebenfalls verstetigt werden. Die beiden bei IT verbleibenden Stellen sind angesiedelt im Bereich System Services bei IT. Dort werden Aufgaben in den Bereichen Konzeption, Management und Weiterentwicklung zentraler Basisdienste (z.B. Verzeichnisdienst, Configuration Management, E-Mail-System, Systemumgebungen) unter Berücksichtigung der schulischen Anforderungen sowie der Schnittstellen zum Verwaltungsnetz wahrgenommen. Diese Aufgaben fallen dauerhaft an und nehmen mit Übernahme der Betreuung der staatlichen Schulverwaltungen sowie der Verstetigung der Stellen bei Ref. IV noch zu. Aus diesem Grund sind die hierfür bei IT eingerichteten Kapazitäten an der Schnittstelle von Schul-IT zu zentraler IT ebenfalls dauerhaft bereitzustellen.
115.3210 1,00 Systemplaner/in E 13 F 12.26 unbefristet 115.3265 1,00 Systemplaner/in E 13 F 12.26 unbefristet
Geschäftsbereich Referat III
Umweltreferat
Die Stelle wurde zum Haushalt 2022 aufgrund des anhaltenden Mehraufwands in der Corona-Bearbeitung, der Personalmehrungen im Referat III sowie der Ausweitung des Bereichs Klimaschutzmanagement geschaffen. Die Stelle wurde befristet, da sich die zeitliche Dimension nicht zuverlässig bemessen ließ. Seit dem Haushalt 2022 ist die Personalstärke des Referats weiter angewachsen. Ebenso ist in der Finanzbuchhaltung die Zahl der Geschäftsvorfälle mit einer Vielzahl von Projektabrechnungen und dezentralen Aufgaben stark angestiegen. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und Stellenwegfall zum Ende 2026 muss diese Stelle zukünftig noch stärker in die Fördermittelbearbeitung eingebunden werden. Eine Entfristung der Stelle wird empfohlen.
030.0160 0,50 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.24 unbefristet
Gesundheitsamt
Die Aufgaben der Stelle sind hauptsächlich in der Tbc-Beratung angesiedelt. Aufgrund der vermehrt auftretenden DOT-Therapien ("Direkt überwachte Therapie" mit einem Zeitaufwand von 20 Minuten täglich pro Person jeweils über einen Zeitraum von sechs Monaten), der Verwaltung und Organisation von Blutabnahmen im Rahmen der Erstuntersuchung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und des unvermindert hohen Zustroms von Flüchtlingen aus der Ukraine, besteht der Stellenbedarf unverändert weiter. Hinzu kommt seit November 2023 die Übernahme der Quantiferon-Teste (Blutabnahme) im Zusammenhang mit den Erstuntersuchungen von Flüchtlingen, die bis dahin von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt wurden. Da die Bedarfe zur Betreuung der in Nürnberg lebenden Flüchtlinge auch künftig beobachtet und ggf. angepasst werden müssen, kann eine Entfristung nicht erfolgen. Es wird eine Verlängerung der Stelle bis 12.29 empfohlen.
530.5270 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.24 F 12.29
Die Einrichtung einer kommunalen Gesundheitskonferenz in Nürnberg (Gesundheitsregion PLUS) wurde im Gesundheitsausschuss (Sitzung vom 10.07.2014 TOP 1) beschlossen und bislang durch Mittel des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finanziert. Ein Beschluss zur Verlängerung der bewilligten Mittel liegt noch nicht vor. Es wird erwartet, dass das Ministerium ab dem Jahr 2027 die Drittmittelfinanzierung fortführt. Bis dahin wird der Eigenanteil durch Gh über einen Sperrvermerk in Höhe von 0,23 VK an der Stelle 530.0610 und 1,0 VK an der Stelle 530.0760 gewährleistet.
530.0540 1,00 Wiss. Sachbearbeiter/in E 13 F 12.24 F 12.26
Die Stelle Nr. 530.0550 wurde für das "Bündnis seelische Gesundheit Kinder und Jugendliche" geschaffen. Das Bündnis hat die Aufgabe, eine differenzierte Bedarfsanalyse für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen zu erstellen, Konzepte zur Reduzierung von Versorgungsdefiziten zu erarbeiten sowie Drittmittel zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung zu akquirieren. Da das Thema psychische Gesundheit einen wichtigen Stellenwert nach Corona eingenommen hat, wurden im Rahmen der Stellenschaffungen über den ÖGD Pakt weitere 0,5 VK für die Psychiatriekoordination Kinder und Jugendliche geschaffen. Aktuell wird schwerpunktmäßig das Thema Versorgung Jugendlicher mit Abhängigkeitsproblematiken beleuchtet. Zudem ist davon auszugehen, dass mit der Änderung der Gesetzgebung zum 01.04.2024 im Hinblick auf Cannabisbesitz die Versorgungsproblematik noch wichtiger wird. Da die Entwicklungen und Fallzahlen weiter beobachtet werden müssen, wird eine Verlängerung der Befristung der Stelle bis 12.26 empfohlen. Im Rahmen einer Personalbemessung soll anschließend der tatsächlich notwendige Personalbedarf ermittelt werden.
530.0550 0,50 Wiss. Sachbearbeiter/in E 13 F 12.24 F 12.26
Die Stelle Nr. 530.4025 wurde zum Haushalt 2015 u.a. für die Ausweitung der Sprechstunde im Bereich STI (sexually transmitted infections) inkl. der Ausweitung der Untersuchungen in Bordellen geschaffen. Auch wenn die Anzahl der durchgeführten Beratungen den Stand vor Corona zahlenmäßig noch nicht wieder erreicht, ist ein ansteigender Trend erkennbar. Die Entwicklungen müssen daher weiterhin beobachtet werden. Eine Verlängerung der Befristung der Stelle bis 12.29 wird empfohlen.
530.4025 0,50 Ärztin/Arzt A 14 F 12.24 F 12.29
Geschäftsbereich Referat IV
Referat für Schule und Sport
Die ursprünglich bei SchA, inzwischen aber bei Ref. IV im Sachgebiet Schul- und Sportstättenbau verortete Kapazität für die Sachbearbeitung im Bereich Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Inbetriebnahmen wurde befristet bis Ende 2026 geschaffen. Aus der mit H abgestimmten Planung von Sanierungsmaßnahmen bestehender Schulbauten wird deutlich, dass das Arbeitspensum in diesem Bereich mittel- bis langfristig nicht entfallen wird. Vor diesem Hintergrund wird eine Entnahme der Fristvermerke empfohlen.
04001160 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.26 unbefristet 04001161 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.26 unbefristet 04001162 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.26 unbefristet 04001175 1,00 Sachbearbeiter/in E 9a F 12.26 unbefristet
Die zunehmende Komplexität von Baumaßnahmen insbesondere bei Sanierungs- und Erweiterungsfällen sowie die Anzahl der beschlossenen MIP-Maßnahmen für den Zeitraum 2024-2027 und die in der Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses am 20.06.2024 aufgelegte Ausbauplanung für den mittelfristigen Betrachtungszeitraum bis 2030 erfordern die unbefristete Bereitstellung dieser Stelle.
04001115 1,00 Sachbearbeiter/in, stv. SGL E 11 F 12.25 unbefristet
Zum Haushalt 2021 wurde dem Fallzahlanstieg im Bereich des Zuschusswesens durch Schaffung der u.g. Halbstelle begegnet. Die Kapazität wurde damals zunächst befristet zur Verfügung gestellt, weil noch nicht eingeschätzt werden konnte, ob die Anzahl der Anträge auf Investitionszuschuss auch in den Folgejahren auf dem hohen Niveau bleiben wird und ob die Ausrichtung des Zuschussverfahrens an der Zuwendungsgeschäftsanweisung zu einem dauerhaft höheren Verwaltungsaufwand führen wird. Beides kann zwischenzeitlich bejaht werden; zusätzlich zu den damals vorhandenen Zuschussarten sind noch das Schwimmförderungsprogramm und der Energiepreiszuschuss des Freistaats als neue Fallkonstellationen hinzugekommen. Zudem hat sich herausgestellt, dass die Begleitung und Prozessbetreuung bei Beantragung und Abruf von Bundes- und Landesfördermitteln (z.B. Bundesprogramm SJK, Sonderprogramm Schwimmbadförderung) sehr zeitaufwändig ist. Vor diesem Hintergrund wird eine Entnahme des Fristvermerks empfohlen.
040.0776 0,50 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.24 unbefristet
Zum Haushalt 2017 wurde der erhöhten Beanspruchung der schulpsychologischen Arbeit durch die im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik auftretenden Fragestellungen und Problemlagen durch Schaffung der u.g. befristeten Teilstelle begegnet. Es hat sich gezeigt, dass besonders belastete und traumatisierte Schülerinnen und Schüler mit Flucht- und Migrationshintergrund häufig über einen längeren Zeitraum psychologische Unterstützung benötigen, da die psychischen Folgen gravierender Belastungen oft erst auftreten, wenn die Lebensperspektive hier abgesichert ist. Zudem erfordern die Übergänge in Berufsintegrationsklassen und von dort in die berufliche Ausbildung fallbezogen psychologische Unterstützung, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der gleichbleibend hohen Bedarfslage wird eine Entnahme des Fristvermerks empfohlen.
040.0580 0,50 Schulpsychologe/in E 13 F 12.25 unbefristet
Zum Haushalt 2017 wurde der erhöhten Beanspruchung des Nürnberger Elternbüros Schulerfolg und Teilhabe (NEST) durch die im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik auftretenden Fragestellungen und Problemlagen im Kontext Schule durch Schaffung der u.g. befristeten Teilstellen begegnet. NEST ist ein etabliertes Beratungsangebot in der Nürnberger Bildungslandschaft. Die Zahl der Partnerschulen stieg seit Projektbeginn kontinuierlich an. Die hohe Nachfrage nach dem Unterstützungsangebot wird verdeutlicht durch die bestehende Warteliste mit Schulen, die als Partnerschule aufgenommen werden möchten. Die Warteliste umfasst derzeit 12 Schulen. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen wird eine Entnahme der Fristvermerke empfohlen.
040.0390 0,26 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.25 unbefristet 040.0466 0,50 Pädagog. Mitarbeiter/in E 11 F 12.25 unbefristet
Amt für Allgemeinbildende Schulen
Zum Haushalt 2023 wurde die Stelle Sachbearbeitung Gerätesicherheit im Umfang von 0,5 VK mit dem Fristvermerk 12.25 geschaffen. Ursprünglich waren 2,0 VK für ca. 2300 Geräte zur Schaffung beantragt worden. Die Verantwortung für die Sicherheit dieser Geräte liegt beim Sachaufwandsträger. Dabei sind unterschiedliche Fachlichkeiten (Elektro, Sanitär, Starkstrom) sowie Ausrichtungen (z. B. Chemie, Mensa, Werken) zu betreuen. Die dauerhafte Auslastung der bisher befristeten Halbstelle ist dadurch gegeben, die Entfristung der Stelle wird demzufolge empfohlen.
401.1575 0,50 Sachbearbeitung E 9b F 12.25 unbefristet
Die Schulsozialarbeit im zweiten Bildungsweg dient der Verbesserung von Bildungschancen für junge Menschen mit sozialen und individuellen Benachteiligungen am Hermann-Kesten-Kolleg (HKK) und in der Abendrealschule (VSR-AR). Sie soll sowohl präventiv als auch interventiv mögliche negative Folgen der Benachteiligung lindern. Das Projekt hat sich coronabedingt stark verzögert. Die Stelle Nr. 447.1300 soll daher bis 07.30 verlängert werden, bis dahin soll die Wirkungsweise der Schulsozialarbeit im zweiten Bildungsweg evaluiert und dokumentiert werden. Die Refinanzierung wird weiterhin durch die Sperrung von Lehrerwochenstunden im Stellenplan gewährleistet, der an der Stelle angebrachte Zuschussvermerk Z bleibt bestehen.
447.1300 0,65 Schulsoz.päd. MA im Ganztag S 12 F 02.25 F 07.30
Amt für Berufliche Schulen
Zum einen sind die Stellen auf Grund der unverändert sehr hohen Zahlen von Schülern mit Asylstatus und dem damit verbundenen Mehraufwand erforderlich. Auch die Anzahl der Berufsvorbereitungsklassen und Berufsintegrationsklassen (insg. 58) und damit die entsprechenden Verwaltungsaufgaben steigen nehmen zu. Eine dauerhafte Auslastung der beiden Stellen auch vor dem Hintergrund der regelmäßigen Aufgaben in den Schulsekretariaten ist gewährleistet, es wird die Entfristung empfohlen.
402.2580 1,00 Verwaltungsfachkraft Asyl E 6 F 12.25 unbefristet 402.2590 1,00 Verwaltungsfachkraft Asyl E 6 F 12.25 unbefristet
Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit von Schulgebäuden sind die bisher für schulische Baumaßnahmen bei SchB zur Verfügung gestellten Kapazitäten im Umfang von 1,5 VK weiterhin erforderlich. Bereits aus den Planungen von Sanierungsmaßnahmen bestehender Schulbauten über das kommende Jahrzehnt hinaus wird deutlich, dass das Arbeitspensum in diesem Bereich mittel- bis langfristig nicht entfallen wird. Vor diesem Hintergrund wird eine Entnahme der Fristvermerke empfohlen.
402.0780 0,50 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.26 unbefristet 402.0785 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.26 unbefristet
Die Stelle ist zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der Überwachung und Durchsetzung der Schulpflicht und der in diesem Zusammenhang stehenden Beratung von Eltern und Schülern unverzichtbar. 2020 waren noch 50 Berufsintegrations- und BVJ -Klassen zu betreuen, mittlerweile sind es 58 Klassen. 0,17 VK der Stelle sind zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen, der verbleibende Rest von 0,33 VK ist für die Beratung von Eltern und Schüler/innen nicht weiter verdichtbar. Vor diesem Hintergrund wird eine Entnahme des Fristvermerks für den verbleibenden Stellenanteil empfohlen.
402.0040 0,33 Päd. Mitarbeiter/in BIK A 13/A 14 F 12.25 unbefristet
Geschäftsbereich Referat V
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Mit der Vereins- und Ehrenamtsakademie sollen die Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeit in Nürnberg weiter verbessert, die kooperativen Strukturen zwischen verschiedenen Engagementbereichen weiterentwickelt, die Zugangswege für zusätzliche Ehrenamtliche verbessert sowie durch verschiedene Module Zugewinne für alle Ehrenamtsfelder erzielt werden. Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs soll als tragende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und stetig weiterentwickelt werden. Die erfolgreichen Projekte und Netzwerkstrukturen sollen erhalten und ausgebaut werden. Gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Krisen hat das Bürgerschaftliche Engagement in der Prüfphase der Vereins- und Ehrenamtsakademie 2020-2022 unter maßgeblicher Wirkung der Stabsstelle BE bei Ref. V sehr große Wirkung entfaltet. Die Verlängerung der Stellen Nr. 050.0017 und 050.0018 bis 12.25 wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung befürwortet. Sie erhalten den Sperrvermerk X bis zum Nachweis der Finanzierung, der bereits angebrachte Stellenvermerk Z (Zuschuss) hat weiterhin Bestand.
050.0017 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.24 F 12.25 050.0018 1,00 Sachbearbeiter/in S11b F 12.24 F 12.25
Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die mittel - und langfristig in Bayern und Nürnberg als Geflüchtete oder als EU - Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen reibungslose Zugänge zu Angeboten und Strukturen gewährleistet werden. Durch die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) werden Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalten und andererseits eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen als Erstanlaufstelle übernommen. Die Finanzierung soll weiterhin durch die Regierung von Mittelfranken aufgrund Integrations-und Beratungsrichtlinie erfolgen. Die Verlängerung der für den Betrieb notwendigen Stellen Nr. 050.1058, 050.1059 und 050.1060 bis 12.26 und der Stelle Nr. 050.1057 bis 12.25 wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Regierung von Mittelfranken empfohlen. Sie erhalten den Sperrvermerk X bis zum Nachweis der Finanzierung, der bereits angebrachte Stellenvermerk Z (Zuschuss) hat weiterhin Bestand.
050.1057 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.24 F 12.25 050.1058 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.24 F 12.26 050.1059 1,00 Sozialpädagoge/in E 10 F 12.24 F 12.26 050.1060 0,50 Integrationslotse/in E10 F 12.24 F 12.26
Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Der sozialpädagogische Beratungs- und Interventionsbedarf des Sozialpädagogischen Fachdienstes (SFD) wächst in der Regel mit der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Nürnbergs und hängt auch von deren struktureller Zusammensetzung ab. Mit deutlich steigenden Bevölkerungszahlen (2015: 501.000; 2019: 518.000; 2023: 541.000 Einwohner) und einem zunehmend heterogenen Gesellschaftsbild (Stichworte Demografie, Migration) ist von einer weiteren Steigerung des Bedarfs auszugehen. Die im Jahr 2023 leicht rückläufigen Fallzahlen lassen nicht auf einen rückläufigen Beratungsbedarf schließen, der SFD war vielmehr aufgrund langer Vakanzen nicht in der Lage, den Bedarf abzudecken. Erst ab 10/2024 wird der SFD wieder voll besetzt sein. Es wird daher empfohlen, die Befristung der zum Haushalt 2023 geschaffenen Stelle Nr. 500.2318 für 3 Jahre zu verlängern. Vor der Entscheidung über eine eventuelle Entfristung sollte dann geprüft werden, ob der prognostizierte Bedarf eingetroffen ist und die gewünschte Qualitätsverbesserung damit erzielt werden kann
500.2318 1,00 Sozialpädagoge/in S 12 F 12.24 F 12.27
Die Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg, insbesondere der Querschnittsaufgaben, die nicht in die Zuständigkeit einzelner Geschäftsbereiche fallen, erfordert auch über den bisherigen Befristungszeitraum von 2,5 Jahren hinaus zusätzliche personelle Ressourcen für Konzeption, Umsetzung und Steuerung sowie Verwaltung. Die Verlängerung für 1,0 VK Verwaltungskraft und 1,0 VK Wissenschaftliche Mitarbeit in der Koordinierungsstelle Aktionsplan UN -BRK wird daher für drei Jahre bis 31.12.2027 empfohlen. Dies korrespondiert mit der Beantragung der Verlängerung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK bis einschließlich 31.12.2027.
500.2019 1,00 WISS. MITARBEITER/IN E 13 F 12.24 F 12.27 500.2021 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 F 12.24 F 12.27
Das Antragsvolumen für Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe ist unverändert hoch und direkt an steigende Fallzahlen der Wirtschaftlichen Hilfe geknüpft. Eine teilweise Entlastung durch Aufgabenverlagerung an den Bund durch die Kindergrundsicherung ist derzeit nicht absehbar. Es ist fraglich, ob eine Entscheidung bzw. Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode realistisch ist. Die Fallentwicklungsprognose aus dem Bereich der Transferleistungen zeigt die tendenzielle Entwicklung auf. Bis zu einer politischen Entscheidung über die Kindergrundsicherung wird empfohlen, die befristeten Stellenkapazitäten um zwei Jahre zu verlängern.
500.1340 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 F 12.24 F 12.26 500.1342 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 F 12.24 F 12.26 500.1361 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 F 12.24 F 12.26
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Der Freistaat Bayern gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus). Der Personalbonus wird auf der Grundlage des mit dem Bund geschlossenen Vertrags zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Im letzten Jahr wurde seitens des Jugendamts in Abstimmung mit Stk und DiP eine Fortführung unter den geänderten Förderbedingungen für 5,0 VK Verwaltungskräfte und 11,38 VK Kinderpfleger/innen entwickelt und im POA beschlossen. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Es ist davon auszugehen, dass der Personalbonus entsprechend den gleichbleibenden Förderbedingungen auch für 2025 ausgereicht wird. Eine Verlängerung der Richtlinie wird im Herbst 2024 erwartet. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.25 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt an den Stellen bestehen.
520.1010 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1011 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1012 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1013 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1014 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1015 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1016 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25
520.1017 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1018 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1019 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1020 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1021 0,38 Kinderpfleger/in S 3 F 12.24 F12.25 520.1401 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.24 F 12.25 520.1402 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.24 F 12.25 520.1403 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.24 F 12.25 520.1404 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.24 F 12.25 520.1405 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.24 F 12.25
Die Stelle wurde im Jahr 2022 befristet genehmigt und ist gemeinsam mit der Stelle Nr. 520.0509 im Umfang von insg. 0,76 VK für den Beschaffungsprozess für Städtische Kindertageseinrichtungen tätig. Die aktuellen Ausbauplanungen für Betreuungsplätze zeigen, dass ein langfristiger Unterstützungsbedarf in diesem Bereich besteht. Ein steigender Arbeitsaufwand entsteht zusätzlich durch bauliche Mängel an Einrichtungen (Bsp. Wasserschaden). Damit erforderlich sind Beauftragungen für Umzüge und Einlagerungen für nicht gebrauchte Ausstattungsgegenstände und Möbel sowie Ersatzbeschaffungen im größeren Umfang bei Wiederaufnahme des Betriebs.
Bedingt durch den weiteren Ausbau und die Anzahl der zu sanierenden Kitas bleibt der Aufwand für die Planung und Beauftragung für Neuausstattungen bzw. Ersatzbeschaffungen auf einem vergleichbaren hohen Niveau. Diese Umstände begründen eine dauerhafte Fortführung der Kapazität im Umfang von rd. 10 WAS. Eine unbefristete Weiterführung wird vorgeschlagen.
520.0510 0,26 Sachbearbeiter/in E 9a F 12.25 unbefristet
Der Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ ist ein zentraler Baustein und konzeptionelle Grundlage weiterer Maßnahmen. Zur qualitativen und quantitativen Analyse und Planung der Spielflächen in Nürnberg müssen alle 360 Spielflächen in Kooperation mit SÖR begangen, anhand von Kriterien bewertet und erfasst werden. Auch alle 61 Planungsbereiche sind zu beschreiben und jeweils mit umfangreichen Daten zu erfassen. J muss zudem bei stadtplanerischen Vorhaben anderen Ämtern, wie z.B. im Rahmen von Voruntersuchungen für Stadterneuerungsgebiete, Sportentwicklungsplanung und Grünflächenplanungen, umfangreichen Daten und Analysen liefern. Eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Jugendhilfeplans auch in Bezug auf Inklusion ist kontinuierlich zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten. Zur langfristigen Umsetzung der konzeptionellen und planerischen Aufgaben ist die Stellenkapazität dauerhaft notwendig und soll daher unbefristet fortgeführt werden.
520.3589 1,00 Sozialpädagoge/in S 15 F 12.24 unbefristet
Durch das Bundesprogramm "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung" förderte das Bundesfamilienministerium seit April 2017 Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Über niedrigschwellige und frühpädagogische Angebote soll die Bildungsteilhabe der Kinder und ihrer Eltern erhöht werden. Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2022 beendet. Eine Voraussetzung der Projektförderung war, dass über den Förderzeitraum hinaus der Bestand und die Weiterentwicklung der geschaffenen Angebote sichergestellt werden soll. Hierzu wurde ein Verstetigungkonzept gemeinsam mit den projektbeteiligten freien Trägern entwickelt und die Weiterführung der Maßnahmen im JhA mit einer Finanzierung über die "Qualitative Weiterentwicklung" beschlossen. Diese Umstände begründen eine unbefristete Weiterführung im Umfang von 5 WAS. Es wird empfohlen, den Fristvermerk an der Stelle zu entnehmen.
520.6145 0,13 Sozialpädagoge/in S 15 F 12.24 unbefristet
Mit der Einführung des BTHG zum 01.01.2022 wurden verschiedene Kernprozesse für den Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe (ASD) neu definiert und ausgewertet. Die Auswertung der Auswirkungen hat ergeben, dass die Umsetzung der neuen gesetzlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang zu einem wesentlichen Arbeitsmehraufwand führen, sowohl hinsichtlich der konzeptionellen Aufgaben als auch in der jeweiligen Fallbearbeitung. Zusätzlich zeichnet sich eine Fallzahlsteigerung in den jeweiligen Kernprozessen nach § 35a SGBVIII ab. Für diesen prozessimmanenten Mehraufwand und die Fallzahlsteigerung werden die beiden Stellen dauerhaft erforderlich.
520.5194 1,00 Sozialpädagoge/in S 14 F 12.24 unbefristet 520.5196 1,00 Sozialpädagoge/in S 14 F 12.24 unbefristet
Aufgrund der Flüchtlingsbewegung wurden seit 2015 für die betroffenen Sachgebiete beim Jugendamt unbefristete und befristete Stellen geschaffen. Die Fristvermerke wurden in 2018 bzw. 2020 verlängert, um auf die Fallzahlenentwicklung reagieren zu können und den Kapazitätsbedarf anzupassen. Die Entwicklung der Geflüchteten-Zahlen im KJND mit Hilfebedarfen im ASD wirken sich jeweils immer auch unmittelbar auf die Arbeitssituation in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und in der Amtsvormundschaft aus. Gleichermaßen bildet sich der Arbeitsmehraufwand auch bei den allgemeinen Verwaltungsaufgaben in den Sachgebieten und in entsprechender Weise bei der finanziellen Abwicklung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von umA ab. Der unverminderte Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bzw. deren Zuweisung aus anderen Bundesländern auf Grundlage der deutschlandweiten Verteilungsquoten führt weiterhin zu einer Arbeitsmehrung, welche nicht vom Regelbetrieb aufgefangen werden kann. Diese mittlerweile langfristige Entwicklung und verstetigte Sachlage verursacht dem Grunde nach einen dauerhaften Stellenbedarf. Es wird daher vorgeschlagen insg. 14,90 VK unbefristet fortzuführen - 7,50 VK bei J/B3 Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe (ASD), 3,0 VK bei J/B3-5 Amtsvormundschaft, 4,0 VK J/B3-6 Wirtschaftliche Jugendhilfe und 0,40 VK bei J/B4-3 Finanzwesen.
Die Entfristung steht unter dem Vorbehalt der Fallzahlenentwicklung. In regelmäßigen Abständen wird die Quartals- und Halbjahresstatistik auf signifikante Änderungen geprüft. Bei entsprechender Entwicklung können unterjährig Stellen mit Sperrvermerk versehen und diese bei Bedarf wieder entnommen werden. Die ASD-Stellen des Team UMF werden im Rahmen der Umsetzung der geplanten Umorganisation ergänzend geprüft.
520.5234 0,50 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 unbefristet 520.5251 1,00 Teamleiter/in UMF S 17 F 12.25 unbefristet 520.5252 1,00 Sozialpädagoge/in S 14 F 12.25 unbefristet 520.5253 1,00 Sozialpädagoge/in S 14 F 12.25 unbefristet 520.5254 1,00 Sozialpädagoge/in S 14 F 12.25 unbefristet 520.5255 1,00 Sozialpädagoge/in S 14 F 12.25 unbefristet 520.5261 1,00 Sozialpädagoge/in GU S 14 F 12.25 unbefristet 520.5262 1,00 Sozialpädagoge/in GU S 14 F 12.25 unbefristet 520.5607 0,50 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 unbefristet 520.5622 1,00 Vormund E 9c F 12.25 unbefristet 520.5630 1,00 Vormund S 12 F 12.25 unbefristet 520.5631 0,50 Vormund S 12 F 12.25 unbefristet 520.5707 0,50 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 unbefristet 520.5726 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.25 unbefristet 520.5728 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.25 unbefristet 520.5729 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.25 unbefristet 520.5730 0,50 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.25 unbefristet 520.6268 0,40 Verwaltungskraft E 6 F 12.25 unbefristet
Geschäftsbereich Referat VI
Stadtplanungsamt
Die Fallzahl an zu planenden Projekten im öffentlichen Raum befindet sich seit vielen Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Daraus abgeleitet wurden zu den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zusätzliche Personalkapazitäten im Sachgebiet "Planung öffentlicher Raum" geschaffen. Die Planstelle Ingenieur/in Volksbad wurde bereits 2019 besetzt, um die Entwicklung des Jugendstilbades in ein adäquates und angemessenes Umfeld im Spannungsfeld verkehrsreicher Straßen und dem Verkehrsknoten Plärrer, verschiedener Einzeldenkmäler, eines Ensembleschutzgebiets und an der Nahtstelle zur Altstadt städtebaulich und stadtgestalterisch zu begleiten. Das neue Volksbad soll voraussichtlich Mitte 2025 eröffnen. Die benachbarten Planungen im öffentlichen Raum zur städtebaulichen Einbindung und Aufwertung des Umfelds des Volksbades werden jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Aufwertung des Umfelds steht in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit mit den geplanten Maßnahmen, die im größeren städtebaulichen Zusammenhang mit dem geplanten städtebaulichen Sanierungsgebiet Gostenhof Ost stehen. Es wird daher die unbefristete Bereitstellung der Stellenkapazität vorgeschlagen.
610.4170 1,00 Ingenieur/in Volksbad E 12 F 12.24 unbefristet
Verkehrsplanungsamt
Die Entscheidung des Werkausschusses zur Eigenabwicklung des Projektes „Neubau Hafenbrücken“ erfolgte auf Grundlage des Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015. Die voraussichtliche Projektdauer wurde in der damaligen Beschlussfassung mit ca. 5 Jahren (2019- 2023) angenommen. Durch die Erhöhung des Ausbauumfangs und Schwierigkeitsgrades des Teilprojekts Hafenstraße hat sich auch die Baurechtschaffung verzögert. Die Genehmigungsbescheide lagen erst im Jahr 2022 (Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücken) bzw. 2023 (Hauptmaßnahmen Hafenstraße) vor. Die Bauarbeiten für die Hauptmaßnahme beginnen im Oktober 2024 und enden voraussichtlich Ende 2029. Danach erfolgt die Abrechnung und Dokumentation der Maßnahme. Eine Verlängerung der Befristung der Stellen bis 12.30 wird empfohlen.
615.1380 0,50 Bauingenieur/in Hafenbrücken E 12 F 12.25 F 12.30 615.1390 0,50 Bautechniker/in Hafenbrücken E 9b F 12.25 F 12.30 615.1395 1,00 Bautechniker/in E 9a F 12.25 F 12.30
Die Stelle Nr. 615.2020 wurde zuerst befristet bis Ende 2019 geschaffen, dann mehrfach verlängert mit Deckung bis 06.25. Der Stelleninhaber ist für die Erstellung von Planunterlagen für den Abschnitt „Am Wegfeld – Stadtgrenze“ der Stadt-Umland-Bahn (StUB) zuständig. Die Projektentwicklung und Zeitplanung sowie die Finanzierung der Stelle läuft über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn-Nürnberg-Erlangen- Herzogenaurach. Vpl erbringt die Planung der Strecke auf Nürnberger Stadtgebiet in Eigenleistung. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit dem Zweckverband geschlossen, der nach aktualisierten Terminplan die Erbringung der Leistungen bis zur Lph4 (Leistungsphase 4, Planfeststellung) zum 15.12.2025 vorsieht. Bis dahin sind die Unterlagen für die Planfeststellung fertig zu stellen. Die im Rahmen- Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.08.2017 optional angebotene Planungsleistung zur Erbringung der Leistungsphase 4 mit dem Zweckverband wurde am 17.11.2020 abgerufen und soll von Vpl ebenfalls umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Stelle ist daher zwingend bis mindestens Ende 2026 nötig und wird demzufolge empfohlen.
615.2020 1,00 Bauingeniuer/in E 13 F 06.25 F 12.26
Geschäftsbereich Referat VII
Wirtschaftsförderung Nürnberg
Ursprünglich sollte das Projekt zur Etablierung eines Gewerbehofs bis Ende des Jahrs 2025 abgeschlossen sein. Dieses Ziel kann wegen der Verzögerung des Projektbeginns und anderweitiger Verzögerungen, die nicht beeinflussbar waren, nicht gehalten werden. Daher soll die Projektlaufzeit in Abstimmung mit Ref. VII bis Mitte 2028 verlängert werden. Da die Umsetzung des Projekts ohne eine Weiterbefristung der Stelle nicht möglich ist und die bisherigen Aufwände damit hinfällig wären, wird die Weiterbefristung der Stelle befürwortet.
750.0136 1,00 Wissenschaftl. Sachbearbeiter/in E 13 F 12.25 F 04.28
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Nürnberg Stift
Vorrangiges Ziel des Pflegepraxiszentrums (PPZ) ist es, technische Innovationen in die praktische Anwendung zu bringen, da die Anzahl der Produkte, die den Sprung vom Förderprojekt in den Alltagseinsatz geschafft haben, vergleichsweise gering ist. Im Rahmen des PPZ werden technische Entwicklungen in der Regelversorgung getestet, angewendet und evaluiert unter Berücksichtigung von ethischen, sozialen und psychologischen Implikationen. Der Förderzeitraum wurde für das Pflegepraxiszentrum bis 31.05.2029 verlängert. Unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 05.29 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt an den Stellen bestehen.
810.0041 1,00 LEITER/IN PPZ E 14 F 12.25 F 05.29 810.0042 0,75 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 8 F 12.25 F 05.29 810.0043 0,75 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 F 12.25 F 05.29
Service Öffentlicher Raum
Die Umsetzung von Standards und Vorgaben im Grünflächenunterhalt, die bezirksübergreifend durch die Fachkoordination Grün erarbeitet und ausgeschrieben werden, hat sich in den letzten Jahren bewährt und trägt dazu bei, die knappen Personalkapazitäten in den Bezirken zur Durchführung von Unterhaltsmaßnahmen zu entlasten. Dabei werden passgenaue Pflegekonzepte zur Förderung des städtischen Grüns erarbeitet und eine stärkere Verzahnung von Unterhalt und Planung erzielt, um hierdurch eine Verringerung der Abnutzung von Grünanlagen und dadurch eine geringe Überplanungsnotwendigkeit zu erreichen. Es wird daher die unbefristete Bereitstellung der Stellenkapazitäten vorgeschlagen.
850.3043 1,00 Ingenieur/in Galabau E 11 F 12.24 unbefristet
Die Entscheidung des Werkausschusses zur Eigenabwicklung des Projektes „Neubau Hafenbrücken“ erfolgte auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.07.2015. Die voraussichtliche Projektdauer wurde in der damaligen Beschlussfassung mit ca. 5 Jahren (2019- 2023) angenommen. Durch die Erhöhung des Ausbauumfangs und Schwierigkeitsgrats des Teilprojekts Hafenstraße hat sich auch die Baurechtschaffung verzögert. Die Genehmigungsbescheide lagen erst im Jahr 2022 (Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücken) bzw. 2023 (Hauptmaßnahmen Hafenstraße) vor. Die Baumaßnahmen haben Ende 2022 mit dem Bau der Behelfsbrücken neben der Hafenstraße begonnen. Die Bauarbeiten für die Hauptmaßnahme beginnen im Oktober 2024 und enden voraussichtlich Ende 2029. Danach erfolgt noch die Abrechnung und Dokumentation der Maßnahme. Die Befristung ist daher auf 12/2030 zu verlängern.
850.2529 1,00 Bauingenieur/in Hafenbrücken E 12 F 12.25 F 12.30
Für das Stadtgebiet Nürnberg sind und werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen vorgenommen. Alleine die Telekom wird 2024 ff pro Jahr über 80 km Aufgrabungen vornehmen, weitere Mitbewerber wie Vodafone ziehen entsprechend nach. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Bei den Verlegearbeiten für die Hauptleitungen ist von einem Realisierungszeitraum von rund 10 Jahren und mehr auszugehen. Die Betreuung und Überwachung der (nachträglichen) Erstellung der einzelnen Hausanschlüsse ist somit eine langfristige Aufgabe für den Straßenbaulastträger. Um die Qualität der Wiederherstellung zu prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können und damit das wertvolle städtische Infrastrukturvermögen nachhaltig vor Schäden zu bewahren, wurden in den vergangenen Haushaltsjahren drittmittelfinanzierte Stellen in den Bezirken bei SÖR geschaffen. Auf Grund der unklaren Vereinbarungssituation (Vereinbarungen werden immer erst kurzfristig geschlossen; langfristige Vertragsbindungen existieren nicht) werden die drittmittelfinanzierten Planstellen sowohl mit einem Fristvermerk als auch mit einem temporären Sperrvermerk X versehen. Eine Weiterbefristung der aufgeführten Planstelle bis F 12.28 ist mit Stk abgestimmt und wird organisatorisch vorgeschlagen.
850.4215 1,00 Technische/r Sachbearbeiter/in E 9a F 12.24 F 12.28
Am 21.03.2024 fand am Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die mündliche Verhandlung bzgl. der Klagen des Bundes Naturschutz und einer Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss statt. Der BayVGH hat mit seinem Urteil vom 27. März 2024 zum kreuzungsfreien Ausbau des FSW die Planungen der Stadt Nürnberg bestätigt. Danach sind die Pläne für das Verkehrsprojekt rechtens. Die Planungstätigkeiten FSW sind gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.04.2024 zeitnah wiederaufzunehmen. Die Bauzeit für die Realisierung des Projekts „Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs“ beträgt voraussichtlich ca. 10 Jahre. Die Befristung der Planstellen ist vorerst auf 12/2030 zu verlängern.
850.0014 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 F 12.27 F 12.30 850.2374 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN FSW E 10 F 12.27 F 12.30 850.5705 1,00 BAUINGENIEUR/IN FSW E 12 F 12.27 F 12.30 850.6005 1,00 STV. ABTEILUNGSLEITER/IN A 14 F 12.27 F 12.30 850.6006 1,00 TEAMASSISTENT/IN E 7 F 12.27 F 12.30 850.6101 1,00 SGL STRAßE, LANDSCHAFT, UMWELT A 13/A 14 F 12.27 F 12.30 850.6104 1,00 GRUPPENLEITER/IN UMWELT E 12 F 12.27 F 12.30 850.6106 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 F 12.27 F 12.30 850.6108 1,00 TECHNIKER/IN UMWELT E 9b F 12.27 F 12.30 850.6111 1,00 GRL LANDSCHAFTSBAU E 12 F 12.27 F 12.30 850.6113 1,00 TECHNIKER/IN GALABAU E 9a F 12.27 F 12.30 850.6121 1,00 GRUPPENLEITER/IN STRAßENBAU A 13 F 12.27 F 12.30 850.6124 1,00 BAUING./STRASSENBAU A 12 F 12.27 F 12.30 850.6125 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a F 12.27 F 12.30 850.6127 1,00 BAUINGENIEUR/IN STRASSENBAU E 11 F 12.27 F 12.30 850.6129 1,00 BAUINGENIEUR/IN STRAßENBAU A 11 F 12.27 F 12.30 850.6130 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a F 12.27 F 12.30 850.6132 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a F 12.27 F 12.30 850.6141 1,00 SGL KONSTRUKTIVER ING.BAU E 14 F 12.27 F 12.30 850.6143 1,00 BAUINGENIEUR/IN TUNNELBAU E 12 F 12.27 F 12.30 850.6145 1,00 TECHNIKER/IN TUNNELBAU E 9b F 12.27 F 12.30 850.6146 1,00 TECHNIKER/IN TUNNELBAU E 9b F 12.27 F 12.30 850.6147 1,00 BAUINGENIEUR/IN KONSTR. ING. B E 12 F 12.27 F 12.30 850.6150 1,00 BAUING. EKRG MAßNAHMEN E 13 F 12.27 F 12.30 850.6154 1,00 GRL ELEKTROINGENIEUR/IN A 12 F 12.27 F 12.30 850.6156 1,00 TECHNIKER/IN ELEKTRO E 9a F 12.27 F 12.30 850.6158 1,00 TECHNIKER/IN ELEKTRO E 9a F 12.27 F 12.30
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Novellierung der modularen Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte im
feuerwehrtechnischen Dienst; Änderung des Konzepts der Stadt Nürnberg zur Durchführung der modularen Qualifizierung
in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
feuerwehrtechnischer Dienst
Anlagen: Gutachten
Sachverhalt (kurz): Um sich für die Aufgaben der nächsthöheren Qualifikationsebene zu qualifizieren, absolvieren die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes die modulare Qualifizierung auf Grund von Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) i . V. m. §§ 33 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw).
Die Inhalte, Durchführung und Prüfungsanforderungen der modularen Qualifizierung sind in einem Konzept durch die oberste Dienstbehörde zu regeln. Dieses Konzept bedarf der Genehmigung des Landespersonalausschusses.
Die Stadt Nürnberg führte bereits 2012 ein Konzept der modularen Qualifizierung für die Feuerwehr ein.
Durch umfangreiche Änderungen in der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehr-technischer Dienst, die ab 01.01.2025 Gültigkeit haben, wird eine Änderung des Konzepts der Stadt Nürnberg erforderlich.
Auf Grundlage der Empfehlungen für die modulare Qualifizierung der dritten Qualifikationsebene, die durch die Arbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Berufsfeuerwehren (AGBF Bayern, Arbeitskreis Ausbildung) gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss für den feuerwehr-technischen Dienst in Bayern entwickelt wurden und in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Nürnberg, wurde das Konzept der Stadt Nürnberg geändert und an die Rechtslage ab 01.01.2025 angepasst.
Die Genehmigung des Konzepts der Stadt Nürnberg für die modulare Qualifizierung des feuerwehrtechnischen Dienstes ist beim Landespersonalausschuss zu beantragen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 53.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 53.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Konzept der modularen Qualifizierung betrifft alle Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg, die unter den Geltungsbereich der FachV-FW fallen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die modulare Qualifizierung nach Art. 20 LlbG in Verbindung mit §§ 33 ff. FachV-Fw ist für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg, die unter den Geltungsbereich der FachV-Fw fallen, nach den beschriebenen Regelungen des Konzepts der Anlage 1 durchzuführen.
Hierfür ist die Zustimmung durch den Landespersonalausschuss zu beantragen.
vom 22.10.2024
Modulare Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte
Konzept der Stadt Nürnberg zur Durchführung der modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer
Dienst
I. Gutachten
Auf Grund von Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) in Verbindung mit §§ 33 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) hat die Stadt Nürnberg erstmalig mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.09.2012 ein Konzept zur modularen Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, beschlossen.
Das Konzept der modularen Qualifizierung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die sich beruflich weiterentwickeln und die modulare Qualifizierung für die nächsthöhere Qualifikationsebene absolvieren möchten und somit Ämter ab der dritten bzw. vierten Qualifikationsebene anstreben.
Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine gezielte Qualifikation für die Ämter der höheren Qualifikationsebene (vgl. § 33, § 40 FachV-Fw).
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellen die obersten Dienstbehörden jeweils ein Konzept zur näheren Ausgestaltung der modularen Qualifizierung, das vom Landespersonalausschuss (LPA) genehmigt werden muss § 34 Abs. 1, § 40 Satz 3 FachV-Fw. Seit der Einführung 2012 wurde das Konzept der Stadt Nürnberg regelmäßig an die geänderten (rechtlichen) Anforderungen und die Berufspraxis des feuerwehrtechnischen Dienstes angepasst, zuletzt mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 20.09.2020.
Mit der Änderung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw), die zum 01.02.2024 in Kraft trat, wurden umfangreiche Neuerungen z.B. in den Ausbildungs- und Zugangswegen zur Berufsfeuerwehr eingeführt. In einem zweiten Teil der Novellierung sollen auch die beamtenrechtlichen Grundlagen der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst neu geregelt werden.
Insbesondere die modulare Qualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene wird grundlegend geändert. Die Neugestaltung der modularen Qualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene (3. QE) gilt ab 01.01.2025.
Bisher wurden die Beamtinnen und Beamten, die an der modularen Qualifizierung für die dritte Qualifikationsebene teilnahmen, grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich einheitlich qualifiziert und konnten nach Abschluss der Maßnahme und bestandener
A 120.171 - 2 -
Prüfung in die Besoldungsgruppe A 10 befördert werden. Nur für besondere, genau festgelegte Aufgabenbereiche, konnte durch den Besuch einer zusätzlichen Maßnahme die Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Für eine Beförderung darüber hinaus (bis A 13) bedurfte es der Ausbildungsqualifizierung.
Nach neuer Rechtslage ist nun zunächst von allen Beamtinnen und Beamten, die an der modularen Qualifizierung der dritten Qualifikationsebene teilnehmen, ein inhaltlich einheitliches Basismodul zu besuchen, das einen zeitlichen Umfang von 25 Tagen umfasst.
Darüber hinaus werden nach Aufgabenbereichen und Fachrichtungen sogenannte Spezialisierungen gebildet, die abgestimmte, bayernweit gültige fachspezifische Qualifizierungsinhalte vorsehen. Die Teilnehmenden an der modularen Qualifizierung der dritten Qualifikationsebene besuchen nach Abschluss des Basismoduls das für ihren jeweiligen Aufgabenbereich passende Spezialmodul mit einer Dauer von insgesamt 35 Tagen.
Nach Abschluss des Basis- sowie des Spezialmoduls mit einer Gesamtdauer von 60 Tagen (§ 36 Satz 2 FachV-Fw) legen die Beamtinnen und Beamten eine praktische und mündliche Prüfung ab, die wesentliche Inhalte aus beiden Modulen enthält.
Die Spezialisierungen sind im Konzept der jeweiligen obersten Dienstbehörde festzulegen und müssen zusammen mit den Inhalten der Qualifizierung vom Landespersonalausschuss (LPA) genehmigt werden.
Die Stadt Nürnberg sieht in ihrem Konzept derzeit die Einführung folgender Spezialisierungen vor:
Aus- und Fortbildung Bevölkerungsschutz Leitstelle Vorbeugender Brandschutz Einsatzdienst
Die Beamtinnen und Beamten bleiben nach Abschluss der modularen Qualifizierung in der weiteren beruflichen Entwicklung grundsätzlich im jeweiligen Aufgabenbereich, dessen Kenntnisse und Voraussetzungen sie nachgewiesen haben. Ein Wechsel des Spezialisierungs- und Aufgabenbereichs ist nur möglich, wenn das Spezialmodul der modularen Qualifizierung in der neu angestrebten Spezialisierung erneut absolviert und die entsprechende Prüfung abgelegt wird.
Die dargestellten Regelungen im Konzept der Stadt Nürnberg orientieren sich an den Empfehlungen für die modulare Qualifizierung der dritten Qualifikationsebene, die durch die Arbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Berufsfeuerwehren (AGBF Bayern, Arbeitskreis Ausbildung) gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern entwickelt wurden.
Das durch den LPA genehmigungspflichtige Konzept der modularen Qualifizierung für den feuerwehrtechnischen Dienst der Stadt Nürnberg, einschließlich der Inhalte des Basismoduls sowie der festgelegten Spezialisierungen, ist in der Anlage 1 abgebildet.
Nach erfolgreich absolvierter modularer Qualifizierung ist anders als bisher, nicht nur eine Beförderung bis A 11, sondern je nach Spezialisierung, bis zur Besoldungsgruppe A 13 möglich. Die Erlangung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 11 bis A 13 setzt neben den sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen jeweils eine mindestens 20tägige zusätzliche fachspezifische Fortbildung (Wahlfortbildung) voraus, die nicht mehr Teil der modularen
Qualifizierung und somit nicht mehr Teil des Konzepts ist (§ 37 FachV-Fw). Die Wahlfortbildungen werden von den obersten Dienstbehörden in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern durchgeführt und enden mit einer Teilnahmebescheinigung.
Die bisher empfohlenen und abgestimmten Wahlfortbildungen sind in der Anlage 2
aufgeführt (ohne die Wahlfortbildung der Spezialisierung „Einsatzdienst“).
Für die Teilnahme an den fachspezifischen Wahlfortbildungen im Umfang von jeweils mindestens 20 Tagen, die zur Erlangung eines Amtes der Besoldungsgruppen A 11, A 12 sowie A 13 notwendig sind (§ 37 FachV-Fw - Beförderungsämter), ist jeweils ein vorheriges Amt der Besoldungsgruppe A 10, A 11 bzw. A 12 notwendig. Darüber hinaus ist die vorherige Übertragung einer Planstelle mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppen A 11, A 12 sowie A 13 erforderlich. Auf der Grundlage der stellenspezifischen Anforderungen werden die anschließend durchzuführenden fachspezifischen Qualifizierungen im Anschluss an die modulare Qualifizierung auf Basis der empfohlenen und abgestimmten Fortbildungen (vgl. Anlage 2) festgelegt.
Die Wahlfortbildungen werden von der Berufsfeuerwehr Nürnberg in Abstimmung mit dem Personalamt ausgewählt und in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss durchgeführt. Sie schließen mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Soweit Fortbildungen von den in der Anlage 2 aufgeführten Empfehlungen des Prüfungsausschusses wesentlich abweichen bzw. andere / neue Weiterqualifizierungsbereiche eröffnet werden sollen, so sind diese mit dem Prüfungsausschuss vor deren Durchführung abzustimmen (vgl. § 37 Satz 2 FachV-Fw). Die Wahlfortbildungen „Einsatzdienst“ werden noch entwickelt.
Die rechtliche Neuregelung in der FachV-Fw ab 01.01.2025 gewährleistet durch die Einführung der Spezialisierung eine noch gezieltere Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten für die dritte Qualifikationsebene und ermöglicht dadurch die Übernahme von verantwortungsvolleren Aufgaben und eine weitreichendere beamtenrechtliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeit im jeweiligen speziellen Aufgabenbereich als bisher.
Beamtinnen und Beamte, die die modulare Qualifizierung bereits nach altem Recht abgeschlossen haben, können durch die nachträgliche Festlegung eines Spezialbereichs und den Besuch der erforderlichen fachspezifischen Wahlfortbildungen ebenfalls die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 erreichen. Die Spezialisierung und die sich daraus ergebenden Wahlfortbildungen werden auch in diesen Fällen von der Berufsfeuerwehr Nürnberg in Abstimmung mit dem Personalamt ausgewählt und in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern durchgeführt.
Die modulare Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene hat sich durch die Novellierung der FachV-Fw inhaltlich nicht geändert und bleibt wie bisher Teil des durch den LPA genehmigungspflichtigen Konzepts.
Beschlussvorschlag
Die modulare Qualifizierung nach Art. 20 LlbG in Verbindung mit §§ 33 ff. FachV-Fw ist für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg, die unter den Geltungsbereich der FachV- Fw fallen, nach den beschriebenen Regelungen des Konzepts der Anlage 1 durchzuführen.
Hierfür ist die Zustimmung durch den Landespersonalausschuss zu beantragen.
II. DiP
III. Stk
IV. PR FW
V. GPR
VI. Ref. I/II POA
Nürnberg, 27.09.2024 Personalamt
gez. Sembritzki (28 37)
Abdruck je an: GSBV GST
Stadt Nürnberg
Konzept der modularen Qualifizierung
für Beamtinnen und Beamte der Stadt Nürnberg
in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Auf Grund von Art. 20, Art. 67 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 und Art. 68 Abs.1 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. S. 151), in Verbindung mit §§ 33 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18. November 2011 (GVBl. S. 599, BayRS 2038-3-2-12-I), zuletzt geändert am 10. Juni 2024 (GVBl. S. 159), erlässt die Stadt Nürnberg mit Genehmigung des Landespersonalausschusses folgendes Konzept der modularen Qualifizierung:
1. Geltungsbereich
Dieses Konzept der modularen Qualifizierung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst.
2. Zuständigkeit und Verfahren
2.1 ¹Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen wird gemäß § 34 Abs. 2 und § 40 Satz 3 FachV-Fw den in den anliegenden Übersichten festgelegten Stellen übertragen.
²Die Stadt Nürnberg wirkt darauf hin, dass die zuständigen Stellen die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf regelmäßig durchführen.
³Nach § 34 Abs. 3, § 40 Satz 3 FachV-Fw führt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde und in Kooperation mit den staatlichen Feuerwehrschulen und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) die Prüfungen zum Abschluss der modularen Qualifizierung durch. 4Die technische Durchführung der Prüfung an den Prüfungsorten obliegt den örtlichen Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleitern (§ 7 FachV-Fw).
2.2 ¹Für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung müssen neben dem positiven Feststellungsvermerk in der periodischen Beurteilung (Art. 20 Abs. 4 LlbG) folgende Ämter erreicht sein:
- 2Für die modulare Qualifizierung für ein Amt der dritten Qualifikationsebene
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
-
(§ 35 FachV-Fw) ein Amt der Besoldungsgruppe A 9;
-
3Für die modulare Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene bis zur
Besoldungsgruppe A 14 (vgl. § 40 Satz 1 FachV-Fw) ein Amt der Besoldungsgruppe A 13.
2.3 ¹Die Anmeldung für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung erfolgt durch die Berufsfeuerwehr Nürnberg aufgrund eines Beschlusses des Personal- und Organisationsausschusses, mit dem die Beamtinnen und Beamten bestimmt werden, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können. 2Für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung der dritten Qualifikationsebene legt der Personal- und Organisationsausschuss ebenfalls den Aufgabenbereich und die sich daraus ergebende Spezialisierung fest. 3Das Personalamt unterrichtet die betreffenden Beamtinnen und Beamten schriftlich über den Beschluss zur Teilnahme an der modularen Qualifizierung und die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für den feuerwehrtechnischen Dienst informiert schriftlich über die gemäß Nr. 3 zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung.
4Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen oder den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, erklären dies schriftlich gegenüber dem Personalamt.
3. Inhalt und Dauer der Maßnahmen, Teilnahmebescheinigung
3.1 Dritte Qualifikationsebene
1Die modulare Qualifizierung für Ämter der dritten Qualifikationsebene bereitet unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie vorhandenen förderlichen Berufserfahrung auf die steigenden Anforderungen im jeweiligen Aufgabenbereich des Beamten bzw. der Beamtin vor. 2Durch die Vermittlung von umfassenden Basis- und Spezialkenntnissen wird eine gezielte Qualifikation für die Ämter im jeweiligen Aufgabenbereich der dritten Qualifikationsebene sichergestellt (vgl. § 33 Satz 1 FachV-Fw).
3Die Grundlage für die modulare Qualifizierung der dritten Qualifikationsebene bildet das „Basismodul 3. QE Feuerwehr“, das alle Teilnehmenden an der modularen Qualifizierung besuchen. 4Ziel des Basismoduls, mit einem zeitlichen Umfang von 25 Tagen, ist die Vermittlung der erforderlichen Grundkompetenzen für Ämter der dritten Qualifikationsebene, unabhängig vom Aufgabenbereich (vgl. § 34 Abs. 1, § 36 Abs. 1 FachV-Fw).
5Zusätzlich absolvieren die Teilnehmenden ein Spezialmodul (im folgenden „Spezialisierung“ genannt), das dem jeweiligen Aufgabenbereich des Beamten oder der Beamtin entspricht.
6Derzeit werden bei der Stadt Nürnberg folgende Spezialisierungen angeboten:
Aus- und Fortbildung Bevölkerungsschutz Leitstelle Vorbeugender Brandschutz Einsatzdienst
7Für die Spezialisierungen werden bayernweit gültige fachspezifische Fortbildungen durchgeführt, die von den Teilnehmenden an der modularen Qualifizierung der dritten Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
Qualifikationsebene absolviert werden müssen. 8Die Spezialisierungen haben alle einen zeitlichen Umfang von 35 Tagen.
9Die Gesamtdauer der Maßnahmen bestehend aus Basismodul und Spezialisierung umfasst einen Zeitraum von insgesamt 60 Tagen (§ 36 Satz 2 FachV-Fw, Übersicht 1, Nr. 1 bis 2.5 des Konzepts der modularen Qualifizierung für den feuerwehrtechnischen Dienst der Stadt Nürnberg).
3.2 Vierte Qualifikationsebene
1Die modulare Qualifizierung für Ämter der vierten Qualifikationsebene bereitet unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung auf die steigenden Anforderungen für Ämter der vierten Qualifikationsebene bis zur Besoldungsgruppe A 14 vor (vgl. § 40 FachV-Fw).
2Die modulare Qualifizierung umfasst drei Maßnahmen, die Ausbildungsinhalte umfassen, die denen der theoretischen Ausbildung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen entsprechen. 3Die Gesamtdauer der Module haben insgesamt einen zeitlichen Umfang von 60 Tagen (§ 41 Abs. 1 FachV-Fw, Übersicht 2 des Konzepts der modularen Qualifizierung für den feuerwehrtechnischen Dienst der Stadt Nürnberg).
4Jedes Modul schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab (§ 41 Abs. 1 Satz 3 FachV- Fw). Die Berufsfeuerwehr Nürnberg stellt sicher, dass ein Abdruck der Teilnahmebescheinigung dem Personalamt der Stadt Nürnberg zugeleitet wird, diese ist zum Personalakt zu nehmen.
3.3 Allgemeine Regelungen zum Inhalt und Dauer der Maßnahmen
1Die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Dauer der Maßnahmen zur modularen Qualifizierung ergeben sich aus § 36 Abs. 1 sowie § 41 Abs. 1 FachV-Fw und den anliegenden Übersichten. 2Fortbildungen und sonstige Qualifikationsmaßnahmen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und die nach Inhalt, Art und Umfang den Maßnahmen der modularen Qualifizierung entsprechen, können im Umfang von höchstens der Hälfte des Gesamtumfangs der Maßnahmen der modularen Qualifizierung angerechnet werden. 3Eine Anrechnung auf die Prüfung ist unzulässig. 4Nach Abschluss der Maßnahme der modularen Qualifizierung ist auch im Falle einer Anrechnung von Fortbildungen die dafür vorgesehene Prüfung abzulegen. 5Das Personalamt entscheidet auf Vorschlag der Berufsfeuerwehr Nürnberg im Einzelfall über eine Anrechnung.
4. Prüfung
Nach Abschluss der Maßnahmen zur modularen Qualifizierung ist eine Prüfung abzulegen (§ 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2 FachV-Fw).
4.1 Dritte Qualifikationsebene
1Die Prüfung zum Abschluss der modularen Qualifizierung nach § 33 FachV-Fw, die die Inhalte des Basismoduls sowie der Spezialisierung umfasst, besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt. 2Die Prüfungsdauer der praktischen und der mündlichen Prüfung beträgt jeweils 20 Minuten. 3Die praktische und die mündliche Prüfung finden jeweils als Einzelprüfung statt. 4Weitere Ausführungen zu den Prüfungen sind in der anliegenden Übersicht 1, Nr. 1 bis 2.5, geregelt.
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
5Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden. 6Die Wiederholung der gesamten Prüfung ist einmal möglich, eine Teilwiederholung ist ausgeschlossen (§ 36 Abs. 3 FachV- Fw).
7Mindestens sechs Wochen vor der Prüfung werden die Teilnehmenden von der obersten Dienstbehörde schriftlich zu den Prüfungen geladen. Die Ladung zur Prüfung übernimmt die Berufsfeuerwehr Nürnberg. 8Zwei Wochen vor der Prüfung wird dem Landespersonalausschuss ebenfalls durch die Berufsfeuerwehr Nürnberg Ort und Zeit der Prüfung mitgeteilt (§ 36 Abs. 2 Satz 2 FachV-Fw) sowie der Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern informiert.
9Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird den Teilnehmenden von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt.
10Die Berufsfeuerwehr Nürnberg stellt sicher, dass ein Abdruck des Prüfungszeugnisses dem Personalamt der Stadt Nürnberg zugeleitet wird, ebenso eine Mitteilung im Falle des endgültigen Nichtbestehens der Prüfung. 11Der Abdruck des Prüfungszeugnisses oder die Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen ist zum Personalakt zu nehmen.
4.2 Vierte Qualifikationsebene
1Die Prüfung zum Abschluss der modularen Qualifizierung nach § 41 Abs. 2 FachV-Fw ist mündlich abzulegen. 2Sie findet als Einzelprüfung statt und dauert 45 Minuten. 3Die Wiederholung der Prüfung ist einmal möglich (§ 41 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 FachV-Fw).
4Zwei Wochen vor der Prüfung wird dem Landespersonalausschuss durch die Berufsfeuerwehr Nürnberg Ort und Zeit der Prüfung mitgeteilt (§ 41 Abs. 2 Satz 3 FachV-Fw).
5Das Ergebnis der Prüfung ist der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer mündlich mitzuteilen. 6Die Stadt Nürnberg erhält eine schriftliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis (§ 41 Abs. 3 Sätze 3 und 4 FachV-Fw). 7Die Berufsfeuerwehr Nürnberg stellt sicher, dass ein Abdruck dieser Mitteilung dem Personalamt der Stadt Nürnberg zugeleitet wird, diese ist zum Personalakt zu nehmen.
5. Abschluss der modularen Qualifizierung
¹Der Personal- und Organisationsausschuss stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung fest.
²Die Feststellung über den erfolgreichen Abschluss ist eine Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 oder A 14.
3Nach erfolgreich absolvierter modularer Qualifizierung sind zur Erlangung eines Amtes der Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 jeweils mindestens 20 zusätzliche fachspezifische Fortbildungstage (Wahlfortbildungen) zu absolvieren. 4Diese sind nicht mehr Teil der modularen Qualifizierung und dieses Konzepts (§ 37 FachV-Fw).
6. Inkrafttreten
Dieses Konzept der modularen Qualifizierung tritt ab Genehmigung durch den Landespersonalausschuss in Kraft.
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
Übersicht 1: Modulare Qualifizierung für Ämter der dritten Qualifikationsebene
1. Basismodul 3. QE Feuerwehr
Für Ämter der 3. Qualifikationsebene (ab A 10) absolvieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein fünfwöchiges (25 Tage) „Basismodul 3. QE Feuerwehr“. Ziel des Basismoduls ist die Vermittlung von Grundkompetenzen, die für Ämter der 3. QE notwendig sind.
| 5 Wochen (25 Tage) Basismodul 3. QE Feuerwehr | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Recht | Verwaltungsrecht Tarif- und Beamtenrecht Haushalts- und Vergaberecht Bestimmungen im Feuer- wehrwesen | 3 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) und der staatlichen Feuerwehr- schule Geretsried (SFSG) |
| Berufsalltag, Arbeitsplatz und Dienstbetrieb | Menschen- und Personalfüh- rung Arbeitsschutz Arbeitsmethoden Digitale Arbeitswelten Soziale Kompetenzen | 14 | |
| Vorbeugender Brandschutz | Grundlagen des Vorbeugen- den Brandschutzes Anlagentechnischer Brand- schutz Organisatorischer Brand- schutz | 2 | |
| Einsatztaktik und Einsatz- vorbereitung | Einsatzvorbereitung | 1,5 | |
| Einsätze zur Brandbekämp- fung | Einsatztaktische Maßnah- men Brände in Sonderbauten Wald- und Vegetations- brände | 1 | |
| Einsätze zur Technischen Hilfeleistung | Unfälle mit Verkehrsmitteln Unfälle mit Maschinen und Anlagen Hoch- und Tiefbauunfälle Wasser- und Eisrettung Sonderlagen des Techni- schen Hilfeleistung | 1,5 | |
| ABC Einsätze | Atomare-, Biologische- und Chemische Gefahren Informationsgewinnung | 1 | |
| Sonstige Ausbildungsteile | Lehrgangsorganisation | 1 | |
| 25 Lehrgangstage |
2. Spezialisierungen für die 3 QE Feuerwehr
2.1 Spezialisierung „Aus- und Fortbildung“ (mQ AuF) nach A 10
| 7 Wochen (35 Tage) Spezialisierung „Aus- und Fortbildung“ | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein) Ausbilder- eignungsprüfung gemäß Ausbildereignungsver- ordnung | Ausbildungsvoraussetzungen prüfen Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Anwär- terinnen und Anwärtern/Aus- zubildenden mitwirken Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen | 10 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit den Industrie- und Handels- kammern oder einer ver- gleichbaren Fortbil- dungsstätte |
| Lehrgang zum/zur „geprüften Do- zenten/in“ | Basismodul Aufbaumodul Didaktik und Me- thodik Aufbaumodul Präsentation- und Lerntechniken Aufbaumodul Moderation und herausfordernde Situationen Aufbaumodul digitale Kompe- tenz für Unterricht und Semi- nar Abschlussmodul | 13 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Bayerischen Verwal- tungsschule (BVS) |
| Mentoring mit fachspezi- fischem Workshop | 11 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit den staatlichen Feuerwehr- schulen und der Arbeits- gemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) | |
| Mündliche Prüfung | Im mündlichen Prüfungsabschnitt haben die Teilnehmenden ihre the- oretischen Kenntnisse für die Tätig- keit als Ausbilder/in nachzuweisen. Die mündliche Prüfung schließt an die praktische Prüfung an. Neben den fachspezifischen Fragen durch die Prüfenden erläutert der/die zu Prüfende in diesem Prüfungsab- schnitt auch sein/ihr zuvor erstell- tes Unterrichtskonzept. | 1 | Bayerisches Staatsminis- terium des Innern, für Sport und Integration in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde in Kooperation mit den staatlichen Feuerwehr- schulen und der Arbeits- gemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) |
| Praktische Prüfung | In dem praktischen Prüfungsab- schnitt haben die Teilnehmenden nachzuweisen, dass sie hand- lungsorientiert unterrichten und leh- ren können. | ||
| 35 Lehrgangstage |
2.2 Spezialisierung „Bevölkerungsschutz“ (mQ BevS) nach A 10
| 7 Wochen (35 Tage) Spezialisierung „Bevölkerungsschutz“ | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Rechtsgrundlagen | Grundgesetz Staatrecht Staatsaufbau Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Bayerisches Rettungsdienstge- setz (BayRDG) Bayerisches Katastrophen- schutzgesetz (BayKSG) Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstel- len (ILSG) Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bun- des (ZSKG) Sicherstellungs- und Vorsorge- gesetze (Notstandsgesetzge- bung) EU-Gemeinschaftsverfahren | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) und der Bayerischen Verwal- tungsschule (BVS) |
| Bevölkerungsschutz | Aufbau der gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur Katastrophenschutz Zivilschutz Zivile Verteidigung Zivil-Militärische Zusammenar- beit Einheiten im Katastrophen- und Zivilschutz Resilienz der Bevölke- rung/Selbstschutz | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) und der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BBK) |
| Beschaffung und Logistik | betriebswirtschaftliche und haushälterische Grundlagen der Beschaffung und Lagerhaltung Vergaberecht Lebenszyklus Controlling/Kennzahlen Bundesauftragsverwaltung Förderung Lagerhaltung Logistikkonzept (Verpflegung, Versorgung und Instandsetzung etc.) | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) und der Bayerischen Verwal- tungsschule (BVS) |
| Gefahrenabwehrplanung | Feuerwehreinsatzpläne Brandschutzbedarfsplan Katastrophenschutzpläne Risikoanalyse Szenarienbezogene Planungen | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern |
| Zivile Alarmplanung Kritische Infrastruktur | (AGBF Bayern) und der staatlichen Feuerwehr- schule Geretsried (SFSG) | ||
|---|---|---|---|
| Stabsarbeit | Stäbe nach Feuerwehr Dienst- vorschrift 100 (FwDV 100) Stäbe nach Koordinierungsricht- linie (KoordR) Krisenmanagement Informationsquellen Visualisierung Dokumentation Führungsunterstützung Anlegen Stabsübung Risiko- und Krisenkommunika- tion | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) und der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BBK) |
| Führungskultur | Demokratieverständnis Werteorientierte Führung Diversität Nachhaltigkeit Verantwortung Vertrauen Achtsamkeit | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) |
| Praktische Anwendung | Durchführung Beschaffung Brandschutz- und/oder Gefah- renabwehrplanung Stabsübung (operativ-taktisch nach FwDV 100 und im Krisen- management) | 4 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation der Ar- beitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuer- wehren in Bayern (AGBF Bayern) und der staatlichen Feuerwehr- schule Geretsried (SFSG) |
| Mündliche Prüfung | Im mündlichen Prüfungsabschnitt haben die Teilnehmenden ihre theo- retischen Kenntnisse für die Tätigkeit im Bevölkerungsschutz nachzuwei- sen. | 1 | Bayerisches Staatsmi- nisterium des Innern, für Sport und Integra- tion in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde in Ko- operation mit den staat- lichen Feuerwehrschu- len und der Arbeitsge- meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bay- ern) |
| Praktische Prüfung | Im praktischen Prüfungsabschnitt haben die Teilnehmenden nachzu- weisen, dass sie ganzheitlich im Sinne des Bevölkerungsschutzes denken und handeln können. | ||
| 35 Lehrgangstage |
2.3 Spezialisierung „Integrierte Leitstelle“ (mQ ILS) nach A 10
| 7 Wochen (35 Tage) Spezialisierung „Integrierte Leitstelle“ | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Praktische Qualifizierung | IuK Themen Wissen und Anwenden der loka- len IuK Strukturen Einsatzleitsystem Störungsmanagement Stammdatenstrukturen/- pflege Kommunikationstechnik Technisch-Taktische-Be- triebsstelle im Digitalfunk (TTB) | 20 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) |
| Operative Schnittstellen- partner Erkennen und Vertiefen der operativen Zusammenar- beit mit Schnittstellenpart- nern (wie z.B. Polizei, ÖPNV, KV Vermittlungs- zentrale, Nachbar ILS/ Feu- erwehren/ Betriebe) Vermittlung der jeweiligen organisatorischen Struktu- ren Informationsbedarf und – potential des Schnittstellen- partners Amtshilfe Einsatzpotential | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) und Be- hörden und Organisati- onen mit Sicherheits- aufgaben (BOS) | ||
| Standortspezifische Beson- derheiten Wissen und Erwerben von Fähigkeiten und Strukturen der eigenen Organisation Einsatzplanung Notfallmanagement ILS Aus- und Fortbildung ILS Supervision Qualitätsmanagement Informationssicherheits- management | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) |
| Schichtleiterlehrgang | Führen einer Schicht Mitarbeiter- und Konfliktge- spräch im Führungsraum Rechtsthemen mit Praxis- bezug zur ILS Umgang mit Presseanfra- gen in der ILS Trainieren des Führens ei- ner Schicht bei verschiede- nen Einsatzlagen in der In- tegrierten Leitstelle Kennen der Strukturen und Arbeitsweisen einer Ein- satzleitung von Rettungsdienst/Feuerwehr und Bereitstellen der mögli- chen Unterstützungsleistun- gen einer ILS Kennen der Strukturen und Arbeitsweisen eines Füh- rungsstabes nach FWDV 100 und Bereitstellen der möglichen Unterstützungs- leistungen einer ILS Lageführung in der ILS Praktische Einsatzlagen in der ILS | 14 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der staatlichen Feuerwehr- schule Geretsried (SFSG) |
|---|---|---|---|
| Mündliche Prüfung | Im mündlichen Prüfungsab- schnitt haben die Teilnehmen- den ihre theoretischen Kennt- nisse für die Tätigkeit in einer ILS nachzuweisen. | 1 | Bayerisches Staatsmi- nisterium des Innern, für Sport und Integra- tion in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde in Ko- operation mit den staat- lichen Feuerwehrschu- len und der Arbeitsge- meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bay- ern) |
| Praktische Prüfung | Im praktischen Prüfungsab- schnitt haben die Teilnehmen- den nachzuweisen, dass sie ganzheitlich im Sinne der Arbeit in einer ILS denken und handeln können. | ||
| 35 Lehrgangstage |
2.4 Spezialisierung „Vorbeugender Brandschutz“ (mQ VB) nach A 10
| 7 Wochen (35 Tage) Spezialisierung „Vorbeugender Brandschutz“ | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Grundlagen des Vorbeugen- den Brandschutzes | Grundlagen und Schutz- ziele des Vorbeugenden Brandschutzes Organisation Feuerbeschau Aufgabenverteilung im Vor- beugenden Brandschutz | 5 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufs- feuerwehren in Bayern (AGBF Bayern) |
| Grundlagen der Feuerbe- schau | Aufgaben eines Feuerbe- schauers Rechtsnormen Ablauf einer Feuerbeschau Durchführung einer Feuer- beschau Dokumentation | 5 | |
| Durchführung der Feuerbe- schau | Feuerbeschau in der allge- meinen Wohnbebauung Feuerbeschau im denkmal- geschützten Gebäude Feuerbeschau im Sonder- bau | 5 | |
| Sonderthemen Feuerbeschau | Flächen für die Feuerwehr Prüfgegenstände Erstellung Befunde EDV System zur Dokumen- tation | 4 | |
| Baulicher Brandschutz | Rechtliche Grundlagen Baukunde Brandwände Feuerschutzabschlüsse Sonderbauten Blitzschutz | 5 | |
| Anlagentechnischer Brand- schutz | Rechtliche Grundlagen Brandmeldeanlagen Löschanlagen Lüftungsanlagen Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen Sonstige Löscheinrichtun- gen | 5 | |
| Organisatorischer Brand- schutz und Veranstaltungssi- cherheit | Rechtliche Grundlagen Feuerbeschau Veranstaltungssicherheit Brandschutzordnung | 5 |
| Organisation im Betrieb Kulturgutschutz | |||
|---|---|---|---|
| Mündliche Prüfung | Im mündlichen Prüfungsab- schnitt haben die Teilnehmen- den ihre theoretischen Kennt- nisse für die Tätigkeit im Vor- beugenden Brandschutz nach- zuweisen. | 1 | Bayerisches Staatsmi- nisterium des Innern, für Sport und Integra- tion in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde in Ko- operation mit den staat- lichen Feuerwehrschu- len und der Arbeitsge- meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bay- ern) |
| Praktische Prüfung | Im praktischen Prüfungsab- schnitt haben die Teilnehmen- den nachzuweisen, dass sie ganzheitlich im Sinne des Vor- beugenden Brandschutzes den- ken und handeln können. | ||
| 35 Lehrgangstage |
2.5 Spezialisierung „Einsatzdienst“ (mQ ZF) nach A 10
| 7 Wochen (35 Tage) Spezialisierung „Einsatzdienst“ | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Recht | Einsatzrecht für den Zugfüh- rer | 2 | Oberste Dienstbehörde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuer- wehren in Bayern (AGBF Bayern) und der staatli- chen Feuerwehrschule Geretsried (SFSG) |
| Berufsalltag, Arbeitsplatz und Dienstbetrieb | Menschen- und Personalfüh- rung (Führen als Zugführer, Ein- satznachbereitung) | 1 | |
| Vorbeugender Brandschutz | Grundlagen des Vorbeugen- den Brandschutzes im Zusammenhang mit dem Abwehrenden Brandschutz | 1 | |
| Einsatztaktik und Einsatz- vorbereitung | Führungslehre Einsatz als Zugführer Einsatzvorbereitung für den Zugführer Führungsmittel Führen und Zusammenarbeit an der Einsatzstelle | 19 | |
| Einsätze zur Brandbekämp- fung | Einsatztaktische Maßnah- men Brände in Verkehrsmitteln Wald- und Vegetations- brände in der Praxis | 1,5 | |
| Einsätze zur Technischen Hilfeleistung | Unfälle mit Verkehrsmitteln aus Sicht des Zugführers Unfälle mit KFZ mit alternati- ven Antrieben Sonderlagen der Techni- schen Hilfeleistung aus Sicht des Zugführers | 1,5 | |
| ABC Einsätze | Einsatztaktik bei ABC Einsät- zen für Zugführer Informationsgewinnung für den Zugführer | 3,5 | |
| Sonstige Ausbildungsteile | Lehrgangsorganisation | 5,5 | |
| Mündliche Prüfung | Qualifikationsprüfung B IV – Teil 1 | Bayerisches Staatsmi- nisterium des Innern, für Sport und Integration in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde in Kooperation mit den staatlichen Feuerwehr- schulen und der Arbeits- gemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bay- ern) | |
| Praktische Prüfung | Qualifikationsprüfung B IV – Teil 1 | ||
| 35 Lehrgangstage |
Übersicht 2: Modulare Qualifizierung für Ämter der vierten Qualifikationsebene bis A 14
Die modulare Qualifizierung umfasst drei Maßnahmen, die Ausbildungsinhalte umfassen, die denen
der theoretischen Ausbildung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des
zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-
Westfalen in der am 22. Juni 2021 geltenden Fassung entsprechen.
| 12 Wochen (60 Tage) modulare Qualifizierung A 14 | |||
|---|---|---|---|
| Qualifizierungsbereich | Lehrinhalt | Dauer (Tage) | Durchführung durch |
| Zentrales Ausbildungsmo- dul 3.1 | Personal- und Sozialkompe- tenz gruppendynamische Pro- zesse Projektmanagement | 25 | Zentrale Einrichtungen zur Ausbildung des Lan- des Sachsen-Anhalt |
| Zentrales Ausbildungsmo- dul 3.3 A | Recht | 20 | Zentrale Einrichtungen zur Ausbildung des Lan- des Berlin |
| Zentrales Ausbildungsmo- dul 3.3 B | Management | 15 | Zentrale Einrichtungen zur Ausbildung des Lan- des Hamburg |
| Mündliche Prüfung | Inhalte der Maßnahmen | Bayerisches Staatsmi- nisterium des Innern, für Sport und Integra- tion in Zusammenarbeit mit der obersten Dienstbehörde in Ko- operation mit den staat- lichen Feuerwehrschu- len und der Arbeitsge- meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF Bay- ern) | |
| 60 Lehrgangstage |
Fachspezifische Fortbildungen im Anschluss an die modulare
Qualifizierung nach § 37 FachV-Fw (Wahlfortbildungen)
1. Weiterqualifizierung „Aus- und Fortbildung“
| Spezialisierung „Aus- und Fortbildung“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 11 Summe: 20 Tage | Oberste Dienstbehörde nach örtlichen Belangen | Beispiele Fachlehrgänge: Erste Hilfe Ausbilder/in Praxisanleiter/in Rettungsdienst Ausbilder/in für Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen Lehrtaucher/in Ausbilder/in für Motorkettensägenführer …. Beispiele für pädagogische Weiterbildungen: Kompetenzorientiertes Lehren lernen Kompetenzorientierte Ausbildung in hybriden Lernräumen … Beispiele für fachspezifische Weiterbildungen: Konfliktgespräche richtig führen Kommunales Haushaltsrecht … |
|---|
| Spezialisierung „Aus- und Fortbildung“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 12 Summe: 20 Tage | Oberste Dienstbehörde nach örtlichen Belangen | Beispiele für fachspezifische Weiterbildungen: Vertiefung kommunales Haushaltsrecht Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen Gewinn mit sozialer Kompetenz Umgang mit Generation Z Effektive Kommunikation … |
|---|
| Spezialisierung „Aus- und Fortbildung“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 13 Summe: 20 Tage | Oberste Dienstbehörde nach örtlichen Belangen | Beispiele für fachspezifische Weiterbildungen: Gut sprechen, sicher auftreten Diversity Management Datenbanken und SQL Aufbau Selbst- und Zeitmanagement Kluger Umgang mit Flexibilität Kommunikation für Führungskräfte Besprechungen effektiv leiten … |
|---|
2. Weiterqualifizierung „Bevölkerungsschutz“
| Spezialisierung „Bevölkerungs- schutz“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 11 Summe: 20 Tage | Digitalisierung 3 Tage | Geoinformationssysteme Datenquellen Anwendungen eGovernment Künstliche Intelligenz Virtuelle Realität Simulationen |
|---|---|---|
| Integriertes Management System 2 Tage | Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9000 ff Arbeitsschutzmanagementsystem Umweltschutzmanagementsystem | |
| Business Continuity Management 5 Tage | Risikoanalyse Notfallpläne Wiederaufbaupläne Krisenkommunikation | |
| Stellenspezifische Fortbildung 10 Tage | Kurse von Berufsverbänden, Fachakademien, Bildungsträgern, POR etc. im eigenen Zuständigkeitsbereich, anderen Dienststellen, Institutionen, Firmen etc. |
| Spezialisierung „Bevölkerungs- schutz“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 12 Summe: 20 Tage | Personalführung 5 Tage | Personalwirtschaft Recruiting, Onboarding Grundsätze Führung und Zusammenarbeit Motivation Mitarbeitende Dienstaufsicht Konflikte und Mobbing Antikorruption Sexuelle Diskriminierung Personalvertretungsrecht |
|---|---|---|
| Stabsarbeit 5 Tage | Vorbereitung einer Stabs- oder Teil- bzw. Vollübung Durchführung dieser Übung Evaluierung dieser Übung Erstellen Abschlussbericht Alternativ: Auswertung einer aktuellen Lage oder Übung | |
| Stellenspezifische Fortbildung 10 Tage | Kurse von Berufsverbänden, Fachakademien, Bildungsträgern, POR etc. im eigenen Zuständigkeitsbereich, anderen Dienststellen, Institutionen, Firmen etc. |
Die Spezialisierung „Bevölkerungsschutz“ für Ämter der Besoldungsgruppe A 13 ist derzeit nicht vorgesehen.
3. Weiterqualifizierung „Integrierte Leitstelle“
| Spezialisierung „Integrierte Leitstelle“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 11 Summe: 20 Tage | Qualifizierung Stabsarbeit 5 Tage | Stabsführungslehrgang an der SFSG, BABZ oder vergleichbarer Institutionen |
|---|---|---|
| Praktische standort- spezifische Qualifizierung gemäß zukünftiger Verwendung (Lagedienst, Schichtführung, Sachbearbeitung, QMB, ISB etc.) 15 Tage | Ausbildungsort: Standortdienststelle in Kooperation mit beteiligten Organisationen und Stakeholdern Inhalte Grundlagen Einsatzleitung, Feuerwehr und Rettungsdienst (Führungsstufe D) Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Schnittstellenpartnern Spezifische Qualifizierungen am Standort gemäß zukünftigen Aufgaben |
| Spezialisierung „Integrierte Leitstelle“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 12 Summe: 20 Tage | Praktische standort- spezifische Qualifizierung gemäß zukünftiger Verwendung (Lagedienst, Sachbearbeitung, Leitstellenleitung, QMB, ISB etc.) 20 Tage | Ausbildungsort: Hilfsorganisation (ELRD), Standortdienststelle Inhalte Kennen der Strukturen und Arbeitsweisen einer Verbands- führung/Hilfeleistungskontingents von Rettungsdienst/Feuerwehr und Bereitstellen der möglichen Unterstützungsleistungen einer ILS Vertiefung der Fähigkeiten in der Stabsarbeit Ausbildungsort: Externes Coaching Externer Dienstleister Standortausbildung Inhalte Tiefergehender Erwerb von Fähigkeiten im Bereich Recht z.B. Vergabe-, Arbeits-, Beamten-, Tarifrecht Entgeltverhandlungen Vertiefung von Themen der Personalführung und Konfliktmanagement |
|---|
| Spezialisierung „Integrierte Leitstelle“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 13 Summe: 20 Tage | Praktische standortspezifische Qualifizierung gemäß zukünftiger Verwendung (Lagedienst, Sachgebietsleitung, Leitstellenleitung, QMB, ISB etc.) 20 Tage | Ausbildungsort: Externes Coaching Standortausbildung Inhalte Tiefergehender Erwerb von Fähigkeiten im Bereich Recht (z.B. Vergabe-, Arbeits-, Beamten-, Tarifrecht) Entgeltverhandlungen Vertiefung von Themen der Personalführung und Konfliktmanagement |
|---|
4. Weiterqualifizierung „Vorbeugender Brandschutz“
| Spezialisierung „Vorbeugender Brandschutz“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 11 Summe: 20 Tage | Sicherheitsrecht 5 Tage | Landesstraf- und Verordnungsgesetz Verordnung zur Verhütung von Bränden Veranstaltungssicherheit Feuerbeschau Befugnisse der unteren Sicherheitsbehörde Organisation der Sicherheitsbehörden |
|---|---|---|
| Spezielles Verwaltungsrecht 5 Tage | Verwaltungsverfahrensgesetz Bescheiderstellung Vollzug von Maßnahmen Ordnungswidrigkeiten Zwangsgeld und Ersatzvornahmen Dokumentation und Form | |
| Brandschutzdienststelle 5 Tage | Aufgaben der Brandschutzdienststelle Aufgaben der Bauaufsicht Brandschutzkonzepte Aufgaben Prüfsachverständige Verfahren der Baugenehmigung | |
| Stabsarbeit 5 Tage | FwDV 100 Stabsfunktionen Arbeiten im Stab Aufgaben im Stab Kommunikationsmittel Stabsübungen |
| Spezialisierung „Vorbeugender Brandschutz“ für Ämter der Besoldungs- gruppe A 12 Summe: 20 Tage | Bau- und Brandschutzrecht 5 Tage | Musterbauordnung Brandschutzkonzepte Sachverständigenrecht Sonderbauvorschriften |
|---|---|---|
| Sonderbauten 5 Tage | Merkmale des Sonderbaus Einstufung und Klassifizierung Besonderheiten der einzelnen Sonderbautatbestände Planung von Sonderbauten | |
| Ingenieurmethoden im Brandschutz 5 Tage | Industriebaurichtlinie Tabellenmethode Rechenmethode für Brandlasten Dimensionierung von Industriebauten | |
| Baugenehmigungsverfahren 5 Tage | Verfahren für Genehmigung Unterlagen für Verfahren Erstellung von Brandschutzkonzepten Prüfung und Genehmigung von Unterlagen als Brandschutzdienststelle |
Die Spezialisierung „Vorbeugender Brandschutz“ für Ämter der Besoldungsgruppe A 13 ist derzeit nicht vorgesehen.
Hinweis: Soweit Fortbildungen von den in 1. bis 4. genannten Weiterqualifizierungsbereichen wesentlich abweichen bzw. andere / neue Weiterqualifizierungsbereiche eröffnet werden sollen, so sind diese mit dem Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern vor deren Durchführung abzustimmen (vgl. § 37 Satz 2 FachV-Fw).
ÖÖ 44..11
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff: Personalgewinnung bei der Feuerwehr;
Dienstanfängerverhältnis bei der Integrierten Leitstelle
Anlagen: Gutachten_Dienstanfänger_ILS
Sachverhalt (kurz): Die Deckung des Personalbedarfs bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg stützt sich auf eine mehrstufige Personalgewinnungsstrategie und erfolgt zu einem wesentlichen Teil über die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften. Durch die Novellierung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw), die zum 01.02.2024 in Kraft trat, wurden neue Ausbildungsmöglichkeiten für die Berufsfeuerwehr geschaffen und der Bewerberkreis auf die Zielgruppe von Schulabgängerinnen und Schulabgängern erweitert. Nach neuer Rechtslage kann nun u. a. eine öffentlich-rechtliche Ausbildung (sog. Dienstanfängerverhältnis) für den Schwerpunkt Leitstelle durchgeführt werden. Das Dienstanfängerverhältnis ersetzt dabei die für den feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst bisher vorausgesetzte förderliche Berufsausbildung. Da sich die Nachwuchsgewinnung aufgrund des demographischen Wandels und der guten Arbeitsmarktlage im Handwerk immer schwieriger gestaltet, soll das Personalgewinnungskonzept der Feuerwehr Nürnberg um das neue Ausbildungsformat erweitert werden. Ab September 2025 sollen regelmäßig vier Nachwuchskäfte für die Integrierte Leitstelle im Dienstanfängerverhältnis - Schwerpunkt Leitstelle - eingestellt und zu Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten ausgebildet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 375.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 175.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 200.000 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Dienstanfängerverhältnis steht geschlechterübergreifend allen Bewerbenden offen, die die Voraussetzungen erfüllen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Mit dem Einstellungsjahrgang 2025 (Beginn 01.09.2025) werden regelmäßig bis zu 4 Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger - Schwerpunkt Leitstelle - eingestellt und zu Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten ausgebildet.
Der hierzu erforderliche Vorbereitungsdienst der 2. Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes wird um die entsprechende Anzahl an Plätzen für die Ausbildung Leitstelle aufgestockt.
Die notwendigen Finanzmittel für die 4 Ausbildungsplätze (Dienstanfängerverhältnis und Vorbereitungsdienst) sollen ab dem Jahr 2025 bereitgestellt werden.
ÖÖ 44..11
Personalgewinnung bei der Feuerwehr;
Ausbildung von Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern mit der Zielqualifikation
Leitstellendisponentin/Leitstellendisponent in der Integrierten Leitstelle
I. Sachverhalt:
Der Personalbedarf der Berufsfeuerwehr Nürnberg wird zu einem wesentlichen Teil über die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften gedeckt. Da sich die Nachwuchsgewinnung aufgrund des demographischen Wandels und der guten Arbeitsmarktlage immer schwieriger gestaltet, wurde mit der Berufsfeuerwehr Nürnberg schon frühzeitig eine mehrstufige Personalgewinnungsstrategie entwickelt. Auf den Bericht zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 25.04.2023 wird insofern verwiesen.
Bislang war eine Tätigkeit als Leitstellendisponentin/Leitstellendisponent nur über diverse Quereinstiege und einer damit verbundenen Weiterqualifizierung (Disponentenlehrgang) möglich. Dabei rekrutierte die Feuerwehr bisher ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber, die schwerpunktmäßig eine rettungsdienstliche Vorqualifikation oder eine Ausbildung zum/zur Brandmeister/in vorweisen konnten. Seit dem Jahr 2024 können sich auch Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Medizinische Fachangestellte oder Hebammen/Entbindungspfleger für den Quereinstieg mit Weiterqualifikation für den Einsatz in der ILS bewerben. Alle vorgenannten Berufsgruppen haben dabei aber selbst einen Personalmangel zu verzeichnen. Das Risiko, in den kommenden Jahren nicht mehr ausreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Integrierte Leitstelle über den bisherigen Weg des Quereinstiegs zu gewinnen, steigt immens an. Dieses Risiko ist kein isoliertes Problem der ILS Nürnberg, sondern ein bundesweit zu beobachtendes Phänomen.
Durch die Novellierung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw), die zum 01.02.2024 in Kraft trat, wurden neue Zugangswege in den feuerwehrtechnischen Dienst eröffnet und erstmalig Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Berufsfeuerwehr mit Schwerpunkt für Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten geschaffen. Zukünftig ist es möglich, ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“ i.S.v. Art. 30 LlbG (sog. „Dienstanfängerverhältnis“) anzubieten, das die grundsätzlich vorgeschriebene berufliche Vorbildung ersetzt, die für den Besuch des Vorbereitungsdienstes im feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich ist.
Während der 2-jährigen öffentlich-rechtlichen Ausbildung, die aus einem berufsfachschulischen und einem berufspraktischen Teil besteht, erwerben die Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger die, für den im Anschluss geplanten Vorbereitungsdienst erforderlichen, theoretischen und praktischen Grundlagen.
Der theoretische Unterricht während des Dienstanfängerverhältnisses findet an der eigens dafür errichteten städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen in München statt. Daneben befinden sich die Dienstanfänger/innen zur praktischen Ausbildung in der ILS Nürnberg und leisten Pflichtpraktika bei sonstigen Einrichtungen wie z. B. der Polizei-Einsatzzentrale, der Abbildung: Quelle Berufsfeuerwehr Mün- KVB Bayern, in Krankenhäusern und bei Rettungschen diensten ab.
Das Dienstanfängerverhältnis endet mit der Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Betriebsassistenten/zur staatlich geprüften Betriebsassistentin in einer Integrierten Leitstelle. Diese erste Prüfung berechtigt lediglich dazu, in der (Not-) Rufabfrage der ILS als Calltaker eingesetzt zu werden.
Für die Ausbildung zu Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten müssen die erfolgreichen Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger im Anschluss den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes absolvieren. Während dieses Lehrgangs findet ebenfalls die Rettungssanitäter-/Führerschein- und Maschinistenausbildung statt. Nach dem 1-jährigen Vorbereitungsdienst legen die Anwärterinnen und Anwärter die Qualifikationsprüfung als Brandmeister/in ab. Die Ausbildungszeit umfasst somit insgesamt drei Jahre; davon entfallen die ersten beiden Jahre auf das (öffentlich-rechtliche) Dienstanfängerverhältnis und das dritte Jahr auf den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes. Nach erfolgreicher Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Ergänzend sind, wie bisher über den Quereinstieg, nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe noch verschiedene Lehrgänge, wie z. B. Führungslehrgang und Disponentenlehrgang, zu besuchen.
Mit der Einführung des Dienstanfängerverhältnisses über die FachV-Fw kann die Gewinnung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr frühzeitiger ansetzen. Bisher war die Ausbildung bei der Feuerwehr für Schülerinnen und Schüler nur über besondere Ausbildungskonstrukte und Sondergenehmigungen möglich (z. B. Werkfeuerwehrfrau/Werkfeuerwehrmann).
Das Ausbildungsangebot für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger richtet sich an Bewerbende, die mindestens den mittleren Schulabschluss nachweisen können. Ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Dienstanfängerin bzw. Dienstanfänger i.S.v. Art. 30 ff. LlbG kann auch mit Minderjährigen erfolgen (soweit die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Aufnahme vorliegt). Da die Ausbildungsinhalte des zweiten Ausbildungsjahres im Schwerpunkt „Leitstelle“ die Volljährigkeit voraussetzen, ist allerdings ein Mindestalter von 17 Jahren bei Antritt der Ausbildung erforderlich. Damit besteht erstmalig die Chance, direkt in den Schulen für eine Ausbildung in der Integrierten Leitstelle zu werben.
Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis sowie die sonstigen allgemeinen und besonderen Einstellungsvoraussetzungen für den Feuerwehrdienst vorliegen (wie z. B. Feuerwehrdiensttauglichkeit, Mindestgröße, bestandene Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst).
In Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr möchte die Stadt Nürnberg das neue Ausbildungsformat „Dienstanfängerverhältnis im feuerwehrtechnischen Dienst mit Schwerpunkt Leitstelle“ ab September 2025 anbieten und regelmäßig 4 Nachwuchskräfte für das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis einstellen und ausbilden.
Der bisherige Zugangsweg zur ILS über den Quereinstieg mit vorher abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung und anschließender optionaler Weiterqualifizierung zur Leitstellendisponentin oder zum Leitstellendisponent bleibt bestehen.
Neben dem Dienstanfängerverhältnis mit dem Schwerpunkt Leitstelle ermöglicht die FachV-Fw auch ein neues öffentlich-rechtliches Dienstanfängerverhältnis mit dem Schwerpunkt „Handwerk und Technik“ für den Einsatzdienst der Feuerwehr sowie eine 3jährige Berufsfachschulausbildung im privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis für die Leitstelle. Die Implementierung dieser beiden weiteren Ausbildungsgänge ist bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg für die Folgejahre ebenfalls geplant.
Kosten der Ausbildung für das Dienstanfängerverhältnis „Leitstelle“ zzgl. der Kosten
des sich anschließenden Vorbereitungsdienstes
In Absprache mit der Landeshauptstadt München wurden die voraussichtlichen Kosten der Ausbildung für Dienstanfänger/innen kalkuliert.
Für die Ausbildung von Nachwuchskräften der Leitstelle (Dienstanfängerverhältnis mit anschließendem Vorbereitungsdienst) werden verschiedenste Ausbildungsstellen eingebunden. Die laufbahnrelevanten Ausbildungen könnten je nach Kooperationsmodell am Standort Nürnberg im Rahmen der laufenden Brandmeisterausbildung durchgeführt werden. Die im Folgenden dargestellten Kosten sind geschätzte Kosten.
| Kosten pro Teilneh- | |||
|---|---|---|---|
| mer/in und Ausbildung | |||
| Unterbringung während der BFS Zeit in München | 50,00 € * 180 Tage im Wohnheim 9.000,00 € | ||
| Fahrtkosten für die BFS Zeit in München | Deutschlandticket 58,00 € * 24 Monate 1.392,00 € | ||
| Verpflegungsmehraufwand | 21,50 € * 180 Tage 3.870,00 € | ||
| während der BFS Zeit in | |||
| München | |||
| Grundausbildung (intern) (Vorbereitungsdienst) | 20.000,00 € | ||
| Rettungssanitäterausbildung | 2.500,00 € | ||
| und Praktikum (intern) | |||
| (im Vorbereitungsdienst) | |||
| Führerscheinausbildung | 5.000,00 € | ||
| (im Vorbereitungsdienst) | |||
| Maschinistenausbildung | 2.000,00 € | ||
| (im Vorbereitungsdienst) | |||
| ∑ je Teilnehmer/in | 43.762,00 € |
Unterbringung während der
BFS Zeit in München
Fahrtkosten für die BFS Zeit
in München
Grundausbildung (intern)
(Vorbereitungsdienst)
Die Ausbildungs- und Lehrgangskosten fallen jeweils pro Teilnehmer/in an. In dieser Summe sind bereits alle Kosten der öffentlich-rechtlichen Ausbildung sowie des Vorbereitungsdienstes enthalten. Nach derzeitigem Stand der Schätzungen betragen die Ausbildungskosten pro Teilnehmer/in (ohne Unterhaltsbeihilfe bzw. Anwärterbezüge) rund 44.000,00 €.
Die Grundausbildung sowie die Rettungssanitäter- und Maschinistenausbildung können durch FW selbst durchgeführt werden. Hier könnten noch Kostenersparnisse eintreten.
Nur falls keine freien internen Lehrgangskapazitäten vorhanden sind, würden andere Feuerwehr-Standorte unterstützen. Vorsichtshalber sind aber die Kosten für diesen Ausnahmefall ebenfalls kalkuliert.
Gesamtkosten
| Kosten pro Teilnehmer/in | |||
|---|---|---|---|
| und Ausbildung | |||
| Unterhaltsbeihilfe nach Art. 97 BayBesG für Dienstanfänger/innen | 1. Ausbildungsjahr 996 € 2. Ausbildungsjahr 1.095,60 € ∑ 11.952 €+13.147,20 € = 25.099,20 € | ||
| Bezüge für Anwärter/ innen im Vorbereitungsdienst (Dauer 1 Jahr) | 24.688,01 € | ||
| Ausbildungs-/ | 43.762,00 € | ||
| Lehrgangskosten | |||
| ∑ je Teilnehmer/in | 93.549,21 € |
Unterhaltsbeihilfe nach
Art. 97 BayBesG für
Dienstanfänger/innen
Bezüge für Anwärter/
innen im
Vorbereitungsdienst
(Dauer 1 Jahr)
Die Werte der Unterhaltsbeihilfe sind in Abstimmung mit der Branddirektion München ermittelt worden. Sie umfassen neben den monatlichen Beträgen nach dem BayBesG auch die vorgesehenen jährlichen Sonderzahlungen.
Die Gesamtsumme der Anwärterbezüge (ohne Familienzuschlag) für das Jahr im Vorbereitungsdienst enthält den Anwärtersonderzuschlag, die Jahressonderzahlung sowie den Fahrtkostenzuschuss der Stadt Nürnberg und den Arbeitgeberanteil VWL.
| Gesamtkosten für einen | |||
|---|---|---|---|
| Ausbildungsjahrgang mit | |||
| 4 Nachwuchskräften | |||
| Unterhaltsbeihilfe | 100.396,80 € | ||
| (Dienstanfängerverhältnis) | |||
| Anwärterbezüge | 98.752,04 € | ||
| (Vorbereitungsdienst) | |||
| Lehrgangskosten | 175.048,00 € | ||
| ∑ Jahrgang mit 4 TN | 374.196,84 € |
Die Gesamtkosten für die Ausbildung einer Dienstanfängerin/eines Dienstanfängers - Schwerpunkt Leitstelle - mit anschließendem Vorbereitungsdienst (exklusive Familienzuschlag und Beihilfezahlungen und inklusive der Sonderzahlungen) belaufen sich auf rund 94.000 € pro Person bzw. auf rund 375.000,00 € für die gesamte Ausbildung eines Jahrgangs mit vier Nachwuchskräften.
Mit der Ausbildung der Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger kann FW ab September 2025 beginnen, die Ausschreibung der öffentlich-rechtlichen Ausbildung sollte unverzüglich (nach Wirksamwerden des Beschlusses) erfolgen. Die einzelnen Auswahlschritte des Einstellungsverfahrens (Sporttest, praktischer/theoretischer Einstellungstest) finden im Anschluss Zug um Zug statt.
Beschlussvorschlag
Mit dem Einstellungsjahrgang 2025 (Beginn 01.09.2025) werden regelmäßig bis zu 4 Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger - Schwerpunkt Leitstelle - eingestellt und zu Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten ausgebildet.
Der hierzu erforderliche Vorbereitungsdienst der 2. Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes wird um die entsprechende Anzahl an Plätzen für die Ausbildung Leitstelle aufgestockt.
Die notwendigen Finanzmittel für die 4 Ausbildungsplätze (Dienstanfängerverhältnis und Vorbereitungsdienst) sollen ab dem Jahr 2025 bereitgestellt werden.
II. DiP
III. Stk
IV. PR FW
V. GPR
VI. Ref. I/II POA
Nürnberg, 16.10.2024 Personalamt
gez. Sembritzki
(28 37)
Abdruck je an: GSBV GST
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff: Ergänzung der Beförderungsrichtlinien (HdV 120.50) im Rahmen der Doppelbewertung der Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst nach
BGr. A7/A8 BayBesG
Anlagen: Gutachten POA20241022 Ergänzung BeförderungsRL A7 A8_FW
Sachverhalt (kurz): Auf Initiative FW sollen die Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst im Rahmen des Haushaltes 2025 doppelt nach BGr. A7/A8
BayBesG ausgewiesen werden. Entsprechend sind die Richtlinien für die Beförderung der
Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg (HdV 120.50) um eine Regelung zu ergänzen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 250.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 250.000 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stk wurde in Kenntnis gesetzt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die diversity-relevanten Anforderungen (insb. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) werden berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Beförderungsrichtlinien werden im Rahmen der Doppelbewertung der
Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen
Dienst nach BGr. A7/A8 BayBesG wie vorgeschlagen ergänzt.
Der für außerbayerische Abschlüsse vorgesehenen Handhabung wird
zugestimmt.
vom 22.10.2024 120-20-370
Ergänzung der Beförderungsrichtlinien (HdV 120.50) im Rahmen der Doppelbewertung der Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst nach BGr. A7/A8 BayBesG
I. Auf Initiative FW sollen in Abstimmung mit Ref. I/II, Ref. I/II-CC, DiP und PA die Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst im Rahmen des Haushaltes 2025 doppelt nach BGr. A7/A8 BayBesG ausgewiesen werden. Entsprechend sind die Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg (HdV 120.50) um eine Regelung zu ergänzen. Es wird folgende Erweiterung vorgeschlagen:
„2.5 Feuerwehrtechnischer Dienst der zweiten Qualifikationsebene bei doppelt bewerteten Stellen
Für eine Beförderung auf doppelt bewerteten Stellen müssen folgende Dienstzeiten gemäß Art. 15 LlbG zurückgelegt sein:
bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung bei sehr gut und gut (bayerischer Abschluss) 3 Jahre 6 Monate im Übrigen 4 Jahre 6 Monate“
Die Ausbildung und die Qualifikationsprüfungen in den einzelnen Bundesländern und beim Bund sind teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet und insofern nur bedingt vergleichbar. Es wird deshalb vorgeschlagen, für die Wartezeit bis zur Note „gut“ ausschließlich bayerische Abschlüsse heranzuziehen. Im Falle einer Versetzung zur Stadt Nürnberg wird eine bereits nach BGr. A8 BayBesG erfolgte Beförderung unabhängig von der Regelung der bei der Stadt Nürnberg festgelegten Wartezeiten übernommen.
Die Beförderungsrichtlinien werden im Rahmen der Doppelbewertung der Eingangsstellen der zweiten Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst nach BGr. A7/A8 BayBesG wie vorgeschlagen ergänzt.
Der für außerbayerische Abschlüsse vorgesehenen Handhabung wird zugestimmt.
II. Herrn Ref. I/II
III. Herrn 3. BM
IV. PR FW GPR
V. PA
VI. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 12.09.2024 Personalamt
Unterschriften im DMS
(22 61)
Abdruck je an: DIP Ref. I/II-CC Stk FW
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Überlastungssituationen in der Nürnberger Stadtverwaltung
Anlagen: Bericht_Ueberlastungsanzeigen_CSU-Antrag_POA_22.10.2024 Antrag_Überlastung Stadtverwaltung_CSU
Bericht:
Der Bericht informiert über die aktuelle Situation und Regelung von Überlastungsanzeigen bei
der Stadt Nürnberg. Alle aufgeführten Maßnahmen einer Gegensteuerung sind auf dezentraler
Ebene der Dienststellen und Geschäftsbereiche zu prüfen und anzustoßen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/073/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Überlastungen können unabhängig von persönlichen Diversifikationsmerkmalen alle bei der Stadt beschäftigten Menschen betreffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/073/2024
vom 22.10.2024
Überlastungssituationen in der Nürnberger Stadtverwaltung
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.04.2024
I. Mit Schreiben vom 29.04.2024 beantragt die CSU-Stadtratsfraktion Auskünfte zu folgenden Fragen bzw. Sachverhalten:
- die jeweilige Anzahl der Überlastungsanzeigen in den einzelnen Geschäftsbereichen der
Stadtverwaltung,
- die Entwicklung der Überlastungsanzeigen in den letzten 5 Jahren, in den jeweiligen
Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung,
- die Bandbreite der bisherigen Beratungstätigkeit von PA gegenüber den Dienststellen
sowie
- Darstellung der Maßnahmen, wie die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem GPR der
Überlastungssituation in den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung konzeptionell begegnen will.
Zur Vermeidung von Überlastungen trägt das Personalmanagement durch präventive und konzeptionelle Maßnahmen bei. Diese werden laufend angeboten und entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterentwickelt, um Führungskräfte und Mitarbeitende bei der Gestaltung der betrieblichen Rahmenbedingungen möglichst gut zu unterstützen. Hierzu zählen u. a. flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Homeoffice, Teilzeitmodelle etc.), Betriebliches Gesundheitsmanagement (z. B. Durchführung von Gesundheitswochen, Gesundheitstagen, Bewegte Pausen, Etablierung von Gesundheits- und Bewegungsbotschafterinnen, Leitfaden Psychische Beeinträchtigungen im Arbeitsalltag), umfassende Schulungs- und Fortbildungsangebote (u. a. zum Selbstmanagement, Zusammenarbeit, Kundenorientierung und Bürgerservice, Interkulturelle Kompetenz, Fit und entspannt am Arbeitsplatz, Vorträge und Veranstaltungen zu wichtigen Gesundheitsthemen), Leitlinien zur Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden, strukturierte Vorbereitung und Begleitung der Führungsarbeit (Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen der Stufen 1 – 3, Führungsseminare, Netzwerktreffen, Leadership-Häppchen etc.), Feedback und Bewertung (u. a. Mitarbeitendengespräch „MAG“, Führungsfeedback), Wissenssicherung (systematischer Prozess um Erfahrungswissen zu dokumentieren und zugänglich zu machen), Personalberatung (betriebliche Sozialberatung, Supervision und Coaching), Förderung einer positiven Unternehmenskultur mit Angeboten für ein lebendiges Führungsleitbild (Jahresmotto 2024 „Wertschätzung“ u. a. Impulsreihe zum Thema „Mit Wertschätzung führen“, Selbst-Check), Strategische Personalbedarfsplanung (regelmäßige Planungsgespräche mit Dienststellen, Eigenbetrieben, Schulverwaltung zur Bestimmung des mittel- und langfristigen Personalbedarfs und relevanter Entwicklungen am Arbeitsmarkt).
Trotz aller präventiver Maßnahmen lassen sich persönliche Überlastungen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch Überlastungsanzeigen nicht gänzlich vermeiden.
Die Überlastungsanzeige per se ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. In erster Linie handelt es sich um ein Instrument, das Beschäftigte nutzen können, um auf eine Situation hinzuweisen, in der durch eine (ggf. subjektiv empfundene) zu große Arbeitsmenge oder durch Beeinträchtigungen anderer Art1 Personen-, Sach- oder Vermögenschäden nicht ausgeschlossen werden können. Mit Abgabe der Überlastungsanzeige, die in der Regel schriftlich erfolgt, geht die Haftung für etwaige Schäden vom Arbeitnehmer bzw. von der Beamtin oder dem Beamten auf die verantwortliche Person auf Arbeitgeberseite (Dienststellen-, Schul- oder Werkleitung) über. Arbeitgeberseitig sind Überlastungsanzeigen deshalb unverzüglich zu prüfen und - soweit sich die Anzeige als begründet erweist - geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs zu ergreifen.
Nach Nummer 2.3.3 der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg ist vorgesehen, dass die Dienststellen-, Schul- und Werkleitungen für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb und alle Fragen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit im Sinne der Unternehmerverantwortung verantwortlich sind.
„Die Dienststellen- und die Werkleitungen sind im Rahmen ihrer Entscheidungs- und Unterschriftsbefugnis für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf ihrer Dienststelle bzw. ihres Eigenbetriebes verantwortlich. Sie tragen für ihren Bereich die Unternehmerverantwortung im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) und nach den Unfallverhütungsvorschriften.“ (2.3.3 (1) ADON)
Dienstrechtlich und faktisch sind deshalb die Dienststellen-, Schul- und Werkleitungen die richtigen Adressaten möglicher Überlastungsanzeigen. Überlastungsanzeigen sind ein Instrument, um auf Probleme im direkten Arbeitsumfeld aufmerksam zu machen. Eine systematische und strukturierte Reaktion in der Dienststelle, im Eigenbetrieb oder in der Schule, die kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen umfassen, sind entscheidend, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In der Regel liegt die Verantwortung zunächst bei der unmittelbaren Führungskraft. Dies ist auch im Hinblick auf die in Frage kommenden Ursachen und möglichen Gegenmaßnahmen von Überlastungsanzeigen sinnvoll und zweckmäßig: Die zuständige Führungskraft kennt die spezifischen Arbeitsbedingungen, Aufgaben und Anforderungen der betroffenen Mitarbeitenden am besten; sie kann in der Regel schneller und gezielter Maßnahmen ergreifen bzw. vorschlagen, um Überlastungen abzubauen. Soweit eine nachhaltige Lösung nicht auf der Ebene der unmittelbaren Führungskräfte möglich ist, sind weitere Führungsebenen hinzuzuziehen.
1 Gemäß § 16 ArbSchG haben die „Beschäftigten … dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.“ In diesem Fall handelt es um eine sog. „Gefährdungsanzeige“.
Grundsätzlich gibt es für die Dienststellen und Führungskräfte vor Ort folgende Möglichkeiten, auf Überlastungsanzeigen zu reagieren (nicht abschließend):
- Kurzfristige Maßnahmen: z. B. Anpassung der Arbeitslast, (z. B. durch) Arbeitsumverteilung, Priorisierung der Aufgaben, Organisation kollegialer Unterstützung. 2. Mittelfristige Maßnahmen: z. B. ergonomische Anpassungen, räumliche Anpassungen, budgetfinanzierte Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitenden, Prozessanalysen und -optimierungen einschließlich Prozessautomatisierung, Analyse von Fehlzeiten in der Dienststelle bzw. bestimmten Arbeitsbereichen des Geschäftsbereichs, Anpassung organisatorischer Strukturen (Reorganisation), fachliche Weiterbildungen. 3. Langfristige Maßnahmen: strategische Planung und Entwicklung des Personalbestandes (Umwidmung von Stellen, Beantragung von Stellenschaffungen mit entsprechender Priorisierung, Prüfung der Etablierung von Fachkarrieren, persönliche Weiterbildungen), Aufgabenkritik (insb. hinsichtlich freiwilliger Leistungen), subkulturelle Veränderungen, Einführung neuer Technologien und Systeme (z. B. technische Unterstützung durch Robotik)
Alle Maßnahmen müssen grundsätzlich auf dezentraler Ebene geprüft, angestoßen und umgesetzt werden, ggf. mit zentraler oder externer Unterstützung.
Es liegen weder aktuelle noch vergangenheitsbezogene Informationen zu Überlastungsanzeigen aus der Stadtverwaltung zentral im Personalmanagement vor. Rechtliche Beratungen (zu Überlastungssituationen) durch PA werden kaum nachgefragt und finden deshalb praktisch nicht statt.
Soweit durch organisatorische Maßnahmen der Überlastung entgegengetreten werden kann, sollte die Organisationsberatung durch DiP in Anspruch genommen werden. Sind Aufgabenverlagerungen und -änderungen damit verbunden, sind DiP für die inhaltliche Prüfung und Umsetzung sowie ggf. Ref. I/II-CC bei Auswirkungen auf Stellenwerte zwingend einzubeziehen.
Soweit nicht besetzte, aber grundsätzlich über den Arbeitsmarkt besetzbare Stellen, Ursache für die Überlastungssituation sind, sind zusätzliche Maßnahmen im Recruiting und zur Attraktivitätssteigerung in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen und Eigenbetrieben denkbar und in der Praxis erprobt. Zu diesen Maßnahmen gehören: Erschließung zusätzlicher Arbeitsmarktsegmente (Quereinstieger), Erhöhung der Ausbildungszahlen und Weiterbildung vorhandener Dienstkräfte, aber auch übertarfliche Zulagen, die an verschiedenen Stellen (z. B. Publikumsbereiche) bereits eingesetzt werden. Im Einzelfall ist jedoch zu klären, ob und welche Maßnahmen im Hinblick auf den jeweiligen Aufgabenbereich bzw. das jeweilige Arbeitsmarktsegment sinnvoll, wirksam und wirtschaftlich erscheinen. Dies gilt auch für Gewinnung von Arbeitskräften als temporäre Vertretung von Langzeiterkrankten. Dieses in einigen Aufgabenbereichen (z. B. Kindertageseinrichtungen) gut einsetzbare Instrument, ist in anderen Bereichen bei denen sehr spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind (z. B. bei IT- Fachkräften) nicht zielführend. Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der anwendbaren Instrumente wird von den Kolleginnen und Kollegen des Recruitings und der Personalbewirtschaftung im Rahmen der laufenden Betreuung in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen und Eigenbetrieben geprüft.
Aufgrund der dezentralen Verantwortung, der unterschiedlichen Gründe und Ursachen von etwaigen Überlastungen im Einzelfall und vor allem der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Vermeidung und Kompensation von drohenden oder festgestellten Überlastungen bei den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben erscheint eine zentrale übergeordnete Bearbeitung des Themas nicht zweckmäßig. Die zentralen Einheiten (Ref. I/II, DiP, PA, ZD und Stk) wirken im Rahmen ihrer spezifischen Aufgaben sowie durch Beratung bei der Entwicklung und/oder Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Sinne der gesamtstädtischen Verantwortung mit.
II. Herrn Ref.I/II/POA Zeichnung erfolgt in Session
III. GPR
IV. GSBV
V. GST
Nürnberg, 12.09.2024 Personalamt Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Sembritzki gez. Latus (Unterschrift liegt elektronisch vor.) (Unterschrift liegt elektronisch vor.)
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg TER Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
29.04.2024 Antragsteller: Nachtigall
Übedastungssityatiori in der Nürnberger Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Personalmangel, Arbeitsverdichtung oder Aufgabenmehrungen führen nicht selten zu einer andauernden Belas tung bei den Beschäftigten der Nürnberger Stadtverwaltung.
Längere Arbeitszeiten, Beschwerden, längere Bearbeitungsdauern, Fristversäumnisse oder gar Fehler können die Folgen sein. Außerdem kann die ständige Überbelastung im Berufsleben bei den Beschäftigten zu ernsthaften seelischen und/oder körperlichen Erkrankungen führen.
Ein rechtzeitiger Hinweis an den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über die Überlastungssituation ist deshalb erfor derlich.
Zum Schutz der Beschäftigten kennen Gesetze und die Rechtsprechung hierfür das Instrument der Überlastungs anzeige. Aus dem BGB und beamtenrechtlichen Vorgaben ist eine entsprechende Verpflichtung zur Abgabe einer Überlastungsanzeige für die Beschäftigten abzuleiten.
Eine Überlastungsanzeige dient dazu, Mängel bzw. Missstände in der personellen Organisation aufzuzeigen. Die Anzeigenden machen ihrem Dienstherrn/ihrem Arbeitgeber dadurch deutlich, dass das vorhandene Pensum durch sie nicht mehr bewältigt werden kann und deshalb Fehler nicht mehr auszuschließen sind.
Die Anzeige hat das Ziel, Verbesserungen zu erreichen. Umgekehrt sind Arbeitgeber / Dienstherren verpflichtet, Beschäftigte vor Gefahren für die Gesundheit zu schützen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung stellt
- die jeweilige Anzahl der Überlastungsanzeigen in den einzelnen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung,
A24041901 Überlastungsanzeigen.docx
- die Entwicklung der Überlastungsanzeigen in den letzten 5 Jahren, in den jeweiligen Geschäftsbereichen der
Stadtverwaltung,
-
die Bandbreite der bisherigen Beratungstätigkeit von PA gegenüber den Dienststellen sowie
-
die Maßnahmen dar, wie sie gemeinsam mit dem GPR der Überlastungssituation in den Geschäftsbereichen
der Stadtverwaltung konzeptionell begegnen will.
Mit freundlichen Grüßen
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Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A24041901 Überlastungsanzeigen.docx
Überlastungssituationen in der Nürnberger Stadtverwaltung –
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.04.2024
hier: Stellungnahme des Gesamtpersonalrats
I. Mit Schreiben vom 29.04.2024 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion Auskünfte zu folgenden Fragen bzw. Sachverhalten:
- die jeweilige Anzahl der Überlastungsanzeigen in den einzelnen Geschäftsbereichen
der Stadtverwaltung,
- die Entwicklung der Überlastungsanzeigen in den letzten 5 Jahren, in den jeweiligen
Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung,
- die Bandbreite der bisherigen Beratungstätigkeit von PA gegenüber den Dienststellen
sowie
- Darstellung der Maßnahmen, wie die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem GPR der
Überlastungssituation in den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung konzeptionell begegnen will.
Seitens des Gesamtpersonalrats ist festzustellen, dass die Fragen 1 bis 3 nur sehr rudimentär beantwortet werden. Lediglich bei Frage 4 wird aufgezeigt, dass letztendlich die Dienststellen und Teile der Querschnittsverwaltung die Problemlagen aktiv angehen müssen. Dabei stellt PA u. a. fest, dass „weder aktuelle noch vergangenheitsbezogene Informationen zu Überlastungs- /Gefährdungsanzeigen aus der Stadtverwaltung vorliegen.“
Nach unseren Informationen haben leider keine Anfragen bei den Geschäftsbereichen, die den Sachverhalt hätten aufklären können, stattgefunden. Dem GPR liegen jedoch Informationen der örtlichen Personalvertretungen vor, dass durchaus eine Vielzahl an Belastungs-/Gefährdungsanzeigen von Beschäftigten gestellt wurden und werden. Von den Dienststellen wird gegenüber örtlichen Personalräten regelmäßig bemängelt, dass sie sich bei gestellten Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen Unterstützung durch den Querschnitt wünschen würden. Dass eine rechtliche Beratung bei PA nicht nachgefragt werden würde, ist für uns daher nicht nachvollziehbar. Dies vor allem deswegen, da Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen häufig auf strukturellen, personellen und finanziellen Problemen beruhen, die selten von den Dienststellen allein gelöst werden können. Das Thema wird nach unserer Kenntnis auch immer häufiger in Gesprächen mit der Personalberatung angesprochen.
Richtig ist, dass das Instrument der Überlastungs-/Gefährdungsanzeige tarifvertraglich nicht geregelt ist, das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung aber durchaus ein Tätigwerden vorschreibt. Sie wird aus der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis hergeleitet (§ 611 BGB, § 611a BGB in Verbindung mit § 241 BGB, § 242 BGB - Treu und Glauben). Dies bedeutet, dass die Beschäftigten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, eine Überlastung bzw. eine Gefährdung der Arbeitsleistung anzuzeigen, wenn absehbar ist, dass die Arbeit aus eigener Kraft nicht mehr so zu leisten ist und Schäden sowie arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Ständige Überlastung im Berufsleben kann bei den Beschäftigten zu ernsten Erkrankungen führen. Es ist daher auch aus Gründen der Fürsorge und des Gesundheitsschutzes die Pflicht der Stadt Nürnberg, sich einen Überblick zur Belastungssituation zu verschaffen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Leidtragende einer Überlastung der Beschäftigten sind immer auch die Bürgerinnen und Bürger, die dadurch unter Fehlern, Mängeln oder längeren Bearbeitungszeiten leiden. Termin- bzw. Fristversäumnisse oder Regressansprüche können die Folge für die Stadt sein. Andere Kommunen, wie z. B. die Stadt Bonn, haben hier bereits Dienstvereinbarungen abgeschlossen. In Nürnberg wird dies bisher abgelehnt, obwohl im gesamtstädtischen Arbeitsschutzausschuss das Thema intensiv diskutiert wurde und z. B. das Klinikum Nürnberg 2019 eine Dienstanweisung für ein standardisiertes Verfahren herausgegeben hat.
Im Gegensatz zu der in der Vorlage vom 12.09.2024 geäußerten Auffassung kommt der GPR zu einer anderen Schlussfolgerung: Aus GPR-Sicht ist es notwendig das der Querschnitt, Kenntnis von Problemlagen in den Dienststellen und der Belastungs-/Gefährdungssituation für Beschäftigten erlangt und Zuständen zum Nachteil der Stadt Nürnberg proaktiv begegnet sowie tragfähige Lösungen erarbeitet. Dies wäre nicht zuletzt auch aufgrund der durch die Haushaltskonsolidierung veranlassten Stellenkürzungen, die dadurch verursachten Mehrbelastungen sowie den seit Jahren bestehenden vorhandenen Stellenvakanzen zwingend erforderlich.
Daher fordert der GPR weiterhin ein standardisiertes Verfahren bei Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen und diese gesamtstädtisch zu dokumentieren. Ferner sollte den Dienststellen ein Instrumentenkasten zur Behebung der Überlastung zur Verfügung gestellt werden. Den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung hält der GPR daher weiterhin für wünschenswert und sinnvoll.
II. Herrn Ref. I/II - POA
Nürnberg, 17.10.2024 Gesamtpersonalrat
F. Körber (32 69)