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← Sitzung der Opernhaus-Kommission (16.10.2024)

Sitzung inkl. Nachreichung (Stand 10.10.2024)

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Opernhaus-Kommission Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der

Opernhaus-Kommission

16.10.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sachstandsberichte zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Berichtvorlage 2. BM/020/2024 4 01_Sachstandsberichte BOH und KOH 2. BM/020/2024 8 TOP Ö 2 Künftige Arbeit der Opernhauskommission Berichtvorlage 2. BM/021/2024 12

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Opernhaus-Kommission

Sitzungszeit

Mittwoch, 16.10.2024, 14:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Sachstandsberichte zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bericht

Bauprojekt Kongresshalle (KOH) 2. BM/020/2024

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Künftige Arbeit der Opernhauskommission Bericht

  1. BM/021/2024 Lehner, Julia, Prof. Dr.

  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2024,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage 2. BM/020/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 16.10.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Sachstandsberichte zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bauprojekt

Kongresshalle (KOH)

Anlagen: 01_Sachstandsberichte BOH und KOH

Bericht: Am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat grundätzliche Beschlüsse zum Bauvorhaben Opernhaus und zu einer Arbeits-, Proben- und Spielstätte für die Sparten Musiktheater, Tanztheater und Konzert des Staatstheaters in der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände gefasst. Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 22. November 2022, am 21. April, 5. Juli und 15. November 2023 sowie am 13. März und 10. Juli 2024 jeweils berichtet.

Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 (Bedarfsplan für das Bauvorhaben Opernhaus; Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und Vergabe seiner Planung und Errichtung aus einer Hand) sowie am 10. Juli 2024 (Ergebnis des Vergabeverfahrens für den Ergänzungsbau) formulierten Empfehlungen hat der Stadtrat in seinen Sitzungen am 20. Juli 2022 und 17. Juli 2024 jeweils zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird in der Sitzung über ihre Arbeit seit der letzten Kommissionssitzung und den Ratsbeschlüssen vom Juli 2024 berichten und den aktuellen Sachstand beider Projektteile vorstellen. Dabei basiert der Bericht zum Teilprojekt KOH erneut auf der vom Stadtrat am 20. März 2024 beschlossenen "Maßnahmengliederung". Neben den Themenbereichen Schadstoffsanierung, Substanzsicherung und grundsätzliche Nutzbarmachung sowie Ausbauplanung im U-förmigen Torso umfasst er auch Umfeldmaßnahmen mit den Zielen der Herstellung der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und der Ordnung des ruhenden Verkehrs. Des Weiteren wird über den aktuellen Stand der Planung des Ergänzungsbaus, über das Fördermittelkonzept sowie über den Meilensteinplan für die Jahre 2024 und 2025 berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und KOH sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Ref. VII

TOP 1 – Sachstandsberichte BOH und KOH

1.1 Sachstand BOH

Nach wie vor steht aus Kapazitätsgrünen das Teilprojekt Kongresshalle im Zentrum der Arbeit im Rahmen der Kulturgroßbauprojekte. Die Tätigkeit für das Bauvorhaben Opernhaus am Richard-Wagner-Platz beschränkt sich derzeit insbesondere auf die baufachliche Begleitung relevanter Schnittstellen zu den Maßnahmen in der Kongresshalle, vor allem zu Fragen im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb bis zum Umzug, zu Teilaspekten des Umzugs selbst sowie zu den Maßnahmen, die nach dem Umzug am Richard-Wagner-Platz umgesetzt werden müssen.

Abgeschlossen wurden zuletzt bautechnische Untersuchungen zur Lage einer möglichen Abbruchkante zwischen Opernhaus und (bereits saniertem) Schauspielhaus. Der Umzug der Brandmeldeanlage (BMZ) in den Bereich des Schauspielhauses verbessert an der haustechnisch komplexen Schnittstelle zwischen beiden Gebäudeteilen die möglichen Handlungsoptionen. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Untersuchungen geplant und erfolgt keine weitere Befassung mit dem Bauvorhaben Opernhaus.

1.2 Sachstandsbericht KOH

1.2.1 Berichte zu den Teilmaßnahmen

1.2.1.1 Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehem.

Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung

In Räumen im 3. Obergeschoss, die als Lüftungszentralen geplant waren, werden mit der Entsorgung asbesthaltiger Bodenbeläge letzte Restarbeiten der Schadstoffsanierung im Gebäudeinnern ausgeführt. Ansonsten sind, abgesehen von den Arbeiten auf den Dächern, alle Leistungen weitgehend abgeschlossen. Gerüste und Behelfsdächer für die noch ausstehenden Leistungen auf dem Hauptdach werden derzeit erstellt.

1.2.1.2 Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzsicherung des U-förmigen

Torsos

Die Maßnahme läuft an. Erste Vergaben sind bereits erfolgt, weitere Ausschreibungen folgen. Gerüste werden aufgebaut.

1.2.1.3 Ausbauten und Erweiterung des U-förmigen Torsos

1.2.1.3.1 Ausbau von vier Sektoren (I, II, IX, X) zu Ermöglichungsräumen für Kunst

und Kultur (Arbeitsbezeichnung)

Die Maßnahmen umfassen den einfachen Ausbau der Sektoren I und II sowie den einfachsten Ausbau der Sektoren IX und X. Die Entwurfsplanung liegt vor und wird aktuell finalisiert. Der Förderantrag beim Bund wird im Rahmen des Ratsbeschlusses zur Finanzierung finalisiert und in Kürze – gemeinsam mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn – eingereicht.

1.2.1.3.2 Ausbau von sechs Sektoren (III-VIII) für das Staatstheater Nürnberg

Die Maßnahmen umfassen den zweckmäßigen Ausbau der Sektoren III bis VIII für Bedarfe des Staatstheaters. Die Entwurfsplanung liegt vor und wird aktuell finalisiert. Der Förderantrag beim Freistaat Bayern wird im Rahmen des Ratsbeschlusses zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme bis zum 10. Oktober 2024 eingereicht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor,

so dass hinsichtlich der Weiterführung der Planung sowie für die anschließende Ausschreibung und Vergabe keine zeitlichen Risiken bestehen.

1.2.1.3.3 Ausbau von Teilen des Sockel- und Arkadengeschosses für den Süddeutschen

Schaustellerverband (volksfestnahe Nutzungen)

Die Maßnahmen sind derzeit nicht finanziert, die Planung ruht daher seit Abschluss der Vorplanung. Die Flächen stehen nach wie vor zur Verfügung, eine Wiederaufnahme der Planung eines Rückzugs des SSV ins Sockelgeschoss der KOH erfordert einen Planungsauftrag einschließlich einer Finanzierung, um die sich die Verwaltung derzeit intensiv bemüht.

1.2.1.3.4 Ausbau von Teilen des Sockelgeschosses zur „Volksfestwache“ von Polizei,

Feuerwehr und Rettungsdiensten (volksfestnahe Nutzungen)

Die Maßnahmen sind nicht finanziert. Der Freistaat hat eine Beteiligung an den Kosten für den Ausbau der Polizeiräume in substantieller Höhe abgelehnt; die Planung wurde deshalb mit Abschluss der Vorplanung eingestellt, die für diese Nutzungen ursprünglich vorgesehenen Flächen können damit anderweitig belegt werden. Dort sind nun Räume u.a. für das zwingend erforderliche objektübergreifende Facility-Management auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände (siehe auch Ziffer 1.2.1.3.6) und für Nutzungen des Staatstheaters, die bislang den Einbau von Zwischenebenen an anderen Stellen des Gebäudes erforderlich gemacht hätten, vorgesehen.

1.2.1.3.5 Ausbau von sechs Sektoren (XI-XVI) zu einfachen Lagerräumen und für

(geringfügige) städtische Bedarfe von SÖR und LA

Die Maßnahmen sind nicht finanziert, die Planung wurde mit Abschluss der Vorplanung eingestellt. Damit werden die Sektoren XI-XVI wegen des ungenügenden Brandschutzes und im Besonderen wegen fehlender rechtskonformer Flucht- und Rettungswege künftig in keiner Weise nutzbar sein, auch nicht für einfachste Lagerzwecke.

1.2.1.3.6 Ausbau von Teilbereichen für städtische Bedarfe der HVE

Eine Bedarfsbeschreibung für das objektübergreifende Facility-Management der HVE auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände liegt vor. Die Prüfung einer möglichen Verortung der Flächen durch die Projektsteuerung zeigt auf, dass insbesondere Flächen im Sockelgeschoss, die noch für volksnahe Nutzungen (siehe 1.2.1.3.3 und 1.2.1.3.4) freigehalten wurden, gut geeignet sind. Von einer Finanzierung über die Maßnahmen 1.2.1.3.1 und 1.2.1.3.2 wird ausgegangen.

1.2.1.3.7 Kunst am Bau

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) weist im Rahmen der Bundesförderung auf die Notwendigkeit der Umsetzung von „Kunst am Bau“ und der Beachtung des entsprechenden Leitfadens des Bundes hin. Die beabsichtigte Begrenzung der Kosten auf den städtischen Höchstwert von pauschal 500.000 Euro wird in diesem Kontext nicht möglich sein. In ersten Abstimmungen mit der BKM wurde ein Gesamtansatz für die grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzsicherung des Torsos sowie für die Ermöglichungsräume vereinbart. Weitere Gespräche über die Angemessenheit des vorgesehenen Budgets sind erforderlich.

1.2.1.4 Umfeldmaßnahmen (Außenanlagen) mit den Zielen der Herstellung der

Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und der Ordnung des ruhenden Verkehrs (soweit

nicht den Ausbaumaßnahmen unmittelbar zugeordnet)

Ein erster Planungsansatz liegt vor. Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit und die Ordnung des ruhenden Verkehrs. Daneben

werden in den Außenanlagen zu verortende Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes (Müllentsorgung etc.) und die Versickerung von Regenwasser, soweit dies gestalterische Aspekte betrifft, bearbeitet. Bearbeitungsgebiet ist das Vorhabensgrundstück, begrenzt von der Bayernstraße, der Verbindungsstraße von Bayern- und Großer Straße sowie den Ufern des Großen Dutzendteichs. Nächster Schritt sind Abstimmungen mit Stakeholdern, weil eine Umsetzung der Planungen auch Veränderungen der aktuellen Flächennutzungen erfordert. Zu gegebener Zeit werden die Planungen dann der Kommission vorgestellt.

Die Maßnahmen sind – soweit sie nicht unmittelbar rechtlich zwingend für die Ausbaunutzungen umzusetzen sind (z.B. Fahrradabstellplätze nach Stellplatzsatzung) – derzeit nicht finanziert. Eine Förderung aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm wurde in Aussicht gestellt, sofern Teilmaßnahmen nicht zwingend den Ausbauvorhaben zuzuordnen sind (Subsidiaritätsprinzip). Die Planung erfolgt aufbauend auf dem durch Ratsbeschluss fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Südost und im Besonderen unter Aspekten der Nachhaltigkeit, um Fördermittel oder deren Umfang nicht zu gefährden.

1.2.2 Ergänzungsbau für das Staatstheater Nürnberg im „Innenhof“ der Kongresshalle Die Maßnahme umfasst die gemeinsame Vergabe von Planung und Bau eines Ergänzungsbaus (Spielstätte) für das Staatstheater. Die Vergabe der Leistungen ist entsprechend der Empfehlung der Kommission und auf Basis der Beschlüsse des Stadtrats im Juli 2024 erfolgt. Die Planungen werden aktuell in enger Abstimmung mit dem Nutzer STN finalisiert (kostenneutrale Optimierungen der Planung). Der Baubeginn kann vorgezogen werden und soll mit einem „ersten Spatenstich“ bereits im November 2024 erfolgen.

1.2.3 Umfeld und Stakeholder: Übergreifende und sonstige Themen

1.2.3.1 Mobilitätskonzept

Der Vorabzug des Mobilitätskonzeptes liegt vor. Eine Befassung von Kommission und Stadtrat war bislang noch nicht möglich, weil insbesondere zur Thematik von PKW-Stellplätzen weitere Abstimmungen erforderlich sind. Auf die Darstellung zu 1.2.1.4 und 1.2.3.2 wird verwiesen.

1.2.3.2 Verkehr und Parkplätze

Seit dem Beginn der Bauarbeiten ist der „Innenhof“ gesperrt. Zum Parken steht er dauerhaft nicht mehr zur Verfügung, weil nach Abschluss der Baumaßnahmen die Zufahrt die (einzig mögliche) Feuerwehrzufahrt in den „Innenhof“ und zum Ergänzungsbau darstellt. Die planmäßige Ausfahrt geparkter Fahrzeuge entgegen der Angriffsrichtung der Feuerwehr ist nicht möglich.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen am Doku-Zentrum wird eine Umfahrung des nördlichen Kopfbaus nicht mehr möglich sein (Sperrung durch Versenkpoller zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger im unmittelbaren Umfeld des Doku-Zentrums). Die verkehrliche Erschließung des südlichen Kopfbaus (Symphoniker und Serenadenhof) und des „Innenhofs“ (Baustellenverkehr, Feuerwehrzufahrt) erfolgt dann ausschließlich über die westliche und südliche Seite der Kongresshalle. Dort werden für die Zeit der Baumaßnahmen entsprechende Verkehrsregelungseinrichtungen installiert (Ampeln, Fußgängerüberwege), die eine gefährdungsfreie Bewegung von Besucherinnen und Besuchern des Geländes sicherstellen sollen.

Entlang des südlichen Kopfbaus werden barrierefreie Stellplätze für Gäste des Konzertsaals der Symphoniker und des Serenadenhofs ausgewiesen; die restlichen Stellplätze entlang der östlichen Fassade des südlichen Kopfbaus bleiben so weit wie möglich erhalten. Ob darüber

hinaus Stellplätze eingerichtet werden können, hängt von den Erfordernissen für die Feuerwehrzufahrt und für Feuerwehraufstellflächen ab (derzeit noch in Prüfung). Eine Schaffung zusätzlicher Stellplätze unmittelbar westlich hinter dem südlichen Kopfbau ist (abhängig von den Erfordernissen der Baustellenlogistik) ebenfalls vorgesehen.

Anders als wiederholt dargestellt, mangelt es also nicht an Flächen im „Innenhof“, vielmehr stehen baurechtliche Gründe der Schaffung einer größeren Zahl an Stellplätzen auf der Ostseite der Kongresshalle und generell im „Innenhof“ entgegen, da dadurch insbesondere wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten der Feuerwehr behindert würden. Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze auf dem Vorhabensgrundstück ist im Übrigen auch nicht mit der vom Rat beschlossenen Qualifizierung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK), die Grundlage der Förderung etwa der Schadstoffsanierung und weiterer Maßnahmen im Bereich der Städtebauförderung ist, vereinbar.

In größerer Anzahl können Stellplätze für die Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen in der Kongresshalle am östlichen Rand des Volksfestplatzes und im Übrigen auf der Großen Straße bereitgestellt werden. Mit Volksfestplatz und Großer Straße steht eine versiegelte Fläche in einer Größe von rund 17 Hektar (ca. 34 Fußballfelder) unmittelbar westlich der Kongresshalle zur Verfügung; darüber hinaus gehende Versiegelungen bestehender Grünbzw. Erholungsflächen in den Uferbereichen des Dutzendteichs zur Schaffung von Parkplätzen sind nicht vorgesehen. Auf die Darstellung zu 1.2.1.4 wird im Übrigen verwiesen.

1.2.3.3 Zugänglichkeit für Besuchende

Für Besucherinnen und Besucher des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes und des Doku- Zentrums wurden/ werden rechts und links der (gesperrten) Zufahrt fußläufig erreichbare Plattformen im „Innenhof“ der Kongresshalle eingerichtet. Nach Abschluss letzter Maßnahmen zur Dekontamination sollen sie noch um die unmittelbar vorgelagerten Flächen erweitert werden. Damit ist sichergestellt, dass der „leere Denkort“, als der der „Innenhof“ der Kongresshalle Bestandteil des Ausstellungs- und Vermittlungskonzepts des Doku-Zentrums ist, auch während der Baumaßnahmen jederzeit betreten und erlebt werden kann.

Berichtsvorlage 2. BM/021/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 16.10.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Künftige Arbeit der Opernhauskommission

Bericht: Mit dem zeitnah angestrebten Abschluss der LPh 3 für die geplanten Baumaßnahmen in der Kongresshalle sind die inhaltlichen Planungen abgeschlossen und verändern sich (angelehnt an den städtischen BIC-Prozess) die Rahmengaben des Projekts: Die Bauverwaltung beginnt nach der entsprechenden Beschlussfassung im Stadtrat mit der baulichen Umsetzung der Maßnahmen.

Damit verändern sich auch die Grundlagen der Arbeit einer vorberatenden Stadtratskommission.

Die Verwaltung schlägt vor, der Kommission künftig zweimal jährlich - im Frühjahr und im Herbst - über den jeweils aktuellen Stand im Bauprojekt Kongresshalle zu berichten. 2025 sind dafür Termine am 12. März und am 15. Oktober vorgesehen. Ein dritter Termin am 16. Juli 2025, der als Ortstermin auf der Baustelle geplant war, muss wegen der zeitlichen Nähe zur Sondersitzung des Stadtrats am selben Nachmittag entfallen; die Verwaltung wird alternative Angebote für eine Baustellenführung machen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und KOH sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Ref. VII

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