Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Gesundheitsausschusses
09.10.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Implementierung der ErsthelferApp für die Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Gh/015/2024 5 Entscheidungsvorlage Gh/015/2024 9 Antrag SPD Gh/015/2024 23 TOP Ö 2 Organisationsuntersuchung im Bereich „Schuleingangsuntersuchung“ beim Gesundheitsamt (Gh/KJ2) durch das Beratungsunternehmen Kienbaum Consultants International GmbH im Zeitraum 12/2023 bis 03/2024 Berichtvorlage Ref.III/018/2024 25 Sachverhaltsdarstellung Ref.III/018/2024 29 TOP Ö 3 GesundheitsregionPlus Stadt Nürnberg: aktueller Stand und Verstetigung über den 31.12.2024 hinaus Sitzungsvorlage Gh/014/2024 37 Entscheidungsvorlage Gh/014/2024 41 TOP Ö 4 Gesundheitskioske in Nürnberg Berichtvorlage Gh/013/2024 48 Sachverhaltsdarstellung Gh/013/2024 52 Antrag CSU Gh/013/2024 66 Antrag SPD Gh/013/2024 67 TOP Ö 5 Zwischenbericht zur Projektumsetzung stadtteilbezogener Gesundheitsförderung in Nürnberg Berichtvorlage Gh/012/2024 69 Sachverhaltsdarstellung Gh/012/2024 73 DiversityCheck Gh/012/2024 84 TOP Ö 6 Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse (TK) zur Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen der Gesundheitsförderung (Umsetzung in den Jahren 2023/2024) Berichtvorlage Gh/011/2024 85 Sachverhaltsdarstellung Gh/011/2024 89 DiversityCheck Gh/011/2024 95 TOP Ö 7 Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2025 Berichtvorlage Gh/010/2024 96 Sachverhaltsdarstellung Gh/010/2024 99
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Gesundheitsausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 09.10.2024, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Implementierung der ErsthelferApp für die Stadt Nürnberg Beschluss
Walthelm, Britta
2. Organisationsuntersuchung im Bereich Bericht
„Schuleingangsuntersuchung“ beim Gesundheitsamt (Gh/KJ2) Ref.III/018/2024
durch das Beratungsunternehmen Kienbaum Consultants
International GmbH im Zeitraum 12/2023 bis 03/2024
Walthelm, Britta
3. GesundheitsregionPlus Stadt Nürnberg: aktueller Stand und Beschluss
Verstetigung über den 31.12.2024 hinaus Gh/014/2024
Walthelm, Britta
4. Gesundheitskioske in Nürnberg Bericht
Walthelm, Britta
5. Zwischenbericht zur Projektumsetzung stadtteilbezogener Bericht
Gesundheitsförderung in Nürnberg Gh/012/2024
Walthelm, Britta
6. Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse (TK) zur Bericht
Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen der Gh/011/2024
Gesundheitsförderung (Umsetzung in den Jahren 2023/2024)
Walthelm, Britta
7. Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Bericht
Erhöhungsanträge für das Jahr 2025 Gh/010/2024
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2024,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Implementierung der ErsthelferApp für die Stadt Nürnberg
Anlagen: Entscheidungsvorlage Antrag SPD
Sachverhalt (kurz):
Bei einer zeitkritischen Situation (Herz-Kreislaufstillstand) hängt das klinische Ergebnis und damit das Überleben, vom Zeitpunkt der Erstmaßnahmen ab. Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen. Der plötzliche Herztod ist oft vermeidbar. Die Rettungskette sollte hierzu um eine smartphonegestützte Alarmierung von Ersthelfern ergänzt werden. Dabei werden im unmittelbaren Umfeld eines Ereignisses vorab registrierte Ersthelfer aktiviert, die schnell zum Notfallort gelangen und Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten können. Weitere Optimierungsmaßnahmen wären die Teilnahme am deutsches Reanimationsregister, die Erstellung eines AED-Katasters, eine wissenschaftliche Begleitung und eine mediale Beteiligung und Motivation der Bevölkerung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 121.000 € Folgekosten 67.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 67.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 121.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Haushalt Gh sind hierfür aktuell keine Mittel eingestellt. Die Haushaltsmittel zum Haushalt 2025 wurden beantragt. Eine Teilfinanzierung über Spenden und ggf. Förderanträge wird verfolgt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
StK
3. BM/FW
Beschlussvorschlag:
-
Der Gesundheitsausschuss begrüßt die Einführung der Ersthelfer-App sowie weiterer Maßnahmen und beauftragt das Gesundheitsamt innerhalb der Stadtverwaltung die Federführung zu übernehmen.
-
Hierzu empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Stadtrat in den Haushaltsberatungen 2025 die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 122.000 Euro für 2025 dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen und für die Folgejahre eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Die Ersthelfer-App wird, unter der Voraussetzung der Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel, zeitnah im Stadtkreis eingeführt. Hierfür sind alle notwendigen organisatorischen und vertraglichen Voraussetzungen zu schaffen.
-
Im Benehmen mit der AGNF sind die Ausstattungs- und Ausbildungsmaßnahmen abzustimmen.
-
Die Integrierte Leitstelle setzt die Voraussetzungen für eine Ersthelfer-App Alarmierung um.
-
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wird gebeten, eine Beteiligung am deutschen Reanimationsregister voranzutreiben.
-
Die Ausstattung des öffentlichen Raumes und Organisationen (Behörden, Firmen, Vereine, Kirchen, etc.) mit AED wird entsprechend der Richtlinie optimiert. Die Struktur eines AED- Katasters und einer AEDmap wird durch die GesundheitsregionPlus gepflegt.
-
Es wird eine wissenschaftliche Begleitung durch ein qualifiziertes Institut initiiert.
-
Ein Runder Tisch „Präklinische Reanimation“ wird ins Leben gerufen.
9.Eine mediale Begleitung zur Aufklärung der Bevölkerung und für eine Akquise von Helfern und Finanzmittel wird geplant.
Ersthelfer-App für die Stadt Nürnberg
Entscheidungsvorlage
Bei einer zeitkritischen Situation (Critical bleeding, Herz-Kreislaufstillstand) hängt das klinische Ergebnis und damit das Überleben, vom Zeitpunkt der Erstmaßnahmen ab. Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen. Der plötzliche Herztod ist oft, . vermeidbar, erklärt die Deutsche Herzstiftung. Die Rettungskette sollte hierzu um eine smartphonegestützte Alarmierung von Ersthelfern ergänzt werden. Dabei werden im unmittelbaren Umfeld eines Ereignisses vorab registrierte Ersthelfer aktiviert, die schnell zum Notfallort gelangen und Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten können.
Weitere Optimierungsmaßnahmen wären die Teilnahme am deutschen Reanimationsregister, die Erstellung eines AED-Katasters/AEDmap, eine wissenschaftliche Begleitung und eine mediale Beteiligung und Motivation der Bevölkerung.
1. Hintergründe
Ein Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses stellt die dritthäufigste Todesursache in Deutschland dar. Zu 120.000 Betroffenen pro Jahr wird der Rettungsdienst gerufen. In 60.000 Fällen können Reanimationsversuche unternommen werden. Nur 11 Prozent der Betroffenen überleben.. Als häufigste Ursache werden Durchblutungsstörungen des Herzmuskels, akuter Herzinfarkt und Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen oder Herzklappenfehler genannt. Die Gehirnzellen erleiden nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand bereits nach nur drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss irreparable Schäden und sterben ab. Hierbei gilt die Faustregel, dass pro Minute ohne Reanimationsmaßnahmen 10 Prozent Überlebenswahrscheinlichkeit verloren geht.
Überleben in Abhängigkeit der Zeit
Wesentlich für die Überlebenschancen der Patientin oder des Patienten ist es, das therapiefreie Intervall zu verkürzen und das Ineinandergreifen der Rettungskette zu optimieren: Wiederbelebungsmaßnahmen seitens Ersthelfenden, Versorgung durch den Rettungsdienst, Aufnahme in ein Krankenhaus.
Gut 65 Prozent der Herz-Kreislauf-Stillstände treten zu Hause und 19 Prozent treten in der Öffentlichkeit auf . Bis zu 45 Prozent aller Herz-Kreislauf-Stillstände werden von Familienangehörigen, Freunden oder anderen Personen beobachtet .
Wenn Passantinnen und Passanten oder Angehörige im Ernstfall sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden, könnten jedes Jahr in Deutschland 10.000 Leben gerettet werden.
2. Nürnberger Situation
Die Reanimationsinzidenz betrug im Gesamtkollektiv 2023 64,9 Reanimationen pro 100.000 EinwohnerInnen und Jahr. Eine Extrapolation dieser Zahlen würde eine vermutete Inzidenz von ca. 325 Reanimationen pro Jahr im Stadtkreis Nürnberg ergeben, wiederum gemittelt eine Reanimation pro Tag. Wenngleich, da der Standort Nürnberg nicht am Reanimationsregister teilnimmt, keine exakten Zahlen vorliegen, so entspricht dies doch der Erfahrung aus dem Notarztdienst.
Der durchschnittliche Patient ist ein ca. 70-jähriger Mann. Sehr junge PatientInnen – jünger als 18 Jahre – wurden selten reanimiert. Eine weitere Zunahme über die Zeit ist für die PatientInnengruppe der betagten über 80-Jährigen festzustellen, ihr Anteil beträgt mittlerweile 32,7 Prozent (2014: 27,7 Prozent).
Diese Zahlen bestätigen eine ebenfalls zu vermutende Auswirkung der demographischen Entwicklung.
3. Ziel: Verkürzung des therapiefreien Intervalls
Die Zeit des therapiefreien Intervalls ist später terminierend für das klinische Outcome des Patienten, also die Überlebensquote, insbesondere ohne neurologisches Defizit. Die kardiologische Kliniksituation mit entsprechender Expertise als cardiac arrest Zentrum hinsichtlich Kathetermöglichkeiten, PTCA1, extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO, Projekt ALIVE), mechanisierten Reanimationshilfen, einer intensivmedizinischen Betreuung und selbst einer Post-Reanimationsbehandlung mit REHA ist in der Metropolregion erwähnenswert gut aufgestellt.
Die Begriffe eines reanimationsfreien oder therapiefreien Intervalls sind eng mit dem Begriff der Hilfsfrist, bzw. dem Reaktionsintervall verknüpft.
Nach Art. 7 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) müssen Notfälle in einem Versorgungsbereich regelhaft innerhalb einer Fahrzeit von maximal 12 Minuten durch ein qualifiziertes Rettungsmittel erreicht werden (§ 2 Absatz 1 AVBayRDG), wenngleich der Endpunkt zeitlich bereits außerhalb der Reanimationserfolgsfrist liegen würde. Daher bedarf es einer differenzierten Betrachtung des Reaktionsintervalls.
Jedes europäische Land wird nachdrücklich aufgefordert, solche Technologien zu implementieren, um: ͧ… den Anteil der durch Ersthelfer begonnenen CPR zu erhöhen. ͧ … die Zeit bis zur ersten Thoraxkompression und Defibrillation zu verkürzen.“ … das Überleben mit guter neurologischer Funktion zu verbessern.“
1 Perkutane Transluminale Coronare Angioplastie: minimalinvasive Methode zur Erweiterung verengter Herzkranzgefäße
In diesem Bereich sind folgende Hilfssysteme angesiedelt:
ByStander/Ersthelfer Telefonreanimation (Integrierte Leitstelle/ILS) FirstResponder/Helfer-vor-Ort (Nürnberg: Berufsfeuerwehr) Rettungs- und Notarztdienst
Von besonderer Bedeutung muss der ByStander des Herzkreislaufstillstandes betrachtet werden, denn dies sind „Nicht-alarmierte Personen, die zufällig am Notfallort sind und die Zeit vom Ereignis bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Seit Jahren verfolgen Kampagnen in der Öffentlichkeit das Ziel, auf den plötzlichen Herztod und die möglichen Reanimationsmaßnahmen durch Ersthelfende aufmerksam zu machen.
Aufgrund des zeitlichen Vorteils, also einem sofortigen Beginn der Wiederbelebungsmaßnahmen, sind hier die Erfolgsaussichten am Größten. Verstärkt wird der Effekt einer sofortigen Reanimation durch ByStander aufgrund der Tatsache, dass die meisten Herz-Kreislaufstillstände sich hinter verschlossenen Türen ereignen und aufgrund Erkenntnisse einer Münchner Untersuchung (Berufsfeuerwehr München), wonach gerade im großstädtischen Kontext (z.B. Hochhäuser), das tatsächliche Eintreffen der qualifizierten Hilfe die Reaktionszeit verdoppelt.
Die Bedeutung der ByStander und ErstHelfer spiegelt sich auch im § 323 c StGB, mit den Rechtsfolgen einer unterlassenen Hilfeleistung. Dennoch greifen in Deutschland immer noch zu wenige Menschen im Notfall ein: In anderen Ländern, z. B. den Niederlanden, werden schon Quoten von ca. 70 Prozent erreicht, in Schweden sogar über 80 Prozent. Dort wurde ein Zusammenhang zwischen dieser Entwicklung und der Überlebensrate der Betroffenen festgestellt.
Die Reanimationsguidelines 2021 bekräftigen dies und geben hier folgendes Vorgehen vor:
Um die Compliance der ByStander zu erhöhen, wurde in den entsprechenden Guidelines auch die Möglichkeit geschaffen, die Reanimation ohne einer direkten Atemspende („hands only“) durchzuführen: Falls Sie nicht trainiert oder nicht im Stande sind zu beatmen führen Sie (nur) die Thoraxkompressionen fort. Es sollten im Stadtkreis Nürnberg alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die ErstHelfer- Reanimationsquote zu verbessern.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Verkürzung der therapiefreien Zeit ist das System FirstRespnder. Sie sind Qualifizierte Personen, die von der Leitstelle alarmiert werden, um am Notfallort die Zeit vom Notruf bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken und damit das therapiefreie Intervall zu verkürzen. Darunter fallen Personen, die in BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) (z. B. Feuerwehr) tätig sind. In Nürnberg übernimmt diese Aufgabe die Berufsfeuerwehr mit verschiedenen Fahrzeugen, die insbesondere über eine qualifizierte Personal- und Materialausstattung verfügen.
4. Smartphone-basierte Ersthelfer-App
In Deutschland nutzen 87 Prozent der Bevölkerung ein Smartphone, unter ihnen auch eine Vielzahl von Menschen mit Kenntnissen in Erster Hilfe oder sogar einer medizinischen Qualifikation. Dieses Potenzial kann durch die Digitalisierung und Ersthelfer-Apps genutzt werden. Durch die Einbindung dieser Personen mithilfe von Smartphone-basierter Alarmierung kann die Chance einer Reanimation vor Eintreffen des Rettungsdienstes deutlich erhöht werden.
Die Einführung von Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen lässt ersten Analysen zufolge eine Verbesserung der Überlebensrate bei Wiederbelebungspatienten erwarten. Die Auswertungen der Ergebnisse eines Pilotprojektes im niederländischen Limburg haben eine Krankenhausentlassungsrate von ca. 27 Prozent reanimierter Patienten ohne bleibende Schäden ergeben, die durch alarmierte Ersthelfer erstversorgt wurden. Dem gegenüber stand eine Krankenhausentlassungsrate von ca. 16 Prozent bei den Fällen, bei denen keine alarmierten Ersthelfer zum Einsatz kamen.
Bei einem Notruf über die 112 wird bei einem Herz-Kreislaufstillstand das System "Region der Lebensretter" automatisch aktiviert. Parallel zum Rettungsdienst erhalten registrierte, professionelle Ersthelferinnen und Ersthelfer über eine App einen Voralarm.
In der neuesten Generation der.App, entscheiden mittlerweile intelligente Algorithmen über die Auswahl der Ersthelfenden, die Aufgabenzuteilung und das Routing: Sie wählen die Lebensretterinnen und Lebensretter auf der Basis ihres Standorts, ihrer Entfernung zum Notfallort und dem von ihnen benutzen Verkehrsmittel (zu Fuß, mit Fahrrad oder Auto) aus.
Im Rahmen einer Beobachtungsstudie trafen die Ersthelfenden im Median nach weniger als vier Minuten beim Patienten ein, bei einer Ersthelferdichte von nur 0,66 Freiwilligen pro Quadratkilometer. Mit der dritten Generation der App, die die Fahrtzeiten der Ersthelfenden berücksichtigt, ließen sich die Eintreffzeiten im Mittel um eine Minute reduzieren. Region der Lebensretter erreicht demnach die kürzesten Eintreffzeiten, die bisher veröffentlicht wurden.
Im Fall eines Herz-Kreislaufstillstandes ortet das System registrierte Ersthelfende und sendet einen "Voralarm" an diejenigen, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden. Diejenigen, die annehmen können, wählen aus, wie sie zum Einsatzort unterwegs sind (zu Fuß, per Rad,
mit dem Auto) und ob sie einen AED dabei haben. Ausgewählt werden anschließend die Helfenden, die nach Berücksichtigung ihrer Verfügbarkeit, des von ihnen angegebenen Transportmittels, ihres Anfahrtsweges und der Verkehrslage vor dem Rettungsdienst eintreffen können. Sie erhalten in Abhängigkeit der errechneten wahrscheinlichen Eintreffzeit eine spezifische Notfallaufgabe zugeteilt und erhalten in der App die aktuell beste Route.
Das Konzept „Region der Lebensretter“ wird in der Metropolregion Nürnberg über die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e.V. (AGNF) in mehreren Bereichen der ILS Nürnberg bereits erfolgreich eingesetzt. Daher ist eine Analoganwendung für das Stadtgebiet Nürnberg zu empfehlen.
Aus Sicht der ILS Nürnberg wird ausdrücklich die Nutzung der Erst-Helfer-App „Region der Lebensretter“ in der Stadt Nürnberg befürwortet, welche bereits in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt und Fürth, sowie in den Städten Fürth und Erlangen erfolgreich eingeführt wurde. Die Schnittstelle zu dieser Applikationslösung wurde bereits programmiert, implementiert und erfolgreich getestet. Auch wurde für diese Anwendung bereits eine Auftragsverarbeitung auf Grundlage der europäischen Datenschutz-Grundverordnung geschlossen.
Die Einrichtung des Bereiches Stadt Nürnberg in die Erst-Helfer-App „Region der Lebensretter“ ist für die ILS Nürnberg mit einem sehr geringen personellen Aufwand möglich, eine andere Erst-Helfer-App müsste wesentlich zeitintensiver neu implementiert werden.
Zudem ist es für die ILS Nürnberg wesentlich einfacher, effizienter und damit kostengünstiger nur eine Erst-Helfer-App zu betreuen und zu überwachen.
Aus den oben genannten Gründen ist somit die Erst-Helfer-App „Region der Lebensretter“ im Bereich Stadt Nürnberg aus Sicht der ILS Nürnberg zu bevorzugen.
Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind in der ILS der Berufsfeuerwehr Nürnberg bereits gegeben:
Die nachhaltige und volle Wirksamkeit der Systeme kann jedoch nur erreicht werden, wenn neben flächendeckenden Ersthelfer-Alarmierungssystemen auch flächendeckend genügend Ersthelfer bereitstehen. Daher ist die Gewinnung von Ersthelfern entscheidend für den Erfolg der Systeme. Als Richtwert zur Ermittlung der erforderlichen Anzahl von Helfern kann das Verhältnis zwischen der zu versorgenden Fläche und der Anzahl von registrierten Ersthelfern in diesem Gebiet herangezogen werden. Aus einer Studie aus den Niederlanden zur Wirksamkeit von Ersthelfer-Alarmierungssystemen geht hervor, dass optimalerweise zehn Ersthelfer pro Quadratkilometer vorhanden sein sollten.
Ersthelfer können alle medizinischen Fachkräfte und Angehörige von Hilfsorganisationen und Feuerwehren werden, sofern sie über eine medizinische Grundausbildung bzw. über ein spezielles BLS-Training verfügen. Laien ohne Bezug zur Medizin oder ohne Tätigkeit in einer BOS-Organisation werden aktuell nicht in das System eingebunden. Jeder Ersthelfer muss sich in der App registrieren und wird von uns nach Prüfung der Voraussetzungen freigeschaltet. Wer als Ersthelfer der Region der Lebensretter alarmiert wird, ist versichert. Alle registrierten Ersthelfer werden mit einer Einsatztasche bzw. einem Einsatzrucksack ausgestattet, der einen Beatmungsbeutel, hygienisches Schutzmaterial, eine einfache Einsatzweste und einen Ausweis enthalten wird. Ersthelfer werden vor dem ersten Einsatz auf die Mitwirkung im Projekt geschult. Die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen erfordert spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch eine medizinische Grundausbildung oder ein spezielles BLS-Training erworben werden können.
Die Region der Lebensretter unterstützt alle Ersthelfende mit einem effektiven First Level Support, in dem Leitstellendisponenten, Rettungsdienstmitarbeitende und Notärzte für technische, medizinische und organisatorische Fragen ansprechbar sind. ... . Nach einem Einsatz kann direkt in der App psychosoziale Unterstützung angefordert werden.
5. Früh- und Erstdefibrillation
Wenngleich die Guidelines die Wertigkeit der Thoraxkompression vor eine Defibrillation stellen, ist trotzdem die Früh- und Erstdefibrillation ein wichtiger Teil der Überlebenskette geworden.
Bei einer retrospektiven Betrachtung einer EKG-Befundung zeigt sich die Indikation der Defibrillation wie folgt:
Trotzdem sehen natürlich alle Algorithmen die Möglichkeit einer elektrischen Unterstützung der Reanimation vor. „Einsatz eines Defibrillators oft überlebenswichtig. Bei jedem vierten Patienten mit Herz- Kreislaufstillstand liegt eine Herzrhythmus-Störung vor. Hier hilft ein gezielter Elektroschock durch einen „Automatisierten Externen Defibrillator" (AED). Im besten Fall schlägt das Herz nach dem Einsatz eines AEDs wieder normal. Patienten haben dann eine hohe Chance, weiterhin ein normales Leben ohne Einschränkungen zu führen, wie berühmte Beispiele von Spitzensportlern zeigen. „Sowohl von der AHA (American heart association), als auch vom ERC /European resucitation council) wird die Defibrillation bei Kammerflimmern zum frühestmöglichen Zeitpunkt empfohlen.
Ein AED ist ein selbsterklärendes Gerät zur Abgabe eines Elektroschockes. Die Kriterien für diese Geräte sind u.a. eine hohe Sensitivität, Spezifität und Sicherheit hinsichtlich Ausschluss einer Fehldefibrillation.
Um diese wirksame Behandlungsmaßnahme – auch durch medizinische Laien – mit ausreichender fachlicher und rechtlicher Sicherheit gewährleisten zu können, hat die Bundesärztekammer ihre „Empfehlungen zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien“ veröffentlicht, zeitgleich auch eine „Stellungnahme zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation“.
Zu begrüßen ist hierzu der Ausbau einer „public acess defibrillation“ (PAD), d.h. dass öffentlich zugängliche AED Ersthelfern zur Verfügung stehen und sofort zum Einsatz gebracht werden.
Dies unterstützt auch der Freistaat Bayern, neben anderen Organisationen (z.B. Björn-Steiger-Stiftung). Dies ist der Tenor der „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation (AED-Förderrichtlinie) vom 17. Dezember 2020, Az. D3-2287-13-6“ die leider zum 31.12.2024 endet.
Mit IMS vom 30.07.2024 (D3-2287-13-6) können weitere finanzielle Mittel zur Förderung der Beschaffung von AED bereitgestellt werden und die Verlängerung o.g. Richtlinie wird in Aussicht gestellt.
Von großer Bedeutung ist natürlich das Auffinden öffentlicher Defibrillatoren, die meistens mit einem entsprechenden Zeichen versehen sind.
Hierzu ist ein AED-Kataster oder eine Defi-map hilfreich. Als AED-Standort-Kataster benutzen wir DEFI-map. Da wir Ersthelfende im Notfall automatisch zu einem solchen AED-Standort entsenden, DEFI-map bietet außerdem die Möglichkeit die AED-Standorte auch der Leitstelle zur Verfügung zu stellen, damit im Rahmen einer Telefonreanimation ein AED auch von Laien an die Einsatzstelle gebracht werden kann.
6. Runder Tisch aller notwendigen Organisationen
Eine enge Zusammenarbeit aller Akteure ist notwendig, um durch flächendeckende, standardisierte und vernetzte Ersthelfer-Alarmierungssysteme die Vision, überall innerhalb von 5 Minuten Hilfe bei zeitkritischen medizinischen Notfällen zu erhalten, zu realisieren“
Das Gesundheitsamt sollte daher einen Runden Tisch mit den notwendigen Organisationen einberufen. Teilnehmend sollten folgende Organisationen sein: Hilfsorganisationen (BRK, MHD, JUH, ASB, DLRG), RKT, Kardiologische Zentren, Vertreter Hochschulen, Nürnberger Herzhilfe e.V., Berufsfeuerwehr, Integrierte Leitstelle, AGNF
7. Finanzierung
Die Einführung der Ersthelfer-App mit entsprechenden Folgemaßnahmen (Ausstattung, Schulung, etc.), ist mit Kosten verbunden. Für die Startmaßnahmen sind ca. 54.000 Euro notwendig, im weiteren Verlauf ca. 67.000 Euro/jährlich.
Im aktuellen Budget des Gesundheitsamtes können diese Kosten nicht untergebracht werden. Das Gesundheitsamt benötigt für diese Maßnahme zusätzliche Haushaltsmittel von 122.000 Euro (54.000 Euro + 67.000 Euro) im Jahr 2025 und 67.000 Euro für die Folgejahre ab 2026. Das Gesundheitsamt ist im Bereich Akquise von Fördermittel und Spenden aktiv. Hierzu besteht bereits Kontakt zum Verein Herzhilfe Nürnberg e.V. . Seit über dreißig Jahren unterstützt die Herzhilfe Nürnberg e.V. als gemeinnütziger Förderverein zum einen durch Spenden und Förderungen, zum anderen durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
Hierzu sind Spendenaktionen in verschiedenen Formaten und Gelegenheiten geplant, z.B. am Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg 2024.
8. Wissenschaftliche Begleitung
Aufgrund einer unzureichenden Datenlage der Situation in Nürnberg hinsichtlich Inzidenz, Verteilung in Stadtteilen, Eintreffzeiten und insbesondere Rückmeldung hinsichtlich neurologischem outcome ist eine wissenschaftliche Begleitung notwendig.
spd@stadtnuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
OBERBÜRGERMEISTER
Ö 3. ÄKL 2024
/.........Nr........
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
Zur Stellungnahme An den Oberbürgermeister Antwort vor Absen” der Stadt Nürnberg dung vorlegen Marcus König Antwort zur Unter Rathaus schrift vorlegen 90403 Nürnberg
Nürnberg, 3. April 2024 Antragsteller: Bieswanger, Dr. Blaschke
Ersthelfer-APP für die Stadt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Jahr 2020 war mit knapp 50.000 Sterbefällen mehr als jeder dritte Sterbefall im Freistaat auf Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems zurückzuführen. Mit knapp 430.000 Krankenhausfällen, darunter mehr als 30.000 Herzinfarktfälle, gehören die Herz-Kreislauf Erkrankungen generell zu den häufigsten Behandlungsanlässen in Bayern.
Die Rettungsdienste und Hilfsorganisationen geben ihr Bestes, um erkrankten Menschen schnellstmöglich zu helfen.
Im Falle eines plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstandes ist die Zeit bis zur Hilfeleistung von entscheidender Bedeutung. Im Mittel vergehen aktuell bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort ca. 7-15 Minuten. Um genau diese Zeit zu überbrücken, sind die Leitstellen seit einigen Jahren geschult, die Anrufer telefonisch zu einer Herzdruckmassage anzuleiten. Dies stellt jedoch noch immer für viele Menschen eine Hürde dar oder kann z.B. aufgrund der fehlenden körperlichen Kraft nicht mehr adäquat durchgeführt werden. Genau hier setzt die Ersthelfer-APP an und fungiert als fehlendes Glied einer optimalen Rettungskette. Denn selbst etablierte First-Responder Systeme (HvO, Freiwillige Feuerwehr, etc.) können nie so schnell vor Ort sein wie Helfer aus der unmittelbaren Nachbarschaft, welche über die APP alarmiert werden. Im Falle eines Notfalls werden von der Leitstelle über die APP registrierte und geschulte Ersthelfer im Umkreis alarmiert, die dann noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes/Notarztes die lebensrettende Herzdruckmassage durchführen können.
Statistiken zeigen eindeutig, dass die Wahrscheinlichkeit steigt, einen Herzstillstand unbeschadet oder mit geringem Schaden zu überleben, wenn vor Eintreffen des Rettungsdienstes eine Herzdruckmassage durchgeführt wird. Die verstrichene Zeit ohne Maßnahmen, die sog. „no flow time“, führt unwiderruflich zur Schädigung von Herz- und Gehirnzellen. Je kleiner also die Zeit ohne Kreislauf, umso größer sind die Chancen für den Erkrankten.
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
-2-
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass registrierte Ersthelfer vielfach in weniger als 5 Minuten am Einsatzort sind und somit frühzeitig mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen können. Der Europäische Rat für Wiederbelebung fordert deshalb in Übereinstimmung mit dem Deutschen Rat für Wiederbelebung in seiner aktuellen Leitlinie jedes europäische Land dazu auf, Technologien zur Alarmierung von Ersthelfern bei Kreislaufstillstand durch Smartphone-Apps zu implementieren.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept für den Einsatz einer Ersthelfer-APP in Nürnberg.
Sie berichtet über
-
die Erfahrungen vergleichbarer Städte mit der Nutzung der Ersthelfer-App,
-
die aktuellen Planungen für die Nutzung einer Ersthelfer-APP in Nürnberg,
-
die damit verbundenen organisatorischen Voraussetzungen und Kosten,
-
die Anforderungen an die medizinische Ausbildung von registrierten Ersthelfern,
-
die rechtlichen Grundlagen (insbesondere zur Absicherung der Ersthelfer),
-
Möglichkeiten zu einer wirkungsvollen Helfergewinnung (z.B. einer Kampagne mit
den Hilfsorganisationen und den Notärzten ähnlich #NürnbergDrückt, durch mediale Ansprache von Interessierten) sowie über
- Möglichkeiten einer Evaluierung des Nutzens für die Stadt Nürnberg und den
Rettungsdienstbereich Nürnberg.
Mit freundlichen Grüßen
«w/o//. Christine Kayser Dr. Ulrich Fraktionsvorsitzende Stadtrat
Ref.III/018/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Organisationsuntersuchung im Bereich „Schuleingangsuntersuchung„ beim
Gesundheitsamt (Gh/KJ2) durch das Beratungsunternehmen Kienbaum Consultants
International GmbH im Zeitraum 12/2023 bis 03/2024
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
Im Zeitraum 12/2023 bis 03/2024 wurde eine Organisationsuntersuchung im Bereich „Schuleingangsuntersuchung“ (SEU) durch das Beratungsunternehmen Kienbaum Consultants International GmbH durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ab 2026 wurde der bestehende Prozessablauf analysiert und Optimierungsempfehlungen erarbeitet. Im Ergebnis ergaben sich Optimierungsmöglichkeiten im Bereich des Standorts, der Prozessund Aufgabenzuschnitte. Die aktuellen Standorte sollten in einer zentralen Örtlichkeit mit einer guten Anbindung an ÖPNV und Parkmöglichkeiten sowie entsprechenden Funktionsräumen zusammengeführt werden. Die Personalbemessung bedarf unter Berücksichtigung der Optimierungspotentiale einer Anpassung. Die rSEU wird im Rahmen eines Umsetzungsprojektes (Beginn: 09/2024) stufenweise implementiert. Der Vollbetrieb soll September 2029 erreicht werden. Zur Durchführung dieses Projektes ist neben einer Steuerungsgruppe, einer fachlichen Projektleitung auch ein Projektmanagement, mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Prozessanalytik, vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten bzw. Einsparungen werden im Rahmen des Umsetzungsprojektes ermittelt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine bürgernahe Durchführung der Schuleingangsuntersuchung ist besonders wichtig für Kinder mit Förderbedarf/fehlenden Sprachkenntnissen, um ihnen frühzeitig eine Unterstützung zu gewährleisten.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Organisationsuntersuchung im Bereich „Schuleingangsuntersuchung“ beim Gesund-
heitsamt (Gh/KJ2) durch das Beratungsunternehmen Kienbaum Consultants Internati-
onal GmbH im Zeitraum 12/2023 bis 03/2024
Sachverhaltsdarstellung
Im Gesundheitsausschuss am 16.05.2024 (TOP 2, öffentlicher Teil) wurden die Grundlagen der Organisationsuntersuchung (OU) im Bereich „Schuleingangsuntersuchung“ (SEU) beim Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst vorgestellt. Im dem hier vorgelegten Bericht werden nun die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst dargestellt.
1. Projektauftrag und Zielsetzung
Der Projektauftrag sah eine OU im Aufgabenbereich SEU vor. Vor dem Hintergrund der Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ab 2026 wurde der bestehende Prozessablauf gemeinsam in Workshops modelliert und kritisch analysiert. In der Folge wurden Empfehlungen für eine Optimierung erarbeitet.
Folgende Fragestellungen wurden während der OU insbesondere bearbeitet: Was muss am bestehenden Prozess wie geändert werden, damit ein optimaler SEU/rSEU-Prozess vorliegt, auch unter Digitalisierungsaspekten? Ist ein dezentrales oder zentrales Standortkonzept für eine optimierte SEU/rSEU effizienter? Wie viele Personalkapazitäten mit welchen Qualifikationen werden für einen optimierten SEU/rSEU-Prozess benötigt und an welchen Prozess-Schritten arbeitet wer?
2. Projektvorgehen und Methodeneinsatz
Das Projektvorgehen sah eine kooperative Arbeitsweise des Beratungsunternehmens Kienbaum mit den Vertreterinnen von Gh/KJ2 und Gh/L sowie dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DIP) und Ref. III vor. Für die Aufgabenanalyse wurde eine Aufgabenerhebung auf Basis eines Kapazitätsverteilungsverfahrens für Gh/KJ2-KJÄD durchgeführt, die mit den Leitungskräften plausibilisiert und abgestimmt wurde. Die Angaben waren die Grundlage für die Personalbemessung der künftigen Aufgaben. Die Prozessanalyse wurde auf Basis der Modellierung des aktuellen SEU-Prozesses mit BPMN 2.0 Notifikation der Stadt Nürnberg in ADONIS (= städtisches Geschäftsprozessmanagement-Werkzeug) durchgeführt und dokumentiert. Mit dieser Analyse wurden konkrete Empfehlungen zur Optimierung und Personaldimensionierung erarbeitet.
3. Istanalyse bzgl. Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD)
3.1 Derzeitige Aufgaben des KJÄD
Im KJÄD werden derzeit vor allem im ärztlichen Bereich nicht nur die SEU, sondern noch weitere Aufgaben durchgeführt.
Diese sind im Wesentlichen:
-
Schulärztliche Begutachtungen und Beratungen
-
Gutachten für unterschiedliche Auftraggeber (z.B. Sozialamt, Schulamt)
-
Beratungen von Schulen und anderen Institutionen zu gesundheitlichen Fragen
-
Beratungen von Eltern, Kindern und Jugendlichen zu kinderärztlichen Fragestellun-
gen
-
Aufnahme und Bearbeitung von Läusemeldungen, inkl. Beratung
-
Mitarbeit an Arbeitskreisen, Stadtteilarbeitskreisen und einzelfallbezogenen Runden
Tischen, Beteiligung am Regionaltreffen des ASD und weitere Aufgaben
3.2 Aufgaben, die derzeit aus personellen Gründen nicht durchgeführt werden
a. Gesetzlich vorgeschriebene Impfberatung in den 6.Klassen (inkl. Erhebung der
Impfstatistik)
Zur Verbesserung der Durchimpfungsraten muss entsprechend §10 Abs.1 Schulgesundheitspflegeverordnung mindestens in der Jahrgangsstufe 6 in allen Schularten der Nürnberger Schulen eine Erhebung der Impfraten und eine Beratung zu fehlenden Impfungen erfolgen.
b. Schulärztliche Attestpflicht
Nach § 20 Bayerische Schulordnung (BayScho) kann die Schule bei Auftreten von krankheitsbedingten gehäuften Fehlzeiten die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses, auch bei jeder einzelnen Fehlzeit, verlangen.
c. Untersuchung von Schulklassen „Deutsch-Plus“
Die „Deutsch-Plus“-Klassen werden von Kindern besucht, die mit ihren Eltern gerade erst nach Deutschland gekommen sind und keine deutschen Sprachkenntnisse besitzen. Einen hohen Anteil davon stellen derzeit geflüchtete Menschen und Asylsuchende, also Menschen aus Krisenregionen, dar.
d. Beteiligung an der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung
Eine Beteiligung der Kinderärztinnen an der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung wäre aus sozialpädiatrischer Sicht wünschenswert.
4. Empfehlungen zur Optimierung
Folgende Optimierungsempfehlungen wurden erarbeitet:
4.1. Standortbezogene Optimierung
Das Team des KJÄD, das die SEU durchführt, arbeitet derzeit an fünf Standorten. Die SEU werden in einem Team von Kinderkrankenschwestern (KKS) und Kinderärztinnen (KÄ) mit unterschiedlichen Aufgabeninhalten durchgeführt. Es besteht eine Zuordnung der KKS und KÄ auf die Schulen in einem definierten Sprengel. Die Standorte Pillenreuther Str. und Reinerzer Str. sind aktuell aufgrund nicht besetzter Stellen mit Blick auf die eingesetzten Personalkapazitäten am kleinsten (< 3,0 VK).
Die Verteilung auf fünf Standorte hat einerseits den Vorteil einer Bürger- und Schulnähe, erschwert andererseits die Einsatzplanung bei unerwarteten Ausfällen sowohl auf Seiten der Mitarbeitenden als auch im Fall des Nichterscheinens der Kinder zur SEU, die team-interne Abstimmung, Kompensation und Kommunikation.
Empfehlung: Zusammenlegung der aktuell fünf Standorte an einem zentral gelegenen Standort
Maßnahmenbeschreibung: Konzentration der aktuell genutzten fünf Standorte auf 1 (bis 2) Standort(e) zur Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe und Organisation. Der Standort
sollte eine gute Anbindung an ÖPNV und Parkmöglichkeiten haben, sowie genügend qualifizierte Räumlichkeiten zur Durchführung der SEU zur Verfügung stellen.
Anforderungen/Voraussetzungen:
- Auswahl eines zentralen Standorts mit geeigneter ÖPNV-Anbindung/ Parksituation
und Raumangebot
- Prüfung der Sprengelzuordnung in Bezug auf Flexibilisierung des Personaleinsatzes
bei Standortbündelung
Erwartete Effekte:
-
Steigerung der Flexibilität
-
Vereinfachung von Vertretungsmöglichkeiten bei spontanen Ausfällen der Mitarbei-
tenden
-
Verbessertes Zeitmanagement bei Nichterscheinen eines Kindes
-
Verbesserung bzw. Vereinfachung der team-internen Kommunikation und Abstim-
mung
- Möglichkeit der Ausbildung teaminterner Aufgabenschwerpunkte im Rahmen des
neuen Standortkonzepts (z.B. vor-Ort-Ansprechpartner/innen für die Fachanwendung, spezielle medizinische Fachexpertise)
Bewertung der Dringlichkeit: hoch
4.2. Prozessbezogene Optimierungen
Im Rahmen der Prozessanalyse haben sich insbesondere vier Optimierungspotentiale herauskristallisiert:
a. Erstellung einer Übersicht der Probleme bei der Stammdatenübernahme
Im Rahmen der Stammdatenübernahme gab es fehlerhafte Übertragungen, die mit erheblichem manuellen Aufwand nachbereitet werden müssen. Hier müssen mit den verschiedenen Beteiligten (u.a. IT, Softwarefirmen) Lösungen erarbeitet werden, um die manuellen Nacharbeiten und Rechercheaufgaben für die KKS zu reduzieren. Die Dringlichkeit wird von Kienbaum als hoch eingestuft.
b. Digitale Zusammenlegung des Vorab-Fragebogens und des Anamnesebogens
Der Vorab-Fragebogen wird in Papierform inkl. QR-Code an die Erziehungsberechtigten versandt, damit dieser digital befüllt werden kann und Informationen für die Terminplanung der SEU möglichst frühzeitig vorliegen. Der Eingang der Vorab-Fragebögen erfolgt analog, digital, telefonisch (inkl. Mehrfacheinreichung) und wird in einer Excel-Tabelle nachgehalten.
Der Anamnesebogen wird landesweit durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bereitgestellt, in Nürnberg als Rückseite des Einladungsschreibens analog versandt, handschriftlich durch die Eltern (oftmals erst vor Ort) ausgefüllt und anschließend manuell in die Fachanwendung übertragen.
Empfehlung: Zusammenführung und Digitalisierung der Inhalte beider Fragebögen und automatisierte Übertragung in die Fachanwendung sowie Nutzung von Tablets für Vor-Ort-Befüllung
Maßnahmenbeschreibung:
- Der Anamnesebogen könnte künftig mit dem Vorab-Fragebogen zusammengelegt
und den Erziehungsberechtigten digital zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen aus dem Fragebogen werden automatisiert in die Fachanwendung übertragen.
- Für Erziehungsberechtigte, welche die Fragebögen nicht digital ausgefüllt haben,
werden Tablets zur Nutzung vor Ort beschafft und bereitgestellt.
- Alle mit diesen Maßnahmen verbundenen (datenschutz-)rechtlichen Fragestellun-
gen sind mit dem Rechtsamt und dem Datenschutz zu klären.
Erwartete Effekte:
-
Reduzierung der versendeten Papierbögen
-
Reduzierung manueller Eingaben
-
Vermeidung von Übertragungsfehler
-
Positive Service-Wahrnehmung bei den Erziehungsberechtigten, die die angebote-
nen Online-Instrumente nutzen.
Bewertung der Dringlichkeit: mittel
c. Konzipierung eines Online-Terminmoduls
Es besteht Einvernehmen darüber, dass eine Online-Terminbuchungsoption im Sinne der Bürger- und Serviceorientierung sinnvoll ist. Allerdings muss das System Voraussetzungen abbilden, die für den Prozessablauf wichtig sind, wie z.B. Abbildung der Sprengelzuordnung im Kalendertool und automatisierte Termin-Erinnerungsfunktion.
Empfehlung und Maßnahmenbeschreibung: Konzeption eines Online-Buchungsportals
und Pilotierung des Systems an einem Standort bzw. für einen Sprengel
Erwartete Effekte: Verringerung der Quote nicht wahrgenommener Termine und Verbesserung der Servicequalität für die Erziehungsberechtigten
Bewertung der Dringlichkeit: mittel
d. Direkte Befunddokumentation in der Fachanwendung
Funktionsuntersuchungen werden nicht direkt in der Fachsoftware dokumentiert und lösen einen weiteren manuellen Arbeitsschritt aus. Die Dokumentation des Screenings erfolgt derzeit mittels Kurznotizen im Ablauf, direkt und teilweise nachträglich in der Fachanwendung, um die volle Aufmerksamkeit dem Kind zu widmen.
Empfehlung: Durchführung der unmittelbaren Befunddokumentation in der Fachanwendung mittels Tablet und Pen, wenn immer möglich, und technische Anbindung der Seh- und Hörgeräte an die Fachsoftware
Maßnahmenbeschreibung:
- Vor Umsetzung der Maßnahme ist die Entscheidung zu den künftigen Funktionsun-
tersuchungen im Rahmen der rSEU abzuwarten.
- Die Dokumentation in der jeweiligen Maske der Fachanwendung auf einem Tablet
kann die direkte Befundeingabe bei gleichzeitig notwendiger Fokussierung auf das Kind unterstützen.
Erwartete Effekte: Reduzierung von Zeitaufwänden bei der Dokumentation
Bewertung der Dringlichkeit: mittel
4.3. Aufgabenbezogene Optimierung
Die Auswertung der Stammdaten und Informationen aus dem Vorab-Fragebogen werden in einer Excel-Tabelle gebündelt. Die Auswertung und Pflege dieser Tabelle nimmt aktuell viel Zeit durch die KKS in Anspruch.
Empfehlung und Maßnahmenbeschreibung: Anwendungsbezogene weitere Qualifizierung
und Erstellung kurzer Schulungsvideos für FAQs
Erwartete Effekte: Erweiterung der Lösungskompetenz der Mitarbeitenden, Qualifizierung der MA und Verbesserung der Prozess-Stabilität
Bewertung der Dringlichkeit: mittel bis hoch
5. Personalbedarfsermittlung
Die SEU wird im Bereich KJ2 durchgeführt. Der Soll-Stellenplan von Gh weist zum 01.07.2024 folgende Stellen in diesem Bereich aus:
| Funktionsbezeichnung | VK lt. derzeiti- | davon unbesetzte VK | |||
|---|---|---|---|---|---|
| gem Stellen- | |||||
| plan | |||||
| Ärztin/Arzt (KÄ) | 6 | 1,24 | |||
| Kinderkrankenschwester (KKS) | 10,5 | 3,57 | |||
| Verwaltungsfachkraft | 0,5 | 0,5 |
Die Basis für die Ist-Analyse bildet eine durch Kienbaum mit Gh/KJ2 durchgeführte Aufgabenerhebung des kompletten Bereichs. Hierbei wurden die Aufgaben je Funktion (KÄ, Teamleitung KKS, KKS, Verwaltungsfachkraft) erhoben. Es wurden auch solche Aufgaben berücksichtigt, die aus Kapazitätsgründen momentan nicht durchgeführt werden können. Die somit ermittelten VK-Werte entsprechen dem gelebten Ist-Personalbedarf.
Zur Ermittlung des Soll-Personalbedarfs für die SEU als auch die rSEU wurden folgende Informationen berücksichtigt:
-
Angaben in dem von Gh verfassten Eckpunktepapier zur Einführung der rSEU
-
in den Ausschreibungsunterlagen gemachte Angaben;
-
Durchschnittswerte anderer Gesundheitsämter, in denen Kienbaum in den letzten Jah-
ren projektseitig tätig war.
Folgende Annahmen wurden zur Bestimmung des Soll-Personalbedarfs gemeinsam zugrunde gelegt:
- Jährlich werden 5.300 Kinder im regulären Betrieb der SEU bzw. rSEU untersucht. In
der Zeit der Umstellung von der SEU auf die rSEU müssen zusätzlich, verteilt über drei Jahre, 5.300 Kinder untersucht werden.
- 15% der Termine werden nicht wahrgenommen und müssen neu vergeben werden
(Neuterminierung). Das gilt für das Screening als auch die schulärztliche Untersuchung.
- SEU
o Das Screening dauert im Durchschnitt 50 Minuten pro Kind. o Die schulärztliche Untersuchung dauert im Durchschnitt 60 Minuten pro Kind. o 30% der im Screening vorstellig gewordenen Kinder werden zur schulärztlichen Untersuchung eingeladen.
- rSEU
o 1. Screening durch die KKS Das Screening dauert im Durchschnitt 60 Minuten pro Kind. o 1. schulärztliche Untersuchung Die Untersuchung dauert im Durchschnitt 90 Minuten pro Kind. 48% der im Screening vorstellig gewordenen Kinder werden zur 1. schulärztlichen Untersuchung eingeladen. o 2. Screening durch die KKS Die Untersuchung dauert im Durchschnitt 15 Minuten pro Kind. 50% der Kinder, die an der 1. schulärztlichen Untersuchung teilgenommen haben, werden zu einem 2. Screening eingeladen. Das Anbieten eines 2. Screenings im Rahmen der rSEU ist nicht gesetzlich verpflichtend, sondern stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Aus fachlicher Sicht seitens Gh wird das 2. Screening für notwendig erachtet. Auch wenn die Durchführung des 2. Screenings in die Personalbemessung eingeflossen ist, obliegt es der Stadt Nürnberg zu entscheiden, ob sie diese Leistung anbieten möchte. o 2. schulärztliche Untersuchung Die 2. schulärztliche Untersuchung muss seitens Gh verpflichtend angeboten werden; es steht aber den Eltern frei, das Angebot anzunehmen. Die Untersuchung dauert im Durchschnitt 60 Minuten pro Kind. 50% der Kinder, die an der 1. schulärztlichen Untersuchung teilgenommen haben, werden zur 2. schulärztlichen Untersuchung eingeladen und bedürfen einer erneuten Terminierung. Da derzeit keine gesetzliche Teilnahmepflicht für die 2. schulärztlichen Untersuchung besteht, findet keine Neuterminierung bei nicht wahrgenommenen Terminen statt.
- Es werden ca. 140 schulärztliche Begutachtungen und Beratungen pro Jahr durch
Gh/KJ2 durchgeführt.
-
Es werden ca. 130 Gutachten pro Jahr durch Gh/KJ2 für andere Auftraggeber erstellt.
-
Es müssen 4.300 Impfbücher pro Jahr in den 6. Klassen kontrolliert werden.
-
Die Untersuchung von Deutsch-Plus-Klassen und die Beteiligung an der stadtteilbezo-
genen Gesundheitsförderung stellen keine Pflichtaufgaben von Gh dar und wurden demnach in der Soll-Personalbemessung nicht berücksichtigt.
Der von Gh angegebene Ist-Bedarf je Aufgabe wurde durch Kienbaum plausibilisiert. Sofern die Angaben von den Erfahrungswerten aus den anderen Kommunen stark abwichen, wurden
sie durch angemessene Zielwerte ersetzt. Diese Analyse wurde jeweils für die SEU als auch für die rSEU durchgeführt. Es ergibt sich laut Kienbaum folgender Soll-Personalbedarf („VK Ist“ Stand 01.07.2024):
| Regulärer Betrieb SEU | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arzt | KKS | KKS | VFK | |||
| Ärztin | ||||||
| VK Ist | 6 | 10,5 | 0,5 | |||
| VK Soll | 4,22 | 7,22 | 0,5 | |||
| Differenz | +1,78 | +3,28 | - |
| 1. Übergangsjahr SEU/rSEU | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arzt | KKS | KKS | VFK | |||
| Ärztin | ||||||
| VK Ist | 6 | 10,5 | 0,5 | |||
| VK Soll | 5,28 | 9,59 | 0,5 | |||
| Differenz | +0,72 | +0,91 | - |
| 2. Übergangsjahr SEU/rSEU | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arzt | KKS | KKS | VFK | VFK | |||
| Ärztin | |||||||
| VK Ist | 6 | 10,5 | 0,5 | ||||
| VK Soll | 6,37 | 10,23 | 0,5 | ||||
| Differenz | -0,37 | +0,27 | - |
| 3. Übergangsjahr SEU/rSEU | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arzt | KKS | KKS | VFK | VFK | |||
| Ärztin | |||||||
| VK Ist | 6 | 10,5 | 0,5 | ||||
| VK Soll | 7,2 | 10,8 | 0,5 | ||||
| Differenz | -1,2 | -0,3 | - |
| Regulärer Betrieb rSEU | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arzt | KKS | KKS | VFK | |||
| Ärztin | ||||||
| VK Ist | 6 | 10,5 | 0,5 | |||
| VK Soll | 6,83 | 8,9 | 0,5 | |||
| Differenz | -0,83 | +1,6 | - |
Im Regelbetrieb der SEU weist Gh im Vergleich zur Soll-Personalbemessung einen Stellenüberhang in den Funktionen Arzt/Ärztin und KKS von insgesamt 5,06 VK aus. Dieser ergibt sich u.a. aus dem durch Kienbaum reduzierten Zeitbedarf für schulärztliche Begutachtungen und Beratungen und für die Erstellung von Gutachten für andere Auftraggeber (240 Minuten anstatt 421 Minuten bzw. 210 Minuten anstatt 430 Minuten).
Ein zusätzlicher Stellenbedarf besteht erst im 2. Übergangsjahr in Höhe von 0,37 VK für die Funktion Arzt/Ärztin. Im dritten Übergangsjahr weitet sich der zusätzliche Stellenbedarf auf 1,2 VK Arzt/Ärztin und 0,3 VK KKS aus. Nach dem Ende der Übergangsphase besteht bei den Ärzten ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 0,83 VK. Die KKS weisen einen Stellenüberhang im Vergleich zum heutigen Ist-Zustand aus.
In der Soll-Personalbedarfsbemessung ist bereits die zwischen Gh, Ref. III und DiP besprochene Anpassung in Bezug auf die Durchführung der Impfpasskontrollen in den 6. Klassen berücksichtigt. Gemäß Kienbaum wurden hierfür 0,8 VK KKS und 0,15 VK Arzt/Ärztin bemessen (insgesamt 0,95 VK). Da dies in der Praxis nicht praktikabel ist, wurden die VK-Werte angepasst: 0,5 VK KKS und 0,5 VK Arzt/Ärztin (insgesamt 1,0 VK).
6. Weiteres Vorgehen
Die Einführung der rSEU wird im Rahmen eines Projektes implementiert, das die oben gemachten Vorschläge aufnimmt, bearbeitet und gegebenenfalls umsetzt.
Startpunkt des Projektes ist September 2024. Es wird davon ausgegangen, dass das erste rSEU-Übergangsjahr spätestens im März 2026 beginnt und die vollständige Umstellung spätestens September 2029 abgeschlossen ist. Die genauen Meilensteine werden jedoch noch im Umsetzungsprojekt definiert.
Folgende Eckpunkte für das Projektmanagement wurden zwischen Ref.III, DiP und Gh vereinbart:
Es wird eine Steuerungsgruppe unter Leitung von Gh/L-MF und mit Beteiligung von DiP und Ref.III, in der die Meilensteine/Projektablauf/Umsetzungsschritte kommuniziert und Entscheidungsvorbereitungen zur Entscheidung eingebracht werden, eingerichtet.
Als fachliche Projektleitung ist die Leitung Gh/KJ2-KJÄD vorgesehen und als organisatorische Leitung ein/e Projektmanager/in mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Prozessanalytik.
Die Besetzung dieses/r Projektmanagers/in soll so schnell wie möglich erfolgen und erfolgt im Einvernehmen zwischen Gh, Ref. III und DiP. Die Finanzierung der unbefristeten Vollzeitstelle, die bei Gh/L-MF angesiedelt wird, erfolgt über Stellenanteile von Gh.
Der/die Projektmanager/in wird auch bei DIP/PrO eingebunden, um das eingesetzte Projekt und Prozessmanagement, das bei der Stadt eingesetzt wird, möglichst schnell zu erlernen und dies im vorliegenden Projekt umzusetzen.
Personalqualifikationen des ärztlichen Personals
Die Durchführung der rSEU, hierbei die medizinische Untersuchung von Kindern, bedarf einer entsprechenden fachlichen Expertise.
Derzeit wird die SEU ausschließlich durch Kinderärztinnen und Kinderkrankenschwestern, ggf. mit einer sozialmedizinischen Zusatzqualifikation (Fachkraft der Sozialmedizin, FdS), durchgeführt. Dieser hohe fachliche Standard ist grundsätzlich zu begrüßen, bedarf allerdings einer Bewertung angesichts der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Exemplarisch ist es zunehmend schwieriger, Ärzte/innen mit einer Facharztbezeichnung für Kinder- und Jugendmedizin für eine Tätigkeit in einer Gesundheitsbehörde zu gewinnen.
Daher ist eine abgestufte, modulare Personalakquise zu planen: a. Ärzte/innen mit einer Facharztbezeichnung für Kinder- und Jugendmedizin b. Ärzte/innen mit einer pädiatrischen Erfahrung und Expertise durch eine zweijährige Tätigkeit in einer Einrichtung für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarztpraxis, Kinderklinik) c. Ärzte/innen mit einer Facharztbezeichnung für Allgemeinmedizin mit einer zweijährigen Erfahrung in der Versorgung von Kindern durch eine Tätigkeit in einer familienorientierten Praxis für Allgemeinmedizin d. Ärzte/innen mit der Facharztbezeichnung für das Öffentliche Gesundheitswesen, einem Amtsarztlehrgang nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst (FachV-GesD) und der Bereitschaft, sich im Fach Pädiatrie durch Hospitationen (Kinderarztpraxis, Kinderklinik) weiterzubilden. e. Ärzte/innen mit einer mindestens zweijährigen klinischen Tätigkeit in einem Fach der Akutmedizin und der Bereitschaft, sich im Fach Pädiatrie durch Hospitationen (Kinderarztpraxis, Kinderklinik) weiterzubilden.
Bei der Personalgewinnung sollten die Prioritäten von A nach E berücksichtigt werden.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
GesundheitsregionPlus Stadt Nürnberg: aktueller Stand und Verstetigung über den
31.12.2024 hinaus
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert die Einrichtung und den Betrieb einer Geschäftsstelle als Festbetragsfinanzierung. Der Förderzeitraum in Nürnberg endet am 31.12.2024. Entsprechend den Beschlüssen des Bayerischen Ministerrates ist die Verstetigung der GesundheitsregionPlus Teil des Masterplans Prävention und soll ab dem 01.01.2025 eine gesetzliche Verankerung im BayGDG erfahren. Eine Finanzierung der GesundheitsregionPlus über Art.9 FAG ist aber erst ab dem 01.01.2027 geplant. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zum 01.01.2025 eine neue gesetzliche Pflichtaufgabe bei Gh entsteht, eine Finanzierung aber erst ab 2027 sichergestellt ist. Aus Sicht von Gh sollte die bisherige Vernetzungsarbeit der GesundheitsregionPlus trotzdem nahtlos fortgeführt werden, daher wird ein Lösungsvorschlag unterbreitet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 116.000 € Folgekosten 58.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 8.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 116.000 € davon Personalkosten 50.000 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Hinsichtlich der Sachkosten wurde bei StK ein Antrag auf Erhöhung des Gh-Budgets um 8.000 € für 2025 zum Kämmereipaket gestellt. Die gleiche Summe wird 2026 benötigt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
DiP
StK
Beschlussvorschlag:
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe des Gesundheitsamts sollte die bisherige Vernetzungsarbeit der GesundheitsregionPlus nahtlos ab 01.01.2025 fortgeführt werden. Der Gesundheitsausschuss ist mit der anteiligen Deckung der Personalkosten für den Geschäftsführer der GesundheitsregionPlus aus einer freien ÖGD-Pakt-Stelle einverstanden und empfiehlt dem Stadtrat in den Haushaltsberatungen 2025, dem Gesundheitsamt 8.000 Euro an zusätzlichen Sachkosten für die GesundheitsregionPlus zur Verfügung zu stellen.
Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg: aktueller Stand und Verstetigung über den
31.12.2024 hinaus
Entscheidungsvorlage
Seit der Bekanntgabe des Förderprogramms Gesundheitsregionenplus im Dezember 2014 wird dem Gesundheitsausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand in Nürnberg berichtet. Der bisher letzte Bericht erfolgte im Gesundheitsausschuss am 13. Oktober 2023.
Gesundheitsregionenplus in Bayern
Gesundheitsregionenplus ist 2015 als Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) gestartet mit dem Ziel, Landkreise und kreisfreie Städte beim Strukturaufbau für eine kommunale Gesundheitskonferenz zu unterstützen.
Bayernweit gibt es derzeit 62 Gesundheitsregionenplus, diese entsprechen 79 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten. Die gute Abdeckung Mittelfrankens mit dem Förderprogramm ermöglicht einen unkomplizierten regionalen Austausch zu verschiedenen Themen.
Mit dem Konzept Gesundheitsregionenplus will die Bayerische Staatsregierung die medizinische Versorgung, die Prävention und die pflegerische Versorgung durch regionale Netzwerke verbessern. Innerhalb Bayerns sind die lokalen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungsstrukturen und die Präventionsangebote sehr unterschiedlich.
Die Gesundheitsregionenplus bemühen sich um die Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und -versorgung, sowie der Pflege in Bayern. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen bei der Gesundheitsversorgung, -förderung, Prävention und Pflege. Dazu gehören zum Beispiel die Versorgung mit Haus- und Fachärzten, Patienteninformationen, die ambulant-stationäre Zusammenarbeit, die Gewinnung von Pflegekräften als auch Themen im Bereich Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung oder Kinder- und Jugendgesundheit.
Die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg hat sich im Berichtsjahr mit folgenden Meilensteinthemen beschäftigt:
Arbeitsgruppe Adipositas Die Arbeitsgruppe geht auf einen Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 02.02.2022 zurück. Inhaltlich wurde das Thema Adipositas insbesondere im Kontext von Kindern bzw. Jugendlichen und Corona diskutiert.
Im November 2023 hat hierzu mit Vertretungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Sportvereine, Organisationen wie Dick und Dünn, des Klinikums und des Gesundheitsamtes eine Auftaktveranstaltung stattgefunden.
Die Adipositas-Inzidenz in Nürnberg ist im bayerischen Vergleich signifikant erhöht. In der multifaktoriellen Kausalitätsbetrachtung ergeben sich die Schwerpunkte Bewegung und Ernährung.
Bei einem Folgetermin Mai 2024 wurde an der fachlichen Datengrundlage weitergearbeitet. Das Gesundheitsamt hat hierzu Erkenntnisse aus der Schuleingangsuntersuchung und das Klinikum Nürnberg Beobachtungen hinsichtlich der Adipositas-Dynamik präsentiert.
In einer dritten Sitzung Juli 2024 wurden konkrete Umsetzungen diskutiert, z.B. eine Modell- Kita mit dem Schwerpunkt Adipositas und Informationsabende für Eltern. In einer weiteren Sitzung Herbst 2024 ist ein Input über die Pausenverpflegung an Schulen geplant.
Arbeitsgruppe Migration und Gesundheit Ziel die Vernetzung von Akteuren und sowie die Verbesserung der Orientierung im Gesundheitssystem und der Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems von Menschen mit Migrationsgeschichte. Hierzu wird auch der Zusammenhang zum sozioökonomischen Status, die Wohnsituation und die Sprachbarriere herangezogen. Daher wurden die Themen Dolmetscherdienste, kultursensible gesundheitliche Versorgung und psychiatrische Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund behandelt.
Arbeitsgruppe „Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ Die Arbeitsgruppe trifft sich in der Regel viermal im Jahr in Präsenz. Wesentlicher Partner ist das Jobcenter Nürnberg. Zur Arbeitsgruppe gehören zwei Unterarbeitsgruppen: eine zum Thema Einsamkeit und eine weitere zum Thema legale Sucht.
Ziel ist zum einen die Vernetzung und der Austausch der Akteurinnen und Akteure auf diesem Themenfeld. Zum anderen werden gemeinsam Angebote für die Zielgruppe entwickelt. So hat jüngst der Gesundheitstag für Jobcenter-Kunden stattgefunden. Dabei haben sich verschiedene Anbieter präsentiert, darunter das Gesundheitsamt, das Referat für Umwelt und Gesundheit, das Frauen- und Mädchengesundheitszentrum, das Bündnis gegen Depression und der Pflegestützpunkt. Zudem gab es Vorträge und Entspannungs- und Bewegungsangebote.
Arbeitsgruppe „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ Die Arbeitsgruppe wurde im Frühjahr 2023 wiederbelebt und trifft sich fünf- bis sechsmal im Jahr. Das dazugehörige Multiplikatorennetzwerk umfasst derzeit rund 75 Mitglieder.
Ziel ist es, Personalverantwortliche in puncto psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu sensibilisieren. Im Jahr finden drei bis vier Austauschtreffen statt – so im Juli 2024 das Treffen „Arbeit – Alkohol – Cannabis“. Aktuell geplant ist ein Gesundheitstag zum „Thema Frauengesundheit im Arbeitskontext“ mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussion.
Jahresschwerpunktthema 2024/25 Frauengesundheit Das Jahresschwerpunktthema wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention jährlich festgelegt. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema werden bezuschusst, dabei sind Förderrichtlinien zu beachten. In diesem Jahr wurde das Thema und auch die Förderrichtlinien sehr spät bekannt gegeben, was die Planungen erschwert und verzögert hat.
Folgende Maßnahmen sind hierzu geplant:
-
Gesundheitsmarkt am Jakobsplatz
-
digitale Mittagspause zum Thema Frauengesundheit im Arbeitskontext
-
Gesundheitstag zur Frauengesundheit im Arbeitskontext
-
künstlerisches Projekt
-
Gesundheitstag mit niedrigschwelligen Angeboten für Frauen und Mädchen, z.B. mit
Informationen zum Thema „Erster Besuch bei der Gynäkologin“
- Informationsveranstaltung zum Thema Endometriose.
Runder Tisch Kooperation Einrichtungen der stationären Patientenversorgung und stationären Senioreneinrichtungen Der Impuls zu diesem Runden Tisch ergab sich aus Gesprächen mit Kliniken und Senioreneinrichtungen. Einerseits wurde die problematische Situation der Notaufnahmen dargestellt, resultierend aus einem deutlichen Zustrom von Patientinnen und Patienten, überfüllten Allgemeinstationen und Schwierigkeiten hinsichtlich Ab- und Rückverlegung in Senioreneinrichtungen. Andererseits wurden Kommunikationsprobleme detektiert, die eine bilaterale Patientenübernahme erschweren.
Hieraus wurden weitere Schritte vereinbart, wie z.B. eine Checkliste für die Zu- und Abverlegungen, eine Optimierung der Pflegeplatzbörse des Pflegestützpunkts und eine Beschleunigung (fast lane) für gerichtliche Entscheidungen. Konsens bestand in einer Verstetigung dieses Gesprächsformates mit einer Erweiterung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Vertretung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der Apotheken und der Patientinnen und Patienten. Eine Entscheidung über eine entsprechende Arbeitsgruppe steht noch aus.
Organigramm
Das Organigramm der Gesundheitsregionplus hat im Berichtszeitraum keine wesentliche Veränderung erfahren.
Gesundheitsforum Die 10. Sitzung des Gesundheitsforums fand am 10.Juli 2024 mit dem Schwerpunkt der medizinischen Versorgung statt. Als neue Mitglieder konnten die Barmer Ersatzkasse, die Evangelische Hochschule Nürnberg und die Stadtmission Nürnberg aufgenommen werden, sodass das Forum derzeit 44 Mitglieder umfasst, wobei zwei Mitglieder, auf eigenen Wunsch, ohne Stimmrecht sind.
Nach dem Bericht der Geschäftsstelle wurden inhaltlich folgende Themen fokussiert: Weiterentwicklung Gesundheitskiosk Jahresschwerpunkt Frauengesundheit Suchtprojekt Naloxon Neue Herausforderungen für das Gesundheitswesen: Medizinischer Katastrophenund Zivilschutz Bayerischer Notfallbogen in der Modellregion Nürnberg Versorgungslage in den Krankenhäusern
Begleitend entwickelte sich eine rege fachliche Diskussion.
Staatliche Förderung und Verstetigung
Das StMGP fördert die Einrichtung und den Betrieb einer Geschäftsstelle (eine Vollzeitstelle) einer Gesundheitsregionplus mit jährlich maximal 50.000 Euro für bis zu fünf Jahre (Festbetragsfinanzierung). Die Zuwendungsempfänger sollen Eigenmittel von mindestens 10 Prozent einbringen. Die Stadt Nürnberg nimmt die Förderung seit 2015 in Anspruch und die Gesundheitsregionplus hat sich in dieser Zeit als feste Netzwerkstruktur für den Gesundheitssektor in Nürnberg etabliert. Die Eigenmittel der Stadt Nürnberg werden durch die Übernahme der über die 50.000 Euro Festbetragsfinanzierung hinausgehenden jährlichen Personalkosten für den Geschäftsführer der Gesundheitsregionplus erbracht.
Die Förderung wurde zuletzt in der Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionenplus (GRplusFöR) vom 04.November 2019 verbindlich geregelt. Hiernach gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Einrichtung einer Geschäftsstelle, um funktionsfähige Kooperations- und Koordinierungsstrukturen aufzubauen und Maßnahmen (Projekte und Handlungsfelder) zu den Themen der Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsversorgung und Pflege, zu implementieren. Voraussetzung für eine Förderung war eine Antragsstellung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Förderung längstens für das Bewilligungsjahr und für weitere vier Kalenderjahre. Der aktuelle Förderzeitraum für die Stadt Nürnberg endet zum 31.12.2024. Parallel hierzu ist auch die Stelle des Geschäftsstellenleiters bis zum 31.12.2024 befristet.
Im Haushaltsjahr 2023 wurde die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg mit 77.416 Euro an Personalkosten sowie mit einem Sachkostenanteil von 3.890 Euro abgeschlossen, die Zuweisung Freistaat Bayern betrug 38.625 Euro an Personalkosten sowie 3.890 Euro an Sachkosten. Somit ergaben sich für die Stadt Nürnberg Personalosten in Höhe von 38.791 Euro. Hinzu kamen noch Mittelzuweisungen des Freistaates für die Durchführung von Veranstaltungen zum Jahresschwerpunkt. Insgesamt wurden seitens des Freistaates Bayern jährlich ca. 8.000 Euro an Sachmittel bereitgestellt. Allerdings erscheint das Haushaltsjahr 2023 nicht repräsentativ, da die Stelle die Geschäftsstellenleiters nicht durchgehend besetzt war, bzw. der Stelleninhaber Elternzeit in Anspruch genommen hat.
Die Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionenplus ist nun seit 2023 nicht mehr in Kraft und eine Förderung neuer Gesundheitsregionenplus auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Aktuell ist deshalb keine erneute Antragstellung möglich. Somit endet die Förderung für die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg am 31.12.2024.
Daraufhin wurde seitens des Gesundheitsamtes wiederholt am StMGP eine Lösung zur Fortführung und Verstetigung der Gesundheitsregionplus eingefordert.
Das StMGP, Referat 74 hat am 25.06.2024 folgendes mitgeteilt: Ministerratsbeschluss 19.März 2024: Verstetigung der Gesundheitsregionenplus als Teil des Masterplans Prävention des Freistaats Ministerratsbeschluss 04.Juni 2024: Gesetzliche Verankerung der Gesundheitsregionenplus im Bayerischen Gesundheitsdienstgesetz (BayGDG) Hierzu soll § 7 BayGDG um einen Absatz 4 ergänzt werden, der die Gesundheitsämter verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bis zum 01.01.2027 ein sektoren-übergreifendes Netzwerk der an Prävention oder Versorgung beteiligten Stellen zu schaffen. Das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung ist zum 01.01.2025 geplant.
Allerdings wurde der Gesetzesentwurf bisher noch nicht in den Bayerischen Landtag zur Behandlung eingebracht.
Mit der geplanten gesetzlichen Verankerung würde die Netzwerkarbeit zur Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter in Bayern. Damit verbunden ist ein Ende der Finanzierung freiwilliger Leistungen über Fördermittel hin zu einer Finanzierung einer Regelaufgabe. Aufgrund des in Art. 83 Abs. 3 BV (Verfassung des Freistaats Bayern) verankerten Konnexitätsprinzips ist der Freistaat Bayern verpflichtet, der Stadt Nürnberg als Trägerin eines kommunalen Gesundheitsamtes die für die Erfüllung der neuen Aufgabe entstehenden Kosten zu ersetzen. Die ausreichende Finanzierung erfordert eine entsprechende Ergänzung im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG).
Zur Verstetigung der Gesundheitsregionenplus soll an den 71 staatlichen und 5 kommunalen Gesundheitsämtern jeweils eine Geschäftsstelle des Netzwerks eingerichtet und betrieben werden. Dadurch entstehen dem Freistaat Bayern ab 2027 rechnerisch jährlich Gesamtkosten von etwa 7,5 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsaufstellungen vorbehalten.
Die Besonderheiten der kommunalen Gesundheitsämter werden im Gesetzentwurf im Rahmen der Kostenbetrachtung ausgeführt: „Nachdem die kommunalen Gesundheitsämter Mittel aus dem Pakt für den ÖGD zweckgebunden für Personalmehrungen bis einschließlich 2026 erhalten, entsteht wesentlicher Bedarf an zusätzlichen Mitteln erst nach dem Ende der Laufzeit des Paktes ab dem Jahr 2027, sofern Bund und Länder sich bis dahin nicht auf eine Fortsetzung des Paktes verständigen können.“ Das StMGP hat eine Kostenfolgeabschätzung unter der Annahme der Aufgabenerledigung durch eine Person vorgenommen. Unter Annahme eines pauschalen, einwohnerabhängigen Ausgleichs über Art. 9 FAG ergibt sich für die Stadt Nürnberg ein Betrag von 126.312 Euro Zuwendung pro Jahr an dem 01.01.2027.
Für das Gesundheitsamt Nürnberg ergibt sich hieraus folgende Problemstellung:
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Gemäß Mitteilung Nr. 001 B der Stadtkämmerei (StK) vom 02.01.2024 betragen die Bruttopersonalkosten aktuell pro Jahr für Konsolidierung/Neuschaffung einer Stelle in E13 TVÖD (gleiche Eingruppierung des Geschäftsstellenleiters der Gesundheitsregionplus wie bisher) 95.870 Euro. Somit stünden an Sachmitteln rein rechnerisch für die Arbeit der Gesundheitsregionplus noch 30.442 Euro zur Verfügung.
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Eine Kostenerstattung über FAG-Mittel soll aber erst ab 2027 erfolgen. Durch einen pauschalen Verweis auf ÖGD-Pakt-Mittel ergibt sich hier eine Finanzierungslücke in den Haushaltsjahren 2025 und 2026, da den Stellen aus dem ÖGD-Pakt grundsätzlich andere Aufgaben zugewiesen und im Regelfall auch besetzt sind. Die Finanzierungslücke der Haushaltsjahre 2025 und 2026 beträgt jeweils ca. 58.000 Euro (50.000 Euro Festbetragsfinanzierung der Personalkosten sowie ca. 8.000 Euro Sachkosten), insgesamt also 116.000 Euro. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zum 01.01.2025 eine neue gesetzliche Pflichtaufgabe (mit einer 2-jährigen Umsetzungsfrist) im Gesundheitsamt entsteht, eine Finanzierung aber erst ab 2027 sichergestellt ist.
Da aus Sicht des Gesundheitsamts die bisherige Vernetzungsarbeit der Gesundheitsregionplus nahtlos ab 01.01.2025 fortgeführt und der jetzige Geschäftsstellenleiter auch weiterhin mit
der Aufgabe betraut werden soll, wurde mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) vereinbart, die Personalkostenlücke für 2025 und 2026 aus einer derzeit freien ÖGD-Pakt-Stelle der Gesundheitsförderung zu decken. Parallel hierzu wurde bei StK ein Antrag auf Erhöhung der Sachkosten von Gh für die Gesundheitsregionplus für 2025 um 8.000 Euro gestellt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Gesundheitskioske in Nürnberg
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag CSU Antrag SPD
Bericht:
Gesundheitskioske bieten eine neue, alternative Herangehensweise zur wohnortnahen medizinischen Versorgung und schaffen eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen Ärztinnen , Patientinnen und anderen sozialen Einrichtungen. Im Referenten-Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 15.06.2023 war angedacht, dass das Initiativrecht zur Eröffnung eines Gesundheitskiosks bei den Kommunen liegen soll. Im April 2024 wurden, in einem vierten Entwurf, die Gesundheitskioske aus dem Entwurf gestrichen. In der 1046. Sitzung des Bundesrates wurde das GVSG als Tagesordnungspunkt aufgenommen und der Gesundheitsausschuss fordert erneut die Einführung der Gesundheitskioske . Dabei sollen die Kioske an vorhandene Beratungsstellen „oder Einrichtungen, an denen schon Gesundheitsleistungen erbracht werden, angebunden werden und stellen auch ein digitales und telefonisches Angebot zur Verfügung“. Entsprechend dem aktuellen Entwurf ist eine Finanzierung der Kosten mit 44,5 % durch die Kommunen vorgesehen. Für eine weitere fachliche Diskussion führt Gh eine Ermittlung der bestehenden Angebote im Stadtgebiet und des Bedarfs, durch eine Befragung von Bürger, durch.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
'Ref. I/II
Gesundheitskioske in Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung
1. Aktuelle gesetzliche Grundlage (Stand Juli 2024)
Der erste Gesundheitskiosk wurde bereits im Jahr 2017 in Deutschland, im Rahmen eines Modellprojekts in Hamburg eingeführt. Ziel war und ist es, in benachteiligten Regionen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs-, Informations- und Präventionsangeboten anzubieten, aber auch die Behandlung kleinerer medizinischer Beschwerden leisten zu können. Vorbilder dafür sind die „Walk-in-Kliniken“ in Finnland oder die „Retail-Kliniken“ in den USA. Anfang 2022 folgten weitere Einrichtungen in Aachen und Essen sowie Ende 2022 weitere in Thüringen (Deutscher Bundestag, 2023).
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung sind die Errichtung von Gesundheitskiosken in benachteiligten Stadtteilen vorgesehen. Als Richtwert wurde dabei ein Gesundheitskiosk pro ca. 80.000 Einwohner festgelegt, was somit bundesweit ca. 1.000 Kioske bedeuten würde (SPD, Die Grünen, FDP, 2021).
Im Referenten-Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 15.06.2023 war angedacht, dass das Initiativrecht zur Eröffnung eines Gesundheitskiosks bei den Kommunen liegen soll. Als Leitung war eine Pflegefachkraft vorgesehen (zukünftig durch eine neue Ausbildung von „Community Health Nurses“). Die Besonderheit des vor Ort eingesetzten Personals sollte außerdem darin liegen, dass diese über Kenntnisse in verschiedenen Sprachen verfügen (Bundesministerium für Gesundheit, 2023).
Ein erstes Eckpunktepapier zum Ausbau von Gesundheitskiosken wurde bereits Ende August 2022 veröffentlicht. Im Juni 2023 folgte dann der erste Referentenentwurf zum GVSG, der anschließend mehrmals überarbeitet wurde. Im April 2024 wurden, in einem vierten Entwurf, u.a. die Gesundheitskioske aus dem Entwurf gestrichen. Das hatte zur Folge, dass in dieser Regierungsperiode nicht mehr damit zu rechnen war, dass es für die Gesundheitskioske eine Gesetzesgrundlage geben wird.
In der 1046. Sitzung des Bundesrates wurde das GVSG nun doch wieder als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Der Gesundheitsausschuss fordert erneut die Einführung der Gesundheitskioske (Ärzteblatt, Bundesrat, Drucksache 234/1/24). Dabei sollen die Kioske an schon vorhandene Beratungsstellen „oder Einrichtungen, an denen schon Gesundheitsleistungen erbracht werden, angebunden werden und stellen auch ein digitales und telefonisches Angebot zur Verfügung“.
Die Situation und insbesondere mögliche Finanzierung von Gesundheitskiosken bleibt jedoch nach wie vor ungeklärt.
Die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU haben bereits im Jahr 2023 Anträge zur Prüfung eines möglichen Gesundheitskiosks in Nürnberg gestellt. Im Zuge dessen wurden verschiedene Schritte eingeleitet, die im Folgenden - angesichts der ungeklärten Situation als Zwischenbericht - dargestellt werden.
2. Gesundheitskioske in anderen Städten (Best-Practice-Beispiele)
a. Gesundheitskiosk Billstedt-Horn, Hamburg
Die erste Modellphase (2017 – 2019) wurde durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und verschiedenen Krankenkassen gefördert. Der Stadtteil Billstedt-Horn (Hamburg), in welchem der Gesundheitskiosk verortet ist, ist gekennzeichnet von einer überdurchschnittlich hohen Anzahl sozioökonomisch benachteiligter Bewohnerinnen (Arbeitslose, ALG II-Empfängerinnen, Migrantinnen, kinderreiche Familien, Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen).
Mittlerweile haben sich die Standorte des Gesundheitskiosks in Hamburg auf fünf erweitert. Beraten wird in sieben verschiedenen Sprachen: Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch, Farsi und Dari – so wird eine gesundheitliche Betreuung in der Muttersprache gewährleistet. Neben der allgemeinen Gesundheitsberatung wird auch eine Hebammenund Pflegesprechstunde angeboten. Zusätzlich gibt es Gesundheitskurse wie z.B. Bewegungs- und Ernährungsangebote. Einmal monatlich werden Sprechstunden des Bezirksamtes (als externe Kooperation) angeboten, beteiligt sind der Pflegestützpunkt, der sozialpsychiatrische Dienst und der schulärztliche Dienst, jeweils mit Sprechstunden vor Ort. Bei Bedarf gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Teilhabeberatung (durch die Hamburger Wegbereiter) oder eine Sprechstunde zur seelischen Gesundheit.
Der Gesundheitskiosk versteht sich als niedrigschwellige, unterstützende Stadtteilinstitution, in welchem eine multiprofessionelle, integrierte und präventive Versorgung angeboten wird. Neben individuellen Zielen und Versorgungsplänen, die mit den Besucherinnen gemeinsam festgelegt werden, gibt es zudem ein Netzwerk aus Ärztinnen und Krankenhäusern in der nahen Umgebung, welches eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit sicherstellt. 50% der Personen, die den Gesundheitskiosk besuchen, haben eine Überweisung von Ärztinnen (spezieller Überweisungsschein explizit für den Gesundheitskiosk), 30% kommen auf eigene Initiative, 20% durch die Vermittlung von soziale Einrichtungen.
Die externe Evaluation (18-monatiger Evaluationszeitraum) durch das Centre for Health Economics der Hamburger Universität zeigte, dass die gesundheitlichen Chancen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessert wurden. Die Patientenzufriedenheit sowie die Compliance wurden erhöht sowie auch die Vernetzung und Arbeitszufriedenheit der Akteurinnen der Gesundheitsversorgung.
Während zu Beginn die Angebote des Gesundheitskiosk für alle offen waren, sind diese mittlerweile nur noch für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg und der MOBIL Krankenkasse zugänglich.
b. Gesundheitstreffs in München
Die Gesundheitstreffs in München gelten als Außenstelle des Münchener Gesundheitsreferats und sind in kommunaler Trägerschaft. Sie verstehen sich als niedrigschwellige, interdisziplinäre Anlaufstellen rund um das Thema Gesundheit in ausgewählten Stadtgebieten. Die Gesundheitstreffs verknüpfen den medizinischen Sektor mit dem sozialen Bereich und haben dementsprechend Angebote aus beiden Bereichen. Gemeinsam mit Stadtteilakteurinnen werden zudem konkrete Maßnahmen der Gesundheitsförderung und –vorsorge angeboten.
Angesiedelt sind sie in Stadtteilen mit hohen sozialen Herausforderungen oder neuen Stadtgebieten mit einem hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau. Zudem besteht dort ein (prognostizierter) Mangel an Haus- und/oder Fachärzten. Die Auswahl der Gebiete wurde anhand der Sozial- und Gesundheitsberichterstattung vorgenommen und dann mit regionalen Akteurinnen abgeglichen. In den Treffs arbeiten eine ärztliche Fachkraft, eine Sozialpädagogin, eine Medizinische Fachangestellte sowie Gesundheits- und Pflegefachkräfte und Gesundheitslotsinnen. Ergänzt wird diese Expertise durch weitere Fachkräfte der Kooperationspartnerinnen wie z.B. Hebammen und Physiotherapeutinnen.
Das Angebot ist offen für alle Ziel- und Altersgruppen. Schwerpunkte liegen bei psychosozial und gesundheitlich belasteten Personen sowie Fachkräften und Multiplikatorinnen. Neben den Angeboten des Kernteams zu ärztlichen Sprechstunden, Check-ups, Sozialberatungen, Vorträgen, Gruppenangeboten und aufsuchenden Angeboten sind auch weitere Dienste des Referats integriert. Dazu gehören unter anderem Zahngesundheit, Impfberatung und STI-Beratung. Durch die Kooperationspartnerschaften wird das Angebotsspektrum erweitert. Perspektivisch soll ein Netzwerk Gesundheit aufgebaut werden (z.B. um verbindliche Kooperationen mit niedergelassenen Ärztinnen aufzubauen) und zudem muttersprachliche Gesundheitslotsinnen integriert werden. Es wird außerdem überprüft, ob noch zwei weitere Standorte der Gesundheitstreffs gegründet werden können.
c. Zusammenfassung und fachliche Empfehlung
Bereits bestehende Konzepte zeigen, dass Gesundheitskioske durch ihre dezentralen Standorte dafür sorgen können, vulnerable Gruppen besser zu erreichen und somit deren Gesundheit zu verbessern. Dabei gibt es nicht „das eine Konzept“, es wird empfohlen entsprechende Anpassungen in den jeweiligen Kommunen bzw. Stadtteilen zu unternehmen und diese partizipativ mit Bürgerinnen bzw. beteiligten Akteurinnen zu entwickeln (Köckler et al., 2023). Auf Basis der bisherigen Evaluationsergebnisse aus Hamburg wird ebenfalls nachdrücklich empfohlen, dass derartige neue Ansätze zur Verbesserung wohnortnaher Versorgungs-und
Beratungsangebote auch in anderen Kommunen auf deren Umsetzbarkeit und Finanzierung geprüft werden sollten1 (Fischer, A., 2022).
Die Gesundheitstreffs in München zeigen, dass sie eine niedrigschwellige Ergänzung im Gesundheitssystem sind, welche die Ärztinnen in den entsprechenden Stadtteilen entlasten und zum Teil die Menschen erreichen, die auf Grund prekärer Lebensverhältnisse einen erschwerten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung haben (Graner, 2022; Graner, 2023).
Die Erfahrung der AOK Rheinland-Hamburg in der Umsetzung verschiedenster Gesundheitskioske zeigt, dass diese zu einer Entlastung der Ärztinnen führen und fremdsprachige Patientinnen unterstützt werden deren Diagnosen, Behandlungen und Möglichkeiten besser zu verstehen (AOK Rheinland/Hamburg, 2024).
Expertinnen empfehlen Gesundheitskioske als zukunftsweisende Maßnahme zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung und -aufklärung. Diese bieten Möglichkeiten ärztliche Ressourcen gezielter einzusetzen, Krankheiten frühzeitiger zu erkennen, eine gute Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen und -diensten zu gewährleisten und auf langfristige Sicht die Gesundheitskosten zu reduzieren (Köckler et al., 2023).
3. Aktueller Bearbeitungsstand in Nürnberg
Um eine mögliche Etablierung von Gesundheitskiosken in Nürnberg zu diskutieren, wurden als Auftakt im Rahmen einer Veranstaltung Stimmen aus Politik, sozialen Einrichtungen und Akteurinnen des Gesundheitssektors eingeholt. Anschließend fand eine Literaturrecherche über bereits bestehende Kioske statt. Zudem wurden Daten über die demografische und soziale Lage in Nürnberg, über die Wohnsituation und den Gesundheitszustand der Bürgerinnen gesammelt und aufbereitet. Eine Befragung von Bürgerinnen zur medizinischen Versorgung sowie Bedarfen im Stadtteil schloss sich daran an. Der Fokus liegt dabei auf Bürgerinnen, die in Stadtteilen leben, die zu den „sozial angespannten Quartieren“ gehören.
a. Veranstaltung Gesundheitskioske Nürnberg, 21.07.2023
Am 21.07.2023 wurde die Idee der Gesundheitskioske im Rahmen einer Veranstaltung durch den Bereich Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung, dem AK Gesunde Städte-Netzwerk und der Gesundheitsregionplus diskutiert. Knapp 70 verschiedene Akteurinnen aus Verwaltung, Politik, Versorgung und Krankenkassen beteiligten sich. Praxisbeispiele aus Hamburg und München wurden vorgestellt, diskutiert und im Anschluss in drei Workshop-Gruppen
1 Weitere Informationen zu Gesundheitskiosken zu finden unter: gesundheitliche-Chancengleichheit: Gesundheitskioske (gesundheitliche-chancengleichheit.de)
Ideen gesammelt wie ein Gesundheitskiosk für Nürnberg (Kriterien zur Auswahl eines Standorts, Funktionen sowie Professionen) ausgestaltet sein könnte. Die Ergebnisse wurden anschließend im Plenum zusammengefasst (s. Anhang A).
Dass der Fokus darauf gelegt werden sollte, sich mit vorhandenen Strukturen zu vernetzen und daran anzudocken (ärztliche Versorgung, Stadtteilarbeit) und Doppelstrukturen zu vermeiden, darin waren sich alle Workshop-Gruppen einig. Als Verortung bieten sich Stadtteile an, die als „sozial angespannte Quartiere“ in Nürnberg gelten, dabei können u.a. auch Stadterneuerungsgebiete sowie auch Gebiete, die im Fokus der Sozialraumentwicklung stehen, als Anhaltspunkt dienen. Der Wunsch war außerdem, vorhandene und bereits bekannte Räumlichkeiten zu nutzen, um so einen niedrigschwelligen Zugang gewährleisten zu können. Als Ergänzung könnten mobile und/oder digitale Angebote einen Gesundheitskiosk unterstützen.
Inhaltlich stehen neben der Vernetzungsfunktion vor allem die Lotsen-, Vermittlungs- und Beratungsfunktion im Vordergrund. Vorgehalten werden sollen zudem kleinere medizinische Behandlungen sowie Angebote zur Vorsorge und Prävention. Wichtig ist, dass diese Angebote zielgruppenspezifisch gestaltet sowie in verschiedenen Sprachen angeboten werden.
Als Hauptprofessionen, die in einem Gesundheitskiosk als Fachkräfte arbeiten sollen, wurden Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Pflege, medizinische Fachkräfte und Gesundheitslotsinnen genannt. Zusätzlich sind Expertinnen von externen sozialen und Gesundheitseinrichtungen einzubeziehen (z.B. Apotheken, Pflegestützpunkte, NOA etc.) und mit ihren Angeboten zu berücksichtigen. Das Angebot kann laufend, je nach Bedarfen ergänzt werden, z.B. mit Angeboten durch Hebammen, Ökotrophologinnen und weiteren.
b. Austausch und Datensammlung
Im Zuge der Diskussion zur bundesweiten Umsetzung fanden zusätzlich zu Gesprächen auf lokaler Ebene auch eine Vernetzung auf Landesebene sowie auf Bundesebene statt. Über das bundesweite Netzwerk des Gesunde Städte-Netzwerk und der Tätigkeit der Bereichsleitung der Gesundheitsförderung im Sprecherinnen-Rat wurde eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf im November 2023 verfasst2. Darüber hinaus fanden Austauschgespräche mit verschiedenen Vertreterinnen bereits bestehender Kioske oder ähnlicher Strukturen statt (Kümmerei Köln, Poliklinik Veddel, Optimedis3 als Anbieter, …).
2 https://gesunde-staedte-netzwerk.de/wp-content/uploads/Stellungnahme-Gesunde-Staedte-Netzwerk-Gesundheitskiosk.pdf 3 Die Optimedis AG ist ein in Hamburg ansässiges Unternehmen für Management, Forschung und Analytik im Gesundheitswesen. Das Unternehmen war 2017 an der Erarbeitung des Konzepts für den ersten Gesundheitskiosk in Hamburg beteiligt.
Auch an einer Veranstaltung zur Umsetzung des GVSGs in Loccum beteiligte sich der Fachbereich Gesundheitsförderung4. Zudem wurde auf Landesebene das Thema der Regionalgruppe Gesunde Städte-Netzwerk Bayern aufgegriffen.
Zusätzlich fanden in Nürnberg vertiefende Austauschgespräche mit dem Praxisnetz Nord, der Stadtmission, Sozialraumentwicklung und dem Seniorenamt des Referates V statt. In den Gesprächen war man sich einig darüber, dass mit einem Kiosk keine Doppelstrukturen geschaffen werden sollten und bereits bestehende Strukturen, Angebote und Netzwerke (Pflegestützpunkt, Angebote der Wohlfahrtsverbände, Sozialamt etc.) dringend einbezogen werden müssen. Zudem sollte der Gesundheitskiosk an einem zentralen Ort sein, welcher möglichst barrierefrei und niedrigschwellig zugänglich ist (z.B. in Fußgängerzone oder zentralem Einkaufszentrum).
Als wichtiges Argument für einen Gesundheitskiosk ist aus Sicht der Ärzteschaft, dass die Kliniken dadurch entlastet werden könnten. Das betrifft vorwiegend die Notaufnahmen, da ein Gesundheitskiosk eine erste, schnell erreichbare Anlaufstelle für Menschen mit gesundheitlichen Problemen/Anliegen darstellen soll. Des Weiteren kann mit einem Gesundheitskiosk der Zugang zu Personen geschaffen werden, die schwer zu erreichen sind. Eine gegenseitige Weiterverweisung (Arzt – Gesundheitskiosk) ist von beiden Seiten wünschenswert.
Ein weiterer Aspekt, der in den Austauschgesprächen als wichtiges Argument für einen Gesundheitskiosk angeführt wurde, ist, dass ambulante Strukturen und Dienste entlastet werden könnten. Wichtig sind dabei folgende Funktionen: Übernahme von medizinischen Routineaufgaben wie z.B. Ernährungsberatung, Verband wechseln etc., psychosoziale Beratung, Gesundheitsberatung, Gesundheitsförderung/Prävention, Art Clearing/Screening, um den Bedarf der Person zu ermitteln, Lotsenfunktion (Gesundheitskiosk bildet Dach zu Gesundheitsangeboten, aber auch zum Gesundheitssystem.) Die Beratung sollte unbedingt auch in mehreren Sprachen mit entsprechend kulturellem Hintergrund angeboten oder übersetzt werden. Ergänzt werden kann das Angebot mit einer digitalen Übersicht oder Wegweiser. In den Austauschgesprächen wurde eine Offenheit signalisiert, mögliche Gesundheitskioske mitzugestalten.
Um einen Überblick der sozialen, gesundheitlichen, demographischen und baulichen Lage in Nürnberg zu erhalten wurden einige, vorhandene Quellen und Bedarfsanalysen gesichtet: Sozialraumtypisierung 2024 - Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth Statistikmonitor 2022 – Amt für Statistik
4 https://www.loccum.de/publikationen/9783817275236/
Gesundheitsbericht für die kreisfreie Stadt Nürnberg 2019 – AOK Bayern Anfrage an die KVB bzgl. Hausarzt/Facharztversorgung in den Stadtteilen Gesundheitsamt Nürnberg, Bereich Gesundheitsförderung: o Bedarfserhebung Kultursensible Prävention 2023 o Bedarfserhebung Jungen- und Männergesundheit 2023 o Bedarfserhebung im Rahmen des Projekts „Gesundheit für alle im Stadtteil“
Die Ergebnisse der Sozialraumtypisierung 2024 betrachten 242 Stadtteile in Nürnberg bezüglich ihrer Demographie, der sozialen Lage und ihrer bebauten Umgebung. Anhand dieser Ergebnisse wurden die Stadtteile einem von sechs Sozialraumtypen zugeordnet. Der Sozialraumtyp „Sozial angespanntes Quartier“ stellt sich als derjenige heraus, in welchem davon ausgegangen wird, dass dort ein großes Potential herrscht die Gesundheit sowie den Zugang zu entsprechenden Angeboten der dort lebenden Bürgerinnen zu verbessern. Merkmale der „Sozial angespannten Quartiere“ sind unter anderem:
Ein hoher Anteil an Menschen in Arbeitslosigkeit (> 35%) Ein hoher Anteil an Grundsicherungsempfängern (> 35%) Ein hoher Anteil an Kinder in Bedarfsgemeinschaften (> 35%) Ein hoher Anteil an Ausländerinnen (> 35%) Suboptimale Wohnbedingungen (hohe Bebauungsdichte, viele Mehrfamilienhäuser, viele Altbauwohnungen, kurze Wohndauer)
Diese Ergebnisse wurden mit weiteren Zahlen des Statistikmonitors zusammengeführt und die Stadtteile herausgefiltert, in welchem von einer hohen Belastungsquote ausgegangen wird. Dazu zählen beispielsweise die Stadtteile Gostenhof, Muggenhof und Tafelhof.
Ergebnisse der Experteninterviews, die im Rahmen des Projekts „Gesundheit für alle im Stadtteil“ geführt wurden, zeigten zudem, dass es gerade für die Stadtteile St. Leonhard/Schweinau und den Nürnberger Westen (Gostenhof/ Bärenschanze/ Muggenhof/ Eberhardshof) einen großen Bedarf an niedrigschwelliger Beratung rund um das Thema Gesundheit gibt. Vor allem der Zugang zum Gesundheitssystem sowie Beratung in unterschiedlichen Sprachen wird als wichtige Funktion einer möglichen dezentralen Anlaufstelle genannt5.
c. Ergebnisse einer ersten Befragung
Um einen Trend dahingehend zu erhalten, wie zufrieden die Nürnberger Bürgerinnen mit der medizinischen Versorgung in ihrer Umgebung sind und welche Gesundheitsthemen für diese von Bedeutung sind, wurde eine kleinräumige (nicht repräsentative) Befragung durchgeführt.
5 Abschlussbericht und Gesundheitsprofile der Stadtteile sind zu finden unter: https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/gesundheitfueralleimstadtteil.html
Dafür wurde ein Fragebogen entwickelt, welcher sich in vier Themenblöcke unterteilt: Gesundheitsinformationen, ärztliche Versorgung, persönliche Gesundheit sowie soziodemografische Angaben (Geschlecht, Alter, Stadtteil). Bei Stadtteilfesten in Gibitzenhof, Muggenhof und St. Leonhard wurden Personen befragt. Sie konnten den Fragebogen selbstständig händisch oder digital ausfüllen.
An drei Terminen konnten Rückmeldungen von 50 Personen gesammelt werden. Ein Großteil der befragten Personen waren 55 Jahre alt oder älter, 12% waren zwischen 26 und 35. 70% davon waren weiblich, 30% männlich. Der größte Anteil der Befragten lebt in den Stadtteilen Gibitzenhof, Muggenhof und St. Leonhard, welche zu den sozial angespannten Quartieren gehören.
Der Fragebogen wurden zusätzlich an 39 angehende Gesundheitslotsinnen verteilt, welche im Rahmen einer Schulung zusammenkamen. Auch unter diesen waren ca. ein Drittel der befragten Personen weiblich, das durchschnittlich Alter war jedoch niedriger. 60% waren zwischen 36 und 55 Jahren. Es lag eine große Streuung unter den Wohnorten der Befragten, gehäufte Angaben gab es in den Gebieten Großreuth bei Schweinau, Gibitzenhof, Beuthener Straße und Langwasser.
Gesundheitsinformationen 86% der Befragten gaben an sich Informationen rund um das Thema Gesundheit bei deren Hausärztin zu holen, 60% nutzen das Internet und ca. 40% informieren sich im Freundeskreis. Das Gesundheitsamt in Nürnberg wurde von 38% der Befragten als bekannte Quelle für Gesundheitsinformationen genannt.
Ein Großteil der Befragten (63% bei den Stadtteilfesten, 88% bei der Gesundheitsschulung) kennen keine Beratungsstelle in Nürnberg, die angehenden Gesundheitslotsinnen wünschen sich zudem noch Beratungsmöglichkeiten in ihrer (Mutter-)Sprache.
Ärztliche Versorgung Etwa 60% der Befragten sind mit der ärztlichen Versorgung in ihrem Stadtteil zufrieden. 18% gaben an diese als schlecht bzw. sehr schlecht zu empfinden, 40% sind „mittelmäßig“ zufrieden. Vor allem lange Wartezeiten bei den Fachärztinnen (87%) und Hausärztinnen (47%) sind ein Problem. Rund 25% gaben den Wunsche nach einer zentralen Anlaufstelle an, die bei medizinischen Fragen und Anliegen berät. Die befragten Personen bei der Gesundheitsschulung waren deutlich weniger zufrieden, lediglich 32% bewerteten die Versorgung mit gut bzw. sehr gut.
Persönliche Gesundheit
Zu den Themen, die für die Befragten am interessantesten und relevantesten aus dem Bereich Gesundheit sind, zählen Sport/Bewegung, Vorsorge und Arztbesuche, Gesunde Ernährung sowie Entspannung/Meditation. In ihrer Nähe wünschen sie sich kompetente (Fach-) Ärzte, mit verfügbaren Kapazitäten und Bewegungsangeboten, die günstig oder kostenfrei sind. Einige Stimmen gaben auch an, dass sie mit den Angeboten in ihrem Stadtteil zufrieden seien und keine weiteren Angebote benötigen würden.
Etwas mehr als die Hälfte der Befragten wünschen sich eine gut erreichbare, zentrale Anlaufstelle zum Thema Gesundheit, welche zu Gesundheitsthemen berät und informiert, durch das System lotst und medizinische Hilfen bereitstellt. Als mögliche Orte dafür wurden Stadtteile, das Zentrum oder bereits vorhandene Gebäude genannt (z.B. Apotheken, Mehrgenerationenhäuser,..).
Die Rückmeldung der Gesundheitslotsinnen fielen eindeutiger aus. Hier waren sich alle Beteiligten einig, dass ihnen eine zentrale Anlaufstelle für gesundheitliche Anliegen helfen würde. Neben den oben genannten Inhalten, wurden Angebote in anderen Sprachen, psychologische Betreuung und Angebote der Gesundheitsförderung aufgezählt.
5. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Die Ergebnisse der Befragungen zeigen, dass ein Gesundheitskiosk die Strukturen vor Ort entlasten und den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern und ebnen kann. Als oberster Grundsatz, insbesondere unter dem Blickwinkel einer angespannten Haushaltssituation, gilt es Doppelstrukturen zu vermeiden.
Wenngleich die Wartezeiten für Termine bei Haus-, aber v.a. Fachärzten, subjektiv lange erscheinen, so ist doch die ambulante Versorgungsstruktur im Stadtkreis Nürnberg stabil. Im Stadtgebiet Nürnberg sind 413 Ärzte/Ärztinnen mit einem Versorgungsgrad von 111,12% (KVB, Stand 31.Dezemeber 2023) tätig. Im Bereich der Chirurgie und Orthopädie ist ein Versorgungsgrad von 131,91 % und selbst in der psychiatrischen Versorgung 144,39% erreicht.
Ergänzt wird die ambulante Versorgung durch Notdienste, Praxisnetzwerke und Bereitschaftspraxen, z.B. am Klinikum Nürnberg, Campus Nord (Praxisnetzwerk Nürnberg-Süd), KVB-Bereitschaftspraxis Nürnberg Süd und im Adcom-Center. Darüber hinaus stehen fachspezifische Notdienste im Stadtgebiet zur Verfügung (Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde / Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, HNO und Augenheilkunde, ...).
Wenngleich es nicht die Hauptaufgabe der Krankenhäuser ist, so stehen doch die Notaufnahmen Klinikum Nürnberg Campus Nord, Campus Süd, Krankenhausverbund St. Theresien
und Martha Maria, Diakoneo Hallerwiese/Cnopfsche Kinderklinik auch für eine ambulante Versorgung zur Verfügung.
Für sozial schwache, wohnungs- oder obdachlose Menschen, insbesondere ohne Krankenversicherung steht in Nürnberg die Straßenambulanz „Franz-von-Assisi“ werktätig bereit, für medizinische Bedürfnisse. Insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge und Asylbewerber steht neben weiteren Einrichtungen das Gesundheitsamt zur Verfügung.
Die Versorgung wird durch den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 116 117) und den Rettungs- und Notarztdienst (2 Hubschrauber, 4 bodengebundene Notärzte) komplettiert.
Die Situation hinsichtlich Lotsenfunktion, Weitervermittlung, Präventions- und Impfberatung in verschiedenen Sprachen, perinatale Versorgung und Kenntnisse über das Leistungsangebot in medizinischen und sozialen Fragen und einer allgemeinen Gesundheitskompetenz erscheint defizitär.
Aus den Planungsunterlagen ergeben sich Kosten von 150.000 bis 400.000 Euro pro Gesundheitskiosk.
Die weiteren Schritte zur Einrichtung eines Gesundheitskiosks sind im Wesentlichen durch die kommunale Haushaltssituation und dem Fehlen einer Rechtsgrundlage geprägt. Eine Umsetzung in Nürnberg kommt daher grundsätzlich erst nach dem Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage mit Förderkulisse in Betracht.
Folgende Maßnahmen sind derzeit als nächste Schritte geplant: Beobachtung der Gesetzesentwicklung auf Bundesebene Finalisierung der Befragung der Bürgerinnen und Bürger bis Herbst 2024 weitere Situationserhebung der medizinischen Versorgung (ambulant/stationär) im Stadtkreis Nürnberg in Zusammenarbeit mit KVB, GKV und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft Definition eines möglichen Leistungsangebotes (unter anderem mit Impfberatung, Hebammensprechstunde, Beratung zu verschiedenen Gesundheitsthemen) Weiterentwicklung einer Kostenanalyse und eines Finanzplans nach Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage/Förderkulisse
Anhang:
A) Ergebnisse der gesundheitspolitischen Veranstaltung am 23.07.2023
| Keine Doppelstrukturen | ||
|---|---|---|
| Stadtteile Stadterneuerungsgebiete und Sozialraumtypen mitden- ken sozial benachteiligte Stadt- teile berücksichtigen Migrationsanteil berücksich- tigen | Vernetzung mit vorhandenen Strukturen (ärztliche Versor- gung, Stadtteilarbeit, ...) | Externe Gesundheits- und sozi- ale Einrichtungen mit einbezie- hen und berücksichtigen (Apo- theken, Pflegestützpunkte, NOA, ...) |
| Dort ansetzen, wo keine aus- reichende ärztliche Versorgung gegeben ist | Lotsen- und Vermittlungsfunk- tion | • Sozialarbeiter*innen • Pflegeberufe • Gesundheitslotsen • Medizinische Fachkräfte |
| Vorhandene Einrichtungen nut- zen (z.B. Mercado) | Beratung | |
| Barrierefreier Zugang | Vorsorge und Prävention | |
| Digitale Angebote | ||
| zielgruppenspezifische Anspra- che und entsprechende Ange- bote | ||
| Zusätzliche Ergänzungen in den einzelnen Workshop-Gruppen | ||
| Kioske auf der Grenze zw. zwei Quartieren mobile Variante Digitaler Gesund- heitskiosk Rückzugs-, Gruppen-, Beratungsräume Einladende, offene Gestaltung | Prävention und Ge- sundheitsförderung Angebote für Nicht-ver- sicherte Menschen Gastronomisches Ange- bot (kostenlos/auf Spen- denbasis) Ärztl. Versorgung (SEU, pri- märmed. Versorgung) „Kümmerer“ Hausbesuche Möglichst immer erreich- bar | Jurist*innen ÖGD-Fachlichkeit Geriatrie Hebammen Ökotropholog*innen |
Quellen: AOK Rheinland/Hamburg (22.02.2024). Fragen und Antworten zum Gesundheitskiosk. Verfügbar unter: https://www.aok.de/pp/rh/nachricht/fragen-und-antworten-zum-gesundheitskiosk/#c30686 Ärzteblatt (08.07.2024). Bundesrat setzt Kioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen wieder auf die Agenda. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152697/Bundesrat-setzt-Kioske-Primaerversorgungszentren-und-Gesundheitsregionen-wieder-auf-die-Agenda BMG (2022). Regierung plant Gesundheitskioske deutschlandweit - Lauterbach präsentiert Eckpunkte für Gesetzesinitiative (online). 31.08.2022. verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierung-plant-gesundheitskioske-deutschlandweit-lauterbach-praesentiert-eckpunkte-fuer-gesetzesinitiative. abgerufen am 23.07.24 Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2023). Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG). Verfügbar unter: https://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2023/06/Referentenentwurf_GVSG_1687415774.pdf, Bearbeitungsstand: 15.06.2023, 13:57. Bundesrat (2024). Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG), Erläuterung 1046. BR, 05.07.2024. Verfügbar unter: https://www.bundesrat.de/Shared- Docs/TO/1046/erl/24.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Deutscher Bundestag 5319 FB Gesundheit und Familie, WD 9 - 3000 - 084/22 (2023): Sachstand – Gesundheitskioske in Deutschland, in den USA und in Finnland. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/934938/7e17ad7459961e5d24c3f839a5923cfc/WD-9-084-22-pdf.pdf Fischer, A. (2022). Ergebnisbericht - Hamburg Billstedt/Horn als Prototyp für eine Integrierte gesundheitliche Vollversorgung in deprivierten großstädtischen Regionen. verfügbar unter https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/139/2022-02-16_IN- VEST_Billstedt.Horn_Ergebnisbericht.pdf Gesundheit für Billstedt/Horn UG (2017). Gesundheitskiosk (online), verfügbar unter: https://experten.gesundheit-bh.de/gesundheitskiosk/, abgerufen am 23.07.24 Graner, N. (19.12.2022). Medizinische. Hilfe in benachteiligten Vierteln. Süddeutsche Zeitung. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-arztpraxen-stadtrand-beratung- 1.5718537 Graner, N. (06.02.2023). „Viele Menschen, die hierher kommen, waren noch nie beim Arzt“. Süddeutsche Zeitung. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-gesundheitsvorsorge-hebamme-medizin-1.5745346 Hoebel, J., Nowossadeck, E., Michalski, N. et al. Sozioökonomische Deprivation und vorzei-
tige Sterblichkeit in Deutschland 1998–2021. Bundesgesundheitsbl 67, 528–537 (2024).
https://doi.org/10.1007/s00103-024-03862-0
Jordan, S., Hoebel, J. (2015). Gesundheitskompetenz von Erwachsenen in Deutschland - Ergebnisse der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA). Bundesgesund-
heitsbl. 58, 942–950. Verfügbar unter: https://e-
doc.rki.de/bitstream/handle/176904/2526/28uA47TXhHsT2.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Köckler, H., Roll, A., Wessels, M., Hildebrandt, H. (2023). Gesundheitskiosk - Konzepte, Erfahrungen und Perspektiven. Springer Gabler, Wiesbaden. doi:10.1007/978-3-658-43666-
Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit (Hrsg.). (2024). Soziale Lage und Gesundheit in Deutschland. Verfügbar unter: https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/fileadmin/user_upload/pdf/Kooperationsverbund/24-02_Soziale_Lage_und_Gesundheit.pdf. muenchen.de – Das offizielle Stadtportal (2024). Gesundheitstreffs (online), verfügbar unter: https://stadt.muenchen.de/infos/gesundheitstreffs.html, abgerufen am 23.07.24 Schaeffer, D., Hurrelmann, K., Bauer, U. und Kolpatzik, K. (2018). Kurzfassung Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz. Die Gesundheitskompetenz in Deutschland stärken. KomPart, Berlin. SPD, Die Grünen, FDP (Hrsg.) (2021). Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025. Verfügbar unter: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021- 2025.pdf
ÖÖ
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36,46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
CM
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
z.w.V. j
Nürnberg, 7. März 2023 Antragsteller: Bieswanger
Gesundheitskiosk für Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Covid-19-Pandemie hat uns einmal mehr aufgezeigt, wie wichtig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist. Das Bundesprojekt „Gesundheitskiosk“ zeigt hierfür eine neue, alternative Herangehensweise und schafft eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen Ärztinnen, Patientinnen und anderen sozialen Einrichtungen. Nürnberg verfügt mit dem Pflegestützpunkt und den Seniorennetzwerken bereits über ähnliche Angebote. Besonders in sozial angespannten Stadtteilen könnte durch ein weiteres Angebot die Teilhabe an den bereits vorhandenen Nürnberger Gesundheitsangeboten verbessert werden.
Nicht selten scheitert der Gang zum Arzt an der Sprachbarriere oder an der Unkenntnis über vorhandene Angebote in der Umgebung. Ein Gesundheitskiosk kann die Nürnbergerinnen und Nürnberger durch allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen und die Koordinierung von Terminen bei der Gesundheitsversorgung und -Vorsorge unterstützen.
Die Finanzierung wird zwischen den Kommunen auf der einen und gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf der anderen Seite aufgeteilt. Die gesetzliche Krankenversicherung wird 74,5 % der Gesamtkosten, die private Krankenversicherung 5,5 % und die Kommunen 20 % der Gesamtkosten tragen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet über den Gesundheitskiosk, insbesondere über das Hamburger
Modell und stellt Ansätze vor, wie ein ähnliches Angebot im Rahmen des Projekts umsetzbar wäre.
- vergleicht das Projekt mit den bestehenden Angeboten in Nürnberg und stellt
Gemeinsamkeiten und Unterschiede dar.
- legt dar, wie der Gesundheitskiosk des Bundesgesundheitsministeriums
in Nürnberg integriert werden könnte.
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
Mit freundlichen Grüßen
( /''I C-Prj fv'''”*"
Christine Kayser Jasmin Bieswanger Fraktionsvorsitzende Stadträtin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Zwischenbericht zur Projektumsetzung stadtteilbezogener Gesundheitsförderung in
Nürnberg
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung DiversityCheck
Bericht:
Das Projekt „GROW HAPPY NBG – Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“, als kommunaler Ansatz zur Gesundheitsförderung, startete offiziell am 01.01.2023 als Kooperation des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg und der AOK Bayern und endet am 31.12.2026. Ziel des Projekts GROW HAPPY NBG ist es, die psychische Gesundheit junger Menschen (0- 25 Jahren) zu stärken und somit das seelisch gesunde Aufwachsen in den ausgewählten Stadtteilen zu fördern. Hierzu werden gemeinsam mit kommunalen und nicht-kommunalen Akteurinnen und Akteuren sowie den Adressatinnen und Adressaten selbst zielgruppenspezifische und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung von Ressourcen, wie Selbstwirksamkeit, Resilienz oder Erziehungskompetenz, entwickelt und umgesetzt. Die Etablierung eines Präventionsnetzwerks ergänzt den strategischen Ansatz zur Stärkung der sozialräumlichen Kooperationen und der Verbesserung der gesundheitlichen Lebensqualität im Quartier.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Anlage
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. V
GROW HAPPY NBG – Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil
Zwischenbericht zur stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung in
Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung
1. Rahmenbedingungen des Projekts
Das Projekt „GROW HAPPY NBG – Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“, als kommunaler Ansatz zur Gesundheitsförderung, startete offiziell am 01.01.2023 als Kooperation des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg mit der AOK Bayern und endet am 31.12.2026. Grundlage für die Projektförderung stellt das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG, §20a SGB V) dar und verfolgt das Ziel, gesundheitliche Lebensbedingungen zu gestalten und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu unterstützen. Zu den Projektgebieten gehören der Nürnberger Westen (Gostenhof/Bärenschanze/Eberhardshof/Muggenhof), die Stadtteile St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl und der Nürnberger Süden (Galgenhof/Steinbühl/Gibitzenhof/Rabus), welche nach der Sozialraumtypisierung zu den „sozial angespannte Quartiere“ zählen. Davon ausgehend wird ein erhöhter Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung gesundheitlicher Chancengleichheit und der Bekämpfung sozialer Ungleichheit abgeleitet.
Ziel des Projekts GROW HAPPY NBG ist es, die psychische Gesundheit junger Menschen (0- 25 Jahren) zu stärken und somit das seelisch gesunde Aufwachsen in den ausgewählten Stadtteilen zu fördern. Hierzu werden gemeinsam mit kommunalen und nicht-kommunalen Akteurinnen und Akteuren sowie den Adressatinnen und Adressaten selbst zielgruppenspezifische und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung von Ressourcen, wie Selbstwirksamkeit, Resilienz oder Erziehungskompetenz, entwickelt und umgesetzt. Die Etablierung eines Präventionsnetzwerks ergänzt den strategischen Ansatz zur Stärkung der sozialräumlichen Kooperationen und der Verbesserung der gesundheitlichen Lebensqualität im Quartier.
2. Vorgehensweise in den Stadtteilen
Gesundheitskoordination in den Stadtteilen
Eine Strategie, um auf die Verhältnisse1 in den Stadtteilen einzuwirken und diese dauerhaft gesundheitsförderlicher zu gestalten ist der personelle Einsatz der Gesundheitskoordination. Diese steht als gesundheitliche Fachkompetenz im Stadtteil für die Zusammenführung von Bedarfen und Angeboten zur Verfügung. Die Gesundheitskoordination zielt darauf ab, in bestehenden Netzwerken im Stadtteil, wie auch gesamtstädtisch, vertreten zu sein und das
1 Die Begriffe “Verhaltensprävention” und “Verhältnisprävention” beziehen sich auf unterschiedliche, sich ergänzende Ansätze der Gesundheitsförderung und Prävention. Verhaltensprävention zielt darauf ab, das individuelle Verhalten zu ändern, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Verhältnisprävention konzentriert sich auf die Veränderung der Umweltbedingungen, um die Gesundheit zu fördern. vgl. Franzkowiak, P. (2022). Prävention und Krankheitsprävention. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden.
Thema „psychisch gesund Aufwachsen“ aktiv einzubringen. Somit soll eine dauerhafte Sensibilisierung der Akteurinnen und Akteure und der Trägerlandschaft erreicht werden, wodurch die Lebensverhältnisse auf stadtteilbezogener Ebene unter dem Aspekt der seelischen Gesundheit betrachtet und stetig verbessert werden sollen.
GROW HAPPY NBG konnte im ersten Projektjahr in vielzähligen stadtübergreifenden Netzwerken (siehe Sachstandsbericht Gesundheitsausschuss 13.10.2023) sowie im Austausch mit dem Nürnberger Sozialamt und Referat für Bildung und Sport vorgestellt und diskutiert werden. Mit der Leitung des Jugendamts inkl. Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Bereichen, dem Bereich Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung im Gesundheitsamt und der Projektleitung von GROW HAPPY NBG findet seit 2022 regelmäßiger Austausch zu aktuellen Entwicklungen im Projekt statt. Ziel ist es, die Bereiche Gesundheit, Soziales und Bildung langfristig in den Austausch und die gemeinsame Planung zu bringen, so dass psychische Gesundheit und das seelisch gesunde Aufwachsen in bereichsübergreifender Kooperation dauerhaft verbessert werden kann.
Die Netzwerke auf Stadtteilebene konnten bisher insbesondere genutzt werden, um Multiplikatoren und Kooperationspartnerinnen und -partner anzusprechen sowie die amtsübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Die Gesundheitskoordination dient als Verbindung zwischen dem Gesundheitsamt und dem Stadtteil, wodurch die Möglichkeit besteht, auf weitere Informationen des Gesundheitsamtes (z.B. Themen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung, „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ etc.) aufmerksam zu machen.
Aufbau des Präventionsnetzwerkes
Auf Stadtteilebene (Projektgebiet West) fand am 16.11.2023 das erste und am 29.02.2024 das zweite Treffen des Präventionsnetzwerkes statt, zu dem jeweils ca. zehn Vertreterinnen und Vertreter aus Einrichtungen des Stadtteils erschienen. Eingeladen waren alle Einrichtungen und Träger aus dem sozialen und kulturellen Bereich, deren Wirkungskreis im Projektgebiet verortet ist. Um Doppelstrukturen in der Netzwerklandschaft zu vermeiden, wurde die bisherige Strategie stadtteilspezifische Präventionsnetzwerke aufzubauen nach intensiven Überlegungen angepasst und durch die Etablierung eines gebietsübergreifenden Netzwerkes ersetzt. Das Präventionsnetz Gesundheit mit dem Schwerpunkt psychische Gesundheit ist Teil der Gesamtstrategie der Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung des Gesundheitsamtes und soll in dieser Form über den Projektzeitraum hinaus bestehen.
Ziel des stadtteilübergreifenden Präventionsnetzwerkes ist die Stärkung der Handlungskompetenz der Akteure und Akteurinnen zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie der kollegiale Erfahrungsaustausch und Beratung bezüglich zielgruppenorientierter Angebote. Durch die diversen Ressourcen der Netzwerkaktiven (z.B. persönli-
cher Zugang zur Zielgruppe, Erfahrungen guter Praxis in der Zusammenarbeit mit/Partizipation von der Zielgruppe, etc.) sollen gemeinsame Kooperationsprojekte zur Stärkung des psychisch gesunden Aufwachsens in den Stadtteilen entstehen. Am 27.06.2024 fand das erste Treffen des übergreifenden Präventionsnetzes mit 22 Akteurinnen und Akteuren statt und bot damit einen erfolgreichen Auftakt für die weitere Zusammenarbeit. Durch den Einsatz interaktiver Methoden wurden Ziele, künftige Inhalte sowie Erwartungen an das Präventionsnetz gesammelt und diskutiert. Um den partizipativen Charakter des Netzwerks zu stärken, sollen die Ergebnisse im nächsten Schritt in einem wirkungsorientierten Workshop weiterausgearbeitet werden. Ziel ist es, aus dem Netzwerk eine Verantwortungsgemeinschaft zu formen, die sich langfristig für die Förderung der psychischen Gesundheit junger Menschen in Nürnberg einsetzt. Das nächste Netzwerktreffen wird im November 2024 stattfinden.
Umsetzung von Maßnahmen
Durch die Netzwerkarbeit und die intensive Vorstellung und Bewerbung des Projektes entstanden seit Projektbeginn rund 30 Kooperationen mit Einrichtungen und Honorarkräften, wodurch Kinder, Jugendliche und Eltern im Stadtteil gesundheitlich profitieren konnten. Ein Großteil der projektfinanzierten Angebote stellen die Wechselwirkungen zwischen sozialer, psychischer und körperlicher Gesundheit in den Fokus, was dem ganzheitlichen Ansatz von Gesundheitsförderung entspricht: Das Wohlbefinden der Teilnehmenden soll auf verschiedenen Ebenen (physisch/psychisch/sozial) durch positive Selbstwirksamkeitserfahrungen verbessert werden, sodass die Stärkung der Resilienz unterstützt wird. Eine Übersicht aller GROW-HAPPY-Maßnahmen befindet sich im Anhang A. Bisher konnten durch Angebote in den Stadtteilen knapp 3.000 junge Menschen zwischen 0-25 Jahren und deren Eltern sowie ca. 180 Multiplikatoren und Multiplikatorinnen erreicht werden (siehe Anhang B).
Einbindung der Zielgruppe: Partizipation
Im Jahr 2023 konnten erste partizipative Beteiligungsformate durchgeführt werden, um Bedürfnisse der Zielgruppe in den unterschiedlichen Stadtteilen abzufragen. In Zusammenarbeit mit dem Jugendpartizipationsprojekt „laut!“ der Stadt Nürnberg konnten sich Jugendliche auf dem grünen Sofa zu ihrem Wohlbefinden im Stadtteil äußern. Des Weiteren wurden Fachkräfte im Rahmen der stadtteilspezifischen Netzwerke befragt, welche Bedarfe sie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sehen und wie diesen begegnet werden kann.
Um Maßnahmen im Stadtteil bedarfsorientierter, wirksamer und nachhaltiger zu gestalten, wurde der Fokus für das zweite Projektjahr auf die Durchführung partizipativer Maßnahmen gelegt. Es ist vorgesehen, dass in einem ersten Schritt die Zielgruppe, folglich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern durch eine Befragung im öffentlichen Raum (z.B. Spielplätze, BMX Aktion von GROW HAPPY NBG) oder in sozialen Einrichtungen (z.B. offene Treffs in Jugendhäusern, Elterncafés in Kitas) angesprochen wird. Ziel ist es, mit ihnen in den Austausch über deren Lebenswelt und Bedarfe an Angeboten zur Förderung der psychischen
Gesundheit zu kommen. Im zweiten Schritt sollen Personen aus der Zielgruppe zu weiteren Treffen eingeladen werden, um in Kleingruppen, gemeinsam mit der Gesundheitskoordination, Angebote zu gestalten und umzusetzen. Neben der Passgenauigkeit der Angebote sollen dadurch auch Empowermenteffekte bei der Zielgruppe geschaffen werden. Die Beteiligungsmöglichkeiten von sozial benachteiligten Personen sind durch verschiedene Barrieren wie geringe finanzielle Mittel oder mangelnde Sprachkenntnisse häufig eingeschränkt2. Durch die Partizipation sollen ihnen im Rahmen des Projekts weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnet und damit ihre Selbstwirksamkeit gestärkt werden.
Über die Projektlaufzeit hinaus: Nachhaltigkeit
Durch die Ausrichtung des Präventionsnetzwerkes auf die psychische Gesundheit junger Menschen im Allgemeinen besteht die Absicht, ein Austauschformat zu etablieren, welches über die Projektlaufzeit Bestand haben kann. Strukturen und Beziehungen sollen somit ausreichend gestärkt werden, sodass der Fortbestand gegen Ende des Projektzeitraums bereits absehbar ist.
Auf der Verhaltensebene besteht das Ziel, dass Fachakteure und -akteurinnen im Stadtteil Verantwortung für die Fortsetzung besonders erfolgreicher GROW-HAPPY-Maßnahmen übernehmen und deren Fortführung sichern können. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „M.M.A.ch mal halblang“ im Kinder- und Jugendhaus Gost, das von den Fachkräften bisher als herausragendes Angebot zur Reflektion von Gewaltverhalten, Selbstbewusstsein und emotionaler Regulation bewertet wurde. Da es von den Jugendlichen besonders gut angenommen wird und Wirkung zeigt, wird dessen Verstetigung derzeit diskutiert.
Ein besonderes Potential von Nachhaltigkeit liegt im partizipativen Projektprozess mit der Zielgruppe selbst. Durch die Beteiligung von Jugendlichen und Eltern entstehen bedarfsgerechte Angebote, die den Wünschen und Vorstellungen der Zielgruppe entsprechen, sodass davon auszugehen ist, dass diese Maßnahmen langfristig bestehen bzw. auch immer wieder angepasst werden können. Mit Hilfe von Multiplikatorenschulungen kann es gelingen die Zielgruppe in bestimmten Kompetenzen, wie der Stressbewältigung oder der Reflexionsfähigkeit, zu stärken, sodass sie selbst ermächtigt ist bestimmte Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit umzusetzen und Wissen weiterzugeben.
3. Öffentlichkeitsarbeit
Im Bereich soziale Medien wird neben der Website (Grow Happy NBG - Seelisch Gesund Aufwachsen im Stadtteil - Gesundheitsamt Nürnberg (nuernberg.de)) der Instagram-Kanal @grow_happy_nbg (GROW HAPPY NBG (@grow_happy_nbg) • Instagram-Fotos und -Vi-
2 vgl. Bär, G. (2012). Partizipation im Quartier – Gesundheitsförderung mit vielen Adressaten und Dynamiken. In R. Rosenbrock und S. Hartung (Hrsg.), Handbuch Partizipation und Gesundheit (S. 172-183). Hans Huber, Hogrefe AG, Bern.
deos) bespielt. Mit Hilfe des Instagram-Kanals lässt sich ein vielfältiges Bild der Projektaktivitäten von GROW HAPPY NBG in regelmäßigen kurzen Beiträgen darstellen. Durch die weitverbreitete Nutzung der Plattform werden, abgesehen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch Eltern, Fachkräfte und Kooperationspartner und -partnerinnen angesprochen. Neben Angebotshinweisen und Kurzberichten zu vergangenen Aktionen im Stadtteil, werden niederschwellige Gesundheitstipps für den Alltag zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens geteilt.
Eine besonders öffentlichkeitswirksame Veranstaltung stellte die fachliche Auftaktveranstaltung des Projekts Mitte Oktober 2023 mit ca. 100 teilnehmenden Fachakteuren und –akteurinnen dar, welche gleichzeitig den Abschluss der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit 2023“ bildete. Der fachliche Auftakt wurde durch das Projektteam geplant und moderiert und diente der Vorstellung des Projekts der Fachöffentlichkeit. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war Prof. Dr. Titzes Fachvortrag zur aktuellen Lage der psychischen Gesundheit junger Menschen sowie die Podiumsdiskussion, bei der Vertretende aus Politik, Wissenschaft, Praxis und städtischen Ämtern in einen Austausch kamen.
Auf bundesweiter Ebene der Fachöffentlichkeit erhielt GROW HAPPY NBG durch die Präsentation und Teilnahme an der Community Health Konferenz in Bochum im November 2023 sowie durch die Vorstellung des Projekts auf dem Kongress Armut und Gesundheit in Berlin im März 2024 Aufmerksamkeit. Auf beiden Veranstaltungen wurde das Projekt unter dem Titel „GROW HAPPY NBG – Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil – Projektvorstellung zur Stadtteilgesundheit“ präsentiert und im Anschluss mit Fachexperten und –expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsförderung diskutiert.
4. Evaluation
Ein Vergabeverfahren zur Prozessbegleitung und Evaluation des Projekts wurde in 2023 erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Beginn der Zusammenarbeit mit dem Evaluationsinstitut nexus aus Berlin ab 01.01.2024 steht die Evaluation der Maßnahmen im zweiten Projektjahr deutlich stärker im Fokus. Nexus wird u.a. bei der partizipativen Bedürfnisermittlung und der Gestaltung des partizipativen Planungsprozesses unterstützen. Durch die Evaluation soll erhoben werden, ob mit den Angeboten die anvisierte Zielgruppe erreicht wird, welche Effekte bei den Teilnehmenden und welche Resultate infolge des Projekts auf struktureller Ebene erzielt werden können. Um eine wirkungsorientierte Projektplanung zu generieren, wurden die Projektziele in einem gemeinsamen Ziel-Wirkungs-Workshop dezidierte ausgearbeitet. Die Ergebnistabelle ist in Anhang C zu finden und wird als Arbeitsversion für den weiteren Prozess verstanden. Die Evaluation von Maßnahmen wird bereits in einer ersten Zwischenauswertung Ende des Jahres 2024 zeigen, welche Angebote sich bewähren oder ggf. angepasst werden müssen.
5. Ausblick
Im weiteren Projektverlauf werden in der Maßnahmenplanung insbesondere zwei Strategien verfolgt:
Angebote, die bei der Zielgruppe auf großes Interesse stoßen, positiv bewertet werden und sich in der Evaluation als besonders wirksam erweisen, sollen mit dem Ziel der Verstetigung weitergeführt werden. Neue Angebote sollen durch den partizipativen Planungsprozess mit der Zielgruppe entstehen. Hierfür wird derzeit ein Format, angelehnt an ein Elterncafé, geplant, dass einerseits als Austauschplattform zum Thema psychisch gesundes Aufwachsen genutzt werden soll und andererseits Raum bietet für die gemeinsame Planung von weiteren Maßnahmen für Familien im Stadtteil. Des Weiteren sollen Jugendliche befähigt werden sich punktuell an der Projektplanung zu beteiligen.
Die konkrete Planung der Partizipation Jugendlicher befindet sich derzeit noch in der konzeptionellen Phase. Im ersten Schritt werden bereits laufende Angebote für Jugendliche begleitet, um mehr über deren Lebenswelten und Bedürfnisse zu erfahren. Beispiele guter Praxis konnten vor allem im Austausch mit den Kollegen und Kolleginnen der Jugendpartizipation „laut!“ diskutiert werden. Mithilfe der Prozessbegleitung, die einen Baustein der Evaluation darstellt, werden insbesondere die Themen Partizipation der Zielgruppe und der partizipative Netzwerkaufbau weiterhin intensiv bearbeitet. Die Prozessbegleitung unterstützt die Umsetzung des Projekts auf operationaler Ebene und dient, neben der Vertiefung fachlicher Themen, der Reflexion.
Für die Fachöffentlichkeit, aber auch für Eltern aus den Stadtteilen ist im Herbst 2024 ein Fokustag im Zeitraum der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ gemeinsam mit dem Bereich der Gesundheitsförderung und –planung des Gesundheitsamts geplant. Neben dem Netzwerkcharakter stehen die Vorstellungen verschiedener Angebote im Vordergrund, sowie die Möglichkeit sich an Workshops zu bestimmten Gesundheitsthemen (u.a. psychische Gesundheit) zu beteiligen.
Die dienststellenübergreifende Kooperation zwischen den Ressorts Gesundheit, Bildung und Soziales soll in 2024 weiter ausgebaut werden. Aufbauend auf den bereits bestehenden regelmäßigen Besprechungen zur Fortentwicklung des Projekts und der Planungen gemeinsam mit Entscheidenden des Jugendamts Nürnberg, werden weitere Treffen geplant und der Teilnehmendenkreis erweitert. Für das Jahr 2025 ist die Vorstellung des aktuellen Projektstandes im Jugendhilfeausschuss geplant.
Anhang A: Angebote in Kooperation mit GROW HAPPY NBG (November 2023 – Oktober 2024)
Projektgebiet: Gostenhof / Bärenschanze / Eberhardshof / Muggenhof
| Kooperationspartner | Projekt |
|---|---|
| FMGZ Nürnberg | Mach Platz für deine Stärken: Gruppenangebot, um Gefühle und Bedürf- nisse besser kennenzulernen |
| Kinder- und Jugendhaus Gost | M.M.A.ch mal halblang: Angebot zur emotionalen Regulation für Jungen |
| Kinder- und Jugendhaus Gost | Angebot zur Selbstbehauptung und Kennenlernen der eigenen Stärken für Mädchen |
| Jugendhaus Street’la | Kochgruppe zur Stärkung der Selbstfürsorge und Selbstwirksamkeit |
| Kulturbüro auf AEG | Move Happy: interkulturelles Bewegungsangebot mit Musik zur Stärkung von Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl |
| Kinderhaus Gostenhof | Kinderyoga: Bewegung und Entspannung für Kinder |
| Deutscher Kinderschutzbund Kreis- verband Nürnberg e.V. | Elternkompass – Nähe, Orientierung, Sicherheit, Wachsen: Angebot für Eltern zur Stärkung der Erziehungskompetenz |
| Treffpunkt e.V. | Let’s talk!: Angebotsreihe von digitalen Elternabenden zu verschieden Themen des psychisch gesunden Aufwachsens |
Projektgebiet: Gibitzenhof / Rabus / Galgenhof / Steinbühl
| Kooperationspartner | Projekt |
|---|---|
| Cigdem Durcan & Markus Steinmül- ler | Stressmanagementkurse: Stressbewältigung für Eltern in deutscher und türkischer Sprache sowie Stressbewältigung für Erwachsene in deut- scher Sprache |
| Yogastudio Karma Obscura | Starke Seele: Resilienz stärken durch Yoga |
| CT BMX | BMX-fahren: Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen stärken |
| Kindermuseum / Museum im Koffer e.V. | Summende Vielfalt entdecken: Aktionsstände zur psychische Gesund- heitsförderung durch Naturerleben |
| KinderJugendKultur Quibble & Sy- nesisters | Skateworkshop für Mädchen zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und Re- flexionsfähigkeit |
| Stiftung Sozialidee | Spiel mit! Fühl dich gut!: Resilienzförderung durch positive Selbstwirk- samkeitserfahrungen und Austausch in der Gruppe |
| Fränkisches Bildungswerk für Frie- densarbeit & Kinder- und Jugend- haus Linie 6 | Resilienzworkshops für Jugendliche mit Peer-to-Peer Ansatz |
Projektgebiet: St. Leonhard / Schweinau / Sündersbühl
| Kooperationspartner | Projekt |
|---|---|
| Kindermuseum / Museum im Koffer e.V. | Selbstwirksamkeit stärken durch Kunst, Aktionsstände zu verschiedenen Themen: Kreative Druckwerkstatt, Naturerleben – die Welt der Insekten, KinderKunstKreation, Seifenblasen: riesig und bunt, Filzwerkstatt |
| We Integrate & Kulturladen Villa Leon | Wir sind gemeinsam hier: Förderung der Reflexionsfähigkeit und Resili- enzstärkung durch Antidiskriminierungsworkshops |
|---|---|
| AWO Streetwork St. Leonhard | Bouldern mit der Streetwork: Stärken und Grenzen kennenlernen, Selbst- vertrauensstärkung |
| Giuseppe Stein | Klettere über dich hinaus: Lerne deine Stärken und Grenzen kennen |
| Kinder- und Jugendhaus Bertha | Selbstbehauptung zu Stärkung der Selbstregulation bei Jugendlichen |
| Post SV | Bewegung und Entspannung im Freien |
| Kulturladen Villa Leon | YouthArtEmpowerment - Kreative Reflektions- und Biografiearbeit |
| Christina Skaper | Kinderyoga: Bewegung und Entspannung für Kinder |
| Mädchentreff e.V. | Wald- und Naturerleben zur Stressbewältigung |
| Kinder- und Jugendhaus Bertha | Jammen – was der Seele gut tut: Achtsamkeit und Stressreduktion erle- nen durch gemeinsames Musizieren |
Anhang B: Erreichte Person im Projekt GROW HAPPY NBG (Juni 2023 – Oktober 2024)
| Projekt | - n e o r k t t e k a di r pli ti a hl v / u l z ti M A n a k | - n k t e e o r di r t a n k i ti pli a hl si v / u l z s M A n p a | - n e n d k t e e m di r e h hl / n a v eil z ti n k T A a | - n t n d e di r e k m e i n e h hlv / nasi eil z s n a TAp |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | ||||
| Stadtteilfest Muggeley | 0 | 0 | 200 | 50 |
| Stadtteilfest St. Leonhard | 0 | 0 | 120 | 50 |
| Pop-Up Stadtteiltreff St. Leonhard | 0 | 0 | 50 | 0 |
| Stadtteilfest Gibi Sommer | 0 | 0 | 100 | 0 |
| Selbstwirksamkeit stärken durch Kunst - Druckwerkstatt | 2 | 0 | 120 | 50 |
| Selbstwirksamkeit stärken durch Kunst - Naturerleben | 2 | 0 | 100 | 0 |
| WenDo Workshop (WSG) West | 1 | 0 | 10 | 0 |
| Samurai – Bewegung und Entspannung | 23 | 0 | 33 | 0 |
| MFG - Tag der offenen Tür | 2 | 0 | 55 | 0 |
| Post SV - Tag der offenen Tür | 1 | 0 | 105 | 0 |
| WenDo Workshop (WSG) Gibi | 1 | 0 | 4 | 0 |
| WenDo Workshop (WSG) Gesamt | 1 | 0 | 5 | 0 |
| Zapchen somatics | 2 | 0 | 4 | 0 |
| Mädchen und ihre Stärken - Gruppe | 2 | 0 | 4 | 0 |
| Wir sind gemeinsam hier - Anti-Diskriminierungs-Workshops | 6 | 4 | 100 | 0 |
| "Grünes Sofa" im Jugendhaus | 2 | 0 | 30 | 400 |
| "Grünes Sofa" auf der Jugendarea | 2 | 0 | 30 | 400 |
| "Grünes Sofa" auf dem Gibi Sommer | 2 | 0 | 20 | 400 |
| Samurai Hort Ossietzky | 2 | 0 | 16 | 0 |
| Auftaktveranstaltung | 87 | 0 | 0 | 0 |
| 2024 | ||||
| Mach Platz für deine Stärken: Gruppenangebot, um Gefühle und Bedürfnisse besser kennenzulernen | 1 | 0 | 15 | 0 |
| M.M.A.ch mal halblang: Angebot zur emotionalen Regulation für Jungen | 3 | 0 | 20 | 0 |
| Angebot zur Selbstbehauptung und Kennenlernen der eigenen Stärken für Mädchen | 1 | 0 | 15 | 0 |
| Kochgruppe zur Stärkung der Selbstfürsorge und Selbstwirk- samkeit | 2 | 0 | 17 | 0 |
| Move Happy: interkulturelles Bewegungsangebot mit Musik zur Stärkung von Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl | Start: 09/24 | |||
| Kinderyoga: Bewegung und Entspannung für Kinder | 1 | 0 | 12 | 0 |
| Elternkompass – Nähe, Orientierung, Sicherheit, Wachsen: Angebot für Eltern zur Stärkung der Erziehungskompetenz | 2 | 0 | 7 | 0 |
| Let’s talk!: Angebotsreihe von digitalen Elternabenden zu ver- schieden Themen des psychisch gesunden Aufwachsens | Start: 07/24 | |||
|---|---|---|---|---|
| Stressmanagementkurse: Stressbewältigung für Eltern in deut- scher und türkischer Sprache sowie Stressbewältigung für Er- wachsene in deutscher Sprache | 2 | 0 | 30 | 0 |
| Starke Seele: Resilienz stärken durch Yoga | 1 | 0 | 40 | 0 |
| BMX-fahren: Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen stärken | 1 | 0 | 70 | 0 |
| Summende Vielfalt entdecken: Aktionsstände zur psychische Gesundheitsförderung durch Naturerleben | 2 | 0 | 150 | 50 |
| Skateworkshop für Mädchen zur Stärkung der Selbstwirksam- keit und Reflexionsfähigkeit | 2 | 0 | 15 | 0 |
| Spiel mit! Fühl dich gut!: Resilienzförderung durch positive Selbstwirksamkeitserfahrungen und Austausch in der Gruppe | 1 | 0 | 20 | 0 |
| Resilienzworkshops für Jugendliche mit Peer-to-Peer Ansatz | Start 10/24 | |||
| Selbstwirksamkeit stärken durch Kunst, Aktionsstände zu ver- schiedenen Themen: Kreative Druckwerkstatt, Naturerleben – die Welt der Insekten, KinderKunstKreation, Seifenblasen: rie- sig und bunt, Filzwerkstatt | 6 | 0 | 300 | 100 |
| Wir sind gemeinsam hier: Förderung der Reflexionsfähigkeit und Resilienzstärkung durch Antidiskriminierungsworkshops | 6 | 0 | 80 | 0 |
| Bouldern mit der Streetwork: Stärken und Grenzen kennenler- nen, Selbstvertrauensstärkung | 2 | 0 | 10 | 0 |
| Klettere über dich hinaus: Lerne deine Stärken und Grenzen kennen | 1 | 0 | 12 | 0 |
| Selbstbehauptung zu Stärkung der Selbstregulation bei Ju- gendlichen | 2 | 0 | 20 | 0 |
| Bewegung und Entspannung im Freien | 2 | 0 | 40 | 0 |
| YouthArtEmpowerment - Kreative Reflektions- und Biografiear- beit | 2 | 0 | 30 | 0 |
| Kinderyoga: Bewegung und Entspannung für Kinder | 1 | 0 | 12 | 0 |
| Wald- und Naturerleben zur Stressbewältigung | 1 | 0 | 15 | 0 |
| Jammen – was der Seele gut tut: Achtsamkeit und Stressre- duktion erlenen durch gemeinsames Musizieren | 1 | 0 | 10 | 0 |
| Stadtteilfest Gibi Sommer | 0 | 3 | 150 | 50 |
| Stadtteilfest Muggeley | 0 | 5 | 200 | 50 |
| Stadtteilfest St. Leonhard | 0 | 5 | 100 | 50 |
| Erreichte Personen | 181 | 17 | 2496 | 1650 |
| hl a z n A -n e or kt pli k a t di r e / ti v ul kti M a | hl a z n A - n kt or e r e t di a n k i pli / v ti si ul s M p a | hl a z n A -n e n d kt e e m di r h e / n v eil kti T a | hl a z n A - n kt n d e di r e m e i n h / e v n si eil s a T p |
Anhang C: Angepasstes Ergebnismodell für das Projekt GROW HAPPY NBG (Arbeitsversion)
Quelle: modifiziert, nach Coletta et al. (2005)
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | E in stadtteilbezogener Ansatz ist eine wirkungsvolle Strategie, um zielgruppenspezifisch passgenaue, nachhaltige Interventionen zu entwickeln. Dies kommt i nsbesondere Menschen in sozial schwierigen L ebenslagen zugute, die überdurchschnittlich h äufig von den gesundheitlichen Folgen sozialer Ungleichheit betroffen sind und durch unspezifische Angebote selten erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | B ei der Ist- und Bedarfsanalyse wird auf Routinedaten (z.B. Statistikmonitor/STA) sowie aktuelle relevante Studien zur psychischen Gesundheit junger Menschen zurückgegriffen. Ü ber Experteninterviews und qualitative B efragung von Kinder, Jugendlichen, jungen E rwachsenen (0-25J.) und deren Familien sind weitere differenziertere zielgruppenspezifische Informationen zu erhalten. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ein zen trales Anliegen des Projekts ist es, einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit in Nürnberg zu leisten. V.a. junge Menschen in sozial schwierigen Lebens lagen (niedriger Sozialstatus, sprachl iche oder kulturelle Zugangsbarrieren, soziale Isolation) sowie in Stadtgebieten mit kumulierten Problemlagen können von dem Projekt profitieren und sollen erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | F örderung der psychischen Gesundheit und Chancengerechtigkeit von Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien in besonders belasteten Stadtgebieten. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | S tadtteilbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsansätze als kommunales Instrument. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse (TK) zur Umsetzung von Angeboten und
Maßnahmen der Gesundheitsförderung (Umsetzung in den Jahren 2023/2024)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung DiversityCheck
Bericht:
Seitens der Techniker Krankenkasse (TK) wird seit dem 01.01.2023 ein Verfügungsfonds für das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg (Gh) i.R.d. Bundespräventionsgesetzes (PrävG) zur Verfügung gestellt. Vor allem freie Träger, Vereine und Verbände haben so die Möglichkeit, Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention i.A. der Stadt Nürnberg umzusetzen, die zu 90% von der TK finanziert werden. Den jeweiligen Eigenanteil i.H.v. 10% trägt die beantragende Einrichtung. Der Verfügungsfonds wird jährlich bei der TK beantragt. Projekte können stets im jeweiligen Jahr realisiert werden. Koordiniert wird dies durch die Personalstelle zur Verstetigung von Projekten (ÖGD-Pakt). Diese ist angesiedelt in der Gesundheitsplanung/Gesundheitsförderung des Gesundheitsamtes (Gh/GF).
Die Sachverhaltsdarstellung gibt einen Einblick in die bisherige Umsetzung (2023/2024) und die konkreten Projekte.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten werden zu 90 % von der entsprechenden Krankenkasse, hier der TK übernommen. Eigenanteile i.H.v. 10% übernehmen die umsetzenden Einheiten, wie freie Träger, Verbände, Vereine oder die Stadtverwaltung selbst, falls diese Angebote umsetzen möchte. Bei Gh bleibt auf jeden Fall ein nicht förderfähiger Verwaltungsaufwand. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Anlage
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse (TK) zur Umsetzung von Angeboten und
Maßnahmen der Gesundheitsförderung (Umsetzung in den Jahren 2023/2024)
Sachverhaltsdarstellung
1. Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse
Der Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse (TK) ist eines von mehreren Kooperationsprojekten mit Krankenkassen des Fachbereichs Gesundheitsförderung, welches im Rahmen des Förderschwerpunkts „Gesunde Kommune“ gefördert wird. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG), das die §§ 20ff. des SGB V geändert hatte. Das Gesetz dient als Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträger, Ländern und Kommunen und soll vor allem die Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten stärken, d.h. „insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports“ (§ 20a Abs. 1 SGB V).
Seit 2023 wird dieser Verfügungsfonds seitens der TK zur Verfügung gestellt und durch das Gesundheitsamt koordiniert, um kurzfristig und bedarfsgerecht Angebote und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Freie Träger, Vereine, Verbände und auch die Stadtverwaltung selbst haben so die Möglichkeit, Projekte in Nürnberg zu realisieren, die zu 90% von der TK über diesen Verfügungsfonds finanziert werden. 10% sind von der antragstellenden Stelle zu tragen. Der Verfügungsfonds wird jährlich bei der TK beantragt. Projekte können stets im jeweiligen Haushaltsjahr realisiert werden. Koordiniert wird der Fonds durch den Bereich Gesundheitsförderung und –planung des Gesundheitsamts. Ursprünglich hat sich der Verfügungsfonds aus dem Projekt „Jungen und Männergesundheit“ entwickelt, um konkret Maßnahmen für diese Zielgruppe anzubieten. Bereits im ersten Jahr wurde der Verfügungsfonds jedoch thematisch breiter gefasst und steht allen Zielgruppen zur Verfügung.
Der Verfügungsfonds versteht sich als ein flexibles und wirkungsvolles Instrument der Engagement- und Gesundheitsförderung. Es handelt sich dabei eher um kleinere Maßnahmen, die in einem Jahr umgesetzt werden müssen und die schnell und unbürokratisch realisiert werden sollen. Der Verfügungsfonds dient u.a. der Anschubfinanzierung gesundheitsförderlicher (Mikro-)Projekte.
Gefördert werden können Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention wie beispielsweise: Angebote zur Vermittlung von Gesundheitsinformationen oder auch praktischen Fertigkeiten (z.B. Kochangebote, Bewegungsangebote …) Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation Maßnahmen zur Qualifizierung z.B. von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Schulungen oder Aktivitäten zur Vernetzung und Koordination wie beispielsweise der Einrichtung von Arbeitsgruppen.
Projekte müssen über ein vorgegebenes Antragsformular eingereicht werden. Die Anträge werden fachlich durch den Bereich Gesundheitsförderung unterstützt und beraten und stets mit der TK abgestimmt. Alle Angebote sind niedrigschwellig zu gestalten: sie sind kostenlos für die Zielgruppe und sollen möglichst im Stadtteilsetting angeboten werden. Zudem soll eine Teilnahme ohne großen Hürden (Anmeldung, Ausrüstung etc.) möglich sein.
Der Verfügungsfonds wurde in verschiedenen Arbeitskreisen und Netzwerken bekannt gemacht. Zudem wurden gezielt Kooperationspartner- und partnerinnen und zentrale Akteure und Akteurinnen wie z.B. die Stadtteilkoordinationen oder die Seniorennetzwerkkoordination zur Umsetzung von Angeboten angesprochen. Explizit wurde der Verfügungsfonds auch im Netzwerk der Jungen-und Männergesundheit vorgestellt.
2023 standen für den Verfügungsfonds erstmalig 30.000 Euro für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung im ersten Jahr wurde der Verfügungsfonds für das Jahr 2024 auf 45.000 Euro erhöht.
Was sind Voraussetzungen für die Förderung?
Bevor das Projekt genehmigt werden kann, müssen folgende Punkte im Vorhinein geklärt sein:
Bedarf ermittelt: Welchen Bedarf gibt es bei der Zielgruppe/der Einrichtung?
Ziele: Welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt? (konkret, realistisch, überprüfbar) Projektkonzept: Wie soll das Projekt aufgebaut sein? (Methodik, Zeitraum, Inhalt) Qualifikation Fach-/Honorarkraft: Ist eine/mehrere ausreichend qualifizierte (gemäß GKV-Präventionsleitfaden) Fach-/Honorarkräfte vorhanden?
Nachhaltigkeit: Wie kann die Nachhaltigkeit gewährleistet werden?
Partizipation: Sind Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppe bei Projektplanung, durchführung und –auswertung eingebunden?
Eigenmittel: Welche Kosten können als 10% Eigenanteil anerkannt werden?
Das Projekt muss anhand eines vorgegebenen Dokumentationsbogens dokumentiert werden, um Teilnahmerzahlen, Inhalte sowie Projektergebnisse festzuhalten. Zusätzlich müssen die Projekte evaluiert werden – dafür gibt einen vorgefertigten Feedbackbogen, der je nach Zielgruppe (Kinder, Erwachsene, Personen, die die deutsche Sprache nicht sprechen) angepasst wird. Bei Gruppen, die kein Deutsch sprechen, werden die Feedbackmethoden angepasst bzw. mit entsprechender Übersetzung gearbeitet.
2. Umgesetzte Projekte 2023 & 2024
Im Jahr 2023 wurden etwa 20 Beratungsgespräche geführt, von welchen etwa die Hälfte in konkrete Projekte mündeten. Die größte Hürde für eine Umsetzung und Projektbewilligung stellt zumeist die unzureichende Qualifikation der durchführenden Person(en) dar, weil diese den jeweiligen Vorgaben für das Handlungsfeld des GKV-Präventionsleitfadens zur Umsetzung des Präventionsgesetzes entsprechen müssen.
2023 wurden schlussendlich neun verschiedene Projekte umgesetzt: Sechs Projekte wurden im Bereich der Bewegung umgesetzt (Bewegung für alle im Freien, Bewegung für Frauen,
Bewegung für Männer …), ein Projekt zum Netzwerkaufbau sowie zwei Projekte zu Rollenbildern, Gewaltprävention und Männergesundheit (siehe Anlage A).
Die Dokumentation und Rückmeldungen der Durchführenden sowie Kooperationspartnerinnen und -partner zeigen, dass die Projekte gut als Anschub dienen können, um „Angebote auszuprobieren“. Da die Projekte nicht langfristig über den Verfügungsfonds finanziert werden können, muss im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst schon im Vorhinein geklärt werden, wie nach einer erfolgreichen Durchführung des Projekts eine Weiterfinanzierung gewährleistet werden kann.
Des Weiteren wurden folgende Punkte als positiv und Projekterfolge beschrieben: Die Teilnehmenden konnten Hilfsangebote und Zugänge kennenlernen und für die Thematik (hier: Rolle des Mannes, Inter*-Gesundheit) sensibilisiert werden. Jungen haben gelernt, im Team zusammen zu arbeiten. Zum Thema Intergeschlechtlichkeit wurde ein Netzwerk gestartet und aufgebaut. Dieses Netzwerk mündete nun in ein größeres Projekt (Projekt zur geschlechtersensiblen Prävention), welches ebenfalls seit Dezember 2023 durch die TK gefördert wird.
In den Bewegungsangeboten konnte die Selbstwirksamkeit sowie Mobilität, Koordination und allgemeine körperliche Fitness gestärkt werden. Die Entspannungsangebote haben zu mehr Achtsamkeit und Entspannung im Alltag sowie zur Verbesserung der Entspannungsfähigkeit beigetragen. In vielen Fällen konnte dadurch auch die Alltagssituation der Teilnehmenden verbessert werden. Kleine Tipps und Möglichkeiten für den Alltagstransfer konnten den Teilnehmenden mitgegeben werden und wurden als wertvoll angenommen. Zudem konnte der Spaß an der Bewegung vermittelt werden, teilweise haben sich Teilnehmende danach bei Vereinen angemeldet.
Neben der Förderung der psychischen und physischen Gesundheit spielt vor allem die soziale Komponente auch eine wichtige Rolle: In einigen Gruppen hat es sich etabliert, dass die Teilnehmenden danach noch zusammen Kaffee trinken oder gemeinsam Mittag essen gehen. Ebenso wird durch das gemeinsame Erleben in der Gruppe oder auch in Tandem-Übungen die psychosoziale Komponente gestärkt. Gerade bei den Bewegungsangeboten im Freien nehmen Personen aus unterschiedlichen Altersgruppen (ca. 30 – 85 Jahre) und Kulturen teil, viele sind alleinstehend.
Insgesamt wurden in 2023 ausgehend von den Dokumentationen der Projektpartner ca. 320 Personen erreicht, viele davon in regelmäßigen Angeboten, die wöchentlich über einen längeren Zeitraum stattgefunden haben. Über die Netzwerke und die Multiplikatoren-Effekte der Angebote ist zusätzlich davon auszugehen, dass eine deutliche höhere Personenanzahl auch indirekt von den Maßnahmen profitiert hat.
Das Feedback der teilnehmenden Personen zeigt, dass die meisten sehr zufrieden sind mit den Angeboten. Die meisten bewerten das Angebot sehr positiv (auf einer Skala von 1-5). Des Weiteren geben die meisten Personen an, das Gelernte gut im Alltag umsetzen zu können. Vor allem die Inhalte und die Leitung des Angebots werden sehr positiv bewertet. Zum Teil gibt es negative Rückmeldungen zu Zeitpunkt und Erreichbarkeit der Orte. Erfahren haben die meisten bei offenen Angeboten über Printmedien (Tageszeitung und Co.) von dem
konkreten Angebot. Bei den Angeboten, die direkt in den Einrichtungen stattgefunden haben, hat eine Ansprache über die Einrichtung oder Mund-zu-Mund-Propaganda gut funktioniert.
In 2024 wurden bisher ca. 15 Beratungsgespräche zur Beantragung eines Projekts über den TK-Verfügungsfonds geführt. Davon konnten sechs Projekte genehmigt werden. Da die Projektlaufzeit für das Jahr 2024 (Stand 02.08.2024) noch nicht abgeschlossen ist, werden die bisher eingereichten Projekte kurz dargestellt:
Bewegung und Entspannung im Freien: Bewegungs- und Entspannungsangebot an sieben unterschiedlichen Standorten in fünf Stadtteilen für alle Bewohnerinnen und Bewohner offen, wöchentliche Angebote von Mai – Oktober 2024 Gesundheitsamt in Kooperation u.a. mit dem ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V.
Bewegungsspaß im Luitpoldhain: Bewegungsangebot im Freien im Luitpoldhain im Juni und Juli für Senioren und Seniorinnen im Nürnberger Süden, wöchentliches Angebot Kooperation mit dem Seniorennetzwerk Südstadt West, Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Bohnenpower: Ernährungsangebot für Alleinerziehende (und ihren Kindern) zum Kochen mit Hülsenfrüchten und Co. – Hinführung zu einer ballaststoffreichen und gesunden Ernährung, insgesamt 6 Termine mit jeweils 4 Stunden über das ganze Jahr hinweg Kooperation mit der evangelischen Familienbildungsstätte Gostenhof
Präventionslotsen: Schulung von ehrenamtlichen Lotsen und Lotsinnen zum Thema Gesundheitskompetenzen, Entspannung, Bewegung und Ernährung. Die Lotsinnen und Lotsen geben das gelernte Wissen in weiteren Veranstaltungen und Angeboten in ihrer jeweiligen Muttersprache weiter, insgesamt 9 Schulungstermine von August – Dezember sowie 60 geplante Einsätze (Veranstaltungen) der Lotsinnen und Lotsen Kooperation mit Frizu e.V.
Yoga für Frauen: Entspannt und bewegt durch das Jahr: Bewegungs- und Entspannungsangebot für Frauen inkl. Kinderbetreuung, Termine einmal wöchentlich von Januar – Dezember Kooperation mit Khayam e.V.
Manns-Bilder: Fortführung der Reihe von 2023, Angehende Erzieherinnen und Erzieher der Fachakademie für Sozialpädagogik werden zum Umgang mit Rollenbildern und Gewalt in ihrer täglichen Praxis sensibilisiert und geschult, zwei Termine in 2024. Kooperation mit der Gewaltberatung Nürnberg e.V.
Weitere Angebote für 2024, beispielsweise in Kooperation mit der Noris Inklusion (Tante Noris im Park) und weiteren Partnerinnen und Partnern, sind geplant.
3. Ausblick – weitere Planungen
Für 2025 ist geplant, den Verfügungsfonds erneut zu beantragen. Zudem soll der Kreis der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner erweitert werden. Dafür werden gezielt Stadtteile angesprochen, die bisher noch nicht erreicht wurden, beispielsweise der Stadtteil Langwasser.
Anlage A
| Nr. | Titel des Projekts | Inhalt | Zielgruppe(n) | Antragsteller |
|---|---|---|---|---|
| 2023-01 | Aufbau eines Netzwer- kes & Sensibilisierung von Fachkräften | Geschlechtersensible Prävention mit Fokus auf (werdende) Eltern von Kindern mit Vari- anten der Geschlechtsentwicklung bzw. inter- geschlechtliche Menschen | Multiplikator*innen, Fachkräfte | pro familia Nürnberg e.V. |
| 2023-02 | Junge sein - Mann werden | Jungenprojekt zur Reflektion der Rollenbilder und der Gewaltprävention | Jungen | Jungenbüro des Schlupfwinkel e.V. |
| 2023-03 | Bewegung und Ent- spannung im Freien | Bewegungstreffs und Entspannungsange- bote für alle in vier Stadtteilen | alle | Gesundheitsamt/Gesundheitsförderung |
| 2023-04 | Gebersdorf bewegt | Bewegungstreffs in Gebersdorf mit 2 Ange- boten an unterschiedlichen Standorten | alle | ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V./Ge- sundheitsamt Nürnberg |
| 2023-05 | Yoga-Projekt für Mäd- chen | IFMZ | Mädchen | Internationales Frauen- und Mädchen- zentrum |
| 2023-06 | Man-Power. Fit und stark in jedem Alter. | Bewegungsangebot für Rentner zur körperli- chen Aktivierung und sozialen Interaktion | Ältere Männer | Noris Arbeit / Post SV |
| 2023-07 | Yoga für Frauen - Ent- spannt durch den Herbst | Bewegungsangebot für Frauen des irani- schen Kulturvereins | Frauen | Iranischer Kulturverein Khayam e.V. |
| 2023-08 | Manns-Bilder | Gewaltprävention, Entspannung & Stressbe- wältigung, Beteiligung & Aktivierung, seeli- sche Gesundheit | Jungs 14-18 Jahren, junge Männer von 18- 25 Jahren. | Gewaltberatung Nürnberg e.V. |
| 2023-09 | Bewegung und Ent- spannung im Freien - im Herbst | Bewegungstreffs und Entspannungsange- bote für alle in vier Stadtteilen (Fortführung Projekt 2023-03 im Herbst) | alle | Gesundheitsamt/Gesundheitsförderung |
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Der Verfügungsfonds stellt eine Strategie dar, u m zielgruppenspezifisch, niedrigschwellige I nterventionen zu entwickeln und eine A nschubfinanzierung zu gewährleisten. Dies kommt insbesondere Menschen in sozial schwierigen Lebenslagen zugute, die ü berdurchschnittlich häufig von den g esundheitlichen Folgen sozialer Ungleichheit b etroffen sind und durch herkömmliche Angebote selten erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | A lle beantragten Projekte müssen auf konkreten Bedarfen basieren (z.B. Statistikmonitor/STA, subjektive Einschätzungen der Einrichtungen etc., B efragungen), um genehmigt zu werden. | c relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ein zen trales Anliegen des Verfügungsfonds ist es, einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit in Nürnberg zu leisten. V.a. Menschen in sozial schwierigen Lebens lagen (niedriger Sozialstatus, sprachl iche oder kulturelle Zugangsbarrieren, soziale Isolation) sowie in Stadtgebieten mit kumulierten Problemlagen können von dem Projekt profitieren und sollen erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Förderung der Gesundheit und C hancengerechtigkeit der Nürnberger und N ürnbergerinnen v.a. in besonders belasteten S tadtgebieten und auch mit Fokus geschlechtsspezif. Bedarfe. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | F lexibles und wirkungsvolles Instrument der Engagement- und Gesundheitsförderung | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 09.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff: Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2025
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung
Sachverhalt (kurz):
Der Bericht gibt eine Gesamtübersicht über die Zuschüsse, die vom Gesundheitsamt verwaltet werden. Für das Jahr 2025 erfolgte auf jeweiligen Antrag der Träger eine Anpassung der Zuschüsse an die Tarifentwicklung in Höhe von 3,00 %. Der Bericht wird dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bezüglich der einzelnen Zuschüsse liegt eine spezifische Diversity Relevanz vor, hier soll aber nur im Rahmen einer Gesamtschau der Zuschüsse ein Überblick über die Kostenentwicklung gegeben werden.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr
Sachverhaltsdarstellung
In dieser Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die vom Gesundheitsamt bearbeiteten Zuwendungen für das Jahr 2025 gegeben. Hierbei handelt es sich um freiwillige Zuschüsse. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Erhöhungsbeiträge berichtet.
Für 2025 wird für die jeweilige Zuschussposition - entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben - bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 3,00% für den Personalkostenanteil des jeweiligen Zuschusses vorgenommen, jedoch nur, wenn eine Kostensteigerung explizit im Antrag mit der tariflichen Entwicklung begründet wurde.
Der Bericht wird dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.
1. Z414040001 – Methadonambulanz Klinikum Nürnberg
Die Methadonambulanz bietet ein ambulantes Angebot für psychisch ko-morbide illegal Opiatabhängige. Es erfolgt eine Methadonsubstitution und psychiatrische Therapie durch ein multiprofessionelles Team in organisatorischer und räumlicher Nähe zu einer vollstationären Einrichtung und innerhalb eines Großklinikums mit vielfältigen, rasch verfügbaren Behandlungsoptionen. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Antrag: 25.300 € . bisheriger Zuschuss: 25.300 € Haushaltsplanentwurf: 25.300 €
2. Z414040002 – Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind leistet Unterstützung für Schwangere in einer Notlage. Ziel ist es, die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind zu erleichtern. Die Zustiftung der Stadt Nürnberg als ausreichende Stelle der Zuschüsse (Gh/Schwangerenberatung) soll im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Antrag: 5.000 € bisheriger Zuschuss: 3.200 € Haushaltsplanentwurf: 3.200 €
- Z414040003 – Förderverein Ambulante Krisenhilfe e.V. (Krisendienst Mittelfran-
ken)
Durch die Bezuschussung (54.000 €) sollen die nicht vom Bezirk Mittelfranken gedeckten Kosten abgedeckt werden sowie die Teilprojekte Bedrohungsmanagement mit 20.000 € (Kompetenzvermittlung zur Erkennung von bedrohlichen Situationen und Verhinderung drohender Straftaten) und Ruhepunkt mit 5.000 € (Integration alter, psychisch erkrankter Menschen in ein soziales Netzwerk) gefördert werden. Antrag: 79.000 € bisheriger Zuschuss: 69.000 € Haushaltsplanentwurf: 69.000 €
4. Z414040005 – Stadtmission Nürnberg e.V. (Sozialpsychiatrischer Dienst)
Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadtmission bietet unter anderem eine Begegnungsstätte sowie ambulante Beratungen für psychisch erkrankte Menschen an und beteiligt sich an der aufsuchenden Krisenversorgung durch mobile Teams im Rahmen des BayPsychKHG. Die institutionelle Förderung soll fortgeführt werden. Antrag: 49.402 € bisheriger Zuschuss: 23.300 € Haushaltsplanentwurf: 23.999 €
-
Z414040006 – AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. Die AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. wurde 1985 als Selbsthilfeorganisation von ehrenamtlich Engagierten und Menschen mit HIV/Aids gegründet. Die Schwerpunkte der Arbeit sind Beratung und Begleitung von Menschen mit HIV und Aids, Information und Aufklärung der Allgemeinbevölkerung, Prävention vor allem in den von HIV besonders betroffenen Gruppen und Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden, wobei keine Erhöhung aufgrund vermuteter Rücklagen als erforderlich angesehen wird. Antrag: 206.000 € bisheriger Zuschuss: 188.800 € Haushaltsplanentwurf: 188.800 €
-
Z414040007 – FMGZ – Frauen & Mädchen Gesundheitszentrum e.V. Aus der Frauenbewegung heraus ist das FMGZ – Frauen & Mädchen Gesundheitszentrum e.V. entstanden. Das Zentrum ist eine Beratungsstelle zu vielen geschlechtsspezifischen Fragestellungen für Frauen, z.B. Verhütungsberatung und Anpassung eines Diaphragmas. Unter Berücksichtigung von Personalkostensteigerungen, nämlich durch Anpassung der Löhne an eine adäquate Entgeltgruppe und aufgrund Planung einer Neueinstellung, soll der Zuschuss entsprechend angepasst werden. Antrag: 141.564 € bisheriger Zuschuss: 104.800 € Haushaltsplanentwurf: 107.077 €
-
Z414040008 – Bayerische Krebsgesellschaft e.V. Die Bayerische Krebsgesellschaft betreibt in Nürnberg eine Beratungsstelle für Krebskranke, deren Angehörige und fachlich Involvierte. Im kommenden Jahr soll eine unveränderte Bezuschussung der Psychosozialen Krebsberatungsstelle Nürnberg erfolgen, sofern ein Antrag noch vorgelegt wird. Antrag: 11.700 € bisheriger Zuschuss: 11.700 € Haushaltsplanentwurf: 11.700 €
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Z414040009 – KASSANDRA e.V. KASANDRA e.V. betreibt eine Fachberatungsstelle für Frauen und Männer in der Sexarbeit, leistet unter anderem Ausstiegsberatung und Beratung zu sicherem Arbeiten in der Sexarbeit. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Antrag: 104.136 € bisheriger Zuschuss: 95.000 € Haushaltsplanentwurf: 95.000 €
-
Z414040010 – Kiss Mittelfranken e.V. Die Selbsthilfekontaktstelle Kiss Mittelfranken e.V. berät und unterstützt Selbsthilfegruppen wie auch an Selbsthilfe interessierte Menschen. Kiss ist zentraler Ansprechpartner für das Thema Selbsthilfe in der Region Mittelfranken. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden, wobei eine Neueinstellung einer Sozialpädagogin nicht befürwortet wird, weil die neue Stelle nicht auf die Region Nürnberg bezogen ist. Folglich bleibt die Fördersumme unverändert. Antrag: 40.000 € bisheriger Zuschuss: 33.300 € Haushaltsplanentwurf: 33.300 €
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Z414040011 – AURA Nürnberg e.V. Der gemeinnützige Verein AURA Nürnberg setzt sich dafür ein, dass Mädchen und Frauen befähigt werden, sich vor Gewalt zu schützen und ihr Sicherheits- wie auch Selbstwertgefühl, beispielsweise mithilfe von Kursen, zu stärken. Unter Berücksichtigung von Personalkostensteigerungen, nämlich durch Lohnerhöhungen analog des TVÖD und aufgrund einer Neueinstellung einer pädagogischen Fachkraft, soll der Zuschuss entsprechend angepasst werden. Antrag: 150.000 € bisheriger Zuschuss: 80.600 € Haushaltsplanentwurf: 130.936 €
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Z414040012 – Fliederlich e.V. Das Queere Zentrum von Fliederlich e.V. in Nürnberg ist eine Beratungsstelle für Queere Menschen. Fliederlich e.V. leistet Coming-Out-Beratung und dient unter anderem auch als Anlaufstelle für Menschen im Asylverfahren, die homosexuelle Kontakte haben. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Antrag: 69.700 € bisheriger Zuschuss: 65.100 € Haushaltsplanentwurf: 65.100 €
12. Z414040013 – arbewe Wohn- und Begegnungsstätten gGmbH
Die arbewe Wohn- und Begegnungsstätten gGmbH betreibt unter anderem ein Beratungszentrum für seelische Gesundheit (Sozialpsychiatrischer Dienst). Der Zuschuss soll in unveränderter Höhe fortgeführt werden. Antrag: 15.552 € bisheriger Zuschuss: 14.400 € Haushaltsplanentwurf: 14.400 €
- Z414040014 – Dick und Dünn Nürnberg e.V. Dick und Dünn Nürnberg e.V. betreibt eine Beratungsstelle zu Fragen von Essstörungen und berät nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige und Fachkräfte. Darüber hinaus bietet er Gruppenangebote und Veranstaltungen zur Thematik an. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Antrag: 128.800 € bisheriger Zuschuss: 112.500 € Haushaltsplanentwurf: 112.500 €
14. Z414040016 – Zentrum Kobergerstraße, Beratungsstelle für Schwangere
Das Zentrum Kobergerstraße ist eine staatl.-anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, sowie Beratungsstelle für psychische Belastungen nach der Geburt.
Die institutionelle Förderung richtet sich nach dem Regierungsbescheid und soll fortgeführt werden. Antrag: 21.564 € bisheriger Zuschuss: 19.827 € Haushaltsplanentwurf: 20.000 €
15. Z414040017 – pro familia Nürnberg
Die Beratungsstelle von pro familia Nürnberg beschäftigt sich mit Familienplanung und Verhütung, Sexual-und Partnerschaftsberatung, Schwangerschaft sowie Sexualität und Behinderung. Die institutionelle Förderung richtet sich nach dem Regierungsbescheid und soll fortgeführt werden. Antrag: 29.976 € bisheriger Zuschuss: 27.640 € Haushaltsplanentwurf: 27.640 €
16. Z414040018 – AG AIDS
Die Arbeitsgemeinschaft AIDS ist ein Zusammenschluss von Institutionen, die sich zum Ziel gesetzt haben, durch Ausgabe kostenloser Kondome und Spritzen, besonders in den Risikogruppen, auf das Thema HIV/STI aufmerksam zu machen. Die Bezuschussung soll in der bisherigen Höhe fortgeführt werden. Antrag: 9.500 € bisheriger Zuschuss: 6.600 € Haushaltsplanentwurf: 6.600 €
17. Z414040021 – Runder Tisch Selbsthilfe – Kiss Mittelfranken
Selbsthilfegruppen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft. Betroffenen, aber auch Angehörige, erhalten in Selbsthilfegruppen kostenlos Unterstützung bei der Bewältigung von besonderen Lebenssituationen. Selbsthilfe bedeutet Expertenschaft in eigener Sache und stellt eine wichtige Ergänzung zu den professionellen Leistungen der medizinischen Helfer wie Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser dar. Diesen großen Nutzen hat die Politik bereits vor vielen Jahren erkannt und mit der Verabschiedung des § 20h SGB V die gesetzlichen Krankenkassen beauftragt, die gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen finanziell zu unterstützen. Der Runde Tisch Mittelfranken ist an den Verein Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mittelfranken angeschlossen und ausschließlich für die Förderung von Selbsthilfegruppen in Mittelfranken zuständig. Der Zuschuss von der Stadt Nürnberg wird in diesem Rahmen eins zu eins an Nürnberger Selbsthilfegruppen verteilt. Der Zuschuss soll in unveränderter Höhe beibehalten werden. Antrag: 5.000 € bisheriger Zuschuss: 5.000 € Haushaltsplanentwurf: 5.000 €
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Z414040022 – Nürnberger Bündnis gegen Depression e.V. Die satzungsmäßige Aufgabe des Nürnberger Bündnis gegen Depression e.V. ist unter anderem die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und Bildung. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Antrag: 10.500 € bisheriger Zuschuss: 10.500 € Haushaltsplanentwurf: 10.500 €
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Z414040023 – Pandora Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener e.V. Ziel des Vereins Pandora Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener e.V. ist die Förderung der Menschlichkeit und der Selbstbestimmung im Bereich der Psychiatrie, sowie der Toleranz der Gesellschaft gegenüber Menschen, die als psychisch krank bezeichnet werden, insbesondere durch Hilfe zur Selbsthilfe, aber auch durch Interessenvertretung Psychiatrieerfahrener in allen gesellschaftlichen Bereichen und durch den Aufbau und die Aufrechterhaltung von Netzwerken. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Antrag: 9.600 € bisheriger Zuschuss: 9.600 € Haushaltsplanentwurf: 9.600 €
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Z414040024 – Parakaleo e.V. Parakaleo e.V. betreibt eine Fachberatungsstelle für Menschen in der Sexarbeit sowie eine Schutzwohnung für Frauen in Notsituationen. Darüber hinaus leistet der Verein Ausstiegsberatung. Die Gewährung eines beantragten Zuschusses wird fachlich zwar befürwortet, als Ausweitung der Zuschusskulisse ist dies aber nur im Rahmen der Haushaltsberatungen beschließbar. Antrag: 22.500 € bisheriger Zuschuss: 11.000 € Haushaltsplanentwurf: 0 €