Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(ASN) -
02.10.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Gewässerbefahrungkonzept Sitzungsvorlage UwA/008/2024 6 Sachverhalt UwA/008/2024 9 Entwurf Verordnung GewGemVo UwA/008/2024 14 Leitlinien UwA/008/2024 21 Auswertung Stellungnahmen UwA/008/2024 31 Naturschutzbeirat zur GemVO UwA/008/2024 37 Naturschutzbeirat Leitlinien UwA/008/2024 40 Beschlussvorschlag Stadtrat GemVO UwA/008/2024 43 TOP Ö 2 Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär" Sitzungsvorlage Ref.III/023/2024 45 Sachverhalt Ref.III/023/2024 49 Maßnahmenkatalog Ref.III/023/2024 78 Quellen Ref.III/023/2024 110 Anlage Circular-Cities-Declaration Ref.III/023/2024 113 Antrag Bündnis90/Die Grünen Zero Waste City Ref.III/023/2024 115 Antrag Bündnis90/Die Grünen Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung 116
Antrag ÖDP Vermeidung Elektroschrott Ref.III/023/2024 118 Antrag CSU Nürnberg wird Zero-Waste-City Ref.III/023/2024 119 Antrag Bündnis/90 Die Grünen Eindämmung Lebensmittelverschwendung 121
TOP Ö 3 Nürnberger Agenda 21 Sitzungsvorlage Ref.III/019/2024 123 Sachverhalt Ref.III/019/2024 126 Anhang Ref.III/019/2024 132 TOP Ö 4 Zwischenbericht zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.III/022/2024 136 Sachverhalt Zwischenbericht IKSK Ref.III/022/2024 139 TOP Ö 5 Verabschiedung des neuen Klimapakts der Metropolregion Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.III/020/2024 146 Sachverhalt Ref.III/020/2024 149 Klimapakt Metropolregion Nürnberg 2024 Ref.III/020/2024 152 Einladung Transformationskonferenz 2024 Ref.III/020/2024 166 TOP Ö 6 Initiative für einen Regionalpark Pegnitz-Rednitz-Regnitz Entwurf Beilage Ref.III/024/2024 167 TOP Ö 7 Bio Lebensmittel in der Gemeinschaftsgastronomie Berichtvorlage Ref.III/021/2024 170 Bericht Ref.III/021/2024 173 TOP Ö 8 Bericht über die Anpassung der Verwaltungsgebühren der BaumSchVO Berichtvorlage UwA/007/2024 184 Sachverhalt UwA/007/2024 187
Internes Kostenverzeichnis UwA/007/2024 189 Vermerk Ausgleichszahlung Neukalkulation UwA/007/2024 192
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) -
Sitzungszeit
Mittwoch, 02.10.2024, 15:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Gewässerbefahrungkonzept Gutachten
UwA/008/2024 Walthelm, Britta
2. Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär" Beschluss
Hier: Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Ref.III/023/2024
04.14.2019
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
25.06.2020
Antrag ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.01.2021 Antrag
CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
28.02.2022
Walthelm, Britta
3. Nürnberger Agenda 21 Beschluss
Walthelm, Britta
4. Zwischenbericht zur Erstellung des integrierten Beschluss
Klimaschutzkonzepts der Stadt Nürnberg Ref.III/022/2024
Walthelm, Britta
5. Verabschiedung des neuen Klimapakts der Metropolregion Beschluss
Nürnberg Ref.III/020/2024
Walthelm, Britta
6. Initiative für einen Regionalpark Pegnitz-Rednitz-Regnitz Bericht
Walthelm, Britta
7. Bio Lebensmittel in der Gemeinschaftsgastronomie Bericht
Walthelm, Britta
8. Bericht über die Anpassung der Verwaltungsgebühren der Bericht
BaumSchVO UwA/007/2024
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.07.2024,
öffentlicher Teil
UwA/008/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Gewässerbefahrungkonzept
Sachverhalt (kurz):
Der Umweltausschuss hatte mit Begutachtung vom 21.06.2023 die Verwaltung damit beauftragt, das in der Sitzung erläuterte Konzept für eine nachhaltige und umweltverträgliche Freizeitnutzung der Nürnberger Gewässer mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft ("Gewässerbefahrungskonzept") und die daraus folgenden Schritte in der Vollzugspraxis umzusetzen.
Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und hat gemäß der Begutachtung einen novellierte Gewässergemeingebrauchsverordnung und Genehmigungsleitlinien erabeitet. Diese werden dem Ausschuss nun zusammen mit Vorschlägen zu Monitoringmaßnahmen sowie zur Öffentlichkeitsarbeit zur Begutachtung vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 58.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 58.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/008/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mangels vorliegendem Beschluss, konnten die Mittel hierfür bisher in den Haushaltsanmeldungen nicht berücksichtigt werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft lebt von Vielfalt. Diese gilt es anzuerkennen, zu fördern und zu nutzen. Die geplante Umsetzung des Konzepts läuft diesen Zielen nicht zuwider.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
OA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/008/2024
Gutachtenvorschlag:
-
Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg (Gewässergemeingebrauchsverordnung – GewGemVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
-
Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegenden Leitlinien für Gestattungen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leitlinien anhand von Vollzugserfahrungen anzupassen und fortzuschreiben.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, über einen Zeitraum von drei Jahren ein Monitoring über die Wirksamkeit und Folgen der getroffenen Maßnahmen auf die Wertigkeit der Flora und Fauna an den Gewässern durchzuführen. Über das Ergebnis des Monitorings und die Erfahrungen der Verwaltung aus dem Vollzug der Gewässergemeingebrauchsverordnung und der Leitlinien für Gestattungen soll wieder im Umweltausschuss berichtet werden.
-
Der Umweltausschuss empfiehlt, für das Monitoring und die begleitenden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit die notwendigen Mittel von insgesamt ca. 58.000 Euro bereitzustellen.
Konzept für eine nachhaltige und umweltverträgliche Freizeitnutzung der Nürnberger
Gewässer mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft („Gewässerbefah-
rungskonzept“);
Umsetzung im Vollzug
Der Umweltausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 21.06.2023 mit der Umsetzung des damals vorgestellten Gewässerbefahrungskonzeptes beauftragt. Das Konzept besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen:
- die Novellierung der Gewässerbenutzungsverordnung zur Regelung des Gemeinge-
brauchs auf den Nürnberger Gewässern und
- Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die Entscheidung über die Erteilung von Gestat-
tungen für die ortsansässigen Kanuvereine und gewerbliche Tourenanbieter („Leitlinien“).
Des Weiteren umfasst das Konzept:
- eine Evaluierung der Maßnahmen zur Sicherstellung der ökologischen Wertigkeit von
Flora und Fauna und
- Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit.
Auf die Unterlagen zur Vorlage im Umweltausschuss vom 21.06.2023 wird verwiesen.
Nachfolgend berichtet die Verwaltung über den Fortgang und legt die Ergebnisse zur Entscheidung vor:
1. Novellierung der Gewässerbenutzungsverordnung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg (Gewässergemeingebrauchsverordnung – GewGemVO) erarbeitet1 und das Verordnungsverfahren durchgeführt. Neben der gebotenen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Behandlung im Naturschutzbeirat2, wurde zur Erkenntnisgewinnung und Transparenz zusätzlich ein breit gestreutes Beteiligungsverfahren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Bekanntmachung im Internet) durchgeführt. Die Stellungnahmen und Äußerungen wurden ausgewertet und nach erfolgter Abwägung entsprechend berücksichtigt. Der Inhalt der Abwägung kann der Anlage 3 entnommen werden.
Erläuterungen zur GewGemVO im Einzelnen:
- Die neue GewGemVO ersetzt die bisherige Verordnung der Stadt Nürnberg über die Re-
gelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (GewässerbenutzungsO – GewBenO).
- Im Zuge der Novellierung der Gewässergemeingebrauchsverordnung wird in Abstimmung
mit BDR und OA die bisherige nach Art. 27 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG) erlassene Verordnung über das Baden im Freien und das Betreten und Befahren von Eisflächen (Bade- und EislaufVO – BEVO), deren Vollzug in der Zuständigkeit von OA lag, inhaltsgleich in die Gewässergemeingebrauchsverordnung übernommen. Die BEVO mit Inkrafttreten der GewGemVO außer Kraft. Damit sind zukünftig die für den Gemeingebrauch von Gewässern geltenden Regelungen der Stadt Nürnberg in einer Verordnung zusammengefasst, was der Übersichtlichkeit und Reduzierung des Stadtrechts dient.
1 vgl. Anlage 1 2 vgl. Anlage 4
- Die Beschränkungen des gemeingebräuchlichen Befahrens der Gewässer basieren im
Wesentlichen auf dem in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Fürth gutachterlich erstellten „Gesamtkonzept zur naturverträglichen, bootstouristischen Gewässernutzung der Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz“ sowie den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens und den Abwägungen der Umweltverwaltung.
- Zum Schutz sensibler Natur beinhaltet § 3 der neuen GewGemVO Befahrungsverbote be-
stimmter besonders wertvoller und damit schützenswerter Gewässer und Gewässerabschnitte. Im Vergleich zur bisher geltenden Verordnung wurden hier Befahrungsverbote für die Pegnitz von der östlichen Stadtgrenze bis zur Eisenbahnbrücke über den Wöhrder See (dieser Bereich liegt im Naturschutzgebiet) und diverse Weiher und Seen ergänzt.
- Um gleichzeitig auch ein naturverträgliches und sicheres Befahren bestimmter Gewässer-
abschnitte in Nürnberg weiterhin zu ermöglichen, beinhaltet § 4 GewGemVO bestimmte Beschränkungen des Gemeingebrauchs, die in der bestehenden Verordnung noch nicht enthalten waren:
o Für alle Abschnitte gilt zukünftig eine Schonzeit, in der Befahren untersagt ist (Vogelbrut, Regeneration, etc.). o Weiterhin werden nur Wasserfahrzeuge einer bestimmten Größe zugelassen. o Es gilt ein Mindestpegel. o Ab Hochwasser-Meldestufe 2 gilt ein Befahrungsverbot. o Ein Befahren der Gewässer in Gruppen ist nur bis zu einer bestimmten Bootsanzahl zulässig.
Die genauen Beschränkungen variieren in Abhängigkeit des jeweiligen Gewässerabschnittes.
Gemäß der Begutachtung des Umweltausschusses vom 26.07.2023 wurde abweichend vom Verwaltungsvorschlag für den Abschnitt der Pegnitz zwischen Lederersteg und Stadtgrenze Fürth die Schonzeit in der neuen GewGemVO vom 30.06. auf den 15.07. verlängert. Hiervon sollen auch für ortsansässige Vereine keine Ausnahmen erteilt werden (vgl. auch „2. Leitlinien“). Im Verordnungsentwurf und den Leitlinien für die Gestattungspraxis sind diese Maßgaben nun berücksichtigt.
Dies wurde sowohl im Anhörungsverfahren sowie auch im Nachgang seitens der Wassersportvereinen immer wieder als unzumutbare Einschränkung der Vereinstätigkeiten deutlich kritisiert, da damit einer der attraktivsten und meistgenutzten Gewässerabschnitte auf der Pegnitz für einen Großteil der Saison nicht für Befahrungen durch die Vereine zur Verfügung steht. Zudem ist dadurch keine Einheitlichkeit mehr mit den Regelungen der Stadt Fürth auf der Pegnitz gegeben, da im Stadtgebiet Fürth dieser Abschnitt von der Allgemeinheit schon ab dem 01.07. und von Vereinen ganzjährig befahren werden kann3.
- Die Verhaltensregeln in § 5 beinhalten im Wesentlichen Selbstverständlichkeiten, sollen
jedoch das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines rücksichtsvollen Umganges mit der Natur schärfen.
- Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen für öffentliche Körperschaften, Ver-
teidigung und Rettungsorganisationen enthält § 8 Abs. 1.
3 vgl. Beschluss des Fürther Stadtrates vom 23.07.2024: https://stadtrat.fuerth.de/info.asp
- Die Erteilung von Befreiungen von den Verboten und Beschränkungen liegt nach § 8 Abs.
2 im pflichtgemäßen Ermessen. Die Formulierung entspricht dem in der Rechtspraxis üblichen Wortlaut für Befreiungsvorschriften. Der Umfang, in welchem solche Befreiungen in Zukunft gewährt werden sollen, kann den Leitlinien für Gestattungen 4 entnommen werden.
- Verstöße gegen die Verbote und Beschränkungen sowie die meisten Verhaltensregeln
sind in § 9 bußgeldbewehrt.
- Die Verordnung soll am 01.01.2025 in Kraft treten. Nach Beschlussfassung werden die
ortsansässigen Vereine zur Antragstellung aufgefordert. Auf diese Weise ist es möglich, die Befreiungen für die Vereinstätigkeiten bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu erteilen. Mit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung treten die GewBenO und die BEVO außer Kraft.
- Im Juli und mit in Teilen abweichenden Regelungsinhalten hat die Stadt Fürth ihr Verord-
nungsverfahren durchgeführt. Auch die Fürther Verordnung wird am 01.01.2025 in Kraft treten. Die Verordnungen sind in ihrer Struktur grundsätzlich abgestimmt und inhaltlich sehr ähnlich. Die Schonzeit im westlichen Pegnitztal endet in der Fürther Verordnung allerdings schon am 30.06.
2. Umgang mit den Gestattungen für Vereine und gewerbliche Anbieter: Leitlinien
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth die als Anlage 2 beigefügten Leitlinien für Gestattungen erarbeitet. Gestattungen sind entweder für die Erteilung von Ausnahmen von der den Gemeingebrauch regelnden GewGemVO oder für die Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG), d.h. für alle über den Gemeingebrauch hinausgehenden Befahrungen erforderlich. Die Leitlinien enthalten die in Betracht kommenden Fallkonstellationen. Sie sollen einen möglichst einheitlichen Vollzug in Fürth und Nürnberg, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Fahrten, gewährleisten und damit auch bei möglichen Rechtsstreitigkeiten hilfreich sein.
Die Leitlinien basieren auf den Erkenntnissen des Gutachtens der GFN Umweltplanung und deren Handlungsempfehlungen, den vom Gesetzgeber vorgegebenen Leitplanken und Schutzzielen, den Aspekten der Praktikabilität und Vollziehbarkeit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, welcher eine besondere Rücksichtnahme gegenüber dem Gemeinwohl dienenden Nutzungen verlangt.
Im Ergebnis lässt sich der Inhalt der Leitlinien zusammenfassend wie folgt darstellen:
- Übungen von Rettungsorganisationen:
Gestattungen werden (weitgehend) unbeschränkt erteilt.
- (Natur-)Pädagogische Touren / Veranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen:
Gestattungen sind mit Beschränkungen möglich (möglichst außerhalb Ruhezeit)
- Örtliche (Kanu-)Vereine:
Vereinsaktivitäten werden (mit Ausnahme des o.g. Gewässerabschnitts weitgehend) wie bisher zugelassen
- Gewerbliche (oder sonstige) Anbieter
o Gestattungen werden in begrenztem Umfang lediglich auf der Rednitz zugelassen. o Der Bestand auf dem unteren Wöhrder See und dem Großem Dutzendteich (insbesondere Treetbootverleihe) werden zugelassen. Über den Bestand hinaus werden keine Gestattungen erteilt.
4 vgl. Anlage 2, Nrn. 2 und 3
Die Leitlinien wurden dem Naturschutzbeirat der Stadt Nürnberg in der Sitzung vom 04.07.2024 zur Kenntnis gegeben .5 Weitgehend inhaltsgleiche Leitlinien waren auch Bestandteil des entsprechenden Beschlusses des Fürther Stadtrates. Die Leitlinien der Stadt Fürth sehen allerdings Ausnahmen für die örtlichen Kanuvereine für das westliche Pegnitztal auch in der Schonzeit vor. Zudem soll den Kanuvereinen dort auch die Befahrung mit SUPs zugelassen werden. Diesbzgl. wird es daher zu deutlichen Abweichungen im Vollzug kommen.
Mit der neuen GewGemVO und den Zulassungen unter Berücksichtigung der Leitlinien besteht für die Zukunft ein rechtlich und fachlich belastbares und nachhaltiges Fundament für die Gewässerbefahrungen in Nürnberg und Fürth, welches sowohl die Interessen der Wassersportler, als auch den Naturschutz angemessen berücksichtigen soll.
3. Evaluierung der getroffenen Maßnahmen
Wie vom Umweltausschuss 2023 begutachtet, soll eine Evaluation der getroffenen Maßnahmen (GewGemVO und Leitlinien) nach drei Jahres erfolgen (Monitoring). Zu den Details fanden zwischenzeitlich mit der Stadt Fürth verwaltungsintern weitere Abstimmungen statt.
Um einen verwertbaren Trend über die Wirksamkeit und Folgen der getroffenen Maßnahmen bezogen auf die Wertigkeit der Flora und Fauna an den Gewässern ablesen zu können, sollte das Monitoring mit Inkrafttreten der GewGemVO und der Leitlinien beginnen und über einen Zeitraum von drei Jahren unter Begleitung eines Gutachterbüros durchgeführt werden.
Der Fürther Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.07.2024, entgegen der fachlichen Empfehlung der Fürther Verwaltung, beschlossen, nur eine einmalige Untersuchung am Ende eines 3-Jahres-Zeitraums gutachterlich durchführen zu lassen. Da bei einer einmaligen Untersuchung nach drei Jahren kein Trend ablesbar ist, empfiehlt die Nürnberger Verwaltung nachdrücklich ein Monitoring über die Dauer von drei Jahren hinweg in Auftrag zu geben. Für das letzte der drei Jahre wird noch geprüft, inwieweit hier eine Kooperation mit der Stadt Fürth möglich ist.
Vor dem Beschluss des Stadtrates Fürth wurde hierfür gemeinsam mit der Stadt Fürth ein auf das absolut fachlich vertretbare Mindestmaß begrenztes Angebot eingeholt (Schwerpunktbetrachtung besonders sensibler und aussagekräftiger Bereiche sowie Beschränkung auf essenzielle faunistische Zeigerarten). Für die Stadt Nürnberg wird im Fall einer alleinigen Beauftragung (ohne die Stadt Fürth) mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 € für das gesamte gutachterliche Monitoring über drei Jahre gerechnet. Es wird angestrebt im Frühjahr 2025 mit dem Monitoring zu beginnen. Da eine ggf. notwendige Ausschreibung und Beauftragung Zeit in Anspruch nehmen wird und unklar ist, ob für das kommende Frühjahr überhaupt noch Kapazitäten bei den Gutachtern vorhanden sind, ist ein Verschiebung des Beginns des Monitorings auf das Frühjahr 2026 nicht auszuschließen
4. Öffentlichkeitsarbeit
Um die neuen Reglungen möglichst gut in der Bevölkerung bekannt zu machen und grundsätzlich das Bewusstsein dafür zu stärken, dass bei der Befahrung von Gewässern Rücksicht auf Flora und Fauna der Gewässer und seiner Ufer zu nehmen ist, soll die entsprechende Website des Umweltamtes grundsätzlich überarbeitet werden. Zudem soll mittels Infotafeln an den Gewässern, und Postkarten mit QR-Code über die neuen Regelungen informiert und für den Naturschutz sensibilisiert werden. Hierzu fanden bereits Abstimmungen zwischen dem Umweltamt, Ref. III, KOM und der Stadt Fürth statt. Die entsprechenden Maßnahmen werden
5 vgl. Anlage 5
bis zum geplanten Inkrafttreten bzw. dem Beginn der Befahrungssaison im April 2025 entsprechend finalisiert.
Die Kosten hierfür werden für das Jahr 2025 ca. 8.000 € gerechnet.
Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im
Stadtgebiet Nürnberg
(Gewässergemeingebrauchsverordnung – GewGemVO)
Vom …………………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 3 und 73 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, ber. S. 130), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 608), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Gemeingebräuchliches Befahren der Gewässer mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft § 3 Verbote § 4 Beschränkungen § 5 Verhaltensregeln
Teil 3 Baden und Eissport § 6 Baden in Gewässern § 7 Eissport
Teil 4 Ausnahmen, Bußgeld- und Schlussbestimmungen § 8 Ausnahmen § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck
Diese Verordnung soll dazu dienen, die Natur und insbesondere die Flusstäler von Pegnitz und Rednitz im Stadtgebiet Nürnberg vor einer übergebührlichen Belastung durch das Befahren der Gewässer mit Wasserfahrzeugen zu schützen. Da diese Talräume gleichzeitig auch Oasen der Erholung für Bürgerinnen und Bürger darstellen, soll diese Verordnung einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Natur und den Bedürfnissen, einer von dem hektischen Leben in der Großstadt erholungs- und natursuchenden Bevölkerung, schaffen. Zudem soll
diese Verordnung auch das Baden in sowie den Eissport auf den Gewässern im Stadtgebiet
| Leben und Gesundheit ermöglichen. Der Gemeingebrauch im | |
|---|---|
| Sinne des Art. 18 BayWG wird zu diesen Zwecken in dieser Verordnung näher geregelt und | |
| teilweise beschränkt. |
§ 2
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung gilt für das Baden, den Eissport und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Sinne des Art. 18 BayWG in und auf allen oberirdischen Gewässern im Gebiet der Stadt Nürnberg.
(2) Baden im Sinne des Abs. 1 ist die Benutzung des Wassers zum Baden durch Menschen. Das Tauchen mit Atemgerät stellt kein Baden dar.
(3) Eissport im Sinne des Abs. 1 umfasst die Benutzung der oberirdischen Gewässer zum Schlittschuhlaufen, Schlittenfahren, Eisstockschießen und ähnlichen sportlichen Betätigungen auf der Eisfläche. Auch das Spazierengehen auf der Eisfläche und das Zuschauen anderer beim Eissport von der zugefrorenen Fläche aus, stellt Eissport im Sinne des Abs. 1 dar.
(4) Für das Befahren der Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Sinne des Abs. 1 gelten die Begriffsbestimmungen der Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 95-5-B) veröffentlichte bereinigte Fassung, zuletzt geändert durch § 1 Abs. 371 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)). Das Befahren der Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Sinne des Abs. 1 wird im nachfolgenden Verordnungstext nur „Befahren“ genannt.
(5) Diese Verordnung gilt nur im Stadtgebiet Nürnberg. Sofern Teile der nachfolgend beschriebenen Gewässerstrecken nicht im Stadtgebiet Nürnberg liegen, gilt für diese die Rechtslage der jeweiligen Gemeinde. Sofern die Stadtgrenze im Gewässer verläuft, gelten die Vorgaben dieser Verordnung nur für den Bereich des Nürnberger Stadtgebietes.
Teil 2
Gemeingebräuchliches Befahren der Gewässer mit kleinen Wasserfahrzeugen
ohne eigene Triebkraft
§ 3
Verbote
(1) Das Befahren folgender Gewässer und Gewässerabschnitte ist verboten: 1. Pegnitz in folgenden Bereichen: a) östliche Stadtgrenze bis Eisenbahnbrücke über den Wöhrder See (Fluss-km: 18,20 – 11,33) b) zwischen Adenauer Brücke und Lederersteg (Innenstadtbereich; Fluss-km: 10,00
- 6,49)
-
Ludwig-Donau-Main-Kanal;
-
Großer Dutzendteich; 4. Kleiner Dutzendteich; 5. Flachweiher; 6. Nummernweiher Ost und West; 7. Silbersee; 8. Langwassersee; 9. Zeltnerweiher; 10. Tullnauweiher; 11. Valznerweiher; 12. Forstweiher; 13. Weiher im Faberpark.
(2) Das Befahren von Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg mit Modellboten ist verboten. Von diesem Verbot sind folgende Gewässer und Gewässerabschnitte ausgenommen: 1. Pegnitz im Bereich des Unteren Wöhrder Sees (Seebereich zwischen Eisenbahnbrücke und Adenauer Brücke; Fluss-km: 11,33 – 10,00); 2. Großer Dutzendteich, im mit Bojen abgegrenzten Bereich im Südwesten des Gewässers; 3. Main-Donau-Kanal.
§ 4
Beschränkungen
(1) Für das Befahren der Pegnitz im Bereich des Unteren Wöhrder Sees (Seebereich zwischen Eisenbahnbrücke und Adenauer Brücke; Fluss-km: 11,33 – 10,00) gelten folgende Einschränkungen: 1. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen, welche die nachfolgenden Maße überschreiten ist verboten: a) Länge: maximal 6,00 m b) Breite: maximal 1,50 m 2. Das Befahren ist in der Zeit von 1. November bis 15. März verboten. 3. Das Befahren ist verboten, wenn für die Pegnitz eine Hochwasserwarnung der Meldestufe 2 oder höher besteht. Maßgeblich ist der Pegel Lauf des Hochwassernachrichtendienstes Bayern. 4. Das Befahren in Gruppen von mehr als sechs Wasserfahrzeugen ist verboten. 5. Das Überfahren der Bojenabgrenzungen im Bereich oberhalb des Wehres an der Adenauerbrücke ist verboten.
(2) Für das Befahren der Pegnitz ab Lederersteg bis zur Stadtgrenze Fürth (Fluss-km: 6,49 – 3,4) gelten folgende Einschränkungen: 1. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen, welche die nachfolgenden Maße überschreiten ist verboten: a) Länge: maximal 6,00 m b) Breite: maximal 1,50 m 2. Das Befahren mit Stand-Up-Paddle-Boards ist verboten. 3. Das Befahren ist in der Zeit von 1. März bis 15. Juli verboten. 4. Bei einem Wasserstand von weniger als 140 cm ist das Befahren verboten. Maßgeblich ist der Pegel Lederersteg des Hochwassernachrichtendienstes Bayern.
- Das Befahren ist verboten, wenn für die Pegnitz eine Hochwasserwarnung der Meldestufe 2 oder höher besteht. Maßgeblich ist der Pegel Lederersteg des Hochwassernachrichtendienstes Bayern. 6. Das Befahren in Gruppen von mehr als drei Wasserfahrzeugen ist verboten.
(3) Für das Befahren der Rednitz (Fluss-km: 23,00 – 6,70), ausgenommen des in Abs. 4 beschriebene Bereichs, gelten folgende Einschränkungen: 1. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen, welche die nachfolgenden Maße überschreiten ist verboten: a) Länge: maximal 6,00 m b) Breite: maximal 1,50 m 2. Das Befahren mit Stand-Up-Paddle-Boards ist verboten. 3. Das Befahren ist in der Zeit von 1. März bis 30. Juni verboten. 4. Bei einem Wasserstand von weniger als 250 cm ist das Befahren der Rednitz verboten. Maßgeblich ist der Pegel Katzwang des Hochwassernachrichtendienstes Bayern. 5. Das Befahren ist verboten, wenn für die Rednitz eine Hochwasserwarnung der Meldestufe 2 oder höher besteht. Maßgeblich ist der Pegel Katzwang des Hochwassernachrichtendienstes Bayern. 6. Das Befahren der Rednitz in Gruppen von mehr als sechs Wasserfahrzeugen ist verboten.
(4) Für das Befahren der Rednitz von Höhe Steinhauser Weg bis zur Wehranlage Mühlhof (Fluss-km: 16,4 – 15,6) gelten folgende Einschränkungen: 1. Bei einem Wasserstand von weniger als 250 cm ist das Befahren der Rednitz verboten. Maßgeblich ist der Pegel Katzwang des Hochwassernachrichtendienstes Bayern. 2. Das Befahren ist verboten, wenn für die Rednitz eine Hochwasserwarnung der Meldestufe 2 oder höher besteht. Maßgeblich ist der Pegel Katzwang des Hochwassernachrichtendienstes Bayern. 3. Das Befahren der Rednitz in Gruppen von mehr als sechs Wasserfahrzeugen ist verboten.
(5) Das Befahren von Neben- oder Altarmen der in Abs. 1 bis 4 genannten Gewässer ist ganzjährig verboten.
§ 5
Verhaltensregeln
(1) Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Die Verwendung von Tonwiedergabegeräten ist untersagt.
(2) Abfall ist zu vermeiden. Entstandener Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
(3) Erkundigungen über die bei der Befahrung von Gewässern bestehenden Gefahren (Wasserstand, Wehre, Wetterlage) sind eigenverantwortlich vor Fahrtantritt einzuholen.
(4) Das Beschädigen von Pflanzen an und in den Gewässern ist verboten. Es ist ausreichend Abstand zu Wasserpflanzen, Ufervegetation sowie Tieren auf und am Wasser zu halten, so dass diese nicht erheblich geschädigt oder gestört werden.
(5) Das Befahren von Flachwasserbereichen, Schilfzonen und Pflanzenaggregationen ist verboten. Die Anlandung auf Kies- oder Sandbänken ist verboten, ebenso das Betreten der Kies- und Sandbänke.
(6) Das Ein- und Aussteigen hat an hierfür geeigneten Stellen zu erfolgen. Geeignet sind Uferbereiche, an welchen ein Ein- und Aussteigen ohne Beeinträchtigung der vorhandenen Flora und Fauna möglich ist. Das Beschädigen oder die Veränderung der Gewässerufer (insbesondere um den Ein- und Ausstieg zu erleichtern) in jeglicher Art und Weise ist verboten.
(7) Gewässer sind grundsätzlich in der Mitte bzw. an der tiefsten Stelle zu befahren.
(8) Das Zusammenkoppeln mehrerer Wasserfahrzeuge ist verboten.
(9) Das Staken (Fortbewegen von Wasserfahrzeugen mittels Abstoßen vom Grund des Gewässers) ist verboten.
Teil 3
Baden und Eissport
§ 6
Baden in Gewässern
(1) Das Baden in den nachstehend aufgeführten Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg ist verboten: 1. Pegnitz; 2. Rednitz; 3. Ludwig-Donau-Main-Kanal; 4. Unterbürger Weiher; 5. Großer Dutzendteich; 6. Flachweiher; 7. Nummernweiher Ost und West; 8. Silbersee; 9. Main-Donau-Kanal (einschließlich der Hafenanlagen) von der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth bis 100 m vor dem südlichen Beginn der Schleusenanlage Eibach.
(2) Von dem Verbot in Abs. 1 Nr. 1 ausgenommen ist der durch den Damm eingefasste Bereich der Norikusbucht.
(3) Im übrigen Bereich des Main-Donau-Kanals (Abs. 1 Nr. 9) bleiben die Regelungen zum Baden und Schwimmen in der Verordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd über das Baden und Schwimmen in den Bundeswasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 29. Juli 1993 (Verkehrsblatt S. 658) unberührt.
§ 7
Eissport
Eissport ist nur erlaubt, wenn die Gewässer zu diesem Zweck durch die Stadt Nürnberg freigegeben werden. Die Freigabe wird durch entsprechende Beschilderung bekanntgegeben.
Teil 4
Ausnahmen, Bußgeld- und Schlussbestimmungen
§ 8
Ausnahmen
(1) Die Verbote und Beschränkungen der §§ 3 bis 7 dieser Verordnung gelten nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung. Sie gelten ferner nicht für Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie für Wasserrettungsfahrzeuge im Einsatz. Übungen und Erprobungen sind der Stadt Nürnberg, Umweltamt rechtzeitig vor Beginn schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
(2) Von den Bestimmungen der §§ 3 bis 7 dieser Verordnung kann die Stadt Nürnberg, Umweltamt im Einzelfall Ausnahmen erteilen, wenn Gefahren für Leben und Gesundheit oder
erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und
Pflanzenwelt
- überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Ausnahme erfordern oder 2. ein Verbot zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und das Wohl der Allgemeinheit der Ausnahme nicht entgegensteht.
Hierfür ist mindestens einen Monat vor dem geplanten Vorhaben schriftlich oder elektronisch bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag muss mindestens Angaben zu Art und Umfang des Vorhabens und den betroffenen Gewässerabschnitten enthalten. Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.
§ 9
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen den Verboten des § 3 ein Gewässer befährt, 2. entgegen den Beschränkungen des § 4 ein Gewässer befährt, 3. entgegen den Verhaltensregeln des § 5 Abs. 4 bis 6, 8 oder 9 handelt, 4. entgegen § 6 in den genannten Gewässern badet, 5. entgegen § 7 Eissport auf nicht dafür freigegebenen Gewässern betreibt.
§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten 1. die Verordnung der Stadt Nürnberg über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (GewässerbenutzungsO – GewBenO) vom 30. Oktober 1974 (Amtsblatt S. 227), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2018 (Amtsblatt S. 253), und 2. die Verordnung über das Baden im Freien und das Betreten und Befahren von Eisflächen (Bade- und Eislaufverordnung – BEVO) vom 16. Juni 2023 (Amtsblatt S. 254) außer Kraft.
Gewässerbefahrungskonzept
Leitlinien für Gestattungen
Inhalt
- Übungen von Rettungsorganisationen ............................................................................................. 2 2. (Natur-)Pädagogische Touren / Veranstaltungen oder sonstige „Veranstaltungen“ ........................ 3 3. (Kanu-)Vereine ................................................................................................................................. 6 4. Gewerbliche (oder sonstige) Anbieter .............................................................................................. 8 5. Zuständigkeit bei stadtgebietsübergreifenden Vorhaben: ............................................................. 10
Die nachfolgenden Leitlinien stellen eine verwaltungsinterne, ermessenslenkende Richtschnur dar. Sie finden Anwendung bei der Erteilung jeglicher Art an Gestattungen von Gewässerbefahrungen (Art 28 BayWG, § 8 GewGemVO) durch die Städte Fürth und Nürnberg. Bei der Anwendung ist zu berücksichtigen, dass trotz eines hohen Detaillierungsgrads nicht alle potenziellen Fallgestaltungen abgebildet sein können. Die Leitlinien ersetzen daher nicht die einzelfallbezogene Ermessensausübung, weshalb Abweichungen von den hier dargestellten Grundsätzen in begründeten Einzelfällen möglich bleiben. Die Anwendung der nachfolgenden Leitlinien wurden durch den Stadtrat der Stadt Fürth am … und den Stadtrat der Stadt Nürnberg am … beschlossen.
1. Übungen von Rettungsorganisationen
| Aspekt | Beschreibung | |
|---|---|---|
| Gültigkeit für | Rettungs- und Sicherheitsorganisationen (z. B. Feuerwehr, Rotes Kreuz, DLRG, THW, Polizei) | |
| Konkreter Betreff | Übungen mit Motorbooten | Schifffahrt (Art. 28 Abs. 4 BayWG und Nr. 4.2 SchBek) |
| Übungen mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft | Schifffahrt (§ 28 Abs. 4 BayWG und Nr. 4.2 SchBek) | |
| Auf folgenden Gewässern werden Genehmigungen erteilt | Auf allen Gewässern | |
| Für folgende Fahrzeuge werden Genehmigungen erteilt | Motorboote und kleine Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft | |
| In folgendem Umfang werden Genehmigungen erteilt. | Wie beantragt. | |
| In folgendem Zeitraum werden Genehmigungen erteilt | Ganzjährig. Es wird allerdings im direkten Kontakt mit dem Antragsteller darauf hingewirkt, dass die Übungen möglichst außerhalb an dem Gewässer gemäß GewGemVO geltenden Ruhezeiten durchgeführt werden. | |
| Zulassungen gem. § 29 BaySchiffV für notwendig | Im Rahmen des Antrags zu prüfen. Boote sind ggf. schon durch andere Behörden zugelassen. |
2. (Natur-)Pädagogische Touren / Veranstaltungen oder sonstige „Veranstaltungen“
| Eckdaten | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gültigkeit für | Veranstalter mit natur- oder gewässerkundigem Hintergrund (z.B. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, hiesige Ortsgruppe einer anerkannten Naturschutzvereinigung, hiesige Fischereivereinigung,) | Erfahrung und Ortskunde der Gewässer anzunehmen. | |||
| Sonstige Veranstalter sofern: | Bootsführer bzw. Guide Ortskunde und Erfahrung nachweisen kann z.B. durch EPP2-Paddelpass oder Mitgliedschaft in einem Kanuverein und schriftliche Bestätigung, das Gewässer mind. einmal mit Augenmerk auf Gefahren und umweltschutzrelevante Gegebenheiten (z.B. Steilwände, Sand-/Kiesbänke, Vegetation) befahren zu haben. Zudem muss ein Bildungsauftrag im Vordergrund stehen und keine reine Gewinnerzielungsabsicht. | ||||
| Konkreter Betreff | Natur-, umwelt- oder gewässerpädagogische Touren | Schifffahrt (Art. 28 Abs. 4 BayWG) | |||
| Kulturelle Veranstaltungen (mit stadtweiter Bedeutung) | Schifffahrt (§ 28 Abs. 4 BayWG) | ||||
| Für die Erteilung von Genehmigungen | Gewässer / - abschnitt | Genehmigungsfähigkeit | Zeitraum | Anzahl der Touren1 und Boote | Art der zulässigen Boote |
| N-Pegnitz (Pegnitztal Ost) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./. | ./. |
1 Bekannte Veranstaltungen dieser Art finden erfahrungsgemäß max. 3 – 5 mal jährlich statt. Auf eine Vorfestlegung bezüglich maximaler Touren pro Tag / Monat / Jahr wird daher vorerst verzichtet. Diese Anzahl soll aber tendenziell nicht überschritten werden. Es wird zudem darauf geachtet, dass hier die Teilnehmerzahlen nicht ausartet. Dabei werden die aufgeführten Größen als Richtschnur herangezogen (vgl. auch Gutachten).
| gelten folgende Regeln | N-Pegnitz (Oberer Wöhrder See) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./. | ./. |
|---|---|---|---|---|---|
| N-Pegnitz (unterer Wöhrder See) | Ja.2 | Nur außerhalb des Zeitraums 01.11. – 15.03. (= Ruhezeit). Bei besonders begründeter Alternativlosigkeit des Termins: auch innerhalb der Ruhezeit. | Keine Begrenzung. | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen auch SUPs möglich | |
| N-Pegnitz (Altstadtbereich) | Ja. | Ganzjährig. | Keine Begrenzung. | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen auch SUPs möglich | |
| N-/F-Pegnitz (ab Lederersteg) | Ja. | Nürnberg: Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 15.07. (= Ruhezeit gemäß GewGemVO). | Nürnberg: Gruppengröße: max. 5 Boote (mit je 1-2 Personen) / Tour oder 1 Rafting-Boot (mit je max. 10 Personen) (jeweils inkl. Bootsführer / Guide) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen keine SUPs zulässig | |
| Fürth: Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 30.06. (=Ruhezeit gemäß GewGemVO). Bei besonders begründeter | Fürth: Gruppengröße: max. 5 Boote (mit je 1-2 Personen) / Tour oder | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen |
2 Nur bei o.g. Veranstaltungen mit natur- oder gewässerkundigem Hintergrund. Sonstige Veranstaltungen sollen nur auf dem Großen Dutzendteich stattfinden, das dieser naturschutzfachlich weniger sensibel ist.
| Alternativlosigkeit des Termins: auch innerhalb der Ruhezeit. | 1 Rafting-Boot (mit je max. 10 Personen) (jeweils inkl. Bootsführer / Guide) | keine SUPs zulässig | |||
|---|---|---|---|---|---|
| F-Rednitz, F- Pegnitz (ab Ludwigbrücke), Regnitz | Ja. | Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 30.06. (=Ruhezeit gemäß GewGemVO). Bei besonders begründeter Alternativlosigkeit des Termins: auch innerhalb der Ruhezeit. | Gruppengröße: max. 10 Boote (mit je 1- 2 Personen) / Tour oder 2 Rafting-Boote (mit je max. 10 Personen) (jeweils inkl. Bootsführer / Guide) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen keine SUPs zulässig | |
| N-Rednitz (Stadtgrenze Stein – Steinhauserweg, Mühlhof – Stadtgrenze FÜ) | Ja. | Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 30.06. (=Ruhezeit gemäß GewGemVO). Bei besonders begründeter Alternativlosigkeit des Termins: auch innerhalb der Ruhezeit. | Gruppengröße: max. 10 Boote (mit je 1- 2 Personen) / Tour oder 2 Rafting-Boote (mit je max. 10 Personen) (jeweils inkl. Bootsführer / Guide) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen keine SUPs zulässig | |
| N-Rednitz (Steinhauser Weg - Mühlhof) | Ja. | Ganzjährig. | Keine Begrenzung. | alle kleinen Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft | |
| Zulassungen gem. § 29 BaySchiffV für notwendig | Im Rahmen des Antrags zu prüfen. |
3. (Kanu-)Vereine
| Eckdaten | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gültigkeit für | Kanu- bzw. Gewässersportverein | Erfahrung und Ortskunde der Gewässer anzunehmen. | |||
| Konkreter Betreff | Bereithalten von Vereinsbooten für Vereinsmitglieder | Genehmigung (§ 28 Abs. 5 WHG) ggf. Befreiung (§ 8 Abs. 2 GewGemVO) | |||
| Vereinsveranstaltungen (regelmäßige bzw. teilnehmerstarke Touren) | Schifffahrt (§ 28 Abs. 4 WHG) ggf. Befreiung (§ 8 Abs. 2 GewGemVO) | ||||
| Mitglieder Fahren „privat“ gemeingebräuchlich | Befreiung (§ 8 Abs. 2 GewGemVO) | ||||
| ggf. Motorboot des Vereins | Schifffahrt (§ 28 Abs. 4 WHG) | ||||
| Für die Erteilung von Genehmigungen gelten folgende Regeln | Gewässer / - abschnitt | Genehmigungsfähigkeit | Zeitraum | Anzahl der Touren und Boote | Art der zulässigen Boote |
| N-Pegnitz (Pegnitztal Ost) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./ | ./. | |
| N-Pegnitz (Oberer Wöhrder See) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./. | ./. | |
| N-Pegnitz (unterer Wöhrder See) | Ja. | Nur außerhalb des Zeitraums 01.11. – 15.03. (= Ruhezeit). | Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen SUPs Motorboote | |
| N-Pegnitz (Altstadtbereich) | Nein, da alternative Standtorte möglich. | ./. | ./. | ./. | |
| N-/F-Pegnitz (ab Lederersteg) | Ja. | Nürnberg: Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 15.07. (= Ruhezeit gemäß GewGemVO). | Nürnberg: Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m keine größeren Fahrzeuge keine SUPs |
| Fürth: Ganzjährig | Fürth: Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeug nur in Ausnahmefällen Auch SUPs möglich | |||
|---|---|---|---|---|---|
| F-Rednitz, F-Pegnitz (ab Ludwigbrücke), Regnitz | Ja. | Ganzjährig | Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeug nur in Ausnahmefällen Auch SUPs möglich | |
| N-Rednitz (Stadtgrenze Stein – Steinhauserweg, Mühlhof – Stadtgrenze FÜ) | Ja. | Ganzjährig | Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m Größere Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen keine SUPs zulässig | |
| N-Rednitz (Steinhauser Weg - Mühlhof) | Ja. | Ganzjährig. | Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | alle kleinen Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft | |
| Großer Dutzendteich | Ja. | Ganzjährig (wenn nicht abgelassen) | Keine Begrenzung (soweit die Befahrungen im Rahmen eines gesunden Vereinslebens notwendig sind) | alle kleinen Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft | |
| Zulassungen gem. § 29 BaySchiffV für notwendig | Im Rahmen des Antrags zu prüfen. |
4. Gewerbliche (oder sonstige) Anbieter
| Eckdaten | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gültigkeit für | Gewerblicher (oder sonstiger) Veranstalter/in | Bootsführer/in (bei Mehrpersonen-Boot) bzw. Guide (bei Bootsgruppen) kann Ortskunde und Erfahrung nachweisen z.B. durch EPP2-Paddelpass oder Mitgliedschaft in einem Kanuverein und schriftliche Bestätigung, das Gewässer mind. einmal mit Augenmerk auf Gefahren und umweltschutzrelevante Gegebenheiten (z.B. Steilwände, Sand-/Kiesbänke, Vegetation) befahren zu haben. | |||
| Konkreter Betreff | Bereithalten von Verleihbooten für Kundschaft | Genehmigung (§ 28 Abs. 5 WHG) | |||
| Angebot von organisierten Bootstouren | Schifffahrt (§ 28 Abs. 4 WHG) | ||||
| Für die Erteilung von Genehmigungen gelten folgende Regeln | Gewässer / - abschnitt | Genehmigungsfähigkeit | Zeitraum | Anzahl der Touren und Boote | Art der zulässigen Boote |
| N-Pegnitz (Pegnitztal Ost) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./ | ./. | |
| N-Pegnitz (Oberer Wöhrder See) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./. | ./. | |
| N-Pegnitz (unterer Wöhrder See) | Ja. | Nur außerhalb des Zeitraums 01.11. – 15.03. (= Ruhezeit). | Nicht über Bestand hinausgehend. | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m auch SUPs möglich Motorboote, sofern betrieblich zwingend notwendig (Tretbootverleih) Keine größeren Fahrzeuge | |
| N-Pegnitz (Altstadtbereich) | Nein, da alternative Standtorte möglich. | ./. | ./. | ./. |
| N-/F-Pegnitz (ab Lederersteg) | Nein, da wertvolle Natur. | ./. | ./ | ./. |
|---|---|---|---|---|
| F-Rednitz, F- Pegnitz (ab Ludwigbrücke), Regnitz | Ja. | Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 30.06. (= Ruhezeit gemäß GewGemVO). | max. 10 Boote (mit je 1-2 Personen) / Tour oder 2 Rafting-Boote (mit je max. 10 Personen) Max. 1 Tour / Tag (jeweils inkl. Bootsführer / Guide) Max. 5 Touren / Monat3 | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m keine größeren Fahrzeuge keine SUPs keine Motorboote |
| N-Rednitz (Stadtgrenze Stein – Steinhauserweg, Mühlhof – Stadtgrenze FÜ) | Ja. | Nur außerhalb des Zeitraums 01.03. – 30.06. (= Ruhezeit gemäß GewGemVO). | max. 10 Boote (mit je 1-2 Personen) / Tour oder 2 Rafting-Boote (mit je max. 10 Personen) Max. 1 Tour / Tag (jeweils inkl. Bootsführer / Guide) Max. 5 Touren / Monat4 | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m keine größeren Fahrzeuge keine SUPs keine Motorboote |
| N-Rednitz (Steinhauser Weg - Mühlhof) | Ja. | Ganzjährig. | Unbegrenzt. | Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft bis max. 6m * 1,5m auch größere Fahrzeuge möglich auch SUPs möglich keine Motorboote |
3 Lt. Gutachten (vgl. Ziff. L-9, S. 45) sollen nur 10 org. Bootstouren pro Monat und Gewässerabschnitt erlaubt werden können. Da in diesem Kontingent auch Vereinsaktivitäten und (natur-) pädagogische Touren enthalten waren, wurde das gewerbliche Kontingent auf 5 Touren reduziert. 4 Lt. Gutachten (vgl. Ziff. L-9, S. 45) sollen nur 10 org. Bootstouren pro Monat und Gewässerabschnitt erlaubt werden können. Da in diesem Kontingent auch Vereinsaktivitäten und (natur-) pädagogische Touren enthalten waren, wurde das gewerbliche Kontingent auf 5 Touren reduziert.
| Großer Dutzendteich | Ja. | Ganzjährig (wenn nicht abgelassen) | Nicht über Bestand (Tretbootverleih) hinausgehend. | Bestand des Tretbootverleihs | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zulassungen gem. § 29 BaySchiffV für notwendig | Im Rahmen des Antrags zu prüfen. |
- Zuständigkeit bei stadtgebietsübergreifenden Vorhaben: Gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG führt die zuerst mit der Sache befasste Behörde das Verfahren, unabhängig vom Anteil ihrer eigenen Betroffenheit. Die Entscheidung ergeht in Abstimmung mit den vom Antrag ebenfalls betroffenen Behörden.
Verordnungsverfahren Gewässergemeingebrauchsverordnung (GewGemVO)
Bewertung der Stellungnahmen, Anträge, Einwendungen etc.
Vorbemerkungen: Eine Behörden-, Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Verordnungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayWG i.V.m. Art. 42 ff. LStVG gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nach Ziff. 2.2.2.3 VVWas ist der Bayerischen Kanuverbandes e.V. zu hören. Die darüberhinausgehende Beteiligung erfolgt durch die Stadt Nürnberg freiwillig.
Die Stellungnahmen sind für eine bessere Übersichtlichkeit auf ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst.
Gemeingebrauch (Art. 18 BayWG) ist zu unterscheiden von genehmigungspflichtiger Schifffahrt (Art. 28 Abs. 4 BayWG) und dem genehmigungspflichtigen Bereithalten von Booten am Gewässer (Art. 28 Abs. 5 BayWG). Die neue GewGemVO trifft keine Aussagen oder Regelungen zu nach Art. 28 Abs. 4 oder 5 BayWG genehmigungspflichtigen Vorhaben, sondern nur zum Jedermann-Recht des Gemeingebrauchs.
| Nr. | Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom | Stellungnahme, Antrag, Einwendung | Anmerkungen UwA/2 |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Privater Einwender | 14.02.2024 und 19.02.2024 | Vorschlag für den Gemeingebrauch Kontingente online buchen zu können. Unter anderem in den Niederlanden und NRW im Einsatz (https://www.kanu- nrw.de/Bootsres/abschnitt.php?abschnitt=1) Ablehnung kompletter Befahrungsverbote (u. a. Pegnitztal Ost) | Die Kontingentierung der gemeingebräuchlichen Befahrung mit Registrierungspflicht kann durchaus eine Option sein. Es wäre eine kleinteilige und variablere Steuerung möglich (z.B. unterschiedliche Kontingente je nach Zeitraum und Flussabschnitt, Unterscheidung Vereinsmitglieder und sonstige Personen). Die Kontingentgrößen wären zu diskutieren. Mit der Kontingentierung wären jedoch, auch wenn die Registrierungsmöglichkeit niederschwellig und leicht bedienbar eingerichtet würde, ein zusätzlicher Bürokratieaufwand für Nutzer/innen und Verwaltung sowie Kosten in noch nicht ermittelter Höhe für das internetbasierte Registrierungssystem verbunden nachteilige Auswirkungen für die örtlichen Vereine und ihrer Mitglieder verbunden, welche mit den vorgeschlagenen Regelungen weitgehend ihren Status Quo ohne Kontingentierung beibehalten würden. Die Verwaltung empfiehlt, diese Option erst einmal zurückzustellen. Die aktuelle Flora und Fauna in und an den Gewässern befindet sich trotz Gemeingebrauchs im festgestellten, schützenswerten Zustand. Bei den Untersuchungen handelt es sich um eine einmalige Erfassung, die keinen Trend abbildet. Die vorgeschlagenen Regelungen erscheinen ausgewogen und vollziehbar. Im Zuge des vorgesehenen Monitorings ist ein Nachsteuern durch Anpassung der GewGemVO und Einführung einer Kontingentierung des Gemeingebrauchs möglich. Eine Kontingentierung des Gemeingebrauchs wird vorläufig nicht eingeführt |
| 2. | FW - Einsatzbetrieb | 16.02.2024 | Kontakt in § 8 Abs. 1 GewGemVO für die Anzeige angeben. | Das Umweltamt wird noch als „Kontakt“ in die GewGemVO aufgenommen. |
| 3. | Modellbauclub Nürnberg e. V. | 26.02.2024 | o. E. | Herr Künzel (1. Vorsitzender) wurde tel. über die Notwendigkeit der Antragstellung (Ausnahme gem, § 8 Abs. 2 GewGemVO informiert. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass wir vorliegend die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sehen. Er wird nach entsprechender Aufforderung einen Antrag stellen und damit ist alles ok für ihn. |
| 4. | PostSV | 26.02.2024 | o. E. | ./. |
| 5. | FW – Tauchergruppe | 05.03.2024 | Übungen und Erprobungen mindestens drei Werktage vor Durchführung anzuzeigen (§ 8 Abs. 1 GewGemVO) ist für sie zu lang. Oft wissen sie, aufgrund kurzfristiger Personaldispostionen erst am jeweiligen Tag, ob sie üben. | Die Formulierung in de VO wurde in „rechtzeitig vorher“ abgeändert. |
| 6. | NaturFreunde Nürnberg-Mitte e. V. | 07.03.2024 | In keinem Schreiben wird der Schaden beschrieben, den Kanuten aktuell verüben. Stattdessen Stadtgebiet soll mit fiktiven Zahlen eine Sportart verhindert werden, obwohl es mit Flora und Fauna wieder Berg | Das Gewässerbefahrungskonzept soll insbesondere präventiv wirken. Detaillierter wurde den NaturFreunden Nürnberg- Mitte e. V. die Position des Umweltamtes im Frühjahr in einem gesonderten Schreiben nochmals dargelegt. |
| Nr. | Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom | Stellungnahme, Antrag, Einwendung | Anmerkungen UwA/2 |
|---|---|---|---|---|
| aufgeht. Das Vorgehen erscheint uns nicht schlüssig. Ausbau der Trainingsmöglichkeiten an einigen Stellen im Gewässer für Kanuten zwischen Lederersteg und Surfwelle zur Entlastung des restlichen Flusses. Keine uhrzeitlichen Befahrungsvorgaben. Notwendigkeit der Qualifikation zum Trainer C Wassersport, um Fahrten durchführen zu dürfen. Vhm. zwischen Veranstaltungen im Pegnitztal West und Beschränkungen der GewGemVO nicht gewahrt | Gewässerausbauten sind im vorliegenden Verordnungsverfahren nicht vorgesehen. Uhrzeiten waren im VO-Entwurf nie vorgesehen. Eine ähnliche Regelung wird in den Leitlinien getroffen (EPP2-Paddelpass). Weitere Nutzungen im Pegnitztal West einzuschränken ist über die Ermächtigungsgrundlage nicht möglich. | |||
| 7. | N-ERGIE Netz GmbH | 07.03.2024 | o. E. | ./. |
| 8. | Infra Fürth GmbH | 08.03.2024 | o. E. | ./. |
| 9. | Privater Einwender | 11.03.2024 | Kritik am Verbot für Modellboote auf dem Großen Dutzendteich, dem unteren Wöhrder See und dem MDK. | Verbot in der GewGemVO wurde entsprechend aufgeweicht. |
| 10. | Privater Einwender | 11.03.2024 | Kritik am Verbot für Modellboote auf dem Großen Dutzendteich. | Verbot in der GewGemVO wurde entsprechend aufgeweicht. |
| 11. | WSA | 11.03.2024 | o. E. mit der Bitte um Abdruck nach Erlass | ./. |
| 12. | Kanu Verein Nürnberg e. V. | 12.03.2024 | Regelungen der GewGemVO grundsätzlich gut. Es wird eine Ausnahmegenehmigung für den Kanuverein gefordert, für folgende Bereiche: o Pegnitz, östliche Stadtgrenze bis Satzinger Mühle o Pegnitz, ab Lederersteg bis Stadtgrenze Fürth o Großer Dutzendteich o Rednitz | Ausnahmen für Großen Dutzendteich und Rednitz möglich. Für die Pegnitzabschnitte ist die geforderte Ausnahmegenehmigung gem. UmwA-Beschluss vom 21.06.2023 nicht möglich. |
| 13. | Deutscher Alpenverein Sek. Nürnberg e. V. | 13.03.2024 | Pegnitz für Übungen zwingend notwendig. Geplantes Verbot bedeuten nahezu vollständiges Aus für die Kanuabteilung. Daher wird Widerspruch zur VO eingelegt. Schonzeit für sie bis max. 1. März ok. Forderung einer Ausnahme für zu Ausbildungs- und Schulungszwecken auf der Pegnitz. | Gem. UmwA-Beschluss vom 21.06.2023 ist die geforderte Ausnahmegenehmigung nicht möglich. |
| 14. | Privater Einwender | 13.03.2024 | Ist Mitglied in Modellbauclub Nürnberg e. V. übt Kritik am Verbot für Modellboote auf dem Großen Dutzendteich, dem unteren Wöhrder See. Vor allem weil auf letzterem ja auch viel größere Boote fahren dürfen (Tretboote, etc.) | Verbot in der GewGemVO wurde entsprechend aufgeweicht. |
| 15. | DLRG Kreisverband Nürnberg-Roth-Schwabach e. V. | 14.03.2024 | grundsätzlich o. E. Hinweis auf regelm. Übungen durch sie auch mit Tauchen und Motorbooten. In § 8 GewGemVO soll das Tauchen und das Fahren mit Motorboot als Ausnahme für | Die DLRG ist für Tauchübungen bereits gem. §8 Abs. 3 Nr. 3 WHG von der Genehmigungspflicht befreit ist. Zum Fahren mit Motorboot in § 8 GewGemVO: Übungsfahrten sind gem. Nr. 4.2 SchBek auch bei Rettungsorganisationen genehmigungspflichtig. |
| Nr. | Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom | Stellungnahme, Antrag, Einwendung | Anmerkungen UwA/2 |
|---|---|---|---|---|
| Rettungsorganisationen noch genannt werden. | ||||
| 16. | Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. | 14.03.2024 | Die jetzt geplante erweiterte Nutzung der Fließgewässer wird abgelehnt, da diese verstärkte bootstouristische Nutzung irreversible Schäden in diesen wertvollen Landschaftsräumen zur Folge haben wird. klarere Beschränkung der Bootstypen Schonzeit bis 31.07. Ergänzungen zu § 5 Konkrete Vorschläge zum Monitoring | Es findet keine „erweiterte“ Nutzung statt, sondern in Summe eine stärkere Reglementierung. Die derzeit vorgesehene Beschränkung der Bootstypen ist bereits strenger als bisher. Hier noch weiter einzuschränken ist nicht im Sinne des Verordnungsgebers. Die im Verordnungsentwurf enthaltene Ruhezeit vom 01.03. – 30.06. ergibt sich zum Teil als Abwägungsergebnis zwischen naturschutzfachlich und fischökologisch notwendigen Regenerations- und Erholungsphasen für die Natur (Vogelbrut, Laich) und das durch die Bayerische Verfassung geschützten Interesse auf Befahren der bayerischen Gewässer. Dabei wurde auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse insbesondere gewürdigt, dass das Befahren der Gewässer mit Fahrzeugen ohne eigene Antriebskraft grundsätzlich jeder Person gestattet ist, Einschränkungen dieses teilweise grundrechtlich geschützten Anspruchs einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und der aktuelle Status Quo keinen Anlass zu übermäßiger Besorgnis gibt. Gleichzeitig fanden aber auch die Erkenntnisse aus dem GFN-Gutachten zur Hochwertigkeit und der Schutznotwendigkeit der (Ovi- und Fisch-) Fauna an und in den hiesigen Gewässern Berücksichtigung. Als Vogelschutzzeit wird üblicherweise der Zeitraum vom 01.03. – 30.09. angegeben (vgl. auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). Das GFN-Gutachten empfiehlt eine Ruhezeit vom 01.03. – 15.07. (mit Ausnahmen für Vereinsmitglieder in den Zeiträumen von 11-13 und 15-18 Uhr). Da spätbrütende gewässergebundene Vogelarten wie der Flussuferläufer vorkommen, wurde hier der 15.07. als Ende der Ruhezeit empfohlen. Dieser Zeitraum deckt auch zum Teil die Laichzeiten der nachgewiesenen Zielarten (Barbe, Schneider, Bachneunauge, Mühlkoppe) ab. Die Laichzeiten der Barbe und Schneider reichen bis Ende Juli und wären damit bereits durch die Festlegung des 15.07. verkürzt. Die Naturschutzbehörden halten ebenfalls eine Ruhezeit bis mindestens 15.07. (insb. zum Schutz des höchst störungsempfindlichen, bis Mitte/Ende Juli brütenden Flussregenläufers) für geboten. Die Stellungnahme der Fischereifachberatung hingegen fordert ein ganzjähriges Befahrungsverbot, da das Regulativ auf die sensibelste Art, das ganzjährlich in seinen unterschiedlichen Entwicklungsformen bedrohte Bachneunauge, abzustellen ist. Auch wenn ganzjährig Befahrung feststellbar ist, erstreckt sich die Hauptsaison von April bis Oktober (sieben Monate). In der restlichen, kälteren Jahreszeit sind vorwiegend noch aktivere Vereinsmitglieder unterwegs. Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung eine Ruhezeit vom 01.03. – 30.06. (mit der Befreiungsmöglichkeit für örtliche Kanu- und Wassersportvereine) ein vertretbarer Kompromiss. Eine Beschränkung der Ruhezeit vom 01.03. – 30.06. (ohne die wichtigen Sommermonate Juli – September) erscheint derzeit ausreichend und verhältnismäßig. Die Verlängerung der Ruhezeit auf der Pegnitz, ohne die Möglichkeit einer Befreiung für Wassersportvereine, wurde vom Umweltausschuss am 21.06.2023 beschlossen. Im Zuge des vorgesehenen Monitorings ist ein Nachsteuern durch Anpassung der GewGemVO möglich. Die geforderte Verlängerung bis 31.07. erscheint aus den genannten Gründen unverhältnismäßig (Eingriff in Rechte > Nutzen). ➔ Eine weitere Verlängerung der Ruhezeit ist daher nicht vorgesehen. § 5 wurde an einigen Stellen nachgeschärft. Die Empfehlungen werden bei der Planung des Monitorings nach Möglichkeit und Beschlusslage berücksichtigt. |
| 17. | TV Fürth 1860 e. V. | 15.03.2024 | Grundsätzlich Regelungen zum Gemeingebrauch übertrieben, da bisher auch keine Beeinträchtigungen der Natur vorlagen. Daher Regulierung von kommerziellen Anbietern ausreichend. Limitierung der Gruppengröße für Trainingsbetrieb schwierig umsetzbar. Schonzeit bis 30.06. zu lang. | Für örtliche Vereine (auch: TV Fürth 1860) sind auf Antrag Befreiungen von dieser Beschränkung vorgesehen. Gem. UmwA-Beschluss vom 21.06.2023 hier eine Ausnahmegenehmigung nicht möglich. |
| Nr. | Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom | Stellungnahme, Antrag, Einwendung | Anmerkungen UwA/2 |
|---|---|---|---|---|
| Fürth und Nürnberg sollen einen „gemeinsamen Verordnungsweg“ einschlagen. | Die Städte Nürnberg und Fürth bemühen sich um möglichst weitgehend einheitliche Regelungen. Aufgrund unterschiedlicher (rechtlicher, organisatorischer und politischer) Rahmenbedingungen ist eine komplette Harmonisierung nicht zu erwarten. | |||
| 18. | Sportgemeinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth von 1883 e. V. | 15.03.2024 | Grundsätzlich Regelungen zum Gemeingebrauch übertrieben, da bisher auch keine Beeinträchtigungen der Natur vorlagen und die Regulierung von kommerziellen Anbietern ausreichend. Der Verbotszeiten auf der Rednitz sollten an die Fürther Zeiten vom 1. 4. – 30. 6. angeglichen werden. Mindestpegel Katzwang/Rednitz zu streng. Limitierung der Gruppengröße für Trainingsbetrieb schwierig umsetzbar. Statt „Ruderschlag“ sollte „Paddelschlag“ in § 5 Abs. 9 GewGemVO geschrieben werden. Auf allen Gewässern sollten die örtlichen Vereine Ausnahmen erhalten. | Die Fürther haben auf der Rednitz (so wie Nürnberg auch) eine Schonzeit vom 01.03. – 30.06. Der Pegel ist naturschutzfachlich sinnvoll und geboten. Die Pegelaufzeichnungen der letzten Jahre lassen nicht erwarten, dass die Festlegung eine große Einschränkung darstellt. Für örtliche Vereine sind auf Antrag Befreiungen von dieser Beschränkung vorgesehen. Passus wurde entfernt. Grundsätzlich auch vorgesehen. Aufgrund der politischen Beschlusslage ist dies jedoch nicht in vollem Umfang möglich. |
| 19. | LRA Fürth | 15.03.2024 | o. E. | ./. |
| 20. | UNB Nürnberg | 15.03.2024 | grundsätzlich o. E. Evaluation sollte in den ersten drei Jahren jährlich erfolgen. NSB: o Schonzeit auch auf Rednitz bis zum 15.07. o Wir bitten bei Inkrafttreten der GewGemVO um zeitnahe Errichtung der vorgesehenen Info- und Hinweisschilder zu den neuen Regularien. | Evaluation wird durch UmwA/StR zu beschließen sein. Die Einwände durch den NSB wurden im VO-Entwurf schon abgewogen. NSB stand diesem Entwurf in einer späteren Sitzung auch wohlwollend gegenüber. Hinweisschilder sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. |
| 21. | BUND Naturschutz in Bayern e. V. | 15.03.2024 | Abstimmung mit Zirndorf und Oberasbach notwendig, damit die Rednitz nicht in der Mitte geteilt ist. Pegnitz soll weder auf dem unteren Wöhrder See, noch ab Lederersteg im Rahmen des Gemeingebrauchs befahren werden dürfen (ökol. Hochwertigkeit!). Nur Vereine sollen Schifffahrtsgenehmigungen erhalten. Gewerbliche nicht. Das geht nicht genau aus dem Begleittext hervor. Pegelabhängigkeit der Befahrungen wird begrüßt. Aber Verweis auf HND zu umständlich. Website des UwA und Ampel an Einstiegsstellen (machen auch Lichtenfels und Bamberg so). § 5 Abs. 2 GewGemVO: Abfall nicht nur vermeiden, sondern verbieten. | Falsch, KVBs zuständig. LK Fürth und Stadt Schwabach wurden beteiligt. Im Rahmen der Abwägung als unverhältnismäßig bewertet. Die Pegnitz wird zudem im VO-Entwurf durch eine längere Schonzeit nun noch stärker geschützt Gewerbliche Anbieter komplett auszuschließen ist nicht verhältnismäßig. In den Leitlinien wird aber ein sehr restriktiver Umgang mit entsprechenden Anträgen vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahmen zu Öffentlichkeitsarbeit wird auf eine bestmögliche Kommunikation geachtet. Regelungsbereich des Abfallrechts, nicht der GewGemVO. |
| Nr. | Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom | Stellungnahme, Antrag, Einwendung | Anmerkungen UwA/2 |
|---|---|---|---|---|
| 22. | Bayerischer Kanuverband e. V. | Der Verordnungsentwurf ist durch die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG nicht gedeckt. Zudem wird durch die angedachten Ausnahmen ein unnötiger bürokratischer Aufwand verursacht. Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Gebot der Normklarheit nicht gewahrt: o Flusskilometer müssen angegeben werden. o Karte muss beigefügt werden. o Beschilderung o Ausnahme in § 8 GewGemVO bzgl. „berechtigtes Interesse“ ist zu unklar. | Die Verwaltung sieht auch nach Rücksprache mit RA und UwA/3 den Verordnungsentwurf durch die Rechtsgrundlage gedeckt. Ziele sind: Schutz von eigentumsgleichen Rechten, Natur, Erholungsverkehr. Die Untersuchungen von GFN bestätigen die Schutzbedürftigkeit von Flora und Fauna: o Seltene Brutvogelarten o Gefährdete Libellenarten und Wirbellose o Gefährdete Fischarten o Wertvolle Wasserpflanzenbestände Im Gutachten von GFN wurde lediglich der Status Quo ermittelt, Trends der Auswirkungen von Befahrung sind daraus nicht ableitbar. Folglich ist eine entsprechende Prognose zu Auswirkungen von Gewässerbefahrungen zu treffen. Mögliche Auswirkungen sind Störungen der Brutvögel, mechanischer Kontakt des Gewässerbettes durch Paddel oder weitere indirekte Auswirkungen. Da diese Schäden auch schon durch wenige Boote entstehen können, sind entsprechende Regelungen in der GewGemVO notwendig. Der Rechtsaufassung des Bayerischer Kanuverband e. V. wird nicht gefolgt. Die GewGemVO ist aus Sicht der Verwaltung ausgewogen und lässt den Gemeingebrauch weiterhin in gewissen Grenzen zu. Es wurde ein vollziehbares, verständliches und in der Praxis anwendbares Regelungsregime entwickelt, welches einen Mittelweg zwischen einer strengen Einschränkung (gefordert von der Fischerei und GFN) und einer Nichtregulierung (gefordert von Kanuten) darstellt. Der Rechtsaufassung des Bayerischer Kanuverband e. V. wird nicht gefolgt. Den Vorschlägen des Bayerischer Kanuverband e. V. wurde hier dem Grunde nach entsprochen. Die Flusskilometer in der VO ergänzt. Kartenmaterial und Beschilderungen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit geplant. Die Befreiungstatbestände wurden angepasst und entsprechen nun den in verschiedenen umweltrechtlichen Vorschriften üblichen Formulierungen | |
| 23. | N-ERGIE WSG Erlenstegen | 15.03.2024 | o. E. | ./. |
| 24. | Landesfischereiverband Bayern e. V. | 15.03.2024 | Die strengeren Regeln werden grds. begrüßt. Gewerbliche sind grundsätzlich nicht zuzulassen. Schonzeit wegen Winterlaich schon ab 01.01. Pegel sollen noch 10 cm höher sein. Boote der Fischerei sollen von allen Regeln ausgenommen werden. | Dem wird in weiten Teilen entsprochen (vgl. Leitlinien). Die geforderte Verlängerung um Jan. und Feb. mit niedriger Befahrungsintensität ist unverhältnismäßig (Eingriff in Rechte > Nutzen). Die gewählten Pegelstände sind fachlich fundiert (Gutachten GFN). Grundsätzliche Ausnahmen für Fischereiboote sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Entsprechende Anträge würden aber natürlich wohlwollend geprüft. |
| 25. | WWA | 21.03.2024 | o. E. | ./. |
| 26. | Schiffsmodellbauclub Nürnberg e. V. | 28.03.2024 | Fahren nur mit Booten ohne Verbrenner oder mit Segel. V. a. auf MDK und ab und zu auf unterem W-See unterwegs. Verbot des Fahrens auf allen Gewässern wäre Tod des Vereins. Bitte um Änderung / Zurücknahme | Verbot in der GewGemVO wurde entsprechend differenzierter ausgestaltet, so dass in Nürnberg Modellbootfahren auf den geeigneten Gewässern weiterhin möglich bleibt.. |
| Nr. | Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom | Stellungnahme, Antrag, Einwendung | Anmerkungen UwA/2 |
|---|---|---|---|---|
| 27. | SÖR/1-B/3 | 04.04.2024 | Listen in §§ 3 und 6 sind nicht vollständig und nicht eindeutig beschrieben. Rednitzverbot nicht ab Meldestufe 2 sondern schon ab 1 | § 3 GewGemVO enthält alle für Befahrungen geeigneten und naturschutzfachlich relevanten Gewässer. § 6 GewGemVO wurde aus der seit Jahren gültigen BEVO inhaltsgleich übernommen. Seitens OA wurde hier auch kein Änderungsbedarf kommuniziert. Weitere Gewässer in Nürnberg haben für den Gemeingebrauch keinerlei Relevanz. Meldestufe 1 ist nach Rücksprache auch mit dem WWA nicht geboten. |
| 28. | SÖR/1-G | 04.04.2024 | Liste der Gewässer mit Verbot in § 3 nicht vollständig. Auflagen auf Pegnitz und Rednitz vereinheitlichen Badeverbot für Hunde einführen. | § 3 GewGemVO enthält alle für Befahrungen geeigneten und naturschutzfachlich relevanten Gewässer. Weitere Gewässer in Nürnberg haben für den Gemeingebrauch keinerlei Relevanz. Unterschiedliche Regelungen sind durch die Unterschiede der Gewässer geboten. Baden das Benützen des Wassers zum Baden nur durch Menschen. Ein entsprechendes Verbot ist durch die Rechtsgrundlage nicht gedeckt. |
| 29. | SÖR/2-FK/S | 04.04.2024 | o. E. | ./. |
| 30. | SUN | 04.04.2024 | Auf potentiellen Gefahren an Einleitstellen sollte hingewiesen werden (z. B. plötzliche Änderung der Strömungsverhältnisse) (§ 5). In § 5 Abs. 9 "Ruderschlag" nicht treffend. | Aufgrund der riesigen Anzahl an Einleitstellen nicht möglich. Wurde entfernt. |
163. Sitzung des Naturschutzbeirates in der 10. Amtsperiode
bei der Stadt Nürnberg am 12.03.2024
T A G E S O R D N U N G
| TOP | Titel |
|---|---|
| 1 | Neues Regenrückhaltebecken Eichenwaldgraben Errichtung eines Regenrückhaltebeckens im LSG Nr. 10 „Königshof“ für das Baugebiet „Worzeldorf Ortsrand“ (B-Plan Nr. 4673) |
| 2 | Gemeingebrauchsverordnung Verordnungsentwurf für die gemeingebräuchliche Gewässernutzung |
| 3 | Rock im Park Sachstand zum Schutz ökologisch wertvoller Bereiche im Volkspark Dutzendteich |
| 4 | Sonstiges B-Plan Nr. 4654 „Alte Radrennbahn“ Lagerhalle N-ERGIE (NSG-Pegnitztal Ost) Seniorenwohnanlage „Platnersberg“ Ortstermin Naturschutzbeirat 2024 50-jähriges Jubiläum Naturschutzbeirat Verabschiedung Herr Dr. Pröbstle |
Sitzungsort: Umweltamt, Raum Nr. 223, Bauhof 2, 90402 Nürnberg
sowie hybrid via MS Teams
Sitzungsdauer: 14:00 – 17:30 Uhr
Frau Walthelm eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit des Beirates fest.
Protokoll zu TOP 2 Gemeingebrauchsverordnung
Verordnungsentwurf zur gemeingebräuchlichen Gewässernutzung
Die Vorsitzende erinnert an die bereits stattgefundenen Behandlungen zum Thema „Gewässerbenutzung“ - letztmalig als Infopunkt in der 160. Sitzung am 26.09.2023. Der Verordnungsentwurf zur gemeingebräuchlichen Gewässernutzung (GemVO) dient ausschließlich zur Regulierung des Gemeingebrauchs, d. h. des sog. „Jedermannsrecht“. Organisierte und regelmäßige Bootstouren sowie das Vorhalten von Wasserfahrzeugen fallen nicht unter den Gemeingebrauch, sondern unter Schifffahrt. Zur Regulierung der Schifffahrt werden derzeit Leitlinien erarbeitet und zu gegebener Zeit dem Beirat vorgestellt. Die beiden Säulen „Gemeingebrauch“ und „Schifffahrt“ ergeben zusammen das Gewässerbefahrungskonzept der Städte Nürnberg und Fürth. Die GemVO setzt sich zum Ziel, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Natur und den Bedürfnissen nach Erholungs- und Naturgenuss einer Großstadtbevölkerung zu schaffen. Zudem bündelt die GemVO durch Eingliederung der Bade- und Eislaufverordnung alle gewässerrelevanten Gemeingebrauchsregularien im Stadtgebiet. Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der öffentlichen Auslegung. Der Entwurf der GemVO basiert auf dem Beschluss des Umweltausschusses (UmwA) vom 26.07.2023, auf Abstimmungen zwischen den Umweltreferaten der Städte Nürnberg und Fürth sowie auf kontinuierlichen Abstimmungen zwischen der Unteren Wasserrechtsbehörde (UwA/2) und der Unteren Naturschutzbehörde (UwA/3). Die wichtigste fachliche Grundlage der Abstimmungen stellt das Gutachten „Kanukonzept Pegnitz, Rednitz, Regnitz“ von GfN Umweltplanung vom 15.02.2023 dar. Zudem sind in die GemVO die naturschutzfachlichen Grundlagendaten (bayerische Biotop- und Artenschutzkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm) und Ortskenntnisse der Unteren Naturschutzbehörde eingeflossen. Der Vertreter der Unteren Wasserrechtsbehörde geht den Entwurf der GemVO detailliert mit den Beiräten durch und erläutert die jeweiligen zeitlichen und räumlichen Regularien (s. Anlage 1). Die Regularien sind ein Abwägungsergebnis zwischen dem jedem zustehenden Grundrecht der gemeingebräuchlichen Gewässerbenutzung („Jedermannsrecht“) und dem öffentlichen Interesse des Naturschutzes. Der Beirat begrüßt die neue Verordnung im Grundsatz. Er beurteilt einzelne Regularien aber kritisch und im Sinne des Naturschutzes als nicht weitgehend genug. Manche Beiräte zeigen sich zurückhaltend und verweisen auf eine noch folgende offizielle Stellungnahme des jeweiligen Verbandes im Rahmen der öffentlichen Auslegung. Der Beirat lobt die Verschärfung der Regularien auf der Pegnitz. Der UmwA-Beschluss vom 26.07.2023 gibt eine Verlängerung der Schonzeit auf der Pegnitz bis 15. Juli (ursprünglich 01.März - 30.Juni) vor und stellt keine Ausnahmen für Vereine in Aussicht.
Der Beirat nimmt mehrheitlich die Bemühungen der Umweltverwaltung um den Interessenausgleich zwischen Gewässerbenutzung und Naturschutz wohlwollend zur Kenntnis.
Am 04.04.2024
gez. Walthelm (Vorsitzende)
Anlagen
Anlage 1 Verordnungsentwurf GemVO (Fassung der öffentlichen Auslegung)
165. Sitzung am 04. Juli 2024
165. Sitzung des Naturschutzbeirates in der 10. Amtsperiode
bei der Stadt Nürnberg am 04.07.2024
T A G E S O R D N U N G
| TOP | Titel |
|---|---|
| 1 | Gewässerbefahrungskonzept Leitlinien zur Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für oberirdische Gewässer im Stadtgebiet |
| 2 | Ortstermin Moorenbrunnfeld zum Thema Beweidung Fachvortrag und allgemeine Informationen zum Stand der Beweidung im Stadtgebiet |
| 3 | Sonstiges |
| 4 | Abschluss 10. Amtsperiode |
Sitzungsort: Moorenbrunnfeld
Sitzungsdauer: 14:00 – 17:00 Uhr
Frau Walthelm eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit des Beirates fest.
165. Sitzung am 04. Juli 2024
Protokoll zu TOP 1 Gewässerbefahrungskonzept
Leitlinien zur Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für oberirdische Gewässer im Stadtgebiet
Das Gewässerbefahrungskonzept wurde bereits mehrfach im Beirat behandelt. Das Konzept besteht aus zwei Säulen: der Gemeingebrauchsverordnung (GemVO) zur Gewässerbenutzung und den Leitlinien zur Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen. Die GemVO wurde abschließend in der Sitzung vom 12.03.2024 behandelt. In dieser Sitzung werden die Leitlinien von der Unteren Wasserrechtsbehörde vorgestellt. Organisierte und regelmäßige Bootstouren sowie das Vorhalten von Wasserfahrzeugen fallen wasserrechtlich unter Schifffahrt. Zur naturverträglichen Regulierung der Schifffahrt wurden erstmalig Leitlinien aufgestellt. Diese basieren auf dem Beschluss des Umweltausschusses vom 26.07.2023, auf Abstimmungen zwischen den Umweltreferaten der Städte Nürnberg und Fürth sowie auf kontinuierlichen Abstimmungen zwischen der Unteren Wasserrechtsbehörde (UwA/2) und der Unteren Naturschutzbehörde (UwA/3). Die wichtigste fachliche Grundlage der Abstimmungen stellt das Gutachten „Kanukonzept Pegnitz, Rednitz, Regnitz“ von GfN Umweltplanung vom 15.02.2023 dar. Zudem sind in die Leitlinien die naturschutzfachlichen Grundlagendaten (bayerische Biotop- und Artenschutzkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm) und Ortskenntnisse der Unteren Naturschutzbehörde eingeflossen. Der Vertreter der Unteren Wasserrechtsbehörde erläutert die wichtigsten zeitlichen und räumlichen Regularien (s. Anlage 1) und legt dar, dass es sich hierbei um ein fachliches, politisches und gesellschaftliches Abwägungsergebnis handelt. Als nächster Schritt ist die finale Behandlung der Leitlinien im Umweltausschuss im Herbst geplant. Der Beirat begrüßt die Regulierung der Schifffahrt im Grundsatz. Er beurteilt einzelne Regularien im Sinne des Naturschutzes als nicht weitgehend genug. Gleichfalls ist er erfreut, dass im wertvollen Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost keinerlei Schifffahrtsgenehmigungen vorgesehen sind und auf der sensiblen Pegnitz (ab Lederersteg bis Fürth) keine gewerblichen Genehmigungen zulässig sein sollen. Der Beirat weist auf die Herausforderungen im Vollzug der differenzierten Regularien hin und betont die Bedeutung einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit. Er würdigt die Bemühungen der Umweltverwaltung um den Interessenausgleich zwischen Gewässerbenutzung und Naturschutz. Der Vollzug der Leitlinien sowie der Vorgaben zum Gemeingebrauch werden durch ein Monitoring evaluiert. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen korrigierende Maßnahmen eingeleitet werden.
Am 25.07.2024
gez. Walthelm (Vorsitzende)
Anlagen
Anlage 1 Leitlinien zur Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen
Beschluss
I.
TOP:
Stadtrat
Sitzungsdatum 23.10.2024
öffentlich
Betreff: Konzept für eine nachhaltige und umweltverträgliche Freizeitnutzung der Nürnberger Gewässer mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft ("Gewässerbefahrungskonzept"); Umsetzung im Vollzug Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Entsprechend dem Gutachten des Umweltauschusses vom 02.10.2024 wird beschlossen:
-
Die beiliegende Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg (Gewässergemeingebrauchsverordnung – GewGemVO) wird erlassen.
-
Den beiliegenden Leitlinien für Gestattungen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leitlinien anhand von Vollzugserfahrungen anzupassen und fortzuschreiben.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, über einen Zeitraum von drei Jahren ein Monitoring über die Wirksamkeit und Folgen der getroffenen Maßnahmen auf die Wertigkeit der Flora und Fauna an den Gewässern durchzuführen. Über das Ergebnis des Monitorings und die Erfahrungen der Verwaltung aus dem Vollzug der Gewässergemeingebrauchsverordnung und der Leitlinien für Gestattungen soll wieder im Umweltausschuss berichtet werden.
-
Für das Monitoring und die begleitenden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit werden die notwendigen Mittel von insgesamt ca. 58.000,-- € bereitgestellt.
II. BDR / RA
II I. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP WWA-N Ref. I/II / Stk OA
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär"
Hier: Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.14.2019
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020
Antrag ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.01.2021 Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom
17.01.2022
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022
Sachverhalt (kurz):
Das vorliegende Konzept "Nürnberg zirkulär" stellt den konzeptionellen Einstieg der Stadt Nürnberg in das Thema Kreislaufwirtschaft dar. Insgesamt sollen fünf Handlungsfelder betrachtet werden: (1) Konsumgüter, (2) öffentliche Beschaffung, (3) Lebensmittelverschwendung, (4) Abfallvermeidung und -wirtschaft sowie (5) der Bausektor. Für jedes Handlungsfeld werden eine Reihe von Maßnahmen für die kommenden Jahre vorgeschlagen. Insgesamt umfasst das Konzept 24 Maßnahmen, die sich primär an die Stadtverwaltung und die Bürgerschaft Nürnbergs richten.
Die Verwaltung stellt den finanziellen Aufwand des Projektes dar, der für die Durchführung der verschiedenen Maßnahmen notwendig ist. Weiterhin werden noch offene Stadtratsanträge rund um das Thema Kreislaufwirtschaft beantwortet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 85.000 € Folgekosten 26.200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 26.200 € pro Jahr
davon konsumtiv 85.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In Abstimmung mit Ref. I/II / Stk wird die inhaltliche Vorlage in den Umweltausschuss eingebracht. Und die notwendigen finanziellen Mittel werden für den Haushalt 2025 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen des Konzepts "Nürnberg zirkulär" versuchen die gesamte Bürgerschaft zu erreichen. Dabei wird auch zielgruppenspezifische Kommunikation und Projektgestaltung notwendig sein.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Maßnahmen wurden mit den jeweiligen GB/Dienst-
stellen abgestimmt.
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
-
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht zum Konzept „Nürnberg zirkulär“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen wie beschrieben weiter zu verfolgen und im regelmäßigen Abstand im Ausschuss zu berichten.
-
Der Umweltausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, eine Negativliste für die öffentliche Beschaffung zu erarbeiten.
-
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Thema Lebensmittelverschwendung in das Leitbild Green Events mitaufzunehmen.
-
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Circular Cities Declaration zu unterzeichnen.
-
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025, 35.000 € für die dargestellten R-Strategien und Maßnahmen des Konzepts „Nürnberg zirkulär“ bereitzustellen.
-
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025, 50.000 € für das Projekt "Umsetzung 2nd-Life Kaufhaus in Nürnberg" bereitzustellen.
ZIRKULÄR
Übersicht
- Die Kreislaufwirtschaft – eine zirkuläre Wirtschaftsweise ................................................ 3 1.1. Warum braucht es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie? ............................................ 3 1.2. Was verstehen wir unter dem Begriff „Kreislaufwirtschaft“? ..................................... 3 1.3. Implementierung der Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen ....................... 4 2. Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaftsstrategie für die Stadt Nürnberg ...................... 7 2.1. Konsumgüter von Privathaushalten ......................................................................... 7 2.2. Öffentliche Beschaffung .......................................................................................... 9 2.3. Lebensmittelverschwendung ..................................................................................10 2.4. Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft ....................................................................11 2.4.1. Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung .................................................11 2.4.2. Verpackungsmüll im öffentlichen Raum ..........................................................13 2.5. Bausektor ...............................................................................................................15 3. Ziele und Maßnahmen für ein zirkuläres Nürnberg ........................................................17 3.1. Ziele .......................................................................................................................17 3.2. Vorgeschlagene Maßnahmen ................................................................................18 4. Finanzen .......................................................................................................................20 6. Bestehende Stadtratsanträge zum Thema ....................................................................22 6.1. Zero Waste ............................................................................................................23 6.2. Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung .......................................................24 6.3. Vermeidung von Elektroschrott ..............................................................................25 6.4. Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung ..................................28
1. Die Kreislaufwirtschaft – eine zirkuläre Wirtschafts-
weise
1.1. Warum braucht es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie?
Rohstoffknappheit und –abhängigkeiten, Energieengpässe, Klimawandel, Artensterben, Biodiversitätsverlust und Landnutzungsänderungen, – die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, sind vielfältig. Ein Haupttreiber dieser multiplen Krisen ist das aktuelle, lineare Wirtschaftsmodell, das der Systematik – „produzieren, nutzen, wegwerfen“ folgt. Oftmals sprechen wir deshalb in diesem Zusammenhang auch von einer „Wegwerfwirtschaft“ oder „Wegwerfgesellschaft“. Diese Produktions- und Konsummuster führen zu einer exzessiven Produktion von Abfall und einem nicht nachhaltigen Verbrauch von Rohstoffen [1]. Aktuelle Prognosen sagen einen weiteren Anstieg der Nachfrage und des Verbrauchs von Ressourcen in den kommenden Jahrzehnten voraus [1]. Da eine Reihe wichtiger Rohstoffe, wie z.B. seltene Erden, nur begrenzt verfügbar ist, und die EU etwa die Hälfte aller von ihr genutzten Rohstoffe importiert, nehmen Rohstoffabhängigkeiten und Versorgungsrisiken stetig zu [2; 3]. Auch Deutschland ist ein rohstoffarmes Land und ist deshalb stark auf Rohstoffimporte, zumeist aus wenigen, oft instabilen Ländern, angewiesen. Diese Abhängigkeiten und Lieferkettenrisiken bestehen insbesondere im Energiebereich, bei Metallen und zahlreichen Industriemineralien.
Während in der Linearwirtschaft Rohstoffe nach der Nutzungsdauer der Produkte dem Wertstoffkreislauf entzogen werden, zielt die Kreislaufwirtschaft darauf ab, den absoluten Ressourcenverbrauch durch Wiedernutzbarmachung von Rohstoffen und Produkten zu senken und Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren.
1.2. Was verstehen wir unter dem Begriff „Kreislaufwirtschaft“?
Die sog. Circular Economy, im Deutschen als Kreislaufwirtschaft bekannt, bezeichnet eine regenerative und zirkuläre Wirtschaftsweise, welche darauf abzielt, Stoffkreisläufe möglichst vollständig zu schließen und so Ressourcen und Umwelt zu schonen [4; 5]. Die Kreislaufwirtschaft ist so konzipiert, dass der Wert und die Lebensdauer von Materialien, Produkten und Einzelteilen so lange wie möglich – und in höchster Wertigkeit – erhalten wird [4]. Hiermit orientiert sich die Kreislaufwirtschaft an den natürlichen Stoffkreisläufen, „in denen Abfälle gleichsam Ressourcen für andere Lebewesen darstellen oder durch biogeo-chemische Prozesse umgewandelt werden, ohne schädliche Wirkungen zu entfalten“ [4, S.10]. Dadurch werden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch bestehende Abhängigkeiten von importierten Rohstoffen vermindert.
In Deutschland wird der Begriff Kreislaufwirtschaft traditionell mit Mülltrennung, Recycling und Abfallwirtschaft in Verbindung gebracht. Die Abfallwirtschaft ist jedoch nur ein Bereich einer zirkulären Wirtschaft, die die Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Blick nimmt. Hierfür wird der Wertstoffkreislauf vom Design bis zum Lebensende von Produkten mitgedacht: alle Material- und Produktlebenszyklen spielen eine wichtige Rolle. Dieses Verständnis legen wir diesem Dokument zu Grunde.
Die Kreislaufwirtschaft verfolgt verschiedene Strategien, sogenannte Werterhaltungsoptionen/ -prinzipien (siehe Abbildung 1). Im allgemeinen Sprachgebrauch sind diese Strategien oft als „R-Strategien“ bekannt, die ihren Namen durch die englische Vorsilbe „re“ erhalten haben. Es
können bis zu 10 verschiedene R-Strategien unterschieden werden,1 von denen die drei bekanntesten reduce, reuse und recycle (Reduzieren, Wiederverwendung und materielle Verwertung) sind. Die Werterhaltungsoptionen können hinsichtlich ihres Wirkungsgrads zur Zirkularität priorisiert werden [6; 7]. Strategien, die eine Einsparung, bessere Nutzung und/oder klügere Herstellung von Produkten verfolgen, haben den höchsten Wirkungsgrad. Darauf folgen Strategien, die zu einer längeren Lebensdauer von Produkten oder Produktteilen führen, beispielsweise die funktionale Wiederverwendung von Produkten. Den mit Abstand geringsten Beitrag zur Zirkularität leisten Recyclingstrategien und die energetische Verwertung von Materialien. Dies ist bei der Entwicklung und Implementierung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie für die Stadt Nürnberg zu berücksichtigen.
Abbildung 1: Werterhaltungsoptionen und –prinzipien der Kreislaufwirtschaft [8].
1.3. Implementierung der Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen
Die Implementierung und Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft wird auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben.
Auf internationaler Ebene ist das Konzept der Kreislaufwirtschaft in bestehenden Nachhaltigkeitszielen, wie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, zu deren lokalen Umsetzung sich die Stadt Nürnberg im Jahr 2017 verpflichtet hat, verankert. Insbesondere bei den Zielen „SDG 11 – nachhaltige Städte und Gemeinden“, „SDG 12 – nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, und „SDG 14 – Leben unter Wasser“ besteht ein starker Zusammenhang zum Thema Kreislaufwirtschaft.
Die Europäische Union hat im März 2020 im Rahmen des Green New Deals eine Neuauflage des „Circular Economy Action Plan“ verabschiedet. Ziel ist dabei der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bis 2050. Damit sollen nicht nur Klima- und Naturschutzziele erreicht, sondern - nicht zuletzt vor den Erfahrungen der Covid-19-Krise - die Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft von externen Ressourcen reduziert werden.
1 Diese lauten: R0: Refuse, R1: Rethink, R2: Reduce, R3: Reuse, R4: Repair, R5: Refurbish, R6: Remanufacture, R7: Repurpose, R8: Recycle, R9: Recover (Potting et al., 2017).
Zu konkreten Maßnahmen, die auf eine Kreislaufwirtschaft „einzahlen“, gehören das Recht auf Reparatur, welches im April 2024 verabschiedet wurde oder die Novellierungen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte oder der EU-Verpackungsverordnung.
Auf der deutschen Bundesebene ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft bisher vor allem im Kontext der Abfallwirtschaft rechtlich verankert. Zusätzlich zu dem bereits existierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess I, II, III), welche sich v.a. auf die Abfallwirtschaft und Ressourceneffizienz fokussieren, arbeitet die Bundesregierung an einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Diese umfasst in Einklang mit dem europäischen Rahmen weitere Bereiche (u.a. Textilien und Bekleidung, Fahrzeuge und Mobilität, Elektrogeräte, Bau und Gebäude, Metalle und Kunststoffe). Die Instrumente reichen von rechtlichen Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen für zirkuläre Produktgestaltung und Langlebigkeit bis hin zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Die Strategie befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Der Ministeriumsentwurf sieht – in Anlehnung an die europäischen Zielsetzungen – folgende übergeordneten Ziele vor:
- Halbierung des Verbrauchs neuer (primärer) Rohstoffe von 16 Tonnen auf 8 Tonnen
pro Kopf im Jahr 2045.
- Stoffkreisläufe schließen, indem der Anteil der Sekundärrohstoffe am Rohstoffver-
brauch bis 2030 verdoppelt wird.
-
Unabhängigkeit von Rohstoffimporten stärken.
-
Abfall vermeiden. Pro Kopf sollen bis zum Jahr 2030 zehn Prozent und bis zum Jahr
2045 20 Prozent weniger Abfall produziert werden, jeweils im Vergleich zum Jahr
Die Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft für die Kommunen werden auf übergeordneten Ebenen gesetzt. Gesetze und Regelungen mit direkter Auswirkung auf die kommunale Ebene bestehen bisher vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft. Zuletzt sind hier die Umsetzung des Einwegkunststofffondgesetzes2 (am 01.01.2024 in Kraft getreten) und die Einführung einer Mehrwegpflicht3 im Rahmen des Verpackungsgesetzes (am 01.01.2023 in Kraft getreten) zu nennen.
Ohne Frage sind die Städte als Orte des Konsums und Ressourcenverbrauchs, aber auch als Ort der Innovation, wichtige Faktoren bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Kommunale Verwaltungen besitzen direkte Handlungsmöglichkeiten, vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft (Getrenntsammlung von Abfällen, Information und Beratung zu Abfallvermeidung und entsorgung), öffentlichen Beschaffung und des öffentlichen Auftragswesens, z.B. im Baubereich. Sie sind zudem „Gesicht des Staates“ für die Bürgerschaft und Unternehmen vor Ort und haben Zugriff auf relevante lokale Netzwerke und Akteure und können vermittelnd und moderierend wirken. Zuletzt kann die Stadt auch eine ermöglichende und fördernde Rolle einnehmen, z.B. durch Informations- und Weiterbildungsinitiativen (wie bspw. bei der Teilnahme
2 Das Einwegkunststofffondsgesetz nimmt Hersteller von Einwegkunststoffprodukten in die Pflicht und soll Kommunen für ihre Reinigungsleistung finanziell entlasten: Hersteller müssen nun eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte (z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter und -becher) in einen Fonds einzahlen, durch den Kommunen einen Kostenausgleich für die Reinigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll im öffentlichen Raum erhalten. 3 Seit Einführung der Mehrwegpflicht müssen Unternehmen (ab einer Größe von 80 m² oder fünf Beschäftigten), die Essen oder Getränke zum Mitnehmen (also mit einer Verpackung) an die Kundschaft ausgeben, eine Mehrwegalternative zu Einweggeschirr- und bechern anbieten und auch auf diese hinweisen.
des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg an der bundesweiten Aktion „Biotonne“), finanzielle Unterstützung und regulierende Instrumente (wie bspw. die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen) [9].
Einige deutsche Städte, wie beispielsweise München, Leipzig und Kiel haben das Ziel des Umbaus zu einer Kreislaufwirtschaft bzw. Zero-Waste-Stadt schon per Stadtratsbeschluss verankert und arbeiten entsprechende Strategien aus. Weitere Städte wie Berlin, Aachen, Frankfurt und Freiburg haben zudem die Circular Cities Declaration (CCD) der Europäischen Union unterzeichnet.
In Nürnberg liegen seitens des Stadtrats mehrere Anträge zu Kreislaufwirtschaftsthemen vor, die in die gleiche Zielrichtung gehen. Es wurde zudem eine beim Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelte „Kümmerer-Stelle“ Kreislaufwirtschaft geschaffen, die seit Frühjahr 2024 besetzt ist. Das Referat für Umwelt und Gesundheit und die Wirtschaftsförderung der Stadt Nürnberg beteiligen sich derzeit gemeinsam am Verbundprojekt „Kreislaufstadt - Chancen für lokale und regionale Resilienz & Wertschöpfung:“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die ausgewählten Projektstädte erarbeiten hier gemeinsam Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, die in der Folge als Blaupause für andere deutsche Städte dienen können.
2. Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaftsstrategie für
die Stadt Nürnberg
Die Kreislaufwirtschaft hat einen Querschnittscharakter. Ein Blick in die Kreislaufwirtschaftsstrategien anderer Städte und Institutionen zeigt, dass es sehr vielfältige Themenfelder gibt, die unter dem Gesichtspunkt der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden können. So hebt die „Circular Cities Declaration“ eine Vielzahl verschiedener Sektoren hervor: den Bausektor, Elektronik und ICT-Waren (Informations- und Kommunikationstechnologie), Textilien, organische Abfälle, Verpackungen sowie Plastik, Wasser und Energie. Das Forschungsprojekt „bergisch.circular“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den Kommunalverwaltungen des Bergischen Städtedreiecks fokussiert sich hingegen lediglich auf drei Themen: Zirkuläres Bauen, Öffentliche Beschaffung und Abfallvermeidung. Andere Städte, wie z.B. die Stadt Hamburg, nehmen neben den Themen Bau und Gebäude auch Verpackungen und Kunststoff, Lebensmittel und Ernährung sowie Textilien in den Fokus. Diese Vielfalt an Ansätzen zeigt, dass das Thema Kreislaufwirtschaft unterschiedliche Sektoren und Themen umfassen kann. Gleichzeitig greifen die Themen oft ineinander und sind nicht klar voneinander zu trennen.
Im Folgenden werden fünf Handlungsfelder vorgestellt, die für die Stadt Nürnberg vertieft betrachtet werden sollen: (1) Konsumgüter, (2) öffentliche Beschaffung, (3) Lebensmittelverschwendung, (4) Abfallvermeidung und -wirtschaft und (5) Bausektor. Die Handlungsfelder wurden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Themen öffentliche Beschaffung sowie Abfallvermeidung/-wirtschaft wurden ausgewählt, weil sie Kernaufgaben der Stadt darstellen und dementsprechend hier ein großer Handlungsspielraum vorliegt. Die Themen Konsumgüter sowie Lebensmittelverschwendung sind bürgernahe Themen, die dazu beitragen können, die Grundgedanken und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu vermitteln. Der Bausektor wurde mit aufgenommen, da hier sehr große Ressourcen und CO2-Einsparungspotenziale zu verorten sind – wenn auch bestehende Regularien zirkuläre Baumaßnahmen stark erschweren.
2.1. Konsumgüter von Privathaushalten
Als ein Haupttreiber für Ressourcenverbrauch bringt unser Konsumverhalten erhebliche negative Umweltauswirkungen mit sich. Laut aktuellen Prognosen wird der ohnehin schon sehr hohe Ressourcenverbrauch in Europa auch in Zukunft weiter steigen [1]. Trotz technologischer Fortschritte und Effizienzgewinne ist eine absolute Entkopplung von Konsum und Ressourcenverbrauch sowie anderen Umweltauswirkungen nicht absehbar [1; 10]. Dies wird beispielsweise im Bereich Elektronik deutlich: so wird die bereits sehr hohe, jährliche Menge an Elektroschrott in Europa von 16,2 kg pro Person laut Prognosen weiter um 2-5% pro Jahr steigen [11]. Auch der Bereich Textilien weist Handlungsbedarf auf: Durch die „Fast Fashion“-Industrie hat die Menge der produzierten und weggeworfenen Kleidungsstücke stark zugenommen. Derzeit verursacht der durchschnittliche Textilverbrauch eines EU-Bürgers 270 kg CO2, 391 kg Rohstoffe, 9m3 Wasser und 400 m2 Landfläche [12].
Zeitgleich sind Umwelt- und Klimaschutz, und somit auch die negativen Umweltauswirkungen des Konsums, seit der Jahrtausendwende zunehmend in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt [13]. So wird, laut einer repräsentativen Studie des Umweltbundesamts (UBA), Umwelt- und Klimaschutz als eines der fünf gesellschaftlich relevantesten Themen angesehen: 57% der Deutschen erachten das Thema als „sehr wichtig“. Dies spiegelt sich auch zunehmend im Konsumverhalten der Deutschen wider, beispielsweise in der gestiegenen Nachfrage nach Bioprodukten, Ökostrom und der gemeinschaftlichen Nutzung von Kraftfahrzeugen [14].
Es gibt jedoch weiterhin noch viele Marktsegmente und zirkuläre Geschäftsmodelle, welche ungenutzte Potenziale zur Ressourceneinsparung bergen. Neben dem Verzicht auf Neukäufe, beispielsweise durch eine längere Nutzung, Reparatur, Ausleihe oder Tausch von Produkten, sind hierbei vor allem Second-Hand-Geschäftsmodelle hervorzuheben. In Nürnberg gibt es zahlreiche Möglichkeiten Gebrauchtwaren zu erwerben. Die Stadt Nürnberg ist mit 25 Secondhandläden, die die ganze Produktpalette abdecken, pro 100.000 Einwohnende und sieben Einkaufsmöglichkeiten pro 10 km2 deutschlandweit Vorreiterin [15]. Obendrein ist Nürnberg schon lange für den „Trempelmarkt“, Deutschlands größten Flohmarkt, der zweimal jährlich stattfindet, bekannt. Neben dem Trempelmarkt gibt es zudem eine Vielzahl von Floh- und Tauschmärkten wie bspw. die Hofflohmärkte oder den Mobilitätsflohmarkt. Trotz dieser positiven Bilanz bleibt zu bedenken, dass in Deutschland, insbesondere im europäischen Vergleich, der Anteil wiederverwendeter Produkte im Verhältnis zu Neuprodukten noch sehr niedrig ist [16]. Bei Elektro- und Elektronikgeräten beträgt der Anteil wiederverwendeter Produkte beispielsweise noch unter 1% [16].
Weiterhin kann, trotz der relativ hohen Dichte an Second-Hand Einkaufsmöglichkeiten, keine Aussage darüber getroffen werden, in wie weit das bestehende Angebot von Second-Hand Einkaufsmöglichkeiten unterschiedliche sozioökonomische Personengruppen erreicht. So sprechen die bestehenden Second-Hand Geschäfte vor allem bedürftige Menschen (z.B. durch Sozialkaufhäuser), junges Klientel sowie gut betuchte Menschen, die sich für seltene Sammlerstücke interessieren, an. Die breite Masse wird somit derzeit kaum erreicht. Durch die Förderung von Second-Hand-Geschäftsmodellen und anderen zirkulären Geschäftspraktiken, welche die breite Mittelschicht ansprechen, kann sowohl der Konsum-Fußabdruck der Bürgerschaft gesenkt als auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Je nach Standort und geschickt gewähltem Modell könnte zudem die Innenstadt belebt werden. Insbesondere ein SecondLife-Kaufhaus, nach dem Vorbild der Noch-Mall in Berlin [17], Wiederschön in Leipzig [18], oder der ReTuna Återbruksgalleria in Eskilstuna, Schweden [19], ist hierbei interessant. Als SecondLife-Kaufhaus bezeichnet man ein Kaufhaus, das durch den Verkauf von Gebrauchtwaren eine Alternative zum Neukauf von unterschiedlichsten Warengruppen – von Bekleidung, Deko- und Haushaltsartikeln, Sportartikeln, über Elektroartikel – bietet. Zudem sollen neben dem Verkauf von Gebrauchtwaren weitere zirkuläre Geschäftsmodelle, z.B. Verleih, generalüberholte Produkte oder Produkte mit lebenslangen Garantien und/ oder kostenloser Reparatur, eingesetzt werden, um den Erfolg des Konzeptes zu maximieren. Das SecondLife- Kaufhaus fördert die Wiederverwendung, Weiternutzung und Reparatur von Produkten und kann dadurch die Prinzipien und Werte der Kreislaufwirtschaft erfahrbar machen und einen Erlebnisort für Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung darstellen. Ein solches Projekt hat gerade in einer Innenstadtlage sehr gute Umsetzungschancen (siehe Maßnahme Nr. K-01).
Neben einem erschwinglichen und leicht zugänglichen Angebot von zirkulären Produkten und Dienstleistungen, kann Bildungs- und Aufklärungsarbeit nachhaltige Konsummuster in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen fördern (siehe z.B. Maßnahmen Nr. K-02 und K-03). Gezielte Aktionen und Themenwochen ermöglichen eine kritische Reflektion von Konsum und den einhergehenden Umweltwirkungen sowie die Auseinandersetzung mit nachhaltigeren Alternativen. Neben spezifischen Maßnahmen zu bestimmten Produktgruppen, wie beispielsweise Textilien (wie kommt die „Wegwerfmode aus der Mode“4?, siehe auch Maßnahme Nr. K-06), hilft Sensibilisierungsarbeit, um das Konzept der Kreislaufwirtschaft und weiterer nachhaltiger Wirtschaftsweisen stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Hierfür bietet es sich an, mit bestehenden zivilgesellschaftlichen Initiativen und Unternehmen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Zero Waste, Reparatur und Upcycling, wie beispielsweise Bluepingu e.V.,
4 Siehe EU-Kampagne „ReSet the Trend“, welche den Slogan „Make fast fashion out of fashion“ verwendet.
zusammenzuarbeiten, da so ein höherer Grad an Sichtbarkeit erzielt und eine schnellere und effizientere Umsetzung von Maßnahmen realisiert werden kann (siehe Maßnahme Nr. K-05).
2.2. Öffentliche Beschaffung5
Mit etwa 15 % des Bruttoinlandproduktes hat die öffentliche Hand bei der Beschaffung als größte Nachfragerin in Deutschland erhebliches Einflusspotential [20]. Allein in Nürnberg wurden im Jahr 2021 ca. 126 Mio. € für die öffentliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen ausgegeben. Die Stadt Nürnberg hat somit einen Hebel, bei der Beschaffung eine Vorbildrolle zu übernehmen und die Verwirklichung zirkulärer Nachhaltigkeitsziele voranzubringen. Neben der Verbesserung der Umweltbilanz kann zirkuläre Beschaffung auch Ressourcen und Geld sparen (z.B. durch eine Analyse der Lebenszykluskosten), Innovationen vorantreiben und/oder die lokale Wirtschaft stärken.
Zirkuläre Beschaffung geht über die umweltorientierte Beschaffung (auch als „Green Procurement Practices“ - GPP bekannt) hinaus und zielt darauf ab, „dass der Beschaffungsprozess geschlossene Materialkreisläufe innerhalb von Lieferketten fördert, um negative Umweltauswirkungen und die Entstehung von Abfall über den gesamten Lebenszyklus zu minimieren und im besten Fall zu vermeiden“ [21, S. 20]. Derzeit fehlen noch allgemein anerkannte Kriterien für zirkuläre Beschaffung oder sind zu vage formuliert, weshalb sich die Anwendung zirkulärer Beschaffung im Anfangsstadium befindet [22]. Mögliche Kriterien beinhalten bei weitem nicht nur den Kauf von Produkten mit hohem Recycleanteil oder Ökolabels, sondern in erster Linie zirkuläre Geschäftsmodelle, die beispielsweise die Reparatur, Weiternutzung, Generalüberholung (Refurbishment) von Produkten in den Vordergrund stellen. Ebenso muss bei der Implementierung zirkulärer Beschaffung das kritische Hinterfragen der Bedarfe angeregt werden.
In einigen Produktbereichen engagiert sich die Stadt Nürnberg hier schon vorbildlich. So wird in der gesamten Stadtverwaltung und im Schulbereich ausschließlich Recyclingpapier mit dem Zertifikat „Blauer Engel“ verwendet. 2022 wurde die Stadt Nürnberg vom „Papieratlas“ sogar zur recyclingpapierfreundlichsten Stadt Deutschlands gekürt. Der Bereich Recyclingpapier zeigt exemplarisch die große Hebelwirkung, welche durch eine nachhaltige öffentliche Beschaffung erreicht werden kann. Laut des Nachhaltigkeitsrechners der Initiative Pro Recyclingpapier konnten im Jahr 2019 durch die beinahe ausschließliche Nutzung von Recyclingpapier ca. 40.528 kg CO Äquivalente gegenüber der Verwendung von Frischfaserpapier eingespart werden, was einer Einsparung von rund 15% entspricht.6 Weitere Beispiele für nachhaltige Beschaffung umfassen Arbeitskleidung (zertifiziert nach der Fair-Wear-Foundation und Standard 100 by OEKO-TEX), die Beschaffung energieeffizienter IT-Hardware (PC, Notebooks, etc.) sowie die Anlieferung von Hygienepapier und Büromaterialien in Mehrwegverpackungen und über eine möglichst emissionsarmen Transportlogistik.
Die oben genannten Bausteine sind auf das Engagement von der Beschaffungsstelle bei den Zentralen Diensten der Stadt Nürnberg (ZD/3) und vorhandene Sensibilität bei Bedarfsträgern/Dienststellen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelange zurückzuführen. Jedoch gibt es bisher noch keine umfassende, nachhaltige Beschaffungsstrategie, und das Thema Ressourcenverbrauch (über Energieeffizienz hinaus) ist derzeit noch kaum im Fokus.
Ein weiterer Ansatz, um nachhaltige und zirkuläre Beschaffungskriterien bei der Stadt Nürnberg stärker in den Vordergrund zu rücken, wird deshalb innerhalb des Pilotprojekts Checkliste
5 Exklusive Bausektor, da separat aufgeführt. 6 Bei einem Papieraufkommen von 272 t (233 t Recyclingpapier A4 und 39 t Recyclingpapier A3).
„Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben“ ab August 2024 für ein Jahr bei ausgewählten Pilotdienststellen beim Referat für Umwelt und Gesundheit erprobt (siehe Maßnahme Nr. Be-01). Das Projekt zielt darauf ab, Bedarfsträger bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren (Beschaffungen die eine Wertgrenze von 5.000 € netto übersteigen) für Nachhaltigkeitsbelange zu sensibilisieren. Dabei werden auch Themen der zirkulären Beschaffung wie z.B. Lebenszykluskosten von Produkten aufgegriffen.
Eine zentrale Herausforderung für den Bereich Beschaffung ist weiterhin, dass das Beschaffungsmanagement von ZD bei Einkäufen unter einer Wertgrenze von 5.000 € netto (Direktauftrag) kaum Einfluss auf die Dienststellen hat. Einkäufe unter dieser Wertgrenze unterliegen in Bayern nicht dem formellen Vergaberecht und können somit durch die Dienststellen im Rahmen ihrer Budgethoheit dezentral getätigt werden. In wie weit die Dienststellen auch bei kleineren Ausgaben bereits Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ist unterschiedlich. Da keine direkten Steuerungsmöglichkeiten bestehen, kann man hier nur beratend und unterstützend bspw. durch Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten, sowie bei dem Ausbau nachhaltiger Rahmenvereinbarungen des eShops-Stadt Nürnberg aktiv werden (siehe Maßnahme Nr. Be-02).
2.3. Lebensmittelverschwendung
Rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel wurden 2020 in Deutschland verschwendet. Lebensmittelabfälle fallen entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette an – von der (Prä-) produktion bis hin zu den privaten Haushalten. Dabei entfällt mit 59% der Großteil auf die privaten Haushalte (ca. 78 kg pro Person und Jahr), gefolgt von der Außer-Haus Verpflegung (17%) und der Verarbeitung (15%)7 [24]. Durch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, vom Acker bis zum Teller, könnten nach Berechnungen des Thünen-Instituts 18,8% der ernährungsbedingten THG-Emissionen eingespart werden, sowie 19,7 % des Energieaufwands und 10,3% der Landnutzung [23]. Aufgrund dieser Zahlen, sollen, laut der EU-Abfallrichtlinie, Lebensmittelabfälle bis 2030 um 30% gesenkt werden (im Vergleich zu 2020).
In Nürnberg gibt es bereits engagierte Lebensmittelretter, die es sich zum Ziel gemacht haben, Lebensmittel zu retten und die Bevölkerung für die Problematik zu sensibilisieren, z.B. Foodsharing e.V., LEBENS-mittel-RETTEN & mehr e.V. und die Nürnberger Tafel. Bei der Plattform Foodsharing e.V. sind inzwischen bspw. 1.260 Aktive registriert, von denen im letzten Jahr 234 Personen insgesamt 8.773 Abholungen gemacht haben. Es bestehen derzeit 73 Kooperationen mit Supermärkten, Bäckereien, Restaurants, Caterern, Firmen, Kitas und Schulen. Zudem erhält die Nürnberger Tafel regelmäßig große Mengen an Lebensmitteln von Obst- und Gemüsehändlern, Marktketten, Bäckereien und anderen Lebensmittelherstellern. Allein bei der BIOFACH-Messe hat die Tafel im Jahr 2024 10t Lebensmittel, das entspricht ungefähr dem Gewicht von einem afrikanischen Elefanten, gerettet. Kooperationsveranstaltungen zwischen Lebensmittelrettern und der Stadtverwaltung können noch mehr Menschen auf die Arbeit von Lebensmittelrettern aufmerksam machen und für die einhergehende Problematik sensibilisieren (siehe Maßnahme Nr. L-03).
7 Es gibt jedoch durchaus Kritik an der Berechnungsmethode. Erstens bezieht sich die Zahl auf vermeidbare und nicht-vermeidbare Lebensmittelabfälle. Bei den privaten Haushalten fällt eine Vielzahl von nicht vermeidbaren Abfällen (z.B. Bananenschalen) an. Zweitens ist der Anteil der Primärproduktion nur sehr niedrig, da nur die Mengen erfasst werden, die tatsächlich von den landwirtschaftlichen Betrieben entsorgt werden. Nicht-normgetreues Gemüse, das sofort untergegraben oder kompostiert wird, zählt somit nicht in die Statistik. Dadurch steigt der Anteil, den die privaten Haushalte, die Außer- Hausverpflegung und Verarbeitung an der Lebensmittelverschwendung haben.
Auch bei der Stadt Nürnberg gibt es einige Akteure und Projekte, die bereits mit Lösungsansätzen experimentieren. So haben die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und der 1. FC Nürnberg bereits erfolgreich mit Foodsharing e.V. kooperiert und so Lebensmittelabfälle reduziert. Weiterhin soll bei der Ausschreibung des künftigen Caterers für das „Stadthaus Q“ das Thema Lebensmittelverschwendung aufgegriffen und gefordert werden, dass der Caterer spätestens vier Wochen vor Beginn des Regelbetriebs ein Konzept vorlegen muss, wie mit übriggebliebenen Speisen und Getränken am Ende des Tages umgegangen wird. Trotz dieser Good-Practice Beispiele stellt das Thema Lebensmittelverschwendung viele Dienststellen vor Herausforderung, weshalb weitere Lösungsansätze entwickelt werden sollten. Ein Baustein ist die Weiterentwicklung des im September 2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossenen Leitbilds „Green Events Nürnberg“8, das sich mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Veranstaltungen beschäftigt, im Bereich Catering um Aspekte der Lebensmittelverschwendung zu ergänzen und umzusetzen (Maßnahme Nr. L-02).
2.4. Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft Im Folgenden wird zunächst ein allgemeiner Einblick in das Thema Abfalltrennung und –Vermeidung gegeben. Anschließend wird auf die Problematik des Mülls im öffentlichen Raum eingegangen.
2.4.1. Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung
Der beste Müll ist zweifelsohne der Müll, der gar nicht erst entsteht. Grundlage für die Arbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg (ASN) ist die Abfallhierarchie des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Vermeidung – Wiederverwendung – Recycling - sonstige (energetische) Verwertung - Beseitigung. Um dieser Abfallhierarchie Rechnung zu tragen, hat der ASN vielfältige Maßnahmen ergriffen und Entsorgungsangebote aufgebaut, wobei zwei Grundsätze die Arbeit prägen: 1. Abfall vermeiden, wo sinnvoll möglich, sowie 2. aus unvermeidbarem Abfall das Maximum herausholen (Abfallverwertung). Abfallvermeidung Gezielte Müllvermeidung fängt mit Information an und setzt sich, über die bewusste Ausrichtung des eigenen Verhaltens im Alltag hinaus, in konkrete, flankierende und unterstützende Maßnahmen fort. ASN bietet auf nahezu allen Kanälen konkrete Informationen zur Abfallvermeidung an (siehe auch Maßnahme Nr. A-04):
-
persönliche Ansprache der Bürgerschaft durch die Abfallberatung,
-
Informationsmaterial in Form von Flyern (in diversen gebräuchlichen Sprachen),
-
klassische Medien wie Radio und Print,
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Internet, und
-
Social Media.
Im Fokus der Informationskampagnen stehen dabei Maßnahmen, die relativ leicht in den Alltag zu integrieren sind. Dazu zählen beispielsweise der Verzicht auf die Einweg-Verpackungen und Einweg-Einkaufsbeutel, die Möglichkeit, „gute“ Gebrauchtgegenstände (z.B. Möbel) nicht
8 Bisher umfasst das Leitbild folgende Nachhaltigkeitskriterien: (1) Abfallvermeidung, -trennung, und Entsorgung; (2) Energieverbrauch und Klimaschutz; (3) Mobilität; (4) Catering (Lebensmittel bio-regional-saisonal-fair); (5) Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen; (6) Soziale Aspekte; (7) Kommunikation. Das Leitbild wurde federführend von Ref. III, in Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen, erarbeitet. Eine Evaluation der Anwendung des Leitbilds steht noch aus (siehe Maßnahme A-02).
in den Sperrmüll, sondern z.B. an karitative Einrichtungen zur Weiterverwendung zu geben, bei privaten Veranstaltungen auf Einweg-Geschirr zu verzichten u.Ä. Letzterer Appell wird durch die Ausleihmöglichkeit von Geschirr und kompletten Geschirrmobilen unterstützt, die per Online-Leihe für die (größere) Veranstaltung zu Hause gebucht werden können (siehe Maßnahme Nr. A-08). Zudem müssen Veranstaltungen mit Fest- / Festival-Charakter bei ASN ein Abfallkonzept vorlegen, das im Kern auf die Vermeidung von Abfällen (Verpackungen) oder zumindest Trennung und damit die Möglichkeit zur Weiterverwendung und Recycling der im Zuge der Veranstaltung anfallenden Abfälle, abzielt (siehe Maßnahme Nr. A-06). Um Bürgerschaft (und Veranstalter) noch intensiver beraten zu können, hat ASN Kapazitäten im Bereich der Abfallberatung mit einem eigenen Kanal auf Instagram aufgebaut (siehe Maßnahme Nr. A-04). Mittelfristig sollten diese Maßnahmen dazu führen, dass die Pro-Kopf-Menge an Siedlungsabfall von gut 180 kg im Jahr 2023 auf 150 kg im Jahr 2033 reduziert werden kann. Für den Bereich Sperrmüll strebt der ASN eine Abnahme von gut 60 kg / Kopf auf 50kg / Kopf an. Es ist dabei allerdings darauf hinzuweisen, dass die anvisierte Abnahme nur zum Teil durch den ASN und die Nürnberger Bürgerschaft beeinflussbar ist. Wesentlichen Einfluss haben die Hersteller von Konsumgütern über die Wahl der Materialien ihrer Produkte und deren Aufbau und Zusammensetzung: Nur was sich gut trennen und leicht zerlegen lässt, kann auch – am Restmüll vorbei – den richtigen Verwertungskanälen zugeführt werden. Über den klugen Aufbau und das Design von Produkten liegt ein sehr großer Hebel außerhalb des Einflussbereichs des ASN. Hier ist ganz klar der (europäische oder Bundes-) Gesetzgeber gefordert, durch regulierende oder fördernde Maßnahmen die Weichen zu stellen. Die Stadtverwaltung bringt sich deshalb über den Deutschen Städtetag in die entsprechenden Aushandlungs- und Ausgestaltungsprozesse ein. Zudem entbindet die begrenzte Einflussnahme auf das Produktdesign die kommunale Hand nicht von der Verantwortung, wo möglich, entsprechende Beiträge zur Vermeidung zu leisten. Deshalb wird ASN bspw., im Zuge des Neubaus eines Wertstoffhofs, den Bau eines Repair- Cafés vorsehen, um so den Gebrauch von Produkten zu verlängern und so die Vermeidung von Müll zu unterstützen. Verwertung Verwertung ist nur dann (relativ leicht) möglich, wenn es gelingt, möglichst sortenreine und somit „saubere“ Abfall- bzw. dann besser gesagt: Material- oder Wertstoffströme zu erhalten. Daher zielt ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des ASN darauf ab: a) materialbezogene, leicht nutzbare Entsorgungsangebote zu schaffen, und b) intensiv über den Sinn der Trennung des (Haus-)Mülls aufzuklären. Nürnberg verfügt über ein dichtes Netz an dezentralen Entsorgungsangeboten:
- ein Schadstoffsammelmobil, das regelmäßig im Wechsel an den Wertstoffhöfen anzu-
treffen ist,
- sechs Wertstoffhöfe mit einem breiten Spektrum an Entsorgungsmöglichkeiten für die
verschiedensten Materialien und Beratungsangeboten,
- sieben Gartenabfallsammelstellen, davon drei mit Personal vor Ort und breiterem Ser-
viceangebot,
-
neun Standorte für die Abgabe von Alt-Speiseöl und –fett,
-
dreiundzwanzig E-Tonnen für die Abgabe von E-Schrott (Kleingeräten), und
-
über sechshundert Standorte zur Abgabe von Altglas und Altkleidern.
ASN wird in den nächsten Jahren einen neuen Wertstoffhof in der Uffenheimer Straße errichten sowie das gesamte obige Spektrum an dezentralen, materialspezifischen Entsorgungsangeboten ausbauen. Deutlich wird dies u.a. an dem klaren Trend, Gartenabfallsammelstellen mit Personal zu betreiben, die Entsorgung so zu unterstützen und um weitere Angebote ergänzen zu können. Für eine einfache Entsorgung, stellt ASN zudem Tonnen für die getrennte
Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papiermüll (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) zur Verfügung und sorgt für die Bereitstellung von gelben Tonnen für die Sammlung von Verpackungsmüll. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit („Kampagnefähigkeit“) wird ASN seine Aktivitäten weiter ausbauen. Durch publikumswirksame und zielgruppenspezifische Aktionen sollen zum einen Mythen („Landet eh alles in der Müllverbrennung“) aufgeklärt und die Aufmerksamkeit auf die Sinnhaftigkeit der Mülltrennung gerichtet werden (siehe Maßnahme A-04). Die (erstmalige) Teilnahme an bundesweiten Aktionen wie „Mülltrennung wirkt“ oder „Aktion Biotonne“ und die dafür erarbeiteten Maßnahmenpakete (siehe Maßnahme Nr. A-07) können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn diese Themen immer wieder in die Breite der Stadtgesellschaft kommuniziert werden. Klares Ziel des ASN ist es, Störstoffe (Plastik, Metall) im Biomüll und den Anteil des Biomülls in der Restmülltonne zu minimieren: Die richtige Sortierung erleichtert die Erzeugung von hochwertigen Kompost, steigert die erzeugbare Menge und reduziert den Aufwand für die Nachsortierung. Hierfür ist ein Kanon an Aufklärung, Kontrolle und Sanktionen nötig, der sich noch in der praktischen Erprobung befindet. Erste Schritte sind aber durch die Teilnahme an der „Aktion Biotonne“ und durch den intensiven und institutionalisierten Austausch mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in der Region („Runder Tisch örE“), den ASN ins Leben gerufen hat, getan. Als Betreiber der Müllverbrennungsanlage für den Großraum Nürnberg (angeschlossene Gebietskörperschaften: die Städte Schwabach, Fürth und Nürnberg sowie die Landkreis Fürth und Nürnberger Land) steht ASN zudem in der Verantwortung, aus der energetischen Verwertung von Abfällen einen maximalen energetischen Ertrag (Erzeugung von Hochdruckdampf zur Gewinnung von Strom und Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung) bei gleichzeitiger maximaler Schonung der Umwelt durch einen minimalen Schadstoffaustrag zu gewährleisten.
2.4.2. Verpackungsmüll im öffentlichen Raum
Die Abfallmenge im öffentlichen Raum in Nürnberg ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Im Jahr 2022 betrug sie zuletzt 7.857 Tonnen. Ein wichtiger Faktor für die steigende Abfallmenge ist die Zunahme des Außer-Haus-Verzehrs und das damit verbundene Verpackungsaufkommen. Allein Einwegkunststoffe machen bundesweit einen Volumenanteil von 22% des Müllaufkommens im öffentlichen Raum aus [25], und die Tendenz ist steigend – in den letzten 30 Jahren hat der Verbrauch von Kunststoffverpackungen um 138,6% zugenommen [26; 27]. Dieser Trend hat sich zuletzt auch durch die Corona-Pandemie noch weiter verstärkt [27].
Die Müllverschmutzung ist nicht nur für das Stadtbild ein Problem, sondern mit ihr gehen auch erhebliche Kosten einher: laut einer Studie des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) kostet der Umgang mit Verpackungsabfällen die kommunalen Stadtreiniger 8,30 Euro pro Person und Jahr [28]. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich dadurch eine Summe von 4.515.200 Euro pro Jahr. Durch die Einführung des Einwegkunststofffondsgesetzes9 haben Kommunen nun erstmals die Möglichkeit, die Kosten für ihre Reinigungsleistung (anteilig) erstattet zu bekommen. Erste Auszahlungen sind für das vierte Quartal 2024 geplant.
Um das hohe Aufkommen des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum zu reduzieren, gab es in der Vergangenheit Bemühungen seitens der Stadtverwaltung Mehrwegalternativen zu stärken. So wurden bereits im August 2018, in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Pfandsys-
9 Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von Einwegprodukten (z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Luftballons, etc.) eine jährliche Abgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte zu entrichten, die sog. Einwegkunststoffabgabe.
tem Recup, ein eigener „Nürnberg-Becher“ eingeführt. Dieser zielte darauf ab, den Einwegabfall von Getränkebechern zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld der Einführung zudem ein runder Tisch mit Politik, Verwaltung und Gastronomiebetrieben sowie der Firma Recup veranstaltet.
Zudem hat die Stadtverwaltung, im Vorfeld der Einführung der Mehrwegangebotspflicht (§ 33 VerpackG) zum 1. Januar 2023, eine digitale Infoveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie angeboten. Durch die Mehrwegangebotspflicht müssen Anbieterinnen und Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anbieten oder es ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Ziel der Vorgabe war es, weniger Verpackungsmüll in Umlauf zu bringen. Trotz der seit 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht wird in Nürnberg die Nutzung von Mehrwegbehältern für den Außer-Haus-Verzehr nur wenig angenommen. Die fehlende Akzeptanz für Mehrwegbehältnisse wurde bereits im Umweltausschuss am 10. April 2024 diskutiert.
Auch andere Städte kämpfen mit fehlender Akzeptanz und Schwierigkeiten mit der Umsetzung und attraktiven Gestaltung von Mehrwegangeboten. Der Mehrweganteil lag 2023 deutschlandweit bei etwa 1,6%, dies ist, im Vergleich zum Vorjahr, zwar eine Verdopplung, aber der Anteil liegt immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau [29]. Eine bundesweite Studie zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen der TU Berlin, welche auf einer Repräsentativbefragung basiert, hat sich deshalb mit den Präferenzen und Hemmnissen bei der Nutzung von Mehrwegbehältern befasst [28]. Laut der Studie zählen zu den Nutzungshemmnissen vor allem Unsicherheiten zur Funktionsweise von Mehrwegsystemen (Hygiene, Rückgabeort, Funktionsweise des Systems), die wahrgenommene mangelnde Verfügbarkeit und alltagspraktische Herausforderungen (Transport, Aufbewahrung und Reinigung sowie eine fristgerechte Rückgabe). Derzeit experimentieren einige deutsche Städte, z.B. Wiesbaden, Mainz, Haar und Stuttgart (in Planung), mit sogenannten „Return-Anywhere“ Systemen, die die Rückgabe von Mehrweggeschirr für die Kundschaft vereinfachen und Betriebe durch die Schaffung einer gemeinsamen Spülinfrastruktur entlasten. Die Pilotprojekte zeigen, dass zwar eine bessere und einfachere Verfügbarkeit und Rückgabe von Mehrweggeschirr möglich ist, dies jedoch nur bedingt die Annahme und Nutzung von Mehrwegbehältnissen erhöht.
Um die Abfallmenge nachhaltig zu begrenzen und Ressourcen zu schonen, braucht es eine Nachbesserung bestehender Regelungen (wie bspw. die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht für alle Lebensmittelverpackungen wie Papier oder Aluminium, da die Mehrwegangebotspflicht derzeit nur für Einwegplastikverpackungen) sowie weitere gesetzliche Vorgaben, Anreize und Regelungen, die sicherstellen, dass weniger Verpackungsmüll in Umlauf gebracht wird. Die Einführung eines bundesweiten Pfandsystems für Mehrweggeschirr könnte bspw. zu mehr Einheitlichkeit führen und dazu beitragen, dass Mehrweggeschirr schnell und unkompliziert zurückgegeben werden kann. Derzeit gibt es nämlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern, denn neben den führenden Systemanbietern wie Recup, VYTAL, CUNA, etc. gibt es auch zahlreiche Individuallösungen (wie bspw. die Mehrwegbecher von „Der Beck“ oder „BackWerk“).
Zudem ist die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen ein interessanter Ansatzpunkt, um mit finanziellen Anreizen den Umstieg auf Mehrwegbehältnisse zu unterstützen. Derzeit befindet sich die Stadt Tübingen jedoch noch in einem Rechtsstreit mit McDonald´s. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 entschieden hatte, dass die Steuer im Grundsatz rechtmäßig ist, hat der Konzern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerG) eingereicht. Das Urteil steht noch aus. Sollte das BVerG die Verpackungssteuer grundsätzlich als rechtmäßig erklären, so wird der Druck auf den Bundesgesetzgeber steigen, eine (deutschlandweite einheitliche) Einführung zu prüfen. Auch die Stadtverwaltung Nürnberg
wurde vom Umweltausschuss am 26.07.2023 beauftragt, die Auswirkungen einer Verpackungssteuer sowie Unterstützungsoptionen ergebnissoffen zu prüfen. Hierbei sollen die Vorgehensweisen auf Landes- bzw. Bundesebene, der Stand zugehöriger, aktueller Rechtsprechung sowie die Verhältnismäßigkeit zwischen Wirtschaftlichkeit und konkreter Steuerungsbzw. Lenkungswirkung berücksichtigt werden.
Unabhängig von den rechtlichen Regelungen kann die Stadtverwaltung eine Vorbildrolle bei selbstdurchgeführten Veranstaltungen sowie bei Kooperationen mit Veranstaltern bezüglich der Nutzung von Mehrweggeschirr einnehmen (siehe oben). Hierbei soll v.a. der Stadtratsbeschluss vom 30. September 2020, im Rahmen des Leitbilds Green Events, zur Nutzung von Mehrweggeschirr, noch konsequenter umgesetzt werden. Eine Evaluierung der Umsetzung hinsichtlich Erfolge und Hindernisse, die ebenfalls vom Stadtrat beschlossen wurde, aber aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht durchgeführt werden konnte, wird angestrebt (siehe Maßnahme Nr. A-03).
2.5. Bausektor
Der Bausektor ist ein besonders ressourcenintensiver Wirtschaftszweig, der erhebliche Umwelteinsparungspotenziale birgt. Fast 40% des gesamten Rohstoffverbrauchs in Deutschland gehen auf den Bau von Gebäuden und Infrastruktur zurück [30]. Neben Rohstoffverbrauch trägt die Baubranche zu Biodiversitätsverlusten, CO2-Emissionen und Flächenverbrauch bei. Der Bausektor bringt demnach erhebliche Einsparungspotenziale, wobei zwischen dem Bereich Hoch- und Tiefbau unterschieden werden kann. Im Bereich Hochbau kann kreislaufgerechtes Bauen laut einer Studie zu einer Reduktion von bis zu 18% Treibhausgasemissionen, 26% Rohstoffkonsum, 24% Gesamtmaterialaufwand und 18% Landnutzung beitragen [31; 32]. Dem deutschlandweiten Szenario „Model Deutschland Circular Economy“ (MDCE) zufolge ist der Hochbausektor zudem der Wirtschaftsbereich, wo, in absoluten Zahlen, das größte Einsparungspotenzial von CO2-Äquivalenten besteht (59,3 Mega-Tonnen) [32]. Der Bereich Tiefbau, also der Bau von Straßen-, Gleis, Tunnel, und Kanalanlagen sowie der Bau von Ver- und Entsorgungsnetzen, birgt wiederum die größten Potenziale zur Minderung des Rohstoffkonsums: rund 49 Mt (Mega-Tonnen) könnten deutschlandweit laut des MDCE-Szenarios jährlich im Bereich Tiefbau eingespart werden.
Zudem produziert der Bausektor sehr viel Müll. Bauabfälle betragen über die Hälfte (54%) des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Trotz hoher Recyclingquoten werden derzeit nur rund 12% der Materialien tatsächlich wiederverwendet, weshalb Bauabfälle einen wichtigen Sekundärrohstoffmarkt darstellen [33]. Insbesondere die Materialien Zement und Stahl sind aus Perspektive der Rohstoffknappheit und schlechter CO2-Bilanz (vor allem bei Zement) ein zentrales Handlungsfeld.
Trotz dieser Einsparungs- und Nachhaltigkeitspotenziale findet zirkuläres Bauen noch wenig Anwendung. Recycling-Baustoffe werden nur zu geringen Anteilen verwendet, und es dominiert der Neubau gegenüber Umnutzungen, Sanieren und Bauen im Bestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen gibt es regulatorische Hemmnisse, die die Umsetzung von zirkulären Bauverfahren erschweren. Fehlende Standards und unklare Haftungsfragen beim Einsatz von Sekundärmaterialien stellen Bauprojekte vor Herausforderungen. Eine weitere Schwierigkeit ist das Zulassungsrecht: Bauordnungen sind in erster Linie auf neue Materialien ausgerichtet, weshalb vereinfachte Zulassungen für Güter in der Zweitverwertung benötigt werden. Zum anderen ist zirkuläres Bauen, wenn nicht die gesamten Lebenszykluskosten betrachtet werden, nicht immer günstig. Ausgebaute Bauteile und -materialien müssen oftmals kostenintensiv (extern) zwischengelagert werden, da der Wiedereinbau selten auf der gleichen Baustelle bzw. zu einem ähnlichen Zeitpunkt stattfindet wie Rück- und Ausbau [34]. Zudem
werden wiederverwertete Baumaterialien derzeit doppelt besteuert: sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitverwertung. Weiterhin wurden zirkuläre Herangehensweisen noch nicht in großem Maßstab erprobt, weshalb wirtschaftliche Risiken nicht gänzlich auszuschließen sind. Die genannten Aspekte erschweren die Verbreitung von Ansätzen zirkulären Bauens und schlagen sich in einer fehlenden Nachfrage nach Ansätzen zirkulären Bauens nieder.
In Nürnberg gibt es bereits erste Umsetzungen des Themas zirkulären Bauens. Bei der Sanierung des historischen Volksbads wurde z.B. Recycling-Beton verwendet, dessen Gesteinskörnung teilweise aus Betonabbruch hergestellt wurde. Dadurch konnten 750 Tonnen natürliches Material eingespart werden. Darüber hinaus hat das Hochbauamt bei der Generalsanierung des Künstlerhauses mit dem Wiedereinbau einiger Bauelemente (z.B. Wandverkleidung, Theken, Steine) experimentiert. Auch der Nachhaltigkeits-Check für Hochbaumaßnahmen ab 500.000 Euro, der am 26. Januar 2022 einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, greift Aspekte zirkulären Bauens (z.B. durch die Berücksichtigung der „grauen Energie“, also von CO -Emissionen bei der Materialherstellung über alle Lebenszyklusphasen hinweg) auf.
Leuchtturmprojekte, die zirkuläres Bauen umsetzen und deren Potenziale für alle Beteiligten sichtbar machen, können hilfreich sein, um noch mehr Interesse für das Thema zu wecken. Als weiteres Leuchtturmprojekt mit großer Sichtbarkeit und Medienwirksamkeit bietet sich die Weiterentwicklung des Max-Morlock-Stadions an. Das Referat für Umwelt und Gesundheit ist in die Projektstruktur des Projektes „Stadionumbau“ einbezogen und beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit Aspekten der Nachhaltigkeit. Dabei wird Ref. III das Thema zirkuläres Bauen, wie beispielsweise den Einsatz von Recycelbeton und das Recycling von Stahlträgern, in das Projekt einbringen.
Langfristig ist, über vereinzelte Leuchtturmprojekte hinaus, die Errichtung von Baustoffbörsen eine wichtige Maßnahme, da beim Rückbau von Gebäuden oft Material anfällt, welches bei anderen Baustellen eingebaut werden könnte. Da der Bedarf von Neubauten in der Regel jedoch nicht selten von laufenden Rückbauten gedeckt werden kann, braucht es die Errichtung von Baustofflagern. Das trifft nicht nur auf Bauschutt zu, sondern auch auf unbelastetes Bodenmaterial. Weiterhin kann die Stadt die Wiederaufbereitung von Baumaterialien aus den eigenen Abrissen, Gebäuden und Renovierung steigern, wodurch der Markt für recyceltes Baumaterial aktiviert wird. Die Implementierung solcher Maßnahmen ist jedoch mit einem hohen Koordinationsaufwand der verschiedenen betroffenen Dienststellen sowie externer Akteure verbunden und müsste geschäftsbereichsübergreifend abgestimmt werden.
3. Ziele und Maßnahmen für ein zirkuläres Nürnberg
In diesem Kapitel werden zunächst einige übergeordnete Ziele für die Handlungsfelder Konsum, Lebensmittelverschwendung, Beschaffung, Abfallwirtschaft und Bau aufgeführt. Anschließend wird der vorgesehene Maßnahmenkatalog, sortiert nach Handlungsfeldern, vorgestellt. Für jede Maßnahme werden zudem konkrete Unterziele formuliert. Angesichts der Komplexität des Themas wird hier ein pragmatischer Einstieg gewählt, der in den nächsten Jahren sukzessive fortentwickelt werden soll.
3.1. Ziele Im Folgenden werden insbesondere die Ziele vorgestellt, die für die Handlungsfelder und Maßnahmen relevant sind und sinnvoll auf kommunaler Ebene bilanziert und somit umgesetzt werden können (siehe Box 1).
Box 1: Ziele für ein zirkuläres Nürnberg je Handlungsfeld im Überblick
KONSUM
Reparatur und Reuse-Geschäftsmodelle für Textilien sind weit verbreitet und kos-
tengünstig nutzbar. Diese Zielformulierung ist aus der Vision der „Strategie für
nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ abgeleitet.
Erhöhung der Anzahl der Betriebe, die ein zirkuläres Geschäftsmodell (Product-
as-a-Service, Verleih, Tausch, Second-Hand) haben, sowie der Beschäftigten
und des Umsatzes in solchen Betrieben. Die Festlegung einer quantifizierbaren
Zahl wird bis 2026 angestrebt. Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf
der Nationalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG
Die Stadt Nürnberg bekennt sich zum Ziel der Bundesregierung, die Lebensmit-
telverschwendung auf Einzelhandels-, Gastronomie- und Verbraucherebene so-
wie in der Stadtverwaltung bis 2030 zu halbieren (siehe „Nationale Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“). Die Stadt Nürnberg trägt, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
bei. Aufgrund der fehlenden Datengrundlage auf kommunaler Ebene können die
Bemühungen jedoch nicht quantifiziert werden.
BESCHAFFUNG
Bis 2030 gibt es eine Negativliste für nicht-nachhaltige Produktgruppen10 (siehe
Maßnahme-Nr. Be-02). Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf der Na-
tionalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
Lebenszykluskosten können, wenn fachlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll,
als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für elektro-
nische Artikel genutzt werden. Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf
der Nationalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
10 Eine Negativliste benennt Produkte und Dienstleistungen, die grundsätzlich nicht beschafft werden, da sie nicht mit ökologischen oder sozialen Mindeststandards für nachhaltige Produkte vereinbar sind. Als Beispiel ist hier Einweggeschirr zu nennen.
ABFALLWIRTSCHAFT
Bis 2033 wird die Restmüllmenge in der Stadt Nürnberg von 180 kg im Jahr 2023
auf 150 kg / Kopf reduziert.
Bis 2033 wird die Sperrmüllmenge von gut 60 kg / Kopf im Jahr 2023 auf 50kg /
Kopf reduziert.
Die Obergrenze für Störstoffe im Biomüll überschreitet 1% nicht. Dieser Zielwert
orientiert sich an der Novelle der Bioabfallverordnung.
3.2. Vorgeschlagene Maßnahmen Im Folgenden werden 24 Maßnahmen für die Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft vorgestellt. In Tabelle 1 sind alle Maßnahmen nach Handlungsfeldern aufgelistet. Die ausführlichen Maßnahmensteckbriefe, inklusive Zielformulierung, sind in Anhang 1 zu finden. Die Maßnahmensteckbriefe sind nach Handlungsfeldern sortiert und folgendermaßen strukturiert:
Kurzbeschreibung Ziele Beitrag zur Nachhaltigkeit Handlungsschritte Federführung Beteiligte Akteure Nötige Finanzmittel & Personal Erfolgsindikatoren Flankierende Maßnahmen
Tabelle 1: Zusammenfassung aller ausgewählten Maßnahmen
| Nr. | Titel der Maßnahme | Flankie- rende Maß- nahmen | |
|---|---|---|---|
| Konsum | |||
| K-01 | SecondLife-Kaufhaus | K-03 | |
| K-02 | Bibliothek der Dinge | K-05 | |
| K-03 | Reparatur-, DIY- und Skilling-Workshopreihe | K-06 | |
| K-04 | Reparaturbonus | ||
| K-05 | Leihen, tauschen, reparieren – ein Guide für Nürnberg | K-02 | |
| K-06 | Zirkulär & fair – Alternativen zu Fast Fashion | K-03 | |
| K-07 | Zirkuläre Stadtführungen | ||
| Beschaffung | |||
| BE-01 | Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben | ||
| BE-02 | eShop-Stadt Nürnberg nachhaltiger gestalten | A-02 | |
| Lebensmittelverschwendung | |||
| L-01 | Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in städtischen Einrichtungen | L-02 | |
| L-02 | Lebensmittelabfälle bei Nürnberger Veranstaltungen reduzieren | L-01, L-03 | |
| L-03 | Kooperation zwischen Stadt und Lebensmittelrettern intensivie- ren | L-02, L-04 |
| L-04 | Schülerschaft für Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sensibilisieren | L-03 | |
|---|---|---|---|
| Abfallwirtschaft | |||
| A-01 | Circular Cities Declaration | ||
| A-02 | Mehrweggeschirr bei städtischen Veranstaltungen | BE-02 | |
| A-03 | Mehrweg im To-Go-Bereich stärken | ||
| A-04 | Abfallberatung der Stadtbevölkerung & Öffentlichkeitsarbeit | A-05 | |
| A-05 | Abfallberatung an Kitas und Schulen | A-04 | |
| A-06 | Abfallkonzepte bei Veranstaltungen | ||
| A-07 | Qualitätssicherung des Biomülls | ||
| A-08 | Verleih Geschirrmobil | ||
| A-09 | Markt der langen G´sichter | ||
| Bau | |||
| BA-01 | Leuchtturmprojekt Stadion | ||
| Übergreifende Maßnahme | |||
| Ü-01 | Teilnahme am Difu-Projekt „Kreislaufstadt“ |
Neben den hier aufgeführten Maßnahmen gibt es in diversen Dienststellen bereits eine Reihe von Projekten, die sich dem Thema Kreislaufwirtschaft zuordnen lassen. Um diese Projekte und Maßnahmen zu erfassen, Synergien zu schaffen und Arbeitsprozesse zu harmonisieren, ist für Ende 2024/Anfang 2025 eine referatsübergreifende Maßnahmenabfrage geplant.
Weitere wünschenswerte Schritte in Richtung einer langfristigen Strategie sind eine, über die Daten des Abfallwirtschaftsbetriebs hinausgehende, Analyse der Material- und Stoffströme für das Stadtgebiet, um daraus eine Priorisierung von Zielen und Maßnahmen ableiten zu können sowie das Etablieren von Beteiligungsformaten für Akteure außerhalb der Stadtverwaltung. Die Erkenntnisse aus dem Verbundprojekt „Kreislaufstadt“, des Difu-Instituts (Deutsches Institut für Urbanistik) werden hier handlungsleitend einfließen. Im Rahmen des Projekts, für das die Stadt Nürnberg in Kooperation zwischen Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) und Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) ausgewählt wurde, werden Ansätze für Kommunen, für den Umbau von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft, erarbeitet.
4. Finanzen
| Projekt + Kosten insge- samt | Kosten | Verwendung des Gel- des | Zeitpunkt | Rhythmus |
|---|---|---|---|---|
| KONSUM | ||||
| Zirkuläres Kaufhaus (50.000 €) | 50.000 € | Externe Machbarkeits- studie | 2025 | Einmalig |
| Bibliothek der Dinge (11.000 €) | 8.000 € | Anschaffung neuer Ge- genstände („Dinge“) | 2025 | Jährlich |
| 1.000 € | Vitrinen für Ausstellung der Gegenstände | 2025 | Einmalig | |
| 500 € | Instandhaltung, Wartung, Reparatur | 2025 | Jährlich | |
| 1.500 € | Bewerbung und Bil- dungsarbeit | 2025 | Jährlich | |
| Repair- und Skilling Work- shopreihe (4.000 €) | 3.000 € | Honorare für Work- shopleitende | 2025 | Jährlich |
| 500 € | Bewerbung der Work- shops | 2025 | Jährlich | |
| 500 € | Räumlichkeiten | 2025 | Jährlich | |
| „Leihen, tau- schen, reparie- ren“-Guide (3.500 €) | 3.500 € | Recherche von Orten des Tauschens, Reparie- rens und Verleih sowie die Übertragung in ein di- gitales Format | 2026 | Einmalig |
| Zirkulär & fair – Alternativen zu Fast Fashion (4.000 €) | 2.000€ | Honorare für Referie- rende (mindestens 6 Workshops und Vor- träge) | 2025 | Jährlich |
| 1.000€ | Öffentlichkeitsarbeit | 2025 | Jährlich | |
| 1.000€ | Kleidertauschparty mit Musik | 2025 | Jährlich | |
| Zirkuläre Stadt- führungen (1.200 €) | 1.050 € | Honorare | 2025 | Jährlich |
| 150 € | Bewerbungskosten | 2025 | Jährlich | |
| BESCHAFFUNG | ||||
| Checkliste Nachhaltig- keitskriterien in Vergaben (1.000 €) | 1.000 € | Benutzerfreundliche Auf- bereitung der Checkliste | 2025 | Einmalig |
| LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG | ||||
| Kooperation zwischen Foodsharing und Stadtver- waltung intensi- vieren (6.000 €) | 1.200 € (2 x 600 €) | Übernahme der Mietkos- ten (alternativ: Bereitstel- lung von Räumlichkeiten) | 2025 | Jährlich |
| 2.000 € (2x 1.000 €) | Anschaffung von der nö- tigen Erstausstattung (Kühlschränke und/oder Regale) | 2025 | Einmalig | |
| 200 € (2 x 100 €) | Pauschale für laufende Betriebskosten | 2025 | Jährlich |
| 1.000 € (2 x 500 €) | Zuschuss zur Anschaf- fung und/oder Instand- haltung von Transport- mitteln | 2025 | Jährlich | |
|---|---|---|---|---|
| 1.600 € | Sensibilisierungsveran- staltungen und Bildungs- formate zum Thema Le- bensmittelverschwen- dung | 2025 | Jährlich | |
| Vermeidung von Lebensmit- telverschwen- dung in städti- schen Einrich- tungen (3.000 €) | 3.000 € | Zuschuss für Anschaf- fung einer Kitro-Waage | 2025 | Jährlich (da Miete) |
| Schülerschaft für Lebensmit- telverschwen- dung sensibili- sieren (1.300 €) | 1.300 € | Honorare für Teilneh- mende der Podiumsdis- kussion | Einmalig | |
| ABFALLWIRTSCHAFT | ||||
| Mehrweg im To-Go Bereich fördern | Zu ermitteln | Erarbeitung einer Strate- gie durch externe Dienst- leister; Öffentlichkeitsar- beit | Offen | Zu klären |
Insgesamt betragen die benötigten Haushaltsmittel 50.000 € für die Machbarkeitsstudie des Second-Life Kaufhauses und 35.000 € für die Umsetzung der R-Strategien. Die Folgekosten betragen derzeit 26.200 € pro Jahr. Die Maßnahmen werden immer wieder auf den Prüfstand hinsichtlich Erfolg, Nachfrage und Akzeptanz gestellt.
6. Bestehende Stadtratsanträge zum Thema
Tabelle 2 gibt einen Überblick über noch offene Anträge (siehe auch Anhänge 4 bis 8) mit Bezug zu Kreislaufwirtschaftsthemen. Im Folgenden werden die Anträge chronologisch, insofern nicht mehrere Anträge thematisch zusammengefasst werden können, beantwortet. Für die Bearbeitung des Antrags Nr. 4 „Mehrwegsysteme fördern – Verpackungsmüll reduzieren“ wird das Urteil des Verfassungsgerichts zur Verpackungssteuer abgewartet. Anschließend wird ein Bericht sowie Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Tabelle 2: Anträge mit Bezug zum Thema Kreislaufwirtschaft, nach Erscheinungsdatum sortiert
| Nr. | Antrag | Antragsnummer | Fraktion/Gruppe/Aus- | |
|---|---|---|---|---|
| schussgemeinschaft | ||||
| 1 | Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City | AN/485/2019 | Bündnis 90/ Die Grünen | |
| 2 | Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung | AN/216/2020 | Bündnis 90/ Die Grünen | |
| 3 | Vermeidung von Elektroschrott | AN/018/2021 | ÖDP | |
| 4 | Mehrwegsysteme fördern – Verpa- ckungsmüll reduzieren | AN/050/2021 | SPD | |
| 5 | Nürnberg wird Zero Waste City | AN/011/2022 | CSU | |
| 6 | Konzept zur Eindämmung von Le- bensmittelverschwendung | AN/057/2022 | Bündnis 90/ Die Grünen |
6.1. Zero Waste Es folgt eine Stellungnahme zu den Anträgen Nr. 1 „Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City“, von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4.12.2019 und Nr. 5 „Nürnberg wird Zero Waste City“ der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022 bezüglich des Themas Zero Waste und einer Zero Waste City Mitgliedschaft.
Begriffserklärung – Zero Waste
Der Begriff „Zero Waste“, der mit „keine Verschwendung“ zu übersetzen ist, zielt auf den Erhalt aller Ressourcen durch verantwortungsvolle Produktion und Konsum sowie auf die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Produkten, Verpackungen und Materialien ab. Nach dem Zero Waste-Prinzip werden keine Ressourcen verbrannt, und es werden keinerlei Abfälle in Land, Wasser oder Luft eingetragen, die der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit schaden könnten (Zero Waste International Alliance, 2018). Um das Ziel der Abfallvermeidung umzusetzen, orientiert sich Zero Waste an einer fünfstufigen Abfallhierarchie (refuse, reduce, reuse, recycle, rot), welche die Prioritätenreihenfolge der Strategien widerspiegelt.
Hintergrundinformationen zu Zero Waste Cities
Die Zero Waste Bewegung organisiert sich durch Dachverbände auf verschiedenen Ebenen, welche sich für eine abfallfreie Gesellschaft einsetzen. Für die kommunale Ebene ist vor allem das Zero Waste Cities Programm relevant, welches von Zero Waste Europe (ZWE) ins Leben gerufen wurde. Das Zero Waste Cities Programm beinhaltet zwei Phasen: Durch eine offizielle Interessensbekundung gibt die Stadt (1) ihre Kandidatur bekannt, wo konkrete Ziele festgehalten werden und ein Zeitrahmen für eine Zero Waste Strategie erarbeitet werden muss. Darauf folgt eine (2) zweijährige Zertifizierungsphase, welche die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur stetigen Verringerung der Abfallmenge in den Vordergrund stellt.
Fokus der Zertifizierungs-Kriterien der Zero Waste Cities liegt derzeit vor allem auf Reduktion der Abfallmengen. Durch den gewählten Fokus bleiben andere wichtige Ziele und Maßnahmen, wie bspw. der Einsatz von Sekundärrohstoffen oder Ressourceneffizienz, teilweise auf der Strecke.
Stellungnahme
Das in den Anträgen von der CSU-Fraktion und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Konzept zur Abfallvermeidung wird mit dieser Vorlage angestoßen (siehe Maßnahmen A-02, A-03, BE-01, L-01, L-02, L-03, L-04, K-01, K-02, K-03, K-04, K-05, K-06). Allerdings wird vorgeschlagen, die Erstellung und Umsetzung des Konzepts nicht zwingend an eine Zero Waste Cities Mitgliedschaft zu knüpfen, da sich die Kooperation mit Zero Waste Europe (ZWE) laut Erfahrungen anderer deutscher Städte nicht immer ganz einfach gestaltet. Dieses Themas hat sich auch bereits der Deutsche Städtetag angenommen und die derzeitigen Schwierigkeiten benannt:
- Intransparenter Hintergrund von ZWE – es bestehen Unklarheiten, wie sich ZWE finanziert und welche Akteure dahinterstecken; 2. Vertragsgestaltung mit interessierten Städten sind rechtlich bedenklich (u.a. Nutzung der Marke, Datenübergabe durch die Stadt, Kündigungsrechte); 3. Inhaltliche Diskrepanzen, v.a. mit Bezug auf thermische Abfallverwertung; 4. Intransparente Kosten für die Zertifizierung und Evaluation. Des Weiteren würde eine Zero Waste Cities Mitgliedschaft die Stadt Nürnberg auch an die Verwendung des Begriffs „Zero Waste“ binden.
Circular Cities Declaration (CCD) – eine Alternative zur Zero Waste Mitgliedschaft
Neben den Zero Waste Cities gibt es weitere Organisationen, die sich ebenfalls mit den Themen Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung befassen. Hier ist vor allem die Circular Cities Declaration (CCD) zu nennen. Die CCD ist thematisch weiter gefasst als die Zero Waste Mitgliedschaft. Sie orientiert sich an dem Konzept der Circular Economy und verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz, der auch Sekundärrohstoffe, Ressourceneffizienz, zirkuläres Produktdesign und eine möglichst intensive, langjährige Nutzung mit einbezieht.
Neben den rechtlichen Schwierigkeiten, die mit einer Zero Waste City Mitgliedschaft einhergehen, scheint das Konzept der Circular Economy daher auch inhaltlich besser als „Zero Waste“ oder der deutsche Kreislaufwirtschaftsbegriff geeignet zu sein, um einen echten Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Das spiegelt sich ebenfalls in einer Verschiebung des gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurses in Deutschland wider. So wird das Zero Waste und Kreislaufwirtschaftskonzept zunehmend von der Circular Economy bzw. Circular Society abgelöst.
So hat die lokale Zero Waste Gruppe in Nürnberg ihre Ansprache von Mitgliedern dahingehend angepasst, dass sie neben dem Begriff Zero Waste auch auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft und Circular Society verweisen.
Im Unterschied zum zweistufigen Zertifizierungsverfahren der Zero-Waste Cities, stellt die Circular Cities Declaration jedoch lediglich eine Absichtserklärung dar und ist somit weniger verbindlich.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Circular Cities Declaration für die Stadt Nürnberg zu unterzeichnen. Sobald alle Bedenken bezüglich einer Zero-Waste City Mitgliedschaft seitens des Deutschen Städtetags erfolgreich ausgeräumt wurden, wird eine mögliche Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg erneut geprüft.
6.2. Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 3 „Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung“ von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020. Zunächst berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand des Müllaufkommens und bezieht Stellung zu den verschiedenen Forderungen aus dem Antrag.
Bericht über das Müllaufkommen insgesamt sowie das Müllaufkommen im öffentlichen
Raum
Im Jahr 2022 ist die durch die Systemabfuhr (Restmüllbehälter 60 – 1.100 l) abgefahrene Restmüllmenge aus Nürnberger Haushalten und Geschäften mit 101.222 t im Vergleich zum Vorjahr (100.121 t) um 1,1 % gestiegen. Aus diesen Werten errechnet sich eine Restmüllmenge von 188,1 kg (Vorjahr 188,9 kg) pro Einwohner/in und Jahr. Im öffentlichen Raum betrug das Aufkommen der Abfallmenge für 2022 7.857 t. Auch hier ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen (2021 betrug die Abfallmenge 7.445 t).
Weitere, noch detailliertere Zahlen, bespielweise das Abfallaufkommen getrennt nach Sorten, können immer dem aktuellsten Abfallbericht und dem SÖR Jahresbericht (öffentlicher Raum) entnommen werden.
Strategie zur Müllvermeidung
Das Thema Müllvermeidung wird seit Jahren in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung aufgegriffen. Für den Bereich öffentliche Beschaffung wurde in jüngerer Zeit beispielsweise in den Rahmenvereinbarungen für Hygienepapier (seit 2023) und Bürobedarf (seit Juni 2024) vereinbart, dass die Produkte ausschließlich in klimafreundlichen Mehrwegboxen und Mehrwegtaschen angeliefert werden. Dies trägt maßgeblich zur Reduktion von Verpackungsmüll und damit zur Nachhaltigkeit der Stadtverwaltung bei. Auch im Bereich Bildungsarbeit gab es zuletzt bei ASN personelle Aufstockungen. Im Juli 2023 wurden vier neue Stellen für hauptamtliche Abfallberater beschlossen, von denen bisher zwei besetzt werden konnten. Ziel der Abfallberatung ist es, die richtige Abfalltrennung und Abfallvermeidung zu vermitteln. Zudem hat die Stadtverwaltung im November 2022 eine digitale Informationsveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie angeboten, um die Nürnberger Betriebe bei der Umsetzung der neuen Mehrwegpflicht, im Rahmen der Novelle des Verpackungsgesetztes, zu unterstützen. Im Rahmen der Mehrwegpflicht müssen Unternehmen, die Getränke und Essen zur Mitnahme anbieten und über 80 m² groß sind bzw. mindestens fünf Mitarbeitende haben, Mehrwegbehältnisse anbieten und über das Angebot informieren.
Diese Neuerungen zeigen beispielhaft, dass die Stadtverwaltung und Eigenbetriebe sich dem Thema Müllvermeidung widmen. Das vorliegende Kreislaufwirtschaftskonzept stellt zudem eine Reihe von Zielen und kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen vor, welche das Müllaufkommen der Stadt Nürnberg direkt oder indirekt senken (siehe Maßnahmen K-01, K-02, K-03, K- 04, K-05; K-06; BE-01, BE-02, L-01, L-02, L-03, L-04, A-02, A-03, A-04, A-05, A.08, A-09, BA- 01). Diese Maßnahmen decken unterschiedliche Bereich, u.a. Müllvermeidung in öffentlichen Einrichtungen (Veranstaltungen), von Privatpersonen und Handel sowie Bildungsarbeit und nachhaltige öffentliche Beschaffung ab. Für die Erarbeitung einer längerfristigen Strategie sind finanzielle Mittel und ggfs. Personalressourcen, wie in Kapitel 6 „Finanzen“ ausgeführt, notwendig.
Zero Waste Europe
Für eine Stellungnahme zur Forderung einer Zero Waste Europe Mitgliedschaft, siehe Antwort zu Anträgen Nr. 1 und 2 (Kapitel 6.1).
Kümmerer-Stelle Kreislaufwirtschaft
Eine Kümmerer-Stelle für das Thema Kreislaufwirtschaft wurde, wie gefordert, geschaffen und im März 2024 besetzt.
Nachhaltige Beschaffung
Das Konzept „Nürnberg zirkulär“ deckt das Handlungsfeld „Nachhaltige Beschaffung“ (siehe Kapitel 2.2.) mit drei Maßnahmen ab (BE-01, BE-02 und L-01). Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde beigelegt.
6.3. Vermeidung von Elektroschrott Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 4 „Vermeidung von Elektroschrott“ von der ÖDP vom 21.01.2021.
A. Stellungnahme zum Thema Vermeidung von Elektroschrott in der Stadtverwaltung
Darstellung der aktuellen Beschaffungssituation bei der Stadt Nürnberg
Die Stadtverwaltung stellt bei der Beschaffung von IT-Produkten die Vermeidung von Elektroschrott in den Vordergrund. So werden die in der Stadtverwaltung und im Rechenzentrum eingesetzten IT-Produkte grundsätzlich geleast. In der Regel beträgt die Nutzungsdauer der eingesetzten IT-Produkte fünf Jahre. Haushaltsgeräte (z.B. Kaffeemaschinen), auch weiße Ware genannt, für einen Einsatz bei der Stadt Nürnberg, werden im Rahmen von Direktaufträgen derzeit durch die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe in eigener Verantwortung beschafft. Die Beschaffungsabteilung bei ZD wirkt dabei in der Regel nicht mit.
Verbesserungspotenziale bei der Beschaffung von Elektrogeräten
Auszug aus Stellungnahme ZD/3 vom 30.06.2021:
Im Bereich der Haushaltsgeräte wird ZD/3 prüfen, ob sich bei den dezentralen Beschaffungen die Mengenbedarfe an weißer Ware der Dienststellen und Eigenbetriebe bündeln lassen. Hierfür müssen die notwendigen Informationen für die Ausschreibungen bei den Bedarfsstellen erhoben werden (Mengenbedarfe etc.). Erst wenn ZD/3 entsprechende Aussagen der Dienststellen zu den genauen Mengen und Mindestabnahmemengen vorliegen, können Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben und wirtschaftliche Angebote erwartet werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung könnten Kriterien, wie z.B. die Reparaturfreundlichkeit der Geräte und die Zusicherung von Ersatzteillieferungen, über einen bestimmten Zeitraum ab Auslieferung der Geräte gefordert werden.
Die Aufnahme von Produkten, die aufgrund ausgeschriebener Rahmenvereinbarungen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen (z.B. längere Garantiezeiten, Möglichkeit von Reparaturen, Gütesiegel etc.) in das städtische Katalogshopsystem hätte den Vorteil, dass die bedarfstragenden Dienststellen und Eigenbetriebe verpflichtet wären nachhaltige Haushaltsgeräte über das städtische Katalogshopsystem zu bestellen. Es gibt eine Abnahmeverpflichtung für alle per Rahmenvereinbarung geregelten Produktangebote im Katalogshopsystem. Diese Angebote sind besonders gekennzeichnet.
Update ZD/3 vom 22.08.2024:
Aus dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit sollte ein funktionierendes Weißgerät z.B. Kühlschrank möglichst lange verwendet werden. Jedes Neugerät verbraucht während des Herstellungsprozesses wertvolle Ressourcen und verursacht erhebliche Umweltbelastungen (Entstehung von Treibhausgasemissionen etc.). Diese können über die durchschnittliche Laufzeit des Neugerätes und der erzielten Energieeinsparung nur unzureichend kompensiert werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf einen Artikel im Ökotest verweisen:
Ein vollständiger Austausch, so das Öko-Institut, ist nur bei Kühlschränken sinnvoll, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden – oder bei solchen, die zum Kauf-Zeitpunkt die Energieeffizienzklasse B oder schlechter hatten. Bei solchen Kühlgeräten raten die Fachleute dann nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus ökologischer Sicht dazu, es gegen ein modernes Gerät mit möglichst hoher Energieeffizienzklasse auszutauschen“ [36].
Ein verpflichtender Austausch von Weißgeräten nach einer bestimmten Laufzeit ist bei der Stadt Nürnberg nicht vorgeschrieben. Aktuell werden alle Weißgeräte bei der Stadt Nürnberg bis an ihr Lebensende genutzt, so dass sich die Beschaffung von Neugeräten wie z.B. Kühlschränke in den meisten Fällen auf eine Ersatzbeschaffung defekter Geräte beschränkt. Da nur kurzfristig erkennbar ist, wann ein Weißgerät sein Lebensende erreicht, ist eine adäquate Mengenbedarfs- und Kostenschätzung, die als Grundlage für eine Rahmenvereinbarung benötigt wird, nicht ermittelbar. Weitere Hemmnisse im Hinblick auf eine Rahmenvereinbarung sind aus Sicht von ZD/3 die bereits vorhandenen örtlichen Gegebenheiten, welche bei jedem Bedarfsträger individuell sind (z.B. feste Maßvorgaben, Ein- und Ausbau der Geräte durch geschultes Fachpersonal notwendig) und nicht standardisiert werden können.
Aus diesen Gründen hat sich ZD/3 entschieden, aktuell keine Rahmenvereinbarung für Weißgeräte wie z.B. Kühlschränke anzustreben.
Entsorgungswege
Sofern Elektroschrott nicht vermieden werden kann, ist grundsätzlich eine zertifizierte Entsorgung der Elektroaltgeräte zu gewährleisten. Die in der Stadtverwaltung und im Rechenzentrum eingesetzten IT-Produkte (z.B. PC) werden nach insgesamt fünf Jahren ausgetauscht und je nach Zustand entweder weiterverkauft oder durch einen zertifizierten Entsorger verwertet. Ausgenommen von dieser festgelegten Nutzungsdauer sind u.a. Bildschirmmonitore. Diese werden verwendet, bis die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist und die Kosten für eine Reparatur den Anschaffungspreis übersteigen würden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006 hatte ergeben, dass die Entsorgung der Elektroaltgeräte über die Recyclinghöfe/Sammel-stellen des Eigenbetriebes ASN mit hohen Entsorgungskosten verbunden wäre. Daher wurde für die Entsorgung der defekten Elektroaltgeräte zwischen der Stadt Nürnberg und der Noris-Arbeit gGmbH (NOA), als zertifiziertes Entsorgungsunter-nehmen gemäß § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die technischen Einrichtungen der NOA entsprechen allen Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und werden gemäß § 21 Abs. 4 ElektroG alle 12 Monate durch einen externen Sachverständigen überprüft. Alle funktionierenden Altgeräte, die nicht gemietet oder geleast wurden, werden bei der Stadt Nürnberg zentral gesammelt und von ZD/3-IT einmal im Jahr Unternehmen zum Kauf angeboten. Das meistbietende Unternehmen erhält dann die Geräte. Sind die Altgeräte Bestandteil einer Rahmenvereinbarung, werden diese zu einem festgeschriebenen Preis von dem jeweiligen Vertragspartner zurückgenommen. Gemietete Geräte, wie z.B. Multifunktionskopierer werden nach Ende des Mietvertrags dem Vermieter zurückgegeben. Die funktionierenden Elektroaltgeräte (z.B. Leasinggeräte, Mietgeräte) werden von den Unternehmen oder Händlern häufig weiterverkauft. Ein Käufermarkt für funktionierende Elektrogeräte befindet sich z. B. in Osteuropa. Die auf den Altgeräten gespeicherten Datensätze (z.B. auf Festplatten) werden gemäß den BSI-Datenschutzvorgaben (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unkenntlich gemacht.
Identifizierte Problemschwerpunkte bei der Entsorgung
Durch die steigende Anzahl an Softwareprodukten und deren laufende Weiterentwicklung innerhalb der städtischen Verwaltung – insbesondere durch die laufende Digitalisierung - werden immer höhere technische Anforderungen an die verschiedenen in der Stadtverwaltung eingesetzten IT-Produkte (z.B. PC) gestellt, sodass diese nach fünf Jahren durch ein neues Modell ersetzt werden müssen. Für die Stadt Nürnberg ist es derzeit schwierig, den weiteren Lebensweg der funktionierenden Elektroaltgeräte, insbesondere der späteren Entsorgungswege, tatsächlich nachzuvollziehen ZD/3 wird zukünftig in den Ausschreibungsverfahren einen Hinweis aufnehmen, dass von den Bietern die einschlägigen Bestimmungen des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) und des Kreislaufwirtschafts-gesetzes eingehalten werden müssen.
Lösungsansätze in der Beschaffung
Stellungnahme ZD/3 vom 30.06.2021:
ZD möchte mit den Händlern und Leasingpartnern, welche funktionierende Altgeräte aufkaufen oder zurücknehmen Gespräche führen, um herauszufinden welchen weiteren Lebensweg diese Altgeräte beschreiten und wie die Entsorgung dieser Altgeräte durchgeführt wird.
Update ZD/3 vom 22.08.2024
Aktuell konnte uns von den Händlern und Leasingpartnern zugesichert werden, dass alle funktionierenden Altgeräte weiterverwendet werden. Märkte für diese Altgeräte finden sich vornehmlich in Osteuropa (z.B. Rumänien, Bulgarien). Eine festgeschriebene Vereinbarung, dass alle unsere Altgeräte nach Ihrem Lebensende in Osteuropa zertifiziert entsorgt werden, konnte uns von keinem angefragten Händler/Leasingpartner zur Verfügung gestellt werden.
B. Stellungnahme zum Thema Funkwasserzähler der N-ERGIE
Seit dem 01.01.2024 baut die N-ERGIE nur noch fernablesbare Ultraschallwasserzähler ein. Die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler hatten eine Standzeit von 6 Jahren im Netzbetrieb und wurden danach ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die neu eingesetzten Ultraschallwasserzähler haben eine – vom Hersteller garantierte – Standzeit von 12 Jahren im Netzbetrieb und sind damit deutlich nachhaltiger als die herkömmlichen Wasserzähler. Für die Kunden (mehrheitlich Verwalter in Mehrparteienhäuser) ergibt sich eine signifikante prozessuale Verbesserung, da die Zählerstände nicht mehr manuell erfasst und an die N-ERGIE gemeldet werden müssen. Dieser Aufwand entsteht bei der jährlichen Ablesung, beim Austausch der Zähler aber vor allem auch häufig bei Mieterwechseln. Die Auslesung der Ultraschallwasserzähler erfolgt über ein LoRa/mioty Kommunikationsnetzwerk, welches in ganz Deutschland Anwendung findet, insbesondere im Kontext „SmartCity“, und den Stand der Technik abbildet.
C. Weitere Ansätze zur Vermeidung von Elektroschrott – über die Stadtverwaltung hin-
aus
Zudem schlägt das Kreislaufwirtschaftskonzept an mehreren Stellen Maßnahmen zur Vermeidung von Elektroschrott außerhalb der Stadtverwaltung vor. Hervorzuheben sind hierbei die Maßnahmen K-03 bis K-05. Diese beinhalten (1) einen Reparaturbonus für die Reparatur von Elektroartikeln, (2) die Stärkung von zirkulären Geschäftsmodellen wie bspw. den Verkauf von refurbisheden Elektroartikeln innerhalb des SecondLife-Kaufhauses, (3) die Erstellung eines „Leihen, tauschen, reparieren“-Guides, der Reparaturhändler von Elektroartikeln Sichtbarkeit verleiht. Alle drei Maßnahmen beugen dem Neukauf von Elektroartikeln vor und tragen somit zur Vermeidung von Elektroschrott bei.
Das Thema Elektroschrott soll weiterhin Teil in der langfristig angelegten Strategie aufgegriffen werden.
6.4. Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 6 „Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung“ von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022.
Gesamtkonzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung
Das Kapitel 2.3 des Kreislaufwirtschaftskonzepts nimmt ausführlich zum Themenkomplex „Lebensmittelverschwendung“ Stellung und präsentiert insgesamt vier Maßnahmen (L-01 bis L- 04), um die Lebensmittelverschwendung im Stadtgebiet zu minimieren. Die Maßnahmen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung nehmen insbesondere die Stadt Nürnberg und ihre Töchter ins Visier, beispielsweise bei den Caterern und Kantinen der Stadt und bei Veranstaltungen. Weitere Maßnahmen sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Problematik und schaffen Orte, die allgemein zugänglich sind und zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung beitragen. Somit fokussieren sich die Maßnahmen auf die Bereiche Außer-Haus-Verpflegung, private Haushalte und Lebensmittelhandel, welche, laut der Ernährungsstrategie Bayern, zusammengenommen zwei Drittel der vermeidbaren Verluste ausmachen.
Kooperation mit Lebensmittelrettern
Eine enge Zusammenarbeit mit Lebensmittelrettern im Stadtgebiet Nürnberg – wie beispielsweise Foodsharing-Initiativen und der Tafel – ist ein grundlegender Baustein, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Insbesondere bei den Maßnahmen L-03 (Lebensmittelabfälle auf Nürnberger Veranstaltungen reduzieren) und L-04 (Kooperation zwischen Stadt und Lebensmittelrettern intensivieren) ist eine enge Abstimmung notwendig. Darüber hinaus will die Stadtverwaltung Vernetzungs- und Austauschformate zum Thema Lebensmittelverschwendung aufbauen, um Lebensmittelretter mit relevanten städtischen Einrichtungen mit Verpflegungsangeboten (z.B. Schulen, Kitas und Kantinen) und weiteren Akteuren wie beispielsweise Supermärkte vernetzen. Welche Formate hierfür am besten geeignet sind, soll zusammen mit den Lebensmittelrettern entschieden werden.
Die im Antrag geforderte Mitgliedschaft im Bündnis „Städte gegen Food Waste“, kann leider nicht umgesetzt werden, da die Initiative offiziell zum 15. Februar 2024 endete. Das Thema wird jedoch, wie in den Maßnahmen L-01 bis L-04 beschrieben, aufgenommen.
Keine Lebensmittelabfälle bei städtischen Veranstaltung – mit gutem Beispiel voran
Um die Lebensmittelverschwendung in Nürnberg langfristig zu reduzieren, muss die Stadt bei diesem Thema mit gutem Beispiel vorangehen. Daher begrüßt die Stadtverwaltung den Vorschlag, dass bei sämtlichen Veranstaltungen übrig gebliebene Lebensmittel nicht mehr weggeschmissen werden dürfen, sondern zur Rettung zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine entsprechende Maßnahme (L-02) wurde in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.
Lebensmittel-Outlet & Verteilstationen
Der Vorschlag, ein Lebensmittel-Outlet einzurichten, wurde von der Verwaltung eingehend geprüft. Aufgrund der personellen Auslastungen und der angespannten Haushaltslage spricht sich die Verwaltung vorerst gegen ein Lebensmittel-Outlet aus. Stattdessen soll probeweise mindestens eine öffentliche Verteilstation für übriggebliebene Lebensmittel, ein sogenannter „Fairteiler“, eingerichtet werden (siehe Maßnahme Nr. L-03). Dies ist mit wesentlich weniger Aufwand umsetzbar, wenn auch für die Umsetzung ebenfalls finanzielle Mittel und Ressourcen benötigt werden (siehe Kapitel 5 „Finanzen“). Der Vorteil von Verteilstationen gegenüber einem Lebensmittel-Outlet ist weiterhin, dass diese, bei einer sukzessiven Ausweitung, in unterschiedlichen Stadtteilen errichtet werden können und somit mehr Menschen erreichen können.
Nationale Bemühungen
Neben den Bemühungen, Lebensmittelverschwendung lokal zu reduzieren, setzt sich die Stadtverwaltung auch in nationalen Gremien, zuletzt bei der Kommentierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie über den Deutschen Städtetag, für rechtliche Änderungen ein, wie beispielsweise, nach Vorbild Frankreichs, die Einführung eines Verbots für den Handel, unverkaufte Lebensmittel wegzuschmeißen.
Anlage 1 – Maßnahmenkatalog
SECONDLIFE-KAUFHAUS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-01 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Das SecondLife-Kaufhaus bietet eine Alternative zum Neukauf von
KURZBESCHREIBUNG
unterschiedlichsten Warengruppen – von Bekleidung, Deko- und Haushaltsartikeln, Sportartikeln, über Elektroartikel – und fördert somit die Wiederverwendung und Weiternutzung von Produkten. Hierbei sollen unterschiedliche zirkuläre Geschäftsmodelle, z.B. Gebrauchtwaren, Verleih, refurbishede Produkte oder Produkte mit lebenslangen Garantien und/oder kostenloser Reparatur, sowie Pop-up Stores und Gastronomiebetriebe eingesetzt werden. Das Kaufhaus ist aber auch ein Umweltbildungsort. Neben Repair- und Upcyclingworkshops sowie Veranstaltungen rund um das Thema Kreislaufwirtschaft, sollen die Räumlichkeiten auch für Bildungsformate zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen, wie z.B. Klima oder Ernährung, genutzt werden. Durch den Mix aus verschiedensten Angeboten kann das SecondLife-Kaufhaus auch auf weniger beliebten Flächen, wie bspw. 1. OG oder Untergeschoss, betrieben werden. Es fügt damit einerseits der Nutzung von Innenstadtimmobilien eine räumliche Erweiterung zu, kann das Feld der Waren erweitern und mehrere Stakeholder integrieren, die sonst keine Flächen in der Innenstadt nutzen würden. Das bedeutet auch, dass die Wirtschaftlichkeit besser gewährleistet ist, da das Kundenerlebnis gesteigert, ein höherer Umsatz generiert und eine ständige Anpassung an die Bedarfe und Wünsche der Kunden erreicht werden kann. Die geplante Ladenund Veranstaltungsfläche beträgt 1.000 – 2.500 m². Der derzeitige Arbeitstitel des SecondLife-Kaufhauses lautet Zirkuläres Kaufhaus (ZirKa).
ZIEL/E Bis 2027 gibt es ein SecondLife-Kaufhaus in Nürnberg. Durch das
SecondLife-Kaufhaus wird die breite Mitte der Gesellschaft als neue Zielgruppe für Gebrauchtwaren erschlossen und die Verkaufsfläche für Second-Hand Geschäfte in der Innenstadt erhöht. Weiterhin wird dadurch ein Erlebnisort für das Thema Kreislaufwirtschaft geschaffen. Bezug zu relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung der thermischen Verwertung von
NACHHALTIGKEIT Gebrauchtgegenständen durch Verlängerung des
Lebenszyklus von Produkten Bewusstseinsbildung HANDLUNGSSCHRITTE Austausch mit Best-Practice Beispielen (z.B. Halle 2 München, & MEILENSTEIN/E Noch-Mall Berlin, Stilbruch, Hamburg und Wiederschön, Leipzig) Beauftragung eines externen Partners zur Erstellung sowie Umsetzung eines detaillierten Konzepts und Begleitung in der Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stadtortanalyse, Mieterauswahl, etc.
Identifikation und Anmietung/Kauf eines geeigneten Objektes Identifikation von und Gespräche mit potenziellen Pachtenden Ausarbeitung der Vertragsbedingungen
FEDERFÜHRUNG Ref. III
BETEILIGTE Ref. VII (Innenstadtteam), WiF, ASN (Wertstoffhöfe),
AKTEURINNEN/ Liegenschaftsamt
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 50.000 € für Machbarkeitsstudie
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Umsatz des SecondLife-Kaufhauses
Besuchszahlen, Conversionsrate Kostenstruktur, insbesondere Miete und Personalkosten
BIBLIOTHEK DER DINGE
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-02 Privatpersonen ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Die Bibliothek der Dinge, auch als Leihladen bekannt, bezeichnet eine Sammlung von Gegenständen, die – genau wie Bücher in einer Bücherei – umsonst ausgeliehen werden können. Das Repertoire eines Leihladens reicht von Werkzeugen, Gartengeräten, Küchengeräten und Sportgeräten bis hin zu Nähmaschinen. Typischerweise werden insbesondere solche Alltagsgegenstände angeboten (und nachgefragt), die nicht ständig, sondern eben nur zu bestimmten Anlässen oder zum Ausprobieren benötigt werden. Dadurch soll eine Bibliothek der Dinge verhindern, dass Privatpersonen Produkte anschaffen, die sie nur selten benötigen. Mehrere Akteure in Nürnberg experimentieren in Ansätzen bereits mit dem Konzept oder sind an einer Umsetzung interessiert, z.B. die Stadtbibliothek Nürnberg. Das Angebot der Stadtbibliothek Nürnberg umfasst bereits seit Jahren Gegenstände (Dinge) zum Ausleihen. Diese werden gemäß dem Bestandprofil der Stadtbibliothek sowie teilweise auch im Hinblick auf mögliche Synergieeffekte mit dem Bildungszentrum angeschafft. Beispiele sind: Musikinstrumente, Spiele (Brettspiele, Konsolenspiele, Outdoor-Spiele), Tonieboxen1 und einiges mehr. Der Grundgedanke einer „Bibliothek der Dinge“ innerhalb der Stadtbibliothek ist die Verknüpfung von bestehendem Bestand und Gegenständen, weshalb es keinen eigenen Standort für die „Bibliothek der Dinge“ gibt, sondern die „Dinge“ sich in den Ausleihbestand eingliedern. So können für die Musikinstrumente direkt die passende Notenschule sowie ein dazugehöriges Sachbuch entliehen werden, oder für die Toniefiguren die passende Box. Zudem orientiert sich eine „Bibliothek der Dinge“ am Bildungsauftrag der Stadtbibliothek. In Zusammenarbeit von Ref. III und der Stadtbibliothek soll der Bestand, abhängig von den finanziellen Ressourcen, weiter ausgebaut werden. Der Ausbau wird sich auf folgende Kategorien beschränken: Ausbau bestehender Angebote (s.o) MINT: Robotik, Coding, Maker-Boxen und neue Technologie wie VR-Brillen (neue Produktkategorie im Hinblick auf den MINT-Schwerpunkt am Bildungscampus) Geräte zum Produzieren von (digitalem) Content: Kameras, Mikrofone, Licht, Green-Screen, Aufnahmegeräte, Sofortbildkamera, Ladekabel. Dies auch unter dem Aspekt des bereits bestehenden Klangstudios, in welchem die Kundinnen und Kunden Podcasts, Hörspiele usw. produzieren können. Ebenso ist eine Kooperation mit weiteren Akteuren, die eine Bibliothek der Dinge aufbauen (wollen), wie z.B. Blue Pingu/Essbare Stadt und vereinzelte Stadtteilläden, zu prüfen.
ZIEL/E Bis 2027 wird das Angebot der Stadtbibliothek um neue
Produktkategorien erweitert. Durch die Bibliothek der Dinge können
1 Tonies sind Hörspielfiguren für Kinder ab 3 Jahren, die eine spezifische Geschichte, Musik oder Lernmaterial repräsentieren, mit einer passenden Toniebox können diese Inhalte abgespielt werden.
Privatpersonen Güter im Sinne der Sharing Economy („Wirtschaft des Teilens“) gemeinschaftlich nutzen. Bezug zu relevanten SDGs: 4, 12 und 13
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung durch Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Bewusstseinsbildung niedrigschwellige Nutzbarkeit und Förderung von Teilhabe
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche mit relevanten Akteuren führen
& MEILENSTEIN/E Recherche geeigneter Gebrauchsgegenstände/ Umfrage
„Welche Gegenstände wünschen Sie sich zur Ausleihe?“ Sicherung der Finanzierung und Anschaffung der Gegenstände Gegenstände in Onlineausleihplattform einpflegen Bibliothek der Dinge bewerben Vermittlungsarbeit und Kooperationsveranstaltungen im Kontext Bibliothek der Dinge, um relevante, gesellschaftspolitische Themen aufzugreifen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
BCN/StB, Blue Pingu, Stadtteilläden
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 8.000 € für die Anschaffung neuer „Dinge“
& PERSONAL 500 € Instandhaltung, Wartung, Reparatur
1000 € Vitrinen für Ausstellung der Gegenstände 1500 € für Bewerbung und gemeinsame Veranstaltungen
ERFOLGSINDIKATOREN
Anzahl ausgeliehener Gegenstände
REPAIR- UND SKILLING-WORKSHOPREIHE
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-03 Privatpersonen ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Repair- und DIY-Workshops bieten die Möglichkeit, kaputte
Alltagsgegenstände (z.B. Elektrogeräte, Textilien, Möbelstücke) unter Anleitung von Fachkundigen selbst zu reparieren oder durch Upcycling etwas Neues draus zu schaffen. Weiterhin bieten sie die Möglichkeit zur nachbarschaftliche Vernetzung und schaffen intergenerationale Lern- und Begegnungsorte. In Nürnberg gibt es bereits mehrere Reparaturorte und –cafés. Als Kommune kann die Stadt Nürnberg das bürgerschaftliche Reparieren unterstützen, sichtbarer machen und so einen ganz konkreten, alltagspraktischen Beitrag zu Müllvermeidung, Ressourcen- und Umweltschutz leisten.
ZIEL/E Bis 2026 werden mindestens fünf, idealerweise aber zehn, kostenfreie Repair-, Upcycling, oder Skillingsworkshops für Privatpersonen angeboten. Bezug zu relevanten SDGs: 4 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Konzipierung der Workshopreihe
& MEILENSTEIN/E Austausch mit bestehenden Repair-Initiativen
Recherche geeigneter Referierender und Räumlichkeiten Erstellung von Info- und Werbematerialien (z.B. eine „DIY- Reparatur-Broschüre“) Bewerben der Workshopreihe
FEDERFÜHRUNG
BCN, Ref. III
BETEILIGTE
Kulturläden, Fab Lab Region Nürnberg e.V., Repair Cafés,
AKTEURINNEN/
Fahrradwerkstätte, Anstiftung, Netzwerk Reparatur-Initiativen
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.000 € für Honorare für Workshopleitende (300 € pro
& PERSONAL Workshop à 4 Stunden)
500 € für die Bewerbung der Workshops 500 € für Räumlichkeiten Hinweis: Materialkosten werden von Teilnehmenden gedeckt
ERFOLGSINDIKATOREN Annahme des Angebots (Anmeldungszahlen)
Evaluationsbogen
REPARATURBONUS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-04 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Bei dem Reparaturbonus handelt es sich um die Erstattung eines Teilbetrags der angefallenen Reparaturkosten für Elektrogeräte. Dadurch wird ein finanzieller Anreiz geschaffen und Verbrauchende dazu angehalten, die Reparatur von elektrischen Geräten einem Neukauf vorzuziehen. Die zu erstattenden Reparaturkosten können nach erfolgter Reparatur beantragt werden.
ZIEL/E Bis 2027 gibt es einen Reparaturbonus für Elektroartikel in
Nürnberg (Größenordnung: 50% der Kosten, maximal aber 200€). Dadurch wird die Lebensdauer von Elektrogeräten erhöht und Elektroschrott vermieden. Bezug zu relevanten SDGs: 8 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Unterstützung mittelständischer Betriebe Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer
HANDLUNGSSCHRITTE Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
& MEILENSTEIN/E erarbeiten
Budget und ggfs. Personalressourcen für Umsetzung klären Prüfung der Finanzierung
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
WIF (Wirtschaftsförderung), Ref. I/II /StK
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln.
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Anzahl der Anträge
LEIHEN, TAUSCHEN, REPARIEREN – EIN ONLINE GUIDE FÜR NÜRNBERG
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-05 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Leihen, tauschen, reparieren – der digitale Nürnberg-Guide soll Orte des Tauschens, Verleih sowie Reparaturbetriebe bekannter und sichtbarer machen. Der Online-Guide zeigt auf, an welchen Orten, welche Gegenstände getauscht oder ausgeliehen werden können. Denn davon gibt es in Nürnberg schon eine ganze Menge: die Stadtbibliothek verleiht z.B. Musikinstrumente und Brettspiele, die Halle für Alle führt Lastenräder, das Geschirrmobil von ASN verleiht Geschirr für Feste und bei Gentlemachine gibt es Kostüme. Zudem umfasst der Guide unterschiedliche Reparaturdienstleister und Repair-Cafés – von Schneidereien und Schuhreparaturen bis zu Fahrradwerkstätten, Möbeln und Elektroartikeln. Dies ist v.a. hinsichtlich der oftmals in der Produktion beabsichtigten verkürzten Lebensdauer von Produkten (geplanter Obsoleszenz) relevant. Für den Guide soll eine Onlineplattform eingerichtet werden, die regelmäßig aktualisiert wird. Somit ist der Online-Guide als Ergänzung zum bereits bestehenden „Leihbu“2 zu verstehen, die auf mehr Reichweite abzielt.
ZIEL/E Bis 2026 wird ein digitaler „Leihen, tauschen, reparieren“-Guide
erstellt. Dadurch bekommen Orte im Stadtgebiet Nürnberg, die im Sinne der Sharing-Economy eine Alternative zum Konsum darstellen, mehr Sichtbarkeit. Bezug zu relevanten SDGs: 12 und 13
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Unterstützung mittelständischer Betriebe (insbesondere bei Reparaturangeboten) Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Budget für Umsetzung sichern
& MEILENSTEIN/E Externe Partner mit der Recherche der Reparaturdienstleister, sowie Orte des Tauschens und Verleih beauftragen Erstellung einer digitalen Plattform beauftragen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Leihbu
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.500 € für die Recherche der Orte des Tauschens, Verleih und
& PERSONAL Reparaturbetriebe sowie Einbettung in eine Homepage oder
App
2 https://stadtmacherei-nuernberg.de/projekte/leihbu/
ERFOLGSINDIKATOREN
Klickzahlen Homepage
ZIRKULÄR & FAIR – ALTERNATIVEN ZU FAST FASHION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-06 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Es werden Aktionstag(e) durchgeführt, welche(r) den ökologischen und sozialen Fußabdruck von Fast Fashion problematisiert sowie zirkuläre und faire Alternativen vorstellt. Im Rahmen der Aktionstage soll es neben fachlichen Vorträgen (bspw. zur Problematik von Lieferketten oder Textilexporten in den Globalen Süden) auch Reparatur- und Upcycling-Workshops und eine Kleidertausch-Party geben. Die Aktionstage nehmen unterschiedliche Zielgruppen, von der Schülerschaft bis zur Outdoor-Community, ins Visier. Insbesondere bietet sich eine Kooperation mit der Global Learning Veranstaltungsreihe an, um das Thema an die Schülerschaft heranzutragen, da Jugendliche und junge Erwachsene typischerweise besonders für Fast Fashion empfänglich sind. Vor allem Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind leichter manipulierbar und deshalb im Visier der Textilindustrie.
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird mindestens ein, idealerweise zwei, Aktionstag(e) zum Thema Kleidung – zirkuläre und faire Alternativen zu Fast Fashion – durchgeführt. Bezug zu relevanten SDGs: 12 und 17
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE Konzeptentwicklung
& MEILENSTEIN/E Auswahl geeigneter Referierender
Budget für Umsetzung sichern
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Global Learning Veranstaltungsreihe, Unternehmen mit zirkulärem
AKTEURINNEN/
Geschäftsmodell (z.B. Second-Hand Geschäfte, Geschäfte mit
AKTEURE (U.A.)
nachhaltiger Produktpalette, Beratungsfirmen für nachhaltige Lieferketten), BCN
NÖTIGE FINANZMITTEL 2.000€ für die Erstellung einer DIY-Reparatur-Broschüre
& PERSONAL 750€ für den Druck
1000 € für Honorare der Referierenden/ Workshopleitenden (3 x 2 Stunden Input) 250 € für Verpflegung der Teilnehmenden
ERFOLGSINDIKATOREN Annahme des Angebots (Anmeldungszahlen)
Evaluationsbogen
ZIRKULÄRE STADTFÜHRUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-07 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
An vielen Orten in Nürnberg gibt es bereits Bemühungen, Stoffkreisläufe zu schließen. Die zirkulären Stadtführungen sind ein spannendes und niedrigschwelliges Format für die Bürgerschaft um zirkuläre Initiativen, Orte, Geschäfte und Projekte in Nürnberg zu entdecken und dabei Konzept der Kreislaufwirtschaft greifbar zu machen. Es sollen sowohl Töchterunternehmen der Stadt Nürnberg als auch Unternehmen der Privatwirtschaft und zivilgesellschaftliche Initiativen besucht werden. Die zirkulären Stadtführungen sollten kostenfrei zugänglich sein.
ZIEL/E Bis Ende 2025 werden mindestens drei zirkuläre Stadtführungen
durchgeführt. Dadurch werden den Teilnehmenden Orte in Nürnberg nähergebracht, wo eine Kreislaufwirtschaft (in Ansätzen) bereits praktiziert wird. Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung und besseres Verständnis der
NACHHALTIGKEIT Kreislaufwirtschaft in der Praxis
HANDLUNGSSCHRITTE Konzeptentwicklung
& MEILENSTEIN/E Sichtung von geeigneten Referierenden und Partnern
Budget für Umsetzung sichern
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Tiergarten Nürnberg, Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN),
AKTEURINNEN/
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN),
AKTEURE (U.A.)
Geschäfte mit zirkulärem Geschäftsmodell (z.B. Second-Hand Geschäfte), Reparaturinitiativen
NÖTIGE FINANZMITTEL 1050 € (3 x 350 €) für Honorare
& PERSONAL 150 € Bewerbungskosten
ERFOLGSINDIKATOREN
Anmeldezahlen
CHECKLISTE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN IN VERGABEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BE-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Die Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben zielt darauf ab, die Dienststellen bei der Beschaffung bereits von Anfang an zu unterstützen und ihnen Kriterien bzw. Beispiele an die Hand zu geben, die einen nachhaltigen und zirkulären Beschaffungsprozess erleichtern können. Hierbei werden unterschiedliche Nachhaltigkeitskriterien mit einbezogen, u.a. Aspekte der Kreislaufwirtschaft, ökologische/ umweltbezogene Aspekte (z.B. Energieverbrauch, Gütesiegel und CO2-Emissionen), Lebenszykluskosten, sowie soziale und inklusive und innovative Aspekte.
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird die Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in
Vergaben im Rahmen eines Piloten mit einigen Dienststellen erprobt. 2026 wird die Checkliste stadtweit eingeführt. Dadurch wird eine nachhaltige Beschaffung stärker in alle Ausschreibungen und Vergaben mit eingebunden. Festlegung quantitativer Ziele für zirkuläre Beschaffung für 2030 (in Anlehnung an die NKWS). Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR
Bewusstseinsbildung/Sensibilisierung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE Erprobung der Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben
& MEILENSTEIN/E innerhalb eines einjährigen Piloten (Beginn: 1. August 2024)
Halbzeitevaluierung zum 1. Januar 2025 mit anschließender Überarbeitung der Checkliste Finale Überarbeitung der Checkliste bis September/Oktober
Information der Ergebnisse und Evaluierung der Pilotphase in der Referentenrunde. Entscheidungsfindung zum stadtweiten Einsatz bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen Ausweitung des Pilot-Projektes Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben auf weitere Bedarfsdienststellen
FEDERFÜHRUNG
ZD/3 und Ref. III
BETEILIGTE
Für den Piloten: ASN, SUN, Frh, UwA und Ref. III
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Ca. 1000 € für eine benutzerfreundliche Aufbereitung der
& PERSONAL Checkliste
ERFOLGSINDIKATOREN
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
ESHOP-STADT NÜRNBERG NACHHALTIGER GESTALTEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BE-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg sowie definierte Externe Stellen (ZV-KVÜ, JCN, Staatstheater) beschaffen über den eShop-Stadt Nürnberg ihre Bedarfe der Verwaltung und für den Dienstbetrieb. Allein im Jahr 2023 wurden Bestellungen in einem Wert von ca. 1.450.000 € aufgegeben. Primär sind hier Produkte aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen (z.B. Büromaterial, Büromöbel, Kopierpapier) abrufbar, für die nach der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie der Stadt Nürnberg ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Nachhaltigkeitsaspekte sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus sind Produkte bestellbar, die die Verwaltung benötigt aber aufgrund der niedrigen Mengen bisher nicht sinnvoll ausgeschrieben werden konnten oder nicht standardisierbar und bündelbar sind. Obwohl der eShop-Stadt Nürnberg bereits ein Sortiment nachhaltiger Produkte führt, gibt es hier an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Der Anteil nachhaltiger Produkte am Sortiment sollte erhöht werden sowie bestimmte, nicht-zirkuläre Produkte durch sogenannte Negativlisten benannt werden, die nicht mehr über den eShop beschafft werden können (sofern diese nicht vertraglich in ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen fixiert sind). Hierbei werden nicht einzelne Hersteller, sondern vielmehr Produkte oder Produktbestandteile ausgeschlossen (als Vorbild für eine gute Umsetzung ist hier die Stadt Ludwigsburg anzuführen).
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird eine Negativliste für die Beschaffung erarbeitet. Bis Ende 2026 wird das Sortiment des eShop-Stadt Nürnberg sukzessive angepasst, sofern technisch umsetzbar. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR
Durch Angebotsstrukturen nachhaltige Einkäufe in den
NACHHALTIGKEIT
Vordergrund rücken.
HANDLUNGSSCHRITTE Analyse des derzeitigen Sortiments des eShop-Stadt Nürnberg
& MEILENSTEIN/E hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien
Erarbeitung der Negativliste Prüfung, ob für die Implementierung der Negativliste neue Funktionalitäten programmiert werden müssen und ob die Auftragsänderung vergaberechtlich zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, würde ZD/3 ein Infoangebot einholen, da der eShop- Stadt Nürnberg als Software as-a-Service lizenziert wird. Anschließende Prüfung und zur Zurverfügungstellung der Haushaltmittel für die Implementierung der neuen Funktionalitäten seitens Ref. III. Ausweitung des eShop-Angebots mit nachhaltigen Produkten (zumindest exemplarisch für einen Bereich, z.B. Lebensmittel und Getränke)
Identifizierung von Rahmenverträgen, die perspektivisch (bei Laufzeitende und Neuausschreibung) im Einvernehmen mit dem Bedarfsträgern nachgebessert werden müssen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
ZD/3
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln.
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
KONZEPT ZUR VERMEIDUNG VON LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG IN
STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Bei den Caterern, Kantinen und Mensen der städtischen
Organisationseinheiten sollen Lebensmittelabfälle in Zukunft deutlich reduziert werden und/oder überschüssige Lebensmittelreste weitergegeben bzw. weiterverwendet werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Ansätze: (1.) Um sicherzustellen, dass Caterer diesen Aspekt proaktiv angehen, sollen zukünftig Konzepte zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung bereits in der Leistungsbeschreibung der Vergabeverfahren mitgedacht und gefordert werden. Die entsprechende Gestaltung eines Vergabeverfahrens ist zunächst innerhalb eines Pilotprojekts zu erproben. Für die Durchführung eines ersten Piloten bieten sich die Kindertagesstätten an, da eine Neuausschreibung ab dem Jahr 2026 ansteht und J hier dieses Thema angehen möchte. (2.) Es braucht Monitoring-Systeme, um die Mengen und die Ursachen von Lebensmittelverschwendung zu erfassen. Hierfür bietet sich die Erprobung einer „intelligenten Waage“ an, die mit einer KI-Technologie gestützten Lösung mit Kamera und Waage, Lebensmittelabfälle misst und analysiert. Dadurch können Großküchen gezielter Bestellungen und Produktion planen und sich an den Präferenzen der Kundschaft orientieren. Der Einsatz einer solchen Waage ist innerhalb eines Pilotprojekts zu testen. (3.) Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Optimierung der Bestellvorgänge, des Lebensmitteleinsatzes und der Verwendung der überschüssigen Lebensmittel.
ZIEL/E In der Neuausschreibung für die Caterer der Kindertagesstätten ab
dem Jahr 2026 soll ein Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gefordert oder als Leistungskriterium, sofern vergaberechtlich möglich, abgefragt. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird eine „intelligente Waage“ als Instrument gegen Lebensmittelverschwendung getestet. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird die Menge an verschwendeten Lebensmitteln in städtischen Einrichtungen gesenkt. Bezug zu den relevanten SDGs: 2, 12 und 13
BEITRAG ZUR
CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT
Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche zwischen J, ZD/3 und Ref. III für die Vorbereitung
& MEILENSTEIN/E des Vergabeverfahrens
Kooperation mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Evaluation des Piloten und Prüfung einer stadtweiten Einführung
Überblick erstellen, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Dienststellen Neuausschreibungen vorgenommen werden Gespräche mit relevanten Großküchen, die für die Erprobung einer „intelligenten Waage“ in Frage kommen Messung und Analyse der Lebensmittelabfälle (vor und während des Pilotprojekts, um Veränderung sichtbar zu machen)
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
J, ZD/3
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.000 € Bezuschussung für die Erprobung des digitalen
& PERSONAL Monitorings (z.B. intelligenten Waage)
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
LEBENSMITTELABFÄLLE AUF NÜRNBERGER VERANSTALTUNGEN
REDUZIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Auf städtischen Veranstaltungen der Stadt Nürnberg sowie ihrer
Töchterunternehmen mit gastronomischen Angeboten werden, am Ende der Veranstaltung, die übriggebliebenen Lebensmittel häufig entsorgt. Dieser Verschwendung von Lebensmitteln kann entgegengewirkt werden, indem auf Nürnberger Events Konzepte zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung gefordert werden und Kooperationen mit Foodsharing-Akteuren, der Nürnberger Tafel und/oder der App „Too Good To Go“ eingegangen werden. Für die Entwicklung und Erprobung eines Konzepts bietet sich die Durchführung eines Pilotprojektes an.
ZIEL/E Bis zum Jahr 2025 wird die Erarbeitung eines Konzepts, inklusive
einer Kooperation mit Foodsharing-Akteuren im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt. Durch die Weitergabe von Lebensmitteln werden Lebensmittelabfälle reduziert. Bezug zu den relevanten SDGs: 2, 12 und 13
BEITRAG ZUR CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg
HANDLUNGSSCHRITTE Leitbild „Green Events“ wird im Unterpunkt „Catering“ um das
& MEILENSTEIN/E Themenfeld Lebensmittelverschwendung erweitert
Kontaktaufnahme & Prüfung etwaiger Kooperationen mit lokalen Lebensmittelrettern (Foodsharing e.V., LEBENS-mittel- RETTEN & mehr e.V., Nürnberger Tafel) sowie der App „Too Good To Go“ Entwicklung eines Hygienekonzeptes Durchführung und Evaluation des Piloten Prüfung einer stadtweiten Einführung
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
BGA/2, 2.BM/Projektbüro, KUF
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Diese Maßnahme benötigt voraussichtlich keine weiteren
& PERSONAL Finanzmittel.
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
KOOPERATION ZWISCHEN STADT UND LEBENSMITTELRETTERN
INTENSIVIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-03 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Eine Intensivierung der Kooperation zwischen der Stadt Nürnberg
und Aktiven aus der Lebensmittelrettungs-Szene, zielt darauf ab, das Thema Lebensmittelverschwendung an Privatpersonen herangetragen werden. Sie dazu ermuntert werden, selbst aktiv zu werden und genießbare Lebensmittel vor der Mülltonne zu retten. Hierfür gibt es eine unterschiedliche Ansätze, z.B.: (1) Durchführung von gemeinsamen, öffentlichen Veranstaltungen, wie bspw. eine Schnippeldisko oder eine öffentliche Verteilaktion an einem zentralen Ort, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. (2) Erarbeitung von Bildungskonzepten, z.B. für die Schülerschaft (siehe Maßnahme L-04). (3) Errichten eines Fairteilers (innerhalb eines Pilotprojekts). Fairteiler sind öffentlich zugängliche Orte, mit Kühlschränken und/oder Regalen für gerettete Lebensmittel, mit dem Ziel, dass Lebensmittel umverteilt werden können. Durch Fairteiler soll Überschuss dorthin verteilt werden, wo dieser Verwendung findet, um damit der Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln entgegen zu wirken. Die Fairteiler werden nach festen Regeln kontrolliert und gereinigt. Grundsätzlich dürfen sich hier alle Menschen kostenlos bedienen. Mit den entsprechenden Erfahrungen sollen sukzessive weitere Fairteiler gegründet werden.
ZIEL/E Bis zum Jahr 2026 wurden mindestens ein Fairteiler gegründet und
zwei Veranstaltungen zum Thema Lebensmittelverschwendung zur Sensibilisierung der Bevölkerung durchgeführt. Bezug zu den relevanten SDGs: 12 und 13
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung
NACHHALTIGKEIT CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
HANDLUNGSSCHRITTE Erstellung eines Leitfadens für öffentliche Lebensmittel-
& MEILENSTEIN/E Fairteiler zur Förderung des zivilgesellschaftlichen
Engagements in den Stadtteilen Kontaktaufnahme & Kooperation mit lokalen Lebensmittelrettern Erstellung eines Hygienekonzepts Eröffnung der Fairteiler Unterzeichnung der Motivationserklärung „Foodsharing-Stadt“
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Foodsharing, Lebensmittel retten & mehr, Nürnberger Tafel
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 1.200 € (2 x 600 €) für Übernahme der Mietkosten oder
& PERSONAL Bereitstellung von Räumlichkeiten
2.000 € (2 x 1000 €) Anschaffung von der nötigen Infrastruktur (Kühlschränke und/oder Regale) 200 € (2x 100 €) Pauschale für laufende Betriebskosten 1.000 € (2 x 500 €) Zuschuss zur Anschaffung und/oder Instandhaltung von Transportmitteln 1.600 € für gemeinsame Sensibilisierungsveranstaltungen und Bildungsformate zum Thema Lebensmittelverschwendung Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
Anzahl der ins Quartiersleben eingebundenen „Lebensmittel- Fairteiler“ im Stadtgebiet
SCHÜLERSCHAFT FÜR VERMEIDUNG VON
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG SENSIBILISIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-04 Schülerschaft, ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Lehrkräfte ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Um das Bewusstsein der Schülerschaft für die negativen
KURZBESCHREIBUNG
Umweltauswirkungen (z. B. unnötiger CO2-Ausstoß, Flächen- und Wasserverbrauch), sowie für Fragen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung zu schärfen, wurde das Thema innerhalb des EU-Projekts SchoolFood4Change aufgegriffen. Im kommenden Schuljahr kommen verschiedene Formate zum Tragen: Veranstaltung einer „Foodwaste-Messwoche“ (Interessierte Schülerinnen und Schüler messen an ausgewählten Schulen entstandene Lebensmittelabfälle); Veranstaltung einer „Schnippeldisko“ mit geretteten Lebensmitteln und anschließender Podiumsdiskussion; Veranstaltung von intergenerationalen Kochevents mit dem Fokus „Resteverwertung“ sowie „Haltbarmachung von Lebensmitteln“; Die frühzeitige Sensibilisierung der Schülerschaft bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, kann ihr zukünftiges Verhalten maßgebend beeinflussen.
ZIEL/E Bis Ende 2025 werden insgesamt mindestens 3
bewusstseinsbildende Veranstaltungen zum Thema Lebensmittelverschwendung durchgeführt (diese können sich auf unterschiedliche Schulen, die am EU-Projekt SchoolFood4Change teilnehmen, verteilen). Bezug zu den relevanten SDGs: SDG 12 und 4
BEITRAG ZUR
CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT
Bewusstseinsbildung Entwicklung von Botschafterinnen und Botschaftern Vernetzung mit weiteren relevanten Akteurinnen und Akteure
HANDLUNGSSCHRITTE
Umsetzung der Einzelmaßnahmen
& MEILENSTEIN/E
FEDERFÜHRUNG
Ref. IV und SchA/SchoolFood4Change
BETEILIGTE
Ref. III, Foodsharing und Weitere
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 1.300 € für Honorare der Podiumsdiskussion
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Siehe Konzept SchoolFood4Change
CIRCULAR CITIES DECLARATION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Mit der Absichtserklärung verpflichtet sich die Stadt,
KURZBESCHREIBUNG
Kreislauforientierung zur Grundlage ihres Denkens und Handelns zu machen und ihre Handlungsspielräume zu nutzen. Die Circular Cities Declaration (CCD3) sieht vor, dass der Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gestaltet werden soll. In der Praxis sollen unter anderem Geschäftsmodelle und Verhalten gefördert werden, die den Wert und Nutzen von Produkten, Komponenten, Materialien und Nährstoffen so lange wie möglich aufrechterhalten. Über 80 europäische Städte, u.a. Aachen, Frankfurt, Freiburg, Genua, Göteborg und Murcia haben bereits die CCD unterzeichnet. Dadurch ist ein großes Netzwerk entstanden, in dem Wissen und Erfahrungen geteilt und Kooperationen ermöglicht werden.
ZIEL/E Bis Ende 2024/ Anfang 2025: Unterzeichnung der Circular Cities
Declaration Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Vorbildfunktion
NACHHALTIGKEIT Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche mit ICLEI - Local Governments for Sustainability,
& MEILENSTEIN/E einem weltweiten Verband von Städten, Gemeinden und
Landkreisen für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung, der die CCD koordiniert Einbringung in Stadtrat Unterzeichnung der CCD Umsetzung der CCD durch Maßnahmen und Überprüfung durch ein Monitoringsystem
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
ICLEI - Local Governments for Sustainability
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Es werden keine zusätzlichen Finanzmittel benötigt. Die
& PERSONAL Mitgliedschaft ist kostenlos.
ERFOLGSINDIKATOREN
Regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstands von den genannten Maßnahmen.
FLANKIERENDE
Alle weiteren Maßnahmen
MASSNAHMEN
3 https://circularcitiesdeclaration.eu/
MEHRWEGGESCHIRR BEI STÄDTISCHEN VERANSTALTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Abfallvermeidung stellt ein zentrales Handlungsfeld bei städtischen
KURZBESCHREIBUNG
Veranstaltungen dar. Durch die Umstellung von Einweg- auf Mehrweggeschirr kann laut einer Studie das Abfallaufkommen auf Großveranstaltungen um bis zu 30 % reduzieren [35]. Das Thema Abfallvermeidung, -trennung und –entsorgung bei Veranstaltungen ist auch für die Stadt Nürnberg von großer Relevanz. So wurde bereits im April 2020 das Leitbild „Green Events“, einstimmig vom Stadtrat verabschiedet. Das Leitbild fordert u.a. die Verwendung von pfandpflichtigen Mehrwegbehältnissen für Speisen und Getränke. Die damals beschlossene Evaluierung hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses wurde jedoch aufgrund des Aussetzens von Veranstaltungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie, nie durchgeführt. Deshalb soll die Evaluierung nun nachgeholt werden, um Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen zu ziehen.
ZIEL/E Eine Evaluierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien des
Leitbilds Green Events wird bis 2026 durchgeführt. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR Vorbildfunktion
NACHHALTIGKEIT Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Abfrage, in wie weit bei städtischen Veranstaltungen
& MEILENSTEIN/E Mehrweggeschirr genutzt wird, sowie Erfassung möglicher
Herausforderungen und Lösungsansätze Sammlung von stadtweiten Best-Practice Beispielen Prüfung, ob eine Anpassung des Leitbilds/ des Beschlusses notwendig ist Bericht über Umsetzungsstand im Umweltausschuss
FEDERFÜHRUNG
Ref, III
BETEILIGTE
Geschäftsbereichsübergreifend
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Keine zusätzlichen Sachkosten für die Evaluierung
& PERSONAL Mittel- bis langfristig noch zu ermittelnde Finanzmittel für
Umsetzung von Mehrwegprojekten
ERFOLGSINDIKATOREN
Abgeschlossene Evaluierung
MEHRWEG IM TO-GO BEREICH STÄRKEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-03 Stadtverwaltung ☐ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
Trotz der neuen Mehrwegpflicht, welche 2023 eingeführt wurde,
KURZBESCHREIBUNG
werden Mehrweg-Alternativen im To-Go Bereich von der Kundschaft kaum angenommen. Deshalb braucht es Ansätze, die die Nutzung von Mehrweg im To-Go Bereich attraktiver machen. Insbesondere die Nutzung rechtlicher Instrumente ist erfolgversprechend. Deshalb ist zu prüfen, ob und welche rechtlichen Instrumente, wie bspw. die Einführung einer Verpackungssteuer (je nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Präzedenzfall in Tübingen) oder die Erprobung von „Mehrweg als Standard“ für die Stadt Nürnberg geeignet sind. Wie bereits im UmwA Juli 2023 berichtet, soll die Einführung der Verpackungssteuer ergebnisoffen geprüft werden. Vor der entsprechenden Prüfung soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Zudem wird das Thema in den Deutschen Städtetag eingebracht, um eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben.
ZIEL/E Bis 2026: Prüfung möglicher rechtlicher Instrumente
Bis 2027: Schaffung der nötigen finanziellen Ressourcen und Personalstellen Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR CO2 und Ressourceneinsparung
NACHHALTIGKEIT Müllvermeidung (insbesondere im öffentlichen Raum)
HANDLUNGSSCHRITTE Einberufung eines Runden Tisches zum Thema Mehrweg
& MEILENSTEIN/E Prüfung rechtlicher Instrumente
Interkommunale Vernetzung mit Schwabach, Erlangen und Fürth Öffentlichkeitskampagne, um das Thema Mehrweg stärker ins Bewusstsein zu bringen
FEDERFÜHRUNG
Vorschlag: Ref. I/II und Ref. III
BETEILIGTE
Ref. VII und 3. BM
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln. Sie umfassen voraussichtlich folgende Aspekte:
& PERSONAL personelle Ressourcen
Öffentlichkeitsarbeit
ERFOLGSINDIKATOREN
Anteil/Anzahl von To-Go Essenausgaben, welche im Mehrweg gekauft werden
ABFALLBERATUNG DER STADTBEVÖLKERUNG & ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-04 Nürnberger ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) bietet verschiedene
Formate der Abfallberatung für die Nürnberger Bürgerschaft an. Dazu gehören mündliche, telefonische, schriftliche und elektronische Information und Beratung der Nürnberger Bürgerschaft zu allen Fragen der Abfallvermeidung und korrekten Abfallentsorgung. Die Abfallberater stehen nicht nur für Rückfragen seitens der Bevölkerung zur Verfügung, sondern kontaktieren und beraten die städtische Bevölkerung, bei aufgefallenen und zuordenbaren Problemen hinsichtlich Fehlwürfen, Problemen usw. Neben der hauptamtlichen Abfallberatung, ist auch eine ehrenamtliche Abfallberatung im Einsatz. Diese bietet Haushaltsberatungen und Vorträge an und betreut Infostände im gesamten Stadtgebiet. Insbesondere durch Einsatz der ehrenamtlichen Abfallberatung ist es möglich vor Ort die Bevölkerung in deren Muttersprache zu erreichen und aufzuklären. Die Abfallberatung unterstützt entsprechend des Abfallvermeidungsgrundsatzes der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Ressourcenschonung durch die Bevölkerung und trägt durch ihre Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit dazu bei, dass eine höhere Quote der Wertstoffverwertung erreicht werden kann. Weiterhin wird Öffentlichkeitsarbeit über Presse, Homepage, Social-Media-Kanäle, Aktionen und Flyer betrieben. Durch die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Leistungen des ASN und über Abfallvermeidung, Verwertung und korrekte getrennte Entsorgung, wird das Bewusstsein der gesamten Stadtbevölkerung im Sinne der Kreislaufwirtschaft gestärkt. Seit Frühling 2024 hat ASN bspw. auch einen Instagram-Kanal. In Form von regelmäßigen Postings über korrekte Mülltrennung und Tipps und Tricks rund um das Thema Abfallvermeidung informieren sie die Bürgerschaft und ermöglichen darüber hinaus einen Einblick in den Arbeitsalltag des ASN (und weiterer Betriebe der Abfallwirtschaft).
ZIEL/E Systematische Verbesserung der Abfallvermeidung und
Entsorgung durch Aufklärung und Beratung
BEITRAG ZUR Müllvermeidung, Stärkung der richtigen Mülltrennung und
NACHHALTIGKEIT Ressourcenschonung
SDGs 4, 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Beratung am Telefon, elektronisch und schriftlich
MEILENSTEIN/E Betrieb von Infoständen im gesamten Stadtgebiet (z.B. auf
Stadtteilfesten) Durchführung von Haushaltberatungen in Wohnblöcken (direkt an der Wohnungstür) Halten von Vorträge in Vereinen, Schulen, Kindergärten, etc.
Für Instagram: Content sammeln und Brainstorming, welche Themen und Fotos für unseren Account relevant sind und somit für die Zielgruppe relevant wären Regelmäßig stattfindende Q&A Runden, bei denen Follower Fragen zur Mülltrennung stellen können, z.B. Wo entsorgt man ein altes Handy? Wohin bringe ich eine alte Tapete?
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/B
BETEILIGTE Mitarbeitende der hauptamtlichen Abfallberatung
AKTEURINNEN/AKTEURE Ehrenamtliche Abfallberatung (mehrsprachig)
(U.A.) Organisationen, Vereine u.a. vor Ort (verteilt über das
gesamte Stadtgebiet)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten sowie Ehrenamtspauschale für
PERSONAL Einsätze werden aus den aus den Nürnberger Abfallgebühren
finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN erfasste Zahlen zu Abfallmengen, Fehlwürfen, wilden
Müllablagerungen jeweils im Vergleich zum Vormonat(en) bzw. Vorjahr(en) Statistikerfassung der Anzahl der Beratungen Reaktionen der Bevölkerung
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit; Presse, Radio und Erstellung von Infozetteln
MASSNAHMEN sowie Aufklebern, Informationen der Medien
ABFALLBERATUNG AN KITAS UND SCHULEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-05 Kinder/Familien ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg führt seit 1998
Abfallberatung an Kitas und Schulen durch. Inzwischen haben sich die Angebote und die Tätigkeit hier stark intensiviert und fokussiert sowohl inhaltlich wie auch personell. Das Vor-Ort-Angebot ist kostenfrei, je nach Alter und Jahrgangsstufe beträgt die Dauer zwischen 60 Minuten und 3 Schulstunden. Im Vordergrund steht eine interaktive, kindgerechte Herangehensweise an das Thema Abfallvermeidung u. -trennung durch Besprechen verschiedener Abfallarten und Mülltonnen sowie aktives Mülltrennen und einsortieren mit Hilfe exemplarischem Abfalls. Um die Bedeutung von Müllvermeidung und richtiger Mülltrennung zu vermitteln, wird gemeinsam und interaktives erarbeitet, aus welchen endlichen Rohstoffen welche Produkte entstehen und welche teils verheerenden Folgen der Rohstoffabbau für die Umwelt bedeutet. Darüber hinaus werden zwei ASN-Medienkoffer zur Wissensvermittlung durch Lehrende oder Erziehende in Kitas und Schulen, usw. verliehen. Zu guter Letzt können Kindertagesstätten und Schulen einen Komposter-Zuschuss in der Höhe von bis zu 100 €, auf Antrag und gegen Vorlage der Rechnung, einmalig pro Einrichtung, stellen, um den Kindern und Jugendlichen die Eigenkompostierung und Verwertung von organischen Abfällen zu vermitteln.
ZIEL/E Systematische Verbesserung der Mülltrennung und -vermeidung
durch Aufklärung, Ressourcenschonung, durch nachhaltigeres Wirtschaften sowie Reduktion wilder Müllablagerungen (Stadtbild verbessern). Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR
Müllvermeidung und Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE & Das Konzept ist bereits etabliert und wird gut
MEILENSTEIN/E angenommen. In Hochphasen können nicht alle Anfragen
bedient werden. Bei Auslastung werden die Anfragen auf das nächste Schuljahr verschoben. ASN-Medienkoffer-Verleih zur Wissensvermittlung (kostenfrei für je 4 Wochen). Je ein Medienkoffer für Kindertagesstätten und ein Medienkoffer für Schulen. Inhalt: Bücher, DVDs, Spiele, Arbeitsblätter, Müllautos, Mülltonnen, Lehrer-/ Erzieher-Infos rund zum Thema Abfallvermeidung und -trennung Aktuelle Planung: Ausweitung des Angebots auch auf weiterführende Schulen mit erweitertem Programm und Aufbau weiterer „Bausteine“ zum Thema. Kooperation mit dem Kindermuseum Nürnberg durch Aktion „Gold im Müll“ für Grundschüler, finanzielle und teils bzw. nach Möglichkeit personelle Unterstützung und/oder die Interessierten an Aktionen vom Kindermuseum vermittelt.
FEDERFÜHRUNG
ASN/A-E/B
BETEILIGTE Lehr- und Erziehungskräfte in Schulen und Kitas, vereinzelt
AKTEURINNEN/AKTEURE Initiative über Eltern
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL &
Personal- und Sachkosten, 2 Abfallberaterinnen mit Schwerpunkt
PERSONAL
Müllpädagogik (in Teilzeit), werden über Abfallgebühren finanziert
ERFOLGSINDIKATOREN
Rückmeldungen von Schulen/Lehrkräften bzw. Kitas/Erzieherinnen
ABFALLKONZEPTE BEI VERANSTALTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-06 Veranstalter im ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Stadtgebiet Nürnberg ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Bei Veranstaltungen in Nürnberg gilt grundsätzlich das
Mehrweggebot entsprechend § 7 Abfallwirtschaftssatzung (AbfS). Auf Verlangen ist dem ASN ein Abfallkonzept vorzulegen, das die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –trennung enthält. Nach der Veranstaltung ist dem ASN ein Abfallbericht über die angefallenen Abfälle nach Art und Menge vorzulegen.
ZIEL/E Abfallvermeidung durch Mehrweggebot sowie bessere
Verwertungsquote des anfallenden Abfalls Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT Bessere Sauberkeit der öffentlichen Flächen
HANDLUNGSSCHRITTE & Anschreiben von Veranstaltern
MEILENSTEIN/E Intensive persönliche Beratung von Veranstaltern
Kontrolle der Veranstaltung
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/B
BETEILIGTE Alle Dienststellen, die Veranstaltungen genehmigen (OA, LA,
AKTEURINNEN/AKTEURE SÖR) sowie Veranstaltungsorganisatoren
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten werden aus den Abfallgebühren
PERSONAL finanziert
ERFOLGSINDIKATOREN Geringere Abfallmengen auf Veranstaltungen (Abfallbericht)
Reduktion der Einwegprodukte auf Veranstaltungen
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit
MASSNAHMEN Abfallberatung
QUALITÄTSSICHERUNG DES BIOMÜLLS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-07 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Um einen möglichst störstoffarmen Biomüll zu gewährleisten führt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kontrolle hinsichtlich Störstoffe in Biomülltonnen durch. Dies geschieht durch (1) den Einsatz eines elektronischen Biomülldetektors und (2) Störstofferkennung durch Mitarbeitende. Falsch befüllte Tonnen werden als Restmüll entleert und der entsprechenden Person in Rechnung gestellt. Des Weiteren nimmt ASN an der bundesweiten Aktion „Saubere Biotonne“, als Themenschwerpunkt bei der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Stadtquartieren, teil.
ZIEL/E Verringerung des Störstoffanteils in der Biotonne, um
hochwertigeren Kompost zu erhalten
BEITRAG ZUR Geringere Belastung des Biomülls bspw. durch Mikroplastik
NACHHALTIGKEIT
Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Einsatz des Biomülldetektors: Ein Gerät zur Erkennung
MEILENSTEIN/E von Störstoffen im Biomüll, wird auf verschiedenen Touren
im Stadtgebiet eingesetzt. Störstofferkennung durch Mitarbeiter: Mitarbeiter der Biomülltour kontrollieren stichpunktartig den Inhalt der Biotonnen auf Störstoffe. Inrechnungstellung bei falscher Befüllung. Abfallberatung vor Ort mit Infoständen, Haushaltsberatungen, Infofahrrad durch das Stadtquartier, Vorträgen usw. zur korrekten Entsorgung von Biomüll Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe von Plakaten, Presse, Radio, Handzetteln, ASN-Website und Social Media usw.
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/V
BETEILIGTE Mitarbeiter von ASN/A-E/V, Müllwerkerinnen/Müllwerker
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten werden aus den Abfallgebühren
PERSONAL finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN Verbesserung der Biomüllqualität, weniger Feststellungen des
Detektors und bei Sichtkontrollen sowie bessere Qualität beim Verwerter
VERLEIH GESCHIRRMOBIL
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-08 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Für größere Familienfeste oder andere Anlässe im Freien, zu
denen viel Geschirr gebraucht wird, bietet die Stadt Nürnberg einen besonderen Service an: das Geschirrmobil. Alle Nürnbergerinnen und Nürnberger können sich im Wertstoffhof in der Egenhauser Straße größere Mengen Suppenteller, flache Teller, Fleischplatten, Terrinen, Kaffeekannen, Kaffeegedecke sowie Besteck ausleihen. Ein Set besteht aus mindestens 50 Teilen. Die Benutzung ist kostenlos. Bei der Abholung muss eine geringe Kaution hinterlegt werden. Insgesamt stellt die Stadt zwei voll ausgestattete PKW-Anhänger inklusive Geschirrspülmaschine mit allen nötigen Anschlüssen bereit. Diese sind in den späten Frühjahres-/Sommermonaten nahezu ausgebucht. Durch das Verwenden von Mehrweggeschirr und Besteck wird im Sinne des Abfallvermeidungsgrundsatzes der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sichergestellt, dass durch die Vermeidung von Einweggeschirr gar kein Abfall entsteht.
ZIEL/E Gute Annahme des Geschirrmobils seitens der Nürnberger
Bevölkerung.
BEITRAG ZUR Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT SDGs 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Öffentlichkeitsarbeit, Hinweise auf Einrichtungen der
MEILENSTEIN/E Abfallwirtschaft in den einschlägigen Medien
FEDERFÜHRUNG ASN
BETEILIGTE Betriebsführer der Wertstoffhöfe, derzeit BRK
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & In den Betriebskosten der Wertstoffhöfe einkalkuliert
PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Auslastung des Angebots
MARKT DER LANGEN G´SICHTER
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-09 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Markt der langen G´sichter, das Nachweihnachtsevent zum
Thema Abfallvermeidung, macht seit 1997 darauf aufmerksam, dass zu viele neuwertige Geschenke zu Weihnachten unmittelbar im Müll landen. ASN unterstützt mit Hilfe der Versteigerung aktiv die Abfallvermeidung.
ZIEL/E Sensibilisierung der Bevölkerung Nürnberg hinsichtlich eines
sinnvollen, ressourcenschonenden Schenkens - sowohl bezüglich der Verpackung als auch inhaltlich. Geschenke können auch immaterieller Art sein, z.B. Zeit schenken oder es sollte sich mit dem Beschenken befasst werden um zu vermeiden, dass die Geschenke direkt im Abfall landen. Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR Müllvermeidung und Ressourcen schonen.
NACHHALTIGKEIT Sensibilisierungsarbeit (Problematisierung der
Wegwerfgesellschaft)
HANDLUNGSSCHRITTE & Bewerbung der Veranstaltung durch Öffentlichkeitsarbeit
MEILENSTEIN/E (Presse, Radio, Instagram usw.)
jährliche Durchführung der Veranstaltung
FEDERFÜHRUNG ASN/ÖA
BETEILIGTE Haupt- und ehrenamtliche Abfallberatung
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Die Personal- und Sachkosten werden aus den Müllgebühren
PERSONAL finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN Anzahl der Teilnehmenden (2023 ca. 750
Besucherinnen/Besucher) Anzahl der Ware, die versteigert wird Spendenhöhe
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit auf mehreren Kanälen
MASSNAHMEN
LEUCHTTURMPROJEKT STADION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BA-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Verwendung von zirkulären Bauverfahren und Materialien für den
KURZBESCHREIBUNG
Umbau des Stadions. Hier sind bspw. Bauschuttrecycling und die Nutzung von biobasierten Materialsubstituten (bspw. Holz) zu nennen. Eine erfolgreiche Umsetzung kann die Akzeptanz für das Thema zirkuläres Bauen erhöhen.
ZIEL/E Verwendung von Sekundärrohstoffen
Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 13
BEITRAG ZUR CO2 und Ressourceneinsparung
NACHHALTIGKEIT Vorbildfunktion
HANDLUNGSSCHRITTE Machbarkeitsstudie im Rahmen des Gesamtprojekts
& MEILENSTEIN/E „Stadionumbau“
Bearbeitung im Rahmen der AG Nachhaltigkeit Stadion Berücksichtigung bei Planungsvorgaben
FEDERFÜHRUNG
Projektleitung „Umbau Stadion“
BETEILIGTE Ref. III, 3. BM, 1. FC Nürnberg, Projektgruppe Stadionumbau, Ref.
AKTEURINNEN/ VI, Ref. I/II
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Bei Planung und Bau des sanierten Stadions wurde in den Ausschreibungen und in der Ausführung entsprechende Baurecyclingverfahren umgesetzt.
TEILNAHME AM DIFU-PROJEKT „KREISLAUFSTADT“
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
Ü-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Das Projekt „Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale
KURZBESCHREIBUNG
Resilienz & Wertschöpfung: Beitrag und Rolle der kommunalen Wirtschaftsförderungen“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) unterstützt Kommunen dabei, auf Grundlage der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf Basis von Erkenntnissen bereits aktiver Kreislaufwirtschaftsstädte und initiativen, eine eigene gesamtstädtische Strategie zu entwickeln und Fortschritte zu evaluieren. In dem Projekt arbeiten sowohl Städte, die ganz am Anfang ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema „Kreislaufwirtschaft“ stehen, als auch Städte und ihre Wirtschaftsförderungen, die bereits erste Schritte und Maßnahmen eingeleitet haben und Teil entsprechender Netzwerke sind. Neben der Stadt Nürnberg sind u.a. folgende Städte beteiligt: Hamburg, Leipzig, Frankfurt und Hannover.
ZIEL/E Vernetzung und Austausch von Erfahrungen mit anderen
deutschen Städten. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR Weiterbildung und Sensibilisierung der städtischen
NACHHALTIGKEIT Mitarbeitenden
HANDLUNGSSCHRITTE Teilnahme an den Verbundtreffen
& MEILENSTEIN/E Teilnahme an den digitalen kollegialen Austauschformaten
Bilateraler Austausch mit Projektpartnern zu gemeinsamen Themen (z.B. zum Thema Monitoring) und ausgewählten Maßnahmen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE Ref. VII/ WiF
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Die Stadt Nürnberg lernt durch die Teilnahme am Projekt Best- Practice Beispiele und Ansätze zur Strategieentwicklung kennen.
Quellen & Links
[1] EEA, 2023. Environment and climate pressures from household consumption in Europe. Briefing no. 12/2023. European Envrionmental Agency. [2] Europäisches Parlament, 2023. Kreislaufwirtschaft: Definition und Vorteile. https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20151201STO05603/kreislaufwirtsch aft-definition-und-vorteile [3] Eurostat, 2024. Material flow accounts statistics – material footprints. https://ec.europa.eu/eurostat/statisticsexplained/index.php?title=Material_flow_accounts_statistics_- _material_footprints#EU.27s_material_footprint_by_material_category_over_time) [4] UBA, 2020. Leitsätze einer Kreislaufwirtschaft. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020_ 04_27_leitlinie_kreislaufwirtschaft_bf.pdf [5] European Union, 2020. Circular Economy Action Plan. For a cleaner and more competitive Europe. https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/EN/TXT/?qid=1583933814386&uri=COM:2020:98:FIN [6] Potting, J., Hekkert, M., Worrell, E., Hanemaaijer, A., 2017. Circular Economy: Measuring Innovation in the Product Chain. PBL – Netherlands Environmental Assessment Agency. [7] Reike, D., Vermeulen, W., Witjes, S., 2017. The circular economy: New or Refurbished as CE 3.0? – Exploring Controversies in the Conceptualization of the Circular Economy through a Focus on History and Resource Value Retention Options,Resources, Conservation and Recycling, Volume 135, 2018 https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0921344917302756?via%3Dihub [8] Mast, J. et al., 2022. R-Strategien als Leitlinien der Circular Economy. Reihe: RETHINK. Impulse zur zirkulären Wertschöpfung. Enabling the Circular Economy. Handmann, U.; Irrek, W.; Büttner, S. (Hrsg.). 1. Auflage, 25.05.2022. Online abrufbar unter: www.prosperkolleg.ruhr zuletzt aufgerufen am 27.11.2023. [9] Difu (a), 2024. Handreichung Akteur*innenbeteiligung. Gemeinschaftsstudie Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale Resilienz & Wertschöpfung. Modellstrategie Kommunale Kreislaufwirtschaft. [10] Parrique, T., Barth, J., Briens, F., Kerschner, C., Kraus-Polk, A., Kuokkanen, A., Spangenberg, J.H, 2019. Decoupling debunked: Evidence and arguments against green growth as a sole strategy for sustainability. European Environmental Bureau. [11] Forti V., Baldé C.P., Kuehr R., Bel G., 2020. The Global E-waste Monitor 2020: Quantities, flows and the circular economy potential. United Nations University (UNU)/United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) – co-hosted SCYCLE Programme, International Telecommunication Union (ITU) & International Solid Waste Association (ISWA), Bonn/Geneva/Rotterdam. [12] European Parliament, 2020. The impact of textile production and waste on the environment (infographics). https://www.europarl.europa.eu/topics/en/article/20201208STO93327/the-impact-oftextile-production-and-waste-on-the-environment-infographics [13] UBA, 2021. 25 Jahre Umweltbewusstseinsforschung im Umweltressort. Langfristige Entwicklungen und aktuelle Ergebnisse. [14] UBA, 2022a. Konsum und Produkte. https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte [15] Whoppah, 2024. Hier gibt es die meisten Vintage-Shops, Flohmärkte, & Co: Nürnberg ist Deutschlands Secondhand-Hauptstadt. https://www.whoppah.com/de/blog/vintage-design-shops-deutschland-secondhandmobel
[16] Wilts, H., & Fecke, M., 2020. ReUse und Secondhand in Deutschland. Einstellungen zum Thema Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Wuppertal Institut. [17] Noch-Mall, Berlin: https://www.nochmall.de/ [18] Wiederschön, Leipzig: https://mein-leipzig-schon-ich-mir.de/projekte/unser-kaufhauswiederschoen/ [19] ReTuna, Eskilstuna: https://www.retuna.se/english [20] OECD, 2019. Öffentliche Vergabe in Deutschland: Strategische Ansatzpunkte zum Wohl der Menschen und für wirtschaftliches Wachstum, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/48df1474-de. [21] Wuppertal Institut und WWF, 2022. Impulspapier: Vom Flickenteppich zur echten Kreislaufwirtschaftsstrategie. https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen- PDF/Unternehmen/WWF-Impulspapier-circular-economy.pdf [22] Kristensen, H.S., Mosgaard, M.S. & Remmen, A., 2020. Circular public procurement practices in Danish municipalities, Journal of Cleaner Production, https://doi.org/10.1016/j.jclepro.2020.124962 [23] BMEL, 2023. Lebensmittelabfälle in Deutschland: Aktuelle Zahlen zur Höhe der Lebensmittelabfälle nach Sektoren. https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studielebensmittelabfaelle-deutschland.html [24] Schmidt, T.G. et al., 2019. Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen - Pathways to reduce food waste (REFOWAS): Maßnahmen, Bewertungsrahmen und Analysewerkzeuge sowie zukunftsfähige Ansätze für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln unter Einbindung sozio-ökologischer Innovationen. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 290 p, Thünen Rep 73, Vol. 1 DOI:10.3220/REP1569247044000 [25] INFA, 2020. Ermittlung von Mengenanteilen und Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum. Verband Kommunaler Unternehmen e.V. [26] GVM (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung), 2022. Entwicklung von Konsumverhalten, Aufkommen und Materialeffizienz von Verpackungen. Online verfügbar: https://www.verpackung.org/media/pages/events/tag-derverpackung/875c76d503-1700051484/gvm-studie-konsum-verpackung-tag-derverpackung-2022.pdf (zuletzt abgerufen am 09.08.2024). [27] Süßbauer, E., Pade, A., Wenzel, K., Witte, J., 2024. Nutzung von (Mehrweg- )Behältern für Takeaway-Speisen. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung. Zentrum Technik und Gesellschaft, TU Berlin. https://pur-precycling.de/wpcontent/uploads/2024/05/Bericht_Mehrweg_Repraesentativbefragung_PuR.pdf (zuletzt abgerufen am 09.08.2024). [28] Verband Kommunaler Unternehmen e.V., 2020. Studie zu Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum [29] Tagesschau, 2024. System für die Tonne? https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mehrwegpflicht-gastronomie-muellrestaurants-100.html [30] UBA, 2022b. Ressourcennutzung in Deutschland. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/fb_die_ nutzung_natuerlicher_ressourcen_2022_0.pdf [31] Difu (b), 2024. Handreichung Sektor Bau und Rückbau. Gemeinschaftsstudie Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale Resilienz & Wertschöpfung. Modellstrategie Kommunale Kreislaufwirtschaft. [32] WWF Deutschland, 2023. Modell Deutschland Circular Economy. Eine umfassende Circular Economy für Deutschland 2045. https://www.wwf.de/fileadmin/fm-
wwf/Publikationen-PDF/Unternehmen/WWF-Modell-Deutschland-Circular-Economy- Broschuere.pdf [33] Zabek, M., & Quaing, J., 2022. Mythos: Eine Ressourcenwende im Bauwesen lässt sich nicht umsetzen. In Böckel, A., Quaing, J., Weissbrod, I., & Böhm, J. (Hrgs.). Mythen der Circular Economy. [34] Hirschnitz-Garbers, M.; Hinzmann, M.; Lassak, T., 2021. Zirkuläres Bauen in Berlin – Transformationsroadmap. Circular City Berlin: Vom Potenzial zur Umsetzung. (Wissen. Wandel. Berlin. Report Nr. 10). Berlin: Ecologic Institut, Forschungsverbund Ecornet Berlin. [35] Kopytziok, N., Pinn, G., 2010. Abfallvermeidung und -trennung auf Märkten und Straßenfesten, Wissenschaftliche Studie im Auftrag der Stiftung Naturschutz Berlin. [36] Ökotest, 2023. Stromfresser Kühlschrank: So berechnen Sie, ob sich der Austausch lohnt. https://www.oekotest.de/freizeit-technik/Stromfresser-Kuehlschrank-Soberechnen-Sie-ob-sich-der-Austausch-lohnt_13157_1.html
European Circular Cities Declaration
City Name
In light of the socio-economic impact of the current crisis and of the ongoing climate emergency, we take this opportunity to commit to a circular recovery and a more resilient future. A systemic shift to a regenerative economic model is fundamental to achieving climate neutrality, fostering a thriving society, and keeping resource consumption within planetary boundaries.
A circular city is one that promotes the transition from a linear to a circular economy in an integrated way across all its functions in collaboration with citizens, businesses and the research community. This means in practice fostering business models and behaviour which decouple resource use from economic activity by maintaining the value and utility of products, components, materials and nutrients for as long as possible, in order to close material loops and minimise harmful resource use and waste generation. Through this circular transition, we seek to improve human wellbeing, reduce emissions, protect and enhance biodiversity, and promote social justice, in line with the Sustainable Development Goals.
We believe that
→ T ransitioning from a linear to a circular economy is central to our efforts to decouple economic growth from resource use, and achieve a climate neutral, fair and prosperous society
→ L ocal and regional governments have a critical role to play in achieving the systemic and transformative change required and must work actively with all levels of government and stakeholders from civil society, the private sector and the research community in this mission
→ P roviding a shared, common vision of a circular city can help ensure we are all travelling in the same direction
We welcome the opportunity this declaration provides to
→ Show leadership in choosing a resource efficient, low- carbon and socially responsible development path
→ Demonstrate our commitment to act across our administration
→ Collaborate with a group of like-minded, ambitious local and regional governments
→ Benefit from access to implementation support of expert organisations from across Europe
By signing this declaration, we commit to using the levers at our disposal coherently across the organisation, including:
1 Establishing clear circular economy goals and 6 Applying economic incentives and seeking strategies to provide a common direction for the opportunities to use fiscal measures designed local circular transition to encourage circular economic and social behaviour 2 Raising awareness of circular practices across our administration and amongst local citizens 7 Fostering an enabling local regulatory framework and businesses which allows and encourages secondary material markets, repair, reuse and sharing schemes 3 Directly engaging local stakeholders from civil society, the private sector and the research 8 Collaborating with national governments and community in the development of circular European institutions to establish an appropriate economy plans and initiatives, striving to make policy and regulatory framework for the circular the transition inclusive and helping to nurture transition circular business models such as the sharing and repairing economy 9 Monitoring the progress made and impacts of our circular economy activities 4 Embedding circularity principles in urban planning, infrastructure and asset management procedures 10 Reporting to ICLEI on progress in achieving the above commitments 5 Leveraging public procurement to promote the market for circular products and services
Title Firstname Lastname City Name
Partners
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly (AiuU/A Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg
0 DEZ. 2019
*». Fax: (0911) 231-2930 /........Nr.......... gruene@stadt.nuemberg.de
i
3 Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absen Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) dung Vorlagen U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
2)<
5 Antwort zur Unterz.vv.V. schflft verlegen Nürnberg, 4. Dezember 2019
Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in seiner Sitzung im Juli 2019 hat der Nürnberger Stadtrat seinen Willen zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens bekräftigt sowie beschlossen, die Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral zu machen. In diesem Zusammenhang spielt das Thema Müllvermeidung eine wichtige Rolle - bedeutet weniger Ressourcenverbrauch doch auch weniger C02-Ausstoß. Gleichzeitig beschäftigt sich eine steigende Zahl zivilgesellschaftlicher Gruppen mit Themen wie der Vermeidung von Plastikmüll, Lebensmittelverschwendung oder dem Reparieren von Gegenständen. Unter dem Schlagwort „Zero Waste City“, also „Stadt ohne Müll“, treten sie für einen sorgsameren Umgang mit Ressourcen und konkreten Zielen zur Müllvermeidung ein.
Wir stellen deshalb folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg bekennt sich zu den Zielen der Zero-Waste-Bewegung
und prüft eine Mitgliedschaft im Zero-Waste-Cities-Netzwerk.
- Die Stadtverwaltung nimmt verstärkt ihre Vorbildfunktion wahr und
entwickelt im Rahmen des Konzepts zur klimaneutralen Stadtverwaltung einen konkreten Plan (Bestandsaufnahme, Zielvorgaben, Schritte zur Umsetzung), wie Abfallvermeidung in der Kernverwaltung sowie in städtischen Eigenbetrieben vorangetrieben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
A.l^ctA
Andrea Bielmeier Andrea Friedei Stadträtin Stadträtin
vwwi/.gruene. rathaus.nuernberg.de
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2
lw
Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 2 5. Jütii ?020 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Nr.
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 25. Juni 2020
Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Thema Müllvermeidung steht vor dem Hintergrund der Ressourcenschonung, des Klimawandels und der weitreichenden Folgen auf die Umwelt seit Jahren auf der politischen Agenda. Zahlreiche Kommunen gehen dieses Thema offensiv an. Hierzu wurden auch im Nürnberger Stadtrat bereits Anträge eingebracht.
Durch die Corona-Pandemie hat sich jedoch die Situation nochmals verschärft und macht die Dringlichkeit eines Handels deutlich. „Einweg“ gilt derzeit in vielen Bereichen pauschal als Lösung vor Ansteckung. Deshalb ist die Mentalität des Wegwerfens weiterhin und nun verstärkt auf dem Vormarsch. Deutlich sichtbar wird dies auch in der Vermüllung unserer Parks und des öffentlichen Raumes insgesamt. Trotz Grillverbot und Kontaktbeschränkungen hat sich hier die Situation wohl nicht nur gefühlt weiter zugespitzt.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand des Müllaufkommens insgesamt und
gibt konkrete Zahlen darüber, wie viel Müll bei der Reinigung öffentlicher Flächen anfallen.
- Die Verwaltung prüft referatsübergreifend konkrete Gegenmaßnahmen zur aktuellen
Situation.
www.gruene.rathaus.nuemberg.de
DIE GRÜNEN
- Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit allen Referaten, Eigenbetrieben und
städtischen Gesellschaften eine umfassende Strategie zur Müllvermeidung nach den Zielen des europäischen Netzwerks „Zero Waste Europe“. Sie definiert konkrete Zwischenschritte und ist selbst Vorbild. Dabei ist Folgendes als Teil der Gesamtstrategie zu sehen:
- Nachhaltige öffentliche Beschaffung 2. Müllvermeidung in städtischen Einrichtungen 3. Müllvermeidung - was jeder Einzelne tun kann 4. Müllvermeidung im Handel 5. Bildungsarbeit
- Die Stadt Nürnberg prüft zudem eine Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg bei „Zero Waste
Europe“. Die Gesamtstrategie wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert eine Kümmerer-Stelle für das Thema
„Kreislaufwirtschaft“ zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
(UM4L
Kai Küfner Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
Stadtratsgruppe • Fünferplatz 2 90403 Nürnberg
f
ÖDP Stadtratsgruppe Oberbürgermeister der Stadt Nürnb ^äBEPir- 0 p(: i Inga Hager & Jan Gehrke
••GEISTER
Fünferplatz 2 Herrn Marcus König ,, . 2 2 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 . 90403 Nürnberg Hager: 01577 7397611 Gehrke: 0911 543768
inga.hager@oedp.de jan.gehrke(S)oedp.de
Antrag: Vermeidung von Elektroschrott www.oedp-nuernberg.de
Nürnberg, 21.01.2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 31.08.2020 hatte die ÖDP-Stadtratsgruppe bereits einen Antrag zum Thema Funkwasserzähler mit folgenden Fragen gestellt:
- Ist die dauernde Strahlung der Geräte unschädlich? 2. Ist der Datenschutz ausreichend berücksichtigt? 3. Entsorgung/Recycling der Elektrogeräte?
Da Corona bedingt keine ausführlichen Berichte in Sitzungen möglich sind, bekamen wir am 3. Dezember 2020 eine ausführliche schriftliche Antwort aus dem Umweltamt. Die Argumentation bezüglich möglicher Schädlichkeit der Strahlung und des Datenschutzes ist üblich so, und es ist nachvollziehbar, dass mögliche „Probleme" bei deutlichem Nutzen der Geräte billigend in Kauf genommen werden. Allerdings wurde die Forderung nach „intelligenter Messtechnik" für diesen Bereich nicht hinreichend belegt. Rein mechanische Flügelradzähler funktionieren gut und sicherohne diese möglichen Risiken. Da die Kunden die Daten einmal jährlich selber ablesen, ergibt sich für den Versorger keine Kosteneinsparung. Auch die Frage nach der Recyclingfähigkeit der Geräte wurde ungenügend beantwortet. Daher stellen wir folgenden weiteren Antrag:
- Die Stadtverwaltung setzt sich dafür ein, Elektroschrott wo immer möglich zu vermeiden und
kommuniziert dies auch gegenüber den städtischen Eigenbetrieben.
- Die durch die N-ERGIE mit Trinkwasser versorgten Stadtgebiete behalten ihre herkömmlichen
Wasserzähler, solange die Unschädlichkeit der Funkwasserzähler nicht bewiesen und kein Vorteil dargestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Inga Hager Jan Gehrke Stadträtin der ÖDP Stadtrat der ÖDP
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2
l/UwA
Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER: Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg JAN. im Telefax: 0911 231 - 4051 1 8. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de /.......Nr.......... 1 3 www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
w Zur Stellungnahme
Zur Kts. 4 Antwort vor Absen- 17.01.2022 düng vorlegen w X 5 Antwort zur Urits - Antragsteller: Dr. Heimbucher Z.W.V. schritt vo'.'egen
Nürnberg wird Zero-Waste-City
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
über 400 Städte in Europa haben sich mittlerweile zusammengetan, um der alltäglichen Müllflut entschlossener als bisher entgegenzutreten. Auch die Stadt Nürnberg bemüht sich seit Jahren um eine Reduzierung des Müllauf kommens und hat dazu die Recyclinghöfe aufgebaut und im Stadtgebiet dezentrale Sammelstationen für Glas, Grünabfälle, Textilien, Schuhe und viele andere Reststoffe eingerichtet.
Viele Läden nehmen darüber hinaus Batterien, Leuchtmittel und Elektrogeräte an, sorgen für eine sachgerechte Entsorgung und tragen damit auch zur Reduzierung des Restmülls bei.
In Nürnberg gibt es darüber hinaus auch Läden, die nur Produkte ohne Verpackung (zero-waste) verkaufen und damit neben der Müllvermeidung auch zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung beitragen können.
Aber trotz aller Bemühungen ist das Aufkommen besonders an Verpackungsmüll immens hoch und eine Trend wende zu geringerem Müllaufkommen ist trotz der politischen Initiativen auf Bundes- und Europaebene nicht zu erkennen.
Beim Bemühen um Klimaneutralität von Stadt und Stadtverwaltung muss auch das Müllaufkommen wesentlich vermindert werden.
Die Stadt Nürnberg sollte sich daher dem „Zero Waste Europe Netzwerk" der über 400 europäischen Gemeinden anschließen, die sich die Abfallvermeidung auf die Fahne geschrieben haben.
Der Hauptgedanke dieser Kommunen ist dabei der Erhalt aller Ressourcen durch
Nachhaltige Produktion Verantwortungsvollen Konsum und Wiederverwendung und Verwertung von Materialien und Produkten.
Erforderlich ist die Entwicklung eines nachhaltig ausgerichteten Konzepts, das die Nürnberger Bevölkerung, Wirt schaft, Handel und die Stadtverwaltung aktiv mitgestalten.
A22011100 Zero Waste City.docx
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadt Nürnberg fasst den Beschluss Zero Waste City werden zu wollen und sich dem europäischen Netz werk „Zero Waste Europe" anzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Reduzierung der gesamten Abfallmenge und des Rest mülls in Nürnberg zu erstellen und die Bevölkerung, Handel und Wirtschaft in der Stadt in die Planung mit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
[fincUc/ro
Andreas Knegfstem Fraktionsvorsitzender
A22011100 Zero Waste City.docx
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der! ürnberc Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg
[ÖBERJ
Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
duny vorlegen____ Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) A-.nt'Vort zur Unter- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) rr-Hi-iLr vorlegen Nürnberg, 28. Februar 2022
Konzept zur Eindämmung von Lebensmittelverschwendung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nicht erst seit der Aktion im Januar 2022 von Pater Jörg Alt ist hinlänglich bekannt, dass in Nürnberg zu viele wertvolle Lebensmittelweggeworfen werden. Dabei handelt es sich oft um Nahrungsmittel aus Bäckereien oder Supermarkt-Frischeregalen, die nach Geschäftsschluss in den Tonnen landen letztlich werden aber auf allen Stationen vom Feld bis zum tatsächlichen Verzehr Unmengen weg geworfen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig, unter anderem, weil ein Großteil der Bevölkerung davon ausgeht, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum auch dem Wegwerfdatum entspricht. Hinzu kommt, dass es generell an Infrastruktur für Unternehmen, Verbraucherinnen, aber auch für Initiativen der Lebensmittelrettung mangelt.
Trotz dieser Defizite rettet die Initiative foodsharing seit Jahren große Mengen an Nahrungsmitteln. Von 2018 bis 2020 hat sie bei knapp 30.000 Rettungseinsätzen rund eine halbe Tonne Lebensmitteln von insgesamt nur 68 teilnehmenden Nürnberger Betrieben gerettet.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
-
Die Stadt Nürnberg tritt der Initiative Städte gegen Food Waste bei.
-
Die Stadt Nürnberg setzt sich über den Städtetag für eine zügige Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Rahmenbedingungen ein.
- Die Verwaltung erstellt ein Gesamtkonzept, wie die Stadt Nürnberg in den nächsten
Jahren die Lebensmittelverschwendung im Stadtgebiet mit ihren Möglichkeiten proaktiv minimieren will.
Die Verwaltung ruft einen Runden Tisch Lebensmittel/Ernährung und Landwirtschaft ins Leben. Die Verwaltung lädt Vertreterinnen einer Initiative aus dem Foodsharing-Bereich im zuständigen Ausschuss ein. Die Stadt Nürnberg sowie ihre Töchter stellen bei sämtlichen Veranstaltungen übrig gebliebene Lebensmittel zur Rettung zur Verfügung. Es dürfen keine genießbaren Lebensmittel mehr weggeworfen werden. Die Stadt, ihre Töchter sowie die Messe Nürnberg kooperieren mit Lebensmittelrettern. Die Verwaltung richtet testweise über den Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein für alle Bürgerinnen - gut erreichbares sogenanntes Lebensmittel-Outlet ein, in dem gerettete Lebensmittel zu einem symbolischen Preis verkauft werden. > In diesem Zusammenhang prüft sie die Zusammenarbeit mit Initiativen wie foodsharing, Lebensmittelretter etc. und tritt mit Discountern und Supermarktketten in Kontakt, um eine Verwendung für ablaufende bzw. abgelaufene Waren zu finden. > Des Weiteren prüft sie im Sinne der Lebensmittelhygiene die Einrichtung von sogenannten öffentlichen Verteilstationen für übriggebliebene Lebensmittel.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Küfner Marc Schüller Stadtrat stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nürnberger Agenda 21
Sachverhalt (kurz):
Im vorliegenden Bericht zeigt die Verwaltung die Entwicklung der lokalen Agenda 21 seit 2022 mit Projektbeispielen auf, die für die Vielfalt der Agenda-Initiativen stehen. Weiterhin wird die Vergabe der städtischen Mittel thematisiert und eine Aufstockung der Zuschussmittel angestrebt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 75.000 € Folgekosten 75.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 0 € davon Sachkosten 75.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 75.000 € davon Personalkosten 0 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die bisherigen Zuschussgelder für die Agenda 21 sollen von jährlich 50.000 Euro auf 75.000 Euro erhöht werden. Der erhöhte Ansatz wird in den HH 2025 eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Agenda 21 Büro unterstützt ehrenamtliches Engagement für nachhaltige Projekte in Nürnberg. Das Einbringen in den Agendaprozess steht allen Bevölkerungsgruppen offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Beschlussvorschlag:
Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Um das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit noch mehr zu fördern, empfiehlt der Umweltausschuss die Aufstockung der städtischen Zuschussmittel um 25.000 Euro auf jährlich 75.000 Euro ab 2025. Die entsprechende Erhöhung wird in die Haushaltsberatungen 2025 eingebracht.
Nürnbergs Agenda 21 – aktueller Sachstandbericht
Die lokale Agenda 21 ist ein Umwelt- und Entwicklungsprogramm, das 1992 beim bis damals größten Umweltgipfel in Rio de Janeiro von 180 Staaten unterzeichnet wurde.1994 tagte die erste europäische Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden, bei der die Charta von Aalborg verabschiedet wurde. Der Nürnberger Stadtrat unterzeichnete die Charta im Mai 1995 und verpflichtete sich, eine lokale Agenda 21 anzustoßen. In diesem Zuge wurde 1997 ein Agenda 21 Büro eingerichtet.
Seit 1997 stellt die Stadt einen Zuschusstopf für Projektgruppen zur Verfügung, die sich im nachhaltigen Bereich engagieren. Jedes Jahr kommen neue Projekte hinzu und die Anzahl der Anträge als auch die Bedarfe steigen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss-Topf von derzeit 50.000 Euro pro Jahr auf 75.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Die letzte Erhöhung der Zuschussgelder liegt sieben Jahre zurück (vorher lag der Gesamtzuschuss bei 35.200 € und wurde per Beschluss 2017 auf 50.000 Euro angehoben).
Die Nürnberger Agenda 21 wird getragen von engagierten Menschen aus verschiedenen Organisationen und Initiativen, die gemeinsam mit Wirtschaft, Politik und Verwaltung die unterschiedlichsten Projekte im Sinne der Nachhaltigkeit anstoßen und durchführen. Seit den Anfangsjahren kamen stetig neue Projekte hinzu. Seit ca. zwei Jahren ist erneut ein hohes Interesse und großes Engagement in der lokalen Agenda 21 zu verzeichnen.
Hinter den Projekten steht eine Vielzahl an Menschen, die in unserer Stadt aktiv sind und sich mit hohem Engagement für die Nachhaltigkeit einsetzen und mit vergleichsweise kleinen Beträgen ihre Projekte anstoßen, vorantreiben und umsetzen. Die Nachfrage nach Zuschüssen übersteigt die vorhandenen Mittel, sodass leider nicht jede gute Idee unterstützt werden kann, obwohl das Potential groß ist.
Die Micro-Förderung mit kleinen Beträgen hat ihre Berechtigung und ist wichtig, aber manche Projekte brauchen höhere Summen, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen (z.B. das Projekt Abenteuer Natur für Umweltbildung bei Kindern oder das Projekt Foodcube des Urban Lab für praktische Einblicke in die Landwirtschaft von morgen).
1. Entwicklung der Mittelbereitstellung durch die Stadt Nürnberg (seit 2001)
| Jahr | Betrag | Erläuterungen |
|---|---|---|
| 2001 | 180.000 DM (~92.000 €) | |
| 2002 | 92.000 € | |
| 2003 | 71.000 € | |
| 2004 | 59.400 € | |
| 2005 | 66.000 € | |
| 2006 | 66.000 € | |
| 2007 | 66.000 € | |
| 2008 | 66.000 € | |
| 2009 | 66.000 € | |
| 2010 | 35.200 € | Kürzung aufgrund der Haushaltskonsolidierung |
| 2011 | 35.200 € |
| Jahr | Betrag | Erläuterungen |
|---|---|---|
| 2012 | 35.200 € | |
| 2013 | 45.200 € | Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro auf Antrag der Stadtrats- fraktion Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2014 | 35.200 € | |
| 2015 | 42.000 € | Übertrag nicht genutzter FÖJ-Mittel, die nachträglich der Agenda 21 zur Verfügung gestellt wurden |
| 2016 | 35.200 € | |
| 2017 | 35.200 € | |
| Seit 2018 | Jeweils 50.000 € |
Die Budgethoheit liegt beim Referat für Umwelt und Gesundheit, welches in mehreren Abstimmungsrunden über die Verteilung der Zuschüsse bestimmt.
Folgende Kriterien werden bei der Mittelvergabe besonders berücksichtigt: Inhalt des Projektes mit Bezug zur Nachhaltigkeit, Gemeinnützigkeit, wirksam im Stadtgebiet Nürnberg, neu/ innovativ, welche Stadtteile betrifft das Projekt, welche Zielgruppen erreicht das Projekt, schlüssige Kostenaufstellung, zuverlässige Einreichung von Verwendungsnachweisen aus Vorjahren.
2. Rückblick auf die Jahre 2022 und 2023 & aktuelle Situation in 2024
Der Agenda 21 Fonds beinhaltet derzeit 50.000 Euro. Aus diesem Topf werden im Schnitt 40 Projekte jährlich unterstützt. Um möglichst viele Projekte zu unterstützen, wurde die maximale Antragssumme auf 2.000 Euro pro Projekt limitiert.
2.1. Zuschussjahr 2022
Insgesamt bewarben sich 41 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 54.100 €. Die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 50.000 Euro wurden an 40 Projekte ausgezahlt.
Folgende Projekte wurden z.B. in 2022 durch die lokale Agenda 21 gefördert:
2.1.1. Projekt Kollekt Jardin Kollekt Jardin erhielt 2022 einen Zuschuss i.H.v. 1.750 Euro. Bei dem Projekt handelt es sich um ein solidarisches Urban-Gardening- und Kulturprojekt. Neben der nachhaltigen Gestaltung des eigenen Stadtteils sieht das Projekt seine Aufgabe in der Förderung von kreativer Persönlichkeitsentwicklung. Das Motto lautet „Gemeinsames Schaffen schafft Gemeinschaft!“. Mit dem Zuschuss wurde ein funktionaler Backofen aus Naturmauerstein mit Holzlager gebaut, der bei Workshops und Veranstaltungen zum Einsatz kommt. Ort: Adolf-Braun-Straße 40b, Muggenhof Website: www.kollektjardin.de
2.1.2. Projekt Abenteuer Natur Abenteuer Natur erhielt Fördermittel i.H.v. 2.000 Euro. Mit dem Projekt werden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Umweltbildungsarbeit beim Bund Naturschutz geschaffen. 2022 trafen sich 11 Kindergruppen im Stadtgebiet, um die Natur zu erforschen. Website: https://nuernberg-stadt.bund-naturschutz.de/kinder-und-jugend
2.1.3. Projekt GoGarten Upcycling Festival Der Gogarten erhielt Fördergelder i.H.v. 2.000 Euro zur Durchführung des Upcyling Festivals. Die GOHO Ateliertage stellen sich mit neuen Veranstaltungsformaten den ökologischen
Herausforderungen der Zeit. Es geht hier nicht nur um den Einsatz als gestalterische Elemente oder modernes Design, sondern auch um die Entwicklung innovativer Konzepte zur Herstellung von Gebrauchsgütern und Konsumartikeln. Ort: Austraße 101, Gostenhof Website: www.goho.online
2.2. Zuschussjahr 2023
Insgesamt bewarben sich 46 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 67.055 €. Die zur Verfügung stehenden 50.000 Euro wurden auf 37 Projekte aufgeteilt.
Folgende Projekte wurden beispielhaft in 2023 durch die lokale Agenda 21 gefördert:
2.2.1. Projekt 1000 Tanks Das Projekt erhielt einen Zuschuss i.H.v. 2.000 Euro. Inhaltlich beschäftigt sich „1000 Tanks“ damit, Regenwasser optimal zu nutzen. Das bedeutet: Auffangen, Sammeln und Aufbewahren von Regenwasser, um es in Trockenzeiten für die Bewässerung von Bäumen, Grünanlagen und Gärten sowie der Stadtklimatisierung zu nutzen. Ein Pop-Up des Projektes fand z.B. im GoGarten in Gostenhof statt. Website: https://sdgs-go-local.bluepingu.de/1000tanksfuernuernberg-regenwasser/
2.2.2. Projekt Rettet die Nacht Mit 1.500 Euro wurde dieses Projekt unterstützt. Für den Arbeitskreis „Rettet die Nacht“ steht das Thema Lichtverschmutzung im Fokus: Er versucht auf die exzessive Nutzung von nächtlichem Kunstlicht und die Folgen für Mensch, Umwelt und Natur aufmerksam zu machen. Website: https://nuernberg-stadt.bund-naturschutz.de/arbeitskreise/rettet-die-nacht
2.2.3. Projekt Sustainable Conference Die ehrenamtlich organisierte „Sustainable Conference“ wurde mit 2.000 Euro durch Agenda 21 Mittel unterstützt. Die Konferenz fand zum dritten Mal statt und legte den Fokus auf Vernetzung bereits aktiver Akteure sowie auf Wissensvermittlung und dem Vorstellen von best practise Beispielen im Nachhaltigkeitssektor. Website: https://sustainable-conference.de/
2.3. Zuschussjahr 2024
Um den Agendazuschüssen mehr Kraft und Sichtbarkeit zu verleihen, wurde die maximale Antragssumme ab 2024 in Anlehnung an den Möglichkeitsräume-Zuschusstopf auf 5.000 Euro erhöht. Im Ergebnis wurden nochmals neue Projekte auf die Zuschussmöglichkeit aufmerksam und viele Projekte nutzten die maximale Antragshöhe in ihren Anträgen.
Insgesamt bewarben sich 51 Projekte mit einem Antragsvolumen von 124.133 €. Die 50.000 Euro wurden auf 41 Projekte mit teils starken Kürzungen verteilt (siehe dazu auch die Tabelle im Anhang).
Folgende Projekte wurden z.B. in diesem Jahr durch die lokale Agenda 21 gefördert:
2.3.1. Projekt Sapocycle Mit 2.500 Euro wurde dieses neue Projekt unterstützt. Hierbei geht es um das Recycling von Hotelseifenresten, um neue Seifen für Bedürftige herzustellen. Die Lebenshilfe-Werkstatt hilft bei der Aufbereitung und die Verteilung an Menschen in Not. Durch diese Initiative versucht
der gemeinnützige Verein, Abfall zu reduzieren, Hygiene zu fördern und soziale Verantwortung zu übernehmen. Website: https://germany.sapocycle.org/
2.3.2. Projekt Fungitown Mit 2.000 Euro wurde Fungitown gefördert – ein Projekt für lokale, biologische und gemeinwohlorientierte Austernpilzproduktion als Beitrag für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Austernpilze werden auf Basis von Kaffeesatz-Stroh-Gemisch gezüchtet. Der biologisch fairtrade-Kaffeesatz stammt von lokalen Kaffeeröstereien. Website/ Instagram: https://www.instagram.com/fungitownnbg_circularcity/
2.3.3. Projekt „Fahrrad AG Merianschule“ 2.500 Euro Fördergelder flossen in die Fahrrad AG der Merianschule Nürnberg, Förderzentrum geistige Entwicklung. Schülerinnen und Schüler mit geistiger Beeinträchtigung können ab der Mittelschulstufe an der wöchentlichen Fahrrad AG partizipieren und sowohl sichere Bewegung im Straßenverkehr als auch ein Bewusstsein für nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung erlernen. Website: https://www.merianschule-nuernberg.de/1/partner
3. Erfolge: Erreichen von Zielgruppen und Zielen der Projekte
Anhand der Verwendungsnachweise, die Projekte nach dem Haushaltsjahr einzureichen haben, kann das Agenda 21 Büro auch herauslesen, welche Zielgruppen und Ziele mit dem Zuschuss erreicht werden konnten. Die folgenden Projekte sind ausgewählte Beispiele.
3.1. Öffentlicher Pflanzennahverzehr (ÖPNV), Urban Lab, 1.750 € Zuschuss Beim ÖPNV handelt es sich um ein Gewächshaus, bei dem demonstriert und erforscht wird, wie Kräuter, Salat und Gewürzpflanzen auch im Winter energieneutral produziert werden können. Dafür wird Abwärme aus einem Wartungsschacht und Solartechnik genutzt. Es wurde umfassendes Wissen zu dieser speziellen Art des hydroponischen Anbaus gesammelt, aber auch eine Vielzahl von Menschen wurde erreicht (ca. 300 direkte Kontakte plus Menschen, die durch das Gewächshaus in der Innenstadt zufällig in Berührung kamen. Außerdem erfolgte eine Vernetzung mit anderen Städten, so dass ein weiterer Modellversuch in Münster starten konnte.
3.2. SDGs go local – bunte Wände für Nachhaltigkeit, Bluepingu e.V., 1.500 € Zuschuss Das Projekt sucht Wände und Trafo-Häuschen, um sie zusammen mit Nachbarn und Interessierten künstlerisch zu einem SDG zu gestalten. Auf mehreren Infoveranstaltungen, z.B. bei der Kunsttherapie Nordklinikum Nürnberg, der CVJM Nürnberg, dem Vischers Kulturladen der Stadt Nürnberg und dem Caritas-Pirckheimer-Haus wurde die Zielgruppe über das Projekt informiert und zum Mitmachen eingeladen. In zwei Workshops wurde mit der künstlerischen Leitung Marissa Herzog ein SDG ausgewählt (2023 war es SDG 16 zu Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen) und das Motiv entwickelt und an zwei Tagen wurden die Wände des Gebäudes in der Brückenstraße 42 in St. Johannis bemalt (Gebäude gehört zur Stadtentwässerung). Seit der Fertigstellung des Wandbilds gab es immer wieder Gespräche und sehr positive Rückmeldungen von Interessierten („Wir haben bereits eine kleine Fan-Gemeinde“, so die Künstlerin Marissa Herzog). Die Rückmeldungen der Teilnehmenden zeigen, dass die Zielsetzungen des Projektes erreicht wurden. Beispielsweise konnten Geflüchtete, die in ihrer Heimat im Kunsthandwerk tätig waren, sich hier aktiv einbringen und kreativ arbeiten.
Ein Info-Schild vor Ort informiert über den Hintergrund des Wandbilds.
3.3. Vernetzungsarbeit des Gartennetzwerks Nürnberg (GNN), 970 € Zuschuss Das GNN konnte erneut „Gaddln & Raddln“ ausrichten – eine Radtour durch sieben Gemeinschaftsgärten in Nürnberg, an der sich rund 40 Personen beteiligten. Das GNN war außerdem Kooperationspartner beim Projekt „1.000 Tanks für Nürnberg“ zum Sammeln von Regenwasser und Sensibilisieren für das Potential dieser wertvollen Ressource. Außerdem wurde ein Workshop zu trockenresistenten Gehölzen organisiert. Zusätzlich präsentierte sich das GNN beim Mauerblümchen-Festival, bei der Saatguttauschbörse der Stadtbibliothek und am Saatgutfestival auf AEG. Das Netzwerk konnte sich mit ca. 50 neuen Personen persönlich vernetzen und erhielt 30 neue Anmeldungen für den Newsletter.
4. Der Agenda 21 Rat
Der Agenda 21 Rat pausierte wegen Corona-Pandemie und Personalveränderungen knapp drei Jahre, tagte aber im Juli 2024 wieder. Mit den Anwesenden wurde vereinbart, dass der Rat künftig dreimal jährlich zusammenkommt. Neben interessanten Vorträgen aus dem Bereich Nachhaltigkeit der Stadtverwaltung wird es Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten für die aktiven Gruppen geben. Dafür sollen die Tagungsorte auch rotieren und der Agenda 21 Rat bei aktiven Projektgruppen zu Gast sein.
Außerdem erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, die lokale Agenda 21 zeitgemäß darzustellen. Daher wird für die Neuausrichtung an einem überarbeiteten Logo, einem angepassten Namen und einem überarbeiteten Web-Auftritt gearbeitet.
Auch die Mittelvergabe wird im Hinblick auf die maximale Zuschusshöhe nochmals überarbeitet.
Ein monatlicher Newsletter weist auf aktuelle Veranstaltungen, Hinweise zu Projektanträgen und weiteren spannenden Themen rund um die Nachhaltigkeit in Nürnberg hin.
Der nächste Agenda 21 Rat tagt am 21. November 2024 in der Energie- und Umweltstation.
5. Agenda 21 Kino/ Agenda 2030 Kino
Im Oktober 2009 wurde das Agenda 21 Kino ins Leben gerufen. Entstanden ist es durch eine Kooperation zwischen dem Casablanca – Kino mit Courage, Bluepingu e.V. und dem Agenda 21 Büro. In dieser Kinoreihe werden Filme gezeigt, die sich mit vielfältigen Themen rund um den Schutz unserer Erde, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Aktivismus und weiteren aktuellen Themen unserer Zeit auseinandersetzen. In einer anschließenden Diskussion mit geladenen Referent/innen werden die Themen noch einmal diskutiert und Fragen des Publikums beantwortet. Der Eintritt ist dank eines Sponsorings durch das Unternehmen ebl Naturkost frei.
Seit Staffel 25 (Oktober 2021) heißt das Agenda 21 Kino nun Agenda 2030 Kino in Anlehnung an die Agenda 2030 (die Umsetzungsagenda der 2015 in New York verabschiedeten nachhaltigen Entwicklungsziele).
Mit dem Agenda 2030 Kino Konzept deckt das Format folgende UN-Nachhaltigkeitsziele ab: SDG 4 (Hochwertige Bildung) und SDG 10 (weniger Ungleichheiten).
Seit August läuft die Jubiläumsstaffel „15 Jahre Agenda-Kino“. Am 20. Oktober 2024 wird dazu ein Publikumsfilm gezeigt und es gibt anschließend eine kleine Feier.
6. Ausblick
Künftig wird das Agenda 21 Büro jährlich über die aktuellen Entwicklungen im lokalen Agenda 21 Prozess im Umweltausschuss berichten.
Die Website soll in den nächsten Monaten grundlegend erneuert und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Anhang: Angemeldete und ausgezahlte Beträge der Agenda 21 Projekte in 2024
| Nr. | Projekt | Verein/ Initiative/ Träger | angemeldeter Betrag | Auszahlung | Kürzung um € | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Grünzug Goldbach | Bund Naturschutz | 500,00 € | 500,00 € | 0,00 € | ||||||
| 2 | Grünzug Eibach | Bund Naturschutz | 900,00 € | 900,00 € | 0,00 € | ||||||
| 3 | Natur am Dutzendteich | Bund Naturschutz | 2.000,00 € | 0,00 € | 2.000,00 € | ||||||
| 4 | Rettet die Nacht | Bund Naturschutz | 1.500,00 € | 500,00 € | 1.000,00 € | ||||||
| 5 | GoGarten | Gokultur e.V. | 5.000,00 € | 1.500,00 € | 3.500,00 € | ||||||
| 6 | HIPPY/ PAT | AWO | 1.280,00 € | 1.000,00 € | 280,00 € | ||||||
| 7 | Straßenbäume | Bund Naturschutz | 600,00 € | 450,00 € | 150,00 € | ||||||
| 8 | Merianin-Projekt | Bund Naturschutz | 1.200,00 € | 500,00 € | 700,00 € | ||||||
| 9 | Hofgärtchen | Bund Naturschutz | 4.400,00 € | 2.200,00 € | 2.200,00 € | ||||||
| 10 | Grünflächen Südstadt | Bund Naturschutz | 3.330,00 € | 1.000,00 € | 2.330,00 € | ||||||
| 11 | Gartennetzwerk Nürnberg | Initiative GNN | 2.250,00 € | 500,00 € | 1.750,00 € | ||||||
| 12 | Forum International | Bund Naturschutz | 1.500,00 € | 500,00 € | 1.000,00 € | ||||||
| 13 | Sapocycle | SapoCycle Germany e.V. | 5.568,00 € | 2.500,00 € | 3.068,00 € |
angemeldeter
Betrag
Kürzung
um €
| 14 | Workshops zu Häuslicher Gewalt | AURA Nbg. E.V. | 760,00 € | 760,00 € | 0,00 € | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 15 | MigrantInnen aktiv für Umwelt und Naturschutz | Bund Naturschutz | 600,00 € | 600,00 € | 0,00 € | ||||||
| 16 | Stadtentwicklung | Bund Naturschutz | 1.500,00 € | 0,00 € | 1.500,00 € | ||||||
| 17 | Heilkräutergarten | Bund Naturschutz | 1.000,00 € | 1.000,00 € | 0,00 € | ||||||
| 18 | Rednitztal Wässerwiesen | ohne | 2.000,00 € | 0,00 € | 2.000,00 € | ||||||
| 19 | Straßen-Scouts - Pilotprojekt Mögeldörf | ohne | 2.500,00 € | 0,00 € | 2.500,00 € | ||||||
| 20 | Naturgarten Gebersdorf | Bund Naturschutz | 5.000,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € | ||||||
| 21 | Abenteuer Natur | Bund Naturschutz | 5.000,00 € | 2.000,00 € | 3.000,00 € | ||||||
| 22 | ADFC Fahrradfahrschulkurse | ADFC | 1.030,00 € | 1.030,00 € | 0,00 € | ||||||
| 23 | Sustainable Conference | Sustainable Conference | 5.000,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € | ||||||
| 24 | Sehnsucht Wildnis | Bund Naturschutz | 2.705,00 € | 1.250,00 € | 1.455,00 € | ||||||
| 25 | PARK(ing) Day 2024 | Bluepingu | 500,00 € | 500,00 € | 0,00 € | ||||||
| 26 | Brückenfestival Kinderprogramm | Bluepingu | 1.500,00 € | 500,00 € | 1.000,00 € | ||||||
| 27 | Die Wiese | Bluepingu | 1.900,00 € | 1.500,00 € | 400,00 € | ||||||
| 28 | Stadtgarten Nürnberg | Bluepingu | 3.610,00 € | 2.000,00 € | 1.610,00 € |
MigrantInnen aktiv für Umwelt und
Naturschutz
| 29 | SDGs go local/ Bunte Wände | Bluepingu | 5.000,00 € | 1.500,00 € | 3.500,00 € |
|---|---|---|---|---|---|
| 30 | Nachbarschaftsgarten Schloßstraße | Bluepingu | 2.000,00 € | 1.500,00 € | 500,00 € |
| 31 | N.ORT Wurmkompost | Blupingu | 2.200,00 € | 500,00 € | 1.700,00 € |
| 32 | Leihbar - Die Bibliothek der Dinge | Bluepingu | 500,00 € | 500,00 € | 0,00 € |
| 33 | Lastenrad Sattelfest | Bluepingu | 1.500,00 € | 900,00 € | 600,00 € |
| 34 | Fahrrad AG Merianschule (Förderzentrum geistige Entwicklung) | Förderkreis Merianschule | 5.000,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
| 35 | Secondhand Guide | ohne | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 0,00 € |
| 36 | Job-Grün - Messe für nachhaltige Berufe für Schulabgänger:innen | ISKA | 1.000,00 € | 0,00 € | 1.000,00 € |
| 37 | kostenfreie Wirtschaftsimpulse für gemeinnützige Unternehmen | ISKA | 2.700,00 € | 0,00 € | 2.700,00 € |
| 38 | Was wäre wenn: Ausstellung Klimakrise Nürnberg 2035 | Urban Lab | 5.000,00 € | 1.500,00 € | 3.500,00 € |
| 39 | Öffentlicher Pflanzennahverzehr | Urban Lab | 1.500,00 € | 1.000,00 € | 500,00 € |
| 40 | Urban Farming/ Foodcube | Urban Lab | 5.000,00 € | 1.000,00 € | 4.000,00 € |
| 41 | Fungitown | Urban Lab | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 0,00 € |
| 42 | Fashion Revolution 2024 | Quellkollektiv e.V. | 5.000,00 € | 2.000,00 € | 3.000,00 € |
kostenfreie Wirtschaftsimpulse für
gemeinnützige Unternehmen
| 43 | MuFFFiN Anti Gewalt Tag | MuFFFiN | 300,00 € | 300,00 € | 0,00 € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 44 | Workshops Komposttoilette | Halle für alle e.V. | 3.800,00 € | 1.500,00 € | 2.300,00 € | |||
| 45 | Vortragsreihe Gemeinsam Werkeln für die Zukunft | Halle für alle e.V. | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 0,00 € | |||
| 46 | Garten für Alle | Halle für alle e.V. | 5.000,00 € | 0,00 € | 5.000,00 € | |||
| 47 | Marthacafé | Alle wirken zusammen e.V. | 2.000,00 € | 1.000,00 € | 1.000,00 € | |||
| 48 | Nürnberg autofrei | Autofrei leben e.V. | 750,00 € | 500,00 € | 250,00 € | |||
| 49 | Streuobstwiese | Abenteuerspielplatz Goldbachwiese e.V. | 650,00 € | 0,00 € | 650,00 € | |||
| 50 | Tiergeschützte Pädagogik im Hort | Städt. Kinderhort Kronacher Str. | 3.000,00 € | 0,00 € | 3.000,00 € | |||
| 51 | thinkWestie | Super Secret Moves e.V. | 2.000,00 € | 0,00 € | 2.000,00 € | |||
| Summe | Auszahlung | Kürzungen | ||||||
| Anmeldungen | ||||||||
| 124.133,00 € | 49.990,00 € | 74.143,00 € |
Vortragsreihe Gemeinsam Werkeln für die
Zukunft
Abenteuerspielplatz
Goldbachwiese e.V.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff: Zwischenbericht zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Auftrag zur Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) ergab sich sowohl durch den Beschluss zum KlimaEntscheid aus dem Dezember 2022 (vgl. Vorlage Ref.III/020/2022) als auch durch die Anpassung der Klimaschutzziele durch den Stadtrat im Mai 2022. Die Vorlage enthält einen kurzen Zwischenbericht des aktuellen Sachstandes der Konzepterstellun und gibt einen Ausblick auf die weiteren Schritte im Projekt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Klimaschutz und ist ohne Diversity- Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
a) nimmt vom Bericht der Stadtverwaltung Kenntnis. b) beschließt, dass die Stadtverwaltung 2.000 zufällig ausgewählte Personen in einem gemeinsamen Anschreiben durch den Oberbürgermeister und die Referentin für Umwelt und Gesundheit kontaktiert und zur Teilnahme an Workshops im Januar zur Erarbeitung von Maßnahmen eingelädt. Anschließend bildet die Verwaltung eine möglichst repräsentative Gruppe aus 40 Freiwilligen, welche an den Workshops teilnehmen wird. c) beschließt die Auszahlung von 100 € pro Person als Aufwandsentschädigung für die freiwillige Teilnahme an allen Terminen der Zufallsbürger*innen-Beteiligung.
Sachverhalt
Zwischenbericht zur Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt
Nürnberg
1. Ausgangslage
Der Auftrag zur Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) ergab sich sowohl durch den Beschluss zum KlimaEntscheid aus dem Dezember 2022 (vgl. Vorlage Ref.III/020/2022) als auch durch die Anpassung der Klimaschutzziele durch den Stadtrat im Mai 2022. Die Erstellung des IKSK sollte gemeinsam mit einem erfahrenen Dienstleister erfolgen. Der externe Dienstleister soll in den Prozess zur IKSK-Erstellung sowohl wissenschaftlich-technische Expertise als auch Kompetenzen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen und den gesamten Prozess betreuen sowie die Ergebnisse auswerten, wissenschaftlich bewerten und dokumentieren.
Eine entsprechende europaweite öffentliche Ausschreibung wurde im Winter 2023 durchgeführt. Des Weiteren wurde durch den Stab Klimaschutz auch entsprechender Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „KommKlimaFöR“ des Freistaats Bayern vorbereitet und über das Büro des Oberbürgermeisters bei der Regierung von Mittelfranken als bearbeitende Behörde eingereicht. Unter Berücksichtigung der Modalitäten der Förderung konnte Ende April 2024 der Zuschlag an das Hamburg Institut erteilt werden.
Inhalt eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele. Hierzu werden zunächst der aktuelle Status Quo aufbereitet und anschließend Potenziale (z.B. zur Nutzung erneuerbarer Energien) ermittelt. Zentrale Handlungsfelder im Klimaschutzkonzept sind die Strom- und Wärmeversorgung sowie die Bereiche Verkehr, Landnutzung und Beschaffung. Dabei sind alle relevanten Energieverbrauchssektoren zu betrachten. Hierzu gehören kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD), Industrie und verarbeitendes Gewerbe, private Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abwasser- und Abfallwirtschaft.
2. Aktueller Projektstand
Mit dem Projektstart Anfang Mai 2024 wurde zunächst die Bearbeitung der Arbeitspakete in einem ersten Zeitplan geordnet und die Herangehensweise des Hamburg Instituts zur Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakete definiert. Die Arbeitspakete lauten: Analyse der Ausgangssituation Potenzialanalyse Szenarienentwicklung Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten inkl. Maßnahmenkatalog Öffentlichkeitsbeteiligung Controlling- und Kommunikationskonzept Präsentation und Ergebnisdokumentation
Der Zeitplan ist in nachfolgender Grafik dargestellt. Die Projektdauer wurde auf 14 Monate festgelegt. Bei den abgebildeten Zeiträumen handelt es sich um die aktuelle zeitliche Verortung der Arbeitspakte (stand September 2024). Durch Anpassungen im Projektverlauf
und in Folge der notwendigen Abstimmungen und Berücksichtigung der Projektstände der parallel laufenden Projekte der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) sowie des Transformationsplanes des Fernwärmenetzes (siehe 3.) kann es ggf. noch zu Verschiebungen im Projektplan kommen.
[Quelle: Hamburg Institut]
AP1 Analyse der Ausgangssituation
Die Analyse der Ausgangssituation wurde im Zeitraum von Mai bis Juli 2024 durchgeführt. Der Großteil der Datengrundlagen stand im Rahmen der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Nürnberg bereits zur Verfügung und konnte dem Hamburg Institut zur Verfügung gestellt werden. Weitere Datengrundlagen, z.B. zur energetischen Infrastruktur, wurden punktuell ergänzend untersucht.
AP2 Potenzialanalyse
Im Zuge der derzeit laufenden Potenzialanalyse werden die möglichen Potenziale zur Reduzierung des Energiebedarfs sowie zur Erschließung von regenerativen Energiequellen zur Reduktion der energetischen Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet ermittelt. Durch die Abstimmung mit dem Parallelprojekt der KWP hat sich herauskristallisiert, dass dieses Arbeitspaket nicht vollständig bis Ende September abgeschlossen sein wird, da auch im Rahmen der KWP Potenziale im Bereich erneuerbare Wärmeerzeugung erhoben werden, die in das Klimaschutzkonzept einfließen werden. Diese Integration kann voraussichtlich im Verlauf des Oktobers 2024 geschehen.
AP 3 Szenarienentwicklung
Auf Basis der bestehenden Treibhausgasemissionen und den identifizierten Potenzialen werden ab Oktober Szenarien erarbeitet, um aufzuzeigen, wie die Ziele der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 erreicht werden können bzw. welche Umsetzungslücke sich ergibt. Dabei sollen sich diese Szenarien an realistischen und auf kommunaler Ebene umsetzbaren Maßnahmen orientieren. Daher erfolgt die Bearbeitung dieses Arbeitspakets eng gekoppelt mit Arbeitspaket 4.
AP4 Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten inkl. Maßnahmenkatalog
Die Entwicklung von Maßnahmen und der anschließenden Erstellung eines Maßnahmenkatalogs ist das Herzstück des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Der Fokus der Maßnahmen soll dabei auf dem Einflussbereich der Kommune liegen. Maßnahmen die wiederum beispielsweise direkt abhängig von Bundesvorgaben sind, werden nur am Rande betrachtet, werden aber durchaus in den Szenarien berücksichtigt.
Im Rahmen dieses Arbeitspaketes soll es eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung geben, im Zuge derer die unterschiedlichen beteiligten Gruppen mögliche Maßnahmenvorschläge bewerten und darüber hinaus eigene Maßnahmenvorschläge einbringen können (siehe AP5).
AP5 Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und erstreckt sich über einen Großteil des Projektzeitraums. Dabei findet der Großteil der Beteiligungsformate im Zusammenhang mit dem Arbeitspaket der Maßnahmendefinition statt. Nachfolgend sind die Beteiligungsformate tabellarisch dargestellt.
| Zielgruppe | Formate | ||
|---|---|---|---|
| Verwaltung und städtische Betriebe | Workshop im Rahmen von AP2 Workshop im Rahmen von AP4 | ||
| Stakeholder, Expertinnen und Experten | Stakeholder-Dialog zu AP4 | ||
| Klimabeirat | Diskussion zu Projekt- & Beteiligungskonzept Diskussion der Ergebnisse aus AP2 Teilnahme an Stakeholder-Dialog zu AP4 Kommentierung des Konzeptentwurfes | ||
| Bürgerinnen und Bürger | Workshops mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern Online-Beteiligung Abschlussveranstaltung mit allen Akteursgruppen | ||
| Kinder und Jugendliche | Vor Ort „Klima-Talks“ in Jugendeinrichtungen Social Media und Video Laut! Forum Live |
Im Rahmen von Verwaltungsworkshops werden die jeweiligen Fachstellen mit ihrer Expertise eingebunden. Dies geschieht bereits im Rahmen der Potenzialanalyse, um sämtliche Einflussfaktoren auf mögliche Potenziale zu identifizieren. In der Gruppe der Verwaltung werden auch die Expertinnen und Experten der städtischen Töchter und Beteiligungen (insbesondere N-Ergie und VAG) berücksichtigt. Analog zur ersten Workshop-Runde wird die Gruppe der Verwaltung auch im Rahmen der Maßnahmenentwicklung konsultiert.
Die Gruppe der Stakeholder, Expertinnen und Experten umfasst sämtliche organisierte Akteure im Stadtgebiet. Hier werden Wirtschaftsverbände, Bürger- und Umweltverbände sowie weitere Expertinnen und Experten aus der Stadtgesellschaft eingebunden. Zusätzlich können sich die Mitglieder des Klimabeirats beteiligen. Neben der Bewertung von bereits im Vorfeld identifizierten Maßnahmen, liegt der Fokus auch auf der Entwicklung weiterer Maßnahmen.
Der Klimabeirat wird – neben der Teilnahme am Stakeholder-Dialog – noch weiterführend im Prozess eingebunden. So wurde bereits im Rahmen der regulären Klimabeirats-Sitzung am 21. Juni der Prozess zur Konzepterstellung durch das Hamburg Institut vorgestellt und innerhalb des Gremiums diskutiert sowie Anpassungen empfohlen. Bei den nächsten Sitzungen des Klimabeirats werden Zwischenergebnisse der Konzepterstellung vorgestellt und diskutiert. Nach der Erstellung des Konzeptentwurfs wird dieser zudem an die Mitglieder des Klimabeirats übergeben. Diese werden die Möglichkeit haben, das Konzept zu kommentieren und für die Vorstellung der Ergebnisse im Stadtrat eine begleitende Stellungnahme abzugeben.
Neben den Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Verbände und Initiativen, sollen auch weitere Bürgerinnen und Bürger in die Erstellung des Konzeptes eingebunden werden. In den kommenden Wochen werden daher 2.000 zufällig ausgewählte Personen in einem gemeinsamen Anschreiben durch den Oberbürgermeister und die Referentin für Umwelt und Gesundheit kontaktiert und zur Teilnahme an zwei Workshops im Januar zur Erarbeitung von Maßnahmen eingeladen. Anschließend soll eine möglichst repräsentative Gruppe aus 40 Freiwilligen gebildet werden, welche an diesen Workshops teilnehmen wird. Ziel ist dabei auch die Erreichung von Personen, welche sich in ihrem Alltag bisher nicht bzw. wenig mit dem Thema Klimaschutz auseinandergesetzt haben. Um dieser Personengruppe einen Anreiz zur Teilnahme zu bieten, ist geplant eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € pro Person zu zahlen, sofern an allen Terminen der Zufallsbürger*innen-Beteiligung teilgenommen wird. Um neben diesen 40 Personen auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren auf dem Stadtgebiet eine Beteiligung zu ermöglichen, ist für Anfang 2025 eine zweistufige Onlinebeteiligung vorgesehen. In einem ersten Schritt werden dabei zunächst offen Maßnahmenvorschläge abgefragt. In der zweiten Phase sollen die Maßnahmen im Rahmen des Entwurfs des dann entwickelten Maßnahmenkatalogs bewertet werden. Die erste Stufe der Onlinebeteiligung soll voraussichtlich im Januar starten und die zweite Stufe im Februar/März 2025.
Als abschließendes Element findet auch eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen statt. In Kooperation mit laut! wurden hierfür unterschiedliche Formate erarbeitet. So werden in ausgewählten Kinder- und Jugendzentren Gesprächsangebote gemacht. laut! und der Stab Klimaschutz werden die Gespräche führen und die Ergebnisse dokumentieren. Parallel dazu werden durch laut! Kurzvideos in möglichst einfacher Sprache zu den Themen Klimawandel und Klimaschutz produziert, welche auf den Social Media Plattformen von laut! verbreitet werden. Darüber hinaus soll das Integrierte Klimaschutzkonzept ein Thema für das Programm des laut!-Forum Live im Februar 2025 werden.
Alle Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung sind in nachfolgender Grafik in die bereits oben dargestellte Zeitachse integriert.
[Quelle: Hamburg Institut]
AP6 Controlling- und Kommunikationskonzept
Für eine effektive Überwachung der späteren Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept wird durch das Hamburg Institut ein Controlling-Konzept erstellt. Die konkrete Ausgestaltung dieses Konzeptes erfolgt in der Endphase bzw. im Anschluss an die Definition der Maßnahmen. Die Ansätze des Controllings sind jedoch bereits bekannt. Geplant ist eine Kombination aus Top-Down- sowie Bottom-Up-Monitoring. Das bedeutet, dass auf gesamtstädtischer Ebene über die Fortführung der kontinuierlichen Energie- und Treibhausgasbilanz die übergeordnete Entwicklung überwacht wird. Gleichzeitig werden über definierte Kenngrößen die Maßnahmen selbst auf ihre Umsetzungsstände und Wirkung geprüft. Nachfolgende Grafik fasst dies zusammen.
[Quelle: Hamburg Institut]
Darüber hinaus wird durch das Hamburg Institut in der letzten Projektphase ein Konzept zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung der Konzeptergebnisse sowie zur Ansprache und Motivation der Stadtbevölkerung erstellt. Die Kommunikationsstrategie wird sich an den Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts orientieren und soll so zu deren erfolgreicher Umsetzung beitragen.
AP7 Präsentation und Ergebnisdokumentation
Die Ergebnisse des Konzeptes werden im Verlauf des zweiten Quartals 2025 in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Veröffentlicht wird eine Kurz- sowie eine Langfassung des Konzepts. Die Ergebnisse werden nach erfolgter Zusammenstellung dem Stadtrat präsentiert. Anschließend sollen in einer größeren öffentlichen Abschlussveranstaltung die Ergebnisse allen im Prozess beteiligten bzw. interessierten Personen vorgestellt.
3. Verknüpfung mit der Kommunalen Wärmeplanung und dem Transformationsplan
des Fernwärmenetzes der N-ERGIE
Neben dem Projekt zur Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes laufen im Wärmebereich zwei weitere Projekte. So startete im März dieses Jahres die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (Federführung durch das Planungs- und Baureferat) und bereits im vergangenen Jahr die Erstellung des Transformationsplanes des Fernwärmenetzes durch die N-ERGIE.
Diese Parallelität der drei Projekte schafft Synergien, welche es zu nutzen gilt. Aus diesem Grund wurde bereits Mitte 2023 ein monatliches Jour Fixe mit den Verantwortlichen der drei Projekte eingerichtet.
Zum einen sollen die gleichen Datengrundlagen im Wärmebereich für alle Konzepte gelten. Zum anderen sollen die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung und des Transformationsplanes im Klimaschutzkonzept integriert werden. Gegebenenfalls werden dabei die Detailgrade entsprechend angepasst.
Außerdem sollen die Ergebnisse des Konzepts zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung, das Umsetzungskonzept für einen klimaneutralen Gebäudebestand des Hochbauamts sowie die Ergebnisse der gesamtstädtischen Treibhausgasbilanzierung in das Klimaschutzkonzept integriert werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verabschiedung des neuen Klimapakts der Metropolregion Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
In ihrer 44. Ratssitzung am 19.07.2024 in Hof hat die Metropolregion Nürnberg einen aktualisierten Klimapakt verabschiedet. Das Strategiepapier wurde im Rahmen des Projekts „Klimapakt2030plus“ unter Beteiligung zahlreicher Akteurinnen und Akteure ausgearbeitet. Der neue Pakt orientiert sich an den Klimazielen Bayerns, bis 2040 klimaneutral zu werden und betont insbesondere die wirtschaftlichen Chancen der Energiewende für die Region. Im Zentrum stehen die interkommunale Kooperation und der Wissenstransfer guter kommunaler Klimaschutz-Praxis, wofür u.a. zehn Handlungsfelder definiert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Vorlage zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz. Dies ist nicht diversity relevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss
a. nimmt den Bericht zur Verabschiedung des neuen Klimapakts der Metropolregion Nürnberg zur Kenntnis,
b. beauftragt das Umweltreferat, weiterhin intensiv an der Umsetzung des neuen Klimapakts mitzuarbeiten, v.a. über das Forum für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung und seine Initiativkreise.
Sachverhalt:
Verabschiedung des neuen Klimapakts der Metropolregion Nürnberg
1. Motivation
Bereits 2011 und 2017 hat die Metropolregion Nürnberg mit einem gemeinsamen Klimapakt ein starkes Bekenntnis für den Klimaschutz in der Region gesetzt. Die kürzlich veröffentlichte Endenergie- und Treibhausgasbilanz zeigt, dass die Region bereits Fortschritte gemacht hat und die Treibhausgase seit 1990 um 33 Prozent reduzieren konnte. Um die bayerischen Klimaziele zu erreichen und sich zukunftsfähig aufzustellen, muss sie jedoch deutlich schneller werden.
Hinzu kommt eine wirtschaftliche Motivation: Aktuell fließen laut Umweltbundesamt pro Jahr rund 5,5 Milliarden Euro für Energieimporte aus der Metropolregion ins Ausland ab, vor allem für Öl und Gas. Ein großer Teil dieser Importe könnte durch lokale erneuerbare Energien ersetzt werden, wodurch die Region unabhängiger wird und die Wertschöpfung in der Region bleibt.
2. Erstellungsprozess
Vor diesem Hintergrund wurde der Klimapakt nun überarbeitet und ambitioniert in die Zukunft fortgeschrieben. Handlungsleitend ist dabei die Erkenntnis, dass die großen Aufgaben Klimaschutz und Energiewende nicht im Alleingang umgesetzt werden können. Im Netzwerk arbeiten die Kommunen auf Augenhöhe zusammen; diese Stadt-Land-Kooperation bietet gute Perspektiven für eine zukunftsfähige Energieversorgung.
Der Klimapakt wurde zwischen September 2023 und Juni 2024 in einem partizipativen Prozess erarbeitet, koordiniert durch das BMBF-Projekt „Klimapakt2030plus“. Zentral involviert waren über einen eigens eingerichteten Lenkungskreis die kommunalen Spitzen der Metropolregion
und die Bezirksregierungen (Ober- und Mittelfranken) sowie das Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung und die kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. In Konsultationen eingebunden wurden u.a. Energieversorger, Verbände und Kammern, Anbieter des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), Bildung und Wissenschaft sowie NGOs im Bereich Klimaschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Der Pakt wurde durch einstimmigen Beschluss des Rats der Metropolregion am 19.7.2024 bei der 44. Ratssitzung in Hof verabschiedet.
3. Zentrale Inhalte des Klimapaktes
Der neue Klimapakt adressiert in erster Linie politische Entscheidungsträgerinnen und -
träger, Klimaschutzmanagerinnen und-manager und die Verwaltungen auf kommunaler
Ebene und behandelt vorrangig Themen, bei denen die Aktionsmöglichkeiten einzelner Kommunen beschränkt sind und ein abgestimmtes Vorgehen den größtmöglichen Mehrwert stiftet.
Der Pakt orientiert sich an den Klimazielen Bayerns gemäß dem Bayerischen Klimaschutzgesetz (Klimaneutralität bis 2040). Um effektiv an diesen Zielen arbeiten zu können, werden im Klimapakt Leitprinzipien (6) und Handlungsfelder (10) definiert. Die Leitprinzipien geben einen Orientierungsrahmen vor, die Handlungsfelder setzen Schwerpunkte für die konkrete Zusammenarbeit in der Region.
Um Fortschritte zu dokumentieren und die Umsetzung zu begleiten, wird ein regelmäßiges, fachkundiges Monitoring auf Ebene der Metropolregion aufgebaut. Die Mitgliedskommunen tragen durch das Teilen grundlegender Informationen und Beispiele aktiv dazu bei, wobei Maßgabe ist, keine neuen Abfragen zu generieren, sondern bestehende Informationen zu nutzen bzw. zu teilen. Bis 2027 soll auf dieser Basis auch ein regionaler Transformationsfahrplan erarbeitet werden, der Pfade zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele sowie zugehörige Handlungsoptionen aufzeigt.
Die unterzeichnenden Landkreise und Städte bekennen sich in der abschließenden freiwilligen Verpflichtungserklärung dazu, ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele aktiv zu leisten und sich gegenseitig in ihren Bemühungen zu unterstützen. Denn bereits jetzt gibt es zahlreiche erfolgreiche Klimaschutzprojekte in der Region – 30 davon sind im Anhang des Klimapakts aufgeführt. Absicht ist es, solche Erfolgsmodelle zu teilen und einen effizienten Wissenstransfer zwischen den Kommunen zu organisieren. Auf dieser Basis fällt es leichter,
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die Bürgerinnen und Bürger mit positiven Beispielen einzubinden und den Einfluss der Metropolregion zu nutzen, um gemeinsame Anliegen gegenüber Land und Bund zu vertreten.
4. Weitere Umsetzung
Die Vollfassung des Klimapakts hängt dieser Beschlussvorlage an. Der Pakt sowie der Anhang mit den Beispielen guter kommunaler Klimaschutz-Praxis sind auf der Website des Projekts Klimapakt 2030plus verfügbar: Ein aktualisierter Klimapakt | Klimapakt2030plus.
Einen ersten Meilenstein zur Umsetzung des neuen Klimapakts bildet die Transformationskonferenz „Klimaschutz interkommunal. Wie Kommunen durch Zusammenarbeit gewinnen“, die am 13.11.2024 in Erlangen stattfindet. Transformationskonferenzen | Klimapakt2030plus. An alle Mitglieder des Umweltausschusses ergeht herzliche Einladung.
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KLIMA
PAKT
DER METROPOLREGION NÜRNBERG
Die Erstellung des Klimapaktes wurde gefördert seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen des Projekts Klimapakt2030plus – Energiewende in der Metropolregion Nürnberg
Nürnberg, Juli 2024
Bildnachweis Umschlagseite: Jana Strunz
Klimapakt der Europäischen Metropolregion Nürnberg
beschlossen in der Ratsversammlung am 19.07.2024
1 Unsere Motivation
Jüngste Berichte des IPCC machen immer drastischer deutlich, dass unsere Zivilisation die Lebensgrundlage von Menschen, Flora und Fauna irreversibel zerstört und einige Kipppunkte im globalen Klimasystem bereits erreicht sind. Was global gilt, macht sich immer stärker auch regional bemerkbar. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist die durchschnittliche Jahrestemperatur in der Metropolregion Nürnberg bereits um mehr als 1,5°C gestiegen1. Jüngste Analysen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zeigen, dass wir uns mit dem bisherigen Pfad auf eine Erwärmung zwischen 1,75 und 2°C zubewegen2. Das Umweltbundesamt (UBA)3 prognostiziert, dass dies in den klimatischen Teilräumen unserer Region verschiedene Risiken mit sich bringt, und die konkreten Erfahrungen belegen es: Überschwemmungen nach Starkregen, Trockenheit und Wasserknappheit im Sommer, langanhaltende Hitzeperioden und Waldsterben – der Klimawandel ist in der Region angekommen. Wir benötigen sowohl auf unsere naturräumlichen
Gegebenheiten zugeschnittene Anpassungsstrategien, als auch interkommunal abge-
stimmte Maßnahmen, um die Energiewende zu bewältigen und gegen den Klimawandel vorzugehen. Gleichzeitig müssen wir aber unsere Anstrengungen zum Klimaschutz deutlich intensivieren, um u.a. die Auswirkungen des Klimawandels soweit noch möglich zu begrenzen.
Im Bewusstsein der drängenden Herausforderungen und der Notwendigkeit einer gemeinsamen und entschlossenen Aktion bekräftigt die Metropolregion Nürnberg mit der Erneuerung des Klimapaktes (nach Ratifizierungen in 2011 und 2017) ihr Engagement für den Klimaschutz. Als regionaler Pakt ergänzt er den verbindlichen gesetzlichen Rahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese Ausrichtung unterstreicht unser Ziel, lokal zu handeln und gleichzeitig die übergeordneten Ziele im Abgleich mit den regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten zu erreichen. Wir erkennen an, dass die Erreichung der Klimaziele eine kollektive Anstrengung erfordert, die über bloße Absichtserklärungen hinausgeht und sich in konkreten, messbaren Beiträgen manifestiert. Wir nehmen diese Aufgabe mit Entschlossenheit an, um die Zukunft unserer Region proaktiv zu gestalten und setzen uns mit Nachdruck dafür ein, von Bund und Land die nötige Unterstützung zu erhalten, um die bestehenden rechtlichen und finanziellen Hürden zu überwinden. Dies geschieht in Anerkennung der großen Anstrengungen, die unsere Kommunen (s. Klimaschutzprofile im Anhang) und die acht regionalen Planungsverbände gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren in der Metropolregion bereits heute unternehmen.
Der Klimapakt adressiert in erster Linie politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen, Klimaschutzverantwortliche und die Verwaltungen auf kommunaler Ebene. Durch die Ausrichtung auf diese Schlüsselakteure wird sichergestellt, dass der Pakt eine breite und effektive Basis für die Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen bietet. Eine erfolgreiche Umsetzung des Klimapakts erfordert die aktive Einbindung einer Vielzahl von Stakeholdern. Zu diesen zählen u.a. Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen, Unternehmen, Verbände und Kammern, Gebäudebesitzende, Anbieter des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), Land- und Forstwirte, Akteure aus Bildung und Wissenschaft sowie NGOs im Bereich Klimaschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Alle diese Stakeholder wurden im Entstehungsprozess dieses Paktes einbezogen und sollen auch in der Umsetzungsphase noch stärker als bisher integriert und aktiviert werden. Ihr Engagement und ihre Partizipation ist entscheidend für den Erfolg und die Multiplikation der Maßnahmen.
1 Wehrmann/Mölg: Climate Change in Nürnberg. The Representativity for Germany and a Future Projection (2023) 2 SRU: Wo stehen wir beim CO2-Budget? Eine Aktualisierung (2024) 3 s. UBA: Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021
Warum ein gemeinsamer Klimapakt in der Metropolregion?
Unserer freiwilligen Verpflichtung zum Klimapakt liegt die Einsicht zugrunde, dass die großen Aufgaben und Herausforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende gemeinsam und in einem interkommunalen bzw. regionalen Ansatz besser zu bewältigen sind als auf Ebene einer einzelnen Kommune. Die Verpflichtung erfolgt unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips. Der vorliegende Klimapakt behandelt darum vorrangig Themen, bei denen die Aktionsmöglichkeiten einzelner Kommunen beschränkt sind und ein abgestimmtes Vorgehen den größtmöglichen Mehrwert stiftet.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen bilden für den Klimaschutz das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) sowie für die Energiewende das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Durch ein koordiniertes interkommunales bzw. regionales Handeln besteht eine deutlich höhere Chance, die Klimaschutz- und Energiewendeziele in der Metropolregion zu erreichen.
Auf Ebene der Metropolregion ergeben sich klare Mehrwerte aus einem zwischen den einzelnen Akteuren koordinierten Vorgehen zur Realisierung der Energiewende und des Klimaschutzes:
- Der Klimapakt ist für die Metropolregion wichtig, weil in Zeiten multipler globaler Krisen die
Handlungsmöglichkeiten auf der regionalen Ebene besonders bedeutsam sind. Ange-
sichts dessen sollen Abhängigkeiten von externen Faktoren, wo immer möglich, verringert werden. 2) Die für die Energiewende notwendige Infrastruktur (Netze) wird überregional sowie national und europäisch geplant. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt wesentlich auf kommunaler bzw. regionaler Ebene (z.B. Regionalplanung Windkraft). Die für eine gesicherte Versorgung notwendigen Kraftwerke sind in der Regel überregional platziert. Ein koordiniertes Handeln in der Metropolregion erhöht die Chance, den „richtigen“ Technologiemix (bspw. zwischen Photovoltaik, Windkraft und Biomasse oder Speicher) umzusetzen. Dieser berücksichtigt die Zeitgleichheit zwischen Verbrauch von elektrischer Energie und deren Erzeugung und reduziert über diesen Pfad die Folgekosten mit Wirkung auf die zukünftigen Energiepreise. Dies stärkt das Vertrauen in die Energiewende und leistet einen Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Zudem kann die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie erhöht werden. 3) Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist schon seit der Bad Windsheimer Erklärung 2007 für die Metropolregion Maßstab des politischen Handelns4. Der Klimapakt ist ein Weg, um Klimaschutz und Energiewende in diesem Sinne zu gestalten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien benötigt Flächen, die im erforderlichen Umfang nur außerhalb der urbanen Zentren zur Verfügung stehen. In den urbanen Zentren kann v.a. die Transformation der Wärmeversorgung einen großen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Für eine erfolgreiche Verkehrswende ist zudem die Stärkung und der Ausbau des ÖPNV elementar, wofür die urbanen Zentren und deren Umfeld vorangehen sollten. 4) Der gesteigerte Funktionsanspruch an die verfügbaren Flächen (neben Biodiversität, Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr auch Energieversorgung) erfordert mehr denn je ein abgestimmtes Vorgehen im Sinne der Effizienz. Dem steht die teilräumlich administrative Orientierung der Planungsverbände und die kleinräumliche Orientierung der Kommunen gegenüber. 5) Für den gesamten Wirtschaftsraum, speziell für ländliche Räume, eröffnen sich durch die Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende neue Wertschöpfungschancen, die durch eine nachhaltige Wirtschaftsförderung strategisch genutzt werden können. So können lokale Ressourcen optimal genutzt und die regionale Entwicklung im Einklang mit ökologischen Zielen vorangetrieben werden.
4 https://www.metropolregionnuernberg.de/fileadmin/media/mediathek-metropolregion/downloads/strategiepapiere/BadWindsheimer_Erklaerung.pdf
- Die Stadt-Land-Partnerschaft ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie, um die bedeutende Funktion der ländlichen Regionen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu stärken. Gleichzeitig muss im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft auch sichtbar sein, dass sowohl Landkreise als auch Städte (z.B. in den Bereichen der Wärme- und Verkehrswende) ihr Möglichstes tun, um ihren Beitrag zu leisten.
2 Unsere Ziele
Um die Ziele dieses Klimapakts zu konkretisieren, orientieren wir uns an den Klimazielen Bayerns gemäß dem Bayerischen Klimaschutzgesetz:
-
Bis 2040 strebt die Metropolregion Nürnberg die Klimaneutralität an.
-
Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen (THG) pro Einwohner im Vergleich zu 1990 auf
35 % gesenkt werden, was einem Verbrauch von max. 3,5 Tonnen pro Kopf entspricht5.
- Die kommunalen Verwaltungen in der Metropolregion Nürnberg sollen eingedenk ihrer Vor-
bildfunktion beim Klimaschutz ein eigenes Konzept entwickeln, wie sie die Klimaneutralität
ihrer Verwaltung erreichen.
Auf Basis der Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz der Metropolregion Nürnberg6 können diese Ziele konkretisiert werden:
- Die Treibhausgas-Emissionen in der Metropolregion Nürnberg konnten bis 2022 auf 67%
des Niveaus von 1990, und somit seit 2018 noch einmal um 11 Prozentpunkte, reduziert werden. Damit hat sich die Reduktion leicht beschleunigt, obwohl wirtschaftlich ein Wachstumskurs beschritten wurde. Dieser Rückgang liegt knapp unter dem Bundesdurchschnitt. Mit dem beschrittenen Kurs würden die gesetzten politischen Ziele allerdings verfehlt und Klimaneutralität erst 2050 erreicht. Um wie geplant bis 2040 klimaneutral zu werden, müsste die jährliche CO -Reduktion von 3,7 Prozent (in den letzten fünf Jahren) auf 5,1 Prozent pro Jahr steigen.
- Treiber der Transformation war in den letzten Jahren vor allem die Wirtschaft: der Energie-
einsatz hat sich hier um 13%, der Ausstoß von Treibhausgasen sogar um 45% reduziert. Die privaten Haushalte transformieren sich langsamer: die THG-Emissionen wurden immerhin um 37% reduziert, jedoch sinkt der Energieverbrauch kaum. Sorgenkind bleibt der Sektor Verkehr: hier wurden 2022 gut 36% der Treibhausgase ausgestoßen und der Ausstoß hat sich kaum reduziert. 92% des Energieeinsatzes im Verkehr stammen nach wie vor aus fossilem Treibstoff.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet in der Metropolregion vor allem im
Stromsektor gut voran: mit einem Anteil von 57% lag die Region 2022 klar über dem Bundesdurchschnitt (50%). Bei der Wärmeversorgung ist eine Trendwende allenfalls eingeleitet; hier bewegt sich der Anteil der Erneuerbaren (Biomasse, Wärmepumpen, Umwelt- und Fernwärme) mit gut 17% in etwa im Bundesdurchschnitt.
Als Gesamtfazit lässt sich festhalten, dass erste Erfolge, v.a. im Stromsektor und bei den Unternehmen, zu verzeichnen sind. Zum Erreichen des Zielkorridors ist allerdings eine deutliche Intensivierung der Anstrengungen nötig; Expertisen gehen davon aus, dass es einer Verdreibis Vervierfachung im Einsatz der erneuerbaren Energien bedarf7. Dies ist nur möglich, wenn die Gestaltungsspielräume aller politischen Ebenen ausgenutzt werden und Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der Metropolregion Nürnberg ihre bereits bestehende Zusammenarbeit noch intensivieren. Entscheidend – darin sind sich die führenden Akteure der Region einig
- ist es, das Umsetzungstempo zu steigern.
5 Angaben laut Stat. Bundesamt: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/gase/thg 6 verfügbar unter: https://klimaschutz.metropolregionnuernberg.de/studien 7 s. etwa „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ des BMWK (2022)
Die Spitzenstellung im Strombereich gilt es auszubauen; weitere Zuwächse hängen entscheidend davon ab, wie schnell der Ausbau der Windkraft sowie der Netz- und Speicherkapazitäten gelingt. Zur weiteren Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist es nötig, vorhandene Potenziale (v.a. Abwärme, Großwärmepumpen, Geothermie) schnell zu erschließen und über die kommunalen Wärmeplanungen Planungssicherheit zu schaffen. Im Verkehrsbereich müssen der Umweltverbund sowie intermodale Mobilitätslösungen wesentlich gestärkt und die Dekarbonisierung der Verkehrsmittel priorisiert werden. Dabei ist es entscheidend, die Koppelung der drei Sektoren Strom, Wärme und Verkehr voranzutreiben. Übergreifend müssen Bildung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer zum Klimaschutz verstärkt werden, um effiziente und suffiziente Verhaltensweisen zu fördern.
Klimaneutralität soll primär durch Vermeidung und Reduktion erreicht werden. Kompensationsmaßnahmen, wie beispielsweise der Kauf von CO - bzw. THG-Zertifikaten, können allenfalls eingesetzt werden, um nicht-vermeidbare Emissionen bilanziell auszugleichen.
3 Unser Weg ans Ziel
Mit dem Klimapakt wollen wir sowohl ein gemeinsames Leitbild als auch Ziele für den Klimaschutz in der Metropolregion etablieren. Dabei soll der Ansatz zur Potenzierung bestehender Konzepte beitragen und die Integration neuer Ansätze ermöglichen. Um effektiv an diesen Zielen arbeiten zu können, werden Leitprinzipien und Handlungsfelder definiert. Die Leitprinzipien geben einen Orientierungsrahmen vor, die Handlungsfelder setzen Schwerpunkte für die konkrete Zusammenarbeit in der Region.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Klimapakt den Mitgliedskommunen keine Liste an spezifischen Maßnahmen für den Klimaschutz vorschreibt, die abzuarbeiten wäre. Er will vielmehr sinnvoll priorisieren und die Expertise der Akteure in der Region bestmöglich für die gemeinsame Sache aktivieren. Der Fokus liegt auf Themen des Klimaschutzes, während Klimaanpassungsmaßnahmen nur peripher behandelt werden und Nachhaltigkeit und Naturschutz keine agendasetzende Stellung im Pakt einnehmen, aber im Kontext des Klimaschutzes berücksichtigt werden.
Wir gehen von einem geschlossenen System aus, in dem sich die Randbedingungen oder die verfügbaren Ressourcen nicht signifikant verändern werden. Das bedeutet, dass wir die Ziele mit den vorhandenen Ressourcen erreichen müssen, indem wir diese effektiver einsetzen. Dabei sollen die Ansätze, Maßnahmen und Gremien eine langfristige Perspektive über aktuelle Wahlperioden hinaus bieten, um eine nachhaltige Entwicklung und die Erreichung unserer Klimaschutzziele sicherzustellen.
Der Klimapakt wird als offener Prozess verstanden. Ziele, Leitprinzipien und Handlungsfelder werden kontinuierlich im Rahmen der Governance der Metropolregion überprüft und weiterentwickelt (vgl. ausführlich Pkt.4).
3.1 Leitprinzipien
1. Ausbau erneuerbarer Energien und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und
Ressourcen
Die Metropolregion Nürnberg bekennt sich dazu, den gesetzlich festgelegten Vorrang des Ausbaus der erneuerbaren Energien (§2 EEG) umzusetzen. Dies soll in Kombination mit Maßnahmen des Naturschutzes gedacht werden und sich bestenfalls gegenseitig positiv beeinflussen. Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer und helfen, die Auswirkungen der Klimaveränderung abzupuffern. Natürliche Lebensräume und die knapper werdenden Wasserressourcen wollen wir als unsere Lebensgrundlage und unser Zukunftskapital schützen und erhalten.
- Integration von Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit in das kommunale
Alltagshandeln
Wir verstehen Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgaben für alle etablierten, kommunalen Aufgabenfelder und wirken auf deren Integration in das kommunale Alltagshandeln hin. Wir beachten diese Prinzipien v.a. auch bei Entscheidungen und Aktivitäten im interkommunalen Zusammenspiel.
3. Durch Klimaschutzmaßnahmen die regionale Wertschöpfung stärken
Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sollte – wo immer möglich – mit der Generierung von regionaler Wertschöpfung (z.B. Investitionen in erneuerbare Energien durch regionale Akteure oder bio-regionale Erzeugungsketten in der Landwirtschaft) gekoppelt sein. So können externe Abhängigkeiten reduziert sowie der regionale Wirtschaftsraum und die Resilienz der Metropolregion gegenüber externen, krisenhaften Einflüssen gestärkt werden. Damit soll auch das Prinzip der Suffizienz im Sinne des Gleichgewichts von Bedürfnissen und Ressourcen wertgeschätzt werden.
- Interkommunale bzw. regionale Kooperation als Fundament für erfolgreiche Energie-
wende und wirksamen Klimaschutz
Jede Kommune ist aufgerufen die ihr gegebenen Handlungsspielräume auszuschöpfen, sodass sie ihren bestmöglichen Beitrag zur Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele leistet. Aufgrund unterschiedlicher lokaler Voraussetzungen ist die Gemeinschaftsaufgabe jedoch nur im kooperativen Zusammenwirken von städtischen und ländlichen Kommunen, regionalen Planungsverbänden sowie den relevanten Akteuren (Stadtwerke/Regionalversorger, Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Landwirtschaft etc.) bestmöglich koordiniert zu schaffen. Gemeinsam stehen wir dafür ein, aktiv nach interkommunalen bzw. regionalen Synergien zu suchen und Lösungen zu ermöglichen.
5. Klimaschutz als Partizipationsmodell
Im Bekenntnis zur Demokratie und unseren demokratischen Strukturen gestalten wir Klimaschutz so, dass er sich positiv auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt und diesen stärkt. Wir beteiligen gesellschaftliche Gruppierungen, bemühen uns um eine faire Verteilung von Kosten und Nutzen (z.B. Bürgerbeteiligung) und erkennen Rechte und Ansprüche v.a. von sozial schwachen Gruppen an. Entsprechende Maßnahmen und Planungen gestalten wir unter der Maßgabe transparenter Kommunikation und offener Netzwerke. Interessenkonflikten, die diese Transformation zwangsläufig mit sich bringt, begegnen wir de-eskalierend und im Bemühen um sachorientierte Lösungen.
6. Dezentralität als wesentliches Grundprinzip der Energiewende
Bei der Umsetzung der Energiewende soll die Energieerzeugung und -verteilung der Prämisse möglichst dezentraler Strukturen folgen. Es wird hierbei ein bestmöglicher Technologiemix angestrebt, um möglichst viel Energie vor Ort zu nutzen, Netze zu entlasten sowie Energieerzeugung und -verbrauch möglichst zeitlich in Übereinstimmung zu bringen.
3.2 Handlungsfelder
Die folgenden Handlungsfelder benennen Themenbereiche, in denen die Landkreise und Städte schon heute auf Ebene der Metropolregion Nürnberg gemeinsam aktiv sind. Diese Zusammenarbeit soll durch den Klimapakt verstärkt und konkretisiert werden. Hierfür liefern die zugeordneten Aufgaben erste Handlungsimpulse.
a) Koordinierte Energieplanung / Energieversorgungsstrategie
Aufgaben:
- Erstellung einer regionalen, bedarfsorientierten Strategie für den Ausbau von erneuerba-
ren Energien, Strom- und Wärmenetzen sowie Energiespeichern in Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, regionalen Planungsverbänden sowie Infrastruktur- bzw. Netzbetreibern
- Kooperation von Kommunen und Infrastruktur(netz-)betreibern (Stadtwerke/Regionalver-
sorger, Arealnetzbetreiber etc.) bei der Entwicklung von (inter-)kommunalen Strom- und Wärmeplänen sowie -systemen. Hierbei wird ein sektorenübergreifendes (systemisches) Denken und Handeln angestrebt.
- Ausbau vorhandener Fernwärmesysteme in den urbanen Zentren und Umstellung der Er-
zeugungsanlagen hin zu klimaneutraler Erzeugung
- Kooperation bei der Entwicklung einer regionalen Wasserstoffstrategie, eingebettet in die
nationale Wasserstoffstrategie
- Zusammenführung von (digitalen) Datenbeständen und Einsatz von digitalen Planungs-
tools
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: Projekt Klimapakt2030plus: Simulationsmodell „Energieflüsse“, Energie-Governance, Reallabor Transformation Energieversorgung; Initiativkreis der Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager; Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+; Geothermie-Erschließungsprojekte für Erdwärme (N-ERGIE) und hydrogeologische Potenziale (Projekt GeoMAN)
b) Koordinierte Verkehrs- und Mobilitätsplanung
Aufgaben:
- Weitere Stärkung des ÖPNV im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der einzelnen
Kommunen, insbesondere Weiterentwicklung des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) zu einem Mobilitätsverbund Metropolregion Nürnberg
-
Weiteres Vorantreiben der vollständigen Defossilisierung des Schienennetzes der Region
-
Zusammenarbeit beim weiteren Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur (AC und
DC) für die Elektromobilität (im Schwerpunkt für PKW und regionale Verteillogistik)
-
Ausbau von Rad(schnell)wegen über kommunale Grenzen hinweg
-
Koordinierte Strategie und einheitliche Angebote zur Stärkung des Umweltverbunds und
Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) Bündelung von ÖPNV-Angeboten auf Hauptachsen mit hoher Frequenz o Planung und Einrichtung von multimodalen Mobilitätsstationen o Digitale und On-Demand-Angebote zur Gestaltung der „letzten Meile“ o Austausch erfolgreicher Kommunikationsstrategien zur Ansprache der Bevölkeo rung
- Abgestimmtes Vorgehen zur Gestaltung der „Antriebswende“ der Kommunalen Verkehrs-
betriebe
- Abgestimmtes Einwirken auf Bundes- und Landespolitik zur Minderung des Kostendrucks
auf die Kommunen (z.B. Unterstützung der bayerischen Verkehrsverbünde analog zum MVV, Ausbau des Schienennetzes, Erhalt oder Ausbau der Regionalisierungsmittel)
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: Forum Verkehr und Planung; Initiativkreis und Pilotprojekte Mobilitätsstationen (z.B. Landkreis Bamberg, Landkreis Wunsiedel); Ladeverbund+; VGN-Strategie 2030; Projekt Accelerator Klimaneutralität
c) Förderung einer regionalen (Energie-)Wirtschaft
Aufgaben:
- Entwicklung von Kooperationsmodellen zur Beteiligung regionaler Akteure (Kommunen,
Bürgerschaft, Stadtwerke/Regionalversorger) am Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wärmeversorgung
- Unterstützung der Ansiedlung von Technologie- und Service-Unternehmen mit Tätigkeits-
feldern „Klimaschutz“ und „Energiewende“
- Unterstützung der digitalen und ökologischen Transformation der Bauwirtschaft, orientiert
an den Leitlinien des Maßnahmenkatalogs „Sustainable Bavaria“ der Staatsregierung und der bayerischen Baubranche
- Pakt zur nachhaltigen Beschaffung der Metropolregion stärken und als Instrument für
nachhaltiges, klimabewusstes Beschaffen in den Kommunen einsetzen
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: ENERGIEregion Nürnberg e.V.; Regionalkampagne Original Regional; Regionalwert AG; Faire Metropolregion, Pakt zur nachhaltigen Beschaffung und Entwicklungsagentur Bio in der Metropolregion; Clean Tech Cluster; NKubator – Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit; Projekt Klimapakt2030plus: Reallabor Transformation Energieversorgung; Initiativkreis der Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager
d) Kommunaler Wissenstransfer
Aufgaben:
- Aufbau einer kommunenübergreifenden Informations- & Austauschplattform und aktives
Teilen von erfolgreichen Projekten, Initiativen und Erfahrungen
- Fachaustausch über kommunale Anreiz- und Förderprogramme für Klimaschutz und
Energiewende, etwa im Rahmen der Fachforen und Initiativkreise
- Fachaustausch zur energetischen Sanierung, zum Neubau und zum energieeffizienten
Betrieb kommunaler Liegenschaften (z.B. Energiemanagement, energetische Standards bei Bau und Sanierung, Nutzung grauer Energie; Pilotierung von Projekten zum „Gebäudetyp-e“)
- Aufbau von „Experten-Pools“ auf Ebene der Metropolregion, die fachspezifische Beratung
und Unterstützung anbieten. Hierdurch wird die Notwendigkeit mehrfacher, unabhängiger Beratungsstrukturen in ähnlichen Themengebieten reduziert.
- Erfahrungsaustausch zur besonderen Berücksichtigung von nachhaltiger Beschaffung
(z.B. ökologische, soziale Kriterien oder Innovation) oder dem Einbezug regionaler Aspekte (z.B. Transportwege, Reaktionszeiten bei Wartung, Herkunft der Lebens- oder Produktionsmittel) bei Vergabeverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Vorgaben
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: Projekt Klimapakt2030plus: Reallabor Transformation Gebäudebestand, Good-Practice-Dialoge und -Sammlung, Transformationskonferenzen; Initiativkreis der Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager; Initiativkreis Zukunftsfähige Immobilie; Initiativkreis Wohnen und Energie; Pakt zur nachhaltigen Beschaffung
e) Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Akzeptanz-Steigerung in der Bevölkerung
Aufgaben:
- Austausch zu und Anwendung von bewährten Beteiligungsverfahren bei Infrastrukturpro-
jekten
- Regelmäßiger Austausch mit regional und lokal aktiven zivilgesellschaftlichen Energie-
wende-Organisationen zur Einholung von Ideen und zur frühzeitigen, transparenten Kommunikation von geplanten (Infrastruktur-)Maßnahmen
- Einrichtung einer kommunenübergreifenden Lotsenstelle zur vorwettbewerblichen Infor-
mation von Bürgerschaft und Unternehmen über Fördermöglichkeiten im Bereich energetischer Gebäudesanierung
- Austauschformate für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung sowohl im formellen als
auch informellen Bereich unter Einbindung der entsprechenden Bildungsträger schaffen
- Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien und -formaten zu Klima-
schutz und Energiewende
- Gemeinsame Erarbeitung und Verteilung von allgemeingültigen Informationsmaterialien
bzw. Sammlung von Materialien auf Ebene der Metropolregion, die als individualisierbare Vorlagen an Kommunen weitergegeben werden
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion:
Initiativkreis der Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager und CO -Challenge; Projekt Klimapakt2030plus: Reallabor Transformation Gebäudebestand, Forum zivilgesellschaftlicher Energiewende-Organisationen; Regionalkampagne Original Regional, Faire Metropolregion; forum 1.5 (Oberfranken, Mittelfranken und Bamberg/Coburg); Trainers Training BNE
f) Bündelung kommunaler Personal- und Finanzressourcen
Aufgaben:
- Kompetenz- und Ressourcenbündelung von einzelnen Stadt-/Gemeindewerken in pro-
jektbezogenen interkommunalen Zusammenschlüssen unter Einbezug von Stadt und Land
- Schaffung von kommunenübergreifenden Beratungs- und Transferstellen für ausgewählte
Themen, die besonders hohe Synergien auf Ebene der Metropolregion versprechen (z.B. Klimaanpassungsmaßnahmen, Energieberatung) – genaue Ermittlung des Bedarfs in Abstimmung mit Kommunen, Bezirks- und Landesstellen
- Austausch von Initiativen für ein integriertes Verwaltungshandeln, Mainstreaming von Kli-
maschutz über alle Planungsressorts hinweg
- Nutzen der Chancen der Digitalisierung
Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und Vereinfachung der Nachverfolgung o (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) durch „X-Planung“, Building Information Modelling etc. Optimierung von Wärmenetzen und Bündelung von Digitalen Zwillingen, die im o Kontext der Kommunalen Wärmeplanung entstehen Austausch mit dem Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung o (KEDi) der Deutschen Energieagentur (dena)
- Anstoßung gemeinsamer Beschaffungsprozesse, insbesondere für nachhaltige Produkte
(z.B. für EDV, Verpflegung, Papier, Büromöbel, Nutzfahrzeuge, Baustoffe)
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: Projekt Klimapakt2030plus: Reallabor Transformation Energieversorgung und Reallabor Transformation Gebäudebestand; etablierte Kreis- und Regionalwerke; Initiativkreis der Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager; Pakt für nachhaltige Beschaffung der Metropolregion Nürnberg
g) Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und abgestimmtes Einwir-
ken auf Bundes- und Landesregierung
Aufgaben:
- Verkürzung eigener Planungs- und Genehmigungsprozesse, Reduzierung der Regeln
und Pflichten; spürbarer Abbau von Bürokratie
- Ausnutzen der kommunalen Spielräume bei Ausgestaltung der bayerischen Bauordnung
(z.B. Satzung zu Abstandsflächenrecht, Stellplatzsatzung, u. ä.)
- Ausnutzung der vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei pro-
jektbezogenen Genehmigungsverfahren über Landkreis- oder Regierungsbezirksgrenzen hinweg
- Initiierung eines Wissenstransfers zu gesetzlichen Aktualisierungen und Maßnahmen zur
Verfahrensverkürzung
- Abgestimmte Einwirkung auf aktuelle Gesetzgebungsprozesse in Bund und Land, z.B.
durch gemeinsame Appelle, Positionspapiere, Dialogformate
- Koordinierter Einsatz für eine verlässlichere finanzielle Unterstützung durch Bund und
Land im Sinne des Konnexitätsprinzips
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion:
Politische Stellungnahmen und Positionspapiere des Rats der Metropolregion Nürnberg, der ENERGIEregion Nürnberg e.V. und des Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung; Delegationsreisen nach Brüssel, Berlin und München; Initiativkreis Zukunftsfähige Immobilie; Projekt Klimapakt2030plus: Good-Practice-Dialoge, Reallabor Transformation Energieversorgung und Reallabor Transformation Gebäudebestand
h) Klimaschutz und Naturschutz zusammendenken, insbesondere im Umgang mit Flä-
chen
Aufgaben:
- Interkommunal abgestimmte Strategien v.a. bei der Entwicklung von Siedlungs- und Ver-
kehrsflächen sowie bei Flächen zur Energieerzeugung, im Sinne der Sicherung von Biodiversität als Zukunftskapital für die Region (z.B. bevorzugte Inanspruchnahme von Niedrigertragsstandorten der Landwirtschaft und Flächen, die nicht einem besonderen naturschutzfachlichen Schutzstatus unterliegen; interkommunale Kompensation für Baumaßnahmen)
- Verbreitung von Leitlinien für eine verantwortungsvolle Flächenentwicklung im Schulter-
schluss zwischen Kommunen, Bevölkerung und Immobilienwirtschaft; Förderung des Bauens im Bestand
- Entwicklung und Verbreitung von Konzepten zur effizienten und klimafreundlichen Flä-
chenbewirtschaftung (z.B. Agri-PV)
- Gemeinsame Strategie für klimaangepasste sowie klimaschutzförderliche Land- und
Forstwirtschaft (z.B. Humusaufbau, Waldumbau, Anbau von Energiepflanzen etc.)
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: Projekt „Klimaneutralität und Biodiversität“ der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf; Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken (IKoMBe); Initiativkreis der Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager; Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V.; IHK-Eckpunktepapier zur Flächenentwicklung; Initiativkreis Zukunftsfähige Immobilie sowie Wohnen und Energie; Projekt Klimapakt2030plus: Reallabor Transformation Energieversorgung
i) Gemeinsame Finanzierungsmodelle
Aufgaben:
- Entwicklung von Finanzierungspartnerschaften zwischen regionalen Akteuren bspw. zum
Ausbau von erneuerbaren Energien oder Fern-/Nahwärmeversorgung
- Förderung von Allianzen insbesondere zwischen regionalen Finanzierern, Stadtwer-
ken/Regionalversorgern, kommunaler Hand sowie Bürgerschaft
- Weiterentwicklung und Ausbau des Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
der Europäischen Metropolregion Nürnberg e. V.8; Ziel ist eine Erweiterung, um auch umfangreichere Kollaborationsprojekte finanzieren zu können.
- Ausbau der kommunalen Kompetenzen im Bereich der Fördermittel-Information und -Be-
antragung
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion: Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V.; Projekt Klimapakt2030plus: Reallabor Transformation Gebäudebestand, Reallabor Transformation Energieversorgung
j) Transparenz und Orientierung in allen Maßnahmenbereichen schaffen
Aufgaben:
- Unterstützung des Aufbaus eines metropolregionsweiten Monitoring-Systems zur Einord-
nung der Wirksamkeit lokaler und interkommunaler Klimaschutzmaßnahmen
- Regelmäßige Erhebung und Bereitstellung von Daten und Projektinformationen in den
Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Verkehr
Bereits bestehende Initiativen auf Ebene der Metropolregion:
SDG-Charta der Metropolregion Nürnberg; Endenergie- und THG-Bilanzierungen für die Metropolregion und auf kommunaler Ebene; Projekt Klimapakt2030plus: Monitoring
8 https://unser-klimafonds.de/
4 Zusammenarbeit in der Metropolregion Nürnberg
Um den Klimapakt umsetzen zu können, bedarf es leistungsfähiger Arbeits- und Koordinationsstrukturen im Bereich Energiewende und Klimaschutz auf Ebene der Metropolregion Nürnberg. Dies ist bis 2027 im Rahmen des Projektes Klimapakt2030plus und der Arbeit der Geschäftsstelle des Forums Klimapakt und nachhaltige Entwicklung im Referat für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg abgesichert.
Der Klimapakt wurde im Rahmen des Projekts „Klimapakt2030plus“ in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung von Akteuren aus den Bereichen Kommunalverwaltung, Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft erarbeitet. Die zuständigen Gremien der Metropolregion wurden eingebunden.
Im Rat der Metropolregion wird der Klimapakt beschlossen und über die Fortschritte beraten. Die politische Steuerung übernimmt der vom Rat eingesetzte „Lenkungskreis Klimapakt“, der komplementär aus Städten, Landkreisen und Regierungsbezirken besetzt ist und alle Teilräume der Metropolregion abbildet. Diese „Energie-Governance“ gestaltet und steuert den Klimapakt politisch und stellt die Abstimmung mit dem Rat der Metropolregion mit 57 (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten sicher.
Da der Klimapakt als offener Prozess mit klaren Zielen verstanden wird, werden seine Umsetzungsschritte regelmäßig im Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Metropolregion vorgestellt und diskutiert. Dieses fachliche Netzwerk umfasst ca. 140 Akteure aus der Region. Hinzu kommen weitere Gremien, insbesondere die Initiativkreise des Forums mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunalverwaltung und Zivilgesellschaft und weitere Fachforen der Metropolregion, etwa das Forum Verkehr und Planung oder das Forum Wirtschaft und Infrastruktur. Die Initiativkreise sollen insbesondere ergänzende Handlungsimpulse und Ideen für Pilotprojekte einbringen.
Die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager der Kommunen der Metropolregion Nürnberg haben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Klimapaktes inne. Daher wird auch kleineren Kommunen, die diese Funktion (aktuell) noch nicht besetzt haben, empfohlen, ein Klimaschutzmanagement einzurichten. Um auch die Umsetzung von Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden der Metropolregion Nürnberg zu unterstützen, empfiehlt sich für die unterzeichnenden Landkreise und Städte – sofern nicht ohnehin schon aufgebaut – die Implementierung eigener, sachgebietsübergreifender Lenkungsgruppen sowie die Ausarbeitung von jährlichen Maßnahmenplänen.
Um Fortschritte zu dokumentieren und die Umsetzung zu begleiten, wird ein regelmäßiges, fachkundiges Monitoring auf Ebene der Metropolregion aufgebaut. Die Mitgliedskommunen tragen durch das Teilen grundlegender Informationen und Beispiele aktiv dazu bei, wobei Maßgabe ist, keine neuen Abfragen zu generieren, sondern bestehende Informationen zu nutzen bzw. zu teilen. Das Monitoringkonzept wird nach Verabschiedung des Klimapakts ausgearbeitet und soll folgende Grundsätze umfassen:
- Datenquellen: Energie- und Treibhausgasbilanzierung, Simulationstool Energieflüsse
(EMN_SIM), Begleitforschung im Projekt Klimapakt2030plus, Auswertungen der Gremien der Metropolregion, Datenerhebungen der Kommunen
- Indikatoren: quantitativ und qualitativ; Darstellung der Ebenen Output (z.B. auf Metropolre-
gion-Ebene umgesetzte Austauschformate, Projekte und Kampagnen, Beratungs- und Transferstellen, regionale Mobilitätsstationen), Outcome (z.B. Ausbauquote erneuerbarer Energien, Sanierungsquoten, Verteilung Verkehrsmittel (Modal Split)) und Impact (z.B. Energieverbrauch und THG-Emissionen, Flächenverbrauch)
- Präsentationsform: öffentlich (z.B. Website) nur in aggregierter Form (Ebene Metropolregion),
ausführlicher für interne Auswertungen; Auswertungen werden regelmäßig im Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung sowie im Lenkungskreis Klimapakt vorgestellt.
- Anpassungsmechanismen: Sektoren/Bereiche, die sich von dem vereinbarten Pfad zu weit
entfernen, sollen identifiziert werden und über Möglichkeiten des Gegensteuerns beraten werden.
Bis 2027 soll auf dieser Basis auch ein regionaler Transformationsfahrplan erarbeitet werden, der Pfade zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele sowie zugehörige Handlungsoptionen aufzeigt. Diese koordinierenden Aktivitäten auf Ebene der Metropolregion Nürnberg können bis Ende 2027 wesentlich durch das Projekt „Klimapakt2030plus“ gestützt werden. Es wird gemeinsam geprüft, ob und wie eine Verstetigung erreicht werden kann.
Der Klimapakt ist als lebendiges Dokument konzipiert, das auch und gerade nach seiner Verabschiedung Wirkung entfaltet. Dazu werden Ideen, welche etwa im Rahmen der Konsultationen eingegangen sind, in einem Themenspeicher vorgehalten und weiterhin betrachtet werden. So können Schritt für Schritt weitere Anlagen erarbeitet werden, die für die Praxis relevant sind und sich z.B. auf bestimmte Handlungsfelder fokussieren. Der entscheidende Mehrwert des Austausches so vieler Akteure soll somit über den Entstehungsprozess des Dokuments hinaus fortgeführt werden.
5 Freiwillige Verpflichtungserklärung
Als unterzeichnende Landkreise und Städte bekennen wir uns im Klimapakt dazu, unseren Beitrag zur Erreichung der festgelegten Ziele aktiv zu leisten und uns gegenseitig in unseren Bemühungen zu unterstützen. Wir erkennen an, dass der Erfolg unseres gemeinsamen Vorhabens auf der Verbindlichkeit unserer Zusagen und der Transparenz unserer Handlungen beruht.
Bestandteile der Erklärung
- Aktive Beteiligung: Jeder Unterzeichnende bekennt sich dazu, die im Klimapakt verankerten
Leitprinzipien einzuhalten, seine Handlungsfelder bestmöglich in das kommunale Alltagshan-
deln zu integrieren und spezifische, messbare Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung
der Klimaziele beitragen.
- Gegenseitige Unterstützung: Wir stellen sicher, im Geiste der Solidarität und Kooperation,
aktiv in den metropolregionsweiten Gremien auf Ebene des Klimaschutzes mitzuarbeiten, Wis-
sen und Ressourcen zu teilen und einander bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
zu unterstützen.
- Transparenz und Rechenschaft: Wir bekennen uns zu Transparenz in unseren Klimaschutz-
anstrengungen und verpflichten uns, im Rahmen des regionalen Monitorings regelmäßig über
unsere Fortschritte und Herausforderungen zu berichten, um die Glaubwürdigkeit und Nach-
vollziehbarkeit unserer Maßnahmen zu gewährleisten.
- Kontinuierliche Verbesserung: Im Bewusstsein, dass Klimaschutz eine fortlaufende Aufgabe
ist, verpflichten wir uns zu kontinuierlicher Bewertung und Anpassung unserer Strategien und
Maßnahmen, um unsere Wirksamkeit im Laufe der Zeit zu steigern.
6 Schlussbestimmung
Der vorliegende Klimapakt ersetzt die im Jahr 2017 vom Rat der Metropolregion Nürnberg ratifizierte Version des Klimapaktes und ist solange gültig, bis ein neuer Klimapakt auf Ebene der Metropolregion Nürnberg verabschiedet wird.
| TRANSFORMATIONSKONFERENZ | |
|---|---|
| WIE KOMMUNEN DURCH ZUSAMMENARBEIT GEWINNEN. 13. NOVEMBER 2024 AB 9:00 UHR IM KREUZ+QUER, ERLANGEN | |
| KLIMASCHUTZ INTERKOMMUNAL Bei der 1. Transformationskonferenz des Projekts Klimapakt2030plus erwarten Sie: WIE KOMMUNEN DURCH ZUSAMMENARBEIT GEWINNEN. Anregende Impulsvorträge und eine Podiumsdiskussion mit Kommunalpolitiker:innen und Buchautor Michael Adler Klimaschutz und Energiewende stellen die Kommunalpolitik, Wirt- Fachworkshops zu Handlungsfeldern schaft und Bevölkerung vor vielfältige Herausforderungen. Gleichzeitig des interkommunalen Klimaschutzes bieten sie die große Chance, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Thementische mit Praxisbeispielen aus der Region Doch wie kann eine erfolgreiche Transformation gelingen? Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Akteuren der Energiewende Ein essenzieller Faktor ist die Zusammenarbeit auf interkommuna- aus der Metropolregion Nürnberg auszutauschen und gemeinsame ler Ebene. Denn die nötige Infrastruktur für erneuerbare Energien Lösungen zu entwickeln! (Wind- und PV-Anlagen, Strom-, Wärme-, Gasnetze sowie Speicher) wird großräumig geplant und stellt die Weichen für mehrere Jahr- zehnte. Dazu muss das Zusammenspiel der Akteure neu organisiert werden – in den Planungsverbänden, zwischen Stadt und Land, Reservieren Sie sich schon jetzt Ihren Energieversorgern und Bürgergesellschaften sowie auf Basis kostenfreien Platz mit einer kurzen E-Mail VOR- wissenschaftlicher Erkenntnisse. JETZT an klimapakt@metropolregion.nuernberg.de ANMELDEN! Wir informieren Sie, sobald das Programm finalisiert und die Anmeldung freigeschaltet ist. WWW.KLIMAPAKT2030PLUS.DE 166 Bild: metamorworks (istockphoto) |
Beilage
Betreff:
Bericht
Im Frühjahr 2014 hat sich die Initiative für einen fränkischen Regionalpark erstmals in den Gremien von Stadtplanungsausschuss und Umweltausschuss vorgestellt. Noch im gleichen Jahr wurde der Verein zur Förderung des Regionalparks Pegnitz-Rednitz-Regnitz e.V. gegründet. Über zwischenzeitliche Entwicklungen und aktuelle Perspektiven wird berichtet.
Ein Regionalpark im Fränkischen
Die Idee eines fränkischen Regionalparks greift auf Vorbilder wie den Emscher Landschaftspark, den Regionalpark Rhein-Main oder den Grünen Ring Leipzig zurück. Gemeinsamer Nenner aller Regionalparks und Grünen Ringe ist die Sicherung und Stärkung von Freiräumen in einem stadtregionalen Zusammenhang. Geeigneter Raum für einen Regionalpark im Fränkischen ist damit die Städteachse Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und ihr landschaftliches Umfeld. Aus der Sicht des Fördervereins können die diesen Raum prägenden Talräume von Pegnitz, Rednitz und Regnitz namensgebend für den Regionalpark sein.
Das Interesse des Regionalparks gilt der Landschaft und ihrer Nutzungs- und Kulturgeschichte sowie dem Bestreben, diese für eine Naherholung zugänglich und erlebbar zu machen. Ziel ist es, bei Kommunen konkrete Umsetzungsprojekte anzustoßen, um auf diesem Weg landschaftliche Schätze zu heben, aber auch um Alltagslandschaften vor der Haustüre für eine Erholungsnutzung zu qualifizieren.
Der Fokus auf Naherholung gilt auch für die zehn in der Metropolregion Nürnberg bestehenden Naturparke. Mit der Lage im Kern der Metropolregion kann ein Regionalpark das bestehende Netz der Naturparke sinnvoll ergänzen, ohne aber mit vergleichbaren Restriktionen verbunden zu sein.
Anknüpfungspunkt für die Idee des Regionalparks sind die drei in der Region bestehenden Naherholungsvereine, die sich seit Jahrzehnten in sehr erfolgreicher Weise um die Basisinfrastruktur der Naherholung kümmern. Dementsprechend ist die Kulisse, die der Förderverein als Regionalpark betrachtet, am räumlichen Gesamtumgriff der drei Naherholungsvereine orientiert.
Der Förderverein
Der Verein zur Förderung des Regionalparks Pegnitz-Rednitz-Regnitz e.V. hat aktuell 18 Mitglieder. Neben Einzelpersonen sind auch fünf Kommunen und der Bezirk Mittelfranken Mitglied im Förderverein. Der Vorsitzende des rein ehrenamtlich getragenen Fördervereins ist Dr. Siegfried Balleis, sein Stellvertreter der Nürnberger Landschaftsarchitekt Prof. Gerd Aufmkolk.
Konferenz der Regionalparks und Grünen Ringe (KORG)
Mit der Idee eines Regionalparks ist der Verein zur Förderung des Regionalparks Pegnitz-Rednitz-Regnitz e.V. nicht alleine unterwegs. Es gibt bundesweit in nahezu jedem Verdichtungsraum vergleichbare Aktivitäten und Anstrengungen. Organisiert sind diese in einem informellen Netzwerk, das den Namen KORG (Konferenz der Regionalparks und Grünen Ringe) trägt.
Der Regionalpark-Förderverein ist Teil des KORG-Netzwerks und profitiert so von den Erfahrungen anderer Regionalparks. Gemeinsam setzen sich die Mitglieder des KORG-Netzwerks auf fachlicher Ebene, aber auch auf politischer Ebene dafür ein, dass regionale Freiräume mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung erfahren.
Mehrwert eines Regionalparks
Freiräume in Stadtregionen und die darin eingebettete Landwirtschaft stehen in Zeiten von wachsenden Metropolen und Flächenansprüchen durch die Energiewende vor großen Herausforderungen, sind - wie nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt hat - gleichzeitig aber von grundlegender Bedeutung für die Resilienz und Umweltgerechtigkeit von Verdichtungsräumen. Ergänzend zu den Steuerungselementen der Regionalplanung können Regionalparks daran mitwirken, landschaftliche Qualitäten in Stadtregionen zu sichern und weiterzuentwickeln.
Bezogen auf die Naherholung liegen die Stärken des Regionalpark-Ansatzes zum einen in der Orientierung an einem überörtlichen räumlichen Gesamtkonzept, das es erlaubt, Naherholungsprojekte auch mal größer und grundsätzlicher zu denken. Zum anderen kann das fokussierte Kümmern um Formen der landschaftsbezogenen Naherholung dazu beitragen, vorhandene Potentiale bestmöglich auszuschöpfen.
Attraktive regionale Naherholungsräume sind ein wichtig gewordener weicher Standortfaktor, so z.B. wenn es um den Zuzug von Fachkräften geht. Auch ist Naherholung ein nicht zu unterschätzender Faktor der lokalen Wirtschaftsförderung. Mit gelungenen Umsetzungsprojekten, aber auch als "Marke" kann ein Regionalpark auch touristische Effekte erzielen und auf diese Weise Tourismusverbänden eine Unterstützung sein.
Ungeachtet aller Vorteile: Ein Regionalpark ist keine Alternative zu den drei in der Region bestehenden Naherholungsvereinen. Indem ein Regionalpark ein proaktives Zugehen auf Kommunen und das Anstoßen von interkommunalen Kooperationen einschließt, kann er den Naherholungsvereinen aber eine gute Ergänzung und Unterstützung sein und in diesem Sinn als Prozessverstärker für eine qualifizierte Naherholung wirken.
Erlebnisweg Wallensteins Lager
Exemplarisch für die Idee des Regionalparks Pegnitz-Rednitz-Regnitz steht das Projekt Erlebnisweg Wallensteins Lager, das der Regionalpark-Förderverein bei den drei Städten Stein, Oberasbach und Zirndorf erfolgreich anstoßen konnte und über einen Steuerungskreis bis zur Umsetzung beratend begleitet hat. Der Raum, der vom Erlebnisweg erschlossen wird, grenzt im Westen unmittelbar an die Städte Nürnberg und Fürth an. Er umfasst neben land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch Siedlungsflächen und mit dem Hainberg einen teilweise als Naturschutzgebiet geschützten ehemaligen Truppenübungsplatz.
In Szene gesetzt wurde mit dem Erlebnisweg ein Areal, das im Dreißigjährigen Krieg als Wallensteins Lager - das größte Feldlager der Weltgeschichte - eine bedeutsame Rolle gespielt hat. Wesentliche Bausteine der Erlebbarmachung sind ein neu markiertes Wegenetz, 28 Erzählund Erlebnisstationen sowie eine App mit einem ergänzenden Informationsangebot. Die bis dahin nur bruchstückhaften Bemühungen um die Erlebbarmachung des historisch bedeutsamen Geschehens konnten so wirksam verstärkt und zu einem großen Ganzen kombiniert werden. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2021 ist der Erlebnisweg ein von Erholungssuchenden und Interessierten gerne besuchter Ort.
MORO Regionalparks
MORO steht für Modellvorhaben der Raumordnung. Das MORO Regionalparks geht der Frage nach, wie das strategische Instrument des Regionalparks erfolgreich zur Freiraum- und Landschaftsentwicklung in Verdichtungsräumen beitragen kann. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird das MORO vom BBSR, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, durchgeführt.
Der Regionalpark-Förderverein nimmt mit dem Erlebnisweg Wallensteins Lager als eine von sechs Fallstudien am MORO teil. Im Rahmen der Fallstudie wird das Projekt des Erlebniswegs zum einen einer umfassenden Evaluierung unterzogen. zum anderen sollen strategische Ansätze zur Stärkung und Verstetigung der Idee eines fränkischen Regionalparks entwickelt werden. Ergebnisse werden mit Abschluss des MORO im Frühjahr 2025 vorliegen.
Ausblick
Neben dem MORO Regionalparks fokussieren die Aktivitäten des Fördervereins aktuell darauf, weitere Umsetzungsprojekte zu initiieren. Hierzu ist der Förderverein mit mehreren Kommunen bzw. kommunalen Zusammenschlüssen im Gespräch.
Verstärkt in den Blick nimmt der Förderverein darüber hinaus (wieder) die Frage, wie es gelingen kann, den Regionalpark dauerhaft als organisatorische Struktur zu etablieren.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Bio Lebensmittel in der Gemeinschaftsgastronomie
Anlagen: Bericht
Bericht:
Am 26.10.2019 beschloss der Nürnberger Stadtrat die aktuell gültigen Ziele für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln bei Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Nürnberg im Zeitraum 2020 bis 2026. Das Referat für Umwelt und Gesundheit führte dazu Ende 2023 / Anfang 2024 eine Umfrage durch. Die Ergebnisse der Umfrage wurden den Dienstellen im April 2024 mitgeteilt und in einer Veranstaltung am 26.06.2024 vorgestellt und diskutiert. Dabei wurden Schritte für die weitere Zusammenarbeit vereinbart. Über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert dieser Bericht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/021/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beim Thema Ernährung spielen genderrelevante Aspekte und kulturelle Vielfalt eine Rolle. Dies wird bei Maßnahmen, Aktionen, u.ä. berücksichtigt..
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/021/2024
Bio Lebensmittel bei der Stadt Nürnberg
Aktueller Stand in Dienststellen und Einrichtungen der Stadt
Nürnberg, Aktivitäten des Bundes und des Freistaates Bayern
Entwurf: 13.09.2024
1. „Einführung“
Am 26.10.2019 beschloss der Nürnberger Stadtrat die aktuell gültigen Ziele für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln bei Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Nürnberg im Zeitraum 2020 bis 2026. Demnach soll der Bio-Anteil in den städtischen Kitas auf mindestens 90%, in Schulen 75% (Zwischzenziel 50% bis 2022) und bei allen anderen städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen auf 50% steigen. Siehe Graifik.
Die kommunale Gemeinschaftsgastronomie ist damit ein wichtiges Handlungsfeld für die Arbeit der Biometropole. In einer Umfrage, die das Referat für Umwelt und Gesundheit Ende 2023 / Anfang 2024 durchführte, wurde erfasst, in welcher Dienststelle Lebensmittel und Catering-Leistungen überhaupt eine Rolle spielen und zudem erfragt,
wie hoch der Bio-Anteil bei Verpflegungsanlässen, wie Mittagessen, Zwischenverpflegung, Verpachtung von Kiosken, Veranstaltungen, Empfängen, Märkten, ist, mit welchen Caterern und Lieferanten zusammengearbeitet wird welche Faktoren oder Maßnahmen, zu einer Steigerung des Bio-Anteils bislang beigetragen haben welche Hemmnisse und Probleme es gibt, die eine Steigerung des Bio-Anteils erschweren ob seitens der Dienststellen Unterstützung bzw. Beratung benötigt wird
Die Ergebnisse der Umfrage wurden den Dienstellen im April 2024 mitgeteilt und in einer Veranstaltung am 26.06.2024 vorgestellt und diskutiert. Dabei wurden Schritte für die weitere Zusammenarbeit vereinbart.
Über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert dieser Bericht.
2. Bio in Stadtverwaltung Nürnberg, Ergebnisse der Umfrage
2.1 Bio-Anteil
| Dienststelle | Bio-Anteil in % | ||
|---|---|---|---|
| 3. BM / Tiergarten, | 100 | ||
| Landwirtsch. Betrieb | |||
| Ref. IV / Berufliche Schulen, | 100 | ||
| B7 | |||
| Ref. IV / Berufliche Schulen, | 80 - 90 | ||
| B3 | |||
| 3. BM / Tiergarten, | 85 | ||
| Waldschänke | |||
| Ref.V/J – städtische Kitas | 70 – 75 | ||
| 2.BM/KuF/2, Erfahrungsfeld | 60 * | ||
| 2. BM / Kuf/3, Kulturläden, | 55 * | 55 * | |
| Eigenveranstaltung | |||
| 2. BM / Kuf/3, Kulturläden, bei | 40 * | ||
| Verpachtung | |||
| BgA/Sitzungsservice | 30 – 35 | ||
| Ref.I/II – ZD, Rathaustreff (1 | 33 | 33 | |
| von 3 Gerichten Bio) | |||
| Ref. III / SUN | 25 | ||
| Ref.V/SenA, Treff Bleiweiß | 25 | ||
| Ref. IV / SchA ,Städtische RS | 20 – 34 | 20 – 34 | |
| und Gym | |||
| 3. BM / Tiergarten, Bistro Lagunenblick | > 10 * | ||
| 3. BM / Tiergarten, Kiosk Kinderzoo | 10 | ||
| Ref. V / NueSt Service GmbH | 10 * | ||
| Ref.VII / WiF | 10 * | ||
| Klinikum Nürnberg | 10 | ||
| 3. BM / Nürnberg Bad | < 5 | ||
| Ref. V / Sozialamt Heime der Sozialhilfe | < 5 |
| Dienststelle | Bio-Anteil in % |
|---|---|
| Ref.V/SenA, Cafeteria Heilig Geist | 5 |
| 2. BM/Stab ZEP, Lebensmitteln | 0 |
| 2. BM/Stab ZEP, Lebensmitteln bei Getränken | 30 |
| 2. BM / AV | 0 |
| Ref. VII / LA, Pachtverträge landwirtschaftliche Flächen | 0 |
| Ref. VII / LA, Pachtverträge gastronomische Nutzung Neue Verträge enthalten Verpflichtungen | 0 |
| 3. BM / Tiergarten, Kiosk Eingang | 0 |
| 3. BM / Franken Stadion Nürnberg, Catering Stadion | 0 |
| Ref.III / ASN | 0 |
| BgA/Empfänge, Veranstaltungen, z.B. Rathaus clubbing, Ehrenhalle, Rathaussaal | --- |
| 2. BM / Pb | --- |
| 2. BM / MSH | --- |
| 2. BM / BCN | --- |
| 2.BM/KuKuQ | --- |
| Ref. VI / ML , Wochen- und Stadtteilmärkte | --- |
* Schätzwert
--- keine Daten
Gold, Silber, Bronze nach Bio-AHV-V
Angaben zu Regionalität: o Ref. III / SUN: > 50% o Klinikum Nürnberg: 36% Eigene Einschätzungen der Veranstalter in Bezug auf Bio-Anteile: o Ref. IV / SchA + Allgemeinbildende Schulen: Veranstaltungen, Empfänge: 70% o Ref. VI / ML, Christkindlesmarkt: 69% Anteil Aussteller mit Bio bei weniger als 5% geschätzter Bio-Anteil am Umsatz o Ref. VI / ML, Ostermarkt: 61% Anteil Aussteller mit Bio gegenüber einem unbekannten Bio-Anteil am Umsatz o Ref. VI / ML, Herbstmarkt: 55% Anteil Aussteller mit Bio gegenüber einem unbekannten Bio-Anteil am Umsatz
Die Übersicht zeigt, dass einige Dienststellen, nämlich der Tiergarten (Tg landwirtschaftlicher Betrieb, Waldschänke), die Berufsschulen B3 und B7 und das Jugendamt J mit den städtischen Kitas (fast) vollständig auf Ökolandbau und Bio-Lebensmittel setzen und damit die Ziele jetzt schon erreichen bzw. auf einem guten Weg sind.
Darüber hinaus gibt es Dienststellen, die sich mit dem Bio-Anteil in dem Bereich zwischen 20 und 40% bewegen und deshalb ein gutes Potenzial haben, ohne großen Mehraufwand und ohne Kostensteigerungen den Bio-Anteil auf die Zielmarge von 50% zu erhöhen. Zu nennen sind: Sitzungsservice im Rathaus, Rathaustreff, SUN und die städtischen Schulen.
Für die genannten Dienststellen wäre es auch möglich, sich nach der neuen Bio-Außerhaus- Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHV-V) mit Gold, Silber oder Bronze auszeichnen zu lassen (siehe Abschnitt 4, S.10).
In den anderen aufgelisteten Dienststellen spielt der Bio-Anteil keine bzw. eine untergeordnete Rolle. Bemerkenswert ist jedoch die Entwicklung im Klinikum. 10% Bio sind angesichts der Größe und Essenszahlen ein beachtliches Zwischenergebnis, auf dem weiter aufgebaut werden kann.
2.2 Caterer, Hauptlieferanten
Es gibt in Nürnberg und in der Metropolregion eine Vielfalt an Catering-Unternehmen, Großhändlern oder Direktlieferanten aus dem Bereich Landwirtschaft und Weiterverarbeitung, die die Dienststellen der Stadt Nürnberg mit Catering-Leistung oder Lebensmitteln beliefern. Viele dieser Betriebe sind bio-zertifiziert. An dieser Stelle sind die Verpflegungsanlässe und die Form der Versorgung mit Essen/Lebensmittel kurz skizziert. o Veranstaltungen (Kultur): outdoor: Vergabe an Caterer, die auf Veranstaltungen spezialisiert sind, bei Bardentreffen Vergabe an General-Caterer, der Plätze an Imbissstände vermietet indoor: Caterer, die an Veranstaltungsort vertraglich gebunden sind (z.B. Ferdin MSH) o Kleine Veranstaltungen, Feiern, Empfänge, Tagungen, u.a.: Vielfalt an Caterern, Partyservice, Gastronomen o Sitzungsverpflegung im Rathaus: Chancen e.V. o Mittagessen über eigene Frischküchen: NüSt, Klinikum, Heime für Sozialhilfe o Mittagessen über Frischküche; Betreiben der Küche als Leistung vergeben: Rathaus, ASN, SUN o Schul- und Kita-Essen: durch Vergabe an spezialisierte Catering-Unternehmen, in Einzelfällen Frischküchen mit Pächter o Gastronomie, Kioske: Kioskbetreiber / Vertragspartner:, z.B. bei Tg, Bäder
2.3 Faktoren, die bisher zur Steigerung des Bio-Anteils beigetragen haben
Verändertes Bewusstsein / Verbraucherverhalten
Der Kulturbereich nennt gesellschaftliche Wandel hin zum Wunsch nach Biolebensmitteln sowie das steigende Bewusstsein gegenüber der Herkunft und Qualität der Lebensmittel bei Gästen und Mitarbeitenden als wichtigen Grund für mehr Bio-Angebote. Dort sieht man auch die persönliche Überzeugung und Vorbildfunktion der Kommunen als wichtigen Faktor. Auch das Marktamt stellte in der Vergangenheit einen allgemeinen Trend zum Konsum von Bio- Produkten fest.
Bio Lebensmittel sind breit verfügbar
Die Tatsache, dass Bio-Lebensmittel in hoher Produktvielfalt verfügbar sind und abwechslungsreiche Gerichte ermöglichen, haben lt. BgA, ZD, Rathaustreff deren Einsatz befördert.
Konsequentes Umsetzen
Einfach machen, ist das Motto in vielen Dienststellen. So führt der Kulturbereich konsequentes Einkaufen (z.B. bei Vernissagen) an, weist aber auch die Eigenmotivation der Mitarbeitenden, die sich besonders bei Eigenprojekten (z.B. 11xGrün und 11xFair) für mehr Bio engagieren, und die Selbstverpflichtungserklärung zur Nachhaltigkeit (Kulturwerkstatt) hin. Lt. Schulverwaltung bezieht sich das konsequent machen auch auf die Menüplanung. So reduzierten viele Schulcaterer in den letzten Jahren den Fleischanteil und stiegen auf mehr frisches Gemüse und mehr Eigenproduktion (weniger Convenience), wie z.B. Bratlinge und Gemüsewürzpaste aus Eigenproduktion, um. Ein Betreiberwechsel ist die ideale Gelegenheit, den Bio-Anteil zu steigern. Darauf weist Ref.V/SenA, Bleiweiß hin. Der Wechsel der Betreiberschaft zur NOA im Jahr 2021 hatte zu einer Steigerung des Bio-Anteils beigetragen. Auch beim Catering größerer Veranstaltungen wird auf den Bio-Anteil geachtet. Es werden klare Vorgaben gemacht und diese vertraglich vereinbart. Das Jugendamt hat im Jahr 2017 die Gesamtverantwortung für die Essensversorgung der städtischen Kitas übernommen. Damit verbunden war ein einheitliches Verpflegungskonzept, mit Standards für die Qualität des Essens und der klaren Vorgabe eines Bioanteils. Das Jugendamt setzt dies konsequent um und gilt deutschlandweit als Vorbild. LA gibt bei der Verpachtung von gastronomischen Einrichtungen vor, dass „vorzugsweise Produkte aus der Metropolregion Nürnberg verwendet werden sollen“. Bio-Produkte spielten bislang keine Rolle. Bemerkenswert ist die schrittweise, kontinuierliche Erhöhung des Bio-Anteils auf aktuell zehn Prozent im Klinikum. Für die Service GmbH ist dies ein „wachsender Prozess, der Veränderungen in der Beschaffung, fachgerechten Lagerung und Produktion erfordert, dies aber auch mit Wirtschaftlichkeit verknüpft“.
Regelmäßige Kommunikation
Regelmäßige Kommunikation und regelmäßige Informationsweitergabe an die relevanten Stellen und Personen werden vom Kulturbereich und BCN als Erfolgsfaktor gesehen.
Gerade auch, da die Steuerung des Bio-Anteils ein „per se ein schwieriger Prozess“ ist, der zu höheren Kosten führen kann.
2.4 Hemmnisse und Probleme
(Vermeintlich) höhere Kosten von Bio-Lebensmitteln und damit verbundener
Umsatzrückgang bzw. fehlende Akzeptanz der Zielegruppe
Das größte Hemmnis für einen höheren Bio-Anteil sind in den Augen vieler Dienststellen die höheren Kosten, die mit dem Einkauf von Bio-Lebensmitteln verknüpft sein können. Diese Einschätzung beruht jedoch nicht selten auf einer eher vagen Wahrnehmung der Marktlage. Zudem fehlen auch Informationen, wie diese Kosten beeinflusst werden können. Ein wesentlicher Unterschied ist dabei auch, ob die Lebensmittel selbst eingekauft werden oder eine Catering-Leistung ausgeschrieben wird. Lt. Aussage des Projektbüros Kultur müssen die Anbieter bei Kulturveranstaltungen die höheren Einkaufskosten auf die Verkaufspreise umlegen. Hier herrscht die Sorge, dass sich dies negativ auf den Absatz und Umsatz auswirken könnte. Ähnliche Hinweise kommen von MSH, KuKuQ, Kulturläden. Die Kulturläden weisen zudem darauf hin, dass sich „niedrigschwellige Programmangebote in niedrigschwelligen Preisen spiegeln müssen“. Bei den BZ-Kursen müssten erhöhte Preise für Lebensmittel an die Teilnehmenden weitergegeben werden, was eine „kostenverträgliche Gestaltung der Entgelte erschwert“. (2. BM / BCN). Auch bei den Kulturläden dürfen die „Materialkosten“ für Kochkurs und Seniorennachmittag nicht zu hoch werden. Eher Restaurantcharakter hat der Rathaustreff. Dort werden durch Chancen e.V. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Mittagessen angeboten. So gibt es dort bislang ein vegetarisches Bio-Gericht, da die Preisunterschiede bei Fleisch zwischen Bio und Konventionell am größten sind. SUN ist es wichtig, dass der Preis für ein Mittagessen „attraktiv“ bleibt, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betriebsrestaurant essen. Ein spezieller Hinweis kommt dabei von ASN. Demnach sollen sich die Beschäftigten „günstig und unkompliziert (teilweise zweimal am Tag) versorgen und damit ihre körperlich sehr anstrengende Arbeit tagtäglich gut erfüllen können“. Der Großteil der Belegschaft möchte preiswerte und vor allem sehr kalorienreiche Kost. Als besonders herausfordernd wird ein hoher Bio-Anteil gesehen, wenn der Anspruch einer ‚sozialen Preisgestaltung‘ des Bistro-Angebots durch den Betreiber besteht, wie im Seniorentreff Bleiweiß. Ähnlich positioniert sich die Cafeteria Heilig-Geist. Sie ist ein niedrigschwelliger Treffpunkt und Begegnungsort für Seniorinnen und Senioren mit geringen finanziellen Mitteln. Das Angebot besteht aus Getränken, Kaffee und Gebäck/Kuchen, welche zum Einkaufspreis mithilfe von Ehrenamtlichen verkauft werden. Da die Preise so gering wie möglich sein sollen, kann, so die Aussage, nicht auf Bioproduckte zurückgegriffen werden. Für kostengünstige Angebote muss die Cafeteria auch auf „Sonderangebote“ zurückgreifen. NüSt argumentiert, dass es zum einen keine Nachfrage nach Bio-Lebensmittel aus dem Kreis der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Bewohnervertretungen gibt und zum anderen eine Erhöhung des Bio-Anteils in der Mittagsverpflegung (auch im fleischlosen Bereich) mit erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand verbunden wäre. Der Anstieg der Verpflegungskosten würde gleichzeitig eine Erhöhung der von den Sozialkassen zu tragenden Eigenanteile bewirken.
Das Jugendamt verweist darauf, dass die „Wertigkeit“ des Essens auf den Prüfstand gestellt werden könnte, wenn der Preis als zu hoch oder als unverhältnismäßig angesehen wird. Bei der aktuellen Wirtschaftslage würde die Preisgestaltung für die Essensverpflegung wieder verstärkt an Bedeutung gewinnen. Eine mit einer Erhöhung des Bioanteils verbundenen Erhöhung des Verpflegungsgeldes würde die selbstzahlenden Eltern zusätzlich belasten und möglicherweise auf wenig Verständnis bei der Elternschaft, für die es weder erkennbar noch transparent ist, wie sich die Kosten der Kita-Verpflegung im Detail zusammensetzen, stoßen. Die Dienststelle stellt auch die weitere Umsetzung des Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2019 in Frage. Bei den Schulen wird ebenfalls auf die hohe Kostenbelastung der Familien, insbesondere solcher knapp über der „BuT“-Grenze, verwiesen und dies auch als möglicher Grund für die Abmeldung des Kindes vom Ganztagsangebot angegeben. Auch auf die zusätzliche Kostenbelastung der Caterer, neben Personal- und Energiekostensteigerung (jetzt auch MwSt.) wird aufmerksam gemacht. Das Klinikum argumentiert mit Inflation und steigender Preisentwicklung bei Gemüse, Salat, Kartoffeln und Obst bei konventionell und bio. Diese Preissteigerungen können nicht an die Mitarbeiter und Patienten weitergegeben werden.
Zu geringes Budget
Das Kostenargument hat besonders Gewicht, da die Budgets für Lebensmittel bzw. Essen begrenzt sind. So weisen die Kulturläden darauf hin, dass das Sachkonto Gästebewirtung und Repräsentationskosten gekürzt wurde. Auch die Abschaffung des Gesundheitsgeldes wird in diesem Zusammenhang erwähnt (2.BM/AV). Ein höheres Budget würde mehr Essensqualität zulassen.
Vertragliche Bindungen / Vergaben an Dritte
Oft besteht eine Bindung an einen Haus-Caterer, dessen Bio-Angebot eingeschränkt ist. Außerdem fehlt es in den Dienststellen oft an Kenntnissen, welche Caterer Bio-Produkte im Sortiment haben, so der Hinweis von 2. BM/Stab ZEP. Während der Laufzeit von Pachtverträgen besteht kein direkter Zugriff auf die Einkäufe des Biergartenpächters (KuF/2, Kulturwerkstatt).
Regionalität wird als Gegensatz zu Bio gesehen und vorteilhafter bewertet
SUN betont, dass nach den Umfragen im Betrieb der regionale Anteil den Mitarbeitenden wichtiger ist als Bio. Regionale Produkte würden in den Hintergrund gedrängt, so die Behauptung des Schulamtes. Ähnlich das HeiligGeistSpital: Für den Einkauf werden vor allem regionale und Familien-Betriebe bevorzugt. NüSt: verwendet, so die Selbstauskunft, zu ca. 70% regional erzeugte Lebensmittel mit kurzen Lieferwegen.
Probleme in Umsetzung / Logistik, fehlende Umsetzung
Mehr Bio kann an praktischen Problemen scheitern. So sind in Kulturläden besondere gewünschte Produkte, wie gefrorener Kuchen, nicht in Bioqualität beschaffbar. Sie beklagen auch zu wenige Lieferanten, die in Bio alles aus einer Hand liefern und die sehr hohe Preise verlangen können. Bei einzelnen Bio-Produkten, z.B. Bio-Bieren, gibt es auch eine relativ enge Auswahl gegenüber den konventionellen Sorten.
Wird konventionell und bio gekocht ist eine getrennte Lagerung notwendig. In der Großküche des NürnbergStift sind die Lagermöglichkeiten aktuell zu begrenzt. Das Klinikum hat das Problem, dass heimische Produzenten mit den geforderten Mengen“ „total überfordert“ sind. Die angefragten Produkte können in der gewünschten Menge und Qualität nicht immer just in time geliefert werden. LA weist schließlich darauf hin, dass bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen bislang keine vertraglichen Regelungen vereinbart werden, welche einen biologisch bewirtschafteten Anteil fordern.
Personalprobleme
Eine weitere Erschwernis für mehr Bio sind sehr enge Personal- und Zeitressourcen, die oft eine längere Suche nach gewünschten Produkten oder Nachforschung nicht möglich machen, so die Kulturläden. Regionale Bio-Produkte werden zu 95% in der Convenience Grundstufe geliefert und täglich nach dem Grundsatz „frisch vom Feld“ verarbeitet. Dies erfordert in der Küche des Klinikums einen gut organisierten Personaleinsatz und führt zum Problem, entsprechend qualifiziertes Personal zu bekommen.
Nachlassender Trend, nachlassende Nachfrage
Es wird aktuell ein „allgemein nachlassender Trend zum Konsum von Bio-Produkten bzw. die fehlende Nachfrage nach Bio-Produkten durch die Besucherinnen und Besucher der Nürnberger Märkte ausgemacht“. Die Kulturläden wiederum stellen fest, dass Bio im Schülercafé nicht geschätzt wird (Hauptsache „billig“). Es gibt auch bei speziellen Kundengruppen besondere Wünsche („Hospitality Rider“ zu den persönlichen Anforderungen von Künstlern), und zudem bei einem Teil der Besuchenden „traditionelles Denken“ beim Essen.
2.5 Unterstützung bzw. Beratung erforderlich?
Insgesamt brauchen die Dienststellen wenig Unterstützung oder haben einen geringen Beratungsbedarf. Es gab lediglich einzelne Dienststellen, die dazu konkrete Punkte nannten.
Bezugsmöglichkeiten, Preisübersichten als Info für Dienststellen
o Eine Liste, welche Caterer ein regionales und biologisches Angebot in Nürnberg haben (2. BM/Stab ZEP) o Allgemeine und Information und Beratung (zu Bezugsquellen, Preisen und Verwendungsmöglichkeiten) für die Hauswirtschaftskräfte kann sicher nicht schaden. (Ref.V/Sozialamt)
Information / Beratung der Pächter und Catering-Unternehmen (als Auftragnehmer)
o Wichtig wäre, die Anbieter über die Vorteile von Bio-Ware zu informieren und gegebenenfalls über Bio-Zertifizierungen aufzuklären. Einfache Schulungen, die für die Anbieter den Mehrwert des Umstiegs verdeutlichen, könnten sinnvoll sein. (2.BM/Pb) o Beratung der Pächter, wie sie den Spagat zwischen „Bio erwünscht“ und „nicht nachgefragt/zu teuer“ realisieren können (2.BM/KuF/3)
Fortbildungen, Erfahrungsaustausch innerhalb der Stadtverwaltung
o regelmäßige Fortbildungen und Erfahrungsaustausch wären wichtig. (2.BM/KuF/3) o geprüfte Erfolgslösungen in dem Bereich, kann gerne eigene Erfahrungen mit uns teilen. (2.BM/KuF/3) o Unterstützung bei folgenden Fragen (Ref. IV/SchA): Wie kann regionaler Einkauf bei der Vorgabe einer Bio-Quote gelingen? Wie können (finanziell belastete) Familien unterstützt werden? Wie können Cateringunternehmen in ihrer derzeitig schwierigen Situation (auch finanziell) unterstützt werden? Wie können Ausschreibung hinsichtlich einer Bio-Quote lauten, so dass sich auch Cateringunternehmen als Bieter gewinnen lassen? o Ein Austausch und Workshop (insb. in der fachlichen Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche Schule und Jugendhilfe zur Verpflegung Kita und Grundschulbetreuung) begrüßen wir als gute Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion der Umsetzung von weiteren Projektzielen. (Ref.V/J – Kitas)
Lebensmittel im E-Shop der Stadt
o Möglichkeit, die Bio-Lebensmittel im e-Shop der Stadt zu kaufen (2.BM/KuF/3)
Aussetzen des Zielbeschlusses des Stadtrats sowie Koop Ref.IV, Ref.V, Ref.III
o Mit Blick auf die bevorstehende Vergabe der zentralen Essensversorgung in 2025 für die Zeit ab 9/2026 mit mehr als 10.000 Essen täglich empfiehlt J den bisherigen Bio- Anteil von 50 % und 90 % Fleisch beizubehalten und zusätzlichen weitergehende Vorgaben zur Steigerung der Regionalität auszuschreiben. (Ref.V/J – Kitas) o In einem nächsten Schritt wären dann ggf. parallel gemeinsam mit den Referaten III und dem Schulbereich die stufenweise Umsetzung des StR-Beschlusses zu diskutieren und zu verabreden. (Ref.V/J – Kitas)
Mehr Geld, mehr Budget
o Mehr Geld für Gästebewirtung und Material bei Kochkursen und Seniorennachmittag (2.BM/KuF/3) o Klärung / Beratung bei Frage: Wie lassen sich die höheren Kosten bei Erhöhung im Budget decken? (KuKuQ)
Über Ernährungsstrategie für die Gemeinschaftsgastronomie der Stadt Nürnberg
diskutieren und gemeinsam daran arbeiten
o Qualifizierung im Bereich Küche, Produktion und Ernährung werden in Fachlehrgängen, Fortbildungen, Seminaren erworben. Die Zusammenarbeit mit regionalen Produzenten muss ausgebaut und vertieft werden. Plattformen und Arbeitsgruppen sind bereits vorhanden. Es müssen gemeinsame Lösungen für die Aufgaben der Zukunft gefunden werden, damit sich der Weg für alle lohnt und sich der Umstellungsprozess wirtschaftlich darstellen lässt. (Kh)
3. Zusammenfassung und Einordnung der Rückmeldungen
Die Zahlen zum Bio-Anteil sind bei einigen Dienststellen geschätzt, z.B. Erfahrungsfeld, Kulturläden, Veranstaltungen/ Empfänge Schulen, deshalb erfahrungsgemäß zu hoch und nur begrenzt belastbar. Ebenso kann Regionalität nur im Ausnahmenfall mit Zahlen belegt werden. Der von ML angegebene Bio-Anteil beim Christkindlesmarkt basiert auf Bezugsgrößen (Zahl der Stände mit mind. einem Bio-Lebensmittel in Relation zur Zahl aller Imbiss- bzw. Lebensmittelanbieter), die den Bio-Anteil unrealistisch angeben „Bio“ und „Regional“ wird als Gegensatz gesehen (SUN, Schulen), mit dem Ziel „Regional“ höher zu gewichten, ohne dafür Gründe nennen zu können. Zu Regionalität und dem Ausmaß der regionalen Wertschöpfung gibt es kaum valide Daten. Zudem sind die Unterschiede zwischen „Bio“ und „Konventionell“ und die besonderen gesundheitlichen und ökologischen Vorteile, die Bio-Lebensmittel haben, oft nicht bekannt. Als größtes Hemmnis für mehr Bio werden vor allem höhere Kosten genannt. Die Kostensteigerung wird jedoch überwiegend vermutet. Belastbare Zahlen bzw. realistische Kostenkalkulationen liegen nur in Ausnahmefälle vor. Dabei sind gerade in den letzten zwei Jahren die Preise konventioneller Lebensmittel stärker gestiegen als Bio, so dass es (ausgenommen) im Fleischbereich zu einem weiteren Angleichen der Preise kam. Gemäß den Erfahrungen der Kantine Zukunft Berlin kann bei entsprechendem Management ein Bio- Anteil von ca. 60% kostenneutral erreicht werden. In Dienststellen/Bereichen, in denen die Essensversorgung und die Vergabe von Cateringleistungen nicht das Kerngeschäft sind, sind die Möglichkeiten des Kostenmanagements erfahrungsgemäß wenig bekannt und werden auch wenig genutzt. Erschwerend ist, dass bei der Stadt Nürnberg die Essensversorgung vielfach an externe Dritte vergeben wird und damit die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Kosten eingeschränkt sind. Überschätzt werden i.d.R. auch die Lebensmittelkosten. Der Anteil der Personalkosten am Essenspreis ist dagegen wesentlich gewichtiger.
4. Stellenwert von Bio in der Gemeinschaftsgastronomie im Bund und in Bayern
Bio-Regio-Ziele bundesweit
Während Nürnberg im Jahr 2003, als der Grundsatzbeschluss im Stadtrat zur Förderung des Ökolandbaus gefasst wurde, eine der ersten Städte war, hat sich das Umfeld mittlerweile komplett geändert. Es gibt aktuell 33 Bio-Städte und über 70 Öko-Modellregionen in Deutschland, die auf ähnliche Weise „Bio-Regio“ in der Gemeinschaftsverpflegung voranbringen.
Auf Ebene der Bundesländer, v.a. im Freistaat Bayern, und des Bund gibt es mittlerweile vielfältige Programme, Aktivitäten und Veranstaltungen, um den Ökolandbau und der Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu fördern. Mehr „Bio-Regio“ ist ein wichtiges politisches Ziel geworden.
Die Gemeinschaftsgastronomie wurde im Vergleich zu 2019 als Handlungsfeld deutlich aufgewertet. So beschloss die Bundesregierung im Jahr 2023 eine Ernährungsstrategie, das BMEL erarbeitete eine Bio-Strategie.
Auf Bundesebene gilt:
o 30% Bio bis 2025 in Kantinen der Bundeseinrichtungen o 30% Ökolandbau bis 2030
Im Freistaat Bayern gibt es vergleichbare Ziele:
o Bio-Regio-Anteil 50% bis 2025 für staatlichen Kantinen (Beschluss des Ministerrats am 13.01.2020) o Bayern: 30% Ökolandbau bis 2030
Auf Grundlage der Erfahrungen im staatlichen Bereich soll die Zielsetzung auf kommunale Kantinen in Bayern übertragen werden. Dazu gab es im Frühjahr 2024 bereits auch eine erste Umfrage durch die Bezirksregierungen.
Die neue Bio-Außerhaus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHV-V)
Seit 27.09.2023 gilt die Bio-Außerhaus-Verordnung (Bio-AHV-V) des Bundes. Wichtige Inhalte können im Rahmen einer Ausschreibung übernommen und so der Umgang mit Bio- Lebensmitteln für die Kommunen erleichtert werden.
Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung bringt ein Stufensystem mit sich, welches eine Kennzeichnung nach „Bronze“, „Silber“ und „Gold“ erlaubt. Die Kategorien des Kennzeichens sind:
o Erste Kategorie bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent (Bronze) o Zweite Kategorie bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent (Silber) o Dritte Kategorie bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent (Gold)
Die Auslobung nach den drei Stufen ist neuartige, nicht verpflichtend. Die Abstufung erleichtert jedoch das Einfordern von Bio-Anteilen durch die Vergabestellen der Kommunen, da mit den Kontrollstellen auf ein gesetzlich geregeltes Kontrollsystem zurückgegriffen werden kann. Wird ein Bio-Kennzeichen der Stufen „Bronze“, „Silber“ oder „Gold“ vorgegeben, so liegt die Überprüfung bei der Kontrollstelle. Wird beispielsweise Stufe „Silber“ gefordert, muss der Catering-Dienstleister 50% Bio-Anteil garantieren.
Wurde der Catering-Dienstleister oder Gastronomie-Unternehmer für eine konkrete Betriebseinheit durch die Kontrollstelle geprüft und zertifiziert, darf er das visuell leicht verständliche „Bronze“, „Silber“ oder „Gold“-Logo in der Tischgastkommunikation (z.B. im Gastraum, auf dem Speiseplan, im Bestellsystem) verwenden. Der Tischgast muss also nicht mehr selbst aus den ausgewiesenen Biobestandteilen im Speiseplan auf die Gesamtbilanz der Verwendung von Bio-Produkten schließen.
Kennzeichnungen nach der Bio-AHVV dürfen auch in EU-weiten Beschaffungen gefordert werden, obwohl diese Verordnung eine nationale Regelung ist!
5. Weiteres Vorgehen bei der Stadt Nürnberg
In der Veranstaltung am 26.06.2024 einigten sich die anwesenden Dienststellen einvernehmlich auf ein weiteres Vorgehen.
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Erfahrungsaustausch Der Erfahrungsaustausch mit verantwortlichen Ansprechpersonen in den Referaten und Dienststellen wird fortgeführt. Der Austausch soll 1 – 2-mal pro Jahr stattfinden und widmet sich aktuellen Fragen, Themen, Anforderungen rund um Essensangebot, Catering und Bio-Regio. Nächstes Treffen Februar / März 2025
-
Abstimmungsgespräche mit einzelnen Dienststellen Es haben sich aktuell Fragestellungen ergeben, die direkt mit den Dienststellen geklärt werden o ML zu Bio auf Christkindlesmarkt, Anlass: die Anforderungen der neuen Bio-AHV-V o ZD/2 zur Abstimmung Erhöhung des Bio-Anteils im Rathaustreff o ZD/3 zur Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Bio-Ziele bei Ausschreibungen sowie systematisches Angebot, inkl. Markterkundung, von Bio- Lebensmitteln (Pausen- und Mittagsverpflegung) im E Shop
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Die Liste der der zertifizierten Bio-Caterer existiert bereits und wurde durch die Biometropole nochmals an alle relevanten Dienststellen verschickt. Die Liste geht auf Anfrage an die interessierten Dienststellen. Wenn eine Dienststelle beraten werden möchte, übernimmt dies die Biometropole selbst oder vermittelt einen kompetenten Berater.
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Workshop Bio-Regio Es wird in Absprache von BgA, 2.BM, Ref. III ein spezieller Workshop für Veranstaltungs- Caterer zu den Themen Zertifizierung, Belieferung, Kosten, u.a. vorauss. Okt./Nov. 2024 (Dauer 2 - 3 Std.) stattfinden
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Veranstaltung „Kantine trifft Region“, In einem speziellen halbtägigen Veranstaltungsformat werden interessierte Erzeuger und Verarbeitungsbetrieben der Metropolregion Nürnberg mit Catering-Unternehmen, Groß- Küchen vernetzt. Geplant für Frühjahr 2025
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Es wird die Idee weiterverfolgt, eine gemeinsame Strategie für die Gemeinschaftsgastronomie der Stadt Nürnberg zu entwickeln.
Berichtsvorlage UwA/007/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 02.10.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht über die Anpassung der Verwaltungsgebühren der BaumSchVO
Bericht:
Die Verwaltungsgebühren im Rahmen des Vollzugs der Baumschutzverordnung (BaumSchVO) wurden einer Überprüfung und Aktualisierung unterzogen. Analog dazu wurden die Ausgleichszahlung gem. BaumSchVO neukalkuliert und angepasst. Die Umstellung erfolgt ab dem 01.10.2024.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage UwA/007/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage UwA/007/2024
Umweltausschuss 02.10.2024
Sachverhalt
Bericht über die Anpassung der Verwaltungsgebühren der BaumSchVO und die
Anpassung der Ausgleichszahlung
Verwaltungsgebühren
Wann entstehen Verwaltungsgebühren, wo sind sie festgelegt?
Das Kostengesetz (KG) regelt die Kosten für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Für jede Amtshandlung wird eine Gebühr bzw. ein Gebührenrahmen nach Verwaltungsaufwand der beteiligten Behörde im Kostenverzeichnis (Art. 5 KG) festgelegt. Demnach werden regelmäßig bei Amtshandlungen gem. BaumSchVO (z.B. Bescheiderstellungen, Fristverlängerungen von Bescheiden etc.) bei der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt Gebühren erhoben, welche dem Haushalt der Stadt Nürnberg als Erträge durch Verwaltungsgebühren (Produkt Naturschutz, Kostenstelle L554020001) zufließen.
Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt im Laufe des Jahres 2021 einer Überprüfung unterzogen.
Die Dienststelle erhielt bezüglich der Gebühren einen Hinweis aus der Rechnungsprüfung (Prüfungsjahr 2022, Prüfung Naturschutz bei Bauvorhaben, Freiflächengestaltung und Baumschutz, Produkt 554020) zur turnusmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Verwaltungsgebühren.
Wesentliche Punkte sind hierbei:
Verpflichtung der Stadt Nürnberg nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung der Gemeinden gem. Art. 62 der Gemeindeordnung (GO) die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen zu beschaffen. Die Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmung der der Stadt Nürnberg (AFB), Nr. 3.2.1 Abs. 2, wonach Verwaltungsgebühren jährlich oder aus gegebenem Anlass darauf hin zu überprüfen sind, ob und ggf. wie sie an die Kostenentwicklung anzupassen sind. Die aktuellen Festlegungen des auf Grundlage des Kostengesetzes (KG) erlassenen Kostenverzeichnis (KVz) sind zwingend zu beachten und auf dem aktuellen Stand zu halten.
Um den oben genannten Vorgaben zu entsprechen, wurden die Gebühren überprüft und einer Anpassung unterzogen.
Eine kostendeckende Erhebung von Gebühren beim Vollzug der Baumschutzverordnung scheidet aus Sicht der Dienststelle aus, jedoch soll die Anpassung eine Annäherung an die Realität darstellen ohne eine bürgerfreundliche Handhabung, insbesondere vor dem Hintergrund des Eigentumseingriffs, zu vernachlässigen.
Ergebnis ist die anliegende Anpassung der Verwaltungsgebühren (Anlage 1). Die Umsetzung erfolgt für alle ab dem 01.10.2024 eingegangenen Anträge nach BaumSchVO bzw. Beteiligungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren aufgrund der BaumSchVO.
Ausgleichszahlung nach BaumSchVO
Ein weiterer Hinweis aus dem Rechnungsprüfungsbericht erfolgte zur Ausgleichszahlung nach BaumSchVO. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Verwaltungsgebühren gem. Kostengesetz.
Kommen Verpflichtete der Auflage zur Ersatzpflanzung nicht nach oder sind die Pflanzungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so haben sie Ausgleichszahlung zu leisten (§ 7 Abs. 1 BaumSchVO). Die Höhe der Ausgleichzahlung bemisst sich dabei nach den Regelungen des § 7 Abs. 2 BaumSchVO. Die Ausgleichszahlung liegt seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 bei 900 EUR pro Baum.
Dieser Betrag entspricht nicht mehr dem aktuellen Preis einer Baumpflanzung, wodurch eine einmalige Zahlung der Ausgleichszahlung im Gegensatz zu einer Baumpflanzung sowie den weiteren Folgeverpflichtungen einer Ersatzpflanzung kostengünstiger und daher für Antragsteller oft attraktiver erscheint. Ziel ist jedoch nicht der monetäre Ausgleich, sondern die Umsetzung von Neupflanzungen als Kompensation im örtlichen Zusammenhang der vorausgegangenen Fällung.
Hierfür wurde gem. § 7 Abs. 2 BaumSchVO die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung aktualisiert (Anlage 2). Die Ausgleichszahlung beläuft sich demnach auf 1200 EUR. Die Umsetzung der Anpassung der Ausgleichszahlung erfolgt analog zur Gebührenanpassung und gilt somit für Ausgleichszahlungen aufgrund von Antragstellungen sowie Beteiligungen ab dem 01.10.2024.
Die Einnahmen aus Ausgleichszahlungen nach BaumSchVO speisen das Baumförderprogramm „Der geschenkte Baum“, können also als anteilige Förderung an Bürger direkt zurückfließen.
Anlage 1
Gebührenermittlung nach dem Bayerischen Kostenverzeichnis (KVz) für den Vollzug
der Baumschutzverordnung (BaumSchVO)
| Amtshandlung | Gesetzliche Vorgabe | Aktuelle Gebühren- höhe | Neue Gebüh- renhöhe |
|---|---|---|---|
| Genehmigung 1. Baum | 8.III.0/18.1 KVz Vollzug von Schutz- verordnungen Gestattung aufgrund einer Schutzver- ordnung, soweit sie nicht gemäß Art. 18 Abs. 1 BayNatSchG ersetzt wird: 50 bis 5.000 € | 50,- € | 70,- € |
| jeder weitere Baum | 15,- € | unverändert | |
| Ablehnung | Art. 8 KG Kosten bei Ablehnung, Zu- rücknahme oder Erledigung eines An- trags (1) Bei Ablehnung eines Antrags kann die für die beantragte Amtshandlung festzusetzende Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Erfordert die Ablehnung der Amtshandlung einen unverhältnismäßig hohen Verwal- tungsaufwand, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag der für die be- antragte Amtshandlung festzusetzen- den Gebühr erhöht werden. | 75% der Genehmi- gung | Rabattierung wird gem. S. 8 des Rpr-Be- richts gestri- chen und wie Genehmi- gung behan- delt |
| Ortseinsicht (nur UwA) | Art. 10 KG Auslagen (1) An Auslagen der an der Amts- handlung beteiligten Behörden und Stellen werden, soweit im Kostenver- zeichnis nicht Ausnahmen vorgese- hen sind, erhoben 4. […] sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle Verwaltungsvorschrift über die Ver- gütungssätze für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen (VV- VSDienstKfz) 1. In Angelegenheiten, auf die der Erste Abschnitt des Kostengesetzes Anwendung findet, sind – soweit nicht in Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmt ist – für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen folgende Vergü- tungssätze als Auslagen zu erheben: a) für die Benutzung von Dienstkraft- wagen 0,30 €; b) für die Benutzung von Dienstkrafträ- dern 0,13 €. (Kilometerpauschale) | 7,- € (Pauschal für jede Ortseinsicht, Berechnung vgl. Anlage) | unverändert |
| Ortstermin (mit Antrags- steller*in) | s. Ortseinsicht | 25,- € | unverändert |
| Festsetzung der Aus- gleichszahlung | Art. 6 KG Gebührenbemessung (1) […] Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, | 50,- € | unverändert |
| wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten ver- gleichbaren Amtshandlungen zu be- messen ist. | (wie Geneh- migung) | ||
|---|---|---|---|
| Verlängerung (Be- scheidsverlängerung, Frist für Ersatzpflanzung) | 1.I.4/ KVz Fristverlängerungen 1. Verlängerung einer Frist, deren Ab- lauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmi- gung, Erlaubnis, Zulassung, Verlei- hung oder Bewilligung erforderlich ma- chen würde: 10 bis 25 % der für die Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung vorgese- henen Gebühr, mindestens 5 € 2. Verlängerung einer Frist in anderen Fällen: 5 bis 60 € | 10,- € | unverändert |
| Antrag wird zurückge- nommen/erledigt sich auf andere Weise | Art. 8 KG Kosten bei Ablehnung, Zu- rücknahme oder Erledigung eines An- trags (2) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, bevor die Amtshandlung beendet ist, sind eine Gebühr von einem Zehntel bis zu drei Viertel der für die bean- tragte Amtshandlung festzusetzenden Gebühr je nach dem Fortgang der Sachbehandlung und die Auslagen zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt fünfzehn Euro, höchstens jedoch die für die Amtshandlung vorgesehene Gebühr. (3) Von der Festsetzung der Kosten ist in den Fällen des Absatzes 2 abzuse- hen, soweit durch die Zurücknahme des Antrags oder seine Erledigung auf andere Weise das Verfahren beson- ders rasch und mit geringem Verwal- tungsaufwand abgeschlossen werden kann, wenn dies der Billigkeit nicht wi- derspricht. | Hat eine Bearbeitung wie z.B. die Eingabe in die Daten- bank oder eine Ortseinsicht bereits statt- gefunden: 15,- € Ansonsten: 0,- € | unverändert |
| Zweitschriften | 1.I.5/ KVz Zweitschriften Erteilung einer Zweitschrift: 10 bis 50 % der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 15 € | 15,- € | unverändert |
| Mehraufwand | Art. 6 Abs. 2 KG Gebührenbemes- sung Bei der Ermittlung der Gebühr inner- halb eines Rahmens sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwal- tungsaufwand aller beteiligten Behör- den und Stellen und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten zu berücksichtigen. | Grundge- bühr zzgl. 10,- bis 50,- € | Grundgebühr zzgl. 10,- bis 250,- € |
| Beispiele: | Mehrfache intensive Beratung/Termine | Je 10,- bis 25,- € | |
| Umfangreiche rechtliche Würdigung (z.B. aufgrund ar- tenschutzrechtlicher Auflagen) | 10,- bis 50,- € |
| Auswertung unübersichtlicher Unterlagen oder mehr- facher Planstände | Je 20,- € |
|---|---|
| Bearbeitung komplexer Vorhaben (z.B. bei städtebau- lichen Verträgen, stadtinternen Vorabstimmungen o- der B-Plänen in Aufstellung) | 50,- bis 125,- € |
Vollzug der Baumschutzverordnung (BaumSchVO)
hier: Erhöhung der Ausgleichzahlung von 900 € auf 1200 € pro zu erset-
zender Baum nach VO-Text
Die Höhe der Ausgleichzahlung pro zu ersetzender Baum wurde 2013 auf 900 € festgelegt. Mittlerweile sind auch hier die Preise angestiegen. Nach neuester Berechnung liegt die aktuelle Höhe der Ausgleichzahlung bei 1.200 € pro Baum: a) Privat: Nettopreis + 30 % Pflanzkosten aus Nettopreis + 7 % MwSt. aus Nettopreis 1.162 € b) Firma: Nettopreis + 30 % Pflanzkosten aus Nettopreis Summe + 19 % MwSt. 1.312 € Mittel aus a) und b) 1.200 € Der Basispreis der durchschnittlichen Ersatzpflanzung wurde aus 40 Baumarten in der Qualität Hochstamm mit Stammumfang 18-20 (VO-Text) aus vier Baumschulen (Süd: Wörlein, Schlegel; Nord: Bruns, Lorenz von Ehren) ermittelt (siehe Anlage 1). Die Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen werden für das seit 2022 bestehende Baumförderprogramm des Umweltamtes zweckgebunden genutzt. Die Förderungen richtet sich an Baumpflanzungen durch Privatpersonen. Nach der FLL Richtlinie für die Werteermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün, Baumschulpflanzen und Dauerkulturen, Teil A Ausgabe 2002 belaufen sich die Kosten für eine Baumpflanzung in mittleren Standortverhältnissen: StU 18-20 mit teilweisem Bodenaustausch im Mittel auf ca. 1.720 € (gepflanzt und angewachsen nach drei Jahren - Entwicklungspflege) (siehe Anlage 2). Nach unserer BaumSchVO (§7 Abs. 2) können Pflege- und Enzwicklungskosten (Wässern, Düngen, Schädlingsbekämpfung, Rückschnitt etc.) nicht eingerechnet werden. In anderen bay. Städten (Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Regensburg) bemisst sich die Höhe der Ausgleichzahlung an den Kosten, die für eine angemessene Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen erforderlich sind (siehe Anlage 3). Laut Frau Hartmann (5929) fallen hierfür im Durchschnitt 2.500 € (z.T. zzgl. 10 % Bauverwaltungskosten) an (Kosten in Grünlagen 1.500 – 2.000 €). Die Kosten sind deutlich höher als durch die Ausgleichszahlung eingenommen wird (Stand 2013).
Insgesamt sollte der Wertansatz einer Ausgleichszahlung höher, als der zu erwartende Kostenwert einer Pflanzung liegen, um den Anreiz zugunsten einer Pflanzung zu schaffen. Da zwar Folgekosten (Unterhalt, Pflege) nicht eingerechnet werden können, jedoch dem Eigentümer bei Baumpflanzung zu Lasten liegen werden, sollte der errechneten Mittelwert für eine Ausgleichszahlung ohne Folgekosten daher nicht unterschritten werden.
Die Höhe der Ausgleichzahlung sollte daher auf 1.200 € pro Baum er-
höht werden.
Am 19.07.2024 UwA/3-1 i.A.
Hölzl (2531)