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Sitzung gesamt (öffentlich)

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Südstadt Gostenhof Marcus König Langwasser SPD-Stadtratsfraktion Dr. Nasser Ahmed Fürther Straße Almoshof Ziegelstein Muggenhof Gartenstadt Kommission für Integration Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der Kommission für

Integration

25.07.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Statistischer Jahresbericht für 2023 des Amtes für Migration und Integration und des Amtes für Stadtforschung und Statistik über ausländische Staatsangehörige und Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg Berichtvorlage MI/001/2024 4 Statistischer Jahresbericht für 2023 MI/001/2024 8 TOP Ö 2 Aktuelle Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung Berichtvorlage MRB-GST/003/2024 30 Bericht Integrationskommission MRB MRB-GST/003/2024 34 Antrag SPD Aktionsplan gegen Antisemitismus MRB-GST/003/2024 41 Antrag Grüne SPD UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nuernberg 43 MRB-GST/003/2024 Antrag SPD Grüne Stadtratssitzung TOP 4 Änderung Beschlusstext 20.03.2024 46 MRB-GST/003/2024 Beschluss StR 20.03.2024 MRB-GST/003/2024 47 TOP Ö 3 Lernräume für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.IV/020/2024 48 Sachverhalt Ref.IV/020/2024 51 Beschluss des Integrationsrates zur Schaffung öffentlicher Lernräume Ref.IV/020/2024 59

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Kommission für Integration

Sitzungszeit

Donnerstag, 25.07.2024, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Statistischer Jahresbericht für 2023 des Amtes für Migration und Bericht

Integration und des Amtes für Stadtforschung und Statistik über MI/001/2024

ausländische Staatsangehörige und Menschen mit

Migrationshintergrund in Nürnberg

König, Marcus

2. Aktuelle Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Bericht

Diskriminierung MRB-

GST/003/2024 König, Marcus

3. Lernräume für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg, hier: Bericht

Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Ref.IV/020/2024

Zuwanderung vom 07.11.2023

Trinkl, Cornelia

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.04.2024,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage MI/001/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 25.07.2024 öffentlich Bericht

Betreff: Statistischer Jahresbericht für 2023 des Amtes für Migration und Integration und des Amtes für Stadtforschung und Statistik über ausländische Staatsangehörige und Menschen mit

Migrationshintergrund in Nürnberg

Anlagen: Statistischer Jahresbericht für 2023

Bericht:

Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung.

Daneben gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte ("Nürnberger Statistik aktuell") heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland). Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Amt für Migration und Integration (MI) für bestimmte Ausländergruppen und über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger interne Statistiken.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unterschiedliche Betroffenheit aufgrund Nationalität, Aufenthaltsdauer und Lebensalter infolge gesetzlicher Festlegungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StA

Koordinierungsgruppe Integration

Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Menschen mit

Migrationshintergrund in Nürnberg

(Stand 31.12.2023)

Vorbemerkung

Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung.

Daneben veröffentlicht das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) Berichte aus Stadtforschung und Statistik sowie weitere Sonderberichte, die u.a. Informationen über den Anteil der in Nürnberg lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland).

Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Amt für Migration und Integration (MI)

 für bestimmte Gruppen von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und  über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

interne Statistiken.

Die nachstehenden Zahlen sind diesen drei Statistiken entnommen; sie beziehen sich auf den Stand

31.12.2023.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen – Kapitel „G.“ ausgenommen – sich nur auf Ausländer „im rechtlichen Sinne“ und nicht insgesamt auf Menschen mit Migrationshintergrund, wie z. B. Aussiedler und Eingebürgerte, beziehen.

A. Bevölkerungsstand (Quelle: AZR)

Zum 31.12.2023 lebten in Nürnberg insgesamt 146.625 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus über 170 Ländern, davon Männer 74.025 Frauen 72.488 divers 6 Unbekannt 106

Dies entsprach zum 31.12.2023 einem Anteil von 26,93 % der Gesamtbevölkerung (Stand Melderegister zum 31.12.2023: 544.414) und bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Stand vom 31.12.2022 (141.713) um 4.912 Personen (+ 3,47 %). Es ist anzumerken, dass im Jahr 2023 insgesamt 2.444 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden. Doppelstaater sind in der Gesamtzahl der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht enthalten. In dieser Gesamtzahl sind dagegen ca. 1.759 Asylbewerber und ca. 856 Ausreisepflichtige einbezogen.

A.1 In Nürnberg lebende Personen in der Zuständigkeit der ABH Nürnberg (MI)

Gliederung nach Nationalitäten (ab 25 Personen) – Absteigend nach Anzahl (Quelle: AZR)

Länder 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Gesamt 118.621 123.287 129.190 133.491 132.571 133.163 141.713 146.625
Türkei 18.086 17.885 17.701 17408 16.984 16.635 16.498 16.748
Rumänien 10.482 11.802 13.539 14903 14.747 15.037 14.424 14.163
Ukraine 4.404 4.275 4.246 4.201 4.178 4.077 11.739 12.192
Griechenland 11.288 11.581 12.016 12145 12.114 12.038 11.736 11.542
Italien 6.862 7.029 7.186 7232 6.983 6.862 6.631 6.540
Syrien 3.417 3.979 4.268 4.710 5.000 5.323 5.852 6.396
Bulgarien 4.178 4.713 5.336 5801 5.875 6.152 6.017 5.896
Kroatien 4.711 4.985 5.547 5893 5.969 6.056 5.885 5.793
Polen 5.942 5.943 6.051 6.070 5.853 5.696 5.424 5.169
Irak 4.320 4.497 4.645 4745 4.727 4.658 4.269 4.412
Russische Föderation 3.512 3.534 3,572 3.617 3.588 3.500 3.640 3.946
Bosnien und Herzegowina 2.658 2.773 2.993 3.137 3.292 3.422 3.654 3.901
Serbien 2.753 2.838 2.904 3027 3.096 3.185 3.280 3.348
Indien 1.173 1.265 1.523 1.730 1.677 1.826 2.374 3.270
Kosovo 2.175 2.271 2.355 2456 2.450 2.555 2.710 2.873
Nordmazedonien 980 1.068 1.131 1.286 1.380 1.426 1.554 1.738
Ungarn 1.831 1.907 2.083 2142 2.037 1.833 1.747 1.711
Länder 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Spanien 1.786 1.811 1.855 1866 1.788 1.739 1.678 1.646
Vietnam 1.215 1.241 1.256 1.299 1.295 1.330 1.437 1.623
Iran 1.202 1.219 1.265 1.306 1.320 1.346 1.456 1.544
Äthiopien 1.203 1.277 1.282 1315 1.355 1.423 1.401 1.544
China 1.237 1.297 1.316 1341 1.300 1.281 1.312 1.487
Albanien 258 356 457 591 729 851 1.069 1.434
Österreich 1.571 1.590 1.589 1.574 1.553 1.510 1.446 1.431
Afghanistan 528 466 493 535 482 610 954 1.303
Vereinigte Staaten von Amerika 1.262 1.295 1.286 1327 1.278 1.278 1.251 1.298
Tschechien 1.090 1.139 1.182 1234 1.171 1.135 1.092 1.072
Aserbaidschan 1040 1027 990 944 908 930 1.001 1.038
Moldau 490 543 618 722 745 793 853 896
Frankreich 853 936 1.001 945 890 845 813 815
Großbritannien mit Nordirland 855 940 933 834 767 706 712 708
Portugal 608 670 729 695 667 665 656 678
Pakistan 431 416 423 425 427 438 506 635
Nigeria 531 543 550 592 599 579 607 632
Brasilien 397 456 516 566 530 524 560 588
Georgien 414 394 442 495 511 496 530 579
Eritrea 303 329 360 402 429 438 525 578
Kasachstan 529 521 528 512 514 518 528 563
Lettland 528 549 571 606 604 602 569 553
Thailand 506 517 516 534 533 529 543 543
Armenien 485 495 507 478 482 486 534 541
Tunesien 259 275 289 294 321 358 402 482
Slowakei 488 504 509 525 548 521 504 476
Montenegro*) 350 358 368 418 423 437 449 457
Weißrussland 393 375 367 368 375 358 397 427
Sri Lanka 433 408 410 401 389 378 384 410
Ägypten 184 199 222 255 260 294 355 405
Marokko 177 200 215 247 237 263 290 396
Slowenien 443 448 449 439 447 421 409 383
Litauen 409 416 446 467 447 430 402 383
Kamerun 349 338 367 389 365 357 330 344
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)*) 289 310 358 364 342
Niederlande 346 360 376 378 348 350 341 337
Ghana 249 266 272 271 266 280 285 313
Somalia 110 130 154 180 185 214 271 309
Japan 257 292 326 318 286 268 267 305
Korea Republik 230 268 297 316 281 275 274 300
Mexiko 174 241 256 264 238 239 258 292
Kolumbien 183 185 194 213 216 223 239 272
Länder 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Philippinen 165 178 195 213 222 240 261 270
Kuba 125 114 119 115 117 125 154 248
Algerien 133 137 138 148 153 147 169 234
Staatenlos*) 233 232 251 268 257 253 237 232
Usbekistan 178 182 176 180 180 202 202 219
Indonesien 162 167 169 161 173 178 195 207
Bangladesch 87 99 115 124 130 155 163 198
Schweden 191 195 205 199 197 192 190 192
Kanada 170 181 196 179 160 170 193 181
Togo 157 164 163 171 166 164 163 168
Serbien und Montenegro (ehemals) 264 250 233 197 175 160 159 155
Schweiz 180 174 180 178 167 161 154 155
Kirgisistan 89 89 89 120 110 104 129 152
Ungeklärt*) 153 133 137 138 141 141 150 151
Irland 145 163 165 153 151 145 127 139
Kenia 143 133 135 141 138 129 126 124
Jordanien 89 96 94 102 102 113 108 124
Israel 99 101 102 99 96 100 107 118
Venezuela 70 73 68 84 86 90 99 118
Argentinien 41 44 60 64 75 69 96 114
Mongolei 81 88 89 89 89 88 100 112
Tadschikistan **) 34 42 56 71 112
Taiwan 74 73 90 103 90 88 97 105
Peru 77 80 91 91 93 94 97 104
Libanon 105 104 112 111 102 97 107 103
Belgien 105 110 124 119 112 108 88 102
Australien 100 105 111 119 114 114 108 99
Chile 66 71 85 87 88 76 81 98
Sudan (ohne Südsudan) 44 45 59 60 58 60 74 96
Finnland 122 122 120 129 107 95 88 94
Estland 85 93 105 97 90 93 90 90
Malaysia 71 76 81 88 86 80 87 83
Südafrika 61 65 65 78 75 76 74 83
Tschechoslowakische Republik (ehemals) 109 104 95 84 84 82 82 81
Nepal 52 53 49 50 52 55 61 72
Angola 75 72 73 75 74 75 74 70
Norwegen 51 52 56 54 60 58 65 69
Kongo, Dem. Rep. 58 57 56 55 58 62 61 68
Jemen **) 42 53 66
Mosambik 78 80 79 80 73 65 65 64
Dänemark u. Färöer 80 71 81 88 85 76 63 62
Ecuador 35 38 44 49 46 46 54 61
Länder 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Uganda 71 70 66 71 69 56 64 58
Gambia **) 35 39 40 43 57
Jugoslawien (ehemals)*) 65 62 70 71 57 56 57 56
Burkina Faso 32 39 36 40 45 43 48 56
Dominikanische Republik 48 42 54 62 58 54 53 55
Benin **) 31 53
Turkmenistan 29 33 29 30 27 29 45 49
Sierra Leone **) 38 46
Honduras **) 29 40
Elfenbeinküste (Cote d´Ivoire) 28 27 29 29 30 28 31 37
China (Hongkong) **) 29 35
Madagaskar **) 28 35
Senegal **) 30 34
Serbien (ehemals)*) 60 59 58 55 47 34 33 33
Simbabwe **) 33
Libyen **) 27 30
Ohne Angabe*) 189 256 35 39 32 29 31 29
Luxemburg 27 28 30 31 30 30 30 27
Guinea **) 27
Laos 27 26 27 27 26 25 25 26
Kambodscha **) 26
Bolivien **) 25
Zusammenfassung Sonstige Staaten 453 491 763 518 638 671 431 330

*) Bisher ohne konkrete Zuordnung geführt **) Nationalitäten bisher unter „Sonstige“ geführt

A.2 In Nürnberg lebende Personen mit Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde

(ZAB) Mittelfranken

Alphabetisch nach Staatsangehörigkeiten, Stichtag: 31.12.2023 (Quelle: ZAB Mittelfranken)

Staatsangehörigkeit Summe
Afghanistan 12
Ägypten 1
Albanien 1
Algerien 1
Angola 1
Argentinien 1
Armenien 15
Aserbaidschan 78
Äthiopien 52
Bangladesch 2
Belarus 91
Benin 84
Brasilien 1
Chile 2
China 2
Cote d´Ivoire 1
Dschibuti 6
Eritrea 2
Georgien 12
Ghana 8
Grenada 1
Guinea 1
Guinea Bissau 1
Irak 176
Iran 70
Jordanien 1
Kasachstan 20
Kolumbien 6
Kosovo 4
Kuba 69
Libanon 1
Libyen 2
Marokko 6
Moldau 23
Nigeria 24
Nordmazedonien 6
Ohne Angabe 2
Pakistan 4
Peru 2
Russische Föderation 42
Sambia 1
Saudi-Arabien 1
Senegal 1
Serbien 6
Somalia 7
Staatenlos 8
Syrien 43
Tadschikistan 40
Tunesien 5
Türkei 546
Ukraine 23
Ungeklärt 58
Venezuela 137
Vietnam 1
Gesamtzahl 1.711

B. Aufenthaltsstatus (Quelle: AZR)

Status 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtzahl 123.287 129.190 133.491 132.571 133.163 141.713 146.625
EU-Bürger 58.286 62.409 64.737 63.752 62.850 61.631 59.464
Drittausländer 65.001 66.781 68.754 68.819 70.313 80.082 87.161
Daueraufenthaltstitel (Niederlassungserl. etc.) 39.113 38.805 38.629 37.900 37.591 38.292 36.749
Befristeter Aufenthaltstitel 17.927 19.227 20.771 19.193 18.746 23.688 28.862
Asylbewerber (inkl. Asylgesuche) 2.875 2.604 2.207 1.681 959 1.107 1.133
davon Asylgestattung 2.337 1.990 1.685 1.162 929 830 821
Duldung 1.060 1.162 1.221 1.516 1.472 1.031 856

C. Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit 2023

Gliederung nach Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung, sowie neu gestellte Einbürgerungsanträge

Jahr Anspruchs- Ermessens- Einbürgerungen Einbürgerungs-
einbürgerungen einbürgerungen (Gesamtzahl) anträge
2008 875 255 1130 1434
2009 850 673 1523 1768
2010 754 923 1677 1656
2011 737 727 1464 1670
2012 896 691 1587 1586
2013 793 612 1405 1484
2014 732 639 1371 1436
2015 837 462 1299 1522
2016 1136 300 1436 1511
2017 977 180 1157 1609
2018 883 125 1008 1295
2019 1054 149 1203 1677
2020 1453* 225* 1678* 2399
2021 1687* 293* 1890* 2813
2022 1637 186 1823 3215
2023 2210 234 2444 4310

* In den Jahren 2020 und 2021 wurden versehentlich falsche Werte in den Spalten 2 und 3 (Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen) übermittelt.

D. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nürnberg am 31.12.2023

Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen

Ausländerzentralregister und Einwohnermelderegister sind eigenständige Verwaltungsregister mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. So werden im Ausländerzentralregister alle ausländischen Personen erfasst, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. I. d. R. ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten möglich ohne Erfassung im allgemeinen Bestand des Ausländerzentralregisters. Die dem Melderegister zugrundeliegenden Datenquellen erfassen jedoch alle Personen, die sich gemäß den Meldevorschriften der Bundesländer anmelden, auch bei vorübergehendem Aufenthalt.

Während das Ausländerzentralregister zentral für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird, werden die Melderegister auf Basis der Meldegesetze i.d.R. von den einzelnen Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Melde- und Berichtswegen selbst gepflegt. Deshalb können Veränderungen bei Nichtdeutschen (z.B. Zuzug, Fortzug, Einbürgerung) bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden und damit im Einwohnermelderegister bereits registriert worden sein, während diese Daten noch nicht an das Ausländerzentralregister übermittelt wurden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass das Melderegister alle nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nürnberg ausweist, die ausländerrechtliche Zuständigkeit zum Teil aber bei der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken liegt. Aus diesem Grund weichen die Zahlen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in beiden Registern voneinander ab. In Nürnberg liegen die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung im Melderegister um 8.856 über den Zahlen des Ausländerzentralregisters für die Stadt Nürnberg.

D.1 Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen am

31.12.2023

Geschlecht Altersgruppen (MI) Gesamt
Staatsang. (Dtsch, MH, EU) männlich weiblich bis u. 18 bis 40 bis 60 und
18 u. 40 u. 60 älter
Deutsch ohne 129858 136907 26994 74986 71851 92934 266765
Migrationshintergrund
Deutsch mit 61771 65309 36211 33915 29292 27662 127080
Migrationshintergrund
Ausländer (EU) 33454 30347 10133 23324 21150 9194 63801
Ausländer (nicht-EU) 43286 43482 12984 35638 24860 13286 86768
Gesamt 268369 276045 86322 167863 147153 143076 544414

D.2 Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am 31.12.2023

Altersgruppen (MI) bis 18 bis 40 bis 60 und Gesamt
Nationalität u. 18 u. 40 u. 60 älter
Deutschland 63205 108901 101143 120596 393845
Albanien 256 831 316 21 1424
Bosnien und Herzegowina 461 1373 1197 789 3820
Belgien 6 53 31 18 108
Bulgarien 1653 2618 2193 354 6818
Dänemark 6 23 22 14 65
Estland 7 48 31 8 94
Finnland 10 38 23 17 88
Frankreich 93 404 225 135 857
Kroatien 899 1964 1997 1243 6103
Slowenien 49 105 108 131 393
Griechenland 1948 3601 3925 2407 11881
Irland 12 71 38 20 141
Island - 6 3 1 10
Italien 667 2152 2202 1613 6634
Lettland 107 220 211 52 590
Montenegro 47 147 191 75 460
Litauen 46 123 154 55 378
Luxemburg - 22 4 6 32
Nordmazedonien 305 768 490 182 1745
Malta - 2 3 - 5
Moldau 232 295 170 132 829
Niederlande 38 135 115 67 355
Norwegen 18 25 14 9 66
Kosovo 407 1200 961 195 2763
Österreich 51 402 455 578 1486
Polen 596 1709 2079 833 5217
Portugal 91 262 260 111 724
Rumänien 3203 7304 5136 744 16387
Slowakei 69 205 170 38 482
San Marino - 1 - - 1
Schweden 57 94 50 23 224
Schweiz 8 48 42 50 148
Russische Föderation 394 1305 1303 866 3868
Spanien 168 682 584 335 1769
Türkei 533 4838 6937 4424 16732
Tschechische Republik 137 345 443 196 1121
Ungarn 217 733 688 196 1834
Ukraine 2551 3488 3134 2972 12145
Vatikanstadt - - - 1 1
Vereinigtes Königreich 43 335 165 93 636
Weißrußland 81 194 181 68 524
Serbien 371 1079 1195 736 3381
Zypern 3 9 3 - 15
Britisches Überseegebiet ausserhalb Europas - 3 3 1 7
Algerien 13 134 68 13 228
Angola 14 25 24 4 67
Eritrea 122 317 100 32 571
Äthiopien 602 715 233 17 1567
Botsuana 2 - 1 - 3
Benin 20 99 12 - 131
Dschibuti 5 9 5 - 19
Cote d'Ivoire 4 21 11 1 37
Nigeria 157 243 221 15 636
Simbabwe 5 28 1 - 34
Gabun 1 - 2 - 3
Gambia 11 35 12 - 58
Ghana 35 105 114 50 304
Mauretanien - 1 - - 1
Kap Verde - - 1 - 1
Kenia 10 68 32 5 115
Kongo, Republik - 5 7 - 12
Kongo, Dem. Rep. 8 25 22 9 64
Liberia - 3 2 1 6
Libyen 9 15 5 1 30
Madagaskar 1 30 4 - 35
Mali - 7 4 - 11
Marokko 22 288 74 11 395
Mauritius - 5 2 3 10
Mosambik 2 11 43 9 65
Niger 2 6 5 - 13
Sambia 1 9 2 - 12
Burkina Faso 15 24 11 4 54
Guinea-Bissau - 3 - - 3
Guinea 4 21 2 2 29
Kamerun 30 259 35 1 325
Südafrika 11 41 25 4 81
Ruanda 1 6 2 - 9
Namibia - 2 3 - 5
Senegal 3 20 10 - 33
Seyschellen - - 2 - 2
Sierra Leone 16 23 4 - 43
Somalia 85 223 13 3 324
Sudan 31 38 25 4 98
Südsudan (Republik Südsudan) - 3 - - 3
Tansania 4 9 5 - 18
Togo 16 75 64 10 165
Tschad - 2 1 - 3
Tunesien 47 291 105 21 464
Uganda 7 26 15 5 53
Ägypten 68 242 72 11 393
Zentralafrikanische Republik - 1 - - 1
Argentinien 9 60 30 5 104
Bahamas - - - 1 1
Bolivien - 16 4 1 21
Brasilien 45 306 183 28 562
Guyana - 1 - - 1
Chile 10 58 20 9 97
Dominica - 2 1 - 3
Costa Rica - 9 1 1 11
Dominikanische Republik 1 28 17 2 48
Ecuador - 48 8 2 58

El Salvador - 11 - 2 13

Grenada - - 1 - 1
Guatemala - 9 2 - 11
Haiti - 2 - - 2
Honduras 1 38 1 - 40
Kanada 17 78 53 21 169
Kolumbien 16 182 52 7 257
Kuba 39 173 83 19 314
Mexiko 20 205 53 4 282
Nicaragua - 9 4 - 13
Jamaika - 4 6 1 11
Panama 6 10 8 - 24
Paraguay 1 6 4 1 12
Peru 4 59 31 6 100
Uruguay - 7 2 1 10
Venezuela 36 155 36 15 242
Vereinigte Staaten, auch USA 59 431 396 321 1207
St. Kitts und Nevis - 1 - - 1
Trinidad und Tobago - - 4 - 4
Sonderverwaltungsregion 4 21 8 2 35
Hongkong
Jemen 13 43 6 1 63
Armenien 103 197 193 65 558
Afghanistan 428 725 123 47 1323
Bahrain 1 3 - - 4
Aserbaidschan 242 438 284 164 1128
Myanmar 2 6 3 1 12
Georgien 47 283 176 68 574
Sri Lanka 27 106 172 109 414
Vietnam 149 760 478 186 1573
Korea, Dem. Volksrepublik - 1 1 1 3
Indien 435 2373 375 41 3224
Indonesien 8 106 66 12 192
Irak 1156 1965 1078 367 4566
Iran 219 869 402 94 1584
Israel 10 44 40 11 105
Japan 37 116 108 31 292
Kasachstan 46 153 222 119 540
Jordanien 23 66 27 6 122
Kambodscha 1 14 10 - 25
Laos - 8 12 3 23
Kirgisistan 1 98 16 33 148
Libanon 6 39 38 17 100
Malediven - - 1 - 1
Mongolei 14 54 32 3 103
Nepal 2 55 13 - 70
Palästinensische Gebiete 26 40 11 3 80
Bangladesch 19 128 35 9 191
Pakistan 53 428 116 18 615
Philippinen 22 115 104 23 264
Taiwan 1 65 27 6 99
Korea, Republik 31 179 73 7 290
Tadschikistan 30 115 20 2 167
Turkmenistan 8 26 10 8 52
Saudi-Arabien 1 6 2 - 9

Singapur - 8 9 - 17

Syrien 2175 3201 937 164 6477
Thailand 13 125 273 109 520
Usbekistan 19 91 37 59 206
China 123 821 412 86 1442
Malaysia 4 54 16 5 79
Australien 5 50 27 13 95
Neuseeland - 9 1 - 10
staatenlos 46 87 92 56 281
ungeklärt 79 190 71 39 379
Gesamt 86322 167863 147153 143076 544414

E. Geburten und Sterbefälle von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

im Jahr 2023 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Bevölkerungsbewegung Geburt (HW) Sterbefall (HW) Gesamt
Geschlecht männlich weiblich Summe männlich weiblich Summe
Erste
Staatsangehörigkeit
Albanien 25 24 49 1 - 1 50
Bosnien und Herzeg. 32 21 53 7 10 17 70
Bulgarien 42 34 76 4 7 11 87
Finnland - 1 1 - - - 1
Frankreich 2 3 5 1 1 2 7
Kroatien 28 29 57 16 13 29 86
Slowenien - - - - 1 1 1
Griechenland 66 58 124 38 36 74 198
Italien 32 32 64 30 20 50 114
Lettland 4 3 7 1 1 2 9
Montenegro 2 3 5 1 - 1 6
Litauen 1 - 1 1 - 1 2
Luxemburg - - - - 1 1 1
Nordmazedonien 11 6 17 4 1 5 22
Moldau 24 21 45 6 4 10 55
Niederlande - 3 3 2 - 2 5
Norwegen - 1 1 - - - 1
Kosovo 28 24 52 2 1 3 55
Österreich 1 3 4 12 9 21 25
Polen 9 15 24 14 10 24 48
Portugal 6 4 10 2 - 2 12
Rumänien 96 90 186 14 14 28 214
Slowakei 3 - 3 - - - 3
Schweden 1 1 2 1 - 1 3
Schweiz - 1 1 3 - 3 4
Russische Föderation 6 9 15 20 19 39 54
Spanien 8 3 11 8 4 12 23
Türkei 25 22 47 80 34 114 161
Tschechische Republik 2 6 8 3 3 6 14
Ungarn 6 10 16 2 3 5 21
Ukraine 22 19 41 41 45 86 127
Vereinigtes 2 4 6 2 - 2 8
Königreich
Weißrußland 2 3 5 1 - 1 6
Serbien 15 15 30 7 13 20 50
Algerien - 1 1 - - - 1
Eritrea 10 6 16 - 1 1 17
Äthiopien 18 18 36 1 1 2 38
Benin 1 1 2 - - - 2
Dschibuti - 1 1 - - - 1
Nigeria 5 5 10 1 - 1 11
Simbabwe - 1 1 - - - 1
Gambia 1 - 1 - - - 1
Ghana - 4 4 - 1 1 5
Kenia 1 - 1 - - - 1
Kongo, Dem. Rep. - 1 1 - - - 1
Marokko 4 1 5 - - - 5
Burkina Faso 2 - 2 - - - 2
Guinea 1 - 1 - - - 1
Kamerun 2 2 4 - - - 4
Senegal - 1 1 - - - 1
Somalia 5 4 9 - - - 9
Tansania 1 - 1 - - - 1
Tunesien - 4 4 1 - 1 5
Ägypten 3 1 4 - - - 4
Brasilien - 1 1 - 1 1 2
Kanada 2 1 3 1 - 1 4
Kuba - 2 2 - 1 1 3
Venezuela - - - 1 - 1 1
Vereinigte Staaten, 2 - 2 8 4 12 14
auch USA
Armenien 1 1 2 2 - 2 4
Afghanistan 10 10 20 1 - 1 21
Aserbaidschan 3 2 5 3 3 6 11
Georgien 1 2 3 1 1 2 5
Sri Lanka 2 3 5 2 1 3 8
Vietnam 5 1 6 2 1 3 9
Indien 20 10 30 - - - 30
Irak 32 27 59 5 4 9 68
Iran 1 3 4 2 - 2 6
Kasachstan 1 - 1 1 2 3 4
Jordanien 2 - 2 - - - 2
Mongolei - 1 1 - - - 1
Palästinensische 1 1 2 - - - 2
Gebiete
Bangladesch 2 3 5 - - - 5
Pakistan 6 3 9 1 - 1 10
Philippinen - - - - 1 1 1
Korea, Republik 1 - 1 - - - 1
Tadschikistan 3 2 5 - - - 5
Turkmenistan 1 1 2 - - - 2
Syrien 63 71 134 5 - 5 139
Thailand 1 - 1 - 2 2 3
Usbekistan - - - 1 2 3 3
China 1 6 7 1 1 2 9
Australien 1 - 1 - 1 1 2
staatenlos - 1 1 - - - 1
ungeklärt 1 2 3 - 1 1 4
Gesamt 718 673 1391 364 279 643 2034

F. Zu- und Fortzüge von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023

Staatsangehörigkeit Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
(Herkunftsland) insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
121 Albanien 453 111 342 174 97 77
122 Bosnien und Herzeg. 517 209 308 360 191 169
124 Belgien 21 6 15 13 1 12
125 Bulgarien 1314 282 1032 1184 231 953
126 Dänemark 11 2 9 4 - 4
127 Estland 12 6 6 9 3 6
128 Finnland 15 3 12 13 6 7
129 Frankreich 124 35 89 98 23 75
130 Kroatien 356 121 235 440 184 256
131 Slowenien 23 7 16 34 14 20
132 Serbien und Montenegro 4 - 4 1 1 -
134 Griechenland 832 337 495 913 285 628
135 Irland 32 9 23 21 4 17
136 Island 2 - 2 6 1 5
137 Italien 636 213 423 576 213 363
139 Lettland 69 21 48 72 27 45
140 Montenegro 29 12 17 28 11 17
142 Litauen 31 8 23 49 15 34
143 Luxemburg 10 3 7 4 - 4
144 Nordmazedonien 343 110 233 185 85 100
145 Malta 2 - 2 1 - 1
146 Republik Moldau 199 50 149 148 44 104
148 Niederlande 55 14 41 46 17 29
149 Norwegen 4 - 4 4 1 3
150 Kosovo 342 149 193 203 151 52
151 Österreich 106 42 64 85 46 39
152 Polen 634 160 474 680 161 519
153 Portugal 108 44 64 64 21 43
154 Rumänien 5407 732 4675 5084 745 4339
155 Slowakei 68 26 42 76 25 51
157 Schweden 54 7 47 28 13 15
158 Schweiz 21 3 18 16 4 12
160 Russische Föderation 491 249 242 261 170 91
161 Spanien 264 81 183 221 67 154
163 Türkei 1715 917 798 1139 706 433
164 Tschechien 136 38 98 130 43 87
165 Ungarn 307 121 186 310 136 174
166 Ukraine 2166 1112 1054 1629 378 1251
168 Vereinigtes Königreich 86 35 51 89 29 60
169 Belarus 117 83 34 102 49 53
170 Serbien 360 156 204 320 149 171
181 Zypern 4 1 3 2 - 2
221 Algerien 95 13 82 31 19 12
223 Angola 4 2 2 2 - 2
224 Eritrea 68 63 5 46 26 20
225 Äthiopien 96 77 19 28 16 12
229 Benin 56 48 8 32 26 6
230 Dschibuti 7 2 5 8 2 6
231 Côte d’Ivoire 8 6 2 6 6 -
232 Nigeria 91 58 33 51 31 20
233 Simbabwe 11 8 3 5 4 1
237 Gambia 18 11 7 10 2 8
238 Ghana 43 15 28 19 8 11
239 Mauretanien 3 2 1 3 2 1

243 Kenia 10 8 2 14 8 6

245 Kongo 2 2 - 1 - 1
246 Demokratische Republik Kongo 6 3 3 3 2 1
247 Liberia 2 - 2 1 1 -
248 Libyen 7 5 2 - - -
249 Madagaskar 14 13 1 5 4 1
251 Mali 2 1 1 1 - 1
252 Marokko 152 63 89 53 34 19
253 Mauritius 1 1 - - - -
254 Mosambik 4 1 3 3 - 3
257 Sambia 5 3 2 1 1 -
258 Burkina Faso 7 1 6 2 2 -
259 Guinea-Bissau 1 - 1 - - -
261 Guinea 6 3 3 1 - 1
262 Kamerun 70 52 18 53 48 5
263 Südafrika 17 9 8 7 2 5
265 Ruanda 3 3 - 2 - 2
267 Namibia 2 1 1 3 2 1
269 Senegal 2 1 1 - - -
272 Sierra Leone 7 5 2 3 1 2
273 Somalia 62 39 23 30 17 13
276 Sudan 1 - 1 - - -
277 Sudan 21 4 17 3 1 2
281 Eswatini 3 3 - 3 3 -
282 Vereinigte Republik Tansania 4 1 3 - - -
283 Togo 17 10 7 10 3 7
285 Tunesien 138 58 80 63 43 20
286 Uganda 9 5 4 8 5 3
287 Ägypten 92 56 36 43 31 12
323 Argentinien 37 12 25 35 13 22
326 Plurinationaler Staat Bolivien 4 2 2 5 1 4
327 Brasilien 143 61 82 100 54 46
332 Chile 31 9 22 24 11 13
334 Costa Rica 3 2 1 5 3 2
335 Dominikanische Republik 5 3 2 5 - 5
336 Ecuador 17 11 6 9 7 2
337 El Salvador 6 4 2 7 5 2
345 Guatemala 4 1 3 1 1 -
347 Honduras 13 2 11 3 - 3
348 Kanada 27 8 19 39 11 28
349 Kolumbien 80 29 51 68 35 33
351 Kuba 99 92 7 52 25 27
353 Mexiko 83 50 33 43 13 30
354 Nicaragua 1 1 - 1 1 -
355 Jamaika 2 2 - - - -
357 Panama 9 3 6 2 - 2
359 Paraguay 1 1 - - - -
361 Peru 20 12 8 10 5 5
365 Uruguay 5 1 4 3 - 3
366 St. Lucia 1 1 - - - -
367 Bolivarische Republik Venezuela 48 39 9 18 15 3
368 Vereinigte Staaten 188 66 122 154 50 104
370 St. Kitts und Nevis 1 - 1 1 1 -
411 Hongkong 6 - 6 4 4 -
421 Jemen 20 16 4 10 7 3
422 Armenien 50 27 23 44 14 30
423 Afghanistan 358 226 132 91 65 26
425 Aserbaidschan 126 67 59 86 44 42
426 Bhutan 1 - 1 1 - 1
427 Myanmar 2 2 - 3 3 -
430 Georgien 144 48 96 97 20 77
431 Sri Lanka 44 10 34 14 10 4
432 Vietnam 308 169 139 143 125 18
434 Demokratische 2 1 1 - - -
Volksrepublik Korea
436 Indien 1207 561 646 548 412 136
437 Indonesien 38 25 13 31 23 8
438 Irak 313 271 42 303 191 112
439 Islamische Republik 320 181 139 202 150 52
Iran
441 Israel 32 6 26 24 5 19
442 Japan 77 21 56 58 20 38
444 Kasachstan 79 46 33 45 28 17
445 Jordanien 29 23 6 14 10 4
446 Kambodscha 4 3 1 1 1 -
449 Demokratische 1 1 - - - -
Volksrepublik Laos
450 Kirgisistan 42 10 32 18 7 11
451 Libanon 11 8 3 15 12 3
457 Mongolei 21 10 11 10 6 4
458 Nepal 19 11 8 11 11 -
459 Palästinensische Gebiete 2 - 2 11 9 2
460 Bangladesch 53 27 26 22 19 3
461 Pakistan 232 103 129 93 85 8
462 Philippinen 31 15 16 11 7 4
465 Taiwan 20 8 12 21 7 14
467 Republik Korea 73 26 47 50 24 26
470 Tadschikistan 65 52 13 61 21 40
471 Turkmenistan 7 5 2 5 1 4
472 Saudi-Arabien 4 4 - 1 - 1
474 Singapur 5 2 3 4 3 1
475 Arabische Republik Syrien 1321 969 352 559 457 102
476 Thailand 45 25 20 43 23 20
477 Usbekistan 30 10 20 12 7 5
479 China 333 170 163 185 111 74
482 Malaysia 12 8 4 19 9 10
523 Australien 14 4 10 25 6 19
536 Neuseeland 4 1 3 2 - 2
997 staatenlos 39 27 12 37 30 7
998 ungeklärt 65 55 10 59 26 33
Gesamt 25084 9837 15247 18966 6965 12001

G. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Quelle StA, Melderegisterabzug)

Nach der Definition des Statistischen Bundeamtes gilt:

„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde." Einen Migrationshintergrund haben nach dieser Definition grundsätzlich alle aus dem heutigen Ausland Zugewanderten sowie deren Nachkommen in erster Generation und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, ebenso alle Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unabhängig davon, wo sie geboren sind. Aber auch in Deutschland geborene Deutsche können einen Migrationshintergrund haben, sei es als Kinder von Aussiedlern, Spätaussiedlern oder Eingebürgerten oder als „ius soli“-Kinder von Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Um die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zu ermitteln, wird bei StA ein statistisches Verfahren (MigaPro) eingesetzt, mit dem für jede in der Stadt gemeldete Person durch Kombination der im Melderegister gespeicherten Merkmale über die Staatangehörigkeit(en), den Geburtsort sowie das Jahr und das Herkunftsland des Zuzugs eine entsprechende Zuordnung vorgenommen wird. Für Personen mit deutscher Staatangehörigkeit wird zusätzlich das im Datensatz vorhandene Merkmal über die Art der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. bei Eingebürgerten) verwendet.

Um eine Zuordnung des Migrationshintergrunds zu Länder- bzw. Staatengruppen vornehmen zu können wird in dem Verfahren ein sogenanntes „Bezugsland“ ermittelt. Dies ist bei Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit deren Staatsangehörigkeit, bei Deutschen mit Migrationshintergrund deren zweite Staatsangehörigkeit oder, wenn nicht vorhanden, entweder das Geburtsland oder das Herkunftsland. Kindern unter 18 Jahren ohne eigenen Migrationshintergrund wird der Migrationshintergrund der Eltern zugeordnet.

Da für Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, dem ehemaligen Jugoslawien und der früheren Tschechoslowakei sowohl alte nicht mehr gültige Länderschlüssel wie auch die neuen Gebietsschlüssel im Melderegister gespeichert sind, sind in der Tabelle die entsprechenden Bezugsländer zusammengefasst.

Personen, die während oder unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge oder Vertriebene nach Deutschland zugezogen sind, gelten nicht als Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Abgrenzung hierfür stehen neben dem Geburtsort keine Angaben zum Zeitpunkt der erfolgten Zuwanderung zur Verfügung, sondern nur Informationen zum - eventuell erst später - erfolgten Zuzug nach Nürnberg. Aus diesem Grund dürften die Zahlen mit Bezugsland Polen und ehemalige Tschechoslowakei leicht überhöht sein.

Eine detaillierte Beschreibung von MigaPro sowie Ergebnisse für die Statistischen Bezirke ab dem Jahre 2008 können der Sonderveröffentlichung 227 von 2011 bzw. den Bezirksdatenblättern Migrationshintergrund“ unter Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ (www.nuernberg.de/internet/statistik/migration_nbg_html) entnommen werden. Ergänzende Informationen sind der Sonderveröffentlichung 274 von 2019 „Zuwanderung aus dem Ausland und Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ zu entnehmen.

G.1 Bevölkerung mit Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland

am 31.12.2023 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Bezugsland von Personen Deutsch ohne Deutsch mit Nichtdeutsche Gesamt
mit Migrationshinter- Migrations- Migrations-
grund (aus MigraPro) hintergrund hintergrund
Gesamt 266765 127080 150569 544414
Deutschland 266765 0 0 266765
Rumänien - 15442 16421 31863
Türkei - 15085 16736 31821
Polen - 11917 5217 17134
Ukraine - 4071 12156 16227
Griechenland - 3528 11883 15411
Russische Föderation - 10825 3884 14709
Italien - 3332 6635 9967
Kasachstan - 9060 544 9604
Irak - 3703 4579 8282
Syrien - 1348 6782 8130
Bulgarien - 1001 6818 7819
Kroatien - 1387 6104 7491
Tschechische Republik - 4206 1124 5330
Bosnien und Herzegowina - 1488 3823 5311
Serbien - 1363 3383 4746
Indien - 775 3225 4000
Kosovo - 1105 2763 3868
Vereinigte Staaten, - 1985 1208 3193
auch USA
Österreich - 1380 1487 2867
Iran - 1273 1588 2861
Ungarn - 1025 1834 2859
Spanien - 976 1769 2745
Vietnam - 1069 1573 2642
Nordmazedonien - 585 1745 2330

Äthiopien - 599 1575 2174

China - 610 1442 2052
Afghanistan - 416 1323 1739
Frankreich - 799 858 1657
Albanien - 195 1424 1619
Aserbaidschan - 461 1146 1607
Moldau - 704 830 1534
Nigeria - 797 636 1433
Vereinigtes Königreich - 664 636 1300
Tunesien - 686 464 1150
Brasilien - 584 562 1146
Pakistan - 511 617 1128
Sri Lanka - 696 414 1110
Eritrea - 417 579 996
Marokko - 568 397 965
Jugoslawien - 924 2 926
Portugal - 202 724 926
Thailand - 396 520 916
Tadschikistan - 711 169 880
Georgien - 297 575 872
Weißrußland - 315 529 844
Usbekistan - 625 208 833
Lettland - 201 617 818
Armenien - 188 564 752
Slowakei - 268 482 750
Philippinen - 439 264 703
Ghana - 385 304 689
Ägypten - 281 398 679
Niederlande - 315 356 671
Montenegro - 202 460 662
Kirgisistan - 503 148 651
Kamerun - 285 325 610
Schweiz - 428 148 576
Litauen - 187 380 567
Slowenien - 168 393 561
Libanon - 427 134 561
Algerien - 329 229 558
Mexiko - 253 282 535
Kuba - 154 314 468
Kolumbien - 196 257 453
Togo - 285 165 450
Serbien und Montenegro - 435 2 437
Japan - 83 292 375
Korea, Republik - 84 290 374
Somalia - 44 325 369
Bangladesch - 155 192 347
Venezuela - 104 242 346
Schweden - 100 224 324
Kenia - 203 115 318
Indonesien - 106 192 298
Kanada - 128 169 297
Argentinien - 157 104 261
Peru - 160 100 260
Sowjetunion - 218 0 218
Angola - 148 67 215
Chile - 115 97 212
Irland - 68 141 209
Estland - 109 98 207
Israel - 95 110 205
Jordanien - 78 123 201
Südafrika - 117 81 198
Belgien - 88 108 196
Australien - 94 95 189
Sudan - 90 98 188
Finnland - 88 88 176
Mongolei - 66 103 169
Benin - 30 131 161
Taiwan - 61 99 160
Ecuador - 94 58 152
Dominikanische Republik - 103 48 151
Palästinensische Gebiete - 27 123 150
Kongo, Dem. Rep. - 82 64 146
Mosambik - 77 65 142
Uganda - 87 53 140
Dänemark - 64 65 129
Cote d'Ivoire - 72 38 110
Nepal - 40 70 110
Turkmenistan - 56 52 108
Malaysia - 27 79 106
Gambia - 46 58 104
Kambodscha - 79 25 104

G.2 Bevölkerung in der Hauptwohnung mit Migrationshintergrund seit 2012

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Insgesamt 207.358 212.750 218.349 230.765 236.297 242.428 248.361 251.744 252.623 255.309 270.835 277.649
nach dem Geschlecht
männlich 102.016 105.177 108.121 115.894 118.213 121.477 124.736 126.523 126.726 128.062 134.707 138.511
weiblich 105.342 107.573 110.228 114.871 118.084 120.951 123.625 125.221 125.897 127.247 136.128 139.138
nach Altersgruppen
unter 3 7.920 8.235 8.550 9.086 9.755 9.984 10.387 10.208 9.933 9.971 10.068 9.845
3 bis unter 6 7.850 7.883 8.080 8.559 8.793 9.158 9.384 9.734 9.818 10.064 10.272 10.460
6 bis unter 10 9.953 10.288 10.560 11.074 11.318 11.352 11.567 11.753 11.832 12.070 13.036 13.489
10 bis unter 15 11.660 12.064 12.472 13.067 13.526 14.087 14.390 14.467 14.633 14.638 15.613 15.718
15 bis unter 18 6.588 6.927 7.280 7.922 7.925 8.068 8.227 8.487 8.595 8.797 9.529 9.816
18 bis unter 25 18.127 18.465 18.896 20.750 21.209 21.392 21.540 21.540 20.972 21.257 23.290 24.470
25 bis unter 45 66.936 69.465 71.243 75.908 77.296 79.417 81.512 82.064 81.456 81.605 86.994 89.385
45 bis unter 65 47.426 49.164 50.412 52.680 54.061 55.926 57.815 59.310 60.606 61.846 65.072 66.974
65 bis unter 80 24.241 23.815 24.210 24.755 25.015 25.143 25.073 25.065 25.039 24.946 25.873 26.125
ab 80 6.657 6.444 6.646 6.964 7.399 7.901 8.466 9.116 9.739 10.115 11.088 11.367
nach dem
Familienstand
ledig 87.927 91.753 95.204 102.787 106.356 109.712 112.808 114.796 115.656 118.467 129.345 135.034
verheiratet 92.278 93.558 95.156 98.988 100.495 102.902 105.219 106.173 105.781 105.516 108.664 109.681
verwitwet 10.443 10.163 10.290 10.560 10.820 10.921 11.065 11.164 11.294 11.421 12.270 12.248
geschieden 16.710 17.276 17.699 18.430 18.626 18.893 19.269 19.611 19.892 19.905 20.556 20.686
nach der
Religionszugehörigkeit
evangelisch 28.116 27.639 27.401 27.189 26.780 26.370 25.938 25.183 24.370 23.520 23.301 22.700
katholisch 52.013 51.765 51.417 52.177 51.515 51.047 50.666 49.496 48.179 46.605 45.618 44.321
sonstige/keine 127.229 133.346 139.531 151.399 158.002 165.011 171.757 177.065 180.074 185.184 201.916 210.628
nach dem Bezugsland
Europa (ohne Deutschl.) 160.195 163.511 166.753 172.913 174.692 178.548 182.116 183.691 183.799 184.157 195.127 198.102
dar. Türkei 31.697 31.636 31.674 31.486 31.354 31.473 31.507 31.329 31.089 30.897 30.913 31.821
Rumänien 22.775 23.704 24.972 26.737 27.604 28.802 29.901 30.596 30.702 30.878 31.535 31.863
Polen 20.211 19.796 19.541 19.709 19.457 19.117 18.837 18.450 18.053 17.667 17.567 17.134
Polen
ehem. 17.775 18.296 18.811 20.116 20.532 21.390 22.532 23.512 24.093 24.738 25.793 26.363
Jugoslawien
Russland 13.828 14.110 14.223 14.364 14.538 14.598 14.554 14.474 14.433 14.395 14.589 14.709
Griechenland 11.789 12.689 13.071 13.666 13.942 14.407 14.814 14.941 15.087 15.154 15.357 15.411
Italien 8.121 8.498 8.802 9.136 9.145 9.458 9.733 9.799 9.773 9.763 9.819 9.967
Tschechien 7.579 6.838 6.657 6.533 6.415 6.292 6.093 5.931 5.666 5.432 5.535 5.330
Ukraine 7.458 7.500 7.756 8.089 8.087 8.038 8.074 8.057 8.053 7.937 15.783 16.227
Afrika 6.943 7.471 8.000 8.808 9.476 9.611 10.049 10.530 10.716 11.095 11.712
Asien 30.354 31.462 32.883 37.786 40.822 42.344 43.736 44.776 45.228 46.778 50.100 52.499
dar. Kasachstan 9.398 9.546 9.575 9.639 9.705 9.751 9.856 9.853 9.777 9.686 9.627 9.604
Irak 5.089 5.235 5.370 6.651 7.447 7.714 8.082 8.082 8.087 8.184 8.256 8.282
Irak
Amerika, Austr., 9.866 10.306 10.713 11.258 11.307 11.925 12.460 12.747 12.880 13.279 13.896 14.433
sonstige

H. Amtsinterne Statistik des MI

Personen/Fälle
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
2
1.a Aufenthaltstitel (AufenthG) erteilt, 9.645 10.179 11.965 12.098 12.641 15.542 9.994 11.687 16.620
14.354
davon
Niederlassungserlaubnis (AufenthG) 1.528 1.437 1.054 855 976 1.189 824 1.550 1.323 1.061
Daueraufenthaltserlaubnis-EG 61 36 34 60 36 37 36 61 78 89
Aufenthaltserlaubnis (AufenthG) 7.743 8.390 10.521 10.851 11.240 13.922 8.878 9.775 14.878 12.802
Blaue Karte EU 313 316 356 332 389 394 256 301 341 402
1.b Fiktionsbescheinigung (MI/1 & MI/3) 4.667 3.957 7.704 11.189 13.814 16.861 13.649 15.058 26.696 21.456
2. Ausstellung neuer eAT- Kartenkörper (früher Übertrag Aufenthaltstitel in neuen Pass) 6.544 5.129 3.842 4.010 4.291 4.617 3.205 5.733 5.401
5.496
3. eAT-Produkte (Summen 1a & 2) 16.189 15.308 15.807 16.108 16.932 20.159 13.199 17.420 22.021 19.850
4. Aufenthaltskarte & Daueraufenthalts-Karte-EU 288 302 360 336 536 670 374 443 391
405
5. Integration
5.1 Anspruchsbescheinigungen 88 62 75 89 133 100 163 137 100 224
5.2 Verpflichtungsbescheinigungen 739 1.043 1.616 1.241 756 742 334 505 261 470
5.3 Beratungsgespräche 99 85 60 89 116 12 0 0 0 0
6. Zulassung zum Arbeitsmarkt
6.1 - positive Entscheidung 353 337 443 420 449 577 706 1.023 --- ---
6.2 - negative Entscheidung 40 29 34 36 55 102 176 143 --- ---
6.3 - Entscheidungen insgesamt (ab 2022 keine Unterscheidung mehr mögl.) 393 366 477 456 504 679 882 1.166 1.426 2.041
7. Einreisevorgänge (Beteiligung im Visumsverfahren) 765 828 929 1.066 1.071 1.041 903 999 1.424
1.680
8. Duldungen erteilt/erneuert (MI/1 + MI/3) 2.924 3.073 3.287 4.301 4.415 4.838 4.100 3.667 2.312
1.986
9. Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber 2.119 5.819 8.851 4.897 3.926 3.601 2.855 1.934 1.751
1.885
10. Passausstellungen
10.1 Reiseausweis für Flüchtlinge 753 951 2.577 1.684 1.771 3.111 1.380 1.549 3.328 1.991
10.2 Reiseausweis für Staatenlose 65 42 25 40 72 46 27 47 33 30
10.3 Reiseausweis für Ausländer 219 166 165 110 195 251 136 185 181 268
11. Verpflichtungserklärungen (positiv) 3.221 3.514 2.922 2.817 2.553 2.919 726 807 1.868
2.584
12. Versagungsbescheide Einbürgerung 14 17 5 8 17 18
27 117
13. Ausweisungen 118 136 183 223 214 252 146 206 197 219
Personen/Fälle
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
14. EU-Verlustfeststellungen (§ 6 FreizügG/EU) 34 52 64 53 46 41 27 48 35
34
15. Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen (MI/1 &MI/3) 450 472 475 406 635 650 306 321 336
369
16. Sicherheitsrechtliche Überprüfungen 2.160 2.409 3.748 2.487 1.093 1.409 1.382 1.352 1.379
1.663
17. Abschiebungen 73 179 133 87 71 80 23 61 43 46
18. Abschiebehaftanträge 20 29 25 25 35 19 17 27 6 23
19. Termine beim VG Ansbach (MI/1 & MI/3) 81 66 37 96 92 125 93 94 94
100

20. Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten

2017*) 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anträge auf Ausbildung von Asylbewerbern, Geduldeten 29 52 73 72 59 44 27
- Genehmigte Ausbildungsanträge 8 19 56 49 36 31 25
- Erteilte Ausbildungsduldungen (§ 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG, § 60c AufenthG) 2 5 6 32 22 21 3
- Abgelehnte Ausbildungsanträge 34 64 11 6 7 5 6
Anträge auf Beschäftigung von Asylbewerbern, Geduldeten 212 479 790 647 229 191 202
- Genehmigte Beschäftigungsanträge 70 167 368 316 157 134 202
- Abgelehnte Beschäftigungsanträge 93 268 136 86 46 20 31
Anträge auf Beschäftigungsduldung 0 0 0 9 51 5 19
- Erteilte Beschäftigungsduldung 0 0 0 4 9 2 4
- Abgelehnte Beschäftigungsduldung 0 0 0 4 10 6 0

*) ab 01.08.2017

31.12.2023)

Berichtsvorlage MRB-GST/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 11.04.2024 öffentlich Bericht

Kommission für Integration 25.07.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelle Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung

Anlagen: Bericht Integrationskommission MRB Antrag SPD Aktionsplan gegen Antisemitismus Antrag Grüne SPD UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nuernberg Antrag SPD Grüne Stadtratssitzung TOP 4 Änderung Beschlusstext 20.03.2024 Beschluss StR 20.03.2024

Bericht:

Die Verwaltung berichtet zu den Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung und zum Umsetzungsstand der Anträge: Gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nürnberg sowie Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.“ Antrag der SPD-Fraktion: „Aktionsplan gegen Antisemitismus entwickeln und umsetzen.“

Die Beschlussfassung des Stadtrats zur Ächtung von N-Wort und Z-Wort sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung in einem längerfristig angelegten Prozess erfolgte am 20. März 2024. Diese sollte in einem Grundlagenteil phänomenübergreifend angelegt sein, aber gleichzeitig die Möglichkeit bieten, auch spezifischen Phänomenbereichen und Anliegen, z.B. in der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, gerecht zu werden. Die Gesamtstrategie soll Aktivitäten vernetzen und bündeln und stellt eine Abkehr von der weiteren Erstellung isolierter Aktionspläne dar.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind erst im Rahmen der Strategieentwicklung absehbar. Angestrebt wird ein Verfügungsfonds für Dienststellen, ähnlich dem Konzept des Aktionsplans Inklusion.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beschluss trägt bei zur Sensibilisierung zu Fragen von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung und zur Gewährung grundgesetzlich geschützter Rechte für marginalisierte Gruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

OBM

Ref V

Ref IV

Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung

Bericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle

1. Ausgangslage

Es lagen Anträge der Stadtratsfraktionen vor, die sich mit unterschiedlichen Aspekten von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung befassen und die ein städtisches Handeln einfordern:

 Gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nürnberg sowie Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.“  Antrag der SPD-Fraktion: „Aktionsplan gegen Antisemitismus entwickeln und umsetzen.“

Dazu mehren sich die Stimmen zivilgesellschaftlicher Initiativen, wie zum Beispiel der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD), besonders von Rassismus betroffene Gruppen stärker in den Blick zu nehmen. Sie fordern u.a. von der Stadt, sich mit dem postkolonialen Erbe Nürnbergs auseinanderzusetzen, eine offizielle Ächtung des „N*Worts“ auf den Weg zu bringen und (geschützte) Begegnungsräume für marginalisierte und verstärkt von Diskriminierung betroffene Gruppen zu schaffen.

Zudem zeigt die seit dem 7. Oktober 2023 dramatisch gestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle, wie stark alter und neuer Antisemitismus in unserer Gesellschaft um sich greifen und gerade diese Entwicklung verlangt nach weiteren und neuen Handlungskonzepten.

Das Bekenntnis zur unantastbaren Würde jedes Menschen und das Gebot an die staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen, beherrschen alle Bestimmungen des Grundgesetzes und bilden die Grundlage unseres gesellschaftlichen Wertesystems. In Artikel 1 des Grundgesetzes werden die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt genannt. Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit stehen diesen Grundsätzen entgegen. Menschen entlang biologischer, religiöser, kultureller oder anderer Merkmale in vermeintlich homogene Gruppen einzuteilen, ihnen unveränderbare „Wesens- und Charakterzüge“ zuzuschreiben und sie zu bewerten widerspricht dem Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen.

Seit vielen Jahren versucht die Stadt Nürnberg mit unterschiedlichen Maßnahmen, der voranschreitenden Ausdifferenzierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen, setzt internationale Konventionen zum Schutze besonders verletzlicher Gruppen um (z.B. UN- Behindertenrechtskonvention, neu: Istanbulkonvention), schafft Anlauf- und Beratungsstellen (Antidiskriminierungsstelle, Beratungsstelle Inklusion, Koordinierungsstelle LSBTIQ*) und stärkt dabei immer auch partizipative Ansätze.

Auch die in den beiden Anträgen und den zivilgesellschaftlichen Statements geforderten Maßnahmen und Aktivitäten werden teilweise bereits umgesetzt, ohne explizit als Aktionsplan oder als zielgruppenspezifisch ausgewiesen zu sein. Deshalb schlägt das Menschenrechtsbüro vor, anstelle weiterer Aktionspläne, eine gesamtstädtische Strategie gegen Diskriminierung und Rassismus in einem längerfristigen Prozess zu entwickeln. Diese sollte in einem Grundlagenteil phänomenübergreifend angelegt sein, aber gleichzeitig die Möglichkeit bieten, auch spezifischen Phänomenbereichen und Anliegen, z.B. in der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, gerecht werden.

2. Beschlusslage

In seiner Sitzung am 20. März 2024 fasste der Stadtrat folgende Beschlüsse:

  1. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung verpflichten sich, jede Form von rassistischem und diskriminierendem Sprachgebrauch in mündlicher und schriftlicher Form zu unterlassen.

  2. Darüber hinaus ächtet der Stadtrat das N-Wort und Z-wort, weil diese Worte eindeutig rassistisch sind.

  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mittelfristig eine gesamtstädtische Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zu erarbeiten. Die IHRA-Definition von Antisemitismus ist weiterhin Grundlage städtischen Handelns.

3. Aktueller Stand der Maßnahmen und Aktivitäten

Eine im Jahr 2022 durchgeführte Umfrage innerhalb der Stadtverwaltung erbrachte rund 140 Einzelmaßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung, vom allgemeinen Bildungsangebot mit präventivem Charakter bis hin zu konkreten Interventionen, aber auch langfristig angelegten Strukturen. Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beschränkt sich auf die sichtbarsten Aktivitäten.

3.1 Antidiskriminierungsstelle

Über Rechte aufzuklären, zu beraten und Strukturen zu ändern, ist Auftrag der Antidiskriminierungsstelle der Stadt Nürnberg, denn Benachteiligungserfahrungen erschüttern nicht nur das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und politische Institutionen, sie beeinträchtigen auch das Zugehörigkeits- und Sicherheitsgefühl der Betroffenen und schaden so dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. 2011 hat Nürnberg die erste bayerische kommunale Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Die Beratungsanfragen haben sich in den letzten Jahren bei 180 bis 220 Ratsuchenden pro Jahr eingependelt. In der Auswertung der vergangenen zwölf Jahre zeigt sich, dass Beratungsanfragen aufgrund der (zugeschriebenen) Herkunft, zusammen mit dem Merkmal Behinderung, die meisten Beratungsanfragen bilden. Im Bereich der herkunftsbezogenen Diskriminierung werden am häufigsten antischwarzer Rassismus und antimuslimischer Rassismus genannt. Im Jahr 2023 haben sich insbesondere Anfragen zu Formen rassistischer Alltagsdiskriminierung im öffentlichen Raum zugenommen. Hier werden sowohl Einzelpersonen aber auch Familien beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen.

Antisemitische Vorfälle werden nur vereinzelt bei der kommunalen AD-Stelle gemeldet, hier wenden sich Betroffene vorrangig direkt an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) oder die Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN). Die Beratungsstellen in Nürnberg planen für 2024 eine feste Austauschstruktur, um künftig Befunde über das Diskriminierungsgeschehen im Stadtgebiet zusammenzufassen und dem Stadtrat vorlegen zu können.

Neben der Einzelfallberatung berät und begleitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen Institutionen beim Aufbau von antidiskriminierenden Strukturen und hält selbst zahlreiche Vorträge und Workshops zum Thema. Im Jahr 2023 wurde zudem ein weiteres Beratungsangebot geschaffen; hierfür konnten Gelder der Antidiskriminierungsstelle des Bundes akquiriert werden. Die unabhängige Beratungsstelle M.U.T (Mittel- und unterfränkisches Thementeam Diskriminierung) kann nun Anfragen aus ganz Mittel- und Unterfranken bearbeiten.

3.2. Menschenrechtsbildung als Bildung gegen Diskriminierung, Rassismus und

Antisemitismus

In der Menschenrechtsbildung geht es stets auch darum, gegenwärtige Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus und die damit verbundenen Auswirkungen und Gefahren für Betroffene und die gesamte Gesellschaft aufzuzeigen. Dies setzen das Menschenrechtsbüro, aber auch Partner wie das IPSN, Dokupäd, das Studienforum Reichsparteitagsgelände etc. mit einem breiten Bildungsangebot um, das stetig ausgebaut wird. Dazu gehören zielgruppenspezifische Workshops zu unterschiedlichen Menschenrechtsthemen, teilweise im historisch-politischen Kontext, die neben Schulklassen und Studierendengruppen auch für Mitarbeitende der Verwaltung, der Polizei, der Bundeswehr und der Altenpflege, angeboten werden. Im Jahr 2023 wurden allein vom Menschenrechtsbüro 147 Seminare durchgeführt. Davon fanden 15 Menschenrechts- und Antidiskriminierungsseminare mit innerstädtischen Gruppen (Nachwuchskräfte der Verwaltung, Kommunaler Außendienst, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung) statt. Eine deutliche Steigerung gab es im vergangenen Jahr bei den Buchungen für den Workshop „Rechtsterrorismus heute – Beispiel NSU-Komplex“. Sowohl der Bereich Pädagogik als auch der Bereich Schulpsychologie des IPSN halten ein breites Angebotskonzept rund um die Themen „Wertschätzung von Vielfalt“, „Fairness im Klassenraum“, „Psychosoziale Stärkung von Schülerinnen und Schülern“ vor. Eine Gruppe aus städtischen und nichtstädtischen Akteuren evaluierte vor Kurzem die in Nürnberg vorhandenen Bildungsangebote zum Thema Antisemitismus; auf Basis der Ergebnisse entwickelte das Nürnberger Menschenrechtszentrum zusammen mit Partnern ein offenes Bildungsmodul für Jugendliche und Erwachsene „Antisemitismus alt und neu – was gilt es, zu wissen“.

3.3. Nürnberger Wochen gegen Rassismus

Seit 2017 beteiligt sich die Stadt Nürnberg an den jährlich stattfindenden Internationalen Wochen gegen Rassismus. Diese bieten sowohl öffentlichen Institutionen als auch der Zivilgesellschaft eine Plattform für die unterschiedlichsten Veranstaltungsformate, von Kundgebungen, Kunstprojekten, Ausstellungen, Workshops bis hin zu Podiumsdiskussionen. Mit dem vielfältigen Programm – in diesem Jahr mit rund sechzig unterschiedlichen Formaten – für alle Zielgruppen soll ein Zeichen gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger für die Themen sensibilisiert und die Betroffenen gestärkt werden. Auch das Konzept der „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ reiht sich mit zwischenzeitlich mehr als 40 Schulen in Nürnberg ein in einen basisdemokratischen Ansatz gegen Rassismus und Diskriminierung. Zudem ist Nürnberg seit vielen Jahren Teil der „Partnerschaft für Demokratie“, einer Säule des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung gehörte von Beginn an zu den Förderzielen der Nürnberger Partnerschaft und so konnten bislang unter vielen anderen auch zivilgesellschaftliche Projekte, die das Empowerment und die Selbstwirksamkeit einzelner Gruppen förderten, mit einem Gesamtfördervolumen von fast einer Million Euro unterstützt werden. Das Straßenfest gegen Rassismus und Diskriminierung – für ein besseres Zusammenleben gibt es seit 2015. Anlass ist die Erinnerung an die von der Terrorgruppe NSU getöteten Bürgerinnen und Bürger und den in der Nürnberger Südstadt verübten Bombenanschlag. Das in Kooperation vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters veranstaltete Fest ist zwischenzeitlich fester Bestandteil sowohl der Erinnerungskultur als auch der Antirassismusarbeit in Nürnberg geworden. Es wird deshalb seit dem Jahr 2021 jährlich mit einem städtischen Zuschuss unterstützt.

3.4. Die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR)

Nürnberg ist Gründungsmitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, die 2004 gegründet wurde und mittlerweile fast 180 Kommunen aus ganz Europa umfasst. Die Städtekoalition gegen Rassismus ist ein europäisches Netzwerk von Kommunen, die ihre Aktivitäten in einem sogenannten 10-Punkte-Aktionsplan festschreiben, die Berichtslegung dazu erfolgt jährlich. In der Städtekoalition arbeitet Nürnberg neben dem Hauptausschuss in den

Arbeitsgruppen zu antimuslimischen und antischwarzem Rassismus mit. Daraus entwachsen sind mehrmalige Austauschformate mit den Nürnberger Communities, hier wurden Bedarfe identifiziert, die nicht alleine vom Menschenrechtsbüro umgesetzt werden können, sie sollen im Strategiepapier Niederschlag finden.

3.5. Dialog und Kooperation mit den Communities

Studien zeigen, dass die Verbundenheit und die Identifikation mit der eigenen Kommune wesentliche Faktoren für politische Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt bilden. Dem Dialog mit einzelnen Communities und gesellschaftlichen Gruppen kommt hierbei eine große Bedeutung zu, denn im Austausch wird die Expertise aus den jeweiligen Communities eingeholt und die Vertrauensarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung gestärkt. Die Stadtspitze pflegt diesen regelmäßigen und verstetigten Dialog bereits mit der IKGN (auch im Hinblick auf die geplante jüdische Begegnungsstätte), mit den Nürnberger Moscheegemeinden und den afrikanischen Communities. Eine Ausweitung dieses Dialogformats wäre wünschenswert.

3.6. Prozess mit Schulreferat zur Antidiskriminierungsstruktur an Schulen

Seit Mitte 2023 besteht ein intensiver Austauschprozess mit Ref. IV zum Thema Diskriminierung an Schulen. Mit dem aktuell vorhandenen Instrumentarium ist es allerdings nicht möglich, valide Aussagen zu Diskriminierungsvorfällen an Nürnberger Schulen und deren Formen der Bearbeitung zu treffen. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen.

Grundsätzlich gilt, dass die Schule aktiv der Diskriminierung einzelner Personen und -gruppen entgegentritt und Handlungsansätze entwickelt, diese zu überwinden. Laut Kultusministerkonferenz sollten Schulen ein Diversity- und Antidiskriminierungskonzept vorweisen. In Nürnberg sind viele Schulen aktives Mitglied im Netzwerk "Schule gegen Rassismus - Schule mit Courage". Zudem bietet das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema, um zu sensibilisieren und Unterstützungskonzepte zu entwickeln. Das Schulreferat hat einen Vorschlag für die Entwicklung einer Vorgehensweise gegen Diskriminierung an Nürnberger Schulen entwickelt, das derzeit mit den Schulleitungen eng abgestimmt wird und den Schulen zur Verfügung steht. Es beinhaltet neben Anti- Diskriminierungsrichtlinien, Schulungen zur Sensibilisierung, Netzwerken mit Ansprechpartnern bei Vorfällen, der Unterstützung von Betroffenen auch Disziplinarmaßnahmen und Aufklärung, die Integration von Vielfalt in den Schulalltag und eine enge Partnerschaft mit Eltern, schulischen Gremien und außerschulischen Partnern.

3.7. Maßnahmen und Aktivitäten des Referats für Jugend, Familie und Soziales

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales setzt sich in konkreten Projekten und Programmen, aber auch in der alltäglichen Arbeit mit und für Menschen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, gegen Radikalisierung und für die Teilhabe aller sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Unsere Stadtgesellschaft und das Miteinander in Nürnberg solidarisch und demokratisch zu gestalten, sich für mehr Gerechtigkeit und gegen alle Formen von Diskriminierung einzusetzen, ist das Selbstverständnis des Referats. Die Erarbeitung einer gesamtstädtischen Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung bildet einen wichtigen Baustein und wird vom Referat für Jugend, Familie und Soziales aktiv unterstützt.

Ein zentraler Beitrag ist die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements gegen Rassismus und für Diversität. Das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt ist wesentliche Grundlage für das demokratische Zusammenleben in Vielfalt. Das Referat unterstützt Initiativen und Ehrenamtliche bei ihren Vorhaben, schafft eine Anerkennungskultur für engagierte Nürnbergerinnen und Nürnberger und bietet Vernetzungsmöglichkeiten. Ein Beispiel hierfür sind die Veranstaltungen des Referats im Rahmen der Nürnberger Wochen gegen Rassismus, bei denen die Würdigung Nürnberger Initiativen im Mittelpunkt steht und eine Plattform geboten wird, Aktivitäten und Anliegen vorzustellen.

Einen weiteren wichtigen Beitrag leisten die Angebote im Bereich der non-formalen Bildung und Prävention in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit. Die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angesiedelte Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention „Radikal informiert“ hat die Verhinderung, Reduzierung oder Eindämmung von politischen und religiösen Radikalisierungsprozessen junger Menschen in Nürnberg zum Ziel.

In enger Kooperation mit dem beim Menschenrechtsbüro angesiedelten „Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung“ reagierte die Koordinierungsstelle unmittelbar auf den Angriff der Hamas in Israel und die damit einhergehenden Konfliktsituationen auch in Nürnberg, v.a. im Bereich des israelbezogenen, aber auch des klassischen Antisemitismus. Pädagogisches Personal wurde nur wenige Tage nach dem Terrorangriff über Mailings mit Beratungs-, Informations- und Weiterbildungsangeboten versorgt und zu einem Fachaustausch eingeladen. Gleichzeitig adressierte das Beratungsangebot auch von Antisemitismus betroffene Menschen, u.a. in enger Zusammenarbeit mit RIAS Bayern e.V.

Zudem werden im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung eine Vielzahl an Projekten, Kampagnen sowie Fortbildungsangeboten (häufig auch in Kooperation mit Nürnberger Vereinen und Initiativen) umgesetzt. Aber auch die Jugendsozialarbeit an Schulen bietet im Rahmen der Möglichkeiten neben der Einzelfallhilfe auch weitere Gruppenangebote zu den Themen Gewalt und Diskriminierung an.

3.8 Integrationsrat und Koordinierungsgruppe Integration Sowohl in der Arbeit des Integrationsrates als auch bei der Implementierung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg bildet die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einen wichtigen Schwerpunkt (vgl. Leitlinie 5).

3.9 Von der Würde des Menschen – Arbeit des Amts für Kultur und Freizeit

Das Amt für Kultur und Freizeit fühlt sich dem Diversity-Ansatz verpflichtet und steht im Sinne des kulturpolitischen Auftrags für ein gleichberechtigtes Miteinander und friedliches Zusammenleben.

Die im Jahr 2023 erneut aufgesetzte amtsweite Strategie zur Sensibilisierung aller Mitarbeitenden beinhaltet externe Fortbildungen ebenso wie einen regelmäßigen internen Austausch und soll den Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, jegliche Form von Diskriminierung im Arbeits- und Veranstaltungsalltag frühzeitig zu erkennen, angemessen zu handeln und individuelle Konzepte zum Schutz gegen Diskriminierung zu entwickeln. Für bestimmte Veranstaltungen sind eigene Awareness-Teams vorgesehen.

Auftrag des Amts für Kultur und Freizeit ist, möglichst allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an kulturellen Angeboten zu ermöglichen mit besonderem Blick auf unterrepräsentierte Communities. Neben der jährlichen Teilnahme des Amts für Kultur und Freizeit an den Nürnberger Wochen gegen Rassismus, haben die Nürnberger Kulturläden° mit dem Schwerpunkt 11xFAIR Von der Würde des Menschen im Jahr 2024 ihre Aktivitäten und Angebote gegen jegliche Form der Diskriminierung zum einen sichtbar gebündelt und zum anderen erweitern können. So finden im Rahmen dieser Reihe 2024 über 500 Veranstaltungen statt, die Menschen aller Altersgruppen, kultureller Hintergründe und sozialer Bezüge für das Thema sensibilisieren, in Austausch oder eigenes Tun bringen.

Aufgrund des Stadtteilbezugs wie auch individueller Profile legen manche Kulturläden einen besonderen Fokus auf Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen - beispielsweise aus queeren Communities, Menschen mit Behinderung, BIPoC und Menschen aus anderen Kulturkreisen und älteren Menschen. Ihnen soll sowohl ein zielgruppenspezifisches wie inklusives Angebot gemacht werden, mit sicheren Räumen für vulnerable Gruppen einerseits, aber auch einer Plattform für die Sichtbarkeit von der Vielfalt kultureller Ausdruckformen.

Das Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne hält ein inklusives Angebot vor, das an speziellen Stationen von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen betreut wird. Workshops zur Inklusion leiten zur Perspektivübernahme an, um Formen der Behinderung selbst zu erfahren. Die Musikschule Nürnberg führte 2024 13 Konzerte in der Reihe „Wir musizieren für Frieden und gegen Rassismus!“ durch.

3.10 Erinnerung an die Opfer rechtsextremer Gewalt und Auseinandersetzung mit dem

„NSU-Komplex“

Das Gedenken an die Opfer eines der größten rassistisch motivierten Verbrechen in der Bundesrepublik 1945 gehört zu einer glaubwürdigen Auseinandersetzung mit Rassismus in unserer Stadt. Deshalb wurden in enger Kooperation mit zivilgesellschaftlich Engagierten in den vergangenen Jahren an den Tatorten Gedenktafeln errichtet, Plätze nach den Todesopfern benannt und in zahlreichen Veranstaltungen die Unabgeschlossenheit des „NSU-Komplexes“ verdeutlicht. Die Abteilungsleitung Erinnerungskultur und Zeitgeschichte im Geschäftsbereich 2. BM sowie das Menschenrechtsbüro sind zudem eng einbezogen in den vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen bundesweiten Planungsprozess für ein NSU- Dokumentationszentrum.

3.11. Ohne Diskriminierung in Wort und Bild

Die Stadt Nürnberg hat sich das Ziel gesetzt, in Reden, Texten und Formularen auf eine diskriminierungssensible und geschlechtergerechte Sprache zu achten und bei der Bebilderung Klischees zu vermeiden, denn Sprache beschreibt unsere Wirklichkeit, prägt unser Bewusstsein und die Wahrnehmung. Unsere Gesellschaft ist von Vielfalt geprägt, die soll auch in der städtischen Kommunikation sichtbar werden. Um vielfaltssensibel und diskriminierungsfrei kommunizieren zu können wurde vom Amt für Kommunikation und der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle der Leitfaden: „Faire Sprache“ entwickelt, der konkrete Hilfestellungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bietet. Der Leitfaden ist im Intranet für alle Beschäftigten verfügbar, zusätzlich gibt es Fortbildungsmodule zum Thema im Fortbildungsprogramm der Städteakademie. https://intranet.stadt.nuernberg.de/intranet_2/kommunikation_stadtmarketing/faire_sprache.html

3.12. Citizen-Science Projekt „Nürnberg forscht“

Dieses Projekt soll weitere Befunde zum Diskriminierungsgeschehen und dessen Abhilfe in Nürnberg liefern. Koordiniert vom Bildungsbüro der Stadt schlüpfen hier Zugewanderte in die Rolle von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Darin untersuchen sie aus ihrer Perspektive heraus Themen zur Integration und Vielfalt in Nürnberg. Die erste von insgesamt vier geplanten Forschungsgruppen beschäftigt sich mit der Frage nach Verhaltensweisen bei Rassismus und möglichen Bewältigungsstrategien. Wie gehen Betroffenen in Nürnberg damit um? Holen sie sich Hilfe? Wenn ja, bei wem, wo und wie?

  1. Eckpunkte einer künftigen Strategie gegen Rassismus,

Antisemitismus und Diskriminierung

Der phänomenübergreifende und intersektionale Ansatz, der Diskriminierungsformen nicht isoliert voneinander, sondern in einer gegenseitigen Verschränkung und Durchdringung sieht, und wie er in der Antidiskriminierungsarbeit in Nürnberg bereits seit Jahren praktiziert wird, soll weiterhin die Arbeitsgrundlage bilden. Gleichwohl verlangt zum Beispiel der von Neuem aufgeflammte Antisemitismus nach einem Verständnis für den Unterschied zwischen rassistischen und antisemitischen Ideologien und dessen Berücksichtigung in Form differenzierter Maßnahmen und Angebotskonzepte, nicht nur im Bereich der politischen Bildung. Dasselbe gilt für andere Phänomenbereiche, z.B. Antiziganismus und antimuslimischem Rassismus. Diese Möglichkeit von spezifischen Maßnahmen muss die Gesamtstrategie offenhalten.

Die zu erarbeitende Strategie soll auf folgenden Leitgedanken basieren:

 Ächtung jeglicher Form von Antisemitismus und Rassismus und der ihnen zugrundeliegenden Ideologien der Ungleichwertigkeit sowie der darauf bezogenen Diskriminierungen; gerade im Phänomenbereich des Antisemitismus gilt es die unterschiedlichen Erscheinungsformen, vom religiösen Antijudaismus, über den Rassenantisemitismus bis hin zum sekundären Antisemitismus und Antizionismus in den Blick zu nehmen.  Betrachtung aller Ausprägungen von Rassismus – institutionell, strukturell und im Alltag;  Gewährleistung und Förderung von Engagement, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit sowie Stärkung der vielfältigen demokratischen Gesellschaft durch Einbindung von und Kooperation mit möglichst vielen städtischen und nichtstädtischen Partnern (z.B. Personalamt, Amt für Kultur und Freizeit, Bildungscampus etc.);  Weiterentwicklung bzw. Initiierung der entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung anerkannter Standards und auf Basis der Menschenrechte, zum Beispiel Ausbau des Diskriminierungsschutzes (u.a. im Bereich Schule);  Schaffung offener zivilgesellschaftlicher Dialogformate zur Stärkung von Partizipation und Mitsprache;  Bearbeitung von Leerstellen, z.B. Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte Nürnbergs  Unterstützung der Communities in ihrer Selbstorganisation, z.B. bei der Schaffung sicherer Räume

Um eine Strategie wirksam, glaubhaft und nachhaltig umzusetzen, müssend dafür entsprechende Ressourcen hinterlegt werden, z.B. in Gestalt eines Verfügungsbudgets. Gleichzeitig sollten dafür auch verstärkt Bundes- und Landesmittel (z.B. zur Umsetzung der „UN-Dekade Menschen afrikanischer Abstammung“) beantragt werden.

SPD spd@stadt.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRGERMEISTER

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

21. MAI 2Q21

An den Oberbürgermeister .Nr. der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 21. Mai 2021 Antragstellerin: Liberova

„Aktionsplan gegen Antisemitismus“ entwickeln und umsetzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit erleben wir weltweit und leider auch in Deutschland ein Erstarken des Antisemitismus. Auch in unserer Stadt sind entsprechend diskriminierende Haltungen wieder mehr und mehr im öffentlichen Raum sicht- und hörbar. Wir wollen uns im Sinne einer friedlichen und offenen Gesellschaft deshalb klar gegen jede Form von Antisemitismus stellen. Als Stadt des Friedens und der Menschenrechte und aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Nürnbergs tragen wir hierfür eine besondere Verantwortung.

Bereits 2014 hat die SPD-Stadtratsfraktion einen städtischen „Aktionsplan gegen Antisemitismus“ beantragt, dessen Zielrichtung und Aktualität bis heute nichts verloren hat. Dieser wurde bisher nicht auf den Weg gebracht. Dies ist jedoch leider weiterhin dringend geboten - auch und besonders aufgrund der aktuellen Ereignisse. Die gute und klare Positionierung des Stadtrats in seiner Resolution zu jüdischen Leben in Nürnberg unterstreicht die Verantwortung der Stadt für das entschlossene Handeln gegen jede Form von Antisemitismus in Nürnberg.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

hierfür konkrete Umsetzungsschritte vor. Dabei sollen insbesondere pädagogische Konzepte für schulische und non formale Bildung entwickelt werden, Implementierungsstrategien für Projekte in Kooperation mit den Jugend- und Sportverbänden ausgearbeitet sowie niedrigschwellige Schulungsmöglichkeiten angeboten werden.

weitere moderne Konzepte gegen Antisemitismus und bezieht diese in die Erstellung des Aktionsplans mit ein.

SPD

STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

jüdischen Gemeinschaft Nürnbergs entwickelt und umgesetzt werden.

Förderungsmöglichkeiten von Bund und Land - zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Diana Liberova Fraktionsvorsitzender Stadträtin

DIE GRÜNEN

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König . oberbürge;"' Rathaus 90403 Nürnberg 1 2. NUV. 2021

Nürnberg, 12. November 2021

Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nürnberg

sowie der Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N*Wortes * rassistisch ist

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Demonstrationen zu Black Lives Matter haben zu einem neuen gesellschaftlichen Bewusstsein bezüglich alltäglicher Diskriminierung geführt. Die Sensibilität gegenüber Rassismus ist auch in Nürnberg gestiegen. Rassismus hat viele Facetten. Eine Facette ist die Diskriminierung beziehungsweise Gewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung. In diesem Zusammenhang haben die Vereinten Nationen schon 2015 die Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung ausgerufen.

Damit erkennt die Internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Abstammung eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.

Ziele der UN-Dekade sind:

Grundfreiheiten.

des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften.

Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesem Ziel verschreiben. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrun­ gen vieler Betroffener seit den ß/ock-l/Ves-Mofter-Demonstrationen 2020, sind die Antragsteller

Stadtratsfraktion Nürnberg

DIE GRÜNEN SPD

der festen Überzeugung, dass auch die Stadt Nürnberg ein Maßnahmenpaket für die Stärkung der Rechte von Menschen afrikanischer Abstammung vorlegen sollte.

Nürnberger'innen afrikanischer Herkunft haben, auf den sich bietenden Bühnen des vergangenen Jahres, von massiven Diskriminierungen aufgrund ihrer afrikanischen Abstammung und ihres Aussehens berichtet. Das können wir nicht so stehen lassen.

Nürnberg hat sich dem Ziel des Friedens und der Menschenrechte verschrieben und macht in diesem Bereich viel mehr als andere Städte. Die Arbeit verschiedener Stellen wie etwa des Menschenrechtsbüros ist vorbildlich. Hier wollen wir als Antragssteller anknüpfen und spezifische Bildungsangebote, Dekolonisierungsansätze und Empowerment-Ansätze für Menschen afrikanischer Abstammung entwickeln.

In vielen Gesprächen hat sich gezeigt hat, dass das N'Wort leider bis heute für große Probleme sorgt. Das N'Wort wird von vielen Menschen afrodeutscher, afrikanischer Abstammung und PoC (People of Colour) mit Diskriminierung, Leid, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N'Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepressionen wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung und führen zu Ohnmachts­ erfahrungen und psychischen Folgen.

Das N'Wort wurde in der Kolonialzeit verwendet, um eine rassistische Unterscheidung herzu­ stellen. Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N'Wort in satirischen oder komödiantischen Kontext auftaucht, darf diese nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.

Wir fordern daher, dass Nürnberg dem Beispiel der Städte Köln und Kassel folgen und das N'Wort öffentlichkeitswirksam ächten sollte, da es rassistisch ist. Deshalb stellen die beiden Fraktionen zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

Maßnahmenpaket für die Stärkung der Rechte von Menschen afrikanischer Abstammung im Sinne der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung vorzulegen.

wendung ist rassistisch. Schwarze Menschen werden durch die Stadt geschützt und empowered.

DIE GRÜNEN

und verarbeitet werden kann. Dabei soll die Verwaltung auf Sensibilisierungsmaßnahmen und Bildungsangebote einerseits, aber auch auf problematische koloniale Relikte wie etwa Straßennamen eingehen.

und sogenannte Safe Spaces zu schaffen.

People of Color.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ärzten Dr. Nasser Ahmed Stadtrat Stadtrat B‘90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion

BÜNDNIS ft

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An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

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2 0. 2024 /........Nr..........I 1 3 ’... i /ff« Zur Zur Stellungnahme j Nürnberg, 20.03.2024 Kts. 4 Antwort vorTJEserv^* I Dr. Nasser Ahmed, Paul Ärzten j dung vorlegen X 5 Antwort zur Unter­ z.w.V. schrift vorlegen

Stadtratssitzung am 20. März 2024

TOP 4: Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung

- Änderung Beschlusstext Nr. 1 und 2 -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen zu TOP 4 „Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung der heutigen Stadtratssitzung folgende

Änderung des Beschlusstextes:

  1. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung verpflichten sich, jede Form von rassistischem und diskriminierendem Sprachgebrauch in mündlicher und schriftlicher Form zu unterlassen. 2. Darüber hinaus ächtet der Stadtrat das N-Wort und Z-Wort, weil diese Worte eindeutig rassistisch sind. 3. - bleibt unverändert -

Mit freundlichen Grüßen

( i/f c-U] (x^' Christine Kavier Achim Mletzko Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender SPD-Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Dr. Nasser Ahmed Paul Ärzten Stadtrat Stadtrat

Beschlussvorlage Ref.IV/020/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 25.07.2024 öffentlich Bericht

Betreff: Lernräume für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg, hier: Beschluss des Nürnberger

Rates für Integration und Zuwanderung vom 07.11.2023

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung berichtet über die Kombination aus Lernangeboten im Schullalltag sowie die große Bandbreite an vorhandenen außerschulischen Lernräumen in Nürnberg, die Kindern und Jugendlichen zum Lernen zur Verfügung stehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/020/2024

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Öffentliche schülerfreundliche Lernräume stehen allen Kindern und Jugendlichen offen, insbesondere auch Kindern und Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache und/oder Zuwanderungsgeschichte.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM

Ref.V

wbg

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/020/2024

Lernräume für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg

Im Schulalltag gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und freiwilligen Angeboten, die Schülerinnen und Schüler bei ihrem individuellen Bildungsweg unterstützen. Dabei werden sie über den Tag hinweg von pädagogischen Expertinnen und Experten oder zum Teil von ehrenamtlich engagierten Personen1 begleitet. Mit Blick auf die Ganztagsbetreuung an den Grund-, Förder-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien zeigt sich zum Beispiel, dass bei der offenen und gebundenen Ganztagsschule sowie der Betreuung im Hort eine Hausaufgabenbetreuung sowie Lern- und Übungszeiten für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind. Auch die verlängerte Mittagsbetreuung im Grundschulbereich setzt auf eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung und zusätzliche Förderangebote. Insbesondere im Grundschulbereich verfolgt die Stadt Nürnberg mit dem sogenannten „Nürnberger Weg bei der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ seit vielen Jahren das Ziel, familienfreundliche Betreuungsangebote mit einer hohen pädagogischen und räumlichen Qualität in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise können bereits jetzt 71 Prozent der Grundschulkinder ein Angebot nutzen (bayernweit sind erst rund 54 Prozent der Grundschulkinder versorgt). Und zwischen 2023 bis 2026 sind weitere rund 2.000 Plätze in Nürnberg konkret in Planung.

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und selbst oder ihre Eltern Sozialleistungen beziehen, können zudem beispielsweise Lernförderangebote über die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nutzen. Das jüngst erneuerte Konzept der BuT-Lernförderung am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) steht unter dem Motto „schulnahe Versorgung mit Qualität“, d. h., dass die BuT- Lernförderung an Schulen umgesetzt wird, die dafür einen Raum und eine Ansprechperson bereitstellen. Weiterhin bietet das von der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH umgesetzte Programm „Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive“ (QUAPO) Unterstützung bei der Vorbereitung von Abschlussprüfungen und unterstützt beim Übergang in Beruf oder Ausbildung. Hier ist auch das Team rund um SCHLAU Übergangsmanagement aktiv.

Die Stadt Nürnberg verfügt darüber hinaus über eine Vielzahl an angemessenen außerschulischen Lernräumen, die Schülerinnen und Schüler eine lernförderliche Umgebung ermöglichen. Im Folgenden findet sich eine Auflistung der unterschiedlichen Standorte.

Angebote aus dem Jugend- und Sozialbereich

Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA)

Lernräume in den Kinder- und Jugendhäusern (KiJH) und Jugendtreffs (JT) des Jugendamtes der Stadt Nürnberg Insgesamt halten 32 Standorte, die über räumliche Ressourcen verfügen – in Form von Jugendtreffs und Kinder- und Jugendhäusern – für ihre Zielgruppen u. a. adäquate Möglichkeiten zum Lernen, zur Prüfungsvorbereitung, für Hilfe und Orientierung zur Berufswahl, für Hausaufgaben, vereinzelt sogar für Nachhilfe, vor. Die personelle, räumliche und technische Ausstattung als auch die Bedarfe variieren je nach Standort und Einrichtung und somit auch die Art und der Umfang der lernunterstützenden Angebote vor Ort. Die Kontaktdaten zu den Jugendtreffs und Kinder- und Jugendhäusern im Stadtgebiet sind zu finden unter: https://www.nuernberg.de/internet/kinder_und_jugendliche/

1 z. B. in etablierten Programmen wie Lesepatenschaften, Lesecoaches usw.

Altersgruppen Von den Angeboten in den Einrichtungen der städtischen OKiJA profitieren Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren, in Ausnahmefällen bis 27 Jahren. Während sich Kinder- und Jugendhäuser der großen Altersspanne öffnen, richten sich die Jugendtreffs erst an eine Zielgruppe ab ca. 12 Jahren.

Nutzungszeiten In Abhängigkeit von den Regelungen in der jeweiligen Einrichtung kann die dortige Infrastruktur während der Öffnungszeiten oder zu individuell zu vereinbarenden Terminen genutzt werden. Auch längerfristige Nutzungen, z. B. für Lerngruppen oder ähnliches, können entsprechend der vorhandenen Ressourcen und nach individueller Absprache/Terminvereinbarung mit den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen der städtischen Jugendeinrichtungen vereinbart werden. Ab 18 Jahren ist z. T. eine selbstverwaltete Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Ausstattung Alle Standorte verfügen über pädagogisch zu nutzende Endgeräte (PCs, Laptops, z. T. Tablets) und Internetanschluss, Drucker, Scanner, Kopierer, viele über ein öffentliches WLAN. Räume zum Arbeiten und Zurückziehen sind insbesondere in den größeren Kinder- und Jugendhäusern häufiger vorhanden als in den kleinen Jugendtreffs. Kinder und Jugendliche erhalten vor Ort professionelle sozialpädagogische Unterstützung oder nutzen die Räume und Technik eigenständig. Teilweise steht auch Unterstützung in Form von Honorarkräften und kostenfreies Material zur Verfügung.

Art des Angebotes Die Besucherinnen und Besucher nehmen das Angebot auf freiwilliger Basis an. Einige Einrichtungen haben Angebote wie Hausaufgabenhilfe oder Prüfungsvorbereitung fest in ihrer Programmstruktur verortet. Regelmäßige Unterstützung bei den Hausaufgaben bieten u. a. das Kinder- und Jugendhaus ALF, Gost und die Linie 6 an. An allen anderen Standorten wird bei individuellen Raumnutzungs-Anfragen der Zielgruppe nach einer Lösungsmöglichkeit gesucht.

Im Vorfeld der Quali-Prüfungen an den Mittelschulen werden zum Teil in Kooperation mit Schulen oder anderen Stadtteilakteuren gezielte Vorbereitungsangebote gemacht – so zuletzt auch in den Kinder- und Jugendhäusern ALF, Mosaik, Gost und TetriX.

An zahlreichen Standorten u. a. im KiJH TetriX, dem JT Max und dem KiJH Wiese 69 öffnen die Einrichtungen bereits um 13 Uhr, um den Schülerinnen und Schülern außerhalb vom Schulgebäude in der „Pausenlounge“ eine attraktive Anlaufstelle in der Jugendeinrichtung bieten zu können. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, wie sie die Zeit dort verbringen, z. B. um etwas zu essen, ihren Freizeitinteressen nachzugehen oder die Ausstattung vor Ort für die Vorbereitung auf den Unterricht zu nutzen. Im Stadtteil Langwasser wird eine Klasse der Adalbert-Stifter-Schule im Offenen Ganztag – im gesamtstädtisch einmaligen Modell – in der Verantwortlichkeit eines Kinder- und

Jugendhauses, dem „Geiza“ betrieben. Mit mittäglichem Essen, Hausaufgabenbetreuung und Programm bietet die Einrichtung von Montag bis Freitag 12–16 Uhr ein verbindliches Angebot. In zahlreichen anderen Einrichtungen der OKiJA nutzen externe Träger der Mittagsbetreuungen bzw. des Ganztages die Räumlichkeiten in den städtischen Jugendeinrichtungen mit eigenem Personal, sofern dies vor oder parallel zum Betrieb der Jugendeinrichtung möglich ist – darunter sind die Kinder- und Jugendhäuser Bertha und Nordlicht und das Stadtteilhaus FiSch.

Um Anschlüsse nach einem Schulwechsel oder der Beendigung von verbindlichen Betreuungsangeboten zu schaffen, gilt es, Übergänge zwischen den Angeboten gut zu gestalten. So gibt es zahlreiche Kooperationen zwischen den Jugendeinrichtungen mit Horten jeglicher Träger, Ganztagesangeboten, stationären Wohngruppen, ambulanten Betreuungsangeboten. Einmalig oder regelmäßig werden relevante Jugendtreffs und Kinderund Jugendhäuser besucht, um die Angebote bei den Kindern und Jugendlichen bekannt zu machen und die Scheu zu nehmen, die Einrichtungen in Zukunft auch alleine aufzusuchen und dort Hilfeangebote und Ansprechpartnerinnen und -partner zu finden, wenn das verbindliche Betreuungsangebot endet.

Räume in Kindertageseinrichtungen

In den Horten selbst findet, wie oben erwähnt, regelhaft eine Hausaufgabenbetreuung statt, auch in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und Familien. Aufgrund der nach wie vor angespannten Betreuungssituation sind die Horte in der regulären Betreuungszeit voll ausgelastet, die Räume werden für die angemeldeten Kinder benötigt. Grundsätzlich ist eine Bereitstellung von Räumen für besondere Zwecke (z. B. Nutzung als öffentlicher Lernraum) außerhalb der Betreuungszeiten möglich. Die Öffnung der Horte bzw. Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schließzeiten bedarf aber einer eigenständigen Organisation, d. h., es müsste sich um eine feste Gruppe von Kindern und Jugendlichen handeln, die unter Aufsicht die Räume nutzen. Dies ist frühestens ab 17 Uhr möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass sich eine erwachsene Person verantwortlich für die Nutzung der Räume zeigt und auch die Haftung für die Nutzung trägt.

Räume im Nachbarschafts- und Stadtteiltreffs

Nachbarschaftshaus Gostenhof  Im Nachbarschaftshaus können (z. B. durch den Träger) jederzeit Räume für die Lernnutzung gebucht werden. Es finden in den Oster- und Pfingstferien beispielsweise regelmäßig Qualikurse statt.  Seit Jahren wird in Kooperation mit dem Internationalen Frauen-und Mädchenzentrum IFMZ „Clever lernen“ angeboten – 1 x für Grundschule, 1 x für Mittelschule.  Zudem gibt es die Möglichkeit, dass kleinere Räume kostenlos zur Verfügung gestellt werden, z. B. für eine ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung.  Das Nachbarschaftshaus ist ein frei zugängliches Gebäude, und Kindern und Jugendlichen kann je nach aktueller Raumkapazität auf Nachfrage ein freier Raum für Lernarbeiten angeboten werden. Beispielsweise ist auch das „Nachbarzimmer“ im 2. Stock während der Öffnungszeiten als (relativ) ruhiger Verweilraum nutzbar.  Ein Internetzugang steht nur im EG oder im Bürgerbüro zur Verfügung. Das Bürgerbüro wird vereinzelt von älteren Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden zur Recherche und für Gruppenarbeiten genutzt.

 Bei der Raumnutzung gilt zu berücksichtigen, dass keine Betreuung oder Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden kann.

Stadtteilladen Dianastraße und Stadtteiltreff Nordost In den Stadtteilläden gibt es bereits Angebote für die Zielgruppe. Beispielsweise werden die Räumlichkeiten von ehrenamtlichen Initiativen für Nachhilfe- oder Leseangebote genutzt. Bei Angeboten für Eltern wird ermöglicht, dass die Kinder am Nebentisch Hausaufgaben machen. Da in beiden Einrichtungen jeweils nur ein Gruppenraum zur Verfügung steht und dieser in der Regel, insbesondere an Werktagen am Nachmittag, belegt ist, kann keine freie Nutzung als Lernraum ermöglicht werden. In beiden Einrichtungen stehen in einer Nische noch die digitalen Bürgerbüros zur Verfügung, bestehend aus einem Laptop mit Internetanschluss. Hier ist es etwas ruhiger und dieses Angebot können ältere Schülerinnen und Schüler, wie alle anderen Besucherinnen und Besucher auch, zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 8:30– 12:00 Uhr und an den Nachmittagen nach Absprache nutzen.

SIGENA-Nachbarschaftstreffs der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen In unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden der wbg bieten die SIGENA-Nachbarschaftstreffs Räumlichkeiten, die sich für die Mitnutzung durch Schülerinnen und Schüler eignen (Übersicht der Standorte in Nürnberg: https://wbg.nuernberg.de/servicesangebote/mieterservice/sigena). Eine Mitnutzung der Räumlichkeiten ist während der festen Anwesenheitszeiten der SIGENA-Koordinatorinnen auf Anfrage möglich. Es kann keine Betreuung oder Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Räume auch außerhalb der Anwesenheitszeiten zu nutzen. Zur Regelung der Haftung ist hierbei die Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung, bspw. durch Erziehungsberechtigte, erforderlich.

Räume in städtischen Gemeinschaftsunterkünften

In den letzten Jahren gab es Bestrebungen, die Qualität der Unterbringung zu verbessern, sodass nur noch wenige städtische Unterkünfte einen reinen Gemeinschaftsstandard aufweisen. Es gibt daher nur noch wenige Unterkünfte, in denen Gemeinschaftsräume vorhanden sind. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass diese von Bewohnerinnen und Bewohnern wenig genutzt werden.

Inwieweit in staatlichen Unterkünften Gemeinschaftsräume vorhanden sind und ob und wie diese genutzt werden, ist nicht bekannt. Den Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften stehen die im gesamten Stadtgebiet bereits vorhandenen öffentlichen Lernräume frei zur Verfügung.

Angebote im Nürnberger Kulturbereich

Amt für Kultur und Freizeit (KUF)

Als Dienststelle im Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg initiiert, organisiert und vernetzt KUF Kunst, Kultur und Freizeitangebote. KUF fördert Initiative und schöpferische Tätigkeit, kulturelle sowie politische Bildung und bietet zahlreiche Veranstaltungsformen. Gleichzeitig setzt sich KUF mit Traditionen konstruktiv auseinander und fördert kulturelle Innovationen.

KUF verfügt über elf Kulturläden, die in vielen Stadtteilen Nürnbergs zu Hause sind und ein breites Angebot an Kultur- und Freizeitveranstaltungen, Gruppen, Kursen, Konzerten, Vorträgen und vielem mehr, egal ob zum Zuschauen oder Selbermachen, beherbergen.

Offene Lernräume und unterstützende Angebote existieren bereits in den Kulturläden Villa Leon, Loni-Übler-Haus und Schloss Almoshof sowie dem Gemeinschaftshaus Langwasser. Unter anderem im Kulturladen Röthenbach ermöglichen Cafézeiten ohne Konsumzwang während des Öffnungszeitraums ebenfalls eine regelmäßige Nutzung als Lernort, das Foyer der Kulturwerkstatt Auf AEG steht gleichermaßen allen Nutzerinnen und Nutzern zu den Öffnungszeiten ohne Konsumzwang zur Verfügung. Die weiteren Kulturläden haben wenige dauerhaft nutzbare gesonderte Räume, die nur mit Hilfe von zusätzlichem Personal bereitgestellt werden könnten.

Bereits bestehende Nutzungsmöglichkeiten der Nürnberger Kulturläden als Lernräume

im Einzelnen

Kulturladen Villa Leon (Philipp-Koerber-Weg 1, 90439 Nürnberg) Die Einrichtung bietet wochentags ein Stadtteilprojekt zur Lern- und Sprachförderung für Kinder mit „Bildung & Teilhabe“-Förderung in allen freien Räumen der Villa an (aktuell 100 h/Woche). Zusätzlich werden für das Lern- und Sprachförderprojekt drei Räume in der Michael-Ende-Schule und das Çayhaus bis 17.00 Uhr genutzt. Mit Ausnahme von Veranstaltungen steht das Foyer (circa sechs Tische mit Stühlen) dienstags bis freitags von 9.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung und dient während dieses Zeitraums teilweise bereits als Lernort.

Kulturladen Loni-Übler-Haus (Marthastraße 60, 90482 Nürnberg) Der stark frequentierte öffentliche Stadtteiltreff für Kinder kann aufgrund baurechtlicher Vorgaben aktuell nur für wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer geöffnet werden. Grundsätzlich sind die Räume wochentags von 13.00 bis 17.00 Uhr für Kinder aus dem Stadtteil für Aufenthalt, betreutes und freies Lernen und Programmangebote geöffnet.

Kulturladen Schloss Almoshof (Almoshofer Hauptstraße 49, 90427 Nürnberg) Da das Café, das wöchentlich für eine Stunde für den Englischunterricht von Grundschülerinnen und -schülern genutzt wird, zu den Ausstellungsräumen zählt, kann das Atelier als Ort für Kinder oder Jugendliche zum Aufenthalt und gegebenenfalls zum Lernen in den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag im Zeitraum von 10.00 bis 17.00 Uhr ebenso wie der sogenannte Holzschuherraum als Lernraum genutzt werden.

Gemeinschaftshaus Langwasser (Glogauer Straße 50, 90473 Nürnberg) Das als Dritter Ort eingerichtete Foyer kann während der Öffnungszeiten wochentags von 8.30 bis 22.30 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr genutzt werden.

Kulturladen Röthenbach (Röthenbacher Hauptstraße 74, 90449 Nürnberg) Öffentliche Lernräume können während der Öffnungszeiten des Cafés (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr) ohne Konsumzwang angeboten werden.

Kulturbüro Muggenhof (Fürther Straße 244 d / Hof D, 90429 Nürnberg) Grundsätzlich steht das Foyer der Kulturwerkstatt Auf AEG ohne Konsumzwang allen Nutzerinnen und Nutzern zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

KUF im südpunkt (Pillenreuther Straße 147, 90459 Nürnberg) Tägliche Nachhilfe findet aktuell durch das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (ISPN) statt.

Vischers Kulturladen (Hufelandstraße 4, 90419 Nürnberg) Durch eine externe Anbieterin wird dienstags und mittwochs regelmäßig ein Raum zur Lernförderung von maximal vier Kindern genutzt.

Kulturladen Zeltnerschloss (Gleißhammerstraße 6, 90480 Nürnberg) Die Einrichtung besitzt insgesamt zwei Räume, eine Nutzung als Lernraum ist nur punktuell möglich, wodurch ein niedrigschwelliger Zugriff erschwert wird.

Kulturladen Ziegelstein (Ziegelsteinstraße 104, 90411 Nürnberg) Aufgrund der Größe der Einrichtung (3-Zimmer-Wohnung) und des vorhandenen Personals von 1,5 Vollzeitkräften ist keine Erweiterung der Öffnungszeiten möglich. Während der Öffnungszeiten sind die Räume durch Gruppen, Kurse und Veranstaltungen ausgebucht.

Kulturladen Gartenstadt (Frauenlobstraße 7, 90469 Nürnberg) Aufgrund der zur Verfügung stehenden Räume (lediglich ein Veranstaltungssaal) ist die Einrichtung zu den Öffnungszeiten ausgebucht.

Möglichkeiten und Voraussetzungen zum Ausbau des bestehenden Angebots

Inwiefern in den KUF-Einrichtungen weitere öffentliche schülerfreundliche Lernräume zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen werden können, hängt maßgeblich von der Finanzierung von zusätzlichem Personal sowie zum Teil von der Finanzierung baulicher Maßnahmen ab.

Konkret bedeutet das, dass beispielsweise alle noch nicht als Lernorte genutzten Räume der Villa Leon bei Nicht-Belegung von 13.30 bis 20.00 Uhr genutzt werden könnten, wenn Hilfskräfte zur Aufsicht über diese Räume zur Verfügung gestellt werden könnten. Bei entsprechenden zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung des Personals könnten zudem Samstag und Sonntag im Zeitraum von 9.00 bis 18.00 Uhr weitere Räume genutzt werden, wodurch allein zusätzliche Personalkosten im Umfang von 18 Wochenarbeitsstunden anfallen würden.

Bei entsprechender personeller Betreuung durch zusätzliche Hilfskräfte könnte im Gemeinschaftshaus Langwasser zu regelmäßigen Zeiten eine erweiterte Nutzung des EDV- Raums angeboten werden. Im Kulturladen Röthenbach bestünde bei Bereitstellung zusätzlichen Aufsichtspersonals und eines Budgets für den Mietausfall vormittags und nachmittags die Möglichkeit, weitere Räume punktuell zu nutzen. Im südpunkt könnten weitere Seminarräume bei Finanzierung der personellen Aufsicht punktuell angeboten werden, dies gilt ebenso für die Seminarräume des Kulturbüros Muggenhof, die zu nicht belegten Zeiten bei zusätzlichem Aufsichtspersonal als Lernräume zur Verfügung gestellt werden könnten. In Vischers Kulturladen wäre die Einrichtung von öffentlichen Lernräumen ebenfalls nur mit zusätzlichem Aufsichtspersonal zu bewerkstelligen. Grundsätzlich besteht seitens des Kulturladens die Bereitschaft, sich als Raum zum Lernen insbesondere der Peter-Vischer- Schule zu öffnen. Zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht möchte die Schule die Schülerinnen und Schüler in den eigenen Räumen halten. Zur Einrichtung eines Lernorts im Kulturladen Ziegelstein wäre eine zusätzliche verantwortliche Person mit Aufsichtspflicht notwendig. Um

im Kulturladen Loni-Übler-Haus weitere Lernräume zu etablieren, ist eine Modernisierung (Fluchtwege, mögliche Parallelnutzungen usw.) dringend erforderlich.

Bildungscampus Nürnberg (BCN)

Der Bildungscampus umfasst die städtischen Bildungs- und Kultureinrichtungen Bildungszentrum, Stadtbibliothek und Planetarium.

Das Öffnungszeitenkonzept der Stadtteilbibliotheken basiert darauf, dass die verschiedenen Standorte zeitlich versetzte Öffnungszeiten und gleichzeitig Überlappungen an stark frequentierten Tagen haben. Hierdurch lässt sich in Summe der höchste Abdeckungsgrad der dezentralen Bibliotheksstruktur ermöglichen. In der Stadtteilbibliothek Langwasser wurden mit dem Konzept der Open Library (Stadtbibliothek Langwasser im Gemeinschaftshaus – Stadtbibliothek (nuernberg.de)) die Öffnungszeiten erheblich erweitert, sodass die Bibliothek auch außerhalb der personalbesetzten Zeiten genutzt werden kann. Derzeit wird die Ausweitung der Open Library auf eine weitere Stadtteilbibliothek vorbereitet. Sofern eine Ausweitung der personalbesetzten Öffnungszeiten und die weitere Ausweitung von Open Library in den Stadtteilbibliotheken erfolgen soll, müssen zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen hierfür bereitgestellt werden. Mit den Räumlichkeiten aller Bibliotheksstandorte sowie dem vhs-Lern-Treff für Erwachsene im südpunkt stehen am Bildungscampus öffentliche Lernräume zur Verfügung. Geeignete zusätzliche Räume im Sinne von Pop-Up-Lernräumen sind an den Standorten des BCN nicht vorhanden.

Museen der Stadt Nürnberg (KuM)

Mit dem Haus des Spiels wird KuM über einen Dritten Ort und damit auch über einen Lernort verfügen, der nicht nur Freiräume zum vielschichtigen Thema „Spiel“, sondern dank der produktiven praktischen wie theoretischen Auseinandersetzung mit dem Komplex „Spiel“, ganz grundsätzlich einen niedrigschwelligen Zugang zu Bildung zu bieten vermag:

Erweiterung der Spielesammlung und des Bibliotheksbestands;

Ermöglichung von neuen Formen des Lernens;

Spielen;

hinsichtlich der praktischen Einsatzmöglichkeiten vor allem in pädagogischen, therapeutischen und kulturellen Bereichen;

Allerdings werden diese Möglichkeiten erst nach einer Generalsanierung des Pellerhauses, dem Sitz des Haus des Spiels, gegeben sein. Zudem bedürfte die Ermöglichung von Pop-up- Lernräumen der Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen.

Stadtarchiv Nürnberg (Av) – Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in

Nürnberg (KPZ) – KunstKulturQuartier (KuKuQ)

Aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten beziehungsweise der mangelnden Raumeignungen und insbesondere der intensiven Raumauslastungen bestehen weder bei Av noch bei KPZ und KuKuQ adäquate Möglichkeiten zur Schaffung schülerfreundlicher (Pop-up-)Lernräume.

Lernräume in (neuen) Wohngebäuden der wbg Nürnberg GmbH

Immobilienunternehmen

Selbstverständlich unterstützt auch die wbg das Anliegen. Die Schaffung von zusätzlichen Räumen in Wohngebäuden ist aber sehr kostenintensiv und es gibt dafür keine Förderung. Es würde somit zu einer Erhöhung der Baukosten und dadurch zu höheren Mieten für die Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Darüber hinaus ergeben sich Bewirtschaftungskosten (Heizung, ggf. Wasser, Reinigung, Instandhaltung Mobiliar etc.), die auch zu finanzieren sind. Letztlich besteht die Gefahr, dass keine regelmäßige und dauerhafte Belegung gegeben ist und somit kostenintensive „Leerräume“ entstehen.

Die wbg prüft nichtsdestotrotz Möglichkeiten, vorhandene Gemeinschaftsräume, z. B. auch SIGENA (siehe auch oben im Text), für die Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Resümee

Alles in allem wird deutlich, dass bereits jetzt eine große Bandbreite an öffentlichen Lernräumen in Nürnberg den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht. Erweiterungen stehen oftmals vor personellen Herausforderungen aufgrund der notwendigen Aufsichtspflicht. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass insbesondere die Begleitung durch pädagogisches Fachpersonal oder gegebenenfalls auch durch geschulte Ehrenamtliche einen immensen Mehrwert darstellt. Gerade sie können die Schülerinnen und Schüler mit ihrer fachlichen Expertise individuell unterstützen und motivieren. Die Kombination aus den Angeboten im Schulalltag sowie den vorhandenen außerschulischen Lernräumen schaffen somit gute Bedingungen für den Bildungsweg der Nürnberger Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie dabei, ihre schulischen aber auch ihre persönlichen Ziele zu verfolgen.

Beschluss

des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung

vom 07.11.2023

Schaffung von mehreren öffentlichen schülerfreundlichen Lernräumen sowie

Erweiterung der Öffnungszeiten von (Stadt-)Bibliotheken und

allgemeinbildenden Schulen mit dem Ziel, für Schüler*innen (aller

Abschlussklassen) eine Möglichkeit zu schaffen, sich regelmäßig für den

Unterricht (sowie für die Abschlussprüfungen) erfolgreich vorbereiten zu

können (und somit ihre Chancen auf Bildung und Teilhabe deutlich und

biographieentscheidend zu erhöhen)

Antragsteller: Mouatasem Alrifai, Özlem Öz, Tamara Schönrock

Der Integrationsrat fordert die Stadtverwaltung dazu auf:

  1. eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Stadtteilbibliotheken zu organisieren; 2. öffentliche schülerfreundliche Lernräume in Jugendzentren, Kulturläden, Nachbarschaftshäusern und am Bildungszentrum einzurichten; 3. in geeigneten städtischen Gebäuden das Konzept eines „Pop-up-Lernraums“ zu erproben; 4. die Möglichkeit der Schaffung von Lernräumen in (neuen) Wohngebäuden der WBG zu eruieren.

Begründung:

Die Wohnsituation von Familien beeinflusst in entscheidender Weise das Familienleben und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in jeglicher Hinsicht. Laut dem Bericht vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth vom 05.11.2020 (M512) leben Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit Migrationshintergrund und Familien mit einem niedrigen Haushaltseinkommen häufig in beengten Wohnverhältnissen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Lernumgebung eine entscheidende Rolle für den Lernerfolg spielt. Lernende, die in einer adäquatem Lernumfeld lernen, sind nachweislich motivierter, engagierter und haben insgesamt eine höhere Lernfähigkeit, welches auf Ihre gesamte Schulleistung positiv auswirkt. Der vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass mehr als 25% der Haushalte mit Kindern einen unterdurchschnittlichen Wohnflächenkonsum aufweisen. Viele Schüler*innen, Auszubildende und Studierende stehen vor der Herausforderung, in beengten

Wohnverhältnissen oder in Flüchtlingsunterkünften mit anderen Mitbewohner*innen effektiv zu lernen. Die Suche nach einer ruhigen Lernumgebung führt sie oft zu Bibliotheken, doch dort stehen sie häufig vor Platzmangel oder verschlossenen Türen. Diese Herausforderung trifft vor allem benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft.

Um die Chancengleichheit der Bildungsteilhabe zu erhöhen und das Streben nach Wissen zu fördern, ist es dringend notwendig, die Öffnungszeiten der Bibliotheken und allgemeinbildenden Schulen zu verlängern und zusätzliche Räume in Schulen, Jugendzentren, Kulturläden und Gemeinschaftshäusern für Lernende zugänglich zu machen. Dies würde jenen helfen, die aufgrund beengter Wohnverhältnisse oder anderer Herausforderungen keine geeigneten Lernbedingungen zuhause haben, da sie dadurch bessere - und biographieentscheidende - Möglichkeiten für ein erfolgreiches Lernen erhalten.

Die Schaffung angemessener Lernräume würde uns einen weiteren Schritt der Bildungsgerechtigkeit näherbringen und ein hohes Maß dazu beitragen, Potenziale aller Lernenden voll auszuschöpfen, um ein aktiver Teil der Gemeinschaft zu sein.

Um diese Vision zu verwirklichen, ist eine gemeinsame Anstrengung mit allen relevanten Akteuren und Institutionen von entscheidender Bedeutung. Wir möchten uns aktiv dafür einsetzen, Lösungen zu finden, um die Bildungssituation für Schüler*innen, Auszubildende und Studierenden - vor allem für benachteiligte Gruppen - positiv zu gestalten. Denn Bildung ist zweifellos der Schlüssel zu einer besseren Zukunft, und es liegt in unserer Verantwortung, optimale Bedingungen zu schaffen, um dieses wichtige Gut für alle zugänglich zu machen.

Abbildung 1

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth vom 05.11.2020 (M512), Seite 7

Nürnberg, 08.11.2023

Die Vorsitzende Schriftführerin

Betül Özen Gülay Incesu-Asar

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