Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
Inhaltsverzeichnis Seite
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Bilanz zum 31. Dezember 2023 3 Aktiva 3 Passiva 4
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2023 5
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Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 17
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Sonstige Angaben 19 4.1. Werkleitung 19 4.2. Werkausschuss 19 4.3. Prüfungshonorar 19 4.4. Angaben zum Personal 20 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20 4.6. Nachtragsbericht 20 4.7. Gewinnverwendung 21
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Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 22 Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 26
1. Bilanz zum 31. Dezember 2023
| Aktiva | 31.12.2023 EUR | 31.12.2022 EUR |
|---|---|---|
| 984.016,83 984.016,83 42.670.654,96 892.331,42 20.490,00 34.116.421,61 468.515.844,20 1.616.341,07 2.349.162,90 4.486.161,30 70.871.375,16 625.538.782,62 1,00 1,00 2,00 4.463.987,58 1.821.999,08 55.000,00 266.408,74 0,00 474.594,80 106,98 2.563.002,62 428.990,47 16.027,71 633.994.809,83 | 820.530,00 820.530,00 43.784.696,88 606.991,17 0,00 36.371.173,00 436.758.007,00 847.296,00 2.402.669,00 3.818.658,00 80.324.861,25 604.914.352,30 1,00 1,00 2,00 4.156.408,52 1.429.109,03 17.500,00 452.831,39 0,00 209.897,17 925,59 2.091.837,59 534.656,40 18.147,66 612.535.934,47 |
| Passiva | 31.12.2023 EUR | 31.12.2022 EUR |
|---|---|---|
| 112.290.090,09 9.463.687,34 39.120.533,00 87.970.183,00 34.709.875,00 0,00 45.716.482,55 80.426.357,55 277.653.665,77 7.447.708,94 18.645.584,04 893.368,54 300.862,91 0,00 304.640.327,29 83.631,56 633.994.809,83 | 98.660.364,13 13.629.725,96 39.749.434,00 87.725.835,00 35.493.141,00 0,00 64.363.416,29 99.856.557,29 257.469.535,42 8.528.457,15 6.312.166,69 501.113,22 309.243,30 0,00 272.811.272,48 102.745,61 612.535.934,47 |
2. Gewinn- und Verlustrechnung
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2023 EUR | 2022 EUR |
|---|---|---|
| 97.560.698,71 3.817.155,35 7.119.333,24 4.867.941,46 108.497.187,30 -11.095.543,82 -15.737.593,59 -26.833.137,41 -22.860.522,48 -6.846.942,39 -2.166.572,52 -29.707.464,87 -24.603.502,59 -12.908.312,15 -94.052.417,02 29.941,42 6.557,00 -4.722.180,48 -372.141,00 9.752.531,22 -288.843,88 9.463.687,34 | 94.794.246,21 3.398.443,79 6.561.679,65 4.863.493,60 104.754.369,65 -9.198.779,78 -14.402.254,22 -23.601.034,00 -21.657.145,55 -6.484.700,03 -2.046.246,61 -28.141.845,58 -23.523.617,04 -12.291.072,62 -87.557.569,24 27.669,11 8.007,00 -3.253.729,60 -1.255.897,00 13.970.739,92 -341.013,96 13.629.725,96 |
*) Ab 2022 werden die Aufwendungen f. Pauschalsteuer ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt.
3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 03. Februar 2023).
Der Jahresabschluss 2023 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsanlagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250,00 EUR (brutto); diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungsumfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (521.547,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwassergebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zugrunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2023 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zuschüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebührenzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investitionszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %; Quelle: Deutsche Bundesbank).
Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Rentendynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vorschriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versorgungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf Bil- MoG in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vorauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging. Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagenspiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Software. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 sind auch Ausgleichsflächen für landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen enthalten, die im Gegenzug für Eingriffe in die Landschaft durch Kanalbaumaßnahmen anzuschaffen sind.
Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigenbetriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020 und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v. jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2023 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.822 TEUR. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 389 TEUR (Vj.: 120 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 266.408,74
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr nochmals gesunken und zwar um rund 41 %. Die höchste Forderung besteht dabei erwartungsgemäß gegenüber dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), jedoch in weniger als der Hälfte der Höhe des Vorjahres. Hier spielt vor allem der Ausgleich der Winterdienstrechnung durch SÖR noch vor dem Bilanzstichtag eine Rolle. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2023 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 03.02.2023 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 wurde das Jahresergebnis 2022 in Höhe von 13.629.725,96 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszuschüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt. Im Jahr 2023 wurde den Anträgen der SUN für weitere Verrechnungen der Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ mit der Abwasserabgabe KW 2 2014 (367.295,01 EUR), der Abwasserabgabe KW 2 2015 (485.383,97 EUR) sowie der Niederschlagswasserabgabe 2017 (43.336,35 EUR) zugestimmt. Somit konnten für diese Maßnahme weitere 896.015,33 EUR passiviert werden, wodurch sich der Passivierungsbetrag hierfür zum 31.12.2023 auf 6.172.106,39 EUR erhöht. Dennoch ist hierfür noch ein weiterer Verrechnungsbetrag i. H. v. 1.289.133,60 EUR zu erwarten. Folgt das Wasserwirtschaftsamt den Anträgen der SUN, stehen zum 31.12.2023 noch verrechenbare Beträge für die Maßnahmen „Überleitung Kleingründlach“ (3.660.211,85 EUR), „Stauraumkanal Volkacher Str.“ (3.186.169,24 EUR), „Überleitung Heroldsberg“ (4.980.053,72 EUR), „Stauraumk. Vogelsgarten“ (2.122.545,88 EUR), „RRB Heroldsberg“ (768.684,15 EUR) und damit ingesamt i. H. v. 16.006.798,44 EUR zur Verfügung.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.799 TEUR aufwiesen. Im Rahmen von Vereinbarungen und zwei Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden von externen Bauträgern Mischwasserwasserkanäle im Wert von 762 TEUR fertiggestellt und 2023 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kosten hierfür vom jeweiligen Bauträger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang in die Sonderposten für Ertragszuschüsse. Darüber hinaus erfolgte in 2023 vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein Investitionszuschuss i. H. v. weiteren 26 TEUR für das Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung Becken 5 und 6 im KW 1, welcher nach Baufortschritt gewährt und passiviert wird. Insgesamt erhielt SUN für diese Maßnahme seit 2021 einen Gesamtzuschuss i. H. v. 146 TEUR.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (34.709.875 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (35.095.324 EUR) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 385.449 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.
Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2023 nicht gebildet werden. Eine entsprechende Bestätigung wurde vom Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg, Kompetenzzentrum Steuern, mit Schreiben vom 13.02.2024 an den Wirtschaftprüfer übersandt.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 810.000,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 24.637.139,01 Maßnahmen Dritter 11.100.588,00 Instandhaltung 623.000,00 ausstehende Rechnungen 3.412.450,00 Beihilfe für Beamte 2.047.721,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.992.882,00 Altersteilzeit 710.152,00 andere sonstige Rückstellungen 382.550,54
Summe: 45.716.482,55
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Verpflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Darüber hinaus lagen aus den Fachabteilungen zum Bilanzstichtag keine weiteren Fälle für eine Rückstellung vor. Aus der Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im laufenden Jahr ein Betrag i. H. v. 17.436 TEUR zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses entnommen. Damit wurde die Rückstellung für den abgelaufenen Gebührenzeitraum (2020 bis 2023) vollständig verbraucht. Beim vom handelsrechtlichen Ergebnis übergeleiteten Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verbleibt in der laufenden Gebührenperiode noch ein Fehlbetrag i. H. v. 2.017 TEUR, der im neuen Gebührenzeitraum durch die Gebührenzahler auszugleichen ist.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen Anreiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide feststeht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2022 der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 13.615 TEUR vorgetragen. Immerhin erhielt SUN endgültige Bescheide für die Abwasserabgabe KW 2 2015 (Verrechnung mit Maßnahme „Südostsammler, BA 6“) und KW 2 2017.
Für letzteren bestand keine Verrechnungsmöglichkeit, sodass der Betrag mit dem endgütligen Bescheid vom 21.02.2024 i. H. v. 485.383,97 EUR zur Zahlung fällig wurde. Der Vortrag für die Rückstellung aus der Niederschlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2022 betrug 7.067 TEUR. Für die Abwasserabgabe 2023 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2023 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.955 TEUR neu zurückgestellt, inkl. einer Aufstockung der Niederschlagswasserabgabe 2022. Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum 31.12.2023 einen Betrag i. H. v. 24.637 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 16.007 TEUR und einem voraussichtlich nicht verrechenbaren Anteil i. H. v. 8.630 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Vereinbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertiggestellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die unentgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Aus dem Vorjahr war noch eine Rückstellung i. H. v. 1.079 TEUR für drei Maßnahmen vorhanden, die bereits liefen bzw. weiterhin als notwendig beurteilt wurden. Bei der bereits laufenden Maßnahmen handelt es sich um den Austausch der Beschickungspumpen des Überschussschlammpumpwerks im Rahmen der Maßnahme „Ertüchtigung und Umbau der Schlammfaulungsanlagen“. Seit Bildung der Rückstellung im Jahr 2007 ist die Technik hierbei jedoch soweit fortgeschritten, dass nicht mehr von einem bloßen Austausch gesprochen werden kann. Vielmehr ist die Ausführung derart unterschiedlich, dass die Werkleitung um Genehmigung für die Auflösung der entsprechenden Rückstellung i. H. v. 456 TEUR gebeten wurde, welcher diese mit Bestätigung vom 26.01.2024 entsprochen hat. Somit erfolgte die erfolgswirksame Auflösung für die genannte Maßnahme noch im Abschlussjahr.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2023 erbracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensionszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.126.236,00 Verbrauch -11.534,00 Zinsanteil -66.981,00
Stand zum 31.12. 2.047.721,00
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berechnung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeitblockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
EUR
Stand zum 01.01. 711.138,00 Verbrauch -7.528,00 Zinsanteil 6.542,00
Stand zum 31.12. 710.152,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 17.154.000,55
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.491.503,49
Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 80,00
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 48,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr nochmals erhöht. Dies wird durch die, gegenüber den Vorjahren, deutlich höhere Investitionstätigkeit bedingt.
Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte umfassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pumpwerke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-Investor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in einen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollständig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben.
Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2023 1 EUR = 1,0683 USD
bewerteter
fortgeführter
Zinsen EUR Zahlbetrag EUR Darlehenssaldo
Saldovortrag 01.01.2023 EUR Darlehenssaldo EUR
per 02.01.2023 per 02.01.2023 EUR
per 02.01.2023
per 31.12.2023
28.270.398,27 1.826.184,11 0,00 30.096.582,38 29.053.501,61
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Gewinn) per 31.12.2023: -1.043.080,77
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2023 1 EUR = 1,1050 USD
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00
Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2023 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt.
ausstehender Buchwert
Nominalbetrag des Marktwert per Zins- Darlehens- Grundgeschäft
Laufzeit
Payerswaps in 31.12.2023 EUR satz % konto-Nr. per 31.12.2023
TEUR TEUR
2.250 15.02.09 - 15.02.28 81.805,80 4,400 41077 2.750
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2023
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 47.985.051,40
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.356.820,44
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.436.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.350.706,96
Erlöse Umweltanalytik 3.233.711,81
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.164.417,33
weitere Umsatzerlöse 1.033.990,77
Summe: 97.560.698,71
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterverrechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 500 TEUR. Die Erlöse für die ebenfalls von dieser Abteilung durchgeführten Winterdienstarbeiten sind gegenüber dem Vorjahr mit 163 TEUR um 31 TEUR gestiegen, liegen aufgrund des milderen Klimas aber deutlich unter den Erlösen früherer Jahre. Weiterhin wurden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 143 TEUR erfasst. Die in 2023 für Personalkostenersatz erzielten Erlöse i. H. v. 10 TEUR stammen aus Eingliederungsbeihilfen eines Mitarbeiters, Zuschüssen für die Beschäftigten des Bundesfreiwilligendienstes und restlichen Erstattungsbeiträgen für Verdienstausfälle durch Quarantäne. Allerdings entfiel ab 2023 die Betreuung des Schadstoffmobils durch eine Mitarbieterin der Umweltanalytik, welche bisher mit ca. 80 TEUR zu diesen Erlösen beitrug. Mit 58 TEUR trugen die Kostenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Gewässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt dabei der SUN. Weiterhin wurde Erlöse für die Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken und Parkflächen, sowie für die Nutzung von Kanälen durch Datenleitungen fremder Dritter i. H. v. 58 TEUR erzielt.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.868 TEUR). Deutlich gestiegen sind die sonstigen Erlöse i. H. v. 701 TEUR (Vj. 69 TEUR). Dies liegt vor allem an den Zuschüssen für die Strompreisbremse i. H. v. 425 TEUR und der vereinbarten Weiterverrechnung von anteiligen Baukosten aus einer Investitionsmaßnahme an ein Beteiligungsunternehmen der Stadt i. H. v. 118 TEUR. In den Erträgen aus Vorjahren i. H. v. 195 TEUR war vor allem die nachträgliche Einspeisvergütung für den in 2022 in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Stroms aus den Blockheizkraftwerken i. H. v. 182 TEUR ausschlaggebend. Rückläufig entwickelten sich hingegen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (-173 TEUR) und Schadenersatzleistungen (-72 TEUR).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Abwasserabgabe (3.963 TEUR) dar, welche geringfügig über dem Vorjahreswert liegt. Die Position mit dem zweithöchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v. 3.151 TEUR, die gegenüber dem Vorjahr um 113 TEUR geringer ausfielen. Die Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von 2.068 TEUR konstant. Weitere erwähnenswerte Positionen stellen die Abbruchkosten (925 TEUR), die Aufwendungen für Gutachten (828 TEUR), der Softwareunterhalt durch Dritte (656 TEUR) bzw. die Stadt Nürnberg (477 TEUR) sowie der Mietaufwand für bewegliche Gegenstände (418 TEUR) dar.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene Darlehen (18 TEUR), aus Zinserträgen für den restlichen Betriebsmittelkredit an die KSVN GmbH (5 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Rückstellungen (7 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (4.209 TEUR) und Derivate (32 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen erhöhten den Zinsaufwand gegenüber dem Vorjahr um 1.766 TEUR. Die Erhöhung ist einerseits bedingt durch höhere Marktzinssätze, andererseits durch das höhere Darlehensvorlumen aufgrund der deutlich höheren Investitionstätigkeit. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich weiter um 662 TEUR auf insgesamt 425 TEUR, ebenso der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 222 TEUR auf 53 TEUR. Während im Vorjahr für den Negativbestand auf dem vom Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto erst ab dem vierten Quartal Sollzinsen zu entrichten waren (vorher Verwahrgeldkosten), fielen diese im Gesamtjahr 2023 an. Zudem war der auf diesem Konto von SUN in Anspruch genommene Kontokorrentkredit durchgehend höher als im Jahr 2022. Dadurch erhöhte sich der Zinsaufwand für das Betriebsmittelkonto im laufenden Jahr um 599 TEUR auf 629 TEUR. Ein geringfügiger Zinsanteil entstand für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2023 betrugen 195.009,37 EUR, die laufenden Versorgungsaufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen aus der Pensionsrückstellung, 37.688,01 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwester Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin (bis 31.07.2023) Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadtrat Alexander Kahl Bauingenieur (ab 15.03.2023) Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Michael Kraus Fraktionsgeschäftsführer (ab 24.11.2023) Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. Stadtrat Kai Küfner Bäckermeister (bis 15.03.2023) Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister (bis 23.11.2023) Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter Stadtrat Markus Tischner Metzgermeister (01.08.2023)
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Vergütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2023
Personenbezogen
Beamte 20 Angestellte 229 Arbeiter 168
Zwischensumme Stammpersonal: 417
Auszubildende 22 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst k. A.
Summe: 439
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 114 TEUR. Diese fallen für die Räume in der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies entspricht insgesamt 1.152 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 39,4 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 17,5 Mio. EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Anlage 1: Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2023 | Z u g a n g + | A b g ang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2023 | Anfangsstand 01.01.2023 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle I. Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.811.147,08 | 243.817,05 | 0,00 | +168.333,46 | 8.223.297,59 | 6.990.617,08 |
| II. Sachanlagen Grundstücke mit Geschäfts-, 1. Betriebs- und anderen Bauten 2. unbebaute Grundstücke 3. Abwasserreinigungsanlagen 4. Abwassersammlungsanlagen Maschinen und maschinelle 5. Anlagen 6. Fahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- 7. ausstattung 8. Anlagen im Bau | 120.432.956,18 606.991,17 337.466.442,63 876.319.459,84 9.480.207,68 8.451.644,56 19.341.356,52 80.324.861,25 | 13.241,67 0,00 172.791,12 1.322.307,46 335.764,11 457.957,53 1.434.352,52 41.411.992,28 | 0,00 0,00 911.786,43 733.537,07 1.247.759,72 80.016,99 203.460,08 0,00 | +922.314,87 +285.340,25 +891.495,21 +47.189.128,14 +861.777,45 +44.133,82 +502.955,17 -50.865.478,37 | 121.368.512,72 892.331,42 337.618.942,53 924.097.358,37 9.429.989,52 8.873.718,92 21.075.204,13 70.871.375,16 | 76.648.259,30 0,00 301.095.269,63 439.561.452,84 8.632.911,68 6.048.975,56 15.522.698,52 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 1.452.423.919,83 | 45.148.406,69 | 3.176.560,29 | -168.333,46 | 1.494.227.432,77 | 847.509.567,53 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile verbundene 1. Unternehmen 2. Ausleihung KSVN | 25.000,00 2.150.000,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 25.000,00 2.150.000,00 | 24.999,00 2.149.999,00 |
| G e s a m t s u m m e | 1.462.410.066,91 | 45.392.223,74 | 3.176.560,29 | 0,00 | 1.504.625.730,36 | 856.675.182,61 |
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 362.230,00 Anlagen im Bau Reinigung: 159.317,00 Gesamt: 521.547,00
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr + | Abschreibungen a u f d i e S p a l t e 4 - Abgänge - | Abschreibungen a u f d i e S p a l t e 5 - Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2023 | am Ende des W i r t s c h a f t s j a h r e s 1) 31.12.2023 | am Ende des v o r a n g e g a n g . Wirtschaftsjahres 01.01.2023 | Durch- s c h n it t l i c h e r Abschrei- bungssatz 2) | Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 248.663,68 | 0,00 | 0,00 | 7.239.280,76 | 984.016,83 | 820.530,00 | 3,02 | 11,97 |
| 2.028.799,15 0,00 3.319.037,72 16.753.598,40 427.909,49 555.597,45 1.269.896,70 0,00 | 0,00 0,00 911.786,43 733.537,07 1.247.172,72 80.016,99 203.243,08 0,00 | 309,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -309,31 0,00 | 78.677.367,76 0,00 303.502.520,92 455.581.514,17 7.813.648,45 6.524.556,02 16.589.042,83 0,00 | 42.691.144,96 892.331,42 34.116.421,61 468.515.844,20 1.616.341,07 2.349.162,90 4.486.161,30 70.871.375,16 | 43.784.696,88 606.991,17 36.371.173,00 436.758.007,00 847.296,00 2.402.669,00 3.818.658,00 80.324.861,25 | 1,67 0,00 0,98 1,81 4,54 6,26 6,03 0,00 | 35,17 100,00 10,11 50,70 17,14 26,47 21,29 100,00 |
| 24.354.838,91 | 3.175.756,29 | 0,00 | 868.688.650,15 | 625.538.782,62 | 604.914.352,30 | 1,63 | 41,86 |
| 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 24.999,00 2.149.999,00 | 1,00 1,00 | 1,00 1,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 |
| 24.603.502,59 | 3.175.756,29 | 0,00 | 878.102.928,91 | 626.522.801,45 | 605.734.884,30 | 1,64 | 41,64 |
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2023 | Z u g a n g + | A b g ang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2023 | Anfangsstand 01.01.2023 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle Vermögens- I. gegenstände 1. b. Zuwendung II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge b. Zuwendungen 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen c Anteile Dritter 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen c. Anteile Dritter | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.661.389,54 166.750.635,99 64.238.835,51 26.622.051,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 26.350,03 2.799.239,10 896.015,33 761.784,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.687.739,57 169.549.875,09 65.134.850,84 27.383.835,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.822.351,54 99.886.894,99 25.328.731,51 5.759.957,10 0,00 720,05 80.000,00 |
| Summe Beiträge Summe Zuwendungen Summe Anteile Dritter | 230.267.230,76 120.566.969,30 26.702.051,10 | 2.799.239,10 922.365,36 761.784,00 | 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 233.066.469,86 121.489.334,66 27.463.835,10 | 163.403.489,76 80.817.535,30 5.839.957,10 |
| G e s a m t s u m m e | 377.536.251,16 | 4.483.388,46 | 0,00 | 0,00 | 382.019.639,62 | 250.060.982,16 |
1)Spalte 6 ./. Spalte 11 2)(Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3)(Spalte 12 x 100) : Spalte 6
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr | Abschreibungen auf Abgänge ( S p a l t e 4 ) - | Abschreibungen auf U m b u chungen (Spalte 5 ) | Endstand 31.12.2023 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2023 | am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 01.01.2023 | Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) | Durchschnitt- licher Rest- b u c h w e r t 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 0,00 0,00 0,00 0,00 279.810,03 2.804.233,10 1.271.378,33 512.442,00 0,00 78,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.102.161,57 102.691.128,09 26.600.109,84 6.272.399,10 0,00 798,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 585.578,00 66.858.747,00 38.534.741,00 21.111.436,00 0,00 214,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 839.038,00 66.863.741,00 38.910.104,00 20.862.094,00 0,00 292,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 1,65 1,95 1,87 0,00 7,71 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 1,05 39,43 59,16 77,09 0,00 21,15 0,00 |
| 2.804.233,10 1.551.266,36 512.442,00 | 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 166.207.722,86 82.368.801,66 6.352.399,10 | 66.858.747,00 39.120.533,00 21.111.436,00 | 66.863.741,00 39.749.434,00 20.862.094,00 | 1,20 1,28 1,87 | 28,69 32,20 76,87 |
| 4.867.941,46 | 0,00 | 0,00 | 254.928.923,62 | 127.090.716,00 | 127.475.269,00 | 1,27 | 33,27 |
Beiträge 55300 3.316.675,10
Zuwendungen 55400 1.551.266,36
Gesamtsumme 4.867.941,46
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
| Art der Verbindlichkeit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten Summe: | Gesamtbetrag 2023 EUR 277.653.665,77 7.447.708,94 18.645.584,04 893.368,54 | davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 31.542.982,69 107.263.682,36 138.847.000,72 7.447.202,56 506,38 0,00 18.645.584,04 0,00 0,00 893.368,54 0,00 0,00 | Gesamtbetrag 2022 EUR 257.469.535,42 8.528.457,15 6.312.166,69 501.113,22 | Veränderung zum Vorjahr in EUR in % 20.184.130,35 +7,8% -1.080.748,21 -12,7% 12.333.417,35 +195,4% 392.255,32 +78,3% | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 304.640.327,29 | 58.529.137,83 | 107.264.188,74 | 138.847.000,72 | 272.811.272,48 | 31.829.054,81 | +11,7% |
Lagebericht 2023
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
- Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
- Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 14 6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs und der Lage im Nahen Osten 14 7. Risiken der Preisentwicklung 15 8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
- Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 15 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 16 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
- Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 17 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigs- 17 ten Anlagen 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17 4. Personalangaben 18
Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20 Anlage 2: Anlagen im Bau 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen.
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasserund Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Kanalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 544.072 (= 99,9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2023 angeschlossen. Die Eigentümer der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.677 Einwohnern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen Kalchreuth Oberasbach Schwaig Stein Wolkersdorf (Stadt Schwabach) Heroldsberg sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 59.808 Einwohnern 10,99 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer Zweckvereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1.472 km einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 35 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 562.210 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte) Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 71,6 Mio. m³ (Vorjahr 66,3 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbauwerke Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projektsteuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement. Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebieten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation Finanzen und Rechnungswesen Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und Beiträge Kommunikation und Datenverarbeitung
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschlussbericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbrennung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausgereichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergebnisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die 2022 plötzlich stark steigende Inflation wirkte auch in 2023 deutlich nach. Zwar reduzierte sich die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt um etwa 1% gegenüber dem Vorjahr, allerdings lagen die Bezugspreise, gerade für Produkte mit energieintensiver Fertigung, auf hohem Niveau. Dies wirkte sich bei der SUN vor allem beim Bezug von Chemikalien aus. Die hohen Energiepreise aufgrund des Ukrainekrieges und der nationalen Energiepolitik wirkten sich unmittelbar und erheblich auch auf die Aufwendungen für den Strombezug aus. Der Tarifabschluss 2023 im TVöD für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber ergab deutliche Lohn- und Gehaltszuwächse mit hohen Einmalzahlungen 2023 und einer Verankerung in der Gehaltstabelle in 2024. Zur Eindämmung der Inflation erhöhte die EZB den Leitzins deutlich. Lag dieser Ende 2022 noch bei 2,5%, waren ein Jahr später bereits 4,5% erreicht. Bei der SUN wirkt sich dieser Umstand zweifach aus, da einerseits der Umfang der notwendigen Investitionen mit entsprechenden Kostensteigerungen planmäßig steigt, andererseits die Refinanzierung aufgrund höherer Zinssätze deutlich teurer ausfällt. Die private Wirtschaft leidet ebenfalls unter hohen Rohstoff- und Energiekosten, gleichzeitig ist die Nachfrage im In- und Ausland eher rückläufig. Außenpolitisch bestehen zudem weiterhin Risiken aufgrund des fortwährenden Ukrainekrieges und der angespannten Situation im Nahen Osten. Innenpolitisch sind für die Unternehmen, nach eigener Aussage, in absehbarer Zeit keine wirtschaftspolitischen Maßnahmen erkennbar, welche die aktuelle Situation in Deutschland entschärfen könnten. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt liegt in 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Jahr 2022. Deutschland befindet sich damit in einer Rezession.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 21.459 TEUR erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+20.624 TEUR) zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gesunken (-186 TEUR). Demgegenüber angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+408 TEUR) und die sonstigen Forderungen (+265 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2023 gestiegene Eigenkapital und gleichbleibende Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (783 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (-18.647 TEUR) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+20.184 TEUR) sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+12.333 TEUR) angestiegen.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 19,2 % (Vj.: 18,3 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse (TEUR) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 82.359 | 64.642 | 62.647 | 60.439 | 61.304 |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | -4.636 | 9.749 | 14.964 | 14.477 | 17.436 |
| Straßenentwässerungsanteil | 9.300 | 9.800 | 10.481 | 11.042 | 10.351 |
| Starkverschmutzergebühren | 1.218 | 887 | 1.004 | 472 | 452 |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 3.325 | 3.045 | 3.198 | 3.409 | 3.083 |
| Gebühren für Analytik | 3.094 | 2.960 | 3.062 | 3.415 | 3.234 |
| sonstige Entgelte | 475 | 298 | 352 | 545 | 668 |
| weitere Umsatzerlöse | 1.186 | 1.007 | 1.105 | 995 | 1.033 |
| Gesamt | 96.321 | 92.388 | 96.813 | 94.794 | 97.561 |
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2022 (94.794 TEUR) um 2.767 TEUR auf 97.561 TEUR. Die veranlagte Frischwassermenge hat sich stabilisiert, konnte jedoch noch nicht wesentlich zur Ergebnisverbesserung beitragen (+872 TEUR). Der Straßenentwässerungsanteil liegt in etwa auf Planniveau. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühren muss davon ausgegangen werden, dass dieser dauerhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat. Der diesjährige Verbrauch der Rückstellung für Gebührenerstattung (17.436 TEUR) liegt deutlich über dem Vorjahresniveau (+2.959 TEUR) und ist die wesentliche Ursache für den Anstieg der Umsatzerlöse Diese Rückstellung wurde in Vorperioden gebildet und die Gebührensenkung in den Jahren 2020 – 2023 diente dazu, sie an die Gebührenzahler zurückzugeben.
| Umsatzerlöse (TEUR) | IST 2023 | Plan 2023 | Diff. Plan zu IST | IST 2022 | Diff. IST 2023 zu 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 61.304 | 63.275 | -1.971 | 60.439 | 865 |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | 17.436 | 0 | 17.436 | 14.477 | 2.959 |
| Straßenentwässerungsanteil | 10.351 | 10.500 | -149 | 11.042 | -691 |
| Starkverschmutzergebühren | 452 | 500 | -48 | 472 | -20 |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 3.083 | 3.100 | -17 | 3.409 | -326 |
| Gebühren für Analytik | 3.234 | 3.164 | 70 | 3.415 | -181 |
| sonstige Entgelte | 668 | 350 | 318 | 545 | 123 |
| weitere Umsatzerlöse | 1.033 | 800 | 233 | 995 | 38 |
| Gesamt | 97.561 | 81.689 | 15.872 | 94.794 | 2.767 |
Die Umsatzerlöse insgesamt (97.561 TEUR) sind um 15.872 TEUR höher ausgefallen als geplant (81.689 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Höhe des Verbrauchs der Gebührenüberschussrückstellung (17.436 TEUR) nicht geplant war. Gegenläufig sind die Einleitungsgebühren, die mit 61.304 TEUR um 1.971 TEUR unter dem Planwert von 63.275 TEUR liegen. Die übrigen Positionen liegen etwa auf Höhe der geplanten Ansätze.
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrechnungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar:
| Einleitungsgebühren (TEUR) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veranlagte Frischwassermenge | 30.784 | 30.189 | 29.628 | 28.211 | 28.734 |
| Schmutzwassergebühr | 2,02 | 1,67 | 1,67 | 1,67 | 1,67 |
| Summe Schmutzwassergebühr | 62.184 | 50.415 | 49.478 | 47.113 | 47.985 |
| Veranlagte Grundflächen | 28.740 | 29.053 | 28.577 | 28.633 | 28.735 |
| Niederschlagswassergebühr | 0,65 | 0,43 | 0,43 | 0,43 | 0,43 |
| Summe Niederschlagswassergebühr | 18.681 | 12.493 | 12.288 | 12.312 | 12.356 |
| sonstige Einleitungsgebühren | 1.494 | 1.734 | 881 | 1.014 | 963 |
| Summe Einleitungsgebühren | 82.359 | 64.642 | 62.647 | 60.439 | 61.304 |
| Erträge gesamt (TEUR) | IST 2023 | Plan 2023 | Diff. Plan zu IST | IST 2022 | Diff. IST 2023 zu 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 97.561 | 81.689 | 15.872 | 94.794 | 2.767 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 3.817 | 2.600 | 1.217 | 3.398 | 419 |
| sonstige betriebliche Erträge | 7.119 | 20.924 | -13.805 | 6.562 | 557 |
| Gesamt | 108.497 | 105.213 | 3.284 | 104.754 | 3.743 |
Die Erträge liegen mit 108.497 TEUR rund 3.284 TEUR über dem Planansatz (105.213 TEUR) für das Jahr 2023. Die Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung wurde erstmals in die Planung (15.963 TEUR) aufgenommen, da das Jahr 2023 das Ende des Gebührenzeitraums darstellte und die vollständige Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung absehbar war. Allerdings wurde der Betrag bei der Auflösung der sonstigen Rückstellungen eingestellt. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist die Strompreisbremse mit 425 TEUR hervorzuheben.
2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
| Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| IST | IST | IST | IST | IST | |
| Materialaufwand incl. Instandhaltung | 22.064 | 21.737 | 26.158 | 23.601 | 26.833 |
| Personalaufwand und Sozialabgaben | 26.956 | 28.061 | 28.217 | 28.142 | 29.707 |
| Abschreibungen | 24.229 | 24.183 | 23.365 | 23.524 | 24.604 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 11.144 | 12.176 | 11.455 | 12.291 | 12.908 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | -6 | -8 | -23 | -28 | -30 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 6.709 | 6.416 | 5.570 | 3.254 | 4.722 |
| sonstige Steuern | 1.293 | 566 | 254 | 341 | 289 |
| Summe | 92.389 | 93.131 | 94.996 | 91.125 | 99.033 |
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Aufwendungen
(in TEUR) 120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalaufwand | 26.956 | 28.061 | 28.217 | 28.142 | 29.707 |
| Zinsergebnis | 6.703 | 6.408 | 5.547 | 3.226 | 4.692 |
| Abschreibungen | 24.229 | 24.183 | 23.365 | 23.524 | 24.604 |
| sonstiger betr. Aufwand und Steuer | 12.437 | 12.742 | 11.709 | 12.632 | 13.197 |
| Sachaufwand | 22.064 | 21.737 | 26.158 | 23.601 | 26.833 |
| Gesamtaufwand | 92.389 | 93.131 | 94.996 | 91.125 | 99.033 |
Der Materialaufwand (26.833 TEUR) ist insgesamt um 3.232 TEUR angestiegen. Hauptursache dafür sind vor allem die gestiegenen Stromkosten (+2.550 TEUR). Die Kosten für Chemikalien sind um 712 TEUR gesunken. Im Bereich der bezogenen Leistungen ist ein Kostenanstieg von 1.335 TEUR zu verzeichnen, für den die leicht gestiegenen Kosten bei der Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (+407 TEUR) und Instandhaltung der Maschinen (+398 TEUR) im Klärwerk verantwortlich sind. Die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (+274 TEUR) und die Instandhaltung der Haustechnik (+354 TEUR) haben ebenfalls zu steigenden Kosten beigetragen. Rückläufig waren die Kosten für die Beseitigung des Betriebs- und Sondermülls (-332 TEUR).
Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 617 TEUR angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg ist der Anstieg für Mieten für bewegliche Gegenstände (+254 TEUR) und Verlust aus Schadensfällen (+280 TEUR) Außerdem ist darin ein erneuter Anstieg der Abbruchkosten für Anlagen (+133 TEUR) enthalten.
Die Abschreibungen sind um +1.080 TEUR auf insgesamt 24.604 TEUR angestiegen. Dies ist auf die ansteigende Investitionstätigkeit zurückzuführen und positiv zu bewerten.
Der Personalaufwand ist durch Tarifsteigerung und Einmalzahlungen um 1.565 TEUR gestiegen.
Das Zinsergebnis spiegelt die gestiegenen Zinsen am Kreditmarkt wider (+1.468 TEUR). Dem Anstieg bei den Darlehenszinsen für den Kreditmarkt (+2.343 TEUR) und den Zinsen für kurzfristige Geldmittel (+599 TEUR) stehen Rückgänge beim Aufwand aus Derivaten (-577 TEUR) und dem Zinsaufwand aus sonstigen Rückstellungen (-222 TEUR) und Pensionsrückstellungen (-662 TEUR) gegenüber.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 29.707 TEUR liegt um 1.566 TEUR (5,6 %) über dem Wert des Vorjahres. Der Anstieg der Beschäftigtenentgelte (+1.266 TEUR) ist prägend für das Ergebnis. Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 115 TEUR (-8,6 %) war erneut etwas geringer als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich ein Anstieg der Personalkosten um +4,9 %.
| Personalaufwand | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung ggü Vj. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | abs. | in % | |||||
| Beschäftigtenentgelt | 19.157 | 19.702 | 20.407 | 20.186 | 21.452 | 1.266 | 6,3% |
| Beamtenbezüge | 1.092 | 1.091 | 1.168 | 1.327 | 1.335 | 8 | 0,6% |
| Veränderung Rückstellungen | 89 | 390 | 152 | 144 | 74 | -70 | -48,6% |
| Soziale Abgaben | 4.127 | 4.296 | 4.472 | 4.439 | 4.680 | 241 | 5,4% |
| Altersversorgung | 3.549 | 3.538 | 3.530 | 3.381 | 3.386 | 5 | 0,1% |
| Rückstellungen f. Altersversorgung | -1.058 | -956 | -1.512 | -1.335 | -1.220 | 115 | -8,6% |
| Summe Personalaufwand | 26.956 | 28.061 | 28.217 | 28.142 | 29.707 | 1.565 | 5,6% |
| Weiterbildungsaufwand | 347 | 190 | 241 | 307 | 433 | 126 | 41,0% |
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise erneut angestiegen, und erreicht das Niveau vor der Corona-Pandemie.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 9.464 TEUR (Vj.: 13.630 TEUR) und damit um 4.166 TEUR unter dem Ergebnis vom Vorjahr. Vom geplanten Gewinn (4.400 TEUR) weicht das Ergebnis um +5.064 TEUR ab. Diese Abweichung kommt durch (3.284 TEUR) höhere Erträge und (1.696 TEUR) niedrigere Aufwendungen zustande. Bei den Erträgen liegt das erneut vor allem an der Auflösung der Rückstellung für Gebührenüberschüsse, bei den Aufwendungen wurden vor allem für die bezogenen Leistungen 2.117 TEUR zu viel geplant. Das lag hauptsächlich an der Preisvolatilität während der Planungsphase. Zu erwähnen sind hier nochmals die Stromkosten, die um 1.166 TEUR über dem Planansatz (4.100 TEUR) lagen, aber durch die Strompreisbremse wurden hier 425 TEUR sonstige betriebliche Erträge erlöst, so dass saldiert 741 TEUR Mehraufwendungen entstanden sind.
4. Entwicklung des Eigenkapitals
| Entwicklung des Eigenkapitals | 01.01.2023 | Zuführung | Ergebnis- verwendung | 31.12.2023 | Netto- veränderung |
|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | |||||
| Stammkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rücklagen | |||||
| - Gewinnrücklage | 98.660 | 13.630 | 112.290 | 13.630 | |
| - Sonderrücklage | |||||
| Ergebnisvorträge | |||||
| Jahresergebnis | 13.630 | 9.464 | -13.630 | 9.464 | -4.166 |
| Gesamt Eigenkapital | 112.290 | 23.094 | -13.630 | 121.754 | 9.464 |
| Gesamtkapital | 612.535 | 633.996 | |||
| Eigenkapitalquote | 18,33% | 19,20% |
Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN wurde das Jahresergebnis 2022 (13.630 TEUR) der Gewinnrücklage (nun 112.290 TEUR) zugewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2023 auf 121.754 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 19,20% (Vorjahr 18,33%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (39.121 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.970 TEUR), die dem Eigenkapital als gleichwertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 39,25%.
5. Entwicklung der Rückstellungen
| Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) | 01.01.2023 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| originär | Zinsanteil | |||||
| Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) | 17.436 | 17.436 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Pensionen | 35.493 | 1.208 | 0 | 0 | 425 | 34.710 |
| Abwasserabgabe | 21.646 | 964 | 0 | 3.955 | 0 | 24.637 |
| Rückstellungen für Maßnahmen Dritter | 11.422 | 798 | 0 | 477 | 0 | 11.101 |
| ausstehende Rechnungen (Investitionen) | 5.031 | 3.733 | 0 | 1.269 | 0 | 2.567 |
| Beamtenbeihilfen | 2.126 | 11 | 0 | 0 | -67 | 2.048 |
| ausstehende Rechnungen (Unterhalt) | 1.456 | 728 | 555 | 673 | 0 | 846 |
| Rückstellung für Einleitungsgebühr | 1.189 | 216 | 163 | 0 | 0 | 810 |
| Gleitzeit-, Überstundenguthaben | 1.110 | 1.110 | 0 | 1.099 | 0 | 1.099 |
| Instandhaltung | 1.079 | 0 | 456 | 0 | 0 | 623 |
| Urlaubsguthaben | 799 | 799 | 0 | 894 | 0 | 894 |
| Altersteilzeit | 711 | 8 | 0 | 0 | 7 | 710 |
| Dienstjubiläen | 160 | 8 | 12 | 13 | 2 | 155 |
| Rechtsstreitigkeiten | 91 | 0 | 9 | 34 | 0 | 116 |
| Jahresabschlusskosten | 59 | 59 | 0 | 59 | 0 | 59 |
| Aufbewahrungskosten Bilanz | 48 | 0 | 0 | 0 | -1 | 47 |
| Leistungsentgelt | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 | 4 |
| Gesamt Rückstellungen | 99.856 | 27.078 | 1.195 | 8.477 | 366 | 80.426 |
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10 ff erläutert.
6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss:
2023 2022 TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 9.464 13.630
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 24.604 23.524 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -27 -6 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.868 -4.864 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -19.431 -11.875 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -778 192 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 624 1.133
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 9.588 21.734
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 27 7 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -45.392 -38.471 Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 4.484 5.408
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -40.881 -33.056
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 48.000 39.900 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -28.719 -26.162
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.281 13.738
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) -12.012 15.350 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.713 -7.129
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -16.725 8.221
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 429 535 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -17.154 -5.248
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -16.725 -4.713
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Bereich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Abwassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen ausgelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
-
Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
-
Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teilbereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ringversuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weitgehend ausgeschlossen.
3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten, eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. bestehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt werden kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Führungsbesprechungen thematisiert.
Das Risikomanagement wurde 2023 neustrukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Zukünftig erfolgt die Risikobewertung aufgeteilt in strategische Risiken von Gesamt-SUN und Prozessrisiken. Die strategischen Risiken sind globaler Art und betreffen unter anderem Unternehmensorganisation, Finanzen, Personal, Politik, Medien, Technologie, Beschaffung, Recht und Umfeld beziehungsweise Umwelt. Die Bewertung der strategischen Risiken erfolgt durch die operative Werkleitung. Bei den Prozessrisiken erfolgt eine kleinteiligere Bewertung auf Ebene der elf Prozesse des Integrierten Managementsystems der SUN. Diese Bewertung wird durch die jeweiligen Prozesseigner durchgeführt. Für die Bewertung der Risiken (Eintrittswahrscheinlichkeit und potentielle Schadensauswirkung) wurde die Matrix der Risikobewertung aus GD-COM-702 ISMS-Handbuch (entnommen aus dem B3S) übernommen. Damit ist eine einheitliche Bewertung sichergestellt. Nunmehr wird die Risikobewertung jährlich überprüft. Im Managementreview werden darauf basierend die Wirksamkeit und Angemessenheit des Umgangs mit Risiken und Chancen bewertet.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits regelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente im Einzelfall sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind: Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap), Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs und der Lage im Nahen Osten
Aufgrund der instabilen Lage im Nahen Osten (Krieg in Israel, Angriffe auf Schiffe im Suez-Kanal usw.) und infolge des Ukrainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von
Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen, verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Ukrainekrieg und die Energiepolitik der Bundesregierung wird vor allem auf dem Energiesektor bei der Versorgung von Treibstoffen und Strom möglicherweise zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus könnte es bei einer Eskalation im Nahen Osten auch noch zu Lieferengpässen kommen. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist rückläufig, vermutlich durch Einsparungen beim Warmwasserverbrauch aufgrund der hohen Energiepreise. Bei den industriellen und gewerblichen Gebührenzahlern in Nürnberg wird kein erheblicher Produktionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungs- oder Absatzmarkt aufgrund des Ukrainekriegs befürchtet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produktionswasserverbrauchs und damit des Abwassers führen würde.
Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtragsforderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation aufgrund der politischen Lage und von Lieferkettenproblemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Gebührenkalkulation erfolgte 2023 und die Gebühren mussten ab 2024 um durchschnittlich 42% nach oben angepasst werden.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kommunalen Aufgabe der SUN nur in begrenztem Maße möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, dass für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter verschärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch weitere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Aktuell befindet sich bereits die Überleitung des Abwassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau und ist weitgehend abgeschlossen. Die Allianz der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpolitik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern des Niederschlagswassers in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kostenintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhaltesysteme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärgases bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträger helfen der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Monatsergebnis bis März 2024 vor. Daraus lassen sich bereits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus den Abwassergebühren liegen dabei um 5.702 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres, was jedoch maßgeblich auf die höhere Schmutz- und Niederschlagswassergebühr im neuen Gebührenzeitraum zurückzuführen ist. Die aktivierten Eigenleistungen liegen per 31.03.2024 noch nicht vor
Beim Materialaufwand liegen die Aufwendungen für Chemikalien etwa auf Vorjahresniveau, die Aufwendungen für bezogene Leistungen bleiben aktuell noch etwas hinter dem Vorjahreswert zurück (-173 TEUR). Der Personalaufwand ist gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres deutlich angestiegen (+582 TEUR), da die Tariferhöhungen erst ab dem 2. Quartal 2023 erfolgt sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau (-2 TEUR).
Die Zinsaufwendungen sind erwartungsgemäß angestiegen (+863 TEUR) Zusammenfassend ergibt sich per 31.03.2024 ein um 1.514 TEUR besseres Ergebnis als im Vergleichszeitraum 2023. Statt eines Verlustes i. H. v. 2.290 TEUR zum 31.03.2023 ergibt sich in 2024 zum gleichen Stichtag ein Verlust i. H. v. 776 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2024 – 2027 wird für 2024 mit einem Gewinn von 8.214 TEUR (2023: 4.400 TEUR) geplant. Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Erhöhung der Abwassergebühr, da die Gebührenüberschussrückstellung in 2023 zur Gänze aufgelöst wurde. Die geplanten Umsatzerlöse liegen mit 105.614 TEUR deutlich über (+23.925 TEUR) dem Planansatz des Vorjahres mit 81.689 TEUR. Diesen stehen erwartete Aufwandssteigerungen bei den Personalkosten (+4.296 TEUR) sowie leicht steigende Aufwendungen für Zinszahlungen (+756 TEUR) gegenüber. Bei den Materialaufwendungen und den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen wird von einer in Summe etwa gleichbleibenden Belastung ausgegangen.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2024 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 2,42 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch) Niederschlagswasser in Höhe von 0,60 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen.
Die Auflösung der Rückstellung für Gebührenerstattung wurde im Gebührenzeitraum (2020 – 2023) abgeschlossen. Die 56.626 TEUR wurden vollständig an den Gebührenzahler erstattet. Trotzdem ergab sich noch eine gebührenrechtliche Unterdeckung in Höhe von 2.017 TEUR, die in der Überleitungsrechnung ausgewiesen wird (s. Anlage 1).
- Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Ukrainekrieges und der Lage im Nahen Osten
Betriebsintern wird die Coronapandemie im Jahr 2023 und darüber hinaus keine Einschränkungen mehr verursachen. Allerdings kann es insbesondere bei einer Eskalation im Nahen Osten zusätzlich zu den Belastungen infolge der Sanktionen gegen Russland aufgrund des Ukrainekrieges zu weiteren Preissteigerungen im Bereich Rohstoffe, Energie und Chemikalien kommen. Die höheren Lebenshaltungskosten führen im weiteren Schritt über die Tarifabschlüsse auch 2024 zu höheren Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN und den Lieferanten.
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurden 13 Grundstücke (insgesamt 17.362 m²; Wert: 263 TEUR) als Ausgleichsflächen für die Baumaßnahme am Eichwaldgraben gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten: Es wurde eine neue Dienstbarkeit eingetragen. Es wurde keine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
- Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-
gen
Die Angaben sind in Anlage 2 zum Anhang ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 9.454 TEUR auf 70.871 TEUR (Vj. 80.325 TEUR) gesunken.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2023 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2024 bis 2027 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 61 bis 63 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2023 – 2027 im Bereich der Abwasserableitung (205 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Kanalerschließung Tiefes Feld und weitere Maßnahmen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant. Nachdem nun im April 2024 nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit Planung und Bau des Frankenschnellweges mit Nachdruck begonnen wird, wird diese politische Priorität bei begrenzten personellen Ressourcen Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung im Bereich der Abwasserableitung haben.
Bei der Abwasserreinigung (101 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt der Kläranlagenausbau. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken, einschließlich der Beleuchtungsanlagen im Klärwerk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik und die Erweiterung der mechanischen Anlagen sowie der Modernisierung des Wasserweges.
4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2023 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 439 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal). Darüber hinaus befanden sich 20 Mitarbeitende in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 397,02 Beschäftigten (Vorjahr 400,51) unter dem Stellenplan (439,93).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Stellenplan Vollkraftstellen (Soll) | 439,93 | 436,43 | 435,42 | 423,7 |
| Istbesetzung Vollzeitäquivalente Beschäftigte (gesamt) befristete Beschäftigte Auszubildende | 397,02 439 3 20 | 400,51 440 7 20 | 405,67 443 6 21 | 403,9 442 8 19 |
Anlage 1 (ungeprüft)
| Überleitungsrechnung (in TEUR) 2019 SUN Gesamt Ist | 2020 Ist | 2021 Ist | 2022 Ist | 2023 Ist |
|---|---|---|---|---|
| Jahresergebnis nach Handelsrecht 12.518 | 8.077 | 10.654 | 13.630 | 9.463 |
| Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 5.008 Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.228 Nettoabschreibung -19.220 | 4.966 -24.183 -19.217 | 4.880 -23.365 -18.485 | 4.863 -23.524 -18.661 | 4.868 -24.604 -19.736 |
| Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -6.703 | -6.408 | -5.547 | -3.226 | -4.691 |
| andere nicht gebührenfähige Ansätze -102 | -4.841 | -3.556 | -2.725 | -2.909 |
| Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschreibung -19.220 Zinskosten auf Anlagevermögen -23.471 Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 6.001 | -19.217 -23.447 5.919 | -18.485 -23.328 5.798 | -18.661 -23.500 5.724 | -19.736 -24.324 5.728 |
| Nettozinskosten -17.470 | -17.528 | -17.530 | -17.776 | -18.596 |
| gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.853 | 1.798 | 2.227 | 1.805 | 484 |
| Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 Ergebnisübertrag (KAG) 0 kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 | 0 0 | 0 0 | 0 0 | -2.017 0 |
| 0 | 0 | 0 | -2.017 |
kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
Die Überleitungsrechnung zeigt, dass am Ende des Gebührenzeitraums (2020 – 2023) die vollständige Auflösung der Rückstellung für Gebührenerstattung aus vorangegangenen Zeiträumen (56.626 TEUR) nicht ausgereicht hat, um die Mindereinnahmen wegen des gesenkten Gebührenmaßstabs auszugleichen. Die fehlenden 2.017 TEUR sind im kommenden Gebührenzeitraum auszugleichen (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG).
Anlage 2: Anlagen im Bau 2023
Im Bau befindliche Maßnahmen
| Projekt | Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2023 | EUR |
|---|---|---|
| 93102 | Kanalisation Bebauungsplangebiete | 257.727,92 |
| 93103 | Erschließung Baugebiet Wetzendorf | 167.135,47 |
| 93250 | Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen | 3.551.297,94 |
| 94800 | Kanalsanierung Gartenstadt | 13.377.567,75 |
| 95400 | Kanalerschließung | 164.581,74 |
| 95600 | Kanalbau | 1.568.151,12 |
| 95700 | Kanalauswechslung | 6.388.333,80 |
| I002 | Maßnahme Dritter | 765.555,74 |
| I005 | Kanalerschließung Tiefes Feld | 205.116,29 |
| I006 | Gebietssanierung Neunhof | 194.449,49 |
| I105 | Zerzabelshofsammler | 426.757,07 |
| I106 | Gebietssanierung Kornburg | 2.262.205,71 |
| I148 | Frankenschnellweg | 2.267.317,17 |
| I177 | Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik | 3.819.741,61 |
| I200 | Reinvestitionen Kanalbetrieb | 478.219,61 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 1.747.787,00 | |
| Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter | 11.100.588,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen | 48.742.533,43 |
| Projekt | Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2023 | EUR |
|---|---|---|
| 96700 | Kläranlagenausbau | 1.365.039,82 |
| I087 | Beleuchtungsanlagen KW 1 | 469.273,84 |
| I156 | Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung | 11.577.962,15 |
| I175 | Grundleitungen Betriebsgelände SUN | 15.002,25 |
| I176 | Ertüchtigung der Schwachlastbelebung | 320.523,88 |
| I181 | Ertüchtigung der Gebäudetechnik | 25.614,75 |
| I182 | Modernisierung Wasserweg KW 1 | 697.581,82 |
| I183 | Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung | 3.588.558,28 |
| I184 | Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 | 839.127,35 |
| I185 | Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 | 797.091,79 |
| I187 | Klärschlammverwertung Nürnberg | 519.970,25 |
| PI1116 | Erweiterung der mechanischen Anlagen | 70.660,78 |
| PI1127 | Vorbeugender Brandschutz | 375.642,77 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 1.466.792,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen | 22.128.841,73 |
| Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen | 70.871.375,16 |
|---|
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
Inhaltsverzeichnis Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2023 3
Anlage 2 Technische Daten 2023 4
Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2023
| Ru- brik Beschreibung | Stadtent- wässerung IST 01-12/23 | Kauf- männischer Bereich IST 01-12/23 | Umwelt- analytik IST 01-12/23 | Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis IST 01-12/23 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Materialaufwand | 25.625.712,55 | 578.314,98 | 629.109,88 | 26.833.137,41 |
| 2. Löhne und Gehälter 3. Soziale Abgaben 4. Aufwendungen für Altersversorgung | 16.440.351,58 3.112.723,09 1.666.087,34 | 3.025.043,36 887.203,07 148.634,68 | 3.395.127,54 680.443,71 351.850,50 | 22.860.522,48 4.680.369,87 2.166.572,52 |
| 5. Summe Personalaufwand | 21.219.162,01 | 4.060.881,11 | 4.427.421,75 | 29.707.464,87 |
| 6. Abschreibungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Steuern 9. Konzessions- und Wegeentgelte 10. Andere betriebliche Aufwendungen | 23.785.542,88 311.065,68 288.691,90 0,00 9.284.438,02 | 426.146,92 4.348.931,93 0,00 0,00 2.964.833,89 | 391.812,79 62.182,87 151,98 0,00 659.040,24 | 24.603.502,59 4.722.180,48 288.843,88 0,00 12.908.312,15 |
| 11. Summe 1. - 10. | 80.514.613,04 | 12.379.108,83 | 6.169.719,51 | 99.063.441,38 |
| 12. Gesamtbelastung 13. Gesamtentlastung | 58.392.961,83 -44.977.856,33 | 3.271.625,65 -15.439.018,22 | 8.819.031,11 -10.066.744,04 | 70.483.618,59 -70.483.618,59 |
| 14. Aufwendungen nach Entlastung 15. Betriebserträge insgesamt 16. Betriebsergebnis | 93.929.718,54 -104.876.987,83 -10.947.269,29 | 211.716,26 -181.774,84 29.941,42 | 4.922.006,58 -3.438.424,63 1.483.581,95 | 99.063.441,38 -108.497.187,30 -9.433.745,92 |
| 17. Finanzerträge 18. Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 0,00 0,00 | -29.941,42 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | -29.941,42 0,00 0,00 |
| 20. Unternehmensergebnis | -10.947.269,29 | 0,00 | 1.483.581,95 | -9.463.687,34 |
Anlage 2: Technische Daten
31.12.2022 31.12.2023
Einwohnerzahl der Stadt 541.103 544.414
davon am Kanalnetz angeschlossen 540.754 544.072 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.624 -3.677 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.677 59.808
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 588.807 600.203
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m3/Tag 374.816 383.118
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik in den Klärwerken 1 und 2 Biologie in den Klärwerken 1 und 2 P-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 N-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 Filtration in den Klärwerken 1 und 2
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 20.031.782 16.014.209
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 44 44
Stauraumkanäle Anzahl 33 34
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 35
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
m3 551.410 562.210