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Sitzungsunterlagen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 21.06.2024 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/001/2024 5 Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg Rpr/001/2024 8 TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/002/2024 42 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/003/2024 45 Bericht Prüfung Jahresabschluss 2022 Stadt Nürnberg Rpr/003/2024 48 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Rpr/003/2024 135 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/004/2024 251 TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Rpr/005/2024 254 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 rechtsfähige Stiftungen Rpr/005/2024 257 TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Rpr/006/2024 303 TOP Ö 7 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sitzungsvorlage NüBad/024/2023 306 NürnbergBad Bericht_JAP 2022 signiert NüBad/024/2023 310 NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert NüBad/024/2023 386 TOP Ö 8 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sitzungsvorlage NüBad/025/2023 422 2 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Sitzungszeit Freitag, 21.06.2024, 09:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/001/2024 2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/002/2024 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/003/2024 4. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/004/2024 5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Berschneider, Alois Gutachten Rpr/005/2024 6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Berschneider, Alois Gutachten Rpr/006/2024 7. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad Gutachten NüBad/024/2023 3 Berschneider, Alois 8. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad Berschneider, Alois Gutachten NüBad/025/2023 9. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2023, öffentlicher Teil 4 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/001/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vom 28.02.2024 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2021 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 11 5 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 10.786.660.345,68 Euro. Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 96.106.002,02 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2024 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2021 festgestellt. 7 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-8/2/2 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024 öffentlich über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Februar 2024 11 8 Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 3 1.1 Einführung 3 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.3 Vermögens- und Ertragslage 4 1.3.1 Vermögenslage 4 1.3.2 Ertragslage 9 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 10 1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 10 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 11 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 14 1.4.4 Kapitalkonsolidierung 15 1.4.5 Schuldenkonsolidierung 19 1.4.6 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 21 1.4.7 At-Equity-Konsolidierung 23 1.4.8 Kapitalflussrechnung 25 1.4.9 Konsolidierungsbericht 30 2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 32 3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 34 9 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 34 1 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.1 Einführung Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum 31.12.2021. Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet. 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2021 wäre somit der 30.06.2023 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jah- resabschluss erst am 19.07.2023 im Stadtrat vorgestellt und am 02.08.2023 dem Rechnungs- prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses er- folgte mit Unterbrechungen im Zeitraum November 2023 bis einschließlich Januar 2024. Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2021 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile: • Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik), • Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV- Doppik), • Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik, • Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie • Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV- Doppik). 10 Seite 4 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahres- abschlusses. Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, • der Abgleich der Meldeberichte i m Konsolidierungsprogramm Doppik al dente mit den geprüften Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen, • die Kapitalkonsolidierung, • die Schuldenkonsolidierung, • die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH, • die konzerninternen Einlagen bzw. Übertragungen von Grundstücken, • die konzerninternen Rückstellungen, • die konzerninternen Vorräte, • die At-Equity-Konsolidierung sowie • die Kapitalflussrechnung. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläute- rungen, die durch gesetzlic he Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen und Eliminierungen der einzelnen Positionen in der kons olidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung korrekt wiedergegeben sind. 1.3 Vermögens- und Ertragslage 1.3.1 Vermögenslage Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2021 gezeigt: 11 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 34 AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2021 EUR Vorjahr EUR Bilanzposten 31.12.2021 EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen 8.914.850.004,99 8.672.872.734,36 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 218.492.760,00 208.563.755,22 1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 15.640.868,89 15.844.877,02 2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 191.644.408,83 184.782.020,38 3. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.768.936,63 2.833.513,92 4. Geschäfts- oder Firmenwert 6.438.545,65 5.103.343,90 II. Sachanlagen 7.843.447.181,34 7.645.721.478,04 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 291.009.971,53 284.501.809,35 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.594.578.987,61 2.531.557.146,80 3. Infrastrukturvermögen 3.387.976.941,92 3.355.017.857,25 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 13.818.540,49 14.653.299,43 5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 395.359.862,83 394.736.535,73 6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 347.814.338,79 230.330.638,47 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 152.815.374,54 147.505.637,73 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 660.073.163,63 687.418.553,28 III. Finanzanlagen 852.910.063,65 818.587.501,10 1. Sondervermögen 0,00 0,00 2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.619.018,31 4.619.018,31 3. Anteile an assoziierten Unternehmen 615.801.101,39 586.259.459,48 4. Sonstige Beteiligungen 5.564.877,41 5.250.430,84 5. Ausleihungen 38.806.075,99 36.659.183,31 6. Wertpapiere des Anlagevermögens 188.118.990,55 185.799.409,16 B. Umlaufvermögen 1.828.668.975,66 1.576.473.417,88 I. Vorräte 357.423.757,82 239.863.750,73 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 106.174.475,14 96.699.684,23 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeugnisse und Leistungen 158.834.868,45 68.111.818,99 A. Eigenkapital 1.934.096.974,10 1.818.561.712,53 I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 690.327.214,54 688.000.849,53 II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen 2.631.467,61 2.631.467,61 III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 925.983.406,29 844.685.410,55 IV. Ergebnisvortrag -31.870.889,87 58.288.861,21 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 96.106.002,02 -4.167.037,15 VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 246.069.181,80 224.271.569,07 VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71 VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 B. Sonderposten 1.711.356.669,88 1.757.128.853,72 I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.439.757.157,67 1.477.859.337,91 II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 217.780.515,03 213.634.792,96 III. Sonstige Sonderposten 20.391.973,18 15.946.829,85 IV. Gebührenausgleich 33.427.024,00 49.687.893,00 V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00 C. Rückstellungen 2.896.848.307,11 2.828.785.042,70 I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.376.148.041,18 2.332.646.819,93 II. Umweltrückstellungen 31.188.689,55 31.238.752,00 III. Instandhaltungsrückstellungen 28.458.156,19 28.691.928,61 IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 6.046.351,52 8.750.698,68 V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren 0,00 0,00 VI. Sonstige Rückstellungen 455.007.068,67 427.456.843,48 12 Seite 6 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2021 EUR Vorjahr EUR Bilanzposten 31.12.2021 EUR Vorjahr EUR 3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 90.004.420,36 72.765.886,38 4. Sonstige Vorräte 2.394.679,87 2.271.047,13 5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 15.314,00 15.314,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 961.540.642,01 781.638.800,50 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 203.468.930,36 155.196.892,36 2. Privatrechtliche Forderungen 506.859.029,49 412.919.329,34 3. Sonstige Vermögensgegenstände 211.037.777,88 148.852.372,57 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 12.006.554,33 32.609.835,40 5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen 28.168.349,95 32.060.370,83 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 509.704.575,83 554.970.866,65 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.141.365,03 36.265.549,83 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 E. Treuhandvermögen 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 4.197.879.649,33 3.841.965.420,43 I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.933.668.844,47 2.793.931.963,36 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 179.496.352,95 123.334.523,74 IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 110.016.225,21 120.971.425,98 V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 486.736.714,84 363.037.145,85 VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 72.678.927,66 39.270.819,81 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 335.282.584,20 321.419.541,69 E. Passive Rechnungsabgrenzung 46.478.745,26 39.170.672,69 F. Treuhandkapital 0,00 0,00 Summe Aktiva (Bilanzsumme) 10.786.660.345,68 10.285.611.702,07 Summe Passiva (Bilanzsumme) 10.786.660.345,68 10.285.611.702,07 Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh) 13 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 34 Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2021. Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso- lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buch- werten angesetzt. Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.915 Mio. Euro bzw. 82,6 % der Bilanzsumme. Auf da s Umlaufvermögen entfallen 1.829 Mio. Euro (17,0 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 43 Mio. Euro (0,4 %). Mehr als die Hälfte des Konzern- Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (50 ,4 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über rund drei Viertel des Anlagever- mögens (76,9 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung Anlagevermögen „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Immaterielle Vermögensgegenstände 218.492.760 2,4 Sachanlagen 7.843.447.181 88,0 Finanzanlagen 852.910.064 9,6 Summe Anlagevermögen 8.914.850.005 100,0 Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens i st in Sachanlagen gebunden (88,0 %). Davon entfallen auf die Kernverwalt ung und den Teilkonzern StWN 5.903 Mio. Euro bzw. 75,3 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs- gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanla- gevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs-, -gewinnungs- und -bezugsanla- gen der N-ERGIE AG enthalten. Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil- konzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 87,4 % (745 Mio. Euro) der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapi- talkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Sei- tens der Kernverwaltung sind dies mit 125 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert des Fi- nanzanlagevermögens um 34,3 Mio. Euro bzw. 4,19 % erhöht. Dies ist zum großen Teil auf die Kapitaleinlagen der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse GmbH bzw. die Flughafen Nürn- berg GmbH als auch auf die Erhöhung der Anteile an assoziierten Unternehmen des Teilskon- zerns StWN zurückzuführen. 14 Seite 8 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar: Zusammensetzung Passivseite „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Eigenkapital 1.934.096.974 17,9 Sonderposten 1.711.356.670 15,9 Rückstellungen 2.896.848.307 26,9 Verbindlichkeiten 4.197.879.650 38,9 Passive Rechnungsabgrenzung 46.478.745 0,4 Summe Passivseite Konzernbilanz 10.786.660.346 100,0 Das Eigenkapital beläuft sich auf 17,9 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von rund 246 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Ge- sellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N -ERGIE AG beteiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 15,7 %. Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli- dierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapital- zuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Bei den Rückstellungen entfällt der größte Tei l auf die Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen mit 2.376 Mio. Euro (82,0 %) und davon 94,6 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht auf die Anpassung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedes- sen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Er- mittlung analog zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des in 2021 gültigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet. Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 4.198 Mio. Euro. Der Großteil, 2.934 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen belaufen sich auf 487 Mio. Euro. 15 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 34 1.3.2 Ertragslage Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushalts- jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt: Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.097.667.714,95 941.652.786,03 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 710.227.841,55 664.007.908,35 3 + Sonstige Transfererträge 7.719.431,36 6.989.907,55 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4.357.449.150,90 3.989.894.437,53 5 + Auflösung von Sonderposten 83.597.252,30 89.285.697,07 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 224.348.783,62 236.997.487,76 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 331.484.000,65 324.667.746,15 8 + Sonstige ordentliche Erträge 146.626.860,96 81.619.043,11 9 + Aktivierte Eigenleistungen 136.133.728,50 125.062.966,66 10 +/- Bestandsveränderungen 20.317.639,03 -2.805.376,88 S1 = Ordentliche Gesamterträge 7.115.572.403,82 6.457.372.603,33 11 - Personalaufwendungen 1.574.422.819,34 1.519.253.362,37 12 - Versorgungsaufwendungen 166.399.673,58 187.416.809,17 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.250.465.541,42 2.888.297.763,97 14 - Bilanzielle Abschreibungen 434.085.585,48 324.097.782,52 15 - Transferaufwendungen 860.304.725,25 792.373.345,78 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 687.567.688,90 652.992.008,55 S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.973.246.033,97 6.364.431.072,36 S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 142.326.369,85 92.941.530,97 17 + Finanzerträge 80.349.274,81 56.804.903,12 18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 0,00 0,00 19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 117.591.944,25 125.892.382,23 20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 28.443.902,37 55.926.850,04 S4 = Gesamtfinanzergebnis -65.686.571,81 -125.014.329,15 S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 76.639.798,04 -32.072.798,18 21 + Außerordentliche Erträge 68.538.849,73 38.123.819,63 22 - Außerordentliche Aufwendungen 27.185.617,31 7.492.999,31 S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 41.353.232,42 30.630.820,32 S7 = Gesamtjahresergebnis 117.993.030,46 -1.441.977,86 23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -21.887.028,44 -2.725.059,29 24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00 25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 96.106.002,02 -4.167.037,15 16 Seite 10 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Mit einem konsolidierten Jahres überschuss von 96,11 Mio. Euro (Vorjahr: Jahres fehlbetrag von 4,17 Mio. Euro) wurde für das Jahr 2021 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wieder ein positives Ergebnis erzielt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bel äuft sich auf 100,27 Mio. Euro. Hierbei stehen den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von knapp 7,12 Mrd. Euro (Vj.: 6,46 Mrd. Euro) ordentliche Gesamtaufwendungen von rund 6,97 Mrd. Euro (Vj.: 6,36 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert ein Ergebnis der lau fenden Geschäftstätigkeit von 142,33 Mio. Euro (Vj.: 92,94 Mio. Euro). Dieses wird durch ein negati- ves Gesamtfinanzergebnis von -65,69 Mio. Euro (Vj.: -125,01 Mio. Euro) noch verringert. So- mit liegt das orden tliche Gesamtergebnis mit 76,64 Mio. Euro wieder im positiven Bereich (Vj.: negatives ordentliches Gesamtergebnis von -32,07 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von 41,35 Mio. Euro (Vj.: 30,63 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von - 21,89 Mio. Euro (Vj.: -2,73 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresüberschuss. Die ordentlichen Gesamterträge (7,12 Mrd. Euro) setzen sich z u einem bedeutsamen Anteil (61,2 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (4,36 Mrd. Euro) zusammen. Für die or- dentlichen Gesamtaufwendungen (6,97 Mrd. Euro) sind hauptsächl ich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (3,25 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,57 Mrd. Euro) ursächlich. Das negative Gesamtfinanzergebnis von 65,69 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons- tige Finanzaufwendungen in Höhe von 117,59 Mio. Euro. Die Finanzerträge erhöhten sich um 23,54 Mio. Euro auf 80,35 Mio. Euro, während sich die Aufwendungen aus Eigenkapitalverän- derungen von assoziierten Unternehmen um 27,48 Mio. Euro auf 28,44 Mio. Euro verringerten. Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,72 Mio. Euro auf nun 41,35 Mio. Euro. 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab- schlusses 2021 1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon- solidierte Jahresabschluss 202 1 demnach bis spätestens 31. Oktober 2022 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der kon- solidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 19.07.2023 mit all seinen relevanten Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 26.07.2023 mit der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab- schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb- ständigten Aufgabenträger. Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon- solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteili- 17 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 34 gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammen- zustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für die Jahre 2018 bis 2020 auch für 2021 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder neue Gesellschaften gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig ange- legt werden. Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter- gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemel- deten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im R ahmen der Durchführung der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Auf- wands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Ein- zelsachverhalte und Problemstellungen zu klären. Das waren zum Beispiel die Bezuschus- sung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzung en, die Behandlung der Um- satzsteuer sowie konzerninterne Sachverhalte wie die Übertragung von Grundstücken bzw. die Veräußerung der wbg-Anteile. Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden. 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs- kreis Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga- benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2021 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit- faden Bayern). Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen, brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon- solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs- schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeu- tung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen ins- gesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kom mune gewichteten 1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25. 18 Seite 12 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Auf- gabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteri- ums aufweisen. Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb- lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden. Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un- tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol- gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ- ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen. Der Eigenbetrieb SÖR ist im Gegensatz zum Vorjahr nun konsolidierungsplichtig. Des Weite- ren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzuneh- menden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt. 19 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 34 Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie- rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Be- deutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe NürnbergBad (NüBad), Fran- kenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI ) und Noris -Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Darüber hinaus wurde Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100 %- Tochterunternehmen der NOI in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Mangels eines Teil- konzernabschlusses der NOI werden die beiden Gesellschaften NOI und NIK anhand ihrer Einzelabschlüsse vollkonsolidiert. Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) – TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Pflicht Vollkonsolidierung NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Pflicht Vollkonsolidierung Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) freiwillig Vollkonsolidierung Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung 20 Seite 14 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab- schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 1.4.3.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge- nen Aufgabenträger Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahres- abschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender An- wendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen. Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2021 wurde vom Rechnungsprüfungs- amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge- halten wurden. Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der we- sentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung. 1.4.3.2 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschlüssen Zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses melden die in den Abschluss einbezoge- nen Aufgabenträger ihre konzerninternen Sachverhalte sowie ihre Summen- und Saldenlisten mittels standardisierter Berichtspakete (Reporting Package) an die Kämmerei der Stadt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird vom jeweiligen Abschluss- prüfer im Rahmen einer pr üferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungs- standards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ geprüft und betätigt. Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurde die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss geprüft. Hierzu wurden die gemeldeten und in das Konsolidierungspro- gramm Doppik al dente (Dad) übernommenen Daten mit den testierten Jahresabschlüssen abgestimmt. Neben den üblichen Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Gliederungsschemata erga- ben sich wie bereits im Vorjahr insbesondere Differenzen beim Abgleich der Meldedaten des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). So weicht die Bilanzsumme des Einzelabschlusses mit der Bilanzsumme der in Dad übernommen Werte um 123.126,38 Euro ab. Die Differenz ist wieder auf manuelle Umgliederungen von SÖR ohne tatsächliche Buchung in SAP zurückzuführen. Die Umgliederungen betreffen die Bereiche For- derungen und Verbindlichkeiten und lassen sich laut SÖR technisch nicht in SAP abbilden. Durch die fehlenden Buchungen in SAP enthält die übermittelte Summen- und Saldenliste regelmäßig die für den Jahresabschluss notwendigen Umgliederungen nicht. Um dem vorzu- beugen, meldet SÖR neben der aus SAP nach Excel exportierten Summen- und Saldenliste eine weitere Liste mit den entsprechenden Umgliederungen. Die Liste mit den Umgliederun- gen wird dann in Doppik al dente zusätzlich verarbeitet. 21 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 34 Darüber hinaus konnte bei NüBad festgestellt werden, dass die Summen- und Saldenliste nicht mit dem testierten Einzelabschluss übereinstimmt. Im Einzelabschluss wurden Umglie- derungen in der Excel -GuV vollzogen, aber nicht in SAP gebucht. Durch die fehlenden Bu- chungen in SAP ist die gemeldete Summen- und Saldenliste nicht korrekt. NüBad hat im Ge- gensatz zu SÖR die in der Summen- und Saldenliste fehlenden Umbuchungen nicht zusätzlich gemeldet, so dass sich ein ergebnisneutraler Ausweisfehler in der Konzern- GuV ergibt, der folgende Positionen betrifft (Erträge mit negativem Vorzeichen): Konzern-GuV-Positionen Meldung ohne Umgliederung Meldung mit Umgliederung Abweichung Kostenerstattungen und Kostenumlagen -468.053,48 -205.238,30 262.815,18 Personalaufwendungen 4.264.753,15 4.080.103,08 -184.650,07 Außerordentliche Erträge -56.377,97 -134.543,08 -78.165,11 Durch die fehlenden Umgliederungen sind die Erträge aus K ostenerstattungen und Kosten- umlagen um 262.815,18 Euro und die Personalaufwendungen um 184.650,07 Euro zu hoch ausgewiesen, während die außerordentlichen Erträge um 78.165,11 Euro zu niedrig darge- stellt werden. Bei NüSt gibt es ebenfalls Umgliederungen, die nur in der Bilanz erfolgten und nicht in SAP nachgebucht wurden. Die U mgliederungen betreffen konzerninterne Forderungen und Ver- bindlichkeiten. Da diese Sachverhalte wieder herauskonsolidiert werden, haben die in der ein- gespielten Summen- und Saldenliste fehlenden Umgliederungen keine Auswirkungen auf die Konzernbilanz. 1.4.4 Kapitalkonsolidierung Nach der Erstkonsolidierung wird die Kapitalkonsolidierung in jedem nachfolgenden Jah r er- neut durchgeführt. Bei der Folgekonsolidierung werden Veränderungen im Eigenkapital der einzelnen Aufgabenträger oder Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte bei der Stadt Nürn- berg durch entsprechende Kapitalkonsolidierungsbuchungen berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung konnten die vorgenommenen Buchungen nachvollzogen werden. Hin- wiese auf eine fehlerhafte oder unvollständige Konsolidierung ergaben sich nicht. Für 2021 stellt sich die Kapitalkonsolidierung wie folgt dar: 22 Seite 16 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Betrachtung der Veränderungen im Eigenkapital Werte lt. Ein- zel/Teil-Konzern- abschluss Konzern- buchungen/ Konsolidierungen Vorjahre Konzernbuchun- gen laufendes Jahr At-Equity- Konsolidierung laufendes Jahr Konsolidierungen laufendes Jahr Ausweis in Konzernbilanz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Vollkonsolidierte Aufgabenträger Allgemeine Rücklage 259.942.900 -254.220.901 -2.062.312 -3.659.687 0 Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen 139.850.805 -131.395.385 0 -8.455.420 0 Ergebnis-/Gewinnrücklagen 648.393.196 -555.081.641 -2.819.057 -90.492.498 0 Ergebnisvortrag 69.702.226 -150.903.219 2.954.570 78.246.424 0 Jahresergebnis 94.571.800 0 -71.139.718 -23.432.081 0 Unterschiedsbetrag Kapitalkonsoli- dierung Tochtergesellschaften2 405.188 -455.188 0 50.000 0 Ausgleichsposten für Anteile ande- rer Gesellschafter 280.437.003 -34.268.476 0 -99.345 246.069.182 Stadt Nürnberg Allgemeine Rücklage 697.139.646 -4.314.225 -290.894 -2.207.313 690.327.215 Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen 993.351 1.638.116 2.631.468 Ergebnis-/Gewinnrücklagen 223.291.622 612.199.286 90.492.498 925.983.406 Ergebnisvortrag -9.969.159 73.236.352 -16.891.660 -78.246.424 -31.870.890 Jahresergebnis 18.014.324 83.004.154 -28.443.902 23.531.426 96.106.002 Unterschiedsbetrag aus der Kapi- talkonsolidierung Stadt Nürnberg 4.850.592 4.850.592 2 Es handelt um Unterschiedsbeträge aus den Teilkonzernen Kh, StWN bzw. wbg. 23 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 34 Im Folgenden sollen die wesentlichen Vorgänge kurz erläutert werden: Einbringung von Grundstücken In 2021 hat die Stadt Nürnberg einzelne Grundstücke in das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg sowie die Eigenbetriebe NüSt und NüBad eingebracht. Die Einlagen haben im Ein- zelabschluss bei der Stadt Nürnberg die Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. das Son- dervermögen erhöht. Beim Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg bzw. den Eigenbetrie- ben erhöhten sich im Gegenzug die Rücklagen (14,27 Mio. Euro). Diese Erhöhungen wurden durch Konsolidierungsbuchungen für Zwecke des Gesamtabschlusses auf Ebene der Aufga- benträger rückgängig gemacht. Infolgedessen haben sich die Positionen „Allgemeine Rück- lage“ sowie „Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen“ reduziert. wbg-Anteilsverkauf In 2021 veräußerte die StWN weitere Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Im Teilkon- zern-Abschluss StWN war aus dem Anteilsverkauf ein Veräußerungsgewinn in Höhe von rd. 80 Mio. Euro enthalten. Dieser war für Gesamtabschlusszwecke zu eliminieren. Dies erfolgte im Rahmen der Konzernbuchungen. Auf Ebene der Aufgabenträger wurde das Jahresergeb- nis um 71,14 Mio. Euro gemindert. Darin ist die Eliminierung des konzerninternen Veräuße- rungsgewinns aus dem wbg-Anteilsverkauf von rd. 80 Mio. Euro enthalten. At-Equity-Konsolidierte Gesellschaften Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie die NürnbergMesse GmbH werden At -Equity in den Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. In 2021 wurden im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg die Rückstellungen für zukünftige Verlustausgleiche bzw. Einlagen in diese Gesellschaften um 70,50 Mio. Euro aufwandswirksam erhöht. Durch Buchung auf Gesamtab- schlussebene wurde diese Rückstellungsbildung rückgängig gemacht. Infolgedessen hat sich das Gesamtabschlussergebnis entsprechend erhöht. Diese Buchungen sind in der Erhöhung des Jahresergebnisses um 83,0 Mio. Euro – auf Ebene der Stadt Nürnberg – enthalten. Des Weiteren werden im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung die Beteiligungen an der Flug- hafen Nürnberg GmbH sowie der NürnbergMesse GmbH um die anteiligen Jahresergebnisse 2021 (-28,44 Mio. Euro) fortgeschrieben. Die Veränderung der Rücklagen betrifft die erfolgs- neutralen Veränderungen, insbesondere aus der Währungsumrechnung (-291 TEuro). 24 Seite 18 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Betrachtung der Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte Werte lt. Einzelab- schluss Stadt Nürnberg Konzern- buchungen/ Konsolidierungen Vorjahre Konzernbuchun- gen/Konsolidie- rungen laufendes Jahr Zwischen- Summe Werte vollkonsoli- dierte Aufgaben- träger Ausweis in Konzernbilanz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Sondervermögen 42.198.822 -30.878.574 -11.320.248 0 0 0 Anteile an verbundenen Unterneh- men 609.329.132 -487.578.335 -120.270.088 1.480.709 3.138.309 4.619.018 Anteile an assoziierten Unterneh- men 144.419.818 -35.615.833 16.265.204 125.069.189 490.731.912 615.801.101 25 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 34 Sondervermögen Das Sondervermögen enthält die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg, die alle vollkonsolidiert werden. Die Konsolidierungen des laufenden Jahres betreffen die Einlagen von Grundstücken durch die Stadt Nürnberg in die Eigenbetriebe NüSt und NüBad in Höhe von insgesamt 11,32 Mio. Euro. Im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg hatten sich durch diese Einlagen die Wertansätze der Finanzanlagen erhöht. D a die Eigenbetriebe aber vollkonsolidiert werden, war die Werterhöhung für Gesamtabschlusszwecke rückgängig zu machen. Anteile an verbundenen Unternehmen Durch die Einlagen eines Grundstücks in das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg so- wie den Kauf der wbg-Anteile durch die Stadt Nürnberg haben sich die Anteile an verbundenen Unternehmen im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg um 120,27 Mio. Euro erhöht. Durch die Kapitalkonsolidierung wird auch diese Werterhöhung für Gesamtabschlusszwecke rückgängig gemacht. Anteile an assoziierten Unternehmen Die Anteile an assoziierten Unternehmen der Stadt Nürnberg – Flughafen Nürnberg GmbH sowie NürnbergMesse GmbH – haben sich i m Rahmen der At-Equity-Konsolidierung um 16,27 Mio. Euro erhöht. Zu Einzelheiten wird auf Punkt 1.4.7.2 verwiesen. 1.4.5 Schuldenkonsolidierung 1.4.5.1 Allgemeine Ausführungen zur Schuldenkonsolidierung Aus konzerninternen Leistungsbeziehungen resultieren Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordneten Aufgabenträgern (vollkonsolidierte Tochtergesellschaf- ten) bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern untereinander. Bei Betrachtung der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften als Einheit (sog. „Einheitsfiktion“) wären die aus diesen internen Geschäftsvorfällen stammenden Forderungen und Verbindlichkeiten nicht entstan- den. Somit werden sie, wie in Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern gefordert, bei der Auf- stellung des konsolidierten Jahresabschlusses m iteinander aufgerechnet beziehungsweise eliminiert. In der konsolidierten Vermögensrechnung sollen somit nur die Forderungen und Verbindlichkeiten verbleiben, die aus Geschäftsvorfällen mit Externen, d.h. nicht in den kon- solidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, stammen. Im Rahmen der Eliminierung werden zuerst konzerninterne Vorgänge, die unter der Einheits- fiktion nicht gebucht worden wären, durch Buchung auf Gesamtabschlussebene rückgängig gemacht. Das wären zum Beispiel konzerninterne Veräußerungen. Danach werden die durch Konzernbuchungen angepassten Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen eines Klä- rungsdialoges gegenüberstellt. Sofern sich die Soll- und Habenbeträge aus den gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen, werden diese mittels Aufrechnung eliminiert. Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sogenannte Aufrechnungs- differenzen entstehen. Hierbei kommt jedoch eine Toleranzgrenze in Höhe von 100 TEuro pro Konzernbeziehung zum Tragen. Diesen Wert übersteigende Abweichungen sind aufzuklären und durch Konsolidierungsbuchungen zu bereinigen, bis der Wesentlichkeitsbetrag unter- schritten ist. Die verbleibe nden, nicht mehr aufklärbaren Differenzen werden unter dem ent- sprechenden Bilanzposten „ Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ ausgewiesen. Je 26 Seite 20 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg nach Vorzeichen werden sie den „sonstigen Vermögensgegenständen“ bzw. den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Eine Übersicht zu den wesentlichen, herauskonsolidierten Geschäftsvorfällen bei allen Positi- onen der Vermögensrechnung findet sich im Konsolidierungsbericht des konsolidierten Jah- resabschlusses 2021 (S. 53 ff.). Die Schuldenkonsolidierung wurde für das Geschäftsjahr 2021 einer stichprobenartigen Prü- fung in den Bereichen immaterielle Vermögensgegenstände und Zuwendungen sowie Forde- rungen und sonstige Vermögensgegenstände unterzogen. Dazu wurden die wesentlichen Bu- chungen auf Gesamtabschlussebene sowie die Durchführung des Klärungsdialogs im Konso- lidierungsprogramm in Stichproben analysiert. Die Toleranzgrenze wurde in den geprüften Fäl- len eingehalten. Die Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben. 1.4.5.2 Immaterielle Vermögensgegenstände und Zuwendungen Im konsolidierten Jahresabschluss 2021 werden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögens- gegenstände aus geleisteten Zuwendungen für Investitionen in Höhe von 191,64 Mio. Euro ausgewiesen. Hiervon entfallen Posten in Höhe von 37,91 Mio. Euro auf Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg an unterschiedliche Tochterunternehmen ausgereicht hat. Nach den Fest- legungen zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses sind aktuelle Zuwendungen, das heißt Investitionszuschüsse zu konsolidieren. Die wesentlichen Posten betreffen mit 29, 42 Mio. Euro das Klinikum Nürnberg und mit 7,42 Mio. Euro die wbg. Des Weiter en sind noch Posten gegenüber FSN ( 267 TEuro) sowie NOI (797 TEuro) enthalten. Diese internen Zuwendungen wurden im konsolidierten Jahresab- schluss 2021 herauskonsolidiert, so dass das immaterielle Vermögen aus geleisteten Zuwen- dungen in Summe um 37,91 Mio. Euro sank. 1.4.5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die konsolidierte Vermögensrechnung für das Jahr 2021 enthält unter anderem Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Summe von 961,54 Mio. Euro. Hiervon werden auf- grund konzerninterner Leistungsbeziehungen im Rahmen der Konsolidierung insgesamt 293,30 Mio. Euro eliminiert beziehungsweise ausgebucht. Die größten Anteile entfallen dabei auf die Kernstadt (74 ,84 Mio. Euro), auf StWN ( 139,66 Mio. Euro) und auf SÖR (43 ,29 Mio. Euro). Weitere nennenswerte Konsolidierungsbeträge finden sich bei ASN (19,23 Mio. Euro), NOI ( 2,10 Mio. Euro) , NüBad ( 1,32 Mio. Euro) , SUN (1 ,21 Mio. Euro) sowie bei der wbg (7,98 Mio. Euro). Bei der Kernstadt wurden unter anderem Geschäftsvorfälle mit SÖR (16,61 Mio. Euro) konso- lidiert. Darin ist auch ein Teilbetrag (7,60 Mio. Euro) des von der Stadt an SÖR ausgereichten Trägerdarlehens enthalten. Des Weiteren wurden Vorgänge mit der wbg (18 ,54 Mio. Euro) eliminiert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um an die wbg ausgereichte Wohnungsbau- darlehen. Betragsmäßig sehr bedeutsam ist die Konsolidierung des Freistellungsanspruches der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum aus passivierten Pensions- und Beihilferückstel- lungen für ans Klinikum ausgeliehene Mitarbeiter. Im Rahmen dieses im Jahr 2015 begründe- ten und seitdem jährlich angepassten Freistellungsanspruches wurden im Konsolidierungs- programm mit Wirkung zum 31.12.2021 insgesamt 34,95 Mio. Euro eliminiert. Der größte Anteil im Rahmen der Schuldenkonsolidierung entfällt auf StWN mit einer Gesamt- summe von 139,66 Mio. Euro. Der Großteil dieses konsolidierten Betrages resultiert aus dem 27 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 34 Anteilsrückkauf der wbg von der StWN durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 126, 35 Mio. Euro. Davon entfallen 8,75 Mio. Euro auf die noch offene Kaufpreisrate aus 2020. Die beim Eigenbetrieb SÖR im Rahmen der Schuldenkonsolidierung berücksichtigten Ge- schäftsvorfälle summieren sich für das Jahr 2021 auf 43,29 Mio. Euro. Der hierbei wesent- lichste Posten betrifft das Betriebsmittelkonto von SÖR, das zum 31.12.2021 einen Bestand von 37,71 Mio. Euro aufweist. Dieses Betriebsmittelkonto wird bei der Stadtkasse der Stadt Nürnberg geführt. Die Kontobewegungen hierbei sind somit konzerninterne Vorgänge und so- mit beim konsolidierten Jahresabschluss korrekterweise zu eliminieren. Die Konsolidierung bei ASN in Höhe von insgesamt 19,23 Mio. Euro entfällt weitestgehend auf den Bestand auf dem Betriebsmittelkonto von ASN Ende 2021 (17, 31 Mio. Euro). Wie auch bei SÖR war dieses im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses zu eli- minieren. 1.4.6 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 1.4.6.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH (wbg) zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des Gesamtabschlusses werden die Anteile an der wbg daher vollkonsolidiert. Mit Vertrag vom 28. Oktober 2021 veräußerte die StWN weitere 15,00 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg für 117 Mio. Euro. Sie erzielte daraus einen konzerninternen Ver- äußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzernabschluss der StWN auf rd. 80 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwi- schenergebniseliminierung zutreffend erfolgt . Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernab- schluss der StWN At -Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortgeschrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um 22 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss.3 1.4.6.2 Konzerninterne Einlagen bzw. Übertragungen von Grundstü- cken Im Jahr 2021 brachte die Stadt Nürnberg zwei unbebaute Grundstücke der Gemarkung Gleiß- hammer zum aktuellen Wert (5,50 Mio. Euro) in den Eigenbetrieb NüSt ein. Der Buchwert be- lief sich auf 1,46 Mio. Euro. Bei NüSt erhöhte sich in der Folge das Anlagevermögen und die Kapitalrücklage um 5,50 Mio. Euro. Die Stadt deckte im Rahmen der Einbringung stille Reser- ven in Höhe von 4,04 Mio. Euro auf und erhöhte den Beteiligungsbuchwert von NüSt. Sowohl der Ertrag aus der Aufdeckung de r stillen Reserven als auch die Erhöhung der Finanz - und Sachanlagen wurden ordnungsgemäß konsolidiert. Des Weiteren brachte die Stadt Nürnberg ein Grundstück mit Gebäude des Stadtteils St. Jo- hannis in das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen ein. Der Verkehrswert betrug 2,95 Mio. Euro, der Buchwert bei der Stadt Nürnberg belief sich auf 680 TEuro. Auch hier wurde der Vorgang inklusive des entstandenen Zwischengewinns in Höhe von 2,27 Mio. Euro ordnungsgemäß konsolidiert. Da das Gebäude zum Buchwert übertragen wurde, war eine Korrektur der Abschreibung für Konzernzwecke nicht veranlasst. 3 Im Einzelabschluss der StWN war aus der Veräußerung der wbg-Anteile ein Gewinn in Höhe von 102 Mio. Euro ausgewiesen. 28 Seite 22 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zwischen dem Eigenbetrieb NüBad und der Stadt Nürnberg erfolgten im J ahr 2021 zwei Grundstücksübertragungen. Dabei wurde ein Grundstück der Gemarkung Fischbach von NüBad an die Stadt Nürnberg und ein Grundstück der Gemarkung Gostenhof von der Stadt Nürnberg an NüBad übertragen. Das Grundstück in Gostenhof wurde zu einem Verkehrswert in Höhe von 7,09 Mio. Euro bei einem Buchwert von 893 TEuro übertragen. Der entstandene Zwischengewinn in Höhe von 5,75 Mio. Euro wurde ordnungsgemäß eliminiert. Bei der Über- tragung des Grundstücks in Fischbach (Buchwert: 74 TEuro, Verkehrswert: 1,28 Mio. Euro) wurde der Zwischengewinn in Höhe von 1,20 Mio. Euro allerdings nicht konsolidiert. Demnach sind das Anlagevermögen und die sonstigen ordentlichen Erträge bzw. der Jahresüberschuss im konsolidierten Jahresabschluss 2021 um 1,20 Mio. Euro zu hoch dargestellt. Der Fehler entstand, da der Vorgang von NüBad nicht im Reporting Package gemeldet wurde und Stk bei der Konsolidierung davon ausgegangen ist, dass der Verkehrswert dem Buchwert entspricht. 1.4.6.3 Dokumentation Zwischenergebniseliminierung Sollten konzernintern übertragene Wirtschafts güter – beispielsweise Gesellschaftsanteile, Grundstücke oder Gebäude – in der Zukunft auf Gesellschaften außerhalb des Konzerns über- tragen werden, ist sicherzustellen, dass die eliminierten Zwischenergebnisse nachträglich er- fasst werden. Rpr empfiehlt daher, konzerninterne Übertragungen inklusive der eliminierten Zwischenergebnisse zu dokumentieren und jährlich fortzuschreiben. 1.4.6.4 Konzerninterne Rückstellungen In den Einzelabschlüssen bzw. Teilkonzernabschlüssen der einzelnen Aufgabenträger sind konzerninterne Rückstellungen enthalten, welche nicht durch die Schulden- bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfasst werden, sondern separat und manuell konsolidiert werden müssen. Die konzerninternen Rückstellungen werden im Rahmen des Reporting Packages abgefragt und von den einzelnen Aufgabenträgern gemeldet. Im Jahr 2021 wurden Rückstellungen in Höhe von 3,17 Mrd. Euro gemeldet, davon wurden 274,75 Mio. Euro konsolidiert. Der Großteil der konzerninternen Rückstell ungen (244,6 Mio. Euro) wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen und an dieser Stelle eliminiert. Der Konsolidierungsbetrag in Höhe von 244,6 Mio. Euro setzt sich mit 206,9 Mio. Euro aus Vorjahresbuchungen und mit 37,7 Mio. Euro aus Buchungen des Berichtsjahr es zusammen. Ein großer Teil der Buchungen des Berichtsjahres entfällt auf die Konsolidierung sonstige r Rückstellungen im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung (63,5 Mio. Euro). Diese betreffen die im Einzelabschluss gebildeten Rückstellungen im Zusammenhang mit Einlagen in die Flugha- fen Nürnberg GmbH bzw. die NürnbergMesse GmbH. Für Zwecke des Gesamtabschlusses wurde diese Rückstellungsbildung eliminiert. Des Weiteren wurden im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg Einlagen in diese assoziierten U nternehmen erbracht, für die bereits in 2020 Rückstellungen gebildet worden waren (45,0 Mio. Euro). Die in 2020 gebildeten Rückstellun- gen wurden im Einzelabschluss der Stadt entspechend aufgelöst. Auch diese Rückstellungs- auflösung musste für Gesamtabschlusszwecke eliminiert werden. In gleichem Umfang erhöh- ten sich die Anteile an den assoziierten Unternehmen. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Hinweise auf eine fehlerhafte oder unvollständige Konsolidierung der Rückstellungen. 1.4.6.5 Fertige und unfertige Erzeugnisse Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfassung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse im kon- solidierten Jahresabschluss wurde im Berichtsjahr die Beziehung der Stadt Nürnberg zur WBG 29 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 34 KOMMUNAL GmbH geprüft. Die WBG KOMMUNAL erbringt ausschließlich Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und meldet zum 31.12.2021 unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 166,38 Mio. Euro. Auf Ebene des konsolidierten Jahresabschlusses stellen diese Erzeug- nisse keine Vorräte sondern Anlagen im Bau dar. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Umgliederung nicht vollständig erfolgte. Von den gemeldeten fertigen und unfertigen Erzeugnissen in Höhe von 166,38 Mio. Euro wurden lediglich 87,90 Mio. Euro umgebucht. Die Vorräte sind demnach um 78,48 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Inwieweit und in welcher Höhe die Anlagen im Bau und die korrespondierenden GuV-Positio- nen (u.a. Bestandsveränderung und Aktivierte Eigenleistungen) von dem Fehler betroffen sind, konnte im Prüfungszeitraum nicht abschließend geklärt werden und wird in der Prüfung für das Jahr 2022 wieder aufgegriffen. 1.4.7 At-Equity-Konsolidierung 1.4.7.1 Grundlagen Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maß- geblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung. Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At -Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jah- resabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an den assoziierten Aufgabenträgern in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem beson- deren Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter- schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unter- schiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At - Equity-Methode ist damit erfolgsneutral. In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Ent- wicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity -Wert fort- geschrieben. 1.4.7.2 Folgekonsolidierung Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH4 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgekonsolidie- rung durchgeführt. 4 Grundlage für die Einbeziehung at Equ ity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des Flughafens Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse GmbH bzw. Flughafen Nürnberg GmbH sind damit nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint. 30 Seite 24 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Im Gesamtabschluss 2021 entfallen auf die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flug- hafen Nürnberg GmbH 125,07 Mio. Euro. In 2020 waren Veränderungen aus der Währungs- umrechnung in Höhe von 457 TEuro nicht zutreffend erfasst worden. Diese Korrektur ist in 2021 erfolgt. Zum 31.12.2021 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar: Anteile Kernstadt At-Equity-Wertansatz Euro Euro Bewertung zum 31.12.2020 108.803.985 Bewertung zum 31.12.2021 NürnbergMesse GmbH 91.292.816 Flughafen Nürnberg GmbH 33.776.373 Bewertung zum 31.12.2020 125.069.189 125.069.189 Veränderung zum Vorjahr 16.265.204 NürnbergMesse GmbH Korrektur aus 2020 -457.141 Jahresergebnis 2021 (anteilig) -21.002.712 Kapitaleinlage 20.000.000 Erfolgsneutrale V eränderungen (v.a. aus Währungsumrechnung) 166.246 NürnbergMesse GmbH -1.293.607 -1.203.606 Flughafen Nürnberg GmbH Jahresergebnis 2021 (anteilig) -7.441.190 Kapitaleinlage 25.000.000 Flughafen Nürnberg GmbH 17.558.810 17.558.810 Summe der Veränderungen in 2021 16.265.203 davon erfolgswirksam -28.443.902 davon erfolgsneutral 44.709.106 Lt. Gesamtabschluss 2021 haben sich die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH um 1,29 Mio. Euro verringert bzw. um 17,56 Mio. Euro erhöht. Lässt man die ergebnisneutralen Veränderungen außer Betracht, hat sich das Gesamtergeb- nis um 28,44 Mio. Euro verschlechtert (i.Vj.: - 55,93 Mio. Euro). Auch in 2021 sind die Jahres- ergebnisse der beiden Gesellschaften noch durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Die Stadt Nürnberg hat in 2021 20,00 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH eingelegt. Grundlage ist der K onsortialvertrag aus 2017. Aufgrund der schwierigen Situation der Nürn- bergMesse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde in 2021 die Einlage aus 2026 vorgezogen. Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg in 2021 25,00 Mio. Euro in die Flughafen Nürnberg GmbH eingelegt. Der entsprechende Konsortialvertrag resultiert aus dem Jahr 2021. 31 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 34 Hintergrund der Einlagen ist auch im Falle des Flughafens die wirtschaftlich schwierige Lage aufgrund der Corona-Pandemie. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Hinweise auf eine fehlerhafte oder unvollständige Konsolidierung. 1.4.8 Kapitalflussrechnung Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deut- sche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern). In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dar- zustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Me- thode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanz- mittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgs- wirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finan- zierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode. Die auch oft als „Cashflow -Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi- nanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwen- dung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit. Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 wie auch schon im Vorjahr für 2021 eine Abnahme der Finanzmittel aus allen zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 101,43 Mio. Euro (Vorjahr: 81,37 Mio. Euro). Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2021 sank somit von 431,64 Mio. Euro auf 330,21 Mio. Euro und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2020 reduzierte er sich um 23,5 %. 32 Seite 26 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 117.993.030,46 -1.441.977,86 119.435.008,32 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 452.724.468,54 372.877.167,96 79.847.300,58 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 68.063.264,41 108.956.629,51 -40.893.365,10 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -143.182.184,61 -71.522.187,65 -71.659.996,96 5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -314.142.683,11 -119.713.217,71 -194.429.465,40 6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 162.017.922,92 11.827.181,01 150.190.741,91 7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 2.492.586,58 -1.241.506,40 3.734.092,98 8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 60.127.724,89 84.222.877,90 -24.095.153,01 9 - Sonstige Beteiligungserträge -22.885.055,45 -15.135.398,79 -7.749.656,66 10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten -41.353.232,42 -30.630.820,32 -10.722.412,10 11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 10.184.708,50 13.752.706,33 -3.567.997,83 12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 68.538.849,73 38.123.819,63 30.415.030,10 13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -27.185.617,31 -7.492.999,31 -19.692.618,00 14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -10.184.708,50 -13.752.706,33 3.567.997,83 15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 383.209.074,63 368.829.567,97 14.379.506,66 33 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 34 Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 35.229,55 9.070,00 26.159,55 17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -21.208.931,48 -17.040.615,68 -4.168.315,80 18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 75.767.912,41 84.462.126,22 -8.694.213,81 19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -690.940.027,67 -729.952.171,93 39.012.144,26 20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 54.881.753,50 42.433.777,26 12.447.976,24 21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -76.553.814,73 -47.068.554,07 -29.485.260,66 22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 92.188.117,70 148.053.884,80 -55.865.767,10 25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -38.102.180,24 0,00 -38.102.180,24 26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00 27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00 28 + Erhaltene Zinsen 26.850.123,06 10.053.618,91 16.796.504,15 29 + Erhaltene Dividenden 53.499.151,75 46.751.284,21 6.747.867,54 30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -523.582.666,15 -462.297.580,28 -61.285.085,87 34 Seite 28 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 21.896.957,84 16.464.636,67 5.432.321,17 33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,00 -4.362.193,94 4.362.193,94 35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 139.736.881,34 136.987.462,16 2.749.419,18 36 - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -10.955.201,00 -12.276.506,00 1.321.305,00 37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 5.150.588,59 1.052.979,53 4.097.609,06 39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 708.188,97 122.393,23 585.795,74 40 - Gezahlte Zinsen -86.977.847,95 -94.276.496,81 7.298.648,86 41 - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -30.614.096,30 -31.615.885,42 1.001.789,12 43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) 38.945.471,49 12.096.389,42 26.849.082,07 44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) -101.428.120,03 -81.371.622,89 -20.056.497,14 45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00 46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00 47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 431.636.342,91 513.007.965,80 -81.371.622,89 48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 330.208.222,88 431.636.342,91 -101.428.120,03 35 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 34 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 14,38 Mio. Euro auf 383,21 Mio. Euro. Innerhalb dieses Aktivitätsformates gab es bei einzelnen Positionen teils bedeutsame Veränderungen. So stieg unter anderem der Saldo aus Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens um 79,85 Mio. Euro auf 452,72 Mio. Euro. Des Weiteren verdoppelte sich auch der Saldo der sonstigen zahlungsun- wirksamen Aufwendungen bzw. Erträge im Vergleich zum Vorjahr um -71,66 Mio. Euro auf -143,18 Mio. Euro. Der Saldo aus Zu- und Abnahme der Vorräte und Forderungen aus Liefe- rungen und Leistungen weist mit -194,43 Mio. Euro den stärksten Rückgang aus. Ende 2021 beläuft sich dieser Saldo auf insgesamt -314,14 Mio. Euro. Bezüglich der Zu- und Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist ein bedeutsamer Zuwachs um 150,19 Mio. Euro auf nunmehr 162,02 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Saldo aus Zu- und Ab- nahme der Rückstellungen reduzierte sich nun wieder um 40,89 Mio. Euro auf 68,06 Mio. Euro. Diese zuvor abgezogenen Salden mussten dem Periodenergebnis wieder hinzugerech- net werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Anstatt des im Vorjahr entstandenen Konzernjahresfehlbetrages von 1,44 Mio. Euro ist für das Jahr 2021 nun wieder ein Konzernjahresüberschuss von 117,99 Mio. Euro vorhanden. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-523,58 Mio. Euro) sind wie schon in den Vorjah- ren die Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen ( -690,94 Mio. Euro) die be- stimmende Größe. Dem stehen unter andere m Einzahlungen aus dem Abgang von Gegen- ständen des Sachanlagevermögens (75,77 Mio. Euro) sowie aufgrund von Finanzmittelanla- gen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition (Sonderposten aus Zuwendungen) von insgesamt 92,19 Mio. Euro gegenüber. Auch erhaltene Dividenden von 53,50 Mio. Euro (Ge- winnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) stellen hier eine bedeutsame Einflussgröße dar. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit sank im Vergleich zum Vorjahr nochmals in Summe um 61,29 Mio. Euro, was hauptsächlich an den um 55,87 Mio. Euro ge- sunkenen Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen lag. Auch um 29,49 Mio. Euro höhere Auszahlungen für Investitionen ins Finanzanlagevermögens trugen zum Anstieg des Auszahlungsüberschusses beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit bei. Die Veränderun- gen bei den Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen ( -39,01 Mio. Euro) sowie bei den Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition (+38,10 Mio. Euro) gleichen sich betragsmäßig weitgehend aus. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird größtenteils von den Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten (139,74 Mio. Euro) so- wie von gezahlten Zinsen (-86,98 Mio. Euro) und Dividenden (-30,61 Mio. Euro) geprägt. Die- ser Finanzmittelfonds weist wie schon im Vorjahr (12,10 Mio. Euro) auch für 2021 einen Ein- zahlungsüberschuss aus. Im Berichtszeitraum beläuft sich dieser auf 38,95 Mio. Euro. Wie auch schon in den Vorjahren waren auch für 2021 bei den drei Aktivitätsformaten (lau- fende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalfluss- rechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vorgenommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Geschäfts- vorfälle zu den jeweiligen Cashflow -Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 60,13 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätig- keit) umgegliedert. Dabei handelt es s ich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 26,85 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von 86,98 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Weitere Umbuchungen erfolgten unter anderem von den Ertragssteuerzahlungen in Höhe von 45,0 Mio. Euro hin zu den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen. Diese aus der Auflösung der Verlustausgleichsrückstellungen der NürnbergMesse GmbH sowie der Flughafen Nürn- berg GmbH resultierenden Posten stellen keine zahlungswirksamen Vorgänge dar. Dadurch 36 Seite 30 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg waren damit korrespondierende Umgliederungen vorzunehmen. Weitere zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle, die entsprechende Umgliederungen erforderten, umfassen unter anderem die Umbuchung des Restbuchwerts der wbg-Anteile der StWN von 57,06 Mio. Euro. Darüber hinaus waren bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung en von Gesellschaftern des Mutterunternehmens noch Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Grundstückseinbringun- gen ausgewiesen. Da auch diese nicht zahlungswirksam sind, mussten sie zu den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen umgebucht werden. Das betrifft unter anderem das Klinikum Nürnberg (2,95 Mio. Euro) sowie die Eigenbetriebe NürnbergBad (5,82 Mio. Euro) und Nürn- bergStift (5,50 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu sind die Erträge bei den Sonderposten in Summe von 92,19 Mio. Euro zahlungswirksam. Sie mussten somit zu den Einzahlungen auf- grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition umgegliedert werden. Bei der StWN waren noch die Anteile der Thüga in den Meldungen und Buchungen bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunterneh- mens enthalten. Folglich waren die betreffenden Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter als Kapitalerhöhung auf die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführun- gen von anderen Gesellschaftern in Höhe von 21,80 Mio. Euro umzubuchen, um die Ergeb- nisverwendung zurückzudrehen. Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anla- genspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresab- schlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss- rechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Re- chenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaf- fungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjah- res, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Mus- teraufbau der Kapitalflussrechnung. 1.4.9 Konsolidierungsbericht Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Die Prüfung ergab, dass im Konsolidierungsbericht sämtliche Pflichtangaben ent- halten sind. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens - sowie in der Ergebnisre chnung korrekt dargestellt sind. Hierbei war festzustellen, dass die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften nachvollziehbar wiedergegeben wurden. Die Veränderungen der jeweiligen Werte der Gesellschaften gegen- über dem Vorjahr wurden in den meisten Fällen in absoluten und teilweise auch in prozentua- len Werten angegeben. Hierbei konnte die rechnerische Richtigkeit ebenfalls bestätigt werden. Die im Konsolidierungsbericht erwähnten Geschäftsvorfälle und wertmäßigen Veränderungen bei einzelnen Positionen der Kernstadt wurden hierbei vollumfänglich im städtischen Rech- nungslegungsprogramm SAP nachvollzogen. Zudem sind in den Erläuterungen des Konsolidierungsberichtes die im Rahmen der Konsoli- dierung eliminierten Posten beziehungsweise deren Summen bei den betreffenden Positionen und teilweise differenziert nach Gesellschaften dargestellt. Diese Werte wurden rechnerisch überprüft. Die Analyse der eliminierten Posten umfasste alle systemseitig berücksichtigten Be- träge wie auch alle manuell ausgebuchten Geschäftsvorfälle. 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 34 Im Vorjahr war hierbei noch festzustellen, dass bei mehreren Positionen entweder nur auto- matisch vom System generierte oder nur manuell erfasste Werte als „eliminiert“ ausgewiesen wurden. In einigen Fällen wurde die Vorgehensweise innerhalb einer Position je nach Gesell- schaft unterschiedlich gehandhabt. So wurden bei einzelnen Positionen zum Beispiel für die Kernstadt nur die v om System eliminierten und für Tochterunternehmen neben den system- seitigen auch die manuell eliminierten Posten erfasst. Diese uneinheitliche Vorgehensweise war im Rahmen der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 nicht mehr festzu- stellen. Innerhalb der betreffenden Positionen ist die Art der Eliminierungen nun konsistent. Während zum Beispiel im Vorjahr bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Konso- lidierungsbericht noch eine zu niedrige Summe an eliminierten Posten ausgewiesen wurde, so ist für 2021 eine Übereinstimmung der entsprechenden Sachverhalte gegeben. Sowohl die Angaben im Konsolidierungsbericht wie auch im Buchhaltungssystem weisen hier eine Summe von 131,62 Mio. Euro aus. Die im Konsolidierungsbericht zum konsolidierten Jahresabschluss 2020 noch festzustellende uneinheitliche Vorgehensweise mit in vielen Fällen zu gering dargestellten Beträgen der jewei- ligen Eliminierungen sind nun nicht mehr vorhanden. Am deutlichsten war in 2020 diese Dis- krepanz (100,27 Mio. Euro) bei der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen. Für 2021 hingegen stimmen die Angaben zu den Eliminierungen nun überein. Sowohl im Konsolidie- rungsbericht wie auch im System wird eine Summe aus systembedingten und manuellen Bu- chungen von 399,61 Mio. Euro wiedergegeben. Durch Berücksichtigung der Feststellungen des Vorjahres werden die entsprechenden Konso- lidierungen nun im konsolidierten Jahresabschluss 2021 einheitlich und somit auch nachvoll- ziehbar dargestellt. Dabei werden alle relevanten Werte, also grundsätzl ich neben den vom System automatisch erzeugten auch alle manuellen Buchungen in die Ermittlung der jeweili- gen Summen an eliminierten Posten einbezogen. Die Eliminierungen der jeweiligen Positionen von Vermögens- und Ergebnisrechnung werden mit Wirkung ab dem Jahr 2021 im Konsoli- dierungsbericht gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet. Dadurch wird eine umfassendere, kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sach- verhalte ermöglicht. 38 Seite 32 von 34 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen 2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie- dergegeben: • Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 wurde am 26. Juli 2023 im Stadtrat vorgelegt. Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2022) nicht eingehalten. • Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von NüBad und der ins Konsolidierungs- programm Dad übernommenen Daten wurde festgestellt, dass die von NüBad vorgelegte Summen- und Saldenliste nicht mit dem testierten Einzelabschluss übereinstimmt. Dadurch sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen um 263 TEuro und die Personalaufwendungen um 185 TEuro zu hoch ausgewiesen, während die außeror- dentlichen Erträge um 78 TEuro zu niedrig dargestellt werden. • Bei der Prüfung der Kapitalkonsolidierung ergaben sich keine Hinweise auf fehlerhafte oder unvollständige Buchungen. In 2021 erhöhten sich im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg die Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. Sondervermögen um 131,59 Mio. Euro aufgrund von konzerninternen Grundstückseinbringungen bzw. Anteils- veräußerungen. Diese Erhöhung wurde für Gesamtabschlusszwecke rückgängig ge- macht. Gleiches gilt für die Rücklagenerhöhung auf Ebene der vollkonsol idierten Aufga- benträger in Folge von Grundstückseinbringungen (14,27 Mio. Euro). • Bei der Übertragung eines Grundstücks (Buchwer t: 74 TEuro, Verkehrswert: 1,28 Mio. Euro) von NüBad an die Stadt Nürnberg wurde der Zwischengewinn in Höhe von 1,20 Mio. Euro nicht konsolidiert. Demnach sind das Anlagevermögen und die sonstigen ordentli- chen Erträge bzw. der Jahresüber schuss im konsolidierten Jahresabschluss 2021 um 1,20 Mio. Euro zu hoch dargestellt. • Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden im Bereich immaterielle Vermögensge- genstände und Zuwendungen unter anderem Investitionszuschüsse ans Klinikum Nürn- berg in Höhe von 29,42 Mio. Euro und an die wbg von 7,42 Mio. Euro eliminiert. • Im Rahmen der Prüfung der Vorräte wurde festgestellt, dass von den gemeldeten fertigen und unfertigen Erzeugnisse der WBG KOMMUNAL GmbH (166,38 Mio. Euro) nur 87,90 Mio. Euro in die Anlagen im Bau umgebucht wurden. Die Vorräte sind demnach um 78,48 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. • Des Weiteren wurden im Zusammenhang mit konzerninternen Leistungsbeziehungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von insgesamt 293,30 Mio. Euro kon- solidiert. Dies beinhaltet insbesondere den Anteilsrückkauf der wbg von der StWN durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 126,35 Mio. Euro sowie den Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum aus passivierten Pensions- und Beihilferückstel- lungen für ans Klinikum ausgeliehene Mitarbeiter (34,95 Mio. Euro). • Weitere betragsmäßig bedeutsame Eliminierungen im Zuge der Schuldenkonsolidierung umfassen die Bestände der Betriebsmittelkonten von SÖR (37,71 Mio. Euro) sowie von ASN (17,31 Mio. Euro). • Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung wurden aus der konzerninternen Veräuße- rung der wbg-Anteile Gewinne in Höhe von rd. 80 Mio. Euro eliminiert. 39 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 33 von 34 • Im Gegenzug erhöhte sich durch die Ausbuchung konzerninterner Rückstellungen für Ein- lagen und Verlustausgleiche das Ergebnis um rund 92 Mio. Euro. Davon betreffen 82 Mio. Euro die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen N ürnberg GmbH, deren Ergebnisse aufgrund von Corona stark eingebrochen waren. • Bei Veräußerung von zuvor konzernintern übertragenen Wirtschaftsgütern an Gesell- schaften außerhalb des Konzerns sind die eliminierten Zwischenergebnisse nachträglich zu erfassen. Rpr empfiehlt daher, die eliminierten Zwischenergebnisse zu dokumentieren und jährlich fortzuführen. • Die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon- solidierten Jah resabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich in 2021 um 16,27 Mio. Euro erhöht und beläuft sich zum 31.12.2021 auf 125,07 Mio. Euro. Die Erhö- hung setzt sich aus den Einlagen der Stadt Nürnberg in Höhe von 45 Mio. Euro sowie den Jahresfehlbeträgen von 28 Mio. Euro zusammen. • In 2020 waren die Ergebnisse aus der Währungsrumrechnung bei der NürnbergMesse GmbH nicht zutreffend berücksichtigt worden. Diese Korrektur wurde in 2021 nachgeholt. • Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21 erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzie- rung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermög- lichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss- rechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes. • Im Konsolidierungsbericht sind die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Ver- änderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens - sowie in der Er- gebnisrechnung korrekt dargestellt. Die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfak- toren der jeweiligen Positionen werden differenziert nach den betreffenden in die Konso- lidierung einbezogenen Gesellschaften nachvollziehbar wiedergegeben. • Im Vorjahr war bei den im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten jedoch noch eine uneinheitliche Vorgehensweise vorzufinden. Teilweise wurden nur systemseitig oder nur manuell erfasste Beträge eliminiert, so dass letztlich die Summen der jeweiligen Eli- minierungen im Konsolidierungsbericht in vielen Fällen als zu niedrig ausgewiesen wur- den. Diese Feststellungen mussten im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 nicht mehr getroffen werden. Innerhalb der betreffenden Positionen ist die Art der Eliminierungen nun konsistent. Sowohl im Konsolidierungsbericht wie auch im System werden bei den betreffenden Positionen identische S ummen aus systembedingten und manuellen Buchungen wiedergegeben. Die Konsolidierungen werden nun einheitlich und somit auch nachvollziehbar dargestellt. Dies erfolgt ab dem Jahr 2021 in Form von struk- turiert aufbereiteten tabellarischen Übersichten, wodurch eine umfassendere, kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte ermöglicht wird. • Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt weiterhin deren Einführung. 40 Seite 34 von 34 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 wurde gemäß Art. 103 GO durchge- führt. Die Prüfung erstreckte sic h dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidie- rungskreises, die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss, die Kapitalkon- solidierung, die Schuldenkonsolidierung, wesentliche konzerninterne Vorgänge, die At-Equity- Konsolidierung, die Kapitalflussrechnung sowie den Konsolidierungsbericht. Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Be- rücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prü- fungsergebnis: Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“. Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit- telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2021 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 28.02.2024 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 41 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/002/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 22 42 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 43 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 44 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/003/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschluss 2022 Stadt Nürnberg Anhang zum Jahresabschluss 2022 Sachverhalt (kurz): Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss insgesamt ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg vom 29.05.2024 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2022 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 33 45 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 46 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 6.305.647.789,67 Euro. Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 142.751.515,49 Euro und wird behandelt entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2022 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2024 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2022 festgestellt. 47 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-9/2/3 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024 öffentlich über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg Mai 2024 33 48 Seite 2 von 87 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLUSS 2022 DER STADT NÜRNBERG 3 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung 3 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 6 1.3.1 Formelle Feststellungen 6 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 7 1.3.3 Ergebnisrechnung 50 1.3.4 Finanzrechnung 67 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 73 1.3.6 Bürgschaften 74 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2022 75 1.3.8 Anhang 75 1.3.9 Rechenschaftsbericht 75 1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 76 1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022 76 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) 79 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 81 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2022 82 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2022 83 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 84 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 85 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2022 86 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 87 49 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 87 1 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Ent- lastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Die Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rech- nungsprüfungsausschuss am 29.11.2023 begutachtet und vom S tadtrat am 13.12.2023 fest- gestellt. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad wird im Rechnungsprü- fungsausschuss am 21.06.2024 begutachtet und dem Stadtrat anschließend zur Ferststellung vorgelegt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2022 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentli- chen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2022 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprü- fungsausschuss am 29.11.2023 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prü- fungen nochmals aufgeführt. Unter Nr. 1.4 ist in Teilen der geprüfte Jahresabschluss beigefügt. Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg werden im vorliegen- den Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung. Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2022 hat die Stadt Nürnberg eine Haus- haltssatzung erlassen. Die in der Sitzung am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haus- haltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittel- franken mit Schreiben vom 10.12.2021 vorgelegt. Als Anlage wurde außerdem eine Einschät- zung der Auswirkungen des Fi nanzhaushaltes und der Investitionen für die Jahre 2022 bis 2031 beigefügt. 50 Seite 4 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Mit Schreiben vom 22.12.2021 wurden der Rechtsaufsicht der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten nachgereicht. Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erforder- nissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Vorlagefrist für die Haushaltssatzung erfolgte im Haushaltsjahr 2021, wurde aber um mindestens 10 Tage überschritten. Mit Schreiben vom 31.01.2022 und vor Erhalt der Genehmigung wurde der Regierung eine Mitteilung zur Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nachgereicht. Diese Anpas- sung der Haushaltssatzung resultierte aus per Bescheid noch im Dezember 2021 mitgeteilten um rd. 6,3 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen als eingeplant. Des Weiteren lag der An- fangsbestand der Finanzmittel zu Beginn des Jahres 2022 gegenüber der Planung von rd. 296,0 Mio. Euro um rd. 81,0 Mio. Euro höher bei ca. 377 ,0 Mio. Euro. In der Sitzung vom 23.02.2022 wurde die in Tagesordnungspunkt zwei vorgebrachte Änderung einstimmig durch das Stadtratsgremium beschlossen. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 10.02.2022 die für den Haushalt 2022 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Die Genehmigung enthielt als Nebenbestimmung aufschiebende Bed ingungen. Als Voraus- setzung für die Wirksamkeit der Genehmigung wurde festgesetzt, dass o.g. Änderung der Haushaltssatzung durch den Stadtrat tatsächlich beschlossen wird und eine nicht im Haus- haltsplan veranschlagte Schuldentilgung von 20 Mio. Euro zu leisten wäre. Außerdem dürfen keine weiteren großen und dauerhaften konsumtiven Ausgabenpositionen beschlossen wer- den, welche den Cashflow aus Verwaltungstätigkeit reduzier en und die dauernde Leistungs- fähigkeit gefährden. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 02.03.2022. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsauf- sicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten. In ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2022 führt die Regierung folgende we- sentliche Punkte aus: Für den Ergebnishaushalt sieht die Regierung den Ausgleich des Gesamtbetrages an Aufwen- dungen, unter ständiger Zuhilfenahme der bilanziellen Rücklage, als dauerhaft nicht möglich an. Die in der Haushaltsgenehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen werden dahingehend be- gründet, dass Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen ohne die eingebrachte Än- derung nicht genehmigungsfähig gewesen wären. Nach Auffassung der Regierung führen die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen in Folgeperioden zu einer nicht mehr ausreichenden Liquidität. Die Genehmigung wurde ausdrücklich nur ausnahms- weise erteilt. Bei den veranschlagten Kreditaufnahmen wurden die Zahlungsverpflichtungen aus den ÖPP- Projekten nicht berücksichtigt. Zwar sind diese nicht in die Kreditaufnahmen aufzunehmen, sollten aber ebenfalls über den Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Es werden bis zum Jahr 2025 strukturelle Probleme der städtischen Finanzplanung, unter ste- tig sich verschlechternden Finanz- und Plandaten, gesehen. 51 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 87 Die Rechtsaufsicht kritisiert, dass der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag abschließt und der Ausgleich des Gesamthaushaltes nur unter Inanspruchnahme der liquiden Mittel und d er Ergebnisrücklage erreicht werden kann. Die Tilgung der Kredite (und kreditähnlichen Ge- schäfte) ist aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht erreicht und der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen nicht erwirtschaftet. Hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen wurden diese als genehmigungsfähig angese- hen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt in den künftigen Haushaltsjahren deutliche Einsparungsmaßnahmen umsetzt. Insgesamt sieht sich die Regierung von Mittelfranken in „tiefer Sorge“ und gibt nachfolgend aufgeführte Hinweise zur künftigen Haushaltsplanung:  Den Pflichtaufgaben ist Vorrang vor den freiwilligen Aufgaben einzuräumen. Dies betrifft sowohl den eigenen als auch den übertragen Wirkungskreis,  bei den übertragenen Haushaltsresten wäre di e Realisierbarkeit und Erforderlichkeit kri- tisch zu hinterfragen,  die Vorbelastung der nachfolgenden Haushaltsperioden durch die ÖPP- Projekte erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft mit gegebener „dauernder Leistungsfähigkeit“,  im Falle weiter sich v erschlechternder Finanzdaten wären Unternehmensbeteiligungen noch kritischer zu hinterfragen,  Sparmaßnahmen zur dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung sind dringend an- zuraten. In ihrer Schlussbemerkung führt die Regierung aus, dass die Gesamtverschul dung bis zum Jahr 2025 die Zwei -Milliardengrenze überschreiten und sich dann absehbar der Drei-Milliar- dengrenze annähern wird. Es ist zu befürchten, dass die Verschuldung damit allmählich „außer Kontrolle“ gerät. Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch die Entnahme aus der Ergebnisrücklage ist auf Dauer nicht möglich. Die Finanzierung des Finanzhaushaltes ohne Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen stellt nach Auffassung der Regierung die dauernde Leistungsfähigkeit bzw. dauerhafte Zahlungsfä- higkeit immer mehr in Frage. Die Handlungsweise, die noch vorhandenen Rücklagen zur Tilgung bereits eingegangener Verpflichtungen zu verwenden, wird laut Regierung mittelfristig zur Zahlungsunfähigkeit füh- ren. Der Haushalt ist zeitnah zu konsolidieren, was durch entsprechende Stadtratsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden muss. Nur so bleibt die Stadt wenigstens im begrenzten Ausmaß leistungsfähig und kann genehmigungsfähige Haushalte aufstellen. Wenn dies nicht gelingt, sieht die Regierung für die Zukunft den nahezu vollständigen Verlust der im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bestehenden Gestaltungsspielräume. Mit Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2022 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. 52 Seite 6 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Der Nachtragshaushalt musste infolge Mehrauszahlungen für Ansatzveränderungen bei In- vestitionsförderungen in Höhe von 258.650,00 Euro aufgestellt werden. Diese waren nach- tragshaushaltspflichtig und bereits genehmigt. Die Anpassungen wurden sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt veranschlagt. Die Deckung im 1. Nachtragshaushalt erfolgte über Mehreinzahlungen und war somit saldo -neutral. Änderungen der geplanten Kreditermächti- gungen und Verpflichtungsaufnahmen mussten nicht eingeplant werden. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 03.11.2022 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtrags- haushaltssatzung erhoben. Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 26 vom 21.12.2022. 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 1.3.1 Formelle Feststellungen Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung -Doppik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg u. a. eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV -Doppik für den Kontenrahmen. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haus- haltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnah- megenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommu- nale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist. Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein- heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenma- nagementsystem (DMS) erreichen. 53 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 87 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 1.3.2.1 Bilanzaufbau Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben. 31.12.2022 31.12.2021 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18 387.785.641,50 7,4 Immaterielle Vermögensgegenstände 243.098.056,00 234.470.062,00 8.627.994,00 3,7 Sachanlagen 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54 310.840.035,33 7,6 Finanzanlagen 954.663.102,81 886.345.490,64 68.317.612,17 7,7 Umlaufvermögen 666.624.670,93 670.898.043,36 -4.273.372,43 -0,6 Vorräte 31.309.757,24 40.721.515,21 -9.411.757,97 -23,1 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 272.401.871,61 216.386.920,91 56.014.950,70 25,9 Liquide Mittel 362.913.042,08 413.789.607,24 -50.876.565,16 -12,3 Aktive Rechnungsabgrenzung 40.471.864,06 37.361.265,82 3.110.598,24 8,3 Summe - Aktiva - 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36 386.622.867,31 6,5 PASSIVA Eigenkapital 1.068.761.596,73 929.469.785,74 139.291.810,99 15,0 Basiskapital 695.322.863,16 698.539.520,14 -3.216.656,98 -0,5 Rücklagen 390.310.883,44 244.635.068,48 145.675.814,96 59,5 Verlustvortrag (-) -16.872.149,87 -13.704.802,88 -3.167.346,99 -23,1 Sonderposten 1.079.245.183,75 1.054.202.613,19 25.042.570,56 2,4 Rückstellungen 1.895.121.025,38 1.962.654.261,95 -67.533.236,57 -3,4 Verbindlichkeiten 2.207.991.305,06 1.930.822.865,73 277.168.439,33 14,4 Passive Rechnungsabgrenzung 54.528.678,75 41.875.395,75 12.653.283,00 30,2 Summe - Passiva - 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36 386.622.867,31 6,5 Veränderung Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 386,62 Mio. Euro oder 6,5 % auf 6,31 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 387,79 Mio. Euro auf 6,31 Mrd. Euro. Das Umlaufvermögen sank lediglich um 4,27 Mio. Euro auf 666,62 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite. Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück- stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital. 54 Seite 8 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt bei 16,9 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 15,7 %). Dabei stieg das Eigenkapital 2022 gegenüber dem Vorjahr um 15,0 % auf 1,069 Mrd. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlic hen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde. 1.3.2.2 Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Lizenzen 44.816,00 57.971,00 EDV-Software 6.429.926,00 4.870.144,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 236.623.314,00 229.541.947,00 Summe 243.098.056,00 234.470.062,00 Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 8,63 Mio. Euro bzw. 3,7 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 11,55 Mio. Euro und den Umbuchun- gen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 13,16 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 16,08 Mio. Euro gegenüber. Die Unterposition EDV -Software hat sich um 1,56 Mio. Euro auf 6,43 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 3,43 Mio. Euro entfallen zum größten Teil auf die Einführung von SAP S/4 HANA (1,60 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden u.a. Aufwendungen zur Erneuerung der Datensicherungssoftware, Lizenzen und Software Upgrades aktiviert. Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 21,28 Mio. Euro zurückzufüh- ren. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin- dertageseinrichtungen (u.a. KiTa Weihergartenstraße 12 in Höhe von 2,75 Mio. Euro, KiTa Eckenstraße 26 in Höhe von 2,00 Mio. Euro und KiTa Breslauer Straße 201 in Höhe von 2,00 Mio. Euro). Die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses sind an dieser Stelle nicht zutreffend. Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen beträgt in Summe 17,11 Mio. Euro statt 16,83 Mio. Euro und die Zuwendungen für die Kitas Großgründlacher Straße 41 sowie Hohenbuckstraße 11 belaufen sich auf 214 TEuro statt 2,13 Mio. Euro bzw. auf 209 TEuro statt 2,07 Mio. Euro. Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwend ungen betreffen mit 367 TEuro Zuschüsse an eingetragene Vereine, mit 959 TEuro die Surferwelle in der Pegnitz und mit 1,50 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn. 55 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 87 II. Sachanlagen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 272.608.188,05 256.437.521,80 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.427.173,00 9.677.098,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.196.569,17 395.332.319,90 6. Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 98.312.020,50 94.753.946,02 8. Anlagen im Bau 427.984.144,13 307.969.208,55 Summe 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54 Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 310,84 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U -Bahn- und Stra- ßenbau). Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtscha ftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammen- hang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzaus- schuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen. Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich. Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Grünflächen 32.711.795,86 27.055.347,80 Ackerland 65.775.913,01 52.979.656,67 Wald, Forst 20.278.109,76 20.141.905,40 Sonstige unbebaute Grundstücke 141.913.714,04 144.331.955,55 Ruhende und fließende Gewässer 11.928.655,38 11.928.656,38 Summe 272.608.188,05 256.437.521,80 56 Seite 10 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 16,17 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (18,17 Mio. Euro) und Umbu- chungen (2,02 Mio. Euro) Wertminderungen durch Abgänge (4,02 Mio. Euro) und Abschrei- bungen (3 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (5,70 Mio. Euro) und Ackerland (12,80 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in der Lieg- nitzer Straße 498, 500 (4,57 Mio. Euro) und in Unterer Espan (645 TEuro). Die wesentlichen Zugänge beim Ackerland betreffen die Grundstücke Stöck (3,28 Mio. Euro), Lerchenäcker (2,95 Mio. Euro) und Nähe Thoner Weg (2,52 Mio. Euro). Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Kindertageseinrichtungen 170.261.838,00 161.843.638,00 Schulen 496.628.146,00 368.048.788,00 Wohnbauten 8.409.908,00 8.439.093,00 Verwaltungsgebäude 57.264.494,00 54.113.092,00 Betriebsgebäude 4.558.622,00 4.660.831,00 Sonstige Bauten 409.980.055,00 371.558.132,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 375.250.777,49 360.465.710,41 Summe 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41 Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be- richtsjahr um 193,22 Mio. Euro bzw. 14,5 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 226,45 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (4,42 Mio. Euro) und Abschreibungen (28,80 Mio. Euro) gegenüber. Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen auf- grund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 226,45 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 156,59 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit 5,62 Mio. Euro auf Ver- waltungsgebäude, mit 47,49 Mio. Euro auf sonstige Bauten und mit 15,60 Mio. Euro auf die bebauten Grundstücke. Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (ins- gesamt 11,96 Mio. Euro) entfallen auf den Kinderhort in der Wandererstraße 170 (7,09 Mio. Euro) und den Kinderhort in der Striegauer Straße 9 (3,42 Mio. Euro). Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 144,63 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die neue Bertolt-Brecht-Schule (118,73 Mio. Euro) sowie auf den Erwerb des Gebäudes der staatlichen Berufsschule in der Schoppershofstraße 80 (19,31 Mio. Euro). Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf die Sanierung der Gaststätte am Kartäusertor 1 („Tucherbräu am Opernhaus“) in Höhe von 5,34 Mio. Euro. Das Gebäude diente bei Erwer b als Verwaltungsgebäude, mittlerweile wird das Gebäude jedoch nur noch für gastronomische Zwecke genutzt. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung wird das Gebäude in den Folgeabschlüssen unter der Anlagen- klasse „Sonstige Bauten“ ausgewiesen. 57 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 87 Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der Turnhalle der Bertolt-Brecht-Schule (44,54 Mio. Euro) zurückzuführen. Die bei den bebauten Grundstücken verzeichneten Zugänge beinhalten insbesondere den Er- werb des Grundstücks in der Schoppershofer Straße 80 (11,33 Mio. Euro). Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Abriss des Martin -Behaim- Gymnasiums inkl. Turnhalle und Pavillon in Höhe von 2,76 Mio. Euro (Buchwertabgang 2,13 Mio. Euro) und den Abr iss des Erweiterungsbaus der Dunant -Schule in Höhe von 845 TEuro (Buchwertabgang 625 TEuro). In der Jahresabschlussprüfung 2021 wurde festgestellt, dass im Rahmen der Bereinigung der Zugangsbewertung Anlagen mit einem Gesamtbuchtwert von 2,49 Mio. Euro zu wenig außer- planmäßig abgeschrieben wurden. Die außerplanmäßigen Abschreibungen der entsprechen- den Anlagen wurden im Jahresabschluss 2022 nachgeholt. Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Abschreibungen) bleibt auch im Jahresabschluss 2022 noch ungelöst. Die Abschreibungs- dauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede ein- zelne Unternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Stk befindet sich mit Rpr im Austausch, um eine einheitliche Abschreibung pro Gebäude und nicht pro Baumaß- nahme umzusetzen. Korrekturmaßnahmen diesbezüglich sind für den Jahresabschluss 2023 vorgesehen. Hinsichtlich der Höhe der verwendeten Nutzungsdauer ist an dieser Stelle Folgendes anzu- merken. Die Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten entspricht einem Abschreibungs- satz von ca. 1,7 %. Laut Steuerrecht (§ 7 Abs. 4 EStG) sind je nach Datum der Fertigstellung Abschreibungssätze von 3,0 %, 2,0 % oder 2,5 % zu verwenden. Die KommHV-Doppik lässt zwar eine höhere als in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer zu, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen (6.8.2 Bewertungsrichtlinie). Diese Begründung für den Ansatz eines Abschreibungssatzes von 1,7 % bei der Stadt Nürnberg liegt allerdings nicht vor. Der angewandte Abschreibungssatz von 1,7 % stammt noch aus der kame- ralen Vermögensrechnung, eine Ermittlungs- bzw. Berechnungsgrundlage hierzu ist nicht mehr auffindbar. In Anbetracht der steuerlichen Abschreibungssätze ist es zumindest fraglich, ob die angesetzte Nutzungsdauer in Höhe von 58 Jahren und 10 Monaten bei Gebäuden der Stadt noch sachgerecht ist. Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- meingebrauch 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 863.837.066,14 860.647.664,47 Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 557.078.770,39 568.111.643,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 86.631.165,00 92.177.442,00 Versorgungsnetze 863.819,00 948.986,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 159.885.239,00 167.744.488,00 Summe 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86 58 Seite 12 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerte sich insge- samt um 21,33 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt: Euro Anfangsbestand 01.01.2022 1.689.630.223,86 + Zugänge/Nachaktivierungen 17.862.582,10 - Abgänge 577.835,75 +/- Umbuchungen 11.413.938,39 - Abschreibungen 50.043.158,07 + Zuschreibungen 10.309,00 Endbestand 31.12.2022 1.668.296.059,53 Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 29,28 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten“ (16,74 Mio. Euro), „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (4,87 Mio. Euro), „Grund Infrastrukturvermögen“ (3,70 Mio. Euro) und „Gleisanlagen mit Stre- ckenausrüstung“ (2,54 Mio. Euro). Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen die Außenanlage der Bertolt-Brecht-Schule (5,24 Mio. Euro), den Spielplatz Rechenberg (2,61 Mio. Euro) sowie den Spielplatz und die Grünanlagen Jamnitzerplatz (1,56 Mio. Euro). Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens bewegen sich mit 50,04 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau. Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 9.427.173,00 9.677.098,00 Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 250 TEuro und ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen. Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Kunstgegenstände 394.538.216,62 394.673.967,35 Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55 Summe 395.196.569,17 395.332.319,90 Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 136 TEuro auf 395,20 Mio. Euro verringert. Hierbei stehen den Zugängen und Nachaktivierungen in Höhe von 8,46 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge in Höhe von 8,60 Mio. Euro gegenüber. Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurde bereits nachgeholt. Die körperliche Bestandsaufnahme der Kunst - und Sammlungsgegenstände wurde im August 59 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 87 2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der In- ventur wurden im Jahresabschluss 2020 bereits berücksichtigt. Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr 2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach dem mit dem BKPV abgestimmten Musterguta chten zu bewerten. Die Neubewertung wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegen- stände bereits im Jahresabschluss 2020 dargestellt. Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prü fung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschrif- ten und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überört- lichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die wei- teren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollstän- dig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hin- aus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemän- gelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass au ch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bi- lanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln. Die Wertgutach- ten im Bereich der Stadtbibliothek wurden nun im Jahresabschluss 2022 verarbeitet und führ- ten zu Nachaktivierungen in Höhe von 7,94 Mio. Euro und Abwertungen (Abgänge) in Höhe von 8,60 Mio. Euro. Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen. Zu 6. Fahrzeuge Fahrzeuge 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Pkw 613.241,00 638.226,00 Lkw 246.117,00 301.676,00 Spezialfahrzeuge 3.945.691,00 4.244.258,00 Sonstige Fahrzeuge 1.807.052,00 1.836.298,00 Summe 6.612.101,00 7.020.458,00 Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 408 TEuro bzw. 5,8 %. Hier- bei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 934 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,34 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 1 TEuro gegenüber. Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 531 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 155 TEuro auf PKW, mit 2 TEuro auf LKW und mit 246 TEuro auf sonstige Fahrzeuge. 60 Seite 14 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Maschinen 3.773.085,00 4.099.311,00 Technische Anlagen 4.014.089,00 4.776.307,00 Betriebsvorrichtungen 22.091.054,00 22.271.991,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.430.815,50 63.053.597,02 GWG 2.977,00 552.740,00 Summe 98.312.020,50 94.753.946,02 Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,56 Mio. Euro auf 98,31 Mio. Euro. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang- reiche Beschaffungen von Einrichtungs - und Ausstattungsgegenständen in Kindertagesein- richtungen und Schulen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich um 550 TEuro auf 3 TEuro. Die Ent- wicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzes- änderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und immateriellem Anlage- vermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann. Der Buchwert der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstattung in Höhe von 98.312.020,50 Euro weicht von der Bilanz v or Ergebnisverwendung ab und ist dort um 36.513,60 Euro zu niedrig angesetzt. Die Abstimmung zur Bilanz nach Ergebnisver- wendung hingegen erfolgte ohne Beanstandung. Zu 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 427.984.144,13 307.969.208,55 Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 120,01 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zu- gängen des Berichtsjahres in Höhe von 168,21 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau- maßnahmen in Höhe von 48,19 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 35,11 Mio. Euro auf die Erweiterung der U- Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf, mit 7,88 Mio. Euro auf den Neubau Schulzentrum Südwest und mit 4,15 Mio. Euro auf die Gene- ralsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof. Des Weiteren entfallen 4,16 Mio. Euro auf den Er- werb großer Teile des Prinovis-Areals im Stadtteil Langwasser zur Errichtung eines Schulzent- rums, 7,85 Mio. Euro auf den Neubau der Grund schule Forchheimer Straße, 5,11 Mio. Euro auf den Ausbau des Dokuzentrums sowie 6,59 Mio. Euro auf den Bauabschnitt 3 des Künstlerhauses in der Königstraße 93. Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre- chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren 61 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 87 im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Straßenbau sowie auf sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens und der bebauten Grundstücke. Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvo- lumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen ent- fallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2022 mit 129,14 Mio. Euro auf die U-Bahninf- rastruktur und mit 107,72 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen. Der Buchwert der Anlagen im Bau in Höhe von 427.984.144,13 Euro weicht von der Bilanz vor Ergebnisverwendung ab und ist dort um 36.513,60 Euro zu hoch angesetzt. Die Abstimmung zur Bilanz nach Ergebnisverwendung hingegen erfolgte ohne Beanstandung. Darüber hinaus enthält der von Stk vorgelegte Anlagenspiegel in den Summenzeilen vereinzelt rechnerische Fehler. Zum einen sind die Summen der gesamten Anfangsbestände der histo- rischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen nicht richtig, zum anderen sind die Summe des Vorjahresbuchwerts der Finanzanlagen und des gesamten An- lagevermögens nicht korrekt dargestellt. III. Finanzanlagen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen 870.656.742,23 798.756.616,36 2. Wertpapiere 20.228.436,62 21.589.920,90 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen 28.820.287,80 31.041.317,22 Summe 954.663.102,81 886.345.490,64 Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Verbundene Unternehmen 690.494.703,85 609.329.132,10 Beteiligungen 137.230.297,53 147.228.662,41 Sondervermögen 42.931.740,85 42.198.821,85 Summe 870.656.742,23 798.756.616,36 Verbundene Unternehmen Der Beteiligungsbuchwert bei den verbundenen Unternehmen erhöhte sich in 2022 um 81,17 Mio. Euro. Mit Vertrag vom 19. Dezember 2022 hatte die Stadt Nürnberg weitere 10,01 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich damit zum 31.12.2022 auf 321,00 Mio. Euro. Das Kommunalunternehmen Klinikum ist mit 127,71 Mio. Euro in der Bilanz der Stadt Nürn- berg ausgewiesen. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermö- gens in 2010 sowie weitere Einlagen in nachfolgenden Jahren den Beteiligungsbuchwert er- höhen durften. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem BKPV und der Stadt Nürnberg wurde die Angelegenheit der Rec htsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung steht noch aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde eine Rückstellung 62 Seite 16 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg in Höhe von 111,75 Mio. Euro gebildet. Unter Berücksichtigung dieser Rückstellung beläuft sich der Bilanzansatz des Klinikums zum 31.12.2022 wie im Vorjahr auf 16,00 Mio. Euro. Die Anteile an der NürnbergStift Service GmbH sind mit 25 TEuro ausgewiesen. Die Gesell- schaft hat in den Jahren 2021 und 2022 deutliche Verluste erwirtschaftet, so das zum 31.12.2022 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von rd. 430 TEuro be- steht. Zwar besteht seit 2021 eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 382 TEuro in der Bilanz der Stadt Nürnberg. Bis zum Abschluss der Prüfung wurde aber weder ein Verlustaus- gleich gezahlt noch ein entsprechender Beschluss gefasst. Sollte zeitnah kein Verlustaus- gleich erfolgen bzw. sich die Ergebnissituation der Nürnberg Stift Service GmbH nicht nach- haltig verbessern, ist die Finanzanlage nach Auffassung von Rpr wertzuberichtigen. Beteiligungen und Sondervermögen Der Wertansatz der Beteiligungen verminderte sich aufgrund der Abschreibung der Nürnberg- Messe GmbH um 10,00 Mio. Euro. Das Sondervermögen hingegen erhöhte sich um 733 TEuro. Grund war die Einlage eines Grundstücks durch die Stadt in der Raudtener Straße. Zu 2. Wertpapiere Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finazanlagen. Zu 3. Versorgungsrücklage Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds. Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflicht ung zur Anlage mehr. Die Versor- gungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2022 betrug 43,95 Mio. Euro. Zu 4. Ausleihungen Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han- delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen- betriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010. Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmä- ßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihungen an Sonder- vermögen. Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens- forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen. Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2022 beläuft sich der Bestand an 63 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 87 verkauften Darlehensforderungen auf 213 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 298 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (213 TEuro) eine ent- sprechende Verbindlichkeit. Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2022 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu- ziert. Neue Darlehen wurden in 2022 nicht ausgereicht. Zum 31.12.2022 belaufen sich die Wohnungsbaudarlehen in Summe auf 9,68 Mio. Euro. Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegen über Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2022 mit 5,23 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2022 ein Ertrag von 81 TEuro. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Rohstoffe 96.975,00 111.975,00 Hilfsstoffe 3.522,64 16.823,83 Betriebsstoffe 46.939,95 43.213,06 Fertige Erzeugnisse und Waren 433.535,96 386.577,49 Grundstücke des Umlaufvermögens 30.728.783,69 40.162.925,83 Summe 31.309.757,24 40.721.515,21 Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt rund 147 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbau- amtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betrie bsstoffe). Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine war im Gegensatz zu den Vorjahren im Rahmen der Inventur für das Jahr 2022 nun nicht mehr höher als der tatsächlich vorhandene Bestand. Insofern war keine Korrektur von Inventurdiffe- renzen mehr nötig. Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 434 TEuro handelt es sich zum großen Teil (368 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Berei- chen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Zugangs von Beständen der städti- schen Museen erhöhte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2022 insgesamt um 47 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsver- waltung belaufen sich für 2022 auf 66 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von knapp 1 TEuro resultierte. Diesbezüglich wurden Korrekurbuchungen vorgenommen. Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2022 in Summe nun wieder ein Rückgang um 9,41 Mio. Euro auf 31,31 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfas sung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. 64 Seite 18 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, son- dern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe - oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2022 insgesam t eine Abnahme von 9,43 Mio. Euro. Diese stammt größtenteils aus Abgängen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen. In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma- terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah- men seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV - Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürn- berg diesen Begriff selbst zu interpretier en und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst. Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchge führt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Abgabenforderungen 90.068.008,84 84.385.255,88 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 4.507.375,24 3.915.822,45 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 25.775.435,50 39.883.772,05 4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen 76.987.972,76 33.388.417,42 5. Sonstige Vermögensgegenstände 75.063.079,27 54.813.653,11 Summe 272.401.871,61 216.386.920,91 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange- setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 56,01 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden wie in den Vorjahren auch für 2022 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6,07 Mio. Euro auf insgesamt 54,90 Mio. Euro zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 51,72 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr unein- bringliche Forderungen in Höhe von 1,51 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,80 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (23,06 Mio. Euro), Beiträgen (2,54 Mio. Euro), Steuern (62,19 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich -rechtlichen Forderun- gen (2,27 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2022 im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5,68 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich am Anstieg der Gebührenforderungen (+3,84 Mio. Euro) sowie an der Zunahme der Steuerforderungen um 2,12 Mio. Euro. Leichte Rückgänge waren hingegen bei den Beitragsforderungen (-0,14 Mio. Euro) sowie den sons- tigen öffentlich -rechtlichen Forderungen ( -0,15 Mio. Euro) zu verzeicnen. Die höheren Ge- bührenforderungen resultieren wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen Erträgen im Zu- sammenhang mit KiTa-Gebühren (+3,90 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben 65 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 87 den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Neben den Wertberichti- gungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 48,06 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2022 eine Gesamthöhe von 59,37 Mio. Euro. Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver- mietung, Verpachtung, Erbbaurecht, Bestattungsgebühren usw.) hatten zum 31.12.2022 einen Gesamtsaldo von insgesamt 4,51 Mio. Euro und damit um 59 2 TEuro mehr als im Vorjahr . Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,38 Mio. Euro wertberich- tigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 432 TEuro. Bei d en Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon- tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal- ten. Diese we isen mit 20,24 Mio. Euro nach wie vor einen hohen Bestand aus (Vorjahr: 35,08 Mio. Euro). Der Rückgang um insgesamt 14,84 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Bewegungen auf den Konten der WBG KommunalGmbH (-13,39 Mio. Euro), de r Eigenbetriebe SÖR ( -8,07 Mio. Euro) und SUN ( -2,19 Mio. Euro). Dem stehen Zuwächse bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+6,54 Mio. Euro), der Noris-Arbeit gGmbH (+1,32 Mio. Euro) sowie der Eigenbetriebe NürnbergStift (+0,45 Mio. Euro) und NürnbergBad (+0,53 Mio. Euro) entgegen. Die Abnahme der ge- samten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2022 um insgesamt 14,11 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit größtenteils auf die i n Summe geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkon- ten zurückzuführen. Nennenswerte Anstiege waren hier bei den Forderungen gegenüber der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft hauptsächlich aus Avalprovisionen im Zusammenhang mit Bürgschaften zur Finanzierung von Straßen- und U-Bahnen (517 TEuro) sowie dem Ei- genbetrieb ASN aus zusätzlichen Verwaltungskostenerstattungen (4 80 TEuro) gegeben. Letztgenannte Posten summieren sich Ende 2022 auf mittlerweile 2,64 Mio. Euro. Des Wei- teren waren Honorarzahlungen von SUN im Rahmen der durch das Hochbauamt durchgeführ- ten Instandhaltung technischer Anlagen (370 TEuro) und aus Bauherrenaufgaben (212 TEuro) zum Bilanzstichtag 2022 noch nicht geleistet. Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistung en erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe um 4 3,60 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forde- rungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsiche- rung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 1,29 Mio. Euro auf insgesamt 18,28 Mio. Euro zu. D ie Forderungen gegen das Land erhöhten sich im Vergleich zu den Vorjahren nun wieder um 39,0 Mio. Euro, was hauptsächlich aus den massiv gestiegenen Erstattungsansprüchen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) resultiert. Zum 31.12.2022 belaufen sie sich auf 43 ,43 Mio. Euro. Auch bei den Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbände war im Rahmen der Abrechnung von Gastschulbei- trägen und der Kosten von Heimschülern ein Anstieg (+ 1,63 Mio. Euro) zu v erzeichnen. Die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 1,14 Mio. Euro zu. Die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Forderungen gegenüber dem Jobcenter Nürnberg aus Erstattung von Sozialhilfelei stungen waren der hauptsächliche Grund für den Zuwachs. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen verzeichnen analog zu den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg. Er beträgt für das Jahr 2022 in Summe 793 TEuro, wodurch der Bestand bis zum Bilanzstich- tag auf 6,84 Mio. Euro angewachsen ist. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen ge mäß dem städtischen Wertbe- richtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 66 Seite 20 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 2022 auf 964 TEuro. Im mehrjährigen Vergleich ist auch hier ein kontinuierlicher Anstieg ge- geben. Bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche erfolg- ten zudem Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,18 Mio. Euro. Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war für das Jahr 2022 in den meisten Fällen möglich. Lediglich bei den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen musste eine Abweichung festgestellt werden. Diese war allerdings nur geringfügig und somit unwesentlich. Die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditori- schen Debitoren wurden im Gegensatz zum Vorjahr für 2022 im Hauptbuch (SAP FI) wieder vollumfänglich korrekt in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Forderungen gegen Mitarbeitende 62.740,95 61.522,50 Andere sonstige Vermögensgegenstände 66.892.595,82 46.938.716,90 Umsatzsteuerforderungen 2.546.047,01 2.758.630,34 Durchlaufende Gelder 13.782,79 14.244,08 Verrechnungskonten 5.547.912,70 5.040.539,29 Summe 75.063.079,27 54.813.653,11 Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vor- schusszahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb diese Position mit 63 TEuro weitgehend konstant. Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren- zungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folge- jahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen diese Posten in 2022 wie- der bedeutsam um 19,95 Mio. Euro auf 66,42 Mio. Euro zu. Dieser Zuwachs resultiert haupt- sächlich aus abgegrenzten Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einkom- mensteuer und -ersatz sowie Gewerbesteuerumlage in Summe von 15,24 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition ist zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2022 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürn- berg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstel- lungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellun- gen gebildet werden. F ür die Versorgungsleistungen wurden 3,19 Mio. Euro und für die Bei- hilfeleistungen 91 TEuro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (882 TEuro) sowie nachträgliche Erträge aus der Ver- äußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 733 TEuro abgegrenzt. Des Weite- ren sind hier abgegrenzte Bestattungserlöse der Friedhofsverwaltung (736 TEuro) und Zuwei- sungen vom Land für Personalkosten im Schulbereich (544 TEuro) enthalten. Weitere bedeut- same Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen von nunmehr 161 TEuro ausgewiesen. 67 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 87 Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund von geringe- ren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 212 TEuro auf insgesamt 2, 55 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezem- ber des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres fällig sind. Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo blieb im Vergleich zum Vorjahr weitestge- hend konstant bei 14 TEuro. Zum Prüfungszeitpunkt waren die P osten jedoch alle ausgegli- chen. Die für das Jahr 2022 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen. Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedl ichster Sachverhalte ab, die teil- weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge- schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un- ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe mit mittlerweile ins- gesamt 2,12 Mio. Euro (Vorjahr: 848 TEuro). Deren Anstieg war der hauptsächliche Grund für die Zunahme des Gesamtsaldos der debitorischen Verrechnungskonten um 2,41 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Umsatz- steuer der Eigenbetriebe ASN und NürnbergBad (831 TEuro) trugen hierzu bei. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verr echnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von 177 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von 274 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohnraum (471 TEuro) zu nen- nen. III. Liquide Mittel 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53 2. Bankguthaben 362.118.860,32 412.775.140,71 Summe 362.913.042,08 413.789.607,24 Basis der zum 31.12.2022 ausgewiesenen Beträge waren die am 02.01.2023 nachgewiese- nen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12.2022 geschlossen, so das kein Ta- gesabschluss für diesen Tag erstellt wurde. Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 306,3 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wur- den mit 251,7 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 233,2 TEuro bilanziert. Darüber hinaus wies der Saldo des Verrechnungskontos der Rücklastschriften für die Zahlstellen 0,9 TEuro aus. Alle anderen Verrechnungskonten waren ausgeglichen. An eingenommenen, aber bei KaSt noch nicht eingelieferten Barzahlungen des Gesu ndheitsamtes, waren 2,0 TEuro aufgeführt. Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest - und Tagesgeldanlagen von insgesamt 300,6 Mio. Euro. Die Abschlusssalden der Geschäftskonten konnten bis auf das Konto „Giro- konten außerh. SAP Sparkasse (Schule Stiftungen)“ mit einem Betrag von 61,2 Mio. Euro ab- gestimmt werden. Die Clearingkonten wiesen einen Bestand von rd. 62,0 TEuro aus. Unter dem SAP-Konto „Girokonten außerh. SAP Sparkasse (Schule Stiftungen)“ waren Bank- konten bei der Sparkasse Nürnberg mit 342.462,20 Euro ausgewiesen. Diese Konten wurden 68 Seite 22 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg nicht über Zahlstellen und ohne Einzelbuchung der Zahlungsvorgänge geführt. Gegenüber Rpr wurden die Kontensalden per 31.12.2022 in Listen des Kreditinstitutes nachgewiesen. Der in diesen Listen kumulierte Betrag v on 311.361,79 Euro weicht wie in den Vorjahren wieder vom gebuchten Wert ab. Laut Kassen- und Steueramt wurde der Differenzbetrag im April nach dem Bilanzstichtag anhand der Saldenbestätigungen eingestellt. Der korrekte und Cent -ge- naue Nachweis der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sollte bei einer ordnungsgemäß geführ- ten Finanzbuchhaltung möglich sein. Das Kassen - und Steueramt muss daher sicherstellen, dass der für den nächsten Jahresabschluss ausgewiesene Wert dieser Bankkonten mit den Saldenbestätigungen abstimmbar wird. Es wurde weiter festgestellt, dass ein Bankkonto (mit Guthaben) in der Bilanzstruktur nicht unter den l iquiden Mitteln, sondern unter den s onstigen Vermögensgegenständen geführt wurde. In Abstimmung mit dem Kassen- und Steueramt sowie der Stadtkämmerei wurde hier eine Umgruppierung unter die liquiden Mittel angestoßen. C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Disagio 34.950,00 128.150,00 2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2022 18.311.246,87 17.673.893,87 3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 7.043.477,23 5.808.965,34 4. Leistungen nach dem SGB II -43.217,40 9.410,33 5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 15.125.407,36 13.740.846,28 Summe 40.471.864,06 37.361.265,82 Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird. Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 3,11 Mio. Euro ist insbeson- dere auf den Anstieg der vorschüssig gezahlten Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (+1,23 Mio. Euro) sowie höheren sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (+1,38 Mio. Euro) zurückzuführen. Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2023 wurden die auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie die auf die verbundenen Un- ternehmen (Sportservice, Klinikum, N -ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfal- lenden Anteile jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt. Diese Anteile sind damit nicht in der aktiven Rechnungsabgrenzung enthalten. Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII “ enthält die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2022 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 27.12. und 29.12.2022) im Voraus für den Monat Januar 2023 ausbezahlt wurden. Ursache für die höhere Abgr enzung waren die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Sozialleistungen. 69 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 87 Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref- fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2022 angeforderten Mittel für Januar 2023. Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten: SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2023 rd. 8,55 Mio. Euro Grundstückskauf Gemarkung Worzeldorf rd. 1,96 Mio. Euro Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2023 rd. 1,24 Mio. Euro Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2022 gebildeten ak- tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst. 1.3.2.3 Passivseite A. Eigenkapital A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro I. Basiskapital 695.322.863,16 698.539.520,14 II. Rücklagen 390.310.883,44 244.635.068,48 III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) -16.872.149,87 -13.704.802,88 Summe 1.068.761.596,73 929.469.785,74 Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung: I. Basiskapital 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.724.353,94 21.110.736,11 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.778.670,20 6.797.606,73 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen 2.812.615,99 2.572.614,86 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen -2.264.534,65 1.786.804,76 Summe 695.322.863,16 698.539.520,14 70 Seite 24 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Zu 1. Basiskapital Stadt Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wie schon im Vorjahr muss- ten zum 31.12.2022 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden. Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe- triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst. Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungs- rücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wur- den auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert. Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 613.617,83 Euro auf 21.724.353,94 Euro. Diese Verände- rung resultiert aus der Abwicklung der Nachlässe der Stifter bei der Mathilde -Gottschalk-Stif- tung mit 600.000,00 Euro und bei der Stamm-Schmitt-Stiftung mit 13.617,83 Euro. Stiftung Zugang Grundstockvermögen Euro Mathilde-Gottschalk-Stiftung 600.000,00 Euro Stamm-Schmitt-Stiftung 13.617,83 Euro Summe 613.617,83 Euro Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen In den Erläuterungen im Anhang zum Jahresabschluss wurde die Minderung des Bilanzpos- tens auf mehrere Stiftungen bezogen. Tatsächlich betraf diese Reduzierung nur die Heinrich und Amalie Lang-Stiftung. Im Jahr 2021 war f ür diese Stiftung aus einem Nachlass der Betrag von 73.106,60 Euro als Zustiftung eingebracht worden. Die nunmehr im Berichtsjahr erstellte Endabrechnung ergab einen um 18.936,53 Euro niedrigeren Betrag. Die im Grundstockvermögen der Jahresab- schlussbilanz 2022 eingestellten Zustiftungen wurden somit, um diesen Betrag vermindert, mit 6.778.670,20 Euro ausgewiesen. Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 240.001,13 Euro auf 2.812.615,99 Euro. Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu. 71 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 87 Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stif- tungen stellt sich wie folgt dar: Stiftung Zuführungen zum Grund- stockvermögen Euro Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 10.000,00 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 27.073,70 Eberhard und Fanny Ermann`sche Stiftung 3.649,06 Otto Lauterbach-Stiftung 10.000,00 Marie-Hack-Stiftung 80.000,00 Andreas-Winterbauer-Stiftung 6.017,28 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 15.000,00 Andreas-Staudt-Stiftung 4.020,16 Johann und Liselotte Lehner Stiftung 24.932,83 Gustav Riedner - Karl Weißmann – Stipendienstiftung 5.000,00 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 5.000,00 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 4.697,61 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 2.368,23 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 10.000,00 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 8.195,90 Erich und Grete Berwind Stiftung 21.245,00 Stiftung Klinikum Nürnberg 2.801,36 Summe 240.001,13 Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Insgesamt reduzierte sich das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen massiv um 4.051.339,41 Euro auf -2.264.534,65 Euro. Der Eigenkapitalposten musste nunmehr mit ei- nem negativen Betrag ausgewiesen werden. Ursächlich waren hauptsächlich die nicht ergeb- niswirksam und direkt gegen das Grundstockvermögen gebuchten Abwertungen auf den Wert- papierbestand. Bei den abgewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um festver- zinsliche Landesanleihen. Die Stiftungsverwaltung hält diese Anlagen im Regelfall bis zum Fälligkeitstermin vor, so dass dann der volle Nominal - und damit weitgehend auch der An- schaffungswert wieder realisiert wird. Insoweit die Stiftungsverwaltung diese Anlagestrategie beibehält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass spä- testens zum Ende des Fälligkeitstermins die Anschaffungskosten wieder aufgeholt werden. Hinsichtlich seiner Aussagekraft ist der negative Saldo dieses Eigenkapitalpostens also relati- viert zu betrachten. 72 Seite 26 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg II. Rücklagen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Ergebnisrücklage 382.834.381,98 242.555.817,11 2. Sonderrücklage Energiesparfonds 5.000.000,00 0,00 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 1.797.887,39 1.375.682,74 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen 678.614,07 703.568,63 Summe 390.310.883,44 244.635.068,48 Zu 1. Ergebnisrücklage Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2022 auf ei- nen Stand von 382,83 Mio. Euro. Der Anstieg um 140,28 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb- licher Art „U -Bahn“, „Ordnungsamt -Kennzeichenverkauf“, „Telekommunikationsnetz“ sowie dem in 2022 neu hinzugekommene n Energiesparfonds von 5,0 Mio. Euro) in 2022 in Höh e von 140,28 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+218 TEuro), der Kostendecker Marktamt (-473 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-2,27 Mio. Euro). Zu 2. Sonderrücklage Energiesparfonds Im Jahr 2022 wurde die Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 5,0 Mio. Euro neu ge- bildet. Nach Nr. 7.3.1.4 Bewertungsrichtlinie Bayern (BewR) werden hier Mittel zur Finanzie- rung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz - und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert. Zu 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung gebildet. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer sat- zungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2022 nahmen diese Mittel um 422 TEuro auf 1,80 Mio. Euro zu. Zu 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten verminderte sich um 24.954,56 Euro auf 703.568,63 Euro. Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un- schädlich höchstmöglichen Einstellungen (höchstmögliche Einstellungen) in die Kapitalerhal- tungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so rd. 215,0 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 240,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen ver- wendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2022 für 32 der 34 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenom- men werden. 73 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 87 Bei der Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung wurde die im Jahr 2021 nicht erreichte höchstmögli- che Einstellung von 669,78 Euro nachgeholt, womit der Kapitalerhalt für dieses Jahr nachträg- lich nachgewiesen werden konnte. Die Aufholung des Jahres 2021 führte allerdings dazu, dass die höchstmögliche Einstellung nunmehr in 2022 um 46,39 Euro unterschritten wurde. Im Hin- blick auf den geringen Differenzbetrag zur höchstmög lichen Einstellung von 1.011,68 Euro, wird der Kapitalerhalt für diese Stiftung trotzdem als erwirtschaftet gewertet. Das Stiftungsvermögen der im Jahr 2021 neu begründeten Pocket -Opera-Company Stiftung stand im Bilanzjahr noch nicht zur Verfügung, so dass im Jahr 2022 ein negatives Jahreser- gebnis von -68,55 Euro ausgewiesen werden musste. Die Bildung von Mitteln zur Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage war somit nicht möglich. Insoweit das Stiftungsvermögen, welches derzeit nur anhand von Forderungen im Umlaufvermögen nachgewiesen ist, zur Ver- fügung steht ist davon auszugehen, dass ausreichend Mittel zur Sicherstellung des Kapitaler- haltes und zur Zweckausrichtung erwirtschaftet werden können. Zusätzlich konnte für die Dr. Ing. Eduard Kurz-Stiftung, die Marie-Hack-Stiftung, die Leonhard Wagner Stiftung, die Erich und Grete Berwind Stiftung, die Ernst - und Berta Wurzer Stiftung sowie die Mathilde-Gottschalk-Stiftung die jeweils nicht vollständig erreichte höchstmögliche Einstellung der Vorperiode vollständig nachgeholt werden. Damit konnte für diese sechs Stif- tungen der Kapitalerhalt auch für diesen Zeitraum als erwirtschaftet angesehen werden. III. Verlustvortrag 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung -68,55 0,00 2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) -4.021.228,67 -3.548.518,62 3. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) -12.850.852,65 -10.156.284,26 Summe -16.872.149,87 -13.704.802,88 Der „Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung“ in Höhe von 68,55 Euro resultiert daraus, dass der Nachlass der Pocket -Opera-Stiftung im Jahr 2022 noch nicht abgewickelt wurde. Aller- dings bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen. Der „Verlustvortrag externer Kos- tendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Fehlbetrages in 2022 um knapp 473 TEuro auf 4,02 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 musste für den externen Kostendecker Friedhofsver- waltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortrages um 2,69 Mio. Euro auf 12,85 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh für 2022 nach Ergebnisverwendung (2,27 Mio. Euro) sowie der Zuführung der zweckgebun- denen Rücklage für Zahngolderlöse (422 TEuro). 74 Seite 28 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg B. Sonderposten B. Sonderposten 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Sonderposten aus Zuwendungen 922.371.728,32 898.842.369,55 2. Sonderposten aus Beiträgen 101.755.918,07 106.160.345,79 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.114.633,61 28.808.059,37 5. Sonstige Sonderposten 24.002.903,75 20.391.838,48 Summe 1.079.245.183,75 1.054.202.613,19 Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 25,04 Mio. Euro bzw. 2,4 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 79 ,10 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 49,86 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 4,20 Mio. Euro. Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Erhöhung bei den Sonderposten aus Beiträgen und aus Kostenerstattungen zu verzeichnen. Lediglich beim Sonderposten aus Beiträgen ist ein Rückgang festzustellen. Die Sonderposten aus Zuwendungen erhöhten sich um 23,53 Mio. Euro auf 922,37 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 70,16 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 43,20 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 3,43 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 656,52 Mio. Euro (Vj.: 636,55 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 125,14 Mio. Euro (Vj.: 120,40 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes. Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (57,40 Mio. Euro) bzw. vom Bund (9,76 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schu- len und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 29,67 Mio. Euro sowie die Investitionspau- schale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,24 Mio. Euro aus. Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 4,40 Mio. Euro bzw. 4,2 % auf 101,76 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßen- ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 407 TEuro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber. Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,31 Mio. Euro auf 31,11 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 4,85 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,54 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Son- derposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 315 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 21,81 Mio. Euro Sonderpos- ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge- bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs- flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von So- zialimmobilien. 75 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 87 Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenstän- den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er- öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons- tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge- genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Berichtigung der aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter bereinigt werden. C. Rückstellungen C. Rückstellungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.661.425.316,00 1.647.953.152,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 11.454.321,00 9.941.298,00 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100,00 14.996.000,00 4. Rückstellung für Altlasten 5.415.500,00 5.498.500,00 5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 511.000,00 6. Steuerrückstellungen 1.898.992,26 1.765.405,79 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.446.978,10 2.305.763,00 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter- nehmen 1.382.000,00 4.577.000,00 9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 159.146,90 10. Rückstellungen für Urlaub 11.368.481,43 10.992.134,36 11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 108.128,71 62.898,59 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 180.532.085,20 263.891.963,31 Summe 1.895.121.025,38 1.962.654.261,95 Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr vermindert. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,90 Mrd. Euro und sind um 67,53 Mio. Euro niedriger als per Ende 2021. Dies entspricht einem Rückgang um 3,4 %. Damit machen die Rückstellungen 30,1 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 33,1 %) aus. Die Pensions - und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2022 um 13,47 Mio. Euro bzw. 0,8 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich auf 87,7 % der Rückstellungen. Der größte Rückgang erfolgte bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik (-83,36 Mio. Euro bzw. -31,6 %). Damit sank ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen von 13,5 % auf 9,5 %. Dies ist im Wesentlichen auf den Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit der Nürnber gMesse GmbH, der Flug- hafen Nürnberg GmbH sowie der noris inklusion gGmbH zurückzuführen. 76 Seite 30 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Rückstellung für aktive Beamte 234.244.860,00 228.758.545,00 Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 189.740.554,00 182.157.680,00 Rückstellung für Beamte im Ruhestand 455.518.083,00 452.518.083,00 Rückstellung für ehemals städtische Beamte 40.632.528,00 46.669.226,00 Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 453.921.555,00 456.532.603,00 Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten 496.622,00 463.465,00 Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand 40.632.528,00 46.533.768,00 Summe 1.416.792.862,00 1.413.633.369,00 Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen blieben in 2022 nahezu unverändert (Anstieg um 3,16 Mio. Euro bzw. 0,2 %). Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt. Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versor- gungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustim- mung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klini- kums-Mitarbeitern enthalten. Im Einzelnen entfallen die Pensions -/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen: Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- schäftigungsgruppen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.376.160.334,00 1.366.964.143,00 Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) 35.005.000,00 41.021.226,00 Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern 5.420.000,00 5.548.000,00 Summe 1.416.792.862,00 1.413.633.369,00 Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabe i wurde der 77 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 87 Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allge- mein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommen- steuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Besoldungserhöhungen in 2022 sind berücksichtigt, nicht jedoch zukünftige Gehalts- oder Rententrends. Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgut- achten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Der deutliche Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf die erhöhte Anzahl vor Sterbefällen aufgrund des hohen Alters vieler Versorgungsempfänger zurückzuführen. Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit- arbeiter der Stadt Nürnberg zeit weise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Al- lerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch ak- tiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2021 auf 38,23 Mio. Euro. Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausge- wiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden An- gaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht. Beihilferückstellungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Rückstellungen für Beihilfen Beamte 44.146.349,00 41.134.126,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112,00 31.251.773,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte 85.575.849,00 81.123.777,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte 79.126.198,00 78.088.350,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867,00 23.961,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.288.879,00 2.405.796,00 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 293.200,00 292.000,00 Summe 244.632.454,00 234.319.783,00 Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver- sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2 022 sind die Beihilferückstellungen nach einem leichten Rückgang in 2021 wieder deutlich gestiegen und zwar um 10,31 Mio. Euro bzw. 4,4 %. Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 293 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klini- kums. In 2019 hatte die St adt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen. 78 Seite 32 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf: Beihilferückstel- lung Beihilferückstellung Euro Veränderung zum Vorjahr Euro Veränderung zum Vorjahr % 2018 203.859.002,00 11.287.351,00 5,9 2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1 2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0 2021 234.319.783,00 -1.445.253,00 -0,6 2022 244.632.454,00 10.312.671,00 4,4 Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Beamte 2.145.540,00 2.145.624,00 Beamte Lehrkräfte 1.834.892,00 1.915.288,00 Arbeitnehmer 7.473.889,00 5.880.386,00 Summe 11.454.321,00 9.941.298,00 Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema- tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er- zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen. Die Zunahme der Altersteilzeitrückstellungen aus den Vorjahren setzte sich fort (+1,51 Mio. Euro bzw. 15,2 %). Die Erhöhung resultiert dabei ausschließlich aus dem Tarifbe- reich, während sich bei den Beamten ein leichter Rückgang ergibt. Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 18,33 Mio. Euro betreffen mit 6,42 Mio. Euro den Hoch- und mit 11,91 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kos- ten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Anstieg der Rückstellung um 3,33 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2022 fortgeführt. Zu 4. Rückstellungen für Altlasten Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um 83 TEuro auf 5,42 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme einer Rückstellung in Höhe von 41 TEuro sowie auf die Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 42 TEuro zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wert- ansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten. 79 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 87 Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen In 2021 war eine Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 511 TEuro für die Bezirksumlage gebildet worden. Dies besteht fort. Da sich die Umlagekraft in Nürn berg 2024 erwartungsge- mäß schlechter entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist mit keiner Nachzahlung zu rechnen. Für 2022 war daher keine Rückstellungsbildung veranlasst. Zu 6. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,90 Mio. Euro. Sie entfallen zu 467 TEuro auf vo- raussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung. Zum 31.12.2021 bestanden Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 1,17 Mio. Euro. Davon konnten in 2022 838 TEuro verbraucht und 225 TEuro aufgelöst werden. Zugleich wurden 1,33 Mio. Euro neu gebildet. Somit belaufen sich die Steuerückstellungen für zu erwartende Ertragsteuerzahlungen auf 1,43 Mio. Euro zum 31.12.2022. Davon betreffen 735 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2022. Weitere 604 TEuro entfallen auf 2021, 93 TEuro resultieren aus der laufenden Betriebsprüfung und betreffen die Jahre 2016 bis 2019. Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken Die Rückstellungen für Haf tungs- und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (2,17 Mio. Euro), andererseits das Jugend - und das Sozialamt (136 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt. Von den V erfahren des Rechtsamtes entfallen 300 TEuro auf den Bau der Delfinlagune . In 2022 wurde die Rückstellung um 1,70 Mio. Euro für erhöht. Grund für die Erhöhung ist ein Normenkontrollverfahren wegen eines Bebauungsplanes. Da das Verfahren bereits seit 2019 anhängig ist, hätte die Rückstellung bereits 2019 gebildet werden müssen. Die zum 31.12.2021 gebildete Rückstellung in Höhe rd. 1,50 Mio. Euro für zwei Verfahren zu Entgeltforderungen aus Beherbergungsverfahren wurde in 2022 zum großen Teil verbraucht, der Rest aufgelöst. Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorja hr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser. Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg- schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2022 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 341 Mio. Euro (-41 Mio. Euro) ausgewiesen. 80 Seite 34 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschl usses voraussichtli- chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen: Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro noris inklusion gGmbH für 2021 0,00 1.000.000,00 noris inklusion gGmbH für 2022 1.000.000,00 0,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2020 0,00 615.000,00 NürnbergBad für 2020 0,00 2.000.000,00 NürnbergStift Service GmbH für 2021 382.000,00 382.000,00 Frankenstadion Nürnberg für 2021 0,00 580.000,00 Summe 1.382.000,00 4.577.000,00 Für den jährlichen Verlustausgleich der noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 202 1 wurde in Höhe von 778 TEuro ver- braucht. Der verbleibende Betrag in Höhe von 222 TEuro wurde ertragswirksam aufgelöst. Die für den Verlust 2020 der NOA gebildete Rückstellung konnte aufgelöst werden, da der Verlustausgleich zwischenzeitlich erfolgt ist. In den Jahren 2021 und 2022 hat die NOA Ver- luste in Höhe von insgesamt 730 TEuro erzielt. Diese wurden – analog zur Behandlung in den Vorjahren – Mitte 2023 bzw. Anfang 2024 durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Nach Auf- fassung von Rpr hätte daher zum 31.12.2022 eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 730 TEuro gebildet werden müssen. Dies ist in den Folgejahren zu beachten. Die Rückstellung für NüBad war in 2020 gebildet worden. Da in den Jahren 2020 und 2021 geringere Verluste als geplant erzielt worden waren, wurde die Rückstellung zum 31.12.2022 ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellung für den Verlustausgleich der Nürnb ergStift Service GmbH besteht fort, da der Ausgleich bislang nicht erfolgt ist. Hinsichtlich des Eigenbetriebs FSN konnte die Rückstellung aufgelöst werden, da der Verlust geringer ausgefallen war als ursprünglich geplant. Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 88 TEuro auf 247 TEuro. Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über- schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Insgesamt wurden bei 23 der insgesamt 34 Stiftungen (soweit vorhanden) die Anfangsbestände vollständig aus- gereicht und zudem im Vergleich zum Anfangsbestand höhere Zweckausrichtungsrückstellun- gen ausgewiesen. Bei sechs dieser Stiftungen lagen keine Anfangsbestände vor. Somit wur- den für diese 23 Stiftungen die rückgestellten Zweckausrichtungsmittel innerhalb der Zwei - Jahresfrist zeitnah ausgereicht. 81 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 87 Bei fünf weiteren Stiftungen lag ebenfalls eine zeitnahe Verwendung der Ausrichtungsmittel vor. Die Jahresendbestände dieser Stiftungen waren im Vergleich zum Anfangsbestand aller- dings niedriger ausgewiesen. Bei sechs weiteren Stiftungen wurden die Anfangsbestände nicht bzw. nicht vollständig aus- gereicht. Dies ist insowei t steuerlich unschädlich, da sich die Einnahmen dieser Stiftungen jeweils unter 45 TEuro beliefen. Durch die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes aus § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO war bei diesen Stiftungen deshalb keine Ausreichung innerhalb der Zwei-Jahresfrist erforderlich. Rpr prüfte in Stichproben, ob die Ausreichungen in Übereinstimmung mit den in den Stiftungs- satzungen getroffenen Regelungen hinsichtlich Ausr eichungsempfänger, Betragshöhe und Stiftungszweck vorgenommen wurden. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Zu 10. Rückstellungen für Urlaub Urlaubsrückstellungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.854.460,32 3.937.222,02 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 7.514.021,11 7.054.912,34 Summe 11.368.481,43 10.992.134,36 Die Urlaubsrückstellungen sind in 20 22 um 376 TEuro bzw. 3,4 % gestiegen. Für die Ermitt- lung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Ein- malzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellun- gen berücksichtigt. Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest- gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 108 TEuro gebildet. Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik Sonstige Rückstellungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR 6.700.000,00 6.700.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV 111.745.000,00 111.745.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV 8.940.000,00 8.970.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh- rungen Flughafen 2023-2026 7.000.000,00 40.500.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse 9.905.000,00 60.000.000,00 Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer 17.900.000,00 17.700.000,00 82 Seite 36 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Sonstige Rückstellungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Be- reich Asyl 7.833.000,00 9.445.000,00 Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver- trag 3.700.000,00 4.700.000,00 Drohende Finanzierungslücke noris inklusion gGmbH 0,00 3.000.000,00 Zu erwartende Nachzahlung aus der Neuausrichtung ort- und familienbezogener Bestandteile 5.820.000,00 0,00 Sonstiges 989.085,20 831.963,31 Summe 180.532.085,20 263.891.963,31 In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen- kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rück- stellung gebildet. Diese besteht unverändert fort. Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutref- fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klä- rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstel- lung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstel- lung wurden in den vergangenen Jahren aufgrund weiterer Einlagen der Stadt Nürnberg auf 111,75 Mio. Euro erhöht. Eine abschließende Klärung ist bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt. Die Rückstellung besteht daher fort. Des Weiteren hatte die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht und diese werterhöhend bei den Einlagen berücksichtigt. Da unterschiedli- che Auffassungen der Stadt Nürnberg und des BKPV bzgl. der Werthaltigkeit von Einlagen in strukturelle Verlustbetriebe bestehen und die abschließende Klärung durch die Rechtsauf- sichtsbehörde noch offen ist, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Diese besteht zum 31.12.2022 weiter. Allerdings ist die Bewertung um 60 TEuro zu niedrig. Dies wird im Folgejahr korrigiert. Zum 31.12.2021 bestanden Rückstellungen in Höhe von 100,5 Mio. Euro, die für zukünftige Einlagen in die NürnbergMesse GmbH bzw. die Flughafen Nürnberg GmbH gebildet worden waren. Da die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung zum 31.12.2021 nicht vollum- fänglich vorlagen, waren diese im Vorjahr teilweise unzulässig. Zum 31.12.2022 wurden 36,5 Mio. Euro an Rückstellungen verbraucht und 47,1 Mio. Euro aufgelöst. Zum 31.12.2022 beläuft sich die Rückstellung für die drohende Rückzahlung von Vorschuss- zahlungen im Bereich auf Asyl auf 7,83 Mio. Euro. Die Rückstellung betrifft dabei nur Rück- zahlungen für einzelne Quartale. Soweit sich für einzelne Quartale Erstattungen ergeben, sind diese nicht berücksichtigt. Da es sich beim Jahresabschluss um eine Jahresrechnung handelt, ist der Gesamtbetrag für das ganze Jahr zu ermitteln. Rückzahlungen und Erstattungen sind über alle Quartale hinweg zu saldieren. Dies wird nach Absprache mit Stk im Folgejahr umge- setzt. 83 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 87 Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U -Bahn-Pachtvertrag berührt Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen. Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung für eine drohende Finanzierungslücke bei Bau- maßnahmen der noris inklusion gGmbH in Höhe von 3,30 Mio. Euro gebildet. Da die Finan- zierungslücke zum einen künftige Nachfinanzierungen betrifft und zum anderen die Frage, ob und inwieweit sich die Stadt daran beteiligt, erst Anfang 2022 entschieden wurde, war die Rückstellungsbildung nach Auffassung von Rpr zum 31.12.2021 nicht zulässig. Sie wurde des- halb zum 31.12.2022 ertragswirksam aufgelöst. In der Position „Sonstiges“ ist unter anderem die Rückstellung für die überörtlich e Prüfung in Höhe von 840 TEuro enthalten. Diese betrifft die Jahre 2017 bis 2022. Bislang werden grundsätzlich keine Rückstellungen für Sabbaticals gebildet. Gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Doppik sind Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden, sofern diese wesentlich sind. Dies gilt nach Ansicht von Rpr auch für Sabbaticals, da hier ebenfalls Arbeitszeit angespart wird. Nach Auskunft des Personalamt es gab es zum 31.08.2022 bereits 281 laufende Sabbatvereinbarungen mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einer Höchstdauer von zehn Jahren. Zum 31.12.2023 erhöht sich deren Anzahl auf 327. Nach Auffassung von Rpr sind für diese Sabbatvereinbarungen Rückstellungen zu bilden, es sei denn, dass nachgewiesen werden kann, dass sich für die Bilanz der Stadt keine we- sentlichen Beträge ergeben. Nach Auskunft von Stk kann derzeit keine maschinelle Auswer- tung erfolgen. Diese wird voraussichtlich erst im Zuge des Projekts „Lebensarbeitszeitkonto“ möglich sein. Erst dann werden Sabbaticals im Rahmen der Rückstellungsbildung miterfasst. D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat- ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun- gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an. 84 Seite 38 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Investitionskredite ο vom Land 532,81 1.065,79 ο von Kreditinstituten 1.089.095.472,32 1.061.069.288,87 ο vom sonstigen inländischen Bereich 220.696.376,56 241.420.398,18 ο vom sonstigen ausländischen Bereich 34.041.666,68 25.000.000,00 Kassenkredite 0,00 0,00 Zwischensumme 1.343.834.048,37 1.327.490.752,84 Kontokorrentkonten 297.998,54 1.185,56 Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 94.564.499,42 92.759.881,49 Summe 1.438.696.546,33 1.420.251.819,89 Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 533 Euro betreffen ein Darlehen des Bay- erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten sind im Berichtsjahr aufgrund von neuen Kreditaufnahmen um rd. 28,03 Mio. Euro auf nunmehr 1,09 Mrd. Euro angestiegen. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen. Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verri ngerte sich das Kreditvolumen um rd. 20,73 Mio. Euro auf nunmehr 220,70 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kredit- volumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen. Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite erhöhte sich aufgrund von Neuver- schuldung das Kreditvolumen um 9,04 Mio. Euro auf nunmehr 34,04 Mio. Euro. Hierbei han- delt es sich um Schuldscheindarlehen für Investitionen bei ausländischen Lebensversicherun- gen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen. Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse 2022 wurden keine Kassenkredite in Anspruch genommen. Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich- tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit- tels Kontoauszüge. Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö- gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 94,56 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen - und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif- tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2022 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt. Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“. 85 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 87 Kreditwirtschaft Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus- halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2010: HJ Schuldenstand 01.01. Mio. Euro Netto-Neuver- schuldung Mio. Euro Schuldenstand 31.12. Mio. Euro Veränderung in % 2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7 2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8 2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2 2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7 2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4 2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8 2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2 2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3 2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1 2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0 2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7 2021 1.398,1 9,4 1.407,5 +0,7 2022 1.407,5 16,3 1.423,8 +1,1 Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 16,3 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver- schuldung im Kernhaushalt 1.660,3 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätig- keit und den Auswirkungen des Ukraine Krieges ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. So erhöhen sich die Verbindlichkeiten aus ÖPP-Projekten insbesondere durch die Umschuldung eines Darlehens der WBG Kommunal für das Schulzentrum Berthold-Brecht i. H. v. 151 Mio. Euro auf die Stadt Nürnberg entspre- chend. Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschuldung fordert die Aufsichtsbehörde die Stadt Nürnberg auf die Bemühungen den Anstieg der Schuldenlast zu stoppen und mittelfristig die Schuldenlast zu reduzieren. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgaben-begrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. U. E. sind das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmi- gungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen, unabdingbar. Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden -Vergleich deutscher Großstädte au fge- stellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe). 86 Seite 40 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Schulden 2020 Schulden 2021 Schulden 2022 Euro pro Einw. 2020 Euro pro Einw. 2021 Euro pro Einw. 2022 München 1.544.341.000 1.536.300.000 2.581.001.000 1.040 1.033 1.710 Nürnberg 1.510.437.000 1.509.375.000 1.660.698.000 2.922 2.847 3.177 Augsburg 395.853.000 395.645.000 392.072.000 1.340 1.334 1.308 Regensburg 77.852.000 77.852.000 76.504.000 512 507 489 Ingolstadt 0 0 0 0 0 0 Würzburg 199.865.000 204.585.000 194.043.000 1.570 1.612 1.518 Fürth 187.193.000 182.181.000 166.106.000 1.455 1.411 1.264 Erlangen 94.927.000 92.237.000 83.080.000 845 814 713 Hannover 1.796.781.000 1.991.525.000 2.303.817.000 3.365 3.728 4.253 Braunschweig 236.782.000 296.887.000 375.961.000 953 1.200 1.502 Dortmund 1.930.615.000 2.253.560.000 2.331.321.000 3.289 3.846 3.932 Essen 2.490.225.000 3.018.373.000 3.047.271.000 4.273 5.205 5.226 Leipzig 533.511.000 597.121.000 821.941.000 900 832 1.342 Dresden 15.137.000 29.986.000 40.453.000 27 98 72 Frankfurt 2.426.278.000 2.498.436.000 2.590.602.000 3.174 3.308 3.364 Kassel 549.496.000 514.964.000 470.489.000 2.730 2.572 2.321 Stuttgart 0 0 0 0 0 0 Mannheim 500.593.000 501.973.000 503.500.000 1.617 1.619 1.601 Mainz 1.170.700.000 921.000.000 649.950.000 5.397 4.250 2.962 Ludwigshafen 1.232.500.000 1.212.000.000 1.283.050.000 7.143 7.062 7.402 Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.464 Euro über dem Durchschnitt der vergleich- baren Städte Bayerns. Obwohl sich die Verschuldung der Stadt München im Berichtsjahr um 1 Mrd. erhöht hat, ist die städtische pro Kopf Verschuldung immer noch weit höher als in Mün- chen und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein- den bundesweit 49,45 Mrd. Euro, was zum 31.12.2022 einer Verschuldung von 1.739 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durch-schnittliche Pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um 60 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 330 Euro auf nunmehr 3.1 77 Euro pro Einwohner überdurchschnittlich ange- stiegen. Nürnberg gehört auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten. Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im Kalenderjahr 2022 um 6,9 Mrd. Euro bzw. 5,1% an. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung von 1.809 Euro (+69 Euro). Mit einem Anstieg der städtischen Schul- den von 10 % bewegt sich die Stadt Nürnberg weit über diese m Durchschnitt. Was die er- 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 87 reichte Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen lediglich die durch hohe Kassenkredit e be- lasteten Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz, sowie Frankfurt am Rhein ein noch höheres Schuldenniveau aus. Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die kreisfreie Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist mit einer Verbesserung im Ranking nicht zu rechnen. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- men 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 213.381,55 510.930,32 Leibrentenverpflichtungen 63.901,05 65.015,04 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 236.611.014,76 101.934.831,01 Summe 236.888.297,36 102.510.776,37 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jed es Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 298 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2022 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er- folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bunde smi- nisteriums der Finanzen vom 04.10.2021 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statisti- schen Bundesamt am 09.07.2021 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2022. Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 18 kredit- ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public - Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Ein zelprojekte vor. Die Verbindlichkeiten aus Public-Private-Partnership-Projekten erhöhten sich um rund 134,68 Mio. Euro auf 236,84 Mio. Euro. Ursächlich hierfür war die Fertigstellung der Bertolt-Brecht-Schule, wodurch entsprechende kreditähnliche Rechtsgeschäfte im Volumen von 151 Mio. Euro wirksam wur- den. Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichke iten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In- standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (45 TEuro). 88 Seite 42 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro gegenüber 1. inländischen Kreditoren 46.484.087,66 42.669.915,85 2. verbundenen Unternehmen 165.340.346,00 136.643.315,66 3. Beteiligungen 238,00 21.158,97 4. Sondervermögen 2.950.613,68 3.856.944,64 5. ausländischen Kreditoren 122.669,96 996.026,77 Summe 214.897.955,30 184.187.361,89 Die Bestände zum 31.12.2022 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist wie schon in den beiden Vorjahren nochmals bedeutsam gestiegen. Der Zuwachs beläuft sich Ende 2022 auf 30,71 Mio. Euro. Dies ist zum größten Teil auf den Anstieg um 28,70 Mio. Euro bei den Ver- bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlich- keiten gegenüber inländischen Kreditoren erhöhten sich um 3,81 Mio. Euro. die Verbindlich- keiten gegenüber Sondervermögen waren im Gegensatz zum Vorjahr zum 31.12.2022 rück- läufig (-906 TEuro). Auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren reduzierten sich (-873 TEuro). Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2022 vorhande- nen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,97 % ausgeglichen. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren In diesem Posten werden zum 31.12.2022 insgesamt 3.500 Kr editoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2022 auf 46,48 Mio. Euro (Vorjahr: 42,67 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninf- rastruktur) summieren sich auf 14,35 Mio. Euro und liegen damit 2,87 Mio. Euro über dem Ni- veau des Vorjahres (11,49 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2022 des Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenha ng mit dem Erwerb von Grundstücken in Nürn- berg-Wetzendorf (4,19 Mio. Euro) und in Worzeldorf (1,96 Mio. Euro) sowie von Behelfsbrü- cken für die Hafenstraße (2,74 Mio. Euro) ausgewiesen. Weitere hier vorhandene Verbindlich- keiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2022 auf 2,43 Mio. Euro. Für den Schulbereich sind zum 31.12.2022 Zahlungsverpflichtungen von 3,18 Mio. Euro enthalten. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2022 die Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 2 ,38 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (4 ,24 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U -Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 1 ,86 Mio. Euro abgenom- men. Beim Abgleich der debitorischen Kreditoren im Haupt - und im Nebenbuch wurde eine Abweichung von knapp 11 TEuro festgestellt. Dies lag an der Erfassung einer falschen Fäl- ligkeit des betreffenden Postens im System. Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen un d Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh- men Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr bis zum 31.12.2022 in Summe nochmals bedeutsam um 28,70 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 165 ,34 Mio. Euro. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass wie schon in den Vorjahren auch in 2022 wieder ein An- teilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg (81,14 Mio. Euro) erfolgte. Dem stehen entsprechende getilgte Raten aus den Anteilsrück- 89 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 87 käufen der Jahre 2020 (8 ,75 Mio. Euro) sowie 2021 (41,25 Mio. Euro) entgegen. Die Zah- lungsverpflichtungen gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH aus für die Stadt Nürnberg durchgeführte Baumaßnahmen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen stiegen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 3,52 Mio. Euro auf 4,02 Mio. Euro. Den vorgenannten Zuwächsen stehen mehrere Rückgänge entgegen. D ie Verbindlichkeiten gegenüber der N- ERGIE AG sanken um 1,61 Mio. Euro auf 911 TEuro. Ebenso reduzierten sich die Zahlungs- verpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG hauptsächlich im Rahmen des U-Bahnbaus im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,82 Mio. Euro auf 1,40 Mio. Euro. Die in den Vorjahren hier ebenfalls regelmäßig ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusam- menhang mit dem noch n icht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürn- berg für den Zeitraum November und Dezember der jeweiligen Jahre (3,52 Mio. Euro) sind Ende 2022 nicht mehr vorhanden. Diese Zahlungen wurden bereits unterjährig geleistet. Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen Hier ist Ende 2022 nur noch ein geringfügiger Saldo (23 8 Euro) gegenüber der Nürnberg- Messe GmbH ausgewiesen . Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen Dieser Bilanzposten reduzierte sich um 90 6 TEuro auf 2,95 Mio. Euro. Hier sind wie auch in den Vorjahren größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Servicebetrieb Öf- fentlicher Raum Nürnberg vorhanden. Die zum Bilanzstichtag 2022 insgesamt ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SÖR in Höhe von 1,57 Mio. Euro resultieren unter ande- rem aus der Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2022 in Höhe von knapp 758 TEuro sowie aus der Abrechnung für die Bewirtschaftung der Bedürf- nisanstalten im Jahr 2022 (582 TEuro). Des Weiteren sind hier Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad (1,01 Mio. Euro) enthalten. Diese stammen hauptsächlich aus zum Bilanzstich- tag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städti- schen Bäder durch Vereine im Jahr 2022 (350 TEuro) sowie aus der Abrechnung des Schul- schwimmens für 2022 (insgesamt 660 TEuro). Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kred ito- ren In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2022 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zu- sammenhang mit der Lieferung und dem Einbau von Fahrtreppen für die U-Bahn (76 TEuro), sowie der Vorbereitung der Burgprojektion für die Blaue Nacht 2023 (15 TEuro) verbucht. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 758.006,32 934.713,64 Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sach- verhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Da- bei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheits- bereich. Der betragsmäßig größte Posten resultiert aus einer zum Bilanzstichtag noch zu leis- tenden Erstattung an das Jobcente r Nürnberg-Stadt (233 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 177 TEuro ab. 90 Seite 44 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 101.363.723,23 55.529.140,75 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer 5.140.816,96 4.346.993,62 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 49.369,13 46.609,34 4. Durchlaufende Gelder 20.721.382,00 15.253.375,89 5. Sicherheitseinbehalte 194.237,48 159.919,44 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 56.716.546,15 19.109.880,86 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 17.000,00 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen 8.203.920,00 4.334.541,08 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen 8.681.658,19 8.873.835,03 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.694.690,86 3.426.554,05 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.372.603,59 4.472.714,46 12. Verrechnungskonten 19.932.981,27 21.173.286,40 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.981.966,61 5.419.551,21 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen 617.129,63 703.543,28 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten 79.474,65 71.248,53 Summe 236.750.499,75 142.938.193,94 Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß- nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2022 ausge- wiesene Saldo in Höhe von 101,36 Mio. Euro (Vorjahr: 55,53 Mio. Euro) entfällt mit 15,61 Mio. Euro (Vorjahr: 6,23 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 85,75 Mio. Euro (Vorjahr: 49,30 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um 9,38 Mio. Euro zu und be- tragen zum 31.12.2022 rund 15,61 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zu- wendungen nach dem GVFG für die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (5,90 Mio. Euro), für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (4,96 Mio. Euro) und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (2,85 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor- jahr um 36,45 Mio. Euro auf 85,75 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen. Die Fördermittel des Landes beinha lten unter anderem mit 4,19 Mio. Euro (Vorjahr: 3,63 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen 91 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 87 und Schulen) sowie mit 16,11 Mio. Euro (Vorjahr: 8,62 Mio. Euro) Zuwendungen für den öf- fentlichen Personennahverkehr. D er größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemein- den (GVFG) in Höhe von 55,19 Mio. Euro (Vorjahr: 28,39 Mio. Euro). Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An- gestellten und Arbeitern für Dezember 2022 (3,65 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegen- über Sozialversicherungsträgern (1,36 Mio. Euro). Letztgenannte Posten resultieren haupt- sächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlten Beiträgen zur Kommunalen Unfallversi- cherung Bayern für das erste Quartal 2023 (1,24 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanz- postens erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 794 TEuro auf 5,14 Mio. Euro. Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise - und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind. Zu 4. Durchlaufende Gelder Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuorden- bare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aus- steht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „ Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten. Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2022 größtenteils aus Verwahr- geldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr stieg er Ende 2022 wieder deutlich um 5,47 Mio. Euro auf 20,72 Mio. Euro. Der An- stieg bis zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ist zum einen auf die höheren Einzahlungen bei den Verwahrgeldkonten des Schul- (+5,63 Mio. Euro) sowie des Sozialbereichs (+4,12 Mio. Euro) zurückzuführen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Betriebskostenzuschüsse für den Lehrbetrieb an Nürnberger Schulen und um Hilfen für Geflüchtete. Dem stehen zum Teil ge- ringere Einzahlungen im Jugendhilfebereich (Zuschüsse für den Betrieb von Kindertagesein- richtungen; -4,07 Mio. Euro) sowie gesunkene Zahlungen des Bundes für den Straßenbau (-1,57 Mio. Euro) entgegen. Zum anderen sind Einzahlungen im Rahmen der wiederkehren- den Einnahmen (größtenteils Gewerbesteuer, Friedhofsgebühren sowie Einnahmen der Lie- genschaftsverwaltung, darüber hinaus KiTa -Gebühren, Grundabgaben usw.) verbucht. Hier- bei wurde in Summe eine Zunahme um 1,27 Mio. Euro realisiert. Bei den vorgenannten Sach- verhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren Anfang 2023 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen. Zu 5. Sicherheitseinbehalte Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu ei- nem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen hauptsächlich von Schul- und darüber hinaus von Verwaltunsgebäu- den. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden. Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2022 insgesamt 21.000 Aufwandspositionen (Vor- jahr: rund 18.000) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam 92 Seite 46 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2022 im Gegensatz zum Vorjahr wieder massiv um 37,61 Mio. Euro auf insgesamt 56,72 Mio. Euro zu. Der starke Anstieg dieser Bilanzposition wurde hauptsächlich durch die Abgrenzungen im Zu- sammenhang mit den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von 34,96 Mio. Euro sowie die hierbei höheren Kosten der Unterkunft für diese Perso- nengruppe (1,86 Mio. Euro) verursacht. Die Abgrenzungen waren dadurch bedingt, dass die entsprechenden Monatsbeträge der Erstattungen vom Land für das Jahr 2022 laut Auskunft von SHA noch nicht mit der Regierung von Mittelfranken abgerechnet werden konnten. Diese prüft Stand Anfang April 2024 noch die abzurechnenden Beträge für das erste Quartal 2022. Anstatt monatlich soll, wie von der Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, künftig quartals- weise abgerechnet werden. Die von SHA bisher noch auf Debitoren gebuchten Monatsbeträge der Erstattungsleistungen vom Land waren somit in 2022 wieder zu stornieren. Die Abrech- nung und Zahlung erfolgt dann erst im Jahr 2023, weswegen die betreffenden Posten über die sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt wurden. Der hohe Bestand zum Bilanzstichtag 2022 resultiert auch aus abgegrenzten Honorarzahlun- gen an SÖR in Summe von 4,12 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um von SÖR im Jahr 2022 erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen (2,02 Mio. Euro), Bauherrenaufgaben und Planungsleistungen für den Ausbau des Franken- schnellweges (1,09 Mio. Euro) sowie für die Erneuerung der Hafenbrücken (720 TEuro) und die Straßenbahnverlängerung in die Brunecker Straße (277 TEuro). Ferner enthielten die Ab- grenzungen Posten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sozialtickets für Dezember 2022 (1,43 Mio. Euro) sowie dem Schulschwimmen im Langwasserbad im Jahr 2022 (1,16 Mio. Euro). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Einbringung eines Grundstücks in der Raudtener Straße als Finanzanlage in den Eigenbetrieb NürnbergStift (733 TEuro). Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Dar- lehen und Derivate in Höhe von 5,26 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 553 TEuro höher als noch im Jahr 2021 (4,71 Mio. Euro). Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften Im Gegensatz zum Vorjahr ist zum 31.12.2022 keine Zahlungverpflichtung aus einem Raten- geschäft mehr ausgewiesen. Die im Vorjahr noch offene zweite Rate eines Portraitkaufes für die städtischen Museen in Höhe von 17 TEuro wurde im Jahresverlauf 2022 beglichen. Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber ( unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,87 Mio. Euro auf 8,20 Mio. Euro. Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,74 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Zuwen- dungen für einen Baumwipfelpfad im Tiergarten (1,70 Mio. Euro) sowie Zuwendungen zur Neugestaltung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Fembohaus (1,00 Mio. Euro) ent- halten. Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen Die bis zum Bilanzstichtag 2022 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen 93 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 87 Spenden liegt mit insgesamt 8,68 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres (8,87 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2022 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen sich auf insgesamt 3,82 Mio. Euro. Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er- folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Um ständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein. Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 1,47 Mio. Euro auf noch nicht zu Sonderposten umge- buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 1,57 Mio. Euro auf Ablösebeträge für Stellplätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,65 Mio. Euro auf Einzah- lungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken. Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge- reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie- senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf insgesamt rund 4,36 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Baye- rischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Ste llplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stell- plätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2022 jedoch 4,37 Mio. Euro. Zwar belaufen sich die Tilgungen der Darlehen wie auch der Verbindlichkeiten jeweils auf 100 TEuro. Bei den Verbindlichkeiten wurde in 2022 hierbei allerdings die im Vorjahr nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro nachge- holt, eine Tilgungsrate des Berichtsjahres von ebenfalls rund 11 TEuro steht jedoch noch aus. Diese wäre im Folgejahr nachzuholen. Im Jahr 2020 wurde hier auf Wunsch des Schuldners auf Lastschrifteinzug umgestellt. Der seitdem existierende Schiefstand zwischen Forderungs- und Verbindlichkeitskonto resultiert daraus, dass die jeweils zum 31.12. fälligen Raten erst Anfang des Folgejahres abgebucht werden können. Zu 12. Verrechnungskonten Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon- ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo reduzierte sich zum 31.12.2022 um 1,24 Mio. Euro auf insgesamt 19,93 Mio. Euro. Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr auch zum Bilanzstichtag 31.12.2022 die Verrechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist Ende 2022 einen Saldo von 15,36 Mio. Euro aus und beinhaltet noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Im Bestand dieses Kontos wird zudem die Verrechnung der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel (2,54 Mio. Euro) aus- gewiesen. Diese Sachverhalte sind somit prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungs- konten. Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von 1,68 Mio. Euro (Stand Ende 2022). Auch die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (67 TEuro), wirtschaftlicher 94 Seite 48 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Jugendhilfe (175 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (751 TEuro) stellen noch eine be- deutsame Größe dar, wenngleich der Saldo aus den drei genannten Konten hauptsächlich aufgrund von nachgeholten Korrekturbuchungen für die Vorjahre in Summe um 691 TEuro abnahm. Zum 31.12.2022 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit Ausbildungsförderung BAföG (480 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrech- nungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt we r- den (270 TEuro), zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die In- standhaltungsrücklage (283 TEuro). Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach- kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech- ter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Zusammenfassend ist festzustellen, d ass bei mehreren , auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wäre beispi elsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit über 281.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit knapp 170.000 offenen Pos- ten, Stand Ende 2022) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemsei- tige Anpassungen in Form einer Archivierung der Buchungsdaten vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen. Für das Jahr 2023 wurden hier von der Friedhofsverwaltung die ersten Buchungen zur Kontenbereinigung von Posten aus Vorjahren in Summe von 679 TEuro vorgenommen. Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon- ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo- kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeit- nahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Bestände erfolgten mit Wirkung zum 31.12.2022. Dies betraf die aus der kameralen Buchführung stam- menden Posten auf den Verrechnungskonten Showsoft (6.870,71 Euro), Kulturinfo (-113.674,61 Euro) und Mündelgelder (-382.624,06 Euro). Weitere diesbezügliche Kontenbe- reinigungen wurden bis zum 31.12.2022 allerdings noch nicht vorgenommen. Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre- chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2022 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgeleg- ten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 562 TEuro auf 5,98 Mio. Euro erhöht. 95 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 87 Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, haupt- sächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaß- nahmen (407 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Ver- mietung städtischer Liegenschaften (49 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Über- gangswohnungen im Sozialbereich (161 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo sank im Berichts- jahr insgesamt um 86 TEuro auf knapp 617 TEuro. Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam- menhang mit Pfändungen. E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro 54.528.678,75 41.875.395,75 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vor- jahre um 12,65 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor allem die Abgrenzung der Erträge aus der Veräußerung von Flächen an die WBG von 2022 nach 2023 (8,64 Mio. €). Ansonsten handelt es sich bei den Abgrenzungsposten um Gewerb esteuervorauszahlungen (17,07 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (10,12 Mio. Euro) und Kindergarten-ver- pflegungsentgelte (5,65 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein v om Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2022 betrafen, ertragswirksam aufgelöst. 96 Seite 50 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.3.3 Ergebnisrechnung 2022 2021 Euro Euro absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.116.248.151,76 1.104.331.411,23 11.916.740,53 1,1 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 593.525.754,57 606.752.743,63 -13.226.989,06 -2,2 3 Sonstige Transfererträge 8.951.469,02 7.766.943,60 1.184.525,42 15,3 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 92.647.595,50 72.147.371,47 20.500.224,03 28,4 5 Auflösung von Sonderposten 53.284.552,78 53.972.548,61 -687.995,83 -1,3 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 42.239.999,49 36.135.652,01 6.104.347,48 16,9 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 303.917.102,72 313.984.055,23 -10.066.952,51 -3,2 8 Sonstige ordentliche Erträge 132.659.012,75 79.494.907,69 53.164.105,06 66,9 9 Aktivierte Eigenleistungen 6.570.723,29 6.936.499,80 -365.776,51 -5,3 10 Bestandsveränderungen 1.257.471,52 101.426,79 1.156.044,73 >100,0 Ordentliche Erträge 2.351.301.833,40 2.281.623.560,06 69.678.273,34 3,1 11 Personalaufwendungen 625.285.530,07 590.766.367,91 34.519.162,16 5,8 12 Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 94.435.499,68 -5.087.710,41 -5,4 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 295.597.030,23 272.907.058,08 22.689.972,15 8,3 14 Planmäßige Abschreibungen 124.019.363,70 208.498.669,70 -84.479.306,00 -40,5 15 Transferaufwendungen 891.415.624,47 890.694.912,13 720.712,34 0,1 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 232.177.653,96 -74.669.227,42 -32,2 Ordentliche Aufwendungen 2.183.173.764,28 2.289.480.161,46 -106.306.397,18 -4,6 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 168.128.069,12 -7.856.601,40 175.984.670,52 2240,0 17 Finanzerträge 3.434.176,36 24.518.009,66 -21.083.833,30 -86,0 18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.499.838,95 -5.001.192,64 -17,5 Finanzergebnis -20.064.469,95 -3.981.829,29 -16.082.640,66 -403,9 Ordentliches Jahresergebnis 148.063.599,17 -11.838.430,69 159.902.029,86 >100,0 19 Außerordentliche Erträge 6.704.722,99 38.575.859,29 -31.871.136,30 -82,6 20 Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 8.723.104,14 3.293.702,53 37,8 Außerordentliches Ergebnis -5.312.083,68 29.852.755,15 -35.164.838,83 -117,8 Jahresergebnis 142.751.515,49 18.014.324,46 124.737.191,03 692,4 Veränderung Gesamtergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 142,75 Mio. Euro. Diese Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr von 124,74 Mio. Euro war dabei ins- besondere auf höhere Steuererträge, Auflösung von Rückstellungen, Nachzahlungen aus Vor- jahren sowie auf den Wegfall von pandemiebedingten Aufwendungen zurückzuführen. Diese Faktoren führten zu einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (+175,98 Mio. Euro). Im Berichtsjahr sind dabei die ordentlichen Erträge um 69,68 Mio. Euro angestiegen, während bei den ordentlichen Aufwendungen ein Rückgang 97 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 87 von 106,31 Mio. Euro festzustellen war. Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei ins- besondere auf das Ende der pandemiebedingten Schließungen von Einrichtunge n sowie die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. So konnten bei den öffentlich -rechtlichen (+20,50 Mio. Euro), den privatrechtlichen Leistungsentgelten (+6,10 Mio. Euro) und den sons- tigen ordentlichen Erträgen ( -74,67 Mio. Euro) Mehrerträge erzielt werden. Daneben führten noch ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+17,00 Mio. Euro) und ein hö- heres Gewerbesteueraufkommen (+4,96 Mio. Euro) zu der positiven Entwicklung der ordentli- chen Erträge. Die gesunkenen ordentlichen Aufwendungen ber uhen maßgeblich auf geringere n sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+74,67 Mio. Euro), gesunkenen Abschreibungen ( -84,48 Mio. Euro) und zurückgegangenen Versorgungsaufwendungen (-5,09 Mio. Euro). Das städtische Finanzergebnis ( -20,06 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-16,08 Mio. Euro) ist ins- besondere auf geringere Finanzerträge ( -21,08 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Minderer- träge stammen insbesondere aus de m Wegfall der Verzinsung von Gewerbesteuernachzah- lungen (-22,00 Mio. Euro). Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2022 ergab einen negativen Betrag von 5,31 Mio. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von 35,16 Mio. Euro. Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2022 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2022 den gesamten Jahresü ber- schuss von 142,75 Mio. Euro (Vorjahr: 18,01 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist: Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -41.327.965,31 -43.728.398,01 Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -67.198.759,55 -83.761.288,96 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -171.297.800,52 -176.472.564,86 Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) -34.654.533,66 -42.872.732,47 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -38.002.587,59 -63.816.413,91 Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -197.260.542,27 -168.420.357,15 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -372.128.147,68 -350.186.166,47 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -51.173.578,94 -48.658.198,73 Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) -20.924.953,81 -14.340.656,51 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.136.720.384,82 1.010.271.101,53 Gesamt 142.751.515,49 18.014.324,46 98 Seite 52 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb- nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge- samtergebnisrechnung und de n betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2022 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2022: 1.116,25 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und all- gemeinen Umlagen (für 2022: 58,44 % von 593,53 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden. Im Folgenden werden die Ertrags - und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für d as Jahr 2022 näher beleuchtet. 1.3.3.1 Ordentliche Erträge Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und - umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen ) sowie die Leis- tungsentgelte. 47,47% 25,24% 3,94% 1,80% 12,93% 8,62% Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Ordentliche Erträge 99 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 87 1 Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro je Einwohner in Euro 2022 Stadt 2022 LD1 Grundsteuer A 310.083,05 291.070,58 0,59 0,42 Grundsteuer B 123.613.021,51 122.703.917,08 236,48 216,12 Gewerbesteuer 557.175.292,90 552.214.850,81 1.065,93 1.588,93 Gemeindeanteil an der Einkommen-steuer 348.570.001,00 331.560.329,00 666,85 767,62 Gemeindeanteil an der Umsatz-steuer 83.373.169,00 94.451.631,00 159,50 184,96 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 3.206.584,30 3.109.612,76 6,13 7,87 Summe 1.116.248.151,76 1.104.331.411,23 2.135,50 2.765,92 Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein- deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 81,2 % der städtischen Steuerer- träge ergeben. Aufgrund höheren Vorauszahlungen von Unternehmen erhöhten sich die städ- tischen Gewerbesteuererträge 2022 um 4,96 Mio. Euro auf 557,175 Mio. Euro. Der beste- hende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte beträgt im Berichtsjahr 523 Euro und hat sich damit um 25,61 Euro erhöht. Die Entwicklung bei den Ste uererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Anstieg pro Einwohner von +71,23 Euro erneut unter dem durchschnittlichen Anstieg der vergleichbaren bayerischen kreisfreien Städte (+96,84 Euro). Das Gewerbesteueraufkommen 2022 ist im Berichtsjahr um 4,96 Mio. Euro angestiegen. Für 2023 kann erfreulicherweise mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerech- net werden. So sind zum Buchungsstand 08.02.2024 Erträge von 670,43 Mio. Euro (+113,25 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2023 ausgewiesen, was erneut einen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde. Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2022 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewer- besteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. 1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrech- nungsstatistik 100 Seite 54 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes- ätze 20222 20213 2022 LD4 Realsteuerkraft5 Grundsteuer A 0,18 0,17 0,11 Grundsteuer B 41,84 41,70 41,43 Gewerbesteuer 234,15 223,01 334,49 insgesamt 276,17 264,88 376,03 Finanzkraft6 1.430 1.375 1.517 Hebesätze7 Grundsteuer A 332 332 394,2 Grundsteuer B 555 555 525,2 Gewerbesteuer 467 467 471,7 Bei der Realsteuerkraft der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr um 11,29 Euro pro Einwohner angestiegen. Da beim Landesdurchschnitt die Realsteuerkraft sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat, konnte der Rückstand zu diesem um 11,80 Euro pro Einwohne r auf 99,86 Euro verringert werden. Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken - hausumlage und die bereinigte Solidarumlage b erücksichtigt werden, ist aufgrund der über- durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.611) und Erlangen (1.694) ein Rück- stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft verrin- gerte sich im Berichtsjahr um 27 Punkte auf nunmehr 87 Punkte. Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der He- besatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbest euer konnte durch die Hebesatzerhö- hung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte na- hezu erreicht werden. 2 Ergebnisse der Finanzrechnung 3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 5 Grundbeträge in Euro je Einwohner 6 in Euro je Einwohner 7 in v. H. 101 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 87 2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2022 Euro 2021 Euro Schlüsselzuweisungen 245.933.684,00 234.302.324,00 Verwaltungsaufwand 18.993.746,16 19.097.929,68 Grunderwerbsteuer 44.599.053,96 43.121.799,34 Familienleistungsausgleich 28.380.022,00 23.219.511,00 Corona Testzentren 0,00 24.100.418,00 Gesundheitsamt 4.309.939,48 4.333.573,20 Öffentlicher Personennahverkehr 7.591.796,63 7.757.916,19 Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00 Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 90.768.531,66 102.001.772,74 Schülerbeförderung 5.441.525,00 4.920.667,00 Kindertageseinrichtungen 87.975.781,74 87.748.324,74 sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 51.314.173,94 47.931.007,74 Summe 593.525.754,57 606.752.743,63 Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen verringerten sich um rd. 13,23 Mio. Euro. Ursa- che hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr vom Land gewährten Kostenerstat- tung für den Betrieb von Corona Testzentren (24,10 Mio. Euro). Daneben ergaben sich bei den Zuschüssen für Lehr -/Kinderbetreuungspersonal Mindererträge von 11,23 Mio. Euro. Mehrerträge konnten dagegen bei den Schlüsselzuweisungen , den Zuweisungen für Grund- erwerbsteuer, Familienlastenausgleich, der Schülerbeförderung sowie den sonstigen Zuwei- sungen und Zuschüssen verzeichnet werden. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 11,63 Mio. Euro auf 245,93 Mio. Euro ist insbe- sondere auf einen Anstieg der zu verteilenden Schlüsselmasse um ca. 67 Mio. Euro zurück- zuführen. Zudem sank der prozentuale Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen, was auf die im bayernweiten Vergleich geringer gestiegene Steuerkraft der Stadt Nürnberg zurück- zuführen ist. Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,48 Mio. Euro angestiegen. Die Erträge liegen mit 44,60 Mio. Euro auf einem hohen Niveau, was auf die immer noch hohe Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Die Minderer- träge bei den Zuschüssen für Lehr -/Kinderbetreuungspersonal sind insbesondere darauf zu- rückzuführen, dass im Vorjahr im Nachgang Lehrpersonalzuschüsse für das Kalenderjahr 2020 (7,85 Mio. Euro) gebucht wurden. Außerdem wurden im Berichtsjahr erneut nicht alle Lehrpersonalkostenzuschüsse gebucht. So fehlen insgesamt ca. 6,17 Mio. Euro, welche erst in 2023 ertragswirksam gebucht wurden, weshalb das Jahresergebnis 2023 eigentlich ent- sprechend höher ausgefallen ist. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen Zuschüssen um rd. 3,38 Mio. Euro war insbeson- dere auf Zuweisungen des Landes für den Ausbau der digitalen Bildungs-infrastruktur an bay- erischen Schulen (Digital Pakt Schule) zurückzuführen. 102 Seite 56 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 3 Sonstige Transfererträge 2022 Euro 2021 Euro Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 2.850.794,05 3.295.193,57 Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 4.719.524,65 3.803.200,24 Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 1.381.150,32 668.549,79 Summe 8.951.469,02 7.766.943,60 Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2022 rund 1,18 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022 Euro 2021 Euro Verwaltungsgebühren 22.805.748,21 19.877.705,22 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 27.771.050,47 20.080.777,11 Bestattungsgebühren 2.921.346,34 3.182.555,56 Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 9.020.422,49 8.237.811,42 Eintrittsgelder 12.296.453,84 6.913.487,62 Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 8.131.337,63 5.298.420,99 Sonstige Benutzungsgebühren 9.701.236,52 8.556.613,55 Summe 92.647.595,50 72.147.371,47 Die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,50 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich hierfür waren insbesondere Ertragssteigerungen bei den Verwaltungsgebühren, den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie den Ein- trittsgeldern. Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+2,93 Mio. Euro) waren insbesondere Mehrerträge bei der Meldebehörde (+781 TEuro) sowie im Bereich der Bauordnungsbehörde (+527 TEuro). Die Gebühren für öffentliche–rechtliche Nutzungen erhöhten sich um 7,69 Mio. Euro, verant- wortlich für diese Mehrerträge waren insbesondere im Vergleich zum Vorjahr höhere Kinder- tageseinrichtungsgebühren (+618 Mio. Euro). Ursache hierfür waren die im Vorjahr pandemie- bedingten Schließungen dieser Einrichtungen und die damit verbundene Rückerstattung der Nutzungsgebühren. Selbiges führte auch bei den Elternentgelten zu einer Ertragssteigerung von 2,84 Mio. Euro. Bei den Eintrittsgeldern war im Vergleich zum Vorjahr eine Ertragssteigerung von 5,38 Mio. Euro zu verzeichnen. Mit diesem Anstieg bewegen sich die Eintrittsgelder wieder auf dem Niveau von 2019. Verantwortlich für diesen Anstieg waren insbesondere die pademiebeding- ten Schließungen im Vorjahr. So konnten im Berichtsjahr insbesondere beim Tiergarten auf- grund von rund 1,1 Millionen Besuchern Eintrittsgelder von 10,46 Mio. Euro (+4,25 Mio. Euro) erzielt werden. 103 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 87 5 Auflösung von Sonderposten 2022 Euro 2021 Euro Zuwendungen 46.612.537,17 46.663.575,51 Beiträge 4.645.424,18 5.336.157,36 Kostenerstattungen 1.968.761,43 1.911.137,74 sonstige Sonderposten 57.830,00 61.678,00 Summe 53.284.552,78 53.972.548,61 Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibu ng der jeweiligen An- lagengüter. 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2022 Euro 2021 Euro Erträge aus Verkauf 6.835.380,83 6.138.674,25 Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 20.697.140,11 18.645.862,61 Werbeerträge 1.481.678,69 1.319.518,83 Ersatzleistungen 2.401.123,76 1.991.425,32 Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.338.196,09 392.333,16 Teilnehmerbeiträge 3.948.014,26 2.314.040,84 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.538.165,75 5.333.797,00 Summe 42.239.999,49 36.135.652,01 Nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen erhöhten sich die Erträge aus privat- rechtlichen Leistungsentgelten um 6,10 Mio. Euro. Erwähnenswerte Mehrerträge ergaben sich insbesondere bei den Miet- und Pachterträgen (+2,05 Mio. Euro), den Eintrittsgeldern (+946 TEuro) sowie bei den Teilnehmerbeiträgen (+1,63 Mio. Euro). Die Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen konnten im Vergleich zum Vorjahr um 2,05 Mio. Euro gesteigert werden. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei der Meistersin- ger Halle (+1,31 Mio. Euro). Aufgrund des Wegfalls der im Jahre 2021 bestehenden Corona- Einschränkungen bewegen sich auch die Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen im Berichtsjahr wieder annähernd auf dem Niveau wie vor der Pandemie. Die Mehrerträge bei den Teilnehmerbeiträgen von 1,63 Mio. Euro beruhen insbesondere auf Mehrerträge beim Bildungszentrum (+1,44 Mio. Euro), welche ebenfalls auf den Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen zurückzuführen sind. 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022 Euro 2021 Euro Erstattung vom Bund o Grundsicherung im Alter 49.935.854,25 45.413.951,60 o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 16.923.419,42 16.568.356,80 o Kosten der Unterkunft (SGB II) 69.172.441,51 75.704.850,94 o sonstige 677.902,97 499.025,29 Erstattung vom Land 104 Seite 58 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022 Euro 2021 Euro o Sozialleistungen für Asylbewerber 57.166.863,77 60.003.541,08 o sonstige 9.029.712,49 19.749.856,86 Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 18.687.359,28 20.306.313,48 Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 11.327.824,18 15.883.555,00 Kostenersatz für Jobcenter 11.142.014,01 10.929.058,09 Erstattungen o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 1.054.050,36 941.404,19 o Klinikum 6.485.552,33 5.776.722,86 o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 7.026.706,15 6.245.124,32 o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00 o Sonderrechnungen 9.056.932,95 2.715.593,14 o Staatstheater Nürnberg 507.473,93 513.118,61 andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 26.608.584,12 23.619.171,97 Summe 303.917.102,72 313.984.055,23 Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 10,07 Mio. Euro auf 303,92 Mio. Euro zurückgegangen. Diese Mindererträge beruhen hauptsächlich auf geringere sonstige Erstattungen des Landes, daneben verringerten sich noch die Erstattungen für Sozi- alleistungen für Asylbewerber, die Gastschulbeiträge sowie die Erstattungen des Bezirks für Sozialleistungen. Die Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter, den Erstattungen aus Son- derrechnung sowie den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen konn- ten dies nicht kompensieren. Die Erstattungen des Bundes sind um 1,48 Mio. Euro auf nunmehr 136,71 Mio. Euro zurück- gegangen. Die Mindererträge beruhen dabei insbesondere auf geringeren Erstattungen bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (-6,53 Mio. Euro). Mehrerträge von 4,52 Mio. Euro waren dagegen bei den Erstattungen für die Grundsicherung im Alter zu verzeichnen. Auch die Erstattungen des Landes verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,56 Mio. Euro auf nunmehr 66,20 Mio. Euro. Dabei sind sowohl die Kostenerstattungen für Asylbewer- ber (-2,84 Mio. Euro) als auch die sonstigen Erstattungen des Landes (-10,72 Mio. Euro) zu- rückgegangen. Verantwortlich für diese Mindererträge war vor allem der im Vorjahr einmalig für Aufwendungen des Katastrophenschutzes erstattete Ausgleich von 6,52 Mio. Euro. Dagegen waren bei den Erstattungen aus Sonderrechnung (+6,34 Mio. Euro) sowie den an- deren Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+2,99 Mio. Euro) Mehrerträge zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere einmalig erhaltene Erstattungen der KBV im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sowie Erstattungen für Vorjahre für den Betrieb der Integrierten Leitstelle. 105 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 87 8 Sonstige ordentliche Erträge 2022 Euro 2021 Euro Konzessionsabgabe 39.548.845,00 39.194.324,00 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 7.466.152,25 16.301.838,70 Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen 70.489.037,08 16.604.848,76 Aktivierte Bauzeitzinsen 1.009.535,17 502.945,79 andere sonstige ordentliche Erträge 14.159.790,58 6.891.084,96 Umsatzsteuerkorrektur ILV -14.347,33 -134,52 Summe 132.659.012,75 79.494.907,69 Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um 53,18 Mio. Euro angestiegen. Dies ist insbeson- dere auf Mehrerträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und bei den ande- ren sonstigen ordentlichen Erträgen zurückzuführen. Dem stehen Mindererträge von 8,84 Mio. Euro bei den Erträgen aus den Abgang von Vermögensgegenständen gegenüber. Der Anstieg bei den Erträgen aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen resultiert insbesondere auf der Auflösung diverser “Corona Ve rlustrückstellungen“. Maßgeblich waren hierbei die Auflösungen der Verlustrückstellungen für den Flughafen (27 Mio. Euro) und der Messe Nürnberg (20 Mio. Euro). Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen fielen insbesondere aufgrund 8,01 Mio. Euro ge- ringerer Erträge aus dem Verkauf bebauter Grundstücke auf 7,47 Mio. Euro. 9 Aktivierte Eigenleistungen 2022 Euro 2021 Euro Aktivierte Eigenleistungen 6.570.723,29 6.936.499,80 Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft. 10 Bestandsveränderungen 2022 Euro 2021 Euro Bestandsveränderungen 1.257.471,52 101.426,79 Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf beachtliche Bestandserhöhungen bei den Schulbüchern. 106 Seite 60 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver- sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 73,6 % der ge- samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 106,31 Mio. Euro verringert. Verursacht haben diesen Rückgang insbe- sondere um 84,48 Mio. Euro geringere Aufwendungen für Abschreibungen, was insbesondere auf eine außerplanmäßige Abschreibung von Gebäude und Gebäudeeinrichtungen von 96,79 Mio. Euro im Vorjahr zurückzuführen ist. Daneben führten noch Minderaufwendungen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ( -74,67 Mio. Euro) zur Verri ngerung der or- dentlichen Aufwendungen. 11 Personalaufwendungen 2022 Euro 2021 Euro Personalaufwendungen 625.285.530,07 590.766.367,91 Die Personalaufwendungen sind um rund 34,52 Mio. Euro auf nunmehr 625,28 Mio. Euro an- gestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die aufgrund Tariferhö- hungen gestiegenen Vergütungen (ab 01.04.22 +1,8%) und Bezüge (ab 01.12.22 +2,8%). 12 Versorgungsaufwendungen 2022 Euro 2021 Euro Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 94.435.499,68 32,73% 13,54% 5,68% 40,83% 7,21% Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen OrdentlichelAufwendungen 107 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 87 Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 5,09 Mio. Euro auf 89,35 Mio. Euro ist insbesondere auf deutlich geringere Pensionsrückstellungen (-14,12 Mio. Euro) zurückzufüh- ren. Die Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger sind dagegen um 8,88 Mio. Euro angestiegen. Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2022 30.06.2022 30.06.2021 Kämmereihaushalt Beamte 2.684,53 2.683,07 2.835,31 Tarifbeschäftigte 5.349,14 5.178,09 6.164,92 Stellen insgesamt 8.033,67 7.861,16 9.000,23 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Beamte 16,53 16,31 18,87 Tarifbeschäftigte 376,26 382,60 415,55 Stellen insgesamt 392,79 398,91 434,42 NürnbergStift Beamte 6,64 6,39 6,72 Tarifbeschäftigte 439,72 449,71 495,34 Stellen insgesamt 446,36 456,10 502,06 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Beamte 9,92 9,79 12,00 Tarifbeschäftigte 396,29 399,59 428,02 Stellen insgesamt 406,21 409,38 440,02 Franken-Stadion Nürnberg Beamte 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte 2,50 2,00 4,49 Stellen insgesamt 2,50 2,00 4,49 NürnbergBad Beamte 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte 77,26 74,82 89,69 Stellen insgesamt 77,26 74,82 89,69 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Beamte 70,21 70,99 79,58 Tarifbeschäftigte 859,63 830,81 945,39 Stellen insgesamt 929,84 901,80 1.024,97 Klinikum Beamte 19,91 23,81 22,59 Staatstheater Beamte 2,0 3,00 3,50 Gesamtsumme 10.310,54 10.130,98 11.521,97 Im Zeitraum vom 30.06.2021 bis 30.06.2022 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll- kraftstellen (VK) um 179,56 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2022 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.521,97 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 263,03 VK 108 Seite 62 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg ausgeweitet. Nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Kinderbetreuung (+30,50 VK), Digitalisierungsbedarfe (+34,27 VK) sowie im Zuge des Mobilitätspaktes/Kli- maneutralität (+23,50 VK) . Weitere Stellenmehrungen erfolgten aufgrund der veränderten Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen (48,73 VK) und im Zuge der Bekämpfung der Corona- Pandemie (33,50 VK). Personalausgaben im bayernweiten Vergleich 8 2022 Euro 2021 Euro Stadt je Einw. 1.333 1.308 LD je Einw. 1.457 1.434 Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, haben sich die städti- schen Personalausgaben je Einwohner 2022 um 25 Euro weiter erhöht. Die städtischen Per- sonalausgaben je Einwohner sind damit um 1,91 % auf 1.333 Euro pro Einwohner angestie- gen. Auch bayernweit haben sich die Personalkosten je Einwohner in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern erhöht. Hier viel der Anstieg mit 23 Euro pro Kopf (+1,60 %) jedoch etwas geringer aus. Die städtischen Personalkosten liegen aber auch 2022 unter dem baye- rischen Landesdurchschnitt. Der Abstand beträgt nun 124 Euro pro Einwohner bzw. 8,51 %. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 Euro 2021 Euro Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 8.602.431,16 4.577.091,54 Energie, Wasser, Abwasser 20.906.609,18 20.065.932,74 Gebäudeunterhalt 36.552.768,13 33.059.995,62 Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.285.406,25 4.340.256,45 Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 26.947.448,40 23.865.833,72 Zuführung zu Rückstellungen 18.358.268,09 15.036.515,19 Schulische Aufwendungen 19.182.732,20 17.050.217,76 Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7.055.687,86 6.310.090,86 Kostenerstattungen 153.705.678,96 148.601.124,20 Summe 295.597.030,23 272.907.058,08 Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 22,69 Mio. Euro auf 295,60 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Mehraufwendungen bei den Kostenerstattungen (+5,10 Mio. Euro), im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ (+4,03 Mio. Euro), beim Gebäudeunterhalt (+3,49 Mio. Euro) sowie der Anstieg des sonstigen Unterhalts- und Betriebsaufwandes für Grundstücke (+3,08 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund 4,03 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 1,01 Mio. Euro für Ausweise und Plaketten zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung war die Wiederaufnahme des Normalbetriebs im Bereich des Pass - und Meldewesens nach 8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffent- lichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 109 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 87 der Pandemie. Der weitere Anstieg der Aufwendungen ist auf eine um 2,53 Mio. Euro gerin- gere Neutralisation von Rückstellungen zurückzuführen. Der Kostenanstieg beim Gebäudeunterhalt und dem Unterhalts- und Betriebsaufwand der Grundstücke war insbesondere auf um 1,54 Mio. Euro höhere Reinigungsaufwendungen zu- rückzuführen. Daneben füh rte noch der Abbau von Pandemie bedingten Rückständen von Maßnahmen zu Mehraufwendungen. Bei den Schulischen Aufwendungen waren Mehrauf- wendungen von rd. 2,13 Mio. Euro zu verzeichnen, da hier im Vorjahr aufgrund von Schul- schließungen Schülerbeförderungskosten teilweise entfallen sind und Studien - und Ferien- fahrten nicht möglich waren. Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+5,10 Mio. Euro) beruht insbeson - dere auf rund 4,84 Mio. Euro höhere Erstattungen an SÖR. Ursache hierfür waren weitere Kostensteigerungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün - und Grau“-Infrastruktur-ver- mögen der Stadt. 14 Abschreibungen 2022 Euro 2021 Euro Forderungen 1.509.523,59 1.796.122,29 Immateriellen Vermögensgegenständen 16.108.208,71 15.475.345,95 Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude - einrichtungen 26.689.487,46 26.876.052,35 Außerplanmäßig auf Gebäude und –einrichtungen 2.363.342,00 96.790.407,00 Infrastrukturvermögen 50.043.158,07 49.993.587,31 Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.506.298,12 4.423.403,01 Fahrzeugen 1.341.054,74 1.658.969,27 Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.896.983,37 9.741.196,68 Geringwertigen Wirtschaftsgütern 561.307,64 1.743.585,84 Finanzanlagen 10.000.000,00 0,00 Summe 124.019.363,70 208.498.669,70 Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund einer im Vorjahr durchgeführten au- ßerplanmäßigen Abschreibung auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen von 96,79 Mio. Euro insgesamt um 84,48 Mio. Euro auf 124,02 Mio. Euro zurückgegangen. Neben dem Rückgang der außerplanmäßigen Abschreibungen ist im Berichtsjahr eine Ab- schreibung auf Finanzanlagen von 10 Mio. Euro erwähnenswert. So musste bei der Nürnberg- Messe GmbH die Kapitaleinlage aus dem Jahr 2020 i. H. v. 10 Mio. Euro wegen pandemiebe- dingter Verluste abgeschrieben werden. 15 Transferaufwendungen 2022 Euro 2021 Euro Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 176.073.588,71 175.264.757,10 Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00 Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 42.501.630,74 65.522.524,90 Krankenhausumlage 13.024.884,00 13.712.494,00 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 110.882.987,76 109.786.819,75 110 Seite 64 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 15 Transferaufwendungen 2022 Euro 2021 Euro Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 67.875.467,28 62.860.388,46 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 4.892.972,15 4.879.489,26 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2.532,00 9.181,24 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.521.789,22 4.379.874,71 Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 63.652.578,97 47.862.897,66 Bildungs- und Teilhabepaket 7.870.423,17 6.470.688,49 Jugendhilfe 92.042.431,05 86.539.594,97 Gewerbesteuerumlage 41.383.941,00 41.147.013,00 Bezirksumlage 218.325.447,29 213.031.825,30 Zuführung verschiedene Rückstellungen 2.313.922,05 4.019.157,46 Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -27.277.979,31 -6.709.676,51 sonstige Transferleistungen 51.200.727,39 40.789.601,34 Summe 891.415.624,47 890.694.912,13 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen trotz neuem Rekordwert von 891,42 Mio. Euro nahezu unverändert. Es ergaben sich jedoch einige beachtenswerte Verän- derungen. Während im Vergleich zum Vorjahr der Transferaufwand durch eine um 20,57 Mio. Euro höhere Auflösung von Rüc kstellungen entsprechend entlastet wurde, waren bei der Grundsicherung im Alter, den Asylbewerber - und Jugendhilfeleistungen zum Teil erhebliche Mehraufwendungen festzustellen. Die Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin auf Reko rdniveau, was maßgeblich auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger zurückzufüh- ren ist. Minderaufwendungen entstanden allerdings bei den Zuschüssen an kommunale Son- derrechnungen (-23,02 Mio. Euro). Die Ursache hierfür lag insbesondere an der im Vorjahr erforderlichen Übernahme von Corona bedingten Verlusten des Flughafen Nürnberg GmbH (28 Mio. Euro). Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) in Höhe von 5,02 Mio. Euro beruhen insbesondere auf Fluc htbewegungen aus der Ukraine, wodurch sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Vergleich zu Vorjahr erhöht haben. Diese Leistungen werden jedoch seit 2014 zu 100 % vom Bund erstattet. Auch für die Mehr- aufwendungen bei der Hilfe zur Gesundheit sind insb esondere die vielen nicht krankenversi- cherten Ukraineflüchtlinge verantwortlich. Die Aufwendungen für Asylbewerber erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,79 Mio. Euro, was auf die stark angestiegene Anzahl von Leistungsbeziehern zurückzuführen ist. Jugendhilfe 2022 Euro 2021 Euro Leistungen außerhalb von Einrichtungen 23.077.750,60 21.567.352,76 Leistungen in Einrichtungen 68.964.680,45 64.972.242,21 Summe 92.042.431,05 86.539.594,97 111 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 87 Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 5,50 Mio. Euro angestiegen. Bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ergaben sich Mehraufwendungen von 1,51 Mio. Euro, bei den Leistungen in Einrichtungen betrug der Mehraufwand 3,99 Mio. Euro, hier wurden insbesondere 3,29 Mio. Euro mehr für die Förde- rung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horten aufgewendet. Trotz spürbaren Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage le- diglich minimal angestiegen. Die Bezirksumlage dagegen stieg im Berichtsjahr deutlich um 5,29 Mio. Euro an, was insbesondere auf die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürn- berg zurückzuführen war. Der Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen beruht insbesondere auf einer gerin- geren Zuführung zur Rücks tellung für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen ( - 1,71 Mio. Euro). Hier belasteten den Haushalt 2021 Rückstellungen für erwartete Verluste der Eigenbetriebe FSN und NüSt sowie der noris inklusion, während im Berichtsjahr nur eine Rück- stellung für die noris inklusion in Höhe von 1,00 Mio. Euro erforderlich war. Die Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen für Verlustausgleiche sind deutlich um 20,57 Mio. Euro angestiegen. Ursache hierfür war insbesondere die Inanspruchnahme von in Vorjahren im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gebildeten Rückstellungen. Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+10,41 Mio. Euro) beruht insbesondere auf wei- ter gestiegene Zuweisungen zu Zweckverbänden (+9,04 Mio. Euro). Ursache hierfür war ins- besondere die Aussetzung der eigentlich fälligen Tariferhöhung für den öffentlichen Personen- nahverkehr (5,80 Mio. Euro) sowie die weitere Umsetzung des VGN-Innovationspaketes, was zu einem entsprechenden Anstieg der Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg führte. 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 Euro 2021 Euro Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 66.017.749,96 60.805.479,37 Geschäftsaufwendungen 54.729.642,65 88.812.781,76 Aufwendungen für Beiträge 8.219.816,51 7.993.433,00 Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen 16.453.328,52 4.967.164,85 Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 6.080.137,70 2.398.390,45 Betriebliche Steueraufwendungen 686.774,18 1.210.871,82 Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 1.929.670,25 3.282.065,81 andere sonstige ordentliche Aufwendungen 28.668.738,71 108.676.607,43 Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf- wendungen -25.277.431,94 -45.969.140,51 Summe 157.508.426,54 232.177.653,96 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 74,67 Mio. Euro zurückgegangen. Verantwortlich für diese M inderaufwendungen waren insbesondere um 80,00 Mio. Euro geringere andere sonstige ordentliche Aufwendungen sowie um 34,08 Mio. Euro geringere Geschäftsaufwendungen. Mehraufwendungen ergaben sich beim Aufwand aus dem Abgang von Kunstgegenständen (8,57 Mio. Euro), bei der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten sowie den Steuern vom Einkommen/Ertrag. Die Erträge aus der Neut- ralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen reduzierten sich dage- gen. 112 Seite 66 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Die Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+5,21 Mio. Euro) waren insbesondere auf den Anstieg der Aufwendungen für Betriebsmittel (+11,41 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere die Inbetriebnahme der Bertolt - Brecht-Schule. Aufwandsmindernd wirkten sich dagegen geringere Miet - und Pachtaufwen- dungen aus, wobei hier insbesondere der Wegfall der Miete an die Messe für den Betrieb eines Corona Impfzentrums (-4,84 Mio. Euro) maßgeblich war. Der enorme Rückgang bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 34,08 Mio. Euro war maßgeblich auf geringere Vergütungen für Leistungen Dritter (-36,85 Mio. Euro) zurückzufüh- ren. Ursächlich hierfür war der Wegfall des pandemie -bedingten Betriebs von Corona Impf - und Testzentren, welche im Vorjahr zu Aufwandsmehrungen von 39,33 Mio. Euro führten. Die Minderaufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-80,00 Mio. Euro) sind insbesondere durch geringere Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen ( - 81,69 Mio. Euro) bedingt. Während hier im Vorjahr Rückstellungen für zugesagte Kapitalzufüh- rungen für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,50 Mio. Euro) sowie die NürnbergMesse GmbH (30,00 Mio. Euro) gebildet wurden, waren solche im Berichtsjahr nicht erforderlich. Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen fielen 2022 Erträge von 25,25 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Inanspruchnahme der 2020 gebildeten Rückstellungen für die Ausgleichsansprüche aus dem Asylbewerberleis- tungsgesetzes und einer coronabedingten Kapitalzuführungen an die NürnbergMesse GmbH. 1.3.3.3 Finanzergebnis Finanzergebnis 2022 Euro 2021 Euro Zinserträge 1.853.358,92 1.611.693,28 Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen -12.504,61 21.983.792,56 Gewinnanteile aus Beteiligungen 1.387.255,13 518.739,098 Sonstige Finanzerträge 206.066,92 403.784,72 17 Finanzerträge 3.434.176,36 24.518.009,66 Zinsaufwendungen 23.195.876,91 21.537.522,55 Sonstige Kreditbeschaffungskosten 224.780,43 224.868,64 Zinsaufwand für Kassenkredite 0,00 0,00 Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 44,00 6.589.876,00 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 77.944,97 152.702,14 18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.498.646,31 28.499.838,95 Finanzergebnis -20.064.469,95 -3.981.829,29 Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan- zergebnis um 16,08 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 21,08 Mio. Euro auf rd. 3,43 Mio. Euro gesunken sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Auf- wendungen lediglich um 5,00 Mio. Euro. Ursache für den Rückgang der Finanzerträge sind insbesondere um 22,00 Mio. Euro geringere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Ursache für den Wegfall die- ser Erträge war die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Zinssatzes . 113 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 87 Diese rückwirkend anzuwendende Zinsänderung befindet sich allerdings erst noch in der Um- setzung. Während der Übergangsz eit wurde die Aussetzung der Gewerbesteuerverzinsung beschlossen, welche sich sowohl auf die Gewerbesteuernachzahlungen, als auch auf die Er- stattungszinsen für Gewerbesteuervorauszahlungen auswirkt. Die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute sind aufgrund der „Zinswende“ und der gleichzeitig steigenden Neuverschuldung erstmalig wieder angestiegen (+1,66 Mio. Euro). Aufgrund der Aussetzung der Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen, war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen insgesamt dennoch ein Rückgang von 5,00 Mio. Euro festzustellen. 1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis Außerordentliches Jahresergebnis 2022 Euro 2021 Euro Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Erträge 475.526,67 37.248.569,41 periodenfremde Erträge 6.229.196,32 1.327.289,88 19 außerordentliche Erträge 6.704.722,99 38.575.859,29 Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Aufwendungen 270.436,95 9.623,41 periodenfremde Aufwendungen 11.746.369,72 8.713.480,73 20 außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 8.723.104,14 außerordentliches Jahresergebnis -5.312.083,68 29.852.755,15 Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 35,16 Mio. Euro ver- schlechtert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Rückgang der außerordentlichen Er- träge um 36,77 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr er- zielten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen. Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Anstieg um 3,29 Mio. Euro auf 12,02 Mio. Euro feststellbar, was insbesondere auf höhere periodenfremde Aufwendungen zurückzufüh- ren ist. 1.3.3.5 Jahresergebnis Jahresergebnis 2022 Euro 2021 Euro 142.751.515,49 18.014.324,46 1.3.4 Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis- teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk- same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ- tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder). 114 Seite 68 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal- tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus- haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal- den für Ein - und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus- haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein - und Auszahlungen für Kassenkre- dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt. Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar: Finanzrechnung 31.12.2022 TEuro 31.12.2021 TEuro +/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +101.999 +148.074 +/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -177.591 -195.131 +/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit +26 -604 = Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge -75.566 -47.661 +/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen +5.780 +9.647 = Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge -69.786 -38.014 +/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +359.539 +397.553 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode +289.753 +359.539 Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 69,79 Mio. Euro auf 289,75 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend: Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sank im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder in Summe um 46,08 Mio. Euro auf 102,0 Mio. Euro. Die Abnahme des Einzah- lungsüberschusses resultiert aus einem Rückgang der Einzahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit um 29,51 Mio. Euro sowie aus einer Steigerung der Auszahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit um 16,57 Mio. Euro. So erhöhten sich auf Seiten der Einzahlungen die Steuern und ähnlichen Abgaben nicht mehr so massiv wie noch im Vorjahr (+148,26 Mio. Euro), sondern nur noch moderat um 2,48 Mio. Euro. Dabei stiegen die Gewer- besteuerzahlungen um 3,16 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 7,66 Mio. Euro. Der Anteil an der Umsatzsteuer hingegen reduzierte sich bedeutsam um 8,69 Mio. Euro. Die Einzahlungen aus Zuwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr noch stärker in Summe um 7,03 Mio. Euro zurück. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Veränderungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen im Ge- gensatz zum Vorjahr wieder um 11,63 Mio. Euro zu. Des Weiteren stieg der Kommunalanteil an der Grunderwerbssteuer um 1,48 Mio. Euro an. Entgegen dem Jahr 2021 sind hier aller- dings keine Zuweisungen vom Land für den Betrieb der Corona-Testzentren von insgesamt 26,80 Mio. Euro mehr enthalten. Auch die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal sanken wieder um 4,65 Mio. Euro. Den größten Anstieg bei den Einzahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit verzeichneten im Berichtsjahr die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte mit 18,45 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund des Zuwachses der Benutzungsgebühren um 16,70 Mio. Euro. In 2022 wurden die Angebote der öffentlichen Einrichtungen nach der Pan- demie nun wieder überproportional stark nachgefragt. Aus diesem Grund erhöhten sich auch die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 6,0 Mio. Euro. Die Einzahlungen im Rahmen von 115 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 87 Kostenerstattungen und -umlagen verzeichneten im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder eine wesentliche Abnahme um 38,09 Mio. Euro. So erhöhten sich zwar die Erstattun- gen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 5,64 Mio. Euro. Die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) sank entgegen dem Jahr 2021 wieder um 12,48 Mio. Euro. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asyl- bewerberleistungen) waren wie schon in der Vorperiode weiterhin rückläufig. Für 2022 beträgt dieser Rückgang sogar 34,13 Mio. Euro. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Ge- meindeverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge, nahmen nochmals um 6,54 Mio. Euro ab. Mehreinzahlungen finden sich jedoch bei den Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Personalkostenerstattung im Jugendhilfebereich (+1,22 Mio. Euro) sowie bei den Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (+985 TEuro). Bei Letzt- genannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrie- ben. Die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen wieder um 11,27 Mio. Euro ab, da im Gegensatz zum Vorjahr nun weniger Einzahlungen aus der Verzin- sung der Nachforderungen von Steuern nach § 233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewerbesteuer) anfielen ( -19,60 Mio. Euro). Dem stehen lediglich Nachzahlungen für die Jahre 2017 bis 2022 aus der mit den Krankenkassen geschlossenen Entgeltvereinbarung zur Finanzierung der integrierten Leitstelle bei der Feuerwehr (+4,11 Mio. Euro) sowie höhere Konzessionsabgaben (+980 TEuro) und Gewinnausschüttungen von Beteiligungen (+869 TEuro) entgegen. Die Auszahlungen aus der laufe nden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 24,91 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Be- soldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaf- fungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Ein weiterer großer Zuwachs der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit findet sich im Transferbe- reich. In Summe beläuft sich hier der A nstieg für 2022 auf 24,14 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderun- gen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverb und Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Ver- bandsumlage (+7,61 Mio. Euro). Die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen blieben mit insgesamt 175,84 Mio. Euro jedoch weitestgehend konstant. Dabei handelt es sich zu ei- nem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal - und Betriebs- kostenzuschüsse. Die Zuweisungen an übrige Bereiche stiegen um 8,15 Mio. Euro. Dies lag größtenteils an der Zahlung des Betriebsmittelzuschusses an das Staatstheater Nürnberg für die Monate November und Dezember 2021 erst Anfang 2022. Darüber hinaus resultierten hö- here Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+6,33 Mio. Euro), der Jugendhilfe (+5,30 Mio. Euro) sowie bei den Leistungen für Asylbewerber (+14,99 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierten nochmals Zuwächse (+5,31 Mio. Euro) auf insgesamt 43,60 Mio. Euro sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage; +5,29 Mio. Euro). Letztgenannte Finanzposition beläuft sich Ende 2022 in Summe auf 218,33 Mio. Euro. Dem steht unter anderem ein Rückgang bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unter- kunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (-6,0 Mio. Euro) ent- gegen. Zudem reduzierten sich die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen im Gegen- satz zum Vorjahr wieder um 24,14 Mio. Euro, da hauptsächlich die pandemiebedingten Aus- gleichszahlungen an die Flughafen Nürnberg GmbH geringer ausfielen. Auch die Auszahlun- gen für Sach- und Dienstleistungen erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 12,91 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an den gestiegenen Auszahlungen für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude sowie für den Energieverbrauch. Bei den sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war nach dem starken Anstieg des Vorjah- res (+54,57 Mio. Euro) nun wieder ein bedeutsamer Rückgang um 38,90 Mio. Euro zu ver- zeichnen. Die im Vorjahr noch angefallenen hohen Zahlungen im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen in Testzentren sowie die Mieten und Pachten, unter anderem für den 116 Seite 70 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Betrieb des Impfzentrums waren in 2022 stark rückläufig. Zudem sanken auch die Zinsaus- zahlungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Erstattungszinsen für von den Steuerschuld- nern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um 6,61 Mio. Euro. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich in 2022 im Gegensatz zu den Vorjahren von 195,13 Mio. Euro um 17,54 Mio. Euro auf insgesamt 177,59 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe nochmals bedeutsam zu (+41,20 Mio. Euro). Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 23,66 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Vergleich zu 2021 nun deutlich höheren Aus- zahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel in den Stadt- teilen Schoppershof, Fischbach, Langwasser, Wetzendorf, im Tiefen Feld, in Sündersbühl und St. Johannis (insgesamt +37,97 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immateriellen und beweg- lichen Vermögen erhöhten sich in Summe um 2,08 Mio. Euro, was wie schon im Vorjahr unter anderem auf den Erwerb von Luftreinigungsgeräten und weiterer Ausstattung für den Schul- bereich zurückzuführen ist. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 3 ,88 Mio. Euro zu. Dies ist auf den bedeutsamen An- stieg bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (+16,51 Mio. Euro). In dem Zusammen- hang wären unter anderem die Auszahlungen für den Neubau des Schulzentrums Südwest (7,23 Mio. Euro), die Baumaßnahmen der Grundschule Forchheimer Straße (5,12 Mio. Euro), einen Kinderhort in der Fürther Straße 285 (6,13 Mio. Euro), den dritten Bauabschnitt des Künstlerhauses (5,60 Mio. Euro) sowie für das Dokumentationszentrum Reichsparteitag sge- lände (4,25 Mio. Euro) zu nennen. D ie Tiefbaumaßnahmen hingegen waren insgesamt be- trachtet rückläufig (-12,64 Mio. Euro). Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnah- men im Straßen - und Brückenbau reduzierten sich hierbei im Vergleich zum Vorjahr um 7,76 Mio. Euro. Hier wären unter anderem die Bauarbeiten für die Bayernstraße, die Bahnhof- straße und den Marientunnel (insgesamt 10,76 Mio. Euro) zu nennen. Beim Brückenbau wä- ren wie bereits in den Vorjahren unter anderem die Baumaßnahmen der Dr. Gustav -Heine- mann-Brücke, die Sanierung der Hafenbrücken sowie der Brücke an der Münchener Straße hervorzuheben (insgesamt 17,27 Mio. Euro). Geringere Auszahlungen resultierten auch bei den Bautätigkeiten für die U -Bahninfrastruktur (-4,88 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen sanken im Gegensatz zum starken Anstieg im Vorja hr (+32,98 Mio. Euro) nun wieder deutlich um 18,24 Mio. Euro auf insgesamt 54,39 Mio. Euro. Diese Summe ergibt sich wie schon in den Vorjahren hauptsächlich aus dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Die Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen reduzierten sich in Summe nochmals um 1,73 Mio. Euro auf 18,21 Mio. Euro. Diese setzen sich größtenteils aus Baukostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen sowie aus Finanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen zusammen. Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszu- weisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein deutlicher Zuwachs von insgesamt 51,61 Mio. Euro auf 134,82 Mio. Euro festzustellen. Hierbei nahmen unter anderem die vom Bund gewährten Finanzhilfen um 11,43 Mio. Euro zu. Diese beinhalten neben Zuwendungen im Rahmen des Gemeindeverkehres nach dem GVFG für die Sanierung des U -Bahnhofes Muggenhof in Höhe von 5,90 Mio. Euro unter anderem Gelder zur Förderung des Kulturberei- ches. Hier werden Mittel für die energetische Sanierung der Kunsthalle (2,16 Mio. Euro), die Generalsanierung des Künstlerhauses (1,56 Mio. Euro) sowie des Gemeinschaftshauses in Langwasser (2,38 Mio. Euro) vom Bund gewährt. Födermittel für vorgenannte Zwecke im Kul- turbereich (Sanierung des Künstlerhauses sowie des Gemeinschaftshauses mit zusamme n 2,68 Mio. Euro) sind auch bei den Zuwendungen vom Land vorhanden. Diese erhöhten sich in Summe um 9,13 Mio. Euro. Hier sind zudem Fördermittel für das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Höhe von 1,86 Mio. Euro zu finden. Darüber hinaus enth alten diese Landesmittel auch Zuwendungen für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung (Di- gitalpakt Schule; 3,57 Mio. Euro) sowie für die pandemiebedingte Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten im Schulbereich (2,10 Mio. Euro). Ein hoher Anstieg im Vergleich zum 117 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 87 Vorjahr ist zudem bei weiteren staatlichen Fördergeldern (Art. 10 FAG) für Baumaßnahmen von Schulen festzustellen (+16,65 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich unter anderem um Zu- wendungen für ÖPP- und ÖÖP-Projekte. Diese Fördergelder entfallen zum Beispiel auf den Neubau der Grundschule am Thoner Espan (insgesamt 2,82 Mio. Euro), der Johann-Pachel- bel-Realschule (7,14 Mio. Euro) sowie der Bertolt -Brecht-Schule (6,0 Mio. Euro). Zudem er- höhten sich die Investitionszuweisungen vom Land im Bereic h der Gemeindeverkehrsfinan- zierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U- Bahnbau) wieder deutlich um insgesamt 20,36 Mio. Euro. Die vorgenannten Mehreinzahlun- gen wurden jedoch teilweise durch den Rückgang von vor allem im Baubereich eingenomme- nen Beiträgen für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen kompensiert (insge- samt -13,33 Mio. Euro). Weitere Mindereinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gesunkenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen (-6,60 Mio. Euro). Auch durch den Verkauf von Wertpapieren wurden im Gegensatz zum Vorjahr nun geringer Einzahlungen erzielt (-4,0 Mio. Euro). Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Ein- zahlungen (+108,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-107,97 Mio. Euro) im Rahmen der Kredit- aufnahme für Investitionskredite ein Einzahlungsüberschuss von 26 TEuro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite neu aufgenommen als getilgt. Hervorzuheben wäre allerdings, dass die im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP aufgenommenen Darlehen erst dann in voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt übergehen, wenn die erstellten Bauwerke der Stadt Nürnberg zum Betrieb übergeben werden. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirk- samkeit nicht in der Finanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus lau- fender Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich. Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2022 auf insgesamt 5,78 Mio. Euro (Vorjahr: 9,65 Mio. Euro). Darin sind f remde Finanzmittel bezie- hungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 4,2 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsber eiche der Stadtverwaltung weiterverteilt. Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2022 war festzustel- len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber- schuss von 102,0 Mio. Euro um 40,88 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als ge- plant ausgefallenen Steuern (+35,99 Mio. Euro) und Zuwendungen (+30,51 Mio. Euro). Zu- dem lagen die Kostenerstattungen um 8,12 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen. Die Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen allerdings ebenfalls um 40,05 Mio. Euro über dem Planwert. Hier waren neben den Transferauszahlungen (+38,81 Mio. Euro) auch die sonstigen Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (+23,18 Mio. Euro) wie schon in den Vorjahren höher als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungs- überschuss (177,59 Mio. Euro) um 129,89 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum über- wiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 98,07 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen um 19,14 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen. Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan- den. Hierbei konnten zwar mehrere Geschäftsvorfälle in Summe von 1,54 Mio. Euro seitens der Stadtkämmerei geklärt und korrigiert werden. Dennoch verblieb für das Jahr 2022 eine nicht mehr aufklärbare Abweichung von 304 TEuro. 118 Seite 72 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2022 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäfts- bereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamt- finanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsinter- valle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanz- rechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsin- tervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2022 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 289,75 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist. Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2022 Euro 31.12.2021 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -46.915.607,82 -46.956.272,36 Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -51.789.183,86 -59.605.642,26 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -161.286.684,30 -158.199.857,38 Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) -92.497.541,59 -89.254.099,25 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -29.281.738,42 -52.616.974,99 Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -196.846.775,82 -140.875.902,95 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -355.042.493,44 -313.152.399,68 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -45.357.529,32 -75.810.329,42 Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) -74.123.900,37 -70.273.304,84 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.342.894.698,02 1.366.283.344,80 Gesamt 289.753.243,08 359.538.561,67 Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer- auszahlungen mit 533,84 Mio. Euro (Vorjahr: 511,76 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.098,48 Mio. Euro (Vorjahr: 1.095,99 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzah- lungen aus Zuwendungen (58,5 % von 591,67 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „All- gemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser Finanzfonds enthält eben- so mit 921,14 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe. 119 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 87 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen Durch die Haushaltssatzung 2022 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun- gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 1.294.245.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 18.11.2021, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Be- schränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, die Sanierung der Hafenbrücken, für den Rückkauf der wbg -Anteile sowie für die Eigenkap italerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen). Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt 1.351.529.000,00 Euro bzw. 382.156.000,00 Euro – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – zur Verfügung. Hiervon wurden 451.818.926 Euro (=33,4 %) bzw. 76.831.763 Euro (= 20,1 %) – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – neu freigegeben. Im Vorjahr wurden 36,3% des Gesamtbetrages freigegeben. Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 18.11.2021, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen. Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 38,4 % freigegeben. 120 Seite 74 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.3.6 Bürgschaften Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg- schaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt: HJ Stand 31.12.2022 urspr. verbürgter Gesamtbetrag Anzahl Verpflichtungsbetrag Mio. Euro Mio. Euro 2007 75 217,418 247,240 2008 74 204,356 243,911 2009 74 193,616 243,564 2010 71 170,794 211,064 2011 60 155,321 202,822 2012 58 137,253 192,520 2013 52 114,418 177,309 2014 44 102,751 174,429 2015 45 316,056 367,218 2016 34 238,279 265,395 2017 32 216,369 245,875 2018 31 253,839 283,506 2019 34 416,591 449,231 2020 36 245,162 347,602 2021 36 382,439 481,927 2022 41 340,849 398,858 Wie bereits im Jahr 2021 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG (U - Bahn und Straßenbahn). Insgesamt belaufen sich auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr rd. 45,93 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Der Anteil an bestehender Bürgschaftssumme für die VAG, aus welchem die Stadt in Anspruch genommen werden könnte, beträgt 49,20 % relativ. An Bürgschaftssummen lief für die VAG U -Bahn ein Betrag von 127,8 Mio. Euro aus, wobei im Gegenzug nur rund 72,0 Mio. Euro neu aufgenommen wer- den mussten. Die im Jahr 2022 ausgelaufene Bürgschaft für die WBG Kommunal GmbH in Höhe von 101,8 Mio. Euro wurde durch die Gestellung einer neuen Bürgschaft in Höhe von 118,7 Mio. Euro abgelöst. Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti- onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan- den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall 121 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 87 eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet- verhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg wurde im Jahr 2022 aus diesen Mietverhältnissen, für eine Bürgschaft, mit einem Betrag in Höhe von 588,00 Euro in Anspruch genommen. 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2022 Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2022 hätten auf Grund nicht ausgeschöpf- ter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden können: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 93.239.223,98 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,90 % / weitere konsumtive Aufwendungen 53,1 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 464.697.808,48 Euro Durch die Stadtkämmerei (I2 -Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 26.09.2023 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haus- halts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2023 übertragen: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 58.120.008,20 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 69,03 % / weitere konsumtive Aufwendungen 30,97 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 349.617.244,72 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge- bildet werden. Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 wer- den nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Ver- fügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Haushalts- resten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in den Händen des Ältestenrate s und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2-Teilbudget nicht als Haushalts- sondern als Budgetreste, für welche die unter Nr. 5 und Nr. 8.5 des Budgethandbuches vorgesehenen Beschlüsse nicht eingeholt werden müssen. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 25.10.2023 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2022 auf das Jahr 2023 vorgelegt. 1.3.8 Anhang Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik. 1.3.9 Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik. 122 Seite 76 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürn- berg 1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022 Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2022 der Stadt Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen Folgende Prüfungen wurden im Bericht des Rechnungsprüf ungsamtes vom 10.11.2023 dar- gestellt:  111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB Prüfung von Sicherheitsleis- tungen  111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA) Zentrale Bußgeldangele- genheiten im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie  218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten  126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr (FW) Prüfung der Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaffungen)  243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleistungen – Institut für Pädagogik und schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen des IPSN  252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunsthalle und des Kunsthauses  311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels SGB XII bei SHA  363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche  363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022  367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022  511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl) Prüfung der Radverkehrsförderung  553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh Prüfung der Kostenträgerrechnung der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg  573010 Marktwesen – ML Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger Märkte 123 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 87  Personalamt (PA) Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus der Renten- versicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge  Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den Jahren 2017 bis 2020  Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Beamtenverhältnis Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe  NürnbergBad (NüBad) Erneuerung des Kassensystems bei den Bädern Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe) IT-Prüfungen  Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg  S/4HANA-Migrationsprojekt  GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung  SAP-Archivierung  Lizenzmanagementtool  Vergabeprüfung im IT-Bereich Technische Prüfungen  Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg  Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)  Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh- men bzw. Beteiligungen) Prüfung Klinikum Nürnberg  Jahresabschluss 2022 – Prüfung/Analyse Prüfung Staatstheater Nürnberg  Jahresabschlussprüfung 2021/2022 124 Seite 78 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Auftragsprüfungen  Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2022 in verschiedenen externen Ein- richtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg ( EMN), Haus der Heimat e.V. ( HdH) u.a.) Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes -, Landes - und/oder EU - Zuschüsse Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention“ Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen 125 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 87 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A. Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18 Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 243.098.056,00 234.470.062,00 II. Sachanlagen 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 272.608.188,05 256.437.521,80 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 9.427.173,00 9.677.098,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.196.569,17 395.332.319,90 6. Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.312.020,50 94.753.946,02 8. Anlagen in Bau 427.984.144,13 307.969.208,55 III. Finanzanlagen 954.663.102,81 886.345.490,64 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 870.656.742,23 798.756.616,36 2. Wertpapiere 20.228.436,62 21.589.920,90 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen 28.820.287,80 31.041.317,22 B. Umlaufvermögen 666.624.670,93 670.898.043,36 I. Vorräte 31.309.757,24 40.721.515,21 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.401.871,61 216.386.920,91 1. Abgabenforderungen 90.068.008,84 84.385.255,88 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.507.375,24 3.915.822,45 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 25.775.435,50 39.883.772,05 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 11.944.723,31 34.645.914,42 Sonderv ermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 76.987.972,76 33.388.417,42 5. Sonstige Vermögensgegenstände 75.063.079,27 54.813.653,11 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 362.913.042,08 413.789.607,24 1. Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53 2. Bankguthaben 362.118.860,32 412.775.140,71 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 40.471.864,06 37.361.265,82 S U M M E D E R A K T I V A 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36 A K T I V A 31.12.202131.12.2022in € in € 126 Seite 80 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg A. Eigenkapital 1.068.761.596,73 929.469.785,74 I. Basiskapital 695.322.863,16 698.539.520,14 1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 1.032.233.989,79 993.351,40 895.122.771,91 993.351,40 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.724.353,94 21.110.736,11 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.778.670,20 6.797.606,73 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 35.848.992,87 2.812.615,99 33.643.445,20 2.572.614,86 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen -2.264.534,65 1.786.804,76 1.032.912.603,86 895.826.340,54 II. Rücklagen 390.310.883,44 244.635.068,48 1. Ergebnisrücklage 382.834.381,98 242.555.817,11 2. Sonderrücklage Energiesparfonds 5.000.000,00 0,00 3. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 1.797.887,39 1.375.682,74 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 678.614,07 703.568,63 III. Verlustvortrag -16.872.149,87 -13.704.802,88 B. Sonderposten 1.079.245.183,75 1.054.202.613,19 1. Sonderposten aus Zuwendungen 922.371.728,32 898.842.369,55 2. Sonderposten aus Beiträgen 101.755.918,07 106.160.345,79 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.114.633,61 28.808.059,37 5. Sonstige Sonderposten 24.002.903,75 20.391.838,48 C. Rückstellungen 1.895.121.025,38 1.962.654.261,95 1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.661.425.316,00 1.647.953.152,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 11.454.321,00 9.941.298,00 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100,00 14.996.000,00 4. Rückstellungen für Altlasten 5.415.500,00 5.498.500,00 5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 511.000,00 6. Steuerrückstellungen 1.898.992,26 1.765.405,79 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.446.978,10 2.305.763,00 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 1.382.000,00 4.577.000,00 9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 159.146,90 10. Rückstellungen für Urlaub 11.368.481,43 10.992.134,36 11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 108.128,71 62.898,59 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 180.532.085,20 263.891.963,31 D. Verbindlichkeiten 2.207.991.305,06 1.930.822.865,73 1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.438.696.546,33 1.420.251.819,89 davon: Investitionskredite vom Land 532,81 1.065,79 Investitionskredite von Kreditinstituten 1.089.095.472,32 1.061.069.288,87 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 220.696.376,56 241.420.398,18 Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 34.041.666,68 25.000.000,00 Kontokorrentkonten 297.998,54 1.185,56 Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 94.564.499,42 92.759.881,49 mögen und rechtsfähigen Stiftungen 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 236.888.297,36 102.510.776,37 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.518.696.546,33 214.897.955,30 1.500.251.819,89 184.187.361,89 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 758.006,32 934.713,64 6. Sonstige Verbindlichkeiten 236.750.499,75 142.938.193,94 E. Passive Rechnungsabgrenzung 54.528.678,75 41.875.395,75 S U M M E DER P A S S I V A 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36 P A S S I V A 31.12.2021in €31.12.2022in € 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 87 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Ergebnisrechnung IST Haushaltsjahr 2022 Ansatz Haushalts- jahr 2020 übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2021 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.116.248.151,76 -1.062.490.000,00 -1.062.490.000,00 -1.104.331.411,23 -53.758.151,76 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -593.525.754,57 -561.185.704,78 41.765,00 -561.143.939,78 -606.752.743,63 -32.381.814,79 3 + Sonstige Transfererträge -8.951.469,02 -6.879.373,00 -6.879.373,00 -7.766.943,60 -2.072.096,02 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -92.647.595,50 -87.390.301,50 -87.390.301,50 -72.147.371,47 -5.257.294,00 5 + Auflösung von Sonderposten -53.284.552,78 -57.690.849,46 -57.690.849,46 -53.972.548,61 4.406.296,68 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.239.999,49 -42.864.734,94 -42.864.734,94 -36.135.652,01 624.735,45 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -303.917.102,72 -275.333.748,96 -275.333.748,96 -313.984.055,23 -28.583.353,76 8 + Sonstige ordentliche Erträge -132.659.012,75 -53.446.403,00 -53.446.403,00 -79.494.907,69 -79.212.609,75 9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.570.723,29 -5.815.113,48 -5.815.113,48 -6.936.499,80 -755.609,81 10 +/- Bestandsveränderungen -1257471,52 -101426,79 -1257471,52 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.351.301.833,40 -2.153.096.229,12 41.765,00 -2.153.054.464,12 -2.281.623.560,06 -198.247.369,28 11 - Personalaufwendungen 625.285.530,07 632.210.313,54 842.837,62 633.053.151,16 590.766.367,91 -7.767.621,09 12 - Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 103.259.700,00 103.259.700,00 94.435.499,68 -13.911.910,73 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 295.597.030,23 286.137.803,01 23.209.340,51 309.347.143,52 272.907.058,08 -13.750.113,29 14 - Planmäßige Abschreibungen 124.019.363,70 107.498.970,38 107.498.970,38 208.498.669,70 16.520.393,32 15 - Transferaufwendungen 891.415.624,47 882.325.817,45 706.365,88 883.032.183,33 890.694.912,13 8.383.441,14 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 131.270.314,57 23.827.031,08 155.097.345,65 232.177.653,96 2.411.080,89 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.183.173.764,28 2.142.702.918,95 48.585.575,09 2.191.288.494,04 2.289.480.161,46 -8.114.729,76 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -168.128.069,12 -10.393.310,17 48.627.340,09 38.234.029,92 7.856.601,40 -206.362.099,04 17 + Finanzerträge -3.434.176,36 -9.164.014,24 -9.164.014,24 -24.518.009,66 5.729.837,88 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.810.890,00 28.810.890,00 28.499.838,95 -5.312.243,69 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 20.064.469,95 19.646.875,76 19.646.875,76 3.981.829,29 417.594,19 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -148.063.599,17 9.253.565,59 48.627.340,09 57.880.905,68 11.838.430,69 -205.944.504,85 19 + Außerordentliche Erträge -6.704.722,99 -208.650,00 -208.650,00 -38.575.859,29 -6.496.072,99 20 - Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 226.700,00 349.576,15 576.276,15 8.723.104,14 11.440.530,52 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) 5.312.083,68 18.050,00 349.576,15 367.626,15 -29.852.755,15 4.944.457,53 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -142.751.515,49 9.271.615,59 48.976.916,24 58.248.531,83 -18.014.324,46 -201.000.047,32 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2021 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken). 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes. 128 Seite 82 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2022 Finanzrechnung IST Haushaltsjahr 2022 Ansatz Haushalts- jahr 2022 übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2021 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.098.476.760,00 -1.062.490.000,00 -1.062.490.000,00 -1.095.992.372,00 -35.986.760,00 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -591.672.489,00 -561.163.255,00 -561.163.255,00 -598.703.543,00 -30.509.235,00 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -7.591.336,00 -6.879.373,00 -6.879.373,00 -7.473.072,00 -711.963,00 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -90.196.194,00 -87.290.302,00 -87.290.302,00 -71.748.403,00 -2.905.892,00 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -41.610.984,00 -42.608.515,00 -42.608.515,00 -35.633.993,00 997.531,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -283.453.988,00 -275.333.749,00 -275.333.749,00 -321.539.310,00 -8.120.239,00 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -57.422.537,00 -54.354.254,00 -54.354.254,00 -68.696.945,00 -3.068.282,00 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.548.583,00 -920.800,00 -920.800,00 -1.694.050,00 -627.783,00 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.171.972.869,00 -2.091.040.247,00 -2.091.040.247,00 -2.201.481.687,00 -80.932.622,00 9 - Personalauszahlungen 567.340.713,00 577.019.577,00 577.019.577,00 545.352.043,00 -9.678.864,00 10 - Versorgungsauszahlungen 125.983.349,00 125.031.000,00 125.031.000,00 123.063.874,00 952.349,00 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 306.137.682,00 313.454.204,00 34.393.595,00 347.847.799,00 293.226.839,00 -41.710.118,00 12 - Transferauszahlungen 921.134.679,00 882.325.817,00 264.488,00 882.590.306,00 896.999.430,00 38.544.374,00 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 126.534.354,00 103.358.244,00 6.790,00 103.365.034,00 165.434.282,00 23.169.321,00 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.842.744,00 28.732.590,00 28.732.590,00 29.331.362,00 -5.889.846,00 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.069.973.521,00 2.029.921.432,00 34.664.874,00 2.064.586.305,00 2.053.407.831,00 5.387.215,00 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -101.999.349,00 -61.118.816,00 34.664.874,00 -26.453.942,00 -148.073.857,00 -75.545.407,00 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -125.929.805,00 -117.212.000,00 -117.212.000,00 -61.154.402,00 -8.717.805,00 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -8.885.305,00 -5.113.000,00 -5.113.000,00 -22.048.985,00 -3.772.305,00 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -23.542.615,00 -8.000.000,00 -8.000.000,00 -30.138.555,00 -15.542.615,00 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -1.854.000,00 -5.374.000,00 -5.374.000,00 -5.856.458,00 3.520.000,00 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.303.159,00 -2.315.000,00 -2.315.000,00 -2.119.164,00 11.841,00 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -162.514.885,00 -138.014.000,00 -138.014.000,00 -121.317.564,00 -24.500.885,00 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 56.819.888,00 29.815.000,00 45.280.340,00 75.095.340,00 18.850.503,00 -18.275.451,00 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 190.272.176,00 288.338.000,00 285.145.858,00 573.483.858,00 186.395.321,00 -383.211.683,00 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 20.405.761,00 29.212.000,00 21.150.289,00 50.362.289,00 18.322.136,00 -29.956.529,00 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 54.394.311,00 73.535.600,00 20.723.000,00 94.258.600,00 72.634.573,00 -39.864.289,00 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 18.213.662,00 23.574.650,00 5.662.556,00 29.237.206,00 19.946.252,00 -11.023.545,00 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 1.020.000,00 2.515.000,00 3.535.000,00 300.000,00 -3.535.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 340.105.797,00 445.495.250,00 380.477.044,00 825.972.294,00 316.448.785,00 -485.866.497,00 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 177.590.912,00 307.481.250,00 380.477.044,00 687.958.294,00 195.131.221,00 -510.367.382,00 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 75.591.563,00 246.362.434,00 415.141.917,00 661.504.352,00 47.057.364,00 -585.912.789,00 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -108.000.000,00 -263.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 155.000.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -108.000.000,00 -263.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 155.000.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 91.656.704,00 74.419.700,00 74.419.700,00 90.612.728,00 17.237.004,00 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 16.317.280,00 18.099.000,00 18.099.000,00 9.991.060,00 -1.781.720,00 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 107.973.984,00 92.518.700,00 92.518.700,00 100.603.789,00 15.455.284,00 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -26.016,00 -170.481.300,00 -170.481.300,00 603.789,00 170.455.284,00 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 75.565.547,00 75.881.134,00 415.141.917,00 491.023.052,00 47.661.153,00 -415.457.504,00 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -4.185.170.200,00 -3.643.842.340,00 -4.185.170.200,00 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 4.179.389.972,00 3.634.195.799,00 4.179.389.972,00 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) -5.780.229,00 -9.646.541,00 -5.780.229,00 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -359.538.562,00 -376.831.161,00 -376.831.161,00 -397.553.174,00 17.292.599,00 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -289.753.243,00 -300.950.027,00 415.141.917,00 114.191.891,00 -359.538.562,00 -403.945.134,00 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -289.753.243,00 -300.950.027,00 415.141.917,00 114.191.891,00 -359.538.562,00 -403.945.134,00 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2021 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste) und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren. 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. 129 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 87 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2022 Verbindlichkeiten Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2022 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit von 1 bis 5 Jahre Laufzeit über 5 Jahre Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.327.490.752,84 16.343.295,53 95.364.306,67 269.277.703,83 945.150.371,19 1.343.834.048,34 2.1 vom Bund 2.2 vom Land 1.065,79 -532,98 532,81 0,00 0,00 532,81 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 2.6 vom Kreditmarkt 1.061.069.288,87 28.026.183,45 85.769.752,24 230.901.617,35 772.424.102,73 1.089.095.472,32 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 -20.724.021,62 9.594.021,62 38.376.086,48 172.726.268,46 220.696.376,55 2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 9.041.666,68 0,00 0,00 0,00 34.041.666,66 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.761.067,05 2.101.430,91 94.777.765,81 0,00 0,00 94.862.497,96 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Kontokorrentkonten 1.185,56 296.812,98 297.998,54 0,00 0,00 297.998,54 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 92.759.881,49 1.804.617,93 94.479.767,27 0,00 0,00 94.564.499,52 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 102.510.776,37 134.377.520,99 236.888.297,36 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 510.930,32 -297.548,77 213.381,55 4.2 Leibrentenverträge 65.015,04 -1.113,99 63.901,05 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 134.676.183,75 236.611.014,76 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 184.187.361,89 30.710.593,41 214.897.955,30 5.1 von Sondervermögen 3.856.944,64 -906.330,96 2.950.613,68 5.2 von verbundenen Unternehmen 136.643.315,66 28.697.030,34 165.340.346,00 5.3 von Beteiligungen 21.158,97 -20.920,97 238,00 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 42.669.915,85 3.814.171,81 46.484.087,66 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 996.026,77 -873.356,81 122.669,96 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 -176.707,32 758.006,32 7. Sonstige Verbindlichkeiten 142.938.193,94 93.812.305,81 236.750.499,75 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 55.529.140,75 45.834.582,48 101.363.723,23 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 87.409.053,19 47.977.723,33 135.386.776,52 8. Summe Verbindlichkeiten 1.930.822.865,73 277.168.439,33 2.207.991.305,06 Nachrichtlich: 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) 322.023.178,36 11.899.980,06 333.923.158,42 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 7.465.820,00 -578.560,00 6.887.260,00 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2022: 6,7 Mio. €). 130 Seite 84 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 Verbindlichkeiten Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2022 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit von 1 bis 5 Jahre Laufzeit über 5 Jahre Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.327.490.752,84 16.343.295,53 95.364.306,67 269.277.703,83 945.150.371,19 1.343.834.048,34 2.1 vom Bund 2.2 vom Land 1.065,79 -532,98 532,81 0,00 0,00 532,81 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 2.6 vom Kreditmarkt 1.061.069.288,87 28.026.183,45 85.769.752,24 230.901.617,35 772.424.102,73 1.089.095.472,32 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 -20.724.021,62 9.594.021,62 38.376.086,48 172.726.268,46 220.696.376,55 2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 9.041.666,68 0,00 0,00 0,00 34.041.666,66 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.761.067,05 2.101.430,91 94.777.765,81 0,00 0,00 94.862.497,96 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Kontokorrentkonten 1.185,56 296.812,98 297.998,54 0,00 0,00 297.998,54 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 92.759.881,49 1.804.617,93 94.479.767,27 0,00 0,00 94.564.499,52 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 102.510.776,37 134.377.520,99 236.888.297,36 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 510.930,32 -297.548,77 213.381,55 4.2 Leibrentenverträge 65.015,04 -1.113,99 63.901,05 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 134.676.183,75 236.611.014,76 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 184.187.361,89 30.710.593,41 214.897.955,30 5.1 von Sondervermögen 3.856.944,64 -906.330,96 2.950.613,68 5.2 von verbundenen Unternehmen 136.643.315,66 28.697.030,34 165.340.346,00 5.3 von Beteiligungen 21.158,97 -20.920,97 238,00 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 42.669.915,85 3.814.171,81 46.484.087,66 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 996.026,77 -873.356,81 122.669,96 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 -176.707,32 758.006,32 7. Sonstige Verbindlichkeiten 142.938.193,94 93.812.305,81 236.750.499,75 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 55.529.140,75 45.834.582,48 101.363.723,23 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 87.409.053,19 47.977.723,33 135.386.776,52 8. Summe Verbindlichkeiten 1.930.822.865,73 277.168.439,33 2.207.991.305,06 Nachrichtlich: 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) 322.023.178,36 11.899.980,06 333.923.158,42 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 7.465.820,00 -578.560,00 6.887.260,00 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2022: 6,7 Mio. €). 131 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 87 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand 01.01.2022 + - + / - + 31.12.2022 01.01.2022 + - + / - + + 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € I. Immaterielle Vermögensgegenstände 399.008.477,20 11.547.869,82 -439.991,43 13.160.115,89 0,00 423.276.471,48 -164.538.415,20 -16.108.208,71 430.360,43 0,00 0,00 37.848,00 -180.178.415,48 234.470.062,00 243.098.056,00 II. Sachanlagen 6.870.051.551,87 431.441.413,53 -27.196.470,85 -14.037.960,38 8.730.387,85 7.268.988.922,02 -2.780.101.491,33 -96.401.631,40 8.297.259,62 0,00 -3.282,51 10.319,47 -2.868.198.826,15 4.089.950.060,54 4.400.790.095,87 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 256.539.967,29 17.767.720,90 -4.015.178,34 2.019.990,35 401.289,47 272.713.789,67 -102.445,49 -3.156,00 -0,13 0,00 0,00 0,00 -105.601,62 256.437.521,80 272.608.188,05 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.141.648.472,88 207.191.765,76 -6.599.035,82 19.253.633,29 0,00 2.361.494.836,11 -812.519.188,47 -28.798.708,91 2.176.901,76 0,00 0,00 0,00 -839.140.995,62 1.329.129.284,41 1.522.353.840,49 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.401.124.006,36 17.512.181,23 -980.439,82 11.413.938,39 350.400,87 3.429.420.087,03 -1.711.493.782,50 -50.043.158,07 402.604,07 0,00 0,00 10.309,00 -1.761.124.027,50 1.689.630.223,86 1.668.296.059,53 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.833.265,57 1.039,55 0,00 0,00 0,00 12.834.305,12 -3.156.167,57 -250.964,55 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.407.132,12 9.677.098,00 9.427.173,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 397.832.312,90 519.054,80 -8.595.000,00 194,47 7.940.000,00 397.696.562,17 -2.499.993,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.499.993,00 395.332.319,90 395.196.569,17 6. Fahrzeuge 35.943.191,75 750.506,74 -515.849,33 183.800,00 0,00 36.361.649,16 -28.922.733,75 -1.341.054,74 514.732,33 -492,00 0,00 0,00 -29.749.548,16 7.020.458,00 6.612.101,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 269.976.715,94 19.476.419,76 -6.375.117,07 1.287.219,69 38.697,51 284.403.935,83 -175.775.509,92 -15.403.281,49 5.087.171,12 0,00 -3.282,51 10,47 -186.094.892,33 94.201.206,02 98.309.043,50 8. GWG, Tiere 46.184.410,63 11.552,64 -115.850,47 -500,00 0,00 46.079.612,80 -45.631.670,63 -561.307,64 115.850,47 492,00 0,00 0,00 -46.076.635,80 552.740,00 2.977,00 9. Anlagen in Bau 307.969.208,55 168.211.172,15 0,00 -48.196.236,57 0,00 427.984.144,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 307.969.208,55 427.984.144,13 III. Finanzanlagen 961.915.537,83 84.593.027,39 -2.302.434,48 0,00 0,00 1.044.206.130,74 -75.570.047,19 -14.070.587,20 0,00 0,00 0,00 97.606,46 -89.543.027,93 886.345.490,64 954.663.102,81 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 870.560.715,09 81.900.125,87 0,00 0,00 0,00 952.460.840,96 -71.804.098,73 -10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -81.804.098,73 798.756.616,36 870.656.742,23 2. Wertpapiere 23.063.550,62 2.692.901,52 0,00 0,00 0,00 25.756.452,14 -1.473.629,72 -4.070.587,20 0,00 0,00 0,00 16.201,40 -5.528.015,52 21.589.920,90 20.228.436,62 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 33.333.635,96 0,00 -2.302.434,48 0,00 0,00 31.031.201,48 -2.292.318,74 0,00 0,00 0,00 0,00 81.405,06 -2.210.913,68 31.041.317,22 28.820.287,80 Summe Anlagevermögen 8.230.975.566,90 527.582.310,74 -29.938.896,76 -877.844,49 8.730.387,85 8.736.471.524,24 -3.020.209.953,72 -126.580.427,31 8.727.620,05 0,00 -3.282,51 145.773,93 -3.137.920.269,56 5.210.765.613,18 5.598.551.254,68 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs- gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 2) Die Anlageklasse 09999998 wurde 2018 eingerichtet. Sie dient der Anlagenbuchhaltung als technisches Hilfsinstrument zur Abrechnung spezieller Buchungsvorgänge, die mit keiner Anlage im direkten Zusammenhang stehen. Der Anfangs- und Endbestand steht jährlich immer zu Null. Buchwerte 132 Seite 86 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2022 Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum 31.12.2020 Stand zum 31.12.2021 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Stand zum 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 665.278.406,28 665.278.406,28 0,00 665.278.406,28 2. Ergebnis-Rücklage 221.458.515,08 242.555.817,11 140.278.564,87 382.834.381,98 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -9.969.158,65 -13.704.802,88 -3.167.346,99 -16.872.149,87 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.641.120.743,00 1.657.894.450,00 14.985.187,00 1.672.879.637,00 1.1. Pensionsverpflichtungen 1.397.175.330,00 1.413.633.369,00 3.159.493,00 1.416.792.862,00 Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 230.152.573,00 228.758.545,00 5.486.315,00 234.244.860,00 Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 187.496.538,00 182.157.680,00 7.582.874,00 189.740.554,00 Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 432.043,00 463.465,00 33.157,00 496.622,00 Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 438.943.814,00 452.518.083,00 2.930.369,00 455.448.452,00 Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 39.351.821,00 41.021.226,00 -5.808.698,00 35.212.528,00 Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 443.438.649,00 456.532.602,00 -2.611.047,00 453.921.555,00 Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 51.334.892,00 46.533.768,00 -4.225.477,00 42.308.291,00 Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 6.025.000,00 5.648.000,00 -228.000,00 5.420.000,00 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 243.945.413,00 244.261.081,00 11.825.694,00 256.086.775,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 1.779.533,00 2.145.624,00 -84,00 2.145.540,00 Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.829.059,00 1.915.288,00 -80.396,00 1.834.892,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.571.785,00 5.880.386,00 1.593.503,00 7.473.889,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.643.038,00 41.134.126,00 3.012.223,00 44.146.349,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563,00 31.251.773,00 1.923.339,00 33.175.112,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 81.082.754,00 81.123.777,00 4.452.072,00 85.575.849,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 76.595.734,00 78.088.350,00 1.037.848,00 79.126.198,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121,00 23.961,00 2.906,00 26.867,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.628.346,00 2.405.796,00 -116.917,00 2.288.879,00 Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 308.480,00 292.000,00 1.200,00 293.200,00 2. Altlasten 6.623.500,00 5.498.500,00 -83.000,00 5.415.500,00 3. Unterlassenene Instandhaltung 15.873.000,00 14.996.000,00 3.335.100,00 18.331.100,00 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 4.695.780,33 2.276.405,79 133.586,47 2.409.992,26 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 2.222.599,11 2.305.763,00 141.215,10 2.446.978,10 6. Sonstige Rückstellungen 231.316.875,42 279.683.143,16 -86.045.325,14 193.637.818,02 Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.785.872,15 3.937.222,02 -82.761,70 3.854.460,32 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 6.183.074,58 7.054.912,34 459.108,77 7.514.021,11 Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 10.000.000,00 4.577.000,00 -3.195.000,00 1.382.000,00 Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 159.146,90 87.975,78 247.122,68 Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 70.628,60 62.898,59 45.230,12 108.128,71 Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 211.069.527,61 263.891.963,31 -83.359.878,11 180.532.085,20 7. Summe aller Rückstellungen 1.901.852.497,86 1.962.654.261,95 -67.533.236,57 1.895.121.025,38 133 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 87 von 87 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der Jahresabschluss 202 2 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Jahr 2022 schloss mit einem positiven Jahre sergebnis von 142,8 Mio. Euro ab, nach ei- nem Jahresüberschuss von 18 Mio. Euro im Vorjahr. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2022 um 151 Mio. Euro auf 1,66 Mrd. Euro sowie die an- gesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesse- rungen erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 29.05.2024 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 134 Jahresabschluss 2022 Anhang 33 135 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2 Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5 Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen .................................................................................... 6 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6 AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6 A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 6 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 6 A. II. Sachanlagen ................................................................................................................................... 7 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 8 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9 4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10 6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 10 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 10 stattung .......................................................................................................................................... 10 8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 10 A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 11 1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 14 2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14 3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 16 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 16 4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 16 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 17 B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 17 B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 17 Vorräte ........................................................................................................................................... 17 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 18 1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 18 136 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 18 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 19 3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 19 3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 19 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 20 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 20 5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 21 Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 21 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 22 B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 22 1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 22 C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 23 C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 23 C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 23 C. ARAP ........................................................................................................................................ 24 PASSIVA .......................................................................................................................................................... 25 A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 25 A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 25 A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 26 A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 27 A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 27 B. Sonderposten ......................................................................................................................................... 28 1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 28 2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 29 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 29 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 30 5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 31 C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 31 1. Pensions- und Beihilferückstellungen ........................................................................................ 31 2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 32 3. – 12. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 33 137 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 36 1. Anleihen ..................................................................................................................................... 36 2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 36 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 37 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 39 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 40 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 41 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 41 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 42 E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 43 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 45 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 50 Erträge .............................................................................................................................................................. 51 Aufwendungen .................................................................................................................................................. 62 Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 74 Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 78 Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 79 Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 79 Ertragslage ....................................................................................................................................................... 80 Vermögenslage ................................................................................................................................................. 87 Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 88 Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 92 Prognosebericht .................................................................................................................................................... 96 Risikobericht .......................................................................................................................................................... 96 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 ............................................................................................................... 101 138 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _________________________________________________________________________________ 5 Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) unter Beachtung der er gänzenden Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV - Doppik) erstellt. In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge- sondert beschrieben. Die Haushaltssatzung 2022 wurde am 1 8.11.2021 vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom 10.12.2021 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re- gierung von Mittelfranken erging mit Bescheid vom 10.02.2022. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts- blatt Nr. 5 vom 02.03.2022. Am 26.10.2022 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags- haushaltssatzung beschlossen und mit Schreiben vom 03.11.2022 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge- legt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 26 vom 21.12.2022 (gemäß § 2 Satz 1 KommvEV). Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs - und Be- wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun- gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungs- richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay- erischen Staatsministerium des Innern angewendet. Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de- ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis 31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die Aktivierung. Die zugrunde gelegten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege- lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist z u aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert darge- stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaft- liche Eigentum. Ver mögensgegenstände werden nach der Brutto -Methode angesetzt, d. h. Vermö- gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in- klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden als Sonderposten passiviert und analog des zugehö- rigen Anlagengutes aufgelöst. Für bestimmte A nlagegüter wurden aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa- chungsverfahren angewandt: • Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier- garten Nürnberg • Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu- seen 139 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage _________________________________________________________________________________ 6 Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen In der Bilanz der Stadt Nürnberg wurden seit der Auf- stellung des Jahresabschlusses 2020 einige Umglie- derungen von Konten in andere Positionen vorge- nommen. Eine Vergleichbarkeit der betroffenen Pos- ten mit den Vorjahreswerten ist nicht mehr gegeben, da diese in der Bilanz nicht angepasst wurden. Die Änderungen sind nach § 80 Abs. 2 S. 2 KommHV-Doppik zu erläutern und zu begründen. In diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die im Berichtsjahr vorgenommenen Änderungen gegeben. Das Ausmaß dieser Änderungen auf die Vorjahres- werte ist bei den Erläuterungen im Anhang zu den jeweiligen Bilanzpositionen beschrieben. Der ver- besserten Transparenz wegen wurden in den dort abgebildeten tabellarischen Übersichten auch die Vorjahreswerte angepasst. Bilanzposition PASSIVA II: “Rücklagen“ In der Bilanzposition „Rücklagen“ wurden zum 31.12.2022 bei der Kernstadt eine neue Sonderrück- lage „Energiesparfonds“ eingestellt. Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen- stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen- den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un- terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er- läutert. AKTIVA A. Anlagevermögen A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK Immaterielle Vermögensgegen- stände aus geleisteten Zuwendun- gen Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf- gelaufene Abschre ibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des Zuschusses, ansonsten 10 Jahre) Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2022 € 31.12.2021 € Lizenzen 44.816,00 57.971,00 EDV-Software 6.429.926,00 4.870.144,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 236.623.314,00 229.541.947,00 Summe 243.098.056,00 234.470.062,00 140 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 7 Die Bilanzposition „I mmaterielle Vermögensgegen- stände“ hat sich insgesamt um 8,63 Mio. € erhöht. Die Position Lizenzen verringert sich aufgrund der Wertberichtigung durch Abschreibungen um 13 Tsd. €. Im Bereich der EDV-Software ist ein Anstieg um 1,56 Mio. € zu verzeichnen. Dazu trägt hauptsächlich die Einführung von SAP S/4 H ANA sowie die Erneue- rung der Datensicherungssoftware bei. Die Bezuschussun g für freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen betrug 16,83 Mio. € (u. a. Kiga Weihergartenstr. 12: 2,75 Mio. €, Kita Großgründlacher Str. 41: 2,13 Mio. €, Kita Hohen- buckstr. 11: 2,07 Mio. €, Kita Breslauer Str. 201: 2,04 Mio. €, Kita Eckenstr aße 26: 2 Mio. €, Kita Antaly- astr. 11 a: 1,77 Mio.€, Kiga Annette -Kolb-Str. 59 a: 1,43 Mio. €) und bildet damit den Schwerpunkt bei den immateriellen Vermögensgegenständen aus ge- leisteten Zuwendungen. Zudem wurden für die Surferwelle in der Pegnitz 0,96 Mio. € ausgereicht und zur Eigentumsförderung In- vestitionszuschüsse in Höhe von 0,5 Mio. € geleistet. Die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn be- trug 1,5 Mio. €. Den Zugängen und Umbuchungen im Wert von 24,71 Mio. € stehen Wertberichtigungen durch Ab- schreibungen (16,11 Mio. €) gegenüber. A. II. Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs - und Herstellungskosten gem. § 77 Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erfasst. F ür das Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3 BewertR). Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Ansatz primär auf Basis der AHK Die Ersatzbewertung der Infrastruktur- und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be- wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg. Bauten auf fremden Grund und Boden Ansatz zu fortgeführten AHK Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet: - AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar) - Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger - Erinnerungswert (1 €) Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK Maschinen und techni- sche Anlagen sowie Be- triebs- und Geschäfts- ausstattung Ansatz zu fortgeführten AHK Anlagen in Bau Ansatz zu AHK 141 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 8 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2022 € 31.12.2021 € Grünflächen 32.711.795,86 27.055.347,80 Ackerland 65.775.913,01 52.979.656,67 Wald, Forsten 20.278.109,76 20.141.905,40 Sonstige unbebaute Grundstücke 141.667.054,44 144.085.295,95 Natur- und Landschaftsschutzgebiete 246.659,60 246.659,60 Ruhende und fließende Gewässer 11.928.655,38 11.928.656,38 Summe 272.608.188,05 256.437.521,80 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo ein Plus in Höhe von 16,17 Mio. €. Der Wertzuwachs resultiert aus dem Erwerb von Grünflächen (5,6 Mio. €: u.a. Liegnitzer Straße 4,57 Mio. €, Unterer Espan 0,65 Mio. €, Stöck 0,41 Mio. €) und Ackerland (12,8 Mio. €). Hiervon entfallen 3,28 Mio. € auf die Grundstücke „Stöck“, 2,95 Mio. €: „Lerchenäcker“, 2,52 Mio. €: „Nähe Thoner Weg“ und 1,75 Mio. €: „Tiefes Feld“. Bei den sonstigen unbebauten Grundstücken ist ein Rückgang von 2,42 Mio. € zu verzeichnen. Einige Grundstücke waren Einwurfsgrundstücke bei diver- sen Umlegungen (Parlerstraße|Zeisigweg 1,89 Mio. €, Tiefes Feld 0,9 Mio. €). 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2022 € 31.12.2021 € Kindertageseinrichtungen 170.261.838,00 161.843.638,00 Schulen 496.628.146,00 368.048.788,00 Wohnbauten 8.409.908,00 8.439.093,00 Verwaltungsgebäude 57.264.494,00 54.113.092,00 Betriebsgebäude 4.558.622,00 4.660.831,00 Sonstige Bauten 409.980.055,00 371.558.132,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 375.250.777,49 360.465.710,41 Summe 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41 Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund- stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von 193,22 Mio. € ist vor allem auf den Bau von Schulen (+ 128,58 Mio. €) und sonstigen Bauten (+ 38,42 Mio. €) zurückzuführen. Im Bereich der Kinde rtageseinrichtungen (+ 8,42 Mio. €) wurden im Wesentlichen fertiggestellt: KiHo Wandererstraße 170 (7,09 Mio. €) und Striegauer Straße 9 (3,41 Mio. €). Den Zugängen ( 9 Mio. €) und Umbuchungen (2,96 Mio. €) stehen Abschreibungen i. H. v. 3,54 Mio. ge- genüber. Zu einem enormen Zuwachs in Höhe von 128,58 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr kommt es bei den Schulen. Die Bertolt -Brecht-Schule wurde im April 2022 fertiggestellt (118,73 Mio. €) und das sog. „Tempohaus“ in der Schoppershofstr. 80, in dem sich 142 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 9 die Staatl. Berufsoberschule befindet, wurde erwor- ben (19,31 Mio. €). In der Position Verwaltungsgebäude (+ 3,15 Mio. €) ist die Sanierung der Gaststätte „Tucherbräu am Opernhaus“ (5,31 Mio. €) maßgeblich für die Steige- rung. Den Zugängen (2,01 Mio. €) und Umbuchun- gen (3,61 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab- schreibungen in Höhe von 2,47 Mio. € entgegen. Die sonstigen Bauten verzeichnen einen Anstieg von 38,42 Mio. €. Ursächlich hierfür ist die Fertigstellung der Turnhalle der Bertolt -Brecht-Schule (44,54 Mio. €). Den Zugängen ( 40,34 Mio. €) und Umbuchungen (7,16 Mio. €) stehen Wertberichti gungen aus Ab- schreibungen i. H. v. 9,02 Mio. € entgegen. Die Position bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte steigt um 14,79 Mio. € an, größten- teils bedingt durch den Erwerb des sog. „Tempohau- ses“ (11,33 Mio. €). Die Positionen Wohnbauten ( - 29 Tsd. €) und Be- triebsgebäude (- 102 Tsd. €) vermindern sich ledig- lich um die Differenz von Zugängen und Wertberich- tigungen aus Abschreibungen. 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge- brauch) 31.12.2022 € 31.12.2021 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 863.837.066,14 860.647.664,47 Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 557.078.770,39 568.111.643,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 86.631.165,00 92.177.442,00 Versorgungsnetze 863.819,00 948.986,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 159.885.239,00 167.744.488,00 Summe 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86 Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan- lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet insgesamt einen Rückgang i. H. v. 21,33 Mio. €. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens gibt es einen Zugang i. H. v. 3,19 Mio. € (u. a. Stöck: 0,8 Mio. €, Regensburger Straße: 0,6 Mio. €, Nähe Grünewaldstraße: 0,59 Mio. €). Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ist ein Rückgang i. H v. 11,03 Mio. € zu verzeichnen. Die Zugänge (9,58 Mio. €) und Umbuchungen (8,58 Mio. €) entstehen u. a. durch folgende Maßnahmen: Außenanlagen der Bertolt -Brecht-Schule und Turn- halle (5,24 Mio. €), Spielplatz Rechenberg (2,61 Mio. €), Spielplatz und Grünanlagen Jamnitzer Platz (1,56 Mio. €), Grünanlage Röthenbacher Hauptstr./Land- graben (1,54 Mio. €), Schulsportanlage Melan- chthon-Gymnasium (1,55 Mio. €), Umbau Betriebs- hof Langwasser (0,93 Mio. €). Die Wertberichtigungen durch Abschreibungen be- tragen 29,15 Mio. €. Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung kommt es zu einem Rückgang von 5,55 Mio. € Investiert wurde vor allem in den Oberbau (1,28 Mio. €) und die Stromversorgung (1,18 Mio. € ). Den Zu- gängen (1,49 Mio. €) und Umbuchungen (1,05 Mio. €) stehen Wertberichtigungen durch Abschreibungen (8,09 Mio. €) gegenüber. Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es zu einer Minderung um 7,86 Mio. €. Investiert wurde in folgende Maßnahmen: Bahn- hofstr./Marientunnel Nord (0,3 Mio. €), Allersberger Tunnel/Bahnhofstr. (0,27 Mio. €), Ahornstr./Weißen- burger Str. (0,21 Mio. €) u.v.m. Die Abschreibungen betragen 12,72 Mio. €. Beim Infrastrukturvermögen insgesamt stehen den Zugängen (17,51 Mio. €) und Umbuchungen ( 11,41 Mio. €) Anlagenabgänge ( 0,98 Mio. €) und Wertbe- richtigungen aus Abschreibungen in Höhe von 50,04 Mio. € sowie Abschreibungen durch Abgänge in Höhe von 0,4 Mio. € gegenüber. 143 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 10 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2022 € 31.12.2021 € Bauten auf fremden Grund und Boden 9.427.173,00 9.677.098,00 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler 31.12.2022 € 31.12.2021 € Kunstgegenstände 394.538.216,62 394.673.967,35 Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55 Summe 395.196.569,17 395.332.319,90 Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich- net insgesamt einen Rückgang in Höhe von 136 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahr. Entsprechend der Prü- fungsfeststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands wurden zur Überprüfung der Werte der besonders wertvollen Exponate der Zime- lien bei der Stadtbibliothek externe Wertgutachten eingeholt. Entsprechend dieser Wertgutachten sinkt der Buchwert der betroffenen Werke insgesamt um 0,65 Mio. €. Die neuen Gutachten führten zu Abgängen in Höhe von 8,6 Mio. € (Layouts der Schedel´schen Weltchro- nik: - 2,8 Mio. €, Hausbücher der Lan dauerschen Zwölfbruderstiftung: - 2,0 Mio. €, 16. Meistergesang- buch | Hans Sachs: -1 Mio. € u.a.) und zu Nachakti- vierungen in Höhe von 7,94 Mio. € (Dürer Codex: + 5,5 Mio. €, Bilderbibel: + 1,3 Mio. €, Besler Basilius | Hotus Eystettensis: + 0,94 Mio. € und Christina Eb- ner | Visionen: + 0,2 Mio. €). 6. Fahrzeuge 31.12.2022 € 31.12.2021 € Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- stattung Maschinen 3.773.085,00 4.099.311,00 Technische Anlagen 4.014.089,00 4.776.307,00 Betriebsvorrichtungen 22.091.054,00 22.271.991,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.430.815,50 63.053.597,02 Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 2.977,00 552.740,00 Summe 98.312.020,50 94.753.946,02 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 427.984.144,13 307.969.208,55 144 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 11 Die Anlagenkla sse Fahrzeuge verzeichnet einen Rückgang um 0,41 Mio. € auf 6,61 Mio. €. Den Zu- gängen (0,75 Mio. €) und Umbuchungen (0,18 Mio. €) stehen Abgänge (0,52 Mio. €) und Wertberichti- gungen aus Abschreibungen (1,34 Mio. €) und Ab- gängen (0,51 Mio. €) gegenüber. Die größten An- schaffungen waren ein Ke hrmaschinen-Aufbau (0,2 Mio. €) für den BgA Nürnberger Märkte sowie meh- rere Spezialfahrzeuge für die Feuerwehren. Der größte Abgang war der Verkauf des Bücherbusses 1/Villa Leon (- 0,22 Mio. €). Die Anlagenklasse Maschinen entwickelte sich rück- läufig (-0,33 Mio. €), da die Wertberichtigungen aus Abschreibungen und Abgängen die Wertsteigerun- gen aus Zugängen und Umbuchungen übersteigen. Die technischen Anlagen sinken um 0,76 Mio. €. Den Zugängen in Höhe von 0,16 Mio. € (u.a. fünf Klima- anlagen für BOS-Funk) stehen Abgänge in Höhe von 0,37 Mio. € (u.a. Kälte- und Lüftungsanlagen) und Wertberichtigungen aus Abschreibungen ( 0,92 Mio. €) gegenüber. Die Position Betriebsvorrichtungen verzeichnet einen Rückgang um 0,18 Mio. € auf 22,09 Mio. €. Dennoch gab es Zugänge in Höhe von 2,77 Mio. € (u.a. Brand- meldertrassen 0,96 Mio. €, Trassen Städtisches Netz 0,47 Mio. €, Zambelli -Gleitregalanlage Nunnen- beckstr. 6-8: 0,26 Mio. €). Dagegen stehen Abgänge (0,11 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Abschrei- bungen (3,26 Mio. €). Am stärksten ist der Zuwachs bei der Betriebs - und Geschäftsausstattung (+ 5,38 Mio. €). U.a. wurden folgende Anschaffun gen getätigt: lernmittelfreie Schulbücher (1,1 Mio. €), Server -Erweiterung und Modernisierung Cisco Unified (0,62 Mio. €), Erneue- rung der Loadbalancer Landschaft Citrix (0,26 Mio. €). Für folgende Maßnahmen wurden Erstausstattun- gen aktiviert: Bertolt-Brecht-Schule (1,94 Mio. €) mit Turnhalle (0,95 Mio, €) und Henry -Dunant-Interims KiHo Wandererstraße 170 (13 Tsd. €). Den Zugängen (16,5 4 Mio. €) und Umbuchungen (0,95 Mio. €) stehen Abgänge (5,89 Mio. €) und Wert- berichtigungen aus Abschreibungen (10,9 Mio. €) ge- genüber. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind um 0,55 Mio. € auf 2.977 € gesunken und somit fast vollstän- dig abgeschrieben. Aufgrund einer Gesetzesände- rung entfällt die Inventarisierung von beweglichem und immateriellem Sachanlagevermögen seit dem 01.01.2019 unter der Wertgrenze von 800 € netto. Den Zugängen ( 11 Tsd. €) stehen Abgänge ( 116 Tsd. €) und Wertberichtigungen aus Abschreibungen (0,56 Mio. €) gegenüber. Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf- grund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um 120,01 Mio. €. Den Zugängen (168,21 Mio. €) stehen Umbuchungen (48,2 Mio. €) entgegen. In den Zugän- gen finden sich vor allem große, sich über Jahre er- streckende Investit ionsvorhaben. Dazu zählen u.a. folgende: Erweiterung der U -Bahnlinie U3 - Bauab- schnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreu th bei Schweinau bis Gebersdorf (35,11 Mio. €), Neubau Schulzentrum Südwest (7,88 Mio. €), Neubau Grund- schule Forchheimer Straße (7,85 Mio. €), 3. BA des Künstlerhauses in der Königstr. 93 (6,59 Mio. €), ab- schließender Ausbau Dokuzentrum (5,11 Mio. €), Generalsanierung U-Bahnhof Muggenhof (4,15 Mio. €), Erwerb großer Teile des Prinovis-Areals im Stadt- teil Langwasser (4,16 Mio. €) zur Errichtung eines Schulzentrums. A. III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unter nehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage , ggf. vermindert um Abschreibun- gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung ) zum Erinnerungswert von 1 € Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen 145 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 12 Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um Abschreibungen 1. Verbundene Unternehmen Anteilsbesitz in % (31.12.2021) 31.12.2022 € 31.12.2021 € IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg- Fürth-Erlangen GmbH 56,34 20.000,00 20.000,00 Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00 Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 127.713.198,53 127.713.198,53 NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00 noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28 NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg 94,90* 24.260,80* 24.260,80 Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 70,89 320.999.933,89 239.834.362,14 WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 49,00 33.316.388,82 33.316.388,82 Summe 690.494.703,85 609.329.132,10 Der Anteil an der wbg Nürnberg GmbH Immobi- lienunternehmen hat sich in 2022 um weitere 10,01 % (nach 11,57% in 2019, 4,32 % in 2020 und 15,00 % in 2021) auf 80,9 % erhöht. Grund ist die Abtretung eines Anteils von den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) in 2022 zu einem Kaufpreis von 81,1 Mio. € plus Notarkosten. Der Kaufpreis ist in insgesamt drei Tranchen fällig zum 1.1.2024 (24,00 Mio. €), 1.1.2025 (50,0 Mio. €) und 1.1.2026 (7,1 Mio. €). 1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) Anteilsbesitz in % (31.12.2022) 31.12.2022 € 31.12.2021 € Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt- ronische Medien 1,00 255,65 255,65 Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02 Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00 Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00 146 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 13 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00 Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00 NürnbergMesse GmbH 49,969 103.336.399,80 113.336.399,80 Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli- chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 2.500,00 Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg 5,1* 1.635,12* 0 Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin- zipien“ --- 5.000,00 5.000,00 Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00 WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94 Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00 Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr- alarmierung --- 1,00 1,00 Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00 Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00 Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) --- 1,00 1,00 Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 1,00 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern --- 1,00 1,00 Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn- berg --- 1,00 1,00 Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach- gruppe --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachthal --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob- lauchslandes --- 1,00 1,00 Summe 137.230.297,5 147.228.662,41 Bei der NürnbergMesse GmbH wurde die Kapitalein- lage aus dem Jahr 2020 in Höhe von 10 Mio. € we- gen pandemiebedingter Verluste abgeschrieben. Die Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg wurde aus der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH gegründet und um 5,1 % aufge- stockt. Damit beträgt der Anteil künftig 100 % und wird unter den verbundenen Unternehmen ausge- wiesen (siehe *). 147 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 14 1. Sondervermögen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00 Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00 Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00 NürnbergBad (NüBad) 7.998.102,24 7.998.102,24 NürnbergStift (NüSt) 21.953.396,61 21.220.477,61 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00 Summe 42.931.740,85 42.198.821,85 Die Erhöhung bei den Sondervermögen beruhen auf Grundstückseinlagen beim Eigenbetrieb Nürnberg- Stift in Höhe von 0,7 Mio. € (Raudtener Straße). 2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2022 € 31.12.2021 € Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- rechte“ 1.109.226,83 1.349.953,03 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.502.261,32 1.807.543,31 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 759.281,24 945.576,48 Otto Lauterbach-Stiftung 1.137.596,95 1.412.308,99 Marie-Hack-Stiftung 3.691.152,99 4.305.648,49 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 70.888,97 93.041,50 Andreas-Winterbauer-Stiftung 235.735,28 272.222,90 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 917.899,31 1.110.734,11 Andreas-Staudt-Stiftung 159.167,16 197.470,89 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 54.468,47 72.274,62 Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.930.201,15 2.221.049,99 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 201.354,35 287.817,75 Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 83.133,50 101.325,46 148 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 15 Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 105.972,73 136.708,03 Auxiliar-Stiftung 121.861,18 152.180,70 Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 277.539,80 339.221,10 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 112.718,40 130.759,00 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 138.155,53 154.279,75 Margarete-Weigel-Stiftung 508.734,17 609.758,97 Leonhard Wagner Stiftung 203.264,38 253.095,20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 165.301,73 203.500,73 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 660.433,66 809.460,04 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 126.734,00 147.004,00 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 522.628,18 620.283,40 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 476.081,67 562.683,32 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 41.380,56 50.148,39 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 36.088,40 43.244,00 Erich und Grete Berwind Stiftung 1.862.960,42 2.125.332,59 Stiftung Klinikum Nürnberg 445.545,53 586.240,53 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 763.528,94 279.200,00 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 115.348,00 155.928,00 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 22.496,13 24.645,63 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 19.260,00 29.280,00 Stamm-Schmitt-Stiftung 1.650.035,69 0,00 Summe 20.228.436,62 21.589.920,90 Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der rechtlich unselbstständigen Stiftungen reduzierte sich von 2021 auf 2022 um 1,4 Mio. € auf rd. 20,23 Mio. €. Bei den Bestandsveränderungen wird auf die abg erechneten Wertpapieraufträge abgestellt. Darin sind auch die realisierten Kursgewinne/ -ver- luste enthalten, welche über die Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden sind. Die Zugänge in 2022 betragen insgesamt rd. 4,53 Mio. €. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfälliger od er verkaufter Wertpapiere auch die 149 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 16 Anlage von liquiden Mitteln , welche als Inflations- ausgleich dienen. Zudem sind in den Zugängen auch die Übertragungen von Wertpapieren aus der Nachlass Abwicklung (rd. 141 T€) enthalten. Die Abgänge belaufen sich auf rd. 1,84 Mio. € (zu Anschaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei- bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz- stichtag in Höhe von 4,07 Mio. € und buchmäßige Zuschreibungen in Höhe von ca. 16 T€ getätigt. 3. Versorgungsrücklage 31.12.2022 € 31.12.2021 € Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.957.630,26 34.957.630,26 Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 5,90 5,90 Summe 34.957.636,16 34.957.636,16 Dieser Posten enthält d ie von der Stadt Nürnberg nach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage zugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen Pensionsfonds ( einem thesaurierenden Spezial- fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 be- steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur An- lage. Eine Neuanlage unterblieb daher. 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00 Summe 6.993.240,00 6.993.240,00 In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Kli- nikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird. 4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Ausleihungen an Sondervermögen 6.700.000,00 7.600.000,00 Summe 6.700.000,00 7.600.000,00 Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei- genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be- triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge- hörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb 150 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 17 im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darle- hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um die geleisteten Tilgungsraten. 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2022 € 31.12.2021 € Verkaufte Darlehensforderungen 213.381,46 510.930,23 Sonstige vergebene Darlehensforderungen 14.913.166,34 15.936.646,99 Genossenschaftsanteile 500,00 500,00 Summe 15.127.047,80 16.448.077,22 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins- verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh- nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver- kauft wurden. Im Forde rungskaufvertrag wurde ver- einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle- hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den Darlehensnehmern blieben hierb ei unberührt. Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge- bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich- keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be- rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer- den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der zum Bilanzstichtag ausgewie sene Bestand der ver- kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert. Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun- gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar- lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le- hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu- zierung des Bestandes um kumuliert 1,0 Mio. € ge- genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun- gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un- verzinsliches Darlehen. Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs- genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €. B. Umlaufvermögen B. I. Vorräte Vorräte 31.12.2022 € 31.12.2021 € Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeugnisse 580.973,55 558.589,38 Grundstücke 30.728.783,69 40.162.925,83 Summe 31.309.757,24 40.721.515,21 151 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 18 Die Bestandsveränderung “ (+ 22 Tsd. €) der Posi- tion „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmate- rial, fertige Erzeugnisse ist vor allem den Inventurer- gebnissen bei KuM (Spielzeugmuseum, Dokumenta- tionszentrum, Memorium Nürnberger Prozesse), dem Stadtarchiv und dem Hochbauamt geschuldet. Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö- gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -1512.5-25). Die Minderung um 9,4 Mio. € ergibt sich insb. aus folge- den Abgä ngen: Ludwig -Frank-Straße (4,3 Mio. €), Raudtener Straße (1,64 Mio. € - Übertragung an NüSt), Salachweg 2 -10 in Schwarzenbruck (2,02 Mio. €). B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Abgabenforderungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Gebührenforderungen 23.060.463,70 19.218.193,46 Beitragsforderungen 2.539.253,35 2.675.576,26 Steuerforderungen 62.193.413,62 60.070.223,06 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.274.878,17 2.421.263,10 Summe 90.068.008,84 84.385.255,88 Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5, 7 Mio. € . Der größte Anstieg ist bei den Gebührenforderungen (+ 3,8 Mio. €) und den Steuerforderungen (+2,1 Mio. €) zu verzeichnen. Bei den ausgewiesenen Beträgen sind Einzelwertberichtigungen kritischer Forderun- gen (Insolvenzanmeldung des Schuldners bzw. lang- jähriger Außenstand) sowie Pauschalwertberichti- gungen des restlichen Forderungsbestands berück- sichtigt. Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti- gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be- richtsjahr auf einen Betrag von 48,1 Mio. € und er- höht sich somit gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Mio. €. Bei den Gebührenforderungen wurden 2,2 Mio.€, bei den Beitragsforderungen 0,8 Mio. € und bei den sonstigen öf fentlich-rechtlichen Forderungen 0,7 Mio.€ wertberichtigt. Dies entspricht jeweils in etwa dem Niveau des Vorjahres. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.507.375,24 3.915.822,45 Summe 4.507.375,24 3.915.822,45 Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein- barungen u.v. m.) erhöhten sich gegenüber dem Stichtag 31.12.2021 um 0,6 Mio. €. Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). 152 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 19 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.262.666,68 899.323,92 Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 6.590.208,41 52.509,57 Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.703.872,10 384.292,04 Summe 9.556.747,19 1.336.125,53 Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen war 2022 im Vergleich zu 2021 ein Zuwachs von 8,2 Mio. € zu verzeichnen. Der größte Anstieg erfolgte dabei auf dem Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH (+6,5 Mio. €). Gerade bei den Kontokorrentkonten der städtischen Töchter kommt es generell zu starken Schwankungen. 3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Forderungen gegen Beteiligungen 30.119,54 9.168,47 Summe 30.119,54 9.168,47 Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe und Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag entweder unter dieser Position, oder bei negativem Saldo unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus- gewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag. 3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Forderungen gegen Sondervermögen 4.243.845,46 3.892.563,63 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um- weltanalytik (SUN) 5.248.393,75 7.439.827,80 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 447.039,97 0,00 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.216.573,61 5.683.261,22 Kontokorrentkonto WBG KommunalGmbH 0 13.389.021,65 Liquide Mittel SÖR 0 8.071.087,77 Summe 16.155.852,79 38.475.762,07 153 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 20 Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich diese Po- sition um 22,3 Mio. €. Der positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto WBG Kommunal GmbH aus der Betriebsmittelanforderun- gen der WBG Kommunal für das Projekt „Kooperati- ves Schulzentrum Bertolt -Brecht Schule “ ( ÖÖP) wurde im Jahr 2022 durch die Rückgabe der Be- triebsmittel ausgeglichen. Bei den Liquiden Mitteln SÖR wurden die bisher noch nicht gegen das Betriebsmittelkonto ausgegli- chenen Beträge aus der Begleichung des Straßen- entwässerungsanteils SÖR an SUN auf das Konto- korrentkonto SÖR umgebucht. 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu- nale Arbeitsgemeinschaften 31.12.2022 € 31.12.2021 € Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 32.715,98 62.715,98 Summe 32.715,98 62.715,98 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Forderungen gegen den Bund 18.278.881,85 16.991.231,32 Forderungen gegen das Land 46.767.591,71 7.778.910,12 Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 4.261.709,97 2.633.333,60 Forderungen gegenüber Zweckverbänden 389.600,81 454.178,09 Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 69.319,27 77.532,13 Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 1.329.430,24 194.427,03 Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 12.772,96 35.449,83 Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 6.843.020,11 6.050.267,38 Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent- lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -964.354,16 -826.912,08 Summe 76.987.972,76 33.388.417,42 Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 nahmen die Gesamt- forderungen der Position Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor- derungen gegenüber dem letzten Jahr um 43,6 Mio. € zu. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen ergab sich insbesondere bei den Forderungen ge- genüber dem Land ein Zuwachs von 39 Mio. € auf- grund der Transferleistungen im AsylbLG. 154 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 21 Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be- reich der sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun- gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich für 2022 auf 1 Mio. €. 5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022 € 31.12.2021 € Forderungen gegen Mitarbeitende 62.740,95 61.522,50 Andere sonstige Vermögensgegenstände 66.892.595,82 46.938.716,90 Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 2.546.047,01 2.758.630,34 Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00 Durchlaufende Gelder 13.782,79 14.244,08 Verrechnungskonten 5.547.912,70 5.040.539,29 Summe 75.063.079,27 54.813.653,11 Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände stieg gegenüber dem Vorjahr um 20 Mio. €. Stark schwankend sind hier unter anderem die „Anderen sonstige Vermögensgegenstände“. Diese werden im Anschluss näher erläutert. Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbei- tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Über- zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückforde- rungen aus Überzahlungen ausgewiesen. Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan- tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich- tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022 € 31.12.2021 € Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren- zung) 66.420.232,70 46.470.470,43 Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00 Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.404,85 1.404,85 Andere sonstige Vermögensgegenstände (Kautionen SHA) 160.957,77 156.841,62 Verrechnungskonto: Zahlungen PSCD für FI 0,50 0,00 155 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 22 Summe 66.892.595,82 46.938.716,90 „Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge- schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge- schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz- stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han- delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat- tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Au- ßerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch ge- genüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passi- vierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausge- wiesen. Die Position erhöht sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 um 20 Mio. € im Vergleich zu 2021. We- sentlich für die Erhöhung des Bestands war die Ab- grenzung der Umsatz - Einkommensteuer, des Ein- kommensteuerersatzes und der Gewerbesteuerum- lage i. H. v. 15,2 Mio. € aus 2023 ins Jahr 2022. B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2022 € 31.12.2021 € Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 B. IV. Liquide Mittel 1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2022 31.12.2021 € Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53 Bankbestand (Zahlungsverkehr) 61.515.245,28 371.171.333,20 Bankbestand (Festgelder) 300.603.615,04 41.603.807,51 Summe 362.913.042,08 413.789.607,24 Die liquiden Mittel zum 31.12.2022 haben sich im Vergleich zu 2021 um rund 50,9 Mio. € vermindert. Trotz des Rückgangs war die Zahlungsfähigkeit und die Liquidität der Stadt Nürnberg im Jahr 2022 stet s gewährleistet, Im Gesamtbestand zum 31.12.2022 sind ca. 68,8 Mio. € enthalten, die per Saldo von Son- dervermögen, Beteiligungen und Stiftungen bei der Stadt hinterlegt wurden (in der Bilanz ausgewiesen 156 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 23 unter B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontokorrentkon- ten)“. C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. ARAP: Disagio 31.12.2022 € 31.12.2021 € Disagio 34.950,00 128.150,00 Summe 34.950,00 128.150,00 Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben. C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 18.311.246,87 17.673.893,87 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 7.043.477,23 5.808.965,34 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II -43.217,40 9.410,33 Summe 25.311.506,70 23.492.269,54 Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig ausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun- gen und Versorgungsbezüge für Januar 20 23, die bereits im Dezember 20 22 ausbezahlt wurden. Die den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats- theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For- derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak- tiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten. Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe- leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2022 die So- zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem- ber 2022 im Voraus für den Monat Januar 2023 aus- bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um- fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe f ür behin- derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen. Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig aus- gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun- gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssu- chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es sich um Beträge, die im Dezember 2022 gezahlt wur- den, tatsächlich aber bereits Leistungen für Januar 2023 sind. 157 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 24 C. ARAP 31.12.2022 € 31.12.2021 € Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 15.125.407,36 13.740.846,28 Summe 15.125.407,36 13.740.846,28 Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Vorauszahlungen für Zus chüsse, Ablösezahlungen, Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge . Aufgrund der Vielzahl an abg renzungsrelevanten Fällen bei der Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Fi- nanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal- ten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab- zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt und bei denen es sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmäßig wiederkehrende Beträge handelt, die das Jahreserge bnis nicht we sentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB). Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 1,4 Mio. € er- höht. Die größten Posten sind zum Stichtag die im Dezem- ber 2022 für den Leistungszeitraum Januar 2023 ge- zahlte Monatszahlung für die Kosten der Unterkunft nach SGB II i. H. v. 8,5 Mio. €, die Kaufpreiszahlung für die erworbenen Grundstücke FlNrn. 75 und 141, Gemarkung Worzeldorf ( Übergang Nutzen/Lasten erfolgte im Januar 2023 ) i. H. v. 2 Mio. €, sowie die erste Abschlagszahlung zur Beitragszahlung der Kommunalen Unfallversicherung für Januar 202 3 (1,2 Mio. €). 158 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 25 PASSIVA A. Eigenkapital A. I. Basiskapital Das Basiskapital der Stadt hat sich 2022 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Position „ Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi- onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung „Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu- schuss zu behandeln und werden unter der Eigen- kapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pen- sionsfonds/ Versorgungsrück lage)“ ausgewiesen. Ab dem 01.01.2018 besteht keine g esetzliche Ver- pflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorge- nommen, demzufolge wurden auch keine Erstattun- gen von den Töchtern eingefordert. Das Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stif- tungen erhöhte sich um 614 T€. Die Erhöhung ist auf die Abwicklung von Nachlässen zurückzuführen. Die Zustiftungen ins Grundstockvermögen verschie- dener nichtrechtsfähiger Stiftungen reduzieren sich um 19 T€ aus der Endabrechnung eines Nachlas- ses. Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück- lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba- siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa- pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla- gen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsaus- gleich) sicherzustellen. 1. – 6. Basiskapital 31.12.2022 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2021 € (nach Ergebnisver- wendung) Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28 Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrück- lage) 993.351,40 993.351,40 Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 21.724.353,94 21.110.736,11 Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 6.778.670,20 6.797.606,73 Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stif- tungen 2.812.615,99 2.572.614,86 Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger Stiftungen -2.264.534,65 1.786.804,76 Summe 695.322.863,16 698.539.520,14 159 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 26 Die Position „Ergebnisse aus Vermögensum schich- tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs- verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu- sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs- gewinne bzw. - verluste zum Bilanzstichtag abge bil- det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs- verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali- sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen- sumschichtungen. A. II. Rücklagen 1. - 2. Rücklagen 31.12.2022 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2021 € (nach Ergebnisver- wendung) Ergebnisrücklage 382.834.381,98 242.555.817,11 Sonderrücklage Energiesparfonds 5.000.000,00 0 Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) 1.797.887,39 1.375.682,74 Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 678.614,07 703.568,63 Summe 390.310.883,44 223.291.622,13 Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be- richtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses 2021 aufgrund des durch die „Kernstadt“ erwirtschafteten Überschusses um 140,3 Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die Zusammensetzung des Jahresüberschusses finden sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV. „Jahresergebnis“. Neu gebildet wurde 2022 die Sonderrücklage Ener- giesparfonds. Gemäß 7.3.1.4 BewR werden hier Mit- tel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und mittelfristi- gen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fern- wärme und Strom thesauriert. Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried- hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen , da diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung unter- liegen. In 2022 erhöhte sich ihr Bestand um 422 T€, da die aus Zahngolderlösen gebundenen Mittel zu- genommen haben. Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi- talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen. Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähi- gen Stiftungen reduzierte sich in 2022 um 25 T€ zu Gunsten der Position „Zuführungen aus den Ergeb- nisrücklagen nichtrechtsfähiger Stiftungen“: 160 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 27 A. III. Verlustvortrag Verlustvortrag 31.12.2022 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2021 € (nach Ergebnisver- wendung) Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung -68,55 0 Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -4.021.228,67 -3.548.518,62 Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -12.850.852,65 -10.156.284,26 Summe -16.872.149,87 -13.704.802,88 Grund für den Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stif- tung in Höhe von 68,55 € ist, dass der Nachlass der Pocket-Opera-Stiftung in 2022 noch nicht abgewi- ckelt wurde. Allerdings bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen. Der Verlustvortrag des Marktamtes erhöhte sich nach 2022 um 472 T€ auf rund 3,6 Mio. €. Die Friedhofsverwaltung erwirtschaftete in 20 22 ei- nen Verlust, so dass sich der Verlustvortrag um 2,7 Mio. € auf 12,9 Mio. € steigerte. A. IV. Jahresergebnis Jahresergebnis 31.12.2022 € (vor Ergebnisverwen- dung) 31.12.2021 € (vor Ergebnisverwen- dung) Jahresergebnis 142.751.515,49 18.014.324,46 Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 142,75 Mio. € erwirtschaftet, wel- cher sich wie folgt zusammensetzt: Jahresergebnis 31.12.2022 € („-„ = Defizit) 31.12.2021 € („-„ = Defizit) 161 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 28 „Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und Friedhofsverwaltung) 145.278.564,87 21.097.302,03 Nichtrechtsfähige Stiftungen 218.024,41 387.405,74 Externer Kostendecker Marktamt -472.710,05 104.651,60 Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -2.272.363,74 -3.575.034,91 Summe 142.751.515,49 18.014.324,46 B. Sonderposten Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über- nahme der Altbestände aus der Vermögensrech- nung konnte diese Zuordnung aus technischen Gründen teilweise nicht erfolgen. 1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 125.144.883,86 120.403.182,71 Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 656.523.884,09 636.553.994,82 Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein- deverbänden 984.904,40 988.584,40 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 5.492,83 5.492,83 Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be- reichen 6.225,83 6.245,83 Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech- nungen 1.938.434,96 1.933.763,96 Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son- derrechnungen 3.636.758,18 3.200.642,79 Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 19.906.051,23 20.465.436,80 Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 105.048.704,16 105.774.173,63 Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 9.176.388,78 9.510.851,78 162 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 29 Summe 922.371.728,32 898.842.369,55 Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen verzeichnet einen Anstieg um 23,53 Mio. €. An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt 9,76 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurd en die Ge- neralsanierung des Gebäudes für Kultur/Gemein- schaftshaus Langwasser (2,35 Mio. €), Museumsge- bäude/Archiv Kunsthalle (2,16 Mio. €), Quartierspark Eberhardshof (0,52 Mio. €), Kita Großgründlacher Str. 41 (0,51 Mio. €), Kita Antalyastr. 11 a (0,38 Mio. €). Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,75 Mio. €) verbleibt bei dieser Position ein Anstieg i. H. v. 4,74 Mio. €. Die Gesamtsumme der Fördermittel des Landes be- trägt 55,01 Mio. €. Die Investitionspauschale betrug 9,24 Mio. € und 1,25 Mio. € die Straßenausbaupau- schale nach Art. 13h BayFAG. Gefördert wurde außerdem die Generalsanierung des Gebäudes für Kultur/Gemeinschaftshaus (1,11 Mio. €) und die Errichtung der Integrierten Leitstelle in der Regenstr. 8 (2,28 Mio. €). An Landesmitteln nach Art. 10 FAG (29,67 Mio. €) wurden diverse Kindertageseinrichtungen mit 12,02 Mio. € (u.a. Kita Weihergartenstr. 12, Eckenstr. 26, Breslauer Str. 201, Annette -Kolb-Str. 59 a ) und Schulen mit 16,96 Mio. € ( Johann-Pachelbel-Real- schule u. Staatl. FOS II, Bertolt -Brecht-Schule mit Turnhalle, Grundschule Thoner Espan) gefördert. Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei- sungen des Landes ein Zugang i. H. v. 19,97 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ sind u.a. die Sonderposten für folgende Vorgänge aus 2022 enthalten: Umlegung „Tiefes Feld“ (Grund- stücke Lerchenäcker: 0,46 Mio. € und Tiefes Feld: 0,27 Mio. €) und der Nachlass eines Reihenmittel- hauses (Auf der Schanz 18, 0,75 Mio. €). Insgesamt ergab sich ein Rückgang um 0,73 Mio. €. 2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Sonderposten aus Beiträgen 101.755.918,07 106.160.345,79 Die Position Sonderposten aus Beiträgen verzeich- net einen Rückgang um 4,40 Mio. €. 168 Tsd. € sind an Erschließungsbeiträgen für die Heinrich-Held-Straße (inkl. Begleitgrün und Beleuch- tung) eingegangen. Die Wertberichtigungen aus Auflösungen betragen 4,62 Mio. €. 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 31.12.2022 (nach Ergebnisver- wendung) € 31.12.2021 (nach Ergebnisver- wendung) € Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 163 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 30 In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge der externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs- verwaltung ausgewiesen. In 2022 erwirtschafteten beide Verluste (Verlustvor- trag siehe A. III.). 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 766.415,00 829.530,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 2.029.580,77 1.896.718,77 Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 125.912,00 135.222,00 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 169.512,00 178.984,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Bereichen 173.988,43 179.701,43 Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Sonderrechnungen 2.716.512,65 2.614.606,65 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.895.375,90 3.050.381,90 Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen 20.261.954,48 17.788.256,24 Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 1.975.382,38 2.134.658,38 Summe 31.114.633,61 28.808.059,37 Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener- stattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö- sung in Höhe von 1, 97 Mio. € und Abgängen von 0,7 Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von 4,85 Mio. € gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöhung um 2,31 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“ sind um 133 T€ angewachsen. Hier konnten 177 T€ an Erstattungen für Straßenausbaubeiträge (u.a. Bahn- hofstraße, Jungermannstraße, Pfälzer -Wald-Straße) sowie 45 T€ für die Energie - und Umweltstation am Wöhrder See verbucht werden. 102 T€ mehr wurden an „Sonderposten aus Kostener- stattungen von kommunalen Sonderrechnungen“ ein- genommen. Die größten Investitionsförderungen sind für den Röthenbacher Landgraben (301 T€) eingegan- gen. Entgegen stehen Wertberichtigungen aus Auflö- sung in Höhe von 272 T€. Den beträchtlichsten „Sonderposten aus Kostener- stattungen von privaten Unternehmen“ bildet der Kostenanteil der Deutschen Bahn für eine Straßen- brücke an der Münchener Straße über die Bahn mit 2,66 Mio. €. 164 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 31 5. Sonstige Sonderposten 31.12.2022 € 31.12.2021 € Sonstige Sonderposten 1.876.440,82 1.934.270,82 Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 314.718,00 333.385,00 Sonderposten für nicht verwendete Mittel 21.811.744,93 18.124.182,66 Summe 24.002.903,75 20.391.838,48 Der Rückgang der Positionen „Sonstige Sonderpos- ten“ (- 58 T€) sowie „Sonderposten aus Kostenerstat- tungsbeträgen §135 a-c BauGB“ (- 19 T€) ergibt sich aus den Wertberichtigungen durch Auflösungen. Bei den „Sonderposten für nicht verwendete Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein- zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö- sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gel- der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozi alimmobilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge- bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick- lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Erhöhung um 3,69 Mio. € resultiert entscheidend aus den Stellplatzablösungen (3,45 Mio. €). C. Rückstellungen 1. Pensions- und Beihilferückstellungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 234.244.860,00 228.758.545,00 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 189.740.554,00 182.157.680,00 Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 496.622,00 463.465,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 455.448.452,00 452.518.083,00 Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 40.632.528,00 46.669.226,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 453.921.555,00 456.532.602,00 Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 42.308.291,00 46.533.768,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte 44.146.349,00 41.134.126,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112,00 31.251.773,00 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 85.575.849,00 81.123.777,00 165 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 32 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr- kräfte 79.126.198,00 78.088.350,00 Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867,00 23.961,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh- mer 2.288.879,00 2.405.796,00 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 293.200,00 292.000,00 Summe 1.661.425.316,00 1.647.953.152,00 Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellun gen für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar- beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun- gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist der Pensionsrückstellungsbestand 2022 gegenüber 2021 um ca. 3,2 Mio. € angestiegen. Der Anstieg be- ruht vor allem auf der Besoldungserhöhung für aktive Beamte/-innen zum 01.12.2022 um 2,8 %. Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be- dienstete, die bei einem anderen Dienstherrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an- teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er- statten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den zugrundeliegenden Pers onalfällen handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter- bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche von ehemaligen Beschäftigten des Kl inikums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen hat. Wegen des mittlerweile hohen Alters vieler Ver- sorgungsempfänger/-innen wa r in 2022 eine ver- mehrte Anzahl von Sterbefällen zu verzeichnen, was zu ei ner deutlichen Abnahme des entsprechenden Rückstellungsbestandes führte. Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde- liegenden Prozentsätze aus d em Verhältnis Pensi- ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an- gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigten- gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) erge- ben. Aufgrund steigender Verhältniszahlen in 2022 (insbesondere wegen deutlich zunehmend er Beihil- feaufwendungen) haben sich auch die Beihilferück- stellungen in 2022 entsprechend erhöht (+10,3 Mio. € gegenüber 2021). 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2022 € 31.12.2021 € Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.540,00 2.145.624,00 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.834.892,00 1.915.288,00 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 7.473.889,00 5.880.386,00 166 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 33 Summe 11.454.321,00 9.941.298,00 Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit- fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Vor allem im Tarifbereich war zu beobachten, dass die abgeschlossenen Altersteilzeit -Vereinbarungen in 2022 gegenüber 2021 angestiegen sind (und da- mit auch der entsprechende Rückstellungsbestand). 3. – 12. Aufwandsrückstellungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100,00 14.996.000,00 Rückstellungen für Altlasten 5.415.500,00 5.498.500,00 Bezirksumlagerückstellungen 511.000,00 511.000,00 Steuerrückstellungen 1.898.992,26 1.765.405,79 Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.446.978,10 2.305.763,00 Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 1.382.000,00 4.577.000,00 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 159.146,90 Rückstellungen für Urlaub (Beamte und Arbeitnehmer) 11.368.481,43 10.992.134,36 Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 108.128,71 62.898,59 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV - Doppik 180.532.085,20 263.891.963,31 Summe 222.241.388,38 304.759.811,95 Die zum Jahresabschluss 2021 gebildeten Rückstel- lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2022 be- urteilt und im Jahresabschluss 2022 buchungsmäßig abgewickelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrs- infrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der korrespondierenden Instandhaltungs - rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu- ständigen Eigenbetrieb SÖR. Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca. 18,3 Mio. € sind durch die Hochbau -Baupauschale und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu- grundeliegenden Maß nahmen konnten in 2022 in- folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso- 167 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 34 nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau- bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits 2021 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab- schluss 2022 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung nun 2023 vorgenommen werden soll. Durch Erhö- hungen sowohl beim Tiefbau -Jahresbauprogramm wie auch bei der Baupauschale ergab s ich bei den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 2022 im Vergleich zu 2021 eine Erhöhung in Höhe von ca. 3,5 Mio. €. Die Altlastenrückstellungen haben sich in 2022 ge- ringfügig um 83 T€ verringert. Ein Grund für den Rückgang ist unter anderem, das s die Altlastensa- nierung der Kleingärten (AEG Nord/Fuchsloch) in 2022 abgeschlossen werden konnte. Die im Jahresabschluss 2021 gebildete Bezirksum- lagerückstellung in Höhe von 511 T€ bleibt zum Stichtag 2022 weiterhin bestehen, da diese die vo- raussichtliche Mehrbelastung durch die Bezirksum- lage 2023 abfedern soll. Weiterhin wurde im Jahres- abschluss 2022 geprüft, ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage 2024 gebildet werden muss. Mit der errechneten Umlagekraft der Stadt Nürnberg 2024 (vornehmlich aus den Steuererträgen 2022 so- wie der Schlüsselzuweisung 2023) und der Informa- tion, dass die Umlagekraft 2024 im gesamten Regie- rungsbezirk Mittelfranken um einen bestimmten Pro- zentsatz gegenüber 2023 gestiegen ist, konnte fest- gestellt werden, dass die Stadt Nürnberg eine unter- durchschnittliche Entwicklung bei der Umlagekraft 2024 gegenüber den anderen mittelfränkischen Ge- bietskörperschaften aufweist. Damit konnte im Jah- resabschluss 2022 keine Rückstellung der Stadt für die Bezirksumlage 2024 gebildet werden. In den Jahren seit 2017 mussten folgende Bezirks- umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge - leistet werden: 2022 2021 2020 2019 2018 2017 Bezirksumlagezahlungen (in T€) 218.325 213.032 203.442 196.871 183.482 166.767 Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk- same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi - nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte in 2022 deutlich um ca. 133 T€ auf 467 T€ vermindert werden. Grund für den Rückgang waren Steuernach- zahlungen in 2022 an das Finanzamt bei verschiede- nen Betrieben gewerblicher Art. Hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeich- nung „BgA“) „Bestattungsdienst“, „Krematorium“ und „Tiergarten“ zum Stichtag 2022 insg. voraussichtlich ca. 266 T€ mehr Nachzahlungen bezüglich Körper- schaftsteuer, Solidaritätszuschlägen, Gewerbe- steuer und Kapitalertragssteuer für vergangene Ge- schäftsjahre an als zum Stichtag 31.12.20 21. Bei den weiteren BgA’s „Erbbaurechte“, „Feinstaubpla- ketten“ und „Telekommunikation“ veränderten sich die im Vorjahr zurückgestellten Beträge für Steuern vom Einkommen und Ertrag per Saldo zum Stichtag 2022 nahezu nicht. Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur- den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts- barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi- alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor- genommen. Der Rückstellungsbestand 2022 ist ge- genüber dem Vorjahr durch Veränderungen und neue Entwicklungen bei mehreren anhängigen Pro- zessen um ca. 141 T€ angestiegen. Die im Jahresabschluss 2021 eingestellte Rückstel- lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion 2021 (1 Mio. €) konnte bereits im Abschluss 2022 aufgelöst bzw. neutralisiert werden, da der Ausgleich des Ergebnisses 2021 der noris inklusion (Verlust in Höhe von ca. 778 T€) bereits in 2022 durch die Stadt erfolgte. Die in 2020 ein gestellte Verlustausgleichsrückstel- lung für einen eventuell zusätzlich entstehenden Ver- lust wegen der Corona -Lockdowns in 2020 für den 168 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 35 Eigenbetrieb NüBad konnte in 2022 aufgelöst wer- den (2 Mio. €), da kein Bedarf mehr dafür vorhanden war. Für den Eigenbetrieb FSN wurde in 2021 eine Ver- lustausgleichsrückstellung in Höhe von 0,58 Mio. € gebildet, die in 2022 mangels Bedarf ebenfalls wie- der aufgelöst werden konnte. Auch die für die NOA gGmbH gebildete Verlustaus- gleichsrückstellung 2021 konnte aufgelöst werden, da der Verlust durch die Stadt bereits ausgeglichen wurde (0,615 Mio. €). Für den erwarteten Verlust 2022 der noris inklusion wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt. Die in 2021 gebildete Verlu stausgleichsrückstellung für die NüSt Service GmbH (0,382 Mio. €) bleibt hin- gegen im Jahresabschluss 2022 bestehen. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei- ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü - fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver- brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel - lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu- weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab - hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren Schwankungsbreite. Für die Urlaubsrückstellungen wurde n die zum Bi- lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs- tage ermittelt und bewertet. In 2022 wurde wieder eine Rückstellung für nicht ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana- loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im Beamtenbereich) ge bildet. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2022 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 108 T€. Diese wären grundsätzlich auch in 2022 aus- zuschütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag 31.12.2021 noch vorhandene Leis tungsentgeltrest aus 2021 i. H. v. ca. 63 T€ für die Stadt wurde auf das neue Leistungsentgeltvolumen 2022 angerech- net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die Beschäftigten ausgezahlt. Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück- stellungen in Höhe von ca. 22 T€ zu bilden, da ein Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft wurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoch zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil- dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah- resabschluss 2021 ca. 19 T€ und war dementspre- chend um ca. 3 T€ zu erhöhen. Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss, der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi- lanziert wurde, konnte in 2022 komplett aufg elöst werden (36 T€), da das Anwesen durch die Stadt ver- kauft wurde. Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr- liche Jahresrate (140 T€) auf nun 840 T€ erhöht. Die Rückstellung für eine drohende R ückzahlungs- verpflichtung im Bereich Gewerbesteuer (Einzelfall) wurde wegen der jährlichen Verzinsung um 0,2 Mio. € erhöht. Aufgrund der Neuausrichtung der orts- und familien- bezogenen Besoldungsbestandteile wird für den Zeitraum bis 2017 zurück mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 5,8 Mio. € an die Mitarbeiter/innen ge- rechnet und daher eine Rückstellung im Jahresab- schluss 2022 gebildet. Die Rückstellung aufgrund der drohenden Finanzie- rungslücke der noris inklusion in Höhe von 3,3 Mio. € konnte hingegen aufgelöst werden. Bei dem Themenkomplex „Ausgleichszahlungen an die Stadt Fürth wegen des neuen U-Bahn-Pachtver- trags“ wurde in 2022 eine neue Rückstellung in Höhe von 3,7 Mio. € gebildet, während die in 2021 diesbe- züglich gebildete Rückstellung (4,7 Mio. €) aufgrund Zahlung aufgelöst werden konnte. Im Jahr 2021 wurde eine Rückstellung für eventuelle Rückzahlungen an die Regierun g von Mittelfranken von geleisteten Vorschüssen aus Vorjahren im Be- reich Asyl gebildet (9,4 Mio. €). Nachdem hier alle Rückzahlungsverpflichtungen in 2022 abgewickelt wurden, konnte die zugrundeliegende Rückstellung aufgelöst werden. Allerdings musste eine neue Rückstellung in Höhe von 7,8 Mio. € für voraussicht- lich anfallende Rückzahlungen das Jahr 2022 betref- fend gebildet werden. 169 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 36 Bei den in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen hinsichtlich der coronabedingten Kapitalzuführungen für die Flughafen Nürnberg GmbH und die Nürnberg- Messe GmbH wurde in 2022 jeweils ein Teilbetrag aufgelöst. Die Teilauflösungen (33,5 Mio. € bei der Flughafen GmbH, 50,1 Mio. € bei der Messe GmbH) erfolgten wegen der mittlerweile schwierigen isolier- ten Beurteilung der coronabedingten Fehlbeträge. D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio. €) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel- len zu erschließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen bei dieser Position. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2022 € 31.12.2021 € Investitionskredite vom Land 532,81 1.065,79 Investitionskredite von Kreditinstituten 1.089.095.472,32 1.061.069.288,87 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 220.696.376,56 241.420.398,18 Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 34.041.666,68 25.000.000,00 Kassenkredite 0,00 0,00 Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä. 297.998,54 1.185,56 Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun- gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 94.564.499,42 92.759.881,49 Summe 1.438.696.546,33 1.420.251.819,89 170 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 37 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum 31.12.2022 1.424 Mio. € (Vorjahr: 1.407 Mio. €). Die Neuverschuldung in diesem Bereich beträgt damit 16,3 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €). Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP- Projekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.660 Mio. € (Vorjahr: 1.509 Mio. €) mit einer Net- toneuverschuldung von 151,03 Mio. € , im Vorjahr ergab sich hier durch Nettotilgu ngen bei den kredit- ähnlichen Rechtsgeschäften i. H. v. 9,99 Mio. € sogar insgesamt eine Netto-Schuldentilgung von 0,6 Mio. €. Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un- ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen“ wird nachfolgend im Detail aufgeführt: 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde- nen Unternehm en, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Kontokorrentkonto NüSt 0,00 51.265,52 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 22.789.429,83 17.311.728,92 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) 1.357.452,03 577.757,60 Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 4.966.589,51 649.106,57 Kontokorrentkonto Stadtion Nürnberg Betriebs-GmbH 203.412,04 906.446,21 Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH 213,97 4.294,18 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 27.863.676,70 37.707.498,00 Kontokorrentkonto Zweckverband KVÜ Großraum Nbg. 5.043.164,26 865.876,51 Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 876.382,63 794.333,56 Kontokorrentkonto Flughafen 16.000.000,00 14.500.000,00 Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule 360.972,65 268.882,90 Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 177.682,47 126.468,08 NOA.kommunal GmbH 1.002.596,72 400.000,00 Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 13,46 57.000,00 Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 780.318,32 296.863,87 171 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 38 Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 674.079,64 530.366,36 Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 183.564,37 133.230,49 Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 12,31 51.452,84 Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 273.924,70 96.735,35 Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 84.732,15 12.441,13 Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 3.359.941,36 2.434.347,63 Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 204.213,63 357.647,73 Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 197.622,13 217.335,35 Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 151.584,65 220.994,62 Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 97.868,53 104.162,44 Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 10.821,92 14.899,03 Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 85.714,72 91.162,23 Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 5.539.542,30 12.045.670,42 Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 58.260,44 66.201,10 Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 17.943,54 20.839,01 Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er- langen-Nürnberg 8.241,54 12.441,13 Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 57.011,85 84.915,77 Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 201.582,85 222.293,61 Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 100.173,01 80.267,70 Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 45.360,93 63.894,49 Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 190.011,44 203.930,44 Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 4.228,34 3.614,75 Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 7.906,93 17.922,14 Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 31.524,38 24.418,62 172 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 39 Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 382.941,85 185.111,20 Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung 36.737,91 46.383,56 Liquide Mittel Lompa Stiftung 32.960,57 27.441,60 Liquide Mittel Hehl Stiftung 19.564,32 14.580,95 Liquide Mittel Unger Stiftung 68.477,29 76.099,03 Liquide Mittel Reichert Stiftung 45.150,06 3.632,66 Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 175.210,24 199.020,55 Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 458.684,68 510.177,73 Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 67.849,62 80.787,55 Liquide Mittel Zweckverband KVÜ Großraum Nürnberg 720,43 381,49 Liquide Mittel SÖR 2010 268.430,20 0,00 Summe 94.564.499,42 92.759.881,49 Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 213.381,55 510.930,32 Leibrentenverträge 63.901,05 65.015,04 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 236.611.014,76 101.934.831,01 Summe 236.888.297,36 102.510.776,37 Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle- hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi- tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati- onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An- hang unter der o. a. Bilanzposition. Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert 173 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 40 entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin- dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2022) durch das Bundesministerium der Finanzen vom 4. Okto- ber 2021. Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts- geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich- keiten erfasst. Diese Ve rbindlichkeiten (Saldo zum 31.12.2022: 45 T€, Vorjahr: 52 T€), sind dadurch ent- standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal- tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet- objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen- leistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen. Zudem sind in der Position Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden in Höhe von 213 T€ (Vorjahr 511 T€) enthalten, hierbei handelt es sich um Verbindlich- keiten aus verkauften Darlehen (vgl. Erläuterung bei A. III. Finanzanlagen 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile). Mit Abstand summenmäßig am bedeutsamsten sind in dieser Position d ie kreditä hnlichen Rechtsge- schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public Pri vate Partnership (PPP bzw. ÖPP)-Projekten im Schulbereich (Stand zum 31.12.2022: 237 Mio. €, Vorjahr: 102 Mio. €). Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine F orderun- gen aus der Bauleistung respektive den Investitions- kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan- zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver- pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi- nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban- ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf- fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio- nen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin- gegen direkt von der Stadt Nürnberg au fwandswirk- sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Im Jahr 2022 wurde die die Bertolt-Brecht-Schule fer- tiggestellt und das entsprechende kreditähnliche Rechtsgeschäft wirksam (151 Mio. €). 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2022 € 31.12.2021 € Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -15.959,22 -25.063,84 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 46.500.046,88 42.694.979,69 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene Unternehmen) 165.340.346,00 136.643.315,66 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun- gen) 238,00 21.158,97 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver- mögen) 2.950.613,68 3.856.944,64 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 122.669,96 996.026,77 Summe 214.897.955,30 184.187.361,89 174 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 41 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen (LuL) haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind zum Stichtag 31.12.2022 ge- genüber dem Vorjahr um 30,71 Mio. € gestiegen. Maßgebend für diesen Anstieg ist die Zunahme bei den Verbindlichkeiten aus LuL (verbundene Unter- nehmen) um 28 ,7 Mio. € im Vergleich zum letzten Stichtag. Der Anstieg ist begründet durch weitere An- teilsrückkäufe von wbg -Anteilen von den StWN in 2022 (vgl. A.III Finanzanlagen 1. Verbundene Unter- nehmen). Die Verbindlichkeiten aus LuL (Inland) stiegen um 3,8 Mio. €. Größere offene P osten sind im Bereich der Grundstückserwerbe (7,6 Mio €), bei Tiefbau-In- vestitionsmaßnahmen (7,8 Mio €) und bei Hochbau- Investitionen (6,4 Mio. €) zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen) und (Ausland) sind ebenfalls kurzfristig . Die Rech- nungsergebnisse schwanken daher relativ stark. Zum Stichtag 31.12.2022 haben sich die Verbindlich- keiten aus LuL (Sondervermögen) um 0,9 Mio. € ver- ringert. Die Verbindlichkeiten aus LuL (Ausland) nahmen ebenfalls um 0,9 Mio. € ab. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2022 € 31.12.2021 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 758.006,32 934.713,64 Summe 758.006,32 934.713,64 Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We- sentlichen handelt es sich hi erbei um zum Stichtag 31.12.2022 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo- sen- und Flüchtlingshilfe. 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För- derung 31.12.2022 € 31.12.2021 € Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 15.612.117,36 6.232.293,47 Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 85.751.605,87 49.296.847,28 Summe 101.363.723,23 55.529.140,75 Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage eingestellt. Ab Aktivierung der geförderten Anlage wird der investive Zuschuss als Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2022 u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung bezüglich Dokumentationszentrum und Reichspar- teitagsgelände (5 Mio. €), der Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (5,9 Mio. €) sowie für die Generalsanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (2,9 Mio. €). Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land“ erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 175 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 42 36,5 Mio. €. Begründet ist dieser Anstieg insbeson- dere durch Zuschüsse für die U3 (Bauabschnitt 2.2, Großreuth bei Schweinau). 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich 31.12.2022 € 31.12.2021 € Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 5.140.816,96 4.346.993,62 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 49.369,13 46.609,34 Durchlaufende Gelder 20.721.382,00 15.253.375,89 Sicherheitseinbehalte 194.237,48 159.919,44 Sonstige Verbindlichkeiten 109.280.970,95 67.602.154,90 Clearingkonten 0,00 0,00 Summe 135.386.776,52 87.409.053,19 Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge- genüber dem Vorjahr um 48 Mio. € ges tiegen, was besonders aus den höheren „Sonstigen Verbindlich- keiten“ resultiert (+ 41, 7 Mio. €). Diese werden auf der nächsten Seite näher erläutert. Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeite nde“ werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei- sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausge- wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa - ren. Bei den Verbindlichke iten aus durchlaufenden Gel- dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu- ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich wie folgt aufschlüsseln: 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2022 € 31.12.2021 € Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 56.716.546,15 19.109.880,86 Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 17.000,00 Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 8.203.920,00 4.334.541,08 Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 8.681.658,19 8.873.835,03 Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.694.690,86 3.426.554,05 Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.372.603,59 4.472.714,46 176 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 43 Verrechnungskonten 19.932.981,27 21.173.286,40 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.981.966,61 5.419.551,21 Verbindlichkeiten aus Kautionen 617.129,63 703.543,28 Andere sonstige Verbindlichkeiten 79.474,65 71.248,53 Summe 109.280.970,95 67.602.154,90 Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs- posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab- schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind. Diese Position ist um rund 37 ,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ge stiegen. Begründet ist der U nter- schied insbesondere durch die Abgrenzung der Er- stattungen vom Land der Aufwendungen nach dem AsylbLG aufgrund des Ukrainekriegs in Höhe von 32 Mio. €. Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau- maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas- sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,9 Mio. € erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich gegenüber 2021 um 1,3 Mio. € erhöht, während sich die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgel- der in 2022 auf dem Vorjahresniveau bewegen. Über Verrechnungskonten werden solche Sachver- halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig- lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt. E. Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2022 € 31.12.2021 € Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 54.528.678,75 41.875.395,75 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs- posten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahre um 12,7 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist die Abgrenzung der Erträge aus der Veräußerung von Flächen an die wbg, FlNrn. 537/18 und 537/3 (Teil- fläche), Gemarkung Großreuth bei Schweinau von 2022 nach 2023 (8,6 Mio. €) . Große Summen sind enthalten für die Gebühren der Kindertagesstätten (15,8 Mio. €) und für die Vorauszahlungen für Ge- werbesteuer (17,1 Mio. €). Dabei handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, 177 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 44 die ein vom Kalenderjahr abweichendes Gesch äfts- jahr besitzen. 178 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 45 Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi- lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön- nen (sog. Eventualverbindlichkeiten) anzugeben (§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik). Eventualverbindlichkeiten 31.12.2022 € 31.12.2021 € Bürgschaften: - Wohnungs- und Siedlungswesen - Handel, Industrie und Gewerbe - Schule und Soziales - Sonstiges Summe 18.826.363,49 174.961.149,90 130.842.388,51 15.883.802,04 340.513.703,94 19.375.141,16 230.474.273,47 115.388.270,80 16.613.667,76 381.851.353,19 Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver- hältnis begründen: Handel, Industrie und Gewerbe 336.280,48 588.011,52 Weitere Haftungsübernahmen:1 • Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau- rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz • Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh- nungen zur Unterbringung von Obdachlosen • Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli- chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten- den Bodenverunreinigungen. • Haftung i.H.v. 4 0 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver- bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par- tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF - Satzung) Summe 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 Gesamtsumme 340.489.988,42 382.439.368,71 1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht mö glich. Daher wird hierfür nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt. 179 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 46 Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde- nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er- geben. Die Abnahme bei den Bürgschaften im Bereich „Han- del, Industrie und Gewerbe “ resultiert insb. aus der geringeren Endfinanzierung von Straßenbahnen der VAG. b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern keine Wertminderung der betroffenen Vermö- gensgegenstände notwendig ist Drohende finanzielle Verpflichtun gen aus der Ver- mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§ 86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor, da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert- minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der Schlussbilanz 2022 für unterlassene Instandhaltung eine Rückstellung i. H. v. rund 18,3 Mio. € enthalten. c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts- geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop- pik) Die Verpflichtungen aus kreditähnliche n Rechtsge- schäften zum 31.12.202 2 ergeben sich aus der Bi- lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3). Art 01.01.2022 € Zugang € Abnahme € (-) 31.12.2022 € Leibrenten aus Grundstücksgeschäf- ten 65.015,04 - 1.113,99 63.901,05 Mietaufrechnungen 51.672,17 - 6.536,42 45.135,75 Verkaufte Darlehen 510.930,32 - 297.548,77 213.381,55 ÖPP-Projekt Schulen 101.883.158,84 151.000.000,00 16.317.279,,83 236.565.879,01 Summe 102.510.776,37 151.000.000,00 16.622.479,01 236.888.297,36 Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen sind: Art Jährliche Belastung € Vertragsdatum Laufzeit Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss 732.179,00 29.07.1999 30 Jahre Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) – Übernahme von 50 % des laufenden Geschäftsbedarfs 04.01.2002 (26.03.1968/ 24.11.1982) Auf unbestimmte Zeit 180 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 47 36.800,00 11 Erbbaurechte 710.047,37 diverse i. d. R. 99 Jahre d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun- gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau- ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik) Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver- mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb- baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we- der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge- schmälert. Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü- cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge- meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung. Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau- grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge über • gewerbliche Grundstücke mit einer Grund- fläche von ca. 160.000 m², • Grundstücke für die Nutzung durch Sport- vereine mit einer Grundfläche von ca. 555.000 m² • Grundstücke für die Nutzung durch Kin der- gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000 m² Während der Ve rtragslaufzeit des Erbbaurechts (zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund- stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän- kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B. eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß- brauch) ergeben. e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV - Doppik Am 31. Dezember 20 22 waren bei der Stadt (ohne Klinikum, jedoch einsch ließlich der Eigenbetriebe) insgesamt durchschnittlich 12.391 Personen be- schäftigt, davon durchschnittlich 9.329 Arbeitnehmer und 3.062 Beamte. f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa- gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind - Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12 KommHV-Doppik) Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar- beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden an und berechnet, überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren- ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be- trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/ - innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs- kasse abgeführt. Im Jahr 2022 handelte es sich hier- bei um eine Gesamtsumme von ca. 22,3 Mio. €. Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen- den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu- erpflichtigen Ar beitslohn abzüglich der vermögens- wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus- ses. g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis- tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik) Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg: Marcus König (CSU) Weitere Bürgermeister: 2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU) 3. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD) 181 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 48 Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2022) Partei Familienname Vorname Partei Familienname Vorname SPD Ahmed Nasser CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram SPD Arabackyj Claudia CSU Schuh Konrad SPD Bieswanger Jasmin CSU Seel Catrin SPD Dr. Blaschke Ulrich CSU Sendner Kilian SPD Brehm Thorsten GRÜNE Arzten Paul SPD Dix Harald GRÜNE Bielmeier Andrea SPD Goldmann Dieter GRÜNE Bock Mike SPD Gradl Lorenz GRÜNE Friedel Andrea SPD Groh Gerhard GRÜNE Keller Natalie SPD Härtel Elke GRÜNE Klaßen Gabriele SPD Kayser Christine GRÜNE Küfner Kai SPD Liberova Diana GRÜNE Lörincz Reka SPD Meissner Fabian GRÜNE Mletzko Joachim SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele GRÜNE Pflaum Maik SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja GRÜNE Sahin Cengiz SPD Vogel Christian GRÜNE Bis 14.03.2022: Scherzer Uwe SPD Yilmaz Yasemin GRÜNE Ab 15.03.2022: Kahl Alexander SPD Ziegler Michael GRÜNE Schüller Marc CSU Alesik Nicole GRÜNE Yiyit Lemia CSU Bälz Claudia LINKE Demir Özlem CSU Böhm Kerstin LINKE Flach Gomez Kathrin CSU Buchsbaum Helmine LINKE Padua Marion CSU Eichelsdörfer Daniela LINKE Schüller Titus CSU Frank Daniel FWN Damm Alexander CSU Grether Marion FWN Dörfler Jürgen CSU Dr. Gsell Klemens ÖDP Gehrke Jan CSU Dr. Heimbucher Otto ÖDP Hager Inga CSU Heinemann Rita FDP Sormaz Ümit CSU Henning Werner Guten Thiele Alexandra CSU Kasfiki Eleni PIRATEN Betz Florian CSU Körner Tatjana AfD Feder Michael CSU Krieglstein Andreas AfD Hubscher Roland- Alexander 182 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 49 CSU Prof. Dr. Lehner Julia AfD Krestel Klaus-Rudolf CSU Müller Max AfD Schlesinger Willibald CSU Nachtigall Rainer Politbande Buholzer Sepúlveda Ernesto CSU Pirner Thomas Berufsmäßige Stadtratsmitglieder: Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel Gesundheits- und Umweltreferat Britta Walthelm Referat für Schule und Sport Cornelia Trinkl Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries Planungs- und Baureferat Daniel F. Ulrich Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas Ortssprecher: Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer h) Weitere Angaben Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr. 183 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen _____________________________________________________________________________________________________ 50 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Über- schuss von 142,8 Mio. €. Geplant war ein Fehlbetrag von 9,3 Mio. €. Die höchsten Planabweichungen ergaben sich dabei bei der Gewerbesteuer (42,2 Mio. € über Plan), dem Einkommensteueranteil (8,6 Mio. € über Plan) sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen (32,3 Mio. € über Plan). Bei letzterer Position bestehen die Ab- weichungen vor allem bei den Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer (4,6 Mio. €), für den Einkommensteuerersatz (4,6 Mio. €) und für konsumtive MIP-Maßnahmen (8,6 Mio. €). Die Kos- tenerstattungen lagen 32,6 Mio. € über Plan, insb. mit 21,3 Mio. € bei den Erstattungen vom Land für Transferleistungen, d.h. im AsylbLG (korrespondie- rend allerdings mit den Aufwendungen) sowie bei den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonder- rechnungen für die Testzentren an das Gesundheits- amt. Die Personalaufwendungen lagen 6,9 Mio. € un- ter dem Plan, insb. bei den Bezügen (11,2 Mio. €) wegen ni cht besetzter Stellen , tlw. kompensiert durch höhere Beihilfen und Rückstellungen. Auch die Versorgungsaufwendungen blieben 13,9 Mio. € unter Plan, hier aus geringeren Rückstellungszuführun- gen. Aus den Erträgen aus der Auflösung von Rück- stellungen resultieren 64,4 Mio. €. Der Planwert überschritten wurde bei den Aufwendu ngen für Sach- und Dienstleistungen (9,5 Mio. €), den Trans- feraufwendungen (9,1 Mio. € - KdU kommunale. Ge- meinschaftsunterkünfte/Ukraine) und den Abschrei- bungen (16,5 Mio. €, davon 10 Mio. € bei Finanzan- lagen (Messe)). Aufgrund der mangelnden Planbar- keit b estimmter Sachverhalte, insb. beim Abgang von Anlagevermögen und der Bildung von Rückstel- lungen, ergaben sich hohe Ist-Planabweichungen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwen- dungen. Auch die außerordentlichen Erträge (6,7 Mio. €) und Aufwendungen (12,0 Mio. €) lassen sich naturgemäß kaum planen. Damit ergibt sich für den Verlauf der wichtigsten Er- träge Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen im Ist das in Abb. 4 darge- stellte Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Ent- wicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dar- gestellt. Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Ge- werbesteuer in 2020 setzt sich seit 2021 der positive Trend der letzten Jahre fort. In 2021 stiegen sie um 131,2 Mio. €, 2022 nochmals um 5,0 Mio. €. Das- selbe gilt für die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die seit 2010 kontinuierlich angestiegen waren und nach einem Rückgang von 2020 zu 2019 (-16,0 Mio. €) wieder anstiegen (+ 23,9 Mio. € von 2021 zu 2020 , +17,1 Mio. € von 2021 zu 2022). Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können star- ken Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den letzten Jahren im Trend kontinuierlich an. In 2022 er- folgte im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 11,6 Mio. €. Die Bezirksumlage stieg in 2022 weiter au f 218,3 Mio. €. Hier geht der Trend seit Jahren spürbar nach oben. 184 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen _____________________________________________________________________________________________________ 51 Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushalt Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen- dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei- ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs- fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs- fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be- urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen und außerordentliche Positionen bereinigt. In 2022 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 3,1 % oder 69,7 Mio. € gestiegen. Die ordentlichen Aufwendungen weisen einen Rück- gang von 106,6 Mio. € (entsprechend -4,6 %) auf. Es ergibt sich dadurch ein rechnerischer Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordent- liche Aufwendungen) in Höhe von 107,7%. Da diese Kennzahl über 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl bei 99,7 %, bereinigt um die außerplanmäßigen Ab- schreibungen von Gebäuden der kameralen Vermö- gensrechnung bei 104,1 %. Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet. Erträge Steuererträge (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Grundsteuer A -310.083,05 -290.000,00 -291.070,58 Grundsteuer B -123.613.021,51 -122.900.000,00 -122.703.917,08 Gewerbesteuer -557.175.292,90 -515.000.000,00 -552.214.850,81 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -348.570.001,00 -340.000.000,00 -331.560.329,00 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -83.373.169,00 -81.500.000,00 -94.451.631,00 354 379 424 384 390 436 447 470 477 421 552 557 192 210 228 243 262 275 297 308 324 308 332 349 161 148 181 153 173 181 200 220 229 249 234 246 132 145 140 152 152 159 167 183 197 203 213 2180100 200 300 400 500 600 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 185 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 52 Hundesteuer -2.154.711,01 -2.000.000,00 -2.068.406,28 Zweitwohnungssteuer -1.051.873,29 -800.000,00 -1.041.206,48 Summe -1.116.248.151,76 -1.062.490.000,00 -1.104.331.411,23 Steuererträge Die Steuere rträge belaufen sich im Ist 2022 auf 1.116,2 Mio. € und liegen damit 11,9 Mio. € über dem Vorjahreswert (+1,08 %) sowie 53,8 Mio. € über dem Planwert von 1.062 Mio. €. Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe- steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn- berg begründet: Dem Planwert von 515,0 Mio. € ste- hen tatsächliche Erträge in Höhe von 557,2 Mio. € in 2022 gegenüber. Das bedeutet ein Plus von 42,2 Mio. €. Im Vergleich zu 2021 haben sich die Ge- werbesteuererträge um 5,0 Mio. € erhöht. Der Grund hierfür sind im Vergleich zu 2021 stark erhöhte Vo- rauszahlungen von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie augenscheinlich profitiert haben. Damit setzt sich der positive Trend bei der Gewerbe- steuer nach Rückgängen in 2009, 2014 und in 2020 vorläufig wieder fort. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommen- steuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich ver- bessert und überschreitet mit 348,6 Mio. € den im letzten Jahr erzielten Wert von 331,6 Mio. € um 17,0 Mio. €, respektive 11,7 %. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wur- den 11,1 Mio. € weniger als im Vorjahr eingenom- men, dies entspricht der bayernweiten Entwicklung. Die Erträge aus der Grundsteuer B fielen wenig, d.h. um 0,9 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Grund- steuer A, Hunde- und Zweitwohnungssteuer weichen nur geringfügig v on den Plan - und Vorjahreswerten ab. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte (1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutli- che Unterschiede. Die Umsatzsteuer ist durch politi- sche Sondereffekte überproportional gestiegen. 186 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 53 Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut 187 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 54 Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert 188 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 55 Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge In 2022 konnte bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen das hohe Niveau der Jahre 2020 und 2021 nicht ganz gehalten werden. Diese liegen um 13,2 Mio. € (2,2 %) unter dem Rechnungsergeb- nis des Jahres 2021, aber 32,3 Mio. € (5,8 %) über dem Plan. Die Schlüsselzuweisungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 11,6 Mio. €. Ursächlich hierfür war der Anstieg der bayernweit zu verteilenden Schlüs- selmasse um rund 67 Mio. €. Aber auch der prozen- tuale Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen lag in 2022 etwas über dem Anteil des Vorjahres, was u. a. auf die im bayernweiten Vergleich geringer gestiegene Steuerkraft der Stadt Nürnb erg, als eine der wichtigen Berechnungsparameter, zurückzufüh- ren ist. Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder- werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Mio. € höher ausgefallen. Der Grund hierfür lag in der weiterhin hohen Umsatzlage auf dem Immobi- lienmarkt. Eine Steigerung von 4,9 Mio. € ergab sich beim ESt- Ersatz (Familienleistungsausgleich). Hier werden auf den Landesanteil entfallende Beträge an der Um- satzsteuer vom Freistaat an die Gemeinden weiter- gereicht (durch Schlüsselzahlen) um Belastungen aufgrund vergangener Rechtsänderungen abzufe- dern, dabei wirkte sich ein höherer Umsatzsteueran- teil des Freistaats in 2022 positiv aus. Die Zuweisungen vom Land gingen um 25,8 Mio. € zurück. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass 2021 noch 26,8 Mio. € an Kostenerstattungen für kommunale Corona -Testzentren enthalten wa- ren, 2022 nur noch 0,6 Mio. € Mit den Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er- träge fielen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mio. € höher aus. Die Mindererträge gegenüber dem Ist 2021 von 11,2 Mio. € im Bereich der Zuweisungen für Kita- /Schulbetrieb beruhen im Wesentlichen darauf, dass in 2021 verspätet eingegangene Schlusszah- lungen an Lehrpersonalzuschüssen aus 2020 zu- sätzlich enthalten sind (10,3 Mio. €). Bei den Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden erhöht sich der Wert gegenüber 2021 um 4,9 Mio. €, 3,5 Mio. € davon resultieren aus Zuwei- sungen für konsumtive MIP -Maßnahmen, insb. für den DigitalPakt Schule (Ausbau der digitalen Bil- dungsinfrastruktur an bayerischen Schulen). Bei den sonstigen Transfererträgen wurden 1,2 Mio. € mehr als im Vorj ahr erzielt. Hier sind z.B. Mehrerträge für Erstattungen für die Unterbringung von Asylbewerbern enthalten (insb. in Folge des Uk- rainekriegs). 189 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 56 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Schlüsselzuweisungen vom Land -245.933.864,00 -245.933.684,00 -234.302.324,00 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.993.746,16 -18.992.600,00 -19.097.929,68 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -44.599.053,96 -40.000.000,00 -43.121.799,34 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -28.380.022,00 -23.500.000,00 -23.219.511,00 Zuweisungen vom Land -31.539.180,69 -28.586.487,00 -57.364.726,06 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -88.584.941,61 -87.272.627,00 -88.324.080,58 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -97.961.899,66 -97.960.308,00 -108.649.464,74 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -37.533.046,49 -18.939.998,78 -32.672.803,73 Summe -593.525.754,57 -561.185.704,78 -606.752.639,13 Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.159.347,59 -1.312.271,00 -1.337.365,29 Sonstige Ersatzleistungen avE -419.399,99 -216.000,00 -702.902,65 Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener- satz. iE -2.056.301,31 -2.609.904,00 -2.814.822,32 Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -2.544.890,36 -889.122,00 -860.687,54 Sonstiges -2.771.529,77 -1.852.076,00 -2.051.165,80 Summe -8.951.469,02 -6.879.373,00 -7.766.943,60 190 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 57 Leistungsentgelte Die Leistungsentgelte werden in öffentlich -rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden. Die Leistungsentgelte waren um 26,6 Mio. € höher als 2021, die Planung überschritten sie um 4,6 Mio. €. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich die realisierten Erträge um 20,5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Bei den Verwaltungsgebühren ist ein Mehrertrag von 2,9 Mio. € gegenüber dem Ist 2021 beispielsweise bei der Bauordnungsbehörde, beim Ordnungsamt und im Bereich des Melde- und Passwesens im Ein- wohneramt festzustellen. Bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzun- gen wurden plangemäß 7,7 Mio. € mehr als 2021 er- zielt. Die Elternentgelte für die Verpflegung in Kitas stieg plangemäß um 2,8 Mio. €. Beides ist zurückzu- führen auf die pandemiebedingten Schließungen der Kindertagesstätten in 2021 und die damit verbunde- nen Rückerstattungen bzw. den Ausfall der Gebüh- ren. Auch die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern haben sich nach den pandemiebedingten Schließungen in 2020 und 2021 durch das Ende der Beschränkungen wieder erholt. Mit dem Anstieg um 5,4 Mio. € befin- den sich die Erträge leicht über dem Niveau von 2019. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wa- ren Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 6,1 Mio. € zu verbuchen. Auch hier liegt die Ur- sache in den Aufholeffekten nach Beendigung der Beschränkungen durch die Pandemie, insbesondere beim Bildungszentrum 191 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 58 Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte davon: -92.647.595,50 -87.390.302,00 -72.147.371,47 Verwaltungsgebühren -22.805.748,21 -20.014.032,23 -19.877.705,22 Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -27.771.050,47 -27.986.073,00 -20.080.777,11 Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -2.921.346,34 -3.170.000,00 -3.182.555,56 Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -9.020.422,49 -9.428.993,14 -8.237.811,41 Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -12.296.453,84 -10.682.653,00 -6.913.487,62 Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -17.832.574,15 -16.108.550,63 -13.855.034,55 Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.239.999,49 -42.864.734,94 -36.135.652,01 Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.842.405,69 -3.329.522,00 -3.541.003,25 Miet- und Pachterträge -17.871.549,93 -18.365.578,14 -15.606.399,47 Erbbauzinsen -2.718.436,95 -2.947.012,66 -2.998.025,30 Ersatzleistungen -2.401.123,76 -2.272.613,80 -1.991.425,32 Privatrechtliche Eintrittsgelder -1.210.715,04 -1.377.911,15 -348.442,72 Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -3.948.014,26 -4.872.068,46 -2.314.040,84 Sonstige privatrechtliche Entgelte -10.247.753,86 -9.700.028,73 -9.336.315,11 Summe -134.887.594,99 -130.255.037,00 -108.283.023,48 192 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 59 Kostenerstattungen und Umlagen Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen gingen 2022 gegenüber 2021 um 10,1 Mio. € (3,1 %) zurück. Der Planwert wurde hingegen um 28,6 Mio. € überschrit- ten. Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden Mindererträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1,5 Mio. € erzielt. Der Grund hierfür sind geringere Er- stattungen für die laufenden Kosten der Unterkunft (KdU) (-6,5 Mio. €), die den Anstieg bei den Transferleis- tungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII (+4,9 Mio. €) kompensierten. Bei den Erstattungen vom Land gingen die Erträge ge- genüber 2021 um 13,6 Mio. € zurück, insb . war 2021 eine Katastrophenbewältigungsausgleich vom Freistaat von 6,5 Mio. € gezahlt worden. Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän- den lagen um 0,4 Mio. € unter dem Vorjahresniveau, hier werden z. B. Erträge von den Mitgliedsgemeinden des VGN für den grenzüberschreitenden Verkehr abgebildet. Die Erstattungen vom Bezirk liegen 4,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Diese Position ist abhängig von den durchgeführten Abrechnungen für die Delegation im Rahmen des SGB XII und entsprechend volatil. Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu- nalen Sonderrechnungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Mio. €. Dies ist überwiegend zurückzu- führen auf gestiegene Erstattungen der Krankenkassen für den Pflegestützpunkt beim Seniorenamt, für Gesund- heitsprojekte beim Gesundheitsamt und für das Über- gangswohnen von Geflüchteten. Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh- men u. a .“ handelt es sich um Kostenerstattungen von öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so- wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein- nützige Stiftungen). Die Mehrerträge von 6,7 Mio. € ge- genüber 2021 gehen hauptsächlich zurück auf die Er- stattungen der kassenärztlichen Vereinigung an das Ge- sundheitsamt für die Corona -Testzentren. Ansonsten sind hier noch die Erstattungen von der Zentralen Ab- rechnungsstelle der Krankenkassen (ZAST) an die Inte- grierte Leitstelle der Feuerwehr für die Durchführung der Alarmierung des Rettungsdienstes enthalten. Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe an die Stadt.. 193 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 60 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Erstattungen vom Bund -136.709.618,15 -145.393.900,00 -138.186.184,63 Erstattungen vom Land -66.196.576,26 -47.099.367,78 -79.753.397,94 Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän- den -26.879.155,32 -21.439.059,00 -27.238.475,79 Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -11.327.824,18 -13.864.604,00 -15.883.555,00 Erstattungen von Zweckverbä nde, kommunalen Sonderrechnungen -20.571.926,74 -16.556.891,01 -18.901.831,26 Erstattungen vom NürnbergStift -287.918,38 -234.026,00 -217.398,70 Erstattungen vom ASN -753.234,11 -934.358,22 -710.638,68 Erstattungen vom Klinikum -6.485.552,33 -3.150.600,00 -5.776.722,86 Erstattungen von SUN -2.321.042,08 -2.141.182,06 -2.250.056,71 Erstattungen von NürnbergBad -353.506,62 -249.938,80 -231.482,97 Erstattungen vom FSN -31.603,39 -12.080,00 -14.605,19 Erstattungen von SÖR -3.279.401,57 -2.682.923,00 -2.820.942,07 VKE Eigenbetriebe -9.114.411,00 -9.114.401,00 -9.114.411,00 Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -19.097.858,66 -11.884.224,69 -12.371.233,82 Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -507.473,93 -576.193,40 -513.118,61 Summe -303.917.102,72 -275.333.748,96 -313.984.055,23 Sonstige ordentliche Erträge Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos- ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange- nen Jahren, ist gegenüber 2021 leicht gesunken (- 0,7 Mio. €). Für 2021 ist noch anzumerken, dass der aus der außerplanmäßigen Abschreibung von Grundstücken aus der kameralen Vermögensrech- nung (s. Absc hnitt Abschreibungen) resultierende Ertrag aus der Auflösung der korrespondierenden Sonderposten unter den außerordentlichen Erträgen verbucht ist. 194 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 61 Die sonstigen ordentlichen Erträge stiegen gegen- über dem Vorjahr um 53,2 Mio. €. Dies ist vor allem auf Veränderungen bei der Position „Sonstiges“ zu- rückzuführen. Letztere enthält 2022 51,4 Mio. € mehr Erträge als 2021. Dies ergibt sich vor allem aus der Auflösungen der 2020 und 2021 gebildeten Rück- stellungen für die coronabedingten Kapitalzuführun- gen für die T öchter Messe und Flughafen (47,1 Mio. €). Die Auflösung erfolgte wegen der mitt- lerweile schwierigen isolierten Beurteilung der coronainduzierten Fehlbeträge. Des Weiteren sind hier u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellun- gen für Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlas- ten und Verlustausgleiche enthalten. Wie die Erträge aus der Neutralisation von Rückstellungen entziehen sich auch die Erträge aus der Auflösung/Herabset- zung von Rückstellungen weitgehend einer Planung. Die gerade genannten Mehrerträge wurden zum Teil kompensiert durch geringere Erträge aus dem Ab- gang von Grundstücken und anderen Vermögensge- genständen. Hier fielen nur 7,5 Mio. € an, im Vorjahr konnten 16,3 Mio. € erzielt werden. Dafür ergab sich 2022 ein nennenswerter Ertrag von 8 ,5 Mio. € aus Nachaktivierungen: Als letzter Baustein der Revision der Kunstgegenstände konnte 2022 die Bewertung der Zimelien der Stadtbibliothek durch einen exter- nen Gutachter abgeschlossen werden. Bei einzelnen Objekten ergaben sich höhere Werte – hier unter Er- trag aus Nachaktivierung abgebildet, bei anderen ähnliche, aber teilweise auch geringere Werte. Ins- gesamt ging der Wert der Zimelien aus der Neube- wertung um 0,655 Mio. € zurück. Die Bestandsveränderungen enthalten insb. die Ergebnisse der seit 2019 durchgeführten periodi- schen Inventur. In 2022 sind hier vor allem Inventur- differenzen bei den Schulen, insbesondere Bestand- serhöhungen bei den Schulbüchern enthalten. Erträge aus der Auflösung Sonderposten (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Erträge aus Auflösung Sonderposten -53.284.552,78 -57.690.849,46 -53.972.548,60 Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -508.832,64 -522.650,00 -540.696,42 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -3.018.288,60 -2.025.800,00 -2.942.395,16 Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr- verträge usw. -1.359.915,65 -621.000,00 -542.934,76 Erträge aus Ausgleichszahlungen -6.437,40 -1.200.000,00 -3.465,33 Konzessionsabgabe -39.548.845,00 -41.080.000,00 -39.194.324,00 Aktivierte Bauzeitzinsen -1.009.535,17 -350.000,00 -502.945,79 Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung 0,00 0,00 0,00 Sonstiges -87.207.158,29 -7.646.953,00 -35.768.146,23 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -6.570.723,29 -5.815.113,48 -6.936.499,80 195 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 62 Bestandsveränderungen -1.257.471,52 0,00 -101.426,79 Summe -132.659.012,75 -53.446.403,00 -79.494.907,69 Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind insgesamt um 29,4 Mio. € gegenüber dem Vor- jahr gestiegen, gegenüber der Planung wurden hin- gegen 20,8 Mio. € weniger aufgewendet. Bei den Personalaufwendungen für aktive Mitarbeitende liegt der Wert um 34,5 Mio. € über dem Vorjahres- wert, jedoch um 6,9 Mio. € unter dem Planwert 2022. Bei den Versorgungsaufwendungen entstand eine erhebliche Abweichung gegenüber dem Plan 2022 in Höhe von -13,9 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr war die Abweichung mit -5,1 Mio. € deutlich geringer. Personalaufwendungen: Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbe- sondere Mehraufwendungen gegenüber 2021 bei den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 19,2 Mio. € entstanden. Der Anstieg gegenüber 2021 ist auf die Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+1,8 % ab Ap- ril 2022), die Besoldungserhöhung bei den Beamten (+2,8 % ab Dezember 2022) sowie auf Stellenschaf- fungen zurückzuführen. Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bez üge und Vergütungen jedoch um 11,2 Mio. € unter der dem Planwert für 2022. Bei der Ermittlung dieses Planwertes wurden u.a. die Stellenschaffungen für 2022 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stellen konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Zu- dem waren gegenüber der Planung 2022 geringere Aufwendungen bei Dozenten und Praktikanten zu verzeichnen, was noch auf die Corona -Auswirkun- gen zurückzuführen war. Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ beinhaltet im Wesentlichen die Veränderungen b ei den Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rück- stellungen für nicht angetretenen Urlaub. Bei den Be- amten/-innen und Lehrern/ -innen wurden in 2022 weniger neue ATZ -Verträge abgeschlossen, dadurch verringerten sich die Zuführungen zur ATZ- Rückstellung per Saldo um ca. 0,3 Mio. € auf 1,5 Mio. €. Bei den Urlaubsrückstellungen wurde per Saldo in 2022 eine Zuführung in Höhe von 0,4 Mio. € verbucht (Vorjahr: 1,0 Mio. €) Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Mio. € höher aus, was an der Besol- dungserhöhung der Beamten/ -innen zum 01.12.2022 (+2,8 %) lag. Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für Aktive fielen gegenüber dem Ist des Vorjahres deut- lich höher aus (+5,3 Mio. €). Grund für diesen Anstieg waren deutlich erhöhte Verhältniswerte von „ausge- zahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger zu aus- gezahlten Versorgungsbezügen p.a.“ in 2022 vergli- chen mit 2021. Dies ist für die Beihilferückstellungen relevant, da sie sich als prozentu aler Anteil (mittels obiger Verhältniswerte) von den Pensionsrückstel- lungen errechnen. Versorgungsaufwendungen: Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie- gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio- nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger . Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ver- ringerte sich um 14,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die Verringerung der Zuführung in 2022 gegenüber dem Jahr 2021 hängt mit den unterschiedlichen Ver- sorgungssteigerungen der Jahre 2021 und 2022 zu- sammen (+1,4 % in 2021, +0,23 % in 2022) sowie mit einem deutlichen Anstieg der Sterbefälle im Ver- sorgungsbereich 2022 im Vergleich zu 2021. 196 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 63 Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger gab es hingegen eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert (+8,9 Mio. €). Auch hier macht sich bemerkbar (wie bei den Aktiven siehe oben), dass die Verhältnis- werte von „ausgezahlten Beihilfen für Versorgungs- empfänger zu ausgezahlten Versorgungsbezügen p.a.“, die maßgeblich für die Höhe der Beihilferü ck- stellungen sind, in 2022 deutlich angestiegen sind. Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak- tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu- sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr 7,2 Mio. € mehr un d gegenüber dem Plan 2022 13,7 Mio. € weniger aufgewendet werden. Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Personalaufwendungen 625.285.530,07 632.210.313,54 590.766.367,91 Bezüge Beamte 91.276.256,74 91.064.067,03 88.201.264,55 Bezüge Beamte-Lehrkräfte 87.232.017,30 86.660.107,83 85.520.410,94 Vergütungen Arbeitnehmer 288.667.332,45 298.689.208,13 274.862.079,66 Weitere Vergütungen 5.690.053,6 7.675.181,26 5.075.048,48 Sonstige Rückstellungen für Aktive 1.934.600,19 75.000,00 2.700.078,62 Beiträge Versorgungskassen 22.315.473,44 21.923.541,91 21.138.277,76 AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 61.533.049,48 60.880.191,78 58.123.459,56 Beihilfen für Aktive 10.445.078,87 9.400.000,01 11.435.026,34 Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 45.532.723,00 47.132.013,08 38.378.141,00 Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 10.658.945,00 8.711.002,51 5.332.581,00 Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 103.259.700,00 94.435.499,68 Neutralisation Versorgung/Beihilfen -125.140.135,03 -124.321.300,00 -122.036.180,09 Versorgung Beamte und Lehrkräfte 99.154.055,92 100.052.000,00 97.947.290,64 Versorgung Arbeitnehmer 6.810.792,06 7.267.000,00 7.261.757,51 Beihilfen für Versorgungsempfänger 20.052.445,29 17.720.000,00 17.547.387,53 Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 68.901.325,05 87.327.000,00 83.021.922,41 Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung 19.569.305,98 15.215.000,00 10.693.321,68 Summe Personal - und Versorgungsaufwen- dungen insgesamt 714.633.319,34 735.470.014,00 685.201.867,59 197 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 64 Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit- punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen) starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu- führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013 beispielsweise war diese Besonderheit der langjähri- gen Laufzeit des Tarifvertrags gegeben. Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingun- gen zurückgegangen. Seit 2019 ist nun wieder ein An- stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit auch wieder für Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich ist. Die Zuführungen bewegen sich seitdem zwischen 3 u nd 5 Mio. €. Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2 2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Glie derung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst. 64 86 70 80 73 125 110113 105 129 120 164 133 121 114 8 23 6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 4 4 0 25 50 75 100 125 150 175 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 in Mio. € Zuführung Pensionsrückstellungen Zuführung Altersteilzeitrückstellungen 198 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 65 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun- gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 22,7 Mio. €. Der Planwert wurde um 9,5 Mio. € über- schritten. Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge- brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um rd. 1,5 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Hie runter fallen auch die Aufwendungen für Ausweise und Plaketten, die sich im Bereich des Pass- und Meldewesens der Bürgerämter, sowie des Ausländerwesens um insge- samt 0,9 Mio. € erhöht haben. Grund ist die Wieder- aufnahme des Normalbetriebs nach der Pandemie und damit ein erhöhtes Aufkommen an Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln, korrespondie- rend dazu stiegen auch die Erträge aus Verwaltungs- gebühren an. Die Position „ Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ be- wegt sich leicht über dem Vorjahresniveau (+ 0,8 Mio. €). Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind Mehraufwendungen gegenüber dem Ist 2021 in Höhe von 3,3 Mio. € ersichtlich. 2021 entstanden gerade auch wegen der Corona -Pandemie Rück- stände bei der Abarbeitung der Maßnahmen, 2022 konnten hier gerad e im Bereich der Schule wieder größere Fortschritte erzielt werden. Um rund. 3,0 Mio. € gegenüber 2021 erhöhte sich die Position „ Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sons- tige, insb. die Gebäudereinigung bei den hausver- waltenden Einheiten (HVE). Unter der Rubrik „Lehrmittel, Schülerbeförderung u. ä.“ hingegen erhöhten sich die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Mio. €, auch hier han- delt es sich um Aufholeffekte nach der Corona-Pandemie. Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet 104,4 Mio. € im Ist 2022 für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) zur Finanzierung des ope- rativen Betriebs im Bereich des „Grau - und Grün“- Infrastrukturvermögens der Stadt und des Winter- dienstes. Diese Aufwendungen stiegen gegenüber 2021 um 5,1 Mio. € an, entsprechend 5,1 %, u.a. auf- grund von Kostensteigerungen. Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In- standhaltungsrückstellung (Ist 2022 : 18,3 Mio. €, Vorjahr 15,0 Mio. €) und zu den Rückst ellungen für Altlasten (Ist 2022: 0,03 Mio. €, Vorjahr 0,04 Mio. €) enthalten, die mangels valider Werte nicht geplant werden. Die Position „ Neutralisierung Rückstellungszah- lungen Sach-und Dienstleistungen“ dient der Ge- genbuchung der über die regulären Aufwandskonten verbuchten Inanspru chnahme der Instandhaltungs- rückstellungen. Die Position „ Abschreibungen“ beinhaltet Ab- schreibungen auf Forderungen und Abschreibungen auf Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sach- anlagevermögen sind 2022 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des hohen Investitionsniveaus angestiegen (von 109,5 Mio. € auf 110,1 Mio. €). In 2021 wurden außerplanmäßig 97,2 Mio. € an Gebäuden aus der kameralen Vermögensrechnung abgeschrieben, in 2022 nochmals 2,4 Mio. €. Hintergrund war die Be- reinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kaufmänni- schen Anschaffungs - und Herstellungskostenprin- zips ausgegangen werden konnte. 2021 standen 37,0 Mio. € an außerordentlichen Erträgen aus der Auflösung der entsprechenden Sonderposten den außerplanmäßigen Abschreibungen gegenüber. Sachaufwendungen und Abschreibungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 295.596.592,62 286.137.803,01 272.907.058,08 Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 14.141.079,75 12.493.167,25 12.647.175,70 Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.906.609,18 20.924.278,64 20.065.932,74 199 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 Gebäudeunterhalt, -technik 34.764.493,71 37.934.485,95 31.441.111,41 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 6.121.250,83 8.670.981,08 5.963.450,94 Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 26.306.985,96 24.018.479,97 23.334.233,73 Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 25.673.769,84 28.700.360,20 23.011.419,91 Erstattungen an Dritte 153.705.678,96 152.360.762,66 148.601.124,20 Sonstiges 19.515.810,59 1.287.287,26 15.912.693,61 Neutral. Rückstellungszahl. Sach-/Dienstl. -5.539.086,20 -252.000,00 -8.070.084,16 Abschreibungen 124.019.363,70 107.498.970,38 208.498.669,70 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So- zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf- wendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra- gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom- men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson- dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volu- men von 535 Mio. € (Vorjahr: 504 Mio. €) repräsentiert ca. 25 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Ge- danklich hinzuaddieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Au fgabenschwer- punkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozi- alausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 753 Mio. € (Vorjahr: 717 Mio. €) rd. 34,5 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnber- ger Stadthaushalts dar. Die weiteren Transferaufwendungen mit 165 Mio. € (ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs- zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbe- triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so- zialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbe- reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge- führten tabellarischen Darstellung und in den nachfol- genden Erläuterungen beinhaltet dieser Block auch die oben angesprochene Bezirksumlage. Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetz- licher oder vertraglicher Verpflichtung bewegen sich in etwa auf Vorjahresniveau, hier sind insbesondere Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger enthalten. Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,0 Mio. € oder 7,4 %. Dieser Anstieg geht insbesondere zurück auf die Sozialtransferauf- wendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans- feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlust- ausgleiche, Gewerbe- steuerumlage, Kran- kenhausumlage Bezirksumlage 200 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 67 Fluchtbewegungen aus der Ukraine. Die Kosten der Grundsicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostener- stattungen und Umlagen“). Auch bei den Hilfen zur Gesundheit macht sich ein Anstieg von 1,1 Mio. € bemerkbar, da viele Ukraineflüchtlinge nicht in die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden konnten. Zwar fallen die meisten Geflüchteten aus der Ukraine un- ter das SGB II und wirken sich damit auch auf die Kosten der Unterkunft (KdU) aus. Aufgrund des Zeit- versatzes schlägt hier jedoch 2022 nur eine im Verhält- nis geringe Erhöhung von 1,1 Mio. € zu Buche. Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtun- gen hat die Stadt marginal mehr als im Vorjahr ausgege- ben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die Leis- tungen im Rahmen der Beratungs- und Integrationsricht- linie. Bei der Familien- und Jugendhilfe betragen die Mehr- aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Mio. €. Ins- besondere wurden 3,3 Mio. € mehr für die Förderung von Kindern in Kitas aufgewendet. Dies erklärt sich aus dem Effekt der in 2021 pandemiebedingten angeordneter Schließungen von Kindertageseinrichtungen und der da- mit verbundenen Rückerstattung von Gebühren (Januar bis Mai 2021). Auch bei der Eingliederungshilfe kam der Effekt auf- grund angeordneter Schulschließungen in der ersten Jahreshälfte 2021 zum Tragen. Generell wird (wie be- reits in den vergangenen Jahren) weiterhin mit steigen- den Fallzahlen im Bereich Eingliederungshilfe gere ch- net. Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vor- jahr 15,7 Mio. € bzw. 32,6 % mehr aufgewendet worden. Dies ist in der wieder stark ansteigenden Anzahl an Leis- tungsbeziehern begründet. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar- beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr um 1,1 Mio. € (1,0 %). Die Bezirksumlage stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr spürbar an (+5,3 Mio. €, d. h. + 2,5 %). Dies ergab sich aus der höher en Umlagekraft der Stadt bei gleichblei- bendem Umlagesatz. Weitere Transferaufwendungen Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten 74,0 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli- chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an die VAG im Rahmen des Sozialtickets und Innovationspakts (18,6 Mio. €) oder an die Nürnberger Symphoniker. Fer- ner ist mit 13,7 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ ist um 25,1 Mio. € geringer als im Vorjahr ausgefallen. 2021 wurden hier 45 Mio. € an coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter NürnbergMesse und Flughafen ausgezahlt, 2022 nur 26,5 Mio. €. In der Ergebnisrechnung insgesamt sind die Beträge jedoch wegen der Inanspruchnahme der 2020 gebildeten Rückstellung saldoneutral, der Ertrag ist un- ter der Position „ Neutralisierung Rückstellzahlungen Transferaufwendungen ausgewiesen. Unter Verlust- ausgleichen sind des Weiteren 7,7 Mio. € für den Eigen- betrieb NürnbergBad, 3,1 Mio. € für den Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) sowie 0,9 Mio. € für die noris inklusion gGmbH enthalten. Auch für die letzte Position wurde 2021 eine Rückstellung ge- bildet, deren Inanspruchnahme als Ertrag unter der Po- sition „ Neutralisierung Rückstellzahlungen Trans- feraufwendungen“ dargestellt ist. Dafür ist im Aufwand wiederum eine erneute Zuführung zur Verlustaus- gleichsrückstellung für die noris inklusion gGmbH (1,0 Mio. € ) enthalten. Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jewei- ligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres. Sie liegt daher trotz der um 5,0 Mio. € gestiegenen Erträge nur 0,2 Mio. € über dem Ist 2021. Unter der Position „Zuführung zu sonstigen Rückstel- lungen“ im Transferaufwandsbereich werden noch nicht zweckentsprechend verwendete Spenden sowie die Bil- dung einer Rückstellung zu den aufgrund der relativen Umlagekraft in 2020 induzierten Beträgen der Bezirks- umlage für 2021 abgebildet. Hier ergab sich für 2021 ein Betrag von 0,5 Mio. €, für 2022 hat sich kein Be trag er- rechnet. 201 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Transferaufwendungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 insgesamt 891.415.624,47 882.325.817,45 890.694.912,13 Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetz- lich/vertraglich - Art 1/4) 157.168.446,53 157.609.200,00 157.743.112,55 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art 5) 18.905.142,18 19.504.047,28 17.521.644,55 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 72.768.439,43 74.020.500,00 67.739.877,72 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2.532,00 1.600,00 9.181,24 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.682.342,40 5.705.000,00 4.553.805,27 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.698.915,39 6.012.600,00 5.190.948,50 Familien- und Jugendhilfe 92.042.431,05 104.764.090,00 86.539.594,97 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 63.800.272,05 36.551.000,00 48.097.503,34 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 110.882.987,76 112.851.000,00 109.786.819,75 Bildungs- und Teilhabepaket 7.870.423,17 10.846.000,00 6.470.688,49 Sonstige 11.650,59 20.0000,00 12.517,44 Summe 534.833.582,55 527.885.037,28 503.665.693,82 Bezirksumlage (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Bezirksumlage 218.325.447,29 218.325.000,00 213.031.825,30 Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 202 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus- gleiche) 83.793.774,58 85.060.518,59 73.991.472,99 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun- dene Unternehmen 39.042.936,31 13.455.261,58 64.126.426,07 Gewerbesteuerumlage 41.383.941,00 38.600.000,00 41.147.013,00 Zuführungen zu sonst. Transferaufwands -Rück- stellungen 1.313.922,05 0,00 1.442.157,46 Neutralisation Rückstellungszahlung Trans- feraufwendungen (Erträge) -27.277.979,31 -1.000.000,00 -6.709.676,51 Summe 165.534.573,94 137.115.780,17 180.707.069,52 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen- über dem Vorjahr um 74,67 Mio. €, entsprechend 32,2 % geringer aus. Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs- fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti- onen (dort gesondert ausgewiesen). Hier ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 11,4 Mio. € ersichtlich, die insbesondere aus der Inbetriebnahme der Bertolt - Brecht-Schule (ÖÖP) resultiert. Hier fielen sowohl einmalig Finanzierungs - und Versicherungskosten an, aber auch die Leistungen für das Gebäudemanagement an die WBGK. Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter gingen die Aufwendungen wieder um 36,8 Mio. € zurück, nachdem 2021 gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 42,8 Mio. €, vor allem beim Gesundheitsamt zu verzeich- nen war. Maßgebend für diesen Anstieg waren Steige- rungen bei den Vergütungen für das Testcenter Flugha- fen und für die mobilen Abstrichstatione n, die jedoch vom Freistaat Bayern wiedererstattet werden (s. Zuweisungen vom Land). Hinzu kamen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr Abrechnungen für die Impfzen- tren (ca., 9,5 Mio. €). Diese Aufwendungen sind 2022 zum größten Teil wieder entfallen. Auch die Mietaufwendungen gingen um 4,8 Mio. € zu- rück, insbesondere, weil die Miete der Messehalle für den Betrieb eines Impfzentrums (ca. 5,1 Mio. € in 2021) in 2022 wieder entfallen ist. Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2022, wie bereits 2021, keine Beträge benötigt. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermögensge- genständen, die nicht gep lant werden können. Das Ist 2022 betrug hierfür 16,5 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier 5,0 Mio. € an. Der hohe Betrag 2022 ergibt sich aus der Wertüberprüfung der Zimelien bei der Stadtbibliothek durch einen externen Gutachter. Dabei wurden bei ein- zelnen Werken höhere Werte (sonstige orden tliche Er- träge, siehe dort), bei anderen aber auch niedrigere fest- gestellt. Enthalten sind außerdem Aufwendungen für Einzelwertberichtigung von Forderungen (6,0 Mio. € - Vorjahr 2,2 Mio. €), Körperschaftssteuer, Kapitalertrags- steuer sowie Gewerbesteueraufwe ndungen und ent- sprechende Rückstellungen für die Betriebe gewerbli- cher Art Telekommunikationsnetz, Krematorium und Be- stattungswesen sowie das Immobilienmanagement bei LA (insgesamt 2,0 Mio. €, Vorjahr 3,9 Mio. €). Die größte Reduktion im Vergleich zum Vorjahr ist im Be- reich der Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen mit 17,7 Mio. € ein (Vorjahr 99,4 Mio. €) zu konstatieren. 2021 wurden hier Rückstellungen gebildet für die 2021 zugesagten coronabedingten Kapitalzuführungen 2023- 2026 für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,5 Mio. €) so- wie wegen der Pandemie –Belastungen auch für die ver- einbarten Kapitalzuführungen 2023 -2025 bei der Nürn- bergMesse GmbH (30 Mio. €). Bereits in 2020 wurden 203 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 unter dieser Position Risiken aus coronabedingten Be- lastungen bei den Töch tern NürnbergMesse und Flug- hafen berücksichtigt (75 Mio. €). Ein Großteil dieser Rückstellungen wird in 2022 wieder aufgelöst, da mittel- fristig die Auswirkungen der Pandemie nicht mehr isoliert nachweisbar sind. Aufwendungen für den Geschäftsbe- trieb städtischer Dienststellen, wie z. B. Porto und Druck- sachen, sind ebenfalls in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten. Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstige or- dentliche Aufwendungen fielen 2022 25,3 Mio. € Er- träge aus der Inanspruchnahme der 20 20 gebildeten Rückstellungen an, hierbei u.a. 10 Mio. € für die Rück- zahlungen von Ausgleichsansprüchen aus dem AsylbLG an die Regierung, 10 Mio. € für die fehlende Werthaltig- keit der coronabedingten Kapitalzuführungen an die NürnbergMesse und 4,5 Mio. € fü r Rückzahlungen von U-Bahn-Pacht. Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 5.521.361,99 6.216.625,61 5.839.316,91 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.386.341,77 2.447.694,00 2.339.164,98 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 28.647.583,33 22.934.000,00 17.237.499,71 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 24.405.309,45 28.637.952,49 30.971.980,23 Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.419.214,35 4.028.777,06 3.843.816,50 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.893.121,01 1.750.000,00 1.476.998,37 Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.336.496,5, 4.679.416,30 4.647.116,90 Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 9.997.343,94 11.029.401,28 8.475.082,23 Vergütungen für Leistungen Dritter 29.706.823,61 18.372.183,20 66.555.222,70 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.795.208,98 7.206.542,01 6.922.955,97 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0,00 0,00 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.677.053,55 23.967.722,62 129.837.639,97 Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Auf- wendungen -25.277.431,94 0,00 -45.969.140,51 Summe 157.508.426,54 131.270.314,57 232.177.653,96 204 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Finanzergebnis Das Finanzergebnis fällt um 16,1 Mio. € schlechter aus als im Vorjahr und um 0,4 Mio. € besser als im Plan 2022. Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis gegenüber dem Vorjahr sind der faktische Wegfall der Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe-/und Umsatzsteuer von 22,2 Mio. € auf 0,05 Mio. € (-99,8 %). Der Bundesrat hat am 8.7.2022 dem Zwei- ten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zu- gestimmt. Darin wird die vom Bundesverfassungsge- richt geforderte rückwirkende Neuregelung des Zins- satzes bei Zinsen nach § 233a AO geregelt und auf 0,15 % pro Monat, anstelle 6 % Jahresverzinsung, festgesetzt. Wegen einer verzögerten Umsetzung der gesetzlichen Änderung in der Veranlagungssoft- ware ist die Verzinsung derzeit aber faktisch ausge- setzt. Davon betroffen sind auch die Aufwendungen aus Erstattungszinsen aus der Gewerbest euer, die von 6,6 Mio. € auf fast Null zurückgingen. Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre- dite war seit vielen Jahren erstmals wieder ein An- stieg zu verzeichnen: Hier sind 1,7 Mio. € mehr als im Vorjahr angefallen (+7,7 %). Das niedrige Zinsni- veau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativzin- sen gehören zunächst einmal der Vergangenheit an, künftig ist von einem wesentlich höheren Zinssatz bei der Neuaufnahme und Umschuldung von Investiti- onskrediten auszugehen. Daher ist in den nächsten Jahren bei den hohen geplanten Investitionssummen von beträchtlichen Auswirkungen auf den Ergebnis- haushalt auszugehen. Die Zinslastquote beträgt 1,1 % (Vorjahr 1,2%) – der Effekt beruht auf dem Rückgang der Erstattungszin- sen aus der Gewerbesteuer. Die Gewinnanteile aus Beteiligungen stiegen ge- genüber 2021 um 0,9 Mio. €. Die Ausschüttung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwa- chung im Großraum Nürnberg betrug 2022 1,4 Mio. € (2021: 0,5 Mio. €), wobei eine Nachzah- lung von 0,3 Mio. € für 2021 im Ergebnis von 2022 enthalten ist und 2023 eine Nachzahlung für 2022 von 2,9 Mio. € geleistet wurde. Der Grund für die ge- stiegene Ausschüttung ist die gesetzliche Änderung des B ußgeldkatalogs des Bundes, die am 09. 11.2021 in Kraft trat. . Finanzergebnis (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Finanzerträge davon: -3.434.176,36 -9.164.014,24 -24.518.009,66 Zinserträge -1.859.425,711 -920.814,24 -1.621.448,97 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -1.444.069,21 -3.043.200,00 -549.016,63 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -48.195,44 -5.000.000,00 -22.235.514,56 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -82.486,00 -200.000,00 -112.029,50 Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 23.498.646,31 28.810.890,00 28.499.838,95 205 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb. an Kreditinstitute 23.195.876,91 23.612.140,00 21.537.522,55 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 44,00 5.000.000,00 6.589.876,00 Sonstige Zinsaufwendungen 302.725,40 198.750,00 372.440,40 Summe 20.064.469,95 19.646.875,76 3.981.829,29 206 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis _____________________________________________________________________________________________________ 73 Außerordentliches Ergebnis Die größte Veränderung gegenüber 2021 ergibt sich bei den „Schadensersatzleistungen und andere au- ßerordentliche Erträgen“, da in diesem Jahr keine außerordentlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten a us Zuwendungen und Zuschüssen gebucht wurden. Im letzten Jahr fiel dort eine große Summe von über 37 Mio. € an. In den periodenfremden Aufwend ungen 2022 sind insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Was- ser aus dem Vorjahr enthalten, ebenso wie bereits 2021. Die Schadensersatzleistungen und andere außeror- dentliche Aufwendungen beinhalten vor allem Scha- densersatzleistungen durch z.B. nicht ab gegebene Schulbücher. Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge- staltet sich die Planung naturgemäß schwierig . Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Erträge -475.526,67 -40.850 -37.248.569,41 Periodenfremde Erträge -6.229.196,32 -167.800 -1.327.289,88 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Aufwendungen 270.436,95 11.200 9.623,41 Periodenfremde Aufwendungen 11.746.369,72 215.500 8.713.480,73 Summe 5.312.083,68 18.050,00 -29.852.755,15 207 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 74 Erläuterungen zur Finanzrechnung Finanzrechnung (in €) Ist 2022 Plan 2022 (+ Reste 2021) Ist 2021 Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit -101.999.348,75 -26.453.941,88 -148.073.856,94 + Einzahlungen Investitionszuweisungen -125.929.805,39 -117.212.000,00 -61.154.401,90 + Einzahlungen Investitionsbeiträge -8.885.305,42 -5.113.000,00 -22.048.985,22 + Veräußerung von Sachvermögen -23.542.615,41 -8.000.000,00 -30.138.555,30 + Veräußerung von Finanzvermögen -1.854.000,00 -5.374.000,00 -5.856.457,69 + Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.303.158,77 -2.315.000,00 -2.119.163,76 = Einzahlungen Investitionstätigkeit -162.514.884,99 -138.014.000,00 -121.317.563,87 - Auszahlungen Erwerb Grundstücke 56.819.888,22 75.095.339,53 18.850.503,23 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 190.272.175,70 573.483.858,48 186.395.321,42 - Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 20.405.760,80 50.362.289,42 18.322.135,57 - Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 54.394.310,60 94.258.600,00 72.634.573,24 - Investitionsförderungsmaßnahmen 18.213.661,55 29.237.206,27 19.946.251,50 - Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 0,00 3.535.000,00 300.000,00 = Auszahlungen Investitionstätigkeit 340.105.796,87 825.972.293,70 316.448.784,96 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 177.590.911,88 687.958.293,70 195.131.221,09 = Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe- trag 75.591.563,13 661.504.351,82 47.057.364,15 + Aufnahme von Krediten für Investitionen -108.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 + Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän- gen 0,00 0,00 0,00 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -108.000.000,00 .263.000.000,00 -100.000.000,00 - Tilgung von Krediten aus Investitionen 91.656.704,47 74.419.700,00 90.612.728,32 208 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 75 - Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 16.317.279,83 18.099.000,00 9.991.060,36 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 107.973.984,30 92.518.700,00 100.603.788,68 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -26.015,70 -170.481.300,00 603.788,68 = Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe- trag 75.565.547,43 491.023.051,82 47.661.152,83 + Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 - Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 = Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 + Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 0,00 0,00 - Tilgung von Kassenkrediten 0,00 0,00 0,00 + Einzahlungen durchlaufende Posten -4.185.170.200,35 0,00 -3.643.842.340,01 - Auszahlungen durchlaufende Posten 4.179.389.971,51 0,00 3.634.195.799,33 = Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor- gängen -5.780.228,84 0,00 -9.646.540,68 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -359.538.561,67 -376.831.161,00 -397.553.173,82 = Endbestand an Finanzmitteln -289.753.243,08 114.191.890,82 -359.538.561,67 + Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser- ven 0,00 0,00 0,00 = Endbestand an Liquiditätsreserven -289.753.243,08 114.191.890,82 -359.538.561,67 Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit 2022 ve rminderte sich gegenüber dem Jahr 2021 um ca. 46,1 Mio. € auf 102,0 Mio. €. Die Ein- zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind im Vergleich mit 2021 gesunken (-29,5 Mio. €). Bei den Steuereinzahlungen wie auch bei den öffent- lich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsent- gelten ergaben sich kumuliert in 2022 gegenüber 2021 allerdings Mehreinzahlungen in Höhe von 26,9 Mio. € (vor allem bedingt durch die Nachholeffekte nach dem Ende der pandemiebeding ten Schließun- gen und Einschränkungen städtischer Einrichtun- gen). Bei den Zuwendungen und Zuweisungen erga- ben sich hingegen Mindereinzahlungen von 7,0 Mio. € wegen geringeren Kostenerstattungen für kommu- nale Corona-Testzentren. Auch bei den Einzahlun- gen aus Kostenerstattungen konnte ein deutlicher Rückgang im Vergleich mit 2021 festgestellt werden (-38,1 Mio. €). Hier schlugen ganz besonders die ge- ringeren Vorschusszahlungen von der Regierung 209 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 76 von Mittelfranken im Rahmen des Asylbewerberleis- tungsgesetzes zu Buche (-23,2 Mio. €). Im Vergleich dazu stiegen die laufenden Auszahlun- gen gegenüber 2021 leicht um ca. 16,6 Mio. € an. So sind z.B. die Personal - und Versorgungsauszahlun- gen gegenüber 2021 um insg. ca. 24,9 Mio. € ange- stiegen (u.a. wegen Besoldungs- und Tariferhöhun- gen in 202 2 sowie wegen Stellenneuschaffungen). Bei den Auszahlungen für Sach - und Dienstleistun- gen ist ebenfalls ein Anstieg in Höhe von ca. 12,9 Mio. € zu verzeichnen, der mit den rasant steigenden Energiekosten in 2022 zusammenhängt. Im Transferbereich wurden in 2022 24,1 Mio. € mehr ausgezahlt als im Vorjahr. Der Großteil davon betraf die Mehrauszahlungen der Stadt im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (+14,9 Mio. €). Au- ßerdem mussten für die Gewerbesteuerumlage und die Bezirksumlage insg. ca. 10,6 Mio. € mehr im Ver- gleich zum Vorjahr verausgabt werden Bei den sonstigen Auszahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit war ein Rückgang in Höhe von 38,9 Mio. € zu verzeichnen. Die vorrangige B egrün- dung hierfür ist, dass die in 2021 stark ansteigenden Vergütungen für Corona-Testzentren und mobile Ab- strich-Stationen entsprechend in 2022 wieder stark zurückgegangen sind (-37,1 Mio. €). Bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen fielen in 2022 ca. 6,5 Mio. € weniger Auszahlungen im Vergleich zum Vorjahr an. Wegen Änderung des Zinssatzes nach § 233a AO mussten fast keine Er- stattungszinsen Gewerbesteuer gezahlt werden. Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig- keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit war in 2022 so hoch, dass nach Abzug der ordentli- chen Tilgungen noch ca. 15,2 Mio. € als Finanzie- rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten In- vestitionen 2022 vorhanden waren. Für die Investiti- onen 2022 musste insg. ein städtischer Eigenmittel- anteil in Höhe von 177,6 Mio. € aufgebracht werden; dieser konnte noch zu 8,6 % aus dem (nach Abzug der ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden (gegenüber 35,2 % im Vorjahr). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Be- richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um 17,5 Mio. € unter dem entsprechenden Vorjahres- wert (195,1 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen dabei im Vergleich zu 2021 um ca. 41,2 Mio. € an, wobei hier durchaus grö- ßere Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind. So unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und -zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela- tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förder- mitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaß- nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt. In 2022 verringerten sich die Einzahlungen aus In- vestitionsbeiträgen sowie die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sach- und Finanzvermögen ge- genüber 2021 zwar um ca. 23,8 Mio. €, dafür stiegen die Einzahlungen aus Investitionszuweisungen deut- lich an (insg. + 64,8 Mio. €). Auch bei den Investiti- onsbeiträgen ist die Schwankungsbreite hoch, da z.B. bei den Beiträgen die Einzahlungen davon ab- hängen, welche beitragspflichtigen Maßnahmen im jeweiligen Jahr abgerechnet werden konnten. Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite die Mittelabflüsse insg. um 23,7 Mio. €. Gerade bei den Auszahlungen für Grundstücke wurden in 2022 fast 38,0 Mio. € mehr verausgabt als in 2021, was an einzelnen, besonders bedeutenden Grundstücksge- schäften lag. Demgegenüber wurden bei den Aus- zahlungen für Finanzvermögen ca. 18,2 Mio. € weni- ger ausgezahlt als in 2021, was daran liegt, dass Ka- pitaleinlagen bei den städtischen Beteiligungen von Jahr zu Jahr erheblich variieren können. Der Ca shflow aus Finanzierungstätigkeit 202 2 be- trägt 26 T€, d.h. es wurden per Saldo im Berichtsjahr 2022 26 T€ mehr Kredite aufgenommen als beste- hende Kredite sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte getilgt wurden. (Exkurs: Sobald im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP erstel lte Bauwerke der Stadt Nürnberg zum Betrieb übergeben werden, gehen auch die in dem Zusammenhang aufgenommenen Darlehen in voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt über. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirksamkeit nicht in der Fi nanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus laufender Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich). In der Planung wurde noch mit einem Cashflow aus Fi- nanzierungstätigkeit von 170,5 Mio. € aufgrund hö- herer Kreditaufnahme gerechnet. 210 Anhang zum Jahresabschluss 2022 Finanzrechnung Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln wurden .die Bestände. auf den jeweiligen Be­ standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel, Nürnberg, den 1 9, 0· !,1 t, 2023 STADT NÜRNBERG Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten herangezogen. 77 ..._. 211 78 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 212 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 79 Lage der Stadt Nürnberg Lage der Stadt Nürnberg Geographische Lage Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der Region. Nach der Bevölkerungs zahl ( 542.479 im Juni 2023 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutsch- land. Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu- ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005 durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge- nommen wurde. Die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi- scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro- päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts- wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern. Wirtschaftsstruktur Nürnberg ist High -Tech-, Industrie- und innovativer Dienstleistungsstandort. Der Wirtschaftsstandort bie- tet gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und Arbeitsort. Unternehmen schätzen das hervorragende Innovati- ons-Ökosystem, das durch die neu gegründete Technische Universität Nürnberg zusätzliche Im- pulse erfährt. Seit den siebziger Jahren entwickelte sich die Stadt zum Dienstleistungszentrum mit hohen Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Markt - und Verbraucherfor- schung und einer hohen Beschäftigtendichte und Unternehmenspräsenz im Sektor der Informations - und Kommunikationstechnik. Aktuell sind vier Fünftel (81 %) aller in Nürnberg sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Im Ver- gleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürn- bergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe immer noch bemerkens - wert hoch. Nürnberg ist das Handelsz entrum Nordbayerns mit hoher Einkaufszen tralität. Das Güterverkehrszent- rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Export- quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt, wobei Nürnberg von seiner zentralen L age im euro- päischen Wirtschaftsraum profitiert. Starke Cluster prägen den Wirtschaftsstandort . Nürnberger Unter- nehmen gestalten die Zukunftsthemen Digitale Transformation und Nachhaltigkeit. Beim Anteil der Beschäftigten im digitalen Sektor an der Gesamtbe- schäftigung gehört Nürnberg im Ranking der 20 größten deutschen Städte gemeinsam mit München und Bonn zu den TOP 3. Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr- stechnik, Mess- und Regeltechnik so wie A utomati- sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden Firmen wie Bosch, Diehl, MAN, Siemens oder Semi- kron Danfoss. Traditionell stark ist auch die Schreib- geräteindustrie mit Firmen wie Faber -Castell (Stein bei Nürnberg), LYRA und Staedtler und die Nah- rungs- und Genussmittelindustrie (Nürnberger Leb- kuchen, Nürnberger Bratwürste). Arbeitsmarkt Durch seinen breiten und ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößenmix ist der Wirtschaftsstandort Nürnberg insgesamt robust und zukunftsorientiert aufgestellt und verf ügt über eine Fülle an Standort- vorteilen. Mit 318.346 Beschäftigten gingen im Juni 2022 so viele Menschen im Stadtgebiet Nürnberg ei- ner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Vorjahr 2021 ist die Zahl der Beschäftigten um 6.217 Perso- nen angewachsen. Das entspricht einem Anstieg um 2 %. In Nürnberg gibt es heute 41.747 (+15,1 %) so- zialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als noch vor zehn Jahren. Über die Hälfte (52,3 Prozent) der Männer und Frauen, die in Nür nberg arbeiten, wohnen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen und Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Ar- beitsmarktfunktion Nürnbergs weit über die Stadt- grenzen hinaus für Nordbayern. Mit einer Arbeitslo- senquote im August 2023 von 6,1 Prozent hat Nürn- berg im Vergleich der größten deutschen Städte mit mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - 213 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 80 nach München und Stuttgart - gemeinsam mit Frank- furt a. M. die drittniedrigste Arbeitslosenquote (Mün- chen: 4,7 Prozent, Stuttgart: 5,3 Prozent, Nürnberg: 6,1 Prozent); jeweils im August 2023. Ertragslage Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen kurz zusammengefasst, die durch Abweichungen vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für den Jahresüberschuss von 142,8 Mio. € waren. in Mio. € (SAP-Logik: Erträge mit Minus-, Aufwendungen mit Plus- zeichen) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021 Gewerbesteuer -557,2 -515,0 -552,2 Gewerbesteuerumlage 41,4 38,6 41,1 Einkommensteueranteil -348,6 -340,0 -331,6 Zuweisungen gesamt -593,5 -561,2 -606,8 Davon: Zuweisungen Grunderwerbsteuer -44,6 -40,0 -43,1 Davon: Familienleistungsausgleich -28,4 -23,5 -23,2 Davon: Zuweisungen für konsumtive MIP- Maßnahmen -12,20 -1,2 -8,8 Kostenerstattungen -303,9 -275,3 -314,0 Davon: Erstattung so. öffentl. Sonderrech- nung: Nachzahlung Erstattung Testzentren Gh -9,0 -3,3 -2,6 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -92,6 -87,4 -72,1 Bezüge und Vergütungen 472,9 484,1 453,7 Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zu- führung/Auflösung) 144,7 158,4 137,4 Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II) 107,4 110,2 107,4 Auflösung von Sonstigen Rückstellungen -50,7 0 -0,7 Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 17,7 0,1 99,4 214 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 81 Abschreibungen 124,0 107,5 208,5 Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -0,01 -5,0 -22,0 Außerordentliche (periodenfremde) Erträge : -6,5 -0,2 -38,6 Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung 382,8 Mio. € (2021: 242,6 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge. Neu kam 2022 eine Sonderrücklage gemäß BewR 7.3.1.4. hinzu, um den Energiesparfonds (Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022) in Höhe von 5 Mio. € abzubilden Die folgende Darstellung veranschaulicht die Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006. Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006 Kennzahlen zur Ertragslage Steuern und Umlagen Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 -3 3 -18 13 16 19 17 -27 7 29 32 31 62 -13 18 143 69 62 64 49 65 81 102 118 91 99 103 135 168 231 221 243 383 -50 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450Millionen € Jahresergebnis (Überschuss = +) Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverw.) 215 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 82 Durchschnittli- cher Anteil der Steuern pro Ein- wohner Steuern/ Einwoh- nerzahl 2.063 €/EW 2.083 €/EW 1.782 €/EW 1.886 €/EW 1.826 €/EW 1.743 €/EW 1.665 €/EW Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 47,5 % 48,4 % 44,8 % 47,3 % 47,1 % 46,3 % 46,2 % Anteil der Schlüsselzuwei- sungen pro Ein- wohner Schlüsselzuweisun- gen/ Einwohnerzahl 455 €/EW 442 €/EW 469 €/EW 428 €/EW 411 €/EW 376 €/EW 342 €/EW Anteil der Schlüsselzuwei- sungen an den ordentlichen Er- trägen Schlüsselzuweisun- gen/ ordentliche Er- träge 10,5 % 10,3 % 11,8 % 10,7 % 10,6 % 10,0% 9,6 % Zuwendungs- quote Zuweisungen/ or- dentliche Erträge 25,2 % 26,6 % 28,5 % 24,5 % 24,2 % 23,6 % 23,9 % Anteil der Be- zirksumlage pro Einwohner Bezirksumlage/ Ein- wohnerzahl 403 €/EW 402 €/EW 382 €/EW 367 €/EW 342 €/EW 313 €/EW 294 €/EW Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass mit fast. 50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu- tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel- len. In 2022 sinkt die Quote im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,9 Prozentpunkte: Während in 2021 die Kennzahl aufgrund höherer Steuererträge ( + 156 Mio. €) bei einem gleichzeitigen Rückgang der ge- meldeten Hauptwohnungen nach dem Einwohnerre- gister (- 2.209 Einwohner) erheblich anstieg, wuch- sen die Steuererträge im Berichtsjahr 2022 im Ver- gleich zum Vorjahr nur um 12 Mio. € bei einem deut- lichen Zuwachs der Einwohner (+ 10.881 Einwoh- ner). Die Schlüsselzuweisungen pro Einwohner nah- men im Vergleich zu 2021 wieder zu. Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im Trend immer weiter an. 216 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 83 Kennzahlen zu Aufwendungen Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Aufwandsde- ckungsgrad ordentliche Er- träge/ ordentliche Aufwendungen 107,7% 99,7 % 100,5 % 103,3 % 102,1 % 102,9 % 102,9 % Transferauf- wandsquote Transferaufwand/ ordentliche Auf- wendungen 40,8 % 42,2 % 38,7 % 40,2 % 41,2 % 43,4 % 45,7 % Personalin- tensität = Personalauf- wandsquote Personalaufwen- dungen/ ordentli- che Aufwendun- gen 32,7 % 29,9 % 32,8 % 33,8 % 30,9 % 31,2 % 30,8 % Durchschnitt- liche Ab- schreibungs- quote des Sachanlage- vermögens/ Immateriellen Vermögens Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachanlagever- mögen/ immateri- elles Vermögen und Sachanlage- vermögen 2,6 % 2,5 % 2,4 % 2,5 % 2,6 % 2,7 % 2,6 % Abschrei- bungsentlas- tung Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Abschreibungen auf Anlagevermö- gen (ohne Finanz- anlagen 48,4 % 49,3 % 53,4 % 46,1 % 46,6 % 48,3 % 48,9 % Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah- resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019 deutlich über der 100 %-Marke, während sie in 2020 nur noch knapp darüber war. In 2021 rutschte der Wert schließlich unter die 100 %-Marke. Dies lag an außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden der kameralen Vermögensrechnung , die unter den ordentlichen Aufwendungen geführt sind, während die korrespondierenden Erträge aus Auflösungen von Sonderposten unter den außerordentlichen Er- trägen summiert sind. In 2022 stieg der Wert wieder deutlich über die 100 % Marke auf den bisher höchs- ten Wert an. Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach- haltig die 40 %-Marke. 2016 bis 20 20 gingen die Transferaufwendungen etwas zurück und fielen 2020 kurzfristig unter die 40 % . In 2021 wird die 40 % -Marke deutlich überschritten. Dies lag vor allem an den gestiegenen weiteren Transferaufwendungen und hier an der Zunahme der an die Eigenbetriebe und die verbundenen Unternehmen geleisteten Ver- lustausgleiche. In 2022 sank die Quote wieder, ver- blieb jedoch über der 40 %-Marke. Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er- stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun- gen: 2016 war die Quote entsprechend geringerer 217 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 84 Rückstellungszuführungen rückläufig. 2016 kamen erhöhte Transferaufwendungen hinzu, die den relati- ven Anteil der Personalaufwendungen verringe rten. 2017 und auch wieder 2019 kamen wiederum neben Besoldungserhöhungen und Stellenschaffungen auch erhöhte Rückstellungszuführungen zum Tra- gen, die Quote erhöhte sich wieder . 2020 und dann noch einmal 2021 fielen die Rückstellungszuführun- gen jeweils geringer aus als im Vorjahr, so dass auch die Quote leicht absank. 2022 hingegen sorgten Ta- rif- und Besoldungserhöhungen für einen Anstieg wieder knapp unter das Niveau von 2020. Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach- anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt, um welchen Betrag sich das städtische Anlagever- mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre- chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008 fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf 2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf- grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie- genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab- schreibungen auf 2,5 % zurück , seit 2016 stieg die Quote geringfügig an, um 2019 wieder auf 2,5 % zu- rückzukehren und seither um diesen Wert zu oszili- ieren. Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in- wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie- rung auf d en Werteverzehr deutlich. Dieser Wert steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio- nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %) und erreichte in 2020 den bisherigen Spitzenwert. Ab 2021 fällt der Wert wieder unter 50 % und erreicht im Jahr 2022 noch 48,4 %. Zinsaufwand Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Zinsaufwand pro Einwohner Zinsaufwand/ Einwoh- nerzahl 43 €/EW 54 €/EW 61 €/EW 65 €/EW 65 €/EW 96 €/EW 79 €/EW Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-träge 2,1 % 2,6 % 3,4 % 3,4 % 3,6 % 5,5 % 4,7 % Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-che Aufwendungen 1,1 % 1,2 % 1,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,3% Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund des geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul- dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit- zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner). Der ver- gleichsweise hohe Wert in 2017 kam durch stark ge- stiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu- stande, die die Verringerung bei den Kreditzinsen mehr als aus glich. Ein ähnlicher Effekt war bereits 2014 und 2016 zu beobachten. 2018 wiederum ent- fiel die steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszin- sen, 2019 blieb der Wert konstant . Nach 2020 und 2021 fiel dieser in 2022 auf den bisher niedrigsten Wert aufgrund stark gesunkener Erstattungszinsen. Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver- wendung für Zinsen dar. Seit 2015 sinkt der Wert der Zins-Steuerquote nun im Trend – nur unterbrochen durch das Jahr 2017. Hier wurde der Anstieg bei den Steuererträgen durch den Anstieg bei den Gewerbe- steuer-Erstattungszinsen überkompensier t und führte zu einer deutlichen Erhöhung. G enau dieser Effekt verkehrte sich 2018 mit niedrigen Erstattungs- zinsen ins Gegenteil, 2019 noch einmal etwas stär- ker. 2020 weist geringere Zinsen, aber a uch gerin- gere Steuern aus, so dass die Quote konstant bleibt. In 2021 wird der Rückgang bei den Zinsaufwendun- gen verstärkt durch einen deutlichen Anstieg bei den 218 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 85 Steuern. Im Jahr 2022 steigen die Steuern im Ver- gleich zum Vorjahr nur leicht an, jedoch sinken die Zinsaufwendungen nochmals deutlich. Damit wird in 2022 mit 2,1% der bisher niedrigste Wert der Kenn- zahl erreicht. Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In- vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestie- gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungs- zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant , 2020 geht er nochmals geringfügig zurück . In 2021 geht die Quote um 4 Prozentpunkte zurück. Dies ergibt sich aus geringeren Zinsaufwendungen ver- stärkt durch einen deutlichen Anstieg be i den or- dentlichen Aufwendungen. Und auch im Jahr 2022 setzt sich der Trend weiterhin fort. Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung er Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten: Steuern 47,63% Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 25,33% Leistungsentgelte 0,38% Erträge Kostenerstattunge n, Kostenumlagen 3,95% Sonstige ordentliche Erträge 2,27% Erträge Auflösung Sonderposten 1,80% Sonstiges 12,97% Finanzerträge 5,66% 219 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 86 Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar: Personalaufwendungen 26,88% Versorgungsaufwen dungen 3,84% Transferaufwendungen 38,32% Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 12,71% Sonstige ordentliche Aufwendungen 11,91% Abschreibungen 5,33% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1,01% 220 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 87 Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Reinvestiti- onsquote Bruttoinvestitions- auszahlungen/ Jah- resabschreibungen 227 % 228 % 239 % 184 % 162 % 144 % 142 % Sachanla- gen-Sonder- postenquote Sonderposten/ Sachanlagevermö- gen 23,2 % 24,4 % 25 % 24,5 % 24,9 % 25,1 % 24,5 % Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 1 Prozentpunkte auf. Im Jahr 2020 wurde ein Spit- zenwert erreicht, der den bisherigen höchsten Wert aus 2010 mit 201 % weit überstiegen hat. Auch in den Jahren 2021 und 2022 bewegt sich die Stadt weiterhin auf höchstem Niveau bei dieser Kennzahl. Zum Vergleich: In den Jahren 2005/2006 betrug diese Kennzahl nur 133 %/ 139 %. Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die durch die Abschreibungen verursachten Wertminde- rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt damit einen Indikator für den Substanz erhalt dar. Hier werden die Auswirkungen des in den letzten Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich – d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn- berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Reinvestition von Abschreibungen hinaus be- treibt. Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi- nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei- bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder- posten ausgeglichen. Die Jahre 201 6, 2017 und 2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlau- fen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anla- gevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposi- tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen stei- gen ohne dass die Abschreibungen steigen. Damit sinkt die Sachanlagen -Sonderpostenquote, die Ab- schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund- stücksbestände zurück. Die Sonderposten waren insb. Gegenstand der 2015 in diesem Zusammen- hang abgewickelten dritten Tranche. In d en Jahren 2018, sowie 2020 bis 2022 verliefen die beiden Quo- ten kongruent. . 221 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 88 Finanzierungslage Kennzahlen zur Finanzierungslage Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Eigenka- pitalquote I Eigenkapital (ohne Stiftungen)/ Bilanz- summe 16,5 % 15,1 % 15,2 % 15,7 % 15,5 % 15,6 % 16,7 % Eigenka- pitalquote II (Eigenkapital + Sonderposten)/ Bi- lanzsumme 33,6 % 32,9 % 33,7 % 33,9 % 34,7 % 35,4 % 36,2 % Anlagen- deckung Langfristiges Kapi- tal/ Anlagevermö- gen 97,9 % 98,9 % 101,8 % 102,1 % 104,5 % 103,8 % 103,3 % Die Eigenkapitalquote I reduzierte sich 2017 auf- grund einer Korrektur der Wertansätze im Bereich des Stadtarchivs. Hier fiel auch 2018 noch eine klei- nere Korrektur an (2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Be- wegung im Basiskapital, der in die Ergebnisrücklage eingestellte Überschuss erhöhte hingegen das Ei- genkapital. 2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital aufgrund der Wertgutachten der Kunstgegenstände um 18,0 Mio. €, jedoch war auf der a nderen Seite durch den Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verrin- gerung der Eigenkapitalpositionen aufgrund der Er- gebnisverwendung zu verzeichnen. In 2021 verblieb die Eigenkapitalquote auf Vorjahresniveau. Im Jahr 2022 stieg die Eigenkapitalquote I um 1,4 % an, auf- grund des eingestellten Überschusses in die Ergeb- nisrücklage. Das Basiskapital verblieb hingegen un- verändert zum Vorjahr, die Korrekturen zur Eröff- nungsbilanz sind nunmehr abgeschlossen. Mit der Eigenkapitalquote von 16 ,5 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu - nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver - schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Städten vergleichbarer Größen ordnung. In die- sem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö- heren Eigenkapitalquote vo n 25,73 % zum 31.12.2021. Hingegen hatten 202 1 die Städte Han- nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 63 % bzw. 84,79 %. Wuppertal und Essen als Beispiel für eine niedrigere Eigenk apitalquote weisen zum 31.12.2021 einen Wert von 5,3 % bzw. 1,45 % aus. Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der Sonderposten, stellt sich die Situation um einiges freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse- rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn- bar. Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar- stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessi ve an und hat te 2011 die 100 %-Marke erstmalig über- schritten. Seitdem war der Zielwert von mindestens 100 % bis 2020 erfüllt. In 2021 jedoch fällt dieser Wert unter die 100%-Marke. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2022 fort. Gerade im öffentlichen Bereich ist ein geringfügiges Unterschreiten der 100%-Marke je- doch nicht als problematisch anzusehen. Das langfristige Kapital stieg zwar im Vergleich zu 2021 stark an (+ 330,04 Mio. €), jedoch übertrifft der Anstieg des Anlagevermögens diesen noch (+ 387,79 Mio. €). Diese deutliche Erhöhung des Anla- gevermögens begründet sich zum größten Teil auf den Anstieg der Bilanzposition „bebaute Grundstü- cke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von 193,22 Mio. € und der Anlagenklasse „Anlagen im Bau“ mit einem Zuwachs von 120,01 Mio. €. Auf- grund der relativ guten Liquiditätslage wurden erheb- liche Beträge des Anlagenvermögens durch liquide 222 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 89 Mittel, ohne langfristige Kreditaufnahme , finanziert. Auf der anderen Seite stieg das Eigenkapital respek- tive Jahresergebnis durch erhebl iche Abschreibun- gen und Rückstellungszuführungen nicht im selben Maß wie die Liquidität. Als langfristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Kredit - und kreditähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird veranschaulicht durch Abbildung 4. Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2022 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum 31.12.2022 1.423 Mio. € (Vorjahr: 1.407 Mio. €). Die zusätzliche Verschuldung am Kreditmarkt beträgt damit 16,3 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €). Unter Einbe- zug der kred itähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP - /ÖÖP-Projekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.660 Mio. € (Vorjahr: 1.509 Mio. €) mit ei- ner Nettoneuverschuldung von 151,03 Mio. € (Vor- jahr: Schuldentilgung von 0,6 Mio. €). Das Anlagevermögen stieg um insg. 387,8 Mio. €, davon rd. 310,8 Mio. € bei den Sachanlagen und 68,3 Mio. € bei den Finanzanlagen (insb. aufgrund des wbg-Anteilsrückkaufs (81 Mio. €). Basiskapital Stadt inkl. Kapitalzuschuss Versorgungsrücklage; 10,60% Ergebnisrücklage inkl. Energiesparfonds; 6,17% Eigenkapital nichtrechtsfähige Stiftungen+ Kostendecker; 0,50% Verlustvortrag Gebührenhaushalte; - 0,27% Sonderposten; 17,17% Rückstellungen; 30,14% Verbindlichkeiten aus Krediten, Anleihen; 24,15% Weitere Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzun g; 11,54% 223 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 90 Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinan- zierung seit 2001. Im Jahr 2012 konnte die Entwick- lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent- schuldung erreicht werden. Seit 2014 war eine Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar. 224 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 91 Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe 225 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 92 Liquiditätslage Kennzahlen zur Liquiditätslage Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin- den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung. Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Dynamischer Ver- schuldungsgrad in Jahren (Fremdkapital - Liquide Mittel - kurzfristige Forde- rungen)/ Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 35 22 24 15 17 15 41 Eigenfinanzierungsan- teil der Investitionen I in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ In- vestitionsauszahlungen 30 47 45 82 88 119 45 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen II (unter Berück- sichtigung investiver Einzahlungen) in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ Cashflow aus Investiti- onstätigkeit 57 76 73 125 166 254 107 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen III (II nach De- ckung ordentlicher Tilgungen) in % (Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit - or- dentliche Tilgun- gen)/Cashflow aus Inves- titionstätigkeit 4 22 19 50 49 79 3 Tilgungsquote (or- dentliche Tilgungen und Sondertilgun- gen) in % Tilgungen/Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 106 68 58 47 45 42 105 Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek- tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver- hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre konstant bleibenden Cashflows au s laufender Ver- waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver- wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver- zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul- den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse zu tilgen. Damit ist der Wert umso posit iver, je nied- riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi- lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer. Der bisherige Negativrekord lag in 2009 mit 194 Jah- ren. 2019 und 2017 wiesen aufgrund des hohen Li- quiditätsbestands sowie des hohen Cashflows aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit 1 5 Jahren den besten Wert seit 2005 aus . 2020 bis 2022 musste wieder eine moderate Verschlechterung hin- genommen werden. Di e extremen Schwankungen 226 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 93 machen die beschränkte Aussagekraft dieser Kenn- zahl deutlich. Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi- nanzmittelüberschüssen finanziert werden können und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Ver- waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves- titionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt re- lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions- maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert werden. Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi- nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die- ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde, dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun- gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier- durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne- gativer Saldo dieser Größe , wie er 201 5 mit - 21 % (bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorlag, zeigt an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für Investiti- onen erzielt werden konnte. Seit 2016 lag der Wert wieder im positiven Bereich. Nach den Spitzenjahren 2017 bis 2019 ist der Wert jedoch wieder kontinuier- lich zurückgegangen und landet 2022 auf dem nied- rigsten Wert seit 2016. Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen- der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf, als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an- gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran- schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen- finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g. Werte über die letzten Jahre wider: 227 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 94 Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin- kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til- gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis- tung der Tilgungsauszahlungen benö tigt wird (ge- mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau- schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem Wert unter 100 % verbleibt ein Überschus s. Die Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen. 2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til- gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und 2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertil- gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil- gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode- rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017 - 2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse. 2020 und 2021 ist ein moderater Rückgang, aber noch weit unter der kritischen Marke von 100%, zu ver- zeichnen. 2022 hingegen verschlechterte sich der Wert deutlich und überschritt bei Einbezug der Son- dertilgungen die 100%- Marke, erstmals wieder seit 2016 war damit keine ausreichende Tilgung aus dem Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit mög- lich. Lässt man Sondertilgungen außer Acht bleibt der Wert über 100 % und damit ausreichend (vgl. Abbildung 6). . . 29,01 105,22 84,40 41,41 19,33 66,35 188,60 165,07 194,35 130,66 148,07 102,00 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ordentliche Tilgungen 228 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 95 Analyse der Liquiditätssituation Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si- cherstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück- sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier- bei zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbe- trag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei 280 Mio. Euro. Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli- chen Laufzeiten entweder als Tages - oder Festgel- der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris- tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins- belastungen drohen. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im Jahr 2022 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi- ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf- nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel- len Marktzinsen. Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf de r Kas- senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre- ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch- schnittswerten. Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2022 229 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 96 Prognosebericht Für das aktuelle Haushaltsjahr 2023 wurde ein Über- schuss von rund 23,6 Mio. € geplant. Bei der Gewerbesteuer besteht jedoch sogar die Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 558 Mio. € über- troffen wird. Der Einkommensteueranteil liegt wahr- scheinlich etwas über dem Plan von 358 Mio. €, die Schlüsselzuweisungen hingegen liegen mit 229,7 Mio. € 16,19 Mio. € unter dem Plan. Damit stellt sich die Vermögens - und Finanzlage trotz der globalen volatilen politischen und wirtschaftlichen Lage immer noch relativ geordnet dar. Aufgrund der positiven un- erwarteten E ffekten bei der Gewerbesteuer ist der große Einbruch bei den Finanzen erst einmal ausge- blieben beziehungsweise nach hinten verschoben. Die Finanzsituation und Schuldentragfähigkeit kann gegenwärtig noch als gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbest ände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen. Risikobericht Die aktuell noch gut laufenden Steuererträge dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass erhebli- che Risiken für den städtischen Haushalt bestehen. Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im Haus- halt 2023 dargestellte Problem, dass mittelfristig die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in Gefahr ist und eine Überschuldung droht. Den Haus- halt 2023 hat deshalb die die Regierung von Mittel- franken nur unter großen Bedenken genehmigt. Aus diesem Grunde muss die Stadt Nürnberg bei der Auf- stellung des Haushaltsplanes 2024 alle Anstrengun- gen unternehmen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen. Nicht nur schlagen sich die Preisanstiege bei Ener- gie und weiteren Gütern in einem eklatanten Anstieg der Sachaufwendungen nieder. Auch wäre mit einer schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage in der Re- gel ein Anstieg der Transferaufwendungen verbun- den, bei denen in den letzten 2 Jahren eine gewisse Entspannung eingetreten war. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für 2024 auf 838 Mio. € gesteigert haben, insbesondere aufgrund von Tarifanpassungen zum Ausgleich der hohen Inflationsrate. Damit nimmt der Personalhaus- halt nunmehr 34,6 % der orden tlichen Aufwendun- gen des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vor- jahresplanung. Gerade auch in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur wenig flexibel reagieren. Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Der MIP-Entwurf 2024 - 2027 ist weiterhin von einem hohen Investitionsniveau geprägt. Zwar liegen die Brutto-Investitionen des MIP -Entwurfs mit knapp 1,989 Mrd. € und 1,142 Mrd. € städtischen Mitteln in- nerhalb des MIP-Zeitraums unterhalb des Vorjahres- investitionsprogramm, allerdings wird wegen anste- henden Bildungs- und Kulturprojekten und der wei- terhin schwankenden Konjunkturlage im Baubereich ein deutlicher Anstieg des Investitionsvolumens er- wartet. Neben weiteren Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“ wird künftig auch die Erneu- erung von Brücken, die Sanierung von U-Bahnhöfen sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Mo- bilitätsbeschlusses und der angestrebten Klimaneut- ralität an Bedeutung gewinnen. Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). 230 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 97 Die Entwicklung des städtischen Haushalts im Fi- nanzplanungszeitraum 2024-2027 stellt sich so dar, dass weiterhin bis 2026 eine Nettoneuverschuldung von knapp 100 Mio. € zu befürchten ist. Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon- trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes- ses intensiviert. Im Jahr 2023 wurde ein Sparpaket im Umfang von 50 Mio. € aufgelegt, das sowohl Ein- sparungen bei Sachaufwendungen als auch Maß- nahmen im Personalbereich (dauerhafte Stellenein- sparungen) enthält. Aufgrund der sich abzeichnen- den Belastungen und Risiken in den kommenden Jahren reicht dies jedoch nicht aus. Auch ist die Not- wendigkeit jeder einzelnen Investitionsmaßnahme vor dem Hintergrund der drastisch v erschlechterten finanziellen Prognose erneut zu hinterfragen. Hinsichtlich der städtischen Töchter wird die Gesam- trisikolage nicht mehr von Corona -Pandemie, son- dern von den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine - Krieges bestimmt. Flughafen Nürnberg GmbH Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air- ports hat sich im Jahr 2022 gegenüber der pande- miebedingten Krisenjahre 2020/2021 verbessert . Der Konzern schloss das Jahr 2022 mit einem nega- tiven Ergebnis nach Steuern in Höhe von - 12,6 Mio. € ab, was einer Ver besserung gegenüber dem Vor- jahr um 2,3 Mio. € entspricht (Konzern-Jahresfehlbe- trag 2021: -14,9 Mio. €). Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 3,3 Mio. Flug- gäste befördert und damit 300 % mehr als im Vorjahr (1,1 Mio), gleichzeitig aber immer noch 20% weniger als vor Corona im Jahr 2019. Im Jahr 2022 starteten und landeten am Albrecht Dürer Airport 48.303 Flug- zeuge. Dies waren 46% mehr als im Vorjahr und etwa 79% der Flugb ewegungen aus 2019. Im ge- werblichen Verkehr war das Aufkommen mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr und rund ein Drittel niedriger als im Jahr 2019. Der darin enthaltene Li- nienverkehr nahm deutlich zu, was daran liegt, dass die Verbindungen 2021 zu den H ubs teilweise aus- gesetzt waren. Die Flugverbindungen im Touristik- verkehr nahmen 2022 besonders zu Beginn des Sommerflugplans zu. Ab April bis Ende September wurden die Passagierzahlen von 2019 in diesem Segment übertroffen. Zu Beginn des zweiten Quar- tals 2 022, insbesondere ab dem Beginn des Som- merflugplans 2022, ließ sich eine positive Tendenz hin zum Überwinden der pandemiebedingten Krise erkennen. Optimistisch stimmte dabei vor allem die Entwicklung der Pandemie in Richtung eines ende- mischen Zustands. 2022 ist zudem als das Jahr ge- kennzeichnet, welches in Nürnberg für den Verlust eines kompletten Verkehrssegments steht. In Folge der Pandemie und einem geänderten Nachfragever- halten wurde seitens Eurowings der innerdeutsche Verkehr – abseits von Frankfurt al s Zubringer zum Lufthansa Drehkreuz – vollständig eingestellt. Im Berichtsjahr 2022 konnten auf K onzernebene Umsatzerlöse von 81,4 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Erhöhung von 91,2% (Vorjahr: 42,6 Mio. €). Die Zunahme beruht auf dem stark gestiegenen Flugverkehr, von dem auch der Non-Aviation-Bereich stark profitierte. Das EBITDA beträgt 1,5 Mio. € und liegt somit um 2,6 Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: -1,1 Mio. €). Zum Ende Quartal 2/2023 liegt das kumulierte Er- gebnis bei -6,1 Mio. € (2. Quartal Vorjahr: -10,1 Mio. €). Infolge der guten Passagierentwicklung liegen die Umsätze sowohl deutlich über dem Vorjahresniveau (+9,6 Mio. €) als auch über dem Planwert (+1,4 Mio. €). Für das Jahr 2022 wird mit einem Zuwachs von 0,6 Mio. auf 3,9 Mio. Passagieren gerechnet. Wäh- rend das erste Quartal 2022 noch durch Corona ge- prägt war, wird für das Geschäftsjahr 2023 ein kon- stantes Flugangebot sowie stetige Nachfrage erwar- tet. Es wird im Wirtschaftsplan mit über 90% der Pas- sagiermenge von 2019 gerechnet. Gemäß Planung werden die Umsatzerlöse des FNG -Konzerns i n 2023 auf rund 93 ,2 Mio. € ansteigen (Vorjahr: 81 ,4 Mio. €). Aufgrund der hohen Inflation und die damit verbundenen Steigerungen der Energie- und Perso- nalkosten wird der Flughafen Nürnberg in 2023 die Gewinnzone nicht erreichen. Daher wird der Fokus im Jahr 2023 weiter auf der Erwirtschaftung der Be- triebskosten und der Gewährleistung der Zahlungs- fähigkeit liegen. Der Flughafen Nürnberg kategori- siert die Risiken in seinem Lagebericht in finanzwirt- schaftliche Risiken, Investitionsrisiken, Leistungs- wirtschaftliche Risiken, Personalrisiken und Umfeld- risiken. Jede Kategorie wird mit einer Eintrittswahr- scheinlichkeit (%) und einer Bewertung der finanziel- len Auswirkung (€) versehen. 231 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 98 Abschließend lässt sich hierzu festhalten, dass der Flughafen keine Risikokategorie mit einer Eintritts- wahrscheinlichkeit über „mittel“ (26%-50%) bewertet hat. Auch die finanziellen Auswirkungen sind zumeist mit „gering“ bis „mittel“ (max. 3,5 Mio. €) bewertet. Lediglich die Entwicklungen der finanzwirtschaftli- chen Risiken, sowie die Umfeld- und Branchenrisi- ken (z. B. Pandemieeinschränkungen des Flugver- kehrs) sind z. T. mit „hohen“ Auswirkungen (>17,5 Mio. €) jedoch geringer Eintrittswahrscheinlich keit bewertet. Die mittelfristige Wirtschaftsplanung des Flughafens zeigt ab 2024 einen durchgehend positiven EBITDA, ab 2030 ist das geplante Jahresergebnis positiv. Die mittelfristige Finanzplanung sieht weitere Eigenkapi- talzuführungen durch die Gesells chafter vor, die je- doch von den Gesellschaftern noch nicht verbindlich vereinbart wurden. NürnbergMesse GmbH 2022 war für die deutsche Messewirtschaft das dritte Ausnahmejahr in Folge. Nach dem Messe-Restart im Herbst 2021 führten zum Jahresbeginn 2022 in Deutschland erneut starke Einschränkungen im Ver- anstaltungsbereich durch Corona -Restriktionen dazu, dass das Veranstaltungsjahr in Nürnberg erst im März beginnen konnte. Gleichzeitig konnten an den internationalen Standorten der NürnbergMesse Group – mit Ausnahme von China – wieder Veran- staltungen durchgeführt werden. Insgesamt fanden in Nürnberg und weltweit 155 Veranstaltungen der NürnbergMesse Group statt und damit deutlich mehr als in den Corona- Jahren (2021: 57, 2020: 57). Ent- sprechend stiegen die Ve ranstaltungskennzahlen stark an und erreichten in einigen Fällen schon wie- der das Niveau von vor der Pandemie. Dieses starke Comeback der Präsenzmessen führte zu einem deutlichen Umsatzsprung auf 257 Mio. EUR (2021: 68,3 Mio. EUR; 2020: 110,3 Mio. EUR). Nach Veran- staltungs- und Personalaufwendungen, Abschrei- bungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Be- standsveränderungen und zuzüglich den sonstigen betrieblichen Erträgen sowie des Beteiligungsergeb- nisses erzielte die NürnbergMesse Group in 2022 ein operatives Ergebnis von 6,3 Mio. € ( 2021: -38,4 Mio. €; 2020: -67,6 Mio. €; 2019: 8,4 Mio. €) und ein Ergebnis vor Steuern von 5,6 Mio. € (2021: - 40,5 Mio. €; 2020: -68,9 Mio. €; 2019: 7,6 Mio. €). Die Nürnberg Messe GmbH zeigt für 202 2 im Einzelab- schluss ein operatives Ergebnis von 1,3 Mio. € (Vor- jahr: -27,4 Mio. €). In der Konzernbetrachtung schloss das Geschäfts- jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis von 3,26 Mio. € (NürnbergMesse GmbH: 3,15 Mio. €). Im 1. Quartal 2023 liegt der Umsatz deutlich über den Planwerten des Wirtschaftsplanes 2023. Der Umsatzanstieg ist bedingt durch den Anstieg bei allen Eigen- und Part- nerveranstaltungen sowie höheren Umsätzen im Be- reich MesseService. Auch auf Jahressicht wird er- wartet, dass die Umsatzerlöse und Deckungsbei- träge über den Planwerten liegen. Der für das turnus- bedingt schwächere Jahr 2023 eingeplante Jahres- fehlbetrag wird deshalb voraussichtlich deutlich re- duziert werden können. Insgesamt zeichnet sich für die NürnbergMesse GmbH eine nachhaltige Erholung aus. Auf Basis der bestehenden Konsortialverträge sind in den Jahren 2023 bis 2025 von Seiten der Gesellschafter Eigen- kapitalerhöhungen von insgesamt 60 Mio. € einge- plant, die der NürnbergMesse GmbH ein aktualisier- tes Investitionsprogramm ermöglichen und die Basis für eine Geschäftsentwicklung liegen, die von dauer- haften positiven Jahresergebnissen ausgeht. Klinikum Nürnberg Das Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen) schließt 202 2 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -3,37 Mio. € schlechter als im Vorjahr (-0,97 Mio. €) aber besser als geplant ( -3,8 Mio. €) ab . Die Corona-Pandemie stellte das Klinikum auch im Jahr 2022 weiter vor große Herausforderungen. Verscho- bene Operationen, reduzierte Bettenbelegung, Infek- tionsgeschehen in der Mitarbeiterschaft, hohe Aus- lastung der Intensivstationen und andere Folgen der Corona-Pandemie haben die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland noch einmal ver- schärft. Auch im Jahr 2022 war deshalb noch kein Regelbetrieb möglich. Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,6% und beinhalten, wie im Vorjahr, Er- löse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäu- ser und weiterer Gesundheitseinrichtungen. Einen wesentlichen Bestandteil bilden hierbei die finanziel- len Ausgleiche für Krankenhäuser für verschobene 232 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 99 planbare Operationen und Behandlungen, um Kapa- zitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion freizuhalten. Die Erlöse aus Zusatzentgelten gingen im Vergleich zum Vorjahr um € 0,9 Mio. zurück. Dagegen konnten Erlöse aus Wahlleistungen mit +15,7% deutlich ge- genüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die ambu- lanten Erlöse erhöhten sich um 1,3% und die sonsti- gen Umsatzerlöse sind um 15,8% gestiegen, was im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenver- käufen sowie periodenfrem de Gehaltserstattungen für Corona -Mitarbeiterprämien zurückzuführen ist. Diese Prämien sind aufgrund der Weiterreichung an die Mitarbeiter im Personalaufwand enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringern sich um - 23%, was unter anderem auf die gegenüber dem Vorjahr geringere Auflösung von Rückstellungen zu- rückzuführen ist. Die Kostenstruktur des Klinikums wird im Wesentli- chen durch die Personalaufwendungen geprägt. Ge- genüber dem Vorjahr sind diese um 19,8 Mio. €. Die Personalaufwendungen liegen insgesamt rund 7% über dem Ansatz aus dem Wirt schaftsplan, wobei hiervon 5% auf im Wirtschaftsplan nicht berücksich- tigte VK-Steigerungen zurückzuführen sind. Die Zahl der Vollkräfte inklusive Auszubildende betrug in 2022 durchschnittlich 5.813 (Vorjahr: 5676). Das Betriebsergebnis vor Investitionen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Jahr 202 2 verbesserte sich gegenüber der Planung für 2022 um 3,7 Mio. € auf 12,27 Mio. €. Der Rückgang gegenüber dem Vor- jahr um 6,2 Mio. € beruht maßgeblich auf einem letztjährigen Sondereffekt aus dem Pflegebudget. Im 1.Halbjahr 2023 konnten die Fallzahlen und so- mit auch die Casemix -Punkte im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 gesteigert werden. Jedoch liegt die Fallzahl noch weit (-6.622 Fälle = ca. -36 Fälle/Tag) unter dem Referenzw ert aus 2019. Die vollstatio- näre Fallzahl lag im ersten Halbjahr 2023 um 2% über dem Vorjahres -Niveau. Der abgerechnete Casemix, vor Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen stieg lediglich um 0,34%, was eine Verminderung der durchschnittli- chen Fallschwere (-1,6%) zeigt. Zum Ende des ersten Halbjahrs 2023 belastet die In- flationsausgleichszahlung im Juni, die für den TVÖD 2023 geeinigt wurde, mit 1.240€ je Vollkraft das Er- gebnis deutlich. Daneben gibt es in den Bereichen der Leistungs-, und S achkostenentwicklung im ers- ten Halbjahr 2023 weiterhin erhebliche Einschnitte. Die Sachkostenentwicklung sowohl im Energiebe- reich als auch bei den Materialaufwendungen ist auf- grund des Krieges in der Ukraine für das Jahr nach wie vor nur schwer abschätzbar. Für das Jahr 2023 wird mit einem Fehlbetrag von 26,3 Mio. € gerechnet. Hauptrisiko ist der Umstand, dass die staatliche In- vestitionsfinanzierung zum Erhalt und Weiterent- wicklung der Unternehmenssubstanz weiterhin völlig unzureichend ist und die Kapitalstruktur und Liquidi- tät des Klinikums Nürnberg in erheblichem Umfang belastet. Die Fördermittel reichen seit Jahren bei Weitem nicht aus, um die notwendigen Investitionen vollständig zu finanzieren. Insgesamt enthält die mit- telfristige Planung des Klinikums bis 2030 nicht durch Fördermittel gedeckte Investitionen in Höhe von 187 Mio. €. Die Stadt Nürnberg plant deshalb ab 2024 mit einer jährlichen Haushaltsbelastung durch Verlust- übernahmen von ca. 7 Mio. € sowie Investitionskos- tenzuschüssen von 10 Mio. €. StWN Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der StWN GmbH ist im Geschäftsjahr 2022, wie bereits im Vor- jahr, geprägt durch Sondereffekte. Die StWN GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahres- überschuss von rund 42,4 Mio. €. Wie bereits im Jahr 2020 (85,1 Mio. €) ist das positive Ergebnis maßgeb- lich durch den Verkauf der letzten verbleibenden An- teile an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunter- nehmen begründet. Neben dem wbg -Anteilsrückkauf, ist d as Jahreser- gebnis der StWN GmbH im Jahr 2022 weitestgehend durch die Ergebnisabführungen bestimmt. Maßgeb- lich für das Jahresergebnis ist daher vor allem die Ergebnisentwicklung bei den Tochtergesellschaften N-ERGIE und der VAG. Die N -ERGIE führte einen Gewinn von 79,3 Mio. € (Vorjahr: 63,6 Mio. €) an die StWN ab, während die VAG einen Zuschussbedarf von 102,3 Mio. € (Vorjahr: 81,3 Mio. €) aufweist. Der Geschäftsverlauf des StWN-Konzerns spiegelte den zunehmenden Wettbewerb und die durch die Ener- giewende beeinflusste Entwicklung auf den Energie- märkten sowie die Auswirkungen der Corona-Pande- mie, eines befristeten 9-Euro-Tickets und der allge- meinen Kostenentwicklung infolge des Ukraine-Kon- fliktes auf den ÖPNV wider. Insgesamt lag das Er- gebnis der Geschäftstätigkeit der N -ERGIE deutlich 233 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 100 über den Prognosen de s mittelfristigen Wirtschafts- plans 2022. Die positive Abweichung resultiert im Wesentlichen aus den preisbedingt höheren Erlösen für Strom und Gas und den optimierten Bezugskos- ten für diese beiden Positionen. Bei der VAG beweg- ten sich die Verkehrserlöse im Berichtsjahr 2022 mit 127,5 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (121,1 Mio. €) . Pandemiebedingte Fahrgeldmindereinnah- men im Jahr 2022 werden durch öffentliche Beihilfe- leistungen aus dem sogenannten „ÖPNV -Rettungs- schirm“ im Vergleich zum Jahr 2019 vollständig aus- geglichen. Dieser schließt außerd em einen Aus- gleich für Fahrgeldmindereinnahmen sowie vertrieb- lichen Mehraufwan d aus der Umsetzung des deutsch landweit gültigen 9- Euro-Tickets ein. Der vorläufige Ausgleich aus dem ÖPNV -Rettungs- schirm für das Jahr 2022 lag bei rund 56.357 T€ (da- von 24.872 T€ für das 9-Euro-Ticket). Das Ergebnis des StWN -Konzerns war in den ver- gangenen Jahren wesentlich von den Sondereffek- ten aus den Verkäufen der wbg -Anteile beeinflusst. Auch die Ergebnisse der N-ERGIE und der VAG wa- ren deutlich besser als geplant. Künftig ist mit einer erheblichen Verschlechterung der StWN-Ergebnisse zu rechnen. Obwohl sich für 2023 ein überdurch- schnittliches Ergebnis der N-ERGIE abzeichnet, wird der ertragsmäßige Ergebnisausgleich zwischen N - ERGIE und VAG nicht mehr vollständig gelingen. Zwar hat der Stadtrat im Jahr 2022 für die StWN ei- nen Konsolidierungsauftrag in Höhe von 10% der bis 2027 geplanten Verluste beschlossen. Gleichwohl ist ab dem Jahr 2023 mit deutlichen Nettofehlbeträgen der StWN zu rechnen. Auch wenn zu deren Deckung noch Teile der Gewinnrücklagen au s den wbg -An- teilsverkäufen genutzt werden können, wird die Stadt bereits ab 2023 Rückstellungen für Verluste der StWN einplanen müssen. Die Ergebnisbelastung des städtischen Haushalts wird ab 2024 voraussicht- lich jährlich 30 Mio. € betragen. Damit ist für die Stadt Nürnberg die Grenze des Tragbaren erreicht. so dass eine Diskussion über eine stärkere Finanzie- rung des ÖPNV durch Bund und Land unumgänglich erscheint. 234 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 101 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 Von der Stadtkämmerei werden folgende 28 rechts- fähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal- tet. Im Jahr 2022 wurden keine neuen Stiftungen ge- gründet. Bezeichnung Buchungs- kreis/ Finanzkreis Geschäfts- bereich Gründungsjahr Rechtsfähige Kommunale Stiftungen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339 Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890 Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921 Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948 Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809 Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg 2404 2044 1961 Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001 Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002 Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- 2412 204C 2016 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017 Alfred Golombek Stiftung 2414 204E 1998/2019 Stiftung Lompa 2415 204F 2019 Hehl Stiftung 2416 204G 2019 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 2417 204H 2019 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 2418 204I 2007/2021 235 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 102 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954 Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004 Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013 Bezeichnung Bu- chungs- kreis/ Geschäfts- bereich Gründungsjahr Nichtrechtsfähige Stiftungen Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- ht " 1000 001A 2000 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954 Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962 Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970 Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970 Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977 Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980 Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002 Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007 Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008 Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009 Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015 Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015 Stiftung Klinikum Nürnberg 1000 2022 2012/2019 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 1000 2023 2020 236 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 103 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 1000 2024 2020 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 1000 2025 2005/2020 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 1000 2026 2021 Stamm-Schmitt-Stiftung 1000 2027 2021 1. Vermögen der einzelnen Stiftungen Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka- pital in TEUR zum 31.12.2022 (nach der Ergebnis- verwendung) ausgewiesen. Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De- tails den ei nzelnen Jahresabschlüssen entnom men werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Jahres abschlusses kumu- liert erläutert. Stiftung Aktiva 2022 Passiva 2022 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt Liquide Mittel Eigenkapital Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058 3.375 41.536 353 353 Findel- und Waisenhausstif- tungen 4.497 204 4.434 117 2 Klein’sche Brennmateria- lenstiftung 1.528 198 1.431 55 2 Kost-Pocher’sche Stiftung 13.128 152 13.042 38 43 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.117 98 3.049 24 49 Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 155 11 153 1 0 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 808 96 777 8 15 Sigmund-Schuckert-Stif- tung 162.407 5.890 155.122 1.987 859 Stiftung Lokalstudienfonds 3.943 58 3.938 24 4 Stiftung für Bildung und Un- terricht 978 18 970 3 3 237 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 104 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürnberg 180 8 178 1 0 Heinrich Gröschel Stiftung 2.390 57 2.347 17 32 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 3.658 202 3.614 26 4 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2.923 100 2.865 14 12 Rudolf Volland Stiftung 1.477 45 1.445 9 9 Leo und Trude Denecke Stiftung 486 190 315 7 155 Max und Rosemarie Hüb- schmann Stiftung 46 4 45 1 1 Frieda und Helmut Schwei- mer Stiftung 654 8 652 3 0 Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 140 32 114 1 12 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 6.974 382 6.910 42 60 Alfred Golombek Stiftung 378 37 371 2 5 Stiftung Lompa 434 33 421 3 3 Hehl Stiftung 838 20 827 7 6 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstif- tung) 166 68 163 0 3 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 1.195 45 1.191 32 0 Friedrich Freiherr von Hal- ler’sche Forschungsstiftung 1.698 175 1.537 8 145 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 8.377 458 8.122 95 211 Bäume für Nürnberg Stif- tung 267 68 210 1 6 238 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 105 Summe rechtsfähige Stif- tungen 265.900 12.032 255.779 2.879 1.994 Stiftung Aktiva 2022 Passiva 2022 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt liquide Mit-tel Eigenkapi-tal Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten Nichtrechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heinrich und Amalie Lang- Stiftung 1.537 20 1.533 11 0 Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 787 19 784 5 0 Otto Lauterbach-Stiftung 1.181 27 1.169 9 0 Marie-Hack-Stiftung 8.393 294 8.191 81 158 Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 76 5 75 1 0 Andreas-Winterbauer-Stif- tung 598 63 560 7 6 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 959 30 941 17 14 Andreas-Staudt-Stiftung 167 7 166 1 0 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung 61 7 61 0,4 0 Johann und Liselotte Leh- ner Stiftung Nürnberg 2.213 37 2.198 16 1 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 210 7 210 2 0 Späth-Falk-Hammerbacher- Stiftung Nürnberg 92 8 89 1 3 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 115 8 112 1 3 Auxiliar-Stiftung 131 8 129 1 0 239 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 106 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstif- tung 288 7 283 2 0 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 118 4 117 1 0 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 150 10 143 1 0 Margarete-Weigel-Stiftung 1.091 150 1.018 10 47 Leonhard Wagner Stiftung 216 10 212 2 3 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 175 9 174 1 0 Ernst und Berta Wurzer Stif- tung 775 49 756 7 7 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 133 5 132 1 0 Adolf-und-Gertraud-Müller- Stiftung 555 27 538 4 13 Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1.143 22 1.131 9 5 Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung 547 67 491 3 21 Dorothea-Herzog-Kulturstif- tung 47 5 44 0,3 1 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kul- tur 40 4 39 0,2 1 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.037 44 2.020 16 10 Stiftung Klinikum Nürnberg 597 145 455 3 110 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 785 14 778 3 4 Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg 306 23 240 3 61 Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst 541 22 537 1 2 240 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 107 Pocket-Opera-Company Stiftung 2.371 -0,1 2.370 -0,1 0 Stamm-Schmitt-Stiftung 2.045 380 2.034 7 11 Summe nichtrechtsfähige Stiftun- gen 30.480 1.537 29.730 228 481 *) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge 2. Bilanzkennzahlen Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka- pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse der Stiftungen. Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver- zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis- ses zum Eigenkapital der Stiftung zum Jah resende wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem marktüblichen Zins für langfristige Kapitalanlagen lie- gen. Im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelte sich für einige Stiftungen erstmals eine negative Ei- genkapitalrentabilität. Grund hierfür sind vor all em zum Bilanzstichtag 31.12.2022 durchgeführte nicht realisierte Abwertungen von Wertpapieren, welche in den Ergebnissen aus Vermögensumschichtungen darzustellen sind und somit das Basiskapital verrin- gern. Diese Wertpapiere werden jedoch bei Fälligkeit zu 100 % zurückgezahlt, wodurch sich die Abwertungen wieder neutralisieren und das Basiskapital wieder er- höht wird. Ohne die Berücksichtigung der buchmäßi- gen Abwertungen würde sich keine negative Eigen- kapitalrentabilität ergeben. Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen (AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen, denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage- vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler- haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist. Stiftung Verzinsung EK 2022 Anlagende- ckungsgrad 2022 (EK/AV) Heilig-Geist-Spital-Stiftung -4,08% 106,00% Findel- und Waisenhausstiftungen 1,13% 105,71% Klein’sche Brennmaterialenstiftung -0,37% 108,39% Kost-Pocher’sche Stiftung -3,50% 100,98% Fritz-Hintermayr-Stiftung -13,95% 102,48% Summe insgesamt nicht - rechtsfähige und rechtsfä- hige Stiftungen * 296.380 13.569 285.509 3.107 2.475 241 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 108 Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung -19,64% 107,59% Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung -3,98% 108,86% Sigmund-Schuckert-Stiftung -1,57% 100,35% Stiftung Lokalstudienfonds -9,63% 102,10% Stiftung für Bildung und Unterricht -9,29% 101,54% Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg -14,83% 104,45% Heinrich Gröschel Stiftung -17,87% 101,59% Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung -10,63% 105,49% Heinz und Inge Tschech Stiftung 35,76% 102,73% Rudolf Volland Stiftung -13,23% 101,88% Leo und Trude Denecke Stiftung -5,17% 107,35% Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung -19,85% 109,69% Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -27,90% 101,86% Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- tung -19,54% 105,52% Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung -9,78% 105,33% Alfred Golombek Stiftung -19,33% 109,93% Stiftung Lompa 0,67% 105,75% Hehl Stiftung -14,63% 102,59% Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) -- -- Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung -3,12% 104,34% Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung -13,55% 101,66% Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 0,01% 103,53% Bäume für Nürnberg Stiftung 4,62% 106,46% Summe rechtsfähige Stiftungen -2,81% 101,93% Heinrich und Amalie Lang-Stiftung -17,77% 102,03% 242 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 109 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung -19,98% 103,29% Otto Lauterbach-Stiftung -19,76% 102,74% Marie-Hack-Stiftung -5,34% 105,36% Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung -24,35% 105,12% Andreas-Winterbauer-Stiftung -6,41% 109,97% Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten -17,98% 102,54% Andreas-Staudt-Stiftung -22,04% 104,15% Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung -24,15% 111,52% Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg -11,68% 103,04% Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung -33,06% 104,28% Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg -16,08% 106,52% Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung -22,20% 105,94% Auxiliar-Stiftung -19,25% 105,80% Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung -19,08% 102,09% Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung -15,97% 103,59% Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -7,89% 103,40% Margarete-Weigel-Stiftung -6,73% 109,99% Leonhard Wagner Stiftung -19,15% 104,54% Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung -18,36% 105,49% Ernst und Berta Wurzer Stiftung -15,97% 105,01% Werner und Elisabeth Krauß Stiftung -15,54% 104,49% Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung -16,16% 102,86% Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ -17,87% 101,92% Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung -12,33% 103,21% Dorothea-Herzog-Kulturstiftung -13,60% 107,43% 243 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 110 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -15,23% 108,83% Erich und Grete Berwind Stiftung -11,86% 101,67% Stiftung Klinikum Nürnberg -25,70% 102,04% Mathilde-Gottschalk-Stiftung 92,28% 101,95% Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg -12,38% 87,71% Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 0,54% 103,23% Pocket-Opera-Company Stiftung -0,42% 12311,08% Stamm-Schmitt-Stiftung -6,72% 123,19% Summe nichtrechtsfähige Stiftungen -8,93% 114,15% Summe alle Stiftungen -3,46% 103,08% 244 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 111 3. Zweckausrichtung Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich- tungen für 2022 und 2021 aus. 2022 sind insgesamt 5.478 Anträge mit einem Aus- zahlungsvolumen in Höhe von 5.995 TEUR bearbei- tet worden. Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungs- statistik 2021/2022“. Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse Anzahl Anträge in T€ Anzahl Anträge in T€ Abweichung Abweichung in % (gerundet) 2022 2022 2021 2021 (in T€) 1. Stiftungsgaben 5.113 3.954 5.818 3.844 110 +2,86% 2. Stipendien 196 233 245 292 -59 -20,21% 3. Zuschüsse an Institutionen 169 1.808 154 1.563 245 +15,67% Summe 5.478 5.995 6.217 5.699 296 +5,19% Die Höhe der Zweckausrichtungen konnten im Ver- gleich zum Vorjahr um ca. 5% auf rund 6 Mio. € ge- steigert werden. Insgesamt wurden 296 T€ mehr ausgerichtet als im Vorjahr. Die Steigerung ist insbesondere durch die Erhöhung der Gabensätze bedingt. Die rückläufige Anzahl der Anträge ist darauf zurückzuführen, dass seitens des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes sowie des Sozialpädagogischen Fachdien stes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration weni- ger Anträge auf Stiftungsgaben aufgenommen wur- den. . 245 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 112 4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs - verwaltung Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzelge- sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün- dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung. *) schriftlich, telefonisch, persönlich Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera- tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All- gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta- belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung. Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung Anzahl Beratungsgespräche 2022 Anzahl Beratungsgespräche 2021 Abweichung Abweichung in % (gerundet) 1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 15 16 -1 -6,25 % 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 275 270 5 +1,85 % 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 1.669 1.680 -11 -0,65 % 4. Zuschussanträge von Institutionen 165 174 -9 -5,17 % 246 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 113 5. Zweckausrichtungsstatistik 2021/2022 2021 2022 2021 2022 1. Nichtrechtsfähige Stiftungen 1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 52 41 19.800 19.350 1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 25 19 10.450 9.800 1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 9 13 9.700 11.800 1.4 Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 10 11 145.461 127.445 1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 1 0 1.900 0 1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 6 5 7.400 6.700 Kunst- und Kulturstiftung 1.7 der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur 7 5 8.730 12.360 1.8 Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 1 1 1.000 600 1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 1 0 700 0 1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 37 33 28.650 24.600 1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 2.600 1.400 1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. 0 1 0 2.742 1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 1.480 2.200 1.14 Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 0 1.600 0 1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung Stipendien 0 0 0 0 - Förderung Willstätter-Gymnasium Zuschüsse 2 0 7.240 0 1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 16 2 11.550 1.600 1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.810 6.996 1.18 Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder Stiftungsgaben 0 51 0 32.000 - für Mündel des Jugendamtes Zuschüsse 1 1 -3.400 5.000 1.19 Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 3.200 2.800 Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Anzahl Betrag (€) Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 247 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 114 2021 2022 2021 2022 Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€) 1. Nichtrechtsfähige Stiftungen 1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.860 2.000 - Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0 1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 1 1 7.218 4.100 1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.100 1.371 1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke Zuschüsse 2 1 6.800 4.130 1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss Menschenrechte" des Stiftungsrates 8 7 14.598 13.700 1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - Einzelförderung Stiftungsgaben 56 0 22.400 0 - für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 3 12 5.350 34.838 1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 7 1 11.000 2.000 1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 0 0 0 0 - Förderung der Emanzipation Zuschüsse 1 1 900 300 Erich und Grete Berwind Stiftung 1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 0 0 0 0 - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 1 1 27.700 9.630 1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 6 0 121.100 0 1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens Zuschüsse 1 1 2.240 1.800 b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg 1 1 1.000 800 1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Zuschüsse Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten 0 3 0 2.500 1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen Zuschüsse 0 0 0 0 b) Vergabe von Stipendien Stipendien 0 0 0 0 c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse 1 1 600 1.500 1.33 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg - Förderung von Kunst und Kultur Zuschüsse 0 0 0 0 1.34 Stamm-Schmitt-Stiftung - Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Gesundheitswesens Zuschüsse 0 1 0 10.000 265 222 483.736 356.060Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 248 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 115 2021 2022 2021 2022 Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€) 2. Rechtsfähige Stiftungen 2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige Stiftungsgaben 415 183 198.525 98.710 b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 416.564 416.564 c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.200 100 d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Zuschüsse 1 1 5.000 5.000 e) Pro Familia Zuschüsse 1 0 15.000 -11.967 d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen Zuschüsse 1 0 30.000 0 2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an Kinder- a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 3 2 125.125 340.934 b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 510 2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 250 208 141.085 128.835 2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 10 13 67.624 31.743 - Zustiftung Löwinger 1 1 3.406 10.000 2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 7 8 25.520 39.998 2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde Stiftungsgaben 3 2 1.500 1.400 b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0 2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 36 15 15.850 7.100 2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger Stipendien 88 59 172.550 124.800 b) für bedürftige evangelische Nürnberger Stiftungsgaben 4.945 4.579 3.400.710 3.640.565 c) Projektförderung Zuschüsse 4 4 76.876 59.786 2.9 Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger Stipendien 81 69 55.900 50.400 b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Zuschüsse an Institutionen 3 0 1.400 0 2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung Stipendien 5 4 2.700 2.800 b) für Bildungseinrichtungen Zuschüsse an Institutionen 1 1 1.300 800 c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder Stipendien 1 0 700 0 d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien 0 0 0 0 2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 1.700 1.300 2.12 Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens Zuschüsse 6 5 24.588 19.142 b) für würdige junge Nürnberger Stipendien 2 1 5.000 3.100 2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken 1 2 28.560 154.617 b) Vergabe des Dr. Birkner Preis 4 4 5.000 5.000 2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen Zuschüsse 1 1 -500 5.000 2.15 Rudolf Volland Stiftung - Unterstützung bedürftiger Künstler 4 8 7.344 17.160 Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 249 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 __________________________________________________________________________________________________ 116 2021 2022 2021 2022 Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€) 2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung - Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 3 2 15.960 9.090 2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 1 1 2.200 400 2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe 2 2 8.540 6.300 2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe 3 4 9.600 3.656 2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 14 25 95.082 69.793 2.21 Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 0 2 0 7.552 2.22 Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 1 1 2.500 3.000 b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stiftungsgaben 27 2 23.800 4.900 b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stipendien 0 16 0 12.700 2.23 Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung Stipendien 6 6 4.350 5.300 b) 50% Förderung Kunst und Kultur Zuschüsse durch Kuratorium 2 2 4.100 5.540 2.24 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 6 6 7.400 6.988 2.25 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschüsse 1 1 30.000 19.000 2.26 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung Zuschüsse durch Beschluss - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten des Beirats 1 2 6.896 9.689 2.27 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 4 43.753 95.477 b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschuss gem. Satzung 1 1 100.050 193.000 2.28 Bäume für Nürnberg Stiftung Zuschüsse durch Beschluss - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. des Vorstands 3 5 30.740 32.985 Summe rechtsfähige Stiftungen 5.952 5.256 5.215.749 5.638.766 Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 265 222 483.736 356.060 Summe insgesamt 6.217 5.478 5.699.485 5.994.827 1) Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €. Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 250 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/004/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 44 251 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 252 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 253 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/005/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 rechtsfähige Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen. Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen vom 28.05.2024 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2022 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 55 254 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 255 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Jahresabschlusszahlen 2022: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2022 Euro Jahresergebnis 2022 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058.452,99 353.099,59 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.497.224,50 117.318,51 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung 1.527.506,64 54.577,51 Kost-Pocher’sche Stiftung 13.128.434,43 37.952,29 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.116.546,97 23.555,38 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung 154.754,69 1.076,78 Rudolf und Bertha Mathes Wohltätigkeitsstiftung 808.036,57 7.669,21 Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum 31.12.2022 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.06.2024 werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt. 256 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-9/2/2 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024 öffentlich über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Mai 2024 55 257 Seite 2 von 46 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLÜSSE 2022 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.2 Haushaltssatzung 2022 und -planung 3 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 4 1.3.1 Allgemeines 4 1.3.2 Jahresabschlüsse 2022 5 1.3.3 Formelle Feststellungen 6 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 6 1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 9 1.4.1 Feststellungen 9 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 11 1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 16 1.5.1 Feststellungen 16 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Findel- und Waisenhausstiftungen 17 1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 21 1.6.1 Feststellungen 21 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung 22 1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 26 1.7.1 Feststellungen 26 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Kost-Pocher’schen Stiftung 27 1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 31 1.8.1 Feststellungen 31 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Fritz-Hintermayr Stiftung 32 1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 36 1.9.1 Feststellungen 36 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 37 1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 41 1.10.1 Feststellungen 41 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 42 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 46 258 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 3 von 46 1 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommu- nalen Stiftungen 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfas- sender Sachverständiger heranzuziehen. Die Ausführungen im vorliegenden Bericht geben unter Punkt 1 die Ergebnisse aus der Prü- fung der doppischen Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen (A-Stiftungen) wieder. Diese dienen als Grundlage für die Feststellung dieser Jahresabschlüsse und für die Entlastung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. dem Stadtrat. Punkt 2 beinhaltet die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2022 und -planung Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in sinngemäßer An- wendung der Art. 63 ff. GO für das J ahr 2022 eigene Haushaltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 beschlossen. Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus- haltspläne aufgestellt worden. Für die Haushaltssatzungen 2022 der A -Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Be- standteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 15.02.2022 bestätigt. Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen. Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2022 durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C für die Jahre 2019 bis 2021 lagen dem Rpr vor. Die Prüfberichte des BKPV (05/2020) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg ebenfalls bereits einge- gangen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes war der BKPV mit der ü berörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2023, gemeinsam mit denjenigen der Stadt Nürnberg, befasst. 259 Seite 4 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 1.3.1 Allgemeines Im Prüfungsjahr 2022 erfolgten im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung be i der Stadtkämmerei keine Neugründungen. Somit bestanden zum Bilanzstichtag 34 nichtrechtsfä- hige (nrf.) und 28 selbständige, rechtsfähige Stiftungen. Die nrf. Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes geführt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet. Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert: Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen  Heilig-Geist-Spital-Stiftung  Findel- und Waisenhausstiftungen  Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung  Kost-Pocher`sche Stiftung  Fritz-Hintermayr-Stiftung  Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung  Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind  Sigmund-Schuckert-Stiftung  Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg  Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg  Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg  Heinrich Gröschel Stiftung  Heinz und Inge Tschech Stiftung  Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung  Rudolf Volland Stiftung  Leo und Trude Denecke Stiftung  Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung  Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung  Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung 260 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 5 von 46  Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung  Alfred Golombek Stiftung  Hehl Stiftung  Stiftung Lompa  Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung)  Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind  Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg  Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung  Bäume für Nürnberg Stiftung Die Stiftungen verfügten per 31.12.2022 über ein Eigenkapital von insgesamt 285,5 Mio. Euro (Vorjahr 301,5 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten im Jahr 2022 Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von rd. 6,0 Mio. Euro (Vorjahr 5,7 Mio. Euro) getätigt werden. 1.3.2 Jahresabschlüsse 2022 Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2022 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt. Die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord- nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsä tzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu- nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt. Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2022 Euro Bilanzsumme zum 31.12.2021 Euro Jahresergebnis 2022 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058.452,99 45.079.561,15 353.099,59 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.497.224,50 4.787.615,33 117.318,51 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 1.527.506,64 1.661.747,82 54.577,51 Kost-Pocher`sche Stiftung 13.128.434,43 13.666.382,55 37.952,29 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.116.546,97 3.598.681,59 23.555,38 Johanna Sofie Wallner`sche Blin- den- und Stipendienstiftung 154.754,69 189.608,54 1.076,78 Rudolf und Berta Mathes Wohltä- tigkeitsstiftung 808.036,57 835.431,76 7.669,21 Summe 68.290.956,79 69.819.028,74 595.249,27 261 Seite 6 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat. 1.3.3 Formelle Feststellungen Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres- abschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechenden Vorschriften. Die Jahresab- schlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Stiftungen. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste. Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die gemäß § 62 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung dieses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stif- tungsvermögens als im Berichtsjahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre die Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreis- index für Deutschland verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann eben- falls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftun- gen war im Jahr 2022 der Nachweis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhal- tungsrücklage möglich. 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahre sendbeständen des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein. Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenständ e/Abschrei- bungen Die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö- gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab- gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich. Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch zwei ex- terne Immobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Überschüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt erhält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und -ausgaben, die Berech- nung der Verwaltungsgebühr, die Guthaben der Mieter und die offenstehenden Außenstände aufgeführt werden. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei der zuständigen Fachdienststelle LA ein und waren dort zu prüfen. Das LA inform ierte die Stif- tungsverwaltung mit Mail vom 20.07.2023 über die durchgeführte Prüfung. 262 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 7 von 46 Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt Das LA bucht die aus den intern verwalteten Mietverhältnissen entstehenden Forderungen und Erträge über ein Fachprogramm in die Finanzbuchhaltung ein. Für die durch LA verwalte- ten Vertragsverhältnisse hat die Stiftungsverwaltung über eine SAP-Auswertung Zugriff auf die offenen Mietforderungs-Posten. Der hieraus entstehende Klärungsbedarf und das weitere Vor- gehen im jeweiligen Vertragsverhältnis wird dann mit LA abgestimmt. Eine genaue auf die Gesamtheit der Mietverhältnisse bezogene Prüfung der intern verwalteten Mieterträge und der daraus resultierenden Forderungen ist weder der Stiftungsverwaltung noch dem Rechnungs- prüfungsamt möglich, da das LA eine (von externen Verwaltern erstellten vergleichbaren) ent- sprechende Abrechnung nicht generieren kann. Die von der Stiftungsverwaltung für die im Zuge der Corona-Pandemie erwarteten Mietausfälle eingestellten Drohverlustrückstellungen wurden im Jahr 2022 noch aufrechterhalten. Neue Rückstellungen mussten hierfür aber nicht mehr gebildet werden. Finanzanlagen / Wertpapiere, Ausleihungen Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es wurden keine Fehler festgestellt. Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A -Stiftungen war, dass diese gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag erzielen sollen. Dabei stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht ausreichend sicher angesehen. Das damalige Bayerische Staatsministerium des Inne- ren, für Bau und Verkehr sah in seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 die Regelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu beanstan- den, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden beigemischt werden. In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere wa- ren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des Jahres 2022) ausreichend sicher. Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) dokumentiert. Insgesamt reduzierte sich bei den A-Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebundenen Mittel um 3.250,5 TEuro auf 21.677,5 TEuro. Ein hoher Anteil dieser Minderung des Wertpapiervermögens ist auf die im Berichtsjahr vor- genommenen Abwertungen zurückzuführen. Dieser Umstand ist dahingehend zu relativieren, dass diese Abwertungen ausschließlich festverzinsliche Anleihen (überwiegen von Landes- banken) betreffen. Die Stiftungsverwaltung hält diese Papiere g rundsätzlich bis zum Fällig- keitstermin vor. Erfolgt die Rückzahlung zum Nominalwert ist davon auszugehen, dass bis dahin eine entsprechende Wertaufholung bzw. dann tatsächliche Kursgewinne realisiert wer- den. Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapie ren waren im Jahr 2019 , als weitere Fi- nanzanlage, bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils 500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft investiert worden. Vertragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge fallen unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine aus- reichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpa- 263 Seite 8 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen pieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grund- satz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition auf Grund der erzielten Rendite sinnvoll. Liquide Mittel Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst- betriebes der Heilig -Geist-Spital-Stiftung) über das Kassen - und Steueramt (KaSt) abgewi- ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon- tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü- fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der Stadt und den Stiftungen vor. Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2022 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokor- rentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten Werten dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig -Geist-Spital-Stiftung sowie Gutha- ben auf von externen Immobilienverwaltern geführten städtischen Bankkonten) überein. Für das Bankguthaben zum 31.12.2022 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des entsprechenden Kontoauszuges mit dem in der Teilb ilanz ausgewiesenen Wert möglich (14.643,36 Euro). Das Guthaben des auf den Namen der Stadt lautenden Mietkautionsskontos (verwaltet durch externen Hausverwalter) für die Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstif- tung belief sich auf 10.089,08 Euro. Für die betreffende Liegenschaft war keine Änderung des Mietverhältnisses zu verzeichnen, so dass sich bis auf eine geringe Verzinsung keine Verän- derung zum Vorjahresbestand ergab. Stiftung Liquide Mittel zum 31.12.2022 Euro Liquide Mittel zum 31.12.2021 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung1 3.374.584,72 2.447.723,12 Findel- und Waisenhausstiftungen 204.213,63 357.642,83 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn- materialienstiftung 197.622,13 217.335,35 Kost-Pocher`sche Stiftung 151.584,65 220.989,72 Fritz-Hintermayr-Stiftung 97.868,53 104.162,44 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen- dienstiftung 10.821,92 14.899,03 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung2, 95.803,80 101.246,36 Summe 4.132.499,38 3.463.998,85 Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu- ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Ebenso wurden von der Stadt keine Verwahrgeldkosten auf die Stiftungen umgelegt. 1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2022 enthält Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbe- triebes in Höhe von 14.643,36 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt in Höhe 3.359.941,36 Euro. 2 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2022 enthält das G uthaben des auf die Stadt lautenden Hausverwaltungsbankkontos in Höhe von 10.089,08 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt in Höhe von 85.714,72 Euro. 264 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 9 von 46 Ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben Rpr prüfte anhand von Stichproben sowohl bei den nrf. als auch bei den A-Stiftungen die ord- nungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben. Die Ausrichtungsmittel wurden in der vorge- sehenen Höhe an den in den Stiftungssatzungen festgeleg ten Personenkreis und entspre- chend des jeweiligen Stiftungszwecks ausgerichtet. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Für die Jahresabschlüsse 2022 wurden für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft. 1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 1.4.1 Feststellungen Unbebaute und bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung wurde bei dem Flurstück „Vorderes Hainbuch“ ein Abgang in Höhe von 184,00 Euro eingestellt. Es handelt sich hier um eine Gutschrift, welche im Zuge der Durchführung der Flurbereinigung erfasst wurde. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Anlagen im Bau waren nur für die die Heilig-Geist-Spital-Stiftung ausgewiesen. Der Anfangs- bestand von 115.944,90 Euro verminderte sich um 20.179,88 Euro auf insgesamt 95.765,02 Euro. Dies war zum einen auf o.g. Gutschrift im Zuge der Flurbereinigung und zum anderen auf eine Korrektur von Ingenieurkosten zurückzuführen. Hier waren Fachingenieur- kosten, welche den Eigenbetrieb Nürnberg -Stift betrafen, dem Brandschutzkonzept der stif- tungseigenen Gebäude zugeordnet worden. Gewinn- und Verlustrechnung Es wurde 20 22 ein Jahresgewinn in Höhe von 353.099,59 Euro ausgewiesen. Damit ver- schlechterte sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 191.735,61 Euro (35,2 %). Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Erträge aus den Miet - und Pachteinnahmen um rund 285,0 TEURO (17,0 %) höher aus als im Vorjahr. Ursächlich hierfür war, dass die Auswirkun- gen der Corona-Pandemie bei den gewerblichen Mietern im Jahr 2022 geringer als im Vorjahr ausfielen. Dagegen reduzierten sich die Zuweisungen von Bund und Freistaat im Vergleich zum Vorjahr (92,7 TEuro) um ca. 52,9 TEuro (57,0 %). Waren im Vorjahr noch 213,3 TEuro realisierte Kursgewinne aus dem Abgang von Finanzan- lagen zu verzeichnen, so waren im Jahr 2022 nur 1,6 TEuro ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr waren auch um ca. 236,1 TEuro (72,1 %) höhere Unterhaltskosten für die Gebäude und die Gebäudetechnik in der Ergebnisrechnung enthalten. Auch die Zufüh- rungen in die Instandhaltungsrückstellungen mussten um 280,0 TEuro (92,7 %) höher als im Vorjahr vorgenommen werden. Die Ausrichtungsmittel wurden im Vergleich zum Jahr 2021 um rd. 157,8 TEuro (23,7 %) re- duziert. 265 Seite 10 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Kapitalerhalt In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrück- lage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berech- nungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 351.499,59 Euro ergeben. Diese wurde vollständig in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Gleichzeitig wurde die geleistete Tilgung, für die im Zuge einer früheren Modernisierung des Heilig-Geist-Spitals auf- genommenen Kredite, in Höhe von 19.417,36 Euro in das Basiskapital übergeführt. Insgesamt ist Rpr der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Jahr 2022 somit als erwirtschaftet angesehen werden kann. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (41.536,4 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (43.733,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (456,6 TEuro). Für die Stiftung wurde die Rentabilität (welche in den Kapitalerhalt und die Ausrichtung einfließt) somit mit -1.740,9 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 43.733,9 TEuro einer Rentabilität von rd. -4 % (Vorjahr 1,0 %) und damit bis auf eine geringe Differenz den Berechnungen der Stiftungsverwaltung entspricht. Damit lag die ermittelte Rentabilität der Stiftung unter dem Niveau des marktüblichen Zins- satzes von 1,5 %. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 % wurde weit unterschritten. Diese auf den ersten Blick dramatisch erscheinende Entwicklung der Rentabilität muss da- hingehend relativiert werden, dass in dieser Betrachtung maßgeblich die nichtergebniswirk- sam gebuchten Abwertungen des Wertpapierbestandes enthalten sind. Diese wurden mit ei- nem Ergebnis von -2.481,2 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Ver- mögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stiftungsverwaltung sieht nicht vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen gebundenen Anlagen vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist daher davon auszugehen, dass die aufgezeigten nicht realisierten Kursverluste bis zum Rückzahlungstermin vollständig wieder aufgeholt werden. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2021 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in H öhe von 482,2 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 430,4 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrück- stellungen im Vergleich zum Vorjahr um 51,8 TEuro vermindert. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 266 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 11 von 46 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Heilig-Geist-Spital- Stiftung 1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 39.185.256,26 42.071.310,75 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 338,00 II. Sachanlagen 26.739.046,22 27.145.212,20 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.999.689,50 2.999.873,60 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.474.375,63 23.857.563,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 19.241,00 21.855,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 2,00 2,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 95.765,02 115.944,90 III. Finanzanlagen 12.446.209,04 14.925.760,55 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 11.946.209,04 14.425.760,55 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 B. Umlaufvermögen 3.862.751,59 2.997.154,48 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 488.166,87 549.431,36 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 326.899,61 423.171,60 davon zweifelhafte Forderungen 58.761,69 44.576,84 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5.707,09 4.312,86 5. Sonstige Vermögensgegenstände 155.560,17 121.946,90 III. Liquide Mittel 3.374.584,72 2.447.723,12 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 14.643,36 13.375,49 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 3.359.941,36 2.434.347,63 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 10.445,14 11.095,92 D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 43.058.452,99 45.079.561,15 267 Seite 12 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 41.536.430,30 43.733.865,22 I. Basiskapital 39.596.865,07 42.056.999,22 1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 340.000,00 340.000,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.185.154,36 6.165.737,00 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 2.155.135,03 4.634.686,54 II. Rücklagen 332.082,23 0,00 1. Kapitalerhaltungsrücklage 332.082,23 0,00 III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 1.607.483,00 1.676.866,00 1. Sonderposten aus Zuwendungen 920.872,00 963.488,00 2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00 4. Sonstige Sonderposten 685.490,00 712.257,00 B. Rückstellungen 1.160.665,95 930.447,07 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 430.441,75 482.209,66 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 582.000,00 302.000,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 148.224,20 146.237,41 C. Verbindlichkeiten 353.495,74 407.039,86 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 275.711,41 295.128,77 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.804,63 48.827,27 3. Sonstige Verbindlichkeiten 44.979,70 63.083,82 D. Passive Rechnungsabgrenzung 7.861,00 8.209,00 SUMME DER PASSIVA 43.058.452,99 45.079.561,15 268 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 13 von 46 1.4.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022  Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 51400000 Zuweisungen v om Bund 50.800,00- 51410000 Zuweisungen v om Land 39.763,81- 20.000- 35.206,75- 19.763,81 51470000 Zuschüsse/Spenden priv .Untern. Zahlung 6.700,00- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 39.763,81- 20.000,00- 92.706,75- 19.763,81 54110000 Erträge aus Verkauf priv atrechtlich 241.088,33- 195.400- 273.888,40- 45.688,33 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.896.769,63- 1.770.200- 1.639.268,91- 126.569,63 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 60.213,00- 46.400- 32.702,72- 13.813,00 54120100 Erbbauzinsen (230) 46.232,47- 46.100- 46.056,39- 132,47 54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92- 54190100 Vermischte Erträge 240,00- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.244.892,51- 2.058.700,00- 1.992.745,50- 186.192,51 54220000 Erstattungen v on Gemeinden/Gdev erbänden 348,00- 348,00- 348,00 54280000 Erstattungen v on übrigen Bereichen 4.553,58- ** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 348,00- 4.901,58- 348,00 51610000 Auflös. v . Sonderposten aus Zuw. Land 4.747,00- 4.747- 4.745,00- 51650000 Auflös. v . SoPo Zusch. v erb.U/Bet./SV 37.869,00- 37.869- 37.868,00- 55310000 Auflösung v on sonstigen Sonderposten 26.767,00- 26.767- 26.766,00- ** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.383,00- 69.383,00- 69.379,00- 55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 1.335,65- 8,99 1.335,65 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 1.600,00- 213.255,40- 1.600,00 55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 302.000,00- 310.300,00- 302.000,00 58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 13.259,86- 15.142,62- 13.259,86 ** + Sonstige ordentliche Erträge 318.195,51- 538.689,03- 318.195,51 *** = Ordentliche Erträge 2.672.582,83- 2.148.083,00- 2.698.421,86- 524.499,83 60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 34.269,14 40.000 41.166,98 5.730,86 ** - Personalaufwendungen Aktiv 34.269,14 40.000,00 41.166,98 5.730,86 60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 2.685,30 3.000 2.733,79 314,70 60331000 Arbeitgeberanteil Sozialv ersich.Arbeiter 6.917,84 8.000 8.096,20 1.082,16 60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.803,08 3.500 4.983,14 1.303,08- 64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 54,40 200,00 64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 2.872,90 3.000 2.810,32 127,10 64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.332,61 800 892,20 532,61- ** - Personalaufwendungen Passiv 18.611,73 18.500,00 19.570,05 111,73- 62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 6.740,51 10.000 13.195,88 3.259,49 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 6.892,64 14.500 19.868,34 7.607,36 62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 48.901,20 53.100 33.041,04 4.198,80 62270000 Aufwendungen für Wasser 2.100,00 3.600 2.338,67 1.500,00 62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (210) 2.463,73 2.800 2.659,52 336,27 62280100 Abwasser - Schmutzwasser (210) 8.324,77 18.700 9.682,61 10.375,23 62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 100 100 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 311.983,46 435.100 245.529,79 123.116,54 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 251.781,36 172.500 82.101,76 79.281,36- 62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 1.358,98 200 1.159- 62320320 Unterhalt der Wälder 41.187,89 25.000 46.912,55 16.187,89- 62320410 Grabpflege 400 400 62330000 Unterhalt v on Straßen, Wegen, Plätzen 33.588,67 800 21.853,78 32.788,67- 62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00 62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 22.715,13 22.000 21.824,85 715,13- 62370200 Straßenreinigungsgebühren (210) 21.266,52 21.300 20.908,73 33,48 62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 728,39 500 485,08 228,39- 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 11.833,92 12.000 8.961,61 166,08 62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 582.000,00 302.000,00 582.000,00- 62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 184.452,89 212.400 210.628,85 27.947,11 62570200 Erstattung priv ate Unternehmen 4.055,52 2.200 2.432,88 1.855,52- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 1.555.875,58 1.020.700,00 1.057.925,94 535.175,58- 94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlagev erm. 337,00 337 1.354,00 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 383.188,00 383.188 383.186,00 94103000 AfA Infrastrukturv erm./Sachanl.i.Gemgebr 2.614,00 2.614 2.613,00 94108000 AfA GWG's 57,00 ** - Abschreibungen 386.139,00 386.139,00 387.210,00 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 98.710,00 114.200 198.525,00 15.490,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 409.697,52 417.700 467.764,14 8.002,48 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 51.767,91- 24.495,16- 51.767,91 ** - Transferaufwendungen 456.639,61 531.900,00 641.793,98 75.260,39 269 Seite 14 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.530,00 2.500 2.520,00 30,00- 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 300,58 200 291,65 100,58- 64250100 Rücklastschriftgebühren (210) 9,50- 10 64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsv ollzieherkos 483,00 229,46 483,00- 64270100 Kosten für Sachv erständige und Gutachten 652,78 700 652,78 47,22 64310100 Bürobedarf und -ausstattung 23,60 100 65,50 76,40 64330000 Zeitungen und Fachliteratur 568,39 600 673,17 31,61 64350000 Fernmeldegebühren 1.818,44 1.700 1.658,06 118,44- 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00- 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 422,69 800 1.423,36 377,31 64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 24.418,68 18.400 14.966,91 6.018,68- 64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 49,90 50- 64390700 Transportkosten, Umzugskosten 31.533,08 23.000 39.731,58 8.533,08- 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.397,86 3.400 3.401,94 2,14 64410100 Beiträge zur Gebäudev ersicherung (230) 10.936,74 10.200 10.617,31 736,74- 64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 280,12 400 407,81 119,88 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.382,30 1.000 1.095,80 382,30- 64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 13.455,28 1.563,00 13.455,28- 64710200 Grundsteuer (dezentral) 74.165,96 74.300 74.165,92 134,04 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 1.986,79 2.000 71.986,79 13,21 64990000 Vermischte Aufwendungen 986,74 4.972,31 986,74- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 170.097,43 140.000,00 231.137,35 30.097,43- *** = Ordentliche Aufwendungen 2.621.632,49 2.137.239,00 2.378.804,30 484.393,49- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 50.950,34- 10.844,00- 319.617,56- 40.106,34 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 247.783,94- 235.000- 208.047,13- 12.783,94 57180000 Zinserträge v om sonst. inländ. Bereich 4.299,99- 5.341,45- 4.299,99 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 29.617,30- 15.000- 14.824,00- 14.617,30 57960000 Stundungszinsen 8.321,74- 8.322 ** + Finanzerträge 290.022,97- 250.000,00- 228.212,58- 40.022,97 65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.419,41 3.400 3.328,04 19,41- ** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.419,41 3.400,00 3.328,04 19,41- *** = Finanzergebnis 286.603,56- 246.600,00- 224.884,54- 40.003,56 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 337.553,90- 257.444,00- 544.502,10- 80.109,90 59119000 Andere außerordentliche Erträge 2.950,00- 1.080,00- 2.950,00 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 13.616,41- 2.276,00- 13.616,41 ** + Außerordentliche Erträge 16.566,41- 3.356,00- 16.566,41 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 1.020,72 3.022,90 1.020,72- ** - Außerordentliche Aufwendungen 1.020,72 3.022,90 1.020,72- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 15.545,69- 333,10- 15.545,69 ****** = Jahresergebnis vor ILV 353.099,59- 257.444,00- 544.835,20- 95.655,59 ******* = Ergebnis nach ILV 353.099,59- 257.444,00- 544.835,20- 95.655,59 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 353.099,59- 257.444,00- 544.835,20- 95.655,59 270 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 15 von 46 1.4.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.532,81 13.532,81 13.194,81 337,00 13.531,81 1,00 338,00 Zwischensumme: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 13.194,81 337,00 0,00 0,00 13.531,81 1,00 338,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.999.873,60 184,10 2.999.689,50 0,00 0,00 2.999.689,50 2.999.873,60 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 40.221.777,72 40.221.777,72 16.364.214,09 383.188,00 16.747.402,09 23.474.375,63 23.857.563,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 77.490,61 77.490,61 55.635,61 2.614,00 58.249,61 19.241,00 21.855,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.195,18 2.195,18 2,00 2,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.891,28 2.891,28 2.891,28 2.891,28 0,00 0,00 9. Anlagen im Bau 115.944,90 20.179,88 95.765,02 0,00 0,00 95.765,02 115.944,90 Zwischensumme: 43.591.225,14 0,00 184,10 0,00 43.570.861,16 16.446.012,94 385.802,00 0,00 0,00 16.831.814,94 26.739.046,22 27.145.212,20 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 15.728.502,01 2.330.000,00 2.328.400,00 15.730.102,01 1.302.741,46 2.486.651,43 5.499,92 3.783.892,97 11.946.209,04 14.425.760,55 3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zwischensumme: 16.228.502,01 2.330.000,00 2.328.400,00 0,00 16.230.102,01 1.302.741,46 2.486.651,43 5.499,92 0,00 3.783.892,97 12.446.209,04 14.925.760,55 G e s a m t s u m m e 59.833.259,96 2.330.000,00 2.328.584,10 0,00 59.814.495,98 17.761.949,21 2.872.790,43 5.499,92 0,00 20.629.239,72 39.185.256,26 42.071.310,75 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 271 Seite 16 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 1.5.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 272.389,84 Euro um 32.931,49 Euro auf 239.458,35 Euro. Für das Jahr 2022 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal- tungsrücklage einen Betrag von 116.998,51 Euro aus dem Jahresergebnis. Diese wurde voll- ständig in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde in Höhe von 149.930,00 Euro durchgeführt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi - talerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (4.434,1 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (4.616,6 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (233,4 TEuro). Für die Stif- tung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit 50,9 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 4.616,6 TEuro einer Rentabilität von 1,1 % (Vorjahr 7,0 %) und damit auch den Berechnungen der Stiftungsverwaltung entspricht. Die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Rentabilität um 5,9 % war auch bei dieser Stiftung im Wesentlichen auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisierten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuführen. Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. 299,7 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stift ungsver- waltung sieht nicht vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen ge- bundenen Anlagen vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die aufgezeigten nicht realisierten Kursverluste bis zum Rückzahlungster- min vollständig wieder aufgeholt werden. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2021 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 164,8 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 56,8 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückst ellun- gen im Vergleich zum Vorjahr um 108,0 TEuro vermindert. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 272 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 17 von 46 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Findel- und Wai- senhausstiftungen 1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 4.194.690,01 4.344.187,80 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 2.553.411,79 2.553.481,79 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.160,00 2.233.230,00 III. Finanzanlagen 1.641.278,22 1.790.706,01 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.641.278,22 1.790.706,01 B. Umlaufvermögen 302.534,49 443.427,53 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.320,86 85.784,70 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 90.976,97 78.440,81 III. Liquide Mittel 204.213,63 357.642,83 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 -4,90 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 204.213,63 357.647,73 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 4.497.224,50 4.787.615,33 273 Seite 18 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 4.434.148,36 4.616.577,64 I. Basiskapital 4.194.690,01 4.344.187,80 1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.569.283,60 1.419.353,60 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -318.211,69 -18.783,90 II. Rücklagen 239.458,35 272.389,84 1. Kapitalerhaltungsrücklage 239.458,35 272.389,84 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 60.895,59 168.342,93 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 56.752,82 164.780,08 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 4.142,77 3.562,85 C. Verbindlichkeiten 2.180,55 2.694,76 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.180,55 2.694,76 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 4.497.224,50 4.787.615,33 274 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 19 von 46 1.5.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 88.658,40- 85.500- 85.867,73- 3.158,40 54120100 Erbbauzinsen (230) 256.462,72- 254.100- 254.118,92- 2.362,72 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 345.146,68- 339.600- 340.012,21- 5.546,68 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 320,00- 20.418,00- 320,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 320,00- 20.418,00- 320,00 *** = Ordentliche Erträge 345.466,68- 339.600- 360.430,21- 5.866,68 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 3.378,02 20.000 10.594,08 16.621,98 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.000 2.000,00 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 8.491,44 9.500 8.901,62 1.008,56 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 14.365,11 16.400 14.476,90 2.034,89 62570200 Erstattung priv ate Unternehmen 2.570,40 2.600 2.505,60 29,60 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 28.804,97 50.500 36.478,20 21.695,03 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 70,00 100 69,00 30,00 ** - Abschreibungen 70,00 100 69,00 30,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 341.444,37 209.500 125.675,06 131.944,37- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 108.027,26- 94.316,98 164.780,08 ** - Transferaufwendungen 233.417,11 209.500 219.992,04 23.917,11- 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 119,00 16,70 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 188,00 400 194,04 212,00 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 579,92 600 579,92 20,08 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 851,22 1.100 892,96 248,78 *** = Ordentliche Aufwendungen 263.143,30 261.200 257.432,20 1.943,30- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 82.323,38- 78.400- 102.998,01- 3.923,38 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 32.361,54- 25.200- 24.933,77- 7.161,54 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 2.633,59- 1.500- 2.772,20- 1.133,59 ** + Finanzerträge 34.995,13- 26.700- 27.705,97- 8.295,13 *** = Finanzergebnis 34.995,13- 26.700- 27.705,97- 8.295,13 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51 ****** = Jahresergebnis vor ILV 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51 ******* = Ergebnis nach ILV 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51 275 Seite 20 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.5.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 295.086,00 70,00 295.156,00 2.233.160,00 2.233.230,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 295.086,00 70,00 0,00 0,00 295.156,00 2.553.411,79 2.553.481,79 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.945.248,83 390.000,00 239.680,00 2.095.568,83 154.542,82 299.747,79 0,00 454.290,61 1.641.278,22 1.790.706,01 Zwischensumme: 1.945.248,83 390.000,00 239.680,00 0,00 2.095.568,83 154.542,82 299.747,79 0,00 0,00 454.290,61 1.641.278,22 1.790.706,01 G e s a m t s u m m e 4.793.816,62 390.000,00 239.680,00 0,00 4.944.136,62 449.628,82 299.817,79 0,00 0,00 749.446,61 4.194.690,01 4.344.187,80 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine 276 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 21 von 46 1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria- lienstiftung 1.6.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 106.346,29 Euro um 4.449,51 Euro auf 110.795,80 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapi- talerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 50.000,00 Euro durchgeführt. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2022 resultierte weiter aus der steuerlich höchstmögli- chen Zuführung von 54.449,51 Euro aus dem Jahresergebnis. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.202 2 (1.430,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (1.544,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (107,8 TEuro). Für die Stif- tung wurde die Rentabilität somit mit -5,4 TEuro (Vorjahr 107,2 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 1.544,1 TEuro einer Rentabilität von -0,3 % (Vorjahr 7,1 %) entspricht. Damit lag sie um rd. 7,4 %-Punkte unter dem Niveau des Vorjahres. Die Rentabilität der Stiftung lag unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und unter der Stei- gerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %. Auch bei dieser Stiftung war die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Rentabilität im Wesentlichen auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisier- ten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuführen. Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. -167,8 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2021 waren noch Mittel in Höhe von 112,0 TEuro nicht ausgereicht, welche im Jahr 2022 aus- geschüttet wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 90,9 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 21,1 TEuro vermindert. 277 Seite 22 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung 1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 1.320.095,22 1.437.746,82 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 III. Finanzanlagen 842.141,03 959.792,63 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 842.141,03 959.792,63 B. Umlaufvermögen 206.656,92 223.095,60 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.034,79 5.760,25 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 9.034,79 5.760,25 III. Liquide Mittel 197.622,13 217.335,35 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 197.622,13 217.335,35 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 754,50 905,40 SUMME DER AKTIVA 1.527.506,64 1.661.747,82 278 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 23 von 46 P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 1.430.891,02 1.544.093,11 I. Basiskapital 1.320.095,22 1.437.746,82 1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 747.631,73 697.631,73 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -167.113,17 538,43 II. Rücklagen 110.795,80 106.346,29 1. Kapitalerhaltungsrücklage 110.795,80 106.346,29 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 94.385,87 114.954,71 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 90.879,23 111.961,40 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.506,64 2.993,31 C. Verbindlichkeiten 2.200,00 2.700,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.200,00 2.700,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 29,75 0,00 SUMME DER PASSIVA 1.527.506,64 1.661.747,82 279 Seite 24 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.6.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 157.500,00- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 157.500,00- 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 128,00- 13.675,30- 128,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 128,00- 13.675,30- 128,00 *** = Ordentliche Erträge 157.628,00- 157.500- 171.175,30- 128,00 62320410 Grabpflege 632,85 700 566,21 67,15 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 13.069,16 15.500 14.068,30 2.430,84 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 13.702,01 16.200 14.634,51 2.497,99 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 128.835,00 104.000 141.085,00 24.835,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 21.082,17- 37.010,31- 21.082,17 ** - Transferaufwendungen 107.752,83 104.000 104.074,69 3.752,83- 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 513,33 500 513,33 13,33- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 596,63 600 596,63 3,37 *** = Ordentliche Aufwendungen 122.051,47 120.800 119.305,83 1.251,47- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 35.576,53- 36.700- 51.869,47- 1.123,47- 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 18.025,98- 15.200- 14.382,95- 2.825,98 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 975,00- 700- 275,00 ** + Finanzerträge 19.000,98- 15.900- 14.382,95- 3.100,98 *** = Finanzergebnis 19.000,98- 15.900- 14.382,95- 3.100,98 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51 ****** = Jahresergebnis vor ILV 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51 ******* = Ergebnis nach ILV 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51 280 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 25 von 46 1.6.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.046.744,39 160.000,00 109.872,00 1.096.872,39 86.951,76 168.433,60 654,00 254.731,36 842.141,03 959.792,63 Zwischensumme: 1.046.744,39 160.000,00 109.872,00 0,00 1.096.872,39 86.951,76 168.433,60 654,00 0,00 254.731,36 842.141,03 959.792,63 G e s a m t s u m m e 1.524.698,58 160.000,00 109.872,00 0,00 1.574.826,58 86.951,76 168.433,60 654,00 0,00 254.731,36 1.320.095,22 1.437.746,82 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 281 Seite 26 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 1.7.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 151.175,95 Euro um 24.266,47 Euro auf 126.909,48 Euro. Für das Jahr 2022 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 37.952,29 Euro. Dieser Wert wurde in voller Höhe eingestellt. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde in Höhe von 62.218,76 Euro durchge- führt. Der Kapitalerhalt der Stiftung kann somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (13.042,5 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (13.584,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (75,4 TEuro). Für die Stif- tung wurde die Rentabilität (welche in den Kapitalerhalt und die Ausrichtung einfließt) somit mit -466,4 TEuro (Vorjahr 601,8 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe- stand von 13.584,3 TEuro einer Rentabilität von -3,4 % (Vorjahr 4,6 %) entspricht. Die Renta- bilität hatte sich somit um ca. 8,0 %-Punkte verschlechtert. Auch bei dieser Stiftung waren die wesentlichen Ursachen die direkt in das Basiskapital ein- gestellten und nicht realisierten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestande s. Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. -579,8 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stiftungsver- waltung sieht nicht vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen ge- bundenen Anlagen vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die nicht realisierten Kursverluste bis zum Rückzahlungstermin vollständig wieder aufgeholt werden. Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftu ng im Berichtsjahr unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2021 waren noch Mittel in Höhe von 6.212,01 Euro vorhanden, welche im Jahr 2022 vollstän- dig ausgereicht wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden im Jahr 2022 in Höhe von 39.890,51 Euro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel- lungen im Vergleich zum Vorjahr um 33.678,50 Euro erhöht. Die Mittel der Zweckausrichtungs- rückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 282 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 27 von 46 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Kost-Pocher’schen Stiftung 1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 12.915.557,06 13.395.373,56 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.919.900,00 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.919.900,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00 6. Fahrzeuge 0,00 0,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 3.995.657,06 4.475.473,56 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.495.657,06 3.975.473,56 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 B. Umlaufvermögen 212.877,37 271.008,99 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.292,72 50.019,27 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.948,88 5.948,88 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20 5. Sonstige Vermögensgegenstände 43.599,64 32.326,19 III. Liquide Mittel 151.584,65 220.989,72 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 -4,90 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 151.584,65 220.994,62 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 13.128.434,43 13.666.382,55 283 Seite 28 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 13.042.466,54 13.584.330,75 I. Basiskapital 12.915.557,06 13.433.154,80 1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 963.567,39 963.567,39 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 869.795,68 807.576,92 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 963.548,55 1.543.365,05 II. Rücklagen 126.909,48 151.175,95 1. Kapitalerhaltungsrücklage 126.909,48 151.175,95 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 43.454,57 9.233,26 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 39.890,51 6.212,01 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.564,06 3.021,25 C. Verbindlichkeiten 42.513,32 72.818,54 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.000,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 33.513,32 72.818,54 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 13.128.434,43 13.666.382,55 284 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 29 von 46 1.7.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 60,00- 500,00- 60,00 ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 60,00- 500,00- 60,00 54120100 Erbbauzinsen (230) 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84- 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 76.008,00- ** + Sonstige ordentliche Erträge 76.008,00- *** = Ordentliche Erträge 35.446,16- 35.400- 111.894,16- 46,16 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 7.194,72 12.500 13.001,58 5.305,28 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 7.194,72 12.500 13.001,58 5.305,28 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 41.743,26 62.700 71.030,15 20.956,74 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 33.678,50 9.169,92- 33.678,50- ** - Transferaufwendungen 75.421,76 62.700 61.860,23 12.721,76- 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 542,81 500 542,81 42,81- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 626,11 600 626,11 26,11- *** = Ordentliche Aufwendungen 83.242,59 75.800 75.487,92 7.442,59- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 47.796,43 40.400 36.406,24- 7.396,43- 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 73.745,41- 66.500- 61.566,23- 7.245,41 57180000 Zinserträge v om sonst. inländ. Bereich 4.299,99- 5.341,45- 4.299,99 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 7.703,32- 5.500- 3.645,60- 2.203,32 ** + Finanzerträge 85.748,72- 72.000- 70.553,28- 13.748,72 *** = Finanzergebnis 85.748,72- 72.000- 70.553,28- 13.748,72 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29 ****** = Jahresergebnis vor ILV 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29 ******* = Ergebnis nach ILV 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29 285 Seite 30 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.7.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 4.287.102,32 500.000,00 400.000,00 4.387.102,32 311.628,76 582.836,50 3.020,00 891.445,26 3.495.657,06 3.975.473,56 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zwischensumme: 4.787.102,32 500.000,00 400.000,00 0,00 4.887.102,32 311.628,76 582.836,50 3.020,00 0,00 891.445,26 3.995.657,06 4.475.473,56 G e s a m t s u m m e 14.216.961,32 500.000,00 400.000,00 0,00 14.316.961,32 821.587,76 582.836,50 3.020,00 0,00 1.401.404,26 12.915.557,06 13.395.373,56 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 286 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 31 von 46 1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 1.8.1 Feststellungen Kapitalerhalt Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage von 22.979,38 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi- talerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 40.000,00 Euro durchgeführt. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 90.677,10 Euro somit um 17.020,62 Euro auf 73.656,48 Euro. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (3.049,2 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.554,7 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (44,9 TEuro). Für die Stif- tung wurde die Rentabilität somit mit -460,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 3.554,7 TEuro einer Rentabilität von -13,0 % ent- spricht. Im Vergleich zum Vorjah r (1,7 %-Punkte) verschlechterte sich die Rentabilität somit um 14,7 %-Punkte. Auch bei dieser Stiftung waren die wesentlichen Ursachen die direkt in das Basiskapital eingestell- ten und nicht realisierten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes. Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. -529,0 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stiftungsverwaltung sieht nicht vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen gebundenen Anlagen vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die nicht realisier- ten Kursverluste bis zum Rückzahlungstermin vollständig wieder aufgeholt werden. Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2021 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 11,0 TEuro vorhanden. Die Mittel hieraus wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 15,9 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 4,9 TEuro höher als im Vorjahr ausgewiesen. Die Mittel der aus dem Vor jahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 287 Seite 32 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Fritz-Hintermayr Stiftung 1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 2.975.565,17 3.463.974,58 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 2.975.565,17 3.463.974,58 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 2.975.565,17 3.463.974,58 B. Umlaufvermögen 140.981,80 134.707,01 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.113,27 30.544,57 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 43.113,27 30.544,57 III. Liquide Mittel 97.868,53 104.162,44 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 97.868,53 104.162,44 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 3.116.546,97 3.598.681,59 288 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 33 von 46 P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 3.049.221,65 3.554.651,68 I. Basiskapital 2.975.565,17 3.463.974,58 1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 683.298,07 643.298,07 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -443.702,90 84.706,51 II. Rücklagen 73.656,48 90.677,10 1. Kapitalerhaltungsrücklage 73.656,48 90.677,10 III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 18.235,23 13.090,61 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 15.908,59 11.017,30 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.326,64 2.073,31 C. Verbindlichkeiten 49.090,09 30.939,30 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.000,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 49.090,09 29.939,30 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 3.116.546,97 3.598.681,59 289 Seite 34 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.8.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 576,00- 38.447,90- 576,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 576,00- 38.447,90- 576,00 *** = Ordentliche Erträge 576,00- 38.447,90- 576,00 62320410 Grabpflege 816,65 900 812,74 83,35 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 9.124,00 10.800 8.525,82 1.676,00 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 9.940,65 11.700 9.338,56 1.759,35 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 39.997,50 33.600 25.520,00 6.397,50- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 4.891,29 9.911,03 4.891,29- ** - Transferaufwendungen 44.888,79 33.600 35.431,03 11.288,79- 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 253,33 100 253,33 153,33- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 336,63 200 336,63 136,63- *** = Ordentliche Aufwendungen 55.166,07 45.500 45.106,22 9.666,07- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 54.590,07 45.500 6.658,32 9.090,07- 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 71.207,39- 58.300- 59.619,97- 12.907,39 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 6.938,06- 4.500- 3.734,80- 2.438,06 ** + Finanzerträge 78.145,45- 62.800- 63.354,77- 15.345,45 *** = Finanzergebnis 78.145,45- 62.800- 63.354,77- 15.345,45 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38 ****** = Jahresergebnis vor ILV 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38 ******* = Ergebnis nach ILV 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38 290 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 35 von 46 1.8.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.710.868,21 550.000,00 509.424,00 3.751.444,21 246.893,63 529.257,91 272,50 775.879,04 2.975.565,17 3.463.974,58 Zwischensumme: 3.710.868,21 550.000,00 509.424,00 0,00 3.751.444,21 246.893,63 529.257,91 272,50 0,00 775.879,04 2.975.565,17 3.463.974,58 G e s a m t s u m m e 3.710.868,21 550.000,00 509.424,00 0,00 3.751.444,21 246.893,63 529.257,91 272,50 0,00 775.879,04 2.975.565,17 3.463.974,58 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 291 Seite 36 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien- stiftung 1.9.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 12.686,48 Euro um 1.887,38 Euro auf 10.799,10 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 2.916,16 Euro durchgeführt. Für das Jahr 2022 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.028,78 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens kann somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet gewertet werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital 2022 (153,1 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe- stand (188,6 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (2,0 TEuro). Für die Stiftung wurde die Rentabilität somit mit -33,5 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 188,6 TEuro einer Rentabilität von -17,8 % entspricht. Die Vorjahresrentabilität wurde mit 1,0 % berechnet. Damit hatte sich die Rentabilität um 18,8 %-Punkte verschlechtert. Die Berechnungen des Rpr lagen unter denen der Stiftungsverwaltung von -19,6 %. Auch bei dieser Stiftung war die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Rentabilität im Wesentlichen auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisier- ten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuf ühren. Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. -36,6 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die Einnahmen der Stiftung überschritten die Summe von 45.000,00 Euro nicht. Damit wäre der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Neuregelung seit 29.12.2020) gegeben, wonach eine zeitnahe Mittelverwendung innerhalb von zwei Folgejahren grundsätz- lich nicht mehr erforderlich wird. Die Stiftung hat die Ausrichtungsmittel jedoch trotzdem, wie in § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgesehen, zeitnah ausgerichtet. Aus dem Jahr 2021 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 190,86 Euro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 748,43 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 557,57 Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 292 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 37 von 46 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 142.307,16 173.847,36 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 142.307,16 173.847,36 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 142.307,16 173.847,36 B. Umlaufvermögen 12.447,53 15.761,18 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.625,61 862,15 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.625,61 862,15 III. Liquide Mittel 10.821,92 14.899,03 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 10.821,92 14.899,03 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 154.754,69 189.608,54 293 Seite 38 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 153.106,26 188.617,68 I. Basiskapital 142.307,16 175.931,20 1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 19.483,48 16.567,32 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -37.379,72 -839,52 II. Rücklagen 10.799,10 12.686,48 1. Kapitalerhaltungsrücklage 10.799,10 12.686,48 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 1.648,43 990,86 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 748,43 190,86 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 900,00 800,00 C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 154.754,69 189.608,54 294 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 39 von 46 1.9.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 48,00- 2.450,00- 48,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 48,00- 2.450,00- 48,00 *** = Ordentliche Erträge 48,00- 2.450,00- 48,00 62320410 Grabpflege 300 300,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 245,65 400 252,66 154,35 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 245,65 700 252,66 454,35 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 1.400,00 1.200 1.500,00 200,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 557,57 187,81- 557,57- ** - Transferaufwendungen 1.957,57 1.200 1.312,19 757,57- 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 100,00 100 100,00 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 183,30 200 183,30 16,70 *** = Ordentliche Aufwendungen 2.386,52 2.100 1.748,15 286,52- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 2.338,52 2.100 701,85- 238,52- 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 3.201,30- 2.700- 2.454,24- 501,30 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 214,00- 200- 14,00 ** + Finanzerträge 3.415,30- 2.900- 2.454,24- 515,30 *** = Finanzergebnis 3.415,30- 2.900- 2.454,24- 515,30 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78 ****** = Jahresergebnis vor ILV 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78 ******* = Ergebnis nach ILV 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78 295 Seite 40 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.9.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 193.182,85 35.000,00 29.952,00 0,00 198.230,85 19.335,49 36.610,00 21,80 0,00 55.923,69 142.307,16 173.847,36 Zwischensumme: 193.182,85 35.000,00 29.952,00 0,00 198.230,85 19.335,49 36.610,00 21,80 0,00 55.923,69 142.307,16 173.847,36 G e s a m t s u m m e 193.182,85 35.000,00 29.952,00 0,00 198.230,85 19.335,49 36.610,00 21,80 0,00 55.923,69 142.307,16 173.847,36 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 296 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 41 von 46 1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1.10.1 Feststellungen Kapitalerhalt Für das Jahr 2022 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 7.669,21 Euro ermittelt. Dieser Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Übertragung aus den verfüg- baren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 1.946,20 Euro durchgeführt. Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden. Die Erhöhung der Kapitalerhaltungsrücklage von 62.708,77 Euro um 5.723,01 Euro auf 68.431,78 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.202 2 (777,5 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (803,7 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 0,5 TEuro. Für die Stiftung wurde die Rentabilität (welche für den Kapitalerhalt und zur Aus- richtung zu verwenden ist) somit mit -25,7 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum An- fangsbestand des Eigenkapitals von 801,5 TEuro einer Rentabilität von -3,2 % (Vorjahr 1,3 %) entspricht. Der Rückgang der Rentabilität um rd. 4,5 %-Punkte beruhte zu einem Anteil auf die im vorhe- rigen Jahr nicht zu verzeichnende Einstellung in die Instandhaltungsrückstellungen für die stif- tungseigenen Immobilien in Höhe von 14,3 TEuro sowie des Wegfalls der vorjährigen Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren in Höhe von 3,3 TEuro. Hauptsächlich war aber auch bei dieser Stiftung die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisierten Kurs- verluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuführen. Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. -33,9 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermö- gensumschichtungen“ gebucht. Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr unter dem marktübliche n Zinssatz von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckausrichtungsmittel in Höhe von 6.628,05 Euro wurden vollständig ausgereicht und neue Rückst ellungen für Ausrichtungen in Höhe von 69,28 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 6.558,77 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen. 297 Seite 42 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Anlagevermögen 709.021,30 731.523,37 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 554.445,70 563.008,70 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 554.445,70 563.008,70 III. Finanzanlagen 154.575,60 168.514,67 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 154.575,60 168.514,67 B. Umlaufvermögen 99.015,27 103.908,39 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.211,47 2.662,03 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 3.211,47 2.662,03 III. Liquide Mittel 95.803,80 101.246,36 1. Kassenbestand 10.089,08 10.089,03 2. Bankguthaben 0,00 -4,90 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 85.714,72 91.162,23 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 808.036,57 835.431,76 298 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 43 von 46 P A S S I V A 31.12.2022 in € 31.12.2021 in € A. Eigenkapital 777.453,08 803.722,94 I. Basiskapital 709.021,30 741.014,17 1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 33.175,15 31.228,95 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -39.153,85 -5.214,78 II. Rücklagen 68.431,78 62.708,77 1. Kapitalerhaltungsrücklage 68.431,78 62.708,77 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 15.869,28 7.928,05 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 69,28 6.628,05 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 14.300,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.500,00 1.300,00 C. Verbindlichkeiten 14.714,21 23.780,77 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 14.714,21 23.780,77 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 808.036,57 835.431,76 299 Seite 44 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.10.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 58.604,08- 57.700- 58.364,88- 904,08 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 58.604,08- 57.700- 58.364,88- 904,08 55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 3.343,80- ** + Sonstige ordentliche Erträge 3.343,80- *** = Ordentliche Erträge 58.604,08- 57.700- 61.708,68- 904,08 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 4.420,04 39.300 14.305,50 34.879,96 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.900 2.900,00 62320410 Grabpflege 297,20 300 294,10 2,80 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 20.208,31 19.624,55 20.208,31- 62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 14.300,00 14.300,00- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 3.750,83 3.700 3.668,57 50,83- 62550000 Erstattungen an v erb. Unt./Bet./Sonderv . 2.284,62 2.300 2.215,96 15,38 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 45.261,00 48.500 40.108,68 3.239,00 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00 ** - Abschreibungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 7.100,00 600 15.850,00 6.500,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 6.558,77- 7.296,97- 6.558,77 ** - Transferaufwendungen 541,23 600 8.553,03 58,77 64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 88,10 100 89,29 11,90 64710200 Grundsteuer (dezentral) 1.900 1.900,00 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 200,00 200 200,00 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 288,10 2.200 289,29 1.911,90 *** = Ordentliche Aufwendungen 54.653,33 59.900 57.513,00 5.246,67 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 3.950,75- 2.200 4.195,68- 6.150,75 57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 2.548,02- 2.500- 2.240,03- 48,02 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 443,46- 300- 466,80- 143,46 ** + Finanzerträge 2.991,48- 2.800- 2.706,83- 191,48 *** = Finanzergebnis 2.991,48- 2.800- 2.706,83- 191,48 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 6.942,23- 600- 6.902,51- 6.342,23 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 886,53- 1.024,37- 886,53 ** + Außerordentliche Erträge 886,53- 1.024,37- 886,53 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 159,55 59,52 159,55- ** - Außerordentliche Aufwendungen 159,55 59,52 159,55- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 726,98- 964,85- 726,98 ****** = Jahresergebnis vor ILV 7.669,21- 600- 7.867,36- 7.069,21 ******* = Ergebnis nach ILV 7.669,21- 600- 7.867,36- 7.069,21 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 7.669,21- 600- 7.867,36- 7.069,21 300 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 45 von 46 1.10.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 132.272,60 8.563,00 140.835,60 554.445,70 563.008,70 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 132.272,60 8.563,00 0,00 0,00 140.835,60 554.445,70 563.008,70 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 2. Wertpapiere 185.583,46 30.000,00 10.000,00 205.583,46 17.068,79 34.048,07 109,00 51.007,86 154.575,60 168.514,67 Zwischensumme: 185.583,46 30.000,00 10.000,00 0,00 205.583,46 17.068,79 34.048,07 109,00 0,00 51.007,86 154.575,60 168.514,67 G e s a m t s u m m e 880.864,76 30.000,00 10.000,00 0,00 900.864,76 149.341,39 42.611,07 109,00 0,00 191.843,46 709.021,30 731.523,37 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 301 Seite 46 von 46 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Jahresabschlüsse 2022 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und kommunal ver walteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten- den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Be- handlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 28.05.2024 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 302 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/006/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus- schuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 66 303 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 304 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024): Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 305 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/024/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 08.12.2023 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad Anlagen: NürnbergBad Bericht_JAP 2022 signiert NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert Sachverhalt (WerkA NüBad): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb NüBad wurde von der Baker Tilly Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und eingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht ink. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Festellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 77 306 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2023 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 307 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2023 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 308 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 03.11.2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetrieb NüBad wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 55.544.532,46 Euro Der Jahresverlust beträgt 7.304.052,11 Euro Gutachtenvorschlag (RprA): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 55.544.532,46 Euro Der Jahresverlust beträgt 7.304.052,11 Euro Beschlussvorschlag: Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 55.544.532,46 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 7.304.052,11 Euro ab. 3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto). 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NüBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 309 Eigenbetrieb NürnbergBad Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 77 310 104/2023 I Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 4 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 9 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12 5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12 5.1.2. Jahresabschluss 12 5.1.3. Lagebericht 12 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13 5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 13 6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 13 7. Schlussbemerkung 14 311 104/2023 II Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run- dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können. 312 104/2023 1 1. Prüfungsauftrag Mit Beschluss des Stadtrats vom 10. März 2023, dem eine entsprechende Empfehlung des Werksausschusses des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, (im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ genannt) vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 gewählt. Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge- schäftsjahr 2022 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen. Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä- ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an- wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns ge prüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge- prüfte Unternehmen gerichtet. Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Ver- hältnis zu Dritten, die als Anl age beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt- schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend. Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird der elektroni- sche Prüfungsbericht ausgehändigt. 313 104/2023 2 2. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur- teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage: • Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe. Grundsätzlich kann der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften. • Der Jahresverlust 2022 hat sich um TEUR 581 auf TEUR 7.304 erhöht. Die wesent- lichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar: - Die Umsatzerlöse stiegen um TEUR 2.772 auf TEUR 5.415 (Vj. TEUR 2.643) an. Nach Ende der Corona-Beschränkungen erholten sich die Besucherzahlen langsam, aber ansteigend. - Die aktivierten Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks- bads betragen TEUR 390. - Der Materialaufwand stieg um TEUR 757 auf TEUR 3.587. Die Materialein- satzquote sank von 62,4 % auf 60,1 %. Durch die wieder regulären Öffnungs- zeiten stiegen die Fernwärme- und Wasserverbrauchsmengen. - Der Personalaufwand stieg um TEUR 689 auf TEUR 5.057 und ist im Wesent- lichen auf Lohn - und Gehaltsanpassungen zurückzuführen. Die Personalauf- wandsquote sank von 96,1 % auf 84,7 %. - Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 2.112 auf Vorjahresniveau. - Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 2.120 (Vj. TEUR 1.442). Bedingt durch den normalen Badebetrieb gab es wieder hö- here Aufwendungen z.B. für Reinigung und Kassendienst. 314 104/2023 3 - Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 33 auf TEUR -388. - Der Gesamtkostendeckungsgrad beträgt 45 % nach 40 % im Vorjahr. • Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 5.016 auf TEUR 55.545 (Vj. TEUR 50.529) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurück- zuführen: - Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um TEUR 3.593 auf TEUR 51.829 im Wesentlichen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die Sanierung Volksbad voran. Die Erhöhung des Um- laufvermögens betrifft hauptsächlich Forderungen gegenüber der Stadt Nürn- berg/Eigenbetriebe in Höhe von TEUR 2.226 (Vj. TEUR 1.307). - Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um TEUR 360 auf TEUR 8.634 an. Dem Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von TEUR 7.664 (Vj. TEUR 10.046) steht der Jahresverlust in Höhe von TEUR 7.304 (Vj. TEUR 6.723) gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse er- höhten sich um TEUR 900 auf TEUR 6.685. Den planmäßigen Auflösungen stehen die eingegangenen Zuschüsse für die Sanierung des Volksbades ent- gegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen um TEUR 2.851 auf TEUR 32.048. • Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 5.215 (Vj. TEUR 8.824) und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 5.699 (Vj. TEUR 1.861) werden durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 11.143 (Vj. TEUR 10.853) vollständig abgedeckt. Der Finanzmittel- fonds ist zum Bilanzstichtag um TEUR 229 auf TEUR 587 gestiegen. Der Lagebericht enthält die folgenden wesentlichen Chancen und Risiken: • Chancen o Größere Investitionen in die Infrastruktur, um die Attraktivität des Eigenbetriebs zu erhalten 315 104/2023 4 o Energieeinsparmöglichkeiten durch eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad • Risiken o Beschaffungsrisiken durch steigende Bezugspreise für Waren und Leistungen und insbesondere durch die hohen Energiepreise o Personalmangel Zur Prognose: • Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von TEUR 8.124 geplant. Bei den Besucherzahlen wurde für 2023 mit einer Besucherzahl von 900.000 Gästen geplant. Die Umsatzerlöse w erden für 2023 demzufolge bei TEUR 4.500 erwartet. Für das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Besucherzahlen auf 1 Million angenommen und ein weiterer Anstieg der Umsatzerlöse erwartet. Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestan- des und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unterneh- mens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Werksleitung der Gesell- schaft dem Umfang nach angemessen und inhaltlich realistisch. 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlage n 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beige- fügten Fassung den unter dem Datum vom 3. November 2023 in Nürnberg unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: 316 104/2023 5 „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel- lung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Er- tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 317 104/2023 6 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses un d des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend u nd geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be- urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 318 104/2023 7 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutsch en ge- setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von we sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut- schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken d er zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar- stellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als we- sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 319 104/2023 8 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lag ebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand- lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden , da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine w esentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten 320 104/2023 9 Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit n icht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Ei- genbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichend er geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we- sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während un- serer Prüfung feststellen.“ 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handels - rechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB) und der Eigenbetriebsverordnung des Bun- deslandes Bayern sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte 321 104/2023 10 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022, beste- hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und unter Einbeziehung der Buchführung und der nach §§ 289 ff. aufgestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022. Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks- ausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein- haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in- soweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor- schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgem äß Risiken zur Folge haben kön- nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grund- sätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können. Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ordnungs- mäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Ab- schlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. Wir haben unsere Prüfung in den Monaten Oktober und November 2023 durchgeführt. Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: Entwicklung der Prüfungsstrategie  Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)  Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi- koeinschätzung: • Umsatzrealisierung • Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens • Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen 322 104/2023 11 • Vollständigkeit der Angaben im Anhang • Plausibilität der Angaben im Lagebericht  Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung  Auswahl des Prüfungsteams Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen  Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme  Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle- gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten  Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten  Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be- rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a. • Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute • Einholung von Bestätigungen von Lieferanten Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen  Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung  Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk  Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift- liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbeso ndere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jah- resabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle 323 104/2023 12 Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord- nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un- terlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab- schluss und Lagebericht abgebildet worden. 5.1.2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3) ent- spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beach- tung der der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge- prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten. 5.1.3. Lagebericht Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. 324 104/2023 13 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden unverändert beibehalten. 6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh- rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An- lage 6 beigefügt ist. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun- gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. 325 104/2023 14 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Nürn- bergBad, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestä- tigungsvermerks" enthalten. Nürnberg, 3. November 2023 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin 326 Anlage 1 A K T I V A 31.12.2021 P A S S I V A 31.12.2021 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 7.998 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 275.156,59 -3.047 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.592,00 12 III. Jahresverlust -7.304.052,11 -6.723 II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 7.664.336,00 10.046 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden 8.633.542,72 8.274 Grunstücken 40.662.917,76 42.180 2. technische Anlagen und Maschinen 1.153.214,00 1.528 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 6.685.220,05 5.785 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.134.285,00 1.294 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.871.719,72 3.222 C. RÜCKSTELLUNGEN 51.822.136,48 48.224 1. Rückstellungen für Pensionen 155.926,00 26 51.828.728,48 48.236 2. sonstige Rückstellungen 395.152,36 397 551.078,36 423 B. UMLAUFVERMÖGEN D. VERBINDLICHKEITEN I. Vorräte 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.047.793,53 29.197 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 66 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 618.110,80 256 2. Waren 8.295,79 8 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ 74.551,42 74 Eigenbetriebe 6.305.898,61 5.777 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unternehmen 143.987,52 194 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 306.077,98 258 5. sonstige Verbindlichkeiten 498.963,51 565 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 2.225.734,09 1.307 davon aus Steuern: 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 EUR 213.587,59 (Vj. TEUR 352) 4. sonstige Vermögensgegenstände 505.909,60 283 39.614.753,97 35.989 3.046.721,67 1.857 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 59.937,36 58 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 586.814,11 358 3.708.087,20 2.289 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.716,78 4 55.544.532,46 50.529 55.544.532,46 50.529 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Bilanz zum 31. Dezember 2022 31.12.202231.12.2022 104/2023 327 Anlage 2 2021 TEUR 1. Umsatzerlöse 5.414.666,70 2.643 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 389.985,00 287 3. sonstige betriebliche Erträge 166.434,75 1.612 5.971.086,45 4.542 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffe und für bezogene Waren 2.009.295,32 1.869 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.577.853,24 961 3.587.148,56 2.830 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.853.295,31 3.167 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.203.620,66 1.201 5.056.915,97 4.368 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.111.885,48 2.196 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 2.120.446,19 1.442 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.145,93 13 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 334,00 (Vj. TEUR 0) 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 391.371,53 434 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 0,00 (Vj. TEUR 3) 10. Ergebnis nach Steuern -7.293.535,35 -6.715 11. sonstige Steuern 10.516,76 8 12. Jahresverlust -7.304.052,11 -6.723 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 2022 EUR 104/2023 328 Anlage 3 Seite 1 104/2023 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.202 2 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge- sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re- gelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell- schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord- nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif- ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt. 329 Anlage 3 Seite 2 104/2023 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur- den linear abgeschrieben. Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre . Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammel- posten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben. 330 Anlage 3 Seite 3 104/2023 Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind m it ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet. Eigenkapital Allgemeine Rücklagen bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände. 331 Anlage 3 Seite 4 104/2023 Jahresverlust Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2022 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 7.664.336,00 für das Jahr 2022 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2022 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen. Sonderposten für Investitionszuschüsse sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge- nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent- sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi- fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit- telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan- genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,44 %, Vorjahr 1,35 %) beträgt TEUR 122 (Vorjahr TEUR 4) und wurde mit einer Ausschüttungs - sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,78 % (Vorjahr 1,87 %), ein Ge- haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzins ung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittli- chen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe, Verbind- lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 332 Anlage 3 Seite 5 104/2023 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA I. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE 1. Jan. 2022 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2022 1. Jan. 2022 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2022 31. Dez. 2022 31. Dez. 2021 € € € € € € € € € € € ANLAGEVERMÖGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSGE- GENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 72.283,45 0,00 0,00 0,00 72.283,45 60.601,45 5.090,00 0,00 65.691,45 6.592,00 11.682,00 72.283,45 0,00 0,00 0,00 72.283,45 60.601,45 5.090,00 0,00 65.691,45 6.592,00 11.682,00 SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 87.380.523,32 13.413,70 0,00 1.705,20 87.392.231,82 45.200.281,56 1.530.737,70 1.705,20 46.729.314,06 40.662.917,76 42.180.241,76 Technische Anlagen und Ma- schinen 8.672.806,98 0,00 0,00 1.000,00 8.671.806,98 7.145.461,98 374.131,00 1.000,00 7.518.592,98 1.153.214,00 1.527.345,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.353.586,14 41.897,78 0,00 1.587,20 4.393.896,72 3.059.272,14 201.926,78 1.587,20 3.259.611,72 1.134.285,00 1.294.314,00 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 3.222.060,47 5.643.929,87 0,00 0,00 8.865.990,34 0,00 0,00 0,00 0,00 8.871.719,72 3.222.060,47 103.628.976,91 5.699.241,35 0,00 4.292,40 109.323.925,86 55.405.015,68 2.106.795,48 4.292,40 57.507.518,76 51.822.136,48 48.223.961,23 103.701.260,36 5.699.241,35 0,00 4.292,40 109.396.209,31 55.465.617,13 2.111.885,48 4.292,40 57.573.210,21 51.828.728,48 48.235.643,23 333 Anlage 3 Seite 6 104/2023 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 306.077,98 (Vorjahr EUR 258.077,24), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von EUR 2.225.734,09 (Vorjahr EUR 1.307.182,78), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in Höhe von EUR 9.000 ,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 505.909,60 (Vorjahr EUR 283.021,91) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 7.716,78 (Vorjahr EUR 3.924,93) beinhaltet Posten di- verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge. Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 59.937,36 (Vorjahr EUR 58.337,36) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gut- scheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 19.200,00) für das Volksbad. 334 Anlage 3 Seite 7 104/2023 PASSIVA I. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2022 EUR Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 Gewinnvortrag 275.156,59 Jahresverlust davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) (7.304.052,11) 7.664.336,00 (8.633.542,72) Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg. II. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.102.162,00 (Vorjahr EUR 3.298.831,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 156 passiviert. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 395.152,36 (Vorjahr EUR 397.328,38) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 213.264,06 (Vorjahr EUR 172.334,34), Rückstellung für Beihilfen für Beamte i m Ruhestand mit EUR 68.881,00 (Vorjahr EUR 61.420,00) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit mit EUR 75.286,00 (Vorjahr EUR 122.848,00). 335 Anlage 3 Seite 8 104/2023 III. Verbindlichkeiten 1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeitenspiegel Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR zwischen einem und fünf Jahren EUR über fünf Jahre EUR Stand zum 31.12.2022 EUR Stand zum 31.12.2021 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.299.300,05 8.800.870,48 20.947.623,00 32.047.793,53 Vorjahr 2.110.500,33 8.166.870,48 18.919.340,62 29.196.711,43 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 618.110,80 0,00 0,00 618.110,80 Vorjahr 256.353,17 0,00 0,00 256.353,17 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 6.305.898,61 0,00 0,00 6.305.898,61 Vorjahr 5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41 Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 143.987,52 0,00 0,00 143.987,52 Vorjahr 194.151,03 0,00 0,00 194.151,03 Sonstige Verbindlichkeiten 498.963,51 0,00 0,00 498.963,51 Vorjahr 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21 Gesamt 9.866.260,49 8.800.870,48 20.947.623,00 39.614.753,97 Vorjahr Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 6.305.898,61 (Vorjahr EUR 5.777.257,41). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be- triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 6.216.573,61 den sonstigen Verbindlichkeite n und in Höhe von EUR 89.325,00 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 336 Anlage 3 Seite 9 104/2023 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 498.963,51 (Vorjahr EUR 565.066,21) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 179.641,01. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse EUR Erlöse Schwimmbad 1.930.368,90 Erlöse Sauna 695.466,67 Erlöse Schulreferat 1.817.715,34 Erlöse Vereine 511.744,31 Erlöse Schwimmkurse 108.122,15 Erlöse Aquafitness 52.956,32 Erlöse eigene Veranstaltungen 3.978,19 Erlöse sonstige Nutzer 78.834,54 Erlöse Badenebenartikel 16.345,94 Erlöse Veranstaltungen 22.891,97 Erlöse sonstige 3.190,46 Erträge Pachten/Vermietung 75.032,88 Erträge Nebenkosten 23.211,84 Erträge Solarien 1.401,84 Erträge Automaten 943,61 Erträge Wohnungen Miete 5.692,70 Erträge Sachkostenersatz 66.769,04 5.414.666,70 2. Aktivierte Eigenleistungen 389.985,00 337 Anlage 3 Seite 10 104/2023 3. sonstige betriebliche Erträge EUR Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge Personalkostenerstattung 14.066,80 Erträge Agentur für Arbeit 10.758,72 Erträge Schadenersatz 9.331,09 sonstige Erträge 13.920,14 166.434,75 4. Materialaufwand EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 680.564,07 b) Aufwendungen für Strom 662.790,66 c) Aufwendungen für Wasser 357.856,23 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 201.622,06 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 106.462,30 2.009.295,32 EUR Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 978.468,68 b) Fremdreinigung 599.384,56 1.577.853,24 338 Anlage 3 Seite 11 104/2023 5. Personalaufwand EUR a) Löhne und Gehälter 3.853.295,31 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.203.620,66 für Altersversorgung und für Unterstützung 5.056.915,97 Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 276.846,23 (Vorjahr EUR 278.120,89) für die Altersver- sorgung der Mitarbeiter enthalten. 6. Abschreibungen EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 5.090,00 Abschreibungen auf Gebäude 919.884,81 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.172.038,24 Sofortabschreibung GWG 14.872,43 2.111.885,48 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR Instandhaltungskosten 54.446,61 Versicherungen 40.302,38 Miete, Maschinen 48.244,88 Reisekosten 21.878,85 Kraftfahrzeugkosten 4.203,16 Werbe- und Vertreterkosten 34.787,15 Bücher, Zeitschriften 4.713,93 Bürobedarf 9.977,04 Portokosten 1.106,87 Telefonkosten 5.220,23 Veranstaltungen 20.263,81 Straßenreinigungsgebühr 21.723,85 Abfallgebühr 26.186,30 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 87.091,14 Verwertung, Entsorgung 18.407,72 Fremdleistungen allgemein 60.758,21 Gutachten/Untersuchungen 367,78 Abschluss- und Prüfungskosten Rechts- und Beratungskosten 22.117,53 15.801,91 Kassendienst 241.638,78 339 Anlage 3 Seite 12 104/2023 Geldtransportkosten 7.524,51 Nebenkosten des Geldverkehrs 19.613,23 Bewachung/Sicherheit 131.076,20 Wäschereinigung 2.118,83 Gärtnereileistungen 127.483,71 Winterdienst 19.588,98 Wartung 12.400,88 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 560.069,03 Sonstige Steuern 79.412,81 Werkzeuge und Kleingeräte 3.533,93 Übriger betrieblicher Aufwand Periodenfremder Aufwand 65.374,52 349.269,17 Diverser Aufwand 2.322,26 2.120.446,19 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR Aufzinsung sonstige Rückstellungen 334,00 Zinsertrag § 233a AO betriebliche Steuer 2.811,93 3.145,93 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR Darlehens-/Kontokorrentzinsen 391.371,53 391.371,53 10. Sonstige Steuern EUR Grundsteuern 10.059,76 Kfz-Steuer 457,00 10.516,76 340 Anlage 3 Seite 13 104/2023 E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2022 2021 Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 14,75 14,00 davon Beamte 0,25 0,00 Technische Leitung/Werkstatt 6,00 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 57,75 59,00 Auszubildende 14,25 12,50 Mitarbeiter 79,75 80,50 davon weiblich 25,50 25,50 davon männlich 54,25 55,00 davon Teilzeitbeschäftigte 22,25 16,50 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurde die Baker Tilly & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2022 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche: a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0 341 Anlage 3 Seite 14 104/2023 5. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher S teuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. 6. Organe des Eigenbetriebes 6.1 Werkleitung Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an: Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter 6.2 Werkausschuss Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an: Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Max Müller, Projektentwickler Herr Kilian Sendner, Kaufmann i. R. Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe Herr Paul Arzten, Erzieher Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen, bis 13.02.2022 Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin Frau Natalie Keller, Bildungsreferentin Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer i. R. Herr Alexander Kahl, Student, ab dem 30.03.2022 Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. 7. Ergebnisverwendung Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszah- lungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebes (Einlagekonto). 342 343 Anlage 4 104/2023 1 Eigenbetrieb NürnbergBad Lagebericht für das Jahr 2022 I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf- gabe. Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetri eb NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebs- stätten. Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten: Freibäder • Stadionbad • Westbad • Naturgartenbad Hallenbäder • Langwasserbad • Südstadtbad • Katzwangbad • Nordostbad Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um • das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, • die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und • das Schulschwimmen zu ermöglichen. Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an. Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse. 344 Anlage 4 104/2023 2 Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver- trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon- zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund- lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neu- ausschreibung der Dienstleistungskonzession erst darauffolgend durchgeführt werden kann. Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen- betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für das Jahr 2025 geplant. B. Organisation und Steuerung Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind • der Stadtrat, • der Oberbürgermeister, • der Werkausschuss • und die Werkleitung. Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020. Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt. Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche: Kaufmännischer Bereich: • Allgemeine Verwaltung und Organisation • Personalwesen • Finanz- und Rechnungswesen, Controlling Technischer Bereich und Bäderbetrieb: • Zentralwerkstatt • Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen • Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes • Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung) • Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs - pflichten 345 Anlage 4 104/2023 3 Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufga ben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em Zweiten Werkleiter untergeordnet. Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt: II. Wirtschaftsbericht A. Überblick und Rahmenbedingungen Die Zahl der Einwo hner Nürnbergs liegt bei rund 53 0.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Ver- einen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich f ür Vereins- mitglieder zugänglich. Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau - nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg. 346 Anlage 4 104/2023 4 Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt. B. Leistungsindikatoren Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit de r Kostendeckungsgrad als weitere Steue - rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende - ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtko sten des jeweiligen Be - richtsjahrs. C. Geschäftsverlauf Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt. Schwerpunkte im Jahr 2022 waren: Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits- studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. M ai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus- schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be- auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks- bad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli- ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins- schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge- sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftr agte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge- hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. Die Baugenehmigung ist mitt- lerweile erteilt. Im Jahr 2022 wurden Abbrucharbeiten durchgeführt, Schutzmaßnah- men umgesetzt, Entscheidungen zu den Arten der Wandanschlüsse abgeschlossen und bis zum Jahresende waren mehr als 70% der zu beauftragenden Bausumme ver- geben. 347 Anlage 4 104/2023 5 Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen- betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte. Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga- ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer- tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts- leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie- ben und mit B eschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen. Weitere Änderungen gab es in der Leitungsebene des Eigenbetriebs NürnbergBad im Jahr 2022 nicht. Der Werkausschuss NürnbergBad genehmigte in seiner Sitzung im Oktober 2022 ein Konzept zur Förderung für Personen, die die Qualifikation zum/zur Meister/in für Bä- derbetriebe erwerben wollen. Die Werkleitung hofft, hierdurch die interne Personalent- wicklung stärken zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Corona-Pandemie Die Corona -Pandemie hinterlies noch bis einschließlich April des Jahres 2022 deutliche Spuren in den Ergebnissen und Kennzahlen des Eigenbetriebs NürnbergBad. Zwar mussten die Bäder nicht mehr geschlossen bleiben, doch galten bis ins Frühjahr hinein noch Zutrittsbeschränkungen und besondere Hygienevorschriften. Je nach geltender Version der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen durften beispielsweise nur geimpfte oder genesene Personen (2G) bzw. geimpfte oder genesene und zusätzlich getestete Personen (2G plus) in die Schwimmbäder eingelassen werden. Viele Badegäste waren zudem in der Wahrnehmung öffentlicher Sport- und Freizeitangebote noch sehr zurückhaltend. Erfreulicherweise endeten die Corona -Vorschriften jedoch noch rechtzeitig vor Beginn der Freibadsaison, so dass ab dem Frühsommer die in Bezuig auf die Pandemie eine gewisse Normalität in die Einrichtungen von NürnbergBad schrittweise zurückkehren konnte. Energie-Krise Im Zuge des Ukraine-Krieges kam es zu einer bundesweiten Energiemangellage und zu einer immensen Verteuerung der Energiepreise. Da zu befürchten stand, dass die Gasvorräte für die Bundesrepublik Deutschland für den Winter der Jahres 20 22/2023 nicht reichen würden, wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher dringend aufge- rufen, Energie zu sparen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beschloss hier ein entschlossenes Vorgehen und erhielt hierfür die vollständige Zustimmung des Werkausschusses NürnbergBad. Konkret wurden im Jahr 2022 drei von vier Hallen- bädern zeitweise geschlossen, die Beckenheizung in den Freibädern eingestellt, die Außenbecken der Hallenbäder nicht mehr beheizt bzw. in den kalten Monaten voll- ständig geschlossen, die Rutsche im Nordostbad geschlossen, Sauna-Kabinen außer Betrieb gesetzt und nach der Wiedereröffnung der Hallenbäder die Temperaturen in den Becken reduziert. Insbesondere über die Entscheidung zeitweise nur eines der vier Hallenbäder in Betrieb zu l assen und die Becken der Freibäder nicht mehr mit 348 Anlage 4 104/2023 6 fossilier Energie zu beheizen, führten schließlich zu einem beachtlichen Energieeinsparerfolg von über 834.000 kWh Energie im Vergleich zum Jahr 2019. Insgesamt trugen die Öffentlichkeit und die Kundschaft von NürnbergBad dieses Konzept als angemessen und maßvoll mit. Der Schwimm - und Badebetrieb konnte damit trotz knapper Energieversorgung erhalten bleiben und gleichzeitig ein Beitrag zur Überwindung der Situation geleistet werden. Gut angenommen wurden seit dem Herbst die wieder aufgenommenen Termine und Veranstaltungen, wie Schwimm- und Fitnesskurse, Wassergymnastik oder die langen Saunaabende sowie die zunächst übergangsweise wiedereröffnete Gastronomie im Langwasserbad. Besucherentwicklung 2018 2019 2020 2021 2022 Besucher insgesamt 1.225.379 1.181.749 445.720 420.901 869.812 Hallenbäder* 488.182 502.239 164.419 137.476 351.556 Sauna* 84.499 91.043 32.988 21.376 57.340 Freibäder* 349.242 259.907 164.602 146.272 278.780 Schulen 130.149 133.538 32.325 43.768 66.118 Vereine 121.779 142.598 37.158 54.694 78.236 Kurse 51.327 51.945 14.028 17.315 37.782 Hundebadetag 201 479 200 300 300 * ohne Schulen, Vereine und Kurse Trotz mehrerlei Einschränkungen im Vergleich zu einem „normalen“ Besucherjahr konnten mit insgesamt 869.812 Gästen ein sehr zufriedenstellendes und ein über den Planwerten liegendes Ergebnis erreicht werden. Umsatzerlöse Umsatzerlöse 2019 2020 2021 2022 Gesamt 6.201.811,27 2.407.345,78 2.643.096,17 5.414.666,70 Erlöse Schwimmbad 2.396.160,20 864.341,68 806.270,65 1.930.368,90 Erlösabgrenzung Bad 3.831,30 56.895,25 0 0 Erlöse Sauna 1.162.326,45 433.587,26 231.397,16 695.466,67 Erlöse Vereine 538.842,05 261.872,61 282.631,10 511.744,31 Erlöse Schulreferat 1.665.181,82 618.495,57 1.092.788,22 1.817.715,34 Erlöse sonst. Nutzer 49.352,18 16.033,29 32.826,34 78.834,54 Erlöse Schwimmkurse 110.532,69 -26,63 38.317,48 108.122,15 Erlöse Aquafitness 73.811,96 725,15 14.765,81 52.956,32 Erlöse Veranstaltung 37.922,05 0 3.338 26.870,16 Erlöse Badenebenart. 36.424,96 7.378,66 49,16 16.345,94 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten 99.112,04 70.213,78 70.864,54 103.937,42 Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten 6.152,67 1.718,18 190,29 2.345,45 349 Anlage 4 104/2023 7 Erlöse aus Sachkostener- stattungen* 23.788,66 62.267,45 60.255,21 66.769,04 Sonstige -1.627,76 13.843,53 9.402,21 3.190,46 Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 5.415 TEUR und erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr um 2.772 TEUR. Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2022 45 %. Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2015 47 2016 46 2017 46 2018 62 2019 51 2020 31 2021 40 2022 45 Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2022 im Durch - schnitt mit 8,40 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt. Die Gesamt-Erträge wurden, ggü. den Corona geprägten Vorjahren, positiv beeinflusst durch die Normalisierung des Badebetriebes i.H.v. 5.414.666,70 EUR und den akti- vierten Eigenleistungen i.H.v. 389.985,00, in Zusammenhang mit der Sanierung Volks- bad. Gesamt-Aufwand je Badegast 15,26 EUR Gesamt-Aufwand 2022: 13.275.138 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 6,86 EUR Gesamt-Erträge 2022: 5.971.086 EUR Zuschuss je Badegast 8,40 EUR Jahresverlust 2022: 7.304.052 EUR Personalentwicklung Bereich Stand: 31.12.2021 + / - Stand: 31.12.2022 Zweiter Werkleiter 1 0 1 Verwaltung 14 + 0,75 14,75 Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6 Bäderbetrieb 59 -1,25 57,75 Summe 80,50 -0,75 79,75 davon weiblich 25,50 0 25,50 davon männlich 55 -0,75 54,25 davon teilzeitbeschäftigt 16,5 +5,75 22,25 Auszubildende 12,5 +1,75 14,25 350 Anlage 4 104/2023 8 D. Lage Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Nach Ende der Corona-Beschränkungen er- holten sich die Besucherzahlen langsam, aber ansteigend. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.415 oberhalb der Planung (TEUR 4.000). Ent- sprechend war auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 45 % besser als geplant (37%). 1. Ertragslage 2022 TEUR 2021 TEUR 2020 TEUR Gesamtleistung 5.971 3.342 3.577 Materialaufwand -3.587 -2.830 -3.012 Rohergebnis 2.384 512 565 Personalaufwand -5.057 -4.368 -4.475 Abschreibungen -2.111 -2.196 -2.293 Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.120 -1.442 -1.214 Zinsergebnis -389 -421 -499 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit -7.294 -7.915 -7.916 Sonstige Steuern -11 -9 -8 Gewinn Abgang Grundstück 0 1.201 0 Jahresergebnis -7.304 -6.723 -7.924 Der Materialaufwand betrug 3.587 TEUR (2021: 2.830 TEUR). Durch die wieder regu- lären Öffnungszeiten stiegen die Fernwärme- und Wasserverbrauchsmengen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.120 TEUR (2020 : 1.442 TEUR). Bedingt durch den normalen Badebetrieb gab es wieder höhere Auf- wendungen z.B. für Reinigung und Kassendienst. Das Zinsergebnis betrug -389 TEUR (2021: -421 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt- darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Die Personalkosten betrugen 5.057 TEUR (2021: 4.368 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.853 TEUR (2021: 3.167 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.204 TEUR (2021: 1.201 TEUR) zusammen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.111 TEUR (2021: 2.196 TEUR). 351 Anlage 4 104/2023 9 2. Finanzlage 2022 TEUR 2021 TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -5.215 -8.824 Cashflow aus Investitionstätigkeit -5.699 -1.861 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 11.143 10.853 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 229 168 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 358 190 Flüssige Mittel am Ende des Jahres 587 358 Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 434 TEUR (2021: 306 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 153 TEUR (2021: 52 TEUR) zusam- men. Für das Geschäftsjahr 2022 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von 7.664 TEUR geplant. Dieser wurde in 2022 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen. 3. Vermögenslage 2022 TEUR 2021 TEUR Abweichung TEUR Anlagevermögen 51.829 48.236 3.593 Umlaufvermögen 3.708 2.289 1.419 Rechnungsabgrenzungsposten 8 4 4 Aktiva 55.545 50.529 5.016 Eigenkapital 8.634 8.273 361 Sonderposten 6.685 5.785 900 Rückstellungen 551 423 128 Verbindlichkeiten 39.615 35.990 3.625 Rechnungsabgrenzungsposten 60 58 2 Passiva 55.545 50.529 5.016 Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die Sanierung Volksbad voran. Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.304 TEUR (2021: 6.723 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt: 352 Anlage 4 104/2023 10 Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.634 TEUR. Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 40.226 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen. Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 6.685 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher- stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn- berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er- wirtschaften können. Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren- erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir- kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Fre ibädern, be- reits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden dauerhaft analysiert. Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags- zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz - planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts- plan für das Jahr 2023 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.124 TEUR geplant. Bei den Besucherzahlen wurde für 2023 mit einer Besucherzahl von 900.000 Gästen geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2023 demzufolge bei 4.500 TEUR erwartet. Für Stand am 31.12.2021 EUR Ausgleich Stadt Nürnberg EUR Jahresverlust 2022 EUR Stand am 31.12.2022 EUR 8.273.258,83 7.664.336,00 -7.304.052,11 8.633.542,72 353 Anlage 4 104/2023 11 das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Besucherzahlen auf 1 Million angenommen und ein weiteres merklicher Anstieg der Umsatzerlöse erwartet. Chancen Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur- den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben. Mittlerweile befinden sich zusätzlich zum Volksbad zwei weitere größere Projekte (Dämmung Rutsche Nordostbad, Erneuerung der Wasseraufbereitung im Katzwang- bad) in der Umsetzung. Allerdings werden auch weiterhin neue Angebote für die Kun- den angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs zu erhalten. Das wichtigste Pro- jekt ist hierbei zunächst die Wiederbelebung des Volksbades, über dessen Projektfort- schritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Nach dem Auslaufen der Corona-Beschränkungen konnten im Jahr 2022 erstmals wie- der große und kleine Veranstaltungen, wie die Vintage -Pool-Party oder besondere Saunaabende durchgeführt werden. Dies trug einer Belebung des Badebetriebs und zur Kunden(wieder)gewinnung bei . Zum Jahresende 2022 begann eine Modernisie- rung aller Kassenanlagen in den Bädern von NürnbergBad. Damit wurde die Grund- lage geschaffen, auf der im Jahr 2023 ein Online-Ticket-Shop gestartet werden konnte. Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur der Freibäder, z.B. über eine Sanierung der Wege im Naturgartenbad oder in die WC-Anlagen im Naturgarten- und im Stadionbad sowie weitere kleinere bauliche Maßnahmen, riefen positive Reak- tionen der Kundschaft hervor. Ausgelöst durch die Energiekrise ermöglichte der Stadtrat der Stadt Nürnberg einen Sondertopf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Hier gelang es Nürnberg- Bad eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad zu be- kommen, die dann im Jahr 2022 geplant wurde und nun im Jahr 2023 zur Ausführung kommt. Risiken Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man- nigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und insbesondere durch die hohen Energiepreise die Gefahr , die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des Ukraine-Krieges oder des Konfliktes im Nahen Os- ten zu einem Energieengpass oder noch weiter steigenden Preisen kommen, könnte für den Eigenbetrieb die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Derzeit gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans für die G asversorgung, der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufen wurde. Dies hat für NürnbergBad momentan keine Konsequenzen. Sollte jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht mehr mit einer durch- gehenden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfallstufe ist die Bundesnetz- agentur aufgefordert, durch hoheitliche Maßnahmen die Gasversorgung zu regulieren. Hierfür hat sie bereits angekündigt, dass Schwimmbäder, Spaßbäder und Freizeitein- richtungen sich als erstes auf Abschaltungen bei der Energiebelieferung einstellen müssten. 354 355 Anlage 5 104/2023 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bi- lanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar- stellung der B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss , entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti- gen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen d ie Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge- führt hat. 356 Anlage 5 104/2023 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben uns ere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas- sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschlus s und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschr iften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen (d.h. M anipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat- 357 Anlage 5 104/2023 3 zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli- che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffende s Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht u nd die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut- schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein z utreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als 358 Anlage 5 104/2023 4 wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass s ie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ge- troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser e Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer- den, ist höher al s das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden , da dolosen Handlungen kollusives Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel- lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pl anen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs- urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- 359 Anlage 5 104/2023 5 stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La- gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun- gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch da- zu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Anga ben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Be- achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs. • führen wir Prüfungshandlung en zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vert retern zugrunde gelegten bedeut- samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahme n geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 360 Anlage 5 104/2023 6 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, 3. November 2023 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin 361 Anlage 6 Seite 1 104/2023 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) Wir haben die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des fol- genden Fragenkreises nach § 53 HGrG untersucht und erteilen hierüber folgenden Bericht: Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indi- vidualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf- nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Richtlinien für den Werkaussch uss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeinde- ordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung NürnbergBad. In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werklei- tung allgemein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabenteilung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Geschäftsjahr 20 22 fanden drei Sitzungen des Werkausschusses statt (am 11. März 2022, 15. Juli 2022 und am 28. Oktober 2022 ). Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine vertonte Dokumentation angefertigt. Zusätzlich zu diesen Sitzungen 362 Anlage 6 Seite 2 104/2023 wurde am 9. Dezember 2022 (war als Sitzungstermin eingeplant) anstelle einer traditi- onellen Beratung im Sitzungssaal des Rathauses, eine Baustellenführung durch das Volksbad durchgeführt. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgre- mien bei Gesellschaften der Stadt tätig. Der Zweite Werkleiter Herr Joachim Lächele war auskunftsgemäß in keinen Aufsichts- räten oder anderen Kontrollgremien tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi- vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus diesem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahm e der Befrei- ungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefug- nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 363 Anlage 6 Seite 3 104/2023 Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung fin- det anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal Zu- und Abgängen sowie bei Stel- lenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der Fall. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku- mentiert? Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet. Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Ver pflichtungser- klärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein ent- sprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an die Mitarbeiter ausgehändigt. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs- prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwic klung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getrof- fen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß de n Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Ba- sis von VOL und VOB erfolgen. 364 Anlage 6 Seite 4 104/2023 Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkaus- schuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und be- sitzen seither Gültigkeit. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bei der Hauptkasse in der Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels kon- sequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizu- messen. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal- tung, EDV)? Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Control- ling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei- bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfni ssen des Unterneh- 365 Anlage 6 Seite 5 104/2023 mens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirt- schaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und Finanzplan sowie einen Stellenplan. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend untersucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen Technik und Rechnungswesen statt. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in pri- vatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten- /Postenebene in SAP. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi- tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erfor- derlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmä- ßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg (basierend auf dem geplanten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Li quiditätsbedarf des Eigenbetriebs zu sichern. Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Li- quiditätsstands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt. 366 Anlage 6 Seite 6 104/2023 e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash -Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Siehe unter d). f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wurde bar vereinnahmt (z. B. Badege- bühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z. B. Mieten, Pachten) oder jährlich (z. B. Schulschwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrech- nung erfolgt die Rechnungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch un- terjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Ein- ziehung der ausstehenden Forderungen. Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflä- chen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines EDV-Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück (SKUBIS). Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausstehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinter- legt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßi gen Überprüfung der Zahlungsein- gänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter einige Wochen im Rückstand. Zur Anpassung an die Corona -Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Geschäfts- jahr 2021 zum Großteil auf eine Onli ne-Anwendung und einen Online -Ticketshop um- gestellt. Nach dem Ende der Corona-Schutzauflagen im Jahr 2022 kehrte NürnbergBad 367 Anlage 6 Seite 7 104/2023 zu seinem regulären Verkauf über die Kassen in den Bädern vor Ort zurück. Die Miet - und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Ab- schlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem Pächter. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden drastischen Betriebsein- schränkungen und den mehrmonatigen Schließungen waren die meisten Pächter wirt- schaftlich außer Stande, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Auf der Grundlage des § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ wurden deshalb zwischen der Werkleitung und den Pächtern mündliche Sondervereinbarungen für das Kalender- jahr 2021 vereinbart. Im Jahr 2022 konnte allmählich zu den üblichen Verhältnissen zu- rückgekehrt werden. Um die Gastronomie im Langwasserbad nach einer Vakanz wieder zu beleben, wurden von der Geschäftsleitung Sonderkonditionen mit dem Pächter ver- einbart, um keine Kundschaft an andere Anbieter zu verlieren. g) Entspricht das Controlling den Anforde rungen des Unternehmens und umfasst es alle wesentlichen Unternehmensbereiche? Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbe- triebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden: - Kostendeckungsgrad, - Zuschussbedarf pro Besucher und - Personalkosten, bezogen auf Funktionen. Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig. 368 Anlage 6 Seite 8 104/2023 h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa- chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be- teiligung besteht? Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäftsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnah- men ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zu- dem ein technisches Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die laufende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die techni- sche Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit dem Werkleiter und dem Rech- nungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürn- berg. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell be- dingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben. 369 Anlage 6 Seite 9 104/2023 c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controlling s, die auch der Risiko- früherkennung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik aus- reichend dokumentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge- stimmt und angepasst? Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Ri- sikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifika- tion etwaiger (Kosten-)Risiken. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: • Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? • Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? • Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge -Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmt e Strategien aus- schließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)? 370 Anlage 6 Seite 10 104/2023 Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkon- ditionen und zur Risikobegrenzung? Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f). c) Hat die Geschäftsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta- rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf • Erfassung der Geschäfte, • Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse, • Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung, • Kontrolle der Geschäfte? f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäftsleitung im Hinblick auf die offenen Posi- tionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Zum gesamten Fragenkreis 5.: Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirtschafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkaus- schuss beschließt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende Interne Revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprü- 371 Anlage 6 Seite 11 104/2023 fungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Ei- genbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebun- den. b) Wie ist die Anbindung der I nternen Revision im Unternehmen ? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Frage a). c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi on im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funk- tionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die ge- sonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestäti- gungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge- stimmt? Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgespro- chen. e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Es handelte sich dabei hauptsächlich auf kleinere (unter EUR 10) Kassenfehlbeträge und auf unwesentliche Bestandsabweichungen bei Badeneben- artikeln. Weitere nicht wesentlichen Beanstandungen konnten bereits im Prüfungszeitraum beachtet und abgestellt werden. 372 Anlage 6 Seite 12 104/2023 f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inter- nen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequen- zen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw. dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforde- rung von Abschlagszahlungen eingezogen werden. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bin- denden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den besonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehan- delt. Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt allerdings, dass für die technische Er- neuerung des Kassensystems ein Beschluss des Werkausschusses erforderlich ge- wesen wäre, da mit der Nettoauftragssumme von rund TEUR 220 die Wertgrenze gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 7 NBBS knapp überschritten wurde. Der gewünschte Beschluss soll in einer der nächsten Sitzungen des Werkausschusses nachgeholt werden. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Ge- schäfte statt. 373 Anlage 6 Seite 13 104/2023 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder Maßnahmen. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma- terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Renta- bilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei großen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbe- triebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustel- len, dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt- lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun- gen)? Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und 374 Anlage 6 Seite 14 104/2023 Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer TEUR 250 (netto) eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Vo- lumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen Leiter des Eigenbetriebs. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den zweiten Werkleiter und die tech- nischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Pro- jektes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie ex- terne Projektcontroller hinzugezogen. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der- artige Geschäfte abgeschlossen wurden. 375 Anlage 6 Seite 15 104/2023 Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienst- leistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Verga berichtlinien der Stadt Nürn- berg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der EU-weiten Regelungen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange- bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den technischen Leiter eingeholt. Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volu- men, Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Ei- genbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg die Angebotseinholung bzw. Vergabe. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals i m Jahr. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un- ternehmens und in die wichtigsten Unternehmensbereiche? Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden 376 Anlage 6 Seite 16 104/2023 Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge- mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent- liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhn- liche, besonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhaltspunkte vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen be- sonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr wurden dem Werkausschuss in der Sitzung am 28. Oktober turnusmä- ßig über die Freibadsaison des Jahres 2022 berichtet. Auf Wunsch aus dem Gremium wurde in der Sitzung am 11. März über die Auslastung und Wirtschaftlichkeit von Sauna- Angeboten ausschließlich für Frauen berichtet, da im Regelfall zweimal wöchentlich in jeweils einer Saunaanlage (montags Südstadtbad und donnerstags Langwasserbad) nur Frauen Zutritt haben, dieses Angebot während der Corona-Pandemie jedoch unter- brochen worden war. Hinweise auf ein grundsätzlich unwirtschaftliches Vorgehen wurden dabei nicht erkannt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor. f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? 377 Anlage 6 Seite 17 104/2023 Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs- organs gemeldet wurden, ist di es unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet. Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen festgestellt. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge- genstände wesentlich beeinflusst wird? Die Grundstücke des Eigenbetriebs weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reser- ven auf. 378 Anlage 6 Seite 18 104/2023 Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu- sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions- verpflichtungen finanziert werden? Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Finanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlun- gen der Stadt abgedeckt wird. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre- ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf. Der Abschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad wird in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg ein- bezogen. Es besteht eine finanzielle Abhängigkeit von der Stadt Nürnberg als Gesell- schafterin. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver- bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Für die Wiederbelegung des Nürnberger Volksbades wurden mehrere Förder- und Zu- schussanträge gestellt. Von Seiten des Bundes sind insgesamt 4 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale Projekte des Städtebaus 2020 (NPS 2020) und 4 Millionen Euro für die Nationalen Projekte des Städtebaus 2021 (NPS 2021) bewilligt. Ausgezahlt wurden bis zum 24.11.2022 aus NPS 2020 848.410,05 EUR. Aus NPS 2021 noch nichts. Bewilligt wurden zudem Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Höhe von 5,87 Millionen Euro. Auch hier wurde noch nichts abgerufen. 379 Anlage 6 Seite 19 104/2023 Des Weiteren erhält das Volksbad-Projekt Fördermittel des Freistaats Bayern in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro. Diese wurden aufgeteilt auf die Förderungen aus dem Entschädigungsfonds (5,53 Millionen Euro) der Städtebauförderung des Landes (8,6 Millionen Euro) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) (4,05 Millionen Euro). Ausge- zahlt wurden bis zum 27.10.23 Mittel in Höhe von 60.000 Euro aus dem Entschädi- gungsfonds, 1,16 Millionen Euro aus der Städtebauförderung und 1,0 Million FAG-Mittel. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat- tung? Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg aus- geglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8 Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Ba- sis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzie- rungsprobleme. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a). 380 Anlage 6 Seite 20 104/2023 Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen? Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Seg- menten aufgeteilte Ergebnisrechnung. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis ist auch im 3. Jahr der Corona -Pandemie durch einen Besucher- rückgang gegenüber der Vorcoronazeit negativ beeinflusst. Die Besucherzahlen entwi- ckelten sich nach dem Ende der Schutzauflagen allmählich wieder nach oben. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbe- ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entsprechende Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskostenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig. 381 Anlage 6 Seite 21 104/2023 Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens - und Ertragslage von Be- deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschafts- politischen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistungen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlust- reduzierung gleichwohl angestrebt. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der Attraktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrum s und der Inbetriebnahme einer neuen Wasserrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirke n, erfolgte mit Wirkung ab dem 2. Mai 2022 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nutzer- gruppen und Tarifarten. Auf die Corona -Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal -, Betriebs - und Energiekosten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert. Auf die Energiekrise und die gestiegenen Energiepreise wurde durch eine erheblich Reduzierung des Ener- gieverbrauchs bis hin zur teilweisen Schließung einzelner Becken und ganzer Bäder reagiert. 382 Anlage 6 Seite 22 104/2023 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? Siehe unter Fragenkreis 15 a). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Nach dem Ende der Schutzauflagen in Bezug auf die Corona -Pandemie wurde eine Rückkehr zum Normalbetrieb und eine schrittweise Erhöhung der Besucherzahlen an- gepeilt. Durch die Energiemangellage und das Erfordernis in großem Umfang den Ener- gieverbrauch zu re duzieren, mussten allerdings die Besucherangebote (zeitweise Schließung der Hallenbäder, Schließung der Außenbecken, Reduzierung der Wasser- temperaturen, Einschränkung des Saunaangebotes usw.) massiv angepasst werden. Das strategische Ziel konnte somit nich t weiterverfolgt werden. Eine Reaktion auf die akute Situation einer bundesweiten Energiemangellage war vorherrschend. Zum heuti- gen Stand kann diese Position in weiten Teilen wieder verlassen werden. Die Angebote können vermehrt den Wünschen der Kundschaft angepasst werden. In Kombination mit einer geplanten Anhebung der Eintrittsgebühren, wird dadurch zwar eine Verbesserung der Ertragslage erwartet, obschon ein Ausgleich des weiterhin vorhandenen bzw. sich durch das Volksbad sogar noch verschlechternden st rukturellen Defizites nicht annäh- rend möglich sein wird. 383 384 385 Eigenbetrieb NürnbergBad Nürnberg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 77 386 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ja- nuar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La- gebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermö- gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Er- tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der L age des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 387 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be- urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortli ch, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 388 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufs tellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge- setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentlich e falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar- stellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent- lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins- gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 389 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe- absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be- trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre- führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ere ignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu 390 5 führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob de r Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen d ie sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we- sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, 15. Juni 2022 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin 391 A K T I V A 31.12.2020 P A S S I V A 31.12.2020 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 2.181 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -3.047.591,02 -1.856 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.682,00 8 III. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924 II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 10.045.730,00 6.733 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grunstücken 42.180.241,76 36.684 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 0,00 866 2. technische Anlagen und Maschinen 1.527.345,00 1.895 8.273.258,83 0 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.294.314,00 1.424 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.222.060,47 1.242 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.784.568,00 5.304 48.223.961,23 41.245 48.235.643,23 41.253 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 25.892,00 21 B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 397.328,38 400 423.220,38 421 I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 56 D. VERBINDLICHKEITEN 2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.196.711,43 28.618 74.551,42 65 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 127 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 5.777.257,41 9.402 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 258.077,24 213 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 1.307.182,78 813 Unternehmen 194.151,03 104 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 5. sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 249 4. sonstige Vermögensgegenstände 283.021,91 854 davon aus Steuern: 1.857.281,93 1.889 EUR 352.357,01 (Vj. TEUR 116) 35.989.539,25 38.500 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 357.522,31 190 2.289.355,66 2.144 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 58.337,36 41 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.924,93 3 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 866 50.528.923,82 44.266 50.528.923,82 44.266 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Bilanz zum 31. Dezember 2021 31.12.202131.12.2021 392 2020 TEUR 1. Umsatzerlöse 2.643.096,17 2.407 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 287.318,00 399 3. sonstige betriebliche Erträge 1.612.221,57 771 4.542.635,74 3.577 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffe und für bezogene Waren 1.869.395,02 1.926 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 960.694,53 1.086 2.830.089,55 3.012 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 3.324 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.200.963,96 1.151 4.367.743,88 4.475 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.196.376,30 2.293 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.441.867,54 1.214 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.617,57 0 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 433.635,99 499 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 3.155,00 (Vj. TEUR 4) 10. Ergebnis nach Steuern -6.714.459,95 -7.916 11. sonstige Steuern 8.522,44 8 12. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 2021 EUR 393 Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.202 1 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge- sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re- gelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell- schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord- nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif- ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt. 394 Seite 2 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur- den linear abgeschrieben. Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre . Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammel- posten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben. 395 Seite 3 Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet. Eigenkapital Allgemeine Rücklagen bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände. Jahresverlust Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 10.045.730,00 für das Jahr 2021 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2021 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen. 396 Seite 4 Sonderposten für Investitionszuschüsse sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge- nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent- sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi- fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit- telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan- genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt TEUR 4 (Vorjahr TEUR 5) und wurde mit einer Auss chüttungs- sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,87 % (Vorjahr 2,30 %), ein Ge- haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis - und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 397 Seite 5 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA I. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanl agen im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE 1. Jan. 2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2021 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020 € € € € € € € € € € € ANLAGEVERMÖGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSGE- GENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00 SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 80.337.007,90 7.118.010,42 0,00 74.495,00 87.380.523,32 43.653.501,14 1.546.780,42 0,00 45.200.281,56 42.180.241,76 36.683.506,76 Technische Anlagen und Ma- schinen 8.602.045,32 70.761,66 0,00 0,00 8.672.806,98 6.706.911,32 438.550,66 0,00 7.145.461,98 1.527.345,00 1.895.134,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.276.133,37 77.452,77 0,00 0,00 4.353.586,14 2.852.249,37 207.022,77 0,00 3.059.272,14 1.294.314,00 1.423.884,00 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 1.242.641,00 1.979.419,47 0,00 0,00 3.222.060,47 0,00 0,00 0,00 0,00 3.222.060,47 1.242.641,00 94.457.827,59 9.245.644,32 0,00 74.495,00 103.628.976,91 53.212.661,83 2.192.353,85 0,00 55.405.015,68 48.223.961,23 41.245.165,76 94.522.136,59 9.253.618,77 0,00 74.495,00 103.701.260,36 53.269.240,83 2.196.376,30 0,00 55.465.617,13 48.235.643,23 41.252.895,76 398 Anlage 3 Seite 6 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 258.077,24 (Vorjahr EUR 212.895,82), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von EUR 1.307.182,78 (Vorjahr EUR 813.802,89), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in Höhe von EUR 9.000 ,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 283.021,91 (Vorjahr EUR 853.642,62) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.924,93 (Vorjahr EUR 3.312,23) beinhaltet Posten diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge. Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 58.337,36 (Vorjahr EUR 40.737,36) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gut- scheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 17.600,00) für das Volksbad. 399 Anlage 3 Seite 7 PASSIVA I. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2021 EUR Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 Verlustvortrag (3.047.591,02) Jahresverlust davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) (6.722.982,39) 10.045.730,00 8.273.258,83 Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg. II. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.298.831,00 (Vorjahr EUR 3.440.441,00). Ne uzusagen wurden in Höhe von T€ 26 passiviert. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 397.328,38 (Vorjahr EUR 400.429,74) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 11.000,00 (Vorjahr EUR 134.554,39), Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 172.334,34 (Vorjahr EUR 132.697,21) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 61.420,00 (Vorjahr EUR 59.506,00). 400 Anlage 3 Seite 8 III. Verbindlichkeiten 1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeitenspiegel Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR zwischen einem und fünf Jahren EUR über fünf Jahre EUR Stand zum 31.12.2021 EUR Stand zum 31.12.2020 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.110.500,33 8.166.870,48 18.919.340,62 29.196.711,43 Vorjahr 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 0,00 0,00 256.353,17 Vorjahr 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41 Vorjahr 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88 Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 194.151,03 0,00 0,00 194.151,03 Vorjahr 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54 Sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21 Vorjahr 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45 Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25 Vorjahr Gesamt 11.829.459,93 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 5.777.257,41 (Vorjahr EUR 9.402.265,88). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be- triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 5.683.261,22 den sonstigen Verbindlichkeite n und in Höhe von EUR 93.996,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 4. Sonstige Verbindlichkeiten 401 Anlage 3 Seite 9 Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 565.066,21 (Vorjahr EUR 248.885,45) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 321.199,31. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse EUR Erlöse Schwimmbad 806.270,65 Erlöse Sauna 231.397,16 Erlöse Schulreferat 1.092.788,22 Erlöse Vereine 282.631,10 Erlöse Schwimmkurse 38.317,48 Erlöse Aquafitness 14.765,81 Erlöse sonstige Nutzer 32.826,34 Erlöse Badenebenartikel 49,16 Erlöse Veranstaltungen 3.338,00 Erlöse sonstige 9.402,21 Erträge Pachten/Vermietung 25.464,21 Erträge Nebenkosten 39.300,92 Erträge Automaten 190,29 Erträge Wohnungen Miete 6.099,41 Erträge Sachkostenersatz 60.255,21 2.643.096,17 2. Aktivierte Eigenleistungen 287.318,00 3. sonstige betriebliche Erträge EUR Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.297,00 Erträge Personalkostenerstattung 20.343,11 Erträge Agentur für Arbeit 130.887,11 Erträge Anlagen-Abgang 1.200.505,00 sonstige Erträge 132.831,35 1.612.221,57 4. Materialaufwand 402 Anlage 3 Seite 10 EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 562.412,54 b) Aufwendungen für Strom 780.122,78 c) Aufwendungen für Wasser 267.062,57 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 221.923,86 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 37.873,27 1.869.395,02 EUR Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 620.243,03 b) Fremdreinigung 340.451,50 960.694,53 5. Personalaufwand EUR a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.200.963,96 für Altersversorgung und für Unterstützung 4.367.743,88 Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 278.120,89 (Vorjahr EUR 305.086,56) für die Altersver- sorgung der Mitarbeiter enthalten. 6. Abschreibungen 403 Anlage 3 Seite 11 EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.022,45 Abschreibungen auf Gebäude 923.974,42 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.253.427,05 Sofortabschreibung GWG 14.952,38 2.196.376,30 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR Instandhaltungskosten 69.745,85 Versicherungen 36.831,09 Miete, Maschinen 35.030,45 Reisekosten 9.087,57 Kraftfahrzeugkosten 6.693,57 Werbe- und Vertreterkosten 18.979,29 Bücher, Zeitschriften 4.833,94 Bürobedarf 8.956,03 Portokosten 1.553,19 Telefonkosten 14.867,20 Veranstaltungen 3.960,17 Straßenreinigungsgebühr 17.680,42 Abfallgebühr 23.498,57 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 82.138,18 Verwertung, Entsorgung 7.923,77 Fremdleistungen allgemein 1.502,50 Gutachten/Untersuchungen 1.465,17 Abschluss- und Prüfungskosten Rechts- und Beratungskosten 15.431,92 14.361,25 Kassendienst 126.531,64 Geldtransportkosten 1.602,08 Nebenkosten des Geldverkehrs 38.176,35 Bewachung/Sicherheit 117.334,16 Wäschereinigung 1.388,79 Gärtnereileistungen 124.892,85 Winterdienst 22.690,59 Wartung 2.844,38 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 550.720,54 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 65.204,34 Werkzeuge und Kleingeräte 6.347,26 Übriger betrieblicher Aufwand 2.209,36 Diverser Aufwand 5.965,07 1.441.867,54 8. sonstige Zinsen und Ähnliche Erträge EUR 404 Anlage 3 Seite 12 Agio 12.617,57 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR Aufzinsung sonstige Rückstellungen 3.155,00 Darlehens-/Kontokorrentzinsen 430.480,99 433.635,99 10. Sonstige Steuern EUR Grundsteuern 8.068,44 Kfz-Steuer 454,00 8.522,44 E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2021 2020 Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 14,00 11,00 davon Beamte 0,00 0,50 Technische Leitung/Werkstatt 6,00 5,50 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 59,50 64,25 Auszubildende 12,50 10,50 Mitarbeiter 80,50 81,75 davon weiblich 25,50 25,50 davon männlich 55,00 56,25 davon Teilzeitbeschäftigte 16,50 13,25 405 Anlage 3 Seite 13 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde die Baker Tilly & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2021 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche: a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0 5. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der R ückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewe rtung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. 6. Organe des Eigenbetriebes 6.1 Werkleitung Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an: Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter 6.2 Werkausschuss Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an: Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Max Müller, Projektentwickler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R. Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, bis 19.05.2021 Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, seit 20.05.2021 Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe Herr Paul Arzten, Erzieher Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. 406 407 1 Eigenbetrieb NürnbergBad Lagebericht für das Jahr 2021 I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf- gabe. Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetri eb Nürnberg- Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, ein- schließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstät- ten. Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten: Freibäder • Stadionbad • Westbad • Naturgartenbad Hallenbäder • Langwasserbad • Südstadtbad • Katzwangbad • Nordostbad Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um • das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, • die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und • das Schulschwimmen zu ermöglichen. Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an. Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse. 408 2 Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver- trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon- zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund- lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neu- ausschreibung der Dienstleistungskonzession erst im Jahr 2022 erfolgen kann. Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen- betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant. B. Organisation und Steuerung Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind • der Stadtrat, • der Oberbürgermeister, • der Werkausschuss • und die Werkleitung. Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020. Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Nähere s zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt. Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche: Kaufmännischer Bereich: • Allgemeine Verwaltung und Organisation • Personalwesen • Finanz- und Rechnungswesen, Controlling Technischer Bereich und Bäderbetrieb: • Zentralwerkstatt • Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen • Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes • Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung) • Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs - pflichten 409 3 Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufga ben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em Zweiten Werkleiter untergeordnet. Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt: II. Wirtschaftsbericht A. Überblick und Rahmenbedingungen Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 530.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich. Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau - nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg. Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt. 410 4 B. Leistungsindikatoren Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützi gkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue - rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende - ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be - richtsjahrs. C. Geschäftsverlauf Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt. Schwerpunkte im Jahr 2021 waren: Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits- studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus- schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be- auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks- bad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli- ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins- schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge- sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge- hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. 411 5 Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen- betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte. Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga- ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer- tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts- leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie- ben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in d er Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen. Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkun- gen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten vom 02.11.2020 bis zum 27.05.2021 (Lockdown) geschlossen bleiben. Nach der Wiedereröffnung der Freibäder war dann der Betriebsstart in den Hallenbädern zum 12.06.2021 möglich. Allerdings unter Pandemie-Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbe- trieb war nur erheblich eingeschränkt d urchführbar. Belegungen und Vermietungen mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an. Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung war bereits im Vorjahr in kürzester Zeit ein Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich geworden. Mit einer Soft- ware konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht ar- rangiert werden. Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen An- ordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus zufriedenstellenden Frei- badsaison, musste im Herbst und Winter der Betrieb unter Corona -Bedingungen ge- stemmt werden. Dabei waren sich häufig ändernde Einlassregime (3G, 2G, 2G -plus usw.) zu berücksichtigen. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zudem zu einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtrats- sitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen. . 412 6 Besucherentwicklung 2017 2018 2019 2020 2021 Besucher insgesamt 1.113.390 1.225.379 1.181.749 445.720 420.901 Hallenbäder* 477.791 488.182 502.239 164.419 137.476 Sauna* 92.544 84.499 91.043 32.988 21.376 Freibäder* 238.451 349.242 259.907 164.602 146.272 Schulen 134.622 130.149 133.538 32.325 43.768 Vereine 124.371 121.779 142.598 37.158 54.694 Kurse 45.611 51.327 51.945 14.028 17.315 Hundebadetag 201 479 200 300 * ohne Schulen, Vereine und Kurse Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgeführt werden . Mit ins gesamt 420.901 Besuchern im Jahr 2021 lagen die Besucherzahlen knapp unter dem Vorjahrswert. Umsatzerlöse Umsatzerlöse 2018 2019 2020 2021 Gesamt 6.207.773,16 6.201.811,27 2.407.345,78 2.643.096,17 Erlöse Schwimmbad 2.555.697,47 2.396.160,20 864.341,68 806.270,65 Erlösabgrenzung Bad 10.358,93 3.831,30 56.895,25 0 Erlöse Sauna 1.117.059,80 1.162.326,45 433.587,26 231.397,16 Erlöse Vereine 439.839,27 538.842,05 261.872,61 282.631,10 Erlöse Schulreferat 1.551.705,59 1.665.181,82 618.495,57 1.092.788,22 Erlöse sonst. Nutzer 63.832,41 49.352,18 16.033,29 32.826,34 Erlöse Schwimmkurse 122.043,28 110.532,69 -26,63 38.317,48 Erlöse Aquafitness 70.094,25 73.811,96 725,15 14.765,81 Erlöse Veranstaltung 37.261,61 37.922,05 0 3.338 Erlöse Badenebenart. 35.575,83 36.424,96 7.378,66 49,16 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten 121.967,77 99.112,04 70.213,78 70.864,54 Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten 8.662,23 6.152,67 1.718,18 190,29 Erlöse aus Sachkostener- stattungen* 75.626,42 23.788,66 62.267,45 60.255,21 Sonstige -1.951,70 -1.627,76 13.843,53 9.402,21 Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.643 TEUR und erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr leicht um 236 TEUR. 413 7 Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2021 40 %. Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2015 47 2016 46 2017 46 2018 62 2019 51 2020 31 2021 40 Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2021 im Durch - schnitt mit 15,97 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt. Die Gesamt-Erträge wurden positiv beeinflusst durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld i.H.v. 209.052,22 EUR, dem Verkauf des ehemaligen Altenfurter Badgrundstückes i.H.v. 1.200.505,00 EUR und den aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 287.318,00, in Zu- sammenhang mit der Sanierung Volksbad. Gesamt-Aufwand je Badegast 26,76 EUR Gesamt-Aufwand 2021: 11.265.618 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 10,79 EUR Gesamt-Erträge 2021: 4.542.636 EUR Zuschuss je Badegast 15,97 EUR Jahresverlust 2021: 6.722.982 EUR Personalentwicklung Bereich Stand: 31.12.2020 + / - Stand: 31.12.2021 Zweiter Werkleiter 1 0 1 Verwaltung 12 +2 14 Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6 Bäderbetrieb 64 -4 60 Summe 83 -2 81 davon weiblich 26 0 26 davon männlich 57 -2 55 davon teilzeitbeschäftigt 13 +4 17 Auszubildende 11 +2 13 D. Lage Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Durch die weiter anhaltenden Corona-Be- schränkungen konnten die Besucherzahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten wer- den. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.643 unterhalb der Planung (TEUR 3.660). Der Jahresverlust konnte durch Einmalfaktoren, wie z. B. 414 8 den Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemalige n Altenfurter Hallenbadgrund- stückes, gegenüber dem Vorjahr positiv beeinflusst werden . Entsprechend war der Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 40 % überhalb des geplanten Niveaus (33%). 1. Ertragslage 2021 TEUR 2020 TEUR 2019 TEUR Gesamtleistung 3.342 3.577 6.408 Materialaufwand -2.830 -3.012 -3.518 Rohergebnis 512 565 2.890 Personalaufwand -4.368 -4.475 -4.672 Abschreibungen -2.196 -2.293 -2.300 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.442 -1.214 -1.520 Zinsergebnis -421 -499 -586 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit -7.915 -7.916 -6.188 Sonstige Steuern -9 -8 -9 Gewinn Abgang Grundstück 1.201 0 0 Jahresergebnis -6.723 -7.924 -6.197 Der Materialaufwand betrug 2.830 TEUR (2020: 3.012 TEUR). Schließungszeiten und weitere Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Frei- badbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen im Ver- gleich zum Jahr 20 20. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instandhaltungsau f- wand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu weniger Aufwand. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.442 TEUR (2020 : 1.214 TEUR). Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung , so- wohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einem deutlichen Mehraufwand von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Sicherheit. Das Zinsergebnis betrug -421 TEUR (2020: -499 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt- darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Ein in 2021 umgeschuldetes Dar- lehen konnte mit einem negativen Zinssatz aufgenommen werden. Die Personalkosten betrugen 4.368 TEUR (2020: 4.475 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.166 TEUR (2020: 3.324 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.201 TEUR (2020: 1.151 TEUR) zusammen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögen sgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.196 TEUR (2020: 2.293 TEUR). 415 9 2. Finanzlage 2021 TEUR 2020 TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -8.824 -3.568 Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.861 -1.213 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10.853 4.544 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 168 -237 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 190 427 Flüssige Mittel am Ende des Jahres 358 190 Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 306 TEUR (2020: 150 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 52 TEUR (2020: 40 TEUR) zusam- men. Für das Geschäftsjahr 2021 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von 8.189 TEUR geplant. Dieser wurde in 2021 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen. 3. Vermögenslage 2021 TEUR 2020 TEUR Abweichung TEUR Anlagevermögen 48.236 41.253 6.983 Umlaufvermögen 2.289 2.143 146 Rechnungsabgrenzungsposten 4 3 1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0 866 -866 Aktiva 50.529 44.266 6.263 Eigenkapital 8.273 0 8273 Sonderposten 5.785 5.304 481 Rückstellungen 423 421 2 Verbindlichkeiten 35.990 38.500 -2510 Rechnungsabgrenzungsposten 58 41 17 Passiva 50.529 44.266 6.263 Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr erfolgte die Übertragung des Volksbadgrundstückes aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad i.H.v. 7.092 TEUR. Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Erhöhung des Finanzmittelfonds um 168 TEUR ist stichtagsbedingt. 416 10 Der Jahresverlust beläuft sich auf 6.723 TEUR (2020: 7.924 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt: Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.273 TEUR Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 36.471 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen. Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.785 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Die Prognose des Wirtschaftsplans 2021 wurde, vor den Einmalfaktoren Kurzarbeiter- geld und Verkauf des ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstücks, sehr genau er- füllt. Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher- stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn- berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er- wirtschaften können. Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren- erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir- kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, be- reits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden derzeit analysiert. Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags- zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden. Stand am 31.12.2020 EUR Ausgleich Stadt Nürnberg EUR Jahresverlust 2021 EUR Kapitaleinlage der Stadt Nürnberg EUR Stand am 31.12.2021 EUR -866.488,78 10.045.730,00 -6.722.982,39 5.817.000,00 8.273.258,83 417 11 Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz- planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts- plan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR geplant. Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwische n 700.000 und 800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen 3.500 und 4.000 TEUR bewegen. Chancen Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur- den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben. Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die Wie- derbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Als kleiner Teilerfolg konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadt- bad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn lief dort trotz der Corona-Pandemie im Jahr 2021 an und erhöht somit die Attraktivität des Standortes und insbesondere der Saunalandschaft. Für die Gastronomie im Langwasserbad konnte ebenfalls trotz einer äußerst schwieri- gen Marktlage eine Zwischenlösung gefunden werden, die von den Gästen des Bades und gerade der dortigen Sauna sehr positiv aufgenommen wird. Mit dem jetzigen Be- treiber wird derzeit über eine längerfristige Zusammenarbeit verhandelt. Mit dem An- bieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket- Verkaufs verhandelt. Risiken Nicht absehbar ist aus heutiger Sicht der weitere Verlauf der Corona-Pandemie. Zahl- reiche Experten rechnen mit erneuten Infektionswellen im Herbst. Ob dies allerdings erneut zu Beschränkungen für den Badbetrieb führen wird, ist nicht bekannt, aber auch nicht ausgeschlossen. Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man- nigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Ge- fahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bun- desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Not- fallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht mehr mit einer durchgeh enden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfall- 418 419 420 421 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/025/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 08.12.2023 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sachverhalt (WerkA NüBad): Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § Art. 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 88 422 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 423 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 424 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 425

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