← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (21.06.2024)
Sitzung Gesamt
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Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
21.06.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 3
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/001/2024 5
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg Rpr/001/2024 8
TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/002/2024 42
TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/003/2024 45
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2022 Stadt Nürnberg Rpr/003/2024 48
Anhang zum Jahresabschluss 2022 Rpr/003/2024 135
TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/004/2024 251
TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Sitzungsvorlage Rpr/005/2024 254
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 rechtsfähige Stiftungen Rpr/005/2024 257
TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Sitzungsvorlage Rpr/006/2024 303
TOP Ö 7 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sitzungsvorlage NüBad/024/2023 306
NürnbergBad Bericht_JAP 2022 signiert NüBad/024/2023 310
NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert NüBad/024/2023 386
TOP Ö 8 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sitzungsvorlage NüBad/025/2023 422
2
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 21.06.2024, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt
Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/001/2024
2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt
Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/002/2024
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/003/2024
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/004/2024
5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/005/2024
6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/006/2024
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Gutachten
NüBad/024/2023
3
Berschneider, Alois
8. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Berschneider, Alois
Gutachten
NüBad/025/2023
9. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2023,
öffentlicher Teil
4
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/001/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
vom 28.02.2024 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und
hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2021 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
11
5
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 10.786.660.345,68 Euro.
Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 96.106.002,02 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2024 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum
31.12.2021 festgestellt.
7
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-8/2/2
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2021
der Stadt Nürnberg
Februar 2024
11
8
Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Einführung 3
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.3 Vermögens- und Ertragslage 4
1.3.1 Vermögenslage 4
1.3.2 Ertragslage 9
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 10
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 10
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 11
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse
und Meldedaten 14
1.4.4 Kapitalkonsolidierung 15
1.4.5 Schuldenkonsolidierung 19
1.4.6 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 21
1.4.7 At-Equity-Konsolidierung 23
1.4.8 Kapitalflussrechnung 25
1.4.9 Konsolidierungsbericht 30
2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 32
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 34
9
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 34
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt
Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik
dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen.
Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum
31.12.2021.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit
den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater
Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung
wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie
über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran
beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist
nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2021 wäre somit der
30.06.2023 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jah-
resabschluss erst am 19.07.2023 im Stadtrat vorgestellt und am 02.08.2023 dem Rechnungs-
prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses er-
folgte mit Unterbrechungen im Zeitraum November 2023 bis einschließlich Januar 2024.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2021 gliedert
sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
• Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik),
• Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV-
Doppik),
• Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik,
• Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie
• Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik).
10
Seite 4 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahres-
abschlusses.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
• die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
• der Abgleich der Meldeberichte i m Konsolidierungsprogramm Doppik al dente mit
den geprüften Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen,
• die Kapitalkonsolidierung,
• die Schuldenkonsolidierung,
• die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH,
• die konzerninternen Einlagen bzw. Übertragungen von Grundstücken,
• die konzerninternen Rückstellungen,
• die konzerninternen Vorräte,
• die At-Equity-Konsolidierung sowie
• die Kapitalflussrechnung.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläute-
rungen, die durch gesetzlic he Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern
vorgegeben sind, enthält. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die
Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen und Eliminierungen der
einzelnen Positionen in der kons olidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung
korrekt wiedergegeben sind.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum
31.12.2021 gezeigt:
11
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 34
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2021
EUR
Vorjahr
EUR
Bilanzposten 31.12.2021
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 8.914.850.004,99 8.672.872.734,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 218.492.760,00 208.563.755,22
1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 15.640.868,89 15.844.877,02
2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 191.644.408,83 184.782.020,38
3. Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
4.768.936,63 2.833.513,92
4. Geschäfts- oder Firmenwert 6.438.545,65 5.103.343,90
II. Sachanlagen 7.843.447.181,34 7.645.721.478,04
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
291.009.971,53 284.501.809,35
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
2.594.578.987,61 2.531.557.146,80
3. Infrastrukturvermögen 3.387.976.941,92 3.355.017.857,25
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 13.818.540,49 14.653.299,43
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 395.359.862,83 394.736.535,73
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 347.814.338,79 230.330.638,47
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 152.815.374,54 147.505.637,73
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 660.073.163,63 687.418.553,28
III. Finanzanlagen 852.910.063,65 818.587.501,10
1. Sondervermögen 0,00 0,00
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.619.018,31 4.619.018,31
3. Anteile an assoziierten Unternehmen 615.801.101,39 586.259.459,48
4. Sonstige Beteiligungen 5.564.877,41 5.250.430,84
5. Ausleihungen 38.806.075,99 36.659.183,31
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 188.118.990,55 185.799.409,16
B. Umlaufvermögen 1.828.668.975,66 1.576.473.417,88
I. Vorräte 357.423.757,82 239.863.750,73
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 106.174.475,14 96.699.684,23
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige
Erzeugnisse und Leistungen
158.834.868,45 68.111.818,99
A. Eigenkapital 1.934.096.974,10 1.818.561.712,53
I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 690.327.214,54 688.000.849,53
II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
2.631.467,61 2.631.467,61
III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 925.983.406,29 844.685.410,55
IV. Ergebnisvortrag -31.870.889,87 58.288.861,21
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 96.106.002,02 -4.167.037,15
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter
246.069.181,80 224.271.569,07
VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71
VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
B. Sonderposten 1.711.356.669,88 1.757.128.853,72
I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.439.757.157,67 1.477.859.337,91
II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen
Entgelten
217.780.515,03 213.634.792,96
III. Sonstige Sonderposten 20.391.973,18 15.946.829,85
IV. Gebührenausgleich 33.427.024,00 49.687.893,00
V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00
C. Rückstellungen 2.896.848.307,11 2.828.785.042,70
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
2.376.148.041,18 2.332.646.819,93
II. Umweltrückstellungen 31.188.689,55 31.238.752,00
III. Instandhaltungsrückstellungen 28.458.156,19 28.691.928,61
IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen
6.046.351,52 8.750.698,68
V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts-
und Widerspruchsverfahren
0,00 0,00
VI. Sonstige Rückstellungen 455.007.068,67 427.456.843,48
12
Seite 6 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2021
EUR
Vorjahr
EUR
Bilanzposten 31.12.2021
EUR
Vorjahr
EUR
3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und
bebaute)
90.004.420,36 72.765.886,38
4. Sonstige Vorräte 2.394.679,87 2.271.047,13
5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 15.314,00 15.314,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
961.540.642,01 781.638.800,50
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
203.468.930,36 155.196.892,36
2. Privatrechtliche Forderungen 506.859.029,49 412.919.329,34
3. Sonstige Vermögensgegenstände 211.037.777,88 148.852.372,57
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
12.006.554,33 32.609.835,40
5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
28.168.349,95 32.060.370,83
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 509.704.575,83 554.970.866,65
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.141.365,03 36.265.549,83
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
E. Treuhandvermögen 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 4.197.879.649,33 3.841.965.420,43
I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.933.668.844,47 2.793.931.963,36
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
179.496.352,95 123.334.523,74
IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
110.016.225,21 120.971.425,98
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 486.736.714,84 363.037.145,85
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 72.678.927,66 39.270.819,81
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 335.282.584,20 321.419.541,69
E. Passive Rechnungsabgrenzung 46.478.745,26 39.170.672,69
F. Treuhandkapital 0,00 0,00
Summe Aktiva (Bilanzsumme) 10.786.660.345,68 10.285.611.702,07 Summe Passiva (Bilanzsumme) 10.786.660.345,68 10.285.611.702,07
Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)
13
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 34
Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Zusammensetzung der konsolidierten
Vermögensrechnung zum 31.12.2021.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso-
lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind
die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buch-
werten angesetzt.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich
durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.915 Mio. Euro
bzw. 82,6 % der Bilanzsumme. Auf da s Umlaufvermögen entfallen 1.829 Mio. Euro (17,0 %)
und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 43 Mio. Euro (0,4 %).
Mehr als die Hälfte des Konzern- Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (50 ,4 %).
Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinzu, so verfügen
die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über rund drei Viertel des Anlagever-
mögens (76,9 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Zusammensetzung Anlagevermögen
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 218.492.760 2,4
Sachanlagen 7.843.447.181 88,0
Finanzanlagen 852.910.064 9,6
Summe Anlagevermögen 8.914.850.005 100,0
Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens i st in Sachanlagen gebunden (88,0 %).
Davon entfallen auf die Kernverwalt ung und den Teilkonzern StWN 5.903 Mio. Euro bzw.
75,3 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs-
gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN
entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürnberg
(VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr,
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanla-
gevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs-, -gewinnungs- und -bezugsanla-
gen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil-
konzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 87,4 % (745 Mio. Euro)
der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die
Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapi-
talkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis
enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Sei-
tens der Kernverwaltung sind dies mit 125 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH
sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert des Fi-
nanzanlagevermögens um 34,3 Mio. Euro bzw. 4,19 % erhöht. Dies ist zum großen Teil auf
die Kapitaleinlagen der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse GmbH bzw. die Flughafen Nürn-
berg GmbH als auch auf die Erhöhung der Anteile an assoziierten Unternehmen des Teilskon-
zerns StWN zurückzuführen.
14
Seite 8 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
Zusammensetzung Passivseite
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Eigenkapital 1.934.096.974 17,9
Sonderposten 1.711.356.670 15,9
Rückstellungen 2.896.848.307 26,9
Verbindlichkeiten 4.197.879.650 38,9
Passive Rechnungsabgrenzung 46.478.745 0,4
Summe Passivseite Konzernbilanz 10.786.660.346 100,0
Das Eigenkapital beläuft sich auf 17,9 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das
Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von rund
246 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Ge-
sellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N -ERGIE AG beteiligt ist.
Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf
15,7 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli-
dierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapital-
zuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro)
zurückzuführen.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Tei l auf die Pensionsrückstellungen und ähnliche
Verpflichtungen mit 2.376 Mio. Euro (82,0 %) und davon 94,6 % auf die Kernverwaltung und
den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für
Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen
der Gesamtabschlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht
auf die Anpassung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedes-
sen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Er-
mittlung analog zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des in 2021
gültigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 4.198 Mio. Euro. Der
Großteil, 2.934 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen belaufen sich auf 487 Mio. Euro.
15
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 34
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushalts-
jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.097.667.714,95 941.652.786,03
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 710.227.841,55 664.007.908,35
3 + Sonstige Transfererträge 7.719.431,36 6.989.907,55
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4.357.449.150,90 3.989.894.437,53
5 + Auflösung von Sonderposten 83.597.252,30 89.285.697,07
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 224.348.783,62 236.997.487,76
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 331.484.000,65 324.667.746,15
8 + Sonstige ordentliche Erträge 146.626.860,96 81.619.043,11
9 + Aktivierte Eigenleistungen 136.133.728,50 125.062.966,66
10 +/- Bestandsveränderungen 20.317.639,03 -2.805.376,88
S1 = Ordentliche Gesamterträge 7.115.572.403,82 6.457.372.603,33
11 - Personalaufwendungen 1.574.422.819,34 1.519.253.362,37
12 - Versorgungsaufwendungen 166.399.673,58 187.416.809,17
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
3.250.465.541,42 2.888.297.763,97
14 - Bilanzielle Abschreibungen 434.085.585,48 324.097.782,52
15 - Transferaufwendungen 860.304.725,25 792.373.345,78
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 687.567.688,90 652.992.008,55
S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.973.246.033,97 6.364.431.072,36
S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 142.326.369,85 92.941.530,97
17 + Finanzerträge 80.349.274,81 56.804.903,12
18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 0,00 0,00
19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 117.591.944,25 125.892.382,23
20 - Aufwendungen aus
Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten
Unternehmen (§ 312 (4) HGB)
28.443.902,37 55.926.850,04
S4 = Gesamtfinanzergebnis -65.686.571,81 -125.014.329,15
S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 76.639.798,04 -32.072.798,18
21 + Außerordentliche Erträge 68.538.849,73 38.123.819,63
22 - Außerordentliche Aufwendungen 27.185.617,31 7.492.999,31
S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 41.353.232,42 30.630.820,32
S7 = Gesamtjahresergebnis 117.993.030,46 -1.441.977,86
23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes
Ergebnis
-21.887.028,44 -2.725.059,29
24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00
25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00
S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 96.106.002,02 -4.167.037,15
16
Seite 10 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Mit einem konsolidierten Jahres überschuss von 96,11 Mio. Euro (Vorjahr: Jahres fehlbetrag
von 4,17 Mio. Euro) wurde für das Jahr 2021 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wieder
ein positives Ergebnis erzielt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bel äuft sich auf
100,27 Mio. Euro. Hierbei stehen den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von knapp
7,12 Mrd. Euro (Vj.: 6,46 Mrd. Euro) ordentliche Gesamtaufwendungen von rund
6,97 Mrd. Euro (Vj.: 6,36 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert ein Ergebnis der lau fenden
Geschäftstätigkeit von 142,33 Mio. Euro (Vj.: 92,94 Mio. Euro). Dieses wird durch ein negati-
ves Gesamtfinanzergebnis von -65,69 Mio. Euro (Vj.: -125,01 Mio. Euro) noch verringert. So-
mit liegt das orden tliche Gesamtergebnis mit 76,64 Mio. Euro wieder im positiven Bereich
(Vj.: negatives ordentliches Gesamtergebnis von -32,07 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des
außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von 41,35 Mio. Euro (Vj.: 30,63 Mio. Euro) und
Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von - 21,89 Mio. Euro
(Vj.: -2,73 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresüberschuss.
Die ordentlichen Gesamterträge (7,12 Mrd. Euro) setzen sich z u einem bedeutsamen Anteil
(61,2 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (4,36 Mrd. Euro) zusammen. Für die or-
dentlichen Gesamtaufwendungen (6,97 Mrd. Euro) sind hauptsächl ich Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (3,25 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,57 Mrd. Euro)
ursächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 65,69 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons-
tige Finanzaufwendungen in Höhe von 117,59 Mio. Euro. Die Finanzerträge erhöhten sich um
23,54 Mio. Euro auf 80,35 Mio. Euro, während sich die Aufwendungen aus Eigenkapitalverän-
derungen von assoziierten Unternehmen um 27,48 Mio. Euro auf 28,44 Mio. Euro verringerten.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
um 10,72 Mio. Euro auf nun 41,35 Mio. Euro.
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2021
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon-
solidierte Jahresabschluss 202 1 demnach bis spätestens 31. Oktober 2022 aufgestellt und
dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der kon-
solidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 19.07.2023 mit all seinen relevanten
Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 26.07.2023 mit
der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt.
Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer
Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab-
schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb-
ständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune
und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon-
solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteili-
17
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 34
gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammen-
zustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der
nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für die Jahre
2018 bis 2020 auch für 2021 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen
ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder neue Gesellschaften
gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig ange-
legt werden.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen
sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten
Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus
dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter-
gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt
Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen
Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemel-
deten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im R ahmen der Durchführung
der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Auf-
wands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Ein-
zelsachverhalte und Problemstellungen zu klären. Das waren zum Beispiel die Bezuschus-
sung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzung en, die Behandlung der Um-
satzsteuer sowie konzerninterne Sachverhalte wie die Übertragung von Grundstücken bzw.
die Veräußerung der wbg-Anteile.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr
hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten
Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren
überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden.
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a
Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses
einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga-
benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im
Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2021 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen,
brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das
vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs-
schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeu-
tung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die
Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen ins-
gesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kom mune gewichteten
1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25.
18
Seite 12 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten
Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune
selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter
Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Auf-
gabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteri-
ums aufweisen.
Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg
von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb-
lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein
Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden
Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der
Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un-
tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol-
gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ-
ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen.
Der Eigenbetrieb SÖR ist im Gegensatz zum Vorjahr nun konsolidierungsplichtig. Des Weite-
ren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzuneh-
menden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
19
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 34
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie-
rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß
dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Be-
deutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe NürnbergBad (NüBad), Fran-
kenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion
gGmbH (NOI ) und Noris -Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt
Nürnberg (NOA). Darüber hinaus wurde Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100 %-
Tochterunternehmen der NOI in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Mangels eines Teil-
konzernabschlusses der NOI werden die beiden Gesellschaften NOI und NIK anhand ihrer
Einzelabschlüsse vollkonsolidiert.
Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung
Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) –
TEILKONZERN
Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN)
Pflicht Vollkonsolidierung
NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung
Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung
noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) freiwillig Vollkonsolidierung
Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung
20
Seite 14 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten
1.4.3.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune
mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des
Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahres-
abschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender An-
wendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2021 wurde vom Rechnungsprüfungs-
amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die
für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge-
halten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem
BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der we-
sentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren
Prüfung.
1.4.3.2 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschlüssen
Zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses melden die in den Abschluss einbezoge-
nen Aufgabenträger ihre konzerninternen Sachverhalte sowie ihre Summen- und Saldenlisten
mittels standardisierter Berichtspakete (Reporting Package) an die Kämmerei der Stadt. Die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird vom jeweiligen Abschluss-
prüfer im Rahmen einer pr üferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungs-
standards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ geprüft und
betätigt.
Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurde die Übernahme der Einzelabschlüsse in den
Konzernabschluss geprüft. Hierzu wurden die gemeldeten und in das Konsolidierungspro-
gramm Doppik al dente (Dad) übernommenen Daten mit den testierten Jahresabschlüssen
abgestimmt.
Neben den üblichen Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Gliederungsschemata erga-
ben sich wie bereits im Vorjahr insbesondere Differenzen beim Abgleich der Meldedaten des
Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). So weicht die Bilanzsumme
des Einzelabschlusses mit der Bilanzsumme der in Dad übernommen Werte um
123.126,38 Euro ab. Die Differenz ist wieder auf manuelle Umgliederungen von SÖR ohne
tatsächliche Buchung in SAP zurückzuführen. Die Umgliederungen betreffen die Bereiche For-
derungen und Verbindlichkeiten und lassen sich laut SÖR technisch nicht in SAP abbilden.
Durch die fehlenden Buchungen in SAP enthält die übermittelte Summen- und Saldenliste
regelmäßig die für den Jahresabschluss notwendigen Umgliederungen nicht. Um dem vorzu-
beugen, meldet SÖR neben der aus SAP nach Excel exportierten Summen- und Saldenliste
eine weitere Liste mit den entsprechenden Umgliederungen. Die Liste mit den Umgliederun-
gen wird dann in Doppik al dente zusätzlich verarbeitet.
21
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 34
Darüber hinaus konnte bei NüBad festgestellt werden, dass die Summen- und Saldenliste
nicht mit dem testierten Einzelabschluss übereinstimmt. Im Einzelabschluss wurden Umglie-
derungen in der Excel -GuV vollzogen, aber nicht in SAP gebucht. Durch die fehlenden Bu-
chungen in SAP ist die gemeldete Summen- und Saldenliste nicht korrekt. NüBad hat im Ge-
gensatz zu SÖR die in der Summen- und Saldenliste fehlenden Umbuchungen nicht zusätzlich
gemeldet, so dass sich ein ergebnisneutraler Ausweisfehler in der Konzern- GuV ergibt, der
folgende Positionen betrifft (Erträge mit negativem Vorzeichen):
Konzern-GuV-Positionen Meldung ohne Umgliederung Meldung mit Umgliederung Abweichung
Kostenerstattungen und Kostenumlagen -468.053,48 -205.238,30 262.815,18
Personalaufwendungen 4.264.753,15 4.080.103,08 -184.650,07
Außerordentliche Erträge -56.377,97 -134.543,08 -78.165,11
Durch die fehlenden Umgliederungen sind die Erträge aus K ostenerstattungen und Kosten-
umlagen um 262.815,18 Euro und die Personalaufwendungen um 184.650,07 Euro zu hoch
ausgewiesen, während die außerordentlichen Erträge um 78.165,11 Euro zu niedrig darge-
stellt werden.
Bei NüSt gibt es ebenfalls Umgliederungen, die nur in der Bilanz erfolgten und nicht in SAP
nachgebucht wurden. Die U mgliederungen betreffen konzerninterne Forderungen und Ver-
bindlichkeiten. Da diese Sachverhalte wieder herauskonsolidiert werden, haben die in der ein-
gespielten Summen- und Saldenliste fehlenden Umgliederungen keine Auswirkungen auf die
Konzernbilanz.
1.4.4 Kapitalkonsolidierung
Nach der Erstkonsolidierung wird die Kapitalkonsolidierung in jedem nachfolgenden Jah r er-
neut durchgeführt. Bei der Folgekonsolidierung werden Veränderungen im Eigenkapital der
einzelnen Aufgabenträger oder Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte bei der Stadt Nürn-
berg durch entsprechende Kapitalkonsolidierungsbuchungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung konnten die vorgenommenen Buchungen nachvollzogen werden. Hin-
wiese auf eine fehlerhafte oder unvollständige Konsolidierung ergaben sich nicht.
Für 2021 stellt sich die Kapitalkonsolidierung wie folgt dar:
22
Seite 16 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Betrachtung der Veränderungen im Eigenkapital
Werte lt. Ein-
zel/Teil-Konzern-
abschluss
Konzern-
buchungen/
Konsolidierungen
Vorjahre
Konzernbuchun-
gen laufendes
Jahr
At-Equity-
Konsolidierung
laufendes Jahr
Konsolidierungen
laufendes Jahr
Ausweis in
Konzernbilanz
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
Vollkonsolidierte Aufgabenträger
Allgemeine Rücklage 259.942.900 -254.220.901 -2.062.312 -3.659.687 0
Rücklage aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen
139.850.805 -131.395.385 0 -8.455.420 0
Ergebnis-/Gewinnrücklagen 648.393.196 -555.081.641 -2.819.057 -90.492.498 0
Ergebnisvortrag 69.702.226 -150.903.219 2.954.570 78.246.424 0
Jahresergebnis 94.571.800 0 -71.139.718 -23.432.081 0
Unterschiedsbetrag Kapitalkonsoli-
dierung Tochtergesellschaften2
405.188 -455.188 0 50.000 0
Ausgleichsposten für Anteile ande-
rer Gesellschafter
280.437.003 -34.268.476 0 -99.345 246.069.182
Stadt Nürnberg
Allgemeine Rücklage 697.139.646 -4.314.225 -290.894 -2.207.313 690.327.215
Rücklage aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen
993.351 1.638.116 2.631.468
Ergebnis-/Gewinnrücklagen 223.291.622 612.199.286 90.492.498 925.983.406
Ergebnisvortrag -9.969.159 73.236.352 -16.891.660 -78.246.424 -31.870.890
Jahresergebnis 18.014.324 83.004.154 -28.443.902 23.531.426 96.106.002
Unterschiedsbetrag aus der Kapi-
talkonsolidierung Stadt Nürnberg
4.850.592 4.850.592
2 Es handelt um Unterschiedsbeträge aus den Teilkonzernen Kh, StWN bzw. wbg.
23
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 34
Im Folgenden sollen die wesentlichen Vorgänge kurz erläutert werden:
Einbringung von Grundstücken
In 2021 hat die Stadt Nürnberg einzelne Grundstücke in das Kommunalunternehmen Klinikum
Nürnberg sowie die Eigenbetriebe NüSt und NüBad eingebracht. Die Einlagen haben im Ein-
zelabschluss bei der Stadt Nürnberg die Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. das Son-
dervermögen erhöht. Beim Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg bzw. den Eigenbetrie-
ben erhöhten sich im Gegenzug die Rücklagen (14,27 Mio. Euro). Diese Erhöhungen wurden
durch Konsolidierungsbuchungen für Zwecke des Gesamtabschlusses auf Ebene der Aufga-
benträger rückgängig gemacht. Infolgedessen haben sich die Positionen „Allgemeine Rück-
lage“ sowie „Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen“ reduziert.
wbg-Anteilsverkauf
In 2021 veräußerte die StWN weitere Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Im Teilkon-
zern-Abschluss StWN war aus dem Anteilsverkauf ein Veräußerungsgewinn in Höhe von rd.
80 Mio. Euro enthalten. Dieser war für Gesamtabschlusszwecke zu eliminieren. Dies erfolgte
im Rahmen der Konzernbuchungen. Auf Ebene der Aufgabenträger wurde das Jahresergeb-
nis um 71,14 Mio. Euro gemindert. Darin ist die Eliminierung des konzerninternen Veräuße-
rungsgewinns aus dem wbg-Anteilsverkauf von rd. 80 Mio. Euro enthalten.
At-Equity-Konsolidierte Gesellschaften
Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie die NürnbergMesse GmbH werden At -Equity in den
Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. In 2021 wurden im Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg die Rückstellungen für zukünftige Verlustausgleiche bzw. Einlagen in diese
Gesellschaften um 70,50 Mio. Euro aufwandswirksam erhöht. Durch Buchung auf Gesamtab-
schlussebene wurde diese Rückstellungsbildung rückgängig gemacht. Infolgedessen hat sich
das Gesamtabschlussergebnis entsprechend erhöht. Diese Buchungen sind in der Erhöhung
des Jahresergebnisses um 83,0 Mio. Euro – auf Ebene der Stadt Nürnberg – enthalten.
Des Weiteren werden im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung die Beteiligungen an der Flug-
hafen Nürnberg GmbH sowie der NürnbergMesse GmbH um die anteiligen Jahresergebnisse
2021 (-28,44 Mio. Euro) fortgeschrieben. Die Veränderung der Rücklagen betrifft die erfolgs-
neutralen Veränderungen, insbesondere aus der Währungsumrechnung (-291 TEuro).
24
Seite 18 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Betrachtung der Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte
Werte lt. Einzelab-
schluss Stadt
Nürnberg
Konzern-
buchungen/
Konsolidierungen
Vorjahre
Konzernbuchun-
gen/Konsolidie-
rungen laufendes
Jahr
Zwischen-
Summe
Werte vollkonsoli-
dierte Aufgaben-
träger
Ausweis in
Konzernbilanz
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
Sondervermögen 42.198.822 -30.878.574 -11.320.248 0 0 0
Anteile an verbundenen Unterneh-
men
609.329.132 -487.578.335 -120.270.088 1.480.709 3.138.309 4.619.018
Anteile an assoziierten Unterneh-
men
144.419.818 -35.615.833 16.265.204 125.069.189 490.731.912 615.801.101
25
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 34
Sondervermögen
Das Sondervermögen enthält die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg, die alle vollkonsolidiert
werden. Die Konsolidierungen des laufenden Jahres betreffen die Einlagen von Grundstücken
durch die Stadt Nürnberg in die Eigenbetriebe NüSt und NüBad in Höhe von insgesamt
11,32 Mio. Euro. Im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg hatten sich durch diese Einlagen die
Wertansätze der Finanzanlagen erhöht. D a die Eigenbetriebe aber vollkonsolidiert werden,
war die Werterhöhung für Gesamtabschlusszwecke rückgängig zu machen.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Durch die Einlagen eines Grundstücks in das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg so-
wie den Kauf der wbg-Anteile durch die Stadt Nürnberg haben sich die Anteile an verbundenen
Unternehmen im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg um 120,27 Mio. Euro erhöht. Durch die
Kapitalkonsolidierung wird auch diese Werterhöhung für Gesamtabschlusszwecke rückgängig
gemacht.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Die Anteile an assoziierten Unternehmen der Stadt Nürnberg – Flughafen Nürnberg GmbH
sowie NürnbergMesse GmbH – haben sich i m Rahmen der At-Equity-Konsolidierung um
16,27 Mio. Euro erhöht. Zu Einzelheiten wird auf Punkt 1.4.7.2 verwiesen.
1.4.5 Schuldenkonsolidierung
1.4.5.1 Allgemeine Ausführungen zur Schuldenkonsolidierung
Aus konzerninternen Leistungsbeziehungen resultieren Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen Stadt und nachgeordneten Aufgabenträgern (vollkonsolidierte Tochtergesellschaf-
ten) bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern untereinander. Bei Betrachtung der
Stadt und ihrer Tochtergesellschaften als Einheit (sog. „Einheitsfiktion“) wären die aus diesen
internen Geschäftsvorfällen stammenden Forderungen und Verbindlichkeiten nicht entstan-
den. Somit werden sie, wie in Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern gefordert, bei der Auf-
stellung des konsolidierten Jahresabschlusses m iteinander aufgerechnet beziehungsweise
eliminiert. In der konsolidierten Vermögensrechnung sollen somit nur die Forderungen und
Verbindlichkeiten verbleiben, die aus Geschäftsvorfällen mit Externen, d.h. nicht in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, stammen.
Im Rahmen der Eliminierung werden zuerst konzerninterne Vorgänge, die unter der Einheits-
fiktion nicht gebucht worden wären, durch Buchung auf Gesamtabschlussebene rückgängig
gemacht. Das wären zum Beispiel konzerninterne Veräußerungen. Danach werden die durch
Konzernbuchungen angepassten Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen eines Klä-
rungsdialoges gegenüberstellt. Sofern sich die Soll- und Habenbeträge aus den gegenseitigen
Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen, werden diese mittels Aufrechnung eliminiert.
Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher
Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sogenannte Aufrechnungs-
differenzen entstehen. Hierbei kommt jedoch eine Toleranzgrenze in Höhe von 100 TEuro pro
Konzernbeziehung zum Tragen. Diesen Wert übersteigende Abweichungen sind aufzuklären
und durch Konsolidierungsbuchungen zu bereinigen, bis der Wesentlichkeitsbetrag unter-
schritten ist. Die verbleibe nden, nicht mehr aufklärbaren Differenzen werden unter dem ent-
sprechenden Bilanzposten „ Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ ausgewiesen. Je
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Seite 20 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
nach Vorzeichen werden sie den „sonstigen Vermögensgegenständen“ bzw. den „sonstigen
Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Eine Übersicht zu den wesentlichen, herauskonsolidierten Geschäftsvorfällen bei allen Positi-
onen der Vermögensrechnung findet sich im Konsolidierungsbericht des konsolidierten Jah-
resabschlusses 2021 (S. 53 ff.).
Die Schuldenkonsolidierung wurde für das Geschäftsjahr 2021 einer stichprobenartigen Prü-
fung in den Bereichen immaterielle Vermögensgegenstände und Zuwendungen sowie Forde-
rungen und sonstige Vermögensgegenstände unterzogen. Dazu wurden die wesentlichen Bu-
chungen auf Gesamtabschlussebene sowie die Durchführung des Klärungsdialogs im Konso-
lidierungsprogramm in Stichproben analysiert. Die Toleranzgrenze wurde in den geprüften Fäl-
len eingehalten. Die Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben.
1.4.5.2 Immaterielle Vermögensgegenstände und Zuwendungen
Im konsolidierten Jahresabschluss 2021 werden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögens-
gegenstände aus geleisteten Zuwendungen für Investitionen in Höhe von 191,64 Mio. Euro
ausgewiesen. Hiervon entfallen Posten in Höhe von 37,91 Mio. Euro auf Zuwendungen, die
die Stadt Nürnberg an unterschiedliche Tochterunternehmen ausgereicht hat. Nach den Fest-
legungen zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses sind aktuelle Zuwendungen,
das heißt Investitionszuschüsse zu konsolidieren.
Die wesentlichen Posten betreffen mit 29, 42 Mio. Euro das Klinikum Nürnberg und mit
7,42 Mio. Euro die wbg. Des Weiter en sind noch Posten gegenüber FSN ( 267 TEuro) sowie
NOI (797 TEuro) enthalten. Diese internen Zuwendungen wurden im konsolidierten Jahresab-
schluss 2021 herauskonsolidiert, so dass das immaterielle Vermögen aus geleisteten Zuwen-
dungen in Summe um 37,91 Mio. Euro sank.
1.4.5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die konsolidierte Vermögensrechnung für das Jahr 2021 enthält unter anderem Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände in Summe von 961,54 Mio. Euro. Hiervon werden auf-
grund konzerninterner Leistungsbeziehungen im Rahmen der Konsolidierung insgesamt
293,30 Mio. Euro eliminiert beziehungsweise ausgebucht. Die größten Anteile entfallen dabei
auf die Kernstadt (74 ,84 Mio. Euro), auf StWN ( 139,66 Mio. Euro) und auf SÖR (43 ,29 Mio.
Euro). Weitere nennenswerte Konsolidierungsbeträge finden sich bei ASN (19,23 Mio. Euro),
NOI ( 2,10 Mio. Euro) , NüBad ( 1,32 Mio. Euro) , SUN (1 ,21 Mio. Euro) sowie bei der wbg
(7,98 Mio. Euro).
Bei der Kernstadt wurden unter anderem Geschäftsvorfälle mit SÖR (16,61 Mio. Euro) konso-
lidiert. Darin ist auch ein Teilbetrag (7,60 Mio. Euro) des von der Stadt an SÖR ausgereichten
Trägerdarlehens enthalten. Des Weiteren wurden Vorgänge mit der wbg (18 ,54 Mio. Euro)
eliminiert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um an die wbg ausgereichte Wohnungsbau-
darlehen. Betragsmäßig sehr bedeutsam ist die Konsolidierung des Freistellungsanspruches
der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum aus passivierten Pensions- und Beihilferückstel-
lungen für ans Klinikum ausgeliehene Mitarbeiter. Im Rahmen dieses im Jahr 2015 begründe-
ten und seitdem jährlich angepassten Freistellungsanspruches wurden im Konsolidierungs-
programm mit Wirkung zum 31.12.2021 insgesamt 34,95 Mio. Euro eliminiert.
Der größte Anteil im Rahmen der Schuldenkonsolidierung entfällt auf StWN mit einer Gesamt-
summe von 139,66 Mio. Euro. Der Großteil dieses konsolidierten Betrages resultiert aus dem
27
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 34
Anteilsrückkauf der wbg von der StWN durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 126, 35 Mio.
Euro. Davon entfallen 8,75 Mio. Euro auf die noch offene Kaufpreisrate aus 2020.
Die beim Eigenbetrieb SÖR im Rahmen der Schuldenkonsolidierung berücksichtigten Ge-
schäftsvorfälle summieren sich für das Jahr 2021 auf 43,29 Mio. Euro. Der hierbei wesent-
lichste Posten betrifft das Betriebsmittelkonto von SÖR, das zum 31.12.2021 einen Bestand
von 37,71 Mio. Euro aufweist. Dieses Betriebsmittelkonto wird bei der Stadtkasse der Stadt
Nürnberg geführt. Die Kontobewegungen hierbei sind somit konzerninterne Vorgänge und so-
mit beim konsolidierten Jahresabschluss korrekterweise zu eliminieren.
Die Konsolidierung bei ASN in Höhe von insgesamt 19,23 Mio. Euro entfällt weitestgehend auf
den Bestand auf dem Betriebsmittelkonto von ASN Ende 2021 (17, 31 Mio. Euro). Wie auch
bei SÖR war dieses im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses zu eli-
minieren.
1.4.6 Wesentliche konzerninterne Vorgänge
1.4.6.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile
Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH (wbg) zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung
wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des
Gesamtabschlusses werden die Anteile an der wbg daher vollkonsolidiert.
Mit Vertrag vom 28. Oktober 2021 veräußerte die StWN weitere 15,00 % ihrer Anteile an der
wbg an die Stadt Nürnberg für 117 Mio. Euro. Sie erzielte daraus einen konzerninternen Ver-
äußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzernabschluss der StWN auf rd. 80 Mio. Euro
und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwi-
schenergebniseliminierung zutreffend erfolgt . Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernab-
schluss der StWN At -Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortgeschrieben werden, ist
der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um 22 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss.3
1.4.6.2 Konzerninterne Einlagen bzw. Übertragungen von Grundstü-
cken
Im Jahr 2021 brachte die Stadt Nürnberg zwei unbebaute Grundstücke der Gemarkung Gleiß-
hammer zum aktuellen Wert (5,50 Mio. Euro) in den Eigenbetrieb NüSt ein. Der Buchwert be-
lief sich auf 1,46 Mio. Euro. Bei NüSt erhöhte sich in der Folge das Anlagevermögen und die
Kapitalrücklage um 5,50 Mio. Euro. Die Stadt deckte im Rahmen der Einbringung stille Reser-
ven in Höhe von 4,04 Mio. Euro auf und erhöhte den Beteiligungsbuchwert von NüSt. Sowohl
der Ertrag aus der Aufdeckung de r stillen Reserven als auch die Erhöhung der Finanz - und
Sachanlagen wurden ordnungsgemäß konsolidiert.
Des Weiteren brachte die Stadt Nürnberg ein Grundstück mit Gebäude des Stadtteils St. Jo-
hannis in das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen ein. Der Verkehrswert betrug
2,95 Mio. Euro, der Buchwert bei der Stadt Nürnberg belief sich auf 680 TEuro. Auch hier
wurde der Vorgang inklusive des entstandenen Zwischengewinns in Höhe von 2,27 Mio. Euro
ordnungsgemäß konsolidiert. Da das Gebäude zum Buchwert übertragen wurde, war eine
Korrektur der Abschreibung für Konzernzwecke nicht veranlasst.
3 Im Einzelabschluss der StWN war aus der Veräußerung der wbg-Anteile ein Gewinn in Höhe von 102 Mio. Euro
ausgewiesen.
28
Seite 22 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zwischen dem Eigenbetrieb NüBad und der Stadt Nürnberg erfolgten im J ahr 2021 zwei
Grundstücksübertragungen. Dabei wurde ein Grundstück der Gemarkung Fischbach von
NüBad an die Stadt Nürnberg und ein Grundstück der Gemarkung Gostenhof von der Stadt
Nürnberg an NüBad übertragen. Das Grundstück in Gostenhof wurde zu einem Verkehrswert
in Höhe von 7,09 Mio. Euro bei einem Buchwert von 893 TEuro übertragen. Der entstandene
Zwischengewinn in Höhe von 5,75 Mio. Euro wurde ordnungsgemäß eliminiert. Bei der Über-
tragung des Grundstücks in Fischbach (Buchwert: 74 TEuro, Verkehrswert: 1,28 Mio. Euro)
wurde der Zwischengewinn in Höhe von 1,20 Mio. Euro allerdings nicht konsolidiert. Demnach
sind das Anlagevermögen und die sonstigen ordentlichen Erträge bzw. der Jahresüberschuss
im konsolidierten Jahresabschluss 2021 um 1,20 Mio. Euro zu hoch dargestellt. Der Fehler
entstand, da der Vorgang von NüBad nicht im Reporting Package gemeldet wurde und Stk bei
der Konsolidierung davon ausgegangen ist, dass der Verkehrswert dem Buchwert entspricht.
1.4.6.3 Dokumentation Zwischenergebniseliminierung
Sollten konzernintern übertragene Wirtschafts güter – beispielsweise Gesellschaftsanteile,
Grundstücke oder Gebäude – in der Zukunft auf Gesellschaften außerhalb des Konzerns über-
tragen werden, ist sicherzustellen, dass die eliminierten Zwischenergebnisse nachträglich er-
fasst werden. Rpr empfiehlt daher, konzerninterne Übertragungen inklusive der eliminierten
Zwischenergebnisse zu dokumentieren und jährlich fortzuschreiben.
1.4.6.4 Konzerninterne Rückstellungen
In den Einzelabschlüssen bzw. Teilkonzernabschlüssen der einzelnen Aufgabenträger sind
konzerninterne Rückstellungen enthalten, welche nicht durch die Schulden- bzw. Aufwands-
und Ertragskonsolidierung erfasst werden, sondern separat und manuell konsolidiert werden
müssen. Die konzerninternen Rückstellungen werden im Rahmen des Reporting Packages
abgefragt und von den einzelnen Aufgabenträgern gemeldet.
Im Jahr 2021 wurden Rückstellungen in Höhe von 3,17 Mrd. Euro gemeldet, davon wurden
274,75 Mio. Euro konsolidiert. Der Großteil der konzerninternen Rückstell ungen (244,6 Mio.
Euro) wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen und an dieser Stelle eliminiert.
Der Konsolidierungsbetrag in Höhe von 244,6 Mio. Euro setzt sich mit 206,9 Mio. Euro aus
Vorjahresbuchungen und mit 37,7 Mio. Euro aus Buchungen des Berichtsjahr es zusammen.
Ein großer Teil der Buchungen des Berichtsjahres entfällt auf die Konsolidierung sonstige r
Rückstellungen im Rahmen der At-Equity-Konsolidierung (63,5 Mio. Euro). Diese betreffen die
im Einzelabschluss gebildeten Rückstellungen im Zusammenhang mit Einlagen in die Flugha-
fen Nürnberg GmbH bzw. die NürnbergMesse GmbH. Für Zwecke des Gesamtabschlusses
wurde diese Rückstellungsbildung eliminiert. Des Weiteren wurden im Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg Einlagen in diese assoziierten U nternehmen erbracht, für die bereits in 2020
Rückstellungen gebildet worden waren (45,0 Mio. Euro). Die in 2020 gebildeten Rückstellun-
gen wurden im Einzelabschluss der Stadt entspechend aufgelöst. Auch diese Rückstellungs-
auflösung musste für Gesamtabschlusszwecke eliminiert werden. In gleichem Umfang erhöh-
ten sich die Anteile an den assoziierten Unternehmen.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Hinweise auf eine fehlerhafte oder unvollständige
Konsolidierung der Rückstellungen.
1.4.6.5 Fertige und unfertige Erzeugnisse
Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfassung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse im kon-
solidierten Jahresabschluss wurde im Berichtsjahr die Beziehung der Stadt Nürnberg zur WBG
29
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 34
KOMMUNAL GmbH geprüft. Die WBG KOMMUNAL erbringt ausschließlich Dienstleistungen
für die Stadt Nürnberg und meldet zum 31.12.2021 unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe
von 166,38 Mio. Euro. Auf Ebene des konsolidierten Jahresabschlusses stellen diese Erzeug-
nisse keine Vorräte sondern Anlagen im Bau dar. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt,
dass die Umgliederung nicht vollständig erfolgte. Von den gemeldeten fertigen und unfertigen
Erzeugnissen in Höhe von 166,38 Mio. Euro wurden lediglich 87,90 Mio. Euro umgebucht. Die
Vorräte sind demnach um 78,48 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.
Inwieweit und in welcher Höhe die Anlagen im Bau und die korrespondierenden GuV-Positio-
nen (u.a. Bestandsveränderung und Aktivierte Eigenleistungen) von dem Fehler betroffen sind,
konnte im Prüfungszeitraum nicht abschließend geklärt werden und wird in der Prüfung für das
Jahr 2022 wieder aufgegriffen.
1.4.7 At-Equity-Konsolidierung
1.4.7.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maß-
geblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 %
bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At -Equity-Methode nicht die einzelnen
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge
und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jah-
resabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an den
assoziierten Aufgabenträgern in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem beson-
deren Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen.
Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312
Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital
des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter-
schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unter-
schiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At -
Equity-Methode ist damit erfolgsneutral.
In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Ent-
wicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity -Wert fort-
geschrieben.
1.4.7.2 Folgekonsolidierung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg
GmbH4 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgekonsolidie-
rung durchgeführt.
4 Grundlage für die Einbeziehung at Equ ity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des
Flughafens Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse GmbH bzw. Flughafen Nürnberg GmbH sind damit
nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint.
30
Seite 24 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Im Gesamtabschluss 2021 entfallen auf die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flug-
hafen Nürnberg GmbH 125,07 Mio. Euro. In 2020 waren Veränderungen aus der Währungs-
umrechnung in Höhe von 457 TEuro nicht zutreffend erfasst worden. Diese Korrektur ist in
2021 erfolgt.
Zum 31.12.2021 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar:
Anteile Kernstadt
At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
Bewertung zum 31.12.2020 108.803.985
Bewertung zum 31.12.2021
NürnbergMesse GmbH 91.292.816
Flughafen Nürnberg GmbH 33.776.373
Bewertung zum 31.12.2020 125.069.189 125.069.189
Veränderung zum Vorjahr 16.265.204
NürnbergMesse GmbH
Korrektur aus 2020 -457.141
Jahresergebnis 2021 (anteilig) -21.002.712
Kapitaleinlage 20.000.000
Erfolgsneutrale V eränderungen (v.a. aus
Währungsumrechnung)
166.246
NürnbergMesse GmbH -1.293.607 -1.203.606
Flughafen Nürnberg GmbH
Jahresergebnis 2021 (anteilig) -7.441.190
Kapitaleinlage 25.000.000
Flughafen Nürnberg GmbH 17.558.810 17.558.810
Summe der Veränderungen in 2021 16.265.203
davon erfolgswirksam -28.443.902
davon erfolgsneutral 44.709.106
Lt. Gesamtabschluss 2021 haben sich die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw.
der Flughafen Nürnberg GmbH um 1,29 Mio. Euro verringert bzw. um 17,56 Mio. Euro erhöht.
Lässt man die ergebnisneutralen Veränderungen außer Betracht, hat sich das Gesamtergeb-
nis um 28,44 Mio. Euro verschlechtert (i.Vj.: - 55,93 Mio. Euro). Auch in 2021 sind die Jahres-
ergebnisse der beiden Gesellschaften noch durch die Corona-Pandemie beeinflusst.
Die Stadt Nürnberg hat in 2021 20,00 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH eingelegt.
Grundlage ist der K onsortialvertrag aus 2017. Aufgrund der schwierigen Situation der Nürn-
bergMesse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde in 2021 die Einlage aus 2026
vorgezogen. Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg in 2021 25,00 Mio. Euro in die Flughafen
Nürnberg GmbH eingelegt. Der entsprechende Konsortialvertrag resultiert aus dem Jahr 2021.
31
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 34
Hintergrund der Einlagen ist auch im Falle des Flughafens die wirtschaftlich schwierige Lage
aufgrund der Corona-Pandemie.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Hinweise auf eine fehlerhafte oder unvollständige
Konsolidierung.
1.4.8 Kapitalflussrechnung
Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des
konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deut-
sche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89
Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der
laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dar-
zustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der
Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Me-
thode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanz-
mittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung
berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgs-
wirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finan-
zierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der
direkten Methode.
Die auch oft als „Cashflow -Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi-
nanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und
unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden
Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der
im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwen-
dung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit.
Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit
ergibt in Zeile 44 wie auch schon im Vorjahr für 2021 eine Abnahme der Finanzmittel aus allen
zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 101,43 Mio. Euro (Vorjahr: 81,37 Mio. Euro).
Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2021 sank somit von 431,64 Mio. Euro auf 330,21 Mio. Euro
und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt
(Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2020 reduzierte er sich um 23,5 %.
32
Seite 26 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich
Ergebnisanteile anderer Gesellschafter)
117.993.030,46 -1.441.977,86 119.435.008,32
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 452.724.468,54 372.877.167,96 79.847.300,58
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 68.063.264,41 108.956.629,51 -40.893.365,10
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -143.182.184,61 -71.522.187,65 -71.659.996,96
5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-314.142.683,11 -119.713.217,71 -194.429.465,40
6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
162.017.922,92 11.827.181,01 150.190.741,91
7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 2.492.586,58 -1.241.506,40 3.734.092,98
8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 60.127.724,89 84.222.877,90 -24.095.153,01
9 - Sonstige Beteiligungserträge -22.885.055,45 -15.135.398,79 -7.749.656,66
10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten -41.353.232,42 -30.630.820,32 -10.722.412,10
11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 10.184.708,50 13.752.706,33 -3.567.997,83
12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 68.538.849,73 38.123.819,63 30.415.030,10
13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -27.185.617,31 -7.492.999,31 -19.692.618,00
14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -10.184.708,50 -13.752.706,33 3.567.997,83
15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 383.209.074,63 368.829.567,97 14.379.506,66
33
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 34
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen
Anlagevermögens
35.229,55 9.070,00 26.159,55
17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -21.208.931,48 -17.040.615,68 -4.168.315,80
18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
75.767.912,41 84.462.126,22 -8.694.213,81
19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -690.940.027,67 -729.952.171,93 39.012.144,26
20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Finanzanlagevermögens
54.881.753,50 42.433.777,26 12.447.976,24
21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -76.553.814,73 -47.068.554,07 -29.485.260,66
22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
92.188.117,70 148.053.884,80 -55.865.767,10
25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
-38.102.180,24 0,00 -38.102.180,24
26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
28 + Erhaltene Zinsen 26.850.123,06 10.053.618,91 16.796.504,15
29 + Erhaltene Dividenden 53.499.151,75 46.751.284,21 6.747.867,54
30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -523.582.666,15 -462.297.580,28 -61.285.085,87
34
Seite 28 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
0,00 0,00 0,00
32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 21.896.957,84 16.464.636,67 5.432.321,17
33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des
Mutterunternehmens
0,00 0,00 0,00
34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,00 -4.362.193,94 4.362.193,94
35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-) Krediten
139.736.881,34 136.987.462,16 2.749.419,18
36 - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -10.955.201,00 -12.276.506,00 1.321.305,00
37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00
38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 5.150.588,59 1.052.979,53 4.097.609,06
39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 708.188,97 122.393,23 585.795,74
40 - Gezahlte Zinsen -86.977.847,95 -94.276.496,81 7.298.648,86
41 - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00
42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -30.614.096,30 -31.615.885,42 1.001.789,12
43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) 38.945.471,49 12.096.389,42 26.849.082,07
44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus
15, 30, 43)
-101.428.120,03 -81.371.622,89 -20.056.497,14
45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des
Finanzmittelfonds
0,00 0,00 0,00
46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00
47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 431.636.342,91 513.007.965,80 -81.371.622,89
48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 330.208.222,88 431.636.342,91 -101.428.120,03
35
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 34
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg im Vergleich zum Vorjahr in
Summe um 14,38 Mio. Euro auf 383,21 Mio. Euro. Innerhalb dieses Aktivitätsformates gab es
bei einzelnen Positionen teils bedeutsame Veränderungen. So stieg unter anderem der Saldo
aus Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens um 79,85 Mio. Euro auf
452,72 Mio. Euro. Des Weiteren verdoppelte sich auch der Saldo der sonstigen zahlungsun-
wirksamen Aufwendungen bzw. Erträge im Vergleich zum Vorjahr um -71,66 Mio. Euro auf
-143,18 Mio. Euro. Der Saldo aus Zu- und Abnahme der Vorräte und Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen weist mit -194,43 Mio. Euro den stärksten Rückgang aus. Ende 2021
beläuft sich dieser Saldo auf insgesamt -314,14 Mio. Euro. Bezüglich der Zu- und Abnahme
der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist ein bedeutsamer Zuwachs um
150,19 Mio. Euro auf nunmehr 162,02 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Saldo aus Zu- und Ab-
nahme der Rückstellungen reduzierte sich nun wieder um 40,89 Mio. Euro auf 68,06 Mio.
Euro. Diese zuvor abgezogenen Salden mussten dem Periodenergebnis wieder hinzugerech-
net werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Anstatt des im
Vorjahr entstandenen Konzernjahresfehlbetrages von 1,44 Mio. Euro ist für das Jahr 2021 nun
wieder ein Konzernjahresüberschuss von 117,99 Mio. Euro vorhanden.
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-523,58 Mio. Euro) sind wie schon in den Vorjah-
ren die Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen ( -690,94 Mio. Euro) die be-
stimmende Größe. Dem stehen unter andere m Einzahlungen aus dem Abgang von Gegen-
ständen des Sachanlagevermögens (75,77 Mio. Euro) sowie aufgrund von Finanzmittelanla-
gen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition (Sonderposten aus Zuwendungen) von
insgesamt 92,19 Mio. Euro gegenüber. Auch erhaltene Dividenden von 53,50 Mio. Euro (Ge-
winnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) stellen hier eine bedeutsame
Einflussgröße dar. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit sank im Vergleich zum Vorjahr
nochmals in Summe um 61,29 Mio. Euro, was hauptsächlich an den um 55,87 Mio. Euro ge-
sunkenen Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen lag. Auch um 29,49 Mio. Euro
höhere Auszahlungen für Investitionen ins Finanzanlagevermögens trugen zum Anstieg des
Auszahlungsüberschusses beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit bei. Die Veränderun-
gen bei den Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen ( -39,01 Mio. Euro)
sowie bei den Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen
Finanzdisposition (+38,10 Mio. Euro) gleichen sich betragsmäßig weitgehend aus.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird größtenteils von den Einzahlungen aus
der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten (139,74 Mio. Euro) so-
wie von gezahlten Zinsen (-86,98 Mio. Euro) und Dividenden (-30,61 Mio. Euro) geprägt. Die-
ser Finanzmittelfonds weist wie schon im Vorjahr (12,10 Mio. Euro) auch für 2021 einen Ein-
zahlungsüberschuss aus. Im Berichtszeitraum beläuft sich dieser auf 38,95 Mio. Euro.
Wie auch schon in den Vorjahren waren auch für 2021 bei den drei Aktivitätsformaten (lau-
fende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalfluss-
rechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen
vorgenommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Geschäfts-
vorfälle zu den jeweiligen Cashflow -Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem
60,13 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätig-
keit) umgegliedert. Dabei handelt es s ich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von
26,85 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den
Zinsauszahlungen von 86,98 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
zuzurechnen sind.
Weitere Umbuchungen erfolgten unter anderem von den Ertragssteuerzahlungen in Höhe von
45,0 Mio. Euro hin zu den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen. Diese aus der Auflösung
der Verlustausgleichsrückstellungen der NürnbergMesse GmbH sowie der Flughafen Nürn-
berg GmbH resultierenden Posten stellen keine zahlungswirksamen Vorgänge dar. Dadurch
36
Seite 30 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
waren damit korrespondierende Umgliederungen vorzunehmen. Weitere zahlungsunwirksame
Geschäftsvorfälle, die entsprechende Umgliederungen erforderten, umfassen unter anderem
die Umbuchung des Restbuchwerts der wbg-Anteile der StWN von 57,06 Mio. Euro. Darüber
hinaus waren bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung en von Gesellschaftern des
Mutterunternehmens noch Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Grundstückseinbringun-
gen ausgewiesen. Da auch diese nicht zahlungswirksam sind, mussten sie zu den sonstigen
zahlungsunwirksamen Erträgen umgebucht werden. Das betrifft unter anderem das Klinikum
Nürnberg (2,95 Mio. Euro) sowie die Eigenbetriebe NürnbergBad (5,82 Mio. Euro) und Nürn-
bergStift (5,50 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu sind die Erträge bei den Sonderposten in
Summe von 92,19 Mio. Euro zahlungswirksam. Sie mussten somit zu den Einzahlungen auf-
grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition umgegliedert
werden. Bei der StWN waren noch die Anteile der Thüga in den Meldungen und Buchungen
bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunterneh-
mens enthalten. Folglich waren die betreffenden Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter als Kapitalerhöhung auf die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführun-
gen von anderen Gesellschaftern in Höhe von 21,80 Mio. Euro umzubuchen, um die Ergeb-
nisverwendung zurückzudrehen.
Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anla-
genspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresab-
schlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss-
rechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Re-
chenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und
somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es
erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjah-
res, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Mus-
teraufbau der Kapitalflussrechnung.
1.4.9 Konsolidierungsbericht
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen,
die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben
sind, enthält. Die Prüfung ergab, dass im Konsolidierungsbericht sämtliche Pflichtangaben ent-
halten sind.
Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen
wie auch zu den Veränderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens -
sowie in der Ergebnisre chnung korrekt dargestellt sind. Hierbei war festzustellen, dass die
wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen differenziert
nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften nachvollziehbar
wiedergegeben wurden. Die Veränderungen der jeweiligen Werte der Gesellschaften gegen-
über dem Vorjahr wurden in den meisten Fällen in absoluten und teilweise auch in prozentua-
len Werten angegeben. Hierbei konnte die rechnerische Richtigkeit ebenfalls bestätigt werden.
Die im Konsolidierungsbericht erwähnten Geschäftsvorfälle und wertmäßigen Veränderungen
bei einzelnen Positionen der Kernstadt wurden hierbei vollumfänglich im städtischen Rech-
nungslegungsprogramm SAP nachvollzogen.
Zudem sind in den Erläuterungen des Konsolidierungsberichtes die im Rahmen der Konsoli-
dierung eliminierten Posten beziehungsweise deren Summen bei den betreffenden Positionen
und teilweise differenziert nach Gesellschaften dargestellt. Diese Werte wurden rechnerisch
überprüft. Die Analyse der eliminierten Posten umfasste alle systemseitig berücksichtigten Be-
träge wie auch alle manuell ausgebuchten Geschäftsvorfälle.
37
Konsolidierter Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 34
Im Vorjahr war hierbei noch festzustellen, dass bei mehreren Positionen entweder nur auto-
matisch vom System generierte oder nur manuell erfasste Werte als „eliminiert“ ausgewiesen
wurden. In einigen Fällen wurde die Vorgehensweise innerhalb einer Position je nach Gesell-
schaft unterschiedlich gehandhabt. So wurden bei einzelnen Positionen zum Beispiel für die
Kernstadt nur die v om System eliminierten und für Tochterunternehmen neben den system-
seitigen auch die manuell eliminierten Posten erfasst. Diese uneinheitliche Vorgehensweise
war im Rahmen der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 nicht mehr festzu-
stellen. Innerhalb der betreffenden Positionen ist die Art der Eliminierungen nun konsistent.
Während zum Beispiel im Vorjahr bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Konso-
lidierungsbericht noch eine zu niedrige Summe an eliminierten Posten ausgewiesen wurde, so
ist für 2021 eine Übereinstimmung der entsprechenden Sachverhalte gegeben. Sowohl die
Angaben im Konsolidierungsbericht wie auch im Buchhaltungssystem weisen hier eine
Summe von 131,62 Mio. Euro aus.
Die im Konsolidierungsbericht zum konsolidierten Jahresabschluss 2020 noch festzustellende
uneinheitliche Vorgehensweise mit in vielen Fällen zu gering dargestellten Beträgen der jewei-
ligen Eliminierungen sind nun nicht mehr vorhanden. Am deutlichsten war in 2020 diese Dis-
krepanz (100,27 Mio. Euro) bei der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen. Für 2021
hingegen stimmen die Angaben zu den Eliminierungen nun überein. Sowohl im Konsolidie-
rungsbericht wie auch im System wird eine Summe aus systembedingten und manuellen Bu-
chungen von 399,61 Mio. Euro wiedergegeben.
Durch Berücksichtigung der Feststellungen des Vorjahres werden die entsprechenden Konso-
lidierungen nun im konsolidierten Jahresabschluss 2021 einheitlich und somit auch nachvoll-
ziehbar dargestellt. Dabei werden alle relevanten Werte, also grundsätzl ich neben den vom
System automatisch erzeugten auch alle manuellen Buchungen in die Ermittlung der jeweili-
gen Summen an eliminierten Posten einbezogen. Die Eliminierungen der jeweiligen Positionen
von Vermögens- und Ergebnisrechnung werden mit Wirkung ab dem Jahr 2021 im Konsoli-
dierungsbericht gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet.
Dadurch wird eine umfassendere, kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sach-
verhalte ermöglicht.
38
Seite 32 von 34 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie-
dergegeben:
• Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 wurde am 26. Juli 2023 im Stadtrat vorgelegt.
Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2022) nicht eingehalten.
• Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von NüBad und der ins Konsolidierungs-
programm Dad übernommenen Daten wurde festgestellt, dass die von NüBad vorgelegte
Summen- und Saldenliste nicht mit dem testierten Einzelabschluss übereinstimmt.
Dadurch sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen um 263 TEuro und
die Personalaufwendungen um 185 TEuro zu hoch ausgewiesen, während die außeror-
dentlichen Erträge um 78 TEuro zu niedrig dargestellt werden.
• Bei der Prüfung der Kapitalkonsolidierung ergaben sich keine Hinweise auf fehlerhafte
oder unvollständige Buchungen. In 2021 erhöhten sich im Einzelabschluss der Stadt
Nürnberg die Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. Sondervermögen um
131,59 Mio. Euro aufgrund von konzerninternen Grundstückseinbringungen bzw. Anteils-
veräußerungen. Diese Erhöhung wurde für Gesamtabschlusszwecke rückgängig ge-
macht. Gleiches gilt für die Rücklagenerhöhung auf Ebene der vollkonsol idierten Aufga-
benträger in Folge von Grundstückseinbringungen (14,27 Mio. Euro).
• Bei der Übertragung eines Grundstücks (Buchwer t: 74 TEuro, Verkehrswert: 1,28 Mio.
Euro) von NüBad an die Stadt Nürnberg wurde der Zwischengewinn in Höhe von 1,20 Mio.
Euro nicht konsolidiert. Demnach sind das Anlagevermögen und die sonstigen ordentli-
chen Erträge bzw. der Jahresüber schuss im konsolidierten Jahresabschluss 2021 um
1,20 Mio. Euro zu hoch dargestellt.
• Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden im Bereich immaterielle Vermögensge-
genstände und Zuwendungen unter anderem Investitionszuschüsse ans Klinikum Nürn-
berg in Höhe von 29,42 Mio. Euro und an die wbg von 7,42 Mio. Euro eliminiert.
• Im Rahmen der Prüfung der Vorräte wurde festgestellt, dass von den gemeldeten fertigen
und unfertigen Erzeugnisse der WBG KOMMUNAL GmbH (166,38 Mio. Euro) nur
87,90 Mio. Euro in die Anlagen im Bau umgebucht wurden. Die Vorräte sind demnach um
78,48 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.
• Des Weiteren wurden im Zusammenhang mit konzerninternen Leistungsbeziehungen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von insgesamt 293,30 Mio. Euro kon-
solidiert. Dies beinhaltet insbesondere den Anteilsrückkauf der wbg von der StWN durch
die Stadt Nürnberg in Höhe von 126,35 Mio. Euro sowie den Freistellungsanspruch der
Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum aus passivierten Pensions- und Beihilferückstel-
lungen für ans Klinikum ausgeliehene Mitarbeiter (34,95 Mio. Euro).
• Weitere betragsmäßig bedeutsame Eliminierungen im Zuge der Schuldenkonsolidierung
umfassen die Bestände der Betriebsmittelkonten von SÖR (37,71 Mio. Euro) sowie von
ASN (17,31 Mio. Euro).
• Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung wurden aus der konzerninternen Veräuße-
rung der wbg-Anteile Gewinne in Höhe von rd. 80 Mio. Euro eliminiert.
39
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 33 von 34
• Im Gegenzug erhöhte sich durch die Ausbuchung konzerninterner Rückstellungen für Ein-
lagen und Verlustausgleiche das Ergebnis um rund 92 Mio. Euro. Davon betreffen 82 Mio.
Euro die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen N ürnberg
GmbH, deren Ergebnisse aufgrund von Corona stark eingebrochen waren.
• Bei Veräußerung von zuvor konzernintern übertragenen Wirtschaftsgütern an Gesell-
schaften außerhalb des Konzerns sind die eliminierten Zwischenergebnisse nachträglich
zu erfassen. Rpr empfiehlt daher, die eliminierten Zwischenergebnisse zu dokumentieren
und jährlich fortzuführen.
• Die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon-
solidierten Jah resabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich in 2021 um
16,27 Mio. Euro erhöht und beläuft sich zum 31.12.2021 auf 125,07 Mio. Euro. Die Erhö-
hung setzt sich aus den Einlagen der Stadt Nürnberg in Höhe von 45 Mio. Euro sowie den
Jahresfehlbeträgen von 28 Mio. Euro zusammen.
• In 2020 waren die Ergebnisse aus der Währungsrumrechnung bei der NürnbergMesse
GmbH nicht zutreffend berücksichtigt worden. Diese Korrektur wurde in 2021 nachgeholt.
• Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21
erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzie-
rung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte
Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermög-
lichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss-
rechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes.
• Im Konsolidierungsbericht sind die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Ver-
änderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens - sowie in der Er-
gebnisrechnung korrekt dargestellt. Die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfak-
toren der jeweiligen Positionen werden differenziert nach den betreffenden in die Konso-
lidierung einbezogenen Gesellschaften nachvollziehbar wiedergegeben.
• Im Vorjahr war bei den im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten jedoch noch
eine uneinheitliche Vorgehensweise vorzufinden. Teilweise wurden nur systemseitig oder
nur manuell erfasste Beträge eliminiert, so dass letztlich die Summen der jeweiligen Eli-
minierungen im Konsolidierungsbericht in vielen Fällen als zu niedrig ausgewiesen wur-
den. Diese Feststellungen mussten im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses
2021 nicht mehr getroffen werden. Innerhalb der betreffenden Positionen ist die Art der
Eliminierungen nun konsistent. Sowohl im Konsolidierungsbericht wie auch im System
werden bei den betreffenden Positionen identische S ummen aus systembedingten und
manuellen Buchungen wiedergegeben. Die Konsolidierungen werden nun einheitlich und
somit auch nachvollziehbar dargestellt. Dies erfolgt ab dem Jahr 2021 in Form von struk-
turiert aufbereiteten tabellarischen Übersichten, wodurch eine umfassendere, kompaktere
und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte ermöglicht wird.
• Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt weiterhin deren Einführung.
40
Seite 34 von 34 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 wurde gemäß Art. 103 GO durchge-
führt. Die Prüfung erstreckte sic h dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidie-
rungskreises, die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss, die Kapitalkon-
solidierung, die Schuldenkonsolidierung, wesentliche konzerninterne Vorgänge, die At-Equity-
Konsolidierung, die Kapitalflussrechnung sowie den Konsolidierungsbericht.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Be-
rücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prü-
fungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den
gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden beachtet.
Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“.
Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit-
telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss
2021 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 28.02.2024
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
41
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/002/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
22
42
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
43
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten konsolidierten
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
44
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/003/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2022 Stadt Nürnberg
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss insgesamt
ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg vom 29.05.2024
wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2022 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
33
45
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
46
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022
der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 6.305.647.789,67 Euro.
Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 142.751.515,49 Euro und wird behandelt
entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2022 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2024 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2022 festgestellt.
47
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-9/2/3
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022
der Stadt Nürnberg
Mai 2024
33
48
Seite 2 von 87 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2022 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 6
1.3.1 Formelle Feststellungen 6
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 7
1.3.3 Ergebnisrechnung 50
1.3.4 Finanzrechnung 67
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 73
1.3.6 Bürgschaften 74
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2022 75
1.3.8 Anhang 75
1.3.9 Rechenschaftsbericht 75
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 76
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022 76
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) 79
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 81
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2022 82
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2022 83
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 84
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 85
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2022 86
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 87
49
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 87
1 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten.
Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü-
fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Ent-
lastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion
Nürnberg sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rech-
nungsprüfungsausschuss am 29.11.2023 begutachtet und vom S tadtrat am 13.12.2023 fest-
gestellt. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad wird im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 21.06.2024 begutachtet und dem Stadtrat anschließend zur Ferststellung
vorgelegt.
Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts -
und Wirtschaftsjahres 2022 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentli-
chen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen
auf das Haushaltsjahr 2022 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 29.11.2023 statt. Unter
1.4.1
des vorliegenden Berichts sind diese Prü-
fungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr.
1.4
ist in Teilen der geprüfte Jahresabschluss beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg werden im vorliegen-
den Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses
wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2022 der
Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt
2
beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2022 hat die Stadt Nürnberg eine Haus-
haltssatzung erlassen.
Die in der Sitzung am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haus-
haltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittel-
franken mit Schreiben vom 10.12.2021 vorgelegt. Als Anlage wurde außerdem eine Einschät-
zung der Auswirkungen des Fi nanzhaushaltes und der Investitionen für die Jahre 2022 bis
2031 beigefügt.
50
Seite 4 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Mit Schreiben vom 22.12.2021 wurden der Rechtsaufsicht der Stellenplan und die Aufstellung
der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten nachgereicht.
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des
Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erforder-
nissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Vorlagefrist für die Haushaltssatzung erfolgte im
Haushaltsjahr 2021, wurde aber um mindestens 10 Tage überschritten.
Mit Schreiben vom 31.01.2022 und vor Erhalt der Genehmigung wurde der Regierung eine
Mitteilung zur Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nachgereicht. Diese Anpas-
sung der Haushaltssatzung resultierte aus per Bescheid noch im Dezember 2021 mitgeteilten
um rd. 6,3 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen als eingeplant. Des Weiteren lag der An-
fangsbestand der Finanzmittel zu Beginn des Jahres 2022 gegenüber der Planung von rd.
296,0 Mio. Euro um rd. 81,0 Mio. Euro höher bei ca. 377 ,0 Mio. Euro. In der Sitzung vom
23.02.2022 wurde die in Tagesordnungspunkt zwei vorgebrachte Änderung einstimmig durch
das Stadtratsgremium beschlossen.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 10.02.2022 die für den Haushalt 2022
nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung
vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt.
Die Genehmigung enthielt als Nebenbestimmung aufschiebende Bed ingungen. Als Voraus-
setzung für die Wirksamkeit der Genehmigung wurde festgesetzt, dass o.g. Änderung der
Haushaltssatzung durch den Stadtrat tatsächlich beschlossen wird und eine nicht im Haus-
haltsplan veranschlagte Schuldentilgung von 20 Mio. Euro zu leisten wäre. Außerdem dürfen
keine weiteren großen und dauerhaften konsumtiven Ausgabenpositionen beschlossen wer-
den, welche den Cashflow aus Verwaltungstätigkeit reduzier en und die dauernde Leistungs-
fähigkeit gefährden.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 02.03.2022. Damit
wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsauf-
sicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
In ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2022 führt die Regierung folgende we-
sentliche Punkte aus:
Für den Ergebnishaushalt sieht die Regierung den Ausgleich des Gesamtbetrages an Aufwen-
dungen, unter ständiger Zuhilfenahme der bilanziellen Rücklage, als dauerhaft nicht möglich
an.
Die in der Haushaltsgenehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen werden dahingehend be-
gründet, dass Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen ohne die eingebrachte Än-
derung nicht genehmigungsfähig gewesen wären. Nach Auffassung der Regierung führen die
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen in Folgeperioden zu einer
nicht mehr ausreichenden Liquidität. Die Genehmigung wurde ausdrücklich nur ausnahms-
weise erteilt.
Bei den veranschlagten Kreditaufnahmen wurden die Zahlungsverpflichtungen aus den ÖPP-
Projekten nicht berücksichtigt. Zwar sind diese nicht in die Kreditaufnahmen aufzunehmen,
sollten aber ebenfalls über den Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt werden.
Es werden bis zum Jahr 2025 strukturelle Probleme der städtischen Finanzplanung, unter ste-
tig sich verschlechternden Finanz- und Plandaten, gesehen.
51
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 87
Die Rechtsaufsicht kritisiert, dass der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag abschließt und
der Ausgleich des Gesamthaushaltes nur unter Inanspruchnahme der liquiden Mittel und d er
Ergebnisrücklage erreicht werden kann. Die Tilgung der Kredite (und kreditähnlichen Ge-
schäfte) ist aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht erreicht und der Eigenfinanzierungsanteil
der Investitionen nicht erwirtschaftet.
Hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen wurden diese als genehmigungsfähig angese-
hen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt in den künftigen Haushaltsjahren deutliche
Einsparungsmaßnahmen umsetzt.
Insgesamt sieht sich die Regierung von Mittelfranken in „tiefer Sorge“ und gibt nachfolgend
aufgeführte Hinweise zur künftigen Haushaltsplanung:
Den Pflichtaufgaben ist Vorrang vor den freiwilligen Aufgaben einzuräumen. Dies betrifft
sowohl den eigenen als auch den übertragen Wirkungskreis,
bei den übertragenen Haushaltsresten wäre di e Realisierbarkeit und Erforderlichkeit kri-
tisch zu hinterfragen,
die Vorbelastung der nachfolgenden Haushaltsperioden durch die ÖPP- Projekte erfordert
eine geordnete Haushaltswirtschaft mit gegebener „dauernder Leistungsfähigkeit“,
im Falle weiter sich v erschlechternder Finanzdaten wären Unternehmensbeteiligungen
noch kritischer zu hinterfragen,
Sparmaßnahmen zur dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung sind dringend an-
zuraten.
In ihrer Schlussbemerkung führt die Regierung aus, dass die Gesamtverschul dung bis zum
Jahr 2025 die Zwei -Milliardengrenze überschreiten und sich dann absehbar der Drei-Milliar-
dengrenze annähern wird. Es ist zu befürchten, dass die Verschuldung damit allmählich „außer
Kontrolle“ gerät.
Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch die Entnahme aus der Ergebnisrücklage ist auf
Dauer nicht möglich.
Die Finanzierung des Finanzhaushaltes ohne Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen stellt
nach Auffassung der Regierung die dauernde Leistungsfähigkeit bzw. dauerhafte Zahlungsfä-
higkeit immer mehr in Frage.
Die Handlungsweise, die noch vorhandenen Rücklagen zur Tilgung bereits eingegangener
Verpflichtungen zu verwenden, wird laut Regierung mittelfristig zur Zahlungsunfähigkeit füh-
ren.
Der Haushalt ist zeitnah zu konsolidieren, was durch entsprechende Stadtratsbeschlüsse auf
den Weg gebracht werden muss. Nur so bleibt die Stadt wenigstens im begrenzten Ausmaß
leistungsfähig und kann genehmigungsfähige Haushalte aufstellen.
Wenn dies nicht gelingt, sieht die Regierung für die Zukunft den nahezu vollständigen Verlust
der im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bestehenden Gestaltungsspielräume.
Mit Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2022 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
52
Seite 6 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Der Nachtragshaushalt musste infolge Mehrauszahlungen für Ansatzveränderungen bei In-
vestitionsförderungen in Höhe von 258.650,00 Euro aufgestellt werden. Diese waren nach-
tragshaushaltspflichtig und bereits genehmigt. Die Anpassungen wurden sowohl im Ergebnis-
als auch im Finanzhaushalt veranschlagt. Die Deckung im 1. Nachtragshaushalt erfolgte über
Mehreinzahlungen und war somit saldo -neutral. Änderungen der geplanten Kreditermächti-
gungen und Verpflichtungsaufnahmen mussten nicht eingeplant werden.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom
03.11.2022 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtrags-
haushaltssatzung erhoben.
Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 26 vom
21.12.2022.
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit 01.01.2007
geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung -Doppik). Mit Schreiben vom
28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg u. a. eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach
§ 99 Abs. 2 KommHV -Doppik für den Kontenrahmen. Mit Regierungsschreiben vom
31.10.2011 ist der Stadt Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haus-
haltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten
kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnah-
megenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan rechtsaufsichtlich genehmigt worden.
Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommu-
nale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil
nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische)
Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein-
heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der
elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenma-
nagementsystem (DMS) erreichen.
53
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 87
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
31.12.2022 31.12.2021
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18 387.785.641,50 7,4
Immaterielle Vermögensgegenstände 243.098.056,00 234.470.062,00 8.627.994,00 3,7
Sachanlagen 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54 310.840.035,33 7,6
Finanzanlagen 954.663.102,81 886.345.490,64 68.317.612,17 7,7
Umlaufvermögen 666.624.670,93 670.898.043,36 -4.273.372,43 -0,6
Vorräte 31.309.757,24 40.721.515,21 -9.411.757,97 -23,1
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 272.401.871,61 216.386.920,91 56.014.950,70 25,9
Liquide Mittel 362.913.042,08 413.789.607,24 -50.876.565,16 -12,3
Aktive Rechnungsabgrenzung 40.471.864,06 37.361.265,82 3.110.598,24 8,3
Summe - Aktiva - 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36 386.622.867,31 6,5
PASSIVA
Eigenkapital 1.068.761.596,73 929.469.785,74 139.291.810,99 15,0
Basiskapital 695.322.863,16 698.539.520,14 -3.216.656,98 -0,5
Rücklagen 390.310.883,44 244.635.068,48 145.675.814,96 59,5
Verlustvortrag (-) -16.872.149,87 -13.704.802,88 -3.167.346,99 -23,1
Sonderposten 1.079.245.183,75 1.054.202.613,19 25.042.570,56 2,4
Rückstellungen 1.895.121.025,38 1.962.654.261,95 -67.533.236,57 -3,4
Verbindlichkeiten 2.207.991.305,06 1.930.822.865,73 277.168.439,33 14,4
Passive Rechnungsabgrenzung 54.528.678,75 41.875.395,75 12.653.283,00 30,2
Summe - Passiva - 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36 386.622.867,31 6,5
Veränderung
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 386,62 Mio. Euro oder 6,5 % auf 6,31
Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 387,79 Mio. Euro auf
6,31 Mrd. Euro. Das Umlaufvermögen sank lediglich um 4,27 Mio. Euro auf 666,62 Mio. Euro.
Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück-
stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten
(v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
54
Seite 8 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt bei 16,9 % der Bilanzsumme (im Vorjahr
15,7 %). Dabei stieg das Eigenkapital 2022 gegenüber dem Vorjahr um 15,0 % auf 1,069 Mrd.
Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlic hen nur
über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige
investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Lizenzen 44.816,00 57.971,00
EDV-Software 6.429.926,00 4.870.144,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen
236.623.314,00 229.541.947,00
Summe 243.098.056,00 234.470.062,00
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 8,63 Mio. Euro
bzw. 3,7 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 11,55 Mio. Euro und den Umbuchun-
gen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 13,16 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge
und Abschreibungen in Höhe von 16,08 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV -Software hat sich um 1,56 Mio. Euro auf 6,43 Mio. Euro erhöht. Die
Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 3,43 Mio. Euro entfallen zum größten Teil auf die
Einführung von SAP S/4 HANA (1,60 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden u.a. Aufwendungen
zur Erneuerung der Datensicherungssoftware, Lizenzen und Software Upgrades aktiviert.
Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist
im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 21,28 Mio. Euro zurückzufüh-
ren. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin-
dertageseinrichtungen (u.a. KiTa Weihergartenstraße 12 in Höhe von 2,75 Mio. Euro, KiTa
Eckenstraße 26 in Höhe von 2,00 Mio. Euro und KiTa Breslauer Straße 201 in Höhe von
2,00 Mio. Euro). Die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses sind an dieser Stelle nicht
zutreffend. Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen
beträgt in Summe 17,11 Mio. Euro statt 16,83 Mio. Euro und die Zuwendungen für die Kitas
Großgründlacher Straße 41 sowie Hohenbuckstraße 11 belaufen sich auf 214 TEuro statt
2,13 Mio. Euro bzw. auf 209 TEuro statt 2,07 Mio. Euro.
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwend ungen betreffen mit 367 TEuro
Zuschüsse an eingetragene Vereine, mit 959 TEuro die Surferwelle in der Pegnitz und mit
1,50 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn.
55
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 87
II. Sachanlagen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
272.608.188,05 256.437.521,80
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
1.522.353.840,49 1.329.129.284,41
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein-
gebrauch
1.668.296.059,53 1.689.630.223,86
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.427.173,00 9.677.098,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.196.569,17 395.332.319,90
6. Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
98.312.020,50 94.753.946,02
8. Anlagen im Bau 427.984.144,13 307.969.208,55
Summe 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 310,84 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im
Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen
sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie
Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U -Bahn- und Stra-
ßenbau).
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtscha ftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht
Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren
wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung
eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche
Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammen-
hang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzaus-
schuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen
und im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind
aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Grünflächen 32.711.795,86 27.055.347,80
Ackerland 65.775.913,01 52.979.656,67
Wald, Forst 20.278.109,76 20.141.905,40
Sonstige unbebaute Grundstücke 141.913.714,04 144.331.955,55
Ruhende und fließende Gewässer 11.928.655,38 11.928.656,38
Summe 272.608.188,05 256.437.521,80
56
Seite 10 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich
insgesamt um 16,17 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (18,17 Mio. Euro) und Umbu-
chungen (2,02 Mio. Euro) Wertminderungen durch Abgänge (4,02 Mio. Euro) und Abschrei-
bungen (3 TEuro) gegenüber.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (5,70 Mio. Euro) und
Ackerland (12,80 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in der Lieg-
nitzer Straße 498, 500 (4,57 Mio. Euro) und in Unterer Espan (645 TEuro). Die wesentlichen
Zugänge beim Ackerland betreffen die Grundstücke Stöck (3,28 Mio. Euro), Lerchenäcker
(2,95 Mio. Euro) und Nähe Thoner Weg (2,52 Mio. Euro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Kindertageseinrichtungen 170.261.838,00 161.843.638,00
Schulen 496.628.146,00 368.048.788,00
Wohnbauten 8.409.908,00 8.439.093,00
Verwaltungsgebäude 57.264.494,00 54.113.092,00
Betriebsgebäude 4.558.622,00 4.660.831,00
Sonstige Bauten 409.980.055,00 371.558.132,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 375.250.777,49 360.465.710,41
Summe 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be-
richtsjahr um 193,22 Mio. Euro bzw. 14,5 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen
aus den Anlagen im Bau in Höhe von 226,45 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge
(4,42 Mio. Euro) und Abschreibungen (28,80 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen auf-
grund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden
Gebäude in Höhe von 226,45 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen
mit 156,59 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit 5,62 Mio. Euro auf Ver-
waltungsgebäude, mit 47,49 Mio. Euro auf sonstige Bauten und mit 15,60 Mio. Euro auf die
bebauten Grundstücke.
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (ins-
gesamt 11,96 Mio. Euro) entfallen auf den Kinderhort in der Wandererstraße 170
(7,09 Mio. Euro) und den Kinderhort in der Striegauer Straße 9 (3,42 Mio. Euro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in
Höhe von 144,63 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die neue
Bertolt-Brecht-Schule (118,73 Mio. Euro) sowie auf den Erwerb des Gebäudes der staatlichen
Berufsschule in der Schoppershofstraße 80 (19,31 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen
auf die Sanierung der Gaststätte am Kartäusertor 1 („Tucherbräu am Opernhaus“) in Höhe
von 5,34 Mio. Euro. Das Gebäude diente bei Erwer b als Verwaltungsgebäude, mittlerweile
wird das Gebäude jedoch nur noch für gastronomische Zwecke genutzt. Nach Rücksprache
mit der Anlagenbuchhaltung wird das Gebäude in den Folgeabschlüssen unter der Anlagen-
klasse „Sonstige Bauten“ ausgewiesen.
57
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 87
Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung
der Turnhalle der Bertolt-Brecht-Schule (44,54 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die bei den bebauten Grundstücken verzeichneten Zugänge beinhalten insbesondere den Er-
werb des Grundstücks in der Schoppershofer Straße 80 (11,33 Mio. Euro).
Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Abriss des Martin -Behaim-
Gymnasiums inkl. Turnhalle und Pavillon in Höhe von 2,76 Mio. Euro (Buchwertabgang
2,13 Mio. Euro) und den Abr iss des Erweiterungsbaus der Dunant -Schule in Höhe von
845 TEuro (Buchwertabgang 625 TEuro).
In der Jahresabschlussprüfung 2021 wurde festgestellt, dass im Rahmen der Bereinigung der
Zugangsbewertung Anlagen mit einem Gesamtbuchtwert von 2,49 Mio. Euro zu wenig außer-
planmäßig abgeschrieben wurden. Die außerplanmäßigen Abschreibungen der entsprechen-
den Anlagen wurden im Jahresabschluss 2022 nachgeholt.
Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung
(Abschreibungen) bleibt auch im Jahresabschluss 2022 noch ungelöst. Die Abschreibungs-
dauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings
wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede ein-
zelne Unternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Stk befindet sich
mit Rpr im Austausch, um eine einheitliche Abschreibung pro Gebäude und nicht pro Baumaß-
nahme umzusetzen. Korrekturmaßnahmen diesbezüglich sind für den Jahresabschluss 2023
vorgesehen.
Hinsichtlich der Höhe der verwendeten Nutzungsdauer ist an dieser Stelle Folgendes anzu-
merken. Die Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten entspricht einem Abschreibungs-
satz von ca. 1,7 %. Laut Steuerrecht (§ 7 Abs. 4 EStG) sind je nach Datum der Fertigstellung
Abschreibungssätze von 3,0 %, 2,0 % oder 2,5 % zu verwenden.
Die KommHV-Doppik lässt zwar eine höhere als in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebene
Nutzungsdauer zu, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen (6.8.2 Bewertungsrichtlinie). Diese
Begründung für den Ansatz eines Abschreibungssatzes von 1,7 % bei der Stadt Nürnberg liegt
allerdings nicht vor. Der angewandte Abschreibungssatz von 1,7 % stammt noch aus der kame-
ralen Vermögensrechnung, eine Ermittlungs- bzw. Berechnungsgrundlage hierzu ist nicht mehr
auffindbar.
In Anbetracht der steuerlichen Abschreibungssätze ist es zumindest fraglich, ob die angesetzte
Nutzungsdauer in Höhe von 58 Jahren und 10 Monaten bei Gebäuden der Stadt noch sachgerecht
ist.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge-
meingebrauch
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 863.837.066,14 860.647.664,47
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur-
vermögens 557.078.770,39 568.111.643,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 86.631.165,00 92.177.442,00
Versorgungsnetze 863.819,00 948.986,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 159.885.239,00 167.744.488,00
Summe 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86
58
Seite 12 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerte sich insge-
samt um 21,33 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
Euro
Anfangsbestand 01.01.2022 1.689.630.223,86
+ Zugänge/Nachaktivierungen 17.862.582,10
- Abgänge 577.835,75
+/- Umbuchungen 11.413.938,39
- Abschreibungen 50.043.158,07
+ Zuschreibungen 10.309,00
Endbestand 31.12.2022 1.668.296.059,53
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen
Baumaßnahmen in Höhe von 29,28 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen
„sonstige Bauten“ (16,74 Mio. Euro), „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“
(4,87 Mio. Euro), „Grund Infrastrukturvermögen“ (3,70 Mio. Euro) und „Gleisanlagen mit Stre-
ckenausrüstung“ (2,54 Mio. Euro).
Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen die Außenanlage der Bertolt-Brecht-Schule
(5,24 Mio. Euro), den Spielplatz Rechenberg (2,61 Mio. Euro) sowie den Spielplatz und die
Grünanlagen Jamnitzerplatz (1,56 Mio. Euro).
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens bewegen sich mit 50,04 Mio. Euro
auf dem Vorjahresniveau.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
9.427.173,00 9.677.098,00
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 250 TEuro und
ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Kunstgegenstände 394.538.216,62 394.673.967,35
Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55
Summe 395.196.569,17 395.332.319,90
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 136 TEuro auf 395,20 Mio. Euro
verringert. Hierbei stehen den Zugängen und Nachaktivierungen in Höhe von 8,46 Mio. Euro
Wertminderungen durch Abgänge in Höhe von 8,60 Mio. Euro gegenüber.
Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen
und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurde bereits nachgeholt. Die
körperliche Bestandsaufnahme der Kunst - und Sammlungsgegenstände wurde im August
59
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 87
2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der In-
ventur wurden im Jahresabschluss 2020 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr
2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach
dem mit dem BKPV abgestimmten Musterguta chten zu bewerten. Die Neubewertung wurde
im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegen-
stände bereits im Jahresabschluss 2020 dargestellt.
Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prü fung der
Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschrif-
ten und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überört-
lichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die wei-
teren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von
den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollstän-
dig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hin-
aus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemän-
gelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in
Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass au ch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten
entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bi-
lanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln. Die Wertgutach-
ten im Bereich der Stadtbibliothek wurden nun im Jahresabschluss 2022 verarbeitet und führ-
ten zu Nachaktivierungen in Höhe von 7,94 Mio. Euro und Abwertungen (Abgänge) in Höhe
von 8,60 Mio. Euro.
Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den
Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen.
Zu 6. Fahrzeuge
Fahrzeuge 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Pkw 613.241,00 638.226,00
Lkw 246.117,00 301.676,00
Spezialfahrzeuge 3.945.691,00 4.244.258,00
Sonstige Fahrzeuge 1.807.052,00 1.836.298,00
Summe 6.612.101,00 7.020.458,00
Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 408 TEuro bzw. 5,8 %. Hier-
bei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 934 TEuro Wertminderungen durch
Abschreibungen in Höhe von 1,34 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 1 TEuro gegenüber.
Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 531 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 155 TEuro
auf PKW, mit 2 TEuro auf LKW und mit 246 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.
60
Seite 14 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Maschinen 3.773.085,00 4.099.311,00
Technische Anlagen 4.014.089,00 4.776.307,00
Betriebsvorrichtungen 22.091.054,00 22.271.991,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.430.815,50 63.053.597,02
GWG 2.977,00 552.740,00
Summe 98.312.020,50 94.753.946,02
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung
ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,56 Mio. Euro auf
98,31 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang-
reiche Beschaffungen von Einrichtungs - und Ausstattungsgegenständen in Kindertagesein-
richtungen und Schulen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich um 550 TEuro auf 3 TEuro. Die Ent-
wicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzes-
änderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und immateriellem Anlage-
vermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem
01.01.2019 entfallen kann.
Der Buchwert der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstattung
in Höhe von 98.312.020,50 Euro weicht von der Bilanz v or Ergebnisverwendung ab und ist
dort um 36.513,60 Euro zu niedrig angesetzt. Die Abstimmung zur Bilanz nach Ergebnisver-
wendung hingegen erfolgte ohne Beanstandung.
Zu 8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
427.984.144,13 307.969.208,55
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 120,01 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zu-
gängen des Berichtsjahres in Höhe von 168,21 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau-
maßnahmen in Höhe von 48,19 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 35,11 Mio. Euro auf die Erweiterung der U-
Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf, mit
7,88 Mio. Euro auf den Neubau Schulzentrum Südwest und mit 4,15 Mio. Euro auf die Gene-
ralsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof. Des Weiteren entfallen 4,16 Mio. Euro auf den Er-
werb großer Teile des Prinovis-Areals im Stadtteil Langwasser zur Errichtung eines Schulzent-
rums, 7,85 Mio. Euro auf den Neubau der Grund schule Forchheimer Straße, 5,11 Mio.
Euro auf den Ausbau des Dokuzentrums sowie 6,59 Mio. Euro auf den Bauabschnitt 3 des
Künstlerhauses in der Königstraße 93.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre-
chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren
61
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 87
im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Straßenbau
sowie auf sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens und der bebauten Grundstücke.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvo-
lumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen ent-
fallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2022 mit 129,14 Mio. Euro auf die U-Bahninf-
rastruktur und mit 107,72 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.
Der Buchwert der Anlagen im Bau in Höhe von 427.984.144,13 Euro weicht von der Bilanz vor
Ergebnisverwendung ab und ist dort um 36.513,60 Euro zu hoch angesetzt. Die Abstimmung
zur Bilanz nach Ergebnisverwendung hingegen erfolgte ohne Beanstandung.
Darüber hinaus enthält der von Stk vorgelegte Anlagenspiegel in den Summenzeilen vereinzelt
rechnerische Fehler. Zum einen sind die Summen der gesamten Anfangsbestände der histo-
rischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen nicht richtig, zum
anderen sind die Summe des Vorjahresbuchwerts der Finanzanlagen und des gesamten An-
lagevermögens nicht korrekt dargestellt.
III. Finanzanlagen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-
vermögen
870.656.742,23 798.756.616,36
2. Wertpapiere 20.228.436,62 21.589.920,90
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 28.820.287,80 31.041.317,22
Summe 954.663.102,81 886.345.490,64
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Verbundene Unternehmen 690.494.703,85 609.329.132,10
Beteiligungen 137.230.297,53 147.228.662,41
Sondervermögen 42.931.740,85 42.198.821,85
Summe 870.656.742,23 798.756.616,36
Verbundene Unternehmen
Der Beteiligungsbuchwert bei den verbundenen Unternehmen erhöhte sich in 2022 um
81,17 Mio. Euro. Mit Vertrag vom 19. Dezember 2022 hatte die Stadt Nürnberg weitere
10,01 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich
damit zum 31.12.2022 auf 321,00 Mio. Euro.
Das Kommunalunternehmen Klinikum ist mit 127,71 Mio. Euro in der Bilanz der Stadt Nürn-
berg ausgewiesen. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermö-
gens in 2010 sowie weitere Einlagen in nachfolgenden Jahren den Beteiligungsbuchwert er-
höhen durften. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem BKPV und der Stadt
Nürnberg wurde die Angelegenheit der Rec htsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Diese Entscheidung steht noch aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde eine Rückstellung
62
Seite 16 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
in Höhe von 111,75 Mio. Euro gebildet. Unter Berücksichtigung dieser Rückstellung beläuft
sich der Bilanzansatz des Klinikums zum 31.12.2022 wie im Vorjahr auf 16,00 Mio. Euro.
Die Anteile an der NürnbergStift Service GmbH sind mit 25 TEuro ausgewiesen. Die Gesell-
schaft hat in den Jahren 2021 und 2022 deutliche Verluste erwirtschaftet, so das zum
31.12.2022 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von rd. 430 TEuro be-
steht. Zwar besteht seit 2021 eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 382 TEuro in der
Bilanz der Stadt Nürnberg. Bis zum Abschluss der Prüfung wurde aber weder ein Verlustaus-
gleich gezahlt noch ein entsprechender Beschluss gefasst. Sollte zeitnah kein Verlustaus-
gleich erfolgen bzw. sich die Ergebnissituation der Nürnberg Stift Service GmbH nicht nach-
haltig verbessern, ist die Finanzanlage nach Auffassung von Rpr wertzuberichtigen.
Beteiligungen und Sondervermögen
Der Wertansatz der Beteiligungen verminderte sich aufgrund der Abschreibung der Nürnberg-
Messe GmbH um 10,00 Mio. Euro. Das Sondervermögen hingegen erhöhte sich um
733 TEuro. Grund war die Einlage eines Grundstücks durch die Stadt in der Raudtener Straße.
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finazanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen
Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen
thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflicht ung zur Anlage mehr. Die Versor-
gungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von
34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2022 betrug 43,95 Mio. Euro.
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han-
delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen-
betriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus
der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte
eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen
umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmä-
ßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihungen an Sonder-
vermögen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens-
forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der
Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2022 beläuft sich der Bestand an
63
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 87
verkauften Darlehensforderungen auf 213 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr
um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 298 TEuro. Da die Stadt
nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (213 TEuro) eine ent-
sprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2022 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu-
ziert. Neue Darlehen wurden in 2022 nicht ausgereicht. Zum 31.12.2022 belaufen sich die
Wohnungsbaudarlehen in Summe auf 9,68 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegen über Genossenschaften,
Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2022 mit 5,23 Mio. Euro in der
Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über
25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung
abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2022 ein Ertrag von 81 TEuro.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Rohstoffe 96.975,00 111.975,00
Hilfsstoffe 3.522,64 16.823,83
Betriebsstoffe 46.939,95 43.213,06
Fertige Erzeugnisse und Waren 433.535,96 386.577,49
Grundstücke des Umlaufvermögens 30.728.783,69 40.162.925,83
Summe 31.309.757,24 40.721.515,21
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von
insgesamt rund 147 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbau-
amtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betrie bsstoffe).
Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine
war im Gegensatz zu den Vorjahren im Rahmen der Inventur für das Jahr 2022 nun nicht mehr
höher als der tatsächlich vorhandene Bestand. Insofern war keine Korrektur von Inventurdiffe-
renzen mehr nötig.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 434 TEuro handelt
es sich zum großen Teil (368 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Berei-
chen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des
KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch
die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Zugangs von Beständen der städti-
schen Museen erhöhte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2022 insgesamt um
47 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsver-
waltung belaufen sich für 2022 auf 66 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und
Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP
Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger
als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von knapp 1 TEuro resultierte.
Diesbezüglich wurden Korrekurbuchungen vorgenommen.
Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2022 in Summe nun wieder ein Rückgang
um 9,41 Mio. Euro auf 31,31 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren
hauptsächlich auf die Erfas sung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen.
64
Seite 18 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, son-
dern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe - oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier
resultiert für 2022 insgesam t eine Abnahme von 9,43 Mio. Euro. Diese stammt größtenteils
aus Abgängen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von
5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von
10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma-
terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah-
men seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg
kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV -
Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürn-
berg diesen Begriff selbst zu interpretier en und festzulegen hat. Daher ist die Definition von
Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige
wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchge führt. Eine
schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle
liegen vor.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Abgabenforderungen 90.068.008,84 84.385.255,88
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen
4.507.375,24 3.915.822,45
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen
25.775.435,50 39.883.772,05
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus
Transferleistungen
76.987.972,76 33.388.417,42
5. Sonstige Vermögensgegenstände 75.063.079,27 54.813.653,11
Summe 272.401.871,61 216.386.920,91
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange-
setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 56,01 Mio. Euro.
Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden wie in den Vorjahren auch für
2022 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die
Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm
zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6,07 Mio. Euro auf insgesamt 54,90 Mio. Euro
zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 51,72 Mio. Euro wie in den Vorjahren
auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr unein-
bringliche Forderungen in Höhe von 1,51 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr:
1,80 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (23,06 Mio. Euro), Beiträgen
(2,54 Mio. Euro), Steuern (62,19 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich -rechtlichen Forderun-
gen (2,27 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2022 im Vergleich zum Vorjahr
nochmals um 5,68 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich am Anstieg der Gebührenforderungen
(+3,84 Mio. Euro) sowie an der Zunahme der Steuerforderungen um 2,12 Mio. Euro. Leichte
Rückgänge waren hingegen bei den Beitragsforderungen (-0,14 Mio. Euro) sowie den sons-
tigen öffentlich -rechtlichen Forderungen ( -0,15 Mio. Euro) zu verzeicnen. Die höheren Ge-
bührenforderungen resultieren wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen Erträgen im Zu-
sammenhang mit KiTa-Gebühren (+3,90 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben
65
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 87
den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang
mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Neben den Wertberichti-
gungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 48,06 Mio. Euro erlangten die
Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2022 eine Gesamthöhe von 59,37 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver-
mietung, Verpachtung, Erbbaurecht, Bestattungsgebühren usw.) hatten zum 31.12.2022 einen
Gesamtsaldo von insgesamt 4,51 Mio. Euro und damit um 59 2 TEuro mehr als im Vorjahr .
Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,38 Mio. Euro wertberich-
tigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 432 TEuro.
Bei d en Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen
und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-
tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal-
ten. Diese we isen mit 20,24 Mio. Euro nach wie vor einen hohen Bestand aus (Vorjahr:
35,08 Mio. Euro). Der Rückgang um insgesamt 14,84 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr
resultiert hauptsächlich aus den Bewegungen auf den Konten der WBG KommunalGmbH
(-13,39 Mio. Euro), de r Eigenbetriebe SÖR ( -8,07 Mio. Euro) und SUN ( -2,19 Mio. Euro).
Dem stehen Zuwächse bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+6,54 Mio. Euro), der
Noris-Arbeit gGmbH (+1,32 Mio. Euro) sowie der Eigenbetriebe NürnbergStift
(+0,45 Mio. Euro) und NürnbergBad (+0,53 Mio. Euro) entgegen. Die Abnahme der ge-
samten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen
und rechtsfähige Stiftungen in 2022 um insgesamt 14,11 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr
ist somit größtenteils auf die i n Summe geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkon-
ten zurückzuführen. Nennenswerte Anstiege waren hier bei den Forderungen gegenüber
der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft hauptsächlich aus Avalprovisionen im Zusammenhang
mit Bürgschaften zur Finanzierung von Straßen- und U-Bahnen (517 TEuro) sowie dem Ei-
genbetrieb ASN aus zusätzlichen Verwaltungskostenerstattungen (4 80 TEuro) gegeben.
Letztgenannte Posten summieren sich Ende 2022 auf mittlerweile 2,64 Mio. Euro. Des Wei-
teren waren Honorarzahlungen von SUN im Rahmen der durch das Hochbauamt durchgeführ-
ten Instandhaltung technischer Anlagen (370 TEuro) und aus Bauherrenaufgaben (212 TEuro)
zum Bilanzstichtag 2022 noch nicht geleistet.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistung en erhöhten
sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe um 4 3,60 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forde-
rungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsiche-
rung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 1,29 Mio. Euro auf insgesamt
18,28 Mio. Euro zu. D ie Forderungen gegen das Land erhöhten sich im Vergleich zu den
Vorjahren nun wieder um 39,0 Mio. Euro, was hauptsächlich aus den massiv gestiegenen
Erstattungsansprüchen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) resultiert.
Zum 31.12.2022 belaufen sie sich auf 43 ,43 Mio. Euro. Auch bei den Forderungen gegen
Gemeinden und Gemeindeverbände war im Rahmen der Abrechnung von Gastschulbei-
trägen und der Kosten von Heimschülern ein Anstieg (+ 1,63 Mio. Euro) zu v erzeichnen.
Die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nahmen im Gegensatz
zum Vorjahr nun wieder um 1,14 Mio. Euro zu. Die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden
Forderungen gegenüber dem Jobcenter Nürnberg aus Erstattung von Sozialhilfelei stungen
waren der hauptsächliche Grund für den Zuwachs. Die Forderungen gegen übrige Bereiche
aus Transferleistungen verzeichnen analog zu den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg.
Er beträgt für das Jahr 2022 in Summe 793 TEuro, wodurch der Bestand bis zum Bilanzstich-
tag auf 6,84 Mio. Euro angewachsen ist. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen
von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich
und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen ge mäß dem städtischen Wertbe-
richtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres
66
Seite 20 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2022 auf 964 TEuro. Im mehrjährigen Vergleich ist auch hier ein kontinuierlicher Anstieg ge-
geben. Bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche erfolg-
ten zudem Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,18 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war für das Jahr
2022 in den meisten Fällen möglich. Lediglich bei den Forderungen gegen übrige Bereiche
aus Transferleistungen musste eine Abweichung festgestellt werden. Diese war allerdings nur
geringfügig und somit unwesentlich. Die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditori-
schen Debitoren wurden im Gegensatz zum Vorjahr für 2022 im Hauptbuch (SAP FI) wieder
vollumfänglich korrekt in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Forderungen gegen Mitarbeitende 62.740,95 61.522,50
Andere sonstige Vermögensgegenstände 66.892.595,82 46.938.716,90
Umsatzsteuerforderungen 2.546.047,01 2.758.630,34
Durchlaufende Gelder 13.782,79 14.244,08
Verrechnungskonten 5.547.912,70 5.040.539,29
Summe 75.063.079,27 54.813.653,11
Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vor-
schusszahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb diese Position mit 63 TEuro weitgehend
konstant.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus
der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren-
zungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folge-
jahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen diese Posten in 2022 wie-
der bedeutsam um 19,95 Mio. Euro auf 66,42 Mio. Euro zu. Dieser Zuwachs resultiert haupt-
sächlich aus abgegrenzten Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einkom-
mensteuer und -ersatz sowie Gewerbesteuerumlage in Summe von 15,24 Mio. Euro.
In dieser Bilanzposition ist zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des
Freistellungsanspruchs für 2022 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit
2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürn-
berg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstel-
lungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen
Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellun-
gen gebildet werden. F ür die Versorgungsleistungen wurden 3,19 Mio. Euro und für die Bei-
hilfeleistungen 91 TEuro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen
von bauordnungsrechtlichen Verfahren (882 TEuro) sowie nachträgliche Erträge aus der Ver-
äußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 733 TEuro abgegrenzt. Des Weite-
ren sind hier abgegrenzte Bestattungserlöse der Friedhofsverwaltung (736 TEuro) und Zuwei-
sungen vom Land für Personalkosten im Schulbereich (544 TEuro) enthalten. Weitere bedeut-
same Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie
Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog
zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie
Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen
für Übergangswohnungen von nunmehr 161 TEuro ausgewiesen.
67
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 87
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund von geringe-
ren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 212 TEuro auf insgesamt 2, 55 Mio. Euro. In dieser
Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezem-
ber des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres
fällig sind.
Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen
von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo blieb im Vergleich zum Vorjahr weitestge-
hend konstant bei 14 TEuro. Zum Prüfungszeitpunkt waren die P osten jedoch alle ausgegli-
chen.
Die für das Jahr 2022 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen
Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedl ichster Sachverhalte ab, die teil-
weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge-
schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die
betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un-
ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe mit mittlerweile ins-
gesamt 2,12 Mio. Euro (Vorjahr: 848 TEuro). Deren Anstieg war der hauptsächliche Grund für
die Zunahme des Gesamtsaldos der debitorischen Verrechnungskonten um 2,41 Mio. Euro im
Vergleich zum Vorjahr. Auch die Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Umsatz-
steuer der Eigenbetriebe ASN und NürnbergBad (831 TEuro) trugen hierzu bei. Als weitere
bedeutsame Sachverhalte sind die Verr echnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der
Ausbildungsförderung von 177 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von
274 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohnraum (471 TEuro) zu nen-
nen.
III. Liquide Mittel 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53
2. Bankguthaben 362.118.860,32 412.775.140,71
Summe 362.913.042,08 413.789.607,24
Basis der zum 31.12.2022 ausgewiesenen Beträge waren die am 02.01.2023 nachgewiese-
nen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12.2022 geschlossen, so das kein Ta-
gesabschluss für diesen Tag erstellt wurde.
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 306,3 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wur-
den mit 251,7 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 233,2 TEuro bilanziert. Darüber
hinaus wies der Saldo des Verrechnungskontos der Rücklastschriften für die Zahlstellen
0,9 TEuro aus. Alle anderen Verrechnungskonten waren ausgeglichen. An eingenommenen,
aber bei KaSt noch nicht eingelieferten Barzahlungen des Gesu ndheitsamtes, waren
2,0 TEuro aufgeführt.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest - und Tagesgeldanlagen von insgesamt
300,6 Mio. Euro. Die Abschlusssalden der Geschäftskonten konnten bis auf das Konto „Giro-
konten außerh. SAP Sparkasse (Schule Stiftungen)“ mit einem Betrag von 61,2 Mio. Euro ab-
gestimmt werden. Die Clearingkonten wiesen einen Bestand von rd. 62,0 TEuro aus.
Unter dem SAP-Konto „Girokonten außerh. SAP Sparkasse (Schule Stiftungen)“ waren Bank-
konten bei der Sparkasse Nürnberg mit 342.462,20 Euro ausgewiesen. Diese Konten wurden
68
Seite 22 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
nicht über Zahlstellen und ohne Einzelbuchung der Zahlungsvorgänge geführt. Gegenüber
Rpr wurden die Kontensalden per 31.12.2022 in Listen des Kreditinstitutes nachgewiesen. Der
in diesen Listen kumulierte Betrag v on 311.361,79 Euro weicht wie in den Vorjahren wieder
vom gebuchten Wert ab. Laut Kassen- und Steueramt wurde der Differenzbetrag im April nach
dem Bilanzstichtag anhand der Saldenbestätigungen eingestellt. Der korrekte und Cent -ge-
naue Nachweis der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sollte bei einer ordnungsgemäß geführ-
ten Finanzbuchhaltung möglich sein. Das Kassen - und Steueramt muss daher sicherstellen,
dass der für den nächsten Jahresabschluss ausgewiesene Wert dieser Bankkonten mit den
Saldenbestätigungen abstimmbar wird.
Es wurde weiter festgestellt, dass ein Bankkonto (mit Guthaben) in der Bilanzstruktur nicht
unter den l iquiden Mitteln, sondern unter den s onstigen Vermögensgegenständen geführt
wurde. In Abstimmung mit dem Kassen- und Steueramt sowie der Stadtkämmerei wurde hier
eine Umgruppierung unter die liquiden Mittel angestoßen.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Disagio 34.950,00 128.150,00
2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar
2022 18.311.246,87 17.673.893,87
3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 7.043.477,23 5.808.965,34
4. Leistungen nach dem SGB II -43.217,40 9.410,33
5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 15.125.407,36 13.740.846,28
Summe 40.471.864,06 37.361.265,82
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine
Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten
festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende
Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich
beeinflusst wird.
Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 3,11 Mio. Euro ist insbeson-
dere auf den Anstieg der vorschüssig gezahlten Sozialhilfeleistungen nach SGB XII
(+1,23 Mio. Euro) sowie höheren sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
(+1,38 Mio. Euro) zurückzuführen.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar
2023 wurden die auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie die auf die verbundenen Un-
ternehmen (Sportservice, Klinikum, N -ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfal-
lenden Anteile jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt. Diese Anteile sind damit nicht
in der aktiven Rechnungsabgrenzung enthalten.
Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII “ enthält die Sozialhilfeleistungen nach
dem SGB XII, die im Dezember 2022 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 27.12. und 29.12.2022) im
Voraus für den Monat Januar 2023 ausbezahlt wurden. Ursache für die höhere Abgr enzung
waren die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Sozialleistungen.
69
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 87
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref-
fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen
Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2022 angeforderten Mittel für Januar 2023.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren
Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge
enthalten:
SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2023 rd. 8,55 Mio. Euro
Grundstückskauf Gemarkung Worzeldorf rd. 1,96 Mio. Euro
Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2023 rd. 1,24 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2022 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
I. Basiskapital 695.322.863,16 698.539.520,14
II. Rücklagen 390.310.883,44 244.635.068,48
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt-
schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung)
-16.872.149,87 -13.704.802,88
Summe 1.068.761.596,73 929.469.785,74
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
I. Basiskapital 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.724.353,94 21.110.736,11
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen
Stiftungen
6.778.670,20 6.797.606,73
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts-
fähigen Stiftungen
2.812.615,99 2.572.614,86
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht-
rechtsfähigen Stiftungen
-2.264.534,65 1.786.804,76
Summe 695.322.863,16 698.539.520,14
70
Seite 24 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wie schon im Vorjahr muss-
ten zum 31.12.2022 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe-
triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt
auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied
im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungs-
rücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wur-
den auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 613.617,83 Euro auf 21.724.353,94 Euro. Diese Verände-
rung resultiert aus der Abwicklung der Nachlässe der Stifter bei der Mathilde -Gottschalk-Stif-
tung mit 600.000,00 Euro und bei der Stamm-Schmitt-Stiftung mit 13.617,83 Euro.
Stiftung Zugang Grundstockvermögen Euro
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 600.000,00 Euro
Stamm-Schmitt-Stiftung 13.617,83 Euro
Summe 613.617,83 Euro
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
In den Erläuterungen im Anhang zum Jahresabschluss wurde die Minderung des Bilanzpos-
tens auf mehrere Stiftungen bezogen. Tatsächlich betraf diese Reduzierung nur die Heinrich
und Amalie Lang-Stiftung.
Im Jahr 2021 war f ür diese Stiftung aus einem Nachlass der Betrag von 73.106,60 Euro als
Zustiftung eingebracht worden. Die nunmehr im Berichtsjahr erstellte Endabrechnung ergab
einen um 18.936,53 Euro niedrigeren Betrag. Die im Grundstockvermögen der Jahresab-
schlussbilanz 2022 eingestellten Zustiftungen wurden somit, um diesen Betrag vermindert, mit
6.778.670,20 Euro ausgewiesen.
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 240.001,13 Euro auf 2.812.615,99 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb
von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.
71
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 87
Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stif-
tungen stellt sich wie folgt dar:
Stiftung
Zuführungen zum Grund-
stockvermögen
Euro
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 10.000,00
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 27.073,70
Eberhard und Fanny Ermann`sche Stiftung 3.649,06
Otto Lauterbach-Stiftung 10.000,00
Marie-Hack-Stiftung 80.000,00
Andreas-Winterbauer-Stiftung 6.017,28
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 15.000,00
Andreas-Staudt-Stiftung 4.020,16
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 24.932,83
Gustav Riedner - Karl Weißmann – Stipendienstiftung 5.000,00
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 5.000,00
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 4.697,61
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 2.368,23
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 10.000,00
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 8.195,90
Erich und Grete Berwind Stiftung 21.245,00
Stiftung Klinikum Nürnberg 2.801,36
Summe 240.001,13
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Insgesamt reduzierte sich das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen massiv um
4.051.339,41 Euro auf -2.264.534,65 Euro. Der Eigenkapitalposten musste nunmehr mit ei-
nem negativen Betrag ausgewiesen werden. Ursächlich waren hauptsächlich die nicht ergeb-
niswirksam und direkt gegen das Grundstockvermögen gebuchten Abwertungen auf den Wert-
papierbestand. Bei den abgewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um festver-
zinsliche Landesanleihen. Die Stiftungsverwaltung hält diese Anlagen im Regelfall bis zum
Fälligkeitstermin vor, so dass dann der volle Nominal - und damit weitgehend auch der An-
schaffungswert wieder realisiert wird. Insoweit die Stiftungsverwaltung diese Anlagestrategie
beibehält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass spä-
testens zum Ende des Fälligkeitstermins die Anschaffungskosten wieder aufgeholt werden.
Hinsichtlich seiner Aussagekraft ist der negative Saldo dieses Eigenkapitalpostens also relati-
viert zu betrachten.
72
Seite 26 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
II. Rücklagen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Ergebnisrücklage 382.834.381,98 242.555.817,11
2. Sonderrücklage Energiesparfonds 5.000.000,00 0,00
3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker
(Friedhofsverwaltung)
1.797.887,39 1.375.682,74
4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun-
gen
678.614,07 703.568,63
Summe 390.310.883,44 244.635.068,48
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2022 auf ei-
nen Stand von 382,83 Mio. Euro. Der Anstieg um 140,28 Mio. Euro entspricht dem positiven
Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb-
licher Art „U -Bahn“, „Ordnungsamt -Kennzeichenverkauf“, „Telekommunikationsnetz“ sowie
dem in 2022 neu hinzugekommene n Energiesparfonds von 5,0 Mio. Euro) in 2022 in Höh e
von 140,28 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen
(+218 TEuro), der Kostendecker Marktamt (-473 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-2,27 Mio.
Euro).
Zu 2. Sonderrücklage Energiesparfonds
Im Jahr 2022 wurde die Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 5,0 Mio. Euro neu ge-
bildet. Nach Nr. 7.3.1.4 Bewertungsrichtlinie Bayern (BewR) werden hier Mittel zur Finanzie-
rung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz - und mittelfristigen
Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert.
Zu 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung
gebildet. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden
aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer sat-
zungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2022 nahmen diese Mittel um 422 TEuro auf
1,80 Mio. Euro zu.
Zu 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten verminderte sich um 24.954,56 Euro auf 703.568,63 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un-
schädlich höchstmöglichen Einstellungen (höchstmögliche Einstellungen) in die Kapitalerhal-
tungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so rd. 215,0 TEuro eingestellt. Aus Mitteln
der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 240,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen ver-
wendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen
Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr
2022 für 32 der 34 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenom-
men werden.
73
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 87
Bei der Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung wurde die im Jahr 2021 nicht erreichte höchstmögli-
che Einstellung von 669,78 Euro nachgeholt, womit der Kapitalerhalt für dieses Jahr nachträg-
lich nachgewiesen werden konnte. Die Aufholung des Jahres 2021 führte allerdings dazu, dass
die höchstmögliche Einstellung nunmehr in 2022 um 46,39 Euro unterschritten wurde. Im Hin-
blick auf den geringen Differenzbetrag zur höchstmög lichen Einstellung von 1.011,68 Euro,
wird der Kapitalerhalt für diese Stiftung trotzdem als erwirtschaftet gewertet.
Das Stiftungsvermögen der im Jahr 2021 neu begründeten Pocket -Opera-Company Stiftung
stand im Bilanzjahr noch nicht zur Verfügung, so dass im Jahr 2022 ein negatives Jahreser-
gebnis von -68,55 Euro ausgewiesen werden musste. Die Bildung von Mitteln zur Einstellung
in die Kapitalerhaltungsrücklage war somit nicht möglich. Insoweit das Stiftungsvermögen,
welches derzeit nur anhand von Forderungen im Umlaufvermögen nachgewiesen ist, zur Ver-
fügung steht ist davon auszugehen, dass ausreichend Mittel zur Sicherstellung des Kapitaler-
haltes und zur Zweckausrichtung erwirtschaftet werden können.
Zusätzlich konnte für die Dr. Ing. Eduard Kurz-Stiftung, die Marie-Hack-Stiftung, die Leonhard
Wagner Stiftung, die Erich und Grete Berwind Stiftung, die Ernst - und Berta Wurzer Stiftung
sowie die Mathilde-Gottschalk-Stiftung die jeweils nicht vollständig erreichte höchstmögliche
Einstellung der Vorperiode vollständig nachgeholt werden. Damit konnte für diese sechs Stif-
tungen der Kapitalerhalt auch für diesen Zeitraum als erwirtschaftet angesehen werden.
III. Verlustvortrag 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung -68,55 0,00
2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und
Landwirtschaftsbehörde)
-4.021.228,67 -3.548.518,62
3. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal-
tung)
-12.850.852,65 -10.156.284,26
Summe -16.872.149,87 -13.704.802,88
Der „Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung“ in Höhe von 68,55 Euro resultiert daraus, dass
der Nachlass der Pocket -Opera-Stiftung im Jahr 2022 noch nicht abgewickelt wurde. Aller-
dings bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen. Der „Verlustvortrag externer Kos-
tendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Fehlbetrages in 2022 um knapp 473 TEuro
auf 4,02 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 musste für den externen Kostendecker Friedhofsver-
waltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortrages um 2,69 Mio. Euro auf
12,85 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh
für 2022 nach Ergebnisverwendung (2,27 Mio. Euro) sowie der Zuführung der zweckgebun-
denen Rücklage für Zahngolderlöse (422 TEuro).
74
Seite 28 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
B. Sonderposten
B. Sonderposten 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 922.371.728,32 898.842.369,55
2. Sonderposten aus Beiträgen 101.755.918,07 106.160.345,79
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.114.633,61 28.808.059,37
5. Sonstige Sonderposten 24.002.903,75 20.391.838,48
Summe 1.079.245.183,75 1.054.202.613,19
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 25,04 Mio. Euro bzw. 2,4 %.
Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 79 ,10 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe
von 49,86 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 4,20 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Sonderposten aus
Zuwendungen zurückzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Erhöhung bei den Sonderposten
aus Beiträgen und aus Kostenerstattungen zu verzeichnen. Lediglich beim Sonderposten aus
Beiträgen ist ein Rückgang festzustellen.
Die Sonderposten aus Zuwendungen erhöhten sich um 23,53 Mio. Euro auf 922,37 Mio. Euro.
Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 70,16 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 43,20 Mio.
Euro und Abgänge in Höhe von 3,43 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus
Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 656,52 Mio. Euro (Vj.: 636,55 Mio. Euro)
auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 125,14 Mio. Euro (Vj.: 120,40 Mio.
Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im
Wesentlichen Zuweisungen vom Land (57,40 Mio. Euro) bzw. vom Bund (9,76 Mio. Euro). Die
Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schu-
len und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 29,67 Mio. Euro sowie die Investitionspau-
schale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,24 Mio. Euro aus.
Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 4,40 Mio. Euro bzw. 4,2 % auf
101,76 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßen-
ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 407 TEuro und Auflösungen/Abgänge in
Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um
2,31 Mio. Euro auf 31,11 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 4,85 Mio. Euro
Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,54 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Son-
derposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen
für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 315 TEuro Kostenbeteiligungen
nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 21,81 Mio. Euro Sonderpos-
ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge-
bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs-
flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von So-
zialimmobilien.
75
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 87
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens
zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenstän-
den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er-
öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons-
tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens
konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge-
genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in
den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen
der bisherigen Inventuren und im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Berichtigung der
aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten
Grundstücken weiter bereinigt werden.
C. Rückstellungen
C. Rückstellungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.661.425.316,00 1.647.953.152,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 11.454.321,00 9.941.298,00
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100,00 14.996.000,00
4. Rückstellung für Altlasten 5.415.500,00 5.498.500,00
5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 511.000,00
6. Steuerrückstellungen 1.898.992,26 1.765.405,79
7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.446.978,10 2.305.763,00
8. Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter-
nehmen
1.382.000,00 4.577.000,00
9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 159.146,90
10. Rückstellungen für Urlaub 11.368.481,43 10.992.134,36
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 108.128,71 62.898,59
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik
180.532.085,20 263.891.963,31
Summe 1.895.121.025,38 1.962.654.261,95
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr vermindert. In Summe belaufen sich
die Rückstellungen auf 1,90 Mrd. Euro und sind um 67,53 Mio. Euro niedriger als per Ende
2021. Dies entspricht einem Rückgang um 3,4 %. Damit machen die Rückstellungen 30,1 %
der Bilanzsumme (im Vorjahr: 33,1 %) aus.
Die Pensions - und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2022 um 13,47 Mio. Euro bzw.
0,8 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich auf 87,7 % der Rückstellungen.
Der größte Rückgang erfolgte bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik (-83,36 Mio. Euro bzw. -31,6 %). Damit sank ihr Anteil an der Summe der
Rückstellungen von 13,5 % auf 9,5 %. Dies ist im Wesentlichen auf den Verbrauch bzw. die
Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit der Nürnber gMesse GmbH, der Flug-
hafen Nürnberg GmbH sowie der noris inklusion gGmbH zurückzuführen.
76
Seite 30 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen
Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Rückstellung für aktive Beamte 234.244.860,00 228.758.545,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 189.740.554,00 182.157.680,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 455.518.083,00 452.518.083,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 40.632.528,00 46.669.226,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 453.921.555,00 456.532.603,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig-
ten
496.622,00 463.465,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im
Ruhestand
40.632.528,00 46.533.768,00
Summe 1.416.792.862,00 1.413.633.369,00
Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen blieben in 2022 nahezu unverändert (Anstieg um
3,16 Mio. Euro bzw. 0,2 %).
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten
und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem
wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei
der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als
frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versor-
gungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustim-
mung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden.
Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte.
Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klini-
kums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions -/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen
Gruppen:
Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be-
schäftigungsgruppen
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.376.160.334,00 1.366.964.143,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli-
zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt)
35.005.000,00 41.021.226,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern
5.420.000,00 5.548.000,00
Summe 1.416.792.862,00 1.413.633.369,00
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser
Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der
zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabe i wurde der
77
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 87
Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allge-
mein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde
gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommen-
steuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Besoldungserhöhungen in 2022 sind berücksichtigt,
nicht jedoch zukünftige Gehalts- oder Rententrends.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums-
Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ
gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgut-
achten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Der deutliche Rückgang
gegenüber dem Vorjahr ist auf die erhöhte Anzahl vor Sterbefällen aufgrund des hohen Alters
vieler Versorgungsempfänger zurückzuführen.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit-
arbeiter der Stadt Nürnberg zeit weise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt
Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Al-
lerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt.
Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch ak-
tiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2021 auf
38,23 Mio. Euro.
Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausge-
wiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden An-
gaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie
zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
Beihilferückstellungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 44.146.349,00 41.134.126,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112,00 31.251.773,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte
85.575.849,00 81.123.777,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte Lehrkräfte
79.126.198,00 78.088.350,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867,00 23.961,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.288.879,00 2.405.796,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 293.200,00 292.000,00
Summe 244.632.454,00 234.319.783,00
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver-
sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus
dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den
Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten
drei Jahre). In 2 022 sind die Beihilferückstellungen nach einem leichten Rückgang in 2021
wieder deutlich gestiegen und zwar um 10,31 Mio. Euro bzw. 4,4 %.
Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 293 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klini-
kums. In 2019 hatte die St adt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen für
Mitarbeiter des Klinikums übernommen.
78
Seite 32 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
Beihilferückstel-
lung
Beihilferückstellung
Euro
Veränderung zum Vorjahr
Euro
Veränderung
zum Vorjahr %
2018 203.859.002,00 11.287.351,00 5,9
2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1
2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0
2021 234.319.783,00 -1.445.253,00 -0,6
2022 244.632.454,00 10.312.671,00 4,4
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Beamte 2.145.540,00 2.145.624,00
Beamte Lehrkräfte 1.834.892,00 1.915.288,00
Arbeitnehmer 7.473.889,00 5.880.386,00
Summe 11.454.321,00 9.941.298,00
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema-
tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die
Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er-
zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Die Zunahme der Altersteilzeitrückstellungen aus den Vorjahren setzte sich fort
(+1,51 Mio. Euro bzw. 15,2 %). Die Erhöhung resultiert dabei ausschließlich aus dem Tarifbe-
reich, während sich bei den Beamten ein leichter Rückgang ergibt.
Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 18,33 Mio. Euro betreffen mit
6,42 Mio. Euro den Hoch- und mit 11,91 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden
Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kos-
ten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im
Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht
durchgeführt werden. Der Anstieg der Rückstellung um 3,33 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf
die Erhöhung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne,
bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschätzung im
Jahresabschluss 2022 fortgeführt.
Zu 4. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um
83 TEuro auf 5,42 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme
einer Rückstellung in Höhe von 41 TEuro sowie auf die Auflösung einer Rückstellung in Höhe
von 42 TEuro zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert
geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wert-
ansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
79
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 87
Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen
In 2021 war eine Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 511 TEuro für die Bezirksumlage
gebildet worden. Dies besteht fort. Da sich die Umlagekraft in Nürn berg 2024 erwartungsge-
mäß schlechter entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist mit keiner Nachzahlung zu rechnen.
Für 2022 war daher keine Rückstellungsbildung veranlasst.
Zu 6. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,90 Mio. Euro. Sie entfallen zu 467 TEuro auf vo-
raussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend
aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Zum 31.12.2021 bestanden Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 1,17 Mio. Euro. Davon
konnten in 2022 838 TEuro verbraucht und 225 TEuro aufgelöst werden. Zugleich wurden
1,33 Mio. Euro neu gebildet. Somit belaufen sich die Steuerückstellungen für zu erwartende
Ertragsteuerzahlungen auf 1,43 Mio. Euro zum 31.12.2022.
Davon betreffen 735 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2022. Weitere 604 TEuro
entfallen auf 2021, 93 TEuro resultieren aus der laufenden Betriebsprüfung und betreffen die
Jahre 2016 bis 2019.
Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haf tungs- und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt
(2,17 Mio. Euro), andererseits das Jugend - und das Sozialamt (136 TEuro). Seitens des
Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren
ermittelt.
Von den V erfahren des Rechtsamtes entfallen 300 TEuro auf den Bau der Delfinlagune . In
2022 wurde die Rückstellung um 1,70 Mio. Euro für erhöht. Grund für die Erhöhung ist ein
Normenkontrollverfahren wegen eines Bebauungsplanes. Da das Verfahren bereits seit 2019
anhängig ist, hätte die Rückstellung bereits 2019 gebildet werden müssen.
Die zum 31.12.2021 gebildete Rückstellung in Höhe rd. 1,50 Mio. Euro für zwei Verfahren zu
Entgeltforderungen aus Beherbergungsverfahren wurde in 2022 zum großen Teil verbraucht,
der Rest aufgelöst.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser
Betrag ist gegenüber dem Vorja hr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von
145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg-
schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2022 wurden unter der Bilanz
Bürgschaften in Höhe von 341 Mio. Euro (-41 Mio. Euro) ausgewiesen.
80
Seite 34 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschl usses voraussichtli-
chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
noris inklusion gGmbH für 2021 0,00 1.000.000,00
noris inklusion gGmbH für 2022 1.000.000,00 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2020 0,00 615.000,00
NürnbergBad für 2020 0,00 2.000.000,00
NürnbergStift Service GmbH für 2021 382.000,00 382.000,00
Frankenstadion Nürnberg für 2021 0,00 580.000,00
Summe 1.382.000,00 4.577.000,00
Für den jährlichen Verlustausgleich der noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Die
im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 202 1 wurde in Höhe von 778 TEuro ver-
braucht. Der verbleibende Betrag in Höhe von 222 TEuro wurde ertragswirksam aufgelöst.
Die für den Verlust 2020 der NOA gebildete Rückstellung konnte aufgelöst werden, da der
Verlustausgleich zwischenzeitlich erfolgt ist. In den Jahren 2021 und 2022 hat die NOA Ver-
luste in Höhe von insgesamt 730 TEuro erzielt. Diese wurden – analog zur Behandlung in den
Vorjahren – Mitte 2023 bzw. Anfang 2024 durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Nach Auf-
fassung von Rpr hätte daher zum 31.12.2022 eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von
730 TEuro gebildet werden müssen. Dies ist in den Folgejahren zu beachten.
Die Rückstellung für NüBad war in 2020 gebildet worden. Da in den Jahren 2020 und 2021
geringere Verluste als geplant erzielt worden waren, wurde die Rückstellung zum 31.12.2022
ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellung für den Verlustausgleich der Nürnb ergStift Service GmbH besteht fort, da
der Ausgleich bislang nicht erfolgt ist.
Hinsichtlich des Eigenbetriebs FSN konnte die Rückstellung aufgelöst werden, da der Verlust
geringer ausgefallen war als ursprünglich geplant.
Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um
88 TEuro auf 247 TEuro.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über-
schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Insgesamt wurden
bei 23 der insgesamt 34 Stiftungen (soweit vorhanden) die Anfangsbestände vollständig aus-
gereicht und zudem im Vergleich zum Anfangsbestand höhere Zweckausrichtungsrückstellun-
gen ausgewiesen. Bei sechs dieser Stiftungen lagen keine Anfangsbestände vor. Somit wur-
den für diese 23 Stiftungen die rückgestellten Zweckausrichtungsmittel innerhalb der Zwei -
Jahresfrist zeitnah ausgereicht.
81
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 87
Bei fünf weiteren Stiftungen lag ebenfalls eine zeitnahe Verwendung der Ausrichtungsmittel
vor. Die Jahresendbestände dieser Stiftungen waren im Vergleich zum Anfangsbestand aller-
dings niedriger ausgewiesen.
Bei sechs weiteren Stiftungen wurden die Anfangsbestände nicht bzw. nicht vollständig aus-
gereicht. Dies ist insowei t steuerlich unschädlich, da sich die Einnahmen dieser Stiftungen
jeweils unter 45 TEuro beliefen. Durch die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes aus
§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO war bei diesen Stiftungen deshalb keine Ausreichung innerhalb
der Zwei-Jahresfrist erforderlich.
Rpr prüfte in Stichproben, ob die Ausreichungen in Übereinstimmung mit den in den Stiftungs-
satzungen getroffenen Regelungen hinsichtlich Ausr eichungsempfänger, Betragshöhe und
Stiftungszweck vorgenommen wurden. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Zu 10. Rückstellungen für Urlaub
Urlaubsrückstellungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.854.460,32 3.937.222,02
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 7.514.021,11 7.054.912,34
Summe 11.368.481,43 10.992.134,36
Die Urlaubsrückstellungen sind in 20 22 um 376 TEuro bzw. 3,4 % gestiegen. Für die Ermitt-
lung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Ein-
malzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellun-
gen berücksichtigt.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest-
gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung
auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 108 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik
Sonstige Rückstellungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital-
ausstattung SÖR
6.700.000,00 6.700.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli-
nikum wegen Rechtsauffassung BKPV
111.745.000,00 111.745.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV
8.940.000,00 8.970.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh-
rungen Flughafen 2023-2026
7.000.000,00 40.500.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
NürnbergMesse
9.905.000,00 60.000.000,00
Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer 17.900.000,00 17.700.000,00
82
Seite 36 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Sonstige Rückstellungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Be-
reich Asyl
7.833.000,00 9.445.000,00
Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver-
trag
3.700.000,00 4.700.000,00
Drohende Finanzierungslücke noris inklusion gGmbH 0,00 3.000.000,00
Zu erwartende Nachzahlung aus der Neuausrichtung
ort- und familienbezogener Bestandteile
5.820.000,00 0,00
Sonstiges 989.085,20 831.963,31
Summe 180.532.085,20 263.891.963,31
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen-
kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber,
ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung
noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rück-
stellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen
der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend
zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutref-
fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klä-
rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstel-
lung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstel-
lung wurden in den vergangenen Jahren aufgrund weiterer Einlagen der Stadt Nürnberg auf
111,75 Mio. Euro erhöht. Eine abschließende Klärung ist bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt.
Die Rückstellung besteht daher fort.
Des Weiteren hatte die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und
NüSt eingebracht und diese werterhöhend bei den Einlagen berücksichtigt. Da unterschiedli-
che Auffassungen der Stadt Nürnberg und des BKPV bzgl. der Werthaltigkeit von Einlagen in
strukturelle Verlustbetriebe bestehen und die abschließende Klärung durch die Rechtsauf-
sichtsbehörde noch offen ist, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Diese
besteht zum 31.12.2022 weiter. Allerdings ist die Bewertung um 60 TEuro zu niedrig. Dies
wird im Folgejahr korrigiert.
Zum 31.12.2021 bestanden Rückstellungen in Höhe von 100,5 Mio. Euro, die für zukünftige
Einlagen in die NürnbergMesse GmbH bzw. die Flughafen Nürnberg GmbH gebildet worden
waren. Da die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung zum 31.12.2021 nicht vollum-
fänglich vorlagen, waren diese im Vorjahr teilweise unzulässig. Zum 31.12.2022 wurden
36,5 Mio. Euro an Rückstellungen verbraucht und 47,1 Mio. Euro aufgelöst.
Zum 31.12.2022 beläuft sich die Rückstellung für die drohende Rückzahlung von Vorschuss-
zahlungen im Bereich auf Asyl auf 7,83 Mio. Euro. Die Rückstellung betrifft dabei nur Rück-
zahlungen für einzelne Quartale. Soweit sich für einzelne Quartale Erstattungen ergeben, sind
diese nicht berücksichtigt. Da es sich beim Jahresabschluss um eine Jahresrechnung handelt,
ist der Gesamtbetrag für das ganze Jahr zu ermitteln. Rückzahlungen und Erstattungen sind
über alle Quartale hinweg zu saldieren. Dies wird nach Absprache mit Stk im Folgejahr umge-
setzt.
83
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 87
Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U -Bahn-Pachtvertrag berührt Zahlungen an die
Stadt Fürth für U-Bahnleistungen.
Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung für eine drohende Finanzierungslücke bei Bau-
maßnahmen der noris inklusion gGmbH in Höhe von 3,30 Mio. Euro gebildet. Da die Finan-
zierungslücke zum einen künftige Nachfinanzierungen betrifft und zum anderen die Frage, ob
und inwieweit sich die Stadt daran beteiligt, erst Anfang 2022 entschieden wurde, war die
Rückstellungsbildung nach Auffassung von Rpr zum 31.12.2021 nicht zulässig. Sie wurde des-
halb zum 31.12.2022 ertragswirksam aufgelöst.
In der Position „Sonstiges“ ist unter anderem die Rückstellung für die überörtlich e Prüfung in
Höhe von 840 TEuro enthalten. Diese betrifft die Jahre 2017 bis 2022.
Bislang werden grundsätzlich keine Rückstellungen für Sabbaticals gebildet. Gem. § 74 Abs.
1 Nr. 2 KommHV-Doppik sind Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der
Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden,
sofern diese wesentlich sind. Dies gilt nach Ansicht von Rpr auch für Sabbaticals, da hier
ebenfalls Arbeitszeit angespart wird. Nach Auskunft des Personalamt es gab es zum
31.08.2022 bereits 281 laufende Sabbatvereinbarungen mit einer Mindestdauer von einem
Jahr und einer Höchstdauer von zehn Jahren. Zum 31.12.2023 erhöht sich deren Anzahl auf
327. Nach Auffassung von Rpr sind für diese Sabbatvereinbarungen Rückstellungen zu bilden,
es sei denn, dass nachgewiesen werden kann, dass sich für die Bilanz der Stadt keine we-
sentlichen Beträge ergeben. Nach Auskunft von Stk kann derzeit keine maschinelle Auswer-
tung erfolgen. Diese wird voraussichtlich erst im Zuge des Projekts „Lebensarbeitszeitkonto“
möglich sein. Erst dann werden Sabbaticals im Rahmen der Rückstellungsbildung miterfasst.
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen
mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat-
ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben.
Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun-
gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
84
Seite 38 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Investitionskredite
ο vom Land 532,81 1.065,79
ο von Kreditinstituten 1.089.095.472,32 1.061.069.288,87
ο vom sonstigen inländischen Bereich 220.696.376,56 241.420.398,18
ο vom sonstigen ausländischen Bereich 34.041.666,68 25.000.000,00
Kassenkredite 0,00 0,00
Zwischensumme 1.343.834.048,37 1.327.490.752,84
Kontokorrentkonten 297.998,54 1.185,56
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 94.564.499,42 92.759.881,49
Summe 1.438.696.546,33 1.420.251.819,89
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 533 Euro betreffen ein Darlehen des Bay-
erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch
Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten sind im Berichtsjahr aufgrund von
neuen Kreditaufnahmen um rd. 28,03 Mio. Euro auf nunmehr 1,09 Mrd. Euro angestiegen.
Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist
anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verri ngerte sich das Kreditvolumen
um rd. 20,73 Mio. Euro auf nunmehr 220,70 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kredit-
volumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen.
Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite erhöhte sich aufgrund von Neuver-
schuldung das Kreditvolumen um 9,04 Mio. Euro auf nunmehr 34,04 Mio. Euro. Hierbei han-
delt es sich um Schuldscheindarlehen für Investitionen bei ausländischen Lebensversicherun-
gen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse 2022 wurden keine Kassenkredite in Anspruch
genommen.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich-
tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit-
tels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö-
gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 94,56 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten
der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der
rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen -
und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif-
tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2022 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen
Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit
den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
85
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 87
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus-
halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2010:
HJ
Schuldenstand
01.01.
Mio. Euro
Netto-Neuver-
schuldung
Mio. Euro
Schuldenstand
31.12.
Mio. Euro
Veränderung
in %
2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1
2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0
2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7
2021 1.398,1 9,4 1.407,5 +0,7
2022 1.407,5 16,3 1.423,8 +1,1
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt
um 16,3 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver-
schuldung im Kernhaushalt 1.660,3 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätig-
keit und den Auswirkungen des Ukraine Krieges ist auch für die kommenden Jahre mit einem
weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. So erhöhen sich die Verbindlichkeiten aus
ÖPP-Projekten insbesondere durch die Umschuldung eines Darlehens der WBG Kommunal
für das Schulzentrum Berthold-Brecht i. H. v. 151 Mio. Euro auf die Stadt Nürnberg entspre-
chend.
Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschuldung fordert die Aufsichtsbehörde die
Stadt Nürnberg auf die Bemühungen den Anstieg der Schuldenlast zu stoppen und mittelfristig
die Schuldenlast zu reduzieren. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgaben-begrenzung durch eine
verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. U. E. sind das wirksame Priorisieren
der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmi-
gungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen, unabdingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden -Vergleich deutscher Großstädte au fge-
stellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter
für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der
jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
86
Seite 40 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Schulden 2020 Schulden 2021 Schulden 2022
Euro
pro
Einw.
2020
Euro
pro
Einw.
2021
Euro
pro
Einw.
2022
München 1.544.341.000 1.536.300.000 2.581.001.000 1.040 1.033 1.710
Nürnberg 1.510.437.000 1.509.375.000 1.660.698.000 2.922 2.847 3.177
Augsburg 395.853.000 395.645.000 392.072.000 1.340 1.334 1.308
Regensburg 77.852.000 77.852.000 76.504.000 512 507 489
Ingolstadt 0 0 0 0 0 0
Würzburg 199.865.000 204.585.000 194.043.000 1.570 1.612 1.518
Fürth 187.193.000 182.181.000 166.106.000 1.455 1.411 1.264
Erlangen 94.927.000 92.237.000 83.080.000 845 814 713
Hannover 1.796.781.000 1.991.525.000 2.303.817.000 3.365 3.728 4.253
Braunschweig 236.782.000 296.887.000 375.961.000 953 1.200 1.502
Dortmund 1.930.615.000 2.253.560.000 2.331.321.000 3.289 3.846 3.932
Essen 2.490.225.000 3.018.373.000 3.047.271.000 4.273 5.205 5.226
Leipzig 533.511.000 597.121.000 821.941.000 900 832 1.342
Dresden 15.137.000 29.986.000 40.453.000 27 98 72
Frankfurt 2.426.278.000 2.498.436.000 2.590.602.000 3.174 3.308 3.364
Kassel 549.496.000 514.964.000 470.489.000 2.730 2.572 2.321
Stuttgart 0 0 0 0 0 0
Mannheim 500.593.000 501.973.000 503.500.000 1.617 1.619 1.601
Mainz 1.170.700.000 921.000.000 649.950.000 5.397 4.250 2.962
Ludwigshafen 1.232.500.000 1.212.000.000 1.283.050.000 7.143 7.062 7.402
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und
hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf-
Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.464 Euro über dem Durchschnitt der vergleich-
baren Städte Bayerns. Obwohl sich die Verschuldung der Stadt München im Berichtsjahr um
1 Mrd. erhöht hat, ist die städtische pro Kopf Verschuldung immer noch weit höher als in Mün-
chen und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein-
den bundesweit 49,45 Mrd. Euro, was zum 31.12.2022 einer Verschuldung von 1.739 Euro je
Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durch-schnittliche Pro-Kopf-
Verschuldung der kreisfreien Städte um 60 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro
Einwohner um 330 Euro auf nunmehr 3.1 77 Euro pro Einwohner überdurchschnittlich ange-
stiegen. Nürnberg gehört auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch
verschuldeten kreisfreien Städten.
Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im
Kalenderjahr 2022 um 6,9 Mrd. Euro bzw. 5,1% an. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche
Pro-Kopf-Verschuldung von 1.809 Euro (+69 Euro). Mit einem Anstieg der städtischen Schul-
den von 10 % bewegt sich die Stadt Nürnberg weit über diese m Durchschnitt. Was die er-
87
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 87
reichte Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen lediglich die durch hohe Kassenkredit e be-
lasteten Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz, sowie Frankfurt
am Rhein ein noch höheres Schuldenniveau aus.
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant
wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die kreisfreie
Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich
ist mit einer Verbesserung im Ranking nicht zu rechnen.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom-
men
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 213.381,55 510.930,32
Leibrentenverpflichtungen 63.901,05 65.015,04
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 236.611.014,76 101.934.831,01
Summe 236.888.297,36 102.510.776,37
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich
vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jed es Darlehen
eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 298 TEuro zurückgegangen, der Stand zum
31.12.2022 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er-
folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich
noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bunde smi-
nisteriums der Finanzen vom 04.10.2021 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statisti-
schen Bundesamt am 09.07.2021 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab
01.01.2022.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 18 kredit-
ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public -
Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen
rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Ein zelprojekte vor. Die Verbindlichkeiten
aus Public-Private-Partnership-Projekten erhöhten sich um rund 134,68 Mio. Euro auf
236,84 Mio. Euro. Ursächlich hierfür war die Fertigstellung der Bertolt-Brecht-Schule, wodurch
entsprechende kreditähnliche Rechtsgeschäfte im Volumen von 151 Mio. Euro wirksam wur-
den.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichke iten
ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In-
standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im
Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (45 TEuro).
88
Seite 42 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 46.484.087,66 42.669.915,85
2. verbundenen Unternehmen 165.340.346,00 136.643.315,66
3. Beteiligungen 238,00 21.158,97
4. Sondervermögen 2.950.613,68 3.856.944,64
5. ausländischen Kreditoren 122.669,96 996.026,77
Summe 214.897.955,30 184.187.361,89
Die Bestände zum 31.12.2022 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist wie schon in den
beiden Vorjahren nochmals bedeutsam gestiegen. Der Zuwachs beläuft sich Ende 2022 auf
30,71 Mio. Euro. Dies ist zum größten Teil auf den Anstieg um 28,70 Mio. Euro bei den Ver-
bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlich-
keiten gegenüber inländischen Kreditoren erhöhten sich um 3,81 Mio. Euro. die Verbindlich-
keiten gegenüber Sondervermögen waren im Gegensatz zum Vorjahr zum 31.12.2022 rück-
läufig (-906 TEuro). Auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren
reduzierten sich (-873 TEuro). Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2022 vorhande-
nen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,97 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2022 insgesamt 3.500 Kr editoren ausgewiesen. Der
Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen
Kreditoren beläuft sich Ende 2022 auf 46,48 Mio. Euro (Vorjahr: 42,67 Mio. Euro). Die hier
verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninf-
rastruktur) summieren sich auf 14,35 Mio. Euro und liegen damit 2,87 Mio. Euro über dem Ni-
veau des Vorjahres (11,49 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2022 des
Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenha ng mit dem Erwerb von Grundstücken in Nürn-
berg-Wetzendorf (4,19 Mio. Euro) und in Worzeldorf (1,96 Mio. Euro) sowie von Behelfsbrü-
cken für die Hafenstraße (2,74 Mio. Euro) ausgewiesen. Weitere hier vorhandene Verbindlich-
keiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende
2022 auf 2,43 Mio. Euro. Für den Schulbereich sind zum 31.12.2022 Zahlungsverpflichtungen
von 3,18 Mio. Euro enthalten. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2022 die Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt
auf 2 ,38 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (4 ,24 Mio. Euro) hat die Summe der hier im
Zusammenhang mit der U -Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 1 ,86 Mio. Euro abgenom-
men. Beim Abgleich der debitorischen Kreditoren im Haupt - und im Nebenbuch wurde eine
Abweichung von knapp 11 TEuro festgestellt. Dies lag an der Erfassung einer falschen Fäl-
ligkeit des betreffenden Postens im System.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen un d Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men
Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr bis zum 31.12.2022 in Summe
nochmals bedeutsam um 28,70 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 165 ,34 Mio. Euro. Der
Hauptgrund hierfür liegt darin, dass wie schon in den Vorjahren auch in 2022 wieder ein An-
teilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg
(81,14 Mio. Euro) erfolgte. Dem stehen entsprechende getilgte Raten aus den Anteilsrück-
89
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 87
käufen der Jahre 2020 (8 ,75 Mio. Euro) sowie 2021 (41,25 Mio. Euro) entgegen. Die Zah-
lungsverpflichtungen gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH aus für die Stadt Nürnberg
durchgeführte Baumaßnahmen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen stiegen im
Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 3,52 Mio. Euro auf 4,02 Mio. Euro. Den vorgenannten
Zuwächsen stehen mehrere Rückgänge entgegen. D ie Verbindlichkeiten gegenüber der N-
ERGIE AG sanken um 1,61 Mio. Euro auf 911 TEuro. Ebenso reduzierten sich die Zahlungs-
verpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG hauptsächlich im Rahmen
des U-Bahnbaus im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,82 Mio. Euro auf 1,40 Mio. Euro.
Die in den Vorjahren hier ebenfalls regelmäßig ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusam-
menhang mit dem noch n icht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürn-
berg für den Zeitraum November und Dezember der jeweiligen Jahre (3,52 Mio. Euro) sind
Ende 2022 nicht mehr vorhanden. Diese Zahlungen wurden bereits unterjährig geleistet.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Hier ist Ende 2022 nur noch ein geringfügiger Saldo (23 8 Euro) gegenüber der Nürnberg-
Messe GmbH ausgewiesen .
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Dieser Bilanzposten reduzierte sich um 90 6 TEuro auf 2,95 Mio. Euro. Hier sind wie auch in
den Vorjahren größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Servicebetrieb Öf-
fentlicher Raum Nürnberg vorhanden. Die zum Bilanzstichtag 2022 insgesamt ausgewiesenen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber SÖR in Höhe von 1,57 Mio. Euro resultieren unter ande-
rem aus der Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2022
in Höhe von knapp 758 TEuro sowie aus der Abrechnung für die Bewirtschaftung der Bedürf-
nisanstalten im Jahr 2022 (582 TEuro). Des Weiteren sind hier Verbindlichkeiten gegenüber
NürnbergBad (1,01 Mio. Euro) enthalten. Diese stammen hauptsächlich aus zum Bilanzstich-
tag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städti-
schen Bäder durch Vereine im Jahr 2022 (350 TEuro) sowie aus der Abrechnung des Schul-
schwimmens für 2022 (insgesamt 660 TEuro).
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kred ito-
ren
In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2022 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zu-
sammenhang mit der Lieferung und dem Einbau von Fahrtreppen für die U-Bahn (76 TEuro),
sowie der Vorbereitung der Burgprojektion für die Blaue Nacht 2023 (15 TEuro) verbucht.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
758.006,32 934.713,64
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sach-
verhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Da-
bei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheits-
bereich. Der betragsmäßig größte Posten resultiert aus einer zum Bilanzstichtag noch zu leis-
tenden Erstattung an das Jobcente r Nürnberg-Stadt (233 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 177 TEuro ab.
90
Seite 44 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 101.363.723,23 55.529.140,75
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn-
steuer
5.140.816,96 4.346.993,62
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 49.369,13 46.609,34
4. Durchlaufende Gelder 20.721.382,00 15.253.375,89
5. Sicherheitseinbehalte 194.237,48 159.919,44
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 56.716.546,15 19.109.880,86
7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 17.000,00
8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei-
chen
8.203.920,00 4.334.541,08
9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und
Zuweisungen
8.681.658,19 8.873.835,03
10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.694.690,86 3.426.554,05
11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.372.603,59 4.472.714,46
12. Verrechnungskonten 19.932.981,27 21.173.286,40
13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.981.966,61 5.419.551,21
14. Verbindlichkeiten aus Kautionen 617.129,63 703.543,28
15. Andere sonstige Verbindlichkeiten 79.474,65 71.248,53
Summe 236.750.499,75 142.938.193,94
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo
ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz
unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und
Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß-
nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2022 ausge-
wiesene Saldo in Höhe von 101,36 Mio. Euro (Vorjahr: 55,53 Mio. Euro) entfällt mit 15,61 Mio.
Euro (Vorjahr: 6,23 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 85,75 Mio.
Euro (Vorjahr: 49,30 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um 9,38 Mio. Euro zu und be-
tragen zum 31.12.2022 rund 15,61 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zu-
wendungen nach dem GVFG für die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (5,90 Mio.
Euro), für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (4,96 Mio. Euro) und für
die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (2,85 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 36,45 Mio. Euro auf 85,75 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse
für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen.
Die Fördermittel des Landes beinha lten unter anderem mit 4,19 Mio. Euro (Vorjahr:
3,63 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen
91
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 87
und Schulen) sowie mit 16,11 Mio. Euro (Vorjahr: 8,62 Mio. Euro) Zuwendungen für den öf-
fentlichen Personennahverkehr. D er größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen
nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemein-
den (GVFG) in Höhe von 55,19 Mio. Euro (Vorjahr: 28,39 Mio. Euro).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An-
gestellten und Arbeitern für Dezember 2022 (3,65 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegen-
über Sozialversicherungsträgern (1,36 Mio. Euro). Letztgenannte Posten resultieren haupt-
sächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlten Beiträgen zur Kommunalen Unfallversi-
cherung Bayern für das erste Quartal 2023 (1,24 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanz-
postens erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 794 TEuro auf 5,14 Mio. Euro.
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise - und
Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu
erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuorden-
bare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aus-
steht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „ Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei
handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2022 größtenteils aus Verwahr-
geldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum
Vorjahr stieg er Ende 2022 wieder deutlich um 5,47 Mio. Euro auf 20,72 Mio. Euro. Der An-
stieg bis zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ist zum einen auf die höheren Einzahlungen bei den
Verwahrgeldkonten des Schul- (+5,63 Mio. Euro) sowie des Sozialbereichs (+4,12 Mio. Euro)
zurückzuführen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Betriebskostenzuschüsse für den
Lehrbetrieb an Nürnberger Schulen und um Hilfen für Geflüchtete. Dem stehen zum Teil ge-
ringere Einzahlungen im Jugendhilfebereich (Zuschüsse für den Betrieb von Kindertagesein-
richtungen; -4,07 Mio. Euro) sowie gesunkene Zahlungen des Bundes für den Straßenbau
(-1,57 Mio. Euro) entgegen. Zum anderen sind Einzahlungen im Rahmen der wiederkehren-
den Einnahmen (größtenteils Gewerbesteuer, Friedhofsgebühren sowie Einnahmen der Lie-
genschaftsverwaltung, darüber hinaus KiTa -Gebühren, Grundabgaben usw.) verbucht. Hier-
bei wurde in Summe eine Zunahme um 1,27 Mio. Euro realisiert. Bei den vorgenannten Sach-
verhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren Anfang 2023
durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu ei-
nem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und
Unterhaltsmaßnahmen hauptsächlich von Schul- und darüber hinaus von Verwaltunsgebäu-
den. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2022 insgesamt 21.000 Aufwandspositionen (Vor-
jahr: rund 18.000) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam
92
Seite 46 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2022 im Gegensatz zum
Vorjahr wieder massiv um 37,61 Mio. Euro auf insgesamt 56,72 Mio. Euro zu.
Der starke Anstieg dieser Bilanzposition wurde hauptsächlich durch die Abgrenzungen im Zu-
sammenhang mit den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in
Höhe von 34,96 Mio. Euro sowie die hierbei höheren Kosten der Unterkunft für diese Perso-
nengruppe (1,86 Mio. Euro) verursacht. Die Abgrenzungen waren dadurch bedingt, dass die
entsprechenden Monatsbeträge der Erstattungen vom Land für das Jahr 2022 laut Auskunft
von SHA noch nicht mit der Regierung von Mittelfranken abgerechnet werden konnten. Diese
prüft Stand Anfang April 2024 noch die abzurechnenden Beträge für das erste Quartal 2022.
Anstatt monatlich soll, wie von der Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, künftig quartals-
weise abgerechnet werden. Die von SHA bisher noch auf Debitoren gebuchten Monatsbeträge
der Erstattungsleistungen vom Land waren somit in 2022 wieder zu stornieren. Die Abrech-
nung und Zahlung erfolgt dann erst im Jahr 2023, weswegen die betreffenden Posten über die
sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt wurden.
Der hohe Bestand zum Bilanzstichtag 2022 resultiert auch aus abgegrenzten Honorarzahlun-
gen an SÖR in Summe von 4,12 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um von SÖR im Jahr 2022
erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen
(2,02 Mio. Euro), Bauherrenaufgaben und Planungsleistungen für den Ausbau des Franken-
schnellweges (1,09 Mio. Euro) sowie für die Erneuerung der Hafenbrücken (720 TEuro) und
die Straßenbahnverlängerung in die Brunecker Straße (277 TEuro). Ferner enthielten die Ab-
grenzungen Posten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sozialtickets für Dezember 2022
(1,43 Mio. Euro) sowie dem Schulschwimmen im Langwasserbad im Jahr 2022 (1,16 Mio.
Euro). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Einbringung eines Grundstücks in der Raudtener
Straße als Finanzanlage in den Eigenbetrieb NürnbergStift (733 TEuro).
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Dar-
lehen und Derivate in Höhe von 5,26 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 553 TEuro
höher als noch im Jahr 2021 (4,71 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften
Im Gegensatz zum Vorjahr ist zum 31.12.2022 keine Zahlungverpflichtung aus einem Raten-
geschäft mehr ausgewiesen. Die im Vorjahr noch offene zweite Rate eines Portraitkaufes für
die städtischen Museen in Höhe von 17 TEuro wurde im Jahresverlauf 2022 beglichen.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber ( unter anderem
Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten
sich im Berichtsjahr um 3,87 Mio. Euro auf 8,20 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,74 Mio. Euro im Wesentlichen
erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für
Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Zuwen-
dungen für einen Baumwipfelpfad im Tiergarten (1,70 Mio. Euro) sowie Zuwendungen zur
Neugestaltung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Fembohaus (1,00 Mio. Euro) ent-
halten.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2022 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich
für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen
93
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 87
Spenden liegt mit insgesamt 8,68 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres
(8,87 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2022 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen
sich auf insgesamt 3,82 Mio. Euro.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der
Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er-
folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Um ständen erst in späteren
Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus
Sonderposten“. Diese entfallen mit 1,47 Mio. Euro auf noch nicht zu Sonderposten umge-
buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 1,57 Mio. Euro auf Ablösebeträge für
Stellplätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,65 Mio. Euro auf Einzah-
lungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge-
reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie-
senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf insgesamt rund 4,36 Mio. Euro.
Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Baye-
rischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Ste llplätzen. Somit musste den
genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher
Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stell-
plätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
beträgt für 2022 jedoch 4,37 Mio. Euro. Zwar belaufen sich die Tilgungen der Darlehen wie
auch der Verbindlichkeiten jeweils auf 100 TEuro. Bei den Verbindlichkeiten wurde in 2022
hierbei allerdings die im Vorjahr nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro nachge-
holt, eine Tilgungsrate des Berichtsjahres von ebenfalls rund 11 TEuro steht jedoch noch aus.
Diese wäre im Folgejahr nachzuholen. Im Jahr 2020 wurde hier auf Wunsch des Schuldners
auf Lastschrifteinzug umgestellt. Der seitdem existierende Schiefstand zwischen Forderungs-
und Verbindlichkeitskonto resultiert daraus, dass die jeweils zum 31.12. fälligen Raten erst
Anfang des Folgejahres abgebucht werden können.
Zu 12. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen
Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral.
Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon-
ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo reduzierte sich zum 31.12.2022
um 1,24 Mio. Euro auf insgesamt 19,93 Mio. Euro.
Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr auch zum Bilanzstichtag
31.12.2022 die Verrechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen
dar. Deren Konto weist Ende 2022 einen Saldo von 15,36 Mio. Euro aus und beinhaltet noch
die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim
städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Im Bestand dieses Kontos wird zudem die Verrechnung
der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel (2,54 Mio. Euro) aus-
gewiesen. Diese Sachverhalte sind somit prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungs-
konten. Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung
zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von 1,68 Mio. Euro (Stand Ende 2022). Auch die
Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (67 TEuro), wirtschaftlicher
94
Seite 48 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Jugendhilfe (175 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (751 TEuro) stellen noch eine be-
deutsame Größe dar, wenngleich der Saldo aus den drei genannten Konten hauptsächlich
aufgrund von nachgeholten Korrekturbuchungen für die Vorjahre in Summe um 691 TEuro
abnahm. Zum 31.12.2022 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit
Ausbildungsförderung BAföG (480 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrech-
nungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt we r-
den (270 TEuro), zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die In-
standhaltungsrücklage (283 TEuro).
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach-
kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech-
ter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im
Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).
Zusammenfassend ist festzustellen, d ass bei mehreren , auch betragsmäßig bedeutsamen
Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist
selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits
ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen
infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine
Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können.
Hierzu wäre beispi elsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit
über 281.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit knapp 170.000 offenen Pos-
ten, Stand Ende 2022) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemsei-
tige Anpassungen in Form einer Archivierung der Buchungsdaten vorgenommen werden.
Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im
Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden.
Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden
können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen. Für das Jahr 2023
wurden hier von der Friedhofsverwaltung die ersten Buchungen zur Kontenbereinigung von
Posten aus Vorjahren in Summe von 679 TEuro vorgenommen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon-
ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo-
kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen
dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeit-
nahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Bestände
erfolgten mit Wirkung zum 31.12.2022. Dies betraf die aus der kameralen Buchführung stam-
menden Posten auf den Verrechnungskonten Showsoft (6.870,71 Euro), Kulturinfo
(-113.674,61 Euro) und Mündelgelder (-382.624,06 Euro). Weitere diesbezügliche Kontenbe-
reinigungen wurden bis zum 31.12.2022 allerdings noch nicht vorgenommen.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre-
chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten
vorhanden. Im Jahr 2022 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgeleg-
ten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich
zum Vorjahr um 562 TEuro auf 5,98 Mio. Euro erhöht.
95
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 87
Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, haupt-
sächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaß-
nahmen (407 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Ver-
mietung städtischer Liegenschaften (49 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Über-
gangswohnungen im Sozialbereich (161 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo sank im Berichts-
jahr insgesamt um 86 TEuro auf knapp 617 TEuro.
Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam-
menhang mit Pfändungen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
54.528.678,75 41.875.395,75
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vor-
jahre um 12,65 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor allem die Abgrenzung der Erträge
aus der Veräußerung von Flächen an die WBG von 2022 nach 2023 (8,64 Mio. €). Ansonsten
handelt es sich bei den Abgrenzungsposten um Gewerb esteuervorauszahlungen
(17,07 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (10,12 Mio. Euro) und Kindergarten-ver-
pflegungsentgelte (5,65 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um
Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein v om Kalenderjahr abweichendes
Geschäftsjahr besitzen.
Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das
Haushaltsjahr 2022 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
96
Seite 50 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.3.3 Ergebnisrechnung
2022 2021
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.116.248.151,76 1.104.331.411,23 11.916.740,53 1,1
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 593.525.754,57 606.752.743,63 -13.226.989,06 -2,2
3 Sonstige Transfererträge 8.951.469,02 7.766.943,60 1.184.525,42 15,3
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 92.647.595,50 72.147.371,47 20.500.224,03 28,4
5 Auflösung von Sonderposten 53.284.552,78 53.972.548,61 -687.995,83 -1,3
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 42.239.999,49 36.135.652,01 6.104.347,48 16,9
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 303.917.102,72 313.984.055,23 -10.066.952,51 -3,2
8 Sonstige ordentliche Erträge 132.659.012,75 79.494.907,69 53.164.105,06 66,9
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.570.723,29 6.936.499,80 -365.776,51 -5,3
10 Bestandsveränderungen 1.257.471,52 101.426,79 1.156.044,73 >100,0
Ordentliche Erträge 2.351.301.833,40 2.281.623.560,06 69.678.273,34 3,1
11 Personalaufwendungen 625.285.530,07 590.766.367,91 34.519.162,16 5,8
12 Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 94.435.499,68 -5.087.710,41 -5,4
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 295.597.030,23 272.907.058,08 22.689.972,15 8,3
14 Planmäßige Abschreibungen 124.019.363,70 208.498.669,70 -84.479.306,00 -40,5
15 Transferaufwendungen 891.415.624,47 890.694.912,13 720.712,34 0,1
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 232.177.653,96 -74.669.227,42 -32,2
Ordentliche Aufwendungen 2.183.173.764,28 2.289.480.161,46 -106.306.397,18 -4,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 168.128.069,12 -7.856.601,40 175.984.670,52 2240,0
17 Finanzerträge 3.434.176,36 24.518.009,66 -21.083.833,30 -86,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.499.838,95 -5.001.192,64 -17,5
Finanzergebnis -20.064.469,95 -3.981.829,29 -16.082.640,66 -403,9
Ordentliches Jahresergebnis 148.063.599,17 -11.838.430,69 159.902.029,86 >100,0
19 Außerordentliche Erträge 6.704.722,99 38.575.859,29 -31.871.136,30 -82,6
20 Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 8.723.104,14 3.293.702,53 37,8
Außerordentliches Ergebnis -5.312.083,68 29.852.755,15 -35.164.838,83 -117,8
Jahresergebnis 142.751.515,49 18.014.324,46 124.737.191,03 692,4
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 142,75 Mio. Euro.
Diese Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr von 124,74 Mio. Euro war dabei ins-
besondere auf höhere Steuererträge, Auflösung von Rückstellungen, Nachzahlungen aus Vor-
jahren sowie auf den Wegfall von pandemiebedingten Aufwendungen zurückzuführen.
Diese Faktoren führten zu einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit (+175,98 Mio. Euro). Im Berichtsjahr sind dabei die ordentlichen Erträge
um 69,68 Mio. Euro angestiegen, während bei den ordentlichen Aufwendungen ein Rückgang
97
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 87
von 106,31 Mio. Euro festzustellen war. Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei ins-
besondere auf das Ende der pandemiebedingten Schließungen von Einrichtunge n sowie die
Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. So konnten bei den öffentlich -rechtlichen
(+20,50 Mio. Euro), den privatrechtlichen Leistungsentgelten (+6,10 Mio. Euro) und den sons-
tigen ordentlichen Erträgen ( -74,67 Mio. Euro) Mehrerträge erzielt werden. Daneben führten
noch ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+17,00 Mio. Euro) und ein hö-
heres Gewerbesteueraufkommen (+4,96 Mio. Euro) zu der positiven Entwicklung der ordentli-
chen Erträge.
Die gesunkenen ordentlichen Aufwendungen ber uhen maßgeblich auf geringere n sonstigen
ordentlichen Aufwendungen (+74,67 Mio. Euro), gesunkenen Abschreibungen ( -84,48 Mio.
Euro) und zurückgegangenen Versorgungsaufwendungen (-5,09 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis ( -20,06 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes
grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-16,08 Mio. Euro) ist ins-
besondere auf geringere Finanzerträge ( -21,08 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Minderer-
träge stammen insbesondere aus de m Wegfall der Verzinsung von Gewerbesteuernachzah-
lungen (-22,00 Mio. Euro).
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2022 ergab einen negativen Betrag von
5,31 Mio. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von 35,16 Mio.
Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der
Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2022 ausgewiesen. Die Summe
der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2022 den gesamten Jahresü ber-
schuss von 142,75 Mio. Euro (Vorjahr: 18,01 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu
sehen ist:
Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -41.327.965,31 -43.728.398,01
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -67.198.759,55 -83.761.288,96
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -171.297.800,52 -176.472.564,86
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re-
ferat I / II) -34.654.533,66 -42.872.732,47
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III) -38.002.587,59 -63.816.413,91
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -197.260.542,27 -168.420.357,15
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -372.128.147,68 -350.186.166,47
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -51.173.578,94 -48.658.198,73
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re-
ferat VII) -20.924.953,81 -14.340.656,51
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.136.720.384,82 1.010.271.101,53
Gesamt 142.751.515,49 18.014.324,46
98
Seite 52 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb-
nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge-
samtergebnisrechnung und de n betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei
wurde für das Jahr 2022 Übereinstimmung festgestellt.
Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für
2022: 1.116,25 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und all-
gemeinen Umlagen (für 2022: 58,44 % von 593,53 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/
Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.
Im Folgenden werden die Ertrags - und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für d as Jahr
2022 näher beleuchtet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der
Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus
Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -
umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen ) sowie die Leis-
tungsentgelte.
47,47%
25,24%
3,94%
1,80% 12,93%
8,62%
Steuern und ähnliche
Abgaben
Zuweisungen und
allgemeine Umlagen
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Ordentliche Erträge
99
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 87
1 Steuern und ähnliche Abgaben
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
je Einwohner
in Euro
2022
Stadt
2022
LD1
Grundsteuer A 310.083,05 291.070,58 0,59 0,42
Grundsteuer B 123.613.021,51 122.703.917,08 236,48 216,12
Gewerbesteuer 557.175.292,90 552.214.850,81 1.065,93 1.588,93
Gemeindeanteil an der Einkommen-steuer 348.570.001,00 331.560.329,00 666,85 767,62
Gemeindeanteil an der Umsatz-steuer 83.373.169,00 94.451.631,00 159,50 184,96
Andere Steuern und steuerähnliche
Einnahmen 3.206.584,30 3.109.612,76 6,13 7,87
Summe 1.116.248.151,76 1.104.331.411,23 2.135,50 2.765,92
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 81,2 % der städtischen Steuerer-
träge ergeben. Aufgrund höheren Vorauszahlungen von Unternehmen erhöhten sich die städ-
tischen Gewerbesteuererträge 2022 um 4,96 Mio. Euro auf 557,175 Mio. Euro. Der beste-
hende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte beträgt
im Berichtsjahr 523 Euro und hat sich damit um 25,61 Euro erhöht.
Die Entwicklung bei den Ste uererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der
Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung
in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Anstieg pro
Einwohner von +71,23 Euro erneut unter dem durchschnittlichen Anstieg der vergleichbaren
bayerischen kreisfreien Städte (+96,84 Euro).
Das Gewerbesteueraufkommen 2022 ist im Berichtsjahr um 4,96 Mio. Euro angestiegen. Für
2023 kann erfreulicherweise mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerech-
net werden. So sind zum Buchungsstand 08.02.2024 Erträge von 670,43 Mio. Euro
(+113,25 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2023 ausgewiesen, was erneut einen Rekord
bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2022 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den
Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der
landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewer-
besteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem
Landesdurchschnitt.
1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrech-
nungsstatistik
100
Seite 54 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes-
ätze 20222 20213 2022 LD4
Realsteuerkraft5
Grundsteuer A 0,18 0,17 0,11
Grundsteuer B 41,84 41,70 41,43
Gewerbesteuer 234,15 223,01 334,49
insgesamt 276,17 264,88 376,03
Finanzkraft6 1.430 1.375 1.517
Hebesätze7
Grundsteuer A 332 332 394,2
Grundsteuer B 555 555 525,2
Gewerbesteuer 467 467 471,7
Bei der Realsteuerkraft der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr um 11,29 Euro pro
Einwohner angestiegen. Da beim Landesdurchschnitt die Realsteuerkraft sich gegenüber dem
Vorjahr kaum verändert hat, konnte der Rückstand zu diesem um 11,80 Euro pro Einwohne r
auf 99,86 Euro verringert werden.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und
die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken -
hausumlage und die bereinigte Solidarumlage b erücksichtigt werden, ist aufgrund der über-
durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.611) und Erlangen (1.694) ein Rück-
stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft verrin-
gerte sich im Berichtsjahr um 27 Punkte auf nunmehr 87 Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der He-
besatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte
mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbest euer konnte durch die Hebesatzerhö-
hung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte na-
hezu erreicht werden.
2 Ergebnisse der Finanzrechnung
3 Ergebnisse der Finanzrechnung
4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
5 Grundbeträge in Euro je Einwohner
6 in Euro je Einwohner
7 in v. H.
101
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 87
2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2022
Euro
2021
Euro
Schlüsselzuweisungen 245.933.684,00 234.302.324,00
Verwaltungsaufwand 18.993.746,16 19.097.929,68
Grunderwerbsteuer 44.599.053,96 43.121.799,34
Familienleistungsausgleich 28.380.022,00 23.219.511,00
Corona Testzentren 0,00 24.100.418,00
Gesundheitsamt 4.309.939,48 4.333.573,20
Öffentlicher Personennahverkehr 7.591.796,63 7.757.916,19
Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 90.768.531,66 102.001.772,74
Schülerbeförderung 5.441.525,00 4.920.667,00
Kindertageseinrichtungen 87.975.781,74 87.748.324,74
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 51.314.173,94 47.931.007,74
Summe 593.525.754,57 606.752.743,63
Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen verringerten sich um rd. 13,23 Mio. Euro. Ursa-
che hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr vom Land gewährten Kostenerstat-
tung für den Betrieb von Corona Testzentren (24,10 Mio. Euro). Daneben ergaben sich bei
den Zuschüssen für Lehr -/Kinderbetreuungspersonal Mindererträge von 11,23 Mio. Euro.
Mehrerträge konnten dagegen bei den Schlüsselzuweisungen , den Zuweisungen für Grund-
erwerbsteuer, Familienlastenausgleich, der Schülerbeförderung sowie den sonstigen Zuwei-
sungen und Zuschüssen verzeichnet werden.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 11,63 Mio. Euro auf 245,93 Mio. Euro ist insbe-
sondere auf einen Anstieg der zu verteilenden Schlüsselmasse um ca. 67 Mio. Euro zurück-
zuführen. Zudem sank der prozentuale Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen, was
auf die im bayernweiten Vergleich geringer gestiegene Steuerkraft der Stadt Nürnberg zurück-
zuführen ist.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,48 Mio.
Euro angestiegen. Die Erträge liegen mit 44,60 Mio. Euro auf einem hohen Niveau, was auf
die immer noch hohe Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Die Minderer-
träge bei den Zuschüssen für Lehr -/Kinderbetreuungspersonal sind insbesondere darauf zu-
rückzuführen, dass im Vorjahr im Nachgang Lehrpersonalzuschüsse für das Kalenderjahr
2020 (7,85 Mio. Euro) gebucht wurden. Außerdem wurden im Berichtsjahr erneut nicht alle
Lehrpersonalkostenzuschüsse gebucht. So fehlen insgesamt ca. 6,17 Mio. Euro, welche erst
in 2023 ertragswirksam gebucht wurden, weshalb das Jahresergebnis 2023 eigentlich ent-
sprechend höher ausgefallen ist.
Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen Zuschüssen um rd. 3,38 Mio. Euro war insbeson-
dere auf Zuweisungen des Landes für den Ausbau der digitalen Bildungs-infrastruktur an bay-
erischen Schulen (Digital Pakt Schule) zurückzuführen.
102
Seite 56 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
3 Sonstige Transfererträge 2022
Euro
2021
Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 2.850.794,05 3.295.193,57
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 4.719.524,65 3.803.200,24
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 1.381.150,32 668.549,79
Summe 8.951.469,02 7.766.943,60
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt,
Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2022 rund 1,18 Mio. Euro über
dem Vorjahreswert.
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022
Euro
2021
Euro
Verwaltungsgebühren 22.805.748,21 19.877.705,22
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 27.771.050,47 20.080.777,11
Bestattungsgebühren 2.921.346,34 3.182.555,56
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 9.020.422,49 8.237.811,42
Eintrittsgelder 12.296.453,84 6.913.487,62
Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 8.131.337,63 5.298.420,99
Sonstige Benutzungsgebühren 9.701.236,52 8.556.613,55
Summe 92.647.595,50 72.147.371,47
Die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um
20,50 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich hierfür waren insbesondere Ertragssteigerungen bei
den Verwaltungsgebühren, den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie den Ein-
trittsgeldern.
Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+2,93 Mio. Euro) waren insbesondere
Mehrerträge bei der Meldebehörde (+781 TEuro) sowie im Bereich der Bauordnungsbehörde
(+527 TEuro).
Die Gebühren für öffentliche–rechtliche Nutzungen erhöhten sich um 7,69 Mio. Euro, verant-
wortlich für diese Mehrerträge waren insbesondere im Vergleich zum Vorjahr höhere Kinder-
tageseinrichtungsgebühren (+618 Mio. Euro). Ursache hierfür waren die im Vorjahr pandemie-
bedingten Schließungen dieser Einrichtungen und die damit verbundene Rückerstattung der
Nutzungsgebühren. Selbiges führte auch bei den Elternentgelten zu einer Ertragssteigerung
von 2,84 Mio. Euro.
Bei den Eintrittsgeldern war im Vergleich zum Vorjahr eine Ertragssteigerung von 5,38 Mio.
Euro zu verzeichnen. Mit diesem Anstieg bewegen sich die Eintrittsgelder wieder auf dem
Niveau von 2019. Verantwortlich für diesen Anstieg waren insbesondere die pademiebeding-
ten Schließungen im Vorjahr. So konnten im Berichtsjahr insbesondere beim Tiergarten auf-
grund von rund 1,1 Millionen Besuchern Eintrittsgelder von 10,46 Mio. Euro (+4,25 Mio. Euro)
erzielt werden.
103
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 87
5 Auflösung von Sonderposten 2022
Euro
2021
Euro
Zuwendungen 46.612.537,17 46.663.575,51
Beiträge 4.645.424,18 5.336.157,36
Kostenerstattungen 1.968.761,43 1.911.137,74
sonstige Sonderposten 57.830,00 61.678,00
Summe 53.284.552,78 53.972.548,61
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibu ng der jeweiligen An-
lagengüter.
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2022
Euro
2021
Euro
Erträge aus Verkauf 6.835.380,83 6.138.674,25
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 20.697.140,11 18.645.862,61
Werbeerträge 1.481.678,69 1.319.518,83
Ersatzleistungen 2.401.123,76 1.991.425,32
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.338.196,09 392.333,16
Teilnehmerbeiträge 3.948.014,26 2.314.040,84
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.538.165,75 5.333.797,00
Summe 42.239.999,49 36.135.652,01
Nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen erhöhten sich die Erträge aus privat-
rechtlichen Leistungsentgelten um 6,10 Mio. Euro. Erwähnenswerte Mehrerträge ergaben sich
insbesondere bei den Miet- und Pachterträgen (+2,05 Mio. Euro), den Eintrittsgeldern (+946
TEuro) sowie bei den Teilnehmerbeiträgen (+1,63 Mio. Euro).
Die Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen konnten im Vergleich zum Vorjahr um 2,05 Mio.
Euro gesteigert werden. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei der Meistersin-
ger Halle (+1,31 Mio. Euro). Aufgrund des Wegfalls der im Jahre 2021 bestehenden Corona-
Einschränkungen bewegen sich auch die Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen im
Berichtsjahr wieder annähernd auf dem Niveau wie vor der Pandemie.
Die Mehrerträge bei den Teilnehmerbeiträgen von 1,63 Mio. Euro beruhen insbesondere auf
Mehrerträge beim Bildungszentrum (+1,44 Mio. Euro), welche ebenfalls auf den Wegfall der
pandemiebedingten Beschränkungen zurückzuführen sind.
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022
Euro
2021
Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 49.935.854,25 45.413.951,60
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 16.923.419,42 16.568.356,80
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 69.172.441,51 75.704.850,94
o sonstige 677.902,97 499.025,29
Erstattung vom Land
104
Seite 58 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022
Euro
2021
Euro
o Sozialleistungen für Asylbewerber 57.166.863,77 60.003.541,08
o sonstige 9.029.712,49 19.749.856,86
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 18.687.359,28 20.306.313,48
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 11.327.824,18 15.883.555,00
Kostenersatz für Jobcenter 11.142.014,01 10.929.058,09
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 1.054.050,36 941.404,19
o Klinikum 6.485.552,33 5.776.722,86
o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 7.026.706,15 6.245.124,32
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00
o Sonderrechnungen 9.056.932,95 2.715.593,14
o Staatstheater Nürnberg 507.473,93 513.118,61
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 26.608.584,12 23.619.171,97
Summe 303.917.102,72 313.984.055,23
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 10,07 Mio. Euro auf
303,92 Mio. Euro zurückgegangen. Diese Mindererträge beruhen hauptsächlich auf geringere
sonstige Erstattungen des Landes, daneben verringerten sich noch die Erstattungen für Sozi-
alleistungen für Asylbewerber, die Gastschulbeiträge sowie die Erstattungen des Bezirks für
Sozialleistungen. Die Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter, den Erstattungen aus Son-
derrechnung sowie den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen konn-
ten dies nicht kompensieren.
Die Erstattungen des Bundes sind um 1,48 Mio. Euro auf nunmehr 136,71 Mio. Euro zurück-
gegangen. Die Mindererträge beruhen dabei insbesondere auf geringeren Erstattungen bei
den Kosten der Unterkunft im SGB II (-6,53 Mio. Euro). Mehrerträge von 4,52 Mio. Euro waren
dagegen bei den Erstattungen für die Grundsicherung im Alter zu verzeichnen.
Auch die Erstattungen des Landes verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,56 Mio.
Euro auf nunmehr 66,20 Mio. Euro. Dabei sind sowohl die Kostenerstattungen für Asylbewer-
ber (-2,84 Mio. Euro) als auch die sonstigen Erstattungen des Landes (-10,72 Mio. Euro) zu-
rückgegangen. Verantwortlich für diese Mindererträge war vor allem der im Vorjahr einmalig
für Aufwendungen des Katastrophenschutzes erstattete Ausgleich von 6,52 Mio. Euro.
Dagegen waren bei den Erstattungen aus Sonderrechnung (+6,34 Mio. Euro) sowie den an-
deren Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+2,99 Mio. Euro) Mehrerträge
zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere einmalig erhaltene Erstattungen der KBV
im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sowie Erstattungen für Vorjahre für den Betrieb
der Integrierten Leitstelle.
105
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 87
8 Sonstige ordentliche Erträge 2022
Euro
2021
Euro
Konzessionsabgabe 39.548.845,00 39.194.324,00
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 7.466.152,25 16.301.838,70
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel-
lungen 70.489.037,08 16.604.848,76
Aktivierte Bauzeitzinsen 1.009.535,17 502.945,79
andere sonstige ordentliche Erträge 14.159.790,58 6.891.084,96
Umsatzsteuerkorrektur ILV -14.347,33 -134,52
Summe 132.659.012,75 79.494.907,69
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um 53,18 Mio. Euro angestiegen. Dies ist insbeson-
dere auf Mehrerträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und bei den ande-
ren sonstigen ordentlichen Erträgen zurückzuführen. Dem stehen Mindererträge von 8,84 Mio.
Euro bei den Erträgen aus den Abgang von Vermögensgegenständen gegenüber.
Der Anstieg bei den Erträgen aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen resultiert
insbesondere auf der Auflösung diverser “Corona Ve rlustrückstellungen“. Maßgeblich waren
hierbei die Auflösungen der Verlustrückstellungen für den Flughafen (27 Mio. Euro) und der
Messe Nürnberg (20 Mio. Euro).
Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen fielen insbesondere aufgrund 8,01 Mio. Euro ge-
ringerer Erträge aus dem Verkauf bebauter Grundstücke auf 7,47 Mio. Euro.
9 Aktivierte Eigenleistungen 2022
Euro
2021
Euro
Aktivierte Eigenleistungen 6.570.723,29 6.936.499,80
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem
Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
10 Bestandsveränderungen 2022
Euro
2021
Euro
Bestandsveränderungen 1.257.471,52 101.426,79
Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf
beachtliche Bestandserhöhungen bei den Schulbüchern.
106
Seite 60 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver-
sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 73,6 % der ge-
samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 106,31 Mio. Euro verringert. Verursacht haben diesen Rückgang insbe-
sondere um 84,48 Mio. Euro geringere Aufwendungen für Abschreibungen, was insbesondere
auf eine außerplanmäßige Abschreibung von Gebäude und Gebäudeeinrichtungen von
96,79 Mio. Euro im Vorjahr zurückzuführen ist. Daneben führten noch Minderaufwendungen
bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ( -74,67 Mio. Euro) zur Verri ngerung der or-
dentlichen Aufwendungen.
11 Personalaufwendungen 2022
Euro
2021
Euro
Personalaufwendungen 625.285.530,07 590.766.367,91
Die Personalaufwendungen sind um rund 34,52 Mio. Euro auf nunmehr 625,28 Mio. Euro an-
gestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die aufgrund Tariferhö-
hungen gestiegenen Vergütungen (ab 01.04.22 +1,8%) und Bezüge (ab 01.12.22 +2,8%).
12 Versorgungsaufwendungen 2022
Euro
2021
Euro
Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 94.435.499,68
32,73%
13,54%
5,68%
40,83%
7,21%
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
OrdentlichelAufwendungen
107
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 87
Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 5,09 Mio. Euro auf 89,35 Mio. Euro ist
insbesondere auf deutlich geringere Pensionsrückstellungen (-14,12 Mio. Euro) zurückzufüh-
ren. Die Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger sind dagegen um 8,88 Mio. Euro
angestiegen.
Stellen
Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK
2022 30.06.2022 30.06.2021
Kämmereihaushalt
Beamte 2.684,53 2.683,07 2.835,31
Tarifbeschäftigte 5.349,14 5.178,09 6.164,92
Stellen insgesamt 8.033,67 7.861,16 9.000,23
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Beamte 16,53 16,31 18,87
Tarifbeschäftigte 376,26 382,60 415,55
Stellen insgesamt 392,79 398,91 434,42
NürnbergStift
Beamte 6,64 6,39 6,72
Tarifbeschäftigte 439,72 449,71 495,34
Stellen insgesamt 446,36 456,10 502,06
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
Beamte 9,92 9,79 12,00
Tarifbeschäftigte 396,29 399,59 428,02
Stellen insgesamt 406,21 409,38 440,02
Franken-Stadion Nürnberg
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 2,50 2,00 4,49
Stellen insgesamt 2,50 2,00 4,49
NürnbergBad
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 77,26 74,82 89,69
Stellen insgesamt 77,26 74,82 89,69
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Beamte 70,21 70,99 79,58
Tarifbeschäftigte 859,63 830,81 945,39
Stellen insgesamt 929,84 901,80 1.024,97
Klinikum
Beamte 19,91 23,81 22,59
Staatstheater
Beamte 2,0 3,00 3,50
Gesamtsumme 10.310,54 10.130,98 11.521,97
Im Zeitraum vom 30.06.2021 bis 30.06.2022 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll-
kraftstellen (VK) um 179,56 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2022 weist inkl. der dem Klinikum
und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.521,97 VK aus und hat sich damit
im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 263,03 VK
108
Seite 62 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
ausgeweitet. Nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Kinderbetreuung
(+30,50 VK), Digitalisierungsbedarfe (+34,27 VK) sowie im Zuge des Mobilitätspaktes/Kli-
maneutralität (+23,50 VK) . Weitere Stellenmehrungen erfolgten aufgrund der veränderten
Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen (48,73 VK) und im Zuge der Bekämpfung der Corona-
Pandemie (33,50 VK).
Personalausgaben im bayernweiten Vergleich 8 2022
Euro
2021
Euro
Stadt je Einw. 1.333 1.308
LD je Einw. 1.457 1.434
Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, haben sich die städti-
schen Personalausgaben je Einwohner 2022 um 25 Euro weiter erhöht. Die städtischen Per-
sonalausgaben je Einwohner sind damit um 1,91 % auf 1.333 Euro pro Einwohner angestie-
gen.
Auch bayernweit haben sich die Personalkosten je Einwohner in den kreisfreien Städten mit
über 100.000 Einwohnern erhöht. Hier viel der Anstieg mit 23 Euro pro Kopf (+1,60 %) jedoch
etwas geringer aus. Die städtischen Personalkosten liegen aber auch 2022 unter dem baye-
rischen Landesdurchschnitt. Der Abstand beträgt nun 124 Euro pro Einwohner bzw. 8,51 %.
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022
Euro
2021
Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 8.602.431,16 4.577.091,54
Energie, Wasser, Abwasser 20.906.609,18 20.065.932,74
Gebäudeunterhalt 36.552.768,13 33.059.995,62
Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.285.406,25 4.340.256,45
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 26.947.448,40 23.865.833,72
Zuführung zu Rückstellungen 18.358.268,09 15.036.515,19
Schulische Aufwendungen 19.182.732,20 17.050.217,76
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7.055.687,86 6.310.090,86
Kostenerstattungen 153.705.678,96 148.601.124,20
Summe 295.597.030,23 272.907.058,08
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd.
22,69 Mio. Euro auf 295,60 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren
Mehraufwendungen bei den Kostenerstattungen (+5,10 Mio. Euro), im Bereich „Fertigung,
Vertrieb, Wareneinkauf“ (+4,03 Mio. Euro), beim Gebäudeunterhalt (+3,49 Mio. Euro) sowie
der Anstieg des sonstigen Unterhalts- und Betriebsaufwandes für Grundstücke (+3,08 Mio.
Euro).
Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund
4,03 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 1,01 Mio. Euro
für Ausweise und Plaketten zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung
war die Wiederaufnahme des Normalbetriebs im Bereich des Pass - und Meldewesens nach
8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffent-
lichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
109
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 87
der Pandemie. Der weitere Anstieg der Aufwendungen ist auf eine um 2,53 Mio. Euro gerin-
gere Neutralisation von Rückstellungen zurückzuführen.
Der Kostenanstieg beim Gebäudeunterhalt und dem Unterhalts- und Betriebsaufwand der
Grundstücke war insbesondere auf um 1,54 Mio. Euro höhere Reinigungsaufwendungen zu-
rückzuführen. Daneben füh rte noch der Abbau von Pandemie bedingten Rückständen von
Maßnahmen zu Mehraufwendungen. Bei den Schulischen Aufwendungen waren Mehrauf-
wendungen von rd. 2,13 Mio. Euro zu verzeichnen, da hier im Vorjahr aufgrund von Schul-
schließungen Schülerbeförderungskosten teilweise entfallen sind und Studien - und Ferien-
fahrten nicht möglich waren.
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+5,10 Mio. Euro) beruht insbeson -
dere auf rund 4,84 Mio. Euro höhere Erstattungen an SÖR. Ursache hierfür waren weitere
Kostensteigerungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün - und Grau“-Infrastruktur-ver-
mögen der Stadt.
14 Abschreibungen 2022
Euro
2021
Euro
Forderungen 1.509.523,59 1.796.122,29
Immateriellen Vermögensgegenständen 16.108.208,71 15.475.345,95
Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude -
einrichtungen 26.689.487,46 26.876.052,35
Außerplanmäßig auf Gebäude und –einrichtungen 2.363.342,00 96.790.407,00
Infrastrukturvermögen 50.043.158,07 49.993.587,31
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.506.298,12 4.423.403,01
Fahrzeugen 1.341.054,74 1.658.969,27
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.896.983,37 9.741.196,68
Geringwertigen Wirtschaftsgütern 561.307,64 1.743.585,84
Finanzanlagen 10.000.000,00 0,00
Summe 124.019.363,70 208.498.669,70
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund einer im Vorjahr durchgeführten au-
ßerplanmäßigen Abschreibung auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen von 96,79 Mio. Euro
insgesamt um 84,48 Mio. Euro auf 124,02 Mio. Euro zurückgegangen.
Neben dem Rückgang der außerplanmäßigen Abschreibungen ist im Berichtsjahr eine Ab-
schreibung auf Finanzanlagen von 10 Mio. Euro erwähnenswert. So musste bei der Nürnberg-
Messe GmbH die Kapitaleinlage aus dem Jahr 2020 i. H. v. 10 Mio. Euro wegen pandemiebe-
dingter Verluste abgeschrieben werden.
15 Transferaufwendungen 2022
Euro
2021
Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 176.073.588,71 175.264.757,10
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 42.501.630,74 65.522.524,90
Krankenhausumlage 13.024.884,00 13.712.494,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 110.882.987,76 109.786.819,75
110
Seite 64 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
15 Transferaufwendungen 2022
Euro
2021
Euro
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 67.875.467,28 62.860.388,46
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 4.892.972,15 4.879.489,26
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2.532,00 9.181,24
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.521.789,22 4.379.874,71
Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 63.652.578,97 47.862.897,66
Bildungs- und Teilhabepaket 7.870.423,17 6.470.688,49
Jugendhilfe 92.042.431,05 86.539.594,97
Gewerbesteuerumlage 41.383.941,00 41.147.013,00
Bezirksumlage 218.325.447,29 213.031.825,30
Zuführung verschiedene Rückstellungen 2.313.922,05 4.019.157,46
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -27.277.979,31 -6.709.676,51
sonstige Transferleistungen 51.200.727,39 40.789.601,34
Summe 891.415.624,47 890.694.912,13
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen trotz neuem Rekordwert von
891,42 Mio. Euro nahezu unverändert. Es ergaben sich jedoch einige beachtenswerte Verän-
derungen. Während im Vergleich zum Vorjahr der Transferaufwand durch eine um 20,57 Mio.
Euro höhere Auflösung von Rüc kstellungen entsprechend entlastet wurde, waren bei der
Grundsicherung im Alter, den Asylbewerber - und Jugendhilfeleistungen zum Teil erhebliche
Mehraufwendungen festzustellen.
Die Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin auf Reko rdniveau,
was maßgeblich auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger zurückzufüh-
ren ist. Minderaufwendungen entstanden allerdings bei den Zuschüssen an kommunale Son-
derrechnungen (-23,02 Mio. Euro). Die Ursache hierfür lag insbesondere an der im Vorjahr
erforderlichen Übernahme von Corona bedingten Verlusten des Flughafen Nürnberg GmbH
(28 Mio. Euro).
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) in
Höhe von 5,02 Mio. Euro beruhen insbesondere auf Fluc htbewegungen aus der Ukraine,
wodurch sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Vergleich zu Vorjahr erhöht haben.
Diese Leistungen werden jedoch seit 2014 zu 100 % vom Bund erstattet. Auch für die Mehr-
aufwendungen bei der Hilfe zur Gesundheit sind insb esondere die vielen nicht krankenversi-
cherten Ukraineflüchtlinge verantwortlich.
Die Aufwendungen für Asylbewerber erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,79 Mio.
Euro, was auf die stark angestiegene Anzahl von Leistungsbeziehern zurückzuführen ist.
Jugendhilfe 2022
Euro
2021
Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 23.077.750,60 21.567.352,76
Leistungen in Einrichtungen 68.964.680,45 64.972.242,21
Summe 92.042.431,05 86.539.594,97
111
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 87
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 5,50 Mio. Euro
angestiegen. Bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ergaben
sich Mehraufwendungen von 1,51 Mio. Euro, bei den Leistungen in Einrichtungen betrug der
Mehraufwand 3,99 Mio. Euro, hier wurden insbesondere 3,29 Mio. Euro mehr für die Förde-
rung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horten aufgewendet.
Trotz spürbaren Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage le-
diglich minimal angestiegen. Die Bezirksumlage dagegen stieg im Berichtsjahr deutlich um
5,29 Mio. Euro an, was insbesondere auf die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürn-
berg zurückzuführen war.
Der Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen beruht insbesondere auf einer gerin-
geren Zuführung zur Rücks tellung für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen ( -
1,71 Mio. Euro). Hier belasteten den Haushalt 2021 Rückstellungen für erwartete Verluste der
Eigenbetriebe FSN und NüSt sowie der noris inklusion, während im Berichtsjahr nur eine Rück-
stellung für die noris inklusion in Höhe von 1,00 Mio. Euro erforderlich war.
Die Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen für Verlustausgleiche sind deutlich um
20,57 Mio. Euro angestiegen. Ursache hierfür war insbesondere die Inanspruchnahme von in
Vorjahren im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gebildeten Rückstellungen.
Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+10,41 Mio. Euro) beruht insbesondere auf wei-
ter gestiegene Zuweisungen zu Zweckverbänden (+9,04 Mio. Euro). Ursache hierfür war ins-
besondere die Aussetzung der eigentlich fälligen Tariferhöhung für den öffentlichen Personen-
nahverkehr (5,80 Mio. Euro) sowie die weitere Umsetzung des VGN-Innovationspaketes, was
zu einem entsprechenden Anstieg der Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund
Großraum Nürnberg führte.
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022
Euro
2021
Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 66.017.749,96 60.805.479,37
Geschäftsaufwendungen 54.729.642,65 88.812.781,76
Aufwendungen für Beiträge 8.219.816,51 7.993.433,00
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö-
gensgegenständen und Sachanlagen
16.453.328,52 4.967.164,85
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 6.080.137,70 2.398.390,45
Betriebliche Steueraufwendungen 686.774,18 1.210.871,82
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 1.929.670,25 3.282.065,81
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 28.668.738,71 108.676.607,43
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf-
wendungen
-25.277.431,94 -45.969.140,51
Summe 157.508.426,54 232.177.653,96
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 74,67 Mio. Euro
zurückgegangen. Verantwortlich für diese M inderaufwendungen waren insbesondere um
80,00 Mio. Euro geringere andere sonstige ordentliche Aufwendungen sowie um 34,08 Mio.
Euro geringere Geschäftsaufwendungen. Mehraufwendungen ergaben sich beim Aufwand
aus dem Abgang von Kunstgegenständen (8,57 Mio. Euro), bei der Inanspruchnahme von
Rechten und Diensten sowie den Steuern vom Einkommen/Ertrag. Die Erträge aus der Neut-
ralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen reduzierten sich dage-
gen.
112
Seite 66 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Die Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+5,21 Mio.
Euro) waren insbesondere auf den Anstieg der Aufwendungen für Betriebsmittel (+11,41 Mio.
Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere die Inbetriebnahme der Bertolt -
Brecht-Schule. Aufwandsmindernd wirkten sich dagegen geringere Miet - und Pachtaufwen-
dungen aus, wobei hier insbesondere der Wegfall der Miete an die Messe für den Betrieb eines
Corona Impfzentrums (-4,84 Mio. Euro) maßgeblich war.
Der enorme Rückgang bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 34,08 Mio. Euro war
maßgeblich auf geringere Vergütungen für Leistungen Dritter (-36,85 Mio. Euro) zurückzufüh-
ren. Ursächlich hierfür war der Wegfall des pandemie -bedingten Betriebs von Corona Impf -
und Testzentren, welche im Vorjahr zu Aufwandsmehrungen von 39,33 Mio. Euro führten.
Die Minderaufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-80,00 Mio.
Euro) sind insbesondere durch geringere Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen ( -
81,69 Mio. Euro) bedingt. Während hier im Vorjahr Rückstellungen für zugesagte Kapitalzufüh-
rungen für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,50 Mio. Euro) sowie die NürnbergMesse GmbH
(30,00 Mio. Euro) gebildet wurden, waren solche im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen fielen 2022 Erträge
von 25,25 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Inanspruchnahme der
2020 gebildeten Rückstellungen für die Ausgleichsansprüche aus dem Asylbewerberleis-
tungsgesetzes und einer coronabedingten Kapitalzuführungen an die NürnbergMesse GmbH.
1.3.3.3 Finanzergebnis
Finanzergebnis 2022
Euro
2021
Euro
Zinserträge 1.853.358,92 1.611.693,28
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen -12.504,61 21.983.792,56
Gewinnanteile aus Beteiligungen 1.387.255,13 518.739,098
Sonstige Finanzerträge 206.066,92 403.784,72
17 Finanzerträge 3.434.176,36 24.518.009,66
Zinsaufwendungen 23.195.876,91 21.537.522,55
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 224.780,43 224.868,64
Zinsaufwand für Kassenkredite 0,00 0,00
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 44,00 6.589.876,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 77.944,97 152.702,14
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.498.646,31 28.499.838,95
Finanzergebnis -20.064.469,95 -3.981.829,29
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen
ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan-
zergebnis um 16,08 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 21,08 Mio.
Euro auf rd. 3,43 Mio. Euro gesunken sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Auf-
wendungen lediglich um 5,00 Mio. Euro.
Ursache für den Rückgang der Finanzerträge sind insbesondere um 22,00 Mio. Euro geringere
Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Ursache für den Wegfall die-
ser Erträge war die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Zinssatzes .
113
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 87
Diese rückwirkend anzuwendende Zinsänderung befindet sich allerdings erst noch in der Um-
setzung. Während der Übergangsz eit wurde die Aussetzung der Gewerbesteuerverzinsung
beschlossen, welche sich sowohl auf die Gewerbesteuernachzahlungen, als auch auf die Er-
stattungszinsen für Gewerbesteuervorauszahlungen auswirkt.
Die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute sind aufgrund der „Zinswende“ und der gleichzeitig
steigenden Neuverschuldung erstmalig wieder angestiegen (+1,66 Mio. Euro). Aufgrund der
Aussetzung der Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen, war bei den
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen insgesamt dennoch ein Rückgang von 5,00 Mio. Euro
festzustellen.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
Außerordentliches Jahresergebnis 2022
Euro
2021
Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 475.526,67 37.248.569,41
periodenfremde Erträge 6.229.196,32 1.327.289,88
19 außerordentliche Erträge 6.704.722,99 38.575.859,29
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 270.436,95 9.623,41
periodenfremde Aufwendungen 11.746.369,72 8.713.480,73
20 außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 8.723.104,14
außerordentliches Jahresergebnis -5.312.083,68 29.852.755,15
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 35,16 Mio. Euro ver-
schlechtert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Rückgang der außerordentlichen Er-
träge um 36,77 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr er-
zielten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Anstieg um 3,29 Mio. Euro auf 12,02 Mio.
Euro feststellbar, was insbesondere auf höhere periodenfremde Aufwendungen zurückzufüh-
ren ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
Jahresergebnis 2022
Euro
2021
Euro
142.751.515,49 18.014.324,46
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis-
teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch
für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk-
same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ-
tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
114
Seite 68 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der
KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren
Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus-
haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich
der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal-
den für Ein - und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus-
haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein - und Auszahlungen für Kassenkre-
dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
Finanzrechnung 31.12.2022
TEuro
31.12.2021
TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +101.999 +148.074
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -177.591 -195.131
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit +26 -604
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
-75.566 -47.661
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen +5.780 +9.647
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
-69.786 -38.014
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +359.539 +397.553
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +289.753 +359.539
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 69,79 Mio. Euro auf
289,75 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sank im Gegensatz zum Vorjahr
nun wieder in Summe um 46,08 Mio. Euro auf 102,0 Mio. Euro. Die Abnahme des Einzah-
lungsüberschusses resultiert aus einem Rückgang der Einzahlungen aus laufender Verwal-
tungstätigkeit um 29,51 Mio. Euro sowie aus einer Steigerung der Auszahlungen aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit um 16,57 Mio. Euro. So erhöhten sich auf Seiten der Einzahlungen
die Steuern und ähnlichen Abgaben nicht mehr so massiv wie noch im Vorjahr
(+148,26 Mio. Euro), sondern nur noch moderat um 2,48 Mio. Euro. Dabei stiegen die Gewer-
besteuerzahlungen um 3,16 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um
7,66 Mio. Euro. Der Anteil an der Umsatzsteuer hingegen reduzierte sich bedeutsam um
8,69 Mio. Euro. Die Einzahlungen aus Zuwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr noch
stärker in Summe um 7,03 Mio. Euro zurück. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab
es jedoch teilweise größere Veränderungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen im Ge-
gensatz zum Vorjahr wieder um 11,63 Mio. Euro zu. Des Weiteren stieg der Kommunalanteil
an der Grunderwerbssteuer um 1,48 Mio. Euro an. Entgegen dem Jahr 2021 sind hier aller-
dings keine Zuweisungen vom Land für den Betrieb der Corona-Testzentren von insgesamt
26,80 Mio. Euro mehr enthalten. Auch die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal sanken
wieder um 4,65 Mio. Euro. Den größten Anstieg bei den Einzahlungen aus laufender Verwal-
tungstätigkeit verzeichneten im Berichtsjahr die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte mit
18,45 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund des Zuwachses der Benutzungsgebühren um
16,70 Mio. Euro. In 2022 wurden die Angebote der öffentlichen Einrichtungen nach der Pan-
demie nun wieder überproportional stark nachgefragt. Aus diesem Grund erhöhten sich auch
die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 6,0 Mio. Euro. Die Einzahlungen im Rahmen von
115
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 87
Kostenerstattungen und -umlagen verzeichneten im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun
wieder eine wesentliche Abnahme um 38,09 Mio. Euro. So erhöhten sich zwar die Erstattun-
gen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 5,64 Mio. Euro. Die Ubernahme
der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) sank entgegen
dem Jahr 2021 wieder um 12,48 Mio. Euro. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asyl-
bewerberleistungen) waren wie schon in der Vorperiode weiterhin rückläufig. Für 2022 beträgt
dieser Rückgang sogar 34,13 Mio. Euro. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Ge-
meindeverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge, nahmen nochmals um 6,54 Mio. Euro
ab. Mehreinzahlungen finden sich jedoch bei den Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit
im Rahmen der Personalkostenerstattung im Jugendhilfebereich (+1,22 Mio. Euro) sowie bei
den Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (+985 TEuro). Bei Letzt-
genannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrie-
ben. Die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen wieder um
11,27 Mio. Euro ab, da im Gegensatz zum Vorjahr nun weniger Einzahlungen aus der Verzin-
sung der Nachforderungen von Steuern nach § 233a EStG (unter anderem im Bereich der
Gewerbesteuer) anfielen ( -19,60 Mio. Euro). Dem stehen lediglich Nachzahlungen für die
Jahre 2017 bis 2022 aus der mit den Krankenkassen geschlossenen Entgeltvereinbarung zur
Finanzierung der integrierten Leitstelle bei der Feuerwehr (+4,11 Mio. Euro) sowie höhere
Konzessionsabgaben (+980 TEuro) und Gewinnausschüttungen von Beteiligungen
(+869 TEuro) entgegen.
Die Auszahlungen aus der laufe nden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die
Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im
Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 24,91 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Be-
soldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaf-
fungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Ein weiterer großer
Zuwachs der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit findet sich im Transferbe-
reich. In Summe beläuft sich hier der A nstieg für 2022 auf 24,14 Mio. Euro. Innerhalb dieses
Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderun-
gen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverb und
Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Ver-
bandsumlage (+7,61 Mio. Euro). Die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen blieben
mit insgesamt 175,84 Mio. Euro jedoch weitestgehend konstant. Dabei handelt es sich zu ei-
nem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal - und Betriebs-
kostenzuschüsse. Die Zuweisungen an übrige Bereiche stiegen um 8,15 Mio. Euro. Dies lag
größtenteils an der Zahlung des Betriebsmittelzuschusses an das Staatstheater Nürnberg für
die Monate November und Dezember 2021 erst Anfang 2022. Darüber hinaus resultierten hö-
here Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+6,33 Mio. Euro), der Jugendhilfe
(+5,30 Mio. Euro) sowie bei den Leistungen für Asylbewerber (+14,99 Mio. Euro). Auch bei
der Gewerbesteuerumlage resultierten nochmals Zuwächse (+5,31 Mio. Euro) auf insgesamt
43,60 Mio. Euro sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage; +5,29 Mio. Euro).
Letztgenannte Finanzposition beläuft sich Ende 2022 in Summe auf 218,33 Mio. Euro. Dem
steht unter anderem ein Rückgang bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unter-
kunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (-6,0 Mio. Euro) ent-
gegen. Zudem reduzierten sich die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen im Gegen-
satz zum Vorjahr wieder um 24,14 Mio. Euro, da hauptsächlich die pandemiebedingten Aus-
gleichszahlungen an die Flughafen Nürnberg GmbH geringer ausfielen. Auch die Auszahlun-
gen für Sach- und Dienstleistungen erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun
wieder um 12,91 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an den gestiegenen Auszahlungen für den
Unterhalt der Grundstücke und Gebäude sowie für den Energieverbrauch. Bei den sonstigen
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war nach dem starken Anstieg des Vorjah-
res (+54,57 Mio. Euro) nun wieder ein bedeutsamer Rückgang um 38,90 Mio. Euro zu ver-
zeichnen. Die im Vorjahr noch angefallenen hohen Zahlungen im Rahmen der Durchführung
von Corona-Abstrichen in Testzentren sowie die Mieten und Pachten, unter anderem für den
116
Seite 70 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Betrieb des Impfzentrums waren in 2022 stark rückläufig. Zudem sanken auch die Zinsaus-
zahlungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Erstattungszinsen für von den Steuerschuld-
nern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um 6,61 Mio. Euro.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich in 2022 im Gegensatz zu den
Vorjahren von 195,13 Mio. Euro um 17,54 Mio. Euro auf insgesamt 177,59 Mio. Euro. Hierbei
nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe nochmals bedeutsam zu
(+41,20 Mio. Euro). Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um
23,66 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Vergleich zu 2021 nun deutlich höheren Aus-
zahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel in den Stadt-
teilen Schoppershof, Fischbach, Langwasser, Wetzendorf, im Tiefen Feld, in Sündersbühl und
St. Johannis (insgesamt +37,97 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immateriellen und beweg-
lichen Vermögen erhöhten sich in Summe um 2,08 Mio. Euro, was wie schon im Vorjahr unter
anderem auf den Erwerb von Luftreinigungsgeräten und weiterer Ausstattung für den Schul-
bereich zurückzuführen ist. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen nahmen im Gegensatz
zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 3 ,88 Mio. Euro zu. Dies ist auf den bedeutsamen An-
stieg bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (+16,51 Mio. Euro). In dem Zusammen-
hang wären unter anderem die Auszahlungen für den Neubau des Schulzentrums Südwest
(7,23 Mio. Euro), die Baumaßnahmen der Grundschule Forchheimer Straße (5,12 Mio. Euro),
einen Kinderhort in der Fürther Straße 285 (6,13 Mio. Euro), den dritten Bauabschnitt des
Künstlerhauses (5,60 Mio. Euro) sowie für das Dokumentationszentrum Reichsparteitag sge-
lände (4,25 Mio. Euro) zu nennen. D ie Tiefbaumaßnahmen hingegen waren insgesamt be-
trachtet rückläufig (-12,64 Mio. Euro). Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnah-
men im Straßen - und Brückenbau reduzierten sich hierbei im Vergleich zum Vorjahr um
7,76 Mio. Euro. Hier wären unter anderem die Bauarbeiten für die Bayernstraße, die Bahnhof-
straße und den Marientunnel (insgesamt 10,76 Mio. Euro) zu nennen. Beim Brückenbau wä-
ren wie bereits in den Vorjahren unter anderem die Baumaßnahmen der Dr. Gustav -Heine-
mann-Brücke, die Sanierung der Hafenbrücken sowie der Brücke an der Münchener Straße
hervorzuheben (insgesamt 17,27 Mio. Euro). Geringere Auszahlungen resultierten auch bei
den Bautätigkeiten für die U -Bahninfrastruktur (-4,88 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den
Erwerb von Finanzvermögen sanken im Gegensatz zum starken Anstieg im Vorja hr
(+32,98 Mio. Euro) nun wieder deutlich um 18,24 Mio. Euro auf insgesamt 54,39 Mio. Euro.
Diese Summe ergibt sich wie schon in den Vorjahren hauptsächlich aus dem Rückkauf von
Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Die Auszahlungen für Investitionsförder-
maßnahmen reduzierten sich in Summe nochmals um 1,73 Mio. Euro auf 18,21 Mio. Euro.
Diese setzen sich größtenteils aus Baukostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen sowie
aus Finanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen zusammen.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszu-
weisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein deutlicher Zuwachs von insgesamt
51,61 Mio. Euro auf 134,82 Mio. Euro festzustellen. Hierbei nahmen unter anderem die vom
Bund gewährten Finanzhilfen um 11,43 Mio. Euro zu. Diese beinhalten neben Zuwendungen
im Rahmen des Gemeindeverkehres nach dem GVFG für die Sanierung des U -Bahnhofes
Muggenhof in Höhe von 5,90 Mio. Euro unter anderem Gelder zur Förderung des Kulturberei-
ches. Hier werden Mittel für die energetische Sanierung der Kunsthalle (2,16 Mio. Euro), die
Generalsanierung des Künstlerhauses (1,56 Mio. Euro) sowie des Gemeinschaftshauses in
Langwasser (2,38 Mio. Euro) vom Bund gewährt. Födermittel für vorgenannte Zwecke im Kul-
turbereich (Sanierung des Künstlerhauses sowie des Gemeinschaftshauses mit zusamme n
2,68 Mio. Euro) sind auch bei den Zuwendungen vom Land vorhanden. Diese erhöhten sich
in Summe um 9,13 Mio. Euro. Hier sind zudem Fördermittel für das Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände in Höhe von 1,86 Mio. Euro zu finden. Darüber hinaus enth alten
diese Landesmittel auch Zuwendungen für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung (Di-
gitalpakt Schule; 3,57 Mio. Euro) sowie für die pandemiebedingte Beschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten im Schulbereich (2,10 Mio. Euro). Ein hoher Anstieg im Vergleich zum
117
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 87
Vorjahr ist zudem bei weiteren staatlichen Fördergeldern (Art. 10 FAG) für Baumaßnahmen
von Schulen festzustellen (+16,65 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich unter anderem um Zu-
wendungen für ÖPP- und ÖÖP-Projekte. Diese Fördergelder entfallen zum Beispiel auf den
Neubau der Grundschule am Thoner Espan (insgesamt 2,82 Mio. Euro), der Johann-Pachel-
bel-Realschule (7,14 Mio. Euro) sowie der Bertolt -Brecht-Schule (6,0 Mio. Euro). Zudem er-
höhten sich die Investitionszuweisungen vom Land im Bereic h der Gemeindeverkehrsfinan-
zierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-
Bahnbau) wieder deutlich um insgesamt 20,36 Mio. Euro. Die vorgenannten Mehreinzahlun-
gen wurden jedoch teilweise durch den Rückgang von vor allem im Baubereich eingenomme-
nen Beiträgen für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen kompensiert (insge-
samt -13,33 Mio. Euro). Weitere Mindereinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus
gesunkenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen (-6,60 Mio. Euro). Auch durch
den Verkauf von Wertpapieren wurden im Gegensatz zum Vorjahr nun geringer Einzahlungen
erzielt (-4,0 Mio. Euro).
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Ein-
zahlungen (+108,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-107,97 Mio. Euro) im Rahmen der Kredit-
aufnahme für Investitionskredite ein Einzahlungsüberschuss von 26 TEuro. In dieser Höhe
wurden mehr Kredite neu aufgenommen als getilgt. Hervorzuheben wäre allerdings, dass die
im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP aufgenommenen Darlehen erst dann in voller Höhe in den
Schuldenstand der Stadt übergehen, wenn die erstellten Bauwerke der Stadt Nürnberg zum
Betrieb übergeben werden. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirk-
samkeit nicht in der Finanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus lau-
fender Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung
möglich.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2022 auf
insgesamt 5,78 Mio. Euro (Vorjahr: 9,65 Mio. Euro). Darin sind f remde Finanzmittel bezie-
hungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen
auf jeweils 4,2 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsber eiche der
Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2022 war festzustel-
len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber-
schuss von 102,0 Mio. Euro um 40,88 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf
Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als ge-
plant ausgefallenen Steuern (+35,99 Mio. Euro) und Zuwendungen (+30,51 Mio. Euro). Zu-
dem lagen die Kostenerstattungen um 8,12 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen. Die Aus-
zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen allerdings ebenfalls um 40,05 Mio. Euro
über dem Planwert. Hier waren neben den Transferauszahlungen (+38,81 Mio. Euro) auch die
sonstigen Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (+23,18 Mio. Euro) wie schon in
den Vorjahren höher als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungs-
überschuss (177,59 Mio. Euro) um 129,89 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum über-
wiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um
98,07 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen um
19,14 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde,
und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan-
den. Hierbei konnten zwar mehrere Geschäftsvorfälle in Summe von 1,54 Mio. Euro seitens
der Stadtkämmerei geklärt und korrigiert werden. Dennoch verblieb für das Jahr 2022 eine
nicht mehr aufklärbare Abweichung von 304 TEuro.
118
Seite 72 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des
Jahresabschlusses des Jahres 2022 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäfts-
bereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamt-
finanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsinter-
valle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanz-
rechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsin-
tervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen
auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2022 überein. Die
Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand
an Finanzmitteln von 289,75 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -46.915.607,82 -46.956.272,36
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -51.789.183,86 -59.605.642,26
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -161.286.684,30 -158.199.857,38
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT
(Referat I / II) -92.497.541,59 -89.254.099,25
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit
(Referat III) -29.281.738,42 -52.616.974,99
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -196.846.775,82 -140.875.902,95
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -355.042.493,44 -313.152.399,68
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -45.357.529,32 -75.810.329,42
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat
(Referat VII) -74.123.900,37 -70.273.304,84
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.342.894.698,02 1.366.283.344,80
Gesamt 289.753.243,08 359.538.561,67
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer-
auszahlungen mit 533,84 Mio. Euro (Vorjahr: 511,76 Mio. Euro) wieder die maßgebliche
Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in
Höhe von 1.098,48 Mio. Euro (Vorjahr: 1.095,99 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzah-
lungen aus Zuwendungen (58,5 % von 591,67 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „All-
gemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser Finanzfonds enthält eben-
so mit 921,14 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
119
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 87
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2022 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun-
gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 1.294.245.000,00 Euro
festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf
den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 18.11.2021, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur
bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Be-
schränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten,
für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, die Sanierung der Hafenbrücken,
für den Rückkauf der wbg -Anteile sowie für die Eigenkap italerhöhung der „Nürnberg Messe“
(genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.351.529.000,00 Euro bzw. 382.156.000,00 Euro
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
451.818.926 Euro (=33,4 %) bzw. 76.831.763 Euro (= 20,1 %)
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
neu freigegeben.
Im Vorjahr wurden 36,3% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 18.11.2021, die VE – ohne die genehmigten
Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung
in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze
wurden 38,4 % freigegeben.
120
Seite 74 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg-
schaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
HJ
Stand 31.12.2022 urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Anzahl
Verpflichtungsbetrag
Mio. Euro Mio. Euro
2007 75 217,418 247,240
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
2018 31 253,839 283,506
2019 34 416,591 449,231
2020 36 245,162 347,602
2021 36 382,439 481,927
2022 41 340,849 398,858
Wie bereits im Jahr 2021 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen
einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG (U -
Bahn und Straßenbahn). Insgesamt belaufen sich auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg
nunmehr rd. 45,93 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Der Anteil an bestehender
Bürgschaftssumme für die VAG, aus welchem die Stadt in Anspruch genommen werden
könnte, beträgt 49,20 % relativ. An Bürgschaftssummen lief für die VAG U -Bahn ein Betrag
von 127,8 Mio. Euro aus, wobei im Gegenzug nur rund 72,0 Mio. Euro neu aufgenommen wer-
den mussten.
Die im Jahr 2022 ausgelaufene Bürgschaft für die WBG Kommunal GmbH in Höhe von
101,8 Mio. Euro wurde durch die Gestellung einer neuen Bürgschaft in Höhe von
118,7 Mio. Euro abgelöst.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti-
onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan-
den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft
erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des
Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall
121
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 87
eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet-
verhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg
wurde im Jahr 2022 aus diesen Mietverhältnissen, für eine Bürgschaft, mit einem Betrag in
Höhe von 588,00 Euro in Anspruch genommen.
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2022
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2022 hätten auf Grund nicht ausgeschöpf-
ter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2023 übertragen
werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 93.239.223,98 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,90 % /
weitere konsumtive Aufwendungen 53,1 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 464.697.808,48 Euro
Durch die Stadtkämmerei (I2 -Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom
26.09.2023 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haus-
halts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2023 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 58.120.008,20 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 69,03 % /
weitere konsumtive Aufwendungen 30,97 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 349.617.244,72 Euro
Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge-
bildet werden.
Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in
die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in
nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 wer-
den nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Ver-
fügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Haushalts-
resten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in den
Händen des Ältestenrate s und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus
dem I2-Teilbudget nicht als Haushalts- sondern als Budgetreste, für welche die unter Nr. 5 und
Nr. 8.5 des Budgethandbuches vorgesehenen Beschlüsse nicht eingeholt werden müssen.
In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 25.10.2023 wurde ein detaillierter
Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2022 auf das Jahr 2023 vorgelegt.
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der
Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
122
Seite 76 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürn-
berg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2022 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
Folgende Prüfungen wurden im Bericht des Rechnungsprüf ungsamtes vom 10.11.2023 dar-
gestellt:
111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB Prüfung von Sicherheitsleis-
tungen
111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA) Zentrale Bußgeldangele-
genheiten im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie
218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt für Allgemeinbildende Schulen
(SchA) Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten
126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr (FW) Prüfung der Sachkosten
und Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaffungen)
243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleistungen – Institut für Pädagogik
und schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen
des IPSN
252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunsthalle
und des Kunsthauses
311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration –
Sozialamt (SHA) Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels SGB XII bei
SHA
363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
– Jugendamt (J) Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche
363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2022
367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien –
Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022
511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl) Prüfung der Radverkehrsförderung
553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh Prüfung der Kostenträgerrechnung der
Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg
573010 Marktwesen – ML Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger Märkte
123
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 87
Personalamt (PA) Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus der Renten-
versicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge
Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den Jahren 2017 bis 2020
Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Beamtenverhältnis
Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
NürnbergBad (NüBad) Erneuerung des Kassensystems bei den Bädern
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IT-Prüfungen
Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg
S/4HANA-Migrationsprojekt
GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung
SAP-Archivierung
Lizenzmanagementtool
Vergabeprüfung im IT-Bereich
Technische Prüfungen
Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)
Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh-
men bzw. Beteiligungen)
Prüfung Klinikum Nürnberg
Jahresabschluss 2022 – Prüfung/Analyse
Prüfung Staatstheater Nürnberg
Jahresabschlussprüfung 2021/2022
124
Seite 78 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Auftragsprüfungen
Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2022 in verschiedenen externen Ein-
richtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg ( EMN), Haus der Heimat e.V. ( HdH)
u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes -, Landes - und/oder EU -
Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle
für Korruptionsprävention“
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen
125
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 87
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A. Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18
Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 243.098.056,00 234.470.062,00
II. Sachanlagen 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 272.608.188,05 256.437.521,80
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 9.427.173,00 9.677.098,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.196.569,17 395.332.319,90
6. Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.312.020,50 94.753.946,02
8. Anlagen in Bau 427.984.144,13 307.969.208,55
III. Finanzanlagen 954.663.102,81 886.345.490,64
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 870.656.742,23 798.756.616,36
2. Wertpapiere 20.228.436,62 21.589.920,90
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 28.820.287,80 31.041.317,22
B. Umlaufvermögen 666.624.670,93 670.898.043,36
I. Vorräte 31.309.757,24 40.721.515,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.401.871,61 216.386.920,91
1. Abgabenforderungen 90.068.008,84 84.385.255,88
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.507.375,24 3.915.822,45
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 25.775.435,50 39.883.772,05
Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen
davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 11.944.723,31 34.645.914,42
Sonderv ermögen und rechtsfähigen Stiftungen
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 76.987.972,76 33.388.417,42
5. Sonstige Vermögensgegenstände 75.063.079,27 54.813.653,11
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 362.913.042,08 413.789.607,24
1. Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53
2. Bankguthaben 362.118.860,32 412.775.140,71
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 40.471.864,06 37.361.265,82
S U M M E D E R A K T I V A 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36
A K T I V A 31.12.202131.12.2022in € in €
126
Seite 80 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
A. Eigenkapital 1.068.761.596,73 929.469.785,74
I. Basiskapital 695.322.863,16 698.539.520,14
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 1.032.233.989,79 993.351,40 895.122.771,91 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.724.353,94 21.110.736,11
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.778.670,20 6.797.606,73
5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 35.848.992,87 2.812.615,99 33.643.445,20 2.572.614,86
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen -2.264.534,65 1.786.804,76
1.032.912.603,86 895.826.340,54
II. Rücklagen 390.310.883,44 244.635.068,48
1. Ergebnisrücklage 382.834.381,98 242.555.817,11
2. Sonderrücklage Energiesparfonds 5.000.000,00 0,00
3. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 1.797.887,39 1.375.682,74
4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 678.614,07 703.568,63
III. Verlustvortrag -16.872.149,87 -13.704.802,88
B. Sonderposten 1.079.245.183,75 1.054.202.613,19
1. Sonderposten aus Zuwendungen 922.371.728,32 898.842.369,55
2. Sonderposten aus Beiträgen 101.755.918,07 106.160.345,79
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.114.633,61 28.808.059,37
5. Sonstige Sonderposten 24.002.903,75 20.391.838,48
C. Rückstellungen 1.895.121.025,38 1.962.654.261,95
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.661.425.316,00 1.647.953.152,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 11.454.321,00 9.941.298,00
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100,00 14.996.000,00
4. Rückstellungen für Altlasten 5.415.500,00 5.498.500,00
5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 511.000,00
6. Steuerrückstellungen 1.898.992,26 1.765.405,79
7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.446.978,10 2.305.763,00
8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 1.382.000,00 4.577.000,00
9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 159.146,90
10. Rückstellungen für Urlaub 11.368.481,43 10.992.134,36
11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 108.128,71 62.898,59
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 180.532.085,20 263.891.963,31
D. Verbindlichkeiten 2.207.991.305,06 1.930.822.865,73
1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.438.696.546,33 1.420.251.819,89
davon: Investitionskredite vom Land 532,81 1.065,79
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.089.095.472,32 1.061.069.288,87
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 220.696.376,56 241.420.398,18
Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 34.041.666,68 25.000.000,00
Kontokorrentkonten 297.998,54 1.185,56
Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 94.564.499,42 92.759.881,49
mögen und rechtsfähigen Stiftungen
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 236.888.297,36 102.510.776,37
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.518.696.546,33 214.897.955,30 1.500.251.819,89 184.187.361,89
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 758.006,32 934.713,64
6. Sonstige Verbindlichkeiten 236.750.499,75 142.938.193,94
E. Passive Rechnungsabgrenzung 54.528.678,75 41.875.395,75
S U M M E DER P A S S I V A 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36
P A S S I V A 31.12.2021in €31.12.2022in €
127
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 87
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Ergebnisrechnung IST
Haushaltsjahr
2022
Ansatz
Haushalts-
jahr
2020
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2021
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.116.248.151,76 -1.062.490.000,00 -1.062.490.000,00 -1.104.331.411,23 -53.758.151,76
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -593.525.754,57 -561.185.704,78 41.765,00 -561.143.939,78 -606.752.743,63 -32.381.814,79
3 + Sonstige Transfererträge -8.951.469,02 -6.879.373,00 -6.879.373,00 -7.766.943,60 -2.072.096,02
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -92.647.595,50 -87.390.301,50 -87.390.301,50 -72.147.371,47 -5.257.294,00
5 + Auflösung von Sonderposten -53.284.552,78 -57.690.849,46 -57.690.849,46 -53.972.548,61 4.406.296,68
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.239.999,49 -42.864.734,94 -42.864.734,94 -36.135.652,01 624.735,45
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -303.917.102,72 -275.333.748,96 -275.333.748,96 -313.984.055,23 -28.583.353,76
8 + Sonstige ordentliche Erträge -132.659.012,75 -53.446.403,00 -53.446.403,00 -79.494.907,69 -79.212.609,75
9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.570.723,29 -5.815.113,48 -5.815.113,48 -6.936.499,80 -755.609,81
10 +/- Bestandsveränderungen -1257471,52 -101426,79 -1257471,52
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.351.301.833,40 -2.153.096.229,12 41.765,00 -2.153.054.464,12 -2.281.623.560,06 -198.247.369,28
11 - Personalaufwendungen 625.285.530,07 632.210.313,54 842.837,62 633.053.151,16 590.766.367,91 -7.767.621,09
12 - Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 103.259.700,00 103.259.700,00 94.435.499,68 -13.911.910,73
13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 295.597.030,23 286.137.803,01 23.209.340,51 309.347.143,52 272.907.058,08 -13.750.113,29
14 - Planmäßige Abschreibungen 124.019.363,70 107.498.970,38 107.498.970,38 208.498.669,70 16.520.393,32
15 - Transferaufwendungen 891.415.624,47 882.325.817,45 706.365,88 883.032.183,33 890.694.912,13 8.383.441,14
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 131.270.314,57 23.827.031,08 155.097.345,65 232.177.653,96 2.411.080,89
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.183.173.764,28 2.142.702.918,95 48.585.575,09 2.191.288.494,04 2.289.480.161,46 -8.114.729,76
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -168.128.069,12 -10.393.310,17 48.627.340,09 38.234.029,92 7.856.601,40 -206.362.099,04
17 + Finanzerträge -3.434.176,36 -9.164.014,24 -9.164.014,24 -24.518.009,66 5.729.837,88
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.810.890,00 28.810.890,00 28.499.838,95 -5.312.243,69
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 20.064.469,95 19.646.875,76 19.646.875,76 3.981.829,29 417.594,19
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -148.063.599,17 9.253.565,59 48.627.340,09 57.880.905,68 11.838.430,69 -205.944.504,85
19 + Außerordentliche Erträge -6.704.722,99 -208.650,00 -208.650,00 -38.575.859,29 -6.496.072,99
20 - Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 226.700,00 349.576,15 576.276,15 8.723.104,14 11.440.530,52
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) 5.312.083,68 18.050,00 349.576,15 367.626,15 -29.852.755,15 4.944.457,53
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -142.751.515,49 9.271.615,59 48.976.916,24 58.248.531,83 -18.014.324,46 -201.000.047,32
1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2021 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
128
Seite 82 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2022
Finanzrechnung IST
Haushaltsjahr
2022
Ansatz
Haushalts-
jahr
2022
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2021
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.098.476.760,00 -1.062.490.000,00 -1.062.490.000,00 -1.095.992.372,00 -35.986.760,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -591.672.489,00 -561.163.255,00 -561.163.255,00 -598.703.543,00 -30.509.235,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen -7.591.336,00 -6.879.373,00 -6.879.373,00 -7.473.072,00 -711.963,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -90.196.194,00 -87.290.302,00 -87.290.302,00 -71.748.403,00 -2.905.892,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -41.610.984,00 -42.608.515,00 -42.608.515,00 -35.633.993,00 997.531,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -283.453.988,00 -275.333.749,00 -275.333.749,00 -321.539.310,00 -8.120.239,00
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -57.422.537,00 -54.354.254,00 -54.354.254,00 -68.696.945,00 -3.068.282,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.548.583,00 -920.800,00 -920.800,00 -1.694.050,00 -627.783,00
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.171.972.869,00 -2.091.040.247,00 -2.091.040.247,00 -2.201.481.687,00 -80.932.622,00
9 - Personalauszahlungen 567.340.713,00 577.019.577,00 577.019.577,00 545.352.043,00 -9.678.864,00
10 - Versorgungsauszahlungen 125.983.349,00 125.031.000,00 125.031.000,00 123.063.874,00 952.349,00
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 306.137.682,00 313.454.204,00 34.393.595,00 347.847.799,00 293.226.839,00 -41.710.118,00
12 - Transferauszahlungen 921.134.679,00 882.325.817,00 264.488,00 882.590.306,00 896.999.430,00 38.544.374,00
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 126.534.354,00 103.358.244,00 6.790,00 103.365.034,00 165.434.282,00 23.169.321,00
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.842.744,00 28.732.590,00 28.732.590,00 29.331.362,00 -5.889.846,00
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.069.973.521,00 2.029.921.432,00 34.664.874,00 2.064.586.305,00 2.053.407.831,00 5.387.215,00
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -101.999.349,00 -61.118.816,00 34.664.874,00 -26.453.942,00 -148.073.857,00 -75.545.407,00
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -125.929.805,00 -117.212.000,00 -117.212.000,00 -61.154.402,00 -8.717.805,00
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -8.885.305,00 -5.113.000,00 -5.113.000,00 -22.048.985,00 -3.772.305,00
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -23.542.615,00 -8.000.000,00 -8.000.000,00 -30.138.555,00 -15.542.615,00
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -1.854.000,00 -5.374.000,00 -5.374.000,00 -5.856.458,00 3.520.000,00
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.303.159,00 -2.315.000,00 -2.315.000,00 -2.119.164,00 11.841,00
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -162.514.885,00 -138.014.000,00 -138.014.000,00 -121.317.564,00 -24.500.885,00
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 56.819.888,00 29.815.000,00 45.280.340,00 75.095.340,00 18.850.503,00 -18.275.451,00
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 190.272.176,00 288.338.000,00 285.145.858,00 573.483.858,00 186.395.321,00 -383.211.683,00
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 20.405.761,00 29.212.000,00 21.150.289,00 50.362.289,00 18.322.136,00 -29.956.529,00
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 54.394.311,00 73.535.600,00 20.723.000,00 94.258.600,00 72.634.573,00 -39.864.289,00
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 18.213.662,00 23.574.650,00 5.662.556,00 29.237.206,00 19.946.252,00 -11.023.545,00
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 1.020.000,00 2.515.000,00 3.535.000,00 300.000,00 -3.535.000,00
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 340.105.797,00 445.495.250,00 380.477.044,00 825.972.294,00 316.448.785,00 -485.866.497,00
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 177.590.912,00 307.481.250,00 380.477.044,00 687.958.294,00 195.131.221,00 -510.367.382,00
S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 75.591.563,00 246.362.434,00 415.141.917,00 661.504.352,00 47.057.364,00 -585.912.789,00
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -108.000.000,00 -263.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 155.000.000,00
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk.
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -108.000.000,00 -263.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 155.000.000,00
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 91.656.704,00 74.419.700,00 74.419.700,00 90.612.728,00 17.237.004,00
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 16.317.280,00 18.099.000,00 18.099.000,00 9.991.060,00 -1.781.720,00
S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 107.973.984,00 92.518.700,00 92.518.700,00 100.603.789,00 15.455.284,00
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -26.016,00 -170.481.300,00 -170.481.300,00 603.789,00 170.455.284,00
S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 75.565.547,00 75.881.134,00 415.141.917,00 491.023.052,00 47.661.153,00 -415.457.504,00
28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser
29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve
S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29)
30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten
31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten
32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -4.185.170.200,00 -3.643.842.340,00 -4.185.170.200,00
33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 4.179.389.972,00 3.634.195.799,00 4.179.389.972,00
S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) -5.780.229,00 -9.646.541,00 -5.780.229,00
34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -359.538.562,00 -376.831.161,00 -376.831.161,00 -397.553.174,00 17.292.599,00
S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -289.753.243,00 -300.950.027,00 415.141.917,00 114.191.891,00 -359.538.562,00 -403.945.134,00
35 + Anfangsbestand sonst. Liquid.
S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -289.753.243,00 -300.950.027,00 415.141.917,00 114.191.891,00 -359.538.562,00 -403.945.134,00
1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2021 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)
und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung
des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.
129
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 87
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2022
Verbindlichkeiten Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2022
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Laufzeit
bis 1 Jahr
Laufzeit von
1 bis 5 Jahre
Laufzeit
über 5 Jahre
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.327.490.752,84 16.343.295,53 95.364.306,67 269.277.703,83 945.150.371,19 1.343.834.048,34
2.1 vom Bund
2.2 vom Land 1.065,79 -532,98 532,81 0,00 0,00 532,81
2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen
2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
2.6 vom Kreditmarkt 1.061.069.288,87 28.026.183,45 85.769.752,24 230.901.617,35 772.424.102,73 1.089.095.472,32
2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 -20.724.021,62 9.594.021,62 38.376.086,48 172.726.268,46 220.696.376,55
2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 9.041.666,68 0,00 0,00 0,00 34.041.666,66
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.761.067,05 2.101.430,91 94.777.765,81 0,00 0,00 94.862.497,96
3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 Kontokorrentkonten 1.185,56 296.812,98 297.998,54 0,00 0,00 297.998,54
3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 92.759.881,49 1.804.617,93 94.479.767,27 0,00 0,00 94.564.499,52
4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 102.510.776,37 134.377.520,99 236.888.297,36
4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 510.930,32 -297.548,77 213.381,55
4.2 Leibrentenverträge 65.015,04 -1.113,99 63.901,05
4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 134.676.183,75 236.611.014,76
5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 184.187.361,89 30.710.593,41 214.897.955,30
5.1 von Sondervermögen 3.856.944,64 -906.330,96 2.950.613,68
5.2 von verbundenen Unternehmen 136.643.315,66 28.697.030,34 165.340.346,00
5.3 von Beteiligungen 21.158,97 -20.920,97 238,00
5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 42.669.915,85 3.814.171,81 46.484.087,66
5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 996.026,77 -873.356,81 122.669,96
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 -176.707,32 758.006,32
7. Sonstige Verbindlichkeiten 142.938.193,94 93.812.305,81 236.750.499,75
7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 55.529.140,75 45.834.582,48 101.363.723,23
7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 87.409.053,19 47.977.723,33 135.386.776,52
8. Summe Verbindlichkeiten 1.930.822.865,73 277.168.439,33 2.207.991.305,06
Nachrichtlich:
1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
1.1 aus Krediten 1) 322.023.178,36 11.899.980,06 333.923.158,42
1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 7.465.820,00 -578.560,00 6.887.260,00
1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2022: 6,7 Mio. €).
130
Seite 84 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
Verbindlichkeiten Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2022
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Laufzeit
bis 1 Jahr
Laufzeit von
1 bis 5 Jahre
Laufzeit
über 5 Jahre
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.327.490.752,84 16.343.295,53 95.364.306,67 269.277.703,83 945.150.371,19 1.343.834.048,34
2.1 vom Bund
2.2 vom Land 1.065,79 -532,98 532,81 0,00 0,00 532,81
2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen
2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
2.6 vom Kreditmarkt 1.061.069.288,87 28.026.183,45 85.769.752,24 230.901.617,35 772.424.102,73 1.089.095.472,32
2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 -20.724.021,62 9.594.021,62 38.376.086,48 172.726.268,46 220.696.376,55
2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 9.041.666,68 0,00 0,00 0,00 34.041.666,66
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.761.067,05 2.101.430,91 94.777.765,81 0,00 0,00 94.862.497,96
3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 Kontokorrentkonten 1.185,56 296.812,98 297.998,54 0,00 0,00 297.998,54
3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 92.759.881,49 1.804.617,93 94.479.767,27 0,00 0,00 94.564.499,52
4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 102.510.776,37 134.377.520,99 236.888.297,36
4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 510.930,32 -297.548,77 213.381,55
4.2 Leibrentenverträge 65.015,04 -1.113,99 63.901,05
4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 134.676.183,75 236.611.014,76
5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 184.187.361,89 30.710.593,41 214.897.955,30
5.1 von Sondervermögen 3.856.944,64 -906.330,96 2.950.613,68
5.2 von verbundenen Unternehmen 136.643.315,66 28.697.030,34 165.340.346,00
5.3 von Beteiligungen 21.158,97 -20.920,97 238,00
5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 42.669.915,85 3.814.171,81 46.484.087,66
5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 996.026,77 -873.356,81 122.669,96
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 -176.707,32 758.006,32
7. Sonstige Verbindlichkeiten 142.938.193,94 93.812.305,81 236.750.499,75
7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 55.529.140,75 45.834.582,48 101.363.723,23
7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 87.409.053,19 47.977.723,33 135.386.776,52
8. Summe Verbindlichkeiten 1.930.822.865,73 277.168.439,33 2.207.991.305,06
Nachrichtlich:
1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
1.1 aus Krediten 1) 322.023.178,36 11.899.980,06 333.923.158,42
1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 7.465.820,00 -578.560,00 6.887.260,00
1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2022: 6,7 Mio. €).
131
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 87
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Endstand Anfangsstand Abschreibungen im
GJ
Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand
01.01.2022 + - + / - + 31.12.2022 01.01.2022 + - + / - + + 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022
in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 399.008.477,20 11.547.869,82 -439.991,43 13.160.115,89 0,00 423.276.471,48 -164.538.415,20 -16.108.208,71 430.360,43 0,00 0,00 37.848,00 -180.178.415,48 234.470.062,00 243.098.056,00
II. Sachanlagen
6.870.051.551,87 431.441.413,53 -27.196.470,85 -14.037.960,38 8.730.387,85 7.268.988.922,02 -2.780.101.491,33 -96.401.631,40 8.297.259,62 0,00 -3.282,51 10.319,47 -2.868.198.826,15 4.089.950.060,54 4.400.790.095,87
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 256.539.967,29 17.767.720,90 -4.015.178,34 2.019.990,35 401.289,47 272.713.789,67 -102.445,49 -3.156,00 -0,13 0,00 0,00 0,00 -105.601,62 256.437.521,80 272.608.188,05
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.141.648.472,88 207.191.765,76 -6.599.035,82 19.253.633,29 0,00 2.361.494.836,11 -812.519.188,47 -28.798.708,91 2.176.901,76 0,00 0,00 0,00 -839.140.995,62 1.329.129.284,41 1.522.353.840,49
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.401.124.006,36 17.512.181,23 -980.439,82 11.413.938,39 350.400,87 3.429.420.087,03 -1.711.493.782,50 -50.043.158,07 402.604,07 0,00 0,00 10.309,00 -1.761.124.027,50 1.689.630.223,86 1.668.296.059,53
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
12.833.265,57 1.039,55 0,00 0,00 0,00 12.834.305,12 -3.156.167,57 -250.964,55 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.407.132,12 9.677.098,00 9.427.173,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
397.832.312,90 519.054,80 -8.595.000,00 194,47 7.940.000,00 397.696.562,17 -2.499.993,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.499.993,00 395.332.319,90 395.196.569,17
6. Fahrzeuge
35.943.191,75 750.506,74 -515.849,33 183.800,00 0,00 36.361.649,16 -28.922.733,75 -1.341.054,74 514.732,33 -492,00 0,00 0,00 -29.749.548,16 7.020.458,00 6.612.101,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 269.976.715,94 19.476.419,76 -6.375.117,07 1.287.219,69 38.697,51 284.403.935,83 -175.775.509,92 -15.403.281,49 5.087.171,12 0,00 -3.282,51 10,47 -186.094.892,33 94.201.206,02 98.309.043,50
8. GWG, Tiere
46.184.410,63 11.552,64 -115.850,47 -500,00 0,00 46.079.612,80 -45.631.670,63 -561.307,64 115.850,47 492,00 0,00 0,00 -46.076.635,80 552.740,00 2.977,00
9. Anlagen in Bau
307.969.208,55 168.211.172,15 0,00 -48.196.236,57 0,00 427.984.144,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 307.969.208,55 427.984.144,13
III. Finanzanlagen
961.915.537,83 84.593.027,39 -2.302.434,48 0,00 0,00 1.044.206.130,74 -75.570.047,19 -14.070.587,20 0,00 0,00 0,00 97.606,46 -89.543.027,93 886.345.490,64 954.663.102,81
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 870.560.715,09 81.900.125,87 0,00 0,00 0,00 952.460.840,96 -71.804.098,73 -10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -81.804.098,73 798.756.616,36 870.656.742,23
2. Wertpapiere 23.063.550,62 2.692.901,52 0,00 0,00 0,00 25.756.452,14 -1.473.629,72 -4.070.587,20 0,00 0,00 0,00 16.201,40 -5.528.015,52 21.589.920,90 20.228.436,62
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 33.333.635,96 0,00 -2.302.434,48 0,00 0,00 31.031.201,48 -2.292.318,74 0,00 0,00 0,00 0,00 81.405,06 -2.210.913,68 31.041.317,22 28.820.287,80
Summe Anlagevermögen 8.230.975.566,90 527.582.310,74 -29.938.896,76 -877.844,49 8.730.387,85 8.736.471.524,24 -3.020.209.953,72 -126.580.427,31 8.727.620,05 0,00 -3.282,51 145.773,93 -3.137.920.269,56 5.210.765.613,18 5.598.551.254,68
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs-
gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
2) Die Anlageklasse 09999998 wurde 2018 eingerichtet. Sie dient der Anlagenbuchhaltung als technisches Hilfsinstrument zur Abrechnung spezieller Buchungsvorgänge, die mit keiner Anlage im direkten Zusammenhang stehen. Der Anfangs- und Endbestand steht jährlich immer zu Null.
Buchwerte
132
Seite 86 von 87 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2022
Rücklagen- und Rückstellungen
Stand zum
31.12.2020
Stand zum
31.12.2021
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 665.278.406,28 665.278.406,28 0,00 665.278.406,28
2. Ergebnis-Rücklage 221.458.515,08 242.555.817,11 140.278.564,87 382.834.381,98
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -9.969.158,65 -13.704.802,88 -3.167.346,99 -16.872.149,87
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.641.120.743,00 1.657.894.450,00 14.985.187,00 1.672.879.637,00
1.1. Pensionsverpflichtungen 1.397.175.330,00 1.413.633.369,00 3.159.493,00 1.416.792.862,00
Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 230.152.573,00 228.758.545,00 5.486.315,00 234.244.860,00
Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 187.496.538,00 182.157.680,00 7.582.874,00 189.740.554,00
Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 432.043,00 463.465,00 33.157,00 496.622,00
Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 438.943.814,00 452.518.083,00 2.930.369,00 455.448.452,00
Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 39.351.821,00 41.021.226,00 -5.808.698,00 35.212.528,00
Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 443.438.649,00 456.532.602,00 -2.611.047,00 453.921.555,00
Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 51.334.892,00 46.533.768,00 -4.225.477,00 42.308.291,00
Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 6.025.000,00 5.648.000,00 -228.000,00 5.420.000,00
1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 243.945.413,00 244.261.081,00 11.825.694,00 256.086.775,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 1.779.533,00 2.145.624,00 -84,00 2.145.540,00
Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.829.059,00 1.915.288,00 -80.396,00 1.834.892,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.571.785,00 5.880.386,00 1.593.503,00 7.473.889,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.643.038,00 41.134.126,00 3.012.223,00 44.146.349,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563,00 31.251.773,00 1.923.339,00 33.175.112,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 81.082.754,00 81.123.777,00 4.452.072,00 85.575.849,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 76.595.734,00 78.088.350,00 1.037.848,00 79.126.198,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121,00 23.961,00 2.906,00 26.867,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.628.346,00 2.405.796,00 -116.917,00 2.288.879,00
Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 308.480,00 292.000,00 1.200,00 293.200,00
2. Altlasten 6.623.500,00 5.498.500,00 -83.000,00 5.415.500,00
3. Unterlassenene Instandhaltung 15.873.000,00 14.996.000,00 3.335.100,00 18.331.100,00
4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 4.695.780,33 2.276.405,79 133.586,47 2.409.992,26
5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 2.222.599,11 2.305.763,00 141.215,10 2.446.978,10
6. Sonstige Rückstellungen 231.316.875,42 279.683.143,16 -86.045.325,14 193.637.818,02
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.785.872,15 3.937.222,02 -82.761,70 3.854.460,32
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 6.183.074,58 7.054.912,34 459.108,77 7.514.021,11
Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 10.000.000,00 4.577.000,00 -3.195.000,00 1.382.000,00
Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 159.146,90 87.975,78 247.122,68
Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 70.628,60 62.898,59 45.230,12 108.128,71
Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 211.069.527,61 263.891.963,31 -83.359.878,11 180.532.085,20
7. Summe aller Rückstellungen 1.901.852.497,86 1.962.654.261,95 -67.533.236,57 1.895.121.025,38
133
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 87 von 87
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 202 2 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO
vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Das Jahr 2022 schloss mit einem positiven Jahre sergebnis von 142,8 Mio. Euro ab, nach ei-
nem Jahresüberschuss von 18 Mio. Euro im Vorjahr. Der weitere Anstieg der Verschuldung
im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2022 um 151 Mio. Euro auf 1,66 Mrd. Euro sowie die an-
gesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den
Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesse-
rungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss
nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art.
102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 29.05.2024
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
134
Jahresabschluss
2022
Anhang
33
135
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2
Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5
Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen .................................................................................... 6
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6
AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6
A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 6
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 6
A. II. Sachanlagen ................................................................................................................................... 7
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 8
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9
4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10
6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 10
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 10
stattung .......................................................................................................................................... 10
8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 10
A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 11
1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 14
2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14
3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 16
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 16
4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 16
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 17
B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 17
B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 17
Vorräte ........................................................................................................................................... 17
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 18
1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 18
136
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 18
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 19
3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 19
3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 19
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 20
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 20
5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 21
Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 21
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 22
B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 22
1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 22
C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 23
C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 23
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 23
C. ARAP ........................................................................................................................................ 24
PASSIVA .......................................................................................................................................................... 25
A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 25
A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 25
A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 26
A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 27
A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 27
B. Sonderposten ......................................................................................................................................... 28
1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 28
2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 29
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 29
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 30
5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 31
C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 31
1. Pensions- und Beihilferückstellungen ........................................................................................ 31
2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 32
3. – 12. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 33
137
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 36
1. Anleihen ..................................................................................................................................... 36
2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 36
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 37
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 39
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 40
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 41
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 41
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 42
6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 42
E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 43
Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 45
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 50
Erträge .............................................................................................................................................................. 51
Aufwendungen .................................................................................................................................................. 62
Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 74
Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 78
Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 79
Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 79
Ertragslage ....................................................................................................................................................... 80
Vermögenslage ................................................................................................................................................. 87
Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 88
Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 92
Prognosebericht .................................................................................................................................................... 96
Risikobericht .......................................................................................................................................................... 96
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022 ............................................................................................................... 101
138
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
_________________________________________________________________________________
5
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO)
unter Beachtung der er gänzenden Regelungen der
Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV -
Doppik) erstellt.
In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren
Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden
mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge-
sondert beschrieben.
Die Haushaltssatzung 2022 wurde am 1 8.11.2021
vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom
10.12.2021 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re-
gierung von Mittelfranken erging mit Bescheid vom
10.02.2022. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts-
blatt Nr. 5 vom 02.03.2022.
Am 26.10.2022 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags-
haushaltssatzung beschlossen und mit Schreiben
vom 03.11.2022 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge-
legt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr.
26 vom 21.12.2022 (gemäß § 2 Satz 1 KommvEV).
Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den
Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der
Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs - und Be-
wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun-
gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz
wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und
Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungs-
richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay-
erischen Staatsministerium des Innern angewendet.
Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de-
ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im
Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen
(geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis
31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a
KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die
Aktivierung.
Die zugrunde gelegten Aktivierungsgrundsätze der
BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege-
lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das
Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist z u
aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert darge-
stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaft-
liche Eigentum. Ver mögensgegenstände werden
nach der Brutto -Methode angesetzt, d. h. Vermö-
gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in-
klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden
als Sonderposten passiviert und analog des zugehö-
rigen Anlagengutes aufgelöst.
Für bestimmte A nlagegüter wurden aufgrund des
Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa-
chungsverfahren angewandt:
• Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier-
garten Nürnberg
• Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu-
seen
139
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
_________________________________________________________________________________
6
Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen
In der Bilanz der Stadt Nürnberg wurden seit der Auf-
stellung des Jahresabschlusses 2020 einige Umglie-
derungen von Konten in andere Positionen vorge-
nommen. Eine Vergleichbarkeit der betroffenen Pos-
ten mit den Vorjahreswerten ist nicht mehr gegeben,
da diese in der Bilanz nicht angepasst wurden.
Die Änderungen sind nach § 80 Abs. 2 S. 2
KommHV-Doppik zu erläutern und zu begründen. In
diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die im
Berichtsjahr vorgenommenen Änderungen gegeben.
Das Ausmaß dieser Änderungen auf die Vorjahres-
werte ist bei den Erläuterungen im Anhang zu den
jeweiligen Bilanzpositionen beschrieben. Der ver-
besserten Transparenz wegen wurden in den dort
abgebildeten tabellarischen Übersichten auch die
Vorjahreswerte angepasst.
Bilanzposition PASSIVA II: “Rücklagen“
In der Bilanzposition „Rücklagen“ wurden zum
31.12.2022 bei der Kernstadt eine neue Sonderrück-
lage „Energiesparfonds“ eingestellt.
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen-
stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen-
den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un-
terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er-
läutert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK
Immaterielle Vermögensgegen-
stände aus geleisteten Zuwendun-
gen
Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf-
gelaufene Abschre ibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des
Zuschusses, ansonsten 10 Jahre)
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Lizenzen 44.816,00 57.971,00
EDV-Software 6.429.926,00 4.870.144,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen
236.623.314,00 229.541.947,00
Summe 243.098.056,00 234.470.062,00
140
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
7
Die Bilanzposition „I mmaterielle Vermögensgegen-
stände“ hat sich insgesamt um 8,63 Mio. € erhöht.
Die Position Lizenzen verringert sich aufgrund der
Wertberichtigung durch Abschreibungen um 13 Tsd.
€.
Im Bereich der EDV-Software ist ein Anstieg um 1,56
Mio. € zu verzeichnen. Dazu trägt hauptsächlich die
Einführung von SAP S/4 H ANA sowie die Erneue-
rung der Datensicherungssoftware bei.
Die Bezuschussun g für freigemeinnützige Träger
von Kindertageseinrichtungen betrug 16,83 Mio. €
(u. a. Kiga Weihergartenstr. 12: 2,75 Mio. €, Kita
Großgründlacher Str. 41: 2,13 Mio. €, Kita Hohen-
buckstr. 11: 2,07 Mio. €, Kita Breslauer Str. 201: 2,04
Mio. €, Kita Eckenstr aße 26: 2 Mio. €, Kita Antaly-
astr. 11 a: 1,77 Mio.€, Kiga Annette -Kolb-Str. 59 a:
1,43 Mio. €) und bildet damit den Schwerpunkt bei
den immateriellen Vermögensgegenständen aus ge-
leisteten Zuwendungen.
Zudem wurden für die Surferwelle in der Pegnitz 0,96
Mio. € ausgereicht und zur Eigentumsförderung In-
vestitionszuschüsse in Höhe von 0,5 Mio. € geleistet.
Die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn be-
trug 1,5 Mio. €.
Den Zugängen und Umbuchungen im Wert von
24,71 Mio. € stehen Wertberichtigungen durch Ab-
schreibungen (16,11 Mio. €) gegenüber.
A. II. Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs - und Herstellungskosten gem. § 77
Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR.
Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erfasst. F ür das
Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3
BewertR).
Infrastrukturvermögen
und Sachanlagen im
Gemeingebrauch
Ansatz primär auf Basis der AHK
Die Ersatzbewertung der Infrastruktur- und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be-
wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg.
Bauten auf fremden
Grund und Boden Ansatz zu fortgeführten AHK
Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet:
- AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar)
- Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger
- Erinnerungswert (1 €)
Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK
Maschinen und techni-
sche Anlagen sowie Be-
triebs- und Geschäfts-
ausstattung
Ansatz zu fortgeführten AHK
Anlagen in Bau Ansatz zu AHK
141
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
8
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Grünflächen 32.711.795,86 27.055.347,80
Ackerland 65.775.913,01 52.979.656,67
Wald, Forsten 20.278.109,76 20.141.905,40
Sonstige unbebaute Grundstücke 141.667.054,44 144.085.295,95
Natur- und Landschaftsschutzgebiete 246.659,60 246.659,60
Ruhende und fließende Gewässer 11.928.655,38 11.928.656,38
Summe
272.608.188,05 256.437.521,80
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo
ein Plus in Höhe von 16,17 Mio. €.
Der Wertzuwachs resultiert aus dem Erwerb von
Grünflächen (5,6 Mio. €: u.a. Liegnitzer Straße 4,57
Mio. €, Unterer Espan 0,65 Mio. €, Stöck 0,41 Mio.
€) und Ackerland (12,8 Mio. €). Hiervon entfallen
3,28 Mio. € auf die Grundstücke „Stöck“, 2,95 Mio.
€: „Lerchenäcker“, 2,52 Mio. €:
„Nähe Thoner Weg“ und 1,75 Mio. €: „Tiefes Feld“.
Bei den sonstigen unbebauten Grundstücken ist ein
Rückgang von 2,42 Mio. € zu verzeichnen. Einige
Grundstücke waren Einwurfsgrundstücke bei diver-
sen Umlegungen (Parlerstraße|Zeisigweg 1,89 Mio.
€, Tiefes Feld 0,9 Mio. €).
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Kindertageseinrichtungen 170.261.838,00 161.843.638,00
Schulen 496.628.146,00 368.048.788,00
Wohnbauten 8.409.908,00 8.439.093,00
Verwaltungsgebäude 57.264.494,00 54.113.092,00
Betriebsgebäude 4.558.622,00 4.660.831,00
Sonstige Bauten 409.980.055,00 371.558.132,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 375.250.777,49 360.465.710,41
Summe 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41
Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund-
stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von
193,22 Mio. € ist vor allem auf den Bau von Schulen
(+ 128,58 Mio. €) und sonstigen Bauten (+ 38,42 Mio.
€) zurückzuführen.
Im Bereich der Kinde rtageseinrichtungen (+ 8,42
Mio. €) wurden im Wesentlichen fertiggestellt: KiHo
Wandererstraße 170 (7,09 Mio. €) und Striegauer
Straße 9 (3,41 Mio. €).
Den Zugängen ( 9 Mio. €) und Umbuchungen (2,96
Mio. €) stehen Abschreibungen i. H. v. 3,54 Mio. ge-
genüber.
Zu einem enormen Zuwachs in Höhe von 128,58
Mio. € im Vergleich zum Vorjahr kommt es bei den
Schulen. Die Bertolt -Brecht-Schule wurde im April
2022 fertiggestellt (118,73 Mio. €) und das sog.
„Tempohaus“ in der Schoppershofstr. 80, in dem sich
142
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
9
die Staatl. Berufsoberschule befindet, wurde erwor-
ben (19,31 Mio. €).
In der Position Verwaltungsgebäude (+ 3,15 Mio. €)
ist die Sanierung der Gaststätte „Tucherbräu am
Opernhaus“ (5,31 Mio. €) maßgeblich für die Steige-
rung. Den Zugängen (2,01 Mio. €) und Umbuchun-
gen (3,61 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen in Höhe von 2,47 Mio. € entgegen.
Die sonstigen Bauten verzeichnen einen Anstieg von
38,42 Mio. €. Ursächlich hierfür ist die Fertigstellung
der Turnhalle der Bertolt -Brecht-Schule (44,54 Mio.
€).
Den Zugängen ( 40,34 Mio. €) und Umbuchungen
(7,16 Mio. €) stehen Wertberichti gungen aus Ab-
schreibungen i. H. v. 9,02 Mio. € entgegen.
Die Position bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte steigt um 14,79 Mio. € an, größten-
teils bedingt durch den Erwerb des sog. „Tempohau-
ses“ (11,33 Mio. €).
Die Positionen Wohnbauten ( - 29 Tsd. €) und Be-
triebsgebäude (- 102 Tsd. €) vermindern sich ledig-
lich um die Differenz von Zugängen und Wertberich-
tigungen aus Abschreibungen.
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch)
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 863.837.066,14 860.647.664,47
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 557.078.770,39 568.111.643,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 86.631.165,00 92.177.442,00
Versorgungsnetze 863.819,00 948.986,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 159.885.239,00 167.744.488,00
Summe 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86
Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan-
lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet insgesamt
einen Rückgang i. H. v. 21,33 Mio. €.
Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
gibt es einen Zugang i. H. v. 3,19 Mio. € (u. a. Stöck:
0,8 Mio. €, Regensburger Straße: 0,6 Mio. €, Nähe
Grünewaldstraße: 0,59 Mio. €).
Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ist
ein Rückgang i. H v. 11,03 Mio. € zu verzeichnen.
Die Zugänge (9,58 Mio. €) und Umbuchungen (8,58
Mio. €) entstehen u. a. durch folgende Maßnahmen:
Außenanlagen der Bertolt -Brecht-Schule und Turn-
halle (5,24 Mio. €), Spielplatz Rechenberg (2,61 Mio.
€), Spielplatz und Grünanlagen Jamnitzer Platz (1,56
Mio. €), Grünanlage Röthenbacher Hauptstr./Land-
graben (1,54 Mio. €), Schulsportanlage Melan-
chthon-Gymnasium (1,55 Mio. €), Umbau Betriebs-
hof Langwasser (0,93 Mio. €).
Die Wertberichtigungen durch Abschreibungen be-
tragen 29,15 Mio. €.
Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
kommt es zu einem Rückgang von 5,55 Mio. €
Investiert wurde vor allem in den Oberbau (1,28 Mio.
€) und die Stromversorgung (1,18 Mio. € ). Den Zu-
gängen (1,49 Mio. €) und Umbuchungen (1,05 Mio.
€) stehen Wertberichtigungen durch Abschreibungen
(8,09 Mio. €) gegenüber.
Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es zu einer
Minderung um 7,86 Mio. €.
Investiert wurde in folgende Maßnahmen: Bahn-
hofstr./Marientunnel Nord (0,3 Mio. €), Allersberger
Tunnel/Bahnhofstr. (0,27 Mio. €), Ahornstr./Weißen-
burger Str. (0,21 Mio. €) u.v.m. Die Abschreibungen
betragen 12,72 Mio. €.
Beim Infrastrukturvermögen insgesamt stehen den
Zugängen (17,51 Mio. €) und Umbuchungen ( 11,41
Mio. €) Anlagenabgänge ( 0,98 Mio. €) und Wertbe-
richtigungen aus Abschreibungen in Höhe von 50,04
Mio. € sowie Abschreibungen durch Abgänge in
Höhe von 0,4 Mio. € gegenüber.
143
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
10
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Bauten auf fremden Grund und Boden
9.427.173,00 9.677.098,00
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Kunstgegenstände 394.538.216,62 394.673.967,35
Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55
Summe 395.196.569,17 395.332.319,90
Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich-
net insgesamt einen Rückgang in Höhe von 136 Tsd.
€ im Vergleich zum Vorjahr. Entsprechend der Prü-
fungsfeststellungen des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbands wurden zur Überprüfung der
Werte der besonders wertvollen Exponate der Zime-
lien bei der Stadtbibliothek externe Wertgutachten
eingeholt. Entsprechend dieser Wertgutachten sinkt
der Buchwert der betroffenen Werke insgesamt um
0,65 Mio. €.
Die neuen Gutachten führten zu Abgängen in Höhe
von 8,6 Mio. € (Layouts der Schedel´schen Weltchro-
nik: - 2,8 Mio. €, Hausbücher der Lan dauerschen
Zwölfbruderstiftung: - 2,0 Mio. €, 16. Meistergesang-
buch | Hans Sachs: -1 Mio. € u.a.) und zu Nachakti-
vierungen in Höhe von 7,94 Mio. € (Dürer Codex:
+ 5,5 Mio. €, Bilderbibel: + 1,3 Mio. €, Besler Basilius
| Hotus Eystettensis: + 0,94 Mio. € und Christina Eb-
ner | Visionen: + 0,2 Mio. €).
6. Fahrzeuge 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus-
stattung
Maschinen 3.773.085,00 4.099.311,00
Technische Anlagen 4.014.089,00 4.776.307,00
Betriebsvorrichtungen 22.091.054,00 22.271.991,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.430.815,50 63.053.597,02
Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 2.977,00 552.740,00
Summe 98.312.020,50 94.753.946,02
8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 427.984.144,13 307.969.208,55
144
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
11
Die Anlagenkla sse Fahrzeuge verzeichnet einen
Rückgang um 0,41 Mio. € auf 6,61 Mio. €. Den Zu-
gängen (0,75 Mio. €) und Umbuchungen (0,18 Mio.
€) stehen Abgänge (0,52 Mio. €) und Wertberichti-
gungen aus Abschreibungen (1,34 Mio. €) und Ab-
gängen (0,51 Mio. €) gegenüber. Die größten An-
schaffungen waren ein Ke hrmaschinen-Aufbau (0,2
Mio. €) für den BgA Nürnberger Märkte sowie meh-
rere Spezialfahrzeuge für die Feuerwehren. Der
größte Abgang war der Verkauf des Bücherbusses
1/Villa Leon (- 0,22 Mio. €).
Die Anlagenklasse Maschinen entwickelte sich rück-
läufig (-0,33 Mio. €), da die Wertberichtigungen aus
Abschreibungen und Abgängen die Wertsteigerun-
gen aus Zugängen und Umbuchungen übersteigen.
Die technischen Anlagen sinken um 0,76 Mio. €. Den
Zugängen in Höhe von 0,16 Mio. € (u.a. fünf Klima-
anlagen für BOS-Funk) stehen Abgänge in Höhe von
0,37 Mio. € (u.a. Kälte- und Lüftungsanlagen) und
Wertberichtigungen aus Abschreibungen ( 0,92 Mio.
€) gegenüber.
Die Position Betriebsvorrichtungen verzeichnet einen
Rückgang um 0,18 Mio. € auf 22,09 Mio. €. Dennoch
gab es Zugänge in Höhe von 2,77 Mio. € (u.a. Brand-
meldertrassen 0,96 Mio. €, Trassen Städtisches Netz
0,47 Mio. €, Zambelli -Gleitregalanlage Nunnen-
beckstr. 6-8: 0,26 Mio. €). Dagegen stehen Abgänge
(0,11 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Abschrei-
bungen (3,26 Mio. €).
Am stärksten ist der Zuwachs bei der Betriebs - und
Geschäftsausstattung (+ 5,38 Mio. €). U.a. wurden
folgende Anschaffun gen getätigt: lernmittelfreie
Schulbücher (1,1 Mio. €), Server -Erweiterung und
Modernisierung Cisco Unified (0,62 Mio. €), Erneue-
rung der Loadbalancer Landschaft Citrix (0,26 Mio.
€). Für folgende Maßnahmen wurden Erstausstattun-
gen aktiviert: Bertolt-Brecht-Schule (1,94 Mio. €) mit
Turnhalle (0,95 Mio, €) und Henry -Dunant-Interims
KiHo Wandererstraße 170 (13 Tsd. €).
Den Zugängen (16,5 4 Mio. €) und Umbuchungen
(0,95 Mio. €) stehen Abgänge (5,89 Mio. €) und Wert-
berichtigungen aus Abschreibungen (10,9 Mio. €) ge-
genüber.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind um 0,55
Mio. € auf 2.977 € gesunken und somit fast vollstän-
dig abgeschrieben. Aufgrund einer Gesetzesände-
rung entfällt die Inventarisierung von beweglichem
und immateriellem Sachanlagevermögen seit dem
01.01.2019 unter der Wertgrenze von 800 € netto.
Den Zugängen ( 11 Tsd. €) stehen Abgänge ( 116
Tsd. €) und Wertberichtigungen aus Abschreibungen
(0,56 Mio. €) gegenüber.
Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf-
grund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um
120,01 Mio. €. Den Zugängen (168,21 Mio. €) stehen
Umbuchungen (48,2 Mio. €) entgegen. In den Zugän-
gen finden sich vor allem große, sich über Jahre er-
streckende Investit ionsvorhaben. Dazu zählen u.a.
folgende: Erweiterung der U -Bahnlinie U3 - Bauab-
schnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreu th bei
Schweinau bis Gebersdorf (35,11 Mio. €), Neubau
Schulzentrum Südwest (7,88 Mio. €), Neubau Grund-
schule Forchheimer Straße (7,85 Mio. €), 3. BA des
Künstlerhauses in der Königstr. 93 (6,59 Mio. €), ab-
schließender Ausbau Dokuzentrum (5,11 Mio. €),
Generalsanierung U-Bahnhof Muggenhof (4,15 Mio.
€), Erwerb großer Teile des Prinovis-Areals im Stadt-
teil Langwasser (4,16 Mio. €) zur Errichtung eines
Schulzentrums.
A. III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unter nehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage , ggf. vermindert um Abschreibun-
gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte
Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung )
zum Erinnerungswert von 1 €
Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen
145
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
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12
Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten
Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um
Abschreibungen
1. Verbundene Unternehmen
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2021)
31.12.2022
€
31.12.2021
€
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-
Fürth-Erlangen GmbH
56,34 20.000,00 20.000,00
Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 127.713.198,53 127.713.198,53
NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00
noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28
NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg
94,90* 24.260,80* 24.260,80
Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00
wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 70,89 320.999.933,89 239.834.362,14
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 49,00 33.316.388,82 33.316.388,82
Summe 690.494.703,85 609.329.132,10
Der Anteil an der wbg Nürnberg GmbH Immobi-
lienunternehmen hat sich in 2022 um weitere 10,01
% (nach 11,57% in 2019, 4,32 % in 2020 und 15,00
% in 2021) auf 80,9 % erhöht. Grund ist die Abtretung
eines Anteils von den Städtischen Werken Nürnberg
(StWN) in 2022 zu einem Kaufpreis von 81,1 Mio. €
plus Notarkosten. Der Kaufpreis ist in insgesamt drei
Tranchen fällig zum 1.1.2024 (24,00 Mio. €),
1.1.2025 (50,0 Mio. €) und 1.1.2026 (7,1 Mio. €).
1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände)
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2022)
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt-
ronische Medien 1,00 255,65 255,65
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02
Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00
Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00
146
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
13
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00
Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00
NürnbergMesse GmbH 49,969 103.336.399,80 113.336.399,80
Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli-
chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 2.500,00
Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg 5,1* 1.635,12* 0
Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin-
zipien“ --- 5.000,00 5.000,00
Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00
WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94
Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00
Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-
alarmierung --- 1,00 1,00
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00
Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
(KVÜ) --- 1,00 1,00
Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken ---
1,00 1,00
Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 1,00
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ---
1,00 1,00
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn-
berg
--- 1,00 1,00
Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach-
gruppe --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren
Schwarzachthal --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob-
lauchslandes --- 1,00 1,00
Summe 137.230.297,5 147.228.662,41
Bei der NürnbergMesse GmbH wurde die Kapitalein-
lage aus dem Jahr 2020 in Höhe von 10 Mio. € we-
gen pandemiebedingter Verluste abgeschrieben. Die
Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg
wurde aus der Projektentwicklungsgesellschaft St.
Leonhard-Nord mbH gegründet und um 5,1 % aufge-
stockt. Damit beträgt der Anteil künftig 100 % und
wird unter den verbundenen Unternehmen ausge-
wiesen (siehe *).
147
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
14
1. Sondervermögen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00
Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00
Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00
NürnbergBad (NüBad) 7.998.102,24 7.998.102,24
NürnbergStift (NüSt) 21.953.396,61 21.220.477,61
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00
Summe 42.931.740,85 42.198.821,85
Die Erhöhung bei den Sondervermögen beruhen auf
Grundstückseinlagen beim Eigenbetrieb Nürnberg-
Stift in Höhe von 0,7 Mio. € (Raudtener Straße).
2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
rechte“
1.109.226,83 1.349.953,03
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.502.261,32 1.807.543,31
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 759.281,24 945.576,48
Otto Lauterbach-Stiftung 1.137.596,95 1.412.308,99
Marie-Hack-Stiftung 3.691.152,99 4.305.648,49
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 70.888,97 93.041,50
Andreas-Winterbauer-Stiftung 235.735,28 272.222,90
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 917.899,31 1.110.734,11
Andreas-Staudt-Stiftung 159.167,16 197.470,89
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 54.468,47 72.274,62
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.930.201,15 2.221.049,99
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 201.354,35 287.817,75
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 83.133,50 101.325,46
148
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
15
Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 105.972,73 136.708,03
Auxiliar-Stiftung 121.861,18 152.180,70
Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 277.539,80 339.221,10
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 112.718,40 130.759,00
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 138.155,53 154.279,75
Margarete-Weigel-Stiftung 508.734,17 609.758,97
Leonhard Wagner Stiftung 203.264,38 253.095,20
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 165.301,73 203.500,73
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 660.433,66 809.460,04
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 126.734,00 147.004,00
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 522.628,18 620.283,40
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 476.081,67 562.683,32
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 41.380,56 50.148,39
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 36.088,40 43.244,00
Erich und Grete Berwind Stiftung 1.862.960,42 2.125.332,59
Stiftung Klinikum Nürnberg 445.545,53 586.240,53
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 763.528,94 279.200,00
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 115.348,00 155.928,00
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 22.496,13 24.645,63
Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 19.260,00 29.280,00
Stamm-Schmitt-Stiftung 1.650.035,69 0,00
Summe 20.228.436,62 21.589.920,90
Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der
rechtlich unselbstständigen Stiftungen reduzierte
sich von 2021 auf 2022 um 1,4 Mio. € auf rd. 20,23
Mio. €. Bei den Bestandsveränderungen wird auf
die abg erechneten Wertpapieraufträge abgestellt.
Darin sind auch die realisierten Kursgewinne/ -ver-
luste enthalten, welche über die Ergebnisse aus
Vermögensumschichtungen abzubilden sind.
Die Zugänge in 2022 betragen insgesamt rd. 4,53
Mio. €. Sie beinhalten neben der Wiederanlage
endfälliger od er verkaufter Wertpapiere auch die
149
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
16
Anlage von liquiden Mitteln , welche als Inflations-
ausgleich dienen. Zudem sind in den Zugängen
auch die Übertragungen von Wertpapieren aus der
Nachlass Abwicklung (rd. 141 T€) enthalten.
Die Abgänge belaufen sich auf rd. 1,84 Mio. € (zu
Anschaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei-
bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz-
stichtag in Höhe von 4,07 Mio. € und buchmäßige
Zuschreibungen in Höhe von ca. 16 T€ getätigt.
3. Versorgungsrücklage 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.957.630,26 34.957.630,26
Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 5,90 5,90
Summe 34.957.636,16 34.957.636,16
Dieser Posten enthält d ie von der Stadt Nürnberg
nach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage
zugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen
Pensionsfonds ( einem thesaurierenden Spezial-
fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 be-
steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur An-
lage. Eine Neuanlage unterblieb daher.
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00
Summe 6.993.240,00 6.993.240,00
In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“
ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Kli-
nikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird.
4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Ausleihungen an Sondervermögen 6.700.000,00 7.600.000,00
Summe 6.700.000,00 7.600.000,00
Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es
sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei-
genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be-
triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge-
hörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb
150
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
17
im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darle-
hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um
die geleisteten Tilgungsraten.
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Verkaufte Darlehensforderungen 213.381,46 510.930,23
Sonstige vergebene Darlehensforderungen 14.913.166,34 15.936.646,99
Genossenschaftsanteile 500,00 500,00
Summe 15.127.047,80 16.448.077,22
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins-
verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh-
nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver-
kauft wurden. Im Forde rungskaufvertrag wurde ver-
einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle-
hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und
Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von
der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und
den Darlehensnehmern blieben hierb ei unberührt.
Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge-
bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich-
keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be-
rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer-
den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der
Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen
gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der
zum Bilanzstichtag ausgewie sene Bestand der ver-
kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber
dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten
Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert.
Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun-
gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar-
lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der
Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le-
hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu-
zierung des Bestandes um kumuliert 1,0 Mio. € ge-
genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun-
gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un-
verzinsliches Darlehen.
Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs-
genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €.
B. Umlaufvermögen
B. I. Vorräte
Vorräte 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial,
fertige Erzeugnisse
580.973,55 558.589,38
Grundstücke 30.728.783,69 40.162.925,83
Summe 31.309.757,24 40.721.515,21
151
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
18
Die Bestandsveränderung “ (+ 22 Tsd. €) der Posi-
tion „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmate-
rial, fertige Erzeugnisse ist vor allem den Inventurer-
gebnissen bei KuM (Spielzeugmuseum, Dokumenta-
tionszentrum, Memorium Nürnberger Prozesse),
dem Stadtarchiv und dem Hochbauamt geschuldet.
Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö-
gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der
dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d.
BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -1512.5-25). Die
Minderung um 9,4 Mio. € ergibt sich insb. aus folge-
den Abgä ngen: Ludwig -Frank-Straße (4,3 Mio. €),
Raudtener Straße (1,64 Mio. € - Übertragung an
NüSt), Salachweg 2 -10 in Schwarzenbruck (2,02
Mio. €).
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Abgabenforderungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Gebührenforderungen 23.060.463,70 19.218.193,46
Beitragsforderungen 2.539.253,35 2.675.576,26
Steuerforderungen 62.193.413,62 60.070.223,06
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.274.878,17 2.421.263,10
Summe 90.068.008,84 84.385.255,88
Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 5, 7 Mio. € . Der
größte Anstieg ist bei den Gebührenforderungen (+
3,8 Mio. €) und den Steuerforderungen (+2,1 Mio. €)
zu verzeichnen. Bei den ausgewiesenen Beträgen
sind Einzelwertberichtigungen kritischer Forderun-
gen (Insolvenzanmeldung des Schuldners bzw. lang-
jähriger Außenstand) sowie Pauschalwertberichti-
gungen des restlichen Forderungsbestands berück-
sichtigt.
Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti-
gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be-
richtsjahr auf einen Betrag von 48,1 Mio. € und er-
höht sich somit gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Mio.
€. Bei den Gebührenforderungen wurden 2,2 Mio.€,
bei den Beitragsforderungen 0,8 Mio. € und bei den
sonstigen öf fentlich-rechtlichen Forderungen 0,7
Mio.€ wertberichtigt. Dies entspricht jeweils in etwa
dem Niveau des Vorjahres.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.507.375,24 3.915.822,45
Summe 4.507.375,24 3.915.822,45
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen
aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein-
barungen u.v. m.) erhöhten sich gegenüber dem
Stichtag 31.12.2021 um 0,6 Mio. €. Die Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,4
Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
152
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
19
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.262.666,68 899.323,92
Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 6.590.208,41 52.509,57
Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.703.872,10 384.292,04
Summe 9.556.747,19 1.336.125,53
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen war 2022 im Vergleich zu 2021 ein Zuwachs von 8,2 Mio.
€ zu verzeichnen. Der größte Anstieg erfolgte dabei auf dem Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH (+6,5 Mio.
€). Gerade bei den Kontokorrentkonten der städtischen Töchter kommt es generell zu starken Schwankungen.
3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Forderungen gegen Beteiligungen 30.119,54 9.168,47
Summe 30.119,54 9.168,47
Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe
und Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag
entweder unter dieser Position, oder bei negativem
Saldo unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus-
gewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten
Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag.
3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Forderungen gegen Sondervermögen 4.243.845,46 3.892.563,63
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
weltanalytik (SUN) 5.248.393,75 7.439.827,80
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 447.039,97 0,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.216.573,61 5.683.261,22
Kontokorrentkonto WBG KommunalGmbH 0 13.389.021,65
Liquide Mittel SÖR 0 8.071.087,77
Summe 16.155.852,79 38.475.762,07
153
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
20
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich diese Po-
sition um 22,3 Mio. €.
Der positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto WBG
Kommunal GmbH aus der Betriebsmittelanforderun-
gen der WBG Kommunal für das Projekt „Kooperati-
ves Schulzentrum Bertolt -Brecht Schule “ ( ÖÖP)
wurde im Jahr 2022 durch die Rückgabe der Be-
triebsmittel ausgeglichen.
Bei den Liquiden Mitteln SÖR wurden die bisher
noch nicht gegen das Betriebsmittelkonto ausgegli-
chenen Beträge aus der Begleichung des Straßen-
entwässerungsanteils SÖR an SUN auf das Konto-
korrentkonto SÖR umgebucht.
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu-
nale Arbeitsgemeinschaften
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 32.715,98 62.715,98
Summe 32.715,98 62.715,98
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und
Transferleistungsforderungen
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Forderungen gegen den Bund 18.278.881,85 16.991.231,32
Forderungen gegen das Land 46.767.591,71 7.778.910,12
Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 4.261.709,97 2.633.333,60
Forderungen gegenüber Zweckverbänden 389.600,81 454.178,09
Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 69.319,27 77.532,13
Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 1.329.430,24 194.427,03
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 12.772,96 35.449,83
Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 6.843.020,11 6.050.267,38
Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent-
lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -964.354,16 -826.912,08
Summe 76.987.972,76 33.388.417,42
Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 nahmen die Gesamt-
forderungen der Position Forderungen gegenüber
dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor-
derungen gegenüber dem letzten Jahr um 43,6 Mio.
€ zu. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen
ergab sich insbesondere bei den Forderungen ge-
genüber dem Land ein Zuwachs von 39 Mio. € auf-
grund der Transferleistungen im AsylbLG.
154
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
21
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be-
reich der sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun-
gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich
für 2022 auf 1 Mio. €.
5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Forderungen gegen Mitarbeitende 62.740,95 61.522,50
Andere sonstige Vermögensgegenstände 66.892.595,82 46.938.716,90
Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 2.546.047,01 2.758.630,34
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00
Durchlaufende Gelder 13.782,79 14.244,08
Verrechnungskonten 5.547.912,70 5.040.539,29
Summe 75.063.079,27 54.813.653,11
Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände
stieg gegenüber dem Vorjahr um 20 Mio. €. Stark
schwankend sind hier unter anderem die „Anderen
sonstige Vermögensgegenstände“. Diese werden im
Anschluss näher erläutert.
Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbei-
tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Über-
zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückforde-
rungen aus Überzahlungen ausgewiesen.
Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan-
tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich-
tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren-
zung) 66.420.232,70 46.470.470,43
Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00
Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.404,85 1.404,85
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Kautionen SHA) 160.957,77 156.841,62
Verrechnungskonto: Zahlungen PSCD für FI 0,50 0,00
155
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
22
Summe 66.892.595,82 46.938.716,90
„Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge-
schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz-
stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han-
delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren
und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat-
tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Au-
ßerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch ge-
genüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passi-
vierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausge-
wiesen.
Die Position erhöht sich zum Bilanzstichtag
31.12.2022 um 20 Mio. € im Vergleich zu 2021. We-
sentlich für die Erhöhung des Bestands war die Ab-
grenzung der Umsatz - Einkommensteuer, des Ein-
kommensteuerersatzes und der Gewerbesteuerum-
lage i. H. v. 15,2 Mio. € aus 2023 ins Jahr 2022.
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
B. IV. Liquide Mittel
1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2022
31.12.2021
€
Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53
Bankbestand (Zahlungsverkehr) 61.515.245,28 371.171.333,20
Bankbestand (Festgelder) 300.603.615,04 41.603.807,51
Summe 362.913.042,08 413.789.607,24
Die liquiden Mittel zum 31.12.2022 haben sich im
Vergleich zu 2021 um rund 50,9 Mio. € vermindert.
Trotz des Rückgangs war die Zahlungsfähigkeit und
die Liquidität der Stadt Nürnberg im Jahr 2022 stet s
gewährleistet, Im Gesamtbestand zum 31.12.2022
sind ca. 68,8 Mio. € enthalten, die per Saldo von Son-
dervermögen, Beteiligungen und Stiftungen bei der
Stadt hinterlegt wurden (in der Bilanz ausgewiesen
156
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
23
unter B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontokorrentkon-
ten)“.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. ARAP: Disagio 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Disagio 34.950,00 128.150,00
Summe 34.950,00 128.150,00
Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte
Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben.
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 18.311.246,87 17.673.893,87
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 7.043.477,23 5.808.965,34
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II -43.217,40 9.410,33
Summe 25.311.506,70 23.492.269,54
Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig
ausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun-
gen und Versorgungsbezüge für Januar 20 23, die
bereits im Dezember 20 22 ausbezahlt wurden. Die
den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats-
theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For-
derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak-
tiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten.
Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe-
leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2022 die So-
zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem-
ber 2022 im Voraus für den Monat Januar 2023 aus-
bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um-
fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen
zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe f ür behin-
derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten
und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig aus-
gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun-
gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssu-
chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es
sich um Beträge, die im Dezember 2022 gezahlt wur-
den, tatsächlich aber bereits Leistungen für Januar
2023 sind.
157
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
24
C. ARAP 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 15.125.407,36 13.740.846,28
Summe 15.125.407,36 13.740.846,28
Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben
erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen
wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen
darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um
Vorauszahlungen für Zus chüsse, Ablösezahlungen,
Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge . Aufgrund der
Vielzahl an abg renzungsrelevanten Fällen bei der
Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung
eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Fi-
nanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal-
ten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab-
zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt
und bei denen es sich um in ungefähr gleicher Höhe
regelmäßig wiederkehrende Beträge handelt, die
das Jahreserge bnis nicht we sentlich beeinflussen
(vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB).
Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im
Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 1,4 Mio. € er-
höht.
Die größten Posten sind zum Stichtag die im Dezem-
ber 2022 für den Leistungszeitraum Januar 2023 ge-
zahlte Monatszahlung für die Kosten der Unterkunft
nach SGB II i. H. v. 8,5 Mio. €, die Kaufpreiszahlung
für die erworbenen Grundstücke FlNrn. 75 und 141,
Gemarkung Worzeldorf ( Übergang Nutzen/Lasten
erfolgte im Januar 2023 ) i. H. v. 2 Mio. €, sowie die
erste Abschlagszahlung zur Beitragszahlung der
Kommunalen Unfallversicherung für Januar 202 3
(1,2 Mio. €).
158
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
25
PASSIVA
A. Eigenkapital
A. I. Basiskapital
Das Basiskapital der Stadt hat sich 2022 gegenüber
dem Vorjahr nicht verändert.
Die Position „ Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi-
onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von
den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung
„Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für
die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für
deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu-
schuss zu behandeln und werden unter der Eigen-
kapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pen-
sionsfonds/ Versorgungsrück lage)“ ausgewiesen.
Ab dem 01.01.2018 besteht keine g esetzliche Ver-
pflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage
mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorge-
nommen, demzufolge wurden auch keine Erstattun-
gen von den Töchtern eingefordert.
Das Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stif-
tungen erhöhte sich um 614 T€. Die Erhöhung ist
auf die Abwicklung von Nachlässen zurückzuführen.
Die Zustiftungen ins Grundstockvermögen verschie-
dener nichtrechtsfähiger Stiftungen reduzieren sich
um 19 T€ aus der Endabrechnung eines Nachlas-
ses.
Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück-
lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba-
siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa-
pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla-
gen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsaus-
gleich) sicherzustellen.
1. – 6. Basiskapital
31.12.2022
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2021
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrück-
lage) 993.351,40 993.351,40
Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 21.724.353,94 21.110.736,11
Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 6.778.670,20 6.797.606,73
Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stif-
tungen 2.812.615,99 2.572.614,86
Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger
Stiftungen -2.264.534,65 1.786.804,76
Summe 695.322.863,16 698.539.520,14
159
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
26
Die Position „Ergebnisse aus Vermögensum schich-
tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs-
verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu-
sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen
der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt
wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs-
gewinne bzw. - verluste zum Bilanzstichtag abge bil-
det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs-
verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1
Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali-
sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen-
sumschichtungen.
A. II. Rücklagen
1. - 2. Rücklagen
31.12.2022
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2021
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Ergebnisrücklage 382.834.381,98 242.555.817,11
Sonderrücklage Energiesparfonds 5.000.000,00 0
Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) 1.797.887,39 1.375.682,74
Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 678.614,07 703.568,63
Summe 390.310.883,44 223.291.622,13
Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten
Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be-
richtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung
des Jahresergebnisses 2021 aufgrund des durch die
„Kernstadt“ erwirtschafteten Überschusses um
140,3 Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die
Zusammensetzung des Jahresüberschusses finden
sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva
A. IV. „Jahresergebnis“.
Neu gebildet wurde 2022 die Sonderrücklage Ener-
giesparfonds. Gemäß 7.3.1.4 BewR werden hier Mit-
tel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbeschluss
am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und mittelfristi-
gen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fern-
wärme und Strom thesauriert.
Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried-
hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch
nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen , da
diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung unter-
liegen. In 2022 erhöhte sich ihr Bestand um 422 T€,
da die aus Zahngolderlösen gebundenen Mittel zu-
genommen haben.
Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi-
talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen.
Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62
Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähi-
gen Stiftungen reduzierte sich in 2022 um 25 T€ zu
Gunsten der Position „Zuführungen aus den Ergeb-
nisrücklagen nichtrechtsfähiger Stiftungen“:
160
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
27
A. III. Verlustvortrag
Verlustvortrag
31.12.2022
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2021
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung -68,55 0
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -4.021.228,67 -3.548.518,62
Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -12.850.852,65 -10.156.284,26
Summe -16.872.149,87 -13.704.802,88
Grund für den Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stif-
tung in Höhe von 68,55 € ist, dass der Nachlass der
Pocket-Opera-Stiftung in 2022 noch nicht abgewi-
ckelt wurde. Allerdings bestanden bereits rechtliche
Zahlungsverpflichtungen.
Der Verlustvortrag des Marktamtes erhöhte sich
nach 2022 um 472 T€ auf rund 3,6 Mio. €.
Die Friedhofsverwaltung erwirtschaftete in 20 22 ei-
nen Verlust, so dass sich der Verlustvortrag um 2,7
Mio. € auf 12,9 Mio. € steigerte.
A. IV. Jahresergebnis
Jahresergebnis
31.12.2022
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
31.12.2021
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
Jahresergebnis 142.751.515,49 18.014.324,46
Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss
in Höhe von rund 142,75 Mio. € erwirtschaftet, wel-
cher sich wie folgt zusammensetzt:
Jahresergebnis
31.12.2022
€
(„-„ = Defizit)
31.12.2021
€
(„-„ = Defizit)
161
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
28
„Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und
Friedhofsverwaltung)
145.278.564,87 21.097.302,03
Nichtrechtsfähige Stiftungen 218.024,41 387.405,74
Externer Kostendecker Marktamt -472.710,05 104.651,60
Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -2.272.363,74 -3.575.034,91
Summe 142.751.515,49 18.014.324,46
B. Sonderposten
Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der
Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen
Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über-
nahme der Altbestände aus der Vermögensrech-
nung konnte diese Zuordnung aus technischen
Gründen teilweise nicht erfolgen.
1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 125.144.883,86 120.403.182,71
Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 656.523.884,09 636.553.994,82
Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein-
deverbänden
984.904,40 988.584,40
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 5.492,83 5.492,83
Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be-
reichen
6.225,83 6.245,83
Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech-
nungen
1.938.434,96 1.933.763,96
Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son-
derrechnungen
3.636.758,18 3.200.642,79
Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 19.906.051,23 20.465.436,80
Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 105.048.704,16 105.774.173,63
Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 9.176.388,78 9.510.851,78
162
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
29
Summe 922.371.728,32 898.842.369,55
Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen
verzeichnet einen Anstieg um 23,53 Mio. €.
An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt
9,76 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurd en die Ge-
neralsanierung des Gebäudes für Kultur/Gemein-
schaftshaus Langwasser (2,35 Mio. €), Museumsge-
bäude/Archiv Kunsthalle (2,16 Mio. €), Quartierspark
Eberhardshof (0,52 Mio. €), Kita Großgründlacher
Str. 41 (0,51 Mio. €), Kita Antalyastr. 11 a (0,38 Mio.
€).
Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,75
Mio. €) verbleibt bei dieser Position ein Anstieg i. H.
v. 4,74 Mio. €.
Die Gesamtsumme der Fördermittel des Landes be-
trägt 55,01 Mio. €. Die Investitionspauschale betrug
9,24 Mio. € und 1,25 Mio. € die Straßenausbaupau-
schale nach Art. 13h BayFAG.
Gefördert wurde außerdem die Generalsanierung
des Gebäudes für Kultur/Gemeinschaftshaus (1,11
Mio. €) und die Errichtung der Integrierten Leitstelle
in der Regenstr. 8 (2,28 Mio. €).
An Landesmitteln nach Art. 10 FAG (29,67 Mio. €)
wurden diverse Kindertageseinrichtungen mit 12,02
Mio. € (u.a. Kita Weihergartenstr. 12, Eckenstr. 26,
Breslauer Str. 201, Annette -Kolb-Str. 59 a ) und
Schulen mit 16,96 Mio. € ( Johann-Pachelbel-Real-
schule u. Staatl. FOS II, Bertolt -Brecht-Schule mit
Turnhalle, Grundschule Thoner Espan) gefördert.
Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung
und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei-
sungen des Landes ein Zugang i. H. v. 19,97 Mio. €
im Vergleich zum Vorjahr.
In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“
sind u.a. die Sonderposten für folgende Vorgänge
aus 2022 enthalten: Umlegung „Tiefes Feld“ (Grund-
stücke Lerchenäcker: 0,46 Mio. € und Tiefes Feld:
0,27 Mio. €) und der Nachlass eines Reihenmittel-
hauses (Auf der Schanz 18, 0,75 Mio. €). Insgesamt
ergab sich ein Rückgang um 0,73 Mio. €.
2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Sonderposten aus Beiträgen 101.755.918,07 106.160.345,79
Die Position Sonderposten aus Beiträgen verzeich-
net einen Rückgang um 4,40 Mio. €.
168 Tsd. € sind an Erschließungsbeiträgen für die
Heinrich-Held-Straße (inkl. Begleitgrün und Beleuch-
tung) eingegangen.
Die Wertberichtigungen aus Auflösungen betragen
4,62 Mio. €.
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich
31.12.2022
(nach Ergebnisver-
wendung)
€
31.12.2021
(nach Ergebnisver-
wendung)
€
Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
163
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
30
In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge
der externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs-
verwaltung ausgewiesen.
In 2022 erwirtschafteten beide Verluste (Verlustvor-
trag siehe A. III.).
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 766.415,00 829.530,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 2.029.580,77 1.896.718,77
Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
125.912,00 135.222,00
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 169.512,00 178.984,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen
öffentlichen Bereichen
173.988,43 179.701,43
Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen
Sonderrechnungen
2.716.512,65 2.614.606,65
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen
2.895.375,90 3.050.381,90
Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten
Unternehmen
20.261.954,48 17.788.256,24
Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 1.975.382,38 2.134.658,38
Summe 31.114.633,61 28.808.059,37
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener-
stattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö-
sung in Höhe von 1, 97 Mio. € und Abgängen von 0,7
Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von 4,85 Mio.
€ gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöhung um 2,31
Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“
sind um 133 T€ angewachsen. Hier konnten 177 T€ an
Erstattungen für Straßenausbaubeiträge (u.a. Bahn-
hofstraße, Jungermannstraße, Pfälzer -Wald-Straße)
sowie 45 T€ für die Energie - und Umweltstation am
Wöhrder See verbucht werden.
102 T€ mehr wurden an „Sonderposten aus Kostener-
stattungen von kommunalen Sonderrechnungen“ ein-
genommen. Die größten Investitionsförderungen sind
für den Röthenbacher Landgraben (301 T€) eingegan-
gen. Entgegen stehen Wertberichtigungen aus Auflö-
sung in Höhe von 272 T€.
Den beträchtlichsten „Sonderposten aus Kostener-
stattungen von privaten Unternehmen“ bildet der
Kostenanteil der Deutschen Bahn für eine Straßen-
brücke an der Münchener Straße über die Bahn mit
2,66 Mio. €.
164
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
31
5. Sonstige Sonderposten 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Sonstige Sonderposten 1.876.440,82 1.934.270,82
Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 314.718,00 333.385,00
Sonderposten für nicht verwendete Mittel 21.811.744,93 18.124.182,66
Summe 24.002.903,75 20.391.838,48
Der Rückgang der Positionen „Sonstige Sonderpos-
ten“ (- 58 T€) sowie „Sonderposten aus Kostenerstat-
tungsbeträgen §135 a-c BauGB“ (- 19 T€) ergibt sich
aus den Wertberichtigungen durch Auflösungen.
Bei den „Sonderposten für nicht verwendete Mittel“
handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein-
zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö-
sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen,
Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gel-
der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO
und aus dem Verkauf von Sozi alimmobilien. Nicht
enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge-
bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick-
lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Erhöhung um 3,69 Mio. € resultiert entscheidend
aus den Stellplatzablösungen (3,45 Mio. €).
C. Rückstellungen
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 234.244.860,00 228.758.545,00
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 189.740.554,00 182.157.680,00
Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 496.622,00 463.465,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 455.448.452,00 452.518.083,00
Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 40.632.528,00 46.669.226,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 453.921.555,00 456.532.602,00
Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 42.308.291,00 46.533.768,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte 44.146.349,00 41.134.126,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112,00 31.251.773,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 85.575.849,00 81.123.777,00
165
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
32
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr-
kräfte 79.126.198,00 78.088.350,00
Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867,00 23.961,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh-
mer 2.288.879,00 2.405.796,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 293.200,00 292.000,00
Summe 1.661.425.316,00 1.647.953.152,00
Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen
und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellun gen
für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar-
beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun-
gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist
der Pensionsrückstellungsbestand 2022 gegenüber
2021 um ca. 3,2 Mio. € angestiegen. Der Anstieg be-
ruht vor allem auf der Besoldungserhöhung für aktive
Beamte/-innen zum 01.12.2022 um 2,8 %.
Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an
Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be-
dienstete, die bei einem anderen Dienstherrn in die
Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an-
teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er-
statten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene
Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den
zugrundeliegenden Pers onalfällen handelt es sich
überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter-
bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am
01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019
kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche
von ehemaligen Beschäftigten des Kl inikums hinzu,
die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß
Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen
hat. Wegen des mittlerweile hohen Alters vieler Ver-
sorgungsempfänger/-innen wa r in 2022 eine ver-
mehrte Anzahl von Sterbefällen zu verzeichnen, was
zu ei ner deutlichen Abnahme des entsprechenden
Rückstellungsbestandes führte.
Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als
prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw.
Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde-
liegenden Prozentsätze aus d em Verhältnis Pensi-
ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an-
gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigten-
gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) erge-
ben. Aufgrund steigender Verhältniszahlen in 2022
(insbesondere wegen deutlich zunehmend er Beihil-
feaufwendungen) haben sich auch die Beihilferück-
stellungen in 2022 entsprechend erhöht (+10,3 Mio.
€ gegenüber 2021).
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.540,00 2.145.624,00
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.834.892,00 1.915.288,00
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 7.473.889,00 5.880.386,00
166
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
33
Summe 11.454.321,00 9.941.298,00
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand
der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit-
fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt.
Vor allem im Tarifbereich war zu beobachten, dass
die abgeschlossenen Altersteilzeit -Vereinbarungen
in 2022 gegenüber 2021 angestiegen sind (und da-
mit auch der entsprechende Rückstellungsbestand).
3. – 12. Aufwandsrückstellungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100,00 14.996.000,00
Rückstellungen für Altlasten 5.415.500,00 5.498.500,00
Bezirksumlagerückstellungen 511.000,00 511.000,00
Steuerrückstellungen 1.898.992,26 1.765.405,79
Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.446.978,10 2.305.763,00
Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 1.382.000,00 4.577.000,00
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 159.146,90
Rückstellungen für Urlaub (Beamte und Arbeitnehmer) 11.368.481,43 10.992.134,36
Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 108.128,71 62.898,59
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV -
Doppik 180.532.085,20 263.891.963,31
Summe 222.241.388,38 304.759.811,95
Die zum Jahresabschluss 2021 gebildeten Rückstel-
lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich
Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen
Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2022 be-
urteilt und im Jahresabschluss 2022 buchungsmäßig
abgewickelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrs-
infrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die
Bildung der korrespondierenden Instandhaltungs -
rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die
Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu-
ständigen Eigenbetrieb SÖR.
Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca.
18,3 Mio. € sind durch die Hochbau -Baupauschale
und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu-
grundeliegenden Maß nahmen konnten in 2022 in-
folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso-
167
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
34
nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau-
bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits
2021 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit
einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab-
schluss 2022 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung
nun 2023 vorgenommen werden soll. Durch Erhö-
hungen sowohl beim Tiefbau -Jahresbauprogramm
wie auch bei der Baupauschale ergab s ich bei den
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
2022 im Vergleich zu 2021 eine Erhöhung in Höhe
von ca. 3,5 Mio. €.
Die Altlastenrückstellungen haben sich in 2022 ge-
ringfügig um 83 T€ verringert. Ein Grund für den
Rückgang ist unter anderem, das s die Altlastensa-
nierung der Kleingärten (AEG Nord/Fuchsloch) in
2022 abgeschlossen werden konnte.
Die im Jahresabschluss 2021 gebildete Bezirksum-
lagerückstellung in Höhe von 511 T€ bleibt zum
Stichtag 2022 weiterhin bestehen, da diese die vo-
raussichtliche Mehrbelastung durch die Bezirksum-
lage 2023 abfedern soll. Weiterhin wurde im Jahres-
abschluss 2022 geprüft, ob auch eine Rückstellung
für die Bezirksumlage 2024 gebildet werden muss.
Mit der errechneten Umlagekraft der Stadt Nürnberg
2024 (vornehmlich aus den Steuererträgen 2022 so-
wie der Schlüsselzuweisung 2023) und der Informa-
tion, dass die Umlagekraft 2024 im gesamten Regie-
rungsbezirk Mittelfranken um einen bestimmten Pro-
zentsatz gegenüber 2023 gestiegen ist, konnte fest-
gestellt werden, dass die Stadt Nürnberg eine unter-
durchschnittliche Entwicklung bei der Umlagekraft
2024 gegenüber den anderen mittelfränkischen Ge-
bietskörperschaften aufweist. Damit konnte im Jah-
resabschluss 2022 keine Rückstellung der Stadt für
die Bezirksumlage 2024 gebildet werden.
In den Jahren seit 2017 mussten folgende Bezirks-
umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge -
leistet werden:
2022 2021 2020 2019 2018 2017
Bezirksumlagezahlungen
(in T€) 218.325 213.032 203.442 196.871 183.482 166.767
Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk-
same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi -
nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte
in 2022 deutlich um ca. 133 T€ auf 467 T€ vermindert
werden. Grund für den Rückgang waren Steuernach-
zahlungen in 2022 an das Finanzamt bei verschiede-
nen Betrieben gewerblicher Art.
Hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und Ertrag
fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeich-
nung „BgA“) „Bestattungsdienst“, „Krematorium“ und
„Tiergarten“ zum Stichtag 2022 insg. voraussichtlich
ca. 266 T€ mehr Nachzahlungen bezüglich Körper-
schaftsteuer, Solidaritätszuschlägen, Gewerbe-
steuer und Kapitalertragssteuer für vergangene Ge-
schäftsjahre an als zum Stichtag 31.12.20 21. Bei
den weiteren BgA’s „Erbbaurechte“, „Feinstaubpla-
ketten“ und „Telekommunikation“ veränderten sich
die im Vorjahr zurückgestellten Beträge für Steuern
vom Einkommen und Ertrag per Saldo zum Stichtag
2022 nahezu nicht.
Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur-
den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im
Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts-
barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi-
alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos
der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor-
genommen. Der Rückstellungsbestand 2022 ist ge-
genüber dem Vorjahr durch Veränderungen und
neue Entwicklungen bei mehreren anhängigen Pro-
zessen um ca. 141 T€ angestiegen.
Die im Jahresabschluss 2021 eingestellte Rückstel-
lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion
2021 (1 Mio. €) konnte bereits im Abschluss 2022
aufgelöst bzw. neutralisiert werden, da der Ausgleich
des Ergebnisses 2021 der noris inklusion (Verlust in
Höhe von ca. 778 T€) bereits in 2022 durch die Stadt
erfolgte.
Die in 2020 ein gestellte Verlustausgleichsrückstel-
lung für einen eventuell zusätzlich entstehenden Ver-
lust wegen der Corona -Lockdowns in 2020 für den
168
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
35
Eigenbetrieb NüBad konnte in 2022 aufgelöst wer-
den (2 Mio. €), da kein Bedarf mehr dafür vorhanden
war.
Für den Eigenbetrieb FSN wurde in 2021 eine Ver-
lustausgleichsrückstellung in Höhe von 0,58 Mio. €
gebildet, die in 2022 mangels Bedarf ebenfalls wie-
der aufgelöst werden konnte.
Auch die für die NOA gGmbH gebildete Verlustaus-
gleichsrückstellung 2021 konnte aufgelöst werden,
da der Verlust durch die Stadt bereits ausgeglichen
wurde (0,615 Mio. €).
Für den erwarteten Verlust 2022 der noris inklusion
wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung
in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt.
Die in 2021 gebildete Verlu stausgleichsrückstellung
für die NüSt Service GmbH (0,382 Mio. €) bleibt hin-
gegen im Jahresabschluss 2022 bestehen.
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei-
ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü -
fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver-
brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel -
lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu-
weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab -
hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren
Schwankungsbreite.
Für die Urlaubsrückstellungen wurde n die zum Bi-
lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs-
tage ermittelt und bewertet.
In 2022 wurde wieder eine Rückstellung für nicht
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana-
loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im
Beamtenbereich) ge bildet. Die zum Bilanzstichtag
31.12.2022 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte
bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca.
108 T€. Diese wären grundsätzlich auch in 2022 aus-
zuschütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag
31.12.2021 noch vorhandene Leis tungsentgeltrest
aus 2021 i. H. v. ca. 63 T€ für die Stadt wurde auf
das neue Leistungsentgeltvolumen 2022 angerech-
net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die
Beschäftigten ausgezahlt.
Bei den sonstigen Rückstellungen nach
§ 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende
Sachverhalte zu berücksichtigen:
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück-
stellungen in Höhe von ca. 22 T€ zu bilden, da ein
Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen
Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft
wurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoch zum
Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit
des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil-
dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der
entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah-
resabschluss 2021 ca. 19 T€ und war dementspre-
chend um ca. 3 T€ zu erhöhen.
Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von
Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss,
der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi-
lanziert wurde, konnte in 2022 komplett aufg elöst
werden (36 T€), da das Anwesen durch die Stadt ver-
kauft wurde.
Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der
überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr-
liche Jahresrate (140 T€) auf nun 840 T€ erhöht.
Die Rückstellung für eine drohende R ückzahlungs-
verpflichtung im Bereich Gewerbesteuer (Einzelfall)
wurde wegen der jährlichen Verzinsung um 0,2 Mio.
€ erhöht.
Aufgrund der Neuausrichtung der orts- und familien-
bezogenen Besoldungsbestandteile wird für den
Zeitraum bis 2017 zurück mit einer Nachzahlung in
Höhe von ca. 5,8 Mio. € an die Mitarbeiter/innen ge-
rechnet und daher eine Rückstellung im Jahresab-
schluss 2022 gebildet.
Die Rückstellung aufgrund der drohenden Finanzie-
rungslücke der noris inklusion in Höhe von 3,3 Mio.
€ konnte hingegen aufgelöst werden.
Bei dem Themenkomplex „Ausgleichszahlungen an
die Stadt Fürth wegen des neuen U-Bahn-Pachtver-
trags“ wurde in 2022 eine neue Rückstellung in Höhe
von 3,7 Mio. € gebildet, während die in 2021 diesbe-
züglich gebildete Rückstellung (4,7 Mio. €) aufgrund
Zahlung aufgelöst werden konnte.
Im Jahr 2021 wurde eine Rückstellung für eventuelle
Rückzahlungen an die Regierun g von Mittelfranken
von geleisteten Vorschüssen aus Vorjahren im Be-
reich Asyl gebildet (9,4 Mio. €). Nachdem hier alle
Rückzahlungsverpflichtungen in 2022 abgewickelt
wurden, konnte die zugrundeliegende Rückstellung
aufgelöst werden. Allerdings musste eine neue
Rückstellung in Höhe von 7,8 Mio. € für voraussicht-
lich anfallende Rückzahlungen das Jahr 2022 betref-
fend gebildet werden.
169
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
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36
Bei den in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
hinsichtlich der coronabedingten Kapitalzuführungen
für die Flughafen Nürnberg GmbH und die Nürnberg-
Messe GmbH wurde in 2022 jeweils ein Teilbetrag
aufgelöst. Die Teilauflösungen (33,5 Mio. € bei der
Flughafen GmbH, 50,1 Mio. € bei der Messe GmbH)
erfolgten wegen der mittlerweile schwierigen isolier-
ten Beurteilung der coronabedingten Fehlbeträge.
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der
Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio.
€) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel-
len zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr
keine Veränderungen bei dieser Position.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Investitionskredite vom Land 532,81 1.065,79
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.089.095.472,32 1.061.069.288,87
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 220.696.376,56 241.420.398,18
Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 34.041.666,68 25.000.000,00
Kassenkredite 0,00 0,00
Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä. 297.998,54 1.185,56
Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun-
gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 94.564.499,42 92.759.881,49
Summe 1.438.696.546,33 1.420.251.819,89
170
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
37
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2022 1.424 Mio. € (Vorjahr: 1.407 Mio. €). Die
Neuverschuldung in diesem Bereich beträgt damit
16,3 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €). Unter Einbezug der
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-
Projekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von
1.660 Mio. € (Vorjahr: 1.509 Mio. €) mit einer Net-
toneuverschuldung von 151,03 Mio. € , im Vorjahr
ergab sich hier durch Nettotilgu ngen bei den kredit-
ähnlichen Rechtsgeschäften i. H. v. 9,99 Mio. € sogar
insgesamt eine Netto-Schuldentilgung von 0,6 Mio.
€.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die
Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen
kreditorischen Saldo aufweisen.
Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un-
ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen“ wird nachfolgend im Detail
aufgeführt:
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde-
nen Unternehm en, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Kontokorrentkonto NüSt 0,00 51.265,52
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN) 22.789.429,83 17.311.728,92
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
1.357.452,03 577.757,60
Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 4.966.589,51 649.106,57
Kontokorrentkonto Stadtion Nürnberg Betriebs-GmbH 203.412,04 906.446,21
Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH 213,97 4.294,18
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 27.863.676,70 37.707.498,00
Kontokorrentkonto Zweckverband KVÜ Großraum Nbg. 5.043.164,26 865.876,51
Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 876.382,63 794.333,56
Kontokorrentkonto Flughafen 16.000.000,00 14.500.000,00
Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule 360.972,65 268.882,90
Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 177.682,47 126.468,08
NOA.kommunal GmbH 1.002.596,72 400.000,00
Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 13,46 57.000,00
Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 780.318,32 296.863,87
171
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
38
Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 674.079,64 530.366,36
Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 183.564,37 133.230,49
Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 12,31 51.452,84
Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 273.924,70 96.735,35
Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im
Großraum Nürnberg (KVÜ) 84.732,15 12.441,13
Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 3.359.941,36 2.434.347,63
Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 204.213,63 357.647,73
Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 197.622,13 217.335,35
Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 151.584,65 220.994,62
Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 97.868,53 104.162,44
Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 10.821,92 14.899,03
Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 85.714,72 91.162,23
Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 5.539.542,30 12.045.670,42
Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 58.260,44 66.201,10
Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 17.943,54 20.839,01
Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er-
langen-Nürnberg 8.241,54 12.441,13
Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 57.011,85 84.915,77
Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 201.582,85 222.293,61
Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 100.173,01 80.267,70
Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 45.360,93 63.894,49
Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 190.011,44 203.930,44
Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 4.228,34 3.614,75
Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 7.906,93 17.922,14
Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 31.524,38 24.418,62
172
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
39
Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 382.941,85 185.111,20
Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung 36.737,91 46.383,56
Liquide Mittel Lompa Stiftung 32.960,57 27.441,60
Liquide Mittel Hehl Stiftung 19.564,32 14.580,95
Liquide Mittel Unger Stiftung 68.477,29 76.099,03
Liquide Mittel Reichert Stiftung 45.150,06 3.632,66
Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 175.210,24 199.020,55
Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 458.684,68 510.177,73
Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 67.849,62 80.787,55
Liquide Mittel Zweckverband KVÜ Großraum Nürnberg 720,43 381,49
Liquide Mittel SÖR 2010 268.430,20 0,00
Summe 94.564.499,42 92.759.881,49
Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver-
bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver-
mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 213.381,55 510.930,32
Leibrentenverträge 63.901,05 65.015,04
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 236.611.014,76 101.934.831,01
Summe 236.888.297,36 102.510.776,37
Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle-
hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi-
tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen
verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati-
onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An-
hang unter der o. a. Bilanzposition.
Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus
Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert
173
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
40
entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin-
dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für
Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2022) durch
das Bundesministerium der Finanzen vom 4. Okto-
ber 2021.
Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts-
geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der
mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich-
keiten erfasst. Diese Ve rbindlichkeiten (Saldo zum
31.12.2022: 45 T€, Vorjahr: 52 T€), sind dadurch ent-
standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal-
tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet-
objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen-
leistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten
Zeitraum mietfrei nutzen dürfen.
Zudem sind in der Position Hypotheken-, Grund- und
Rentenschulden in Höhe von 213 T€ (Vorjahr 511
T€) enthalten, hierbei handelt es sich um Verbindlich-
keiten aus verkauften Darlehen (vgl. Erläuterung bei
A. III. Finanzanlagen 4. Sonstige Ausleihungen und
Genossenschaftsanteile).
Mit Abstand summenmäßig am bedeutsamsten sind
in dieser Position d ie kreditä hnlichen Rechtsge-
schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im
Rahmen von Public Pri vate Partnership (PPP bzw.
ÖPP)-Projekten im Schulbereich (Stand zum
31.12.2022: 237 Mio. €, Vorjahr: 102 Mio. €). Hierbei
verkauft der private Auftragnehmer seine F orderun-
gen aus der Bauleistung respektive den Investitions-
kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan-
zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg
diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver-
pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für
die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes
für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi-
nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen.
Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban-
ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf-
fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio-
nen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen
Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin-
gegen direkt von der Stadt Nürnberg au fwandswirk-
sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt.
Im Jahr 2022 wurde die die Bertolt-Brecht-Schule fer-
tiggestellt und das entsprechende kreditähnliche
Rechtsgeschäft wirksam (151 Mio. €).
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -15.959,22 -25.063,84
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 46.500.046,88 42.694.979,69
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene
Unternehmen) 165.340.346,00 136.643.315,66
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun-
gen) 238,00 21.158,97
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver-
mögen) 2.950.613,68 3.856.944,64
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 122.669,96 996.026,77
Summe 214.897.955,30 184.187.361,89
174
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
41
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (LuL) haben allesamt eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr und sind zum Stichtag 31.12.2022 ge-
genüber dem Vorjahr um 30,71 Mio. € gestiegen.
Maßgebend für diesen Anstieg ist die Zunahme bei
den Verbindlichkeiten aus LuL (verbundene Unter-
nehmen) um 28 ,7 Mio. € im Vergleich zum letzten
Stichtag. Der Anstieg ist begründet durch weitere An-
teilsrückkäufe von wbg -Anteilen von den StWN in
2022 (vgl. A.III Finanzanlagen 1. Verbundene Unter-
nehmen).
Die Verbindlichkeiten aus LuL (Inland) stiegen um
3,8 Mio. €. Größere offene P osten sind im Bereich
der Grundstückserwerbe (7,6 Mio €), bei Tiefbau-In-
vestitionsmaßnahmen (7,8 Mio €) und bei Hochbau-
Investitionen (6,4 Mio. €) zu verzeichnen.
Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen)
und (Ausland) sind ebenfalls kurzfristig . Die Rech-
nungsergebnisse schwanken daher relativ stark.
Zum Stichtag 31.12.2022 haben sich die Verbindlich-
keiten aus LuL (Sondervermögen) um 0,9 Mio. € ver-
ringert.
Die Verbindlichkeiten aus LuL (Ausland) nahmen
ebenfalls um 0,9 Mio. € ab.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 758.006,32 934.713,64
Summe 758.006,32 934.713,64
Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We-
sentlichen handelt es sich hi erbei um zum Stichtag
31.12.2022 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten
aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten
gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo-
sen- und Flüchtlingshilfe.
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För-
derung
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 15.612.117,36 6.232.293,47
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 85.751.605,87 49.296.847,28
Summe 101.363.723,23 55.529.140,75
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land
aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage eingestellt. Ab Aktivierung der
geförderten Anlage wird der investive Zuschuss als
Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im
Gegenzug auszubuchen.
Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2022
u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung
bezüglich Dokumentationszentrum und Reichspar-
teitagsgelände (5 Mio. €), der Generalsanierung des
U-Bahnhofs Muggenhof (5,9 Mio. €) sowie für die
Generalsanierung des Künstlerhauses in der Altstadt
Süd (2,9 Mio. €).
Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen
das Land“ erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um
175
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
42
36,5 Mio. €. Begründet ist dieser Anstieg insbeson-
dere durch Zuschüsse für die U3 (Bauabschnitt 2.2,
Großreuth bei Schweinau).
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen
und privaten Bereich
31.12.2022
€
31.12.2021
€
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 5.140.816,96 4.346.993,62
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 49.369,13 46.609,34
Durchlaufende Gelder 20.721.382,00 15.253.375,89
Sicherheitseinbehalte 194.237,48 159.919,44
Sonstige Verbindlichkeiten 109.280.970,95 67.602.154,90
Clearingkonten 0,00 0,00
Summe 135.386.776,52 87.409.053,19
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom
sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge-
genüber dem Vorjahr um 48 Mio. € ges tiegen, was
besonders aus den höheren „Sonstigen Verbindlich-
keiten“ resultiert (+ 41, 7 Mio. €). Diese werden auf
der nächsten Seite näher erläutert.
Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeite nde“
werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei-
sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausge-
wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa -
ren.
Bei den Verbindlichke iten aus durchlaufenden Gel-
dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu-
ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und
Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht.
Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich
wie folgt aufschlüsseln:
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 56.716.546,15 19.109.880,86
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 17.000,00
Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 8.203.920,00 4.334.541,08
Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 8.681.658,19 8.873.835,03
Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.694.690,86 3.426.554,05
Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.372.603,59 4.472.714,46
176
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
43
Verrechnungskonten 19.932.981,27 21.173.286,40
Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.981.966,61 5.419.551,21
Verbindlichkeiten aus Kautionen 617.129,63 703.543,28
Andere sonstige Verbindlichkeiten 79.474,65 71.248,53
Summe 109.280.970,95 67.602.154,90
Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs-
posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem
Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab-
schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt
Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen
an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind.
Diese Position ist um rund 37 ,6 Mio. € im Vergleich
zum Vorjahr ge stiegen. Begründet ist der U nter-
schied insbesondere durch die Abgrenzung der Er-
stattungen vom Land der Aufwendungen nach dem
AsylbLG aufgrund des Ukrainekriegs in Höhe von 32
Mio. €.
Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer
Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau-
maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas-
sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um rund 3,9 Mio. € erhöht.
Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich
gegenüber 2021 um 1,3 Mio. € erhöht, während sich
die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgel-
der in 2022 auf dem Vorjahresniveau bewegen.
Über Verrechnungskonten werden solche Sachver-
halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt
abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig-
lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 54.528.678,75 41.875.395,75
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs-
posten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahre um
12,7 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist die
Abgrenzung der Erträge aus der Veräußerung von
Flächen an die wbg, FlNrn. 537/18 und 537/3 (Teil-
fläche), Gemarkung Großreuth bei Schweinau von
2022 nach 2023 (8,6 Mio. €) . Große Summen sind
enthalten für die Gebühren der Kindertagesstätten
(15,8 Mio. €) und für die Vorauszahlungen für Ge-
werbesteuer (17,1 Mio. €). Dabei handelt es sich um
Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen,
177
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
44
die ein vom Kalenderjahr abweichendes Gesch äfts-
jahr besitzen.
178
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
45
Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben
können
Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi-
lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön-
nen (sog. Eventualverbindlichkeiten) anzugeben (§
86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik).
Eventualverbindlichkeiten 31.12.2022
€
31.12.2021
€
Bürgschaften:
- Wohnungs- und Siedlungswesen
- Handel, Industrie und Gewerbe
- Schule und Soziales
- Sonstiges
Summe
18.826.363,49
174.961.149,90
130.842.388,51
15.883.802,04
340.513.703,94
19.375.141,16
230.474.273,47
115.388.270,80
16.613.667,76
381.851.353,19
Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver-
hältnis begründen:
Handel, Industrie und Gewerbe
336.280,48
588.011,52
Weitere Haftungsübernahmen:1
• Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau-
rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz
• Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh-
nungen zur Unterbringung von Obdachlosen
• Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli-
chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten-
den Bodenverunreinigungen.
• Haftung i.H.v. 4 0 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver-
bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par-
tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF -
Satzung)
Summe
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
Gesamtsumme 340.489.988,42 382.439.368,71
1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht mö glich. Daher wird hierfür
nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt.
179
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
46
Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von
Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde-
nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er-
geben.
Die Abnahme bei den Bürgschaften im Bereich „Han-
del, Industrie und Gewerbe “ resultiert insb. aus der
geringeren Endfinanzierung von Straßenbahnen der
VAG.
b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern
keine Wertminderung der betroffenen Vermö-
gensgegenstände notwendig ist
Drohende finanzielle Verpflichtun gen aus der Ver-
mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der
betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§
86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor,
da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert-
minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der
Schlussbilanz 2022 für unterlassene Instandhaltung
eine Rückstellung i. H. v. rund 18,3 Mio. € enthalten.
c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-
geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop-
pik)
Die Verpflichtungen aus kreditähnliche n Rechtsge-
schäften zum 31.12.202 2 ergeben sich aus der Bi-
lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3).
Art 01.01.2022
€
Zugang
€
Abnahme
€ (-)
31.12.2022
€
Leibrenten aus Grundstücksgeschäf-
ten 65.015,04 - 1.113,99 63.901,05
Mietaufrechnungen 51.672,17 - 6.536,42 45.135,75
Verkaufte Darlehen 510.930,32 - 297.548,77 213.381,55
ÖPP-Projekt Schulen 101.883.158,84 151.000.000,00 16.317.279,,83 236.565.879,01
Summe 102.510.776,37 151.000.000,00 16.622.479,01 236.888.297,36
Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die
nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen
sind:
Art Jährliche Belastung
€
Vertragsdatum Laufzeit
Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss
732.179,00
29.07.1999
30 Jahre
Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) –
Übernahme von 50 % des laufenden
Geschäftsbedarfs
04.01.2002
(26.03.1968/
24.11.1982)
Auf unbestimmte Zeit
180
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
47
36.800,00
11 Erbbaurechte 710.047,37 diverse i. d. R. 99 Jahre
d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun-
gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und
Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau-
ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik)
Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in
der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver-
mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein
wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb-
baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte
wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we-
der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge-
schmälert.
Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü-
cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind
jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge-
meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau-
grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge
über
• gewerbliche Grundstücke mit einer Grund-
fläche von ca. 160.000 m²,
• Grundstücke für die Nutzung durch Sport-
vereine mit einer Grundfläche von ca.
555.000 m²
• Grundstücke für die Nutzung durch Kin der-
gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000
m²
Während der Ve rtragslaufzeit des Erbbaurechts
(zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund-
stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän-
kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung
können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B.
eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß-
brauch) ergeben.
e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und
Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV -
Doppik
Am 31. Dezember 20 22 waren bei der Stadt (ohne
Klinikum, jedoch einsch ließlich der Eigenbetriebe)
insgesamt durchschnittlich 12.391 Personen be-
schäftigt, davon durchschnittlich 9.329 Arbeitnehmer
und 3.062 Beamte.
f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa-
gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind -
Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12
KommHV-Doppik)
Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar-
beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse
der Bayerischen Gemeinden an und berechnet,
überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten
Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren-
ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be-
trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden
nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/ -
innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs-
kasse abgeführt. Im Jahr 2022 handelte es sich hier-
bei um eine Gesamtsumme von ca. 22,3 Mio. €.
Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen-
den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige
Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu-
erpflichtigen Ar beitslohn abzüglich der vermögens-
wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus-
ses.
g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis-
tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n
(vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik)
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg:
Marcus König (CSU)
Weitere Bürgermeister:
2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU)
3. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
181
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
48
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2022)
Partei Familienname Vorname
Partei Familienname Vorname
SPD Ahmed Nasser
CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram
SPD Arabackyj Claudia
CSU Schuh Konrad
SPD Bieswanger Jasmin
CSU Seel Catrin
SPD Dr. Blaschke Ulrich
CSU Sendner Kilian
SPD Brehm Thorsten
GRÜNE Arzten Paul
SPD Dix Harald
GRÜNE Bielmeier Andrea
SPD Goldmann Dieter
GRÜNE Bock Mike
SPD Gradl Lorenz
GRÜNE Friedel Andrea
SPD Groh Gerhard
GRÜNE Keller Natalie
SPD Härtel Elke
GRÜNE Klaßen Gabriele
SPD Kayser Christine
GRÜNE Küfner Kai
SPD Liberova Diana
GRÜNE Lörincz Reka
SPD Meissner Fabian
GRÜNE Mletzko Joachim
SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele GRÜNE Pflaum Maik
SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja
GRÜNE Sahin Cengiz
SPD Vogel Christian
GRÜNE
Bis 14.03.2022:
Scherzer Uwe
SPD Yilmaz Yasemin
GRÜNE
Ab 15.03.2022:
Kahl Alexander
SPD Ziegler Michael GRÜNE Schüller Marc
CSU Alesik Nicole
GRÜNE Yiyit Lemia
CSU Bälz Claudia
LINKE Demir Özlem
CSU Böhm Kerstin
LINKE Flach Gomez Kathrin
CSU Buchsbaum Helmine
LINKE Padua Marion
CSU Eichelsdörfer Daniela
LINKE Schüller Titus
CSU Frank Daniel
FWN Damm Alexander
CSU Grether Marion
FWN Dörfler Jürgen
CSU Dr. Gsell Klemens
ÖDP Gehrke Jan
CSU Dr. Heimbucher Otto
ÖDP Hager Inga
CSU Heinemann Rita
FDP Sormaz Ümit
CSU Henning Werner
Guten Thiele Alexandra
CSU Kasfiki Eleni
PIRATEN Betz Florian
CSU Körner Tatjana
AfD Feder Michael
CSU Krieglstein Andreas
AfD Hubscher
Roland-
Alexander
182
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
49
CSU Prof. Dr. Lehner Julia
AfD Krestel Klaus-Rudolf
CSU Müller Max
AfD Schlesinger Willibald
CSU Nachtigall Rainer
Politbande Buholzer Sepúlveda Ernesto
CSU Pirner Thomas
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder:
Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel
Gesundheits- und Umweltreferat Britta Walthelm
Referat für Schule und Sport Cornelia Trinkl
Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries
Planungs- und Baureferat Daniel F. Ulrich
Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas
Ortssprecher:
Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer
h) Weitere Angaben
Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr.
183
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
50
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Über-
schuss von 142,8 Mio. €. Geplant war ein Fehlbetrag
von 9,3 Mio. €.
Die höchsten Planabweichungen ergaben sich dabei
bei der Gewerbesteuer (42,2 Mio. € über Plan), dem
Einkommensteueranteil (8,6 Mio. € über Plan) sowie
bei den Zuweisungen und Zuschüssen (32,3 Mio. €
über Plan). Bei letzterer Position bestehen die Ab-
weichungen vor allem bei den Zuweisungen vom
Land aus der Grunderwerbsteuer (4,6 Mio. €), für
den Einkommensteuerersatz (4,6 Mio. €) und für
konsumtive MIP-Maßnahmen (8,6 Mio. €). Die Kos-
tenerstattungen lagen 32,6 Mio. € über Plan, insb.
mit 21,3 Mio. € bei den Erstattungen vom Land für
Transferleistungen, d.h. im AsylbLG (korrespondie-
rend allerdings mit den Aufwendungen) sowie bei
den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonder-
rechnungen für die Testzentren an das Gesundheits-
amt. Die Personalaufwendungen lagen 6,9 Mio. € un-
ter dem Plan, insb. bei den Bezügen (11,2 Mio. €)
wegen ni cht besetzter Stellen , tlw. kompensiert
durch höhere Beihilfen und Rückstellungen. Auch die
Versorgungsaufwendungen blieben 13,9 Mio. € unter
Plan, hier aus geringeren Rückstellungszuführun-
gen. Aus den Erträgen aus der Auflösung von Rück-
stellungen resultieren 64,4 Mio. €. Der Planwert
überschritten wurde bei den Aufwendu ngen für
Sach- und Dienstleistungen (9,5 Mio. €), den Trans-
feraufwendungen (9,1 Mio. € - KdU kommunale. Ge-
meinschaftsunterkünfte/Ukraine) und den Abschrei-
bungen (16,5 Mio. €, davon 10 Mio. € bei Finanzan-
lagen (Messe)). Aufgrund der mangelnden Planbar-
keit b estimmter Sachverhalte, insb. beim Abgang
von Anlagevermögen und der Bildung von Rückstel-
lungen, ergaben sich hohe Ist-Planabweichungen bei
den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwen-
dungen. Auch die außerordentlichen Erträge (6,7
Mio. €) und Aufwendungen (12,0 Mio. €) lassen sich
naturgemäß kaum planen.
Damit ergibt sich für den Verlauf der wichtigsten Er-
träge Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und
Schlüsselzuweisungen im Ist das in Abb. 4 darge-
stellte Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Ent-
wicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dar-
gestellt.
Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Ge-
werbesteuer in 2020 setzt sich seit 2021 der positive
Trend der letzten Jahre fort. In 2021 stiegen sie um
131,2 Mio. €, 2022 nochmals um 5,0 Mio. €. Das-
selbe gilt für die Erträge aus dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer, die seit 2010 kontinuierlich
angestiegen waren und nach einem Rückgang von
2020 zu 2019 (-16,0 Mio. €) wieder anstiegen (+ 23,9
Mio. € von 2021 zu 2020 , +17,1 Mio. € von 2021 zu
2022).
Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können star-
ken Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den
letzten Jahren im Trend kontinuierlich an. In 2022 er-
folgte im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von
11,6 Mio. €.
Die Bezirksumlage stieg in 2022 weiter au f
218,3 Mio. €. Hier geht der Trend seit Jahren spürbar
nach oben.
184
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
51
Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushalt
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen-
dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei-
ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs-
fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs-
fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be-
urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge
sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen
und außerordentliche Positionen bereinigt.
In 2022 sind die ordentlichen Erträge gegenüber
dem Vorjahr um 3,1 % oder 69,7 Mio. € gestiegen.
Die ordentlichen Aufwendungen weisen einen Rück-
gang von 106,6 Mio. € (entsprechend -4,6 %) auf. Es
ergibt sich dadurch ein rechnerischer
Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordent-
liche Aufwendungen) in Höhe von 107,7%. Da diese
Kennzahl über 100 % liegt, konnten die ordentlichen
Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge
gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl bei
99,7 %, bereinigt um die außerplanmäßigen Ab-
schreibungen von Gebäuden der kameralen Vermö-
gensrechnung bei 104,1 %.
Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen
der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet.
Erträge
Steuererträge (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Grundsteuer A -310.083,05 -290.000,00 -291.070,58
Grundsteuer B -123.613.021,51 -122.900.000,00 -122.703.917,08
Gewerbesteuer -557.175.292,90 -515.000.000,00 -552.214.850,81
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -348.570.001,00 -340.000.000,00 -331.560.329,00
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -83.373.169,00 -81.500.000,00 -94.451.631,00
354 379 424 384 390 436 447 470 477 421 552 557
192 210 228 243 262 275 297 308 324 308 332 349
161
148
181
153 173 181 200 220 229 249 234 246
132 145 140 152 152 159 167 183 197 203 213 2180100
200
300
400
500
600
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
185
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
52
Hundesteuer -2.154.711,01 -2.000.000,00 -2.068.406,28
Zweitwohnungssteuer -1.051.873,29 -800.000,00 -1.041.206,48
Summe -1.116.248.151,76 -1.062.490.000,00 -1.104.331.411,23
Steuererträge
Die Steuere rträge belaufen sich im Ist 2022 auf
1.116,2 Mio. € und liegen damit 11,9 Mio. € über dem
Vorjahreswert (+1,08 %) sowie 53,8 Mio. € über dem
Planwert von 1.062 Mio. €.
Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe-
steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn-
berg begründet: Dem Planwert von 515,0 Mio. € ste-
hen tatsächliche Erträge in Höhe von 557,2 Mio. € in
2022 gegenüber. Das bedeutet ein Plus von
42,2 Mio. €. Im Vergleich zu 2021 haben sich die Ge-
werbesteuererträge um 5,0 Mio. € erhöht. Der Grund
hierfür sind im Vergleich zu 2021 stark erhöhte Vo-
rauszahlungen von Unternehmen, die von der
Corona-Pandemie augenscheinlich profitiert haben.
Damit setzt sich der positive Trend bei der Gewerbe-
steuer nach Rückgängen in 2009, 2014 und in 2020
vorläufig wieder fort.
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommen-
steuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich ver-
bessert und überschreitet mit 348,6 Mio. € den im
letzten Jahr erzielten Wert von 331,6 Mio. € um
17,0 Mio. €, respektive 11,7 %.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wur-
den 11,1 Mio. € weniger als im Vorjahr eingenom-
men, dies entspricht der bayernweiten Entwicklung.
Die Erträge aus der Grundsteuer B fielen wenig,
d.h. um 0,9 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Grund-
steuer A, Hunde- und Zweitwohnungssteuer weichen
nur geringfügig v on den Plan - und Vorjahreswerten
ab.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische
Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit
1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte
(1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutli-
che Unterschiede. Die Umsatzsteuer ist durch politi-
sche Sondereffekte überproportional gestiegen.
186
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
53
Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
187
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
188
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
55
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
In 2022 konnte bei den Erträgen aus Zuweisungen
und Zuschüssen das hohe Niveau der Jahre 2020
und 2021 nicht ganz gehalten werden. Diese liegen
um 13,2 Mio. € (2,2 %) unter dem Rechnungsergeb-
nis des Jahres 2021, aber 32,3 Mio. € (5,8 %) über
dem Plan.
Die Schlüsselzuweisungen stiegen im Vergleich
zum Vorjahr um 11,6 Mio. €. Ursächlich hierfür war
der Anstieg der bayernweit zu verteilenden Schlüs-
selmasse um rund 67 Mio. €. Aber auch der prozen-
tuale Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen
lag in 2022 etwas über dem Anteil des Vorjahres,
was u. a. auf die im bayernweiten Vergleich geringer
gestiegene Steuerkraft der Stadt Nürnb erg, als eine
der wichtigen Berechnungsparameter, zurückzufüh-
ren ist.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder-
werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um
1,5 Mio. € höher ausgefallen. Der Grund hierfür lag
in der weiterhin hohen Umsatzlage auf dem Immobi-
lienmarkt.
Eine Steigerung von 4,9 Mio. € ergab sich beim ESt-
Ersatz (Familienleistungsausgleich). Hier werden
auf den Landesanteil entfallende Beträge an der Um-
satzsteuer vom Freistaat an die Gemeinden weiter-
gereicht (durch Schlüsselzahlen) um Belastungen
aufgrund vergangener Rechtsänderungen abzufe-
dern, dabei wirkte sich ein höherer Umsatzsteueran-
teil des Freistaats in 2022 positiv aus.
Die Zuweisungen vom Land gingen um 25,8 Mio. €
zurück. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen,
dass 2021 noch 26,8 Mio. € an Kostenerstattungen
für kommunale Corona -Testzentren enthalten wa-
ren, 2022 nur noch 0,6 Mio. €
Mit den Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)
beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die
Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er-
träge fielen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um
0,3 Mio. € höher aus.
Die Mindererträge gegenüber dem Ist 2021 von
11,2 Mio. € im Bereich der Zuweisungen für Kita-
/Schulbetrieb beruhen im Wesentlichen darauf,
dass in 2021 verspätet eingegangene Schlusszah-
lungen an Lehrpersonalzuschüssen aus 2020 zu-
sätzlich enthalten sind (10,3 Mio. €).
Bei den Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen,
Spenden erhöht sich der Wert gegenüber 2021 um
4,9 Mio. €, 3,5 Mio. € davon resultieren aus Zuwei-
sungen für konsumtive MIP -Maßnahmen, insb. für
den DigitalPakt Schule (Ausbau der digitalen Bil-
dungsinfrastruktur an bayerischen Schulen).
Bei den sonstigen Transfererträgen wurden
1,2 Mio. € mehr als im Vorj ahr erzielt. Hier sind z.B.
Mehrerträge für Erstattungen für die Unterbringung
von Asylbewerbern enthalten (insb. in Folge des Uk-
rainekriegs).
189
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
(in €)
Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Schlüsselzuweisungen vom Land -245.933.864,00 -245.933.684,00 -234.302.324,00
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.993.746,16 -18.992.600,00 -19.097.929,68
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -44.599.053,96 -40.000.000,00 -43.121.799,34
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich)
-28.380.022,00 -23.500.000,00 -23.219.511,00
Zuweisungen vom Land -31.539.180,69 -28.586.487,00 -57.364.726,06
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -88.584.941,61 -87.272.627,00 -88.324.080,58
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -97.961.899,66 -97.960.308,00 -108.649.464,74
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -37.533.046,49 -18.939.998,78 -32.672.803,73
Summe -593.525.754,57 -561.185.704,78 -606.752.639,13
Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.159.347,59 -1.312.271,00 -1.337.365,29
Sonstige Ersatzleistungen avE -419.399,99 -216.000,00 -702.902,65
Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener-
satz. iE -2.056.301,31 -2.609.904,00 -2.814.822,32
Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -2.544.890,36 -889.122,00 -860.687,54
Sonstiges -2.771.529,77 -1.852.076,00 -2.051.165,80
Summe -8.951.469,02 -6.879.373,00 -7.766.943,60
190
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
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57
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich -rechtlich
und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden.
Die Leistungsentgelte waren um 26,6 Mio. € höher
als 2021, die Planung überschritten sie um
4,6 Mio. €.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
bewegen sich die realisierten Erträge um 20,5 Mio. €
über dem Vorjahreswert.
Bei den Verwaltungsgebühren ist ein Mehrertrag von
2,9 Mio. € gegenüber dem Ist 2021 beispielsweise
bei der Bauordnungsbehörde, beim Ordnungsamt
und im Bereich des Melde- und Passwesens im Ein-
wohneramt festzustellen.
Bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzun-
gen wurden plangemäß 7,7 Mio. € mehr als 2021 er-
zielt. Die Elternentgelte für die Verpflegung in Kitas
stieg plangemäß um 2,8 Mio. €. Beides ist zurückzu-
führen auf die pandemiebedingten Schließungen der
Kindertagesstätten in 2021 und die damit verbunde-
nen Rückerstattungen bzw. den Ausfall der Gebüh-
ren.
Auch die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern haben
sich nach den pandemiebedingten Schließungen in
2020 und 2021 durch das Ende der Beschränkungen
wieder erholt. Mit dem Anstieg um 5,4 Mio. € befin-
den sich die Erträge leicht über dem Niveau von
2019.
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wa-
ren Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe
von 6,1 Mio. € zu verbuchen. Auch hier liegt die Ur-
sache in den Aufholeffekten nach Beendigung der
Beschränkungen durch die Pandemie, insbesondere
beim Bildungszentrum
191
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
58
Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
-92.647.595,50 -87.390.302,00 -72.147.371,47
Verwaltungsgebühren -22.805.748,21 -20.014.032,23 -19.877.705,22
Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -27.771.050,47 -27.986.073,00 -20.080.777,11
Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -2.921.346,34 -3.170.000,00 -3.182.555,56
Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -9.020.422,49 -9.428.993,14 -8.237.811,41
Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -12.296.453,84 -10.682.653,00 -6.913.487,62
Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -17.832.574,15 -16.108.550,63 -13.855.034,55
Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.239.999,49 -42.864.734,94 -36.135.652,01
Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.842.405,69 -3.329.522,00 -3.541.003,25
Miet- und Pachterträge -17.871.549,93 -18.365.578,14 -15.606.399,47
Erbbauzinsen -2.718.436,95 -2.947.012,66 -2.998.025,30
Ersatzleistungen -2.401.123,76 -2.272.613,80 -1.991.425,32
Privatrechtliche Eintrittsgelder -1.210.715,04 -1.377.911,15 -348.442,72
Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -3.948.014,26 -4.872.068,46 -2.314.040,84
Sonstige privatrechtliche Entgelte -10.247.753,86 -9.700.028,73 -9.336.315,11
Summe -134.887.594,99 -130.255.037,00 -108.283.023,48
192
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
59
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen gingen
2022 gegenüber 2021 um 10,1 Mio. € (3,1 %) zurück.
Der Planwert wurde hingegen um 28,6 Mio. € überschrit-
ten.
Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden
Mindererträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von
1,5 Mio. € erzielt. Der Grund hierfür sind geringere Er-
stattungen für die laufenden Kosten der Unterkunft
(KdU) (-6,5 Mio. €), die den Anstieg bei den Transferleis-
tungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII (+4,9
Mio. €) kompensierten.
Bei den Erstattungen vom Land gingen die Erträge ge-
genüber 2021 um 13,6 Mio. € zurück, insb . war 2021
eine Katastrophenbewältigungsausgleich vom Freistaat
von 6,5 Mio. € gezahlt worden.
Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän-
den lagen um 0,4 Mio. € unter dem Vorjahresniveau, hier
werden z. B. Erträge von den Mitgliedsgemeinden des
VGN für den grenzüberschreitenden Verkehr abgebildet.
Die Erstattungen vom Bezirk liegen 4,6 Mio. € unter
dem Vorjahreswert. Diese Position ist abhängig von den
durchgeführten Abrechnungen für die Delegation im
Rahmen des SGB XII und entsprechend volatil.
Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu-
nalen Sonderrechnungen stiegen im Vergleich zum
Vorjahr um 1,6 Mio. €. Dies ist überwiegend zurückzu-
führen auf gestiegene Erstattungen der Krankenkassen
für den Pflegestützpunkt beim Seniorenamt, für Gesund-
heitsprojekte beim Gesundheitsamt und für das Über-
gangswohnen von Geflüchteten.
Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh-
men u. a .“ handelt es sich um Kostenerstattungen von
öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht
überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so-
wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein-
nützige Stiftungen). Die Mehrerträge von 6,7 Mio. € ge-
genüber 2021 gehen hauptsächlich zurück auf die Er-
stattungen der kassenärztlichen Vereinigung an das Ge-
sundheitsamt für die Corona -Testzentren. Ansonsten
sind hier noch die Erstattungen von der Zentralen Ab-
rechnungsstelle der Krankenkassen (ZAST) an die Inte-
grierte Leitstelle der Feuerwehr für die Durchführung der
Alarmierung des Rettungsdienstes enthalten.
Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um
die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe
an die Stadt..
193
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
60
Erträge aus Kostenerstattungen und
Umlagen (in €)
Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Erstattungen vom Bund -136.709.618,15 -145.393.900,00 -138.186.184,63
Erstattungen vom Land -66.196.576,26 -47.099.367,78 -79.753.397,94
Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän-
den -26.879.155,32 -21.439.059,00 -27.238.475,79
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -11.327.824,18 -13.864.604,00 -15.883.555,00
Erstattungen von Zweckverbä
nde, kommunalen Sonderrechnungen
-20.571.926,74 -16.556.891,01 -18.901.831,26
Erstattungen vom NürnbergStift -287.918,38 -234.026,00 -217.398,70
Erstattungen vom ASN -753.234,11 -934.358,22 -710.638,68
Erstattungen vom Klinikum -6.485.552,33 -3.150.600,00 -5.776.722,86
Erstattungen von SUN -2.321.042,08 -2.141.182,06 -2.250.056,71
Erstattungen von NürnbergBad -353.506,62 -249.938,80 -231.482,97
Erstattungen vom FSN -31.603,39 -12.080,00 -14.605,19
Erstattungen von SÖR -3.279.401,57 -2.682.923,00 -2.820.942,07
VKE Eigenbetriebe -9.114.411,00 -9.114.401,00 -9.114.411,00
Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -19.097.858,66 -11.884.224,69 -12.371.233,82
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -507.473,93 -576.193,40 -513.118,61
Summe -303.917.102,72 -275.333.748,96 -313.984.055,23
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos-
ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange-
nen Jahren, ist gegenüber 2021 leicht gesunken
(- 0,7 Mio. €). Für 2021 ist noch anzumerken, dass
der aus der außerplanmäßigen Abschreibung von
Grundstücken aus der kameralen Vermögensrech-
nung (s. Absc hnitt Abschreibungen) resultierende
Ertrag aus der Auflösung der korrespondierenden
Sonderposten unter den außerordentlichen Erträgen
verbucht ist.
194
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
61
Die sonstigen ordentlichen Erträge stiegen gegen-
über dem Vorjahr um 53,2 Mio. €. Dies ist vor allem
auf Veränderungen bei der Position „Sonstiges“ zu-
rückzuführen. Letztere enthält 2022 51,4 Mio. € mehr
Erträge als 2021. Dies ergibt sich vor allem aus der
Auflösungen der 2020 und 2021 gebildeten Rück-
stellungen für die coronabedingten Kapitalzuführun-
gen für die T öchter Messe und Flughafen
(47,1 Mio. €). Die Auflösung erfolgte wegen der mitt-
lerweile schwierigen isolierten Beurteilung der
coronainduzierten Fehlbeträge. Des Weiteren sind
hier u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellun-
gen für Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlas-
ten und Verlustausgleiche enthalten. Wie die Erträge
aus der Neutralisation von Rückstellungen entziehen
sich auch die Erträge aus der Auflösung/Herabset-
zung von Rückstellungen weitgehend einer Planung.
Die gerade genannten Mehrerträge wurden zum Teil
kompensiert durch geringere Erträge aus dem Ab-
gang von Grundstücken und anderen Vermögensge-
genständen. Hier fielen nur 7,5 Mio. € an, im Vorjahr
konnten 16,3 Mio. € erzielt werden. Dafür ergab sich
2022 ein nennenswerter Ertrag von 8 ,5 Mio. € aus
Nachaktivierungen: Als letzter Baustein der Revision
der Kunstgegenstände konnte 2022 die Bewertung
der Zimelien der Stadtbibliothek durch einen exter-
nen Gutachter abgeschlossen werden. Bei einzelnen
Objekten ergaben sich höhere Werte – hier unter Er-
trag aus Nachaktivierung abgebildet, bei anderen
ähnliche, aber teilweise auch geringere Werte. Ins-
gesamt ging der Wert der Zimelien aus der Neube-
wertung um 0,655 Mio. € zurück.
Die Bestandsveränderungen enthalten insb. die
Ergebnisse der seit 2019 durchgeführten periodi-
schen Inventur. In 2022 sind hier vor allem Inventur-
differenzen bei den Schulen, insbesondere Bestand-
serhöhungen bei den Schulbüchern enthalten.
Erträge aus der Auflösung Sonderposten
(in €)
Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Erträge aus Auflösung Sonderposten -53.284.552,78 -57.690.849,46 -53.972.548,60
Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -508.832,64 -522.650,00 -540.696,42
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -3.018.288,60 -2.025.800,00 -2.942.395,16
Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr-
verträge usw. -1.359.915,65 -621.000,00 -542.934,76
Erträge aus Ausgleichszahlungen -6.437,40 -1.200.000,00 -3.465,33
Konzessionsabgabe -39.548.845,00 -41.080.000,00 -39.194.324,00
Aktivierte Bauzeitzinsen -1.009.535,17 -350.000,00 -502.945,79
Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung 0,00 0,00 0,00
Sonstiges -87.207.158,29 -7.646.953,00 -35.768.146,23
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -6.570.723,29 -5.815.113,48 -6.936.499,80
195
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Erträge
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62
Bestandsveränderungen -1.257.471,52 0,00 -101.426,79
Summe -132.659.012,75 -53.446.403,00 -79.494.907,69
Aufwendungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sind insgesamt um 29,4 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr gestiegen, gegenüber der Planung wurden hin-
gegen 20,8 Mio. € weniger aufgewendet. Bei den
Personalaufwendungen für aktive Mitarbeitende
liegt der Wert um 34,5 Mio. € über dem Vorjahres-
wert, jedoch um 6,9 Mio. € unter dem Planwert 2022.
Bei den Versorgungsaufwendungen entstand eine
erhebliche Abweichung gegenüber dem Plan 2022 in
Höhe von -13,9 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr war
die Abweichung mit -5,1 Mio. € deutlich geringer.
Personalaufwendungen:
Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbe-
sondere Mehraufwendungen gegenüber 2021 bei
den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 19,2 Mio. €
entstanden. Der Anstieg gegenüber 2021 ist auf die
Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+1,8 % ab Ap-
ril 2022), die Besoldungserhöhung bei den Beamten
(+2,8 % ab Dezember 2022) sowie auf Stellenschaf-
fungen zurückzuführen.
Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bez üge
und Vergütungen jedoch um 11,2 Mio. € unter der
dem Planwert für 2022. Bei der Ermittlung dieses
Planwertes wurden u.a. die Stellenschaffungen für
2022 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stellen
konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Zu-
dem waren gegenüber der Planung 2022 geringere
Aufwendungen bei Dozenten und Praktikanten zu
verzeichnen, was noch auf die Corona -Auswirkun-
gen zurückzuführen war.
Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“
beinhaltet im Wesentlichen die Veränderungen b ei
den Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rück-
stellungen für nicht angetretenen Urlaub. Bei den Be-
amten/-innen und Lehrern/ -innen wurden in 2022
weniger neue ATZ -Verträge abgeschlossen,
dadurch verringerten sich die Zuführungen zur ATZ-
Rückstellung per Saldo um ca. 0,3 Mio. € auf
1,5 Mio. €. Bei den Urlaubsrückstellungen wurde per
Saldo in 2022 eine Zuführung in Höhe von 0,4 Mio. €
verbucht (Vorjahr: 1,0 Mio. €)
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem
Vorjahr um 7,2 Mio. € höher aus, was an der Besol-
dungserhöhung der Beamten/ -innen zum
01.12.2022 (+2,8 %) lag.
Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für
Aktive fielen gegenüber dem Ist des Vorjahres deut-
lich höher aus (+5,3 Mio. €). Grund für diesen Anstieg
waren deutlich erhöhte Verhältniswerte von „ausge-
zahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger zu aus-
gezahlten Versorgungsbezügen p.a.“ in 2022 vergli-
chen mit 2021. Dies ist für die Beihilferückstellungen
relevant, da sie sich als prozentu aler Anteil (mittels
obiger Verhältniswerte) von den Pensionsrückstel-
lungen errechnen.
Versorgungsaufwendungen:
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio-
nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger .
Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ver-
ringerte sich um 14,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Die Verringerung der Zuführung in 2022 gegenüber
dem Jahr 2021 hängt mit den unterschiedlichen Ver-
sorgungssteigerungen der Jahre 2021 und 2022 zu-
sammen (+1,4 % in 2021, +0,23 % in 2022) sowie
mit einem deutlichen Anstieg der Sterbefälle im Ver-
sorgungsbereich 2022 im Vergleich zu 2021.
196
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen
für die Versorgungsempfänger gab es hingegen eine
deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert
(+8,9 Mio. €). Auch hier macht sich bemerkbar (wie
bei den Aktiven siehe oben), dass die Verhältnis-
werte von „ausgezahlten Beihilfen für Versorgungs-
empfänger zu ausgezahlten Versorgungsbezügen
p.a.“, die maßgeblich für die Höhe der Beihilferü ck-
stellungen sind, in 2022 deutlich angestiegen sind.
Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu
den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak-
tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu-
sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr
7,2 Mio. € mehr un d gegenüber dem Plan 2022
13,7 Mio. € weniger aufgewendet werden.
Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Personalaufwendungen 625.285.530,07 632.210.313,54 590.766.367,91
Bezüge Beamte 91.276.256,74 91.064.067,03 88.201.264,55
Bezüge Beamte-Lehrkräfte 87.232.017,30 86.660.107,83 85.520.410,94
Vergütungen Arbeitnehmer 288.667.332,45 298.689.208,13 274.862.079,66
Weitere Vergütungen 5.690.053,6 7.675.181,26 5.075.048,48
Sonstige Rückstellungen für Aktive 1.934.600,19 75.000,00 2.700.078,62
Beiträge Versorgungskassen 22.315.473,44 21.923.541,91 21.138.277,76
AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 61.533.049,48 60.880.191,78 58.123.459,56
Beihilfen für Aktive 10.445.078,87 9.400.000,01 11.435.026,34
Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 45.532.723,00 47.132.013,08 38.378.141,00
Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 10.658.945,00 8.711.002,51 5.332.581,00
Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 103.259.700,00 94.435.499,68
Neutralisation Versorgung/Beihilfen -125.140.135,03 -124.321.300,00 -122.036.180,09
Versorgung Beamte und Lehrkräfte 99.154.055,92 100.052.000,00 97.947.290,64
Versorgung Arbeitnehmer 6.810.792,06 7.267.000,00 7.261.757,51
Beihilfen für Versorgungsempfänger 20.052.445,29 17.720.000,00 17.547.387,53
Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 68.901.325,05 87.327.000,00 83.021.922,41
Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung 19.569.305,98 15.215.000,00 10.693.321,68
Summe Personal - und Versorgungsaufwen-
dungen insgesamt 714.633.319,34 735.470.014,00 685.201.867,59
197
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
64
Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu
Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind
durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit-
punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen)
starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu-
führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen
zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die
Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013
beispielsweise war diese Besonderheit der langjähri-
gen Laufzeit des Tarifvertrags gegeben.
Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit
dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen
der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingun-
gen zurückgegangen. Seit 2019 ist nun wieder ein An-
stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit auch wieder für
Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich ist. Die
Zuführungen bewegen sich seitdem zwischen 3 u nd
5 Mio. €.
Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und
Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund
der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der
Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Glie derung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser
Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst.
64
86
70
80
73
125
110113 105
129
120
164
133
121
114
8
23
6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 4 4
0
25
50
75
100
125
150
175
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022
in Mio. €
Zuführung Pensionsrückstellungen
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
198
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um
22,7 Mio. €. Der Planwert wurde um 9,5 Mio. € über-
schritten.
Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge-
brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um
rd.
1,5 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Hie runter fallen
auch die Aufwendungen für Ausweise und Plaketten,
die sich im Bereich des Pass- und Meldewesens der
Bürgerämter, sowie des Ausländerwesens um insge-
samt 0,9 Mio. € erhöht haben. Grund ist die Wieder-
aufnahme des Normalbetriebs nach der Pandemie
und damit ein erhöhtes Aufkommen an Reisepässen
und elektronischen Aufenthaltstiteln, korrespondie-
rend dazu stiegen auch die Erträge aus Verwaltungs-
gebühren an.
Die Position „ Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ be-
wegt sich leicht über dem Vorjahresniveau
(+ 0,8 Mio. €).
Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind
Mehraufwendungen gegenüber dem Ist 2021 in
Höhe von 3,3 Mio. € ersichtlich. 2021 entstanden
gerade auch wegen der Corona -Pandemie Rück-
stände bei der Abarbeitung der Maßnahmen, 2022
konnten hier gerad e im Bereich der Schule wieder
größere Fortschritte erzielt werden.
Um rund. 3,0 Mio. € gegenüber 2021 erhöhte sich die
Position „ Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sons-
tige, insb. die Gebäudereinigung bei den hausver-
waltenden Einheiten (HVE).
Unter der Rubrik „Lehrmittel, Schülerbeförderung
u. ä.“ hingegen erhöhten sich die Aufwendungen im
Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Mio. €, auch hier han-
delt es sich um Aufholeffekte nach der
Corona-Pandemie.
Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet
104,4 Mio. € im Ist 2022 für den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR) zur Finanzierung des ope-
rativen Betriebs im Bereich des „Grau - und Grün“-
Infrastrukturvermögens der Stadt und des Winter-
dienstes. Diese Aufwendungen stiegen gegenüber
2021 um 5,1 Mio. € an, entsprechend 5,1 %, u.a. auf-
grund von Kostensteigerungen.
Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In-
standhaltungsrückstellung (Ist 2022 : 18,3 Mio. €,
Vorjahr 15,0 Mio. €) und zu den Rückst ellungen für
Altlasten (Ist 2022: 0,03 Mio. €, Vorjahr 0,04 Mio. €)
enthalten, die mangels valider Werte nicht geplant
werden.
Die Position „ Neutralisierung Rückstellungszah-
lungen Sach-und Dienstleistungen“ dient der Ge-
genbuchung der über die regulären Aufwandskonten
verbuchten Inanspru chnahme der Instandhaltungs-
rückstellungen.
Die Position „ Abschreibungen“ beinhaltet Ab-
schreibungen auf Forderungen und Abschreibungen
auf Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sach-
anlagevermögen sind 2022 gegenüber dem Vorjahr
aufgrund des hohen Investitionsniveaus angestiegen
(von 109,5 Mio. € auf 110,1 Mio. €). In 2021 wurden
außerplanmäßig 97,2 Mio. € an Gebäuden aus der
kameralen Vermögensrechnung abgeschrieben, in
2022 nochmals 2,4 Mio. €. Hintergrund war die Be-
reinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht
von einer konsequenten Anwendung des kaufmänni-
schen Anschaffungs - und Herstellungskostenprin-
zips ausgegangen werden konnte. 2021 standen
37,0 Mio. € an außerordentlichen Erträgen aus der
Auflösung der entsprechenden Sonderposten den
außerplanmäßigen Abschreibungen gegenüber.
Sachaufwendungen und Abschreibungen (in
€) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 295.596.592,62 286.137.803,01 272.907.058,08
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 14.141.079,75 12.493.167,25 12.647.175,70
Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.906.609,18 20.924.278,64 20.065.932,74
199
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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66
Gebäudeunterhalt, -technik 34.764.493,71 37.934.485,95 31.441.111,41
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 6.121.250,83 8.670.981,08 5.963.450,94
Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 26.306.985,96 24.018.479,97 23.334.233,73
Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 25.673.769,84 28.700.360,20 23.011.419,91
Erstattungen an Dritte 153.705.678,96 152.360.762,66 148.601.124,20
Sonstiges 19.515.810,59 1.287.287,26 15.912.693,61
Neutral. Rückstellungszahl. Sach-/Dienstl. -5.539.086,20 -252.000,00 -8.070.084,16
Abschreibungen 124.019.363,70 107.498.970,38 208.498.669,70
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So-
zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf-
wendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra-
gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom-
men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson-
dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volu-
men von 535 Mio. € (Vorjahr: 504 Mio. €) repräsentiert
ca. 25 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Ge-
danklich hinzuaddieren sollte man an dieser Stelle noch
die Bezirksumlage, die aufgrund der Au fgabenschwer-
punkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozi-
alausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen
mit insgesamt 753 Mio. € (Vorjahr: 717 Mio. €)
rd. 34,5 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnber-
ger Stadthaushalts dar.
Die weiteren Transferaufwendungen mit 165 Mio. €
(ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs-
zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage,
Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbe-
triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so-
zialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbe-
reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im
Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge-
führten tabellarischen Darstellung und in den nachfol-
genden Erläuterungen beinhaltet dieser Block auch die
oben angesprochene Bezirksumlage.
Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetz-
licher oder vertraglicher Verpflichtung bewegen sich
in etwa auf Vorjahresniveau, hier sind insbesondere
Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger
enthalten.
Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB
XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,0 Mio. € oder
7,4 %. Dieser Anstieg geht insbesondere zurück auf die
Sozialtransferauf-
wendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Trans-
feraufwendungen
Weitere Zuschüsse und
Zuweisungen, Verlust-
ausgleiche, Gewerbe-
steuerumlage, Kran-
kenhausumlage
Bezirksumlage
200
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Fluchtbewegungen aus der Ukraine. Die Kosten der
Grundsicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund
erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostener-
stattungen und Umlagen“). Auch bei den
Hilfen zur Gesundheit macht sich ein Anstieg von
1,1 Mio. € bemerkbar, da viele Ukraineflüchtlinge nicht in
die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen
werden konnten.
Zwar fallen die meisten Geflüchteten aus der Ukraine un-
ter das SGB II und wirken sich damit auch auf die
Kosten der Unterkunft (KdU) aus. Aufgrund des Zeit-
versatzes schlägt hier jedoch 2022 nur eine im Verhält-
nis geringe Erhöhung von 1,1 Mio. € zu Buche.
Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtun-
gen hat die Stadt marginal mehr als im Vorjahr ausgege-
ben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hilfen zur
Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die Leis-
tungen im Rahmen der Beratungs- und Integrationsricht-
linie.
Bei der Familien- und Jugendhilfe betragen die Mehr-
aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Mio. €. Ins-
besondere wurden 3,3 Mio. € mehr für die Förderung von
Kindern in Kitas aufgewendet. Dies erklärt sich aus dem
Effekt der in 2021 pandemiebedingten angeordneter
Schließungen von Kindertageseinrichtungen und der da-
mit verbundenen Rückerstattung von Gebühren (Januar
bis Mai 2021).
Auch bei der Eingliederungshilfe kam der Effekt auf-
grund angeordneter Schulschließungen in der ersten
Jahreshälfte 2021 zum Tragen. Generell wird (wie be-
reits in den vergangenen Jahren) weiterhin mit steigen-
den Fallzahlen im Bereich Eingliederungshilfe gere ch-
net.
Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vor-
jahr 15,7 Mio. € bzw. 32,6 % mehr aufgewendet worden.
Dies ist in der wieder stark ansteigenden Anzahl an Leis-
tungsbeziehern begründet.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar-
beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a.
Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr um 1,1 Mio. € (1,0 %).
Die Bezirksumlage stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr
spürbar an (+5,3 Mio. €, d. h. + 2,5 %). Dies ergab sich
aus der höher en Umlagekraft der Stadt bei gleichblei-
bendem Umlagesatz.
Weitere Transferaufwendungen
Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten
74,0 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli-
chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen,
z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an die VAG im
Rahmen des Sozialtickets und Innovationspakts
(18,6 Mio. €) oder an die Nürnberger Symphoniker. Fer-
ner ist mit 13,7 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten.
Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen“ ist um 25,1 Mio. € geringer
als im Vorjahr ausgefallen. 2021 wurden hier 45 Mio. €
an coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter
NürnbergMesse und Flughafen ausgezahlt, 2022 nur
26,5 Mio. €. In der Ergebnisrechnung insgesamt sind die
Beträge jedoch wegen der Inanspruchnahme der 2020
gebildeten Rückstellung saldoneutral, der Ertrag ist un-
ter der Position „ Neutralisierung Rückstellzahlungen
Transferaufwendungen ausgewiesen. Unter Verlust-
ausgleichen sind des Weiteren 7,7 Mio. € für den Eigen-
betrieb NürnbergBad, 3,1 Mio. € für den Eigenbetrieb
Frankenstadion (FSN) sowie
0,9 Mio. € für die noris inklusion gGmbH enthalten. Auch
für die letzte Position wurde 2021 eine Rückstellung ge-
bildet, deren Inanspruchnahme als Ertrag unter der Po-
sition „ Neutralisierung Rückstellzahlungen Trans-
feraufwendungen“ dargestellt ist. Dafür ist im Aufwand
wiederum eine erneute Zuführung zur Verlustaus-
gleichsrückstellung für die noris inklusion gGmbH
(1,0 Mio. € ) enthalten.
Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jewei-
ligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres. Sie liegt
daher trotz der um 5,0 Mio. € gestiegenen Erträge nur
0,2 Mio. € über dem Ist 2021.
Unter der Position „Zuführung zu sonstigen Rückstel-
lungen“ im Transferaufwandsbereich werden noch nicht
zweckentsprechend verwendete Spenden sowie die Bil-
dung einer Rückstellung zu den aufgrund der relativen
Umlagekraft in 2020 induzierten Beträgen der Bezirks-
umlage für 2021 abgebildet. Hier ergab sich für 2021 ein
Betrag von 0,5 Mio. €, für 2022 hat sich kein Be trag er-
rechnet.
201
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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68
Transferaufwendungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
insgesamt 891.415.624,47 882.325.817,45 890.694.912,13
Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetz-
lich/vertraglich - Art 1/4) 157.168.446,53 157.609.200,00 157.743.112,55
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig -
Art 5) 18.905.142,18 19.504.047,28 17.521.644,55
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter (SGB XII) 72.768.439,43 74.020.500,00 67.739.877,72
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2.532,00 1.600,00 9.181,24
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.682.342,40 5.705.000,00 4.553.805,27
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.698.915,39 6.012.600,00 5.190.948,50
Familien- und Jugendhilfe 92.042.431,05 104.764.090,00 86.539.594,97
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 63.800.272,05 36.551.000,00 48.097.503,34
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 110.882.987,76 112.851.000,00 109.786.819,75
Bildungs- und Teilhabepaket 7.870.423,17 10.846.000,00 6.470.688,49
Sonstige 11.650,59 20.0000,00 12.517,44
Summe 534.833.582,55 527.885.037,28 503.665.693,82
Bezirksumlage (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Bezirksumlage 218.325.447,29 218.325.000,00 213.031.825,30
Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
202
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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69
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus-
gleiche) 83.793.774,58 85.060.518,59 73.991.472,99
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun-
dene Unternehmen 39.042.936,31 13.455.261,58 64.126.426,07
Gewerbesteuerumlage 41.383.941,00 38.600.000,00 41.147.013,00
Zuführungen zu sonst. Transferaufwands -Rück-
stellungen 1.313.922,05 0,00 1.442.157,46
Neutralisation Rückstellungszahlung Trans-
feraufwendungen (Erträge) -27.277.979,31 -1.000.000,00 -6.709.676,51
Summe 165.534.573,94 137.115.780,17 180.707.069,52
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen-
über dem Vorjahr um 74,67 Mio. €, entsprechend
32,2 % geringer aus.
Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver
MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs-
fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti-
onen (dort gesondert ausgewiesen). Hier ist gegenüber
dem Vorjahr eine Steigerung von 11,4 Mio. € ersichtlich,
die insbesondere aus der Inbetriebnahme der Bertolt -
Brecht-Schule (ÖÖP) resultiert. Hier fielen sowohl
einmalig Finanzierungs - und Versicherungskosten an,
aber auch die Leistungen für das Gebäudemanagement
an die WBGK.
Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter gingen die
Aufwendungen wieder um 36,8 Mio. € zurück, nachdem
2021 gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um
42,8 Mio. €, vor allem beim Gesundheitsamt zu verzeich-
nen war. Maßgebend für diesen Anstieg waren Steige-
rungen bei den Vergütungen für das Testcenter Flugha-
fen und für die mobilen Abstrichstatione n, die jedoch
vom Freistaat Bayern wiedererstattet werden
(s. Zuweisungen vom Land). Hinzu kamen in 2021 im
Vergleich zum Vorjahr Abrechnungen für die Impfzen-
tren (ca., 9,5 Mio. €). Diese Aufwendungen sind 2022
zum größten Teil wieder entfallen.
Auch die Mietaufwendungen gingen um 4,8 Mio. € zu-
rück, insbesondere, weil die Miete der Messehalle für
den Betrieb eines Impfzentrums (ca. 5,1 Mio. € in 2021)
in 2022 wieder entfallen ist.
Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im
Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2022,
wie bereits 2021, keine Beträge benötigt.
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen
z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermögensge-
genständen, die nicht gep lant werden können. Das Ist
2022 betrug hierfür 16,5 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier
5,0 Mio. € an. Der hohe Betrag 2022 ergibt sich aus der
Wertüberprüfung der Zimelien bei der Stadtbibliothek
durch einen externen Gutachter. Dabei wurden bei ein-
zelnen Werken höhere Werte (sonstige orden tliche Er-
träge, siehe dort), bei anderen aber auch niedrigere fest-
gestellt. Enthalten sind außerdem Aufwendungen für
Einzelwertberichtigung von Forderungen (6,0 Mio. € -
Vorjahr 2,2 Mio. €), Körperschaftssteuer, Kapitalertrags-
steuer sowie Gewerbesteueraufwe ndungen und ent-
sprechende Rückstellungen für die Betriebe gewerbli-
cher Art Telekommunikationsnetz, Krematorium und Be-
stattungswesen sowie das Immobilienmanagement bei
LA (insgesamt 2,0 Mio. €, Vorjahr 3,9 Mio. €).
Die größte Reduktion im Vergleich zum Vorjahr ist im Be-
reich der Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen
mit 17,7 Mio. € ein (Vorjahr 99,4 Mio. €) zu konstatieren.
2021 wurden hier Rückstellungen gebildet für die 2021
zugesagten coronabedingten Kapitalzuführungen 2023-
2026 für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,5 Mio. €) so-
wie wegen der Pandemie –Belastungen auch für die ver-
einbarten Kapitalzuführungen 2023 -2025 bei der Nürn-
bergMesse GmbH (30 Mio. €). Bereits in 2020 wurden
203
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
unter dieser Position Risiken aus coronabedingten Be-
lastungen bei den Töch tern NürnbergMesse und Flug-
hafen berücksichtigt (75 Mio. €). Ein Großteil dieser
Rückstellungen wird in 2022 wieder aufgelöst, da mittel-
fristig die Auswirkungen der Pandemie nicht mehr isoliert
nachweisbar sind. Aufwendungen für den Geschäftsbe-
trieb städtischer Dienststellen, wie z. B. Porto und Druck-
sachen, sind ebenfalls in den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen enthalten.
Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstige or-
dentliche Aufwendungen fielen 2022 25,3 Mio. € Er-
träge aus der Inanspruchnahme der 20 20 gebildeten
Rückstellungen an, hierbei u.a. 10 Mio. € für die Rück-
zahlungen von Ausgleichsansprüchen aus dem AsylbLG
an die Regierung, 10 Mio. € für die fehlende Werthaltig-
keit der coronabedingten Kapitalzuführungen an die
NürnbergMesse und 4,5 Mio. € fü r Rückzahlungen von
U-Bahn-Pacht.
Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 5.521.361,99 6.216.625,61 5.839.316,91
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.386.341,77 2.447.694,00 2.339.164,98
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 28.647.583,33 22.934.000,00 17.237.499,71
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 24.405.309,45 28.637.952,49 30.971.980,23
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.419.214,35 4.028.777,06 3.843.816,50
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.893.121,01 1.750.000,00 1.476.998,37
Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.336.496,5, 4.679.416,30 4.647.116,90
Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 9.997.343,94 11.029.401,28 8.475.082,23
Vergütungen für Leistungen Dritter 29.706.823,61 18.372.183,20 66.555.222,70
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.795.208,98 7.206.542,01 6.922.955,97
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0,00 0,00 0,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.677.053,55 23.967.722,62 129.837.639,97
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Auf-
wendungen -25.277.431,94 0,00 -45.969.140,51
Summe 157.508.426,54 131.270.314,57 232.177.653,96
204
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 16,1 Mio. € schlechter
aus als im Vorjahr und um 0,4 Mio. € besser als im
Plan 2022.
Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis
gegenüber dem Vorjahr sind der faktische Wegfall
der Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe-/und
Umsatzsteuer von 22,2 Mio. € auf 0,05 Mio. €
(-99,8 %). Der Bundesrat hat am 8.7.2022 dem Zwei-
ten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und
des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zu-
gestimmt. Darin wird die vom Bundesverfassungsge-
richt geforderte rückwirkende Neuregelung des Zins-
satzes bei Zinsen nach § 233a AO geregelt und auf
0,15 % pro Monat, anstelle 6 % Jahresverzinsung,
festgesetzt. Wegen einer verzögerten Umsetzung
der gesetzlichen Änderung in der Veranlagungssoft-
ware ist die Verzinsung derzeit aber faktisch ausge-
setzt.
Davon betroffen sind auch die Aufwendungen aus
Erstattungszinsen aus der Gewerbest euer, die
von 6,6 Mio. € auf fast Null zurückgingen.
Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre-
dite war seit vielen Jahren erstmals wieder ein An-
stieg zu verzeichnen: Hier sind 1,7 Mio. € mehr als
im Vorjahr angefallen (+7,7 %). Das niedrige Zinsni-
veau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativzin-
sen gehören zunächst einmal der Vergangenheit an,
künftig ist von einem wesentlich höheren Zinssatz bei
der Neuaufnahme und Umschuldung von Investiti-
onskrediten auszugehen. Daher ist in den nächsten
Jahren bei den hohen geplanten Investitionssummen
von beträchtlichen Auswirkungen auf den Ergebnis-
haushalt auszugehen.
Die Zinslastquote beträgt 1,1 % (Vorjahr 1,2%) – der
Effekt beruht auf dem Rückgang der Erstattungszin-
sen aus der Gewerbesteuer.
Die Gewinnanteile aus Beteiligungen stiegen ge-
genüber 2021 um 0,9 Mio. €. Die Ausschüttung des
Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwa-
chung im Großraum Nürnberg betrug 2022
1,4 Mio. € (2021: 0,5 Mio. €), wobei eine Nachzah-
lung von 0,3 Mio. € für 2021 im Ergebnis von 2022
enthalten ist und 2023 eine Nachzahlung für 2022
von 2,9 Mio. € geleistet wurde. Der Grund für die ge-
stiegene Ausschüttung ist die gesetzliche Änderung
des B ußgeldkatalogs des Bundes, die am
09. 11.2021 in Kraft trat.
.
Finanzergebnis (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Finanzerträge
davon:
-3.434.176,36 -9.164.014,24 -24.518.009,66
Zinserträge -1.859.425,711 -920.814,24 -1.621.448,97
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -1.444.069,21 -3.043.200,00 -549.016,63
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -48.195,44 -5.000.000,00 -22.235.514,56
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -82.486,00 -200.000,00 -112.029,50
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
23.498.646,31 28.810.890,00 28.499.838,95
205
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb.
an Kreditinstitute 23.195.876,91 23.612.140,00 21.537.522,55
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 44,00 5.000.000,00 6.589.876,00
Sonstige Zinsaufwendungen 302.725,40 198.750,00 372.440,40
Summe 20.064.469,95 19.646.875,76 3.981.829,29
206
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis
_____________________________________________________________________________________________________
73
Außerordentliches Ergebnis
Die größte Veränderung gegenüber 2021 ergibt sich
bei den „Schadensersatzleistungen und andere au-
ßerordentliche Erträgen“, da in diesem Jahr keine
außerordentlichen Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten a us Zuwendungen und Zuschüssen
gebucht wurden. Im letzten Jahr fiel dort eine große
Summe von über 37 Mio. € an.
In den periodenfremden Aufwend ungen 2022 sind
insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Was-
ser aus dem Vorjahr enthalten, ebenso wie bereits
2021.
Die Schadensersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Aufwendungen beinhalten vor allem Scha-
densersatzleistungen durch z.B. nicht ab gegebene
Schulbücher.
Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge-
staltet sich die Planung naturgemäß schwierig
.
Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Erträge -475.526,67 -40.850 -37.248.569,41
Periodenfremde Erträge -6.229.196,32 -167.800 -1.327.289,88
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Aufwendungen 270.436,95 11.200 9.623,41
Periodenfremde Aufwendungen 11.746.369,72 215.500 8.713.480,73
Summe 5.312.083,68 18.050,00 -29.852.755,15
207
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
74
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Finanzrechnung (in €) Ist 2022
Plan 2022
(+ Reste 2021)
Ist 2021
Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit -101.999.348,75 -26.453.941,88 -148.073.856,94
+ Einzahlungen Investitionszuweisungen -125.929.805,39 -117.212.000,00 -61.154.401,90
+ Einzahlungen Investitionsbeiträge -8.885.305,42 -5.113.000,00 -22.048.985,22
+ Veräußerung von Sachvermögen -23.542.615,41 -8.000.000,00 -30.138.555,30
+ Veräußerung von Finanzvermögen -1.854.000,00 -5.374.000,00 -5.856.457,69
+ Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.303.158,77 -2.315.000,00 -2.119.163,76
= Einzahlungen Investitionstätigkeit -162.514.884,99 -138.014.000,00 -121.317.563,87
- Auszahlungen Erwerb Grundstücke 56.819.888,22 75.095.339,53 18.850.503,23
- Auszahlungen für Baumaßnahmen 190.272.175,70 573.483.858,48 186.395.321,42
- Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 20.405.760,80 50.362.289,42 18.322.135,57
- Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 54.394.310,60 94.258.600,00 72.634.573,24
- Investitionsförderungsmaßnahmen 18.213.661,55 29.237.206,27 19.946.251,50
- Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 0,00 3.535.000,00 300.000,00
= Auszahlungen Investitionstätigkeit 340.105.796,87 825.972.293,70 316.448.784,96
= Cashflow aus Investitionstätigkeit 177.590.911,88 687.958.293,70 195.131.221,09
= Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag 75.591.563,13 661.504.351,82 47.057.364,15
+ Aufnahme von Krediten für Investitionen -108.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00
+ Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän-
gen 0,00 0,00 0,00
= Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -108.000.000,00 .263.000.000,00 -100.000.000,00
- Tilgung von Krediten aus Investitionen 91.656.704,47 74.419.700,00 90.612.728,32
208
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
75
- Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 16.317.279,83 18.099.000,00 9.991.060,36
= Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 107.973.984,30 92.518.700,00 100.603.788,68
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -26.015,70 -170.481.300,00 603.788,68
= Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag 75.565.547,43 491.023.051,82 47.661.152,83
+ Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
- Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
= Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
+ Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 0,00 0,00
- Tilgung von Kassenkrediten 0,00 0,00 0,00
+ Einzahlungen durchlaufende Posten -4.185.170.200,35 0,00 -3.643.842.340,01
- Auszahlungen durchlaufende Posten 4.179.389.971,51 0,00 3.634.195.799,33
= Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor-
gängen
-5.780.228,84
0,00
-9.646.540,68
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -359.538.561,67 -376.831.161,00 -397.553.173,82
= Endbestand an Finanzmitteln -289.753.243,08 114.191.890,82 -359.538.561,67
+ Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser-
ven 0,00 0,00 0,00
= Endbestand an Liquiditätsreserven -289.753.243,08 114.191.890,82 -359.538.561,67
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit 2022 ve rminderte sich gegenüber dem Jahr
2021 um ca. 46,1 Mio. € auf 102,0 Mio. €. Die Ein-
zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
sind im Vergleich mit 2021 gesunken (-29,5 Mio. €).
Bei den Steuereinzahlungen wie auch bei den öffent-
lich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsent-
gelten ergaben sich kumuliert in 2022 gegenüber
2021 allerdings Mehreinzahlungen in Höhe von 26,9
Mio. € (vor allem bedingt durch die Nachholeffekte
nach dem Ende der pandemiebeding ten Schließun-
gen und Einschränkungen städtischer Einrichtun-
gen). Bei den Zuwendungen und Zuweisungen erga-
ben sich hingegen Mindereinzahlungen von 7,0 Mio.
€ wegen geringeren Kostenerstattungen für kommu-
nale Corona-Testzentren. Auch bei den Einzahlun-
gen aus Kostenerstattungen konnte ein deutlicher
Rückgang im Vergleich mit 2021 festgestellt werden
(-38,1 Mio. €). Hier schlugen ganz besonders die ge-
ringeren Vorschusszahlungen von der Regierung
209
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
76
von Mittelfranken im Rahmen des Asylbewerberleis-
tungsgesetzes zu Buche (-23,2 Mio. €).
Im Vergleich dazu stiegen die laufenden Auszahlun-
gen gegenüber 2021 leicht um ca. 16,6 Mio. € an. So
sind z.B. die Personal - und Versorgungsauszahlun-
gen gegenüber 2021 um insg. ca. 24,9 Mio. € ange-
stiegen (u.a. wegen Besoldungs- und Tariferhöhun-
gen in 202 2 sowie wegen Stellenneuschaffungen).
Bei den Auszahlungen für Sach - und Dienstleistun-
gen ist ebenfalls ein Anstieg in Höhe von ca. 12,9
Mio. € zu verzeichnen, der mit den rasant steigenden
Energiekosten in 2022 zusammenhängt.
Im Transferbereich wurden in 2022 24,1 Mio. € mehr
ausgezahlt als im Vorjahr. Der Großteil davon betraf
die Mehrauszahlungen der Stadt im Bereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes (+14,9 Mio. €). Au-
ßerdem mussten für die Gewerbesteuerumlage und
die Bezirksumlage insg. ca. 10,6 Mio. € mehr im Ver-
gleich zum Vorjahr verausgabt werden
Bei den sonstigen Auszahlungen aus der laufender
Verwaltungstätigkeit war ein Rückgang in Höhe von
38,9 Mio. € zu verzeichnen. Die vorrangige B egrün-
dung hierfür ist, dass die in 2021 stark ansteigenden
Vergütungen für Corona-Testzentren und mobile Ab-
strich-Stationen entsprechend in 2022 wieder stark
zurückgegangen sind (-37,1 Mio. €).
Bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen
fielen in 2022 ca. 6,5 Mio. € weniger Auszahlungen
im Vergleich zum Vorjahr an. Wegen Änderung des
Zinssatzes nach § 233a AO mussten fast keine Er-
stattungszinsen Gewerbesteuer gezahlt werden.
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig-
keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen
Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der
Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
war in 2022 so hoch, dass nach Abzug der ordentli-
chen Tilgungen noch ca. 15,2 Mio. € als Finanzie-
rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten In-
vestitionen 2022 vorhanden waren. Für die Investiti-
onen 2022 musste insg. ein städtischer Eigenmittel-
anteil in Höhe von 177,6 Mio. € aufgebracht werden;
dieser konnte noch zu 8,6 % aus dem (nach Abzug
der ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow
aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden
(gegenüber 35,2 % im Vorjahr).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Be-
richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um
17,5 Mio. € unter dem entsprechenden Vorjahres-
wert (195,1 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit stiegen dabei im Vergleich zu
2021 um ca. 41,2 Mio. € an, wobei hier durchaus grö-
ßere Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind.
So unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und
-zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela-
tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förder-
mitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaß-
nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt.
In 2022 verringerten sich die Einzahlungen aus In-
vestitionsbeiträgen sowie die Einzahlungen aus der
Veräußerung von Sach- und Finanzvermögen ge-
genüber 2021 zwar um ca. 23,8 Mio. €, dafür stiegen
die Einzahlungen aus Investitionszuweisungen deut-
lich an (insg. + 64,8 Mio. €). Auch bei den Investiti-
onsbeiträgen ist die Schwankungsbreite hoch, da
z.B. bei den Beiträgen die Einzahlungen davon ab-
hängen, welche beitragspflichtigen Maßnahmen im
jeweiligen Jahr abgerechnet werden konnten.
Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite
die Mittelabflüsse insg. um 23,7 Mio. €. Gerade bei
den Auszahlungen für Grundstücke wurden in 2022
fast 38,0 Mio. € mehr verausgabt als in 2021, was an
einzelnen, besonders bedeutenden Grundstücksge-
schäften lag. Demgegenüber wurden bei den Aus-
zahlungen für Finanzvermögen ca. 18,2 Mio. € weni-
ger ausgezahlt als in 2021, was daran liegt, dass Ka-
pitaleinlagen bei den städtischen Beteiligungen von
Jahr zu Jahr erheblich variieren können.
Der Ca shflow aus Finanzierungstätigkeit 202 2 be-
trägt 26 T€, d.h. es wurden per Saldo im Berichtsjahr
2022 26 T€ mehr Kredite aufgenommen als beste-
hende Kredite sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte
getilgt wurden. (Exkurs: Sobald im Rahmen von ÖÖP
oder ÖPP erstel lte Bauwerke der Stadt Nürnberg
zum Betrieb übergeben werden, gehen auch die in
dem Zusammenhang aufgenommenen Darlehen in
voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt über.
Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden
Zahlungswirksamkeit nicht in der Fi nanzrechnung
ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus
laufender Finanzierungstätigkeit keine Aussage über
die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich). In
der Planung wurde noch mit einem Cashflow aus Fi-
nanzierungstätigkeit von 170,5 Mio. € aufgrund hö-
herer Kreditaufnahme gerechnet.
210
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Finanzrechnung
Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln
wurden .die Bestände. auf den jeweiligen Be
standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel,
Nürnberg, den 1 9, 0· !,1 t, 2023
STADT NÜRNBERG
Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten
herangezogen.
77
..._.
211
78
Rechenschaftsbericht
zum
Jahresabschluss
2022
212
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
79
Lage der Stadt Nürnberg
Lage der Stadt Nürnberg
Geographische Lage
Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund
der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der
Region. Nach der Bevölkerungs zahl ( 542.479 im
Juni 2023 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte
Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutsch-
land.
Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und
Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen
ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen
Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu-
ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg
wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005
durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den
Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge-
nommen wurde. Die Europäische Metropolregion
Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen
sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als
auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi-
scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro-
päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts-
wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit,
sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern.
Wirtschaftsstruktur
Nürnberg ist High -Tech-, Industrie- und innovativer
Dienstleistungsstandort. Der Wirtschaftsstandort bie-
tet gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hat
eine hohe Attraktivität als Lebens - und Arbeitsort.
Unternehmen schätzen das hervorragende Innovati-
ons-Ökosystem, das durch die neu gegründete
Technische Universität Nürnberg zusätzliche Im-
pulse erfährt. Seit den siebziger Jahren entwickelte
sich die Stadt zum Dienstleistungszentrum mit hohen
Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie
Beratung, Planung, Markt - und Verbraucherfor-
schung und einer hohen Beschäftigtendichte und
Unternehmenspräsenz im Sektor der Informations -
und Kommunikationstechnik. Aktuell sind vier Fünftel
(81 %) aller in Nürnberg sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Im Ver-
gleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürn-
bergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im
verarbeitenden Gewerbe immer noch bemerkens -
wert hoch.
Nürnberg ist das Handelsz entrum Nordbayerns mit
hoher Einkaufszen tralität. Das Güterverkehrszent-
rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale
Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Export-
quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt,
wobei Nürnberg von seiner zentralen L age im euro-
päischen Wirtschaftsraum profitiert. Starke Cluster
prägen den Wirtschaftsstandort . Nürnberger Unter-
nehmen gestalten die Zukunftsthemen Digitale
Transformation und Nachhaltigkeit. Beim Anteil der
Beschäftigten im digitalen Sektor an der Gesamtbe-
schäftigung gehört Nürnberg im Ranking der 20
größten deutschen Städte gemeinsam mit München
und Bonn zu den TOP 3.
Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in
den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr-
stechnik, Mess- und Regeltechnik so wie A utomati-
sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden
Firmen wie Bosch, Diehl, MAN, Siemens oder Semi-
kron Danfoss. Traditionell stark ist auch die Schreib-
geräteindustrie mit Firmen wie Faber -Castell (Stein
bei Nürnberg), LYRA und Staedtler und die Nah-
rungs- und Genussmittelindustrie (Nürnberger Leb-
kuchen, Nürnberger Bratwürste).
Arbeitsmarkt
Durch seinen breiten und ausgewogenen Branchen-
und Betriebsgrößenmix ist der Wirtschaftsstandort
Nürnberg insgesamt robust und zukunftsorientiert
aufgestellt und verf ügt über eine Fülle an Standort-
vorteilen. Mit 318.346 Beschäftigten gingen im Juni
2022 so viele Menschen im Stadtgebiet Nürnberg ei-
ner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nach wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Vorjahr
2021 ist die Zahl der Beschäftigten um 6.217 Perso-
nen angewachsen. Das entspricht einem Anstieg um
2 %. In Nürnberg gibt es heute 41.747 (+15,1 %) so-
zialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als
noch vor zehn Jahren. Über die Hälfte (52,3 Prozent)
der Männer und Frauen, die in Nür nberg arbeiten,
wohnen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen
und Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Ar-
beitsmarktfunktion Nürnbergs weit über die Stadt-
grenzen hinaus für Nordbayern. Mit einer Arbeitslo-
senquote im August 2023 von 6,1 Prozent hat Nürn-
berg im Vergleich der größten deutschen Städte mit
mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern -
213
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
80
nach München und Stuttgart - gemeinsam mit Frank-
furt a. M. die drittniedrigste Arbeitslosenquote (Mün-
chen: 4,7 Prozent, Stuttgart: 5,3 Prozent, Nürnberg:
6,1 Prozent); jeweils im August 2023.
Ertragslage
Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen
kurz zusammengefasst, die durch Abweichungen
vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für
den Jahresüberschuss von 142,8 Mio. € waren.
in Mio. € (SAP-Logik: Erträge mit Minus-, Aufwendungen mit Plus-
zeichen) Ist 2022 Plan 2022 Ist 2021
Gewerbesteuer -557,2 -515,0 -552,2
Gewerbesteuerumlage 41,4 38,6 41,1
Einkommensteueranteil -348,6 -340,0 -331,6
Zuweisungen gesamt -593,5 -561,2 -606,8
Davon: Zuweisungen Grunderwerbsteuer -44,6 -40,0 -43,1
Davon: Familienleistungsausgleich -28,4 -23,5 -23,2
Davon: Zuweisungen für konsumtive MIP-
Maßnahmen
-12,20 -1,2 -8,8
Kostenerstattungen -303,9 -275,3 -314,0
Davon: Erstattung so. öffentl. Sonderrech-
nung: Nachzahlung Erstattung Testzentren
Gh
-9,0 -3,3 -2,6
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -92,6 -87,4 -72,1
Bezüge und Vergütungen 472,9 484,1 453,7
Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zu-
führung/Auflösung)
144,7 158,4 137,4
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung
(KdU) (§ 22 I SGB II)
107,4 110,2 107,4
Auflösung von Sonstigen Rückstellungen -50,7 0 -0,7
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 17,7 0,1 99,4
214
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
81
Abschreibungen 124,0 107,5 208,5
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -0,01 -5,0 -22,0
Außerordentliche (periodenfremde) Erträge : -6,5 -0,2 -38,6
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung
382,8 Mio. € (2021: 242,6 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich
künftiger Jahresfehlbeträge.
Neu kam 2022 eine Sonderrücklage gemäß BewR 7.3.1.4.
hinzu, um den Energiesparfonds (Stadtratsbeschluss vom
28.09.2022) in Höhe von 5 Mio. € abzubilden
Die folgende Darstellung veranschaulicht die Entwicklung
der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006
Kennzahlen zur Ertragslage
Steuern und Umlagen
Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016
-3
3
-18
13 16 19 17
-27
7
29 32 31
62
-13
18
143
69 62 64 49 65 81
102 118 91 99 103 135
168
231 221 243
383
-50
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450Millionen €
Jahresergebnis
(Überschuss = +)
Ergebnisrücklage
(nach
Ergebnisverw.)
215
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
82
Durchschnittli-
cher Anteil der
Steuern pro Ein-
wohner
Steuern/ Einwoh-
nerzahl
2.063
€/EW
2.083
€/EW
1.782
€/EW
1.886
€/EW
1.826
€/EW
1.743
€/EW
1.665
€/EW
Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 47,5 % 48,4 % 44,8 % 47,3 % 47,1 % 46,3 % 46,2 %
Anteil der
Schlüsselzuwei-
sungen pro Ein-
wohner
Schlüsselzuweisun-
gen/ Einwohnerzahl
455
€/EW
442
€/EW
469
€/EW
428
€/EW
411
€/EW
376
€/EW
342
€/EW
Anteil der
Schlüsselzuwei-
sungen an den
ordentlichen Er-
trägen
Schlüsselzuweisun-
gen/ ordentliche Er-
träge
10,5 % 10,3 % 11,8 % 10,7 % 10,6 % 10,0% 9,6 %
Zuwendungs-
quote
Zuweisungen/ or-
dentliche Erträge 25,2 % 26,6 % 28,5 % 24,5 % 24,2 % 23,6 % 23,9 %
Anteil der Be-
zirksumlage pro
Einwohner
Bezirksumlage/ Ein-
wohnerzahl
403
€/EW
402
€/EW
382
€/EW
367
€/EW
342
€/EW
313
€/EW
294
€/EW
Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass mit fast.
50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu-
tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel-
len. In 2022 sinkt die Quote im Vergleich zum Vorjahr
leicht um 0,9 Prozentpunkte: Während in 2021 die
Kennzahl aufgrund höherer Steuererträge ( + 156
Mio. €) bei einem gleichzeitigen Rückgang der ge-
meldeten Hauptwohnungen nach dem Einwohnerre-
gister (- 2.209 Einwohner) erheblich anstieg, wuch-
sen die Steuererträge im Berichtsjahr 2022 im Ver-
gleich zum Vorjahr nur um 12 Mio. € bei einem deut-
lichen Zuwachs der Einwohner (+ 10.881 Einwoh-
ner). Die Schlüsselzuweisungen pro Einwohner nah-
men im Vergleich zu 2021 wieder zu.
Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im
Trend immer weiter an.
216
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
83
Kennzahlen zu Aufwendungen
Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Aufwandsde-
ckungsgrad
ordentliche Er-
träge/ ordentliche
Aufwendungen
107,7% 99,7 % 100,5 % 103,3 % 102,1 % 102,9 % 102,9 %
Transferauf-
wandsquote
Transferaufwand/
ordentliche Auf-
wendungen
40,8 % 42,2 % 38,7 % 40,2 % 41,2 % 43,4 % 45,7 %
Personalin-
tensität =
Personalauf-
wandsquote
Personalaufwen-
dungen/ ordentli-
che Aufwendun-
gen
32,7 % 29,9 % 32,8 % 33,8 % 30,9 % 31,2 % 30,8 %
Durchschnitt-
liche Ab-
schreibungs-
quote des
Sachanlage-
vermögens/
Immateriellen
Vermögens
Abschreibungen
auf immaterielles
Vermögen und
Sachanlagever-
mögen/ immateri-
elles Vermögen
und Sachanlage-
vermögen
2,6 % 2,5 % 2,4 % 2,5 % 2,6 % 2,7 % 2,6 %
Abschrei-
bungsentlas-
tung
Erträge aus der
Auflösung von
Sonderposten/
Abschreibungen
auf Anlagevermö-
gen (ohne Finanz-
anlagen
48,4 % 49,3 % 53,4 % 46,1 % 46,6 % 48,3 % 48,9 %
Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die
ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen
abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah-
resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019
deutlich über der 100 %-Marke, während sie in 2020
nur noch knapp darüber war. In 2021 rutschte der
Wert schließlich unter die 100 %-Marke. Dies lag an
außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden
der kameralen Vermögensrechnung , die unter den
ordentlichen Aufwendungen geführt sind, während
die korrespondierenden Erträge aus Auflösungen
von Sonderposten unter den außerordentlichen Er-
trägen summiert sind. In 2022 stieg der Wert wieder
deutlich über die 100 % Marke auf den bisher höchs-
ten Wert an.
Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach-
haltig die 40 %-Marke. 2016 bis 20 20 gingen die
Transferaufwendungen etwas zurück und fielen
2020 kurzfristig unter die 40 % . In 2021 wird die 40
% -Marke deutlich überschritten. Dies lag vor allem
an den gestiegenen weiteren Transferaufwendungen
und hier an der Zunahme der an die Eigenbetriebe
und die verbundenen Unternehmen geleisteten Ver-
lustausgleiche. In 2022 sank die Quote wieder, ver-
blieb jedoch über der 40 %-Marke.
Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er-
stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die
Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von
der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun-
gen: 2016 war die Quote entsprechend geringerer
217
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
84
Rückstellungszuführungen rückläufig. 2016 kamen
erhöhte Transferaufwendungen hinzu, die den relati-
ven Anteil der Personalaufwendungen verringe rten.
2017 und auch wieder 2019 kamen wiederum neben
Besoldungserhöhungen und Stellenschaffungen
auch erhöhte Rückstellungszuführungen zum Tra-
gen, die Quote erhöhte sich wieder . 2020 und dann
noch einmal 2021 fielen die Rückstellungszuführun-
gen jeweils geringer aus als im Vorjahr, so dass auch
die Quote leicht absank. 2022 hingegen sorgten Ta-
rif- und Besoldungserhöhungen für einen Anstieg
wieder knapp unter das Niveau von 2020.
Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach-
anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt,
um welchen Betrag sich das städtische Anlagever-
mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre-
chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008
fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf
2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf-
grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie-
genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab-
schreibungen auf 2,5 % zurück , seit 2016 stieg die
Quote geringfügig an, um 2019 wieder auf 2,5 % zu-
rückzukehren und seither um diesen Wert zu oszili-
ieren.
Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in-
wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch
Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert
werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie-
rung auf d en Werteverzehr deutlich. Dieser Wert
steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio-
nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %)
und erreichte in 2020 den bisherigen Spitzenwert. Ab
2021 fällt der Wert wieder unter 50 % und erreicht im
Jahr 2022 noch 48,4 %.
Zinsaufwand
Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Zinsaufwand pro
Einwohner
Zinsaufwand/ Einwoh-
nerzahl
43
€/EW
54
€/EW
61
€/EW
65
€/EW
65
€/EW
96
€/EW
79
€/EW
Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-träge 2,1 % 2,6 % 3,4 % 3,4 % 3,6 % 5,5 % 4,7 %
Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-che Aufwendungen 1,1 % 1,2 % 1,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,3%
Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund
des geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul-
dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit-
zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner). Der ver-
gleichsweise hohe Wert in 2017 kam durch stark ge-
stiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu-
stande, die die Verringerung bei den Kreditzinsen
mehr als aus glich. Ein ähnlicher Effekt war bereits
2014 und 2016 zu beobachten. 2018 wiederum ent-
fiel die steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszin-
sen, 2019 blieb der Wert konstant . Nach 2020 und
2021 fiel dieser in 2022 auf den bisher niedrigsten
Wert aufgrund stark gesunkener Erstattungszinsen.
Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver-
wendung für Zinsen dar. Seit 2015 sinkt der Wert der
Zins-Steuerquote nun im Trend – nur unterbrochen
durch das Jahr 2017. Hier wurde der Anstieg bei den
Steuererträgen durch den Anstieg bei den Gewerbe-
steuer-Erstattungszinsen überkompensier t und
führte zu einer deutlichen Erhöhung. G enau dieser
Effekt verkehrte sich 2018 mit niedrigen Erstattungs-
zinsen ins Gegenteil, 2019 noch einmal etwas stär-
ker. 2020 weist geringere Zinsen, aber a uch gerin-
gere Steuern aus, so dass die Quote konstant bleibt.
In 2021 wird der Rückgang bei den Zinsaufwendun-
gen verstärkt durch einen deutlichen Anstieg bei den
218
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
85
Steuern. Im Jahr 2022 steigen die Steuern im Ver-
gleich zum Vorjahr nur leicht an, jedoch sinken die
Zinsaufwendungen nochmals deutlich. Damit wird in
2022 mit 2,1% der bisher niedrigste Wert der Kenn-
zahl erreicht.
Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der
weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In-
vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestie-
gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungs-
zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant ,
2020 geht er nochmals geringfügig zurück . In 2021
geht die Quote um 4 Prozentpunkte zurück. Dies
ergibt sich aus geringeren Zinsaufwendungen ver-
stärkt durch einen deutlichen Anstieg be i den or-
dentlichen Aufwendungen. Und auch im Jahr 2022
setzt sich der Trend weiterhin fort.
Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge
Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung er Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten:
Steuern
47,63%
Erträge aus
Zuweisungen und
Zuschüsse
25,33%
Leistungsentgelte
0,38%
Erträge
Kostenerstattunge
n, Kostenumlagen
3,95%
Sonstige
ordentliche
Erträge
2,27%
Erträge Auflösung
Sonderposten
1,80% Sonstiges
12,97%
Finanzerträge
5,66%
219
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
86
Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen
Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar:
Personalaufwendungen 26,88%
Versorgungsaufwen
dungen
3,84%
Transferaufwendungen
38,32%
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen 12,71%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
11,91%
Abschreibungen
5,33%
Zinsen und
ähnliche
Aufwendungen
1,01%
220
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
87
Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Reinvestiti-
onsquote
Bruttoinvestitions-
auszahlungen/ Jah-
resabschreibungen
227 % 228 % 239 % 184 % 162 % 144 % 142 %
Sachanla-
gen-Sonder-
postenquote
Sonderposten/
Sachanlagevermö-
gen
23,2 % 24,4 % 25 % 24,5 % 24,9 % 25,1 % 24,5 %
Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen
weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um
1 Prozentpunkte auf. Im Jahr 2020 wurde ein Spit-
zenwert erreicht, der den bisherigen höchsten Wert
aus 2010 mit 201 % weit überstiegen hat. Auch in
den Jahren 2021 und 2022 bewegt sich die Stadt
weiterhin auf höchstem Niveau bei dieser Kennzahl.
Zum Vergleich: In den Jahren 2005/2006 betrug
diese Kennzahl nur 133 %/ 139 %.
Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die
durch die Abschreibungen verursachten Wertminde-
rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt
damit einen Indikator für den Substanz erhalt dar.
Hier werden die Auswirkungen des in den letzten
Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich
– d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn-
berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die
Reinvestition von Abschreibungen hinaus be-
treibt.
Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie
viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt
Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi-
nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die
Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei-
bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten ausgeglichen. Die Jahre 201 6, 2017 und
2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron
zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlau-
fen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht
abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anla-
gevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposi-
tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen stei-
gen ohne dass die Abschreibungen steigen. Damit
sinkt die Sachanlagen -Sonderpostenquote, die Ab-
schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der
Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger
Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund-
stücksbestände zurück. Die Sonderposten waren
insb. Gegenstand der 2015 in diesem Zusammen-
hang abgewickelten dritten Tranche. In d en Jahren
2018, sowie 2020 bis 2022 verliefen die beiden Quo-
ten kongruent.
.
221
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
88
Finanzierungslage
Kennzahlen zur Finanzierungslage
Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Eigenka-
pitalquote
I
Eigenkapital (ohne
Stiftungen)/ Bilanz-
summe
16,5 % 15,1 % 15,2 % 15,7 % 15,5 % 15,6 % 16,7 %
Eigenka-
pitalquote
II
(Eigenkapital +
Sonderposten)/ Bi-
lanzsumme
33,6 % 32,9 % 33,7 % 33,9 % 34,7 % 35,4 % 36,2 %
Anlagen-
deckung
Langfristiges Kapi-
tal/ Anlagevermö-
gen
97,9 % 98,9 % 101,8 % 102,1 % 104,5 % 103,8 % 103,3 %
Die Eigenkapitalquote I reduzierte sich 2017 auf-
grund einer Korrektur der Wertansätze im Bereich
des Stadtarchivs. Hier fiel auch 2018 noch eine klei-
nere Korrektur an (2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Be-
wegung im Basiskapital, der in die Ergebnisrücklage
eingestellte Überschuss erhöhte hingegen das Ei-
genkapital. 2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital
aufgrund der Wertgutachten der Kunstgegenstände
um 18,0 Mio. €, jedoch war auf der a nderen Seite
durch den Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verrin-
gerung der Eigenkapitalpositionen aufgrund der Er-
gebnisverwendung zu verzeichnen. In 2021 verblieb
die Eigenkapitalquote auf Vorjahresniveau. Im Jahr
2022 stieg die Eigenkapitalquote I um 1,4 % an, auf-
grund des eingestellten Überschusses in die Ergeb-
nisrücklage. Das Basiskapital verblieb hingegen un-
verändert zum Vorjahr, die Korrekturen zur Eröff-
nungsbilanz sind nunmehr abgeschlossen.
Mit der Eigenkapitalquote von 16 ,5 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu -
nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver -
schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich
von Städten vergleichbarer Größen ordnung. In die-
sem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö-
heren Eigenkapitalquote vo n 25,73 % zum
31.12.2021. Hingegen hatten 202 1 die Städte Han-
nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 63 %
bzw. 84,79 %. Wuppertal und Essen als Beispiel für
eine niedrigere Eigenk apitalquote weisen zum
31.12.2021 einen Wert von 5,3 % bzw. 1,45 % aus.
Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der
Sonderposten, stellt sich die Situation um einiges
freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse-
rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen
der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn-
bar.
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessi ve an
und hat te 2011 die 100 %-Marke erstmalig über-
schritten. Seitdem war der Zielwert von mindestens
100 % bis 2020 erfüllt. In 2021 jedoch fällt dieser
Wert unter die 100%-Marke. Dieser Trend setzt sich
im Jahr 2022 fort. Gerade im öffentlichen Bereich ist
ein geringfügiges Unterschreiten der 100%-Marke je-
doch nicht als problematisch anzusehen.
Das langfristige Kapital stieg zwar im Vergleich zu
2021 stark an (+ 330,04 Mio. €), jedoch übertrifft der
Anstieg des Anlagevermögens diesen noch (+
387,79 Mio. €). Diese deutliche Erhöhung des Anla-
gevermögens begründet sich zum größten Teil auf
den Anstieg der Bilanzposition „bebaute Grundstü-
cke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von
193,22 Mio. € und der Anlagenklasse „Anlagen im
Bau“ mit einem Zuwachs von 120,01 Mio. €. Auf-
grund der relativ guten Liquiditätslage wurden erheb-
liche Beträge des Anlagenvermögens durch liquide
222
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
89
Mittel, ohne langfristige Kreditaufnahme , finanziert.
Auf der anderen Seite stieg das Eigenkapital respek-
tive Jahresergebnis durch erhebl iche Abschreibun-
gen und Rückstellungszuführungen nicht im selben
Maß wie die Liquidität.
Als langfristiges Kapital werden das Eigenkapital,
Sonderposten, Pensions- und Beihilferückstellungen
sowie Kredit - und kreditähnliche Verbindlichkeiten
angesetzt.
Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird
veranschaulicht durch Abbildung 4.
Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2022
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2022 1.423 Mio. € (Vorjahr: 1.407 Mio. €). Die
zusätzliche Verschuldung am Kreditmarkt beträgt
damit 16,3 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €). Unter Einbe-
zug der kred itähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -
/ÖÖP-Projekten ergibt sich ein Schuldenstand in
Höhe von 1.660 Mio. € (Vorjahr: 1.509 Mio. €) mit ei-
ner Nettoneuverschuldung von 151,03 Mio. € (Vor-
jahr: Schuldentilgung von 0,6 Mio. €).
Das Anlagevermögen stieg um insg. 387,8 Mio. €,
davon rd. 310,8 Mio. € bei den Sachanlagen und
68,3 Mio. € bei den Finanzanlagen (insb. aufgrund
des wbg-Anteilsrückkaufs (81 Mio. €).
Basiskapital Stadt inkl.
Kapitalzuschuss
Versorgungsrücklage;
10,60%
Ergebnisrücklage inkl.
Energiesparfonds;
6,17%
Eigenkapital
nichtrechtsfähige
Stiftungen+
Kostendecker; 0,50%
Verlustvortrag
Gebührenhaushalte; -
0,27%
Sonderposten;
17,17%
Rückstellungen;
30,14%
Verbindlichkeiten aus
Krediten, Anleihen;
24,15%
Weitere
Verbindlichkeiten und
Passive
Rechnungsabgrenzun
g; 11,54%
223
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
90
Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der
langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinan-
zierung seit 2001. Im Jahr 2012 konnte die Entwick-
lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent-
schuldung erreicht werden. Seit 2014 war eine
Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen
Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar.
224
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
91
Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe
225
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
92
Liquiditätslage
Kennzahlen zur Liquiditätslage
Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und
die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin-
den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung.
Kennzahl Berechnung 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad in
Jahren
(Fremdkapital - Liquide
Mittel - kurzfristige Forde-
rungen)/ Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
35 22 24 15 17 15 41
Eigenfinanzierungsan-
teil der Investitionen I
in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/ In-
vestitionsauszahlungen
30 47 45 82 88 119 45
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen II (unter Berück-
sichtigung investiver
Einzahlungen) in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/
Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit
57 76 73 125 166 254 107
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen III (II nach De-
ckung ordentlicher
Tilgungen) in %
(Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit - or-
dentliche Tilgun-
gen)/Cashflow aus Inves-
titionstätigkeit
4 22 19 50 49 79 3
Tilgungsquote (or-
dentliche Tilgungen
und Sondertilgun-
gen) in %
Tilgungen/Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
106 68 58 47 45 42 105
Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek-
tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver-
hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter
der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre
konstant bleibenden Cashflows au s laufender Ver-
waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver-
wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver-
zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul-
den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse
zu tilgen. Damit ist der Wert umso posit iver, je nied-
riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi-
lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer.
Der bisherige Negativrekord lag in 2009 mit 194 Jah-
ren. 2019 und 2017 wiesen aufgrund des hohen Li-
quiditätsbestands sowie des hohen Cashflows aus
der laufenden Verwaltungstätigkeit mit 1 5 Jahren
den besten Wert seit 2005 aus . 2020 bis 2022
musste wieder eine moderate Verschlechterung hin-
genommen werden. Di e extremen Schwankungen
226
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
93
machen die beschränkte Aussagekraft dieser Kenn-
zahl deutlich.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt
dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi-
nanzmittelüberschüssen finanziert werden können
und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Ver-
waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves-
titionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt re-
lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei
bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions-
maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert
werden.
Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum
Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt
so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi-
nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich
durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die-
ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept
der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde,
dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun-
gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und
bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter
Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich
die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier-
durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne-
gativer Saldo dieser Größe , wie er 201 5 mit - 21 %
(bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorlag, zeigt an,
dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für Investiti-
onen erzielt werden konnte. Seit 2016 lag der Wert
wieder im positiven Bereich. Nach den Spitzenjahren
2017 bis 2019 ist der Wert jedoch wieder kontinuier-
lich zurückgegangen und landet 2022 auf dem nied-
rigsten Wert seit 2016.
Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf,
als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an-
gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran-
schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen-
finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die
enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g.
Werte über die letzten Jahre wider:
227
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
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94
Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag
Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin-
kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til-
gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit
feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis-
tung der Tilgungsauszahlungen benö tigt wird (ge-
mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit
steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau-
schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem
Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem
Wert unter 100 % verbleibt ein Überschus s. Die
Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen.
2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til-
gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in
deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und
2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp
die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss
verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertil-
gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil-
gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode-
rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den
schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017 -
2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse. 2020
und 2021 ist ein moderater Rückgang, aber noch
weit unter der kritischen Marke von 100%, zu ver-
zeichnen. 2022 hingegen verschlechterte sich der
Wert deutlich und überschritt bei Einbezug der Son-
dertilgungen die 100%- Marke, erstmals wieder seit
2016 war damit keine ausreichende Tilgung aus dem
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit mög-
lich. Lässt man Sondertilgungen außer Acht bleibt
der Wert über 100 % und damit ausreichend (vgl.
Abbildung 6).
.
.
29,01
105,22
84,40
41,41
19,33
66,35
188,60
165,07
194,35
130,66
148,07
102,00
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Cashflow aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
ordentliche
Tilgungen
228
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
95
Analyse der Liquiditätssituation
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si-
cherstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im
Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück-
sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier-
bei zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbe-
trag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei
280 Mio. Euro.
Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli-
chen Laufzeiten entweder als Tages - oder Festgel-
der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei
Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das
derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris-
tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins-
belastungen drohen.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im
Jahr 2022 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war
die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi-
ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf-
nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie
die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel-
len Marktzinsen.
Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf de r Kas-
senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre-
ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto
der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch-
schnittswerten.
Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2022
229
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
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96
Prognosebericht
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2023 wurde ein Über-
schuss von rund 23,6 Mio. € geplant.
Bei der Gewerbesteuer besteht jedoch sogar die
Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 558 Mio. € über-
troffen wird. Der Einkommensteueranteil liegt wahr-
scheinlich etwas über dem Plan von 358 Mio. €, die
Schlüsselzuweisungen hingegen liegen mit 229,7
Mio. € 16,19 Mio. € unter dem Plan. Damit stellt sich
die Vermögens - und Finanzlage trotz der globalen
volatilen politischen und wirtschaftlichen Lage immer
noch relativ geordnet dar. Aufgrund der positiven un-
erwarteten E ffekten bei der Gewerbesteuer ist der
große Einbruch bei den Finanzen erst einmal ausge-
blieben beziehungsweise nach hinten verschoben.
Die Finanzsituation und Schuldentragfähigkeit kann
gegenwärtig noch als gesichert angesehen werden.
Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend
hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbest ände
und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.
Risikobericht
Die aktuell noch gut laufenden Steuererträge dürfen
jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass erhebli-
che Risiken für den städtischen Haushalt bestehen.
Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung
bis zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im Haus-
halt 2023 dargestellte Problem, dass mittelfristig die
dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in
Gefahr ist und eine Überschuldung droht. Den Haus-
halt 2023 hat deshalb die die Regierung von Mittel-
franken nur unter großen Bedenken genehmigt. Aus
diesem Grunde muss die Stadt Nürnberg bei der Auf-
stellung des Haushaltsplanes 2024 alle Anstrengun-
gen unternehmen, um einen genehmigungsfähigen
Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen.
Nicht nur schlagen sich die Preisanstiege bei Ener-
gie und weiteren Gütern in einem eklatanten Anstieg
der Sachaufwendungen nieder. Auch wäre mit einer
schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage in der Re-
gel ein Anstieg der Transferaufwendungen verbun-
den, bei denen in den letzten 2 Jahren eine gewisse
Entspannung eingetreten war.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2024 auf 838 Mio. € gesteigert haben, insbesondere
aufgrund von Tarifanpassungen zum Ausgleich der
hohen Inflationsrate. Damit nimmt der Personalhaus-
halt nunmehr 34,6 % der orden tlichen Aufwendun-
gen des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vor-
jahresplanung. Gerade auch in diesem Bereich kann
die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur
wenig flexibel reagieren.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg.
Der MIP-Entwurf 2024 - 2027 ist weiterhin von einem
hohen Investitionsniveau geprägt. Zwar liegen die
Brutto-Investitionen des MIP -Entwurfs mit knapp
1,989 Mrd. € und 1,142 Mrd. € städtischen Mitteln in-
nerhalb des MIP-Zeitraums unterhalb des Vorjahres-
investitionsprogramm, allerdings wird wegen anste-
henden Bildungs- und Kulturprojekten und der wei-
terhin schwankenden Konjunkturlage im Baubereich
ein deutlicher Anstieg des Investitionsvolumens er-
wartet. Neben weiteren Maßnahmen aus dem Paket
„Bildung und Betreuung“ wird künftig auch die Erneu-
erung von Brücken, die Sanierung von U-Bahnhöfen
sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Mo-
bilitätsbeschlusses und der angestrebten Klimaneut-
ralität an Bedeutung gewinnen.
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.).
230
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
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97
Die Entwicklung des städtischen Haushalts im Fi-
nanzplanungszeitraum 2024-2027 stellt sich so dar,
dass weiterhin bis 2026 eine Nettoneuverschuldung
von knapp 100 Mio. € zu befürchten ist.
Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung
der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon-
trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes-
ses intensiviert. Im Jahr 2023 wurde ein Sparpaket
im Umfang von 50 Mio. € aufgelegt, das sowohl Ein-
sparungen bei Sachaufwendungen als auch Maß-
nahmen im Personalbereich (dauerhafte Stellenein-
sparungen) enthält. Aufgrund der sich abzeichnen-
den Belastungen und Risiken in den kommenden
Jahren reicht dies jedoch nicht aus. Auch ist die Not-
wendigkeit jeder einzelnen Investitionsmaßnahme
vor dem Hintergrund der drastisch v erschlechterten
finanziellen Prognose erneut zu hinterfragen.
Hinsichtlich der städtischen Töchter wird die Gesam-
trisikolage nicht mehr von Corona -Pandemie, son-
dern von den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine -
Krieges bestimmt.
Flughafen Nürnberg GmbH
Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air-
ports hat sich im Jahr 2022 gegenüber der pande-
miebedingten Krisenjahre 2020/2021 verbessert .
Der Konzern schloss das Jahr 2022 mit einem nega-
tiven Ergebnis nach Steuern in Höhe von - 12,6 Mio.
€ ab, was einer Ver besserung gegenüber dem Vor-
jahr um 2,3 Mio. € entspricht (Konzern-Jahresfehlbe-
trag 2021: -14,9 Mio. €).
Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 3,3 Mio. Flug-
gäste befördert und damit 300 % mehr als im Vorjahr
(1,1 Mio), gleichzeitig aber immer noch 20% weniger
als vor Corona im Jahr 2019. Im Jahr 2022 starteten
und landeten am Albrecht Dürer Airport 48.303 Flug-
zeuge. Dies waren 46% mehr als im Vorjahr und
etwa 79% der Flugb ewegungen aus 2019. Im ge-
werblichen Verkehr war das Aufkommen mehr als
doppelt so hoch wie im Vorjahr und rund ein Drittel
niedriger als im Jahr 2019. Der darin enthaltene Li-
nienverkehr nahm deutlich zu, was daran liegt, dass
die Verbindungen 2021 zu den H ubs teilweise aus-
gesetzt waren. Die Flugverbindungen im Touristik-
verkehr nahmen 2022 besonders zu Beginn des
Sommerflugplans zu. Ab April bis Ende September
wurden die Passagierzahlen von 2019 in diesem
Segment übertroffen. Zu Beginn des zweiten Quar-
tals 2 022, insbesondere ab dem Beginn des Som-
merflugplans 2022, ließ sich eine positive Tendenz
hin zum Überwinden der pandemiebedingten Krise
erkennen. Optimistisch stimmte dabei vor allem die
Entwicklung der Pandemie in Richtung eines ende-
mischen Zustands. 2022 ist zudem als das Jahr ge-
kennzeichnet, welches in Nürnberg für den Verlust
eines kompletten Verkehrssegments steht. In Folge
der Pandemie und einem geänderten Nachfragever-
halten wurde seitens Eurowings der innerdeutsche
Verkehr – abseits von Frankfurt al s Zubringer zum
Lufthansa Drehkreuz – vollständig eingestellt.
Im Berichtsjahr 2022 konnten auf K onzernebene
Umsatzerlöse von 81,4 Mio. € erzielt werden. Dies
entspricht im Vorjahresvergleich einer Erhöhung von
91,2% (Vorjahr: 42,6 Mio. €). Die Zunahme beruht
auf dem stark gestiegenen Flugverkehr, von dem
auch der Non-Aviation-Bereich stark profitierte. Das
EBITDA beträgt 1,5 Mio. € und liegt somit um 2,6
Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: -1,1 Mio.
€).
Zum Ende Quartal 2/2023 liegt das kumulierte Er-
gebnis bei -6,1 Mio. € (2. Quartal Vorjahr: -10,1 Mio.
€). Infolge der guten Passagierentwicklung liegen die
Umsätze sowohl deutlich über dem Vorjahresniveau
(+9,6 Mio. €) als auch über dem Planwert (+1,4 Mio.
€). Für das Jahr 2022 wird mit einem Zuwachs von
0,6 Mio. auf 3,9 Mio. Passagieren gerechnet. Wäh-
rend das erste Quartal 2022 noch durch Corona ge-
prägt war, wird für das Geschäftsjahr 2023 ein kon-
stantes Flugangebot sowie stetige Nachfrage erwar-
tet. Es wird im Wirtschaftsplan mit über 90% der Pas-
sagiermenge von 2019 gerechnet. Gemäß Planung
werden die Umsatzerlöse des FNG -Konzerns i n
2023 auf rund 93 ,2 Mio. € ansteigen (Vorjahr: 81 ,4
Mio. €). Aufgrund der hohen Inflation und die damit
verbundenen Steigerungen der Energie- und Perso-
nalkosten wird der Flughafen Nürnberg in 2023 die
Gewinnzone nicht erreichen. Daher wird der Fokus
im Jahr 2023 weiter auf der Erwirtschaftung der Be-
triebskosten und der Gewährleistung der Zahlungs-
fähigkeit liegen. Der Flughafen Nürnberg kategori-
siert die Risiken in seinem Lagebericht in finanzwirt-
schaftliche Risiken, Investitionsrisiken, Leistungs-
wirtschaftliche Risiken, Personalrisiken und Umfeld-
risiken. Jede Kategorie wird mit einer Eintrittswahr-
scheinlichkeit (%) und einer Bewertung der finanziel-
len Auswirkung (€) versehen.
231
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
98
Abschließend lässt sich hierzu festhalten, dass der
Flughafen keine Risikokategorie mit einer Eintritts-
wahrscheinlichkeit über „mittel“ (26%-50%) bewertet
hat. Auch die finanziellen Auswirkungen sind zumeist
mit „gering“ bis „mittel“ (max. 3,5 Mio. €) bewertet.
Lediglich die Entwicklungen der finanzwirtschaftli-
chen Risiken, sowie die Umfeld- und Branchenrisi-
ken (z. B. Pandemieeinschränkungen des Flugver-
kehrs) sind z. T. mit „hohen“ Auswirkungen (>17,5
Mio. €) jedoch geringer Eintrittswahrscheinlich keit
bewertet.
Die mittelfristige Wirtschaftsplanung des Flughafens
zeigt ab 2024 einen durchgehend positiven EBITDA,
ab 2030 ist das geplante Jahresergebnis positiv. Die
mittelfristige Finanzplanung sieht weitere Eigenkapi-
talzuführungen durch die Gesells chafter vor, die je-
doch von den Gesellschaftern noch nicht verbindlich
vereinbart wurden.
NürnbergMesse GmbH
2022 war für die deutsche Messewirtschaft das dritte
Ausnahmejahr in Folge. Nach dem Messe-Restart im
Herbst 2021 führten zum Jahresbeginn 2022 in
Deutschland erneut starke Einschränkungen im Ver-
anstaltungsbereich durch Corona -Restriktionen
dazu, dass das Veranstaltungsjahr in Nürnberg erst
im März beginnen konnte. Gleichzeitig konnten an
den internationalen Standorten der NürnbergMesse
Group – mit Ausnahme von China – wieder Veran-
staltungen durchgeführt werden. Insgesamt fanden
in Nürnberg und weltweit 155 Veranstaltungen der
NürnbergMesse Group statt und damit deutlich mehr
als in den Corona- Jahren (2021: 57, 2020: 57). Ent-
sprechend stiegen die Ve ranstaltungskennzahlen
stark an und erreichten in einigen Fällen schon wie-
der das Niveau von vor der Pandemie. Dieses starke
Comeback der Präsenzmessen führte zu einem
deutlichen Umsatzsprung auf 257 Mio. EUR (2021:
68,3 Mio. EUR; 2020: 110,3 Mio. EUR). Nach Veran-
staltungs- und Personalaufwendungen, Abschrei-
bungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Be-
standsveränderungen und zuzüglich den sonstigen
betrieblichen Erträgen sowie des Beteiligungsergeb-
nisses erzielte die NürnbergMesse Group in 2022 ein
operatives Ergebnis von 6,3 Mio. € ( 2021: -38,4
Mio. €; 2020: -67,6 Mio. €; 2019: 8,4 Mio. €) und ein
Ergebnis vor Steuern von 5,6 Mio. € (2021: -
40,5 Mio. €; 2020: -68,9 Mio. €; 2019: 7,6 Mio. €). Die
Nürnberg Messe GmbH zeigt für 202 2 im Einzelab-
schluss ein operatives Ergebnis von 1,3 Mio. € (Vor-
jahr: -27,4 Mio. €).
In der Konzernbetrachtung schloss das Geschäfts-
jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis von 3,26 Mio.
€ (NürnbergMesse GmbH: 3,15 Mio. €). Im 1. Quartal
2023 liegt der Umsatz deutlich über den Planwerten
des Wirtschaftsplanes 2023. Der Umsatzanstieg ist
bedingt durch den Anstieg bei allen Eigen- und Part-
nerveranstaltungen sowie höheren Umsätzen im Be-
reich MesseService. Auch auf Jahressicht wird er-
wartet, dass die Umsatzerlöse und Deckungsbei-
träge über den Planwerten liegen. Der für das turnus-
bedingt schwächere Jahr 2023 eingeplante Jahres-
fehlbetrag wird deshalb voraussichtlich deutlich re-
duziert werden können.
Insgesamt zeichnet sich für die NürnbergMesse
GmbH eine nachhaltige Erholung aus. Auf Basis der
bestehenden Konsortialverträge sind in den Jahren
2023 bis 2025 von Seiten der Gesellschafter Eigen-
kapitalerhöhungen von insgesamt 60 Mio. € einge-
plant, die der NürnbergMesse GmbH ein aktualisier-
tes Investitionsprogramm ermöglichen und die Basis
für eine Geschäftsentwicklung liegen, die von dauer-
haften positiven Jahresergebnissen ausgeht.
Klinikum Nürnberg
Das Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen)
schließt 202 2 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von -3,37 Mio. € schlechter als im Vorjahr (-0,97 Mio.
€) aber besser als geplant ( -3,8 Mio. €) ab . Die
Corona-Pandemie stellte das Klinikum auch im Jahr
2022 weiter vor große Herausforderungen. Verscho-
bene Operationen, reduzierte Bettenbelegung, Infek-
tionsgeschehen in der Mitarbeiterschaft, hohe Aus-
lastung der Intensivstationen und andere Folgen der
Corona-Pandemie haben die wirtschaftliche Lage
der Krankenhäuser in Deutschland noch einmal ver-
schärft. Auch im Jahr 2022 war deshalb noch kein
Regelbetrieb möglich.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um 3,6% und beinhalten, wie im Vorjahr, Er-
löse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäu-
ser und weiterer Gesundheitseinrichtungen. Einen
wesentlichen Bestandteil bilden hierbei die finanziel-
len Ausgleiche für Krankenhäuser für verschobene
232
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
99
planbare Operationen und Behandlungen, um Kapa-
zitäten für die Behandlung von Patienten mit einer
Coronavirus-Infektion freizuhalten.
Die Erlöse aus Zusatzentgelten gingen im Vergleich
zum Vorjahr um € 0,9 Mio. zurück. Dagegen konnten
Erlöse aus Wahlleistungen mit +15,7% deutlich ge-
genüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die ambu-
lanten Erlöse erhöhten sich um 1,3% und die sonsti-
gen Umsatzerlöse sind um 15,8% gestiegen, was im
Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenver-
käufen sowie periodenfrem de Gehaltserstattungen
für Corona -Mitarbeiterprämien zurückzuführen ist.
Diese Prämien sind aufgrund der Weiterreichung an
die Mitarbeiter im Personalaufwand enthalten. Die
sonstigen betrieblichen Erträge verringern sich um -
23%, was unter anderem auf die gegenüber dem
Vorjahr geringere Auflösung von Rückstellungen zu-
rückzuführen ist.
Die Kostenstruktur des Klinikums wird im Wesentli-
chen durch die Personalaufwendungen geprägt. Ge-
genüber dem Vorjahr sind diese um 19,8 Mio. €. Die
Personalaufwendungen liegen insgesamt rund 7%
über dem Ansatz aus dem Wirt schaftsplan, wobei
hiervon 5% auf im Wirtschaftsplan nicht berücksich-
tigte VK-Steigerungen zurückzuführen sind. Die Zahl
der Vollkräfte inklusive Auszubildende betrug in 2022
durchschnittlich 5.813 (Vorjahr: 5676).
Das Betriebsergebnis vor Investitionen, Zinsen und
Steuern (EBITDA) im Jahr 202 2 verbesserte sich
gegenüber der Planung für 2022 um 3,7 Mio. € auf
12,27 Mio. €. Der Rückgang gegenüber dem Vor-
jahr um 6,2 Mio. € beruht maßgeblich auf einem
letztjährigen Sondereffekt aus dem Pflegebudget.
Im 1.Halbjahr 2023 konnten die Fallzahlen und so-
mit auch die Casemix -Punkte im Vergleich zum 1.
Halbjahr 2022 gesteigert werden. Jedoch liegt die
Fallzahl noch weit (-6.622 Fälle = ca. -36 Fälle/Tag)
unter dem Referenzw ert aus 2019. Die vollstatio-
näre Fallzahl lag im ersten Halbjahr 2023 um 2%
über dem Vorjahres -Niveau. Der abgerechnete
Casemix, vor Prüfung durch den Medizinischen
Dienst der Krankenkassen stieg lediglich um
0,34%, was eine Verminderung der durchschnittli-
chen Fallschwere (-1,6%) zeigt.
Zum Ende des ersten Halbjahrs 2023 belastet die In-
flationsausgleichszahlung im Juni, die für den TVÖD
2023 geeinigt wurde, mit 1.240€ je Vollkraft das Er-
gebnis deutlich. Daneben gibt es in den Bereichen
der Leistungs-, und S achkostenentwicklung im ers-
ten Halbjahr 2023 weiterhin erhebliche Einschnitte.
Die Sachkostenentwicklung sowohl im Energiebe-
reich als auch bei den Materialaufwendungen ist auf-
grund des Krieges in der Ukraine für das Jahr nach
wie vor nur schwer abschätzbar. Für das Jahr 2023
wird mit einem Fehlbetrag von 26,3 Mio. € gerechnet.
Hauptrisiko ist der Umstand, dass die staatliche In-
vestitionsfinanzierung zum Erhalt und Weiterent-
wicklung der Unternehmenssubstanz weiterhin völlig
unzureichend ist und die Kapitalstruktur und Liquidi-
tät des Klinikums Nürnberg in erheblichem Umfang
belastet. Die Fördermittel reichen seit Jahren bei
Weitem nicht aus, um die notwendigen Investitionen
vollständig zu finanzieren. Insgesamt enthält die mit-
telfristige Planung des Klinikums bis 2030 nicht durch
Fördermittel gedeckte Investitionen in Höhe von 187
Mio. €. Die Stadt Nürnberg plant deshalb ab 2024 mit
einer jährlichen Haushaltsbelastung durch Verlust-
übernahmen von ca. 7 Mio. € sowie Investitionskos-
tenzuschüssen von 10 Mio. €.
StWN
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der StWN
GmbH ist im Geschäftsjahr 2022, wie bereits im Vor-
jahr, geprägt durch Sondereffekte. Die StWN GmbH
schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahres-
überschuss von rund 42,4 Mio. €. Wie bereits im Jahr
2020 (85,1 Mio. €) ist das positive Ergebnis maßgeb-
lich durch den Verkauf der letzten verbleibenden An-
teile an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunter-
nehmen begründet.
Neben dem wbg -Anteilsrückkauf, ist d as Jahreser-
gebnis der StWN GmbH im Jahr 2022 weitestgehend
durch die Ergebnisabführungen bestimmt. Maßgeb-
lich für das Jahresergebnis ist daher vor allem die
Ergebnisentwicklung bei den Tochtergesellschaften
N-ERGIE und der VAG. Die N -ERGIE führte einen
Gewinn von 79,3 Mio. € (Vorjahr: 63,6 Mio. €) an die
StWN ab, während die VAG einen Zuschussbedarf
von 102,3 Mio. € (Vorjahr: 81,3 Mio. €) aufweist. Der
Geschäftsverlauf des StWN-Konzerns spiegelte den
zunehmenden Wettbewerb und die durch die Ener-
giewende beeinflusste Entwicklung auf den Energie-
märkten sowie die Auswirkungen der Corona-Pande-
mie, eines befristeten 9-Euro-Tickets und der allge-
meinen Kostenentwicklung infolge des Ukraine-Kon-
fliktes auf den ÖPNV wider. Insgesamt lag das Er-
gebnis der Geschäftstätigkeit der N -ERGIE deutlich
233
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
100
über den Prognosen de s mittelfristigen Wirtschafts-
plans 2022. Die positive Abweichung resultiert im
Wesentlichen aus den preisbedingt höheren Erlösen
für Strom und Gas und den optimierten Bezugskos-
ten für diese beiden Positionen. Bei der VAG beweg-
ten sich die Verkehrserlöse im Berichtsjahr 2022 mit
127,5 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (121,1
Mio. €) . Pandemiebedingte Fahrgeldmindereinnah-
men im Jahr 2022 werden durch öffentliche Beihilfe-
leistungen aus dem sogenannten „ÖPNV -Rettungs-
schirm“ im Vergleich zum Jahr 2019 vollständig aus-
geglichen. Dieser schließt außerd em einen Aus-
gleich für Fahrgeldmindereinnahmen sowie vertrieb-
lichen Mehraufwan d aus der Umsetzung des
deutsch landweit gültigen 9- Euro-Tickets ein. Der
vorläufige Ausgleich aus dem ÖPNV -Rettungs-
schirm für das Jahr 2022 lag bei rund 56.357 T€ (da-
von 24.872 T€ für das 9-Euro-Ticket).
Das Ergebnis des StWN -Konzerns war in den ver-
gangenen Jahren wesentlich von den Sondereffek-
ten aus den Verkäufen der wbg -Anteile beeinflusst.
Auch die Ergebnisse der N-ERGIE und der VAG wa-
ren deutlich besser als geplant. Künftig ist mit einer
erheblichen Verschlechterung der StWN-Ergebnisse
zu rechnen. Obwohl sich für 2023 ein überdurch-
schnittliches Ergebnis der N-ERGIE abzeichnet, wird
der ertragsmäßige Ergebnisausgleich zwischen N -
ERGIE und VAG nicht mehr vollständig gelingen.
Zwar hat der Stadtrat im Jahr 2022 für die StWN ei-
nen Konsolidierungsauftrag in Höhe von 10% der bis
2027 geplanten Verluste beschlossen. Gleichwohl ist
ab dem Jahr 2023 mit deutlichen Nettofehlbeträgen
der StWN zu rechnen. Auch wenn zu deren Deckung
noch Teile der Gewinnrücklagen au s den wbg -An-
teilsverkäufen genutzt werden können, wird die Stadt
bereits ab 2023 Rückstellungen für Verluste der
StWN einplanen müssen. Die Ergebnisbelastung
des städtischen Haushalts wird ab 2024 voraussicht-
lich jährlich 30 Mio. € betragen. Damit ist für die Stadt
Nürnberg die Grenze des Tragbaren erreicht. so
dass eine Diskussion über eine stärkere Finanzie-
rung des ÖPNV durch Bund und Land unumgänglich
erscheint.
234
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
101
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
Von der Stadtkämmerei werden folgende 28 rechts-
fähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal-
tet.
Im Jahr 2022 wurden keine neuen Stiftungen ge-
gründet.
Bezeichnung
Buchungs-
kreis/
Finanzkreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Rechtsfähige Kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339
Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890
Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921
Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948
Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809
Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er-
langen-Nürnberg 2404 2044 1961
Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001
Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002
Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif-
2412 204C 2016
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017
Alfred Golombek Stiftung 2414 204E 1998/2019
Stiftung Lompa 2415 204F 2019
Hehl Stiftung 2416 204G 2019
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 2417 204H 2019
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 2418 204I 2007/2021
235
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
102
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004
Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013
Bezeichnung
Bu-
chungs-
kreis/
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
ht "
1000 001A 2000
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954
Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962
Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970
Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977
Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007
Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008
Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009
Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015
Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015
Stiftung Klinikum Nürnberg 1000 2022 2012/2019
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 1000 2023 2020
236
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
103
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 1000 2024 2020
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 1000 2025 2005/2020
Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 1000 2026 2021
Stamm-Schmitt-Stiftung 1000 2027 2021
1. Vermögen der einzelnen Stiftungen
Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka-
pital in TEUR zum 31.12.2022 (nach der Ergebnis-
verwendung) ausgewiesen.
Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De-
tails den ei nzelnen Jahresabschlüssen entnom men
werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im
Rahmen des städtischen Jahres abschlusses kumu-
liert erläutert.
Stiftung
Aktiva 2022 Passiva 2022
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mittel Eigenkapital Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058 3.375 41.536 353 353
Findel- und Waisenhausstif-
tungen
4.497 204 4.434 117 2
Klein’sche Brennmateria-
lenstiftung
1.528 198 1.431 55 2
Kost-Pocher’sche Stiftung 13.128 152 13.042 38 43
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.117 98 3.049 24 49
Wallner’sche Blinden- und
Stipendienstiftung
155 11 153 1 0
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
808 96 777 8 15
Sigmund-Schuckert-Stif-
tung
162.407 5.890 155.122 1.987 859
Stiftung Lokalstudienfonds 3.943 58 3.938 24 4
Stiftung für Bildung und Un-
terricht
978 18 970 3 3
237
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
104
Stiftung zur Förderung der
Sechsten Fakultät der Uni-
versität Erlangen-Nürnberg
180 8 178 1 0
Heinrich Gröschel Stiftung 2.390 57 2.347 17 32
Dr. Hans und Dr. Elisabeth
Birkner Stiftung
3.658 202 3.614 26 4
Heinz und Inge Tschech
Stiftung
2.923 100 2.865 14 12
Rudolf Volland Stiftung 1.477 45 1.445 9 9
Leo und Trude Denecke
Stiftung
486 190 315 7 155
Max und Rosemarie Hüb-
schmann Stiftung
46 4 45 1 1
Frieda und Helmut Schwei-
mer Stiftung
654 8 652 3 0
Ursula-Fischer-Schwan-
häußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
140 32 114 1 12
Rudolf und Eberhard Bauer
Stiftung
6.974 382 6.910 42 60
Alfred Golombek Stiftung 378 37 371 2 5
Stiftung Lompa 434 33 421 3 3
Hehl Stiftung 838 20 827 7 6
Wolfram und Ilse Unger
Stiftung (Verbrauchsstif-
tung)
166 68 163 0 3
Dr. Erwin und Elisabeth
Reichert-Stiftung
1.195 45 1.191 32 0
Friedrich Freiherr von Hal-
ler’sche Forschungsstiftung
1.698 175 1.537 8 145
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung
8.377 458 8.122 95 211
Bäume für Nürnberg Stif-
tung 267 68 210 1 6
238
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
105
Summe rechtsfähige Stif-
tungen
265.900 12.032 255.779 2.879 1.994
Stiftung Aktiva 2022 Passiva 2022
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mit-tel Eigenkapi-tal Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Nichtrechtsfähige
Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heinrich und Amalie Lang-
Stiftung
1.537 20 1.533 11 0
Eberhard und Fanny Er-
mann'sche Stiftung
787 19 784 5 0
Otto Lauterbach-Stiftung 1.181 27 1.169 9 0
Marie-Hack-Stiftung 8.393 294 8.191 81 158
Fritz und Eugenie Übelhör
Stiftung 76 5 75 1 0
Andreas-Winterbauer-Stif-
tung 598 63 560 7 6
Kunst- und Kulturstiftung
der Nürnberger Nachrichten 959 30 941 17 14
Andreas-Staudt-Stiftung 167 7 166 1 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif-
tung 61 7 61 0,4 0
Johann und Liselotte Leh-
ner Stiftung Nürnberg
2.213 37 2.198 16 1
Emil und Lydia
Kudrnac-Stiftung 210 7 210 2 0
Späth-Falk-Hammerbacher-
Stiftung Nürnberg 92 8 89 1 3
Bärbel Schröder und Claus
Schmidt Stiftung 115 8 112 1 3
Auxiliar-Stiftung 131 8 129 1 0
239
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
106
Gustav Riedner – Karl
Weißmann – Stipendienstif-
tung
288 7 283 2 0
Barbara, Dr. Wilhelm
und Klara Doni Stiftung 118 4 117 1 0
Altstadtfreunde Nürnberg
Stiftung
150 10 143 1 0
Margarete-Weigel-Stiftung 1.091 150 1.018 10 47
Leonhard Wagner Stiftung 216 10 212 2 3
Marie und Hugo Lemnitzer
Stiftung 175 9 174 1 0
Ernst und Berta Wurzer Stif-
tung 775 49 756 7 7
Werner und Elisabeth
Krauß Stiftung 133 5 132 1 0
Adolf-und-Gertraud-Müller-
Stiftung 555 27 538 4 13
Stiftung „Nürnberg – Stadt
des Friedens
und der Menschenrechte“
1.143 22 1.131 9 5
Erwin-und-Monika-
Telle-Stiftung 547 67 491 3 21
Dorothea-Herzog-Kulturstif-
tung 47 5 44 0,3 1
Stiftung Jürgen Wolff
für Emanzipation und Kul-
tur
40 4 39 0,2 1
Erich und Grete
Berwind Stiftung 2.037 44 2.020 16 10
Stiftung Klinikum Nürnberg 597 145 455 3 110
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 785 14 778 3 4
Georg und Gisela Gott-
schalk Stiftung Nürnberg 306 23 240 3 61
Stiftung Studium, Wissen-
schaft, Kunst 541 22 537 1 2
240
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
107
Pocket-Opera-Company
Stiftung 2.371 -0,1 2.370 -0,1 0
Stamm-Schmitt-Stiftung 2.045 380 2.034 7 11
Summe
nichtrechtsfähige Stiftun-
gen
30.480 1.537 29.730 228 481
*) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge
2. Bilanzkennzahlen
Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka-
pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein
guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse
der Stiftungen.
Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver-
zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie
gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis-
ses zum Eigenkapital der Stiftung zum Jah resende
wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem
marktüblichen Zins für langfristige Kapitalanlagen lie-
gen. Im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelte
sich für einige Stiftungen erstmals eine negative Ei-
genkapitalrentabilität. Grund hierfür sind vor all em
zum Bilanzstichtag 31.12.2022 durchgeführte nicht
realisierte Abwertungen von Wertpapieren, welche in
den Ergebnissen aus Vermögensumschichtungen
darzustellen sind und somit das Basiskapital verrin-
gern.
Diese Wertpapiere werden jedoch bei Fälligkeit zu
100 % zurückgezahlt, wodurch sich die Abwertungen
wieder neutralisieren und das Basiskapital wieder er-
höht wird. Ohne die Berücksichtigung der buchmäßi-
gen Abwertungen würde sich keine negative Eigen-
kapitalrentabilität ergeben.
Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis
des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen
(AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen,
denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage-
vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei
den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler-
haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten
ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist.
Stiftung
Verzinsung EK
2022
Anlagende-
ckungsgrad 2022
(EK/AV)
Heilig-Geist-Spital-Stiftung -4,08% 106,00%
Findel- und Waisenhausstiftungen 1,13% 105,71%
Klein’sche Brennmaterialenstiftung -0,37% 108,39%
Kost-Pocher’sche Stiftung -3,50% 100,98%
Fritz-Hintermayr-Stiftung -13,95% 102,48%
Summe insgesamt nicht -
rechtsfähige und rechtsfä-
hige Stiftungen *
296.380 13.569 285.509 3.107 2.475
241
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
108
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung -19,64% 107,59%
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung -3,98% 108,86%
Sigmund-Schuckert-Stiftung -1,57% 100,35%
Stiftung Lokalstudienfonds -9,63% 102,10%
Stiftung für Bildung und Unterricht -9,29% 101,54%
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er-
langen-Nürnberg -14,83% 104,45%
Heinrich Gröschel Stiftung -17,87% 101,59%
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung -10,63% 105,49%
Heinz und Inge Tschech Stiftung 35,76% 102,73%
Rudolf Volland Stiftung -13,23% 101,88%
Leo und Trude Denecke Stiftung -5,17% 107,35%
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung -19,85% 109,69%
Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -27,90% 101,86%
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif-
tung -19,54% 105,52%
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung -9,78% 105,33%
Alfred Golombek Stiftung -19,33% 109,93%
Stiftung Lompa 0,67% 105,75%
Hehl Stiftung -14,63% 102,59%
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) -- --
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung -3,12% 104,34%
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung -13,55% 101,66%
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 0,01% 103,53%
Bäume für Nürnberg Stiftung 4,62% 106,46%
Summe rechtsfähige Stiftungen -2,81%
101,93%
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung -17,77% 102,03%
242
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
109
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung -19,98% 103,29%
Otto Lauterbach-Stiftung -19,76% 102,74%
Marie-Hack-Stiftung -5,34% 105,36%
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung -24,35% 105,12%
Andreas-Winterbauer-Stiftung -6,41% 109,97%
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten -17,98% 102,54%
Andreas-Staudt-Stiftung -22,04% 104,15%
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung -24,15% 111,52%
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg -11,68% 103,04%
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung -33,06% 104,28%
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg -16,08% 106,52%
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung -22,20% 105,94%
Auxiliar-Stiftung -19,25% 105,80%
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung -19,08% 102,09%
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung -15,97% 103,59%
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -7,89% 103,40%
Margarete-Weigel-Stiftung -6,73% 109,99%
Leonhard Wagner Stiftung -19,15% 104,54%
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung -18,36% 105,49%
Ernst und Berta Wurzer Stiftung -15,97% 105,01%
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung -15,54% 104,49%
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung -16,16% 102,86%
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ -17,87% 101,92%
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung -12,33% 103,21%
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung -13,60% 107,43%
243
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
110
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -15,23% 108,83%
Erich und Grete Berwind Stiftung -11,86% 101,67%
Stiftung Klinikum Nürnberg -25,70% 102,04%
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 92,28% 101,95%
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg -12,38% 87,71%
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 0,54% 103,23%
Pocket-Opera-Company Stiftung -0,42% 12311,08%
Stamm-Schmitt-Stiftung -6,72% 123,19%
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen -8,93% 114,15%
Summe alle Stiftungen -3,46% 103,08%
244
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
111
3. Zweckausrichtung
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich-
tungen für 2022 und 2021 aus.
2022 sind insgesamt 5.478 Anträge mit einem Aus-
zahlungsvolumen in Höhe von 5.995 TEUR bearbei-
tet worden.
Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen
Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungs-
statistik 2021/2022“.
Stiftungsausrichtungen und
Zuschüsse
Anzahl
Anträge
in T€
Anzahl
Anträge
in T€
Abweichung
Abweichung in
%
(gerundet)
2022 2022 2021 2021 (in T€)
1. Stiftungsgaben 5.113 3.954 5.818 3.844 110 +2,86%
2. Stipendien 196 233 245 292 -59 -20,21%
3. Zuschüsse an
Institutionen
169 1.808 154 1.563 245 +15,67%
Summe 5.478 5.995 6.217 5.699 296 +5,19%
Die Höhe der Zweckausrichtungen konnten im Ver-
gleich zum Vorjahr um ca. 5% auf rund 6 Mio. € ge-
steigert werden. Insgesamt wurden 296 T€ mehr
ausgerichtet als im Vorjahr.
Die Steigerung ist insbesondere durch die Erhöhung
der Gabensätze bedingt. Die rückläufige Anzahl der
Anträge ist darauf zurückzuführen, dass seitens des
Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes sowie
des Sozialpädagogischen Fachdien stes des Amtes
für Existenzsicherung und soziale Integration weni-
ger Anträge auf Stiftungsgaben aufgenommen wur-
den.
.
245
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
112
4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs -
verwaltung
Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter
bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzelge-
sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün-
dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte,
Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser
Beratung.
*) schriftlich, telefonisch, persönlich
Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von
Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera-
tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All-
gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD;
J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen
Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die
Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta-
belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung.
Stiftungsberatungen*
der Stiftungsverwaltung
Anzahl
Beratungsgespräche
2022
Anzahl
Beratungsgespräche
2021
Abweichung
Abweichung
in %
(gerundet)
1. Interessierte Stiftungsneu-
gründer und Spendenwillige 15 16 -1 -6,25 %
2. Beratung von Stipendien-
antragstellern 275 270 5 +1,85 %
3. Beratung von bedürftigen
Antragstellern 1.669 1.680 -11 -0,65 %
4. Zuschussanträge
von Institutionen 165 174 -9 -5,17 %
246
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
113
5. Zweckausrichtungsstatistik 2021/2022
2021 2022 2021 2022
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 52 41 19.800 19.350
1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 25 19 10.450 9.800
1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung
- für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 9 13 9.700 11.800
1.4 Marie-Hack-Stiftung
- für Institutionen der Blinden und
Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 10 11 145.461 127.445
1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung
- für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 1 0 1.900 0
1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung
- für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 6 5 7.400 6.700
Kunst- und Kulturstiftung
1.7 der Nürnberger Nachrichten
- Förderung von Kunst und Kultur 7 5 8.730 12.360
1.8 Andreas-Staudt-Stiftung
- Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 1 1 1.000 600
1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung
- für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 1 0 700 0
1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung
- für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 37 33 28.650 24.600
1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung
- Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 2.600 1.400
1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung
- Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und
Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. 0 1 0 2.742
1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung
- Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 1.480 2.200
1.14 Auxiliar-Stiftung
- Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 0 1.600 0
1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung
Stipendien 0 0 0 0
- Förderung Willstätter-Gymnasium Zuschüsse 2 0 7.240 0
1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung
- für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 16 2 11.550 1.600
1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung
- Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.810 6.996
1.18 Margarete-Weigel-Stiftung
- für Bedürftige, insbesondere Kinder Stiftungsgaben 0 51 0 32.000
- für Mündel des Jugendamtes Zuschüsse 1 1 -3.400 5.000
1.19 Leonhard Wagner Stiftung
- Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 3.200 2.800
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Anzahl Betrag (€)
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
247
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
114
2021 2022 2021 2022
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung
Anzahl Betrag (€)
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung
- Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.860 2.000
- Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0
1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung
- Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 1 1 7.218 4.100
1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung
- Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.100 1.371
1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung
- Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und
Demenzkranke Zuschüsse 2 1 6.800 4.130
1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss
Menschenrechte" des Stiftungsrates 8 7 14.598 13.700
1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung
- Einzelförderung Stiftungsgaben 56 0 22.400 0
- für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 3 12 5.350 34.838
1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung
- Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 7 1 11.000 2.000
1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
- Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 0 0 0 0
- Förderung der Emanzipation Zuschüsse 1 1 900 300
Erich und Grete Berwind Stiftung
1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 0 0 0 0
- für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 1 1 27.700 9.630
1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg
- Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 6 0 121.100 0
1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung
a) 70% Förderung des Tiergartens Zuschüsse 1 1 2.240 1.800
b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg 1 1 1.000 800
1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg
- Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Zuschüsse
Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten 0 3 0 2.500
1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK)
a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen Zuschüsse 0 0 0 0
b) Vergabe von Stipendien Stipendien 0 0 0 0
c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse 1 1 600 1.500
1.33 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg
- Förderung von Kunst und Kultur Zuschüsse 0 0 0 0
1.34 Stamm-Schmitt-Stiftung
- Förderung der Wissenschaft und Forschung
sowie des Gesundheitswesens Zuschüsse 0 1 0 10.000
265 222 483.736 356.060Summe nichtrechtsfähige Stiftungen
248
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
115
2021 2022 2021 2022
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung
Anzahl Betrag (€)
2. Rechtsfähige Stiftungen
2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung
a) für Bedürftige Stiftungsgaben 415 183 198.525 98.710
b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 416.564 416.564
c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.200 100
d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Zuschüsse 1 1 5.000 5.000
e) Pro Familia Zuschüsse 1 0 15.000 -11.967
d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen Zuschüsse 1 0 30.000 0
2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an Kinder-
a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 3 2 125.125 340.934
b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 510
2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 250 208 141.085 128.835
2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung
- Förderung von Kunst und Wissenschaft und
allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 10 13 67.624 31.743
- Zustiftung Löwinger 1 1 3.406 10.000
2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung
- für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 7 8 25.520 39.998
2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung
a) für Blinde Stiftungsgaben 3 2 1.500 1.400
b) für Studierende an der Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0
2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
- für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 36 15 15.850 7.100
2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung
a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger Stipendien 88 59 172.550 124.800
b) für bedürftige evangelische Nürnberger Stiftungsgaben 4.945 4.579 3.400.710 3.640.565
c) Projektförderung Zuschüsse 4 4 76.876 59.786
2.9 Stiftung Lokalstudienfonds
a) für würdige junge Nürnberger Stipendien 81 69 55.900 50.400
b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Zuschüsse an Institutionen 3 0 1.400 0
2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht
a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung Stipendien 5 4 2.700 2.800
b) für Bildungseinrichtungen Zuschüsse an Institutionen 1 1 1.300 800
c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder Stipendien 1 0 700 0
d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien 0 0 0 0
2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der
Universität Erlangen-Nürnberg
- Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 1.700 1.300
2.12 Heinrich Gröschel Stiftung
a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens Zuschüsse 6 5 24.588 19.142
b) für würdige junge Nürnberger Stipendien 2 1 5.000 3.100
2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses,
Medizinische Ausstattung der Kliniken 1 2 28.560 154.617
b) Vergabe des Dr. Birkner Preis 4 4 5.000 5.000
2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung
- Förderung Gehörloser, Behinderter
u. deren Einrichtungen Zuschüsse 1 1 -500 5.000
2.15 Rudolf Volland Stiftung
- Unterstützung bedürftiger Künstler 4 8 7.344 17.160
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
249
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2022
__________________________________________________________________________________________________
116
2021 2022 2021 2022
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung
Anzahl Betrag (€)
2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung
- Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 3 2 15.960 9.090
2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
- Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 1 1 2.200 400
2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung
- Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe 2 2 8.540 6.300
2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
- Förderung der Kinder-, Jugendhilfe 3 4 9.600 3.656
2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
- Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 14 25 95.082 69.793
2.21 Alfred Golombek Stiftung
- Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 0 2 0 7.552
2.22
Stiftung Lompa
a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 1 1 2.500 3.000
b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stiftungsgaben 27 2 23.800 4.900
b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stipendien 0 16 0 12.700
2.23
Hehl Stiftung
a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung Stipendien 6 6 4.350 5.300
b) 50% Förderung Kunst und Kultur Zuschüsse durch Kuratorium 2 2 4.100 5.540
2.24
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung
- Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 6 6 7.400 6.988
2.25 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung
- Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschüsse 1 1 30.000 19.000
2.26 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung Zuschüsse durch Beschluss
- Förderung wissenschaftlicher Arbeiten des Beirats 1 2 6.896 9.689
2.27 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung
a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 4 43.753 95.477
b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschuss gem. Satzung 1 1 100.050 193.000
2.28 Bäume für Nürnberg Stiftung Zuschüsse durch Beschluss
- Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. des Vorstands 3 5 30.740 32.985
Summe rechtsfähige Stiftungen 5.952 5.256 5.215.749 5.638.766
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 265 222 483.736 356.060
Summe insgesamt 6.217 5.478 5.699.485 5.994.827
1) Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €.
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
250
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/004/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu
erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
44
251
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
252
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
253
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/005/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 rechtsfähige Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff.
GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse
ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen vom 28.05.2024 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der
Abschlüsse 2022 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
55
254
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
255
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2022
der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2022:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2022
Euro
Jahresergebnis
2022
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058.452,99 353.099,59
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.497.224,50 117.318,51
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung
1.527.506,64 54.577,51
Kost-Pocher’sche Stiftung 13.128.434,43 37.952,29
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.116.546,97 23.555,38
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden und
Stipendienstiftung
154.754,69 1.076,78
Rudolf und Bertha Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
808.036,57 7.669,21
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum
31.12.2022 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.06.2024 werden
gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
festgestellt.
256
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-9/2/2
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024
öffentlich
über die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2022
der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Mai 2024
55
257
Seite 2 von 46 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLÜSSE 2022 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2022 und -planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 4
1.3.1 Allgemeines 4
1.3.2 Jahresabschlüsse 2022 5
1.3.3 Formelle Feststellungen 6
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 6
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 9
1.4.1 Feststellungen 9
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 11
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 16
1.5.1 Feststellungen 16
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Findel- und Waisenhausstiftungen 17
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 21
1.6.1 Feststellungen 21
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen
Brennmaterialienstiftung 22
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 26
1.7.1 Feststellungen 26
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Kost-Pocher’schen Stiftung 27
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 31
1.8.1 Feststellungen 31
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Fritz-Hintermayr Stiftung 32
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 36
1.9.1 Feststellungen 36
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und
Stipendienstiftung 37
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 41
1.10.1 Feststellungen 41
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 42
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 46
258
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 3 von 46
1 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der Ge-
meindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der
Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfas-
sender Sachverständiger heranzuziehen.
Die Ausführungen im vorliegenden Bericht geben unter Punkt 1 die Ergebnisse aus der Prü-
fung der doppischen Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen und kommunal
verwalteten Stiftungen (A-Stiftungen) wieder. Diese dienen als Grundlage für die Feststellung
dieser Jahresabschlüsse und für die Entlastung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
bzw. dem Stadtrat.
Punkt 2 beinhaltet die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur
Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2022 und -planung
Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in sinngemäßer An-
wendung der Art. 63 ff. GO für das J ahr 2022 eigene Haushaltspläne aufgestellt und jeweils
eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wurden in der Sitzung
des Stadtrates am 18.11.2021 beschlossen.
Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus-
haltspläne aufgestellt worden.
Für die Haushaltssatzungen 2022 der A -Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Be-
standteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung
von Mittelfranken vom 15.02.2022 bestätigt.
Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen.
Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2022
durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C für die Jahre
2019 bis 2021 lagen dem Rpr vor.
Die Prüfberichte des BKPV (05/2020) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010
bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg ebenfalls bereits einge-
gangen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes war der BKPV mit der ü berörtlichen
Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2023, gemeinsam mit denjenigen der Stadt Nürnberg,
befasst.
259
Seite 4 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022
1.3.1 Allgemeines
Im Prüfungsjahr 2022 erfolgten im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung be i der
Stadtkämmerei keine Neugründungen. Somit bestanden zum Bilanzstichtag 34 nichtrechtsfä-
hige (nrf.) und 28 selbständige, rechtsfähige Stiftungen. Die nrf. Stiftungen werden im Rahmen
des städtischen Haushaltes geführt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet.
Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert:
Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Findel- und Waisenhausstiftungen
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
Kost-Pocher`sche Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung
Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
Heinrich Gröschel Stiftung
Heinz und Inge Tschech Stiftung
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
Rudolf Volland Stiftung
Leo und Trude Denecke Stiftung
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
260
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 5 von 46
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
Alfred Golombek Stiftung
Hehl Stiftung
Stiftung Lompa
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung)
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung
Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung
Bäume für Nürnberg Stiftung
Die Stiftungen verfügten per 31.12.2022 über ein Eigenkapital von insgesamt 285,5 Mio. Euro
(Vorjahr 301,5 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten im Jahr 2022
Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von rd. 6,0 Mio. Euro (Vorjahr
5,7 Mio. Euro) getätigt werden.
1.3.2 Jahresabschlüsse 2022
Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2022 gemäß
Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt.
Die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord-
nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise
und der Bezirke nach den Grundsä tzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu-
nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt.
Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2022
Euro
Bilanzsumme zum
31.12.2021
Euro
Jahresergebnis
2022
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058.452,99 45.079.561,15 353.099,59
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.497.224,50 4.787.615,33 117.318,51
Georg Matthias und Karoline
Klein`sche Brennmaterialienstiftung
1.527.506,64 1.661.747,82 54.577,51
Kost-Pocher`sche Stiftung 13.128.434,43 13.666.382,55 37.952,29
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.116.546,97 3.598.681,59 23.555,38
Johanna Sofie Wallner`sche Blin-
den- und Stipendienstiftung
154.754,69 189.608,54 1.076,78
Rudolf und Berta Mathes Wohltä-
tigkeitsstiftung
808.036,57 835.431,76 7.669,21
Summe 68.290.956,79 69.819.028,74 595.249,27
261
Seite 6 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat.
1.3.3 Formelle Feststellungen
Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres-
abschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechenden Vorschriften. Die Jahresab-
schlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage
der Stiftungen.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste.
Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die
gemäß § 62 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung
in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung).
Bei tatsächlicher Zuführung dieses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stif-
tungsvermögens als im Berichtsjahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung
nicht erreicht worden, so wäre die Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreis-
index für Deutschland verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann eben-
falls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftun-
gen war im Jahr 2022 der Nachweis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage möglich.
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen
Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung
Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahre sendbeständen
des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge
stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein.
Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenständ e/Abschrei-
bungen
Die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö-
gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab-
gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den
im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter
Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch zwei ex-
terne Immobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten
Überschüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt
erhält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und -ausgaben, die Berech-
nung der Verwaltungsgebühr, die Guthaben der Mieter und die offenstehenden Außenstände
aufgeführt werden. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei der
zuständigen Fachdienststelle LA ein und waren dort zu prüfen. Das LA inform ierte die Stif-
tungsverwaltung mit Mail vom 20.07.2023 über die durchgeführte Prüfung.
262
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 7 von 46
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt
Das LA bucht die aus den intern verwalteten Mietverhältnissen entstehenden Forderungen
und Erträge über ein Fachprogramm in die Finanzbuchhaltung ein. Für die durch LA verwalte-
ten Vertragsverhältnisse hat die Stiftungsverwaltung über eine SAP-Auswertung Zugriff auf die
offenen Mietforderungs-Posten. Der hieraus entstehende Klärungsbedarf und das weitere Vor-
gehen im jeweiligen Vertragsverhältnis wird dann mit LA abgestimmt. Eine genaue auf die
Gesamtheit der Mietverhältnisse bezogene Prüfung der intern verwalteten Mieterträge und der
daraus resultierenden Forderungen ist weder der Stiftungsverwaltung noch dem Rechnungs-
prüfungsamt möglich, da das LA eine (von externen Verwaltern erstellten vergleichbaren) ent-
sprechende Abrechnung nicht generieren kann.
Die von der Stiftungsverwaltung für die im Zuge der Corona-Pandemie erwarteten Mietausfälle
eingestellten Drohverlustrückstellungen wurden im Jahr 2022 noch aufrechterhalten. Neue
Rückstellungen mussten hierfür aber nicht mehr gebildet werden.
Finanzanlagen / Wertpapiere, Ausleihungen
Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es
wurden keine Fehler festgestellt.
Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A -Stiftungen war, dass diese gemäß
Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend
Ertrag erzielen sollen. Dabei stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage
von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als
nicht ausreichend sicher angesehen. Das damalige Bayerische Staatsministerium des Inne-
ren, für Bau und Verkehr sah in seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 die
Regelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das
Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu beanstan-
den, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden
beigemischt werden.
In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher
Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere wa-
ren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des Jahres 2022)
ausreichend sicher. Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen
zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) dokumentiert.
Insgesamt reduzierte sich bei den A-Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebundenen
Mittel um 3.250,5 TEuro auf 21.677,5 TEuro.
Ein hoher Anteil dieser Minderung des Wertpapiervermögens ist auf die im Berichtsjahr vor-
genommenen Abwertungen zurückzuführen. Dieser Umstand ist dahingehend zu relativieren,
dass diese Abwertungen ausschließlich festverzinsliche Anleihen (überwiegen von Landes-
banken) betreffen. Die Stiftungsverwaltung hält diese Papiere g rundsätzlich bis zum Fällig-
keitstermin vor. Erfolgt die Rückzahlung zum Nominalwert ist davon auszugehen, dass bis
dahin eine entsprechende Wertaufholung bzw. dann tatsächliche Kursgewinne realisiert wer-
den.
Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapie ren waren im Jahr 2019 , als weitere Fi-
nanzanlage, bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils
500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft investiert worden.
Vertragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge
fallen unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine aus-
reichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpa-
263
Seite 8 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
pieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grund-
satz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition auf
Grund der erzielten Rendite sinnvoll.
Liquide Mittel
Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst-
betriebes der Heilig -Geist-Spital-Stiftung) über das Kassen - und Steueramt (KaSt) abgewi-
ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon-
tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo
muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü-
fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der
Stadt und den Stiftungen vor.
Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2022 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokor-
rentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten
Werten dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig -Geist-Spital-Stiftung sowie Gutha-
ben auf von externen Immobilienverwaltern geführten städtischen Bankkonten) überein.
Für das Bankguthaben zum 31.12.2022 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des
entsprechenden Kontoauszuges mit dem in der Teilb ilanz ausgewiesenen Wert möglich
(14.643,36 Euro). Das Guthaben des auf den Namen der Stadt lautenden Mietkautionsskontos
(verwaltet durch externen Hausverwalter) für die Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstif-
tung belief sich auf 10.089,08 Euro. Für die betreffende Liegenschaft war keine Änderung des
Mietverhältnisses zu verzeichnen, so dass sich bis auf eine geringe Verzinsung keine Verän-
derung zum Vorjahresbestand ergab.
Stiftung
Liquide Mittel zum
31.12.2022
Euro
Liquide Mittel zum
31.12.2021
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung1 3.374.584,72 2.447.723,12
Findel- und Waisenhausstiftungen 204.213,63 357.642,83
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn-
materialienstiftung
197.622,13 217.335,35
Kost-Pocher`sche Stiftung 151.584,65 220.989,72
Fritz-Hintermayr-Stiftung 97.868,53 104.162,44
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen-
dienstiftung
10.821,92 14.899,03
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung2, 95.803,80 101.246,36
Summe 4.132.499,38 3.463.998,85
Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu-
ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Ebenso
wurden von der Stadt keine Verwahrgeldkosten auf die Stiftungen umgelegt.
1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2022 enthält Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbe-
triebes in Höhe von 14.643,36 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt in Höhe 3.359.941,36 Euro.
2 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2022 enthält das G uthaben des auf
die Stadt lautenden Hausverwaltungsbankkontos in Höhe von 10.089,08 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt
in Höhe von 85.714,72 Euro.
264
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 9 von 46
Ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben
Rpr prüfte anhand von Stichproben sowohl bei den nrf. als auch bei den A-Stiftungen die ord-
nungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben. Die Ausrichtungsmittel wurden in der vorge-
sehenen Höhe an den in den Stiftungssatzungen festgeleg ten Personenkreis und entspre-
chend des jeweiligen Stiftungszwecks ausgerichtet. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Für die Jahresabschlüsse 2022 wurden für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des
Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung
der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft.
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
1.4.1 Feststellungen
Unbebaute und bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung wurde bei dem Flurstück „Vorderes Hainbuch“ ein Abgang
in Höhe von 184,00 Euro eingestellt. Es handelt sich hier um eine Gutschrift, welche im Zuge
der Durchführung der Flurbereinigung erfasst wurde.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Anlagen im Bau waren nur für die die Heilig-Geist-Spital-Stiftung ausgewiesen. Der Anfangs-
bestand von 115.944,90 Euro verminderte sich um 20.179,88 Euro auf insgesamt
95.765,02 Euro. Dies war zum einen auf o.g. Gutschrift im Zuge der Flurbereinigung und zum
anderen auf eine Korrektur von Ingenieurkosten zurückzuführen. Hier waren Fachingenieur-
kosten, welche den Eigenbetrieb Nürnberg -Stift betrafen, dem Brandschutzkonzept der stif-
tungseigenen Gebäude zugeordnet worden.
Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde 20 22 ein Jahresgewinn in Höhe von 353.099,59 Euro ausgewiesen. Damit ver-
schlechterte sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 191.735,61 Euro (35,2 %).
Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Erträge aus den Miet - und Pachteinnahmen um rund
285,0 TEURO (17,0 %) höher aus als im Vorjahr. Ursächlich hierfür war, dass die Auswirkun-
gen der Corona-Pandemie bei den gewerblichen Mietern im Jahr 2022 geringer als im Vorjahr
ausfielen.
Dagegen reduzierten sich die Zuweisungen von Bund und Freistaat im Vergleich zum Vorjahr
(92,7 TEuro) um ca. 52,9 TEuro (57,0 %).
Waren im Vorjahr noch 213,3 TEuro realisierte Kursgewinne aus dem Abgang von Finanzan-
lagen zu verzeichnen, so waren im Jahr 2022 nur 1,6 TEuro ausgewiesen.
Im Vergleich zum Vorjahr waren auch um ca. 236,1 TEuro (72,1 %) höhere Unterhaltskosten
für die Gebäude und die Gebäudetechnik in der Ergebnisrechnung enthalten. Auch die Zufüh-
rungen in die Instandhaltungsrückstellungen mussten um 280,0 TEuro (92,7 %) höher als im
Vorjahr vorgenommen werden.
Die Ausrichtungsmittel wurden im Vergleich zum Jahr 2021 um rd. 157,8 TEuro (23,7 %) re-
duziert.
265
Seite 10 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Kapitalerhalt
In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrück-
lage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berech-
nungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 351.499,59 Euro ergeben.
Diese wurde vollständig in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Gleichzeitig wurde die
geleistete Tilgung, für die im Zuge einer früheren Modernisierung des Heilig-Geist-Spitals auf-
genommenen Kredite, in Höhe von 19.417,36 Euro in das Basiskapital übergeführt.
Insgesamt ist Rpr der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Jahr 2022 somit
als erwirtschaftet angesehen werden kann.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (41.536,4 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (43.733,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (456,6 TEuro). Für die
Stiftung wurde die Rentabilität (welche in den Kapitalerhalt und die Ausrichtung einfließt) somit
mit -1.740,9 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von
43.733,9 TEuro einer Rentabilität von rd. -4 % (Vorjahr 1,0 %) und damit bis auf eine geringe
Differenz den Berechnungen der Stiftungsverwaltung entspricht.
Damit lag die ermittelte Rentabilität der Stiftung unter dem Niveau des marktüblichen Zins-
satzes von 1,5 %. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %
wurde weit unterschritten.
Diese auf den ersten Blick dramatisch erscheinende Entwicklung der Rentabilität muss da-
hingehend relativiert werden, dass in dieser Betrachtung maßgeblich die nichtergebniswirk-
sam gebuchten Abwertungen des Wertpapierbestandes enthalten sind. Diese wurden mit ei-
nem Ergebnis von -2.481,2 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Ver-
mögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stiftungsverwaltung sieht nicht
vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen gebundenen Anlagen
vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist daher davon auszugehen,
dass die aufgezeigten nicht realisierten Kursverluste bis zum Rückzahlungstermin vollständig
wieder aufgeholt werden.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2021 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in H öhe von 482,2 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von 430,4 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrück-
stellungen im Vergleich zum Vorjahr um 51,8 TEuro vermindert.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
266
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 11 von 46
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Heilig-Geist-Spital-
Stiftung
1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 39.185.256,26 42.071.310,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 338,00
II. Sachanlagen 26.739.046,22 27.145.212,20
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.999.689,50 2.999.873,60
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.474.375,63 23.857.563,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 19.241,00 21.855,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 2,00 2,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 95.765,02 115.944,90
III. Finanzanlagen 12.446.209,04 14.925.760,55
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 11.946.209,04 14.425.760,55
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00
B. Umlaufvermögen 3.862.751,59 2.997.154,48
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 488.166,87 549.431,36
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 326.899,61 423.171,60
davon zweifelhafte Forderungen 58.761,69 44.576,84
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5.707,09 4.312,86
5. Sonstige Vermögensgegenstände 155.560,17 121.946,90
III. Liquide Mittel 3.374.584,72 2.447.723,12
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 14.643,36 13.375,49
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 3.359.941,36 2.434.347,63
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 10.445,14 11.095,92
D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 43.058.452,99 45.079.561,15
267
Seite 12 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 41.536.430,30 43.733.865,22
I. Basiskapital 39.596.865,07 42.056.999,22
1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 340.000,00 340.000,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.185.154,36 6.165.737,00
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 2.155.135,03 4.634.686,54
II. Rücklagen 332.082,23 0,00
1. Kapitalerhaltungsrücklage 332.082,23 0,00
III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 1.607.483,00 1.676.866,00
1. Sonderposten aus Zuwendungen 920.872,00 963.488,00
2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00
3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00
4. Sonstige Sonderposten 685.490,00 712.257,00
B. Rückstellungen 1.160.665,95 930.447,07
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 430.441,75 482.209,66
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 582.000,00 302.000,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 148.224,20 146.237,41
C. Verbindlichkeiten 353.495,74 407.039,86
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 275.711,41 295.128,77
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.804,63 48.827,27
3. Sonstige Verbindlichkeiten 44.979,70 63.083,82
D. Passive Rechnungsabgrenzung 7.861,00 8.209,00
SUMME DER PASSIVA 43.058.452,99 45.079.561,15
268
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 13 von 46
1.4.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
51400000 Zuweisungen v om Bund 50.800,00-
51410000 Zuweisungen v om Land 39.763,81- 20.000- 35.206,75- 19.763,81
51470000 Zuschüsse/Spenden priv .Untern. Zahlung 6.700,00-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 39.763,81- 20.000,00- 92.706,75- 19.763,81
54110000 Erträge aus Verkauf priv atrechtlich 241.088,33- 195.400- 273.888,40- 45.688,33
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.896.769,63- 1.770.200- 1.639.268,91- 126.569,63
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 60.213,00- 46.400- 32.702,72- 13.813,00
54120100 Erbbauzinsen (230) 46.232,47- 46.100- 46.056,39- 132,47
54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92-
54190100 Vermischte Erträge 240,00-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.244.892,51- 2.058.700,00- 1.992.745,50- 186.192,51
54220000 Erstattungen v on Gemeinden/Gdev erbänden 348,00- 348,00- 348,00
54280000 Erstattungen v on übrigen Bereichen 4.553,58-
** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 348,00- 4.901,58- 348,00
51610000 Auflös. v . Sonderposten aus Zuw. Land 4.747,00- 4.747- 4.745,00-
51650000 Auflös. v . SoPo Zusch. v erb.U/Bet./SV 37.869,00- 37.869- 37.868,00-
55310000 Auflösung v on sonstigen Sonderposten 26.767,00- 26.767- 26.766,00-
** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.383,00- 69.383,00- 69.379,00-
55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 1.335,65- 8,99 1.335,65
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 1.600,00- 213.255,40- 1.600,00
55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 302.000,00- 310.300,00- 302.000,00
58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 13.259,86- 15.142,62- 13.259,86
** + Sonstige ordentliche Erträge 318.195,51- 538.689,03- 318.195,51
*** = Ordentliche Erträge 2.672.582,83- 2.148.083,00- 2.698.421,86- 524.499,83
60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 34.269,14 40.000 41.166,98 5.730,86
** - Personalaufwendungen Aktiv 34.269,14 40.000,00 41.166,98 5.730,86
60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 2.685,30 3.000 2.733,79 314,70
60331000 Arbeitgeberanteil Sozialv ersich.Arbeiter 6.917,84 8.000 8.096,20 1.082,16
60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.803,08 3.500 4.983,14 1.303,08-
64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 54,40 200,00
64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 2.872,90 3.000 2.810,32 127,10
64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.332,61 800 892,20 532,61-
** - Personalaufwendungen Passiv 18.611,73 18.500,00 19.570,05 111,73-
62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 6.740,51 10.000 13.195,88 3.259,49
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 6.892,64 14.500 19.868,34 7.607,36
62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 48.901,20 53.100 33.041,04 4.198,80
62270000 Aufwendungen für Wasser 2.100,00 3.600 2.338,67 1.500,00
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (210) 2.463,73 2.800 2.659,52 336,27
62280100 Abwasser - Schmutzwasser (210) 8.324,77 18.700 9.682,61 10.375,23
62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 100 100
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 311.983,46 435.100 245.529,79 123.116,54
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 251.781,36 172.500 82.101,76 79.281,36-
62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 1.358,98 200 1.159-
62320320 Unterhalt der Wälder 41.187,89 25.000 46.912,55 16.187,89-
62320410 Grabpflege 400 400
62330000 Unterhalt v on Straßen, Wegen, Plätzen 33.588,67 800 21.853,78 32.788,67-
62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00
62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 22.715,13 22.000 21.824,85 715,13-
62370200 Straßenreinigungsgebühren (210) 21.266,52 21.300 20.908,73 33,48
62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 728,39 500 485,08 228,39-
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 11.833,92 12.000 8.961,61 166,08
62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 582.000,00 302.000,00 582.000,00-
62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 184.452,89 212.400 210.628,85 27.947,11
62570200 Erstattung priv ate Unternehmen 4.055,52 2.200 2.432,88 1.855,52-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 1.555.875,58 1.020.700,00 1.057.925,94 535.175,58-
94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlagev erm. 337,00 337 1.354,00
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 383.188,00 383.188 383.186,00
94103000 AfA Infrastrukturv erm./Sachanl.i.Gemgebr 2.614,00 2.614 2.613,00
94108000 AfA GWG's 57,00
** - Abschreibungen 386.139,00 386.139,00 387.210,00
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 98.710,00 114.200 198.525,00 15.490,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 409.697,52 417.700 467.764,14 8.002,48
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 51.767,91- 24.495,16- 51.767,91
** - Transferaufwendungen 456.639,61 531.900,00 641.793,98 75.260,39
269
Seite 14 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.530,00 2.500 2.520,00 30,00-
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 300,58 200 291,65 100,58-
64250100 Rücklastschriftgebühren (210) 9,50- 10
64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsv ollzieherkos 483,00 229,46 483,00-
64270100 Kosten für Sachv erständige und Gutachten 652,78 700 652,78 47,22
64310100 Bürobedarf und -ausstattung 23,60 100 65,50 76,40
64330000 Zeitungen und Fachliteratur 568,39 600 673,17 31,61
64350000 Fernmeldegebühren 1.818,44 1.700 1.658,06 118,44-
64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00-
64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 422,69 800 1.423,36 377,31
64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 24.418,68 18.400 14.966,91 6.018,68-
64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 49,90 50-
64390700 Transportkosten, Umzugskosten 31.533,08 23.000 39.731,58 8.533,08-
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.397,86 3.400 3.401,94 2,14
64410100 Beiträge zur Gebäudev ersicherung (230) 10.936,74 10.200 10.617,31 736,74-
64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 280,12 400 407,81 119,88
64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.382,30 1.000 1.095,80 382,30-
64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 13.455,28 1.563,00 13.455,28-
64710200 Grundsteuer (dezentral) 74.165,96 74.300 74.165,92 134,04
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 1.986,79 2.000 71.986,79 13,21
64990000 Vermischte Aufwendungen 986,74 4.972,31 986,74-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 170.097,43 140.000,00 231.137,35 30.097,43-
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.621.632,49 2.137.239,00 2.378.804,30 484.393,49-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 50.950,34- 10.844,00- 319.617,56- 40.106,34
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 247.783,94- 235.000- 208.047,13- 12.783,94
57180000 Zinserträge v om sonst. inländ. Bereich 4.299,99- 5.341,45- 4.299,99
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 29.617,30- 15.000- 14.824,00- 14.617,30
57960000 Stundungszinsen 8.321,74- 8.322
** + Finanzerträge 290.022,97- 250.000,00- 228.212,58- 40.022,97
65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.419,41 3.400 3.328,04 19,41-
** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.419,41 3.400,00 3.328,04 19,41-
*** = Finanzergebnis 286.603,56- 246.600,00- 224.884,54- 40.003,56
***** = Ordentliches Jahresergebnis 337.553,90- 257.444,00- 544.502,10- 80.109,90
59119000 Andere außerordentliche Erträge 2.950,00- 1.080,00- 2.950,00
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 13.616,41- 2.276,00- 13.616,41
** + Außerordentliche Erträge 16.566,41- 3.356,00- 16.566,41
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 1.020,72 3.022,90 1.020,72-
** - Außerordentliche Aufwendungen 1.020,72 3.022,90 1.020,72-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 15.545,69- 333,10- 15.545,69
****** = Jahresergebnis vor ILV 353.099,59- 257.444,00- 544.835,20- 95.655,59
******* = Ergebnis nach ILV 353.099,59- 257.444,00- 544.835,20- 95.655,59
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 353.099,59- 257.444,00- 544.835,20- 95.655,59
270
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 15 von 46
1.4.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
13.532,81 13.532,81 13.194,81 337,00 13.531,81 1,00 338,00
Zwischensumme: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 13.194,81 337,00 0,00 0,00 13.531,81 1,00 338,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.999.873,60 184,10 2.999.689,50 0,00 0,00 2.999.689,50 2.999.873,60
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 40.221.777,72 40.221.777,72 16.364.214,09 383.188,00 16.747.402,09 23.474.375,63 23.857.563,63
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
77.490,61 77.490,61 55.635,61 2.614,00 58.249,61 19.241,00 21.855,00
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.195,18 2.195,18 2,00 2,00
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00
8. Geringwertige
Wirtschaftsgüter 2.891,28 2.891,28 2.891,28 2.891,28 0,00 0,00
9. Anlagen im Bau 115.944,90 20.179,88 95.765,02 0,00 0,00 95.765,02 115.944,90
Zwischensumme: 43.591.225,14 0,00 184,10 0,00 43.570.861,16 16.446.012,94 385.802,00 0,00 0,00 16.831.814,94 26.739.046,22 27.145.212,20
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 15.728.502,01 2.330.000,00 2.328.400,00 15.730.102,01 1.302.741,46 2.486.651,43 5.499,92 3.783.892,97 11.946.209,04 14.425.760,55
3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00
Zwischensumme: 16.228.502,01 2.330.000,00 2.328.400,00 0,00 16.230.102,01 1.302.741,46 2.486.651,43 5.499,92 0,00 3.783.892,97 12.446.209,04 14.925.760,55
G e s a m t s u m m e 59.833.259,96 2.330.000,00 2.328.584,10 0,00 59.814.495,98 17.761.949,21 2.872.790,43 5.499,92 0,00 20.629.239,72 39.185.256,26 42.071.310,75
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
271
Seite 16 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen
1.5.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 272.389,84 Euro um
32.931,49 Euro auf 239.458,35 Euro.
Für das Jahr 2022 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage einen Betrag von 116.998,51 Euro aus dem Jahresergebnis. Diese wurde voll-
ständig in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde
in Höhe von 149.930,00 Euro durchgeführt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi -
talerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (4.434,1 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (4.616,6 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (233,4 TEuro). Für die Stif-
tung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet
werden) somit mit 50,9 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von
4.616,6 TEuro einer Rentabilität von 1,1 % (Vorjahr 7,0 %) und damit auch den Berechnungen
der Stiftungsverwaltung entspricht.
Die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Rentabilität um 5,9 % war
auch bei dieser Stiftung im Wesentlichen auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und
nicht realisierten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuführen.
Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. 299,7 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten
„Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stift ungsver-
waltung sieht nicht vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen ge-
bundenen Anlagen vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass die aufgezeigten nicht realisierten Kursverluste bis zum Rückzahlungster-
min vollständig wieder aufgeholt werden.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2021 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 164,8 TEuro vorhanden. Diese
wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe
von 56,8 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückst ellun-
gen im Vergleich zum Vorjahr um 108,0 TEuro vermindert.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
272
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 17 von 46
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Findel- und Wai-
senhausstiftungen
1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 4.194.690,01 4.344.187,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.553.411,79 2.553.481,79
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.160,00 2.233.230,00
III. Finanzanlagen 1.641.278,22 1.790.706,01
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.641.278,22 1.790.706,01
B. Umlaufvermögen 302.534,49 443.427,53
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.320,86 85.784,70
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 90.976,97 78.440,81
III. Liquide Mittel 204.213,63 357.642,83
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 -4,90
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 204.213,63 357.647,73
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 4.497.224,50 4.787.615,33
273
Seite 18 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 4.434.148,36 4.616.577,64
I. Basiskapital 4.194.690,01 4.344.187,80
1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.569.283,60 1.419.353,60
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -318.211,69 -18.783,90
II. Rücklagen 239.458,35 272.389,84
1. Kapitalerhaltungsrücklage 239.458,35 272.389,84
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 60.895,59 168.342,93
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 56.752,82 164.780,08
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00
4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 4.142,77 3.562,85
C. Verbindlichkeiten 2.180,55 2.694,76
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.180,55 2.694,76
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 4.497.224,50 4.787.615,33
274
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 19 von 46
1.5.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 88.658,40- 85.500- 85.867,73- 3.158,40
54120100 Erbbauzinsen (230) 256.462,72- 254.100- 254.118,92- 2.362,72
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 345.146,68- 339.600- 340.012,21- 5.546,68
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 320,00- 20.418,00- 320,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 320,00- 20.418,00- 320,00
*** = Ordentliche Erträge 345.466,68- 339.600- 360.430,21- 5.866,68
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 3.378,02 20.000 10.594,08 16.621,98
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.000 2.000,00
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 8.491,44 9.500 8.901,62 1.008,56
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 14.365,11 16.400 14.476,90 2.034,89
62570200 Erstattung priv ate Unternehmen 2.570,40 2.600 2.505,60 29,60
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 28.804,97 50.500 36.478,20 21.695,03
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 70,00 100 69,00 30,00
** - Abschreibungen 70,00 100 69,00 30,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 341.444,37 209.500 125.675,06 131.944,37-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 108.027,26- 94.316,98 164.780,08
** - Transferaufwendungen 233.417,11 209.500 219.992,04 23.917,11-
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 119,00 16,70
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 188,00 400 194,04 212,00
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 579,92 600 579,92 20,08
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 851,22 1.100 892,96 248,78
*** = Ordentliche Aufwendungen 263.143,30 261.200 257.432,20 1.943,30-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 82.323,38- 78.400- 102.998,01- 3.923,38
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 32.361,54- 25.200- 24.933,77- 7.161,54
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 2.633,59- 1.500- 2.772,20- 1.133,59
** + Finanzerträge 34.995,13- 26.700- 27.705,97- 8.295,13
*** = Finanzergebnis 34.995,13- 26.700- 27.705,97- 8.295,13
***** = Ordentliches Jahresergebnis 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51
****** = Jahresergebnis vor ILV 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51
******* = Ergebnis nach ILV 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 117.318,51- 105.100- 130.703,98- 12.218,51
275
Seite 20 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.5.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 295.086,00 70,00 295.156,00 2.233.160,00 2.233.230,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 295.086,00 70,00 0,00 0,00 295.156,00 2.553.411,79 2.553.481,79
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.945.248,83 390.000,00 239.680,00 2.095.568,83 154.542,82 299.747,79 0,00 454.290,61 1.641.278,22 1.790.706,01
Zwischensumme: 1.945.248,83 390.000,00 239.680,00 0,00 2.095.568,83 154.542,82 299.747,79 0,00 0,00 454.290,61 1.641.278,22 1.790.706,01
G e s a m t s u m m e 4.793.816,62 390.000,00 239.680,00 0,00 4.944.136,62 449.628,82 299.817,79 0,00 0,00 749.446,61 4.194.690,01 4.344.187,80
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
276
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 21 von 46
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria-
lienstiftung
1.6.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 106.346,29 Euro um
4.449,51 Euro auf 110.795,80 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapi-
talerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe
von 50.000,00 Euro durchgeführt.
Die Veränderung des Saldos im Jahr 2022 resultierte weiter aus der steuerlich höchstmögli-
chen Zuführung von 54.449,51 Euro aus dem Jahresergebnis.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.202 2 (1.430,9 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (1.544,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (107,8 TEuro). Für die Stif-
tung wurde die Rentabilität somit mit -5,4 TEuro (Vorjahr 107,2 TEuro) absolut berechnet, was
in Relation zum Anfangsbestand von 1.544,1 TEuro einer Rentabilität von -0,3 % (Vorjahr
7,1 %) entspricht. Damit lag sie um rd. 7,4 %-Punkte unter dem Niveau des Vorjahres. Die
Rentabilität der Stiftung lag unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und unter der Stei-
gerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %.
Auch bei dieser Stiftung war die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der
Rentabilität im Wesentlichen auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisier-
ten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuführen. Diese wurden
mit einem Ergebnis von rd. -167,8 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus
Vermögensumschichtungen“ gebucht.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2021 waren noch Mittel in Höhe von 112,0 TEuro nicht ausgereicht, welche im Jahr 2022 aus-
geschüttet wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 90,9 TEuro
gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen im Vergleich
zum Vorjahr um 21,1 TEuro vermindert.
277
Seite 22 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Georg Matthias
und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung
1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 1.320.095,22 1.437.746,82
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19
III. Finanzanlagen 842.141,03 959.792,63
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 842.141,03 959.792,63
B. Umlaufvermögen 206.656,92 223.095,60
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.034,79 5.760,25
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 9.034,79 5.760,25
III. Liquide Mittel 197.622,13 217.335,35
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 197.622,13 217.335,35
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 754,50 905,40
SUMME DER AKTIVA 1.527.506,64 1.661.747,82
278
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 23 von 46
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 1.430.891,02 1.544.093,11
I. Basiskapital 1.320.095,22 1.437.746,82
1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 747.631,73 697.631,73
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -167.113,17 538,43
II. Rücklagen 110.795,80 106.346,29
1. Kapitalerhaltungsrücklage 110.795,80 106.346,29
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 94.385,87 114.954,71
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 90.879,23 111.961,40
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.506,64 2.993,31
C. Verbindlichkeiten 2.200,00 2.700,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.200,00 2.700,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 29,75 0,00
SUMME DER PASSIVA 1.527.506,64 1.661.747,82
279
Seite 24 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.6.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 157.500,00-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 157.500,00-
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 128,00- 13.675,30- 128,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 128,00- 13.675,30- 128,00
*** = Ordentliche Erträge 157.628,00- 157.500- 171.175,30- 128,00
62320410 Grabpflege 632,85 700 566,21 67,15
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 13.069,16 15.500 14.068,30 2.430,84
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 13.702,01 16.200 14.634,51 2.497,99
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 128.835,00 104.000 141.085,00 24.835,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 21.082,17- 37.010,31- 21.082,17
** - Transferaufwendungen 107.752,83 104.000 104.074,69 3.752,83-
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 513,33 500 513,33 13,33-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 596,63 600 596,63 3,37
*** = Ordentliche Aufwendungen 122.051,47 120.800 119.305,83 1.251,47-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 35.576,53- 36.700- 51.869,47- 1.123,47-
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 18.025,98- 15.200- 14.382,95- 2.825,98
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 975,00- 700- 275,00
** + Finanzerträge 19.000,98- 15.900- 14.382,95- 3.100,98
*** = Finanzergebnis 19.000,98- 15.900- 14.382,95- 3.100,98
***** = Ordentliches Jahresergebnis 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51
****** = Jahresergebnis vor ILV 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51
******* = Ergebnis nach ILV 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 54.577,51- 52.600- 66.252,42- 1.977,51
280
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 25 von 46
1.6.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.046.744,39 160.000,00 109.872,00 1.096.872,39 86.951,76 168.433,60 654,00 254.731,36 842.141,03 959.792,63
Zwischensumme: 1.046.744,39 160.000,00 109.872,00 0,00 1.096.872,39 86.951,76 168.433,60 654,00 0,00 254.731,36 842.141,03 959.792,63
G e s a m t s u m m e 1.524.698,58 160.000,00 109.872,00 0,00 1.574.826,58 86.951,76 168.433,60 654,00 0,00 254.731,36 1.320.095,22 1.437.746,82
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
281
Seite 26 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung
1.7.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 151.175,95 Euro um
24.266,47 Euro auf 126.909,48 Euro.
Für das Jahr 2022 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die
Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 37.952,29 Euro. Dieser Wert wurde in voller Höhe
eingestellt. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde in Höhe von 62.218,76 Euro durchge-
führt. Der Kapitalerhalt der Stiftung kann somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen
werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (13.042,5 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (13.584,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (75,4 TEuro). Für die Stif-
tung wurde die Rentabilität (welche in den Kapitalerhalt und die Ausrichtung einfließt) somit
mit -466,4 TEuro (Vorjahr 601,8 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand von 13.584,3 TEuro einer Rentabilität von -3,4 % (Vorjahr 4,6 %) entspricht. Die Renta-
bilität hatte sich somit um ca. 8,0 %-Punkte verschlechtert.
Auch bei dieser Stiftung waren die wesentlichen Ursachen die direkt in das Basiskapital ein-
gestellten und nicht realisierten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestande s.
Diese wurden mit einem Ergebnis von rd. -579,8 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten
„Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stiftungsver-
waltung sieht nicht vor, diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen ge-
bundenen Anlagen vor Ablauf des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass die nicht realisierten Kursverluste bis zum Rückzahlungstermin vollständig
wieder aufgeholt werden.
Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftu ng im Berichtsjahr unter dem marktüblichen Zinssatz
von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2021 waren noch Mittel in Höhe von 6.212,01 Euro vorhanden, welche im Jahr 2022 vollstän-
dig ausgereicht wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden im Jahr 2022 in Höhe
von 39.890,51 Euro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel-
lungen im Vergleich zum Vorjahr um 33.678,50 Euro erhöht. Die Mittel der Zweckausrichtungs-
rückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
282
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 27 von 46
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Kost-Pocher’schen
Stiftung
1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 12.915.557,06 13.395.373,56
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.919.900,00
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.919.900,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.995.657,06 4.475.473,56
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.495.657,06 3.975.473,56
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00
B. Umlaufvermögen 212.877,37 271.008,99
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.292,72 50.019,27
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.948,88 5.948,88
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20
5. Sonstige Vermögensgegenstände 43.599,64 32.326,19
III. Liquide Mittel 151.584,65 220.989,72
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 -4,90
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 151.584,65 220.994,62
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 13.128.434,43 13.666.382,55
283
Seite 28 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 13.042.466,54 13.584.330,75
I. Basiskapital 12.915.557,06 13.433.154,80
1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 963.567,39 963.567,39
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 869.795,68 807.576,92
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 963.548,55 1.543.365,05
II. Rücklagen 126.909,48 151.175,95
1. Kapitalerhaltungsrücklage 126.909,48 151.175,95
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 43.454,57 9.233,26
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 39.890,51 6.212,01
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.564,06 3.021,25
C. Verbindlichkeiten 42.513,32 72.818,54
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.000,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 33.513,32 72.818,54
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 13.128.434,43 13.666.382,55
284
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 29 von 46
1.7.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 60,00- 500,00- 60,00
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 60,00- 500,00- 60,00
54120100 Erbbauzinsen (230) 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84-
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 76.008,00-
** + Sonstige ordentliche Erträge 76.008,00-
*** = Ordentliche Erträge 35.446,16- 35.400- 111.894,16- 46,16
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 7.194,72 12.500 13.001,58 5.305,28
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 7.194,72 12.500 13.001,58 5.305,28
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 41.743,26 62.700 71.030,15 20.956,74
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 33.678,50 9.169,92- 33.678,50-
** - Transferaufwendungen 75.421,76 62.700 61.860,23 12.721,76-
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 542,81 500 542,81 42,81-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 626,11 600 626,11 26,11-
*** = Ordentliche Aufwendungen 83.242,59 75.800 75.487,92 7.442,59-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 47.796,43 40.400 36.406,24- 7.396,43-
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 73.745,41- 66.500- 61.566,23- 7.245,41
57180000 Zinserträge v om sonst. inländ. Bereich 4.299,99- 5.341,45- 4.299,99
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 7.703,32- 5.500- 3.645,60- 2.203,32
** + Finanzerträge 85.748,72- 72.000- 70.553,28- 13.748,72
*** = Finanzergebnis 85.748,72- 72.000- 70.553,28- 13.748,72
***** = Ordentliches Jahresergebnis 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29
****** = Jahresergebnis vor ILV 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29
******* = Ergebnis nach ILV 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 37.952,29- 31.600- 106.959,52- 6.352,29
285
Seite 30 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.7.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 4.287.102,32 500.000,00 400.000,00 4.387.102,32 311.628,76 582.836,50 3.020,00 891.445,26 3.495.657,06 3.975.473,56
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00
Zwischensumme: 4.787.102,32 500.000,00 400.000,00 0,00 4.887.102,32 311.628,76 582.836,50 3.020,00 0,00 891.445,26 3.995.657,06 4.475.473,56
G e s a m t s u m m e 14.216.961,32 500.000,00 400.000,00 0,00 14.316.961,32 821.587,76 582.836,50 3.020,00 0,00 1.401.404,26 12.915.557,06 13.395.373,56
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
286
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 31 von 46
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung
1.8.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage von 22.979,38 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi-
talerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln
der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen
in Höhe von 40.000,00 Euro durchgeführt.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 90.677,10 Euro somit um
17.020,62 Euro auf 73.656,48 Euro.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung für das Jahr 2022 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2022 (3.049,2 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (3.554,7 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (44,9 TEuro). Für die Stif-
tung wurde die Rentabilität somit mit -460,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum
Anfangsbestand des Eigenkapitals von 3.554,7 TEuro einer Rentabilität von -13,0 % ent-
spricht. Im Vergleich zum Vorjah r (1,7 %-Punkte) verschlechterte sich die Rentabilität somit
um 14,7 %-Punkte.
Auch bei dieser Stiftung waren die wesentlichen Ursachen die direkt in das Basiskapital eingestell-
ten und nicht realisierten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes. Diese wurden
mit einem Ergebnis von rd. -529,0 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus
Vermögensumschichtungen“ gebucht. Die Anlagestrategie der Stiftungsverwaltung sieht nicht vor,
diese überwiegend in deutschen festverzinslichen Staatsanleihen gebundenen Anlagen vor Ablauf
des Rückzahlungstermins zu veräußern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die nicht realisier-
ten Kursverluste bis zum Rückzahlungstermin vollständig wieder aufgeholt werden.
Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr unter dem marktüblichen Zinssatz
von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2021 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 11,0 TEuro vorhanden. Die Mittel
hieraus wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von 15,9 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit
um 4,9 TEuro höher als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vor jahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
287
Seite 32 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Fritz-Hintermayr
Stiftung
1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 2.975.565,17 3.463.974,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 2.975.565,17 3.463.974,58
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 2.975.565,17 3.463.974,58
B. Umlaufvermögen 140.981,80 134.707,01
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.113,27 30.544,57
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 43.113,27 30.544,57
III. Liquide Mittel 97.868,53 104.162,44
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 97.868,53 104.162,44
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 3.116.546,97 3.598.681,59
288
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 33 von 46
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 3.049.221,65 3.554.651,68
I. Basiskapital 2.975.565,17 3.463.974,58
1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 683.298,07 643.298,07
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -443.702,90 84.706,51
II. Rücklagen 73.656,48 90.677,10
1. Kapitalerhaltungsrücklage 73.656,48 90.677,10
III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 18.235,23 13.090,61
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 15.908,59 11.017,30
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.326,64 2.073,31
C. Verbindlichkeiten 49.090,09 30.939,30
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.000,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 49.090,09 29.939,30
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 3.116.546,97 3.598.681,59
289
Seite 34 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.8.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 576,00- 38.447,90- 576,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 576,00- 38.447,90- 576,00
*** = Ordentliche Erträge 576,00- 38.447,90- 576,00
62320410 Grabpflege 816,65 900 812,74 83,35
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 9.124,00 10.800 8.525,82 1.676,00
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 9.940,65 11.700 9.338,56 1.759,35
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 39.997,50 33.600 25.520,00 6.397,50-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 4.891,29 9.911,03 4.891,29-
** - Transferaufwendungen 44.888,79 33.600 35.431,03 11.288,79-
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 253,33 100 253,33 153,33-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 336,63 200 336,63 136,63-
*** = Ordentliche Aufwendungen 55.166,07 45.500 45.106,22 9.666,07-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 54.590,07 45.500 6.658,32 9.090,07-
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 71.207,39- 58.300- 59.619,97- 12.907,39
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 6.938,06- 4.500- 3.734,80- 2.438,06
** + Finanzerträge 78.145,45- 62.800- 63.354,77- 15.345,45
*** = Finanzergebnis 78.145,45- 62.800- 63.354,77- 15.345,45
***** = Ordentliches Jahresergebnis 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38
****** = Jahresergebnis vor ILV 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38
******* = Ergebnis nach ILV 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 23.555,38- 17.300- 56.696,45- 6.255,38
290
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 35 von 46
1.8.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.710.868,21 550.000,00 509.424,00 3.751.444,21 246.893,63 529.257,91 272,50 775.879,04 2.975.565,17 3.463.974,58
Zwischensumme: 3.710.868,21 550.000,00 509.424,00 0,00 3.751.444,21 246.893,63 529.257,91 272,50 0,00 775.879,04 2.975.565,17 3.463.974,58
G e s a m t s u m m e 3.710.868,21 550.000,00 509.424,00 0,00 3.751.444,21 246.893,63 529.257,91 272,50 0,00 775.879,04 2.975.565,17 3.463.974,58
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
291
Seite 36 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien-
stiftung
1.9.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 12.686,48 Euro um 1.887,38 Euro auf
10.799,10 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das
Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 2.916,16 Euro durchgeführt.
Für das Jahr 2022 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.028,78 Euro ermittelt. Dieser
Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage voll eingestellt werden.
Der Erhalt des Stiftungsvermögens kann somit für das Jahr 2022 als erwirtschaftet gewertet werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital 2022 (153,1 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe-
stand (188,6 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (2,0 TEuro).
Für die Stiftung wurde die Rentabilität somit mit -33,5 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum
Anfangsbestand des Eigenkapitals von 188,6 TEuro einer Rentabilität von -17,8 % entspricht. Die
Vorjahresrentabilität wurde mit 1,0 % berechnet. Damit hatte sich die Rentabilität um 18,8 %-Punkte
verschlechtert. Die Berechnungen des Rpr lagen unter denen der Stiftungsverwaltung von -19,6 %.
Auch bei dieser Stiftung war die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der
Rentabilität im Wesentlichen auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisier-
ten Kursverluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuf ühren. Diese wurden
mit einem Ergebnis von rd. -36,6 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus
Vermögensumschichtungen“ gebucht.
Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr unter dem marktüblichen Zinssatz
von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Einnahmen der Stiftung überschritten die Summe von 45.000,00 Euro nicht. Damit wäre
der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Neuregelung seit 29.12.2020)
gegeben, wonach eine zeitnahe Mittelverwendung innerhalb von zwei Folgejahren grundsätz-
lich nicht mehr erforderlich wird.
Die Stiftung hat die Ausrichtungsmittel jedoch trotzdem, wie in § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m.
AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgesehen, zeitnah ausgerichtet. Aus dem Jahr 2021 waren
noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 190,86 Euro vorhanden. Diese wurden
vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von
748,43 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um
557,57 Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
292
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 37 von 46
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Johanna Sofie
Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung
1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 142.307,16 173.847,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 142.307,16 173.847,36
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 142.307,16 173.847,36
B. Umlaufvermögen 12.447,53 15.761,18
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.625,61 862,15
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.625,61 862,15
III. Liquide Mittel 10.821,92 14.899,03
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 10.821,92 14.899,03
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 154.754,69 189.608,54
293
Seite 38 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 153.106,26 188.617,68
I. Basiskapital 142.307,16 175.931,20
1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 19.483,48 16.567,32
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -37.379,72 -839,52
II. Rücklagen 10.799,10 12.686,48
1. Kapitalerhaltungsrücklage 10.799,10 12.686,48
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.648,43 990,86
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 748,43 190,86
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 900,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 154.754,69 189.608,54
294
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 39 von 46
1.9.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 48,00- 2.450,00- 48,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 48,00- 2.450,00- 48,00
*** = Ordentliche Erträge 48,00- 2.450,00- 48,00
62320410 Grabpflege 300 300,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 245,65 400 252,66 154,35
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 245,65 700 252,66 454,35
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 1.400,00 1.200 1.500,00 200,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 557,57 187,81- 557,57-
** - Transferaufwendungen 1.957,57 1.200 1.312,19 757,57-
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 83,30 100 83,30 16,70
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 100,00 100 100,00
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 183,30 200 183,30 16,70
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.386,52 2.100 1.748,15 286,52-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 2.338,52 2.100 701,85- 238,52-
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 3.201,30- 2.700- 2.454,24- 501,30
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 214,00- 200- 14,00
** + Finanzerträge 3.415,30- 2.900- 2.454,24- 515,30
*** = Finanzergebnis 3.415,30- 2.900- 2.454,24- 515,30
***** = Ordentliches Jahresergebnis 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78
****** = Jahresergebnis vor ILV 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78
******* = Ergebnis nach ILV 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 1.076,78- 800- 3.156,09- 276,78
295
Seite 40 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.9.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 193.182,85 35.000,00 29.952,00 0,00 198.230,85 19.335,49 36.610,00 21,80 0,00 55.923,69 142.307,16 173.847,36
Zwischensumme: 193.182,85 35.000,00 29.952,00 0,00 198.230,85 19.335,49 36.610,00 21,80 0,00 55.923,69 142.307,16 173.847,36
G e s a m t s u m m e 193.182,85 35.000,00 29.952,00 0,00 198.230,85 19.335,49 36.610,00 21,80 0,00 55.923,69 142.307,16 173.847,36
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
296
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 41 von 46
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2022 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 7.669,21 Euro ermittelt. Dieser
Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Übertragung aus den verfüg-
baren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von
Finanzanlagen in Höhe von 1.946,20 Euro durchgeführt.
Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden.
Die Erhöhung der Kapitalerhaltungsrücklage von 62.708,77 Euro um 5.723,01 Euro auf
68.431,78 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.202 2 (777,5 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (803,7 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von
0,5 TEuro. Für die Stiftung wurde die Rentabilität (welche für den Kapitalerhalt und zur Aus-
richtung zu verwenden ist) somit mit -25,7 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum An-
fangsbestand des Eigenkapitals von 801,5 TEuro einer Rentabilität von -3,2 % (Vorjahr 1,3 %)
entspricht.
Der Rückgang der Rentabilität um rd. 4,5 %-Punkte beruhte zu einem Anteil auf die im vorhe-
rigen Jahr nicht zu verzeichnende Einstellung in die Instandhaltungsrückstellungen für die stif-
tungseigenen Immobilien in Höhe von 14,3 TEuro sowie des Wegfalls der vorjährigen Erträge
aus dem Abgang von Wertpapieren in Höhe von 3,3 TEuro.
Hauptsächlich war aber auch bei dieser Stiftung die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte
Verschlechterung auf die direkt in das Basiskapital eingestellten und nicht realisierten Kurs-
verluste und Kursgewinne des Wertpapierbestandes zurückzuführen. Diese wurden mit einem
Ergebnis von rd. -33,9 TEuro direkt gegen den Basiskapitalposten „Ergebnisse aus Vermö-
gensumschichtungen“ gebucht.
Insgesamt lag die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr unter dem marktübliche n Zinssatz
von 1,5 % und unter der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2022 von 6,9 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckausrichtungsmittel in Höhe von 6.628,05 Euro
wurden vollständig ausgereicht und neue Rückst ellungen für Ausrichtungen in Höhe von
69,28 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der Bestand
an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 6.558,77 Euro niedriger als im Vorjahr
ausgewiesen.
297
Seite 42 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Rudolf und Berta
Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Anlagevermögen 709.021,30 731.523,37
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 554.445,70 563.008,70
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 554.445,70 563.008,70
III. Finanzanlagen 154.575,60 168.514,67
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 154.575,60 168.514,67
B. Umlaufvermögen 99.015,27 103.908,39
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.211,47 2.662,03
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 3.211,47 2.662,03
III. Liquide Mittel 95.803,80 101.246,36
1. Kassenbestand 10.089,08 10.089,03
2. Bankguthaben 0,00 -4,90
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 85.714,72 91.162,23
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 808.036,57 835.431,76
298
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 43 von 46
P A S S I V A
31.12.2022
in €
31.12.2021
in €
A. Eigenkapital 777.453,08 803.722,94
I. Basiskapital 709.021,30 741.014,17
1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 33.175,15 31.228,95
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -39.153,85 -5.214,78
II. Rücklagen 68.431,78 62.708,77
1. Kapitalerhaltungsrücklage 68.431,78 62.708,77
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 15.869,28 7.928,05
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 69,28 6.628,05
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 14.300,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.500,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 14.714,21 23.780,77
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 14.714,21 23.780,77
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 808.036,57 835.431,76
299
Seite 44 von 46 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.10.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Teilergebnisrechnung Ist 2022 Planansatz 2022 RE 2021 Vgl. Ansatz/Ist 2022
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 58.604,08- 57.700- 58.364,88- 904,08
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 58.604,08- 57.700- 58.364,88- 904,08
55500000 Erträge a. Abgang v . Finanzanlagen 3.343,80-
** + Sonstige ordentliche Erträge 3.343,80-
*** = Ordentliche Erträge 58.604,08- 57.700- 61.708,68- 904,08
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 4.420,04 39.300 14.305,50 34.879,96
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.900 2.900,00
62320410 Grabpflege 297,20 300 294,10 2,80
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 20.208,31 19.624,55 20.208,31-
62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 14.300,00 14.300,00-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsv erwaltung 3.750,83 3.700 3.668,57 50,83-
62550000 Erstattungen an v erb. Unt./Bet./Sonderv . 2.284,62 2.300 2.215,96 15,38
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 45.261,00 48.500 40.108,68 3.239,00
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00
** - Abschreibungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 7.100,00 600 15.850,00 6.500,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 6.558,77- 7.296,97- 6.558,77
** - Transferaufwendungen 541,23 600 8.553,03 58,77
64250000 Bankspesen/Geldv erkehr 88,10 100 89,29 11,90
64710200 Grundsteuer (dezentral) 1.900 1.900,00
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 200,00 200 200,00
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 288,10 2.200 289,29 1.911,90
*** = Ordentliche Aufwendungen 54.653,33 59.900 57.513,00 5.246,67
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 3.950,75- 2.200 4.195,68- 6.150,75
57170000 Zinserträge v on Kreditinstituten 2.548,02- 2.500- 2.240,03- 48,02
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagev ermögens 443,46- 300- 466,80- 143,46
** + Finanzerträge 2.991,48- 2.800- 2.706,83- 191,48
*** = Finanzergebnis 2.991,48- 2.800- 2.706,83- 191,48
***** = Ordentliches Jahresergebnis 6.942,23- 600- 6.902,51- 6.342,23
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 886,53- 1.024,37- 886,53
** + Außerordentliche Erträge 886,53- 1.024,37- 886,53
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 159,55 59,52 159,55-
** - Außerordentliche Aufwendungen 159,55 59,52 159,55-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 726,98- 964,85- 726,98
****** = Jahresergebnis vor ILV 7.669,21- 600- 7.867,36- 7.069,21
******* = Ergebnis nach ILV 7.669,21- 600- 7.867,36- 7.069,21
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 7.669,21- 600- 7.867,36- 7.069,21
300
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 45 von 46
1.10.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - - 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 132.272,60 8.563,00 140.835,60 554.445,70 563.008,70
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 132.272,60 8.563,00 0,00 0,00 140.835,60 554.445,70 563.008,70
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
2. Wertpapiere 185.583,46 30.000,00 10.000,00 205.583,46 17.068,79 34.048,07 109,00 51.007,86 154.575,60 168.514,67
Zwischensumme: 185.583,46 30.000,00 10.000,00 0,00 205.583,46 17.068,79 34.048,07 109,00 0,00 51.007,86 154.575,60 168.514,67
G e s a m t s u m m e 880.864,76 30.000,00 10.000,00 0,00 900.864,76 149.341,39 42.611,07 109,00 0,00 191.843,46 709.021,30 731.523,37
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
301
Seite 46 von 46 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Jahresabschlüsse 2022 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und
kommunal ver walteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m.
Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten-
den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Be-
handlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs.
3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 28.05.2024
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
302
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/006/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus-
schuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
66
303
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
304
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 21.06.2024):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.07.2024):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten
Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
305
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/024/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 08.12.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Anlagen:
NürnbergBad Bericht_JAP 2022 signiert
NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb NüBad wurde von der Baker Tilly
Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und eingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht
ink. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Festellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
77
306
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
307
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
308
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 03.11.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetrieb NüBad wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des
Eigenbetrieb NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 55.544.532,46 Euro
Der Jahresverlust beträgt 7.304.052,11 Euro
Gutachtenvorschlag (RprA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022
des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 55.544.532,46 Euro
Der Jahresverlust beträgt 7.304.052,11 Euro
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2022
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 55.544.532,46 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 7.304.052,11 Euro
ab.
3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten
Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des
Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto).
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NüBad
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
309
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022
77
310
104/2023 I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 4
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 9
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12
5.1.2. Jahresabschluss 12
5.1.3. Lagebericht 12
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen 13
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 13
7. Schlussbemerkung 14
311
104/2023 II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-
dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
312
104/2023 1
1. Prüfungsauftrag
Mit Beschluss des Stadtrats vom 10. März 2023, dem eine entsprechende Empfehlung des
Werksausschusses des
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg,
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ genannt)
vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge-
schäftsjahr 2022 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß
Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä-
ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an-
wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht
nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns ge prüfte Jahresabschluss
sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge-
prüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Ver-
hältnis zu Dritten, die als Anl age beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt-
schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017
(AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird der elektroni-
sche Prüfungsbericht ausgehändigt.
313
104/2023 2
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur-
teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
• Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale
Aufgabe. Grundsätzlich kann der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus
der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der
Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener
Kraft erwirtschaften.
• Der Jahresverlust 2022 hat sich um TEUR 581 auf TEUR 7.304 erhöht. Die wesent-
lichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:
- Die Umsatzerlöse stiegen um TEUR 2.772 auf TEUR 5.415 (Vj. TEUR 2.643)
an. Nach Ende der Corona-Beschränkungen erholten sich die Besucherzahlen
langsam, aber ansteigend.
- Die aktivierten Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks-
bads betragen TEUR 390.
- Der Materialaufwand stieg um TEUR 757 auf TEUR 3.587. Die Materialein-
satzquote sank von 62,4 % auf 60,1 %. Durch die wieder regulären Öffnungs-
zeiten stiegen die Fernwärme- und Wasserverbrauchsmengen.
- Der Personalaufwand stieg um TEUR 689 auf TEUR 5.057 und ist im Wesent-
lichen auf Lohn - und Gehaltsanpassungen zurückzuführen. Die Personalauf-
wandsquote sank von 96,1 % auf 84,7 %.
- Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 2.112 auf Vorjahresniveau.
- Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 2.120
(Vj. TEUR 1.442). Bedingt durch den normalen Badebetrieb gab es wieder hö-
here Aufwendungen z.B. für Reinigung und Kassendienst.
314
104/2023 3
- Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 33 auf TEUR -388.
- Der Gesamtkostendeckungsgrad beträgt 45 % nach 40 % im Vorjahr.
• Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 5.016 auf TEUR 55.545
(Vj. TEUR 50.529) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurück-
zuführen:
- Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um TEUR 3.593 auf TEUR 51.829
im Wesentlichen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder.
Im Berichtsjahr schreitet die Sanierung Volksbad voran. Die Erhöhung des Um-
laufvermögens betrifft hauptsächlich Forderungen gegenüber der Stadt Nürn-
berg/Eigenbetriebe in Höhe von TEUR 2.226 (Vj. TEUR 1.307).
- Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um TEUR 360 auf TEUR 8.634 an.
Dem Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von TEUR 7.664
(Vj. TEUR 10.046) steht der Jahresverlust in Höhe von TEUR 7.304
(Vj. TEUR 6.723) gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse er-
höhten sich um TEUR 900 auf TEUR 6.685. Den planmäßigen Auflösungen
stehen die eingegangenen Zuschüsse für die Sanierung des Volksbades ent-
gegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen um
TEUR 2.851 auf TEUR 32.048.
• Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 5.215
(Vj. TEUR 8.824) und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 5.699
(Vj. TEUR 1.861) werden durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in
Höhe von TEUR 11.143 (Vj. TEUR 10.853) vollständig abgedeckt. Der Finanzmittel-
fonds ist zum Bilanzstichtag um TEUR 229 auf TEUR 587 gestiegen.
Der Lagebericht enthält die folgenden wesentlichen Chancen und Risiken:
• Chancen
o Größere Investitionen in die Infrastruktur, um die Attraktivität des Eigenbetriebs
zu erhalten
315
104/2023 4
o Energieeinsparmöglichkeiten durch eine Förderzusage für eine Dämmung der
Röhrenrutsche im Nordostbad
• Risiken
o Beschaffungsrisiken durch steigende Bezugspreise für Waren und Leistungen
und insbesondere durch die hohen Energiepreise
o Personalmangel
Zur Prognose:
• Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von
TEUR 8.124 geplant. Bei den Besucherzahlen wurde für 2023 mit einer Besucherzahl
von 900.000 Gästen geplant. Die Umsatzerlöse w erden für 2023 demzufolge bei
TEUR 4.500 erwartet. Für das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Besucherzahlen auf 1
Million angenommen und ein weiterer Anstieg der Umsatzerlöse erwartet.
Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestan-
des und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unterneh-
mens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den
dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Werksleitung der Gesell-
schaft dem Umfang nach angemessen und inhaltlich realistisch.
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, in der
diesem Bericht als Anlage n 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beige-
fügten Fassung den unter dem Datum vom 3. November 2023 in Nürnberg unterzeichneten
Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
316
104/2023 5
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel-
lung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Er-
tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
317
104/2023 6
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses un d des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend u nd geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
318
104/2023 7
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun-
gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutsch en ge-
setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von we sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah-
resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken d er zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar-
stellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als we-
sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder
insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
319
104/2023 8
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lag ebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand-
lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden , da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine w esentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
320
104/2023 9
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit n icht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Ei-
genbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichend er geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während un-
serer Prüfung feststellen.“
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handels -
rechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB) und der Eigenbetriebsverordnung des Bun-
deslandes Bayern sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte
321
104/2023 10
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022, beste-
hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und unter Einbeziehung der
Buchführung und der nach §§ 289 ff. aufgestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks-
ausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich
beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein-
haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in-
soweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor-
schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder
als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgem äß Risiken zur Folge haben kön-
nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grund-
sätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können.
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1
HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Ab-
schlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Wir haben unsere Prüfung in den Monaten Oktober und November 2023 durchgeführt.
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi-
koeinschätzung:
• Umsatzrealisierung
• Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
• Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
322
104/2023 11
• Vollständigkeit der Angaben im Anhang
• Plausibilität der Angaben im Lagebericht
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen
und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle-
gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be-
rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume,
u. a.
• Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
• Einholung von Bestätigungen von Lieferanten
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management
Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind
alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift-
liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbeso ndere versichert,
dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jah-
resabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Verpflichtungen und
Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle
323
104/2023 12
Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un-
terlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab-
schluss und Lagebericht abgebildet worden.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beach-
tung der der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge-
prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung
und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen
den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
324
104/2023 13
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge-
winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden unverändert beibehalten.
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1
Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus
der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An-
lage 6 beigefügt ist.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun-
gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
325
104/2023 14
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Nürn-
bergBad, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestä-
tigungsvermerks" enthalten.
Nürnberg, 3. November 2023
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
326
Anlage 1
A K T I V A 31.12.2021 P A S S I V A 31.12.2021
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 7.998
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 275.156,59 -3.047
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.592,00 12
III. Jahresverlust -7.304.052,11 -6.723
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 7.664.336,00 10.046
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden 8.633.542,72 8.274
Grunstücken 40.662.917,76 42.180
2. technische Anlagen und Maschinen 1.153.214,00 1.528 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 6.685.220,05 5.785
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.134.285,00 1.294
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.871.719,72 3.222 C. RÜCKSTELLUNGEN
51.822.136,48 48.224 1. Rückstellungen für Pensionen 155.926,00 26
51.828.728,48 48.236 2. sonstige Rückstellungen 395.152,36 397
551.078,36 423
B. UMLAUFVERMÖGEN
D. VERBINDLICHKEITEN
I. Vorräte 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.047.793,53 29.197
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 66 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 618.110,80 256
2. Waren 8.295,79 8 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/
74.551,42 74 Eigenbetriebe 6.305.898,61 5.777
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unternehmen 143.987,52 194
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 306.077,98 258 5. sonstige Verbindlichkeiten 498.963,51 565
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 2.225.734,09 1.307 davon aus Steuern:
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 EUR 213.587,59 (Vj. TEUR 352)
4. sonstige Vermögensgegenstände 505.909,60 283 39.614.753,97 35.989
3.046.721,67 1.857
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 59.937,36 58
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 586.814,11 358
3.708.087,20 2.289
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.716,78 4
55.544.532,46 50.529 55.544.532,46 50.529
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2022
31.12.202231.12.2022
104/2023
327
Anlage 2
2021
TEUR
1. Umsatzerlöse 5.414.666,70 2.643
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 389.985,00 287
3. sonstige betriebliche Erträge 166.434,75 1.612
5.971.086,45 4.542
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe und für bezogene Waren 2.009.295,32 1.869
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen 1.577.853,24 961
3.587.148,56 2.830
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.853.295,31 3.167
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 1.203.620,66 1.201
5.056.915,97 4.368
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.111.885,48 2.196
7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 2.120.446,19 1.442
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.145,93 13
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 334,00 (Vj. TEUR 0)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 391.371,53 434
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 0,00 (Vj. TEUR 3)
10. Ergebnis nach Steuern -7.293.535,35 -6.715
11. sonstige Steuern 10.516,76 8
12. Jahresverlust -7.304.052,11 -6.723
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
2022
EUR
104/2023
328
Anlage 3
Seite 1
104/2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.202 2 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge-
sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re-
gelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der
Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22
und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord-
nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
329
Anlage 3
Seite 2
104/2023
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur-
den linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre .
Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammel-
posten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
330
Anlage 3
Seite 3
104/2023
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind m it ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit
Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt
und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
331
Anlage 3
Seite 4
104/2023
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2022 einen Verlustausgleich in Höhe von
EUR 7.664.336,00 für das Jahr 2022 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2022 wird unter dem
Posten Jahresverlust ausgewiesen.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und
Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge-
nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent-
sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi-
fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018
G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit-
telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan-
genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2
Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre
(1,44 %, Vorjahr 1,35 %) beträgt TEUR 122 (Vorjahr TEUR 4) und wurde mit einer Ausschüttungs -
sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,78 % (Vorjahr 1,87 %), ein Ge-
haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für
Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzins ung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittli-
chen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe, Verbind-
lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
332
Anlage 3
Seite 5
104/2023
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
1. Jan. 2022 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2022 1. Jan. 2022 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2022 31. Dez. 2022 31. Dez. 2021
€ € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessi-
onen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 72.283,45 0,00 0,00 0,00 72.283,45 60.601,45 5.090,00 0,00 65.691,45 6.592,00 11.682,00
72.283,45 0,00 0,00 0,00 72.283,45 60.601,45 5.090,00 0,00 65.691,45 6.592,00 11.682,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksglei-
che Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken 87.380.523,32 13.413,70 0,00 1.705,20 87.392.231,82 45.200.281,56 1.530.737,70 1.705,20 46.729.314,06 40.662.917,76 42.180.241,76
Technische Anlagen und Ma-
schinen 8.672.806,98 0,00 0,00 1.000,00 8.671.806,98 7.145.461,98 374.131,00 1.000,00 7.518.592,98 1.153.214,00 1.527.345,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.353.586,14 41.897,78 0,00 1.587,20 4.393.896,72 3.059.272,14 201.926,78 1.587,20 3.259.611,72 1.134.285,00 1.294.314,00
Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau 3.222.060,47 5.643.929,87 0,00 0,00 8.865.990,34 0,00 0,00 0,00 0,00 8.871.719,72 3.222.060,47
103.628.976,91 5.699.241,35 0,00 4.292,40 109.323.925,86 55.405.015,68 2.106.795,48 4.292,40 57.507.518,76 51.822.136,48 48.223.961,23
103.701.260,36 5.699.241,35 0,00 4.292,40 109.396.209,31 55.465.617,13 2.111.885,48 4.292,40 57.573.210,21 51.828.728,48 48.235.643,23
333
Anlage 3
Seite 6
104/2023
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 306.077,98
(Vorjahr EUR 258.077,24), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von
EUR 2.225.734,09 (Vorjahr EUR 1.307.182,78), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in
Höhe von EUR 9.000 ,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von EUR 505.909,60 (Vorjahr EUR 283.021,91) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 7.716,78 (Vorjahr EUR 3.924,93) beinhaltet Posten di-
verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 59.937,36 (Vorjahr EUR 58.337,36) umfasst
die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gut-
scheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 19.200,00) für das Volksbad.
334
Anlage 3
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104/2023
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2022
EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Gewinnvortrag 275.156,59
Jahresverlust
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg)
(7.304.052,11)
7.664.336,00
(8.633.542,72)
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in
Höhe von EUR 3.102.162,00 (Vorjahr EUR 3.298.831,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 156
passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 395.152,36 (Vorjahr EUR 397.328,38) betreffen im
Wesentlichen die Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 213.264,06
(Vorjahr EUR 172.334,34), Rückstellung für Beihilfen für Beamte i m Ruhestand mit EUR 68.881,00
(Vorjahr EUR 61.420,00) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit mit EUR 75.286,00 (Vorjahr
EUR 122.848,00).
335
Anlage 3
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104/2023
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
EUR
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
Stand zum
31.12.2022
EUR
Stand zum
31.12.2021
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.299.300,05
8.800.870,48
20.947.623,00
32.047.793,53
Vorjahr 2.110.500,33 8.166.870,48 18.919.340,62 29.196.711,43
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
618.110,80
0,00
0,00
618.110,80
Vorjahr 256.353,17 0,00 0,00 256.353,17
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
6.305.898,61 0,00 0,00 6.305.898,61
Vorjahr 5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41
Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen
143.987,52
0,00
0,00
143.987,52
Vorjahr 194.151,03 0,00 0,00 194.151,03
Sonstige Verbindlichkeiten 498.963,51 0,00 0,00 498.963,51
Vorjahr 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21
Gesamt 9.866.260,49 8.800.870,48 20.947.623,00 39.614.753,97
Vorjahr Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von
EUR 6.305.898,61 (Vorjahr EUR 5.777.257,41). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be-
triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 6.216.573,61 den
sonstigen Verbindlichkeite n und in Höhe von EUR 89.325,00 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen mitzugehörig.
336
Anlage 3
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104/2023
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 498.963,51 (Vorjahr EUR 565.066,21) enthalten im
Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuer in Höhe von EUR 179.641,01.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 1.930.368,90
Erlöse Sauna 695.466,67
Erlöse Schulreferat 1.817.715,34
Erlöse Vereine 511.744,31
Erlöse Schwimmkurse 108.122,15
Erlöse Aquafitness 52.956,32
Erlöse eigene Veranstaltungen 3.978,19
Erlöse sonstige Nutzer 78.834,54
Erlöse Badenebenartikel 16.345,94
Erlöse Veranstaltungen 22.891,97
Erlöse sonstige 3.190,46
Erträge Pachten/Vermietung 75.032,88
Erträge Nebenkosten 23.211,84
Erträge Solarien 1.401,84
Erträge Automaten 943,61
Erträge Wohnungen Miete 5.692,70
Erträge Sachkostenersatz 66.769,04
5.414.666,70
2. Aktivierte Eigenleistungen 389.985,00
337
Anlage 3
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104/2023
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00
Erträge Personalkostenerstattung 14.066,80
Erträge Agentur für Arbeit 10.758,72
Erträge Schadenersatz 9.331,09
sonstige Erträge 13.920,14
166.434,75
4. Materialaufwand
EUR
Aufwendungen für RHB-Stoffe:
a) Aufwendungen für Brennstoffe
680.564,07
b) Aufwendungen für Strom
662.790,66
c) Aufwendungen für Wasser
357.856,23
d) Schmutz- und Niederschlagswasser
201.622,06
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe
106.462,30
2.009.295,32
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten 978.468,68
b) Fremdreinigung
599.384,56
1.577.853,24
338
Anlage 3
Seite 11
104/2023
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter 3.853.295,31
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
1.203.620,66
für Altersversorgung und für Unterstützung
5.056.915,97
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 276.846,23 (Vorjahr EUR 278.120,89) für die Altersver-
sorgung der Mitarbeiter enthalten.
6. Abschreibungen
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
5.090,00
Abschreibungen auf Gebäude 919.884,81
Abschreibungen auf Ausstattungen 1.172.038,24
Sofortabschreibung GWG 14.872,43
2.111.885,48
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 54.446,61
Versicherungen 40.302,38
Miete, Maschinen 48.244,88
Reisekosten 21.878,85
Kraftfahrzeugkosten 4.203,16
Werbe- und Vertreterkosten 34.787,15
Bücher, Zeitschriften 4.713,93
Bürobedarf 9.977,04
Portokosten 1.106,87
Telefonkosten 5.220,23
Veranstaltungen 20.263,81
Straßenreinigungsgebühr 21.723,85
Abfallgebühr 26.186,30
Mitgliedsbeiträge 1.420,00
Gebühren 87.091,14
Verwertung, Entsorgung 18.407,72
Fremdleistungen allgemein 60.758,21
Gutachten/Untersuchungen 367,78
Abschluss- und Prüfungskosten
Rechts- und Beratungskosten
22.117,53
15.801,91
Kassendienst 241.638,78
339
Anlage 3
Seite 12
104/2023
Geldtransportkosten 7.524,51
Nebenkosten des Geldverkehrs 19.613,23
Bewachung/Sicherheit 131.076,20
Wäschereinigung 2.118,83
Gärtnereileistungen 127.483,71
Winterdienst 19.588,98
Wartung 12.400,88
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 560.069,03
Sonstige Steuern 79.412,81
Werkzeuge und Kleingeräte 3.533,93
Übriger betrieblicher Aufwand
Periodenfremder Aufwand
65.374,52
349.269,17
Diverser Aufwand 2.322,26
2.120.446,19
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 334,00
Zinsertrag § 233a AO betriebliche Steuer 2.811,93
3.145,93
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 391.371,53
391.371,53
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 10.059,76
Kfz-Steuer 457,00
10.516,76
340
Anlage 3
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E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung
für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2022 2021
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00
Verwaltung 14,75 14,00
davon Beamte 0,25 0,00
Technische Leitung/Werkstatt 6,00 6,00
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 57,75 59,00
Auszubildende 14,25 12,50
Mitarbeiter 79,75 80,50
davon weiblich 25,50 25,50
davon männlich 54,25 55,00
davon Teilzeitbeschäftigte 22,25 16,50
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurde die Baker
Tilly & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2022
vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11
b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0
d) Sonstige Leistungen TEUR 0
341
Anlage 3
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104/2023
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei
der Rückstellung für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfen für
Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen
sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern
angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher S teuersatz in Höhe von
32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in
Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter
Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender
Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin
Herr Max Müller, Projektentwickler
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i. R.
Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat,
Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin,
Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin
Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester
Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe
Herr Paul Arzten, Erzieher
Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen, bis 13.02.2022
Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister
Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft
Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin
Frau Natalie Keller, Bildungsreferentin
Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer i. R.
Herr Alexander Kahl, Student, ab dem 30.03.2022
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
7. Ergebnisverwendung
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszah-
lungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der
Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebes (Einlagekonto).
342
343
Anlage 4
104/2023 1
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2022
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf-
gabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003
wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetri eb
NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung,
einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebs-
stätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
• Stadionbad
• Westbad
• Naturgartenbad
Hallenbäder
• Langwasserbad
• Südstadtbad
• Katzwangbad
• Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
• das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
• die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
• das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an
Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse
an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der
Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von
Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit
April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen
Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte
operative Durchführung der Kurse.
344
Anlage 4
104/2023 2
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit
der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver-
trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum
31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon-
zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund-
lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neu-
ausschreibung der Dienstleistungskonzession erst darauffolgend durchgeführt werden
kann.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen-
betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für das Jahr 2025 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
• der Stadtrat,
• der Oberbürgermeister,
• der Werkausschuss
• und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten
zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und
Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung
vom 17. Juli 2020 festgelegt.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
• Allgemeine Verwaltung und Organisation
• Personalwesen
• Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
• Zentralwerkstatt
• Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
• Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
• Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
• Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs -
pflichten
345
Anlage 4
104/2023 3
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufga ben der
Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt.
Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten
Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und
der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em
Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwo hner Nürnbergs liegt bei rund 53 0.000. Neben den von der Stadt
Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Ver-
einen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich f ür Vereins-
mitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen
und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau -
nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
346
Anlage 4
104/2023 4
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den
Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem
findet aufgrund der Gemeinnützigkeit de r Kostendeckungsgrad als weitere Steue -
rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse
statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende -
ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtko sten des jeweiligen Be -
richtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen
gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des
Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2022 waren:
Sanierung Volksbad
Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme
des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei
NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits-
studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und
belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln.
Zum 1. M ai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die
Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades.
Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus-
schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be-
auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks-
bad aussehen kann.
Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt,
aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli-
ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins-
schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge-
sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie.
Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung
angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und
Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der
detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat
im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftr agte daraufhin mit
einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge-
hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag
zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. Die Baugenehmigung ist mitt-
lerweile erteilt. Im Jahr 2022 wurden Abbrucharbeiten durchgeführt, Schutzmaßnah-
men umgesetzt, Entscheidungen zu den Arten der Wandanschlüsse abgeschlossen
und bis zum Jahresende waren mehr als 70% der zu beauftragenden Bausumme ver-
geben.
347
Anlage 4
104/2023 5
Personalien
Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen-
betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt
Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga-
ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der
Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer-
tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft
auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts-
leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie-
ben und mit B eschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020
vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020
erfolgen. Weitere Änderungen gab es in der Leitungsebene des Eigenbetriebs
NürnbergBad im Jahr 2022 nicht.
Der Werkausschuss NürnbergBad genehmigte in seiner Sitzung im Oktober 2022 ein
Konzept zur Förderung für Personen, die die Qualifikation zum/zur Meister/in für Bä-
derbetriebe erwerben wollen. Die Werkleitung hofft, hierdurch die interne Personalent-
wicklung stärken zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Corona-Pandemie
Die Corona -Pandemie hinterlies noch bis einschließlich April des Jahres 2022
deutliche Spuren in den Ergebnissen und Kennzahlen des Eigenbetriebs
NürnbergBad. Zwar mussten die Bäder nicht mehr geschlossen bleiben, doch galten
bis ins Frühjahr hinein noch Zutrittsbeschränkungen und besondere
Hygienevorschriften. Je nach geltender Version der Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen durften beispielsweise nur geimpfte oder
genesene Personen (2G) bzw. geimpfte oder genesene und zusätzlich getestete
Personen (2G plus) in die Schwimmbäder eingelassen werden. Viele Badegäste
waren zudem in der Wahrnehmung öffentlicher Sport- und Freizeitangebote noch sehr
zurückhaltend. Erfreulicherweise endeten die Corona -Vorschriften jedoch noch
rechtzeitig vor Beginn der Freibadsaison, so dass ab dem Frühsommer die in Bezuig
auf die Pandemie eine gewisse Normalität in die Einrichtungen von NürnbergBad
schrittweise zurückkehren konnte.
Energie-Krise
Im Zuge des Ukraine-Krieges kam es zu einer bundesweiten Energiemangellage und
zu einer immensen Verteuerung der Energiepreise. Da zu befürchten stand, dass die
Gasvorräte für die Bundesrepublik Deutschland für den Winter der Jahres 20 22/2023
nicht reichen würden, wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher dringend aufge-
rufen, Energie zu sparen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beschloss
hier ein entschlossenes Vorgehen und erhielt hierfür die vollständige Zustimmung des
Werkausschusses NürnbergBad. Konkret wurden im Jahr 2022 drei von vier Hallen-
bädern zeitweise geschlossen, die Beckenheizung in den Freibädern eingestellt, die
Außenbecken der Hallenbäder nicht mehr beheizt bzw. in den kalten Monaten voll-
ständig geschlossen, die Rutsche im Nordostbad geschlossen, Sauna-Kabinen außer
Betrieb gesetzt und nach der Wiedereröffnung der Hallenbäder die Temperaturen in
den Becken reduziert. Insbesondere über die Entscheidung zeitweise nur eines der
vier Hallenbäder in Betrieb zu l assen und die Becken der Freibäder nicht mehr mit
348
Anlage 4
104/2023 6
fossilier Energie zu beheizen, führten schließlich zu einem beachtlichen
Energieeinsparerfolg von über 834.000 kWh Energie im Vergleich zum Jahr 2019.
Insgesamt trugen die Öffentlichkeit und die Kundschaft von NürnbergBad dieses
Konzept als angemessen und maßvoll mit. Der Schwimm - und Badebetrieb konnte
damit trotz knapper Energieversorgung erhalten bleiben und gleichzeitig ein Beitrag
zur Überwindung der Situation geleistet werden. Gut angenommen wurden seit dem
Herbst die wieder aufgenommenen Termine und Veranstaltungen, wie Schwimm- und
Fitnesskurse, Wassergymnastik oder die langen Saunaabende sowie die zunächst
übergangsweise wiedereröffnete Gastronomie im Langwasserbad.
Besucherentwicklung
2018 2019 2020 2021 2022
Besucher insgesamt 1.225.379 1.181.749 445.720 420.901 869.812
Hallenbäder* 488.182 502.239 164.419 137.476 351.556
Sauna* 84.499 91.043 32.988 21.376 57.340
Freibäder* 349.242 259.907 164.602 146.272 278.780
Schulen 130.149 133.538 32.325 43.768 66.118
Vereine 121.779 142.598 37.158 54.694 78.236
Kurse 51.327 51.945 14.028 17.315 37.782
Hundebadetag 201 479 200 300 300
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Trotz mehrerlei Einschränkungen im Vergleich zu einem „normalen“ Besucherjahr
konnten mit insgesamt 869.812 Gästen ein sehr zufriedenstellendes und ein über den
Planwerten liegendes Ergebnis erreicht werden.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2019 2020 2021 2022
Gesamt 6.201.811,27 2.407.345,78 2.643.096,17 5.414.666,70
Erlöse Schwimmbad 2.396.160,20 864.341,68 806.270,65 1.930.368,90
Erlösabgrenzung Bad 3.831,30 56.895,25 0 0
Erlöse Sauna 1.162.326,45 433.587,26 231.397,16 695.466,67
Erlöse Vereine 538.842,05 261.872,61 282.631,10 511.744,31
Erlöse Schulreferat 1.665.181,82 618.495,57 1.092.788,22 1.817.715,34
Erlöse sonst. Nutzer 49.352,18 16.033,29 32.826,34 78.834,54
Erlöse Schwimmkurse 110.532,69 -26,63 38.317,48 108.122,15
Erlöse Aquafitness 73.811,96 725,15 14.765,81 52.956,32
Erlöse Veranstaltung 37.922,05 0 3.338 26.870,16
Erlöse Badenebenart. 36.424,96 7.378,66 49,16 16.345,94
Erlöse aus Vermietung und
Verpachtung inkl. Neben-
kosten
99.112,04
70.213,78 70.864,54 103.937,42
Erlöse aus Solarien, Eisver-
kauf, Automaten
6.152,67 1.718,18 190,29 2.345,45
349
Anlage 4
104/2023 7
Erlöse aus Sachkostener-
stattungen*
23.788,66 62.267,45 60.255,21 66.769,04
Sonstige -1.627,76 13.843,53 9.402,21 3.190,46
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 5.415 TEUR und erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr um 2.772 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2022 45 %.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in %
2015 47
2016 46
2017 46
2018 62
2019 51
2020 31
2021 40
2022 45
Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2022 im Durch -
schnitt mit 8,40 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden, ggü. den Corona geprägten Vorjahren, positiv beeinflusst
durch die Normalisierung des Badebetriebes i.H.v. 5.414.666,70 EUR und den akti-
vierten Eigenleistungen i.H.v. 389.985,00, in Zusammenhang mit der Sanierung Volks-
bad.
Gesamt-Aufwand je Badegast 15,26 EUR Gesamt-Aufwand 2022: 13.275.138 EUR
Gesamt-Ertrag je Badegast 6,86 EUR Gesamt-Erträge 2022: 5.971.086 EUR
Zuschuss je Badegast 8,40 EUR Jahresverlust 2022: 7.304.052 EUR
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2021 + / - Stand: 31.12.2022
Zweiter Werkleiter 1 0 1
Verwaltung 14 + 0,75 14,75
Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6
Bäderbetrieb 59 -1,25 57,75
Summe 80,50 -0,75 79,75
davon weiblich 25,50 0 25,50
davon männlich 55 -0,75 54,25
davon teilzeitbeschäftigt 16,5 +5,75 22,25
Auszubildende 12,5 +1,75 14,25
350
Anlage 4
104/2023 8
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund
der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten
als zufriedenstellend bezeichnet werden. Nach Ende der Corona-Beschränkungen er-
holten sich die Besucherzahlen langsam, aber ansteigend. Daraus resultierend lagen
die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.415 oberhalb der Planung (TEUR 4.000). Ent-
sprechend war auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 45 % besser als geplant
(37%).
1. Ertragslage
2022 TEUR 2021 TEUR 2020 TEUR
Gesamtleistung 5.971 3.342 3.577
Materialaufwand -3.587 -2.830 -3.012
Rohergebnis 2.384 512 565
Personalaufwand -5.057 -4.368 -4.475
Abschreibungen -2.111 -2.196 -2.293
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.120 -1.442 -1.214
Zinsergebnis -389 -421 -499
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit -7.294 -7.915 -7.916
Sonstige Steuern -11 -9 -8
Gewinn Abgang Grundstück 0 1.201 0
Jahresergebnis -7.304 -6.723 -7.924
Der Materialaufwand betrug 3.587 TEUR (2021: 2.830 TEUR). Durch die wieder regu-
lären Öffnungszeiten stiegen die Fernwärme- und Wasserverbrauchsmengen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.120 TEUR (2020 :
1.442 TEUR). Bedingt durch den normalen Badebetrieb gab es wieder höhere Auf-
wendungen z.B. für Reinigung und Kassendienst.
Das Zinsergebnis betrug -389 TEUR (2021: -421 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt-
darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen.
Die Personalkosten betrugen 5.057 TEUR (2021: 4.368 TEUR) und setzen sich aus
Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.853 TEUR (2021: 3.167 TEUR) und sozialen
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.204 TEUR
(2021: 1.201 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des
Anlagevermögens summierten sich auf 2.111 TEUR (2021: 2.196 TEUR).
351
Anlage 4
104/2023 9
2. Finanzlage
2022
TEUR
2021
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -5.215 -8.824
Cashflow aus Investitionstätigkeit -5.699 -1.861
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 11.143 10.853
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 229 168
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 358 190
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 587 358
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 434 TEUR (2021:
306 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 153 TEUR (2021: 52 TEUR) zusam-
men.
Für das Geschäftsjahr 2022 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von
7.664 TEUR geplant. Dieser wurde in 2022 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe
ausgeglichen.
3. Vermögenslage
2022 TEUR 2021 TEUR Abweichung TEUR
Anlagevermögen 51.829 48.236 3.593
Umlaufvermögen 3.708 2.289 1.419
Rechnungsabgrenzungsposten 8
4 4
Aktiva 55.545 50.529 5.016
Eigenkapital 8.634 8.273 361
Sonderposten 6.685 5.785 900
Rückstellungen 551 423 128
Verbindlichkeiten 39.615 35.990 3.625
Rechnungsabgrenzungsposten 60 58 2
Passiva 55.545 50.529 5.016
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch
den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die
Sanierung Volksbad voran.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt
Nürnberg.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.304 TEUR (2021: 6.723 TEUR). Das Eigenkapital
hat sich folgendermaßen entwickelt:
352
Anlage 4
104/2023 10
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.634 TEUR.
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 40.226 TEUR zur Verfügung. Dies
setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von
6.685 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher-
stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn-
berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er-
wirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren-
erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir-
kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung
muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft
werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie
zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Fre ibädern, be-
reits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden dauerhaft analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags-
zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch
keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz -
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2023 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.124 TEUR geplant.
Bei den Besucherzahlen wurde für 2023 mit einer Besucherzahl von 900.000 Gästen
geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2023 demzufolge bei 4.500 TEUR erwartet. Für
Stand am
31.12.2021
EUR
Ausgleich Stadt
Nürnberg
EUR
Jahresverlust
2022
EUR
Stand am
31.12.2022
EUR
8.273.258,83 7.664.336,00 -7.304.052,11 8.633.542,72
353
Anlage 4
104/2023 11
das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Besucherzahlen auf 1 Million angenommen und
ein weiteres merklicher Anstieg der Umsatzerlöse erwartet.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur-
den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben.
Mittlerweile befinden sich zusätzlich zum Volksbad zwei weitere größere Projekte
(Dämmung Rutsche Nordostbad, Erneuerung der Wasseraufbereitung im Katzwang-
bad) in der Umsetzung. Allerdings werden auch weiterhin neue Angebote für die Kun-
den angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs zu erhalten. Das wichtigste Pro-
jekt ist hierbei zunächst die Wiederbelebung des Volksbades, über dessen Projektfort-
schritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird.
Nach dem Auslaufen der Corona-Beschränkungen konnten im Jahr 2022 erstmals wie-
der große und kleine Veranstaltungen, wie die Vintage -Pool-Party oder besondere
Saunaabende durchgeführt werden. Dies trug einer Belebung des Badebetriebs und
zur Kunden(wieder)gewinnung bei . Zum Jahresende 2022 begann eine Modernisie-
rung aller Kassenanlagen in den Bädern von NürnbergBad. Damit wurde die Grund-
lage geschaffen, auf der im Jahr 2023 ein Online-Ticket-Shop gestartet werden konnte.
Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur der Freibäder, z.B. über
eine Sanierung der Wege im Naturgartenbad oder in die WC-Anlagen im Naturgarten-
und im Stadionbad sowie weitere kleinere bauliche Maßnahmen, riefen positive Reak-
tionen der Kundschaft hervor.
Ausgelöst durch die Energiekrise ermöglichte der Stadtrat der Stadt Nürnberg einen
Sondertopf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Hier gelang es Nürnberg-
Bad eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad zu be-
kommen, die dann im Jahr 2022 geplant wurde und nun im Jahr 2023 zur Ausführung
kommt.
Risiken
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und insbesondere durch
die hohen Energiepreise die Gefahr , die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu
überschreiten. Sollte es infolge des Ukraine-Krieges oder des Konfliktes im Nahen Os-
ten zu einem Energieengpass oder noch weiter steigenden Preisen kommen, könnte
für den Eigenbetrieb die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein.
Derzeit gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans für die G asversorgung, der
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufen wurde. Dies
hat für NürnbergBad momentan keine Konsequenzen. Sollte jedoch die sogenannte
Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht mehr mit einer durch-
gehenden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfallstufe ist die Bundesnetz-
agentur aufgefordert, durch hoheitliche Maßnahmen die Gasversorgung zu regulieren.
Hierfür hat sie bereits angekündigt, dass Schwimmbäder, Spaßbäder und Freizeitein-
richtungen sich als erstes auf Abschaltungen bei der Energiebelieferung einstellen
müssten.
354
355
Anlage 5
104/2023 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bi-
lanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar-
stellung der B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss , entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti-
gen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen d ie Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge-
führt hat.
356
Anlage 5
104/2023 2
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben uns ere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschlus s und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschr iften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen (d.h. M anipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-
357
Anlage 5
104/2023 3
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli-
che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffende s Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so-
wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht u nd die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut-
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein z utreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf-
tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
358
Anlage 5
104/2023 4
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass s ie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ge-
troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser e Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-
den, ist höher al s das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden , da dolosen Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pl anen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
359
Anlage 5
104/2023 5
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch da-
zu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Anga ben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Be-
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
• führen wir Prüfungshandlung en zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vert retern zugrunde gelegten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori-
entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahme n geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
360
Anlage 5
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 3. November 2023
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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Anlage 6
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104/2023
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der
wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
Wir haben die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des fol-
genden Fragenkreises nach § 53 HGrG untersucht und erteilen hierüber folgenden Bericht:
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indi-
vidualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-
nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Richtlinien für den Werkaussch uss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeinde-
ordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung
NürnbergBad.
In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werklei-
tung allgemein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung
die Aufgabenteilung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten
Werkleiter.
Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 20 22 fanden drei Sitzungen des Werkausschusses statt (am
11. März 2022, 15. Juli 2022 und am 28. Oktober 2022 ). Anstelle von Niederschriften
wurde jeweils eine vertonte Dokumentation angefertigt. Zusätzlich zu diesen Sitzungen
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wurde am 9. Dezember 2022 (war als Sitzungstermin eingeplant) anstelle einer traditi-
onellen Beratung im Sitzungssaal des Rathauses, eine Baustellenführung durch das
Volksbad durchgeführt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft
als Bürgermeister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgre-
mien bei Gesellschaften der Stadt tätig.
Der Zweite Werkleiter Herr Joachim Lächele war auskunftsgemäß in keinen Aufsichts-
räten oder anderen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen
Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls
nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs.
Aus diesem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahm e der Befrei-
ungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefug-
nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
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104/2023
Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung fin-
det anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal Zu- und Abgängen sowie bei Stel-
lenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der Fall.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem
Organisationsplan verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über
das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung
und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Ver pflichtungser-
klärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von
Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser
Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein ent-
sprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an
die Mitarbeiter ausgehändigt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwic klung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getrof-
fen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß de n Vergaberichtlinien der
Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Ba-
sis von VOL und VOB erfolgen.
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Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkaus-
schuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die
Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und be-
sitzen seither Gültigkeit.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bei der Hauptkasse in der
Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen
Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten
personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels kon-
sequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1
der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizu-
messen.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert
und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge
konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise
darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Control-
ling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfni ssen des Unterneh-
365
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mens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirt-
schaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen
Vermögens- und Finanzplan sowie einen Stellenplan.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend
untersucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen
Technik und Rechnungswesen statt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen
des Eigenbetriebs.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit
der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in pri-
vatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten-
/Postenebene in SAP.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erfor-
derlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmä-
ßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg
(basierend auf dem geplanten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Li quiditätsbedarf
des Eigenbetriebs zu sichern.
Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Li-
quiditätsstands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet
ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt.
366
Anlage 6
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e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash -Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Siehe unter d).
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wurde bar vereinnahmt (z. B. Badege-
bühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z. B. Mieten, Pachten) oder jährlich
(z. B. Schulschwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrech-
nung erfolgt die Rechnungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch un-
terjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Ein-
ziehung der ausstehenden Forderungen.
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflä-
chen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form
eines EDV-Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des
Sportservice zurück (SKUBIS).
Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs
stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit
ist für ausstehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinter-
legt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen
Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßi gen Überprüfung der Zahlungsein-
gänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter
einige Wochen im Rückstand.
Zur Anpassung an die Corona -Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Geschäfts-
jahr 2021 zum Großteil auf eine Onli ne-Anwendung und einen Online -Ticketshop um-
gestellt. Nach dem Ende der Corona-Schutzauflagen im Jahr 2022 kehrte NürnbergBad
367
Anlage 6
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104/2023
zu seinem regulären Verkauf über die Kassen in den Bädern vor Ort zurück.
Die Miet - und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Ab-
schlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart
ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende
Spitzabrechnung mit dem Pächter.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden drastischen Betriebsein-
schränkungen und den mehrmonatigen Schließungen waren die meisten Pächter wirt-
schaftlich außer Stande, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Auf der
Grundlage des § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ wurden deshalb zwischen
der Werkleitung und den Pächtern mündliche Sondervereinbarungen für das Kalender-
jahr 2021 vereinbart. Im Jahr 2022 konnte allmählich zu den üblichen Verhältnissen zu-
rückgekehrt werden. Um die Gastronomie im Langwasserbad nach einer Vakanz wieder
zu beleben, wurden von der Geschäftsleitung Sonderkonditionen mit dem Pächter ver-
einbart, um keine Kundschaft an andere Anbieter zu verlieren.
g) Entspricht das Controlling den Anforde rungen des Unternehmens und umfasst es alle
wesentlichen Unternehmensbereiche?
Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbe-
triebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf
Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:
- Kostendeckungsgrad,
- Zuschussbedarf pro Besucher und
- Personalkosten, bezogen auf Funktionen.
Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und
NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
368
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104/2023
h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be-
teiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäftsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnah-
men ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden
können?
Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger
Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zu-
dem ein technisches Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen
oder die laufende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die techni-
sche Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit dem Werkleiter und dem Rech-
nungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürn-
berg.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell be-
dingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem
technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen
zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im
Rahmen der Prüfung nicht ergeben.
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c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controlling s, die auch der Risiko-
früherkennung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik aus-
reichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?
Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und
Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Ri-
sikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die
Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.
Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifika-
tion etwaiger (Kosten-)Risiken.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten
sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge -Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmt e Strategien aus-
schließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden
dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
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Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkon-
ditionen und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f).
c) Hat die Geschäftsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte,
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse,
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung,
• Kontrolle der Geschäfte?
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäftsleitung im Hinblick auf die offenen Posi-
tionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zum gesamten Fragenkreis 5.:
Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst
erwirtschafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung
zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkaus-
schuss beschließt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende Interne Revision?
Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere
Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprü-
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fungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Ei-
genbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebun-
den.
b) Wie ist die Anbindung der I nternen Revision im Unternehmen ? Besteht bei ihrer
Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Frage a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi on im
Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funk-
tionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet?
Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die ge-
sonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestäti-
gungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgespro-
chen.
e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt
es sich?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen
Beanstandungen. Es handelte sich dabei hauptsächlich auf kleinere (unter EUR 10)
Kassenfehlbeträge und auf unwesentliche Bestandsabweichungen bei Badeneben-
artikeln. Weitere nicht wesentlichen Beanstandungen konnten bereits im Prüfungszeitraum
beachtet und abgestellt werden.
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f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inter-
nen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer
Empfehlungen?
Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequen-
zen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw.
dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforde-
rung von Abschlagszahlungen eingezogen werden.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bin-
denden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder
in den besonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehan-
delt. Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt allerdings, dass für die technische Er-
neuerung des Kassensystems ein Beschluss des Werkausschusses erforderlich ge-
wesen wäre, da mit der Nettoauftragssumme von rund TEUR 220 die Wertgrenze
gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 7 NBBS knapp überschritten wurde. Der gewünschte Beschluss
soll in einer der nächsten Sitzungen des Werkausschusses nachgeholt werden.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Ge-
schäfte statt.
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte
oder Maßnahmen.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma-
terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Renta-
bilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere
bei großen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbe-
triebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustel-
len, dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der
Stadt Nürnberg beachtet werden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun-
gen)?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt.
Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und
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Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer
TEUR 250 (netto) eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Vo-
lumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen
Leiter des Eigenbetriebs.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den zweiten Werkleiter und die tech-
nischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Pro-
jektes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie ex-
terne Projektcontroller hinzugezogen.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es
ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der-
artige Geschäfte abgeschlossen wurden.
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Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienst-
leistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Verga berichtlinien der Stadt Nürn-
berg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL
und VOB und der EU-weiten Regelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch
den technischen Leiter eingeholt.
Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volu-
men, Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Ei-
genbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt
Nürnberg die Angebotseinholung bzw. Vergabe.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals i m
Jahr.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens und in die wichtigsten Unternehmensbereiche?
Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden
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Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent-
liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhn-
liche, besonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen
keine Anhaltspunkte vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen be-
sonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurden dem Werkausschuss in der Sitzung am 28. Oktober turnusmä-
ßig über die Freibadsaison des Jahres 2022 berichtet. Auf Wunsch aus dem Gremium
wurde in der Sitzung am 11. März über die Auslastung und Wirtschaftlichkeit von Sauna-
Angeboten ausschließlich für Frauen berichtet, da im Regelfall zweimal wöchentlich in
jeweils einer Saunaanlage (montags Südstadtbad und donnerstags Langwasserbad)
nur Frauen Zutritt haben, dieses Angebot während der Corona-Pandemie jedoch unter-
brochen worden war.
Hinweise auf ein grundsätzlich unwirtschaftliches Vorgehen wurden dabei nicht erkannt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor.
f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
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Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-
organs gemeldet wurden, ist di es unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen
festgestellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-
genstände wesentlich beeinflusst wird?
Die Grundstücke des Eigenbetriebs weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reser-
ven auf.
378
Anlage 6
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104/2023
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-
verpflichtungen finanziert werden?
Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während
der Finanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto
bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlun-
gen der Stadt abgedeckt wird.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf. Der Abschluss
des Eigenbetrieb NürnbergBad wird in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg ein-
bezogen. Es besteht eine finanzielle Abhängigkeit von der Stadt Nürnberg als Gesell-
schafterin.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Für die Wiederbelegung des Nürnberger Volksbades wurden mehrere Förder- und Zu-
schussanträge gestellt.
Von Seiten des Bundes sind insgesamt 4 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Topf
für Nationale Projekte des Städtebaus 2020 (NPS 2020) und 4 Millionen Euro für die
Nationalen Projekte des Städtebaus 2021 (NPS 2021) bewilligt. Ausgezahlt wurden bis
zum 24.11.2022 aus NPS 2020 848.410,05 EUR. Aus NPS 2021 noch nichts. Bewilligt
wurden zudem Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Höhe von 5,87
Millionen Euro. Auch hier wurde noch nichts abgerufen.
379
Anlage 6
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104/2023
Des Weiteren erhält das Volksbad-Projekt Fördermittel des Freistaats Bayern in Höhe
von insgesamt 18 Millionen Euro. Diese wurden aufgeteilt auf die Förderungen aus dem
Entschädigungsfonds (5,53 Millionen Euro) der Städtebauförderung des Landes (8,6
Millionen Euro) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) (4,05 Millionen Euro). Ausge-
zahlt wurden bis zum 27.10.23 Mittel in Höhe von 60.000 Euro aus dem Entschädi-
gungsfonds, 1,16 Millionen Euro aus der Städtebauförderung und 1,0 Million FAG-Mittel.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital
(siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die
Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg aus-
geglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8
Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Ba-
sis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem
zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz
der anhaltenden, strukturell bedingten Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzie-
rungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a).
380
Anlage 6
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104/2023
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?
Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Seg-
menten aufgeteilte Ergebnisrechnung.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist auch im 3. Jahr der Corona -Pandemie durch einen Besucher-
rückgang gegenüber der Vorcoronazeit negativ beeinflusst. Die Besucherzahlen entwi-
ckelten sich nach dem Ende der Schutzauflagen allmählich wieder nach oben.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbe-
ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen
entsprechende Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die
Verwaltungskostenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen
Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig.
381
Anlage 6
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104/2023
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens - und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschafts-
politischen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da
die Leistungen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht
kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlust-
reduzierung gleichwohl angestrebt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung
der Attraktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrum s und der Inbetriebnahme einer
neuen Wasserrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert
werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirke n,
erfolgte mit Wirkung ab dem 2. Mai 2022 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nutzer-
gruppen und Tarifarten.
Auf die Corona -Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal -, Betriebs - und
Energiekosten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert. Auf die Energiekrise
und die gestiegenen Energiepreise wurde durch eine erheblich Reduzierung des Ener-
gieverbrauchs bis hin zur teilweisen Schließung einzelner Becken und ganzer Bäder
reagiert.
382
Anlage 6
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Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe unter Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Nach dem Ende der Schutzauflagen in Bezug auf die Corona -Pandemie wurde eine
Rückkehr zum Normalbetrieb und eine schrittweise Erhöhung der Besucherzahlen an-
gepeilt. Durch die Energiemangellage und das Erfordernis in großem Umfang den Ener-
gieverbrauch zu re duzieren, mussten allerdings die Besucherangebote (zeitweise
Schließung der Hallenbäder, Schließung der Außenbecken, Reduzierung der Wasser-
temperaturen, Einschränkung des Saunaangebotes usw.) massiv angepasst werden.
Das strategische Ziel konnte somit nich t weiterverfolgt werden. Eine Reaktion auf die
akute Situation einer bundesweiten Energiemangellage war vorherrschend. Zum heuti-
gen Stand kann diese Position in weiten Teilen wieder verlassen werden. Die Angebote
können vermehrt den Wünschen der Kundschaft angepasst werden. In Kombination mit
einer geplanten Anhebung der Eintrittsgebühren, wird dadurch zwar eine Verbesserung
der Ertragslage erwartet, obschon ein Ausgleich des weiterhin vorhandenen bzw. sich
durch das Volksbad sogar noch verschlechternden st rukturellen Defizites nicht annäh-
rend möglich sein wird.
383
384
385
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
77
386
1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ja-
nuar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-
gebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Er-
tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der L age
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
387
2
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen
ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortli ch, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
388
3
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufs tellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun-
gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge-
setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentlich e falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar-
stellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent-
lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins-
gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt-
schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
389
4
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be-
trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ere ignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
390
5
führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob de r Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen d ie sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Nürnberg, 15. Juni 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
391
A K T I V A 31.12.2020 P A S S I V A 31.12.2020
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 2.181
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -3.047.591,02 -1.856
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.682,00 8
III. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 10.045.730,00 6.733
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grunstücken 42.180.241,76 36.684 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 0,00 866
2. technische Anlagen und Maschinen 1.527.345,00 1.895 8.273.258,83 0
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.294.314,00 1.424
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.222.060,47 1.242 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.784.568,00 5.304
48.223.961,23 41.245
48.235.643,23 41.253 C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 25.892,00 21
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 397.328,38 400
423.220,38 421
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 56 D. VERBINDLICHKEITEN
2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.196.711,43 28.618
74.551,42 65 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 127
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 5.777.257,41 9.402
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 258.077,24 213 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 1.307.182,78 813 Unternehmen 194.151,03 104
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 5. sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 249
4. sonstige Vermögensgegenstände 283.021,91 854 davon aus Steuern:
1.857.281,93 1.889 EUR 352.357,01 (Vj. TEUR 116)
35.989.539,25 38.500
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 357.522,31 190
2.289.355,66 2.144 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 58.337,36 41
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.924,93 3
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 866
50.528.923,82 44.266 50.528.923,82 44.266
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2021
31.12.202131.12.2021
392
2020
TEUR
1. Umsatzerlöse 2.643.096,17 2.407
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 287.318,00 399
3. sonstige betriebliche Erträge 1.612.221,57 771
4.542.635,74 3.577
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe und für bezogene Waren 1.869.395,02 1.926
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen 960.694,53 1.086
2.830.089,55 3.012
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 3.324
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 1.200.963,96 1.151
4.367.743,88 4.475
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.196.376,30 2.293
7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.441.867,54 1.214
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.617,57 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 433.635,99 499
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 3.155,00 (Vj. TEUR 4)
10. Ergebnis nach Steuern -6.714.459,95 -7.916
11. sonstige Steuern 8.522,44 8
12. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
2021
EUR
393
Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.202 1 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge-
sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re-
gelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der
Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22
und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord-
nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
394
Seite 2
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur-
den linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre .
Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammel-
posten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
395
Seite 3
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit
Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt
und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von
EUR 10.045.730,00 für das Jahr 2021 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2021 wird unter
dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
396
Seite 4
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und
Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge-
nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent-
sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi-
fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018
G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit-
telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan-
genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre
(1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt TEUR 4 (Vorjahr TEUR 5) und wurde mit einer Auss chüttungs-
sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,87 % (Vorjahr 2,30 %), ein Ge-
haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte
im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis - und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
397
Seite 5
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanl agen im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
1. Jan. 2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2021 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
€ € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessi-
onen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksglei-
che Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken 80.337.007,90 7.118.010,42 0,00 74.495,00 87.380.523,32 43.653.501,14 1.546.780,42 0,00 45.200.281,56 42.180.241,76 36.683.506,76
Technische Anlagen und Ma-
schinen 8.602.045,32 70.761,66 0,00 0,00 8.672.806,98 6.706.911,32 438.550,66 0,00 7.145.461,98 1.527.345,00 1.895.134,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.276.133,37 77.452,77 0,00 0,00 4.353.586,14 2.852.249,37 207.022,77 0,00 3.059.272,14 1.294.314,00 1.423.884,00
Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau 1.242.641,00 1.979.419,47 0,00 0,00 3.222.060,47 0,00 0,00 0,00 0,00 3.222.060,47 1.242.641,00
94.457.827,59 9.245.644,32 0,00 74.495,00 103.628.976,91 53.212.661,83 2.192.353,85 0,00 55.405.015,68 48.223.961,23 41.245.165,76
94.522.136,59 9.253.618,77 0,00 74.495,00 103.701.260,36 53.269.240,83 2.196.376,30 0,00 55.465.617,13 48.235.643,23 41.252.895,76
398
Anlage 3
Seite 6
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 258.077,24 (Vorjahr
EUR 212.895,82), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von
EUR 1.307.182,78 (Vorjahr EUR 813.802,89), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in
Höhe von EUR 9.000 ,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von EUR 283.021,91 (Vorjahr EUR 853.642,62) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.924,93 (Vorjahr EUR 3.312,23) beinhaltet Posten
diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 58.337,36 (Vorjahr EUR 40.737,36) umfasst
die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gut-
scheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 17.600,00) für das Volksbad.
399
Anlage 3
Seite 7
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2021
EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Verlustvortrag (3.047.591,02)
Jahresverlust
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg)
(6.722.982,39)
10.045.730,00
8.273.258,83
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in
Höhe von EUR 3.298.831,00 (Vorjahr EUR 3.440.441,00). Ne uzusagen wurden in Höhe von T€ 26
passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 397.328,38 (Vorjahr EUR 400.429,74) betreffen im
Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 11.000,00 (Vorjahr
EUR 134.554,39), Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 172.334,34
(Vorjahr EUR 132.697,21) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit
EUR 61.420,00 (Vorjahr EUR 59.506,00).
400
Anlage 3
Seite 8
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
EUR
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
Stand zum
31.12.2021
EUR
Stand zum
31.12.2020
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.110.500,33
8.166.870,48
18.919.340,62
29.196.711,43
Vorjahr 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
256.353,17
0,00
0,00
256.353,17
Vorjahr 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41
Vorjahr 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88
Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen
194.151,03
0,00
0,00
194.151,03
Vorjahr 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54
Sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21
Vorjahr 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45
Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25
Vorjahr Gesamt 11.829.459,93 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von
EUR 5.777.257,41 (Vorjahr EUR 9.402.265,88). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be-
triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 5.683.261,22 den
sonstigen Verbindlichkeite n und in Höhe von EUR 93.996,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
401
Anlage 3
Seite 9
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 565.066,21 (Vorjahr EUR 248.885,45) enthalten im
Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuer in Höhe von EUR 321.199,31.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 806.270,65
Erlöse Sauna 231.397,16
Erlöse Schulreferat 1.092.788,22
Erlöse Vereine 282.631,10
Erlöse Schwimmkurse 38.317,48
Erlöse Aquafitness 14.765,81
Erlöse sonstige Nutzer 32.826,34
Erlöse Badenebenartikel 49,16
Erlöse Veranstaltungen 3.338,00
Erlöse sonstige 9.402,21
Erträge Pachten/Vermietung 25.464,21
Erträge Nebenkosten 39.300,92
Erträge Automaten 190,29
Erträge Wohnungen Miete 6.099,41
Erträge Sachkostenersatz 60.255,21
2.643.096,17
2. Aktivierte Eigenleistungen 287.318,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.297,00
Erträge Personalkostenerstattung 20.343,11
Erträge Agentur für Arbeit 130.887,11
Erträge Anlagen-Abgang 1.200.505,00
sonstige Erträge 132.831,35
1.612.221,57
4. Materialaufwand
402
Anlage 3
Seite 10
EUR
Aufwendungen für RHB-Stoffe:
a) Aufwendungen für Brennstoffe
562.412,54
b) Aufwendungen für Strom
780.122,78
c) Aufwendungen für Wasser
267.062,57
d) Schmutz- und Niederschlagswasser
221.923,86
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe
37.873,27
1.869.395,02
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten
620.243,03
b) Fremdreinigung
340.451,50
960.694,53
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter
3.166.779,92
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
1.200.963,96
für Altersversorgung und für Unterstützung
4.367.743,88
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 278.120,89 (Vorjahr EUR 305.086,56) für die Altersver-
sorgung der Mitarbeiter enthalten.
6. Abschreibungen
403
Anlage 3
Seite 11
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
4.022,45
Abschreibungen auf Gebäude 923.974,42
Abschreibungen auf Ausstattungen 1.253.427,05
Sofortabschreibung GWG 14.952,38
2.196.376,30
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 69.745,85
Versicherungen 36.831,09
Miete, Maschinen 35.030,45
Reisekosten 9.087,57
Kraftfahrzeugkosten 6.693,57
Werbe- und Vertreterkosten 18.979,29
Bücher, Zeitschriften 4.833,94
Bürobedarf 8.956,03
Portokosten 1.553,19
Telefonkosten 14.867,20
Veranstaltungen 3.960,17
Straßenreinigungsgebühr 17.680,42
Abfallgebühr 23.498,57
Mitgliedsbeiträge 1.420,00
Gebühren 82.138,18
Verwertung, Entsorgung 7.923,77
Fremdleistungen allgemein 1.502,50
Gutachten/Untersuchungen 1.465,17
Abschluss- und Prüfungskosten
Rechts- und Beratungskosten
15.431,92
14.361,25
Kassendienst 126.531,64
Geldtransportkosten 1.602,08
Nebenkosten des Geldverkehrs 38.176,35
Bewachung/Sicherheit 117.334,16
Wäschereinigung 1.388,79
Gärtnereileistungen 124.892,85
Winterdienst 22.690,59
Wartung 2.844,38
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 550.720,54
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 65.204,34
Werkzeuge und Kleingeräte 6.347,26
Übriger betrieblicher Aufwand 2.209,36
Diverser Aufwand 5.965,07
1.441.867,54
8. sonstige Zinsen und Ähnliche Erträge EUR
404
Anlage 3
Seite 12
Agio 12.617,57
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 3.155,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 430.480,99
433.635,99
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.068,44
Kfz-Steuer 454,00
8.522,44
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung
für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2021 2020
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00
Verwaltung 14,00 11,00
davon Beamte 0,00 0,50
Technische Leitung/Werkstatt 6,00 5,50
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 59,50 64,25
Auszubildende 12,50 10,50
Mitarbeiter 80,50 81,75
davon weiblich 25,50 25,50
davon männlich 55,00 56,25
davon Teilzeitbeschäftigte 16,50 13,25
405
Anlage 3
Seite 13
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde die Baker
Tilly & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2021
vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11
b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0
d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei
der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der R ückstellung für Beihilfen für Beamte im
Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern
angesetzt. Für die Bewe rtung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von
32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in
Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter
Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation
Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin
Herr Max Müller, Projektentwickler,
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R.
Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat,
Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin,
Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, bis 19.05.2021
Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, seit 20.05.2021
Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester
Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe
Herr Paul Arzten, Erzieher
Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen
Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister
Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft
Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
406
407
1
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2021
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf-
gabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003
wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetri eb Nürnberg-
Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, ein-
schließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstät-
ten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
• Stadionbad
• Westbad
• Naturgartenbad
Hallenbäder
• Langwasserbad
• Südstadtbad
• Katzwangbad
• Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
• das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
• die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
• das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an
Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse
an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der
Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von
Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit
April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen
Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte
operative Durchführung der Kurse.
408
2
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit
der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver-
trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum
31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon-
zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund-
lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neu-
ausschreibung der Dienstleistungskonzession erst im Jahr 2022 erfolgen kann.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen-
betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
• der Stadtrat,
• der Oberbürgermeister,
• der Werkausschuss
• und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten
zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Nähere s zur Zusammensetzung und
Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung
vom 17. Juli 2020 festgelegt.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
• Allgemeine Verwaltung und Organisation
• Personalwesen
• Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
• Zentralwerkstatt
• Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
• Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
• Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
• Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs -
pflichten
409
3
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufga ben der
Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt.
Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten
Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und
der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em
Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 530.000.
Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg
drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist
ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen
und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau -
nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den
Bädern der Stadt Nürnberg statt.
410
4
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem
findet aufgrund der Gemeinnützi gkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue -
rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse
statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende -
ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be -
richtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen
gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des
Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2021 waren:
Sanierung Volksbad
Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme
des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei
NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits-
studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und
belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln.
Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die
Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades.
Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus-
schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be-
auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks-
bad aussehen kann.
Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt,
aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli-
ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins-
schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge-
sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie.
Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung
angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und
Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der
detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat
im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit
einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge-
hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag
zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht.
411
5
Personalien
Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen-
betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt
Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga-
ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der
Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer-
tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft
auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts-
leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie-
ben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in d er Sitzung im Juli 2020
vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020
erfolgen.
Corona-Pandemie
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkun-
gen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten vom 02.11.2020
bis zum 27.05.2021 (Lockdown) geschlossen bleiben. Nach der Wiedereröffnung der
Freibäder war dann der Betriebsstart in den Hallenbädern zum 12.06.2021 möglich.
Allerdings unter Pandemie-Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert
werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbe-
trieb war nur erheblich eingeschränkt d urchführbar. Belegungen und Vermietungen
mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von
Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an.
Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung war bereits im Vorjahr in kürzester Zeit ein
Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich geworden. Mit einer Soft-
ware konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht ar-
rangiert werden.
Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur
für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen An-
ordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der
Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt.
Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus zufriedenstellenden Frei-
badsaison, musste im Herbst und Winter der Betrieb unter Corona -Bedingungen ge-
stemmt werden. Dabei waren sich häufig ändernde Einlassregime (3G, 2G, 2G -plus
usw.) zu berücksichtigen.
Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zudem zu
einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtrats-
sitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von
NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen.
.
412
6
Besucherentwicklung
2017 2018 2019 2020 2021
Besucher insgesamt 1.113.390 1.225.379 1.181.749 445.720 420.901
Hallenbäder* 477.791 488.182 502.239 164.419 137.476
Sauna* 92.544 84.499 91.043 32.988 21.376
Freibäder* 238.451 349.242 259.907 164.602 146.272
Schulen 134.622 130.149 133.538 32.325 43.768
Vereine 124.371 121.779 142.598 37.158 54.694
Kurse 45.611 51.327 51.945 14.028 17.315
Hundebadetag 201 479 200 300
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
nicht fortgeführt werden . Mit ins gesamt 420.901 Besuchern im Jahr 2021 lagen die
Besucherzahlen knapp unter dem Vorjahrswert.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2018 2019 2020 2021
Gesamt 6.207.773,16 6.201.811,27 2.407.345,78 2.643.096,17
Erlöse Schwimmbad 2.555.697,47 2.396.160,20 864.341,68 806.270,65
Erlösabgrenzung Bad 10.358,93 3.831,30 56.895,25 0
Erlöse Sauna 1.117.059,80 1.162.326,45 433.587,26 231.397,16
Erlöse Vereine 439.839,27 538.842,05 261.872,61 282.631,10
Erlöse Schulreferat 1.551.705,59 1.665.181,82 618.495,57 1.092.788,22
Erlöse sonst. Nutzer 63.832,41 49.352,18 16.033,29 32.826,34
Erlöse Schwimmkurse 122.043,28 110.532,69 -26,63 38.317,48
Erlöse Aquafitness 70.094,25 73.811,96 725,15 14.765,81
Erlöse Veranstaltung 37.261,61 37.922,05 0 3.338
Erlöse Badenebenart. 35.575,83 36.424,96 7.378,66 49,16
Erlöse aus Vermietung und
Verpachtung inkl. Neben-
kosten
121.967,77 99.112,04 70.213,78 70.864,54
Erlöse aus Solarien, Eisver-
kauf, Automaten
8.662,23 6.152,67 1.718,18 190,29
Erlöse aus Sachkostener-
stattungen*
75.626,42 23.788,66 62.267,45 60.255,21
Sonstige -1.951,70 -1.627,76 13.843,53 9.402,21
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.643 TEUR und erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr leicht um 236 TEUR.
413
7
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2021 40 %.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in %
2015 47
2016 46
2017 46
2018 62
2019 51
2020 31
2021 40
Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2021 im Durch -
schnitt mit 15,97 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden positiv beeinflusst durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld
i.H.v. 209.052,22 EUR, dem Verkauf des ehemaligen Altenfurter Badgrundstückes
i.H.v. 1.200.505,00 EUR und den aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 287.318,00, in Zu-
sammenhang mit der Sanierung Volksbad.
Gesamt-Aufwand je Badegast 26,76 EUR Gesamt-Aufwand 2021: 11.265.618 EUR
Gesamt-Ertrag je Badegast 10,79 EUR Gesamt-Erträge 2021: 4.542.636 EUR
Zuschuss je Badegast 15,97 EUR Jahresverlust 2021: 6.722.982 EUR
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2020 + / - Stand: 31.12.2021
Zweiter Werkleiter 1 0 1
Verwaltung 12 +2 14
Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6
Bäderbetrieb 64 -4 60
Summe 83 -2 81
davon weiblich 26 0 26
davon männlich 57 -2 55
davon teilzeitbeschäftigt 13 +4 17
Auszubildende 11 +2 13
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund
der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten
als zufriedenstellend bezeichnet werden. Durch die weiter anhaltenden Corona-Be-
schränkungen konnten die Besucherzahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten wer-
den. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.643 unterhalb
der Planung (TEUR 3.660). Der Jahresverlust konnte durch Einmalfaktoren, wie z. B.
414
8
den Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemalige n Altenfurter Hallenbadgrund-
stückes, gegenüber dem Vorjahr positiv beeinflusst werden . Entsprechend war der
Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 40 % überhalb des geplanten Niveaus (33%).
1. Ertragslage
2021 TEUR 2020 TEUR 2019 TEUR
Gesamtleistung 3.342 3.577 6.408
Materialaufwand -2.830 -3.012 -3.518
Rohergebnis 512 565 2.890
Personalaufwand -4.368 -4.475 -4.672
Abschreibungen -2.196 -2.293 -2.300
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.442 -1.214 -1.520
Zinsergebnis -421 -499 -586
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit -7.915 -7.916 -6.188
Sonstige Steuern -9 -8 -9
Gewinn Abgang Grundstück 1.201 0 0
Jahresergebnis -6.723 -7.924 -6.197
Der Materialaufwand betrug 2.830 TEUR (2020: 3.012 TEUR). Schließungszeiten und
weitere Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Frei-
badbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen im Ver-
gleich zum Jahr 20 20. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instandhaltungsau f-
wand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu weniger Aufwand.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.442 TEUR (2020 :
1.214 TEUR). Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung , so-
wohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einem deutlichen Mehraufwand
von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Sicherheit.
Das Zinsergebnis betrug -421 TEUR (2020: -499 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt-
darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Ein in 2021 umgeschuldetes Dar-
lehen konnte mit einem negativen Zinssatz aufgenommen werden.
Die Personalkosten betrugen 4.368 TEUR (2020: 4.475 TEUR) und setzen sich aus
Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.166 TEUR (2020: 3.324 TEUR) und sozialen
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.201 TEUR
(2020: 1.151 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögen sgegenstände und Sachanlagen des
Anlagevermögens summierten sich auf 2.196 TEUR (2020: 2.293 TEUR).
415
9
2. Finanzlage
2021
TEUR
2020
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -8.824 -3.568
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.861 -1.213
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10.853 4.544
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 168 -237
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 190 427
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 358 190
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 306 TEUR (2020:
150 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 52 TEUR (2020: 40 TEUR) zusam-
men.
Für das Geschäftsjahr 2021 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von
8.189 TEUR geplant. Dieser wurde in 2021 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe
ausgeglichen.
3. Vermögenslage
2021 TEUR 2020 TEUR Abweichung TEUR
Anlagevermögen 48.236 41.253 6.983
Umlaufvermögen 2.289 2.143 146
Rechnungsabgrenzungsposten 4
3 1
Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
0
866 -866
Aktiva 50.529 44.266 6.263
Eigenkapital 8.273 0 8273
Sonderposten 5.785 5.304 481
Rückstellungen 423 421 2
Verbindlichkeiten 35.990 38.500 -2510
Rechnungsabgrenzungsposten 58 41 17
Passiva 50.529 44.266 6.263
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch
den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr erfolgte die
Übertragung des Volksbadgrundstückes aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt
Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad i.H.v.
7.092 TEUR.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt
Nürnberg. Die Erhöhung des Finanzmittelfonds um 168 TEUR ist stichtagsbedingt.
416
10
Der Jahresverlust beläuft sich auf 6.723 TEUR (2020: 7.924 TEUR). Das Eigenkapital
hat sich folgendermaßen entwickelt:
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.273 TEUR
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 36.471 TEUR zur Verfügung. Dies
setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von
5.785 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Die Prognose des Wirtschaftsplans 2021 wurde, vor den Einmalfaktoren Kurzarbeiter-
geld und Verkauf des ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstücks, sehr genau er-
füllt.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher-
stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn-
berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er-
wirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren-
erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir-
kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung
muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft
werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie
zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, be-
reits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden derzeit analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags-
zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch
keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Stand am
31.12.2020
EUR
Ausgleich Stadt
Nürnberg
EUR
Jahresverlust
2021
EUR
Kapitaleinlage
der Stadt
Nürnberg
EUR
Stand am
31.12.2021
EUR
-866.488,78 10.045.730,00 -6.722.982,39 5.817.000,00 8.273.258,83
417
11
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR geplant.
Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwische n 700.000 und
800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen
3.500 und 4.000 TEUR bewegen.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur-
den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben.
Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des
Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die Wie-
derbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in
jeder Sitzung berichtet wird.
Als kleiner Teilerfolg konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadt-
bad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn lief
dort trotz der Corona-Pandemie im Jahr 2021 an und erhöht somit die Attraktivität des
Standortes und insbesondere der Saunalandschaft.
Für die Gastronomie im Langwasserbad konnte ebenfalls trotz einer äußerst schwieri-
gen Marktlage eine Zwischenlösung gefunden werden, die von den Gästen des Bades
und gerade der dortigen Sauna sehr positiv aufgenommen wird. Mit dem jetzigen Be-
treiber wird derzeit über eine längerfristige Zusammenarbeit verhandelt. Mit dem An-
bieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-
Verkaufs verhandelt.
Risiken
Nicht absehbar ist aus heutiger Sicht der weitere Verlauf der Corona-Pandemie. Zahl-
reiche Experten rechnen mit erneuten Infektionswellen im Herbst. Ob dies allerdings
erneut zu Beschränkungen für den Badbetrieb führen wird, ist nicht bekannt, aber auch
nicht ausgeschlossen.
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Ge-
fahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des
Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die
Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bun-
desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Not-
fallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte
jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht
mehr mit einer durchgeh enden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfall-
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419
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421
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Beschlussvorlage
NüBad/025/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 08.12.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § Art. 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt
testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
NüBad die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
88
422
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2023
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Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2023
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4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2023
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Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des
Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2024 festgestellten
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
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