Beilage 7.5
Tischvorlage zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Anhörung der Elternbeiräte zur Änderungssatzung der Kindertageseinrichtungssat-
zung KitaS und der Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesein-
richtungen der Stadt Nürnberg - KitaGebS
Der Gesetzgeber sieht nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor, dass bei allen wichtigen Entscheidungen Elternbeiräte vorab informiert und angehört werden. Entsprechend wurden die Elternbeiräte der städtischen Kindertageseinrichtungen mit Schreiben vom 14. Mai 2024 über die geplanten Änderungen ab 1. September 2024 der beiden Satzungen informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 15. Juni 2024 gegeben. Die Schreiben wurden über die Einrichtungen weitergeben. Ebenso erhielt der Gesamtelternbeirat Nürnberg (GEB e.V.) das Schreiben.
Von den insgesamt 130 Elternbeiräten der städtischen Kindertageseinrichtungen gaben bis zum 14. Juni 2024 fünf eine schriftliche Stellungnahme ab: 1) Elternbeirat Hort Bartolomäusstr. 16 2) Elternbeirat Haus für Kinder Hauchstr. 31 3) Elternbeirat Vorjurastr. 24 4) Elternbeirat Hintere Insel Schütt 7 5) Elternbeirat Kindergarten Sorger Weg 5
Folgende Punkte wurden in den Stellungnahmen aufgegriffen:
1. Anpassung Verpflegungsgeld (§4 KitaGebS)
- Erhöhung des Verpflegungsgelds wird nicht unterstützt, da es eine finanzielle Mehrbelastung dar-
stellt. Es ist zu befürchten, dass Eltern aus Kostengründen ihre Kinder vom Mittagessen abmelden und Buchungszeiten reduzieren.
-
Mit der Erhöhung sind wir einverstanden.
-
Die Rückmeldungen der Kinder sollten differenziert nach Vorspeise, Hauptgang und Dessert abge-
fragt werden. Zudem sollte der Speiseplan abwechslungsreicher sein.
- Die dargestellte einrichtungsübergreifende Bewertung des Mittagessens entspricht nicht der Aus-
wertung unserer Einrichtung.
Erläuterungen durch das Jugendamt zu diesen Stellungnahmen:
- Nur eine Einrichtung lehnt die Erhöhung des Verpflegungsgelds ab und verweist auf die finanzielle
Mehrbelastung für die Eltern. Die moderate Erhöhung, die die Verwaltung des Jugendamts im Schreiben für die Elternbeiräte ausführlich begründete, scheint für alle anderen Einrichtungen nachvollziehbar zu sein.
- Die wöchentliche Rückmeldung der Kinder betrifft derzeit das jeweilige Tagesmenü, eine differen-
zierte Abfrage erfolgt nicht, wurde auch bisher nicht konkret angefragt. Es können aber differenzierte Rückmeldungen zu den einzelnen Menü-Komponenten ergänzt werden.
- Den Einrichtungen wählen das jeweilige Tagesmenü aus zwei Vorschlägen selbst aus, dabei sind
die Kinder zu beteiligen. Im Sinne der Nachhaltigkeit wird auf saisonale Produkte geachtet.
- Die von dem Elternbeirat abweichende Bewertung der eigenen Einrichtung vom Durchschnitt
wurde widerlegt anhand der spezifischen Jahresauswertung. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren die Bewertungen dieser Einrichtung sogar besser als die Gesamtauswertung über alle Einrichtungen hinweg.
2. Bearbeitungsgebühr (§3 KitaGebS)
- Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr wird als sinnvoll erachtet.
Zu den anderen Änderungspunkten wurde keine Stellung bezogen. Weiteres Vorgehen: Das Jugendamt wird auf die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend antworten.