Sitzungsunterlagen
gemeinsame Sitzung des
Jugendhilfeausschusses und
Schulausschusses
20.06.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/013/2024 5 TOP Ö 2 Übergang Schule - Beruf / Nürnberger Modell und SCHLAU-Übergangsmanagement - Bericht zum aktuellen Stand Berichtvorlage BgA/001/2024 8 2.1 Sachverhalt Übergang Schule-Beruf BgA/001/2024 12 2.2 Sachverhalt SCHLAU BgA/001/2024 39 TOP Ö 3 Startchancen-Programm Sitzungsvorlage J/014/2024 41 3.1 Sachverhalt J/014/2024 45 Antrag Integrierten Ganztagesbildung Die Linke J/014/2024 47 Antrag Startchancen-Programm SPD J/014/2024 48 TOP Ö 4 Fortschreibung 2024: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg Sitzungsvorlage J/015/2024 50 4.1 Entscheidungsvorlage J/015/2024 54 4.2 Anlage A-Maßnahmenliste 2024 J/015/2024 63 TOP Ö 5 Legalisierung der Cannabis-Abgabe Sitzungsvorlage J/016/2024 87 Antrag_Legalisierung Cannabis_SPD J/016/2024 91 5.1 Sachverhalt Zusammenfassung J/016/2024 93 5.2 Sachverhalt J/016/2024 95 TOP Ö 6 Suchtprävention und Gesundheitsförderung in der stationären Jugendhilfe Sitzungsvorlage J/017/2024 111 6.1 Sachverhalt J/017/2024 114 TOP Ö 7 Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (KitaS) sowie Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (KitaGebS) Sitzungsvorlage J/018/2024 116 7.1 Entscheidungsvorlage - Änderungssatzung KitaS J/018/2024 120 7.2 Entscheidungsvorlage - Änderungssatzung KitaGebS J/018/2024 122 7.3 KitaS Änderungssatzung J/018/2024 127 7.4 KitaGebS Änderungssatzung J/018/2024 128
TAGESORDNUNG
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 20.06.2024, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
2 Übergang Schule - Beruf / Nürnberger Modell und SCHLAU-
Übergangsmanagement - Bericht zum aktuellen Stand BgA/001/2024
König, Marcus
Gremien: Jugendhilfeausschuss
3 Aktuelles
Bericht zum Startchancen-Programm und Integrierte J/014/2024
Ganztagesbildung
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.02.2024
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 06.05.2024
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
4 Fortschreibung 2024: Masterplan zur Bedarfs- und
Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung J/015/2024
durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
5 Cannabisgesetz – erforderliche Weiterentwicklung Kinder- und
Jugendschutz J/016/2024
hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 21.04.2023
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
6 Suchtprävention und Gesundheitsförderung in der stationären
Jugendhilfe J/017/2024
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
7 Satzung zur Änderung der Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (KitaS) sowie J/018/2024
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Kindertageseinrichtungen (KitaGebS)
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
8 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2023,
öffentlicher Teil
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
9 Mitteilungen
Gremien: Jugendhilfeausschuss
10 Auflagen
Gremien: Jugendhilfeausschuss
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat - beratender Sitz: Frau Tabea Bozada von der Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat, wird für Herrn Gerhard Gruner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Andreas Helldörfer.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat - beratender Sitz: Frau Tabea Bozada von der Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat wird für Herrn Gerhard Gruner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Andreas Helldörfer.
Berichtsvorlage BgA/001/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Übergang Schule - Beruf / Nürnberger Modell und SCHLAU-Übergangsmanagement -
Bericht zum aktuellen Stand
Anlagen: 2.1 Sachverhalt Übergang Schule-Beruf 2.2 Sachverhalt SCHLAU
Bericht:
Übergang Schule-Beruf / Nürnberger Modell
Der Übergang Schule-Beruf ist im Rahmen der Bildungsberichterstattung regelmäßig Thema im gemeinsamen Ausschuss.
Das Maßnahmeportfolio im Nürnberger Modell des Übergangs Schule-Beruf unterliegt ständigen Anpassungen. Auf der Grundlage von aktuellen Daten zum Ausbildungsmarkt 2023 werden aktuelle Entwicklungen im Übergangssystem berichtet und dabei insbesondere die städtisch (mit-) finanzierten Maßnahmen im Nürnberger Modell genauer dargestellt.
SCHLAU Übergangsmanagement: aktueller Stand und Perspektiven
Am 27.10.2023 wurde der ursprüngliche Vorschlag, beim SCHLAU-Team für Mittelschulen 6,57 VK einzusparen, nicht weiter verfolgt. Stattdessen wurde vereinbart, das SCHLAU Team Mittelschule ein weiteren Jahr auf dem aktuellen Stand zu belassen (9,31 VK), damit sich SCHLAU auf die öffentliche Ausschreibung für BO-Maßnahmen der Mittelschulen für das Schuljahr 2024/25 bewerben kann. Gleichzeitig setzte man sich das Ziel, ein Gesamtkonzept zur Beratung und Orientierung der Mittelschülerinnen und Mittelschüler gemeinsam zu erarbeiten. Der Bericht beschreibt den aktuellen Stand und weitere Perspektiven bei SCHLAU Team Mittelschule. Im Ausschuss wird über weitere Ergebnisse des Prozesses berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Maßnahmen des Übergangsmanagements Schule-Beruf wenden sich an alle junge Menschen und berücksichtigen ihre unterschiedlichen Voraussetzungen und Präferenzen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
Ref. V
Staatl. Schulamt; Jobcenter; Agentur für Arbeit
B ILDUNGSBERICHTERSTATTUNG DER
S N TADT ÜRNBERG
Übergang Schule - Beruf /
Nürnberger Modell
Redaktion:
Stadt Nürnberg / Bürgermeisteramt Bildungsbüro Hauptmarkt 18 bildungsbuero@stadt.nuernberg.de
Stand: 27.5.2024
Inhalt
-
Einleitung ......................................................................................................................... 3
-
Berufliche Bildung in Nürnberg ....................................................................................... 5 2.1 Berufliche Bildung in Nürnberg – Einmündung in das Berufsbildungssystem ....................... 5 2.2 Berufliche Bildung in Nürnberg – Einmündung der Mittelschulabgänger/-innen in die beruflichen Schulen ................................................................................................................ 7 2.3 Berufliche Bildung in Nürnberg – berufsvorbereitende Angebote ........................................ 8
-
Duale Ausbildung ...........................................................................................................10 3.1 Duale Ausbildung – Ausbildungsmarkt in Nürnberg 2023 .................................................10 3.2 Duale Ausbildung – Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen .....................................11 3.3 Duale Ausbildung – unbesetzte Ausbildungsplätze und unversorgte Bewerber/-innen .......13 3.4 Duale Ausbildung – abgeschlossene Ausbildungsverträge..................................................15
-
Übergangsmanagement .................................................................................................17 4.1 Nürnberger Modell – Stand 2023/24 ................................................................................17 4.2 Übergangsmanagement - Berufsorientierungsprogramm BOP ...........................................20 4.3 Übergangsmanagement – städtische anschlussorientierte Maßnahmen ............................21 4.4 Jugendberufsagentur – Anlaufstelle und Netzwerk............................................................23 4.5 Aktuelle Planungen im Übergangsmanagement ................................................................24
-
Fazit .................................................................................................................................26
1. Einleitung
Dieser Sachbericht fasst – im Rahmen der regelmäßigen kommunalen Bildungsberichterstattung und auf der Grundlage der vorliegenden statistischen Daten1 – die aktuelle Situation im Themenfeld des Übergangsmanagements in der Stadt Nürnberg zusammen. Er orientiert sich an der Struktur des Nürnberger Bildungsberichts, der wieder Ende des Jahres 2025 erscheinen wird.
Für Nürnberg kann für das Jahr 2023 positiv vermeldet werden, dass es nicht (wie im Bundesschnitt) weiter zu einem Rückgang der Zahl der jungen Menschen gekommen ist, die sich für eine Ausbildung interessieren und auch wieder deutlich mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Eine Trendwende ist aber trotzdem nicht in Sicht, denn es ist hier wie bundesweit nicht gelungen zum „Vor-Corona-Niveau“ am Ausbildungsmarkt zurückzukehren. In Gesamtdeutschland würde es bei der aktuellen Entwicklung rechnerisch noch 13 Jahre dauern, bis das Niveau der abgeschlossenen Ausbildungsverträge wieder das alte Niveau erreicht hätte2 (vgl. dazu 3.). Trotz der geringen Ausbildungsplatznachfrage sind im gesamten Arbeitsagenturbezirk Nürnberg3 2023 insgesamt wieder nur 73,5% der sog „institutionell erfassten Ausbildungsinteressierten“4 auch tatsächlich in eine Berufsausbildung eingemündet (Deutschland gesamt: 68,9%). Nicht zuletzt aufgrund dieser (auch bundesweit) zu geringen Quote beklagt daher der Berufsbildungsbericht 2024 den erneuten Anstieg der Zahl junger Menschen zwischen 20 und 34 Jahren ohne (formalen) Berufsabschluss auf insgesamt 2,86 Millionen.5 Dies ist teilweise auch die Konsequenz einer wieder gewachsenen und dynamischen
(Flucht-) Zuwanderung junger Menschen, auf die das Übergangssystem mit einer
entsprechenden Ausweitung der Angebote (wie z.B. Berufsintegrationsklassen) reagieren musste (vgl. dazu 2.). Die aktuellen Besetzungsschwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt werden sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die demografische Entwicklung langfristig negativ auf die Rekrutierung von Fach- und Arbeitskräften auswirken, insbesondere in Berufsbereichen, in denen schon heute viele Stellen nicht besetzt werden können (z.B. Berufe in der Lebensmittelerzeugung, Hotel- und Gaststätten, Bau- und Metallberufe).6 Umgekehrt sind die Chancen auf einen Ausbildungsplatz in diesen Branchen besonders hoch. Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung traten zum 1.4.2024 Regelungen zur sog. Ausbildungsgarantie in Kraft. Dazu gehören ein Berufsorientierungspraktikum für Schulabgänger/-innen (mit Förderung der Fahrt-/ Unterkunftskosten) und ein Mobilitätszuschuss für Auszubildende, sowie ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Ausbildung (für Regionen mit zu wenig
1 mit unterschiedlichem Datenstand. Meist liegen die aktuellsten Daten für das Schul-/Ausbildungsjahr 2022/23 vor, vereinzelt (z.B. Schulstatistik) beziehen sich die Daten auf das Vorjahr 2021/22. 2 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Berufsbildungsbericht, ergänzende Stellungnahme der Gruppe der Beauftragten der Arbeitnehmer, Pressemeldung vom 10.5.2023. 3 Die Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiiBB) sind regional nicht für den Kreis „Stadt Nürnberg“, sondern nur für den gesamten Arbeitsagenturbezirk ausgegeben. Zu diesem gehören neben Nürnberg auch die Agenturbereiche Schwabach und Lauf. 4 Definition dieser Einmündungsquote (EQI) vgl. Bildungsbericht 2022, S.190 bzw.: BIBB / Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI). 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Berufsbildungsbericht 2024, Bonn, 2024, S.18 6 ebd., S.4, 11, 18.
Ausbildungsplätzen).7 Für den großstädtischen Raum Nürnberg werden diese Instrumente, die vor allem die regionalen Disparitäten verringern sollen, wahrscheinlich nur eine geringe Rolle spielen. Beim Blick auf die Lebenssituation der jungen Menschen im Übergang zwischen Schulausbildung und beruflicher Ausbildung zeigt sich durch die Auswirkungen der Pandemie und die Multikrisen dieser Welt „eine sehr unruhige Ausgangssituation, die sich in der Persönlichkeitsentwicklung und der psychischen Gesundheit der jungen Leute niederschlägt“.8 (vgl. hierzu auch den Bericht J/Jugendberufshilfe vom 30.6.2022, der sich in Abgrenzung zur Bildungsberichterstattung regelmäßig auf die sozialpädagogisch veranlassten Handlungsfelder der ausbildungs- und arbeitsweltbezogenen Jugendhilfe bezieht.9) Insbesondere diejenigen jungen Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf benötigen mehr als je zuvor möglichst individuelle und flexible Angebote, die sich auf deren Lebenswirklichkeit beziehen und sie bei den individuellen Herausforderungen nachhaltig begleiten.
Trotz einer rechnerisch zunächst guten Lage am Ausbildungsmarkt bleibt daher die Aufgabe
des kommunalen Bildungsmanagements am „Übergang Schule – Beruf“ weiterhin
relevant.
Seit 2008 investiert die Stadt Nürnberg umfangreich in Unterstützungsmaßnahmen im sogenannten Nürnberger Modell (vgl. 4.1). In intensiver Netzwerkarbeit wird kontinuierlich daran gearbeitet, Maßnahmen im komplexen Förder- und Finanzierungssystem gut aufeinander abzustimmen und den jungen Menschen den Übergang in die Ausbildung und damit die Chance auf eine weitere berufliche Entwicklung zu ermöglichen.
7 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Pressemeldung vom 26.3.2024; berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/neue_foerderrichtlinie/bo-tage-neu/bo-tage-neu_node.html; letzter Zugriff: 8.5.2024. 8 Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, „Welche Unterstützung brauchen Jugendliche mit ungünstigen Startbedingungen bei der Berufsorientierung?“, Papier zur Trendstudie „Jugend in Deutschland“ 2023. Hertie School. empirische- Forschung.pdf (schulewirtschaft.de) letzter Zugriff: 6.5.2024. 9 Sachbericht Jugendamt /Jugendberufshilfe zur gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 20.6.2022.
2. Berufliche Bildung in Nürnberg
2.1 Berufliche Bildung – Einmündung in das Berufsbildungssystem
Abb. E-1: Verteilung der neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler auf die drei Teilbereiche des Berufsbildungssystems in Nürnberg, Schuljahre 2017/18 bis 2022/23
Anzahl Schüler/-innen
| 1.243 1.178 4 1.105 88 31 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.295 | 938 | 1.243 | ||||
| 5.006 | 952 | 1.178 | ||||
| 5.223 | 1.05 | 4 | 1.105 | |||
| 4 | .440 | 956 | 1.0 | 88 | ||
| 4. | 235 | 925 | 964 | |||
| 4. | 307 | 1.039 | 1.1 | 31 |
2017/18
2018/19
Duales System 2019/20 Schulberufssystem 2020/21 Übergangssystem
2021/22
2022/23
0 2.000 4.000 6.000 8.000
Anmerkung: Ohne private Schulen. Quelle: Kommunale Bildungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Schulstatistik.
Insgesamt 6.477 junge Menschen sind im Schuljahr 2022/23 ins System der Beruflichen Bildung in der Stadt Nürnberg eingetreten. Dazu gehören auch Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulabschluss nicht in Nürnberg gemacht haben. Die Gesamtzahl hat damit nach den Rückgängen der Jahre seit 2020/21 erstmals wieder zugenommen. Die vorherigen Rückgänge werden bundesweit noch auf Effekte der Corona-Pandemie zurückgeführt, die verzögerte Berufswahlentscheidungen der Jugendlichen aufgrund der von ihnen eingeschätzten Unsicherheit am Ausbildungsmarkt nach sich zogen.10 Allerdings wird aktuell, wie bereits vorab prognostiziert, das Gesamtniveau der Jahre vor 2020 nicht mehr erreicht. Das Verhältnis der drei Bereiche11 untereinander entwickelte sich im Vergleich zuungunsten des Dualen Systems, in das 66,5% aller Zugänge eingetreten sind. Im Vorjahr waren dies noch 69,2%. Mit einer überproportionalen Steigerung im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung12 nimmt das Übergangssystem in Nürnberg wie auch bundesweit wieder einen größeren Bereich ein. Dies ist insbesondere auf den verstärkten Zugang von jungen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bis zum Sommer aufgrund des Kriegs in der Ukraine, danach
10 Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2022, S.166. 11 Zur Definition der Bereiche vgl.: Bildung in Nürnberg. 2022. Sechster Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, 2022, S.188. 12 DESTATIS Pressemitteilung Nr. 113. vom 21.3.2024, Anfängerzahl in Bildungsprogrammen zwischen Schule und Ausbildung im Jahr 2023 erneut gestiegen - Statistisches Bundesamt (destatis.de); letzter Zugriff: 2.5.2024 Die integrierte Ausbildungsberichterstattung definiert dabei vier Bereiche: Berufsausbildung, Übergangssystem und Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium.
v.a. aufgrund Zuwanderung aus anderen Ländern)13, zurückzuführen: 2022/23 hatten 54,2% derjenigen Personen, die insgesamt ins Übergangssystem eingemündet sind, eine ausländische Staatsbürgerschaft (im Vorjahr 2021/22: 39,5%). Diese Zuwanderung hat innerhalb der Beruflichen Schulen eine schnelle Ausweitung der Berufsintegrationsklassen notwendig gemacht14 (Abb. E-4). Die Quote der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit betrug im Schuljahr 2022/23 im Dualen System 20,2% (+1,8 Prozentpunkte) und im Schulberufssystem 28,3% (-4,7). Betrachtet man die Zugänge nach dem Merkmal der schulischen Vorbildung zeigen sich im Bereich der dualen Ausbildung im Vergleich zum Vorjahr wenig Unterschiede. Der Anteil der Personen mit Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ist wieder leicht angestiegen: Insgesamt verfügen 18,1% der neuen dualen Auszubildenden über eine (Fach-) Hochschulreife (vgl. hierzu auch 3.4).
Im Schulberufssystem hat sich der Anteil der Neuzugänge mit einem Abschluss der
Mittelschule von 45,1% auf 39,8% verringert und parallel der Anteil derer mit mittlerem Schulabschluss um 4,8 Prozentpunkte vergrößert. Im Übergangssystem ist der Anteil der Anfänger/-innen, die über gar keinen Schulabschluss verfügen, deutlich gesunken (von 36,8% auf 26,7%). Dagegen ist der Anteil der sog. „sonstigen Abschlüsse“ von 13,9 auf 30,8% angestiegen. Diese Abschlüsse sind meist Abschlüsse aus dem Ausland und korrelieren damit mit der gestiegenen Anzahl der ausländischen Personen im Übergangssystem.
Abb. E-2: Verteilung der neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler auf die drei Teilbereiche des Berufsbildungssystems in Nürnberg nach schulischer Vorbildung, Schuljahr 2022/23
Anteil Schüler/-innen (in %)
100% Mit sonstigem Abschluss
| 5,4 | 2,2 | |||
|---|---|---|---|---|
| 9,0 | ||||
| 12,2 | 30,8 | |||
| 42,5 | 2,3 | |||
| 49,4 | ||||
| 38,6 | ||||
| 39,8 | ||||
| 25,6 | 26,7 | |||
| 1,5 | 1,3 |
90%
80% Mit Hochschulreife 1,1 70% Mit Fachhochschulreife 60%
50% Mit mittlerem Schulabschluss 40%
30% Mit erfolgreichem oder 20% qualifizierendem Abschluss der Mittelschule 10% Ohne Abschluss 0% Duale Ausbildung Schulberufssystem Übergangssystem
Anmerkung: Ohne private Schulen. Quelle: Kommunale Bildungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Schulstatistik.
13 Quelle: Amt für Berufliche Schulen SCHB, Sachverhalt „Berufsintegrationsklassen“, Sachverhalt im Schulausschuss vom 21.7.2023. 14 ebd.
2.2 Berufliche Bildung in Nürnberg – Einmündung der Mittelschulabgänger/-innen in die beruflichen Schulen
Abb. E-3: Einmündungen von Nürnberger Mittelschulabgänger/-innen (nach 9. Jahrgangsstufe) in die beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg, Schuljahr 2022/23
9,1% Berufsintegrationsklassen 14,7% (BIK)
Klassen/Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (BVJ/k, BVJ/s, BGJ, NEUS) 37,4% Betriebliche Ausbildung 38,8%
Berufsfachschule (BFS)
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen; Stichtag: 20.10.2022 Anmerkung: Schüler/-innen mit Wohnort Nürnberg aus Mittelschulen nach Jahrgangsstufe 9 (alle staatlichen sowie zwei private Mittelschulen) mit bekanntem Austrittsdatum
Die dargestellten Zahlen beziehen sich auf die Schüler/-innen mit Wohnort in Nürnberg, die im Rahmen ihrer Berufsschulpflicht nach der Jahrgangsstufe 9 von Nürnberger Mittelschulen kommend in eine Klasse der Berufsvorbereitung oder eine Fachklasse der Berufsschule bzw. Regelklasse der Berufsfachschule eingemündet sind. Aufgrund des seit Schuljahr 2022/23 neugestalteten Auswertungsverfahrens, das dem Amt für Berufliche Schulen ermöglicht, zeitnah und datensparsam die relevanten Schülerdaten direkt aus der Schulverwaltungssoftware auszulesen, können jetzt nur noch die direkten Einmündungen dieser Schüler/-innen in die Klassen der Beruflichen Schulen dargestellt werden. Ein Vergleich mit den bisherigen Auswertungen (vgl. Bildungsbericht 2022 Abb. E-3), die auch den weiteren Verbleib (z.B. Übergang in weiterführende Schulen, Klassenwiederholungen) abbildeten, ist damit nicht möglich. Von diesem Verfahren wurden insgesamt 1.035 Mittelschulabgänger/-innen erfasst. Davon sind 35 am Ende doch in der Mittelschule verblieben, 115 Schüler/-innen (unterschiedlicher Jahrgangsstufen) verließen die Mittelschule in Richtung Wirtschaftsschule. Abb. E-3 zeigt die Verteilung der übrigen 882 Abgänger/-innen: 472, das sind 53,5% dieser Mittelschüler/innen begannen eine Ausbildung in einem Betrieb („duale Ausbildung“) oder einer Berufsfachschule (BFS). 410 Schüler/-innen mündeten in die Klasen der Berufsvorbereitung ein (vgl. 2.3), davon 330 (37,4%) in das vollschulische Berufsvorbereitungsjahr. 80 Mittelschüler/-innen (9,1%) mit Zuwanderungsgeschichte wurden in einer Berufsintegrationsklasse aufgenommen.
2.3 Berufliche Bildung in Nürnberg – berufsvorbereitende Angebote
Abb. E-4: Schülerinnen und Schüler in der Berufsvorbereitung in Nürnberg, Schuljahre 2016/17 bis 2022/23
Anzahl Schüler/-innen
1.600
1.400
| 1.203 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 911 | 668 | |||||
| 602 | 535 | 431 | 399 | |||
| 235 | 198 | 184 | 218 | 256 | 372 | 362 |
1.200
1.000
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
Schüler/-innen in Klassen der Berufsintegration (BIK/V, BIK, IVK-WS*)
Schüler/-innen im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/s, BVJ/k)
Anmerkung: Das Berufsgrundausbildungsjahr (BGA) wird schulstatistisch als BVJ/s geführt. * ab Schuljahr 2022/23 einschl. Brückenklassen, IVK, DK-BS; incl. 73 Schüler/-innen in auslaufenden JoA-Klassen. Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen.
Seit dem Schuljahr 2020/21 münden Mittelschulabgänger/-innen, die nach Beendigung ihrer Vollzeit-Schulpflicht noch keinen Ausbildungsplatz oder anderweitigen Anschluss haben, direkt in das vollschulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ein. Um diesen Einmündungsprozess gut zu gestalten, werden alle Schüler/-innen, die zum 31.07. über das Appgesteuerte Verfahren noch nicht angemeldet waren, zu einer zentralen Beratung eingeladen. Das Beratungsteam (SchB-Verwaltung und Team SCHLAU-Berufsschulberatung) meldet die Schüler/-innen dann direkt im passenden BVJ an. Nach Jahren des Rückgangs der Gesamtschülerzahl in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration steigt diese seit 2021/22 wieder stark an, weil die – nicht konkret vorhersagbaren – Migrationsbewegungen für deutliche Zuwächse gesorgt haben. Im Schuljahr 2022/23 wurden daher insgesamt 46 Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration gebildet. Abb. E-4 zeigt die entsprechende Gesamtzahl der Schüler/ -innen. Während die Anzahl der BVJ-Schüler/-innen auf gleichem Niveau verblieb (-10), stieg die Anzahl der Schüler/-innen, die in eine Berufsintegrationsklasse (BIK) einmündeten, um rund ein Viertel an. Elf der 46 Klassen werden als „kooperative Klassen“ von Sozialpädagogen/-innen eines Bildungsträgers (DAA, bfz oder Stadt Nürnberg/BCN) unterrichtet. Erstmalig wurde eine „Neustart-Klasse“ mit Förderung des bayerischen Landes-ESF gebildet. Die Zielgruppe dieser
Klasse sind junge Menschen mit „besonderen persönlichen Problemlagen und den daraus resultierenden fehlenden beruflichen oder sonstigen Alternativen“.15 Die Neustart-Klasse, die damit eine Fokusgruppe der Jugendberufsagentur Nürnberg (vgl. 4.4) , nämlich bisher vom Regelsystem „nicht erreichte“ Jugendliche, aufnimmt, wurde an der Beruflichen Schule 3 mit zwölf Schüler/-innen eingerichtet. An den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg wurden zusätzlich sechs Klassen eingerichtet, die ausschließlich für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler bestimmt waren: Neben einer BIK sind dies zwei Deutschklassen an Berufsschulen (DK- BS)16 als Klassen nur für ukrainische Schüler/-innen, dazu drei weitere DK-BS Flexi-Klassen für neuzugezogene Schüler/-innen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die während des Schuljahres nicht in eine reguläre Berufsintegrationsklasse (BIKV/s oder BIK) aufgenommen werden können.17 Für berufsschulpflichtige Personen, die die Berufsausbildung unterjährig abbrechen, wurden drei BV-Flexi-Klassen eingerichtet. Auch aufgrund der Umstrukturierung zum vollschulischen Pflicht-BVJ sind die „Heterogenität und Vielfalt der Schüler/-innen sowie deren Unterstützungsbedarfe“ aufgrund ihrer individuelle Lebenssituationen stark gewachsen.18 Die BVJ- bzw. BIK-Schüler/innen, die oftmals mit schwierigen Startvoraussetzungen in die Berufsvorbereitung kommen, brauchen umfangreiche, individuelle „Lebens-Unterstützung“, die die Lehrkräfte pädagogisch stark fordern. So zeigte bereits die „Praxisforschung BVJ“ 202119, dass die Lehrkräfte grundsätzlich zu inklusiveren und stärker individualisierten Unterrichtskonzepten bereit sind, wenn entsprechende schulische Ausstattung und Unterstützungsmaßnahmen vorhanden sind. Der Bereich der Berufsvorbereitung/-integration mit seinen umfangreichen Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung und Integration in Ausbildung (z.B. durch die betrieblichen Praktika) ist wichtiger Bestandteil des Netzwerks im Übergangsmanagement Schule-Beruf. So wurden im Rahmen der Jugendberufsagentur gemeinsam Anschluss-Konzepte und Maßnahmen für die Zielgruppe entwickelt (vgl. 4.4).
15 Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Berufsvorbereitungsjahr „Neustart“ (bayern.de), letzter Zugriff: 26.4.24 16 Zielgruppe der DK-BS sind Berufsschulpflichtige ohne Deutschkenntnisse, Zielgruppe der BV-Flexi Berufsschulpflichtige, die in Deutschland aufgewachsen sind. 17 Eine umfangreiche Darstellung aller BV-Klassenformen findet sich in der Vorlage des Amts für Berufliche Schulen für den Schulausschuss vom 21.7.2023. 18 Bildungsbüro, Praxisforschung BVJ, 2021. Abrufbar unter: Praxisforschung BVJ - Bildungsbüro (nuernberg.de). 19 ebd.
3. Duale Ausbildung
3.1 Duale Ausbildung – Ausbildungsmarkt in Nürnberg 2023
Nach dem starken quantitativen Einbruch mit Beginn der Corona-Pandemie 2020 ist der Ausbildungsmarkt in Nürnberg – genauso wie im Bundestrend20 – wieder stabiler: Der Rückgang der Nachfrage (d.h. der gemeldeten Bewerber/-innen) scheint zumindest zunächst gestoppt, auch wenn dieser Zuwachs auf sehr geringen Fallzahlen (+33 auf 3.037) beruht. Gleichzeitig liegt das Niveau der gemeldeten Ausbildungsstellen (4.330) immer noch unterhalb des „Vor-Corona-Stands“ 2018/19.21 (vgl. Abb. E-5) Die Ausbildungsquote22 in der Stadt Nürnberg sank weiter auf 4,1% im Jahr 2022 , mit 2.865 Betrieben bilden wiederum weniger Betriebe aus als in den Vorjahren. Das ist der niedrigste Stand seit 2011.23 Auch der Indikator „erweiterte Angebots-Nachfrage-Relation“ (eANR für den gesamten Agenturbezirk24) von 106,6 zeigt den rechnerischen Überhang von Ausbildungsangeboten deutlich: lag dieser vor 2017 noch unter 100, kommen heute bereits 106,6 Angebote auf 100 Bewerber/-innen. Im Vorjahr 2021/22 waren dies 105,6. In Bayern insgesamt liegt die Relation sogar bei 116,7.25 Im Bereich der Stadt Nürnberg kamen 2022/23 rechnerisch auf 100 betriebliche Berufsausbildungsstellen 73 Bewerber/-innen.26
20 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Situation am Ausbildungsmarkt, Nürnberg, Oktober 2023. 21 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsmarkt, Nürnberg, 2023. 22 Definition siehe: Bildung in Nürnberg. 2022. Sechster Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, 2022, S.188. 23 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, 2024. Auswertung für die Stadt Nürnberg. 24 Definition siehe: Bildung in Nürnberg. 2022. Sechster Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, 2022, S.191. 25 Bundesinstitut für Berufsbildung, „Angebots-Nachfrage-Relation nach Arbeitsagenturbezirk“, 2023. 26 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsmarkt, Nürnberg, 2023.
Abb. E-5: Seit Beginn des Berichtsjahrs gemeldete Berufsausbildungsstellen und
Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen in der Stadt Nürnberg, Berichtsjahre 2017/18 bis 2022/23
Anzahl Bewerber/-innenund Ausbildungsstellen
| 3.57 | 2 4.7 | 21 5.067 |
|---|---|---|
| 3.443 | ||
| 3.457 | 4.057 3.930 4.128 4.330 | |
| 2.977 3.004 | ||
| 3.037 |
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000
Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen Gemeldete Berufsausbildungsstellen
Anmerkung: Ein Berichtsjahr bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Die Zahlen für die gemeldeten Ausbildungsstellen 2020/21 wurden noch nach oben korrigiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bewerber und Berufsausbildungsstellen, September 2017 bis 2022; eigene Darstellung.
3.2 Duale Ausbildung – Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen
Die Gesamtzahl der (bei der Arbeitsagentur gemeldeten) Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsstellen ist im Vergleich zum Vorjahr ganz leicht gestiegen (+33; +2,0 Prozentpunkte). Wie bayern- und deutschlandweit wird trotzdem auch in Nürnberg der langfristige rückläufige Trend der Bewerber/-innenzahlen deutlich, der nicht nur auf „Corona-Effekte“ zurückzuführen ist.27 Die Bundesagentur für Arbeit sieht eine Ursache für diesen Trend in der verbesserten Transparenz durch digitale Angebote, die einen leichteren Zugang zu Ausbildungsangeboten ermögliche. Im Schnitt melden sich überhaupt nur 60% aller bundesweit „institutionell erfassten Ausbildungsinteressierten“ bei der Arbeitsagentur, von den aktuellen Schulabgänger/-innen aus Haupt- (in Bayern: Mittel-) und Realschulen sind es lediglich 30%.28
27 ebd. 28 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Situation am Ausbildungsmarkt, Nürnberg, Oktober 2023.
Abb. E-6: Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen in der Stadt Nürnberg, 2018/19 bis 2022/23
Anzahl Bewerber/-innen 4.000 3.443 3.457 3.500 2.977 3.004 3.037 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
Anteil an allen Bewerber/-innen (in %) 2022/23 Frauen 38,5 unter 20 Jahre 68,0 20 bis 24 Jahre 21,4 25 Jahre und älter 10,6 Schulabgänger/innen in den Vorjahren 43,7 Schulabgänger/-innen im Berichtsjahr 55,9 keine Angabe/keine Zuordnung möglich 0,4 Ausländer/-innen 31,8 Menschen mit Behinderung i. S. § 19 2,4 SGB III 0 20 40 60 80
| 21,4 | |
|---|---|
| 10,6 | |
| 0,4 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bewerber und Berufsausbildungsstellen, September 2019 bis 2022; eigene Darstellung.
In der Analyse der Bewerberdaten nach soziodemografischen Dimensionen sind kaum Abweichungen zum Vorberichtsjahr (2021/22) zu erkennen. Der leichte Nachfrageanstieg beruht in erster Linie auf einem Anstieg der männlichen Bewerber (+1,2% zum Vorjahr), bei den Frauen beträgt der Zuwachs lediglich 0,2%, auch weil Bewerberinnen immer noch stärker in die schulische Ausbildung (z.B. von Gesundheits- und Sozialberufen) einmünden. Der Anteil der Bewerber/-innen, die im Berichtsjahr von der Schule abgegangen sind (55,9%) relativ zu denen, die bereits in den Vorjahren die Schule verließen (43,7%), hat sich nach dem ersten Effekt der Pandemie wieder auf das Niveau von 2021/22 eingependelt. 2020/21 waren hier noch 51,7% Abgänger/innen aus dem Vorjahres-Abgangsklassen. Diese
Normalisierung spiegelt sich auch in der deutlich gesunkenen Zahl sog. „Altbewerber/ -innen“29 Betrachtet man die Bewerber/-innen des Jahres 2022/23 nach Art des Verbleibs sind auf den ersten Blick nur 184 Personen (6,1%) „unversorgt“, was einer Steigerung zum Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte entspricht. Gleichzeitig haben 235 der Bewerber/-innen eine sog. „Alternative“ wie z.B. den weiteren Schulbesuch (Abb. E-7). Von 457 jungen Menschen, das sind 15,0% aller Bewerber/-innen ist der Verbleib unbekannt. In dieser Zahl versteckt sich ein Risikopotential: viele dieser Personen, die dann zusammen mit den arbeitslos gemeldeten Bewerber/-innen (154) die Gruppe der sog. „NEETs“30 bilden, verbleiben nach Studien auch langfristig außerhalb des Bildungssystems. Laut Berufsbildungsbericht 2023 (S.82) gelingt einem hohen Anteil dieser Gruppe der Übergang in Ausbildung bzw. deren Abschluss wiederholt nicht.31 Überrepräsentiert sind dabei Personen mit maximal Hauptschulabschluss (in Bayern: Mittelschulabschluss) und Personen mit Migrationshintergrund.
3.3 Duale Ausbildung – unbesetzte Ausbildungsplätze und unversorgte Bewerber/-innen
Wie bundesweit blieben auch in Nürnberg 2023 zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt: 2023 waren dies 678, d.h. 15,7% aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen (+11,3% zum Vorjahr; bundesweit waren es +14%). Abb. E-7 zeigt diese fortschreitende Entwicklung: auch relativ zur Gesamtzahl steigen die unbesetzten Stellen stetig an. Besonders viele unbesetzte Stellen zeigt die BA-Statistik u.a. in Berufen wie Handel (44) und Verkauf (140) sowie Arzt- und Praxishilfe (54).32 Gleichzeitig fanden 184 Ausbildungssuchende keine Ausbildungsstelle. Diese Zahl der sog. „erfolglosen Bewerber/-innen“, d.h. derjenigen jungen Menschen, die am 30.09. des Jahres noch ausbildungssuchend gemeldet sind, ist im Vorjahresvergleich sowohl absolut wie relativ leicht angestiegen. Der Indikator „unversorgte Bewerber/innen auf 100 unbesetzte Ausbildungsstellen“ zeigt dieses Mismatch, dessen Größenordnung in den letzten drei Jahren gleichblieb: 2023 waren dies 27 „unversorgte“ Bewerberinnen auf 100 unbesetzte Plätze. Besonders hoch liegt das Mismatch 2023 in Nürnberg z.B. bei den Berufsbereichen „Informatik“ (144 unversorgte Bewerber auf 100 unbesetzte Stellen) und Softwareentwicklung (133), Energietechnik (80) und Maschinenbau- und Betriebstechnik (75).33 Bezieht man die 235 „Personen mit Alternative“ in die Betrachtung ein, standen zum 30.09.2023 den 678 freien Ausbildungsplätzen insgesamt 419 ausbildungssuchende junge Menschen gegenüber. Die Anzahl derer, die über eine solche „Alternative“ (wie z.B. die Fortführung der Schulausbildung) verfügten, sank zum Vorjahr leicht (Abb. E-7).
29 Definition siehe: Bildung in Nürnberg. 2022. Sechster Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, 2022, S. 187. 30 „Not in Education, Employment or Training“. Die NEETs-Quote wird im Ländervergleich als Indikator herangezogen. Glossar: Statistics Explained (europa.eu) 31 Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), Berufsbildungsbericht 2023, Wiesbaden, 2023 S.82. 32 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsmarkt, Nürnberg, September 2023. 33 ebd.
Die Gründe für das nicht ausbalancierte Verhältnis werden seit Jahren in regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Disparitäten gesehen. Die Bundesagentur für Arbeit weist auf weitere Einflussgrößen wie das Image von Ausbildungsberufen und -betrieben, die Arbeitszeiten, die Vergütung oder die Perspektiven nach dem Abschluss der Ausbildung (auf der Seite der Betriebe) oder die Schulnoten und Sozialkompetenzen (auf der Seite der Schulabsolvent/-innen) hin. Häufig spiele auch die Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Entfernung zur Berufsschule eine Rolle. Gleichzeitig signalisieren die Zahlen laut Bundesagentur für Arbeit auch die Möglichkeit zur Offenheit des Ausbildungsmarkts über den 30.9. hinaus (Besetzungen im sog. „5. Quartal“).34 Auch die IHK-Herbstumfrage zur Ausbildungsstellensituation (in gesamt Mittelfranken) bestätigt diese Einschätzung: hier sind die Besetzungsquote im Vergleich zu 2021 um 2,2% zurückgegangen und es bleibt „gut jeder fünfte Ausbildungsplatz unbesetzt“. Gleichzeitig würden 100 der befragten Betriebe kurzfristig noch bis zu 245 Auszubildende einstellen.35
Abb. E-7: Bewerber/-innen mit Alternative oder unversorgt sowie unbesetzte Ausbildungsstellen, 2021 bis 2023
Anzahl Bewerber/-innen und unbesetzte Stellen
148
284
166
246
184
235
300 609
2021 2022 2023
Bewerber/-innen mit Alternative Bewerber/-innen unversorgt unbesetzte Stellen
Anmerkung: Stand jeweils 30.9. des Jahres Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berufsausbildungsstellen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen, jeweils September.
34 Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Situation am Ausbildungsmarkt, Nürnberg, Oktober 2023, S. 21 35IHK Nürnberg für Mittelfranken: Umfrage zur Ausbildungsstellensituation 2023 (ihk-nuernberg.de) ,letzter Zugriff am 18.4.2024.
3.4 Duale Ausbildung – abgeschlossene Ausbildungsverträge
Tab. E-1: Neueingetragene Ausbildungsverträge in der Stadt Nürnberg bei Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, 2023
| Industrie- und | Handwerkskammer | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Handelskammer | |||||||||
| Anzahl | Anteil (in %) | Anzahl | Anteil (in %) | ||||||
| Insgesamt | 3.369 | 100,0 | 839 | 100,0 | |||||
| Geschlecht | |||||||||
| Männlich | 2.190 | 65,0 | 662 | 78,9 | |||||
| Weiblich | 1.179 | 35,0 | 177* | 21,1 | |||||
| Höchster Schulabschluss | |||||||||
| Ohne Abschluss | 41 | 1,2 | 51 | 6,1 | |||||
| Hauptschulabschluss | 779 | 23,1 | 446 | 53,2 | |||||
| Mittlerer Schulabschluss | 1.583 | 47,0 | 240 | 28,6 | |||||
| Hochschulzugangsberechtigung | 735 | 21,8 | 102 | 12,2 | |||||
| Im Ausland erworbener Abschluss bzw. nicht zuzuordnen | 231 | 6,9 | - | - |
*incl. „divers“; „Hauptschulabschluss“ entspricht in Bayern dem „einfachen und qualifizierenden Abschluss der Mittelschule“ Quelle: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken; Handwerkskammer für Mittelfranken.
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung wurden im Arbeitsagenturbezirk Nürnberg36 2023 insgesamt 5.829 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Dies ist ein Zuwachs zum Vorjahr von 6,3% (Bundesdurchschnitt: +3,0%). 162 davon betrafen eine sogenannte „außerbetriebliche Ausbildung“ bei einem Bildungsträger. Wiederum auf den ganzen Agenturbezirk bezogen waren davon 3.657 im Bereich von Industrie und Handel, 1.245 im Handwerk, 183 im öffentlichen Dienst und 66 in der Landwirtschaft gemeldet. Die zuständigen Stellen37 für die „Freien Berufe“ meldeten 667 Ausbildungsverhältnisse, davon wurden allein 516 bei Ärztinnen und Ärzten abgeschlossen.38 In der Stadt Nürnberg wurden im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK) 255 Ausbildungsverträge mehr abgeschlossen als im Vorjahr 2022, das ist ein Zuwachs von 8,2%. Im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer für Mittelfranken sind für die Stadt Nürnberg 2023 insgesamt 839 Ausbildungsverträge eingetragen worden. Das ist ebenfalls eine bemerkenswerte Steigerung zum Vorberichtsjahr 2022 von 9,8%. Bei der Differenzierung nach Geschlecht und höchstem Schulabschluss der neuen Auszubildenden ergeben sich bei beiden Kammern keine deutlichen Änderungen der Relationen.39 Der jeweils häufigste Abschluss ist im IHK-Bereich weiterhin der mittlere
36 Die Eckwerte des BiBB liegen nur für den gesamten Arbeitsagenturbezirk vor. 37 Die „zuständige Stelle“ führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in die die Berufsausbildungsverträge eingetragen werden. Vgl.: BIBB / Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen ,letzter Zugriff:13.5.2024. 38 Bundesinstitut für Berufsbildung, Eckwerte zum Ausbildungsmarkt in den Arbeitsagenturbezirken, Berlin 2023. 39 Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Statistik 2022 und 2023; Handwerkskammer für Mittelfranken, Statistik 2021 und 2023.
Schulabschluss und im Handwerk der Mittelschulabschluss. Im Vergleich zum Bundesschnitt (2021) liegen diese Werte pro Kammer jeweils höher, d.h. es werden im jeweiligen Bereich Verträge mit mehr Jugendlichen mit „niedrigeren“ Schulabschlüssen abgeschlossen.40 Die „TOP 5“-IHK-Berufe mit den meisten Vertragsabschlüssen waren in der Stadt Nürnberg 2023: „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ (247), „Verkäufer/-in“ (208), „Fachinformatiker/-in (Fachrichtung Systemintegration: 175 und Fachrichtung Anwendungsentwicklung: 174)“ und „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ (186). Zunehmend mehr der IHK-Azubis haben vor der dualen Ausbildung bereits eine berufsvorbereitende Maßnahme besucht (z.B. BVJ, BvB): mit 124 sind dies 56,9% mehr als im Jahr 2022 (79) und noch 31,9% mehr als 2021 (94). Weiterhin ist die Anzahl der Ausbildungsverträge, die in Teilzeit abgeschlossen wurden, analog zu den bundesweiten Zahlen, sehr gering (2023: 22; 2022: 20), obwohl auf politischer Ebene immer wieder für das Modell geworben wird.41 231 der neuen Auszubildenden in IHK-Berufen, das sind 6,9% aller IHK-Neuanfänger/-innen in der Stadt Nürnberg verfügen über einen Abschluss, der im Ausland erworben wurde. Das sind 48,5% mehr als noch 2022. Der Anteil der neuen Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann nur für den IHK-Bezirk Mittelfranken ausgewertet werden. Von den dort insgesamt 7.825 neuen Auszubildenden haben 41,5% eine ausländische Nationalität. 64,7% dieser Ausländer sind männlich. Insgesamt 173 davon stammen aus der Ukraine. Für die Handwerkskammer Mittelfranken wurden 2023 keine „im Ausland erworbenen Abschlüsse“ ausgegeben.
40 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Berufsbildungsbericht 2023, Bonn, 2024, S.57. 41 ebd. S.79 und Allianz für Aus- und Weiterbildung 2023 – 2026, Berlin 2024; online abrufbar unter: Gemeinsame Erklärung zur Gründungsoffensive (aus-und-weiterbildungsallianz.de) letzter Zugriff: 8.5.2024.
4. Übergangsmanagement
4.1 Nürnberger Modell – Stand 2023/24
Abb. E-8: Nürnberger Modell: Übergang Schule - Ausbildung
Quelle: Bildungsbüro der Stadt Nürnberg.
Trotz aller gesellschaftlichen Wandlungsprozesse hat sich die grundsätzliche Zielgruppe des „Nürnberger Modells“ nicht geändert: junge Menschen in der für sie anspruchsvollen Übergangsphase zwischen (Mittel-) Schulabschluss und Einstieg in das Berufsleben stehen im Mittelpunkt der Bemühungen des Übergangsmanagements. Im komplexen System von Finanzierungsstrukturen und Zuständigkeiten (Bund, Land, Kommune) versuchen Akteure aus den Bereichen Schule, Arbeitsverwaltung und außerschulischer Bildung jeweils passgenaue Angebote vor Ort zu gestalten, die den jungen Menschen einen möglichst reibungslosen Übergang in Ausbildung bzw. weitere Schulbildung ermöglichen. Die Aufgabe des Bildungsbüros besteht insbesondere darin, gemeinsam mit den Partnern die Aktivitäten der unterschiedlichen Akteure im Netzwerk zu koordinieren und für Transparenz und Übersichtlichkeit im Übergangsgeschehen zu sorgen, damit Lücken und Doppelstrukturen vermieden werden und der Bedarf bestmöglich gedeckt wird. Hierzu wurde im Jahr 2023 die Übersichtsgrafik zum Nürnberger Modell (Abb. E-8) in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren neu gestaltet, um die Änderungen im System abbilden zu können. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen kurz beschrieben, bevor in 4.2 ff. der aktuelle Stand der städtisch (mit-)finanzierten Maßnahmen genauer dargestellt wird. Eine Komplettübersicht der Maßnahmen und Angebote, die vom Bildungsbüro laufend auf dem aktuellen Stand gehalten wird, findet sich im Netz unter:
www.uebergangsmanagement.nuernberg.de
Das Angebot der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB), die mit dem Fokus auf eine besonders intensive Begleitung von Schüler/-innen mit hohem Unterstützungsbedarf eine wichtige Säule im Gesamtangebot darstellt, war seit 2021 mehrfach in Gefahr beendet zu werden. Erstmals im Schuljahr 2021/22 und dann erneut für das Schuljahr 2022/23 stand im Raum, dass der Freistaat Bayern seinen Finanzierungsanteil einstellt. Die Kofinanzierung der Agentur für Arbeit war jeweils bereitgestellt. Für das Schuljahr 2021/22 zog diese Situation auch konzeptionelle Änderungen hinsichtlich der anderen Maßnahmen des Nürnberger Modells nach sich: so wurde ein neues Modul „SCHLAU 8“ (vgl. 4.3) aufgelegt, wofür in der Konsequenz die Platzzahl für „SCHLAU Abgangsklassen“ reduziert werden musste. Gleichzeitig wurde bei QUAPO (vgl. 4.3) der Zugang zum Angebot des Förderunterrichts flexibilisiert. Durch die Unklarheit hinsichtlich der Finanzierung wurde die Ausschreibung der BerEB verzögert, so dass diese seitdem erst zum jeweils zweiten Halbjahr anstatt im September mit Schuljahresbeginn startet. Dies führt wiederum zu organisatorischen Herausforderungen an den Schulen. Zum aktuellen Termin ist auch für das Schuljahr 2024/25 noch nicht endgültig geklärt, ob die Berufseinstiegsbegleitung im bekannten Umfang weitergeführt werden kann. 2023/24 wird die Maßnahme im zweiten Jahr vom Bildungsträger Kolping durchgeführt. Die Berufsorientierungsmaßnahmen nach §48 SGB III (BO-Module) an den Mittelschulen werden vom staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit geplant und jeweils (formal) hälftig von der Bundesagentur für Arbeit und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) getragen. Während im Schuljahr 2022/23 die Platzzahlen bei diesen BO-Modulen auf dem bekannten Niveau verblieben und damit neben SCHLAU (für die Abgangs- und Vorabgangsklassen) die Module „Talente entdecken“ und „Talente fördern“ bei Bildungsträgern gebucht wurden, mussten für das Schuljahr 2023/24 aufgrund von limitierten Budgets stärkere Umstrukturierungen vorgenommen werden.
Agentur für Arbeit und staatliches Schulamt stellten bei der Mittelaufteilung SCHLAU als hochwertiges Leuchtturm-Projekt ins Zentrum und reduzierten zugunsten dessen die Platzzahlen bei den Maßnahmen „Talente fördern“ und „Talente entdecken“ deutlich (vgl. Tab. E-3). Damit wurde dem häufig geäußerten Wunsch der Schulen nach verlässlichen Strukturen anstelle von jeweils befristeten Maßnahmen Rechnung getragen. Die Berufsorientierung an Mittelschulen („BO-Arbeit Mittelschulen“) ist in den letzten beiden Schuljahren weiter strukturiert und systematisiert worden. Die Koordinator/-innen für Berufsorientierung (KBO) an den Schulen und im Schulverbund sind hier die wichtigen Multiplikator/-innen für die Netzwerkarbeit. Das vom Bildungsbüro und den KBOs ins Leben gerufene Pilotprojekt „QP - Qualifiziertes Praktikum“ ist nun das Standard- Instrumentarium für das schulische Praktikum. Vielversprechend ist die pilothafte Einführung der „Beruflichen Entwicklungsgespräche“ (BEGs). Diese zielen auf eine noch engere Zusammenarbeit von Eltern und Lehr- bzw. Fachkräften in der beruflichen Orientierung ab. Der langandauernde und intensive „Kampf“ um IBOS fand im Frühjahr 2023 zunächst ein versöhnliches Ende: Das erfolgreiche Angebot IBOS, das einschließlich des Schuljahres 2021/22 auch aus dem Gesamtbudget für Berufsorientierung von Bundesagentur für Arbeit und StMUK getragen wurde und mit eine (Fehlbedarfsfinanzierung der Stadt Nürnberg ergänzt wurde, konnte weitergehen. Nach der offiziellen Beendigung der Förderung durch den Freistaat Bayern im Jahr 2022 ermöglichte die Stadt Nürnberg den Erhalt der Projektstruktur durch eine Überbrückungsfinanzierung. Für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 wurden nach langen politischen Verhandlungen wieder Fördermittel des Freistaats zugesagt. Die Stadt Nürnberg übernimmt weiterhin den Fehlbetrag.42 IBOS in der bisherigen Form endet nun im August 2025. Während das Projekt „Perspektiven im Quartier“, das im Sommer 2022 auslief, systemisch im Übergangsbereich angesiedelt war, hat das Projekt KIT – Keep in Touch, das von der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH seit 1.9.2022 durchgeführt und vom Jugendamt koordiniert wird, die Zielgruppe erweitert: Hier werden junge Menschen niedrigschwellig beraten und begleitet, die mit Blick auf die Regelsysteme „entkoppelt“ bzw. „von Entkopplung bedroht“ sind. Ebenso richtet sich das Angebot an sogenannte „Careleaver“.43 Seit 2023 erfolgt die Beratung auch im „KLARA“ (Zentrum für Beratung und Engagement). Mit aufsuchender Arbeit, Clearing und einem langfristigen Case Management hat das Projekt zum Ziel, die jungen Menschen wieder an die Regelsysteme anzubinden. Bis April 2024 wurden insgesamt 132 Jugendliche durch das Projekt begleitet. KIT wird über das ESF- Förderprogramm „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ finanziert.44
42 vgl. Bericht SchB/SCHLAU im gemeinsamen Ausschuss Jugendhilfe und Schule vom 29.06.23 (Beilage 6.1). 43 Als „Careleaver“ werden junge Erwachsene bezeichnet, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Jugendhilfe verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. 44 Quelle: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt/Jugendberufshilfe.
4.2 Übergangsmanagement – Berufsorientierungsprogramm BOP
Tab. E-2: Teilnehmende Mittel- und Förderschüler/-innen am Berufsorientierungsprogramm BOP nach Bildungsträger, Schuljahre 2022/23 und 2023/24
| Schuljahr 2022/23 | Schuljahr 2023/24 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schuljahr 2022/23 | Schuljahr 2023/24 | ||||||||
| Potenzial- | Praktische | Potenzial- | Praktische | ||||||
| analyse | Erprobung | analyse | Erprobung | ||||||
| NOA an Mittelschulen | 737 | 678 | 359 | ab Mai 2024 | |||||
| bfz an Mittelschulen | 707 | 683 | 434 | 312 | |||||
| Mittelschulen insgesamt | 1.444 | 1.361 | 793 | 312 | |||||
| NOA an sonderpädagogischen Förderzentren | 146 | 144 | 20 | ab Mai 2024 | |||||
| bfz an sonderpädagogischen Förderzentren | 46 | 26 | 35 | 8 | |||||
| Sonderpädagogische | 192 | 170 | 55 | 8 | |||||
| Förderzentren insgesamt | |||||||||
| Mittelschulen und | 1.636 | 1.531 | 848 | 320 | |||||
| sonderpädagogische | |||||||||
| Förderzentren insgesamt |
Quelle: Noris-Arbeit (NOA) gGmbH, bfz gGmbH; Datenstand Schuljahr 2023/24: 15.4.2024.
Das Berufsorientierungsprogramm (BOP), ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“, bildet in Nürnberg die Grundlage der Berufsorientierung und wird von der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH und der bfz gGmbH durchgeführt. Es findet seit 2011 an allen staatlichen (und zwei privaten) Mittelschulen sowie aktuell an vier Förderzentren statt. Das BOP besteht zum einen aus der zweitägigen Potenzialanalyse (PA), die eine erste reflektierende Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Interessen der Schüler/-innen in den Vordergrund stellt. Darauf aufbauend finden die zweiwöchigen praxisorientierten BO-Tage (bisher auch: „Werkstatt-Tage“ und „Praktische Erprobung, PE“) statt. Letztere sollen einen praxisorientierten Einblick in relevante Berufsfelder geben und handlungsorientiert Tätigkeiten der Berufsfelder erproben. Im abgeschlossenen Schuljahr 2022/23 sind – nach den starken Einbrüchen in den „Corona- Jahren“ – wieder hohe Teilnahmen zu verzeichnen. Schüler/-innen der 8. Jahrgangsstufen nehmen im Regelfall komplett im Klassenverband (aufgeteilt in Kleingruppen) am Programm teil, so dass über 1.500 Schüler/-innen mit dem Programm erreicht werden. Die bfz gGmbH führt das BOP angepasst auch an sieben Real- bzw. Wirtschaftsschulen sowie einigen Gymnasien durch. Die städtische Tochter Noris-Arbeit gGmbH bietet das BOP seit September 2023 auf ihrem Werkstatt-Gelände in der Gutenstetter Straße an, wodurch die gewerblich-technischen Berufsfelder noch praxisnäher unterrichtet werden können. Um der Forderung nach einfacher handhabbaren Zusammenfassungen aus der Potenzialanalyse für die weitere Berufsorientierung nachzukommen, hat die NOA ein neues Test-Verfahren (gepedu) eingeführt, das weitgehend digitalisiert durchführbar ist. Das bfz arbeitet schon lange mit einem eigenen Testverfahren (KoJACK) zur Kompetenzfeststellung.
Mit der neuen Förderrunde ab 2024 (Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung) müssen neue Richtlinien und angepasste Qualitätsstandards umgesetzt werden. Hierdurch sollen z. B. die „Zukunftskompetenzen“ der Schüler/-innen gestärkt werden. Die bisherigen „Werkstatt-Tage“ sollen als „praxisorientierte BO-Tage“ (Benennung ab 2024) den beruflichen Anwendungsfall in den Mittelpunkt stellen und durch ein konsistentes Szenario reale berufsfeldtypische Abläufe abbilden.45 Außerdem werden die Reflexionsanteile deutlich ausgeweitet.
4.3 Übergangsmanagement – städtische anschlussorientierte Maßnahmen (SCHLAU, IBOS, QUAPO)
Tab. E-3: Teilnehmer/-innen an anschlussorientierten Maßnahmen
im Übergang, Schuljahre 2022/23 bis 2023/24
| mit städtischer Kofinanzierung | 2022/23 | 2023/24 |
|---|---|---|
| SCHLAU (Abgangsklassen) | 440 | 440 |
| SCHLAU (Vorabgangsklassen) | 225 | 225 |
| QUAPO | 123 | 164 |
| QUAPO – davon: im Förderunterricht | 110 | 156 |
| QUAPO – davon: in Berufsorientierung | 112 | 149 |
| ohne städtische Finanzierung | 2022/23 | 2023/24 |
| BOM: "Talente entdecken" | 440 | 130 |
| BOM: "Talente fördern" | 474 | 0 |
| Berufseinstiegsberatung (BerEB) | 222 | 222 |
Anmerkungen: Die Zahlen für das Schuljahr 2023/24 beziehen sich auf den aktuellen Stand zum April 2024 und sind damit nicht direkt mit dem Gesamtjahreswert vergleichbar; QUAPO ab Halbjahr jeweils ohne 8. Jahrgangsstufe. Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen/SCHLAU, Noris-Arbeit gGmbH; Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg.
SCHLAU Übergangsmanagement
SCHLAU 8 Das Projekt für Schüler/-innen der Vorentlass-Klassen (in der Regel Jahrgangsstufe 8) für das nach Einführung 2021/22 mit 150 Plätzen seit 2022/23 225 Teilnehmendenplätze zur Verfügung stehen, zielt darauf ab, den Übergang in den Beruf grundlegend vorzubereiten. Durch SCHLAU 8 sollen mithilfe von Workshops und Beratung frühzeitig relevante Kenntnisse vermittelt und Hemmschwellen abgebaut werden. Hierbei steht vor allem die Vor- und Nachbereitung der Schülerpraktika im Mittelpunkt.
45 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Informationen zum Berufsorientierungsprogramm: Allgemeine Informationen zur Potenzialanalyse *ab 2023* - Berufsorientierungsprogramm, letzter Zugriff: 18.4.2024).
SCHLAU für Abgangsklassen SCHLAU für Abgangsklassen begleitete als Kernangebot der beruflichen Orientierung in Nürnberg in den letzten beiden Schuljahren – nach einer Reduzierung im Schuljahr 2021/22 – wieder 440 Schüler/-innen aus den Abgangsklassen der Nürnberger Mittelschulen, also Jugendliche aus den 9. Regelklassen sowie aus M10- und V2-Klassen. Für letztere, die „M-Schüler/-innen“, die an der Mittelschule den mittleren Schulabschluss machen, ist SCHLAU immer noch das einzige externe Berufsorientierungsangebot. Formal sind die SCHLAU-Angebote ebenfalls „BO-Module“, die durch Agentur für Arbeit und StMUK finanziert und über ein formales Verfahren über das Regionale Einkaufszentrum der Agentur für Arbeit ausgeschrieben und „eingekauft“ werden. Für 2024/25 ist aktuell eine Ausschreibung in gleichem Umfang wie bisher geplant.
Einen Teil der Gesamtkosten im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung, die aufgrund der Preisstruktur durch Ausschreibung am freien Markt der Bildungsdienstleister notwendig ist, trägt die Stadt Nürnberg. Aufgrund von Planungen zur Haushaltskonsolidierung des Referats für Schule und Sport, die Stellenstreichungen bei SCHLAU zur Folge hätten, steht die Finanzierungssicherheit für die Jahre ab 2025 noch aus..46
IBOS Die „intensivierte berufliche Orientierung an Schulen“, die seit 2008 an den beiden Südstadtschulen MS Hummelsteiner Weg und MS Scharrerstraße mit einer Verortung der Projektkoordinatorinnen (1,75 Vollzeitstellen) direkt an den Schulen stattfindet und Schüler/-innen von Jahrgangstufe 8 bis 9 durchgängig bei ihrer beruflichen Orientierung und Berufswahl individuell unterstützt, begleitet die Jugendlichen insbesondere auch bei den integrierten Praxisphasen im Betrieb. In den IBOS-Klassen wurden pro Schuljahr insgesamt 88 Schülerinnen und Schüler betreut.
QUAPO Das Angebot QUAPO, das die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH durchführt und das rein städtisch finanziert ist, ergänzt das Berufsorientierungsangebot der Schulen um Förderunterricht und individuelle Berufsorientierung. Es zielt vor allem auf Schülerinnen und Schüler ab, die ab der 8. Jahrgangsstufe notwendig Unterstützung brauchen, um den (qualifizierenden) Mittelschulabschluss zu erreichen. Seit dem Schuljahr 2021/22 wurde das Angebot des Förderunterrichts örtlich weitestgehend an die Mittelschulen verlagert, um kürzere Wege und eine bessere Anbindung an das schulische Geschehen zu ermöglichen. So gelang es nicht nur die Teilnehmerzahl und die Anwesenheitsquote zu steigern, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu intensivieren.
Im Schuljahr 2023/24 wurde eine „QUAPO-AG“ als Angebot für die Ganztagsklasse eingeführt, die an zwei Schulen (MS Insel-Schütt, MS Neptunweg) stattfindet. Im aktuellen Schuljahr 2023/24 hatten 78,1% der QUAPO-Teilnehmenden Migrationshintergrund, oft ist die Muttersprache nicht Deutsch. Es bestehen bereits jetzt spezielle DaZ-Gruppen („Deutsch als Zweitsprache“) an zwei Mittelschulen. Der Bedarf an Deutsch-Sprachförderung ist laut QUAPO allerdings sehr viel höher. Aufgrund der Gruppengrößen ist diese aber schwer direkt an der Schule zu organisieren.
46 vgl. dazu den Ausschussbericht von Ref. IV/SchB am 20.6.2023 und den Ref. IV/SCHLAU-Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 30.11.2023.
4.4 Jugendberufsagentur – Anlaufstelle und Netzwerk
Die Jugendberufsagentur Nürnberg (JBA) ist das Netzwerk, das rechtskreisübergreifend Angebote am Übergang Schule-Beruf koordiniert und gestaltet. Mit dem „Forum Jugendberufshilfe“ (Koordination durch das Jugendamt/JBH) fand am 27.2.2024 auch wieder ein großes persönliches Netzwerktreffen der Akteure in der Praxis statt. Seit 2019 besteht die gemeinsame Anlaufstelle der Jugendberufsagentur, die zunächst in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit am Richard-Wagner-Platz untergebracht war und nach pandemiebedingter Schließung seit März 2022 über Räumlichkeiten im Dienstleistungszentrum DLZ U25 in der Sandstraße verfügt. Dort beraten Fachkräfte der drei Rechtskreise (SGB II - Jobcenter, SGB III – Agentur für Arbeit und SGB VIII – Jugendamt) junge Menschen rund um das Thema „Ausbildung und Beruf“. Dabei steht die gemeinsame Anliegensklärung („Clearing“) und Integrationsplanung sowie die Vermittlung in weiterführende Hilfen in den sog. Regelsystemen im Mittelpunkt. Zielgruppe der Anlaufstelle sind insbesondere diejenigen jungen Menschen, deren Problemlagen noch unklar sind und deren Anliegen mehrere Themenfelder tangieren (z. B. Unterhaltssicherung, Wohnen und Ausbildung). Das aktuelle Monitoring der JBA Anlaufstelle liefert Informationen zur Anzahl der neuen „Fälle“ sowie zu den insgesamt erfolgten Kontakten (telefonisch, E-mail, persönlich) in der Anlaufstelle: Aufgrund der ausgeweiteten Netzwerkarbeit stieg der Durchschnittswert der „neuen Fälle pro Woche“ von 8 im Jahr 2023 auf 11 im Jahr 2024. Die Anzahl der Kontakte pro Woche stieg von 11 im Jahr 2023 auf 16 im Jahr 2024. Anhand dieser Zahlen lassen sich allerdings die Beratungsprozesse, die häufig komplexe Problemlagen bearbeiten und nicht linear verlaufen, nicht gut abbilden. Daher ist für 2024 eine Weiterentwicklung des Monitorings geplant, um sowohl den quantitativen Umfang der rechtskreisübergreifenden Beratungsarbeit als auch seine qualitative Wirkung in Bezug auf die Integration in die Regelsysteme darstellen zu können. Die Beratungspraxis zeigte zunehmend nicht nur in der Anlaufstelle, sondern in allen Rechtskreisen, allen voran in den berufsschulischen Maßnahmen einen steigenden Bedarf für
passgenaue Unterstützung junger Menschen, die aufgrund komplexer Problemlagen
insbesondere auch im Bereich psychischer Gesundheit keinen direkten Anschluss zu Regelförderinstrumenten finden. Der Steuerkreis der Jugendberufsagentur hat sich daher zum Ziel für das Jahr 2024/25 gesetzt, speziell für diese Zielgruppen (die sog. „Fokusgruppen der JBA“) geeignete bedarfsgerechte Förderinstrumente zusammenzustellen und zu entwickeln. Auch im Bereich der Deutsch-Sprachförderung ist hoher Bedarf zu verzeichnen. In Verbindung mit dem Projekt „Bildungskommune“, das das Bildungsbüro koordiniert, wurde 2023 in Workshops das Thema „Deutsch-Sprachförderbedarf am Übergang Schule-Beruf“ bearbeitet. Hier konnte das BAMF als zuständige Behörde ins JBA-Netzwerk integriert werden. Während das Projekt „Sprachreise B1“, das für Absolventen/-innen der BI-Klassen ohne Anschluss entwickelt wurde, leider aufgrund rechtlicher Hemmnisse nicht zur Umsetzung kommen konnte, ist ein weiteres Projekt initiiert worden: Das 2+1 Ausbildungsmodell für Verkäufer/-innen im Einzelhandel, das die klassische Ausbildung um ein zusätzliches Jahr erweitert, um sprachliche Hürden abzubauen, wurde von der Berufsschule B6 in Zusammenarbeit mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken und dem Bayerischen Kultusministerium entwickelt und soll zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
4.5 Aktuelle Planungen im Übergangsmanagement
Um sich wandelnden Bedarfen Rechnung zu tragen und gleichzeitig auf Änderungen im komplexen und teilweise volatilen Finanzierungssystem reagieren zu können, werden die Angebote im Übergangsmanagement stetig weiterentwickelt und angepasst. Durch den regelmäßigen Austausch im Netzwerk gelingt es hier schrittweise immer besser, die Effektivität des Gesamtsystems im Blick zu behalten und Angebote (mit oder ohne städtische Finanzierung) sinnvoll aufeinander abzustimmen. Die Planung für die nächsten Schuljahre könnte zum aktuellen Stand (14.5.24) folgendermaßen aussehen:
SCHLAU / IBOS: Unter der Voraussetzung, dass der Stellenumfang bei SCHLAU nicht so deutlich reduziert wird, wie in den Plänen zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen47 und der Annahme, dass die BerEB weiter wie bislang finanziert wird, könnte zukünftig (z. B. ab Schuljahr 2025/26) ein angepasstes Modul „SCHLAU + x“ implementiert werden. Dies könnte die Elemente der beiden erfolgreichen Maßnahmen SCHLAU und IBOS miteinander verbinden und so die Erfolgsfaktoren von IBOS (wie die Konzentration auf die Begleitung des Schülerpraktikums und die stärkere Anbindung an den Schulen) mit aufnehmen und an möglichst viele Mittelschulen transferieren. Unter Leitung des staatlichen Schulamts und der Agentur für Arbeit erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe einen Konzeptvorschlag für ein solches Modul.
QUAPO: Das Angebot QUAPO („Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive für Nürnberger Jugendliche“) zielt seit seiner Einführung 2003 auf die Unterstützung von Jugendlichen beim Erlangen des Mittelschulabschlusses ab und ergänzt dies um Beratung zur Berufsorientierung. Schulische Leistungen v.a. in den Prüfungsfächern wie auch der Weg in die Ausbildung und der Ausbildungserfolg selbst48 hängen stark von der Sprachkompetenz in der deutschen Sprache ab, so dass die Deutsch-Sprachförderung einen wichtigen Baustein einer ganzheitlichen Übergangsbegleitung darstellt. QUAPO bietet bereits jetzt im Rahmen des Förderunterrichts Unterstützung bei der Erweiterung der Deutsch-Sprachkompetenz und sieht in der Praxis großen Bedarf nicht nur für Schüler/-innen mit Deutsch als Zweitsprache. Dieses Angebot soll noch stärker ausgebaut werden und um niedrigschwellige, offene Angebote erweitert werden. So ist z.B. ein „Café Zukunft“ an einer Mittelschule geplant, in dem Schüler/-innen in einem unkomplizierten, offenen Setting Unterstützung im Bereich Sprache und Prüfungsvorbereitung oder ein Übergangs-Coaching erhalten können. Mit dem Ausbau des Kompetenzschwerpunkts „Grund- und Sprachkompetenzen für die Bewältigung des Übergangs in Ausbildung“ könnte QUAPO auch leichter Drittmittel akquirieren (z. B. über Programme des BAMF) und damit das Angebot quantitativ ausbauen. Dann wäre es auch sinnvoll, dass Schüler/-innen an QUAPO als ergänzendes Angebot zu anderen schulischen BO-Maßnahmen teilnehmen können.
47 ebd. 48 beispielhaft: Settelmeyer/Widera: „Sprachlich-kommunikative Anforderungen in der beruflichen Ausbildung“, Bundesinstitut für Berufsbildung (Hg.), Bonn, 2017 (eb_22304.pdf (bibb.de)).
Zusammenarbeit Mittelschulen – Berufliche Schulen In den letzten beiden Schuljahren wurde die Kooperation zwischen Mittelschulen und Berufsschulen systematisch intensiviert und dabei auch das Übertrittsmanagement in die Berufsschulen (inklusive der BVJs) weiterentwickelt.
Staatliches Schulamt und Amt für Berufliche Schulen haben hierzu im neu gegründeten Arbeitskreis MUBIK (Mittelschule und Berufsschule in Kooperation) verschiedene Angebote entwickelt, um durch die engere Zusammenarbeit Schüler/-innen besser auf ihren Weg in die Berufsschule begleiten zu können. Geplant sind hier z.B.:
-
Präsenz von Berufsschullehrkräften an den Mittelschulen
-
Praktika von Mittelschüler/-innen an den Berufsfachschulen
-
Tutoren-Praktika mit Mittelschüler/-innen an den beruflichen Schulen,
-
konzeptionelle Weiterentwicklung der Berufsschulberatung (SCHLAU – Team
Berufsschulberatung).
5. Fazit und Empfehlungen
Die Herausforderungen auf dem Nürnberger Ausbildungsmarkt bleiben – bei positiven Entwicklungen in Bezug auf das Ausbildungsangebot – auch 2023 bestehen: eine sinkende Ausbildungsnachfrage und unbesetzte Ausbildungsstellen bei gleichzeitig vielen erfolglosen Bewerber/-innen zeugen von strukturellen Schwierigkeiten.
Die Gewinnung von Jugendlichen für eine duale Berufsausbildung ist „eine der zentralen Herausforderungen zur künftigen Fachkräftesicherung“.49 Dabei spielt die Demografie eine eher untergeordnete Rolle, sondern es sollte nach Meinung von Expert/innen50 der Fokus auf die Ressource derjenigen jungen Menschen gelegt werden, die keinen Ausbildungsplatz finden. Weil die Zielgruppe der dualen Ausbildung zunehmend heterogener wird (von Studienaussteiger/-innen bis zu Personen ohne Schulabschluss), müssen Betriebe eine noch höhere Flexibilität bei ihrer Auswahlpraxis und während der Ausbildung zeigen.51 Gut begleitete und reflektierte Schülerpraktika (nach den Standards des „Qualifizierten Praktikum Nürnberg - Mittelschule“52) bieten Schüler/-innen und Betrieben eine gute Möglichkeit sich kennenzulernen und in der Praxis auszuprobieren. Die von den Akteuren im Netzwerk gemeinsam getragene und systematisch strukturierte Berufsorientierung (BO) in den Nürnberger Mittelschulen könnte vorbildhaft für geforderte BO-Konzepte in Gymnasien53 sein, um mehr Schüler/-innen mit höheren Schulabschlüssen für die duale Ausbildung zu gewinnen.
Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere die Erfahrungen der Krisenzeiten, haben auch in Nürnberg gezeigt: „Solange das Übergangssystem ein System ist, welches durch das (Nicht-) Agieren eines Partners ins Wanken geraten kann, kann nicht von einem funktionierenden und kohärenten Übergangssystem gesprochen werden.“ 54 Kommunale Aktivitäten im Übergangsmanagement bleiben deshalb unverzichtbar, um die Friktionen, die das komplexe Finanzierungsgeflecht mit sich bringt, aufzufangen und insbesondere mit dem Blick auf besonders benachteiligte junge Menschen zu ergänzen. Ein einfaches „Zusammenlegen“ aller Maßnahmen im Bereich des Übergangsmanagements ist allerdings – ebenso wie die häufige Forderung nach einer generellen „Abschaffung“ des Übergangssystems insgesamt55 - sowohl auf kommunaler wie auf Landes- und Bundes- Ebene ebenso eingängig wie unrealistisch. Ein neues „all-in-one“ Modul d.h. eine umfassende Maßnahme im Rahmen der geförderten Berufsorientierung (BOM) für alle Nürnberger Mittelschulen, das auf die
49 Oeynhausen S./Christ, A./Schuß, E./Milde,B./Granath, R.: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2023, Bonn, Bundesinstitut für Berufsbildung (Hg.), 2023, S.28 50 Dohmen, D./ Bayreuther, T., Sandau, M.: Monitor Ausbildungschancen 2023, Gütersloh, Bertelsmann-Stiftung, 2024, S.41. 51 Allianz für Aus- und Weiterbildung 2023-2026, Gemeinsame Erklärung vom 24.5.2023, S.3 (Gemeinsame Erklärung zur Gründungsoffensive (aus-und-weiterbildungsallianz.de)). 52 QP - Qualifiziertes Praktikum Nürnberg - Angebote im Übergang Schule-Beruf (nuernberg.de). 53 Allianz für Aus- und Weiterbildung, ebd. 54 Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe: „Systemfehler?! Junge Menschen am Übergangs Schule-Beruf. Ein Blick von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe“, Positionspapier der AGJ, Berlin, 21.09.2023, S.16. 55 Berg, T. (Hg.): Übergänge demokratietauglicher gestalten. Handlungsempfehlungen zur Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf von der Fachgruppe „Visionen für den Übergangsbereich“; Minor Projektkontor; Berlin, 2024, S.1.
Erfolgsfaktoren von SCHLAU und IBOS aufbaut, ist eine attraktive Vision: dadurch könnte auf die aufwändige „Zu-Steuerung“ der Schüler/-innen in verschiedene Einzelmaßnahmen verzichtet werden und innerhalb der Maßnahme differenzierte Unterstützung flexibel angeboten werden, um auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Schüler/ -innen eingehen zu können. Ergänzend dazu könnte QUAPO einen Schwerpunkt auf die Deutschsprachförderung für spezielle Zielgruppen legen, um deren berufliche Orientierung nachhaltig zu sichern. Ein mögliches Angebot für diejenigen jungen Menschen, die trotz der genannten Maßnahmen nicht erreichen werden konnten, bietet dann u.a. KIT. In allen Angeboten der Berufsorientierung sollte der Fokus nicht defizitorientiert auf dem „Scheitern“ oder der „mangelnden Ausbildungsfähigkeit“ liegen, sondern es sollte klischeefrei die individuelle Lebenswirklichkeit der jungen Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden. Aktuelle Studien zeigen, dass hier vor allem das Bedürfnis nach sozialer Anerkennung berücksichtigt werden muss.56 Hierbei ist immer auch zu überlegen, inwieweit dabei Partizipation der jungen Menschen selbst ermöglicht werden kann. Die Jugendberufsagentur (JBA) ist die ideale Plattform für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure in Arbeitsverwaltung, Schule und Jugendhilfe. In der Praxis zeigen sich dort aber auch die Hürden der Finanzierungs- und Verwaltungslogiken der jeweiligen Institutionen.57 In einer nächsten Ausbaustufe der JBA sollte daher nochmals über Möglichkeiten eines gemeinsamen Budgets für innovative Angebote nachgedacht werden, um übergreifende Angebote insbesondere für junge Menschen mit komplexen Förderbedarf gestalten zu können. Ein „Bildungsverlaufsregister“ im Sinne eines „funktionierenden Datenaustausch“ zwischen den Institutionen, wie es bereits mehrfach von den Experten gefordert wurde58, ist eine bleibende und herausfordernde Aufgabe für die beteiligten Akteure. Ein echt „inklusives“ Übergangssystem braucht diskriminierungssensible Ansätze, um wirklich allen jungen Menschen Teilhabe an Beruf und Gesellschaft ermöglichen zu können: unabhängig von Herkunft, Schulart, Geschlecht oder Behinderung. Der nächste Nürnberger Bildungsbericht 2025 wird daher das Querschnittsthema „Inklusion“ und damit insbesondere die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung in den Blick nehmen.
56 BIBB / BIBB-TUDa-Berufsorientierungsstudie, genannt in: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Berufsbildungsbericht 2024, Bonn, 2024, S.13. 57 Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe: „Systemfehler?! Junge Menschen am Übergangs Schule-Beruf. Ein Blick von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe“, Positionspapier der AGJ, Berlin, 21.09.2023, S.15. 58 Stellungnahme des Hauptausschusses sowie ergänzende Stellungnahme der Gruppe der Beauftragten der Arbeitgeber zum Berufsbildungsbericht 2023 S.5.
ausschusses vom 20.06.2024
SCHLAU Übergangsmanagement: Bericht zum aktuellen Stand und Perspektiven
hier: Sachverhalt Am 27.10.2023 wurde im Schulausschuss der ursprüngliche Vorschlag, beim SCHLAU-Team für Mittelschulen 6,57 VK einzusparen, dahingehend geändert, dass innerhalb eines Jahres ein neues Gesamtkonzept zur Begleitung des Übergangs der Mittelschulabsolventinnen und Mittelschulabsolventen in Ausbildung und an weiterführende Schulen erarbeitet werden wird. Gleichzeitig wurde der ursprüngliche Stelleneinsparvorschlag ausgesetzt. Das Thema wurde des Weiteren im Gemeinsamen Jugendhilfe und Schulausschuss am 30.11.2023 aufgegriffen und das weitere Vorgehen bekräftigt.
Dies ermöglicht nun die gemeinsame Entwicklung eines Konzepts der Stadt in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Staatlichen Schulamt Nürnberg.
Vor dem Hintergrund eines immer gravierender werdenden Nachwuchs- und Fachkräftemangels hätte eine bloße Streichung der von SCHLAU für Mittelschulen geleisteten Unterstützung der beruflichen Orientierung junger Menschen (mit konstant sehr hohen Übergangsquoten in duale Ausbildung) mittel- und langfristig zu höheren Folgekosten und Belastungen der öffentlichen Haushalte geführt. Das Angebot SCHLAU für Mittelschulen beruht zudem auf einer seit 2006 gewachsenen und sehr erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Zuschussgebern StMUK1 (unter fachlicher Leitung des Staatlichen Schulamts) und der Bundesagentur für Arbeit.
Der aktuelle Vertrag mit den Zuschussgebern endet am 31.08.2024. Aktuell läuft die Neuausschreibung für 225 Teilnehmerplätze für Vorentlassklassen und 440 Teilnehmerplätze für Entlassklassen, was aktuell einem Stellenumfang von 9,31 VK entspricht. Die Aussetzung der Stelleneinsparung bedeutet zunächst, dass sich SCHLAU auf die öffentliche Ausschreibung für das Schuljahr 2024/25 bewerben kann. Ob SCHLAU erneut den Zuschlag erhält, könnte zum Termin des Ausschusses bereits bekannt sein, spätestens wird dies am 03.07.2024 der Fall sein.
Die Aussetzung der Stelleneinsparung wurde unter der Maßgabe genehmigt, dass das gesamte städtische bzw. städtisch mitfinanzierte Übergangsmanagement neu gedacht und mögliche Modifizierungen und Synergien überprüft werden, auch um ggf. insgesamt Einsparungen erreichen zu können. Dazu fand innerstädtisch mit den Referentinnen sowie Expertinnen und Experten aus den Referaten IV und V ein Auftaktgespräch statt, dem Arbeitstermine folgten.
Da der Freistaat ab dem Schuljahr 2025/26 definitiv keine Zuschüsse mehr für das seit Jahren von den Finanzierungsbedingungen her umkämpfte Erfolgsprojekt IBOS bei SCHLAU bereitstellen wird, wurde im Anschluss eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Sie hat die Entwicklung eines neuen Berusforientierungsmoduls zum Ziel, welches die Erfolgsfaktoren von IBOS, SCHLAU für Vorentlassklassen und SCHLAU für Entlassklassen in sich vereint. Damit könnte es perspektivisch ein Modul über die achte und neunte Jahrgangsstufe mit flexiblen Einstiegsmöglichkeiten geben. An der Arbeitsgruppe sind beteiligt: das Staatliche Schulamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Schulleiter der IBOS-Schulen, das Bildungsbüro sowie das Amt für Berufliche Schulen.
1 StMUK = Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Welche Platzkapazitäten das in der konzeptionellen Entwicklung befindliche Modul aufweisen wird und welche Stellenanteile dafür benötigt werden, ist noch nicht geklärt. Auf den dann öffentlich auszuschreibenden Auftrag könnte sich SCHLAU wieder bewerben. Im Herbst 2024 wird entschieden werden müssen, ob und für welchen Stellenumfang die Stadt Nürnberg weiterhin die Fehlbetragfinanzierung leisten müsste (die Bezuschussung liegt bei etwa 90%).
Die weiteren geförderten SCHLAU-Projekte im Bereich der Ausbildungsakquisition sind für die nächsten Jahre abgesichert. Die Ausbildungsakquisition für Geflüchtete und Neuzugewanderte (2,0 VK) ist vom StMI2 bereits bis 31.12.2026 per Zuwendungsbescheid genehmigt. Die Ausbildungsakquisition, die Schülerinnen und Schüler aus den Berufsvorbereitungsjahren unterstützt (3,0 VK), ist derzeit zur Weiterförderung bis 31.07.2027 beantragt.
Ausblick
Über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die sich mit der Neukonzeption eines innovativen Berufsorientierungsmoduls unter Leitung der Agentur für Arbeit Nürnberg und des Staatlichen Schulamts mit Beteiligung von BgA/Bildungsbüro befasst, und die daraus folgenden Schritte kann im Ausschuss am 20.06.2024 und im gemeinsamen Ausschuss im November 2024 berichtet werden.
2 StMI = Bayerisches Staatsministerium des Innern für Sport und Integration
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Startchancen-Programm
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.02.2024
Anlagen: 3.1 Sachverhalt Antrag Integrierten Ganztagesbildung Die Linke Antrag_Startchancen-Programm_SPD
Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung berichtet zunächst über den aktuellen Stand zum Startchancen-Programm. Dabei werden die vom Kultusministerium ausgewählten 19 Nürnberger Grund- und Mittelschulen sowie der Aufbau der drei zentralen Programmsäulen vorgestellt. Neben Investitionen in eine zeitgemäße und lernförderliche Lernumgebung stehen den Schulen auch Mittel als Chancenbudget für Schul- und Unterrichtsentwicklung aber auch für Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams zu Verfügung.
Des Weiteren wird die Verwaltung wie bereits in den vorherigen Fachausschüssen über die aktuellen Entwicklungen zur Kooperativen und Integrierten Ganztagsbildung in Nürnberg sowie den damit verbundenen Gesprächen mit dem Sozial- und Kultusministerium mündlich berichten. Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfe- und Schulausschuss vor, sich für den Erhalt des kooperativen Ganztags an der Michael-Ende-Schule gegenüber dem Freitstaat Bayern zu positionieren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Startchancen-Programm investiert in Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter SchülerInnen. Michael-Ende-Schule bietet in einem hoch belasteten Stadtteil besondere Teilhabechancen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss setzt sich weiterhin für den Erhalt der "Integrierten Ganztagsbildung" an der Michael-Ende-Schule ein und wird den Freistaat erneut auffordern, die Förderung des Ganztagsmodells dauerhaft zu sichern.
ausschusses vom 20.06.2024
Sachverhalt: Startchancen-Programm
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Startchancen-Programm“ vom 22.02.2024
Das sogenannte Startchancen-Programm zielt auf eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung und möchte den Bildungserfolg weiter von der sozialen Herkunft entkoppeln. Bund und Länder investieren hierzu rund 20 Milliarden Euro in zehn Jahren, davon entfallen laut Aussage des Kultusministeriums 1,43 Mrd. Euro auf Bayern. Im Freistaat werden rund 580 Schulen teilnehmen können, davon 60% Grundschulen oder Grundstufen der Förderschulen. Auf Basis eines für Bayern erstellten Sozialindexes wurden in einem ersten Schritt 100 bayerische Grund- und Mittelschulen ausgewählt, mit denen zunächst das Programm im Schuljahr 2024/25 gestartet werden soll. Zum zweiten Startjahr 2025/26 folgen rund 480 weitere Schulen. Die Auswahl der Schulen ist unter Berücksichtigung eines Sozialindexes durch das Kultusministerium erfolgt. Folgende Indikatoren sind gleichermaßen in den Sozialindex eingeflossen: Armut (Kinderarmutsquote und Anteil Beschäftigte über Beitragsbemessungsgrenze) Migration (Anteil Kinder nichtdeutscher Familiensprache und Anteil Kinder mit Migrationserfahrung) Akademikerquote Folgende Nürnberger Schulen wurden für das Startjahr 2024/25 ausgewählt:
- Grundschule Bauernfeindschule 11. Mittelschule Insel Schütt 2. Grundschule Carl-von-Ossietzky-Schule 12. Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule 3. Carl-von-Ossietzky-Mittelschule 13. Grundschule Knauerschule 4. Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule 14. Grundschule Kopernikusschule 5. Grundschule Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 15. Grundschule Michael-Ende-Schule 6. Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule 16. Grundschule Scharrerschule 7. Georg-Ledebour-Grundschule 17. Mittelschule Sperberschule 8. Georg-Ledebour-Mittelschule 18. Mittelschule St. Leonhard 9. Grundschule Georg-Paul-Amberger-Schule 19. Grundschule Wiesenschule 10. Mittelschule Hummelsteiner Weg
In einer digitalen Informationsveranstaltung des Kultusministeriums wurden den Sachaufwandsträgern sowie den beteiligten Schulen Ende April die drei zentralen Programmsäulen genauer erläutert:
Säule I
•Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte) •Bis zu 830.000 € pro Schule in der gesamten Programmlaufzeit
Säule II
•Chancenbudget für Schul- und Unterrichtsentwicklung (z. B. digitale Tools oder auch Referentinnen und Referenten) •Bis zu 82.000 € pro Schule pro Schuljahr
Säule III
•Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (z. B. zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler oder für eine lernförderliche Elternarbeit) •Bis zu 82.000 € pro Schule pro Schuljahr
Die Sachaufwandsträger sowie die Schulen hatten im Anschluss bis zum 09.05.2024 die Möglichkeit, einer Teilnahme zu widersprechen. Anfang Juni 2024 meldet das Kultusministerium die teilnehmenden Schulen an den Bund und wird dann in einer Auftaktveranstaltung über das weitere Vorgehen informieren.
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(OBERBÜRGER ME IS T E R
0 Z MAi 2024
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An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 06.05.2024
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke
Für den Erhalt der "Integrierten Ganztagesbildung" an der
Michael-Ende-Schule
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die "Integrierte Ganztagesbildung" an der Michael-Ende-Schule im Nürnberger Stadtteil St. Leonhard ist ein beispielhaftes Bildungskonzept, das allen Kindern im Stadtteil, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder den familiären Möglichkeiten, gleiche Bildungschancen eröffnet. Die enge Verzahnung von Ganztagsschule und Hort fördert die individuelle Entwicklung der Kinder und unterstützt sie im Alltag.
Der angekündigte Entzug der staatlichen Förderung durch die Bayerische Staatsregierung gefährdet jedoch den Fortbestand dieses einzigartigen Modells. Dies hätte gravierende Folgen für die Kinder in St. Leonhard und würde ihre Bildungs chancen sowie ihre soziale und emotionale Entwicklung massiv einschränken.
Der Nürnberger Stadtrat beschließt daher:
-
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderung der "Integrierten Ganztagesbildung" an der Michael-Ende-Schule in St. Leonhard dauerhaft zu sichern.
-
Der Oberbürgermeister und die Schulreferentin werden beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Erhalt der "Integrierten Ganztagesbildung" an der Michael-Ende-Schule zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
0^^
Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
Stadtratsgruppe Die Linke
Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231 -2906 STADTRATS FRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
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SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 22. Februar 2024 Antragsteller: Dr. Prölß-Kammerer
Startchancen-Programm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Startchancen-Programm ist ein wichtiges bildungspolitisches Vorhaben des Bundes. Hier sollen Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen gefördert werden. Die Länder sind ebenfalls finanziell beteiligt. Geld soll mit diesem Programm dort investiert werden, wo es am dringendsten benötigt wird.
Das Programm soll zum Schuljahresstart 2024/25 beginnen. Es beinhaltet zum einen Investitionen in Schulen als Lernort z.B. mit Modernisierungen von Schulgebäuden bzw. Investitionen in die Ausstattung. Weitere Mittel gehen über ein Chancenbudget direkt an die Schulen und sie können diese für Ausflüge, Fortbildungen, Öffnung in den Sozialraum oder berufliche Orientierung verwenden. Hinzu kommen multiprofessionelle Teams und die Schulsozialarbeit soll gestärkt werden. Die Schulen, die ab Schuljahr 2024/25 an dem Programm teilnehmen sollen, sollen bis zum 1.6.2024 von den Ländern ausgewählt werden. Insbesondere Grundschulen sollen hier beteiligt werden. In Bayern können sich derzeit (Stand Februar 2024) 580 Schulen beteiligen, davon 348 Grundschulen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher für den gemeinsamen Ausschuss Schule und Jugendhilfe folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet den aktuellen Stand, wie die Mittel in Bayern verteilt werden sollen und inwiefern die Stadt Nürnberg an diesem Verfahren beteiligt ist und profitieren wird. 2) Die Verwaltung berichtet, ob die geplanten Mittel bereits zum kommenden Schuljahr auch in Nürnberg fließen können. 3) Die Verwaltung berichtet, sobald klar ist, an welche Schulen die Mittel für welche Maßnahmen fließen werden und insbesondere auch darüber, welche Maßnahmen hier besonders gefördert werden sollen, z.B. Stadtteilöffnung, multiprofessionelle Teams mit externen Partnern u.a.
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
- Die Verwaltung berichtet, ob vom Startchancen Programm auch der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen profitieren und weiter ausgebaut werden kann. Dabei ist auch wichtig, sowohl die vorhandenen Stellen abzusichern bzw. die Kofinanzierung sicherzustellen bzw. den Freistaat Bayern über das Programm auch stärker miteinzubinden.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzende schulpolitische Sprecherin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff: Fortschreibung 2024: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,
Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in
Nürnberg
Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage 4.2 Anlage A-Maßnahmenliste 2024
Sachverhalt (kurz): Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung des zuletzt 2023 aktualisierten Masterplanes zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern (siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfeund Schulausschuss vom 29.06.2023). Da seit der letzten Fortschreibung des Masterplans im Jahr 2023 noch keine aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung erstellt wurde, basiert die hier vorliegende Fortschreibung noch auf den Annahmen der letzten Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2022 sowie der Schulraumentwicklungsplanung von 2023.
Zentrales Ergebnis der diesjährigen Fortschreibung des Masterplanes ist eine Übersicht zur aktuellen Versorgungslage sowie die Aktualisierung der Ausbauplanung (siehe Beilage 4.2 „Fortschreibung A-Maßnahmen 2024“), die nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren eingespeist wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC- und MIP-Anmeldungen
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2024) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BICund MIP-Verfahren einzuspeisen.
2025 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Entscheidungsvorlage
Fortschreibung 2024: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-
gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für
Grundschulkinder in Nürnberg
Ziele und Aufbau und des vorliegenden Berichts
Die Referate IV und V/Jugendamt erstellen jedes Jahr gemeinsam auf Basis der aktuellen Entwicklungen und der geltenden Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik den Masterplan zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern.
Da seit der letzten Fortschreibung des Masterplans im Jahr 2023 noch keine aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung erstellt wurde, basiert die hier vorliegende Ausschussvorlage noch auf den Annahmen der letzten Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2022 sowie der Schulraumentwicklungsplanung von 2023.
Eine grundlegende und umfangreiche Aktualisierung und Fortschreibung des Masterplans ist für das Jahr 2025 geplant. Hierzu wird das Amt für Stadtforschung und Statistik im Sommer/Herbst 2024 eine aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung vorlegen.
Die hier vorliegende Fortschreibung zum Masterplan 2024 stellt daher eine wesentlich weniger umfangreiche Version als der Masterplan 2023 dar. Im Fokus stehen eine Übersicht zur aktuellen Versorgungslage im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg sowie eine Fortschreibung der Ausbauplanung (siehe Anlage „Fortschreibung A-Maßnahmen 2024“).
Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren1 eingespeist.
Aktueller Stand der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschul-
kinder in Nürnberg
Wie in anderen bayerischen Großstädten auch ist die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter in Nürnberg anhaltend hoch. Für sehr viele Elternhäuser ist für eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter zwingend erforderlich. Oft ist die Lebenswirklichkeit der Familien durch die Notwendigkeit der Berufstätigkeit (soweit vorhanden) beider Elternteile geprägt sowie durch hohe Anforderungen an ihre Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbetrifft.
Der Anstieg des prozentualen Bedarfs im Grundschulalter lässt sich anhand der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses nachvollziehen, in welchen analog der Bedarfsentwicklung die Ausbauziele stetig weiterentwickelt wurden:
1 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan
Jugendhilfeausschuss 5. Juli 2007: Bis 2010: Ausbauziel Horte: 27% Bis 2013: Ausbauziel Horte: 40%2 Jugendhilfeausschuss 21. März 2013: Bis 2020: Ausbauziel Horte: 50% (einzelne Standorte 60%)3 zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 70% Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss 03. Juli 2014: Langfristig: Ausbauziel Horte: 60% zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 80% Gemeinsamer Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30. November 2017 Langfristig: Gesamtversorgungsziel: 80% Langfristig bei Einführung Rechtsanspruch: 90%
Im Schuljahr 2023/2024 standen für knapp 17.300 Grundschulkinder rd. 12.300 Ganztagsplätze in Kinderhorten, Mittagsbetreuung oder offener und gebunden Ganztagsschule zur Verfügung. Damit konnten ca. 71% der Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot erhalten.
Im Vergleich zum Schuljahr 2022/2023 standen somit etwa 400 Ganztagsplätze mehr zur Verfügung. Weil im selben Zeitraum auch die Gesamtzahl an Grundschulkindern um etwa 500 Grundschulkinder anstieg, ist trotz gestiegener Anzahl an Ganztagsplätzen kein Anstieg der prozentualen Versorgungsquote zu verzeichnen.
| Stand SJ 2022/2023 | Stand SJ 2023/2024 | |||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Prozent | Anzahl | Prozent | |
| Grundschulkinder4 | 16.800 | 100% | 17.300 | 100% |
| Hort5 | ca. 8.600 | 51% | ca. 8.100 | 47% |
| Kombieinrichtung6 | In Hort enthalten | - | ca. 800 | 4% |
| Mittagsbetreuung (Kapazität)7 | 2.363 | 14% | ca. 2.400 | 14% |
| Mittagsbetreuung (Überbelegung)8 | 422 | 3% | ca. 500 | 3% |
| Gebundene Ganztagsschule9 | 280 | 1,6% | 280 | 1,6% |
| Offene Ganztagsschule10 | 237 | 1,4% | 237 | 1,4% |
2 Zum Vergleich: Stichtag 31.04.2014: Hortversorgungsquote lag bei knapp 39% (siehe Masterplan 2014) 3 Zum Vergleich: Schuljahr 2020/2021: Hortversorgungsquote lag bei rund 51% (siehe Masterplan 2020) 4 Anzahl an Kindern in öffentlichen Grundschulen 5 Plätze in Horten, Häusern für Kinder usw. 6 Plätze in Kombieinrichtungen (z.B. Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung); bis SJ 2022/2023 in Platzzahl „Hort“ enthalten. 7 Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl 8 Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über der Kapazität 9 GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt; Plätze der Integrierten und Kooperativen Ganztagsbildung im gebundenen Ganztag werden bei Kombieinrichtung erfasst 10 GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Friedrich-Hegel-Schule
| SUMME | ca. 11.900 | 71% | ca. 12.300 | 71% |
|---|
In den vergangenen rund 20 Jahren wurde der Ausbau von ganztägigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder in Nürnberg umfassend vorangetrieben.
| Stand | Stand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2002 | 2023/2024 | ||||
| Hort | 3.000 | 8.900 | |||
| Mittagsbetreuung, offener | 1.800 | 3.400 | |||
| und gebundener Ganztag | |||||
| SUMME Ganztagsplätze | 4.800 | 12.300 | |||
| Ausbau Plätze seit 2002 | + 7.500 |
Im Vergleich zum Jahr 2002 standen im Schuljahr 2023/2024 etwa zweieinhalbmal so viele Ganztagsplätze in Nürnberg zur Verfügung. Die Zahl der Hortplätze konnte sogar fast verdreifacht werden.
Eine detaillierte Übersicht zur Entwicklung der einzelnen Angebotsformen kann nachfolgender Grafik entnommen werden:
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Referat für Schule und Sport
Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der langfristig prognostizierten Anzahl von mindestens 17.500 Grundschulkindern an den öffentlichen Grundschulen, werden etwa 15.800 Ganztagsplätze zum Schuljahr 2029/2030 benötigt. Mit Blick auf die im Schuljahr 2023/2024 zur Verfügung
stehenden etwa 12.300 Ganztagsplätze bedeutet dies, dass weitere rund 3.500 Plätze noch zu schaffen sind.
Fortschreibung Masterplan 2024
Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weiteren Ausbauplanung
Für die Fortschreibung des Masterplans 2024 wurden die festgelegten Raumzuschnitte der Planungsregionen aus dem Masterplan 2020 beibehalten.
Planungsregion Nord-Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Großgründlach 43, GS Friedrich-Staedtler- Schule 36, GS Wahlerschule 22, GS Thoner Espan 52, GS Theo-Schöller-Schule 48, GS St. Johannis 01, GS Ludwig-Uhland-Schule 52, GS Friedrich-Hegel-Schule 34, und die neuen Grundschulstandorte GS Forchheimer Straße und GS Knoblauchsland, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Mit der geplanten Inbetriebnahme der GS Forchheimer Straße zum September 2024 kann ein wichtiger Meilenstein in der Planungsregion erreicht werden.
An der Ludwig-Uhland-Schule wird ein Neubau für die Grundschule Ludwig-Uhland-Schule (4 Züge, 16 Klassen) errichtet. Parallel dazu wird die Pilotystraße (ehemaliges Berufsschulgebäude) für eine Interimsnutzung durch die Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ertüchtigt. Beide Maßnahmen zusammen ermöglichen die Generalsanierung des dringend sanierungsbedürftigen Bestands-Schulhauses für die zukünftige alleinige Mittelschulnutzung. Durch den Großbrand im Mai 2022 wurde der Neubau des Hauses für Kinder in der Grünewaldstraße 18b mit geplanten 100 Kindergarten- und 150 Hortplätzen vollständig zerstört. Das ausgebrannte Gebäude wird am selbigen Standort wiedererrichtet.
An der Friedrich-Hegelschule ist ein Neubau auf dem Schulgelände für Fachunterrichtsräume und insgesamt 150 Hortplätze geplant.
In St. Johannis wird das Bestandsschulhaus in der Adam-Kraft-Straße 2 sowie das Schulhaus in der Lange Zeile saniert und die Betreuungskapazitäten ausgebaut.
An der Wahlerschule ist eine Schulerweiterungsbaumaßnahme sowie der Neubau einer integrativen Kindertagesstätte sowie eines Allwetterplatzes mit Weitsprunggrube geplant.
Des Weiteren ist langfristig die Errichtung einer zusätzlichen Grundschule im Knoblauchsland
- voraussichtlich auf dem Gebiet des ehemaligen Hefe-Werks „Beim BAST“ in Buch – geplant.
Hier wurden bereits Bedarfe für Räumlichkeiten für einen Schul- und Betreuungsbau definiert.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Nord-Westen siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind: GS St. Johannis GS Friedrich-Hegel-Schule GS Wahlerschule
Mit der Fortschreibung 2024 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS Wahlerschule: Baumassenstudie für den Schulcampus; Durchgeführt in 2023.
Planungsregion Nord-Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Buchenbühl 27, GS Ziegelstein 19, GS Konrad- Groß-Schule 37, GS Gebrüder-Grimm-Schule 17, GS Bismarckschule 10, GS Bartholomäus- Schule 62, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Nord-Osten siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind: GS Konrad-Groß-Schule
Planungsregion Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Laufamholz 33, GS Theodor-Billroth-Schule 09, GS Thusnelda-Schule 53, GS Zerzabelshof mit Viatis- und Siedlerstr. 55, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
In der Planungsregion ist an der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. Die Sporthalle musste vorläufig temporär geschlossen werden. Im Rahmen der Baumaßnahme soll auch ein rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule) mit rund 75-80 Plätzen geschaffen werden.
Am Standort der Grundschule Laufamholz ist eine Schulerweiterungsmaßnahme mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten auf dem Grundstück Moritzbergstraße 29 geplant.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Laufamholz GS Zerzabelshof (Dep. Siedlerstraße)
Planungsregion Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Friedrich-Wanderer-Schule 56, GS Reutersbrunnenschule 42, GS Knauerschule 29, GS Carl-von-Ossietzky-Schule 38, GS Michael-Ende- Schule 49, GS Henry-Dunant-Schule 11, GS Georg-Paul-Amberger-Schule 61 und die neuen Grundschulstandorte: GS West und GS Tiefes Feld, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Durch den Neubau an der Friedrich-Wanderer-Schule (125 Hortplätze und 4 AUR, seit 2023 in Betrieb) und den Neubau an der GS Reutersbrunnenschule (150 Hortplätze und 8 AUR, voraussichtliche Inbetriebnahme 2025) wurden bzw. werden wichtige Meilensteine in der Planungsregion erreicht.
Zur Deckung der Schul- und Betreuungsbedarfe im Nürnberger Westen ist zudem die Errichtung einer neuen Grundschule mit 12 Klassen und integriertem Ganztagsangebot notwendig. Zusätzlich ist die Errichtung eines Hort-Neubaus notwendig, wofür aktuell noch ein Grundstück gesucht wird.
Im Neubaugebiet Tiefes Feld ist der Neubau einer Grundschule mit Betreuungsangebot vorgesehen.
An der Carl-von-Ossietzky-Grundschule erfolgen Baumaßnahmen zu Erweiterung der Schulraum- und Betreuungskapazitäten, der Ausbau der Sportflächen sowie Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: Neue GS West Hort Fürther Straße Neue GS Tiefes Feld GS Carl-von-Ossietzky-Schule
Planungsregion Süd-Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Gebersdorf 65, GS Birkenwaldschule 20, GS Helene-von-Forster-Schule 44, GS Eibach mit Dep. Hopfengartenweg 14, GS Erich-Kästner- Schule 12, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau für 14 Klassen und 125 Plätze als rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule) notwendig.
An der GS Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 20 Klassen (inkl. Deutschklassen) erforderlich. Die Prüfung schließt alle Gebäude mit ein und es soll ein Gesamtkonzept für Grundschule, Mittelschule und Hort bzw. Kombieinrichtung (ca. 300 Plätze) entwickelt werden.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Süd-Westen siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind: GS Erich-Kästner-Schule GS Birkenwaldschule
Planungsregion Südliche Vororte
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Max-Beckmann-Schule 08, GS Martin-Luther- King-Schule 31, GS Katzwang 28, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt ein Neubau eines 3gruppigen Kinderhortes (mit Flex-Gruppe) dem Areal der Van-Gogh-Straße.
Auf dem Grundstück der Stadt Nürnberg „Am Bruckweg“ entsteht durch einen freien Träger ein „Soziales Kompetenz-Zentrum Kornburg“, das aus einem Haus für Kinder mit Krippen-, Kindergarten und Hortgruppen sowie einem Pflegeheim besteht.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Südliche Vororte siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Max-Beckmann-Schule (Kinderhort Van-Gogh-Str.) GS Martin-Luther-King-Schule (Hortneubau und Sanierung Schule)
Planungsregion Mitte / Altstadt
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Paniersplatz 39, GS Insel Schütt 25, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Umbau des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in ein „Betreuungshaus“ mit einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Mitte / Altstadt siehe A- Maßnahmenliste. Diese sind: GS Insel Schütt
Planungsregion Südstadt
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Wiesenschule 64, GS Kopernikusschule 15, GS Holzgartenschule 63, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 21, GS Sperberschule 51, GS Maiacher Straße 32, GS Scharrerschule 47 und die neuen Grundschulstandorte GS Brunecker Str., GS Süd / Schönweißstraße, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Der Mangel an Hortplätzen ist in der Planungsregion Südstadt stadtweit am höchsten.
Im neuen Stadtteil Lichtenreuth entsteht eine neue 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung.
An der Scharrerschule ist ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände geplant.
In der Schönweißstraße soll nach dem Auszug der B14 eine neue Grundschule mit Kombieinrichtung errichtet werden. Eine Herausforderung stellen die sehr geringen Freiflächen dar.
Die Grundschule Sperberschule wird für die Sanierung des Schulgebäudes inklusive Kinderhort an den Herschelplatz ausgelagert.
Auf dem Areal „Frankenstraße/Tiroler Straße/südlich des Z-Baus“ ist auf einer der städtischen Flächen für Gemeinbedarf ein Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes mit 100 Plätzen geplant.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Südstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Lichtenreuth GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule GS Scharrerschule GS Süd / Schönweißstr. GS Sperberschule
Planungsregion Süd-Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Regenbogenschule 41, GS Bauernfeindschule 07, GS Kettelerschule 30, GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstraße 60, GS Adalbert-Stifter-Schule 26, GS Astrid-Lindgren-Schule 45, GS Georg-Ledebour-Schule 16, GS Altenfurt 18, GS Fischbach 13, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
An der GS Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes. Hierfür soll eine Baumassenstudie durchgeführt werden.
An der GS Astrid-Lindgren-Schule ist ein Neubau bzw. Sanierung/Erweiterungsbau sowohl für die GS Astrid-Lindgren-Schule als auch für die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg- Langwasser geplant. Für die GS Astrid-Lindgren-Schule werden 75 Plätze Kombieinrichtung geplant. Für die Grundschulstufe des SFZ Langwasser wird ein 3-gruppiger integrativer Hort (ca. 54 Plätze) geplant. Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Weitere Details zu den aktuellen Maßnahmen in der Planungsregion Süd-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Regenbogenschule GS Astrid-Lindgren-Schule
Weiteres Vorgehen
Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.
Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2025 auf Basis neuer Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung erfolgen.
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Anlage: Fortschreibung A-Maßnahmen 2024
Erläuterungen zur Darstellung der aktuellen A-Maßnahmenliste
Allgemeine Anmerkungen zum Aufbau und Inhalt der Liste: Die folgende A-Maßnahmenliste fasst die Ergebnisse der diesjährigen Fortschreibung zum Masterplan für „Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ zusammen. Die Darstellung der A-Maßnahmen erfolgt dabei anhand von 9 Planungsregionen, beginnend mit der Planungsregion Nord-Westen und endend mit der Planungsregion Süd-Osten. Diese Planungsregionen ermöglichen eine Betrachtung von regional zusammenhängenden Grundschulsprengeln und sollen auch als Gliederung für die nächste umfassende Schulraumentwicklungsplanung dienen. A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, werden in der A-Maßnahmenliste 2024 nicht mehr aufgeführt. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt sind Maßnahmen, die aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bzw. Entwicklungen nicht mehr notwendig sind oder auf der Zeitschiene niedriger priorisiert wurden. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Schule“: In der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ werden für den Schulbereich zunächst die aktuellen Schulkinderzahlen (Schuljahr 2023/2024) und die voraussichtliche Entwicklung der Schulkinderzahlen für die Jahre 2025 (kurzfristige Betrachtung), 2030 (mittelfristige Betrachtung) sowie das Jahr 2035 (langfristige Betrachtung) dargestellt. Die voraussichtliche Entwicklung der Schulkinderzahlen erfolgt auf Grundlage der aktuellen Sprengelgrenzen bzw. auf geplanten Änderungen der Sprengelzuschnitte durch das Referat für Schule und Sport. Zukünftige Sprengelzuschnitte unterliegen jedoch Unsicherheiten und Schwankungen. Insofern kann es zu Abweichungen kommen. Für jeden Schulstandort ist die schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen (Unterrichtskapazität) im Schulgebäude dargestellt. Eine darüberhinausgehende Aufnahme von Regelklassen erfordert Lösungen (z.B. Auflösung von grundsätzlich zwingend notwendigen Fachunterrichtsräumen, Doppelnutzung Mittagsbetreuungsräume), welche die pädagogische und schulorganisatorische Arbeit beeinträchtigen (z.B. Nachmittagsunterricht, Busshuttle an andere Standorte). Weitere Klassenmehrungen können oftmals in den Schulgebäuden nicht mehr aufgenommen werden, da bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. An diesen Standorten braucht es kurzfristige Interimslösungen (z.B. Container). Deshalb wird der Bedarf an Klassen im Abgleich zwischen Schulkinderprognose und vorhandenem Raumangebot und der Handlungsbedarf beschrieben. In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden für den Schulbereich die Planungen zur Schulraumentwicklung auf Basis des formulierten Handlungsbedarfs konkretisiert. Unter der Überschrift „Angestrebte Zielgröße“ wird die angestrebte Anzahl an Klassen am Schulstandort nach Abschluss der Maßnahme benannt. Um für die Bewältigung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs im Zeitverlauf die notwendige Flexibilität gewährleisten zu können, plant das Referat für Schule und Sport bei den anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten von Grundschulen die Unterrichtsflächen in der Größe, dass eine Beschulung von Klassen bis zu der durch den Migrationsteiler bedingten Obergrenze von 25 Schulkindern möglich ist. Die Verbindung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung steht vor der Herausforderung, dass je nach Bereich unterschiedliche Betrachtungsebenen zu Grunde gelegt werden. In der Schulraumentwicklungsplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel die Anzahl an Klassen. In der Jugendhilfeplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel das einzelne Kind bzw. der einzelne Betreuungsplatz. Deshalb müssen die Betrachtungsebenen Klasse und Betreuungsplatz aufeinander abgestimmt werden. Hierfür werden im Masterplan folgende Begriffe verwendet: o Unterrichtskapazität: Bezeichnet die für den jeweiligen Schulstandort schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen im Schulgebäude. o Kapazitätswert: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl an Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und des migrationsbedingten Klassenteilers von 25 Schulkindern pro Klasse. Bei einer 5-zügigen Grundschule beträgt der Kapazitätswert somit bis zu 500 Schulkinder (=20 Klassen * 25 Schulkinder). Der Kapazitätswert ist anzuwenden bei Baumaßnahmen, bei denen es bestehende oder durch schulische Erweiterung zusätzlich entstehende Versorgungslücken im Abgleich mit bereits vorhandenen Angeboten bzw. Einrichtungen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern im Schulsprengel zu schließen gilt. o Klassenbildungs-Richtwertkapazität: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl von Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und der jährlich neu durch Vorgaben des Kultusministeriums festgelegten Höchstschülerzahl für Klassenbildungen. Diese beträgt beispielsweise für das Schuljahr 2023/2024 28 Schulkinder pro Klasse. Bei einer 5-zügigen Grundschule beträgt die Klassenbildungs-Richtwertkapazität somit bis zu 560 Schulkinder (= 20 Klassen * 28 Schulkinder). Die Klassenbildungs-Richtwertkapazität ist anzuwenden bei Neubaumaßnahmen, bei denen das gesamte Ganztagsangebot in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot umgesetzt wird und keine externen Einrichtungen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern zur Verfügung stehen. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Mittagsbetreuung/Offener Ganztag“: Für die Mittagsbetreuung wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ das aktuelle Angebot dargestellt. Dabei wird in der Regel die Kapazität der Mittagsbetreuung laut geprüfter Kennzahl (Erläuterung siehe Bericht) sowie die Versorgungsquote angegeben. Für einzelne Standorte, an denen die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung signifikant von der Kapazität der Mittagsbetreuung laut geprüfter Kennzahl abweicht, wird zusätzlich auch die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2023/2024 angegeben. Etwaige Veränderungen werden in der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ beschrieben. Bei Bedarf erfolgt die Darstellung entsprechend dem „Nürnberger Weg“ zusammen mit dem Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“: Für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“ wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ zunächst einmal die aktuelle Versorgungssituation durch Horte im laufenden Schuljahr beschrieben. In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden die erforderlichen Planungen für Horte bzw. Kombieinrichtungen (z.B. Kooperative Ganztagsbildung) beschrieben. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Spielhöfe“: Ergänzend zu den Darstellungen der Bedarfs- und Planungssituation zur Grundschulkinderbetreuung werden die Spielhöfe in die Betrachtung des Masterplanes mit einbezogen. Spielhöfe sind von den Planungen direkt betroffen: Bei Schulneubauten sollten diese direkt mit geplant werden, bei Um- bzw. Erweiterungsbauten gilt es, deren Bestand zu sichern bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen. Bei Maßnahmen, bei denen Spielhöfe betroffen sind, muss die DIN 18034 beachtet werden. Es muss in der Qualität mindestens die Note 3 sowie in der Inklusion mindestens die Stufe 1 erreicht werden.
Anmerkungen zur Darstellung Planungsstand
Die Darstellung orientiert sich an den Phasen des BauInvestitionsControllings (BIC). BIC-Phase 0: BIC-Anmeldung BIC-Phase 1: Freigabe Referentenrunde / Planungsauftrag BIC-Phase 2: Projektkonkretisierung BIC Phase 3: Planung BIC-Phase 4: Aufnahme im MittelfristigenInvestitionsPlan (MIP), mit sogenanntem „Projekt Freeze“ nach Beschluss im Ältestenrat BIC-Phase 5. Bauvorbereitung BIC-Phase 6: Bauausführung
Nachfolgend sind A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, nach Planungsregionen aufgeführt (nicht abschließende Aufzählung; darüber hinaus gibt es Schul- und Hortbaumaßnahmen außerhalb der A-Maßnahmenliste): Planungsregion 1 Nord-Westen: o GS St. Johannis: Sanierung Schulhaus Adam-Kraft-Straße; Beginn Sanierung 2024 o GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit 150 Hortplätzen; Inbetriebnahme noch unklar nach Brand o GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule; Inbetriebnahme voraussichtlich 4. Quartal 2024 o GS Forchheimer Straße: Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 3. Quartal 2024 o GS Thoner Espan: Neubau 4-zügige Grundschule mit 250 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterungsbau „1. Bauabschnitt“ mit 150 Hortplätzen und Schulerweiterung; In Betrieb o GS Friedrich-Staedtler-Schule: Neubau Hort Neunhof mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Wahlerschule: Baumassenstudie für den Schulcampus; Durchgeführt in 2023 Planungsregion 2 Nord-Osten: o GS Gebrüder-Grimm-Schule: Neubau mit 150 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Ziegelstein: Umbau Hausmeisterwohnung in Hort; In Betrieb o Zentralhort Merseburgerstraße; In Betrieb Planungsregion 3 Osten: keine realisierten A-Maßnahmen, jedoch geplante Maßnahmen in A-Maßnahmenliste enthalten. Planungsregion 4 Westen: o GS Reutersbrunnenschule: Erweiterungsbau mit 8 AUR und 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich zum Schuljahr 2025/2026 o GS Friedrich-Wanderer-Schule: Neubau Hort mit 125 Hortplätzen und 4 AUR; In Betrieb o GS Henry-Dunant-Schule: Ersatz-Neubau als 5-zügige Grundschule am Standort mit Betreuungsangebot (Kooperativer Ganztag); Inbetriebnahme voraussichtlich 2025. Planungsregion 5 Süd-Westen: o GS Eibach-Fürreuthweg: Ersatzneubau 3,5-zügige Grundschule mit DFK-Klassen und 150 Plätzen Kombieinrichtung sowie Neubau 5-gruppiger Hort mit Erziehungsberatungsstelle; Inbetriebnahme vorauss. 2025 o GS Erich-Kästner: Ersatzneubau Hort mit 75 Hortplätzen; In Betrieb o GS Helene-von-Forster: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 6 Südliche Vororte: o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterung der Grundschule mit Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Katzwang: Neubau Hort Gaulnhofer Straße (Hort Johannes-Brahms-Str.) mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterungsbau Red Box mit 75 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 7 Mitte / Altstadt: o GS Insel Schütt: Umbau des „Herrenschießhaus“ zu einem Kinder- und Jugendhaus und einen 2-gruppigen Hort; Inbetriebnahme voraussichtlich 2024 o GS Paniersplatz: Schaffung von Hortplätzen im Zuge eines Kita-Neubaus (Haus für Kinder) durch einen freien Träger (= Maßnahme ohne BIC-Relevanz und deshalb aus der A-Maßnahmenliste gestrichen) Planungsregion 8 Südstadt: o GS Maiacher Straße: Ersatzneubau 3-zügige Grundschule mit 150 Plätzen Kombieinrichtung; In Betrieb o GS Holzgarten: Neubau Hort Forsthofstraße; In Betrieb o GS Holzgarten: Umbau Bleiweißbunker zu Hort mit 87 Hortplätzen; In Betrieb o GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule: Interimsbau mit 8 AUR und 75 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 9 Süd-Osten: o GS Fischbach: Erweiterungsbau Hort mit 75 Plätzen und 1-fach-Sporthalle und Schulerweiterung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2025 o GS Bauernfeind: Neu- und Erweiterungsbau mit 125 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Gretel-Bergmann-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule und Hort mit 200 Hortplätzen, Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung; In Betrieb o Zentralhort Zugspitzstraße mit 75 Hortplätzen; In Betrieb o GS Altenfurt: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Kettelerschule: Neubau Hort mit Schulerweiterung (4 AUR) und Mittagsbetreuung; In Betrieb
Planungsregion 1 Nord- Westen
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 01 Schul- nummer 6583 | St. Johannis | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2023 18 Klassen 400 Schüler/-innen Nach Nutzungsaufnahme GS Forchheimer Straße Sprengelver- schiebung von GS St. Johannis nach GS Forchheimer Straße: 2025 15 Klassen 360 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 370 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 343 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 19 Klassen (durch Mitnutzung Schulhaus Lange Zeile und Auflö- sung von Fachunterrichtsräumen) Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten im Bestandsgebäude Adam-Kraft-Straße rei- chen nicht aus. | Schule: Angestrebte Zielgröße 16 Klassen Maßnahmenart Realisierung in zwei Schritten: 1. Schritt: Sanierung des Bestandsschulhauses Adam-Kraft-Straße 2 mit einer Un- terrichtskapazität für 10 Klassen und 100 Plätzen Kombieinrichtung in zwei Bauabschnitten. Während der Sanierung Teilauslagerung der Grundschule und Auslagerung des Hortes (65 Plätze) in das Bestands- schulhaus Lange Zeile als Interim. Nach Abschluss der Sanierung Adam-Kraft-Straße und während der Sanierung des Schulhauses Lange Zeile (siehe 2. Schritt) wird das Be- standsschulhaus Adam-Kraft-Straße mit 14 Klassen und 100 Plätzen Kombieinrichtung belegt. Dabei werden vier Räume des Hortes inte- rimsweise am Vormittag für Unterricht genutzt. 2. Schritt: Sanierung und Umbau des Bestandsschulhauses Lange Zeile mit einer Unterrichtskapazität für 6 Klassen und einem nach Möglichkeit rechts- anspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung / offene Ganztagsschule) mit etwa 80 Plätzen. | 1.Schritt: Sanierung Adam-Kraft- Str. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) 2. Schritt: Sanierung Lange Zeile Ref.IV (alleine) | BIC-Phase: 5 (siehe realisierte Maßnahme) BIC-Phase: 1 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 45 Plätze 12 % | Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Nach Abschluss der Sanierung des Bestandsschulhauses Adam-Kraft- Straße 2 (1. Schritt) werden Mittagsbetreuung (45 Plätze) und Kinder- hort (65 Plätze) zu einer Kombieinrichtung mit 100 Plätzen im Gebäude Adam-Kraft-Straße zusammengeführt. Der noch offene Bedarf an Ganztagsplätzen (rund 80 Plätze) soll nach der Sanierung im Bestandsschulhaus Lange Zeile (2. Schritt) durch ein nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllendes schulisches Angebot (Mit- tagsbetreuung oder offener Ganztag) abgedeckt werden. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 63% % / 253 Plätze | |||||
| Spielhof: Vorhanden | Spielhof: Neugestaltung des Spielhofs im Rahmen der Sanierung entsprechend der DIN 18034 (Qualität mindestens die Note 3 und Inklusion mindes- tens die Stufe 1). |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 34 Schul- nummer 6594 | Friedrich Hegel-Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2023 23 Klassen 513 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule Nach Nutzungsaufnahme GS Forchheimer Straße Sprengelver- schiebung von GS Friedrich-Hegel nach GS Thoner Espan 2025 23 Klassen 551 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2030 24 Klassen 575 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2035 23 Klassen 541 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus Das Schulhaus hat mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts Un- terrichtskapazität für 20 Regelklassen und 4 Partnerklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Die schulischen Raumkapazitäten sind nicht ausreichend. | Schule: Angestrebte Zielgröße 5,5-zügige Grundschule (22 Klassen) + 4 Partnerklassen Merianschule Gesamt: 26 Klassen Maßnahmenart In einem Neubau auf dem Schulgelände (2. Bauabschnitt) werden zwei schulische Bildungsmodule „Werken und Gestalten“ sowie „Musik und Inklusion“ untergebracht. Durch die Verlagerung der Fachräume in den Neubau werden im Haupthaus ehemalige Klassenzimmer frei, die be- helfsmäßig in Fachunterrichtsräume umgewandelt worden waren und jetzt wieder in die originäre Nutzung für Klassenunterricht zurückgeführt werden. Die Neuerrichtung der Fachunterrichtsräume hat somit auch den Vorteil, dass diese mit notwendigen (und förderfähigen) Nebenräu- men passgenau für das spezifische Fach (z.B. Werken, Musik) gebaut und ausgestattet werden können und die Ansprüche eines zeitgemäßen Fachunterrichts erfüllen. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 3 (MIP-Aufnahme für Haushalt 2025 geplant) |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Offene Ganztagsschule: 140 Plätze 27 % | Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: 2021 mussten kurzfristig die bestehenden Containerräume der OGTS geräumt werden. Die offene Ganztagsschule wurde zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 auf 140 Plätze erweitert. Der OGTS bleibt am Standort Friedrich-Hegel-Schule in den aktuell genutzten Räumen langfristig er- halten (2.OG Neubau 1.BA und 2.OG Haupthaus). Nach Abschluss des Neubaus (siehe oben) kann die Anzahl an Plätzen (falls möglich) wieder auf 100 Plätze OGTS reduziert werden. Die offene Ganztagsschule soll nach Möglichkeit zu einem rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsange- bot weiterentwickelt werden. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung (Versorgung ohne Berücksichtigung der Merianschule, da diese über HPT ein Angebot hat) Aktuelle Versorgungsquote: 42 % / 215 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Nach Auszug des Kindergartens „Am Stadtpark“ aus dem Hort-Contain- ergebäude (voraussichtlich Sommer 2024) wird das Containergebäude zurückgebaut, um ein Baufeld für den Neubau zu schaffen. Im Neubau auf dem Schulgelände (2. Bauabschnitt) werden zwei Hort- Module untergebracht, ein „75er inklusiver Hort“ und ein „75er Hort“, so- dass in Summe 150 Hortplätze entstehen. Dadurch können langfristig das Steinhaus und die Grolandstraße (insg. 65 Plätze) ersetzt werden. Darüber hinaus bestehet ein weiterer Bedarf an Ganztagsplätzen im Umfang von knapp 100 Plätzen bzw. 4 Hort-Gruppen. | ||||
| Spielhof: Wurde im Zuge der Pausenhofbelagssanierung in 2019 neu einge- richtet. | Spielhof: Erhalten |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 22 Schul- nummer 6651 | GS Wahlerschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2023 10 Klassen 202 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Nach Nutzungsaufnahme GS Forchheimer Straße Sprengelver- schiebung von GS Wahler nach GS Forchheimer Straße: 2025 12 Klassen 206 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2030 11 Klassen 190 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2035 10 Klassen 216 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Grundschule 4 Klassen Jakob-Muth-Schule 12 Klassen insgesamt Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Belegung mit 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen bei gleich- zeitiger Unterrichtskapazität für 8 Regelklassen und 4 Partnerklas- sen führt zu räumlichen Unterrichtsbedarfen. Diese Raumdefizite sollen in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit J gelöst werden. | Schule und Hort/Ganztagsbetreuung Angestrebte Zielgröße (Schule) 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen Maßnahmenart Ergebnis der Baumassenstudie von 2023: 2023 wurde eine Baumassenstudie durchgeführt und es erfolgten Vor- untersuchungen (z.B. Baumbestand). Im Norden neben der Turnhalle werden an der Stelle des jetzigen Park- platzes die Freisportflächen (Allwetterplatz mit Weitsprunggrube) unter- gebracht. Unterhalb der Sportflächen sind Parkplätze vorgesehen, die kurze Wege für die Belieferung von der Brettergartenstraße aus ermög- lichen. Die Schulerweiterung ist als dreigeschossiger Riegel im südli- chen Bereich oberhalb des „Wäldchens“ vorgesehen. Diese Grünfläche wird wie der Schulgarten nicht angetastet und steht weiterhin als Freibe- reich zur Verfügung. Das Haus für Kinder (HfK) wird im Bereich zwi- schen Sportflächen und Schulerweiterung an der östlichen Seite des Spielhofs plaziert. Die fußläufige Erschließung erfolgt getrennt vom PKW-Verkehr von der Wahlerstraße aus. Die Neubauten für das HfK und die Schulerweiterung liegen an einer gemeinsamen Achse und bil- den eine klare Eingangssituation am Campus. Der Baukörper des HfK schirmt den Freibereich des HfK gegenüber dem schulischen Spielhof ab. Der Spielhof bleibt in einer ähnlichen Form und Größe erhalten und ermöglicht weiterhin eine gute Pausenaufsicht. Der Verkehrsübungs- platz findet in der gleichen Größe und Form unterhalb des Hauptgebäu- des seinen neuen Platz. Es können nahezu alle Bäume erhalten wer- den. Im Ergebnis wurde eine Umsetzung in zwei Bauabschnitten festgelegt: 1. Bauabschnitt: Neubau Haus für Kinder (Krippe/Kindergarten) und All- wetterplatz mit Weitsprunggrube: Neubau des integrativen Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) durch die Stadt Nürnberg in Trägerschaft der Lebenshilfe Nürnberg als Ersatz für den Kindergarten in der Brettergar- tenstraße auf dem Schulgrundstück zusammen mit dem Allwetterplatz mit Weitsprunggrube. 2. Bauabschnitt: Schulerweiterung für Unterricht und Betreuung Am Schulstandort ist nach Abschluss des 1. Bauabschnitts (HfK und All- wetterplatz) noch die Errichtung eines Schulerweiterungsgebäudes möglich, welches ausreichend groß ist, um die benötigten Unterrichtsflä- chen sowie 100 Ganztagsplätze für die Grundschulkinder und Flächen der vier Partnerklassen mit vier HPT-Gruppen unterzubringen. | Baumassen- studie: Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) 1. Bauab- schnitt: Ref.V+ Ref.IV/SpS (gemeinsam) 2. Bauab- schnitt: Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | (realisierte A- Maßnahmen) BIC-Phase: 2 | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 33 Plätze 17 % | |||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 62% % / 120 Plätze | |||||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden. 2017 wurde das Spielhofangebot im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung erweitert. Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule | Spielhof: Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung be- rücksichtigen (Erweiterung bzw. ggf. Neubau abhängig von den Bauak- tivitäten). |
Planungsregion 2 Nord- Osten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 37 Schul- nummer 6676 | Konrad-Groß-Grund- schule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Spren- gelgrenzen zur Entlastung GS Bismarckschule) 2023 9 Klassen 194 Schüler/-innen 2025 10 Klassen 209 Schüler/-innen 2030 11 Klassen 277 Schüler/-innen 2035 11 Klassen 265 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Ersatz- und Erweiterungsbau für Grund- und Mittelschule mit Wir- kung in Richtung Bismarck-Schule | Angestrebte Zielgröße Festlegung der zukünftigen Zügigkeit von Grund- und Mittelschule, ab- hängig von den Möglichkeiten. Maßnahmenart Die Prognosen zeigen im Bereich der Grundschule Nürnberg Bismarck- schule weiterhin einen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern, so dass die Unterrichtskapazität im Schulhaus - auch mit Blick auf die ebenfalls am Standort ansässige Mittelschule Nürnberg Bismarckschule - per- spektivisch nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken. Neben verschiedenen Varianten wird derzeit vorrangig geprüft, ob am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Erweiterungsbau für die Mittelschule und Berufsschulstufe der Merian-Schule umgesetzt werden kann, um damit im Bestandshaus der Konrad-Groß-Schule Platz für Grundschule und Betreuung zu schaffen. Durch Verschiebungen von Schülerpotentialen im Grundschulbereich (Änderung der Sprengel) und im Mittelschulbe- reich (Änderung der Einzugsgebiete) von der Bismarckschule hin zur Konrad-Groß-Schule soll die Bismarckschule entlastet werden. Die Ver- ortung der Berufsschulstufe der Merian-Schule an den Standort der Konrad-Groß-Schule bietet die Möglichkeit einer pädagogisch interes- santen und innovativen inklusiven Kooperation von Mittelschule und Förderzentrum und schafft der stark raumdefizitären Merian-Schule wie- der etwas Raum im eigenen Haus für Klassenmehrungen. Der Umfang der Verschiebungen wird derzeit geprüft und ist mit dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg abzustimmen. In die Entwicklung der Raumprogramme für die konzeptionellen pädagogischen Überlegungen Mittelschule-Berufsschulstufe Förderzentrum sind die Schulleitungen der beteiligten Schulen und die Regierung von Mittelfranken involviert. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 1 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Gebundene Ganztagsschule: 88 Plätze 45 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Überführung der gebundenen Ganztagsschule in eine Kombieinrichtung oder nach Möglichkeit Weiterentwicklung zu einem rechtsanspruchser- füllenden schulischen Ganztagsangebot. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 90 Plätze 46 % | Hort / Ganztagsbetreuung Erhalt des Hortes Saalfelder Str. (50 Plätze). Ersatz- und Erweiterungsbau der Grundschule mit Kombieinrichtung inkl. gebundener Ganztagsschule. Größe der Kombieinrichtung ist ab- hängig von der zukünftigen Zügigkeit der Grundschule. | ||||
| Spielhof: Vorhanden Sanierung und grünes Klassenzimmer („Aus 1 mach 3“) in 2023 abgeschlossen. | Spielhof: Erhalt des Spielhofs und des Grünen Klassenzimmers |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 3 Osten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 33 Schul- nummer 6615 | Grundschule Laufamholz | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 13 Klassen 289 Schüler/-innen 2025 14 Klassen 305 Schüler/-innen 2030 12 Klassen 265 Schüler/-innen 2035 12 Klassen 261 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zusätzlicher Raumbedarf für 2 Klassen. | Angestrebte Zielgröße 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Schulerweiterung: Das Grundstück Moritzbergstraße 29, Gemarkung Laufamholz, Flur- nummer 5/1 wurde angekauft. | Ref.IV (alleine) | BIC-Phase: 0 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 123 Plätze 43 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 71 Kinder | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung im angemieteten Objekt soll an den Schulstandort zurückgeholt werden, um das Angebot der Ganztagbildung langfris- tig zu sichern und nach Möglichkeit zu einem rechtsanspruchserfül- lenden schulischen Ganztagsangebot weiterzuentwickeln. Hierfür soll das Grundstück Moritzbergstraße 29 genutzt werden, um neben den benötigen schulischen Räumen auch bis zu 125 Betreuungs- plätze zu schaffen. Die Angebotsform (Mittagsbetreuung / offene Ganztagsschule) der Plätze ist abhängig von den baulichen Möglich- keiten und dem pädagogischen Konzept. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 43 % / 125 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Die bestehenden Hortplätze bleiben erhalten. Das rechtsan- spruchserfüllende schulische Ganztagsangebot soll langfristig am Schulstandort gesichert und erweitert werden (siehe oben). | ||||
| Spielhof: vorhanden | Spielhof: Abhängig der Baumaßnahmen Bestand erhalten oder Ersatzbe- schaffung mit einplanen. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsstand
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 55 Schul- nummer 6650 | GS Zerzabelshof mit Schulhaus Viatis- straße und Dep. Sied- lerstr. | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 17 Klassen 411 Schüler/-innen 2025 17 Klassen 420 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 395 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 395 Schüler/-innen (Prognose enthält Neubaugebiete Regensburger Str.) Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Dependance Siedlerstraße 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist zwar ausreichend, aber für den Standort Siedlerstraße besteht dringender Sanierungsbedarf (Sporthalle) und dringender Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgröße Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Schulhaus Siedlerstraße 8 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau an der Dependance Siedlerstraße ein- schließlich der Sporthalle und nach Möglichkeit rechtsanspruchserfül- lendes schulisches Ganztagsangebot. | Ref.IV (alleine) | BIC-Phase: 1 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 100 Plätze 24 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 62 Kinder | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Viatisstraße bleibt erhalten (20 Plätze) Ersatz der Mittagsbetreuung am Standort Siedlerstraße im Ersatzneu- bau der Dependance Siedlerstraße im Umfang von rund 75-80 Plätzen als nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganz- tagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule). | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 62 % / 253 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Die bestehenden Hortplätze bleiben mit Ausnahme der Regensburger Straße 402 erhalten, sodass langfristig 243 Hortplätze zur Verfügung stehen, was einer Versorgungquote von etwa 60% entspricht. | ||||
| Spielhof: Viatisstraße: vorhanden Dependance Siedlerschule: vorhanden, Bedarf für Sanierung und Erweiterung bzw. Angebotsverbesserung | Spielhof: Viatisstraße: erhalten Dependance Siedlerschule. Verbesserung des Spielangebots bzw. Neugestaltung in Planungen berücksichtigen (DIN 18034; Qualität min- destens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1). |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 4 Westen
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 42 Schul- nummer 6626 56 Schul- nummer 6652 29 Schul- nummer 6612 | „Hort Fürther Straße“ Reutersbrunnenschule Friedrich-Wanderer- Schule Knauerschule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose Siehe A-Maßnahme „GS West“ | Schule: Siehe A-Maßnahme „GS West“ | Ref.V (alleine) | Suche nach Grundstück BIC-Phase: 0 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 94 Plätze 7 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 65 % / 858 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Bereits heute und in den kommenden Jahren fehlen im Nürnberger Westen in Summe rund 200 – 250 Hortplätze; trotz Hort-Erweiterung im Modulbau an der GS Reutersbrunnenschule (150 Plätze) und im Modul- bau an der Friedrich-Wanderer-Schule (125 Plätze). Die bestehende Versorgungslücke besteht bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der „GS West“. Es muss schnellstmöglich ein Hort-Neubau im Nürnberger Westen ent- stehen, in der Region „rund um die Fürther Straße“ (deshalb Projekt-Ti- tel „Hort Fürther Straße“). Der Hort soll zwischen 75 und 150 Plätze um- fassen, abhängig von den Möglichkeiten. Momentan erfolgt die Suche nach einem möglichen Grundstück. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu | Grundschule West | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2023 1.316 Schüler/-innen 2025 1.404 Schüler/-innen 2030 1.380 Schüler/-innen 2035 1.374 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus GS Friedich-Wanderer 20 Klassen GS Reutersbrunnenschule 14 Klassen (Bestandsschulhaus) GS Reutersbrunnenschule 8 Klassen (Erweiterungsbau) GS Knauerschule 12 Klassen INSGESAMT 54 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Mit den (ab 2025) bestehenden 54 Klassenzimmern besteht eine Kapazität für rund 1.100 bis 1.200 Schulkinder. Es bedarf der Schaffung einer zusätzlichen Grundschule im Nürn- berger Westen (sogenannte „GS West“) mit einer Kapazität im Um- fang von 3 Zügen, 12 Klassen für rund 200 bis 300 Schulkinder. | Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Maßnahmenart Zur Entlastung soll eine neue 3-zügige Grundschule (angestrebte Ziel- größe: 12 Klassen) mit 300 Plätzen Ganztagsangebot (Hort oder Kom- bieinrichtung) errichtet werden. Nachdem keine Realisierung auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule erfolgt, soll die „GS West“ als städtisches Projekt umgesetzt werden. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 0 BIC-Anmeldung |
| Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote be- reits der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grund- lage der weiteren Planungen. | Hort / Ganztagsbetreuung Errichtung von 300 Plätzen Kombieinrichtung in der neuen „GS West“. | ||||
| Spielhof Noch nicht vorhanden | Spielhof In Planung berücksichtigen |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 38 Schul- nummer 6619 | Carl-von-Ossietzky- Grundschule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 15 Klassen 308 Schüler/-innen, zusätzlich 30 Kinder in 2 Deutschklassen Nachfolgende Werte ohne Prognose für Deutschklassen: 2025 11 Klassen 283 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2030 12 Klassen 264 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2035 11 Klassen 253 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Deutsch-Klassen am Standort - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule - Klassenmehrung Mittelschule durch Baugebiet Tiefes Feld | Angestrebte Zielgröße: 12-16 Klassen Grundschule 2 Deutschklassen 14-18 Klassen insgesamt Maßnahmenart Es sind mehrere Maßnahmen am Standort notwendig: 1. Schritt: Interimsgebäude: Errichtung eines Interims-Containers für 8 Klassen und eine Hortgruppe (ca. 25 Plätze) zur Deckung der bestehenden Unterversorgung. Der In- terims-Container kann auch während des Neubaus und der Sanierung (2. und 3. Schritt) genutzt werden. 2. Schritt: Neubau auf dem Sportplatz: Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Sportgelände der SG Viktoria Nürnberg-Fürth bestehend aus: → Mittelschule: Zusätzliche Räume (ca. 10 AUR plus weitere Räume) → KJND-Wohngruppe: Ersatzbau für „Alte Bertha“ → Sport-Bedarfe: Ersatzbau für Betriebsräume der Freisportanla- gen (Umkleiden, Sanitäranlagen, Geräteräume, etc.) → Hort: 3-gruppiger Kinderhort mit 75 Plätzen 3. Schritt: Sanierung der Bestandsgebäude: Sanierung der Kindertageinrichtung auf dem Schulgelände und Nutzung des Hort-Neubaus (1. Schritt) als Interim. Umbau / Sanierung des Bestandsgebäudes für Grundschule (3-4 Züge plus 2 Deutschklassen) und Mittelschule. Nutzung des vorab errichteten Interims-Containers. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | 1. Schritt: Inte- rimsgebäude: BIC-Phase: 3 2. Schritt: Neu- bau Sportge- lände: BIC-Phase: 2 3. Schritt: Sanie- rung Bestand: BIC-Phase: 2 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze 0 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 30 Kinder 10% | Hort / Ganztagsbetreuung Im Neubau auf dem Sportplatz werden zukünftig 75 Hortplätze realisiert (siehe oben). Die Zukunft der Mittagsbetreuung sowie des weiteren Angebots an ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung ist abhängig von der konkreten Umsetzungsplanung. Es besteht noch ein Bedarf an Ganz- tagsplätzen im Umfang von etwa 125 Plätzen bzw. 5 Hort-Gruppen. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 42 % / 130 Plätze | |||||
| Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen | Spielhof: Erhalten bzw. bei Neubau in Planungen berücksichtigen |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu | Grundschule Tiefes Feld | Schule Ausgangssituation Im Westen des Stadtgebietes werden die Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung in den Neubaugebieten (Tiefes Feld, ATV-Gelände an der Wallensteiner Straße und Züricher Straße) besonders sichtbar. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist geplant, das Gebiet der Planungsregion statt bisher sieben zukünftig in neun Grundschul- sprengel zu unterteilen (GS Henry-Dunant-Schule, GS Knauer- schule, GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Reutersbrunnenschule, GS Michael-Ende-Schule, GS Friedrich-Wanderer-Schule, GS Georg-Paul-Amberger und die neuen Standorte GS West und GS Tiefes Feld). Die zu erwartende Schülerzahl macht eine eigene Sprengelschule für das Wohnquartier Tiefes Feld notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist eine Grundschule zu er- richten. | Schule Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Neubau einer Grundschule mit Betreuungsangebot. Die genaue Zügigkeit der Grundschule und deren zeitliche Realisierung ist abhängig vom konkreten Aufsiedlungsprozess sowie den Vorgaben zur Förderfähigkeit seitens des Freistaats Bayern. Eine gemeinsame Errichtung der Grundschule zusammen mit einem Gymnasium im ÖPP-Verfahren könnte wirtschaftliche Vorteile ermögli- chen. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | Derzeit keine BIC-Anmeldung, da Realisierung als ÖPP-Projekt |
| Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote be- reits der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grund- lage der weiteren Planungen. | Hort / Ganztagsbetreuung Kita-Nord (Bereich BPlan 4445A): Auf einer Gemeinbedarfsfläche im Norden des Entwicklungsgebiets wird ein Haus für Kinder gebaut, in welchem auch 50 Hortplätze vorge- sehen sind. Kombieinrichtung am Schulcampus: In der neu entstehenden Grundschule Tiefes Feld werden weitere Ganztagsplätze bedarfsabhängig als Kombieinrichtung geschaffen. Bei einer zukünftigen 3-Zügigkeit werden voraussichtlich 225 Plätze Kombieinrichtung geschaffen. Bei einer zukünftigen 4-Zügigkeit werden voraussichtlich 300 Plätze Kombieinrichtung geschaffen. | ||||
| Spielhof Noch nicht vorhanden | Spielhof In Planung berücksichtigen |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 5 Süd-Westen
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 12 Schul- nummer 6590 | Erich-Kästner-Schule mit Dependance Reichelsdor- fer Schulgasse | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 19 Klassen 431 Schüler/-innen 2025 19 Klassen 437 Schüler/-innen 2030 17 Klassen 380 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 373 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Standort-Erich-Kästner-Schule: 11 GS-Klassen Standort Reichelsdorfer Schulgasse: 5 GS-Klassen Insgesamt: 16 GS-Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Es besteht hoher Sanierungsbedarf. | Schule: Angestrebte Zielgröße Für den Standort wird eine 5-zügige Grundschule geplant. Die Aufteilung ist wie folgt angedacht: - Erich-Kästner-Schule: 14 Klassen - Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: 6 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau am Standort Erich-Kästner-Schule (Eichstätter Str.) einschließlich einer Interims-(Teil-)Auslagerung, vor- rausichtlich auf ein benachbartes Grundstück. | Ref.IV (alleine) | BIC-Phase: 2 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 54 Plätze 13 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 79 Kinder 18 % Zwei Standorte: Mittagsbetreuungsgruppen im Mietobjekt in der Reichelsdorfer Hauptstraße 114 Mittagsbetreuungsgruppen am Standort Reichelsdorfer Schul- gasse 11 | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Die Mittagsbetreuung am Standort Reichelsdorfer Schulgasse ist im Zuge eines Neubaus nach Möglichkeit als rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot an der Erich-Kästner-Schule zu veror- ten (ca. 125 Plätze). Die dadurch freiwerdenden Raumkapazitäten am Standort Reichelsdorfer Schulgasse können dann für Unterrichtsbe- darfe genutzt werden. Das Mietobjekt in der Reichelsdorfer Haupt- straße 114 kann dann aufgegeben werden. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 140 Plätze 35 % Hort-Notprogramm 2023: Shuttle von Kindern des Schulstandorts Eichstätter Straße zu ei- nem Hort in Röthenbach. | Hort / Ganztagsbetreuung Mit dem Neubau des Hortes in der Dollnsteiner Straße kann ein aus- reichendes Hortangebot gewährleistet werden (geplante Inbetrieb- nahme 2025 mit 125 Hortplätzen). Mit Inbetriebnahme des Hort-Neu- baus endet der Shuttle der Kinder zu einem Hort in Röthenbach aus dem Hort-Notprogramm 2023. | Errichtung durch Inves- tor und freier Träger | Außerhalb des BIC-Verfahrens | ||
| Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhof vorhanden, Generalsanierungsbedarf Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein ausgebauter Spielhof. Schulhof ist nach Schulnutzung öffentlich zugänglich zu halten. | Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhofneuplanung berücksichtigen Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein Ausbau zum Spielhof mangels Fläche geplant. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 20 Schul- nummer 6598 | GS Birkenwald-Schule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 17 Klassen 351 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2025 16 Klassen 361 Schüler/-innen + 3 Deutschkl. 2030 16 Klassen 368 Schüler/-innen + 3 Deutschkl. 2035 16 Klassen 331 Schüler/-innen + 3 Deutschkl. Feststellung 2024: Durch starken Zuzug in Neubaublöcke vermut- lich künftig regelmäßig 4 Eingangsklassen mit ca. 400 Schüler/-in- nen Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Dringender Sanierungsbedarf und Erweiterungsbedarf | Angestrebte Zielgröße Grundschule (Regelschule): 16 Klassen Deutschklassen: 4 Klassen Insgesamt: 20 Klassen Maßnahmenart Sanierung oder Abriss/Neubau des bestehenden Gebäudes. Umsetzung abhängig von baulicher Bewertung (Sanierung, Neubau, evtl. Realisierung in Bauabschnitten). Prüfung von allen Gebäuden am Standort notwendig, also auch Hort Herriedener Straße 27, Mittelschule und Sporthalle mit Betriebsräumen in einem Gesamtkonzept. Dabei soll auch das Thema Speiseversor- gung von GS/Kombieinrichtung und MS und die Verlagerung von Fach- unterrichtsräumen der Mittelschule in ein anderes Gebäude bzw. einen Neubau geprüft werden. Notwendige Lösung für eine (Voll-)Auslagerung in Abhängigkeit von an- deren Baumaßnahmen in der Planungsregion bzw. im benachbarten Stadtgebiet. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 2 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 56 Plätze 16% | Hort / Ganztagsbetreuung Hort Weiltinger Straße steht auch während Auslagerung den Kindern der GS Birkenwald-Schule zur Verfügung, evtl. muss durch einen Transfer die Hortbelegung sichergestellt werden. Hort Herriedener Straße muss bei (Voll-)Auslagerung der Grundschule ebenfalls ausgelagert werden. Nach Abschluss der Sanierung bzw. Abriss/Neubau werden der Hort Herriedener Straße und die Mittagsbetreuung zu einer Kombieinrichtung entsprechend des „Nürnberger Wegs“ im Schulgebäude zusammenge- führt (voraussichtlich ca. 300 Plätze). Weiteres Vorgehen/Planung abhängig von Lösung für (Voll-)Auslage- rung in der Planungsregion bzw. im benachbarten Stadtgebiet. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 155 Plätze 44% Hort Weiltinger Straße: Bis 2025 stehen 75 Hortplätze zur Verfü- gung, 25 Plätze wurden Rahmen des Kindergarten-Notprogramms in Kindergartenplätze umgewandelt. Ab 2026 100 Hortplätze. Hort Herriedener Straße 27 befindet sich zwischen dem Grund- schulgebäude und dem Mittelschulgebäude und hat ebenfalls einen Sanierungsbedarf. | |||||
| Spielhof Spielhof vorhanden | Spielhof Spielhoferweiterung möglich. Bei Baumaßnahmen berücksichtigen. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 6 Südliche Vororte
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 8 Schul- nummer 6664 | Max-Beckmann-Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 15 Klassen 364 Schüler/-innen 2025 15 Klassen 325 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 309 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 337 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus (nach Abschluss der Bau- maßnahme, siehe realisierte A-Maßnahmen): 17 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Baumaßnahme bereits in Umsetzung | Ref.V (alleine) | BIC-Phase: 3 (MIP-Aufnahme für Haushalt 2025 geplant) | |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 45 Plätze 12 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 82 Kinder 23 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag: Reduzierung auf 45 Plätze Mittagsbetreuung bei Inbetriebnahme der Er- weiterung (s.u.) im Hortbereich. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 202 Plätze 55 % Im August 2022 musste das Containergebäude an der Van-Gogh- Str. 1 mit 25 Hortplätzen geräumt werden. Das Containergebäude ist inzwischen zurückgebaut worden. Seit September 2022 befindet sich der Kinderhort mit 25 Plätzen interimsweise im Erdgeschoss des Kinder- und Jugendhauses „RedBox“. Damit ist jedoch der Be- trieb des Kinder- und Jugendhauses eingeschränkt. | Hort / Ganztagsbetreuung Auf dem Areal der Van-Gogh-Str. 1 (RedBox) und der Van-Gogh-Str. 5 (Haus für Kinder) ist ein Neubau eines 3-gruppigen Hortes mit einer „Flex-Gruppe“ zur flexiblen Belegung mit Kindergarten- und Hortkindern geplant. Dadurch können zusätzlich 75 Hortplätze geschaffen werden, wobei bis zu 25 Plätze auch für Kindergartenkinder genutzt werden kön- nen. Damit kann auf die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung und den Bedarf vor Ort flexibel reagiert werden. Nach Fertigstellung des Neubaus können die bereits bestehenden 25 Hortplätze erhalten bleiben und die interimsweise Nutzung des Kinder- und Jugendhauses „RedBox“ beendet werden. | ||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden; Sanierungsbedarf Planungen in 2024 vorgesehen | Spielhof: Neuplanung in 2024 vorgesehen |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 31 Schul- nummer 6662 | Martin-Luther-King- Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 8 Klassen 170 Schüler/-innen 2025 8 Klassen 170 Schüler/-innen 2030 8 Klassen 165 Schüler/-innen 2035 8 Klassen 169 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Schulnutzung: 8 Klassenzimmer Hortnutzung: 4 Klassenzimmer Insgesamt: 12 Klassenzimmer Das Schulhaus hat unter Berücksichtigung der Räume des Hortes Kapazitäten für 12 Grundschulklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Nach Beendigung der Mittagsbetreuung und Reduktion der Hort- plätze könnten ausreichend Raumkapazitäten zur Verfügung ste- hen (abhängig von der tatsächlichen Realisierung der Baugebiete). Voraussichtlich ist eine Sanierung notwendig. | Schule: Angestrebte Zielgröße Unterrichtskapazität für bis zu 12 Regelklassen Maßnahmenart Erweiterungsbedarf der Grundschule ist sowohl vom benötigtem Um- fang als auch Zeitrahmen abhängig von der tatsächlichen Realisierung weiterer Wohnbebauung in Kornburg West und Worzeldorf Süd. Bis dahin werden die Schülerzahlen an der Martin-Luther-King Grund- schule stabil bleiben und der Hort bis auf weiteres im Schulgebäude betrieben. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus „Am Bruckweg“ werden die Notmaßnahmen am Standort (Mittagsbetreuung und Platzaufstockung im Hort) beendet. Dadurch stehen der Schule auch wieder mehr ei- gene Schulräume zur Verfügung. Zuständigkeit wurde Ref.IV übertragen, BANOS ist nur noch beglei- tend tätig. | Ref.IV (alleine) | Derzeit keine BIC-Anmeldung |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze 0 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 21 Kinder 12% An der Martin-Luther-King-Schule ist aktuell die Nachfrage nach Hortplätzen höher als das Angebot. Mit der Einrichtung einer zu- sätzlichen Mittagsbetreuung am Schulstandort zum Schuljahr 2022/2023 reagierte die Stadt Nürnberg bereits auf das Wachstum der Schulkinder in den vergangenen Jahren (Hort-Notproramm 2023). In den kommenden Schuljahren können insgesamt bis zu 2 Gruppen (ca. 35 Plätze) angeboten werden, bei Bedarf auch mit verlängerten Buchungszeiten bis 15:30 Uhr. | Hort / Ganztagsbetreuung Auf dem Grundstück der Stadt Nürnberg „Am Bruckweg“ entsteht ein Neubau für ein Haus für Kinder (1 Krippengruppe, 1 Kindergarten- gruppe, 1 Flexgruppe für Kindergarten- und Hortkinder und 3 Hort- gruppen) sowie ein Pflegeheim durch einen freien Träger. Nach aktu- eller Planung ist eine Baufertigstellung in 2028/2029 geplant. Der Neubau der 6-gruppigen Kindertageseinrichtung steht zeitlich we- sentlich früher zur Verfügung (zeitliche Realisierung im Masterplan 2023 als kommunale Baumaßnahme war für frühestens 2032 geplant). Durch den gemeinsamen Bau mit einem Pflegeheim entsteht ein „So- ziales Kompetenz-Zentrum Kornburg“ mit einem hohen Mehrwert für den Stadtteil. Damit kann auch wesentlich früher eine räumliche Entlastung des Schulgebäudes und eine deutliche Verbesserung der Versorgungs- lage vor Ort erfolgen (Masterplan 2023: Entlastung frühestens 2032). Nach der Inbetriebnahme des Neubaus „Am Bruckweg“ enden die bei- den Notmaßnahmen: - Beendigung der Mittagsbetreuung (Hort-Notprogramm 2023) - Beendigung der Platz-Aufstockung im Hort im Schulgebäude (Aufsto- ckung von 80 auf 100 Hortplätze) Im Falle einer Sanierung/Schulraumerweiterung wird zu prüfen sein, in welchem Umfang ergänzend zum neuen Hortangebot „Am Bruckweg“ noch Betreuungskapazitäten am Schulstandort vorzuhalten sind. Be- darfsabhängig sollen diese nach Möglichkeit durch rechtsanspruchs- konforme Ganztagsangebote am Schulstandort gesichert werden. | Errichtung durch Inves- tor und freier Träger | Außerhalb des BIC-Verfahrens | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 100 Plätze 59 % | |||||
| Spielhof: Vorhanden | Spielhof: erhalten |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 7 Mitte / Altstadt
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwortlich- keiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 25 Schul- nummer 6607 | GS Insel Schütt | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 11 Klassen 237 Schüler/-innen 2025 12 Klassen 262 Schüler/-innen 2030 12 Klassen 296 Schüler/-innen 2035 12 Klassen 273 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen. | Schule: Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Die Grundschule Nürnberg Insel Schütt soll dauerhaft als 3-zügige Schule (12 Klassen) geführt werden. Zusammen mit der ebenfalls am Standort ansässigen Mittelschule Nürnberg Insel Schütt (14 Klassen) ergibt sich ein Raumbedarf, der die vorhandene Unter- richtskapazität deutlich übersteigt. Insbesondere Flächen für die Ganztagsangebote der Grundschule (Gebundener Ganztag, Mit- tagsbetreuung) stehen aktuell nur in stark reduziertem und einge- schränktem Umfang zur Verfügung (synergetische Nutzungen). Es ist deshalb notwendig, das auf dem Schulgelände befindliche bis- herige Hortgebäude zu einem Haus für die schulische Betreuung weiterzuentwickeln. | ||
| Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag: Mittagsbetreuung: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze 0 % Tatsächliche Belegung: 31 Kinder 13 % Gebundene Ganztagsschule: 100 Plätze 42 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag: Nach Auszug des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in den Neubau in der „Unteren Talgasse“ soll zeitnah ein entsprechender Umbau bzw. eine Sanierung des Gebäudes stattfinden. Langfristig soll in dem „Betreuungshaus“ als nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot der ge- bundene Ganztag (100 Plätze; 4 Klassen) und die Mittagsbetreu- ung bzw. der offene Ganztag (voraussichtlich 150 Plätze) mit einer entsprechenden Küchen- und Speiseraum-Infrastruktur für bis zu 250 Kinder untergebracht werden. | Ref.IV (alleine) | BIC-Phase 2 | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 50 Plätze 21 % | Hort: Hortneubau 2 Gruppen Herrenschießhaus/Untere Talgasse 8 (50 Plätze) (zusammen mit einem Kinder- und Jugendhaus) Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 „lang- fristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht [wird]. Auf den Aufbau von neuen Hortkapazitäten auf der Insel Schütt kann des- halb verzichtet werden.“ | Ref.V (alleine) | In Liste realisier- ter Maßnahmen | ||
| Spielhof: Vorhanden | Spielhof: erhalten |
Sprengel-
nummer
Verantwortlich-
keiten
Planungsregion 8 Südstadt
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu | GS Lichtenreuth | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose Aufsiedelung des Stadtteils ab 2024, Inbetriebnahme der Schule geplant zum SJ 2027/2028 Neuerrichtung eines eigenen Grundschulsprengels, bestehend aus dem Neubaugebiet Lichtenreuth sowie dauerhaft einem Teilgebiet der GS Sperberschule Schätzungen: 2030 20 Klassen 440 Schüler/-innen 2035 20 Klassen 460 Schüler/-innen Ausgangssituation Der Stadtplanungsausschuss hat in der Sitzung vom 28.04.2016 die Einleitung des Bauplanungsverfahrens für das Gesamtareal Lichtenreuth / Brunecker Straße beschlossen. Das Areal soll in ein gemischtes Stadtquartier (Wohnraum, Dienstleistungen, Nahver- sorgung, Gewerbe und Grünflächen) umgewandelt werden. Die zu erwartende Schulkinderzahl macht eine neue Grundschule für das Wohnquartier Lichtenreuth / Brunecker Straße notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung am Standort Lichtenreuth / Gertrud-Steinl-Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung als Kombieinrichtung zwingend notwendig. Eine Aufnahme von Schulkindern aus dem Wohnquartier in andere Schulen der Nürnberger Südstadt ist aufgrund der bereits beste- henden Überlastung dieser Grundschulen ausgeschlossen. | Angestrebte Zielgröße: 20 Klassen 5 Züge / 500 Schüler/-innen Maßnahmenart Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule zwingend erforderlich, um die Versorgung des neuen Stadtteils (Modul I + Modul II) mit ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen. Da eine Aufnahme von Schulkindern aus dem Wohnquartier in andere Grundschulen ausgeschlossen ist, wird angestrebt, den Neubau der Grundschule möglichst zeitnah in Betrieb zu nehmen. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 4 |
| Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der wei- teren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Cam- pusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsan- spruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten wer- den muss, um auch mögliche Nachfrage-Spitzen über das Cam- pusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). | Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 5-zügigen Grundschule = max. bis zu 500 Schüler-/in- nen = max. bis zu 500 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung. | ||||
| Spielhof: Noch nicht vorhanden | Spielhof Am zukünftigen Standort realisieren |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 21 Schul- nummer 6599 | Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2023 19 Klassen 398 Schüler/-innen 2025 20 Klassen 414 Schüler/-innen 2030 20 Klassen 459 Schüler/-innen 2035 20 Klassen 449 Schüler/-innen Inklusive neue Sprengelgrenzen zwischen GS Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule und GS Wiesenschule. Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen für Grundschule im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule im Container auf Schulgelände (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. In der gesamten Planungsregion Südstadt ist eine enorme Klas- senmehrung vorhanden (ebenso GS Wiesenschule, GS Holzgar- tenschule, GS Kopernikusschule). | Angestrebte Zielgröße 22 Klassen / 5,5 Züge Maßnahmenart Auszug der Mittelschule in den Neubau in der Maiacher Straße (am 08. April 2024). Anschließend „Pinselsanierung“ des Bestandsgebäudes für eine Inte- rimsbelegung durch die GS Sperberschule, um am Gebäude der Sper- berschule eine Sanierung (sicherheitsgefährdende Zustände) zu ermög- lichen. Parallel zur Interimsbelegung können nach Abstimmung mit der Schulleitung und in Abhängigkeit der Raumkapazitäten interimsweise auch Räume der ehemaligen Mittelschule für eine Ausweitung der Hort- plätze genutzt werden. Daran anschließend Umbau und Kernsanierung für Grundschulnutzung und Kombieinrichtung (ca. 300 Plätze). Abschließend Abbau / Rückbau der Containeranlagen auf dem Schul- gelände und Herstellung als Außenfläche für Grundschule und Hort/Kombieinrichtung. | Ref.IV (alleine) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 1 BIC-Phase: 1 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze 12 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Abhängig von der tatsächlichen baulichen Umsetzung des Umbaus / der Sanierung des Gebäudes: Erhalt der Mittagsbetreuung oder Beendi- gung und Anpassung der Anzahl an Betreuungsplätzen in der Kom- bieinrichtung. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 237 Plätze 60 % | Hort / Ganztagsbetreuung Nach Auszug der Mittelschule: Interimsweise Nutzung der Räume der Mittelschule für Hortnutzung bis zum Abschluss der Sanierung. Nach Sanierung / Umbau: Schaffung von voraussichtlich 300 Plätzen Kombieinrichtung (evtl. Anpassung Anzahl der Betreuungsplätze in Ab- hängigkeit von der tatsächlichen baulichen Umsetzung). | ||||
| Spielhof: War vorhanden und hatte dringenden Sanierungsbedarf Sanierungsvorhaben wurde zurückgestellt; Alle Spielgeräte wurden in 2019 vollständig abgebaut zugunsten des Containerstandorts für Grundschule und Hort. Spielhof wurde deshalb aufgelöst. Dringender Bedarf jedoch vorhanden. | Spielhof: Spielhofsanierung wurde zurückgestellt, bis alle Baumaßnahmen abge- schlossen sind. Spielhof muss nach Abschluss aller Maßnahmen wieder hergestellt wer- den. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 47 Schul- nummer 6632 | Scharrerschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 16 Klassen 320 Schüler/-innen 2025 18 Klassen 369 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 359 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 350 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär: - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule Abhängig von der Errichtung der MS Ost. | Schule: Angestrebte Zielgröße Nach Auszug der Mittelschule in die MS Ost ist eine Grundschul-Kapa- zität möglich von: 16 bis 18 Klassen / 4 bis 4,5 Züge Maßnahmenart Mittel- bis Langfristig: Neubau einer Mittelschule im Osten Nürnbergs, welche die bisherigen MS-Standorte MS-Scharrerschule und MS Thusneldaschule ersetzt und deren Entwicklung zu reinen Grundschulstandorten ermöglicht (MS Ost). Nach Auszug der Mittelschule aus dem Bestandgebäude wird das Be- standgebäude für eine ganztägige Nutzung von Grundschule und Hort / Kombieinrichtung ertüchtigt. Dadurch stehen der Grundschule ausrei- chend Raumressourcen für eine 4 bis 4,5-Zügigkeit (16 bis 18 Klassen) einschließlich Fachunterrichtsräumen zur Verfügung. Problem: Standort und Ressourcen für die neue „Mittelschule Ost“ sind noch nicht gefunden. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | Realisierung abhängig von „MS Ost“ |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 55 Plätze 17 % Gebundene Ganztagsschule: 92 Plätze 29 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag Nach Klärung der Errichtung der Mittelschule Ost, Entwicklung eines langfristigen Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“ am Standort unter Einbeziehung der bestehenden gebundenen Ganztagsschule. Zeitliche und konzeptionelle Umsetzung noch offen. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 102 Plätze 32 % | Hort / Ganztagsbetreuung Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts (150 Hortplätze) ohne Schuler- weiterungsflächen auf dem Schulgelände (Scharrerstraße 33). Mittel- bis Langfristig: Nach Auszug der Mittelschule aus dem Bestandgebäude in eine neue Mittelschule Ost wird das Bestandgebäude für eine ganztägige Nutzung von Grundschule und Hort / Kombieinrichtung ertüchtigt. Die genaue Anzahl an Plätzen (ca. 300 Plätze bei 16 Klassen) ist abhängig von der zukünftigen Zügigkeit der Grundschule, den räumlichen Möglichkeiten sowie dem Bestandsangebot im Sprengel. Die gebundene Ganztags- schule soll in das Konzept einbezogen werden. | Ref.V (alleine) Hort- neubau | BIC-Phase: 3 | ||
| Spielhof: Spielhof vorhanden; Dringender Sanierungsbedarf Neubau der „Günen Oase“ der Mittelschule in 2024 | Spielhof: Erhalt von Spielhof und Grüner Oase bei Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück Spielhofneuplanung erforderlich, bei Planungen berücksichtigen. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| Neu | GS Süd / Schönweißstr. für Planungsregion Süd- stadt | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2030 12 Klassen 290 Schüler/-innen 2035 12 Klassen 290 Schüler/-innen (Neuerrichtung eines eigenen Grundschulsprengels) Daraus resultierender Handlungsbedarf In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raum- mangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neubau einer 5-zügigen GS Lichtenreuth (siehe A-Maßnahme „GS Lichtenreuth“) und einer Grundschule Süd / Schönweißstraße nicht gewährleistet werden kann. | Angestrebte Zielgröße: 8 Klassen / 2 Züge Maßnahmenart Zur Unterrichtsversorgung der Kinder in der Nürnberger Südstadt: Er- richtung einer 2-zügigen Grundschule nach dem Auszug der Berufs- schule 14 am Standort Schönweißstraße. (Inbetriebnahme voraussichtlich frühestens 2030) Eine Herausforderung stellen die sehr geringen Freiflächen / Außenflä- chen dar. Für den Freisport ist eine Fläche am Hiroshimaplatz vorgesehen. | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 1 | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Der Bedarf an ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung wird am zukünftigen Campus Schönweißstraße abgedeckt. | Hort / Ganztagsbetreuung Errichtung von voraussichtlich 200 Ganztagsplätzen als Kombieinrich- tung am Standort Schönweißstraße gemeinsam mit der Grundschule. Die genaue Anzahl an Ganztagsplätzen ist abhängig von der tatsächli- chen baulichen Umsetzung, den Raumressourcen und dem Clusterkon- zept und wird im Projektverlauf noch final festgelegt. Eine Herausforde- rung stellen die sehr geringen Freiflächen / Außenflächen dar. | ||||||
| Spielhof Aktuell kein Spielhof an B4 oder B14 vorhanden. | Spielhof Bei Einrichtung einer Grundschule in Planung berücksichtigen. |
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 51 Schul- nummer 6643 | GS Sperberschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 23 Klassen 502 Schüler/-innen 2025 24 Klassen 598 Schüler/-innen 2030 24 Klassen 502 Schüler/-innen 2035 20 Klassen 479 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 20 Klassen für Grundschule (MS am Standort benötigt zusätzliche Räume und befristete Stand- zeit von 4 AUR) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär. Dringender Sanierungsbedarf wegen Standsicherheitsgefahr. | Schule: Angestrebte Zielgröße 20 Klassen / 5 Züge Maßnahmenart Generalsanierung der GS und MS Sperbeschule mit Auslagerung: Denkmalgerechte Erneuerung der Fenster und Fenstertüren mit gleich- zeitigem Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage. Bauteile aus der Bauzeit der Schule sind stark marode und es besteht eine Standsicher- heitsgefahr. Beginn der Generalsanierung ist für 2026 geplant. Interim der Mittelschule in der alten Bertolt-Brecht-Schule und der Grundschule im Herschelplatz 1 (nach erfolgter Pinselsanierung) inklusive Auslage- rung des kommunalen Kinderhortes im Gebäude der Sperberschule und den notwendigen Transportkosten. | Ref.IV (allein) [Ref.V nur In- terim] Ref.V (allein) | BIC-Phase: 2 BIC-Phase 0 (Vor-BIC-Liste) | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 99 Plätze 20 % | Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung und nach Möglichkeit Weiterentwicklung zu einem rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 182 Plätze 36 % | Hort / Ganztagsbetreuung Auslagerung des kommunalen Kinderhorts (Sperberstraße 85) zusam- men mit der GS in den Herschelplatz 1 inklusive notwendiger Transport- kosten. Neubau Kinderhort mit 4 Gruppen (100 Plätze) auf dem „Areal Franken- straße/Tiroler Straße / südlich des Z-Baus“. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 22.02.2024 wurde ein Rahmenplan eingebracht, auf dem auch Flächen für soziale Nutzun- gen vorgesehen sind. Entgegen der Darstellung im Rahmenplan soll an- stelle der ausgewiesenen Flächen für ein Kinder- und Jugendhaus ein Kinderhort errichtet werden. Der Standort für das Kinder- und Jugend- haus war lediglich als Notfallstandort für das geplante Kinder- und Ju- gendhaus im neuen Stadtteil Lichtenreuth angedacht. | ||||||
| Spielhof Vorhanden | Spielhof Erhalten |
Planungsregion 9 Süd-Osten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwortlich- keiten | Planungs- stand |
|---|---|---|---|---|---|
| 41 Schul- nummer 6625 | Regenbogenschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 10 Klassen 217 Schüler/-innen 2025 9 Klassen 197 Schüler/-innen 2030 11 Klassen 201 Schüler/-innen 2035 8 Klassen 192 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen | --- | Ref.V (allein) | BIC-Phase: 0 (Baumassen- studie) |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze 21 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 61 Kinder 28 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung und Weiterentwicklung zu einem nach Möglichkeit rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztagsangebot. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 50 Plätze 23 % Aktuell erhalten Kinder der GS Regenbogen Hortplätze im Hort Kö- nigshammerstraße und Leerstetterstraße, diese werden aber zur Versorgung der GS Kettelerschule benötigt. | Hort / Ganztagsbetreuung Neubau auf dem Schulgrundstück: Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes (75/100 Plätze). Zunächst soll eine Baumassenstudie erfolgen, um ein Baufeld zwischen Ref.IV und Ref.V für die konkrete Bauplanung abzustimmen. | ||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden | Spielhof: Erneuerung des Spielhofs berücksichtigen. |
Sprengel-
nummer
Verantwortlich-
keiten
Planungs-
stand
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 45 Schul- nummer 6628 | Astrid-Lindgren-Schule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2023 10 Klassen 189 Schüler/-innen 2025 10 Klassen 211 Schüler/-innen 2030 9 Klassen 201 Schüler/-innen 2035 8 Klassen 186 Schüler/-innen Durch die geplante Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwasser ist von einem Bevölkerungswachstum auszugehen, das noch nicht in der Prognose enthalten ist. Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Raumangebot ist bei genauerer Analyse nicht ausreichend und es besteht umfassender Sanierungsbedarf für das gesamte Gebäude. Im Gebäude sind neben der GS Astrid-Lindgren auch Teile der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser untergebracht, der andere Teil der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwas- ser befindet sich am Standort Glogauer Straße. Durch den Neubau des Schulzentrums in der Breslauer Straße werden die benötigten Schulsportflächen gemeinsam mit dem Vfl Nürnberg e.V. auf dem Grundstück neben der Astrid-Lindgren- Schule untergebracht. | Angestrebte Zielgröße GS Astrid-Lindgren-Schule: 10 Klassen ca. 250 Schüler/-innen SFZ Langwasser (GS): 10 Klassen ca. 135 Schüler/-innen SVE des SFZ: 4 Gruppen ca. 40 Schüler/-innen Größe der Grundschule abhängig vom Zeitplan der Realisierung und dem quantitativen Umfang der Stadtteilerneuerung in Langwasser. Maßnahmenart Langfristig: Neubau bzw. Sanierung/Erweiterungsbau sowohl der GS Astrid-Lindg- ren-Schule als auch der gesamten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg- Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte). Für die GS Astrid-Lindgren-Schule werden 75 Plätze Kombieinrichtung eingeplant. Für die Grundschulstufe des SFZ Langwasser wird ein 3- gruppiger integrativer Hort (ca. 54 Plätze) eingeplant. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, wie die bauli- che und zeitliche Realisierung bzw. der Sanierung mit Erweiterungsbau erfolgen kann. Die Planung ist dabei abhängig von den Planungen des Schulzentrums an der Breslauer Straße (u.a. Realschule, Gymnasium), da für alle Schulstandorte gemeinsam die Bedarfe an schulischen Freisportflächen zusammen mit den Bedarfen des Vfl Nürnberg e.V. auf dem benachbar- ten Grundstück abgedeckt werden sollen. Mittelfristig: Zur Bedarfsdeckung im Hortbereich: Prüfung der Schaffung zusätzlicher Hortgruppen in „Häusern für Kinder“ zusammen mit Kinderkrippen- und/oder Kindergartenplätzen (s.u.). | Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) | BIC-Phase: 3 (Machbarkeits- studie) |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 23 Plätze 12 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Langfristig wird das Angebot der Mittagsbetreuung bei einem Neubau bzw. bei Sanierung/Erweiterung der GS Astrid-Lindgren-Schule durch das Angebot der Kombieinrichtung abgelöst bzw. ersetzt. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 110 Plätze 58 % Daraus resultierender Handlungsbedarf Im Gebiet Langwasser-Süd (GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Georg-Ledebour-Schule, GS Adalbert-Stifter-Schule) stehen insge- samt mittelfristig ca. 400 Plätze in Horten und Mittagsbetreuungen zur Verfügung, was einer Versorgungsquote von rund 70% ent- spricht. Unter Berücksichtigung der geplanten Stadtteilerneuerung in Langwasser, besteht kurz- bis mittelfristig die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Hortplätze im Gebiet dieser drei Grundschulen. Die Erweiterung des Ganztagsangebots über den Neubau bzw. über Sanierung /Erweiterung der GS Astrid-Lindgren-Schule als langfristige Lösung, kommt voraussichtlich zeitlich zu spät. | Hort / Ganztagsbetreuung Langfristig: Im Neubau bzw. nach Sanierung/Erweiterung der GS Astrid-Lindgren- Schule werden 75 Plätze als Kombieinrichtung geschaffen. Die Bedarfe der Ganztagsbildung der Grundschulstufe des SFZ Langwasser werden durch den Bau eines 3-gruppigen integrativen Kinderhorts berücksich- tigt mit dem Ziel ein inklusives Angebot zu entwickeln. Mittelfristig: Durch die Planungen zur Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwas- ser entstehen u.a. Bedarfe an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen. Diese werden voraussichtlich über den Neubau einer altersübergreifen- den KiTa, ein sogenanntes „Haus für Kinder (HfK)“ geschaffen. Um im Gebiet Langwasser-Süd (GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Georg-Le- debour-Schule, GS Adalbert-Stifter-Schule) den kurz- bis mittelfristigen Bedarf an Hortplätzen zu decken, wird die Schaffung zusätzlicher Hort- gruppen in einem „Haus für Kinder“ (HfK) geprüft. | ||||
| Ref.V (alleine) | Realisierungs- form noch of- fen | ||||
| Spielhof: Vorhanden, Sanierungsbedarf | Spielhof: Neuen Spielhof in Planungen berücksichtigen. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Legalisierung der Cannabis-Abgabe
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.04.2023
Anlagen: Antrag_Legalisierung Cannabis_SPD 5.1 Sachverhalt Zusammenfassung 5.2 Sachverhalt
Sachverhalt (kurz): Nürnberg hat eine etablierte Angebotsstruktur der Suchthilfe und der Suchtprävention, einschließlich der Schnittstelle zur Jugendhilfe und Schulpsychologie. Aufgrund des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (CanG) müssen diese kommunalen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und der Suchtprävention gestärkt und das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Vorlage begründet und stellt die notwendigen Weiterentwicklung aufgrund der neuen Gesetzeslage dar. Die Vorlage liegt als Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gemäß §§ 79, 80 SGB VIII zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Ergänzend werden auch aus schulischer Sicht die Präventionsansätze beschrieben.
Da noch weitere städtische Dienststellen mit der Umsetzung des CanG befasst sind, plant die Verwaltung einen zusammenfassenden Bericht im Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt. Darin werden auch die Arbeitsfelder und Anforderungen, die sich aus dieser Vorlage ergeben, Eingang finden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 156.055 € Folgekosten 28.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 28.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 28.000 € davon Personalkosten 128.055 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sie werden zum Haushalt 2025 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Auf das laufende Stellenschaffungsverfahren wird verwiesen.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IPSN
SHA
Die dargestellten Inhalte bilden im Sinne einer Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des erzieherischen und ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz bezüglich der Cannabisprävention. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die für die beschriebenen Planungen, Maßnahmen und Angebote zusätzlich notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zum Haushalt anzumelden.
Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.
spd@stadt. nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTiON www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
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SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg OBE■ RBr"\ Üi'*!RGERMEISTER
An den Oberbürgermeister
2 APR. 2023
der Stadt Nürnberg k. /.........Nr............ Marcus König q 1 ° Zur Stellungnahme Rathaus x Zur Kts. 4 Antwort vor Aboen- 90403 Nürnberg dung vorlegen 4- Z.$V. 5 Antwort zur Unter schrift vorlegen
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Nürnberg, 21. April 2023 Antragsteller: Arabackyj
Legalisierung der Cannabis-Abgabe: Konsumkompetenz auf kommunaler Ebene
fördern.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken beschlossen. Die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene verfolgt unter anderem auch das Ziel eines verbesserten Jugend- und Gesundheitsschutzes für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen.
Wir wollen daher frühzeitig kommunale Strategien im Vorfeld einer kontrollierten Freigabe von Cannabis vorstellen und diskutieren. Jugendhilfe, Drogenhilfe und Schulamt sind dabei aufgefordert, aktiv mitzuwirken. Im Zuge der kontrollierten Abgabe müssen die einhergehenden Veränderungen antizipiert und strategisch wie methodisch angepasst werden. Eine gelingende Präventionsarbeit unter den neuen Kontextfaktoren spielt hierbei eine zentrale Rolle. Dabei gilt es vor allem, die Risikokompetenz im Konsum junger Menschen zu adressieren, zu entwickeln und zu fördern. Präventionsarbeit muss zwingend gestärkt und ausgebaut werden. Themen des Jugendschutzes, Beratungs- und Behandlungsangebote insbesondere für junge Menschen und deren Angehörige angepasst und entwickelt werden.
Ein Monitoringsystem sollte in Zusammenarbeit mit Bund und Land entwickelt werden, das die Entwicklungen auf der kommunalen Ebene abbildet. Außerdem sollte eine Begleitforschung und die notwendige Finanzierung dazu geklärt werden. Eine valide kommunale Datenlage ist hierbei wesentlich für zielgenaue und bedarfsgerechte Angebote. Als Grundlage könnte hierfür eine kommunale Schülerstudie dienen, wie beispielsweise die SCHULBUS-Studie aus Hamburg ("Verbreitung und Hintergründe des jugendlichen Cannabiskonsums in ausgewählten Regionen Deutschlands").
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD zur Behandlung im Schul- und Jugendhilfeausschuss folgenden
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
Antraq:
- Die Verwaltung berichtet, wie sich Jugendhilfe, Jugendschutz und
Suchtprävention im Zusammenhang mit der geplanten, kontrollierten Abgabe von Cannabis aufstellen. Dabei soll es auch um das Thema Konsumkompetenz gehen.
- Die Verwaltung entwickelt ein regelmäßiges Monitoring, beispielsweise eine
regelmäßige kommunale "Schülerstudie" zum Thema Konsumgewohnheiten.
- Das Suchtpräventionsprogramm "REBOUND" wird vorgestellt
"methodisches, evaluiertes Entwicklungskonzept für Jugendhilfeträger im Umgang mit Suchtmittelkonsum in stationären Einrichtungen" - finanziert über das Präventionsgesetz (Krankenkassen-Kostenträger).
- Mudra Enterprise als kommunal geförderte Drogenberatungsstelle für
Jugendliche und junge Konsumentinnen berichtet über valide und bewährte Methoden der Kompetenzschulung (wie sie beispielsweise für die Polizei, Jugendgerichte und Staatsanwaltschaft mit dem Programm RIKO durchgeführt wird).
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Sachverhalt - Zusammenfassung
Cannabisgesetz – erforderliche Weiterentwicklung Kinder- und Jugendschutz
Hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion „Legalisierung der Cannabisabgabe: Konsumkompe-
tenz auf kommunaler Ebene fördern“ vom 21. April 2023.
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Es ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Kindern und Jugendlichen bleibt der Besitz und Konsum weiterhin verboten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Der Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat in den letzten Jahren laut aktuellen Untersuchungen deutlich zugenommen. Laut der Repräsentativbefragung der BZgA „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends“ verfügte 2021 die Hälfte aller jungen Erwachsenen über eigene Erfahrung mit Cannabiskonsum. Der Anteil 12bis 17-jähriger Jugendlicher, die mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert hatten, erhöhte sich im Vergleich zu 2011 auf 9,3%. Die 16- und 17-Jährigen zeigen bei den Minderjährigen den größten Konsum. Die Lebenszeit-Prävalenz liegt hier bei 21,0 %, die 12 Monats-Prävalenz bei 16,7%.1 Auch wenn der Gesetzgeber durch diverse Regelungen im Cannabisgesetz den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten will, könnte laut dem Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung der Konsum bei Jugendlichen durch eine kontrollierte Abgabe langfristig noch zunehmen. Eine Steigerung des Konsums bei Minderjährigen wird voraussichtlich durch eine zunehmende Normalisierung des Konsums unter Erwachsenen begünstigt werden.2
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen ist ein zentraler gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Die Gesetzgebung baut auf Prävention und auf den ordnungsrechtlichen und erzieherischen Jugendschutz auf, um Entwicklungsbeeinträchtigungen oder -gefährdungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gegenüber zu treten. Bereits 2023 unterstrich der Deutsche Städtetag in seiner Positionierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, dass mit dieser Gesetzeslage zwingend der ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz, Präventionsangebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie die Begleitung und Beratung von Konsumierenden auf örtlicher Ebene auszubauen sind.3
Das Handlungsfeld Cannabisprävention ist organisatorisch in der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes verortet. Zentrale Orientierung für diese Aufgaben ist innerhalb des Leistungsspektrums der Jugendhilfe der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14
1 vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA (2022) „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland“ – Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends. Juni 2022.) 2 Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung: Policy Paper: Effekte einer Cannabislegalisierung. April
3 vgl. Positionierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken, Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages (445. Sitzung am 25. Januar 2023 in Chemnitz)
SGB VIII). Die Verwaltung des Jugendamtes hat am 26.09.2013 im Jugendhilfeausschuss einen Gesamtbericht zu den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Sucht, Alkohol- und Gewaltprävention vorgelegt, der zuletzt am 16.12.2021 beim Handlungsfeld Medienschutz fortgeschrieben wurde. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten konzeptionellen Grundlagen und Planungen sind als Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für das Handlungsfeld Cannabisprävention zu verstehen.
Die in der Beilage dargestellten Entwicklungen zeigen die dringende Notwendigkeit, Strukturen und Angebote des erzieherischen und ordnungsrechtlichen Jugendschutzes zur Cannabisprävention nun weiterzuentwickeln. Entsprechend der Heterogenität des Aufgabenfeldes sowie der Zielgruppen sind unterschiedliche Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention zu entwickeln und der ordnungsrechtliche Jugendschutz umzusetzen. Dafür sind nach Einschätzung des Jugendamts zusätzliche Ressourcen im Umfang von 1,5 VK notwendig.
Die genannten gesetzlichen Änderungen wirken auch auf weitere Handlungsfelder. Neben den Angeboten des erzieherischen und ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz gibt es weitere Angebote der Jugendhilfe, Suchthilfe und Schulpsychologie. Die Vorlage zeigt das Portfolio auf, bestehend aus diversen Beratungsangeboten für junge Menschen und ihre Familien sowie Qualifizierungen und Fortbildungen für Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Die jeweiligen Fachkräfte beraten individuell und lebensweltorientiert. Es werden individuelle Merkmale, wie Familienhintergrund, Kultur, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung berücksichtigt. Die Angebote richten sich an alle Jugendlichen, die sich beraten und unterstützen lassen wollen.
Auch Schulen entwickeln im Rahmen der Schulentwicklung ein umfassendes Präventionskonzept, das verschiedene Präventionsebenen und nachhaltig wirkende Angebote umfasst. Hierzu gibt es vor Ort in der Schule auch den Beauftragten für Suchtprävention. Auch die Angebote der Schulpsychologie umfassen das Thema Cannabiskonsum von Jugendlichen.
Auf Basis einer Abfrage zu Bedarfen der Jugendsuchtberatung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales Anfang 2023 wurde festgehalten, dass das bestehende Angebot in Nürnberg zwar qualitativ hochwertig ist, die Nachfrage aber nicht decken kann. Diese Bedarfsaussage hatten die anstehenden Veränderungen durch das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis noch nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen dieser Liberalisierung der Drogenpolitik auf zukünftige Beratungsbedarfe junger Menschen ist aufgrund der weltweit uneinheitlichen Studienlage nicht abschießend prognostizierbar. Aktuell nehmen die beratenden Stellen aber einen Anstieg an Nachfragen war. Wie sich das Cannabisgesetz auf die Nachfrage der Beratungsangebote auswirken wird, muss daher beobachtet werden. Sich veränderte Bedarfe sind zu evaluieren, Planungen zum Schließen von Versorgungslücken bei Beratungsangeboten für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren zu erarbeiten, in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren und in den entsprechenden Ausschüssen vorzulegen.
Bezugnehmend zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion „Legalisierung der Cannabisabgabe: Konsumkompetenz auf kommunaler Ebene fördern“ vom 21. April 2023 werden in der Anlage Angebot der mudra - Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. vorgestellt. Über das Angebot REBOUND in der stationären Jugendhilfe wird gesondert im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 20. Juni 2024 berichtet.
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Cannabisgesetz – erforderliche Weiterentwicklung Kinder- und Jugendschutz
Hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion „Legalisierung der Cannabisabgabe: Konsumkompe-
tenz auf kommunaler Ebene fördern“ vom 21. April 2023.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 Cannabisgesetz (CanG) als Mantelgesetz sowie weitere Gesetze wie das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG)1 beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat gebilligt und ist am 01. April 2024 in Kraft getreten. Der Deutsche Städtetag betonte bereits 2023 in seiner Positionierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, dass mit der neuen Gesetzeslage zwingend die Stärkung der kommunalen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und der Suchtprävention einhergehen muss. Es sind sowohl der ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz, Präventionsangebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, sowie die Begleitung und Beratung von Konsumierenden auf örtlicher Ebene auszubauen2. Im Folgenden werden zuerst der Cannabiskonsum von Kindern und Jugendlichen sowie wichtige Rahmenbedingungen dargestellt. Daran schließen sich notwendige fachliche Weiterentwicklungen und Aussagen bezüglich weiterer Bedarfe und möglicher Maßnahmen an. Die Verwaltung des Jugendamtes hat am 26. September 2013 im Jugendhilfeausschuss einen Gesamtplanungsbericht zu den Arbeitsfeldern ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Sucht-, Alkohol- und Gewaltprävention vorgelegt. Die dort vorgelegten Planungen bezüglich erzieherischen und ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz bilden die konzeptionelle Grundlage für die nun notwendige Weiterentwicklung aufgrund der neuen Gesetzeslage. Der hiermit vorgelegte aktuelle Bericht ist somit als Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zu verstehen. Unter anderem beantwortet die Verwaltung hiermit auch den Antrag der SPD Stadtratsfraktion „Legalisierung der Cannabisabgabe: Konsumkompetenz auf kommunaler Ebene fördern“ vom 21. April 2023. Über das Angebot REBOUND in der stationären Jugendhilfe wird gesondert im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 20. Juni 2024 berichtet.
1.1 Cannabiskonsum von Kindern und Jugendlichen
Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist aktuell als problematisch einzustufen. Der Konsum hat laut neuesten Untersuchungen deutlich zugenommen. In der Repräsentativbefragung „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends“ erhebt die BZgA regelmäßig den Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit. In 2021 verfügte die Hälfte aller jungen Erwachsenen über eigene Erfahrung mit Cannabiskonsum. Das war der höchste Anteilswert des Beobachtungszeitraums seit 1993. Auch bei Jugendlichen ist der Anteil deutlich angestiegen. Der Anteil 12- bis 17-jähriger Jugendlicher, die mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert hatten, erhöhte sich im Vergleich zu 2011 auf 9,3%. Auch die 12-Monats-Prävalenz des Cannabiskonsums erhöhte sich bei männlichen und weiblichen Jugendlichen im Vergleich zu 2011 auf 7,6%. Hierbei unterscheiden sich die Werte im Detail deutlich nach Alter. Bei den 12- und 13-Jährigen haben unter 0,5% in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert. Die 16- und 17-Jährigen zeigen
1 vgl. https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/109, Abrufdatum 02.04.2024 2 vgl. Positionierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken, Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages (445. Sitzung am 25. Januar 2023 in Chemnitz)
bei den Minderjährigen den größten Konsum. Die Lebenszeit-Prävalenz liegt hier bei 21,0 %, die 12 Monats-Prävalenz bei 16,7%.3 Auch die Befunde der Studie „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Substanz- und Medienkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland (ACoSuM)“ kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. Laut der Studie ging der Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Pandemie zurück, gleichzeitig stieg der Zigaretten- und Cannabiskonsum sowie die Mediennutzung aber deutlich an. Die Mehrzahl der Personen hat angegeben, dass sich ihr psychisches Wohlbefinden während der COVID-19-Pandemie verschlechtert hat. Als Gründe für den Konsum wurden die Bewältigung von Langweile, Einsamkeit und die stressreduzierende Wirkung genannt.4 Dieser Trend zum steigenden Cannabis-Konsum bei jungen Menschen wird sich laut dem Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung voraussichtlich durch eine kontrollierte Abgabe noch verschärfen:5 Auch wenn der Gesetzestext die Abgabe an Minderjährige verbietet, besteht das Risiko, dass der Konsum bei Jugendlichen langfristig zunimmt. Diese Steigerung des Konsums bei Minderjährigen wird voraussichtlich durch eine zunehmende Normalisierung des Konsums unter Erwachsenen begünstigt werden.6
Neben Cannabis drängen, von Medien und Gesetzgeber bisher teilweise unbeachtet, weitere, frei verkäufliche (synthetische) Cannabinoid-Produkte mit teils psychoaktiver Rauschwirkung auf den Markt. Aktuelle Beispiele sind mit THC (Tetrahydrocannabinol: häufigste psychoaktive Substanz im Cannabis), CBD (Cannabidiol: zweithäufigstes Cannabinoid im Cannabis, nicht psychoaktiv) oder HHC (Hexahydrocannabinol: halbsynthetisches Cannabinoid, psychoaktiv)7 versetzte Vape-Pens (Einweg-E-Zigaretten), Nikotin- oder Koffeinbeutel, sowie CBD- und HHC-Blüten, die je nach Angebotsbeschreibung im Einzelhandel (Tankstellen, Automatenbetriebe, Kioske) zu erwerben sind und an Minderjährige mehr oder weniger verbotswidrig abgegeben werden. Gemein haben all diese Produkte, dass sie erhebliche gesundheitliche Risiken beim Konsum durch Minderjährige zu Rauschzwecken bergen und damit eine Gefährdung darstellen, aber durch Aufmachung und Werbebotschaften bewusst junge Zielgruppen ansprechen. Sie üben eine hohe Attraktivität auf Minderjährige aus.
1.2 Rahmenbedingungen
Zum 01. April 2024 trat das Bundesgesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG), als Teil des Cannabisgesetzes – CanG, in Kraft. Mit diesem Gesetz ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum und von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnsitz für Erwachsene für den Eigenkonsum straffrei. Das Bundesgesetz regelt den Besitz sowie den privaten und gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen. Für Minderjährige (unter 18 Jahren) bleibt der Besitz, Anbau und Erwerb weiter verboten. Für Heranwachsende (Personen zwischen 18 und 21 Jahren) sieht der Gesetzestext eine Begrenzung des psychoaktiv wirkenden Tetrahydrocannabinol (THC) auf maximal 10 Prozent bei Weitergabe in Anbauvereinigungen sowie auf 30 g pro Monat vor.8
Aus Sicht des Gesetzgebers sollen u.a. folgenden Regelungen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen: Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren. Der Verkauf, Weitergabe oder Überlassung von Cannabis an Kinder und Jugendliche ist weiterhin strafbar.
3 vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA (2022) „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland“ – Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends. Juni 2022.) 4 IFT Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (2022): „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Substanz- und Medienkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland“ 5 Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung: Policy Paper: Effekte einer Cannabislegalisierung. April
6 ebd. 7 vgl. https://www.drugcom.de, Abrufdatum 07.05.2024 8 vgl. https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/109, Abrufdatum 02.04.2024
Keine Zulassung von Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen. Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Verpflichtende Schutzmaßnahmen beim Eigenanbau durch Erwachsene sowie durch Anbauvereinigungen, um einen Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter zu verhindern. Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen.9
Vom Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind Kommunen in vielfältiger Form betroffen. Dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, dies bedeutet:
Die Umsetzung des KCanG muss durch ausreichende Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen begleitet werden. Es muss Prävention als kommunale Pflichtaufgabe nach §14 SGB VIII in den Lebenswelten (z.B. in Schulen, Berufsschulen und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen) ausgebaut werden. Es sind passgenaue lokale Konzepte und der Kampagnen zu entwickeln. Informations-, Präventions- und Fortbildungsangebote für Pädagoginnen und Pädagogen aus Jugendhilfe und Schule sind zu initiieren und anzubieten. Der Gesetzgeber plant u.a. den Ausbau der Präventionsangebote durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Auch das Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ZPG) plant für das Land Bayern Präventionsangebote. Die tatsächliche Umsetzung muss i.d.R. aber meist auf kommunalen Ebene sichergestellt, angestoßen und gesteuert werden. In der Kommune muss die Vernetzung mit Akteuren des Themenfelds und die Beteiligung an bundesweiten und landesweiten Kampagnen gewährleistet sein. Wenn Kinder oder Jugendliche gegen das Verbot von Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verstoßen, soll die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem nach §7 KCanG der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen Kinder oder Jugendlichen geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen. Diese Beratungsangebote auf kommunaler Ebene müssen geschaffen, ausgebaut und finanziert werden. Gewichtige Anhaltspunkte liegen laut dem bayrisches Landesjugendamt in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration insbesondere immer dann vor, wenn ein Kind unter 14 Jahren mit Cannabis aufgegriffen wird. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren liegen gewichtige Anhaltspunkte in der Regel erst bei einer wiederholten Feststellung des Verstoßes gegen das Umgangsverbot vor. Jedoch kann auch bei über 14-Jährigen bereits ein erstmaliges Ergreifen dazu führen, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe informiert wird, wenn besondere Umstände (z. B. eine besonders hohe Menge konsumiert wird) vorliegen. Hier verbleibt der Polizei- und Ordnungsbehörde
9 vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html, Abrufdatum 27.03.2024
ein Ermessensspielraum. Für die in § 7 KCanG vorgesehenen Maßnahmen entsteht den Jugendämtern laut Gesetzesbegründung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da das Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten und Frühinterventionsprogrammen bereits heute zu den Aufgaben der Jugendämter im Rahmen der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII gehört.10 Die bayerische Staatsregierung hat eine strenge und möglichst restriktive Verfolgung der rechtlichen Möglichkeiten zum KCanG beschlossen.11 Die Vorgaben zum Umgang mit Cannabis, wie z.B. quartalsmäßige Kontrollen nicht-gewinnorientierter Anbauvereinigungen, sollen in Bayern durch zentrale Kontrolleinheiten beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) an zwei bayrischen Standorten - u.a. in der Metropolregion - angesiedelt werden. Die Überwachung des öffentlichen Raums, sowie der Einhaltung der Abstandregelungen u.a. um Jugendeinrichtungen oder Konsumverbotszonen herum, in denen Minderjährige regelmäßig verkehren, obliegt jedoch nicht diesen Kontrolleinheiten, sondern in Zuständigkeit der Polizei und Kreisverwaltungsbehörden. Auch restriktive Maßnahmen in der Öffentlichkeit nach dem JuSchG, als kommunale Aufgabe, müssen gestärkt und ausgebaut werden. Veranstaltungen und Gewerbebetriebe müssen hinsichtlich möglicher Jugendgefährdungen in Zusammenhang mit Cannabiskonsum und -besitz verstärkt beraten, Auflagen nach §7 JuSchG im Einzelfall ausgesprochen und kontrolliert werden.
Im Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages der 451. Sitzung im März 2024 wird die Sorge geäußert, dass die Kommunen die ihnen durch die Cannabisfreigabe zukommenden zusätzlichen Aufgaben nicht bewältigen können. Zum einen wird gefordert, dass Vorgaben bezüglich der Überwachung, Kontrolle und Begleitung auf kommunaler Ebene deutlich vereinfacht werden sollten. Zudem sei laut Deutschen Städtetag sicherzustellen, dass den Kommunen die ihnen entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Berichts sind keine diesbezüglichen Ankündigungen der Bundes- und Landesebene zur Kostenübernahme erfolgt.
Das Gesetz sieht vor, dass nach dessen Inkrafttreten eine Evaluierung erfolgt. Dies gilt mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz, sowie auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität. Perspektivisch plant die Bundesregierung außerdem als zweite Säule des kontrollierten Umgangs mit Cannabis den Vertrieb in Fachgeschäften. Hierzu sieht sie regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf soll dann voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Die tatsächliche inhaltliche und zeitliche Umsetzung dieser Planungen ist zum aktuellen Zeitpunkt offen12.
2. Jugendschutz und Prävention
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit verschiedenen Formen von potentiellen Suchtstoffen und riskanten Konsummitteln auf, worin unterschiedliche Gefährdungspotenziale für die Zielgruppe liegen. Sie vor diesen gefährdenden Einflüssen zu schützen ist ein zentraler gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Die Gesetzgebung baut in Prävention und Reaktion auf diese Herausforderung auf zwei Säulen auf, um Entwicklungsbeeinträchtigungen oder -gefährdungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gegenüber zu treten:
10 Bay. Landesjugendamt, Schreiben zur Informationen zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 22.04.2024 11 vgl. Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. März 2024 – Bayerisches Landesportal (bayern.de), abgerufen am 19.03.2024 12 vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html, Abrufdatum 27.03.2024
der ordnungsrechtliche bzw. gesetzliche Jugendschutz hat zum Auftrag, den Umgang mit Gefährdungen zu regeln und der erzieherische und strukturelle Jugendschutz versucht Gefährdungen noch vor ihrer Entstehung zu verhindern und hat zum Ziel, über Gefahren aufzuklären und vorbeugende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Aufgrund des CanG sind die damit einhergehenden Auswirkungen und neuen Herausforderungen für den ordnungsrechtlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auch als kommunale Pflichtaufgabe neu zu bewerten und die jeweiligen Aufgabenstrukturen anzupassen. Bezüglich des kommunalen ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz und der Präventionsangebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden im Folgenden Bedarfe und notwendige Weiterentwicklung genauer benannt.
2.1 Ordnungsrechtlicher und gesetzlicher Jugendschutz
Wie bereits in der Jugendhilfeplanung 2013 ausführlich dargelegt, sind die zentralen Aufgaben des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der Öffentlichkeit. Zum einen ist der ordnungsrechtliche Jugendschutz somit Ansprechpartner bzgl. Konzeptideen oder Umsetzungsfragen für Veranstaltungen und Angebote, die sich auch an Minderjährige richten und hat die fachliche Unterstützung von Gewerbetreibenden und Veranstaltenden zum Ziel. Zum anderen erfolgen anlassabhängige und präventive Jugendschutzkontrollen in allen Arten von Gewerbebetrieben, auf Veranstaltungen, im Einzelhandel, bei Konzerten, in Freizeiteinrichtungen und auf Messen. Bei Bedarf sind geeignete Maßnahmen, um potenzielle Jugendgefährdungen abzuwenden, zu entwickeln und zu ergreifen. Es werden z.B. Auflagen für Veranstaltungen und Gewebebetriebe nach § 7 JuSchG erteilt bzw. kann es zu Feststellungen und Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten) nach § 27-28 JuSchG kommen. Wichtig ist darüber hinaus die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Jugendschutzthemen, hierzu sind geeignete Informationskampagnen zu entwickeln. Denn der Jugendschutz ist insbesondere dann erfolgreich, wenn ein Großteil der Bevölkerung die Regelungen als wichtig und zielführend anerkennt. Bei all diesen Aufgaben ist eine enge Kooperationen und Vernetzung mit Veranstaltenden, relevanten kommunalen Behörden und der Polizei obligatorisch. Das Handlungsfeld ist organisatorisch in der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes verortet. Für diese umfangreiche Aufgabe stehen bisher 1 VK zur Verfügung.
Veränderte Bedarfe und Anforderungen
Durch das CanG hat der ordnungsrechtliche und gesetzliche Jugendschutz neue bzw. vermehrt Aufgaben zu erfüllen. Diese sind: Zukünftig wird die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Jugendschutzthemen im Themenfeld Cannabis, psychoaktive Substanzen und artverwandte Produkte zwingend nötig sein. Hierfür sind zielgruppengerechte Informationsmaterialien und Kampagnen für die Öffentlichkeit zu entwickeln. Cannabiskonsum muss zukünftig bei Veranstaltungen in den konzeptionellen Vorüberlegungen betrachtet werden. Damit hier Gefährdungen für junge Menschen minimiert werden, ist die fachliche Unterstützung von Gewerbetreibenden, Veranstaltenden, Vereinen bei der Erstellung von Jugendschutzkonzepten oder geeignete Umsetzungsstrategien durch den ordnungsrechtlichen und gesetzlichen Jugendschutz erforderlich. Auswirkungen auf den ordnungsrechtlichen Jugendschutz werden ferner neue Prüfkriterien für Veranstaltungen und Gewerbebetriebe hinsichtlich möglicher Jugendgefährdungen in Zusammenhang mit Cannabiskonsum und -besitz haben. Die Notwendigkeit der Bewertung, Veranlassung und Kontrolle von Auflagen nach dem §7 JuSchG (jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe) wird sich durch das CanG bei einer
Vielzahl an Veranstaltungen in der Öffentlichkeit ergeben, die von Konsumverbotszonen ausgenommen sind. Die hierfür notwendigen Vorgaben und Vollzugshinweise durch das Landesjugendamt stehen noch aus. Die Überwachung der im KCanG aufgeführten Abstandsregelungen und Konsumverbotszonen liegen in Zuständigkeit der Polizei und Kreisverwaltungsbehörden. Auch wenn die Überwachung somit keine Aufgabe des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist, ist dennoch mit einem erhöhten Aufklärungsbedarf, Beratungs- und Beschwerdeaufkommen von Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen. Wie bereits beschrieben, stellen auch frei verkäufliche (synthetische) Cannabinoid-Produkte mit teils psychoaktiver Rauschwirkung oder Trendartikel wie Nikotinbeutel und Vape-Pens eine große Jugendgefährdung dar. Die Produkte üben eine hohe Attraktivität auf Minderjährige aus, was sich im Umkehrschluss bereits in den letzten Jahren auf die Beschwerdelage, Kontrolldichte und zu bearbeitende Ordnungswidrigkeitenanzeigen, sowie auf einen hohen Sensibilisierungs- und Aufklärungsbedarf aller Zielgruppen (insbesondere auch Gewerbetreibenden) auswirkt. Langfristig ist mit einem Anstieg des Konsums von Cannabis bei jungen Menschen zu rechnen. Um dem etwas entgegen zu setzen, ist die Abgabe der für den Konsum von Cannabis notwendigen Rauchutensilien – tabak-und nikotinhaltige Produkte, elektronische Produkte und deren Behältnisse – zukünftig verstärkt durch den ordnungsrechtlichen Jugendschutz als kommunale Aufgabe zu kontrollieren.
Die bisherigen personellen Ressourcen für den ordnungsrechtlichen und gesetzlichen Jugendschutz mit 1 VK sind schon jetzt ausgelastet und können diese gestiegenen Bedarfe nicht decken. Die Ressourcen sind aufgrund der neuen Anforderungen personell auszuweiten.
2.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Suchtprävention
Prävention ist eine notwendige Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Zentraler Bezugspunkt ist § 14 SGB VIII, sowie die generellen Zielvorstellungen des § 1 SGB VIII. Suchtprävention ist somit eine Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe, die aber von einer zentralen Stelle fest in den verschiedenen Arbeits- und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gesteuert und verankert werden muss. Für diese Aufgaben stehen bisher 1,25 Vollzeitstellen in der Abteilung der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe, Bereich 2 des Jugendamts zur Verfügung.
Die Suchtprävention richtet sich mit Informationsmaterial, Ausstellungen, Fortbildungen, fachlicher Beratung und Fachtagungen an Nürnberger Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule und Ehrenamt. Sie treibt die kommunale Vernetzung mit anderen Akteuren des Themenfelds und die Beteiligung an landes- und bundesweiten Kampagnen voran. Hierfür ist die Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe und Suchthilfe, der kommunalen Suchtbeauftragten, Gesundheitsamt, Krankenkassen, Schulen, Polizei, Interessensvertretungen und anderen regionalen wie überregionalen Institutionen obligatorisch. Dabei erfolgt z.B. der Austausch unter anderem mit dem Bezirk Mittelfranken, dem Schulamt, den Ministerialbeauftragten für Realschulen und Gymnasien, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Die aktuell hohe Cannabisprävalenz bei Jugendlichen und Heranwachsenden und die zugleich besonderen Risiken des Konsums in diesen Altersgruppen machen eine frühzeitige Prävention in zentrale Lebenswelten wichtig. Ziel ist dabei die Förderung von Abstinenz bzw. bei Konsum ein verantwortungsvoller Umgang. Junge Menschen sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu entwickeln. Um dies zu erreichen, braucht es modulare Konzepte in den unterschiedlichen Settings, wie in Schule und Jugendhilfe.
Vom Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) werden hier am Beispiel Schule vier Strategien benannt: „Förderung einer abgestimmten Suchtpräventionskultur sowie unterstützender Rahmenbedingungen an Schulen Sensibilisierung und Qualifizierung von Schulpersonal Proaktive Elternarbeit Ansprechende und zielgruppengerechte Wissens- und Kompetenzvermittlung für Schülerinnen und Schüler“13
Die Strategien sind auf andere pädagogische Settings zu übertragen. Damit es zu einer erfolgreichen Umsetzung kommen kann, sind laut dem ZPG „die kommunalen Rahmenbedingungen entsprechend zu stärken.“14 Die Angebote müssen bekannt gemacht, beworben und engmaschig begleitet werden. Institutionen sind bei der individuellen Umsetzung bzw. Erarbeitung eines Zeitplans und bei Finanzierungsfragen zu beraten.
Hierbei ist zu betonen, dass eine alleinige Wissensorientierung in den Angeboten nicht ausreicht. Die Vorstellung, dass reine Informationsvermittlung genügt, damit sich junge Menschen rational gegen Substanzkonsum entscheiden, ist zwar weit verbreitet, spielt aber als ein für sich stehendes Vorgehen eine eher untergeordnete Rolle.15 Informationsansätze, die auf „Schocktaktiken“ beruhen, sind besonders umstritten, denn diese sind nicht nur ineffektiv und teuer, sondern können auch gegenteilige, nichterwünschte Effekte haben.16 Lebenskompetenz und Kompetenzförderung sind zentrale Bestandteile von Präventionsarbeit mit jungen Menschen in verschiedenen Settings. Unter Kompetenz wird die Fähigkeit zur Bewältigung von Lebenssituationen verstanden. Selbstwirksamkeit zu erleben und gesundheitsförderliche Entscheidungen zu treffen, lernen Kinder und Jugendliche in Kompetenzbildungsprogrammen, wie sie unter anderem in Schulen angeboten werden, dabei werden hier Lebenskompetenzprogramme, als effektivste verhaltensbezogenen Programme, am häufigsten angeboten (z.B. Klasse2000, REBOUND). Risikofaktoren des späteren Substanzmissbrauchs, auch des verfrühten Konsums, können damit beeinflusst werden.17 Zwei schulische Cannabis-Programme in Deutschland zeigen hierbei positive Effekte: REBOUND und Unplugged.18 Diese Grundprinzipien, Qualitätsstandards und Evidenzbasierung in der Präventionsarbeit sind vielfach beschrieben und dokumentiert: Das Kölner Memorandum19 zeigt Möglichkeiten und Grenzen evidenzbasierter Suchtprävention, die Expertise zur Suchtprävention 202020 ist
13 Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung, Online unter: https://www.zpg-bayern.de/cannabispraevention-an-bayerischen-schulen-ein-gesamtkonzept.html, Abrufdatum: 23.04.2024 14 ebd. 15 Bühler, A; Truhl, J; de Matos, E (2020): Expertise zur Suchtprävention 2020. Aktualisierte Neuauflage der „Expertise zur Suchtprävention“ (Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung Band 52). Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). https://shop.bzga.de/pdf/60640052.pdf. 16 European Society for Prevention Research (EUSPR): Stellungnahme der Europäischen Gesellschaft für Präventionsforschung zu unwirksamen und potenziell schädlichen Ansätzen in der Prävention des Drogenkonsums https://euspr.org/wp-content/uploads/2023/06/EUSPR-Position-Paper-Harmful-Prevention-DE-JUN2023.pdf 17 Hallmann, J. (2020). Lebenskompetenzen und Kompetenzförderung. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden. https://doi.org/10.17623/BZGA:Q4-i070-2.0. Abgerufen am 05.04.2024 18 Hoch, E; Lauffer, P; Wink; Ch; Pogarell, O (2017): Cannabisprävention an Schulen –Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme: LMU Klinikum der Universität München https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Abschlussbericht_Cannabispraevention_an_Schulen_2017.pdf 19 Experten- u. Expertinnengruppe „Kölner Klausurwoche“ (2014): Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Möglichkeiten und Grenzen. Köln: Deutsches Institut für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Köln. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/KoelnerMemorandum_EBSP2014_final.pdf. 20 Bühler, A; Truhl, J; de Matos, E (2020): Expertise zur Suchtprävention 2020. Aktualisierte Neuauflage der „Expertise zur Suchtprävention“ (Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung Band 52). Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). https://shop.bzga.de/pdf/60640052.pdf.
eine wissenschaftlich basierte Handreichung, um aktuelle Erkenntnisse zu diskutieren. Europäische Qualitätsstandards zur Suchtprävention21, Projektbezogene Qualitätsstandards und das Konsenspapier für die Suchtprävention an bayerischen Schulen22 tragen zu einem gemeinsamen Verständnis bei.
Veränderte Bedarfe und Anforderungen
Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) bringt weitreichende Veränderungen im (gesundheits-)politischen, gesellschaftlichen Diskurs mit und wirkt sich auch auf Minderjährige aus. Auch wenn der Gesetzgeber durch diverse Regelungen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten will, kann es durch eine zunehmende Normalisierung des Konsums unter Erwachsenen langfristig zu einem Anstieg des Konsums bei Jugendlichen kommen.23 Daher muss das KCanG durch ausreichende Präventionsangebote begleitet werden. Dies bedeutet:
Suchtprävention in Nürnberg muss weiterhin als Querschnittsaufgabe begriffen und von zentraler Stelle koordiniert und gesteuert werden. Netzwerke mit Akteuren des Themenfelds sind zu sichern, Bedarfe abzustimmen und passgenaue Angebotsstrukturen zu entwickeln. In der Nürnberger Präventionslandschaft wurde bisher im Sinne der Aufgabenverteilung und die Kooperationsstrukturen nach dem „Rahmenplan der Suchthilfe in Nürnberg“24 zwischen legalen und illegalen Substanzen unterschieden. Da Cannabis nun einen eher legalen Status hat, müssen die verschiedenen Träger gemeinsam in einem gesteuerten Prozess notwendige konzeptionelle Weiterentwicklungen anstoßen. Aktuell gibt es Planungen zu überörtlichen Präventionsangeboten durch Bund und Land. Die Erfahrung zeigt, dass diese Angebote ihre Wirkung am besten entfalten können, wenn sie von jungen Menschen in ihren lokalen und somit kommunalen Lebenswelten wahrgenommen werden. Die tatsächliche Umsetzung muss daher auf kommunaler Ebene angestoßen und sichergestellt werden, überörtliche digitale Angebote sind zu bewerben. Die aktuellen gesetzlichen Änderungen bedeuten einen Paradigmenwechsel in der Cannabisprävention. Die Angebotsstrukturen werden sich aber auf die veränderte Situation hin teilweise neu ausrichten müssen. Neue Angebote müssen bezüglich ihrer Wirksamkeit evaluiert werden. Bisher wurde Cannabis in Angeboten für Jugendliche oft unter der Prämisse des Cannabisverbotes bearbeitet. Es sind nun Angebote zu entwickeln, die das Thema Cannabis unter den geänderten rechtlichen Bedingungen behandeln. Durch die zu erwartende Normalisierung des Konsums unter Erwachsenen werden die drei Ziele der Suchtprävention nun deutlicher in den Vordergrund rücken müssen. Es gilt: Möglichst wenig, möglichst spät und möglichst sicher. Eine Schwerpunktsetzung auf Angebotsformate für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist dringend angeraten. Zum Beispiel ist das Setting Schule ein wichtiger Bezugspunkt für die Suchtprävention, denn junge Menschen verbringen hier einen nicht unbeträchtlichen Teil ihrer Zeit. Die vorhandenen Ressourcen können aber nicht die über 720 Klassen in den Nürnberger Schulen (7. bis 10 Klassen an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, Stand 2023) mit Angeboten bedienen. Aber auch bei über 40 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen die Fachkräfte als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Vordergrund stehen. Die Suchtprävention unterstützt
21 EMCDDA (2019): Europäischer Qualitätsstandard zur Suchtprävention - European Drug Prevention Quality Standards (EDPQS). Portugal: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction. https://www.emcdda.europa.eu/system/files/documents/2023-12/edpqs-de.pdf 22 Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Qualitätsstandards in der Suchtprävention. https://www.zpg-bayern.de/qualitaetsstandards-in-der-suchtpraevention.html Abgerufen am 05.04.2024 23vgl. Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung: Policy Paper: Effekte einer Cannabislegalisierung. April 2023 24 vgl. Stadt Nürnberg: Rahmenplan der Suchthilfe in Nürnberg. 1995
Einrichtungen bei der Wahl und Durchführung von evidenzbasierten und nachhaltigen Angeboten. Eine kontrollierte Freigabe bietet die Chance, dass ein Gespräch über Cannabiskonsum leichter werden kann. Volljährige Konsumierende müssen sich nicht mehr als Personen zu erkennen geben, die eine illegale Handlung begehen. Damit die verschiedenen Fachkräfte diese Gesprächssituationen gut gestalten können, sind diverse Informations- und Fortbildungsangebote für diese Zielgruppe nötig. Den kontrollierten Umgang mit Cannabis im Sinne des Konsumcannabisgesetzes wird von öffentlichkeitswirksamen Kampagnen begleitet sein müssen, die helfen, Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen. Bisherige Diskussionen über Cannabis wurden oft ideologisch geführt und schwankten, je nach Standpunkt, zwischen Dramatisierung und Verharmlosung. Die Zielgruppen der Suchtprävention – Familien, Jugendliche und Fachkräfte – brauchen für eine realistische Haltung zu Cannabis gut aufbereitete Informationen.25
Die eben dargestellten Entwicklungen zeigen die dringende Notwendigkeit, Strukturen und Angebote zeitgemäß weiterzuentwickeln. Aktuell ist dies aufgrund fehlender personeller Ressourcen nur sehr eingeschränkt möglich. Folgende Angebote sind unter der Voraussetzung einer angemessenen personellen Ausstattung zu initiieren bzw. bedarfsgerecht auszubauen:
Information für Fachkräfte: Auf der Seite www.suchtpraevention.nuernberg.de wird seit September 2023 über den aktuellen Stand des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiteren Vorschriften (CanG)“ engmaschig informiert. Auch in einem vierteljährlichen Newsletter finden sich umfängliche Informationen zur Suchtprävention, zu möglichen Angeboten und Maßnahmen für die unterschiedlichen Zielgruppen, sowie zu Fortbildungen für Fachkräfte. Beratung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Schulen: Bezüglich evidenzbasierter und nachhaltiger Präventionsangebote werden Einrichtungen und Schulen auf Wunsch beraten. Die fachliche Begleitung von suchtpräventiven Projekten insbesondere in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist seit vielen Jahren fest etabliert. Das Thema Cannabis und kritischer Mischkonsum wird hierbei in den nächsten Jahren vermehrt im Fokus stehen. Suchtmittelvereinbarung an der Schule: Die Suchtprävention des Jugendamts begleitet und berät interessierte Schulen bei dem Prozess, eine individuelle Suchtmittelvereinbarung zu entwickeln. Ziel ist ein Stufenkonzept zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die wegen (schädlichen) Gebrauch von psychoaktiven Substanzen auffallen. MOVE - Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen - Fort-
bildungsangebot: Für die Gruppe riskant konsumierender Jugendlicher sind unter-
stützende Maßnahmen notwendig, um eine Entwicklung in Richtung Abhängigkeit zu verhindern. Attraktiv für die Beratung von riskant konsumierenden Jugendlichen sind Kurzinterventionen. Sie können in unterschiedlichen Situationen auch „zwischen Tür und Angel“ stattfinden, und sind in vielen pädagogische Settings gut anwendbar. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen (Lehrkräfte, Jugendsozialarbeit an Schulen) und außerschulischer Jugendarbeit (Jugendtreff, Kinderund Jugendhäuser, Streetwork, Mobile Jugendarbeit). Basisschulung für Beauftragte zur Suchtprävention - Grundlagen der Suchtprävention in der Schule. Die Fortbildung bietet wichtigstes Hintergrundwissen. Behandelt werden rechtlichen Grundlagen, Suchtmittel, süchtige Verhaltensweisen, aktuelle Trends bei Jugendlichen, sowie Kriterien und Methoden erfolgreicher Suchtprävention. Das Angebot richtet sich an Beauftragte für die Suchtprävention an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).
25 Tautenberg, Norbert; Welche Folgen hat die Cannabis-Legalisierung für die Suchthilfe? Online unter www.caritas.de, Abrufdatum 02.04.2024
Präventionsworkshop „Cannabis – quo vadis?: Zweistündiger, interaktiver Präventionsparcours, der Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 und Jugendgruppen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren anhand von sechs Themenstationen fachlich fundierte und realistische Informationen zum Thema Cannabis vermittelt. Die Suchtprävention des Jugendamts bietet Schulungen für Fach- und Lehrkräfte an, welche den Workshop in ihrer Schule oder Einrichtung durchführen möchten.
Darüber hinaus ist die Nutzung überregionaler Angebote auf lokaler Ebene sicherzustellen. Damit überregionale Maßnahmen der Suchtprävention die Zielgruppen auf lokaler Ebene passgenau erreichen, müssen diese fachlich beworben, angestoßen und unterstützt werden. Einrichtungen und Institutionen vor Ort sind bezüglich passender Angebote und möglicher Finanz- und Fördertöpfe zu beraten, bei Bedarf müssen Kontakte vermittelt werden. Beispiel für diese Angebote sind: Mitwirkung bei bundesweiten Forschungsprojekten: Zur fachlichen Weiterentwicklung der Suchtprävention ist Mitarbeit in Wissenschaft und Forschung zielführend. Aktuell ist die Suchtprävention des Jugendamts an dem Forschungsprojekt „Elternabende zur suchtpräventiven Information zum Thema Cannabis (ESIC)“ beteiligt. Das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) führt dieses durch. Es wird finanziert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in Kooperation mit dem Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Hierbei sollen an insgesamt 50 Schulen in mehreren Bundesländern von geschulten Fachkräften Elternabende zur Cannabisprävention nach einem festgelegten Manual durchgeführt und evaluiert werden. Sollte die Evaluation positiv ausfallen, wird eine Weiterführung des Angebots in Nürnberg angestrebt. Mitwirkung bei bundesweiten oder überregionalen Studien: Wie unter Punkt 1.1 aufgeführt, gibt es eine Vielzahl an bundesweiten Studien im Themenfeld der Suchtprävention. Diese sind i.d.R. auch für die kommunale Prävention sehr aussagekräftig. Wenn möglich beteiligt sich die Verwaltung an diesen bundesweiten oder überregionalen Erhebungen zum Substanzmittelkonsum junger Menschen, um so den direkten Vergleich zwischen überregionalen Daten und lokalen Daten zu erhalten. Zuletzt war dies die Studie SCHULBUS Bayern26. Diese beleuchtete die Verbreitung suchtgefährdeten Verhaltens (u.a. Alkohol, Rauchen und Dampfen, Cannabis, Glücksspiel und Essverhalten) von jungen Menschen in Nürnberg und anderen Orten und Landkreisen in Bayern. Diese ausführliche Befragung wurde vom Bayerischen Landtag beauftragt, von Sucht.Hamburg gGmbH durchgeführt und ausgewertet. Lokal wurde die Rekrutierung der Schulen maßgeblich von der Suchtprävention unterstützt. Im Antrag der SPD Stadtratsfraktion „Legalisierung der Cannabisabgabe: Konsumkompetenz auf kommunales Ebene fördern“ vom 21. April 2023 wird ein kommunales Monitoring angeregt. Aufgrund der guten bundesweiten Studienlage (mit und ohne Beteiligung der Stadt Nürnberg) erscheint dies nicht notwendig. Der Erkenntnisgewinn würde darüber hinaus in keinem Verhältnis zu dem umfänglichen Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen stehen. Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“. Dieser wird seit Januar 2024 von Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Rahmen einer Pilotphase kostenfrei angeboten und stellt eine niedrigschwellige, zielgruppengerechte Fortbildungsmöglichkeit für unterschiedliche Adressatengruppen dar. Das Angebot ist intensiv bei den Zielgruppen zu bewerben. REBOUND Schule - Lebenskompetenz- und Suchtpräventionsprogramm für
junge Menschen ab 14 Jahren. In der viertägigen REBOUND Weiterbildung werden
26 Baumgärtner: SCHULBUS Bayern – Schüler- und Lehrerbefragungen zum Umgang mit Suchtmitteln 2017/18. Zusammenfassende Ergebnisse einer Untersuchung unter 14- bis 17-Jährigen in Nürnberg und München sowie in den Landkreisen Miltenberg, Dillingen und Weilheim-Schongau. 2019
Multiplikator/-innen befähigt, das REBOUND Programm in Schulen zu unterrichten. Es werden Grundlagen der Gesundheitspädagogik, sowie evidenzbasierter Gesundheitsförderung und Prävention vermittelt. REBOUND hilft jungen Menschen dabei herauszufinden, was sie glücklich(er) macht, welche Stärken sie haben und wie sie diese auf Herausforderungen und Risiken anwenden können, die jungen Leuten begegnen. Zielgruppen sind Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter an Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer. (Über das Angebot REBOUND in der stationären Jugendhilfe wird gesondert im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 20. Juni 2024 berichtet) „Cannabis Kompakt“ – schulbasierte Cannabisprävention für Jugendliche: "Cannabis Kompakt“ zielt auf die Aufklärung und Information Jugendlicher ab der 8. Jahrgangsstufe über die Risiken des Cannabiskonsums ab und umfasst drei ausgearbeitete Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Diese sind zur Umsetzung durch das pädagogische Personal an den Schulen vorgesehen und können kostenlos von der Website heruntergeladen werden. Klasse2000 - Stark und Gesund in der Grundschule: Ein Beispiel für gelungene Prävention stellt Klasse2000 dar. Klasse2000 ist das bundesweit größte Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule. Es begleitet Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse, um ihre Gesundheits- und Lebenskompetenzen frühzeitig und kontinuierlich zu stärken.
2.3 Notwendige Ressourcen
Um den eben dargestellten Aufgaben des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes und der Suchtprävention gerecht zu werden, bedarf es wie ausgeführt weiterer personeller und finanzieller Ressourcen im Jugendamt. Entsprechend der Heterogenität des Aufgabenfeldes sowie der Zielgruppen sind unterschiedliche Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention zu entwickeln und der ordnungsrechtliche Jugendschutz umzusetzen. Die vorhandenen Personalkapazitäten können die ansteigenden Aufgaben nicht bearbeiten, neue Angebote und Formate können nicht ins Portfolio aufgenommen werden.
Eine Erweiterung der Personalkapazitäten ist nötig. Die Verwaltung des Jugendamts sieht den Bedarf im Umfang von 1,5 VK. Hierbei erscheint angesichts der übergeordneten Aufgabenstellung und der konzeptionellen Herausforderungen eine Eingruppierung von S15 angebracht. Die Begutachtung des Bedarfs sowie die tarifgerechte Eingruppierung erfolgt im Stellenschaffungsverfahren durch die Querschnittsverwaltung. Um neue Angebote, Kampagnen und Formate entwickeln und umsetzen zu können, werden die zusätzlichen Sachmittel auf 28.000€ jährlich geschätzt. Dies entspricht circa dem Budget, welches jährlich für die Tabakprävention zur Verfügung steht. Dieses Budget stellt aufgrund einer ähnlichen Angebots- und Maßnahmenstruktur einen sinnvollen Vergleichswert dar. Die Verwaltung des Jugendamtes bringt die Bedarfe zum Haushaltsjahr 2025 in das Stellenschaffungsverfahren bzw. in die Haushaltsanmeldung ein.
3. Weitere suchtpräventive Angebote der Sucht- und Jugendhilfe in Nürnberg
Die genannten gesetzlichen Änderungen wirken auch mittelbar auf weitere Handlungsfelder. In Nürnberg gibt es eine Vielzahl an Beratungsangeboten für junge Menschen und deren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe und der Suchthilfe. Durch niederschwellige Beratungsangebote werden Jugendliche, junge Erwachsene, Angehörige und Freunde bei suchtspezifischen Fragen begleitet und Institutionen fachlich unterstützt.
Angebote der Suchthilfe und der Jugendhilfe haben gemein, dass die jeweiligen Fachkräfte individuell und lebensweltorientiert agieren. In der Beratungspraxis werden individuelle Merkmale, wie Familienhintergrund, Kultur, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung berücksichtigt.
Die Nürnberger Angebotspalette begründet sich u.a. auf den „Rahmenplan der Suchthilfe in Nürnberg“27. Die arbeitsfeldspezifischen Institutionen und Einrichtungen stimmen ihre Angebote ab und setzen Schwerpunkte. Die Maßnahmen werden stetig weiterentwickelt und auf einzelne Zielgruppen, auf unterschiedliche bzw. neue Suchtmittel und Konsummuster sowie auf aktuelle Trends in den sozialen Milieus und jugendkulturellen Szenen abgestimmt.
Als Beratungsangebote der Jugendhilfe für junge Menschen können hier genannt werden: Allgemeiner Sozialdienst: Die allgemeine Förderung junger Menschen findet im Rahmen der Familienberatung nach § 16 SGB VIII als gesetzliche Pflichtaufgabe statt. Sie hat eine überaus wichtige Funktion im Angebotsportfolio des ASD. Grundsatzziel ist es, Fähigkeiten und Ressourcen junger Menschen zu fördern oder zu entwickeln, die sie zu einer eigenständigen, verantwortungsbewussten Lebensführung befähigen. Die Beratung bezieht sich auf die ganze Bandbreite individueller Bedürfnisse und Problemlagen und kann/muss auch in einem sehr umfassenden Ansatz im Kontext der „Hilfen zur Erziehung“ durchgeführt werden. Die Beratungsarbeit umfasst dabei die Information über Angebote, die Vermittlung von Unterstützungsangeboten sowie die Beratung an sich. Wenn Minderjährige gegen das Verbot von Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verstoßen und es gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des jungen Menschen gibt, informiert nach §7 KCanG die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung können laut § 7 Abs. 2 Satz 2 KCanG insbesondere bei Hinweisen auf ein riskantes Konsumverhalten unter besonderer Berücksichtigung des Alters der minderjährigen Person vorliegen. Der ASD hat dann darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen Minderjährigen geeignete Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis): In Jugendstrafverfahren werden strafmündige (d.h. über 14-Jährige) Jugendliche und ihre Eltern vor, während und nach einem Gerichtsverfahren beraten. Die Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrunds bedeutet im Zusammenhang mit Cannabis auch immer die Auseinandersetzung mit den Hintergründen des Konsums. Sekundärprävention im Zusammenhang mit Suchtverhalten findet häufig durch den Erlass von Weisungen nach § 10 Abs. 1 S.1 JGG statt. In Nürnberg in der Regel durch die Anordnung der Teilnahme am RIKO Kurs der Mudra oder an einem Sozialen Trainingskurs Konsum mit dem Schwerpunkt Sucht beim Treffpunkt e.V. Bei entsprechenden Voraussetzungen nach § 64 JGG (Suchterkrankung als Ursache für eine erhebliche Straftat, Wiederholungsgefahr …) kann sogar die Unterbringung in einer Entzugsanstalt (Jugendforensik Parsberg) angeordnet werden. Erziehungsberatungsstellen: Das Angebot der multidisziplinären Teams richtet sich mit seinen unterschiedlichen methodischen Ansätzen an Jugendliche, Eltern und Familien. Erziehungsberatungsstellen unterstützen bei Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme. Eine familienbezogene Suchtberatung ist bei Bedarf möglich. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS): Hauptaufgabe der Jugendsozialarbeit an Schulen ist die Beratung und Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen vor Ort in der Lebenswelt Schule. Inhalte sind dabei insbesondere persönliche, familiäre und schulische Belastungen der Schülerinnen und Schüler. Hierbei können auch Themen wie Medienkonsum und Suchtverhalten innerhalb der Einzelfallhilfe eine Rolle spielen. Darüber hinaus werden, je nach Bedarf und Zeitressourcen, auch gruppenbezogene Projekte und Maßnahmen insbesondere mit präventivem Charakter angeboten oder initiiert. Offene Kinder- und Jugendarbeit: Junge Menschen müssen im Rahmen ihres Aufwachsens eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben bewältigen. Hierbei stellen sie sich auch Fragen einer gesunden Lebensführung bis hin zu abschätzbaren und auch nicht
27 vgl. Stadt Nürnberg: Rahmenplan der Suchthilfe in Nürnberg. 1995
abschätzbaren Risikoverhalten wie die Frage nach Konsum oder Abstinenz von verschiedenen legalen und illegalen Suchtmitteln. Eine wichtige Aufgabe der Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die individuelle Begleitung und Beratung junger Menschen bei diesen Fragen des Aufwachsens. Dazu gehört auch die Aufklärung über die komplexe Gesamtproblematik Cannabis und die Information über die neue Gesetzeslage. Die kontinuierliche Beziehungsarbeit und das daraus entstehende Vertrauensverhältnis ist hierfür eine wesentliche Grundlage. Neben der Beratung Einzelner gibt es auch eine Vielzahl an Projekten und Veranstaltungen mit verhaltenspräventivem Charakter in der Kinder- und Jugendarbeit. Sowohl in den Räumlichkeiten, in den Außenanlagen und in Sichtweite der Einrichtungen der OKiJA wird kein Konsum von Cannabisprodukten nach dem KCanG möglich sein, auch bei Vermietungen oder Fremdnutzungen nicht. Dies wird auch in Hausordnungen und Einrichtungskonzepten festgeschrieben. Dies dient nicht nur der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, sondern bietet die Gelegenheit, mit den jungen Menschen zu Cannabis ins Gespräch zu kommen.
Auch Träger der Suchthilfe bieten in Nürnberg Maßnahmen für junge Menschen an: Caritasverband Nürnberg e.V.: An die Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke können sich volljährige Menschen - somit auch junge Erwachsene - mit überhöhten Alkohol-, Medikamenten-, Cannabiskonsum, oder auch mit problematischen Suchtverhalten (v.a. im Bereich exzessiver Mediennutzung: Gaming und Onlinepornografie), sowie deren Angehörige wenden. Die Beratung kann in Einzel-, Gruppen-, Paar- und Familiengespräche erfolgen. Lilith e.V.: Lilith e.V. richtet sich an erwachsene, illegale Drogen konsumierende Frauen/Mütter/Schwangere, Kinder (von 0 bis 12 Jahren) von Drogenkonsumierenden, weibliche Angehörige von Drogenkonsumierenden und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Zu den Standardangeboten gehören Streetwork, Frauenberatung, Therapie, Gruppen, Frauencafé, betreutes Einzelwohnen und Arbeitsprojekte und das Angebotsportfolio von Liliput-Mutter+Kind (Beratung, offenes Spiel- und Freizeitangebot, Mutter-Kind-Gruppen, Ausflüge, Einzelförderung, Information und Veranstaltungen) sowie Schulungen und Informationsveranstaltungen für Fachkräfte. Im Jahr 2023 wurden circa 900 Frauen (davon über 40 Schwangere) und circa 230 Kinder erreicht und unterstützt. Lilith e.V. sieht einen enormen Bedarf für geschlechtsspezifische Einzel- und Gruppenarbeit für Mädchen von 13 bis 18 Jahren, denn dem Genderansatz kommt in der Arbeit mit Pubertierenden eine enorme Bedeutung zu. 80% der Drogenkonsumentinnen berichten von sexualisierten Gewalterfahrungen und Übergriffen in frühester Kindheit, die in engem Zusammenhang zu ihrem juvenilen Drogenkonsum zu sehen sind. Darüber hinaus haben Jungen und Mädchen in der Pubertät geschlechterspezifische Entwicklungsaufgaben zu leisten und es bestehen unterschiedlichste gesellschaftliche Rollenerwartungen und Anforderungen. Um diesen Bedarf zu begegnen, konnte Lilith e.V. durch die Förderungen der Stadt Nürnberg (ab 2024) und der Regierung von Mittelfranken bzw. der bayerischen Staatsregierung (ab November 2023) ein Konzept zur mädchenspezifischen Drogenprävention (Yolo-Girls) erstellen. Mit einer ersten Umsetzung des Konzeptes und ersten Angeboten von Lilith für Drogen konsumierende Mädchen (zwischen 12 und 18 Jahren) kann ab Herbst 2024 gerechnet werden. mudra - Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V.: Das enterprise-Büro der mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. ist eine Drogenberatungsstelle für junge Menschen aus Nürnberg und Umgebung. Aktuell arbeiten dort 3 Mitarbeitende. Zielgruppe sind vorrangig Menschen bis zum 21. Lebensjahr, die psychotrope Substanzen konsumieren und sich mit ihrem eigenen Konsumverhalten auseinandersetzen wollen. Angehörige von Konsumierenden werden in der mudra Beratungsstelle Ottostraße beraten.
Das Beratungsangebot von enterprise umfasst u.a. methodengestützte Informationsgespräche rund um das Thema Drogen und Konsum, Planung und Umsetzung von Safer Use Strategien („Risikomanagement“), Unterstützung von Veränderungsprozessen und Vermittlung in weiterführende Hilfen (z.B. ambulante / stationäre Behandlungen). Die Beratung ist sowohl persönlich im enterprise-Büro als auch online auf der Beratungsplattform DigiSucht möglich und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Außerdem ist die Beratung immer kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Weiterhin arbeitet das enterprise-Team auf Grundlage einer akzeptanzorientierten Haltung und die Beratung ist zieloffen gestaltet. Stadtmission Nürnberg e.V.: Das Suchthilfezentrum der Stadtmission unterhält eine Jugendsuchtberatung für Jugendliche mit auffälligem Substanzmittelkonsum jeglicher Art. Eltern und Personen im sozialen Umfeld können sich ebenso beraten lassen. Das Beratungsangebot richtet sich zudem an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Einrichtungen, die mit auffällig konsumierenden Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Darüber hinaus bietet die Stadtmission Nürnberg e.V. über das HaLT-Projekt28 noch einen weiteren Zugang für junge Menschen an. In den Kliniken Nürnberg Nord und Nürnberg Süd sowie in der Cnopf’schen Kinderklinik besuchen Mitarbeitende die Kinder und Jugendliche am Krankenbett, die mit einer Alkoholvergiftung (bzw. Mischintoxikation mit Cannabis oder Kräutermischungen) eingeliefert werden. Neben der „Sofortintervention“ für junge Menschen bis 21 und dem „Risiko-Check“ gibt es Beratungsangebote für Eltern. Bei Bedarf werden weiterführende Hilfen eingeleitet. Seit einigen Jahren wurde das Angebot auch auf Anbieter in der Jugendhilfe erweitert, es gibt eine Gruppenmaßnahme im Jugendarrest und seit 2023 ist HaLT auch an der Technischen und an der Ev. Hochschule mit je einem Angebot für unter 21-jährige vertreten. HaLT wird finanziell gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) und dem GKV Spitzenverband.
Veränderte Bedarfe und Anforderungen
In Nürnberg besteht seit vielen Jahren eine gute Kooperation der verschiedenen Träger und Dienststellen im Bereich legaler und illegaler Drogen und Süchte, als Gremium dient hierfür der Nürnberger Arbeitskreises Sucht (AKS). Der Bedarf an Suchtberatungsangeboten für Jugendliche wurde in den letzten Jahren hier regelmäßig diskutiert. Zuletzt im Rahmen einer Abfrage zu Bedarfen der Jugendsuchtberatung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im ersten Quartal 2023. Als Ergebnis wurde damals festgehalten, dass das bestehende Angebot zwar qualitativ hochwertig ist, die Nachfrage aber nicht decken kann. Die Altersgruppen ab 13 Jahre scheinen unterversorgt.
Das damalige Ergebnis hat die anstehenden Veränderungen durch das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis noch nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen dieser Liberalisierung der Drogenpolitik auf zukünftige Konsumgewohnheiten der Bevölkerung und damit auf den Beratungsbedarf junger Menschen ist aufgrund der weltweit uneinheitlichen Studienlage nicht abschießend prognostizierbar. Aktuell nehmen die beratenden Stellen aber einen Anstieg an Nachfragen wahr. Die kontrollierte Freigabe bzw. die Diskussionen dazu in den letzten Monaten haben anscheinend Gespräche deutlich erleichtert, da die Illegalität der Handlung weniger im Vordergrund steht.
Das Jugendamt hat bezüglich der Angebote für Minderjährige die Planungsverantwortung. Im Sinne des § 80 SGB VIII ist der Dreischritt von Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung nötig. Hierfür arbeitet die Jugendhilfe mit diversen Partnern zusammen. Ziel ist es dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Angebote zur Beratung und Begleitung ausreichend zur Verfügung stehen. Aufgrund der aktuellen Lage bedeutet dies:
28 Präventionsprojekt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Alkoholkonsum „HaLT – Hart am LimiT“ https://www.halt-in-bayern.de/
Teilweise wurde bisher bei Beratungsangeboten zwischen legalen und illegalen Substanzen unterschieden. Da Cannabis nun einen eher legalen Status hat, werden konzeptionelle Weiterentwicklungen und eine veränderte Nachfrage der Angebote folgen. Die Jugendhilfe muss diesen Prozess koordinierend begleiten und so sicherstellen, dass auch weiterhin die Angebote der Sucht- und Jugendhilfe auf einander abgestimmt die Bedarfe der Zielgruppen bedienen. Hierbei gilt es ausreichend Angebote vorzuhalten, die lebensweltorientier und niedrigschwellig sind. Es sind sowohl koeduktive Maßnahmen als auch Settings mit Genderansatz zu berücksichtigen. Die direkten quantitativen Folgen im Kontext des kontrollierten Umgangs mit Cannabis und insbesondere die Auswirkungen des §7 KCanG auf die Beratungsangebote sind zu beobachten. Sich verändernde Bedarfe sind zu evaluieren, Planungen zum Schließen von Versorgungslücken bei Beratungsangeboten für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren zu erarbeiten, in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren und in den entsprechenden Ausschüssen vorzulegen. Besonders kritisch ist hierbei die Frage der Finanzierung zu betrachten. Hier sei nochmals auf den Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom März 2024 hingewiesen. Es wird gefordert, dass den Kommunen die durch das CanG entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet werden.
4. Suchtprävention an Schulen und im Rahmen der Schulpsychologie
Viele der bisher dargestellten Angebote richten sich auch an Schulen und Lehrkräfte. Schulen sollten im Rahmen der Schulentwicklung ein umfassendes Präventionskonzept entwickeln, das verschiedene Präventionsebenen umfasst und dann in spezifischen Themenbereichen passgenaue und nachhaltig wirkende Angebote beinhaltet. Es gibt vor Ort in den Schulen dazu auch den Beauftragten für Suchtprävention. Darüber hinaus sind hier auch die Angebote der Schulpsychologie des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie der Stadt Nürnberg zu nennen. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Stadt Nürnberg unterstützen in allen Fragen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Schule. Über die Einzelfallberatung hinaus hat die Fortbildung für Lehrkräfte und alle anderen Mitglieder der Schulfamilie in den letzten Jahren für die Abteilung Schulpsychologie zunehmend an Bedeutung gewonnen. In der Abteilung Schulpsychologie ist das Thema Suchtmittelkonsum von Jugendlichen auf drei Ebenen präsent: Einzelfallberatung: Schülerinnen und Schüler wenden sich eher selten mit dem Beratungsanlass, ihren Drogenkonsum besprechen zu wollen, an die Fachkräfte der Schulpsychologie. Häufig kommt es im Verlauf der Beratung dazu, dass die Klientinnen und Klienten aus dem Jugendalter bzw. jungen Erwachsenenalter (durchaus bei einem größeren Anteil) dann von sich aus ihren Konsum thematisieren oder von den Fachkräften gezielt darauf angesprochen werden. Meistens geht es um (gelegentlichen) Cannabiskonsum. Inhalt der Beratung sind das Erkennen der durchaus vorhandenen Risiken und schädlichen Wirkungen und der weitere Umgang damit in Analogie zu einem übermäßigen Alkoholkonsum. Themen der Beratung sind Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, Stabilisierung in der Beratung bis hin zu Fragen der Kindes- und Jugendwohlgefährdung – häufig dann in Kooperation mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von JaS bzw. des ASD. Selbstverständlich wird auch Beratung für Eltern angeboten, die sich um den Drogenkonsum ihrer Kinder sorgen. Unterstützungsangebote im schulischen Setting: An vielen Schulen finden regelmäßig Runde Tische und multiprofessionelle Teambesprechungen statt. Dort werden im Rahmen von Fallbesprechungen beispielsweise folgende Fragen geklärt: Wie geht die Schule damit um, wenn sie einen Verdacht hat, dass Schülerinnen und Schüler Drogen konsumieren, dass sie möglicherweise Drogen auch an andere Jugendliche weitergeben? Die Schulpsychologie unterstützt in der schulischen Prävention, z.B. bei der Durchführung des Projekts „REBOUND“, der Durchführung von Resilienztagen usw.
Lehrkräfte können am IPSN Fortbildungen zur Primärprävention besuchen, z.B. im Rahmen des Programms „Lions-Quest“. Außerdem wird auf die Online-Schulung „Cannabis und Schule“ hingewiesen Des Weiteren ist ein breites Angebot an Fortbildungen zur Suchtprävention unter FIBS zu buchen (Fortbildung in bayerischen Schulen).
- Weitere Angebote der mudra - Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Bezugnehmend zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion „Legalisierung der Cannabisabgabe: Konsumkompetenz auf kommunaler Ebene fördern“ vom 21. April 2023 werden im Folgenden zwei weitere Angebot der mudra - Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. vorgestellt. Über das Angebot REBOUND in der stationären Jugendhilfe wird gesondert im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 20. Juni 2024 berichtet.
RIKO (Risiken Kompetent meistern)
Neben der Beratung von eigenmotivierten Klienten und Klientinnen bietet enterprise mit dem Programm RIKO (Risiken Kompetent meistern) auch ein strukturiertes und mit motivierenden Spielelementen angereichertes Beratungsprogramm für junge Menschen an, die vom Jugendgericht oder Jugendamt zu Beratungsgesprächen verpflichtet werden. Ziel des Programms ist es, mit jungen Menschen über ihr Konsumverhalten ins Gespräch zu kommen, dieses gemeinsam zu reflektieren und nach individuellen Risikokriterien zu beleuchten und ggf. Veränderungsstrategien zu planen. Dabei können die Ratsuchenden selbst bestimmen, welche Themen sie derzeit besonders beschäftigen und auf welche Weise sie sich mit ihnen auseinandersetzen möchten, um die für den Abschluss des Programms nötigen 100 Punkte zu sammeln. Das RIKO-Programm umfasst durchschnittlich 4 aufeinander aufbauende Beratungsgespräche, die u.a. folgende methodisch aufbereitete Themen beinhalten können:
Bestandsaufnahme: Wie schaut dein Konsum gerade aus und willst du was verändern? Cannabisquiz: Teste spielerisch dein Wissen über Cannabis Risikocheck: Teste dein eigenes Konsumrisiko! Drogen und Du: Was bedeuten Dir Drogen und welche Funktionen erfüllen sie für Dich? Triggerampel: In welchen Situationen erlebe ich Konsumdruck und wie kann ich damit umgehen?
BEST-Schulungen
Das enterprise-Team bietet auch BEST-Schulungen für Clubs und Veranstaltungen des Nürnberger Nachtlebens an, um gemeinsam mit Clubbetreibenden und -personal gute Voraussetzungen für Awareness und Gesundheitsschutz im Partysetting zu schaffen. Darüber hinaus ist enterprise bei der Entwicklung von weiteren Beratungstools, themenbezogenen Infomaterialien und Informationsveranstaltungen beteiligt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Suchtprävention und Gesundheitsförderung in der stationären Jugendhilfe
Anlagen: 6.1 Sachverhalt
Sachverhalt (kurz): Die Notwendigkeit, bei der Problematik "riskanter Drogenkonsum" präventiv einzuwirken, stellt die stationäre Jugendhilfe vor besondere Herausforderungen. Die Verwaltung des Jugendamtes hat darüber zuletzt im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2023 im Zusammenhang mit dem Tod eines jungen Menschen berichtet. Das Jugendamt steht seit rund einem Jahr mit mudra e.V. im Gespräch, um den bundesweit erprobten Modellansatz REBOUND, der bereits in sechs Einrichtungen im Stadtgebiet durchgeführt wurde, verstärkt einzusetzen.
Die Verwaltung berichtet über den Projektansatz REBOUND und die Einsatzmöglichkeiten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der Ansatz soll im ersten Schritt im Kinder- und Jugendnotdienst sowie im Kinder- und Jugendhilfezentrum angewandt und dann auf weitere freie Träger ausgeweitet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Umsetzung des Projektes REBOUND in Nürnberg und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, es in einem ersten Schritt im Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Nürnberg umzusetzen und dann auf weitere freie Träger stationärer Hilfen auszuweiten.
ausschusses vom 20.06.2024
Suchtprävention und Gesundheitsförderung in der stationären Jugendhilfe
Sachverhalt
Jugendliche und junge Erwachsene in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe konsumieren deutlich mehr und teilweise riskanter legale und illegale Drogen als Gleichaltrige in der Allgemeinbevölkerung, und in ihren oft belasteten Biographien häufen sich Risikofaktoren für die Entwicklung von substanzbezogenen Störungen (z.B. Aufwachsen unter prekären sozioökonomischen Bedingungen, Abhängigkeitserkrankungen in der Herkunftsfamilie, psychopathologische Auffälligkeiten oder Gewalterfahrungen in der Kindheit) (Schu et al., 2014; Tabel, 2020). Aufgrund sozialer Benachteiligung, ungünstiger Risiko- und Schutzfaktorenkonstellationen sowie gesundheitsriskantem Konsumverhalten handelt es sich um eine Risikopopulation und es besteht eine hohe Notwendigkeit an Suchtprävention und Gesundheitsförderung.
Um diesen Bedarfen zu entsprechen, wurde das wissenschaftlich fundierte und ursprünglich für den schulischen Kontext konzipierte Lebenskompetenz- und Suchtpräventionsprogramm REBOUND unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bundesmodellprojekt QuaSiE (LWL, 2018) für die Umsetzung in der stationären Jugendhilfe weiterentwickelt (Jungaberle et al., 2019). Auf Grundlage des Settingansatzes werden Einrichtungen und die in ihnen tätigen Akteure durch einen systematischen Weiterbildungs-, Organisations- und Teamentwicklungsprozess beim Auf- bzw. Ausbau suchtpräventiver Rahmenbedingungen unterstützt und für die Umsetzung verhaltenspräventiver Angebote mit den Adressatinnen und Adressaten qualifiziert.
Das Programm wurde bisher bundesweit in 26 Einrichtungen (davon 6 im Stadtgebiet Nürnberg) durchgeführt. In Einklang mit vorhandenen empirischen Erkenntnissen (z.B. Schu et al., 2014) zeigte sich einerseits eine hohe Bedeutsamkeit konsumbezogener Themen im Jugendhilfealltag und andererseits ein Entwicklungsbedarf hinsichtlich der fachlichen Qualifizierung des Personals für die Arbeit mit Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten, der konzeptionellen Ausarbeitung von Einrichtungsregeln, der Anwendung adäquater Handlungsstrategien im Umgang mit Konsumvorfällen, der strukturellen Verankerung von Maßnahmen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung sowie der Etablierung von Kooperationen mit dem Suchthilfesystem. REBOUND orientiert sich an diesen Erfordernissen und ist geeignet, besonders belastete und ansonsten mit Gesundheitsthemen schwer adressierbare junge Menschen in ihrer Lebenswelt zu erreichen, um dadurch die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu vermindern. Angesichts der vielschichtigen Problemlagen der betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie einigen strukturellen Herausforderungen (z.B. hohe Personalfluktuation oder Ressourcenknappheit in den Einrichtungen) ist das Setting gleichzeitig ein anforderungsreiches Umfeld für die nachhaltige Verankerung von suchtpräventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hat sich ein partizipativer, bedarfsorientierter, zielgruppenspezifischer und prozesszyklisch strukturierter Ansatz als entscheidend für die nachhaltige Implementierung erwiesen.
Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen plant Nürnberg als erste Kommune in Deutschland, REBOUND in einer bedeutenden Anzahl von Einrichtungen der stationären Jugendhilfe einzuführen. Es wird angestrebt, einen kommunalen Qualitätsstandard für die Suchtprävention in dem Handlungsfeld zu etablieren. Das vorhandene Konzept wird um zusätzliche Komponenten erweitert, die den einrichtungsübergreifenden Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie die Vernetzung zwischen verschiedenen Akteuren im kommunalen (Jugend-) Hilfesystem ermöglichen. Damit wird erstmals eine auf Basis des § 20a SGB V (Präventionsgesetz) skalierbare Settingintervention für die stationäre Jugendhilfe auf kommunaler Ebene umgesetzt und evaluiert, um einen künftigen Transfer auf andere Regionen zu ermöglichen.
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Die primäre Zielgruppe sind Wohngruppen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Stadtgebiet Nürnberg und die in ihnen tätigen professionellen Akteure. Das umfasst Einrichtungsleiterinnen und Einrichtungsleiter, Fachdienste, pädagogisches Fachpersonal, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauswirtschaft, Ehrenamtliche sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Auch externe Akteure (z.B. Jugendamt, Kooperationspartner/-innen) werden in den REBOUND Prozess einbezogen.
Träger der Maßnahme ist die Drogenberatungsstelle mudra und Piloteinrichtung der Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes Nürnberg und des Schlupfwinkel e.V. Das Projekt wurde auch den Trägern in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII vorgestellt. Diese können sich nun auch in eigener Zuständigkeit bei der Drogenberatungsstelle mudra melden und um eine Projektteilnahme bewerben. Finanzielle Eigenanteile sind dann durch die jeweiligen Träger selbst zu erbringen.
Quellen:
Jungaberle, H., von Heyden, M., & Löhner, B. (2019). REBOUND für die Soziale Arbeit. Finder Akademie.
LWL (Hrsg.). (2018). Nah dran! Ein Wegweiser zur Suchtprävention in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Schu, M., Mohr, S., & Hartmann, R. (2014). Suchtmittelkonsum und suchtbezogene Problemlage von Kindern und Jugendlichen in stationärer Jugendhilfe. LWL-Koordinationsstelle Sucht.
Tabel, A. (2020). Empirische Standortbestimmung zur Heimerziehung: Fachwissenschaftliche Analyse von Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik: im Rahmen der Initiative „Zukunftsforum Heimerziehung“. IGfH-Eigenverlag.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.07.2024 öffentlich Beschluss
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg
(KitaS) sowie Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Kindertageseinrichtungen (KitaGebS)
Anlagen: 7.1 Entscheidungsvorlage - Änderungssatzung KitaS 7.2 Entscheidungsvorlage - Änderungssatzung KitaGebS 7.3 KitaS Änderungssatzung 7.4 KitaGebS Änderungssatzung
Sachverhalt (kurz): Die geltenden Satzungen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Stammsatzung KitaS und Gebührensatzung KitaGebS) wurden überarbeitet. Die Betreuungszeiten für Horte in Kooperativer Ganztagsbildung - hier Mittagshorte - wurden neben kleineren redaktionellen Anpassungen in der KitaS angepasst. In der Gebührensatzung wurde das Verpflegungsgeld aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, Tariferhöhungen im Personalbereich und der jährlich vertraglich vereinbarten Preisanpassungen der Lieferanten seit 2021 angepasst. Die vorliegenden Änderungssatzungen wurden in Abstimmung mit Stk und dem Rechtsamt erstellt. Das Beteiligungsverfahren der Elternbeiräte ist eingeleitet, die Stellungnahmen der Elternbeiräte nach den Vorschriften des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) werden als Tischvorlage für den Jugendhilfeausschuss vorbereitet. Die Verwaltung gibt darüberhinaus einen Überblick über die geltenden Standards der Kita-Verpflegung, des Verfahrens zur Vergabe und den Preisentwicklungen. Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen; Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen; Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der geänderten Gebühr des Verpflegungsgelds werden in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Neuregelungen berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedarfe, insb. im Essenskonzept dur Partizipation bei der Speiseplangestaltung.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet die beiliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) sowie zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzungen zu erlassen.
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Entscheidungsvorlage
Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürn-
berg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS)
Dem Jugendhilfeausschuss wird der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) zur Begutachtung vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung ist für die Sitzung des Stadtrats am 17. Juli 2024 geplant, nach Veröffentlichung im Amtsblatt soll die Änderungssatzung dann zum 1. September 2024 in Kraft treten. Der Entwurf der Satzung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt erstellt.
Beteiligung der Elternbeiräte in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Die Elternbeiräte aller städtischen Kindertageseinrichtungen 1sind gemäß Art. 14 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz - BayKiBiG vorab zu informieren und anzuhören. Diese erfolgt mit Schreiben vom 15. Mai 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Die Rückmeldungen werden dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Sitzung vorgelegt.
Erläuterung zu den Änderungen in der Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS:
§1 hier: Anpassung des Formats Mittagshort
Diese Regelung betraf bisher nur die die beiden Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße und Grundschule Altenfurt mit Hort Hermann- Kolb-Straße. Dort setzt die Stadt Nürnberg seit einigen Jahren modellhaft das Konzept der Kooperativen Ganztagsbildung um. Das Konzept beinhaltet ein differenziertes Betreuungspaket mit regulärem Hortangebot (= Hort klassik) und einem verkürzten Hortangebot (= Mittagshort) vergleichbar der bisherigen Mittagsbetreuung. Bei Schulstandorten mit gebundenen Ganztagsklassen findet auch die Mittagsversorgung sowie die Rand- und Ferienzeiten-betreuung über den Hort statt.
Die Erfahrungen zum Buchungsverhalten der Eltern an den beiden Modellstandorten wurde nun ausgewertet, um festzulegen, welche Betreuungspakete für die vorhandenen und zukünftigen kooperativen Standorte bedarfsgerecht sind. Beim Betreuungsformat „Mittagshort“ zeigte sich, dass kaum Eltern ihre Kinder nur an einzelnen Tagen betreut haben möchten (ca. 1% aller Kinder im Kooperativen Ganztag; n=5 Kinder) und auch die Verlängerungsoption von nur wenigen Familien in Anspruch genommen wurde (ca. 6% aller Kinder im Kooperativen Ganztag; n=22 Kinder).
Die bisher kaum genutzte Möglichkeit der Betreuung von zwei bis drei Tagen soll daher nicht mehr angeboten werden, da dies einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Für das Betreuungsformat „Mittagshort“ können Eltern daher zukünftig an allen kooperativen Standorten zwischen vier und fünf Tagen wählen. Die Möglichkeiten der verlängerten Betreuung einmal wöchentlich bis 15.30 Uhr sowie Rand- und Ferienzeitbetreuung bleiben weiterbestehen.
Ab September 2024 wird der Mittagshort auch am Schulstandort Werderau im neu gebauten Hort angeboten werden, wie auch im kommenden Jahr im derzeit gerade entstehenden Hort Ahornstraße in Eibach. Die Satzung soll unverändert auch weiterhin einheitlich für alle Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung gelten.
1 Parallel wurde auch der Gesamtelternbeirat Nürnberg e. V. informiert.
§ 11 Besuchsregelung
Die Regelungen zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen bleiben unverändert bestehen. Der Satzungstext wird ergänzt um den Verweis, dass die Regelungen zu den Mindestbuchungszeiten in den Vorschriften der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS) einzuhalten sind. Dies verdeutlicht den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen den Buchungswünschen der Familien und den Vorgaben zur Mindestbuchung. Diese müssen bei der Buchung eingehalten werden, damit die Stadt Nürnberg die Zuschüsse des Freistaats Bayern für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen erhält.
Die redaktionelle Ergänzung dient der Erläuterung der Mindestbuchungszeiten in der Stammsatzung mit Verweis auf die Gebührenstruktur in der Kindertagseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS.
§ 13 Abmeldung
Die Regelung zur Abmeldung eines Kindes von einer Kindertageseinrichtung wurde ergänzt um die Möglichkeit, die Abmeldung künftig unter Beibehaltung der geltenden Fristen auch in Textform an die jeweilige Einrichtung zu übermitteln.
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 20.06.2024
Entscheidungsvorlage
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertages-
einrichtungsgebührensatzung - KitaGebS)
Dem Jugendhilfeausschuss wird der Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (KitaGebS) zur Begutachtung vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung ist für die Sitzung des Stadtrats am 17.07.2024 geplant, nach Veröffentlichung im Amtsblatt soll die Änderungssatzung dann zum 01.09.2024 in Kraft treten.
Der Entwurf der Satzung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt erstellt. Die Abstimmung und Beteiligung des Referats I/II für den neuen Kalkulationszeitraum vom 01.09.2024 bis 31.08.2026 1ist erfolgt.
Die zentralen Änderungen ergeben sich durch die Anpassung des Verpflegungsgelds aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, Tariferhöhungen im Personalbereich und der jährlich vertraglich vereinbarten Preissanpassungen der Lieferanten seit 2021 ab dem kommenden Betriebsjahr.
Beteiligung der Elternbeiräte in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Die Elternbeiräte aller städtischen Kindertageseinrichtungen sind gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) bei Preisanpassungen vorab rechtzeitig zu informieren und anzuhören. Diese erfolgt mit Schreiben vom 15. Mai 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Die Rückmeldungen werden dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Sitzung vorgelegt.
Eckpunkte der zentralen Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen:
1. Allgemeines zur Essensversorgung
Im Jahr 2017 wurde die Essensversorgung in den rund 130 Kindertageseinrichtungen grundsätzlich neu aufgestellt, zentral geregelt und stufenweise bis zum Jahr 2019 für alle Kindertageseinrichtungen eingeführt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet zum 31.08.2024 parallel zum Ende der Festlaufzeit der Verträge mit zwei Catering-Firmen, die über 80 % der städtischen Kitas versorgen2. Die Verwaltung des Jugendamts nutzt die Verlängerungsoptionen der Verträge bis August 2026. Daneben wurde in 2023 die Vergabe an einen dritten Anbieter für den Schulcampus Werderau mit Grundschulbetreuung Kita und Mittelschule gemeinsam ausgeschrieben mit einem Anteil Konzession für Mittelschule und Lieferung und Leistung für die Grundschulkindversorgung mit zusätzlich dem Betrieb der Küche am Standort. Geplant ist die nächste EU-weite Vergabe ab 01.09.2026.
2. Verpflegungskonzept
Seit der Einführung wird ein einheitliches Verpflegungskonzept in den städtischen Kitas3 umgesetzt. Die Kinder werden mit einem warmen Mittagessen in kindgerechter Portionierung versorgt in Form von Warmlieferung (cook & hold) bzw. in einigen größeren Einrichtungen in Form von cook & chill4 (Regeneration) oder einem Mix von beiden. Daneben gibt es täglich in allen Einrichtungen einen gesunden Snack und an ausgewählten Standorten zusätzlich ein tägliches Frühstücksangebot. Die Essensversorgung beinhaltet für städtische Kindertageseinrichtungen einheitliche Standards für Qualität und Preis-
1 im Anschluss neue Vertragsabschlüsse der Lieferantenverträge zum 01.09.2026 aufgrund Ende Vertragslaufzeiten. 2 Sonderfälle: ÖPP Projekt Schulcampus Werderau, Sonderfall Michael-Ende Integrierte Ganztagsbildung, Kinderhort Bertolt- Brecht 3 Am Standort Hort Michael-Ende-Straße findet die Essensversorgung über den Schulstandort statt. 4 Gerichte werden vorbereitet, vorgegart, schnellgekühlt und vor Ort vor dem Verzehr regeneriert.
gestaltung und die Unterstützung der Einrichtungen durch hauswirtschaftliche Kräfte. Das tägliche gemeinsame Mittagessen ist verbindlicher Bestandteil des pädagogischen Angebots in städtischen Kindertageseinrichtungen auf Basis des Rahmenkonzepts „Gemeinsam gut essen“5.
Für Kinder mit Nahrungsmittel-Allergien und -Unverträglichkeiten wird entsprechende Sonderkost angeboten. Eine ausschließliche vegane Verpflegung wird nicht angeboten, jedoch werden kulturspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Ab Herbst 2024 nehmen rund 9.400 Kinder täglich an der Essensverpflegung teil. Derzeit sind 35 Kindergartenkinder aufgrund der Buchungszeit nur bis mittags von der Teilnahme an der Mittagsverpflegung befreit.
Die gelieferten Speisen müssen wöchentlich mindestens dreimal frische Einzelkomponenten wie z. B. Rohkost oder Salat enthalten und die Vorschriften der DGE-Qualitätsstandards einhalten, sowie ist der Bio-Anteil von mind. 50 % sowie bei Fleisch von 90 % sowie Fisch ausschließlich aus ökologischer Aquakultur bzw. aus nachhaltigem Wildfang vorgegeben. Ebenso wird Nachhaltigkeit bei Einkauf, Einsatz und Transport der Rohstoffe/Lebensmittel eingefordert.
Die Auswahl der Anbieter erfolgt mit einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung nach oben beschriebenen Qualitätskriterien (Preis zu 45%, Qualität zu 55%). Es erfolgt zur Qualitätsbeurteilung ein Probeessen sowie die Bewertung der Speisepläne. An zwei Standorten erfolgt die Essensversorgung nicht über die zentrale Vergabe, sondern im Rahmen der Anmietung eines Schulstandortes (Grundschule mit Hort am Standort Michael-Ende-Straße und Hort Bertolt-Brecht am Standort Grundschule Gretel-Bergmann).6
Die letzte Anpassung der Gebühr für das Verpflegungsgeld erfolgte zum Betriebsjahr 2021/2022, die Reaktionen der Elternschaft waren damals nach vier Jahren stabilem Preisniveau eher verhalten. Wie in der Vergangenheit auch wurde eine etwaige Preisanpassung zum 01.09.2024 bereits bei der Anmeldung für das kommende Betriebsjahr angekündigt. Es ist aber zu erwarten, dass mit etwas mehr Unverständnis von Seiten der Elternschaft reagiert wird, aufgrund der bereits stattgefundenen Preissteigerungen in zahlreichen anderen (Lebens-)Bereichen.
3. Qualitätsmanagement
Seit der Einführung des Verpflegungskonzepts prüft und überwacht die Verwaltung des Jugendamts wie auch die Kindertageseinrichtungen vor Ort die Qualität des bereitgestellten Mittagessens mit folgenden Instrumenten und in folgender Taktung:
Mengenauswertung der Speisenkomponenten – monatlich Auswertung des Bioanteils und der Speisepläne – viermal jährlich Überprüfung der Herkunftsnachweise – viermal jährlich Lieferantengespräche – zweimal jährlich Arbeitsgruppe Speiseplangestaltung – vier- bis sechsmal jährlich Rückmeldung aus den Einrichtungen zum Geschmack, zur Menge und zur Verlässlichkeit der Lieferung – wöchentlich Störungsmodul für tagesaktuelle Beanstandungen und Reklamationen zur Lieferung vor Ort
Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Qualitätssicherung findet durch die in der Verwaltung dafür verantwortlichen Stellen „Qualitätsmanagement der Essensversorgung“ und „Vertrags- und Vergabemanagement“ statt. Beanstandungen werden direkt mit dem jeweiligen Lieferanten abgestimmt, bei Bedarf werden Fristen für die Umsetzung von Vorgaben vereinbart und überwacht.
Im Rahmen des laufenden Qualitätsmanagement bestehen regelmäßige Kontakte zu den Cateringfirmen auch mit Hinblick darauf, wie auch künftig weiterhin qualitativ gute und bezahlbare Versorgung aufrechterhalten werden kann – wie z. B. regelmäßige Gespräche nach Herkunftsnachweisen und Bio-
5 JHA-Bericht am 20.12.2018 6 Essenskonzept bestand vor Einführung der zentralen Essensversorgung und wurde beibehalten.
Auswertungen sowie die Lieferantengespräche, Teilnahmen an Netzwerktreffen der Bio-Metropole, Erfahrungen aus dem Netzwerktreffen GemüseWert, Arbeitsgruppe Speiseplan zwischen Caterer, Kita- Leitungen und Qualitätsmanagement.
Besonderer Bedeutung kommt beim Qualitätsmanagement bzw. bei der Qualitätssicherung den betreuten Kindern zu. In allen Einrichtungen bewerten die Kinder täglich bzw. am Ende einer Woche die jeweiligen Gerichte nach den Kriterien Geschmack (gut/mittel/schlecht) und Menge (ausreichend/zu viel/zu wenig).
| gut | mittel | schlecht | |
|---|---|---|---|
| Geschmack | 77,93 % | 18,84 % | 3,23 % |
| Menge | 93,79 % | 3,29 % | 2,92 % |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch einzelne Gerichte zu kommentieren. Daraus entsteht jede Woche ein umfassender Überblick über die Qualität und damit auch die Zufriedenheit der Kinder. Gerade die Einführung neuer Gerichte und Speisen kann hier gezielt überprüft und ausgewertet werden. So kam es beispielsweise schon dazu, dass ein allgemein sehr schlecht bewertetes neues Gericht kein weiteres Mal mehr auf den Speiseplan kam. Oder die Beschaffung von bestimmten Speisekomponenten wurde angepasst, um den Geschmackssinn der Kinder mehr zu entsprechen. Heben sich einzelne Rückmeldungen deutlich vom Durchschnitt der Bewertungen ab, hakt die Verwaltung nach, um nach Lösungen zu suchen. Die fortlaufende Auswertung der Rückmeldungen der Kinder hat Einfluss auf die laufende Qualitätssicherung der Essensversorgung und die konkrete Zusammenstellung der Speisepläne. So werden beispielsweise Anregungen der Kinder zu neuen Gerichten in die Arbeitsgruppe Speiseplangestaltung7 eingebracht.
4. Partizipation der Kinder
Die Kinder sind sowohl in der Auswahl der Speisen wie auch bereits oben erwähnt, an der Bewertung der Gerichte beteiligt. Die Essenslieferanten stellen den Einrichtungen alle vier Wochen zwei Menüvorschläge zur Verfügung, die Einrichtungen treffen gemeinsam mit den Kindern eine Auswahl für das jeweilige Tagesmenü. Pro Einrichtung kann aus logistischen Gründen heraus nur ein Tagesmenü bestellt werden. In den Ferienzeiten besteht die Möglichkeit, anstelle des warmen Mittagessens ein Lunchpaket für Tagesausflüge zu bestellen.
5. Vergabe
Die nächste Vergabe erfolgt für einen Vertragsbeginn ab 01. September 2026.
- Kalkulationsgrundlage: Der Preis für das monatliche Verpflegungsgeld wurde für den Kalkulationszeitraum für die Zeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2026 festgelegt. Im Anschluss wird turnusmäßig eine EU-weite Ausschreibung und Vergabe ab 01.09.2026 vorbereitet.
Zugrunde gelegt wurden wie bisher die Kosten der Hauswirtschaftskräfte mit einem Anteil von 50 % (50 % fließen in die Besuchsgebühr ein) sowie die Kosten für Zwischenmahlzeiten und aus der Essensvergabe. Die Ausschreibung beläuft sich auf einen Umfang von rund 9.400 Essensportionen bei entsprechender Auslastung von 90 %. 8
7. Einsatz von Hauswirtschaftskräften in den Einrichtungen
Aktuell sind rund 180 Hauswirtschaftskräfte in den Kitas beschäftigt, der Personalbedarf beträgt derzeit ~ 84 Vollzeitstellen. Alle Hauswirtschaftskräfte werden unbefristet bei der Stadt Nürnberg und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Hauswirtschaftskräfte unterstützen die Teams umfassend rund um das Thema Verpflegung im Tagesablauf und entlasten die Fachkräfte, so dass diese sich auf die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder konzentrieren können.
7 Teilnehmerkreis: Essenslieferant, Qualitätsmanagement Essensversorgung, ausgewählte Kita-Vertretungen 8 Auslastung berechnet anhand der Betriebserlaubnis und belegten Plätze
Die Anpassungen zur Änderung der KitaGebS werden im Folgenden erläutert:
§ 3 Besuchsgebühren
§ 3 Abs. 2: Die Gebührenhöhe pauschal für den Besuch der Horte ausschließlich in den Schulferien wird weiterhin pauschal erhoben mit einer Mindestbuchungszeit von zwei Wochen. Neu geregelt wird, dass für jede angefangene weitere Ferienwoche Gebühren anfallen, hier wurden bisher nur volle Ferienwochen abgerechnet.
§ 3 Abs. 4: Die Regelung der Buchung für Ferienbetreuung bei Hortkindern wird ergänzt um Betreuung der Kindergartenkinder aus schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) Kinder.
§ 3 Abs. 6: Die Regelung zur Änderung von Buchungszeiten wurde ergänzt um die Möglichkeit, diese künftig unter Beibehaltung der geltenden Fristen auch in Textform an die jeweilige Einrichtung zu übermitteln.
§ 3 Abs. 11: Neu eingeführt wird eine Bearbeitungsgebühr für nicht abgesagte Betreuungsplätze in Höhe von 50,-- Euro bis zum 15. des Vormonats der Betreuung. Dies ist leider notwendig, da vermehrt Plätze gar nicht bzw. sehr kurzfristig abgesagt werden. Die Fachkräfte sind zum ursprünglich geplanten Aufnahmetermin eingeplant, eine Nachbelegung dieser Plätze ist aber so kurzfristig nicht möglich. Damit entgehen der Stadt Nürnberg nicht nur die Besuchsgebühren sondern auch die platzbezogenen Zuschüsse. Durch die Bearbeitungsgebühr kann ein Teil der ausfallenden Kosten gedeckt werden.
§ 4 Verpflegungsgeld
§ 4 Abs. 1: Einfügen der neuen Gebührentabelle für Verpflegungsgeld ab 01.09.2024 sowie Anpassung der Sonderregelungen für Ferienfrühstück, Zwischenmahlzeit und Ferienverpflegung.
§ 4 Abs. 3: Die Regelung zur Erstattung des Verpflegungsgeldes auf Antrag bleibt unverändert, jedoch ergänzt um die Möglichkeit, dies künftig unter Beibehaltung der geltenden Fristen auch in Textform an die jeweilige Einrichtung zu übermitteln.
Erläuterung zur Gebührenanpassung des Verpflegungsgelds ab September 2024
Das Verpflegungsgeld9 beträgt aktuell seit der letzten Anpassung im Februar 2022 72,- Euro monatlich für die warme Mittagsverpflegung inkl. Snack, für Frühstücksangebot werden weiterhin 7,- Euro monatlich erhoben. Die Zwischenmahlzeit ist im monatlichen Satz des Verpflegungsgeldes einberechnet.
Ab dem Vergabezeitraum ab 1. September 2024 beläuft sich der neue Essenspreis monatlich auf 76,- Euro, Frühstücksangebot beträgt unverändert 7,- Euro. Die Preisstruktur für halbe Preise für Mittagessen und Frühstück wurden entsprechend hälftig angepasst. Das moderat erhöhte Verpflegungsgeld gilt für die nächsten zwei Kita-Jahre und gibt den Eltern bis Ende August 2026 Planungssicherheit.
Die Anpassungen resultieren zum einen durch allgemeine Preisentwicklungen seit der letzten Anpassung in 2022, der vertraglichen jährlichen Preisanpassung der Lieferanten 10 auf Basis der ursprünglichen Angebotspreise der Lieferfirmen, die in 2021 den Zuschlag erhalten haben.
9 Einführung 2017: 62 Euro, 1. Anpassung ab 9/2021 mit 72,- Euro. 10 nach Ende der Festlaufzeit ist eine jährliche Preisanpassung vertraglich zugesichert.
Die Berechnung des monatlichen Verpflegungsgelds berücksichtigt weiterhin 25 Schließtage der Kitas (Ferienschließung und Teamtage) sowie im Durchschnitt 1811 Abwesenheitstage der Kinder. In Zusammenhang mit der Neukalkulation des Verpflegungsgeldes wurde aber auch geprüft, welche Möglichkeiten (z. B. Reduzierung der Essensmenge bei Abwesenheit von Kindern) es gibt, um bei den Kosten für die Essensversorgung einzusparen.
Übersicht der Anpassung Verpflegungsgeld gemäß § 4 KitaGebS neu ab 01.09.2024:
| Verpflegungsgeld bis 31.08.2024 | Verpflegungs- geld ab 01.09.2024 | ||
|---|---|---|---|
| 1. | Mittagessen pro Platz | 72,-- € mtl. | 76,-- € mtl. |
| 2. | Mittagessen (halber Platz) | 36,-- € mtl. | 38,-- € mtl. |
| 3. | Frühstück pro Platz | 7,-- € mtl. | 7,-- € mtl. |
| 4. | Frühstück (halber Platz) | 3,50 € mtl. | 3,50 € mtl. |
| 5. | Zwischenmahlzeit (ohne Mittagessen) | 4,20 € mtl. | 4,20 € mtl. |
| 6. | Ferienfrühstück für Kiga SVE und Kinderhorte | 14,-- € jährl. | 14,-- € jährl. |
| 7. | Ferienwoche Verpflegung | 21,20 € wö. | 21,20 € wö. |
Die Anpassung des Verpflegungsgelds ist aufgrund der Beendigung des aktuellen Kalkulationszeitraumes zum 01.09.2024 erfolgt.
Familien haben auch weiterhin die Möglichkeit, sowohl für die Besuchsgebühr12 wie auch für das Verpflegungsgeld13 eine finanzielle Unterstützung bei der Stadt Nürnberg zu beantragen. Die Kosten für die Mittagsessensversorgung werden bei Anspruch vollständig vom Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe übernommen.
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
11 bisher wurden 15 Abwesenheitstage zugrunde gelegt, der Wert ist jedoch in den letzten Jahren etwas gestiegen im Durchschnitt über alle Plätze aller städtischen Einrichtungen seit Corona. 12 Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt 13 Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe (BuT)
Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) vom 10. August 2015 (Amtsblatt S.
328), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Januar 2022 (Amtsblatt S. 41)
Vom …………
Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), folgende Satzung:
Art. 1
- §1 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
„b) Mittagshort: Betreuung erfolgt an mindestens vier Tagen in der Woche ab Schulschluss bis 14 Uhr, optional mit einer Betreuung einmal wöchentlich bis 15.30 Uhr; die Möglichkeit der Frühbetreuung sowie der Ferienbetreuung im Schuljahr besteht,“
- §11 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 wird nach Satz 6 folgender Satz 7 eingefügt: „Die Mindestbuchungszeiten der Regelungen in den Vorschriften der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS) sind einzuhalten.“
- §13 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftliche“ die Wörter „oder textliche“ eingefügt.
Art. 2
Die Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS) vom 4. August 2017
(Amtsblatt S. 316), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Januar 2022
(Amtsblatt S. 42)
Vom …………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch §12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), und auf Grund von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824; 2023 I Nr. 19), folgende Satzung:
Art. 1
- § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Für den Besuch der Horte nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 sowie Nr. 8 Buchst. a) KitaS ausschließlich in den Schulferien werden abweichend von Abs. 1 einmalig Besuchsgebühren erhoben, die sich nach der Anzahl der gebuchten Ferienwochen (Mindestbuchungszeit: zwei Wochen) richten.Für jede weitere angefangene Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen fällt eine Gebühr nach Nr. 2 pauschal an.“
- § 3 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(4) Wird in Kindergärten zur Betreuung von SVE-Kindern oder in Horten nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3, 4 oder 8 Buchst. a) bis c) KitaS in den Ferienzeiten an mehr als zehn Betriebstagen eine über die regelmäßige wöchentliche Nutzungszeit hinausgehende Ferienbetreuung benötigt, ist im gesamten Betriebsjahr die tägliche Buchungszeit insgesamt um eine Stunde zu erhöhen.“
-
In § 3 Abs. 6 Satz 1 wird nach dem Wort „schriftlich“ „oder in Textform“ eingefügt.
-
Nach § 3 Abs. 10 wird neu der Abs. 11 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(11) Wird ein Betreuungsplatz bis zum 15. des Vormonats der Betreuung nicht abgesagt (schriftlich oder in Textform), so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- € für den Nichtantritt des Platzes fällig.“
- § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Für Einrichtungen, die an der zentralen Essensversorgung teilnehmen, ist zusätzlich zur Besuchsgebühr ein Verpflegungsgeld zu entrichten. Die Kindertageseinrichtungen, die nicht an der zentralen Essensversorgung teilnehmen, sind in Anlage 1 aufgeführt, die Bestandteil dieser Satzung ist. Im Verpflegungsgeld für das Mittagessen sind jeweils die Kosten für eine Zwischenmahlzeit enthalten. Das Verpflegungsgeld ist grundsätzlich für jeden Kalendermonat während der gesamten Dauer des Betriebsjahres (1. September bis 31. August des folgenden Jahres) pauschal zu entrichten und beträgt jeweils für
| 1. | Mittagessen pro Platz | 76,-- € mtl. |
|---|---|---|
| 2. | Mittagessen (halber Platz) | 38,-- € mtl. |
| 3. | Frühstück pro Platz | 7,-- € mtl. |
| 4. | Frühstück (halber Platz) | 3,50 € mtl. |
| 5. | Zwischenmahlzeit (ohne Mittagessen) | 4,20 € mtl. |
| 6. | Ferienfrühstück für Kiga SVE und Kinderhorte | 14,-- € jährl. |
| 7. | Ferienwoche Verpflegung | 21,20 € wö. |
Für Kinder, die ausschließlich in den Schulferien in den Kinderhorten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 bzw. SVE-Kinder, die ausschließlich in den Schulferien am Frühstück teilnehmen, wird ein pauschales Ferienfrühstücksgeld für das Betriebsjahr in Höhe von 14,-- € berechnet. Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen gemäß § 3 Abs. 2 ausschließlich in den Ferienzeiten wird pauschal für jede Betreuungswoche ein Verpflegungsgeld in Höhe von 21,20 € berechnet. Für Kinder, die ausschließlich in den Schulferien in den Kinderhorten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 am Frühstück teilnehmen, wird ein pauschales Ferienfrühstücksgeld für das Betriebsjahr in Höhe von 14,-- € berechnet. Für Kinder, die nicht am Mittagessen (nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) KitaS) teilnehmen, wird ein monatliches Verpflegungsgeld für Zwischenmahlzeiten in Höhe von 4,20 € berechnet. Für Kinder, die an bis zu drei Tagen in der Woche den Schülertreff nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 KitaS bzw. den Mittagshort nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b) KitaS besuchen, ist das Verpflegungsgeld der Kategorie „Mittagessen (halber Platz)“ zu entrichten. Für Kinder, die den Schülertreff bzw. den Mittagshort an vier oder fünf Tagen die Woche besuchen, ist das Verpflegungsgeld der Kategorie „Mittagessen pro Platz“ zu entrichten.“
- § 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Erstattungen gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 werden nur auf Antrag der Gebührenschuldner (Schrift- oder Textform) gewährt. Der Erstattungsantrag muss im Fall des Abs. 2 Satz 1 binnen drei Monaten nach Rückkehr in die Einrichtung bzw. nach Ausscheiden aus der Einrichtung gestellt werden. Im Fall des Abs. 2 Satz 2 muss der Antrag bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden.“
Art. 2
Die Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.