FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus EH BÜRGER ME! STEF Tel: (0911) 231-5091 90405 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de
.Nr. Bus: Linie 36,46, 47 (Rathaus) ' Zur Steüungnahi U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) E Kis. 4 Antwort vor Absen» dung voriegen Nürnberg, 6. Juni 2024 5 Antwort zur Unter» schritt vorlegen..
Antrag zu TOP Ö2 in der Sitzung des AfS am 13.06.2024:
Überarbeitung der Stellplatzsatzung im Sinne der Verkehrswende
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die StellpLatzsatzung regelt die Schaffung von Park- und Fahrradabstellplätzen. Hier ist unter anderem festgeschrieben, wie viele Stellplätze bei einem Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in dessen Nähe nachgewiesen werden müssen.
Die Schaffung von Stellplätzen treibt mit einem mittleren bis hohen fünfstelligen Betrag pro Parkplatz die Bau- und Wohnkosten für alle in die Höhe und benachteiligt all jene, die oftmals auch aus persönlichen oder finanziellen Gründen kein Auto besitzen. Des Weiteren führt ein hohes Parkplatzangebot auch zu einem höheren Anreiz, ein eigenes Auto anzuschaffen und konterkariert somit die Bemühungen, die Belastung durch Autos in Städten zu reduzieren. Gleichzeitig beträgt die Stellplatzablöse nur einen Bruchteil der bei der Stellplatzschaffung anfallenden Kosten.
Städte wie München oder Würzburg haben daher reagiert und ihre StellpLatzsatzung überarbeitet. So wurde beispielsweise der Stellplatzschüssel entsprechend der vorhandenen Infrastruktur angepasst: Wo ein Auto wegen guter Anbindung an den ÖPNV, oder guter (medizinischer) Grundversorgung Leicht verzichtbar ist, wurde der SteLlpLatzschlüsseL reduziert. Dies gilt auch für den kostensensiblen genossenschaftlichen und sozialen Wohnungsbau.
Entsprechend der Reduzierung von Stellplätzen wären verpflichtende Baumpflanzungen und Begrünungen eine zusätzliche Maßnahme im Sinne der Schwammstadt und klimagerechten Stadtentwicklung. So gibt beispielsweise die Stadt Erlangen in ihrer Stellplatzsatzung vor, dass je fünf Stellplätze mindestens ein standortgerechter Baum zu pflanzen ist, dessen Baumscheibe mindestens der Fläche eines Stellplatzes entspricht. Zusätzlich ist der Innenraum von Stellplatzanlagen mit mehr als 20 Einheiten durch Anlage von Pflanzstreifen oder -flächen zu durchgrünen.
ALL das wäre auch eine Option für Nürnberg. Im Gegenzug zu den reduzierten SteLlplatzvorgaben könnte die Anzahl hochwertiger, sicherer und bequem zugänglicher Radabstellanlagen sowie Abstellplätze für Lastenräder erhöht werden. Die wegfallenden Stellplatzablösen werden dabei durch eine verstärkte Parkraumbewirtschaftung kompensiert.
Wir stellen deshalb zur Behandlung in der Sitzung des AfS am 13. Juni 2024 unter TOP Ö2 folgenden Antrag:
Die Verwaltung
-
erläutert die Höhe der Baukosten pro Stellplatz je nach Lage und Art,
-
berichtet, wie oft Stellplätze abgelöst werden und auf welche Höhe sich die Einnahmen
belaufen,
- passt ihre Stellplatzsatzung entsprechend an, indem sie alle relevanten Bereiche wie die
vorhanden Anbindung an den ÖPNV, Gewerbe, Schulen, Kultur- und Sportstätten berücksichtigt,
- nimmt in ihre Stellplatzsatzung entsprechend der Erlanger StellpLatzsatzung folgenden
Passus auf: Stellplatzanlagen sind mit Sträuchern einzugrünen. Für je fünf Stellplätze ist mindestens ein standortgerechter Baum zu pflanzen, dessen Baumscheibe mindestens der Fläche eines Stellplatzes entspricht; zusätzlich ist der Innenraum von Stellplatzanlagen mit mehr als 20 Einheiten durch Anlage von Pflanzstreifen oder -flächen zu durchgrünen,
-
reduziert die Kfz-Stellplatzvorgaben insbesondere im Wohnungsbau,
-
kompensiert die wegfallenden Ablösen durch eine verstärkte Parkraumbewirtschaftung,
-
erhöht die Stellplatzablöse deutlich,
-
erhöht die Vorgabe für Radabstellanlagen und berücksichtigt dabei auch Abstellplätze für
Lastenräder.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock Alexander Kahl Marc Schüller Stadtrat Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender