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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (25.04.2024)

Sitzung gesamt (öffentlich)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

25.04.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/007/2024 5 TOP Ö 2 Konzept der aufsuchenden Erziehungsberatung für die Nürnberger Südstadt durch die Städtische Erziehungs- und Familienberatung Sitzungsvorlage J/008/2024 8 2.1 Entscheidungsvorlage J/008/2024 12 TOP Ö 3 I. Bericht der AG Familienbildung gemäß §78 SGB VIII für die Jahre 2022 und 2023 und II. Fortschreibung Konzept: Familienbildung in Nürnberg Sitzungsvorlage J/009/2024 18 3.1 Entscheidungsvorlage J/009/2024 22 TOP Ö 4 Einführung eines Onlineberatungsangebotes für Bereiche des Sozialamtes, Jugendamtes und Seniorenamtes Berichtvorlage SHA/003/2024 30 Sachverhalt_Onlineberatung SHA/003/2024 34 TOP Ö 6 Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Luther-King-Str. Sitzungsvorlage J/011/2024 40 6.1 Entscheidungsvorlage J/011/2024 43

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 25.04.2024, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Konzept der aufsuchenden Erziehungsberatung für die Beschluss

Nürnberger Südstadt durch die Städtische Erziehungs- und J/008/2024

Familienberatung

Ries, Elisabeth

3. I. Bericht der AG Familienbildung gemäß §78 SGB VIII für die Beschluss

Jahre 2022 und 2023 und II. Fortschreibung Konzept: J/009/2024

Familienbildung in Nürnberg

Ries, Elisabeth

4. Einführung eines Onlineberatungsangebotes für Bereiche des Bericht

Sozialamtes, Jugendamtes und Seniorenamtes SHA/003/2024

Ries, Elisabeth

5. Vergabe der Betriebsträgerschaft für den Abenteuerplatz Amsel Beschluss

Ries, Elisabeth (Unterlagen werden nachgereicht)

6. Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Beschluss

Luther-King-Str. J/011/2024

Ries, Elisabeth

6.1 Kooperative und integrierte Ganztagsbildung in Nürnberg Bericht

Ries, Elisabeth (Unterlagen werden nachgereicht)

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.02.2024,

öffentlicher Teil

8. Mitteilungen

9. Auflagen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 25.04.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Thomas Reichert vom Staatlichen Schulamt der Stadt Nürnberg wird für Herrn Wolfgang Noller als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Frau Dr. Heike Weishart.

Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Andreas Helldörfer von der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg wird für Herrn Jochen Reger als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Gerhard Gruner.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Thomas Reichert vom Staatlichen Schulamt der Stadt Nürnberg wird für Herrn Wolfgang Noller als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Frau Dr. Heike Weishart.

Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Andreas Helldörfer von der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg wird für Herrn Jochen Reger als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Gerhard Gruner.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 25.04.2024 öffentlich Beschluss

Betreff: Konzept der aufsuchenden Erziehungsberatung für die Nürnberger Südstadt durch die

Städtische Erziehungs- und Familienberatung

Anlagen: 2.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Bereits im Herbst 2020 beschloss der Jugendhilfeausschuss den Aufbau einer Dependance der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EB) für die Südstadt. Der Aufbau erfolgte schrittweise, derzeit stehen zwei Fachkräfte (Sozialpädagoginnen, 39 und 33 WAS) zur Verfügung, die sich schwerpunktmäßig mit aufsuchenden Beratungsangeboten in sozial besonders belasteten Gebieten der Nürnberger Südstadt einbringen. Mit ihrer intensiven Vernetzungsarbeit und den mobilen Angeboten in den Einrichtungen vor Ort (z.B. KiTas, Jugendzentren, Schulen) kommen sie mit Familien in Kontakt, deren Weg in die EB und eine Inspruchnahme von Beratung mit größeren Hürden verbunden ist. Die Erfahrungen sind sehr positiv und der Bedarf an Beratung und Unterstützung ist sehr hoch. Daher soll das Team nun, wie ursprünglich geplant, noch mit einer Vollzeitstelle (Psychologe / Psychologin) und einer Teilzeitstelle Verwaltungskraft (20 WAS) ergänzt werden.

Der neue EB-Standort soll am Aufseßplatz im sog. Schocken-Carée unterkommen, die Zeitperspektive für einen möglichen Bezug der Räume ist allerdings äußerst unklar. Der EB liegt ein Angebot durch die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH in der Allersberger Straße 130 vor, Büroräume nutzen zu können. Diese Räume sollen bis auf weiteres als Interimsstandort dienen.

Die räumliche Verortung der aEB in ihrem originären Einzugsgebiet der Nürnberger Südstadt sowie der Ausbau der personellen Ressourcen hat Bezug zu folgenden Leitlinien. Inklusiv und nachhaltig. Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen Leitlinie 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mietkosten werden zum Haushalt 2025 angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die notwendige personelle Ausstattung zur Aufgabenerfüllung wird zur Stellenschaffung 2025 angemeldet.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sicherung des Beratungsauftrags für alle Nürnberger Kinder und Familien.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die räumliche Zwischenlösung in der Allersbergerstraße und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts zum Haushalt 2025 die Schaffung von 1,0 VK Psychologe / Psychologin und 0,5 VK Stelle Verwaltungskraft für die aEB in der Südstadt zu beantragen.

Über die endgültige Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.04.2024

Entscheidungsvorlage

Konzept der aufsuchenden Erziehungsberatung für die Nürnberger Südstadt

durch die Städtische Erziehungs- und Familienberatung

Die Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes der Stadt Nürnberg (im Folgenden EB abgekürzt) hat seit über 60 Jahren einen festen Platz in der Kinder- und Jugendhilfe. Auf Basis des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses im Herbst 2020, eine SüdstadtDependance der EB aufzubauen, wurde mit der Etablierung eines zusätzlichen Teams für die Aufsuchende Erziehungsberatung (im Folgenden aEB abgekürzt) Anfang 2022 ein neues mobiles Angebot geschaffen, das gezielt Familien in der Südstadt zugutekommen soll. Das Team besteht momentan aus zwei Sozialpädagoginnen mit 39 und 33 Wochenarbeitsstunden und soll nun mit einer weiteren Fachkraft (Psychologin oder Psychologe) und einer Verwaltungskraft vervollständigt werden. Ziel ist es, das ganze Angebotsspektrum einer EB den Familien in der Südstadt zur Verfügung zu stellen und den hohen Bedarf zu decken.

Was dieses Angebot der städtischen Erziehungs- und Familienberatungsstelle neu und besonders macht, ist der Fokus und die gezielte Ausrichtung auf eine zugehende Beratung – hinein in die Lebenswelten der Familien. Solche Angebote sind per se arbeitsintensiver und binden deutlich mehr Ressourcen der Fachkräfte (durch Vernetzungsarbeit, An- und Abfahrt, Absprachen mit Kooperationspartnern, etc.). Mit der klaren Ausrichtung auf die sog. Gehstruktur arbeiten die beiden Kolleginnen mobil und flexibel und sind damit eine ganz bedeutsame Ressourcenerweiterung für die EB, indem sie potenzielle Klientinnen und Klienten in sozial besonders belasteten Wohn- und Lebenslagen erreichen, die sonst möglicherweise nicht den Weg zu einer Beratungsstelle finden würden. Die zugehende Arbeitsweise (sog. Geh-Struktur) ist an sich nichts Neues für Fachkräfte in der EB, wird hier aber besonders intensiv und somit bedarfsgerecht umgesetzt: Vorträge in Kindertagesstätten, Impulsreferate bei Elterncafés und Sprechstunden an Orten, an denen sich Eltern und deren Kinder in ihrem Alltag aufhalten sind wichtige Instrumente, um Familien das Angebotsspektrum der EB vorzustellen. Kontakte, die in der direkten Lebenswelt der Klientinnen und Klienten geknüpft werden, ermöglichen ein unkompliziertes Kennenlernen und ebnen schließlich einen Übergang zu einer tiefergehenden Beratung.

Diese intensive Vorarbeit, bis z.B. ein Beratungsgespräch stattfindet, würde in der regulären EB-Arbeit die Wartezeiten für das Regelangebot für Ratsuchende noch weiter steigen lassen.

Die aEB bietet damit zum einen den Vorteil, dass sie potentiellen Klientinnen und Klienten aus der Südstadt die Wege verkürzt und der Zugang zur Erziehungsberatung häufig erst geöffnet werden kann. Denn für besonders belastete Familien sind Angebote in ihrem unmittelbaren sozialen Nahraum von großer Bedeutung. Zudem fällt es Menschen, die vielfältigen und sehr hohen sozialen Belastungen ausgesetzt sind schwerer, die Grenzen ihrer gewohnten und vertrauten Umgebung zu verlassen, um notwendige Unterstützung durch z.B. Beratung zu nutzen. Zum anderen entlastet die aEB die anderen Teams.

Auf diese Weise nimmt aEB insbesondere Familien und ihre Kinder in den Blick, bei denen Beratungsbedarf besteht und die durch das bisherige Angebot der EB nur bedingt oder gar nicht erreicht werden konnten. Dabei kooperieren die Kolleginnen mit vielen Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen, Horten, Schulen, aber auch Ämtern wie beispielsweise dem ASD.

Der Erstkontakt der aEB soll möglichst:  An vertrauten Orten stattfinden.  Mit vermittelnder Unterstützung des Personals in den Einrichtungen der Kinder und Jugendlichen.  Sehr zeitnah erfolgen.  Absolut transparent für die Eltern bzgl. des weiteren Vorgehens sein.  Eine sehr behutsame und langsame Beziehungsgestaltung ermöglichen.

Wenn sich aus einem ersten (spontanen) Kontakt intensivere Gespräche ergeben, müssen Klientinnen im Eigeninteresse dafür sensibilisiert werden, ob sie den gewählten Raum für passend erachten. Gemeint ist hier der Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, aber auch die Offenlegung der als herausfordernd empfundenen Situationen. Hier haben auch die beiden Beraterinnen eine verantwortungsvolle und achtsam auszuführende Position.

Die Nürnberger Südstadt wurde aufgrund der Daten, die sich aus der Sozialraumanalyse ergeben, für diesen Ansatz der aufsuchenden Erziehungsberatung ausgewählt: In der Nürnberger Südstadt wohnen die meisten Einwohner pro qm. Sie leben fast ausschließlich in Mehrfamilienhäusern und verfügen stadtweit über das niedrigste Durchschnittseinkommen. Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften (ALG II, jetzt Bürgergeld) mit Kindern an allen Haushalten mit Kindern beträgt 20% und mehr. Die Arbeitslosigkeit ist überdurchschnittlich hoch. Die Quote der Armutsgefährdung beläuft sich auf 24% und mehr. Der Anteil der Bewohner und Bewohnerinnen mit Zuwanderungsgeschichte liegt bei über 60%.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wird deutlich, dass die Südstadt als deutlich sozial benachteiligter Stadtbezirk gilt und eines besonderen Unterstützungs- und Förderangebotes für Kinder und Jugendliche und deren Familien bedarf. Das jetzt neu geschaffene Angebot der aEB steht selbstverständlich allen in der Nürnberger Südstadt lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern - unabhängig von Einkommen, sozialem Status, Konfessions-, Staats- oder Religionszugehörigkeit offen.

A) Zugangswege und Handlungsfelder der Aufsuchenden Erziehungsberatung

Um für Eltern möglichst niederschwellig nutzbar zu sein, setzt die aEB auf verschiedene Zugangswege, möglichst eingebunden in die Alltagsroutine der Erziehungsberechtigten.

1) Innerhalb von Kinderbetreuungseinrichtungen

Je nach Rahmenbedingung werden in enger Kooperation mit der Leitung und den Mitarbeitenden einzelner Einrichtungen die vorhandenen, den Eltern vertrauten Strukturen genutzt. Die Form des Beratungsangebots wird von den individuellen Gegebenheiten vor Ort beeinflusst – es kann klar strukturiert und mit festen Terminen oder aber frei und in anlassungebundenen Begegnungen (z. B. Elterntreffs) erfolgen. Die Mitarbeiterinnen der aEB wählen eine langsame Form des Beziehungsaufbaus. Bei weiteren Gesprächen können dann aktuelle Themen und Fragestellungen der Eltern aufgegriffen werden.

 Elternsprechstunden Bei diesem Angebot werden feste Zeiten vereinbart und bekanntgegeben, zu denen die Mitarbeiterinnen der aEB zu Gesprächen zur Verfügung stehen. Es werden Räume vor Ort für die Gespräche genutzt. Die Sprechstunden können für vereinbarte wie auch für spontane Gespräche genutzt werden. Die Vorteile einer Sprechstunde liegen darin, dass die Eltern „da abgeholt werden können, wo sie stehen“. Sei es, dass sie prinzipiell dem Angebot EB offen gegenüberstehen und nun spontan die Chance nutzen, eine Fragestellung, die sich aus aktuellem Anlass

immer wieder ins Bewusstsein schiebt, zu thematisieren. Ebenfalls denkbar ist, dass Mitarbeitende der Einrichtung bereits mit der Familie an herausfordernden Themen arbeiten und gemeinsam entscheiden, eine Fachkraft der aEB hinzuzuziehen. Die Mitarbeitenden können Eltern motivieren und beim Erstkontakt unterstützend dabei sein. Wenn sich im Laufe der anschließenden Beratung herauskristallisiert, dass eine andere Fachstelle involviert werden sollte, kann die aEB die Ratsuchenden bis zum Andocken an dieser Fachstelle beraten, begleiten und unterstützen. Der klar definierte Zeitrahmen ermöglicht allen - Eltern, Einrichtung und den Mitarbeitenden der aEB eine gute Planung.

 Offene Angebote innerhalb der Einrichtung Offene Treffs wie Eltern-Cafés, Vorträge bei Elternabenden, Anwesenheit bei diversen Festen, um einige Beispiele zu nennen, eröffnen Räume, um Berührungsängste gegenüber der Institution EB abzubauen und Vertrauen zu den Beratenden aufzubauen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Settings auch Beratungen anzubieten. Wenn die Sorgeberechtigten diese Kontakte und Gespräche als hilfreich und nützlich erleben, steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei Bedarf das Angebot einer längerfristigen Beratung nutzen. So kann ein fließender Übergang von informellem Kontakt und Informationsweitergabe hin zu Beratungsimpulsen stattfinden, die in einen intensiveren Beratungsprozess münden können.

2) Im häuslichen Umfeld

Für die aEB sind Hausbesuche eine wichtige Möglichkeit, ein möglichst niedrigschwelliges Angebot zu machen und zeitgleich die innerfamiliäre Dynamik und Interaktion zu erleben und mit der Familie gemeinsam zu besprechen und ggf. zu reflektieren. Es handelt sich dabei nicht um eine langfristige und intensive Unterstützung oder familiäre Begleitung wie beispielsweise Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) oder sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII). Die aEB handelt auf Wunsch der Familien und der Hilfe liegt kein Hilfeplanverfahren zu Grunde. Die Beratung im häuslichen Umfeld setzt den Wunsch und die Bereitschaft der Familien voraus, einer Beraterin das eigene Zuhause zu öffnen. Das ist nicht selbstverständlich.

3) Im öffentlichen Raum

Perspektivisch möchte die aufsuchende Erziehungsberatung auch im öffentlichen Raum mit Jugendlichen und Eltern in Kontakt treten. Die Idee dahinter ist, in kurzen Kontakten Impulse zu setzen, die ähnlich wie in anderen Bereichen der aufsuchenden Arbeit bei den Erziehenden und bei Jugendlichen eine Sensibilisierung bzw. ein gewisses Problembewusstsein wecken. Dies kann durch Aktionen im öffentlichen Raum, aber auch durch regelmäßige Anwesenheit an Orten für Kinder und Familien (Parks, öffentliche Spielplätze, Stadtteilfeste etc.) erfolgen. Dieser Impuls kann im Idealfall die Basis für die Bereitschaft herstellen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor sich belastende Strukturen oder destruktives Verhalten verhärten.

4) In Gremien und Netzwerken, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit

Aufsuchende Arbeit im Sinne eines im Sozialraum verankerten Angebots kann per se nicht für sich alleinstehen, sondern ist auf die Vernetzung und die Kooperation mit den jeweiligen Akteuren und Einrichtungen in der Nürnberger Südstadt angewiesen. Daher stellt sie ein wichtiges Element der Arbeit dar, dem entsprechend Zeit eingeräumt werden muss.

B) Bisherige Erfahrungen 2023

1) Nichtfallbezogene und fallbezogene Arbeit

Bei solchen zugehenden Angeboten sind die Kooperation, die Planung und die Absprachen mit Partnern vor Ort ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit und bedürfen zeitlicher Ressourcen. In etwa einem Drittel der sog. nichtfallbezogenen Arbeit wurde auf die Vernetzungs- und Multiplikatorenarbeit verwendet, die gerade in der Aufbauphase wichtig ist. Annähernd 70% der Arbeit, die nicht auf die Einzelberatung ausgerichtet war, wurde in Gruppenangebote und offene Elternarbeit investiert, die einer Vielzahl von Eltern zugutekam (siehe Abbildung unten).

Nichtfallbezogene Arbeit

Vernetzung 34% offene Elternarbeit 54% Gruppenangebote 12%

Die beiden Kolleginnen konnten zudem im vergangenen Jahr 134 Kinder, Jugendliche und Eltern mit einer Einzelberatung erreichen. Eine der beiden Sozialpädagoginnen berät zudem in russischer und ukrainischer Sprache.

Das Angebot etabliert sich zunehmend, die Anfragen an die Fachkräfte – sowohl aus den Einrichtungen, als auch durch sog. Mundpropaganda – steigen stetig, sodass die Kolleginnen mittlerweile an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und den Bedarf nicht mehr decken können.

2) Welche Themen begegnen den Kolleginnen bei ihrer Arbeit?

Entwicklungsauffälligkeiten, Erziehungsschwierigkeiten, Schulprobleme, übermäßiger Medienkonsum oder auffälliges Sozialverhalten werden oft als primäre Anliegen in der Beratung genannt. Im weiteren Verlauf wird die Verschiebung der Problemkonstellationen deutlich sichtbar, da persönliche Belastungen der Eltern, familiäre Konflikte, Erziehungsunsicherheit usw. im gleichen Maße thematisiert werden müssen wie individuelle Probleme des Kindes. Meist beeinflussen sich stagnierte Beziehungsmuster der Eltern und auffälliges Verhalten des Kindes gegenseitig und erzeugen einen enormen Belastungsdruck.

3) Welche Familien werden bisher erreicht?

Besondere Berücksichtigung finden Familien in multiplen Problemlagen. Hierzu zählen beispielweise Flucht- und Kriegserfahrungen, kulturelle Anpassungsschwierigkeiten und Sprachbarrieren, Trennung/Scheidung oder Armut. Massive Überforderung in der Erziehung, familiäre Konflikte und psychische Störungen sind weitere Belastungsfaktoren, die sich schwer auf die Situation der Kinder und Jugendlichen auswirken. Bei manchen Familien nehmen die Existenzprobleme, wie (drohende) Wohnungslosigkeit, Schulden, Haft, Sucht, finanzielle Not etc. so einen großen Raum ein, dass die Eltern anfangs nicht in der Lage sind, sich auf die Erziehungsberatung einlassen zu können. In diesem Fall hilft die Weitervermittlung an andere Fachstellen und Institutionen. Hierbei erweist sich ein gut ausgebautes Netzwerk als enorm hilfreich. Erst wenn die Existenz der Familien gesichert ist, können Herausforderungen im Erziehungsalltag angegangen werden.

4) Welche Kooperationspartner sind bereits vorhanden?

 Familienzentrum Bleiweiß  Kindertagesstätten Farbenfroh  Haus für Kinder Ritter von Schuh  JaS (z.B. Kopernikus GS, Sperber GS und MS, Herschel GS und MS, Holzgarten GS)  Internationales JZ  FreiRaum St. Markus  Familienzentrum St. Ludwig  Martin-Bächer-Kinderhaus  Stadtteilkoordination Gibitzenhof-Rabus; und Steinbühl | Galgenhof | Lichtenhof  JobCenter  Förderzentrum Jean-Paul-Platz  Beratungsstelle für Kinder mit besonderem Förderbedarf (Außenstelle des Förderzentrums Jean-Paul-Platz)  Grow Happy  ASD

Abschließend ist anzumerken, dass die aEB auf große Resonanz in der Südstadt stößt und eine wertvolle Ressource sowohl für die Familien als auch für die kooperierenden Einrichtungen darstellt. Viele Einrichtungen in der Südstadt geben die Rückmeldung, dass sie sehr durch die aEB gestützt werden und durch die Kooperation eine gute Synergie für die Familien entstehe.

C) Perspektive

Der Bau des Schocken-Carrés und der Bezug der neuen EB-Räume am Aufseßplatz sind leider in weite Ferne gerückt. Mit einer räumlichen Zwischenlösung in der Allersbergerstr. 130 (im Gebäude der NOA) wird ab Juni 2024 die aEB zwei Büroräume beziehen können. Das ermöglicht den Kolleginnen, ihre Ressourcen noch gezielter auf die Beratungsarbeit auszurichten, da weniger Zeit in die Anfahrten zu den Einrichtungen investiert werden muss. Bisher waren die Kolleginnen an zwei unterschiedlichen EB- Standorten (in der EB im Philipp-Koerber-Weg und der EB Schoppershofstraße) untergebracht. Mit dem Umzug an eine gemeinsame Adresse wird sich das aEB-Team noch intensiver konsolidieren und zusammenwachsen können. Das ist ein sehr erfreulicher Schritt für das Team der aEB, aber auch ein weiterer wichtiger Baustein für ein möglichst niedrigschwelliges Angebot für die Familien in der Südstadt.

Die Kosten für Miete und die weiteren Ausgaben werden für 2024 einmalig aus vorhandenen Mitteln gedeckt. Die Kosten für die Anmietung sollen für die Folgejahre, bis ein Umzug in das neue Gebäude auf dem ehemaligen Schocken-Gelände möglich ist, in den Haushaltsplan aufgenommen werden.

Außerdem muss unabhängig vom Baufortschritt am Schocken-Carré nun ein vollständiges und multidisziplinäres Team gebildet werden. Die Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team gehört zu den grundlegenden Qualitätsstandards in einer EB (vgl. Fachliche Grundlagen der Beratung, bke 2015). Dazu werden noch 1,5 Stellen - eine Psychologin / ein Psychologe (Vollzeit) und eine Verwaltungskraft (20 Stunden) - benötigt, die für das Stellenschaffungsverfahren 2025 von der Verwaltung des Jugendamts angemeldet werden. Mit der Fachkraft mit psychologischem und diagnostischen Fachwissen können einerseits weitere dringend benötigte Ressourcen für den Stadtteil bereitgestellt werden. Andererseits können Fragestellungen z.B. zu Entwicklungsverzögerungen und psychischen Erkrankungen durch diese psychologische Fachkraft abgeklärt werden, um im ggf. zu anderen Stellen und Institutionen in der Jugendhilfe oder im Gesundheitsbereich vermitteln zu können.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 25.04.2024 öffentlich Beschluss

Betreff: I. Bericht der AG Familienbildung gemäß §78 SGB VIII für die Jahre 2022 und 2023 und II.

Fortschreibung Konzept: Familienbildung in Nürnberg

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Die AG Eltern- und Familienbildung gem. § 78 SGB VIII hat dem Jugendhilfeausschuss laut Geschäftsordnung mindestens jedes zweite Jahr über ihre Arbeit zu berichten. Auf Grundlage des „Eltern- und Familienbildungskonzepts der Stadt Nürnberg“, welches im Dezember 2023 fortgeschrieben wurde, hat die AG Familienbildung den vorliegenden Bericht verfasst. Er greift die im Familienbildungskonzept benannten Perspektiven und Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der Familienbildung in Nürnberg auf und skizziert aktuelle Entwicklungen in ausgewählten Handlungsfeldern.

Gemeinsam mit den freien Trägern der AG Familienbildung gem. §78 SGB VIII legt die Verwaltung die dritte Fortschreibung des "Eltern- und Familienbildungskonzepts für die Stadt Nürnberg" vor. Auf Basis aktueller Daten wurde das im Juli 2010, Dezember 2015 und September 2020 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Konzept überprüft und fortgeschrieben.

Inklusiv und nachhaltig. Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen Leitlinie 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage befasst sich mit der Weiterentwicklung der Nürnberger Familienbildung. Angebote aus diesem Bereich werden vorrangig von Frauen bzw. Müttern besucht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

AG § 78 SGB VIII Nürnberger Familienbildung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung des Konzepts Familienbildung in Nürnberg.

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.04.2024

Entscheidungsvorlage

I. Bericht der AG Familienbildung gemäß § 78 SGB VIII für die Jahre 2022 und 2023

II. Fortschreibung Konzept: Familienbildung in Nürnberg

I. Bericht der AG Familienbildung gemäß § 78 SGB VIII für die Jahre 2022 und 2023

Eltern- und Familienbildung ist nach § 16 SGB VIII eine präventive Leistung zur Förderung der Erziehung in der Familie. Sie wird als institutionelle, informelle oder mediale Familienbildung angeboten. In viele Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind zudem Elemente der Eltern- und Familienbildung integriert. Neun Anbieter institutioneller Familienbildung in Nürnberg bei anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und das Jugendamt als öffentlicher Träger haben sich 2001 zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen, der seit 2011 in einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII institutionalisiert ist:

 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. - Elternbildungsprogramme  BRK Kreisverband Nürnberg Stadt - Familienbildung  Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e.V.  Evang. Familien-Bildungsstätte Nürnberg  forum erwachsenenbildung - evang. bildungswerk nürnberg e.V.  Stadtteilhaus Fisch  Treffpunkt e.V. - Familienbildung  Zentrum Kobergerstraße e.V. - Beratungsstelle für Schwangere  Zoff + Harmonie - Familienbildung der Kath. Stadtkirche  Jugendamt - Stab Familienbildung (Geschäftsführung).

Die AG Eltern- und Familienbildung gemäß § 78 SGB VIII hat dem Jugendhilfeausschuss laut Geschäftsordnung mindestens jedes zweite Jahr über ihre Arbeit zu berichten. Wesentlicher Inhalt der Arbeit der AG Familienbildung war in den letzten beiden Jahren die Fortschreibung vom „Konzept Familienbildung in Nürnberg. Eltern- und Familienbildungskonzept der Stadt Nürnberg“, welches im Dezember 2023 beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des bayernweiten „Programms zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ eingereicht wurde. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Perspektiven und Ansätze zur Weiterentwicklung der Familienbildung in diesem Konzept und zeigt aktuelle Entwicklungen in ausgewählten Handlungsfeldern im Zeitraum 2021 bis Anfang 2024 auf.

A) Aktuelle Rahmenbedingungen institutioneller Familienbildung

Die Mitglieder der AG Familienbildung unterscheiden sich deutlich hinsichtlich ihrer formalen Organisation, dem Grad ihrer Spezialisierung auf Familienbildung, ihrem Angebotsprofil, der Ressourcenausstattung sowie der Finanzierungsform (u. a. Höhe des städtischen Zuschusses). Trägerübergreifend haben in den letzten Jahren zeitlich befristet finanzierte Projekte für neue Programmkonzepte an Relevanz gewonnen, denen öffentliche Aufmerksamkeit sicher ist. Diese Entwicklung ermöglicht es den Familienbildungsstellen einerseits neue Ansätze zu erproben, andererseits geht sie auch mit einem hohen

Aufwand bei der Projektakquise und dem Projektmanagement sowie einer relativ geringen Planungssicherheit einher. Insbesondere sehr kurze Projektlaufzeiten stellen die Familienbildungsstellen vor Herausforderungen, denn Familienbildung ist ein „Vertrauensgut“ und die Zielgruppengewinnung und der Aufbau von Beziehungen zu den Eltern und Familien kostet viel Zeit und Ressourcen. Oft läuft die Projektfinanzierung jedoch gerade dann aus, wenn ein Angebot nach langer und intensiver Beziehungsarbeit angenommen wird. Die höhere Berufsorientierung junger Mütter und der damit zusammenhängende frühere Einstieg in den Arbeitsmarkt nach Mutterschutz und Elternzeit führt sowohl auf Anbieterseite zu einer höheren Personalfluktuation mit deutlich höherem Organisations- und Verwaltungsaufwand. Auf Nutzerseite ist damit ein Einbruch in der Nachfrage nach festen Gruppen verbunden. Die Einrichtungen der Familienbildung haben darauf mit dem Ausbau von offenen Angeboten reagiert. Angebote für spezielle Zielgruppen wie Familien mit Migrationshintergrund, Fluchterfahrung, von Armut betroffene oder Familien in schwierigen Lebenssituationen wurden weiter ausgebaut.

B) Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Familienbildung

1) Anpassung der Angebote an gesellschaftliche Herausforderungen

Im Zuge der Fluchtmigration ab 2015 kam es zu einem großen Zuwachs von familienbildenden Angeboten für Familien mit Fluchterfahrung. Der Ausbau dieser Angebote wurde weitgehend über Drittmittelanträge finanziert, die zum größten Teil ausgelaufen sind. Neben Familien aus dem arabischsprachigen Raum, wie etwa Syrien, Afghanistan und Irak sind Familien aus afrikanischen Ländern und Nicht- EU-Staaten des Balkans und seit 2022 viele ukrainische Familien hinzugekommen. Die neu zugewanderten Eltern sollten bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt, über das hiesige Bildungssystem und die Infrastruktur für Familien informiert werden und es sollten Zugänge in die familienbildenden Regelangebote sowie zu anderen Diensten und Einrichtungen geschaffen werden.

 Im Rahmen des Projekts „Kita-Einstieg“ bieten zertifizierte Elternbegleiterinnen der AWO in Gemeinschaftsunterkünften und zwei städtischen Kitas Gruppen für Familien ohne Kitaplatz. Sie bieten die Möglichkeit zum Austausch und Anregungen zur Alltagsgestaltung und Erziehung, unterstützen bei der Kitaplatzsuche und bereiten auf den Kita-Besuch vor.

 Mit dem Café Willkommen hat die Evangelische Familien-Bildungsstätte auf die Fluchtmigration aus der Ukraine reagiert und ankommenden Eltern und Kindern einen Unterstützungsraum geschaffen. Seit Januar 2024 ist das Café für Geflüchtete aller Nationalitäten geöffnet. Die Evangelische Familien-Bildungsstätte ermöglicht den teilnehmenden Eltern und Kindern, gemeinsam spielerisch ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, gibt praktische Anregungen zur entwicklungsgerechten kindlichen Förderung und regt den Austausch und die Vernetzung untereinander an.

Eine weitere gesellschaftliche Herausforderung der letzten Jahre stellte die Pandemiesituation dar. Angesichts der belastenden, anhaltenden Unsicherheiten und damit einhergehender Effekte auf Eltern und Kinder war es wichtiger denn je, trotz Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen den Kontakt zu den Familien aufrecht zu erhalten und verlässliche Anlaufstellen zu bieten. Die Einrichtungen der Familienbildung erwiesen sich in dieser schwierigen Situation als sehr flexibel und reagierten schnell mit Anpassungen ihrer Angebote. Zahlreiche Aktivitäten wurden in den digitalen Raum verlagert, es wurden Video- und Telefonsprechstunden eingerichtet, Materialien per Post versandt und die zugehörige Anleitung als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt und persönliche Treffen im Freien realisiert. Auf diese Weise konnten die Einrichtungen den Familien verlässliche Hilfestellungen bieten, die teilweise über das übliche Maß der Familienbildung hinausgingen.

Mit Wiederaufleben der Präsenzangebote zeigte sich, dass es sich in Teilen nicht um die gleiche Zielgruppe handelt und die digitalen Angebote den Zugang zu neuen Zielgruppen erschlossen haben. So

wurden manche digitalen Angebote wie etwa „Wir für Familie-Online“, der virtuelle Elternaustausch vom Kinderschutzbund Nürnberg bis in die Gegenwart beibehalten.

Ein weiterer Weg, um Familien den Zugang zu Angeboten der Familienbildung zu erleichtern, wurde beschritten, indem Angebote vermehrt an Orten gemacht werden, die im Familienalltag eine große Rolle spielen. Besonders hervorzuheben sind hier Kindertageseinrichtungen und Schulen. Mit beiden Institutionen konnte die Kooperation in den letzten Jahren ausgebaut werden:

 Eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kitas konnte sowohl im Bereich Information/fachlicher Austausch als auch in der praktischen Umsetzung von Angeboten erreicht werden: Um Fachkräfte bzw. Multiplikatoren in Kitas besser über das umfangreiche Angebot der Familienbildungsstellen zu informieren, dient das jährlich erscheinende „Programm Familienbildung“ des Stabs Familienbildung. Es wird sowohl postalisch als auch digital an alle Kitas im Stadtgebiet verschickt und bietet eine kompakte Übersicht über die von Kitas buchbaren Angebote der Familienbildungsstellen. Mit Unterstützung von J/B1 konnte 2023 auch die konkrete Zusammenarbeit von Familienbildungsstellen und städtischen Kitas weiter intensiviert werden. Kommunale Kitas konnten, finanziert über das Programm zur Qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung, bei den Familienbildungsstellen Angebote für Eltern buchen und zu sich in die Einrichtungen holen.

 Eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen konnte insbesondere über das Programm Familienfreundliche Schule erreicht werden. So umfasst der Angebotskatalog für die Mitgliedsschulen eine wachsende Zahl von Angeboten der Familienbildungsstellen. Die Durchführung von Angeboten an Schulen ermöglichen es den Familienbildungsstellen, sich und ihr Angebot bei Eltern bekannter zu machen und evtl. vorhandene Hemmschwellen gegenüber Familienbildungsstellen auf Seiten der Eltern zu senken.

2) Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeitsarbeit weiterentwickeln

Wesentliche Voraussetzung zur Schaffung von Zugängen zur Familienbildung ist eine gute Bekanntheit der Leistung, der dazugehörigen Einrichtungen und deren Angebot. Um den Bekanntheitsgrad zu steigern und das Image der Familienbildung zu verbessern, hat die AG Familienbildung 2016 eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne erarbeitet und umgesetzt. Ermöglicht wurde dies durch eine enge Kooperation mit dem Bündnis für Familie sowie mit der finanziellen Unterstützung durch die Sparda-Bank. Seither wirbt die Familienbildung bei gemeinsamen Auftritten mit einheitlichen Materialien und konnte so ihren Wiedererkennungswert steigern.

In der Kampagne wurde bewusst auf Werbe-Bilder mit „perfekten Familien“ verzichtet. Stattdessen wird in der Kampagne mit so genannten Knuddelmonstern gearbeitet, welche die Individualität der Familienmitglieder und die Vielfalt des Familienlebens widerspiegeln. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Elemente:

 In fünf Themenmotiven werden Fragen zum Familienleben und zur Erziehung von Kindern aufgegriffen (Poster, Postkarten, Citylights). Diese Motive wurden auch zur Bewerbung der Familienbildungstage der vergangenen Jahre herangezogen.

 Ein kurzer Stopp-Motion-Film gibt die Kernbotschaft der Familienbildung wieder: „Hier steht die Tür für alle Familien offen“. Er ist an prominenter Stelle auf der Website der Familienbildung eingebunden.

 Statt reiner Informationsmaterialien wurde auf einen Mix aus Informationen und Spielspaß gesetzt: Die Broschüre "Hier sind Familien willkommen" liegt dem städtischen Willkommenspaket bei, das

alle Nürnberger Eltern von Neugeborenen erhalten. Seit 2022 ist das Willkommenspaket einschließlich der Broschüre digital abrufbar.

 Die Präsenz der AG Familienbildung auf öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wird verbessert durch „Fambi“, das lebensgroße „Knuddelmonster“, sowie das Straßenspiel "Wer wird der Familienstar?", in dem Fragen zum Familienalltag mit kleinen Aufgaben verbunden werden. Das Straßenspiel wurde für digitale Veranstaltungen um eine angepasste Entsprechung als Print-Version ergänzt. Seit wieder Präsenzveranstaltungen möglich sind, haben Familien nun die Möglichkeit, vor Ort das Straßenspiel und die Bastelbögen zu nutzen, sowie das Material mit nach Hause zu nehmen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitskampagne wurde der gemeinsame Internetauftritt der AG Familienbildung ans Kampagnendesign angepasst. Auf der Website eingebunden waren auch die beiden digitalen Familienbildungstage in den Jahren 2021 und 2022. 2023 konnte der Familienbildungstag wieder in Präsenz stattfinden. Geblieben ist die Onlineanmeldung.

3) Praxisforschung Familienbildung

Im Zuge der Konzeptfortschreibung führte das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg in den Jahren 2021 und 2022 eine Praxisforschung zur Familienbildung in Nürnberg durch. Die Forschungsergebnisse wurden der AG Familienbildung vorgestellt und in Bezug auf gemeinsame Leitbilder und Ziele konzeptionell weiterbearbeitet. Daraus ergab sich eine neue Gewichtung und Priorisierung der Handlungsansätze, nach denen in Zukunft die Weiterentwicklung der Familienbildung ausgerichtet sein soll. In Zusammenarbeit mit den Koordinatorinnen der Familienbildung im Jugendamt wurde das Konzept der Praxisforschung entworfen, das die Herausforderungen der Familienbildung in den Jahren 2021/2022 abbilden und Entwicklungsmöglichkeiten deutlich machen sollte. Die Praxisforschung hat die Struktur der Familienbildungsangebote in Nürnberg hinsichtlich Zielgruppen, Angebote, Kooperationsstrukturen und Erfolgsmessung, sowie Einordnung des Stellenwertes analysiert.

Dazu wurde folgende Methodik gewählt: Nach Literaturrecherchen und Datenanalysen folgte ein Workshop mit Mitgliedern der AG Eltern- und Familienbildung nach §78 SGB VIII. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten wurden im Januar und Februar 2022 acht leitfadengestützte Experteninterviews mit Leitungskräften der Familienbildung, ein Interview mit den Koordinatorinnen der Stabstelle Familienbildung im Jugendamt sowie ein Interview mit einer Mitarbeiterin aus einer Stadtteilkoordination geführt. Die Auswertung im Sinne einer systematischen Zusammenfassung und Interpretation der Interviewaussagen erfolgte mithilfe der Analysesoftware MaxQDA. Im Mai 2022 fand zusätzlich eine Gruppendiskussion mit weiteren Fachkräften aus Einrichtungen der Familienbildung unter Leitung des Bildungsbüros statt (in Präsenz). Die Ergebnisse der Praxisforschung wurden in der Konzeptfortschreibung zusammengefasst.

4) Familienstützpunkte

Im Rahmen des bayernweiten „Programms zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ wurden an sieben Familienbildungsstellen Familienstützpunkte eingerichtet. Diese stehen Eltern als niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen zu anderen Einrichtungen in Nürnberg zur Verfügung. 2023 haben die Familienstützpunkte insgesamt rund 14.700 Anfragen von Eltern erreicht. Die meisten Anfragen wurden zu An-

geboten und Einrichtungen sowie zum Thema Integration gestellt. Dies zeigt die Bedeutung der Lotsenfunktion der Familienstützpunkte und die Erreichbarkeit von Menschen mit Migrationshintergrund. Differenziert man nach der Form der Kontaktaufnahme (persönlich, telefonisch, per E-Mail), so zeigt sich, dass Eltern nach den Pandemiejahren den persönlichen Kontakt wieder bevorzugen.

C) Zusammenfassung und Ausblick

Die AG Familienbildung gemäß § 78 SGB VIII hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um ihr Angebot bekannter zu machen, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sich mit weiteren Bildungseinrichtungen zu vernetzen. In den kommenden Jahren wird es darum gehen, auf dem Erreichten aufzusetzen, die Daten- und Wissengrundlage zur Familienbildung fortlaufend zu aktualisieren und auf dieser Basis die Angebote weiter bedarfsgerecht anzupassen und auszubauen.

II. Fortschreibung Konzept: Familienbildung in Nürnberg

Das umfangreiche Konzept der Familienbildung in Nürnberg ist hier (Link) abrufbar. Im Folgenden werden die zentralen Schwerpunkte und Weiterentwicklungen im Überblick skizziert.

1. Hintergrund und Zielsetzung der Fortschreibung

Die Familie ist nach wie vor die wichtigste Bildungs- und Erziehungsinstanz für Kinder. Familienbildung dient der Stärkung der Erziehungskraft in Familien und der familialen Ressourcen. Sie fördert ein gelingendes Zusammenleben als Familie und unterstützt Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Familienbildung ist eine präventive Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und als Leistung zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie in § 16 SGB VIII gesetzlich verankert. Gemeinsam mit den freien Trägern der Familienbildung (AG § 78 SGB VIII) legt die Verwaltung hiermit eine Fortschreibung des „Eltern- und Familienbildungskonzepts für die Stadt Nürnberg“ vor. Auf der Grundlage aktueller empirischer Studien wurden die 2010 herausgearbeiteten Zielsetzungen und Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der Nürnberger Familienbildung überprüft und ggf. fortgeschrieben. Dem entsprechend werden im Folgenden zunächst die wesentlichen Ergebnisse aktueller empirischer Studien skizziert, und darauf aufbauend Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der Familienbildung in Nürnberg zusammengefasst. Die Teilnahme der Stadt Nürnberg am vom Bayerischen Freistaat geförderten Modellprojekt Familienstützpunkte (2010-2013) sowie am unmittelbar anschließenden bayernweiten Förderprogramm1 hat der Familienbildung in Nürnberg weitere Entwicklungsdynamik verliehen. Für die Unterstützung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sei herzlichst gedankt.

2. Familie und Elternschaft heute

Gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen Familie und Familienleben. Bedarfsgerechte familienbegleitende und -unterstützende Angebote haben sich den gewandelten Lebensbedingungen anzupassen. Sozialwissenschaftliche Studien belegen insbesondere die folgenden Veränderungen bezüglich Elternschaft und Familie:  Die ungelöste Problematik der Familien- und Kinderarmut und eine damit einhergehende Polarisierung familiärer Lebenslagen,

1 Programm zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

 der wachsende Anteil von Familien mit Zuwanderungsgeschichte und die damit verbundene kulturelle Diversifizierung der Lebensbedingungen sowie  das zunehmende Belastungsempfinden von Eltern. So zeigen aktuelle Elternbefragungen, dass Eltern heute unter großem zeitlichen Druck stehen, sich häufig gehetzt fühlen und hohe Ansprüche an sich selbst und ihre (Erziehungs-) Leistungen haben. Sie definieren ihre Rolle als Eltern und Erziehende tendenziell aktiv, emotional unterstützend und bringen sich stark in den Alltag ihrer Kinder ein. Befragt nach der elterlichen Inanspruchnahme von Informationsquellen bei Erziehungs- und Bildungsfragen, äußern Eltern von Schulkindern den Wunsch nach persönlicher Beratung von vertrauten Personen an den Orten und Personen, die in ihrem Alltag bereits eine Rolle spielen.

3. Familien in Nürnberg

Einen empirischen Blick auf die Familienstrukturen in Nürnberg wurde mithilfe von Daten des Bündnisses für Familie ermöglicht. Dieser belegt die Vielfalt des Familienlebens in Nürnberg. So wachsen Kinder in unterschiedlichen Familienformen, Lebenslagen und Sozialräumen auf. 68 % aller Kinder unter 18 Jahren haben eine Zuwanderungsgeschichte, das heißt sie haben eigene Zuwanderungserfahrung oder stammen aus Familien mit Zuwanderungserfahrung. 15% aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren wachsen in Armut auf. Überdurchschnittlich betroffen sind Haushalte von Alleinerziehenden und von kinderreichen Familien.

4. Beschreibung der Nürnberger Familienbildungslandschaft

 In Nürnberg gibt es neun zentrale Familienbildungsstellen. Diese Einrichtungen ordnen sich selbst explizit der Familienbildung zu und arbeiten als Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienbildung nach § 78 SGB VIII eng mit dem Stab Familienbildung im Jugendamt zusammen.  An sieben dieser neun Familienbildungsstellen wurden Familienstützpunkte angegliedert. Dabei handelt es sich um vom StMAS geförderte Anlaufstellen für Familien, die im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen:  Vorhaltung und Initiierung bedarfsgerechter familienbildender Angebote,  Allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien gemäß §16 SGB VIII,  (Weiter-)Vermittlung ratsuchender Familien an geeignete weiterführende Einrichtungen,  Kooperation und Vernetzung mit relevanten Einrichtungen und Akteuren vor Ort sowie  Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.  Familienbildung ist integraler Bestandteil zahlreicher Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und ist vielfach in die Arbeit eingebettet, so beispielsweise beim Allgemeinen Sozialdienst, den Frühen Hilfen, der Erziehungsberatung, den Kindertageseinrichtungen, der Kinder- und Jugendarbeit sowie dem Programm Familienfreundliche Schule.  Darüber hinaus gibt es in Nürnberg zahlreiche weitere Angebote der institutionellen, informellen und medialen Familienbildung.

5. Wesentliche Ergebnisse der Praxisforschung Familienbildung

Die Zielgruppen der Familienbildung sind Eltern, Kindern, Jugendliche, Großeltern, Alleinerziehende, Paare, Schwangere, darunter insbesondere auch Familien mit Fluchterfahrung, Migrationshintergrund, besonderen Lebenssituationen oder Problemlagen. Auch Personen, die verpflichtet wurden, an einem Angebot der Familienbildung teilzunehmen, waren vertreten. Besonders viele Angebote gibt es für Familien mit Kindern unter drei Jahren. Die Angebotspalette umfasst viele Themenschwerpunkte, u.a.: Geschwister, Schwangerschaft, Sexualität, Schlaf-Schrei-Thematik, Pubertät und Krankheit.

Die Expertinnen- und Experteninterviews der Praxisforschung zeigten, dass die AG Eltern- und Familienbildung auf eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückblicken kann, die von wertschätzendem Umgang miteinander und nicht durch Konkurrenzdenken geprägt ist. Bei der Präsentation der

Familienbildung auf Veranstaltungen wird auf ein einheitliches Erscheinungsbild geachtet und Eltern werden bei voll belegten Angeboten an andere Familienbildungsstellen weitervermittelt.

Die Familienbildungsstellen sind je nach Träger und Art der Förderung gehalten, gleichzeitig unterschiedliche Statistiken zu führen, was viel personelle Ressourcen bindet. Gleichzeitig sehen die Träger die Notwendigkeit, gemeinsames Datenmaterial zu erstellen, um übergreifende Aussagen zur Erfolgsmessung treffen zu können. Dabei ist allein die Operationalisierung von Erfolgskriterien schon schwierig, und diese sind untereinander kaum vergleichbar. Die Praxisforschung Familienbildung spiegelt die jahrelangen Bemühungen ihrer Träger wider, sich in der Öffentlichkeit als Arbeitsbereich mit gemeinsamen Zielsetzungen bei einer Vielfalt an Angeboten zu präsentieren.

  1. Perspektiven und Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der Familienbildung in Nürnberg Vor dem Hintergrund zweier Leitziele (alle Familien haben niedrigschwellig Zugang zu passgenauen Angeboten sowie die Angebotsstruktur in Nürnberg ist bedarfsgerecht) wurde ein Abgleich der Ergebnisse aktueller Studien, der Nürnberger Familienberichterstattung sowie der Bestands- und Bedarfserhebung vorgenommen. Daraus wurden folgende Aufträge zur Weiterentwicklung der Familienbildung herausgearbeitet: 1. Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz verbessern: Wesentliche Voraussetzung zur Schaffung von Zugängen zur Familienbildung ist eine gute Bekanntheit der Leistung sowie der dazugehörigen Einrichtungen und deren Angebot – sowohl bei Eltern und Familien als auch bei Fachkräften, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. 2. Erhalt und weiterer Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen: Vernetzungsstrukturen sind wichtig, um Abstimmungsprozesse und fachlichen Austausch sicherzustellen sowie Zugänge zum familienbildenden Angebot zu schaffen. Sowohl auf Planungsebene als auch auf Einrichtungsebene sind Vernetzungs- und Arbeitsstrukturen zu überprüfen, zu stärken und ggf. auszubauen. 3. Fachlichen Austausch und fachliche Weiterentwicklung fördern: Der Stab Familienbildung führt Maßnahmen zur Stärkung der Fachlichkeit im Bereich Familienbildung durch: Qualifizierungen und Teamberatungen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen; Fachveranstaltungen und Vernetzungstreffen zum fachlichen Austausch unter Fachkräften. Diese sind fortzuführen und zu stärken. 4. Berichtswesen, Dokumentation und Evaluation verbessern: Zur Verbesserung der Kenntnisse über die Nutzung von Angeboten soll eine einheitliche Leistungsdokumentation erarbeitet werden. Auch die Durchführung von Evaluationsstudien bzw. Wirksamkeitsmessungen im Bereich Familienbildung wird unterstützt. 5. Familienstützpunkte und ihr Angebot bekannter machen: Der Bekanntheitsgrad der Familienstützpunkte und insbesondere ihr Beratungsangebot zu allgemeinen Fragen der Erziehung und den Angeboten der Familienbildung in Nürnberg ist bei Eltern und Multiplikator/-innen zu stärken. 6. Zugangsproblematik offensiv angehen und zielgruppengerechte Zugänge schaffen: Familienbildung muss an den Orten, die im Familienalltag eine Rolle spielen, präsenter werden. Angebote oder Beratungsleistungen sollten vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und relevanten Einrichtungen im Stadtteil stattfinden. Vor Ort arbeitende Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Beziehungen zu den Eltern haben, ihr Vertrauen genießen und über ihre Bedürfnisse und Fragen Kenntnis haben, sind stärker in die Konzeption und Durchführung von Angeboten einzubeziehen. Auch bei der Schaffung von Zugängen zum familienbildenden Angebot spielen diese eine große Rolle. Entsprechend sind weitere Wege zu finden, wie das Thema bei ihnen präsent gehalten, sie stets über neue Entwicklungen informiert und dabei unterstützt werden können, Hemmschwellen auf der Seite der Teilnehmenden zu senken.

  2. Bedarfsgerechtigkeit des Angebots verbessern: Lücken bzw. Unstimmigkeiten im Nürnberger Familienbildungsangebot bezüglich Themenschwerpunkten, Orten und Zielgruppen sind zu beseitigen. Ausgebaut werden sollen insbesondere Angebote für sozial benachteiligte Familien sowie Angebote an Orten, die im Familienalltag bereits eine Rolle spielen, z.B. in Kitas und Schulen. 8. Einführung einer stärkeren Sozialraumorientierung in der Jugendhilfeplanung prüfen: Gemeinsam mit relevanten Akteur/-innen soll ergebnisoffen geprüft werden, inwiefern eine sozialräumliche Orientierung für die Jugendhilfeplanung der Nürnberger Familienbildung realisierbar ist und in welche Planungszonen das Stadtgebiet ggf. aufgeteilt werden kann. Die Erfahrungen und Strategien anderer deutscher Großstädte sind dabei zu berücksichtigen. 9. Familienbezogene Jugendarbeit unterstützen: Neben der Familienorientierung in der Jugendarbeit stellen die Jugendeinrichtungen auch ein passendes Setting für die Familienbildung mit jungen Müttern, Vätern bzw. Familien dar. Bestehende Angebote werden vom Stab Familienbildung weiter begleitet und unterstützt, der Austausch den Familienbildungsstellen wird gefördert, um auch Zugänge zum institutionellen Angebot für diese Zielgruppen zu schaffen. In Anbetracht der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen können nicht alle Entwicklungsperspektiven und Handlungsschritte parallel angegangen werden. Eine Priorisierung ist unerlässlich und wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Praxisforschung Familienbildung des Bildungsbüros gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Arbeitsgemeinschaft Familienbildung vorgenommen. Demnach stehen mittelfristig insbesondere folgende Arbeitsschritte an: Die Verbesserung von Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz, Erhalt und weiterer Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen, Fachlichen Austausch und fachliche Weiterentwicklung fördern, sowie Berichtswesen, Dokumentation und Evaluation verbessern.

Berichtsvorlage SHA/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 11.04.2024 öffentlich Bericht

Jugendhilfeausschuss 25.04.2024 öffentlich Bericht

Betreff: Einführung eines Onlineberatungsangebotes für Bereiche des Sozialamtes, Jugendamtes

und Seniorenamtes

Anlagen: Sachverhalt_Onlineberatung

Bericht:

Im Jahr 2022 haben die Dienststellen Seniorenamt, Sozialamt und Jugendamt mit der Planung eines Pilotprojekts zur Implementierung einer Onlineberatungssoftware für Beratungsleistungen begonnen

Zwischenzeitlich wurde eine Software beschafft, es fanden technische und methodische Schulungen statt und das Angebot konnte Anfang Februar 2024 für Bürgerinnen und Bürger aus Nürnberg in Betrieb gehen.

Inklusiv und nachhaltig. Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen Leitlinie 8: Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Onlineberatungangebot ist für alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger gedacht. Die Beratung ist niedrigschwellig und kann auch mit geringen Sprachkenntnissen in Anspruch genommen werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SenA

J

Beilage

zur Sitzung des Sozialausschusses am 11.04.2024

Einführung eines Onlineberatungsangebotes für Bereiche des Sozialamtes, Jugend-

amtes und Seniorenamtes

1. Situation

Bereits vor der Corona Pandemie bestanden Überlegungen, Beratungsangebote durch Onlineformate zu ergänzen. Mit der Corona Pandemie manifestierte sich der Bedarf. 2021 begann das Sozialamt, gemeinsam mit der technischen Hochschule, ein Fachkonzept für die Anwendung einer Onlineberatungssoftware im Beratungskontext zu entwickeln. Dieses wurde den Stadträtinnen und Stadträten des Sozialausschusses am 28.10.2021 vorgestellt. Dabei sollten in erster Linie Abteilungen berücksichtigt werden, die als Kernleistung „Beratung“ für Bürgerinnen und Bürger anboten. Für das Sozialamt bedeutet dies, dass sich der Sozialpädagogische Fachdienst, die Beratung für Menschen mit Behinderung und das Energiesparprojekt im Rahmen eines Pilotprojekts auf den Weg machten. Relativ schnell kristallisierte sich heraus, dass auch dienststellenübergreifend Interesse an diesem Vorhaben bestand. Sowohl das Jugendamt als auch das Seniorenamt stellten ähnliche Überlegungen an. Auf dieser Grundlage wurde beschlossen, ein gemeinsames Pilotprojekt auf den Weg zu bringen.

2. Beteiligte Akteure

Das dienststellenübergreifende Projekt umfasst ca. 70 Mitarbeitende, die im Rahmen des Pilotprojekts einbezogen werden. Diese sind auf 3 Dienststellen und 8 Abteilungen verteilt.

Folgende Abteilungen sind im Pilotprojekt beteiligt:

Sozialamt:

 Sozialpädagogischer Fachdienst  Energiesparprojekt  Beratung für Menschen mit Behinderung

Seniorenamt:

 Pflegestützpunkt  Ehrenamtsmanagement

Jugendamt:

 Allgemeiner Sozialdienst (Region Langwasser)  Erziehung–und Familienberatung  Jugendsozialarbeit an Schulen in Langwasser

3. Zielsetzung der Onlineberatung

Die bisherigen Beratungsangebote werden um neue digitale Methoden der Onlineberatung (Chat/ Mail/ Video) ergänzt. Folgende neuen Beratungsformate stehen den Bürgerinnen und Bürgern durch die Onlineberatung zur Verfügung:

Entscheidend ist dabei auch, dass Termine online eingebucht werden können, ohne Terminanfragen per Mail stellen zu müssen. Der datenschutzsichere Transfer von Dokumenten ist gewährleistet. Auch datenschutzkonforme Reportings, etwa zur Evaluation der Nutzung werden durch die Software ermöglicht.

Folgende Ziele sollen durch das Angebot einer Onlineberatung erreicht werden:

a. Anonyme, orts- und zeitunabhängige Beratungszugänge sind in digitaler Form vorhanden. Diese optimieren das Beratungsportfolio der Stadt (zeitgemäß, niederschwellig, kundenfreundlich).

b. Zielgruppen werden mit für sie attraktiven und qualitativen Beratungsformaten angesprochen (junge Menschen, die evtl. die Beratungsstellen bisher nicht nutzen; Pflegende Angehörige, die zuhause Pflege übernehmen, so dass sie zeitlich sehr eingeschränkt sind und die zu Pflegenden kaum alleine lassen können; Ratsuchende Menschen mit Sprachstörungen oder Menschen mit Gehörlosigkeit, die etwa Gebärdensprachdolmetscher digital leichter dazu nehmen können...).

c. Zeit- und Geldersparnis für Ratsuchende ist gewährleistet (Parkplatzsuche, Parkgebühren und Wegezeiten entfallen).

d. Das Onlineberatungsprogramm bietet Möglichkeiten, datenschutzsicher (SBK 3) Dokumente online zu versenden (z.B. Gutachten des Medizinischen Dienstes).

e. Das Onlineangebot kann bei zukünftigen Pandemien dafür genutzt werden, das Beratungsangebot vollumfänglich aufrecht zu erhalten.

f. Die Nutzung vielfältiger Beratungsformen schafft zusätzliche Attraktivität für Mitarbeitende in der Beratung (Kompetenzentwicklung digitale Arbeitswelt).

g. Ratsuchende können auch dienststellenübergreifend unterstützt werden, indem drei Dienststellen des Sozialreferats im Projekt involviert sind (z.B. eine Familie die beim ASD beraten wird und Energieschulden hat).

4. Entwicklung des Projekts und Projektteam

Das Kernprojektteam (5 Mitarbeiterinnen, die diese Aufgabe innerhalb ihrer Funktion zusätzlich übernommen haben) wurde in Kooperation der drei Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales Nürnberg 2021 gebildet und entwickelte das Projekt Onlineberatung bis zur aktuellen Einführung:

 Erstellung eines fachlichen und technischen Leistungsverzeichnisses (unter Beteiligung interner Experten und Abteilungen) und maßgebliche Unterstützung am Vergabeverfahren.

 Entwicklungen von Schulungskonzepten und Beteiligung beim Verfahren/ Auswahl von entsprechenden Bildungsinstituten in Zusammenarbeit mit PEF.

 Planung und Durchführung von Workshops für Kolleginnen und Kollegen der Pilotabteilungen.

 Anpassung (Customizing) des Programms auf die Bedürfnisse der beteiligten Beratungsstellen.

 Entwicklung einer Landingpage (https://www.nuernberg.de/internet/onlineberatung/)

 Öffentlichkeitsarbeit (Druck von Flyern, Plakataktion etc.)

Ergänzend hierzu fanden regelmäßige Termine mit den verantwortlichen Dienststellenleitungen statt. Themen wie Finanzierung, Öffentlichkeitsarbeit und der Status des Projektverlaufs wurden dabei regelmäßig reflektiert.

5. Ausschreibung und Anschaffungsprozess

Um alle aufgeführten Ziele erreichen zu können, war der Erwerb einer Onlineberatungssoftware im Rahmen eines Ausschreibungsprozesses notwendig. Die Anforderungen, die diese Software bieten sollte, wurden im Rahmen eines fachlichen und technischen Leistungsverzeichnisses zusammengefasst. Dafür fand sich eine Koordinierungsgruppe aus Vertretern jeder Dienststelle sowie der städtischen IT und dem Datenschutz bzw. der Datensicherheit zusammen. Im Rahmen einer Marktrecherche wurden über den Deutschen Städtetag Großstädte angeschrieben mit der Bitte, Erfahrungen bzgl. Onlineberatungsangeboten in kommunalen Strukturen zu übermitteln. Keine der Kommunen, die sich auf die Anfrage zurückmeldete, konnte eine im Einsatz befindliche passende Software vorweisen. Es bestand allerdings großes Interesse an den Erfahrungen, die die Stadt Nürnberg in diesem Zusammenhang machen würde. In regemäßigen Abstimmungsrunden wurden auch die Interessenvertretungen (Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sowie der Behindertenrat) in den Prozess der Vorbereitung der Ausschreibung mit einbezogen. Auf Basis einer Kostenschätzung wurden Haushaltsmittel für die IT Maßnahme bereitgestellt. Hinzu kam eine enge Zusammenarbeit mit ZD/3. Mitte November 2022 konnte die Ausschreibung veröffentlicht werden. Im März 2023 wurde der Zuschlag an das E-Beratungsinstitut der Technischen Hochschule für die E-Beratungssoftware vergeben.

6. Methodische Schulungen

Ergänzend zum Prozess der Softwareanschaffung wurde ein Konzept für methodische Schulungen für die Beratenden entwickelt, die zukünftig mit der Onlineberatungssoftware arbeiten werden. Im Projektverlauf wurde rasch klar, dass die Beratenden nicht nur eine Schulung für die technische Anwendung der Software erhalten müssen, sondern auch den methodischen Umgang mit dieser Beratungsform erlernen sollten.

Die Entwicklung des Schulungskonzepts wurde gemeinsam mit dem städtischen Personalentwicklungs- und Fortbildungsprogramm (PEF) realisiert.

Zum Jahreswechsel 2022/2023 erfolgte die Ausschreibung der methodischen Schulungen auf Basis des entwickelten Schulungskonzepts. Die Anforderungen beinhalteten vier Durchläufe eines vierstufigen Basismoduls sowie drei Aufbaumodule. Die Basismodule sind für alle Beratenden verpflichtend, die Aufbaumodule können freiwillig besucht werden.

Insgesamt wurden in allen Dienststellen bis dato ca. 70 Beraterinnen und Berater technisch und methodisch geschult.

Im Rahmen des Implementierungsprozesses sind für die ersten beiden Monate regelmäßige offene Austauschtreffen der Online-Beraterinnen und –Berater geplant, um aufkommende aktuelle Fragen aus der Praxis zu beantworten. Die Treffen dienen auch dazu eine FAQ- Liste zu erstellen. Dieses Vorgehen soll der Sicherung des Projektverlaufs dienen und die beteiligen Beraterinnen und Berater unterstützen.

7. Evaluation

Der Pilotzeitraum, der sich ab dem Start des Angebots für Onlineberatung im März 2024 nun über sechs Monate erstreckt, soll dafür genutzt werden, auf Basis quantitativer und qualitativer Daten Erkenntnisse dahingehend zu gewinnen, inwieweit es Nachjustierungsbedarfe gibt. Evtl. notwenige Korrekturen zu realisieren ist vor allem vor dem geplanten Roll-Out auf weitere Beratungsfelder wichtig.

Für die quantitative Erhebung werden dafür Daten ausgewertet, die eigenständig durch die Software generiert werden. Dies umfasst beispielsweise:

 Die Anzahl der Ratsuchenden pro Bereich  Die Anzahl der Nutzung der verschiedenen Onlineberatungsformen (Chat, Video, Mail)  Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die von einer persönlichen Beratung in die Onlineberatung überführt werden konnten  Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die von einem Onlineformat – im Rahmen der blended counseling Methode – in eine persönliche Beratung gewechselt sind

Für die qualitative Erhebung sollen zudem Gruppen gebildet werden, die das System aus Kundensicht testen. Hier bietet sich z.B. über das Seniorenamt die Zusammenarbeit mit dem Computerclub 50+ an, der eine ältere, digital affine Zielgruppe vertritt, die Nutzer des Online- Angebots sein könnten. Ziel ist es dabei, die Nutzerfreundlichkeit und Bedarfspassung des Angebots anhand von Praxistests zu überprüfen und zu bewerten.

Evaluiert werden soll das Angebot nach einem ersten Nutzungszeitraum zudem in quantitativer und qualitativer Hinsicht durch einen Studenten bzw. eine Studentin der technischen Hochschule, im Rahmen einer Masterarbeit.

8. Aktueller Sachstand

Anpassungsprozesse (Customizing):

Im letzten halben Jahr wurde intensiv mit dem E-Beratungsinstitut an der Anpassung der Software für die Bedürfnisse der Dienststellen gearbeitet. Terminbuchungstool, Chat-, Videound Mailfunktion stehen inzwischen im Echtsystem zur Verfügung. Rollen und Rechte im Onlineprogramm wurden entwickelt und zugeordnet.

Zugänge und Kompetenzentwicklung Beratende:

Die Beratenden erhielten die jeweiligen Benutzerzugänge mit dem dazugehörigen Rollenprofil. Administratoren der jeweiligen Dienststellen, die über besondere Rechte in der Programmorganisation verfügen wurden intensiv bzgl. der Programmeinstellungen geschult.

Entwicklung Landingpage:

Parallel zum Customizing wurde eine Landingpage gestaltet (https://www.nuernberg.de/internet/onlineberatung/) – dies ist eine Art Schnittstelle zum Onlineberatungsportal. Der Zugang für Ratsuchende funktioniert damit sowohl übergeordnet über das Gesamtportal (hier werden alle Dienststellen mit den jeweiligen Bereichen aufgeführt), als auch dienststellenintern (der Zugriff erfolgt hier nur auf die einzelnen Dienststellen) und ebenso bereichsweise (auch auf die einzelnen Bereiche z.B. auf das Energiesparprojekt, kann direkt zugegriffen werden).

Öffentlichkeitsarbeit:

Für eine zielgerechte Öffentlichkeitsarbeit wurden in den letzten Wochen Flyer und Plakate entwickelt, die Basisinformationen zum Beratungsangebot geben. Zusätzlich werden Netzwerkpartner*innen über das neue Angebot informiert und treten damit als Multiplikatoren auf. Überlegt werden weitere Strategien über soziale Netzwerke der Stadt Nürnberg sowie im Rahmen der lokalen Presse, etwa auch des Magazins Sechsundsechzig etc..

Konzept Blended Counseling (Mischung von verschiedenen Beratungsmethoden)

Ergänzend zur Ansprache neuer Ratsuchender soll im weiteren Verlauf darauf aufgebaut werden, Bestandfälle aktiv in die Onlineberatung einzubinden. In jedem Bereich gibt es Beratungsprozesse, die sich für ein Onlineformat eignen. Diese sollen definiert und die Onlineberatung hier prioritär angeboten werden. Die Entwicklung dieser Prozesse und Überlegungen geschieht in enger Abstimmung mit den Administratoren und Abteilungsleitungen der Abteilungen, die im Pilotprojekt involviert sind.

9. Roll Out – weitere Umsetzung

Nach einer ersten Evaluation der Onlineberatung nach sechs Monaten fließen die Auswertungen in den Entwicklungsprozess ein. Das Programm wird entsprechend angepasst, um z.B. die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren.

Das Seniorenamt ist bereits jetzt mit dem gesamten Pflegstützpunkt und dem Ehrenamtsmanagement im Pilot beteiligt, so dass hier kein weiterer Rollout auf zusätzliche Abteilungen notwendig ist.

Das Sozialamt wird im nächsten Schritt die Betreuungsstelle in das Projekt mit integrieren.

Nürnberg, April 2024 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 25.04.2024 öffentlich Beschluss

Betreff: Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Luther-King-Str.

Anlagen: 6.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Der Jugendhilfeausschuss wird um Beschluss über die Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung in der Luther-King-Str. mit 24 Krippen- und 25 Kindergartenplätzen gebeten.

Für die Empfehlung des Jugendamts erfolgte ein Interesensbekundungsverfahren. Die Bewertung erfolgte auf Basis der 2009 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien. Es wird derjenige Träger empfohlen, der bei der Bewertung die höchtste Punktzahl erreichte.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Eckpunkte zu den Betriebsträger-Verträgen sind mit StK abgestimmt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Luther-King-Straße auf den Betriebsträger „Babilou Family Deutschland GmbH Denk Mit“ zu übertragen.

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.04.2024

Entscheidungsvorlage

Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung

in der Luther-King-Straße

Der bedarfsgerechte Kita-Ausbau hat für die Stadt Nürnberg unverändert sehr hohe Priorität. In Kornburg wird von der Stadt Nürnberg ein Haus für Kinder mit 24 Krippen- und 25 Kindergartenplätzen gebaut. Dem Subsidiaritätsprinzip folgend soll die Betriebsträgerschaft einem freigemeinnützigen oder sonstigen Träger übertragen werden.

Am 19.10.2023 wurden alle Träger, Trägerinnen und Trägervertretungen per E-Mail angeschrieben und um Abgabe einer Interessensbekundung gebeten. Es gingen insgesamt 9 vollständige Interessensbekundungen ein. Am 12. Dezember 2023 ging beim Jugendamt die letzte Interessensbekundung eines Trägers ein.

Nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtung werden alle Träger, die Interesse bekundeten, über die Entscheidung informiert. Mit dem zukünftigen Betriebsträger wird ein Betriebsträgervertrag geschlossen, um die Einrichtung an den Träger zu vermieten und den Betrieb zu regeln. Die Mietzahlung beginnt in der Regel mit dem Monat der Betriebsaufnahme.

Eingegangene Interessenbekundungen:

1. Junge Generation

2. Kinderräume

3. Kinderhaus Nürnberg gGmbH

4. Kinderhaus Bullerbü GmbH und Co.KG

5. Babilou Family Deutschland GmbH Denk Mit

6. Champini

7. educcare, Köln

  1. Sonnenschein e.V.

9. Kath. Kitas Franken

Entscheidungskriterien bei der Vergabe der Betriebsträgerschaften

Die Vergabe der Betriebsträgerschaften in Kindertageseinrichtungen erfolgt auf Basis der beschlossenen Kriterien des Jugendhilfeausschusses vom 26. März 2009. Diese werden nachfolgend kurz skizziert:

Das Kriterium „(1) Trägerpluralität“ ist ein wesentlicher Aspekt bei der Empfehlung mit dem Ziel die Trägerpluralität zu steigern. Dabei wird zunächst die Zugehörigkeit nach evangelischen, katholischen oder freigemeinnützigen / sonstigen Trägern unterschieden. Ist im Stadtteil eine dieser Trägergruppierungen unterrepräsentiert, wird dies entsprechend bewertet.

Das Kriterium „(2) Vielfalt der pädagogischen Ansätze“ wird auf Basis der eingereichten Unterlagen bewertet. Berücksichtigt werden dabei zwei Unterkriterien,

  1. Kooperation mit und Bezug zum Stadtteil sowie 2. trägerspezifische konzeptionelle Schwerpunkte, z.B. Inklusion

Das Kriterium „(3) Örtliche Vernetzung“ berücksichtigt die lokale Vernetzung und Kooperationen im Stadtteil, beispielsweise zu anderen Einrichtungen, auf Basis der eingereichten Unterlagen.

Das Kriterium „(4) Betriebsträgererfahrungen“ bewertet die Erfahrung des Bewerbers beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Nürnberg.

Das Kriterium „(5) Besondere standortspezifische Bedingungen“ wird auf Basis der eingereichten Unterlagen bewertet und gliedert sich in drei Unterkriterien:

  1. pädagogisches Küchen- und Essenskonzept 2. pädagogisches Konzept mit standortspezifischen Anforderungen; in diesem Fall z.B. dem Mengengerüst 24 Krippen- und 25 Kindergartenplätzen, Betreuung über zwei Etagen, großzügiges Außengelände 3. Erfahrung mit dem Betrieb von Krippen- und Kindergartenplätzen

Das Kriterium „(6) Entlohnung der Mitarbeitenden“ bewertet, ob eine tarifliche Entlohnung möglichst nahe am TVöD-SuE gewährt wird.

Das Kriterium „Art der Trägerschaft“ wurde in diesem Verfahren nicht angewendet, da es in keinem der Projekte die Möglichkeit gab, dass ein freier Träger die Betriebsträgerschaft und die Bauträgerschaft übernimmt. Das Kriterium „Sonstige Entscheidungsmerkmale“ fand in diesem Verfahren ebenfalls keine Anwendung.

Die Gesamtbeurteilung der Bewerbungen erfolgt über ein einfaches Punktesystem. Für jedes Kriterium (1-5) gibt es bis zu zwei Punkte: 2 Punkte = erfüllt das Kriterium, 1 Punkt = erfüllt das Kriterium eingeschränkt, 0 Punkte = erfüllt das Kriterium nicht. Die Gesamtpunktzahl jedes Bewerbers konnte somit zwischen 0 Punkten und 12 Punkte liegen. Auf Basis der Gesamtpunktzahl wurde ein Ranking erstellt.

Bei den beiden Kriterien „(2) Vielfalt der pädagogischen Ansätze“ und „(5) Besondere standortspezifische Bedingungen“ wurde jedes der zwei bzw. drei Unterkriterien zunächst einzeln bewertet (je 0-2 Punkte) und die Summe der zwei bzw. drei Wertungen in eine Punktbewertung für das Kriterium umgewandelt (bei zwei Kriterien: 0 Punkte = 0 Punkte, 1-2 Punkte = 1 Punkt, 2-4 Punkte = 2 Punkte bei drei Kriterien: 0-2 Punkte = 0 Punkte, 3-4 Punkte = 1 Punkt, 5-6 Punkte = 2 Punkte).

Die Verwaltung empfiehlt die Betriebsträgervergabe an denjenigen Bewerber mit der höchsten Punktbewertung.

Nach der Sichtung der Interessensbekundungen und nach Bewertung der einzelnen Bewerbungen anhand der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägervergabe schlägt die Verwaltung des Jugendamts „Babilou Family Deutschland GmbH Denk Mit“ als Betriebsträger für die Kita Luther-King-Straße vor.

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