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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (24.04.2024)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 24.04.2024, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2024 Bericht

WiF/003/2024 Heilmaier, Andrea, Dr.

2. Gewerbehöfe für Nürnberg Bericht

WiF/004/2024 Heilmaier, Andrea, Dr.

3. Bericht zur Innenstadt Bericht

Ref.VII/004/2024 Heilmaier, Andrea, Dr.

4. Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2023 Bericht

OA/004/2024 König, Marcus

5. Markteintritt von Bolt in die Personenbeförderung in Nürnberg Gutachten

hier: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD OA/005/2024

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.01.2024 sowie Antrag der

Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024

König, Marcus

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.03.2024,

öffentlicher Teil

WiF/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.04.2024 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Bericht:

Mit der Auswertung „Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2024“ legt das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat wie in jedem Jahr Daten und Indikatoren zum Wirtschaftsstandort vor, um einzuordnen, wie sich Nürnberg als Wirtschaftsstandort entwickelt und im Wettbewerb der Standorte positioniert.

Die Nürnberger Wirtschaft zeigt sich vor dem Hintergrund großer Herausforderungen im zurückliegen-den Jahr erfreulich robust. Der Wirtschaftsstandort konnte seine Wettbewerbsposition als bedeutender Standort wissensintensiver Industrien, Hochburg für Digitalwirtschaft oder als beliebte Einkaufsstadt im Vergleich der größten deutschen Städte halten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg ist auf einen historischen Höchststand angewachsen. Wie zu erwarten war, hinterlassen die globalen Krisen allerdings auch in Nürnberg ihre Spuren am Arbeitsmarkt, was zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahl führte. Nürnbergs Wirtschaftskraft ist jedoch weiterhin überdurchschnittlich stark, der Bestand an offenen Stellen immer noch hoch, und die erfolgreichen Nürnberger Unternehmen leisten über die Gewerbesteuer einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesamten Stadt.

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat hat - zusammen mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg als zuständiger Fachdienststelle - auch im Jahr 2023 bedarfsgerechte Services für Unternehmen vorge-halten, auf aktuelle Herausforderungen für die Wirtschaft reagiert und wichtige Projekte für die Zukunftsfestigkeit des Wirtschaftsstandortes Nürnberg auf den Weg gebracht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt werden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

24_bs0306b

Sachverhaltsdarstellung:

1. Wirtschaftsentwicklung am Standort Nürnberg im Jahr 2023

Die Nürnberger Wirtschaft hat sich vor dem Hintergrund großer Herausforderungen im zurückliegenden Jahr erfreulich robust gezeigt. Der Wirtschaftsstandort konnte seine gute Wettbewerbsposition als

 bedeutender Standort wissensintensiver Industrien (s. S. 11 der Positionsbestimmung),  Hochburg für Digitalwirtschaft (s. S. 12)  oder als beliebte Einkaufsstadt (s. S. 13)

im Vergleich der größten deutschen Städte halten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg ist auf einen historischen Höchststand angewachsen (s. S. 5). Erwartungsgemäß hinterlassen die globalen Krisen allerdings auch in Nürnberg ihre Spuren am Arbeitsmarkt, was zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahl führte (s. S. 8). Nürnbergs Wirtschaftskraft ist überdurchschnittlich stark (s. S. 10), der Bestand an offenen Stellen hoch (s. S. 9), und die erfolgreichen Nürnberger Unternehmen leisten über die Gewerbesteuer einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesamten Stadt (s. S. 14).

2. Standortentwicklung im Jahr 2023

Im Jahr 2023 gingen relevante Immobilienprojekte an den Start bzw. wurden fertiggestellt.

 Mit dem Spatenstich zum Bürokomplex „The One“ startete die umfassende Revitalisierung der ehemaligen Straßenbahn-Wendeschleife in Thon.  Mit der Fertigstellung und Vollvermietung des „Gewerbeparks Am Leonhardspark“ wurde ein weiterer Meilenstein der Quartiersentwicklung auf dem früheren Schlachthof-Areal erreicht.

Neue Impulse für die Lebensqualität und Wirtschaftskraft gaben im Jahr 2023 zudem hochwertige Projektentwicklungen.

 Nach der erfolgreichen Revitalisierung des Güterbahnhofsgebäudes „Kohlektiv“ im Vorjahr konnte im Jahr 2023 mit dem Richtfest auf der Baustelle zum neuen Bürokomplex „Güterwerk“ (Bürogebäude, 8.200 m²) ein weiterer Meilenstein der Entwicklung des 13 ha großen Kohlenhof-Areals gefeiert werden.

Signalwirkung für den Industriestandort hatten:

 Die Ausgliederung der Siemens Großmotorensparte in das neue Unternehmen innomotics. Durch die Herauslösung entstand ein Industriechampion im Bereich der Nieder- bis Hochspannungsmotoren, Getriebemotoren, Mittelspannungsumrichtern und Motorspindeln. Operative Zentrale des neuen Unternehmens mit weltweit rund 14 000 Beschäftigten und circa drei Milliarden Euro Umsatz ist Nürnberg.  In 2023 starteten zudem die Bauarbeiten am Werksgebäude für die Großserienproduktion von Batterien für Lastkraftwagen von MAN Tuck & Bus in der Nürnberger Südstadt. Die neue Produktionsfläche wird gut 16.000 Quadratmeter haben. Rund 350 Arbeitsplätze sollen entstehen. Bis zu 100.000 Hochvolt-Batterien könnten ab 2025 das Werk verlassen. MAN investiert 100 Millionen Euro in die neue Fertigung.  Bereits 2023 eingeweiht wurden die Räumlichkeiten für die Forschungskooperation „Campus Future Driveline“ auf dem MAN-Werksgelände. In einem innovativen Konzept

arbeiten Forscherinnen und Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) zusammen mit MAN Truck & Bus an Batterie- und Brennstoffzellentechnologie für die der Zukunft der Schwerlastmobilität. Diese Entwicklungen festigen die Leitwerksfunktion des MAN-Standortes Nürnberg.  Hervorragend aufgestellt ist Nürnberg im Bereich der Leistungselektronik für mobile Anwendungen. Mit Semikron Danfoss ist in Nürnberg ein führendes Leistungselektronikunternehmen tätig, das plant, seine Fertigungskapazität zu verdreifachen. Eine Förderung aus dem EU-Chips Act vorausgesetzt, könnten in den nächsten Jahren 250 Millionen Euro in Nürnberg investiert werden.  Bereits angekündigt, ist der Aufbau eines großen Forschungs- und Entwicklungszentrums für Elektromobilität der Unternehmen ZF und Wolfspeed in der Region Nürnberg – auch dies wäre ein Multimillionen-Investment.

Eine positive Entwicklung verzeichnete Nürnberg als Reiseziel.

 Die Übernachtungen stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 15 Prozent auf 3,5 Millionen. Damit hat Nürnberg das touristische Vor-Corona-Niveau fast wieder erreicht.

Der Ausbau des Wissenschaftsstandortes Nürnberg schritt im Jahr 2023 voran.

 Die Technische Universität Nürnberg (UTN) nahm zum Wintersemester ihren Studienbetrieb auf. Mit ihrem in Deutschland einzigartigen interdisziplinären Ansatz, ihrem Fokus auf das Thema Künstliche Intelligenz und einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur gilt sie als eines der großen Vorzeigeprojekte des Wissenschaftsstandorts Nürnberg.  Ebenfalls in 2023 wurde Richtfest für das Ohm Innovation Center der Technischen Hochschule Nürnberg auf dem ehemaligen AEG Areal gefeiert, das ab Herbst 2024 als Zentrum für anwendungsorientierte Forschung der Ohm dienen soll. Rund um die interdisziplinäre Energieforschungsplattform Energie Campus Nürnberg ist in den letzten zehn Jahren ‚auf AEG‘ ein vitales Wissensquartier mit Forschung und Entwicklung, High- Tech-Unternehmen und Kultur entstanden, das mit dem ‚Ohm Innovation Center‘ nun weiter anwächst.  Gute Nachrichten gab es 2023 auch für den Energie Campus Nürnberg selbst. Er wird von einer Projektfinanzierung in eine Dauerfinanzierung überführt und ist damit mit seinen 6.000 Quadratmetern Forschungsfläche langfristig im Bestand gesichert.  Des Weiteren wurde der Grundstein für den künftigen Evangelischen Campus Nürnberg (EnCN) gelegt  und die Errichtung eines neuen Forschungszentrums für Menschenrechte an der FAU Erlangen-Nürnberg verkündet, das vom Freistaat Bayern mit 10 Millionen Euro gefördert wird.

Bis zum Jahr 2030 fließen insgesamt über 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau des Wissenschaftsstandortes Nürnberg.

3. Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Nürnberg im Jahr 2023

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat setzt mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg als zuständiger Fachdienststelle wichtige Maßnahmen für die Entwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Nürnberg um. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg versteht sich als Partnerin für 25.000 Unternehmen und die Wissenschaftseinrichtungen vor Ort und als Zukunftsgestalterin des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Nürnberg. Sie bietet bedarfsgerechte Services für Unternehmen in den Phasen Gründung, Wachstum, Veränderung und Krise an. Zudem gestaltet sie die Rahmenbedingungen am Standort durch die Entwicklung von Gewerbegebieten, Quartieren und dem Breitbandinternet sowie die Förderung des Wissens- und Technologietransfers.

3.1 Partnerin für 25.000 Unternehmen und die Wissenschaftseinrichtungen vor Ort

Die hohe Servicequalität und niederschwellige Erreichbarkeit der Wirtschaftsförderung Nürnberg schlägt sich

 in über 830 Kontakten zu Unternehmen  in über 680 Wirtschaftsförderungsfällen im Jahr 2023 nieder,  davon über 100 Standortanfragen.

 Flankierend wird ein kostenfreies Beratungsportfolio für Nürnberger Unternehmen vorgehalten - mit Angeboten im Bereich Gründung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.  Mit dem Projekt transform_EMN gestaltet ein Konsortialverbund unter fachlicher Leitung der Wirtschaftsförderung Nürnberg die Transformation der Fahrzeugzulieferindustrie in Stadt und Metropolregion Nürnberg. Im Fokus stehen der Aufbau einer großen Transformations-Community in Verbindung mit vielen Unterstützungsangeboten. 150 Unternehmen sind aktiv in das Projekt eingebunden. Gefördert wird es vom Bund mit 6,5 Millionen Euro. Im Jahresverlauf wurden wichtige Meilensteine erzielt. Mit einer umfassenden Befragung wurde der Transformationsreifegrad der Automotive- Unternehmen vor Ort festgestellt, die „Zukunftswerkstatt Automotive“ und die „Key Time Automotive“ als wichtige Events etabliert, Vernetzungsplattformen für Antriebstechnik, Digitalisierung, Produktionstechnik und Diversifikation gestartet und die Strategiebildung vorangetrieben.

3.2 Zukunftsgestalterin des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Nürnberg

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gab im Jahr 2023 wichtige Anstöße zur Entwicklung von Wirtschaftsräumen in Nürnberg.

Die Nachfrage nach Gewerbeflächen und Immobilien in Nürnberg ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Mit dem Masterplan Gewerbeflächen verfolgt die Wirtschaftsförderung das Ziel, zukunftsfähige Gewerbeflächen am Standort Nürnberg langfristig zu sichern und zu entwickeln. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Bestandsgebieten. Damit die Unternehmen in Nürnberg dort beste Rahmenbedingungen vorfinden, setzt sich die Wirtschaftsförderung Nürnberg dafür ein, die bestehenden Gewerbegebiete nachhaltig zu stärken, sie fit für die Zukunft zu machen und gleichzeitig noch bestehende Flächenpotenziale zu mobilisieren.

 2023 lag der Schwerpunkt auf dem Industrie- und Gewerbegebiet Sandreuth. Das Gebiet ist ein Traditionsstandort mit einer mehr als hundertjährigen gewerblich-industriellen Prägung. Der besondere Nutzungsmix aus klassischem Gewerbe und Industrie ist gesamtstädtisch weitestgehend einzigartig und langfristig zu sichern. Das Gebiet wurde im Rahmen einer Studie aus verschiedenen Blickwinkeln – u.a. Verkehr, Energie, Grüngestaltung, Nachverdichtungsoptionen – intensiv analysiert. Aufbauend auf den Gesprächen mit den ansässigen Unternehmen und den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Ergebnissen einer Unternehmensbefragung mittels Fragebogen wurden geeignete Handlungsfelder erarbeitet. Auch betroffene Dienststellen und weitere Stakeholder waren an dem Prozess beteiligt.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg entwickelte im Jahr 2023 das Innovations-Ökosystem am Standort weiter:

 Mit der KREATIV Garage startete das OM7 Gründerzentrum für die Kreativwirtschaft seinen ersten Jahrgang im Gründungsprogramm mit 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unterschiedlichen Bereichen der Kreativwirtschaft.  Der ZOLLHOF Tech Incubator feierte sein fünfjähriges Bestehen. In dieser Zeit wurden 87 Technologie-Start-ups betreut, die über 800 Arbeitsplätze in der Region geschaffen haben.

 Der NKubator Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit ‚auf AEG‘ konnte sich als zentrale Anlaufstelle für grüne Gründungen und Nachhaltigkeit in den Unternehmen vor Ort etablieren. NKubator-Startups haben knapp 100 Arbeitsplätze geschaffen. Zudem konnte ein attraktives Beratungsportfolio zum Thema Nachhaltigkeit für die Unternehmen vor Ort etabliert werden.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg konzipiert, entwickelt und betreut die vorgenannten Gründerzenten und ermöglich deren Finanzierung aus städtischen Mitteln.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Tätigkeiten im Bereich Technologietransfer lag auf dem Zukunftsthema Wasserstoff.

 Die Wirtschaftsförderung legte eine Untersuchung zu den wirtschaftlichen Potenzialen der Wasserstofftechnologien für Stadt und Metropolregion Nürnberg vor – mit Wasserstofftechnologien könnten bis 2030 2.000 bis 8.000 neue Arbeitsplätze in der Metropolregion entstehen,  und stieß den Aufbau einer Transferstelle für Wasserstofftechnologien für die Metropolregion Nürnberg an.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat

Abbildung 1

WIRTSCHAFTSSTANDORT NÜRNBERG

POSITIONSBESTIMMUNG 2024

Inhalt

Seite

Bevölkerung 4

Beschäftigte 5

Branchen 6

Arbeitsmarkt 8

Wirtschaftsleistung 10

Industrie 11

IKT-Sektor 12

Einzelhandel 13

Gewerbesteuer 14

Abbildung 2

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz sich abwechselnder und teilweise überlagernder globaler Krisen hat sich die Nürnberger Wirtschaft auch im vergangenen Jahr erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Der Wirtschaftsstandort konnte seine Wettbewerbsposition als bedeutender Standort wissensintensiver Industrien, als Zentrum für Digitalwirtschaft oder als beliebte Einkaufsstadt im Vergleich der größten deutschen Städte halten. Die Beschäftigtenzahl ist in Nürnberg auf einen historischen Höchststand angewachsen. Nürnbergs Wirtschaftskraft ist weiterhin überdurchschnittlich stark und die erfolgreichen Nürnberger Unternehmen leisten über die Gewerbesteuer einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesamten Stadt. Dies zeigt, dass Nürnberg auch in herausfordernden Zeiten ein attraktiver Standort für Unternehmen ist. Eine Kombination aus guter Infrastruktur, Innovationskraft, hoher Lebensqualität und einer starken regionalen Wirtschaft bieten gute Voraussetzungen, um von Nürnberg aus erfolgreich zu sein. Zudem verfügt die Stadt über eine vielfältige Wirtschaftsstruktur, die von traditionellen Branchen bis hin zu hochinnovativen Technologieunternehmen reicht. Mut macht, dass der Wirtschaftsstandort Nürnberg bei den großen Transformationsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit gut aufgestellt ist.

Mein Dank gilt allen Unternehmen und Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Sie tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung unserer Stadt bei und schaffen Arbeitsplätze und Lösungen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen am Standort Nürnberg passen und es ein Klima gibt, in welchem unternehmerische Leistungen und unternehmerischer Mut gewürdigt und unterstützt werden. Die vorliegende Auswertung „Positionsbestimmung 2024“ zeigt, wie erfolgreich sich Nürnberg entwickelt und im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte positioniert. Die Broschüre bietet Ihnen in gewohnter Weise einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Daten und Indikatoren zum Wirtschaftsstandort.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!

Dr. Andrea Heilmaier

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg Berufsmäßige Stadträtin

Bevölkerung

Weiterer

544.414

Bevölkerung mit Hauptwohnung in Nürnberg Bevölkerungszuwachs

535.886 Die Stadt verzeichnet einen 541.103 532.331 Bevölkerungszuwachs. 535.746 532.194 Im Dezember 2023 waren 529.407 530.222 544.414 Personen laut Einwoh- 526.920 nerregister mit ihrem Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich 516.770 Nürnbergs Einwohnerzahl um 513.339 3.311 bzw. um 0,6 % erhöht. 509.005 Innerhalb der letzten 10 Jahre stieg die Zahl der Einwohnerin- Dez 12Dez 13 Dez 14 Dez 15Dez 16 Dez 17 Dez 18Dez 19 Dez 20 Dez 21Dez 22 Dez 23 nen und Einwohner um 6,1 % (+ 31.075 Personen seit Dezem-

Bevölkerung mit Hauptwohnung in Nürnberg laut Einwohnermelderegister

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth ber 2013).

Abbildung 3

Quelle: 2020 Liderina/Shutterstock

Beschäftigte

Beschäftigtenzahl auf

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Nürnberg 31

312.927

305.674 31

294.200 307.458

269.483 279.874

264.202

64.187 265.288

254.599 252.469 SV-Beschäftigte

jeweils am 30.06.

8.779

Rekordniveau

316.295 0.527 Mit 318.779 Beschäftigten gehen so viele Menschen im Stadtgebiet Nürnberg einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten um 2.484 Personen angewachsen. Das entspricht einem Anstieg um 0,8 %. In Nürnberg gibt es heute 38.905 (+13,9 %) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Nürnberg, jeweils zum Stand 30. Juni Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; noch vor zehn Jahren. Dies belegt Auf Grund einer "Partiellen Datenrevision 2023" wurden die Beschäftigtendaten rückwirkend bis 2018 korrigiert bzw. präzisiert die relativ robuste Wirtschaftsstruktur Nürnbergs dank gutem Branchenmix.

Veränderungder GesamtbeschäftigungzumVorjahr Düsseldorf 2,4% Hamburg 2,2% München 2,2% Dortmund 2,1% Bonn 2,1% Frankfurt a M 2,0% Hannover 2,0% Berlin 1,6% Stuttgart 1,6% Dresden 1,5% Münster 1,4% Leipzig 1,4% Bochum 1,4% Bielefeld 1,3% Köln 1,2% Durchschnitt der 20 Essen 1,2% Bremen 0,9% größten deutschen Nürnberg 0,8% Städte: 1,7 % Wuppertal 0,4% Duisburg-0,8% Mittelfranken 0,6% Metropolregion Nürnberg 0,3% Bayern 1,0% Deutschland 0,8%
8% ,4% % er 20 hen
1,6% 1,6% 1,5% 1,4% ,4% ,4% % Durc größ Städ
1 1 1,3 1,2% 1,2% 0,9% % 1,0% %
Durc größ Städ hschnitt d ten deutsc te: 1,7 % er 20 hen
0
0,3
0,8

Positive Beschäftigungs-

entwicklung

Die Beschäftigung in Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % angewachsen. Damit entspricht der Zuwachs dem Bundesdurchschnitt, liegt aber unter dem Durchschnitt der zwanzig größten Städte Deutschlands. Allgemein verzeichneten Gebiete mit hohem Anteil an verarbeitendem Gewerbe im vergangenen Jahr ein langsameres Wachstum als reine Dienstleistungsstandorte. Lieferkettenprobleme und hohe Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsort zum Vorjahr (von Juni 2023 zu Juni 2022);

die 20 größten deutschen Städte im Vergleich

Energiekosten wirkten dämpfend Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf die Geschäftsentwicklung der Industrie.

Branchen

Abbildung 4

Die Mehrheit der

Branchen wächst

Die meisten Branchen in Nürnberg konnten im Jahresvergleich Beschäftigungszuwächse verbuchen. Den stärksten Personalaufbau gab es im Wirtschaftszweig Information und Kommunikation (+1.207 Beschäftigte) und in den Logistikbranchen (+716 Beschäftigte). Im Handel und bei den Zeitarbeitsunternehmen kam es zu Beschäftigungsrückgängen.

Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenzahlen nach Branchen am Arbeitsort Nürnberg

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Abbildung 5

Quelle: VAG - Horst Gautier

Branchen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Nürnberg nach Branchen

1-Jahres-Veränderung
Anteil an der
Branche Juni 23 Gesamt- Juni 22 2023 zu 2022
beschäftigung absolut in %
Insgesamt 318 779 100,0% 316 295 2 484 0,8%
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; 1 467 0,5% 1 553 - 86 -5,5%
B, D, E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft 4 000 1,3% 3 987 13 0,3%
C Verarbeitendes Gewerbe 44 014 13,8% 43 722 292 0,7%
davon Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie (24-30, 32,33) 37 836 11,9% 37 589 247 0,7%
F Baugewerbe 11 947 3,7% 11 713 234 2,0%
G Handel; Instandhaltung und Reparatur v. Kfz 36 105 11,3% 37 215 - 1 110 -3,0%
davon Handel und Reparatur von Kraftfahrzeugen (45) 4 237 1,3% 4 303 - 66 -1,5%
Großhandel (ohne Handel mit Kfz.) (46) 14 178 4,4% 14 465 - 287 -2,0%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz.) (47) 17 690 5,5% 18 447 - 757 -4,1%
H Verkehr und Lagerei 25 371 8,0% 24 655 716 2,9%
I Gastgewerbe 9 965 3,1% 9 458 507 5,4%
J Information und Kommunikation 29 606 9,3% 28 399 1 207 4,3%
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 15 660 4,9% 15 785 - 125 -0,8%
L Grundstücks- und Wohnungswesen 3 491 1,1% 3 537 - 46 -1,3%
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und techni- 23 565 22 822 743
7,4% 3,3%
schen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 37 822 11,9% 38 092 - 270 -0,7%
davon Überlassung von Arbeitskräften (782, 783) 13 629 4,3% 14 450 - 821 -5,7%
O, U Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 18 814 5,9% 19 147 - 333 -1,7%
P Erziehung und Unterricht 7 676 2,4% 7 787 - 111 -1,4%
Q Gesundheits- und Sozialwesen 37 241 11,7% 36 653 588 1,6%
davon Gesundheitswesen (86) 20 768 6,5% 20 449 319 1,6%
Heime und Sozialwesen (87-88) 16 473 5,2% 16 204 269 1,7%
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2 482 0,8% 2 395 87 3,6%
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 9 263 2,9% 9 076 187 2,1%
T Priv. Haushalte mit Hauspersonal; Herst. v. Waren u. Erbringung 290 0,1% 299 - 9 -3,0%
v. Dienstl. durch priv. Haushalte
Nach Sektoren:
A Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 1 467 0,5% 1 553 - 86 -5,5%
B - F Produzierender Sektor 59 961 18,8% 59 422 539 0,9%
G - U Dienstleistungssektor 257 351 80,7% 255 320 2 031 0,8%
Auf Grund einer "Partiellen Datenrevision 2023" wurden die Beschäftigtendaten rückwirkend bis 2018 korrigiert bzw. präzisiert. Es kommt daher teilweise zu Abweichungen gegenüber früher veröffentlichten Beschäftigtenzahlen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt

Arbeitslose im Monat Dezember 31.058

28.565 27.143 037

21.9… 21.280 24.743 20.536

18.690 20.586 1

15.99 14.487

Moderater Anstieg der

Abbildung 6

Arbeitslosenzahlen

  1. Die globalen Krisen hinterlassen auch in Nürnberg ihre Spuren am Arbeitsmarkt. Im Dezember 2023

18.321 waren im Stadtgebiet 18.321

Personen arbeitslos gemeldet. 6.493 Das sind 1.828 Arbeitslose mehr als im Vorjahres-Dezember 2022; allerdings 369 Arbeitslose weniger als im Corona-Dezember 2020. Der Anstieg der Arbeitslo- Entwicklung der Dezember-Arbeitslosenzahlen im Stadtgebiet Nürnberg sigkeit gegenüber dem Vorjahr ist

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

kein strukturelles Problem Nürnbergs, sondern entspricht dem bundesdeutschen Trend.

München % Niedrige

Stuttgart 5,3 % Arbeitslosenquoten

Frankfurt a. M. 5,9 % vom Dezember 2023 Arbeitslosenquote im

Dresden ädte Großstadtvergleich

Nürnberg

Leipzig

Im bundesweiten Vergleich der

Düsseldorf

Region Hannover größten deutschen Städte nimmt

Hamburg Nürnberg eine günstige Position

Bochum

ein und hat nach München,

Köln

Wuppertal Stuttgart, Frankfurt und Dresden

Berlin die fünftniedrigste Arbeitslosen-

Bremen

quote.

Essen

Dortmund %

Duisburg 12,5 %

Arbeitslosenquoten in den Stadtkreisen der großen deutschen Städte mit mind. 350.000 EW; bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; jeweils im Dezember 2023

Arbeitsmarkt

Wuppertal -0,3% Duisburg 0,7% Veränderung der Köln 3,4% Bochum 3,7% Arbeitslosenzahlen zum Vorjah Essen 4,3% Bremen 5,7% Frankfurt a. M. 5,9% Region Hannover 6,4% Dortmund 6,9% Berlin 9,0% Dresden 9,1% Leipzig 10,1% Hamburg 10,8% Düsseldorf 10,9% Nürnberg 11,1% München 12,6% Stuttgart 15,8% Bayern 11,0% Deutschland 7,5% r

Schwächelnde Konjunktur

uppertal
Duisburg
Köln
Bochum
Essen
Bremen
Frankfurt a. M.
Region Hannover
ortmund
Berlin
Dresden
Leipzig
amburg
sseldorf
ürnberg
München
Stuttgart
0,3% 0,7% Veränderung der 3,4% 3,7% Arbeitslosenzahlen zum Vor 4,3% 5,7% 5,9% 6,4% 6,9% 9,0% 9,1% 10,1% 10,8% 10,9% 11,1% 12,6% 15,8% 11,0% 7,5%

hemmt Arbeitsmärkte

Im Vergleich zum Dezember 2022 waren Nürnbergs Arbeitslosenzahlen im Dezember 2023 um 11,1 % angewachsen. Dieser Anstieg entspricht in etwa dem bayernweiten Durchschnitt (+11 %), liegt jedoch über dem Bundesdurchschnitt (+7,5 %). In nahezu allen der größten deutschen Städte stiegen die Arbeitslosenzahlen zum Vorjahr. Mit Stuttgart, München und Veränderung der Arbeitslosenzahlen von Dezember 2023 zu 2022 in Prozent; Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stadtkreise der großen deutschen Städte mit mind. 350.000 EW in Vergleich Nürnberg bemerkten vor allem die produktionsstarken südlichen Metropolen die schwächelnde Konjunktur.

Aufnahmefähiger

Bestand gemeldeter sozialversicherungspflichtiger

Arbeitsstellen in Nürnberg

Arbeitsmarkt

7.270 6.951 6.914 7.007
6.482 6.156 6.545
5.271 4.863
3.805
3.418
2.546

Der Bestand an offenen Stellen ist in Nürnberg jedoch weiterhin hoch. Ende 2023 waren der Arbeitsagentur für das Stadtgebiet Nürnberg 7.007 zu besetzende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsangebote gemeldet. Das sind zwar 3,6 % weniger als im Vorjahr 2022, aber mehr als doppelt so viele (+105 %) als

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

noch vor zehn Jahren (2013).

Bestand der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen für das Stadtgebiet Nürnberg;

jeweils im Monat Dezember

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Wirtschaftsleistung

Wirtschaftskraft Nürnbergs im Städtevergleich Überproportional hohes

Rang nach Bruttoinlandsprodukt BIP 2021 Bruttoinlandsprodukt
Einwohnerzahl (absolut) in Mrd . € je Einwohnerin und Einwohner in Euro
1 Berlin 1 Berlin 165,5 Frankfurt a. M. Stuttgart Düsseldorf München Bonn Hamburg Nürnberg Köln Münster Bremen Hannover (Reg.) Essen Berlin Bielefeld Dresden Dortmund Leipzig Wuppertal Bochum Duisburg
2 Hamburg 2 Hamburg 130,9
3 München 3 München 128,8
4 Hannover (Reg.) 4 Frankfurt a. M. 74,1
5 Köln 5 Köln 66,7
6 Frankfurt a. M. 6 Hannover (Reg.) 55,4
7 Stuttgart 7 Stuttgart 55,0
8 Düsseldorf 8 Düsseldorf 54,1
9 Leipzig 9 Nürnberg 32,3
10 Dortmund 10 Bremen 31,0
11 Essen 11 Bonn 27,2
12 Bremen 12 Essen 27,1
13 Dresden 13 Dortmund 24,6
14 Nürnberg 14 Dresden 24,1
15 Duisburg 15 Leipzig 23,8
16 Bochum 16 Münster 18,8
17 Wuppertal 17 Duisburg 18,4
18 Bielefeld 18 Bielefeld 14,8
19 Bonn 19 Bochum 13,7
20 Münster 20 Wuppertal 13,5

Bruttoinlandsprodukt

In Nürnberg wird ein überproportional hohes Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugt. Obwohl Nürnberg nach Bevölkerungsgröße die 14. größte Stadt Deutschlands ist, liegt es mit einem BIP von 32,3 Mrd. Euro an 9. Stelle der 20 größten deutschen Städte.

andsprodukte Größenbereinigt - in der Pro-

en deutschen

Kopf-Betrachtung - erreicht

Marktpreisen

Nürnberg mit einer erwirtschafteten Leistung von fast 63.000 € je Einwohnerin und Einwohner sogar Rang 7 der 20 größten Quelle: Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“; eigene Darstellung deutschen Städte.

Ausgeglichener

35 Mrd. €

€ Gesamt BWS 2021: 29,2 Mrd. Euro Gesamt BWS 2021: 29,2 Mrd. Euro Land-und Forstwirt. Branchenanteil an der gesamten BWS absolut in % Veränderung 2011 zu 2021
Gesamt BWS 2021: 29,2 Mrd. Euro Gesamt BWS 2021: 29,2 Mrd. Euro Land-und Forstwirt.
3,2% + 47,2% + 28,4% + 48,8% + 116,8% + 8,3% + 7,5%
€ Land-und Forstwirt.
Öffentliche und sonst. Öffentliche und sonst.
€ Dienstl., Erziehung und Dienstl., Erziehung und
Gesundheit, Priv. GesHuanudshheailtt,e P riv. Haushalte
€ FFiinnaannzz--,, VVeerrssiicchheerruunnggss--,, IImmmmoobbiilliieenn uunndd UUnntteerrnneehhmmeennssddiieennssttll..
€ € HHaannddeell,, VVeerrkkeehhrr,, GGaassttggeewweerrbbee,,
€ IInnffoorrmmaattiioonn uunndd KKoommmmuunniikkaattiioonn Baugewerbe Baugewerbe
Verarbeitendes VeraGrebweietrebnedes Gewerbe € S S o o n n st s . t . p p ro ro d d . . G G e e w w e e rb rb e e Verarbeitendes VeraGrebweietrebnedes Gewerbe Sonst. prod. Gewerbe

35 Mrd. Branchenmix der

Bruttowertschöpfung

30 Mrd. € 30 Mrd. Ein ausgewogener Branchen- und Unternehmensmix verleiht Nürn- 25 Mrd. € 25 Mrd. bergs Wirtschaft Stabilität. 20 2M0r dM. r€d. Sowohl das verarbeitende Gewerbe als auch die unternehmensbezogenen Dienstleister mit 15 1M5r dM. r€d. den Unternehmen der Finanz-, Versicherungs- und Immobilien- 10 1M0r dM. r€d. wirtschaft und die weiteren Dienstleistungsbranchen sind 5 M 5 r d M . r € d. wichtige Säulen der lokalen Wertschöpfung. Bedeutende Im- 0 Mrd. pulse und Wachstumsbeiträge 0 Mrd. € 2009201020112012201320142015201620172018201920202021 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 liefert in den letzten Jahren u.a. Entwicklung und Zusammensetzung der Bruttowertschöpfung (BWS) in der Stadt Nürnberg in jeweiligen Preisen nach Branchen die Informations-und Kommuni- Quelle: Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“; eigene Darstellung kationswirtschaft.

Industrie

Anteil der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe an der Gesamtbeschäftigung Stuttgart 17,9% Duisburg 17,9% Wuppertal 17,6% Bremen 16,0% Bielefeld 15,5% Nürnberg 13,8% Hannover 12,0% Dresden 11,8% München 10,7% Hamburg 10,2% Bochum 9,7% Dortmund 9,3% Leipzig 8,8% Köln 8,3% Düsseldorf 7,1% Durchschnitt der 20 Münster 6,9% Berlin Durc6h,s4c%hnitt der 20 größten deutschen Essen grö6ß,t0e%n deutschen Städte: 9,7 % Frankfurt a M S 5 tä ,7 d % te: 9,8 % Bonn 4,3%

Ein wichtiger

Industriestandort

Du
g
4

Das verarbeitende Gewerbe ist für Nürnberg von hoher Bedeutung. Beinahe 14% aller Nürnberger Beschäftigten sind in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes tätig. Im Vergleich der 20 größten deutschen Städte liegt Nürnberg dabei über dem Durchschnitt und gehört zum oberen Drittel.

Anteile der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe an allen Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsort;

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; jeweils im Juni 2023

Anteil der wissensintensiven Industrie am gesamten 70,2% verarbeitenden Gewerbe 61,7% 52,0% 49,5% 46,1% 41,9% Deutschland Bayern Europäische Mittelfranken ø der 20 größten Stadt Nürnberg Metropolregion deutschen Städte Nürnberg

Nürnberg ist High-Tech-

Standort

Nürnbergs Anteil an Beschäftigten in wissensintensiven Industriebranchen an den Gesamtbeschäftigten im verarbeitenden Gewerbe liegt deutlich über dem Durchschnitt. Im Stadtgebiet arbeiten über 70% der Beschäftigten des verarbeitenden Sektors in wissensintensiven Branchen. In den anderen großen deutschen Städten beträgt dieser Anteil durchschnittlich knapp 62%, in Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in wissensintensiven Industriebranchen an den Gesamtbeschäftigten im verarbeiten- Deutschland 46,1%. den Gewerbe im Juni 2023; Abgrenzung der wissensintensiven Industrien nach NIWI/ISI/ZEW-Listen 2012; WZ08-3-Steller. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)

IKT-Sektor

Anteil der IKT-Branchen an der Gesamtbeschäftigung 06/2023 München 13,7% Bonn 11,4% Nürnberg 11,1% Dresden 10,7% Berlin 9,9% Köln 9,7% Stuttgart 9,5% Frankfurt a M 9,3% Leipzig 8,6% Hamburg 8,4% Münster 7,7% Düsseldorf 7,7% Dortmund 7,2% Hannover 6,9% Bremen 6,0% Essen 6,0% Bielefeld 5,2% Durchschnitt der Bochum 4,9% 20 größten Wuppertal 2,4% deutschen Städte: Duisburg 2,3% 9,1 % Mittelfranken 8,4% Metropolregion Nürnberg 5,7% Bayern 6,9% Deutschland 5,5%

Starker IKT-Standort

Nürnberg zeichnet eine hohe Beschäftigtenquote in den zukunftsweisenden Branchen der Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT) aus. In Nürnberg sind 11,1 % der Beschäftigten in diesen Wirtschaftsbereichen tätig. Nürnberg teilt sich im Vergleich der großen deutschen Städte zusammen mit München und Bonn die Spitzenplätze beim Beschäftigtenanteil im IKT-Sektor.

Beschäftigtenanteile der Informations- und Kommunikationswirtschaft (Produktion und Dienstleistung) an den Gesamtbeschäftigten,

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen; Juni 2023

Abbildung 7

Quelle: SFIO CRACHO / Forte Ideas

Einzelhandel

Überdurchschnittliche

München 135,2 Düsseldorf 125,9 Nürnberg 125,0 Köln Bundes- 120,0 Stuttgart durchschnitt 117,9 Hamburg = 100 114,7 Hannover (Region) 110,4 Frankfurt 110,0 Essen 108,4 Dortmund 108,1 Bochum 106,9 Bremen 106,9 Dresden 104,4 Umsatzkennziffer Wuppertal 101,2 je Einwohner* Berlin 98,8 Kaufkraftkennziffer Duisburg 93,1 je Einwohner** Leipzig 89,4 0 50 100 150

München 135,2 Düsseldorf 125,9 Nürnberg 125,0 Köln Bundes- 120,0 Stuttgart durchschnitt 117,9 Hamburg = 100 114,7 Hannover (Region) 110,4 Frankfurt 110,0 Essen 108,4 Dortmund 108,1 Bochum 106,9 Bremen 106,9 Dresden 104,4 Umsatzkennziffer Wuppertal 101,2 je Einwohner* Berlin 98,8 Kaufkraftkennziffer Duisburg 93,1 je Einwohner** Leipzig 89,4 0 50 100 150

Bundes-

durchschnitt

= 100

Pro-Kopf-Umsätze im

Nürnberger Einzelhandel

Nürnbergs Umsatzkennziffer beträgt 125. Der Umsatz je Einwohner/in liegt damit 25 % über dem Bundesdurchschnitt (= 100) und ist um 23,1 Prozentpunkte höher als die Kaufkraft je Einwohnerin und Einwohner (Kaufkraftkennziffer = 101,9). Im Vergleich der großen deutschen Städte ist der Nürnberger Pro-Kopf-Einzelhandelsumsatz ein Spitzenwert. Gegenüber dem * Umsatz je Einwohnerin und Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt in % ** verfügbares Einkommen je Einwohnerin und Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt in % Vorjahr ist Nürnbergs Umsatz- Die größten deutschen Städte mit mind. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Vergleich.

Um je E Ka je E satzkennziffer inwohner* ufkraftkennziffer inwohner**

Quelle: GfK-Basiszahlen 2024

kennziffer um 5,8 Prozentpunkte zurückgegangen, die Kaufkraftkennziffer um 0,8 Prozentpunkte.

Attraktiver Einzel- Einzelhandelszentralitätskennziffern

handelsstandort Nürnberg 122,7

Dortmund 118,7 Bremen 118,1 Die Zentralitätskennziffer Nürn- Köln 114,8 bergs beträgt 122,7. Sie gibt das Essen 114,6 Verhältnis des Einzelhandelsum- Duisburg 114,0 Bochum 113,7 satzes vor Ort zur vorhandenen Wuppertal 10,7 Kaufkraft an. Düsseldorf 9,6 Dresden 9,3 Im Nürnberger Einzelhandel wird Hannover (Region) 9,0 Hamburg 7,7 demzufolge 22,7 % mehr Um- Stuttgart 7,7 satz gemacht, als die Menschen München 0 in Nürnberg an Kaufkraft haben. Berlin 1 Frankfurt Das ist ein Hinweis auf die hohe Leipzig Attraktivität des Einzelhandels- 0 50 100 150 standorts für Menschen von außerhalb. Verhältnis des Einzelhandelsumsatzes zur vor Ort vorhandenen Kaufkraft Die größten deutschen Städte mit mind. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Vergleich.

Quelle: GfK-Basiszahlen 2024

Gewerbesteuer

670Mio. € Entwicklung der Gewerbesteuererträge in Nürnberg (in Mio. Euro) 552 557 390 436 424 447 418 424 421 393 379 384 390 336 338 318 298 284 255 203 ca. ca. 39% 30% 39% 39% 30% 34% 40% 47% 49% 38% 40% 41% 38% 41% 38% 42% 43% 39% 38% 39% 36% davon Steueranteil auswärtiger Unternehmen gesamte Gewerbesteuererträge

Entwicklung der Gewerbesteuererträge in Nürnberg (in Mio. Euro)
552 557 436
390 424 447 418 424 421 393 379 384 390
284 318 336 338 298
255 203
30% 39% ca. 39% ca. 39%
30% 34% 40% 47% 49% 38% 40% 41% 38% 41% 38% 42% 43% 39% 38% 39%
36%

Gestiegene

Gewerbesteuererträge

Die Gewerbesteuererträge sind in hohem Grad konjunkturabhängig. Nach einem Corona bedingten Rückgang bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer in 2020 hat sich die Ertragslage wieder deutlich erholt und der positive Trend bei den Gewerbesteuererträgen der letzten Jahre setzt sich fort. Mit einem vorläufigen Wert von 670 Mio. Euro für 2023 wird das Niveau der Vorjahre deutlich überschritten. Gewerbesteuer-Gesamtertrag vor Umlage in Mio. Euro pro Haushaltsjahr. Die Prozentsätze geben den Anteil an der Gewerbesteuer pro Veranlagungsjahr von Unternehmen an, die ihren Sitz außerhalb Nürnbergs haben. Die Prozentsätze der Jahre 2022 und 2023 sind aufgrund derzeitiger Datenlage noch nicht verfügbar, es wurde der Prozentsatz des Jahres 2021 angesetzt. Der Gewerbesteuer- Gesamtertrag für 2023 ist vorläufig.

Quelle: Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg

Gewerbesteuer ist größte

Einnahmequelle der Stadt

Erwartete Zusammensetzung der

Die Gewerbesteuer ist der wich-

Steuererträge der Stadt Nürnberg 2024

tigste Bestandteil der Steuererträge im Nürnberger Haushalt.

Abbildung 8

Einkommen-

Umsatzsteuer

steuer Sie trägt in großem Maße dazu

7,3%

Grundsteuer B 30,9%

bei, dass die Stadt ihre Aufgaben

10,3%

sonstige

zum Gemeinwohl finanziell

Steuern

erfüllen kann.

0,3%

Gewerbe-

steuer Über die Hälfte (51,3 % im Plan-

51,3% ansatz 2024) der städtischen

Steuereinnahmen entfallen auf die Gewerbesteuer.

Quelle: Referat für Finanzen, Personal und IT; Eckdaten und Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Nürnberg 2024

Wirtschaftsstandort Nürnberg in Zahlen

No. 1 Einzelhandelszentralität L 6,1% Arbeitslosenquote Dezember 2023

Abbildung 9

7.007

Abbildung 10

Offene Stellen

544.000

Beschäftigungswachstum 32,3 Bevölkerungsin den letzten 10 Jahren zahl

Mrd. €

318.000

13,8%

Bruttoinlandsprodukt 2021 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenanteil des

No. 3

Beschäftigte verarbeitenden Gewerbes

Umsatzkennziffer

No. 3

63.000 €

70,2%

Der wichtigen BIP 2021 je IKT- Standorte Anteil der Einwohnerin und Einwohner

25% Mehr Einzelhandelsumsatz als im Bundesdurchschnitt
51,3% Anteil der Gewebesteuer

Mio. €

Gewerbesteuerertrag

Icons: PureSolution/Shutterstock; DragonStyle/Shutterstock.

Erfolgreich in Nürnberg agierende Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, Ausbildungsmöglichkeiten,

Einkommen und Wohlstand für die Menschen und für die Stadt insgesamt. Mit zahlreichen Maßnahmen

und Projekten arbeitet das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat mit seinen Dienststellen, insbesondere

der Wirtschaftsförderung Nürnberg, daran, dass der Wirtschaftsstandort Nürnberg zukunftsfähig und

attraktiv bleibt.

Mehr Informationen unter www.wirtschaft.nuernberg.de.

Impressum

Herausgeberin Stadt Nürnberg Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg

Redaktion Wirtschaftsförderung Nürnberg Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg

Bildnachweis Titelseite: Stadt Nürnberg, Christine Dierenbach

Stand März 2024

WiF/004/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.04.2024 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Gewerbehöfe für Nürnberg

Bericht:

Angesichts des massiven Mangels an Gewerbeflächen in Nürnberg und in besonderer Weise an geeigneten Flächen für Handwerksbetriebe und kleine produzierende Unternehmen ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Flächenangebots für diese Betriebe dringend geboten. Gewerbehöfe für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe haben sich in anderen Städten bereits als geeignetes MIttel erwiesen, um dem Flächendefizit für diese Unternehmen wirksam entgegenzutreten.

Der Bericht stellt zwei mögliche Formen von Gewerbehöfen in Nürnberg vor und legt dar, dass durch eine Kombination der beiden Modelle sowohl ein kurzfristiges Angebot geschaffen als auch langfristig ein exklusives Flächenangebot für Handwerksunternehmen sowie kleine produzierende Unternehmen mit günstigen Mietkonditionen gewährleistet werden kann.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gewerbehöfe für Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

Die Nachfrage an verfügbaren Gewerbeflächen in Nürnberg übersteigt das Angebot bei Weitem. Immer häufiger kann Unternehmen, die auf der Suche nach einem neuen Betriebsstandort oder einer Erweiterungsfläche in Nürnberg sind, seitens der Wirtschaftsförderung Nürnberg kein bedarfsgerechtes Angebot unterbreitet werden. Diese Unternehmen siedeln sich dann im Umland von Nürnberg oder sogar außerhalb der Region an und gehen damit dem Wirtschaftsstandort Nürnberg i.d.R. dauerhaft verloren.

In besonderer Weise betroffen von dem Flächendefizit sind kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe. Sie benötigen typischerweise geringe Flächengrößen, die auf dem privaten Markt selten zur Verfügung stehen. Erschwerend kommt hinzu, dass Handwerksbetriebe häufig nicht die finanziellen Ressourcen für den Erwerb einer Fläche und den Neubau eines Betriebsgebäudes haben.

Mit den Gewerbegebieten Eibach sowie Schmalau-Südost, deren Flächen sich weit überwiegend in städtischer Hand befanden bzw. befinden, hat die Stadt Nürnberg in den vergangenen Jahren zwei Gewerbegebiete mit dem Ziel einer Flächenbereitstellung speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie Handwerksbetriebe entwickelt. Eine Reihe von Handwerksbetrieben sowie KMUs konnten bzw. können sich auf diesen Flächen in Nürnberg ansiedeln oder erweitern. In Eibach sind inzwischen jedoch nur noch einzelne Restflächen verfügbar; die Flächen in der Schmalau-Ost sind bereits vor Abschluss der Baureifmachung größtenteils für Unternehmen fest reserviert. Weder die Flächen in Eibach noch die Grundstücke in der Schmalau-Südost bedienen zudem die Nachfrage nach Mietflächen für Handwerksunternehmen.

Notwendig ist daher zunächst die Schaffung eines möglichst kurzfristig und für die Unternehmen unkompliziert verfügbaren Angebots an Produktionsflächen für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, wie sie das Unternehmen Procimmo SA mit den sog. „Streetboxen“ bereitstellt. Mittel- bis langfristig gilt es jedoch, dieses privatwirtschaftliche Angebot um ein ausschließlich an der Zielsetzung der Förderung der Handwerksbetriebe in Nürnberg ausgerichtetes Angebot zu ergänzen. Dies soll durch Ausschreibung der Errichtung eines Gewerbehofs mit städtischer Beteiligung und unter Berücksichtigung der von städtischer Seite vorgegebenen Parameter erfolgen.

Kurzfristige Realisierung eines Gewerbeflächenangebots: Gewerbehof „Streetbox“

Das Schweizer Unternehmen Procimmo SA bietet mit den sog. „Streetboxen“ ein Angebot an modularen Gewerberäumen für kleine und mittlere Unternehmen. Die „Streetboxen“ folgen dem Prinzip des seriellen Bauens und sind hochgradig standardisiert. In der Schweiz hat das Unternehmen bislang 34 „Streetbox“-Standorte realisiert; inzwischen gibt es auch in Deutschland 5 „Streetbox“-Standorte der Procimmo Deutschland GmbH (Niederwern, Benzheim, Hanau, Offenbach, Karlsruhe). Seitens der Procimmo Deutschland GmbH besteht großes Interesse an der Realisierung eines „Streetbox“-Standortes auch in Nürnberg.

Bei den „Streetboxen“ handelt es sich um doppelreihig aufgestellte, längliche Hallen; jede Halle ist in eine von der Grundstücksgröße abhängige Anzahl identischer „Boxen“ unterteilt. Ein „Streetbox“-Standort beinhaltet etwa 40 Boxen. Die einzelnen Boxen umfassen ca. 107 m², verteilt auf eine Produktions-/Hallenfläche im EG und Bürofläche im 1. OG (verbunden über eine Innentreppe). Die Boxen werden an die Nutzer im Rohbauzustand übergeben; Innenausstattungsmaßnahmen wie z.B. der Einbau von Sanitäranlagen oder Elektroinstallationen können „dazugebucht“ oder nach individuellem Bedarf selbst

übernommen werden. Bei größerem Raumbedarf können je Unternehmen bis zu drei Boxen gekauft bzw. angemietet werden.

Das Geschäftsmodell von Procimmo basiert auf einer Mischung aus Verkauf und Vermietung der Boxen: Etwa 2/3 bis ½ der Boxen werden an Endnutzer verkauft. Die verbleibenden Boxen hält Procimmo im Bestand und vermietet sie. Mit den Erträgen aus dem Verkauf finanziert das Unternehmen die Investition in neue Standorte, aus den Vermietungseinnahmen werden die laufenden Kosten gedeckt. Das Facility Management für die Gesamtanlage verbleibt an jedem Standort bei Procimmo.

Die standardisierte, modulare Bauweise erlaubt neben einer kurzen Bauzeit von nur sieben bis acht Monaten ab Vorliegen der Baugenehmigung deutlich niedrigere Herstellungskosten im Vergleich zu individuell geplanten und errichteten Gewerbebauten. Die tatsächlichen Mietund Kaufpreise hängen dabei stark von den Kosten für das Grundstück ab, auf dem die „Streetboxen“ errichtet werden sollen. Ohne Berücksichtigung der Grundstückskosten beträgt die monatliche Miete für eine Box 880 €, d.h. rund 8,20 €/ m². Der Kaufpreis je Box liegt grundstückskostenbereinigt bei 165.000 €. Bei entsprechend hohen Grundstückskosten steigen die Preise jedoch entsprechend an.

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat unterstützt intensiv die Bestrebungen der Procimmo Deutschland GmbH, in Nürnberg einen „Streetbox“-Standort auf einer privaten Fläche zu errichten und steht daher mit dem Unternehmen in engem Kontakt. Konkret unterstützt das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat bei der Suche nach einem passenden Grundstück zu einem angemessenen und wirtschaftlich vernünftigen Preis. Damit könnte kurzfristig das dringend benötigte Angebot an Flächen für kleine und mittlere Unternehmen und insbesondere für Handwerksbetriebe geschaffen werden. Durch die rein privatwirtschaftliche Ausgestaltung entstehen der Stadt Nürnberg weder Kosten noch Risiko.

Bezüglich des Zeitplans geht das Unternehmen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags von einer Fertigstellungszeit von rund 16 Monaten aus. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Rund drei Monate wird für die Erstellung der Unterlagen zur Beantragung der Baugenehmigung angesetzt. 6 Monate schätzt das Unternehmen für die Erteilung der Baugenehmigung, abhängig von der Bauverwaltung. Die reine Bauzeit beträgt im Anschluss rund 7 Monate und ist witterungsabhängig.

Langfristige Sicherung eines Gewerbeflächenangebots für Handwerksbetriebe: Gewerbehof in der Dorfäckerstraße

Die Erfahrungen aus München und Hamburg – in beiden Städten gibt es seit vielen Jahren mehrere Gewerbehöfe für Handwerksunternehmen (vgl. RWA „Gewerbehöfe für kleine und mittlere Betriebe sowie Handwerk – Zwischenbericht“ vom 11.07.2014) – zeigen, dass eine langfristig gesicherte Bereitstellung von Gewerbeflächen speziell für Handwerksbetriebe mit günstigen Mietkonditionen eines direkten kommunalen Engagements bedarf.

Die für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Handwerksunternehmen erforderlichen günstigen Mietpreise sind für private Entwickler und Betreiber von Gewerbehöfen ohne Unterstützung durch kommunale Finanzmittel wirtschaftlich nicht darstellbar. Hinzu kommt, dass ihre Gewinnperspektive kurz- bis mittelfristig ausgerichtet ist. Längere „Befüllungszeiten“, wie sie bei einem Gewerbehof aufgrund der Neuartigkeit des Angebots zu erwarten sind, stehen daher im Widerspruch zu ihren Rentabilitätskriterien. In der Konsequenz kann davon ausgegangen werden, dass die Auswahl der Mieter in erster Linie am Ziel einer möglichst raschen Vermietung der Flächen orientiert ist. Eine Fokussierung und Beschränkung auf Handwerksbetriebe dürfte diesem Ziel deutlich untergeordnet sein; dies bestätigen auch Beobachtungen aus anderen Städten.

Vor diesem Hintergrund soll auf der stadteigenen Gewerbefläche an der Dorfäckerstraße (Gewerbegebiet Wetzendorf, Flurnummern 251/9, 251/10 und 251/11 je Gem. Wetzendorf) ein weiteres Gewerbehof-Angebot geschaffen werden. Dieser Standort wurde seitens des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats als in besonderer Weise geeignet für die Ansiedlung eines Gewerbehofs identifiziert: Die Grundstücksgröße von rd. 11.900 m² bietet eine hinreichende Größe einschließlich Erweiterungsoption. Zudem weist der Standort durch die Lage zwischen Südwesttangente und B4R eine sehr gute innerstädtische und regionale Erreichbarkeit auf. Nicht zuletzt besteht auf dieser Fläche bereits gewerbliches Baurecht (B- Plan Nr. 4147). Vorhandene Zwischennutzungen verfügen bereits über kurzfristig kündbare Mietverträge.

Die Möglichkeit, diesen Gewerbehof durch die Stadt selbst zu planen und zu errichten wurde geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Kosten und den benötigten personellen Ressourcen stellte die Variante jedoch keine wirtschaftlich sinnvolle Option dar.

Konzeption, Bau und Betrieb des Gewerbehofs sollen deshalb ausgeschrieben und an ein privates Unternehmen übertragen werden. Zentraler Bestandteil der Vergabe soll die Verpflichtung zur Erfüllung wesentlicher Parameter bei der Ausgestaltung des Gewerbehofs sein. Wesentlich sind hier in erster Linie die Verpflichtung, die Flächen ausschließlich an Handwerksbetriebe und kleine produzierende Unternehmen zu vermieten, sowie eine Deckelung des Mietpreises auf derzeit 5,50 €/ m² bis maximal 7,50 €/ m². Gleichzeitig wird die Stadt Nürnberg den Auftragnehmer durch sehr günstige Konditionen beim Grundstückserwerb, einem jährlichen Zuschuss von 500.000 € pro Jahr (bereits durch Haushaltsmittel gedeckt) sowie ggf. durch weitere Maßnahmen unterstützen.

Im Endausbau soll der Gewerbehof eine Bruttogeschossfläche von mindestens 10.000 m² aufweisen. Eine Errichtung in Modulen ist jedoch möglich. In einem ersten Bauabschnitt soll Raum für die Ansiedlung von mindestens 18-20 Handwerksbetrieben geschaffen werden.

Fazit

Angesichts des massiven Mangels an Gewerbeflächen in Nürnberg und in besonderer Weise an geeigneten Flächen für Handwerksbetriebe und kleine produzierende Unternehmen ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Flächenangebots für diese Betriebe dringend geboten. Dabei gilt es zum einen, möglichst kurzfristig entsprechende Flächen bereitzustellen, zum anderen, ein langfristig orientiertes und exklusiv für Handwerksunternehmen sowie kleine produzierende Unternehmen vorbehaltenes Flächenangebot mit günstigen Mietkonditionen zu gewährleisten.

Darüber hinaus erfüllt die Schaffung eines umfangreichen Angebots an attraktiven Gewerbeflächen in Gewerbehöfen aufgrund der verdichteten Bauweise in hervorragender Weise die Verpflichtung zu einem sparsamen Umgang mit dem knappen Gut Fläche.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Ref.VII/004/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.04.2024 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Bericht zur Innenstadt

Bericht:

Im Rahmen der Zukunftsinitiative Innenstadt hat das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat die Stabsstelle Innenstadt ins Leben gerufen. Seit dem 1. Februar 2024 fungiert sie als zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung für alle Akteurinnen und Akteure der Innenstadt. Erste Aktivitäten und Aufgabenschwerpunkte werden vorgestellt.

Ergänzend wird auf den derzeitigen Sachstand zum ehemaligen Kaufhof-Gebäude eingegangen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/004/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/004/2024

24_jw0320a_sv_rwa_bericht_innenstadt

Bericht zur Innenstadt

Sachverhaltsdarstellung:

Stab Innenstadt

Im Rahmen der Zukunftsinitiative Innenstadt hat das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat den Stab Innenstadt ins Leben gerufen. Seit dem 1. Februar 2024 fungiert er als zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung für alle Akteurinnen und Akteure der Innenstadt. Dabei agiert er als Impulsgeber für neue Projekte und Motor für laufende Prozesse im gesamten Innenstadtbereich. Der Stab erfüllt die wichtige Funktion als Koordinator und Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung und den Interessensgruppen der Innenstadt und ist somit der primäre Ansprechpartner für alle Belange im Stadtzentrum.

Das Team des Stabs ist aktiv im Stadtgebiet präsent. Ziel ist es, den Dialog mit Einzelhandel, Gastronomie, Vertretern der Bürgerschaft und den Eigentümern zu intensivieren. Durch diesen direkten Austausch sollen die Bedürfnisse und Anliegen der Innenstadt ermittelt und effektiv mit den Dienstleistungen der Stadtverwaltung verknüpft werden. Prozesse und Vorhaben der Innenstadtakteure sollen gezielt vorangetrieben und beschleunigt und dadurch Veränderungen in der Innenstadt gestalterisch und strategisch forciert werden.

Überblick der Aufgabenschwerpunkte Der Stab Innenstadt hat sieben Bausteine zur strategischen Weiterentwicklung der Zukunftsinitiative Innenstadt definiert:

  1. Betriebsbetreuung Der Stab Innenstadt ist operative Schnittstelle und Lotse, um Bürger, Handel, Gastronomie und die Stadtverwaltung in allen Innenstadtangelegenheiten zu betreuen und zu beraten, um die Kommunikation zu erleichtern und schnell auf Entwicklungen agieren und reagieren zu können. Zu den Aufgaben gehören die Übermittlung relevanter städtischer Informationen wie aktuelle Baustellenmaßnahmen oder Regelungsanpassungen sowie regelmäßige Austauschund Vor-Ort-Termine, um Anliegen zügig aufzunehmen und an die entsprechenden Stellen in der Stadtverwaltung zur Umsetzung und Genehmigungsprüfung geben zu können. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt auf der Begleitung und Sichtbarmachung von neuen oder außergewöhnlichen Ladenkonzepten, Einzelhandels- und Gastronomieprojekten sowie besonderen Ereignissen in der Nürnberger Innenstadt.

  2. Leerstands- und Ansiedlungsmanagement Der Fokus des Leerstands- und Ansiedlungsmanagements liegt auf Konzeptentwicklungen mit dem Ziel, leerstehende Objekte im Stadtgebiet zu revitalisieren. Dies beinhaltet die Vermarktung oder Umnutzung der Immobilien in Zusammenarbeit mit Eigentümern und der Stadtverwaltung. Zu den zentralen Aufgaben gehört das Leerstandsmonitoring sowie die Unterstützung des Matching-Prozesses zwischen an einer Anmietung Interessierten und Eigentümern. Der Stab Innenstadt spricht gezielt Eigentümer leerstehender Ladenlokale an, um auch mögliche Zwischennutzungen zu fördern, darunter Pop-Up-Stores oder kulturelle Nutzungen. Die Akquise neuer Marken als Schwerpunkt des Ansiedlungsmanagements wird Teil einer umfassenden Standort- und Vermarktungsstrategie (voraussichtlich in 2025). Dazu zählen fundierte Standort- und Rentabilitätsbewertungen, die Entwicklung einer geeigneten Vermietungsstrategie und eine individuelle Zielmieteransprache. Es sollen Flächenprofile erstellt werden, um langfristig eine gezielte Standortprägung zu erreichen und Aussagen über ihre Eignung für bestimmte Nutzungen treffen zu können. Ziel ist es, geschäftsbereichsübergreifend ein zukunftsfähiges Standortprofil für die Nürnberger Innenstadt zu entwickeln.

  3. Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Das City-Marketing mit dem Ziel einer starken Sichtbarkeit und positiven Positionierung der Innenstadt erfolgt im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und der Congress- und Tourismuszentrale (CTZ), die über große Expertise im Bereich Destinationsmarketing verfügt. Der Stab Innenstadt bündelt und kuratiert alle innenstadtrelevante Informationen, z.B. Infos zu Baustellenmaßnahmen, Stadtgestaltung, Förderprogramme oder Veranstaltungen, auf der Webseite. Ziel ist es, die Aktivitäten und Inhalte der Stadtverwaltung zielgruppengerecht und authentisch aufzubereiten sowie Projekte und Ereignisse in der Innenstadt auch in Zusammenarbeit mit Bloggern und Influencern vorzustellen. Es sind verschiedene Aktionen und Kommunikationsmaßnahmen geplant, um die Projekte und Innenstadtveranstaltungen, wie z.B. die lange Einkaufsnacht oder den verkaufsoffenen Sonntag, zu begleiten und ihre Sichtbarkeit zu stärken sowie spannende und kreative Geschichten aus der Innenstadt zu erzählen.

  4. Netzwerkarbeit Neben dem Handel und der Gastronomie, die nach wie vor eine dominierende Rolle in der Innenstadt einnehmen werden, prägen alternative Nutzungsarten, wie Freizeitnutzungen, Dienstleistungen, Kultur, Kreative, Tourismus oder die Nachtökonomie das Stadtbild – eine Vielfalt von Akteuren, die es zu vernetzen und in die Verwaltungsstrukturen einzubinden gilt. Dazu sollen gemeinsame Initiativen und neue Formate zur Weiterentwicklung der Innenstadt aufgebaut werden.

Ein Eigentümernetzwerk der Nürnberger Innenstadt ist bereits in Planung. Neben der gemeinsamen Vernetzung von privaten Eigentümern und Eigentümern gewerblicher Immobilien sollen Netzwerkveranstaltungen dazu dienen, ein gemeinsames Verständnis für die Innenstadt zu entwickeln und aktuelle Herausforderungen zu diskutieren. Es sollen gemeinsam Ideen und Lösungsansätze für zukunftsorientierte Nach- und Umnutzungen, nachhaltige Behebung von Leerständen und Impulse zur Attraktivitätssteigerung und Verbesserung des Standortimages erarbeitet werden. Themen wie Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit und Mobilität innerhalb der Innenstadt oder Zusammenarbeit bei Nutzungs- und Betriebskonzepten sollen im Rahmen des Netzwerks besprochen werden.

Für die Belebung der Innenstadt, z.B. mit kulturellen Veranstaltungen oder verkaufsoffenen Sonntagen, wird zudem eine Zusammenarbeit mit den Handels- und Gewerbevereinen unter dem Dach von Erlebnis Nürnberg e.V. angestrebt, die auch Projekte aus den jeweiligen Mitgliederkreisen heraus initiieren.

  1. Projekte und Events Die Nürnberger City Werkstatt, eine gemeinsame Initiative des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates der Stadt Nürnberg und der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK) zur Umsetzung temporärer Ideen wird nach erfolgreicher Pilotphase der letzten Jahre als dauerhaftes Instrument im Rahmen der Zukunftsinitiative Innenstadt etabliert. Die Koordination und Organisation liegt zukünftig beim Stab Innenstadt in Zusammenarbeit mit der IHK und der CTZ.

Derzeit wird die Umsetzung eines neuen städtischen Pop-Up-Stores als Angebot für verschiedene Unternehmen geplant und vorbereitet. Hierbei wird derzeit geprüft, welche Immobilie sich eignet, um ein Pop-Up-Store mit wechselnden Mietern aus den unterschiedlichen Bereichen Fashion, Design, innovative Produkte und Services sowie kulturellen Komponenten zu etablieren.

Darüber hinaus wird die Umsetzung weiterer Veranstaltungsformate und Events zur Belebung der Innenstadt geprüft.

  1. Stadtgestaltung Neben der Beteiligung an Planungs- und Umsetzungsprozessen städtischer Baumaßnahmen im Rahmen von Instruktionsverfahren, derzeit beispielsweise bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten der Lorenzer Passage sowie der Neugestaltung der Breiten Gasse und des Ludwigsplatzes, wird der Stab zukünftig dauerhafte Innenstadt-Maßnahmen unter Berücksichtigung der Belange ansässiger Geschäfte und Gastronomiebetriebe begleiten.

  2. Erleichterung rechtlicher Rahmenbedingungen Es erfolgt kontinuierlich eine gezielte Überprüfung bestehender rechtlicher städtischer Regelungen, um Anpassungs- und Erleichterungsmöglichkeiten für Ansiedlungen in der Innenstadt zu bewerten. Aktuell werden neben der Anpassung der Sondernutzungsrichtlinie auch Ansätze zur Anpassung der Stellplatzsatzung erarbeitet und mit Ref. VI/BoB diskutiert.

Erste Arbeitsergebnisse Das erste Fazit des neu gegründeten Stabs Innenstadt zeigt eine äußerst positive Bilanz. Es wurden bereits Gespräche mit zahlreichen Einzelhändlern und Unternehmen in der Innenstadt - überwiegend in der Straßengebieten der 1A-Lage (Breite Gasse, Karolinenstraße, Königstraße) - geführt, um Rolle und Funktion des neuen Stabs vorzustellen und einen gegenseitigen Austausch zu ermöglichen. Die Reaktionen der Innenstadtakteure auf die Zukunftsinitiative und den vom Stab angebotenen Service waren durchweg positiv. Das lässt sich auch an den zahlreichen Anfragen und Anliegen erkennen, die neben dem Austausch in der Innenstadt vor Ort über weitere Kanäle eingegangen sind, darunter insbesondere Gesuchs- und Objektanfragen von potenziellen Interessenten für Einzelhandels,- Freizeitoder Gastronomievorhaben sowie Anfragen zur Unterstützung bei der Umsetzung von Projektideen, von der Eröffnung eines Pop-Up-Stores in der Winklerstraße bis hin zur Umgestaltung öffentlicher Flächen und Verschönerung von Fassaden im Weikertsgäßchen. Die Realisierungsmöglichkeiten der eingereichten Projektideen werden derzeit mit den dabei relevanten Dienststellen besprochen.

Darüber hinaus wurden gezielt Gespräche mit Eigentümern und Maklern von Leerstandsobjekten geführt, um potenzielle Interessenten zu vernetzen und Möglichkeiten zu Nach- und Umnutzungen in der Innenstadt zu bewerten. So unterstützt der Stab u.a. auch bei der Objektsuche für die von BgA/Stab Stadtentwicklung geplante jüdische Begegnungs- und Bildungsstätte. Sowohl im Sinne eines attraktiven Nutzungsmixes für die Nürnberger Innenstadt und zur Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsangebots als auch zur Behebung von Leerständen wurden zudem erste Kontakte zu ausgewählten Brands und namhaften Markenherstellern aufgenommen, z.B. zu Orca-Bräu oder Ikea, die derzeit innerstädtische Konzepte und kleine Formate testen.

Ein besonderer Fokus liegt derzeit auf der Neugestaltung der Breiten Gasse. Dabei ist es Aufgabe des Stabs, die Planungen im Sinne der Einzelhandelsunternehmen und Gastronomen zu begleiten und dabei relevante Innenstadtaspekte und Bedürfnisse und Anforderungen der ansässigen Geschäfte und Gastronomiebetriebe einzubringen.

Zusätzlich übernimmt der Stab eine zentrale Rolle im Rahmen der Umbaumaßnahmen der Lorenzer Passage. Eine zentrale Aufgabe ist es, die aktuellen Ladenmieter zu beraten und bei der Suche nach temporären Standorten während des Umbaus zu unterstützen, um so einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützt und begleitet der Stab die Kommunikation und hat eine Informationsveranstaltung für alle Eigentümer und Mieter der Passage organisiert, um über den Baubeginn, den Ablauf der weiteren Bauphasen und deren Auswirkungen auf die notwendigen Schließzeiten der Passage zu informieren.

Ein besonderes Highlight war das neue City Werkstatt-Projekt - „Nürnbergs Mega Schoko- Eierlei“ auf Initiative von Martin Rößler, Geschäftsführer des Café Beer in der Breiten Gasse. Der Stab Innenstadt hat das Projektteam schon während der Planung aktiv unterstützt, die

dafür relevanten Genehmigungsprozesse in der Stadtverwaltung begleitet, die Innenstadtakteure vernetzt und die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.

Die Internetpräsenz des Stabs Innenstadt wurde mit der Einführung der neu gestalteten Webseite (www.innenstadt.nuernberg.de) Anfang März 2024 erfolgreich gestartet. Der Internetauftritt bietet allen Interessenten die Möglichkeit, sich über aktuelle Projekte, Serviceangebote, Veranstaltungshinweise und den Aktivitäten des Leerstands- und Ansiedlungsmanagements zu informieren.

Zu einer erfolgreichen Umsetzung aller Aufgabenschwerpunkte und Bausteine ist die Bereitstellung angemessener personeller und ausreichender finanzieller Ressourcen erforderlich.

GALERIA Karstadt Kaufhof

Seit Schließung der GALERIA Karstadt Kaufhof-Filiale an der Königstraße im Juni 2023 steht das Gebäude leer. Angesichts der Zentralität und augenfälligen Präsenz dieser Immobilie hat die Suche nach einer attraktiven und zukunftsweisenden Nachnutzung höchste Priorität. Dies gilt umso mehr, da durch den gleichzeitigen Leerstand des ehemaligen City-Point in der Pfannenschmiedsgasse eine „tote Transitzone“ mit negativer Strahlkraft bis weit in die Breite Gasse hinein entstanden ist. Gleichzeitig ist ein sehr sensibler Umgang mit dem ehemaligen GALERIA Karstadt Kaufhof-Standort und seiner herausgehobenen Bedeutung im Gefüge der Innenstadt zwingend erforderlich.

Seit Bekanntwerden des Schließungsbeschlusses für GALERIA Karstadt Kaufhof an der Königstraße wurden zahlreiche Ideen für die künftige Nutzung dieser Immobilie bzw. dieses Standorts an die Stadtverwaltung herangetragen. Um mögliche Nachnutzungsoptionen hinsichtlich ihrer Eignung für diesen Standort bzw. ihrer Rolle im Kontext der Nürnberger Innenstadt, ihrer Kompatibilität mit der bestehenden Immobilie, ihrer Zukunftsfähigkeit, aber auch mit Blick auf ihre jeweilige Wirtschaftlichkeit umfassend zu beleuchten, wird derzeit von der Wirtschaftsförderung Nürnberg eine Studie ausgeschrieben. Die Studie soll ergebnisoffen sein; gleichzeitig soll sie die Möglichkeiten und Restriktionen einer Nachnutzung durch ein Kongresszentrum verstärkt in den Blick nehmen. Für die Erstellung der Studie liegt bereits eine Förderzusage über Landesmittel aus dem Städtebauförderungsprogramm i.H.v. rd. 135.000 Euro vor.

Ergänzend zur Ermittlung langfristig tragfähiger und gleichzeitig möglichst rasch umsetzbarer Nachnutzungsoptionen stehen Maßnahmen für eine kurzfristige Belebung des unmittelbaren Kaufhof-Umfelds im Fokus. Der derzeit dominierende Eindruck der verwaisten Eingänge und Schaufensterfronten soll damit zurückgedrängt und durch positive Bilder und Eindrücke ersetzt werden, um so weiteren downgrading-Tendenzen entgegenzuwirken. Darauf zielt auch das ebenfalls aus dem Städtebauförderungsprogramm geförderte Projekt „Zukunftsmusik“ des Projektbüros im Geschäftsbereich Kultur ab. Die im Rahmen dieses Projekts geplanten Aktionen sollen ab Spätsommer/Herbst 2024 beginnen. Um aber bereits möglichst zeitnah und zudem dauerhaft - d.h. nicht nur punktuell bei Veranstaltungen - für eine Belebung des Umfelds des ehem. Kaufhofs zu sorgen, sollen ergänzend Angebote wie z.B. Streetfood-Trucks oder Verkaufsstände das Interesse der Passantinnen und Passanten wecken und zu einem Verweilen in diesem Bereich der Innenstadt einladen. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat steht diesbezüglich bereits mit entsprechenden Anbietern in Kontakt.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende

Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

OA/004/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.04.2024 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2023

Anlagen: Jahresbericht des Ordnungsamts/Lebensmittelüberwachung 2023

Bericht:

Das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamts stellt den Jahresbericht 2023 vor und gibt damit insbesondere einen Überblick zu den Betriebskontrollen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht geht ausführlich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Betriebe sowie von Verbrauchern ein. Im Übrigen handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe mit klaren Vorgaben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2024

Stadt Nürnberg - Ordnungsamt

Lebensmittelüberwachung

Jahresbericht 2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Organisation der Lebensmittelüberwachung 2. Betriebskontrollen 2.1 Überwachungspflichtige Betriebe 2.2 Plankontrollen 2.3 Anlassbezogene Kontrollen 2.4 Operation Opson – Lebensmittelbetrug 2.5 Eigene Schwerpunktkontrollen 2.6 EU-Schnellwarnsystem 3. Probenahmen 4. Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen 5. Anordnungen und Ahndung bei lebensmittelrechtlicher Verstößen 5.1 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder Produkten 5.2 Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen 5.3 Bußgeldverfahren und Strafverfahren 5.4 Sonstige Verwaltungsmaßnahmen 5.5 Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB 6. Verbraucherberatung 7. Weitere Aufgaben 7.1 Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel 7.2 Ausstellen von Exportbescheinigungen 7.3 Kontrollmitteilungen des Zolls 7.4 Kontrolle von Cross-Compliance/Konditionalität 7.5 Berichterstattungen an übergeordnete Behörden 8. Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen und Behörden 8.1 Sachgebiet Veterinäramt 8.2 Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen 8.3 BELA-Team bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen 8.4 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 8.5 Zollbehörden 8.6 Polizei 9. Sonstige Aktivitäten der Lebensmittelüberwachung 10. Entwicklungen und neue Anforderungen

1. Organisation der Lebensmittelüberwachung

Hauptaufgabe der Lebensmittelüberwachung ist die Ausführung und Überwachung der Vorschriften für Lebensmittel im Allgemeinen und die Lebensmittelsicherheit im Besonderen, auf gemeinschaftlicher oder auf einzelstaatlicher Ebene, wobei alle Produktions-, Verarbeitungsund Vertriebsstufen von Lebensmitteln wie auch von Futtermitteln, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfüttert werden, einbezogen sind (Art. 14 Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen - GVVG). Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung und Irreführung beim Verkehr mit Lebensmitteln, Mittel zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Spiel- und Tabakwaren sowie der Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Bundesländer. In Bayern liegt die

sachliche Zuständigkeit bei den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden als Kreisverwal-

tungsbehörden und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

die kreisfreien Städte ist es eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Sie erhalten hierfür vom Freistaat Bayern eine besondere Finanzzuweisung von 0,28 € je Einwohner (Art. 9 Abs. 5 FAG). Die Zuweisung deckt nur einen geringen Teil des zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Personals und wurde trotz Zunahme an Aufgaben und Anforderungen zuletzt 2019 von 0,26 € (2009 – 2018) auf 0,28 € erhöht. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wird regelmäßig in Audits durch die Regierung von Mittelfranken überprüft.

Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Nürnberg ist angesiedelt beim Ordnungsamt. Sie umfasst derzeit 1 Sachgebietsleiter, 12 Lebensmittelkontrolleure/innen und 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen. Um den gestiegenen Aufgaben in qualitativer und quantitativer Hinsicht auch in Zukunft gerecht werden zu können, hat der Stadtrat zum Haushalt 2023 zwei zusätzliche Stellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle beschlossen. Diese wurden zum 01.07.2023 neu besetzt. Die beiden neuen Mitarbeiter befinden sich noch in ihrer 2-jährigen Ausbildungsphase.

Die Einführung eines bayernweiten mobilen EDV-Systems (TIZIAN) und die Ausstattung der Lebensmittelkontrolleure mit Tablets und mobilen Druckern konnte zur Entlastung beitragen. Die papiermäßige Bearbeitung von Vorgängen konnte erheblich reduziert werden. Für die Zukunft wird die Einführung der elektronischen Betriebsakte angestrebt.

2. Betriebskontrollen

Die Lebensmittelkontrolleure führen Betriebs- und Produktkontrollen durch und gehen Verbraucherbeschwerden nach. Kontrollen finden immer unangemeldet statt und umfassen die Überprüfung der Betriebs- und Personalhygiene, die Warenvorräte, die Produktionsprozesse, die Lieferfahrzeuge, die betriebseigenen Qualitätssicherungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme, die Dokumentation und die Produktkennzeichnung. Planprüfungen für Neuoder Umbauten von Lebensmittelbetrieben und Baubegehungen, der Vollzug der Preisangabenverordnung und die Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung.

Lebensmittelkontrolleure entnehmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen (Erzeuger – Endverbraucher, einschließlich der Einfuhr) Proben zur Untersuchung und Begutachtung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben Lebensmittelkontrolleure uneingeschränkten Zugang zu allen Betriebsteilen und Aufzeichnungen, Eingriffsmöglichkeiten in Betriebsabläufe und können Betriebe bei gesundheitlichen Gefahren für Verbraucher sofort schließen.

2.1 Überwachungspflichtige Betriebe

Im Stadtgebiet unterlagen 2023 ca. 7.680 Betriebe der Lebensüberwachung.

Überwachungspflichtige Betriebe nach Gewerbezweigen

Landwirtschaftliche Erzeuger (Urproduktion) 160
Hersteller und Abpacker (industriell) 141
Vertrieb und Transporteure, Import- und Exporteure 492
Einzelhandel, Supermärkte 2675
Gaststätten, Imbisse und Kantinen 4041
Hersteller auf der Einzelhandelsstufe, Metzger, Bäcker, Eisdielen Direktvermarkter 173

Jeder Kontrolleur hat ca. 620 - 680 Betriebe in seinem Überwachungsbereich zu überprüfen. Die Kontrollbereiche werden im 5-Jahres-Turnus gewechselt und neu zugeteilt (letzte Rotation 01.09.2020).

Neben dem Obst- und Gemüsegroßmarkt und den landwirtschaftlichen Erzeugern im Gemüseanbaugebiet „Knoblauchsland“ haben zahlreiche industrielle Lebensmittelhersteller aus den Sortimentsbereichen Backwaren, Fleischerzeugnisse, vegane Fleischersatzprodukte, Catering, Bier, Glühwein und Weinerzeugnisse ihren Sitz im Stadtgebiet. Ebenso haben sich eine Vielzahl von in- und ausländischen Import-, Export- und Großhandelsbetrieben, die neben Lebensmitteln auch kosmetische Mittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Tabakwaren, Spielwaren und Bedarfsgegenstände vertreiben, in Nürnberg niedergelassen.

Insgesamt werden im Stadtgebiet jeden Tag ca. 750.000 Verbraucher mit Lebensmitteln versorgt und ca. 1.800.000 Portionen an verschiedenen Lebensmitteln in den unterschiedlichsten Angebotsformen verzehrt. Bei großen Veranstaltungen und Messen wird diese Zahl entsprechend höher.

Täglich werden in Nürnberg ca. 150.000 Portionen Speisen in Großküchen hergestellt und abgegeben. In einer Handvoll speziell ausgestatteter Großküchen wird fast das gesamte Catering und die Versorgung aller städtischen Kitas, Horte, Krippen und Schulverpflegungen produziert.

Bei einer Vielzahl großer und kleiner Veranstaltungen im Stadtgebiet, im Messezentrum, in den Stadien und am Zeppelinfeld wird vor allem an den Wochenenden und in den Abendstunden die Einhaltung des EU-Rechts für Lebensmittel (einschließlich Wein), Zusatzstoffe, Tabakwaren, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Haushaltswaren, Bekleidung, Spielwaren) und der hierzu ergangenen Bundesgesetze und Spezialverordnungen überwacht.

2023 wurden insgesamt 7.992 Kontrollen in 5.146 Betrieben durchgeführt. Dabei wurden alle erforderlichen Nachkontrollen, von Aufsichtsbehörden angeordnete Kontrollen und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden durchgeführt. Kontrollen finden angepasst an die Öffnungszeiten der Betriebe auch vor 6 Uhr und nach 18 Uhr statt (insgesamt an 106 Tagen).

2.2 Plankontrollen

Risikobasierte Plankontrollen finden in festgelegten Abständen von wöchentlich bis zu 3 Jahren statt. Die Abstände ergeben sich aus einer deutschlandweit vorgegebenen Risikobewertung, die für jeden Betrieb erstellt wird. Bewertungsmerkmale sind z. B. die Betriebsart, die Betriebsgröße und Bedeutung des Betriebes, das Verbreitungsgebiet der Produkte, die Verlässlichkeit des Unternehmers, sein funktionierendes Eigenkontrollsystem, das Hygienemanagement und das Produktrisiko. Bei Bedarf werden Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prin-

zip durchgeführt. Die Hälfte der 7.682 Betriebe in Nürnberg unterliegen einem Kontrollintervall von 12 Monaten oder darunter. Bei Auffälligkeiten und Beanstandungen wird der betroffene Betrieb einer neuen Risikobewertung unterzogen und das Kontrollintervall verkürzt.

2.3 Anlassbezogene Kontrollen

Stadion, Volksfeste und Kirchweihen). An 51 Wochenenden oder Feiertagen waren Lebensmittelkontrolleure hier im Dienst. Kritisch sind hier insb. die Verpflegung von großen Besuchermassen, oftmals provisorische Bedingungen kleiner Anbieter und unterschiedlichste Wetterbedingungen. In Vorgesprächen mit den Veranstaltern werden hygienische Mindeststandards, die sich von der Schulung des Personals über bauliche Voraussetzungen der Verkaufsstände bis hin zu ausreichender Kühlung und Wasserversorgung erstrecken, festgelegt und während der Veranstaltung kontrolliert.

und Nahrungsergänzungsmittel, RAPEX für Kosmetik und Bedarfsgegenstände, AAC AA für Amtshilfeverfahren innerhalb der Länder der EU) auf Veranlassung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). 1.050 Mails oder andere Benachrichtigungen mussten hierzu verwaltungstechnisch abgearbeitet und über das Veranlasste informiert werden. Diese Arbeit erfordert mittlerweile einen hohen Personal- und Zeitaufwand. Hier wird ein dringender Bedarf gesehen, die Flut der Meldungen zu reduzieren und auf die Mitteilung tatsächlicher Gefahren und Probleme zu beschränken.

hend durchgeführt.

sätzlich und außerhalb der durch die Risikobeurteilung festgelegten Kontrollfristen. Außergewöhnliche oder gravierende Mängel konnten dabei nicht festgestellt werden und es mussten keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden. Dies macht deutlich, dass die Lebensmittelüberwachung die Kontrollen sorgfältig und verantwortungsbewusst durchführt.

2.4 Operation Opson – Lebensmittelbetrug

Verstöße, die auf irreführende und betrügerische Praktiken zurückgehen, sind auch in der

Lebensmittelbranche keine Seltenheit. Derartig festgestellte Verstöße mit grenzübergreifen-

dem Charakter werden seit Ende 2015 über das behördeninterne Administrative-Assistance

and-Cooperation-System (AAC) in der Rubrik „Food Fraud“ (FF) kommuniziert. So ist ein In-

formationsaustausch zwischen den betroffenen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission

möglich. Drittstaaten werden durch die EU-Kommission informiert.

Die Lebensmittelüberwachung führte im Rahmen des europäischen Programms Lebensmittelbetrug Betriebskontrollen und Probenahmen zur Fahndung nach Verfälschungen durch:

nusszubereitungen,

Neben der vollzugsrechtlichen Aufarbeitung eigener Kontrollergebnisse durch Erteilen von Anordnungen zur Mängelbeseitigung, Durchführung von Zwangsmaßnahmen oder der Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren müssen hier auch Beanstandungen auswärtiger Behörden abgearbeitet und geahndet werden, wenn die betroffenen Betriebe ihren Sitz in Nürnberg haben.

2.5 Eigene Schwerpunktkontrollen

Fallen bei den durchgeführten Kontrollen immer wieder die gleichen Mängel auf, wird versucht, durch eigene Schwerpunktkontrollen frühzeitig entgegen zu wirken. Im Jahr 2023 wurden dazu verstärkt überprüft:

Die Hygiene von Getränkeschankanlagen wurde zum wiederholten Mal als Kontrollschwerpunkt aufgenommen. Hier wurde ein insgesamt guter Zustand bei den Zapfanlagen festgestellt. Nur wenige Anlagen mussten aufgrund von Verschmutzungen und technischer Mängeln gesperrt werden. Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.

Die Hygiene und Reinigung des Mehrweggeschirrs in der Gastronomie ergab keine nennenswerten Beanstandungen, auch weil die verpflichtende Bereithaltung von Mehrweggeschirr in der Gastronomie von den Bürgern und Kunden auch nicht stark angenommen wurde.

Betrieben

Die Trinkwasservorräte und mangelhafte Handwaschbecken bzw. Reinigungseinrichtungen bei mobilen Betrieben mussten mehrfach beanstandet werden. Mündliche Belehrungen und Bußgeldverfahren wurden mehrfach ausgesprochen bzw. eingeleitet.

2.6 EU-Schnellwarnsystem

Wie bereits in den Vorjahren, ist auch 2023 die Zahl der durchgeführten Kontrollen, Ermittlungen und Berichtspflichten im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems erneut gestiegen. Aufgrund von 840 Rückrufmeldungen musste überprüft werden, ob nicht verkehrsfähige Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren, Bekleidung, Spielwaren und kosmetische Mittel tatsächlich aus dem Verkauf genommen wurden. Vor allem in Betrieben ausländischer Inhaber musste immer wieder festgestellt werden, dass sich weiterhin nicht verkehrsfähige Ware im Verkauf befand. Es wurden beanstandete Erzeugnisse aus dem Verkauf genommen, Warenvertriebswege ermittelt, Abnehmerlisten erstellt und eigene Schnellwarnungen verfasst.

3. Probenahmen

Proben werden nicht nur von Lebensmitteln genommen, sondern auch bei Bedarfsgegenständen wie z. B. Haushaltswaren, Geschirr, Verpackung, Bekleidung, Spielwaren, Mittel zum Tätowieren, Tabakwaren und kosmetischen Mitteln.

Die Probenahmen erfolgen:

deseinheitliche Übersicht über das Produktangebot und das jeweilige Gefährdungspotential gewonnen und bewertet werden soll,

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.452 Proben entnommen, davon 158 Proben (11%) beanstandet. Beanstandungsgründe waren

Beanstandungsgründe bei Probenahmen

Verunreinigungen und falsche Zusammensetzung 38 %
Mängel bei der Kennzeichnung oder Aufmachung 37 %
mikrobiologische Verunreinigungen 22 %
andere Mängel 3 %

Fast alle Beanstandungen gab es bei Probenahmen nach eigener Risikobewertung der Lebensmittelüberwachung. Von den vorgegebenen Planproben musste lediglich 1% beanstandet werden. Dem LGL wurde deshalb mehrfach vorgeschlagen, die Probenahmen nach örtlicher Risikobewertung bei der Probenvorgabe stärker zu berücksichtigen.

4. Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen

Von Verbrauchern gingen 292 Beschwerden zu den unterschiedlichsten Feststellungen ein. 14 Produkte wurden wegen festgestellter Mängel zur Begutachtung dem LGL zur Untersuchung vorgelegt. Bei einer Beschwerdeprobe stellte sich heraus, dass die Hinweise und Beschwerden der Bürger berechtigt war und das vorgelegte Produkt als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurde.

Beispiele für vorgebrachte Produktmängel

Beispiele für vorgebrachte Verbraucherhinweise

5. Anordnungen und Ahndung bei lebensmittelrechtlichen Verstößen

Mängel werden je nach Schwere, Anzahl, Häufigkeit und Risiko geahndet durch

Regel bis zur Mängelbeseitigung) (kostenpflichtig),

Insgesamt ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Betriebe ordentlich arbeitet und dem Verbraucher sichere Lebensmittel anbietet. Bei über 80 % der Kontrollen sind keine Anordnungen oder nur mündliche Belehrungen erforderlich. 71% der erforderlichen Anordnungen entfallen auf gastronomische Betriebe.

5.1 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder nicht verkehrssicheren Produk-

ten

Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden.

Beanstandungsquote nach Gewerbezweigen

Gaststätten, Imbissbetriebe 61 %
Gemeinschaftsverpflegung (Caterer und Kantinen) 10 %
Einzel-, Versand-, Automaten- und Internethandel 15 %
Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen und Direktvermarkter 12 %
Hersteller und Abpacker (industriell) 1 %
Vertrieb und Transporteure, Import- und Exporteure 1 %
Landwirtschaftliche Erzeuger (Urproduktion) 0 %

Die in den letzten Jahren stetig steigende Zahl der Beanstandungen bei Gaststätten und Imbissbetrieben ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in den fehlenden Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikationen für die Betriebsinhaber, der fehlenden Kenntnis beim Umgang mit den Produkten, dem fehlenden Grundwissen über hygienische Anforderungen begründet und der geringen Finanzkraft vieler Betriebe. Um die Situation zu verbessern, wäre eine stärkere Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Gastronomen sinnvoll.

5.2 Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen

Bei 82 Betrieben oder Betriebsteilen wurden derart gravierende Mängel festgestellt, dass eine vorübergehende Schließung erforderlich war, um weitere gesundheitliche Gefahren für die Verbraucher auszuschließen.

Schließungsanordnungen nach Gewerbezweigen

Gaststätten 35
Imbissbetriebe 18
Lebensmitteleinzelhandel 17
Bäckereien, Backshops 6
Küchen/Kantinen 3
Großhandelsbetriebe 2
Metzgereien/-abteilung 1

5.3 Bußgeldverfahren und Strafanzeigen

Wegen der Schwere der vorgefundenen Mängel in den Bereichen Hygiene, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Beschaffenheit und Betriebstechnik wurden 41 Bußgeldverfahren (Bußgelder zwischen 300 € und 2.000 €) und 11 Strafverfahren eingeleitet.

Bußgeld- und Strafverfahren nach Gewerbezweigen

Bußgeldv. Strafanz.
Gaststätten 19 5
Imbissbetriebe 8 2
Lebensmitteleinzelhandel 5 2
Bäckereien, Backshops 5 1
Küchen/Kantinen 2 0
Großhandelsbetriebe 1 1
Metzgereien/-abteilung 1 0

Des Weiteren wurden 110 Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen zur weiteren Verfolgung an andere Behörden weitergeleitet.

5.4 Sonstige Verwaltungsmaßnahmen

anstandungen und Rechtsänderungen wurden an Betroffene verschickt.

nen.

5.5 Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Nach § 40 Abs. 1a LFGB muss die Lebensmittelüberwachung in folgenden Fällen Betriebe

auf der Internetseite des LGL für die Dauer von 6 Monaten veröffentlichen:

ten, die dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienen, sowie vor allem Hygiene- oder Täu-

schungsvorschriften (z. B. Kennzeichnungsmängel), falls aufgrund des Verstoßes ein Buß-

geld von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten

ist.

Im Jahr 2023 wurden dort 38 Lebensmittelbetriebe aus Nürnberg veröffentlicht.

6. Verbraucherberatung

Einen hohen Stellenwert hat der präventive Verbraucherschutz. Hierzu gab es ca. 850 telefonischen Beratungen von Verbrauchern und Gewerbetreibenden sowie Entgegennahmen von Beschwerde- bzw. Verdachtsproben von Verbrauchern.

7. Weitere Aufgaben

7.1 Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im

Einzelhandel

Die Lebensmittelüberwachung überwacht den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel (Drogerien, Lebensmitteleinzelhandel). 2023 wurde hier 1.110 Kontrollen durchgeführt.

7.2 Ausstellen von Exportbescheinigungen

164 Exportbescheinigungen für verschiedene Produktgruppen Nürnberger Betriebe wurden ausgestellt.

7.3 Kontrollmitteilungen des Zoll

Aufgrund der zunehmenden Einfuhr von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und Tabakwaren aus Nicht-EU-Ländern über den Internethandel müssen immer mehr Kontrollmitteilungen des Zolls zur Überlassung in den zollrechtlichen freien Verkehr bearbei-

tet werden. Im Jahr 2023 waren 100 Kontrollmitteilungen zu bewerten. Die Lebensmittelüberwachung prüft dabei, ob die Waren freigegeben werden können, gesperrt oder vernichtet werden müssen. Bei den Produkten handelte es sich meist um falsch oder ungenügend gekennzeichnete Waren, die weltweit online eingekauft und überwiegend über Großbritannien eingeführt werden sollten (Nahrungsergänzungsmittel, Potenzmittel, CBD-haltige Produkte, Liquids, Tabakwaren, Kosmetika usw.).

Mit den Zollämtern Nürnberg-Flughafen, Nürnberg-Hafen und Hauptzollamt-Nürnberg wurden behördliche Maßnahmen bei der Einfuhr abgestimmt und durchgeführt.

7.4 Kontrolle von Cross-Compliance/Konditionalität

Bestimmte EU-Agrarzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sind an Verpflichtungen aus

den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz

gebunden (erweitere Konditionalität nach Art. 12 VO (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-

V)). Die

bei einer festgelegten Anzahl von Betrieben die Erfüllung dieser anderweitigen Verpflichtungen der Landwirte im Bereich der pflanzlichen Lebensmittelerzeugung.

7.5 Berichterstattungen an übergeordnete Behörden

Die Berichterstattung an die übergeordneten Behörden (Regierung von Mittelfranken, StMUV, LGL, BVL) hat sich stark erhöht und kostet sehr viel Zeit.

8. Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden

8.1 Sachgebiet Veterinäramt

Mit den tierärztlichen Sachverständigen des Veterinäramtes wurden gemeinsame Kontrollen in fleisch-, milch- und fischverarbeitenden Betrieben durchgeführt. Mehrere Großküchen- und Cateringbetriebe wurden auf eine erforderliche EU- Zulassung hingewiesen, die Schaffung der Voraussetzungen wurde angeordnet und geprüft.

Zwei Lebensmittelkontrolleure unterstützen das Veterinäramt als "Inspektor in Charge" bei zwei großen Bratwurstproduzenten und führen Kontrollen durch, um die Einhaltung der Anforderungen der "USA-Zulassung" zu überwachen.

8.2 Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen

Mit dem Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen erfolgt eine enge Zusammenarbeit bei Neu- und Wiedereröffnungen von Gaststätten sowie bei fortdauernden Verstößen und bei Hinweisen auf gewerbe- sowie gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit. Gegebenenfalls wird dort ein Widerruf der Gaststätten- oder der Gewerbeerlaubnis geprüft. Außerdem meldet die Lebensmittelüberwachung Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz der Gaststättenabteilung.

8.3 BELA-Team bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen

Wenn bei Krankheitsausbrüchen mit mindestens zwei Erkrankten der Verdacht auf ein ge-
meinsam verzehrtes Lebensmittel und eine Verursachung durch Bakterien, Viren, Parasiten,
Toxine oder Amine vorliegt, muss eine Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit über das bundeseinheitliche System zur Erfassung von Daten zu
Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind, erfolgen (BELA-Meldung).

Bei Verdachtsfällen wird ein BELA-Team unter Leitung der Lebensmittelüberwachung mit Gesundheitsamt und Veterinäramt gebildet, das den Krankheitsausbruch ermittelt, analysiert, bewertet, Handlungsanweisungen für die zuständigen Dienststellen erstellt und Maßnahmen

und Anordnungen beschließt. 2023 wurden 9 Verdachtsfälle bearbeitet von denen sich ein Fall bestätigte (Salmonellen in Seelachs-Nuggets).

8.4 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Dem LGL wurden 1.452 Proben zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt, die in Hersteller-, Import-, Export-, Großhandels-, Einzelhandels- und Verarbeitungsbetrieben der Bereiche Lebensmittel, Wein, Tabakwaren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände anlässlich von Betriebskontrollen oder gezielten Überprüfungen entnommen oder von Verbrauchern reklamiert wurden. Mit Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen des LGL wurden mehrere anlassbezogene Kontrollen durchgeführt.

8.5 Zollbehörden

In Zusammenhang mit Zoll- und Einfuhrbestimmungen war eine Vielzahl von Anfragen von Gewerbetreibenden zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, des Tabakrechts, beim Import von Waren, vor allem aus Drittländern, zu beantworten.

8.6 Polizei

Von verschiedenen Polizeidienststellen gingen Meldungen über hygienische Missstände und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ein, die während polizeilicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten oder bei Lebensmitteltransporten festgestellt wurden. In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei (K12) wurden bei verschiedenen Gewerbebetrieben Ermittlungen zu Straftatbeständen durchgeführt. Entsprechende Anordnungen, Bußgeld- und Strafverfahren wurden eingeleitet.

9. Sonstige Aktivitäten der Lebensmittelüberwachung

rium für Umwelt und Verbraucherschutz

der Industrie- und Handelskammer Nürnberg

mittelchemiker in die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln

und -horten beim Jugendamt der Stadt Nürnberg und Amt für Landwirtschaft und Forsten

10. Entwicklungen und neue Anforderungen

del dar.

Zunehmend vertreiben nicht registrierte Betriebe und Personen gekaufte oder selbst hergestellte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Tabakwaren im Internet, produzieren oder lagern die Waren in Wohnungen. Solche Betriebe und Personen lassen sich häufig nicht als Lebensmittelunternehmer registrieren, die Betriebsräume fallen nicht auf und Wohnungen unterliegen aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) einer eingeschränkten Kontrollmöglichkeit. Eine große Herausforderung stellt die Überwachung neuer Produkte, zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel, CBD-Produkte, Einweg-E-Shishas, Liquids, tabakfreie Nikotin-Pouches, Insekten als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und nachgemachte Lebensmittel und Kosmetika dar.

Immer mehr auf ausländische Lebensmittel ausgelegte Einzelhandelsgeschäfte beziehen Waren direkt im Internet in den Herkunftsländern, die häufig nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU entsprechen (insb. bei der Kennzeichnung). Hier fallen dann sehr

viele Kontrollmitteilungen des Zolls an (siehe Ziffer 6.3).

Neue Onlinesupermärkte mit überwiegenden Sitz in Berlin haben sich im Nürnberger Stadtgebiet angesiedelt. Diese liefern ihr gesamtes Warensortiment von 05:00 Uhr früh bis 23:00 Uhr abends mit ihren Lieferflotten (Fahrrad, Roller oder PKW) innerhalb von 10 Minuten an die Haustür.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft seit Anfang 2024 alle Homepages und Internetauftritte aller Nürnberger Betriebe, die Lebensmittel, Kosmetik, Tabakwaren und Bedarfsgegenstände auch online anbieten, auf Rechtmäßigkeit und veranlasst bei Bedarf entsprechende Änderungen oder Abschaltungen deren Internetauftritte.

kaufsautomaten und Automatengeschäfte.

Mehrere neue 24/7-Läden bieten ihre Produkte täglich rund um die Uhr aus Automaten an. In der Innenstadt vermieten Ladenbesitzer Stellflächen für Lebensmittelautomaten. Hier bieten teilweise bis zu 10 verschiedene Anbieter in bis zu 15 Automaten ihre selbsterzeugten oder zugekauften Produkte an, ohne dass Personal vorgehalten werden muss und eine sofortige Kontrollmöglichkeit besteht. In solchen Automatenläden werden häufig zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel, CBD-Produkte, Einweg-E-Shishas, Liquids, tabakfreie Nikotin-Pouches angeboten.

Die Anzahl der Direktvermarkter (Landwirte mit Hofläden oder Selbstbedienungsautomaten direkt am Hof, oder im Stadtgebiet) steigt kontinuierlich an.

Geplant ist auch als erster in Mittelfranken ein begehbarer Supermarkt, der komplett ohne Personal auskommt und der Kunde sich selbst bedient und bezahlt, ohne dass ein Mitarbeiter im Laden anwesend ist.

Strittig ist auch, ob solche Verkaufsstellen dem Ladenschlussrecht unterliegen, und wie sie sich auf den normalen Einzelhandel auswirken.

nanzmittel, steigender Kosten und der daraus resultierenden Mängel bei der Betriebs- und Produkthygiene ein Schwerpunkt der Beanstandungen sein.

stärkte Kontrollen, Beratung, Maßnahmen und Monitoring.

Arzneimitteln im Einzelhandel (auch online) außerhalb von Apotheken sein.

ungeklärten Rechtslage entsteht ein neues breites Aufgabenspektrum, das eine intensive, spezialisierte Überwachung erforderlich macht.

ausforderungen. Viele erfahrene Lebensmittelkontrolleure wechseln die nächsten Jahre in den Ruhestand, so dass der Ausbildungsbedarf sowohl hier als auch in den Nachbargemeinden oder -landkreisen hoch sein wird. Auch wenn der Beruf des Lebensmittelkontrolleurs inhaltlich durchaus attraktiv ist, fällt die Nachwuchsgewinnung zunehmend schwer – dem hohen Anspruch an das Berufsprofil (z.B. Innehaben eines Meistertitels), den inhaltlich immens gestiegenen rechtlichen Anforderungen und Erwartungen an eine schnelle und dennoch rechtssichere Entscheidungsfähigkeit stehen zunächst Eingruppierungen in A 8

gegenüber. Um hier den Fachkräftemangel und die Abwanderung in attraktivere Eingruppierungen in Nachbarstädte zu verhindern, erarbeitet BDR/OA derzeit ein Fachkarriere- Konzept, das 2024 dem POA vorgelegt wird.

Nürnberg, 07.03.2024 Ordnungsamt i. A. Gruber (Sachgebietsleiter)

Beschlussvorlage OA/005/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.04.2024 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 15.05.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Markteintritt von Bolt in die Personenbeförderung in Nürnberg

hier: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN vom 15.01.2024 sowie Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024

Anlagen: Sachbericht Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.01.2024 (Anlage 1) Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024 (Anlage 2)

Sachverhalt (kurz):

Das Ordnungsamt berichtet über den Markteintritt eines Unternehmens, dessen Mietwägen durch eine via App zu bedienende Plattform Fahraufträge erhalten und damit in direkter Konkurrenz zum örtlichen Taxigewerbe stehen. Der Bericht stellt die gesetzlichen Unterschiede und damit Rechte und Pflichten zwischen Taxis als Teil des ÖPNV einerseits und den Mietwägen andererseits dar.

Um einen fairen Wettbewerb zwischen beiden Beförderungsformen zu gewährleisten und damit die öffentlichen Verkehrsinteressen im Allgemeinen und die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes im Besonderen zu schützen, werden mögliche Maßnahmen und deren Voraussetzungen wie die Einführung eines Mindesttarifs für Mietwägen oder konsequente Überwachungsmaßnahmen vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird über die hierfür benötigten personellen und fachlichen Ressourcen berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Markteintritt von Bolt betrifft alle Personen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderer Diversity-Merkmale.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Linne + Kraus GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zum Einführen eines Mindestbeförderungsentgelts gem. § 51a PBefG und der Bedarfsprüfung des Taxigewerbes zu beauftragen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Nürnberg beauftragt die Linne + Kraus GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zum Einführen eines Mindestbeförderungsentgelts gem. § 51a PBefG und der Bedarfsprüfung des Taxigewerbes.

Markteintritt von Bolt in die gewerbsmäßige Personenbeförderung im Stadtgebiet

Nürnberg sowie im gesamten Großraum (Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach)

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2024 „Markteintritt von Uber und Bolt in die Personenbeförderung“ Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024 „Eintritt Externer Fahrdienstleister in den Taximarkt verhindern“

Zu den in den Anträgen aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen (chronologisch, z.T. wegen inhaltlicher Überschneidung zusammengefügt):

Die Verwaltung berichtet über die Rahmenbedingungen des Markteintritts von BOLT

und über das Geschäftsmodell, auch im Vergleich zum ÖPNV und zum Taxiverkehr. (Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2024)

Geschäftsmodell von Vermittlungsplattformen im Vergleich zum ÖPNV und zum Taxiverkehr:

Bolt ist ein Unternehmen, das eine digitale Plattform für die Vermittlung von Fahrten in der gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Mietwägen (ähnlich Taxiverkehr) anbietet. Die Fahraufträge werden in Nürnberg an ansässige Mietwagenbetriebe vermittelt, die die Fahrten mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen durchführen. Generell stellt der Verkehr mit Mietwagen sowie mit Taxis jeweils eine Verkehrsform des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dar. Das Geschäftsmodell einer Vermittlungsplattform unterscheidet sich sowohl vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch vom traditionellen Taxiverkehr (der auch Bestandteil des ÖPNV ist) auf mehrere Arten.

  1. Flexibilität und Individualität:  Eine Vermittlungsplattform bietet ihren Kunden eine hohe Flexibilität und Individualität. Die Nutzerinnen und Nutzer können Fahrten nach Bedarf und zu ihren eigenen Zeitplänen buchen, ohne sich an feste Fahrpläne halten zu müssen, wie es im ÖPNV der Fall ist.  Im Vergleich zum traditionellen Taxiverkehr wird den Kunden so auch die Möglichkeit angeboten, das Fahrzeug und den Fahrer über die App auszuwählen und zu bewerten.

  2. Preismodell: Die Betreiber der Vermittlungsplattform legen den zu zahlenden Fahrpreis fest. Die durchführenden Mietwagenunternehmen haben hierauf keinerlei Einfluss. Die Fa. Bolt verwendet ein dynamisches Preismodell, das auf Angebot und Nachfrage basiert. Dies bedeutet, dass die Preise je nach Verkehrsaufkommen (z.B. Berufsverkehr im Unterschied zu Nachtfahrten) und anderen Faktoren, wie z.B. der aktuellen Nachfragesituation (bspw. Weihnachten, Silvester, Fasching, an Messetagen oder am Volksfest), variieren können. Dem

Grunde nach enthält die Preisstruktur Basis-, Kilometer- und Zeitfaktoren. Die Vermittlungsprovision, die von den Mietwagenbetrieben gefordert wird, bewegt sich im einstelligen bis unteren zweistelligen Bereich Da die Fahrten nicht nur vermittelt werden, sondern auch die Bezahlung direkt über die Plattform erfolgt, wird die Provision von den Plattformbetreibern einbehalten. Das ortsansässige Mietwagenunternehmen erhält hiervon einen Anteil. Zu Spitzenzeiten sind höhere Fahrpreise als z.B. bei klassischen Taxis zu entrichten, während zu ruhigeren Zeiten die Fahrten zu niedrigeren Preisen angeboten werden. Im Gegensatz dazu haben öffentliche Verkehrsmittel in der Regel festgelegte Tarife, unabhängig von der tagesaktuellen Nachfrage. Die Fahrpreise im Gelegenheitsverkehr mit Taxis regelt die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle von Nürnberger Taxis durchgeführten Fahrten im Pflichtfahrgebiet transparent und nach festgelegten Tarifmerkmalen abgerechnet werden. Im Rahmen der jährlichen Tarifanpassung achtet die Stadt Nürnberg darauf, dass der Betrieb eines Taxiunternehmens auch weiterhin auskömmlich bleibt. Ebenso dient die Taxitarifordnung als Schutzmechanismus für Fahrgäste, die hierdurch sichergehen können, dass zu nachfragestarken Zeiten keine überhöhten Fahrpreise gefordert werden.

  1. Fahrermodell:  Bolt arbeitet in Nürnberg mit Mietwagenunternehmen zusammen. Es handelt sich hierbei um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Die erforderliche Genehmigung nach Personenbeförderungsrecht erteilt das Ordnungsamt. Eine Kontingentierung der Flotte, ähnlich dem Verkehr mit Taxis, ist aktuell nicht möglich. Dieses Modell bietet eine Einkommensmöglichkeit für die angestellten Fahrer der Mietwagenunternehmen. Aufgrund des hohen Kostendrucks, der durch die aktuell weit unter dem Taxitarif liegenden Fahrpreise, aber auch die „normale“ Mehrwertsteuer (19%) und die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz entsteht, können sich Fragen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der sozialen Absicherung ergeben.  Im öffentlichen Nahverkehr werden die Dienste von fest angestellten Fahrern erbracht, die von öffentlichen Verkehrsbehörden oder Unternehmen bezahlt werden. Bei den Taxifahrern handelt es sich entweder um angestelltes Fahrpersonal oder um den Taxiunternehmer selbst, der beispielsweise als Soloselbständiger tätig ist.

  2. Pflichten:  Taxis sind Teil der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Personennahverkehrs. Als solche treffen sie folgende Pflichten: o Jedermann zu befördern – rund um die Uhr und flächendeckend (Beförderung- und Bereitstellungspflicht) o Zu festen Tarifen zu fahren, die von der Kommune festgelegt werden. (Taxitarifordnung) o Nach der städtischen Taxiordnung gewisse Qualitätskriterien zu erfüllen (sowohl hins. des Verhaltens der Fahrerinnen und Fahrer als auch des Fahrzeugs) o Ermäßigter Umsatzsteuersatz (7%)

 Die Pflichten der Mietwägen umfassen: o Rückkehr- und Stellplatzpflicht nach Abschluss des Fahrauftrags (die Rückkehrpflicht für Mietwägen entfällt allerdings, wenn ein Folgeauftrag beim Betriebssitz des Unternehmens eingeht und dieser an seine jeweiligen Fahrer sofort weitergegeben wird) o Verbot des Bereithaltens außerhalb des Betriebssitzes o Aufzeichnungspflichten o Verwechslungsverbot o Normale Umsatzsteuer von 19 %

Insgesamt bietet Bolt durch sein Geschäftsmodell ein dem Taxiverkehr sehr ähnliches Personenbeförderungsangebot für die Kunden. Es ist davon auszugehen, dass keine neuen Fahrgastsegmente erschlossen werden. Vielmehr ist wird angenommen, dass hauptsächlich Fahrgäste aus dem Taxiverkehr, aber auch aus dem restlichen ÖPNV abgeworben werden.

Rahmenbedingungen des Markteintritts von Bolt:

Die Firma Bolt vermittelt Fahrten an bereits bestehende Mietwagenunternehmen. Derzeit arbeitet sie wohl hauptsächlich mit der Mars Holding GmbH zusammen.

Bis zum Markteintritt von Bolt standen dem Taxigewerbe mit 494 konzessionierten Taxis 187 genehmigte Mietwägen gegenüber. Abgesehen vom Fahrdienst für Menschen mit Behinderung und Hilfebedarf, handelte es sich hierbei um Unternehmen mit kleinen Fahrzeugflotten (oftmals nur ein, maximal 11 Fahrzeuge). Der größte Teil dieser Unternehmen bedient ein Nischengeschäft wie z. B. wie Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, Dialysefahrten oder Fahrten in Spezialfahrzeugen (z. B. Stretch-Limousinen). Ein flächendeckender und spontaner Mietwagenverkehr in diesem Bereich wird nicht möglich sein, da diese Unternehmen oftmals mit Spezialfahrzeugen (bspw. rollstuhlgerechte Fahrzeuge oder Stretch-Limousinen) ausgerüstet sind und vertraglich mit fest geplanten Fahrten an ihre Vertragspartner (z. B. Krankenkassen oder Bezirk Mittelfranken) gebunden sind.

Das Ordnungsamt führt im Zwei-Jahres-Rhythmus Bedarfsprüfungen des Taxigewerbes durch, im Rahmen derer auch die wirtschaftliche Lage der Betriebe geprüft wird. Bereits bei dem oben geschilderten Verhältnis (Taxi / Mietwagen) war die wirtschaftliche Lage der Taxibetriebe als Bestandteil des ÖPNV als äußerst angespannt zu bewerten, was seine Wurzeln u.a. auch in den Folgen der Corona-Krise hatte.

Aktuell verfügt die Unternehmensgruppe des von Bolt vermittelten Mietwagenunternehmens über 30 Mietwagengenehmigungen.

Zusätzlich beabsichtigt die Mars Holding GmbH eine Erhöhung auf weitere 111 Mietwagengenehmigungen. Zugleich sollen weitere und damit neue Betriebssitze im Stadtgebiet verteilt werden. Die Größe der Nürnberger Mietwagenflotte in Nürnberg würde sich somit insgesamt verdoppeln.

Die dann neu geschaffene Mietwagenflotte von vorläufig 141 Fahrzeugen wird wohl hauptsächlich Kunden aus dem Bereich des „normalen“ Taxigeschäfts abgreifen. Der Geschäftsführer der Firma Mars Holding GmbH hat in der Presse angekündigt, die Fahrzeugflotte im Großraum auf 300 Mietwägen erweitern zu wollen.

Die Verwaltung berichtet über die Notwendigkeit und die rechtlichen Möglichkeiten

zum Schutz des ÖPNV und des Taxigewerbes, der möglichen Instrumente und deren

Voraussetzungen. (Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2024)

Notwendigkeit einer Maßnahme zum Schutz des ÖPNV und des Taxigewerbes:

Wie bereits oben ausgeführt, standen bis zum Markteintritt von Bolt dem Taxigewerbe mit 494 konzessionierten Taxis 187 genehmigten Mietwägen gegenüber. Bereits bei diesem Verhältnis war die wirtschaftliche Lage der Taxibetriebe als Bestandteil des ÖPNV als äußerst angespannt zu bewerten Dies spiegelte sich auch im Ergebnis der letzten Bedarfsprüfung wider.

Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.10.2022 wurden z. B. 889.370 Fahrten an die 492 der Taxizentrale angeschlossenen Taxis vermittelt. Das ergibt pro Fahrzeug 1.808 funkvermittelte Fahrten. Rechnet man nunmehr zur Taxiflotte der Taxizentrale, die aktuell im Antragsverfahren und die bereits genehmigten Fahrzeuge der Mars Holding GmbH (492+111+30) hinzu, ergibt sich eine auf funkvermittelte Fahrten angewiesene Flotte von insgesamt 633 Fahrzeuge. Umgerechnet würden dann an jedes Fahrzeug nicht mehr 1.808, sondern nur noch 1.405 Fahrten vermittelt.

Aufgrund der aktuell niedrigeren Fahrpreise der angeschlossenen Mietwagenunternehmen ist zu erwarten, dass sich das Verhältnis noch erheblich zu deren Gunsten bzw. der Vermittlungsplattform verschieben wird.

Laut einer Befragung innerhalb der Kundschaft von Uber stammt ein starkes Kundensegment aus dem Bereich des ÖPNV. Aktuell ist seitens Bolt keine Kooperation mit dem ÖPNV geplant.

Ein Abgreifen der Kunden aus dem ÖPNV hin zum Individualverkehr kann den von der Stadt am 27.01.2021 beschlossenen Zielen des Mobilitätbeschlusses und dem Schutz der Umwelt entgegenstehen.

Möglichkeiten des Schutzes:

 § 49 Abs. 4 S. 7 PBefG gibt in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern Einwirkungsmöglichkeiten auf den gebündelten Bedarfsverkehr durch Kontingentierung. § 49 Abs. 4 S. 7 PBefG ist allerdings in Nürnberg nicht anwendbar, da die Zuständigkeit für den gebündelten Bedarfsverkehr bei der Regierung von Mittelfranken liegt und aufgrund eines fehlenden Bedarfs hierzu keinerlei Regelungen getroffen wurden.

 § 51 a PBefG bietet die Möglichkeit der Einführung eines Mindestpreises für Mietwägen.  Kontrolle und kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der für Mietwägen geltenden Regelungen (sog. „Hamburger Modell“)  Flexibilität im Hinblick auf die Taxitarife nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG o Wäre nur dann geeignet, wenn hierdurch tatsächlich die öffentlichen Verkehrsinteressen gewahrt würden. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass § 51a Abs. 1 PBefG keine spezifische „Taxischutzbestimmung“ ist, sondern das öffentliche Verkehrssystem in seiner Funktionsfähigkeit insgesamt in den Blick nimmt. o Gilt zudem nur bei vorheriger Bestellung des Taxis.

Voraussetzungen:

Gem. § 49 Abs. 4 S. 7 PBefG kann die Genehmigungsbehörde in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxis, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet. Das bedeutet, dass Einzelregelungen zu Rückkehrpflicht, Abstellplätzen, Emissionsstandards usw. auf kommunaler Ebene möglich wären – jedoch ist eine solche Regelung für den gebündelten Bedarfsverkehr im Geltungsbereich der Regierung von Mittelfranken aktuell nicht getroffen worden.

Gem. § 51 a PBefG kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte festlegen. Zu den genaueren Voraussetzungen wird unter dem nächsten Punkt ausführlich Stellung genommen.

Das sog. „Hamburger Modell“ bezeichnet eine in der Genehmigungsbehörde Hamburg erfolgreich angewandte Verwaltungspraxis, die die Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sichert und dem Grunde nach die Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Taxi- und Mietwagengewerbe zum Ziel hatte. Den Anstoß zur Entwicklung dieses Modells gab ein 2006 von der Linne + Krause GmbH vorgelegter Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Hamburger Taxigewerbes. Dadurch wurde bekannt, dass knapp 60 Prozent der Taxiflotte teilweise weit jenseits der betriebswirtschaftlichen Logik agierten. Mit Unterstützung des Unternehmens entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg ein effektives Instrumentarium. Es basiert auf der systematischen Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungs-, des Steuer- und des Arbeitsrechts. Diese werden mit den Mitteln der Betriebswirtschaft kombiniert. Aufgrund seines großen Erfolgs entfaltet das Hamburger Modell bundesweite Strahlkraft. Eine Reihe von Städten und Landkreise haben Instrumente des „Hamburger Modells“ in ihre Verwaltungspraxis übernommen – unabhängig davon, ob sie an der Mengenregulierung festhalten oder nicht. Die meisten dieser Kommunen wurden dabei von der Linne + Krause GmbH bei der Implementierung unterstützt (Vgl. http://www.linnekrause.de/service/hintergrunde/hamburger-modell/). Um das Hamburger Modell effektiv und konsequent umsetzen zu können, benötigt es einer stetigen und konsequenten Überwachung. Hierzu bedarf es vor allem personeller Ressourcen und fachlichen Know-Hows über

Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten der Unternehmen (siehe dazu sogleich). Beides ist bei OA derzeit nur in geringem Maße vorhanden.

Die Verwaltung legt dar, wie sie die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

des Mietwagenverkehrs gewährleisten will, insbesondere legt sie den nötigen Kon-

trollaufwand dar. (Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2024) Die Stadt Nürnberg prüft deshalb die durch § 51 des Personenförderungsgesetzes eröffnete Möglichkeit, für Mietwägen im taxiähnlichen Verkehr einen Mindestpreis einzuführen. (Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024)

Mindestfahrentgelte:

Liegen die Voraussetzungen des § 51a PBefG vor, kann eine Allgemeinverfügung mit der Festlegung von Mindestfahrentgelten erlassen werden.

Nach dem klaren Wortlaut des § 51a Abs. 1 PBefG besteht die Möglichkeit der Festlegung tarifbezogener Regelungen einschließlich Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehre ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen.

Dabei handelt es sich um eine Tatbestandsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen die Anordnung der Rechtsfolgen des § 51a Abs. 1 PBefG ausschließt. Der Begriff zielt auf die „Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr“ ab und bezeichnet das Interesse an einem sicheren, geordneten und zuverlässigen Verkehrsangebot für die Allgemeinheit.

Diesbezüglich sind nicht zuletzt prognostische und verkehrsordnerische Wertungen vorzunehmen. In Anbetracht dessen ist anerkannt, dass den Genehmigungsbehörden bei der Bestimmung öffentlicher Verkehrsinteressen ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt.

Aus der Gesetzesbegründung folgt, dass eine bloße Schutzintention der Genehmigungsbehörde nicht genügt, sondern die tarifbezogene Maßnahme „erforderlich“ sein muss. Es soll sichergestellt werden, dass das „Level-Playing-Field“ der Verkehrsarten erhalten bleibt.

Zu beachten ist dabei das EuGH-Urteil v. 8.6.2023 – C-50/21, wonach „das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Taxidienste zu gewährleisten, als rein wirtschaftliches Motiv anzusehen [ist], das keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses (…) darstellen kann“ und gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV verstößt. Jedoch können „die Ziele (…) einer guten Organisation der Beförderung, des Verkehrs und des öffentlichen Raums und zum anderen des Umweltschutzes als zwingende Gründe des Allgemeininteresses herangezogen werden, um die im Ausgangsverfahren fraglichen Maßnahmen zu rechtfertigen“.

Ob eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des lokalen Verkehrssystems ohne Intervention mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einzutreten droht, ist von der Genehmigungsbehörde zu ermitteln.

Für die Praxis folgt daraus, dass die Genehmigungsbehörde eine Analyse des in ihrem Zuständigkeitsgebiets liegenden Personenverkehrsmarktes unter Einbeziehung aller relevanten gewerblichen Verkehrsformen (ÖPNV einschließlich Linienbedarfsverkehr, Taxi, gebündelter Bedarfsverkehr, aber auch marktkonform agierende Mietwagenunternehmen) und seiner Entwicklung in Abhängigkeit von der Preisentwicklung im Mietwagenverkehr vorzunehmen hat. Eine Gefährdung des lokalen öffentlichen Verkehrssystems ist bereits dann zu bejahen, wenn durch tariflich unreglementierte Mietwagen eine Schädigung auch nur eines seiner tragenden Pfeiler droht, wovon insbesondere der Taxiverkehr betroffen sein kann, und dadurch das Zusammenspiel der Verkehrsträger im Sinne einer effektiven Versorgung der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen in Frage gestellt wird. Datenbasis, methodisches Vorgehen und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren, um eine ordnungsgemäße Prognose nachweisen zu können und damit die Tiefe der gerichtlichen Kontrolle zu begrenzen. Etwaige Differenzierungen innerhalb des Mietwagenverkehrs, die geeignet sind, sich auf die öffentlichen Verkehrsinteressen unterschiedlich auszuwirken, sind zu ermitteln und zu bewerten.

Eine Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn die Existenzfähigkeit von Betrieben allgemein nur unter übermäßiger, die Verkehrssicherheit gefährdender Einsatzzeit der Fahrer oder nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer mit ähnlichen Gefahren für die Verkehrssicherheit oder die ansonsten zuverlässige Verkehrsbedienung gesichert werden kann.

Da es sich hierbei um eine zeitaufwendige und äußerst komplexe Prüfung handelt, wird diese regelmäßig von Fachfirmen für Gutachten zum Taxi- und Mietwagengewerbe im Auftrag der Verwaltung durchgeführt. Der fast ausschließliche Anbieter ist hier die Linne + Krause GmbH. Die Linne + Krause GmbH verfügt über jahrelange Expertise auf diesem Gebiet und hat bereits für viele andere Städte die Analyse durchgeführt. Durch das Ordnungsamt wurde hinsichtlich weiterer Anbieter Kontakt zum Landesverband der Bayer. Taxi und Mietwagenunternehmer e. V. aufgenommen. Von dort konnten lediglich noch zwei weitere Unternehmen benannt werden, die zumindest Bedarfsprüfungen für den Verkehr mit Taxis anbieten. Beide Unternehmen wurden vom Ordnungsamt angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob auch die Prüfung des Erfordernisses zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten angeboten wird. Beide Unternehmen haben sich auf die Anfrage nicht gemeldet. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Linne + Krause GmbH tatsächlich der einzige Anbieter einer solchen Prüfung im Bundesgebiet ist.

Wenn im Rahmen einer solchen Prüfung die Notwendigkeit bejaht wird, kann die Stadt zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen eine Allgemeinverfügung mit tarifbezogenen Regelungen erlassen. Dazu zählen beispielsweise Mindestbeförderungsentgelte. § 51a Abs. 1 PBefG dient dabei als Rechtsgrundlage und stellt eine Ermessensvorschrift dar. Insoweit kommt der allein zuständigen Genehmigungsbehörde des Ortes der Verkehrsleistung ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

Die Allgemeinverfügung gilt anschließend wettbewerbsneutral für alle Mietwagenunternehmen, die im Bezirk der Genehmigungsbehörde tätig werden gleichermaßen. Das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung, Art. 3 Abs. 1 GG, ist insoweit nicht im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen, sondern ist Bestandteil der Ausgestaltung des Tatbestandes.

Anderes gilt nur, wenn sich die vor Ort angebotenen Mietwagenverkehre so deutlich voneinander unterscheiden, dass sie unterschiedliche Bedarfe bedienen (z. B. Limousinendienste, Parkhauszubringerfahrten an Flughäfen, Rollstuhlfahrten) und sich daran anknüpfend auch unterschiedlich auf das Verkehrssystem auswirken. In diesem Fall ist zugleich eine Differenzierung geboten. Im Falle des Erlasses einer Allgemeinverfügung könnte diesem unproblematisch Rechnung getragen werden, indem die Allgemeinverfügung auf Fahrten beschränkt wird, die weniger als eine Stunde vor Antritt der Fahrt gebucht wurden (Limousinenfahrten oder Krankenfahrten werden in der Regel langfristig geplant und frühzeitig beauftrag).

Differenzierungsmöglichkeiten und -bedarf besteht zudem regelmäßig auch dann, wenn die Mietwagenverkehrsleistung als solche zwar vergleichbar ist, jedoch Angebote mit oder ohne Verwendung einer App erfolgen, welche eine taxiähnliche Nutzung ermöglicht. § 49 Abs. 4 PBefG gibt zu erkennen, dass der Gesetzgeber hierin eine die Funktionalität von Mietwagen abweichend prägende und daher abweichende rechtliche Reaktionen rechtfertigende Unterscheidung sieht.

Eine Allgemeinverfügung aufgrund von § 51 a PBefG stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit des Art. 12 GG dar. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs, die auch vor dem Hintergrund bereichsspezifischen Klimaschutzziele geboten ist, § 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V. m. Anlage 2 KSG i. V. m. Art. 20a GG, ist die dem dienende Überwindung des Preisgestaltungsrechts des Mietwagenunternehmers als Berufsausübungsregelung jedoch nicht per se grundrechtlich zu beanstanden. Eine Berufsausübungsregelung ist aus „vernünftigen, zweckmäßigen Gründen des Gemeinwohls“ möglich, wobei die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten ist.

Bisher hat keine andere größere Stadt eine solche Allgemeinverfügung erlassen, da diese mit einem großen Prozessrisiko einhergeht. Insofern können nur belastbare Daten belegen, ob bzw. dass der ungeregelte Markteintritt von Bolt das Gesamtgefüge des ÖPNV (inkl. Taxigewerbe) in ein Ungleichgewicht bringt bzw. sich auf die Umwelt und den Mobilitätspakt der Stadt auswirkt (z.B. durch eine Umfrage, wie viele Fahrgäste vom ÖPNV abgeworben werden). Um möglichst rechtssicher vorzugehen, sollte daher das Gutachten von einer Fachfirma wie z.B. der Linne + Krause GmbH durchgeführt werden.

Aus Sicht OA ist zwingende Voraussetzung hierfür, die diesjährige Bedarfsprüfung hins. des Verkehrs mit Taxis ebenfalls durch die Firma Linne + Krause GmbH anfertigen zu lassen. Im Hinblick auf das zu erwartende gerichtliche Verfahren zu Überprüfung einer zu erlassenden Allgemeinverfügung sollten beide Gutachten aus „einem Guss“ gefertigt sein. D.h., die gewonnenen Erkenntnisse bzgl. Taxis einerseits und Mietwagen andererseits sollten auf denselben Parametern basieren, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Städte Fürth, Schwabach und Erlangen würden sich der Auftragsvergabe hinsichtlich eines umfassenden Gutachtenauftrags anschließen, so dass die Gesamtkosten durch einen Großauftrag gesenkt werden können.

Kontrollkonzept analog „Hamburger Modell“

Für die Stadt Nürnberg ergibt sich durch den Markteintritt von Bolt ein enormer Kontrollaufwand, dem aktuell eine Personalstärke von 1,0 VK für den gesamten Bereich Rechtsvollzug PBefG und Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) bei OA zur Verfügung steht. Kontrolliert werden sollte analog des Hamburger Modells vor allem die Rückkehrpflicht der Fahrzeuge, welche den größten Unterschied und Nachteil zu dem Verkehr mit Taxis darstellt sowie die Tatsache, dass sich keine Fahrzeuge für neue Kundschaft bereitstellen dürfen. Des Weiteren bedarf es einer Überwachung der eingesetzten Fahrzeuge und der anschließenden Auswertung der am Betriebssitz der Unternehmen vorhanden Auftrags- und Betriebsunterlagen.

Gemäß einer Auskunft der Stadt Hamburg wurden dort, zeitnah zum Markteintritt der dortigen Anbieter, Verstöße nachgewiesen und 65 der 80 erteilten Genehmigungen widerrufen. Bei den 65 Genehmigungen handelte es sich nur um einen Anbieter, der in Hamburg diese Fahrdienstleitungen etablieren wollte. Seitdem sind keine neuen größeren Betriebe in Hamburg mehr tätig geworden (Stand März 2023).

In Hamburg diente als Grundlage für das weitere Handeln der Behörden Kontrollen mit Feststellungen hinsichtlich der Bereitstellung von Mietwägen. Hauptsächlich in den Abendstunden und an den Wochenenden wurden die Fahrzeuge an nachfragestarken Punkten bereitgestellt. Diese wurden über einen Zeitraum von 10-15 Minuten überwacht und die gewonnenen Erkenntnisse dokumentiert. Die Fahrer selber wurden nicht angesprochen, um nicht auf die Kontrollen aufmerksam zu machen. Die Erkenntnisse wurden gesammelt und im Anschluss die Auftragsdaten (Dashboards) und die Betriebsunterlagen geprüft. Hierdurch konnten die verschiedenen Verstöße festgestellt und nachgewiesen werden.

Für eine effektive Durchführung der Überwachung gehen hierbei allerdings Kontrollen zu ungünstigen Zeiten und ein hoher personeller Aufwand einher. Der Prüfungsbereich in München ist aus diesem Grund inzwischen auf 12 Vollzeitstellen aufgestockt worden. Der Personalumfang in München hat sich somit vervierfacht.

Derzeit hat die Stadt Nürnberg eine Vollzeitstelle im Bereich Taxi, Mietwagen und Güterkraftverkehr, die bereits jetzt mit ihren Aufgaben ausgelastet ist. Weitere Ressourcen für die notwendigen Kontrollen sind daher momentan nicht vorhanden, werden aber auf Grund der neuen Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen der PBefG-Novelle im Rahmen des Stellenschaffungsverfahren beantragt werden. Dies gilt umso mehr, als dass zu einer effektiven Überwachung hinsichtlich der zeitaufwendigen Prüfung der Geschäftsunterlagen ebenfalls bisher nicht vorhandene Ressourcen benötigt werden. Zu bedenken ist hier, dass die Stadt Hamburg auch die Geschäftsunterlagen der Taxibetriebe im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der Taxikonzession auf Plausibilität prüft und bei Verdachtsfällen eine tiefergehende Prüfung durchführt, um auch innerhalb dieses Bereichs „schwarze Schafe“ auszusortieren.

In Hamburg stützt man sich zusätzlich auf Feststellungen aus dem Taxigewerbe, welche mit entsprechenden Timestamp-Kameras dokumentiert wurden. Problematisch ist, ob die von

den Taxiunternehmern festgestellten und dokumentierten Standzeiten der Mietwägen als gerichtsverwertbare Beweise angesehen werden können. Dies ist aus hiesiger Sicht zumindest als kritisch anzusehen.

Sie prüft weiterhin, inwieweit ein restriktives Vorgehen bei der Erteilung von Konzessionen an Mietwagenunternehmen ein Mittel der Regulierung sein kann (z.B. als Voraussetzung die Vorlage eines Businessplans zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit). (Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024)

Anders als im Verkehr mit Taxis sind Mietwagengenehmigungen nicht kontingentiert. Eine mengenmäßige Beschränkung wäre, wenn überhaupt, nur über die Regelungen zum gebündelten Bedarfsverkehr möglich. Die zuständige Behörde für den gebündelten Bedarfsverkehr ist die Regierung von Mittelfranken. Nachdem es diese Verkehrsform jedoch in Mittelfranken nicht gibt, hat die Regierung von Mittelfranken hierzu auch keine Regelungen getroffen.

Generell wäre die Prüfung eines Businessplans zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Unternehmung ähnlich wie in Hamburg möglich (siehe hierzu obige Ausführungen). Das erforderliche Eigenkapital ist hierbei bereits gesetzlich geregelt (erstes Fahrzeug 2.250 EUR, jedes weitere Fahrzeugt 1.250 EUR). Nachdem die Regelung hier eindeutig ist, erscheint es schwierig, bereits im Vorfeld der Genehmigung die Unwirtschaftlichkeit des Unternehmens nachzuweisen. Ähnlich wie beim Erlass der Allgemeinverfügung, kann die Erfordernis zum Eingreifen erst abschließend beurteilt werden, sobald gesicherte Erkenntnisse zum Geschäftsgebaren der Unternehmen vorliegen.

Ferner stellt sie dar, wie Vermittlungsplattformen für Zuwiderhandlungen ihrer Subunternehmer stärker in die Pflicht genommen werden können. (Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 29.01.2024)

Die Stadt Nürnberg steht in keinerlei rechtlichen Verhältnis zum Vermittlungsanbieter Bolt, UBER oder FreeNow. Diese treten als Vermittlungsplattformen auf. Lediglich die durchführenden Taxi- und Mietwagenbetriebe unterliegen der Aufsicht des Ordnungsamtes.

Schließlich prüft sie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entlohnung der Mitarbeiter gemäß geltendem Mindestlohn bzw. prüft die Möglichkeiten, die Subunternehmen mit Unterstützung der Zollbehörden einer Art Dauerkontrolle zu unterziehen.

Um konkrete Hinweise auf evtl. gesetzwidrige Umstände innerhalb der Mietwagenunternehmen zu erlangen, können Gutachten renommierter Firmen wie der Linne + Krause GmbH beauftragt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die App-Vermittlungsplattformen sich am Nürnberger Verkehrsmarkt etablieren wollen. Gutachten müssten daher in regelmäßigen Abständen in Auftrag gegeben werden. Wie oben bereits ausgeführt, prüft die Landeshauptstadt München die Betriebe mit eigenem Personal. Diese Praxis wird auch in Nürnberg mittelfristig als die erfolgversprechendste Möglichkeit zur Schaffung eines „Level Playing Field“ betrachtet, ist aber mit dem derzeit vorhanden Personal nicht zu bewerkstelligen siehe oben).

Erläuterungen des Hauptzollamts Nürnberg:

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG - u.a. die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, ob auf Grund von Dienst- und Werkleistungen Sozialleistungen nach dem zweiten und dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II und SGB III) zu Unrecht bezogen werden, die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen sowie die Gewährung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Prüfauftrages sind die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Nürnberg berechtigt Prüfungen nach § 2 Schwarz- ArbG durchzuführen.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat hohe Priorität. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachen jährlich enorme Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen, belasten die öffentlichen Haushalte mit zusätzlichen Ausgaben und führen zu sozialen Spannungen in der Gesellschaft. Darüber hinaus können sich gesetzestreue Unternehmen nicht gegen eine Konkurrenz behaupten, die sich nicht an geltendes Recht hält. Daher ist insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Voraussetzungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bereich des Gelegenheitsverkehrs sowie der Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG, dem MiLoG und § 8 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine intensive Zusammenarbeit der FKS mit den nach Landesrecht für die Formen des Gelegenheitsverkehrs zuständigen Genehmigungsbehörden notwendig. In den letzten Jahren wurden deshalb auch von der Bundesregierung erhebliche Anstrengungen unternommen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen. Um die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung noch effektiver zu gestalten, wurden u.a. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46 PBefG zuständigen Behörden und der Zollverwaltung in Abstimmung mit den Ländern durch das Bundesministerium der Finanzen in einer Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt. Die Durchführung gemeinsamer Prüf- und Kontrollmaßnahmen, wie hier im Falle der im Raum Nürnberg in Erscheinung getretenen Mietwagenfirmen, wird daher seitens des Hauptzollamtes Nürnberg begrüßt. Das Hauptzollamt Nürnberg wird sich daher in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Nürnberg an einer entsprechenden, ggf. auch wiederholten gemeinsamen Prüf- und Kontrollmaßnahme beteiligen. Die Einrichtung von "Dauerkontrollen" ist, wegen der damit verbundenen erheblichen Bindung von Personalressourcen und des umfangreichen gesetzlichen Prüfauftrages des § 2 SchwarzArbG in anderen Branchen und Wirtschaftsbereichen, in der vorgeschlagenen Form nicht realisierbar.

Nürnberg, 21.03.2024 Ordnungsamt

gez. Kurr i.A. Dauer (2146) Becher (5320)

Nürnberg, 15.01.2024 Antragsteller: Nachtigall, Dr. Blaschke, Bock

Markteintritt von UBER und BOLT in die Personenbeförderung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

laut Presseberichten erfolgte der Markteintritt der Firma BOLT mit Mietwagenverkehr als Alternative zu Taxis und ÖPNV in Nürnberg im Dezember 2023. Dies wird uns auch seit einiger Zeit aus dem Taxigewerbe mitgeteilt.

Mit Anbietern wie BOLT oder UBER haben andere Städte unterschiedlichste Erfahrungen gemacht. Unisono wird berichtet, dass die Firmen mit großer Macht und Werbeaufwand wie auch hohem Mitteleinsatz in den Markt starten. Verdrängungseffekte oder gar ein Dumping-Wettbewerb sind zu befürchten. Im Raum stehen daher Maßnahmen nach dem Personenbeförderungsgesetz, um diesen Gefahren zu begegnen.

Vor dem Hintergrund, dass ein funktionierender ÖPNV in Nürnberg, inkl. des Taxigewerbes, von hohem öffentlichen Interesse ist, stellen die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Rahmenbedingungen des Markteintritts von BOLT und über das Geschäftsmodell, auch im Vergleich zum ÖPNV und zum Taxiverkehr.

Die Verwaltung berichtet über die Notwendigkeit und die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz des ÖPNV und des Taxigewerbes, der möglichen Instrumente und deren Voraussetzungen.

Die Verwaltung legt dar, wie sie die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Mietwagenverkehrs gewährleisten will, insbesondere legt sie den nötigen Kontrollaufwand dar.

Mit freundlichen Grüßen

9/ t o " / ' \ Ss— ? m Christine Kayser

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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Freie Allianz Nürnberg

e.v.

Wählerverein im Stadtrat OBER BÜRGERM Ei STER

Herrn OB Marcus König 29.01.2024

Rathaus

90403 Nürnberg

Eintritt Externer Fahrdienstleister in den Taximarkt verhindern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit einigen Jahren betätigen sich Firmen wie Uber, Bolt oder FreeNow mit ihrem Personenbeförderungsangebot auch in Deutschland als Alternative zum lokalen Taxigewerbe. Seit Dezember 2023 bietet Bolt in Nürnberg Personenbeförderung mittels Mietwagen plus Fahrer als Alternative zum Taxi an.

Die Erfahrungen aus anderen deutschen Städten haben gezeigt, dass im Rahmen der Kooperation von Mietwagenfirmen mit digitalen Vermittlungsplattformen zum Zweck der Personenbeförderung so niedrige Preise aufgerufen werden, dass diese für die Mietwagenfirmen selbst unterhalb der Rentabilität liegen.

In diesem Zusammenhang sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Mietwagenfirmen auf illegale Mittel zurückgreifen, um rentabel zu wirtschaften. Fahrer erhalten keinen Mindestlohn und Sozial- sowie Steuerabgaben werden nicht ordnungsgemäß abgeführt. Zudem werden die Mitwagenunternehmen durch die Preisvorgaben der Start-Ups dazu verleitet, sich über die Rückkehrpflicht für Mietwägen hinwegzusetzen. Bislang ist nicht geklärt, wie eine Überprüfung der Rückkehrpflicht gewährleitstet werden kann, wenn Mietwägen im Stadtverkehr als Taxen genutzt werden.

Schließlich ist durch die Berliner Polizei jüngst festgestellt worden, dass für die digitalen Vermittler vielfach Unternehmer tätig sind, die über keinerlei Mietwagenkonzession verfügen. Kunden sind also der Gefahr ausgesetzt, Fahrten in nichtkonzessionierten Fahrzeugen zu buchen, die nicht über den erforderlichen Insassenversicherungsschutz verfügen.

Am Beispiel Berlin kann nachvollzogen werden, wie sich Lohndumping, aggressive Preispolitik und illegale Geschäftspraktiken der externen Fahrdienstleister auf den Personenbeförderungsmarkt auswirken. Hinsichtlich der Zahl der Fahrzeuge haben die externen Fahrdienstleister die Berliner

Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

Freie Allianz Nürnberg

e.v.

Wählerverein im Stadtrat

Taxiinnung nahezu eingeholt. Behörden haben erhebliche Probleme, Transparenz zu schaffen und illegale Geschäftspraktiken zu ahnden. Der Personalaufwand zur Ergreifung regulatorischer Maßnahmen ist hoch. Dabei entziehen sich die Vermittlungsplattformen mit dem Verweis, nur als Vermittler aufzutreten, jeglicher Verantwortung. Aus diesen Gründen stellen wir zur Behandlung im sachlich zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Dem üblichen Geschäftsmodell der Vermittlungsplattformen darf kein Raum gegeben werden. Etablierte Marktteilnehmer, die tariflich gebunden sind, durch eine aggressive Preispolitik zu verdrängen, die wiederum dadurch möglich wird, dass der wirtschaftliche Druck auf das Subunternehmen abgewälzt wird, kann kein Modell für das Wirtschaftsleben unserer Stadt sein.

  1. Die Stadt Nürnberg prüft deshalb die durch §51 des Personenförderungsgesetzes eröffnete Möglichkeit, für Mietwägen im taxiähnlichen Verkehr einen Mindestpreis einzuführen.

  2. Sie prüft weiterhin, inwieweit ein restriktives Vorgehen bei der Erteilung von Konzessionen an Mietwagenunternehmen ein Mittel der Regulierung sein kann (z.B. als Voraussetzung die Vorlage eines Businessplans zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit).

  3. Ferner stellt sie dar, wie Vermittlungsplattformen für Zuwiderhandlungen ihrer Subunternehmer stärker in die Pflicht genommen werden können.

  4. Schließlich prüft sie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entlohnung der Mitarbeiter gemäß geltendem Mindestlohn bzw. prüft die Möglichkeiten, die Subunternehmen mit Unterstützung der Zollbehörden einer Art Dauerkontrolle zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Horst Dörfler Alexander Damm Stadtrat Stadtrat

Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

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