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Sicherheitsbericht 2023

Anlage · 17.04.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

S i c h e r h e i t s b e r i c h t

d e r

S t a d t N ü r n b e r g

2 0 2 3

Inhalt

I. Vorwort ........................................................................................................................................... 4 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes..................................................................................... 6 1. Lageberichte (insbesondere des AK SiSa) ................................................................................ 7 1.1. Demonstrationen / Kundgebungen .......................................................................................... 7 1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen ................................................................ 7 1.3. Spielhallen, Wettbüros, Geldspielgeräte in Gaststätten .......................................................... 9 1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ....................................................................................... 10 1.5. Betteln..................................................................................................................................... 10 1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit .................................................................... 11 1.7. Vermüllung.............................................................................................................................. 12 1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ......................................................... 13 1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene ................................................................................ 13 1.10. Graffiti ..................................................................................................................................... 14 2. Runde Tische ............................................................................................................................... 14 2.1 Königstorpassage ................................................................................................................... 15 2.2 Aufseßplatz ............................................................................................................................. 19 2.3 Jamnitzerplatz ........................................................................................................................ 20 2.4 St. Leonhard ........................................................................................................................... 21 2.5 Norikusbucht........................................................................................................................... 21 2.6 Melanchthonplatz ................................................................................................................... 22 2.7 Hohe Marter............................................................................................................................ 23 3. Sonstiges...................................................................................................................................... 23 3.1 Jubiläum 25 Jahre Sicherheitspakt ........................................................................................ 23 3.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag ..................................................................................... 24 Fazit 26 III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle .................................................................................................. 28 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2023 ................................................................................ 28 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen: ................................................................ 28 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Auswahl anhand der Tatbestände ...................... 29 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ............................ 31 4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie ............................................................ 31 4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO).................................................................... 31 4.3. Schulschwänzer ..................................................................................................................... 31 4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns .................... 31

4.5. Straßenverkehrsrecht ............................................................................................................. 31 4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung ........................................................................... 31 4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen .............................................................. 32 5. Bescheide – Einspruchsquote................................................................................................... 33 6. Erledigung der Einsprüche ........................................................................................................ 34 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden ................................................................................. 34 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth .................................................................................... 34 7.2. Amtsgericht Nürnberg ............................................................................................................ 34 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren ................................................................................. 35 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht..................................................................................................... 36 7.5. Polizeidienststellen ................................................................................................................. 36 8. Stadtinterne Zusammenarbeit ................................................................................................... 37 9. Einnahmen ................................................................................................................................... 37 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister ............................................................................. 38 11. Fazit und Ausblick....................................................................................................................... 38 IV. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum ............................................................................ 41 1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander) ..................................................................................... 41 2. Bundesprojekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement).............................................. 47 V. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) .................................................................. 50 1. Einleitung ..................................................................................................................................... 50 2. Bisherige Leistungen .................................................................................................................. 51 3. Reaktionen ................................................................................................................................... 56 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? ........................................................... 56 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?..................................................................... 57 6. Hintergrund .................................................................................................................................. 57 7. Fazit ............................................................................................................................................... 58

I. Vorwort

Der vorliegende Sicherheitsbericht der Verwaltung erscheint zum fünften Mal in dieser Form und wird zusammen mit dem polizeilichen Bericht, der die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet Nürnberg vorstellt, vorgetragen.

Enthalten sind die Teilberichte des Ordnungsamts, hier insbesondere die markanten Lagebilder des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit, des Rechtsamts (Zentrale Bußgeldstelle), und des ADN, angesiedelt beim 3. BM.

In diesem Zusammenhang wird auch berichtet über die Tätigkeit und die ersten Ergebnisse der durch den Stadtrat geschaffenen und bei BgA/MRB angesiedelten Stelle des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ (vom Konflikt zum Miteinander) sowie die Beteiligung der Stadt Nürnberg am vom Bund geförderten Projekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement), in dessen Rahmen die Ausbildung kommunaler Konfliktmanagerinnen und –manager erfolgte.

Neben den Sitzungen des Sicherheitsrats, der die gemeinsame strategische Ausrichtung bei übergeordneten Sicherheitslagen durch Stadt Nürnberg und Polizei unter Begleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festlegt, konnten in den monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa) aktuelle Sicherheitsfragen in enger Vernetzung der teilnehmenden Dienststellen und der Polizei erörtert werden. Hierzu werden gelegentlich auch Expertinnen und Experten von außen hinzugezogen.

In diesem Zusammenhang war 2023 ein ganz besonderes Jahr: Der zwischen Stadt Nürnberg, Polizei und Justiz geschlossene Sicherheitspakt als Grundlage der vernetzten und koordinierten Zusammenarbeit feierte 25-jähriges Jubiläum. Ein Grund, diesem seinerzeit wegweisenden Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Nürnberg ein Kapitel in diesem Bericht zu widmen.

Die Gesamtzahl der Demonstrationen nahm – nach einer leichten Abnahme im letzten Jahr – erneut wieder zu und blieb auf einem sehr hohen Niveau.

Hervorzuheben ist erneut die hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei. Sowohl bei der Vielzahl der Demonstrationen als auch bei der Bewältigung der zahlreichen Großveranstaltungen sowie bei der Bearbeitung von allgemeinen Problemfragen, wie z.B. bei Autoposern oder Betteln im öffentlichen Raum, führte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durchgängig zu sehr guten Ergebnissen.

Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum bewegte sich in etwa auf Vorjahresniveau, was sich in der Beschwerdelage unmittelbar bemerkbar machte. Hier spielten sicherlich auch die zahlreichen (Groß-) Veranstaltungen eine erhebliche Rolle, da durch sie gerade an den Wochenenden das Feierpublikum aus den öffentlichen Grünanlagen heraus auf die Veranstaltungsflächen umzog. Auch bei den Veranstaltungen war die Beschwerdelage sehr begrenzt, was auf eine gute Planung seitens der Veranstaltenden, aber auch eine gute Begleitung der Veranstaltungen durch die städtischen Behörden schließen lässt.

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Durchführung des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg. Dieser hat gezeigt, dass eine gute Koordination der Belange aller Beteiligten, viel Know-How und eine hohe Professionalität zu einem hervorragenden Ergebnis und beeindruckenden Bildern aus Nürnberg führen kann. Außerdem war dies der

Beweis dafür, dass eine starke Frequentierung der öffentlichen Flächen eben nicht zwangsläufig mit den ansonsten üblichen Begleiterscheinungen wie Vermüllung, Vandalismus etc. einhergehen muss. Dem Evangelischen Kirchentag wird in diesem Bericht ebenfalls ein besonderes Kapitel gewidmet.

II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes

Weiterhin besteht bei Großveranstaltungen ein hoher Nachholbedarf, so dass im Jahr 2023 rund ein Viertel mehr Veranstaltungen durchgeführt wurden als im Vorjahr. Hierbei sind neben den Volksfesten besonders erwähnenswert Rock im Park, das Bardentreffen, Klassik Open Air, Tanz im Grünen, die Super Sommer Sause, Garlicland, das Latin Airport Festival, Hip-Hop Garden, Container Love, das Brückenfestival, das Afrika-Festival, der Christopher Street Day (CSD) und das Altstadt- sowie das Bierfest. Eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis inklusive Sicherheitskonzept ist hierbei nur dann erforderlich, wenn die Veranstaltung von mehr als 1.000 Personen besucht wird. Bei einer geringeren Besucherzahl ist eine Anzeige der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde ausreichend, Auflagen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit werden im Einzelfall erlassen.

Die Nachfrage bei der Durchführung von Open-Air Veranstaltungen steigt kontinuierlich und damit auch die etwaige Lärmbelastung einzelner Veranstaltungsflächen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld. Geeignete Flächen stehen innerhalb des Stadtgebiets dagegen nur begrenzt zur Verfügung, so dass es hier regelmäßig Abwägungsentscheidungen z.B. hinsichtlich des zeitlichen Umfangs bedarf, um die Interessen und das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen.

1. Lageberichte (insbesondere des AK SiSa)

1.1. Demonstrationen / Kundgebungen

Die Zahl der Versammlungen stieg nach einem Rückgang im Vorjahr 2023 wieder an und liegt mit 945 weit über dem Niveau der Zeit vor Corona.

Demonstrationen / Kundgebungen

1400

1191
887 945
621
437 524

Abbildung 1

1200

1000

800

600

400

200

0 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Besondere Herausforderungen und größere Polizeieinsätze stellten die nicht angemeldeten Versammlungen der Letzten Generation dar (insgesamt 14, davon 4 Klebeaktionen), das Eindringen von Umweltaktivisten auf die Rennstrecke des Noris-Ring-Rennens, die Vielzahl an Versammlungen zum Ukraine- (14 Versammlungen) und Gaza- Konflikt (40 Versammlungen), die Versammlungen zum Deutschen Evangelischen Kirchentag (26 Versammlungen) und die Zunahme an Radversammlungen mit meist langen Versammlungsstrecken.

Kritisch sind häufig größere Versammlungen in geschlossenen Räumen zu politischen oder ethnischen Auseinandersetzungen in anderen Staaten, da sie aufgrund des Zusammentreffens von Anhängern und Gegnern der beteiligten Gruppen ein hohes Konfliktpotential haben. Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen aber nicht angezeigt werden und sind deshalb Polizei und Stadt oft nicht bekannt. In solchen Fällen wird versucht, mit den Betreibern solcher Räume eine Verfahrensweise für künftige Überlassungsanfragen abzustimmen.

Insgesamt ist festzustellen, dass alle Versammlungen ohne gewalttätige Auseinandersetzungen und überwiegend auch ohne andere Straftaten (insbesondere Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen) verlaufen sind. Dies ist auch Ergebnis der intensiven Kooperationsgespräche des Ordnungsamtes, die immer mit Teilnahme der Polizei durchgeführt werden, und der starken polizeilichen Begleitung der Versammlungen.

1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen

Durch die Wiederöffnung der (Außen-)Gastronomie mit Abklingen der Corona-Maßnahmen ließ der Druck auf den öffentlichen Raum bereits im Jahr 2022 deutlich nach. Diese Situation verstetigte sich im Jahr 2023, so dass auch in diesem Jahr das Beschwerdeaufkommen wesentlich geringer war.

Besonders im Fokus der Stadt Nürnberg war die Wöhrder Wiese. Hier war insbesondere eine Gruppe von Betäubungsmittelkonsumenten, die auch Handel betrieb, auffällig. Diese war an zwei verschiedenen Standorten regelmäßig anzutreffen. Durch das konsequente Einschreiten der Polizei, die hierfür eine besondere Einsatzgruppe bildete, konnte verhindert werden, dass sich die Strukturen verfestigten. Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität in diesem Bereich bleibt natürlich weiter im Fokus der polizeilichen Arbeit.

Abbildung 2

Für die alljährliche Feier der Abiturklassen der Fachoberschulen und Berufsoberschulen wurde dieses Jahr bereits im Vorfeld ein umfassendes Konzept ausgearbeitet, bei dem Schulamt, Direktorate, Schülermitverwaltungen, Ordnungsamt, SÖR, KoM und auch Ko- Mit einbezogen waren. Durch die konzertierte Aktion aller Beteiligten gelang es, die Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Vermüllung, durch Sensibilisierung der Feiernden, zusätzlichen Abfallbehältern mit zielgruppengerechten Bannern sowie einer „Schüler-Aufräum-Gruppe“ drastisch zu reduzieren.

Aufbauend auf den Erfahrungen des letzten Jahres soll dieses Konzept auch in Zukunft weiterverfolgt werden, wobei hier aktiv die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler eingefordert wird.

Nach wie vor stellen Einwegverpackungen und anderer Müll ein ganz besonderes Problem in den Grünanlagen und im Innenstadtbereich dar. SÖR erhöhte nicht nur – insbesondere zu besonderen Anlässen, wie z.B. dem Trempelmarkt - die Reinigungsfrequenz, sondern versuchte auch durch Aufstellen größerer Müllbehältnisse und Sammelstellen für Pizzakartons der Müllberge Herr zu werden, jedoch ohne einschneidenden Erfolg.

Ein ganz besonderes Problem stellen die „Hinterlassenschaften“ der Population an Kanadagänsen dar. Pro Tag scheidet eine Kanadagans ca. 1050 bis 1150 Gramm frischen Kot aus (lfl Bayern: Management von Wildgänsen in Bayern). Um dieser Menge gerecht zu werden und die Wiesen und Erholungsgebiete um den Wöhrder See und den nahegelegenen Gebieten für den Freizeittourismus nutzbar zu erhalten, setzt SÖR u.a. einen „Gänsekotsauger“ ein und reinigt den Sandstrand nahezu täglich auch von anderen Abfällen.

Um die Attraktivität dieses Naherholungsgebiets dauerhaft zu erhalten und weiterzu-

entwickeln, wurde das Projekt "Wöhrder Seewärts" ins Leben gerufen. Dabei handelt

es sich um ein Projekt der Evangelischen Hochschule Nürnberg, das aus Mitteln des

Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg fi-

nanziert und in Kooperation mit der Stadt Nürnberg durchgeführt wird. Im Rahmen des

Projekts "Wöhrder Seewärts" weisen verschiedene Postkarten- und Plakatmotive unter

anderem darauf hin, keine Abfälle liegenzulassen, Vögel nicht zu füttern, keinen Lärm

zu machen und Zigarettenkippen richtig zu entsorgen.

1.3. Spielhallen, Wettbüros, Geldspielgeräte in Gaststätten

Die Anzahl der Spielhallenstandorte im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den Jahren 2022 bis 2023 leicht von 86 auf 84 Spielhallenstandorte reduziert. Zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.11.2011 mit Einführung der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht für Spielhallen gab es in Nürnberg 103 Spielhallenstandorte. Seitdem ist nicht nur die Anzahl der Spielhallen gesunken, sondern auch kein neuer Spielhallenstandort hinzugekommen.

Die Anzahl an Wettvermittlungsstellen („Wettbüros“) steigt hingegen an. So verfügt das Stadtgebiet Nürnberg aktuell über 45 Wettvermittlungsstellen, die sich vor allem auf die Gebiete Plärrer / Innenstadt, Südstadt und Fürther Straße verteilen. Für die Erlaubniserteilung ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Abbildung 3

Abbildung 4

In den Gaststätten ist die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Vergleich zum Jahr 2022 unverändert: Aktuell werden in circa 500 Gaststätten Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben. Seit 2020 sind in Gaststätten nur noch zwei statt drei Geldspielgeräte zulässig. Während hiergegen Verstöße selten festzustellen sind, nehmen seitdem die Unterhaltungsspielgeräte (sogenannte „Fun-Gamer“) in Gaststätten zu, die nur zulässig sind, wenn nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können. Bei der großen Anzahl solcher Geräte besteht der Verdacht, dass an vielen Unterhaltungsspielgeräten doch Geld gewonnen werden kann oder Geldgewinne auf andere Weise ausbezahlt werden. Das Ordnungsamt hat bei der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration angeregt, Vollzugshinweise (insbesondere zur Zuständigkeit und zu zulässigen Maßnahmen) zum rechtssicheren Vorgehen gegen verdächtige Geräte zu erlassen.

Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Gaststätten durch, zum Teil auch mit Polizei und Finanzamt. Dabei wird auch überprüft, ob im Betrieb das bundesweite Spielersperrsystem OASIS funktionsfähig ist, und ob manipulierte Unterhaltungsspielgeräte eingesetzt werden. OASIS sieht vor, dass gesperrte Spieler bundesweit in keiner Spielhalle und keinem Wettbüro mehr dem Glücksspiel nachgehen dürfen.

1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Abbildung 5

Nach wie vor stellt exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einen der entscheidenden Faktoren für eine spürbare Einschränkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung dar. Darüber hinaus kann er aber auch zu einer gegebenenfalls erheblichen Störung der objektiven Sicherheit beitragen, wenn er mit Körperverletzungsdelikten, Ruhestörungen und anderen Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel Urinieren in der Öffentlichkeit, verbunden ist.

In Nürnberg gibt es eine aufgrund des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Alkoholverbotsverordnung der Stadt. Durch diese wird ein Alkoholkonsumverbot im Umgriff des Hauptbahnhofs, insbesondere der Königstorpassage ausgesprochen. Dieses wurde 2020 um vier Jahre verlängert und mit der Deutschen Bahn abgestimmt, die gleichzeitig ein Alkoholkonsumverbot via Hausrecht im Bahnhof erließ. Da das städtische Alkoholverbot bußgeldbewehrt ist, werden regelmäßig Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet. In der Regel werden Alkohol konsumierende Personen von der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte, die hierfür über eine besondere Einheit (BAO) verfügt, aber auch in Einzelfällen von der Bundespolizei angezeigt. Der Anteil der Wiederholungstäterinnen und -täter ist hierbei sehr hoch; es handelt sich um das in jedem größeren Bahnhof anzutreffende Trinker- und Obdachlosenmilieu. Im Jahr 2023 verzeichnet das Ordnungsamt 1.143 Vorgänge. Auf die Zahlen hierzu im Bericht des Rechtsamtes darf im Übrigen verwiesen werden. „Spitzenreiter“ ist dieses Jahr ein Obdachloser, für den im Jahr 2023 nicht weniger als 44 Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet werden mussten.

Die aktuelle Alkoholverbotsverordnung läuft zum Jahresende 2024 aus. Da die Alkoholverbotsverordnung aus rechtlichen Gründen eine maximale Laufzeit von vier Jahren hat, ist beabsichtigt, diese bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen im Jahr 2025 wieder neu zu erlassen.

1.5. Betteln

Jedes Jahr führt die Stadt Nürnberg auf Einladung des Ordnungsamtes einen „Bettel- Jour-Fixe“ zusammen mit der Polizei, dem ADN, dem Rechtsamt und dem Liegenschaftsamt durch. Dieser findet vor Beginn der „Bettelsaison“ statt. Hier werden neue Entwicklungen in der Szene besprochen, das vergangene Jahr reflektiert und die Vorgehensweisen abgestimmt. Das Treffen fand am 23.02.2023 statt.

Verfolgt wird in Nürnberg nur aggressives Betteln. Das sogenannte Demutsbetteln wird, solange es z.B. für die Fußgänger-Verkehrsströme nicht hinderlich ist, geduldet.

Abbildung 6

Festgestellt wurde beim Jour-fixe, dass aggressives Betteln weiterhin konsequent bekämpft werden muss und sich das eingeführte, zwischen Polizei und ADN abgestimmte, Verfahren sehr gut bewährt hat. Polizei und ADN vereinbarten im Nachgang ein weiteres Gespräch zur Feinabstimmung des Verfahrens. Nachdem dieses stattfand, kann die Aufklärungsarbeit der Polizei und des ADN in der bewährten Weise fortgesetzt werden. Beide Seiten loben die hervorragende Zusammenarbeit in diesem Bereich.

1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit

Auch im vergangenen Jahr hat sich das im Rahmen des SiSa vereinbarte Konzept zur Beurteilung und Räumung von Lagern grundsätzlich sehr gut bewährt. Dabei war es selbst in den Wintermonaten der zuständigen Stelle beim Sozialamt möglich, allen berechtigten Obdachlosen zumindest eine (Not-)Schlafstelle anzubieten. Auch Wohnungslosen mit Haustieren, in der Regel Hunde, konnte durch die Unterbringungsmöglichkeit für Hundehalterinnen und Hundehalter ein Unterkommen ermöglicht werden.

In den Wintermonaten wurde zunächst, wie in den Vorjahren, insbesondere das Lagern in der Königstorpassage geduldet. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg informiert die Betroffenen dabei regelmäßig über bestehende (Not-)Schlafplätze und Aufenthaltsmöglichkeiten und stellt ihr Informationsmaterial auch dem ADN und der Polizei zur Verfügung.

Besondere Probleme bereitete eine Gruppe von Obdachlosen, die am Eingang der früheren Galeria Kaufhof ihr Lager aufgeschlagen hatte. Dieses war nicht nur völlig verwahrlost, es wurde auch – trotz des Angebots der kostenlosen Toilettennutzung im Hauptbahnhof – unter anderem neben dem Container der Sparkasse regelmäßig die Notdurft verrichtet. Nachdem das Verhalten der Betroffenen nicht mehr tolerabel war und verschiedene Angebote zur Hilfestellung und / oder Unterbringung nicht angenommen wurden, wurden sie zur Räumung aufgefordert. Da der Ort jedoch ein lukrativer Bettelort ist, kehrten sie schon nach kurzer Zeit an diesen zurück.

Einer Aufforderung an die Eigentümer des Gebäudes, dies zu unterbinden, wurde nicht Folge geleistet. Um die anhaltende widerrechtliche Nutzung zu unterbinden und Gefahren abzuwehren, hat die Stadt Nürnberg nach mehrfacher Aufforderung zur Räumung und Reinigung den Auftrag gegeben, in einem ersten Schritt die Eingänge durch einen Bauzaun abzuriegeln. Die Kosten hierfür werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Zugänge zu bestehenden Läden bleiben dabei frei. Es wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob ein Holzzaun errichtet werden kann, dessen Außenflächen künstlerisch gestaltet werden.

Da sich parallel hierzu auch die Regelverstöße in der Königstorpassage häuften, ging die Polizei dazu über, bei etwas wärmerer Witterung auch dort Lager grundsätzlich zu räumen und tagsüber den Aufenthalt bei sozial adäquatem Verhalten zu dulden.

Abbildung 7

Der Stadt ist es wichtig, dass obdachlose Menschen auch in der kalten Jahreszeit gut versorgt sind. Das Sozialamt der Stadt Nürnberg hat gemeinsam mit Partnerorganisationen ein breites Angebotsspektrum geschaffen: Tagsüber gibt es Möglichkeiten, warm zu essen, zu duschen, Wäsche zu waschen, Beratungsangebote wahrzunehmen und sich in Notfällen medizinisch behandeln zu lassen – auch ohne Versicherungsschutz. Für die Nächte stehen verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die infrage kommenden Personen werden sowohl von den Sozialdiensten als auch der Polizei und dem ADN über das bestehende Angebot informiert, wollen dieses aber aus verschiedenen Gründen nicht immer in Anspruch nehmen.

1.7. Vermüllung

Auch im Jahr 2023 war die Vermüllung des öffentlichen Raums ein großes Problem, das seitens der Fachdienststellen SÖR und ASN nur unter stärksten Anstrengungen zu bewältigen war:

Abbildung 8

Vor allem fiel die Ablagerung von Sperrmüll an Glascontainern als extrem störend auf. Zwischenzeitlich wird sogar vermutet, dass in Einzelfällen Sperrmüll an Glascontainern abgelagert wird und im Anschluss der Mängelmelder des SÖR kontaktiert und die Abholung des Mülls eingefordert wird. Sogar auf Privatflächen wurde – wie in einem Beispiel in St. Leonhard – eine extreme Vermüllung festgestellt, so dass hier UwA wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz gegen die Eigentümer vorgehen musste.

Insgesamt sind die gesammelten Müllmengen erschreckend hoch: Waren es im Jahr 2019 noch 6.600 t, so wuchs diese Menge im Jahr 2020 auf 6.627 t an. Im Jahr 2021 stieg das Müllaufkommen nochmals massiv auf 7.445 t. 2022 setzte sich dieser Trend fort und erreichte den vorläufigen Höchststand mit 7.857 t. 2023 gingen die Müllmengen zwar marginal zurück, bewegen sich aber nach den deutlichen Zunahmen der Vorjahre weiter auf sehr hohem Niveau bei 7.531 t. Die leichte Reduzierung hängt augenscheinlich mit dem relativ milden Winter zusammen. SÖR musste weniger Granulat auf den Gehwegen ausbringen und daher war auch eine geringere Entsorgungsmenge zu verzeichnen. Die Anteile des Verpackungs- und Kunststoffmülls und der Einmal-Verpackungen / To-Go machen weiterhin einen großen Anteil aus.

1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum

Auch im Jahr 2023 war dieses Aufgabenfeld fester Bestandteil des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit in seinen monatlichen Sitzungen.

Deshalb nehmen am Arbeitskreis auch Vertreterinnen und Vertreter von Ref. V / SHA sowie die Suchtbeauftragte teil. Bei Bedarf wird auch die Expertise von Außenstehenden, wie z.B. der MUDRA abgefragt.

Nachgewiesenermaßen hat die öffentliche Wahrnehmung von Drogenkonsum, - Handel und vor allem das Hinterlassen von (gebrauchten) Drogenutensilien, einen massiven Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Handel mit Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, weshalb zunächst die Polizei und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft zuständigkeitshalber tätig werden.

Abbildung 9

Im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit werden nicht nur die bekannten Drogenkonsumplätze regelmäßig behandelt, sondern auch aufgrund besonderer Beschwerdelagen oder Beobachtungen neue Plätze definiert. Hier werden dann gegebenenfalls repressive, infrastrukturelle und präventive Maßnahmen abgestimmt und vereinbart.

SHA berichtete zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 11.05.2023 über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Nürnberger Drogenhilfesystem, insbesondere über die Angebote der verschiedenen Hilfseinrichtungen in diesem Bereich.

Bewährt hat sich das Angebot von Safer-Use-Automaten, die der Gesundheitsvorsorge dienen und von Spritzenauffangbehältern, die zumindest teilweise die Vermüllung mit Drogenutensilien reduzieren.

Im Rahmen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit wurde ebenfalls vereinbart, dass SÖR bei künftigen Toilettenplanungen die Suchtbeauftragte involviert, damit in den Toiletten keine prädestinierten Versteckmöglichkeiten für Drogen „eingeplant“ werden.

1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene

Waren bis vor wenigen Jahren noch Tuning-Treffen mit zum Teil mehreren hundert Fahrzeugen szenerelevant, kann heute festgestellt werden, dass diese Szene sich „normalisiert“ hat. Soweit Treffen stattfinden, sind diese in Nürnberg auf wenige Fahrzeuge beschränkt und es finden weder Beschleunigungsrennen noch ansonsten waghalsige Fahrmanöver statt.

Anders verhält es sich bei der Poserszene. Autoposer fahren in der Regel hochpreisige Fahrzeuge mit hoher Motorleistung, die – wenn überhaupt – lediglich hinsichtlich der Auspuffanlagen technisch verändert sind. In vielen Fällen ist aber eine derartige Veränderung nicht einmal notwendig, weil sogenannte Klappenauspuffanlagen entweder serienmäßig verbaut sind oder deren Nachrüstung zulässig ist. Mit diesen Fahrzeugen werden dann, wo immer entsprechendes Publikum bereitsteht, Flanierfahrten vor dem Publikum vorgenommen. Oft werden auch mit durchdrehenden Rädern Kreise (Donuts) gedreht, um die Aufmerksamkeit und Bewunderung des Publikums zu erreichen.

Einer der bevorzugtesten Orte hierfür war die „Steintribüne“, weil diese im Sommer regelmäßig von Partypublikum bevölkert wird. Aber auch bei kalter Witterung finden vereinzelt „Vorführungen“ statt:

So stellte die Polizei im Dezember 2023 fest, dass die vereiste Parkfläche am Zeppelinfeld befahren wurde. Aufgrund der Witterungsverhältnisse verlor ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr auf eine mit angereiste Personengruppe zu und kollidierte sowohl mit den Personen, als auch mit ihren Fahrzeugen. Einer der Beteiligten wurde dabei schwer verletzt (Beckenfraktur). Bei den Fahrzeugen handelte es sich um hochmotorisierte Fahrzeuge von Premiumherstellern.

Stadtintern wird auch im Hinblick auf die neue Nutzung des Geländes diskutiert, welche baulichen Maßnahmen möglich und nötig sind, um die Nutzung des Geländes interessierten Touristen, die häufig mit dem Bus anreisen, problemlos zu ermöglichen und gleichzeitig die Poserszene zu vergrämen.

1.10. Graffiti

Schmierereien im öffentlichen Raum werden nur dann entfernt, wenn sie rassistische oder politische Aussagen beinhalten. Bei Privatgebäuden obliegt es der / dem jeweiligen Verfügungsberechtigten, für die Entfernung von Schmierereien zu sorgen. Besonders auffällig waren mehrere Hakenkreuzschmierereien an der historisch sowieso schwer vorbelasteten Steintribüne. In solchen Fällen versucht die Stadtverwaltung, die Schmierereien noch am gleichen Tag zu entfernen. Bei derartig strafbewehrten Graffiti reicht es nach Rücksprache mit der Einsatzleitung der Polizei in der Regel aus, wenn die Taten fotografisch dokumentiert werden, um eine unnötige Verzögerung bei der Entfernung zu vermeiden, falls zum Beispiel ein Abdecken nicht möglich ist.

Abbildung 10

2. Runde Tische

OA betrieb – wie im Vorjahr auch – mehrere Runde Tische, die aufgrund einer erheblichen örtlichen Beschwerdelage eingerichtet wurden. Diese beschränkten sich jeweils auf eng umgrenzte Gebiete, wobei zum Beispiel am Aufseßplatz die Gebietskulisse der Beschwerdelage angepasst und der Runde Tisch um den Kopernikusplatz erweitert

wurde. Beteiligt werden an den Runden Tischen normalerweise neben den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die Bürgervereine, sowie betroffene Organisationen und Dienststellen. Zunächst wird versucht, ein gemeinsames und von allen Beteiligten anerkanntes Lagebild zu erstellen und dann, von diesem ausgehend, einzelne Lösungsschritte festzusetzen sowie deren Umsetzung zu evaluieren. Bezeichnend für fast alle „Problemorte“ ist, dass es sich nicht um statische Problemlagen handelt, sondern sich im Laufe der Zeit neue Probleme herauskristallisieren, die an die Zusammensetzung der Runden Tische auch neue Anforderungen stellen und das Tätigwerden von Dienststellen erfordern, die bislang nicht eingebunden waren. Bei dem Zeitraum, über den die Runden Tische betrieben werden, spielt diese Dynamik eine erhebliche Rolle. Außerdem kann es sein, dass Reaktionen mit einer gewissen Zeitverzögerung erfolgen, da erst intern Zuständigkeiten und Prozessabläufe geklärt werden müssen. Dies ist beispielsweise dann erheblich, wenn ein Gebiet, für das ein Runder Tisch betrieben wird, den Status „Stadterneuerungsgebiet“ verliert, weil dann ein Teil des vorhandenen Netzwerks wegbricht und neue Kontakte geknüpft werden müssen. Ebenso verhält es sich, wenn das Quartiersmanagement neu vergeben wird und dann der gegenseitige Wissensstand synchronisiert werden muss.

2.1 Königstorpassage

Der Hauptbahnhof mit der Königstorpassage („Köpa“) ist eine der am stärksten frequentierten und belebtesten Örtlichkeiten in Nürnberg – mit durchschnittlich circa 150.000 Reisenden pro Tag alleine am Hauptbahnhof. Wie in vielen anderen Großstädten im Bundesgebiet bildet er damit einen Anziehungspunkt u.a. für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diesen Raum als sozialen Bezugspunkt und damit auch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nutzen. Zugleich ist der Hauptbahnhof gemeinsam mit dem U-Bahn-Verteilergeschoss und den Einkaufsläden in der als öffentlichen Weg gewidmeten Königstorpassage eine zentrale Örtlichkeit, die aus Sicht von gerade obdachlosen Personen eine geeignete Einnahmequelle generiert. Von Passanten werden diese Gruppierungen mit ihren negativen Begleiterscheinungen oftmals mit Unbehagen beobachtet und als belästigend empfunden. Insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum, der Geruch von Kot und Urin sowie lärmendes Verhalten und Betteln irritiert die meisten Menschen erheblich in ihrer eigenen Nutzung des Hauptbahnhofs als Pendler oder Kundschaft der dort ansässigen Betriebe. Eine räumliche Entzerrung der zahlreichen Nutzergruppen, die sich am Hauptbahnhof aufhalten oder diesen zumindest vorübergehend frequentieren, ist auf Grund der baulichen Gegebenheiten und vorhandenen Architektur praktisch nicht möglich.

Ursprünglich war die Königstorpassage der erste Bereich, für den OA 2015 einen fortlaufenden Runden Tisch einrichtete. Dort wurden wegen der Komplexität der Aufgabenstellungen drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich mit den Problemfeldern „Infrastruktur“, „Prävention“ und „Repression“ befassten. In der Folgezeit entspannte sich die Situation auf ein erträgliches Maß, der Bereich wurde aber weiterhin im Rahmen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit monatlich gemeinsam bewertet.

Die aktuelle Situation am Hauptbahnhof machte eine Reaktivierung des Runden Tisches sowie dessen Unterarbeitsgruppen ab Ende 2023 erforderlich (zu den Straftaten nimmt der Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken Stellung, ergänzend hierzu kann die Bundespolizei mündlich Auskunft geben):

Prävention

Insbesondere das Auftreten und Verhalten einer Gruppe von Obdachlosen aus dem osteuropäischen Raum, die im Bereich der Königstorpassage lagern und nächtigen, führte zu einem sprunghaften Anstieg von Beschwerden aus der Bevölkerung sowie des dort ansässigen Einzelhandels. Es handelt sich dabei zum großen Teil um Personen, die sich im Bereich des leer stehenden ehemaligen Galeria Kaufhof dauerhaft aufhielten, bereits dort durch eine starke Verwahrlosung auffielen und sich mittlerweile hin zum Treppenaufgang zum Künstlerhaus rechts des Ausgangs der Königstorpassage niedergelassen haben. In diesem Bereich befinden sich nicht nur Technikräume der VAG, sondern vor allem auch die Sozialräume der Mitarbeitenden der umliegenden Ladengeschäfte. Diese waren auf Grund der dort lagernden Personen, deren teils aggressiven Verhaltens, der Verschmutzung und des strengen Geruchs von Kot und Urin im Durchgang praktisch nicht mehr nutzbar. Dies führte zu einer massiven Verunsicherung der meisten anderen Nutzergruppen und damit zu einer deutlichen Beeinträchtigung deren Sicherheitsgefühls.

Maßnahmen wie die Schaffung eines kostenlosen Zugangs zur Toilettenanlage der Köpa während der Betriebszeiten (finanziert durch SHA) oder die ebenfalls von dort initiierte Sauberkeitskampagne „Bleib sauber“ konnten diese Gruppen nicht erreichen und zu einer Verbesserung der Situation beitragen.

Zur Gruppe selber: die Personen sind den dort agierenden Streetwork-Organisationen selbstverständlich bekannt und werden von diesen regelmäßig aufgesucht. Bei sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand der Personen wird der Rettungswagen gerufen. Sobald eine Behandlung erfolgt ist (ggf. auch stationär), kehren die behandelten Personen wieder vor Ort zurück und befinden sich innerhalb kürzester Zeit wieder in einem bedenklichen Zustand. Die Gruppenmitglieder sind insgesamt stark verwahrlost und befinden sich in einem insgesamt desolaten Gesamtzustand und sind wohl auch auf Grund der vorhandenen Suchtthematik nicht (mehr) willens oder überhaupt in der Lage, die Angebote der Notschlafstellen oder sonstige Hilfestellung anzunehmen; letztlich können sie von den Streetworkern auf Gesprächsebene nicht mehr erreicht werden. In der Regel haben die betroffenen Personen keinen (Sozial-)Leistungsanspruch. Letztlich käme das in Nürnberg vorhandene Angebot an Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis auch an seine Grenzen: die Einrichtung wäscht und kleidet die Personen neu ein; dies kann aber nicht jederzeit und in dieser Intensität geleistet werden, da es sich hierbei faktisch um Pflegefälle handelt, die auf Grund ihrer multiplen und teils schweren Vor- und Suchterkrankungen eher für eine Art „Obdachlosenhospiz“ geeignet wären.

Allen Beteiligten der Runden Tische ist bewusst, dass jegliche Räumung der Lager zu einer abermaligen Verdrängung führen und damit nicht zu einer nachhaltigen Befriedung beitragen wird. Auch polizeilichen Platzverweise, ausgesprochen durch die BAO (Besondere Aufbauorganisation der PI Mitte für Umfeld Hauptbahnhof), zeigen nur kurzfristige Wirkung. Letztlich geht es um die Frage, wie und wohin man diese Personengruppe verweist, um ihnen einerseits einen geschützten Raum anzubieten, andererseits aber die von ihnen ausgehenden Störungen für den Großteil der anderen Nutzer weniger wahrnehmbar zu machen.

Aus diesem Grund schlägt Ref. V/SHA vor, für diese spezielle Zielgruppe einen Aufenthaltsraum als Basisangebot in unmittelbarer Nähe zu schaffen: es könnte für einen Testzeitraum (z.B. 3 Monate) versucht werden, einen Platz zu finden, an dem sich die

Gruppe aufhalten kann, der bessere Bedingungen bietet und ggfs. für Passanten weniger beeinträchtigend ist. Gedanklich kämen verschiedene Varianten in Betracht. Vorstellbar wäre bspw. das Angebot eines einfachen Schlaflagers für die Nachtstunden (z.B. 21 – 9 Uhr) mit Zugang zu einer Toilette. Die Personen wären somit geschützter untergebracht und das Problem mit Wildurinieren / -koten weniger ausgeprägt. Hierzu gibt es bereits erste verwaltungsinterne konzeptionelle Überlegungen von Ref. V.

Repression

Ergänzend hierzu sind aber auch weitergehende repressive Maßnahmen erforderlich:

Betretungsverbote für Störer, die beharrlich gegen Nutzungsregeln verstoßen und/oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bahnhofsumgriff begehen, werden auf Antrag oder in Abstimmung mit der Polizei erlassen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt sechs Betretungsverbote für die Königstorpassage ausgesprochen. Diese geben der Polizei die Möglichkeit, im Falle eines Verstoßes sofort einen Platzverweis auszusprechen und im weiteren Verlauf Zwangsgeld fällig zu stellen.

Daneben wurden insgesamt 957 Bußgelder vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg wegen Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg verhängt. In vielen Fällen sind dabei die Betroffenen Mehrfachtäter / -innen und in den meisten Fällen dem Trinker- / Drogen- / Wohnungslosenmilieu zuzuordnen. Sowohl Zwangsgelder als auch Bußgelder setzen jedoch eine Zahlungsfähigkeit voraus, die nicht bei allen Betroffenen gegeben ist. Das Verhängen von Ersatzzwanghaft im Verwaltungszwang- bzw. Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgesprochen und zeigt auch dann nur begrenzt Wirkung.

Erstmalig vereinbart wurde 2023/24 zwischen der Polizei und der Ausländerbehörde (MI) die Überprüfung des Entzugs der Freizügigkeit gegenüber besonders renitent auftretenden, osteuropäischen Obdachlosen, die dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme der Ausländerbehörde ermöglicht die Begründung einer Ausreisepflicht von dem Grunde nach freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (in der Regel begangene Straftaten). Hierbei werden aktuell die Daten sowie die aktuelle Gesamtsituation der jeweils betroffenen Personen abgeglichen, um im Einzelfall eine entsprechende Entscheidung zu begründen.

Darüber hinaus prüft der Runde Tisch aktuell die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes, der für die Einzelhändler als deren „verlängerter Türsteher“ fungiert und dauerhaft vor Ort präsent ist und bei einer etwaigen Eskalation die Polizei hinzuruft.

Im Hauptbahnhof selber erhöht die Bundespolizei ihre Präsenz in den Schwerpunktzeiten (vor allem in den Nachtstunden an den Wochenenden und vor Feiertagen), auch durch externe Unterstützungskräfte. Maßnahmen werden gemeinsam mit der Landespolizei, dem Hauptzollamt Nürnberg und der DB Sicherheit vereinbart und getroffen, mittlerweile ist die Bundespolizei auch regelmäßiger Partner des AK SiSa, um das Lagebild zu vervollständigen.

Die Bundespolizei hat zur Verhinderung von Straftaten auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof verbieten – diese Verbote galten für die

Wochenenden 30.06. – 03.07.2023 sowie 22.03. – 24.03.2024). Damit sollten Gewalttaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Infrastruktur

Abbildung 11

Um die Situation hinsichtlich der Sauberkeit zu entspannen, wurde in einer Kooperation zwischen SÖR und SHA festgelegt, dass Obdachlose die Bezahltoiletten kostenlos nutzen dürfen. Auf eine aufwändige Lösung wie in anderen Städten, in denen z.B. Jetons an Obdachlose verteilt werden, wurde hier schon aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Nach anfänglich verhaltener Resonanz hat sich das Angebot zwischenzeitlich herumgesprochen und wird zumindest von einem Teil des Obdachlosenmilieus gut angenommen.

Zum stark genutzten sowie verschmutzten Bereich des Aufgangs zum Künstlerhaus prüft SÖR aktuell eine Entwidmung der Fläche, um diese damit dem öffentlichen Gemeingebrauch zu entziehen. Im Anschluss wäre ein Verschließen des Durchgangs mittels eines massiven Tores oder auch eine weitere Nutzung als Verkaufsfläche denkbar.

Bereits von SÖR in die Wege geleitet wurde die dortige Nachbesserung und Reparatur der vorhandenen Beleuchtung durch Installation von helleren und vandalismussicheren Leuchtmitteln. Um den Bereich von Urin- und Kotgeruch zu befreien, reinigt SÖR dreimal die Woche nass (bei wärmerer Witterung).

Zur Steigerung der Sicherheit im Ausgangsbereich werden zu den bereits vorhandenen 27 Kameras in der unmittelbaren Umgebung des Hauptbahnhofs aktuell zwei weitere installiert, um diesen Zugang besser abdecken zu können und so gezielt Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Im Hauptbahnhof selbst sind 193 Überwachungskameras laut Bundespolizei im Einsatz, an deren Ausbau DB AG und Bundespolizei zusammenwirken.

Ein weiterer Punkt, der im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder für Ärger sorgte, war das kontinuierliche Zerstören und Öffnen des Tores in der Königstorpassage zum sogenannten „Trinkerbalkon“. Das Tor wurde zwar mehrfach repariert, fiel aber jeweils nach kürzester Zeit wieder dem Vandalismus zum Opfer.

Inzwischen ist die Elektrik des Tores zurückgebaut worden. Sowohl der dauerhafte Unterhalt als auch die fortlaufenden Reparaturen sind für die VAG als Unterhaltspflichtige nicht mehr darstellbar.

Es besteht jedoch Einigkeit, dass eine sichtbare und funktionsfähige Absperrung zum Balkon zum subjektiven Sicherheitsgefühl positiv beitragen würde, um Treffen von größeren Gruppen an dieser Stelle zu unterbinden. Dies ist nach wie vor bei günstiger Witterung der Fall.

Ein vollständiges Verschließen des Tores wäre nur denkbar, wenn es nicht zur Entfluchtung notwendig ist. Aktuell wird dies durch ein von UB in Auftrag gegebenes Brandschutzgutachten geprüft.

Im Hinblick auf die Urbane Gartenschau wird die Nutzung des Stadtgrabens im Rahmen der Erarbeitung des Ausstellungskonzepts mit allen Beteiligten auf den Weg gebracht. Klar ist, dass der Stadtgraben von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen genutzt wird und auch nach dessen Auswertung niemanden ausgrenzen darf.

Fazit

Gesellschaftliche Entwicklungen werden im öffentlichen Raum schnell sichtbar, das gilt für die Hauptbahnhöfe als zentrale und hochfrequentierte Bereiche in besonderem Maße. Der Hauptbahnhof Nürnberg mit seinen umliegenden Bereichen wird immer im Blickpunkt bleiben müssen und das Lagebild dynamisch fortentwickelt werden. Nur mit einem Bündel an Maßnahmen kann dafür gesorgt werden, das subjektive Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten wieder zu steigern und die objektive Sicherheit zu verbessern.

2.2 Aufseßplatz

Ursprünglich führte eine ausufernde Trinkerszene sowie Spritzenfunde in der öffentlichen Toilette zu massiven Anwohnerbeschwerden, so dass im Jahr 2015 der Runde Tisch Aufseßplatz durch das Ordnungsamt initiiert wurde.

Die immer noch bestehende Großbaustelle hat die Lage auf dem Platz grundlegend verändert. Durch den Nutzraumverlust haben die verschiedenen Nutzergruppen weniger Platz, um sich zu verteilen und fallen so wesentlich stärker auf, was wiederum zu einem verringerten Sicherheitsempfinden bei der Anwohnerschaft führt. Gleichzeitig verstärkt sich aufgrund des engeren Raumes die Lärmbelästigung. Auch von der Großbaustelle geht entsprechender Lärm aus, den der spärliche Baumbewuchs nicht mildert.

Im vergangenen Jahr fanden zwei Runde Tische statt. Insgesamt hat sich die Beschwerdelage grundlegend verändert:

Zum einen bestehen Anwohnerbeschwerden jetzt am Kopernikusplatz. Zwar konnte das Überfahren des Platzes als Abkürzung zwischen Humboldt- und Wölckernstraße durch das Setzen von Sperrpfosten abgestellt werden, jedoch findet nach wie vor „wildes Parken“ auf dem Platz, vor allem an Wochenenden, statt, trotz des Kontrolldrucks durch den ZV KVÜ und die Polizei.

Auch auf dem Aufseßplatz wurde eine Durchfahrtssperre analog Kopernikusplatz diskutiert. Dieser Ansatz wird aber nicht weiterverfolgt, weil die Polizei im Einsatzfall eine ungehinderte Durchfahrt benötigt.

Am Aufseßplatz trat kurzzeitig eine Gruppe aggressiver Osteuropäer auf, die auch untereinander gewalttätig wurden.

Auf beiden Plätzen wurde ein starker Rattenbefall festgestellt. Dies hatte eine Besprechung mit Gh, SUN, SÖR und der Fachfirma zur Folge, bei der die einzelnen Aktionen aufeinander abgestimmt wurden. Insgesamt musste der Spielplatz auf dem Platz mehrmals kurzzeitig geschlossen werden.

Durch den Baubeginn für den begehbaren Brunnen wurde der Platz noch weiter durch Bauzäune verkleinert, was zu einer weiteren Konzentration und damit auch Sichtbarkeit der Problemklientel führt.

Abbildung 12

Nach wie vor bleibt abzuwarten, wie der Neubau das Umfeld am Platz verändert und inwiefern hier auch die Platzumgestaltung beitragen wird. Dies lässt sich angesichts der zurzeit vorhandenen Großbaustelle nur sehr schwer abschätzen.

2.3 Jamnitzerplatz

Im Jahr 2023 fanden insgesamt drei Runde Tische statt.

Die Kriminalitätsbelastung auf dem Platz war zwar nicht auffallend hoch, dieser liegt aber seitens der Polizei immer noch verstärkt im Fokus der Überwachung.

Seit der Umgestaltung wird der Platz sehr gut angenommen. Gerade für Kinder und auch Kindergärten stellen die Spielmöglichkeiten eine willkommene Abwechslung im Viertel dar. Durch die Attraktivität des Platzes stieg der Nutzungsdruck – so das Empfinden der Umwohnenden – enorm an.

Abbildung 13

Durch eine weitere Intensivierung der Platznutzung besteht die Möglichkeit, dass Störergruppen als solche nicht mehr so intensiv wahrgenommen werden. Hierzu beigetragen haben sicherlich die Open Air Galerie / die 14. Gostenhofer Galerietage, die auf dem Platz stattfanden und sehr erfolgreich verliefen. Die Anrainer wurden hierdurch ermuntert, selbst eine weitere Bespielung des Platzes zu planen und umzusetzen um dadurch auch die Identifikation mit dem Platz wieder herzustellen beziehungsweise zu verstärken.

Ein weiterer Ausfluss aus den Runden Tischen war die Vermittlung zu einem Gespräch der Bürgervereinsvorsitzenden aus Gostenhof und einem benachbarten Stadtteil, wo ein künftiges Weitertragen von Veranstaltungsangeboten in den jeweils benachbarten Stadtteil besprochen wurde.

Auch fand ein Sicherheitsgespräch statt, bei dem alle Sicherheitsakteure ihre Tätigkeiten am und um den Platz vorstellten und - soweit möglich – für die Zukunft koordinierten. Der Platz wird regelmäßig von der Polizei, dem ADN, der NOA-Parkaufsicht und einem privaten Sicherheitsunternehmen (während der Sommermonate) bestreift.

2.4 St. Leonhard

Im Jahr 2023 fanden zwei Runde Tische sowie ein Gespräch mit zwei Anwohnenden statt. Die im Rahmen des Anwohnergesprächs gewonnenen Erkenntnisse wurden an die Polizei weitergegeben.

Die bei den Runden Tischen angesprochenen Themen und die Lösungsansätze konnten in der Folgezeit nicht alle umgesetzt werden. Immerhin konnte aber das Verfahren zur Errichtung eines Pop-Up-Parks soweit fortgeführt werden, dass LA die Sondernutzungserlaubnis erteilen konnte. Die technische Umsetzung wird dann im Jahr 2024 stattfinden.

Weiterhin bleibt das Parken in der Fußgängerzone ein großes Ärgernis.

Besonders die Veranstaltung „Runder Tisch“ am 13.09.2023 war sehr gut besucht. Hier konnten viele Problempunkte angesprochen werden, so auch die Vorgehensweise bei Parkverstößen. Im Rahmen dieser Veranstaltung sicherte der Vertreter des Integrationsrats zu, in der nächsten Sitzung des Rates einen Vorschlag zu einem Sommerfest einzubringen. Ziel war es, die verschiedenen Nutzergruppen der Straße zusammen zu bringen. Hierzu wollte sich der Vertreter des Integrationsrats bilateral mit dem Bürgerverein austauschen.

Ein von den Künstlerinnen des forum007 eingebrachter und umgesetzter Vorschlag, Informationstafeln aufzuhängen, führte zwar durchaus zu einer optischen Aufwertung des Straßenabschnitts, jedoch wurden die ausgehängten Informationen u.a. des Bürgervereins binnen kürzester Zeit von den Tafeln entfernt.

Abbildung 14

Insgesamt ist die Beschwerdelage auch hier stets veränderlich, so dass bei jedem neuen Runden Tisch zunächst ein aktualisiertes Lagebild erstellt werden muss.

2.5 Norikusbucht

Das im November 2021 gestartete Projekt „Wöhrder Seewärts“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, finanziert durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, dem die Stadt Nürnberg als Kooperationspartnerin beigetreten ist, wurde auch im Jahr 2023 fortgeführt.

Da es grundsätzlich Ziel des Projektes ist, nicht nur die verschiedenen Nutzendengruppen der Anlage zu identifizieren, sondern auch Lösungsansätze für Nutzungskonflikte zu finden, die auch auf andere Konfliktsituationen übertragen werden können, fand eine Vernetzung des Projekts mit dem städtischen KoMit statt, da letztendlich beide das gleiche übergeordnete Ziel verfolgen. Hier können unter Umständen Synergieeffekte genutzt werden und aus den Erfahrungen der Kooperationspartner wichtige Erkenntnisse für das jeweils eigene Projekt abgeleitet werden. Auf den Bericht von KoMit in diesem Sicherheitsbericht wird insofern verwiesen.

Während des Berichtzeitraums wurde leider die inklusive Gaststätte „Strandgut“ geschlossen. Hiermit entfällt ein wichtiger Player, der nicht nur auf der dem „Norikus“ gegenüber gelegenen Seeseite einen Versammlungsort unter Kontrolle des Personals bot; es entfallen auch die für jedermann nutzbaren Toiletten, da diese wegen der fehlenden Aufsicht mit dem „Strandgut“ geschlossen wurden. 2024 wird ein neuer Pächter in das Gebäude einziehen.

Seitens der Evangelischen Hochschule wurde auch 2023 ein neues Projekt „Gewaltfreie Kommunikation (GfK)“ eingebracht. Hier sollen vor Saisonbeginn 2024 die Sicherheitsakteure vor Ort (private Security etc.) in GfK geschult werden. Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit bereits einmal statt und wurde von den betroffenen Securitymitarbeitenden äußerst positiv bewertet.

2.6 Melanchthonplatz

Das Kooperationsprojekt der TH Nürnberg, der Gemeinwesenarbeit und des OA konnte im Jahr 2023 fortgeführt werden. 2022 konnten seitens der TH mehrere Studentinnen gewonnen werden, die in den Sommermonaten den Platz frequentierten, ein umfassendes Lagebild erstellten und zu den einzelnen Nutzergruppen Kontakt aufnahmen und auch deren Wünsche und Bedürfnisse abfragten. Im Jahr 2023 konnte eine neue Studierendengruppe die Arbeit des Jahres 2022 fortführen und den Kontakt zu insbesondere der als „Wohnzimmergruppe“ titulierten Personengruppe vertiefen.

Abbildung 15

Um die Identifikation dieser Gruppe mit ihrem Platz zu steigern, wurde ein etwas verwahrlostes Hochbeet vom SÖR geräumt und dann in zwei Pflanzaktionen zusammen mit Mitgliedern der Wohnzimmergruppe neu bepflanzt.

Zwischenzeitlich sammeln deren Mitglieder auch Kronkorken und geben diese zum Recycling ab.

Eine spürbare Entlastung der Situation brachte das Aufstellen einer Dixi-Toilette. Diese wurde zwar zunächst recht verschmutzt, weil sie offenbar auch von anderen Personen genutzt wurde; durch Umsetzen hinter das Trafo-Häuschen hat sich die Situation jedoch massiv gebessert, so dass die Toilette jetzt regelmäßig von den Mitgliedern der Wohnzimmergruppe frequentiert wird.

Es fand auch eine Kontaktaufnahme zu anderen sozialen Einrichtungen im Viertel statt. Hieraus ergab sich unter anderem, dass der Platz im kommenden Jahr von der Komm- VorZone bespielt werden soll. Außerdem sind weitere „Teambildungsmaßnahmen“, die die verschiedenen Nutzergruppen einander näherbringen sollen, geplant (gemeinsame Malaktion mit Kindern / Eltern).

Der große Unterschied zu anderen Plätzen besteht hier darin, dass die Nutzergruppen hier sehr statisch auftreten, d.h. die Platzsituation ist nicht ständigen Änderungen unterworfen.

2.7 Hohe Marter

Im Laufe des Jahres 2022 entwickelte sich hinsichtlich der Grünanlage Hohe Marter eine stetig wachsende Beschwerdesituation. Zur Erstellung eines einheitlichen Lagebildes initiierte OA am 23.11.2022 zusammen mit zahlreichen Anrainerinnen und Anrainern der Grünanlage und der Polizei sowie SÖR einen Gesprächsabend in der Aula des Berufsschulzentrums der B10. Dort wurden zunächst die Beschwerdepunkte gesammelt. Diese wurden dann von den Fachdienststellen bewertet und abgearbeitet. Im Juni 2023 wurde ein erneutes Treffen durchgeführt. Hier erfolgte eine erste Evaluation der seitens der Dienststellen getroffenen beziehungsweise durchgeführten oder auch abgeschlossenen Maßnahmen und auch das Lagebild wurde aktualisiert.

Seitens der Polizei wurde die Anlage zum gefährlichen Ort im Sinne des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) erklärt. Nachdem die Hauptstörer durch die Polizei identifiziert wurden, wurden seitens OA vier Betretungsverbote gegen diese ausgesprochen. Unter anderem hat die Polizei damit die Möglichkeit, auch ohne besondere Vorkommnisse direkt einen Platzverweis auszusprechen, wenn die Betroffenen vor Ort angetroffen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind die Betretungsverbote auf die Dauer eines Jahres befristet.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Insbesondere wird im Rahmen des Umbaus ein Teil der Anlage überdacht. Ob und wie sich dies auf die Nutzung auswirkt, wird sich zeigen. Gegebenenfalls muss dann nachgesteuert werden. Sollte dies erforderlich werden, wird im kommenden Jahr ein erneuter Runder Tisch abgehalten.

3. Sonstiges

3.1 Jubiläum 25 Jahre Sicherheitspakt

Mit einem Festakt im Historischen Rathaussaal feierten die Partner des Sicherheits-

pakts am Freitag, den 26. Mai 2023, dessen 25-jähriges Bestehen. Dieser war und ist

eine Besonderheit in deutschen Kommunen. Die Stadt Nürnberg, das Polizeipräsidium

Mittelfranken und die Staatsanwaltschaft Nürnberg / Fürth schlossen damals den „Si-

cherheitspakt für die Stadt Nürnberg – Partner für die öffentliche Sicherheit und Ord-

nung“.

Oberbürgermeister Marcus König würdigte das Jubiläum: „Die Stadt Nürnberg hat vor

25 Jahren zusammen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft einen beispielhaften

Weg der Kooperation für ein friedliches Zusammenleben in der Stadt und mehr Le-

bensqualität eingeschlagen. Diese Partnerschaft für Sicherheit und Ordnung aus dem

Jahr 1998 trägt bis heute und ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das ist keineswegs selbstverständlich.“

Der Sicherheitspakt wurde am 26. Mai 1998 von Johann Pribil, Leiter der ehemaligen

Polizeidirektion Nürnberg (1992-1997), Hermann Müller (1997-2003) und Gerhard

Schlögel (2003-2006, vorher stellvertretender PD-Leiter) und dem damaligen Rechts-

und Ordnungsreferenten und späteren Stadtrechtsdirektor (1991-1997-2008) der Stadt

Nürnberg, Dr. Hartmut Frommer, ins Leben gerufen. Die Grundidee des Pakts bestand

darin, Kommunen bei der Entwicklung eigener Strategien und Handlungsinstrumente

zu unterstützen, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und den Erwartungen der

Bevölkerung gerecht zu werden. Dies konnte nach Überzeugung der Gründungsväter

nur durch gute Vernetzung, enge Abstimmung und intensiven Austausch aller Hand-

lungspartner gelingen.

Der Sicherheitspakt wird durch sein oberstes Lenkungsgremium, den Sicherheitsrat,

umgesetzt. In regelmäßigen Treffen beraten Polizei, Dienststellen der Stadtverwaltung

und Staatsanwaltschaft aktuelle Entwicklungen und tauschen Erfahrungen und Infor-

mationen aus. Gemeinsame Strategien werden dabei entwickelt, um auf besondere

Gefahrenszenarien oder Problemlagen schnell, abgestimmt und effizient zu reagieren

– sei es bei Demonstrationen, Veranstaltungen oder im Kampf gegen Extremismus.

Zahlreiche Projekte sind aus dem Sicherheitspakt hervorgegangen, die sowohl re-

pressive Ansätze als auch Maßnahmen der Prävention beinhalten. Der Sicherheits-

pakt zeigt, dass diese Ansätze sich nicht grundsätzlich ausschließen, sondern inei-

nandergreifen können und müssen. Das Ziel des Sicherheitspakts ist es, betroffene

Akteurinnen und Akteure an einem Tisch zusammenzubringen und den besten Um-

gang mit den Situationen vor Ort zu finden. Jüngstes Organ des Sicherheitspakts ist

der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit (SiSa), der sich für die Sicherheit an belas-

teten Orten einsetzt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von den gemeinsamen

Anstrengungen, da der Sicherheitspakt maßgeblich zur Lebensqualität in der Stadt

beiträgt.

Der Sicherheitspakt hat sich in den vergangenen 25 Jahren als eine wichtige Institu-

tion etabliert, die für eine koordinierte Zusammenarbeit aller für Sicherheit zuständi-

gen Stellen sorgt und somit eine schnelle und effiziente Reaktion auf Gefahrenpo-

tentiale gewährleistet. Die beteiligten Partner sind zuversichtlich, dass der Sicher-

heitspakt auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und der Steige-

rung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Stadt leisten wird.

Die Homepage des Sicherheitspakts kann unter

https://www.nuernberg.de/internet/sicherheitspakt/

abgerufen werden.

3.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag

Singen, beten, tanzen, diskutieren, innehalten, zuhören: Nürnberg war fünf Tage

lang von Mittwoch bis Sonntag, 7. bis 11. Juni 2023, das deutsche Zentrum für den

Diskurs aller aktuellen, relevanten gesellschaftspolitischen und religiösen Themen

dieser Zeit. Viele wichtige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kirche, Wirt-

schaft, Justiz und Gesellschaft haben den 38. Deutschen Evangelischen Kirchentag

(DEKT) zu einem offenen und fairen Austausch ihrer Positionen genutzt. Die Stadt

Nürnberg zieht eine rundum positive Bilanz der friedlichen Großveranstaltung – mit

teils über 130 000 Besucherinnen und Besuchern wie am „Abend der Begegnung“

gleich zum Auftakt. Zurecht bezeichnete Oberbürgermeister König den Kirchentag

als ein Sommermärchen des Glaubens 2023.

Bei über 2.000 Veranstaltungen in den Hallen der NürnbergMesse bis zum Zentrum Kinder und Familie in der städtischen Kulturwerkstatt Auf AEG standen unter der Kirchentags-Losung „Jetzt ist die Zeit“ die zentralen Themen unserer Zeit von Krieg bis Klima, von Glauben bis Globalisierung, von Frieden bis Freundschaft auf den Tagesordnungen. Die Besucherinnen und Besucher lernten Nürnberg in den fünf Tagen des Kirchentags als ausgesprochen gastfreundlich, herzlich und gemütlich kennen, die Nürnbergerinnen und Nürnberger die Gäste aus ganz Deutschland und darüber hinaus als friedlich und fröhlich. Laut Veranstaltern und Polizei kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen.

Der vom Bürgermeisteramt koordinierte Einsatz städtischer Dienststellen während des Kirchentags verlief außerordentlich reibungslos. Insgesamt war es eine unaufgeregte Großveranstaltung. Dazu beigetragen haben auch die beeindruckende Organisation und die Leistung der vielen ehrenamtlichen Ordnerinnen und Ordner sowie das vorbildliche Verhalten der Besucherinnen und Besucher, vor allem auch bei Zugangssperrungen wegen Platzfüllung. Vorbildlich und wünschenswert für alle Großveranstaltungen war die Sauberkeit auf den Straßen und Plätzen durch die Besucherinnen und Besucher.

Die Lebensmittelkontrolle hat an allen Tagen Essensausgabestellen und -stände kontrolliert. Sehr gut und ohne Gesundheitsgefährdungen war die Versorgung der 12.000 Besucherinnen und Besucher sowie 2.000 Helfenden, die in Schulen übernachtet haben. Das gleiche gilt für die Essensstände der Vereine und Kirchengemeinden am Abend der Begegnung. Der DEKT war auch eine Veranstaltung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit außerhalb der Veranstaltungen. Es gab insgesamt 20 angemeldete und drei nicht angemeldete Versammlungen zum Kirchentag oder auch mit kritischem Bezug zu den Themen der Veranstaltung, die mit Ausnahme der Klebeaktion am Hauptbahnhof ohne Störungen abliefen. Am Anliegertelefon gingen von Mittwoch bis Samstag, 7. bis 10. Juni, durchschnittlich drei bis vier Lärmbeschwerden pro Tag ein, was für derartige Großereignisse sehr wenig ist. Die vorgegebenen Lärmrichtwerte für ein seltenes Ereignis waren eingehalten, alle Außenveranstaltungen hielten das Spielzeitende von 22 Uhr, für die Nachtgebete von 22.30 Uhr, ein.

Der für den Verkehr zuständige Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg stellte während des DEKT rund 1.470 Verkehrszeichen auf oder setzte sie inaktiv. Für die Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sonntag, 11. Juni, wurden am gesamten Altstadtring Parkmöglichkeiten für bis zu 120 Busse geschaffen – alleine hierfür wurden knapp 150 Warnleitkegel aufgestellt. Nach der Klimaklebeaktion am Hauptbahnhof trug SÖR dazu bei, den Verkehr wieder zügig freizugeben: Der Bereitschaftsdienst war innerhalb von 40 Minuten mit dem entsprechenden Material vor Ort, verschloss die Straßenaufbrüche und reinigte die Fahrbahnen.

In den 40 als Gemeinschaftsquartiere genutzten Schulgebäuden konnten die Mitarbeitenden der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (HVE SuS) während ihrer durchgehenden Betreuung technische Ausfälle, Störungen, Fehlbedienungen und Mängel in der Reinigung beheben. Zu den Störungen gehörten Ausfälle von einzelnen Duschköpfen oder Warmwasseranlagen, das Auslösen von Türalarmen von gesperrten Räumen, Stromausfälle durch Überlastung der Stromkreise oder defekte Geräte, verstopfte Toiletten, Fehlbedienung von elektronischen Anlagen oder Schließanlagen. Am 11. Juni, waren schließlich zahlreiche Mitarbeitende bis weit in die Nacht im Dienst, um die Rückgabe, Reinigung und Schadensabwicklung zu organisieren, damit die Schulen am Montagmorgen wieder betriebsbereit sein konnten.

Nach dem Starkregen am Donnerstag, 8. Juni, mussten Teile der Campingflächen am Dutzendteich geräumt werden. Die HVE SuS ermöglichte innerhalb kürzester Zeit die Unterbringung der Betroffenen in zusätzlich organisierten Räumlichkeiten, vor allem im Berufsbildungszentrum und in der Bismarckschule. Am Pirckheimer Gymnasium holte die Tierrettung zwei Falkenküken ab, die aufgrund des Starkregens aus dem Nest gefallen waren.

Die Feuerwehr berichtet ebenfalls von einem ruhigen Event. Zum Abend der Begegnung am Mittwoch, 7. Juni, nahm sie zwei zusätzliche Wachen in der Altstadt in Betrieb.

Der Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin beteiligte sich mit einem Rundgang „Schwierige Denkmäler. Der Umgang der Stadt Nürnberg mit dem Reichsparteitagsgelände“ am Kirchentagsprogramm und verzeichnete bei den Rundgängen zu Kongresshalle und Zeppelintribüne insgesamt 200 Kirchentagsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Insgesamt ziehen alle beteiligten Dienststellen eine positive Bilanz.

Fazit

Alle dargestellten sicherheitsrelevanten Aufgaben, Orte, Situationen zeigen, dass sich sowohl die Lagebilder als auch die dadurch zu veranlassenden Maßnahmen grundsätzlich unterscheiden und somit auch unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Mit Ausnahme der Aktionen am Melanchthonplatz sind in allen anderen Fällen sich stets verändernde Lagebilder oder neue Situationen zu betrachten, einzuschätzen und entsprechende Reaktionen zu veranlassen.

Dabei beinhalten die klassischen Runden Tische eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung, die gut und wichtig ist, um Lagebilder vollständig zu erfassen. Voraussetzung für Erfolge ist dabei, das Verwaltungshandeln zu jeder Zeit transparent zu machen.

Ein wichtiger Aspekt ist es, die von Störungen Betroffenen anzuhören, aber auch diese zu aktivieren um an der Umgestaltung und Bespielung der Plätze, an denen Störungen auftreten, zu motivieren, um so die Identifikation mit den Plätzen zu steigern und gleichzeitig zu versuchen, eine gewisse Toleranz gegenüber den Störergruppen zu fördern. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn die Störergruppen nicht einschlägig im Bereich krimineller Handlungen, wie z.B. Drogenhandel auftreten. Insgesamt ist dies ein Bereich, an dem in Zukunft noch viel Arbeit seitens der Stadt investiert werden muss, da es grundsätzlich schwierig ist, Freiwillige zu finden, die zur Mitarbeit bei Konfliktsituationen im öffentlichen Raum bereit sind.

Wichtig ist hierbei, dass alle örtlichen Akteure / Stakeholder an einem Strang ziehen, d.h. sich gut vernetzen und dann gemeinsam vorgehen. Dies ist nicht immer zu leisten, da zum Beispiel Befristungen (Quartiersmanagement) oder geringe Stundenkontingente bei einzelnen Organisationen die Kontinuität der Arbeit nicht gewährleisten (können).

Die Stadt Nürnberg vernetzt sich hinsichtlich der Problematik „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ nicht nur regional: im Rahmen der Mitgliedschaft bei DEFUS

(Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.) und des AKIM-Projektes besteht ein Austausch an „best practice“ Ideen und Beispielen auch mit den anderen dort teilnehmenden Kommunen.

Dass nicht jede – auch nicht eine extrem intensive – Nutzung des öffentlichen Raums problembehaftet sein muss, zeigen die Erfahrungen mit dem Deutschen Evangelischen Kirchentag, der vom 07.06.2023 bis 11.06.2023 in Nürnberg stattfand.

Abschließend zeigen nicht nur das Engagement des Sicherheitspakts, sondern auch die Zahlen der PKS, dass Sicherheit in Nürnberg großgeschrieben wird, auch wenn im Einzelfall z.B. im Rahmen des SiSa nur kleinere Problemfelder abgearbeitet werden. Denn dieses Arbeiten im vermeintlich Kleinen trägt letztendlich auch zum positiven Sicherheitsgefühl im Großen und Ganzen bei. Dabei ruhen sich die Stadt Nürnberg und ihre Mitarbeitenden nicht auf den Erfolgen der Vergangenheit aus, sondern reagieren auch auf kleine Veränderungen gezielt, zuletzt durch die Verfestigung der Stelle bei KoMit und durch die Teilnahme am KoKoMa-Projekt mit der Schulung von Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanagern.

(Fotos Robert Peter)

III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle

1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2023

Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2023 5.882 Anzeigen erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2023 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr (7.451) um gut 21 % verringert und liegt damit nur geringfügig unter dem Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048).

Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen 57 Rechtsgebiete und 170 Tatbestände.

Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.

Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:

16000 14000 12000 10000 8000 Anzeigen 6000 4000 2000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022

  1. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen:

Anzeigenzahl 2019 bis 2023

Bereiche 2019 2020 2021 2022 2023
Abfallrecht (KrWG) 80 80 54 56
50
AlkVVO 848 713 510 1087 1106
Artenschutz/Tier- schutzG/TierGesG 27 40 126 120
55
BayBO / DSchG / EnEV / SchfHwG 37 96 42 13
86
BayEUG 816 757 937 1247 1512
BayStrWG 874 790 281 510 602
BayVersG 12 7 37 9 2
BMG 519 367 896 609 502
FTG 26 19 7 8 15
GastG / SperrzeitVO 239 139 30 105 117
GewO /MaBV) / SpielV / AGGlüStV 157 52 81 102
230
GO / GrünanlagenS / HVO 120 48 60 122
128
GSG / BNicht- rSchG 55 6 12 11
153
Bereiche 2019 2020 2021 2022 2023
GüKG 26 15 36 13 2
HwO / Schwarz- ArbG 13 1 4 9
9
IfSG / GDVG/GDG / Pfle- WogG 4.578 10.317 1.797 195
32
JuSchG 27 6 5 17 24
LadSchlG 18 2 - 7 6
Lebensmittelrecht 127 59 53 73 44
LStVG / AnschlägeVO 42 42 41 38 41
OWiG 338 408 278 223 232
PAuswG / PassG 763 158 3 0 349
PBefG / TaxiO-TO 13 26 7 5 2
ProstSchG 19 8 13 2 1
SGB XI 426 276 227 155 99
StrRVO / TBenS 118 108 122 159 175
StVG 14 518 364 347 338
VolksfestVO /StadionVO / SilVO 1 1 3 4
40
U-Bahn-BrSchVO 83 140 32 38 14
UVG 11 142 202 182 19
VVB 32 22 18 13 10
WaffG /SprengG 61 27 20 33 12
WoGG /BayWoFG/ Wo- VermRG 95 189 171 10
181
Sonstige 20 43 40 25 16
Gesamtzahl 9.956 14.990 7.451 5.882
6.446

Bei genauerer Betrachtung ist insbesondere in den Bereichen IfSG, UVG, SGB XI, BayBO und WoGG ein starker Anzeigenrückgang sowie in den Bereichen GrünanlagenS und PAuswG ein überdurchschnittlich starker Anzeigenanstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.

  1. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit:

Auswahl anhand der Tatbestände

Dieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten – rund 170 Tatbestände –, die von Verwaltungsbehörde und Polizei aufgegriffen und bearbeitet wurden (Häufigkeit ≥10).

Gesetz Tatbestand 2022 2023
BayEUG Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler 982 1122
AlkVVO Alkoholgenuss 514 957
BMG Verspätete Anmeldung 487 491
PAuswG ohne gültige Ausweispapiere - 339
StVG Kraftfahrzeug in Fußgängerzone 254 291
BayStrWG Lagern 74 280
BayEUG Unterrichtsversäumnis - Erziehungsberech- tigte 238 248
Gesetz Tatbestand 2022 2022 2023
BayEUG Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler 982 1122
BayStrWG Betteln 76 226
OWiG Belästigung der Allgemeinheit 123 131
StrRVO Verunreinigen allgemein/Urinieren 86 114
GastG Auflagenverstoß 27 92
SGB XI Prämienverzug 132 91
IfSG Kontaktbeschränkungen 523 84
AlkVVO Alkohol mitführen 33 73
Grünanla- genS Notdurft verrichten 24 59
IfSG Verstoß Einreisebestimmungen/Nachweise 58 57
KrWG Sonst. Abfälle 40 47
OWiG (vors.) Falsche Namensangab - 42
TBenS Unbefugtes Benutzen 19 42
BayStrWG sonstige Sondernutzung 28 36
OWiG Ruhestörung 34 32
IfSG Ohne MNS auf öff. Plätzen oder Verkehrs- mitteln 351 30
StVG Radfahren in Fußgängerzone 53 29
LFGB Hygiene kombiniert - 28
BayEUG Anmeldung unterlassen 27 23
Grünanla- genS Kfz in Grünanlagen - 22
TaubenVO Fütterungsverbot - 21
Grünanla- genS Alkohol in Grünanlagen - 21
GewO Auskunft - 20
BayStrWG Alkohol auf öff. Straßen - 20
TierGesG Verbringen privat EU-Land ohne Impfung/ Ausweis 20 19
UVG anderer Elternteil - Auskunftsersuchen missachtet 182 19
BayEUG Unterrichtsversäumnis Ferienverlängerung- Erziehungsberechtigte - 18
StVG E-Scooter in Fußgängerzone 37 18
SpielV Geldspielgeräte ohne Identifikationsmittel - 15
TierSchG Verstoß gegen Grundsatz .(Wirbeltier) - 15
U-Bahn- BrSchVO Feuer/Rauchen 28 13
JuSchG Tabakwaren 17 11

4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten

Bereichen

4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie

Anzeigen wegen Verstößen aus Zeiten der Corona Pandemie sind – unabhängig von der Häufigkeit der Tatbestände - im Berichtsjahr lediglich noch 193 neu eingegangen. Im Vergleich zu der Gesamtzahl der eingegangenen Anzeigen im Jahr 2023 (5.882) stellt dies einen Anteil von lediglich drei Prozent dar.

4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO)

Die Anzahl der Anzeigen den Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsflächen bzw. das Mitführen von Alkohol betreffend sind gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen und liegen deutlich über dem Niveau vor der Pandemie.

4.3. Schulschwänzer

Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht (gut 13 %). Bei den Schulpflichtigen lag der Anstieg bei gut 14 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten haben sich insgesamt um knapp 12 % erhöht, wobei es in diesem Jahr erstmals wieder seit dem Jahr 2020 Anzeigen wegen Unterrichtsversäumnis wegen Ferienverlängerung gab.

4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bet-

telns

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Anzeigen wegen Bettelns von 76 auf 226. Damit befinden sich diese wieder auf dem Niveau vor der Pandemie (2019: 225 Anzeigen).

4.5. Straßenverkehrsrecht

Die Anzeigenzahlen nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone durch den Außendienst Nürnberg im Berichtsjahr lassen mit einem Anzeigenrückgang von knapp 3% weiterhin einen leichten Abwärtstrend erkennen (Anzeigenrückgang 2022 ca. 4%).

4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung

Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um rund 48 % erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern) sowie die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln und Schulversäumnisse) sind mit jeweils ca. 46 % deutlich angestiegen. Erhöht haben sich ebenso die Fallzahlen im Bereich Ruhe (um 20 %) und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Ablagerung von Abfällen, Beseitigung pflanzlicher Abfälle und Verunreinigungen) sogar um 87 %.

Bereich 2019 2020 2021 2022 2023
Sauberkeit 236 252 121 143 268
Ruhe 70 93 34 45 54
Sicherheit 2.265 2148 1.274 1.782 2.610
Ordnung der Stra- ßenflächen 542 876 494 456 666
Gesamt: 3.113 3.369 1.923 2.426 3.598

4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen

Das nachfolgende Diagramm enthält die Anzeigeneingänge für Ordnungswidrigkeiten, die im Berichtszeitraum im Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten begangen wurden.

202 Fallzahlen

GastG 14 4 GSG 13 SpielV 7 JuSchG 24 OWiG 109 GewO 22 VVB 9 FTG

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Anzeigen im Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten fast verdoppelt (2022: 104 Anzeigen). Diese Entwicklung ist vor allem in dem deutlich gestiegenen Anteil an Verstößen gegen das GastG (2022: 27 Verstöße) begründet, die einen Anteil von über 50% an den Gesamtfallzahlen haben. Mitursächlich für diesen Anstieg dürften die entfallenen Restriktionen im Gastronomie- und Vergnügungsstättenbetrieb im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sein.

Im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie bleiben die Gesamtfallzahlen jedoch deutlich unter den Zahlen der Jahre 2018 (649) und 2019 (537) zurück. Wesentlich zu dieser rückläufigen Entwicklung hat der geminderte Anzeigeneingang das GastG sowie das GSG betreffend beigetragen.

5. Bescheide – Einspruchsquote

In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet.

Anzeigen 2021 2022 2023
(B) (E) (EQ) (B) (E) (EQ) (B) (E) (EQ)
AlkVVO 218 3 1,38 186 3 1,61 898 14 1,56
Baurecht 47 6 12,76 55 17 30,91 14 2 14,23
BayEUG 706 52 7,36 1.012 52 5,14 1291 56 4,34
BayStrWG 131 2 0,65 86 7 8,14 353 2 0,57
BayVersG 31 24 44,42 1 - - 1 - -
BMG 824 32 3,88 418 14 3,35 538 8 1,49
FTG 4 - - - - - 9 - -
GastG 3 1 33,33 - - - 72 11 15,23
GewO 17 2 11,76 30 1 3,33 71 5 7,04
GrünanlagenS 56 3 5,35 25 2 8 121 4 3,31
GSG 3 - - - - - 3 - -
GüKG - - - - - - 11 2 18,18
IfSG 5.234 884 16,89 3.704 563 15,20 461 72 15,62
JuSchG - - - 4 2 50,00 12 2 16,67
KrWG 4 - - 97 10 10,31 48 2 4,12
Lebensmittel- recht 13 1 7,69 7 1 14,29 94 10 10,64
OWiG 137 15 14,95 136 6 4,41 163 14 8,59
PAuswG 2 - - - - - 334 13 3,89
SGB XI 238 18 7,56 120 7 5,83 118 9 7,63
SpielV 1 - - 17 2 11,76 23 2 8,7
StrRVO 60 3 5,0 57 12 21,05 125 5 4
StVG 113 16 14,15 65 6 9,09 70 2 2,86
TBenS 45 - -
TierGesG 83 13 15,66
TierSchG 84 11 13,1
UVG 176 8 4,54 164 6 3,66 29 1 3,45
WaffG 34 - -
WoGG 171 9 5,26 144 7 4,86 38 1 2,63
Summe 8.190 1.079 6.329 718 5.143 261
Sonstige 110 13 78 6 108 14
Insgesamt 8.300 1.092 13,16 6.407 724 11,30 5.251 275 5,24

Mit insgesamt 5.251 Bußgeldbescheiden wurden 6.032 Zuwiderhandlungen geahndet.

Betroffene legten in 275 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt 5,24 % und hat damit deutlich gegenüber dem Vorjahr (Einspruchsquote: 11,3 %) abgenommen. Im Wesentlichen beruht dies auf den deutlich gesunkenen Einspruchsquoten wegen Verstößen gegen die BayBO, BayStrWG, GrünanlagenS, Lebensmittelrecht und StrRVO. Die hohen Einspruchsquoten bei den JuSchG- sowie den GüKG-Verfahren sind bei den geringen Bescheidzahlen zu vernachlässigen. Auch im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt vor den Pandemie-Jahren ist die Einspruchsquote deutlich geringer ausgefallen.

Niedrige Einspruchsquoten trotz zahlreicher Bußgeldbescheide sind bei Verfahren wegen Verstößen gegen die AlkVVO, BayStrWG und BMG belegt. Sie liegen im Berichtsjahr im Durchschnitt bei unter 2 %.

6. Erledigung der Einsprüche

Im Berichtsjahr wurden 52 % der insgesamt 275 Einsprüche im Hause (sog. Zwischenverfahren) – also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes – beendet. Bei 34,91 % der Einsprüche ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen; hiervon obliegt in rund 24 % der Fälle die Entscheidung noch dem Gericht.

Bearbeitungsstand absolut in Prozent
AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) 5 1,82
AG: Rücknahme 15 5,45
AG: Einstellung 8 2,91
AG: Geldbuße 7 2,55
AG: Freispruch 0 0
AG: Verwerfung 1 0,36
Einspruch-Rücknahme 34 12,36
Einspruch-Verwerfung 36 13,09
Einspruch-Einstellung 59 21,45
Neuer Bescheid 14 5,09
Offen 96 34,91

7. Zusammenarbeit mit externen Behörden

7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth

Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2023 (Stand 31.12.2023) bei 59 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamts auf diese über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz.

Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht.

Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.

7.2. Amtsgericht Nürnberg

Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle – als Vertreter der Verwaltungsbehörde bei wichtigen Verhandlungen zugegen.

Hier die Ergebnisse in 2019 - 2023 in absoluten Zahlen:

Art der Erledigung: 2019 2020 2021 2022 2023
Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung 2 3 11 3 5
Einspruchsrücknahme vor dem AG 45 43 62 65 15
Einstellungen durch das AG 23 21 101 49 8
Verwerfungsurteile durch das AG 9 9 15 11 1
Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil 12 8 23 38 7
Freisprüche 2 - 4 1 -
noch offene anhängige AG - Verfahren 49 84 107 74 23
Gesamt: 142 168 323 241 59

7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren

In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt.

Erzwingungshaft (EH)-Verfahren 2019 2020 2021 2022 2023
Bearbeitungsvorgänge 1283 1347 1396 1.114 1.084
Davon
offen (EH-Antrag gestellt) 570 649 547 538 491
erledigt nach
Einsitzen 23 71 104 12 87
erledigt durch
Zahlung 295 260 307 197 98
Teilzahlung (ohne Gebühren/Auslagen) 284 228 356 233 298
Vollstreckungshindernisse 24 32 37 42 110

Die Daten dokumentieren erneut, das die Zahlungsbereitschaft bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden ist. Obwohl der/die Zahlungspflichtige erstmals im Bußgeldbescheid und darüber hinaus mehrmals während des weiteren Verfahrens darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt die Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bedeutet gleichzeitig auch einen beträchtlichen kassentechnischen Aufwand bei der Sachbearbeitung, da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung der Erzwingungshaft geleistet werden kann.

7.4. Amtsgericht/Jugendgericht

Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage oder eine andere Leistung i.S.d. § 98 OWiG durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest.

JG-Verfahren 2019 2020 2021 2021 2022 2023 2023
Bearbeitungsvorgänge 588 797 1262 1.805 1368
Davon
offen (Antrag gestellt) 161 434 639 576 424
erledigt durch
Zahlung 144 146 263 135 101
Teilzahlung (ohne Gebühren/Auslagen) 113 83 158 498 477
Sozialstunden 78 47 101 278 172
Arrest 21 17 20 100 77
Teilnahme Maßnahme 37 35 42 157 72
erfolglose Vollstreckung 34 35 39 58 45

Die Bußgeldstelle hat konsequent jugendgerichtliche Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflagen oder anderen Leistungen i.S.d. § 98 OWiG bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird.

7.5. Polizeidienststellen

Im Jahr 2023 lag bei 48 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Landes- und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren:  Festsetzung von Sicherheitsleistungen  Zeugeneinvernahmen  Einziehung von Gegenständen  Durchführung des rechtlichen Gehörs  Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest

Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspakts für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen.

8. Stadtinterne Zusammenarbeit

Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid – einschließlich Bußgeldvorschlag – gestellt.

Rund 52 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.

Bei Bedarf hat die Vermittlung der Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren mit den spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen und erstmals auch wieder in Form einer kleineren Präsenzschulung stattgefunden.

Im Berichtszeitraum wurden 5.251 Bescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. In vielen Fällen kommen die Betroffenen ihrer Zahlungspflicht nicht unmittelbar nach. Der weitere Vollzug bei den Erwachsenen in Form einer Mahnung und dann der Beitreibung der offenen Forderungen obliegt dieser Fachdienststelle.

Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Sachbearbeitung. Es werden Teilzahlungen vereinbart, die nicht eingehalten werden. Nach Beitreibungshandlungen werden Niederschlagungen empfohlen bzw. Erlass beantragt. Sofern auch Erzwingungshaft und jugendgerichtliche Maßnahmen nicht möglich sind, folgt die Zentrale Bußgeldstelle den Niederschlagungsempfehlungen bzw. den Erlassanträgen.

9. Einnahmen

Ist – Einnahmen

In 2023 wurden 5.251 Bußgeldbescheide erlassen. Die jeweilige Forderung wurde mit einer Kassenübergabedatei eingebucht.

Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr verringert, bewegen sich nun aber wieder auf Vor-Pandemie-Niveau. Der Rückgang der Anzeigen und Bescheide der letzten zwei Jahre, insbesondere wegen Verstößen gegen das IfSG, bildet sich hier ab. Der Anteil der IfSG-Bußgeldbescheide beträgt nur noch knapp 9% aller im Jahr 2023 erlassenen Bescheide (Vorjahr: 58%). Damit sind in hoher Anzahl Bußgeldbescheide entfallen, die regelmäßig mit einer Geldbuße in Höhe von min. 250,00 EUR geahndet wurden.

Unabhängig davon ist für Betroffene mit geringen Einkünften die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid oft nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum ein oder sind uneinbringlich.

Auch hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Betroffene stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Bei individuell dargelegter Zahlungsunfähigkeit bezogen auf die Gesamtgeldbuße muss eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Zudem gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet. Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren, Kosten und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.

1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Ist-Einnahme

10. Meldungen an das Gewerbezentralregister

Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister, geführt beim Bundesamt für Justiz in Bonn, zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Im Berichtsjahr erfolgten in 73 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Anzahl der Verfahren liegt damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres und auch weiterhin unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 456 Verfahren).

11. Fazit und Ausblick

Im Berichtsjahr spielen bei den Fallzahlen Zuwiderhandlungen im Rahmen der Corona- Pandemie keine wesentliche Rolle mehr. Der Anzeigeneingang (193) ist im Hinblick auf die neuen Gesamtfallzahlen (5.882) nicht mehr dominierend. Allerdings hat die Bearbeitung alter Anzeigen in Form von Bußgeldbescheiden (461) bzw. von Einstellungen noch viel Personal in 2023 gebunden.

Auch insgesamt bewegt sich die Höhe des Anzeigeneingangs wieder auf dem Niveau der Vor-Pandemie-Jahre 2018 und 2019 (6.048 Anzeigen).

Der  Bearbeitungsrückstand der Anzeigen aus dem Vorjahr,  die auf hohem Niveau verbleibende Zahl der Erzwingungshaftverfahren bzw. stetig auf hohem Niveau steigenden jugendgerichtlichen Maßnahmen,  die auf hohem Niveau verbleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung sowie  das weiter voranschreitende Projekt der Implementierung einer neuen Fachanwendung konnte mit dem überplanmäßigem Personal aufgefangen werden. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde erfolgt trotz Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren aufgrund der fehlenden technischen Infrastruktur bei der Verwaltungsbehörde noch immer papierhaft, während der Austausch mit Anwälten Betroffener auf dem elektronischen Weg mittels besonderem elektronischen Behördenpostfach (beBPo) immer mehr zunimmt.

Zwecks Einführung der elektronischen Akte im Ordnungswidrigkeitsverfahren bis Ende 2025 wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation und dem Amt für Informationstechnologie eine neue Fachanwendung eingeführt werden. Die Ausschreibung hierfür soll im 1. Quartal 2024 abgeschlossen sein, so dass im Laufe des Jahres 2024 die Implementierung der neuen Software erfolgen kann. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Aktenführung (vgl. §110a OWiG), soll in diesem Zusammenhang eine ganzheitliche Ordnungswidrigkeitssachbearbeitung ohne System- und Medienbrüche ermöglicht werden, erstmals eine Anbindung an das Datenmanagementsystem (DMS) erfolgen und Schnittstellen zu SAP, Avviso und EWO Vois eingerichtet werden.

Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet.

Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Mittelfranken

Abteilung Einsatz

Umweltamt Ordnungs- und Schutzaufgaben Servicebetrieb

KrWG, BayWG, BayIm- Kriminalitätsbekämpfung Öffentlicher Raum SchG, WHG Baum- StrRVO, TBenS, SchVO usw. BayStrWG, usw.BaumSchVO GrünanlagenS

Abbildung 17

Ordnungsamt

GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, OBM/ Jugendamt P W A o n V g e V r , m G R ü G K , G T , ierSchG,

S teueramt B

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am ür t g ermeister- JuSchG, UVG TierGesG, ProstSchG usw.

Bauordnungsbe-

Amt für Informations-

hörde

technologie, Applica-

Liegenschaftsamt tion Portfolio Manage- BayBO

BayStrWG , Sondernut- ment DSchG, EnEV, Schz ungsS, AnschlägeVO A

m

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lu

n

g

s

-

D D ire R k / t orium Bürf HwG

SUN dienst gerservice, Digi-

Amt für Existenzsi-

EWS tales und Recht

cherung und sozi-

ale Integration

Amt für Migration und – Sozialamt

Abbildung 16

Integration WoBindG, WoGG

AsylG, AufenthG, Frei- WiStrG, USG

Rechtsamt

zügG/EU

Zentrale Bußgeldstelle

BAM im Rechtsamt Feuerwehr

Meldewesen/Pass- u. der Stadt Nürnberg VVB

Ausweiswesen OWiG, BayDSG, U-Bahn-BrSchVO

BMG, PAuswG, PassG BNichtrSchG, StVG

Versicherungsamt

SGB XI

Gesundheitsamt

Gewerbezentralreg. IfSG, GVDG, Tauben- Handelsregister fütterungsverbotsVO,

Kassen- und Steuer- Grundbuchamt

Rundfunk- AMG, ApoG,

amt Amtsgericht - Betreu-

KAG, HStS staatsvertrag ungsstelle ProstSchG

Nürnberger Märkte

Landesunte ämter Gewerbeau Arbeitsamt, rsuchungs- fsichtsamt Finanzämter

Friedhofsverwaltung Marktsatzungen

KFVO BFS, BestV

Handwerkskammer

Berufs-, Grund-, Mit- SchwarzarbG

Abbildung 18

Abbildung 19

tel- und Förderschu- HwO

len, Realschulen Justiz

- Staatsanwaltschaft

SchA, SchB, private/ - Amtsgericht Außendienst Nürn-

öffentl. Schulträger

berg

BayEUG Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Erzwingungshaft Stand 20.02.2024

IV. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum

Neuer Ansatz im Bereich Prävention: Allparteiliches Konfliktma-

nagement

1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander)

Abbildung 20

Die im September 2022 geschaffene Stelle „Allparteiliches Konfliktmanagement“ für Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum trägt nun den Namen „KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander)“ und befindet sich im Aufbau. Als Personalressource stand zunächst eine bis August 2023 befristete Teilzeitstelle zur Verfügung. Gesonderte Finanzmittel waren damit nicht verbunden, sondern mussten aus dem Gesamtbudget MRB bereitgestellt oder anderweitig gefunden werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bearbeitung von Nutzungskonflikten mit allparteilichem Fokus kein direkt reaktives Handeln auf Störungen im öffentlichen Raum sein kann, wenn nachhaltige Ergebnisse erzielt werden sollen. Vielmehr kommt es auf das genaue Erfassen der konkreten Situation, das Berücksichtigen aller Perspektiven (auch der weniger offensichtlichen) und das Einbinden gerade der als störend empfundenen Nutzer(gruppen) an. Für Dialog auf Augenhöhe spielt Vertrauensaufbau eine wesentliche Rolle sowie die Möglichkeit, als notwendig erkannte Veränderungen auch umzusetzen. Konfliktbearbeitung ist deshalb prozesshaft und nimmt auch den umgebenden Sozialraum in den Blick; das erfordert Zeit und umfasst vielfältige Arbeitseinsätze, gerade auch direkt vor Ort. Multiperspektivität, Beteiligung und Zusammenarbeit sind dafür die grundlegenden Gelingensfaktoren.

Was in Nürnberg als befristete Stelle begann, konnte im Jahr 2023 verstetigt werden. Seit September ist die durch den Stadtrat beschlossene 1 VK-Planstelle mit zwei Personen jeweils hälftig besetzt. Die Mediatorin Valerie Laubenheimer und der Soziologe Franz Walser arbeiten nun gemeinsam daran, KoMit sichtbar zu machen. Für 2024 steht ein Sachmittelbudget von 10.000 € zur Verfügung. Diese Voraussetzungen ermöglichen zunächst exemplarisches Arbeiten an einem ausgewählten Ort (weiterhin Wöhrder Wiese mit Umgebung). Das Clearing dafür liegt grundsätzlich beim Ordnungsamt der Stadt (OA).

Die Arbeit im ersten Jahr bestätigt im Einzelnen die beschriebene Komplexität und Prozesshaftigkeit. Sie umfasste folgende Aufgabenbereiche:

Vernetzung innerhalb der Kommune mit unterschiedlichen Akteur*innen und

Gremien

Die regelmäßige Teilnahme von KoMit am AK SiSa ermöglichte das Kennenlernen der mit Konflikten im öffentlichen Raum bereits befassten kommunalen Stellen sowie einen Überblick über die aktuellen Konfliktlagen innerhalb der Stadt. Darüber hinaus fanden

Treffen mit einzelnen Akteur*innen wie Polizei, Streetwork, ADN statt, um deren Perspektive kennenzulernen sowie den allparteilichen Ansatz vorzustellen.

Mit dem Sozialraumentwicklungs-Projekt „Wöhrder Seewärts“ (PWSW) zeigten sich deutlich inhaltliche Schnittmengen. Gemeinsam mit dem Projektverantwortlichen Richard Pilhofer von der Evangelischen Hochschule Nürnberg wurden eine grundsätzliche Bestandsaufnahme sowie präventive Handlungsoptionen hinsichtlich Aufenthalt und Feiern im öffentlichen Raum erarbeitet: Aktuelle Nutzungssituation der Grünflächen im Stadtgebiet Nürnberg

Größere zusammenhängende Grünanlagen, welche sowohl die Luftqualität positiv verändern als auch Kühlwirkung entfalten, werden von (häufig wechselnden) Nutzer*innengruppen intensiv genutzt und von SÖR intensiv (d.h. mit hohem Aufwand) gepflegt.

Die Stadtspitze bekennt sich explizit zum Leitgedanken: Der öffentliche Raum steht grundsätzlich allen Menschen offen, niemand soll vertrieben werden.1 Zu differenzieren ist jeweils zwischen

 Menschen, die den öffentlichen Raum als eine von mehreren Optionen für Treffen & Feiern nutzen (wechselnde Gruppen, Orte, Beschwerdelagen) und  Menschen, die kaum Alternativen haben (z.B. auf Grund beengter Wohnsituation, niedrigem sozioökonomischen Status, sog. Marginalisierung) Konfliktthemen im öffentlichen Raum

 Müllaufkommen  Gestaltung bzw. Vandalismus  Lautstärke  sozial verträgliches Verhalten und Sicherheitsempfinden

Unterschiedliche Interessen erzeugen dabei Widersprüche und Konflikte, die mit ordnungsrechtlichen Mitteln nicht nachhaltig zu befrieden sind. Konfliktbeteiligte sind häufig Angehörige unterschiedlicher Milieus, die sich mit gegensätzlichen Werten und Haltungen gegenüberstehen. Gleichzeitig besteht die Erwartungshaltung, dass sich eine öffentliche Institution dieser Probleme annimmt und sie regelt. Repressive Maßnahmen führen meist nur zu kurzfristiger Verdrängung oder Verlagerung.

Der allparteiliche Ansatz

Es besteht (mal mehr, mal weniger) Unterstützungsbedarf, sich im öffentlichen Raum sozial verträglich einerseits und tolerant andererseits zu verhalten. Je nach Milieu, Gruppe, Clique sind unterschiedliche Ansprechpartner*innen für den Beziehungsaufbau zu allen Beteiligten nötig. Präventiv können solche Konflikte daher nur mit vielfältigen, ortsspezifischen Ansätzen und Personen bearbeitet werden.

1 Aus der Stadtratsvorlage OA/BgA/Ref. V vom 18.06.2021

Abbildung 21

Unterstützung des Projekts Miteinander am Melanchthonplatz

Die Fortführung dieses von zwei Gemeinwesen-Mediator*innen entwickelten Projekts mobiler sozialer Arbeit in Gibitzenhof wurde neben OA auch von KoMit begleitet. Durch einen Stiftungsantrag, Vernetzung mit der Stadtteilkoordination sowie Gelder aus dem Bundesprojekt KoKoMa konnte die Finanzierung auch für 2023 gewährleistet werden. Von Juni bis Oktober war eine Gruppe Studierender tagsüber regelmäßig vor Ort, um mit den Platznutzenden ins Gespräch kommen, bei Bedarf Verweisberatung zu städtischen Unterstützungsangeboten zu geben und zwei Pflanzaktionen zur Gestaltung des Platzes gemeinsam durchzuführen. Die regelmäßige Präsenz der angehenden Sozialarbeiter*innen wurde positiv aufgenommen. Kleinere Konflikte wurden selbständig beigelegt, es gingen keine weiteren Beschwerden bei der Stadt Nürnberg ein. Mit der Pflanzaktion konnte die Eigenverantwortung der Beteiligten aktiviert werden, die „ihr" Beet nun pflegen. Durch Vernetzung mit anderen Einrichtungen im Quartier entstanden Ideen, wie das Angebot mittelfristig in Richtung Allparteilichkeit erweitert und im Stadtteil verstetigt werden könnte. Im Frühsommer 2024 werden voraussichtlich wieder Studierende vor Ort zum Einsatz kommen. Weitere Kooperationsmöglichkeiten, etwa mit der KommVorZone/KuF, werden ausgelotet.

Alle praktischen Erfahrungen hier tragen zum Aufbau eines Nürnberger Methodenkoffers für Konfliktbearbeitung im öffentlichen Raum bei.

Recherche und Kontakt im deutschsprachigen Raum

Die bundesweite Vernetzung mit anderen Stellen und Projekten für dialogische Konfliktbearbeitung ist eine wertvolle Ressource für fachlichen Austausch in einem noch jungen Tätigkeitsfeld. Das gemeinsame Fazit des Fachtags „Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum, Fokus: Konfliktbearbeitung als Instrument für Gestaltung von Stadt“ am 16./17. November 2023 in Augsburg war: Die kommunale

Konfliktbearbeitung im Dialog wird zunehmend wichtiger und verstetigt sich als unverzichtbarer Bestandteil im Umgang mit Spannungen und Irritationen in Kommunen. 2

Abbildung 22

Von den Erfahrungen anderer Kommunen im deutschsprachigen Raum profitiert auch Nürnberg im besten Sinne durch Impulse und kollegiale Ansprechpartner*innen bei fachspezifischen Problemstellungen der kommunalen Konfliktbearbeitung. Es zeigt sich insbesondere, dass Konflikte als prozesshafte Querschnittsaufgabe aller Bereiche verstanden und angegangen werden müssen, um nachhaltige Veränderungen bewirken zu können.

Ein wesentliches Element der Konfliktbearbeitung ist die aufsuchende Arbeit mit potentiell störenden Gruppen, die auch in Nürnberg auf keinem anderen Weg erreichbar sind. Für die Ansprache vor Ort werden kommunikationsfreudige Menschen mit der Bereitschaft auch zu Diensten in den Abend- und Nachtstunden gebraucht.

Sondierung Wöhrder Wiese mit Umgebung

Als konkreter erster Einsatzort für KoMit wurde von OA/L in Absprache mit BgA/L die Wöhrder Wiese mit Umfeld ausgewählt. Hier war in den vergangenen Jahren Handlungsbedarf über ordnungsrechtliche und repressive Maßnahmen hinaus festgestellt worden, da sich das Gebiet offensichtlich als beliebter Ort für nächtlichen Aufenthalt und Feiern in größeren Gruppen etabliert hat.

2 Pressemitteilung des 4. Netzwerktreffens Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum, Foto im Rathaus Augsburg, Michael Hochgemuth/Stadt Augsburg

Um die aktuelle Situation in 2023 zu erfassen, führte KoMit zunächst Gespräche mit den bereits vor Ort aktiven Einsatzkräften: ADN, Streetwork und Polizei. Diese bestätigten, dass hier auch abends und nachts regelmäßig größere Gruppen anzutreffen sind.

Zusätzlich fanden Begehungen und punktuell Eigenbeobachtungen statt. Es zeigte sich schnell, dass das Geschehen als fluide gelten muss: wechselnde Nutzergruppen zu wechselnden Zeiten mit wechselnder Intensität.

Das wiederkehrende Phänomen der Vermüllung nach Schulabschlussfeiern konnte in 2023 durch die koordinierte Zusammenarbeit von SÖR, Schulamt und Umweltstation zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden. Im Ergebnis führte die recht treffsichere Müllsammlung in und um die extra aufgestellten Behälter an den Abenden selbst sowie die von Lehrkräften begleitete Aufräumaktionen durch den nachfolgenden Jahrgang jeweils am Morgen nach der Feier zu einem positiven Bild.

Der Steubentunnel erwies sich im Vergleich zu den Vorjahren als unauffällig, Beschwerden gab es in 2023 keine.

Auf Grund einer Anwohnerbeschwerde Ende Juni zum Thema Feiern und nächtlicher Aufenthalt im Cramer-Klett-Park wurden hier weitere Informationen eingeholt. Lautstarkes Feiern im Park sei mittlerweile beinahe jede Nacht zu hören. Laut PI-Ost fanden gehäuft Polizeieinsätze wegen Ruhestörung statt, die meist nur zu sehr kurzzeitiger Auflösung der Gruppen führten. Es scheint sich um wechselnde Gruppen und Personen aus unterschiedlichen Milieus zu handeln.

Um herauszufinden, wer sich tatsächlich nachts im Park aufhält, und mit den Personen in einen Dialog auf Augenhöhe zu kommen, ist für KoMit die abendliche Präsenz allparteilicher Ansprechpartner*innen vor Ort notwendig. Ziele im Sinne der Allparteilichkeit sind:

 Gründe für und Bedarfe beim Aufenthalt im Park zu erfahren,  für andere legitime Interessen (z.B. Nachtruhe der Anwohnenden) sensibilisieren,  Veränderungen für ein verträgliches Mit-/Nebeneinander aller Interessen anstoßen.

Diese Arbeit kann nur in Teams von mindestens zwei geeigneten, kommunikationsstarken und geschulten Personen (KoMit-Tandems) geleistet werden. Aus diesem Grund erfolgte eine Ausschreibung für Honorarkräfte an den Hochschulen. Leider konnten zu dem gesetzten Stundenlohn keine Personen für Abend- und Nachtdienste gefunden werden, auch die Suche über die Ehrenamtsbörse blieb ergebnislos.

Dies führte zur Planung eines Seminars „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“, das im Sommersemester 2024 in Kooperation mit KoMit an der TH Nürnberg stattfinden wird. Studierende der sozialen Arbeit werden im Rahmen des Seminars theoretisch in das Aufgabengebiet eingeführt, lernen unterschiedliche Perspektiven auf Gesellschaft und Gemeinschaft im öffentlichen Raum kennen und werden an ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet auch praktisch tätig. Nach Abschluss des Seminars besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, als Honorarkräfte weiter für KoMit im Einsatz zu sein. Dank des nun vorhandenen Sachkostenbudgets ist für Abenddienste ab 19 Uhr ein attraktiver Stundenlohn möglich, so dass im Sommer 2024 hoffentlich ein Ort zumindest einige Wochen lang allparteilich betreut werden kann. Flankiert wird dies durch

Vernetzung zu Einrichtungen und Aktiven im Stadtteil. Dabei werden weitere Nutzungsmöglichkeiten ebenso eruiert wie kleinere infrastrukturelle Interventionen.

Koordinierung des Netzwerks Gemeinwesen-Mediation

Vermittlung bei Konflikten im sozialen Nahraum durch ehrenamtliche Mediator*innen ist seit Langem ein Baustein für ein friedliches Miteinander in Nürnberg. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Konflikten mit interkultureller Komponente in Nachbarschaft und Stadtteil. In 2023 konnte so beispielweise der Umgang mit rassistischen Vorfällen an einer Schule konstruktiv besprochen oder ein Nachbarschaftsstreit, der die Polizei bereits einige Male beschäftigt hatte, friedlich beigelegt werden. Das Clearing der Fälle, die Vermittlung von Mediator*innen sowie die Netzwerkpflege obliegen der Koordinierungsstelle bei KoMit.

Aus diesem Netzwerk haben außerdem vier Personen an der Qualifizierung Kommunale*r Konfliktmanager*in teilgenommen.

Zusammenarbeit mit dem Bundesprojekt KoKoMa

Auf Grund der großen inhaltlichen Überschneidungen zwischen KoKoMa und KoMit waren regelmäßiger Austausch und Abstimmung der Vorgehensweisen notwendiger Bestandteil der Arbeit.

Die Qualifizierung Kommunale*r Konfliktmanager*in als zentraler Bestandteil des Projekts KoKoMa konnte ab Januar 2023 erfolgreich durchgeführt und im November abgeschlossen werden. Um die Teilnehmenden und Inhalte kennenzulernen sowie eine Perspektive für den künftigen Einsatz in Nürnberg zu entwickeln, war KoMit in der Qualifizierung vertreten. Ein Konzeptpapier zum Einsatz der ausgebildeten Personen im Rahmen des kommunalen Konfliktmanagements wurde gemeinsam erarbeitet. Personalreferent und Personalrat befürworten das vorgeschlagene jährliche Stundendeputat. Aktuell wird dies mit den innerstädtischen Dienststellenleitungen verhandelt, anschließend sollen auch die außerstädtischen Arbeitgeber dafür gewonnen werden. So steht Nürnberg hoffentlich bald ein aktives Netzwerk aus Konfliktmanager*innen zur Verfügung, die KoMit bei der Konfliktanalyse, Konzeption von Maßnahmen, Moderation von Dialogformaten und (Teil-) Schulungen unterstützen können. So bringt jede Person ihre fachspezifische und persönliche Perspektive in den Prozess der Konfliktbearbeitung ein und trägt zur notwendigen Perspektivenvielfalt bei. Koordiniert wird das Netzwerk von KoMit.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten und Ergebnissen des Bundesprojekts KoKoMa finden sich im Anschluss.

2. Bundesprojekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanage-

ment)

Seit Juli 2022 beteiligte sich die Stadt Nürnberg an dem vom Bund geförderten Projekt, das mit der Ausbildung Kommunaler Konfliktmanagerinnen und -manager sowie einer Prozessbegleitung den Aufbau des allparteilichen Konfliktmanagements in Nürnberg unterstützte.

Ergebnisse 2023

In der Prozessbegleitung ging es 2023 im Wesentlichen um die Frage, auf welchen Ebenen kommunale Konfliktbearbeitung praktisch stattfinden kann und soll. In der Steuerungsgruppe wurden verschiedene Ideen und Herangehensweisen sondiert und diskutiert. Interviews mit diversen Akteuren und Akteurinnen wurden durchgeführt, um sich einen Überblick über die Ansprüche und Herausforderungen eines Konfliktmanagementsystems in Nürnberg zu verschaffen.

Qualifizierung der Kommunalen Konfliktmanagerinnen und - manager

Abbildung 23

Von Januar bis Oktober 2023 hat KoKoMa insgesamt 19 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zu kommunalen Konfliktmanagerinnen und -managern ausgebildet.

In Nürnberg gibt es damit nun 19 Personen, die mit Expertise und Wissen zum kommunalen Konfliktmanagement ausgestattet und bereit sind, diese für das allparteiliche kommunale Konfliktmanagement in Nürnberg zum Einsatz zu bringen.

Die Expertise stützt sich auf folgende, in fünf Präsenzund fünf Online-Modulen entwickelte Kompetenzen:  Positives Konfliktverständnis  Das heißt, Konflikte werden einerseits als normaler Bestandteil von pluralen und freiheitlich demokratischen Gesellschaften gesehen und andererseits als Chance für wichtige Aushandlungsprozesse anerkannt.

 Systemische und ressourcenorientierte Grundhaltung sowie Methoden  Die qualifizierten Personen können komplexe Konflikte in der Kommune multiperspektivisch betrachten und analysieren. Sie können sich ein Verständnis über Ursachen, Hergang, involvierte Akteure und Akteurinnen und die umstrittenen Interessen, Bedürfnisse oder Werte, um die es in dem Konflikt geht, erarbeiten.

 Diskriminierungskritische und vielfaltsorientierte Perspektive  Kommunale Konfliktmanagerinnen und -manager sind in der Lage, zu erkennen, wie Diskriminierungsmechanismen in Konflikten wirken und welcher besonderen Berücksichtigung diese in der Bearbeitung der Konflikte bedürfen.

 Methodenkompetenz in Beratungs- und Bearbeitungsmethoden  Neben den Methoden der Analyse wurden außerdem Methoden zur Beratung und zur Konfliktbearbeitung eingeübt. Die Qualifizierten können verschiedene Dialogund Beteiligungsformate ggf. mit weiterer Unterstützung konzipieren und durchführen.

 Krisenverständnis und Prävention  Die Konfliktmanagerinnen und –manager haben ein Verständnis über Eskalationspotentiale und die präventive Auseinandersetzung mit Risiken und Bedrohungslagen erworben, das es ihnen ermöglicht, Konflikte früh zu erkennen und im Falle einer unvorhergesehenen Krise unterschiedliche Auswirkungen auf bereits bestehende Konfliktpotentiale zu identifizieren. Auch für Krisenreaktionen und die Aufrechterhaltung von Kommunikationskanälen könnten sie als Expertinnen und Experten herangezogen werden.

 Vernetzung und Vertrauensverhältnis  Die 19 ausgebildeten Personen sind nun gut miteinander vernetzt und haben ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, welches für die Bearbeitung von Konflikten unabdingbar ist. Außerdem verfügen sie über diverse Kanäle zu weiteren potentiell relevanten Akteuren und Akteurinnen in den Stadtteilen sowie gesamtstädtisch.

Auf dieser Basis könnten in Zukunft nachfolgende Aufgaben begleitet/durchgeführt werden:

 (systemische) Analyse von konkreten Konfliktlagen;  Entwicklung aus Analyse resultierender Handlungsempfehlungen für die Bearbeitung eines Konflikts;  Beratung von Dienststellen bei Vorhaben mit Konfliktpotential zur Abschätzung potentieller Risiken und Empfehlung zu konfliktpräventiven Begleitmaßnahmen;  Konzeption und Durchführung von verschiedenen Dialogformaten;  Durchführungen von kleinformatigen Schulungen und Workshops zu den Themen des kommunalen Konfliktmanagements für weitere Akteure und Akteurinnen;  Vernetzung mit weiteren Akteuren und Akteurinnen, die für die langfristige Bearbeitung der kommunalen Konflikte relevant sind.

Da es sich um ein Modellvorhaben handelt, behalten sich KoMit und KoKoMa vor, den Einsatz der Konfliktmanagerinnen und -manager sowie die Auswirkungen auf die Dienststellen für eine Probelaufzeit von circa sechs Monaten zu beobachten und zu evaluieren, um gegebenenfalls Anpassungen an Verfahren und Einsatzmöglichkeiten vorzunehmen.

Ausblick 2024

Aktueller Stand

Obgleich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Verlängerung von KoKoMa bis Ende 2024 zugesagt hat, konnte eine Bewilligung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Bundeshaushalts im Dezember 2023 bisher nicht erfolgen. Die Arbeit der lokalen Prozessbegleitung in Nürnberg, angesiedelt bei der AWO, pausiert deshalb seit Ende des Jahres 2023. Die

Prozesse werden seitdem in reduzierter Weise durch die externe Prozessbegleitung der Stiftung SPI fortgesetzt.

V. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN)

1. Einleitung

Seit Dezember 2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen Nürnbergs unterwegs. Der ADN ist eine Stabsstelle des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters.

Seit Mitte 2019 geht der ADN im gesamten Stadtgebiet Nürnbergs (ausgenommen Hauptbahnhof und dessen Umfeld) auf Streife. Nach einer sukzessiven Aufstockung von anfangs sieben Außendienstmitarbeitenden waren zu Beginn des Jahres 2023 19 Mitarbeitende (zusätzlich drei Mitarbeitende im Innendienst) beim ADN beschäftigt. Im Lauf des Jahres 2023 beendeten drei Mitarbeitende den Dienst bei der Stadt, um bei anderen öffentlichen Arbeitgebern Tätigkeiten mit für sie besseren Rahmenbedingungen wahrzunehmen. Im Personalbereich war das Jahr 2023 durch hohe Ausfallzeiten der Streifengänge geprägt. Gründe hierfür sind

die damit verbundenen Lernzeiten sowie

Um die vakanten Stellen sowie die zusätzlich zum Haushalt 2024 beschlossenen vier Stellen besetzen zu können, wurde Ende Januar 2024 ein Stellenausschreibungsverfahren angestoßen. Sollte die Bewerberinnen- und Bewerberlage gut sein, wird eine Einstellung von 13 Mitarbeitenden im Herbst 2024 angestrebt. Diese neuen Außendienstmitarbeitenden durchlaufen dann eine ca. zweimonatige Einarbeitungsschulung. Die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber müssten dann, wenn sie – wie es in den letzten Einstellungsrunden der Regelfall war – keine entsprechende Ausbildung in der Verwaltung vorweisen können, einen sog. „Fachbezogenen Zertifikatslehrgang Kommunaler Außendienst“ absolvieren. Aus den o.g. Gründen ist es sinnvoll, Einstellungen nur en bloc vorzunehmen. Vor allem das Durchlaufen einer gemeinsamen Ausbildung sowie das gemeinsame Lernen von Verwaltungsvorschriften fördert den Zusammenhalt der jeweiligen Jahrgänge und minimiert die nicht unbeträchtlichen Ausbildungskosten, insbesondere der nichtstädtischen Dozenten. Diese Ausbildung soll das inzwischen erreichte hohe Niveau an Deeskalationskenntnissen, das gute Auftreten in der Öffentlichkeit sowie das rechtsichere Vorgehen in Alltags – und Konfliktsituationen gewährleisten.

Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz strebt der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung an. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist die „Außenwahrnehmung“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Ahndungen - zumeist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein. Zunehmend wird der ADN in die Ahndung (z.B. Ladendiebstahl) oder Aufdecken (Kfz-

Kennzeichenbetrug) von Straftaten involviert. Hierbei hat sich der kurze und gute Kontakt zur Polizei bewährt.

Daneben werden vom ADN im öffentlichen Bereich festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B. Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) gemeldet.

Abbildung 24

Grafik: Stefan Grötsch, 2023

Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkt der ADN der aggressiven Bettelei entgegen und nimmt sich der Obdachlosenthematik zusammen mit weiteren städtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen sowie der Polizei an.

Die Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit des ADN werden im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg besprochen und ausgewertet. Anschließend werden die Handlungsoptionen ausgelotet und die erforderlichen Vorgehensweisen festgelegt. Weitere Einsatzschwerpunkte erfolgen im Austausch mit städtischen Dienststellen und der Polizei.

2. Bisherige Leistungen

Das oberste Ziel war und ist es, die Menschen auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider.

Insgesamt wurden über 11100 Maßnahmen (mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügtes Diagramm) durchgeführt. Dies ist ein Rückgang zu den Vorjahreszahlen, welcher sich aus den o.g. Personalausfällen sowie aus den unten bei den einzelnen Maßnahmenarten erläuterten Umständen ergibt:

stößen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr stellt diese Maßnahmenart weiter die größte Fraktion dar. Dies zeigt deutlich, dass der ADN weiterhin das o.g. formulierte Ziel, die Bürgerschaft zur Einhaltung der städtischen Regelungen anzuhalten, strikt weiterverfolgt.

(Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.).

Abbildung 25

Foto: ADN, 2023 Auf dem Foto oben ist beispielsweise die Absicherung einer Unfallstelle im Straßenverkehr zu sehen. Der ADN war zuerst am Unfallort und kümmerte sich bis zum Eintreffen des Rettungswagens und der Polizei um die verletzte Person. Anschließend wurde die Polizei und das Abschleppunternehmen bei der Verkehrsregelung unterstützt.

Bei derartigen Hilfeleistungen im fließenden Straßenverkehr hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass sämtliche Einsatzfahrzeuge des ADN mit entsprechenden Leuchtenbrücken ausgestattet wurden:

Abbildung 26

Foto: ADN, 2023

 777 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen und von Spielplätzen sowie im Rahmen der Bettelei und bei Lagern im öffentlichen Raum enthalten). Einerseits fielen 2023 durch das Abnehmen des exzessiven Feierverhaltens weniger Platzverweise in Grünanlagen an, andererseits mussten zum Jahresende hin vermehrt Platzverweise hinsichtlich des Lagerns im öffentlichen Raum in nicht mehr zumutbarer Weise ausgesprochen werden. Wenn derartige Platzverweise ausgesprochen werden, weisen die ADN-Mitarbeitenden stets auf die städtischen Hilfsangebote hin.

chem Grund),

Abbildung 27

Foto: ADN, 2022

Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung („Straßen- und Verkehrsrecht“). Nicht selten werden bei der Anbringung von Rotpunkten weitere verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt (wie z.B. Kennzeichenbetrug o.ä.). Die Feststellungen werden dann an die städtische Kfz-Zulassung beim Ordnungsamt gemeldet und ggfls. an die Polizei abgegeben.

Über 1000 Meldungen an städtische Dienststellen, wie z.B. ASN (wilde Abfallab-  lagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen, Betteln, etc.) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt).

Abbildung 28

Foto: ADN, 2023  Auf dem Foto oben ist eine sog. wilde Abfallablagerung in der Markgrafenstraße zu sehen. Diese Abfallablagerungen werden durch die ADN-Mitarbeitenden nach Hinweisen auf den oder die Verursacher durchsucht. Lassen z.B. Schriftstücke Rückschlüsse auf die Herkunft des Abfalls zu, wird der Vorgang vom ADN nicht nur dem ASN zur Beseitigung sondern auch dem Umweltamt als Fachdienststelle zur Verfolgung von Verstößen gegen das Abfallrecht zugeleitet. Im Jahr 2023 war das 37 Mal der Fall.

518 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Verstößen ge-  gen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz).

Abbildung 29

Foto: ADN, 2024 Auf dem Foto oben ist zu sehen, wie eine Einfahrt in die Fußgängerzone in der Färberstraße durch Mitarbeiter des ADN kontrolliert wird.

Abbildung 30

Foto: ADN, 2023

Hierunter fallen die unterschiedlichsten Vorgänge im öffentlichen Raum, die die ADN-Mitarbeitenden auf ihren Streifengängen gleich an Ort um Stelle erledigen um z.B. gefahrdrohende Zustände zu beseitigen. Als Beispiele seien hier das Entfernen von abgelösten Verkehrsschildern (siehe Foto oben) oder die Aufnahme von gebrauchten Drogenspritzen aus dem Sand von Kinderspielplätzen genannt.

Über 4200 mündliche Verwarnungen mit Personalienfeststellung Hierunter sind Verwarnungen zu verstehen, die (zuerst) keine Kosten für die Betroffenen bedeuten, wenn sie den Anweisungen der ADN-Mitarbeitenden Folge leisten. Die Personalien werden aufgenommen, da bei einem wiederholten Verstoß ein höheres Verwarnungs- bzw. Bußgeld verhängt werden kann, denn dann kann – bei gleichem Tatbestand – von Vorsatz ausgegangen und dieser auch nachgewiesen werden.

3. Reaktionen

Der ADN genießt nach den vorliegenden Rückmeldungen auch in seinem fünften Jahr der Tätigkeit eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft.

Belegen lässt sich das u.a. wie folgt:  Auch im Jahr 2023 kein vollendeter tätlicher Angriff gegen das ADN- Personal  Keine Körperverletzungen auf den Streifengängen erlitten  Nur einige schwerwiegende Beleidigungen gegenüber den ADN- Mitarbeitenden, die strafrechtlich verfolgt werden mussten  Kein Einsatz des Pfeffersprays oder des Abwehrstocks notwendig  Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls und Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Außendienst  Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeitenden

4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?

Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Konsequenzen nach sich gezogen:  Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat  Der Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat sich weiter vergrößert  Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt  Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen  Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden  Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt  In seinem fünften Jahr hat der ADN weiterhin die Einhaltung der verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone hinsichtlich des fließenden Verkehrs kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Insbesondere in den zuletzt eingerichteten Fußgängerzonen (z.B. in der Königstraße) wurde neben der Polizei häufig kontrolliert um die neuen Regelungen durchzusetzen.  Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen und weiter ausgebaut

 Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden und werden weiter optimiert. Für zukünftige Prozesse wurde eine Zustimmung des Stadtrates herbeigeführt und die Gründung entsprechender Arbeitsgruppen angeregt  Auch der ADN wurde – trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen - nicht von der Corona-Pandemie verschont. Impfdurchbrüche, Impfnebenwirkungen und Corona-Erkrankungen führten zu erhöhten Abwesenheitszeiten und dezimierten zeitweise nicht unerheblich die Personalressourcen

5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?

Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen:  Personalgewinnung und -ausbildung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (Stichwort: Fachkräftemangel). Eine Stellenausschreibung zur Besetzung freier und neu geschaffener Stellen wurde Ende Januar 2024 eingeleitet. Der ADN war auf der Job-Messe am 21.02.2024 auf dem Stand der Stadt Nürnberg vertreten. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber, denen die erfolgreiche Absolvierung der notwendigen Verwaltungsausbildung zuzutrauen gewesen wären, waren allerdings spärlich gesät. Es bleibt abzuwarten, ob die Ausschreibung in den sog. sozialen Medien bessere Ergebnisse zeigt.  Mit der am 01.01.2024 produktiv gegangenen, datenbankgestützten Software soll in weiteren Schritten auch die Möglichkeiten eröffnen, Verwarnungsgeldverfahren „vor Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen und Verstöße im ruhenden Verkehr dem ZV KVÜ zur Ahndung melden zu können. Entsprechende Beschlüsse wurden im RWA gefasst und DiP zur Vorbereitung zugeleitet.  Nicht erst seit der Erhöhung der Bußgeldsätze im Verkehrs-Bußgeldkatalog Ende 2021 wird bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ein erhöhtes Konfliktpotenzial festgestellt. Generell ist in der Bevölkerung ein steigendes Aggressionspotential wahrzunehmen.  Der Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.) darf nicht zur Überfrachtung des ADN führen

6. Hintergrund

Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Stadtpolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von

Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.

Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.

Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen (auch) zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.

Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN zukünftig Verstöße feststellt und gravierende Fälle weiterleitet, die dann vom ZV KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Die Weiterleitung bzw. die Hinzuziehung ahndungsbefugter Organisationen geschieht bereits jetzt immer dann, wenn der ADN an die Grenzen seiner eigenen Befugnisse gelangt.

7. Fazit

In der Rückschau, in der Auswertung der Leistung sowie nach Berücksichtigung der Akzeptanz hat sich die Schaffung des ADN weiterhin als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Partner der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen und Betriebe. Er legt häufig die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.

Abbildung 31

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